AnrLs- erorbnung^BTaff für das jiliißner Lime auf das Jahr 1885. ^Eüaksbibiwlheh Gera» Druck von Buhr & Draeger. ' •' /' v • - - Wegister zu dem amtlichen Theile des Amts- und Verordnungsblattes für daS Fürstenthum Reuß jüngerer Linie auf öcrs Iahv 1885. Seite Dank der Durchlauchtigen Erbherrschaften für de» Köchstdrnsetben bei dem Einige in das Gbcr- tand bereiteten festlichen Empfang.. 171 179 I. Landesherrliche Erlasse, Gesetze und Verordnungen. Allerhöchster Erlaß, das von den im Fürstlichen Dienste beschäftigten Forstverwaltungskandi- daten nach bestandener Oberförsterprüfung zu führende Dienstprädikat „Forstassessor" betreffend ^1 Steuer-Patent für 1886 ^71 II. Verordnungen und Bekanntmachungen der Gberbehörden.. 1) des Fürstlichen Ministeriums, betr.: die neue Königlich Preußische Medizinaltaxe für 1885 1 das General-Konsulat in Rotterdam .... 15 die Aufnahme Kranker in die König!. Universi- täts-Kliniken zu Halle a/S 35 Seit« die Anmeldung nnfallversicherungspflichtiger Baubetriebe 37 die Beamten der Lobensteiner Sparkasse Nähr und Korn 53 Texte und Lektionen für den Gottesdienst an den beiden großen Buß- und Bettagen 59 337 die Bestellung des Referendars Sorger in Gera zum Amtsanwalt bei den Amtsgerichten Gera und Hohenleuben .... 7 .... 60 die Vergütung der Landlieferungen für Kriegs- magazine 71 der Remonte-Ankauf pro 1885 im Bereich des Fürstenthums Reuß j. L 79 Bundesrathsbeschluß vom 13. März 1885, den Verkehr mit Sprengstoffen betr 87 die Ersatzwahl im zehnten Landtagswahlkreis. 93 die Vornahme von Bauten an Landstraßen. 109 die Bestellung des Gerichts-Assessors O. Jahn in Gera zum Amtsanwalt bei den Amts- gerichten Gera und Hohenleuben .... 109 den literarischen Sachverständigen-Verein.. 119 eine Nachweisung der weiterhin errichteten ein- geschriebenen und sonstigen Hilfskassen.. 120 die Anempfehlung von Büchern, Schriften, Karten rc 135 245 IV die Anberaumung des Termins für die Wahl eines Landtagsabgeordneten für den siebenten Wahlkreis die in München stattfindende Ausstellung von Kraft- und Arbeitsmaschinen für das Klein- gewerbe.. die Verleihung der Rechte einer juristischen Person an den Schleizer Sparverein für Konfirmanden die Vertilgung der Seide (cuscuta)... die weitere Anmeldung unfallversicheruugspflich- tiger Personen in Gemäßheit des Gesetzes über die Ausdehnung der Unfall- und Kran- kenversicherung vom 28. Mai 1885... die Verpflichtung von Standesbeamten. ^ 177 die Rettungsthaten des Müllers Paul Liebold in Cuba und des Bürgermeisters Herpich in Schilbach 180 die Einziehung der Jnvalidenpensionen bei An- stellung oder Beschäftigung der Empfänger im Civildienst die Einführung von Dampfkesselrevisionsbüchern die Bekanntmachung vom 25. Januar 1875 wegen Bezeichnung der Fuhrwerke mit dem Namen und Wohnort des Eigenthümers die Ausführung des Gesetzes über den Betrieb des Hufbeschlaggewerbes vom 27. Juni 1885 193 den Verkehr der Reichsangehörigen mit den Kaiserlichen Konsulaten im Auslande.. die Aussichtslosigkeit der Erbausprüche von Reichsangehörigen auf Erbschaften in den Niederlanden das Ausscheiden der Gemeinde Karolinenfield aus dem Standesamtsbezirk Ruppersdorf und die Zuweisung dieser Gemeinde an das Standesamt Ebersdorf die Erhöhung der Uebergangsabgabe von Brannt- wein im Königreich Württemberg.... die Einreichung von Uebersichten und Rechnungs- abschlüssen der Krankenkassen die Ausführung des Reichsftempelabgabengesetzes 259 die am 1. Dezember 1885 ftattfindende Volks- zählung.... die Mitwirkung der Polizei- und Gemeinde- behörden bei Ausübung der militärischen Kontrole die Uebertragung der nach den §§ 45, 51 bis 56 des Unfallversicherungsgesetzes von den i st e r Seite Ortspolizeibehörden wahrznnehmenden Funk- tionen für die im diesseitigen Staatsgebiet gelegenen, fertig gestellten resp. noch zu er- bauenden Königl. Sächs. Eisenbahnstrecken an die Betriebsoberinspektion Leipzig I und _ an das Sektionsbureau Mühltroff... 283 die Paßkartenformulare für das Jahr 1886. 284 eine von dem Reichsversicherungsamt zu Berlin unter dem 30. September 1885 erlassene Bekanntmachung 291 die Zahlung von Gerichtssporteln an die Sportel- kassenverwaltungen und nicht an die Amts- diener 295 die Zusammensetzung der in Gera ihren Sitz habenden Schiedsgerichte der Sektion II der Norddeutschen Textil-Bernfsgenosfenschaft und der Sektion VI der Sächsischen Baugewerks- Berufsgenossenschaft 296 die Zustellung von Mitgliedscheinen resp. Be- scheiden an die in das Genossenschaftskatafter aufgenommenen Betriebsunternehmer.. .311 die Formulare zu den Unfallverzeichnissen.. 312 die Approbation der Baurisse für Neubauten in unmittelbarer Nähe einer Eisenbahn... 321 die Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Be- triebe 329 die Bezeichnung der Königl. Sächs. Güterver- waltung in Gera als diejenige Stelle, welcher hinsichtlich der im diesseitigen Staatsgebiet gelegenen Strecke der auf den Königl. Sächs. Staat übergegangenen Gößnitz-Geraer Bahn amtliche Verfügungen und Erlasse mit recht- licher Wirkung zu behändigen sind... 337 die Eröffnung des Reichstags 337 die Verhütung der Gefährdung militärischer Pulvertransporte 361 die Bundes-Kartell-Konvention 362 2) der Reichsschulden-Berwaltung in Berlin, betr.: die Ausreichung neuer Zinsscheine zu den Schuld- verschreibungen der Reichsanleihen vom Jahre 1877 und 1881' ..53 die Einlösungsfrist für die unterm 11. Juli 1874 ausgefertigten Deutschen Reichskassenscheine. 101 3) des Staatssekretärs des Reichspostamts in Berlin, betr.: den Beitritt von Siam zum Weltpostverein. 180 den Packetverkehr mit Spanien und Portugal 188 Reg Seite 141 142 156 156 172 316 187 185 186 187 203 202 202 204 204 231 299 265 277 V die Einführung des Postanweisungsverkehrs mit Bulgarien. die Postanweisungen bei Zahlungen nach Adria- nopel und Philippopel 188 den Postanweisungsverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika und mit Canada. .188 den Postanweisunqsverkehr nach Gibraltar und Malta.. 220 Postkarten mit Antwort nach den französischen Kolonien 223 den Packetverkehr mit Frankreich 255 die Beförderung von Postpacketen nach Portugal 255 die Einschränkung des Packetverkehrs mit Por- tugal 260 Postkarten mit Antwort nach Siam .... 303 Unterbrechung des Postanweisungsverkehrs mit Bulgarien 343 die Weihnachtssendungen 362 den Beitritt des Kongostaates zum Weltpostverein 372 den Postauweisungsverkehr zwischen Deutschland und Hawaii 379 den Austausch von Postkarten mit Großbritannien und Irland 379 4) des Kaiserlichen Oberpostdirektors in Erfurt, betr.: die Annahme von Werthsendungen Seitens der Landbriefträger 10 209 unanbringliche Postsendungen .... 15 205 Anstellungen, Beförderungen und Versetzungen von Postbeamten.. 40 102 142 272 367 die Stadt-Fernsprecheinrichtung in Gera 40 47 177 180 die Beschädigung der Telegraphenanlagen.. 54 die Errichtung von Posthilfstellen in Dobareuth 113, Schönbrunn 124. Blinten- dorf 129, Debschwitz 165, Juchhöh 373. 5) der Fürstlichen Kammer in Schleiz, betreffend: den meistbietenden Verkauf zurückgestellter Kutsch- wagen 257 6) des Fürstlichen Hofmarschallamts> betr.: die Anlegung von Hoftrauer. 1 9 19 185 201 7) der Kommission für Verwaltung der Staatsschulden, betr.: Staatsschuldscheine des Fürstenthums Reuß j. L. 330 Seite III. Ernennungen, Deförderungen, Uenstonirungen, Grdens- und Priidikats- verleihungen etc. Alberti, Lehrer, erh. die Provisor, verwaltete 4. Lehrerstelle an der Schule zu Nntermhaus definitiv übertragen 249 Auerbach, Lehrer, erh. die Provisor, verwaltete 3 Lehrerstelle an der Schule zu Langen- wetzendorf definitiv übertragen 219 Auerbach, Kandidat der Theologie in Gera, wird zum Lehrer an dem Fürst!. Gymnasium in Gera ernannt 372 Bethmann, Briefträger in Gera, erh. die Erlaubniß zur Annahme des ihm von Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser verliehenen „Allgemeinen Ehrenzeichens" 29 Derselbe erh. die silberne Verdienstmedaille. 35 Böhme, Dr., Schnlamtscandidat von Gera, wird zum ordentl. wissenschaftlichen Lehrer am Gymnasium in Schleiz ernannt ... 79 Bufleb, Staatsanwalt in Gera, wird aus dem gemeinschaftlichen Justizdienste entlassen.. 79 Dick, Bürgermeister zu Venzka, erh. die silberne Verdienstmedaille 155 Dietz, Provisor. Verwalter der Kirchschulstelle in Dorna, erh. dieselbe definitiv übertragen. 135 Eckardt, stellvertr. Bürgermeister zu Pöllwitz, erh. die silberne Verdienstmedaille... .155 Eiermann, Lehrer, erh. die Provisor, verwal- tete Lehrerstelle zu Weißendorf definitiv über- tragen 249 Elcker, Steuerkommissar in Gera, erh. das sil- berne Ehrenkreuz 155 Fournes, Gerichtsschreibergehilfe bei dem ge- meinschaftlichen Landgerichte in Gera, erh. das Dienstprädikat „Registrator" .... 155 Geweniger, 2. Lehrer an der Schule zu Zwötzen, erh. die 1. Lehrerstelle daselbst über tragen 329 Godt, Vorsteherin des Bretschneider'schen In- stituts in Gera, wird zur ordentlichen Leh- rerin an der Zabel'schen höheren Töchterschule in Gera ernannt 79 Hartmann, Lehrer, erh. die Provisor, ver- waltete Lehrerstelle in Blankenstein definitiv übertragen 249 Hanschild, provisorischer Verwalter der Lehrer- stelle zu Groitschen, erhält dieselbe definitiv übertragen 201 R e g i st e r Seite 188 VI Register. Heibert, Drv Gymnasiallehrer in Gera, wird zur Disposition gestellt Hempel, 2. Lehrer in Harra, erh. die Kirch- schullehrerstelle in Lothra von Herbert'Rathkeal, Freiherr, K. u. K. österreich-ungar. außerordentl. Gesandter und bevollmächtigter Minister, wird in Audienz empfangen und überreicht sein Creditiv.. Heynisch, Seifenfabrikant in Gera, erh. das Prädikat „Hof-Seifenfabrikant".... Jahn, Oberförstercandidat, wird zum „Forst- assessor" bei dem Fürst!. Forsteinrichtungs- büreau in Schleiz ernannt Köhler, Lehrer, erh. die Provisor, verwaltete 2. Lehrerstelle an der Schule zu Langen- wolschendorf definitiv übertragen.. Köhler, Tapezier in Gera, erh. das Prädikat „Hof-Tapezier" Körner, Lehrer, erh. die promsor. verwaltete 2. Lehrerstelle an der Schule zu Oschitz de- finitiv übertragen Klopfer, Gerichtsassessor in Hohenleuben, wird zum Amtsrichter bei dem Fürst!. Amtsgericht Lobenstein ernannt Kohs, Lehrer, erhält die Provisor, verwaltete 3. Lehrerstelle an der Schule zu Frankenthal definitiv übertragen Korn, Pension. Steueramts-Assistcnt in Loben- stein, erhält die silberne Verdienstmedaille. Kornmann, Lehrer, erh. die provisorisch ver- waltete 4. Lehrerstelle an der Schule zu Triebes definitiv übertragen Kühn, Fürst!. Oberforstmeister und Kammer- rath, erhält das goldene Ehrenkreuz... Lautenschläger, Amtsschulze zu Langen- wolschendorf, erhält die silberne Verdienst- medaille Leo, Dr., Diakonus in Köstritz, wird Pfarrer daselbst Lösker, Ministerialkanzlist, Registrator, wird pensionirt Lotze, Pfarrvikar in Saalburg, wird Pfarrer in Unterkoskau Lummer, Conditor in Gera, erhält das Prä- dikat „Hof-Conditor" von M eysenbug, Freiherr, Hofmarschall, erh. die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Sr. König!. Hoheit dem Groß- herzoge von Baden verliehenen Sterns zum Seit» Commandeurkreuz des Ordens vom Zähringer Löwen 291 Mühlbach, Amtsthierarzt von Zwickau, wird Landthierarzt in Schleiz 29 Müller, Lehrer in Hirschfeld, wird Lehrer in Kaimberg 149 Müller, Hilfsarbeiter beim Fürstl. Rentamt Untermhaus, wird Assistent bei gedachter Be- hörde... 180 Niegold, Dr,, Amtsrichter in Lobenstein, wird in gleicher Eigenschaft an das Fürstl. Amts- gericht Gera versetzt ........ 155 Niekler, Gerichtsschreibergehilfe bei dem ge- meinschaftl. Landgericht in Gera, wird Ge- richtsschreiber 47 Passolt, Provisor. Verwalter der 4. Lehrer- stelle an der Stadtschule in Hirschberg, erh. dieselbe definitiv übertragen 59 Preller, Kirchschullehrer in Lothra, erh. den Titel „Kantor" 59 Prössel, Ingenieur in Gera, wird als stell- vertretender Techniker in Dampfkesselsachen bestellt 185 Richter, Amtsrichter in Gera, wird zum Vor- stand des Fürstl. Amtsgerichts Hohenleuben ernannt 255 Röhl, Gerichtsschreibergehilfe bei dem Fürstl. Amtsgericht in Gera, erh. das Dienstprädikat „Registrator" 141 Schön, Lehrer in Kaimberg, wird Lehrer in Hirschfeld 149 Schubert, Fleischermeister in Gera, erh. das Prädikat „Hof-Fleischermeister" .... 9 Schults, Gymnasiallehrer in Schleiz, wird in den Ruhestand versetzt 59 von Seckendorfs - Gudent, Civilingenieur in St. Petersburg (reußischer Staatsange- höriger) erhält die Erlaubniß zur Annahme des ihm von Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich verliehenen Ritterkreuzes des Franz-Josef-Ordens 59 Sieber, Oberförstercandidat, wird zum Forst- assessor bei dem Fürstl. Forsteinrichtungs- büreau in Schleiz ernannt 201 Sieber, Lehrer, erh. die Provisor, verwaltete Lehrerstelle an der Schule zu Cretzschwitz de- finitiv übertragen 219 Starke, Staatsanwalt in Eisenach, wird zum Staatsanwalt bei dem gemeinschaftl. Land- gericht in Gera ernannt 79 Seite 59 19 71 19 201 249 9 249 255 219 35 219 163 155 291 185 119 15 Register. VII Seite Sturm, Kirchenrath und Pfarrer in Köstritz, wird unter Verleihung des Titels „Geheimer Kirchenrath" pensionirt 265 Venus, Kantor von Saalburg, wird zum Kantor und 1. Knabenlehrer an der Schule zu Hohenleuben ernannt 329 Wehrde, Gerichtsassessor in Hirschberg, wird zum Amtsrichter und Vorstand des Fürstl. Amtsgerichts Hohenleuben ernannt... 379 Weißker, Conditor in Schlei;, erhält das Prädikat „Hof-Conditor" 193 Wendler, Justizrath in Schleiz, erhält das goldene Ehrenkreuz 163 IV. Dekanntmachungen der Verwaltungs- behörden. ei. im untevländisphen Bezirk: 1) des Fürstl. Landrathsamts in Gera, betr.: die Wahlen von Sachverständigen auf Grund des Reichsgesetzes wegen der Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen .... 3 280 belästigende Gewerbsanlagen 3 12 41 47 55 88 105 165 177 215 220 324 338 362 373 die Ausweisung des Böhmen Tauschmann aus dem deutschen Reiche 11 die Louise Träger aus Torna 11 eingeschriebene Hilfskassen 11 die Erledigung der landthierärztlichen Geschäfte in der Pflege Reichenfels 15 die Ausführung von Bestimmungen des Kranken- versicherungsgesetzes...... 19 20 30 die Badefreistellen in Lobenstein und Carlsbad 20 30 40 105 164 die Verpflichtung von Feuerversicherungsagenten 30 47 61 75 88 124 136 182 189 197 209 246 260 303 324 338 363 367 die Auflösung der Kranken- und Begräbnißkasse der Steinmetzen und betheiligten Berufe in Harpersdorf und Umgegend 41 die Übertragung des VII. Jmpfdistrikt an Or. med. Schomburg in Gera .... 41 den Fleischergesellen Arthur Döring aus Strießen bei Dresden 41 die Einreichung der 1884er Straftabellen resp. Fehlscheine 41 die Wahl der Vorstandsmitglieder der Orts- krankenkasse der Landgemeinden des unter!. Bezirks 41 Seite die Rekrutirungsstammrollen ...... 55 die Errichtung von Naturalverpflegungsstationen für arme Wanderer 55 61 75 den Drahtbinder Josef Hosrik aus Ungarn. 61 die Wahlen von Vorsitzenden resp. Stellver- tretern der Gemeindeversammlungen in den Landgemeinden ohne Gemeinderath ... 61 die Zulassung der Kranken- und Sterbekasse des Krankenhilfsvereins Pöppeln und der Handwerker und sonstigen Arbeiter in Köstritz als eingeschriebene Hilfskassen 61 die von der König!. Preuß. Landesaufnahme projektirten Vermessungen 61 74 die Kasse des Krankenvereins der Maurer- und Zimmergesellen rc. in Triebes und Umgegend 75 das Verbot von Geldsammlungen zur Förderung socialistischer Bestrebungen 82 den unbekannten Aufenthaltsort des p. Latter- mann 88, Drahtbinders Meyer 94, Berends 105, Szakson 143, Jando 363 den Kranken- und Sterbekassenverein „Fürsorge" zu Nauendorf 113 das Mühlgrabenabschlagen 123 das Verbot des Besuchs öffentlicher Tänze durch schulpflichtige Kinder 136 den Remontemarkt in Gera .... 143 149 das Erlöschen der Schneiderschen Auswande- rungsagentur in Hohenleuben 157 die Anträge auf Entlassung von aktiven Militärs 177 die Formulare zur Ermittelung der 1885er Ernteerträge 178 die Konzessionirung des Kommissionärs Müller in Gera als Auswanderungsagent... 181 die weitere Anmeldung unfallversicherungspflich- tiger Personen 188 die kommunale Hundeabgabe 205 die Bestellung und Verpflichtung des rc. Zipfel in Langenwetzendorf als Taxator von Ge- bäuden zu Versicherungszwecken .... 209 das Fahren mit Velocipeden 245 das Befahren des Promenadenwegs zwischen Küchengarten und Untermhaus .... 250 das Auftreten der Blutlaus an Aepfelbäumen 250 die Anmeldung versicherungspflichtiger Betriebe 250 das Vergiften der Feldmäuse 272 Vorschriften des Reichsunfallversicherungsge- setzes 284 die Geraer Mühlgrabenordnung ..... 323 die in den Fabriken und sonstigen Etablisse- ments beschäftigten jugendlichen Arbeiter. 339 VIII Reg Seite die Zahlung von Steuern an die Bezirks- steuereinnahme und nicht an die Steuerdiener 343 die von den Vorständen der Kranken- und Knappschaftskassen bewirkten Wahlen von Bevollmächtigten und Ersatzmännern zum Zwecke der Theilnahme an den Unfallunter- suchungen des Bezirks 345 Polizeiverordnung wegen Beleuchtung der Fuhr- werke 363 381 Verordnung wegen Regelung des Schlafstellen- wesens 372 die Wahlen der Vertrauensmänner resp. Stell- vertreter bei den Berufsgenossenschaften.. 380 2) des Civilvorsitzenden der Ersatz- kommission in Gera, betr.: die Rekrutirungsstammrollen..... 2 10 die Meldepflicht der zum einjährigfreiwilligen Militärdienst Berechtigten 3 11 das 1885er Ersatzgeschäft.. 62 94 101 110 die Aushändigung der 1885er Loosungsscheine 143 das 1885er Ober-Ersatzgeschäft. 165 181 196 3) des Königlichen Landwehr-Bezirks- Kommandos in Gera, betr.: die sofortige Einstellung eines dreijährig Frei- willigen bei dem Bezirks-Kommando ... 10 die Abhaltung der Frühjahrs-Kontrolversamm- lungen 73 74 81 die Abhaltung der Herbst-Kontrolversammlungen 316 317 322 323 4) der Fürstlichen Hauptstaatskassen- verwaltung in Gera, betr.: Verpachtung des Obstes an den Chausseen 170 208 Gräserei-Verpachtung 289 298 den öffentlichen Verkauf von gekapptem Pappelholz 377 5) der Fürstlichen Bezirkssteuer-Einnahme in Gera, betr.: die 1885er Hundesteuer 199 213 6) des Fürst!. Sparkaffendirektoriums in Gera, betr.: Geschäftsübersicht der Fürstlichen Sparkasse auf das Jahr 1884 309 7) der Fürstlichen Landrentenbank in Gera, betr.: die Ausloosung von Landrentenbriefen ... 52 st er. Seite die Vernichtung von Landrentenbriefen durch Verbrennen 153 8) des Fürstlichen Bergamts in Gera, betreffend: Versteigerungsausgebot 367 9) der Fürstlichen Kirchen- und Schul kommission in Gera, betr.: die vakante 1. Lehrerstelle an der Schule zu Großaga 85 10) der Fürstlichen Prüfungskommission in Gera, betr.: die Prüfung der Volksschullehrer vor der ersten definitiven Anstellung 115 11) des Stadtraths in Gera, betr.: den Verkauf von Schulbänken. 116 127 133 den Gast- und Schankwirthschaftsbetrieb.. 276 Polizeiverordnung wegen Beleuchtung der Fuhr werke 366 den städtischen Aschewagen 369 Schlafstellenwesen. 369 den Pferdefleisch-Verkauf. 377 12) -es Gemcindevorstandes in Tinz, betr.: das Ortsstatut wegen Herstellung neuer, sowie Veränderung bestehender Straßen und öffent- licher Plätze im Gemeindebezirke Tinz. .133 einen Bebauungsplan 139 356 13) des Gemeindevorstandes in Debschwitz, betreffend: die Sperrung rssp. Eröffnung von Wegen in Debfchwitzer Flur 170 den Verlust eines Arbeitsbuches 320 14) der Gemeindevorstände in Collis, Rubitz, Untermhaus, Debschwitz, Weistendorf, betr.: den Ausbruch rssx. das Erlöschen der Maul- und Klauenseuche.. 33 46 57 127 161 377 i). im overlirndisülen Kezivlr: 1) des Fürstlichen Landrathsamts in Schleiz, betr.: die Kommunikationswege 4 belästigende Gewerbsanlagen 15 25 75 88 136 143 182 IX Register. Seite den Ausbruch rssx. das Erlöschen der Lnngen- seuche in Landortschasten .16 20 25 55 56 75 84 166 210 273 die Einreichung der 1884er Polizeistraftabellen 20 die Badefreistellen in Carlsbad 31 das Erlöschen der Bergknappschaftkasse in Loben- stein 00 die Verpflichtung von Feuerversicherungsagenten 31 175 296 die Annahme und Verpflichtung des Amtsschulzen und Friedensrichters Escher in Wurzbach als Vollstreckungsbeamten wegen Geldleistungen in Verwaltungssachen 55 75 das 1885er Ersatzgeschäft 82 den Beginn genereller Vorarbeiten für ein Eisen- bahnprojekt Schönberg - Tanna - Göttengrün- Lobenstein mit Abzweigung nach Hirschberg 84 Amtstage in Ebersdorf 85 166 182 190 260 272 373 381 den Ausfall des Langgrüner Viehmarktes.. 88 die Wahl eines stellvertretenden Bezirksausschuß- mitglieds 143 die Gebührentaxe und die Befugnisse der Schorn- steinfeger 189 die Anmeldung der unfallversicherungspflichtigen . Betriebe 272 die Anzeigepflicht von Unfällen in Gemäßheit , § 51 des Unfallversicherungsgesetzes... 284 die Führung von Unfallverzeichnisfen... 357 die jugendlichen Arbeiter in den Fabriken.. 373 die Wahl von Vertrauensmännern resp. Stell- vertretern bei der VIII. Sektion der Nord- deutschen Holz-Berufsgenossenschaft zu Blan- kenburg-Schwarzathal 381 2) des Civilvorsitzenden der Ersatzkommission in Schlei;, betr.: die Rekrutirungsstammrollen 3 das 1885er Ober-Ersatzgeschäft 157 3) der Fürstlichen Ephorien zn Schlei; und Ebersdors, betr.: die Prüfung der Volksschullehrer vor der ersten definitiven Anstellung........ 99 4) des Fürstlichen Sparkassendirektoriums in Schlei;, betr.: Geschästs-Uebersicht der Fürstlichen Sparkasse zu Schleiz für das Rechnungsjahr 1884. 325 Seite 5) des Fürstlichen Sparkassendirektoriums in Lobenstein, betr.: Geschäftsübersicht der Fürstlichen Sparkasse zu Lobenstein vom Jahr 1884 326 6) des Fürstl. Bergamts in Lobenstein, betr.: die Horn'sche Muthung in Wurzbacher Flur. 85 die Verleihung des Schiefergrubenfelds „St. Georg" in Blintendorfer Flur 133 Verzichtleistnngen aufEigenthum an Grubenfeldern 320 V. DeKanntmachungen der Justizbehörden: 1) des Präsidenten des gemeinschaftlichen Oberlandesgerichts in Jena, betr.: die Eintheilung der Senate für das Geschäfts- jahr 1885 2 den Rechtsanwalt Hermann Georg Stapff in Jena 40 die Abhaltung von Schwurgerichten in Gera 40 157 245 338 2) des Präsidenten des gemeinschaftlichen Landgerichts in Gera, betr.: die Zulassung des Gerichtsassessors Dr. jur. Schlotter als Rechtsanwalt bei dem gemein- schaftlichen Landgericht 205 die Zulassung des Rechtsanwalts Rommel in Jena bei dem gemeinschaftlichen Landgericht 338 3) der Staatsanwaltschaft bei dem gemein- schaftlichen Landgericht in Gera, betr.: Untersuchungssachen 16 42 die Ernennung des Referendars Sorger zum Amtsanwalt bei den Anitsgerichten Gera und Hohenleuben 56 die Entbindung des Stadtschreibers Teich zu Lobenstein von den Geschäften des Amts- anwalts daselbst und Uebertragung dieser Geschäfte auf den Gerichtsassessor Wehrde in Hirschberg 105 das Auffinden eines männlichen Leichnams in Molbitzer Flur 105 die Verpflichtung des Gerichtsassessors O. Jahn in Gera als Amtsanwalt bei den Fürstlichen Amtsgerichten Gera und Hohenleuben.. 129 Raubanfälle.. 150 251 das Auffinden eines männlichen Leichnams in Oberböhmersdorfer Flur 167 X Register. Seite Holzdiebstähle in Heinrichsruh 191 böswillige Sachbeschädigungen in der Stadt Gera 317 324 einen Mordversuch in der Stadt Gera... 339 4) des Fürstlichen Amtsgerichts in Gera, betr.: Versteigerungsausgebote 4 12 17 26 31 43 48 49 56 64 66 76 106 113 114 115 125 132 137 144 150 151 152 178 197 207 210 215 223 224 246 256 286 306 318 340 357 358 368 383 Einträge in das Handelsregister 5 14 21 26 32 33 43 44 48 57 64 66 84 85 89 97 107 114 125 131 144 145 150 152 158 167 168 191 198 210 216 228 242 251 251 252 256 261 262 285 286 297 304 305 325 365 375 383 die Verpflichtung von Amtsschulzen. 33 85 die Eröffnung von Konkursverfahren 22 67 376 137 224 307 341 365 die Anberaumung von Vergleichs- und Schluß- terminen in Konkurssachen 14 132 139 145 178 207 216 225 229 326 332 358 die Aufhebung von Konkursverfahren 3 168 217 229 253 274 368 376 Entmündigungen 21 44 115 125 207 227 228 252 die Einsendung der Urlisten für die Auswahl der Schöffen und Geschworenen. 221 die Publizirung der nächstjährigen Einträge in das Handelsregister 365 5) des Fürstlichen Amtsgerichts in Schlei;, betr.: Versteigerungsausgebote 22 89 97 146 169 211 225 262 277 287 332 341 342 377 Einträge in das Handelsregister 22 57 90 198 211 242 307 333 freiwillige Versteigerungen 160 178 198 211 222 384 die Verpflichtung von Friedensrichtern. 152 384 die Verpflichtung von Amtsschulzen... .253 Entmündigungen 212 242 297 die Publizirung der nächstjährigen Einträge in das Handelsregister 369 Seite 6) des Fürstlichen Amtsgerichts in Lobenstein, betr.: Versteigerungsausgebote 18 27 44 45 50 51 68 91 98 125 132 346 153 160 169 183 199 212 288 307 319 333 334 356 358 359 365 369 384 Einträge in das Handelsregister ... 27 222 die Eröffnung von Konkursverfahren 168 184 358 359 360 die Aufhebung von Konkursverfahren... 152 die Verpflichtung von Friedensrichtern. 208 212 die Verpflichtung von Amtsschulzen .... 225 die Anberaumung einer Gläubigerversammlung _ im Kanzler'schen Konkurse 225 die Verzichtleistungen des Schieferdeckers Scherf in Lobenstein und des Maurers Lauten- schläger in Altengesees auf das Nutznießungs- und Verwaltungsrecht am eheweiblichen Ver- mögen 152 178 die Publizirung der nächstjährigen Einträge in das Handelsregister 369 7) des Fürstlichen Amtsgerichts in Hirschberg a/S., betr.: Versteigerungsausgebote. 6 45 51 98 263 334 Einträge in das Handelsregister 57 die Verpflichtung von Friedensrichtern.. .213 die Publizirung der nächstjährigen Einträge in das Handelsregister 366 8) des Fürstlichen Amtsgerichts in Hohen- leuben» betr.: Versteigerungsausgebote ... 77 108 243 308 Einträge in das Handelsregister. 161 208 275 die Verpflichtung von Amtsschulzen.. 213 246 die Publizirung der nächstjährigen Einträge in das Handelsregister 369 9) des Amtsanwalts bei dem Fürstlichen Amtsgericht Gera: 107 262 325 340 10) des Amtsanwalts bei dem Fürstlichen Amtsgericht Hirschberg a. S.: 199 212 11) des Königl. Gerichts der 8. Division zu Erfurt: 25 Register. XI Seite 12) des König!. Gerichts der 29. Division zu Freiverg i. B.: 40 13) des König!. Militär-Bezirksgerichts Würzburg: 143 303 14) des König!. Gerichts der 30. Division in Metz: 209 363 15) des König!. Kommandantur-Gerichts in Cobtenz r 255 256 16) Ediktalladungen und andere gerichtliche Vorladungen: a) öffentliche Zustellungen in Eheklagsachen 12 16 31 42 63 76 106 113 129 137 144 150 158 167 256 261 297 303 357 364 b) bergt, in Schuldklagsachen. 127 133 138 139 c) Labungen Militärungehorsamer 18 23 27 44 67 90 97 124 136 166 225 262 274 286 ä) öffentliche Ausforberungen in Untersuchungs- unb Strafsachen 4 6 13 14 16 17 20 26 28 32 33 48 50 57 65 66 67 85 89 91 107 113 114 115 130 131 144 145 146 151 158 159 182 183 191 197 198 206 210 215 216 220 221 222 228 229 241 242 246 251 253 256 257 261 262 263 273 284 288 297 303 304 305 306 317 318 319 325 333 339 340 354 355 364 368 374 375 382 385 e) Aufgebote wegen verloren gegangener Spar- kassenbücher, Urkunden rc. 5 6 25 88 91 107 113 168 220 242 275 284 304 318 374 f) bergl. behufs Tobeserklärung verschollener Personen 88 261 331 g) bergt, wegen Löschung veralteter Hypotheken 25 56 129 286 325 357 374 17) Steckbriefe und deren Erledigung: 3 4 5 12 13 14 16 20 26 42 50 56 57 66 67 68 76 77 84 85 89 90 91 97 98 99 106 108 114 115 130 131 137 145 150 158 159 164 169 184 191 192 197 205 210 215 217 224 226 227 228 229 241 242 251 252 253 256 257 260 263 273 274 275 284 296 297 298 303 305 306 307 324 325 331 332 335 339 343 354 355 358 360 363 367 368 373 375 382 Seite VI. Insgemein. Nachweisung der mittleren Martinimarktpreise in ben Jahren 1871 bis mit 1884. Bei- lage zu Nr. 1. Inhaltsverzeichnisse erschienener Reichsgesetz- blätter 9 29 39 47 53 60 80 101 110 142 157 163 177 180 195 227 272 302 322 330 343 372 Durchschnittliche Preise ber Fourage 30 60 102 135 164 195 223 249 289 330 362 380 Statistische Nachweisung über ben Verkehr bei ben Telegraphenämtern im Fürstenthum Reuß j. L. im Jahre 1884. Beilage zu Nr. 15. Auszug aus ber Rechnung ber Magbeburg'schen Landfeuersozietät 116 Tabelle, betr. Aeußerungen bes kirchlichen Lebens in ben Kirchenkreisen ber evangelisch-luthe- rischen Lanbeskirche von Reuß j. L. im Jahre 1884. Beilage zu Nr. 19. Uebersicht über bie Vertheilung bes im Fürsten- thum Reuß j. L. vorhandenen Holzlanbes nach ben verschiedenen Besitzer-Klassen. Bei- lage zu Nr. 20. Statistische Erhebungen über die Bewegung der Bevölkerung des Fürstenthums Reuß j. L. durch Eheschließungen, Geburts- und Sterbe- fälle. 1. Beilage zu Nr. 22. Dergleichen durch Ein- und Auswanderungen. 2. Beilage zu Nr. 22. Hauptzusammenstellung der Anbau- und Ernte- erträge im Fürstenthum Reuß j. L. i. Jahre 1884. Beilage zu Nr. 26. Gesammt-Uebersicht über das Jmmobiliar- Feuer - Versicherungswesen im Fürstenthum Reuß j. L. i. 1.1884. Beilage A. zu Nr. 44. Dergl. über das Mobiliar- Feuerversicherungs- Wesen im Fürstenthum Reuß j. L. i. 1.1884. Beilage B. zu Nr. 44. Uebersicht über die Verwaltungsergebnisse der Sparkassen im Fürstenthum Reuß j. L. im Jahr 1884. Beilage I zu Nr. 47. Statistische Nachweisung über den Post- und Telegraphenverkehr bei den beiden Postämtern I. Klasse zu Gera und zu Schleiz 1884. Bei- lage II zu Nr. 47. XII Register. Seite Bekanntmachungen des Kreisdirektors der Mag- deburger Landfeuersozietät in Gera, betr.: die Bestellung und Verpflichtung des rc. Unteutsch inHohenleuben als Taxator und Gebäudeabschätzungskommissar. 162 die den versicherten Pfarr- und Schul- gehöften von Anfang 1886 ab ge- währte Preisermäßigung .... 380 Bekanntmachung des Kreiskommissars der Mag- deburger Landfeuersozietät in Gera, betreffend die Verpflichtung des Lehrers Böttcher in Dürrenebersdorf als Bezirks-Kommissar für Mobiliar-Versicherungen 69 Seite Bekanntmachungen mehrerer Konkursverwalter 217 335 343 Bekanntmachung des Wahlkommissars des 10. Landtagswahlkreises 161 dergl. des Wahlkommissars des 7. Landtags- wahlkreises 208 Bekanntmachungen der Vorsitzenden der Be- zirkseinschätzungskommissionen 257 264 276 288 308 Hinweise der Fürstlichen Ministerialkanzlei auf das Erscheinen von Nummern der Gesetzsammlung.. 99 199 327 370 auf Titel und Register des 1884er Amts- und Verordnungsblattes .... 18 1 Amts- und Werordnungsölatt für das FürßentlM Keuß lungeret finit Nr. 1. Gera, den 7. Januar 1885. Wegen Ablebens Sr. Durchlaucht des Fürsten Friedrich Carl zu Hohenlohe- Waldenburg legt der Fürstliche Hof eine achttägige Hoftrauer, von heute bis zum 12. d. M. einschließlich an. Schloß Osterstein, den 5. Januar 1885. Fürstliches Hofmarschall Amt. Frhr. v. Meysenbug. Ministerin!-Bekanntmachung vom 3. Januar 1885, die neue Königlich Preußische Medieinaltaxe betreffend. Die im Verlag von Rudolph Gärtner in Berlin erschienene Königlich Preußische Medieinaltaxe für 1885 wird hierdurch, jedoch ohne die derselben vorgedruckten „Allge- meinen Bestimmungen", für die Apotheker des Fürstenthums als bindende Norm, vorbe- haltlich der einzelnen Kassen etwa zustehenden Rabattansprüche, eingeführt. Gera, den 3. Januar 1885. Fürstlich Wertst-M. Mmstermm, Abtheilung für das Innere. Dr. E. v. Beulwitz. I)r. Winkler. 2 Bekanntmachung. Die Eintheilung der Senate beim Gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgericht ist für das Ge- schäftsjahr 1885 folgendermaßen bestimmt: Für die nach den neuen Justizgesetzen zu verhandelnden Sachen besteht a. der erste Civilsenat, die Bezirke der Landgerichte Altenburg, Meiningen, Rudolstadt, I). der zweite Civilsenat, die Bezirke der Landgerichte Weimar, Eisenach, Gotha, Greiz und Gera, c. der Strafsenat, den ganzen Oberlandesgerichtsbezirk umfassend. Für die noch nach altem Verfahren in zweiter und dritter Instanz zu erledigenden Civilprozeß- und Strafsachen bestehen die in der Bekanntmachung vom 3. Januar 1881 bezeichneten Senate fort. Es wird solches mit der Aufforderung bekannt gemacht, die für das Obcrlandesgericht bestimmten Ein- gaben stets unter der Adresse desjenigen Senates abzusenden, in welchen sie nach der obigen Senats-Eintheilmig gehören. Jena, am 30. Dezember 1884. Der Präsident des gemeinschaftlichen Thüringischen Oberkandesgerichts. Du. K. B r ü g e r. 6. Sl. An die Gemeindebehörden des Kreises Gera ergeht hiermit die Aufforderung 1) auf Grund der Bestimmung in § 56 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 im Laufe dieses Monats die zur Anmeldung für die Rekrutirungsstammrolle verpflichteten Militärpflichtigen rssx. deren Angehörige zu Befolgung der in § 23 dieser Ersatz-Ordnung enthaltenen Vorschriften rechtzeitig in orts- üblicher Weise zu veranlassen; 2) die Rekrutirungsstammrollen selbst, wegen deren inneren Einrichtung, sowie wegen der dabei zu verwendenden Formulare auf § 45 der Ersatz-Ordnung verwiesen wird, rechtzeitig auf- zustellen und 3) dieselben nebst den Auszügen aus den Ge- burtsregistern, auf Grund deren die Stamm- rollen aufgestellt worden sind, sowie unter Beifügung der über Todesfälle etwa einge- gangeuenBenachrichtigungsschreibeil bis längstens zum 15. Februar d. I. an den Unterzeichneten Civilvorsitzenden der Ersatzkommission einzu- rcichen. Hierbei ist noch besonders darauf hinzuweisen, daß bei Führung der Rekrutirungsstammrollen, welche für das Ersatz-Geschäft von größter Wichtigkeit sind, ganz besondere Sorgfalt und Genauigkeit geboten erscheint, und daß dieselben namentlich auch nicht in losen Blättern, sondern in festem Einbande zu halten und die dazu gehörigen Belege nach Jahrgängen zu ordnen und ge sondert anszubewahren, auch in dieser Weise vorzu- legen sind. Gera, de» 2. Januar 1885. Der Civilvorsitzende der Ersatz-Kommission. K. G r a e s e l. Güther. Die Fürstlichen Standesämter des Kreises Gera werden hiermit auf die nach § 45 Abs. 7 b. der Ersatz- ordnung vom 28. September 1875 ihnen übertragene Verpflichtung: zum 15. Januar jeden Jahres dem Unter- zeichneten Civilvorsitzenden der Ersatzkommission einen Auszug aus dem Sterberegister des letztverslossenen Kalenderjahres, enthaltend die Eintragung von Todesfällen männlicher Per- sonen, welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, innerhalb ihres Bezirkes, unentgeltlich zu übersenden, mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß, da diese Auszüge dazu bestimmt find, die Aufnahme Verstorbener in die Rekrutirungsstammrollen oder deren Weiterfüh- rung in denselben zu verhindern, es unerläßlich erscheint, die sämmtlichen Rubriken der zu diesen Anzeigen be- stimmten Formulare genau und sorgfältig auszafüllen. Gera, den 2. Januar 1885. Der Civivorsitzende der Ersatz-Kommission. K. G r a e s e l. Güther. 3 Nach § 93 Abs. 2 der Ersatz - Ordnung vom 28. September 1875 haben beim Eintritt in das militärpflichtige Alter die zuni einjährigfreiwilligen Dienst Berechtigte«, sofern sie nicht bereits vorher zum aktiven Dienst eingetreten sind, bei der Ersatz- Kommission ihres Gestellungs-, d. i. Aufenthaltsortes schriftlich oder mündlich sich zu melden und unter Vor- legung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen. Es werden deshalb die mit Berechtigungsschein zum einjährigfreiwilligen Dienst versehenen, der Alters- klasse 1865 angehörigen und hier sich aufhalrenden Militärpflichtigen hiermit aufgefordert, ihre Berech- tigungsscheine zum Zwecke der Eintragung des Zurück- stellnngsvermerkes in der Zeit vom 15. bis 31. d. M. auf der Kanzlei des Fürstlichen LandrathsamtS in den .Geschäftsstundcn einzureichen. Gera, den 2. Januar 1885. Der Civilvorsitzende der Ersatz-Kommission. K. G r a e s e l. Güther. Erledigt hat sich unsere Bekanntmachung vom 20. v. M., den ungarischen Drahtbmder Adam Kwiosala aus Szlasküv Gera, den 22. Dezember 1884. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Für den unterländischen Bezirk sind sür das Jahr 1888 zu Sachverständigen auf Grund der Vorschrift in § 11 der Ministerialverordmmg vom 5. April 1881, die Aus- führung des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1680 wegen der Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen be- treffend , durch den Bezirksausschuß folgende Personen und zwar: für die Ortschaften des Arntsgrrichtsbezirkes Gera links der Elster: Herr Rittergutspachter Rudolf Zerfch in Köstritz, Herr Kammergutspachter Konrnd Korn in Rubitz, Herr Rittergutsbesitzer Bernhard Hädickc in Scheu- bengrobsdorf, Herr Rittergutsbesitzer Paul Häustor in Mühls- dorf, Herr Rittergutsbesitzer Karl Spangenborg in Zeulsdorf, Herr Gutsbesitzer Eduard Seidemann in Schöna; für die Ortschaften beS Amtsgerichtsbezirkes Gera rechts der Elster: Herr Kammergutspachter Richard Schottin in Kleinaga, Herr Kammergutspachter Louis John in Langen- berg, Herr Gutsbesitzer Hermann Förster in Schwaara, Herr Rittergutspachter HermannMiiller in Söllmnitz, Herr Rittergutsbesitzer Paul Schlick in Zwötzen, Herr Bürgermeister Eduard Härtel in Otticha; für die Ortschaften der Pflege Reichenfels: Herr Rentner Hermann Baum in Hohenleuben, Herr Gutsbesitzer Ferdinand Wacker in Langen- wetzendorf, Herr Gutsbesitzer Heinrich Geiler in Göttendorf, Herr Gutsbesitzer Heinrich Hupfer in Triebes, Herr Gutsbesitzer Louis Fischer in Wcstendorf gewählt und die Wahl von denselben angenommen worden. Es wird dies vorschriftsmäßig hiermit bekannt gemacht. Gera, den 3. Januar 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Der Oekonom Gustav Schumann zu Nen- dcbschwitz beabsichtigt in dem ihm gehörigen Hause, Hausnr. 111 daselbst eine Schlachterei für Groß- und Kleinvieh einzurichten. Es wird dies mit der Aufforderung, etwaige, nicht aus Privatrechtstiteln beruhende Einwäude gegen dieses Vorhaben binnen einer ausschließlichen Frist von 14 Tagen schriftlich hier anzubringen, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, den 5. Januar 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Bekanntmachung. Die Gememdovorstände des Bezirks Schleiz werden hiermit aufgefordert: 1) auf Grund der Bestimmung in § 56 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 im Laufe dieses Monats die zur Anmeldung für die Rekrutirnngsstammrolle ver- pflichteten Militärpflichtigen rssp. deren An- 4 gehörige zur Befolgung der in § 23 dieser Ersatz-Ordnung enthaltenen Vorschriften recht- zeitig in ortsüblicher Weise zu veranlassen; 2) die Rekrutirungsstammrollen rechtzeitig und mit genauer Ausfüllung aller Rubriken, ins- besondere der wegen der geschehenen Anmel- dung, aufzustellen und 3) dieselben nebst den Geburtslisten, auf Grund deren die Stammrollen aufgestellt worden sind, sowie unter Beifügung der über Todesfälle etwa eingegangenen Benachrichtigungsschrciben bis längstens zum 15. Februar d. I. an den Unterzeichneten Civil-Borsitzenden der Ersatz- Kommission einzureichen. Es wird hierbei noch besonders darauf hinge- wiesen, daß bei Führung der Rekrutirungsstammrollen, welche für das Ersatzgeschäft von der größten Wichtig- keit sind, ganz besondere Sorgfalt und Genauigkeit ge- boten erscheint. Schleiz, den 2. Januar 1885. Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission. I. Alberti, Landrath. c. Mell. In Bezug auf den Zustand der Kommunika- tionswege der Landgemeinden des hiesigen Bezirks und in Bezug auf die Thätigkeit der Gemeinden bez. der Gemeindevorstände in Sachen des Wegebaus bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, 1) daß die Kommunikationswege in gutem Zu- stande sind namentlich in den Gemeinden Culm, Frössen, Kleinwolschendorf, Lössau, Mödlareuth, Oschitz, Spielmes, Stelze«, Ullersreuth, Venzka; 2) daß im abgelaufencn Jahre. folgende Ge- meinden das Meiste an ihren Wegen gethan haben: Altengesees, Culm, FranTen- dorf, Frössen, Gebersreuth, Küns- dorf, Kiestling, Kleinwolschendorf, Leitlitz, Langgrün, Oschitz, Otzla, Pahren, Rothenacker, Seubtendorf, Spielmes, Wurzbach. Schleiz, den 29. Dezember 1884. Fürstliches Landrathsamt. I. Albert i. Müller, S. Oeffentliche Aufforderung. Der Fleischergeselle Hans Heiland aus Haagen, jetzt unbekannten Aufenthaltes, soll in einer anhängigen Untersuchungssache als Zeuge vernommen werden, wes- halb um Ermittlung seines Aufenthaltes ersucht wird. Gera, den 30. Dezember 1884. Der Untersuchungsrichter des gemeinschaftl. Landgerichts. Seifarth. Steckbriefs-Erledigung. Der gegen den Böttchergesellen Friedrich (nicht Ernst) Franz Leube ans Böbejün bei Halle wegen Diebstahls unter dem 3. Dezember 1884 erlastene Steckbrief wird zurückgenommen. Gera, den 3. Januar 1885. Der Untersuchungsrichter bei dem gemeinschaftlichen Landgerichte. Sei farth. Oßwald. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Müller Ernst Wilhelm Kalb in Töppeln gehörige, unter Flurbuchsnummer 134 b mit 2 h 25,59 a Fläche und 110,39 St.-E. eingetragene gebundene Mühleugnt (sogen. Papiermühle), bestehend aus Mühle mit 3 Gängen und 1 Spitzgang, gemischtem Wohnraum, Radstube, Nebengebäude, Hofraum, Bach, Weg, Laub- holz, Feld, Wiese, Fol. 53 des Katasters, Fol. 48 des Grund- und Hypothekenbuchs von Töppeln Freitag, den 16. Januar 1885, Vormittags 11 Uhr im Hemmann'schen Gasthofe in Töppeln von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungslustige hier- durch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen auf unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 4 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, b. der Ersteher den vierten Theil der Erstehungs- summe im Verstcigerungstermine entweder baar zu bezahlen, öder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und c. Vorkaufsberechtigte sich bei Verlust ihres bez. Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermines uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über bic Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Versteigerungstermin unmittelbar entschließen. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligte werden zu obigem Bersteigerungstermine und zu dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils hierdurch geladen. Gera, den 21. November 1884. Fürstliches Amtsgericht. Münch. Teich. Erledigt hat sich der gegen den Fleischergescllen Ernst Ludwig Eckert aus Zauckeroda bei Tharandt von uns unterm 16. Oktober d. I. erlassene Steckbrief. Gera, den 31. Dezember 1884. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. R. Nenner. Bekanntmachung. Auf Fol. 440 unseres Handelsregisters ist heute die Firma Gebr. Weistker in Gera und als deren Inhaber die Kaufleute Walther Clemens Weistker und Rudolph Kurt Weistker daselbst eingetragen worden. Gera, den 31. Dezember 1884. Fürstlich Reustisches Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Bekanntmachung. Auf Fol. 441 unseres Handelsregisters ist heute die Firma Scheibe st Comf1, in Gera und als deren Inhaber die Kaufleute Karl Otio Scheibe und Friedrich Adolf Wolf daselbst eingetragen worden. Gera, den 2. Januar 1885. Fürstlich Reustisches Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhacdt. Bekanntmachung. Auf dem die Firma Friedrich Winkler in Gera betreffenden Folium 278 unseres Handelsregisters ist heute der Kaufmann Karl Ludwig Heinrich Fritz in Gera als Prokurist eingetragen worden. Gera, den 2. Januar 1885. Fürstl. Reust. Amtsgericht, Abtheilung für freiw. Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Aufgebot. 1) der minderjährige Friedrich Gustav Eichler von Trebnitz, vertreten durch seinen Alters- vormund, 2) der Vorstand des Turnvereins zu Cuba haben das Aufgebot der je auf ihren Namen ausge- stellten Schuldbücher der Fürstlichen Sparkasse hier und zwar Nr. 53 580 mit einem Guthaben von 156 Mark, Nr. 45 412 mit einem Guthaben von 86 Mark 20 Pf. beantragt. Die Inhaber der Ur- kunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 14. Juli 1885, Vormittags 11 Uhr vor dem Unterzeichneten Gerichte, Landhaus, 2 Treppen, Zimmer Nr. 6, anberaumlen Aufgebotslermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, wi- drigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Gera, den 3. Januar 1885. Fürstliches Amtsgericht. Münch. Teich. Aufgebot. Auf den Folien 9 und 156 des Gr.- und Hyp.- Buchs von Langenberg haftet je eine veraltete Hypothek unter folgendem Eintrag: J 30. März 1820. 200 Meißn. Gülden —. —. Spec. ä 36 gr. oder 159 thlr. 26 sgr. 4 pf. unbezahlte Kauf- und Zehrgelder mit Zinsen zu 4°/o dem Johann Gottfried Rothe und dessen Ehefrau Christiane geb. Geßner lt. Kaufvertrags vom 13. März 1820 und Kon- firmationsurkunde vom 30. März 1820. Die Besitzer der Grundstücke, nämlich die Erben des Matcrialwaarcnhändlers Christian Gottlieb Wöllner weil, in Langenberg und der Tischler Carl Wöllner das. behaupten, daß die Schuld erloschen sei und haben das Aufgebot derselben beantragt. Etwaige Forderungsberechtigte werden aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf Dienstag, den 14. Juli 1883, Vormittags 11 Uhr vor Unterzeichnetem Gerichte, Landhaus, 2 Treppen, Zimmer Nr. 6 anberanmten Aufgebotstermine geltend zu machen, widrigenfalls die Schuld für erloschen erklärt werden wird. Gera, den 3. Januar 1885. Das Fürstliche Amtsgericht» Münch. Teich. Oeffentliche Aufforderung. Der Maurergeselle Heinrich Karl Louis Bergner aus Gehren soll in einer Untersuchungssache wegen Betrugs und Unterschlagung als Beschuldigter vernommen werden und wird, da sein jetziger Aufenthaltsort unbe- kannt ist, hierdurch aufgefordert, binnen 6 Wochen vor dem Unterzeichneten Gerichte zu erscheinen oder seinen Aufenthaltsort anzuzeigen. Lobenstein, am 16. Dezember 1884. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. A. Schmidt, G.-Schr. Bekanntmachung. Der Landwirth Heinrich Conrad Martin Rank von Blankenstein ist heute als erster Amtsschulz für den genannten Ort von uns in Pflicht genommen worden. Lobenstein, den 2. Januar 1885. Fürstliches.Amtsgericht. Mey er. A. Schmidt, G.-Schr. Aufgebot. Der Kutscher Ernst Pöhlmmm von Röppisch, z. Z. in Ziegenrück wohnhaft, hat das Aufgebot des Schuldbuchs der Fürstlichen Sparkaffe zu Lobenstein Nr. 7115 über 2307 M. 13 Pf. beantragt. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr vor dem Unterzeichneten Gerichte anberaumten Ausge- botstermine seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserkäruug desselben erfolgen wird. Lobenstein, den 2. Oktober 1884. Fürstliches Amtsgericht. Meye r. A. Schmidt, G.-Schr. Verfteigerungsansgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Fleischer Heinrich Georg Benedikt Brunner in Lerchen- hügel gehörige Grundbesitzthum, bestehend aus 1) dem Wohnhaus (Haus Nr. 13) mit Neben- gebäude, Hof, Grasgarten und Feld unter dem Dorfe, Fol. 13 des Gr.- und Hyp.-B. von Lerchenhügel, Fol. 16 des das. Kat., Flurb.- Nr. 14 und 67, mit 5,99 bez. 13,6 a Fläche und 14,77 6c*. 1,60 St.-Einheiten und der Flurb.-Nr. 204, Wiese und Feld mit Weg im Gründchen, Fol. 77 des Kat. für Pottiga, mit 42,1 a Fläche und 5,12 St.-Einheiten als Zubehörung; 2) dem ledigen Feldgrundstück Fol. 34 desselben Gr.- und Hyp.-B., Fol. 37 desselben Kat., Flurb.-Nr. 68, mit 14,2 a Fläche und 2,22 St.-E.; 3) dem Grundstücksverband Fol. 78 des Gr.- und Hyp.-B. für Künsdorf, Fol. 85 des das. Kat., Flurb.-Nr. 551, 553 und 590, Nadelholz. Hutung und Weg in der Schärf, mit 5 Iia 68,1 a Fläche und 35,24 St.-E.; 4) dem Grundstücksverband, Fol. 84 dess. Gr.- und Hyp.-Buchs, Fol. 91 dess. Kat., Flurb.- Nr. 608, 609, 612 und 618, Nadelholz und Weg, genannt die Reuth, der breite Weg und die Hohbühl, sowie Wiese,'genannt die Anwies?, mit 2 ha 39,7 a Fläche und 15,57 St.-E.; 5) dem Grundstücksverband, Fol. 85 desselben Gr.- und Hyp.-B., Fol. 92 desselben Kat., Flurb.-Nr. 610, 615, 614 und 617, Nadel- holz, genannt der breite Weg und die Hübel- birke, sowie Nadelholz, Weg und Wiese, das Mansila und Wiese, die Auwiese genannt, mit 2 lia 66,3 a Fläche und 19,07 St.-E. Freitag, den 27. Februar 1885, Vormittags 10 Uhr in der Brunnerschen Hofraithe in Lerchenhügel, Haus-Nr. 13 von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungslustige hierdurch mit dem Bemerken ein- geladen werden, daß a. die nähere Beschreibung der zu versteigernden Grundbesitzungen und die Verkaufsbedingungen, welche anster den durch das Gesetz vom 19. September 1879, die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen betreffend, bestimmten bei dieser Zwangsversteigerung noch gestellt werden, auf unserer Gerichtsschreiberei 7 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, b. der Ersteher den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigerungsterinine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und 6. diejenigen, denen ein Vorkaufsrecht an den zu versteigernden Grundstücken zusteht, sich bei Verlust dieses Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermines uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des klrtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich an den Ver- steigerungstermin entweder unmittelbar anschließen oder in letzterem bekannt gemacht werden. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligte werden zu obigem Vcrsteigernngstermin und zu dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils in die Brnüner^sche Hofraithe in Lerchenhügel hierdurch vorgeladen. Hirschberg, den 3. Januar 1885. Fürstliches Amtsgericht. Wehrde, G.-Ass. o. Pilz. Nichtamtlicher Theil. Allgemeine Rentemnstalt zu Stuttgart Versicherungs-Gesellschaft auf volle Gegenseitigkeit rrntsr Aufsicht der Kömgl. SLnatsregiernnS. Lebensversicherung, Renten-, Militär- n. Aussteuer-Bersichernng. Anzahl der Versicherungen sämtlicher Geschäftszweige Ende 1883 32332, darunter für Lebensversicherung 16 426. Mit versichertem Kapital von zusammen M. 33,151631. Mit versicherter jährlicher Rente von .... „ 666 762. Derknngskasiitalicn (Prämienreserve) der Versicherungen „ 14.564266. außerdem: Allgemeine Reserve-und spezielle Sicherheitsfonds „ 3.866 636. Niedere Prämiensätze — hohe Dividenden — höchste Rentenbeznge. Nähere Auskunft erteilt der Agent in Gera: Th. Eismann, Buchhändler. Krankenlieller .]Tosls©r. Niegold. Beglaubigt: A. Schmidt, G.-Schr. Hierzu Wtel und Register des Amts- und Verordnungsblattes vom Jahre 1884. Fürstliche Mirristermlkanrlei. Nichtamtlicher Theil. ^xrvscxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx^ % Ms lübisiiteei % 0 von ö -va. Da. x oomoaaoooooaaoaoaoooaoooooo(P x Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. 19 Amts- und Aerordnungsblati für das MMchm KkH MMN Aue. ^ Nr. 4. Gera, den 38. Januar 1883. Wegen Ablebens Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen August von Württemberg legt der Fürstliche Hof eine achttägige Hoftrauer, von heute bis zum 31. d. M. ein- schließlich an. Schloß Osterstein, den 24. Januar 1885. FÄrMches Hofmarschall -Amt, Frhr. v. Meysenbug. Se. Durchlaucht der Fürst haben gnädigst göruht dem Seifenfabrikant Magnus Heynisch in Gera das Prädikat als Hos-Seifenfabrikant Lu verleihen. Bekanntmachung. Es ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß einzelne Arbeitgeber unseres Bezirks ihre Arbeiter, welche nicht Kreits in Hilfskassen, welche den Bestimmungen in fl 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügen, versichert und, zu der gemeinsamen Ortskrankenkasse der Land- gemeinden des unterländischen Bezirks noch nicht ange- meldet haben. Wir machen deshalb auf folgende Bestimmungen e>es Krankenversicherungsgesetzes aufmerksam. 8 49. Die Arbeitgeber haben jede von ihnen be- schäftigte versicherungspflichtige Person, für welche die Gemeinde-Krankenversicherung — also in unserem Bezirke die gemeinsame Orts- krankenkasse — eintritt, spätestens am dritten Tage nach Beginn der Beschäftigung anzu- melden und spätestens am dritten Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisies wieder abzumelden re. 8 50. Arbeitgeber, welche ihrer Anmeldepflicht nicht genügen, sind verpflichtet, alle Auf- wendungen zu erstatten, welche die Ge- meinde-Krankenversicherung — also in unserem Bezirke die gemeinsame Ortskranken- kafse — auf Grund gesetzlicher oder 20 statutarischer Vorschrift zur Unter- stützung einer vor der Anmeldung erkrankten Person gemacht haben. 8 81. Wer der ihm nach § 49 (rc.) obliegenden Verpflichtung zur An- oder Abmeldung (rc.) nicht nachkommt, wird mit Geldstrafe bis zu 20 Mark bestraft. Wir veranlassen zugleich die Gemeinde-Borstände unseres Bezirks, die Arbeitgeber auf diese gesetzlichen Bestimmungen noch besonders hinzuweisen. Gera, den 24. Januar 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Bekanntmachung. Es ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß ein- zelne Arbeitgeber ihren Arbeitern unter der Androhung der Entlassung aus der Arbeit zur Pflicht gemacht haben, bezüglich der Krankenversicherung einer Hülfs- kasse beizutreten, damit die Anmeldung derselben zur gemeinsamen Ortskrankenkasse nicht zu erfolgen habe. Die Arbeitgeber haben bei der Ortskrankenkasse 1/s der Beiträge der Arbeiter aus eigenen Mitteln zu zahlen, während bei den Hülfskassen den Arbeitgebern eine Beitragspflicht nicht obliegt. Wir machen in dieser Beziehung auf die Be- stimmungen in §§ 80 und 82 des Krankenversichernngs- gesetzes aufmerksam; diese lauten wie folgt: 8 80. Den Arbeitgebern ist untersagt, die An- wendung der Bestimmungen dieses Gesetzes zum Nachtheil der Versicherten durch Verträge oder besondere Uebereinkunft anszuschließen oder zu beschränken. Vertragsbestimmungen, welche diesem Ver- bote zuwiderlaufen, haben keine rechtliche Wirkung. § 82. Arbeitgeber, welche den von ihnen beschäf- tigten, dem Krankenverstcherungszwange unter- liegenden Personen bei der Lohnzahlung höhere als die nach §§ 53, 65 zulässigen Beträge in Anrechnung bringen oder dem Verbote des § 80 entgegenhandeln, werden, sofern nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen eine härtere Strafe ein- tritt, mit Geldstrafe bis zu 300 Mark bestraft. Gera, den 24. Januar 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Diejenigen bedürftigen Personen unseres Verwal- tungsbezirkes, welche auf eine der uns zu Gebote stehenden Badefreistellen im Bade zu Lobenstein Anspruch machen wollen, werden andurch veranlaßt, ihre diesfallsigen Gesuche unter Beilegung eines ärztlichen und eines Bedürftigkeits-Zeugnisses baldigst hier anzubringen. Gera, den 21. Januar 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Diejenigen Land-Gemeindevorstände des ober- ländischen Bezirks, welche mit Einreichung der Polizei- straftabellen auf das Jahr 1884 noch im Rück- stände sind, werden hiermit aufgefordert, solche ohne weiteren Verzug hierher abzugeben. Schleiz, den 22. Januar 1885. Fürstliches Landrathsamt. I. Alberti. Müller, S. Nachdem auch in dem Rindviehstalle des Guts- besitzers Christian Grüner in Langgrün ein Fall der Lungenseuche vorgekommen und der dringende Ver- dacht vorliegt, daß diese Seuche im Herbst vor. Js. unter dem Rindvieh des Gutsbesitzers Heinrich Steudtner daselbst aufgetreten ist, so ist für beide Gehöfte die Sperre angeordnet worden, was hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Schleiz, den 26. Januar 1885. Fürstliches Landrathsamt. I. Alberti. Müller, S. Oeffentliche Aufforderung. Männel, Heinrich Oskar, Maschinenmeister, geb. am 18. Juni 1859 in Meerane. Derselbe hat eine Geldstrafe von 6 Mark anher zu bezahlen bez. eine zweitägige Gefängnißstrafe zu verbüßen und wird, da sein jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, hierdurch 21 öffentich aufgefordert, denselben binnen 6 Wochen bei Vermeidung steckbrieflicher Verfolgung hierher anzuzeigen. Gera, den 19. Januar 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Steckbrief. Gegen den Äolporteur Hermann Hartschlag aus Frankfurt a. M. welcher flüchtig ist, soll eine durch Urtheil des Fürstlichen Schöffengerichts zu Gera vom l9. Juni 1883 ev. erkannte Haftstrafe von 6 Tagen vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu ver- haften und uns hiervon zu benachrichtigen. Gera, den 20- Januar 1885. Fürstliches Amtsgericht. Alberti. 6. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit der von uns unterm 3. Oktober 1882 gegen den Barbicrgehilfen Oskar Weber ans Gera erlassene Steckbrief. Gera, den 21. Januar 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsache». Alberti. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Röder, Julius Theodor, Eisendreher, geb. am 4. Februar 1866 in Gera. Derselbe ist in einer Zegen ihn hier anhängigen Untersuchuugssache wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung verantwortlich ZU vernehmen und wird, da sein jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit öffentlich aufgefordert, denselben Vermeidung steckbrieflicher Verfolgung hierher anzu- Z^'gen oder vor uns zü erscheinen. Gera, den 21. Januar 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. , Alberti. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. ^Stenzel, Paul Karl, Schuhmacher, geb. am • Januar 1862 in Oberglochau bei Neustadt, emselben ist ein Beschluß der Unterzeichneten Behörde zuznjtellen; er wird, da sein jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit öffentlich aufgefordert, denselben hierher anzuzeigen. Gera, den 21. Januar 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Bekanntmachung. Auf dem die Firma Emil Heinicke in Gera be- treffenden Folinm 90 unseres Handelsregisters sind heute in Rubrik Inhaber folgende Einträge: „2) 21. Januar 1885. Kaufmann Karl Emil Heinicke ist in Folge Ablebens aus der Firma ausgeschieden. Beschluß vom 21. Ja- nuar 1885. Frrm.-Act. Vol. XIII Bl. 32." „3) 21. Januar 1885. Minna verw. Heinicke geb. Scheibe in Gera ist Inhaberin der Firma. Beschluß vom 21. Januar 1885. Firm-Act. Vol. XIII Bl. 32." bewirkt worden. Gera, den 21. Januar 1885. Fürstlich Reustisches Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Bekanntmachung. Hierdurch wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß am heutigen Tage der bisherige Zustandsvormund des entmündigten Gutsbesitzers Franz Louis Senf zu Stublach Herr Bürgermstr. Hermann Wernsdorf daselbst, auf Ansuchen von der Weiterführung dieser Vormund- schaft entbunden, dagegen Herr Bürgermeister Adolf Rolle in Langenberg als Zustandsvormund des p. Senf verpflichtet worden ist. Gleichzeitig wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß alle von und mit p. Senf selbst ohne Zustimmung des Vormundes abgeschlossenen Rechtsge- schäfte ungültig sind. Gera, den 23. Januar 1885. Fürstlich Reustisches Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. E. Mehlhorn. Röhl. 22 Konkursverfahren. Mittelst Beschlusses des Fürstlichen Amtsgerichts hier ist über das Vermögen des Kaufmanns William Müller, Inhabers des unter der gleichnamigen Firma hier bestehenden Schnittwaarenversandtgeschäfts, heute am 24. Januar 1885, Vormittags 10 Uhr das Kon- kursverfahren eröffnet und angeordnet worden: „Der Rechtsanwalt Dr. Busch wird zum Kon- kursverwalter ernannt. Koükürsforderungen sind bis zum 15. März 1885 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und einiretenden Falls über die in § 120 der Konkursordnung bezeichnten Gegenstände auf den LG. Februar 1885, Vormittags 11 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 8. April 1885, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichnten Gerichte, Landhaus, 2 Treppen, Zimmer Nr. 6 Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmaste ge- hörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache ab- gesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Kon- kursverwalter bis zum LG. Februar: 1885 Anzeige zu machen," was gemäß § 103 der K.-O. hiermit bekannt gemacht wird. Gera, am 24. Januar 1885. Der Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts. Teich v. c. Bekanntmachung. In unserem Handelsregister ist auf Fol. 109 die Firma: Otto Höfer in Schleiz und als deren Inhaber: Kaufmann Gustav Otto Höfer daselbst eingetragen worden.. Schleiz, den 16. Januar 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtyeilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Alberti. Bersteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung sollen die dem Gasthofsbesitzer Karl Friedrich Gustav Buffe aus der Hohengieritzer Mühle bei Neustrelitz, d. Z. in Berlin, gehörigen Immobilien, als: 1) die Hofraithe in der Schmidtsgasse, Haus-Nr. B. 22, der Gasthof zur Soune, Fol. 430 des Katasters von Schleiz, Nr. 400 des dasigen Grund- und Hyp.-B., Flurouchs-Nr. 509, mit einer Fläche von — ha 19,09 a und 963,32 St.-E., aus Wohnhaus, ge- mischtem Wohuraum, Stall mit Tanzsaal, Hof, Gras- und Gemüsegarten bestehend, 2) die Scheune am Oschitzec Wege, Fol. 438 desselben Katasters, Nr. 407 desselben Grund- und Hypotheken-B., Flurbuchs-Nr. 529, mit einer Fläche von — ha 1,13 a und 48,00 St.-E., 3) die Hofraithe in der Höfer Straße, Haus-Nr. 33. 20, mit Gastgerechtigkeit, Fol. 458 des- selben Katasters, Nr. 424 desselben Grund- und Hypotheken B., Flurbuchs-Nr. 568, mit einer Fläche von — ha 70,05 a und 641,44 St.-E., aus Wohnhäusern, Neben- gebäude, Hof, Gemüse- und Grasgarten be- stehend, 4) das ledige Feldgrundstück am Tänner-Wege, Fol. 822 desselben Katasters, Nr. 728 des- selben Grund- und Hypotheken-B., Flurb.-Nr. 1027, mit einer Fläche von — ha 73,6 a und 40,37 St.-E., 5) das ledige Feldgrundstück im Fitzig, Fol. 837 desselben Katasters, Nr. 743 desselben Grund- und Hypotheken-Buchs, Flurbuchs-Nr. 1045, mit einer Fläche von 2 ha — a und 109,67 St.-E., 6) das ledige Wiesengrundstück am Gehülf, Fol. 964 desselben Katasters, Nr. 869 desselben Grund- und Hypotheken-B., Flurbuchs-Nr. 1204, mit einer Fläche von 1 ha 33,8 a und 73,34 St.-E., 7) das ledige Feldgrundstück hinterm großen Schweinsberge, Fol. 1545 desselben Katasters, Nr. 1437 desselben Grund- und Hypotheken-B., Flurbuchs-Nr. 1885, mit einer Fläche von — ha 43 a und 5,89 St.-E., 8) das ledige Feldgrundstück daselbst, Fol. 1546 desselben Katasters, Nr. 1438 desselben Grund- und Hypotheken-B., Flurbuchs-Nr. 1886 mit einer Fläche von — ha 55,6 a und 6,92 St.-E., 23 9) das ledig- Feldgrundstück daselbst, Fol. 1551 desselben Katasters, Nr. 1443 desselben Grund- und Hypotheken-B., Flurbuchs-Nr. 1892, mit einer Fläche von — ha 40 a und 7,05 St.-E., 10) das ledige Grundstück am Langenbacher Wege, Fol. 1588 desselben Katasters, Nr. 1479 desselben Grund- und Hypothcken-B, Flur- buchs-Nr. 1936, mit einer Fläche von — ha 76,8 a und 22,02 St.-E. und 11) die Scheune am Oschitzer Wege, Fol. 1763 desselben Katasters, Nr. 1650 desselben Grund- und Hypotheken-B., Flurbuchs-Nr. 527, mit einer Fläche von — ha 2,14 a und 84,00 St.-E. Mittwoch, den 8. APril 1885, Vormittags 10 Uhr an hiesiger Amtsgerichtsstelle und zwar Zimmer Nr. 6 von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungs- lustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung der zu versteigernden Grundbesitzungen und die Verkaufsbedingungen auf unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 2 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, h. der Ersteher den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigerungstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und o. diejenigen, denen ein Vorkaufsrecht an den zu zu versteigernden Immobilien zusteht, sich bei Verlust dieses Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermines uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über ~*e Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den ^ttsteigerungstermin unmittelbar anschließen. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligte werden zu obigem Versteigerungsiernnne und za dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils an Amtsgerichtsstelle hierdurch vorgeladen. Schleiz, den 20. Januar 1885. Das Fürstlichs Amtsgericht. H. Weißker. Beglaubigt und veröffentlicht: E. Meinhardt, Gerichtsschreiber. Der Reservist Johannes Edmund Oertel aus Goefchitz, zuletzt in Schleiz, wird beschuldigt, als beurlaubter Reservist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein. Derselbe wird auf Mittwoch, Len 35. Februar 1885, Vormittags 9 Uhr vor das Fürstliche Schöffengericht zu Schleiz zur Haupt- verhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirkskommando zu Gera aus- gestellten Erklärung verurtheilt werden. Schleiz, den 6. Dezember 1884. Der Fürstliche Amtsanwalt. Heinrich Weißker. In der Nacht vor den letzten Weihnachtsfeiertagen ist aus einem Hause in Thierbach eine sog. Schweifsäge mit schmalem Sägeblatt entwedet worden. Zur An- gabe etwaiger Verdachtsspuren wird mit dem Bemerken aufgefordert, daß Seitens des Bestohlenen auf die Er- mittelung des Diebes eine Belohnung von 3 Mark ausgesetzt worden ist. Hirschberg, den 22. Januar 1885. Der Amtsanwalt bei dem Fürstlichen Amtsgericht Lobenstein, (gez.) Wehrde, i. V. Beglaubigt und veröffentlicht: A. Schmidt, G.-Schr Am Fürstlichen ebang.-lnther. Landesseminar in Schleiz findet am 3. und 3. März die Prüfung zur Aufnahme in die dritte und am 36. und 3*7. März die Prüfung zur Aufnahme in die vierte und fünfte Klaffe statt. Taufschein, Impfschein, Ge- sundheitszeugnis, Schul- und Sittenzeugniß, Konfirma- tionsschein oder eine Bescheinigung über die demnächst bevorstehende Konfirmation, sowie ein von dem Ange- meldeten selbst gefertigter Lebenslauf sind sofort einzu- schicken. Solche Schüler, die schon ein anderes Se- minar besucht haben, werden nicht zugelassen. Jeder Seminarist verpflichtet sich, diejenige Lehrerstelle, welche die Fürst!. Staatsregierung ihm später übertragen wird, drei Jahre lang zu verwalten. Fürstliche Seminardirektion. B r o ß m a n n. 24 Nichtamtlicher Theil. ^tx»ooao®oo«»oaoOTossooocoooooooKx^ % Bl© !§«®fcfa*®fe©8,©t % von s V v "O, Do» x D x ©» e g e a: Gsra, A Laasener Strasse Mr. 4, |J empfiehlt sich zur Anfertigung aller typographischen Arbeiten ö in Schwarz- und Buntdruck und sichert hei schleunigster Herstellung die .'k billigsten Preise zu. ^XXX»OöaOOOOOOOÖCÖOöG«GööaöOöaQOQ)c9 Bei uns ist zu haben: Uebersicht der Dihnhmsw, HiNWtllWl und d« irtMlimsriiilkn KrMlrlmz in den Gemeinden (und dazu gehörigen Wohnplätzen) des Fürstenthums Neuß jüngerer Linie nach definitiver Feststellung der Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1880. Preis 3© Pfennige. Gera. '^ßufyx & 2?raecser. W Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. 25 Amts- und Werordnungsötatt für das Arßklithilm Keiß jüllgerer Fiilie. Nr. 5, Gera , den 4. Februar 1885. Bekanntmachung. Durch rechtskräftiges kriegsgerichtliches Erkenntniß ddo. Erfurt den 19. Dezember 1884 ist der am 3. Februar 1856 zu Lobenstein geborene Musketier Heinrich Louis Wilhelm Paul genannt Rost der 5. Komp. 7. Thür. Jnf.-Reg. Nr. 96 wegen Fahnenflucht im wiederholten Rückfälle mit Entfernung aus dem Heere und fünf Jahren und drei Monaten Zuchthaus bestraft. Erfurt, den 26. Januar 1885. Königliches Gericht der VIII. Division, v. Grolmann, Stiller, Generallieutenant und Justizrath und Divisions-Kommandeur. Divisions-Auditeur. Nachdem in dem Rindviehstalle des Gutsbesitzers Ferdinand Sippel in Stelzen seit 6 Monaten nach dem vorgekommenen Fall der ■ Lungenseuche eine neue Erkrankung nicht vorgekommen und der Stall vorschrifts- mäßig desinfizirt worden ist, so ist die von uns unterm 22. Juli v. I. für das Gut des Genannten angeorduete Gehöftsperre wieder aufgehoben worden. Schleiz, den 31. Januar 1885. Fürstliches Landrathsamt. Alberti. > Müller, S. Der Gutsbesitzer Gottlob Brostmam» in Löhma beabsichtigt auf dem hinter seinem Garten gelegenen Feldgrundstücke eine sog. Meilerziegelei zu errichten. Es wird dies mit der Aufforderung, etwaige nicht ■ c' auf Privatrechtstiteln beruhende Einwände dagegen binnen einer Frist von 14 Tagen bei uns anzubringen, hier- durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Schleiz, den 31. Januar 1885. Fürstliches Landrathsamt. I. Alberti. Müller, S. Aufgebot. Der Kaufmann Moritz Risacher in Mühl- hausen i. E. hat das Aufgebot des auf seinen Namen lautenden Schuldbuchs der hiesigen Sparkasse Nr. 49056 mit einem Bestände von 1947 M. 68 Pf. beantragt. Der Inhaber desselben wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 7. August 1885, Vormittags 11 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht (Schloßstraße, Landhaus 2 Treppen, Zimmer Nr. 3) anberaumten Aufgebots- termine seine Rechte anzumelden und das oben bezeichnete Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftlos- erklärung erfolgen wird. Fürstliches Amtsgericht Gera, den 6. Dezember 1884. H. Graesel. Teich. Aufgebot. Auf dem dem Bahnarbeiter Karl Friedrich Louis Krug in Dorna gehörigen Grundbesitzthum, Fol. 4 des Gr.- und Hyp.-Buchs von Dorna haften veraltete Hypotheken unter folgendem Eintrag: 26 2/II. 23. Juni 1828 rc. e. Zehn Meißnische Gülden — Spec. a 36 Gr. oder 7 Thlr. 29 Sgr. 10 Pf. unbezahlte Kauf- und Erbegelder ohne Zinsen für Johanne Christiane Thienemann; f. Fünfzig Meißn. Gülden Spec. a 36 Gr. oder 39 Thlr. 29 Sgr. 1 Pf. unbezahlte Kaufgelder mit Zinsen zu 4°/u für Christiane Erdmuthe verw. Schalter. Alles lt. Kauf- und Lehnbriefs ä. d. 23. Juni 1828. Nachdem rc. Krug, welcher behauptet, daß diese Forderungen erloschen seien, das Aufgebot dieser Hypo- theken beantragt hat, ist von uns Aufgebotstermin auf Sonnabend, den 4. Juli 1885, Bormittags 11 Uhr, bestimmt worden. Etwaige Forderungsberechtigte werden deshalb hier- durch aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens im Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls die Forderungen werden für erloschen erklärt werden. Gera, den 6. Dezember 1884. Das Fürstliche Amtsgericht. Münch. Teich. Erneuert wird hiermit der von uns unterm 3. Juli 1884 gegen den Tagelöhner Hermann Becher aus Neuschönefeld bei Leipzig erlassene Steckbrief. Gera, den 28. Januar 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Brucksch, gen. Bamberger, Emil, Kammmacher- geselle, am 18. Februar 1858 in Strehlen i. Schl, ge- boren. Derselbe ist in einer gegen ihn hier anhängigen Untersuchungssache verantwortlich zu vernehmen und wird hiermit öffentlich aufgefordert seinen Aufenthaltsort hier- her anznzeigcn oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 29. Januar 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsache». Alberti. v. H. Schmidt. Bekanntmachung. Auf Fol. 442 unseres Handelsregisters ist heute die Firma Christ. Fr. John in Gera und als deren Inhaber der Drahtwaarenfabrikant Christian Friedrich John daselbst eingetragen wo.den. Gera, den 29. Januar 1885. Fürstlich Neustisches Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem in Konkurs verfallenen Müller Carl Christian Nau- mann in Zschippach gehörig gewesene Grundbesttzthum, nämlich: 1) die Hofraithe (Mühle) nebst Zubehör, sogen. Knappenmühle, Hausnr. 19, Fol. 25 des Grund- und Hyp.-B., Fol. 28 des Ka- tasters von Zschippach, bestehend aus a. Wohn- haus, gemischten Wohnraum, Nebengebäude, Hof und Grasgarten, Flurbnr. 37 mit — ha 14,11 a Fläche und 81,20 Steuereinheiten, b. Mühlgraben, Wiese und Bach im Culmer Grunde, Flurbuchsnr. 62, mit — ha 24,10 a Fläche und 5,56 Steuereinheiten; 2) das ledige Grundstück, Bach und Wiese im Culmer Grunde, Fol. 32 des Grund- und Hypothekenbuchs, Fol. 35 des Katasters von Zschippach, Flurbuchsnr. 63 mit — ha 29,10 a Fläche und 13,47 Steuereinheiten; 3) das ledige Grundstück, Wiese und Feld im Liesig, Fol. 33 des Grund- und Hypo- thekenbuchs, Fol. 36 desKatasters vonZschippach, Flurbuchnr. 70, mit — ha 65,90 a Fläche und 21,76 Steuereinheiten, Dienstag, den 1«. März 1885, Vormittags 11 Uhr im Fritzsche'schen Gasthofe zu Zschippach von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungslustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen auf unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 4 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, b. der Ersteher den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigerungstermine entweder baar 27 zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zn stellen hat und c. Vorkaufsberechtigte sich bei Verlust ihres bez, Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungsterinines uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Versteigerungstermin unmittelbar anschließcn. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligle werden zu obigem Bersteigerungstermine und zu dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils hierdurch geladen. Gera, den 1. Februar 1885. Fürstliches Amtsgericht. Münch. Teich. Der Kupferschmied Carl Theodor Drösche, geb am 14. März 1858 zu Freiberg, zuletzt in Gera wohnhaft, wird beschuldigt, als beurlaubter Reservist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen § 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf Anordnung des Fürstlichen Amtsgerichts Hierselbst auf Dienstag, den 31. März 1885, Vormittags 9 Uhr vor das Fürstliche Schöffengericht hier zur Hauptver- handlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirkskommando zu Döbeln ausge- stellten Erklärung verurtheilt werden. Gera, den 14. Januar 1885. H. Schmidt, Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts v. c. Bekanntmachung. Auf Fol. 2 Bd. II unseres Handelsregisters ist heute als alleinige Inhaberin der Firma „Ernst Dittmar in Wurzbach" Marie Dittmar geb. Fischer daselbst eingetragen worden, laut Antrags und Beschlusses vom 14. Januar 1885. Lobcnstein, den 19. Januar 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. A. Schmidt, G.-Schr. Versteigerungsausgevot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das der Christiane Friederike Juliane verehel. Bock geb. Ott in Wurzbach gehörige Grundbesitzthum, nämlich a. die unter Nr. 209 des Grund- und Hyp.-B., Fol. 220 des Kat. für Wurzbach eingetragene Hofraithe in Oberöstreich, Hausnr. 263, be- stehend aus der Flurbuchsnr. 265: Wohnhaus, Schuppen und Gemüsegarten, mit — lia 1,81 a Fläche und 11,89 St.-E., b. das ledige Grundstück in der Miltere, Nr. 290 des Grund- und Hyp.-Buchs, Fol. 307 des Katasters für Wnrzbach, bestehend aus der Flurbuchsnr. 515: Wiese, Feld und Gemüse- garten, mit — lia 31,5 a Fläche und 2,18 St.-E. durch uns Dienstag, den 14. April 1885, Bormittags 11 Uhr, im Volkmar'schen Gasthof in Wurzbach öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Bersteigerungs- termins, oder acht Tage darauf an Amtsgerichtsstelle hier verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zn erklären. Der vierte Theil der Erstehnngssumme ist im Ver- steigerungstcrmine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grund- besitzthums und die Verkaufsbedingungen können auf unserer Gcrichtsschreiberei eingesehen werden. Zu dem obigen Versteigerungstermin und dem Termin zur Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte geladen. Lobenstein, den 23. Januar 1885. Fürstliches Amtsgericht, gez. Dr. Niegold. Beglaubigt und veröffentlicht: A. Schmidt, G.-Schr. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Stellmacher Johann Christian Heinrich Bölkel in Unterlemnitz gehörige Grundbefitzthum, nämlich: 1) die Hofraithe, Hausnummer 45, Fol. 56 des Katasters, Nr. 51 des Grund- und Hyp.-B. für Unterlemnitz, bestehend aus der Flurbuchs- 28 nummer 91: Wohnhaus, gemischter Wohn- raum, Nebengebäude, Hof, Gemüse- und Gras- garten, mit — ha 7,47 a Fläche und 28,30 St.-E., 2) der Grundstücksverband, Fob 114 des Ka- tasters, Nr. 107 des Grund- und Hyp.-B. für Unterlemnitz, bestehend aus den Flurbuchs- nummern: 179: Wiese, Hutung, Feld und Weg am Steinbühl, mit 1 ha 90,60 a Fläche und 29,05 St.-E., 209: Wiese im Steinbühl, mit — ha 26,4 a Fläche und 5,17 St.-E-, wozu ein Antheil an Nr. 113 desselben Grund- und Hyp.-B. gehört: 3) das ledige Grundstück im Putzewinkel, Fol. 128 des Katasters, Fol. 122 des Grund- und Hyp.-B. für Unterlemnitz, bestehend aus den Flurbuchsnummern: 300: Nadelholz und Weg mit 2 ha 44,6 a Fläche und 17,20 St.-E., 34-4: Nadelholz und Weg mit 1 ha 92,8 a Fläche und 22,34 St.-E., 300: Feld mit — ha 26,7 a Fläche und 4,18 St.-E. durch uns Dienstag, den 21. April 1885, Vormittags 11 Uhr, in der Süssenguth'schen Gastwirthschaft in Unterlemnitz öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Versteigerungs- termins, oder acht Tage darauf an Amtsgerichtsstelle hier verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Ver- steigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen können auf unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Zu dem obigen Versteigerungstermin und dem Termin zur Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte geladen. Lobenstein, den 28. Januar 1885. Fürstliches Amtsgericht. (gez.) Dr. Niegold. Beglaubigt und veröffentlicht: A. Schmidt, G.-Schr. Oeffentlichs Aufforderung. Der Fleischergeselle Albin Franz Hopfmanu aus Löhma bei Schleiz soll in einer gegen ihn einge- leiteten Untersuchung wegen Betrugs verantwortlich ver- nommen werden, und wird, da sein jetziger Aufenthalts- ort unbekannt ist, hierdurch aufgefordert, binnen 6 Wochen vor dem Unterzeichneten Gerichte zu erscheinen, oder seinen Aufenthaltsort anzuzeigen. Hohenleuben, den 27. Januar 1885. Fürstliches Amtsgericht. Klopfer, Ass. c. Stellenberger. UWamMcher Theil. Sonntag, den 32. Februar soll die Gemeindejagd von Zwötzen vom 1. Februar d. I. ab auf 6 Jahre Nachmittags 2 Uhr in der Fuchs'schen Gastwirthschaft ver- pachtet werden. Die Bedingungen werden im Termine bekannt gemacht. Zwötzen, den 7. Januar 1885. Der Jagdvorstand. Th. Fuchs. psraüEH cht nur Radiauers Hiihnoraugenmittel, h wyMH § radicale, schmerzlose, sofortige Wirk- ! Ii y ung. Carton mit Flasche und Pinsel= ja ~ WÄ 60 Pf. 2) Radiauers Coniferen-Geist, ni | Schutzmarke 1 Tannonhaum, z. Beinig- J 8 ung und Ozonisirung der Zimmerluft. Flasche 1,25 Pf., 6 Flaschen = 6 Mk., >--WMEW, Zerstäuber von 75 Pf. an. 3) Radiauers ■HKncKBm=a Spitzwegerichbonbons, gegen Husten und Heiserkeit, Schachtel ==50 Pf., sämmtlich aus Radiauers Rothe Apotheke in Posen. Depot in Gera bei Hoffriseur Fontaine, Carl Drewesu.Bauden- bacher. Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. 29 Gera, den 11. Februar 1885. Seine Durchlaucht der Fürst haben dem Briefträger Eduard Bethmann hier die Erlaubniß zu ertheileu geruht, das ihm von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, König von Preußen verliehene Allgemeine Ehrenzeichen anzunehmen und zu tragen. Seine Durchlaucht der Fürst haben die gnädigste Entschließung gefaßt, die Stelle des Landthierarztes in Schleiz, mit Ausnahme der landespolizeilichen Funktionen in der Pstege Reichenfels, welche bis auf Widerruf dem Hof- und Landthierarzt Giese hier überwiesen worden sind, dem bisherigen Amtsthierarzt Albrecht Mühlbach von Zwickau zu übertragen. Die am 31. Januar d. I. ausgegebene Nummer 2 desselben enthält: Nr. 1578. Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaus- Halts-Etat für das Etatsjahr 1884/85. Vom 23. Januar 1885. Nr. 1579. Gesetz, betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 15. Juni 1883 über die Krankenversicherung der Arbeiter. Vom 28. Januar 1885. Die am 4. Februar d. I. ausgegebene Nummer 3 desselben enthält: Nr. 1580. Gesetz, betreffend die Kontrole des Reichshaushalts und des Landes- haushalts von Elsaß-Lothringen für das Etatsjahr 1884/85. Vom 26. Januar 1885. 30 Nr. 1581. Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 31. Januar 1885. Die am 7. Februar d. I. ausgegebene Nummer 4 desselben enthält: Nr. 1582. Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einführung eines vereinfachten Liqutdativnsverfahrens hinsichtlich des Servises für Kautonnements- und Marschquartier. Vom 29. Januar 1885. Durchschnittliche Preise der Fourage im Monat Januar 1885 (bekannt gemacht in Gemäßheit des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875, § 9, Nr. 3 und der dazu ergangenen In- struktion vom 2. September 1875, Ziff. 6, Abs. 5). 1. In Gera: 100 Kilogramm Hafer: 13 Mk. 70 Pf. 100 „ Heu: 7 „ 50 „ 100 „ Stroh: 4 „ 25 „ 2 tt X 0 X g * 100 Kilogramm Hafer: 13 Mk. 04 Pf. 100 „ Heu: 9 „ 00 „ 100 „ Stroh: 5 „ 00 „ Daß Herr Gastwirth Friedrich Otto Melzer zu Kleinaga und Herr Karl Christian Wilhelm Nöthlich hier unterm 29. bezüglich 31. vor. Mts. als Feuerver- sicherungsagenten von uns in Pflicht genommen worden sind, wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, den. 3. Februar 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Die Unterzeichnete Behörde ist auch im laufenden Jahre in der Lage, einigen unbemittelten Kranken ihres Verwaltungsbezirkes den kostenfreien Gebrauch von Bädern in Carlsbad vermitteln zu 'können. Hierauf Reslektirende werden veranlaßt, ihre dies- fallsigen Gesuche unter Vorlegung eines Bedürftigkeits zeugnisses, sowie einer ärztlichen Bescheinigung, aus welcher namentlich hervorgehen muß, daß für die Krank- heit auch wirklich eine Kur in dem obenerwähnten Bade- orte angezeigt erscheint, baldigst hier anzubringen. Gera, den 3. Februar 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Bekanntmachung. Auf Grund der Bestimmungen in § 34 des Gesetzes, die Krankenversicherung der Arbeiter be- treffend , in Verbindung mit den Vorschriften in den §§ 46, 47 und 35 des Kassenstatuts der gemein- samen Ortskrankenkasse der Landgemeinden des unter- ländischen Bezirks, haben wir Generalversammlung zur Wahl des Kassenvorstandes auf 31 Sonntag den 15. Februar 1885, Nachmittags 3 Uhr im Saale des Gasthauses zum Mohren in Untermhaus und zwar zur Wahl der von den Ar- beitgebern zu wählenden 2 Mitglieder Termin auf Nachmittag 3 Uhr und zur Wahl der von den Arbeitern zu wählenden 4 Mitglieder Termin auf Nachmittag 4 Uhr anbecaumt. Die zur Generalverfammlung gewählten Vertreter der Arbeitgeber und der Kassenmilglieder (Arbeiter) werden hiermit geladen, in dem Termine und zwar die Vertreter der Arbeitgeber Nachmittags 3 Uhr, die Vertreter der Kassenmitglieder (Arbeiter) Nachmittags 4 Uhr zu erscheinen und ihr Wahlrecht auszuüben, widrigenfalls Verzicht auf dasselbe angenommen werden wird. Gera, den 6. Februar 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. N. List. Auf unseren Antrag sind uns von dem Stadtrath zu Karlsbad im Einverständniß mit der Direktion des dasigen Fremdenhospitals für das Jahr 1885 zwei Freiplätze in dieser Anstalt zur Verfügung ge- stellt worden und zwar der elftere in der I. Kurperiode, d. h. vom 1. bis 28. Mai und der zweite in der II. Kurperiode (29. Mai bis 25. Juni). Im Falle des Bedarfs können auch noch zwei Zahlplätze (ä. 12 fl. 50 kr. ö. W. für eine voll- ständige vierwöchentliche Kurperiode) zur Verfügung ge- stellt werden. Wir bringen dies hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß sich Bewerber unter Vor- legung der erforderlichen ärztlichen Zeugnisse bald hier zu melden haben. Schleiz, den 6. Februar 1885. Fürstliches Landrathsamt. I. Alberti. Müller, S. Die Bergknappschaftskaffe zu Lobenstein gewährt zur Zeit Kranken-Unterslützungen an ihre Mitglieder nicht mehr. Diejenigen Bergleute, welche im Berg- revier Lobenstein auf Gruben beschäftigt werden, sind daher zur Krantenversicherung in den betreffenden Ge meinden bez. den nicht zu einer Gemeindeflur gehörigen Bezirken, in welchen sie beschäftigt werden, nach Maß- gabe des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883 heran- zuziehen und haben die betreffenden Arbeitgeber die erforderliche Anmeldung zu bewirken. Solches wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Schleiz, den 6. Februar 1885. Fürstliches Landrathsamt. I. Alberti. Müller, S Herr Strumpfwirker Heinrich Gottlicb Adolf Schellhorn von hier ist als Feuerversicherungs-Agent heute von uns verpflichtet worden. Schleiz, den 6. Februar 1885. Fürstliches Landrathsamt. I. Alberti. Müller, S. Oeffentliche Zustellung. Der Schieferdecker Werner Paul Prell in Gera, zum Armenrechte zugelassen, vertreten durch den Rechts- anwalt Ov.Schmidt daselbst, klagt gegen die Emilie Linda verehel. Prell geb. Mehlhorn, z. Z. unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Berlassung mit dem An- träge auf Trennung der Ehe dem Bande nach und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des gemein- schaftlichen Landgerichts zu Gera — Neuß j. L. — Schloßstraße 23, 1 Tr. — Zimmer Nr. 4 auf den 5. Juni 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gera, den 9. Februar 1885. Buckel, Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts. Bersteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Kunstgärtner Carl Gustav Deegen in Köstritz ge- hörige, unter Flurbnr. 881 mit 1 ha 76,60 a Fläche und 378,20 St.-E. eingetragene ledige Grundstück (Gärtnerei) mit Comptoir «. Gewächshäusern, Fol. 486 des Katasters, Fol. 472 des Grund- und Hyp.-Buchs von Köstritz 32 Freitag, den SV. Februar 1885, Vormittags 11 Uhr im Gasthof „zum goldene« Kranich" zu Köstritz von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungs- lustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthnms und die Verkaufsbedingungen auf unserer Gcrichtsschreiberei in Zimmer Nr. 4 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, b. der Erstehen den vierten Theil der Erstehungs- summe im VersteigeruugStermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und c. Vorkaufsberechtigie sich bei Verlust ihres bez. Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungsterinines uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Versteigerungstermin unmittelbar anschließen. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligte werden zu obigem Versteigerungstermine und zu dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils hierdurch geladen. Gera, den 14. Januar 1885. Fürstliches Amtsgericht. Münch. Teich. Bekanntmachung. Auf Fol. 83 unseres Handelsregisters ist heute eingetragen worden, daß die Firma Wittmer Ss Schönherr Nachfolger in Gera sich aufgelöst hat und daß die Liquidatoren der Handelsgesellschaft die Kaufleute Otto Ludwig Fürbringer und Max Pertzel in Gera sind. Gera, den 3. Februar 1885. Fürstlich Rcustisches Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Bekanntmachung. Auf Fol. 443 unseres Handelsregisters ist heute die Firma Max Pertzel in Gera und als deren In haber der Kaufmann Max Otto Pertzel daselbst einge- tragen worden. Gera, den 3. Februar 1885. Fürstlich Reustisches Amtsgericht, Mbtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. BckMMtMachmrg. Auf dem die Firma Christ« Fr. John in Gera betr. Folium 442 des Handelsregisters von Gera sind heute die Techniker Paul Christian John in Gera und Friedrich Walter John daselbst als Mitin- haber der Firma eingetragen worden. Gera, den 4. Februar 1885. Fürstliches Reust. Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. R i d; t e r. Buckhardt. Oeffentliche Aufforderung. Büttner, August Hermann, Schneidemüller, geb. am 19. Februar 1847 in Göhlenau bei Friedland in Schlesien. Gegen denselben ist das Haupiverfahren wegen Diebstahls vor Fürstlichem Schöffengerichte hier eröffnet; er wird, da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit öffentlich aufgefordert, denselben hierher anzu- zeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 4. Februar 1885. Fürstliches Amtsgericht, Mbtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Bauer, Emma, ledige, Dienstmagd, geb. am 22. April 1883 in Gumperda bei Kahla. Gegen die- selbe ist das Hauptverfahren wegen Diebstahls, Unter- schlagung und Betrugs vor Fürstlichem Schöffengerichte hier eröffnet; sie wird, da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, hierdurch öffentlich aufgefordert, denselben hierher anzuzeigeu oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 4. Februar 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. o. H. Schmidt. Hierzu eine Beilage. 33 Aeikage m Nr. 6 des Amts- und VerardnungsblsNes. Gera, den 11. Februar 1885. Oeffentliche Aufforderung. Wächter, Robert, Schriftsetzer aus Pößneck. Derselbe ist in einer gegen ihn wegen Betrugs hier anhängigen Untersuchungssache verantwortlich zu ver- nehmen und wird, da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit aufgefordert, denselben bei Vermeidung steck- brieflicher Verfolgung hierher anzuzeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 4. Februar 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Bekanntmachung, Daß der Gutsbesitzer und Bürgermeister Herr Friedrich August Baumgärtel in Pohlitz von uns als Amtsschulze für Ort und Flur Pohlitz heute verpflichtet worden ist, wird hiermit zur öffent- lichen Kenntniß gebracht. Fürstliches Amtsgericht Gera, den 7. Februar 1885. E. Mehlhorn. Röhl. Bekanntmachung. Auf Fol. 444 unseres Handelsregisters ist heute die Firma Franz Engelhardt 8f Comp, in Gera und als deren Inhaber der Maurermeister Franz Gustav Engelhardt in Gera und der Zimmermeister Hermann Weise in Tautenhain eingetragen worden. Gera, den 7. Februar 1865. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Bekanntmachung. Auf dem die Firma Löblich 8S Josephson in Gera betr. Folium 113 unseres Handelsregisters ist heute der Kaufmann Paul Heinrich Häustler in Gera als Mitinhaber der Firma eingetragen und die demselben ertheilt gewesene Prokura gelöscht worden. Gera, den 7. Februar 1885: Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Maurermeisters Emil Robert Sattler hier ist nach erfolgter Abhaltung des Schluß- termins durch Beschluß des Fürstlichen Amtsgerichts hier von heute aufgehoben worden, was gemäß ß 151 der Konkursordnung hiermit bekannt gemacht wird. Gera, den 9. Februar 1885. Der Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts. Teich v. c. Steckbriefsernenerung. Der von uns am 29. Mai 1884 gegen den Fleischergesellen Karl Franz Betterlein aus Friedmanns- dorf erlaffene Steckbrief wird hiermit erneuert. Lobenstein, am 6. Februar 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. A. Schmidt, Gerichtsschr. Unter dem Rindvieh der Ortschaft Collis ist die Maul» und Klauenseuche ausgebrochen. Collis, 6. Februar 1885. Der Gemeindevorsteher. Kutschbach. 34 Nichtamtlicher Thcn. ^xxxxxxxxxxxjmoooaoocxxxxxsaoaoKxxx: Ms Sffl®Msm®k©i,©t von Z5 ul Jol x <5s ID x su e g* e x Gera, Laasener Strasse Nr. 4, empfiehlt sich zur Anfertigung aller X typographischen Arbeiten 0 in Schwarz- und Buntdruck und sichert hei schleunigster Herstellung die X billigsten Preise zu. X X >oooaaaoQcaocoooa& Bei uns ist zu haben: Uebersicht der Dchihüser, KuishMM md der mismmksriiilkil KeMemz in den Gemeinden (und dazu gehörigen Wohuplätzen) des Fürstenthums Neuß jüngerer Linie nach definitiver Feststellung der Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1880. Preis 3» Pfennige. Gera. WuHr7 & J>raecjer. Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. 35 Amts- und Verordnungsblatt für das Fßrßklllhsm Keuß Dilgklkl Filiie. Nr. 7. Gera, den 18. Februar 1885. Seine Durchlaucht der Fürst haben dem pensionirten Steueramts-Assistenten Korn in Lobenstein und dem Briefträger Eduard Bethmann hier die silberne Verdienstmedaille gnädigst verliehen. Die über die Aufnahme Kranker in die Königlichen Universitäts-Kliniken zu Halle a/S. bestehenden Bedingungen werden andurch zur Nachachtung für Behörden und Private, welche eine solche Aufnahme Kranker nachsuchen wollen, öffentlich bekannt gemacht. Gera, am 13. Februar 1885. Fürstlich Reust-M. Ministerium» Abtheilung für das Innere. Dr. E. v. Beulwitz. Dr. Winkler. Bedingungen über die Aufnahme Kranker in die Königl. Universitäts-Kliniken zu Halle a. S. 8 i. Jeder Patient, welcher bei einer der klinischen Universitäts-Anstalten seine Aufnahme beantragt, hat vor seiner Aufnahme einen Vorschuß einzuzahlen, welcher zur Deckung der 36 einmonatlichen Kur- pp. Kosten nach demjenigen etatsmäßigen Satze ausreicht, zu dem der Kranke ausgenommen zu werden wünscht (cfr. § 5). Dieser Vorschuß ist, sobald derselbe verbraucht ist, in derselben Höhe zu erneuern. 8 2. Die Aufnahme derjenigen Patienten, welche von Privaten, Eisenbahn-Verwaltungen, Gewerkschaften, Krankenkassen pp. den Kliniken überwiesen werden, erfolgt unter gleichen Bedingungen. Kann eine Baarzahlung nicht sofort geleistet werden, so genügt eine behörd- licherseits M beglaubigende schriftliche Erklärung des Inhalts „daß der Aufzunehmende resp. der die Aufnahme desselben Nachsuchende sich zur Zahlung der sämmtlichen für die Kur und Verpflegung entstehende,: Kosten zu dem etatsmäßigen Satze von täglich Mk. Pfg. neben den Kosten für Ver- bände, Hilfsmaschinen, Extrawachen pp. verpstichtet und seinen Vermögens- und Einkommensverhältnissen nach hierzu im Stande ist". 8 3. Orts- oder landarme Patienten werden nur gegen eine schriftliche Erklärung des- jenigen Ortsvorstandes, in dessen Bezirk die Hilfsbedürftigkeit erkennbar hervorgetreten ist, ausgenommen, welche die Fürsorgepflicht für den Kranken anerkennt und seine Behandlung in der Klinik beantragt. Dasselbe geschieht mit Patienten, welche, ohne bisher Armenansprüche erhoben zu haben, den Anforderungen der §§ 1 und 2 nicht entsprechen. § 4. In allen Fällen, wo den vorstehenden Bedingungen nicht entsprochen wird, erfolgt die Zurückweisung der Patienten, wenn diese nach ärztlichem Ermessen ohne dauernde Schädigung der Gesundheit bezw. ohne Gefahr für das Leben desselben möglich ist. s 5. In der Regel wird ein Kur- und Verpflegungsgeldersatz von 1 Mk. 50 Pfg. pro Tag erhoben, für welchen Patient neben der Unterbringung in einem mit mehreren Kranken belegten Zimmer der Klinik und ärztlicher Behandlung die Beköstigung vom III. Tisch erhält.- Bei besonders unbemittelten Kranken, zu denen namentlich diejenigen gehören, für welche die Kosten Seitens der verpflichteten Armenverbände übernommen werden, kann dieser Satz auf I Mk. pro Tag ermäßigt werden. Beansprucht ein Patient die Beköstigung vom I. Tisch, so wird der Satz auf 3 Mk. und in den Fällen, wo hierneben ein separates Zimmer gewährt wird, aus 5 Mk. bezw. — in der medieinischen und Frauenklinik — auf 6 Mk. erhöht. Neben diesen Kur- und Verpflegungskosten sind die Kosten für Zitmann'sches Dekokt und Lister'sches Verbandmaterial, sowie für Mineralbrunnen und Mineralbäder zu bezahlen. 8 6. Freistellen können in sehr beschränkter Zahl nur solchen Patienten zu Theil werden, 37 deren Behandlung lediglich im wissenschaftlichen Interesse erfolgt, sofern sie sich gu klinischen Demonstrationen ihres Krankheitszustandes bereit erklären. Halle, den 27. October 1884. Der Kurator der Umversttat. Geheimer Regierungs-Rath Dr. Schrader. Die von dem Reichsversicherungsamt am 11. d. M. erlassene Bekanntmachung, die Anmeldung unfallversicherungspstichtiger Baubetriebe betreffend, wird andurch nebst den bezüglichen Anlagen noch besonders zur Kenntniß der Betheiligten gebracht mit dem Be- merken, daß die Anmeldungen der Unternehmer solcher Betriebe im Fürstenthume, welche sich auf die Ausführung von Banarbeiten erstrecken, in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 18. Juli 1884 (Amts- und Berordnungs-Bl. Nr. 30) bei den Gemeindevorständen und zwar spätestens bis ZUM 2. Mar; d. Is. nach dem nachstehend mit abgedruckten Formulare einzureichen sind. Die Gemeindevorstände haben im vorliegenden Falle nach Ablauf der Anmeldefrist umgehend die durch § 11 des Unfallversicherungsgesetzes vorgeschriebenen Verzeichnisse her- zustellen und dieselben ohne vorherige Einreichung bei den Fürstlichen Landrathsämtern spä- testens Ns MM 10» Mar; d. As. unmittelbar an das Reichsversicherungsamt zu Berlin einzusenden. Gera, den 14. Februar 1885. Fürstlich Ketch-W. Ministerium, Abtheilung für das Innere. Dr. E. v. Beulwitz. Dr. Winkler. Bekanntmachung, betreffend die Anmeldung unfallversichernugspflichLiger Baubetriebe. Vom 11. Februar 188 5. Laut Bekanntmachung im Reichs-Gesetzblatt Nr. 5 Seite 13 hat der Bnndesrath auf Grund des § 1 Abs. 8 des Unfallversicherungsgesetzes vom 0. Juli 1884, Reichs- Gesetzblatt Seite 69, beschlossen: 38 Arbeiter und Betriebsbeamte, welche von einem Gewerbetreibenden, dessen Gewerbebetrieb sich auf die Ausführung von Tüncher-, Verputzer- (Weißbinder-), Gypser-, Stuckateur-, Maler- (Anstreicher-), Glaser-, Klempner- und Lackirer- Arbeiten bei Bauten, sowie auf die Anbringung, Abnahme, Verlegung und Re- paratur von Blitzableitern erstreckt, in diesem Betriebe beschäftigt werden, für versicherungspslichtig zu erklären. Gemäß § 11 des Unfallversicherungsgesetzes hat daher jeder Unternehmer eines der vorgenannten Betriebe denselben unter Angabe des Gegenstandes und der Art des Be- triebes, sowie der Zahl der durchschnittlich darin beschäftigten versicherungspflichtigen Per- sonen binnen einer vom Reichs-Versicherungsamt zu bestimmenden Frist bei der unteren Verwaltungsbehörde anzumelden. Diese Frist wird hiermit auf die Zeit bis zum 2. März d. I. einschließlich festgesetzt. Welche Staats- oder Gemeindebehörden als untere Verwaltungsbehörden im Sinne des Unfallversicherungsgesetzes anzusehen sind, ist von den Centralbehörden der Bundes- staaten in Gemäßheit des § 109 des genannten Gesetzes seiner Zeit bestimmt und öffentlich bekannt gemacht worden. Im Uebrigen wird wegen der Anmeldung auf den nachstehend abgedruckten § 11 des genannten Gesetzes, sowie auf das beigefügte Anmeldungsformular hingewiesen. Berlin, den 11. Februar 1885. Das Deichs-Versicherungsamt. Bödiker. § 11 des Unfallversicherungsgesetzes. Jeder Unternehmer eines unter den § 1 fallenden Betriebes hat den letzteren binnen einer von dem Reichs-Versicherungsamt zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Frist unter Angabe des Gegenstandes und der Art desselben, sowie der Zahl der durch- schnittlich darin beschäftigten versicherungspflichtigen Personen bei der unteren Verwaltungs- behörde anzumelden. Für die nicht angemeldeten Betriebe hat die untere Verwaltungsbehörde die An- gaben nach ihrer Kenntniß der Verhältnisse zu ergänzen. Dieselbe ist befugt, die Unternehmer nicht angemeldeter Betriebe zu einer Auskunft darüber innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch Geldstrafen im Betrage bis zu ein- hundert Mark anzuhalten. Die untere Verwaltungsbehörde hat ein nach den Gruppen, Klassen und Ordnungen der Reichs-Berufsstatistik geordnetes Verzeichniß sämmtlicher Betriebe ihres Bezirks unter Angabe des Gegenstandes und der- Art des Betriebes, sowie der Zahl der darin beschäf- tigten versicherungspflichtigen Personen aufzustellen. Das Verzeichniß ist der höheren Ver- 39 waltungsbehörde einzureichen und von dieser erforderlichenfalls hinsichtlich der Einreihung der Betriebe in die Gruppen, Klassen und Ordnungen der Reichs-Berufsstatistik zu berichtigen. Die höhere Verwaltungsbehörde hat ein gleiches Verzeichniß sämmtlicher versiche- rungspflichtigen Betriebe ihres Bezirks dem Reichs-Versicherungsamt einzureichen. Formular für die Anmeldung. Staat Kreis (Amt) ........ Regierungsbezirk..... Gemeinde-(Guts-)Bezirk Anmeldung auf Grund des § 11 des Unfallversicherungsgesetzes. Name des Unternehmers (Firma). Gegenstand des Betriebes.* Zahl der durchschnittlich beschäftigten vcrsichernngspflichtiqen Personen. ** Bemerkungen. .... 1885. (Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten.) * Nur solche Betriebe, welche sich auf die Ausführung von Bauarbeiten erstrecken, sind anzumelden; doch ist nicht erforderlich, daß die Arbeiter ausschließlich bei Bauarbeiten beschäftigt werden. ** Die Anmeldung hat auch daun zn erfolgen, wenn weniger als 10 versichcrungspflichtige Personen (Arbeiter und solche Betriebsbeamte, deren Jahresarbeitsoerdieust an Gehalt oder Lohn Zweitausend Mark nicht übersteigt) beschäftigt werden. Weichsgeseßötatt. Die am 11. d. M. ausgegebene Nummer 5 desselben enthält: Nr. 1583. Bekanntmachung, betreffend die Unfallversicherungspflicht von Ar- beitern und Betriebsbeamten in Betrieben, welche sich auf die Aus- führung von Bauarbeiten erstrecken. Vom 22. Januar 1885. 40 Nr. 1584. Als beigefügte besondere Beilagen: 1) die Aichordnung für das Deutsche Reich, vom 27. Dezember 1884, 2) die Aichgebühren-Taxe, vom 28. Dezember 1884, 3) die Bekanntmachung, betreffend die Zulassungsfristen für ältere Maaße, Meßwerkzeuge, Gewichte und Waagen, vom 30. De- zember 1884. KrKmmtnmchrmg. In die Liste der beim gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgericht in Jena zugelassenen Rechts- anwälte ist heute der Rechtsanwalt Hermann Georg Stapff, wohnhaft in Jena, eingetragen worden. Jena, am 9. Februar 1835. Der Präsident des gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgerichts. Dr. K. Brüger. c. Sl. Der Beginn der nächsten Schwurgerichtsperiode im I. Schwurgerichts-Bezirke Gera ist auf den 9. März 1885 festgesetzt und znm Präsidenten Herr Oberlandesgerichtsrath Geh. Justizrath Schwarz ernannt worden. Jena, am 12. Februar 1885. Der Präsident des gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgerichts. Dr. K. Brüger. c. Sl. E rfurt, 10. Februar 1885. Der Telegraphensekretär Tiemann ist von Gera (Reuß j. L.) nach Freiburg (Baden) versetzt worden. Der Ober-Telegraphenassistent The ermann in Gera und der Telegraphenassistent Jahn in Lobenstein sind gestorben. Der Kaiserliche Öber-Postdirektor. Nitschmann. Bekanntmachung. Mit den Arbeiten zur Herstellung der Stadt- Fernsprecheinrichtung in Gera ist begonneu worden. Personen, welche geneigt sind, dieser Einrichtung beizu- treten, werden ersucht, ihre Anmeldungen baldigst zu bewirken. Es wird ausdrücklich bemerkt, daß eine Zu- sicherung der Ausführung im lausenden Jahre nur für diejenigen Anschlüsse ertheilt werden kann, deren An- meldung bis zum 1. März erfolgst Erfurt, 11. Februar 1885. Der Kaiserliche Ober-Postdirektor. Nitschmann. Durch kriegsgerichtliches Erkenntniß vom 26. Ja- nuar — bestätigt am 2. Februar — or. wurde der Musketier Richard Kreuchauf aus Schleiz, vom 5. Badischen Infanterie-Regiment Nr. 113 in. contu- maciam für fahnenflüchtig erklärt und zu einer Geld- strafe von einhundertfünfzig Mark verurtheilt. Freiburg i/B., den 13. Februar 1885. Königliches Gericht der 29. Division. Die Unterzeichnete Behörde ist auch im laufenden Jahre in der Lage, einigen unbemittelten Kranken ihres Verwaltungsbezirkes den kostenfreien Gebrauch von Bädern in Carlsbad vermitteln zu können. Hierauf Reflektirende werden veranlaßt, ihre dies- fallsigen Gesuche unter Vorlegung eines Bcdürftigkeits- zeugnisses, sowie einer ärztlichen Bescheinigung, aus welcher namentlich hervorgehen muß, daß für die Krank- 41 heit auch wirklich eine Kur in dem obenerwähnten Bade- orte angezeigt erscheint, baldigst hier anzubringen. Gera, den 3. Februar 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Bekanntmachung. Hierdurch machen wir bekannt, daß die Krarcken- und Begräbnißkasse der Steinmetzen und betheiligten Berufe für Harpersdorf und Umgegend (eingeschriebene Hilfskafse) laut Beschlusses der Generalversammlung vom 1. d. M. aufgelöst worden ist. Die Abwickelung der Geschäfte wird bis auf Wei- teres von dem Vorstande vollzogen. Gera, den 7. Februar 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Daß der durch die Amtsniederlegung des zeitherigen Distriktsimpfarztes Herrn rasä. pract. Thienemann in Kleinaga freigewordene, aus den Ortschaften Groß- aga, Kleinaga, Lessen, Reichenbach, Seligenstädt, Herms- dorf, Roben, Rusitz und Steinbrückeu bestehende VII. Jmpfdistrikt des unterländischen Landbezirkes dem Herrn Dr. med. Hermann Schomburg hier übertragen und daß derselbe am 6. d. M. als Distrikts- impfarzt von uns in Pflicht genommen worden ist, wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, den ll. Februar 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Döring, Arthur, Fleischergeselle, unterstützungs- wohnsitzberechtigt in Strießen bei Dresden, vor einiger Zeit hier in Arbeit. Die denselben betreffende Bekanntmachung vom 24. Dezember v. I. ist noch nicht erledigt und wird deshalb wiederholt um Benachrichtigung über dessen jetzigen Aufenthaltsort gebeten. Gera, den 11. Februar 1885. Fürstliches Land rathsamt. K. Graesel. R. List. Diejenigen Landgemeindevorstände unseres Ver- waltungsbezirkes, welche noch mit Einreichung von Ab- schriften der Straftabelleu auf das verflossene Jahr bezüglich von diesfallsigen Fehlscheinen im Rückstände sind, werden hiermit aufgefordert, dieser Verpflichtung bestimmtest innerhalb der nächsten acht Tage nachzu- kommen. Gera, den 14. Februar 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Der Restaurateur Franz Kraft zu Scheuben- grobsdorf hat um Ertheilung gewerbepolizeilicher Ge- nehmigung einer von ihm in seinem Gehöfte Haus- nummer 27 einzurichtenden Kleinviehschlächterei gebeten. Es wird dies mit der Aufforderung, etwaige, nicht auf Privatrechtstiteln beruhende Einwendungen dagegen innerhalb einer vierzehntägigen ausschließlichen Frist schriftlich hier anzubringen, andurch zur allge- meinen Kenntniß gebracht. Gera, den 14. Februar 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Bekanntmachung. In der heutigen Generalversammlung der Ver- treter der Arbeitgeber und der Vertreter der Kassen- mitglieder der gemeinsamen Ortskrankenkasse der Landgemeinden des unterländischen Bezirks wurden folgende Personen und zwar von den Vertretern der Arbeitgeber die Herren Porzellanfabrikbesitzer Friedrich Otto Hof- mann von Untermhaus, Harmonikafabrikant Franz Rothe von Unterm' haus, und von den Vertretern der Kassenmitglieder die Herren Paul Scheibe von Untermhaus, Friedrich Bauer von Zwötzen, Friedrich Ziegler von Köstritz, Franz Hartmann von Hohenleuben in den Vorstand gewählt und es nahmen die sämmtlichen genannten Personen die auf sie gefallene Wahl an. Der Vorstand konstituirte sich sofort und wählte nach den uns gemachten Mittheilungen die Herren Fabrikbesitzer Hofmann zum Vorsitzenden, Fabrikant Rothe zum Stellvertreter desselben, Arbeiter Friedrich Ziegler zum Schriftführer. Die Verwaltung der Geschäfte der genannten Krankenkasse geht mit dem heutigen Tage von uns auf den genannten Vorstand über. 42 Gemeinschaftlicher Kassen- und Rechnungsführer verbleibt bis auf Weiteres Herr Registrator List hier. Wir bringen dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Gera, den 15. Februar 1885. Fürstliches Landrathsamt. K« Gräsel. R. List. Erneuert wird der gegen den Bäckermeister Heinrich Traugott Sattler aus Gera, zuletzt in Thränitz bei Gera, unterm 8. November 1884 erlassene Steckbrief. Gera, den 12. Februar 1885. Die Staatsanwaltschaft bei dem gemeinschaftlichen Landgerichte. Oeffentliche Bekanntmachung. Am 7. dieses Monats wurde in dem Albersdorfer Gemeindeholze, Bergaer Flur, die Leiche eines unbekannten Mannes in den 30er Jahren aufgefunden, welcher, wie es scheint, seinem Leben durch Erhängen selbst ein Ende gemacht hat. Der Unbekannte hatte dunkelbraunes Haupthaar, blaugraue Augen, vollständig erhaltene Zähne, hellbraunen schwachen Bartwuchs, sah ziemlich gut genährt aus und besaß eine Körperlänge von 172 cm. Derselbe war bekleidet mit einem schwarzen Tuch- rock, einer schwarz melirten, hinten durchlöcherten und mit dem Stücke einer Zeitzer Zeitung vom 29. Januar dieses Jahres verstopften Stoffhose, mit einer alten baumwollenen, dunklen Weste, einem grau und schwarz karrirten baumwollenen Halstuche, einer alten blauen wollenen Jacke, baumwollenen, geflickten Strümpfen, einem Paare Lederschuhe, einer alten schwarzseidenen Mütze und trug am Halse einen groblcinenen Sack, in welchem sich Brod und Käse befand. Mit Ausnahme der Mütze und des Halstuches befanden sich sämmtliche Bekleidungsgegenstände in einem sehr defecten Zustande. Um den Hals der Leiche war ein mit Schnalle versehener lederner Riemen geschlungen. Außerdem wurde bei der Leiche ein Kamm, ein Klappmesser und eine Schnupftabakdose aus Birkenrinde gefunden. Es ergeht hiermit an Diejenigen, welche über die Persönlichkeit des Erhängten Aufschluß zu geben ver- mögen, die Aufforderung, unverzüglich anher Mittheilung gelangen zu lassen, wobei bemerkt wird, daß sich die bei dem Leichnam Vorgefundenen Effecten in Verwahrung des Gemeindevorstandes zu Berga befinden. Gera, den 13. Februar 1885. Die Staatsanwaltschaft bei dem gemeinschaftl. Landgericht. Lorey. o- F. Steckbriefs-Erledigung. Der gegen den Schuhmacher Ernst Koch aus Greußen wegen versuchten Raubes von Fürstl. Amts- gerichte hier unter dem 6. November 1884 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. Gera, den 9. Februar 1885. Der Untersuchungsrichter bei dem gemeinschaftlichen Landgerichte. Seifarth. Oßwald. Oeffentliche Zustellung. Der Schieferdecker Werner Paul Prell in Gera, zum Armenrechte zugelassen, vertreten durch den Rechts- anwalt Or. Schmidt daselbst, klagt gegen die Emilie Linda verehel. Prell geb. Mehlhorn, z. Z. unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Berlassung mit dem An- träge auf Trennung der Ehe dem Bande nach und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits, vor die erste Civilkammer des gemein- schaftlichen Landgerichts zu Gera — Reuß j. L. — Schloßstraße 23, 1 Tr. — Zimmer Nr. 4 auf den 5. Juni 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gera, den 9. Februar 1885. Buckel, Gcrichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts. Steckbrief. Gegen den Bretschneider Carl Büchner aus Weißenborn, welcher flüchtig ist oder sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen zweier Diebstähle im wiederholten Rückfalle verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und sofort Nachricht hierher zu geben. Gera (Reuß), den 16. Februar 1885. Der Untersuchungsrichter des gemeinschaftl. Landgerichts. Seifarth. Oßwald. 43 Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Ziegler Christian Friedrich Hemmann in Gera ge- hörige, unter Flurbuchsnr. 2365 mit — ha 4,07 a Fläche und 155,50 St.-E. als Wohnhaus, Hof und Garten eingetragene Grundbesitzthum Fol. 2308 des Katasters, Fol. 2235 des Grund- und Hypothekeubuchs von Gera Donnerstag, den 2«. Februar 1883, Vormittags 11 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle, Landhaus, 2 Treppen, Zimmer Nr. 6 von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungslustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen auf unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 4 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, t>. der Ersteh er den vierten Theil der Erstehungs- summe im Berstcigerungstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bitrgcn genügend sicher zu stellen hat und c. Vorkaufsberechtigte sich bei Verlust ihres bez. Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigcrungstermines uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Berstcigcrungstermin unmittelbar anschließcn. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligte werden zu obigem Verstcigerungstermine und zu dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils hierdurch geladen. Gera, den 30. Dezember 1884. Fürstliches Amtsgericht. Münch. Teich. Bekanntmachung. Der auf Fol. 239 unseres Handelsregisters ein- getragene Consumverein in Gera, Eingetragene Ge- nossenschaft, hat sich aufgelöst und sind zu Liquidatoren der Buchbinder Albert Erle, der Restaurateur Johann Sittel und der Steindrucker Karl Prüfer, sämmtlich in Gera, bestellt worden. Gera, den 10. Februar 1885. Fürstlich Neust. Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Bekanntmachung. Die Firma M« Lichtenstei», Zweigniederlassung der Firma M. Lichtenstein gurr, in Berlin, ist heute auf Fol. 354 unseres Handelsregisters gelöscht worden. Gera, den 11. Februar 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Verfteigerungsansgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das zum Nachlaffe des Kohlenhändlers Johann Christoph Albert, weil, hier gehörige, unter Flurbuchsnummer 940, mit 0,98 a Fläche und 31,58 Steuereinheiten, als Wohnhaus, Nebengebäude, Hof und Garten eingetragene Hans in der Töpfergasse hier, Hausnummer 9, Fol. 439 des Grund- und Hypothekenbuchs, Fol. 460 des Ka- tasters von Gera, auf welchem an Neallasten aufhaften - Thlr. 17 Gr. — Pf. Rente an Fürstl. Landrentenbank in Gera, laut Ueber- weisung vom 19. September 1860; 3 Thlr. 18 Gr. — Pf. desgl. laut Ueber- weisung vom 10. September 1861, Freitag, den 17. April 1885, Vormittags 11 Uhr an Unterzeichneter Amtsgerichtsstelle, Schloßstraße, Land- Hans, zwei Treppen, Zimmer Nr. 3, von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungslustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung des zu versteigernden Hauses und die übrigen von nns festgesetzten Verkaufsbedingungcn, welche auster den durch das Gesetz vom 19. September 1879, die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Ver- mögen betreffend, bestimmten bei dieser Zwangs- versteigerung noch gestellt werden, auf unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 3 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, b. der Ersteher den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigerungstermine entweder baar zu bezahlen oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und c. diejenigen, denen ein Vorkaufsrecht an dem zu versteigernden Hause zusteht, sich bei Ver- lust dieses Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermines uns gegenüber zu erklären haben. 44 Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Bersteigerungstermin unmittelbar anschließen. Gera, den 12. Februar 1885. Fürstliches Amtsgericht. H. Graesel. Teich. Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht, daß am heutigen Tage der bisherige Zustands- vormund des entmündigten Handarbeiters Ernst Bach- mann hier, Herr Senffabrikant C. A. Taube hier, auf Ansuchen von der Weiterführung dieser Vormund- schaft entbunden, dagegen Herr Stadtrath Carl Sonntag hier als Zustandsvormund des rc. Bachmann verpflichtet worden ist. Gera, den IS. Februar 1885. Fürstliches Reust. Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Bekanntmachung. Auf dem die Aktienbrauerei Pforten betreffenden Fol. 203 unseres Handelsregisters ist heute eingetragen worden, daß der zeitherige Direktor Otto Kloß aus der Direkton ausgeschieden und der Kaufmann David Richard Pommer in Gera als Direktor einge- treten ist. Gera, den 16. Februar 1885. Fürstlich Renstisches Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Der Kupferschmied Carl Theodor Drösche, geb am 14. März 1858 zu Freiberg, zuletzt in Gera wohnhaft, wird beschuldigt, als beurlaubter Reservist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen § 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf Anordnung des Fürstlichen Amtsgerichts Hierselbst auf Dienstag, den 31. März 1885, Vormittags 9 Uhr vor das Fürstliche Schöffengericht hier zur Hauptver- handlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirkskommando zu Döbeln ausge- stellten Erklärung verurtheilt werden. Gera, den 14. Januar 1885. H. Schmidt, Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts v. c. Bersteigerungsausgebot. Zum Zecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Gerber Albin Victor Hugo Zien in Gottliebsthal ge- hörige Grundbesitzthum, nämlich: a. die unter Flurbuchsnr. 68 und 192 als Fabrik- gebäude, Hof und Gemüsegarten, Teich und Wies- mit — ha 33,85 a Fläche und 49,44 St.-E. eingetragene Hofraithe mit Zu- behör, Nr. 203 des Grund- und Hypotheken- buchs, Fol. 263 des Katasters für Saaldorf, sowie h. das unter Flurbuchsnr. 1297 als Wiese mit Wassergraben mit — ha 6,4 a Fläche und 3,00 St.-E. eingetragene ledige Grundstück, Nr. 965 des Grund- und Hypothekenbuchs, Fol. 1057 des Katasters für Lobenstein durch uns Freitag, den 27. Februar 1885, Vormittags 11 Uhr im EngertJ'chen Gasthofe zu Gottliebsthal öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Versteigernngs- termins oder acht Tage darauf an Amtsgerichtsstelle hier verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Ber- steigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Ver- steigerungstermine baar zu bezahlen oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthnms und die Verkaufsbedingungen können auf unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Zu dem obigen Versteigerungstermin und dem Termin zur Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte geladen. Lobeustein, den 9. Dezember 1884. Fürstliches Amtsgericht. gez. Or. Niegold. Beglaubigt: A. Schmidt, G.-Schr. 45 Bekanntmachung. Der von uns im Versteigerungsausgebote vom 9. Dezember 1884 bekannt gemachte Termin zur öffentlichen Versteigerung des dem Gerber Albin Viktor Hugo Zien in Gottliebsthal gehörigen Grundbesitz- thums, Nr. 203 des Grund- und Hypothekenbuchs, Fol. 263 das Katasters für Saaldorf und Nr. 965 des Grund- und Hypothekenbuchs, und Fol. 1057 des Katasters für Lobenstein, wird hiermit auf Sonnabend, de« 14. März 1883, Vormittags 11 Uhr verlegt, was mit dem Bemerken öffentlich bekannt ge- macht wird, daß es im Uebrigen bei dem Inhalte des erwähnten Ausgebots in jeder Beziehung bewendet. Zugleich wird auf Antrag eines Betheiligten weiter bekannt gemacht, daß das zur Versteigerung gelangende Grundbesitzthum zum Betriebe einer Gerberei eingerichtet und daß auch zuletzt eine Gerberei daselbst betrieben worden ist. Lobenstein, den 12. Januar 1885. Fürstliches Amtsgericht. (gez.) Dr. Ri eg old. Beglaubigt: A. Schmidt, G.-Schr. Versteigernngsausgevot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Gutsbesitzer Johann Heinrich Gottlieb Pöhlmann und dessen Ehefrau Johanne Karoline Auguste Pöhl- mann geb. Franz in Thimmendorf gehörige Grund- besitzthum als: 1) das gebundene Gut mit Zubehör, Haus-Nr. 17, Fol. 41 des Kat., Nr. 38 des Grund- und Hyp.-B. für Thimmendorf, bestehend in den Flurb.-Nrn. 49, 94, 205, 235, 256, 297, 378, 411, 437, 447, 466, 498, 516, 592, 701, 727, 780, 800, 801, 817, 936, 955, 1007, 1030', 1040 und 1112 mit zusammen 21 ha 20,9 a Fläche und 329,18 St.-E., 2) das ledige Grundstück in den Lothrawegsge- längen, Fol. 119 desselben Kat., Nr. 109 dess. Gr.- und Hyp.-B., bestehend aus den Flurb.-Nrn. 377, 410 und 728, mit 1 ha 30,8 a Fläche und 18,79 St.-E., 3) das ledige Grundstück im Steinig, Fol. 155 dess. Kat., Nr. 139 dess. Gr.- und Hyp.-B., bestehend aus den Flurbuchs-Nrn. 913 und 980, mit — ha 71,39 a Fläche und 5,70 St.-E. durch uns Montag, den 23. März 1885, Bormittags 11 Uhr im Wohlfarth schen Gasthof zu Thimmendorf anderweit öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Versteigerungs- termins, oder acht Tage darauf an Amtsgerichtsstelle hier verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Ber- steigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzes und die Verkaufsbedingungen können auf unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Zu dem obigen Berstcigerungstermin und dem Termin zur Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte geladen. Lobenstein, den 17. Februar 1885. Fürstliches Amtsgericht. (gez.) Meyer. Beglaubigt und veröffentlicht: A. Schmidt, Ger.-Schr. Versteigerungsansgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll die dem Maurer Gottlieb Wilhelm Martin Feigel in Hart- mannsdorf gehörige Hofraithe, Fol. 38 des Katasters, Nr. 31 des Grund- und Hyp.-B. von Göritz, Flur- buchs-Nummer 35, mit 3,03 a Fläche und 13,83 Steuer-Einheiten Freitag, den 1t». April 1885, Vormittags 10 Uhr im Scheibe'schen Gasthof in Göritz von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungslustige hier- durch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung der zu versteigernden Grundbesitzung und die Verkaufsbedingungen, welche auster den durch das Gesetz über die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen vom 19. September 1879, be- stimmten bei dieser Zwangsversteigerung noch gestellt werden, auf unserer Gerichtsschreiberei während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, 46 b. der Ersteher den vierten Theil der Erstehungs- summe im Bersteigerungstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat, c. diejenigen, denen ein Vorkaufsrecht an dem zu versteigernden Grundbesitzthum zusteht, sich bei Verlust dieses Rechts über dessen Aus- übung noch vor Schluß des Versteigerungs- termines uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich an den Ver- steigerungstermin entweder anschließen oder in letzterem bekannt gemacht werden. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligte werden zu obigem Versteigerungstermine und zu dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils iu den Scheibe'schen Gasthof in Göritz hierdurch vor- geladen. Hirschberg, den 11. Februar 1885. Fürstliches Amtsgericht. Wehrde, Ger.-Aff. __ o. Pilz. Die Maul- und Klauenseuche ist unter dem Rindvieh in der Ortschaft Rubitz ausgebrochen. Rubitz, den 10. Februar 1885. Der Gemeindevorstand. G. Falke. Unter dem Rindvieh im hiesigen Orte ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Untermhaus, den 12. Februar 1865. Der Gemeindevorstand. H. Dittmar. Nichtamtlicher Theil. 0 fr 8 ff P £ x % Bl© £mldm®lk®?®t von EnxLlax Sz. Dxaegex Gera, Laasener Strasse Nr. 4, empfiehlt sich zur Anfertigung aller typographischen Arbeiten A in Schwarz- und Buntdruck und sichert bei schleunigster Herstellung die billigsten Preise zu. C^mxaMxmaraamaoomxmma Druck von Buhr . Fol. 106 desselben Grund- und Hyp.-Buchs, Fol. 107 desselben Katasters, bestehend aus Flurb.-Nr. 367, mit — ha 14,43 a Fläche und 2,01 St.-Einh., p. Fol. 129 desselben Grund- und Hyp.-Buchs, Fol. 130 desselben Katasters, bestehend aus Flurb.-Nr. 87, mit — ha 91,5 a Fläche und 78,83 St.-Einh., q. Fol. 191 des Grund- und Hyp.-Buchs für Langenberg, Fol. 197 desselben Katasters, bestehend aus Flurb.-Nr. 238, mit — ha 48,5 a Fläche und 13,30 St.-Einh., r. Fol. 193 des Grund- und Hyp.-Buchs für Langenberg, Fol. 199 desselben Katasters, bestehend aus Flur.-Nr. 240, mit 9 ha 3,1 a Fläche und 225,12 St.-Einh, durch uns Freitag, den 20. März d. I., Vormittags 11 Uhr in dem Kundmannffche» Gasthofe zu Stublach öffentlich versteigert werden. Unter Verweisung auf den nebst den Versteigerungsbedingungen an hiesiger Amtsstelle, sowie in Stublach aushängenden Anschlag und auf unsere Akten, wird dies mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht, daß Vor- kaufsberechtigte sich bei Verlust ihres Rechtes über dessen Ausübung noch vor erfolgtem Zuschläge zu erklären haben. Die Senf'schen Besitzstandsverzeichnisse liegen bei Herrn Bürgermeister Rolle in Langenberg zur Einsicht bereit. Gera, den 23. Februar 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. E. Mehlhorn. Bekanntmachung. Auf Fol. 274 unseres Handelsregisters ist heute die Firma Scheibe 8$ Dathe in Gera gelöscht worden. Gera, den 3. März 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abth. für freiw. Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Bekanntmachung. Auf Fol. 447 unseres Handelsregisters ist heute die Firma Otto Dathe in Gera und als deren In- haber der Kaufmann Otto Wilhelm Dathe daselbst eingetragen worden. Gera, den 3. März 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abth. für freiw. Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Bekanntmachung. Auf dem die Firma Gustav Steinert 8s Comp, in Gera betr. Folium 287 unseres Handelsregisters ist heute die dem Kaufmann Reinhard Hugo Neubert ertheilt gewesene Prokura gelöscht worden. Gera, den 4. März 1885. Fürstlich Neust. Amtsgericht, Abtheilnng für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Oeffentliche Aufforderung. Böhme, Pauline, ledig, geb. am 29. April 1865 in Fraukenthal. Derselben ist ein Beschluß der Unterzeichneten Behörde zuzustellen; sie wird deshalb, da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit öffentlich aufgefordert, denselben hierher anznzeigen. Gera, den 4. März 1885. Fürstliches Amtsgericht. Abtheilung für Strafsachen. Alb erti. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Hempel, Richard, Sattler aus Königshofen; an demselben ist eine Gefängnißstrafe von 6 Wochen 66 zu vollstrecken; er wird deshalb, weil sein jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit öffentlich auf- gefordert, denselben binnen 6 Wochen hierher anzu- zeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 4. März 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alb erti. c. H. Schmidt. Steckbrief. Graf, Adolf, Fleischer, angeblich am 20. Mai 1861 in Stollberg bei Chemnitz geboren. Gegen den- selben, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Betrugs bez. Unterschlagung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und uns davon sofort Kenntniß zu geben. Gera, den 4. März 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alb erti. H. Schmidt. Oeffcntliche Aufforderung. Knoll, Johann Friedrich Richard, Arbeiter, geb. am 10. März 1848 in Neustadt a/O. Demselben ist ein Beschluß der Unterzeichneten Behörde zuzustellen; er wird deshalb, da sein jetziger Aufenthaltsort unbe- kannt ist, hierdurch öffentlich aufgefordert, denselben hierher anzuzeigen. Gera, den 5. März 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Erledigt hat sich der gegen den Schlossergesellen Hermann Heinrich Karl Barsch aus Paulentzigerbruch bei Neppen, Kreis Frankfurt a/O., von uns unterm 3. September 1884 erlassene und unterm 22. Oktober 1884 erneuerte Steckbrief. Gera, den 6. März 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Bekanntmachung. Das zum Nachlaß des Fleischers Karl Richard Pipping weil, in Zwötzen, gehörige Grundbesitzthum, nämlich: die Hofraithe Fol. 145 des Grund- und Hyp.-Buchs, Fol. 223 des Katasters für Zwötzen, bestehend aus der Flurbuchsnummer 455, mit — ha 6,83 a Fläche und 64,53 Steuer- einheiten, Wohnhaus, Nebengebäude, Hof mit 0,94 a Vorplatz und Garten, soll durch uns Montag, den LS. März d. I., Vormittags 11 Uhr, in dem Pippingschen Hause öffentlich zur Versteigerung gebracht werden. Unter Verweisung auf den nebst den Versteigerungs- bedingungen an hiesiger Amtsstelle, sowie in Zwötzen aushängenden Anschlag und auf unsere Akten, wird dies mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht, daß Vor- kaufsberechtigte sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor erfolgtem Zuschläge zu erklären haben. Die Versteigerung des Nachlaßmobiliars, namentlich der zum Betriebe der Fleischerei gehörigen Gegenstände, wird am Nachmittage desselben Tages und event. noch am darauffolgenden Tage durch den Amtsschulzen von Zwötzen im Nachlaßhause vorgenommen. Gera, den 6. März 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. E. Mehlhorn. Bekanntmachung. Auf dem die Firma Focke 8( Bielitz in Gera betr. Folium 296 unseres Handelsregisters ist heute das Ausscheiden des Kaufmanns Otto Focke in Gera aus der Firma verlautbart worden. Gera, den 6. März 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Oeffentliche Aufforderung. Zeidler, Hermann Oswald, Former, geboren am 9. September 1856 in Golzern bei Grimma; derselbe ist in einer hier anhängigen Untersuchungssache als Zeuge zu vernehmen. Er wird hiermit öffentlich aufgefordert, seinen jetzigen Aufenthaltsort hierher anzuzeigen. Gera, den 9. März 1885. Fürstl. Amtsgericht. Abtheilung für Strafsachen. Alberti. o. H. Schmidt. 67 Oeffentliche Aufforderung. Röder, Theodor Julius, Eilendreher, am 4. Februar 1866 in Gera geboren; an demselben sind mehrere Haft- strafen zu vollstrecken; er wird, da sein fetziger Aufent- haltsort unbekannt ist, hiermit nochmals öffentlich auf- gefordert, denselben hierher anzuzeigen. Gensdarmerie- und Polizei-Behörden werden er- sucht, den rc. Röder im Betretungsfalle auf diese Auf- forderung aufmerksam zu machen. Gera, den 9. März 1885. Fürst!. Amtsgericht. Abtheilung für Strafsachen. Alberti. u. H. Schmidt Steckbrief. Baumann, Gustav Albin, Schneider aus Schön- gleina bei Roda. Gegen denselben, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Betrugs und Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und uns davon sofort Kenntniß zu geben. Gera, den 9. März 1885. Fürst!. Amtsgericht. Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Beschreibung: Alter: 23 Jahre. Statur: schmächtig. Größe: klein. Haupthaar: dunkel. Bart: ohne. Kleidung: leichte schwarze Joppe, graue Hose, kleiner schwarzer Filzhut und Stiefeletten. Oeffentliche Aufforderung. Ludwig, Otto, Maurer, am 23. März 1857 in Duttelstedt geboren; demselben ist eine Ladung vor Fürstl. Schöffengericht hier zuzustellen; er wird des- halb öffentlich aufgefordert, seinen jetzigen Aufent- haltsort hierher anzuzeigen. Gera, den 9. März 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Kaiser, Johann Karl, Dienstknecht, am 12. De- zember 1848 in Plauen i/V. geboren; gegen denselben ist das Hauptverfahren wegen Betrugs vor Fürstl. Schöffengerichte hier eröffnet; er wird hiermit öffentlich aufgefordert, seinen jetzigen Aufenthaltsort hierher an- zuzeigen. Gera, den 9. März 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Bäckermeisters Friedrich Moritz Brehme hier ist mittels Beschlusses des Fürstlichen Amtsgerichts hier heute am 9. März 1885 Nachmittags 5^/o Uhr das Konkursverfahren eröffnet worden, „Der Rechtsanwalt Dr. Schmidt hier wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursfordcrungen sind bis zum 20 April 1885 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintrcteuden Falls über die in § 120 der Konkursordnung bezeichnten Gegenstände auf den 39. März 1885, Vormittags 11 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den V. Mai 1885, Vormittags 11 Uhr vor dem Fürstlichen Amtsgerichte, Zimmer Nr. 6, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse ge- hörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird ausgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 30. März 1885 Anzeige zu machen." was gemäß § 103 der K.-O. hierdurch bekannt ge- macht wird. Gera, am 9. März 1885. Der Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts. Teich v. c. Aufforderung. Der Müller und Dienstknecht Andreas Kropp von Leutenberg bei Hof ist von uns über eine Anzeige wegen Betrugs als Beschuldigter zu vernehmen. Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, so wird Kropp auf- gefordcrt, sich binnen 4 Wochen bei Vermeidung steck- 68 brieflicher Verfolgung vor uns einzufinden oder seinen Aufenthaltsort anher anzuzeigen. Schleiz, den 4. Mürz 1885. Fürstliches Amtsgericht. Wendlee. Meinhardt. Der Reservist, Oekonom Johannes Edmund Oertel, 30 Jahre alt, aus Göschitz, zuletzt in Schleiz, wird beschuldigt, als beurlaubter Reservist ohne Erlaubniß ansgewandert zu sein, Uebertretung gegen § 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf Mittwoch, den 20. Mai 1885, Vormittags 9 Uhr vor das Fürstliche Schöffengericht zn Schleiz zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirkskommando zu Gera ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Schleiz, den 7. März 1885. Der Fürstliche Amtsanwalt. Heinrich Weißker. Berfteigerangsausgevot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Gutsbesitzer Johann Heinrich Gottlieb Pöhlmann und dessen Ehefrau Johanne Karoline Auguste Pöhl- mamr geb. Franz in Thimmendorf gehörige Grund- besitzthum als: 1) das gebundene Gut mit Zubehör, Haus-Nr. 17, Fol. 41 des Kat., Nr. 38 des Grund- und Hyp.-B. für Thimmendorf, bestehend in den Flurb.-Nrn. 49, 94, 205, 235, 256, 297, 378, 411, 437, 447, 466, 498, 516, 592, 701, 727, 780, 800, 801, 817, 936, 955, 1007, 1030, 1040 und 1112 mit zusammen 21 ha 20,9 a Fläche und 329,18 St.-E., 2) das ledige Grundstück in den Lothrawcgsge- längen, Fol. 119 desselben Kat., Nr. 109 dess. Gr.- und Hyp.-B., bestehend aus den Flurb.-Nrn. 377, 410 und 728, mit 1 ha 30,8 a Fläche und 18,79 St.-E., 3) das ledige Grundstück im Steinig, Fol. 155 dess. Kat., Nr. 139 dess. Gr.- und Hyp.-B., bestehend aus den Flurbuchs-Nrn. 913 und 980, mit — ha 71,39 a Fläche und 5,70 St.-E. durch uns Montag, den 23i. März 1885, Vormittags 11 Uhr im Wohlfarth'schen Gasthof zu Thimmendorf anderweit öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Bersteigerungs- termins, oder acht Tage darauf an Amtsgerichtsstelle hier verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Ver- steigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzes und die Verkaufsbedingungen können auf unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Zu dem obigen Berstcigerungsterrnin und dem Termin zur Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte geladen. Lobenstein, den 17. Februar 1885. Fürstliches Amtsgericht. (gez.) Meyer. Beglaubigt und veröffentlicht: A. Schmidt, Ger.-Schr. Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Cigarrenmacher Johann Schwarz, angeblich aus Freiberg i/S., welcher flüchtig ist resp. sich verborgen hält, ist die Unter- suchungshaft wegen eines in der Nacht vom 7. zum 8. Dezember v. I. verübten Einbruchdiebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und uns Nachricht anher zu geben. Hohenleuben, den 5. März 1885. Fürstliches Amtsgericht. Klopfer, Ass. c. Stellenberger. Beschreibung: Alter: 26-28 Jahre. Statur: schmächtig. Größe: klein. Haare: schwarz. Gesicht: länglich—hager. Augen: grau. Kleidung: langer brauner Schoßrock, dunkle Weste und Hose, wahrscheinlich neue rindslederne Halbstiefel, 69 kleiner schwarzer runder Hut mit Pfau- oder Strauß- feder. Besondere Kennzeichen: ec. Schwarz trägt an einem Finger einen großen Messingring und führt einen ge- bogenen, wahrscheinlich gefärbten Eichenstock mit soge- nannter Nase. Bekanntmachung. Daß Herr Lehrer Böttcher in Dürrenebersdorf als Bezirkskommissar für Mobiliarversichcrungen der Magdeburger Land-Feuer-Societät unter Ueberweisung der Ortschaften Dürrenebersdorf, Weißig, Hundhaupten, Langengrobsdorf, Windischenbernsdorf, Geißen, Gorlitsch, Oberröppisch, Zeulsdorf, Lusan und Debschwitz mit Neu-Dcbschwitz verpflichtet worden ist, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht und dabei noch Folgendes bemerkt: Die Societät versichert Gebäude und bewegliche Gegenstände aller Art gegen Brand und Blitzschlag. Fern von jeder Spekulation auf Gewinn hat die- selbe lediglich die Aufgabe, den Eingesessenen eine solide Versicherung ihres Besitzthums unter "möglichst günstigen, einfachen Bedingungen zu gewähren, die Interessen der Hypothekengläubiger ans das Vollkommenste zu sichern und auf diese Weise, sowie durch Unterstützung der Gemeinden bei Beschaffung von Spritzen, durch Be- willigung von Prämien für gute Löschhilfe, Stiftung von Feuerwehren rc. zur Förderung des Gemeinwohls beizutragen. Die günstige Vermögenslage der Societät hat dieselbe in den Stand gesetzt, ihren Versicherten einen Theil der anschlagsmäßigen Beiträge zu erlassen. Der Eintritt in die Societät kann jederzeit erfolgen. Anträge und Anfragen sind an die Kreisdirektion (das Landrathsamt) und hinsichtlich des Mobiliars an die Versichcrnngskommissare zu richten, deren Namen und Wohnort bei den Ortssteuererhebern zu erfahren ist. Gera, den 9. März 1885. Seifarth, Kreiskommissar. Daß die Maul- und Klauenseuche in hiesiger Ortschaft wieder erloschen ist, wird hierdurch bekannt gemacht. Rubitz, den 4. März 1885. Der Gemeindevorstand. G. Falke. Die im hiesigen Orte unter dem Rindvieh aus- gebrochene Maul- und Klauenseuche ist wieder erloschen. Untcrmhans, den 5. März 1885. Der Gemeindevorstand. H. Dittmar. Nichtamtlicher Theil. KekmmtMKchunS. Geraer Bank Die Herren Aktionäre der Geraer Bank werden hierdurch zu der IMeiast&g-, «lest 81. Mär® d. J., Vormittag 10 Uhr in dem BamkgehaMde km Gera stattfindenden diesjährigen ordentlichen Generalver- sammlung ergebenst eingeladen. Tagesoi'dnung: 1) Geschäftsbericht der Direktion und Bericht des Anfsichtsrathes über erfolgte Prüfung der Jahres- rechnung und der Bilanz pro 1884. 2) Beschlußfassung über Genehmigung dieses Rechnungsabschlusses, Festsetzung der Dividende und Ertheilung der Decharge. 3) Beschlußfassung über Revision der Statuten in Gemäßheit des Reichsgesetzes vom 18. Juli 1884. 4) Beschlußfassung über Ermächtigung des Anfsichtsrathes zur Vornahme etwaiger redaktioneller Aenderungen an den Statuten. 70 5) Wahl zweier Mitglieder des Aufsichtsrathes. 6) Beschlußfassung über den Antrag des Aufsichtsrathes auf Ermächtigung der Direktion zur Ein- lösung der bis zum Tage der Generalversammlung präsentirten präkludirten Noten der Geraer Bank. Der Zutritt in das Versammlungslokal und die Ausübung des Stimmrechtes kann nur Denjenigen gestattet werden, welche mindestens 5 Aktien der Geraer Bank nebst einem nach der Nummerfolge geordneten vom Inhaber unterschriebenen Verzeichnisse derselben bis spätestens zum 27. März d. I. einschließlich bei folgenden Anmeldestellen: in Gera: Geraer Bank, „ Leipzig: Chemnitz: Dresden: Pöstneck Berlin: deren Filialen, Bank für Handel und Industrie deponirt haben werden. Die dafür in Empfang zu nehmenden Bescheinigungen dienen zur Legitimation beim Eintritt in das Versammlungslokal. Die Prüfung dieser Legitimation findet am Tage der Generalversammlung im Sitzungssaal statt, beginnt Vormittag 9 Uhr und wird um 10 Uhr mit Beginn der Verhandlung geschlossen. Im Uebrigen wird auf ZK 34 und 36 der revidirteu Statuten verwiesen. Der Geschäftsbericht, sowie die vom Aufsichtsrathe in Vorschlag gebrachten Statutenänderungen sind im Druck vervielfältigt und stehen zur Empfangnahme für die Herren Aktionäre vom 16. März d. I. ab bei den obenbezeichneten Stellen bereit. Gera, den 3. März 1885. Der Aufsichtsrath der Geraer Bank. W. Fürbring er. Ich wandere in nächster Zeit nach Amerika aus. CNnllftflttYlP nur ^stes fran- Stelzen, den 3. März 1885. zö fisch es Fabrikat Ludwig Reinhold Puffe. empf. bill. H. Koebe, Kornmarkt 1. K 8 Bi© Baehdrnekerei von ö E-alir 17,75 22,84 15,66 8,28 5,86 73 Jahr Roggen Roggenmehl Hafer Heu Stroh Jk Jk •M. Jk Jk B. i n Schleiz: 1875 18,72 24,06 17,12 10,63 6,64 8,07 1876 19,01 24,41 16,79 10,60 1877 20,47 26,16 15,74 7,40 6,65 1878 16,15 20,98 13,92 6,17 5,98 1879 16,11 20,93 13,02 5,96 5,56 1880 20,81 27,11 14,08 7,48 5,94 1881 20,69 29,92 15,07 9,58 7,65 1882 17,48 26,21 14,65 8,25 6,54 1883 15,84 23,87 12,57 8,27 5,54 1884 16,27 22,56 14,36 8,70 5,47 Summa 181,55 246,21 147,32 83,04 64,04 ab ) 20,81 29,92 17,12 10,63 8,07 15,84 20,93 12,57 5,96 5,47 Summa 36,65 50,85 29,69 16,59 13,54 Bleibt: 144,90 195,36 117,63 66,45 50,50 */8 18,11 24,42 14,70 8,31 6,31 Bekanntmachung. Die diesjährigen Frühjahrs-Kontrol-Versammlnngen im Bezirke der 1. Kompagnie des dies- seiiigen Bataillons (unterländischer Bezirk des Fürstenthums Reuß j. L.) werden wie folgt abgehalten Werden: a. in Gern am 8. April 1885, Vormittags 8 Uhr für sämmtliche Dispositions-Urlauber, Reservisten und Wehrleute der Garde und der Spezial-Waffen: Jäger, Cavallerie, Artillerie, Pioniere, Eifenbahntruppen, Train, Sanitäts- und Veterinär-Personal, Handwerker und Marine, aus Gera und Pöppeln; I». in <5er5» am 8. April 1885, Vormittags 11 Uhr für sämmtliche Wehrleute der Provinzial-Jnfanterie aus Ger« und Pöppeln; e. in Gera am 8. April 1885, Nachmittags 3 Uhr für sämmtliche Reservisten der Provinzial-Jnfanterie der Jahrgänge 1877, 1878, 1879 und 1880 aus Gera und Pöppeln; d. in Gera am 9. April 1885, Bormittags 8 Uhr für sämmtliche Reservisten und Dispositions-Urlauber der Provinzial-Jnfanterie der Jahrgänge 1881, 1882, 1883 und 1884 aus Gera und Pöppeln, sowie sämmtliche Mannschaften aller Waffengattungen aus Untermhans, Köstritz, Pohlitz, Debschwitz und Pforten; e. in Gera am 9. April 1885, Vormittags 11 Uhr für die sämmtlichen Kontrolpflichtigen aus Bethenhausen und den übrigen, zu diesem Kontrolbezirke gehörigen Ortschaften, ausschließlich Köstritz und Pohlitz; f. in Gera am 9. April 1885, Nachmittags 3 Uhr für sämmtliche Kontrolpflichtige aus Bieblach und den übrigen, zu diesem Kontroll-Bezirke gehörigen Ort- schaften, ausschließlich Untermhaus, Debschwitz und Pforten; 74 g. in Hohenleuben am 10. April 1885, Nachmittags 2 Uhr für die sämmtlichen Kontrolpflichtigen aus den zu diesem Kontrolbezirke gehörigen Ortschaften. Zur Theilnahme an den Frühjahrs-Control-Bersammlungen sind sowohl die Reservisten und Landwehr- leute, als auch die zur Disposition der Truppentheile beurlaubten und die zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffengattungen (Garde, Linie und Marine) verpflichtet. Besondere Gestellungsordres werden nicht ausgegeben, unentschuldigtes Ausbleiben oder zu spätes Ein- treffen auf dem Kontrolplatze wird disziplinarisch bestraft. Gesuche um Dispensation von der Kontrol-Versammlung sind, gehörig begründet, rechtzeitig an den Bezirksfeldwebel einzureichen. Die Gemeinde-Vorstände werden ergebenst ersucht, diese Bekanntmachung den Betheiligten in ortsüblicher Weise gefälligst publiziren zu lassen. Gera, den 10. März 1885. Königliches Landwehr-Deffrks-Kommando. Bekanntmachung. Die diesjährigen Frühjahrs-Kontrol-Bersammlungen im Bezirke der 2. Kompagnie des dies- seitigen Bataillons (oberländischer Bezirk des Fürstenthums Reuß j. L.) werden wie folgt abgehalten werden: a. in Sehleiz am 16. April 1885, Vormittags 8 Uhr, b. in Tanna am 16. April 1885, Nachmittags 2 Uhr, c. in Hirschberg am 17. April 1885, Vormittags 8 Uhr, d. in Ebersdorf am 17. April 1885, Nachmittags 2 Uhr, e. in Wurzbach am 18. April 1885, Vormittags 9 Uhr. Zur Theilnahme an den Frühjahrs-Kontrolversammlungen sind sowohl die Reservisten und Landwehr- leute, als auch die zur Disposition der Truppentheile beurlaubten und die zur Disposition der Ersatz-Be.örden entlassenen Mannschaften aller Waffengattungen (Garde, Linie und Marine) verpflichtet. Besondere Gestellungsordres werden nicht ansaegeben, unentschuldigtes Ausbleiben oder zu spätes Ein- treffen auf dem Kontrolplatze wird disziplinarisch bestraft. Gesuche um Dispensation von der Control-Bersammlung sind, gehörig begründet, rechtzeitig an den Bezirksfeldwebel einzureichen. Die Gemeinde-Vorstände werden ergebenst ersucht, diese Bekanntmachung den Betheiligten in ortsüblicher Weise gefälligst publiziren zu lassen. Gera, den 10. März 1885. Königliches Landmehr-Kesirlrs-Kommando. Amtlicher Benachrichtigung zufolge werden auch in diesem Jahre die von der Königlich Preußischen Landesaufnahme projektirten Vermeffungen auf das hie- sige Staatsgebiet sich erstrecken und im Besonderen in der Ausführung von Rekognoscirungen für ein in den Thüringisch. Staaten projektirtes Hauptdreiecksnetz bestehen. Die bei diesen trigonometrischen Feldarbeiten, welche etwa von Mitte April d. I. ab ihren Anfang nehmen werden, fungirenden Dirigenten, Offiziere, Trigonometer und Hilfstrigonometer werden unter dem Befehle des Chefs der trigonometrischen Abtheilung der Königlich Preußischen Landesaufuahme, des Obersten a la suite des Generalstabes der Armee, Schreiber, stehen. Es wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, anch werden die betheiligten Gemeindebehörden veranlaßt, die fraglichen Arbeiten in thunlichster Weise zu unterstützen und sich namentlich mit den den komman- dirten Beamten und Militärs zu gewährenden Leistungen, über die hier jederzeit Auskunft ertheilt wird, im Voraus bekannt zu machen. Gera, den 2. März 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. 75 Bekanntmachung. Nachdem das System der Naturalverpflegung für arme Wanderer im unterländischen Bezirke unseres Landes vom 15. dieses Monats ab zur Einführung gelangt, so machen wir hierdurch bekannt, daß folgende 4 Natural- verpflegungsstationen für diesen Bezirk errichtet worden sind, und zwar 1) in Gera in der Herberge zur Heimath daselbst, 2) in Langenberg in der Fischerffchen Restau- ration daselbst, 3) in Niederndorf in der Theil'schen Gast- wirthschaft daselbst, 4) in Hohenleuben in der Käppel'schen Restau- ration daselbst. Die Bewohner des genannten Bezirks werden hier- mit ersucht, Vom 13. dieses Monats ab Gaben an arme Wanderer nicht mehr zu verabreichen, sondern diese Personen an die gedachten Verpflegungsstationen zu verweisen. Der Polizei ist zur Pflicht gemacht worden, bettelnde Personen im Betretungsfalle sofort der competenten Justiz- behörde vorzuführcn. Gera, den 9. März 1885. Fürstliches Landrathsami. K. Graesel. R. List. Daß Herr Klempner Ernst Riemkasten in Köstritz und Herr Kaufmann Hermann Schulze daselbst als Feuerversichcrungsagenten heute von uns in Pflicht genommen worden sind, wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, den 11. März 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Daß die Kasse des Kcankenhilfsvereins der Maurer- und Zimmergesellen, sowie der männlichen Arbeiter anderer Berufe zu Triebes und Umgegend (eingeschriebene Hilfs- kasse) den Anforderungen des § 75 des Gesetzes, die Krankenversicherung der Arbeiter betreffend, vom 15. Juni 1883 entspricht, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, den 11. März 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Herr Zimmermeister Gottlieb Schwalbe hier beabsichtigt auf seinem in der Flur Oschitz unter Flurbuchs-Nummer 669 gelegenen Grundstücke eine so- genannte Meilerziegelei zu errichten. Es wird dies mit der Aufforderung, etwaige nicht auf Privatrechtstiteln beruhende Einwände dagegen binnen einer ausschließlichen Frist von 14 Tagen bei uns an- zubringen, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Schleiz, den 9. März 1885. Fürstliches Landrathsamt. I. Alberti. Müller, S. Nachdem die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh des Gutsbesitzers Eduard Hellfritzsch in Wernsdorf als erloschen anzusehen und die ange- ordnete Gehöftesperre wieder aufgehoben worden ist, so wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Schleiz, den 12. März 1885. Fürstliches Landrathsamt. Müller, Sekc., i. B. Nachdem mit Genehmigung des Fürstlichen Mini- steriums, Abtheilung für die Finanzen, für die Ort- schaften Wurzbach, Titschendorf, Grumbach, Dürrenbach, Ostla, Röttersdorf, Weitisberga, Heinersdorf und Thierbach dem zu Beitreibung der Gemeindeabgaben- und Schulgclderreste angenommenen Bollstreckuugsbeamten, Friedensrichter und Amtsschulzen Escher zu Wurzbach die Zwangsvollstreckung wegen rückständiger direkter Staatssteuern in widerruflicher Weise mitübertragen worden ist, so wird solches hier- mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Schleiz, den 13. März 1885. Fürstliches Landrathsamt. Müller, Sekr., i. B. Der Gutsbesitzer Johann Nikol Knoch in Culm beabsichtigt auf seinem in Saalburger Flur gelegenen Grundstücke am Thoracker eine sogenannte Meiler- ziegelei zu errichten. Es wirv dies mit der Aufforderung, etwaige nicht auf Privatrechtstiteln beruhende Einwände hiergegen binnen einer ausschließlichen Frist von 14 Tagen bei uns anzubringen, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Schleiz, den 14. März 1885. Fürstliches Landrathsamt. Müller, Sekr., i. V. 76 Oeffentliche Zustellung. Die Pauline Minna verehel. Beck geb. Schmidt in Frankenthal, zum Armenrechte zugelassen, vertreten durch dm Rechtsanwalt Friedemann in Gera, klagt gegen den Handarbeiter Karl Friedrich Hermann Beck, zuletzt in Frankenthal, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Anträge auf Auflösung der Ehe und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des gemeinschaftlichen Landgerichts zu Gera, Reuß j. L., Schloßstraße 23, 1 Treppe, Zimmer Nr. 4 auf den 8. Juli 1885, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gera, den 2. März 1885. Buckel, Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts. Bekanntmachung. Das zum Nachlaß des Fleischers Karl Richard Pipsting weil, in Zwötzen, gehörige Grundbesitzthum, nämlich: die Hofraithe Fol. 145 des Grund- und Hyp.-Buchs, Fol. 223 des Katasters für Zwötzen, bestehend aus der Flurbuchsnummer 455, mit — ha 6,83 a Fläche und 64,53 Steuer- einheiten, Wohnhaus, Nebengebäude, Hof mit 0,94 a Vorplatz und Garten, soll durch uns Montag, den 23. März d. I., Vormittags 11 Uhr, in dem Pippingschen Hause öffentlich zur Versteigerung gebracht werden. Unter Verweisung auf den nebst den Versteigerungs- bedingungcn an hiesiger Amtsstelle, sowie in Zwötzen aushängenden Anschlag und auf unsere Akten, wird dies mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht, daß Vor- kaufsberechtigte sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor erfolgtem Zuschläge zu erklären haben. Die Versteigerung des Nachlaßmobiliars, namentlich der zum Betriebe der Fleischerei gehörigen Gegenstände, wird am Nachmittage desselben Tages und event. noch am darauffolgenden Tage durch den Amtsschulzen von Zwötzen im Nachlaßhause vorgenommen. Gera, den 6. März 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. E. Mehlhorn. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Zeugmacher Karl Friedrich Gerbig in Langenberg gehörige Grundbesitzthum, eine Hofraithe, Hausnr. 42, Flurbuchsnr. 67, bestehend aus Wohnhaus, Wirtschafts- gebäude und Garten mit — ha 1,55 a Fläche und 23,56 St.-Einh., Fol. 64 des Katasters 1 „ , „ 58 des Gr.- u. Hyp.-Buchs, Langenberg. Dienstag, den 5. Mai 1885, Vormittags 11 Uhr im Gasthofe „zum Hirsch" in Langenberg von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungslustige hier- durch mit dem Bemerken eingelaven werden, daß a. die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen auf unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 4 während der Geschäftsstuuden eingesehen werden können, h. der Ersteher den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigerungstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und 0. Vorkaufsberechtigte sich bei Verlust ihres bez. Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermiues uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Versteigerungstermin unmittelbar anschließen. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligte werden zu obigem Versteigerungstermine und zu dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils hierdurch geladen. Gera, den 13. März 1885. Fürstliches Amtsgericht. Münch. Teich. Steckbrief. Gegen 1. Lange, Friedrich Karl Robert, Tapetendrucker aus Saalfeld, und 2. Eifert, Karl, Former aus Kallich in Böhmen, welche flüchtig sind, ist die Untersuchungshaft wegen ge- meinschaftlich verübten Hausfriedensbuchs, Bedrohung mit Begehung eines Verbrechens und thätlicher Beleidigung resp. wegen Sachbeschädigung verhängt. Es wird ersucht, dieselben zu verhaften und uns hiervon schleunigst zu benachrichtigen. Schleiz, den 11. März 1885. Fürstliches Amtsgericht. Wendler. Meinhardt. 77 Steckbriefs-Erledigung. Der von uns am 26. v. M. gegen den Zimmer- gesellen Johann Christian Friedrich Hofmann aus Schlei; erlassene Steckbrief hat sich erledigt. Lobenstein, am 11. März 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. A. Schmidt, G.-Schr. Bersteigernngsausgebot. Die zu dem Nachlasse des Bäckermeisters Franz Franz weil, hier gehörige Fol. 72 des Katasters, Nr. 64 des Grund- und Hypothenbuchs für Hohenleuben eingetragene Hofraithe nebst Zubehör, Haus-Nr. 88, bestehend aus: a. der Flnrbuchsnummer 76 mit — ha 7,51 a Flächengehalt, Wohnhäuser, gemischter Wohn- raum, Nebengebäude, Höhlerraum und Vor- haus, Einfahrt, Hof mit 165,00 St.-E., b. Flurbuchsnummer 413 mit — ha 58,6 a Ilächengehalt, Feld in den Windmühlenäckcrn mit 22,94 St.-E., c. Flurbuchsnummer 911 mit — ha 78,2 a FlächengeHalt, Nadelholz, Wiese, Feld und Weg in den Leubenäckern und Wiesen mit 11,17 St.-E., soll zum Zwecke der Erbauseinandersetzung auf desfalls gestellten Antrag durch uns Mittwoch, den 22. April 1885, Vormittags 11 Uhr an hiesiger Amtsgerichtsstelle öffentlich an den Meist- bietenden verkauft werden. Unter Hinweis auf das am hiesigen Amtsbret aus- hängende Vcrsteigerungspatent und auf unsere Akten wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Vorkaufsrechte bei Verlust derselben spätestens im Ver- steigerungstermin noch vor dem Zuschlag anzumelden sind. Hohenleuben, den 12. März 1885. Fürstliches Amtsgericht. Klopfer, Ass. Haase. Berichtigung. In der Bekanntmachung vom 9. d. Mts. in Nr. 10 des Amts- und Verordnungsblattes, die Brehme'sche Konkurseröffnung betr., ist in Abs. 1 der Zusatz: „eröffnet und ungeordnet worden: weggelassen. Nichtamtlicher Theil. Jagdverpachtlmg. Die Jagd auf dem Jagdreviere der Marktflecken- gemeinde Wurzbach soll Sonntag, den 12. April d. I.. Nachmittags 3 Uhr im Volkrnar'schen Gasthause hier öffentlich meist- bietend unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen verpachtet werden. Pachtlustige werden dazu eingeladen. Wurzbach, den 9. März 1885. Der Jagdbevollmächtigte. Schwarz, Bürgermeister. CJ'ttflWnfj'fmmrf Altar-, Kanzel- «. Taufstein-Bckleidnng liefert die Fahnen-Stickerei-Manufaktur Franz Reinecke, Hannover, Georgstr. 21. 78 Bei uns ist zu haben: Uebersicht der JUBtjnfjäufer, HmshliltmgM unit der mlsnnniEfnikii KMKmW in den Gemeinden (und dazu gehörigen Wohnplätzen) des Fürstenthums Neuß jüngerer Linie nach definitiver Feststellung der Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1880. Preis K« Pfennige. Gera. Muhr: L ^xaec\ex. H. NESTLES KINDERMEHL. 15jähriger Erfolg. 21 Auszeichnungen, worunter 8 Ehrendiplome und 8 Goldene Medaillen. Zahlreiche Zeugnisse der ersten medizinischen Autoritäten. Vollständiges Nahrungsmittel für kleine Kinder. Ersatz bei Mangel an Muttermilch, erleichtert das Entwöhnen, leicht u. voll- ständig verdaulich, desh. auch Erwachsenen bei Magenleiden bestens empf. Zum Schutz gegen die zahlreichen Nachahmungen führt jede Büchse die Unterschrift des Erfinders Henri Nestle. Verkauf in allen Apotheken und Droguen-Handlungen. Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. 79 Amis- und Merordnungsötatl für da- Fmlteillhum Kkllß jmlKerer Linie. Nr. 12. Gera, den 25. War; 1885. Seine Durchlaucht der Fürst haben im Einverständnis; mit Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Sachsen-Weimar-Eifenach die gnädigste Entschließung gefaßt, vom 1. April dss. Js. ab dem Staatsanwalt Bus leb hier die von ihm erbetene Ent- lassung aus dem gemeinschaftlichen Dienste zu ertheilen und den Staatsanwalt Starke in Eisenach zum Staatsanwalt bei dem gemeinschaftlichen Landgericht in Gera zu ernennen. Seine Durchlaucht der Fürst hat gnädigst geruht den Schulamts-Caudidaten vr. Walther Böhme aus Gera vom 1. April dss. Js. ab zum ordentlichen wissenschaftlichen Lehrer am Gymnasium in Schleiz zu ernennen. Seine Durchlaucht der Fürst haben die gnädigste Entschließung gefaßt, die Vor- steherin des Bretschneider'schen Instituts in Gera Fräulein Marie Go dt vom 1. April dss. Js. ab zur ordentlichen Lehrerin an der Zabel'schen höheren Töchterschule hier zu er- nennen. Nachstehende Bekanntmachung des Königlich Preußischen Kriegs-Ministeriums, Ab- theilung für das Remontc-Wesen: Bekanntmachung den Nernonte-Ankauf pro 1885 betreffend. Fürstenthum Reuß j. L. Zum Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise 3 und ausnahms- weise 4 Jahren ist in dem Bereich des Fürstenthums Reuß j. L. für dieses Jahr nachstehender Markt anberaumt worden unb zwar Morgens 8 Uhr am: 80 „18. Juni in Gera." Die von der Remonte-Ankaufs-Kommission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt. Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der Unkosten zurück- zunehmen, ebenso Krippensetzer (Köpper), welche sich innerhalb der ersten 28 Tage nach dem Eintreffen im Depot mit diesem Fehler behaftet zeigen. Pferde, welche den Verkäufern nicht eigenthümlich gehören, oder durch einen nicht legitimirten Bevollmächtigten der Kommission vorgestellt werden, sind vom Kauf ausgeschlossen. Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und einen Kopfhalfter von Leder oder Hanf mit zwei mindestens zwei Meter langen starken hänfenen Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben. Um die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können, ist es er- wünscht, daß die Deckscheine möglichst mitgebracht werden, auch werden die Verkäufer ersucht, die Schweife der Pferde nicht zu coupiren oder übermäßig zu verkürzen. Berlin, den 26. Februar 1885. Königlich Ureustisches Kriegs-MiNisterium, Abtheilung für das Remonte-Wesen. gez. Frhr. von Troschke. Graf von Klinkowstroenm wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, am 19. März 1885. Fürstlich Uerrst-PL. Ministerium, Abtheilung für das Innere. I)r. E. v. Beulwitz. Aeichsgesehötatt. Die am 20. d. M. ausgegebene Nummer 10 desselben enthält: Nr. 1591. Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das Etatsjahr 1885/86. Vom 16. März 1885. Nr. 1592. Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Ver- waltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisenbahnen. Vom 16, März 1885. Nr. 1593. Bekanntmachung, betreffend das Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen. Vom 13. März 1885. 81 Bekanntmachung. Die diesjährigen Frühjahrs-Kontrol-Versammlungen im Bezirke der 1. Kompagnie des dies- seitigen Bataillons (unterländischer Bezirk des Fürstenthums Reuß j. L.) werden wie folgt abgehalten werden: a. in Hera am 8. April 1885, Vormittags 8 Uhr für sämmtliche Dispositions-Urlauber, Reservisten und Wehrleute der Garde und der Spezial-Waffen: Jäger, Cavallerie, Artillerie, Pioniere, Eisenbahntrnppen, Train, Sanitäts- und Veterinär-Personal, Handwerker und Marine, aus Gera und Pöppeln; b. in Hera am 8. April 1885, Vormittags 11 Uhr für sämmtliche Wehrleute der Provinzial-Jnfanterie aus Gera und Pöppeln; «. in Hera am 8. April 1885, Nachmittags 3 Uhr für sämmtliche Reservisten der Provinzial-Jnfanterie der Jahrgänge 1877, 1878, 1879 und 1880 aus Gera und Pöppeln; *1. in Gera am 9. April 1885, Vormittags 8 Uhr für sämmtliche Reservisten und Dispositions-Urlauber der Provinzial-Jnfanterie der Jahrgänge 1881, 1882, 1883 und 1884 aus Gera und Pöppeln, sowie sämmtliche Mannschaften aller Waffengattungen aus Untermhaus, Köstritz, Pohlitz, Debschwitz und Pforten; e. in Hera am 9. April 1885, Vormittags 11 Uhr für die sämmtlichen Kontrolpflichtigen aus Bethenhausen und den übrigen, zu diesem Kontrolbezirke gehörigen Ortschaften, ausschließlich Köstritz und Pohlitz; f. in Hera am 9. April 1885, Nachmittags 3 Uhr für sämmtliche Kontrolpflichtige aus Bieblach und den übrigen, zu diesem Kontrol-Bezirke gehörigen Ort- schaften, ausschließlich Untermhaus, Debschwitz und Pforten; x. in Holnenleubem am 19. April 1885, Nachmittags 2 Uhr für die sämmtlichen Kontrolpflichtigen aus den zu diesem Kontrolbezirke gehörigen Ortschaften. Zur Theilnahme an den Frühjahrs-Control-Versummlungen sind sowohl die Reservisten und Landwehr- leute, als auch die zur Disposition der Truppentheile beurlaubten und die zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffengattungen (Garde, Linie und Marine) verpflichtet. Besondere Gesiellungsordres werden nicht ausgegeben, nnentschuldigtes Ausbleiben oder zu spätes Ein- treffen auf dem Kontrolplatze wird disziplinarisch bestraft. Gesuche um Dispensation von der Kontrol-Bersammlung sind, gehörig begründet, rechtzeitig an den Bezirksfeldwebel einzureichen. Die Gemeinde-Borstände werden ergebenst ersucht, diese Bekanntmachung den Bctheiligten in ortsüblicher Weise gefälligst publiziren zu lassen. Gera, den 10. März 1885. Königliches Landwehr-DeMs-Kommando. Bekanntmachung. Die diesjährigen Frühjahrs-Kontrol-Versammlungen im Bezirke der 3. Kompagnie des dies- seitigen Bataillons (oberländischer Bezirk des Fürstenthums Reuß j. L.) werden wie folgt abgehalten werden: ». in 8«bleiz am 16. April 1885, Vormittags 8 Uhr, b. in Tanna am 16. April 1885, Nachmittags 2 Uhr, c. in Hirschberg am 17. April 1885, Vormittags 8 Uhr, d. in Ebersdorl* am 17. April 1885, Nachmittags 2 Uhr, . e. in Wurzbach am 18. April 1885, Vormittags 9 Uhr. Zur Theilnahme an den Frühjahrs-Kontrolversammlungen sind sowohl die Reservisten und Landwehr- leute, als auch die zur Disposition der Truppentheile beurlaubten und die zur Disposition der Ersatz-Behörden entlaffenen Mannschaften aller Waffengattungen (Garde, Linie und Marine) verpflichtet. 82 Besondere Gestellungsordres werden nicht ausgegeben, unentschuldigtes Ausbleiben oder zu spätes Ein- treffen auf dem Kontrolplatze wird disziplinarisch bestraft. Gesuche um Dispensation von der Control-Versammlung sind, gehörig begründet, rechtzeitig an den Bezirksfeldwebel einzureichen. Die Gemeinde-Vorstände werden ergebenst ersucht, diese Bekanntmachung den Betheiligten in ortsüblicher Weise gefälligst publizicen zu lassen. Gera, den 10. März 1885. Königliches Landwehr - Hesirkrs - Kommando. Bekanntmachung. Auf Grund der §§ 16 und 21 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial- demokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch für den unterländischen Landbezirk Folgendes verordnet: 1. Das Einsammeln von Beiträgen zur Förderung von sozialdemokratischen, sozialistischen oder kommuni- stischen, auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichteten Bestrebungen, sowie die öffentliche Aufforderung zur Leistung solcher Beiträge wird verboten. 2. Zuwiderhandlungen gegen vorstehendes Verbot werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit entsprechender Haft bestraft. Gera, den 17. März 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graset. R. List. Bekanntmachung. Auf Grund der Bestimmung des § 61 der deutschen Wehrordnung wird hiermit bekannt gemacht, daß das diesjährige Ersatz-Geschäft im diesseitigen Aushebungsbezirke in der Reihenfolge stattfinden wird, daß am Mittwoch, den 8. April d. J. die Militärpflichtigen aus Lobenstein, Ebersdorf, Altengesees, Blankenstein, Dürrenbach, Elias, brunn, Gahma, Grumbach und Harra, sodann am Bonnerstag, den 9. April d. J. die Militärpflichtigen aus Saaldorf, Heinersdorf, Helmsgrün, Karolinenfield, Kiestling, Lichten- brun», Lothra, Lückenmühle, Neundorf, Oberlemnitz, Oßla und Pöritzsch, ferner am Freitag, den 10. April d. J. die Militärpflichtigen aus Wurzbach, Röttersdorf, Ruppersdorf, Schlegel, Schönbrunn, Seibis, Thierbach, Thimmendorf, Titschendorf, Unterlemnitz und Weitisberga, am Sonnabend, den 11. April d. J. die Militärpflichtigen aus Hirschberg, Blintendorf, Dobareuth, Frössen, Gebersrenth, Göritz, Göttengrün, Langgrün, Lerchenhügel, Mödlareuth, Pirk, Pottiga, Rothenacker, Ullersreuth und Venzka, alsdann am Montag, den 13. April d. J. die Militärpflichtigen aus der Stadt Schleiz, sodann am Dienstag, den 14. April d. J. die Militärpflichtigen aus Tanna, Burkersdorf, Cnlm, Dittersdorf, Dragensdorf, Fraukendorf, Görkwitz, Göschitz, Gräfenwarth, Kirschkau, Kleinwolschendorf, Künsdorf, Langenwolschendorf, Leitlitz, Löhma, Lössau, Mielesdorf und Oberböhmsdorf, und endlich am Mittwoch, den 13. April d. J. die Militärpflichtigen aus Saalburg, Oberkoskau, Oettersdorf, Oschitz, Pahren, Pörmitz, Raila, Rödersdorf, Schilbach, Seubtendorf, Spirlmes, Stelzen, Tegau, Unterkoskau, Weckersdorf, Wernsdorf, Willersdorf uud Zollgrün zur Musterung, welche am 8., 0. und 10. April im Bairischen Hofe zu Bobenstein, am 11. April im Rathhause zu Hirschberg, 83 und am 13., 14. und 15. April im Rathhause zu Schlei*, jedesmal früh 7 Uhr, in Hirschberg um 8 Uhr beginnen wird, gelangen. Demgemäß werden sämtliche gestellungspflichtige Mannschaften des Jahrganges 1865 und soweit sie noch nicht endgültig abgefunden, die in den Jahren 1864 und 1863 und den früheren Jahren Geborenen mit Ausnahme Derer, welche Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst haben und zurückgestellt sind und Solcher, welche etwa für das laufende Jahr Ausstandsbewilligung erhalten haben, hierdurch geladen, sich in den oben angegebenen Musterungslokalen zur bestimmten Zeit pünktlich einzufinden und des weiteren zu gewärtigen. Zu der am Donnerstag, den 16. April d. J., früh 8 Uhr im Rathhause zu Schleiz stattfindenden Losung brauchen die daran betheiligten Mannschaften des jüngsten Jahrganges persönlich nicht zu erscheinen, indem das Loos für die Ausblcibenden durch ein Mitglied der Ersatz- Kommission gezogen werden wird. An demselben Tage und Orte wird alsdann auch die Prüfung und Entscheidung der etwa eingehenden Reklamationen der Reserve- und Landwehrmannschaften und der Ersatz-Reservisten I. Klasse stattfinden. Gleichzeitig werden die Betheiligten noch auf folgende gesetzliche Vorschriften aufmerksam gemacht: 1) Die Ortsbehörden haben die in den ihnen demnächst wieder zugehenden, im Musterungstermine wieder mit zur Stelle zu bringenden Stammrollen verzeichneten und noch nicht gestrichenen Gestellungspflichtigen noch besonders vorzuladen und sind auch verantwortlich, daß die Letzteren pünktlich zur Stelle kommen. 2) Militärpflichtige, welche der Vorladung nicht Folge leisten oder beim Aufruf ihres Namens im Musterungslokale nicht anwesend sind, werden nicht nur auf Grund des § 24 der deutschen Wehrordnung mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder verhältnismäßiger Gefängnißstrafe belegt, sondern verlieren außerdem die Berechtigung, an der Losung Theil zu nehmen, sowie den aus etwaigen ReklamationSgründen erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung oder Befreiung vom aktiven Militärdienst und werden nach Befinden vorzugsweise zum Dienste eingestellt. Nur amtlich bescheinigte Krankheit kann von der Gestellungspflicht entbinden. 3) Jeder Militärpflichtige, welcher auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienst wegen häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch zu haben glaubt, hat längstens bis zum Musterungs- termine eine vorschriftsmäßige Reklamation durch Vermittelung der Ortsbehörden anher einzureichen, wozu gedruckte Formularbogen von den letzteren aus unserer Expedition zu entnehmen sind. Reklamationen, welche erst nach dem Musterungstermine 'eingebracht werden, sind gesetzlicher Vorschrift gemäß unbeachtet zu lasten und können auch von der Ober-Ersatzkommission nicht berück- sichtigt werden, sofern der Neklamationsgrund nicht erst nach dem Musterungstermine eingetreten ist. Militärpflichtige, welche in den Vorjahren bereits reklamirt haben und in diesem Jahre wegen ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse die gesetzlichen Vergünstigungen zu genießen wünschen, haben ihre Re- klamation zu erneuern. Die Eltern oder die betreffenden Angehörigen der Reklamanten müssen namentlich in dem Falle, wenn auf körperliche Gebrechen derselben Bezug genommen wird — sofern es deren körperlicher Zustand überhaupt gestattet —, unbedingt mit zur Stelle kommen. Den Ortsbehörden machen wir zur besondern Pflicht, die Reklamationen genau zu prüfen und pflicht- mäßig zu begutachten. 4) Für diejenigen Militärpflichtigen, für welche wegen geistiger und körperlicher, nicht sogleich in die Augen fallender Gebrechen, als: Taubheit, Blödsinn, Schwerhörigkeit, Sprachlosigkeit und bergt, die Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienst beantragt wird, sind außer einem Zeugnisse des Arztes auch noch Atteste vom Ortspfarrer und Schullehrer, sowie vom Gemeindevorstand und den Vätern einiger bei der Ersatzaushebung konkurrirender Militärpflichtiger spätestens bis zum Musterungstermine einzureichen. Wenn ein Militärpflichtiger an Epilepsie zu leiden behauptet, so müssen mindestens drei glaubhafte Zeugen an Eidesstatt vor der Ersatz-Kommission oder einer andern Behörde protokollarisch erklären, daß nnd in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle an dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. 5) Wenn Militärpflichtige wegen Verbrechen oder Vergehen in Unrersuchung befangen oder bereits 84 bestraft sind, so ist davon unter näherer Bezeichnung des Verbrechens oder Vergehens und des Inhalts des Er- kenntnisses spätestens bis zum Musterungstage vom Gemeindcvorstand Anzeige anher zu erstatten. 6) Sollten Militärpflichtige, welche in die Stammrolle gehören, sich noch nachträglich anmelden, so ist von den betreffenden Gemeindevorständen unter Beifügung der Geburtszeugnifle, resp. der Gestellungsatteste darüber sofort anher Bericht zu erstatten, welcher auch über die persönlichen und Familienverhältnisse der Be- treffenden genügende Auskunft ertheilen muß. 7) Die noch gestellungspflichtigen Mannschaften der früheren Jahrgänge haben ihre Losungsscheine mit zur Stelle zu bringen. 8) Jeder Militärpflichtige darf sich im Musterungstermine freiwillig zum Diensteintrttt melden, wodurch ihm die Wahl von Garnison und Truppentheil freisteht und hat zu diesem Zweck die erforderliche väterliche Einwilligung und gute Führung nachzuweisen. 9) Die berichtigten resp. neuaufgestellten alphabetischen Listen können von den Betheiligten in unserer Expedition während der Geschäftsstunden eingesehen werden. Schleiz, den 2. März 1885. Der Eiml-Vorsitzende der Ersatz-Kommission des Kushcbungsbesirks Schlei;. I. A l b e r t i. c. Mell. ; Daß die unter dem Rindvieh des Mühlenbesitzers Friedrich Rudolph in der Thomasmühle ausge- brochene Maul- und Klauenseuche wieder erloschen ist, wird hiermit unter Bezugnahme auf unsere Bekannt- machung vom 28. Februar d. I. zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Schleiz, den 21. März 1885. Fürstliches Landrathsamt. Müller, Sekr. i. v. Mit dem 1. kommenden Monats wird im Auf- träge des Fürstlichen Ministeriums, Abtheilung für das Innere, einem uns zugegangenen Reskripte der gedachten hohen Oberbehörde vom 21./22. d. M. zufolge, im Aufträge Hochderselben der Königlich Sächsische Jn- genieur-Oberlieutenant d. R. Lucas die generellen Vorarbeiten für ein Eisenbahnprojekt Schönberg, Tanna, Göttengrün, Lobenstein mit Abzweigung nach Hirschberg beginnen. Hohem Aufträge gemäß wird dies mit der Auf- forderung an die betreffenden Grundbesitzer hierdurch bekannt gemacht, den Vermessungsarbeiten kein Hin- derniß in den Weg zu legen und es wird jede Ent- fernung oder Beschädigung der Vermessungszeichen bei 10 bis 20 Mari Strafe hiermit untersagt. Schleiz, den 23. März 1885. Fürstliches Landrathsamt. Müller, Sek., i. v. Steckbriefs-Erledigung. Der gegen den Bahnarbeiter Gambaretto Santo aus Montechia in Italien wegen Betrugs unter dem 23. Juli 1883 erlasiene Steckbrief wird zurückgenommen. Gera, den 16. März 1885. ' Der Untersuchungsrichter bei dem gemeinschaftl. Landgerichte. Seifarth. Oßwatd. Steckbriefs-Erledigung. Der gegen den Schneidergesellen Carl Wehner aus Sparsee wegen Diebstahls vom Fürstlichen Amts- gerichte hier unter dem 30. Oktober v. I. erlassene Steckbrief hat sich erledigt. Gera, den 21. März 1885. Der Untersuchungsrichter bei dem gemeinschaftlichen Landgerichte. Seifarth. Oßwatd. Bekanntmachung. Auf dem den Geraer Unfallversicherungs- Verein (eingetragene Genossenschaft) betreffenden Fo- lium 279 unseres Handelsregisters ist heute verlautbact worden, daß alinea 2 des § 34 der Statuten abge- ändert worden ist. Gera, den 18. März 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. 85 Bekanntmachung. Auf dem die Firma C. F. Buschendorf in Gera betreffenden Folium 271 unseres Handelsregisters ist heute der verstorbene Kaufmann Carl Friedrich Buschen- dorf als Mitinhaber der Firma gelöscht worden. Gera, den 19. März 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abth. für freiw. Gerichtsbarkeit. Ri chter. Burkhardt. Bekanntmachung. Die Firma William Müller in Gera ist heute auf Fol. 393 unseres Handelsregisters gelöscht worden. Gera, den 19. März 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abth. für freiw. Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Oeffentliche Aufforderung. Bär, August, Konditorgehilfe, am 21. Januar 1866 in Stadt-Sulza geboren; derselbe ist in einer hier anhängigen Untersuchungssache wegen Diebstahls verantwortlich zu vernehmen und wird deshalb hiermit öffentlich aufgefordert, seinen jetzigen Aufenthaltsort ungesäumt hierher anzuzeigcn oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 20. März 1885. Fürstl. Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. o. H. Schmidt. Bekanntmachung. Daß der Rittergutsbesitzer und Bürgermeister Herr Emil Karl Wilhelm Claus in Frankenthal von uns als Amtsschulze für Ort und Flur Franken- thal heute verpflichtet worden ist, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, den 21. März 1885. Fürstliches Amtsgericht. E. Mehlhorn. Die von uns unterm 28. Februar 1885 erlaffene öffentliche Aufforderung des Sattlers Richard Hcmpel aus Königshofen hat sich erledigt. Gera, den 23. März 1885. Fürstl. Amtsgericht. Abtheilung für Strafsachen. Alberti. o. H. Schmidt. Steckbriefs-Erledigung. Der von uns gegen den Zimmer- und Fleischer- gesellen Albin Hopfmann von Löhma am 20. Februar dieses Jahres erlassene Steckbrief hat sich erledigt. Schleiz, den 14. März 1885. Fürstliches Amtsgericht. Wendler. Meinhardt. Amtstage in Ebersdorf werden im 2. Quartale 1865 Mittwoch, den 22. April, „ „ 20. Mai und „ ,, 1^. Fuui abgehalten. Schleiz, den 21. März 1885. Fürstliches Landrathsamt. Müller, Sek., 1. v. e. Mell. Bekanntmachung. In Gemäßheit ZA 34 und 35 des Berggesetzes bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntnis daß dem Schiefertafelfabrikanten Johann Christian Horn in Wurzbach weiter zu seinem in Wurzbacher Flur belegenen Grubenfelde „Wilhelm" gemuthete 10 000 Quadratmeter Flächengehalt verliehen und zu letzterem hinzugeschlagen worden sind. Lobenstein, den 15. Februar 1885. Fürstliches Bergamt. Meyer. Hartung. o. Weiß. Der von uns unterm 9. Januar d. I. erlassene Steckbrief wird, soweit er den Weber Johann Ranck aus Berg i/B. (nicht Rang aus Cerg) betrifft, hier- mit zurückgenommen. Hohenleuben, den 17. März 1885. Fürstliches Amtsgericht. Klopfer, Ass. Stellenberger. Bekanntmachung. Die Stelle des ersten Lehrers an der Schule zu Grostaga ist von Ostern d. I. ab neu zu besetzen. Etwaige Bewerber wollen sich bis zum 7. April d. I. bei uns melden und betreffende Zeugnisse mit einsenden. Gera, den 20. März 1885. Fürstliche Kirchen- und Scknl Kommission. Lotze. K. Graesel. 86 Nichtamtlicher Weil. Jagdverpachtung. Dienstag, den 7. April d. I., Nachmittags 3 Uhr soll die hiesige Gemeindejagd im Schulz'schen Gasthofe auf 6 Jahre an den Meistbietenden verpachtet werden, wozu Pachtliebhaber hiermit eingeladen werden. Seubtendorf, den 15. März 1885. Der Jagdbevollmächtigte. Eduard Hoppert. DliMl-FuhWell nnä Jalousien empfiehlt in solidester Ausführung unter Garantie die Fabrik von AugusLLiebersKCo., Gtunnersdorf an Frankcnberg i. S. o § Q -S "u. la. x Ss. XD x sc e e x Gera, Laasener Strasse $r. 4, empfiehlt sich zur Anfertigung aller typographischen Arbeiten in Schwarz- und Buntdruck und sichert hei schleunigster Herstellung die billigsten Preise zu. Das Lamperische Heilpflastcr Stempel benimmt auf der Stelle Schmerzen und Hitze aller Beulen und Eiterungen. Vortrefflich anzuwenden bei Bräune, Husten, Reißen, Kreuz- und Gelenkschmerz, verhütet wildes Fleisch und Entzündungen. deponibt Tausendfach bewährt bei erfrorenen Gliedern, bösen Fingern und Frostbeulen, bestes Magenpstaster. Eine Probe gemacht, überzeugt, daß Besse- rung sogleich eintritt. Echtes Lamperts Pflaster in Originaldosen mit der Gebrauchsanweisung und nebigem Stempel ä 25 u. 50 Pfq. vorrätig in der Hof-Apotheke zu Gera. Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. xxx>ocxxx3Kxxx>i©c 87 Amts- und Werordnungsölati für das Fiirjtkichm Kk»ß jSllgerkr Knie. Nr. 13. Gera, den 1. April 1885. Mit Beziehung auf die Miuisterial - Verfügung vom 27. September 1884, den Verkehr mit Sprengstoffen betreffend (Amts- und Verordnungsblatt Nr. 41), wird auf den in der nachfolgenden Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 13. März dieses Jahres zur öffentlichen Kenntniß gebrachten Bundesraths-Befchluß hierdurch noch besonders hingewiefen. Gera, den 26. März 1885. Fürstlich Reust-M. Ministerium, Abtheilung für das Innere. Di'. E. v. Beulwitz. Dr. Winkler. Bekanntmachung, betreffend das Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen. Bom 13. März 1885. Auf Grund des § 1 Absatz 3 des Gesetzes gegen den verbrecherischen und gemein- gefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen vom 9. Juni 1884 (Reichs-Gesetzbl. S. 61) hat der Bnndesrath beschlossen, die nochfolgenden Sprengstoffe als solche, welche vorzugsweise als Schießmittel gebraucht werden, zu bezeichnen: 1. alle zum Schießen aus Jagd- oder Scheibengezoehren oder zu Sprengungen in Bergwerken, Steinbrüchen u. f. w. dienenden, aus Salpeter, Schwefel und Kohle hergestellten Pulverforteu; 2. die zur Entzündung von Gewehrladungen dienenden Sprengstoffe, soweit sie in Zündhütchen für Gewehre oder Zündspiegeln für dergleichen verarbeitet sind; 3. die Vereinigung der unter 1 und 2 genannten Stoffe in fertige Gewehr-, Pistolen- oder Revolverpatronen, einschließlich der unter Verwendung von Knallquecksilber ohne Pulver hergestellten Patronen für Teschingewehre, Pistolen oder Revolver. Berlin, den 13. März 1885. Dev tpteiXvextxetev öes Werctzskcrrrzllevs. von Bötticher. 88 Es wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Herr Kaufmann Otto Reinhold Mylius hier am 21. d. M. von uns als Feuerversicherungsagent in Pflicht genommen worden ist. Gera, den 23. März 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Der Werkzeugfabrikant Herr Franz Wolf zu Zwötzen beabsichtigt in dem ihm gehörigen Gehöfte Hausnummer 19 daselbst eine Kleinvishschlächterei anzulegen. Es wird dieses Vorhaben andurch mit der Auf- forderung öffentlich bekannt gemacht, etwaige Einwen- dungen gegen dasselbe innerhalb der geordneten vierzehn- tägigen, für alle nicht auf Privatrechtstiteln beruhenden Einsprüche ausschließlichen Frist, schriftlich hier anzu- bringen. Gera, den 25. März 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Lattermann, Gustav, Händler aus Oberweißbach in Thüringen. Unsere, dessen jetzigen Aufenthaltsort betreffende Bekanntmachung vom 30. Oktober 1884 wird hiermit erneuert. Gera, den 25. März 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. In Folge der in einigen Ställen zu Langgrün ausgebrochenen Lungenseuche fällt der Viehmarkt, welcher gleichzeitig mit dem am 8. April dortselbst stattfindenden Krammarkte abgehalten wird, in diesem Jahre aus, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Schleiz, den 23. März 1885. Fürstliches Landrathsamt. Müller, Sekr. i. V. Der Fleischer Herr Julius Sperel in Langen- wolschendorf beabsichtigt in dem Hause des Zimmer- manns Wilhelm Zölsmann daselbst eine Schlächterei zu errichten. Es wird dieses Vorhaben mit der Aufforderung, etwaige nicht aus Privatrechtstiteln beruhende Einwände hiergegen binnen einer ausschließlichen Frist von 14 Tagen hier anzubringen, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Schleiz, den 23. März 1885. Fürstliches Landrathsamt. Müller, Sekr. i. V. Der Gutsbesitzer Ferdinand Schauerhammer in Unterkoska» beabsichtigt auf seiner unweit des ge- dachten Orts befindlichen Wiese Flurbuchsnummer 461 eine Meilerziegelci zu errichten, was mit der Aufforde- rung, etwaige nicht auf Privatrechtstiteln beruhende Einwände dagegen binnen einer ausschließlichen Frist von 14 Tagen hier anzubringen, andurch zur öffent- lichen Kenntniß gebracht wird. Schleiz, den 24. März 1885. Fürstliches Landrathsamt. Müller, Sekr. i. B.' Aufgebot. Auf Antrag der Marie Emma Opelt geb. Späthe, hier wird deren Ehemann, Leinwebermeister Johann Heinrich Opelt, welcher im Jahre 1854 nach Amerika gegangen ist und seit dem Jahre 1856 seinen Ange- hörigen irgend welche Nachricht über sein Leben und seinen Aufenthalt nicht hat zukommen lassen, aufge- fordert, sich spätestens im Aufgebotstermin Freitag, den 1«. April 1883, Vormittags 11 Uhr bei dem Unterzeichneten Amtsgericht, Schloßstraße, Land- haus, 2 Treppen, Zimmer Nr. 3 zu melden, widrigen- falls seine Todeserklärung erfolgen wird. Fürstliches Amtsgericht Gera, den 8. Oktober 1884. H. Graesel. Teich. Aufgebot. Der Kaufmann Moritz Risacher in Mühl- hausen i. E. hat das Aufgebot des auf seinen Namen lautenden Schuldbuchs der hiesigen Sparkasse Nr. 49056 mit einem Bestände von 1947 M. 68 Pf. beantragt. Der Inhaber desselben wird aufgeforderl, spätestens in dem auf Freitag, den 7. August 1885, Vormittags 11 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht (Schloßstraße, Landhaus 2 Treppen, Zimmer Nr. 3) anberaumten Aufgebots- 89 termine seine Rechte anzumelden und das oben bezeichnete umgehend hierher anzuzeigen, widrigenfalls Steckbrief Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftlos- gegen dieselbe erlaffen werden wird, erklärung erfolgen wird. Gera, den 30. März 1885. Fürstliches Amtsgericht Gera, Fürstliches Amtsgericht, den 6. Dezember 1884. Abtheilung für Strafsache». H. Graesel. Alberti. Teich. c. H. Schmidt. Bekanntmachung. Die auf Fol. 392 unseres Handelsregisters ein- getragene Firma Siegmnnd Haagen in Gera, Zweig- niederlassung der unter Nr. 6809 des Gesellschafts- registers des Königlichen Amtsgerichts I in Berlin ein- getragenen Firma gleichen Namens ist heute gelöscht worden. Gera, den 24. März 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Erledigt hat sich der von uns unterm 9. März 1885 gegen den Schneider Gustav Albin Baumann aus Schöngleina bei Roda erlassene Steckbrief. Gera, den 24. März 1885. Fürst!. Amtsgericht. Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Erledigt haben sich die von uns gegen den Eisendreher Theodor- Julius Röder aus Gera unterm 6. November 1884, 6. Januar 1885 und 9. März 1885 erlassenen öffent- lichen Aufforderungen. Gera, den 28. März 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilnng für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Herzog, Minna Marie, ledige, geb. am 12. April 1864 in Pößneck. Gegen dieselbe ist das Hauptoer- fahren wegen Unterschlagung vor Fürstl. Schöffengerichte hier eröffnet; sie wird hiermit, da ihr derzeitiger Aufent- haltsort unbekannt ist, öffentlich aufgefordert, denselben Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung sollen die dem Gasthofsbesitzer Karl Friedrich Gustav Busse aus der Hohengieritzer Mühle bei Neustrelitz, d. Z. in Berlin, gehörigen Immobilien, als: 1) die Hofraithe in der Schmidtsgasse, Haus-Nr. B. 22, der Gasihof zur Sonne, Fol. 430 des Katasters von Schleiz, Nr. 400 des dasigen Grund- unv Hyp.-B., Flurbuchs-Nr. 509, mit einer Fläche von — ha, 19,09 a und 963,32 St.-E., aus Wohnhaus, ge- mischtem Wohnraum, Stall mit Tanzsaal, Hof, Gras- und Gemüsegarten bestehend, 2) die Scheune am Oschitzer Wege, Fol. 438 desselben Katasters, Nr. 407 desselben Grund- und Hypotheken-B., Flurbuchs-Nr. 529, mit einer Fläche von — ha 1,13 a und 48,00 St.-E., 3) die Hofraithe in der Höfer Straße, Haus-Nr. B. 20, mit Gastgerechtigkeit, Fol. 458 des- selben Katasters, Nr. 424 desselben Grund- und Hypotheken-B., Flurbuchs-Nr. 568, mit einer Fläche von — ha 70,05 a und 641,44 St.-E., aus Wohnhäusern, Neben- gebäude, Hof, Gemüse- und Grasgarten be- stehend, 4) das ledige Feldgrundstück am Tänner-Wege, Fol. 822 desselben Katasters, Nr. 728 des- selben Grund- und Hypotheken-B., Flurb.-Nr. 1027, mit einer Fläche von — ha 73,6 a und 40,37 St.-E., 5) das ledige Feldgrundstück im Fitzig, Fol. 837 desselben Katasters, Nr. 743 desselben Grnnd- und Hypotheken-Buchs, Flurbuchs-Nr. 1045, mit einer Fläche von 2 ha — a und 109,67 St.-E., 6) das ledige Wiesengrundstück am GeHülf, Fol- 964 desselben Katasters, Nr. 869 desselben Grund- und Hypotheken-B., Flurbuchs-Nr. 1204, mit einer Fläche von 1 ha 33,8 a und 73,34 St.-E., 90 7) das ledige Feldgrundstück hinterm großen Schweinsbcrge, Fol. 1545 desselben Katasters, Nr. 1437 desselben Grund- und Hypotheken-B., Flurbuchs-Nr. 1885, mit einer Fläche von — ha 43 a und 5,89 St.-E., 8) das ledige Feldgrundstück daselbst, Fol. 1546 desselben Katasters, Nr. 1438 desselben Grund- und Hypotheken-B., Flurbuchs-Nr. 1886 mit einer Fläche von — ha 55,6 a und 6,92 St.-E., 9) das ledige Feldgrundstück daselbst, Fol. 1551 desselben Katasters, Nr. 1443 desselben Grund- und Hypotheken-B., Flurbuchs-Nr. 1892, mit einer Fläche von — ha 40 a und 7,05 St.-E., 10) das ledige Grundstück am Langenbacher Wege, Fol. 1588 desselben Katasters, Nr. 1479 desselben Grund- und Hypotheken-B., Flur- buchs-Nr. 1936, mit einer Fläche von — ha 76,8 a und 22,02 St.-E. und 11) die Scheune am Oschitzer Wege, Fol. 1763 desselben Katasters, Nr. 1650 desselben Grund- und Hypotheken-B., Flurbuchs-Nr. 527, mit einer Fläche von — ha 2,14 a und 84,00 St.-E. Mittwoch, den 8. April 1883, Vormittags 10 Uhr an hiesiger Amtsgerichtsstelle und zwar Zimmer Nr. 6 von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungs- lustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung der zu versteigernden Grnndbesitzungen und die Verkaufsbedingungen auf unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 2 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, h. der Er steh er den vierten Theil der Erstehungs- snmme im Versteigerungstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und o. diejenigen, denen ein Vorkaufsrecht an den zu zu versteigernden Immobilien zusteht, sich bei Verlust dieses Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermines uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Versteigerungstermin unmittelbar anschließen. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligte werden zu obigem Versteigerungstermine und zu dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils an Amtsgcrichtsstelle hierdurch vorgeladen. Schleiz, den 20. Januar 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. H. Weißker. Beglaubigt und veröffentlicht: E. Meinhardt, Gerichtsschreiber. Bekanntmachung. Auf Fol. 110 unseres Handelsregisters ist heute die Firma Müller 8$ Brostmann in Schleiz und als deren Inhaber Herr Fabrikant Julius Richard Müller und Herr Kaufmann Karl Heinrich August Brostmann, beide in Schleiz, eingetragen worden. Schleiz, den 18. März 1885. Fürstliches Amtsgericht. Alberti. Steckbriefs-Zurücknahme. Der von uns am 11. März dieses Jahres gegen den Tapetendrucker Friedrich Karl Robert Lange aus Saalfeld erlassene Steckbrief hat sich durch Verhaftung des Lange erledigt. Schleiz, den 27. März 1885. Fürstliches Amtsgericht. Wendler. Meinhardt. Der Reservist, Oekonom Johannes Edmund Oertel, 30, Jahre alt, aus Göschitz, zuletzt in Schleiz, wird beschuldigt, als beurlaubter Reservist ohne Erlaubniß ansgewandert zu sein, Uebertcetung gegen § 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf Mittwoch, den 20. Mai 1885, Vormittags 9 Uhr vor das Fürstliche Schöffengericht zn Schleiz zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirkskommando zu Gera ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Schleiz, den 7. März 1885. Der Fürstliche Amtsanwalt. Heinrich Weißker. 91 Aufgebot. Der Kutscher Ernst Pöhlmann von Röppischs z. Z. in Ziegenrück wohnhaft, hat das Aufgebot des Schuldbuchs der Fürstlichen Sparkasse zu Lobenstein Nr. 7115 über 2307 M. 13 Pf. beantragt. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr vor dem Unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufge- botstermine seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserkärung desselben erfolgen wird. Lobenstein, den 2. Oktober 1884. Fürstliches Amtsgericht. Meyer. A. Schmidt, G.-Schr. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das der Christiane Friederike Juliane verehel. Bock geb. Ott in Wurzbach gehörige Grundbesitzthum, nämlich a. die unter Nr. 209 des Grund- und Hyp.-B., Fol. 220 des Kat. für Wurzbach eingetragene Hofraithe in Oberöstreich, Hausnr. 263, be- stehend aus der Flurbuchsnr. 265: Wohnhaus, Schuppen und Gemüsegarten, fruit — ha 1,81 a Fläche und 11,89 St.-E., b. das ledige Grundstück in der Miltere, Nr. 290 des Grund- und Hyp.-Buchs, Fol. 307 des Katasters für Wurzbach, bestehend aus der Flurbuchsnr. 515: Wiese, Feld und Gemüse- garten, mit — ha 31,5 a Fläche und 2,18 St.-E. durch uns Dienstag, den 14. April 1885, Vormittags 11 Uhr, im Volkmar'schen Gasthof in Wurzbach öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Versteigerungs- termins, oder acht Tage darauf an Amtsgerichtsstelle hier verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Ver- steigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grund- besitzthums und die Verkaufsbedingungen können auf unserer Gerichtsschreiberei eingeseheu werden. Zu dem obigen Versteigerungstermin und dem Termin zur Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte geladen. Lobenstein, den 23. Januar 1885. Fürstliches Amtsgericht, gez. I)r. Niegold. Beglaubigt und veröffentlicht: A. Schmidt, G.-Schr. Oeffentliche Aufforderung. Der Bierbrauer Josef Karl August Fischer aus Kleintettau ist in einer Untersuchungssache gegen ihn wegen Verübung groben Unfugs verantwortlick) zu ver- nehmen und wird hierdurch aufgefordert, binnen zwei Monaten an Unterzeichneter Gerichtsstelle zu erscheinen oder seinen Aufenthaltsort anzuzeigen. Lobenstein, den 19. März 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. A. Schmidt, G.-Schr. Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Weber Ferdinand Louis Dömel aus Triebes, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Verdachts der vorsätzlichen Brandstiftung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amtsgerichts-Gefängniß zu Hohenleuben abzuliefern. Hohenleuben, den 25. März 1885. Fürstliches Amtsgericht. Klopfer, Ass. Stellenberger. Beschreibung: Alter: ca. 40 Jahre. Statur: mittel. Haare: schwarz. Nase: dick. Bart: Vollbart. Mund: gewöhnlich. Gesichtsfarbe: gesund. Kleidung: graue Hose, dunkle Mütze, dunkler Rock und eine dunkelgraue Joppe als Ueberzieher. Betondere Kennzeichen: rc. Dömel legitimiert sich durch einen Strafbefehl des Amtsgerichts Auma o. 12.2. 1885. 92 Nichtamtlicher TIM. Bilanz am 31. Dezember 1884. Aktiva. Passiva. An Kassa-Konto M 648,162.05. Per Aktien-Kapital-Konto.. M. 6,600,000..—. Mark-Wechsel-Konto.. 2,473,882.25. „ Aktien-Dividende-Konto: „ Devisen-Konto.... „ 440,832.10. Nicht erhob. Dividende pr. 1880 „ 24.-. „ Lombard-Konto.... 2,444,538.55. ,, ,, „ ,, 1881 „ 36.-. „ Effekten-Konto .... 506,072.55. ,, >, „ „ 1882 „ 360.—. „ Koupons-«. Sorten-Konto n 92,002.35. „ „ ., „ 1883 „ 2,040.-. „ Debitoren n 7,754,707.15. „ Depositen-Konto... „ 3,125,851.50. „ Jmmobilien-Konto I „ Accept-Konto .... „ 2,183,642.60. Bankgebäude „ 148,100. —. „ Kreditoren „ 1,890,577.75. „ Jmmobilien-Konto II „ Reservefond-Konto.. „ 589,745.65. Aktiva abzüglich M. 279,000. „ Deleredere-Konto... „ 55,000.—. Hypothek „ 333,180.05. „ Reserve-Konto für Prä- „ Inventar-Konto.... „ 10,610.95. kludirte Banknoten.. „ 5,230.—. „ Beamtenpensionsfond-Kto. „ Schlotterstiftnng (excl.ca. „ 2,418.50. M. 8,000.—. Effekten).. „ 2,908.85. „ Vortrag unerhob. Zinsen „ 31,014.10. „ Gewinn „ 363,239.05. M. 14,852,088.—. M. 14,852,088.-. Debet. Gewinn- und Verlust-Konto. Credit. Zinsen auf Depositen.. M. 87,372.—. Vortrag vom Jahre 1883 M. 5,623.80. bis 31. Dez. 1884 noch Zinsen u. Gewinn an Mark- zu gewährende.. „ 16,879.60. 104,251.60. wechseln „ 131,968.45. Verwaltungskosten: ab Rückzinsen.. „ 13,754.50. 118,213.95. a. Kostender Staatsauf- Zinsen u. Gewinn an Wech- sicht „ 1,500.—. seln in fremder Valuta. „ 43,185.25. Tb. Remuneration,Diäten Kours-, Zins- u. Kommis- und Reisespesen des sionsgewinn an Effekten „ 103,614.75. Aufsichtsrathes.. „ 4,694.-. Konto-Korrent- und Lom- c. Handlungsunkosten. „169,259.10. 175,453.10. bard-Zinsen... „ 351,262.—. Abschreibungen.... „ 148,972.70. Konto-Korrent-Provisionen „ 152,564.—. Gewinn „ 363,239.05. Koupons-u.Sorten-Gewinn „ 4,229.15. Hausrente „ 13,151.55. Verfallene Aktiendividende „ 72.—. M. 791,916.45. M. 791,916.45. Gera, den 31. Dezember 1384. Direktion der Germer Bank. Soergel. Schlömilch. Druck von Buhr & Draegcr in Gera. — Expedition: Markt 13. 93 Amis- und AerordnungsökatL für das Fülßklllhm Reiß jüngerer Knie. Nr. 14. Gera, den 8. April 1885. Nachdem der Landtagsabgeordnete für den aus den Ortschaften 1) Wurzbach, 2) Altengesees, 3) Eliasbrunn und Thierbach, 4) Gahma, 5) Grumbach und Dürrenbach, 6) Heinersdorf, 7) Helmsgrün, 8) Lothra, 9) Lückenmühle und Karolinenfield, 10) Oberlemnitz, 11) Oßla, 12) Röttersdorf, 13) Ruppersdorf, 14) Thimmendorf, 15) Titschendorf mit Jägersruh, 16) Unterlemnitz, 17) Weitisberga bestehenden zehnten Wahlkreis, Landrath Kurt Gräsel in Gera, früher Amtsrichter in Lobenstein, aus Anlaß der stattgehabten Versetzung sein Mandat niedergelegt hat, ist eine Ersatzwahl erforderlich und haben wir zu deren Vornahme Termin auf Montag, den 18. Mai ds. Js., anberaumt. Die neuaufgestellten Wählerlisten werden von Sonnabend, den 18. April ds. Js., ab mindestens acht Tage lang zu Jedermanns Einsicht ausgelegt und die Lokale, in denen die Auslegung stattfindet, vorher von den Gemeindevorständen in ortsüblicher Weise bekannt gemacht werden. 94 Wir bringen Solches andurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß die Bestimmung und Bekanntmachung der Wahllokale durch den bestellten Wahlkommisfar, Bürgermeister Schwartz in Wurzbach, erfolgen wird. Gera, den 30. März 1885. Fürstlich Reuß-Ul. Ministerium. Di'. E. v. Beulwitz. Di-. Winkler. Meyer, Juro, Drahtbinder aus Dlepole in Ungarn, 1861 geboren. Demselben ist ein Strafmandat wegen Gewerbe- steuethinterziehung zu behändigen, sein jetziger Aufent- haltsort aber unbekannt. Es wird um Ausforschung und Bekanntgabe des letzteren ersucht. Gera, den 31. März 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Bekanntmachung. Auf Grund der Bestimmung in § 61 al. 2 der Ersatz-Ordnung wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Ersatz-Geschäft des unterländischen Bezirkes in den Tagen im Jahre 1885 vom 38. April bis 9. Mai 1885 in der Weife abgehalten werden wird, daß am 38. April für die Ortschaften des Amtsgerichtsbe- zirkes Hohenleuben die Musterung in Hohenleuben, vom 39. April bis 8. Mai für die Stadt Gera und die Landgemeinden des Amtsgerichtsbezirkes Gera die Musterung in Gera, endlich am 9. Mai ebenfalls in Gera die Loosung für den ganzen Bezirk vorgenommen werden wird. Es werden deshalb sämmtliche im unterländischen Bezirk sich aufhaltenden im Jahre 1885 in das militärpflichtige Alter tretenden Mannschaften, also diejenigen, welche im Jahre 1865 geboren sind, sowie die Mannschaften der Jahrgänge 1864, 1863 und weiter rückwärts, welche bei den früheren Musterungen nicht erschienen oder aus irgend einem Grunde zurückgestellt worden oder überhaupt noch keine endgültige Entscheidung durch die Ersatzbehörde ekhalten haben — jedoch mit Ausnahme derjenigen, welche, wie z. B. die zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, von der Gestellung zur Muste- rung ausdrücklich entbunden sind — hierdurch geladen, sich bei Vermeidung der gesetzlichen Nachtheile an den gedachten Tagen je früh V Uhr bez. in Hohenleuben früh 8 Uhr vor der Ersatz-Kommission per- sönlich und pünktlich in den Musternngslokalen, als welche für Hohenleuben der Glockauer'sche Gast- hof daselbst, für die Stadt Gera das Restaurationslokal Tonhalle bestimmt worden sind, zu gestellen, und zwar: Dienstag, den 38. April die Mannschaften sämmtlicher Jahrgänge, aus den Ortschaften Göttendorf, Hirschbach, Hohenleuben, Langenwetzendorf» Neuärgernist, Niederböhmersdorf, Pöllwitz, Triebes und Weistcndorf; Mittwoch, den 39. April die Mannschaften der Altersklasse 1865 aus der Stadt Gera mit Pöppeln und zwar nach den Anfangsbuchstaben ihrer Namen A, B, C, D, E, F, H, I, K; 95 Donnerstag, den 30. April die Mannschaften der Altersklasse 1865 ans der Stadt Gera mit Pöppeln und zwar nach den Anfangsbuchstaben ihrer Namen L, M, N, ©, P, H, R, 8, T, U, V, W, Z; Freitag, den 1. Mai die Mannschaften der Altersklasse 1864 aus der Stadt Gera mit Pöppeln und zwar nach den Anfangsbuchstaben ihrer Namen A, B, C, D, JE, P, G> H, I, K, R, M, IV, O, P; Sonnabend, den 2. Mai die Mannschaften der Altersklasse 1864 ans -er Stadt Gera mit Pöppeln und zwar nach den Anfangsbuchstaben ihrer Namen <£, R, 8, T, U, V, W, Z; sowie die Mannschaften der Altersklasse 1863 aus der Stadt Gera mit Pöppeln uud zwar nach den Anfangsbuchstaben ihrer Namen A, B, C, D, E, F, €r, H; Montag, den 4. Mai die Mannschaften der Altersklasse 1863 aus der Stadt Gera mit Pöppeln und zwar nach den Anfangsbuchstaben ihrer Namen I, Ii, R, M, IV, O, P, Q, R, 8, T, U, V, W, Z; ferner sämmtlichc Mannschaften der übrigen Jahrgänge von 1863 ab rückwärts aus der Stadt Gera mit Pöppeln, sowie die Mannschaften sämmtlicher Jahrgänge aus den Ortschaften Bethenhausen, Bieblach» Caaschwitz, Caasen; Dienstag, den 5. Mai die Mannschaften sämmtlicher Jahrgänge aus den Ortschaften Collis, Cretzschwitz, Cnba, Culm, Debschwitz, Dorna, Dürrenebersdorf, Ernsee, Frankenthal, Geisen» Gleina, Gor- litzsch, Groitschen, Großaga, Großsaara, Grüna, Harpersdorf, Hartmannsdorf, Hermsdorf, Hirschfeld, Hundhaupten, Kaimberg; Mittwoch, den 6. Mai die Mannschaften sämmtlicher Jahrgänge aus den Ortschaften Kaltenborn, Kleinaga, Klcin- falke» Kleinsaara, Köstritz» Kraftsdorf, Laasen, Langenberg, Langengrobsdorf, Lessen» Leumnitz; Donnerstag, den 7. Mai die Mannschaften sämmtlicher Jahrgänge ans den Ortschaften Lichtenberg, Lusan, Milbitz, Mühlsdorf, Nauendorf, Negis, Niederndorf, Oberröppisch, Otticha, Pforten, Pörsdorf, Pohlen, Pohlitz» Reichenbach, Roben, Roschitz, Rubitz, Rüdersdorf, Rusitz, Sckeubengrobs- dorf, Schöna, Schwaara, Seligenstädt, Scifarthsdorf, Söllmnitz, Steinbrücken, Stublach, Stübnitz, Thieschitz; Freitag, den 8. Mai die Mannschaften sämmtlicher Jahrgänge aus den Ortschaften Tinz, Töppeln, Trebnitz, Untcrmhaus, Waaswitz, Waltcrsdorf, Wernsdorf, Weißig, Windischcnbernsdorf, Wüstfalke, Zeulsdorf, Zschippach» Zschippern, Zwötzen. Zu der am Sonnabend, den 9. Mai in Gera stattfindenden Roosnng persönlich zu erscheinen ist zwar jedem Militärpflichtigen der Alters- klasse 1865 freigestellt, doch wird dies nicht gefordert und für die Nichterschienenen durch ein Mitglied der Ersatz- kommission geloost werden. Die Gemeindebehörden, denen ein Abdruck gegenwärtiger Bekanntmachung gleichzeitig mit den Stamm- rollen zugeht, haben die in den letzteren noch nicht gestrichenen oder von der Gestellung sonstwie entbundenen ortsanwesenden Militärpflichtigen rechtzeitig von den Musterungsterminen noch besonders in Kenntniß zu setzen resp. dieselben mündlich oder schriftlich unter Verweisung auf die nachersichtlichen Bestimmungen zur Musterung 96 zu beordern; auch haben sich die mit Führung der Nekrutirungsstammrollen betrauten Personen beim Musterungs- geschäft pünktlich zur anberaumten Stunde im Musterungslokale einzufinden und die Stammrollen dort wieder abzugeben, etwaige Nachträge aber rechtzeitig vorher anzumeldeu. Entbindungen von der Gestellungspflicht dürfen nur bei vorliegenden ausreichenden Gründen durch den Unterzeichneten Zivil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission verfügt werden. Eine Gestellung in einem anderen Musterungsbezirke ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn octsanwe- sende Militärpflichtige ohne ihr Verschulden an der Theilnahme an dem in ihrem Musterungsbezirke stattge- habten Musterungsgeschäft behindert waren. Ein ortsanwesender Militärpflichtiger, welcher der Beorderung zur Musterung kein- Folge leistet, kann durch Anwendung gesetzlicher Zwangsmaßregeln zur sofortigen Gestellung angehalten werden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert ist, hat ein ärztliches Zeugniß einzureichen. Dasselbe ist durch die Polizeibehörde zu beglaubigen, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist. Eine außerterminliche Musterung solcher Personen darf durch die Ersatzkommission veranlaßt werden. Gemüthskranke, Blödsinnige, Krüppel :c. dürfen auf Grund eines derartigen Zeugnisses von der Ge- stellung überhaupt befreit werden. Wer sich der Gestellung böswillig entzieht, wird als unsicherer Dienstpflichtiger behandelt; er kann außerterminlich gemustert und sofort zum Dienst eingestellt werden. Anträge auf Zurückstellung wegen bürgerlicher (häuslicher) Verhältnisse sind unter Mitwirkung der Gemeindevorstände und unter Benutzung der vorgeschriebenen, auf der Landrathsamtskanzlei zu entnehmenden Formulare anzubringen, bezüglich zu wiederholen, derartige Anträge sind möglichst zeitig, spätestens aber im Musterungstermiue selbst zu überreichen; die Betheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. Behauptete Erwerbsunfähigkeit der Angehörigen muß durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermin festgestellt werden, weshalb die Personen, zu deren Gunsten reklamirt worden ist, sich den Ersatzbehörden in der Regel persönlich vorstellen müssen. Zurück- stellungsanträge, welche erst nach dem Musterungstermin angebracht werden, können, sofern die Veranlassung dazu nicht etwa erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts entstanden sein sollte, Berücksichtigung nicht finden. Für die rechtzeitige Anbringung der Reklamationen werden neben den Angehörigen des Reklamanten in erster Linie die Gemeindevorstände verantwortlich gemacht. Jeder Militärpflichtige der jüngsten Altersklasse darf sich im Musterungstermin freiwillig zum Dienst- eintritt melden, wodurch ihm die Wahl von Garnison und Truppentheil freisteht, und hat zu diesem Zwecke die erforderliche väterliche Bewilligung und guten Leumund nachzuweisen. Die Militärpflichtigen der Altersklaffe 1864 und rückwärts haben ihre Loosungsscheine mit zur Stelle zu bringen. Im Anschlüsse an Vorstehendes wird auf Grund der Bestimmungen in § 18 Abs. 2 der Kontrol- ordnung andurch noch bekannt gemacht, daß unmittelbar nach Beendigung der Loosung in Gera am 9. Mai d.J. die Prüfung der etwa eingegangenen Reklamationen der Reserve- und Landwehrmannschaften und der Ersatz- reservisten 1. Klasse und die Entscheidung über dieselben durch die verstärkte Ersatz-Kommission stattfindet. Die Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatzreserve 1. Klasse, welche auf Zurückstellung Anspruch machen, haben ihre Gesuche bei dem Vorsteher der Gemeinde oder des gleichartigen Verbandes anzubringen, welcher dieselben prüft und darüber eine an den Zivilvorsitzenden der Ersatz-Kommission einzureichende Nach- weisung aufstellt, aus der nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögens-Verhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche eine zeitweise Zurückstellung be- dingt werden kann. Gera, den 1. April 1885. Der Zivilvorsitzende der Ersatz-Kommission. K. Graesel. Güther. 97 Erledigt hat sich der von uns gegen den Glasergesellen Friedrich Robert Rohland aus Naumburg a. S. unterm 6. Januar 1885 erlassene Steckbrief. Gera, den 31. März 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abthcilung für Strafsachen. Al berti. c. Müller. Bekanntmachung. Der Kaufmann Hermann Oskar Meister hier ist heute auf dem die Firma Carl Bohnert in Gera betreffenden Folium 89 unseres Handelsregisters als Prokurist eingetragen worden. Gera, den 1. April 1885. Fürstlich Neust. Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt Bekanntmachung. Auf Fol. 418 unseres Handelsregisters ist heute die Firma Siegmund Hangen Nachfolger in Gera und als deren Inhaberin Frau Rosalie verehel. Liebenthal geb. Stein daselbst eingetragen worden. Gera, den 2. April 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht. Abth. für freiw. Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt Steckbrief. Gegen den Gürtlergesellen Hugo Ernst Heinrich Müller, geboren zu Lobenstein, zuletzt in Schleiz in Arbeit gewesen, welcher flüchtig ist, ist die Untersu- chungshaft wegen Unterschlagung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und uns hiervon schleunigst zu benachrichtigen. Schleiz, den 30. März 1885. Fürstliches Amtsgericht. Wendler. Meinhardt. Bersteigernngsausgevot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Oekonomen Christian Friedrich Kessel in Schleiz ge- hörige, Fol. 534 des Katasters, Nr. 502 des Grund- und Hypothekenbuchs für Löhma eingetragene ledige Grundstück in der Ruh, bestehend aus Nadelholz, Weg, Feld, Wiese und Teich, mit einer Fläche von 10 ha 38,9 a und 90,69 St.-E., Mittwoch, den 27. Mai 1885, Vormittags 10 Uhr in der Heuschkel'schen Restauration in Löhma von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungs- lustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzes und die Verkaufsbedingungen ans unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 2 während der Geschäftsstunden eingeseheu werden können, h. der Ersteher den vierten Theil der Erstehungs- summe im Vcrsteigerungstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und e. diejenigen, denen ein Vorkaufsrecht an dem zu versteigernden Grundstück zusteht, sich bei Verlust dieses Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermines uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Versteigerungstermin unmittelbar anschließen. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligte werden zu obigem Versteigerungstermiue und zu dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils in die Henschkel'sche Restauration in Löhma hierdurch vorgeladen. Schleiz, den 31. März 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. H. Weißker. Beglaubigt und veröffentlicht: E. Meinhardt, Gerichtsschr. Der Reservist, Oekonom Johannes Edmund Oertel, 30 Jahre alt, aus Göschitz, zuletzt in Schleiz, wird beschuldigt, als beurlaubter Reservist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen Z 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf Mittwoch, den 20. Mai 1885, Vormittags 9 Uhr vor das Fürstliche Schöffengericht zu Schleiz zur Hauptverhandlung geladen. 98 Bei Entschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirkskommando zu Gera ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Schleiz, den 7. März 1885. Der Fürstliche Amtsanwalt. Heinrich Weißker. Versteigerungsansgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Stellmacher Johann Christian Heinrich Völkel in Unterlemnitz gehörige Grundbefitzthum, nämlich: 1) die Hofraithe, Hausnummer 45, Fol. 56 des Katasters, Nr. 51 des Grund- und Hyp.-B. für Unterlemnitz, bestehend aus der Flurbuchs- nummer 91: Wohnhaus, gemischter Wohn- raum, Nebengebäude, Hof, Gemüse- und Gras- garten, mit — ha 7,47 a Fläche und 28,30 St.-E., 2) der Grundstücksverband, Fol. 114 des Ka- tasters, Nr. 107 des Grund- und Hyp.-B. für Unterlemnitz, bestehend aus den Flurbuchs- nummern: 178: Wiese, Hutung, Feld und Weg am Steinbühl, mit 1 ha 90,60 a Fläche und 29,05 St.-E., 208: Wiese im Steinbühl, mit — ha 26,4 a Fläche und 5,17 St.-E-, wozu ein Antheil an Nr. 113 desselben Grund- und Hyp.-B. gehört: 3) das ledige Grundstück im Putzewinkel, Fol. 128 des Katasters, Fol. 122 des Grund- und Hyp.-B. für Unterlemnitz, bestehend aus den Flurbuchsnummern: 300: Nadelholz und Weg mit 2 ha 44,6 a Fläche und 17,20 St.-E., 344: Nadelholz und Weg mit 1 ha 92,8 a Fläche und 22,34 St.-E., 360: Feld mit — ha 26,7 a Fläche und 4,18 St.-E. durch uns Dienstag, den 21. April 1885, Vormittags 11 Uhr, in der Süssenguth'schen Gastwirthschaft in Unterlemnitz öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Versteigerungs- termins, oder acht Tage darauf an Amtsgerichtsstelle hier verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Ver- steigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen können auf unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Zu dem obigen Versteigerungstermin und dem Termin zur Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte geladen. Lobenstein, den 28. Januar 1885. Fürstliches Amtsgericht. (gez.) Dr. Niegold. Beglaubigt und veröffentlicht: A. Schmidt, G.-Schr. Steckbriefs-Erledigung. Der von uns am 29. Mai 1884 gegen den Fleischergesellen Karl Franz Vctterlein aus Fried- mannsdorf erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. Lobenstein, am 27. März 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. A. Schmidt, Gerichtsschr. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll die dem Maurer Gottlieb Wilhelm Martin Feigel in Hart- mannsdorf gehörige Hosraithe, Fol. 38 des Katasters, Nr. 31 des Grund- und Hyp.-B. von Göritz, Flur- buchs-Nummer 35, mit 3,03 a Fläche und 13,83 Steuer-Einheiten Freitag, den 10. April 1885, Vormittags 10 Uhr im Scheibe^schen Gasthof in Göritz von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungslustige hier- durch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung der zu versteigernden Grundbesitzung und die Verkaufsbedingnngen, welche allster den durch das Gesetz über die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen vom 19. September 1879, be- stimmten bei dieser Zwangsversteigerung noch gestellt werden, auf unserer Gerichtsschreiberei während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, 99 b. der Ersteher den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigerungstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat, o. diejenigen, denen ein Vorkaufsrecht an dem zu versteigernden Grundbesitzthum zusteht, sich bei Verlust dieses Rechts über dessen Aus- übung noch vor Schluß des Versteigerungs- termines uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die ErtheiluNg des Zuschlags soll sich an den Ver- steigerungstermin entweder anschließen oder in letzterem bekannt gemacht werden. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligte werden zu obigem Versteigerungstermine und zu dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils in den Scheibe'schen Gasthof in Göritz hierdurch vor- gtladen. Hirschberg, den 11. Februar 1885. Fürstliches Amtsgericht. Wehrde, Ger.-Ass. 6. Pilz. Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen angeblichen Bäcker- gesellen Karl Mitzschrich, genannt Klopfer aus Chemnitz, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen eines am 31. v. M. verübten leichten und eines am 5. d. M, begangenen Einbruchs-Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amtsgerichtsgefängniß zu Hohenleuben abzuliefern. Hohenleuben, den 6. April 1885. Fürstliches Amtsgericht. Klopfer, Ass. Bes chreibung: Alter: 17 — 20 Jahre. Statur: schmächtig. Größe: mittel. Haare: hellblond. Stirn: niedrig. Augenbrauen: hellblond. Nase: gewöhnlich. Zähne: vollständig. Gesicht: länglich. Sprache: sächsischer Dialekt. Bart: keinen. Mund: gewöhnlich. Kinn: breit. Gesichtsfarbe: blaß, fahl. Kleidung: dunkelgrüner Rock mit schwarzem Sam- metkragen, dunkelbraune hellbraun gestreifte Hosen, schwarze Weste, zerrissene Stiefel, schlechter Hut mit einem Loch im Deckel. Besondere Kennzeichen: blauunterlaufenes Auge, ungewöhnlich große Füße. Die Kleidungsstücke, welche mit Ausnahme der Stiefel und des Hutes gestohlen sind, sind dem rc. Mitzschrich zu groß; derselbe trägt eine gestohlene silberne Cylinderuhr mit weißem Ziffer- blatt und römischen Ziffern und goldenen Zeigern nebst silberner Kette mit goldenem Schloß, sowie einem aus- geschnittenen Bernburger Viergroschenstück und Uhp^ schlüssel mit Fuchskopf muthmaßlich bei sich. /a\ MI.--!' juäL^S'S Bekanntmachung. Die Prüfung der Volksschullehrer vor der erHsv/ definitiven Anstellung soll für die beiden oberländischen Diözesen am 5. und 6. Mai d. I. in Schleiz abgehalten werden. Diejenigen provisorisch angestellten Lehrer, welche sich dieser Prüfung unterziehen wollen, haben sich unter Vorlegung der in § 2 der Prüfungsordnung vom 14. April 1874 vorgeschriebenen Zeugnisse durch Ver- mittelung ihrer Schulvorstände bis zum 25. April bei der betr. Ephorie zu melden. Ebersdorf und Schleiz, den 4. April 1885. Die Fürstlichen Ephorien das. Adolf Meyer. Dr. Frenkel. Mit der heutigen Uummer des Amts- und Verordnungsblattes wird Ur. 453 der Gesetz- sammlung ausgegeben. Fürstliche Mimstermtlmnzlei. 100 Nichtamtlicher Theit. ^5000cx300a0000000000cocxxx30000000cx^ M Ble Bveluhraefcesei K von ■vilar <5s Diaeger Gera, Laasener Strasse Nr. 4, empfiehlt sich zur Anfertigung aller typographischen Arbeiten in Schwarz- und Buntdruck und sichert hei schleunigster Herstellung die U billigsten Preise zu. oooocJ Bei uns ist zu haben: Uebersicht der Mhnhmstk, f lUßljdtanp uni te irtsmWsroLe« Itwlteunj in den Gemeinden (und dazu gehörigen Wohnplätzen) des Fürstenthums Neuß jüngerer Linie nach definitiver Feststellung der Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1880. gfc^gr-’ Preis 30 Pfennige, 'lasjff ®ec«. Muhr & Araeger. Druck von Buhr & Dracger in Gera. — Expedition: Markt 13. 101 Amis- und Werordnungsölatt für das Arßknthm Kenß jfingftPt finit Nr. 15. Gera, den 15. April 1885. Bekanntmachung. Die Besitzer der unterm 11. Juli 1874 ausgesertigten Deutschen Reichskassen- scheine werden daran erinnert, daß dieselben nur noch bis Ende Juni d. I. bei einer der Reichskassen und der Kasse eines Bundesstaates in Zahlung angenommen, oder bei der Reichshauptkaffe gegen baares Geld eingelöst werden. Vom 1. Juli d. I. ab ist nur noch die Königlich Preußische Kontrolle der Staatspapiere in Berlin SW., Oranienstraße 92, ermächtigt, solche Scheine anzunehmen und einzulösen. Berlin, den 1. April 1885. Rerchsschrrldermerivaltimg. Sydow. Aeichsgeseßölatt. Die am 7. d. M. ausgegebeue Nummer 11 desselben enthält: Nr. 1594. Gesetz, betreffend den Beitrag des Reichs zu den Kosten des An- schlusses der freien Hansestadt Bremen an das Deutsche Zollgebiet. Vom 31. März 1886. Nr. 1595. Gesetz, betreffend Aenderungen des Reichs-Militär-Gesetzes vom 2. Mai 1874. Vom 31. März 1885. Nr. 1596. Bekanntmachung, betreffend die Zulassung als Schiffer auf kleiner Fahrt mit Hochsee-Fischereisahrzeugen. Vom 12. März 1885. Die am 11. d. M. ausgegebene Nummer 12 desselben enthält: Nr. 1697. Gesetz, betreffend Abänderung der §§ 12, 16 und 19 des Gesetzes, betreffend die Erhebung der Tabacksteuer (Reichs-Gesetzbl. S. 245). Vom 5. April 1885. Nr. 1598. Gesetz, betreffend Postdampfschiffsverbiudungen mit überseeischen Län- dern. Vom 6. April 1885. 102 Nr. 1599. Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe auf Grund der Gesetze vom 16. Februar 1882 (Reichs-Gesetzbl. S. 39) und vom 16. März 1885 (Reichs-Gesetzbl. S. 74). Vom 30. März 1885. Durchschnittliche Preise der Fourage im Monat März 1885 (bekannt gemacht in Gemäßheit des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875, § 9, Nr. 3 und der dazu ergangenen In- struktion vom 2. September 1875, Ziff. 6, Abs. 5). 1. In Gera: 100 Kilogramm Hafer: 14 Mk. 50 Pf. 100 „ Heu: 7 „ 50 „ 100 „ Stroh: 4 „ 25 „ O TT rfi f P T ^ * 100 Kilogramm Hafer: 13°Mk. 75 Pf. 100 „ Heu: 9 „ — „ 100 „ Stroh: 6 „ — „ Erfurt, 12. April 1885. Der Telegraphenassistent Wiegand in Gera (Reuß j. L.) ist zum Ober-Telcgraphenassistenten ernannt und der Postassistent Lienau daselbst etatsmäßig angestellt worden. Der Kaiserliche Ober-Postdirektor. Nitschmann. Bekanntmachung. Auf Grund der Bestimmung in § 61 al. 2 der Ersatz-Ordnung wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Ersatz-Geschäft des mrterländrschen Bezirkes im Jahre 1885 in den Tagen vom 28. April bis 9. Mai 1885 in der Weise abgehalten werden wird, daß am 28. April für die Ortschaften des Amtsgerichtsbe- zirkes Hohenleuben die Musterung in Hohenleuben, vom 29. April bis 8. Mai für die Stadt Gera und die Landgemeinden des Amtsgcrichtsbezirkes Gera die Musterung in Gera, endlich am 9. Mai ebenfalls in Gera die Loosung für den ganzen Bezirk vorgenommen werden wird. Es »verden deshalb fäuuntliche im unterländischen Bezirk sich aufhaltenden im Jahre 1885 in das militärpflichtige Alter tretenden Mannschaften, also diejenigen, welche im Jahre 1865 geboren sind, sowie die Mannschaften der Jahrgänge 1864, 1863 und weiter rückwärts, welche bei den früheren Musterungen nicht erschienen oder aus irgend einem Grunde zurückgcstellt worden oder überhaupt noch keine endgültige Entscheidung durch die Ersatzbehörde erhalten haben — jedoch mit Ausnahme derjenigen, welche, wie z. B. die zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, von der Gestellung zur Muste- rung ausdrücklich entbunden sind — hierdurch geladen, sich bei Vermeidung der gesetzlichen Nachtheile an den gedachten Tagen je früh 7 Uhr bez. in Hohenleuben früh 8 Uhr vor der Ersatz-Kommission per- sönlich und pünktlich in den Musterungslokalen, als welche für Hohenleuben der Glockauerffche Gast- hof daselbst, für die Stadt Gera das Restaurationslokal Tonhalle bestimmt worden sind, zu gestellen, und zwar: 103 Dienstag, den 28. April die Mannschaften sämmtlicher Jahrgänge aus Len Ortschaften Göttendorf, Hirschbach, Hohenleuben, Langenwetzendorf, Neuärgerniß, Niederböhmersdorf, Pöllwitz, Triebes und Weißcndorf; Mittwoch, den 29. April die Mannschaften der Altersklasse 1865 aus der Stadt Gera mit Pöppeln und zwar nach dm Anfangsbuchstaben ihrer Namen A, B, C, D, E, F, Gr, H, I, K; Donnerstag, den 30. April die Mannschaften der Altersklasse 1865 aus der Stadt Gera mit Pöppeln und zwar nach den Anfangsbuchstaben ihrer Namen li, M, N, O, P, Q, R, 8, T, II, V, W, Z; Freitag, den 1. Mai die Mannschaften der Altersklasse 1864 aus der Stadt Gera mit Pöppeln und zwar nach den Anfangsbuchstaben ihrer Namen A, B, C, D, E, F, Gr, H, I, K, I>, M, US, O, P; Sonnabend, den 2. Mai die Mannschaften der Altersklasse 1864 aus der Stadt Gera mit Pöppeln und zwar nach den Anfangsbuchstaben ihrer Namen Q, R, 8, T, II, V, W, Z; sowie die Mannschaften der Altersklasse 1863 aus der Stadt Gera mit Pöppeln und zwar nach den Anfangsbuchstaben ihrer Namen A, B, C, D, E, F, Gr, H; Montag, den 4. Mai die Mannschaften der Altersklasse 1863 aus der Stadt Gera mit Pöppeln und zwar nach den Anfangsbuchstaben ihrer Namen I, K, h, M, IV, O, P, Q, R, 8, T, II, V, W, Z; ferner sämmtliche Mannschaften der übrigen Jahrgänge von 1863 ab rückwärts ans der Stadt Gera mit Pöppeln, sowie die Mannschaften sämmtlicher Jahrgänge aus den Ortschaften Bethenhausen, Bieblach, Caaschwitz, Caasen; Dienstag, den 5. Mai die Mannschaften sämmtlicher Jahrgänge aus den Ortschaften Collis, Cretzschwitz, Cuba, Culm, Debschwitz, Dorna, Dürrenebersdorf, Ernsee, Frankenthal, Geisen, Gleina, Gor- litzsch, Groitschen, Großaga, Großsaara, Grüna, Harpersdorf, Hartmannsdorf, Hermsdorf, Hirschfel-, Hundhaupten, Kaimberg; Mittwoch, den 6. Mai die Mannschaften sämmtlicher Jahrgänge aus den Ortschaften Kaltenborn, Kleinaga, Klein- falke, Kleinsaara, Köstritz» Kraftsdorf, Laasen» Langenberg, Langengrobsdorf, Lessen, Leumnitz; Donnerstag, den 7. Mai die Mannschaften sämmtlicher Jahrgänge aus den Ortschaften Lichtenberg, Lusan, Milbitz, Mühlsdorf, Nauendorf, Negis, Niederndorf, Overröppisch» Otticha, Pforten, Pörsdorf» Pohlen, Pohlitz, Reichenbach, Roben» Roschitz, Rubitz, Rüdersdorf, Rusitz» Scheubengrobs- dorf, Schöna, Schwaara, Seligenstädt, Seifarthsdorf, Söllmnitz, Steinbrücken, Stublach, Stübnitz» Thieschitz; Freitag, den 8. Mai -ie Mannschaften sämmtlicher Jahrgänge aus den Ortschaften Tinz, Töppeln, Trebnitz, Untermhaus, Waaswitz, Waltcrsdorf, Wernsdorf, Weißig, Windischenbernsdorf, Wüstfalke, Zeulsdorf, Zschippach, Zschippern» Zwötzen. 104 Zu der am Sonnabend, den 9. Mat in Germ stattfindenden IiOOSung persönlich zu erscheinen ist zwar jedem Militärpflichtigen der Alters- klasse 1865 ;freigestellt, doch wird dies nicht gefordert und für die Nichterschienenen durch ein Mitglied der Ersatz- kommission geloost werden. Die Gemeindebehörden, denen ein Abdruck gegenwärtiger Bekanntmachung gleichzeitig mit den Stamm- rollen zugeht, haben die in den letzteren noch nicht gestrichenen oder von der Gestellung sonstwie entbundenen ortsanwesenden Militärpflichtigen rechtzeitig von den Musterungsterminen noch besonders in Kenntuiß zu setzen resp. dieselben mündlich oder schriftlich unter Verweisung auf die nacherstchtlichen Bestimmungen zur Musterung zu beordern; auch haben sich die mit Führung der Rekrutirungsstammrollen betrauten Personen beim Musterungs- geschäft pünktlich zur anberanmten Stunde im Musterungslokale einzufinden und die Stammrollen dort wieder abzugeben, etwaige Nachträge aber rechtzeitig vorher anzumelden. Entbindungen von der Gestellungspflicht dürfen nur bei vorliegenden ausreichenden Gründen durch den Unterzeichneten Zivil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission verfügt werden. Eine Gestellung in einem anderen Musterungsbezirke ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn ortsanwe- sende Militärpflichtige ohne ihr Verschulden an der Theilnahme an dem in ihrem Musterungsbezirke stattge- habten Musterungsgeschäft behindert waren. Ein ortsanwesender Militärpflichtiger, welcher der Beorderung zur Musterung keine Folge leistet, kann durch Anwendung gesetzlicher Zwangsmaßregeln zur sofortigen Gestellung angehalten werden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert ist, hat ein ärztliches Zeugniß einzureichen. Dasselbe ist durch die Polizeibehörde zu beglaubigen, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist. Eine außerterminliche Musterung solcher Personen darf durch die Ersatzkommission veranlaßt werden. Gemüthskranke, Blödsinnige, Krüppel rc. dürfen auf Grund eines derartigen Zeugnisses von der Ge- stellung überhaupt befreit werden. Wer sich der Gestellung böswillig entzieht, wird als unsicherer Dienstpflichtiger behandelt; er kann außerterminlich gemustert und sofort zum Dienst eingestellt werden. Anträge auf Zurückstellung wegen bürgerlicher (häuslicher) Verhältnisse sind unter Mitwirkung der Gemeindevorstände und unter Benutzung der vorgeschriebenen, auf der Landrathsamtskanzlei zu entnehmenden Formulare anzubringen, bezüglich zu wiederholen, derartige Anträge sind möglichst zeitig, spätestens aber im Musterungstermine selbst zu überreichen; die Betheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. Behauptete Erwerbsunfähigkeit der Angehörigen muß durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermin festgestellt werden, weshalb die Personen, zu deren Gunsten reklamirt worden ist, sich den Ersatzbehörden in der Regel persönlich vorstellen müssen. Zurück- stellungsanträge, welche erst nach dem Musterungstermin angebracht werden, können, sofern die Veranlaffung dazu nicht etwa erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts entstanden sein sollte, Berücksichtigung nicht finden. Für die rechtzeitige Anbringung der Reklamationen werden neben den Angehörigen des Reklamanten in erster Linie die Gemeindevorstände verantwortlich gemacht. Jeder Militärpflichtige der jüngsten Altersklasie darf sich im Musterungstermin freiwillig zum Dienst- eintritt melden, wodurch ihm die Wahl von Garnison und Truppentheil freisteht, und hat zu diesem Zwecke die erforderliche väterliche Bewilligung und guten Leumund nachzuweisen. Die Militärpflichtigen der Altersklasse 1864 und rückwärts haben ihre Loosungsscheine mit zur Stelle zu bringen. Im Anschlüsse an Vorstehendes wird auf Grund der Bestimmungen in § 18 Abs. 2 der Kontrol- ordnung andurch noch bekannt gemacht, daß unmittelbar nach Beendigung der Loosung in Gera am 9. Mai d.J. die Prüfung der etwa eingegangenen Reklamationen der Reserve- und Landwehrmannschaften und der Ersatz- reservisten 1. Klasse und die Entscheidung über dieselben durch die verstärkte Ersatz-Kommission stattfindet. Die Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatzreseroe 1. Klasse, welche auf Zurückstellung Anspruch 105 machen, haben ihre Gesuche bei dem Vorsteher der Gemeinde oder des gleichartigen Verbandes anzubringen, welcher dieselben prüft und darüber eine an den Zivilvorsitzenden der Ersatz-Kommission einzureichende Nach- weisung aufstellt, aus der nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögens-Verhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche eine zeitweise Zurückstellung be- dingt werden kann. Gera, den 1. April 1885. Der Zivilvorsitzende der Ersatz-Kommission. Erneuert wird hiermit anderweit unsere, die Ausforschung und Bekanntgabe des dermaligen Aufenthaltsortes des Kol- porteurs Wilhelm Berends aus Schwancbeck be- treffende Bekanntmachung vom 13. März v. I. Gera, den 8. April 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Gräsel. . R. List. Der Fleischer und Viehhändler Gustav Freier zu Hermsdorf will in dem von ihm erpachteten Ge- höfte, Hausnr. 19 daselbst eine Schlächterei für Grost- und Kleinvieh einrichten. Es wird dieses Vorhaben andurch mit der Auf- forderung bekannt gemacht, die etwa gegen dasselbe zu erhebenden Einsprachen innerhalb der geordneten vier- zehntägigen, für alle nicht auf Privatrechtstiteln be- ruhenden Einsprüche ausschließlichen Frist schriftlich hier anzubringen. Gera, den 10. April 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Es wird hiermit nochmals darauf hingewiesen, daß uns für bedürftige Kranke diesjährig noch mehrere Freistellen in den Bädern Carlsbad und Lobcnstein zu Gebote stehen, daß auf diesfallsige Anmeldungen aber nur dann Rücksicht genommen werden kann, wenn solche innerhalb der nächsten acht Tage hier eingehen. Gera, den 11. April 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Oeffentliche Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht, daß vom Fürstlichen Ministerium, Abtheilung für die Justiz hier beschlossen worden ist, den Stadtschreiber K. Graesel. Güther. Teich zu Lobenstein auf sein Ansuchen vom 1. d. M. ab von den Geschäften des Amtsanwalts daselbst zu entbinden und diese Geschäfte dem Gerichtsassessor Wehrde in Hirschberg zu übertragen, und daß Letzterer für seine Stellung durch das Fürstliche Amtsgericht zu Lobenstein in Pflicht genommen worden ist. Gera, den 10. April 1885. Der Erste Staatsanwalt bei dem gemeinschaftlichen Landgericht. Oeffentliche Bekanntmachung. Am 7. d. Mts. wurde in einem Dickicht des Staatsforstes unweit der Pommerleede Molbitzer Flur die in höchstem Grade verweste Leiche eines unbe- kannten Mannes aufgefunden, welcher höchstwahrscheinlich vor längerer Zeit, mindestens vor 4—6 Monaten seinem Leben durch Erhängen selbst ein Ende ge- macht hat. Der Unbekannte mochte ungefähr 60 bis 70 Jahre alt sein. Er war bekleidet mit einem Anzuge aus Tuch- stoff, dessen Farbe aber nicht mehr zu erkennen war, einer dunkeln Tuchmütze mit Pelzbesatz und guten Stiefeln. Außerdem fanden sich bei ihm ein Paar gut er- haltene Hosenträger, ein blau gemustertes Taschentuch und ein Stock mit geschnitztem Griff. Es ergeht hiermit an diejenigen, welche über die Persönlichkeit des Erhängten Aufschluß zu geben vermögen, die Aufforderung, unverzüglich anher Mit- theilung gelangen zu lassen, wobei bemerkt wird, daß sich ein Theil der bei dem Leichnam Vorgefundenen Effekten in Verwahrung des Gemeindevorstands zu Molbitz befindet und daselbst in Augenschein genommen werden kann. Gera, den 10. April 1885, Die Staatsanwaltschaft bei dem gemeinschaftlichen Landgericht. Loreh. c. F. 106 Steckbriefs-Erledigung. Der gegen den Handarbeiter Ernst Gottlob Fritze aus CamSdorf bei Saalfeld wegen Diebstahls im wieder- holten Rückfalle unter dem 17. Juni v. I. erlassene Steckbrief hat sich erledigt. Gera, den 8. April 1885. Der Untersuchungsrichter bei dem gemeinschaftlichen Landgerichte. Seifarth. Oßwald. Steckbriefs-Erledigung. Der gegen den Dienstknecht Johann Drefsel aus Eppenreuth in Bayern wegen Diebstahls im wieder- holten Rückfalle unter dem 17. Januar d. I. erlassene Steckbrief hat sich erledigt. Gera, den 8. April 1885. Der Untersuchungsrichter bei dem gemeinschaftl. Landgerichte. Seifarth. Oßwald. Oeffenttiche Zustellung. Christiane Pauline verehel. Lenzner geb. Oefner in Oettersdorf, zum Armenrechte zugelasien, vertreten durch den Rechtsanwalt Schlotter in Schleiz, klagt gegen den Handarbeiter August Lenzner von Oetters- dorf, derzeit unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Berlassung mit dem Anträge auf Trennung der Ehe dem Bande nach und ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil- kammer des gemeinschaftlichen Landgerichts zu Gera, Fürstenthum Reuß j. L., Schloßstraße Nr. 23 1 Tr., Zimmer Nr. 4 auf den 8. Juli 1888, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gera, den 8. April 1885. Buckel, Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das zum Nachlasse des Kohlenhändlers Johann Christoph Albert» weil, hier gehörige, unter Flurbuchsnummer 940, mit 0,98 a Fläche und 31,58 Steuereinheiten, als Wohnhaus, Nebengebäude, Hof und Garten eingetragene Hans in der Töpfergasse hier, Hausnummer 9, Fol. 439 des Grund- und Hypothekenbuchs, Fol. 460 des Ka- tasters von Gera, auf welchem an Reallasten aufhaften — Thlr. 17 Gr. — Pf. Rente an Fürst!. Landrentenbank in Gera, laut Ueber- weisung vom 19. September 1860; 3 Thlr. 18 Gr. — Pf. desgl. laut Ueber- weisung vom 10. September 1861, Freitag, den 17. April 1885, Vormittags 11 Uhr an Unterzeichneter Amtsgerichtsstelle, Schloßstraße, Land- haus, zwei Treppen, Zimmer Nr. 3, von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungslustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung des zu versteigernden Hauses und die übrigen von uns festgesetzten Verkaufsbedingungen, welche auster den durch das Gesetz vom 19. September 1879, die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Ver- mögen betreffend, bestimmten bei dieser Zwangs- versteigerung noch gestellt werden, auf unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 3 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, b. der Ersteh er den vierten Theil der Erstehungs- summe im Bersteigerungstermine entweder baar zu bezahlen oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und c. diejenigen, denen ein Vorkaufsrecht an dem zu versteigernden Hause zusteht, sich bei Ver- lust dieses Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermines uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Bersteigerungstermin unmittelbar anschließen. Gera, den 12. Februar 1885. Fürstliches Amtsgericht. H. Graesel. Teich. Erneuert wird hierdurch der von uns unterm 20. März 1884 gegen den Schlosser Richard Sporn aus Nähesdorf bei Frankfurt a/O., erlaffene Steckbrief. Gera, den 8. April 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsache». Alberti. c. H. Schmidt. 107 Bekanntmachung. Auf dem die Firma Alfred Kühn in Gera be- treffenden Folium 158 unseres Handelsregisters ist heute verlautbart worden, daß die dem Ingenieur Friedrich Wilhelm Fischer ertheilt gewesene Prokura erloschen ist, und daß der Kaufmann Friedrich Kunath selbststän- diger Prokurist ist. Gera, den 8. April 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abth. für freiw. Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Oeffentliche Aufforderung. Kanis, Franz Robert, Dienstknccht, 18 Jahre alt, in Salingstädt geboren; demselben ist in einer gegen ihn hier anhängigen Untersuchungssache eine La- dung vor Fürstliches Schöffengericht hier zuzustellen; er wird deshalb, da sein jetziger Aufenthaltsort unbe- kannt ist, hiermit öffentlich aufgefordert, denselben um- gehend hierher anzuzeigen. Gera, den 8. April 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt Oeffentliche Ausforderuug. Dittmar, Heinrich, Dienstknecht, zuletzt in Leumnitz wohnhaft; an demselben ist eine Haftstrafe zu vollstrecken; er wird, da sein jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit öffentlich aufgefordert, denselben hierher anzu- zeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 9. April 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Adler, Ernst Ferdinand, Schneider, geb. am 24. März 1856 in Oggerschütz; demselben ist ein Beschluß der Unterzeichneten Behörde zuzustellen; er wird, da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit öffentlich aufgefordert, denselben hierher anzuzeigen. Gera, den 10. April 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c, H. Schmidt. Bekanntmachung. Auf dem die Firma R. Pierer 8f Comp, in Gera betreffenden Folium 382 unseres Handels- registers ist heute verlautbart worden, daß der seitherige Kommanditist mit seiner Einlage aus der Firma aus- geschieden ist. Gera, den 10. April 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abth. für freiw. Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Aufgebot. Auf Antrag eines der präsumtiv nächsten Erben werden die unbekannten Rechtsnachfolger des durch Aus- schlußurtheil des Unterzeichneten Amtsgerichts vom 2. Dezember 1884 für tobt erklärten Karl Friedrich Schmidt von hier, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf dessen in Gerichtsverwahrung befindlichen Nachlaß spätestens in dem auf Freitag, den 25, September 1885, Vormittag 11 Uhr anberaumten Aufgebotstermin im hiesigen Gerichtsge- bäude, Schloßstraße, Landhaus, 2 Treppen, Zimmer Nr. 3 anzumelden, widrigenfalls die bis jetzt aufge- tretenen Erben als die allein vorhandenen angesehen und über die fragliche Verlassenschaft den letzteren gegen- über in Gemäßheit § 154 des Jntestaterbfolgegesetzes verfügt werden würde. Gera, den 13. April 1885. Fürstliches Amtsgericht. H. Graesel. Teich. Bekanntmachung. In unserm Firmenregister für den Landbezirk ist auf Fol. 32 zufolge Beschlusses vom 14. d. M. die Handelsfirma Buschendorf & Wolf in Langenberg und als deren Inhaber der Kaufmann Rudolf Buschendorf und der Kaufmann Paul Wolf eingetragen worden. Gera, den 14. April 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. E. Mehlhorn. Bekanntmachung. In der Nacht vom 6. zum 7. d. M. sind auf einem dem Kunstgärtner Franz Deegen in Köstritz gehörigen, am Gleina'schen Wege gelegenen Feldgrund- 108 stück 16 veredelte hochstämmige Rosenstöcke, an denen sich zinkene Etiquetten mit Nummern befanden, im Werthe von ungefähr 20 Maxk herausgerissen und entwendet worden. Es wird zur Angabe von Verdachtsspuren mit dem Bemerken aufgefordert, daß von dem Bestohlenen auf die Ermittelung des Diebes eine Belohnung von 15 Mark gesetzt ist. Gera, den 8. April 1885. Der Fürstliche Amtsanwalt. Sorger. Steckbrief. Gegen den Schlossermeister Ludwig Lcipert von Ebersdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, welcher des Vergehens gegen § 95 des Str.-G.-B. dringend ver- dächtig ist, ist von uns in Gemäßheit § 125 der Str.-P.-O. Haftbefehl erlassen worden. Es wird gebeten, den rc. Leipert zu verhaften und in das Gefängniß des Unterzeichneten Gerichts abzu- liefern. Lobenstein, den 7. April 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. A. Schmidt, G.-Schr. Bersteigerungsausgebot. Die zu dem Nachlasse des Bäckermeisters Franz Franz weil, hier gehörige Fol. 72 des Katasters, Nr. 64 des Grund- und Hypothekenbuchs für Hohenleuben eingetragene Hofraithe nebst Zubehör, Haus-Nr. 88, bestehend aus: a. der Flnrbuchsnummer 76 mit — ha 7,51 a Flächengehalt, Wohnhäuser, gemischter Wohn- raum, Nebengebäude, Höhlerraum und Vor- haus, Einfahrt, Hof mit 165,00 St.-E., b. Flurbuchsnummer 413 mit — ha 58,6 a Flächengehalt, Feld in den Windmühlenäckern mit 22,94 St.-E., c. Flurbuchsnummer 911 mit — ha 78,2 a Flächengehalt, Nadelholz, Wiese, Feld und Weg in den Leubenäckern und Wiesen mft 11,17 St.-E., soll zum Zwecke der Erbauseinandersetzung auf desfalls gestellten Antrag durch uns Mittwoch, den 22. April 1885, Vormittags 11 Uhr an hiesiger Amtsgerichtsstelle öffentlich an den Meist- bietenden verkauft werden. Unter Hinweis auf das am hiesigen Amtsbret aus- hängende Versteigerungspatent und auf unsere Akten wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Vorkaufsrechte bei Verlust derselben spätestens im Ver- steigerungstermin noch vor dem Zuschlag anzumelden sind. Hohenleuben, den 12. März 1885. Fürstliches Amtsgericht. Klopfer, Ass. Haase. Erledigt hat sich der von uns am 6. dss. Mon. gegen den angeblichen Bäckergesellen Karl Mitzschrich gen. Klopfer aus Chemnitz erlassene Steckbrief. Hohenleuben, den 8. April 1885. Fürstliches Amtsgericht. Klopfer, Ass. Nichtamtlicher Theil. OTTO’s neuer Motor“ („Patent“) Prämiirt mit den höchsten Auszeichnungen, u. A. „Goldene Staats-Medaille" Düsseldorf 1880. Goldene Medaille Paris 1881. Billigste und bequemste Betriebskraft, von V«, 1, 2, 4, 6,8, 10, 12, 16, 20, 25, 30, 40, 50 und mehr Pscrdelraft, gegenwärtig mehr als t0,000 Exemplare in Anwendung. — Ssränsovloasr Sans. Durchaus zuverlässiger gefahrloser Betrieb. — Geringster Sasconsum. — Kein Heizen. — Keine beständige Wartung. — Keine Belästigung durch auSstrahlende Wärme. — Jederzeit ohne Borbereitung betriebsfähig. — «eine behördlich« Cvncession. — Ausstellung in Etagen zulässig. Oa&motoren-Falyrik Deutz in Deutz bei Cöln. Hierzu eine Beilage, bete. Statistische Nachweisung über den Verkehr bei den Telegraphen- ämtern im Fürstenthum Reust j. L. im Jahre 1884. Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. Weikcrge zu Nr. 15 des Amts- und Verordnungsblattes vom Jahre 1885. Statistische Nachweisung über den 'DevkeHr bei den HelegrnpHenämtern rrn Fürsterrthurnr Ueutz j. K. im Jahre 1884. s s 3 £ JO s a KS Ol Telegraphenamt B e i dem Amte s i n d Bemerkungen. T e l e g ramme sO N 8 O J-» CJ a- Q- an Gebühren erhoben worden Mark aufgegebe« ange kommen a. inlän dische Stück b. auslän dische Stück o. im Ganzen Stück in- u. aus- ländische Stück A. NnteMMscherKeM. 1 Gera 22 957 3 674 26 631 27 975 15 25 428 99 2 Köstritz 803 124 927 1 140 1 772 20 3 Langenberg... 75 4 79 109 1 57 10 4 Untermhaus... 394 69 463 936 1 283 90 5 Hohenleuben... 354 51 405 474 1 366 65 6 Langenwetzendorf •. 119 7 126 227 3 76 50 Darunter 2 Fern- 7 Triebes .... 422 65 487 702 1 361 55 ssprecher. Sa. sub A. 25 124 3 994 29 118 31 563 23 27 346 89 B. WeMMschrr Kezirk. 8 Schlei; 2 391 244 2 866 2 866 2 1 679 20 9 Lobenstein .... 804 128 915 915 4 625 90 Darunter 2 Fern- 10 Hirschberg .... 966 221 1 051 1 051 1 1 590 80 ssprecher. 11 Tanna 271 22 378 378 1 185 05 12 Saalburg .... 254 9 260 260 1 177 90 13 Ebersdorf .... 395 46 520 520 1 264 95 14 Wurzbach .... 383 80 460 460 4 306 55 Darunter 3 Fernspr, Sa. sub B. 5 464 750 6 214 6 450 14 4 830 35 Dazu Sa. sub A. 25 124 3 994 29 118 31 563 23 27 346 89 Sa. tot. 30 588 4 744 35 332 38 013 37 32 177 24 gegen 1883 29 033 4 205 33 238 36 332 32 28 777 94 mehr: 1 555 539 2 094 1 681 5 3 399 30 weniger: ' Weitere allgemeine Bemerkungen 1. Der Flächeninhalt deS Fürstenthums Neuß j. L. beträgt: 825,«? Quadratkilometer. 2. Die Einwohnerzahl desselben beträgt nach der Zählung vom 1. Dezember 1880 101 330. 3. Die Zahl der Telegraphenämter beträgt 14, nämlich 1 (Gera) mit vollem, 13 mit beschränktem Tagesdienst. 4. Es kommt daher ein Telegraphenamt auf 58,«S Quadratkilometer, 7238 Einwohner. 5. Nach Ausweis der Statistik der Deutschen Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung wird der Flächeninhalt Deutschlands (ohne die Wasserfläche) zu 539 401,m. Quadratkilometer berechnet. 6. Die Einwohnerzahl des Deutschen Reiches beträgt nach der Zählung vom 1. Dezember 1880: 45 234 061. 7. Nach Ausweis der vorerwähnten Statistik für das Kalenderjahr 1883 bestanden zu Ende desselben Jahres im gesammten Deutschen Reiche 11 514 Telegraphenanstalten. 8. Es entfiel sonach Ende 1883 eine Telegraphenanstalt auf 46,s Quadratkilometer, 3929 Einwohner. 109 Amis- und Werordnungsölall für das Fiirkeillhlim Keuß jüngem finit. Nr. 16. Gera, den 22. April 1885. Ministerialverfügung vom 16. April 1885, die Vornahme von Bauten an Landstraßen betr. Es ist mehrfach vorgekommen, daß an Landstraßen Bauten ausgeführt worden find, von deren Projektirung die Chausseebauverwaltung keine Kenntniß erhalten hatte. Da nun aus einem solchen Verfahren leicht Unzuträglichkeiten erwachsen können, so wird sammtlichen für die Approbation von Baurissen zuständigen Behörden aufgegeben, fortan vor Approbation der Risse für Neu- oder Umbauten auf Grundstücken, welche an staatsfiskalisches Areal angreuzen, jedesmal berichtliche Anzeige anher zu erstatten und die namentlich im Interesse des Chausseebaues nöthig erscheinenden Entschließungen zu erwarten. Gera, am 16. April 1885. Fürstlich Reust M. Ministerium, Abtheilung für das Innere. Dr. E. v. Beulwitz. Di. Winkler. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß vom 1. Mai d. I. ab der Gerichtsassessor O. Jahn hier zum Amtsamvalt bei den Fürstlichen Amtsgerichten Gera und Hohenleuben bestellt worden ist. Gera, am 17. April 1885. Fürstlich Reust-Ul. Ministerium» Abtheiluug für die Justiz. Dr. Bollert. Dr. Winkler. 110 Aeichsgesehblatl. Die am 18. April ausgegebene Nummer 13 desselben enthält: Nr. 1600. Gesetz, betreffend die Befugniß von Seefahrzeugen, welche der Gattung der Kauffahrteischiffe nicht angehören, zur Führung der Reichsffagge. Vom 15. April 1885. Bekanntmachung. Auf Grund der Bestimmung in § 61 al. 2 der Ersatz-Ordnung wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Ersatz-Geschäft des unterländischen Bezirkes im Jahre 1885 in den Tagen vom 28. April bis 9. Mai 1885 in der Weife abgehalten werden wird, daß am 28. April für die Ortschaften des Amtsgerichtsbe- zirkes Hohenleuben die Musterung in Hohenleuben, vom 29. April bis 8. Mai für die Stadt Gera und die Landgemeinden des Amtsgerichtsbezirkes Gera die Musterung in Gera, endlich am 9. Mai ebenfalls in Gera die Loosung für de» ganzen Bezirk vorgenommen werden wird. Es werden deshalb sämmtliche im unterländischen Bezirk sich aufhaltenden im Jahre 1885 in das militärpflichtige Alter tretenden Mannschaften, also diejenigen, welche im Jahre 1865 geboren find, sowie die Mannschaften der Jahrgänge 1864, 1863 und weiter rückwärts, welche bei den früheren Musterungen nicht erschienen oder aus irgend einem Grunde zurückgestellt worden oder überhaupt noch keine endgültige Entscheidung durch die Ersatzbehörde erhalten haben — jedoch mit Ausnahme derjenigen, welche, wie z. B. die zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, von der Gestellung zur Muste- rung ausdrücklich entbunden sind — hierdurch geladen, sich bei Vermeidung der gesetzlichen Nachtheile an de» gedachten Tagen je früh 7 Uhr bez. in Hohenleuben früh 8 Uhr vor der Ersatz-Kommisston per- sönlich und pünktlich in den Mnsterungslokalen, als welche für Hohenleuben der Glockauer'sche Gast- hof daselbst, für die Stadt Gera das Restaurationslokal Tonhalle bestimmt worden sind, zu gestellen, und zwar: Dienstag, den 28. April die Mannschaften sämmtlicher Jahrgänge aus den Ortschaften Göttendorf, Hirschbach, Hohenleuben, Laugenwehendorf, Neuärgernisi, Niedcrböhmersdorf, Pöllwitz, Triebes und Weisiendorf; Mittwoch, den 29. April die Mannschaften der Altersklasse 1865 aus der Stadt Gera mit Pöppeln und zwar nach den Anfangsbuchstaben ihrer Namen A, B, C, D, E, F, G, H, I, It; Donnerstag, den 30. April die Mannschaften der Altersklasse 1865 aus der Stadt Gera mit Pöppeln und zwar nach den Anfangsbuchstaben ihrer Namen Jj, 51, X, O, P, Q, R, 8, T, U, V, W, Z; Freitag, den 1. Mai die Mannschaften der Altersklasse 1864 aus der Stadt Gera mit Pöppeln und zwar nach den Anfangsbuchstaben ihrer Namen A, B, C, D, E* F, G, H, I, K, E, M, X, O, P; 111 Sonnabend, den 2. Mai die Mannschaften der Altersklasse 1864 aus der Stadt Gera mit Pöppeln und zwar nach den Anfangsbuchstaben ihrer Namen Q, R, 8, T, U, V, W, Z; sowie die Mannschaften der Altersklasse 1863 aus der Stadt Gera mit Pöppeln uud zwar noch den Anfangsbuchstaben ihrer Namen A, R, C, D, E, F, Gr, H; Montag*, den 4. Mai die Mannschaften der Altersklasse 1863 aus der Stadt Gera mit Pöppeln und zwar nach den Anfangsbuchstaben ihrer Namen I, K, L, M, X, O, P, Q, R, 8, T, II, V, W, Z; ferner sämmtliche Mannschaften der übrigen Jahrgänge von 1863 ab rückwärts ans der Stadt Gera mit Pöppeln, sowie die Mannschaften sämmtlicher Jahrgänge aus den Ortschaften Bethenhausen, Bieblach» Caaschwitz, Caasen; Dienstag, den 5. Mai die Mannschaften sämmtlicher Jahrgänge ans den Ortschaften Collis, Cretzschwitz, Cuba, Culm, Debschwitz, Dorna, Dürrenebersdorf, Ernsee, Frankenthal, Geisen, Gleina, Gor- litzsch, Groitschen, Großaga, Großsaara, Grüna» Harpersdorf, Hartmannsdorf, Hermsdorf, Hirschfeld, Hundhaupten, Kaimberg; Mittwoch, den 6. Mai die Mannschaften sämmtlicher Jahrgänge aus den Ortschaften Kaltenborn, Kleinaga, Klein- falke, Kleinsaara, Köstritz, Kraftsdorf, Laasen, Langenbcrg, Langengrobsdorf» Lessen, Leumnitz; Donnerstag, den 7. Mai die Mannschaften sämmtlicher Jahrgänge aus den Ortschaften Lichtenberg, Lusan, Milbitz, Mühlsdorf, Nauendorf, Negis, Niederndorf» Ovcrröppisch, Otticha, Pforten, Pörsdorf» Pohlen, Pohlitz, Reichenbach, Roben, Roschitz, Rubitz, Rüdersdorf, Rusitz, Sckieubengrobs- dorf, Schöna, Schwaara» Seligenstädt» Seifarthsdorf, Söllmnitz, Steinbrücken» Stnblach, Stübnitz, Thieschitz; Freitag, den 8. Mai die Mannschaften sämmtlicher Jahrgänge aus den Ortschaften Tinz, Töppeln, Trebnitz, Untcrmhaus, Waaswitz, Waltersdorf, Wernsdorf, Weißig, Windischenbernsdorf, Wüstsalkc, Zeulsdorf» Zschippach, Zschippern, Zwötzen. Zu der am Sonnabend, den 8. Mai in Gera stattfindenden Eoosung persönlich zu erscheinen ist zwar jedem Militärpflichtigen der Alters- klasse 1865 freigestellt, doch wird dies nicht gefordert und für die Nichterschienenen durch ein Mitglied der Ersatz- kommijsion geloost werden. Die Gemeindebehörden, denen ein Abdruck gegenwärtiger Bekanntmachung gleichzeitig mit den Stamm- rollen zugeht, haben die in den letzteren noch nicht gestrichenen oder von der Gestellung sonstwie entbundenen ortsanwesenden Militärpflichtigen rechtzeitig von den Musterungsterminen noch besonders in Kenntniß zu setzen resp. dieselben mündlich oder schriftlich unter Verweisung auf die nachersichtlichen Bestimmungen zur Musterung zu beordern; auch haben sich die mit Führung der Rekrutirungsstammrollen betrauten Personen beim Musterungs- geschäft pünktlich zur anberanmten Stunde im Musterungslokale einzufinden und die Stammrollen dort wieder abzugeben, etwaige Nachträge aber rechtzeitig vorher anzumelden. Entbindungen von der Gestellungspflicht dürfen nur bei vorliegenden ausreichenden Gründen durch den Unterzeichneten Zivil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission verfügt werden. 112 Eine Gestellung in einem anderen Musterungsbezirke ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn »rtsanwe- sende Militärpflichtige ohne ihr Verschulden an der Theilnahme an dem in ihrem Musterungsbezirke stattge- habten Musterungsgeschäft behindert waren. Ein ortsauwesender Militärpflichtiger, welcher der Beorderung zur Musterung keine Folge leistet, kann durch Anwendung gesetzlicher Zwangsmaßregeln zur sofortigen Gestellung angehalten werden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert ist, hat ein ärztliches Zeugniß einzureichen. Dasselbe ist durch die Polizeibehörde zu beglaubigen, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist. Eine außerterminliche Musterung solcher Personen darf durch die Ersatzkommission veranlaßt werden. Gemüthskranke, Blödsinnige, Krüppel ec. dürfen auf Grund eines derartigen Zeugnisses von der Ge- stellung überhaupt befreit werden. Wer sich der Gestellung böswillig entzieht, wird als unsicherer Dienstpflichtiger behandelt; er kann außerterminlich gemustert und sofort zum Dienst eingestellt werden. Anträge auf Zurückstellung wegen bürgerlicher (häuslicher) Verhältnisse sind unter Mitwirkung der Gemeindevorstände und unter Benutzung der vorgeschriebenen, auf der Landrathsamtskanzlei zu entnehmenden Formulare anzubringen, bezüglich zu wiederholen, derartige Anträge sind möglichst zeitig, spätestens aber im Musterungstermine selbst zu überreichen; die Betheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. Behauptete Erwerbsunfähigkeit der Angehörigen muß durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermin festgestellt werden, weshalb die Personen, zu deren Gunsten reklamirt worden ist, sich den Ersatzbehörden in der Regel persönlich vorstellen müssen. Zurück- stellungsanträge, welche erst nach dem Musterungstermin angebracht werden, können, sofern die Veranlasiung dazu nicht etwa erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts entstanden sein sollte, Berücksichtigung nicht finden. Für die rechtzeitige Anbringung der Reklamationen werden neben den Angehörigen des Reklamanten in erster Linie die Gemeindevorstände verantwortlich gemacht. Jeder Militärpflichtige der jüngsten Altersklasie darf sich im Musterungstermin freiwillig zum Dienst- eintritt melden, wodurch ihm die Wahl von Garnison und Truppentheil freisteht, und hat zu diesem Zwecke die erforderliche väterliche Bewilligung und guten Leumund nachzuweisen. Die Militärpflichtigen der Altersklasse 1864 und rückwärts haben ihre Loosungsscheine mit zur Stelle zu bringen. Im Anschlüsse an Vorstehendes wird auf Grund der Bestimmungen in § 18 Abs. 2 der Kontrol- ordnung andurch noch bekannt gemacht, daß unmittelbar nach Beendigung der Loosung in Gera am 9. Mai d.J. die Prüfung der etwa eingegangenen Reklamationen der Reserve- und Landwehrmannschaften und der Ersatz- reservisten 1. Klasse und die Entscheidung über dieselben durch die verstärkte Ersatz-Kommission stattfindet. Die Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatzreserve 1. Klasse, welche auf Zurückstellung Anspruch machen, haben ihre Gesuche bei dem Vorsteher der Gemeinde oder des gleichartigen Verbandes anzubringen, welcher dieselben prüft und darüber eine an den Zivilvorsitzenden der Ersatz-Kommission einzureichende Nach- weisung aufstellt, aus der nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögens-Verhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche eine zeitweise Zurückstellung be- dingt werden kann. Gera, den 1. April 1885. Der Zivilvorsitzende der Ersatz-Kommission. K. Graesel. Güther. 113 Daß der Kranken- und Sterbekassenverein „Für- sorge" zu Nauendorf (eingeschriebene Hilfskasse) den Anforderungen des § 75 des Gesetzes, die Kranken- versicherung der Arbeiter betreffend, vom 15. Juni 1883 entspricht, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, den 11. April 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Gra esel. R. List. Nachstehende Bekanntmachung: In Dobareuth, Landbestellbezirk Gefell, wird am 1. Mai d. I. eine Posthülfstelle in Wirk- samkeit treten. Erfurt, 16. April 1885. Der Kaiserliche Ober-Postdirektor. Nitsch mann. wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Schleiz, den 18. April 1885. Fürstliches Landrathsamt. Müller, Sekr. i. v. Oeffentliche Zustellung. Christiane Pauline verehel. Lenzner geb. Oefner in Oettersdorf, zum Armenrechte zugelassen, vertreten durch den Rechtsanwalt Schlotter in Schleiz, klagt gegen den Handarbeiter August Lenzner von Oetters- dorf, derzeit unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Berlassung mit dem Anträge auf Trennung der Ehe dem Bande nach und ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil- kammer des gemeinschaftlichen Landgerichts zu Gera, Fürstenthum Neuß j. L., Schloßstraße Nr. 23 1 Tr., Zimmer Nr. 4 auf den 8. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen/ Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gera, den 8. April 1885. Buckel, Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts. Versteigerungsansgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Äeugmacher Karl Friedrich Gerbig in Langenberg gehörige Grundbesitzthum, eine Hofraithe, Hausnr. 42, Flurbuchsnr. 67, bestehend aus Wohnhaus, Wirtschafts gebäude und Garten mit — ha 1,55 a Fläche und 23,56 St.-Einh., Fol. 64 des Katasters 1 „ t „ 58 des Gr.- u. Hyp.-Buchs j Langenberg. Dienstag, den 5. Mai 1885, Bormittags 11 Uhr im Gasthofe „zum Hirsch" in Langenberg von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungslustige hier- durch mit dem Bemerken eingeladeu werden, daß a. die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grnndbesitzthums und die Berkaufsbedingungen auf unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 4 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, d. der Ersteher den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigerungstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und 0. Vorkaufsberechtigte sich bei Verlust ihres bez. Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermines uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Versteigerungstermin unmittelbar anschließen. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligte werden zu obigem Versteigerungstermine und zu dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils hierdurch geladen. Gera, den 13. März 1885. Fürstliches Amtsgericht. Münch. Teich. Oeffentliche Aufforderung. Nöthling, Ferdinand Wilhelm Julius, Buchdrucker- gehilfe, geb. am 30. September 1851 in Werben bei Osterburg; gegen denselben ist das Hauptverfahren wegen Diebstahls vor Fürstlichem Schöffengerichte Gera eröffnet worden; er wird, da sein jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit öffentlich aufgefordert, denselben hierher an- zuzeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 15. April 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alb erti. c. H. Schmidt. Bekanntmachung. Mittelst Ausschlußurtheils vom 9. dieses Monats sind von uns 1) die vom Fürstlichen Amtsgericht Gera am 114 16. Mai 1883 der Albine Henriette verw. Miersch geb. Hebet hier ausgestellte Depo- sital - Quittung über ein zur Sicherheit des Gegners in einer Prozeßsache wegen bean- tragter Einstellung der Zwangsvollstreckung hinterlegtes, auf Franz Schuster lautendes Schuldbuch der Sparkasse hier Nr. 51 334 mit 1500 Mark Einlage; 2) das Schuldbuch der Fürstlichen Sparkaffe hier Nr. 46 395, ausgefertigt für Friedrich August Fröhlich über 79 M. 31 Pf. für kraftlos erklärt worden. Fürstliches Amtsgericht Gera, den 15. April 1885. H. Graesel. Teich. Steckbrief. Müller, Carl Friedrich, Handarbeiter, am 26. No- vember 1865 in Auma geboren. Gegen denselben, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und uns davon sofort Kenntniß zu geben. Gera, den 15. April 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. A l b e r t i. c. H. Schmidt. Beschreibung: Alter: 19 Jahre, Statur: schlank, Größe: übermittel, Haupthaar: blond, Augen: blau, Nase: gewöhnlich, Gesichtsform: länglich, Bart: ohne, Kleidung: dunkelblaues Jaguet, graue Hose und dunkle Stoffmütze. Bekanntmachung. Auf dem die Gewerbebank in Gera (Eingetr. Ge- noffcnschaft) betreffenden Folium 142 unseres Handels- registers ist heute verlautbart worden, daß die Statuten im Z 16 alinea 1 abgeändert worden sind. Gera, den 16. April 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. Oeffentliche Aufforderung. Gerber, Ernst Theodor, Bergarbeiter, jetzt Tage- löhner, am 26. Januar 1860 in Hirschfeld bei Zwickau geboren; gegen denselben ist das Hauptverfahren wegen Bedrohung vor Fürstlichem Schöffengerichte Gera eröffnet; er wird, da sein jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit öffentlich aufgefordert, denselben hierher anzu- zeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 17. April 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Bersteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das zu dem Nachlaffe des Steinmetz Eduard Berthel in Rüdersdorf gehörige, unter Flurbuchsnr. 361 mit — ha 1,13 a Fläche eingetragene Wohnhaus, Fol. 135 des Katasters, Fol. 124 des Gr.- und Hyp.-Buchs von Rüdersdorf, Dienstag, den 26. Mai 1883, Vormittags 11 Uhr im Rühling schen Gasthofe in Rüdersdorf von uns öffentlich ve rsteigert werden, wozu Bietungslustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen auf unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 4 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, b. der Ersteh er den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigerungstermine entweder baar zu bezahlen oder durch Pfand oder Bürgen ge- nügend sicher zu stellen hat, und o. Vorkaufsberechtigte sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermines uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Versteigerungstermin unmittelbar anschließen. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- helligte werden zu obigem Versteigerungstermine und zu dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils hierdurch geladen. Gera, den 17. April 1885. Fürstliches Amtsgericht. Münch. Teich. Burkhardt. 115 Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht, daß dem Seifensiedcrmeister Karl Friedrich Weise in Köstritz nach erfolgter Entmündigung in der Person des Bürgermeisters Christian Louis Ziegler daselbst ein Zustandsvormund bestellt worden ist und daß alle mit rc. Weise ohne Mitwirkung des letzteren abgeschlossenen Rechtsgeschäfte der rechtlichen Wirksam- keit entbehren. Gera, den 18. April 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abth. für freiw. Gerichtsbarkeit. E. Mehlhorn.. Ocffentliche Ausforderung. Hoffman«, Mathilde, Haushälterin, geboren den 7. Januar 1858 in Königsee, zuletzt in Altenburg aufhältlich. Gegen dieselbe ist das Hauptverfahren wegen Be- trugs vor Fürstl. Schöffengerichte hier eröffnet und sie wird, da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit öffentlich ausgefordert, denselben hierher anzuzeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 20. April 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Bersteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Karl Friedrich Tittelbach in Kraftsdorf gehörige, unter Jlurbuchsnr. 388, mit 2 ha 73,17 a Fläche und 38,24 St.-E. als Nadelholz und Feld im Zippenbusche und an den drei Buchen eingetragene ledige Grundstück, Fol. 308 des Katasters, Fol. 280 des Gr.- und Hyp.-Buchs von Kraftsdorf, Dienstag, den S. Juni 1885, Vormittags 11 Uhr im Gasthofe „Zum reustischcn Hofe" in Krafts- dorf von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungslustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen auf unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 4 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, b' der Ersteher den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigerungstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und o. Vorkaufsberechtigte sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermines uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Versteigerungstermin unmittelbar anschließen. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligte werden zu obigem Versteigerungstermine und zu dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils hierdurch geladen. Gera, den 20. April 1885. Fürstliches Amtsgericht. Mün ch. Teich. Steckbrief. Gegen den Müller und Dienstknecht Andreas Kropp aus Leutenberg, Gemeinde Gräfenreuth bei Hof im Königreiche Bayern, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Betrugs verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und uns hiervon schleunigst zu benachrichtigen. Schleiz, den 13. April 1885. Fürstliches Amtsgericht. Wendler. Meinhardt. Erledigt hat sich der von uns unterm 25. März d. I. gegen den Weber Ferdinand Louis Dömel aus Triebes erlassene Steckbrief. Hohenleuben, den 17. April 1885. Fürstliches Amtsgericht. Klopfer, Ass. c. Stellenberger. Die diesjährige Prüfung für Bolksschullehrer vor der ersten definitiven Anstellung findet in der hie- sigen Diöcese am 12. und IS. Mai statt. Die Mel- dungen sind durch die betreffenden Schulvorstände bei dem Unterzeichneten einzureichen. Auch haben die Examinanden je eine Probeschrift und eine Probezeich- nung anzufertigen und vor Beginn der Prüfung vor- zulegen. Den 14. April 1885. Die Fürstliche Prüfungskommission. E. Lotze, Superintendent. 116 Eine Partie gebrauchte aber noch in gutem Zustande befindliche „Schulbänke" sind zu verkaufen. Bieter wollen sich gefälligst an Herrn Stadtrath Fröhlich wenden. Gera, den 14. April 1885. Der Stadtrath. Ruick. Altszug aus der Rechnung drr Angdeliurgischen Rand-Feuel-Sonetät für das Kalenderjahr 1884. Einnahme. Titel 1. Bestand Ende 1883 einschl. 5.201 460 M. Werthpapiere und nach Abzug von 120 000 M. Passivis 5.131 475 M. 52 Pf. Titel 2. Zinsen von Kapitalien nach Abzug der gezahlten Zinsen für Bankanlehen. 210 684 „ 41 „ Titel 3. Beiträge für das 2. Halbjahr 1883 und 1. Halbjahr 1884, einschließlich der Reste von früheren Ausschreiben 723 780 „ 19 „ Titel 4- Eintrittsgeld 1 869 „ 81 „ Titel 5. Zufällige Einnahmen... 304 „ 11 „ Luniiua 6.068 114 M. 04 Pf, Ausgabe. Titel 1. Schadenvergütungen und Nebenkosten: a. Gebäude-Entschädigungen und Beihülfen für unver sicherte Einfriedigungen 529 877 M. 83 Pf. b. Mobiliar-Entschädigungen und Beihülfen für unver sicherte Gegenstände 111 389 „ 55 „ c. Prämien für Spritzen, Wasserwagen und persönliche Löschhülfe 10 924 „ 50 „ cl, Kosten der Schaden-Regulirung 9 743 „ 28 „ An Schadenvergütungen blieben Ende 1884 zu zahlen 102 428 M. 70 Pf. Titel 2. Ausgaben für den Feuerschutz: a. BeihülfenzurAusrüstungneugebildeterFeuerwehrenrc. 4 848 „ 89 „ b. Beihülfen zur Beschaffung von Spritzen ... 9 119 „ 75 „ c. Geschenkte Hülfsspritzen und Löschgeräthe ... 12 425 „ 35 „ ä. Beihülfen zur Anlegung von Blitzableitern und Wasserleitungen 620 „ 25 „ e. BaulicheUnterstützungen an bedürftigeSoc.-Mitglieder 600 „ — „ 4. Prämien für Entdeckung von Brandstiftern.. 350 „ — „ Titel 3. Bertvaltungskosten: 27 964 „ 24 „ Latus 27 964 M. 24 Pf. 117 Transport 27 964 M. 24 a. Fixirtes Gehalt und Pension 69 324 M. 75 Pf. b. Kosten der Beitragserhebung 10 711 49 „ c. Remuneration der Mobiliar-Bezirks-Kommissare. 20 787 „ 6. Gebäude-Revisions- u. Abschätzungskosten, Ortspläne 34 465 „ 12 „ s. Porto-, Bureau-, Druck-, Jnsertions- u. Reisekosten 21 155 „ 82 „ f. Syndikats- und Gerichtskosten 1 248 „ 10 „ 157 692 28 Bauten, Utensilien, Lasten und Abgaben .... 3 150 18 Zufällige Ausgaben, Niederschlagungen rc 6 716 „ 14 Summa 857 458 M. 00 Pf. Bleibt Bestand Ende 1884, einschließlich 5.220 910 M. in Werthpapieren und nach Abzug von 40 500 M. Passiv-Kapitalien 5.210 656 M. 04 Pf. Gegen das Vorjahr ist das Baarvermögen gestiegen um 79 180 M. 52 Pf. Erläuterung. Dir Versicherungssumme betrug: im 1. Halbjahr im 2. Halbjahr a. für Gebäude 469.524 893 M. 474.411 852 M. b. für Mobiliar 182.078 062 „ 198.468 606 „ 672.880 458 M. — Pf. Die Summe, nach welcher beizutragen war, betrug: a. für Gebäude 464.340 900 M. 469.142 300 M. b. für Mobiliar 235.217 400 „ 285.420 300 „ 754.562 600 M. — Pf Die 1884 in Soll gestellten Ausgaben beliefen sich im Ganzen auf!! 769 298 M. 11 Pf. Darunter befinden sich Entschädigungen und Bcihülfen für Schadensfälle .... 645 857 „ 87 Durch die für das 1. Halbjahr 1884 am 30. Juni in Höhe von 4, 6 und 18 Pf., und für das 2. Halbjahr 1884 am 31. Dezember in Höhe von 6, 9 und 27 Pf. auf je 100 M. der bezüglichen 3 Beitragsklassen ergangenen Beitrags- ausschreiben mußten einkommen: a. Gebäudeversicherungsbeiträge 681 101 M. 56 Pf. b. Mobiliaroerstcherungsbeiträgc 265 339 „ 14 „ 946 440 „ 70 „ Die Zahl der Schadensfälle betrug bei der Gebäudeversicherung 2S3, bei der Mobiliarversicherung 135, darunter 33 Schäden an versicherten Spritzen rc. Am Jahresschlust waren vorhanden Aktiva: Staatspapiere und Guthaben bei der Reichshauptbank 4.107 460 M. — Pf. Hypothekarische'Darlehen gegen pupillarische Sicherheit 1.113 450 „ — „ Baarbestand der Soc.-Hauptkasse 30 246 „ 04 „ 5,251 156 „ 04 „ Der General-Direktor der Magdeburgischen Land-Feuer-Societät. gez. Graf v. d. Schulenburg. 118 Nichtamtlicher Theil. ^XXXXXXXXXXXXXXXXXJOOOOCxxxxxxxxxx^ 8 MG 8 von Bno-laa: <5s Draeger Gera, Laasener Strasse Nr. 4, empfiehlt sich zur Anfertigung aller ^ typographischen Arbeiten H in Schwarz- und Buntdruck und sichert hei schleunigster Herstellung die X billigsten Preise zu. M X ^ Bei uns ist zu haben: u e b erficht der |üi)l|!ilj(iiifrr, Hmshultimzeu uni der itteunuifftnkn ftuütanitg in den Gemeinden (und dazu gehörigen Wohnplätzen) des Fürstenthums Neuß jüngerer Linie nach definitiver Feststellung der Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1880. Preis 30 Pfennige. Gera. & Arccegev. 7», Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. 119 Amts- und Verordnungsblatt für das Fürßenthnm Neuß jüngfm finit. Nr. 17. Gera, den 29. April 1885. Seine Durchlaucht der Fürst hat die gnädigste Entschließung gefaßt, die Pfarrstelle in Unterkoskau dem Pfarrvikar Friedrich Lotze in Saalburg zu übertragen. Bekanntmachung, den literarischen Sachverständigen-Verein betr. vom 22. April 1885. Aus dem Großherzoglich Sächsischen, das Fürstenthum Neuß j. L. mit umfassenden literarischen Sachverständigen-Verein sind aus Gesundheitsrücksichten ausgeschieden: das bisherige Mitglied Professor Di'. Adolf Schmidt in Jena und das bisherige stellvertretende Mitglied Buchhändler Dr, Friedrich Fromm aun daselbst. An deren Stelle sind ernannt: als Mitglied das bisherige stellvertretende Mitglied Direktor des Großherzoglichen Museums, Hofrath Karl Heinrich Nuland in Weimar und als stellvertretende Mitglieder: Gymnasialdirektor Dr. Ludwig Weniger und Gymnasiallehrer Professor Dr. Otto Apelt, beide in Weimar. Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 23. Februar 1883 (Nr. 9 des Amts- und Verordnungs-Blattes) wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, den 22. April 1885. Fürstlich Ueirst-M. Ministerium. Dr. E. v. Beulwitz. Dr. Winkler. 120 Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 24. Dezember v. I. wird andurch eine Nachweisnng der weiterhin errichteten eingeschriebenen und sonstigen Hülfskassen, welche den Anforderungen des tz 75 des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 entsprechen und ihre Wirksamkeit auf das Gebiet anderer Bundesstaaten ansdehnen, so- weit das Fürstenthum Reuß j. L. dabei berührt wird, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Gera, den 21. April 1885. Fürstlich ReußMinisterium, Abtheilung für das Innere, vr. E. v. Beulwitz. Di*. Winkler. SS Ja GrJ Bezeichnung der Kasse. Sitz der Kaffe Statutenmäßiger Bezirk der Kasse Datum des Kaffenstatuts I. Eingeschriebene Milfsknsten. a. in Preutzen. 1 Kranken-Begräbnißkaffe für die Mitglieder des Berlin. Das Deutsche 25. November Unterstützungs-Vereins der Schriftgießer- Reichsgebiet. 5. Dezember 1884. Gehülfen zu Berlin. 2 Central-Kranken- und Sterbekasse der Dach- Berlin. Das Deutsche 29. November decker Deutschlands „Einigkeit". Reichsgebiet. 18. Dezember 1884. 3 Kranken- und Begräbnißkasse des Gewerk- Kattowitz Das Deutsche 3. August Vereins der deutschen Bergarbeiter. (Oberschlesien). Reichsgebiet. 10. November 1884. 4 Kranken- und Begräbnißkasse des Gewerk- Potsdam. Das Deutsche 26. Oktober Vereins der deutschen Schneider und ver- Reichsgebiet. 27. Dezember 1884. wandten Berufsgenossen. 5 Kranken- und Sterbekasse des deutschen Phar- Berlin. Das Deutsche 3./5. Januar 1885. mazeuten-Vereins. Reichsgebiet. 6 Nationale kaufmännische Kranken- und Sterbe- Berlin. Das Deutsche 11. Dezember 1884. kaffe. Reichsgebiet. 6. Januar 1885. 7 Versicherungs-Verein in Münster (Oberlahn- Münster Das Deutsche 8. Januar 1885. kreis). (Oberlahnkreis). Reichsgebiet. 8 Kranken- und Begräbnißkasse des Gewerk- Berlin. Das Deutsche l./l3.Januar!885. Vereins der deutschen Töpfer und Berufs- Reichsgebiet. genossen. 9 Kranken- und Begräbnißkasse katholischer kauf- Hannover. Das Deutsche 23. Januar 1885. männischer Vereinigungen Deutschlands. Reichsgebiet. 10 Nationale Kranken- und Sterbekasie der Berlin. Das Deutsche 12. Dezember 1884 Droschkenkutscher und verwandten Berufs- Reichsgebiet. 23. Januar 1885. genossen. b. in Bayern. 11 Central-Kranken- und Sterbekasse der Bürsten- Nürnberg. Das Deutsche 2. Dezember 1884. und Pinselmacher beiderlei Geschlechts Reichsgebiet. Deutschlands. 121 SS L Bezeichnung der Kaffe Sitz der Kaffe Statutenmäßiger Datum Bezirk der Kasse des Kassenstatuts c. in Sachsen. 12 Central-Kranken- und Sterbekasse der Töpfer Dresden. Das Deutsche und Berufsgenossen Deutschlands. Reichsgebiet. 13 Central-Kranken- und Sterbekasse der Bäcker Dresden. Das Deutsche und verwandten Berufsgenossen Deutschlands. Reichsgebiet. 14 Central-Kranken- und Begräbnißkasse der Buch Leipzig. Das Deutsche binder und verwandten Geschäftszweige. Reichsgebiet. 15 Kranken- und Begräbnißkasse des Verbands Leipzig. Das Deutsche deutscher Handlungsgehülfen. Reichsgebiet. 16 Kranken- und Begräbnißkasse „Deutscher Kellner Leipzig. Das Deutsche bund". Reichsgebiet. 17 Central-Kranken- und Sterbekasse der deutschen Leipzig. Das Deutsche Böttcher. Reichsgebiet 18 Krankenunterstützungsverein für Bedienstete der Königlich Sächsischen Staatseisenbahn-Ver- waltung. Leipzig. Verwaltungsbereich der Königlichen Generaldirektion der sächsischen Staats- eisenbahnen, um- fassend, soweit sie hier in Betracht kommen, die Linien Dresden-Görlitz, Leipzig-Hof, Wolfsgefährt- Weischlitz, Neumark-Greiz, Werdau-Weida, Glauchau-Gera, Altenburg-Zeitz, Gaschwitz- Meuselwitz. 4. November 1884. 12.November 1884. 3. November 1884. 14. Oktobnr 1884 17. Oktober 1884. 28. Oktober 1884. «I. in Württemberg. 19 Kranken- und Sterbekasse für Eisenarbeiter Deutschlands. Stuttgart. Das Deutsche Reichsgebiet. 20 Krankenkasse des Kaufmännischen Vereins in Stuttgart. Stuttgart. Das Deutsche Reichsgebiet. 21 Kranken- und Begräbnißkasse für die Mit- glieder des kathol. kaufmännischen Vereins „Lätitia“ in Stuttgart. Stuttgart. Das Deutsche Reichsgebiet. 22 Nationale Krankenkasse der deutschen Gold- und Silberarbeiter und verwandten Berufs- genossen. Schwäbisch- Gemünd. Das Deutsche Reichsgebiet. 23 Krankenkasse des Kaufmännischen Vereins in Biberach. Biberach. Das Deutsche Reichsgebiel. 16. Mai 1882 22. November 1884. __27. Oktober 4. November 1884. 18.November 1884. 27. Oktober 26.November 1884. 11. November 28. November 1884. 122 £7 Bezeichnung der Kasse Sitz der Kasse Statutenmäßiger Bezirk der Kasse Datum des Kassenstatuts 24 Krankenkasse des Kaufmännischen Vereins in Ravensburg. Das Deutsche 24. November Ravensburg. Reichsgebiet. 2. Dezember 1884. 25 Krankenkasse des Kaufmännischen Vereins in Ulm. Das Deutsche 27. Oktober Ulm. Reichsgebiet. 14. November 1884. e. in Lippe. 26 Unterstützungskasse des Lippischen Ziegler- Lage. Das Deutsche 8. Oktober Vereins I. Reichsgebiet. 9. Dezember 1884. 27 Unterstützungskasse des Lippischen Ziegler- Lage. Das Deutsche 8. Oktober Vereins II. Reichsgebiet. 9. Dezember 1884 f. in Breme». 28 Kranken- und Sterbekasse der Segelmacher- Bremerhaven. Das Deutsche 29.November 1884. Gesellen. Reichsgebiet. II. Sonstige Miss Kasten. a. in Sachsen. 29 Kranken- und Sterbekasse des Allgemeinen Leipzig. Das Deutsche Deutschen Buchhandlungsgehülfen-Verbandes Reichsgebiet (eingetragene Genossenschaft). 18. Oktober 1884. 30 31 K. in Neutz jüngerer Linie. Kranken- und Sterbekasse zu Dürrenebersdorf und Umgegend. Krankenhilfsverein der Maurer und Zimmer- leute in Rüdersdorf und Umgegend. Dürrenebersdorf. Rüdersdorf Reuß. Anth. Dürrenebersdorf, Windischenberns- dorf, Scheubengrobs- dorf, Langengrobs- dorf, Markersdorf, iSchafpreskeln,Hund- haupten, Zeulsdorf, Debschwitz und Gera. Rüdersdorf, Stüb- nitz, Grüna, Hart- mannsdorf, Harpers- dorf, Köstritz, Pörs- dorf, Mühlsdorf, Niederndorf, Krafts- dorf, Reichardtsdorf, Tautenhain und Klosterlausnitz. 1. November 1884. 123 jO £7 Bezeichnung der Kaffe 32 Krankenhilfsverein der vereinigten Steinhauer, Steinbruchs- und sonstigen Arbeiter in Rü- dersdorf und Umgegend. 33 Kranken- und Sterbekasse der Maurer- und Zimmergesellen und sonstigen Arbeiter in Großaga und Umgegend. 34 Krankenhilfsverein Z der Zimmergesellenschaft in Rüdersdorf und Umgegend. 35 Kranken- und Begräbnißkasse der deutschen Lithographen, Steindrucker, Koloristen, Maler und betheiligten Berufe. 36 Krankenverein zu Großsaara. Sitz der Kaffe Statutenmäßiger Bezirk der Kasse Datum des Kassenstatuts Rüdersdorf Reuß. Anth. Großaga. Rüdersdorf Reuß. Anth. Gera. Großsaara. Rüdersdorf, Stüb- nitz,Grüna,Pörsdorf, Harpersdorf, der gemischteOrt Krafts- dorf und die Altenb. Ortschaften Obern- dorf, St. Gangloff, Weißenborn und Klosterlausnitz. Großaga, Kleinaga, Lessen, Reichenbach, Seligenstädt, Herms- dorf, Roben, Stein- brücken, Rusitz, Groß- und Kleinzschellbach und Heuckewalde. Rüdersdorf mit Stübnitz und Grüna, Hartmannsdorf, Harpersdorf,Köstritz, Pörsdorf, Mühls- dorf, Niederndorf, Kraftsdorf, Reichardtsdorf, Tautenhain und Klosterlausnitz. Das Deutsche Reichsgebiet. Großsaara, Klein- saara, Geißen, Langeugrobsdorf, Kaltenborn, Wal- tersdorf, Schöna, Hundhaupten, Markersdorf und Lindenkreuz. 7. Dezember 1884. 15. Dezember 1884. 23.November 1884. 14. Juli 1884. 24. Dezember 1884. Bekanntmachung, Mühl graben ab sch lagen betreffend. Es ist von uns nach Gehör der betreffenden Kom- mission beschlossen worden, eine aus verschiedenen Gründen zweckmäßig erscheinende Beschränkung der Abschlagszeit des Mühlgrabens eintreten zu lassen und es soll im laufenden Jahre das Mühlgrabenwasser nur für die Zeit von 10 Tagen, und zwar in den Tagen deS 1. bis mit 10. Juni d. Js. weggeschlagen werden. Die Interessenten werden von dieser Maßnahme mit der Veranlassung in Kenntniß gesetzt, etwaige Ein- 124 spräche dagegen binnen 14 Tagen schriftlich anher geltend zu machen. Gera, den 24. April 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. _____ R. List, Andurch wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Kaufmann Herr Ludwig Albrecht Stichler hier am 22. d. M. als Feuerversicherungsagent von uns in Pflicht genommen worden ist. Gera, den 23. April 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Gr aesel. R. Lift. Daß der Bautechniker Herr Franz Martin Richard Lorbeer hier als Feuerversicherungsagent am 23. d. M. von uns in Pflicht genommen worden ist, wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, den 24. April 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Nachstehende Bekanntmachung: In Schönbrunn, Landbestellbezirk Ebers- dorf (Reuß j. L.), wird am 1. Mai d. I. eine Posthülfstelle in Wirksamkeit treten. Erfurt, 24. April 1885. Der Kaiserliche Ober-Postdirektor. Nitschmann. wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Schleiz, den 27. April 1885. Fürstliches Landrathsamt. Müller, Sekr. i. v. Oeffentliche Ladung. 1) Fischer, Gustav Friedrich Wilhelm, geboren am 18. März 1860 zu Wurzbach und zuletzt da- selbst wohnhaft, ist am 15. Juli 1881 als Student nach Amerika ausgetreten, 2) Koppisch, Ernst Georg Eduard, geboren am 2. Januar 1861 in Hirschberg und zuletzt daselbst wohnhaft, Uhrmacher, ist im Sep- tember 1880 nach Amerika ausgetreten, 3) Horn, Heinrich Franz Moritz, geboren am 22. April 1861 in Lobenstein, und zuletzt daselbst wohnhaft, ist in frühester Jugend mit seinen Eltern nach Nord-Amerika ausgewandert, 4) Kraus;, August Georg Louis, geboren am 28. April 1862 zu Dobareuth, zuletzt wohnhaft gewesen in Hirschberg und von da aus im Sommer 1880 nach Amerika ausgetreten, 5) Stahm, Johann Karl Hermann, geboren am 28. Juni 1862 zu Frössen, ist im Jahre 1369 von Helmsgrün aus mit seinen Eltern nach Amerika gereist, 6) Spörl» Ernst Karl Martin, geboren am 7. März 1862 in Harra und zuletzt daselbst wohnhaft, ist vor 10 — 12 Jahren mit Mutter und Ge- schwistern nach Amerika gereist, 7) Hahn, Johann Heinrich Martin, geboren am 19. Juli 1862 in Pirk und zuletzt daselbst wohnhaft, ist im März 1881 nach Amerika ausgetreten. 8) Engelhardt, Richard Walther, geboren am 31. Dezember 1862 in Schleiz, zuletzt in Gera wohnhaft, ist im August 1880 nach Amerika ausgetreten, 9) Barth, Friedrich Otto, geboren am 25. De zember 1863 in Remlingen, Gutspächters- sohn, zuletzt wohnhaft in Hohenleuben, ist im April 1880 mit seiner Mutter nach Amerika gereist, 10) Köhler, Friedrich Gotthilf, geboren am 26. Juli 1857 in Triptis, Leichtmatrose, zuletzt in Triptis wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet ver- lassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben — Vergehen gegen § 140 Abs. 1 Nr. 1 des Str.-G.-B. Dieselben werden auf Montag, den 13. Jnli 1885, Vormittags 9 Uhr vor die II. Strafkammer des gemeinschaftlichen Land- gerichts zu Gera zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von den Herren Civilvorsitzenden der Ersatzkommissionen zu Schleiz, Marktheidefeld und Neustadt a/O. über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausge- stellten Erklärungen verurtheilt werden. Gera, den 18. April 1885. Die Staatsanwaltschaft bei dem gemeinschaftlichen Landgericht. Lorey. 125 Daß Frau Anna verehel. Goldberg geb. Gabler hier laut Amtsgerichtsbeschlusses vom 4. April d. I. wegen Geisteskrankheit entmündigt und derselben in der Person des Herrn Rechtsanwalt Rudolf Müller hier ein Zustandsoormund bestellt worden ist, wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, den 21. April 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht» Abth. für freiw. Gerichtsbarkeit. Richter. o. Burkhardt. Bekanntmachung. Auf Fol. 315 unseres Handelsregisters ist heute die Firma M. Beth in Gera gelöscht worden. Gera, den 22. April 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abth. für freiw. Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Bekanntmachung. Es wird andurch zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht, daß der Schlosser Richard Gey hier laut Be- schlusses des Fürstlichen Amtsgerichts hier vom 10. April d. I. wegen Geisteskrankheit entmündigt und für denselben als Zustandsvormund der Rechtsanwalt Dr. jur. Gustav Büttner hier verpflichtet worden ist. Gera, den 23. April 1885. Fürstliches Amtsgericht» Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem in Konkurs verfallenen Bäckermeister Moritz Brehme hier gehörige Grundbesitzthum, nämlich 1) das Wohnhaus nebst Hof und Garten» Richterstraße Nr. 6, Flurb.-Nr. 1300, mit — ha 4.57 a Fläche und 319.12 St. - E., Fol. 1964 des Katasters, Fol. 1893 des Grund- und Hypothekenbuchs von Gera; 2) das Wohnhaus nebst Hof und Gemüse- garten, Richterstraße Nr. 14, Flurb.-Nr. 2131, mit — ha 4.85 a Fläche und 342.27 St.-E., Fol. 2139 des Katasters, Fol. 2077 des Grund- und Hypothekenbuchs von Gera, Freitag, den 29. Mai 1883, Vormittags 11 Uhr an Gerichtsstelle, Landhaus, 2 Treppen, Zimmer Nr. 6, öffentlich versteigert werden, wozu Bietungslustige hier- durch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß а. die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen auf unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 4 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, h. der Ersteher den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigeruugstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und б. Vorkaufsberechtigte sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermines uns gegenüber zu er- klären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Versteigerungstermin unmittelbar anschließen. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligte werden zu obigem Versteigerungstermine und zum Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils hierdurch geladen. Gera, den 24. April 1885. Fürstliches Amtsgericht. Münch. Teich. Bekanntmachung. In unserem Handelsregister ist am heutigen Tage aus Fol. 449 die Firma Max Rentsch in Gera und als deren Inhaber der Kaufmann Max Theodor Rentsch Hierselbst eingetragen worden. Gera, den 27. April 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abtheilung für freiw. Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Versteigernngsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das zum Nachlasse des Maurermeisters Christian Emil Bernhard Meistgeyer zu Wurzbach gehörige Grundbesitzthum, als: a. die unter Flurb.-Nr. 340 als Wohnhaus, Nebengebäude und Grasgarten, mit — ha 3,26 a Fläche und 26,80 St.-E. einge- tragene Hofraithe, Fol. 632 des Katasters, 126 Nr. 582 des Grund- und Hyp.-Buchs für Wurzbach, b. das unter Flurb.-Nr. 666, als Wiese und Feld, mit — ba 28,3 a Fläche und 4,26 St.-E. eingetragene ledige Grundstück auf der Haide, Fol. 656 des Kat., Nr. 606 desselben Grund- und Hyp.-B., durch uns Dienstag, den 12. Mai 1888, Vormittags 11 Uhr, im Volkmar'schen Gasthof in Wurzbach öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Versteigerungs- termins oder acht Tage darauf an Amtsgerichtsstelle hier verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Versteigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzes und die Verkaufsbedingungen können auf unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Zu dem obigen Versteigerungstermin und dem Termin zur Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte geladen. Lobenstein, den 22. Februar 1885. Fürstliches Amtsgericht. (gez.) Dr. Niegold. Beglaubigt und veröffentlicht: A. Schmidt, Ger.-Schr. Versteigernngsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das der Johanne Heinricke Karoline verehel. Eckert geb. Brendel in Unterlemnitz gehörige gebundene Gut Nr. 11 des Grund- und Hypothekenbuchs, Fol. 16 des Katasters für Unterlemnitz, Haus-Nr. 38, bestehend aus den Flur- buchs-Nummern 14, 215, 319, 558, 659, 814, 816, 750 mit zusammen 4 ba 80.9 a Fläche und 95.75 Steuereinheiten durch uns Dienstag, den 16. Juni 1883, Vormittags 11 Uhr in der Süffenguth'schen Schankwirthschaft in Unterlemnitz öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Versteigerungs- termins, oder acht Tage darauf an Amtsgecichtsstelle hier verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Ver- steigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundstückes und die Verkaufsbedingungen können auf unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Zu dem obigen Bersteigerungstermin und dem Termin zur Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte geladen. Lobenstein, den 24. April 1885. Fürstliches Amtsgericht. (gez.) Dr. Niegold. Beglaubigt und veröffentlicht: A. Schmidt, Gerichtsschr. Versteigerungsausgebot. Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Schmidt in Gera, als Curator zum Nachlasse des Affeffor Heinrich Wilhem Christian Klinger weil, in Gera, sollen die zu diesem Nachlasse gehörigen Immobilien, im Wege der freiwilligen Versteigerung behufs Nachlaßregulirung, be- stehend in 1) dem Grundstück am Goldbach und in der Gold- gelänge, Fol. 922 des Kat., Nr. 835 des Grund- und Hyp.-Buchs für Lobenstein, Flur- buchs-Nr. 1142, Wiese und Feld mit 47.7 a Fläche mit 12.13 Steuer-Einheiten; 2) dem Grundstück in Kießling, Fol. 1587 dess. Kat., Nr.'1473 dess. Grund-und Hyp.-Buchs, Flurbuchs-Nr. 1924, Feld mit 40.4 a Fläche und 7.92 Steuer-Einheiten; 3) dem Grundstück am neuen Berge, Fol. 1812 dess. Kat., Nr. 16.13 dess. Grund- und Hyp.- Buchs, Flurbuchs-Nr. 2211, Wiese mit 7.8 a Räche und 1.07 Steuer-Einheiten durch uns Montag, den 6. Juli 1885, Vormittags 10 Uhr an Amtsgerichtsstelle öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Versteigerungs- termins, oder acht Tage darauf an Amtsgerichtsstelle hier verkündet werden. 127 Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über besten Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Ver- steigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung der zu versteigernden Immobilien und die Verkaufsbedingungen können auf unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Zu dem obigen Versteigerungstermin und dem Termin zur Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte geladen. Lobenstein, den 25. April 1885. Fürstliches Amtsgericht, (gez.) Hoffmann. Beglaubigt und veröffentlicht: A. Schmidt, Gerichtsschr. Oeffentliche Zustellung. Die Firma B. Wapler & Söhne zu Leipzig, vertreten durch den Rechtsanwalt Schiffmann hier, klagt gegen den Gürtler Karl Schröder zu Ebersdorf aus einem auf den Beklagten unterm 16. November 1884 gezogenen und von diesem acceptirten, am 15. März d. I. fällig gewesenen und protestirten Wechsel mit dem Anträge auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 256 Mark 40 Pf. Wechsclsumme, nebst Verzugszinsen zu 6°/o vom 16. März 1885 , */8 °/o von der Wechselsumme und 6 M. 55 Pf. Verlägen an Protestkosten, Spesen und Portis und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Fürstliche Amtsgericht zu Lobenstein auf Freitag, den 18. Juni 1885, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Lobenstein, am 27. April 1885. A. Schmidt, Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts. sind Eine Partie gebrauchte aber noch in gutem Zustande befindliche „Schulbänke" zu verkaufen. Bieter wollen sich gefälligst an Herrn Stadtrath Fröhlich wenden. Gera, den 14. April 1885. Der Stadtrath. Ruick. Unter dem Rindviehbestande der Ortschaft Debschwitz ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Debschwitz, den 26. April 1885. Der Gemeindevorstand. F. Reißmann. 128 Nichtamtlicher Theil. 8 8 MG V«EkLr««kGS8L von s 4, B-ah.r <£z ID iaegei Gera, Laasener Strasse Nr. 4, empfiehlt sich zur Anfertigung aller typographischen Arbeiten 8 8 8 8 in Schwarz- und Buntdruck und sichert hei schleunigster Herstellung die M billigsten Preise zu. M Bei uns ist zu haben: Uebersicht der Aihuhiwstr, HmchMWN und der ortsauturfcubtit KeMerii»; -ZW- in den Gemeinden (und dazu gehörigen Wohnplätzen) des Fürstentums Reuß jüngerer Linie nach definitiver Feststellung der Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1880. SCigT* Preis 30 Pfennige. c=ig3| Gera. HZuHr: a. b. A. B. Darunter A. B. Darunter Kinder a. 2 G G b.! a. 3 b. Nr. N a nt c der Diözese J=; sXT' CQ ! Im Ganzen 1 Darunter Evan gelische Im Ganzen 'Ä' L) So 3 *—> CU •'S E s S3 oo s Im Ganzen g vET" L) ’S So 05k 3 "8 cu i^r_ r"f So ö g So 5 2 G^" cr*- ! g So 2 iS V, Ä .A 1 Ebersdorf.. 13 21533 21283 777 4 124 746 4 117 163 1 160 2 Gera .... 19 61425 60 974 2 783 46 301 2 504 30 258 654 15 618 U 3 Schleiz... 19 18 214 18165 633 1 88 599 1 88 161 — 160 8a. 51 101 172 100422 4] 93 51 513 3 849 35 463 978 16 938 u 1 C £ e II le»d der evangelisch-lutherischen Landeskirche von Neuß j. L. jahr 1884. 8. 9. Zahl der verstor benen evange- lischen Ge- meind e- glieder Zahl der evan gelischen kirch lichen Be- erdig- nngen 10. 1 11. 1 Zahl der im Kalender- jahre Konfir- Zahl der Kommunikanten mirten a. b. a. b. 0. JS' L> | 1 e s r? cs 0 1 " G 05 g tQ dl ^ arr C3 s e A oO 5 I Q 12. Zahl der Kirchengemeinden mit regelmäßigen Jugend- Gottesdiensten A. Fiir Nichtkon- firmirte ~bT C M] S *i 7—> O. e 1 3* A «s s § c vO- iii- 8 *tr~. Q 3 ?§> 2 c SCQ 'S a « S. S B. -D- =Ö 13. Nevertritte Zur evangelischen Kirche von n. 31 d>? b. 0. | W 14. Austritte ans der evangelischen Kirche zu den g,. K? 573 2 104 566 548 1 265 471 526 1 324 394 4 322 j 9140 ! 5 496 5529 11 655 6 547 222 492 176 10 15 15 I — b. (3 es c. 22 3 243 2 284 2 244 18 958 23 731 890 40 2 12 — | 22 sonstigen Gemeinschaften Wemevkungen Taufe«: Von den im Jahre 1884 geborenen Kindern sind bis zum 31. März 1885 ««getauft geblieben 1) in der Diöces Wersdorf: Hirschberg 7, Lobenstein 1. 2) in der Diöces Gera: Gera 107, Untermhaus 2, Zwötzen 3. 3) in der Diöces Schleiz: —. Trauungen: Von den Paaren, die 1884 die Ehe geschlossen haben, sind ungetraut geblieben: 1) in der Ephorie Ebersdorf: —. 2) in der Ephorie Gera: Gera 32. 3) in der Ephorie Schleiz: Schleiz 1. Ungetanst verstorbene Kruder im Jahre 1884: 1) in der Ephorie Ebersdorf: Hirschberg 3, Lobenstein 1. 2) in der Ephorie Gera: Dürrenebersdorf 1, Frankenthal 1, Gera 166, Tinz, Lusan, Ober röppisch 1, Großsaara 1, Köstritz 1, Langenberg 4, Roben l, Schwaara 1, Thieschütz l Triebes 6, Untermhaus 10, Waltersdorf 1, Zwötzen 7. 3) in der Ephorie Schleiz: Schleiz 8, Tanna l, Langenwolschendorf 3, Mielesdorf 1. Komumuikanteuzahl nach Prozenten im Verhältniß zur Seelenzahl: 1) in der Ephorie Ebersdorf: Altengesees 146,«i. Heinersdorf 46,14. Titschendorf 49,«o. Ebersdorf 60,85. Hirschberg 11,66. Unterlemnitz 38,22. Frössen 43,54. (Filial) Lauggrün 65,90. Wurzbach 29,6«. Gahma 101,54. Lobenstein 32,97. Harra 52,28. Ruppersdorf 72,3». der Ephorie Gera: Dorna 47,2«. Hohenleuben 46,49. Tinz, Lusan, Ober Dürrencbersdorf 52,7». Köstritz 42,87. röppisch 61,25. Frankenthal 52,9i. Langenberg 47,79. Triebes 37,48. Gera 15,87. Langenwetzendorf 74,06. Untermhaus 30,79. Großaga 58,09. Roben 47,93. Waltersdorf 50,07. Großsaara 79,oi. Schwaara 61,29. Zwötzen 34,0«. Hirschfeld 72,93. Thieschitz 64,27. der Ephorie Schleiz: Culm-Gräfenwarth 73,so. Mielesdorf 89,43. Seubtendorf t)6,««» Dittersdorf 121,48. Oettersdorf 97,38. Stelzen-Spilmes 82,59. Göschitz 118,48. Oschitz 57,72. Tanna 42,oi. Kirschkau 90,73. Pahren 113,82. Unterkoskan 114,n. Langenwolschendorf 60,«i. Rödersdorf 129,76. Zollgrün-Schilbach 62,88. Leitlitz 93,14. Saalburg 38,93. Löhma 1 13,6«. Schleiz 43,-0. HZertcrgö Nr. 20 des Amts- und Verordnungsblattes vom Jahre 1885. Meberficht über die Vertheilung des im Fürstenthum Neuß j. L. vorhandenen Holzlandes nach den verschiedenen Besitzer-Klassen, unter Beifügung von Angaben a. über die Flächen der keiner Ortsflur zugetviesenen und der in Ortsfluren einbezirkten landesherrlichen Domanialwaldungen, d. über die Grösten-Klassen der Gemeinde-, Stiftungs-, Genossen- und Privat- forste, c. über die Anzahl der Privat-Forstbesitzer, cl. über die Bertheilung der Waldbodenfläche nach dem Bestände an Laubholz und Nadelholz. Aufgestellt in Gemäßheit des Bundesrathsbeschlusses vom 21. Juni 1883 auf Grund der Flurbücher und Kataster nach dem Stande vom Jahre 1884. ö Von dem im Fürftenthume Neuß j. L. nach Ausweis der tm Landrathsamts bezirke auf Krön- und Staatsforsten ha b. auf Staatsantheils- forsten ha o. auf Gemeindeforsten ha Gera (unterländischer Bezirk), Flächengehalt: 28 383 ha 12 a Schleiz (oberländischer Bezirk), Flächengehalt: 54155 ha 75 a 3 808 50,i davon sind im Besitze a. des landesherrl. Domanial- fiskus: 3 800 ha 61,6 a, be- stehend aus: 3 222 ha 44, i a, welche keiner Orts- flur zugewiesen, u. 578 „ 17,i „ welchem 18Orts- fluren einbezirkt sind; b. des Herz. S.-Altenburgisch. Staatsfiskus: 7 ha 88,» a. 12 227 32,o Diese ausschließlich dem landes- herrlichen Dominialfiskus ge- hörige Waldbodenfläche besteht aus 10 683 ha 40,o a, welche keiner Ortsflur zuge- wiesen, und 1543 „ 92,« „ welche in 47 Orts fluren einbezirkt sind. 390 78,2 in 16 verschiedenen Ortsfluren und zwar: 27 ha 28,1 a in 15 Ortsfluren (je 10 ha u. darunter), 363 „ 49,s „ in 1 Ortsflur (100 bis 1000 ha). 193 02, z in 26 verschiedenen Ortsfluren und zwar: 62 ha 38,2 a in 23 Ortsfluren (je 10 ha u. darunter), 130 „ 64,i „ in 3 Ortsfluren (je 10 bis 100 ha). 8a. Flächengehalt des Fürstenthums: 82 538 ha 87 a 16035 82,i davon sind im Besitze a. des landesherrl. Domanial- fiskns: 16 027 ha 93,6 a, bestehend aus 13 905 „ 84,i „ welche keiner Ortsflur zuge- wiesen, und 2122 „ 09,i „ welchem 65Orts- fluren einbezirkt sind, b. des Herz. S.-Altenburgisch. Staatsfiskus: 7 ha 88,» a. 583 80,5 in 42 verschiedenen Ortsfluren und zwar: 89 ha 66,s a in 38 Ortsfluren (je 10 ha u. darunter), 494 „ 13,» „ in 4 Ortsfluren (je 10 bis 100 ha). Flurbücher und Kataster vorhandenen H o l z l a n d e entfallen auf Stiftungsforsten auf Genofsenforften f. auf Privatforsten. Gesavlmt- Holzbodenfliiche. ha a ha a ha a ha a 130 69,5 96,9 3 392 56,9 7 723 51,9 in 27 verschiedenen Orts- in 2 Ortsfluren. in 81 Ortsfluren gelegen und davon sind fluren und zwar: 1119 verschiedenen Besitzern ge- 931ha61,oamit Laub- 55ha20,8am 24Ortsflur. hörig und zwar: Holz, (je 10 ha und 1759ha37,8 a in Flächen von je 6 791 „ 90,9 „ Nadelholz darunter), 10 ha und darunter, bestanden. 75 „ 49,s „ in 3 Ortsfluren 1067 Besitzern ge- je 10—100 ha), hörig, 990 „ 81,s „ in Flächen von ;e 10 — 100 ha, 50 Besitzern gehörig, 642 „ 37,s „ in Flächen von je 100- -1000 ha, 2 Besi zern gehörig. 579 31,7 90 73,i 9 693 54,9 22 783 94,o in 37 verschiedenen Orts- in 8 Ortsfluren u. zwar: in 82 Ortsfluren gelegen und davon sind fluren und zwar: 14 ha 5 5,i a in 6 Ortsfluren 3039 verschiedenen Besitzern ge- 126 ha 90, lamit Laub- 123ha38,7 a in 26 Ortsflu- (je 10 ha und hörig und zwar: Holz, ren (je 10 ha darunter), 8 206 ha 10,6 a in Flächen von je 22 657 „ 03, b „ mit Nadel- und darunter), 76 „ 18,o „in 2Ortsflurcn) 10 ha u. darunter, Holz 239 „ 73,« „ in 10 Ortsflu- (jelOb.100ha). 2959 Besitzern ge- bestanden. ren (10 bis hörig, 100 ha), 1 353 „ 87,o „ in Flächen von je 216 „ 19,2 „ in 1 Ortsflur 10 b. 100 ha, 79 ( lOO&.lOOOha) Besitzern gehörig, 133 „ 57,z„ 1 Besitzer gehörig. 710 01,2 91 70,o 13 086 11,8 30 507 45,9 tn 64 verschiedenen Orts- in 10 Ortsfluren u. zwar: in 163 Ortsfluren gelegen und davon sind sturen und zwar: 15ha52,oam8 Ortsfluren 4158 Besitzern gehörig u. zwar: 1 058ha51, iamit Laub- 178ha59,»a in50Ortsfluren (je 10 ha und 9 965ha47,»ain Flächen von je Holz und (je 10 ha und darunter), 10 ha u. darunter, 29 448 „ 94, 8 „ mit Nadel- darunter), 76 „ 18,v„in 2 Ortsfluren 4026 Besitzern ge- h°lz „ 23,o „ in!3Ortsfluren (jelOb.lOOha). hörig, bestanden. (je 10 b.100ha), 2 344 „ 68,8 „ inFlächen von je 10 n 19,2„in 1 Ortsflur bis 100 ha, 129 (100 b. 1000ha) Besitzern gehörig, 775 „ 95,i „ in Flächen von je 100 b. 1000 ha, 3 Besitzern gehörig. ! Weitere Bemerkungen und Erläuterungen. 1) Bei der im Jahre 1883 erfolgten Anbauerhebung für das Fürstenthum Reuß j. L. ist die Ge- sammtfläche der Forsten und Holzungen zu 31097 ha 92,o a beziffert, während die vorstehende Ueberstcht eine Gefammt-Waldbodenfläche von nur 30 507 „ 45,s „ mithin 590 ha 46,i a weniger ergiebt. Diese Differenz erklärt sich folgendermaßen: Die Flächenangaben der Anbauliste vom Jahr 1883 bezüglich der einzelnen Bodenkultur- arten beruhen noch zum größten Theile auf den Ergebnissen der vor einer längeren Reihe von Jahren stattgefundenen Landesvermessung und sind zeither bei den auf die Bodenbenutzung Bezug habenden statistischen Aufnahmen noch immer als maßgebend angenommen worden. Die vom Bundesrathe beschlossenen, zur Ergänzung der landwirthschaftlichen Betriebs- statistik dienenden nachträglichen Erhebungen hinsichtlich der Forsten, insbesondere über Vertheilung des Holzlandes auf die verschiedenen Besitzer-Kategorien gaben jedoch Veranlassung, die Waldboden- fläche nach dem gegenwärtigen Stande zu ermitteln. Die dabei gefundene Differenz ist nun keineswegs auffallend, stimmt vielmehr mit der allgemeinen Erfahrungsthatsache überein, daß der Waldboden in stetiger Abnahme begriffen ist, und daß diese Abnahme vorzugsweise bei den Privatforsten stattfindet. 2) Von je 100 ha der gesammten Waldbodenfläche des Fürstenthums sind: a. Krön- und Staatsforste 52 ha 56 a b. Staatsantheilsforste — „ — „ c. Gemeindeforste 1 „ 91 „ d. Stiftungsforste 2 „ 33 „ e. Genossenforste 0 „ 30 „ f. Privatforste 42 „ 90 „ Sa. 100 ha — a. 141 Amis- und Werordnungsötatt für das FLrßenjhum Keuß Mgerer Fikie. Nr. 20. Gera, den 20. Mai 1885. Höchster Entschließung Seiner Durchlaucht des Fürsten zufolge ist dem Gerichts- schreibergehilfen Karl Röhl bei dem Fürstlichen Amtsgericht hier das Dienstprädikat Registrator verliehen worden. Nachdem der Landtagsabgeordnete für den aus 1) der Stadtgemeinde Schleiz, und den ländlichen Ortschaften 2) Dittersdorf und Dragensdorf, 3) Göschitz, 4) Pahren und Burkersdorf, 5) Pörmitz, 6) Tegau und Rödersdorf bestehenden siebenten Wahlkreis Landrath vr. Julius Alberti in Schleiz durch seinen Gesundheitszustand zur Mandatsniederlegung veranlaßt worden ist, ist eine Ersatz- wahl erforderlich und haben wir zu deren Vornahme Termin auf Freitag, den 3. Juli d. I. anberaumt. Die neuaufgestellten Wählerlisten werden von Mittwoch, den 27. Mai d. I. ab mindestens acht Tage lang zu Jedermanns Einsicht ausgelegt und die Lokale, in denen die Auslegung stattfindet, vorher von den Gemeindevorständen in ortsüblicher Weise bekannt gemacht werden. Wir bringen Solches andurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Keuntniß, daß die Bestimmung und Bekanntmachung der Wahllokale durch den bestellten Wahlkommissar, Bürgermeister Heinrich Weißker in Schleiz, erfolgen wird. Gera, am 16. Mai 1885. Fürstlich Renst-M. Ministerium. Di'. Bollert. Dr. Winkler. Vom 15. Juli bis 30. September d. I. wird in Nürnberg eine Ausstellung von Kraft- und Arbeitsmaschinen für das Kleingewerbe stattfinden. Die betheiligten Kreise werden hiervon andurch mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß Anmeldebogen zur Ausstellung auf der Ministerialkanzlei hier verabfolgt werden können. Gera, am 16. Mai 1885. Fürstlich Reust-Ul. Ministerium, Abtheilung für das Innere. Für den Abtheilungs-Vorstand. Fischer. Dr. Winkler. Weichsgesehölatt. Die am 15. d. M. ausgegebene Nummer 14 desselben enthält: Nr. 1601. Gesetz, betreffend die Steuervergütung für Zucker, sowie die Ver- längerung der Frist für die Entrichtung der im Betriebsjahre 1884/85 kreditirten Rübensteuer. Vom 13. Mai 1885. Nr. 1602. Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung be- dürfen. Vom 24. April 1885. Erfurt, 14. Mai 1885. Der Postverwalter Dunst in Plaue (Thüringen) ist unter Ernennung zum Postassistenten nach Loben- stein (Reuß) versetzt worden. Der Kaiserliche Ober-Postdirektor. Nitschm ann. Ediktalladung. Friedrich Ernst Fischer, geboren am 22. Januar 1852 zu Grüna, Kreis Gera, Fürstenthum Reuß j.L., protestantisch, verheiratheter Tischler und Musiker, zur Zeit Hornist-Sergeant des- k. 2. Pionier-Bataillons, gar- nisonireud zu Speyer, wurde durch Beschluß des unter- fertigten Gerichts vom 22. April 1885 143 1) wegen eines gemeinen Verbrechens wider die Sittlichkeit, verübt am 25. Dezember 1884 in Fischers Prioatwohnung zu Speyer an Barbara Wettengel von dort, 2) wegen militärischen Vergehens der Fahnen- flucht, begangen am 20. Januar 1885 durch Entweichen aus der Garnison Speyer, zur öffentlichen Hauptverhandlung des K. Militär- Bezirksgerichts Würzburg verwiesen. Derselbe wird hiermit gemäß Art. 162 der revid. M.-St.-G.-O. und Art. 278 des St.-P.-Ges. vom 10. November 1848 aufgefordert, binnen drei Monaten bei dem genannten Gerichte zu erscheinen und sich wegen den vorbezeichneten Anschuldigungen zu verant- worten, widrigenfalls gegen ihn als einen Ungehor- samen dem Gesetze gemäß verfahren und die Aburtheilung in seiner Abwesenheit erfolgen würde. Würz bürg, den 27. April 1885. K. Militär-Bezirksgericht Würzburg. In Vertretung: Gramich, (L. S.) Koppmann, Generalmajor und Oberstabsauditeur, Brigade-Kommandeur. Gerichtsdirekior. Die Gemeindebehörden deS unterländischen Be- zirkes werden hiermit veranlaßt, die ihnen von heute ab zugehenden Loosungsscheine für die im laufenden Jahre zur Loosung zugelassenen Militärpflichtigen den betreffenden Mannschaften gegen Quittung auszuhän- digen und de» Nachweis hierüber bei ihren Akten zu behalten. Gera, den 19. Mai 1885. Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission. K. Graesel. Güther. Mit Bezugnahme auf die in Nr. 12 des dies- jährigen Amts- und Verordnungsblattes abgedruckte Ministerialbekanntmachung vom 19. März d. I. wird die für den 18. Juni d. I. in Aussicht genommene Abhaltung eines Remontemarktes in Gera hierdurch noch besonders mit der Aufforderung an die ^nndgemeindevorstände unseres Bezirkes bekannt gemacht, ^ie Pferdebesitzer ihrer Orte auf diesen Markt auf- merksam zu machen, von etwa unter den Pferden herr schenden verdächtigen Krankheiten aber ungesäumt an den hiesigen Landthierarzt Anzeige zu erstatten. Gera, den 13. Mai 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Der Aufenthalt des wegen Gewerbesteuerhinter- ziehung hier in Strafe genommenen Drahtbinders Lukas Szakszon aus Turzovka ist noch immer nicht ermittelt und erneuern wir deshalb unsere Bekannt- machung vom 19. August v. I. Gera, den 13. Mai 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Der Fleischer Herr Bernhard Förster hier beab- sichtigt in dem dem Händler Herrn Friedrich Müller in der Brunnengasse Nr. 20 hier gehörigen Wohnhause eine Schlächterei einzurichten. Dies wird mit dem Bemerken, daß etwaige nicht auf Privatrechtstiteln beruhende Einwände hiergegen binnen einer ausschließlichen Frist von 14 Tagen dahier anzubringen sind, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Schleiz, den 13. Mai 1885. Fürstliches Landrathsamt. Müller, Sekr. 1. v. Nachdem der laut unserer Bekanntmachung vom 28. Dezember 1883 zum stellvertretenden Mitgliede des Bezirksausschusses des oberländischen Bezirks auf die Wahlperiode 1884 bis 1886 gewählte Bürger- meister Heinrich Grüner von Mielesdorf inzwischen mit Tode abgegangen und an dessen Stelle bei der am 16. d. M. stattgefundenen Ersatzwahl Herr Bürgermeister Traugott Bock in Kleinwolschendorf gewählt worden ist, derselbe auch die auf ihn gefallene Wahl angenommen bat, so wird dies bestehender Vor- schrift gemäß hiermit bekannt gemacht. Schleiz, den 18. Mai 1885. Fürstliches Landrathsamt. Müller, Sekr. i. v. 144 Oeffentliche Zustellung. Alma Adelheid verehel. Hästelbarth geb. Fritzsche in Hirschfeld, vertreten durch den Rechtsanwalt Du. Schmidt zu Gera, klagt gegen den Schuhmacher Max Edwin Hästelbarth von Hirschfeld, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem An- träge auf Trennung der Ehe dem Bande nach und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des gemein- schaftlichen Landgerichts zu Gera, Fürstenthum Reuß j. L-, Schloßstraße 23, 1 Treppe, Zimmer Nr. 4 auf den 30. September 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellnng wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gera, den 12. Mai 1885. Buckel, Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem in Konkurs verfallenen Bäckermeister Moritz Brehme hier gehörige Grundbesitzthum, nämlich 1) das Wohnhaus nebst Hof und Garten, Richterstraße Nr. 6, Flurb.-Nr. 1300, mit — ha 4.57 a Fläche und 319.12 St.-E., Fol. 1964 des Katasters, Fol. 1893 des Grund- und Hypothekenbuchs von Gera; 2) das Wohnhaus nebst Hof und Gemüse- garten, Richterstraße Nr. 14, Flurb.-Nr. 2131, mit — ha 4,85 a Fläche und 342,27 St.-E., Fol. 2139 des Katasters, Fol. 2077 des Grund- und Hypothekenbuchs von Gera, Freitag, den 20. Mai 1885, Vormittags 11 Uhr an Gerichtsstelle, Landhaus, 2 Treppen, Zimmer Nr. 6, öffentlich versteigert werden, wozu Bietungslustige hier- durch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen auf unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 4 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, b. der Ersteh er den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigerungstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und c. Vorkaufsberechtigte sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermines uns gegenüber zu er- klären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Versteigerungstermin unmittelbar anschließen. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligte werden zu obigem Versteigerungstermine und zum Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils hierdurch geladen. Gera, den 24. April 1885. Fürstliches Amtsgericht. Münch. Teich. Oeffentliche Aufforderung. Büttner, August Hermann, Schneidemüller, geb. am 19. Februar 1847 in Göhlenau bei Friedland in Schlesien. Gegen denselben ist das Hauptoerfahren wegen Diebstahls vor Fürstlichem Schöffengerichte hier eröffnet; er wird, da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit öffentlich aufgefordert, denselben hierher an- zuzeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 12. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abthrilung für Strafsachen. Alberti. o. H. Schmidt. Bekanntmachung. Auf dem für die Geraer Aktienbierbrauerei zu Tinz in dem Handelsregister unseres Landbezirks be- stehenden Fol. 14 ist am heutigen Tage Rubr. I Nr. 2 folgender Eintrag: 13. Mai 1885. Das Gesellschaftsstatut ist in ß 11, 15, 23, 31, 32, 36, 40, 41 und 42 durch Beschluß der Generalversammlung vom 15. Dezember 1884 abgeändert. Lt. Beschlusses vom 9. Mai 1885. bewirkt worden. Gera, den 13. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abth. für freiw. Gerichtsbarkeit. E. Mehlhorn. Röhl. 145 Erneuert wird hiermit der von uns unterm 5. Mai 1884 gegen den Sattlergesellen Friedrich Christoph Krummhaar aus Heteborn bei Groningen erlassene Steckbrief. Gera, den 16. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Jckelsheimer, Carl, Handarbeiter, am 29. März 1842 in Reichenbach i/V. geboren. Demselben ist ein Beschluß der Unterzeichneten Behörde zuzustellen; er wird, da sein jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, hier- mit öffentlich aufgefordert, denselben ungesäumt hierher anzuzeigen. Gera, den 16. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alb erti. o. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Fritzsche, Franz Theodor, Dienstknecht, am 24. Mai 1864 in Brückla geboren. Demselben ist eine Ladung vor Fürstl. Schöffengericht hier zuzustellen; er wird, da sein jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit öffentlich aufgefordert, denselben hierher anzu- zeigen. Gera, den 16. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. o. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Müller, Louis, Arbeiter, den 22. August 1856 in Lohma bei Schmölln geboren. Derselbe ist in einer gegen ihn hier anhängigen Untersuchungssache wegen Unterschlagung verantwortlich zu vernehmen und wird, da sein jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit öffentlich aufgefordert, denselben bei Vermeidung steck- brieflicher Verfolgung ungesäumt hierher anzuzeigen oder ^>or uns zu erscheinen. Gera, den 16. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. 6. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Hanusch, Wenzel, Schneidergeselle, am 8. Mai 1854 in Ulka in Böhmen geboren. Derselbe hat eine Geldstrafe von 5 M. hierher zu bezahlen ev. 2 Tage Haft zu verbüßen und wird, da sein jetziger Aufenthalt unbekannt ist, hiermit öffentlich aufgefordert, denselben hierher anzuzeigen. Gera, den 16. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. 6. H. Schmidt. Bekanntmachung. Auf Fol. 73 unseres Handelsregisters ist heute der Kaufmann Friedrich Wilhelm Richter in Berlin als Prokurist der Firma Joh. Fr. Spaethe in Gera eingetragen worden. Gera, den 16. Mai 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abtheilung für freiw. Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Oeffentliche Aufforderung. Enke, verw. Johanne Christiane geb. Pechmann, geboren den 31. Oktober 1849 in Arnsgrün bei Greiz, zuletzt hier wohnhaft. Gegen dieselbe ist das Hauptverfahren vor dem Fürstlichen Schöffengerichte hier wegen Betrugs eröffnet, weshalb wir sie infolge ihres unbekannten Verbleibes hiermit öffentlich auffordern, ihren Aufenthaltsort binnen 6 Wochen bei Vermeidung steckbrieflicher Verfolgung anher anzuzeigen. Gera, den 18. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberri. c. H. Schmidt. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns William Müller hier ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin aus Donnerstag, den Ä8. Mai 1883, Vormittags iG/e Uhr vor dem Fürstlichen Amtsgerichte Hierselbst anberaumt. Gera, den 12. Mai 1885. Teich, Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts v. c. 146 Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Oekonomen Christian Friedrich Kessel in Schleiz ge- hörige, Fol. 534 des Katasters, Nr. 502 des Grund- und Hypothekenbuchs für Lohma eingetragene ledige Grundstück in der Ruh, bestehend aus Nadelholz, Weg, Feld, Wiese und Teich, mit einer Fläche von 10 ha 38,9 a und 90,69 St.-E., Mittwoch, den 27. Mai 1885, Vormittags 10 Uhr in der Heuschkel'fchen Restauration in Lohma von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungs- lustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzes und die Verkaufsbedingungen auf unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 2 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, h. der Ersteher den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigerungstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und c. diejenigen, denen ein Vorkaufsrecht an dem zu versteigernden Grundstück zusteht, sich bei Verlust dieses Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermines uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Versteigerungstermin unmittelbar anschließen. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligte werden zu obigem Versteigerungstermine und zu dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils in die HeuschkeUsche Restanration in Löhma hierdurch vorgeladen. Schleiz, den 31. März 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. H. Weißker. Beglaubigt und veröffentlicht: E. Meinhardt, Gerichtsschr. Aufforderung. Da der Aufenthaltsort des wegen Verdachts des Betrugs von uns verantwortlich zu vernehmenden Hand- arbeiters Heinrich Rudorf von Pahren zur Zeit unbe- kannt ist, so wird der genannte Rudorf hierdurch auf- gefordert, bei Vermeidung steckbrieflicher Verfolgung entweder in den nächsten vier Wochen vor uns zu erscheinen oder uns seinen Aufenthaltsort anzuzeigen. Schleiz, den 13. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht. Wendler. Meinhardt. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Tuchscherer Franz Gottlieb Friedrich Schilling in Lobenstein gehörige Grundbesitzthum, nämlich: a. das Haus im Haine, Hausnummer 337, Nr. 419 des Grund- und Hypothekenbuchs, Fol. 482 des Katasters für Lobenstein, Flurbuchsnummern 558 und 560a mit zusammen 6,85 a Fläche und 10,31 Steuereinheiten; h. das Grundstück im Haken, Nr. 1386 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, Fol. 1498 des- selben Katasters, Flurb.-Nr. 1829 mit 33,8 a Fläche und 4,33 Steuereinheiten; c. das Haus mit Zubehör in der Bayr. Straße, Hausnummer 192, Nr. 214h desselben Grund- und Hypothekenbuchs, Fol. 247 desselben Katasters, Flurbuchsnummern 282, 323 und 2491 mit 43,54 a Fläche und 37,74 Steuer- einheiten, durch uns Freitag, den 31. Juli 1885, Vormittags 10 Uhr, an Amtsgerichtsstelle öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Versteigerungs- termins oder acht Tage darauf an Amtsgerichtsstelle hier verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Ver- steigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Ver- steigerungstermine baar zu bezahlen oder durch Pfand oder Bürger sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen können auf unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Zu dem obigen Versteigerungstermin und dem Termin zur Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte geladen. Lobenstein, den 16. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht, gez. Dr. Niegold. Beglaubigt und veröffentlicht: A. Schmidt, Gerichtsschr. I 147 Nichtamtlicher Theil. Bekanntmachung. in Der Aufsichtsrath der Geraer Bank besteht, seit der durch die Generalversammlung vom 31. März Gemäßheit § 15 der Statuten erfolgten Ergänzungswahl aus folgenden Mitgliedern: Herrn W. Fürbringer, Vorsitzender, in Gera, „ Rechtsanwalt Dr. Schmidt „ „ Stellvertreter des Vorsitzenden, „ Justizrath Weihker, „ „ „ Rud. Oberländer „ „ „ H. Schnoor in Leipzig, „ I. F. Nauck in Chemnitz, „ H. Ramann in Dresden. Gera, 16. April 1885. Der Äufsichfsrafh der Creraer Bank. W. Fürbringer. E usteNicht Nur echt mit dieser Schutzmarke: Malzextrakt u. Karamellen^ v. LH. Pietsch & Co., Breslau. Herren E. H. Pietsch & Co. in Breslau ersuche ich für an- liegende 10 Mark mir 3 große Flaschen Malz-Extrakt („Huste-Nicht") umgehend zu senden. Ihr Malz-Extrakt „Huste-Nicht" und Karamellen haben sehr wohlthnend auf meinen leidenden Zustand gewirkt, daß mein Husten fast ganz verschwunden ist. Gadebusch in Mecklenburg-Schwerin, Mühlenstraße 86. Elise Eggers. * Extrakt ä Flasche 1 Mk., 1,75 und 2,50. Karamellen ä Beutel 30 und 50 Pf. — Zu haben in Gera bei Herm. Reichelt, in Schleiz bei C. Fordtran. 6. P. m@m, Chemnitz, Dampf kestel-Fabrik empfiehlt sich zur Anfertigung von Dampfkesseln aller vorkommcnden Größen und Systeme in nur solider Ausführung. Kessel mit geschweifter Fenerbüchse, ferner Kesselschmiede-Arbeiten für Brauereien, Brenne- reien, Papierfabriken, Färbereien re. Kostenanschläge gratis und franko. Billige Preise. Vorzügliche Referenzen. 148 8 MG B«ekdniek«eel 8 s von B-ul la. x Sa Draegei Gera, Laasener Strasse, empfiehlt sich zur Anfertigung aller typographischen Arbeiten in Schwarz- und Buntdruck und sichert hei schleunigster Herstellung die billigsten Preise zu. 8 8 X Bei uns ist zu haben: Uebersicht ber Illhchöiisw, HlUishMnzm mi> der urtsftitiurfniku KeMKerimz in den Gemeinden (und dazu gehörigen Wohnplätzen) des Fürstenthums Reust jüngerer Linie nach definitiver Feststellung der Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1880. Preis 3« Pfennige. WuHr & praeter. Gera. Hierzu eine Beilage, betreffend Uebersicht über die Vertheilnng des im Fürstenthum Reust j. L. vorhandenen Holzlandes nach den verschiedenen Besitzer-Klassen re. Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. qoqööo 149 Amts- und Jerordnungsötatt für das Fmßenihum Kkkß jüngerer Knie. Nr. 21. Grra, den 27. Mai 1885. Zufolge Höchster Entschließung Seiner Durchlaucht des Fürsten ist die vierte Lehrer- stelle an der Stadtschule zu Hirschberg dem bisherigen provisorischen Verwalter der- selben Alfred Passolt definitiv übertragen worden. Zufolge Höchster Entschließung Seiner Durchlaucht des Fürsten ist die Kirch- schullehrerstelle in Lothra dem zeitherigeu zweiten Lehrer an der Schule in Hmrra, Karl Reinhold Hempel übertragen worden. Zufolge Höchster Entschließung Seiner Durchlaucht des Fürsten ist die Schulstelle zu Hirschfeld dem Lehrer Hildebert Schöll von Kaimberg und die Schulstelle zu Kaim- berg dem Lehrer Hugo Müller von Hirschfeld übertragen worden. Mit Bezugnahme auf die in Nr. 12 des dies- jährigen Amts- und Verordnungsblattes abgedruckte Ministerialbekanntmachung vom 19. März d. I. wird die für den 18. Juni d. I. 'u Aussicht genommene Abhaltung eines Remontemarktes in Gera hierdurch noch besonders mit der Aufforderung an die Landgemeindevorstände unseres Bezirkes bekannt gemacht, die Pferdebesitzer ihrer Orte auf diesen Markt auf- merksam zu machen, von etwa unter den Pferden herr- schenden verdächtigen Krankheiten aber ungesäumt an den hiesigen Landthierarzt Anzeige zu erstatten. Gera, den 13. Mai 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. 150 Bekanntmachung. Am 13. l. M. Nachmittags gegen 3 Uhr ist auf dem Wege von Zadelsdorf in der Richtung nach Silber- feld bezüglich nach der Büchersmühle von zwei aus Zeulenroda gekommenen unbekannten Handwerksburschen gegen die Wittwe Caroline Auguste Flügel aus Zeulen- roda ein Raubanfall verübt worden. Der eine der beiden Räuber war von mittlerer korpulenter Statur, 40 bis 50 Jahre alt, bartlos, mit grauer schmutziger Mütze, grauem Rock, dergleichen Hosen, sowie alten defekten Schuhen bekleidet und hatte ein dickes rothes Gesicht mit aufgeworfenen Lippen. Der andere Handwerksbursche war ebenfalls von mittlerer, aber schwächerer Statur, etwa einige 30 Jahre alt, hatte einen schwarzen Schnurrbart und trug schwarzen Rock und dunkle Hosen. Es wird gebeten, Verdachtsspuren, welche geeignet sind, zur Ermittelung der Persönlichkeiten der beschrie- benen Handwerksburschen zu führen, umgehend anher zur Anzeige zu bringen. Gera, den 19. Mai 1885. Der Staatsanwaltschaft bei dem gemeinsch. Landgericht. Lorey. Hering. Oeffentliche Zustellung. Alma Adelheid verehel. Hätzelbarth geb. Fritzsche in Hirschfeld, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Schmidt zu Gera, klagt gegen den Schuhmacher Max Edwin Hätzelbarth von Hirschfeld, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Berlassung, mit dem An- träge auf Trennung der Ehe dem Bande nach und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des gemein- schaftlichen Landgerichts zu Gera, Fürstenthum Reuß j. L., Schloßstraße 23, 1 Treppe, Zimmer Nr. 4 auf den 30. September 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelasienen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gera, den 12. Mai 1885. Buckel, Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Karl Friedrich Tittelbach in Kraftsdorf gehörige, unter Flurbuchsnr. 388, mit 2 ha 73,17 a Fläche und 38,24 St.-E. als Nadelholz und Feld im Zippenbusche und an den drei Buchen eingetragene ledige Grundstück, Fol. 308 des Katasters, Fol. 280 des Gr.- und Hyp.-Buchs von Kraftsdorf, Dienstag, den 0. Juni 1885, Vormittags 11 Uhr im Gasthofe „Zum reutzischen Hofe" in Krafts- dorf von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungslustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen auf unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 4 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, h. der Ersteh er den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigerungstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und c. Vorkaufsberechtigte sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Bersteigerungstermines uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Versteigerungstermin unmittelbar anschließen. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligte werden zu obigem Versteigerungstermine und zu dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils hierdurch geladen. Gera, den 20. April 1885. Fürstliches Amtsgericht. Münch. Teich. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Zimmermann Karl Hermann Böhme in Langen- berg gehörige Grundbesitzthum, nämlich 1) die Hofraithe, Hausnr. 93, Flurbnr. 138 mit — ha 20,37 a Fläche und 118,48 St.-E. eingetragen als Wohnhaus, Wirth- schaftsgebäude, Hof und Garten, Fol, 123 des Katasters, Fol. 117 des Gr.- und Hyp.-B. von Langenberg; 2) das ledige Grundstück — Feld — am Wein- berge, Flurbnr. 307, mit — ha 48,8 a Fläche und 40,33 St.-E., Fol. 236 des Katasters, Fol. 230 des Gr.- und Hyp.-B. von Langenberg, 151 Montag, den 8. Juni 1885, Vormittags 11 Uhr im Rathhause zu Langenberg von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungslustige hierdurch mit dem Bemerken Ungeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen auf unserer Gcrichtsschreiberei in Zimmer Nr. 4 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, b. der Ersteher den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigerungstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und e. Vorkaufsbcrechtigte sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermines uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Versteigerungstermin unmittelbar anschließen. Gera, den 4. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht. Mün ch. Teich. Bekanntmachung. Auf dem die Firma Jahn 8i Griese vormals I« G. Mosch in Gera betreffenden Folium 361 unseres Handelsregisters ist heute verlautbart worden, daß die Firma, welche zeither eine Zweigniederlassung der gleichnamigen Firma in Chemnitz gewesen ist, eine selbstständige Firma geworden ist, daß die zeitherigen Inhaber der Firma, die Kaufleute Ernst Emil Jahn und Maximilian Hermann Ferdinand Griese in Chemnitz, als solch- gelöscht und der Kaufmann Franz Max Adam Marchand in Gera als Inhaber der Firma eingetragen worden ist. Gera, den 19. Mai 1885. Fürstlich Neuß. Amtsgericht, Abtheilung für freiw. Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Bekanntmachung. In dem Handelsregister für unseren Landbezirk sind am heutigen Tage auf dem neueröffneten Fol. 33 folgende Einträge: Firma. 20. Mai 1885. Köstritzer Sool- und Heil-Bade-Anstalt, Aktiengesellschaft, errichtet durch Statut, welches in der Generalversamm- lung der Aktionäre vom 6. April 1864 an- genommen, lt. Bestätigungsdekrets vom 19. Mai 1864 staatlich genehmigt und durch Be- schluß der Aktionäre in der Generalversamm- lung vom 31. März 1885 in § 3, 14, 15, 21, 27, 31, 32, 35, 37, 39, 42, 43 und 55 abgeändert ist. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Köstritz, bezweckt die Errichtung und den Betrieb einer Bade- und Heilanstalt da- selbst und ist der Zeitdauer nach unbeschränkt. Erklärungen des aus drei Mitgliedern be- stehenden Vorstandes werden vom Vorsitzenden gezeichnet und Bekanntmachungen erfolgen durch einmaliges Einrücken in der Geraer Zeitung und im Reichsanzeiger. Lt. Beschluß vom 16. Mai 1885. Inhaber: 20. Mai 1885. Inhaber der Firma find die Inhaber der Aktien der Gesellschaft. Lt. Beschluß vom 16. Mai 1885. 20. Mai 1885. Das Grundkapital der Ge- sellschaft beträgt 100 000 Thaler und zerfällt in 2000 auf den Inhaber lautende Aktien zu 50 Thalern. Lt. Beschluß vom 16. Mai 1885. Vertreter: 20. Mai 1885. a. Rentier Hermann Große in Köstritz, als Vorsitzender, b. Bürgermeister Louis Ziegler daselbst, als stellvertretender Vorsitzender, 6. Medizinalrath Dr. Adolf Sturm, als Anstaltsarzt, sind Mitglieder des Vorstandes. Lt. Beschluß vom 16. Mai 1885. bewirkt worden. Gera, den 20. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht daselbst, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. E. Mehlhorn. Dix. Steckbrief. Richter, Johann Jakob, Dienstknecht, am 13. Dezember 1862 in Wurlitz geboren. Gegen denselben, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen ein- fachen und versuchten schweren Diebstahls verhängt. 152 Es wird ersucht, denselben zu verhaften und uns davon sofort Kenntniß zu geben. Gera, den 22. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alb erti. o. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Ritter, Karl Oswald, den 20. Dezember 1864 in Thonberg geboren. Derselbe ist in einer hier an- hängigen Untersuchungssache wegen Diebstahls verant- wortlich zu vernehmen und wird, da sein gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit öffentlich aufge- fordert, denselben ungesäumt hierher anzuzeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 22. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Bekanntmachung. Auf Fol. 257 unseres Handelsregisters ist heute die Firma Hugo Fröbus in Gera gelöscht worden. Gera, den 22. Mai 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abtheilung für freiw. Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Maurer Karl Richard Pötzschner und dessen Ehefrau Emilie Ernestine geb. Bernhardt hier gehörige, unter Flurbuchnr. 2281 mit 6,59 a Fläche und 178,06 St.-E., als Wohnhaus, Nebengebäude, Hof und Garten eingetragene Haus an der Chaussee nach Ronne- burg, Fol. 2151 des Katasters 1 von Fol. 2080 des Grund- und Hyp.-Buchs! Gera, Freitag, den 10. Juli 1883, Vormittags 11 Uhr, an Unterzeichneter Amtsgerichtsstelle, Landhaus, 2Treppen, Zimmer Nr. 3 durch uns öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll sofort nach Schluß der Versteigerung verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Ver- steigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen sind zu Jedermanns Einsicht auf der Gerichtsschreiberei im Zimmer Nr. 4 ausgelegt. Gera, am 23. Mai 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. H. Graesel. Teich. Bekanntmachung. Unsere Bekanntmachung vom 16. Mai d. I., die Firma Joh. Fr. Spaethe in Gera betr., wird andurch dahin berichtigt, daß der vollständige Name des Proku- risten Richter: Friedrich Wilhelm Otto Richter ist. Gera, den 26. Mai 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abtheilung für freiw. Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Nachdem an Stelle des nach Mühltroff gezogenen Pfarrers Kober, früher in Unterkoskau, als Friedens- richter für letzteren Ort und die Gemeinde Oberkoskan der pensionirte Musikus Karl Adolf Hofmann von Unterkoskau gewählt und heute von uns in Pflicht ge- nommen worden ist, so wird dies hierdurch bekannt gemacht. Schleiz, den 16. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht. Wendler. Meinhardt. Bekanntmachung. Nachdem der Schieferdecker Friedrich Hermann Scherf von Karolinenfield auf das ihm an dem Ver- mögen seiner Ehefrau Karoline Marie geb. Könitzer ebendaher gesetzlich zustehende Nutznießungs- und Ver- waltungsrecht laut Verhandlung vom heutigen Tage unter Annahme seiner genannten Ehefrau vor uns Verzicht geleistet hat, wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Lobenstein, den 12. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht. Hoffmann. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Karl Kanzler in Lobenstein ist vom Fürstlichen Amtsgericht Hierselbst heute am 18. Mai 1885 Nachmittags 3'/e Uhr 153 das Konkursverfahren eröffnet und dabei Folgendes verordnet worden: „Der Gerichtsvollzieher Schiebe hier wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 26. Juni 1885 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigecausschusses und eintretenden Falls über die in Z 120 der Konkursordnung bezeichnten Gegen- stände auf Donnerstag, den 18. Juni 1885, Vormittags 11 Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Donnerstag, den 9. Juli 1885, Vormittags 10 Uhr vor dem Unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmaffe ge- hörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Ge- meinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 26. Juni 1885 Anzeige zu machen." was gemäß Z 103 der Konkursordnung hiermit be- kannt gemacht wird. Lobenstein, am 18. Mai 1885. A. Schmidt, Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das der Friederike Agnes Pauline verehel. Vater geb. Blank in Eliasbrunn gehörige gebundene Gut Hausnummer 14, Nr. 15 des Grund- und Hypothekenbuchs, Fol 19 des Katasters für Eliasbrunn, bestehend aus den Flur- buchsnummern 22, 105, 146, 183, 217, 236, 266, 294, 329, 358, 304, 387, 397, 508, 539, 548, 601, 610, 649, mit zusammen 17 ha 12,94 a Fläche und 199,21 Steuereinheiten durch uns Dienstag, den 81. Juli 1885, Vormittags 11 Uhr, in der Richterliche» Gastwirthschaft in Elias- brunn öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Versteigerungs- termins oder acht Tage darauf an Amtsgerichtsstelle hier verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Versteigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen können auf unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Zu dem obigen Versteigerungstermin und dem Termin zur Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte geladen. Lobenstein, den 21. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht. (gez.) Dr. Niegold. Beglaubigt und veröffentlicht: A. Schmidt, Gerichtsschr. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 7. Februar d. I. und in Gemäßheit des hohen Ministerialerlasses vom 14. April 1866 8 5 bringen wir andurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die zur vor- schriftsmäßigen Amortisation für das Jahr 1884 aus- geloosten und von uns eingelösten Landrentenbriefe: Eit. A. Nr. 13, 20,73,193,254, 311, 384, 684, 758, 786, 880, 923, 926, 928a1500M. —Pf.---- 21 000M. — Pf. Lit. C. Nr. 9 ä 150 M. — Pf. = 150 „ — „ Lit. E. Nr. 72 ä 37 M. 50 Pf. ----- 37 „ 50 „ 8a. 21187 M. 70 Pf. nebst den dazu gehörigen Talons und nicht fällig ge- wesenen Coupons am heutigen Tage durch Verbrennen vernichtet worden sind. Gera, den 20. Mai 1885. Fürstliche Landrentenbank. D. Jahn. C. Neumeister. Bachmann. 154 Nichtamtlicher Theil. Bekanntmachung. Der Aufsichtsrath der Geraer Bank besteht, seit der durch die Generalversammlung vom 31. März in Gemäßheit § 15 der Statuten erfolgten Ergänzungswahl aus folgenden Mitgliedern: Herrn W. Fürbringer, Vorsitzender, in Gera, „ Rechtsanwalt Br. Schmidt „ „ Stellvertreter des Vorsitzenden, „ Justizrath Weißker „ Rud. Oberländer „ „ „ H. Schnoor in Leipzig» „ I. F. Nauck in Chemnitz, „ H. Pramann in Dresden. Gera, 16. April 1885. Der Aufsichtsratli der Geraer Bank. W. Fürbringer. Hierdurch erlauben wir uns die ergebene Anzeige zu machen, daß wir Herrn Ä. Serno in Plauen i. V. unsere General - Vertretung für das Vogtland, Erzgebirge, Thüringen und den Bezirk Chemnitz übergeben haben. Derselbe hält beständig ein größeres Lager unserer Biere und gibt dieselben in Originalgebinden und zu Brauereipreisen ab. Mit der gleichzeitigen Versicherung, daß wir als alt-renom- mierte Brauerei Münchens unserem guten Rufe getreu nur vor- züglichen Stoff liefern werden, bitten wir, uns durch unseren Generalvertreter geschätzte Aufträge zukommen zu lassen. Hochachtungsvoll München, den 15. Mai 1885. Äktieii-Srauerei zur Schwaige. Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. Grifte Merlage Nr. 22 des Amts- nnd Nerordnungsblattes vom Jahre 1885. Statistische Erhebungen über die Bewegung der Bevölkerung des Mrsteuthums Renß j. L. durch Eheschließungen» Gevnrts- nnd KterdefnUe im Jahre 1884. Gesammt- Bevölkernng nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1880 männlich weiblich zusammen £ £ £ L g o Lv <1 männlich weiblich B. Kebuvtsfälke 1) Lebendgeborene a. eheliche b. uneheliche männlich weiblich 2) Todtgeborene a. eheliche männlich weiblich b. uneheliche männlich weiblich rm Ganzen männlich! Weiblich a. Städte b. Kand gemeinden 19 739 29 827 19 550 39 289 32 214 62 041 440 800 786 1156 95 86 181 40 25 65 12 554 1767 1 199 1 073 2 272 185 159 344 2 616 57 77 43 100 16 116 941 993 1844 darunter 18 Mehrlings- geburten 1 449; 1 283 2 732 darunter 60 Mehrlings- geburten einschließlich 1 Drillings- geburt 8a. 49 566 51 764 101 330 994 1 999 1 859 280 245 3 858 525 4383 14 14 28 123 2 390 2 186 4 576 darunter 42 Mehrlings- geburten einschließlich 1 Drillings- geburt 0. KterbefäLte Es sind mehr geboren als gestorben Mit den Bevölkerungsziffern glichen kommen ver- im Ganzen (einschließlich der Todt- gcborenen) Davon sind eingetreten auf 1000 Ein- wohner H3 s£5N L) Ä « 'ö SÄ § a. durch Selbstmord b. durch Unglücks fall c. zweifelhaft, ob durch Selbst- mord oder durch Unglücks- fall « g Ä g SÄ- L) «£T ä vO sg auf Einwohner männlich weiblich männlich Weiblich männlich weiblich niännlich weiblich männlich Weiblich 751 657 20 1 5 2 1 1 190 246 11,2 46,9 35,s 89,s 21,8 27,9 1408 21 7 2 436 oder 1,ii°/o der städtischen Bevöl kerung 1086 904 19 4 14 4 2 — ! 363 379 8,o 44,9 32,i 111,9 22,6 31,2 1 990 23 18 2 742 oder ,2V °/o der ländlichen Bevöl kerung 1 1837 1561 39 5 19 6 3 1 553 625 9,8 45,2 33,5 101,9 22,i 29,8 4 576 44 25 4 1178 oder 1,i« "/<> der Ge 'ammt- .. ! ! Bevöl , kerung Zweite Weitcrge Nr. 22 des Amts- und Verordnungsblattes vom Jahre 1885. Statistische Erhebungen über die Bewegung der Bevölkerung des Fürstenthms Reuß j. L. durch Gin- und Auswanderungen im Jahre 1884. Mezivke A. Einwanderungen B. Auswanderungen (mit Unterscheidung der Stadl- a. b. a. b. und Landgemeinden), Zahl der aus andern Zahl der aus dem Zahl der nach andern Zahl der nach dem nach resp. aus welchen die Auf- deutschen Bundes- Auslande aufge- deutschen Bundes- Auslände nähme resp. Entlassung staaten aufgenom- nominenen (naturali- staaten entlassenen entlassenen Per- stattgefunden hat menen Personen sirten) Personen Personen sonen männl. weibl. zusammen männl. weibl. 1 zusammen männl. Weibl. zusammen ! männl. weibl. zusammen I. znLLrnihsmntsricjrrl! Gera. A. Stadt Gera .... 179 120 299 i 1 2 i — l 1 1 B. Landgemeinden.... 77 59 136 — — — 3 2 5 7 4 11 Sa. sub I 256 179 435 i 1 2 4 2 6 8 4 12 II. Fimdraihsauitsbezirk Schlei?. A. Städte 2 2 2 2 B. Landgemeinden.... 108 107 215 i — 1 4 2 6 6 1 7 Sa. sub II 110 107 217 i — 1 4 2 6 8 1 9 Dazu „ „ I 256 179 435 i 1 2 4 2 6 8 4 12 Sa. tot. 366 286 652 2 1 3 8 4 12 16 5 21 Dazu Sp. b 2 1 3 Dazu Sp. b 16 5 21 Sa. der Hauptspalte A 368 287 655 Sa. d er Hau ptsp. B 24 9 33 Hiernach sind mehr einge- wandert als ansgewandert 344 278 622 Sa. wie in Hauptsp. A 368 287 655 Sämmtliche Städte... 181 120 301 1 1 2 1 1 3 3 „ Landgemeinden. 185 166 351 1. — 1 7 4 11 13 5 18 Sa. 366 286 652 2 1 3 8 4 12 16 5 21 Bevölkerung nach dem Stande vom 1. Dezember 1880 Damit verglichen, kommen 8 Anf- genommene auf 1000 Ein- wohner 1. auf einen «uf* genommenen Ein wohner l Ent- lassene auf 1000 Einwohner >. auf einen Entlassenen Ein wohner 27118 11,0 90,i 0,i 13 559,o 343O7 3,9 252,2 0,5 2 144,2 61425 140,6 0,3 3 412,5 12171 0,2 6 085,5 0,2 6 085,5 27 734 7,8 128,4 0,5 2 133,4 39 905 5,4 183,o 0,4 2 66O,s _ 61425 7,1 140,c 0,3 3 412,5 101 330 6,4 154,7 0,3 3 070,7 39 289 7,8 129,7 0,1 9 822,2 62 041 5,7 176,2 0,5 2 139,« 101 330 6,4 154,7 0,3 3 070,7 I Bemerkungen Außer den aus dem Auslände aufge- nommenen (naturalisirten) 3 Personen ist noch 4 Personen (2 männlichen und 2 weib- lichen), welche durch langjährigen Aufent- halt im Auslände die diesseitige Staats- angehörigkeit verloren hatten, die letztere in Gemäßheit § 21 al. 4 und 5 des Reichs- gesetzes vom 1. Juni 1870 wieder ver- liehen worden. Dieselben haben ihren bis- herigen Wohnsitz im Auslande beibehalten. 155 Amts- und Verordnungsblatt für das FmstenthM Reuß Mem Knie. Nr. 22. Gera, den 3. Juni 1885. Seine Durchlaucht der Fürst haben dem Steuerkommissar A. Elcker in Gera das silberne Ehrenkreuz, dem Amtsschulzeu Gutsbesitzer Johann David Lautenschläger zu Langenwolschendorf, dem stellvertretenden Bürgermeister Johann Eckardt zu Pöllwitz und dem Bürgermeister Gutsbesitzer Johann Christian Martin Dick zu Venzka die silberne Verdienstmedaille gnädigst zu verleihen geruht. Seine Durchlaucht der Fürst hat die gnädigste Entschließung gefaßt, den Amts- richter Di-. Niegold in Lobenstein am 1. Juni d. I. von seiner jetzigen Stelle abzurufen und in gleicher Eigenschaft an das Fürstliche Amtsgericht Gera zu versetzen. Seine Durchlaucht der Fürst hat im Einverständniß mit Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-Weimar-Eisenach die gnädigste Entschließung gefaßt, dem Gerichtsschreibergehilfen Fournes bei dem gemeinschaftlichen Landgericht in Gera das Dienstprädikat Registrator Zu verleihen. 156 Seine Durchlaucht der Fürst hat gnädigst geruht dem Schleizer Sparvereine für Konfirmanden die Rechte einer juristischen Person zu verleihen. Es wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, am 26. Mai 1885. Fürstlich Reust-Ul. Ministerium, Abtheilung für die Justiz. Di-, Bollert. / Dr. Winkler. Ministerial-Bekaimtinachung, die Vertilgung der Seide (ou8ouia) betreffend, vom 27. Mai 1885. Um dem Ueberhandnehmen der der Landwirthschaft sehr schädlichen Seide (cuscuta), insbesondere der Kleeseide (orwouta trifolii), in möglichst wirksamer Weise entgegenzntreten, wird mit Höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten hierdurch verordnet was folgt: 8 1. Die Seide ist auf Kleefeldern und Ackerländereien jeder Art, sowie auf Acker- rainen, Wegerändern, Eisenbahndämmen und Wiesen dergestalt zu vertilgen, daß sie nirgends in abblühendem oder reifendem Zustande angetroffen wird. 8 2. Die jeweiligen Nutznießer von Grundstücken, auf welchen sich Seide im Abblühen oder Reifen vorfindet, werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark belegt. Außerdem steht zu gewärtigen, daß die Beseitigung der Seide durch Abschneiden und Verbrennen an Ort und Stelle, sowie durch tiefes Umgraben der mit Seide behafteten Stellen auf Kosten der Säumigen durch Dritte ausgeführt werde. Alle Polizeibehörden und Polizeiorgane haben daraus zu achten, daß diesen Vor- schriften genau nachgegangen werde. Gera, am 27. Mai 1885. Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. Abtheilung für das Innere. Di'. E. v. Beulwitz. Dr. Winkler. 157 AeichsgeseMatl. Die am 28. Mai d. I. ausgegebenen Nummern 15 und 16 desselben enthalten: Nr. 1603. Gesetz, betreffend die Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879. Vom 22. Mai 1885. Nr. 1604. Bekanntmachung, betreffend die Einlösung der Banknoten der Kom- merzbank in Lübeck. Vom 18. Mai 1885. Nr. 1605. Gesetz, betreffend die Abänderung des Zollvereinigungsvertrages vom 8. Juli 1867. Vom 27. Mai 1885. Bekanntmachung. Der Beginn der nächsten Schwurgerichtsperiode im I. Schwnrgerichts-Bezirke Gera ist auf den 22. Juni d. I. festgesetzt und zum Präsidenten Herr Oberlandesgerichtsrath Geh. Justizrath Schwarz ernannt worden. Jena, am 28. Mai 1885. Der Präsident des gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgerichts. Dr. K. Brüger. c. Sl. Nachdem der Cigarrenfabrikant Herr Hermann Schneider zu Hohenleuben die bisher von ihm be- triebene Auswanderungsagentur aufgegeben hat, so wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, den 29. Mai 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Herr Schnitthändler Karl Heinrich Rupprecht in Saalburg ist von uns am 23. d. M. als Feuer- versicherungs-Agent in Pflicht genommen worden. Schleiz, den 26. Mai 1885. Fürstliches Landrathsamt. I. Alberti. Müller, S. Zufolge Verfügung der Ober-Ersatz-Kommission im Bezirke der 16. Infanterie-Brigade, Fürstenthum Reuß j. L., wird hiermit zur Kenntniß der Betheiligten gebracht, daß das diesjährige Ober-Ersatz-Gcschäft für den diesseitigen Aushebungsbezirk am Sonnabend, den 4. Juli d. Js. und Montag, den 6. Juli d. Js. jedesmal von früh 8 Uhr ab in der Weise stattfinden wird, daß am erstgenannten Tage alle diejenigen in den Amtsgerichtsbezirken Lobenstein und Hirschberg aufhältlichen Mannschaften, welche 1) als dauernd unbrauchbar befunden und 2) zur Ersatz-Reserve II. Klasse in Vorschlag gebracht, 3) zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassen sind, 4) im vorigen Jahre ausgehoben, zur Zeit des diesjährigen Aushebungsgeschäfts aber noch nicht eingestellt sein sollten, 5) die von den Truppentheilen abgewiesenen Einjahrig-Freiwilligen, ferner: 158 6) alle diejenigen Militärpflichtigen, welche von der Ersatz-Kommission a. als brauchbar befunden und io. zur Ersatz-Reserve I. Klasse in Vorschlag gebracht worden sind, im Gasthofe zum bairischen Hofe in Lobenstein, am zweitgenannten Tage aber die in dem Amtsgerichts- bezirke Schleiz aufhältlichen Mannschaften derselben Kategorieen im Rathhause zu Schlei; zur Super- revision und definitiven Abfertigung gelangen. Die Gemeindevorstände des diesseitigen Aushebungsbezirks, welchen namentliche Listen der zu beordernden Mannschaften demnächst noch zugehen werden, haben dafür zu sorgen, daß letztere an den genannten Tagen Pünktlich um V Uhr früh zur Stelle sind. Schleiz, den 23. Mai 1885. Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirks Schleiz. I. Alberti, Landrath. o. Mell. Erledigt hat sich der unterm 13. Oktober 1884 gegen den Kaufmann Victor Hugo Goswin Klopfer aus Hohen- leuben erlassene Steckbrief. Gera, den 26. Mai 1885. Die Staatsanwaltschaft bei dem gemeinsch. Landgericht. Lorey. c. F. Oeffentliche Zustellung. Die zum Armenrechte zugelassene Wilhelmine Hulda verehel. Hüttig geb. Weise zu Gera, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath Sturm daselbst, klagt gegen den Schmied Friedrich Albert Hüttig, zuletzt in Gera wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Anträge auf Trennung der Ehe dem Bande nach und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die erste Civilkammer des gemeinschaftlichen Landgerichts zu Gera (Reuß j. L.), Schloßstraße 23, 1 Treppe, Zimmer Nr. 4 auf den 33. Oktober 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gera, den 30. Mai 1885. Buckel, Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts. Oeffentliche Aufforderung. Lampert, Hermann Reinhold, Schlosser, am 26. Juli 1867 in Meerane geboren. Derselbe ist in einer hier anhängigen Untersuchungssache wegen Dieb- stahls verantwortlich zu vernehmen und wird, da sein jetziger Aufenthalsort unbekannt ist, hiermit öffentlich aufgefordert, denselben ungesäumt hierher anzuzeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 26. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Kirsch, Rudolf Hermann, Arbeitsbursche, den 29. August 1868 in Pöppeln bei Gera geboren. Gegen denselben ist das Hauptverfahren wegen Unterschlagung vor Fürstl. Schöffengerichte hier eröffnet; da sein jetziger Aufenthaltsort unbekannt, wird er hierdurch öffentlich aufgefordert, denselben ungesäumt bei Vermeidung steck- brieflicher Verfolgung hierher anzuzeiqen. Gera, den 26. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Bekanntmachung. Auf Fol. 451 unseres Handelsregisters ist heute die Firma Böttger 8( Rüdiger in Gera und als deren Inhaber der Weber August Daniel Böttger und der Bildhauer Karl Hugo Rüdiger, beide in Gera, eingetragen worden. Gera, den 26. Mai 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abtheilnng für freiw. Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Bekanntmachung. Auf dem für die Aktiengesellschaft „Bereinigte Thüringische Salinen vormals Glenckffchc Sa- 159 linen" zu Heinrichshall in dem Handelsregister für unseren Landbezirk bestehenden Fol. 23 ist am heutigen 'Tage folgender Eintrag: „30. Mai 1885. Das Gesellschaftsstatut ist in Z 4, 20, 24, 30, 37 und 38 abgeändert laut Protokolls vom 16. Mai 1885. Die von der Gesellschaft ausgehenden Be- kanntmachungen erfolgen durch den deutschen Reichsanzeiger. Es steht aber dem Auf- sichtsrathe frei, außer diesem Blatte noch andere Gesellschaftsblätter zu bestimmen. Hin- sichtlich der Gesellschaftsblätter eintretende Aenderungen sind in den bisherigen Gesell- schaftsblättern, soweit diese noch zugänglich sind, bekannt zu machen. Beschluß vom 26. Mai 1885." bewirkt worden. Gera, den 30. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht daselbst, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. E. Mehlhorn. Röhl. Oeffentliche Aufforderung. Wedrich, Marie, ledige, den 6. Februar 1867 in Gera geboren. Dieselbe ist in einer hier anhängigen Untersuchungssache wegen Diebstahls und Unter- schlagung verantwortlich zu vernehmen und wird, da ihr jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit öffentlich aufgefordert, denselben bei Vermeidung steckbrieflicher Verfolgung hierher anzuzeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 30. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Nitzsche, Theodor Moritz, am 15. August 1857 in Mücheln, Kreis Querfurt, geboren. Gegen denselben ist eine Untersuchungssache wegen Unterschlagung hier anhängig. Da sein jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, wird er hierdurch öffentlich aufgefordert, denselben sofort hierher anzuzeigen oder persönlich vor uns zu erscheinen. Gera, den 30. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. o. H. Schmidt. Erledigt hat sich die von uns unterm 2. November 1883 an den Tischler Hugo Weigel aus Gera und den Klempner Albert Hämmerer aus Berlin erlassene öffentliche Aufforderung zur Angabe ihres Aufenthaltsorts. Gera, den 30. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. v. H. Schmidt. Steckbrief. Jacob, August Hermann, Schlaffer, am 19. August 1862 in Markneukirchen geboren. Gegen den- selben, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls im wiederholten Rückfalle verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und uns davon sofort Kenntniß zu geben. Gera, den 30. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. B eschreibung: Alter: 22 Jahre. Statur: klein, untersetzt. Haupthaar: dunkelblond. Gesichtsform: dick, voll. Bart: kleiner dunkelblonder Schnurrbart. Kleidung: dunkelgrauer Anzug und schwarzer Filzhut. Oeffentliche Aufforderung. Drescher, Carl Heinrich Wilhelm, Handelsmann aus Harra bei Lobenstein. Derselbe ist in einer hier anhängigen Untersuchungssache wegen Sachbeschädigung verantwortlich zu vernehmen und wird, da sein jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit öffentlich aufge- fordert, denselben sofort hierher anzuzeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 1. Juni 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Stengel, Paulus, Arbeiter, am 26. Juli 1845 in Nordhalben geboren. Derselbe ist in einer hier an- 160 hängigen Untersuchungssache als Zeuge zu vernehmen und wird deshalb, weil sein jetziger Aufenthaltsort un- bekannt ist, hiermit öffentlich aufgefordert, denselben un- gesäumt hierher anzuzeigen. Gera, den 1. Juni 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alb erti. c. H. Schmidt. Freiwillige Versteigerung. Auf Antrag der Erben sollen zum Zwecke der Erbtheilung die zum Nachlaß der Johanne verw. Roth geb. Hempel weil, in Willersdorf gehörigen Grund- stücke, nämlich: 1) das gebundene Gut Nr. 10 des Grund- und Hypothekenbuchs, Fol. 13 des Katasters von Willersdorf, mit 274,16 Steuereinheiten, 2) der Grundstücksverband Nr. 41 dess. Grund- und Hyp.-B., Fol. 45 desselben Kat., mit 111,20 Steuereinheiten. 3) das ledige Grundstück Nr. 196 dess. Grund- und Hyp.-B., Fol. 203 desselben Kat., mit 18,40 Steuereinheiten durch uns Dienstag, den 33. Juni 1883, Vormittags 11 Uhr in dem Roth'schen Gutsgebäude zu Willers- dorf öffentlich au den Meistbietenden versteigert werden, was mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß sofort nach der Versteigerung des Grundbesitzes die Auktion des gesammten Mobiliars und Inventars be- ginnt und nach Befinden am nächsten Tage fortgesetzt wird. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzes, aus welcher insbesondere auch der Flächen- gehalt und die aufhaftenden Reallasten zu ersehen sind, hängt an unserem Amtsbrette aus. Schleiz, den 27. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht. Alberti. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das der Johanne Heinricke Karoline verchel. Eckert geb. Brendel in Unterlemnitz gehörige gebundene Gut Nr. 11 des Grund- und Hypothekenbuchs, Fol. 16 des Katasters für Unterlemnitz, Haus-Nr. 38, bestehend aus den Flur- buchs-Nummern 14, 215, 319, 558, 659, 814, 816, 750 mit zusammen 4 ha 80,9 a Fläche und 95,75 Steuereinheiten durch uns Dienstag, den 1«. Juni 1883, Vormittags 11 Uhr in der Süssenguth'schen Schankwirthschaft in Unterlemnitz öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Versteigerungs- termins oder acht Tage darauf an Amtsgerichtsstelle hier verkündet werden. Borkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Versteigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundstückes und die Verkaufsbedingungen können auf unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Zu dem obigen Versteigerungstermin und dem, Termin zur Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte geladen. Lobenstein, den 24. April 1885. Fürstliches Amtsgericht. (gez.) Dr. Niegold. Beglaubigt und veröffentlicht: A. Schmidt, Gerichtsschr. Hierdurch machen wir bekannt, daß heute Herr- Apotheker August Herum"" Eschert von Ebersdorf als stellvertretender Friedensrichter für die Brüderge- meinde daselbst von uns in Pflicht genommen worden ist. Lobenstein, den 29. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht. Meyer. A. Schmidt, Gerichtsschr.. Bekanntmachung. Nachdem der Gerber Albin Victor Hugo Zien in Gottliebsthal die Einstellung des über sein Ver- mögen eröffneten Konkurses beantragt hat, wird dies hierdurch unter Hinweis auf § 189 der Konkurs- ordnung mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß der Antrag mit den beigebrachten zustimmenden Erklärungen der Konkursgläubiger auf unserer Gerichtsschreiberei zur Einsicht niedergelegt ist. Lobenstein, den 30. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht. Meyer. A. Schmidt, Gerichtsschr. 161 Bekanntmachung. Im Handelsregister für den hiesigen Amtsgerichts- bezirk sind am 29. d. M. auf dem die Geraer Jute-Spinnerei und -Weberei zu Triebes be- treffenden Folium 8 folgende Einträge: Rnbr. Firma: 29. Mai 1885. Die unter 1 bezüglich 2 und 3 bezeichneten Statuten sind laut Nach- trags zu denselben abgeändert durch Beschluß der Generalversammlung der Aktionäre vom 25. April 1885. Beschluß vom 29. Mai 1885. Rubr. Inhaber: 29. Mai 1885. Das Grundkapital besteht aus 425 000 Mark — Vierhundertfünfund- zwanzigtausend Mark — 6 °/o Priori- täts-Stamm-AktieniHin Stücken zu 500 Mark. 337 500 Mark — Dreihundertsiebenund- dreißigtausendfünfhundert Mark Pri- oritäts-Stamm-Aktien Lit. B. in Stücken zu 300 Mark. Bei Erhöhung des Grundkapitals, welche durch Beschluß der Generalversammlung erfolgt, steht im Falle der Ausgabe neuer Stamm- Aktien den ersten Zeichnern der ursprünglichen 4500 Stück Stamm-Aktien das Recht zu, die Hälfte der neuen Emission al pari nach Ver- hältniß ihrer ursprünglichen Aktienzeichnung zu übernehmen. Zur Geltendmachung dieses Vorzugsrechts hat der Aufsichtsrath durch die Gesellschafts- blätter eine vierwöchentliche Frist zu stellen. Mit Ablauf dieser Frist erlischt das Be- zugsrecht in Ansehung derjenigen Beträge, für welche es nicht geltend gemacht worden ist. Die neu auszugebenden Stamm-Aktien sind auf je 1500 M. Nennwerth zu stellen, laut Nachtrags zu den Statuten durch Beschluß der Generalversammlung vom 25. April 1885. Beschluß vom 29. Mai 1885. bewirkt worden. Zugleich wird hiermit bekannt gemacht, daß der Aufsichtsrath der genannten Aktiengesellschaft zur Zeit aus folgenden Mitgliedern besteht: 1) Justizrath C. Sturm in Gera als Vor- sitzender, 2) Kommerzienrath W. Meyer in Gera als stellvertretender Vorsitzender, 3) Kaufmann Gustav Bauer in Gera, 4) Kaufmann Julius Macht in Zeulenroda, 5) Bankdirektor A. Roßbach in Gera und 6) Kammerherr Louis v. Stieglitz auf Man- nichswalde, und daß als Revisoren Bankdirektor Schlömilch und Bankbevollmächtigter W. Tetzner, beide in Gera bestellt sind. Hohenleuben, den 30. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht. Klopfer, Ass. Haase. Bei der am 18. d. M. stattgefundeuen Wahl eines Landtagsabgeordneten im 10. Wahlkreise sind 506 Stimmen abgegeben worden, von denen 344 auf Herrn Bürgermeister Reuschel in Ebersdorf, 146 auf Herrn Bürgermeister Schwartz in Wurzbach, 16 auf Herrn Bildhauer Rüdiger in Gera gefallen sind, so daß Elfterer gewählt ist. Wurzbach, am 27. Mai 1885. Der Wahlkommissar des 1«. Wahlkreises. Schwartz. Bekanntmachung. Die im hiesigen Orte unter dem Rindviehbestande ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist wieder erloschen. Debschwitz, den 24. Mai 1885. Der Gemeindevorstand. Fr. Reißmann. 162 Nichtamtlicher TheiL. pCXX)OOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOCX)C\ ¥i 8 MG BacMrÄck«i?ei von S*a]a.£ <3z, Diaegei Gera, Laasener Strasse, empfiehlt sich zur Anfertigung aller ^ typographischen Arbeiten 0 in Schwarz- und Buntdruck und sichert hei schleunigster Herstellung die || ^ billigsten Preise zu. ^ 8 Bei uns ist zu haben: Uebersicht der Mehiihmlskr, HlwchMigm md du iriMwchiidrii ßcnnl{i£Liutg in den Gemeinden (und dazu gehörigen Wohnplätzen) des Fürstenthums Neuß jüngerer Linie nach definitiver Feststellung der Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1880. Preis 30 Pfennige. ©ero. Wuhr & Araeger. Hierzu 2 Beilagen. Die erste enthaltend: Statistische Erhebungen über die Bewegung der Bevölkerung des Fürstenthums Reust j. I. durch Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle im Jahre 1884; die zweite enthaltend: Statistische Erhebungen über die Bewegung der Be- völkerung des Fürstenthums Reust j. L. durch Ein- und Auswanderungen im Jahre 1884. Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. 163 Amts- und Verordnungsblatt für das Fürstenthum Kruß jmgeler Finie. Nr. 23. §era, den 10. Juni 1885. Se. Durchlaucht der Fürst haben dem Fürstlichen Oberforstmeister und Kammerrath Kühn in Schleiz und dem Justizrath Weudler das. das goldene Ehrenkreuz gnädigst zu verleihen geruht. Aeichsgeseßblatl. Die am 5., 4. und 6. d. M. ausgegebenen Nummern 17, 18 und 19 desselben enthalten: Nr. 1606. Bekanntmachung, betreffend die Redaktion des Zolltarifgesetzes. Vom 24. Mai 1885. Nr. 1607. Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaus- haltsetat für das Etatsjahr 1885/86. Vom 23. Mai 1885. Nr. 1608. Gesetz über die Ausdehnung der Unfall- und Krankenversicherung. Vom 28. Mai 1885. 164 Durchschnittliche Preise der Fourage im Monat Mai 1885 (bekannt gemacht in Gemäßheit des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875, § 9, Nr. 3 und der dazu ergangenen In- struktion vom 2. September 1875, Ziff. 6, Abs. 5). 1. In Gera: 100 Kilogramm Hafer: 15 Mk. 85 Pf. 100 „ Heu: 6 „ 90 „ 100 „ Stroh: 4 „ 25 „ 2. In Schleiz: 100 Kilogramm Hafer: 14 Mk. 88 Pf. 100 „ Heu: 9 „ — „ 100 „ Stroh: 5 „ — „ Steckbrief. Der unten näher bezeichnete Füsilier Scheffel der 11. Kompagnie 5. Pommerschen Infanterie-Regi- ments Nr. 42 hat sich am 29. Mai er. aus seinem Quartier entfernt und ist bis jetzt nicht zurückgekehrt. Derselbe hat sich hierdurch der Fahnenflucht ver- dächtig gemacht. Alle resp. Militär- und Civilbehörden werden daher dienstergebenst ersucht, auf den rc. Scheffel zu vigiliren, denselben im Betretungsfalle zu verhaften und an die nächste Militärbehörde abliefern zu lassen. Metz, den 6. Juni 1885. Königliches Kommando des 5. Pommerschen Infanterie-Regiments Nr. 4L. Signalement des Füsiliers Scheffel der 11. Kompagnie 5. Pom- merschen Infanterieregiments Nr. 42. Vor- und Zuname: Hermann Paul Scheffel. Geburtstag, Monat, Jahr: 9. August 1863. Geburtsort: Untermhaus. Kreis: Gera. Regierungsbezirk: Gera. Aufenthaltsort vor dem Diensteintritt: Ueckermünde, Kreis Ueckermünde. Größe: 1,63° M. Haare: blond. Augen: graublau. Nase: stumpf. Mund: gewöhnlich. Kinn: oval. Bart: keinen. Stirn: flach. Augenbrauen: blond. Zähne: vollzählig. Gesicht: gewöhnlich. Gesichtsfarbe: nicht ganz frisch. Statur: mittel. Sprache: deutsch. Religion: evangelisch. Profession: Tuchmacher. Besondere Kennzeichen: blau gebranntes Zeichen auf der oberen Fläche der rechten Hand. Anzug: Uniform. Metz, den 5. Juni 1885. Fischer, Hauptmann und Kompagnie-Chef. Es wird andurch nochmals zur öffentlichen Kennt- niß gebracht, daß wir noch in der Lage sind, bedürf- tigen Kranken unseres Verwaltungsbezirkes den freien Gebrauch der Heilquellen in Carlsbad in der Kurperiode vom 21. August bis 17. September d. I. zu vermitteln, daß aber dießfallfige Anmeldungen spätestens bis zum 15. Juli d. I. unter Einreichung eines ärztlichen und eines Bedürftigkeitszeugnisses bei uns zu bewirken sind. Gera, den 2. Juni 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Nachstehende Bekanntmachung. In Debschwitz, Landbestellbezirk Gera (Reuß j. L.), wird am 10. Juni d. I. eine Posthülfstclle in Wirksamkeit treten. Erfurt, 30. Mai 1885. Der Kaiserliche Ober-Postdirektor. Nitschmann. wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, den 5. Juni 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Herr Rittergutspachter Arno Ronneburger zu Weißendorf beabsichtigt auf dem Rittergutsgrundstücke Nr. 132 des dortigen Flurbuches, am sogenannten Kirchsteige gelegen, eine Feldziegelei (Ziegelmeiler) zu vorübergehendem Gebrauche zu errichten. Es wird dieses Vorhaben mit der Aufforderung, etwaige, nicht auf Privatrechtstiteln beruhende Einwen- dungen gegen diese Gewerbsanlage innerhalb der geord- neten vierzehntägigen Frist schriftlich hier anzubringen, andurch bekannt gemacht. Gera, den 8. Juni 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Bekanntmachung. Auf Grund der Bestimmung in § 68,6 E.-O. wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß das diesjährige Ober-Ergatz-Oescliäft für «len Anshebungsbezirk Grera am Montag, den 13. Jnli, Dienstag, den 14. Juli, und Mittwoch, den 13. Juli l. Js., von früh 8 Uhr ab in der Tonhalle hier abgehalten werden wird. Am ersten Tage, Montag, den 13. Juli 1883, sollen a. die für dauernd untauglich erkannten Mannschaften, b. die zur Ersatz-Reserve II. Klasse in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen, c. ie zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften, über welche endgültig ^u entscheiden ist, ä. zie zur Zeit des Aushebungsgeschäftes noch vorläufig beurlaubten Rekruten, s. die von den Truppentheilen als untauglich abgewiesenen einjährig Freiwilligen, welche, doweit dies nicht geschehen, hiermit zugleich zur rechtzeitigen vorherigen Anmeldung aufgefordert werden, f. sdie in Folge Aufenthaltswechsels in den hiesigen Aushebungsbezirk verzogenen und anher überwiesenen Mannschaften, und g. 140 Mann der für brauchbar und einstellungsfähig befundenen Dienstpflichtigen; am zweiten Tage, Dienstag, den 14. Juli 1883 der Rest der für brauchbar und einstellungssähig befundenen Dienstpflichtigen; am dritten Tage, Mittwoch, den 13. Juli 1885, die zur Ersatz-Reserve I. Klasse in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen zur Superrevision und definitiven Abfertigung gelangen. 166 Die Gemeindebehörden des Aushebungsbezirks Gera, denen noch besondere Verzeichnisse der zu beor- dernden Mannschaften zugehen werden, haben dafür zu sorgen, daß letztere pünktlich früh 7 Uhr in dem Aus- hebungslokale zur Stelle sind und die in ihren Händen befindlichen Militärpapiere vorlegen können. Die mit Führung der Rekrutirungs-Stammrollen betrauten Personen haben sich im Termine einzufinden. Ueber Militärpflichtige, welche ohne Entschuldigung im Aushebungstermine gar nicht oder nicht pünktlich erscheinen, wird nach Maßgabe der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen entschieden; dieselben können namentlich als unsichere Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht werden. Reklamationen und Rekurse gegen die Entscheidung der Ersatz-Kommission find bis zum 9. Juli d. Js. einzureichen. Gera, den 8. Juni 1885. Nachdem in dem Rindviehstalle des Gutsbesitzers Heinrich Stendtner in Langgrün ein Fall der Lungenseuche nicht weiter vorgekommen ist und die vor- schriftsmäßige Desinfektion stattgefunden hat, so ist die gedachte Seuche in dem Stalle des Genannten als erloschen anzusehen und es sind die angeordneten Sicher- heitsmaßregeln wieder aufgehoben worden. Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Schleiz, den 3. Juni 1885. Fürstliches Landrathsamt. I. Alberti. Müller, S. Der auf Mittwoch, den 17. d. M. anbe- raumte Amtstag in Ebersdorf wird hiermit auf Freitag, den IS. d. M. verlegt. Schleiz, den 8 Juni 1885. Fürstliches Landrathsamt. I. Alberti. c. Mell. Oeffentliche Ladung. 1) Fischer, Gustav Friedrich Wilhelm, geboren am 18. März 1860 zu Wurzbach und zuletzt da- selbst wohnhaft, ist am 15. Juli 1881 als Student nach Amerika ausgetreten, 2) Koppisch, Ernst Georg Eduard, geboren am 2. Januar 1861 in Hirschberg und zuletzt daselbst wohnhaft, Uhrmacher, ist im Sep- tember 1880 nach Amerika ausgetreten, 3) Horn, Heinrich Franz Moritz, geboren am 22. April 1861 in Lobenstein, und zuletzt daselbst wohnhaft, ist in frühester Jugend mit seinen Eltern nach Nord-Amerika ausgewandert, 4) Kraust, August Georg Louis, geboren am 28. April 1862 zu Dobareuth, zuletzt wohnhaft gewesen in Hirschberg und von da aus im Sommer 1880 nach Amerika ausgetreten, Der Civilvorsitzende der Ersatz-Kommission. K. Graesel. Güther. 5) Stahm, Johann Karl Hermann, geboren am 28. Juni 1862 zu Frössen, ist im Jahre 1369 von Helmsgrün aus mit seinen Eltern nach Amerika gereist, 6) Spörl, Ernst Karl Martin, geboren am 7. März 1862 in Harra und zuletzt daselbst wohnhaft, ist vor 10 — 12 Jahren mit Mutter und Ge- schwistern nach Amerika gereist, 7) Hahn, Johann Heinrich Martin, geboren am 19. Juli 1862 in Pirk und zuletzt daselbst wohnhaft, ist im März 1881 nach Amerika ausgetreten. 8) Engelhardt, Richard Walther, geboren am 31. Dezember 1862 in Schleiz, zuletzt in Gera wohnhaft, ist im August 1880 nach Amerika ausgetreten, 9) Barth, Friedrich Otto, geboren am 25. De zember 1863 in Remlingen, Gutspächters- sohn, zuletzt wohnhaft in Hohenleuben, ist im April 1880 mit seiner Mutter nach Amerika gereist, 10) Köhler, Friedrich Gotthilf, geboren am 26. Juli 1857 in Triptis, Leichtmatrose, zuletzt in Triptis wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet ver- lassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben — Vergehen gegen § 140 Abs. 1 Nr. 1 des Str.-G.-B. Dieselben werden auf Montag, den 13. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr 167 vor die II. Strafkammer des gemeinschaftlichen Land- gerichts zu Gera zur Hauptverhaudlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von den Herren Civilvorsitzenden der Ersatzkommissionen zu Schleiz, Marktheidefeld und Neustadt a/O. über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausge- stellten Erklärungen verurtheilt werden. Gera, den 18. April 1885. Die Staatsanwaltschaft bei dem gemeinschaftlichen Landgericht. Lorey. Bekanntmachung. Am 29. v. M. ist in Oberböhmsdorfer Flur bei Schlei; am sogenannten „Schaafteiche" die Leiche eines unbekannten Mannes, der sich allem Anscheine nach durch Carbolsäure selbst vergiftet hat, aufgefunden worden. Die Leiche war die eines Mannes von ca. 50 Jahren, hatte eine Länge von 1,60 M., war gutge- nährt, muskelstark und von gutem Knochenbau, der Kopf war mit kurzem, vollen, dunkelbraunen und mit wenig grauen Haaren durchsetztem Kopfhaar bedeckt, die Augen waren blaugrau, die Nase groß, die Zähne de- fekt; ein Bart war nicht vorhanden. Bekleidet war die Leiche mit einer wollenen, ge- wirkten, gut erhaltenen, olivengrünen, mit violetten Längsstreifen durchsetzten Jacke, die auf der Innenseite ganz violett und mit drei schwarzen Hornknöpfen besetzt war; mit einem wollenen, mit rotheu und bläulichen Längsstreifen durchwirkten Hemde; mit dunkelbraunen, mit schwach röthlichen Längsstreifen durchzogenen Bucks- kinshosen, welche mit einem Ledergürtel gehalten wurden und mit Messingknöpfen besetzt waren; mit gewirkten, Weißen Unterbeinkleidern, wollenen, hellbraunen Strümpfen und ledernen Schuhen, deren Absätze mit Eisen be- schlagen waren. In der Nähe der Leiche lag ein dunkelbrauner, hellbraun melirter Stoffrock mit schwarzem Glanzfutter und schwarzen Hornknöpfen und eine Weste aus gleichem Stoffe. In der rechten Seitentasche des Nockes steckte ein hellgraues, mit weißen Verästelungen durchwirktes, noch gutes, seidenes Halstuch, in der linken eine leere Flasche u>it dem eingebrannten Zeichen § 11, nebst einem kurzen, dicken Schnapsgläschen; in der linken inneren Seiten- Rocktasche eine Brille mit Futteral und mit der Auf- schrift „Oscar Strube, Hohenstein." Neben diesen Sachen lag ein ledernes, dreitheiliges Portemonnaie ohne Geld, aber ein kleines Schlüsselchen und ein Eisenbahn-Billet III. Kl. Plauen-Reichenbach — 25. Mai 1885 — enthaltend; ferner ein schwarzer, runder Filzhut mit hellbraunem, seidenen Futter und ein baum- wollenes, roth und weiß punktirtes, mit rothem Rande umgebenes Taschentuch. Sämmtliche Kleidungsstücke waren reinlich und in gutem Stande. Es ergeht hiermit an Diejenigen, welche über die Persönlichkeit des Unbekannten Aufschluß zu geben ver- mögen, die Aufforderung, unverzüglich anher Mitthei- lung gelangen zu lassen, wobei bemerkt wird, daß sich die bei dem Leichnam Vorgefundenen Effekten in Ver- wahrung des Gemeindevorstandes in Oberböhmsdorf befinden. Gera, am 1. Juni 1885. Die Staatsanwaltschaft bei dem gemeinsch. Landgericht. Lorey. c. F. Oeffentliche Zustellung. Die zum Armenrechte zugelassene Wilhelmine Hulda verehel. Hiittig geb. Weise zu Gera, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath Sturm daselbst, klagt gegen den Schmied Friedrich Albert Hüttig, zuletzt in Gera wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Berlassung mit dem Anträge auf Trennung der Ehe dem Bande nach und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die erste Civilkammer des gemeinschaftlichen Landgerichts zu Gera (Neuß j. L.), Schloßstraße 23, 1 Treppe, Zimmer Nr. 4 auf den 33. Oktober 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gera, den 30. Mai 1885. Buckel, Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts. Bekanntmachung. In dem Handelsregister für unseren Landbezirk ist am heutigen Tage auf dem darin für die Che- mische Fabrik zu Heinrichshall, Aktiengesell- schaft, bestehenden Fol. 7 folgender Eintrag: 2. Juni 1885. Das Statut ist in § 2, 6, 7, 8, 9, 10, 17, 18, 19, 26, 27, 29, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 39 und 40 durch Be- schluß der Generalversammlung der Aktionäre abgeändert lt. notariellen Protokolles vom 15. Mai 1885. Bekanntmachungen des Aufsichtsrathes, des 168 Vorstandes oder der Liquidatoren erfolgen im Reichsanzeiger. 'Beschluß vom 1. Juni 1885. bewirkt worden. Gera, den 2. Juni 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für freiw. Gerichtsbarkeit. E. Mehlhorn. Röhl. Bekanntmachung. Auf dem die Firma Ernst Weber in Gera betreffenden Folium 18 unseres Handelsregisters ist heute verlautbart worden, daß der Geh. Kommerzien- rath Alfred Weber in Folge Ablebens aus der Firma ausgeschieden, sowie daß dem Kaufmann Guido Hofchke in Untermhaus procura ertheilt worden ist. Gera, den 2. Juni 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. R ichter. Burkhardt. Bekanntmachung. Auf dem die Geraer Bank in Gera betreffenden Folium 30 unseres Handelsregisters (Stadtbezirk) sind am heutigen Tage folgende Einträge: Rubrik Firma: 5) „4. Juni 1885. Die Statuten sind in den §§ 1, 3, 6, 15, 16, 20, 25, 28, 29, 33, 36, 42, 46, 48, 49, 50 abgeändert worden. Alle Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staatsanzeiger, in der Fürstlich Reuß. Geraer Zeitung und in der Berliner Börsenzeitung, laut Generlversammlungsprotokolls vom 31. März und Beschluß vom 3. Juni 1885 Bl. 1 flg. der Akten betr. die Geraer Bank. Vol. II." . Rubrik Inhaber: 9) „4. Juni 1885. Das Grundkapital ist auf 6.600 000 Mark reduzirt worden, laut Be- schluß der Generalversammlung vom 29. April 1878, Antrags vom 30. Mai und Beschluß vom 3. Juni 1885. Bl. 25 flg. der Akten betr. die Geraer Bank. Vol. II." bewirkt worden. Gera, den 4. Juni 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abt. für freiw. Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Bekanntmachung. Auf dem die Geraer Handels- und Kreditbank in Gera betreffenden Folium 157 unseres Handelsregisters (Stadtbezirk) ist heute in Rubrik Firma folgender Eintrag: 8) 5. Juni 1885. Die Statuten sind in den 8Z 4, 13, 17, 21, 23, 25, 26, 27, 29 abgeändert worden. Die von der Gesellschaft ausgehenden Be- kanntmachungen erfolgen durch die Fürstlich Reuß. Geraer Zeitung, den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staatsanzeiger und die Berliner Börsenzeitung, Laut Geueralversammlungsprotokolls vom 9. April, Protokolls und Beschluß vom 5. Juni 1885. Blatt 61 flg. der Akten betr. die Geraer Handels- und Kreditbank in Gera, Vol. II. bewirkt worden. Gera, den 9. Juni 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Aufgebot. Der Rentier Karl Forbrich sen. in Leipzig hat das Aufgebot der auf den Inhaber lautenden Aktie der Geraer Handels- und Kreditbank Nr. 6299 d. d. Gera, den 1. August 1873 über 100 Thlr. = 300 M. beantragt. Der Inhaber dieser Aktie wird aufgefordert, spä- testens in dem auf Freitag, den 18. Dezember 1885, Vormittags 11 Uhr vor dem Unterzeichneten Gericht (Schloßstraße, Land- haus, 2 Treppen, Zimmer Nr. 3) anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die oben bezeichnete Aktie vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftlos- erklärung erfolgen wird. Fürstliches Amtsgericht Gera, den 6. Juni 1885. H. Graesel. Teich. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns William Müller hier ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins mittelst Beschluffes des Fürstlichen Amtsgerichts von 169 heute aufgehoben worden, was gemäß § 151 der K.-O. bekannt gemacht wird. Gera, den 6. Juni 1885. Teich, Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts v. c. Erneuert wird hiermit der von uns am 13. April dieses Jahres gegen den Müller und Dienstknecht Andreas Kropp aus Leutenberg, Gemeinde Grafenreuth bei Hof in Bayern, wegen Betrugs erlassene Steckbrief. Schleiz, den 30. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht. Wendler. Meinhardt. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung sollen die dem Oekonomen Heinrich Gottlieb Schreiber in Schleiz gehörigen Immobilien, als: 1) die Fol. 661 des Katasters, mit 25,50St.-E., Nr. 574 des Grund- und Hypothekenbuchs für Schleiz eingetragene Hofraithe in der Brunnengasse, Haus-Nr. 0. 13, mit — ha 1,70 a Fläche, 2) das Fol 662 desselben Katasters, mit 8,17 St.-E., Nr. 575 desselben Grund- u. Hyp.-B. eingetragene ledige Grundstück daselbst, mit — ha 5,96 a Fläche, 3) das Fol. 703 desselben Katasters, mit 55,34 St.-E., Nr. 613 desselben Grund- und Hyp.- Buchs eingetragene Wohnhaus ebendaselbst, Haus-Nr. 0. 13, mit — ha 2,84 a Fläche und 4) das Fol. 1597 desselben Katasters, mit 20,88 St.-E.,Nr. 1488 desselben Grund-und Hyp.-B. eingetragene ledige Grundstück am Langen- bacher Wege mit — ha 53,3 a Fläche, Montag, den 87. Juli 1885, Vormittags 10 Uhr an Unterzeichneter Amtsgerichtsstelle, Zimmer Nr. 6, von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungs- lustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung der zu versteigernden Grundbesitzungen und die übrigen von uns festgesetzten Verkaufsbedingungen auf unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 2 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, h. der Ersteher den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigerungstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und c. diejenigen, denen ein Vorkaufsrecht an den zu versteigernden Immobilien zusteht, sich bei Verlust dieses Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermines uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Versteigerungstermin unmittelbar anschließen. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligte werden zu obigem Versteigerungslermine und zu dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils an Amtsgerichtsstelle, Zimmer Nr. 6,hierdurch vorgeladen. Schleiz, den 2. Juni 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. H. Weißker. Beglaubigt und veröffentlicht: E. Meinhardt, Gerichtsschreiber. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Gutsbesitzer Heinrich Karl Hofmann in Rödern ge- hörige Grundbesitzthum: a. das gebundene Gut Hausnummer 16, Nr. 11 des Gr.- und Hyp.-Buchs, Fol. 14 des Kat. für Lückenmühle, bestehend aus den Flurbuchs- nummern 20, 21, 27, 52, 57, 70, 71, 82, 87, 90, 92, 96, 103, 104, 109, 113, 121, 125, 126, 130, 135, 137, 141, 147, 152, 154, 158, 160, 164, 167, 172, 175, 180, 182, 196, 198, mit zusammen 36 ha 77,12a Fläche und 497,68 St.-E.; h. das gebundene Gut, Hausnummer 17, Nr. 12 dess. Gr.- u. Hyp.-Buchs, Fol. 15 dess. Kat., bestehend aus den Flurbuchsnummern 23, 22, 26, 53, 69, 76, 77, 81, 84, 88, 93, 97, 100, 105, 108, 112, 120, 122, 129, 13k, 134, 144, 149, 153, 159, 163, 171, 174, 181,186, 201, mit zusammen 38 ha 65,94 a Fläche und 522,03 St.-E.; e. die ideelle Hälfte des ledigen Grundstücks am Neidenberge, Nr. 26 dess. Gr.- und Hyp.- Buchs, Fol. 33 dess. Kat., Flurbuchsnr. 190, Teich mit 58,7 a Fläche und 9,20 St.-E. durch uns Freitag, den 86. Juni 1885, Vormittags 11 Uhr in der WolfrauUschen Gastwirthschaft in Lücken- mühle öffentlich versteigert werden. 170 DaS Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Versteigerungs- termins oder acht Tage darauf an Amtsgerichtsstelle hier verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Ecstehungssumme ist im Versteigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen können auf unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Zu dem obigen Versteigerungstermin und dem Termin zur Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte geladen. Lobenstein, den 29. April 1885. Fürstliches Amtsgericht. (gez.) De. Niegolv. Beglaubigt und veröffentlicht: A. Schmidt, Ger.-Schr. Hierdurch machen wir bekannt, daß unterm heu- term heutigen Tage der Landwirth Robert Friedrich Franz Schroeder in Titschendorf als stellvertretender Friedensrichter für den genannten Ort von uns in Pflicht genommen worden ist. Lobenstein, den 6. Juni 1885. Fürstliches Amtsgericht. Meyer. o. Hänsel. Versteigerung des Kirscheuanhangs an den Chausseealleen: 1) an der Rodaer Chaussee: Donnerstag, den 11. d. M.. Vormittags 10 Uhr im Gasthof zu Großsaara; 2) an der Schleizer Chaussee: denselben Tag, Nachmittags 4 Uhr, im Gasthof zu Dürrenebersdorf; 3) an der Zeitzer und der Klosterlausnitzer Chaussee: Freitag, den 12. d. M., Vormittags 10 Uhr in John's Restauration bei Langenberg. Gera, am 3. Juni 1885. Fürstliche Hauptstaatskassen-Berwaltung. Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der von Gera nach Debschwitz der Elster entlang führende Kommunikationsweg (Debschwitzer Flur) gesperrt und die neuerbaute Straße dem öffentlichen Verkehr zur Benutzung übergeben worden ist. Debschwitz, den 4. Juni 1885. Der Gemeindevorstaud das. Fr. Reiß mann. Nichtamtlicher Theit. Kräftiger und nachhaltig wirksamer als alle bekannten Stahlquellen ist unser Nervenstärkendes Eisenwasser Phosphorsaurer Kalk Eisenoxydul gegen Bleichsucht, Blutarmut, Unregelmäßigkeit im Fraucnleben, Nervenleiden und Schwächezustände blutarmer Personen, ohne besondere Kurdiät in jeder Jahreszeit anwendbar. 251/« Fl. gleich Mk. 6,25 frei Haus, Bahnhof. Anstalt für künstliche Mineralwasser aus destilliertem Wasser Wolff & Calmberg, Berlin, Tempelhofer Ufer 22. Niederlage für Gera: Dari Drewes, Droguenhandlung. Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. 171 Amts- und Aerordnungsö für das Fmstenthum RkH imgerer Knie. Nr. 24. Gera, den 17. Juni 1885. Nachdem die glänzende Reihe der schönen, sinnigen Festlichkeiten, welche aus Anlaß Unseres Einzuges in das Oberland von der Einwohnerschaft der Stadt und des Landestheils Schleiz veranstaltet waren, nunmehr beendigt ist, fühlen Wir Uns gedrungen, freudig bewegten Herzens für alle die vielen und wohl- thuenden Beweise von treuer Liebe und Anhänglichkeit, wie sie Uns in diesen Tagen entgegengebracht wurden, Unfern wärmsten, innigsten Dank hiermit öffent- lich kund zu thun! Alle, die in so aufopfernder, aber auch so erfolgreicher Weise wetteifernd dazu beigetragen haben, diese Tage so festlich zu gestalten, insbesondere auch die Stadt Schleiz, die bis in ihre entlegensten Theile so herrlich geschmückt war, mögen mit dem Ausdrucke Unseres tiefempfundenen Dankes die Versicherung ent- gegennehmen, daß die Erinnerung daran in Unseren Herzen nie erlöschen und stets zu den schönsten Unseres Lebens zählen wird. Schloß Schleiz, den 15. Juni 1885. Heinrich XXVII., Erbprinz Reuß j. L. Elise, Erbprinzesstn Reuß j. L. 172 Miirifterial-Bekarmtmachrtng vom 12. Juni 1885, betreffend die weitere Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Personen in Gemäßheit des Gesetzes über die Ausdehnung der Unfall- und Krankenversicherung vom 28. Mai 1885. Die von dem Reichsversicherungsamte zu Berlin unter dem 5. d. M. erlassene Be- kanntmachung, betreffend die Anmeldung unsallversicherungspflichtiger Personen, wird nebst einer Anleitung zu dieser Anmeldung auch hierdurch zur öffentlichen Kenntuiß der be- theiligten zuständigen Behörden gebracht und dabei Folgendes bemerkt: Im Allgemeinen ist in Gemäßheit der Ministerial-Bekanntmachung vom 18. Juli v. Js. (A-. u. V.-Bl. Nr. 30) zu verfahren. Eine Nachweisung der in Frage kommenden Gruppen, Klassen und Ordnungen liegen für die Landgemeinden bei den Fürstlichen Landrathsämteru zur Einsicht aus. Die höheren Verwaltungsbehörden (Fürstliche Landrathsämter) haben die geordneten Nachweisungen spätestens bis zum 1. September l. Js. an das Reichsversicherungsamt zu Berlin einzusendeu. Gera, am 12. Juni 1885. Fürstlich Reust-Ul. Ministerium. Abtheilung für das Innere. Ih°. E. v. Beulwitz. Dr. Winkler. Bekanntmachung, Uetveffend die Anmeldung unfallneestrveeungspfiirlitigev Keterede. Vom 5. Juni 1885. In Gemäßheit des Z 11 des Gesetzes über die Ausdehnung der Unfall- und Krankenversicherung vom 28. Mai 1885 (Reichs-Gesetzblatt Seite 159) in Verbindung mit § 11 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 (Reichs-Gesetzblatt Seite 69) hat jeder Unternehmer eines unter den § 1 des erstgenannten Gesetzes fallenden Betriebes — mit Ausnahme des gesammten Betriebes der Post- und Telegraphenverwaltungen, sowie der Betriebe der Marine- und Heeresverwaltungen, endlich der vom Reich oder von einem Bundesstaate für Reichs- bezw. Staatsrechnung verwalteten Eisenbahn-, Baggerei-, Binnenschiffahrts-, Flößerei-, Prahm- und Fährbetriebe — binnen einer vom Reichs-Versicherungsamt zu bestimmenden Frist den versicherungspflich- tigen Betrieb unter Angabe des Gegenstandes desselben und der Zahl der durchschnittlich darin beschäftigten versicherungspflichtigen Personen bei der unteren Verwaltungsbehörde anzumelden. 173 Die Frist für die Anmeldung wird hiermit auf die Zeit bis zum 20. Juli 1885 einschließlich festgesetzt. Welche Staats- oder Gemeindebehörden als untere Verwaltungsbehörden im Sinne der genannten Gesetze anzusehen find, ist von den Centralbehörden der Bundesstaaten in Gemäßheit des § 109 des Unfallversicherungsgesetzes seiner Zeit bestimmt und öffentlich bekannt gemacht worden. Im Uebrigen wird wegen der Anmeldung auf die beigefügte Anleitung hingewiesen. Berlin, den 5. Juni 1885. D as Reichs - Neih rrtzo vungs amt. B ö d i k e r. Anleitung, vetvesfend die Anmeldung dev VLvsrctzevungspfltztztigen Keteiede. (§ 1 des Gesetzes nom 28. Mai 188S und ß 11 des LlnffaUuevsrclievungsge- setzes nom 6. Juli 1884). 1) Die Anmeldungspflicht erstreckt sich auf x a. den gewerbsmäßigen Fuhrwerksbetrieb, b. den gewerbsmäßigen Speditions-, Speicher- und Kellereibetrieb, 6. den Gewerbebetrieb der Güterpacker, Güterlader, Schaffer, Bracker, Wäger, Messer, Schauer und Stauer, s., den Die Prüfungskommission: (L. S.) Der Vorsitzende § io. Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sich wiederholt einer neuen Prüfung unterziehen. 8 11. Die Prüfungszeugnisse und die Verhandlungen der Prüfungskommission find sportel- und gebührenfrei. Aeichsgeseßökatt. Die am 29. v. M. ausgegebene Nr. 25 desselben enthält: Nr. 1619. Vertrag zwischen Deutschland und Belgien, betreffend die Bestrafung der auf den beiderseitigen Gebieten begangenen Forst-, Feld-, Fischerei- und Jagdfrevel. Vom 29. April 1885. 196 Durchschnittliche Preise der Fourage im Monat Juni 1885 (bekannt gemacht in Gemäßheit des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875, § 9, Nr. 3 und der dazu ergangenen In- struktion vom 2. September 1875, Ziff. 6, Abs. 5). 1. In Gera: 100 Kilogramm Hafer: 16 Mk. 25 Pf. 100 „ Heu: 7 „ — „ 100 „ Stroh: 4 „ 25 „ 2. In Schleiz: 100 Kilogramm Hafer: 15 Mk. 32 Pf. 100 „ Heu: 9 „ — „ 100 „ Stroh: 5 „ — „ Bekanntmachung. Auf Grund der Bestimmung in § 68,6 E.-O. wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß das diesjährige Ober-Ersatz-Gescliäft für den Ausliebungsbezirk Gera am Montag, den 13. Juli, Dienstag, den 14. Juli, und Mittwoch, den IS. Juli l. Js., von früh 8 Uhr ab in der Tonhalle hier abgehalten werden wird. Am ersten Tage, Montag, den 13. Juli 1885, sollen a. die für dauernd untauglich erkannten Mannschaften, b. die zur Ersatz-Reserve II. Klasse in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen, c. die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften, über welche endgültig zu entscheiden ist, cl. die zur Zeit des Aushebungsgeschäftes noch vorläufig beurlaubten Rekruten, 6. die von den Truppentheilen als untauglich abgewiesenen einjährig Freiwilligen, welche, soweit dies nicht geschehen, hiermit zugleich zur rechtzeitigen vorherigen Anmeldung aufgefordert werden, f. die in Folge Aufenthaltswechsels in den hiesigen Aushebungsbezirk verzogenen und anher überwiesenen Mannschaften, und g. 140 Mann der für brauchbar und einstellungsfähig befundenen Dienstpflichtigen; am zweiten Tage, Dienstag, den 14. Juli 1885 der Rest der für brauchbar und einstellungsfähig befundenen Dienstpflichtigen; am dritten Tage, 197 Mittwoch, den IS. Juli 1885, die zur Ersatz-Reserve I. Klasse in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen zur Superrevision und definitiven Abfertigung gelangen. Die Gemeindebehörden des Aushebungsbezirks Gera, denen noch besondere Verzeichnisse der zu beor- dernden Mannschaften zugehen werden, haben dafür zu sorgen, daß letztere pünktlich früh V Uhr in dem Aus- hebungslokale zur Stelle sind und die in ihren Händen befindlichen Militärpapiere vorlegen können. Die mit Führung der Rekrutirungs-Stammrollen betrauten Personen haben sich im Termine einzusinden. Ueber Militärpflichtige, welche ohne Entschuldigung im Aushebungstermine gar nicht oder nicht pünktlich erscheinen, wird nach Maßgabe der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen entschieden; dieselben können namentlich als unsichere Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht werden. Reklamationen und Rekurse gegen die Entscheidung der Ersatz-Kommission sind bis zum 9. Juli d. Js. einzureichen. Gera, den 8. Juni 1885. Der Civilvorsitzende der Ersatz-Kommission. K. Graesel. Güther. Es wird andurch zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht, daß der Maurermeister Herr Heinrich Geiler in Hohenleuben am 29. d. M. als Feuerversiche- rungsagent in Pflicht genommen worden ist. Gera, den 30. Juni 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Oeffentliche Bekanntmachung. Folgende Personen, welche vom 5. zum 6. April d. I. in der Herberge des Friedrich Hauster zu Triptis, Neustädter Kreis, Großherzogthum Sachsen, übernachtet haben, nämlich 1) August Brunko, Müller aus Jacobshagen, 2) Wilhelm Böttcher, Müller aus Breitenhein, 3) Ignatz Zureck, Müller aus Sprotthaus, 4) Paul Oppen, Korbmacher aus Görlitz, 5) Johann Biernoth, Lohgerber aus Kreuzburg, 6) August Pelicke, Schlosser aus Bietz und 7) Wilhelm Zalevski, Klempner aus Bromberg, sollen in einer hier anhängigen Untersuchungssache als Zeugen gehört werden. Da der Aufenthaltsort dieser Personen unbekannt ist, werden die Polizeibehörden hierdurch ersucht, ein- tretenden Falls den Aufenthaltsort der oben aufge- führten Personen schleunigst hierher anzuzeigen. Gera (Reuß), den 30. 'Juni 1885. Der Untersuchungsrichter des gemeinschaftlichen Landgerichts. Seifarth. c. Bräunlich. Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Bäckergesellen Richard Teike in Gera, welcher flüchtig ist, ist die Unter- suchungshaft wegen Vornahme unzüchtiger Handlungen mit einem Kinde unter 14 Jahren verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und so- fort Nachricht hierher zu geben. Gera (Reuß), den 30. Juni 1885. Der Untersuchungsrichter des gemeinschaftlichen Landgerichts. Seifarth. c. Bräunlich. Beschreibung. Alter: 29 Jahre. Statur: mittel. Größe: 1,65 irr bis 1,70 irr. Haare: hellblond. Nase: spitz. Bart: hellblonder Schnurrbart. Augen: blaugrau. Gesichtsfarbe: blaß. Kleidung: dunkelbrauner Rock und Weste (engl. Stoff), dunkelgraue Hosen und schwarzen Filzhut. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Maurer Karl Richard Pötzschner und dessen Ehefrau Emilie Ernestine geb. Bernhardt hier gehörige, unter Flurbuchsnr. 2281 mit 6,59 a Fläche und 178,06 St.-E., als Wohnhaus, Nebengebäude, Hof und Garten eingetragene Haus an der Chaussee nach Ronne- burg, 198 Fol. 2151 des Katasters \ von Fol. 2080 des Grund- und Hyp.-Buchs j Gera, Freitag, den 10. Juli 1883, Vormittags 11 Uhr, an Unterzeichneter Amtsgerichtsstelle, Landhaus, 2Treppen, Zimmer Nr. 3 durch uns öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll sofort nach Schluß der Versteigerung verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Ver- steigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen sind zu Jedermanns Einsicht auf der Gerichtsschreiberei im Zimmer Nr. 4 ausgelegt. Gera, am 23. Mai 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. H. Graesel. Teich. Oeffeutliche Aufforderung. Der Dienstknecht Robert Anton Lindstädt, geb. den 21. Mai 1864 in Kleinreinsdorf (Reuß ä. L.), zuletzt in Kleinaga bei Langenberg (Reuß j. L.) wohn- haft gewesen, ist in einer hier anhängigen Strafsache als Zeuge zu vernehmen und wird, da sein gegen- wärtiger Aufenthaltsort hier unbekannt ist, hierdurch aufgefordert, denselben ehebaldigst hierher anzuzeigen. Gera, den 27. Juni 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. A l b e r t i. o. H. Schmidt. Bekanntmachung. Auf Fol. 272 'unseres Handelsregisters (Stadt- bezirk) ist heute oerlautbart worden, daß der Kaufmann Ernst Otto Lebe aus der Firma Pinther 8f Lebe in Gera als Mitinhaber ausgeschieden ist. Gera, den 1. Juli 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Bekanntmachung. Auf dem die Firma Hermann Schlestiger in Gera betreffenden Folium 248 unseres Handelsregisters (Stadtbezirk) ist heute verlautbart worden, daß der Lederfabrikant Karl Friedrich Hermann Schlestiger hier als Inhaber der Firma ausgeschieden ist, daß da- gegen der Lederfabrikant Hermann Arthur Schle- stiger, der Kaufmann Bruno Schlestiger und der Kaufmann Moritz Gustav Eichler, sämmtlich in Gera, als Inhaber der Firma eingetragen worden sind. Gera, den 2. Juli 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Bekanntmachung. Auf Fol. 452 unseres Handelsregisters (Stadt- bezirk) ist heute die Firma Julius Link in Gera und als deren Inhaber der Kaufmann Julius Christof Link daselbst eingetragen worden. Gera, den 6. Juli 1885. Fürstlich Reustisches Amtsgericht, Abtheilung für freiw. Gerichtsbarkeit. Richter. Bnrkhardt. Bekanntmachung. In unserm Handelsregister ist am 27. d. M. auf Fol. 111 die Firma Friedrich 8S Co. in Tanna eingetragen worden. Inhaber derselben sind: Spediteur Heinrich Friedrich, Bürgermeister Ludwig Eckner, Klempner Otto Frackmann, sämmtlich in Tanna. Schleiz, den 29. Juni 1885. Fürstliches Amtsgericht. Alberti. Freiwillige Versteigerung. Auf Antrag der Erben soll zum Zwecke der Erb- theilung die zum Nachlaß des Maurergesellen Gottlob Heinrich Lämmerich vulgo Rudolph weil, in Oetters- dorf gehörige Hofraithe, Fol. 110 des Katasters, Nr. 105 des Grund- und Hypothekenbuchs von Oetters- dorf, Haus-Nr. 100, Flurbuchsnr. 166, bestehend aus Wohnhaus, Nebengebäude, Hof und Gemüsegarten, mit — ha 1,99 a Fläche und 26,00 St.-E., durch uns 199 Dienstag, den 28. Juli 1885, Vormittags 11 Uhr in dem Diersch'schen Gasthofe in Oettersdorf öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden, was mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß sofort nach der Versteigernng der Hofraithe in der Letzteren die Auktion des gesammten Mobiliars und Jventars gegen baare Zahlung beginnt. Die nähere Beschreibung der Hofraithe, aus welcher insbesondere die aufhaftenden Reallasten zu ersehen sind, hängt an unserm Amtsbrette aus. Schleiz, den 6. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht. Alberti. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das der Friederike Agnes Pauline verehel. Vater geb. Blank in Eliasbrunn gehörige gebundene Gut Hausnummer 14, Nr. 15 des Grund- und Hypothekenbuchs, Fol 19 des Katasters für Eliasbrunn, bestehend aus den Flur- buchsnummern 22, 105, 146, 183, 217, 236, 266, 294, 329, 358, 304, 387, 397, 508, 539, 548, 601, 610, 649, mit zusammen 17 ha 12,94 a Fläche und 199,21 Steuereinheiten durch uns Dienstag, den 21. Juli 1883, Vormittags 11 Uhr, in der Richterlichen Gastwirthschaft in Elias- brunn öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Versteigerungs- termins oder acht Tage darauf an Amtsgerichtsstelle hier verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Versteigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen können auf unserer Gerichtsschreibersi eingesehen werden. Zu dem obigen Versteigerungstermin und dem Termin zur Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte geladen. Lobenstein, den 21. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht. (gez.) Dr. Niegold. Beglaubigt und veröffentlicht: A. Schmidt, Gerichtsschr. Der Bauer Gottlieb Hermann Christian Wöckel, geboren am 28. November 1854 in Ruppersdorf und zuletzt dort wohnhaft, wird beschuldigt, als Wehrmann der Landwehr am 29. März 1885 ohne Erlaubniß nach Amerika ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen § 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird Donnerstag, den 17. September 1885, Vormittags 10 l/2 Uhr vor das Fürstliche Schöffengericht zu Lobenstein zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von dem mit der Kontrole der Wehrpflichtigen beauftragten König!. Bezirks-Kommando zu Gera ausgestellten Er- klärung verurtheilt werden. Hirschberg, den 29. Juni 1885. Der Fürstliche Amtsanioalt. Wehrde, Ger.-Ass. Die Gemeindevorstände des platten Landes, welche noch mit Ablieferung der diesjährigen Hundesteuer in Rückstand sind, werden hiermit an ihre Verpflichtung erinnert. Gera, den 4. Juli 1885. Fürstliche Bezirkssteuereinnahme. Hopf. Mit der heutigen Uummer des Amts- und Verordnungsblattes wird Ar. 454 der Gesetz- sammlung ausgegeben. Fürstliche Mimstrrialkmizler. 200 Nichtamtlicher LheiL. 23"U-Ib.:r 3& XD x sl © g' e :r Gera, Laasener Strasse, empfiehlt sich zur Anfertigung aller typographischen Arbeiten in Schwarz- und Buntdruck und sichert bei schleunigster Herstellung die billigsten Preise zu. Bei uns ist zu haben: Uebersicht der Itlflljnljiiuftr, KilchMnzeii mit der mtsnimiefmkit KrxilkmH in den Gemeinden (und dazu gehörigen Wohnplätzen) des Fürstenthums Reuß jüngerer Linie nach definitiver Feststellung der Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1880. Preis 30 Pfennige. Gera. WuHr: & Avcreger. Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. ooo 201 Amis- und Aerordnungsölat für das Fßrstkiilhilin Kesß jmgrrer Knie. Nr. 28. Gera, den 13. Juli 1883. In Folge des Ablebens Sr. Königlichen Hoheit des Herzogs Alexander von Württemberg legt der Fürstliche Hof vom 15. Juli ab Trauer auf 10 Tage an. Schleiz, den 13. Juli 1885. Fürstliches Hafmarschall-Amt. Frhr. v. Meyfenbug. Se. Durchlaucht der Fürst haben die Entschließung gefaßt, daß die iin Fürstlichen Dienste beschäftigten Forstverwaltungskandidaten, welche sämmtlichen Anforderungen des Regulativs über Ausbilduugs- und Anstellungs-Gang der Forstverwaltungsbeamten im Fürst- lichen Kameraldienste vom 6. Dezember 1882 entsprochen haben, nach bestandener Ober- försterprüfuug das Dienstprädikat „Forstassessor" führen sollen. Infolge dessen sind die Oberförsterkaudidaten Karl Sieber und Theodor Jahn, welche vom 1. d. M. ab zunächst bei dem Fürstlichen Forsteinrichtungsbüreau zu Schleiz beschäftigt werden, zu Forstassessoren ernannt worden. Zufolge höchster Entschließung Seiner Durchlaucht des Fürsten ist vom 1. Juli a. c. ab die Lehrerstelle an der Schule zu Groitschen dem provisorischen Verwalter derselben, Lehrer Heinrich Hauschild, definitiv übertragen worden. 202 An das Auswärtige Amt gelangen zahlreiche Gesuche, deren Erledigung zur Zu- ständigkeit der Kaiserlichen Konsulate gehört und die deshalb zweckmäßiger unmittelbar an das betreffende Konsulat zu richten wären. Nach dem Konsulatsgesetz sind die Kaiserlichen Konsuln berufen, den Angehörigen der Bundesstaaten in ihren Angelegenheiten Rath und Beistand zu gewähren. Es steht deshalb jedem Reichsangehörigen frei, sich unmittelbar mit feinem Gesuch an das zu- ständige Konsulat zu wenden. Das Auswärtige Amt ist weder verpflichtet, noch bei der vorhandenen Geschäftslast in der Lage, dergleichen zum amtlichen Wirkungskreis der Konsuln gehörende Gesuche zu beantworten oder zu prüfen; es kann dieselben höchstens an das zuständige Konsulat befördern und es geht dem Bittsteller hierbei diejenige Zeit verloren, welche bei einer umfangreichen Behörde auf die geschäftliche Behandlung der einzelnen Sache verwendet werden muß. Ueber die im Auslande bestehenden Konsulate des Reichs und die Abgrenzung ihrer Amtsbezirke gewährt das alljährlich durch das Auswärtige Amt veröffentlichte und im Buchhandel erscheinende „Verzeichnis der Kaiserlich Deutschen Konsulate" den erforderlichen Aufschluß. Für die Fürstlichen Landrathsämter und die Stadtgemeindevorstände empfiehlt es sich, dieses Verzeichniß anzuschaffen und den Betheiligten zur Auskunftserholung in vor- kommenden Fällen bereit zu halten. Gera, am 11. Juli 1885. Fürstlich Ueich-Pl. Ministerium. Dr. E. v. Beulwitz. Di'. Winkler. Eine von dem Auswärtigen Amte zu Berlin anher gelangte Darstellung, welche die Lage der Ansprüche auf Erbschaften betrifft, die von Reichsangehörigen in den Nieder- landen geltend gemacht werden, wird mit Rücksicht auf die Aussichtslosigkeit solcher Ansprüche und die durch die Anträge vermeintlicher Berechtigten den Behörden erwachsenden Belästi- gung andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, den 11. Juli 1885. Fürstlich Renst-M. Ministerium. Di-. E. v. Beulwitz. Di-. Winkler. In der letzten Zeit haben sich bei dem Auswärtigen Amt die Gesuche um amtliche Vermittelung zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Erbschaften, welche in den Nieder- landen beruhen sollen, in erheblicher Weise vermehrt. Hierbei ist es öfters zu Tage getreten, daß von den vermeintlichen Erbberechtigten zur Begründung ihrer Ansprüche nicht unbedeutende Kosten aufgewendet wurden. Auch sind nicht selten dergleichen Ansprüche zur Verübung von Betrügereien benutzt worden, welche vielfach eine bedeutende Vermögens- beschädigung der Getäuschten zur Folge hatten. Die noch in allerneuester Zeit veranlaßten amtlichen Ermittelungen lassen jene Erbansprüche als aussichtslos erscheinen. 203 Sowohl in dem Königreich der Niederlande selbst, wie in den Indischen Kolonien verjähren die Ansprüche auf Erbschaften in Dreißig Jahren von dem Tage der Eröffnung der Nachfolge und diese tritt sowohl bei der gesetzlichen wie bei der testamentarischen Berufung mit dem Augenblicke des Todes des Erblasfers ein. Bezüglich des Königreichs der Niederlande selbst und aller bis zum Jahre 1811 in die Verwaltung der ehemaligen Waisen- und Vormundschaftskammern gelangten Ver- mögensmassen und Erbschaften ist aber seit dem Jahre 1880 überhaupt jeder Anspruch ausgeschlossen. Durch Gesetz vom 5. März 1852 wurde nämlich eine Kommission ein- gesetzt, welche diese Massen und Erbschaften zu liquidiren hatte. Dieselbe hat zufolge Art. 8 des erwähnten Gesetzes die vorgeschriebenen Aufgebote im Niederländischen Staats- anzeiger ergehen lassen. Denen, welche sich rechtzeitig auf Grund dieser Aufgebote gemeldet halten und ihre Berechtigung Nachweisen konnten, wurde der ihnen gebührende Erbtheil ausgeantwortet. Nach Ablauf der gesetzlichen Frist von fünf Jahren wurde sodann der ver- bleibende Rest dieser Massen dem Niederländischen Staate überwiesen. Im Jahre 1880 hat die Kommission ihre Aufgabe erledigt und seit dieser Zeit ist in Bezug auf die erwähnten Massen und Erbschaften jeder Anspruch endgültig und unwiderruflich ausgeschlossen. Seit dem Jahre 1811 sind in dem Königreich der Niederlande überhaupt keine Nachlassenschaften mehr bei den Waisenkammern eingebracht. Unter Bezugnahme auf die Ministerial-Verfügung vom 27. Juni c. (Amts- und Verordnungsblatt Nr. 27, S. 193), die Ausführung des Gesetzes über den Betrieb des Hufbeschlaggewerbes betreffend, werden die Betheiligten aus dem Fürstenthume Reuß j. L. auf die nachstehende Bekanntmachung des Großherzlich Sächsischen Staatsministeriums, Departement des Innern, zu Weimar vom 15. Juni c. noch besonders hierdurch aufmerksam gemacht mit dem Bemerken, auch ihre Anmeldungen zum Unterricht und zur Prüfung im Hufbeschlag bis zum 1. September d. I. an den Vorsitzenden der Prüfungskommission in Jena gelangen zu lassen. Gera, den 11. Juli 1885. Fürstlich Reust-Pl. Ministerium. Abtheilung für das Innere. Dr. E. v. Beulwitz. vr. Winkler. Mirnsteeial-Bekarmtrrmchrrng. Nach § 2 der Verordnung vom 19. Februar d. I. (Regierungsblatt S. 18) finden die Prüfungen der Hufschmiede, welche das zur selbständigen Ausübung des Hufbeschlag- gewerbes gesetzlich erforderliche Prüfungszeugniß zu erlangen beabsichtigen, nach Bedarf, oder mindestens einmal im Jahre statt. Um übersehen zu können, für welchen Zeitpunkt die Prüfung und der derselben vorausgehende vierwöchige Unterrichtskursus mit Rücksicht auf die Zahl der erfolgten An- meldungen jeweilig anzusetzen ist, werden diejenigen Hufschmiede, welche zu der Prüfung 204 und zu dem Unterrichtskursus oder eventuell nur zu der ersteren zugelassen zu werden wünschen, hierdurch aufgesordert, die vorgeschriebeue Meldung bis ;um 1. September d. I. bei dem Vorsitzenden der Prüfungskommission, Großherzoglichen Medichralasiesior Dr. Schuber |U Jena einzureichen. Von der Zahl der eingehenden Anmeldungen hängt es ab, ob die Zulassung — die Erfüllung der sonstigen Vorbedingungen vorausgesetzt — für den im Oktober stattfindenden Herbstkursus oder für den im Februar stattfindenden Winterkursus erfolgen kann. Der schriftlich einzureichenden Meldung ist außer den Angaben über den Geburts- und Wohnort glaubhafter Nachweis über die erlangte technische Ausbildung des Prüflings, sowie die Prüfungsgebühr (10 M.) beizufügen. Weimar, den 15. Juni 1885. Großherwglich Sächsisches Staats-Miniltcrium, Departement des Innern. Für den Departements-Chef: vr. Schomburg. In Gemäßheit § 7 der landesherrlichen Verordnung vom 16. Oktober 1875 bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß von Anfang k. I. ab die Gemeinde Karolinenfield aus dem Standesamtsbezirke Ruppersdorf ausscheidet und dem Standesamtsbezirke Ebersdorf zugewiesen wird. Gera, am 6. Juli 1885. Fürstlich Reu st-M. Ministerium» Abtheilung für die Justiz. Or. Bollert. vr. Winkler. Andurch wird zur Kenntniß der diesseitigen Staatsangehörigen gebracht, daß für das Königreich Württemberg unterm 18. Mai d. I. ein Gesetz erlassen worden ist, nach welchem vom 1. Juli d. I. ab in Württemberg eine Uebergangsabgabe im Betrage von 13 M. 10 Pf. für 1 lll Branntwein zu 50 Prozent Alkohol nach dem Alkoholometer von Dralles bei 12,44 Reaumur zur Erhebung gelangt, während die Uebergangsabgabe zeither 2 M. 75 Pf. betragen hat. Gera, am 8. Juli 1885. Fürstlich Renst-Ul. Ministerium» Abtheilung für die Finanzen. Engelhardt. Dr. Winkler. 205 Bekanntmachung. Als unanbringlich ist von dem Kaiserlichen Post- amte in Gera (Reuß j. L.) eingesandt worden: ein Ein- schreibbrief an Bürgermeister August Voigt in Quirla bei Roda (S.-- A.) eingel. 2. 3. 85 in Wolfsgefärth. Der unbekannte Absender wolle sich binnen vier Wochen zur Empfangnahme des Briefes melden, widrigen- falls über denselben anderweit verfügt werden wird. Erfurt, 9. Juli 1885. Der Kaiserliche Oberpost-Direktor. In Vertretung: Butteus. Es wird andurch zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht, daß der Zimmermeister Herr Franz Louis Unteutsch in Hohenleuben als Taxator und Gebäude- abschätzungskommissar der Magdeburger Landfeuer- Sozietät für die Ortschaften Hohenleuben, Langen- wetzendorf, Hirschbach und Göttendorf ernannt und als solcher in Pflicht genommen worden ist. Gera, den 8. Juli 1885. Der Kreisdircktor der Magdeburger Landfeuer-Sozietät. K. Graesel. Nachdem in einem hier zur Verhandlung gestan- denen Spezialfalle das Fürstliche Ministerium hier ent- schieden hat, daß es unstatthaft erscheint, von der Be- folgung der in §§ 1 und 2 des Hundesteuergesetzes vom 22. Dezember 1868 enthaltenen Bestimmungen, wonach von jedem Hunde neben der Staatssteuer eine Gcmeindeabgabe von gleichem Betrage zu erheben ist, einzelne Gemeinden zu entbinden, so ergeht hiermit an die Gemeindevorstände des unterländischen Landbezirkes die Veranlassung, sich, soweit dies nicht bereits ge- schehen, vom laufenden Jahre ab hiernach allenthalben zu achten. Gera, den 9. Juli 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Bekanntmachung. Nachdem das Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium, Abtheilung für die Justiz in Gera im Einverständniß mit dem Großherzoglich Sächs. Staatsministerium zu Weimar beschlossen hat, den Gerichtsassessor Du. jur. Karl Hermann Alfred Schlotter hier bei dem ge- meinschaftlichen Landgericht hier als Rechtsanwalt zu- zulassen, demselben auch höchster Entschließung Seiner Durchlaucht des Fürsten zu Folge, auf fein Ansuchen die Befugniß verliehen worden ist, die Geschäfte eines öffentlichen Notars auszuüben, ist solcher nach Maß- gabe des § 17 der Rechtsanwaltsordnung als Rechts- anwalt, nicht minder als Notar eidlich verpflichtet und in die Liste der bei dem gemeinschaftlichen Landgericht Gera zugelassenen Rechtsanwälte eingetragen worden. Gera, am 8. Juli 1885. Der Präsident des gemeinschaftlichen Landgerichts. Müller. 6. Bräunlich. Steckbriefs-Erledigung. Der vom Fürstlichen Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen, hier gegen den Fleischer Adolf Graf aus Stollberg wegen Betrugs bez. Unterschlagung unter dem 27. Februar d. I. erlassene Steckbrief hat sich erledigt und wird hiermit zurückgenommen. Gera (Reuß), den 6. Juli 1885. Der Untersuchungsrichter bei dem gemeinschaftlichen Landgerichte. S e i f a r t h. c. Bräunlich. Erneuert wird hiermit der von mir gegen den Strumpfwirker Macht aus Zeulenroda wegen Unterschlagung und Bedrohung unterm 2. Dezember 1884 erlassene Steckbrief. Gera, den 8. Juli 1885. Der Untersuchungsrichter des gemeinschaftlichen Landgerichts. Seifarth. c. Bräunlich. Erneuert wird hiermit der von mir gegen den Kaufmann Franz Starke aus Langenbernsdorf in Sachsen wegen Dieb- stahls, Betrugs und Urkundenfälschung unterm 3. De- zember 1884 erlassene Steckbrief. Gera, den 8. Juli 1885. Der Untersuchungsrichter des gemeinschaftlichen Landgerichts. S e i f a x t h. c. Bräunlich. Steckbrief. Der Schneider Gustav Louis Jllgen aus End- schütz, zuletzt hier wohnhaft gewesen, soll auf Grund eines wegen Unterschlagung gegen ihn erlassenen Haft- befehls iu Untersuchungshaft genommen werden. 206 Es wird gebeten, denselben zu verhaften und in das Gefängniß des Unterzeichneten Amtsgerichts ab- zuliefern. Gera, den 6. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Dr. Niegold. c. H. Schmidt. Beschreibung: Alter: 58 Jahre. Statur: hager. Größe: mittel. Haupthaar: dunkel. Gesichtsform: schmal. Bart: dünner schwarzer Schnurr- und Kinnbart. Oeffentliche Aufforderung. Der Arbeiter Gustav Hermann Buschendorf, geboren den 27. Juni 1863 in Caaschwitz bei Köstritz, befindet sich hier wegen Unterschlagung in Untersuchung und wird, da sein jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit öffentlich aufgefordert, denselben ehebaldigst anher anzuzeigen oder sich hier zu melden. Gera, den 8. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Der Töpfergeselle Eduard Kalb» geb. am 14. Juni 1662 in Exdorf (Herzogth. S.-Meiningen), zu- letzt hier, ist in einer hier anhängigen Untersuchungs- sache als Zeuge zu vernehmen. Derselbe wird, da sein Aufenthaltsort hier unbe- kannt ist, hiermit öffentlich aufgefordert, denselben ehe- baldigst anher anzuzeigen. Gera, den 8. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. o. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Adler, Ernst Ferdinand, Schneider, geb. am 24. März 1856 in Oggerschütz. Demselben ist ein Beschluß der Unterzeichneten Behörde zuzustellen; er wird, da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit öffentlich aufgefordert, denselbn hierher anzuzeigen. Gera, den 10. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Erledigt hat sich die von uns unterm 25. Juni d. I. gegen den Arbeiter Albert Carl Eduard Jahn aus Mutschau bei Hohenmölsen erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 10. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. o. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Fischer» Carl Franz, Weber, am 14. Februar 1863 in Weida geboren. Gegen denselben ist das Hauptverfahren wegen Diebstahls vor Fürstl. Schöffen- gerichte hier eröffnet; er wird, da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, hierdurch aufgefordert, denselben unge- säumt hierher anzuzeigen. Gera, den 10. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Hellfritzsch» Johann Gottfried Carl, Fleischer- geselle, am 26. Januar 1864 in Blintendorf bei Gefell geboren. Demselben ist ein Beschluß der Unterzeich- neten Behörde zuzustcllen; er wird, da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, hierdurch ausgefordert, denselben hierher anzuzeigen. Gera, den 10. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. v. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Ritter, Oswald, Buchbinder, am 20. Dezember 1864 in Thonberg geboren. Demselben ist ein Beschluß der Unterzeichneten Behörde zuzustellen; er wird, da 207 sein jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, hierdurch auf- gefordert, denselben umgehend hierher anzuzeigen. Gera, den 10. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Voigt, Carl August, Handarbeiter, am 30. August 1855 in St. Gangloff geboren. Gegen denselben ist das Hauptverfahren wegen Betrugs vor Fürstlichem Schöffengerichte hier eröffnet; er wird, da sein Aufent- haltsort unbekannt ist, hiermit öffentlich aufgefordert, denselben ungesäumt hierher anzuzeigeu. Gera, den 10. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Daß der Rittergutsbesitzer Albrecht Keil von Pforten, z. Z. in Alt-Scherbitz laut Beschlusses des Fürstlichen Amtsgerichts hier vom 29. Juni d. I. wegen Geisteskrankheit entmündigt und als Zustandsvormund für denselben der Rittergutsbesitzer Karl Hermann Keil in Pforten verpflichtet worden ist, wird andurch öffentlich bekannt gemacht. Gera, den 11. Juli 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. c. Burkhardt. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Landwirth Heinrich Brumme in Kunitz bei Jena ge- hörige Grundbesitzthum, nämlich: 1) das gebundene Gut, bestehend aus a) Wohnhaus, Nebengebäude, Anbau, Hof, Hutung, Feld, Wege, Wiesen und Gemüse- garten, — der Kühtanz —, Flurbuch- unmmer 144 mit 6 ha 88,39 a Fläche und 206,71 Steuereinheiten, b) Feld, Flurbuchnr. 145 mit — ha 62,5 a 17,11 Steuereinheiten, Fol. 96 des Katasters, Fol. 86 des Grund- und Hypothekenbuchs von Frankenkhal, 2) das ledige Grundstück am Dickenberge und Märzgraben, bestehend aus Hutung, Feld, Wiese, Wege, Backofen und Holzplatz, das Jägerholz, Flurbuchnr. 146 mit 3 ha 98,7 a Fläche und 107,48 Steuereinh., Fol. 97 des Katasters, Fol. 87 des Gr.- u. Hyp.-Buchs von Frankenthal, 3) das ledige Grundstück am Dickenberg und Märzgraben, bestehend aus Laubholz, Wiese, Weg und Feld, Flurbuchnr. 147 mit 4 ha 59,4 a Fläche und 124,81 Steuereinh., Fol. 98 des Katasters, Fol. 88 des Gr.- u. Hyp.-Buchs von Frankenthal, Donnerstag, den 20. August 1883, Vor- mittags 11 Uhr, in der König'schen Restauration (früher Vorberg) in Frankcnthal durch uns öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll sofort nach Schluß der Versteigerung verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehnngssumme ist im Ver- steigerungstermine baar zu bezahle», oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen sind zu Jedermanns Einsicht auf der Gerichtsschreiberei im Zimmer Nr. 4 ausgelegt. Gera, am 13. Juli 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. Münch. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Sally Schüler hier, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver- walters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Bertheilung zu berück- sichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbarcn Vermögensstücke der Schlußtermin auf Montag, den 10. August 1885, Vormittags 11 Uhr vor dem Fürstlichen Amtsgerichte Hierselbst, Landhaus, 2 Treppen, Zimmer Nr. 6 bestimmt, was zum Zwecke der Zustellung an die Betheiligten bekannt gemacht wird. Gera, den 13. Juli 1885. Teich, Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts v. c. 208 Bekanntmachung. Der Kaufmann' Carl Wilhelm Rudolf Müller in Oßla ist heute von uns als dritter Amtsschulz für die dasige Gemeinde in Pflicht genommen worden. Lobenstein, den 4. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht. Meyer. c. Weiß. Bekanntmachung. In unserem Handelsregister ist am 8. d. M. die auf Fol. 26 eingetragene Firma Dinger 8i Fuchs gelöscht, auf Fol. 27 dagegen die Firma C. Fuchs in Hohenleuben und als deren Inhaber der Fabrikant Carl Heinrich Fuchs daselbst eingetragen worden. Hohenleuben, den 9. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht. Klopfer, Ass. Haase. Obstverkauf. Der diesjährige Apfel- und Birnen-Anhang an den Chausseen soll 1) an der Zeitzer, Erfenberger und Kloster- lausnitzer Ehauffee Dienstag, den 21. d. Mts. Nachmittags 4 Uhr in Jahns Restauration an der Kaiser-Wilhelm-Straße, 2) an der Rodaer Chanfsee Mittwoch, den 22. d. Mts., Nachmittags 4 Uhr im Gasthof zu Großsaara öffentlich verkauft werden. Gera, am 14. Juli 1885. Fürst!. Hauptstaatskaffen-Verwaltung. Im VII. Laudtagswahlkreise ist bei der am 3. Juli dieses Jahres stattgehabten Ersatzwahl Bürger- meister Heinrich Weistker mit 216 von 298 abge- gebenen Stimmen zum Landtagsabgeordneten gewählt worden, was hiermit der Vorschrift gemäß veröffentlicht wird. Schleiz, den 8. Juli 1885. Der Wahlkommiffar im VII. Wahlkreis. Heinrich Weißker. Nichtamtlicher Tljcil. Jagd-Verpachtung der Gemeindejagd Kwöteen Donnerstag, 30. Juli 1885, Abends 7 Uhr in Müllers Lokal. Zwötzen, den 13. Juli 1885. Der Jagdbevollmächtigte. Franz Schlutter. Tamarinden-Conserm allein. Verfert. Apoth. KANOLDT, Gotha. Vorzüglichstes Laxatif (fegen Verstopfung und alle durch dieselben entstehenden Leiden (Hämorrhoiden, Migräne, Congestionen rc.) Ueberaus angenehmer Geschmack frischende und belebende Wirkung auf das Verdaunngssystem, Verdauung und Appetit nicht störend, verträglich für den schwächsten Magen. Preis ä Schachtel 80 Pf. — in allen Apotheken. Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. 209 Amis- und Verordnungsblatt für das Fürstenthllm Reuß jüngerer Linie. Nr. 29. Gera, den 22. Juli 1885. Bekanntmachung. Nach den bisher gemachten Wahrnehmungen scheinen die Vorschriften der Postordnung, betreffend die An- nahme non Werthsendungen re. Seitens der Landbrief- träger, nicht ausreichend im Publikum bekannt zu sein. Es wird daher besonders darauf aufmerksam ge- macht, daß jeder Landbriefträger auf seinem Bestell- gange ein Annahmebuch mit sich führt, welches zur Eintragung der von ihm angenommenen Sendungen mit Werthangabe, Einschreibsendungen, Postanweisungen, ge- wöhnlichen Packele und Nachnahmesendungen dient. Will der Absender die Eintragung selbst bewirken, so hat der Landbriefträger demselben das Buch zu diesem Zwecke vorzulegen. Bei Eintragung des Gegenstandes durch den Landbriefträger muß dem Absender auf Ver- langen durch Vorlegung des Buches die Ueberzeugung von der stattgehabten Eintragung gewährt werden. Die Beachtung dieser Vorschriften scheint um so nothwendiger, als anderenfalls dem Absender unter Umständen das Mittel entzogen ist, die postordnungs- mäßige Einlieferung der Sendung beweisen zu können. Erfurt, 12. Juli 1885. Der Kaiserliche Ober-Postdirektor. In Vertretung: Buttkus. Vorladung. Der am 9./8. 63 zu Untermhaus, Kreis Gera geborne Füsilier Paul Scheffel des 5. Pomm. Jnf.-- Rcgts. Nr. 42 wird aufgefordert, sich spätestens bis zu dem am 14. November d. I. Vormittags 10 Uhr in Stube Nr. 14 des Militärarresthauses (Obersaalstraße) hier stattfindenden Schlußtermin einzufinden, widrigen- falls derselbe in seiner Abwesenheit für fahnenflüchtig erklärt und zu einer Geldstrafe von 150 — 3000 Mark verurtheilt wird. Metz, den 14. Juli 1885. Königliches Gericht der 3V. Division. Daß der Zimmermeister Herr Franz Eduard Zipfel zu Langenwetzendorf am 11. d. M. als Feuer- versicherungsagent von uns in Pflicht genommen worden ist, wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Gera, den 14. Juli 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. G r a e s e l. R. List. Es wird andurch zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht, daß dem Zimmermeister Herrn Franz Louis Zipfel in Langenwetzendorf die Erlaubniß zur Ueber- nahme von Taxationen zu Gebäudeversicherungszwecken innerhalb der zur Pflege Reichenfels gehörigen Ort- schaften für die dort konzessionirten Privatfeuerver- sicherungsgesellschaften ertheilt und daß derselbe am 11. d. M. zu diesem Behufe von unS in Pflicht ge- nommen worden ist. Gera, den 14. Juli 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. 210 In dem Rindviehstalle des Gutsbesitzers Heinrich Korn in Langgrün ist seit dem 15. Januar d. I. ein Fall der Lungenseuche nicht wieder vorgekommen und es hat die vorgeschriebene Desinfektin des Stalles stattgefunden. Es ist demgemäß die gedachte Seuche in dem Stalle des Genannten als erloschen anzusehen und sind daher die angeordneten Sperrmaßregeln wieder aufge- hoben worden. Wir bringen dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Schleiz, den 20. Juli 1885. Fürstliches Landrathsamt. I. Alberti. Müller, S. Oeffentliche Aufforderung. Der Dienstknecht Johann Köbricht und dessen Ehefrau, angeblich aus Hirschberg a/Saale, sollen über eine Anzeige wegen Vergehens gegen § 289 des R.-St.-G.-B. verantwortlich vernommen werden und werden daher hiermit aufgefordert, vor uns zu erscheinen oder ihren Aufenthaltsort anzuzeigen. Gera, den 14. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Der Buchbinder Karl Oswald Ritter, geboren den 20. Dezember 1864 in Thonberg bei Leipzig, ist in einer hier anhängigen Untersuchungssgche wegen Dieb- stahls verantworlich zu vernehmen und wird, da sein gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, hiermit aufge- fordert, denselben ehebaldigst hierher anzuzeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 14. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. o. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Der Harmonikatischler Karl Friedrich Wilhelm Robert Schatz aus Berlin, zuletzt in Leumnitz bei Gera wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, soll über eine Anzeige wegen Diebstahls verantwortlich vernommen werden und wird hiermit aufgefordert, vor uns zu erscheinen oder seinen Aufenthaltsort anzuzeigen. Gera, den 14. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dn. Niegold. c. H. Schmidt. Steckbriefs-Erledigung. Der von uns am 6. d. M. gegen den Schneider Gustav Louis Jllgen aus Endschütz erlassene Steck- brief hat sich erledigt. Gera, den 17. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. c. H. Schmidt. Bekanntmachung. Auf Fol. 69 unseres Handelsregisters (Stadtbe- zirk) ist heute der Kaufmann Emil Karl Gensel von hier als Prokurist der Firma Emil Gensel in Gera eingetragen worden. Gera, den 17. Juli 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. o. Burkhardt. Versteigerungs-Ausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Agenten Karl Ernst Günther in Gera gehörige Grund- besitzthum, nämlich die Hofraithe Haus-Nr. 2 in Dür- renberg, Flurbnr. 150 mit — ha 4,92 a Fläche und 23,22 St.-E. eingetragen, als Wohnhaus, Nebenge- bäude, Hof und Grasgarten, Fol. 51 des Katasters, Nr 47 des Gr.- und Hyp.-Buchs von Hartmannsdorf Mittwoch, den 3«. September 1883, Vormittags 11 Uhr im Peukert'schen Gasthofe zu Hartmannsdorf von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungs- lustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen auf unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 4 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, h. der Ersteher den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigerungstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und c. Vorkaufsberechtigte sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermines uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über 211 die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Versteigerungstermin unmittelbar anschließen. Gera, den 18. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht. Münch. c. H, Schmidt. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung sollen die dem Oekonomen Heinrich Gottlieb Schreiber in Schleiz gehörigen Immobilien, als: 1) die Fol. 661 des Katasters, mit 25,50St.-E., Nr. 574 des Grund- und Hypothekenbuchs für Schleiz eingetragene Hofraithe in der Brunnengasse, Haus-Nr. 0. 13, mit — ha 1,70 a Fläche, 2) das Fol 662 desselben Katasters, mit 8,17 St.-E., Nr. 575 desselben Grund- u. Hyp.-B. eingetragene ledige Grundstück daselbst, mit — ha 5,96 a Fläche, 3) das Fol. 703 desselben Katasters, mit 55,34 St.-E., Nr. 613 desselben Grund- und Hyp.- Buchs eingetragene Wohnhaus ebendaselbst, Haus-Nr. 0. 13, mit — ha 2,84 a Fläche und 4) das Fol. 1597 desselben Katasters, mit 20,88 St.-E.,Nr. 1488 desselben Grund- undHyp.-B. eingetragene ledige Grundstück am Langen- bacher Wege mit — ha 53,3 a Fläche, Montag, den 27. Juli 1885, Vormittags 10 Uhr an Unterzeichneter Amtsgerichtsstelle, Zimmer Nr. 6, von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungs- lustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung der zu versteigernden Grundbesitzungen und die übrigen von uns festgesetzten Verkaufsbedingungen auf unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 2 während der Geschäflsstunden eingesehen werden können, h. der Ersteh er den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigerungstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und c. diejenigen, denen ein Vorkaufsrecht an den zu versteigernden Immobilien zusteht, sich bei Verlust dieses Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermines uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Versteigerungstermin unmittelbar anschließen. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligte werden zu obigem Versteigerungstermine und zu dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils an Amtsgerichtsstelle, Zimmer Nr. 6,hierdurch vorgeladen. Schleiz, den 2. Juni 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. H. Weißker. Beglaubigt und veröffentlicht: E. Meinhardt, Gerichtsschreiber. Freiwillige Versteigerung. Auf Antrag der Erben soll zum Zwecke der Erb- theilung die zum Nachlaß des Maurergesellen Gottlob Heinrich Lämmerich vulgo Rudolph weil, in Oetters- dorf gehörige Hofraithe, Fol. 110 des Katasters, Nr. 105 des Grund- und Hypothekenbuchs von Oetters- dorf, Haus-Nr. 100, Flurbuchsnr. 166, bestehend aus Wohnhaus, Nebengebäude, Hof und Gemüsegarten, mit — ha 1,99 a Fläche und 26,00 St.-E., durch uns Dienstag, den 28. Juli 1885, Vormittags 11 Uhr in dem Diersch'schen Gasthofe in Oettersdorf öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden, was mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß sofort nach der Versteigerung der Hofraithe in der Letzteren die Auktion des gesummten Mobiliars und Inventars gegen baare Zahlung beginnt. Die nähere Beschreibung der Hofraithe, aus welcher insbesondere die aufhaftenden Reallasten zu ersehen sind, hängt an unserm Amtsbrette aus. Schleiz, den 6. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht. A l b e r t i. Bekanntmachung. Auf dem die Firma: Gottfried Piegler in Schleiz betr. Fol. 31 unseres Handelsregisters ist heute die dem Kaufmann Eduard Hartung weil, in Schleiz ertheilte Prokura gelöscht und der Kaufmann Karl Weber daselbst als Prokurist eingetragen worden. Schleiz, den 9. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht. Alberti. I 212 Bekanntmachung. Als Zustandsvormund der entmündigten ledigen Wilhelmine Dorothee Weithaas in Schleiz ist von uns Herr Rathsdiener Hermann Eduard Günold da- selbst in Pflicht genommen worden, was mit dem Be- merken bekannt gemacht wird, daß alle Rechtsgeschäfte, welche die Genannte ohne Genehmigung des Vor- munds resp. der Obervormundschaftsbehörde etwa ab- schließen sollte, der rechtlichen Giltigkeit ermangeln. Schleiz, den 15. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht. Alberti. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Tuchscherer Franz Gottlieb Friedrich Schilling in Lobenstein gehörige Grundbesitzthum, nämlich: a. das Haus im Haine, Hausnummer 337, Nr. 419 des Grund- und Hypothekenbuchs, Fol. 482 des Katasters für Lobenstein, Flurbuchsnummern 558 und 560a mit zusammen 6,85 a Fläche und 10,31 Steuereinheiten; b. das Grundstück im Haken, Nr. 1386 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, Fol. 1498 des- selben Katasters, Flurb.-Nr. 1829 mit 33,8 a Fläche und 4,33 Steuereinheiten; c. das Haus mit Zubehör in der Bayr. Straße, Hausnummer 192, Nr. 214b desselben Grund- und Hypothekenbuchs, Fol. 247 desselben Katasters, Flurbuchsnummern 282, 323 und 2491 mit 43,54 a Fläche und 37,74 Steuer- einheiten, durch uns Freitag, den 31. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr, an Amtsgerichtsstelle öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Versteigerungs- termins oder acht Tage darauf an Amtsgerichtsstelle hier verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Ver- steigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Ver- steigerungstermine baar zu bezahlen oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigerndem Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen könne'« auf unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Zu dem obigen Versteigerungstermin und dem Termin zur Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte geladen. Lobenstein, den 16. Mai 1885. Fürstliches Amtsgericht, gez. Dr. Niegold. Beglaubigt und veröffentlicht: A. Schmidt, Gerichtsschr. Bekanntmachung. Der Oekonom Heinrich Christian Louis Hofmann von Lückenmühle ist heute als erster Amtsschulz für den genannten Ort von uns in Pflicht genommen worden. Lobenstein, am 4. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht. Meyer. c- H. Der Bauer Gottlieb Hermann Christian Wöckel, geboren am 28. November 1854 in Ruppersdorf und zuletzt dort wohnhaft, wird beschuldigt, als Wehrmann der Landwehr am 29. März 1885 ohne Erlaubniß nach Amerika ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen § 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird Donnerstag, den IV. September 1885, Vormittags 10'/2 Uhr vor das Fürstliche Schöffengericht zu Lobenstein zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von dem mit der Kontrole der Wehrpflichtigen beauftragten Königl. Bezirks-Kommando zu Gera ausgestellten Er- klärung verurtheilt werden. Hirschberg, den 29. Juni 1885. Der Fürstliche Amtsanwalt. Wehrde, Ger.-Ass. Hierzu eine Beilage. 213 Aeilnge m Nr. 29 r»ks Amts- und Verordnungsblattes. Gera, den 22. Juli 1885. Bekanntmachung. Nachdem am 2. d. M. als Friedensrichter für den Gemeindebezirk Ullersreuth der Schneider Friedrich Dürr in Ullersreuth und als Friedensrichter für den die Gemeinden Blinten- dorf Reußischen Antheils und Götlengrün umfassenden Friedensrichterbezirk der Bergmann Johann Metzner in Blintendorf, am 13. d. M. aber als Stellvertreter des Friedens- richters für den Gemeindebezirk Ullersreuth der Wagner Heinrich Frieser in Ullersreuth von uns verpflichtet worden sind, so wird dieß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Hirschberg, den 15. Juli 1885. Fürstlich Reust-Pl. Amtsgericht. Jahn. Bekanntmachung. An Stelle des verstorbenen Amtsschulzen Ernst Hermann Beigang von Langenwetzendorf, oberen Theils ist heute der Gutsbesitzer Franz Gustav Beigang da- selbst als Amtsschulze für diesen Bezirk von uns in Pflicht genommen worden. Hohenleuben, den 15. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht. Klopfer, Ass. c, Stellenberger. Die Ablieferung der Hundesteuer auf das laufende Jahr, mit welcher sich eine größere Anzahl der Gemeinde- Vorstände unseres Bezirks im Rückstände befindet, wird unter Bezugnahme auf § 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 1868 andurch in Erinnerung gebracht. Schleiz, am 20. Juli 1885. Die Fürstliche Bezirksstenereinuahme. E. Weiß. Eine vollständige Gesetzsammlung des Fürstenthums Reust j. L., sowie sttmmtliche Jahrgänge des Amts- und Verordnungsblatts werden zu kaufen gesucht. Stadtrath zu Gera. 214 Aus reinem Bernstein fabriziert. Kein Spiritus - Lack. Nichtamtlicher Theil. I p Ö ö MG LWGkLVTDkGMM von 8 8 8 B-vo. Ib. a; Fol. 18 des Gr.- u. Hyp.-Buchs j Caaschwitz Donnerstag den 6. August 1885, Vormitt. 11 Uhr im Gasthof „Zum reußischen Hause" in Caaschwitz durch uns öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll sofort nach Schluß der Versteigerung verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Versteigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen sind zu Jedermanns Einsicht auf der Gerichtsschreiberei im Zimmer Nr. 4 ausgelegt. Gera, am 15. Juni 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. Münch. Teich. Steckbrief. Gegen den Porzellanmaler Friedrich Wilhelm Krämer, zuletzt in Langenberg bei Gera wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, welcher sich ver- borgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Vergehens gegen § 137 des Str.-G.-B. verhängt. Es wird gebeten, denselben zu verhaften und in das hiesige Amtsgerichtsgefängniß abzuliefern. Gera, den 18. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. c. H. Schmidt. Oöffentliche Aufforderung. Der Handarbeiter Otto Pofer aus Zwötzen bei Gera, jetzt unbekannten Aufenthalts, soll über eine Anzeige wegen Betrugs verantwortlich vernommen werden 216 und wird hiermit aufgefordert, vor uns zu erscheinen oder seinen Aufenthaltsort anher anzuzeigen. Gera, den 18. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. c. H. Schmidt Oeffentliche Aufforderung. Der Handelsmann Karl Heinrich Wilhelm Drescher aus Harra bei Lobenstein, jetzt unbekannten Aufenthalts, soll über eine Anzeige wegen Sachbe- schädigung verantwortlich vernommen werden und wird hiermit aufgefordert, vor uns zu erscheinen oder seinen Aufenthaltsort anzuzeigen. Gera, den 18. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Der Eisendreher Theodor Moritz Nitzsche aus Mücheln, Kreis Querfurt, jetzt unbekannten Aufenthalts, soll über eine Anzeige wegen Unterschlagung verantwortlich vernommen werden und wird hiermit aufgefordert, vor uns zu erscheinen oder seinen Aufenthaltsort anzuzeigen. Gera, den 18. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Der Maurer Karl Gottlieb Junger aus Breslau, jetzt unbekannten Aufenthalts, soll über eine Anzeige wegen Diebstahls verantwortlich vernommen werden und wird hiermit aufgefordert, vor uns zu erscheinen oder seinen Aufenthaltsort anzuzeigen. Gera, den 18. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. «. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Gerber, Ernst Theodor, Bergarbeiter, jetzt Tage- löhner, am 26. Januar 1860 in Hirschfeld bei Zwickau geboren. Gegen denselben ist das Hauptverfahren wegen Bedrohung vor Fürstlichem Schöffengerichte Gera eröffnet; er wird, da sein jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit öffentlich aufgefordert, denselben hierher anzu- zeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 20. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alb erti. o. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Lindestädt, Heinrich Hermann, geb. den 2. August 1862 in Kleinreinsdorf. Gegen denselben ist das Haupt- verfahren wegen Hausfriedensbruchs und Bedrohung vor Fürst!. Schöffengerichte hier eröffnet; er wird, da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit aufgefordert, den- selben hierher anzuzeigen. Gera, den 20. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Bekanntmachung. Auf Fol. 136 unseres Handelsregisters (Stadt- bezirk) ist heute der Kaufmann Karl Ernst Kallenbach hier als Prokurist der Firma Alfred Rotzsche in Gera eingetragen worden. Gera, den 25. Juli 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. c. Burkhardt. Bekanntmachung. Auf dem die Firma Hermann Kühn in Gera betreffenden Folium 286 unseres Handelsregisters (Stadt- bezirk) ist heute verlautbart worden, daß der Kaufmann Emil Karl Samuel Hertel als Mitinhaber der Firma ausgeschieden ist. Gera, den 27. Juli 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. c. Burkhardt. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des zuletzt hier wohnhaft gewesenen, am 21. Mai 1884 in Waldheim verstorbenen Handarbeiters Johann Christian Gottlob Plettner aus Seifersdorf bei Weida, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters , zur 217 Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußver- zeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schluß- termin auf den SÄ. August 1885, Vormittags 11 Uhr vor dem Fürstlichen Amtsgerichte Hierselbst, Landhaus, 2 Treppen, Zimmer Nr. 6 bestimmt, was zum Zwecke der Zustellung an die Betheiligten hierdurch bekannt gemacht wird. Gera, den 23. Juli 1885. H. Schmidt, Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts v. c. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Johann Karl Gottfried Uhlmann hier ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins durch Beschluß des Fürstlichen Amts- gerichts hier vom heutigen Tage aufgehoben worden, was gemäß Z 151 der K.-O. hiermit bekannt gemacht wird. Gera, den 27. Juli 1885. Der Gcrichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts. H. Schmidt v. c. Steckbriefszurücknahme. Der von uns am 11. März d. I. gegen den Eisengießer Karl Eifert aus Kalich in Böhmen erlassene Steckbrief hat sich durch Verhaftung des rc. Eifert erledigt. Schleiz, den 23. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht. H. Weißt er. Meinhardt. Steckbrief. Gegen den uuten beschriebenen Sattler Hermann Spiegler aus Großfahner bei Gotha, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft 'wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und uns hiervon schleunigst zu benachrichtigen. Schleiz, den 24. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht. H. Weißt er. Meinhardt. Beschreibung: Alter: 25 Jahre. Statur: mittel. Nase: gewöhnlich. Zähne: gut. Haare: dunkelblond. Bart: ohne. Augen: blau. Mund: gewöhnlich. Kinn: spitz. Gesichtsfarbe: gesund. Bekanntmachung. Als stellvertretender Friedensrichter für Neuärgerniß ist heute von uns an Stelle des seines Amtes entho- benen Johann David Geithner für den Rest der Wahlperiode desselben der Weber und Zimmergeselle Hermann Ferdinand Weber in Neuärgerniß gesetzlicher Bestimmung gemäß verpflichtet worden. Hohenleuben, den 22. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht. Klopfer, Ass. c. Stellenberger. Erneuert wird der von uns unterm 5. März d. I. gegen den Cigarrenmacher Johann Schwarz an- geblich aus Freiberg i/S. erlassene Steckbrief. Hohenleuben, den 22. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht. Klopfer, Ass. c. Stellenberger. Bekanntmachung. In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Handarbeiters Johann Christian Gottlob Plettner hier ist von dem Fürstlichen Amtsgericht hier Termin zur Abnahme der Schlußrechnung auf den 23. August d. I., Vormittags 11 Uhr auberaumt worden. Zur Verfügung sind 447 M. 98 Pf., welche nach Abzug von 103 M. 95 Pf. Massekosten auf 5672 M. 40 Pf. Nachlaßschulden zur Vertheilung kommen. Gera, den 24. Juli 1885. Der Konkursverwalter. Rechtsanwalt Dr. Busch. 218 Nichtamtlicher Theil. 8 S 8 KE X Bi® BmUnektr^ von M 8 8 S ul Ifa- 32 ch. 230 Nichtamtlicher AM. V 8 8 8 ie BaeMiackeiei von üBuLla.3; <£z Dxaeger Gera, Laasener Strasse, empfiehlt sich zur Anfertigung aller ^ typographischen Arbeiten 8 ¥ I % vy in Schwarz- und Buntdruck und sichert hei schleunigster Herstellung die M ^ billigsten Preise zu. ^ Bei uns ist zu haben: Uebersicht der Wrhahiiuser, HaiisIMilNM md der rrkiiimiesriideii KrvMermz in den Gemeinden (und dazu gehörigen Wohnplätzen) des Fürstenthums Reuß jüngerer Linie nach definitiver Feststellung der Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1880. g&^gT3 Preis 30 Pfennige. Gera. & Drneger. Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. 231 Amts- und AerordnungsölaLL für das FmstenIhM Ke«ß jMgerer K«ik. Nr. 34. GerNf den 26. August 1885. MinisterialBekanntmachung vom 17. August 1885, die Einreichung von Uebersichten und Rechnungsabschlüssen der Krankenkassen betreffend. Unter Bezugnahme auf den Inhalt der nebst Anlagen nachstehend abgedruckteu Be- kanntmachung des Reichskanzlers vom 16. Oktober v. I. (Centralblatt S. 266) wird hier- durch darauf hingewiesen, daß 1) die Uebersichten und Rechnungsabschlüsse über die Gemeindekrankenversicherung (§ 9 des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883) binnen 3 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres von den betreffenden Gemeindevorständen an die höhere Verwaltungsbehörde (Art. 3 der landesherrlichen Verordnung vom 20. Dezember 1883 — Gesetzs. Bd. XX, S. 25 —), 2) die Uebersichten und Rechnungsabschlüsse der sonstigen Krankenkassen binnen gleicher Frist von den betreffenden Kassenvorständen an die Aufsichtsbehörde (Art. 2 der angezogenen Verordnung), in doppelter Ausfertigung einzusenden sind. Soweit diese Uebersichten und Rechnungsabschlüsse nicht an sich sofort an die Unter- zeichnete Stelle gelangen, sind dieselben von den betreffenden Behörden, an welche sie zu- nächst gelangen, da nöthig nach erfolgter Richtigstellung, spätestens bis zum 1. Mai jedes Jahres anher einzusenden. Hierbei wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß 1) die angeordneten Uebersichten und Rechnungsabschlüsse nach einem Beschlüsse des Bundesraths vom 26. März d. I. erstmalig nur das Kalenderjahr 232 1SSS zu umfassen haben, auch wenn einzelne Kassen bereits am 1. Dezember 1884 in Thätigkeit waren, 2) zur Einsendung von Uebersichten und Rechnungsabschlüssen in Veranlassung eines vom Bundesrath gefaßten Beschlusses auf Grund § 86 des Reichsge- setzes über die eingeschriebenen Hülfskassen (Reichsgesetzblatt 1876, S. 125) auch diejenigen, die Unterstützung ihrer Mitglieder in Krankheitsfällen zum Zweck habenden, auf Grund landesrechtlicher Vorschriften errichteten Hülss- kassen hierdurch für verpflichtet erklärt werden, deren Mitglieder von der Ver- pflichtung, der Gemeinde-Krankenversicherung oder einer nach Maßgabe des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 errichteten Krankenkasse bei- zutreten, befreit sind. Gera, den 17. August 1885. Fürstlich Reutz-M. Ministerium, Abtheilung für das Innere. Dr. E. v. Beulwitz. e. H. Bektmntmachrwg. Der Bundesrath hat auf Grund des § 79 des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 und des § 27 des Gesetzes über die eingeschriebenen Hülfskassen vom 7. April 1876 in der Fassung des Gesetzes vom 1. Juni 1884 beschlossen, was folgt: Die in den §§ 9, 41 des Krankenversicherungsgesetzes, sowie im Z 27 des Gesetzes über die eingeschriebenen Hülfskassen vorgeschriebenen Uebersichten und Rechnungsabschlüsse sind nach Maßgabe der nachfolgenden Formulare I und II unter Beachtung der vorgedruckten Erläuterungen für jedes Kalenderjahr aufzu- stellen und binnen drei Monaten nach Ablauf desselben in doppelter Ausfer- tigung an die zuständige Behörde einzusenden. Hiermit treten die Bestimmungen*) des unterm 14. Februar 1877 veröffentlichten Beschlusses des Bundesraths, betreffend die durch 8 27 des Gesetzes über die eingeschrie- benen Hülfskassen vom 7. April 1876 vorgeschriebenen Formulare, außer Kraft. Berlin, den 16. Oktober 1884. Der Reichskanzler. In Vertretung: v. Bo etlicher. *) Vergl. Central-Blatt von 1877 Seite 99. 233 Formular I. Raum Statutenmäßige Dauer der Krankenunter- Art f der Krankenkasse: w stützuug: Sitz j Prozentvevhältnitz der Beiträge zum Lohne am Bezirk der höheren Verwaltungsbehörde: Schluß des Jahres: Uebersicht über die Mitglieder und über die Krankheits- und Sterbefälle für das Jahr 1) Die Uebersicht ist für das Kalenderjahr, erstmals für 1885, aufzustellen und binnen 3 Monaten nach Ablauf des Jahres an die zuständige Behörde einzusenden. Die Uebersicht ist auch für Kassen, welche nicht ein volles Jahr in Thätigkeit waren, unter Bezeichnung des Zeitraums, auf welchen sie sich bezieht, aufzustellen. Wird eine Kasse im Laufe des Jahres geschlossen oder aufgelöst, so ist die Uebersicht binnen 4 Wochen nach Schließung oder Auflösung der Kasse einzureichen. 2) Nach der Art der Krankenkassen sind zu unterscheiden: Gemeinde-Krankenversicherung, Orts-Kranken- kassen, Betriebs-(Fabrik-)Krankenkasscn, Bau-Krankenkassen, Innungs-Krankenkassen, eingeschriebene Hülfskassen. 3) Als Nichtversicherungspflichtige Mitglieder sind in Spalte 8 diejenigen Personen zu zählen, welche der Kasse als Mitglieder angehören, ohne dem gesetzlichen oder statutarischen Krankenversicherungszwange unterworfen zu sein. Bergl. §§ 4 Abs. 2, 11, 19, 26 Abs. 4 Ziffer 5, 27, 63 Abs. 2 und 72 Abs. 2 des Krankenversicherungsgesetzes. 4) Als Erkranknngsfälle in den Spalten 9 und 10 gelten nur diejenigen, welche nach Beginn des Jahres eingetreten sind; ältere noch andauernde Erkrankungen kommen in diesen Spalten nicht in Betracht, wohl aber in den Spalten 11 und 12. Wenn ein Mitglied mehrmals erkrankt, so wird jeder Er- krankungsfall besonders gezählt. Ein regelmäßig verlaufendes Wochenbett zählt nicht als Erkrankungsfall. 5) Als Erkrankungen in Folge von Betriebsunfällen werden in Spalte 10 nur diejenigen gezählt, welche die der Unfallversicherung unterliegenden Mitglieder betreffen und die Folge von Unfällen sind, die in den unter das Unfallversicherungsgesetz fallenden Betrieben sich ereignen. 6) Als Krankheitstage in den Spalten 11 und 12 gelten nur diejenigen Tage, für welche die Kasse Aufwendungen der im Formular II, Spalte 2, 3, 4, 5, 8 und 9 der Ausgaben, bezeichneten Art gemacht hat. Für die Ausfüllung der Spalte 12 gilt das in Ziffer 5 Bemerkte. 234 (ßefd) Zahl der Mitglieder bei Beginn des Jahres. Zahl der im Laufe des Jahres eingetretenen Mitglieder. Zahl der im Laufe des Jahres ausgeschiedenen Mitglieder. a. Im Ganzen. b. Zahl der Gestorbenen insbesondere. 1. 2. 3. 4. 5. Männliche Mitglieder Weibliche Mitglieder Summe.. 235 Zahl der Mitglieder am Schlüsse des Jahres. Zahl der Erkrankungsfälle während des Jahres. Zahl der Krankheitstage während des Jahres. a. Im Ganzen. Hiervon a. Im Ganzen. b. In Folge von Betriebs- unfällen insbesondere. a. Im Ganzen. b. In Folge von Betriebs- unfällen insbesondere. b. versicherungs- pflichtig kraft statutarischer Bestimmung (§ 2 des Gesetzes). c. nicht versicherungs pflichtig. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 237 Formular II. Name Art Sitz Bezirk der höheren Verwaltungsbehörde: j der Krankenkasse: WechnungSnbfchLu für das Jahr 1) Der Abschluß ist für das Kalenderjahr, erstmals für 1885, aufzustellen und binnen 3 Monaten nach Ablauf des Jahres der zuständigen Behörde einzusenden. Derselbe ist auch für Kassen, welche nicht ein volles Jahr in Thätigkeit waren, unter Bezeichnung des Zeitraums, auf welchen er sich bezieht, aufzustellen. Wird eine Kasse im Laufe des Jahres aufgelöst oder geschlossen, so ist der Rechnungs- abschluß binnen 4 Wochen nach Auflösung oder Schließung der Kasse einzureichen. Der Rechnungsabschluß gilt zugleich als Uebersicht der vereinnahmten Beiträge und geleisteten Unterstützungen. 2) Nach der Art der Krankenkassen sind zu unterscheiden: Gemeinde-Krankenversicherung, Orts-Kranken- kassen, Betriebs-(Fabrik-)Krankenkassen, Bau-Krankenkassen, Innungs-Krankenkassen, eingeschriebene Hülfskassen. 3) Insoweit die eine oder andere Spalte des Formulars für die betreffende Kasse nicht in Betracht kommt (z. B. die Spalten 4, 8, 9 der Einnahmen nnd 6, 7, 11 der Ausgaben für die Gemeinde- Krankenversicherung, die Spalten 7, 8, 9 der Einnahmen und 10 der Ausgaben für Orts-Kranken- kassen, die Spalten 5, 7, 8, 9 der Einnahmen und 10 der Ausgaben für eingeschriebene Hülfskassen), ist dieselbe unansgefüllt zu lassen. 4) In Spalte 5 der Einnahmen ist der volle Beitrag, nicht blos das den Arbeitgeber gesetzlich treffende Drittel einzustellen. 5) In die Spalten: Sonstige Einnahmen, sonstige Ausgaben sind solche Beträge nicht einzustellen, welche, wie eingezogene Kapitalien, neue Darlehen, getilgte Schulden, Rücklagen zum und Entnahmen aus dem Reservefonds im Vermögensausweis (Seite 4) erscheinen. 6) Unter die sonstigen Einnahmen (Spalte 11) sind insbesondere alle freiwilligen, nicht auf gesetzlicher Verpflichtung beruhenden Zuwendungen der Arbeitgeber und dritter Personen aufzunehmen, desgleichen Strafgelder. 238 Gin aus den Vorjahren. aus dem Kassenbestand. Defekte und Reste. Zinsen von Kapitalien. Eintrittsgelder. Durch Arbeitgeber eingezahlte Beiträge. 1. 2. 3. 4. 5. Aus für Rechnung der Vorjahre. für das Rechnungs- vorschuß, Defekte und Reste. Für- ärztliche Behand lung. Für Arznei und sonstige Heilmittel. Krankengelder Unterstützungen an Wöchnerinnen. Sterbe gelder. a. an Mitglieder. b. an Angehörige der Mitglieder nach tz7 Abs. 2 des Gesetzes. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. - 239 nahmen laufend en Jahre. Durch Mitglieder eingezahlte Beiträge. Vorschüsse aus der Gemeindekasse nach 8 9 Abs. 4 des Gesetzes. Vorschüsse des Arbeitgebers nach 8 64 Ziffer 5 des Gesetzes. Zuschüsse des Arbeitgebers nach 8 65 Abs. 3 des Gesetzes. Ersatzleistungen Dritter für gewährte Kranken- unterstützung (8 57 des Gesetzes). Sonstige Einnahmen. 6. 7. 8. 9. 10. 11. gaben laufende Jahr. Verpflegungskosten an Krankenanstalten. Ersatzleistungen an Dritte für gewährte Krankenunterstützung (8 57 des Gesetzes). Znrückgczahlte Vorschüsse. Verwaltungskosten. Sonstige Ausgaben. 8. 9. IO. 11. 12. 240 I. Abschluß der Betriebsrechnung. Die Einnahmen (Spalte 1 bis 11) betragen... Die Ausgaben (Spalte 1 bis 12) betragen.... Demnach verbleibt eine Mehreinnahme von .... resp. eine Mehrausgabe von II. Vermögensausweis. 1) Am Schlüsse des Vorjahres betrug das Stammvermögen exklusive des Reservefonds Im Laufe des Jahres wurden demselben zugeführt... „ „ „ „ „ von demselben eingezogen. Ergiebt ein Stammvermögen von. 2) Am Schlüsse des Vorjahres betrugen die Schulden exklusive Vorschüsse Im Lause des Jahres wurden neue Darlehen ausgenommen „ „ „ „ an Schulden getilgt... Ergiebt einen Schuldenstand von 3) Am Schlüsse des Vorjahres betrug der Reservefonds Im Lause des Jahres wurden demselben zugeführt.. „ „ „ n „ ii entzogen. Ergiebt einen Bestand des Reservefonds von.. der Mark Pf- 241 Steckbrief. Gegen den Handarbeiter Johann Christian Heinrich Dittmar, geb. am 21. September 1837 zu Friesau, zuletzt hier wohnhaft, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls im wiederholten Rückfalle verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Landgerichts-Gefängniß zu Gera abzuliefern. Gera, den 19. August 1885. Die Staatsanwaltschaft bei dem gemeinschaftlichen Landgerichte. Starke i. v. Oeffentliche Aufforderung. Der Zimmermann August Härtel aus Plauen, zuletzt hier wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, ist über eine gegen ihn wegen Diebstahls erstattete Anzeige verantwortlich zu vernehmen; derselbe wird aufgefordert, vor uns zu erscheinen oder seinen Aufenthaltsort an- ^uzeigen. Gera, den 12. August 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. H. Graesel. Teich Aufforderung. Der Drechsler Adolf Dannhauer, am 19. De- zember 1856 in Herzberg am Harz geboren, ist über eine Anzeige als Angeschuldigter verantwortlich zu ver- nehmen und wird aufgefordert, seinen hier nicht bekannten Aufenthalt anzuzeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, am 12. August 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. H. Graesel. Aufforderung. Der Former Hermann Oswald Zeidler aus Golzern bei Grimma, zuletzt in Reichenbach i. V. auf- hältlich, ist in einer Untersuchungssache zeugeneidlich zu vernehmen und wird aufgefordert, seinen hier unbe- kannten Aufenthalt anzuzeigen. Gera, am 17. August 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. H. Graesel. Teich. Erneuerung Die von uns unterm 25. Juni d. I. an den Arbeiter Hermann Böhme aus St. Gangloff er- lassene Aufforderung zur Anzeige seines Aufent- halts wird unter Androhung steckbrieflicher Verfolgung erneuert. Gera, am 17. August 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. H. Graesel. Teich. Erneuerung. Die gegen die verw. Johanne Christiane Enke geb. Pechmann aus Arnsgrün bei Greiz unterm 18. Mai d. I. erlassene Aufforderung zur Anzeige ihres Aufenthalts wird erneuert. Gera, am 18. August 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. H. Graesel. Teich. Aufforderung. Der Maurergeselle Carl Friedrich Bock aus Cul- mitzsch, zuletzt in Eisenach, welcher eine ihm rechtskräftig zuerkannte Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, wird unter Androhung steckbrieflicher Verfolgung aufgefordert, seinen hier nicht bekannten Aufenthalt anzuzeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 18. August 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. H. Graesel. Teich. Aufforderung. Der Dienstknecht Wolfgang Fried, zuletzt hier aufhältlich, welchem in einer Strafsache eine Verfügung Unterzeichneten Gerichts zuzustellen ist, wird aufgefordert, seinen hier nicht bekannten Aufenthalt anzuzeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, am 18. August 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. H. Graesel. Teich. 242 Aufforderung. Die unverehel. Fabrikarbeiterin Albine Klette, am 25. Juni 1866 in Weltivitz geboren, zuletzt hier wohn- haft, ist über eine erstattete Anzeige als Angeschuldigte verantwortlich zu vernehmen und wird aufgefordert, ihren hier nicht bekannten Aufenthalt anzuzeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, am 18. August 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. H. Graesel. Teich. Erneuerung. Die an den Schneidergesellen Wenzel Hanusch aus Ulka in Böhmen unterm 28. Dezember 1884 er- lassene, unterm 13. Mai d. I. erneuerte Aufforderung zur Anzeige seines Aufenthalts wird unter An- drohung steckbrieflicher Verfolgung nochmals erneuert. Gera, am 18. August 1885. Das Fürstliches Amtsgericht. H. Graesel. Teich. Bekanntmachung. Auf dem die Firma Hermann Fiedler in Gera betreffenden Folium 52 unseres Handelsregisters (Stadt- bezirk) ist heute der Kaufmann Friedrich Hermann Fied- ler als Inhaber gelöscht und der Kaufmann Hermann Paul Fiedler in Gera als Inhaber der Firma ein- getragen worden. Gera, den 19. August 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. c. Burkhardt. Bekanntmachung. Auf Fol. 307 unseres Handelsregisters (Stadt- bezirk) ist heute die Firma Hermann Kuhring in Gera gelöscht worden. Gera, den 20. August 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. c. Burkhardt. Bekanntmachung. Auf Fol. 112 unseres Handelsregisters ist am 15. d. M. die Firma G. Vorländer in Schleiz, und als deren Inhaber Herr Apotheker Gustav Vorländer daselbst eingetragen worden. Schleiz, den 17. August 1885. Fürstliches Amtsgericht. Alberti. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Oekonom Franz Louis Schumann aus Rothen- bach, welcher seinen Wohnsitz nach Wernsdorf verlegt hat, durch Beschluß des Großherzoglichen Amtsgerichts in Weida vom 3. Februar 1884 als Verschwender er- klärt und ihm in der Person des Schuhmachers Fried- rich Heuschkel in Rothenbach ein Zustandsvormund bestellt worden ist. Schleiz, den 18. August 1885. Fürstliches Amtsgericht. H. Weißt er. Aufgebot. Der Auszügler Christian Heinrich Franz in Ruppersdorf hat das Aufgebot des Schuldbuchs der Fürstlichen Sparkasse zu Lobenstein Nr. 10187 über 1200 Mark beantragt. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem aus Mittwoch, den 14. Oktober 1883, Vormittags 11 Uhr vor dem Unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots- termine seine Rechte anzumelden und das Buch vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben er- folgen wird. Lobenstein, den 12. August 1885. Fürstliches Amtsgericht. Meyer. Erledigt hat sich der von uns unterm 8. d. M. gegen den Schlosser Paul Vorsatz aus Gera und den Handarbeiter Hermann Walter aus Frankenthal er- lassene Steckbrief. Hohenleuben, den 19. August 1885. Fürstliches Amtsgericht. Klopfer, Ass. c. Stellenberger. 243 Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Weber Friedrich August Steinbock in Niederböhmers- dorf gehörige Grundbesitzthum, nämlich die Fol. 122 des Grund- und Hyp.-B. I für Nieder- Fol. 129 des Katasters j böhmersdorf eingetragene Hofraithe, Hausnummer 5 b, bestehend aus: a. Flurbuchsnummer 99 mit — ha 2,99 a Flächen- gehalt, Wohnhaus, Schuppen, Hof und Gras- garten, und 26,54 Steuereinheiten, h. Flurbuchsnummer 430 mit — ha 26,28aFlächen- gehalt, Weg und Feld auf der Höhe und in den Hofgelängen, und 6,09 Steuereinheiten, durch uns im Schubert'schen Gasthof in Niederböhmers- dorf Donnerstag, den 39, Oktober 1885, Vormittags 11 Uhr öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll sofort nach Schluß des Versteigerungstermins verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Versteigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Bürgen oder Pfand sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung der zu versteigernden Immobilien und die Verkaufsbedingungen können auf unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Zu dem obigen Versteigerungstermin und dem Termin zur Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte und bezügl. Bietungslustige hier- mit geladen. Hohenleuben, den 20. August 1885. Fürstlich Reustisches Amtsgericht. Klopfer, Ass. o. Stellenberger. 244 Nichtamtlicher Theil. Bl© S»MMs«Gkv»sK H 8 O von ^ 'B-cl lax Ss Draeger 8 8 Gera, Laasener Strasse, empfiehlt sich zur Anfertigung aller M typographischen Arbeiten || ^ in Schwarz- und Buntdruck und sichert hei schleunigster Herstellung die X M billigsten Preise zu. M Qxxxxxxjooosaoaooooooooaaaoaooaaoocö Bei uns ist zu haben: Uebersicht der Wchmlser, HWhMWl und der mdiMMstndeu tzemlkkrung in den Gemeinden (und dazu gehörigen Wohnplätzen) des Fnrstenthums Neuß jüngerer Linie nach definitiver Feststellung der Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1880. Preis 30 Pfennige. Ger«. Ißxtfyx & ^)xaec\ex. Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. 245 Amis- und Jerordnungsötatt für das ArsteHm $fu| jüngerer iittir. Nr. 35. Gera, den 2. September 1885. Im Verlage von A. Spindler (Ehr. Teich's Buchhandlung) zu Lobenstein ist eine vom Forstkommissar Oberlaender entworfene und gezeichnete Spezialkarte vom Oberlande des Fürstenthums Reuß j. L. erschienen und zum Preise von 2 Mark im Buchhandel zu beziehen, welche um ihrer Richtigkeit, Reichhaltigkeit und sauberen Aus- führung halber den Behörden, Gemeinden und Privaten zur Anschaffung hierdurch empfohlen wird. Bekanntmachung. Der Beginn der nächsten Schwurgerichtsperiode im I. Schwurgerichtsbezirke Gera ist auf den 21. September d. I. festgesetzt und zum Präsidenten Herr Oberlandesgerichtsrath, Geh. Justizrath Schwarz ernannt worden. Jena, am 27. August 1885. Der Präsident des gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgerichts. Du. K. B r ü g e r. 6. Sl. Bekanntmachung. Bezüglich des Fahrens mit Veloeipeden treffen wir hiermit für unfern Verwaltungsbezirk fol- gende Verfügung: 1) Jedes Velociped ist mit einer helltönenden Glocke zu versehen, mit welcher jederzeit Warnungszeichen gegeben werden können. Bei Benutzung des Fahrzeuges während der Dunkelheit ist solches mit hell erleuchteter Laterne zu versehen. 2) Mit den Veloeipeden darf nicht übermäßig scharf gefahren werden; bei Ecken auf Straßen oder Dorfgaffen ist langsam zu fahren. An entgegenkommenden anderen Fuhrwerken und Reitern ist in mäßiger Gangart vorüberzufahren. 3) Mehr als 2 Velocipede dürfen nicht neben einander fahren. Mehrere Fahrzeuge dieser Art, welche denselben Weg fahren, haben an den anderen Fuhrwerken und Fußgängern ein- zeln hintereinander vorüber- oder vorzufahren. 246 Das Vorfahren hat in mäßiger Gangart zu erfolgen; es hat demselben ein genügend hörbares Warnungszeichen vorauszugehen. Ist bei dem Vorüber- oder Vorfahren ein gefahrloses Passieren nicht gesichert oder werden Reit-, Zug- oder Lastthiere unruhig, so muß der Velocipedfahrer sofort absteigen. Das Vor- beifahren Anderer darf nicht in mutwilliger Weise gehindert werden. 4) Jede Handhabung des Velocipeds, welche geeignet ist, den öffentlichen Verkehr zu stören, ist untersagt. 5) Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haftstrafe belegt. Gera, den 28. August 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Gräsel. c. G. Daß Herr Weberfaktor Christian Friedrich Peter in Langenwetzendorf, Herr Kaufmann Friedrich Ewald Beyer hier und Herr Tischler Max Emil Schubert zu Frankenthal heute als Feuerversicherungsagenten von uns in Pflicht genommen worden sind, wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, den 25. August 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. G r a e s e l. R. List. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Posamentier Karl Gotthardt Sachse von hier gehörige, unter Flurb.-Nr. 378 mit 1,04 s, Fläche und 310,00 Steuereinheiten als Wohnhaus und Hof eingetragene Grundbesitzthum Fol. 256 des Katasters, Fol. 238 des Grund- und Hypothekenbuchs von Gera den 14. September 1885, Vormittags 11 Uhr an Gerichtsstelle, Landhaus, 2 Treppen, Zimmer Nr. 3 öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll sofort nach Schluß der Versteigerung verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Ver- steigernngstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Ver- steigerungstermine baar zu bezahlen oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesttzthums und die Verkaufsbedingungen sind zu Jedermanns Einsicht auf der Gerichtsschreiberei im Zimmer Nr. 4 ausgclegt. Gera, am 5. August 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. Münch. Teich. Oeffentliche Aufforderung. Der Kammmachergeselle Emil Brucksch gen. Bamberger aus Strehlen i. Schl., jetzt unbekannten Aufenthalts, ist in einer gegen ihn anhängigen Unter- suchungssache verantwortlich zu vernehmen und wird hiermit öffentlich aufgefordert, vor uns zu erscheinen oder seinen Aufenthaltsort anzuzeigen. Gera, den 25. August 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Ni eg old. Teich. Bekanntmachung. An Stelle des verstorbenen Amtsschulzen Gott- fried Matthes in Weißrndorf ist heute der Gutsbe- sitzer Franz Hermann Matthes daselbst als Amts- schnlze für gedachten Ort von uns in Pflicht ge- nommen worden. Hohenleuben, den 27. August 1885. Fürstliches Amtsgericht. Klopfer, Ass. v. Stellenberger. 247 Nichtamtlicher TIM. Jagdverpachtung. Sonntag, den 20. September d. I., von Nachmittags 3 Uhr an, soll im Jahiffchen Gast- Hofe allhier die hiesige Flurjagd unter den vorher be- kannt zu gebenden Bedingungen verpachtet werden. Oberböhmsdorf, den 24. August 1885. Der Jagdbevollmächtigte. A. Bacher. Anmeldungen zur nächsten Auf- nahme bis Ende September a. c. erbeten. Meys berühmte Stoffkragen (auch vorzüglich für Knaben geeignet) sind keine Papier- 1 kragen, denn sie sind | mit wirklichem Web- j stoffvollständigüber- zogen, haben also ge- nau das Aussehen von I Leinenkragen, sie er- | füllen alle Anforde- rungen an Haltbar- 1 keit, Billigkeit, Ele- 1 ganz der Form, be- quemes Sitzen und Passen. Wenn man I bedenkt, dass die lei- nenen Kragen beim | Waschen und Plätten ] oft verunstaltet. zu | hart gestärkt oder schlecht gebügelt | werden, oder dass sie in der Wäsche ein- gehen, sollte man den I schon der geringen Ausgabe wegen j machen. era bei Meys Stoffkragen mit umgelegtemRand sind das Beste, was ge- liefert werden kann. Die Erfindung ist ge- setzlich geschützt. Meys Stoffkragen müssen genau der Halsweite, resp. der Weite des Hemden- bündchens entspre- chend bestellt werden. — Weniger als 1 Btz. ( per Facon wird nicht abgegeben. Für Knaben gibt es nichts Besseres. Jeder Kragen, der nur wenige Pfennige kostet, kann eine ganze Woche getra- gen werden. Meys Knaben-Stoff- kragen das Dutzend von 45 Pfennige an. Meys Miinner-Stoff- kragen das Dutzend von 50 Pfennige an. F. W. Lang hoff. — Aug. Yollbartli, Buchbinder, Leipziger Strasse. — Alexander Mauer, Buchbinderei. — Wilhelm Vogel, Greizer Gasse. — Paul Seitz. — Tli. Bräunlich. — Walter Harnisch, Buchbinderei, Hein- richstr. 47. — Karl Heinr. Haedricli, Bauvereinsstr.43.—Walter Lässig, i Buchbinder. — Herrn. Rüdiger, Buchbinder, Stadtgr. 1. — Rud. Amann, | Gera-Untermhaus. — Ferd. Mauer joder vom Versand-G-escbäft Mcy & Eidlich, PI agwitz -Leipzig, j welches auch auf Verlangen illustrierte Preiskurante gratis und franko versendet. 248 Speditions-Geschäft Gebrüder Girard, Hof in Bayern, Hofspedileure der italienischen Krone. Express-Dienst von Hof nach Südfrankreich u. Spanien für 303.]L" und Fracht- güter via Genf. „ „ „ „ „ München-Neapel per Land weg und ganz Italien. Durch unser Stammhaus und München. „ „ „ „ „ Paris (gare de l’Est) - Havre, St. Nazaire per Landweg via Paris. „ „ „ „ „ Holland und Helgien. „ „ „ n ,, Hamburg. Verzollungen in Paris, douane gare de l’Est. Insormations-Wreau für Italien u. Frankreich. Prompte und billige Hedienung. Auf unseren Ver- kehr nach Südfrankreich und Spanien machen ganz be- sonders aufmerksam. Allgemeine Rentenanstatt zn Stuttgart Versicherungs-Gesellschaft aus volle Gegenseitigkeit unter Aufsicht der K. Staatsregierung. Lebensversicherung, Renten-, Militär- und Aussteuer-Versicherung. Anzahl der Versicherungen sämtlicher Geschäftszweige Ende 1884 33184, darunter für Lebensversicherung 18 827. Mit versichertem Kapital von zusammen M. 34.689 956. Mit versicherter jährlicher Rente von .... „ 619129, Deckungskapitalien (Prämienreserve) der Versicherungen „ 16.415 229. außerdem: Allgemeine Reserve-u. spezielle Sicherheitsfonds M. 4.042743. Niedere Prämiensätze — hohe Dividenden — höchste Rentenbezüge. Nähere Auskunft erteilt der Agent in Gera: Th. Eismann, Buchhändler. Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. 249 Amts- und Verordnungsblatt für das Fiirstenllilliil Neuß jüllgerer Knie. Nr. 36. Gera, den 9. September 1883. Seine Durchlaucht der Fürst haben zu bestimmen geruht, daß die nachverzeichneten Lehrerstellen den dabei genannten provisorischen Verwaltern derselben vom 1. Oktober d. I. ab definitiv übertragen werden: die 4. Lehrerstelle an der Schule in Untermhaus dem Lehrer Ferdinand Alberti, die Schulstelle in Weißendorf dem Lehrer Gotthold Eiermann, die 2. Lehrerstelle an der Schule in Langenwolschendorf dem Lehrer Franz Oskar Köhler, die 2. Lehrerstelle an der Schule in Oschitz dem Lehrer Richard August Körner und die Schulstelle in Blankenstein dem Lehrer Max Joseph Hartmann. Durchschnittliche Preise der Fourage im Monat August 1885 (bekannt gemacht in Gemäßheit des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875, § 9, Nr. 3 und der dazu ergangenen In- struktion vom 2. September 1875, Ziff. 6, Abs. 5). 1. In Gera: 100 Kilogramm Hafer: 15 Mk. 13 Pf. 100 „ Heu: 6 „ 40 „ 100 „ Stroh: 4 „ 23 „ 2 <\$tl 100 Kilogramm Hafer: 13 Mk. 86 Pf. 100 „ Heu: 9 „ — „ 100 „ Stroh: 5 „ — „ 250 Bekanntmachung. Das Befahren des Promenadenweges zwischen Küchengarten und Untermhaus — des sog. Chaisen- weges — mit anderem Fuhrwerke als Chaisenfuhrwerk wird hiermit untersagt. Zuwiderhandlungen gegen diese unsere Verfügung werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen belegt. Gera, den 2. September 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesei. 6. G. Bekanntmachung. Es ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß in dem Bezirke des Königl. Landrathsamts zu Zeitz und zwar in der Richtung nach Crossen und Köstritz zu die Blutlaus an einzelnen Apfelbäumen und zwar zum Theil in großer Menge sich gezeigt hat. Nach den Angaben vernommener Sachverständiger liegt die Gefahr nahe, daß durch ein Eindringen dieses Insektes in unserm Bezirk ein Theil der hier be- stehenden Apfelbaumkulturen zu Grunde gerichtet werde, wenn nicht bei Zeiten Anordnungen für die Vernichtung dieses Insektes bei dem Auftreten desselben getroffen werden, denn nur im Anfänge des Auftretens der Blut- laus kann, wie die Erfahrungen gelehrt haben, die Gefahr durch einschlägige Mittel bekämpft und beseitigt werden. Wir richten hiermit an die Interessenten das Ersuchen, auf das Vorkommen des Insektes zu achten und sofort weitere Anzeige anher zu erstatten, wenn dasselbe an einzelnen Apfelbäumen in unserem Be- zirke vorgefunden werden sollte. Wir lassen z. Z. eine Instruktion drucken, welche Aufschluß giebt über die Art und Weise des Auftretens des Insektes und über die Maßregeln, welche zur Ver- nichtung desselben in Anwendung zu bringen sind. Wir werden solche an die Gemeindevorstände, die Gensdarmerie und die Chausseewärter unseres Bezirks verteilen. Wir benachrichtigen die Besitzer von Apfelanpflan- zungen hiervon mit dem Bemerken, daß wir Exemplare dieser Broschüre auch an sie abzugeben bereit sind, wenn uns entsprechende Wünsche innerhalb der nächsten acht Tage übermittelt werden. Gera, den 4. September 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. c. G. Bekanntmachung. Am 1. Oktober d. Js. soll das Unfallversicherungs- gesetz in Kraft treten. Die Betriebsunternehmer und die weiter in § 105 des Unfallverstcherungsgesetzes aufgeführten Personen, welche bis zu diesem Tage den ihnen nach § 104 des genannten Gesetzes obliegenden Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, können von dem Genossenschafts- verbande mit einer Ordnungsstrafe bis zu 300 M. belegt werden. Nach der Bekanntmachung des Reichskanzleramtes vom 22. Mai 1885 über die Bildung von Berufsge- nossenschaften umfaßt u. A. die Sächsische Baugewerks- berufs - Genossenschaft den Bezirk des Königreichs Sachsen und der reustischen Fürstenthümer mit Einschluß der Enklave Gefell. Der Sektionsvorsitzende dieser Genossenschaft für unser Land, Herr Maurermeister L. Jahn hier, hat zur Anzeige gebracht, daß bis jetzt eine größere Anzahl ver- sicherungspflichtiger Betriebe noch nicht zur Anmeldung gekommen sei. In die genannte Berufsgenossenschaft sind fol- gende Baugewerke ausgenommen: Bauunternehmer, Privatarchitekten, Civilinge- nieure, Bautechniker und bautechnische Bu- reaus, Feldmesser, Geometer, Markscheider, Wiesenbauer und Draintechniker, Manier, Zimmerer, Glaser, Stubenmaler, Staffirer, Anstreicher, Tüncher, Stubenbohner, Stuckateure, Dachdecker (Ziegel-, Schiefer-, Schindel-, Stroh-), Asphaltirer und Steinsetzer, Brun- nenmacher, Einrichter von Gas- und Wasser- anlagen, Ofensetzer, ferner: Verfertiger grober und feiner Steinwaren, Steinmetzen (ohne Steinbrüche und Steinbrecher und ohne Schwemmsteinfabrikation), Baulackirer, Bau- klempner, Blitzableiterverfertiger und -Setzer, Mühlenbauer in Holz, Schiffsbauer in Holz, Kunst- und Dekorationsmaler bei Bauten. Wir veranlassen hiermit die genannten Interes- senten, die betreffenden Anmeldungen, soweit dies noch nicht geschehen ist, schleunigst noch zu bewirken, andern- falls aber gewärtig zu sein, daß sie seiner Zeit in die oben erwähnte Strafe werden genommen werden. Gera, den 5. September 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. 251 Oeffentliche Bekanntmachung. Am 2. September I. I. Nachmittags */s6 Uhr hat ein unbekannter Handwerksbursche auf dem Wege von Zickra nach Hohenleuben den Uhrmacher Bernhard Anton Meißner von Hohenleuben und zwar in dem von Zickra ungefähr 20 Minuten entfernten Thale bei der über die Weida-Greizer Straße führenden Brücke in räuberischer Absicht überfallen und auf denselben mit einem Revolver, jedoch ohne zu treffen, einmal geschossen. Der betreffende Handwerksbursche war vorher mit p. Meißner in dem Schreiberschen Gasthofe zu Zickra zusammengetrosfen und hatte sich dem Meißner auf dem Heimweg angeschlossen; nach Verübung des erwähnten Raubanfalls ist derselbe nach Clodra zu geflüchtet. Der Unbekannte, der 25 — 28 Jahre alt sein mag, war von großer kräftiger Statur, hatte ein längliches hageres Gesicht von rother Gesichtsfarbe, blondes Haupt- haar und einen kleinen blonden Schnurrbart, trug ein graues Jacket und graue Hosen, eine schwarze Mütze und Halbstiefeln und führte einen eichenen Stock mit gebogenem Griff. Kleidung und Stiefel waren in gutem Zustande. Es wird um schleunige Abgabe von Verdachts- spuren gebeten. Gera, den 5. September 1885. Die Staatsanwaltschaft bei dem gemeinschaftl. Landgericht. L o r e y. 6. F. R. Steckbriefs-Erledigung. Der gegen den Zimmermann und Maurer Julius Grabau aus Rothensee bei Magdeburg unterm 30. April d. I. erlassene Steckbrief hat sich erledigt. Gera, den 25. August 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. o. H. Schmidt. Unsere gegen den Dienstknecht Wolfgang Fried hier erlassene öffentliche Aufforderung vom 18. August d. I. hat sich erledigt. Gera, den 26. August 1885. Fürstliches Amtsgericht. H. Graesel. Teich. Unsere gegen den Weber Walther Friedrich Heinig aus Tinz bei Gera erlassene öffentliche Auf- forderung vom 29. Juli d. I. hat sich erledigt. Gera, am 26. August 1885. Fürstliches Amtsgericht. H. Graesel. Teich. Steckbriefs-Erledigung. Der gegen den Gärtner und Handarbeiter Friedrich August Eberhardt aus Steingleis unterm 10. d. M. erlassene Steckbrief hat sich erlevigt. Gera, den 29. August 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. c. H. Schmidt. Erledigt hat sich der von uns gegen den Stellmacher Julius Theodor Noschinsky aus Leipzig unterm 10. v. M. erlassene Steckbrief. Gera, den 1. September 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. c. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit der von uns unterm 22. Mai d. I. gegen den Dienstknecht Johann Jacob Richter aus Wurlitz erlassene Steckbrief. Gera, den 1. September 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. N i e g o l d. c. H. Schmidt. Bekanntmachung. Die auf Fol. 289 unseres Handelsregisters (Stadt- bezirk) eingetragene Firma Lewy 8S Comp, in Gera ist heute gelöscht worden. Gera, den 3. September 1885. Fürstlich Neuß. Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. o. Burkhardt. Erneuert wird hiermit die von uns unterm 4. Juli 1885 an den Arbeiter Gustav Hermann Buschendorf aus Kaaschwitz bei Köstritz erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 3. September 1885. Fürstliches Amtsgericht. H. Graesel. c. H. Schmidt. 252 Bekanntmachung. Auf Fol. 453 unseres Handelsregisters (Stadtbe- zirk) ist heute die Firma Haberland 8( Rüdiger in Gera und als deren Inhaber der Weißgerber Karl August Haberland und der Bildhauer Karl Hugo Rüdiger in Gera eingetragen worden. Gera, den 3. September 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abtheil, für freiw. Gerichtsbarkeit. Richter. c. Burkhardt. Erneuert wird hiermit die von uns an den Weber Carl Franz Ficker aus Weida unterm 10. Juli 1885 erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 3. September 1885. Fürstliches Amtsgericht. H. Graesel. 6. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit die von uns an den Buchdruckergehilfen Ferdinand Wilhelm Julius Nöthling aus Werben bei Osterburg unterm 27. Februar bezügl. 15. April 1885 erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 3. September 1885. Fürstliches Amtsgericht. H. Graesel. c. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit die von uns unterm 10. Juli 1885 an den Fleischergesellen Johann Gottfried Carl Hell- fritzsch aus Blintendorf bei Gefell erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 3. September 1885. Fürstliches Amtsgericht. H. Graesel. c. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit die von uns unterm 10. Juli 1885 an den Buchbinder Oswald Ritter aus Thonberg er- lassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 3. September 1885. Fürstliches Amtsgericht. H. Graesel. o. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Bachmann, Julius William Theodor, Maurer, am 7. September 1853 in Altenburg geboren. Demselben ist ein Beschluß der Unterzeichneten Behörde zuzustellen; er wird, da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, hierdurch aufgefordert, denselben anher anzuzeigen. Gera, den 4. September 1885. Fürstliches Amtsgericht. H. Graesel. c. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit die von uns unterm 18. Juli 1885 an den Handarbeiter Otto Poser aus Zwötzen bei Gera erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 4. September 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Ni eg old. c. H. Schmidt. Bekanntmachung. Auf Fol. 454 unseres Handelsregisters (Stadt- bezirk) ist heute die Firma Seydel 8s Hartkopf in Gera und als deren Inhaber die Pianofortefabri- kanten Bernhard Seydel und Wilhelm Hartkopf in Gera eingetragen, dabei aber verlautbart worden, daß der Pianofortefabrikant Wilhelm Hartkopf von der Vertretung der Firma ausgeschloffen ist. Gera, den 5. September 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. c. Burkhardt. Bekanntmachung. Daß der Fleischermeister Friedrich Wilhelm Zim- mermann von hier laut Beschluß des Fürstlichen Amtsgerichts hier am 27. August 1885 wegen Geistes- krankheit entmündigt und für denselben als Zustands- vormund der Bäckermeister Traugott Leberecht Giersch hier verpflichtet worden ist, wird andurch zur öffent- lichen Kenntniß gebracht. Gera, den 5. September 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheil, für freiw. Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Hierzu eine Beilage. 253 Aeikage in Nr. 36 des Amts- und Verordnungsblattes. Gera, den 9. September 1885. Steckbriefserneuerung. Der von uns unterm 30. Mai 1885 gegen den Schlosser August Hermann Jacob aus Markneukirchen erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert. Gera, den 4. September 1885. Fürstliches Amtsgericht. c. H. Schmidt. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Handarbeiters Johann Christian Gottlob Plettner aus Seifersdorf, zuletzt hier, ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins durch Be- schluß Fürstl. Amtsgerichts non heute aufgehoben. Gera, den 4. September 1885. Teich, Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts v. c. Am 29. August dieses Jahres ist von uns der Gutsbesitzer Christian Heinrich Gottlieb Prager von Kleinwolschendorf als Amtsschulze für die genannte Gemeinde bestellt und in Pflicht genommen worden. Schleiz, den 3. September 1885. Fürstliches Amtsgericht. W e n d l e r. Meinhardt. Aufforderung. Der Reservist, Oekonom Johannes Edmund Oertel aus Göschitz, welcher wegen Auswanderung ohne Erlaubuiß durch rechtskräftiges schöffengerichtliches Unheil vom 20. Mai dieses Jahres zu einer Geld- strafe von dreißig Mark verurtheilt worden ist, wird hierdurch aufgefordert, seinen derzeitigen, hier unbe- kannten Aufenthaltsort anher anzuzeigen. Schleiz, den 16. August 1885. Fürstliches Amtsgericht. Wendler. Meinhardt. Nichtamtlicher TIM. Jagdverpachtung. Sonntag, den 20. September d. I., von Nachmittags 3 Uhr an, soll im Jahn'schen Gast- hofe allhier die hiesige Flurjagd unter den vorher be- kannt zu gebenden Bedingungen verpachtet werden. Oberböhmsdorf, den 24. August 1885. Der Jagdbevollmächtigte« A. Bacher. Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. 254 In allen Buchhandlungen vorrätig. Nach langjährigen Erfahrungen gesammelt für \vxWilhelm Trempenau. £ Gera. Verlag des Litte- rarischen Instituts Handel, Gewerbe, Daus- und Landwirtschaft. \© Preis S Mark. S alicylsänre - Streupulver ist bei Fußschweiß oder wunden Füßen sehr zu empfehlen. Droguerie Sorge 49. 255 Amts- und Verordnungsblatt für das FmjtenW M Mgerer Knie. Nr. 37. Geras den 16. September 1885. Seine Durchlaucht der Fürst haben die gnädigste Entschließung gefaßt, den Amts richter Johann Christian Ferdinand Richter in Gera zum Vorstand des Fürstlichen Amtsgerichts Hohenleuben, und den Gerichtsassessor Eduard Klopfer in Hohenleuben zum Amtsrichter bei dem Fürstlichen Amtsgericht Lobenstein zu ernennen. Seine Durchlaucht der Fürst haben zu bestimmen geruht, daß die dritte Lehrer- stelle an der Taubstummenanstalt in Schleiz dem zeitherigen provisorischen Verwalter der- selben, Lehrer Emil Livpold, vom 1. Oktober d. I. ab definitiv übertragen werde. Berlin W., 31. August 1885. Bekanntmachung. Packetverkehr mit Frankreich. Vom 1. Oktober ab ist das Porto für Packete ohne und mit Werthangabe bis zum Ge- wicht von 5 kg im Verkehr zwischen Deutschland und Frankreich durchweg vom Absender im Voraus zu entrichten. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts, von Stephan. Berlin W., 6. September 1885. Bekanntmachung. Nach einer Mittheilung der Portugiesischen Post- verwaltung dürfen Postpackete (colis postaux) nach Portugal auf dem Wege über Frankreich nicht eingeführt werden. Derartige Sendungen werden daher bis auf Wei- teres nur zur Beförderung auf dem Wege über Hamburg angenommen. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts, von Stephan. Oeffentliche Vorladung. Der von seinem Truppentheil entwichene Arbeits- soldat II. Klasse Gustav Karl Hart der Arbeiter- Abtheilung Ehrenbreitstein, geboren am 14. Oktober 1859 zu Schleiz, Oberländischer Bezirk Ebersdorf, im Fürstenthum Reuß j. L., evangelisch, Dienstknecht, gegen welchen der Desertions-Prozeß eingeleitet ist, wird hier- durch aufgefordert, sich spätestens am 4. Januar 1886, Vormittags 9 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht zur 256 verantwortlichen Vernehmung zu stellen, unter der War- nung, daß die Untersuchung im Falle des Ausbleibens geschlossen, der Abwesende für fahnenflüchtig erklärt und zu einer Geldbuße von 150—3000 Mark verurtheilt werden würde. Coblenz, den 5. September 1885. Königliches Kommandantur-Gericht. Oeffentliche Vorladung. Der von seinem Truppentheil entwichene Kanonier Karl Heinrich Meyer II. der 7. Kompagnie Magde- burgischen Fußartillerie-Regimentes Nr. 4, geboren am 16. Juli 1862 zu Oschitz, Kreis Schleiz im Fürsten- thum Reuß j. L., evangelisch, Knecht, gegen welchen der Desertions-Prozeß eingeleitet ist, wird hierdurch auf- gefordert, sich spätestens am 4. Januar 1886, Vor- mittags 9 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht zur verantwortlichen Vernehmung zu stellen, unter der Warnung, daß die Untersuchung im Falle des Aus- bleibens geschlossen, der Abwesende für fahnenflüchtig erklärt und zu einer Geldbuße von 150—3000 Mark verurtheilt werden würde. * Coblenz, den 6. September 1885. Königliches Kommandantur-Gericht. Oeffentliche Zustellung. Der Straßenarbeiter Gustav Hermann Kramer in Ruppersdorf, zum Armenrechte zugelaffen, vertreten durch den Rechtsanwalt Greuner in Lobenstein, klagt gegen seine Ehefrau Marie Agnes Kramer geb. Hage, zuletzt in Annaberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Anträge auf Trennung der Ehe und ladet die Beklagte zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des gemeinschaftlichen Landgerichts zu Gera — Reuß j. L. — Schloßstraße Nr. 23 auf Mittwoch, den 0. Dezember 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gera, den 3. September 1885. Niekler, Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts. Oeffentliche Zustellung. Die zum Armenrechte zugelassene Margarethe verehel. Ott geb. Opel zu Wurzbach, vertreten durch den Rechts- anwalt Greuner in Lobenstein, klagt gegen ihren Ehe mann, den Schieferdecker Carl Christian Heinrich Ott aus Wurzbach, jetzt in unbekannter Ferne, wegen bös- licher Verlassung, mit dem Anträge auf Trennung der Ehe und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des gemeinschaftlichen Landgerichts zu Gera — Reuß j. L. — Schloßstraße Nr. 23 auf Mittwoch, den 0. Dezember 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gera, den 3. September 1885. Niekler, Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts. Versteigerungs-Ausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Agenten Karl Ernst Günther in Gera gehörige Grund- besitzthum, nämlich die Hofcaithe Haus-Nr. 2 in Dür- renberg, Flurbnr. 150 mit — ha 4,92 a Fläche und 23,22 St.-E. eingetragen, als Wohnhaus, Nebenge- bäude, Hof und Grasgarten, Fol. 51 des Katasters, Nr 47 des Gr.- und Hyp.-Buchs von Hartmannsdorf Mittwoch, den 30. September 1885, Vormittags 11 Uhr im Peukertffchen Gasthofe zu Hartmannsdorf von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungs- lustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen auf unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 4 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, h. der Ersteh er den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigerungstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und c. Vorkaufsberechtigte sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermines uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Versteigerungstermin unmittelbar anschließen. Gera, den 18. Juli 1885. Fürstliches Amtsgericht. Münch. c. H. Schmidt. 257 Bekanntmachung. Auf Fol. 319 unseres Handelsregisters (Stadt- bezirk) ist heute der Kaufmann Karl Otto Ernst Eisenach hier als Prokurist der Firma Ernst Zim- mermann in Gera eingetragen worden. Gera, den 10. September 1886. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. c. Burkhardt. Erneuert wird hiermit der von uns gegen den Kellner Franz Hermann Pützold aus Steinsdorf bei Weida unterm 6. April 1883 erlassene und unterm 16. Januar und 26. April 1884 erneuerte Steckbrief. Gera, den 10. September 1885. Fürstliches Amtsgericht. H. Graesel. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Der Instituts-Direktor A. Neumann aus Erfurt, welcher in einer hier anhängigen Untersuchungssache als Zeuge zu vernehmen ist, wird hierdurch aufgefordert, seinen jetzigen Aufenthaltsort hierher anzuzeigen. Gera, den 5. September 1885. Der Fürstliche Amtsanwalt. Jahn, Gerichtsassessor. Oeffentliche Aufforderung. Der Tapezierer und Fabrikarbeiter Louis Otto Thieme, am 9. Juni 1865 in Waldenburg geboren, ist in einer hier anhängigen Untersuchungssache als Zeuge zu vernehmen und wird, da sein gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, hierdurch aufgefordert, denselben alsbald anher anzuzeigen. Es wird ersucht den rc. Thieme auf diese Auf- forderung im Betretungsfalle aufmerksam zu machen. Gera, am 10. September 1885. Der Fürstliche Amtsanwalt. Gerichtsassessor Jahn. c. Gerlach. Oeffentliche Aufforderung. Der Handarbeiter Gottlob Lümmrich von Oetters- dorf, dessen jetziger Aufenthaltsort hier unbekannt ist, soll über eine gegen ihn wegen Unterschlagung erstattete Anzeige verantwortlich vernommen werden und wird daher aufgefordert, sich bei Vermeidung steckbrieflicher Verfolgung innerhalb der nächsten 4 Wochen entweder vor uns einzufinden oder uns seinen Aufenthaltsort ammeiaen. Schleiz, den 9. September 1885. Fürstliches Amtsgericht. W e nd ler. Oertel. Bekanntmachung. Diejenigen Einkommensteuerpflichtigen des ober- ländischen Bezirks, welche vor Beginn der diesjährigen Einschätzung ihr Einkommen selbst deklariren wollen, haben diese Selbstdeklarationen, zu welchen ihnen auf Verlangen Formulare in der Gerichtsschreiberei des hiesigen Fürstlichen Amtsgerichts (Zimmer Nr. 2) werden ausgehändigt werden, bei Verlust des Rechts der Reklamation gegen ihre Abschätzung für das Jahr 1886, spätestens bis zum Ablaufe des 30, Oktober dieses Jahres bei dem Unterzeichneten Vorsitzenden einzureichen. Schleiz, den 12. September 1885. Der Vorsitzende der Bezirkseinschätzungskommission. Wendler. Bekanntmachung. Mittwoch, den 33. September d. I., Nachmittags 3 Uhr sollen 3 bis jetzt gebrauchte und ein zurückgestellter Kutschwagen, nämlich: 2 viersitzige Glaswagen, ein viersitziger Halbverdeckwagen und eine Bankdroschke im Marstallhof meistbietend versteigert werden. Alles Nähere ist in unserer Kanzlei zu erfahren. Schleiz, den 12. September 1885. Fürstliche Kammer. Paetz. 258 Nichtamtlicher Theil. Jagdverpachtrmg. Sonntag, den ÄV. September d. I., von Nachmittag 3 Uhr an soll in der Wohnung des Unter- zeichneten die hiesige Flurjagd unter den vorher bekannt zu gebenden Bedingungen verpachtet werden. Altengesees, den 12. September 1885. Der Jagdbevollmächtigte. F. Kühnholdt. Jagdveepachtung. Donnerstag, den 1. Oktober d. I., Nach- mittags 2 Uhr, soll in der Knoch'schen Schank- wirthschaft hier die hiesige Flurjagd aus freier Hand vergeben werden. Göschitz, den 12. September 1885. Der Jagdbevollmächtigte. I o h. Bücher. I 0 0 0 von ul "Jcl ar XD raeger Gera, Laasener Strasse, empfiehlt sich zur Anfertigung aller typographischen Arbeiten ^ in Schwarz- und Buntdruck und sichert hei schleunigster Herstellung die X Q billigsten Preise zu. AW X X X X X X X X X X X V oß Zum Genuß nach Tisch, auch in Waffer, Wein, Liqueurs, Cafsee u. s. w. Wirken erftischend, belebend, anregend, befördern di- Verdauung, vergüten Schleimbildung, Magcnsäure, Magenbeschwerden^übcrhaupt esliv-Bonbons. reichlichen Essens und Trinkens und bewirken ruhigen gesunden Schlaf. ■ E. Fnrthmann, Franco zugesandt p. Packet 60 Pfg. Zu haben bei: Elberfeld. arl Drewes in Gera, Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. 259 Amis- und Verordnungsblatt für das Fmkenthnm Rk«ß jungem Linie. Nr. 38. Gera, den 23. September 1885. Miiristerial-Bekanntmachung vom 19. September 1885, die Ausführung des Neichsstempeladgabengesetzes betreffend. Unter Bezugnahme auf die im Centralblatt für das Deutfche Reich S. 417 ff., 440 ff. abgedruckten Ansführungsvorschriften und Bestimmungen, welche vom Bundesrate am 15. d. M. zu dem abgeänderten und anderweit redigirten Reichsstempelabgabengesetze beschlossen worden sind, wird hierdurch Folgendes bekannt gemacht. 1. Für das ganze Gebiet des Fürstenthums ist die Abstempelung sämmtlicher unter Nr. 1 bis 5 des Tarifs fallenden Werthpapiere, Formulare, Vertragsurkunden und Loose, sowie der Verkauf gestempelter und ungestempelter Formulare zu Schlußnoten dem hiesigen Hauptsteueramte übertragen. Mit dem Verkaufe von Reichsstempelmarken ist für den Oberkontrolebezirk Gera gleichfalls das Hauptsteueramt Hierselbst, für den oberländischen Bezirk nebst der Pflege Reichenfels das Steueramt in Schleiz beauftragt. Schon von jetzt ab können Stempelmarken und beziehungsweise Schlußnotenformu- lare, wie solche vom 1. Oktober d. I. ab zu verwenden sind, bei den bezeichneten Steuer- stelleu bezogen werden. Bei Entnahme ungestempelter Formulare zu Schlußnoten sind die Herstellungskosten mit 6 Pf. für je 5 Stück zu vergüten. 260 2. Anträge auf Erstattung der Abgabe für unverwendbar gewordene Stempelmarken und gestempelte Formulare der bisherigen Art sind unter Beifügung der Stempelzeichen oder Formulare von Bewohnern des Oberkontrolebezirks Gera bei dem hiesigen Haupt- steueramte, von Bewohnern der übrigen Landestheile bei dem Steueramte in Schleiz zu stellen, worauf die Anweisung zur Auszahlung von hier aus an die betreffende Steuer- stelle ergehen wird. Anträge auf Erstattung, welche erst nach dem 31. März 1886 gestellt werden, können keine Berücksichtigung finden, außer wenn die rechtzeitige Beantragung nicht thunlich gewesen oder aus entschuldbarem Versehen versäumt worden ist. 3. Zur Wahrnehmung der in § 38 Abs. 2 des Gesetzes bezeichnten Geschäfte ist, wie bisher, der Regierungsrath vr. Winkl Gera, am 19. September 1885. Berlin W., 15. September 1885. Bekanntmachung. Einschränkung des Packetverkehrs mit Portugal. Bis auf Weiteres können auf dem Wege über Frankreich Packete mit oder ohne Werthan- gabe nach Portugal nicht befördert werden. Dagegen sind für Packetsendungen nach diesem Lande die Wege über Belgien und England bz. über Hamburg noch benutzbar. Ueber das Nähere ertheilen die Postanstalten Auskunft. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts, von Stephan. Daß Herr Kontorist Franz Hermann Drechsel zu Niederböhmersdorf als Fenerversicherungsagent unterm 16. d M. von uns in Pflicht genommen worden ist, wird andurch bekannt gemacht. Gera, den 18. September 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. G r a e s e l. r hier bestellt. Fürstlich Reust-Ul. Ministerium, Abtheilung für die Finanzen. Engelhardt. c. H. Amtstage in Ebersdorf werden im IV. Quartale 1885 Mittwoch, den 14. Oktober, „ „ 18. Novbr. und „ „ 1«. Dezember abgehalten. Schleiz, den 17. September 1885. Fürstliches Landrathsamt. I. Alberti. o. Mell. Steckbrief. Gegen den Dienstknecht Johann Jakob Jahn, geb. am 19. April 1863 zu Münchberg, zuletzt in Moderwitz bei Neustadt a/O., welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls im wiederholten Rückfalls und Sachbeschädigung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Landgerichts-Gefängniß zu Gera abzuliefern. Gera, den 12. September 1885. Die Staatsanwaltschaft bei dem gemeinschaftlichen Landgerichte. Lo rey. Steckbriefs-Erledigung. Der gegen den Bäckergesellen Richard Teile von R. List. 261 Gera wegen Vornahme unzüchtiger Handlungen mit Kindern unter dem 30. Juni 1885 erlassene Steckbrief hat sich durch dessen Verhaftung erledigt und wird hiermit zurückgenommen. Gera (Reuß), den 18. September 1885. Der Untersuchungsrichter bei dem gemeinschaftlichen Landgerichte. Seifarth. c. Bräunlich. Oeffentliche Zustellung. Der Straßenarbeiter Gustav Hermann Kramer in Ruppersdorf, zum Armenrechte zugelassen, vertreten durch den Rechtsanwalt Greuner in Lobenstein, klagt gegen seine Ehefrau Marie Agnes Kramer geb. Hage, Zuletzt in Annaberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Anträge auf Trennung der Ehe und ladet die Beklagte zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des gemeinschaftlichen Landgerichts zu Gera — Reuß j. L. — Schloßstraße Nr. 23 auf Mittwoch, den 9. Dezember 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gera, den 3. September 1885. Niekler, Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichenLandgerichts. Oeffentliche Zustellung. Die zum Armenrechte zugelassene Margarethe verehel. Ott geb. Opel zu Wurzbach, vertreten durch den Rechts- anwalt Greuner in Lvbenstein, klagt gegen ihren Ehe- mann, den Schieferdecker Carl Christian Heinrich Ott aus Wurzbach, jetzt in unbekannter Ferne, wegen bös- licher Verlassung, mit dem Anträge auf Trennung der Ehe und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des gemeinschaftlichen Landgerichts zu Gera — Reuß j. L. — Schloßstraße Nr. 23 ans Mittwoch, den 9. Dezember 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gera, den 3. September 1885. Niekler, Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts. Aufgebot. Auf Antrag eines der präsumtiv nächsten Erben werden die unbekannten Rechtsnachfolger des durch Aus- schlußurtheil des Unterzeichneten Amtsgerichts vom 2. Dezember 1884 für tobt erklärten Karl Friedrich Schmidt von hier, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf dessen in Gerichtsverwahrung befindlichen Nachlaß spätestens in dem auf Freitag, den 25. September 1885, Vormittag 11 Uhr anberaumten Aufgebotstermin im hiesigen Gerichtsge- bäude, Schloßstraße, Landhaus, 2 Treppen, Zimmer Nr. 3 anzumelden, widrigenfalls die bis jetzt aufge- tretenen Erben als die allein vorhandenen angesehen und über die fragliche Verlaffenschaft den letzteren gegen- über in Gemäßheit § 154 des Jntestaterbfolgegesetzes verfügt werden würde. Gera, den 13. April 1885. Fürstliches Amtsgericht. H. Graesel. Teich. Der Dienstknecht und Fabrikarbeiter Franz Robert Kanis, geboren den 19. April 1867 in Selingstädt, jetzt unbekannten Aufenthalts, hat in einer gegen ihn anhängigen Strafsache eine Geldstrafe anher zu be- zahlen und wird hiermit aufgefordert, seinen Aufent- haltsort ehebaldigst anher anzuzeigen. Gera, den 14. September 1885. Fürstliches Amtsgericht. H. Graesel. c. H. Schmidt. Bekanntmachung. Auf Fol. 455 unseres Handelsregisters (Stadtbe- zirk) ist heute die Firma A. Sandheim 8s Comp, in Gera und als deren Inhaber die Kaufleute Adolf Sandheim in Gera und Isidor Cohn in Berlin eingetragen, dabei aber verlautbarr worden, daß die Vertretung der Firma von den Gesellschaftern nur in Gemeinschaft ausgeübt werden darf. Gera, am 15. September 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. c. Burkhardt. Bekanntmachung. Auf dem die Firma F. A. Witte gurr, in Gera betreffenden Folium 22 unseres Handelsregisters (Stadt- bezirk) ist heute Frau Mariane verw. Witte geb. Kies'l als Inhaberin der Firma gelöscht und der Kauf- 262 mann Lonis Heinrich Witte hier als Inhaber der Firma eingetragen worden. Gera, den 15. September 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abtheil, für freiw. Gerichtsbarkeit. Ri chter. c. Burkhardt. Bekanntmachung. Auf dem die Firma A!bin Metzner in Gera betreffenden Folium 433 unseres Handelsregisters (Stadt- bezirk) ist heute der Tuchhändler Carl Albin Metzner als Inhaber der Firma gelöscht, dagegen der Kaufmann Otto Albin Metzner hier als Inhaber der Firma eingetragen worden. Gera, den 16. September 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Richter. Burkhardt. Oeffentliche Aufforderung. Der Schuhmacher Johann Conrad Pedall, am 15. Januar 1865 in Birnstengel bei Bischofsgrün geboren, welcher in einer gegen ihn hier anhängigen Untersuchungssache wegen Diebstahls verantwortlich zu vernehmen ist, wird hierdurch aufgefordert, vor uns zu erscheinen oder seinen Aufenthaltsort anzuzeigen. Gera, den 16. September 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niego ld. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Stengel, Paulus, Arbeiter, am 26. Juli 1846 in Nordhalben geboren. Derselbe ist in einer hier an- hängigen Untersuchungssache als Zeuge zu vernehmen und wird, da sein jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit öffentlich aufgefordert, denselben alsbald anher anzuzeigen. Es wird ersucht, den rc. Stengel im Betretungs- falle auf diese Aufforderung aufmerksam zu machen. Gera, den 12. September 1885. Der Fürstliche Amtsanwalt. Gerichtsassessor Jahn. Oeffentliche Bekanntmachung. In der Nacht vom Il./12. September d. I. ist aus dem zwischen Otticha und Wüstfalke gelegenen Teiche des Rittergutsbesitzers Schlick in Zwötzen ein größerer Satz Fische im Werthe von 20 bis 25 Mark gestohlen worden. Es wird zur Angabe von Verdachts- spnren hiermit aufgefordert. Gera, den 16. September 1885. Der Fürstliche Amtsanwalt. Gerichtsassefsor Jahn. Der Kutscher Johann Albrecht Blumert, geb. am 24. Juni 1855 in Steinsdorf bei Weida, zuletzt in Gera wohnhaft gewesen, wird beschuldigt, als Wehr- mann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen § 360 Nr. 3 des Strafgesetz- buchs. Derselbe wird auf Anordnung des Fürstlichen Amtsgerichts Hierselbst auf Dienstag, den 17. November 1885, Vormittags 9 Uhr vor das Fürstliche Schöffengericht zu Gera zur Haupt- verhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirkskommando zu Gera ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Gera, den 17. September 1885. H. Schmidt, Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts v. o. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Oekonomen Johann Christoph Heinrich Becher in Werns- dorf gehörige Fol. 151 des Katasters mit 15,91 St.- E., Nr. 149 des Grund- und Hypothekenbuchs für Werns- dorf eingetragene ledige Grundstück in der Lohe mit einer Fläche von 2 ha 9 a, Dienstag, den 39. September 1885, Vormittags 11 Uhr in der Knoch'schen Schenke in Wernsdorf von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungslustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung der zu versteigernden Grundbesitzung und die übrigen von uns festgesetzten Verkaufsbedingungen auf unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 2 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, b. der Ersteh er den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigerungstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und 6. diejenigen, denen ein Vorkaufsrecht an dem zu versteigernden Grundstücke zusteht, sich bei Verlust dieses Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermines uns gegenüber zu erklären haben. 263 Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Versteigerungstermin unmittelbar anschließen. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- iheiligte werden zu obigem Versteigerungstermine und zu dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils in die Knoch'sche Schenke in Wernsdorf hierdurch vorgeladen. Schleiz, den 8. August 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. H. Weißker. Meinhardt. Steckbrief. Gegen den untenbeschriebenen Dienstknecht Erhardt Niest aus Zell bei Münchberg (Bayern) zuletzt in Diensten bei Kammergutspachter Hahn in Schleiz, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls an einer Geldsumme von 125 Mark — Vergehen gegen § 242 des Strafgesetzbuchs — verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhafren, das im Besitze desselben befindliche Geld sofort in Beschlag zu nehmen und uns hiervon schleunigst zu benachrichtigen. Schleiz, den 18. September 1885. Fürstliches Amtsgericht. Wendler. Meinhardt. Beschreibun g: Alter: 222/3 Jahre. Statur: mittel. Haare: braun. Bart: brauner Schnurrbart und Fliege. Gesichtsfarbe: gesund. Kleidung: braun melirter defekter Stoffrock, dunkel- graue, an den Knieen geflickte Hose, dunkle schmutzige Shawlkragenweste, blau-roth-weiß gestreiftes Barchent- hemd, geflickte rindslederne Stiefel, schwarzen Filzhut. Oeffentliche Vorladung. Der Zimmermann Karl August Franke aus Neu-Debschwitz bei Gera, zuletzt in Waltersdorf bei St. Gangloff aufhältlich, soll über eine Anzeige wegen Betrugs verantwortlich vernommen werden und wird hiermit aufgefordert, binnen 4 Wochen vor uns zu erscheinen oder seinen Aufenthaltsort anzuzeigen, wi- drigenfalls Steckbrief gegen ihn erlassen werden wird. Lobenstein, den 14. September 1885. Fürstliches Amtsgericht. Meyer. Versteigerungs-Ausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll von dem dem Färber Gustav Jäger in Hirschberg gehörigen Grundbesitz das unter Haus-Nr. 104 gelegene Haus Nr. 133 des Gr.- u. Hyp.-B., Fol. 151 des Katasters für Hirschberg, bestehend aus Wohnhaus, Färberei, Hof und Holzraum, Flurb.-Nr. 165, mit 4,80 a Fläche und 110 Steuereinheiten, und das Grundstück in der Stadt, Nr. 130 des Gr.- u. Hyp.-B., Fol. 147 des Katasters für Hirschberg, bestehend aus Scheune, Fär- bereigebäude und Hof (Flurb.-Nr. 160, mit 11,21 a Fläche und 60 Steuereinheiten) und der Wiese Flurb.- Nr. 161, mit 1,42 a Fläche und 0,67 Steuereinheiten Sonnabend, den 14. November 1885, Vormittags 10 Uhr an Amtsgerichtsstelle öffentlich versteigert werden, wozu Bietungslustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung der zu versteigernden Grundbesitzungen und die Verkaufsbedingnngen, welche auster den durch das Gesetz über die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen vom 19. September 1879, be- stimmten bei dieser Zwangsversteigerung noch gestellt werden, auf der Gerichtsschreiberei hier während der Geschäftsstunden Ungesehen werden können, b. der Ersteh er den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigerungstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat, c. diejenigen, denen ein Vorkaufsrecht an dem zu versteigernden Grundbesitzthume zusteht, sich bei Verlust dieses Rechts über dessen Aus- übung noch vor Schluß des Versteigerungs- termines dem Gericht gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich entweder an den Versteigerungstermin unmittelbar anschließen oder in letzterem bekannt gemacht werden. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligte werden zu obigem Versteigerungstermine und zu dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils an Amtsgerichtsstelle hierdurch vorgeladen. Hirschberg, den 16. September 1885. Fürstliches Amtsgericht. Wehrde, G.-Ass. 6. Richter. 264 Bekanntmachung. Unter Hinweis auf § 23 des Gesetzes vom 13. April 1874 werden die Einkommen-Steuerpflichtigen der Stadt Gera davon in Kenntniß gesetzt, daß Selbst- Deklarationen» zu welchen Formulare in der An- meldestube des Fürstlichen Ministeriums hier entnommen werden können, spätestens bis Freitag, den 30. Oktober 1885 bei dem Unterzeichneten einzureichen sind, und daß die- jenigen, welche es unterlassen, innerhalb der gesetzten Frist zu deklariren, des Rechtes der Reklamation für das betreffende Jahr verlustig gehen. Gera, den 17. September 1885. Der Vorsitzende der Bezirkseinschätzungs- Kommission für die Stadt Gera. Fischer. Bekanntmachung. Unter Hinweisung auf § 23 des Gesetzes vom 13. April 1874 werden die bisherigen Einkommen- steuerpflichtigen des unterländischen Landbezirks davon in Kenntniß gesetzt, daß Selbstdeklarationen spätestens bis Sonnabend, den 31. Oktober d. I. bei dem Unterzeichneten einzureichen sind und daß die- jenigen, welche es unterlassen, innerhalb der gesetzten Frist zu deklariren, des Rechtes der Reklamation für das bevorstehende Jahr verlustig gehen. Gera, den 18. September 1885. Der Fürst!. Kommissar für die Einkommensteuereinschätzung im unterländischen Landbezirk. E. Mehlhorn. Nichtamtlicher Theil. X k i Die BneMruekerel von p 8 UlJo-x <2z üars.eg'ea: Gera, Laasener Strasse, empfiehlt sich zur Anfertigung aller typographischen Arbeiten X X X 8 8 X X X in Schwarz- und Buntdruck und sichert hei schleunigster Herstellung die 0 S billigsten Preise zu. V Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. 265 Amts- und Aerordnungsötatt für "das FurßelltiMM Rmß jungem Linie. Nr. 39. Gera, den 30. September 1885. Seine Durchlaucht der Fürst hat gnädigst geruht, den Kirchenrath Pfarrer I. Sturm in Köstritz vom 1. Oktober 1885 ab auf sein Ansuchen unter Anerkennung der von ihm geleisteten langjährigen treuen Dienste unter Verleihung des Titels „Geheimer Kirchenrath" in den wohlverdienten Ruhestand zu versetzen. Minifterial-Bekanntinachrmg vom 28. September 1885, die am 1. Dezember 1885 stattfindende Volkszählung betreffend. Nach Beschluß des Buudesraths findet am 1. Dezember dieses Jahres im Deutschen Reiche eine Volkszählung statt. Indem dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht und sämmtlichen zur Leitung und Ausführung derselben im Fürstenthume berufenen Behörden diejenige strenge Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit dringend zur Pflicht gemacht wird, welche die genannte für die verfassungsmäßigen Zwecke des Deutschen Reiches wie für die Staatsverwaltung des Fürstenthums gleich wichtige Angelegenheit erfordert, werden zugleich folgende, auf Beschlüssen des Bundesraths, bezüglich des Unterzeichneten Staatsministeriuins beruhende Bestimmungen zur Kenntnißnahme und pünktlichen Beachtung besonders hervorgehoben: Allgemeines. 1) Durch die Volkszählung ist die ortsamvesende Bevölkerung zu ermitteln. Dieselbe be- steht aus der Gesammtzahl der zur Zähluugszeit innerhalb des Fürstenthums an- wesenden Personen. 266 Als ortsanwesend werden in den einzelnen Gemeinden und Orten diejenigen Personen betrachtet, welche in der Nacht vom 30. November auf den 1. Dezember sich daselbst aufhalten. Die während dieser Nacht auf Reisen oder sonst unterwegs befindlichen Per-- fonen werden da als anwesend verzeichnet, wo sie am Vormittag des 1. Dezember anlangen. 2) Die Zählung dient zugleich zur Ermittelung der Wohnbevölkerung. Letztere um- faßt die Mitglieder der in den einzelnen Gemeinden wohnhaften Haushaltungen, einschließlich der einzeln lebenden selbständigen Personen. 3) Die Zählung erfolgt von Haus zu Haus und von Haushaltung zu Haushaltung mittelst namentlicher Aufzeichnung der zu zählenden Personen iu Zählungslisten. Für die in der Haushaltung anwesenden Personen ist auszunehmen: der Name; die Verwandtschaft oder sonstige Stellung zum Haushaltungsvorstand; das Geschlecht; der Geburtstag und das Geburtsjahr; der Geburtsort; das Religionsbekenntniß; der Familienstand; der Stand, Beruf oder Erwerbszweig, mit besonderer Erwähnung, ob der Befragte im aktiven Militärdienst eines Bundesstaats steht; die Staatsangehörigkeit; der Wohnort (für vorübergehend Abwesende). 4) In gleicher Weise, jedoch unter Ersatz des Wohnorts durch den Aufenthaltsort, sind diejenigen Personen aufzunehmen, welche zur Zählungszeit aus der Haushal- tung, der sie als Mitglieder an gehören, abwesend sind. 5) Die Zählung der Gioil- und Militärpersonen ist in übereinstimmender Weise aus- zuführen. 6) Etwa nöthig werdende Nachzählungen haben sich auf den Stand vom 1. Dezember zu beziehen. Zichlungsverfahrrn. 7) Die näheren Vorschriften in Betreff des Zählungsverfahrens sind in der nach- stehend unter A beigefügten Instruktion für die Gemeindebehörden, in der In- struktion für die Zähler und auf den Zählungslisten abgedruckt, worauf im Allge- meinen hierdurch verwiesen wird. 8) Die Zählung ist in abgegrenzten Bezirken (Zählbezirken) und unter Leitung der Gemeindebehörden vorzunehmen. — Kleinere Gemeinden bilden nur einen Zähl- bezirk. Die in größeren Gemeinden zu bildenden Zählbezirke sind so zu bemessen, daß die Wiedereinsammlung der Listen (s. Ziffer 10) und das Geschäft der Zählung überhaupt mit Sicherheit besorgt werden kann. Die Zählung hat, soweit thunlich, durch besondere Zählungskommisstonen und unter möglichst umfangreicher Heranziehung freiwilliger Zähler stattzufinden. 267 Die Bildung besonderer Zählungskommissionen wird namentlich in Gemeinden von mehr als 2000 Einwohnern dringend empfohlen. Diese Kommissionen sind zusammenzusetzen aus dem Gemeindevorstande, Mitgliedern des Gemeinderaths und aus Privatpersonen, welche nach ihren persönlichen Kenntnissen und ihrer Stellung zu diesem Ehrenamte sich besonders eignen. Die Zahl der Mitglieder wird vom Gemeindevorstande nach der Größe des Orts bestimmt. Die Bildung der Zählungs- kommission muß spätestens bis zum 15. November erfolgt sein und die Namen der gewählten Mitglieder sind in genügender Weise öffentlich bekannt zu machen. 9) Die Gemeindevorstände haben dafür zu sorgen, daß in der Zeit vom 28. bis 30. Uovember durch die ernannten Zähler in jede Haushaltung eine Zählungsliste ab- gegeben wird. Die Zählungslisten sind am 1. Dezember Vormittags unter Beachtung der auf der Liste abgedruckten Erläuterungen durch die Haushaltungsvorstände, be- züglich die einzeln lebenden selbständigen Personen oder durch geeignete Vertreter genau und vollständig auszufüllen. 10) Die Wiedereinsammlung der Zählungslisten hat der Zähler nach 12 Uhr Mittags des 1. Dezember zu beginnen. Dieselbe ist spätestens bis Mm Abend des 2. Dezember zu beendigen. 11) Die Austheilung und Wiedereinsammlung der Zählungslisten ist für die einzelnen Zählbezirke in sicherstellender Weise zu kontroliren. 12) Schon während der Wiedereinsammlung ist die Vollständigkeit und Richtigkeit einer jeden Liste an Grt und Stelle ju prüfen, etwaige Fehler und Auslassungen sind — nöthigenfalls durch Befragen Anwesender — zu berichtigen und zu ergänzen. 13) Nach beendeter Zählung sind sümmtliche eingesammelte Listen einer nochmaligen Prüfung und eventuellen Berichtigung zu unterziehen und alsdann ist sofort die Urtsbevölberungsliste zusammenzustellen. 14) Die Ortsbevölkerungsliste ist, mit dem unterschriftlich und sonst gehörig vollzogenen Zeugnisse der durch den Gemeindevorstand erfolgten Prüfung und der dabei konsta- tirten Richtigkeit versehen, nebst sämmtlichen Zählungslisten, Kontrollisten und sonstigen Nachweisungen bis spätestens ;um 20. Dezember an das betreffende Land- rathsamt einzusenden. 15) Die Laudrathsämter haben nach Empfang der Listen zunächst zu erörtern, ob das Zählungsmaterial vollständig ist, eventuell wegen schleuniger Einsendung des Fehlenden das Nöthige zu verfügen, sodann aber zu prüfen, ob die Kichtiglreitsjeugnisse der Gemeindevorstände in gehöriger Form den Zählungsnachweisungen beigefügt sind und wegen schleuniger Erledigung etwaiger Mängel hierbei das Erforderliche anzu- ordnen und hierauf die gesammten Zählungsmaterialien des Bezirks mit den in obgedachten beiden Richtungen und den etwa sonst nöthig erscheinenden Bemerkungen bis spätestens jum 31. Dezember dem statistischen Diirenu vereinigter thüringischer Staaten zu Weimar zu übermitteln. 16) Dem statistischen Bureau zu Weimar ist die Prüfung und weitere Bearbeitung des Zählungsmaterials übertragen. Es haben daher die Gemeindevorstände allen 268 Anordnungen, welche von dem Vorstande des gedachten Bureaus behufs der Be- richtigung, Feststellung und Aufklärung der erhobenen Thatsachen entweder unmittel- bar oder durch Vermittelung des zuständigen Landrathsamts an sie gelangen, unweigerlich und mit der durch die Dringlichkeit der Sache gebotenen Deschleunigung sorgfältigst nachzukommen. Sollten sich hierbei einzelne Gemeindevorstände als säumig erweisen, so sind dieselben dazu durch das zuständige Landrathsamt, da nöthig unter Androhung von Ordnungsstrafen, anzuhalten. 17) Die Landrathsämter, welchen die erforderlichen Formularien zur Vertheilung an die Gemeindebehörden von hieraus mittelst besonderen Erlasses seiner Zeit zugehen werden, haben thunlichst darauf Bedacht zu nehmen, daß Veranstaltungen, welche den Stand der ortsanwesenden Bevölkerung vorübergehend wesentlich verändern und auf die Vornahme der Zählung hindernd oder erschwerend eimvirken können, wie z. B. öffentliche Versammlungen, Feste re. zur Zeit der Zählung nicht stattfinden. Gera, am 28. September 1885. Fürstlich Reuß-M. Ministerium, Abtheilung für das Innere, vr. E. v. Beulwitz. A. Instruktion fnr die Gemeindebehörden zur Ausführung der Volkszählung am 1. Dezember 1885. Wichtigkeit und Gegenstand der Volkszählung. Aus Anordnung des Bundesrathes des deutschen Reiches findet am 1. Dezember 1885 im Gebiete des deutschen Reiches eine Volkszählung statt. Dieselbe ist sowohl für die verfassungsmäßigen Zwecke des deutschen Reiches wie für die Staatsverwaltung unseres Landes von solcher Wichtigkeit, daß deren hervorragende Bedeutung nicht genug betont werden kann. Es ist daher die dringendste Pflicht der zur Leitung der Volkszählung berufenen Organe, alle dabei vorkommenden Geschäfte mit der größten Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu erledigen, namentlich ist auch mit allem Eifer dahin zu wirken, daß die Bevölkerung durch sachentsprechende Aufklärung und Belehrung über den Zweck der Zählung zu bereitwilligen und wahrheitsgetreuen Angaben veranlaßt wird. 269 Die Zählung erstreckt sich auf alle zur Zählungszeit im Lande anwesenden Personen, sowie auf die abwesenden Mitglieder der in den Zählungslisten eingetragenen Haushaltungen. Eine ausführliche Anleitung über die zu erhebenden Thatfachen ist auf jeder Zählungsliste abgedruckt. 8 2. Zuständige Grtsbehördm für die Volkszählung. Die Ausführung der Volkszählung ist Sache der Gemeindevorstände. In Orten von mehr als 2000 Einwohnern können jedoch von dem Gemeindevorstande die diesem für die Volkszählung obliegenden Funktionen einer zu diesem Zwecke zu bildenden Zählungscom- mission übertragen werden. Dieselbe fetzt sich zusammen aus dem Gemeindevorstande, Mit- gliedern des Gemeinderathes und aus Privatpersonen, welche sich nach ihren persönlichen Kenntnissen und ihrer Stellung zu jenem Ehrenamte besonders eignen. Die Zahl der Mit- glieder wird vom Gemeindevorstande nach der Größe des Orts bestimmt. Die Bildung der Zählungscommission muß spätestens bis zum 10. November erfolgt sein und die Namen der gewählten Mitglieder sind in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu machen. s 3- Geschäfte der Grtsbehörden und Zählungscommisstonen, a. Ausführung der Zählung. Nachdem jeder Gemeinde bis spätestens den 15. November der zur Ausführung der Zählung nöthige Bedarf au Zählungslisten, Kontrollisten, sowie Ortsbevölkerungslisten und Instruktionen geliefert sein wird, hat der Gemeindevorstand resp. die Zählungscommission dafür Sorge zu tragen: 1) daß die nöthigen Zählbezirke festgestellt werden. Die Größe derselben ist in der Art zu bemessen, daß das Geschäft der Aufnahme innerhalb der vorgeschriebenen Zeit mit Sicherheit bewirkt werden kann. Regelmäßig hat ein Zählbezirk nicht mehr als 50 Haushaltungen zu umfassen; 2) daß die zur Ausführung der Zählung nothwendigen, gehörig qualificirten Personen ernannt und unter Bezugnahme auf ihre Instruktion gründlich unterwiesen werden; 3) daß durch die ernannten Zähler während der Tage vom 28. bis 30. November in jede vorhandene Haushaltung eine mit der Hausnummer zu versehende Zählungsliste abge- geben wird. Bei Austheilung der Listen ist den Haushaltungsvorständen das Nöthige wegen der Ausfüllung, sowie wegen der Zeit, binnen welcher die Listen wieder abgeholt werden, einzu- schärfen. Jeder Zähler erhält zur gehörigen Kontrole der von ihm auszutragendeu und wieder einzusannnelnden Zählungslisten eine Kontrolliste, in welcher die Gebäude nach Straße und Nummer, die Namen der Haushaltungsvorstände, die Nummer der ihnen übergebenen Zählungs- listen und die Summe der in jeder Zählungsliste als anwesend und als vorübergehend 270 abwesend angegebenen männlichen und weiblichen Personen zu verzeichnen sind und in welcher außerdem auch sämmtliche unbewohnte, aber zu Wohnzwecken bestimmte, im Bau vollendete Gebäude einzeln aufzuführen sind (§ 8 u. 16 der Instruktion für die Zähler). Nach Ziffer 1 der der Zählungsliste vorgedruckten Anleitung sind zu den Haushaltungen auch alleinstehende Personen, welche, ohne einer im Hause wohnenden Familie anzugehören, eine besondere Wohnung inne haben und eine eigene Hauswirthschast führen, zu verstehen. Die Gäste in Gasthöfen und Herbergen, sowie die Insassen von Anstalten aller Art, (Kasernen, Erziehungs-, Armen-, Kranken-, Strafanstalten, Gefängnissen re.) sind in besonderen Zählungslisten zu verzeichnen, welche zu diesem Zwecke von dem Zähler mit der besonderen Ueberschrift „Anstaltszählungsliste" zu versehen sind. In diese Listen werden nur diejenigen Personen eingetragen, welche zu den besonderen Zwecken der Anstalt in dieselbe ausgenommen sind; die Nachrichten über die Haushaltungen der Inhaber, Direetoren, Verwalter und Beamten der Anstalt werden nicht in die Anstalts- zählungsliste, sondern in die gewöhnlichen Zählungslisten ausgenommen. Die Anstaltszählungs- liste wird vom Direktor, Verwalter oder Besitzer der Anstalt ausgefüllt. Bei der Zählung der Militär- und der Civilpersonen ist gleichmäßig zu verfahren und sind die Kasernen ebenso, wie die sonstigen Anstalten zu behandeln. Die in Lazarethen, Arresthäusern, Zeughäusern und anderen Militärgebäuden, sowie die in Privathäusern wohnenden einquartierten und übernachtenden Militärpersonen sind deshalb als in diesen Gebäuden Anwesende zu verzeichnen. Für Wachtlokale sind gleichfalls Zählungslisten zu verwenden, und Mannschaften, welche die Nacht vom 30. November zum 1. Dezember dort zubringen, als in dem betreffenden Wachtlokale Anwesende zu behandeln. — Andererseits sind Mannschaften, welche aus den Kasernen und Quartieren über Nacht oder länger vorübergehend abwesend sind, in die Zählungslisten der Kasernen und der be- treffenden Quartiergeber als Abwesende einzutragen. Die ausgefüllten Zählungslisten sind vom 1. Dezember Mittags 12 Uhr an wieder einzufordern. Die Einsammlung muß ununterbrochen fortgesetzt und auch in volkreicheren Orten spätestens am 2. Dezember Abends vollendet sein. Während der Einsammlung sind die Zählungslisten von den einsammelnden Personen in jeder Haushaltung sofort einer genauen Prüfung zu unterwerfen, etwaige Unrichtigkeiten und Weglassungen aber nöthigenfalls durch Befragen der Bewohner der Haushaltung zu berichtigen und zu ergänzen. b. Herstellung der Ortsbevölkerungslisten aus den Zählungslisten. Nachdem die einzelnen Zählungslisten geprüft und etwaige Mängel, soweit nöthig, auf Grund unmittelbarer, in den einzelnen Haushaltungen mündlich einzuziehender Er- kundigungen beseitigt sind, ist unverzüglich die Ortsbevölkerungsliste nach dem vorgeschriebenen Formular zusammenzustellen. In dieselbe sind in Spalte 1 und 3—8 die einzelnen be- wohnten Wohnhäuser und andere bewohnte Baulichkeiten (§ 8 der Instruktion für die Zähler), sowie die Namen der Haushaltungsvorstände und der Anstalten, die Nummern der Zählungs- listen und Anstaltszählungslisten und das Hanptzählungsergebniß einzutragen. 271 In Spalte 2 der Liste sind die unbewohnten, aber zu Wohnzwecken bestimmten, im Ban vollendeten Gebäude in der Reihenfolge der Hausnummern aufzunehmen, dergestalt, daß alle übrigen Spalten der Liste auf derjenigen Linie, auf welcher der Eintrag eines unbewohnten Hanfes sich befindet, unausgesüllt bleiben. Alle mit einem Gemeindebezirke verbundenen oder dazu gehörigen einzeln gelegenen Höfe, Güter, Mühlen, Weiler und sonstige bewohnte Niederlassungen find bei jedem Orte fpeciell namhaft zu machen, deren Bevölkerung auszuscheiden und besonders anzugeben. Sobald die Ortsbevölkerungsliste aufgestellt und mit dem Zeugniß der Prüfung und Richtigkeit durch den Gemeindevorstand eventuell die Zählungscommijsion versehen ist, hat der Gemeindevorstand dieselbe nebst sämmtlichen Zählungslisten, Kontrollisten und sonstigen Nachweisungen bis spätestens zum 20. Dezember au das betreffende Fürstliche Kandrathsamt einzusenden, welches das gesammte Material mit den etwa nöthig erschienenen Bemerkungen bis spätestens zum 31. Dezember dem statistischen Bureau Vereinigter Thüringischer Staaten zu Weimar zu übermitteln hat. Hierbei sind die Zählungslisten jedes Ortes nach der Reihenfolge der Hausnummern zu ordnen und mit einem Umschläge mit folgender Aufschrift zu versehen: Zählungslisten in Gemäßheit der Volkszählung am 1. Dezember 1885 für den Ort im Amtsgerichtsbezirk im Verwaltungsbezirk Die Zählungslisten der zum Gemeindebezirk etwa gehörenden mehreren Orte, sowie einzeln gelegenen Höfe, Güter, Mühlen re. sind besonders zu legen und mit besonderem Um- schlag und entsprechender Ueberschrift zu versehen. 8 4. Da dem statistischen Zureau Vereinigter Thüringischer Staaten ;u Weimar die Revision und weitere Verarbeitung des gesammten Materials der Volkszählung übertragen ist, so haben die sämmtlichen Gemeindevorstände allen Anordnungen, welche von dem Director des statistischen Bureaus behufs der Berichtigung, Feststellung und Aufklärung der erhobenen Thatsachen an sie gelangen, unweigerlich und mit der durch die Dringlichkeit der Sache gebotenen Beschleunigung sorgfältigst nachzukommen. Gera, am 28. September 1885. Fürstlich Neust-Pt. Ministerium. Abtheilung für das Innere, vr. E. v. Beulwitz. 272 MichsgeseWatt. Die am 26. d. M. ausgegebene Nummer 27 desselben enthält: Nr. 1622. Verordnung, betreffend die Inkraftsetzung des Unfallversichernngs- gesetzes vom 6. Juli 1884 (Reichs-Gesetzbl. S. 69) und die theil- weise Inkraftsetzung des Gesetzes über die Ausdehnung der Unfall- und Krankenversicherung vom 28. Mai 1885 (Reichs-Gesetzblatt S. 159). Vom 25. September 1885. Der Ober-Postdirektionssekretär Richter in Gera ist zum Postkassirer ernannt worden. Der Telegraphen- assistent Lill ist von Berlin nach Gera versetzt worden. Der Kaiserliche Ober-Postdirektor. In Vertretung: Butteus. Nachdem hier zur Anzeige gekommen ist, daß die Vertilgung der in diesem Jahre hier wiederum außer- ordentlich zahlreich auftretenden Feldmäuse von vielen Grundstücksbesitzern durch Ausstreuen vergifteter Wcizen- körner versucht wird, so bringen wir die Verordnung vom 12. Oktober 1857, nach welcher das Vertilgen von Mäusen außerhalb der Gebäude und Gehöfte nur mittelst Anwendung eines in den Apotheken entsprechend zubereiteten Präparates von Phosphor und Krähen- augen (nux vomica) bewirkt und beim Auslegen dieses Präparates nur mit der größten Sorgfalt verfahren, solches namentlich auch nicht verstreut werden darf, sondern vollständig in die Mäuselöcher gebracht werden muß, mit dem Bemerken hiermit in Erinnerung, daß Uebertretungen dieser Vorschrift im Anzeigefalle streng werden geahndet werden; insbesondere werden die Land- gemeindevorstände des unterländischen Bezirkes veran- laßt, obige Vorschriften auf geeignete Weise ihren grundstücksbesttzenden Gemeindegehörigen einzuschärfen. Gera, den 28. September 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 tritt nach kaiserlicher Verordnung vom 25. Sep- tember d. I. mit dem 1. Oktober d. I. in Kraft. In Folge dessen werden die Gemeindevorstände des hiesigen Bezirks auf § 35 des gedachten Gesetzes aufmerksam gemacht, wornach jeder Unternehmer, dessen Betrieb nach § 1 desselben Gesetzes unter letzteres fällt und welcher seinen Betrieb nicht bereits angemeldet hat, binnen einer Woche vom 1. Oktober d. I., be- züglich von dem Zeitpunkt der Eröffnung des Betriebes ab dem Gemeindevorstand, in dessen Bezirk der Betrieb gelegen ist, eine Anzeige zu erstatten hat, welche 1) den Gegenstand und die Art des Betriebes, 2) die Zahl der versicherten Personen, 3) die Berufsgenossenschaft, welcher der Betrieb angehört, 4) falls es sich um einen neu begonnenen oder ve> sicherungspflichtig gewordenen Betrieb han- delt, den Tag der Eröffnung, beziehungsweise des Beginns der Versicherungspflicht angiebt. Die Anzeige ist in zwei Exemplaren zu erstatten und über dieselbe ist eine Empfangsbescheini- gung zu ertheilen. Wird die Anzeige nicht rechtzeitig erstattet, so hat der Gemeindevorstand die Unternehmer zu einer Aus- kunft darüber innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch Geldstrafen im Betrag bis zu 100 M. anzuhalten. Nach Eingang der Anzeige ist in der in § 36 des angezogenen Gesetzes bestimmten Weise weiter zu verfahren. Schleiz, den 28. September 1885. Fürstliches Landrathsamt. I. Alberti. Müller, S. Amtstage in Ebersdorf werden im IV. Quartale 1885 Mittwoch, den 14. Oktober, „ „ 18. Novbr. und „ „ 1«. Dezember abgehalten. Schleiz, den 17. September 1885. Fürstliches Landrathsamt. I. Alberti. c. Mell. 273 Nachdem unter dem Rindvieh des Gutsbesitzers Heinrich Themcl zu Langgrün seit sechs Monaten ein Fall der Erkrankung an der Lungenseuche nicht vorgekommen ist und die vorschriftsmäßige Desinfektion des betreffenden Stalles stattgefunden hat, so ist die gedachte Seuche im genannten Gehöfte als erloschen zu betrachten und sind die angeordneten Sperrmaßregeln aufgehoben worden. Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenutniß gebracht. Schleiz, den 21. September 1885. Fürstliches Landrathsamt. I. Alberti. Müller, S. Erneuert wird der gegen den Arbeiter Adolf Friedrich Gottlieb Hofmann aus Herrengofferstedt unterm 10. August 1885 erlassene Steckbrief. Gera, den 26. September 1885. Die Staatsanwaltschaft bei dem gemeinschaftlichen Landgerichte. Lorey. c. K. F. Der seit dem Dezember 1884 steckbrieflich ver- folgte Kaufmann Franz Starke aus Langeubernsdorf in Sachsen nennt sich jetzt möglicherweise August Thomas und ist vorige Woche in Gotha gewesen. Gera, den 24. September 1885. Der Untersuchungsrichter des gemeinschaftlichen Landgerichts. Seifarth. c. Bräunlich. Erneuert wird hiermit die von uns unterm 24. Juli 1885 an den Schloffergesellen Robert Julius Ketzel aus Chemnitz erlaffene öffentliche Aufforderung. Gera, den 17. September 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Der Bandagist August Krellmann aus Großen- hain, jetzt unbekannten Aufenthalts, ist über eine An- zeige wegen Unterschlagung verantwortlich zu vernehmen und wird hiermit aufgefordert, vor uns zu erscheinen oder seinen Aufenthaltsort anzuzeigen. Gera, den 21. September 1885. Fürstliches Amtsgericht. Oo. Niegold. c. H. Schmidt. Steckbrief. Gegen den Handarbeiter Otto Seupel, geboren den 23. Januar 1865 in Langenberg bei Gera, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt. Es wird gebeten, denselben zu verhaften und in das hiesige Amtsgerichtsgefängniß abzuliefern. Gera, den 21. September 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Dr. Ni eg old. v. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Baumgärtel, Friedrich Wilhelm, Maurer, am 14. Februar 1860 in Kleinfalke geboren. An demselben ist eine eintägige Haftstrafe zu voll- jtre’cfeu; er wird deshalb öffentlich anfgefordert, feinen hier unbekannten Aufenthaltsort hierher anzuzeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 23. September 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Gegen den Porgellanmller Werner Gehrt, am 3. Juli 1864 in Pölzig geboren, ist eine Strafsache wegen Uebertretung des § 360 Ziff. 11 des R.-St.-G.-Bs. hier anhängig; er wird, da sein Aufenthaltsort hier unbekannt ist, aufgefordert, denselben hierher anzuzeigen. Gera, den 25. September 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Ernenert wird hiermit der von uns unterm 16. September 1884 gegen den Steinbildhauer Karl Speth aus Würzburg erlassene Steckbrief. Gera, den 25. September 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alb erti. c. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit die von uns unterm 28. Juli 1885 an die Malergchilfen Hermann Schreiderer und Robert 274 Hoffman«, zuletzt hier wohnhaft gewesen, erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 25. September 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alb erti. «. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit die von uns unterm 28. Juli 1885 an den Eisendreher Paul Wilhelm Schulze aus Unterm- haus erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 25. September 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Der Kutscher Johann Albrecht Blumert, geb. am 24. Juni 1855 in Steinsdorf bei Weida, zuletzt in Gera wohnhaft gewesen, wird beschuldigt, als Wehr- mann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen § 360 Nr. 3 des Strafgesetz- buchs. Derselbe wird auf Anordnung des Fürstlichen Amtsgerichts Hierselbst auf Dienstag, den 17. November 1885, Vormittags 9 Uhr vor das Fürstliche Schöffengericht zu Gera zur Haupt- verhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirkskommando zu Gera ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Gera, den 17. September 1885. H. Schmidt, Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts v. c. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Müllers Karl Christian Naumann in Zschippach ist durch Amtsgerichtsbeschluß von heute nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Gera, den 23. September 1885. Teich, Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hugo Fröbus hier ist, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 8. September 1885 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage be- stätigt ist, durch Amtsgerichtsbeschluß von heute auf- gehoben. Gera, den 24. September 1885. Teich, Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts v. o. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung sollen die dem Mühlenbesttzer Ernst Hermann Dittmar in Wals- burg bei Ziegenrück gehörigen Immobilien als: 1) Die Herrenmühle in Saalburg, Haus-Nummer 118, Fol. 217 des Katasters, Nummer 210 des Grund- und Hypothekenbuchs für Saal- burg, mit 3 ha 43,01 a Fläche und 385,89 Steuer-Einheiten, 2) das ledige Grundstück an den oberen Wetter- auwegsgelängen, Fol. 505 desselben Katasters, Nummer 495 desselben Grund- und Hypotheken- buchs, mir 1 ha 66 a Fläche und 104,00 Steuer-Einheiten, 3) das ledige Grundstück daselbst Fol. 506 desselben Katasters, Nummer 496 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, mit — ha 83 a Fläche und 52,00 Steuer-Einheiten, 4) das ledige Grundstück ebendaselbst, Fol. 512 desselben Katasters, Nummer 502 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, mit — ha 54,9 a Fläche und 34,40 Steuer-Einheiten, 5) das ledige Grundstück am Wetteraugrunde, Fol. 621 desselben Katasters, Nummer 611 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, mit — ha 98,6 a Fläche und 5,79 Steuer-Einheiten, 6) das ledige Grundstück auf dem Pöritzschen Berge, Fol. 677 desselben Katasters, Nummer 667 desselben Grund- und Hypothekenbuchs mit 1 ha 94,2 a Fläche und 61,33 Steuer-Einheiten, 7) das ledige Grundstück an dem Künsdorfer Berge, Fol 692 deffelben Katasters, Nummer 682 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, mit 4 ha 31,7 a Fläche und 51,73 Steuer- Einheiten, 8) das ledige Grundstück im Triebigsgrunde, Fol. 713 desselben Katasters, Nummer 701 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, mit — ha 85,9 a Fläche und 33,67 Steuer-Einheiten, 9) das ledige Grundstück in üen Triebigsleithen, Fol. 717 desselben Katasters, Nummer 705 275 desselben Grund- und Hypothekenbuchs mit 3 ha 42,6 a Fläche und 19,87 Steuer-Einheiten, 10) das ledige Grundstück am Hatzenberge, Fol. 789 desselben Katasters, Nummer 776 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, mit — ha 83,3 a Fläche und 3,26 Steuer-Einheiten, und 11) das ledige Grundstück im Neidle, Fol. 98 des Katasters von Wernsdorf Nummer 95 des dasigen Grund- und Hypothekenbuchs, mit 1 ha 99,2 a Fläche und 13,07 Steuereinheiten, Montag, den 16. November 1885, Vormittags 11 Uhr in dem Brehm'schen Gasthofe in Saalburg von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungslustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung der zu versteigernden Grundbesitzungen und die übrigen von uns festgesetzten Verkaufsbediugungen auf unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 2 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, h. der Ersteh er den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigerungstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und c. diejenigen, denen ein Vorkaufsrecht an den zu zu versteigernden Immobilien zusteht, sich bei Verlust dieses Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermines uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Versteigerungstermin unmittelbar anschließen. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligte werden zu obigem Versteigerungstermine und zu dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils in den Brehm'schen Gasthof in Saalburg hierdurch vorgeladen. Schleiz, den 24. September 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. H. Weißker. Meinhardt. Aufgebot. Der Auszügler Christian Heinrich Franz in Ruppersdorf hat das Aufgebot des Schuldbuchs der Fürstlichen Sparkasse zu Lobenstein Nr. 10187 über 1200 Mark beantragt. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 14. Oktober 1885, Vormittags 11 Uhr vor dem Unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots- termine seine Rechte anzumelden und das Buch vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben er- folgen wird. Lobenstein, den 12. August 1885. Fürstliches Amtsgericht. Meyer. Steckbrief. Gegen den Dienstknecht Eduard Krautwurst, geb. am 26. Juli 1839 in Heinersdors, zuletzt in Hütten- steinach, welcher sich verborgen hält —, soll eine durch Strafbefehl des Fürstlichen Amtsgerichts zu Lobenstein vom 13. Juni 1885 erkannte Haftstrafe von zwei Tagen vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amtsgerichtsgefängniß zu Lobenstein abzu- liefern. Lobenstein, den 25. September 1885. Fürstliches Amtsgericht. Meyer. c. Richter Bekanntmachung. Im Handelsregister für den hiesigen Amtsgerichts- bezirk ist heute auf dem die Geraer Jute-Spin- nerei und Weberei zu Triebes betreffenden Fo- lium 8, Rubr. Inhaber folgender Eintrag: 21. September 1885 1) Es wird die Aufnahme einer verzinslichen und der Amortisation unterliegenden Priori- tätsanleihe von Siebenhundertfünfzig Tausend Mark zum Zwecke der Vergrößerung der Fabrik- anlage genehmigt; 2) die Ausführung dieses Beschlusses, ins- besondere die Festsetzung der Verzinsungs- und Amortisationsbedingungen, sowie der sonstigen Modalitäten der Anleihe wird dem Aussichtsrathe überlassen, laut Beschlusses der außerordentlichen General- versammlung vom 8. und Anzeige des Vorstandes vom 19. September 1885. Beschluß vom 21. September 1885, Firmenakten Vol. II S. 198 ff. bewirkt worden. Hohenleuben, den 21. September 1885. Fürstliches Amtsgericht. Klopfer. c. Haase. 276 Bekanntmachung. Unter Hinweisung auf § 23 des Gesetzes vom 13. April 1874 werden die bisherigen Einkommen- steuerpflichtigen des unterländischen Landbezirks davon in Kenntniß gesetzt, daß Seldstdeklarationen spätestens bis Sonnabend, den 31. Oktober d. I. bei dem Unterzeichneten einznreichen sind und daß die- jenigen, welche es unterlassen, innerhalb der gesetzten Frist zu deklariren, des Rechtes der Reklamation für das bevorstehende Jahr verlustig gehen. Gera, den 18. September 1885. Der Fürst!. Kommissar für die Einkommenstenereinschätzung im unterländischen Landbezirk. E. Mehlhorn. Bekanntmachung, de» Gast- und Schaukwirthschaftsbetrieb betr. Auf Grund des Gesetzes über die Polizeistraf- gewalt vom 8. Juni 1864 und § 75 der Reichs- Gewerbeordnung hat der Siadtrath in Gera für die Stadt Gera folgende polizeiliche Maßregel einzuführen beschlossen. 1. Jeder in Gera das Gast- oder Schankwirthschafts- gewerbe Ausübende hat in einem jeden zum Schank- betriebe dienenden Lokale oder Garten ein Verzeichnis der Preise der von ihm geführten Biere und zwar an einem dem Publikum ins Auge fallenden Platz in deutlicher und sichtbarer Weise anzuschlagen. 2. In diesem Verzeichnisse sind die gestellten Preise nicht nur nach dem vollen Liter, sondern auch nach dem Sollinhalte derjenigen Schankgefäße anzugeben, welche in der betr. Gast- oder Schankwirthschaft beim Aus- schank von Bier Anwendung finden. Eine Ausnahme hiervon wird mit dem sogen. Flaschenbier gemacht. 3. Das anzuschlagende Berzeichniß ist jedesmal vor dem Anschläge in so viel Exemplaren, als sich Schank- räume in der betr. Gast- oder Schankwirthschaft be- finden, bei der Ortspolizeibehörde zur kostenfreien Abstempelung einzureichen. 4. Die gestellten Preise dürfen zwar jederzeit abge- äudert werden, bleiben aber so lange in Kraft, bis die Abänderung der Ortspolizeibehörde angezeigt und das abgeänderte Verzeichniß wieder angeschlagen ist. Gegenwärtige Polizeiverordnung tritt mit dem 1. Oktober dieses Jahres in Kraft und werden Zu- widerhandlungen mit Geldstrafe bis zu 50 Mark, im Unvermögensfalle mit Haft bis zu vierzehn Tagen be- straft werden Gera, den 17. August 1885. Der Stadtrath. R u i ck. Löwe. Nichtamtlicher Theil. Allgemeine Rentcnanstalt zu Stuttgart Versicherungs-Gesellschaft aus volle Gegenseitigkeit unter Aufsicht der K. Staatsregierung. Lebensversicherung, Renten-, Militär- und Aussteuer-Versicherung. Anzahl der Versicherungen sämtlicher Geschäftszweige Ende 1884 33164, darunter für Lebensversicherung 16 627. Mit versichertem Kapital von zusammen M. 34.689 956. Mit versicherter jährlicher Rente von .... „ 619129. Deckungskapitalien (Prämienreserve) der Versicherungen „ 16.415 229. außerdem: Allgemeine Reserve-u. spezielle Sicherheitsfonds M. 4.042 743. Niedere Prännensätze — hohe Dividenden — höchste Rentenbezüge. Nähere Auskunft erteilt der Agent in Gera: Th. Eismann, Buchhändler. Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. Amis- und Aerordnungsöiati für das FSlstenthim Ke«ß jüilgerrr finit. Np. 40. Gera, den 7. GKtober 1885. Bekanntmachung vom 21. September 1885, die Mitwirkung der Polizei- und Gemeinde-Behörden bei Ausübung der militärischen Kontrole betreffend. Indem die nachstehende Anweisung für die Polizei- und Gemeindebehörden zur Mitwirkung bei Aus- übung der militärischen Kontrole zur Nachachtung Seiten der betreffenden Behörden zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, hat sich zugleich im Anschluß au die Kontrol-Vorschriften im § 182 der früheren Ersatz- Instruktion vom 26. März 1868, welche in die neue Wehrordnung vom 28. September 1875 nicht ausdrücklich mit übernommen worden sind, eine weitere Anweisung der Be- hörden in folgendem Sinne erforderlich gemacht: 1) Die mit der Führung des Meldewesens betrauten Behörden und Beamten haben von allen neuanziehenden, im Alter vom vollendeten 20. bis zum vollendeten 42. Lebensjahre befindlichen männlichen Personen einen Ausweis über ihre Militärverhältnisse zu verlangen und, falls dieselben sich dieserhalb nicht auszu- weisen vermögen, hiervon dem Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission sofort Anzeige zu machen. 2) Eine entsprechende Prüfung der Militärverhältnisse ist ferner zu veranlassen bei allen wehrpflichtigen Personen, welche einen Paß zur Reise nach außerdeutschen Ländern nachsuchen. Auch wenn sonst keine Anstände vorliegen, sind Mann- schaften des Beurlaubtenstandes und der Ersatz-Reserve I. Klasse Pässe so lange 278 vorzuenthalten, bis der Nachweis der militärischen Abmeldung erbracht worden ist (§ 3, § 4 Nr. 3, Z 7 Nr. 10, Z 15 Nr. 4 der Kontrol-Ordnung). 3) Die Gendarmen, Polizei- und Sicherheitsbeamten haben ihre besondere Aufmerk- samkeit auf die Prüfung der Militärverhältnisse der bei der Revision von Her- bergen und Gastwirthschaften angetroffenen und der auf der Wanderschaft be- findlichen Personen zu richten. 4) Zur Vermeidung der Aufnahme verstorbener Personen in die Rekrutirungs- Stammrollen und zur Verhütung der dadurch häufig veranlaßten unnöthigen Recherchen wird darauf zu halten sein, daß die Stammrollenführer die ihnen gemäß § 45 zu 9 der Ersatz-Ordnung zugehenden Auszüge aus den Sterberegistern der Standesbeamten jahrgangsweise in besondere Beleghefte bringen und letztere sorgfältig aufbewahren. 5) Die Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommissionen werden dies besonders zu kon- troliren haben. Gera, den 21. September 1885. Fürstlich Reust-Pl. Ministerium. Abtheilung für das Innere, vr. E. v. Beulwitz. vr. Winkler. Anweisung für die Polizei- und Gemeindebehörden zur Mitwirkung bei Ausübung der militärischen Kontrole. Einleitung. Bei Handhabung der militärischen Kontrole ist davon auszugehen, daß regelmäßig jede männliche, im Alter vom vollendeten 20. bis zum vollendeten 42. Lebensjahre stehende, dem Deutschen Reiche angehörige Person sich im Besitze eines Militär-Papieres be- finden muß. Die Kontrole hat sich vorzugsweise auf Personen im Alter vom vollendeten 20. bis zum vollendeten 31. Lebensjahre zu erstrecken. 279 T. Abschnitt. Avten bev MititcLv - Utcrprerre und Gestrlitspirrrlrto - nady ruetchen bei Vvüfuug devsetven ;u verfahren ist. (Die Militärpapiere sind nachstehend in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.) 1) Annahmeschein. Inhaber ist als legitimirt zu erachten, wenn aus dem Scheine ersichtlich ist, daß er den ihm obliegenden Meldepflichten beim Bezirksfeldwebel nachgekommen ist. Anderenfalls ist gegen denselben nach den Bestimmungen in Abschnitt III A zu verfahren. 2) Auomusterungsschein. Inhaber unterliegt keiner Kontrole und ist daher als legitimirt anzusehen. 3) Ausschlietzungsschcin. Wie vorstehend zu 2. 4) Herechtigmgsschein ;um einjährig-freiwilligen Militärdienst. Inhaber ist als legitimirt zu betrachten, wenn der auf dem Scheine eingetragene Zurückstellungstermin noch nicht abgelanfen ist. Anderenfalls ist nach Abschnitt III B zu verfahren. 5) Ersah-Reserve-Past I (in Zuchsorm). Inhaber ist als legitimirt zu erachten: a. wenn der im Paß angegebene Gestellungstermin noch nicht verstrichen ist, b. wenn derselbe den ihm auferlegten Meldepflichten beim Bezirksfeldwebel nach- gekommen und dies aus dem Passe ersichtlich ist. Anderenfalls ist in dem Falle zu a gegen den Inhaber nach Abschnitt III B, zu b gegen den Inhaber nach Abschnitt III A zu verfahren. 6) Ersatz-Reserve-Schein I. Inhaber ist als legitimirt zu betrachten, wenn die in demselben vorgeschriebenen An- und Abmeldungen beim Bezirksfeldwebel erfolgt und bescheinigt sind, oder wenn sich auf dem Scheine der Vermerk befindet, daß Inhaber zur Ersatz-Reserve II übergeführt ist. Anderenfalls ist nach Abschnitt III A zu verfahren. 7) Ersatz-Reserve-Schein II. Inhaber unterliegt keiner Kontrole und ist daher als legitimirt anzusehen. 8) Loosnugoschein. Inhaber ist als legitimirt zu erachten, wenn er a. zu den Musterungsterminen erschienen, b. den ihm in dem Scheine auferlegten Meldepflichten nachgekommen ist. 280 Anderenfalls ist in dem Falle zu a. gegen den Inhaber nach Abschnitt III B, zn b. gegen den Inhaber nach Abschnitt III A zu verfahren. 9) Melde-Schein Mn freiwilligen Eintritt. Inhaber ist bis zum Ablauf der auf dem Scheine (am Schluffe) bezeichneten Gül- tigkeitsdauer als legitimirt zu erachten. Ist die Frist abgelaufen und befindet sich Inhaber bereits im militärpflichtigen Alter (vollendetes 20. Lebensjahr), so ist mit ihm nach Abschnitt II 3 zn verfahren. Hat Inhaber das militärpflichtige Alter noch nicht erreicht, so unterliegt derselbe einstweilen keiner weiteren Kontrole. 10) Militärpaß (in Duchform). Inhaber ist als legitimirt zu erachten, wenn sich in dem Passe einer der nach- stehenden Vermerke befindet: „dauernd ganzinvalide", „zum Landsturm übergetreten", „aus dem Seewehr-Verhältnisse entlassen", „aus dem Heere oder der Marine ausgestoßen". Anderenfalls ist zu kontroliren, ob Inhaber seinen Meldepflichten beim Bezirksfeld- webel nach Maßgabe der dem Passe vorgedruckten Bestimmungen genügt hat. Hat Inhaber diese Meldepflichten verabsäumt, so ist gegen denselben nach Ab- schnitt III A zu verfahren. 11) Seewehr-Schein. Inhaber ist als legitimirt zu erachten, wenn sich in dem Scheine der Vermerk befindet: „aus dem Seewehr-Verhältniß entlassen". Anderenfalls ist die Kontrole und das Verfahren wie vorstehend zu 10. 12) Urlaubspaß (für Rekruten). a. Ist in demselben ein Gestellungstermin angegeben, so ist Inhaber bis zum Ablaufe dieses Termins als legitimirt zu erachten, wenn er die vorgeschrie- benen Meldungen beim Bezirksfeldwebel bewirkt hat. Wenn der angegebene Gestellungstermin verstrichen, so ist mit dem Betreffenden nach Abschnitt III B zu verfahren. Ist nur die Meldung beim Bezirksseldwebel versäumt, so ist nach Abschnitt III A zu verfahren. b. ist in dem Passe kein Gestellungstermin angegeben und hat Inhaber inzwischen keine Gestellungsordre zum Eintritt bei einem Truppentheil erhalten, so ist nur die Erfüllung der Meldepflicht beim Bezirksfeldwebel zu kontroliren, event. nach Abschnitt III A zu verfahren. 281 II, Abschnitt. Grundsätze, nerrst ruelctzeu mit denjenigen innertzatd der im Eingänge dexeictzneten Altersgrenze defrndliel/en Mersdnen %xx nerfntzren ist, metrste steine Milit ärgapiere stutzen. 1) Jeder Reichsangehörige, welcher sich im Alter vom vollendeten 20. bis zum vollendeten 42. Lebensjahre befindet und keine Militär-Papiere hat oder sich über seine Militärverhältnisse nicht anderweit glaubhaft auszuweisen vermag, ist, wenn er am Orte seinen Wohnsitz hat, der mit der Führung der Rekru- tirungsstammrolle betrauten Behörde (Guts-Gemeindevorsteher re.) zur Anzeige zu bringen, anderenfalls derselben zuzuführen. 2) Die zu 1 genannte Behörde hat alsbald eine eingehende Prüfung der Militär- verhältnisse des Betreffenden zu veranlassen. 3) Ergiebt sich, daß derselbe noch militärpflichtig, d. h. über seine Dienstpflicht von den Ersatzbehörden noch nicht endgültig entschieden ist, so sind seine persönlichen Verhältnisse unter Benutzung eines Formulars der Rekrutirungsstammrolle festzustellen. Stellt sich bei der Vernehmung heraus, daß der Militärpflichtige seiner Melde- und Gestellungspflicht (beim Stammrollenführer bezw. bei der Ersatz- Kommission) nicht nachgekommen ist, und hat der Betreffende am Orte oder in dem betreffenden Aushebungsbezirke keinen festen Wohnsitz, so ist derselbe — unter gleichzeitiger Uebersendung des ausgefüllten Formulars — dem Civil- vorsitzenden der Ersatz-Kommission zuzuführen. Hat der Militärpflichtige am Aufgreifnngsorte oder in dem betreffenden Aushebungsbezirke seinen Wohnsitz, so genügt schriftliche Anzeige und Ueber- sendung des Formulars an den Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission. 4) Ergiebt sich, daß der Betreffende als Kelrrut ausgehoben, aber noch nicht zur Einstellung gebracht worden, so ist in einer mit demselben aufzunehmenden Ver- handlung festzustellen, a. Vor- und Zuname, b. Tag und Ort der Geburt, e. Wohnort oder zeitiger Aufenthaltsort, ä. In welchem Aushebungsbezirke und für welchen Truppentheil ausgehoben, e. Wo bisher oder zuletzt in Kontrole. Diese Verhandlung ist sofort dem nächsten Bezirksfeldwebel oder Bezirks- kommaudo zur weiteren Veranlassung zuzustelleu. Läßt sich dagegen bei der Vernehmung nicht mit Sicherheit feststellen, daß der Betreffende seiner Melde- und Gestellungspflicht nachgekommen ist, so ist derselbe — bei gleichzeitiger Uebersendung der Verhandlung — dem Be- zirksfeldwebel bezw. Bezirks-Kommando zuzuführen. 5) Ergiebt sich, daß der Betreffende seiner aktiven Dienstpflicht bei einem Truppen- 282 theil ganz oder theilweise genügt hat, so ist in der mit demselben aufzuneh- menden Verhandlung festzustellen: а. Vor- und Zuname, d. Tag und Ort der Geburt, o. Wohnort oder zeitiger Aufenthaltsort, ä. Bei welchem Truppentheil gedient, б. Datum des Diensteintritts und der Entlastung, f. Wo bisher oder zuletzt in Kontrole. Wegen Einsendung der Verhandlung oder Zuführung des Betreffenden gilt das zu vorstehend 4 Gesagte. 6) Ergiebt sich, daß der Betreffende der Ersah-Reserve I oder Seewehr angehört, so ist in der aufzunehmenden Verhandlung sestzustellen: a. Vor- und Zuname, d. Tag und Ort der Geburt, c. Wohnort oder zeitiger Aufenthaltsort, ä. Wann und in welchem Aushebungsbezirke die Ueberführung zur Ersatz- Reserve I oder Seewehr stattgefunden hat, e. Wo bisher oder zuletzt in Kontrole. Wegen Einsendung der Verhandlung oder Zuführung des Betreffenden gilt das zu 4 Gesagte. III. Abschnitt. Gvrmdflöhe» nttdj wsldjzn mit denjenigen innevhcrlö dev im Eingänge öexeichneten Altevsgvenxe Befindlichen Gievsonen %xx nevstahven ist» weiche giitige Mrlitövpnpieve Herden» stch crdev ndev Gvfuiiung dev Meide- odev GesteUnngspsticht nicht Ausweisen können. A. Nichterfüllung der Meldepflicht. Wer nach Maßgabe seines Militärpapieres zur Meldung a. bei dem Stammrollenführer, oder d. beim Bezirksfeldwebel verpflichtet ist und diese Verpflichtung nicht erfüllt hat, ist unter Abnahme und Einsendung der Militärpapiere bei gleichzeitiger Angabe seines Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes in den Fällen zu a bei dem Civil-Vorfitzenden der Ersatz-Kommission, in den Fällen zu b bei dem nächsten Bezirksfeldwebel oder Landwehr-Bezirks-Kommando zur Anzeige zu bringen. B. Nichterfüllung der Gestellungspflicht. Wer nach Maßgabe seiner Militärpapiere zu Gestellung a. vor den Ersatzbehörden oder b. vor den Militärbehörden (Landwehr-Bezirks-Kommando oder Truppentheil) verpflichtet ist und diese Verpflichtung nicht erfüllt hat, ist in den Fällen ;u a 283 unter Abnahme der Militärpapiere dem Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission, in den Fällen zu b dem nächsten Bezirksfeldwebel oder Landwehr-Bezirks-Kommando zuzuführen. IV. Abschnitt. gti4jvvmt0 dev KtvafVoUstvsrkrrng dev wegen Uevletznng dev Melzvpflicht svgangsnen Gvlrenntnisje. Kontvote ndev die Mititävnevdättnisse dev Ginwandevev. 1) Die Gemeinde- und Polizeibehörden sind verpflichtet, von allen zu ihrer Kenntniß gelangenden Fällen, in welchen den wegen Verletzung der Wehrpflicht bezw. wegen unerlaubter Auswanderung verurtheilten Personen Vermögen durch Erb- schaft oder Vermächtniß zufällt, im ersteren Falle dem Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission, im letzteren Falle dem Landwehr-Bezirks-Kommando sofort Anzeige zu erstatten. 2) Wandern Personen im Alter vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 42. Lebensjahre zum Zwecke der Niederlassung vom Auslande ein, oder kehren solche Personen nach erfolgter Auswanderung in das Inland zurück, so sind die Be- treffenden dem Civilvorsitzenden der Ersatz-Kommission bei gleichzeitiger Ueber- sendung ihrer Legitimationspapiere (Paß, Bürgerbrief re.) namhaft zu machen. Die nach den Bestimmungen der §§ 45, 51—56 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 (R.-G.-Bl. S. 69 ff.) von den Ortspolizeibehörden wahrzunehmenden Funktionen werden für die im diesseitigen Staatsgebiet gelegenen und von der Königlich Sächsischen Staatseisenbahn-Verwaltung betriebenen Staatseisenbahnstrecken der Betriebs- oberinspektion Leipzig I (Bayerscher Bahnhof) und für die daselbst gelegene und von der Königlich Sächsischen Staatseisenbahn-Bauverwaltung auszuführende Baustrecke von Schleiz bis zur Landesgrenze in der Richtung nach Schönberg und zwar für die Zeit bis zur Betriebseröffnung dem Sektionsbureau Mühltroff im Einverständniß mit dem Königlich Sächsischen Finanzministerium zu Dresden hiermit übertragen. Gera, den 26. September 1885. Fürstlich Renst-M. Ministerium» Abtheilung für das Innere. Di-. E. v. Beulwitz. Di'. Winkler. 284 Nachdem für die Paßkarten auf das Jahr 1886 unter den betheiligteu Regierungen Formulare mit hellblauem Unterdrück vereinbart worden find, wird Solches andurch zur Kenntniß der diesseitigen Staatsangehörigen gebracht. Gera, den 29. September 1885. Fürstlich Reust-Ml. Ministerium. Es ist hier zur Anzeige gekommen, daß mehrere Arbeitgeber in Ortschaften der Pflege Reichenfels ihre krankenversicherungspflichtigen, einer Jnnungs-, Betriebs- oder sonstigen den Anforderungen des § 75 des Kranken- versicherungsgesetzes entsprechenden Hilfskasse nicht an- gehörigen Arbeiter entgegen den Bestimmungen des § 9 des Kassenstatuts bei der gemeinsamen Landbezirksorts- krankenkasse zu Untermhaus durch Vermittelung der Gemeindebehörde nicht zur Anmeldung bringe». Die Gemeindevorstände in den Ortschaften der Pflege Reichenfels ebenso wie in allen übrigen Ort- schaften des unterländischen Landbezirks werden hiermit veranlaßt, den Arbeitgebern ihrer Orte die diesfallsigen Bestimmungen unter Hinweis auf die sie im Säumniß- falle unnachsichtlich treffenden Strafen und sonstigen Vermögensnachtheile einzuschärfen und solche selbst genau zu überwachen. Gera, den 29. September 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Rach Z 51 des mit dem heutigen Tage in Kraft tretenden Reichsunfallverstcherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 sind die Betriebsunternehmer verpflichtet, jeden in einem versicherten Betriebe vorkommenden Unfall, durch welchen eine in demselben beschäftigte Person ge- tödtet wird oder eine Körperverletzung erleidet, welche eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge hat, bei der Ortspolizeibehörde schriftlich zur Anzeige zu bringen; diese Anzeige hat binnen zwei Tagen nach dem Tage, an welchem der Betriebsunternehmer von dem Unfall Kenntniß erhalten hat, zu erfolgen. Um das von dem Reichsverstcherungsamte festge- stellte Formular für diese Anzeige den Betheiligten Abtheilung für das Innere. Für den Abtheilungs-Vorstand. Fischer. Di-. Winkler. möglichst rasch zugängig zu machen, halten wir für den unterländischen Landbezirk eine entsprechende Anzahl dieser Formulare hier bereit und werden solche auf Verlangen den Betriebsunternehmern gegen Erstattung der Kosten verabfolgen. Für die Letzteren empfiehlt es sich, eine Anzahl solcher Formulare immer vorräthig zu halten. Gera, den 1. Oktober 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Mit Bezugnahme auf das mit dem heutigen Tage in Kraft tretende Reichsunfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 werden die Landgemeindevorstände des unterländischen Bezirks auf die ihnen nach §§ 35 und 36 des Gesetzes hinsichtlich der Betriebsanmeldungen ob- liegenden und ferner auf die ihnen bei Anzeige und Untersuchung der vorkommenden Unfälle zugewiesenen, in den ZZ 52 — 56 des Gesetzes näher bezeichneten Verpflichtungen hiermit noch besonders hingewiesen und ebenso veranlaßt, den Betriebsunternehmern in ihren Ortschaften von dem Inhalte des 8 51 des Gesetzes unter Verweisung auf unsere diesfallstge Bekanntmachung vom heutigen Tage auf geeignete Weise Kenntnis zu geben. Gera, den 1. Oktober 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Nach 8 5t des Unfalloersicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 ist von jedem in einem versicherten Be- triebe vorkommenden Unfall, durch welchen eine in demselben beschäftigte Person getödtet wird oder eine Körperverletzung erleidet, welche eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge 285 hat, von dem Betriebsunternehmer bei dem Gemeinde- vorstand schriftliche Anzeige zu erstatten. Formulare für die Anzeige, wie sie vom Reichs- versicherungsamt festgestellt sind, können jeder Zeit von uns gegen Erstattung der Kosten bezogen werden. Schleiz, den 29. September 1885. Fürstliches Landrathsamt. I. Alberti. Müller, Sekr. Erneuert wird der gegen den Handarbeiter Johann Christian Heinrich Dittmar aus Friesau, zuletzt in Gera, unterm 19. August 1885 erlasiene Steckbrief. Gera, den 28. September 1885. Die Staatsanwaltschaft bei dem gemeinschaftlichen Landgericht. Lorey. o. Ronneberger. Aufgebot. Der Rentier Carl Forbrich sen. in Leipzig hat das Aufgebot der auf den Inhaber lautenden Aktie der Geraer Handels- und Kreditbank Nr. 6299 6. d. Gera, den 1. August 1873 über 100 Thlr. — 300 Mark — beantragt. Der Inhaber dieser Aktie wird aufgefordert, spä- testens in dem auf Freitag, den 18. Dezember 1885, Vormittags 11 Uhr vor dem Unterzeichneten Gerichte (Schloßstraße, Land- haus, 2 Treppen, Zimmer Nr. 3) anberaumten Aufge- botstermine seine Rechte anzumelden und die oben be- zeichnet- Aktie vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftlos- erklärung erfolgen wird. Fürstliches Amtsgericht Gera, den 6. Juni 1885. H. Graesel. Teich. Ernenert wird hiermit der von uns unterm 18. Juli 1885 gegen den Porzellanmaler Friedrich Wilhelm Krämer, zuletzt in Langenberg bei Gera wohnhaft, erlasiene Steckbrief. Gera, den 25. September 1865. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Gegen den Müller Christian Friedrich Fischer, geboren den 16. Januar 1837 in Wildetaube bei Greiz, jetzt unbekannten Aufenthalts, ist das Hauptverfahren wegen Beamtenbeleidigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt vor dem Fürstlichen Schöffengericht hier eröffnet und wird der Genannte hiermit aufgefordert, seinen Aufenthaltsort sofort hierher anzuzeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 28. September 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Erledigt hat sich die von uns gegen den Strumpfwirker Friedrich Wilhelm Schmelzer aus Pausa unterm 19. Februar 1883 erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 29. September 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. c. H. Schmidt. Oeffentliche Anfsorderung. Gegen den Schmiedegesellen Franz Louis Engel- hardt, geboren den 25. November 1862 in Wetz- dorf bei Niederpöllnitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, ist das Haaptoerfahren wegen Beamtenbeleidigung und Erregung ruhestörenden Lärms vor dem Fürstlichen Schöffengerichte hier eröffnet. Derselbe wird hiermit aufgefordert, seinen Aufent- haltsort anher anzuzeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 30. September 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abteilung für Strafsachen. Alberti. v. H. Schmidt. Bekanntmachung. In dem Handelsregister für unseren Stadtbezirk ist am heutigen Tage auf dem die Firma Glenck» Haarburger 8( Co. betreffenden Folium 437 ein- getragen worden, daß genannte Firma in Liquidation getreten und Kaufmann Friedrich Haarburger hier als Liquidator bestellt worden ist. Gera, den 30. September 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. E. Mehlhorn. 286 Bekanntmachung. Auf dem den Geraer Unfallversicherungs-Verein (E. G.) betreffenden Folium 279 unseres Handels- registers ist heute verlautbart worden, daß der genannte Verein sich aufgelöst hat und gelöscht worden ist. Gera, am 1. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. E. M ehlhorn. Bekanntmachung. Auf Fol. 456 unseres Handelsregisters (Stadtbezirk) ist heute die Firma „Otto Jäger" in Gera und als deren Inhaber der Kaufmann Otto Hermann Jäger hier eingetragen worden. Gera, den 2. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheil, für freiw. Gerichtsbarkeit. E. Mehlhorn^ Aufgebot. Auf dem der Karoline Louise verehel. Blöthner geb. Würker in Dürrenebersdorf gehörigen Grund- besitzthum, Fol. 1 des Grund- und Hyp.-Buchs von Dürrenebersdorf haften folgende veraltete Hypo- theken: j- 29. Dezember 1851 drei und vierzig ' Thaler 26 Sgr. 5 Pf. --- 131 Mark 64 Pf. gerichtl. festgestelltes Liquidum s. Zinsen, i. S. der Marie Wilhelmine Würker e/a. Marie Rosine Würker geb. Kämpfe, lt. Hilfsscheins ä. ä. 29./XU. 1851, 2 H 20. Februar 1852 Achtzehn Thaler 24 Sgr. 3 Pf. festgestelltes Liquidum s. Zinsen in S. der Marie Wilh. Würker o/a. Marie Rosine Würker geb. Kämpfe lt. Hilfs- scheins ä. ä. 20./II. 1852. Auf Antrag der rc. Blöthner, welche behauptet, daß die Forderungen getilgt seien, werden Diejenigen, welche Rechte auf solche zu haben glauben, aufgefordert, solche spätestens in dem auf Montag, den 3. Mai 1886, Vormittags 11 Uhr anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigen- falls die Hypotheken für erloschen werden erklärt werden. Gera, am 2. Oktober 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. Münch. Teich. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem in Konkurs verfallenen Glasermeister Carl Gustav Behr hier gehörige, unter Flurbuchsnr. 2229 mit — ha 2,84 a Fläche und 167,67 Steuereinheiten eingetragene Wohnhaus mit Hof und Gemüsegarten, Altenburger Straße Haus-Nr. 33, Fol. 2105 des Katasters, Fol. 2044 des Grund- und Hyp.-Buchs von Gera Freitag, den 6. November 1885, Vormittags 11 Uhr an Gerichtsstelle, Landhaus, 2 Treppen, Zimmer Nr. 6 öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll sofort nach Schluß der Versteigerung verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Ver- steigerungstermiue baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Berkaufsbedingungen sind zu Jedermanns Einsicht auf der Gerichtsschreiberei im Zimmer Nr. 4 ausgelegt. Gera, am 5. Oktober 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. Münch. Teich. Der Kutscher Johann Albrecht Blumert, geb. am 24. Juni 1855 in Steinsdorf bei Weida, zuletzt in Gera wohnhaft gewesen, wird beschuldigt, als Wehr- mann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen § 360 Nr. 3 des Strafgesetz- buchs. Derselbe wird auf Anordnung des Fürstlichen Amtsgerichts hierselbst auf Dienstag, den IV. November 1885, Vormittags 9 Uhr vor das Fürstliche Schöffengericht zu Gera zur Haupt- verhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirkskommando zu Gera ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Gera, den 17. September 1885. H. Schmidt, Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts v. c. 287 Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung sollen die der Johanne Sophie Friederike Amalie verehel. Wendel geb. Steuer in Halle a. S. gehörigen Immobilien, als: 1) die Reißigsmühle Haus-Nummer 41 von Weckersdorf Fol. 55 des Katasters, Nummer 50 des Grund- und Hypothrkenbuchs mit 17 ha 14,62 a Fläche und 430,15 St.-E., zu welcher als Pertinenz das Fol. 44 des Katasters von Leitlitz, Nummer 39 des dastgen Grund- und Hypothekenbuchs eingetragene Grundstück, der Mühlgraben mit — ha 8,8 a Fläche und — St-E. gehört, 2) das ledige Grundstück in den Geräumden Fol. 131 desselben Katasters, Nummer 88 des- selben Grund- und Hypothekenbuchs mit 1 ha 12,3 a Fläche und 8,80 St.-E., 3) das ledige Grundstück daselbst Fol. 137 des- selben Katasters, Nummer 92 a desselben Grund- und Hypothekenbuchs mit 2 ha 73,57 a Fläche und 21,53 St.-E., 4) das ledige Grundstück daselbst Fol. 138 des- selben Katasters, Nummer 92h desselben Grund- und Hypothekenbuchs mit — ha 32 a Fläche und 2,51 St.-E., 5) das ledige Grundstück in den Weidawiesen, Fol. 139 desselben Katasters, Nummer 93 desselben Grund- und Hypothekenbuchs mit 1 ha 37,86 a Fläche und 49,50 St.-E., 6) das ledige Grundstück, der Pechofen Fol. 145 desselben Katasters, Nummer 97 desselben Grund- und Hypothekenbuchs mit — ha 88,2 a Fläche und 11,49 St.-E. und 7) das ledige Grundstück in den Weidawiesen Fol. 159 desselben Katasters, Nummer 113 desselben Grund- und Hypothekenbuchs mit — ha 1,72 a Fläche und 0,47 St.-E. Dienstag, den 24. November 1885, Vormittags 11 Uhr in der Reistigsmühle bei Weckersdorf von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungslustige hier- durch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung der zu versteigernden Grundbesitzungen und die übrigen von uns festgesetzten Verkaufsbedingnngen, auf unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 2 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, h. der Ersteher den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigerungstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und c. diejenigen, denen ein Vorkaufsrecht an den zu versteigernden Immobilien zusteht, sich bei Verlust dieses Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Bersteigerungstermines uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Versteigerungstermin unmittelbar anschließen. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligte werden zu obigem Versteigerungstermine und zu dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils in die Reißigsmühle bei Weckersdorf hierdurch vor- geladem, Schleiz, den 1. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht. H. Weißker. Meinhardt. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung sollen die dem Böttcher Johann Christian Perner von Franken- dorf jetzt in Gebersreuth gehörigen Immobilien, als: 1) die Hofraithe Haus-Nummer 7 von Franken- dorf Fol. 27 des dastgen Katasters, Nummer 25 des dastgen Grund- und Hypothekenbuchs mit — ha 3,02 a Fläche und 41,97 St.-E. sowie: 2) das ledige Grundstück im Dorfe, Felsenkeller, Fol. 63 desselben Katasters, Nummer 56 des- selben Grund- und Hypothekenbuchs mit — ha — a Fläche und — St.-E. Freitag, den 27, November 1885, Vormittags 11 Uhr in der Langheiurich'schen Schenke zu Frankendorf von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungs- lustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß а. die nähere Beschreibung der zu versteigernden Grundbesitzungen und die übrigen von uns festgesetzten Verkaufsbedingungen auf unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 2 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, h. der Ersteher den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigerungstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und б. diejenigen, denen ein Vorkaufsrecht an den zu versteigernden Immobilien zusteht, sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermines uns gegenüber zu erklären haben. 288 Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Versteigerungstermin unmittelbar anschließen. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligte werden zu obigem Versteigerungstermine und zu dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils in die Langheinrich'sche Schenke zu Frankendorf hierdurch geladen. Schleiz, den 1. Oktober 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. H. Weißker. Meinhardt. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das zum Nachlaß des Müllers Hermann Julius Schäffler in Eliasbrunn gehörige ledige Grundstück in den Hofge- längen Fol. 162 des Katasters Nr. 150 des Gruud- und Hypothekenbuchs für Eliasbrunn Flurbuchnummer 561 b mit — lia 11,0 a Fläche und 2,20 St.-E. durch uns Montag, den 7. Dezember 1885, Vormittags 10 Uhr an Amtsgerichtsstelle öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Versteigerungs- termins, oder acht Tage darauf an Amtsgerichtsstelle hier verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Ver- steigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Ver- steigerungstermine baar zu bezahlen oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundstücks und die Verkaufsbedingungen können auf unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Zu dem obigen Versteigerungstermin und dem Termin zur Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte geladen. Lobenstein, den 18. September 1885. Fürstliches Amtsgericht. Meyer. 6. Richter. Bersteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das der verehel. Aurora Klara Auguste Bauer geb. Keim im Hockerodaer Hammer bei Eichicht gehörige, unter Flurbuchsnummer 260 eingetragene gebundene Gut Hausnummer 155 von Wurzbach (Oberöstreich), Nr. 205 des Grund- und Hypothekenbuchs, Fol. 216 des Ka- tasters für Wurzbach mit — ha 1,74 a Fläche und 13,56 St.-E. durch uns Freitag, den 18. Dezember 1885, Bormittags 11 Uhr im Bolkmar'schen Gasthofe in Wurzvach öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Versteigerungs- termins, oder acht Tage darauf an Amtsgerichtsstelle hier verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Versteigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzes und die Verkaufsbedingungen können auf unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Zu dem obigen Versteigerungstermin und dem Termin zur Verkündigung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte geladen. Lobenstein, den 5. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, gez. Hoffmann. Beglaubigt und veröffentlicht: Richter f. d. Gerichtsschreiber. Oeffentliche Aufforderung. Die ledige Dienstmagd Marianne Kraft aus Markt- schorgast ist über eine Anzeige wegen Betrugs hier verantwortlich zu vernehmen und wird, da ihr derzeitiger Aufenthaltsort unbekannt ist, aufgefordert, bei Vermei- dung streckbrieflicher Verfolgung vor uns zu erscheinen oder ihren Aufenthaltsort anher anzuzeigen. Hohenleuben, den 2. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht. Klopfer. o. Stellenberger. Bekanntmachung. Unter Hinweisung auf § 23 des Gesetzes vom 13. April 1874 werden die bisherigen Einkommen- steuerpflichtigen des unterländischen Landbezirks davon in Kenntniß gesetzt, daß Selbstdeklarationen spätestens bis 289 Sonnabend, den 31. Oktober d. I. bei dem Unterzeichneten einzureichen sind und daß die- jenigen, welche es unterlassen, innerhalb der gesetzten Frist zu deklariren, des Rechtes der Reklamation für das bevorstehende Jahr verlustig gehen. Gera, den 18. September 1885. Der Fürstl. Kommissar für die Einkommensteuereinschätzung im unterländischen Landbezirk. E. Mehlhorn. Gräserei-Verpachtung. Die Grasnutzung in den Gräben und an den Böschungen der fiskalischen Chausseen im Landestheile Gera soll parzellenweise auf anderweit drei Jahre, 1686 bis mit 1888 unter im Termin bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend verpachtet werden und zwar: 1) an der Zeitzer Chaussee und deren Neben- strecken, nach Kleinaga und nach Hermsdorf, sowie an der Klosterlansnitzer und der Eisen- berger Chaussee Mittwoch, den 14. d. M., Vormittags 9 Uhr in John's Restauration bei Langenberg; 2) an der Ronneburger Chaussee denselben Tag, Nachmittags 3 Uhr im Gasthof zu Leumnitz; 3) an der Rodaer und Schönaer Chaussee Donnerstag, den 15. d. M., Vormittags 10 Uhr im Gasthof zu Großsaara; 4) an der Weidaer und Schleizer Chaussee denselben Tag, Nachmittags 31/i Uhr in Sichlers Restauration an der Heinrichsbrücke hier; 5) an der Kraftsdorfer Chauffee Freitag, den 16. d. M., Nachmittags 2 ’/a Uhr im Gasthof zu Töppeln. Gera, am 7. Oktober 1885. Fürst!. Hauptstaatskaffen Verwaltung. Durchschnittliche Preise der Fourage im Monat September 1885 (bekannt gemacht in Gemäßheit des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875, § 9, Nr. 3 und der dazu ergangenen In- struktion vom 2. September 1875, Ziff. 6, Abs. 5). 1. In Gera: 100 Kilogramm Hafer: 13 Mk. 81 Pf. 100 „ Heu: 7 „ 50 „ 100 „ Stroh: 4 „ 38 „ 2. In Schleiz: 100 Kilogramm Hafer: 12 Mk. 70 Pf. 100 „ Heu: 9 „ — „ 100 „ Stroh: 5 „ — „ 290 Nichtamtlicher Theil. i B 8 8 Ö von Draegei u. la. □? Laasener Strasse, empfiehlt sich zur Anfertigung aller typographischen Arbeiten I K v 8 8 8 .. 8 ^ in Schwarz- und Buntdruck und sichert bei schleunigster Herstellung die ^ M billigsten Preise zu. ^ y* v» oll Ql TI fo oTl 30 dass -)'ede -Abänderung zu KJJillil Clwil einem Fehler werden muss, reparaturfrei U. bei e. mittl. Wohnhaus pro Tag in kaum 1/4 Stunde durch ein Mädchen bedienbar, weil zuverlässig und permanent (einmalig. Anfeuern im Herbst), Selbstthätig regulirend, absolut gefahrlos, unerreicht billig im Betrieb (iooo Cuhikmeter Heizraum pro Tag 50 Pfg.), jedem Wunsch hezügl. der Temperaturgrade einzelner Räume, die auch ganz abstellbar, folgend, vorzfigl. ven- tilirend, für die grössten Grebäudecomplexe, auch jeden alten Bau umstandslos anwendbar, ist die Patent-Centralheizungsystera „Bechern u. Post“, Hagen, von den grössten Heizilrmen des Continents als beste adoptirt. Auskunft und Broschüre durch den Specialvertreter für Thüringen und Voigtland A. Bressel,Oera,Reuss, Baumaterialiengeschäft. MT Patanthnraan otto Sack> LeiPzis> AM- L ClivvUwUlll vt»H * Katharinenstra^e 23, I * besorgt und verwertet Patente aller Bänder. Mäßige Preise. Beste Empfehlungen. Ueber 2500 Patente vermittelt. Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. 291 Amis- und Aerordnungsötati für das FSrstechllm Reuß jüngerer Knie. Nr. 41. Gera, den 14. Glrtober 1885. Seine Durchlaucht der Fürst haben zu genehmigen geruht, daß der Hofmarschall Freiherr von Meysenbug den ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden verliehenen Stern zum Commandeurkreuz des Ordens vom Zäh- ringer Löwen annehme und trage. Seine Durchlaucht der Fürst haben gnädigst geruht, den Diakonus Dr. Leo in Köstritz auf erfolgte Präsentation zum Pfarrer in Köstritz zu ernennen. Die von dem Reichsversicherungsamt zu Berlin unter dem 30. September e. erlassene Bekanntmachung, betreffend den von der Krankenkasse in der Zeit von der fünften bis zur dreizehnten Woche nach dem Unfall zu leistenden, Seitens des Betriebsunternehmers zu erstattenden Mehrbetrag an Krankengeld (§ 5 Abs. 9 des Unfallversicherungsgesetzes), wird andurch noch besonders zur Kenntniß aller Betheiligten gebracht. Gera, am 10. Oktober 1885. Fürstlich Kenß-M. Ministerium. Abtheilung für das Innere. Dr. E. v. Beulwitz. Dr. Winkler. 292 Bekanntmachung, betreffend den von der Krankenkasse in der Zeit von der fünften bis zur dreizehnten Woche nach dem Unfall nt leistenden. Seitens des Detriebsunternehmers ;u erstattenden Mehrbetrag an Krankengeld (Z 5 Absatz 9 des Unfallverstcherungsgefetzes). Vom 30. September 1885. Auf Grund des § 5 Absatz 9 des Unsallversicherungsgesetzes erläßt das Reichs- Versicherungsamt die nachstehenden Ausführungsvorschriften: § 1. Als Krankenkassen im Sinne des § 5 Absatz 9 des Unfallversicherungsge- setzes gelten: Die Gemeindekrankenversicherung, die Orts-, Betriebs- (Fabrik-), Jnnungs-, Baukrankenkasseu, die Knappschaftskassen, sowie die auf Grund des Gesetzes vom 7. April 1876 (Reichs-Gesetzblatt S. 125) errichteten eingeschriebenen Hülfskassen und die auf Grund landesrechtlicher Vorschriften errichteten Hülfskassen, sofern die Mitglieder dieser Hülfs- kassen gemäß § 75 des Krankenversicherungsgesetzes von der Verpflichtung, einer der vor- genannten Kassen beizutreten, befreit sind. § 2. Der im § 5 Absatz 9 cit. vorgesehene Mehrbetrag an Krankengeld ist vom Beginn der fünften Woche (dem 29. Tage) nach Eintritt des Unfalls an bis zum Ablauf der dreizehnten Woche für jeden Tag zu gewähren, für welchen ein Anspruch auf Kranken- geld gesetzlich oder statutengemäß besteht. Der Tag des Unfalls ist bei der Berechnung des Zeitablaufs nicht mit zu zählen. Der Mehrbetrag ist nur dann zu gewahren, wenn der Verletzte gesetzlich oder statutengemäß gegen Unfall versichert und der Unfall beim Betriebe eingetreten ist. (§§ 1 und 2 des Unfallversicherungsgesetzes.) § 3. Ist der Verletzte in einem Krankenhause untergebracht, und hat derselbe An- gehörige, deren Unterhalt er bisher aus seinem Arbeitsverdienst bestritten hat (vrgl. § 7 Absatz 2 des Krankenversicherungsgesetzes), so ist demselben ein Mehrbetrag auf Grund des tz 5 Absatz 9 des Unfallversicherungsgesetzes insoweit zu leisten, als das neben der freien Kur und Verpflegung gewährte Krankengeld ein Drittel des bei der Berechnung desselben zu Grunde gelegten Arbeitslohnes nicht erreicht?) Hat dagegen der in einem Krankenhause untergebrachte Verletzte solche Angehörige nicht, so ist demselben ein Mehrbetrag auf Grund des § 5 Absatz 9 a. a. O. nur inso- weit zu leisten, als ihm nach § 21 Ziffer 3 des Krankenversicherungsgesetzes statutengemäß ein Anspruch auf Krankengeld zusteht, und dieses den Betrag von einem Sechstel des bei der Berechnung desselben zu Grunde gelegten Arbeitslohnes nicht erreicht?) Anmerkung *) Nach § 7 Absatz 2 des Krankenverficherungsgesetzes ist neben der freien Kur und Verpflegung die Hälfte des in § 6 daselbst festgesetzten Krankengeldes zu leisten. Wird das nach § 6 cit. zu gewährende Krankengeld gemäß § 5 Abs. 9 cit. auf zwei Drittel des Arbeitslohns erhöht, so er- höht sich entsprechend das nach § 7 Absatz 2 zu gewährende Krankengeld auf die Hälfte von zwei Dritteln, d. i. auf ein Drittel des Arbeitslohns. 2) Nach § 21 Ziffer 3 des Krankenversicherungsgesetzes kann neben freier Kur und Verpflegung in einem Krankenhause ein Krankengeld bis zu einem Achtel des durchschnittlichen Tagelohns auch Solchen / 293 § 4. Hülfskassen, welche an Stelle freier ärztlicher Behandlung und freier Arznei ein erhöhtes Krankengeld gewähren (§ 75 letzter Satz des Krankenversicherungsgesetzes), haben dem verletzten Kassenmitgliede für die im § 2 angegebene Zeit als Mehrbetrag auf Grund des § 5 Absatz 9 cit. so viel zu gewähren, als zur Erreichung von elf Zwölf- teln des bei der Berechnung des Krankengeldes zu Grunde gelegten Arbeitslohnes erfor- derlich ist.8) § 5. Beträgt, abgesehen von dem Falle des § 4, das gesetzliche oder statuten- mäßige Krankengeld, welches der Verletzte aus einer Krankenkasse allein oder aus mehreren Krankenkassen zusammen zu beanspruchen hat, bereits zwei Drittel des bei der Berechnung desselben zu Grunde gelegten Arbeitslohnes oder mehr, so steht dem Verletzten aus § 5 Absatz 9 eit. ein Anspruch auf einen Mehrbetrag nicht zu. Ebensowenig hat in diesem Falle die Krankenkasse auf Grund dieser Bestimmung einen Anspruch auf Erstattung gegen den Betriebsunternehmer. § 6. Bestehen Bedenken gegen den Anspruch des Verletzten auf den in § 5 Absatz 9 cit. vorgesehenen Mehrbetrag, so hat die Verwaltung der Krankenkasse dem Unter- nehmer desjenigen Betriebes, in welchem sich der Unfall ereignet hat, von dem Ansprüche Mittheilung zu machen und dessen Erklärung hierüber einzuholen. Können hierdurch die Bedenken nicht beseitigt werden, so hat die Verwaltung auch die Orts-Polizeibehörde, so- wie die Organe der betheiligten Berufsgenossenschaft um eine Aeußerung zu ersuchen und nach dem Ergebnisse, vorbehaltlich der Entscheidung der für Streitigkeiten dieser Art zu- ständigen Behörde (§ 5 Abs. 11 a. a. £).), über den Anspruch nach bestem Ermessen zu beschließen. 8 7. Die Auszahlung des Mehrbetrages Seitens der Krankenkasse hat in der gleichen Weise und an denselben Zahlterminen zu erfolgen, welche für das gesetzlich oder- statutengemäß zu gewährende Krankengeld bei der Kasse eingeführt find. § 8. Die der Krankenkasse in Befolgung des § 5 Abs. 9 cit. erwachsene Mehr- ausgabe an Krankengeld ist ungesäumt nach der Wiederherstellung des verletzten Kassen- mitgliedes, nach dem etwa erfolgten Ableben desselben, beziehungsweise nach Ablauf der dreizehnten Woche nach Eintritt des Unfalls bei dem Unternehmer desjenigen Betriebes, in welchem der Unfall sich ereignet hat, zur Erstattung zu liquidiren. Z 9. Der Liquidation ist das nachstehende Formular zu Grunde zu legen. bewilligt werden, welche nicht den Unterhalt von Angehörigen aus ihrem Lohne bestritten haben. Hiernach verhält sich das dem alleinstehenden Verletzten höchstens zu gewährende Krankengeld zu dem Krankengeld, welches beim Vorhandensein von Angehörigen gemäß § 7 Absatz 2 des Krankenversicherungsgesetzes zu ge- währen ist, wie 1 zu 2. Wird nun das letztere Krankengeld gemäß der vorstehenden Anmerkung von l/± auf 1/3 des Arbeitslohns erhöht, so erhöht sich im gleichen Verhältniß das dem alleinstehenden Verletzten zu gewährende Krankengeld von *1$ auf */s des Arbeitslohns. 3) Da nach § 5 Abs. 9 cit. das Krankengeld von 1ji auf 2/a, also um '/« zu erhöhen ist, so erhöht sich der im § 75 letzter Satz des Krankenversicherungsgesetzes bestimmte Mindestbetrag von 3/i, wo- von die Stelle freier Kur vertritt, um */«, mithin auf “/i*. 294 § 10. Bei Betriebs- (Fabrik ) Krankenkassen und bei Knappschaftskassen kann ab- weichend von den Bestimmungen in §§ 8 und 9 die Liquidation nach freier Vereinbarung zwischen den Betriebsunternehmern und den Kassenverwaltungen auch in bestimmten Zwischen- räumen und für mehrere Kassenmitglieder gemeinschaftlich erfolgen. Berlin, den 30. September 1885. Das Reichs-Derficherungsamt. Bödiker. Liquidation auf Grund des Z 5 Absatz 9 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884. Krankenkasse (Name, Ort, Sitz): Aufsichtsbehörde (Name, Sitz): 1) Betrieb, in welchem sich der Unfall ereignet hat; Name des Unternehmers (Firma); genaue Ortsangabe (event. Straße u. Hausnummer): 2) Vor- und Zuname des verletzten Kassenmit gliedes: Wohnort, Wohnung: 3) Datum des Unfalls: 4)j' a. der Wiederaufnahme der Arbeit, oder 8 j b. des erfolgten Ablebens, oder -Sie. des Ablaufs der dreizehnten Woche nach 6 s Eintritt des Unfalles: zu a.: zu b.: zu c.: 5) Anzahl der Tage, für welche dem Verletzten vom Beginn der fünften Woche nach Eintritt des Unfalles bis zur Wiederherstellung (bis zum etwa erfolgten Ableben, beziehensweise bis zum Ablauf der drei- zehnten Woche) Krankengeld gezahlt worden ist: /a. der Berechnung des Krankengeldes zu Grunde gelegten täglichen Arbeitslohnes.. M.. Pf. ™. Jb. (gesetzlichen) (statutenmäßigen) Krankengeldes für den Tag M... Pf. ’■ "öetva9 öe§jc. auf Grund des § 5 Absatz 9 des Unfallversicherungsgesetzes für den Tag l gewährten Krankengeldes M... Pf. 7) Berechnung. — Das verletzte Kassenmitglied hat vom Beginn der fünften Woche seit Eintritt des Unfalles an Krankengeld insgesammt empfangen: und zwar für... Tage (vergl. Ziffer 5) a.. M... Pf. (vergl. Ziffer 6 c), zusammen.. M... Pf. Dem Kassenmitgliede stand für die gleiche Zeit (gesetzlich) (statutenmäßig) zu und zwar für. .. Tage (vgl. Ziffer 5) ä .. M... Pf. (vergl. Ziffer 6 b), zusammen.. M... Pf. Mehrauslage, welche der Kasse vom Betriebsunternehmer zu erstatten ist M. .. Pf. 8) Bemerkungen: 295 Auf Grund des 8 5 Absatz 9 des Unfallversicherungsgesetzes zufolge Beschlusses des Kassenvorstandes vom ergebenst ersucht, der Unterzeichneten Kasse zu Händen des Herrn die vorstehend begründete Mehrauslage zum Betrage von (in Buchstaben) M... Pf. bis zum gefälligst erstatten zu wollen. Ort und Datum Unterschrift: An Den vorstehend liquidieren Betrag von.. Mk... Pf. erhalten. Ort und Datum: Unterschrift: Zur Beachtung. Nach 8 5 Absatz 9 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 ist von Beginn der fünften Woche nach Eintritt des Unfalles bis zum Ablauf der dreizehnten Woche das Krankengeld, welches den durch einen Betriebsunfall verletzten Personen ans Grund des Krankenversicherungsgesetzes gewährt wird, auf mindestens zwei Drittel des bei der Berechnung desselben zu Grunde gelegten Arbeitslohnes zu bemessen. Die Differenz zwischen diesen diesen zwei Dritteln und dem gesetzlich oder statutengemäß zu gewährenden niedrigeren Krankengelde ist der betheiligten Krankenkasse (Gemeinde-Krankenversicherung) von dem Unter- nehmer desjenigen Betriebes zu erstatten, in welchem der Unfall sich ereignet hat. Streitigkeiten, welche aus Anlaß der vorstehenden Bestimmung unter den Betheiligten entstehen, sind nach Maßgabe des 8 5 Absatz 11 a. a. O. und des 8 58 Absatz 1 des Krankenversicherungsgesetzes von der für die Krankenkaffe zuständigen Aufsichtsbehörde zu entscheiden. Es wird hierdurch darauf hingewieseu, daß Amtsdiener, welche Kosteuliquidationen der Gerichtssportelkassen behändigen, oder Mahnzettel wegen Bezahlung solcher Kosten überbringen, nicht befugt sind, Geldzahlungen anzunehmen und darüber zu quittiren. Es sind vielmehr derartige Kosten, wie dies auch ausdrücklich auf den Kostenliguidationen an- gegeben ist, an die Sportelkasseu-Verwaltung selbst zu bezahlen. Gera, den 12. Oktober 1885. Fürstlich Reuß-Ul. Ministerium, Abtheilung für die Justiz. Dr. Bollert. _____________ Dr. Winkler. Bekanntmachung. Auf Grund der Bestimmungen in § 48 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 werden Namen und Wohnort der Vorsitzenden derjenigen Schiedsgerichte, deren Sitz im Fürstenthum belegen ist, sowie der von den betreffenden Berufsgenossenschaften ge- wählten Beisitzer dieser Schiedsgerichte und der Stellvertreter derselben mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnitz gebracht, daß die Bekanntmachung derjenigen Schiedsgerichts- Beisitzer, welche aus der Zahl der in den Betrieben der Genossenschaft beschäftigten, dem 296 Arbeiterstande angehörenden versicherten Personen zu wählen sind, erfolgen wird, sobald die Wahl derselben stattgefunden hat. I. Schiedsgericht der Sektion II der Norddeutschen Hertil -Zerufsgenossenschast mit dem Sitz in Gera. Vorsitzender: Landrath Graesel in Gera. Stellvertreter des Vorsitzenden: Regierungsrath vr. Winkler in Gera. Beisitzer (von der Genossenschaft gewählt): Gustav Jähring in Greiz und Paul Löblich in Gera. Stellvertreter dieser Beisitzer: Eduard Beutel und Heinrich Hönsch in Greiz, sowie Eugen Ruckdeschel und Max Pertzel in Gera. II. Schiedsgericht der Sektion VI der Sächsischen Hängewerks-Herufsgenossenschaft mit dem Zitz in Gera. Vorsitzender: Landrath Graesel in Gera. Stellvertreter des Vorsitzenden: Regierungsrath Dr. Winkler in Gera. Beisitzer (von der Genossenschaft gewählt): Baumeister Robert Fr au lob in Gera und Baumeister H. F. Hoffmann Zen. in Greiz. Stellvertreter dieser Beisitzer: Baumeister Friedrich Traugott Funke und Richard Bergner, beide in Gera, sowie Klempnermeister W. Klemm und Maurer- meister Friedrich Schnacke, beide in Gera. Gera, den 8. Oktober 1885. Fürstlich Kenß-M. Ministerium. Abtheilung für das Innere. Für den Abtheilungs-Vorstand. Fischer. vr. Winkler. Nachdem Herr Kaufmann Curt Müller in Tanna und Herr Schänkwirth Hermann Geithner in Gräfenwarth am 10. d. Mts. von uns als Feuerversicherungs-Agenten verpflichtet worden sind, so wird dies hiermit zur öffent- lichen Kenntniß gebracht. Schleiz, den 12. Oktober 1885. Fürstliches Landrathsamt. I. Alberti. Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Amtsdiener Otto Keil von hier, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungs- haft wegen Unterschlagung von Amtssporteln verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und so- fort Nachricht hierher zu geben. Gera (Neuß), den 9. Oktober 1885. Der Untersuchungsrichter des gemeinschaftlichen Landgerichts. Se ifarth. c. Bräunlich. Bes chreibung: Alter: 36 Jahre ca. Statur: übermittel, kräftig. Haare: dunkel. Bart: rasirt. Gesichtsfarbe: gesund. Kleidung: dunkler Anzug und Ueberzieher. 297 Steckbriefs-Erledigung. Der gegen den Gerbergesellen Gottlieb Friedrich Rudolf Oberreuther aus Alpirsbach wegen Verdachts des Betrugs und Unterschlagung unter dem 21. No- vember 1884 erlassene Steckbrief hat sich erledigt und wird hiermit zurückgenommen. Gera (Neuß), den 10. Oktober 1885. Der Untersuchungsrichter bei dem gemeinschaftlichen Landgericht. Seifarth. 6. Bräunlich. Oeffentliche Zustellung. In Prozeßsachen des Schieferdeckers Werner Paul Prell in Gera, Klägers, gegen dessen Ehefrau Emilie Linda verehelichte Prell geb. Mehlhorn, z. Z. unbe- kannten Aufenthalts, Beklagte, wegen böslicher Ver- lassung, ladet der Kläger durch seinen Vertreter, Rechtsanwalt vr. Schmidt in Gera, die Beklagte anderweit zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die erste Civilkammer des gemeinschaftlichen Landgerichts zu Gera, Reuß j. L., Schloßstraße 23, 1 Treppe hoch, Zimmer Nr. 4, auf den 8. Januar 1886, Vormittags 10 Uhr, in welchem Termine der Kläger die Trennung der Ehe dem Bande nach beantragen wird, und fordert die Be- klagte auf, einen bei dem gedachten Gerichte zugelasienen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht. Gera, den 8. Oktober 1885. Der Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts, Civilkammer. Buckel. Erneuert wird hiermit die von uns unterm 27. Juni 1885 an den Dienstknecht Robert Anton Lindstädt aus Klein- reinsdorf erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 6. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilnng für Strafsachen. Alberti. o. H. Schmidt. Oeffentliche Anfforderung. Der Fleischer Max Schramm, geb. am 27. September 1864 in Reudnitz bei Greiz, welchem ein Strafbefehl der Unterzeichneten Behörde zuzustellen ist, wird hiermit aufgefordert, seinen Aufenthaltsort hierher anzuzeigen. Gera, den 6. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit die von uns unterm 4. Dezember 1884, 9. März und 15. Juni 1885 an den Maurer Otto Ludwig aus Duttelstedt erlasiene öffentliche Auf- forderung. Gera, den 6. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abteilung für Strafsachen. Alberti. o. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit die von uns unterm 28. Februar, 17. April und 20. Juli 1885 an den Bergarbeiter Ernst Theodor Gerber aus Hirschfeld bei Zwickau erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 7. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilnng für Strafsachen. Alberti. «. H. Schmidt. Bekanntmachung. Auf Fol. 457 unseres Handelsregisters — Stadt- bezirk — ist heute die Firma Paul Käckell 8S Co. als Kommanditgesellschaft und als deren Inhaber Kaufmann Paul Wilhelm Carl Käckell in Gera eingetragen worden. Gera, den 9. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilnng für freiwillige Gerichtsbarkeit. E. Mehlhorn. Bekanntmachung. Als Zustandsvormund für den irrsinnigen Bäcker- meister Friedrich Weithaas aus Schleiz, z. Z. im Genesungshaus zu Roda, ist Herr Stadtkämmerer Gustav Weithaas Hierselbst heute von uns in Pflicht genommen worden. Schleiz, den 7. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht. Alberti. 298 Steckbrief. Gegen den Handarbeiter Christian Emil Hupfer, geboren am 18. September 1867 in Mühltroff im Königreiche Sachsen, als außerehelicher Sohn der Amalie Wilhelmine Hupfer daselbst, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls im wiederholten Rückfalle verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und uns hiervon schleunigst zu benachrichtigen. Schleiz, den 5. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht. Wend ler. Meinhardt. Gräserei-Berpachtung. Die Grasnutzung in den Gräben und an den Böschungen der fiskalischen Chausseen im Landestheile Gera soll parzellenweise auf anderweit drei Jahre, 1886 bis mit 1888 unter im Termin bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend verpachtet werden und zwar: 1) an der Zeitzer Chaussee und deren Neben- strecken, nach Kleinaga und nach Hermsdorf, sowie ander Klosterlausnitzer und der Eisen- berger Chaussee Mittwoch, den 14. d. M., Vormittags 9 Uhr in John's Restauration bei Langenberg; 2) an der Ronneburger Chaussee denselben Tag, Nachmittags 3 Uhr im Gasthof zu Leumnitz; 3) an der Rodaer und Schönaer Chaussee Donnerstag, den 15. d. M., Vormittags 10 Uhr im Gasthof zu Großsaara; 4) an der Weidaer und Schleizer Chaussee denselben Tag, Nachmittags 3*/, Uhr in Eichlers Restauration an der Heinrichsbrücke hier; 5) an der Kraftsdorfer Chaussee Freitag, den 16. d. M., Nachmittags 2 ’/a Uhr im Gasthof zu Töppeln. Gera, am 7. Oktober 1885. Fürstl. Hauptstaatskassen Verwaltung. Nichtamtlicher Theil. £20QO(XX2föOQOQOOOCOOOOOQOOOQOQKXXXXX£\ Bl© Baeblraeket^ 8 M B von 8 p ZSuLlhL x Sz Draeger x Gera, ß empfiehlt sich zur Anfertigung aller X Q typographischen Arbeiten ß X in Schwarz- und Buntdruck und sichert bei schleunigster Herstellung die X X. billigsten Preise zu. A A : A 8 Laasener Strasse, Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. 299 Amts- und Verordnungsblatt für das Fürßenthum Keuß jüngerer Linie. Nr. 42. Gera, den 21. Gktober 1883. Mmisterialverfügung vom 14. Oktober 1885, die Ausführung des Aeichsstempelgesetzes betreffend. Zufolge eines am 25. September d. I. vom Bundesrathe gefaßten Beschlusses wird den bei Ausführung des abgeäuderten Reichsstempelgesetzes betheiligten Behörden und Beamten des Fürstenthums hierdurch aufgegeben, bei Anwendung des gedachten Gesetzes nach Maßgabe der folgenden Grundsätze zu verfahren: 1. (Uarifnmmnrr 1 bis 3). Genußscheine und ähnliche zum Bezug eines Antheils an dem zur Bertheilung gelangenden Reingewinn einer Aktiennnternehmung berechtigende Werthpapiere sind, wenn dieselben dem Eigenthümer oder Inhaber auch einen verhältnißmäßigen Antheil an dem Vermögen der Gesellschaft gewähren, wie Aktien bezw. Aktienantheilscheine zu besteuern, wenn dies nicht der Fall ist, als Schuldverschreibungen. Als Kapitalwerth der letzteren ist zutreffendenfalls der 25fache Betrag der durch- schnittlichen Jahresrente, event. der Kurswerth und, falls ein solcher nicht besteht, der Schätzungswerth anzusehen. 2. Garifnummer 4). Tauschgeschäfte unterliegen der Abgabe als ein Anschaffungsgeschäft. Ist der Werth der beiderseitigen Leistungen ein verschiedener, so ist die Abgabe nach dem höheren dieser Werthe zu berechnen. 3. (Tarisnummer 4). Lombardgeschäfte sind auch dann nicht als Anschaffungsgeschäfte über die Pfand- 300 stücke anzusehen, wenn dem Darlehnsgeber ausdrücklich das Recht eingeräumt ist, die letzteren zum Zwecke seiner Befriedigung im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Dar- lehnsnehmers zu veräußern. Uneigentliche Lombardgeschäfte, desgleichen uneigentliche Leih-, Mieth- und Depot- geschäfte, bei denen der Empfänger befugt ist, an Stelle der empfangenen Gegenstände andere Gegenstände gleicher Art zurückzugeben, unterliegen der Abgabe, und zwar als ein Anschaffungsgeschäft. 4. Garifnummer 4). Wenn bei Anschaffungsgeschäften, welcher ein Beauftragter im Namen des Auftraggebers abschließt, der erstere an dem Risiko des Geschäfts theilnimmt, so enthält die zwischen Auftraggeber und Beauftragtem ftattfindende Abwickelung kein Anschaffungsgeschüft. 5. (Tarifnummer 4). Die Erfüllung abgeschloffener Geschäfte im Wege der Skontrirung enthält kein An- schaffungsgeschäft. 6. (Tarifnummer 4 A). A. Die Uebernahme von Werthpapieren zur Einführung in dem Verkehr (Emission) für eigene Rechnung des Uebernehmers bildet ein Anschaffungsgefchäft im Sinne des Tarifs und ist als solches nach Maßgabe des Uebernahmepreises steuerpflichtig. Wird die Einführung der Papiere von einem Kommissionär (Handels- gesetzbuch Art. 360) mit dem Aufträge übernommen, dieselben in eigenem Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers auszugeben, so findet der § 7, Absatz 3 des Gesetzes, Anwendung. Wird die Einführung der Papiere mit dem Auftrag übernommen, die- selben im Namen des Auftraggebers auszugeben, so daß gegen den letzteren unmittelbar der Anspruch auf Lieferung der Papiere für die Zeichner oder sonstigen Nehmer derselben begründet wird, so ist der Uebernehmer nur Ver- mittler im Sinne des Gesetzes. B. Findet zum Zwecke der Emission von Werthpapieren die Auflegung derselben zur Zeichnung statt, so bestimmt sich die Steuer nicht nach der Höhe der ge- zeichneten, sondern der zugetheilten Stücke. Der Betrag der Steuer berechnet sich nach dem Emissionsprcis. Es begründet hierbei keinen Unterschied ob nach den Emisfionsbedingungen der Emissionspreis auf einmal einzuzahlen ist oder nicht. Der Tag, an welchem die Zutheilung erfolgt, gilt als der Tag des Geschäftsabschlusses. 0. Auch die bei Errichtung einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien erfolgende Zutheilung der Aktien auf Grund vorhergegangener Zeichnung (Handelsgesetzbuch Art. 17b e und 209 e), sowie die bei Errichtung einer Aktien- gesellschaft stattfindende Uebernahme von Aktien durch die Gründer (Handels- gesetzbuch Art. 209 Abs. 1, 209 b Abs. 2, 209 d) ist als Anschaffungsgeschäft im Sinne des Tarifs zu behandeln. 301 D. Die Leistung von Einzahlungen auf Werthpapiere, sowie die daraufhin erfol- gende Aushändigung von Jnterimsscheinen oder definitiven Stücken, desgleichen der Umtausch der Jnterimsscheine gegen die definitiven Stücke sind keine An- fchaffungsgeschäfte. Dasselbe gilt für die Einlösung ausgelooster oder gekün- digter Stücke durch die zur Einlösung bestimmten Stellen, sowie für den Um- tausch älterer Schuldverschreibungen gegen neue, sofern das durch die ersteren beurkundete Rechtsverhaltniß unverändert bleibt. (Vergl. Nr. 6 Abs. 1 der Ausführungsvorschriften A. vom 15. September d. I. zum Reichsstempelgesetze.) 7. (Garifnummer 4 A). Anschasfungsgeschäfte über Zinskoupons und Dividendenscheiue sind der Reichs- stempelabgabe nicht unterworfen. 8. (Tarifnummer 4 A und § 7, Hbf. 2.). A. Das „Hineingeben von Effekten" (Report-, Deportgeschäfte) enthält ;mei abgabepflichtige Anschaffungsgeschäfte. B. Die Prolongation (Hinausschiebung der Erfüllung) des Geschäfts zwischen denselben Kontrahenten ist abgabefrei, wenn sie glatt (ohne Report, Deport oder sonstiges Entgelt) und ohne sonstige Aenderuug der Vertragsbestimmungen geschieht. Dagegen unterliegt die Prolongation zwischen denselben Kontrahenten einer und zwar nur einfach zu berechnenden Abgabe in dem Falle, wenn sie unter Ausbedingung eines Entgelts (Reports, Deports re.) oder unter sonstiger Aenderung der Vertragsbestimmungen erfolgt. 9. Garifnummer 4, Derechnung der Abgabe). Vermittlergebühren (Provisionen, Courtagen) bleiben bei der Berechnung der Ab- gabe außer Betracht. Bei Stellageschäften ist das Stellgeld bei der Berechnung der Abgabe als Theil des Kaufpreises mit in Ansatz zu bringen. 10. (8 7, Absatz 3). Besteht zwischen mehreren Firmen eine Meta-Geschästsverbiuduug, so sind die Ab- rechnungen zwischen den Metisten über die von einem derselben auf eigenen Namen, aber für gemeinschaftliche Rechnung der Metisten abgeschlossenen Geschäfte nicht als Abwickelnngs- geschäfte zwischen Kommissionär und Kommittenten im Sinne des Z 7, Absatz 3 des Ge- setzes zu betrachten. 11. (§ 7, Absatz 4). A. Bei Geschäften, welche vorbehaltlich der Aufgabe geschlossen werden, ist die Aufgabe innerhalb der im § 7, Absatz 4 des Gesetzes bestimmten Frist auch dann steuerfrei, wenn sie zu einem anderen Kurse als dem in dem angenommenen Aufträge bestimmten erfolgt und der Auftragnehmer die Differenz erstattet. 302 Die Abgabe ist nach dem zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer verein- barten Preise zu berechnen. Wird die Aufgabe zurückgewiesen, so bleibt auch eine anderweite Auf- gabe steuerfrei, wenn sie innerhalb der vorbezeichneten Frist bewirkt wird. B. Wenn zwei Auftragnehmer, von denen jeder seinen Auftrag vorbehaltlich der Aufgabe angenommen und damit ein abgabepflichtiges Geschäft mit seinem Auftraggeber abgeschlossen hat, zur Herbeiführung des Abschlusses des defini- tiven Geschäfts zwischen den beiderseitigen Auftraggebern lediglich als Ver- mittler thätig sind, so entsteht zwischen ihnen ein Anschaffungsgeschäst nicht; auch ist das Geschäft zwischen den beiden Auftraggebern steuerfrei, wenn die beiderseitige Aufgabe innerhalb der im § 7, Absatz 4 des Gesetzes bestimmten Frist erfolgt. 12. (§§ 8 und 12, Absatz 2). Die Bestimmung des § 8 des Gesetzes steht der Ausstellung einer besonderen Schluß- note mit dem Zusatze „in Kommission" über jedes Geschäft, für dessen weitere Abwickelung nach Maßgabe des § 12, Absatz 2 des Gesetzes Steuerfreiheit in Anspruch genommen werden darf, nicht entgegen; zu einer solchen Schlußnote ist der dem Werthe des Gegenstandes des betreffenden Geschäfts entsprechende Stempel zu verwenden. Gera, am 14. Oktober 1885. Fürstlich Rettst-Dt. Ministerium, Abtheilung für die Finanzen. Engelhardt. Br. Winkler. Meichsgeseßbtalt. Die am 12. Oktober d. I. ausgegebene Nummer 28 desselben enthält: Nr. 1623. Verordnung, betreffend die Uebertragung landesherrlicher Befugnisse auf den Statthalter in Elsaß-Lothringen. Vom 28. September 1885. 303 Berlin W., 7. Oktober 1885. Bekanntmachung. Postkarten mit Antwort nach Siam. Denjenigen Ländern des Weltpostvereins, nach welchen Postkarten mit Antwort, zum Portosatz von 20 Pfennig, abgesandt werden können, tritt fortan Siam hinzu. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts, von Stephan. Urtheil. Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern erkennt das K. Militär-Bezirksgericht Würzburg in Sachen des abwesenden Friedrich Ernst Fischer, geboren am 22. Januar 1852 zu Grüna, Kreis Gera, Fürstenthum Reuß j. L., protestan- tisch, verheiratheter Tischler und Musiker, z. Z. Hornist- Sergeant des K. 2. Pionier-Bataillons wegen Ver- brechens wider die Sittlichkeit, sowie wegen Fahnen- flucht zu Recht, was folgt: Der Hornist-Sergeant Friedrich Ernst Fischer ist schuldig des militärischen Vergehens der Fah- nenflucht, sowie eines gemeinen Verbrechens wider die Sittlichkeit, verübt an der Gärtnerstochter Barbara Wettcngel von Speyer und wird deshalb zu Zuchthaus in der Dauer von 1 Jahre 4 Monaten, zur Entfernung aus dem Heere, zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf 3 Jahre und zur Tragung der vom K. Militärärar vorzuschießenden Kosten des Verfahrens verurtheilt. — Die Straf- vollzugskosten werden, soweit sie nicht vom Verur- theilten am Straforte abverdient werden, unter Regreßvorbehalt der K. Staatskaffe überbürdet. Entscheidungsgründe: rc. rc. rc. Also geurtheilt und verkündet in öffentlicher Sitzung des K. Militär-Bezirksgerichts Würzburg am 29. September 1885, wobei zugegen waren: rc. rc. rc. (I-. 8.) gez. Koppmann. gez. Auers. Gerichtsdirektor. Sekretär. Vorstehendes Urtheil wird gemäß Art. 288 des Strafprozeß-Gesetzes vom 10. November 1848 hiermit bekannt gegeben. Würzburg, 5. Oktober 1885. K. Militär-Bezirksgericht, von Orff, Koppmann, General der Infanterie (I-. 8.) Oberstabsauditeur, und Gerichtsdirektor, kommandirender General. Es wird andurch zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht, daß der Schnittwaarenhändler Herr Karl August Burkhardt in Pforten am 8. d. M. als Feuerver- sicherungsagent von uns in Pflicht genommen worden ist. Gera, den 9. Oktober 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Oeffentliche Zustellung. In Prozeßsachen des Schieferdeckers Werner Paul Prell in Gera, Klägers, gegen besten Ehefrau Emilie Linda verehelichte Prell geb. Mehlhorn, z. Z. unbe- kannten Aufenthalts, Beklagte, wegen böslicher Ver- lassung, ladet der Kläger durch seinen Vertreter, Rechtsanwalt Dr. Schmidt in Gera, die Beklagte anderweit zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die erste Civilkammer des gemeinschaftlichen Landgerichts zu Gera, Reuß j. L., Schloßstraße 23, 1 Treppe hoch, Zimmer Nr. 4, auf den 8. Januar 1886, Vormittags 10 Uhr, in welchem Termine der Kläger die Trennung der Ehe dem Bande nach beantragen wird, und fordert die Be- klagte auf, einen bei dem gedachten Gerichte zugelaffenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemachi. Gera, den 8. Oktober 1885. Der Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts, Civilkammer. Buckel. Aufforderung. Die ledige Dienstmagd Minna Martha Brnnn, geboren den 6. Dezember 1867 in Greiz, jetzt unbe- kannten Aufenthalts, soll über eine Anzeige wegen Dieb- stahls verantwortlich vernommen werden und wird hier- mit aufgefordert, vor uns zu erscheinen oder ihren Aufenthaltsort anzuzeigen. Gera, den 12. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht. Or. Niegold. c. H. Schmidt. Aufforderung. Der Buchbinder Karl August Busse, geboren den 7. Oktober 1865 in Böddinghusen in Holstein, jetzt unbekannten Aufenthalts, soll über eine Anzeige wegen Diebstahls verantwortlich vernommen werden und 304 wird hiermit aufgefordert, vor uns zu erscheinen oder seinen Aufenthaltsort anzuzeigen. Gera, den 12. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. c. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit die von uns gegen den Künstler Robert Emil Franz Müller aus Berlin unterm 15. Juni d. I. erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 12. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. g. H. Schmidt. Bekanntmachung. Auf Fol. 458 unseres Handelsregisters (Stadtbe- zirk) ist heute die Firma Paul Brose in Gera und als deren Inhaber Kaufmann Otto Emil Paul Brose in Gera eingetragen worden. Gera, den 14. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. E. Mehlhorn. g. Köhler. Oeffentliche Aufforderung. Der Weinreisende Franz Schiefen, geb. den 27. August 1861 in Bonn, jetzt unbekannten Aufent- halts, befindet sich hier wegen Uebertretung gegen Z 366 Ziff. 2 des R.-Str.-G.-B. in Untersuchung und wird hiermit aufgefordert, vor uns zu erscheinen oder seinen Aufenthaltsort anher anzuzeigen. Gera, den 14. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. o. H. Schmidt. Aufgebot. Die Schuldbücher der Fürstlichen Sparkasse hier a. Nr. 16 570 über 740 Mark — Pf., aus- gefertigt für Ministerialsekretär Franke hier; b. Nr. 26 773 über 350 Mark 02 Pf., aus- gefertigt für Emilie Auguste verehel. Winkler geb. Böttcher in Blankenhain; g. Nr. 39 909 über 29 Mark 50 Pf., ausge- fertigt für Louise Koch in Hartmannsdorf, sind angeblich verloren gegangen und es haben die der zeitigen Eigenthümer derselben das Aufgebot dieser ab- handen gekommenen Bücher beantragt. Es werden daher die Inhaber der letzteren auf- gefordert, spätestens in dem auf Freitag, den V. Mai 1886, Vormittags 11 Uhr vor dem Unterzeichneten Gericht (Landhaus, Schloß- straße, 2 Treppen, Zimmer Nr. 3) anberaumten Auf- gebotstermine ihre Rechte unzumelüen und die Bücher vorzulegen, widrignefalls die Kraftloserklärung der letzteren erfolgen wird. Fürstliches Amtsgericht Gera, den 14. Oktober 1885. H. Graesel. Teich. Erneuert wird hiermit die non uns gegen die unverehel. Albine Klette aus Weltwitz unterm 18. August d. I. erlaffene öffentliche Aufforderung. Gera, den 14. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. g. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit die von uns gegen den Zimmermann August Härtel aus Plauen unterm 12. August d. I. erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 14. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. g. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit die von uns gegen den Drechsler Adolf Dannhauer aus Herzberg am Harz unterm 12. August d. I. erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 14. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. g. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Der Dienstknecht und Kutscher Franz Löffler aus Tegkwitz bei Altenburg, jetzt unbekannten Aufent- halts, ist über eine Anzeige wegen Diebstahls verant- wortlich zu vernehmen und wird hiermit aufgefordert, 305 vor uns zu erscheinen oder seinen Aufenthaltsort an- zuzeigen. Gera, den 14. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. c. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit die von uns gegen den Arbeiter Louis Müller aus Lohma bei Schmölln unterm 16. Mai d. I. erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 14. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. c. H. Schmidt. Aufforderung. Der Schmiedegefelle Ernst Naumann, geb. den 23. August 1864 in Halle a/S., jetzt unbekannten Aufenthalts, soll in einer hier wegen Diebstahls gegen ihn anhängigen Untersuchung vernommen werden und wird hiermit aufgefordert, vor uns zu erscheinen, oder seinen Aufenthaltsort anzuzeigen. Gera, den 14. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. c. H. Schmidt. Erledigt hat sich der von uns gegen den Porzellanmaler Friedrich Wilhelm Krämer, zuletzt in Langenberg bei Gera, unterm 18. Juli d. Js. erlassene und unterm 25. Sep- tember d. I. erneuerte Steckbrief. Gera, den 14. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. N i e g o l d. o. H. Schmidt. Erledigt hat sich die von uns an den Weber Carl Franz Ficker aus Weida unterm 10. Juli 1885 erlassene und unterm 3. September 1885 erneuerte öffentliche Aufforderung. Gera, den 15. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abteilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Erledigt hat sich die von uns an den Former Hermann Oswald Zeidler aus Golzern bei Grimma unterm 4. De- zember 1884 bez. 9. März 1885 erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 15. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. 6. H. Schmidt. Bekanntmachung. Auf Fol. 459 unseres Handelsregisters (Stadt- bezirk) ist heute die Firma Fisahtt 8( Habenicht in Gera und als deren Inhaber Redakteur Joseph Fisahn und Schriftsetzer Adolf Clemens Habe- nicht in Gera eingetragen worden. Gera, am 19. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. E. Mehlhorn. v. Thieme. Oeffentliche Aufforderung. Der Dienstknecht Robert Vetterlein, am 20. März 1864 in Frankenthal bei Gera geboren, hat eine Geld- strafe von 3 Mark zu bezahlen event. 1 Tag Haft zu verbüßen, und wird, da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, hierdurch aufgefordert, denselben hierher anzuzeigen. Gera, den 19. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. o. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit die von uns unterm 15. Juni 1885 an die ledige Minna Marie Herzog aus Pößneck erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 19. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. 6. H. Schmidt. Erneuert. wird hiermit die von uns unterm 9. März und 15. Juni / 306 1885 an den Dienflknecht Johann Carl Kaiser aus Plauen i. V. erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 19. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. o. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit die von uns unterm 8. Januar, 10. April und 10. Juli 1885 an den Schneider Ernst Ferdinand Adler aus Oggerschütz erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 19. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsache». Alberti. c. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit der von uns unterm 16. Oktober 1884 gegen die ledige Kellnerin Friederike Flämig aus Mägdesprung am Herz erlassene Steckbrief. Gera, den 19. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit die von uns unterm 30. April und 15. Juni 1885 an den Maurer August Hugo Otto Obermann aus Frankfurt a. O. erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 19. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit die von uns unterm 10. Juli 1885 an den Buchbinder Oswald Ritter aus Thonberg erlassene und unterm 3. September 1885 erneuerte öffentliche Aufforderung. Gera, den 19. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Erledigt hat sich der von uns unterm 6. Januar 1885 gegen die ledige Kellnerin Albine Amalie Klindt aus Gr.- Guskow erlassene Steckbrief. Gera, den 19. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. e. H. Schmidt. Erledigt hat sich die von uns unterm 21. Januar und 29. Juli 1885 an den Eisendreher Julius Theodor Röder aus Gera erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 19. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alb erti. c. H. Schmidt. Erledigt hat sich die von uns unterm 6. Oktober 1885 an den Fleischer Max Schramm aus Reudnitz bei Greiz erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 19. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Albe rti. c. H. Schmidt. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsoollstceckung soll das dem Zimmermann Christian Friedrich Fischer hier gehörige Grundbesitzthum, nämlich a. das Wohnhaus mit Nebengebäude, Hof und Garten, Flurbuchnr. 111, mit — ha 8,50 a Fläche und 46,84 St.-E., Fol. 165 des Katasters, Fol. 149 des Grund- und Hyp.-B. von Frankenthal, d. das ledige Grundstück (Feld) am Ernseer Berge, Flurbuchnr 235, mit — ha 75,51 a Fläche und 42,28 St.-E, Fol. 142 des Ka- tasters, Fol. 127 des Grunde und Hyp.-B. von Frankenthal Freitag, den 27. November 1885, Vormittags 11 Uhr im König'schen (früher Borberg'schen) Schanklokal in Frankenthal durch uns öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll sofort nach Schluß der Versteigerung verkündet werden. 307 Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Ver- steigeruugstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen sind zu Jedermanns Einsicht auf der Gerichtsschreiberei im Zimmer Nr. 4 ausgelegt. Gera, am 19. Oktober 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. Münch. Teich. Konkursverfahren. Durch Beschluß des Fürstl. Amtsgerichts hier ist über das Vermögen der Handelsfirma C. H. Zippel & Seltzer, Wollwaarenweberei in Neudebschwitz und deren Inhaber, Kaufleute Heinrich Zippel daselbst und Hermann Seltzer hier, heute, am 14. Oktober 1885, Nachmittags 6 Uhr das Konkursverfahren eröffnet und angeordnet worden: „Der Rechtsanwalt Rudolf Müller hier wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 10. Dezember 1885 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falls über die in Z 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegen- stände auf den 9. November 1885, Vormittags 11 Uhr und zur Prüfung der angemeldcten Forderungen auf den 28. Dezember 1885, Vormittags 11 Uhr vor dem Unterzeichneten Gerichte, Landhaus, 2 Treppen, Zimmer 6 Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse ge- hörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 9. November 1885 Anzeige zu machen." was gemäß Z 103 K.-O. bekannt gemacht wird. Gera, am 14. Oktober 1885. Teich, Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts v. c. Bekanntmachung. Auf dem die Firma C. F. Giegling in Schleiz betreffenden Fol. 40 unseres Handelsregisters ist heute das Ausscheiden der Frau Agnes verw. Giegling geb. Zörner aus der Firma eingetragen worden. Schleiz, den 15. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht. A l b e r t i. Der von uns unterm 25. September d. I. hinter dem Dienstknecht Eduard Krautwurst aus Heiners- dorf bei Sonneberg erlassene Steckbrief hat sich erledigt. Lobenstein, den 12. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht. Meyer. c. Richter. Bersteigerungsansgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Agenten Theophilus Richard Heinrich Preller in Ebersdorf gehörige, unter Flurbuchsnr. 92 eingetragene Grundbesitzthum Nr. 55 des Gr.- u. Hyp.-B. 1 , ret.. , Fol. 70 des Katasters f für Ebersdorf, bestehend aus Wohnhaus, Schuppen, Hof und Gemüse- garten, mit — ha 2,34 a Fläche und 29,48 St.-E. durch uns Freitag, den 11. Dezember 1885, Vormittags 11 Uhr, im Schneidetischen Gasthofe in Ebersdorf öffentlich versteigert werden. Das Urlheil über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Versteigerungs- termins, oder acht Tage darauf an Amtsgerichtsstelle hier verkündet werden. Vorkaufsberechligte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Vecsteigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. 308 Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzes und die Verkaufsbedingungen können auf unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Zu dem obigen Versteigerungstermin und dem Termin zur- Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte geladen. Lobenstein, den 12. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, gez. Hoffmann. Beglaubigt und veröffentlicht: Richter, f. d. Gerichtsschreiber. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Schieferbruchsaufseher und Maurerpolier Karl Franz Fürchtegott Wagner auf dem Oertelsbruche bei Lehesten gehörige, am Siegenberge bei Lobenstein belegene, unter Flurbuchsnr. 650 eingetr. Grundbesitzthum, Nr. 498 des Gr. u. H.-B. | , „ , _ , Fol. 566 des Katasters f fur Ebenstem, als Wohnhaus mit Nebengebäude, Hof und Gemüse- garten, mit zusammen — ha 1,80 a Fläche und 8,08 St.-E. durch uns Montag, den 1t. Januar 1886, Vormittags 10 Uhr an Amtsgerichisstelle öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Bersteigerungs- termins, oder acht Tage darauf an Amtsgerichtsstelle hier verkündet werden. Borkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Ver- steigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Ver- steigerungstermine baar zu bezahlen oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzes und die Berkaufsbedingungen können auf unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Zu dem obigen Versteigerungstermin und dem Termin zur Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte geladen. Lobenstein, den 16. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht. Hoffmann. Beglaubigt und veröffentlicht: Richter, f. d. Gerichtsschreiber. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Weber Friedrich August Steinbock in Niederböhmers- dorf gehörige Grundbesitzthum, nämlich die Fol. 122 des Grund- und Hyp.-B. } für Nieder- Fol. 129 des Katasters! böhrnersdorf eingetragene Hofraithe, Hausnummer 5 b, bestehend aus: a. Flurbuchsnummer 99 mit — ha 2,99 a Flächen- gehalt, Wohnhaus, Schuppen, Hof und Gras- garten, und 26,54 Steuereinheiten, h. Flurbuchsnummer 430 mit — ha 26,28 a Flächen- gehalt, Weg und Feld auf der Höhe und in den Hofgelängen, und 6,09 Steuereinheiten, durch uns im Schubert'schen Gasthof in Niederböhmers- dorf Donnerstag, den 29. Oktober 1883, Vormittags 11 Uhr öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll sofort nach Schluß des Versteigerungstermins verkündet werden. Vorkaussberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Versteigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Bürgen oder Pfand sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung der zu versteigernden Immobilien und die Verkaufsbedingungen können auf unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Zu dem obigen Versteigerungstermin und dem Termin zur Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte und bezügl. Bietungslustige hier- mit geladen. Hohenleuben, den 20. August 1885. Fürstlich Reustisches Amtsgericht. Klopfer, Ass. c. Stellenberger. Diejenigen Gemcindevorstände des oberländischen Bezirks, welche mit Einreichung der Einkommensteuer- Abschätzungsregister oder Bakatscheine noch im Rückstände sind, werden ersucht, diese Register oder Bakatscheine unverzüglich an den Unterzeichneten abzugeben. Schleiz, den 19. Oktober 1885. Der Vorsitzende der Bezirks-Abschätzungs-Kommission. Wendler. GeMts-Uebersicht der Fürstlichen Sparkasse z« Gera auf das Jahr 1884. 28.565 665 M. 83 Pf. Guthaben der Einleger an Kapital und Zinsen am 31. Dezember 1883. Dazu kamen im Jahre 1884 8.154 250 „ 31 „ an 30 362 neuen Einlagen und 919 750 „ 66 „ den Einlegern am 31. Dezember 1884 gut zu schreiben gewesene Zinsen, so daß das gesammte Kapital 37.639 666 M. 80 Pf. betrug; hiervon sind 12.438 167 „ 74 „ in 18 605 Posten und zwar: 7.909 167 M. 74 Pf. durch Rückzahlungen, 4.529 000 „ — „ durch Uebernahme von Schuldverschreibungen 12.438 167 M. 74 Pf. Sa. w. o. im Laufe des Jahres zurückgegangen, und ver- blieb am 31. Dezember 1884 die Summe von 25^01 499 M. 06 Pf. als Guthaben der Einleger; rechnet man hierzu 6.000 000 „ — „ Schuldverschreibungen, 124 260 „ — „ unerhobene Koupvns davon, 996 759 „ 47 „ Reservefonds, — nämlich: 916 310 M. 84 Pf. bis 31. Dezember 1883, 170 448 „ 63 „ am 31. Dezember 1884. 1.086 759 M. 47 Pf., wovon 90 000 „ — „ welche für 1884 an Fürstliche Hauptstaatskasse gezahlt wurden, abzuziehen sind, so daß der Reservefonds noch "^996 759 M. 47 Pf. beträgt —, so ergiebt sich die Summe von 32.322 518 M. 53 Pf"als das am 31. Dezember 1884 von der Sparkaffe verwaltete Kapital, welches ge- deckt ist, durch 31.278 812 M. 20 Pf. verzinslich ausstehende und angelegte Kapitalien, 610968 „ 18 „ berechnete Zinsen und 432 738 „ 15 „ baaren Kaffenbestand ^322^18^k7^Psi 8er. w. o. Es wurden im Jahre 1884 245 082 M. 57 Pf. mehr eingelegt als zurückgezogen. Die gesamtme Einnahme im Jahre 1884 betrug... „ „ Ausgabe „ „ „... .... 18.469 624 M. 25 Pf. - - - - 18.036 886 „ 10 „ Geldverkehr 36.506 510 M. 35 Pf. 310 Der Verwaltungsauswand hat einschließlich des Realaufwandes für die Landrentenbank sowie des Aufwandes wegen der Schuldverschreibungen und für die Revision 38 487 M. 89 Pf. betragen. Gera, den 13. Oktober 1885. Fürstliches Sparkassen -Direktorium. D. Jahn. C. Neumeister. Bachmann. Nichtamtlicher TheiL. mmmmw von h M H H P 0 O O ^ in Schwarz- und Buntdruck und sichert hei schleunigster Herstellung die 0 billigsten Preise zu. '0 Buh,i « ijraeger Gera, Laasener Strasse, empfiehlt sich zur Anfertigung aller typographischen Arbeiten * % K x Kllllstfärberei und chm. Wäscherei (hrinira ,1 Ijiinfrl, >,*, « empfiehlt sich zum Färben und Reinigen sämtlicher Herren-, Damen- und Kindergarderobe, Teppiche, Federn, Spitzen, Handschuhe rc. Samt- und Plüsch-Färberei und Presserei. Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. 311 Amis- und Verordnungsblatt für das FSlsteilthm Reuß jÄngerer Kilik. Nr. 43. Gera, den 28. GKtobrr 1885. Bekanntmachung. Gemäß § 37 Abs. 3 des Unfallversicherungsgesetzes sind nach erfolgter Aufstellung des Genossenschaftskatasters den in dasselbe auf genommenen Betriebsunternehmern seiten des Genossenschaftsvorstandes durch Vermittelung der unteren Verwaltungsbehörden Mit- gliedscheine znzustellen. Auf demselben Wege ist, wenn die Aufnahme in das Kataster abgelehnt wird, ein Bescheid hierüber dem Betriebsunternehmer zuzustellen. Für die Zustellung dieser Mitgliedscheine und bez. Bescheide Kann zwar der in § 110 des Unfallversicherungsgesetzes angegebene Weg durch die Post mittelst eingeschrie- benen Briefs gegen Empfangsschein eingeschlagen werden. Mit Rücksicht auf die dadurch entstehenden nicht unbedeutenden Kosten, sowie darauf, daß die gedachte Zustellung durch die unteren Verwaltungsbehörden aus materiellen Gründen — um diese über die Vor- gänge zu unterrichten — eingeführt worden ist, empfiehlt es sich, von der Zustellung mittelst eingeschriebener Briefe in Fällen der vorliegenden Art abznsehen, und statt dessen die nach den örtlichen und behördlichen Verhältnissen hergebrachte einfachste Form amtlicher Zustellungen in Anwendung zu bringen: als wornach die Gemeindevorstände sich vor- kommenden Falles richten wollen. Gera, am. 20. Oktober 1885. Fürstlich Reust-M. Ministerium. Abtheilung für das Innere. Dr. E. v. Beulwitz. Dr. Winkler. Bekanntmachung. Für die nach § 52 des Unfallversicherungsgesetzes von den Ortspolizeibehörden, bez. den Betriebsvorständen zu führenden Unfallverzeichnisse hat das Reichsversicherungsamt das sub © nachfolgende Formular endgültig aufgestellt, welches fortan in Anwendung zu bringen ist. Gera, den 20. Oktober 1885. Fürstlich Rrust-M. Ministerium» Abtheilung für das Innere. vr. E. v. Beulwitz. vr. Winkler. 313 o Unfallverzeichniß. (§ 52 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884.) Zuv Keavhtrrng. 1. In das Unfallverzeichniß sind alle Unfälle einzutragen, welche auf Grund des § 51 des Unfallversiche- rungsgesetzes zur Anzeige gelangen. 2. Die Eintragung ist in der Reihenfolge zu bewirken, in welcher die Anzeigen eingehen. Die letzteren sind mit fortlaufender Nummer zu versehen und in einem Beilageheft zum Unfallverzeichniß zu sammeln. 3. In Spalte 2 ist der Betrieb, in welchem sich der Unfall ereignet hat, genau zu bezeichnen. Soweit zur Feststellung der Identität eine Ortsangabe (Gemeindebezirk, Straße, Hausnummer) erforderlich erscheint, ist dieselbe beizufügen. 4. Sind mehrere Personen durch einen Unfall verletzt oder getödtet, so bedarf es einer Ausfüllung aller Spalten für jede Person nicht. Es genügt, in Spalte 5 die Namen der Personen, in Spalte 6—7 die Verletzungen, welche dieselben erlitten haben, aufzuführen, im Uebrigen aber nur eine einmalige Angabe hinsichtlich des Betriebes u. s. w. zu machen. 5. Ist ein Unfall zur Anzeige gelangt, welcher eine Untersuchung (§ 53 a. a. O.) zwar nicht erforderlich erscheinen ließ, indeß auch nicht als ein ganz unerheblicher anzusehen ist, so wird die Ortspolizeibehörde wohl daran thun, denselben im Auge zu behalten, um eventuell bei eintretender Verschlimmerung der Folgen des Unfalls die Untersuchung rechtzeitig bewirken zu können. In diesem Falle wird in Spalte 10 anzugeben sein, warum die nachträglich erforderlich gewordene Untersuchung erst nach einiger Zeit vor- genommen worden ist. 6. Mit Rücksicht auf § 5 Absatz 9 a. a. O. empfiehlt sich eine kurze Mittheilung über das Ergebniß der Unfalluntersuchung an die in der Unfallanzeige bezeichnete Krankenkasse, welcher der Verletzte angehört, und ist hierüber in Spalte 10 ein entsprechender Vermerk einzutragen. 7. Es ist zulässig, getrennte Unfallverzeichnisse für örtlich abgcgrenzte Theile des Bezirks der Ortspolizei- behörde (Polizei-Reviere u. A.) oder für eine oder mehrere Berufsgenossenschaften (vergl. den Kopf der Unfallanzeigen) oder für einzelne Gewerbezweige oder einzelne größere Etablissements zu führen. 314 1. 2. [ 3. 4. 5. 6. Laufende Nr. Betrieb, in welchem sich der Unfall ereignet hat. Name, (Firma) des Betriebs- unternehmers. Datum des Unfalls. Nr. der Unfall- anzeige. Vor- und Zuname der Verletzten. (Getödteten.) A r 1 der Verletzung. 1. (Beispiels weise ausgefllllt.) Maschinenfabrik von Erh. Keller, Teichstraße 11. 2. Oktober 1885. 1 Robert Müller. Leichte Fingerquetschung. 2. (Beispiels weise ausgefüllt.) Wollspinnerei von Christoph, Reuter & Co. 5. Oktober 1885. 2 bis 5 1. Peter Wirtz. 2. Maria Nickel. 3. Joseph Werner. 4. Carl Weise. 1. Leichte Kopfverletzung. 2. Armbruch u. Verbrühung. 3. Schwere Verbrühung. 4. Brustquetschung, f 3. (Beispiels weise ausgefiillt.) Kalksteinbruch der Wiutersberger Stein- bruchs-Aktiengesellschaft. Gemeindebezirk: Rehm- hausen, im „Hölzchen". 10. Oktober 1885. 6 Friedrich Schönberg. Fußquetschung. 4. 5. 315 7. 8. 9. 10. Wird die Verletzung voraus- sichtlich den Tod oder eine Erwerbs- unfähigkeit von 13 Wochen zur Folge haben? Veranlassung des Unfalls. Ist der Unfall untersucht? (Wenn ja, an welchem Tage?) Vcrgl. 88 53 fg. des Unfall- versicherungs- gesetzes. Bemerkungen. Nein. (Circa 1 Woche Erwerbsunfähig- keit.) Gerieth in das Zahnradgetriebe einer Handbohrmaschine. Nein. 1. Nein. (2 Wochen Erwerbsunfähigkeit.) 2. Ja. 3. Ja. 4. Ist bereits ge- storben. Dampfkessel-Explosion. Ja. Am 7. Okt. 1885. In Betreff der Verletzten 2 und 3 Mittheilung an die zuständige Krankenkasse am 10. Oktober 1885. Nein. (Circa 3 Wochen Erwerbsunfähig- keit.) Fall von überhängendem Gestein. Ja. Am 15. No- vember 1885. Untersuchung nachträglich vorgenommen, da nach angestellter Ermittelung die Herstellung des Ver- letzten sich hinzieht. Der zuständigen Krankenkasse ain 16. November Mittheilung gemacht. 316 Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der bisherige stellvertretende Standesbeamte in Heinersdorst Lehrer Barth daselbst, als Standesbeamter, dagegen der bisherige Standesbeamte in Heinersdorf, Bürgermeister Spindler daselbst, als stellver- tretender Standesbeamter verpflichtet worden ist. Gera, den 23. Oktober 1885. Fürstlich Renß-Pt. Ministerium, Abtheilung für die Justiz. Or. Bollert. vr. Winkler. Bekanntmachung. Die diesjährigen Herbst-Kontrol-Versammlungen im Bezirk der 1. Kompagnie des diesseitigen Bataillons (unterländischer Bezirk des Fürstenthums Reuß j. L.) werden wie folgt abgehalten werden: n. in Gera am 2. November 1885, Vormittags 8 Uhr für sämmtliche Reservisten der Provinzial-Jnfanterie der Jahrgänge 1878, 1879, 1880 und 1881 aus Gera und Pöppeln; lb. in Gera am 2. November 1885, Nachmittags 2 Uhr für sämmtliche Dispositions-Urlauber und Reservisten der Provinzial-Jnfanterie der Jahrgänge 1882 bis 1885, sowie ferner der Garde und Spezial-Waffen: — Jäger, Kavallerie, Artillerie, Pioniere, Eisenbahntruppen, Trains, Sanitäts- und Veterinär-Personal, Handwerker und Marine aus Gera und Pöppeln; c. in Gera am 3. November 1885, Vormittags 8 Uhr für sämmtliche Dispositions-Urlauber und Reservisten aus Bethenhausen und aus den übrigen, zu diesem Kontrolbezirk gehörigen Ortschaften als: Caaschwitz» Caasen, Cretzschwitz, Culm, Dorna, Gleina, Gorlitzsch, Groitschen, Großaga, Großsaara, Grüna, Harpersdorf, Hermsdorf, Hirschfel-, Hundhaupten, Kaltenborn, Kleinaga, Kleinfalke, Kleinsaara, Köstritz, Kraftsdorf, Lichtenberg, Lessen, Naundorf, Niederndorf, Otticha, Pohlen, Pohlitz, Pörsdorf, Reichenbach, Roben, Rüdersdorf» Rusitz, Schöna, Schwaara, Secligenstedt, Söllmnitz mit Lauenhain, Seifarthsdorf mit Steinschäferei, Stübnitz, Stublach, Steinbrücken, Töppeln, Waaswitz, Waltersdorf, Weißig, Wernsdorf, Wüstfalke und Zschippach; d. in Gera am 3. November 1885, Nachmittags 2 Uhr für sämmtliche Dispositions-Urlauber und Reservisten aus Vieblach und aus den übrigen zu diesem Kontrol- Bezirk gehörigen Ortschaften, als: Collis, Cuba, Debschwitz, Dürrencbersdorf, Ernsee, Frankenthal, Geisen, Hart- mannsdorf mit Oelsdorfsmühle, Kaimberg mit Collismühle, Laasen, Langen- berg» Langengrobsdorf, Leumnitz, Lusan, Milbitz» Mühlsdorf, Negis» Ober- röppisch, Pforten, Roschitz, Rubitz, Scheubengrobsdorf, Thieschitz, Tinz, Trebnitz, Untermhaus, Windischenbernsdorf, Zeulsdorf, Zschippern, Zwötzen; «. in Hohenleuben am 4. November 1885, Nachmittags 2 Uhr für sämmtliche Dispositions-Urlauber und Reservisten aus den zu diesem Kontrol-Bezirk gehörigen Ortschaften, als: Göttendorf, Hirschbach, Hohenleuben mit Reichenfels und Nässa, Langenwetzen- dorf, Neuärgerniß, Neupöllwitz, Niederböhmersdorf, Triebes und Weißendorf. 317 Zur Theilnahme an den Herbst-Kontrol-Versammlungen sind nur die Reservisten, die zur Disposition ihres Truppentheils beurlaubten und die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften aller Waffen- gattungen (Garde, Linie und Marine) verpflichtet. Besondere Gestellungsordres werden nicht ausgegeben, unentschuldigtes Ausbleiben oder zu spätes Ein- treffen auf den rssx. Kontrolplätzen wird disziplinarisch bestraft. Gesuche um Dispensation von den Kontrolversammlungen sind gehörig begründet, rechtzeitig an den Bezirksfeldwebel einzureichen. Die Gemeinde-Vorstände werden ersucht, diese Bekanntmachung den Betheiligten in ortsüblicher Weise publiziren zu lassen. Gera, den 20. Oktober 1885. Königliches Bezirks-Kommando. Bekanntmachung. Die diesjährigen Herbst-Kontrol-Versammlungen im Bezirk der 2. Kompagnie des diesseitigen Bataillons (oberländischer Bezirk des Fürstenthums Reuß j. L.) werden wie folgt abgehalten werden: a. in Schleiz am 9. November 1885, Vormittags 10 Uhr. 1». in Tanna am 9. November 1885. Nachmittags 2 Uhr. «. in Hirschberg am 10. November 1885» Vormittags 8 Uhr, d. in Lobenstein an» 10. November 1885. Nachmittags 2 Uhr. «. irr Wurzbach ain 11. November 1885, Vorinittags 9. Uhr. Der bisherige Kontrolplatz Ebersdorf ist »»ach Lobe»»stein verlegt. Zur Theilnahme an den Herbst-Kontrol-Versammlungen sind nur die Reservisten, die zur Disposition ihres Truppentheils beurlaubten und die zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffengattungen (Garde, Linie und Marine) verpflichtet. Besondere Gestellungsordres werden nicht ausgegeben, unentschuldigtes Ausbleiben oder zu spätes Ein- treffen auf den rssp. Kontrolplätzen wird disziplinarisch bestraft. Gesuche um Dispensation von den Kontrol-Versammlungen sind gehörig begründet, rechtzeitig an den Bezirksfeldwebel einzureichen. Die Gemeinde-Vorstände werden ersucht, diese Bekanntmachung den Betheiligten in ortsüblicher Weise publiziren zu lassen. Gera, den 20. Oktober 1885. Königliches Bezirks - Ko,»rmando. Herr Kaufmann Louis Spörl in Lobenstein ist als Feuerversicherungs-Agent heute von uns in Pflicht genommen worden. Schleiz, den 21. Oktober 1885. Fürstliches Landrathsamt. I. Alberti. M. Oeffentliche Aufforderung. Der Handarbeiter Paul August Bergner aus Greiz, welcher in einer hier anhängigen Straf- sache als Zeuge vorzuladen ist, wird hierdurch aufge fordert, seinen derzeitigen, hier unbekannten Aufenthaltsort schleunigst anher anzuzeigen. Gera, den 21. Oktober 1885. Die Staatsanwaltschaft bei dem gemeinschaftlichen Landgericht. Starke 1. v. c. F. Oeffentliche Bekanntmachung. In letzterer Zeit, so namentlich in den Nächten vom 2./3. und 16./17. d. M. sind in hiesiger Stadt eine ganze Reihe böswilliger Sachbeschädigungen na- mentlich durch Herabwerfen der Steinköpfe von den 318 Pfeilern der Gartengeländer am Neustadtplatz, in der De Smitstraße, Heinrichstraße, Agnesstraße rc. verübt worden, ohne daß es bis jetzt gelungen ist, der Thäter habhaft zu werden. Drei der Beschädigten haben Belohnungen von je 50 und bezüglich 30 Mark für denjenigen ausge- setzt, durch dessen Angaben die Urheber der ihr Eigen- thum betreffenden Verletzungen ermittelt und zur Strafe gezogen werden können. Indem dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, werden Alle, die im Stande sind, zu Feststellung und Ueberführung der Thäter dienliche Verdachtsmomente anzugeben, hiermit öffentlich aufge- fordert, dieses schleunigst bei der Unterzeichneten Be- hörde zu bewirken. Gera, den §6. Oktober 1885. Die Staatsanwaltschaft bei dem gemeinschaftliche» Landgericht. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem in Konkurs verfallenen Glasermeister Carl Gustav Behr hier gehörige, unter Flurbuchsnr. 2229 mit — ha 2,84 a Fläche und 167,67 Steuereinheiten eingetragene Wohnhaus mit Hof und Gemüsegarten, Altenburger Straße Haus-Nr. 33, Fol. 2105 des Katasters, Fol. 2044 des Grund- und Hyp.-Buchs von Gera Freitag, den 6. November 1885, Vormittags 11 Uhr an Gerichtsstelle, Landhaus, 2 Treppen, Zimmer Nr. 6 öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll sofort nach Schluß des Versteigerung verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über besten Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Versteigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen sind zu Jedermanns Einsicht auf der Gerichtsschreiberei im Zimmer Nr. 4 ausgelegt. Gera, am 5. Oktober 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. Münch. Teich. Oeffentliche Aufforderung. Gegen die ledige Anna Marie Scheffler, am 16. Oktober 1866 in Tinz bei Gera geboren, ist eine Strafsache hier anhängig. Die Genannte wird, da ihr Aufenthaltsort unbe- kannt ist, hierdurch aufgefordert, denselben hierher anzu- zeigen. Gera, den 22. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abteilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Die Marie Magdalene Christiane Therese verehel. Hinsberg geb. Bürger, am 22. April 1854 in Jena geboren, zuletzt in Tinz bei Gera wohnhaft gewesen, hat eine ihr rechtskräftig zuerkannte Geldstrafe von 3 M. zu bezahlen ev. 2 Tage Hast zu verbüßen. Dieselbe wird hiermit, da ihr Aufenthaltsort unbe- kannt ist, aufgefordect, denselben hierher anzuzeigen. Gera, den 23. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. e. H. Schmidt. Aufgebot. Die Stammantheil-Ouittungsbücher der Gewerbebank zu Gera, eingetr. Genossenschaft, lau- tend auf Num mer Betrag JL /$ Namen: a. 1543 300 — Johanne verw. Reibestein geb. Herung hier, b. 1631 99 72 Wilhelmine verw. Bäcker Albrecht hier. c. 1711 300 Hermann Köhler, Ziegeleibesitzer in Tinz, d. 872 300 Carl Friedr. Ed. Rühling» Bäcker in Rüdersdorf, e. 416 300 Friedrich Burkhardt» Tischler in Cuba, sind angeblich verloren gegangen und es haben die Berechtigten bez. deren Rechtsnachfolger das Aufgebot dieser Bücher beantragt. Die derzeitigen Inhaber werden dehsalb aufgefordert, spätestens in dem auf Freilag» den 81. Mai 1886, Vorm. 11 Uhr vor dem Unterzeichneten Gerichte, Landhaus, 2 Treppen, 319 Zimmer Nr. 6 anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserkläcung erfolgen wird. Gera, am 24. Oktober 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. Münch. Teich. Oeffentliche Aufforderung. Der Handlungsreisende Karl August Emil Ruh- mann, geb. am 19. Februar 1864 in Bachra bei Naumburg, welcher eine ihm vom Fürstlichen Schöffen- gerichte hier wegen Betrugs zuerkannte 7monatige Ge- fängnißstrafe zu verbüßen hat, wird hierdurch bei Ver- meidung steckbrieflicher Verfolgung aufgefordert, vor uns zu erscheinen oder seinen Aufenthaltsort sofort hierher anzuzeigen. Gera, dm 24. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilnng für Strafsachen. Alb erti. o. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Der Dienstknecht Heinrich Rank, geboren zu Gottmannsgrün, zuletzt in Lobenstein in Diensten, der über eine Anzeige wegen Betrugs als Beschuldigter von uns zu vernehmen, dessen jetziger Aufenthaltsort aber unbekannt ist, wird aufgefordert, sich binnen 4 Wochen bei Vermeidung steckbrieflicher Verfolgung vor uns zu seiner Vernehmung einzufinden, oder seinen Aufenthaltsort anher anzuzeigen. Schleiz, den 22. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht. Wendler. Meinhardt. Aufforderung. Der Feilenhauer Louis August Becker aus Lands- berg a/Warthe, gegen welchen das Hauptverfahren wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung vor dem hiesigen Fürstlichen Schöffengerichte eröffnet, dessen Auf- enthaltsort aber unbekannt ist, wird aufgefordert, sich bei Vermeidung steckbrieflicher Verfolgung in den nächsten 4 Wochen vor uns zu stellen, oder uns seinen Aufent- haltsort anzuzeigen. Schleiz, den 26. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht. Wendler. Meinhardt. Versteigerungsausgebot« Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll oas der Auguste Amalie Wilhelmine verehel. Weist geo. Schübel in Grumbach gehörige Grundbefltzthum a. Nr. 99, 106 des Gr.- und Hyp.-B.f ß, , , Fol. 119, 126 des Katasters }fur Cumbach, bestehend aus dem unter Flurb.-Nr. 158, 169, 184 eingetragenen Wohnhaus mit Nebengebäude, Hof, Ge- müsegarten, Wiese und Feld mit — ha 77,5 a Fläche 36,30 St.-E., b. Nr. 56 des Gr.- und Hyp.-B.i, Fol. 56 des Katasters/ s»r Dürrenbach, bestehend aus einer unter Flurb.-Nr. 77 eingetragenen Wiese mit — ha 78,6 a Fläche und 9,23 St.-E. durch uns Montag, den 28. Dezember 1885, Vormittags 11 Uhr in der Färberffchen Schänke in Grumbach öf- fentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Versteigerungs- termins, oder acht Tage darauf an Amtsgerichtsstelle hier verkündet werden. Vorkaufsberechiigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Ver- steigernngstermine vaar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzes und die Verkaufsbedingungen können auf unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Zu dem obigen Versteigerungstermin und dem Termin zur Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte geladen. Lobenstein, den 20. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht. (gez.) Meyer. Beglaubigt und veröffentlicht: Richter, f. d. Gerichtsschreiber. Oeffentliche Aufforderung. Die am 21. Februar 1865 in Triebes geborene Dienstmagd Albine Liberte Dietzel, welche sich auch Minna Dietzel nennt, ist über eine Anzeige wegen Betrugs hier verantwortlich zu vernehmen und wird, da ihr derzeitiger Aufenthaltsort unbekannt ist, aufge- fordert, bei Vermeidung steckbrieflicher Verfolgung vor 320 uns zu erscheinen oder ihren Aufenthaltsort anher an- zuzeigen. Hohenleuben, den 20. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht. Klopfer. c. Stellenberger. Nachdem 1) der Ingenieur Carl Glützl früher in Hof, jetzt in Weiden, als Mitbesitzer des Gruben- feldes St. Georg auf Franzensberg, 2) Bergingenieur Heinrich Bockholdt vormals in Wurzbach, jetzt in Tölz, als Mitbesitzer des Grubenfeldes Franzensbruch II und 3) der vormalige Restaurateur Theodor Weitzel in Hof, vertreten durch Abwesenheitsvormund Schuhmachermeister Friedrich Karig in Hof, als Mitbesitzer der Grubenfelder Oberer Franzensbruch und Franzensbrnch II auf ihr Eigenthum an gedachten, im hiesigen Berg- amtsbezirke gelegenen Gruben freiwillig verzichtet haben, wird solches in Gemäßheit §111 des Berggesetzes vom 9. Oktober 1870 und unter Hinweis auf § 111 und 112 des gedachten Gesetzes zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Lobenstein, den 22. Oktober 1885. Fürstlich Renstisches Bergamt. Meyer. Hartung. Weiß. Bekanntmachung. Der Maurer Wilhelm Otto Geiger, geboren am 29. August zu Brückla, Kreis Greiz, welcher zuletzt hier in Arbeit gestanden, giebt an, daß ihm sein bis- heriges Arbeitsbuch abhanden gekommen sei. Da derselbe diese Aussage durch Handschlag erhärtete, wurde ihm ein neues Arbeitsbuch von Unter- zeichneter Gemeindebehörde ausgestellt und der Verlust des früheren darin vermerkt. Debschwitz, den 23. Oktober 1885. Der Gemeindevorstand. G. Ritter. Nichtamtlicher AM. 8 8 X X X Bi# BmMraekftMl von X -alir 3z Draeger Gera, Laasener Strasse, empfiehlt sich zur Anfertigung aller typographischen Arbeiten X in Schwarz- und Buntdruck und sichert hei schleunigster Herstellung die ^ X billigsten Preise zu. 0 ^XXTOOOOCXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXOOaOOC/ B X i 8 l Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. 321 Amts- und Verordnungsblatt für das FmßenthM Reuß jüngerer Linie. Nr. 44. Gera, den 4. November 1885. Ministerialbekanntmachung vom 28. Oktober 1885, die Approbation der Baurisse für Neubauten in unmittelbarer Nähe einer Eisenbahn betreffend. Um zu verhüten, daß durch Neubauten in unmittelbarer Nähe einer Eisenbahn die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes und die Benutzung der Signalvorrichtungen eine Beein- trächtigung erleidet, wird hierdurch Folgendes angeordnet: Wenn es sich um einen Neubau in unmittelbarer Nähe einer Eisenbahn handelt, so hat die für Approbation des Baurisses zuständige Behörde vor Ertheilung der Bau- erlaubniß mit der betreffenden Eisenbahnverwaltung darüber ins Benehmen zu treten, ob die Ausführung des beabsichtigten Neubaues etwa in Rücksicht auf die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes oder die ungestörte Benutzung der Signalvorrichtungen zu Bedenken Anlaß giebt. Sollte hierüber zu einem Einverständnisse zwischen der Banpolizeibehörde und der Eisenbahnverwaltung nicht zu gelangen sein, so ist von der Baupolizeibehörde Bericht anher zu erstatten und unsere Entschließung einzuholen. Als in unmittelbarer Nähe einer Eisenbahn befindlich sind diejenigen Baulichkeiten anzusehen, deren Entfernung vom nächsten Bahngleise 40 Meter nicht übersteigt. In Bezug auf die Errichtung von Gebäuden ohne feuersichere Dachung und die Lagerung feuergefährlicher Materialien in der Nähe von Eisenbahnen hat es bei der Ministerialbekanntmachung vom 28. Juni 1864 (Gesetzs. Bd. XIV S. 268) sein Verbleiben. Gera, am 28. Oktober 1885. Fürstlich Rruß-Ul. Ministerium, Abtheilung für das Innere. Dr. E. v. Beulwitz. Di. Winkler. 322 MeichsgeseMatt. Die am 28. Oktober d. I. ausgegebene Nummer 29 desselben enthält: Nr. 1624. Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 27. Oktober 1885. Bekanntmachung. Die diesjährigen Herbst-Kontrol-Versammlungen im Bezirk der 1. Kompagnie des diesseitigen Bataillons (unterländischer Bezirk des Ftirstenthums Neuß j. L.) werden wie folgt abgehalten werden: ». in Gera am 2. November 1885, Vormittags 8 Uhr für sämmtliche Reservisten der Provinzial-Jnfanterie der Jahrgänge 1878, 1879, 1880 und 1881 aus Gera und Pöppeln; 1». in Gera am 2. November 1885, Nachmittags 2 Uhr für sämmtliche Dispositions-Urlauber und Reservisten der Provinzial-Infanterie der Jahrgänge 1862 bis 1885, sowie ferner der Garde und Spezial-Waffen: — Jäger, Kavallerie, Artillerie, Pioniere, Eisenbahntruppen, Trains, Sanitäts- und Veterinär-Personal, Handwerker und Marine aus Gera und Pöppeln; e. in Gera am 3. November 1885, Vormittags 8 Uhr für sämmtliche Dispositions-Urlauber und Reservisten aus Bethenhansen und aus den übrigen, zu diesem Kontrolbezirk gehörigen Ortschaften als: Caaschwitz, Caasen, Cretzschwitz, Culm, Dorna, Gleina, Gorlitzsch» Groitschen» Großaga, Großsaara, Grüna, Harpersdorf, Hermsdorf, Hirschseld, Hundhaupten, Kaltenborn, Kleinaga» Kleinfalke, Kleinsaara, Köstritz, Krastsdorf» Lichtenberg, Lessen, Naundorf, Niederndorf, Otticha, Pohlen» Pohlitz, Pörsdorf, Reichenbach, Roben, Rüdersdorf, Rusitz, Schöna, Schwaara, Seeligenstedt. Söllmnitz mit Lauenhain, Seifarthsdorf mit Steinschäferei, Stübnitz, Stnvlach, Steinbrücken, Töppeln, Waaswitz» Waltersdorf, Weißig, Wernsdorf, Wüstfalke und Zschippach; d. in Gera am 3. November 1885, Nachmittags 2 Uhr für sämmtliche Disposttions Urlauber und Reservisten aus Bieblach und aus den übrigen zu diesem Kontrol- Bezirk gehörigen Ortschaften, als: Collis, Cuba» Debschwitz, Dürrenebersdorf, Ernsee, Frankenthal, Geisen, Hart- mannsdorf mit Oelsdorfsmühle, Kaimberg mit Collismühle, Laasen, Langen- berg, Langengrobsdorf, Leumnitz, Lusan, Milbitz, Mühlsdorf, Negis, Ober- röppisch, Pforten, Roschitz, Rubitz, Scheubengrobsdorf, Thieschitz, Tinz, Trebnitz, Untermhaus, Windischenbernsdorf, Zeulsdorf, Zschippern, Zwötzen; e. in Hohenleuben am 4. November 1885 > Nachmittags 2 Uhr für sämmtliche Dispositions-Urlauber und Reservisten aus den zu diesem Kontrol-Bezick gehörigen Ortschaften, als: _ Göttendorf, Hirschbach, Hohenleuben mit Reichenfels und Nässa, Langenwetzen- dorf, Neuärgerniß, Neupöllwitz» Niederböhmersdorf» Triebes und Weißendorf. Zur Theilnahme an den Herbst-Kontrol-Versammlungen sind nur die Reservisten, die zur Disposition ihres Truppentheils beurlaubten und die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften aller Waffen- gattungen (Garde, Linie und Marine) verpflichtet. Besondere Gestellungsordres werden nicht ausgegeben, unentschuldigtes Ausbleiben oder zu spätes Ein- treffen auf den resp. Kontrolplätzen wird disziplinarisch bestraft. 323 Gesuche um Dispensation von den Kontroloersammlungen sind gehörig begründet, rechtzeitig an den Bezirksfeldwebel einzureichen. Die Gemeinde-Borstände werden ersucht, diese Bekanntmachung den Betheiligten in ortsüblicher Weise publiziren zu lassen. Gera, den 20. Oktober 1885. Königliches Bezirks-Kommando. Bekanntmachung. Die diesjährigen Herbst-Kontrol-Versammlungen im Bezirk der 2. Kompagnie des diesseitigen Bataillons (oberländischer Bezirk des Fürstenthums Reuß j. L.) werden wie folgt abgehalten werden: a. in Schlei; am 9. November 1885, Vormittags 19 Uhr, 1b. in Tanna am 9. November 1885, Nachmittags 2 Uhr, c. in Hirschberg am 10. November 1885, Vormittags 8 Uhr, t — ha 98,6 a Fläche und 5,79 Steuer-Einheiren, 6) das ledige Grundstück auf dem Pöritzschen Berge, Fol. 677 deffelben Katasters, Nummer 667 desselben Grund- und Hypolhekenbuchs mit 1 ha 94.2 a Fläche und 61,33 Steuer Einheiten, 7) das ledige Grundstück an dem Künsdorfer Berge, Fol 692 deffelben Katasters, Nummer 682 deffelben Grund- und Hypolhekenbuchs, mit 4 ha 31,7 a Fläche und 51,73 Steuer- Einheiten, 8) das ledige Grundstück im Triebigsgrunde, Fol. 713 desselben Katasters, Nummer 701 deffelben Grund- und Hypothekenbuchs, mit — ha 85,9 a Fläche und 33,67 Steuer-Einheiten, 9) das ledige Grundstück in ven Triebigsleithcn, Fol. 717 desselben Katasters, Nummer 705 deffelben Grund- und Hypothekenbuchs mit 3 ha 42,6 a Fläche und 19,87 Steuer-Einheiten, 10) das ledige Grundstück am Hatzenbcrge, Fol. 789 deffelben Katasters, Nummer 776 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, mit — ha 83.3 a Fläche nnd 3,26 Steuer-Einheiten, und 11) das ledige Grundstück im Neidle, Fol. 98 des Katasters von Wernsdorf, Nummer 95 des 333 dasigen Grund- und Hypothekenbuchs, mit 1 ha 99,2 a Fläche und 13,07 Steuereinheiten, Montag, den 16. November 1885, Vormittags 11 Uhr in dem Brehm'schen Gasthofe in Saalburg von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungslustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung der zu versteigernden Grundbesitzungen und die übrigen von uns festgesetzten Verkaufsbedingungen auf unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 2 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, h. der Ersteher den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigerungstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und c. diejenigen, denen ein Vorkaufsrecht an den zu versteigernden Immobilien zusteht, sich bei Verlust dieses Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermines uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Versteigerungstermin unmittelbar anschließen. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligte werden zu obigem Versteigerungstermine und zu dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils in den Brehm'schen Gasthof in Saalburg hierdurch vorgeladen. Schlciz, den 24. September 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. H. Weißker. Meinhardt. Bekanntmachung. Auf dem die Firma Gottfried Piegler in Schlei; betreffenden Folium 31 unseres Handelsregisters ist heute das Ausscheiden der Frau Louise Mathilde verw. Piegler geb. Weißker in Schleiz eingetragen worden. Schleiz, den 2. November 1885. Fürstliches Amtsgericht. Alberti. Oeffentliche Ladung. Die öffentliche Ladung des Fürstlichen Amtsge- richts Schleiz vom 13. Oktober dieses Jahres an den als Zeugen in einer Strafsache gegen den Glasmacher Brock aus Beindorf bei Magdeburg zu vernehmenden Handlungskommis Karl Eduard Gaubert oder Gam- bert aus Insterburg wird hiermit von mir erneuert und wird Gambert aufgefordert, so Kalo als möglich zum Zwecke seiner zeugenschaftlichen Vernehmung vor mir zu erscheinen oder mir seinen Aufenthaltsort schleu- nigst anzuzeigen. Gerichts- und Polizeibehörden, in deren Bezirke sich Gambert aufhält, werden zugleich ersucht, den letzteren auf diese Ladung aufmerksam zu machen und mir sofort Nachricht hiervon zu ertheilen. Schleiz, den 2. November 1885. Der bestellte Untersuchungsrichter. Wendler. Meinhardt. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Oekonomen Ernst Heinrich Döhler in Solmsgrün bei Wurzbach gehörige, unter den Flurbuchsnummern 291a, 292, 585, 590 a, 619 a mit 39 ha 11,82 a Fläche und 470,90 St.-E. eingetragene Hammerwerk, als Wohnhaus, Nebengebäude, Wagenremise, Hof, Gemüse- garten und Scheune, ferner Wiese und Hammergraben, die Kohlhauswiese, Wiese und Hammergraben im Sorbitzgrunde, Wiese, Nadelholz, Hutung, Feld, Weg am Hammerwerke Nr. 229 des Gr.- u. Hyp.-B.l Wurzbach. Fol. 242 des Katasters )' ^ durch uns Montag, den 18. Januar 1886, Vormittags 11 Uhr im Volkmar'schen Gasthofe in Wurzbach öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Versteigerungs- termins, oder acht Tage darauf an Amtsgerichtsstelle hier verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Versteigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zn versteigernden Grundbesitzes und die Verkaufsbedingungen können auf unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Zu dem obigen Versteigerungstermin und dem 334 Termin zur Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmiliche Betheiligte geladen. Lobenstein, den 2. November 1885. Fürstliches Amtsgericht. gez. Hoffmann. Beglaubigt und veröffentlicht: Richter, f. d. Gerichtsschreiber. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das der Christiane Wilhelmine verehel. Pösel geb. Klüger in Heinersdorf gehörige, unter den Flurbuchsnummern 65, 63, 39, von 64, 67, 330, 339, 506, 560, 572 mit 5 Im, 95,14 a Fläche und 85,51 St.-E. einge- tragene gebundene Gut, Hausnummer 27 in Heiners- dorf, nebst Nebengebäude, Gemüsegarten, Holzschuppen, Grasgarten, Hof, Scheune im Dorfe, Nadelholz, Wiese, Feld und Weg in der Hofgelänge, Wiese, Hutung, Feld, Weg und Nadelholz am Mühlwege, Nadelholz und Hutung im Bärenloche, Nr. 37 des Grund- und Hyp.-B. für Heinersdorf, Fol. 42 des Katasters für Heinersdorf durch uns Montag» den 35. Januar 188«, Vormittags 11 Uhr in der Fleischmann'schen Schänke in Heiners- dorf öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Versteigerungs- termins, oder acht Tage darauf an Amtsgerichtsstelle hier verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Ver- steigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen können auf unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Zu dem obigen Versteigerungstermin und dem Termin zur Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmiliche Betheiligte geladen. Lobenstein, den 2. November 1885. Fürstliches Amtsgericht. (gez.) Hoffmann. Beglaubigt und veröffentlicht: Richter, f. d. Gerichtsschreiber. Versteigerungs-Ausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll von dem dem Färber Gustav Jäger in Hirschberg gehörigen Grundbesitz das unter Haus-Nr. 104 gelegene Haus Nr. 133 des Gr.- u. Hyp.-B., Fol. 151 des Katasters für Hirschberg, bestehend aus Wohnhaus, Färberei, Hof und Holzraum, Flurb.-Nr. 165, mit 4,80 a Fläche und 110 Steuereinheiten, und das Grundstück in der Stadt, Nr. 130 des Gr.- u. Hyp.-B., Fol. 147 des Katasters für Hirschberg, bestehend aus Scheune, Fär- bereigebäude und Hof (Flurb.-Nr. 160, mit 11,21 a Fläche und 60 Steuereinheiten) und der Wiese Flurb.- Nr. 161, mit 1,42 a Fläche und 0,67 Steuereinheiten Sonnabend, den 14. November 1885, Vormittags 10 Uhr an Amtsgerichtsstelle öffentlich versteigert werden, wozu Bietungslustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung der zu versteigernden Grundbesitzungen und die Verkaufsbedingungen, welche auster den durch das Gesetz über die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen vom 19. September 1879, be- stimmten bei dieser Zwangsversteigerung noch gestellt werden, auf der Gerichtsschreiberei hier während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, Ii. der Ersteher den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigerungstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat, c. diejenigen, denen ein Vorkaufsrecht an dem zu versteigernden Grundbesitzthume zusteht, sich bei Verlust dieses Rechts über dessen Aus- übung noch vor Schluß des Versteigerungs- termines dem Gericht gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich entweder an den Versteigerungstermin unmittelbar anschließen oder in letzterem bekannt gemacht werden. Sämmiliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligte werden zu obigem Versteigerungstermine und zu dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils an Amtsgerichtsstelle hierdurch vorgeladen. Hirschberg, den 16. September 1885. Fürstliches Amtsgericht. Wehrde, G.-Aff. 335 Erledigt hat sich der von uns unterm 9. Januar d. I. hinter dem Tuchmacher Karl Schiller aus Limbach erlassene und am 27. Juni d. I. erneuerte Steckbrief. Hohenleuben, den 2. Novembrr 1885. Fürstliches Amtsgericht. Klop fer. cr. Stellenberger. In dem Konkursverfahren des Müllers Franz Heinrich Staubte in Scheubengrobsdorf ist vom Fürstlichen Amtsgericht hier Termin zur Abnahme der Schlußrechnung auf den 3. Dezember d. I., Vormittags 11 Uhr anberaumt worden. Verfügbar sind 3 317 M. 89 Pf., welche nach Abzug der Massekosten und der bevorzugten Forderungen mit 1772 M. 64 Pf. auf die nicht bevorzugten For- derungen im Betrage von 20146 M. 28 Pf. zu ver- theilen sind. Gera, den 5. November 1885. Rechtsanwalt Dir. Busch. der Fürstlichen Sparkasse zu Schleiz für das Rechnungsjahr 1884. 5 539 022,99 M. Guthaben der Einleger am 31. Dezember 1883. 1 704 643,06 „ im Laufe des Jahres bewirkte neue Einlagen. 218 335.28 „ am 31. Dezember 1884 den Einlegern gutgeschriebene Zinsen. 7 462 001,33 M. Davon sind 1 400 487,84 „ im Laufe des Jahres zurückgezahlt worden, sodaß das Guthaben der Ein- leger am 31. Dezember 1884 6 061 513,49 M. betragen hat, welche Summe sich auf 9 611 Conti verth eilt. Das Guthaben der Einleger hat sich daher gegen das Vorjahr um 522 490,50 M. vermehrt. Die von der Sparkasse ausgeliehenen Kapitalien betrugen am 31. Dezember 1884 5 726 300,53 M., das eigene Vermögen der Sparkasie aber 273 285,68 M. Uevevstrht des Geldrrerkehvs. Einnahme. 155 386,29 M. Cap. I. Bestand. 1 704 643,06 „ „ II. neue Einlagen. 266 548,00 „ „ III. eingegangene Zinsen. 717 729,44 „ „ IV. zurückgezahlte Kapitalien. — „ „ V. aufgenommene Darlehen. 2 512,89 „ „ VI. Insgemein. 2 846 819,68 M. Sa. 336 Ausgabe. 1 400 487,84 M. Cap. I. zurückgezahlte Einlagen. 4 390,07 „ „ II. erhobene Zinsen. 879 350,00 „ „ III. neu ausgeliehene Kapitalien. 10 473,81 „ „ IV. Verwaltungsaufwand. — „ „ V. zurückgezahlte Darlehen. 21000,00 „ „ VI. Insgemein — Abgabe vom Gewinn an Fürstliche Haupt staatskasse. 2 315 701,72 M. 8a. Der Gesammtverkehr betrug mithin bei 2 846 819,68 M. Einnahme und 2 315 701,72 „ Ausgabe. 5 162 521,40 M. 8a. Schleiz, am 9. November 1885. Fürftliciies gtpavkaffsn-Divektovirrnr. H. Graesel. M. Tenzler. R. Fröhlich. Nichtamtlicher Theil. % £ p g s 8 Bl© U«OLLsvWk©r©l von B-u-lii; Ss, Diaeger Gera, Laasener Strasse, empfiehlt sich zur Anfertigung aller typographischen Arbeiten Y Y 1 i Y in Schwarz- und Buntdruck und sichert hei schleunigster Herstellung die q 8 billigsten Preise zu. 8 Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. 337 Kmts- und Verordnungsblatt für das FSlstkkthum Keiß jungem finit. Nr. 46. Gera, den 18. November 1885. Mit Bezugnahme auf den letzten Absatz in Art. III des wegen Uebergangs der Gößnitz-Geraer Eisenbahn auf den Königlich Sächsischen Staat unterm 27. Juli d. I. abgeschlossenen Staatsvertrags (Gesetzs. Bd. XX S. 77) bringen wir andurch zur Kenntniß der betheiligten hierländischen Behörden, daß von dem Königlich Sächsischen Finanzministerium die Königlich Sächsische Güterverwaltung Hierselbst als diejenige Verwaltungsstelle bezeichnet worden ist, welcher hinsichtlich der im diesseitigen Staatsgebiete gelegenen Strecke der ge- dachten Bahn die für die Königlich Sächsische Staatseisenbahn-Verwaltung bestimmten amtlichen Verfügungen und Erlasse mit rechtlicher Wirkung zu behündigen sind. Gera, am 9. November 1885. Fürstlich Rensz-M.Ministerinm, Abtheilung für das Innere. Dr. E. v. Beulwitz. Dr. Winkler. Die Eröffnung des Reichstags wird am 19. d. M. Nachmittags 2 Uhr im Sitzungs- saale des Reichstagsgebäudes zu Berlin, Leipziger Straße Nr. 4, stattfinden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Gera, den 17. November 1885. Fürstlich Reust-Ul. Ministerium. Dr. E. v. Beulwitz. Dr. Winkler. Für den Gottesdienst an dem auf Freitag, den 4. Dezember d. I. fallenden zweiten großen Buß- und Bettag find die folgenden Texte und Lektionen gewählt worden: für den Vormittag: Text: Klagel. Jerem. 3, 39 u. 40. Wie murren denn die Leute im Leben also rc. Lektionen: Ebr. 4, 1—11. So lasset uns nun fürchten rc. Mat. 16, 24—27. Da sprach Jesus zu feinen Jüngern rc. 338 für den Nachmittag: Text: Mat. 4, 12—17. Da nun Jesus hörete, daß Johannes überantwortet war rc. Lektion: Ofsenb. Joh. 3, 1—6. Und dem Engel der Gemeinde zu Sardes schreibe rc. Die sämmtlichen Stadt- und Landgeistlichen des Fürstenthums werden hiermit an- gewiesen, diese Texte und Lektionen dem Bußtags-Gottesdienste zu Grunde zu legen und nach beendigter Predigt das gewöhnliche Bußgebet zu verlesen. Gera, am 5. November 1885. Fürstlich Reust-Kl. Ministerium. Abtheilunq für Kirchen- und Schulsachen. Dr. Bollert. Dr. Winkler. In die Liste der beim gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgericht in Jena zugelaffenen Rechts- anwälte ist heute der Rechtsanwalt Otto Rommel, wohnhaft in Jena, eingetragen worden. Jena, am 4. November 1885. Der Präsident des gemeinschaftlichen Thüringische« Oberlandesgerichts. Dr. K. Brüger. c. Sl. Bekanntmachung. Der Beginn der nächsten Schwurgerichtsperiode im I. Schwurgerichts-Bezirke Gera ist auf den 7. Dezember d. I. festgesetzt und zum Präsidenten Herr Oberlandesgerichtsrath Geh. Justizrath Schwarz ernannt worden. Jena, am 12. November 1885. Der Präsident des gemeinschaftlichen Thüringische» Oberlandesgerichts. Dr. K. Brüger. Daß der Bäckermeister Herr Hermann Pabst zu Großaga am gestrigen Tage als Feuerversicherungsagent von uns in Pflicht genommen worden ist, wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, den 10. November 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Der Fleischer Hermann Lindner zu Triebes beabsichtigt in den von ihm ermietheten Räumlichkeiten des dem Kohlenhändler Franz Hilpmann daselbst gehörigen Hauses eine Kleinviehschlächterei zu errichten. Wir bringen dies Unternehmen hiermit zur öffent- lichen Kenntniß mit der Aufforderung, etwaige Ein wendungen dagegen, welche nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen schriftlich bei uns anzubringen. Gera, den 10. November 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Es wird andurch zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht, daß Herr Kaufmann Feodor Guido Argus von Debschwitz am 11. d. M. von uns als Feuer- versicherungsagent in Pflicht genommen worden ist. Gera, den 12. November 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. 339 Die Landgemeindevorstände des unterländischen Bezirkes werden hiermit veranlaßt, ihrer Verpflichtung, im Laufe des Monates Dezember eine Uebersicht der in ihrem Gememdedezirke vorhandenen Fabriken und sonstigen Etablissements, in denen jugendliche Arbeiter beschäftigt werden, nach dem vorgeschriebenen Formu- lare anher einzureichen, bis längstens zum 20. Dezember d. I. nachzukommen. Gera, den 13. November 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. 300 Mark Belohnung. Am Dienstag, den 10. d. M., und zwar jeden- falls Vormittags zwischen 10 und 11 Uhr, ist gegen die verw. Pfandle>herin Zetzsche geb. Härling hier, in deren in der Schulstraße gelegener Wohnung, ein Mordversuch unternommen worden. Nach den bisherigen Feststellungen hat der Thäter sich den Inhalt zweier, in einem Küchenschrank stehender Tassen, in Höhe von gegen 30 Mark angeeignet und sollen sich unter diesem Gelde: „eine kupferne österreichische Scheidemünze (Vierkceuzeistück), und „eine kleinere Silbermünze mit einem Henkel, etwa von der Größe eines früheren Zwei- groichenstücks und mit erhabenem Mittelstück", befunden haben. Wenn auch mehrfache Verdachtsspuren bereits vor- liegen, so erfordert cs doch die Wichligkeit der Sache, daß die Erörterungen mit der größten Sorgfalt und nach allen Richtungen hin fortgesetzt werden und richte ich daher an das Publikum hiermit das dringende Ersuchen, alle Verdachtsmomente, welche zur Ermitte- lung des Thäters führen können, auch wenn dieselben an sich nur unbedeutend erscheinen sollten, sofort anher anzuzeigen. Hierbei bemerke ich, daß ich vom Fürstlichen Ministerium, Abtheilung für die Justiz hier, ermächtigt worden bin, obige Belohnung demjenigen zuzusichern, durch dessen Angaben die Person des Thäters derart festgestellt wird, daß er zur gerichtlichen Bestrafung ge- zogen werden kann. Gera, den 16. November 1885. Der Erste Staatsanwalt bei dem gemeinschaftlichen Landgericht. Erneuert wird hiermit die von uns an den Schuhmacher Johann Conrad Pedall aus Birnstengel bei Bischofsgrün unterm 16. September d. I. erlassene öffentliche Auf- forderung. Gera, den 4. November 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Gegen dee Karoline Emilie verehel. Steinmüller geb. Meyer, am 13. Februar 1844 in Steinsdorf ge- boren, zuletzt hier wohnhaft, ist das Hauptverfahren wegen Diebstahls vor dem Fürstlichen Schöffengerichte hier eröffnet worden und wird dieselbe, da ihr jetziger Aufenthalt unbekannt ist, hiermit aufgefordert, denselben hierher anzuzeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 9. November 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilnng für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. An dem Strumpfwirkergesellen Friedrich Richard Süst genannt Schneider, geboren am 3. Oktober 1859 in Türbel, zuletzt hier wohnhaft gewesen, ist eine Gefängnißstrafe von 1 Woche zu vollstrecken und wird derselbe hiermit aufgefordert, seinen hier unbe- kannten Aufenthaltsort ungesäumt anher anzuzeigen oder persönlich vor uns zu erscheinen. Gera, den 9. November 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit der von uns unterm 14. September 1884 gegen den Lohgerber Johann Gottlieb Franz Scheffel aus Untermhaus erlassene und am 6. November 1884 erneuerte Steckbrief. Gera, den 9. November 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilnng für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. 340 Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Zimmermann Christian Friedrich Fischer hier gehörige Grundbesitzthum, nämlich a. das Wohnhaus mit Nebengebäude, Hof und Garten, Flurbuchnr. 111, mit — lia 8,50 a Fläche und 46,84 St.-E., Fol. 165 des Katasters, Fol. 149 des Grund- und Hyp.-B. von Frankenthal, b. das ledige Grundstück (Feld) am Ernseer Berge, Flurbuchnr. 235, mit — ha 75,51 a Fläche und 42,28 St.-E, Fol. 142 des Ka- tasters, Fol. 127 des Grund- und Hyp.-B. von Frankenthal Freitag, den 27. November 1885, Vormittags 11 Uhr im König'scheu (früher Borberg'schen) Schanklokal in Frankenthai durch uns öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll sofort nach Schluß der Versteigerung verkündet werden. Vorkanfsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Ver- steigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen sind zu Jedermanns Einsicht auf der Gerichtsschreiberei im Zimmer Nr. 4 ausgelegt. Gera, am 19. Oktober 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. Münch. Teich. Erledigt hat sich die von uns unterm 28. Juli 1885 an die ledige Fabrikarbeiterin Hedwig Claus aus Weida erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 10. November 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. 6. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Gegen den Arbeiter Albin August Seidel, am 25. September 1863 in Mühlhausen bei Adorf ge- boren, zuletzt hier wohnhaft gewesen, ist das Haupt verfahren vor dem Fürstlichen Schöffengerichte hier wegen Diebstahls eröffnet worden; derselbe wird, da sein jetziger Aufenthaltsort hier unbekannt ist, hiermit öffentlich aufgefordert, denselben ungesäumt hierher anzuzeigen oder vor uns zu erscheinen. MGera, den 12. November 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Wolfs, Heinrich, Kaufmann, am 5. Juni 1855 in Wüstenbuchau bei Bayreuth geboren. Von dem- selben ist eine ihm wegen Uebertretung der Gewerbe- ordnung zuerkannte Geldstrafe von 21 M. beizuziehen bez. die an deren Stelle tretende Haftstrafe von 1 Woche an ihm zu vollstrecken. Da der Verbleib des rc. Wolff hier nicht bekannt ist, wird derselbe hierdurch öffentlich aufgefordert, seinen jetzigen Aufent- haltsort bei Vermeidung steckbrieflicher Verfolgung unver- züglich hierher anzuzeigen. Gera, den 12. November 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Erledigt hat sich die von mir unterm 9. September bez. 4. No- vember d. I. erlassene öffentliche Aufforderung des Fabrikarbeiters Otto Thieme aus Waldenburg zur Angabe seines Aufenthaltsortes. Gera, den 13. November 1885. Der Fürstliche Amtsanwalt. G-richtsasseffor Jahn. Am Abend des 7. November d. I. ist aus dem Garderobezimmer der städtischen Turnhalle Hierselbst während der Turnstunde der allgemeinen Turngemeinde eine silberne Cylinderuhr, Nr. 12 478, nebst einer kurz- gegliederten Stahlkette, im Gesammtwerthe von 24,10 Mark gestohlen worden. Es wird zur Angabe von Verdachtsspuren hiermit öffentlich aufgefordert. Gera, den 16. November 1885. Der Fürstliche Amtsauwalt. Gerichtsaffeffor Jahn. 341 Konkursverfahren. Mittelst Beschlusses des Fürstlichen Amtsgerichts hier ist über das Vermögen des Zeugmachers Robert Heinrich Leube hier heute am 11. November 1885 Nachmittags 4 Uhr das Konkursverfahren eröffnet und angeordnet worden: „Der Rechtsanwalt Dp. Büttner hier wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 4. Januar 1886 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falls über die in § 120 der Konkursordnung bezeichnetcn Gegen- stände auf den V. Dezember 1885, Vormittags 11 Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 18. Januar 188«, Vormittags 11 Uhr Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse ge- hörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmaffe etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 7. Dezember 1885 Anzeige zu machen." was gemäß § 103 d. K.-O. bekannt gemacht wird. Gera, am 11. November 1885. Teich, Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts v. o. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung sollen die der Johanne Sophie Friederike Amalie verehel. Wendel geb. Steuer in Halle a. S. gehörigen Immobilien, als: 1) die Reißigsmühle Haus-Nummer 41 von Weckersdorf Fol. 55 des Katasters, Nummer 50 des Grund- und Hypothekenbuchs mit 17 ha 14,62 a Fläche und 430,15 St.-E., zu welcher als Pertinenz das Fol. 44 des Katasters von Leitlitz, Nummer 39 des dasigen Grund- und Hypothekenbuchs eingetragene Grundstück, der Mühlgraben mit — ha 8,8 a Fläche und — St-E. gehört, 2) das ledige Grundstück in den Geräumden Fol. 13 l desselben Katasters, Nummer 88 des- selben Grund- upd Hypothekenbuchs mit 1 ha 12,3 a Fläche und 8,80 St.-E., 3) das ledige Grundstück daselbst Fol. 137 des- selben Katasters, Nummer 92a desselben Grund- und Hypothekenbuchs mit 2 ha 73,57 a Fläche und 21,53 St-E., 4) das ledige Grundstück daselbst Fol. 138 des- selben Katasters, Nummer 92 h desselben Grund- und Hypothekeubuchs mit — ha 32 a Fläche und 2,51 St.-E., 5) das ledige Grundstück in den Weidawiesen, Fol. 139 desselben Katasters, Nummer 93 desselben Grund- und Hypothekenbuchs mit 1 ha 37,86 a Fläche und 49,50 St.-E., 6) das ledige Grundstück, der Pechofen Fol. 145 desselbe» Katasters, Nummer 97 desselben Grund- und Hypothekeubuchs mit — ha 88,2 a Fläche und 11,49 St.-E. und 7) das ledige Grundstück in den Weidawiesen Fol. 159 desselben Katasters, Nummer 113 desselben Grund- und Hypothekeubuchs mit — ha 1,72 a Fläche und 0,47 St.-E. Dienstag, den 24. November 1885, Bormittags 11 Uhr in der Reihigsmühle bei Weckersdorf von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungslustige hier- durch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung der zu versteigernden Grundbesitzungen und die übrigen von uns festgesetzten Verkaufsbediugungen, auf unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 2 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, h. der Ersteher den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigerungstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und c. diejenigen, denen ein Vorkaufsrecht an den zu versteigernden Immobilien zusteht, sich bei Verlust dieses Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermines uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Versteigernngstermin unmittelbar anschließen. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligte werden zu obigem Versteigerungstermine und zu dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils 342 in die Reißigsmühle bei Weckersdorf hierdurch vor- geladen. Schleiz, den 1. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht. H. Weißker. Meinhardt. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung sollen die dem Böttcher Johann Christian Perner von Franken- dorf jetzt in Gebersreuth gehörigen Immobilien, als: 1) die Hofraithe Haus-Nummer 7 von Franken- dorf Fol. 27 des dasigen Katasters, Nummer 25 des dasigen Grund- und Hypothekenbuchs mit — ha 3,02 a Fläche und 41,97 St.-E. sowie: 2) das ledige Grundstück im Dorfe, Felsenkeller, Fol. 63 desselben Katasters, Nummer 56 des- selben Grund- und Hypothekenbuchs mit — ha — a Fläche und — St.-E. Freitag, den 27. November 1883, Vormittags 11 Uhr in der Langheiurich'schen Schenke zu Frankendorf von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungs- lustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen «erden, daß a. die nähere Beschreibung der zu versteigernden Grundbesitzungen und die übrigen von uns festgesetzten Verkaufsbedingungen auf unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 2 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, h. der Ersteher den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigerungstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und c. diejenigen, denen ein Vorkaufsrecht an den zu versteigernden Immobilien zusteht, sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermines uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Versteigerungstermin unmittelbar anschließen. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligte werden zu obigem Versteigerungstermine und zu dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils in die Langheinrich'sche Schenke zu Frankendorf hierdurch geladen. Schleiz, den 1. Oktober 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. H. Weißker. Meinhardt. Steckbrief. Gegen den Handarbeiter Christoph Schilling aus Gebersreuth, welcher sich verborgen hält, ist die Unter- suchungshaft wegen Körperverletzung mittels gefährlichen Werkzeugs verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und sofort Nachricht hierher zu geben. Hirschberg (Saale), den 12. November 1885. Fürstlich Reust-Pl. Amtsgericht. Jahn. Bekanntmachung. In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Maurermeisters Johann Eduard Bursch weil, hier, ist Schlußtermin auf Montag, den 30. November d. I. Vormittags 11 Uhr vor dem Fürstlichen Amtsgericht hier anberaumt. Zur Vertheilung kommen 1831 M. 17 Pf. Zu berücksichtigen sind 1312 M. 23 Pf. bevorrechtigte und 1556 M. 83 Pf. nicht bevorrechtigte Forderungen, so daß letztere 33*/s Prozent erhalten. Gera, den 9. November 1885. Der Konkursverwalter. Rechtsanwalt Schönemann. Nichtamtlicher Theil. Bekanntmachung. Donnerstag, den 3. Dezember a. c. Nachmittags 3 Uhr soll die Flurjagd von Frankenthal, im Gasthofe von Julius Koenig, auf 6 hintereinanderfolgende Jahre öffentlich verpachtet werden, wozu Pachtliebhaber hierdurch einladet. Frankenthal, 7. November 1885. Der Bevollmächtigte der Jagdgeuossenschaft. E. Clauß. Druck von Buhr & Dracger in Gera. — Expedition: Markt 13. 343 Amts- und Verordnungsblatt für das Arßenlhllm Reuß Mgerer Finie. Nr. 47. Gera, den 25. November 1885. Aeichsgeschbtatl » Die am 18. d. M. ausgegebene Nummer 31 desselben enthält: Nr. 1626. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Japans zu der unterm 20. Mai 1875 abgeschlossenen internationalen Meterkonvention. Vom 9. November 1885. Berlin W., 18. Nov. 1885. Bekanntmachnng. Unterbrechung des Postanweisungsverkehrs mit Bulgarien. Nach einer Mittheilung der Bulgarischen Postoerwal- tung ist der Postanweisungsverkehr mit Bul- garien bis auf Weiteres eingestellt. Postanweisungen nach Bulgarien werden daher von den Postanstalten jetzt nicht angenommen. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts, von Stephan. Hierdurch machen wir bekannt, dast die Von der Fürstlichen Bezirkssteuereinnahme hier- selbst zur Behändigung von Steuer- und Mahnzetteln verwendeten Steuerdiener oder Hilfsoffizianten nicht befugt sind, Steuern in Empfang zu nehmen und über deren Zah- lung gültig zu quittiren, sondern dast die Ent- richtung der betreffendenSteuerbeträge lediglich an die Bezirkssteuereinnahme selbst zu er- folgen hat. Gera, den 23. Nobember 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. 345 Bekanntmachung. Nach § 45 des Unfallversicherungsgesetzes haben die Vorstände der Krankenkassen und der Knapp- schaftskassen, welchen mindestens 10 in den Betrieben der Genossenschaftsmitglieder beschäftigte Personen angehören, alle 2 Jahre aus der Zahl der Kassenmitglieder zum Zwecke der Theilnahme an den Unfall- untersuchungen für den Bezirk einer oder mehrerer Ortspolizeibehördeu je einen Bevollmächtigten und zwei Ersatzmänner zu wählen, deren Name und Wohnort den betheiligten Ortspolizeibehörden mitzutheilen ist. Die betreffenden Wahlen haben in der aus dem nachstehenden Verzeichnisse ersichtlichen Weise stattgefunden; wir bringen dies auch hierdurch zur Kenntniß der einzelnen Ortspolizeibehörden. Gera, den 17. November 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. 346 Bezeichnung der Berufs- genossenschaft nach der lauf. No. der Bekannt- machung vom 22./S. 85 Bevollmächtigter Bezeichnung der Kassen Name Stand Wohnort 2. 8. 4. 5. 6. A. Grts-, Hetriebs- (Fabrik-), 1 Landbezirksortskrankenkasse zu Unterm- haus 2 Zipfel, Heinrich Steinbruchs- frvfiptfpv 14 Rodeck, Friedr. vHvv UC4 Harmonika macher 17 Bcrgner, Eduard Ziegeleiarb. 18 Donner, Karl Fabrikarb. 21 Strauß, Herm. Weber 32 Salomo, Rich. Korbmacher 35 Liebold, Paul Müller 39 Köhler, Viktor Brauer 48 Falke, Hermann Zimmer mann 2 Krankenkasse der Jutefabrik in Triebes 21 Kittelmann, Edu. Schmied 3 Krankenkasse der Thongrubenwerke (Ernst 17 Liebert, Louis Arbeiter Semmel) in Kleinaga 4 Krankenkasse der chemischen Fabrik Hein- richshall 18 Wöllner, Herm. Zimmer mann Langenberg Untermhaus Zwötzen Triebes Hohenleuben Pohlitz Cuba Pforten Köstritz Triebes Kleinaga Köstritz ß. Eingeschriebene 5 Krankenverein zu Untermhaus, welcher 8 Golde, Franz Former sich erstreckt über die Ortschaften Untermhaus, Cuba, Gera mit Pöppeln 14 Dechant, Louis Harmonika macher und Debschwitz 21 48 Lindner, Karl Vödisch, Franz Weber Zimmer mann 6 Krankenhilfsverein zu Pforten 21 Büttner, Ernst Appreteur 7 Kranken- und Sterbekasse der Hand- und 21 Junker, Karl Fabrikarb. Fabrikarbeiter in Leumnitz, Laasen, Trebnitz, Kaimberg, Zwötzen und Zschippern 48 Dorschner, Wenzel Maurer- polirer Untermhaus do. do. do, Zwötzen Leumnitz Bieblach 347 I. Ersatzmann II. Ersatzmann Name Stand Wohnort Name Stand Wohnort Bemerkungen 7. 8. 9. 10. it. 12. 13. Innungskranken- und Anappschastskassen. Zintsch, Gottlieb Steinmetz Harpersdorf Stein grüb er, Steinmetz Kraftsdorf Friedrich Drechsel, Rudolf Harmonika Untermhaus Jung, Eduard Harmonika Leumnitz arbeiter arbeiter Klingenschmidt, Moritz Drechsel, August Ziegeleiarb. Weißig Lange, Clemens Ziegeleiarb. Zwötzen Fabrikarb. Nieder Wiedemann, Aug. Fabrikarb. Triebes böhmers dorf Friedrich Urban, Franz Weber Hohenleuben Limmer, Franz Weber- Hohenleuben Köhler, Karl Böttcher- Untermhaus Klapper, Paul Tischler Untermhaus Förster, Hermann Müller Cuba Bromme, William Müller Langenberg Rost, Karl Brauer Tinz Zwicker, Georg Brauer Tinz Kronschwitz, Frdr. Maurer Steinbrücken Häufe, Franz Maurer Hartmanns Drechsler, Franz, jun. dorf Fabrikarb. Triebes Nietsch, Franz Fabrikarb. Dörtendorf Heilemann, Frdr. Arbeiter- Kleinaga Reinicke, Otto Arbeiter Großaga Behr, Friedrich Arbeiter Langenberg Oehme, Karl Arbeiter Langenberg freie Mfskajfen. Dix, Ernst Eisendreher Untermhaus Müller, August Eisendreh er Untermhaus Bräunlich, Her Harmonika- do. Dix, Walther Harmonika- do. mann macher macher Gehrte, Heinrich Weber- do. Gehrte, Ernst Weber do. Wolf ■ Glaser do. Frenzel Maurer- do. Schönfeld, Karl Appreteur Pforten Vogel, Karl Appreteur Pforten Wolfram, Gustav Fabrikarb. Leumnitz Wagner, Ernst Fabrikarb. Leumnitz Spindler, Traugott Maurer Bieblach Hammerschmidt Zimmer do. mann Die Bevoll- mächtigten und Ersatzmänner sind je gewählt für den Bezirk der sämmtlichen Ortspolizei- behörden des Verwaltungsbe- zirks des Unter- zeichneten Land- rathsamts. die Bevollmächtig- tenu.Ersatzmänner sind gewählt je für den Bezirk dersnd Rubr. 2 genannten Ortspoltzeibehör- den. wie zu Nr. 5. 348 Bezeichnung der Berufs- genossenschaft nach der lauf. No. der Bekannt- machung vom 22./5. 85 3. Bevollmächtigter o SS 'S- « ca l. Bezeichnung der Kassen 2. Name 4. Stand 5. Wohnort 6. 8 Krankenunterstützungsverein zu Niedern- dorf und Umgegend, welcher sich erstreckt über die Ortschaften Niedern- dorf, Harpersdorf, Kraftsdorf, Töp- peln, Pörsdorf, Mühlsdorf, Kalten- born, Groß- und Kleinsaara 2 Lorenz, Franz Steinmetz Kaltenborn 9 Krankenhilfsverein der Maurer und Zimmerleute in Rüdersdorf und Um- gegend, welcher sich erstreckt über die Ortschaften Rüdersdorf, Stübnitz, Grüna, Hartmannsdorf, Harpersdorf, Köstritz, Pörsdorf, Mühlsdorf, Nie- derndorf, Kraftsdorf, Reichardts- dorf, Tautenhain und Klosterlausnitz 48 Scheffel, Gottlieb Zimmer mann Rüdersdorf 10 Kranken- und Sterbekasse für männliche Arbeiter aller Berufe in Dürren- ebersdorf und Umgegend, welche sich erstreckt über die Ortschaften Dürren- ebersdorf, Windischenbernsdorf,Scheu- bengrobsdorf, Langengrobsdorf, Mar- kersdorf, Schafpreskeln, Hundhaupten, Zeulsdorf, Debschwitz und Gera 21 Schilling, Friedr. Fabrikarb. Dürren- ebersdors 11 Krankenhilfsverein zu Rubitz, welcher sich erstreckt über die Ortschaften Rubitz, Thieschitz, Milbitz, Ernsee, Töppeln, Mühlsdorf 21 Töpel, Karl Arbeiter Thieschitz 12 Krankenhilfsverein Z. der Zimmerge- sellenschaft in Rüdersdorf und Um- gegend, welcher sich erstreckt über die Ortschaften Rüdersdorf mit Stüb- nitz und Grüna oder in den Ort- schaften Hartmannsdorf, Harpers- dorf, Köstritz, Pörsdorf, Reichardts- dorf, Tautenhain und Klosterlausnitz 48 Uebel jun., Frdr. Zimmer mann Rüdersdorf 349 I. Ersatzmann II. Ersatzmann Name 7. Stand 8. Wohnort 9. Name 10. Stand il. Wohnort 12. Bemerkungen 13. Schmidt, Hermann Steinmetz Harpersdorf Peter, Louis Steinmetz Harpersdorf wie zu Nr. 5 Burgold, Karl Maurer Rüdersdorf Sander, Gustav Maurer Stübnitz wie zu Nr. 5 Opitz, Gottlob Fabrikarb. Debschwitz Tischendorf, Aug. Fabrikarb. Dürren ebersdorf wie zu Nr. 5 Ganzenberg, Hermann Arbeiter Rubitz Frenzel, Karl Fabrikarb. Thieschitz wie zu Nr. 5 Uebel jun., Gottlieb Zimmer mann Rüdersdorf Martin, Franz Hermann Zimmer mann. Grüna wie zu Nr. 5 350 Bezeichnung der Berufs- genossenschaft nach der lauf. No. der Bekannt- machung vom 22./S. 85 3. Bevollmächtigter ö SS *§■ 1. Bezeichnung der Kassen 2. Name 4. Stand 5. Wohnort 6. 13 Kränkenderem zu Frankenthal, welcher sich erstreckt über die Ortschaften 8 Schlör, Manilius Eifenarbeiter Scheuben grobsdorf Frankenthal, Ernsee, Milbitz, Mühls- dorf, Rubitz, Scheubengrobsdorf, 21 Lehnert, August Fabrikarb. Frankenthal Thieschitz, Töppeln, Windischenberns- dorf und in dem zu diesem Bezirke nicht gehörigen Nachbarorte Niedern- dorf 48 Bergner, Eduard Zimmer mann do. 14 Kranken- und Sterbekasse der Maurer- und Zimmergesellen re. in Großaga und Umgegend, welche sich erstreckt über die Ortschaften Großaga, Klein- aga, Lessen, Reichenbach, Seligen- städt, Hermsdorf, Roben, Stein- brücken, Rusitz, Lonzig, Groß- und Kleinzschellbach und Heuckewalde 48 Rohmer, Herm. Maurer Großaga 15 Krankenhilfsverein der vereinigten Stein- hauer re. in Rüdersdorf und Um- gegend, welcher sich erstreckt über die Ortschaften Rüdersdorf, Stübnitz, Grüna, Pörsdorf, Harpersdorf, über den gemischten Ort Kraftsdorf und über die altenburgischen Ortschaften Oberndorf, St. Gangloff, Weißen- born und Klosterlausnitz 48 Beer, Hermann Steinmetz Rüdersdorf 16 Krankenverein zu Großsaara und Um- gegend, welcher sich erstreckt über die 21 Kämpfe, Karl Zimmer mann Schöna Ortschaften Großsaara, Kleinsaara, Geißen, Langengrobsdorf, Kalten- born, Waltersdorf, Schöna, Hund- haupten, Markersdorf, Lindenkreuz 48 Schmidt, Louis Fabrikarb. Großsaara 351 I. Ersatzmann IS. Ersatzma n n Bemerkungen Name Stand Wohnort N a m e Stand Wohnort 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Schubert I., Hermann Zimmermaim I., Eduard Böttcher I. Eisenarbeit. Töppeln Riedel, Erdmann Eisenarbeit. Töppeln wie zu Nr. 5 Fabrikarb. Maurer Frankenthal Frankenthal Heiland, Franz Meyer, Franz Fabrikarb. Zimmer mann Windischen- bernsdorf Ernsee wie zu Nr. 5 wie zu Nr. 5 Thurm, Theodor Maurer Kleinaga Oertel, Ludwig Maurer Großaga wie zu Nr. 5 Uebel, Karl Steinmetz Rüdersdorf Oettel, Karl Steinmetz Harpers dorf wie zu Nr. 5 Herold, Karl Maurer Waltersdorf Senf, Karl Maurer Großsaara wie zu Nr. 5 Fietsch, Hermann Fabrikarb. Großsaara Rahming, Emil Fabrikarb. do. wie zu Nr. 5 352 Bezeichnung der Berufs- genossenschaft nach der lauf. No. der Bekannt- machung vom 22./5. 85 Bevollmächtigter Q GZ tS~ Ö Bezeichnung der Kassen Name Stand Wohnort i. 2. 3. 4. 5. 6. 17 Krankenhilfsverein der Maurer- und Zimmergesellen rc. in Triebes und Umgegend, welcher sich erstreckt über die Ortschaften Triebes, Weißendorf, Niederböhmersdorf, Göttendorf und Neuärgerniß 48 Heinig, Albrecht Maurer Triebes 18 Kranken- und Sterbekasse der Hand- werker und sonstigen Arbeiter in Köstritz 48 Sachse, Franz Zimmer mann Köstritz 19 Kranken- und Sterbekassenverein „Für- sorge" in Nauendorf, welcher sich erstreckt über die Ortschaften Nauen- dorf, Bethenhausen, Hirschfeld, Werns- dorf, Kretzschwitz, Söllmnitz mit Lauenhain, Dorna, Zschippach, Culm, Waaswitz, Groitschen und Caasen 48 Müller, Hermann Maurer Caasen 20 Krankeuhilfsverein zu Langenwetzendorf, welcher sich erstreckt über die Ort- schaften Langenwetzendorf, Götten- dorf und Hirschbach. 48 Hann, Heinrich Zimmer mann Langen wetzendorf C. Auf Grund landesrechtlicher Vorschriften errichtete 21 Krankenverein „Krankenschutz" zu Langen 21 Schmidt, Herm. Weber Langenberg berg Gera, den 17. November 1885. 353 I. Ersatzman n II. Ersatz man n Name 7. Stand 8. Wohnort 9. Name 10. Stand ii. Wohnort 12. Bemerkungen 13. Trögel, Friedrich Maurer Triebes Theilig, Franz Maurer Triebes wie zu Nr. 5 Mehlhorn, Christian Maurer Köstritz Fuchs, Emil Maler Köstritz wie zu Nr. 5 Meister, Bernhard Dachdecker Nauendorf Pohle, Gustav Zimmer mann Söllmnitz wie zu Nr. 5 Pöhler, Heinrich Zimmer- mann Langen wetzendorf Fuchs, Franz Maurer Langen wetzendorf wie zu Nr. 5 Wsskassen, für wel> he ein \ ßeitrittSWan g nicht besteht. Zippel, Theodor Weber Langenberg Pfeil, Julius Ferdinand Weber und Bureau- diener. Langenberg Fürstliches Landrathsamt K. Graesel. 354 Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Schuhmacher Erd- mann Robert Geilert aus Greiz, zuletzt in Volk- mannsdorf bei Neustadt a. O. in Arbeit, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Verdachts des Dieb- stahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und sofort Nachricht hierher zu geben. Gera (Reuß), den 23. November 1885. Der Untersuchungsrichter -es gemeinschaftlichen Landgerichts. Seifarth. Beschreibung. Alter: 23 Jahre. Statur: schlank. Größe: mittel. Haare: blond. Stirn: hoch. Nase: gewöhnlich. Sprache: Dialekt der Greizer Gegend. Zähne: vollständig. Bart: blondes Schnurrbärtchen. Mund: gewöhnlich. Gesichtsfarbe: gesund. Erledigt hat sich die von uns unterm 20. Februar und 22. Juli 1884 an den Kaufmann Otto Strobelt aus Lößnitz in Sachsen erlassene öffentliche Ausforderung. Gera, den 14. November 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. c. H. Schmidt. Erledigt hat sich die von uns unterm 30. Oktober d. I. an den Dienstknecht Robert Walther Bergner aus Mosen erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 14. November 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. c. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit die von uns unterm 21. September d. I. an den Bandagisten August Krellmann aus Großenhain erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 14. November 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegotd. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Gegen den Arbeiter Gustav Eduard Fülle, am 15. Februar 1862 in Plauen geboren, ist das Haupt- verfahren wegen Diebstahls vor dem Fürstlichen Schöffen- gerichte hier eröffnet worden; derselbe wird, da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit aufgefordert, den- selben ungesäumt anher anzuzeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 18. November 1885. Fürstliches Amtsgericht» Abtheilnng für Strafsachen. Atb erti. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Böhme, Hermann, Arbeiter, geb. am 10. Ja- nuar 1863 in St. Gangloff. Derselbe hat eine Geldstrafe von 15 Mark anher zu bezahlen ev. eine Haflstrafe von 5 Tagen zu verbüßen; er wird, da sein jetziger Aufenthalt un- bekannt ist, aufgefordert, denselben unverzüglich hierher anzuzeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 18. November 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. A l b c r t i. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Büttner, August Hermann, Schneidcmüller, geboren am 19. Februar 1847 in Göhlenau bei Friedland in Schlesien. Gegen denselben ist das Hauptverfahren wegen Diebstahls vor Fürstlichem Schöffengeri,-,te hier eröffnet; er wird, da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit öffentlich aufgefordert, denselben hierher anzuzeigen oder vor uns zn erscheinen. Gera, den 18. November 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alb erti. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Dem Eisendreher Eduard Ott» geboren am 27. Februar 1869 in Gera, ist ein Beschluß der Unter- zeichneten Behörde zuzustellen; er wird, da sein Auf- 355 enthaltsort unbekannt ist, hierdurch aufgefordert, den- selben hierher anzuzeigen. Gera, den 18. November 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilnng für Strafsachen. A l b e r t i. o. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Hanusch, Wenzel, Schneidergeselle, geb. am 8. Mai 1854 in Uika in Böhmen. Derselbe hat eine Geldstrafe von 5 Mark hierher zu bezahlen ev. 2 Tage Haft zu verbüßen und wird, da sein jetziger Aufenthalt unbekannt ist, hiermit öffentlich aufgefordert, denselben hierher anzuzeigen. Gera, den 18. November 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. A l b e r t i. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Hoffman», Mathilde, Haushälterin, geboren den 7. Januar 1858 in Königsee, zuletzt in Altenburg auf- hältlich. Gegen dieselbe ist das Hauptoerfahren wegen Betrugs vor Fürstl. Schöffengerichte hier eröffnet und sie wird, da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit öffentlich aufgcfordert, denselben hierher anzuzeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 18. November 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Gegen den Tagelöhner Heinrich Klinger, geboren am 6. März 1854 in Zickra bei Weida, zuletzt hier wohnhaft gewesen, ist das Hauptverfahren wegen Vergehens gegen § 292. 293 des St.-G. -B. vor dem Fürstlichen Schöffengerichts hier eröffnet und wird derselbe, da sein jetziger Aufenthaltsort hier unbekannt ist, hiermit öffentlich aufgefordert, denselben ungesäumt hierher anzuzeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 18. November 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen« Al berti. c. H. Schmidt. Erledigt hat sich die von uns unterm 2. November 1885 an den Arbeiter Heinrich Klinger, geb. am 18. März 1833 in Nimritz erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 18. November 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. _ c. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit die von uns unterm 25. September 1885 an den Porzellanmaler Werner Gehrt, ge- boren am 3. Juli 1864 in Pölzig, erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 18. November 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abiheilung für Strafsachen. Alb erti. c. H. Schmidt. Erledigt hat sich die von uns unterm 18. Äug. d. I. an den Maurer- gesellen Karl Friedrich Bock aus Kulmitzsch erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 18. November 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. A lbert i. o. H. Schmidt. Steckbrief. Gegen die ledige Louise Marie Gestner, geboren den 13. Juni 1865 in Mehla bei Greiz, welche sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Land- streichens verhängt. Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das hiesige Amtsgerichtsgefängnis abzuliefern. Gera, den 21. November 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. c. H. Schmidt. Steckbrief. Gegen den am 21. Oktober 1853 in Oschitz bei Schleiz geborenen Maurer Heinrich Hermann Schauer- hammer, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen schweren Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und uns hiervon schleunigst zu benachrichtigen. Schleiz, den 16. November 1885. Fürstliches Amtsgericht. Wendler. Meinhardt. 356 Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das zum Nachlaß des Müllers Hermann Julius Schäffler in Eliasbrunn gehörige ledige Grundstück in den Hofge- längen Fol. 162 des Katasters. Nr. 150 des Grund- und Hypothekenbuchs für Eliasbrunn Flurduchnummer 561 b mit — ha 11,0a Fläche und 2,20 St.-E. durch uns Montag, den 7. Dezember 1885, Vormittags 10 Uhr an Amtsgerichtsstelle öffentlich versteigert werden. Das Urtherl über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Versteigerungs- termins, oder acht Tage darauf an Amtsgerichtsstelle hier verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Versteigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundstücks und die Verkaussbedingungen können auf unserer Gerichtsschreiberei eiagesehen werden. Zu dem obigen Versteigerungstermin und dem Termin zur Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte geladen. Lobenstein, den 18. September 1885. Fürstliches Amtsgericht. Meyer. c. Richter. Bekanntmachung. Nachdem der für einen Theil des hiesigen Ge- meindebezirkes und zwar für die Grundstücke östlich der Chaussee von der Geraischen Flurgrenze ab bis an die Dorflage entworfene Bebauungsplan in Folge sachverständigen Gutachtens eine Abänderung erfahren hat, so wird dieser Plan vor seiner demnächst bevorstehenden Feststellung anderweit zur Einsichtnahme für die Betheiligten von jetzt ab vier Wochen lang in der Wohnung des Unterzeichneten Bürgermeisters aus- gelegt und sind Einwendungen gegen die Abänderungen des Planes innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich zu den Ak en zu bringen. Tinz, den 18. November 1885. Der Gemeindevorstand daselbst. Hermann Zimmer. Nichtamtlicher Theil. Bekanntmachung. Donnerstag, den 3. Dezember a. c. Nachmittags 3 Uhr soll die Flurjagd von Frankenthal, im Gasthofe von Julius Koenig, auf 6 hintereinanderfolgende Jahre öffentlich verpachtet werden, wozu Pachtliebhaber hierdurch einladet. Frankenthal, 7. November 1885. Der Bevollmächtigte der Jagdgenoffenschaft. E. Clauß. Hierzu zwei Beilagen, die eine betreffend Uebersicht über die Verwaltungs-Ergebnisse der Sparkassen im Fürstenthum Reust j. L. vom Jahre 1881; die andere: Statistische Nach- weisung über den Post- und Telegraphenverkehr bei den Postämtern I. Klaffe zu Gera und Schleiz, 1881. Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. I. Beilage zu Nr. 47 des Amts- und Verordnungsblattes vom Jahre 1885. Uekersicht über die Verwaltungs-Ergebnisse der Sparkassen IürrstentHume Weuß j. L. vom Jahre 1884. Sparkasse I. Zahl der Einleger (Sparkassenbücher) II. Betrag der Einlagen Bestand am 1 .Januar Zugang im La Jal Abgang nfe des jres Bestand am 31. Dez. Bestand (Guthaben der Einleger) am 1. Januar JL Zuga a. neue Einlagen im Laufe de Ji ng b. gntgeschriebene Zinsen S Jahres J& Gera .... 28 557 3 467 1827 30197 28 565 665 83 8 154 250 31 919 750 66 Schleiz... 9 200 910 499 9 611 5 538 909 01 1 704 643 06, 218 335 28 mit der Zweig- 113 90« sparkasse zu Hohenleuben Lobe» ttkin 6 500 320 419 6 901 3 508 285 76 1 099 543 13. 130 363 01 mit der Zweig- 114 12) sparkasse zu Hirschb erg 8a. 44 257 5197 2 745 46 709 37 612 860 60 10 958 664 52 1 268 448 95 Im Vorjahre 1883 41 241 5 337 2 321 44 257 33 413 956 95 10 782 258 82 1 335 991 88 mehr 3 016 424 2 452 4198 903 65 176 405 70 weniger 140 67 542 93 III. Ausgeliehene Kapitalien am 31. Dezember Ji IV. Eigenes Vermögen (Reservefonds) Ji V. Ver- waltnngs kosten Jk Abgang (Rückzahlungen) im Laufe des Jahres Ji Bestand (Guthaben der Einleger) am 31. Dezbr. Ji 12 438167 74 25 201499 06 31 278 812 20 996 759 47 38 487 89 1400487 84 6 061513 41 5 726 300 53 273 285 68 6 469 25 1041 055 50 3 697 250 52 3 696 217 44 130 920 19 4 671 22 14 879 711 08 34 960 262 99 40 701 330 17 1400 965 34 49 628 36 7 919 347 05 37 612 860 60 37 238 255 48 1291281 15 31 148 85 6 960364 03 3 463 074 69 109 684 19 18 479 51 2 652 597 61 Bemerkungen In dm bei der Spar- kasse zu Gera zurückge- zahlten 12438 167,74M. sind 4529000,00 M. ent- halten, für welche die Einleger, von der ihnen in § 10 al. 3 des revi- dirten Sparkassenstatuts vom 22. Dezember 1883 eingeräumten Vergünstig- ung Gebrauch machend, vierprozentige unkündbare Schuldverschreibungen der Landessparkassen (aus- gegeben auf Grund des Gesetzes vom 25. Febr. 1884) übernommen haben. Weitere allgemeine Bemerkungen 1) Der Flächenranm des Fürstenthums beträgt: a. in geographischen Quadratmeilen 15,3. b. in Quadratkilometern 825,6?. 2) Die Einwohnerzahl des Fürstenthums beträgt nach der Zählung vom 1. Dezember 1880 101 330. 3) Die Zahl der Sparkassen beträgt: 5. (3 Haupt- und 2 Zweigsparkassen.) 4) Es kommt daher eine Sparkasse auf: a. geographische Quadratmeilen 3,oe. b. Quadratkilometer 165,13. c. Einwohner 20 266. 5) Am 31. Dezember 1884 betrug: a. die Zahl der Einleger 46 709. b. das Gesammtguthaben derselben M. 34.960 266,99. 6) Es kommt daher ein Einleger auf Bewohner 2,2. 7) Von je 100 Einwohner sind Einleger 46,1. 8) Auf einen Einleger kommt im Durchschnitt ein Guthaben von.. M. 748,4?. 9) Auf einen Bewohner kommt im Durchschnitt ein Guthaben von.. M. 345,02. 2. Beilage zu Nr. 47 des Amts- und Verordnungsblattes vom Jahre 1885. Statistische Uachweisung über den Post- ittifc Telegrapheit-Verkehr bei den beiden Postämtern I. Klasse Zu (f>era und Schweiz 1884. (Extrahirt aus den alljährlich aufgestellten Statistiken der Deutschen Reichs-Post- und Telegraphen- Verwaltung.) 1. Jahrgang 2. 3 An Empfänger Porto- im Orts- oder Landbestellbezirke und eingegangene Tele- portopflichtige und portofreie gramm- Briefe, ge- Postkarten, Packete Briefe Packete bühren- Druck- Ein- fachen, ohne mit mit nähme und Maaren- proben Werthangabe M. Stück Stück Stück Stück 4. Im Orte aufgegebene portopflichtige und portofreie Packete ohne Briefe mit Packete mit Werthangabe Stück I Stück I Stück 1. Gera mit Untermhaus. 1884 300063 1765500 156340 16540 3730 248330 14620 2160 gegen 1883 270258 1543900 146600 20800 212100 14500 i mehr: mithin f | weniger: 29805 221600 9740 530 36230 2280 2. Schleiz. 1884 32456 221100 27930 1710 380 26770 2560 340 gegen 1883 30549 217200 24 100 2500 27400 2900 mithin mehr: weniger: 1907 3900 3830 410 630 5. 6. 7. 8. 9. 10. An Empfänger imOrts-oderLand- bestellbezirk Betrag der Zahl Zahl eingegangene ern- aus- der von portopflichtige und gezahlten gezahlten Verlags- der Telegramme [me portopflichtigen und postanstalten Post- auf- einge- Bemerkungen Post- nach- Post- auf- trags- briefe portofreien abgesetzten reisen- gegebene gangene nahme- sen- dunge« Postanweisungen Zeitungs nummern den Stück Stück M. M. 12510 7259 5733266 8553232 602204 — 27094 28911 11470 7832 5347497 7999272 574539 — 24965 27056 1040 — 385769 553 960 27665 — 2129 1855 — 573 — — — — — — 2090 1496 955603 627791 89379 7780 2621 2862 2110 1433 878250 619044 85263 7643 2238 2675 — 63 77353 8747 4116 137 383 187 20 - '/•' • •• ■ - - - V ~. " -'' - ' ■ 357 Amts- und Aerordnungsbtatt für das FürftklltljM Reuß jmserer Linie. 48. Gera^ den 2. Dezember 1885. Nach § 52 des Reichsgesctzes über die Unfall- versicherung vom 6. Juli 1884 haben die Gemeinde- vorstände über die zur Anzeige gelangenden Unfälle, welcke sich bei versicherungspflichtigen Betrieben ereignet haben, ein Unfallverzeichnist zu führen. Die vorgeschriebenen Formulare zu demselben sind bei uns gegen Erlegung der Bezugskosten zu erhalten. Schleiz, den 24. November 1885. Fürstliches Landrathsamt. I. Alberti. Müller, S. Oeffentliche Zustellung. Die zum Armenrechte zugelassene Wilhelmine Hulda verehel. Hüttig geb. Weise zu Gera, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath Sturm daselbst, klagt gegen den Schmied Friedrich Albert Hüttig, zuletzt in Gera wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Berlassung mit dem Anträge auf Trennung der Ehe dem Bande nach und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des gemeinschaftlichen Landgerichts zu Gera (Reuß j. L.), Schloßstraße 23, 1 Treppe, Zimmer Nr. 4 auf den 36. Februar 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gera, den 23. November 1885. Buckel, Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts. Aufgebot. Auf dem der Karoline Louise verehel. Blöthner geb. Würker in Dürrenebersdorf gehörigen Grund- besitzthum, Fol. 1 des Grund- und Hyp^BuchS von Dürrenebersdorf haften folgende veraltete Hypo- theken : i 29. Dezember 1851. Drei und vierzig Thaler 26 Sgr. 5 Pf. = 131 Mark 64 Pf., gerichtl. festgestelltes Liquidum s. Zinsen i. S. der Marie Wilhelmine Würker c/a. Marie Rosine Würker geb. Kämpfe, lt. Hilfsscheins ä. ä. 29./XII. 1851. 20.Februar 1852. Achtzehn Thaler 24 Sgr. 3 Pf., festgestelltes Liquidum s. Zinsen in S. der Marie Wilh. Würker o/a. Marie Rosine Würker geb. Kämpfe lt. Hilfs- scheins ä. ä. 20./II. 1852. Auf Antrag der rc. Blöthuer, welche behauptet, daß die Forderungen getilgt seien, werden Diejenigen, welche Rechte auf solche zu haben glauben, aufgefordert, solche spätestens in dem auf Montag, den 3. Mai 1886, Vormittags 11 Uhr anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigen- falls die Hypotheken für erloschen werden erklärt werden. Gera, am 2. Oktober 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. Mün ch. Teich. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das der Susanne Juliane verw. Kühn geb. Seidemann in 358 Kaltenborn gehörige, unter Flurbnr. 28 mit — ha 0,74 a Fläche und 17,00 St.-E. eingetragene Wohn- haus, Fol. 29 des Katasters, Fol. 27 des Grund- und Hyp.-Buchs von Kaltenborn Freitag, den 20. Januar 188«, Vormittags 11 Uhr in der Burgold'schen Restauration in Kalten- born durch uns öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll sofort nach Schluß der Versteigerung verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über deffen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Versteigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen sind zu Jedermanns Einsicht auf der Gerichtsschreiberei im Zimmer Nr. 4 ausgelegt. Gera, am 30. November 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. Münch. Teich. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Kaufmann Adolf Dörfer in Silbitz verliehene Berg- werkseigenthum, nämlich die auf Fol. 37 des Berg-, Grund- und Hyp.-Buchs des Bergamtsreviers Gera eingetragene Braunkohlengrube „Jäger", umfaffend die Parzellen Flurb.-Nr. v. 86, v. 87, 88, 89, 90, 91, v. 92, v. 93, v. 94, 95, 96, 97, v. 99, v. 102 der Flur Kleinaga, v. 320 der Flur Großaga und von 11, v. 56, v. 58, v. 60, 61, 62, v. 63, 64, v. 65, v. 66 und v. 106 der Flur Reichenbach, mit einem Flächengehalte von 892 323 s^M. — 223^Maaß- einheiten, zu welcher 2 Trockenschuppen, 1 Förderbrücke, 1 Preßgebäude nebst Preßmaschine, 1 Betriebsmaschinen- gebäude nebst Betriebsmaschine, 1 Kesselhaus nebst 2 Kesseln, 1 Förderthurm, 1 Fördergebäude nebst Förder- maschine, 1 provisorisches Kesselhaus nebst Dom ge- hören, Mittwoch, den 23. Dezember 1888, Vormittags 11 Uhr an Ort und Stelle, d. h. auf der Grube „Jäger" bei Kleinaga durch uns öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll sofort nach Schluß der Versteigerung verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstcrmins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Versteigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Bergwerkseigenthums und die Verkaufsbedingungen sind zu Jedermanns Einsicht dahier ausgelegt. Gera, am 23. November 1885. Das Fürstliche Bergamt. E. Mehlhorn. c. Röhl. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckermeisters Moritz Brehme hier ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forde- rungen und zur Beschlußfaffung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlust- termin auf Mittwoch, den 30. Dezember 1888, Vormittags 11 Uhr vor dem Fürstlichen Amtsgerichte Hierselbst, Landhaus, 2 Tr., Z. 6 bestimmt, was zum Zweck der Zustellung an die Betheiligten bekannt gemacht wird. Gera, den 28. November 1885. Teich, Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts v. c. Erneuert wird hierdurch der von uns am 5. Oktober 1885 gegen den Handarbeiter Christian Emil Hupfer, geb. am 18. September 1867 in Mühltroff im Königreich Sachsen als außerehelicher Sohn der Amalie Wilhel- mine Hupfer daselbst wegen Diebstahls im wieder- holten Rückfalle erlassene Steckbrief. Schleiz, den 26. November 1885. Fürstliches Amtsgericht. Wendler. Meinhardt. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Agenten Theophilus Richard Heinrich Preller in Ebersdorf gehörige, unter Flurbuchsnr. 92 eingetragene Grundbesitzthum 359 Nr. 55 des Gr.- u. Hyp.-B. *.. Fol. 70 des Katasters } fur Ebersdorf, bestehend aus Wohnhaus, Schuppen, Hof und Gemüse- garten, mit — lia 2,34 a Fläche und 29,48 St.-E. durch uns Freitag, den 11. Dezember 1885, Vormittags 11 Uhr, im Schneider'schen Gasthofe in Ebersdorf öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Versteigerungs- termins, oder acht Tage darauf an Amtsgerichtsstelle hier verkündet werden. Borkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Versteigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzes und die Berkaufsbedingungen können auf unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Zu dem obigen Versteigerungstermin und dem Termin zur Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte geladen. Lobenstein, den 12. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht. gez. H offmann. Beglaubigt und veröffentlicht: Richter, f. d. Gerichtsschreiber. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Schneidermeisters Friedrich Albert Peters hier wird heute am 26. November 1885 Vormittags ll'/r Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann Christian Horn hier wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 30. Dezember 1885 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falls über die in § 120 der Konkursordnung bezeichnten Gegen- stände auf Montag, den 21. Dezember 1885, Vormittags 10 Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Freitag, den 12. Februar 1886, Vormittags 10 Uhr vor dem Unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse ge- hörige Sache im Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 21. Dezember 1885 An- zeige zu machen. Lobenstein, am 26. November 1885. (gez.) Hoffmann. Beglaubigt und veröffentlicht: Richter, f. d. Gerichtsschreiber. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll der der Johanne Christiane Friederike Rüdiger geb. Narr in Adorf gehörige Grundbesitz, nämlich: 1) die unter Fol. 72 des Kat. Nr. 62 des Gr.- u. Hyp.-B. für Röttersdorf eingetragene Hofraithe, Flurbuchsnr. 280 b mit 68,10 a Fläche und 18,34 St.-E., 2) die der rc. Rüdiger und dem Johann Christian Wilhelm Leonhard Apel in Röt- tersdorf gemeinschaftlich gehörige, unter Fol. 75 deff. Kat., Nr. 68 deff. Gr.- u. Hyp.-B. eingetragene Scheune, Flurbuchsnr. 280 o mit 0,30 a und 4,50 St.-E. durch uns Montag, den 1. Februar 1886, Vormittags 11 Uhr, im Haase'schen Gasthof in Röttersdorf öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Versteigerungs- termins, oder acht Tage darauf an Amtsgerichtsstelle hier verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über deffen Ausübung noch vor Schluß des Ver- steigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Versteigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Berkaufsbedingungen können auf unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. 360 Zu dem obigen Versteigerungstermin und dem Termin zur Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte geladen. Lobenstein, den 28. November 1885. Fürstliches Amtsgericht. M e y er. o. Richter. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Bäcker Christian Heinrich Bernhard Kübrich in Titschendorf eigenthümlich gehörige Grundbesitzthum nämlich die Nr. 50 des Gr.- u. Hyp.-B., Fol. 55 des Katasters von Titschendorf eingetragene Hofraithe mit Zubehör, Hausnr. 21, bestehend aus Flurbuchsnr. 55, Wohnhaus, Nebengebäude, Hof, Gemüsegarten und Grasgarten mit — ha 17,03 a Fläche und 36,40 St.-E. und Flurbuchsnr. 341, Wiese, die Brandwiese, mit — ha 9,20 a Fläche und 0,36 St.-E. durch uns Freitag, den SS. Januar 1886, Vormittags 11 Uhr im Harnisch'sche« Gasthofe zu Titschendorf öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Versteigerungs- termins, oder acht Tage darauf an Amtsgerichtsstelle hier verkündet werden. Vorkaufsbercchtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Ver- steigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen können auf unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Zu dem obigen Versteigerungstermin und dem Termin zur Verkündung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte geladen. Lobenstein, den 28. November 1885. Fürstliches Amtsgericht. Meyer. c. Richter. Steckbriefs - Erneuerung. Der von uns unterm 20. Juni 1885 erlassene Steck- brief gegen den angeblichen Weber und Schieferdecker Konrad Krügl aus Görmes, welcher ein auf den Schornsteinfeger Andreas Schell- horn aus Rückersdorf lautendes Arbeitsbuch entwendet hat, erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert. Hirschberg (Saale), den 21. November 1885. Fürstlich Reust. Amtsgericht. Jahn. Nichtamtlicher Theil. Klmstsärbcrci und chem. Wäscherei , Herze 43 empfiehlt sich zum Färben und USeinigen sämtlicher Herren-, Damen- und Kindergarderobe, Teppiche, Federn. Spitzen, Handschuhe rc. Samt- und Plüsch-Färberei und Presserei. Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. 361 Amis- und Merordnungsßtati für das Fmstk«tl>«m Rkuß Imtm Knie. Nr. 49. Gera, den 9. Dezember 1885. Se. Durchlaucht der Fürst haben den Herzoglich Braunschweigischen Minister- Residenten und Bevollmächtigten zum Bundesrath, Freiherrn von Cramm auf sein Ansuchen der Hoscharge als Fürstlicher Hausmarschall enthoben. Bekanntmachung, die Verhütung der Gefährdung militärischer Pulvertransporte betreffend, vom 3. Dezember 1885. Zu Ausführung eines von dem Bundesrathe am 5. November d. I. gefaßten Be- schlusses wird zur Verhütung der Gefährdung militärischer Pulvertransporte hiermit ver- ordnet, was folgt: Wagenführer, Schiffsführer, Reiter und andere Personen haben den an sie von den Begleitkommandos militärischer Pulvertransporte behufs Verhütung der Gefährdung der Transporte gerichteten Aufforderungen zu Handlungen oder Unterlassungen — insbesondere zu langsamen Vorbeipassiren, zum Ausweichen, zum Unterlassen von Tabakrauchen, zum Auslöschen von Feuer — ungesäumt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werden — unbeschadet des nöthigenfalls von den Be- gleitkommandos zur Anwendung zu bringenden unmittelbaren Zwanges — nach § 367 Nr. 5 des Strafgesetzbuchs bestraft. Gera, den 3. Dezember 1885. Fürstlich Re«ß-Ul. Ministerium, Abtheilung für das Innere. Dr. E. v. Beulwitz. Dr. Winkler. 362 Bekanntmachung, die Bundes - Kartell - Konvention betreffend. Vom 7. Dezember 1885. Nachdem von den Regierungen sämmtlicher Deutscher Bundesstaaten auf Gewährung der in Artikel 9 der Bundes-Kartell-Konvention vom 10. Februar 1831 (Ges.-Samml. Bd. I Seite 157 ff.) für die Unterthanen, welche Deserteure und mitgenommene Pferde einliefern, festgesetzten Fangprämie gegenseitig Verzicht geleistet worden ist, wird Solches zur allgemeinen Nachachtung hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Gera, am 7. Dezember 1885. Fürstlich Reuß-Ul. Ministerium. Di'. E. v. Beulwitz. Di'. Winkler. Durchschnittliche Preise der Fourage im Monat November 1885 (bekannt gemacht in Gemäßheit des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875, § 9, Nr. 3 und der dazu ergangenen In- struktion vom 2. September 1875, Ziff. 6, Abs. 5). 1. In Gera: 100 Kilogramm Hafer: 13 Mk. 75 Pf. 100 ,, Heu: 8 ,, ,, 100 „ Stroh: 4 „ 25 „ 100 Kilogramm Hafer: 12 Mk. 98 Pf. 100 „ Heu: 8 „ — „ 100 „ Stroh: 5 „ — „ Berlin W., 3 Dezember 1885. Bekanntmachung. Die Weihnachtssendungen betreffend. Das Reichs-Postamt richtet auch in diesem Jahre an das Publikum das Ersuchen, mit den Weihnachtsversendungen bald zu beginnen, damit die Packetmassen sich nicht in den letzten Tagen vor dem Feste zu sehr zusammendrängen, wodurch die Pünktlichkeit in der Beförderung leidet. Die Packete sind dauerhaft zu verpacken. Dünne Pappkasten, schwache Schachteln, Cigarren- kisten rc. sind nicht zu benutzen. Die Aufschrift der Packete muß deutlich, vollständig und halt- bar hergestellt sein. Kann die Aufschrift nicht in deutlicher Weise auf das Packet gesetzt werden, so empfiehlt sich die Verwendung eines Blattes weißen Papiers, welches der ganzen Fläche nach fest auf- geklebt werden muß. Am zweckmäßigsten sind ge- druckte Aufschriften auf weißem Papier. Da- 363 gegen dürfen Formulare zu Post-Packetadressen für Packetaufschriften nicht verwendet werden. Der Name des Bestimmungsorts muß stets recht groß und kräftig gedruckt oder geschrieben sein. Die Packetaufschrift muß sämmtliche Angaben der Begleitadresfe enthalten, zutreffendenfalls also den Frankovermerk, den Nachnahmebetrag nebst Namen und Wohnung des Absenders, den Vermerk der Eilbestellung u. s. w., damit im Falle des Ver- lustes der Begleitadresse das Packet auch ohne die- selbe dem Enipfänger ausgehändigt werden kann. Auf Packeten nach größeren Orten ist die Wohnung des Empfängers, auf Packeten nach Berlin auch der Buchstabe des Postbezirks (0., W., SO. u. s. w.) anzugeben. Zur Beschleunigung des Betriebes trägt es wesentlich bei, wenn die Packete frankirt aufgeliefert werden. Das Porto für Packete ohne angegebenen Werth nach Orten des Deutschen Reichs-Postgebiets beträgt bis zum Gewicht von 5 Kilogramm: 25 Pf. auf Entfernungen bis 10 Meilen, 50 Pf. auf weitere Entfernungen. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. In Vertretung: Sachse. Bekanntmachung. Der am 9./8. 63 zu Untermhaus geborene Füsilier Paul Scheffel des 5. Pomm. Jnf.-Reg. Nr. 42, ist durch Erkenntniß vom 23. v. M. in seiner Ab- wesenheit für fahnenflüchtig erklärt und zu 160 Mark Geldstrafe verurtheilt worden. Metz, den 4./12. 85. Königliches Gericht der 30. Division. Polizei - Verordnung, die Beleuchtung der Fuhrwerke betreffend. Auf Grund deS Gesetzes vom 8. Juni 1864, die Polizeistrafgewalt betreffend, wird im Jnteresie der Sicherheit des öffentlichen Verkehrs für unseren länd- lichen Verwaltungsbezirk Folgendes verordnet: 1. Vom 1. Januar 1886 ab sind alle Fuhrwerke ohne Unterschied, auch alle Hundefuhrwerke, welche sich während der Dunkelheit, insbesondere in der Zeit innerhalb der ersten Stunde nach Sonnenuntergang bis zur letzten Stunde vor Sonnenaufgang, auf öffentlichen Straßen und Wegen befinden, mit hellbrennenden, den Entgegenkommenden sichtbaren Laternen und zwar die lediglich zur Beförderung von Personen dienenden Fuhr- werke mit je zwei, vorn an beiden Seiten des Wagens befestigten Laternen, die Lastgeschirre dagegen mit einer, linkerseits am Vordertheil des Wagens oder linkerseits am Kummet des Pferdes resp. Sattel- pferdes angebrachten Laterne (bei Langholzfuhren außer der Laterne des Sterzers) zu versehen. 2. Ausnahmen hiervon gelten nur für Ackerfuhren in der eigenen Flur und bei Schlitten für den Per- sonenverkehr. 3. Zuwiderhandlungen werden auf Grund § 366 unter 10 des Reichsstrafgesetzbuches bestraft. An die Besitzer von Fuhrwerken ergeht noch außerdem die Aufforderung, im eigenen Interesse ihr Dienstpersonal den vorstehenden Bestimmungen gemäß zu bedeuten. Gera, den 30. November 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Daß der Landwirth Herr August Schmidt in Niederböhmersdorf am 26. v. M. als Feuerver- sicherungsagent von uns in Pflicht genommen worden ist, wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, den 1. Dezember 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. o. Greuner. Jando, Wilhelm, Buchbinder aus Szegedin in Ungarn, geboren daselbst am 30. April 1838, welcher von dem Fürstlichen Schöffengerichte hier durch Urtheil vom 28. Oktober d. Js. wegen Landstreichens und Bettelns zu vier Wochen Haft und zur Ueberweisung an die Landespolizeibehörde verurtheilt worden ist, w urde laut diesseitigen Beschlusses vom 25. vor. Ms. aus dem Gebiete des deutschen Reichs ausgewiesen und vor unerlaubter Rückkehr in dasselbe verwarnt. Gera, den 1. Dezbr. 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. c. Greuner. Steckbrief. Gegen den Kellner Hermann Hertel aus Weida, 27 Jahre alt, von schlanker Statur, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Majestätsbeleidigung bezüglich Bedrohung verhängt. 364 Es wird ersucht, denselben zu verhaften und so- fort Nachricht hierher zu geben. Gera (Reuß), den 5. Dezember 1885. Der Untersuchungsrichter des gemeinschaftlichen Landgerichts. Seifarth. Oeffentliche Zustellung. Die zum Armenrechte zugelassene Wilhelmine Hulda verehel. Hnttig geb. Weise zu Gera, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath Sturm daselbst, klagt gegen den Schmied Friedrich Albert Hüttig, zuletzt in Gera wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Anträge auf Trennung der Ehe dem Bande nach und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des gemeinschaftlichen Landgerichts zu Gera (Reuß j. L.), Schloßstraße 23, 1 Treppe, Zimmer Nr. 4 auf den 2«. Februar 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gera, den 23. November 1885. Buckel, Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts. Erneuert wird hiermit die von uns unter dem 12. Oktober 1885 an die ledige Dienstmagd Minna Martha Brunn aus Greiz erlassene Aufforderung. Gera, den 28. November 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. Dr. Niegold. c. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit die von uns unter dem 12. Oktober 1885 an den Buchbinder Karl August Buffe auS Böddinghufen erlaffene Aufforderung. Gera, den 28. November 1885. Das Fürst!. Amtsgericht. Dr. Niegold. c. H. Schmidt. Steckbrief. Der Arbeiter Friedrich August Wild, geboren den 14. Dezember 1835 in Dörtendorf (A.-G.-Bezirk Auma) soll wegen Diebstahls im wiederholten Rückfall in Untersuchungshaft genommen werden und wird, weil flüchtig, hiermit steckbrieflich verfolgt. Es wird gebeten, denselben zu verhaften und in das hiesige Amtsgerichtsgefängniß abzuliefern. Gera, den 28. November 1885. Fürstliches Amtsgericht. Dr. Niegold. v. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit der von uns unterm 20. November 1884 gegen den Kupferschmied Friedrich Traugott Duder- stadt, geb. am 12. Dezember 1856 in Schönebeck a. d. Elbe, erlaffene Steckbrief. Gera, den 30. November 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit der von uns unterm 27. August 1884 gegen die ledige Anna Martha Berger gen. Böttcher, geboren den 1. Januar 1853 in Neusellerhausen bei Leipzig, erlaffene und unterm 12. November 1884 erneuerte Steckbrief. Gera, den 30. November 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Dem Arbeiter Ernst Friedrich Jakob Knöchel, geb. am 16. Juni 1849 in Harra, ist ein Beschluß der Unterzeichneten Behörde zuzustellen; derselbe wird, da sein Aufenthaltsort unbekannt, hiermit öffentlich auf- gefordert, denselben ungesäumt anher anzuzeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 30. November 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilnng für Strafsachen. Alberti. 6. H. Schmidt. Steckbrief. Gegen den Handlungsreisenden Karl August Emil Ruhmann» geboren am 19. Februar 1864 in Bachra, zuletzt in Caasen wohnhaft gewesen, welcher flüchtig ist, soll eine durch Urtheil des Fürstlichen Schöffenge- richts zu Gera vom 25. August 1885 erkannte Ge- fängnißstrafe von 7 Monaten vollstreckt werde». 365 Es wird ersucht, denselben zu verhaften und uns davon zu benachrichtigen. Gera, den 30. November 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alb erti. c. H. Schmidt. Bekanntmachung. Auf dem die Firma Ernst Weber in Gera be- treffenden Folium 18 unseres Handelsregisters ist heute verlautbart worden, daß der Kaufmann Karl August Heyne in Gera in Folge Ablebens aus der Firma aus- geschieden ist. Gera, am 1. Dezember 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für freiw. Gerichtsbarkeit. E. Mehlhorn. o. Thieme. Bekanntmachung. Die nach Art. 13 des Handelsgesetzbuches von uns zu erlassende« Bekanntmachungen über die im Laufe des Jahres 1886 vorkommenden Einträge in das Handelsregister unseres Bezirks werden 1) im Amts- und Verordnungsblatte für das Fürstenthum Reust j. L.» 2) in der Geraer Zeitung und 3) im Deutschen Reichs- «nd Königlich Preust. Staatsanzeiger erfolgen. Gera, den 1. Dezember 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. E. Mehlhorn. c. Thieme. Konkursverfahren. Mittelst Beschluffes des Fürstlichen Amtsgerichts hier ist über das Vermögeu des Sattlers und Tapezierers Theodor Geitner hier, Sorge 12, heute am 7. Dezbr. 1885, Vormittags 11 ‘/2 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet und angeordnet worden: „Der Rechtsanwalt Gerhardt hier wird zum Kon- kursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 15. Januar 1886 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines andern Verwalters, sowie über die Bestellung eineS Gläu- bigerausschuffes und eintretenden Falls über die in § 120 der Konkursordnung bezeichnten Gegenstände auf den 4. Januar 1886, Vormittags 11 Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 1. Februar 1886, Vormittags 11 Uhr vor dem Unterzeichneten Gerichte, Landhaus, 2 Tr., Z. 6, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmaffe etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemein- schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Ver- pflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 4. Januar 1886 Anzeige zu machen." Gera, am 7. Dezember 1885. Teich, Gerichtsschreiber des Fürstl. Amtsgerichts v. o. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das der verehel. Aurora Klara Auguste Bauer geb. Keim im Hockerodaer Hammer bei Eichicht gehörige, unter Flurbuchsnummer 260 eingetragene gebundene Gut Hausnummer 155 von Wurzbach (Oberöstreich), Nr. 205 des Grund- und Hypothekenbuchs, Fol. 216 des Ka- tasters für Wurzbach mit — ha 1,74 a Fläche und 13,56 St.-E. durch uns Freitag, den 18. Dezember 1885, Bormittags 11 Uhr im Bolkmar'schen Gasthofe in Wurzbach öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll entweder sofort nach Schluß des Versteigerungs- termins, oder acht Tage darauf an Amtsgerichtsstelle hier verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Versteigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzes und die Verkaufsbedingungen können auf unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. 366 Zu dem obigen Versteigerungstermin und dem Termin zur Verkündigung des Zuschlagsurtheils werden sämmtliche Betheiligte geladen. Lobenstein, den 5. Oktober 1885. Fürstliches Amtsgericht, gez. Hoffmann. Beglaubigt und veröffentlicht: Richter f. d. Gerichtsschreiber. Bekanntmachung. Die im Laufe des kommenden Jahres zu be- bewirkenden Einträge in unser Handelsregister werden wir durch a. das Amts- und Verordnungsblatt für das Fürstenthum Reust j. L., b. den Deutschen Reichs- und Königlich Preust. Staatsanzeiger und e. den Hofer Anzeiger veröffentlichen, was wir der Vorschrift gemäß andurch bekannt machen. Hirschberg (Saale), den 5. Dezember 1885. Fürstlich Reust-Pl. Amtsgericht. Jahn. Polizei Verordnung, die Beleuchtung der Fuhrwerke betreffend. Auf Grund des Gesetzes vom 8. Juni 1864, die Polizeistrafgewalt betreffend, wird im Interesse der Sicherheit des öffentlichen Verkehrs für den Stadtbezirk folgendes verordnet: 1. Vom 1. Januar 1886 ab sind alle Fuhr- werke ohne Unterschied, insbesondere auch alle Hundefuhrwerke, welche sich während der Dunkelheit, insbesondere in der Zeit innerhalb der ersten Stunde nach Sonnenuntergang bis zur letzten Stunde vor Sonnenaufgang auf öffentlichen Straßen und Wegen befinden, mit hellbrennen- de», den Entgegenkommenden sichtbaren Laternen, und zwar die lediglich zur Beförderung von Personen dienenden Fuhrwerke mit je zwei vorn an beiden Seiten des Wagens befestigten La- ternen, die Lastgeschirre dagegen mit einer, linker- seits am Vordertheil des Wagens oder linkerseits am Kummet des Pferdes resp. Sattelpserdes an- gebrachten Laterne (bei Langholzfuhren außer der Laterne des Sterzers) zu versehen. 2. Ausnahmen hiervon gelten nur für Acker- suhren in der Flur und bei Schlitten für den Personenverkehr. 3. Zuwiderhandlungen werden auf Grund §366 unter 10 des Reichsstrafgesetzbuchs bestraft. An die Besitzer von Fuhrwerken ergeht noch überdem die Aufforderung, im eigenen Interesse ihr Dienstpersonal den vorstehenden Bestimmungen gemäß zu bedeuten. Gera, den 30. November 1885. Der Stadtrath. Ruick. Nichtamtlicher Theil. Anglo-Swiss Condensirte IM Gleich beste gewöhnt. Milch f. alle betr. Zwecke, spez. auch als Kindemahrg. Detail in Apotheken, Droguerien, Spezerei- hdlg., etc. Yerzeichniss der Grossisten zu beziehen bei der Anglo-Swiss Condensed Milk Co., CHAM, Schweiz. Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. 367 Amts- und Jerordnungsßtatl für das Menthm Reuß jüngerer Knie. Nr. Gera, den 16. Erfurt, 8. Dezember 1885. Der Postassistent Rimbach ist von Dörnach nach Gera (Reuß j. L.) versetzt worden. Der Kaiserliche Ober-Postdirektor. Ritsch mann. Frau Anna verehel. Funke geb. Lätzel in Triebes beabsichtigt die von ihr zeither in dem Freund'schen Hause daselbst betriebene Schlächterei in ihr am Sandberge daselbst neuerbautes Haus zu verlegen. Dieses Vorhaben wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen gegen dasselbe innerhalb der geordneten vierzehntägigen, für alle nicht auf Privatrechtstiteln beruhenden Einsprüche ausschließlichen Frist schrift- lich zu den Akten zu bringen. Gera, den 7. Dezember 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Daß Herr Kaufmann Otto Ludwig Fürbringer hier und Herr Restaurateur Otto Ouerfurth in Langenberg am 10. d. M. als Feuerverficherungs« agenten von uns in Pflicht genommen worden sind, wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, den 12. Dezember 1685. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. R. List. Steckbriefs - Erledigung. Der gegen den Kaufmann Franz Starke aus 50. Dezember 1885. Langenbernsdorf in Sachsen wegen Diebstahls, Betrugs und Urkundenfälschung unter dem 3. Dezember 1884 erlassene und unter dem 4. Juli 1885 erneuerte Steckbrief hat sich durch desien Verhaftung erledigt und wird hiermit zurückgenommen. Gera (Reuß), den 12. Dezember 1885. Der Untersuchungsrichter bei dem gemeinschaftlichen Landgericht. Seifarth. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll das dem Kaufmann Adolf Dörfer in Silbitz verliehene Berg- werkseigenthum, nämlich die auf Fol. 37 des Berg-, Grund- und Hyp.-Buchs des Bergamtsreviers Gera eingetragene Braunkohlengrube „Jäger", umfassend die Parzellen Flurb.-Rr. v. 86, v. 87, 88, 89, 90, 91, v. 92, v. 93, v. 94, 95, 96, 97, v. 99, o. 102 der Flur Kleinaga, v. 320 der Flur Großaga und von 11, v. 56, v. 58, v. 60, 61, 62, v. 63, 64, v. 65, v. 66 und v. 106 der Flur Reichenbach, mit einem Flächengehalte von 892 323 s^M. = 223^,Maaß- einheiten, zu welcher 2 Trockenschuppen, 1 Förderbrücke, 1 Preßgebäude nebst Preßmaschine, 1 Betriebsmaschinen- gebäude nebst Betriebsmaschine, 1 Kesselhaus nebst 2 Kesseln, 1 Förderthurm, 1 Fördergebäude nebst Förder- maschine, 1 provisorisches Kesselhaus nebst Dom ge- hören, Mittwoch, den 23. Dezember 1888, Vormittags 11 Uhr an Ort und Stelle, d, h. auf der Grube „Jäger" bei Kleinaga durch uns öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags 368 soll sofort nach Schluß der Versteigerung verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Versteigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Bergwerkseigenthums und die Verkaufsbedingungen sind zu Jedermanns Einsicht dahier ausgelegt. Gera, am 23. November 1885. Das Fürstliche Bergamt. E. Mehlhorn. c. Röhl. Aufforderung. Die Kammerjäger Eduard und Franz Hellmund, angeblich aus Halberstadt bzw. Quedlinburg, sind über eine Anzeige wegen Betrugs verantwortlich zu ver- nehmen und werden, da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit aufgefordert, vor uns zu erscheinen oder ihren Aufenthaltsort anzuzeigen. Gera, den 8. Dezember 1885. Fürstliches Amtsgericht, Dr. Niegold. c. H. Schmidt. Erledigt hat sich der von unS unterm 28. November 1885 gegen den Arbeiter Friedrich August Wild aus Dörten- dorf erlassene Steckbrief. Gera, den 8. Dezember 1885. Fürstliches Amtsgericht. Or. Niegold. o. R. Nenner. Steckbrief. Der unten näher bezeichnete Klempnergeselle Her- mann Weber aus Erfurt soll wegen Verbrechens nach § 176 Z. 3 des Str.-G.-B. und wegen Be- trugs in Untersuchungshaft genommen werden und wird, weil flüchtig, hiermit steckbrieflich verfolgt. Es wird gebeten, denselben zu verhaften und in das hiesige Amtsgerichtsqefängniß abzuliefern. Gera, den 9. Dezember 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. Or. Niegold. c. R. Nenner. Beschreibung: Alter: 26 Jahre. Statur: klein. Augen: das linke schadhaft. Besondere Kennzeichen: Weber soll den Eindruck eines etwa 18jährigen Burschen machen. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung soll die dem Hufschmied Gustav Hermann Döhler in Schöna ge- hörige, unter Flurbnr. 8 mit — ha 5,84 a Fläche und 34,91 Steuereinh. als Wohnhaus, gemischter Wohnraum, Nebengebäude, Hof und Grasgarten ein- getragene Hofraithe in Schöna, Fol. 44 des Katasters, Fol. 41 des Grund- und Hyp.-B. von Schöna Freitag, den 15. Januar 188«, Vormittags 11 Uhr an Unterzeichneter Gerichtsstelle — Landhaus, 2 Treppen, Zimmer 6 öffentlich versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll sofort nach Schluß der Versteigerung verkündet werden. Vorkaufsberechtigte haben sich bei Verlust ihres Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermins zu erklären. Der vierte Theil der Erstehungssumme ist im Versteigerungstermine baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen sicher zu stellen. Die nähere Beschreibung des zu versteigernden Grundbesitzthums und die Verkaufsbedingungen sind zu Jedermanns Einsicht auf der Gerichtsschreiberei im Zimmer Nr. 4 ausgelegt. Gera, am 12. Dezember 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. Münch. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Mühlenbesitzers Franz Heinrich Staubte in Scheubengrobsdorf ist nach erfolgter Ab- haltung des Schlußtermins durch Amtsgerichtsbeschluß von heute aufgehoben. Gera, den 14. Dezember 1885. Teich, Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts v. c. Steckbrief. Gegen den Feilcnhauer Louis August Becker auS Landsberg a/Warthe, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen einer am 2. September d. I. verübten Körperverletzung mittels gefährlichen Werkzeugs und Sachbeschädigung verhängt. 369 Es wird ersucht, denselben zu verhaften und uns hiervon schleunigst zu benachrichtigen. Schleiz, den 5. Dezember 1885. Fürstliches Amtsgericht. Wendler. Meinhardt. Bekanntmachung. Die nach Art. 13 des Handelsgesetzbuchs von uns zu erlassenden Bekanntmachungen über die im Laufe des Jahres 1886 vorkommenden Einträge in das Handelsregister unseres Bezirks werden wir 1) im Deutschen Reichs- und König!. Preust. Staatsanzeiger, 2) dem Amts- und Verordnungsblatts für das Fürstenthum Reust j. L. 3) dem Schweizer Wochenblatte veröffentlichen, was hierdurch bekannt gemacht wird. Schleiz, den 10. Dezember 1885. Fürstliches Amtsgericht. Alberti. Bekanntmachung. Die im Lause des Jahres 1886 in unserem Handelsregister zn bewirkenden Einträge werden wir durch 1) das Amts- «nd Verordnungsblatt ,n Gera, 2) den Anzeiger für Lobenstein- Ebersdorf hier und 3) den Deutschen Reichs- und Königl. Preust. Staatsanzeiger bekannt machen. Lobenstein, den 9. Dezember 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilnng für freiwillige Gerichtsbarkeit. Hoffmann. c. Pilz. Bekanntmachung. Zu dem zum Zwecke der Zwangsvollstreckung am Freitag, den SS. Januar 1886, Vormittags 11 Uhr im Harnisch'schen Gasthof in Titschendorf zur Versteigerung kommenden Jmmobiliar des Bäckers Christian Heinrich Bernhard Kübrich daselbst gehört auch das Fol. 291 des Katasters Nr. 277 des Grund- und Hypothekenbuchs für Titschendorf eingetragene ledige Grundstück mit — ha 83,40 a Fläche und 11,88 St.-E., was wir unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 28. vorigen Monats hierdurch Nachträglich zur öffentlichen Kenntniß bringen. Lobenstein, den 14. Dezember 1885. Fürstliches Amtsgericht. Meyer. Bekanntmachung. Der zur Versteigerung des der Auguste Amalie Wilhelmine vereh. Weist geb. Schübel in Grumbach gehörigen Jmmobiliarbesttzthums auf Montag, den 28. Dezember 1885, Vormittags 11 Uhr anberaumte Termin findet nicht statt. Lobenstein, den 8. Dezember 1885. Fürstliches Amtsgericht. Meyer. o. Richter. Bekanntmachung. Die von uns im nächsten Jahre zu erlassenden Bekanntmachungen über die vorkommenden Einträge im Handelsregister unseres Bezirks werden im Deutschen Reichsanzeiger, im Amts- nnd Verordnungsblatt und im hiesigen Wochenblatt, sowie, was die Geraer Jute-Spinnerei und Weberei in Triebes anlangt, auch in der Berliner Börsen- zeitung veröffentlicht werden. Hohenleuben, den 7. Dezember 1885. Fürstliches Amtsgericht, Klopfer. c. Haase. Ju den zur Abfuhr von Asche bestimmten städtischen Aschewagen darf nur Asche, nicht sonstiger Unrath, wie Glas-, Topfscherben rc. einge- schüttet werden. Zuwiderhandlung ist im einzelnen Falle mit Geldstrafe bis zu fünf Mark zu ahnden. Der Stadtrath zu Gera, 8. Dez. 1885. Ruick. Schlafftellenwesen. Zur Beseitigung der in hiesiger Stadt bei dem Kost- und Quartiergängerwesen mehrfach hervor- getreteuen Mißstände ist unter dem unten ersichtlichen Datum auf Grund des Gesetzes über die Polizei- strafgewalt vom 8. Juni 1864 für den Stadtgemeindebezirk Folgendes verordnet worden: 370 § 1. Vom 1. Mai d. I. ab darf Niemand in das von ihm ganz oder theilweise bewohnte Haus gegen Entgelt Personen unter Gewährung von Wohnung und Kost (Kostgänger), oder unter Gewährung von Wohnung und Bett (Ouartiergäuger), aufnehmen oder bei sich behalten, wenn er nicht für diese Personen genügende Schlafräume hat, welche den nachstehenden Bestimmungen entsprechen: n. die Schlafräume dürfen mit den eigenen Wohn- und Schlafräumen des Kost- oder Quartier- gebers und dessen Hausangehörigen weder in offener Verbindung stehen, noch durch eine Thür verbunden sein; b. jeder Schlafraum für Kost- oder Ouartiergäuger muß gedielt, mit einer Thür verschließbar und mindestens mit einem Fenster in der Außenwand des Hauses versehen sein; auch darf derselbe nicht mit Abtritten in offener Verbindung stehen; c. der- Schlafraum muß für jede Person mindestens 10 Kubikmeter Luftraum enthalten; Z. für je zwei Kost- oder Quartiergänger muß mindestens ein Bett und ein Waschgeschirr vor- handen sein; e. an der Thür des Schlasraums muß auf der Innenseite eine Tafel hängen, auf welcher die zulässige Zahl der den Schlafraum benutzenden Kost- oder Quartiergänger angegeben ist. ^ Die Richtigkeit der Angaben wird auf der Tafel selbst nach der Meldung (§ 3) von uns bescheinigt. §2-„ , Kost- oder Quartiergänger dürfen nur in den für sie bestimmten Räumen Schlafstätten haben und benutzen. Diese Räume dürfen nicht von Personen verschiedenen Geschlechts als Schlafräume benutzt werden. 8 3. Wer Kost- oder Quartiergänger bei sich aufnimmt (§ 1), muß davon unter Angabe der Zahl der aufzunehmenden Personen und der für dieselben bestimmten Räumlichkeiten der Unterzeichneten Behörde im Polizeiamt binnen 6 Tagen schriftlich Anzeige machen. Eine Vermehrung der Zahl der Kost- oder Quartiergänger und jede Veränderung der Räumlichkeiten ist in gleicher Weise und innerhalb derselben Frist zur Anzeige zu bringen. Formulare für die Anzeigen werden zum Zweck der sofortigen Benutzung auf dem Polizeiamt unentgeltlich verabfolgt. 8 4. Jede Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark, an deren Stelle im Unvermögensfalle entsprechende Freiheitsstrafe tritt, bestraft. 8 5. Diese Verordnung tritt sofort nach deren Publikation in Kraft und sind die in § 3 vorgeschriebenen Anzeigen bis 15. April c. bei Vermeidung der in § 4 angedrohten Strafe zu bewirken. Die Polizeiverordnungen vom 25. Januar 1867 und 15. Januar 1868 über das An- und Ab- melden bleiben selbstverständlich in Kraft und werden durch diese Verordnung nicht berührt. Gera, den 5. März 1883. Der Stadtrath. Ruick. Mit der heutigen Nummer des Amts- und Verordnungsblattes mird Ar. 456 der Gesetz- sammlung ausgegeben. Fürstliche Mirristerialkarrrlei. Nichtamtlicher Theil. Ich bin gesonnen, nächste Ostern nach Amerika auszuwandern. Gustav Karl Milzer, Fleischer in Schleiz. Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. 371 Amts- und Verordnungsblatt für das AMnthm Keuß jmserer Finit. Nr. 51. Gera^ den 23. Dezember 1885. Steuer-Ucrtent füv 18 8 6. Wir Heinrich der Vierzehnte von Gottes Gnaden Jüngerer Linie regierender Fürst Neuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein re. re. haben unter Zustimmung des Landtags beschlossen, im Jahre 1886 sechs Termine Grund- steuer und ;mölf Termine Klassen- und klassifistrte Einkommensteuer nämlich an Grundsteuern von jeder Einheit je einen Pfennig zu Anfang der Monate Januar, März, Mai, Juli, September und November an Klassen- und klasstfistrter Einkommensteuer je einen Termin zu Anfang eines jeden Monats erheben zu lassen, wonach sich die Be- hörden und Steuerpflichtigen zu achten haben. Schloß Osterstein, am 19. Dezember 1885. (l. s) Heinrich XIV. Dr. E. v. Beulwitz. 372 Seine Durchlaucht der Fürst haben den Kandidaten der Theologie Heinrich Berthold Auerbach zum Lehrer an dem Fürstlichen Gymnasium in Gera zu ernennen gnädigst geruht. Meichsgesehölatt. Die am 11. d. M. ausgegebene Nummer 32 desselben enthält: Nr. 1627. Bekanntmachung, betreffend das Bahnpolizei-Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands. Vom 30. November 1885. Nr. 1628. Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Vorschriften über die Prüfung der Seeschiffer und Seesteuerleute auf deutschen Kauf- fahrteischiffen vom 25. September 1869. Vom 2. Dezember 1885. Berlin "W., 10. Dezember 1885. Bekanntmachung. Beitritt des Kongostaals zum Weltpostverein. Zum 1. Januar 1886 tritt der Kongostaat dem Weltpostverein bei. Von diesem Zeitpunkte ab beträgt das Porto für Briefsendungen nach dem Kongo- staat: für frankirte Briefe 20 Pfennig für je 15 Gramm, für Postkarten 10 Pfennig, für Drucksachen, Geschäftspapiere und Waaren- proben 5 Pfennig für je 50 Gramm, min- destens jedoch 20 Pfennig für Geschäfts- papiere und 10 Pfennig für Warenproben. Für unsrankirte Briefe aus dem Kongostaat werden 40 Pfennig für je 15 Gramm erhoben. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts, von Stephan. Verordnung, die Regelung des Schlafstellenwesens betr. Bezüglich des Kost- und Quartiergängerwesens wird auf Grund des Gesetzes über die Polizei- strafgewalt vom 8. Juni 1864 für den unterlän- dischen Landbezirk hiermit Folgendes verordnet: 8 1. Vom 1. Februar 1886 ab darf niemand in das von ihm ganz oder theilweise bewohnte Haus gegen Entgeld Personen unter Gewährung von Wohnung und Kost (Kostgänger) oder unter Ge- währung von Wohnung und Bett (Quartiergänger) aufnehmen oder bei sich behalten, wenn er nicht für diese Personen genügende Schlafräume hat, welche den nachstehenden Bestimmungen entsprechen: а. die Schlafräume dürfen mit den eigenen Wohn- und Schlafräumen des Kost- oder Qnartiergebers und dessen Hausangehörigen weder in offener Verbindung stehen, noch durch eine Thüre verbunden sein, б. jeder Schlafraum für Kost- und Quartier- gänger muß gedielt, mit einer Thür ver- schließbar und mindestens mit einem Fenster in der Außenwand des Hauses versehen sein, auch muß derselbe trocken, gegen Wit- terungsverhältnisse vollkommen schützende Wände besitzen und darf nicht mit Abtritten in offener Verbindung stehen, c. der Schlafraum muß für jede Person min- destens 10 Kubikmeter Luftraum enthalten, ä. jedem Qnartiernehmer muß mindestens ein Strohsack, eine starke wollene Decke und ein Handtuch gewährt werden, außerdem ist min- destens für je 2 Quartiernehmer ein Wasch- geschirr zu stellen, Der Quartiergeber ist verpflichtet, für- tägliche Reinigung des Quartiers zu sorgen und nicht tapezierte Miethsränme jährlich ein Mal tünchen zu lassen, s. an der Thüre des Schlafraumes muß auf der Innenseite eine Tafel hängen, auf welcher die zulässige Zahl der den Schlafraum be- nutzenden Kost- oder Quartiergänger anzu- geben ist. 373 Die Richtigkeit der Angaben wird auf der Tafel selbst nach der in § 3 vorge- schriebenen stattgehabten Meldung von Seiten des Gemeindevorstandes bescheinigt. 8 2. Kost- oder Quartiergänger dürfen nur in den für sie bestimmten Räumen Schlafstätten haben und benutzen. Diese Räume dürfen nicht von Personen verschiedenen Geschlechts als Schlafräume benutzt werden. 8 3. Wer Kost- und Quartiergänger bei sich aus- nimmt, muß davon unter Angabe der Zahl der aufzunehmenden Personen und der für dieselben be- stimmten Räumlichkeiten dem Gemeindevorstand seines Ortes binnen 8 Tagen schriftliche Anzeige erstatten. Eine Vermehrung der Zahl der Kost- und Quartiergänger und jede Veränderung der Räum- lichkeiten ist in gleicher Weise und innerhalb der- selben Frist zur Anzeige zu bringen. 8 4. Dem Quartiergeber liegt die Verpflichtung ob, bei dem Ausbrechen ansteckender Krankheiten dem Gemeindevorstande sofort Anzeige zu erstatten. 8 5. Jede Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen wird mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder mit Haft bis zu acht Tagen bestraft. 8 6. Die in 8 3 vorgeschriebeneu Anzeigen sind be- züglich der zur Zeit bereits aufgenommenen Kost- und Quartiergänger bis zum 1. Februar 1886 bei Vermeidung der in § 5 angedrohten Strafe zu bewirken. Gera, den 14. Dezember 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. 6. Greuner. Der Fleischermeister Bruno Zorn zu Hohenleuben beabsichtigt in seinem daselbst erkauften Hause, Schloß- straße Nr. 188 eine Schlächterei einzurichten. Dieses Vorhaben bringen wir vorschriftsmäßig andurch zur öffentlichen Kenntniß mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen gegen dasselbe innerhalb der geordneten vierzehntägigen, für alle nicht auf Privat rechtstiteln beruhenden Einsprüche ausschließlichen Frist schriftlich zu den Akten zu bringen. Gera, den 17. Dezember 1885. Fürstliches Landrathsamt. K. Graesel. Amtstage in Ebersdorf werden im I. Quartale 1886 Mittwoch, den 13. Januar, „ „ IV. Februar und „ „ IV. März abgehalten. Schleiz, den 18. Dezember 1885. Fürstliches Landrathsamt. I. Alberti. 6. Mell. Die Landgemeindevorstände des oberländischen Be- zirks werden hiermit aufgefordert, der ihnen nach der hohen Ministerial-Jnstruktion vom 12. November 1878 — siehe Amts- und Verordnungsblatt vom Jahre 1878, Seite 332 — obliegenden, Verpflichtung, in diesem Monat die Uebersichten über die in ihren Gemeindebezirken vorhandenen Fabriken rc., in denen jugendliche Arbeiter beschäftigt sind, hierher einzu- reichen, soweit dies nicht bereits geschehen ist, nunmehr nachzukommen. Schleiz, den 18. Dezember 1885. Fürstliches Landrathsamt. I. Alberti. Müller, S. Nachstehende Bekanntmachung: „In Jnchhöh, Landbestellbezirk Gefell, wird am 1. Januar 1886 eine Posthülfstelle in Wirksamkeit treten. Erfurt, den 18. Dezember 1885. Der kaiserliche Ober-Postdirektor, (gez.) Nit sch mann." wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Schleiz, den 21. Dezember 1885. Fürstliches Landrathsamt. I. Alberti. Müller, S. Steckbriefs - Erledigung. Der gegen den Amtsgerichtsdiener Otto Keil von hier wegen Unterschlagung von Amtssporteln unter dem 9. Oktober 1885 erlaffene Steckbrief hat sich 374 durch dessen Verhaftung erledigt und wird hiermit zurückgenommen. Gera (Neuß), den 14. Dezember 1885. Der Untersuchungsrichter bei dem gemeinschaftlichen Landgericht. Seifarth. Aufgebot. Die Stammantheil - Quittungsbücher der Gewerbebank zu Gera, eingetr. Genossenschaft, lau- tend auf Num mer Betrag jfi. | /$ Namen: a. 1543 300 — Johanne verw. Reibesteiu geb. Herung hier, b. 1631 99 72 Wilhelmine verw. Bäcker Albrecht hier, c. 1711 300 Hermann Köhler, Ziegeleibesitzer in Tinz, d. 872 300 Carl Friedr. Ed. Rühling, Bäcker in Rüdersdorf, e. 416 300 Friedrich Burkhardt, Tischler in Cuba, sind angeblich verloren gegangen und es haben die Berechtigten bez. deren Rechtsnachfolger das Aufgebot dieser Bücher beantragt. Die derzeitigen Inhaber werden dehsalb aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 21. Mai 1886, Vorm. 11 Uhr vor dem Unterzeichneten Gerichte, Landhaus, 2 Treppen, Zimmer Nr. 6 anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Gera, am 24. Oktober 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. Münch. Teich. Aufgebot. Auf dem dem Carl Gustav Pohle in Hermsdorf gehörigen gebundenen Gute, Fol. 4 des Grund- und Hypothekenbuchs von Hermsdorf haftet eine veraltete Hypothek unter dem Eintrag: „1/1 15. Mai 1840 a. fünfzig Thaler Erbe- gelder mit Zinsen zu 4 °/o für Friedrich Chri- stian Fröhlich; b. Ausstattungsstücke für den- selben lt. Kaufs vom 3. V. 1840 und Con- firmationsurkunde d, d. 15. Y. 1840." Auf Antrag des p. Pohle, welcher behauptet, daß p. Fröhlich in Amerika verstorben, daß auch die Schuld getilgt sei, werden Diejenigen, welche Rechte auf die- selbe zu haben glauben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf Freitag, de» 21. Mai 1886, Born». 11 Uhr vor dem Unterzeichneten Gerichte, Landhaus, 2 Treppen, Zimmer 6, anberaumten Aufgebotstermine geltend zu machen, widrigenfalls der Anspruch für erloschen erklärt werden wird. Gera, am 26. Oktober 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. Münch. Teich. Oeffeutliche Aufforderung. Der angeblich am 18. April 1842 in Weißenfels geborene Ingenieur Adalbert Saeman» ist über eine gegen ihn erstattete Anzeige verantwortlich zu vernehmen und wird, da sein Aufenthalt unbekannt ist, hiermit aufgefordert, vor uns zu erscheinen oder seinen Aufent- haltsort anher anzuzeigen. Gera, den 15. Dezember 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Oeffeutliche Aufforderung. Der Formstecher Johann Lange» angeblich am 30. August 1865 in Großenhain geboren, ist über eine gegen ihn wegen Uebertretung gegen § 363 des St.-G.-B. erstattete Anzeige verantwortlich zu vernehmen und wird, da sein Aufenthalt unbekannt ist, hiermit aufge- fordert, vor uns zu erscheinen oder seinen Aufenthaltsort anher anzuzeigen. Gera, den 15. Dezember 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsache». Alberti. c. H. Schmidt. Oeffeutliche Aufforderung. Die ledige Fabrikarbeiterin Selma Anna Ba- reuther, geb. am 27. März 1867 in Neudörfel (Land- gerichtsbezirk Zwickau), ist über eine gegen sie er- stattete Anzeige verantworrlich zu vernehmen und wird, da ihr Aufenthalt unbekannt ist, hiermit aufgefordert, ihren Aufenthaltsort anher anzuzeigen oder vor uns zu erscheinen. Gera, den 15. Dezember 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. 375 Bekanntmachung. In unserem Handelsregister ist auf Fol. 250, die städtische Gasanstalt zu Gera betreffend, verlautbart worden, daß der Betriebsdirektor Robert Franke und der Stadtrath Hermann Hantich als Vertreter der- selben gelöscht, dagegen der Stadtrath Karl Ludwig Sonntag als Vertreter eingetragen worden ist. Gera, am 16. Dezember 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilnng für freiwillige Gerichtsbarkeit. E. Mehlhorn. c. Burkhardt. Oeffentliche Aufforderung. Ludwig, Otto, Maurer, am 23. März 1857 in Duttelstedt geboren; demselben ist eine Ladung vor Fürst!. Schöffengericht hier zuzustellen; er wird deshalb öffentlich aufgefordert, seinen jetzigen Aufenthaltsort hierher anzuzeigen. Gera, den 17. Dezember 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsache». Alberti. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Obermann, August Hugo Otto, Maurer, am 17. Juli 1858 iu Frankfurt a. O. geboren. Dem- selben ist ein Strafbefehl der Unterzeichneten Behörde zuzustellen; er wird, da sein jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit öffentlich anfgefordert, denselben ungesäumt hierher anzuzeigen. Gera, den 17. Dezember 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Kaiser, Johann Karl, Dienstknecht, am 12. De- zember 1848 in Plauen i. V. geboren; gegen den- selben ist das Hauptverfahren wegen Betrugs vor Fürst!. Schöffengerichte hier eröffnet; er wird hier- mit öffentlich aufgefordert, seinen jetzigen Aufent- haltsort hierher anzuzeigen oder vor uns zu er- scheinen. Gera, den 17. Dezember 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. o. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Ritter, Oswald, Buchbinder, am 20. De- zember 1864 in Thonberg geboren. Demselben ist ein Beschluß der Unterzeichneten Behörde zuzustellen; er wird, da sein jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, hierdurch aufgefordert, denselben umgehend hier- her anzuzeigen. Gera, den 17. Dezember 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. o. H. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. Adler, Ernst Ferdinand, Schneider, geb. am 24. März 1856 in Oggerschütz. Demselben ist ein Beschluß der Unterzeichneten Behörde zuzust-llen; er wird, da sein Ausentshaltsort unbekannt ist, hiermit öffentlich aufgefordert, denselben hierher anzuzeigen. Gera, den 17. Dezember 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. o. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit der von uns unterm 16. Oktober 1884 an die ledige Kellnerin Friederike Flämig aus Mägdesprung am Harz erlassene und unterm 19. Oktober 1885 erneuerte Steckbrief. Gera, den 17. Dezember 1885. Fürstliches Amtsgericht» Abtheilung für Strafsachen. Alberti. o. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit die von uns unterm 14. Oktober 1885 an den Weinreisenden Franz Schiefen aus Bonn erlassene öffentliche Aufforderung. Gera, den 17. Dezember 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. c. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit die von uns unterm 28. Juli 1885 an den Malergehülfen Robert Hoffmann, zuletzt 376 hier wohnhaft gewesen, erlassene und unterm 25. Sep- tember 1885 erneuerte öffentliche Aufforderung. Gera, den 17. Dezember 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. 6. H. Schmidt. Erneuert wird hiermit die von uns unterm 14. Oktober 1885 an den Dienstknecht und Kutscher Franz Löffler aus Tegkwitz bei Altenburg erlassene öffentliche Auf- forderung. Gera, den 18. Dezember 1885. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung für Strafsachen. Alberti. o. H. Schmidt. Steckbrief. Der Malerlehrling Arthur Sernau aus Arnstadt, zuletzt in Gera wohnhaft gewesen, soll wegen Hehlerei in Untersuchungshaft genommen werden, und wird, weil flüchtig, hiermit steckbrieflich verfolgt. Es wird gebeten, ihn zu verhaften und in das Gefängniß des Unter- zeichneten Gerichts abzuliefern. Gera, den 21. Dezember 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. Dr. Niegold. o. H. Schmidt. Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Maurermeisters Joh. Eduard Bursch weil, hier ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins durch Amtsgerichtsbeschluß von heute aufgehoben. Gera, den 17. Dezember 1885. Teich, Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts v. c. Konkursverfahren. Mittelst Beschlusses des Fürstlichen Amtsgerichts hier ist über das Vermögen des Restaurateurs und Materialwaarenhändlers Friedrich Hermann Vetterlei» hier, Lindenstraße 1 heute am 19. Dezember 1885, Vormittags 11 Uhr das Konkursverfahren eröffnet und angeordnet worden: „Der Rechtsanwalt Dr. Busch hier wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 15. Februar 1886 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfaffung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eineS Gläubigerausschuffes und eintretcnden Falls über die in Z 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 14. Januar 1888, Vormittags 11 Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen aus den 1. März 1886, Vormittags 11 Uhr vor dem Unterzeichneten Gerichte, Landhaus, 2 Tr., Z. 6 Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse ge- hörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 14. Januar 1885 Anzeige zu machen," was gemäß § 103 der K.-O. bekannt gemacht wird. Gera, am 19. Dezember 1885. Teich, Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts v. c. Konkursverfahren. Mittelst Beschlusses des Fürstlichen Amtsgerichts hier ist über das Vermögen der Handelsfirma Glenck, Haarburger 8S Co. in Liquidation, mechanische Wollenweberei in Gera-Debschwitz, heute am 21. De- zember 1885, Nachmittags 5 Uhr das Konkursver- fahren eröffnet und ungeordnet worden: „Der Rechtsanwalt Dr. Schlotter hier wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 20. Februar 1886 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falls über die in § 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegen- stände auf den 18. Januar 1886, Vormittags 11 Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 8. März 1886, Vormittags 11 Uhr vor dem Fürstlichen Amtsgerichte, Landhaus, 2 Tr., Z. 6 Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Kovkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmaffe etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an de« Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch 377 die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 18. Januar 1886 Anzeige zu machen." was gemäß § 103 der K.-O. bekannt gemacht wird. Gera, am 21. Dezember 1385. Teich, Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts v. c. Versteigerungsausgebot. Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung sollen die dem Gutsbesitzer und Wagner Christian Hermann Grimm in Göschitz gehörigen Immobilien, als: 1) das gebundene Gut Haus-Nr. 33 von Göschitz, Fol. 31 des dasigen Katasters, Nr. 26 des dasigen Grund- und Hypothekenbuchs, bestehend aus den Flurbuchsnummern 5, 8, 157, 192 und 465 mit einer Fläche von 4 ha 78,4 a und 101,56 St.-E., 2) das ledige Grundstück in den Bornschwiesen, Fol. 193 desselben Katasters, Nr. 143 dess. Grund- und Hypothekenbuchs, bestehend aus den Flurbuchsnummern 441 b und 441 d mit einer Fläche von — ha 72,2 a Fläche und 5,94 St.-E. und 3) das ledige Grundstück im Probste, Fol. 228 des Katasters von Pörmitz, Nr. 157 des dasigen Grund- und Hypothekenbuchs, Flurbuchsnr. 666 mit einer Fläche von — ha 54,5 a Fläche und 5,33 St.-E. Montag, den 8. Februar 1886, Vormittags 11 Uhr in dem Grimmschen Schanklokale in Göschitz von uns öffentlich versteigert werden, wozu Bietungs- lustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß a. die nähere Beschreibung der zu versteigernden Grundbesitzungen und die übrigen von uns festgesetzten Verkaufsbedingungen auf unserer Gerichtsschreiberei in Zimmer Nr. 2 während der Geschäftsstunden eingesehen werden können, h. der Ersteh er den vierten Theil der Erstehungs- summe im Versteigerungstermine entweder baar zu bezahlen, oder durch Pfand oder Bürgen genügend sicher zu stellen hat und c. diejenigen, denen ein Vorkaufsrecht an den zu versteigernden Immobilien zusteht, sich bei Verlust dieses Rechts über dessen Ausübung noch vor Schluß des Versteigerungstermines uns gegenüber zu erklären haben. Der Termin zur Verkündung des Urtheils über die Ertheilung des Zuschlags soll sich sofort an den Versteigerungstermin unmittelbar anschließen. Sämmtliche bei dieser Zwangsversteigerung Be- theiligte werden zu obigem Versteigerungstermine und zu dem Termine zur Verkündung des Zuschlagsurtheils in die Grimmische Schenke in Göschitz hierdurch vorgeladen. Schleiz, den 18. Dezember 1885. Das Fürstliche Amtsgericht. H. Weißker. Meinhardt. Dienstag, den 29. d. M., Nachmittags 2 Uhr kommen auf der Ronneburger Chaussee, hinter Leumnitz, 31 Haufen gekopptes Pappelholz zum öffentlichen Verkauf. Gera, am 21. Dezember 1885. Fürstliche Hauptstaatsk.-Verwaltung. Pferdefleisch-Verkauf. Auf Grund des Gesetzes über die Polizeistraf- gewalt vom 8. Juni 1664 verordnen wir im Anschluß an die Polizeiverordnung vom 10. September 1878, das Schlachten und den Fleischverkauf in der Stadt Gera betr., daß Pferdefleisch zum Verkauf in hiesiger Stadt in Zukunft nur dann zugelassen wird, wenn von einem beamteten Thierarzte die Zu- lässigkeit des Fleisches zum Genüsse für Menschen bescheinigt ist. Der Verkauf von Pferdefleisch, hinsichtlich deffen diese Bescheinigung der Polizei nicht vorgelegt worden ist, wird nach § 15 der oben genannten Verordnung vom 10. September 1878 bestraft. Gera, den 15. Dezember 1885. Der Stadtrath. Ruick. Bekanntmachung. In der Sichelmühle ist am 16. Dezember 1885 die Lungenseuche unter dem Rindvieh ausgebrochen. Weißendorf, den 18. Dezember 1885. Der Gemeindevorstand. Knopf. 378 Nichtamtlicher Theil. 8 MG Biichdrnckerei von © 3T 23 ulJclzc 6z ID dt su © Gera, D Laasener Strasse, ^ empfiehlt sich zur Anfertigung aller ^ typographischen Arbeiten M in Schwarz- und Buntdruck und sichert hei schleunigster Herstellung die / billigsten Preise zu. ^ H. NESTLES KINDERMEHL. 15jähriger Erfolg. 21 worunter 8 Eln endiplome und Zahlreiche Zeugnisse der ersten medizinischen Autoritäten. Vollständiges Nahrungsmittel für kleine Kinder. Ersatz bei Mangel an Muttermilch, erleichtert das Entwöhnen, leicht u. voll- ständig verdaulich, desh. auch Erwachsenen hei Magenleiden bestens empf. Zum Schutz gegen die zahlreichen Nachahmungen führt jede Büchse die Unterschrift des Erfinders Henri Nestle. Verkauf in allen Apotheken und Droguen-Handlungen. Druck von Buhr & Draeger in Gera. — Expedition: Markt 13. SBB N12<139225697010 IT8 7/2-1993 Printed on Kodak Professional Paper - Made by Wolf Faust (www.coloraid.de) 2009:07 Charge: R090703