Stuttgart, Slam-und Rtgittungs« Blatt vom Jahr 1815. n p u ) n i Nr», i. I 8 I X Königlich «Württembergisches Staats - «ad AcgtcrMgS-Blatt. Samstag, 2. Jan. General-Refcript, die Anordnung einer allgemeinen Vermögens-Besoldmigs-und Pcnstons- Steuer betr. Friderich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg, souverainer Herzog in Schwaben und von Teck rc. :c re. Liebe Getreue! Um den großen Aufwand bestreiten zn können, welchen der durch die neuesten Kriegs, Ereignisse erlittene bedeutende Verlust herbeiführt, sehen Wir Uns gezwungen, um so mehr zu ausserordentlichen Hülfsmitteln zu schreiten, als die Ausgaben, dje seit dem Anfang des gegenwärtigen Kriegs auf Unserer Staatskasse hasten, die gewöhnlichen Einnahmsquellen erschöpfen. Wenn Wir hierdurch unfern guten und getreuen Unterthanen unverschuldete iteue Lasten aufzulegen genöthigt sind, so fühlen Wir nur zu sehr, wie schwer ihnen unter den gegenwärtigen Verhältnissen diese Opfer werden müssen. Wir haben daher zum Beweist, daß Wir die nothwendig gewordenen Entbeh, rungen mit ihnen theilen und nichts fordern wollen, was nicht unentbehrliches Staats, bedürfniß ist, bey Unserer König!. Hofhaltung, dem Mar stall und den übrigen dahin gehörigen Behörden die gröste Sparsamkeit augeordnet, und auch in allen Zweigen der Staats, Administration solche Vorkehrungen getroffen, wodurch dik Ausgaben nur auf das Norhwendigste beschränkt werden. Wir sind überzeugt, daß weder Staats-Anlehen, deren verderbliche Folgen die Erfahrung zur Genüge bestätigt, noch eine Steuer-Erhöh«ng, die allein den durch voranqegcmgene Kriegsjahre ohnehin sehr belasteten gewöhnlichen Steuer-Fonds träfe, dem Staatswohl und der Dringlichkeit der vorliegenden Bedürfnisse entsprechen wür- de, und haben Uns daher entschlossen, durch eine allgemeine Vermögens- Steuer, in Verbindung mit einer nur die höher» Klaffen betreffenden Besolbungs- und Pcnstons - Steuer, der Staatskasse die ihr nöthigen ausserordentlichen Zusiüsse zu verschaffen, und dadurch alle Mitglieder des Staats zu einer verhalimßmästgeu Mit, lerdenheit an den dermalig.cn Kriegskosten. unmittelbar beizuziehen. r I Wir verordnen in dieser Gemäsheit I. In Absicht auf die Vermögens - Steuer A. Umfang derselben: §. i. Der gegenwärtigen Vermögens-Steuer sind alle Landeöcinwohner und Uil- terthanen, wes Standes sie seyn wogen, ohne irgend eine .Ausnahme, so wie die Communen und andere Gemeinheiten, die Familien-Stiftungen, Zunftkassen und an- dere dergleichen öffentlichen- und Privat-Anstalten, im ganzen Umfange des König- reichs unterworfen, und es ist hievon allein das Staats-und Kron-Eigenrhum, na- mentlich all dasjenige Verniögen ausgenommen, welches unter der administrativen Lei- tung der drey Abtheilungen der Kvon-Domänen-Section des Königl. Finanz-Depar, tements, und der Königl. Hof-und Domainen-Kammer steht. §. 2. Nicht weniger unterliegen der Vermögens-Steuer alle diejenigen Auslän- der, welche auf längere oder kürzere Zeit ihr Domicilium im Königreich genommen, so wie im Auslande sich aufhalrende Württemberger, welche das Landes-Untcrthnnen- recht sich Vorbehalten haben, beide jedoch nur in so weit, als ihr Vermögen im König- reich, mithin unter dem Schutze des disseitigen Staats befindlich ist. Ebenso sind auch diejenigen Ausländer zu behandeln, welche zwar sich nicht im Königreich aufhalten, hin- gegen einen Thcil ihres Vermögens in demselben stehen haben, wohin insbesondere auch alle auswärtigen Corporationen und Stiftungen, keineswegs aber die StaatS- und Privat-Besitzungen derjenigen Souverains gehören, von welchen gleiche Frei- heit dem disseitigen Staats-und Krön - Eigenthum zugestanden ist. Z. Die Vermögens- Steuer umfaßt in gleicher Maße alle Vermögensrheile der Contribuenten, das bewegliche wie das unbewegliche, das rentirende wie das nichtre-.lirende Eigcnthum, also namentlich: a) Alles unter Unserer Souverainetät stehende Grund-Eigcnthum, an Gebäuden, Felvgürern, Waldungen, Seen rc. b) alles Mobiliar- Vermögen,, baares Geld, Kostbarkeiten, Vieh, Naturalien-Vor- räthe, Waarenlager und gemeinen Hausrath aller Art; c) Capitalien, Zieler, Ausstande, und alle andern verzinßliche und nnverzinßliche Aktiv-Poaen, jedoch in der Maße, daß die im Ausland stehende Aktiv-Posten nur bey Innländern und wirklichen llnterthanen, nicht aber bey den §. 2. ge- nannten Fremden zu dein Steuer-Vermögen zu rechnen sind. §. 4, Nach dem Begriff der Vermögens-Steuer trifft ^dieselbe nur den reinen Vermögens-Stok, und es ist daher zugestanden, von der Summe des Aktiv- Ver- mögens alle verzinßlichen und und unverzinZlichen Passiv - Schulden in Abzug zu bringen. Es gehören jedoch hieher keineswegs laufende Ausgaben und Kosten, inso- fern sie nicht zu den Passiv-Rükständen vergangener Jahre zu rechnen sind auch v-rstcbt cs sich von selbst, daß diejenigen Contribuenten, welche nur un nu Kömg- rei'ö angelegtes Vermögen versteuren, auch nur die damit in Vervindmrg stehende Passiv, Posten in Abzug zu bringen haben. s B. Größe d er Vermögens-Steuer: §. 5. Wer nicht mehr als ioo fl. reines Vermögen besizt, der ist von der Ver- mögens-Steuer ganz befreit. Bon einem größeren Vermögen aber, bis auf 10.002 fl. incl. werden von jedem Hundert Gulden... Zo kr^. Von einem Vermögen bis auf 50.002 fl. incl., von jedem Hundert * » ». -. 45 (*,■' Von einem Vermögen bis auf 100,000 fl. incl., von jedem Hundert. *-• » ♦- 1 fl. Von einem Vermögen über 100.000 fl., aber, von jedem Hundert. » ». 1 fl. 30 f«.' bezahlt, so daß also z. B. ein Vermögen von 10.000 fl. ä ZO kr. vom Hundert » » » ». 50 fl. — Ein Vermögen von' 50,002 fl. L 45 kr. vom Hundert. ^ »- » » ^. > 375 fl. —- Gin Vermögen von 100.000 fl. 3 1 fl. vom Hundert ♦ • ♦ - »- » - »- ♦ • 1,000 fl. • Gin Vermögen von 140.000 fl. ä 1 fl. 30 kr. vom Hundert ». 2,100 fl. — zu bezahlen hat. —-► C. Vorschriften für d ie Aufnahme des Vermögens: §. 6. Ilm weder auf der einen Seite in einer unbedingten Selbstschäzung der Willkühr und dem Eigennütze einen allzugroßen Spielraum zu lassen, noch auf der andern, durch allzudetaillirte urkundliche Vermögens-Aufnahme, Verzögerung, Ko- sten - Vermehrung und Beschwerlichkeiten in das Geschäft zu bringen , befehlen Wir, daß bei dem Grund-Vermögen die urkundliche Taxation, bei den übrigen Vermö-' genstheilen aber eine möglichst kontrolirte Selbstschäzung. in Anwendung gebracht wer- den soll. §. 7. Das Vermögen wird nach dem Stande, wie es sich am ersten Januar 18*3 verhielt, ausgenommen. So wie daher die gegenwärtige Verordnung bei dem -l königlichen Oberamte ein läuft, hat dasselbe in Hinsicht auf das Grundvermögen fol- gende Anordnung zu treffen: 3) Der Stadrfchrciber in der Stadt und die Amtsschreiber und Substituten auf foir- Amtsorten haben »«verweilt, und mit Hintansetzung all anderer Geschäfte, ein Verzeichniß über alle Grundeigenthümer, mit kurzer Anführung ihres Gebäude- und Güter- Eigenthums (wobei keine Nebenlieger, Anstößer oder andere Ver- hältnisse beizusetzen sind) dergestalt aufzunehmen, daß zu Beifügung des taxir- ten Werths Raum gelassen wird. Hiezu ist ihnen ein Termin von 8 Tagen anzusetzen. J seht, und weist ihnen die Orte an, in welchen unter ihrer Mitwirkung tie--“ 4 Güter - Taxationen vorzunehmen sind; sie begeben sich von Ort zu Ort, wählen in jedem 2 verständige redliche Männer (Felduntergänger, Waisenrichter) und besorgen dann mit ihnen den Anschlag der Gebäude und Güter in laufenden Preißen, wie dieß bei gewöhnlichen Inventuren zu geschehen pflegt. Es ist da- bei mit Umsicht und strenger Gewissenhaftigkeit zu verfahren, jedoch kann, wenn auch der Einzelne mehrere Güterstücke besizt, für alle ein allgemeiner Durch- schnitts-Anschlag gemacht, bei der Berechnung nur runde Zahlen angenommen und dadurch das Geschäft abgekürzt werden, so, daß dasselbe in jedem Kom- missions-Bezirk in 8 bis io Tagen zu Ende kommt, c) Das auf diese Weise mit dem Gebäude-und Güter-Anschlag versehene Vcrzeich- niß der Gvänd- Eigenthümer, nimmt sofort der Amts - A tuar vom Ort zur Hand, um es für das allgemeine Vermögens-Register der Ortseinwohncr zu benutzen. §. 8. Ja gleicher Zeit sind die Einwohner in der Stadt und auf den Amtsorten zu Angabe ihres Mobiliar-Vermögens, so wie ihrer Activ-und Passiv-Schulden an- zuhalten. Entweder erhalten sie zu dem Ende gedrukte Fassionszettel, in welche sie innerhalb dreier Tage unter ihrer Unterschrift den Belauf jener Vcrmögenstheile ein- zusetzen haben, oder wo dieß nicht anwendbar ist, werden sie vorgerufen und zur mündlichen Angabe aufgcfordcrt, welche sofort zu Proiocoll zu nehmen ist. Dieses und das Einsammeln der Fassronszettel geschieht durch eine aus dem Amts-Actu'ar des Orts, dem weltlichen Ortsvorstcher und einer Urkunds-Person bestehende Lokal- Kommission, welche sofort das allgemeine Vermögens-Register unter ihrer Unter- schrift zu fertigen, übrigens bei dem Geschäft jedem die nöthige Belehrung zu geben und strenge gegen Unrichtigkeiten zu wachen hat. §. y. Diejenigen Activ-Kapitalien, welche der Kontribuent bei solchen össcntli- chen Kassen ««liegen hat, durch welche die bisherige Kapitalsteuer am Zinsbetrag un- mittelbar abgezogen und zur General-Steuerkasse eingelieftrt wurde, werden in dem Aufnahme-Protocvll, oder in dem Fassionszettel, und, wenn es an Raum gebricht, in einer besondcrn Beilage specisizirt, um seiner Zeit die Angaben gehörig controliren zu können. Die übrigen Activ - Kapitalien dürfen zwar nur summarisch angezeigt werden, cs hat aber die Lokal-Kommission die jüngsten Kapitalsteuer-Verzeichnisse mit den neuen Angaben zusammen zu halten und in Anstandsfällen weitere Untersuchung anzustcllen. §. io. Die auf dem Vermögen haftenden Passiv-Schulden werden nur summa- risch angegeben, sollten jedoch solche Kontribuenten, welche nur ihr im Königreich anliegendes Vermögen zu versteuern haben, von demselben Passiven, die mit solchem in Verbindung stehen, (§. 4.) abziehen wollen, so haben sie dieselbe, unter doku- mencirter Anführung aller Verhältnisse, specisisch anzuzeigen. §. 11. Ist auf diese Weise in jedem Oberamtsorte, das Grundeigenthum, das Mobiliar-und Kapital-Vermögen mit den darauf haftenden Passiven von jedem Kon- tribuenten ausgenommen, so wird auf der Stelle das allgemeine Vermögens - Regi- ster, nach beigefügtem Formular*), angefertigt, und der Vermögens-Steuer-Betreff *) S. Beilage. 5 eines jeden einzelnen Kontribuenten in demselben berechnet nnd nusgeworfen, so daß hienach ohne weiteres das Einzugs-Register gefertigt werden kann. Jenes allgemeine Vermögens-Verzeichniß w-ird mit seinen Grundlagen in dupl» zum Oberamt cingeschikt, das nach genommener Durchsicht das Einzugs-Register dar- aus fertigen, und dem Orts-Bürgermeister zum Einzug übergeben laßt. Aus den einzelnen Vermögens-Registern der Oderamtsorte wird sofort ein Ge- neral- Vermögens- Steuer - Register vom ganzen Oberamte, nach der Ordnung des allegirten Formulars, dergestalt durch die Stadt - mid Amtsschreiberei verfaßt, daß darin«, statt der einzelnen Kontribuenten nur die Oberamtsorte mit der Summe der in solchen ausgenommenen Vermögenstheile, und der darauf berechneten Steuer an- geführt werden; Wie sodann hieraus für den Amtspfleger ein Einzugs-Register ge- fertigt ist, wird ein Exemplar jenes Haupt-Verzeichnisses au den Chef der Steuer- Sektion eiugeschikl, ein anderes aber mir allen dazu gehörigen Akten in der Ober- amts-Registratur versiegelt aufbewahrt. §. 12. Bei dieser Vermögens-Aufnahme haben die Hausvater, Wittwen, und für sich lebende unverheirathete Personen, dann die Pfleger, Vormünder und Admi- nistratoren, nicht nur ihr eigenes, sondern auch das Vermögen ihrer respect. Ehe- stauen, Kinder, Pupillen, Dienstboten und andern Hausgenossen anzugeben, und für die Bezahlung der von ihnen schuldigen Steuern zu sorgen. Auch hat in Fallen, wenn die Nuznießung eines Vermögens oder Vermögcns- theils vom Eigenthumsrecht abgesondert ist, derjenige, welcher die Nuznießung hat, das in Nuznießung stehende Vermögen zu versteuern; Ebenso werden f ideicormnisse und Lehen von dem, der am i. Januar rgrz Besizcr und Nuznießer ist, und ein in Leibding gegebenes Vermögen, von demjenigen, welcher die jährliche Leibrente zieht, versteuert. §. IZ. Da die Verrnögens - Steuer derjenigen, welche in verschiedenen Ortsmar- knngen Vesizungen haben, nur an dem Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts, oder ih- res Renntamts zu berechnen und einzuziehen ist; so sind zu diesem Behuf der da- selbst ausgestellten Behörde vidimirte Auszüge auS den Lokal - Tapations - Verzeichnis- sen mitzutheilen, von dieser Mittheilung aber in den Verzeichnissen derjenigen Orte, welche auf diese Art einen Theil des örtlichen Vermögens, einer andern Lokalbchür- de zur Besteuerung übergeben, gehörig Meldung zu thun, um die erforderliche Ver- gleichung anstellen zu können. §.14. Den Ober-Aemtern wird zwar hiemit die spccielle Vollmacht erthcilt, fluch in Beziehung auf diejenigen Stände und Personen, welche sonsten einen privi- legirten Gerichtsstand haben, bei dem gegenwärtigen Besteuerungs-Geschäft alle er- forderlichen Vorkehrungen unmittelbar in Anwendung zu bringen. Zugleich aber wol- len Wir den Fürsten und Grafen Unseres Königreichs, sie mögen unter der ehema-- ligen Verfassung mittelbar oder unmittelbar gewesen seyn, so wie den im Amte ste- henden Königlichen Dienern, welche in den 7 ersten Klassen des neuesten Rangregle nrcnts stehen, die Er'aubmß erthci t haben, ihre Vermögens-Fassionen unmitcelbar an den Chef der Steuer-Sektion einzusenden; sie müssen jedoch auf die vorgeschrie- t bene Werse verfaßt, und in Beziehung auf das Grund, Eigenthum, mit beglaubtcn A rszügen aus den örtlichen Tarations - Verzeichnissen, belegt seyn, auch sind die Personen, welche sich dieser Begünstigung bedienen, in den an den Chef der Steuer- Sektion cinzusindendcu Verzeichnissen, namentlich anzuführen, damit die nöthige Con- rrolle über sie geführt und keine derselben übergangen werden möge» D. Einzug, und Zahlu ngs- Ter min. §. 15. Bei der Dringlichkeit der gegenwärtigen Staatsbedürsnisse, versehen Wir Uns zu Unfern Oberbeamten, auf deren Thätigkeit iu dieser Angelegenheit Wir ein besondcres Augenmerk zu richten besohlen haben, daß sie in das Catastrirungs.Geschäft eine solche Beschleunigung legess werden, daß von der ganzen ihr Oberamr betreffen- den Steuer - Summe. anr 1. Marz iglZ ein Drittheil, am 1. Mai eben dieses Jahrs das rte Drittheil, und' am 1. Sept. ebendesselben Jahrs das lezte Drittheil M den hiezu besonders aufgestellten Cassier wird erngeliefert werden können» Sie haben zu dem Ende besorgt zu seyn, daß den Orts-Bürgermeistern, wel, chen der örtliche Detail-Einzug, und den Amtspsiegern, welchen der Einzug der Orrs-, Letreffnisse und die unmittelbare Einlicferuug an den besonders aufgestellten Cassier aufgetragcn ist, die erforderlichen Einzugs - Register in möglichster Balde zugestellt, daß der Einzug vor dem Verlaus der Termine vorgenommen, die Gelder, so wie sie eingehen, ohne Aufenthalt eiugeschikr, von den Amrspflegern wöchentliche Rapporte über den Gang des Einzugs an sie erstattet, und die säumigen Zähler gehörig ere- guirt werden. Reklamationen, welche gegen die Catastrirung von Einzelnen erhoben werden, haben zwar die Oberämter ohne Umtricb zu untersuchen und zu erörtern, oder in wichtigen Fällen an den Chef der Steuer-Sectiorr einzuberichten». Es ist aber hie- durch der Steuer-Einzug keineswegs aufzuhalten, vielmehr auch der Reklamant zu Bezahlung der auf ihn umgelegtcu Quote anzuhalten, wo sodann, wenn seine Be- schwerde gegründet erfunden werden sollte, ihm späterhin Vergütung zukommen wird.. §. 16. Diejenigen Individuen, welchen die unmittelbare Einsendung ihrer Fassio- nen an den Chef der Steuer-Sektion erlaubt ist, haben dieselbe noch vor dem Ein- tritt des ersten Termins, und mit denselben zugleich den drittheiligen Betrag ihrer Schuldigkeit, beides portofrei, an den obermeldten Cassier einzuseude«; bleiben sie da- mit, oder mit einem der folgenden Termine zurük, so wird den Oberämtern ohne weiters die Exemtion, und den. Amtspflegern, der Einzug des ganzen RülstandS ^ übergcbeu». II.. Die Besolduugs- und Pensions-Steuer §. 17. trifft nur diejenigen Individuen, deren Amts-Einkourmen oder Pension in einem Jahr sich auf 2,000 fl. und höher belauft. Ausgenommen von der Besoldungs-Steuer sind die im Jahr i8u. ins Feld xrarschirte Militär-Personerr.l 7 §. tg. Unter dieses steuerbare Einkommen wird gerechnet, was der Contribuent, aus welcher Caffe und aus welchen Fonds es immer seyn mag, a) in fixen Summen an Geld und Naturalien; b) in veränderlichen, an Haus--und Güter-Ertrag , Zechenden, Gülten, gesezli hc« Sporteln, Schreib - Verdienst, nnd Taglöhnen rr. bezieht. Die Naturalien werden in der durch die Tax - Ordnung bekannt gemachten Kammer-Taxe zu G-'ld berechnet, bei den veränderlichen Gefällen wird ein Durch- schnitt der z lezten Jahre zu Grund gelegt; der Genuß der Amtswohnung und ähn- licher Gegenstände, für welche keine allgemeine Taxe vorliegt, in den Lokalpreisen angesezt. Unter die Besoldung gehört jedoch dasjenige nicht, was ein Diener nur als Er- saz von Auslagen, für Aktuarien, Vikarien, oder Dienstboten, für schreib - Materia- lien, Pferds-Nationen rc. erhält^ und es ist daher auch den Stadt-und Amtsschrei- bern, und andern auf ähnliche Weise besoldeten Dienern erlaubt, den Gehalt ihrer Substituten in Abzug zu bringen. §. 19. Die Angabe und Berechnung der Besoldungen und Pensionen, ist den Besoldeten und Pensionisten selbst überlassen. Die an jedem Ort aufzustellende Behörde (§. 7.) fordert sie hiezu auf, sammelt die Fassionen innerhalb 8 Tagen, und bringt die Nesulrace in ein summarisches Ver- zeichuiß, das sofort in duplo an das Oberamt mit den Beilagen eingeschDr wird. Dasselbe läßt aus den einzelnen Orts-Verzeichnissen ein Haupt-Vrrzeichniß vom gan- zen Oberamt fertigen, die Steuer in solchem umlegen, und stellt sodann nach genom- mener Durchsicht ein Exemplar dem Amkspsteger zu Besorgung des Einzugs zu, das andere Exemplar aber wird an den Chef der Steuer-Sektion über.eben. §. 20. Die Befoldungs - und Pensions - Steuer wird auf fünf vom Hundert ge- fezt, und muß mit dem I. Mai I8IZ. vollkommen berichtigt seyu. Die Amtspfleger, welche auch diese Steuer einzuziehen und sich darüber mit der General-Vermögens-Stecher-Casse zu berechnen haben, werden sich daher in Fällen, wo die Besoldungen uud Pensionen aus öffentlichen Kassen erhoben werden. Mit den betreffenden Cassiers wegen des geeigneten Befoldungs-und Pensions-Abzugs in Kom- munikation und Berechnung setzen. §. 2i. Im Allgemeinen fügen Wir diesem bei, daß diejenigen Steuerpflichtigen, welche aus Nachlässigkeit ein der gegenwärtigen Besteuerung unterliegendes Objekt ganz, oder zum Theil unangezeigt lassen, oder ihren Passivstand gegen dre Wahrheit erhöhen, mit dem fünffachen, diejenigen aber, welche vorsezlich und in böslicher Ab- sicht einer solchen Handlung sich schuldig machen, mit dem zehenfachen Stu er betrag, und nach befindenden Umständen mir Leibessirafe oder Eonsiscarion des Vermögens werden belegt we den. Wegen Belohnung derjenigen, welche mir dem Steuer-Catastrirungs - und Ein- zugs-Geschäft bemüht sind, werden Wir hiernächstens das Weitere bestimmen, und wollen übrigens, daß das Privat-Vermögen der Einzelnen geheim gehalten werde. 4 weßwegen denjenigen Personen, welche mit der Vermögens-Steuer beschäftigt sind, bei scharfer Ahndung aufgegeben wird, nichts davon bekannt werden zu lassen. Da endlich unter der angeordneten allgemeinen Vermögens-Steuer auch die Ca- -pitalien besteuert werden, so ertheilen Wir hiemit die Zusicherung, daß auf das Jahr 181Z keine besondere Capitalsteuer angesezt werden soll. Wie Wir dann auch zum sichersten Beweis, daß die durch das gegenwärtige Rescript angeordnete Steuer nur zu Bestreitung der durch die neuesten Kriegsereig- nisse herbeigeführten ganz ausserordentlichen Staats-Ausgaben werde verwendet wer- den, eine eigene Casse und Rechnung darüber führen, und auf den Fall, daß die dringende Veranlassung dazu aufhöre, die etwa noch übrigen Summen zu Abtragung der Staatsschulden und mithin zu Verminderung der Staats-Ausgaben, anwenden lassen-werden. Gegeben'Stuttgart den go. Dec. 1312 F r i d e r i ch. Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. propr, v. Vellnagel. Formular eines Fassions- Zettel 6. O r t. ^cr Unterzeichnete bezeugt, nach reiflicher Erwägung seiner ökonomischen Verhältnisse, bei seinem Pflichten, daß er Folgendes an Vermögen besizt: 1. ) Grund - Vermögen, da dasselbe von einer besonder» Kommission ausgenommen wird, so kommt hier ein: •. 0. 2, ) Mobiliar-Vermögen: a.) Baarcö Geld, Kostbarkeiten und Hausrath aller Art. — > d.) Vieh...... — > g.) Natural-Vorräthe. »... — !• ä.) Waarenlager ...... —> Z.) Aktiv - Posten ?>.) Kapitalien: bei öffentlichen Kassen, nach der spezifizieren Beilage bei Privatpersonen, L.) Zieler, Ausstande und andere verzinsliche und unverzinsliche Aktiv-Posten, 4.) Passiv-Schulden verzinsliche und unverzinsliche. summarie summarie zummmcn ; Wobei der Unterzeichnete bemerkt, daß er neben denen ad Nr. 3. angeführten Aktiv-Posten an der- malen illiquiden und inexigiblen Aktivem noch weiter anöstehen hat, im Ganzen ;• In Urkund Ließ, den ten 18>3. r. s Erlaß des Kömgl. Ober-Appcllatious-Tribunals, den Gebrauch des Stempel - Papiers bei Berichten, womit Insinualions-Documente rc. in Prozeß »Sachen eingeschikt werden, betreffend. Es ist schon mehrmalen bemerkt und in den einzelnen Fallen gerügt worden, daß verschiedene amtliche Behörden diejenigen Berichte, wU welchen sie Znsi'nuations- Documente, und andere Akten-Stüke dieser Art in Prozeß-Sachen einsenden, weil sie solche als Offlical-Berichte angesehen, nicht auf Stempel-Papier erstatten. Da nun Prozeß-Sachen in Beziehung auf den Gebrauch des Stempel-Papiers nie als öffentliche Dienst- sondern immer als Partie-Sachen zu betrachten sind, so sieht man sich veranlaßt, hiermit im allgemeinen die bestimmte Weisung zu errheilen, Berichte von der oben erwähnten Alt, bei Vermeidung der in der Stempel-Ordnung angedrohten Strafe auf das gehörige Stempel-Papier geschrieben cinzusenden. Tü- bingen, im Königl. Ober-Appellations-Tribunal den 19. Dec. 1312. Bestimmung der Strafe», welchen Kömgl. Unterthancn wegen Annahme fremder Kriegs- Dienste ohne allerhöchste Erlaubnis, unterliegen. Se. König!. Maj. haben durch allerhöchste Verordnung vom iy. Der. 1312. zu bestimmen geruht, daß alle ohne allerhöchste Erlaubnis in fremden Kriegsdiensten stehende Königl. Unterthancn mit Confiscarion des Vermögens, und im Beifahungs- Falle mit doppelter Capitulations - JUt oder im Fall der Umsichtigkeit mit Sechsjäh- riger Festungsarbeit bestraft werden sollen. Justiz- Section des Königl. Kriegs- Departements. Den Unterricht der Hebammen und der Lehrlinge der Chirurgie betr. Aus hkN Relationen über den Ausland des Medicinal-Wesens im Königreiche ist ersehen worden: 1) daß manche Phystci und Geburtshelfer, welche den Hebammen Unterricht ge- ben , und dafür von den Cvmmunen bezahlt werden, nicht einmal ein völliges Fantom, und eure über ein wirkliches Kinder-Skelet gemachte Pv.ppe bestzen. Da nun ohne diese Hülfsmirtel der Unterricht nie erschöpfend seyn kann, so wird verordnet, daß je- der Physikus und Geburtshelfer, welcher Unterricht in der Gcburtshülfe ertheilt, sich damit versehen soll. Exemplare davon sind bei dem anatomischen Theater in Tübin- gen um billige Preise zu erhalten. Uebrigens werden die Medicinal-Visitatoren zu- gleich angewiesen, sich dieselbe jedesmal vorzeigen zw lassen, um sich von ihrer Awek- mäsigkeir zu überzeugen, um diejenigen Geburtshelfer, welche dieser Weisung nicht Nachkommen, dazu anhalten zu können. Nicht wertiger ist 2) bemerkt worden, daß sich in manchen Oberämteru nicht einmal ein vollständi- ges Skelet eines erwachsenen Menschen vorfindet, ungeachtet eine genaue Kcnntniß desselben bei Chirurgen, um Verrenkungen, Beinbrüche u. dgl. gehörig zu behandlen, so höchst wichtig ist. Nun will man zwar nicht jedem Chirurgen, welcher eine» Jungen zu lehren be- rechtigt ist, zumuthen, sich mit einem Skelet zu persehen. Hingegen wird hiemit per- ordnet, 'daß wenigstens jeder Oberamts-Chirurg, oder Chirurgus juratus sich damit versehen soll, um jungen Leuten Gelegenheit zu geben, sich die nöthigen Kenntnisse vermittelst desselben erwerben zu können. Exemplare davon sind gleichfalls bei dem anatomische« Theater in Tübingen zu erhalten. Uebrigens sollen auch' diese Skelete b i den Medicinal-Vifikationeu dem Visitator vorgewiescu werden. Strrttg. den 22 Der. i8ia- t Das Sch u kr a ft'sch e sogenannte Armen - ErnaörunzS-Jnsiitnt bctr. , Da das unter dem Namen des vormaligen Kaufmanns Schukraft allhier be- standene sogenannte Armen - Ernährungs-Institut auf Allerhöchsten Befehl aufzuhören hat, so wird dieses mir dem Bemerken hiernit bekannt gemacht, daß hie- durch die durch Schukraft veranstaltete Einsammlungen entstandene Veranlassung zu dem Mißverständniß, als ob dieselben zum Besten der hiesigen allergnadigft privilegirten freiwilligen Arnwn- Anstalt geschehen, nunmehr gänzlich gehoben sei. Stuttgart., den zr. Der. 1812. Kömgl. Ober-Polizei-Direction. Rechts - Cckenntniße deS König!. Ob. Appellations-Tribunals. 7) In der Rechts-Sache zwischen den Gläubigern Sr. Hoheit, des Herrn Herzogs Ludwig, Liquidanten an einem, und dem gerichtlich bestellten Contradiktor der Debilmasse, Liquidaten am andern Theil, werden vorerst, durch Urthel, diejeni- gen ausländischen Gläubiger, welche.sich mit ihren Forderungen vor den besonder«, auswärts angeordneten partikular Concursmassen eingelassen haben, von der gegen- wärtigen Debitmasse gänzlich ausgeschlossen; sodann aber wird, im Punkte der Legitimation und Liquidation der übrigen Creditorschaft, mittelst Bescheides, theils aus Jmploratiou des Conrradiktors, den Gläubigern zu vollständiger Berichtigung ih- rer Bevollmächtigung, sowohl zur Sache als zum Prozesse nach einer ihren An- wälten hierüber besonders zugehenden Vorschrift, theils von richterlichen Amtes we- gen, in Absicht auf die Herstellung der Liquidität der eiugeklagteu Forderungen, den beiderseitigen Partheie» zur Uebergabe derjenigen Beweis-Urkunden und Schrist- säze, deren Nachtragung sie sich Vorbehalten haben, eine zerstörliche Frist von 2 Mo- naten, nach deren fruchtlosem Ablaufe sie nicht weiter gehört werden würden, anbe- raumt. Tübingen, den 24. Der. 1312. 2) In der verwiesenen AppellationS-Sache von Herrenberg, zwischen der Admi- nistration des Hochmatm'schen Stiftes in Tübingen, Liqnidanrin, Appellanrin, sodann dem Freiherrn Ferdinand von Tessin zu Kilchberg und dem Pfleger der Rosine Vct- terlin zu Mözingen, Mitliquidanten und Appellaten, wixd die von dem Richter vo- riger Instanz eröfnete Prioritäts-Urthel mid Ganntverweisung dahin abgeändert, daß das appellamische Stift mit seiner Capital-und Zinsforderung vor den Appellaten lo- cirt und verwiesen, jedoch der Prozeßkosten-Punkt dieser Instanz verglichen seyn soll. Eodetm 3) In der Appellations-Sache von dem Kön. Ober-Justiz- Collegium zwischen der Gemeinde Roßwälden, Oberamtö Kirchherm, Beklagter, Appellantin, und dem Frie- drich Jakob Kerner, Lehemvühleti- Jnnhabcv zu Küchb-im, Kl. Appellateu, den Besiz eines Mühlbann-Rechtes betreffend, wird die in Ansehung ihrer Förmlichkeiten hie- her erwachsene Appellation, in Erwägung der materiellen Beschaffenheit der Sache, wegen Mangels an einer Beschwerde Nicht angenommen, jedoch aus bewegenden Gründen, untcr Vergleichung ^dcr Prozeßkosien dieser Instanz. Eodem. 4) Zn der Appcilarions-Sache von dem Kön. Ober«Justiz-Collegium zwischen den 12. Gemeindern des Weilers Rodamsdörfle, Oberamrs Aalen, Bekl.,Appellanten, und den 4 sogenannten Klein Häuslern daselbst. Kl. Appellaten, Gemeinds-Nuzringen, jezr Restitutio» wegen versäumter Formalien betr., wird die Urthel voriger Instanz, un- ter Vergleichung der Prozeßkosten, bestätigt. Eodem. RechtS - Erkenntnisse deS Kon. Ober« Justiz« CollegminS. 1) In der ConcurLsache des verstorbenen- Geheimen-Seeretairs Döring allhicr wurde das classtflcarvrische Erkenntniß ausgesprochen, und darinn 21 Gläubiger locirt. Stuttg. den id. Nov. i8i2. 2) Zu d.r Arrest« Klagsache der verwittweten Freifrau v. Truchseß-Rheinfelden, geb. v. Andlau Homburg zu Würzburg, Zmpetranriu, Stegen den Johanniter-Ordens 6cand-Zsi'bk Freiherrn von Truchseß-Rheinfelden zu Affalrrach, Impctrateu , wurde der provisorisch erkannte Arrest wieder aufgehoben, der tveiter gebetene Arrest aber abgeschlagen, und Zmpetrantiu in die Kosten verurrheilt. Scuttg. den 13. Nov. 3) Die Appellations- Sache von Ludwigsburg zwischen Benjamin Friedr. Schäz- le, B. und Becker zu Markgröningen. Bekl. Anteu und dessen Vgter Christoph Frie- drich Schaffe, Ki. Aten, die Nuzuicffung eines Hansantheils betreffend, wurde we- gen Mangels einer Beschwerde per Rescriptum von Amtswegen verworfen , Ant in den Kostens-Ersaz verurtheilt, und derselbe wegen beharrlichen Ungehorsanrs in vo- riger Instanz und darauf murhwilligerweise ergriffener Appellation mit zmal a^stüu- diger Zncarceratiyn belegt, i l>. eod. 4) Die Appeüatioas-Sachs von dem vormaligen Stadtgericht zu Ebingen zwi- schen Johannes Sricrle, Zeugmacher daselbst, Bekl. Riten und Jakob alt Streick, Scruwpfweber, ebendaselbst. Kl. Aten, eine Wiesen-Markungs-Streitigkeit betreff., wurde wegen Mangels einer appellablen Summe per Pelcripc. von Amtswege» ver- worfen. Stuttg. den ly. Nov. i8i2. 5) Die Ar vellations - Sache von dem Oberamtsgericht von Neuenbürg zwischen Friderich Gauß von Waldrennach, Bekl. Anten, und Joffas Raa daselbst. Kl. Aten, eine Weg-Streitigkeit betr., wurde wegen Mangels einer Beschwerde per Re scriptum von Amtswegen verworfen. 1b. cos. _ 6) Za der Appellations-Sache von Leonberg zwischen Johann Georg Sciesbold, Bürger u. Gaffenwirrh in Merklingen, Kl. 'M'.en und dem Magistrat da selbig Bekl. Aie»C* eine Schuidsorderung betr.', wurde An? pncvlo juramento. malitia? ca. l-.pfum ter- mini probaorii per Rcfcr. in intecrnm reftittrVt. Stvttg. den P. Dec. iFer. 7) Ir. der Rechtssache zwischen dem Kon. Ober-Fin. Departement, Gettion der Krondvnuffaen, Imploranten und dem vormaligen Abt Gregorius von Zw.esaltcn, nun zu Mochenchal sich aufhaltend, Zmploraten, eine Current-Schuld des vormali- gen Klosters Zwiefalten von 104 si. 13 kr. betr., wurde iAt in den eingeklagtcn Er- jaz-Kosten von 104si. 13 kr. nebst 5 Procent Zinsen vom 13. Zun. 18^5. condemnirr, die aufgrgangcnen Proceß-Kosten aber compensirt. b. e»6^ 8) Zn der Appellations-Sache von Heilbronn zwischen Königl. Ober-Finanz- Kammer, Kl. Amin an einem, und dem Bierbrauer Ernst Friedrich Maier zu Heil- bronn Bekl. Aten am andern Theil, Aarükforderung einer angeblich indebite bezahl- ten Summe von 2700 st. betr., wurde die Urthel erster Instanz confirmirt, compens. expen?. Stuttg. den xo, Dec 1812. Stuttgart. Sämtliche Königl. Landvogteien und Polizei-Stellen werden an- durch aufgefordert , auf den in nachstehendem Signalement naher beschriebenen Flüchtling auf ergangene Requisition der Kaisers. Französischen Gesandtschaft allhier, genau fahnden, und denselben im Betretungsfall an die Königl. Ober-Polizei-Direk- tion dahier einliefern zu lassen. Den 29. Dec. 18x2. Kön. Polizei-Ministerium. Signalement. Anton Laroche, Gemeiner im xaien Kaiferl. Französischen Dragoner-Regiment, welcher am 15. Dec. d. Z. desertirt ist, und ein einem Ofsicicr gehöriges Pferd mit- genommen har. Er ist von Burton im Departement 6s Foröts gebürtig, ist 40 Zahr alt. Faß 6 - 7 Zoll groß, hat hellbraune Haare und Augbraunen, blaue Augen, Mittlern Mund, rundes Kinn, breite Srirne, breite Nase, läuglichres Gesicht, und eine starke Narbe über die Stirne, welche von einem Säbelhieb herrührt. Er war mit einer Stallweste und weißen Kappe bekleidet, da er keine andere Kopfbedeckung ertragen kann. Er hat einen Officiers - Degen und Uniforms-Mantel mit sich ge- nommen. Er spricht französisch, deutsch, italienisch und spanisch, und zwar schlecht. Das von ihm mitgenommene Pferd ist ein Hengst von Anvalusischer Race, sechs- jährig, 4 Fuß 9 Zoll hoch, goldbraun von Farbe, hat einen kurzen schweif, den es gut trägt, und eine, starke frische Narbe auf dem rechten hintern Schenkel, über wel- aje die Haare noch nicht wieder gewachsen sind. Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Decrets vom 23. Dee. dem Se- cond-Lieutenant v. Hampeln, vom 8ten Znfant. Regim. die nachgesuchre Entlassung aus Königl. Militair-Diensten ertheilt; vermög allerhöchsten Decrets vom 24. Dec. den Wachtmeister Hack zum Lieute- nant bei dem Invaliden-Corps, und vermög allerhöchsten Rescriprs vom 31. Dec. den zum Second-Lieutenant bei der Zäger-Garde gnädigst beförderten bisherigen Leib-Page v. Gräveniz zum Kammer- Junker zu ernennen allergnädigst geruht. Se.. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom 30. Dec. zum General- Cassier für den Einzug und die Verrechnung der angeordneten allgemeinen Vermögens-Besoldungs-und Pensions-Steuer den Ober-Finanz-Rath Späth al« lergnädigst zu ernennen geruht. rr Se. König!. Mas. haben allergnädigst geruht, vermüg allerhöchsten Rescriprs vom 26. Dec. 1512. die erledigte QberumgelderS- Stelle im Cameraldistrikt Gaildorf, dem bisher. Amtmann Hein rich von Murrhardr, zu übertragen; vermdg allerhöchsten Rescripts vom 29. Dec. den bisherigen Ober-Fin. Kammer- Buchhalrer Roth zum Rechnungsrath bei der Cameral-Rechnungs-Kammer, den bisherigen Accise-Buchhalter Winter zum Registrator bei der Secrion der Staats - Rechnungen, den bisherigen Vilancen-Buchhalter Paulus zum Registrator bei der Sectio» der Krondomainen, zte Abtheilung, und den bisherigen Forstrechnungs-Buchhalter Rast zum Registrator bei der Sectio» der Krondornainen iten und 2ten Abtheilung, sodann den Cameralamts-Gehülfen Kern von Crailsheim zum Buchhalter bei der Ca- meral-Rechnungs-Kammer, den Cameralamrs-Gehülfen Pfeilftiker von Ulm zum Buchhalter bei der Ac- cis - Rechnungs- Kammer, den Cameralamts- Gehülfen Fab er von Tettnang zum Buchhalter für die Er- trags - und Handels- Bilancen, den Cameralamts - Gehülfen Clemm von Geißlingen zum Buchhalter bei der Forst-Rechnungs-Kammer, ^ den Cameralamts-Gehülfen Ruoff von Wangen, zum Buchhalter bei der Ca- meral-Rechnungs- Kammer, und den Camemlamts-Gehülfen Herzog von Leutkirch, zum Buchhalter bei derAc- cis - Rechnungs-Kammer zu ernennen; _ vermag allerhöchsten Rescripts v. zi. Dec. die Stadrschreiberei Aalen dem Rech- nungs-Reoisor und Oberumgelder Pfeilstiker zu Crailsheim, und die hierdurch erledigte Oberumgelders-Stclle zu Crailsheim dem bisherigen Amt- mann und Amtsschrciber Schäfer in Mainhard zu übertragen, auch die Auflösung der Unteramtei und Amtsschreiberei Mainhard zu genehmigen, sodann den vormaligen Wallersteinischen Iustiz-Secretair S ch liz zum Amtmann u. Amts- schreiber in Murrhard, Oberamrs Baknang zit ernennen, woselbst die, von der Amts- schreiberei nun getrennte, Cameralgegenschreiberei dem bisherigen Amts - und Gegen- schreiber Bürger verbleibt. Vermög allerhöchsten Rescripts vom 27. Dec. haben Se. Königl. Mas. die erledigte Stadtpfarrei Münstngen dem Sradtpfarrer l^l. Zeller in Dornhaan zu übertragen allergnädigst geruht. Stuttgart. Weitere Beiträge fiir verwundete Königl. Krieger: von dem Grafen von Schenk von Srauffenberg — 300 fl. von dem Oberamt Alpek —» — — — 588 fl. durch das Oberamt Tettnang von den Königl. Beamten, den Deputaten der Stadt - und Amts-Versammlung und ei- nigen Bürgern in Tettnang —- -- — durch das Oderamt Ulm, über die bereits eingesendeten Beiträge, noch einen Nachtrag von — — von dem Königs. Cadetten- Institute —• — — durch den Decan M. Ri eg er in Ludwigsburg, von den Geistlichen und Schullehrern der Stadt u. Diöcese Lud- wigsbnrg — —- — —* —• 60 fl. 30 kr. 26 fl. zy kr. 50 fl. 86 fl. 24 kr. Den Zi. Der. 1812, Zn Abwesenheit des Vice-Präsidenten des Kon. Kriegs, Departem. General-Lieutenant v» Franquem0nt. Stuttgart. Zm Monat Decemb. 1812. ist von der König!. General-Staats- Schulden zahlungs-Casse die Summe von 6040 fl. an Staats-Passiv-Capitalien in 16 Posten abgelößt und zurükbezahlt worden. Den 31. Dec. 1312. König!. General- Sraats-Schuldenzahlungs-Cafle. Stuttgart. In Gemasheit einer von Sr. Königl. Mas. unterm zo. Nov. d. Z. ertheilten allerhöchsten Resolution ergeben sich folgende Post - Cours-Verände- rungen, welche von Unterzeichneter Stelle aus Auftrag Königl. Reichs-General-Ober- Poft-Direccion hiemit bekannt gemacht werden: 1.) Das Postamt und Postftall in Magstatt ist vom 1. Jan. iZig. an aufgehoben; der Calwer Postwagen wird alsdann seinen Weg von Stuttgart nach Calw und zurük an den bisherigen Wc chentägen statt über Magstadt über Böblingen nehmen. 2) Das in Nürtingen für Briefe und Packete errichtete Postamt ohne Pofistall wird mit eben dieser Zeit in Thäcigkeir treten. Dasselbe wird vermittelst eines am Sonntag, Dienstag, Donnerstag-und Freitag von Kirchheim über Nürnngen nach Nekarthailflngen und zurük, auch am Montag und Donnerstag von Kirch, heim nach Plochingen gehenden Zufluenzwagcns in Postverbindung gesezt: die Briefe und Packete gehen am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von Stuttgart nach Nürtingen ab; Briefe von Nürtingen kommen am Montag, Dienstag, Freitag und Samstag —- und Postwagen» Effekte« am Montag, Dien- stag und Freitag fn Stuttgart an. 3) Wird von eben dieser Zeit an am Donnerstag Nachmittags von Hall ein zwei- spänniges Gekärth über Wüstenrorh und Backnang nach Lndwigsbrrrg fahren und daselbst Freirag früh eintressen, und an dem nemlichcn Tag die Re-onr nach Hall nehmen, wogegen die bisherige Farth von Waiblingen nach Baknang am Donnerstag aufhört. Die Postämter Hall, Wüstenrorh und Bakuang er- halten daher vermittelst dieser Fsrth eine Post- Gelegenheit über Ludwige bürg nach Stuttgart, woselbst die Briefe und Effekten am Freitag Albend ankommen, auch an eben diesem Tag des Morgens nach Hall, Wüstenrorh und Baknavg abgehen; ferner werden am Montag Briefe von und nach Baknang in StUtt- T.it einem steinernen und zwei hölzernen Stokwerken, wsrinn sich ein eiserner Ofen'be findet. 40 Ein von Holz gebautes vrerstockigtes Gebäude, von Nro. 2. durch eine Feuermauer geschieden, 40 Schuh lärm, zi Schuh breit, ebenfalls mit einem eisernen Ofen versehen. In sämt- lich vocbeschriebencn Gebäuden ist neben sehr guten Quader-und Mauersteinen, Ziegeln und andern Materialien, insbesondere vieles vorzüglich gutes altes eichenes Bauholz vorhanden. Der Verkauf geschieht im öffentlichen Aufstreich, wozu Freitag der 22. Jan. 1315. anberaumt ist, und wird als- dann zugleich ein Versuch mit bem Verkauf der oben beschriebenen Gebäude samt Hofstatt, und den darunter befindlichen vorzüglich guten geräumigen Kellern gemacht werden. Die Kaufslicbhabec kön- nen die Gebäude und Keller täglich beaugenscheinigen, und die Kaufs-Bedingungen bei der Unter- zeichneten Stelle vernehmen, sodann an obigem Tag Vormittags 9 Uhr in der sogenannten Frauen- Gtnbe im hiesigen Hospital bei der Aufstreichs-Verhandlung sich einfinden. Den 29. Dcc. 1312. Kon. Skifrungs- Verwaltung. Besigheim. Die Jahrs-Musterung wird in dem Obcrauitsdezirk Mittwoch den 27. Jan. ih- ren Anfang nehmen. Alle aus ihrem Geburtsort abwesende Conscciptionspflichtige vom 16 bis 2Zten Jahre werden daher aufgefordert, spätestens Dienstag den 26. Jan. in ihrem Heimwcftn sich einzu- finden, und bei der Musterung zu erscheinen, unter der Bedrohung, daß sic sonstcir als Abwesende behandelt werden. Nur sind Lehrjungen und einzige Sohne, welche das 13 Jahr am leztcn Merz noch nicht angetrcten haben, von dem persönlichen Erscheinen ausgenommen. Zugleich ersucht unter- zeichnetes Obcramt sämtliche obrigkeitliche Behörden des Königreichs, die Conscripnonspflichtige aus dem Obcramrs-Bczirk auf obigen Termin nach Hause zu weisen, und keinem den Aufenthalt zu ge- statten, der sich nicht mit einem neuen Conscriptions-Schcin ausweisen kann. Den 22. Dcc. rgis. Kön. Oberamt. Freuden st ad t. Sämtliche von Haus abwesende Militairpflichtigc des hiesigen ObcramtS, welche am 1. April tttlZ. das Igtc Jahr anaetreten und das 25. Jahr noch nicht erreicht haben, werden aufgcfordcrt, sich bis den 17. Jan. künftigen Jahrs in ihrem Heiwwesen unfehlbar cinuifin-^ den, und der zu dieser Zeit vorgehcnden Jahrs-Musterung bei Vermeidung der auf den Ungehorsam in den ConscriptionS - Gcsczcn angedrohten Strafen anzuwohncn'. Den 17. Dec. 1312. Obcramt. Hocb. Die Jahrs-Mnstcrung für das Jahr 1313. wird in den ersten Tagen des Ja«, indem hiesigen Oberamt ihren Anfang nehmen. Es werden daher alle aus disseitigem Obcramtsbczirk ab- wesende Conscnpkionspflichtige von tg bis 25 Jahr aufgcfordcrt, sich um diese Zeit nach Haus zu begeben, und den Conscriptions- Gcsczcn zu unterwerfen. Den 2'8. Dcc. 1312. Kön. Oberamt. Kirchheim unter Tck. Da mit dem Anfang des neuen Jahrs in dem Bezirk der Königs. Landvogtei auf der Alp die Conscriptions-Mnstcrnng für das Jahr ig tz. vorgcnommen werden wird, so baden sich sämtliche ausser ihrem Wohnort befindliche Confiriptionspfiichtige des hiesigen Oder- amts , welche das 13 Jahr bereits angetrcten und daS 2z. Jahr noch nicht vollendet haben, so pa- rat zu halten, daß sie auf Erfordern innerhalb 5 Tagen sich stellen können; zugleich werden alle obrigkeitliche Behörden ersucht, keinem disseitigen Conscriptionspflichtigen ohne neuen Erlanbnlßschem den Aufenthalt zu gestatten^ vielmehr denselben nach Haus zu weisen. Den 23. Dec. igir. Kön. Obcramt. Oehri liegen. Da wegen eingetretcner Hindernisse die Jahrs-Musterung des hiesigen OberamtZ nicht am 4. Jan. 131z, sondern erik in der Mitte Febr. vorgenommen werden wird, so wird solches mit dem Anhänge znr allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die nähere auf den Anfang und Vornahme der Musterung Bezug habenden Bestimmungen seiner Zeit werden besonders zur Publicität gebracht werden. Kön- Oberamt. Münsing en. Da mit dem Anfang des nächsten Jabrs die ConscriptionS- Revision für das Jahr igiZ. in dem König!. Hochlobl, Landvogtei-AmtSbezuk auf der Alp beginnen wird; so haben sämtliche außer ihrem Wohnort besindliche Conscriptioiispflichtige des hiesigen Oberamts, welche das igle Jahr bereits angctreten, und das oztc noch nicht vollendet haben, sich dergestaltcn bereit rn . ... - s,„ ortr.'n oberamliichcn Aufruf längstens binnen 3 Tagen persönlich allhier er- inig. die tLonleripnouv-uvtvvi“'“ ....... .*u --. ... - ..... vflichtiae ui erscheinen, welche am 1. April igiZ. das 13 Iahe bereits und dao 25te Jahr noch nicht voststrekt haben werden, ausgenommen diejenigen, welche vom personnchen Er,chei»eii insbesondere alleranadast dispenstrt sind, und welche bloS ihr dißfalsiges Recht nach zuweilen, jich messen, und nötbie cnmlls visitiren zu lassen, hingegen die Documente hierüber bei Feiten cinzuleiide» haben. Da aber der Termin, an welchem die Musterung gerade hier ihren Anfang nehmen wird, ans besonders cinactrcrenen Umstanden nicht bestimmt angegeben werden kann, jedoch wahrscheinlich in die Mitte des Januars- i3>3 fallen wird, so haben alle Conscriplioiispflichtige obiger Calhcgorie des hiesigen Obcrawts sich parat zu halten, daß sie auf jeden Ruf innerhalb drei Tagen hier erscheinen können; ru dem Ende haben sie ihren Eltern, Verwandten oder Pflegern ungesäumt über ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort Rachricht zu geben. Insbesondere aber werden alle Hoch - und Wohlldbl. Obrigkeiten erst, t diese Citation durch die Funftvorsteher und Dienstherru zur Keniuniß der dem disscitigcn Oberamt unterworfenen Conscribirkcn gelangen zu lassen. Den 21. Dcc. ,812. K. Obcramr. Tuttlingen. Diejenigen von Haus abwesenden Conscribirtcn des hiesigen Oberamts, welche bis den I Av' il >815. das 18 Jahr zurüklcgcn und das 23 Jahr noch nicht vollenden, werden hie- mit bcf.hl'iak, sich bis auf den !o. Jan. 1315. unfehlbar nach Haus zu begebe» , und der bcvorstc- bcnden 'ss Uns-Musterung in Person gebührend abzuwarten; wo hingegen Diejenigen, unter 13. und utcir 23 fahren, welche bei der lezten Mustceuna a»we,eiid waren, heuer wieder nicht persönlich ver- lanat, dennoch aber angewiesen werden, ihren Eltern, Verwandten oder Pflegern alle Vierteljahre Nachricht von ihrem jedesmalige» Aufenthalt zu geben. Den 21. Dec. i6>2. K. Obcraint. Uracb. Da die Musterung der Conscriptionsxflichtigen in hiesigem Oberamt den 16. Jan. igiZ Xi» t i)[»n( tfli3. das 18. Jahr erreicht. gen emt sind, bekannt gemacht, .-v - fr des Monats Januars mifehldar emzuschiken haben. Stuttgart. Ilid Hirsch Benjamin von Hochhauscn, Großherzogs. Badischer Herrschaft, hat Ilcb den °4ten dieses aus den Königl. Anlagen dahier,- woselbst er als Sträfling gearbeitet hakte , flüchtig gemacht, weshalb alle betreffenden Behörden hiemit ersucht werden, auf denselben genau fabndcn, und im Vetretlingsfall an die Unterzeichnete Komgl. Bcborde ein liefern zu lassen. Signa- lement: Derselbe ist 27 I. alt, 5 Fuß 4 Zoll z Strich groß von hagerer Statur, hat eine» läng- licbtcn spiziqc« Kopf, schwarze etwas krause und a la Titus geschnittene Haare , blaue Augen, lan- ae Nase, schmale Lippen, rundes Kinn, blatternarbigtcs braunes Gesicht; seine Kleidung bestund m einem runden Hut, braun melirtcn Ueberrok, grün manchcsterner Weste, hellbrauiien PantalonS «vn gleichem Zeug und Schuhen. Den 27. Dce. 1812. Könrgl. Ober-Polljei-Directipn.' (Nebst zwei Beilagen.) Beilage zu Nrs. r. von 18:3° Formular des allgemeinen VcrrnögenEegistsrs. N amen der Kontribuenten. Anschlag des Grundcigenthums. A n s ch l a g dcS Mobiliarvermögens. s ^ A c t t v -- P 0 st e n. j Belauf 1 des ganzen Vermögens. 1^ ^ 23 e I auf d e r Passiven. | R c st an reinem ^ V e x n'. b g c n. 'stnrmKswst | Betrag der Vermögens-Steuer. 1' : i - t | / \Z. ; , - Beilage zu Nrs. r. des König!. Staats- und Regierungs-Blatts von 18IZ. Stuttgart. Cs sind zwar die hienachbenannten ConscriptioiispflichtPen vor 4 Monaten un- ter Androhung der Cvnfiscation ihres gegenwärtigen und zukünftigen Vermögens, und der übrigen in den Gesczcn bestimmten körperlichen Strafen zum zweitenmal üufgefordert worden, in ihre Dei- makh zurükzugchen, um sich den Conscriptions-Gesezen schuldigcrmascn zu unterwerfen. La aber die- selbe bisher diesen Aufforderungen keine Folge geleistet haben, so werden sie unter den obenbcnann- ten Prajudicicn der Vermögens - Conffscation und körperlicher Bestrafung hicmit zum Dritten - und Leztenmal aufgerufen, schleunig und längstens inner der 4 nächsten Monate sich der Conscriptio» zu unterziehen, und in ihr Hcimwcftn zurükzukchren, wobei bemerkt wird, daß nach fruchtloscin Ver- strich dieses lcztcn Termins, die Confifcation ihres Vermögens ohne weiters erkannt werden werde. Namentlich werden aufgerufcn: Christ. Dreiß, Buchbinder. Lndw.'Wilh. Schwarz, Schriftgießer. Carl Fried. Schwarz, Schneider. Ge. Andr. Lust, Gürtler. Joh. Fried. Krail, Bedienter. Jakob Fried. Decker, Bek. Joh. Gcttl. Herrmann, Buchbrukcr. Joh. Christ. Reiher, Mchreiner. Georg Wild. Fried. Strahl, Opticus. Christ. Heinrich Schmid, Kirschncr. Joh. Gottl. Schwcinle, Mez- gcr. Jak. Fried. Schwcinle, Bek. Anton Pet. Gehring, Bek. Franz Joseph Schmid, Schneider. Gustav Eduard Hoffmann, Sattler. Fried. Rost, Schreiner. Joh. Heinrich Kling er, Schumacher. Aunr Zweitenmal wird auf vorstehende Art inner 4 Monaten cilirt: Joh. Ferdin. Gökcler,. Schrifr- gicßcr. Den 1. Jan. igtz. Kön. Conscript. Commission der Residenzstadt Stuttgart. Stuttgart, das Amts-Oberamt. Die uachbezeichnetcn Militairpflichtigen Unterthancil aus dem Amts- Öbcranttc, welche erst durch die neuere Conscript. Ordnung für militairpflichtig erklärt worden sind, sich aber schon vor deren Erscheinung entfernten, sind auf die an sie zu drcicnmalen er- lassene Vorladungen nicht in ihr Heimwesen zurükgckchrt, um sich den Conscripiions-Gcsczen zu un- terwerfen. Ihr Vermögen ist daher bereits annotirt, und wird von der Zeit der Annotarioir an ge- rechnet, inner einem Jahre unfehlbar die wirkliche Confifcation erkannt werden; dieselben werden nun noch hicmit zum dritten-und leztenmal aufgefordert , sich inner 4 Monaten vor dem hiesigen Amts-Obcramte zu stellen, und ihre Dertheidigungs-Gründe über ihr bisheriges Ausbleiben gehörig ausznfuhren. Diese sind von Beenhausen: Joh. Ge. Binder. Don Leinfelden: Johann Michael Zimmermanu, Beck. Von U n te r - S i c lm ing c n : Jakob Alber, Schneider. Dcir r. Jan. iLiZ. " Kön. Amts-Oberamt. Ludw igsbu cg. Johann Adam Hildenbrand, Schumacher aus Ludwigsburg, welcher fett i«04 abwesend ist , wird zum Erscheinen vor hiesigem Oberamt unter Anberaumung einer Frist von 4 Mo- naten hicmit zum drittenmal aufgefordcrt; sodann hat sich Amandus Erhardt Zwciglc, Bauer von Oswcil, welcher der erlassenen Z Ediktal-Citationen ungeachtet ausgebliebcn ist, vor dem hiesigem Oberamt binnen 4 Monaten, welche ihm für den dritten Termin gegeben werde», einzufinden, und seine Vertheidigungs-Gründc auszuführcu, oder aber zu gewärtigen, daß sein bereits annotirtes Ver- mögen confiscirt werde. ^ Kön. Oberamt. Aalen. Nachstehende Cönscripticnspfiichtige des hiesigen Oberamts, welche sich seit dem 6. Aug. 1806. theils mit tbcils ohne Paß oder obrigkeitliche Erlaubniß entfernt haben, werden hicmit unter folgenden Bedrohungen aufgefordcrt, binnen der nächsten 4 Monate vor Oberamt zu erschein uen, u. sich über ihre bisherige Abwesenheit zu rechtfertigen, und zwar: l) zum -ten-u. leztenmal, Zu Nr. I. I8rz widrigenfalls ihr zur Confiscation bereits annotirtes Vermögen wirklich eonfiscirt werde» wird: Mel- chior Wicdcnman» von Aalen. Franz Jos. Zeller von Dewangen. Beruh. Jlg, von Rodamsdörf- le. Job. Jak. Borst von Lßingen. Joh. Vogel, von Fachsenfeld. Vitus Fiscdcr von Heuchlingen. Ernst Forstnec von Neubronn. Franz Jos. Hirsch von Schechingcn. Auron Martin Kurz, und Jos. Schimmel von Untcrkochen. II) Zum zweitenmal, unter ebenderselben Präjudiz: Joseph Wciand von Hohenstadt. Christoph Herrcnbauec von Pommertöweilcr. IIQ Zum erstenmal unter vorstehender Präjudiz: Joh. Ge. Hcgelc von Reichcnbach. Carl Heinr. Völtelec von Adelmanns- selben. lX) Unter Androhung, daß ihr Vermögen zur Confiscation annotict werde, zum dritten- mal: Christoph Votreler, und Christoph Ricg von Adclman sfclden. Christian Hofmann. Mat- thias GenLner. V) Zum zweitenmal unter derselben Präjudiz: Casp. Gold von Oberkochcn. Kviu Oberamt. Alpck. Benedikt Strobel von Bissingen, Tischler, 2l I. alt, ledigen Standes, katholisch, im Meß g Zoll 5 ?>n. ist nach geschehener Designation zur Aushebung entwichen; derselbe wird hiemit öffentlich vorgeladen, innerhalb Z Monaten sich vor hiesigem Oberamt zu stellen, widrigenfalls sein Vermögen eonfiscirt, und im Fall seiner Hebhaftwcrdung weitere gesezlichc Strafe gegen ihn eintre- tcn würde; zugleich werden sämtliche obrigkeitliche Stellen ersucht, auf jenen Flüchtling fahnden, denselben auf Betreten arrctiren, und an hiesiges Oberamt einlicfcrn lassen zu wollen. Oberamt. Besigheim. An die Abwesende des hiesigen Oberamts ergeht brennt unter den hinach scnann- tcn Prajlidicic» die Aufforderung, binnen 4 Monaten vor der Unterzeichneten Behörde sich zu stellen, und de» Couscriptions-Gesezen sich zu unterwerfen; i) an diejenige, die nach der ersten Conscript. Ordnung ohne Reisepässe sich entfernten; st) mit dem Bemerken, daß, da sie auf die bisherige Edic- tal - Ladungen nicht erschienen sind, im Fall ihres Nichterscheinens ihr bereits annotirtcs Vermögen wirklich confircirt werde, zum drittenmal von Bictigheiwr: Ge. Fried. Knott. Don Jlsfcld: Joh. Andr. Kurz. Zum zweitenmal von Bietigheim: Johann Ge. Köllrcutcr, Chirurgus. Von Gen, rig he im: Ge. Jak. Scholl, Kübler. Don Kirchhcim: Friedrich Carl Seyffer, Maurer. Christian Schneider, Saifenstedrr. Joh. Ge. Murrweis, Schremer. Von Walke im: Joh. Adam Frank, Bek. Zum erstenmal von Bietigheim: Johann Jakob Albrcchk, Sattler. Sigmund Ink. Coccius, Weber. Von Bönnigheim: Ludw. Phil. Schlor, Schreiner. Don Erligheim: Andr. Baltas Rau, Schulter. Von Freu de nt Hai: Christ. Gortiicb Wüst, Sch c>ner. Philipp Carl Weber, Weingartner. Von Hessigheim: Job. Jak. Nokhdurst, Zim- mermaiin. Vo» Jlsfcld: Job. Phil. Hcnsinger; Weber. Ludw. Heinrich Obcnlaud, Müller. Von Kirchhcim: Jobs. Hck, Bauer. Joh. Andr. Bck, Weingartner. Andr. Christoph Gcm- lcr, Maurer. Ludw. Fried. Belschncr, Küblcr. Von Klein - Inger sh er m: Johann Ernst Kiesel, Weber. Von Laufen, Stadt: Christoph Peter Schneider, Weber. Carl Fried. Zieg- ler, Flaschner. Ge. David Mczlcr, Schuster. Joh. Christoph Bojon, Schlosser. Von Lau- fen, Dorf: Jak. Fried. Sanzenbacher, Weisgerber. Joh. Fried. Gottl. Low, Kaufmann. Don Löchgau: Joh. Andr. Sellner, Cbirai-Z. b) sin,er dem Präjudiz der Vermögens-An- nolatio» zum ricumal von Gros-Jug crshrim : Jmanuel Fried. Hailc, Bauer. VonGrup- penbach: Joh. Fried. Jaus, Bauer. Joh. Adam Knaus, Bauer. Von Kaltenwestcn: Christoph Ludwig David Arnold, Kaufmann. Conr. Will). Arnold, Mezgcr. Conr. Fried. Rapp, Weingartner. 2) An diejenige, die sich nach Emanirung der zweiten Conscripttousl- Ordnung entfernt haben, unter dem Präjudiz der Vermögens-Confiscation; zum Drittenmal von Ab stad t: Fried. Ehreiueld, Schuster. Von Bietigheim: Johann Jakob Trautw-m, Schuster. Von Bönnigheim: Ferdin. Gottl. Kaufmann, Kellner. Don Gros-Jng ersherm : CarlFrid. Rudolph, Kellner. Bon Gruppenbach: Jobs. Kunz, Sckneidcr. Von Kaltcnwestcn- Job. Baltas Kur:, Kiefer. Ge. Jak. Roser, Weingartner. Von Laufen, Stadt: ^oh.M'.cv. Pfeilstiker, Schneider. Von Laufen, Dorf: Joh. Gottl. Grimmcifen, Weingartner. Mattb. Spranz, Weingartner. Ge. Heinr. Walther, Weber. Zum rtcnmal von Freu denk ha l: Abray. Moses, Jude. Kon. Obcramt. Zu Nr. I. I8IZ Dcc Confcriptionspflicht-ige Thierarzt Johann Str.ebe von Rothcnaker,h'.esig n n,2' Vatsichohnc Erlaubnis ins Ausland, und zwar dem Vernehmen nach mv Oe,tie,chischc ? ^ e wird hicmit vorgcladen, sich binnen 3 Monaten um so gewitzrr der hie,!g. n Lr mt min und über seine Entfernung zu verantworten, als er wtdrrgenfatts d.e ,n der WMM«» ausgesprochene N-ch-h-il. ;a g-wa-ogm *«(• »-». 0-—- sxtzl-n.cn. Friedrich Gottlicb Reimer von hier, des Schneider-Handwerks, soll nach^aller- U^n srJAi Könwl. Kriegs - Departement Justiz - Cccr-on Rr. L. vom ti.Nov. du an cÄ.^t ^kw.t rmias-Sect'ion zur Asse,itiriing eingclieferl werden. Da der Aufenthaltsort des &d* ^L^liZts ch bekMMt ist so wird nicht nur er selbst hiemit aufgefordert, sich unverzüglich vor bic# si m Ob ran t zu st llcn sondern es werden auch alle obrigkeitliche Stellen ersucht, denselben aus Betretm z! arretiren , und an die Unterzeichnete Stelle e.nl.efcrn zu lassen. Kon. Oberamt. Gaildorf Der Conscriptionspflichtige Carl Christian Förstncr von Untergröninge», disseitigcn ^ alt 5 Fuß Z Zoll gros, seiner Profession ein Mahler, welcher nach einem a-'e,- ?öchstcn RcscriZt'der ZujU;-Section des Königsi Hochpreißl. Kriegs - Departements vom 2z. L k'. d ^ weac unerlaubter Entfernung ins Ausland und unterlassener Stellung be, der dchlahngen ME-NiNg mit achttägiger Jncarccration bestraft werden sollte , hat sich ohne Erlaub,uß w-edcr von i t Es wird daher derselbe andurch aufgerufcn, sich ohne Verzug IN leine Heimat) zu beaeden und bei seinem vorgcscztcn Oberamt zu melden. Zugleich werde» alle Hoch-und Wohlloa-. Odrigkclten anmit ersucht, auf denselben zu fahnden, und ihn rm Betretungsfall hielw^e-ullefern ,u lassen. Gerabronn. Folgende bei der vor-und dr'eßjahrigen Confcriptions- Musterung nicht erschie- nene Canlonistcn werden hicmit bei Vermeidung der auf ihr Ausbleiben gesezteu Strafe cdickaliter aufgefordert, sich innerhalb 4 Monaten in ihrem Hciinwcsen cinzufinden, und zwar zum drittenmal: Joh. Christ. Ludwig Kretschmer, Kon. Baierischer Licutenant von Kirchberg. Ioh. Melch. Heinoid von Eipershofcn. Joh. Mich. Rößler. Ge. Mich. Kurr und Ge. Mich. Reis von Ovc.stc.nach. Nachstehende werden unter Bedrohung, daß ihr desizendcs Vermögen annotirt werde, innerhalb 4 Monaten z„r Rükkchr in ihr Heiniwcscn vorgefordcrt, und zwar rum drittenmal: gvh. Georg KölUllkiN vdll Rälhil. Veit Abraham von Hcngstfcld. Joh. Ge. Lcy von Lobc>ll)außcn. Franz Schmid. Joh. Phil. Guttroff. Ge. Leonh. Simon Schlegel. Joh. Ge. Mich. Glok. Ge. Jakob Fischer. Marlin Reichert. Joh. Ge. Pflüger, sämtlich von Niederstetten. —. Jwr nn ric schon X mal craanqcncn Ediktal-Citation ungeachtet, nicht erschienen sind; w-rdm unter der Hclmwe! r 5S«r N. kl M^cr^von Kl ina sbach. Jch. Adam Leidig und Ec. Mich. Fuchs von Hengstfeld. Ge. Heinrich Anlter von Klc iians ) ^ Phj,. Martin Keim. Ge. Mich. Ben; von Kirchberg. K»' J er. joi)^ ü f^vomuns.9 Joh. Ge. Hlllcr von Hornberg. Fried, chos. Banmann von Lcndsiedel. Ge. Fried. Renner von Aichcnau. Joh. Ge. Rosenmann von Lodcnhaulzcn^ G?. rwcirtin Ro6 Bet Phil. Geier von Nicderstetkcn. Joh. Mich, ssriedilch. ^ohana Christ söopf von Oberstetten» Ge. Mich. Rieglcr. Joh. Mich. Diez. Franz Ge.. ps ^ Blank von Alkertshaußen. Christ, siak. Lorenz Fried. Xaver Markcrt von Bartenstun. ^oy. &c. viam vin , ^ g*b. Roll. Ge. Albrecht Blumenstok!' G^Dsich^ Schüller, sämtlich von Gerabronn. Job. Jak. Bauer ,„,d IM. Georg |X r S Michelbach an der Haide. Andr. Heinrich Stemhard von Ruckcrsyagcn. Ge. Ehrt- u < Joh. Leonh. Merklcin von Obercichcnrvth. •ual ergangenen Cdictal - Citatio» ungeachtet nicht erschie- nen sind, werden unter gleicher Bedrohung, wie vorstehende, nunmehr zum Fünslenmal eusgefordcrt, innerhalb 4 Monaten zurük.ukehren, als Job. Ludwig Schuster ven Baci,gingen. He. Andr. Ludwig von EroSbcraweilcr. Georg Matthias Abendschein. Job. Martin Dollmann von Niederstetten. Endlich werden diejenige, die der an sic bereits schon 5 mal ergangenen Edictal- Citation unge- söstet noch nicht erschienen sind, ebenfalls unter gleicher Bedrohung, wie vorstehende nunmehr zum sechsten und leztenmal aufgefordert, innerhalb 4 Monaten in ihr Heiniwesen zuiükzukebren, als: Ge. Ccnr. Fahnzingcr. Joh. Pct. Cranz, beide von Spekhcim. Joh. Mich. Lilch und Joh. Frird. Kühner von Langcnburg. Ge. Mich. Markhard von Dünsbach. Job. Mich. Brenner von Mor- stcin. Peter Frank von Braachbach. Fried. Carl Frank von Bachlingcn. Franz Mich. Hammer. Joh. Franz Uhlman». Peter Felix Reichert. Franz Jos. Uhlmann. Joh. Wengcrt von Bartcn- stein. Kön. Oberamt. Göppingen. Nachbemelte Conscriptionspflichtigc aus diesem Oberamt, die sich inner des Feitrevnis vcn der ersten auf die zweite Constripticns-Ordnung von Haus entfernt haben, und mch abwesend sind, werden nun unter Bedrohung, daß ihr bereits annotirtcs Vermögen im Ausblei- brmgsfall wirklich ccnfiscirt wird, öffentlich 'aufgefordert, sich binnen 4 Monaten in ihrem He mwe- sen cinttifindcn und vor Obcramr sich zu sielten, und zwar zum erstenmal vcn^ Wangen: Matthaus Kühlsten. Ferner werden vorgeladen, mit der Bedrohung- daß ihr Vermögen im AusblcibungS- ffali annotirt wird: zum drittenmal von Göppingen: Joh. Ge. Aurelen. Johann Saußclcn. Kön. Oberamt. Göppingen. Nachstehende abwesende Conscriptionspflichtige, die sich nach Erscheinung der stcn Constriptions- Ordnung vom 20. Aug. igoo. entfernt haben, werden biemit anfgefordert, inner 4 Monaten in ihre Heimat zurstkz«kehre» und den Constriptions- Gestzen sich zu uuterwerfcn, wibri, Zu Nr. I. 1813 faks, wenn die vorgeschriebene drei viermonatliche Einbcrufrmgs-Termine ohne ihre Rurcehr verflies- sc», ihr Demuögcn "confiicict werden wird, und werden auf diese Art zum zweitenmal vorgefordert: Von E > ch enbach: Mich. Bausch, Bet. Von Faurndau : Ioh. Ge. . Mnitair cmgeliefert werden sollte, so ergeht an ihn hiemit der ernstliche Aufruf, sich iuner- halb des dritten und lezten Termins von 4 Monaten a dato, bei Strafe der Confiscation seines ze- 'genwartigen und zukünftigen Vermögens unfehlbar zu stellen. Kön. Oberamt. Tuttlingen. Bei nachstehenden Conscciptionspflichtigcn des hiesigen Obcramts, welche sich' nach Emanirung der ersten Kön. Conscriptions-Ordnuug vom 6. Aug. igor,. bis zur Publikation der 2ten vom 20. Äug. igoy. theils mit, thcils ohne oberamtliche, übrigens nur auf i Jahr gültige Conscriplions-Scheine, von Haus entfernt, nnd sich der 3 malig öffentlichen Vorladungen ungeachtet, bis daher nicht re:Wer eingefuudcu haben, ist nun die Annotation ihres Vermögens eingetreten, wo- von dieselbe hicmit unrer dem Anhang benachrichtigt werden, daß, woferne sie sich a dato innerhalb 4 Monaten lwr Unterzeichneter Behörde nicht stellen, und ihr bisheriges Ausbleiben nicht rechtferti- gen , die wirkliche Vermögens-Confiscation ohnfehlbar erfolgen werde, lind zwar werden neuerlich vorgeladen zum dritten- und leztenmal; von Rietheim: Paul Mgrquard, Wagner. Zum zwei- tenmal; von R e» q uishauscn : Christian Müller, Weber. Kön. Oberamt. Urach. Nachfdlgcnde Conscriptionspflichtige werden hiemit, nach vergeblich anberaumten Ter- min, namentlich. ufgefordcrt, sich vor Obceamt zu stellen, und die Conscription zu berichtigen , mit d r weiter» Bemerkung , daß ihr Vermögen bereits zur Confiscation annotüt sei, und im Fall lau- g: n Ausbleibens, unfehlbar die wirkliche Confiscation desselben eintrekcn würde; und zwar von Urach: Christ. Gottiicb Waidner, Papicrer. Christ. Fried. Juüni, Färber, Von Böhrin- gen: Jeremias Kachele«, Weber. Don Ehningen: Joh, Ge. Sautter, Mczgcr. Johannes Lotterer, Setter. Gottl. Dcuschdr, Bek. Jak. Lenze, Kramer. Casp. Eitel, Kramer. Christian Grttl. Koch, Weber. Jol. Ge. Passauer, Mc;ger. Don Mezingen: Michael Sicgwarth, Bauer. Christoph Hcmr. Flamm, Zcugmacher. Johs. Ernst/ Bek, Gabriel Handel. Johs. Baz- i Zu Nr. i. I8IZ. Icn, Rvtgerber. Johs. Flamm, Zeugmach.er. Joh. Ge. Ernst, Rotgerber. Ge. Adam Basten, Bek. Jobs. Auer, Bek. Joh. Casp. Schmid, Mczger. Christ. Heinr. Graser, Kaufmann. Joh. Chri- stoph Siegel, Schlosser. Thomas Haler, Weber. Ge. Adam Bazlcn. Matth. Enslen, Hafner. Von Mittelstadt: Johs. Müller, Weber. Joh. Martin Allgaier, Weber. Joh. Ge. Knecht, Weber. Bon N eu h a lise n : David Flab, Schund. Joh. Fried. Basten, Merger. Sebastian Weiblcn, Bek. Mich. Hau. Bon Rieder ich: Ge. Fried. Dolde, Mczger. Von Pliez- hausen: Philipp Jak. Haug. Von U-p.,fingen: Jak. Münz, Schmid. Von Würtin- gen: Jak. Kazmaier, Bauer. Kön. Oberamt. Vaihingen. Nachstehende Conscriptionspflichtigc von disseitigem Oberamt, welche sich von Erscheinung der 13060 bis zu Erscheinung der 1309c Conscriprions- Ordnung ohne Erlaubnis ent- fernt haben , und bis jczr nicht in ihr Heiimvesen gurükgckekrt sind, werden hiemit unter Anberau- mung einer Frist von 4 Monaten zum dritten - und leztenmal aufgcfordcrt, unverzüglich in ihr Heim-, wesen zurück;«kehren , und sich den Conscripkions-Gesczcn zu unterwerfen, als nach Ablauf dieser lez- ten Frist ihr bereits zur Conftscation annötirtes Vermögen unfehlbar confiscirt werden wird. Als von Enzweihingen: Job. Jak. Bachmann, Zimmermann. Bon Horrheim: Abrah. Ba- mcöbcrger. Johs. Wasserbach, Wagner. Von Weissach: Johannes Hofmann, Schreiner. Kön. Oberamt. Waldsec. Der Conscriptionspflichtige Alois Ricgcr, Schnsterchon Waldsce, hat sich nach der Jahrs-Musterung von 1312. entfernt, und wird daher durch gegenwärtige Edictal-Ladung unter An- beraumung eines viermonatlichen Termins zum zweitenmal zur unverzüglichen Rükkchr in sein Hcim- wcsen und unvcrweiltcn Stellung vor das untecwichnetc Oberamt aufgcfordert, mit dem Anfügcn, daß er im Fall spaterer Stellung geschärftere körperliche Strafen, verlängerte Militair- Dienstzeit, und nach Ablauf der vorgeschriebcneii Fristen die Confiscation seines gegenwärtigen, so wie des wah- rend seiner Abwesenheit ihm noch "künftig anfallenden Vermögens zu erwarten habe. K. Oberamt. Marbach. Der bei dem gegenwärtig im Feld stehenden König!. Artillerie-Corps in Rußland gestandene Train-Soldat, Jakob Ciscle, von Obristcnfcld gebürtig, ist de» 4. 2tug. d. I. aus dem Bivouacque bei Rudri deserrirt. Sämtliche Hoch -und Wollöbl. Obrigkeiten werden daher geziemend ersucht, auf diesen Deserteur fahnden, ihn im Betretungsfall arretiren, und wohlverwahrt hieher liefern zu lassen. Den 27. Nov. 1312. Kon. Oberamt. Rottenburg. Der Deserteur Ludwig Binder von Kleingartach, 23 I. alt, 5 Fuß i2 Zoll 5 Lin. groß, schlanker Statur, schwarzer Haare, gleicher Angbraunen, brauner Augen, hoher Stir- ne, gebogener Nase, blasser Wangen, prvporrioinrtcn Munds, schmalen Kinns, ohne Gebreche,,, bekleidet mit einem runde» Hut, dunkelblauen lüchencn Uebcrrok, grüntüchcnen Hofen u. alten Stie- feln, ist in der Nacht vom 23 auf den 29. Nov. auf dem Transport zu Ofterdingcn entwichen. Alle Hochlöbl. obrigkeitliche Behörden hiemit von Amtswcgcn ersticht, auf diesen Deserteur fahnden, ihn im Bctrctungsfall arretiren, und wohlverwahrt an unterzeichnet« Stelle cinliefcrn zu lassen. Den 1» Der. iZ 12. Kon. Oberamt. Aalen. Bei dem vor 6 Jahren hier in Verhaft gewesenen Dieb Löffler wurden damals noch folgende gestohlenen Stücke vorgcfundcn, deren Eigenthümer Löffler nicht angeben konnte. Diese wurden bis iezt auch nicht ausfindig gemacht, ungeachtet die geeigneten Anzeigen in den öffentlichea Blattern schon einmal gemacht wurden. Man wiederholt dieselbe mit dem Anhang, daß sich die Ei- gcnrhümcr inner 6 Wochen bei dem hiesigen Oberamt melden, und ihr Eigentbumsrecht zu erweisen haben, indem nach deren fruchtlosem Verstrich die Waareii für den König!. Fiscus werden verkauft werden. Es sind: 1 federrittcncS Unterbett; 1 älteres ditto; 1 barchetncs Krssen mit Ucberzüa ; 1 altes Kinderkisscn; 1 Schachtel ohne Dckcl, 1 neues ABC Buch; 3 Löffel von Zinn und Blech. Den 10. Drc. 1312..' Kon. Oberamt. Nro. L. I 8 I r? Königlich * Württembergisches Staats - mb Regtervags-Blatt. Samstag, y. Iay. König!. Verordnung, d. d. 19. Der. Die Nicht-Gestattung eines Defensors für König!. Diener, die wegen eines Amts-Vergehens in Untersuchung gekommen, betr. Da Se. König!. Maj. mittelst allerhöchster Normal-Resolution vom 19. Dec. i8l2. die bestehende gesezliche Vorschrift, zu Folge welcher einem Jeden, der eines Verbrechens beschuldigt ist, und nach dem Erfunde der Untersuchung eine schwerere peinliche Strafe zu erwarten hat, vor deren Erkennung noch von Amtswegen ein Defensor zu bestellen ist, dahin abzuändern geruht haben, daß den Königl. Dienern, die in den 10. Elasten des Rang-Reglements begriffen sind, wenn sie wegen eines AMiß-j Verstehens tu Untersuchung qerathen, kein Defensor gestattet werden soll, in- dem von diesen Personen, da sie Acmter bekleiden, anzunehmen ist, daß sie selbst im Grande sind, sich gehörig zu vertheidigen; so wird diese allerhöchste Königl. Verord- nung hiedurch öffentlich bekannt gemacht. Stuttgart, imKön. Staats-Ministerium, den 7. Jan. 1313» Die zum Branutweinbrennen dienenden Erfasse betr. Da nach Erfahrung der unreinliche Zustand der kupfernen Branntwein«-Brenn- häfen und ihrer Rohren und der dadurch in denselben erzeugte Grünspan den Ge- nuß des in denselben destillirten Branntweins für die Gesundheit sehr schädlich macht, so ergeht hiermit die Verordnung, daß 1) die zum Bram tweinbrennen dienenden kupfernen Gefäße, besonders die Röh- ren an den Helmen der D'siillir- Blasen der Apotheker, Branntweinbrenner rc. alle halbe Jahre durch Maaistr us-Personen urkundlich vifüirt und für ihre Reinhaltung die erforderlichen Anordnungen getroffen werden sollen^ r) daß wegen Schädlichkeit der kupfernen Röhren allen Apothekern. Branntwein- brennern rc. a fgecuben werden solle, innerhalb eines Jahrs auf ihren Distillir- Blasen ffur der kupfernen Hk'me und Röhren, welche noch Verstnß dieser Zeit nicht mehr geduldet werden, Helme und Röhren durch die Kühlsaßer von rei- nem Zinne sich anzuschaffen» Stultg. den 26. Der >312. Königl. Ministerium des Innern. Warnung vor Annahme falscher 6 kr. Stücke. Nach der Anzeige des Kön. Oberamts Tuttlingen sind seit einiger Zeit viele fal- sche Königs. Württemberg. Sechs Kreuzer Stuke von dreierlei Geprägen mir der Zahrszghl iZio. und neuerlich auch mit der Zahrszahl 1812. in Umlauf gekommen. Sie sind insgesamt von Meßing, äußerst schlecht versilbert, und außer ihrem zu ge- ringen Gewichte vorzüglich daran kennbar,. daß, wenn man sie auf einem Steine oder einer Feile reibt, der Messing sogleich sichtbar wird. Es wird nun nicht nur das Publikum vor der Annahme dieser falschen Münze gewarnt, sondern auch den König!. Landvogtei - und Oberämtern und andern Polizei- Stellen sorgfältige Aufmerksamkeit auf die Verfertiger und Verbreiter derselben auf- gegeben. Sruttg. den 4. Jan. 1813. Dekret des König!. Departement der Finanzen, Sektion der Steuern. Eine Erläuterung des neuen Zoll-Tarifs vom 11. Nov. 1912. betreff, d. d. 4. Jan. ig'Z- Da in dem neuen Zoll-Tarif vom n. Nov. vor. Jahrs vag. 34. der Ausfuhr- Zoll von „Valor in verschlossenen Paquets auf der Post verführt" durch einen Druckfehler nickt aüsgeworfen ist, so wird hicm'e allgemein bekannt ge- macht, daß von diesem Artikel auch fernerhin der bisherige Ausfuhrzoll mit skr. von jeden» Hundert Gulden statt findet. Rechts - Erkenntnisse des Ken. Ober-Justiz-Collegiums. 1) Die Appellations-Sache von Stuttgart zwischen Heinrich Manch, Bürger zu Feuerbach, Kl. Anteil, und dessen Schwestern, Bekl. Aten, eine Liedlohns- Forderung betr., wurde wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde per Refcriptum ver- worfen. Sruttg. den y. Dec. rgrr. 2) In der Rechtssache zwischen Franz Joseph Richard, Mitglied des Gememde- raths zu Speyer, »vohnhaft zu Dürkheim, Kl. und dem Herrn Grafen Carl von Er- bach - Wartemberg-Roth zu Roth, Bekl. verschiedene CapirakForderungcri«nebst Zin- sen, auch Entschädigung wegen aufgewandrer Kosten betreffend, wurde erkannt, daß die erhobene Klage ängebrachtermaßen nicht L>ratt habe, und der Klager rn die Ko- sten verurrheilt. Sturtg. den ir. Dec. 1812. z) In der Appellations-Sache von Kirchheim unter a.ek z»vischen -Johann uret- ter zu Oethlingen, Kl. Appellanten an einem, und Zacobina, Johann Bersssrs Ehe- weib zu Kirchheim cum curat, legit., Bekl. Appellasm am andern S)kll, ^erindgens- Zurükfsrherung betr^, wurde die llrthel erster Instanz reformirt, compcniat. expens. Stutrg. den i(5. Dec. 1812. „„ „ , a r. 4) Zn der Llppellations- Sache von Wiesenstaig zwischen -Joyannes Hauser von Plochingen, Kl. Nachbekl. Anten und Andreas Hofele von Wresenstarg, Bek!. e-cack- k ag. ?>ren, wurde in Betreff eines separat verhandelten Punkts der Nachklage auf Bezahlung der Hälsie des angeblichen Gewinns aus dem »eueren gememschasiuchen *9 Wein - und Salz-Handel, Nachkläger, Appellat mit dieser Forderung unter Com- pensatio» der Unkosten abgewiesen. Stuttg. den 13. Dec. 1312. Se. Königl. Maj. haben dem Kammerherrn und Oberhofmeister der Kron- Prinzessin König!. Hoheit v. Seckendorf die unterthänigst nachgesuchte aller- gnädigste Erlaubniß ertheilt, das von des Königs von Baiern Majestät ihm verliehene Gros-Kreuz des Baierischen Civil - Verdienst-Ordens tragen zu dürfen. Se. König!. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten RescriptS vom Z. Jan. dem bisherigen Oberumgelder Kegele zu Bsbenhaufen die allerunter- thänigst rrachgefuchte Entlassung von dieser Stelle zu ertheilen, und den Oberumgel- der Bohnenberger von Tübingen zugleich zum Oberumgelder im Cameral-Drstrikt Bebenhausen zu ernennen. Vermög allerhöchsten Rescripts vom 5. Jan. haben Se. König!. Maj. den katholischen Stadtpfarrer Königsberg er in Ulm zum provisorischen Decanats-Com- missaire des Land-Capitels Blaubeu.en allergnädigst ernannt. Stuttgart, den 1. Jan. 18*3. Die Allerhöchste Huld Seiner König!. Majestät hat auch mn heutigen Jahres-Tage von Württembergs glanzvollster Wür- de durch das reiche Gi^chenk von hundert Dukaten den Waisen des Stuttgarter Instituts das beglükende Jeugnrß gegeben, daß ein König ihr Vater ist. Ihre Morgenandacht entflammte sich voll ehrerbietigen Dankes zum heißesten Gebet um des Himmels höchsten Segen, über das Haupt ihres erhabenen WohltHüters. Die Vorsteher des König!. Waisenhauses. Deyzisau, Eßlinger Oberamts. Schäferknecht David Müller von Deyzisau hat dem Johann Wilhelm Mozer von da, welcher, als er mit einem Nachen über den Nekar fahren wollte, das Unglük hatte, aus dem Nachen in den Fluß zu stür- zen, mit großer Thäligkeit und Entschlossenheit das Leben gerettet. Es wird daher in Gemäsheit allerhöchsten Befehls des Königl. Departements des Innern Secrion der innern Administration diese rühmliche Handlung anmit öffentlich belobt. Eßlingen, den 15. Dec. 1312. Königl. Oberamt. Stuttgart. Weitere Beiträge für verwundete Königl. Krieger: von dem Königl. Geheimenrathe, Kammerherrn und teutsch Ordens-Commandeur, Grafen von Frohberg, von Altshausen —- — — —. 150 si. durch den Oberumgelder Weis mann zu Mergentheim, von sämtlichen Umgeldern des Oberumgelderamts Mergent- heim — — — —• —' — 12 fl. 30 fr, durch das Oberamt Riedlingen, von den Königl. Beamten und Dienern des Oberamts —• 8© si. 12 kr. von den Einwohnern sämtlicher Amtsorte 369 fC» 14 kr» von dem Fürstlich Tauschen Rentamte Dürmcnringen, —< —> ii fl. von den Juden-Gemeinden zu Buchau und Kappel — —. — 40 fl. 500 fl. 26 kr. 95 fl. 6 fl. 56 kr. 366 fl. 9 kr. 284 fl. 40 kr. 2 fl. jf'z kr. 123 ft, Z8 kr. 497 fl. 17 kr. Den 7. Jan. i8ir. Zn Abwesenheit des Vice,Präsidenten des Kön. KriegS- Deparrem. General-Lieutenant v. Franquem0nt. Ellwangen. Nach ergangenem allcrgnadigstem Befehl Kön. Krondomaincn-Sektion vom 30. Sepk. v. I. soll das allergnädigster Herrschaft heungefattenc Fall-Sölden-Gut des ohne Leibcö-Erberr verstorbenen Johann Merkicns von Stoken, Ober-und Land-Cameralamts Ellwangen, in der Eigen- schaft eines gemeinen Zinß-und Gült-Guts mit Anbcdingung eines jährlichen Grundzinses von ist. 30 kr. des Zehendens, der Steuer und der sonst gewöhnlichen Handdienste, an den Meistbietenden im öffentlichen Ausstreich verkauft werden. Dieses Gütlein bestehet in einem kleinen einstökigtcn Wohnhäuschcn und einem bretterncn Waschhauschen, dabei i Brtl. Garten und ts Mrg. Wiesen. Zum Verkauf ist Samstag der >s. Jan. bestimmt, an welchem Tag die allenfalsige Liebhaber sich Morgens 9 Uhr bei dem hiesigen Lans-Camecalamt einznfinden haben. Den Z. Jan. iglZ. Kön. Landvogtei-Steueramt am Kocher, und Land-Cameralverwalt. Ellwangen. Ellwangen. Da bei der am 19. Dec. v. I. vorgenommenen öffentlichen Versteigerung dcS von dem M Gannt gerathencn Xaver Man; von Oclcichsbronn bisher besessenen herrschaftlichen Fall- von der Beamtung und sämtlichen Königl. Dienern, auch Zünften zu Ißny — — — — von der Gemeinde Hengen, Oberamts Urach, durch Pfar, rer M. Gratianus — —- — — durch das Oberamt Münsingen, von sämtlichen Einwohnern des Oberamts — — —> — — durch Oberamtmann v. Werner zu Brakenheim von den Einwohnern des Oberamrs —- —> —> vom Spitalmeister Winter zu Brakenheim —■ —. von dem Königl. Linien-Infam. Regiment Nro. 3. —. durch das Königl. Oberst- Iägermeisteramt, von demselben selbst, — — — 57 fl. 6 kr. von den Obersorstämtern Freudenftadt 69 fl. Engelberg 6z fl. Ulm — 55 fl. Rortweil 39 fl. 30 kr. Comburg. bi fl. 46 kr. Kirchheim 51 fl. 45 kr. Tübingen 64 fl. 54 kr. Crailsheim 35 fl. 16 kr. Lehens, kein annehmliches Offert gemacht worden, so wird dieses Gut bis Mittwoch den 27. Jaitt nochmaleu unter den mmiichc» Bedingungen, wie das erstemal, also in der Eigenschaft eines wn <\U lein Lehens-Verband freien, dlos der Steuer - Zehend - und Gült-Reichung unterworfenen Guts, m Aufstreiey gebracht, und werden die Liebhaber aufgefordert, sich an gedachtem Tag, Vormittags 9 U!>r im Wlrt.-syause 4x1 Thannhausen einzufindcn. Den 4. Jan. 13>5. Kon. Land--Camera!amt. EL Wangen. Die Unterzeichnete Beamtungen sind angewiesen, der Kön. Stall-Kasse in Stutt- gart 600 Schfl. Daber abzugeben. Wegen der Lcifuhr dieses Habor-QuanlumS vor, hier nach Stutt- gart werden sstta ratificaüoue Abstrcichs- Akkorde abgeschlossen werden, wozu Mittwoch der 20. dirj Monats bestimmt ist, an welchem Tage sich die Liebhaber zu diesem Fuhrwesen, Vormittags 9 Uhr in der hiesigen Land-Eameralamts-Wohnung einzufinden haben. Den 4. Jan. 1313. K. Stadt-und Land-Cameralamt. Gmünd. Durch das am 13. Dec. v. I. erlassene allergnadigste Decrct ist bei dem zum Ho- spital gehörigen Geörgishof eine nochmahlige Pachrs-Bersteigerung angcordnct worden. Dieses Gut, wclckes in einem riustök'gten Wohnhaus samt Stallung unter einem Dach, einem großen Cchaaf- haus dabei, 37k Mrg. Wiesen, 9 Mrg. Acker, ch Mrg. Hanfland, und 36 Mrg. Bichwaid besteht, wird daher bis Dienstag den 19. Jan. Nachmittags 2 Uhr wiederholt auf 9 Jahre an den Meistbie- tenden verpachtet werden, wöbet sich die Liebhaber auf dem Rathhause dahier cinzufinden haben. Den 4. Jan. 13>z. Kön. Cameral-Derwalkung. Göppingen. Bet dem Land-Cameralamt allhier wird Mittwoch den 13. Jan. 1313. die B.ei- fuhr von 1,000 Scheffel Haber von dem hiesigen Kasten zuin König!. Äarstall in Stuttgart in öf- fentlichem Abstrciche verakkordirr werden. Diese Verhandlung wird hiemit bekannt gemacht, und die Liebhaber ,11 der Entreprise eingeladen, an gedachtem Tage, Vormittags 9 Uhr in der Land-Camc- ralamts-Wohnung sich einzufindcn. Wobei noch bemerkt wird, daß die Bcifuhr nach und nach mit monatlichen 100 Schfl. geschieht. Den 29. Dec. 1312. K. Land-Cameralamt allda. Maulbronn. Das nahe bei Maulbronn gelegene Seiden - Hofgut ist, »ach allerhöchstem Be- fehl, neuerlich in Verleihung zu bringen. Cö bestehet in einer guten Wohnung mit darunter bcfind- Uchc» Etcilluilgcn, einem Schmerle mit Drcsch - Boden rmd Barnen, auch einem dabei befindlichen Waschhaus, und i Mrg. 5-i Vrt. lij Rth. Garten, 17 Mcg. Z Vrk. 3j Rth. Wiesen, 54 Morgen i Vrt. is Rth. Ackern, mit zerschiedenen Beinuzungen. Die Verleihung gcschiehet auf 9 Jahre, von Georgii 1313 an, Bestandet' hat eine gerichtliche Caution von 600 fl. zu leisten, und Liebhaber zur Verleihung müssen sich mit obrigkeitlichen obcramtlich gefertigt - und gesiegelten Zeugnissen aus- wcis'cii, daß sie die nöthigen Kenntnisse im Feldbau , so wie das iröthigc Vermögen zu Behauptung des Bestands und zn Leistung der Caution bcsizen, wenn sie zu dem Aufstreich Zulassung finden wol- len, der am 2. Fcbr. 1313. Vormittags 10 Uhr in der Cameralamts-Stube zu Maulbronn vocgc- nommen wird, von dem Landvogtci-Stcucramt an der Enz, und Cameralamt Maulbron. Obcrbettringen. Wegen einem eingekonimenen Nachanbotc ist der am 26. Nov. vorgcnom- menen Abstreichsverhandlrmg über den Kirchenbau zu Oberbettringen die allergnadigste Genehmiguns versagt, und dagegen eine neue Verhandlung theils über die Steinhaucr- Maurer - und Zimmerarbeit zusammen, theils über das ganze Bauwesen alkcrgnadigst angeordnet worden. Zu Vornahme dieser Verhandlung wird nun Dienstag der 19. Jan. Vormittags 9 Uhr angcordnct, und solches hiemit zu dem Ende allgemein bekannt gemacht, daß sich die zur Mirsteigcrung geneigten Handwerksmeister mit den nöthigen Zeugnissen über ihre Tüchtigkeit und Fähigkeit zu Leistung der erforderlichen Caution versehen, zu dieser Zeit im Wirthshauft zu Oberbettringen eiiift'Ndcn mögen. Wobei noch ansdrük- lich angemerkt wird, daß nach dieser Verhandlung kein Nachanbot mehr angenommen, sondern die Arbeit den wenigst fodernden Handwerksmeistern ohne weiters werde zngesagt werden. Gmünd, den 2g. Dec. 1312.' Kön. Oberamt. Pfrondorf. Vermög allerhöchsten Rescripts vom 24. Dec. vor. Jahrs ftll mit dem Kö- nig!. Maierci-Gut zu Pfrondorf eine nochmalige Verleihung auf 3 fache Weife wie am 21. Nov. vorgenommen werden. 3« dieser Verhandlung haden wir Dienstagffdcn 2. Febr. Morgens v Uhr be- stimmt, wozu wir die Liebhaber hiemit ein laden , Indem wir sie in Absicht der Bestaiidtheile des Guts und der vorläufigen Bedingnisse auf das Kön. Staaaks-und Regier. Blatt von, 7. Nov. vow Jahrs Nr. 47. und den schwäbischen Merkur von. 2g. Okt. vor. I. Nro. 2>6. verweisen. Beben- Hansen, den 5. Jan. 131?. Kön. Landvogrei-Sleuerrach am Mittlern Nekar, und Camcralverwaltec zu Bebenhausen. Backnang. Die Musterung der Conftriptionspfiichtigen für das Jahr ig<8. nimmt in dem diesigen Oberamt den 6. Februar ungefähr ihren Anfang. Es werden daher alle Coirscriprioiispflich- »lgcn des hiesigen Obcramts, welche vom 1. April 17«?,. bis lcztcn Merz 1795. gebohren sind, mit- hin in dem Alter von ^ bis 25. Jahre sieben, hiedurch aufgcfordert, sich um diese Zeit zu Haus einzufindcn, um zur gehörigen Zeit vor der Distrikts-Commission erscheinen zu können. Zugleich wer- den auch alle Obrigkeiten ersucht, auf die oben bemerkte Zeit alle diejenige aus diffcitigem Oberamt nach Hause zu verweisen, welche in dem Alter von 13 bis 25 Jahren sichen, u. auch nachher keinem, der sich nicht mit einem neuen Cerrifikat legitimsten kann, den weitern Aufenthalt zu gestatten. Auch wird noch bemerkt, daß diejenige Conscrixtiouspflichtige, welche auf Berüksisichtiguna Anspruch ma- chen wollen, ihre Gründe wahrend der Musterung vorzubringcn haben, indem dieselben nachher da- mit nicht mehr gehört werden können. Den 2z. Dcc. 1312. Kön. Oberamt. Ettwangen. Die Musterung der Conscriptionspflichtigen für das Jahr 131z. wird in diesi- gem Oberamt zu Anfang des Monats Februar vorgencmmen. Cs werden deswegen alle von Haus abwesende Coriscriptionspflichtige des hiesigen Oberamts, welche vom 1. April 1733 bis 1795. gcboh- rcn sind, mithin in dem Alter von 13 bis 25 Jahr sichen, hiemit aufgcro dcrt, sich in ihrem Wohn- ort cinzufinden, und an dem noch zu bestimmenden Tag vor der Distrikts-Commission zu erscheinen. Die Conscriptionspflichtigen von 23 bis 40 Jahr haben ihren Aufenthaltsort den ihnen vorgesehen Schullbcißcn anzuzcigcn, damit diese bei der Musterung die erforderliche Auskunft gebe» können. Die Obrigkeiten werden ersucht, diejenige Conscribirte des hiesigen Oberamts, welche bei der Muste- rung zu erscheinen haben, auf obcnbcstunmte Zeit nach Hause zu verweisen. Den rg. Dcc. 1312. Kön. Oberamt. G erabronn. Die aus dem hiesigen Oberamt gebürtigen abwesenden conscriptionspflichtigen Jünglinge von 13 bis 25 Jahren werden hiemit aufgerufen, sich zu Ende des Monats Ja». 13,3. in ihrem Heimwcsen einzufinden, tim bei der mit dem 1. Febr, anfangcnden Musterung erscheinen zu können. Indem man die Hoch - und Wohllöbl. Obrigkeiten um gefällige Bekanntmachung bittet, er- sucht man dieselben, die in ihren Bezirken sich aufhaltenden Conscriptionspfiichli wn in ihr Heiniwe- sen zu verweisen. Den 17. Dcc. >312. Kön. Oberamt. Leutkirch. Alle abwesende Militairpfiichtige ans dissciti'gem Oberamt, welche am 1. Apri! 1313. das lgfc Jahr erreichen, und das 23 Jahr noch nicht voüstrckt haben, werden hiemit aufgc- fordcrt, sich, da die Jahrsmustcrrmg in den ersten Tagen des Januars 13,3. ihren Anfang nimmt, zu Anfang künftigen Jahrs in ihrem Hcimwesen einzufindcn, widrigenfalls sie die ans ungehorsames Ausbleiben gesczte Strafen zu gcwarten haben. Zugleich werden auch alle Obrigkeiten geziemend er- sucht, sämtlich aus disscitigcm Oberamt gebürtige junge Leute von obigem Alter nach Hause zu ver- weisen , und auch nachher keinem derselben, wenn er sich nicht durch ein neues Certisicar legitimsten kann, einen Aufenthalt zu gestatten. Den 10. Dcc. 1312. Kön. Oberamt. Lorch. Da die Musterung der Conscriptionspflichtigen auf das Jahr 1313. z» Ende Januars den Anfang nehmen wird, so werden sämtliche Conscribirten des disscrtigen Oberamts vom 13 bis 25 Jahre hiemit aufgefordert, sich bis den 26. Jan. 1313. in ihrem Hestrwescn^ einzufinden. Den 22. Dcc. 1312. Kön. Oberamt. Maulbronn. Am 20. Fehr. wird die Jahrs-Musterung in hiesigem Oberamt ihren Anfang nehmen. Sämtliche Constriptioiispflichtige, welche vom 1. April 1733. bis den 31. Mer; 1797- ge- bohren sind, mithin in dem Alter von 16 bis 25 Jahren stehen, als in welchem Alter solche dieses Jahr persönlich zu erscheinen haben, mit Ausnahme derjenigen einzelnen Söhne und Lehrjimgen, die unter dem Aller von iß Jahren stehen, werden hiemit, wes Standes sic immer seyn mögen, bei den in den Conscript.Gesezen bestimmten Strafen aufgcfordert, spätestens bis den iß. Febr. igi.5. in ihrer Heimat sich einzufindcn, und bei der Musterung zu erscheinen. Alle weitere noch unter dem Alter von 40 Jahren stehende Conscriptionspflichtige aber werden hiedurch angewiesen, von dem Ort ihres Aufenthalts ihre Eltern oder Pfleger zu benachrichtigen, damit solche die Orts * Vorsteher davon in Kcnntniß sezen, und drese sodann bei der Musterung selbst die nöthige Auskunft geben können. Zu» gleich werden alle Obrigkeiten ersucht, auf oben bemerkte Zeit alle Eonscriptionspflichtige, welche in dem Alter sich befinden," wo sie persönlich erscheinen müssen, nach Hause zu verweisen, und nachher keinem derselben, wenn er sich nicht durch ein neues Certifikat legitimiren kann,, den Aufenthalt zu gestatten. Den 27. Dec. 1312. Kön. Oberamt. Mergentheim. Da am 8- Febr. ißiZ. die Conscriptions-Revision im hiesigen Obcramt ih- ren Anfang nimmt, so werden sämtliche Conscriptionspflichtige vom <8 bis 25ten Jahresaltcc, d. h. diejenige, welche am >. April ißi5. das ißte Jahrcsaitec zurukgelcgt, und diejenige, welche an die- sem Termin das 2z Jahresalter noch nicht vollendet haben, hiemit aufgcfordert, sich bei Vermei- dung der auf ihr ungehorsames Ausbleiben gcsezten Legal-Stcafe längstens bis am 7. Febr. in ih- ren Geburtsort zurükzubcgeben, uud der Jahrsmusterung zu unterwerfen. Zugleich werden auch sämtliche Justiz - und Polizei-Behörden andurch geziemendst er,ucht, allein dero Amtsbezirken be- findliche di,seifige Conscriptionspflichtige von jenem Alter in ihr Heimwcsen zurükzuwciscn, uud ihnen ohne Vorlage eines neuen Ccrtifitats, keinen Aufenthalt mehr zu gestatten. ^Dcn 21. Dec. ißrs. Kon. Oberamt. Nagold. Die Musterung der militairpflichtigen Mannschaft, welche den 1. April 1313 das 25 Jahr noch nicht erreicht, aber das ißte Jahr zurükgclegt hat, beginnt in dem di,seifigen Ober» amts-Bczick den 27. Januar; weswegen alle abwesende Militairpflichtige, welche in dem angegebenen Alter stehen, und nicht durch höhere'Befehle ihrer Dienstpflichtigkcit entlassen worden sind, hiemit aufgcrufcn werden, bei Vermeidung der bekannten gcsczlichen Strafen, sich zu obiger Zeit ohnfchlbac i„ Person zu stellen. Den 2. Jan. ißiZ. Kön. Obcramt. Neresheim. Da die Jahrsmusterung für igiz. am 2;. Jan. in hiesigem Oberamt den An- fang nimmt; so werden sämtliche auswärts befindliche Conscriptionspflichtige, die das 28. Jahr noch nicht zurükgclegt, und das igte erreicht babcn, aufgefordert, sich am 24. zuverlaßig in ihrem Heim- wesen einzufindcn, sich bei der Musterung zu stellen, und der Strafe des Ungehorsams nicht auszu» sezen. Zugleich werden auch die Orts-Obrigkeiten gebeten, derlei Conscriptionspflichtige auf die oben bestimmte Zeit nach Haust zu weisen, und denselben keinen Aufenthalt gebcii zu lassen, wenn sie sich nicht mit neuen Erlaubnis-Scheinen ausweißen können. Den 22. Dec. 1512. K. Oberamt. Neuenbürg. Die Conscription wird zu Anfang des Februars in hiesigem Oberamt vorge- nommen werden. Alle Conscriptionspflichtige ohne Unterschied, welche bis den 1. April '315 das <8 Jahr vollendet, und das 27, Jahr noch nicht zurükgelegt haben, haben sich am 2. Febr. in ihrem Geburtsort unfehlbar einzufindcn. Die Conscriptionspflichtige von 28 Jahren und darüber, so wie di-e unter lg Jahr, sinb zwar auch heuer wieder von deni persönlichen Erscheinen bei der Musterung freigcsprochcn, sie haben jedoch, wenn sie nicht zu Haust sich aufhalten, ihre Eltern, Pfleger oder Anverwandte von dem Orr ihres Aufenthalts, und ihren übrigen Verhältnissen zu benachrichtigen, damit bei der Musterung die nöthige Auskunft ihretwegen gegeben werden kann. Den 2z. Dec. 1312. Kön. Oberamt. Ravensburg. Die Jahrsmusterung für das Jahr 1313. wird in disscitigem Obcramt im Monat Februar vorgenommen werden. Es werden daher alle Militärpflichtige disseitigen Oberamts, von ig bis 25 Jahr, welche nemlich am 51. Merz 1313 das ,gte Jahr zurückgclcgt, und dos 251c Jahr noch nicht erreicht haben, aufgefordert, sich bis den 1. Febr. 1313. ohnfehlbar in ihrer Hci- math einzusinden, und die Stellung vor der Distrikts - Commission daselbst abzuwarten. Zugleich werden sämtliche Oberamter ersucht, den aus dem Oberamc Ravensburg gebürtigen Miiita'irpflich- 24 tigcn von f8 bis 25 Jahren, welche sich in ihren Amtsbezirken anfhalten, aufzugeben, daß sie sich bis den i. Febr. unfehlbar zu Haus einzufindcn haben. Den 50. Dec. iß <2. K. Obcramr. Biberach. Der von Hofen, hiesigen Oberamts gebürtige, Job. Baptist Schneider, von Pro- feßion ein Wagner, 27 I. alt, welcher von dem Großhcrzl. Badischen Bezirksamt' Markdorf, wo er sich bürgerlich niedergelassen hatte, reklamirt, und von leztcrm auch in sein Heimwcsen transpor lirt wurde, hat Gelegfnhctt bekommen, an der Kön. Württemb. Granze bei Neuhauß zu entweichen? Alle Hoch-und Wohttobl. Behörden werden ersucht, auf diesen Flüchtling fahnden, und ihn im Be- tcetungsfaü wohlverwahrt an das hiesige Oberamt liefern zu lassen. Den 15. Dec. iß,2. Kön. Oberamt. Brake nhcim. Johann Conrad Schlag, Bauer von Ochscnbach, welcher auf die früher er- lassene Ediktal .Ladungen nickt erschienen ist, wird hicinit unter der Bedrohung, daß sein bereits an- notirtes Vermögen im Ausdleibungsfatt werde confiscirt werden, zur Rükkehr innerhalb 4 Monaten ,um dritten - und leztcnmal aufgefordcrt. Kön. Oberamt. Heide nhcim. Der zur Assentirung eingelieferte Johann Georg Wemmcr von Hermaringen, Barbierer-Gesell, 21 I. alt, 5 Fuß 7 Zoll groß, hat sich aus dem Rekruten-Saal in Stuttgart entfernt. Sämtliche hohe und niedere Orrs-Obrigkeiten werden daher ersucht, auf diesen Purschcn alles Ernstes zu fahnde», und solchen auf Betreten wohlverwahrt an das diesige Oberamt cinliefern zu lassen. Den 2g. Dec. iß 12. König!. Oberamt. Neubausen ob Eck, Obecamts Tuttlingen. Johannes Sech, Artillerist bei dem im Feld stehenden König!. Artillerie- Corps, gebürtig von Reuhausen, ist in Rußland aus dem Bivouacquc am 20. August d. I. desertirt. Sämtliche betreffende Behörden werden um Aufmerksamkeit auf den Flüchtling und um dessen Einlieferung auf Betreten an Unterzeichnete Stelle gebeten. Den 27. Nov. »812. Kön. Obcramt Tuttlingen. Alpek. In dem Ort Langenau ist die dasige Commundieners-Stelle welche 100 fl. baar Geld und etwa 20 fl. Accidenzien betragt, vacant, eben sonder Amlsdicncr - und Feldschüzcn .Dienst u Weidenstetten, dessen Ertrag 124 fl. baar Geld betragt. Diejenige gediente Individuen, welche uach der Vorschrift hierauf Anspruch machen, und sich darum bewerben wollen, haben sich dcshal- bcn schriftlich zu melden, bei dem Kön. Oberamt. Böblingen. Regina Kellerin von Holzgerlingen, welche 54 I. alt und grosser Statur ist, ein weißes glattes Angesicht, gelbe Haare, große Rase und großen Mund hat, soll wegen ihres sechsten Scortalions - Vergehens von 6 Jahren an ihren Strakorr eingeliefert werden , machte sich aber flüchtig, und lies seit dieser Zeit nichts mehr von sich hören. Da sie nun auf allerhöchsten Befehl des König!. Hochpreißl. Criminal- Tribunass zu Eßlingen in öffentlichen^Blattern vorl eschic- den werden soll; so ersuche ich a-.e König!. Hochlobl. Militair- und Civil-Behörden, auf diezc Va- aantin zu fahnden, und sic im Bctretungsfall wohlverwahrt hichcr cinliefern zu lassen. Den 25. Dec. 1312. Kön. Oberamt. Waiblingen. Ein von dem Schutzjud Seligmann von Aldingen wegen Verdacht eines Tuch- diebstahls gestern bis Neckarrems verfolgter Pursch fand Gelegenheit zu entkommen, und konnte bis sezt nicht äusgckundschaftct werden. Derselbe ist nach Angabe des Seligmann ungcfehr 5 Fuß 5 Zoll «roß, von starker Leibes-Constiiution, und hat einen starken rothen Barr, auf dem Leib ein rorbes Barchetwammes mit schwarzen Streifen, gelbledernc lange Hosen, Stiefeln, und eine grüne lcderno Kappe. In dem von ihm zurükgelaffenen Pack fand man ein Stück Tuch von Z Ehlen und 2 Ehlen b-reit mit einigen Flecken, 1 dito von 4 Ehl. 1 Vrt. 2 Ehl. breit. Alle Hoch- und Wobliobl. Owig- kciten werde» geziemend ersucht, die zu Entdckung dieses Menschen führende Notizen hicber mitzutbci- len, oder denselben auf Betreten zum hiesigen Obcramt cinliefern zu lassen; diejenige, welche an das Vorgefundene Tuch eine Ansprache zu haben glauben, haben sich bei hiesigem Oberamt zu melden. Den 1. Jan. 1313. (Nebst einer Beilage.) Kön. Oberamt. Beiia g.e zu Nr°. des Königl. Staats- und Regierungs-Matts ven j 813- B l aubeure». D c r- Co n scri v üo n spfli ch t:g e Carl Philipp Friedrich Lang, Handelsmann von Blaubeuren, welcher zwar früher für absolut untüchtig erklärt, und ebenso igri. in die Lifte einge- tragen worden ift, und sich im Jahr i8»o. von Haus entfernt hat, wird nunmehr, da ,eine absolu- te Untüchtigkeit nicht anerkannt wurde, zum drittenmal aufgcfordert, sich mnerhalb 4 Monaten in seinem Heimwesen cinzufinden, und die Conscription per,önsich z« berichtigen, widrigenfalls dessen Vermögen confiscirl werden wird» Kon. —Wermut. Blaubeuren- Nachbenannte Conscriptionspflichtige, welche noch bei keiner Musterung sich gestellt haben, nnd gcöftcntberls als unehlich gebohren dem Oberamt Blaubcuren von andern Qber- amtecn übergeben wurden, werden hiemit unter Anbergumuug eines 4 monatltchcn Termins zum zwcr- tenmal zur Rükkchr in ihre Heimat!) und zur Berichtigung der Conscription aufgefordcrt, widrigen- falls ihr Vermögen confiscirr werden wird : Ge. Ferdinand Heß und Joh. Fried. Christ. Walter von Blaubcuren. Joh, Baptist Ammann von Arnegg. Nikol. Stanglc von Bappenlau. Balkas Huber, von Bermaringen. Job. Ge. Lang von Gcrhausen. - Franz Ant. Rußmaier, Maurer von Klingcnstcin. Jos. Wolf,,Baurcnkncchr von Tomcrdingcn. Kon. Obcramt. Blaubcuren. Die Conscriptionspflichtige Barthle Straub und Johs. liebele von Merklin- gen,, welche als neu-acqnirirte Kömgl- Unterrhanc,, den Eonscriptions-Gesczcn nntcrworftn sind, sich aber »och nicht bei-der Conscription gestellt haben, werden hiemit zum drittenmal unter Androhung der in den'Couscriptivus-Gesezen bestimmten' Strafen, namentlich unter dem Präjudiz, daß ihr Der- mögen zur Couftscanon »nnolirt werden wird, aufgefördert, sich umerhalb 4 Monaten in ihrer Her- mach cinzufinden, und dir Conscripnon zn berichtigen. Kön. Oberamr. Blaubcuren.- Nachstehende abwesende Conscriptionspflichtige, welche als neu acquirirte Kö- nigin Unterthanen den Conscriptions-Gesezcn unterworfen sind, sich aber ungeachtet der erlassenen 8 maligen Vorladungen noch nicht bei der Conscription gestellt haben, werden hiemit ziim erstenmal aufgefordcrt, innerhalb 4 Monaten in ihre Hcimatb zurükzukehrcn, und die Conscription zu bericht: ge», widrrgenfalls ihr zur Confiscation annotirtes Vermögen wirklich confiscirt werden wird. Vor. Bermaringen: Joh. Ge.-Lohrmann, Bauer« Christoph Ehrhard, Weber. Jak. Erhard, Fim mermamw Andr. Wörz, Bauer. Mich« Kettingcr, Bauer. Joh. Ge. Maier, Schuster. Johann Pct.-Schule. Phil.-Hopfens»;. Johs. Weber, Bauer. Jak. Gchmid, Weber. Dan. Wörz, Bauer. Von Vollingcn: Andr«. Mangold, Chirurgus. Christ. Glökler, Bauer. Adam Mauser, Bauer. Jos. Merkte.^ Matth. Weiß, Zimmcrmdnn. Von Dornstadt: Jos. Eisenlauer, und Severin Maier. Von H errlingcn : Nikol. Maschle« Cour. Groner. Jak. Busch. Jos. Göldhorn. Franz Tav. Schönwcis. Job. Jak. Kutschcnrath. Joh. Ge. Treier. Andr. Häusler. Leonhard Müller,^Schuster. Mich. Haas. Joh. Am. Clemens. Joh. Ge. Knab. Joh. Aut- Keller. Andr. Bitter, Schneider. Mich.- Däfncr. Barthol. Kämmerer. Joh. Jos. Brükncr. Von Klinge», stein: Gebast. Göii-ele) Müller. Joh. Hagemüller, Schneider. Ant. Braun, Pamerrc. Von Merklingen: Thomas Maier, Weber. Leoiih. Hagmaicr, Bauer. Johs.- Ludi,-Weber. Christ. Ludi, Aimmernicnn. Von Rellingen: Joh. Wittlinge'', Bauer. Narr Christoph Hrbrch, Can- dstoc. Von S charcn stc tten : Johs. Rota, Taglöhner. Dan. Fuchs, Mezger. Von Them. Iu Nr. 2. iZiZ. men Hausens David Heinrich. Kn eh ringer. Von Wipp in gen: Don To.m ec dingen: Ignaz Henne, Maurer. Christian Ioh. Ge. Herrmaim. Kon. Oberamt. Freudenstad t. Nachstehende Militaicpflichtige des hiesigen Oberamts, welche sich zwischen der ersten und zweiten Conscript. Ordnung entfernt, und aufchdienach geschehener Vermögens-Annotation erlassene Citation nicht gestellt haben, werden hremit zum zweitenmal der Verlust ihres bereits anno- tuten Vermögens aufgerufcn, binnen 4 Monaten in ihr Hcimwescn zurükzukcbrcn. Don Freuden- .st a d.t: Ioh. Gottl. Schreiber, Nagelschmid. Ge. Fried. Münster, Tuchmacher. Iohs. Ziegler, Nagelschmid. Job. Jak. Link, Weber. Ioh. Fried. Wcikert, F-rber. Job. Heinr. Schmid. Von Aach: Johannes, Sohn der Agnes Catbarina Hoferin. Jak. Kabler. 'Von Baiersbronn: .Iohs. Fahrner. Gottl. Bäuerle. Carl Böhringer, Apotheker. Job. Casp. Trük, Schuster. Jak. Kried. .Mast. -Von Chr i sto p bs - und Fr red cichstb.a l : Ioh. Act. Weber, Nagelschmid. Jak. Fried. Weber, Schloßer. Von Dornstadt: Jobs. Cberlen, Schneider. Christi Ammer, Schmid- Von Glatten: Matth. Hang. Iohs.'Winkler, Schuster. Don Grünrhal: Jobs. Pfeiffer, Wagner. Gottl. Zinser, Weber. Von Grömbach: Iohs. Reute. Johannes Schaibie, Weber. Vpn Hallw angen : Iohs. Würfele, Weber. Von H erz o gweiler : Ioh. Ge. Haas. Von Hö rschweilec: Matth. Meng, Weber. Christ. Kubier, Weber. Ioh. Ge. Oesterlcn,Schuster. Von Hochdorf: Ioh. Peter Pfeiflen. -Von Huzenbach: Jak. -Berger, Schneider. Vott Laster oad : Jobs. Wcigol'o, Fimruermanu. .Vpn L.omba cssr Mattb. Schaber, Schuster. Von Nenner: Ioh. Ge. Schmid,. Maurer. Ioh. Mart. Schmid, Schuster. Don O berissingen : Andr. Ziegler. Von Ob er must bach : Job. Adam Frei, .Nagelschmid. Don Pfalzgcafen weilec: Ioh. Ge. Strahler, Ehirurgus. Ioh. Ge. Lun Schmid. Ioh. Mart. Wagner, Bek« Gottfr. Bachmann. Mich. Kaz, Bek. Peter Rath, Weber. Ioh. Ge.-Bauer. Ge. Fried. Haier, Schmid. Von Neichenbach: Johann Adam Walde,. Schmid. Ludw. Teufel,.Schneider. Iohs. Wirtb, Mezgcr. Von Rod t: Ioh. Mich. Eber- bardt,-Schneider. Ioh. Adam Eberhardt. Ioh. Ge. Raunser,-Hafner. Von .Thum l in ge» r. Job. Michael Bohnet, S^ulid. Mich. Reuter, Schuster. Andr. Schmid, Schmid. Mich Detter, Schneider. Iohs. Meger, Wagner. Ioh. Ge. Hauer, Schmid. Von U-.r terwabda ch : Christ. Muoß, .Schuster. Von V e so ec w erl er : Ioh. Martin >Sttckmann, Schmid. Von Witt- lenswciler: Ioh. Jak. Dökker, Schuster. Ge.-Fried. Blctscher, Schuster. Ioh. Adan^Blct- scher,'Schuster. Ioh. Martin Rautet» Von Wichtendorf: Ioh» Mich. -Widmaier, Schnei- Per.' Kon. Oberamt. mal, bei Verlust ihres bereits annolirten Vermögens aufgerufen, binnen 4 Monaten in ahr Heuuwe,en zurükzukehren. Don Aach: Christ. Wcnnagel, Bek. Von Besenfel-d: Jak. Fraedrech Sah chnann, Zimmermann. Ge. Fried. Klumpp, Weber. Johannes -Sakmann, .^immeimann. , Michael Frid. Ludwig Klumpp, Bxk. Andr. Klumpp, Bek. Von Docnstadt: Christ. David. Stoll, Weber. Ge. Fried. Ostertag, Wasenknecht. Ioh.-Fried. Sailer, Schreiner. Don Glatten : Cbrist. Guhl, Zimmermann. Mich. Sccger, Zimmermann. Von Grömbach: Sarl Plulipp Jbollcr, Borkenwirker. - Von N e n n e ch: Andr. - Frei, Weber. Von P f a l z g r.a f c n w erl er: Joss Martin Schumacher, Schlosser. Jakob Heinzelmai,in, Weber. Kon. ^.aeramt Ncuenbürg. Nachstehende abwesende Con.scriptionspfiichtigc, welche, sich, vor Einführung der -Conscriptions-Geseze von rgoo. von Haus entfernt, und sich indeß nicht gestellt lmbcn, werheir an- Jak. Meermann, Nagelschmid. Von Neufaz: Christoph Fried. Greuel, Bek. Jak. Friedrich -Lutz, Maurer. Voll Rotensohl: Gpttfr. KnoAer. Iohs. Kan;, Schuster. ,3»h. Andr.Pft^ ./er, Schmidt. Bon Mildbaad: Ioh. Ge. Holzinger. Bon Bernberg. Johann Jakoh Zu Nr. 2. I8lz Stahl, Banrenkiiecht. - Bo« Dennjächt: Michael Bohnenberger, Weber. Bon Jgelsloch: Ulrich Nothaker, Weber. Don Liebenzell: Joh. Jak. Wüst, Schneider. Ge. Fried. KirmS, Schlosser. Joh. Adam Seyfried, Bek. Wilh. Jos. Hafner, Slruw.pfweber. Ge. Fried. Diefen- bach, Dreher. Job. Mich. Lutz, Maurer. Don Oberlcngenhard: Martin Romctsch. Do« Schömberg: Jobs. Kling, Provisor. Ulrich Schröter, Maurer. Ge. Fried. Geifert, Provisor. Michel Wolfgang Rill, Keßler. Joh. Ge. Löber, Zeinenmacher. Von Untcrhaugftett: Ge. /icinr. Schnierle, Schuster. Von Zainen: Joh. Adam Maisenbachcr, Weber. Don Ernst- mühle: Ge. Jak. Harter, Rotgerber. Zum zweitenmal von Rotensohl: Friedrich Kuss. Von Ob erlengenbard : Johs. Rotbfuß, Schuster. Don Monakam: Joh. Mich. Wcin- mann, Weber. Zum drittenmal von Calmbach : Carl Fried. Eben, Bijoutier. Von Do- bel: Egidius Keller, Steinhauer. Don Enzklö ste rlen: Ge. Phil. Hitscherich, SpuriuS. Von R o t e n so h l: Matth. Knöller. Kon. Oberamt. Neuenbürg. Nachstehende Conscriptionspflichtige ledige Leute, die sich vor Einführung der ersten ConscriptionS-Ordnung von 1306. von Haus entfernt haben, und die 3 mal unter wirklicher Androhung der Vermögens-Confiscation ohne Erfolg zur Rükkehr bereits aufgefordert worden sind, werden nun benachrichtigt, daß ehr Vermögen zur Confiscation wirklich annotirt scie, und daß diese Confiscation werde vollzogen werden, wenn sie binnen der Frist von 4 Monaten nicht zueükkchcen, und ihre Dertheidignngsgründe ausfühccn, und zwar werden von dieser Annotation benachrichtigt, zum erstenmal von Neuenbürg: Joh. Ulrich Fischer, Schuster. Christ. Fried. Volley, Schnei- der. Job. Jak. Fischer, Hafner. Gott!. Fried. Mech, Mczger. Christoph Fried. Güttinger, Weis- gerber. Phil. Gottl. Müller, Schneider. Joh. Fried. Stangclcn, Schuster. Phil. Fluhrcc, Mahl- lnecht. Von Ahrubach: Jonathan Maier. Don Calmbach: Gottl. Fried. Rau, Bek.- Johs. Ricxingcr, Hufschmid. Egidius Bott, Schuster. Jak. Bischer, Spurius. Ge. Fried. Sey- fried, Mezger. Jak. Fried. Rau, Schmid. Christoph Fried. Ran, Weber. Don Conweiler: Christoph Rcnschler, Bek. Ludwig Fried. Rühlen, Schuster. Ludw. Fried. Schaber, Bek. Andr. Rcnschler, Bek. Joh. Mich. Gcnntner, Bek. Bon Dobel: Jak. Fried. Ruf, Kiefer. Elias Lehmann, Fabrikant. Andr. Greuel, Schmid. Von Engels brand: Sebast. Fischer, Schu- ster. Job. Ge. Krauth, Schmid. Joh. Mart. Spehr, Schmid. Joh. Michel Großhanns,^Schnei- der. Von Enz k l ö st c r lc n : Ge. Martin Heinz, Maurer. Joh. Friedrich Günther, Schuster. Von F e ihre»iiach : Phil. Pfleger, Bauer. Joh. Gortfr. Schönthalcr, Bek. Matth. W.iker, Gchusicr. Jak. Frid. Schmid, Bek. Gottl. Frid. Schönthalcr, Dreher. Ludw. Frid. Kramer, Na- gelschnüd. Jak. Fried. Pfleger, Bauer. Joh. Michael Eppinger, Schuster. Johann Phil. Fauth, Kübler. Andr. Jak. Obrccht, Maurer. Von Gr äsen ha uscn : Johann Ge. Nittel, Maurer. Joh. Michel Hiller, Bek. Gottl. Kratzer, Vck. Von Grunbach: Jak. Friedrich Burkhardt, Schmid. Christ. Klotz, Bek. Ge. Martin Schwarz, Schuster. Mich. Schwarz, Schuster. Von Hcrrcnalb: Adam Fried. Waidner, Zimmermann. Von Höfen: Christ. Fried. Knöller, Bek. Christoph Frid. Knöller, Bek. Christoph Fried. Bodamer, Bek. Von Kapfenhardt: Tho- mas Hölzle», Maurer. Von L a n g c n b r a » d : Jak. Bischer, Spurius. Bon Loffenau: Ge- Adam Klenk, Mczger. Joh. Martin Makler, Bek. Phi!. Jak. Lusst, Kiefer. Jak. Stephan Mcrklen, Schneider. Don Salmbach: Jak. Dürr, Mczger. Von Schwann: Ge. Phil. Secger, Mezgcr. Ludw. Fried. Pfeiffer, Schuster. Joh. Ge. Käfer, Merger. Von Unter Nie- belsbach: Matth. König, Weber. Von Waldrennach: Joh. M-chel Fischer, Schuster. Von Wildbaad: Gottl.-Fried. Keller, Spurius. Jos. Fried. Schmid, Mczger. Johann Jakob Kcttner, Bek. Andr. Phil. Kraus. Phil. Jak. Schmid, Bek. Jak. Friedrich Schrift, Vijdutier. Phil. Jak. Bott, Bek. Joh. Jak. Skieringcr, Schmid. Jak. Fried. Schwarz, Nadler. Johann Christ. Horkheimcr, Mezger. Carl Fried. Bürklcn, Schneider. Jman. Magcnreuter, Zimmermann. Joh. Fried. Rexer, Handlungs-Commis. Gottl. Heinr. Schwarz, Hrttmacher. Carl Fried. Schmid, Bek. Von Unterreichenbach: Gottl. Kusterer, Bijoutier. Kön. Obergmt. Neuenbürg. Nachstehende Conscriptionspflichtige, welche sich in dem Zwischenraum von Ein- führung der ConscriptionS-Ordnung von igos. bis zu Erscheinung der 2ten vom 20. Aug. igoy. von Haus entfernt haben, werden hierdurch aufgeforderh bei Verlust ihres Vermögens innerhalb 4 Mo- Zu Nr. r. l8iZ. Neuenbürg. Nachstebendc Conscriptionspflichtige ledige Leute, die sich in dem Zwischenraum vou Einmbrung der ersten ConscriptiouS-Orduung von '»os. bis zu Erscheinung der zweiten vom 20. Aua 1M09, von ^aus entfernt haben, und die z mal Ui.tec wirklicher Androhung der Dcrmogens- t5onüstagoy. von Haus entfernt haben, und die 3 mal unter wirkki- dicr Androhung der Vcrmögcns-Confiscatioii ohne Erfolg zur Rükkehr bereits aufgcfordcrt worden sind, werden irun benachrichtigt, daß ihr Vermögen zur Crnfiseation wirklich annostrt sei, und daß diese Confiscation werde vollzogen werden, wenn sic binnen der Frist von 4 Monaten nicht zurükkeh- re», und ihre Vccthcidizungs-Gründe ausfübrcn, und zwar werden von dieser Annotario» benachnch, tiat. rum erstenmal von Neuenbürg: Carl Fried. Walther, Nagelschmid. Marlheus Blaich, Schund. Von Bürkenfcld: Andr. Rotb, Maurer. Gottfried Batzncr, Schreiner. Von L> crrenalb : Job. Fried. Bck, Zimwcrmanu. Bon B e i n b e r g : Joh. Ge. Schaible, Spu- rius. .Von Schömberg: Jobs. Oehlschlager, Weber- VonU» cerhaug stctt: ^ohs. Kovv- Baureukncchl. Zum zweitenmal von Unter ha ug stet t: Ge.- öricd., Ochsichlagcr, We- der. Kom Obcramt. Blaubeuren. Catharina Rcichlin von Weiler, hiesigen Dberamts, welche wegen Äusserung ihres Kindes bei dem Kon. Baierischeu Landgericht Dillingcn in Verhaft und Untersuchung gctom- mcn, ist durch Hülfe eines Koingl. Baiecischc» Soldaten in Dillinge» aus dem Arrest entwichen. Dieselbe ist 2« I. alt, Mittlerer Große, hat braune Haare, niedere Stirne, braune Augbraunen, blaue Augen, kurze Nase, rundes Kmn, rundes Gesicht, blaße Gesichtsfarbe, schwachen Körperbau, und trug bei ihrer Eutwezchung einem grünwollcnenen Rok, ein rot!> i>nd ichwarzgedupftes Ktttcle, eine sogenannte Barthaudc mit schwarzem Band. Alle rcsp. Hoch-und Wobllöbl. Orts-Obrigrclttn wer- den ersucht, auf diese Person genau fahnden,, dieselbe auf Betreten arrctircn, und an die unterzeichn«- re Skelit emliescr» zu lassen. De» so. Dec. ^rr. Kö». Dbcramr. Nrs. 3.' I 8 I Z. 25 Königlich * Württembergisches Staats - Md Regierangs-Blatt. Samstag - r6. Jan. Belohnung des Schultheiffcn zu Murr. Se. König!. Maj. haben allergnädigst geruht, dem Schultheissen Pfuderer zu Murr, Oberamts Marbach, wegen seines Benehmens bei einem, auf das Leben Sr. König!. Majestät gerichteten Mordanschtag den Charakter als Amtmann zu ertheilen, und die goldene Civil-Verdienst-Medaille durch.den. Minister des Innern in der Section der innern Administration überreichen zu lassen. Sruttgart, den 11. Jan. 1813. König!. Ministerium des Innern. Die amtlichen Quittungen der Königl. Casscn - Beamten bctr. Die sämtlichen Königl. Lassen - Beamte und Rechner werden hiemit angewiesen, in Zukunft bei Versendung amtlicher Quittungen keinen Geldwert!) auf die Adresse zu sezen. (Stuttgart, den 9. Jan. 1813. Auf besondern Befehl. Section der Kron-Domainen. Polizei-Verordnung, die Feuer-eichen bei einem in der hiesigen Königl. Residenz-Stadt und deren Nachbarschaft ausgcbrochcncn. Brand betreffend. Se. Königl. Majest. habe,; durch ein allerhöchstes Dccret v. 29. Nov. 1812. in Betreff der bei einem entstehenden Brand in der Königl. Residenzstadt und bereit Nachbarschaft dem Publikum zu errheilenden Feuerzeichen allergnädigst verordnet, daß die zum ersten Feuerzeichen bisher gebrauchte sogenannte Beichtgloke nie niehr zu diesem Gebra ch, sondern nur zu deren übrigen kirchlichen. Bestimmungen angezo- gen werden solle; was aber die übrige Feuerzeichen betrist, so wird r) bei einem in der Königlichen Residenzstadt selbst entstande- nen Brand, falls sich derselbe r>) bei Tag ereignen sollte.: auf dem großen Stiftskirchenrhurm vorerst und sogleich mit den beiden sogenannten Schlag-Glocken welche ausserhalb des Thurms befindlich sind, durch anhaltende ab- r6 gesezt schnell auf einander folgende Schläge an dieselbe, so wie an die große Uhren, glocke innerhalb des Thurms das Feuerzeichen gegeben, diß Zeichen aber unverzig. lich auch von dem Thürmer auf dem Spital-Thurm durch ähnliche anhaltende schnelle Schläge an die daselbst befindliche große Uhrenglocke erwiedert, und hinsichtlich der schnellen Benachrichtigung der Bewohner der Tübinger Vorstadt und des Dorfs Heß, lach zugleich auch die Glocke auf dem Tübinger Thorthurm angezogen, auf beeden HaupMiürmen aber die Feuerfahnen gegen die Gegend des Brands auSgcstekt werden. Sollte der bei Tag in der Stadt ausgcbrochene Brand gefährlich zu weiden drohen, so wird auf geschehenes Anordnen auch die große sogenannte Guldrnalocke auf dem großen Stiststhurm als Sturmzeichen angezogen werden, und der Wächter auf dem Hospitalthurm hat dann ebenfalls das Sturmzeichen durch anhaltende ein, zelne schnell aufeinander folgende Schläge auf beiden großen Glocken fortzusezen. B icht hingegen ein Brand b) bei Nacht aus, so wird sogleich mit den beiden ausserhalb dem großen Stiststhurm befindlichen Glocken mittelst der an denselben befindlichen Hämmer gestürmt , und in gleichem Maaß auch von dem Spitalthurm das Feuerzeichen durch anhaltende schnell aufein, ander folgende Schläge an die daselbst befindliche große Glocke, und mittelst LäutenS der auf dem Tübinger Thorthurm befindlichen Glocke gegeben, und auf dem Stists- und Spitalthurm werden die Feuer - Laternen gegen die Gegend des Brands aus- gehängt. 2) Bei einem in der umliegenden Gegend entstandenen Brand aber wird von dem Hospitalthurm durch Anschlägen einer kleinen dort aufgehangenen Sturmglocke und dann auch durch Anziehen der Sturmglocke auf dem Rathhaus und dem Tübinger Thorthurm gegeben werden. Da nun hienach bereits die nörhige Einrichtungen getroffen worden sind, so sieht man sich veranlaßt, um allen möglichen Mißverständnissen vorzubeugen, solches zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. Stuttgart, den 12. Jan. 1312. Kön. Ober- Polizei- Direction. Straf-Erkenntnißc der Justiz-Scction des König!. Kriegs-Departements N-ro. z. Auf befondern allerhöchsten Befehl. Den 12. Dec. 1312. wurde der wegen unerlaubter Entfernung ins Ausland und Fäl- schung seines Conscriptions - Certifikats in Untersuchung gekommene Conscriptionsxflich- tige Bernhard Kazenmaier, von Neunek, Oberamts Freudenstadt, da er zum Mili- tairdienst untauglich ist, zu zwölfmonatlicher Festungs-Arbeitsstrafe verurtheilt. Den Li. Dec. wurde dem Conscriptionspfilchtigen Johann Georg Walz von Lau- bach, OberamtS Biberacb, weil er der Aushebung entwichen, und nunmehr bei sei- ner Rükkehr zum Militairdienst untüchtig ist, eine zwölfmonarliche Festungs-Arbeits- strafe zuerkannt. Eodem wurde dem Conftriptionspflichtlgen Joseph Bremirig von Weitingen, -r ObcramtS Horb, wegen unerlaubter Entfernung ins Ausland, da er sich nach der Aushebung von 1807. als tüchtig entfernte, und bei feiner in der zweiten Helste der Citations- Periode erfolgten freiwilligen Stellung zum Militqirdienst untüchtig erfun- den wurde, zu dreimonatlicher Festungs-Arbeitsstrafe verurtheilr. Loäem wurde dem Conscriptionspflichtigen Christian Gottlieb Sailer von Bak- nang wegen Fälschung seines Wanoerbuchs and unerlaubter Entfernung ins Ausland, da er bei seiner Rükkehr zum Militairdienft untüchtig ist, eine zwölfmonatliche Fe- stungs- Arbeitsstrafe zuerkannt«. Den Lg. Dec. wurde der Conftriptionspflichtige Johann Gottlieb Friz von Sulz- bach, Oberamts Baknang, wegen Verfälschung seines Conscriptions-Certift'cats, da er zum Militairdienft untauglich ist, zu zwölfmonatlicher Festungs-Arbeitsstrafe condemnirt. Rechts-Erkenntnisse dcö Kön. Ober «Justiz, Collegiums. 1) Zn der Rechtssache zwischen den Z. Töchtern Lter Ehe des verstorbenen Schul- meister Bernhard zu Eberstarr, wider den Hauptmann Carl Ludwig von Harrling px Münchingen, Bekl. eine Schuldforderung berr., wurde Bekl. in die eingeklagte Schuld von 286 fl. nebst 5 pro Cent Zinsen vom 24. Inn. 1791. an, condemnirt, demselben jedoch der Regreß wegen der 1806* an die Wirrwe des Oberwagenmeisters Schramm angeblich bezahlten 100 fl. Vorbehalten z compens. expens. Stutkg. den 15. Dec. 1812. 2) Zn der Appellativns-Sache von Kirchhcim unter Tek zwischen dem Johann Peter Cadell zu Stuttgart, Kl. Anten an einem, und der Vormundschaft des gewe- senen Quartiermcisters August Gottlieb Carl Sreuß von Kirchheim, modo dessen int afliis genannten Erben, Vekl. Aten am andern Theil, plls debiti, wurde die llrthel erster Instanz reformirt, compeusat. expens. Stuttg. den 24. Dec. 1312» 3) Zu der Rechtssache zwischen dem Hoffakror und Oberrath Elkan Rentlinger zu rlsruhe, Kl. an einem, und der Kö' igl. Section der KrondomaineN, Bekl. am andern Theil, die Amortisation und Bezahlung von Bilbts au porteur betreff., wurde beklagter Theil von der gegen ihn erhobenen Klage entbunden, und Kläger in die aufgegangenen Proceßkosten verurtheilt. Stuttg. den 31. Dec. 1312. 4) Zn der Appellations- Sache von Geislingen zwischen Maria Anna des Jo- hann Pulvermüller zu Reichenbach Eheweib cum curat, legit., auch Franz Taver Ho, nold zu Westerheim, Kl. ?tnten an einem, sodann Georg Beckert zu Reichenbach, Bekl. Aren am andern Theil, wurde ans Abschwörung des von den Anten dem Aten zugeschobenen und von lezrerem angenommenen Eides erkannt, fb. eod*- In der Concurs - Sache des allhicr verstorbenen Turelarraths Georg Wilhelm Weikeröreurer wn in Gemäsheit des in den Ediktal - und Special - Vorladungen vom io. Sepr. d. Z. augcdrohten Präjudizes hiemit zu Recht erkannt, daß alle die- jenige Gläubiger, welche bei der anberaumten Liquidations-Tagfahrt und bis jezt ih- re Forderungen an die besagte Weikersreütersche Debitmaße noch nicht eingeklagt ha- ben, nut ihren Ansprüchen von dieser Maße abgewiesen seyn sollen. Stuttg. den Zi<, Dec. 181 *♦- Kön. Ober-Justiz- Collegium. Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchster Ordre vom 6. Jan. den Sscond-Lieutenant v. Roder der Garoe zu Fas, als solchen zum Cavalle- rie-Regiment Nr. 4. Jäger Köniz, und den Second-Lieutenant v. Wizleben vom Znfant. Regiment Nr. 5. Prinz Fri- derich, als solchen zum Cavallerie-Regiment Nr. 2. Leib-Chevauxlegers zu versitzen, sodann den Cadet V. Kuntzsch von der Garde zu Pferd, und die Instituts-Cadeten v. Reichlin iten, v. Hardt, Grebner, und v. Plesfen, den iten mb '.tett bei den Chevaurlegers, den Z, 4 und 5ten bei den Jägern zu Pferd, ohne Benen- nung der Regimenter, die Caderen aus dem Militair-Institut v, Alberri, bei der reitenden, und v. Rublin bei der fusgehenden Artillerie, von der Osten bei der Garde zu Fus, v. Kauffmann bei dem Znfanr. Regiment Nr. 5«. Prinz Friderich, und v. Mundorff, und v. Baldinger, bei der Infanterie, ohne Benennung der Regimenter als Se- eond-Lieutenants anzustellen allecgnädigst geruht. Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom 12. Jan. den ehemaligen Pagen v. Hunoldstein zum Königl. Zagdjunker, vermög allerhöchsten Rescripts vom 14. Jan. den als Second-Lieutenant bei der Garde zu Pferd Angestellten bisherigen Leib-Pagen v. Minkwitz zum K. Kammer- Junker , und den Lieutenant bei der Garde zu Pferd v. Raßler zum Reise-Stallmeister aller- gnädigst ernannt. Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom iz. Jan. die er- ledigt Stelle eines Zeichnungs- Lehrers an dein Gymnasium zu Heilbronn dem bei demselben Angestellten französischen Sprachlehrer Perneaux allergnädigst zu übertra- gen geruht. __ Stuttgart. Bei der Königl. Section des Medicinal-Wesens wurde nach er- standener Prüfung und geschehener Verpflichtung dem Medic. Dr. Louis Duvernoy von Stuttgart, die Ausübung der medicinischeu Praxis ertheilt. Den 4. Jan. 1313. Se. Königl. Majest. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom 4. d. Mon. dem Beisizer Joseph Stehle zu Mühringen, im Oberamt Horb, und dem Reut- knecht des Freiherrn von Münch daselbst, Georg Hofer von Teuschberg, wegen der mit Lebensgefahr vollbrachten Rettung des 12 jährigen Knaben des Christian Friz von Norrstetten vom Ertrinken in dem angelaufenett Eiach - Fluß, jedem die si Verne Ci- vil-Verdienst-Medaille allergnädigst zu verleihen geruht. Srutrg. den 9. Jan. iZiZ. Stuttgart. Weitere Beiträge für verwundete Königl. Krieger: durch Pfarrer M. Werner von ihm und der Gemeinde Diefenbach, Oberamts Maulbronn — — ir fl. 24 fr. durch Pfarrer M. Wey ermann, von der Gemeinde Gut« tenberg, Oberamts Kirchheim >—- —> —* durch Oberamtmann Hettler in Leutkirch, von sämtlichen Einwohnern des Oberamts —- —- —- von den Theaterfreunden zu Riedlingen, die Einnahme ei- ner von ihnen am i. Jan. gegebenen Vorstellung mit von den Königl. Beamten und Dienern zu Mengen vom KamerSiener M e ^ z bei Ihrer Majestät t er K ö n i g i n durch den reformirten Pfarrer Euler in Wurmberg, von den Gemeinden Pinache — —- 12 fl. 9 kr. Serres —< —r- 7 fl. 28 kr. Luzerne — —- 3 fl. 8 kr. Neubärenthal — 4 fl. 2 kr. durch den Generalmajor und Brigadier von Schnadows von der zu Ludwigsburg garnisonirenden Artillerie von der Königi. Secrion des Medicinal-Wesens —> durch Ober-Postrath, Oberpostmeistcr Halber- stadt von dem Ober-Postamt Ulm und sämtl. demselben untergeordneten Postämtern 94 fl. Zz kr. von einem ungenannten guten Freund des Ober-Postmeisters ■— —> 5 fl. 24 kr. durch den geistlichen Rath und katholischen Stadrpfarrer von Keller das Qpfcrgeld, welches bei Gelegenheit des al- lerhöchst ätigeordneten, am 8tcn d. Men. abgehalreuen Trauer-Gottesdienstes für die im Felde gestorbenen und gebliebenen Offiziere u. Soldaten katholischer Religion, in der hiesigen kathol. Stadtpfarrkirche, fiel, mit — durch den katholischen Stadtpsarrer Eichner zu Ludwigs- burg desgleichen —> —> —- —> —. durch das Oberamt Tettuang, von dem Besi'zer des in je« ncm Oberamte gelegenen Landguts Ernstruhe, Kauf« mann Christian v. Pfister, aus Lindau —- —. durch den General-Lieurenanr und Gouverneur zu Ludwigsburg, von Lilienberg^ von dem dortigen Gouvernement und L>tadt« Commando •— — •—• 12 fl. von dem Cavall. Regiment Nro. 5. Dragoner Kronprinz •— — — 90 fl. 32 kr. von Di-. Herrmann Gmelin, Advokat — —. durch Pfarrer Kl. Enslin von den Gemeinden Freudenstein und Hohenklingcn, Oberamts Maulbronn — Den 14. Jan. 1813» In Abwesenheit des Vice-Präfidenten Departem. General-Lieutenant v. F 6 fl. 48 kr^ 524 fl. 49 kr. 44 fl. 10 fl. 6 kr. 5 fl- 32 kr. 26 fl. 47 kr. 35 fl. 47 kr. 88 fl. 45 kr. 100 fl. 17 kr. Li fl. 56 kr. 6 fl. 12 kr. 16 fl. iL kr. 102 fl. 32 kr. i2 fl. 4 kr. 14 fl. 7 kr. des Kön. Kriegs« ranquemont. Nachricht. Das Central-Büreau für die^Gefchäfte der Vermögens-Steuer befindet sich in dem locale der Königs. Sie- er- Secrion. Dorthin sind daher alle diesen Gegenstand betreffenden Eingaben zu cddresstren und abzugeben. Die General- Casse für die Vermögens - Steuer ist in dem leoeale des Königlichen Srempelamtö. Stuttgart, den 7. Jan. 18*3. Stuttgart. Nach einer Bekanntmachung der Königs. Bakerischen General- Post- Direction wird mit dem Anfang des Monats Februars d. I. von Augsburg aus nach Wien und von Wien nach Augsburg wöchentlich eine zweite Postwagen-Ver- bindung eröffnet, mittelst weicher eine doppelte Communicariou für die Reisenden und die Postwagen-Versendungen aus Württemberg, Baden, Frankfurt, Frank- reich, aus der Schweiz re. nach und von Oesterreich bestehen wird. Die von U'm nach der Ankunft der Stuttgarter, Schafhauser, Straßburger, Carlsruhcr u. Frank- furter Wägen wie bisher am Freitag und Montag nach Augsburg abgehenden Wä- gen influiren auf die von Augsburg am Samstag und Dienstag nach Wien abgehen- dcn Wägen, welche in Wien am achten Tage eintreffen. Die von Wien nach Augs- burg abgehenden Wägen kommen am Montag und Samstag in Augsburg an, und insiuiren auf die von Augsburg am Mittwoch und Samstag nach Ulm abgehende» Wägen, welche in Ulm am Donnerstag uns onntag eintreffen. Von Ulm ans ge- schieht sodann die weitere Beförderung der Reifenden und Effecten nach Stuttgart, Smafhaufen, Smaßbarg, Carlsruhe Frankfurt :c. an den bisherigen Cours-Tagen. Dem Publikum wücd diese Veranstaltung annnt bekannt gemacht. Stuttgart, den 10. Jan. i8tZ. Kön. Reichs-General-Ober-Post-Direction. Stuttgart. Bei der Kellerei der Königs. Hof-und Domainen-Kammer ist ein beträchtliches Quantum 18*2« Weine zecschiedcncr Gattungen, fo wie auch Weine von mehreren alteren Jqhrgaii- >n zum Verkauf bestimmt, welches mit dem Anhang öffentlich bekannt gemacht wird, daß man nicht i.nr mehrere Armer auf einmal, sondern aüch in kleineren Quantis täglich abgebe, und stch die kicb- M r bei der General- Caffc Konigl. Hof-und Domainen-Kammer, so wie in dem Hof- Kammer, Keller selbst , zu jeder Zeit melden, die Weine versuchen, und einen Kauf abschlicßcn können. Den 12. Jan. 1315. Hof-und Domaincn-Kammer-General-Kaffe. Stur gart. Bei hiesiger Cameral-Verwaltnng wird mit allergnadigstcr Erlaubniß ein Quan- tum alter Weine von nngefchr 40 Almer in Fudern und halben Fudern im Anfstrcich verkauft, wo- bei die Liebhaber am Dienstag den 19. Jan. Vormittags 10 Uhr im Camcral-Dcrwaltiings-Gcbaudc j:ch. cinßnden wollen. De» 7. Jan. tgiz. Kön. Canieral-Dcrwaltung. Stuttgart. Zum abermaligen Verkaufs-Versuch von 1 Mrg. t Vrtl. ot Ruth, die Plaket- haldcn - Wiese in 2 Thcile abgerheilk, und 5 .Rrg. 2^ Brtl. 4 hl- Ruth, die Eilf-Movgen - Wiese in o Tbeile abgetdeilt, welche.Garer bisher zur König!. Malerei selbst administrirr würden, ist Mon- tag der 25. Jan bestimmt, an welchem Lage die Liebhaber Morgens 9 Uhr in den Zimmern der König!. Hof-und Domainen- Kammer im Kanzlei-Gebäude der Anfstrcichs - Verhandlung auwohnen können. Den 15. Jan. 13,5.' Konigl. Hof-und Domainen-Kammer. ? reu den tha l. Die Unterzeichnete Stelle ist allcrgnadigst legitimirt worden, sämtliche auf den disseittgen Frucht kästen befindlichen Kernen, Waizc», Linsen, Akerbohnen, Welfchkorn und Ein- korn zu verkaufen, wozu sich die Liebhaber täglich cinfinden können. Den 3. Jan. igill. Kön. Camecalamk. Laufen. Die auf den Königl. Küsten zu Laufen «nd Mundelsheim vorcahige Früchten an Kernen, Mühlkorn, Warzen, Erbsen, Linsen, Wicken, A^ecbo-nen, Wclschkor.:« und Einkorn wer- den Pacthienweis verkauft werden, und zwar die Früchten auf dem Kasten zu Laufen am Montag den i. Febr. Vormittags 9 Uhr in der Cameral-Verwaltung^ und die Früchten auf dem Kasten zu Mundelsheim aur Dienstag den 2. Febr. Vormittags 10 Uhr auf dein Rathhaus allda. Oie Liebha- ber mögen sich einfinden. Den 7. Jan. 1313. Kön. Cameralamt. Mergentheim. Nach allerhöchstem Befehl Königl. Hochpreisl. Departements der Finanzen, Sectio» der Kron-Domainen vom rz. Nov. d. I. sollen unter Vorbehalt allerhöchstir Ratification ungefebr 30 bis ZZ Morgen Königl. Weinberge auf Mergentheimer, Jgersheimer und Markeishe mer Markung an den Meistbietenden verkauft werden. Diese Verkaufe werden an folgenden Tagen geschehen: als Montag den 1. Febr. 1313. Vormittags 9 Uhr in der Camccalamts- Wohnung die Mergentheimer Weinberge , Nachmittags 2 Uhr auf dem Rakhbaus zu Jgersheün die Weinberge auf dortiger Markung; Dienstag den 2. Febr. 1313. Vormittags 9 Uhr im Amlhaus zu Markels- heim die Weinberge auf dortiger Markung, welches hiemit unter der Bemerkung bekannt gemacht wird, daß für den Käufer sehr lridcntliche ZahlmigS-Termine bestimmt werden, und daß die Wein- berge hier weit geringer, als im Nckar- oder RcmSthale im Preise stehen. Den 3:. Dec. igrr. Stcuerrakh der Landvogtei an der Jaxt, u. Camcralvcrwaltung zu Mergentheim. Mergentheim. Nach aüergnadigstem Befehl ist zum Verkauf ausgesezt, und wird deshalb Mittwoch den 3. Febr. d. I. Vormittags t0 Uhr die Aufstreichs- Verhandlung in dem Amthaus zu Igersbcim vorgcnommen werden: ->) das Amthaus zu Jgersheim, wovon der untere Gtok von Stein, die weitere aber von Holz smd. Solches ist 58' lang und 34 Fuß breit, hat einen sehr gu- ten und großen gewölbten Keller, n ^heizbare, und i nicht heizbares Zimmer, 2 Kammern , Küche, Speiskammer, sehr geräumige Vorplaze, und mehrere Fruchtböden. i,),Ei» Bau von 7l Fuß lang und 20 Fuß breit, worinn ein Stall zu 3 Pferden, ein Viehstast zu 7 Skük, ein Hühncrstast 1 Wasch- haus, i Holz-Remise, i Heuboden und 1 Remise zu Gefarthcn, und 4 Schweinstatte; c) Ein Wurz- garkcn von 14 Ruthen neben dem Wohnhaus; c>) 2 geräumige Hofraithcn, welche mit all' vorste- hendem durch eine Mauer gcschloßen sind; 0) eine Scheuer mit i Tenne und 2 Bahrn im hintern Hof,, nebst darunter befindlichen Keller, jedoch diese nur unter gewitzen Bedingungen. Sämtliche Gcöaudc, welche täglich eingesehen werden können, sind in ganz gutem Zustand,Rind steht das Haus an der neu angelegten Dicinal- Strasse nach Würzburg, daher solches für ei» Wirthschafts-Gewerbe um so mehr taugte, die nähere Kaufsbedingungen werden bei der Aufstreichs-Verhandlung ecöfnet werden. Den 9. Jan. 13‘5. Landvogtei-Steuerrath an der Jaxt und Cameralverwaltec zu Mergentheim. Neuhausen auf den Fildern. In Gcmasheit allergnadigstcn Befehls Königl. Hof- und Do, mainen-Kammer vom 29. Dec. 1312. er praes. 2. Jan. 1813. ist auf dem Königl. Fruchtkasten zu Neubauscn, Köngen und Pfauhausen, ein Quantum Kernen, Gersten, Erbsen, Linsen, Wicken, Akcrbobnen, Mischling und Einkorn, gegen gleich baace Bezahlung z»m succesfiven Verkauf ausgc« sezt. Den 5. Jan. 1313. Kön. Cameralamt Neuhausen auf den Fildern. Stammheim. Nach astergnadigstem Befehl vom 29. diß sind die auf den beide» Kasten zu Stammheim und Schwieberdingen vorralhigen Früchten an Kernen, Erbsen, Linsen, Wicken, Aker- bohncn und Einkorn zum Verkauf auögesezr. Welches hiemit bekannt gemacht wiro. Den 3>. Dec. 1312. Kön. Cameralamt. Aalen. Nachbenaimtc Commun-Sommer-Schaafwaiden werden an eingezünftcte Schäfer oder Conccssionisten im öffentlichen Aufstreich an den Meistbietenden verliehen werden: 1) den 27. Jan. IZ13. Morgens 9 Uhr im Wirthshaus zu Schechingen, die Weide von Schechingen zu 230 Skük, von Lcinwcilcr zu 500 Skük auf den Sommer 1313. 2) Den 23. Jan. 1313. Morgens y Uhr im WirtnshauS zu Heuchlingen: die Waide von Heuchlingen zu 250 Stük, von Holzlertten zu 400. Skük auf den Sommer 1313. 3) Den 29. Jan. 13:3. a) Morgens 9 Uhr im Wirthshaus zu Dewaa- gen die dortige Waide zn 100 Stük alten Schaafen, und 100 Lämmern, oder 200 Srük Hä'mmcl au' 3 Jahre, h) Nachmittags 2 Uhr im Wirthshaus zu Forst, die dortige Waide au: de." L2 Sommer i« —> —■ —' —' durch das Oberarm Rottweil, von den Königl. Dienern und sämtlichen Amts-Untergebenen — — —• Den 21. Jan. 1813. General-Lieutenant, Vice-Präsident des Königs Kriegs-Departem. v. Phull. rr fl. 5 fl. rg kr. 657 fl. ii kr. 7 fl. 8 kr. 22 fl. n fl. 25 fl. 18 kr. 5 fl. 24 kr. 15 fl. 118 fl. 21 kr. 4 fl. 3 kr. 1 fl. 21 kr. 47° si. Ludwigsburg. Da man von Seiten der Unterzeichneten Stelle über die Lieferung deS Jahrs- Bedarfs an buchenen Prügel-Kohlen eine Abstreichs - Verhandlung vorzunehmen gedenkt, und hiezu Samstag den 6. Febr. igi3. fcstgcsezt hat, so werden die Lieferungs-Lustige hiemic ciugeladen, sich an gedachtem Tag Dormirtags 10 Uhr in der Kanzlei des Königs Arsenals zu Ludwigsbucg h-c;u einzufinden. Es wird aber ausdcüklich bedungen, daß nur solche, die sich über ihre Lieferungs-Fä- higkeit gehörig auszuweiscn, und dafür durch gute Bürgen, oder durch Caution die erforderliche Si- cherheit zu leisten im Stande sind, zum Akkord werden zugelasseu werden. De» 20. Jan. iglz. Kön. Obcrzeugamt. Beben hau scn. Bei der Camcral-Beamtung Bebenhausen ist ein Quantum Dinkel, Haber- und Gersten zu verlaufen. Den 9. Jan. rgiZ. Kön. Canreralamt. Langenargen. Mit dem vormaligen Kapuziner-Kloster und dem dazu gehörige», Gras Baum-und Küchengarten zu Langenargen wird, je nachdem sich Liebhaber dazu finde», entweder ei» Verkaufs - oder ein Verleihungs-Versuch gemacht werden. In dem Kloster befinden sich neben de« Zellen 4 heizbare Zimmer, 1 geräumige Küche, 1 gewölbter Keller, auch ist eine Waschküche und ein Holzschopf an solches angebaut; der Garte» mag ungefähr zj Morgen im Meß halten, und das Ganze ist mit einer hohen Mauer umgeben, liegt an einer sehr frequenten Landstraße in der assge- 4. Jan. ,g,z. „ „ Kön. Cameralamt Fridcrichshafcn. Lcutkirch. Nach dem allerhöchsten Befehl des Konigl. Dcpartem. der Finanzen, Sectio» der Kron-Domainen Zte Abtheilung vom g. Dec. 1312. wird das dem Hospital Leutkirch zugehörige ^of- gut der Strnmpfenbcrg genannt, außer der Stadt gegen der untern Vorstadt gelegen, bestehend aus einem in Ricgclwandcn gebauten Hauß mit Platten gedekt samt angehangtem Stadel, Stallung und Wagenschopf von Holz, dann einer abgesonderten Bak - und Wasch-Küchc, 56 Jauchert 100 Ruth. Akers, und einer Baind pr. 7 Tagwerk 12s Rth., wie auch 5 Tagwerk 109 Rth. Wiesen nebst dem freien Trieb auf dem ganzen Gut, und der ganzen untern Dichwaid, mit Ausnahme des Stadt- Ocschers bis den 11. Hornung Vormittags 9 Uhr in der Konigl. Camcralamts-Wohnung salva ra- tificütione im Aufstreich an den Meistbietenden mit der Bedingung verkauft werden, daß Ltel des Kaufschillings baar, die übrigen fftel aber in zwei zu 5 pro Cent verzinnslichcn Zielern unter Vorbe- halt des Eigcnthums-Rechts auf das ganze Gut bis zu erfolgter gänzlicher Bezahlung zu erlegen sind. Die Kaufsliebhabcr haben obrigkeitlich gesiegelte Zeugnissen über ihr Prädikat und hinlängliche Laudwirthschaftliche Kenntnisse sowohl, als auch hierüber beizubringen, daß selbe den Kaufschilling zu bestreiten im Stande seien. Den 4. Jan. igiz. K. Cameralamt. Weinsberg. Bei der Unterzeichneten Bcamtung ist in Folge allerhöchsten Befehls Konigl. Ober-Finanz-Kammer vom 24. Dec. igia. ein Quantum Waizen, Gersten und Einkorn zum Ver- kauf ausgcsczt, welches hieinit bekannt gemacht wird. Den ig. Jan. lgiz. K. Cameralamt. Horb. Höheren Bcschlicffungen zufolge, wird eine spcciellc Vermessung der ungefähr 3,000 Morgen starken Markung des Dorfs Eutingen statt haben, und zu diesem Ende ein Abstreichs-Ak- kord Donnerstag den 4. Fcbr. d. I. Vormittags 10 Uhr in dem Wirthshauß zur Linden daselbst vor- genommcn, übrigens blos und allein solche Geometers zugclasscn werden, welche durch magistrati- sche durch die betreffenden Obcramtcr anerkannte Zeugnisse, unzweideutig zu beweisen im Stande sind, daß sie epamiuirt und beeidigt seien, schon ganze Markungen mir Zufriedenheit der Interessenten ver- messen haben, eine Caution von 500 fl. zu leisten, und wenigstens ftcl des akkordirr werdenden Ner- dicusts bis zu erfolgender allerhöchster Approvarion des Geschäfts stehen zu lassen vermögen. Den 1.6., Jan. Kön. Camcralverwaltung. Schwicberding cn. Freitag den 5. Fcbr. d. I. Bormittags 10 Uhr wird ein Distrikt dc6 Wegs, welcher von Schwieberdingen nach Möglingen zieht, und 586 Ruthen im Meß hält, zur Chaussirung vermittelst Abstrcichs auf dem Rathhauß in Schwieberdingen vcrakkordirt werden; Lieb- haber zu dieser Entreprise haben sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Vermögen und ihre Kenntnisse im Chaussee- Bau auszuweisen , und können den Ucberschlag, so wie die Akkords - Bedin- gungen täglich bei der Beamtung Schwieberdingen cinsehen. Den >6. Jan. igiZ. Kön. Obcramt Ludwigsbürg. Horb. Da zu Folge allerhöchsten Dekrets des König!. Hochlöbl. Kriegs-Departements V. Se- ciion die Jahrsmusterung in dem hiesigen Oberamt erst am 1. Merz d. I. ihren Anfang nehmen wird; so wird diß den aus hiesigem Obcramtsbezirk abwesenden Conscriptionspflichtigcu vom ig bis eg Jahr mit der Aufforderung bekannt vemacht, sich auf diesen Termin unfehlbar in ihrer Heimat einzufinden- Den 9. Jan. 1015- Kön. Oberamt.. Nccka r su l m. Die dalner wegen kleinen Diebstahls in Verhaft und Untersuchung gekommene Juftiua Elisabetha Fridenka Mezgcriu von Hohenhaslach, Oberamts Vaihingen, fand Gelegenheit, gestern Abend aus ihrem Gefängnis zu entweichen. Alle Hoch - und Wohllöbl. amtliche Behörden werden daher ersucht,, auf diese Person genau fahnden, sie im Betrctungsfall arretiren, und wohl- verwahrt dem hiesigen Obcramt cinlicfern zu laßen. Signalement.. Dieselbe ist Zl I. alt, mittlerer Wcibcrgroße, hat schwarzbraune Haare, schwarzes hageres Gesicht, schwarze Augen, mittlere Nase. Bekleidet ist. solche mit einer ichwarzen Bändelhaube, braun kottunencm abgetragenem Kleid, und baunuvolleu gestreiftem. Halstuch, wollenen Strümpfen und Schuhe».. Den. 15. Jan.. Oberamt.. (Nebst einer Beilage.). Beilage zu Nro. 4. des König!. Staats- und Regierungs-Blatts von 1813. Dritte Edictal,Ladung der abwesenden Conscriptionspflichtigen VAN 1812. Nachfolgende abwesende Militairpflichtige ans sämtlichen Oberamtern des Königreichs, welche nach der Musterung des Jahrs ig". sich entfernt, und bei der Musterung des Jahrs 1312. sich nicht gestellt haben, oder welche der vollzogenen Jahrs-Aushebung des Jahrs igi2 entwichen sind, werden durch gegenwärtige Ediktal-Ladung unter Anberaumung eines viermonatlichen Termins zum drittenmal um so mehr zur unverzüglichen Rükkehr in ihr Heimwesen und unvcrwciltcn Stellung vor das vorgesezte Oberamt aufgcfordcrt, als im Fall spaterer Stellung sie geschärftere körperliche Stra- fen, verlängerte Militair- Dienstzeit und nach Ablauf der vorgeschriebcnen Fristen die Confiscation ih- res gegenwärtigen, so wie des wahrend ihrer Abwesenheit ihnen noch künftig anfallenden Vermögens zu gcwarten haben. Justiz- Secrion des König!. Kriegs- Departements. I. Landvogtei am obern Neckar. Balingen. Aus der Oberamts-Stadt. Ge. Phil. Müller, Schuster. Lukas Schüler, Bek. Job. Fried. Rukcbrod, Sailer. Joh. Fried. Met, Mczgcr. Joh. Ge. Gchlatter. Jak. Hertfelder, Bek. Von Bi, rgfcld cn : Johs. Hcrter, Müller. Dürrwangen: Joh. Ludwig Rau. Engstlattg. JohS. Weber. Don Geislingen: Enoch Eylh. Erasmus Birkle, Gärtner. Erasmus Schadle , Bierbrauer. Von Meßstetten: Joh. Mich. Friz, Strumpfweber. Christ. Gomaringer. Christ. Schempp, Mezger. Gottl. Gomaringer. Andr. Roth. Don Onstmet- tingen : Matth. Sautter, Uhrmacher. Mich. Bosch, Schmid. Don Ostdorf: Joh. Casp. Bck, Salpetersieder. Von Thicri n g eu : Joh. Martin Narr, Weber. Von Unter dig ish ein«: Ant. Gaugei, Schneider. Wunibald Hahn. Von Ebingen: Ge. Philipp Mauttc, Mezger. Von Winterlingen: Matth. Frey. Oberndorf. Von Oberndorf: Valent. Jauch, Biersieder. Lorenz Neu, Schuster. Don Alpirspach: Jak. Heinr. Hcinzclmamn Schuster. Mattk. Heinzclmann, Bek. Christoph Fried. Roth, Bek. Joh. Matth. Günter. Matth. Raunser. Don Aich Halden: Jobs. Weiser, We- ber. Johs. Weiser, Weber. Uav. Schule, Weber. Jos. Wernz, Weber. Lorenz Moosmann, We- ber. Jos. Roth, Weber. Tav. Gekiuger, Weber. Von B essen dorf: Franz Storz, Weber. Von Bezweiler: Christ. Storr, Müller. Joh. Ge. Jcgle, Schneider. Von 24. Höfen: Johs. Schmrder. Johs. Bek, Rotgerber. Von F luorn: Math. Rcmpp, Weber. Job. Ge. Rempp, Weber. Jak. Uicger, Bierbrauer. Von Lauterba ch : Ge. Moosmanu, Schreiner. Bapt. King. Jos. Rechberger, Jos. Pfundstcin „ Alois King, diese Z Hirten. Ge. Pfrmdstcin, Bauer. Wch. Huk, Zimmcrmann. Jak. Pfundstcin, Bauer. Bartblc Huk, Bauer., Von Mariazelt: Carl Schmider, Schuster. Paul Böser, Knecht. Benedikt Flaig, Knecht. Conr. Langbein, Knecht. Man. Flaig, Weber. Ge. Reuter, Schmid. Von Röthenbach: Joh. Ge. Krcz, Schuster. Ge. Fried. Killgus. Andr. Schäfer. Von Röthcnbcrg: Mathias Köhler, Weber. Den Seedors: Jos. Schnell. Von. Süllgan: Andr. Wösncr,, Zimmermaun» Von Schram- Zu Nr. 4. i8i$< derg: Jak. «Spinner, Schreiner. Johannes Miller, Zimmermann. Johannes Haller, Schreiner, Jobs. Maurer, Mezger. Andreas Fetzender, Kiefer. Joseph Fiechter, Dreher. Gregor Haller, Schuster. Ferdin. Rapp, Gärtner. Jos. Reichsstadt, Keßler. Jos. Mantel, Weber. Benedikt Broghammer. Ferdin. Fichter, Nagelschmid. Jak. Rauch, Weber. Von Tha lh au seit : Jvhs. Etter. Von Wa ld m ö ß i n g en: Mathias Spreter. RottweU. Don Rottweil: Joh. Nepom. Mayer, Me;ger. Thomas Kempter, Kirschner, Jos. Bayer, Schmid. Don Böhringen: Martin May, Maurer. Von Dun tu gen: Cour. Jos. Fischinger. Tav. Schaible. Don Fekeu hau se n : Jos. Koch. Johannes Nicdlinger. Bon Locher Hof: Ignaz Reichsstadt. Johs. Rapp. Jak. Schuekenburger. Alois Reichsstadt. Franz Reichsstadt. Don Neukirch: Matthaus Pfeiffer. Fidel Faißer. Matth. Früh. Von Schömberg: Ant. Hehl, Hafner. Johs. Koch, Brauer. Josepb, und Thomas Besenfelder. Johs. Oechser, Weber. Jos. Schwenk, Schuster. Jos. Grözinger, Schreiner. Von Wellen- dingen: Blasius Angst. Johs. Hugger, Zimmermann. Barste Vahuholzer. Joh. Chrisostomus Schneider, Schreiner. , Spaichingen. Von Spaichingen: Lorenz Braun, Bek. Alois Bader, Maurer Jos. Buhler, Schuster. Johs. Ritter. Marlin Stehle, Schmid. Von Aip heim: Jobs. Effinger, Weber.^ Don Aldingen: Christ. Dosseler, Stricker. Von B ö tt ing e n : Constaittin Mat- tes. Salomon Huber. Von Bubsheim: Ant. Firn, Saifensieder. Von Deilingen: Cour. Schuekenburger, Weber. Christ. Ragg, Schreiner. Von Dormettingen:, Joh. We- kemann, Brauer. Fridolin Pfaff, Maurer. Von D 0 tter n h au se n : Johs. Mütter, Schu- ster. Von Durbheim: Melch. Fepf. Von G oßh ei m : Adelb. Steiner. Don D beru- he i m : Andreas Schnee. Valentin Moser. Joh. Martin Moser, Josephs Sohn. Pet. Schnell. Von Rat Hs bau sen : Beruh. Steiger. Joh. Riede, Schreiner, Sebastians Lohn. Don Rei- chenbach: Leopold Marquard, Bauer. Adam Dilling, Maurer. Von Roßwangen: Jos. Merz. Franz ?av. Buz, Schneider. Don Schörziugen: Joseph Schwarzwalder, Maurer. Jost Baier, Fimmermaun. JvhS. Baier, Josephs Sohn. Tao. Schwarzwalder, Maurer. Ignaz Seng. Don Wehingen: -kav. Biesiuger, Maurer. Job. Bapt. Reichte. Mathias Steiner, Maurer. Jak. Mosbrugger, Maurer. Matthä Mosbrugger, Maurer. Philipp Häring, Maurer. Joh. Bapt. Maier, Schmid. Tuttlingen. Von Tuttlingen : Joh. Ge. Hilzinger, Baurenknecht. Don Dur chbau- sen: Johs. Engesser, Müller. Von Hnusen: Jak. Andr. Kiaiber, Chirurgus. Von Köl- bingen: Clemens Stengel«, Student. Von Mühlheim: Nikolaus Lang^, Sattler. Don ReuquisHausen: Anselm Meyer, und Jos. Müller, Zimmerleute. Don Schwenningen: Conrad Weiler. Cour. Hauser. Andr. Bcnzing, Schneider. Von Thuningen : Joh. Mark. Voßcler, Kiefer. Don Wurmlingen: Leop. Fepf. II. Landvogtei am mittler« Neckar. Herrenberg. Von Herren borg: Johs. Dusling, Wagner. Johannes Buhler, Mezger. Von den Amtsorten. Gültstein: Joh. Goktl. Roller, Bek. Jobs. Maier, Schmid. Don Hildrizhausen: Job. Gotkl. Waker, Chirurgus. Von Mönchberg: Joh. Fried. Ekert, Schneider. Von P0ltringen: Simon Kittel, Striker. Jos. Baumann, Bauer. Von Neu- sten: Albrecht Strobheker, Zimmermann. Don T heilfingen: Joh. Ge. Schnrer, Chirurgus. Horb. Von Horb: Casp. Eifele, Schuster. Alois Erath, Schuster. Ahldorf: Clem. Bum. Bierin gen: Jos. Ruggaber, Kiefer. Bi ld ech i 11 g e n : Roman Elsässer. Von Eutingen: Pius Mermaun, Schreiner. G öttel fingen: August. Kaz, Schreiner. Hoch- dörf: Joh. Ge. Fried. Salmaier. Salzftetten: Jak. Engelfried. Ant. Findling, Keßler. Wacheiidorf: Martin Haas. Lorenz Schmid, Schreiner. Wcitingcn: Johs. Gramer, Schmid. Miesen stellen : Johs. Haak, Weber. \ Zu Nr. 4. i8iZ. Rottenbucg. Don Rottenburg: Jos. Schalter, Schneider. Franz Xaver Hebcrtr, Sai, fcnsiedcr. Augustin Heinrich Schneider. Dominicus Bißinger, Färber. Gabriel Hambergee, Schu- ster. Bühl: Pankraz Lcikhardt. , Fro m men bau se n : Philipp Hallmaier. MöGn- gen: Martin Hahn, Sailer. Johann Dieter, Schäfer. Jos. Steinhilber, Bek. Niedern ui: Joseph Maier, Weber. Ofterdingen: Friedrich Letsch, Zimmermann. Wendel s heim : Ge. Köhler, Bauer. Constanlin Köhler, Bauer. Wurmlingen: Januar Ulmec. Xa. Baue, Schäfer. Melchior Baur, Schäfer. Sulz. Don Sulz: Matth. Güntner, Maurer. Jak. Walter, Schmid. Mathcs Gannser, Weber. Gottfr. Solledcr, Mezger. Christoph Fried. Müller, Weber. Mathcs Leng, Biegleder. Von Rosenfcld: Job. Heinr. Frik, Müller. Joh. Pet. Müller, Schlosser. Joh. Jai. Müller, Mezger. Carl Fcrdin. Schmid, Mezger. Johann Jak. Zaiger, Schneider. Jobenn Ge. Müller, Schneider. Von Leidrin g c» : Joh. Bck, Bierbrauer. Joh. Jak. Mauth, Bierbrauer. Don Binsdorf: Gottlieb Stahle, Bierbrauer. Von-Wit tershausen: Anvr. Schaible, Weg „er. Von Do ringen: Tobias Schmauk, Kaufmann. Mart. Graf, Schlosser. Martin Gan- ser, Weber. Von Dorn Haan: Lukas Seemann, Schloßcr. Don Brittheim: Mathes Gi- ring, Bauer. Bon Holz Hausen: Johann Wegenast, Weber. Tübingen. Don Tübingen: Iman. Gottlob Raiger, Kaufmann. Job. Christoph Haas, Strumpfwebcr. Ebcrh. Christ. Groß, Messcrschmid. Christoph Thcod. Menim-nger, Mezger. De- rendingen: Elias Maier, Weber. Jmmcnhauseu: Joh. Fried. Bauer, Vek. Job. Ge. Schäfer, Schumacher. Mahringen: Ge. Martin Walker, Schneider. Nehrcln: Johann Bernhard Mohl, Zimmermann. ^ Hl. Landvogtei Schwarzwald. Böblingen. Don B öblingc n : Joh. Ge. Knokl, Beck. Aidlingen: Jobs. Ver- lach, Bck.' Sindelfingen: Joh. Fried. Halm, Schuster. Jak. Fried. Held, Barbierer. Calw. Don Calw. Joh. Ge. Dinger, Taglöhncr. Hirsau: Joh. Jak. Bolay, Tag, lohnet. Möllllllgkll: Carl Werstein, Mezger. Würzbach: Leopold Schanz, Bei. Joh. Gc. Lu;, Bek. A ltb ulach: Joh. Jak. Rometsch, Weber. Freuden stad t. Don Fr enden stadt: Christoph Friedrich Günther, Weber. Johannes Kugler, Fuhrmann. Johann Friedrich Jetter, Mezger. Georg Jak. Mast, Schuster. Johann Martin Kugler, Nagclschmid. Johannes Haist, Maurer. Johann Christian Mohr, Nagelschmid. Aach: Joh. Adam Schittenhelm, Bek. Ba icr sbronn: Johann Jak. Möhrlen ^ Schuster. Dietersweil c r : Jak. Weinmann, Wagner. Dornstctten: Johs. Luz, Taglöhncr. An- dreas Klager, Maurer. Glatten: Beruh. Seegcr, Wagner. Lautcrbach: Johann Ge. Bidemann, Zimmermann. Loßburg: Conr. Kübler, Weber. Lombach: Joh. Michael Finkbohner, Kiefer. Pfalzgrafenwcilcr: Ulrich Luz, Schuster. Joh. Gc. Mantele, Bauer. S ch ö n m ü » z n a ch : Joh. Mich. Mienbardt, Bauer. U n t e r w a l d a ch : Johann Pet. Theurer, Bauer. Wilkendorf: Joh. Ge. Müller, Zimmermann. Andr. Graf, Bauer. Nagold. Don Nagold. Johann Friedrich Fuchstatt, Mezger. Johann Adam Sakmann, Altenstaig, Stadt: Eberh. Canz, Chirurgus. Joh. Gc. Theurer. Bernek: Mich. Unge- mach. Christian Sauer, Bauer. Bößingen: Johann Georg Pfleiflcn, Weber. Eb - und Wöllhansen: Christ. Dingler, Schuster. Jakob Haußer, Taglöhncr. Egen hausen: Jak. Fried. Kicnlc», Bck. Johs. Brenner, Bauer. Johann Fried. Stickel, Bauer. Minder spach: Jakob Hezcr, Taglöhncr. Oberschwandorf: Joh. Mart. Stickel, Schuster. Rorhfcl- d cn: Jak. Fried. Walz, Bck. Ettma nsw c i ler : Conrad Hornbacher, Taglöhner. U nter- thalbeim: Andr. Müller, Bauer. Warth: Michael Lciz, Weber. Math. Werner, Bauer. Wildbcrg: Christ. Fried. Denglet. Sailer. Ludw. Jak. Schweikett, Papierer. Martin Stein? len, Mezger. Ü* Zu Nr. 4. I8IZ< Kreuenbürg. Keine. , IV. Laudvogtei Rothenberg. Canntstadt. Don Cantstadt: Joh. Fried. Noppel, vulgo Tbumm, Schneider. Johannes Unger, Bauer, dieser hat sich jedoch, als vorher in der Liste durchstrichen, erst rgrz. zu stellen. Fcllbach: Johs. Schnaitmann, Schneider. Don Müh l Hausen : 'Carl Christ. Baumgart, Gärtner. Münster: Johann Ge. Seupple, Weingartner. Rommelshausen: Georg Michael Kurz, Bek. Eßlingen. Don Eßlingen: Johs. Mcukele, Schneider. Carl Will,. Steiner, Privatloh- rrr. Ge. Fried. Joh. Reichenbach, Kaufmann. Amand Erhard Zorn, Schreiner. Joh. Phil. Eber- hard Schenkel, Zinngießer. August Andr. Gchecrer, Schneider. Christoph Jos. Job. Goktl. Gcc- wak, Beindreher. Christ. Ferdin. Tschan, Schuster. Johannes Klein, Schuster. Christoph Jak. Barth, Schneider. Christoph Ludwig Hemminger, Schneider. Gotthilf Michel Frösckle, Schreiner. D enkendorf: Joh. Ge. Schweizer, Schuster. Nellingen: Phil. Jakob Gräber, Färber. O b e r e ß l i ng e n : Joh. Fried. Phil. Rcuß, Schnull. Leonbcrg. Don Friolzheim: Andr. Zimmcrle, Baucenknecht. Waiblingen. Don Bcinstein: Gottfried Pfund, Müller. Endersbach: Johannes Frank, Nagelschmid. Jobs. Berner, Weingartner. Hochdorf: Christian Grabert. Korb: Carl Wilhelm Barchet, Glaser. Strümpfelbach: Joh. Mich. Ritter. V. Landvogtei an der Enz. Besigheim. Don Bon nig heim: Carl Fried. Dillingcr, Saiftnstcder. Christian Gros, Bauer. Jak. Christ. Dillingcr, Kübler. Lochgau: Job. Fried. Burr, Hafner. Ge. Jakob Dieterle, Kiefer. Ge. Philipp und Philipp Heinr. Wcifferk, Schäfer. Ludwigs bürg. Don Ludwigsburg: Carl Fried. Witschgy, Sckler. Jak. Fried. Hil- denbrand, Hutmacher. Joh. Cour. Borst, Schumacher. Jak. Heinrich Wilhelm Ahles, Schreiner. Ludw. Heinr, Jung, Schneider. Joh. Fried. Lambacher, Büchscnschiffter. All dingen: Hiero- nymus Buhl, Mezger. Heutingsheim: David Schneider. Kornwcstheim: Johann Ge. Ehle. Markgröningen: Joh. Jak. Giek, Weingartner. Fried. Will). Riekher, Scri- bent. Nekargröningcn : Jak. Fried. Jmmlc, Schumacher. Pop penweilc r : Georg Mich. Kraus, Bek. Tyamm: Joh. Sebast. Langenck, Taglöhner. Marbach. Don Marbach: Ge. Christ. Knaupp, Mütter. Jak. Fried. Mak, Schumacher. Klein - Aspach: Joh. Michael Klenk, Schneider. Johann Fried. Heinrich Carl Retter, Bek. Murr: Joh. Conr. Ganns, Bek. Pleidelsheim: Adam Schicßle, Weber. Christ. Gotll. Herrmann. Weiler zum Stein : Ge. Jak. Schillinger, Weber. Maulbronn. Don Dürrmenz: Johannes Knödel, Schneider. Gros-Glattbach: Johs. Knapp, Bek. Gündelbach: Joh. Mich. Dehm, Bauer. Illingen: Jak. Fried. Maier, Bek. O etisheim: Jak. Müller. Joh. Gottj. Nagele. S ch 0 n enb e rg : Matth. Mal, Schneider. Schmie:. Johann Gottl. Weissinger, Bauer. Jak. Martin Heugel, Bauer. Schützingen: Johs. Striegel, Schneider. Sternenfels: Daniel Hallwachs, Bauer. Wurmberg: Johs. Glos, Bek. Vaihingen. Von Vaihingen: Joh. Mich. Raisch, Bauer. Joh. Fried. Bcnkcndörfcr, Mezger. Job. Oav. Flckhammer, Steinhauer. Grossachsenheim: Christoph Mart. Wolf, Weber. K l einsa ch se nh er m : Ge. Matth. Maier, Weber. Muhlhausen: Joh. Phil. Kraus, Maurer. Unterriexingen: Joh. Mich. Braun, Bauer. Ar» Nr. 4. igrz- VI. La«dv0gtei am untern Neckar. Baknang. Von Baknang: Joh. Gottl. Belz. Johs. Maier. Jux: Johann Jakob Wurst. Steinberg: Joh. Gottl. Hcrrmanu. Gaisbühl: Ge. Leonh. Hohneker. Sie- gelsberg: Gottl. Münz. Schöllhüttc: Gottl. Weller. Braten Heini. Von B rakenheim : Gottl. Heinr. Reiber, Dreher. Christoph Friedrich ridle. Joh. Jak. Schlagentwcit. Frauenzimmern: Joh. Ge. Schlcewcis,, Schulter. Gottl. Schleeweis, Weber. Güglingen: Ivb. Fried. Balz, Rotgerber. JohS. Boklc, Mezger. Joh. Franz Gchaudt, Kaufmann. Ma fsenb ach: Christ. Schilling. Mei mshcim: Joh. Chri- stoph Schaf. Niederhofen: Ebcrh. Fried. Mann. Schwaigern: Carl Fried. Schopf. Stetten: Joh. Ge. Meistert, Bauer. H c i l b r 0 n n. Von H c i l b r 0 11 n : Joh. Jak. Möriz Dauer. Job. Jak. Albrccht. Joh. Ludw. Gruis, Handlungs-Commis. Job. Gottlob Gimmi, Kaminfeger. Blbcrich: Ge. Heinr. Halter, Schreiner. -Bonfeld: Phil. Dietrich Littcrcr. Kirchhausen: Mich. Akermaim, Sontheim: Joh. Marlin Stolzer, Maurer. Neckarsulm. Von Brettach: August Fried. Stark, Schneider. Duttenberg : Johs. Bisbndiz, Krämer. Oedheim: Carl Jof. Eclewein, Schuster. Offenau: Ge. Melchior Fuiisch, Korbmacher. Siglingen: Joh. Kraft, Schloßer. Weinsberg. Von Bizfcld: Gottl. Heinr. Ludwig. Ellhofen: Joh. Balt. Matth. Krell. Gellmersbach: Joh. Fried. Holz, Kiefer. Meinhard: Ge. Carl Albr. Foll. Stangenbach: Joh. Keller. Willsbach: Joh. Fried. Höpfcr. VIT. Landvogrei an der Zaxt. Hall. Don Hall: Nikol. Fried. Lauth. Job. Fried. Kuhn. Joh. Fried. Krumray, Hutt machcr. Ge. Fried. Rceb. Joh. Fried. Hascnmajer, Mezger. Stcinbach: Joh. Stegmaicr. Jos. ZstlNk. CnsUllgen: Joh. Christoph Holp. Ochringen. Won Ochringen: Joh. Ge. Ludw. Guth, Schreiner. Joh. Ludw. Beruh. Bräunte. Joh. Alex. Buz. Adolzfurt: Ulrich Mart. Gottlob Löficr. E k« r l sweilcr: Jak. Sam. Wurst. B au m e r len ba ch : Ludw. Heinr. Gebhardt. Neu enstein: Johann Gottl. Kirchner, Baurcnknccht. Carl Will). Christian Treuer, Kaufmann. Ich. Christoph Benner. Hcuberg: Joh. Jak. Welk, Bck. O ber m aß h0 l d c r ba ch : Joh. Phil. Christian Rüger. Zwciflingen: Ge. Mich. Baumann. O rcndc lsa ll: Will). Hofmann, Schuster. Künzelsau. Von Ai l rin gen : Jak. Manzins. Welch. Gröm. Märt. Manzius. Jos. Groin. Albertshof: Matth. Johs. Reinhardt. A l t k r a u t h c i m : Andr. Stadtmüllcr. Bcrlichingen: Angelus Hohenöhrlcin. Fried. Adolph Hofcher. Bi er in gen : Ge. Bern- hardt Röder. Braunsbach: Wendel Abraham. Diebach: Mich. Gerncr. Dörz- bach: Carl Fried. Zürn. Jak. Fried. Burkert. Gottl. Kuhn. Hohcbach: Georg Ulrich Stapf. Hopfengarten: Joh. Jak. Gcrich. Jagstberg: Joh Mich. Gerncrt. In- ge lfin gen: Joh. Ludwig Hofmann. Laibach: Job. Jos. Knittel. Vinccns Denzcr. Mul- st n gen: Joh. Mich. Haas. Mclch. Daminer. Obcrkeßach: Fried. Wilhelm Adelmaun. Ochscntkal: Joh. Hammer. Pfizenhof: Veit Michael Wolpcrt. Schloßstetten: Albrccht Sprößer. Gerabronn. Don R 0 t h am S c c: Christ. Fried. Burkhardt. Brettheim: Joh. Mich. Schurz. Leuzendorf: Joh. Mich. Hahn. Schrozberg: Job. Friedrich Stolz. Lendsiedcl : Joh. Ge. Utz. Morstcin: Johann Ge. Wcinmann. Niederstetten: Michael Sachsenmaier. ' *** Mergentheim. Don Altha « scn: Jos. Keppler, Schuster. Mich. Roh», Bek. Edelfinge»: Ge. Heine. Wirsching, Knecht. Archshofen: Johann VIII. Landvogtei am Kocher. Aalen. Joh. Ge. Henne, von Aalen. Crailsheim. Don Altenmünster: Gotlfr. Rüdcrshäuser, Schneider. Jaastheim: Jak. Matthias Dcllingcr, Schmid. Lantenbach: Lccnb. Bürtlc, Handelsmann. Melbers- m ü h l c: Franz Anton Blaue, Baurcnknecht. R a n d e n w e i l c r : Alois Kolb Drechsler. Tri ensba ch: Ge. Mich. Schuft, Mczgcr. U n t c rd eu fst et te n : Jos. Hcrbinger, Han- delsmann. Crailsheim: Joh. Martin Wiedmann, Baurenknecht, Spurius. E ll w a n g e n. Don Hohenberg: Mich. Schneider, Schuster. K r e u t h o f: Joh. Wille, Schreiner. Un t e r sch n c id!> e i m : Joban» Weber, Baurcnknecht. Z ip p l in g en. Leonh. Zeller, Bader. Lauchheim: Job. Casp. Waizmann. Schwenningen: Andr. Hagele, Bauer. Gaildorf. Don M a r b a ch l e: Jakob Harer. Don K o h l w a l d : Jak. Schwarz. Heid e n h eim. Don H e i d c n b e i in : Wilhelm Jakob Kölle, Silberarbeiter. Giengen: Abrah. Bauerte, Lodwcbcr. Hcrbrechtingen: Joh. Andr. Haslacher, Schlvßcr. Ne res heim. Don Ne res heim: Joseph Zöllner, Chirurgus und Zahnarzt, scn: Jos. Anton Kaifel, Glaser. Ebnat: Ge. Anton Funk, Schmid. A u f h a üf IX. Landvogtei an der Fils und Rems. Geislingen. Don Eibach : Joh. Scbast. Blessing, Sattler. Joh. Casp. Pfeifer, Schnei- der. Grösst eien: Joh. Ge. Ranftle, Baurcnknecht. Kuchen: Christ. Groninger. Schu- ster. Wicsenstaig: Joh. Bapt. Meffcrschmid, Studiosus. Dizcnbach: Joh. Ge. Jch- lc, Spindlendreher. Gmünd. Don Gmünd: Joh. Knoll; Franz Xav. Kuttler, becde Goldschmide. Johann Benkcimann. Leopold Kraus, Weber. Thom. Bersch, Maurer. Job. Ge. Huber ». Ignaz Gries, diese bcede Baurcnknechte. Lautern: Beruh. Edelbauficr, Kiefer. Mukh l a » gen : Georg König, Maurer. Don Reich cnbach: Johs. Schmid, Maurer. H in t erw c i l er - Rech- berg : Joh. Knödlcr. Pfcifcnmachcr. Göppingen. Don Göppingen: Job. Michael Gcierbalter, Knopfmackcr. Albers- hau scn: Matth. Basler, Schäfer. Bünzwangen: Fcrdin. Mahle, Mczger. Gros- Eislingen: Joh. Michael Frei. Jos. Bantcl. Heini ngen : Job. Siegel, Weber. Ho- benstanffcn: Jos. Staudcnmaier, Barbierer. Joh. Gotkl. Knauß, Mczger. Martin Walter, Bauer. Jebenhausen: Israel Neuburger, Jud. Schlath: Johs. Rickcr, Bek. Lorch. Dom Kaiscrsbachcr Ctaab ; von Kaisers back: Fried. Hindcrcr. Dom Ricnhai-* rer Staad; von Esels h a ld en : Johs. Riedel. Dom Waschcnbenrcr Staab; von Wäschen- beuren : Franz Bollak, Siebmacher. Schorndorf. Don Sch orn d orf: Jobs. Kies, Schloßcr. Beutelsbach: Johann Jakob Dentler, Mczgcr. Unter urhach: Christ. Stiefel. X. Landvogtei auf d er Alp. Kirchheim unter T e k. Don Kirchhcim: Joh. Friedrich Knoblauch, Rotgerber. Carl Gottl. Fried. Schmid, Schneider. Bisstngen: Joh. Fried. Ehni, Mczger. Johs. Weber, Zu Nr. 4. 1813 Sck,afer. Dettingen: Ge. Fried. Klein, Schuster. Gutenbecg: Johann Ge. Keller, Meger. Lindorf: Iohs. Göz, Schäfer. Owen: Josi Löw, Schmid. Joh. Barner, ✓ Müller. Weilheiin: Iohs. Bachofer, Zinngicßer. Joh. Mich. Baicr, Schneider. Münsingen. Von A u i n g cjt: Jak. Lorenz. Baach : Math. Maier , und Franz Sa- les! Maier. Hayingen: Anton Aigner. I u st i n g e n: Jof. Rizlcr. N ü r t i n g e n. Von Nürtingen: Andr. Holder, Rotgerber. Johann Ge. Fanfel, Kübler. Andr. Schaiblcn, Mezgcr. Joh. Wilh. Schäfer. Job. Will,. Lorch, Maurer. Aich:^ Johann Mich. Walker, Schneider. Balzholz: Jobs. Schweiß, Schaler. Kappishaußecn: Joh. Phil. Holpp, Schuster. ^ O ber-B0ih iug ellr : Joh. Martin Weiler, Mezger. Unter? E n si 11 g e n: Joh. Michael Stumpp, Bck. Reuttlingen. Von R euttling en : Joh. Fried. Oreispring, Saifcnsieder. Jak. Klein, Mezger.- Christoph Klein, Kübler. Iohs. Venz, Schuster. Joh. Jak. Hocht, Bek. Joh. Jakob Nonncnmachcr, Setter. Ge. Daniel Heim. Joh. Pet. Hocht, Schlosser. Ludw. Hummel. Johann Ge. Kalbfell, Mezgcr. Jakob Schecrec. Job. Ge. Hobloch. Mich. Kalbfell, Mezger. Joh. Ge. Emmmel. Erp fingen: Tob. Schmid, Zimmermann. Gomaringen: Matt. Weihing, Weber. Joh Ge. Reinhardt, Weber. H lz cl fin g e n : Clemens Tröster, Schmid. Hon an: Gottfr. Stablekcr, Schneider. Ohmenhausen: Martin Lumpp, Schäfer. Pfullingen: Johannes Rchm, Weber. Urach. Von Urach: Christ. Fried. Julini, Färber. Job. Fried. Müller, Schneider. Joh. Heinrich Huber. Jobs. Wiedmann. Job. Jak. Fried, Rösch, Mezger. Böhringen: Ludwig Adam Brokel. Ehningen: Jobs. Fanfel. Hülben: Job. Ge. Buk, Weber. Mezin- gen: Job. Martin Handel, Mezgcr. Mittelstadr: Job. Martin Knecht, Bck. Jak. Heinr. Schlottcrbck, Rotgcrber. Neuhausen: Berich. Flamin. Wittlingen: Thcod. Bopp. XL Landvogtei an der Donau. Alpek. Döst Vsimerstettcn: Joh. Wagner. Sezingcn: Joh. Erhard, Schuster. Gtctici,: Pct.c Hillcr, Baurenknccht. O b er st 0 z i n g cn : Cafp. Klaibcr, Schuster. , Blaubeuren. Don Blaubenren: Joh. Mich. Widmann, Weber. Herrlingen: Martin Jos. Burkhard, Papierer. Rin gingen: Iohs. Knchr, Baurcnknecht. Ebingen. Don Ebingen: Franz Dolz. Phil. Laib, Gerber. Joseph Gchaurp, Mezger. Baach: Joh. Mich. Dorn. Ernsthof: Martin Maier. Bokighofen: Matth. Vol« tenauer. Dettingen: Alois Hafner. Di sch in gen: Jos. Gropper; Johannes Walz i Jos. Knaupp z Franz Jof. Braun; Joh. Baptist Wascher: Franz Hcgelbammer; Leopold Voll- mer; Constantin Roter; Joh. Schröier ; Franz Xav. Gametcc, diese io Vaganten. Sebastian Jungler, Schneider. Xav. Braun. Conr. Stettcr, Vagant. Gcbh. Merz, Vagabund. Mattbeus Ohrcnberger, Vagant. Joh. Habcrmacher, Vagant. Erbach: Franz Joseph Walter. Ga- me rsw an g: Joh. Bücher, Schreiner. Gran hei in: Joh. Ncpom. Steingardt. Michael Bührer, Kiefer. Gri eß i » g en : Joh. Bapt. Bernhard, Schäfer. Oberstadion : Joh. Kaule, Vagabund. Mu n de rk in g en : Conrad Ernst, Kupserschmid. Joh. Wanner, Mezger. Wilh. Huber, Schlosser. Jcs. Schürer, Uhrenmacher. O e p fingen: Jos. Wörner, Bierbrauer. Ant. Dangel, Schreiner. Ai t. Zugmcier. Riß diß en: Joh. Nepomuk Angele, Jager. Riedlingen. Don Riedlin gen: Beruh. Rhein. Job. Hermogencs Haueisen, Schuster. Cornel Dambacher. Alois Dreher, Bck. Antön Bai;, Schneider. Altheim: Franz Wolf. Iohs. Wolf. Bezcnweiler: Jos. Reuter, Strumpfweber. Alois Reuter. Joh. Ge. Wäch- ter. Brauncnweiler: Joh."Bapt. Sngg, Chirurgus. Buchau: Ferdinand Winkler, Gärtner. Daugendorf: Franz Anton Lindorfer. Casv. Bcrr. Egclfingen: Tavec **** ■V £u Nr, 4. 1313. Baur, Brauer. Erisdsrf: Martin Buk. Joh. Striegel, Schuster. Ertingen: Dis- mas Engler. Dominicus App. Fridingen: Carl Fried. Mähldorfer, Schauspieler. Heu- dorf: Oswald Burkhard. Hundersingen: Nikol. Ritter. Conr. Wahl. Kappel: Jos. Rucß. Neufra: Simon Münch. Sebast. Gerstenmaier. Pflummern: Johann Mich. Eppcler. Offingen: Lorenz Halbherr, Schreiner. U n l i n g en : Ant. Ricbcr, Maurer. Ulm. Von Ulm. Job. Ludwig Groß, Nagelschmid. Jak. Phil. Sapper, Schumacher. Ge. Hcrtum, Schneider. Joh. Ge. Baier, Schumacher. Joh. Christoph Endriß, Handlungs - Commis. Joh. Leonh. Funk, Schäfer. Job. Jak. Fetzer, Schreiner. Fried Niederberger, Bauer. Andreas Burkhardt, Zimmcrmann. Joh. Mich. Schrein, Zimmermann. Johann Martin Fritz, Schumacher. Ge. Conr. Sei;, Schlosser. Job. Christ. Thümmling, Sporer. Wiblingen. Von Dicten beim: Jos. Stempflc, Bierbrauer. Job. Drcchsel, Schuster. Donaustetten: Xav. Henne, Bader. Hö ren han sen : Joh. Ge. Rupp, Bauer. J ller- rieben : Georg Stoker, Hufschmid. Laupheim: Hilar Merkte, Färber. Sinn in gen: Jos. Nothbelfcr. Stetten: Joh. Staudachcr, Bader. Unter b aIzhcim: Georg Bauer. Warn: Heinrich Wiedmann. Joh. Jak. Sperrer. X>I. Landvogtei am Bodensee. Tettnang. Von Strass: Ant. Marauardt, Schreiner. Krumbach: Jos. Baier, Schrei- ner. Langenargen: Jgna; Ostertag, Chirurgus. Batten: Casp. Eisenbach, Schmid. Wangen. Von Wangen: Carl Fabian Bcmetz, Schreiner. Jos. Basil Kolb. Fidel He- inüller. Jos. Ant. Futscher, Uhrenmacher. Gcbh. Ludw. Futscher. Schaulings: Franz Ans. Prim. Ramhans: Dominikus Vccftr, Papierer. Gig gen Haus: Jos. Felder,. c:gcr. Isni): Job. Christoph Lang, Schlosser. Leop. Grimm, Schreiner. Michael Thomann, Mezger. Beuren: Alois Sonntag, Weisgccbcr. Ravensburg. Don Rav en sburg : Emannel Fcidcrich Mausselin, Schneider. Samuel Kutter, Candilor. W 0 lpertsw e n de: Mich. Willhas, Schreiner.. Lentkirch. Don Leut kirch: Abraham Gabele, Baurcnknecht. ^Diepoltshofen: Joh. Ge. Müller, Wagner. C ll w a n gen: Jos. Harle, Müller. H a u a r z: Martin Lerbscher, Müller. H c r l a z h 0 f e n: Johs. Gailc, Bauer. T a u t e n h 0 f c n : Franz Jos. Müller, We- ber. Thannhcim: Joh. Baptist Goppel, Sckler. Waldsee. Von Arnach: Franz Jos. Mütter, Schreiner. Linden: Joh. Ge. Mau- cher, Brauer. Englcrts: Nikol. Binder, Brauer. Aulendorf: Anton Blum, Mezger. D e g e r n a u: Franz Jos. Mohr. Gaulgau. Von Saulgau: Meinrad Sautcr , und Carl Wunib. Laiber. Eben mel- ier: Matth. Henslcr. Herbertingen : Pelagins Fürst und Dominikus Kunz. Mengen.: Ich. Ge. Lutz, Rotgerber.. Sch-er: Carl Zimmerer. Nro. 5. 41 I 8 I Z. Königlich * Württembergisches mti> lUld RegittMgs-Blatt. Samstag. 30. Jan. Wiederholt cingescharfte Verordnung, die Fuhrleute, welche sich von ihren Pferden entfer- nen, betreff. Da die Vorschrift in der König!. Wegordnung § 27., daß die Fuhrleute sich bei Strafe eines kleinen Frevels nicht von ihren Wagen entfernen sollen, sehr häu- fig nicht beobachtet wird; so wird dieselbe hiemit aufö neue eingeschärft, und es sind die Wegmeister und Wegknechte angewiesen, jeden Fuhrmann, welcher seine Pferde allein stehen oder gehen laßt, es sei nun, daß er im Wirthshauße sitzt, oder mit einem vcw, oder hinter ihm fahrenden andern Fuhrmann geht, oder sonst seinen Wa- gen verläßt, uunachsichrlich anzuhalen, und zur Bestrafung vor die nächste Obrigkeit zu bringeg, ZWWrl- den 22. Jan. iZrz. ^ In der Kön. Section des Straßen- Brüken- u. Wasserbauwcsens. Bestraftes Medikastrlren. Die beiden Chirurgen Eberhard Ludwig, und Eberhard Schallenmüller von Gschwcud, Oberamts Gaildorf, sind wegen Medikastrirens und zwar der erste zu ei- ner acht- und der 2te zu einer eilftägigen Jncarceration, abwechslend bei Wasser und Brod condemnirt worden. Stuttgart, den 20. Jan. i8ig. Königl. Section des Mediciual-Wesens. Rechts - Erkenntnisse des Kön. Oder-Justiz-Collegiums. 1) In der Appellations-Sache von dem vormaligen Kloster-Gericht zu Alpirfpach zwischen der König!. Section der Krondomainen, Bckl. .-^ntin, und dem Curator der Debimtgsse des Scribemen Carl Friedrich Länderer. Kl. A teti, die Aurükgabe der auf die Arrenrung, den Transport und nachmaligen Arrest des Länderer in Alpirfpach verwendeten K st n bet essend, wurde die Urchel erster Instanz reformirt, und beklag- ter Theii von der Klage entbunden; compensi. expens S^^tg. den 4. Jan. 1813. 2) In der Schuld-Klagsache des Handelshauses Gavirati von Mergentheim go- 4» gen den Freiherrn von Thüna zu Meßbach wurde das klagende Handelshaus mit seiner Waaren-Forderung wegen versäumten Beweises abgewiesen. Stuttgart, den ii. Jan. 1813. 3) In Sachen der Maria Anna Stokertin zu Oberndorf, Jmplorantin wider den Freiherrn Franz v. Thüna zu Meßbach, Imploratcn, verschiedene Forderungen betr. wurde lat von der gegen ihn erhobenen Klage entbunden, eompens. expens, dd. eod. 4) Die Appellations- Sache vom Remissions-Gericht Bietigheim zwischen Johann Schlumberger, Bauren zu Hausen auf dem Lonthal, Heidenheimer Oberamts, Kläg. /^nren, und dem Stadrmagistrat in Heidenheim, Bekl. ^ten, püo ipolii er indemnifa- tionis wurde wegen Mangels einer Beschwerde per Refcr. ex officio verworfen, dd, eod. Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchster Ordre vom 22. Jan. bei der Kö- nigiichcn Infanterie folgende Beförderungen zu verfügen allergnädigst geruht: der bisyerige Commandeur des zweiten Bataillons des Infanterie-Regiments Nr. 1. Prinz Paul, Oberst v. Misani, ist zum Commandeur des Regiments Nr. ö. Kronprinz, der Oberstlieutenant v. Stumpe, vom Regiment Nr. 7, zum Commandeur des zweiten Bataillons des Regiments Nr. 1. Prinz Paul, und der Major v. Zmhoff, vom Regiment Nr. 6. Kronprinz, zum Commandeur des 2ten Bataillons dieses Regiments ernannt. Au Majors avanciren: Hauprmann v. Bischer vom Regim. Nr. 7, beim Regiment Nr. 6. Kronprinz; Hauptmann v. Fridolin vom Regiment Nr. 2. Herzog Wilhelm, beim Regi- ment Nr. d. Kronprinz; Hauptmann v. Szymborsky vom Regim. Nr. Z. beim Regiment Nr. 4. Au Hauptleuten: Stabs-Hauptmann v. Härle rem Regiment Nr. 3. bei diesem Regiment; Stabs-Haupimann v. Zinkernagel vom Regiment Nr. 8. beim Regiment Nr. 6, Kronprinz;. „ ,. Stabs-Hauptmann v. Dillen vom Regiment Nr. 5, Prinz Friderich, bei die- sem Regiment; Stabs-Hauptmann v. Meisrimmel vom Jäger-Bataillon Nr. i. König, denn Jager - Bataillon König; Stabs-Hauptmann und bisheriger General-Profos v. Nausester beim Regi- Stabs-Hauptmann v. Düngern vom Regiment Nr. 3. bei diesem Regiment. Au Stabs-Hauptleuten:.. Premier-Lieutenant v. Schmidt vom Regiment Nr. y, beim Regiment Nr. 8; Prem. Lieutenant v. Sonnenberg vom Regiment Nr. 3. bei diesem Regiment; Prem. Lieutenant v. Branden stein vorn Regiment Nr. 3, beidie>em Regiment; Prem. Lieutenant v. Langen vom Regiment Nr. 5, bei diesem Regiment, 4 Prem.Lieutenant v. Wider vom Reg. Nr.z. Prinz Friderich, bei diesemRegim. Prem.Lieutenant v. Brav den stein vom Regiment Nr. 5, Prinz Friderich, bei diesem Regiment;. Prem. Lieutenant v. Pr ne schenk vom Regim. Nr. 3, bei diesem Regiment; Prem. Lieutenant Zent vom Regiment Nr. 9, beim Regiment Nr. 8; Lieutenant Backmeister vom Regiment Nr. 9, beim Regiment Nr. 8. Au Premier-Lieutenants: Second- Lieutenant Stadlinger, vom Regiment Nr. 7, beim Regiment Nr.2. Herzog Wilhelm; Second-Lieutenant F aber vom leichten Infant. Depot, beim leichten Ins Bataill. Second.Lieutenant v. Petri ko wöky vom Regim. Nr.z, bei diesem Regiment, Second-Lieutenant v. Mühlen vom Regiment Nr. Z. Prinz Friderich, bei die- sem Regiment, Second-Lieut. v. M a ff c n b a ch, vom Regt. Nr. r. Prinz Paul, bei diesem Regim. Second-Lient. Herwig vom Regiment Nr. 5. Prinz Friderich, beim Regiment Nr. 2. Herzog Wilhelm, Second-Lieut. Heu öl er vom Regim. Nr. 2. Herzog Wilhelm, bei diesem Regim. Second-Lient. Hens lcr vom Regim. Nr. 2. Herzog Wilhelm, bei diesem Regim. Second-Lieut. v. Blarer, vom Regiment Nr. z. bei diesem Regiment, Second-Lieut. Fecht vom Regiment Nr. 8. beim Regiment Nr. 4, Second-Lieut. Erbe vom Regiment Nr. 4. bei diesem Regiment, Second-Lieut. v. Eyb von der Garde zu Fuß, beim Reg. Nr.z. Prinz Friderich, Second-Lieut. Streithof v. Hülscher, vom Regim. Nr. 4, bei diesem Regim. Au Second, Lieu tu an ts werden ernannt: die Cadc-rs im Militair-Institut, Bilfittger und v. Moser, beim Regiment Nr. 5. Prinz Friderich, der Page im Militär-Institut v. Keitler, beim Regiment Nr. Z, der Cadet der Garde zu Fuß, v. Jan, beim Regiincnr Nr. 8, der Cadet im Regiment Nr. 4. Bühl, beim Regiment Nr. z, der Quartiermeister Becher vou der Garde zu Pferd, beim Regiment Nr. 2» Herzog Wilhelm, der Quarriermeister Wislecin, von der Garde zu Pferd, beim Regim. Nr. 4, Unter-Offizier Kurrer von der Garde zu Pferd, beim Regiment Nr. 4, Unter-Offizier Wolfarth von der Garde zu Fuß, beim Regiment Nr. 8, Unter-Offizier Reichstadt von der Garde zu Fuß, beim Regiment Nr. 8, Unter-Offizier Memminger von der Garde zu Fuß, beim Regiment Nr. 5, Prinz Friderich, Unter-Offizier Neuß von der Garde zu Fuß, beim Regiment Nr.6, Kronprinz, Unter-Offizier Doll von der Garde zu Fuß, beim Regiment Nr. z, Unter-Offizier Pflüger von-der Garde zu Fuß, beim leichten Infam. Bataillon, Unter-Offizier Werner von der Garde zu Fuß, beim Regiment Nr. r. Her.og Wilhelm, 44 Quartiermeifter Bach vom Cavallerie-Regiment Nr. <, Dragoner Kronvri«;. beim Regiment Nr. i. Prinz Paul, Quartiermeister Schumann vom Cavallerie-Regiment Nr. 5, Dragoner Kron- prinz, beim Regiment Nr. 4, Unter-Offizier Bonz vom Cavallerie-Regiment Nr. z, Dragoner Kronprinz, beim Regiment Nr. 4, Unter-Offizier Vetter vom Regiment Nr. z, bei diesem Regiment, Quartiermeister Brücker vom Regim. Nr. 3, beim Reg im. Nr. 6, Kronprinz, Unter-Offiziers Schar ff und Würnle, vom Regiment Nr. g, beim Regiment Nr. 1, Prinz Paul, Unter-Offizier Sprosser vom Regiment Nr. Z, beim Regiment Nr. 2. Herzog Wilhelm, Unrer-Offiziers H usu ad el u. Frank vom Regiment Nr. Z, beim Regim. Nr.4, Unter-Offizier Merz vom Regiment Ne. g, beim Regiment Nr. 6. Kronprinz, Feldwebel Fischer u. Leuz e vom Regiment Nr. 5. Prinz Friderich, beim Re- giment Nr. o. Kronprinz, Unter-Offizier Bayha vom Regiment Nr. 5. Prinz Friderich, bei diesem Regim. Unter-Offizier Schreiner und Hayd vom Regiment Nr. 5. Prinz Friderich, beim Regiment Nr. 1. Prinz Paul, Unter-Offiziers Holder und Kranz vom Regiment Nr. 5. Prinz Friderich, beim Regiment Nr. 2. Herzog Wilhelm, Unter-Offizier Hackel vom Regiment Nr. 5. Prinz Friderich, beim Regiment Nr. 6. Kronprinz, Quartisrmeister Moser vom Regiment Nr. 8, beim Regiment Nr. 4, Unter-Offizier Geßler vom Regiment Nr. 8, beim Regiment Nr. 4. Unter-Offizier Rufs vom Regiment Nr. 8, beim Regim. Nr. 2. Herzog Wilhelm, Unter-Offizier Hailer vom Regiment Nr. 8, beim Regiment Nr. 4, Unter-Offizier Hauff vom Regim. Nr. 8, beim Regim. Nr.2, Herzog Wilhelm, Unter-Offizier Hohbach vom leichten Infant. Depot, beim Iäger-Bataill König, Unter-Offiziers Stiefel und Hirst vom leichten Infanterie-Depot, beim leich- ten Infanterie- Bataillon. Stuttgart, den 2g. Jan. Se. König!. Maj. haben allergnädigst geruht, den Major, General- Kriegs- Commiffär v. Schön [in, zum Oberst - Lieutenant und Commandeur des König!. Civil- Verdienstordens zu ernennen. Se. König!. Maj. haben vermög allerhöchster Ordre v. 24. Jan. bei der König!. Cavallerie folgende Beförderungen u. Veränderungen zu verfügen allergnädigst geruht: der Commandeur des Cavallerie-Regiments Nr. 2. Leibchevaurlegers, Oberst Graf v. N ormann, avancirt zum Generalmajor, unter Beibehaltung seiner bisher. Stelle. Der Flügel-Adjutant, Oberst Graf v. Beroldingen ist zum Generalmajor u. General- Adjutanten ernannt. Der bisherige' Commandeur des Cavallerie-Regiments Rr. 4, Jäger König,, Oberst Graf v. Salm, wird als Eskadrons-Chef zur Garde zu Pferd oerfezt. Obrist v. Falkenstein wird mit dem Charakter als Generalmajor zum Land- Oberstallmeister ernannt, und der Flügel-Adjutant, Oberst Prinz von Waller stein zum Cavallerie-Regiment Nr. 2. Leib- Chevaurlegers , als Eökadrons- Chef versezt. Oberst v. Mundo r f vom Cavallerie-Regiment Nr. 4, Jäger König, wird Com, mandeur dieses Regiments, Major v. Lützow vom Cavallerie-Regiment Nr. Z, Zager Herzog Louis, ist zum Oberstlieutenant und Flügel- Adjutanten , ^ Major v. Molrke, vom Garde-Regiment zu Pferd, zum Oberst-Lieutenant u. Eskadrons-Chef beim Cavallerie-Regiment Nr. 4, Zager König, und Rittmeister v. Bär vom Cavallerie-RegimentNr. 1, Chevaurlegers Prinz Adam, zum Mcyor ernannt. Au Rittmeistern avanciren: Die Stabs-Rittmeister von Bassewitz vom Regiment Nr. 4. Zäger König, beim Regiment Nr. z, Zägcr Herzog Louis, v. Borh vom Regiment Nr. 2. Leib-Chevaurlegers, bei diesem Regiment, und der Flügel-Adjutant und Stabs-Rittmeister v. Moltke. Au Srabs - Rittmeistern avanciren: Die Premier-Lieutenants v. Zan und v. Schröder vom Regiment Nr. i, Chevaurlegers Prinz Adam, bei diesem Regiment, v. Breiten bauch vom Regiment Nr. 4, Zäger König, bei demselben, Graf v. Leutrum vom Regiment Garde zu Pferd, beim Regiment Nr. 2. Leib-Chevanrlegers. All Premier-Lieutenants sind ernannt: Die Second,Lieutenants Siegel!, und v. Weigelin vom Regiment Nr. I, Prinz Adam bei diesem Regiment, Schenk von Winter stet ten, v.H artig, Graf v. Be rol ding en ».Kranz vom Regiment Nr. 4. Zäger König, bei diesen: Regiment, Bejseler und v. Düngern vom Regiment Nr. Z, Zägcr Herzog Louis, bei diesem Regiment, v. Lützow von der Garde zu Pferd, bei diesem Regiment, v. S chuith cß von» Regiment Nr. 2. Leibchevauxlegers, bei der Garde zu Pferd, Ordonanz-Offizier v. Berschuer, und v. Kahl den vo>n Regiment Nr. 2. Leibcheoaurlegers, bei diesem Regiment. Endlich ist der Ordonnanz-Offizier, Premier-Lieutenant v. Witzleben zum Stabskapitän ernannt. Bei der Garde zu Fuß avancirt: ^ An die^Srelle des zum Regiment Nr. 2. Herzog Wilhelm, versezten Hauptmanns v. Bose, Stabskapitän G af v. Se ckend orf zum Hauptmann, Premier-Lieutenant v. Hayn!, zum Stabs Hauprmann, und Second-Lieutenant v. Hornstein zum Premier-Lieutenant. Der bisher beim Cava''erie-Regiment Nr. 2. Leib Chevaurlegers gestandene Pre* mier-Lieutenant v. Künsderg ist zu>n Ordonnanz-Ofsizier ernannt. 4« tcn Vi.lt' - *' «»*»’*’ ''•••• >-»vn»»nv'u>H)ll»Ull UU. p , 3rtJ}CV König, zum Divisionö - Adjnranren bei dem Gcnerallieutenant und Divisionnaire von Regiment Nr ivisions - Adjutanten bei dem Gcnerallieutenan Wöllwa L r h, den Seconda Lieutenant v. Speth vorn Cavall. Regiment Nr. i. Chevaurlegers Prinz Adam, zum Brigade-Adjutanten des General-Majors und Brigadier von Walsleben, und den Second-Lieutenant von der Planitz vom Cavallerie-Regimcnt Nr. i. Che-> vauxleaers Prinz Adam, zum Brigade-Adjutanten des General-Major und Briga- dier von Jett, so wie ».*>.. v o 25. Jan. folgende Be förderungen u. Versezungen bei der König!. Tlrmee vorzunehmen allergnädigst geruht. Jln die Stelle des im Felde in: Spital Vechenkowitzky g^storbenen Majors von 'Wallbrünn vom Invaliden-Corps, ist der Major v. Scheeler, vom Infanterie- Regiment Nr. 2. Herzog Wilhelm, zu diesem Corps versezt, wogegen der Hauprmann v. Löffler, vorn Infanterie-Regiment Nr. r. Prinz Paul, zum Major beim Infanterie- Regiment Nr. 2. Herzog Wilhelm ernannt ist. Beim Znfanrerie-Reg im cnt Nr. I. Prinz Paul avancirt: Stabshauptmann von Scheid zum Hauptmann, Premier-Lieutenant von Tiling zum Stabs-Hauptmann, und Sccond - Lieutenant v. Stokmaycr zum Premier-Lieutenant; endlich wird Sccond-Lieutenant Vetter, vom Infanterie-Regiment Nr. Z, zu diesem Regi- ment versezt. Bei der Artillerie sind ernannt: Hauptmann von Ehrenfeld zum Major, die Second-Lieutenants v. Fleisch mann und Bruck mann zu Premier-Lieute- nants, und der Unteroffizier v. Himberger von der Garde zu Pferd zum Second-Lieuteriairt. S e. König!. Maj. haben vermag allerhöchster Resolution vom 26. Jan. aller- gnädigst geruht, dem resignirten Schultheifsen Lederer zu Geradstetten im Obcramt Schorndorf zu Belohnung seiner 41 jährigen treuen Amtsführung die silberne Civil- Verdienst-Medaille zu ertheilen. Stuttgart. Für verwundete König!. Krieger ist ferner eingegangen: durch das Oberamt Wangen von den König!. Beamten und den sämtlichen Untergebenen — — «— $60 fl. 26 k*> durch das Oberamt Leutkirch, Nachtrag von de» 47 Pfarr-Gememden Tannheim —> 9 st. 30 kr» Ellwangen —/ —* 8 fl. 44 kr. von Stadt u. Amt VaihinAeu an der Enz -- —- von den Offieianten und Laboranten des König!. Berg-und Schmelzwerks Wasseralfingen —■ —- —• durch Hofmedicus vr. Plieuinger zu Stuttgart, von ihm und mehreren Aerzten daselbst — — —' von dem König!. Hofstiker Chailly zu Stuttgart —- durch den Pfarrer kl. Witt ich in Wittershausen, Oberamts Sulz, von der dasigen-u. der Filial- Gemeinde zu Bol! von den Osficiantcn u. Laboranten der Brenzthaler Eisenwerke von dem Oberamt Waldsee — — —- — von Leibmedicns Dr. Jager zu Stuttgart — — durch Hoffaktor Seeligmann zu Stuttgart, Opfer von der Israelitischen Gemeinde daselbst, bei dem abgehaltenen Dankfeste wegen Abwendung der Sr. König!. Maj. gedrohten Lebensgefahr —• — — —• vom Obcramtsphyficus Or. Heinrich se n in Markgröningen durch Pfarrer kl. Röslcr in Schopfloch, Oberamts Kirch- heim von ihm und der Gemeinde —• — durch den geistl. Rath u. Decan Häßler in Oberndorf, über das bereits Eingeschikte, von den weltlichen u. geistlichen Beamten und der Gemeinde Schramberg — —> dgrcb das Oberamt Bahlingcn von den Königl. Beamten u. Amrs-Untergebenen 1813. 18 fl. 4 kr. 400 fl. 48 kr. 43 fl. 16 kr. 66 fl. 8 fl. 17 fl. 78 fl. 427 fl. n fl. 2i kr. 27 kr. 2 kr. 78 fl. 5 fl. 30 kr. 30 kr. iz fl. 50 kr. 15 fl. 24 kr. Den 28. Jan 386 fl. i8 kr. General-Lieutenant, Bice-Präfident des Königl. Kriegs-Depcrrtem. v. P h u l l. Engclbcrg. Eßlingen. In Folge eines von der Abtheilung Hochpreisl. Sektion der Krön-Domaincn unterm 0,. Der. v. I. erlassenen allerhöchsten Dekrets sollen nachfolgende dem Hospital Eßlingen zugehörige Waldungen saiva laiitlcaiiur.e verkauft werden, und zwar: A) iit der Engelbcrgcr Huth : 0) 46 Morgen das Einshol;, >-) Z4 Morgen 3‘ Drtl. das untere Maad, oder das Skeinbokle, c) 13 Morg. 2 Vrtl. der Kalkofen. i>) In der Plochingcr Huth: a) Mrg. Z Vrtl. das Geschlag oder Bekcnschlagle, I-) 159 Morg. der Baumischberg. Der Verkauf geschieht iw. öffentlichen Aufstrcich thcils im Ganzen, khcils Stükwcise, und wird Mittwoch den z. Fcdr. d. ä. auf dem Rathhaus zu Baltmannsweiler statt haben. Der Kansschilling wird zu ftel binnen sechs konatc» nach erfolgter Ratifikation und zu ftei in drei vcrzinnslichen Iahrsziclcrn bezahlt. Die Kaufs-Liebhaber können die vorbcmcldten Waldungen täglich bcaugensst,einigen, und sind sowohl die Königl. als Hospitalischcn Forstdicncr der beiden obgenanntc» Hutben angewiesen, ihnen solche auf Verlangen zu zeigen ; sodann wollen sich dieselben gedachten Tags Vormittags 9 Uhr an ermcldtem Ort cinfinden, die weitern Bedingungen vernehmen, und der Äufstrcichs- Verhandlung anwohncu. Den >2. Jan. ig>z. Obcrsorsiamt Engclbcrg und Stiftungs-Verwaltung Eßlingen. Hcimsh cim. Nach alle, gnädigstem Befehl wird eine entbehrliche große herrschaftliche Feuer- sprizc mit doppeltem Ventil und Windiuac! auch einem darzn gehörigen langen ledernen Schlauch, Donnerstag bei; n. Fcbr. d. I. Vormittags 9 Uhr auf dem Rathhauß zu Heimsheim in öffentlicheur 48 Aufstrich, unter Vorbehalt der allerhöchsten Ratification, verkauft werden, welches den Liebhabern hiemit bekannt gemacht, und zugleich versichert wird, daß das Werk nach allen Theilcn gut beschaf- fen ist, und mit Recht empfohlen werden darf. Drn 2i. Jan. 1313. K. Cameralamt Merklingen. Herren alb und Neuenbürg. Auf den König!. Kasten dieser beiden Orte wird Kernen, Gersten, Erbsen, Wicken, Einkorn, Waizcn, durchaus guter Qualität aus freier.Hand verkauft, wes- halb die Liebhaber täglich Kaufe abschlicssen könne». Zum Bedürfnis für König!. Pferde im Wild- bad sollen mir allerhöchster Legitimation ungefähr 30 Centn. Heu erkauft werden, weshalb das Ca- mcralamt Montag den >. Febr. d. I. Vormittags 10 Uhr einen Akkord im Abstrcich treffen wird, und die Liebhaber zum Erscheinen in der CamcralvcrwaltungHerrenalb cinladet. Den 17.Jan. >3,3. Kon. Cameralvcrwaltung Herrenalb. Ludwigs bürg. Die Jahrs-Musterung der Conscriptionspflichtigcn des hiesigen Obcramts, wird den 1. Merz d. I. ihren Anfang nehmen, weshalb diejenigen, welche vom 1. April i?8ö bis 31. Merz 1797. gebohrcn sind, mithin bis zum 1. Äs il igiz das 25 Jahr ihres Alters noch nicht vollendet, das 17. Jabr aber angclrcten haben, mit Ausnahme der einzigen Söhne und Lchrjuiigcn, die unter dem Alter von ig Jahren stehe», aufgerufen werden, spätestens bis zum 2g. Febr. in' ih- rem Hcimwesen einzutreffen. Diejenige, welche durch das Gesez vom persönlichen Erscheinen dispcn- sirt sind, haben die erforderlichen Urkunden auf besagte Zeit einruschikcn. Zugleich werden die be- treffenden Obrigkeiten aufgcfordert, den Conjcriptiouspflichtigcn des hiesigen Obcramts ohne neue Ccrtifikate keinen weitern Aufenthalt zu gestalten. Den 26. Jan. »giz. Kön. Oberamt. Landvogtei an der Donau. In Gemasheit allerhöchsten.Befehls soll die Jahrs-Musterung in der Woche vom iten bis 6ten Merz d. I. in den sämtlichen Oberamiern der Landvogtei zugleich vorgenoNime» werden. Alle Conscriptionspflichtige von dem Alter von ,3 bis 23 Jabrcn aus den König!. Obcramtern Alpck, Bibcrach, Blaubeurcu, Ehingen, Ricdlingen, Ulm und Wiblingen wer- den daher aistgcfordert, sich unfehlbar am >. Merz d. I. in ihrem betreffenden Oberamt und Ge- burtsort einzufinden, widrigenfalls sie sich die nachthciligcn Folgen, welche sie als ungehorsame Con- scriptionspflichkiee gcsezlich treffen würde», selbst zuzuschreibcn haben. Ulm, den 24. Jan. 1315. Kön. Landvoatei an der Donau. Hcilbronn. Da nach neuester allerhöchster Bestimmung vom 20. Jan. die Jahrsmusterung der Couscribirle» vom 13 bis 25 Jahr in allen Oberamrern dcS Königreichs zugleich mit Dem ersten Merz ihren Anfang nehmen solle: so ist nunmehr die Einihcilung des Geschäfts im hiesigen Ober- amt auch wieder abgeanden und dahin getroffen worden, daß die Conscribirtcii von der Sradc am 1 und 2tcn Merz; — von Großgartach, Kirchhausen, Fürfeld, Bonftld und Biberach am 3. Mer;; von Horkheim, Sontbeim, Thalhcim, Flein und Bölingen am 4. Merz; — sodann von Fraiikcn- bach, Ober-Eißesheim, Unter- Eißesheim und Nechargartach am 5. Merz aus dem kiiefigen Rathhau- se zu erscheinen haben. Es wird dieses hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht, damit, wenn einer oder der andere Militairpflichtigc des hiesigen Obcramts, ungeachtet der schoih im December vor. Jahrs erlassenen Vorladungen dennoch von Haus abwesend scr.n sollte, derselbe sich sogleich in sein Heimwesen begebe, mit den andern Conleribinen seines Geburtsorts an dem sestgcsczte» Tag bei der Musterung erscheine, und dann die weiteren Verfügungen abwarte. Was die übrigen abwesen- den Coiiscribirlen betriff, welche nicht persönlich bei der Musterung sich ein-.»finden haben, so wer- den solche nochmals aufgcfordert, dem Jnnhalt der früheren oberamtlichen Bekanntmachung vom 4. Deccmb. »312. genau nachzukommen, so wie man auch alle Obrigkeiten wiederholt er,1,ehr, die ans dem Oberamt Hcilbronn gebürtigen jungen Leute von 13 bis 23 Jahre», wenn gegen Vcrmulbcn ei- ner derselben noch betreten werden sollte, nach Hause zu verweisen, und ohne ein neues Eertisikat keinem von solchen nach dem >. Mcz irgendwo mehr zu dulden. Den 23. Jan. K. Oberamt. Maulbronn. Die in dem Staats - und Reg. Blatt von <8>Z' Rr. 2. auf den 20. Febr. d. I. augcnmdigte Jabrs-Mnsternng in dem Oberamt Maulbronn wird nicht aut dielen Termin, son- dern erst spater vorgenommen werden, und wird deswegen »och eine besondere Verladung erfolgen. Den 20. Jan. 1313. Ko». Oberamt. (Nebst einer Beilage.) Beilage zu Nro. 5l des König!. Staats- und RegicnmgF-Blatts von 1813, Baknang. Die abwesende Militairpflichtige des diesigen Oberamts werden hiemit ediktalitee zur Rükkchr innerhalb 4 Monaten aufgerufcn, insbesondere 0 diejenige, welche sich nach Bekannt- machung der ersten Conscriptions-Ordnung'ohne Reisepässe entfernten, und ungeachtet der früher an sie erlassenen Ladungen nicht- zurükgckebrr sind, bei Vermögens- Confiscation, zum dritten-und leztcn- mal von Heutensbach: Goltl. Müller, Schuster^ Don Mittclbrüden: Christian Wahl, Schreiner. II) Diejenige, welche sich vor ergangener erster Conscripfiions-Ordiuing entfernt ha- ben, und bis zuin Jahr 1310. gar nicht vorgclaoc» wurde», bei Vermögens-Confiscation zum drit- ten-und lcztenmalvon Baknang : Carl Christ. Fried. Kamerer, Kaufmann. Don Sulzbach: Jo!> Christoph Friz. Don Unterroeissach: Carl Fried. Stdudenmaier, Bortenwirker. Kön. Obcramt. Balingen. Äachdem da5 Vermögen des auf zmalige Vorladungen nicht erschiene,en Con- scriptionSvflichtigcn Johann Georg Hafner, Weber von Hefelwangen,^ hiesigen ObcramtS, bereits zur Confiscation annvtirt-worden ist, so wiro derselbe durch gegenwärtige Edictal - Ladung um so mehr zur unverzüglichen Rükkeyr in seinen Geburtsort und unvcrweiltcn Stellung vor das ihm v»r- gcfttte Oberamt anfgefordert, als im Fall späteren Erscheinens er geschärftere körperliche Strafen, verlängerte Militär-Dienstzeit und die Confiscation seines gegenwärtigen, so wie des wahrend seiner Abweseni-cik ihm »och künftig anfallenden Vermögens zu gewärtigen hat. K. Oberamt. Balingen.. Nachbcnannte Conseciptlonspflichlige ans dem hiesigen Oberamt sind bei der am Rsen JaN. dahier vorgczongen»-,, Rekruten- Aushebung ungehorsam ausgebliebcn, und zwar: Don Geislingen: Carl Schadle, Bediciiler. JrinauS Hang, Maurer,- Don Lauttlingen: Marzell Leipold, Kiefer. Don Oberdigishcim: Marti!» Kiaslc. Don Untcrdigis- h eim: Io-. Ma>er, Schmid. JokS, Knobclsprcs, Maurer. Don Werl heim: Inh. Casp. Sauten Zlmmermann.- Don Ebingen: Jak. Wilh. Armbruster, Bck. Gottl. Fried. Linder, Strumpfweber. Es werden-daher nicht nur diese Conscriptionspflichtige hiedurch öffentlich zur a'ii baldigen Rukkehr zuul Gehorsam mir dcr Drohung anfgefordect, daß sie widrigenfalls mit der Ver- mögens- Confiscation und verlängerter Militär-Dienstzeit werden bestraft werden, sondern auch sanu- jiche rcsp. Hoch - und Lobl. Obrigkeilen des Inn-und Auslandes werden geziemend ersucht, dieselbe im Betretlingssall zu arretiren, und h-eher einlieftrn zu lassen. Den 16.Jan. igiz. Oberamt. Crailsheim. Des Conscriptionspflichtige Sebastian Friedrich, Handelsmaiiii von Unte> nif- stettcm, 23 j. alt, 5' g" 9'" groß, welcher am 27. Okt. d. I. zur Auswahl beordert war, In '- sich ^hne Pag von lechem Geburtsort entfernt, ist deswegen nicht bei der Aushebung erschiene-!, und mit auch sertdei» ke-ne Rachriche von sich gegeben. Er wird deshalb hiermit unter Androhung der Vermögens-Lonfiscatton und übrigen Strafen der Conscript. Ordnung aufgefordert, sich ungesäumt in seinem Heimwcsen einzufinden, und über sein unerlaubtes Wegblcibcn zu verantworten. Kön. Oberamt. Gw! g k. Hicnach beschriebener abwesende Militairpflichtige des hiesigen Oberamts, wird nach aklrryochjier Dervrdnunz anggefordert, innerhalb 4 Monaten «m so gewißer vor Obcramt astbiee zu erscheine», und sich der Conscription » unterwerfen, als im Fass ferneren Ungehorsams sein gegen- Zn Nr. 5. 1813 wattiges lind »Hm wahrend seiner Abwesenheit anfallendes Vermögen, conftscirt werben würde, und zwar: Zum zweitenmal von Mogglingen: Franz Joseph Wcihreter. K. Oberamt/ H-kl. Der Cruscriptionspflichtige Johann Friedrich David Gommer von hier, welcher sich in Mainz aufgehalten und ohne die disseitige Verfügung wieder abzuwartcn sich wieder r-o» da entfernt hat, wird hiemit vorgeladen, binnen 4-Monaten vor dem Oberamt zu erscheinen, widrigenfalls der Confilcarion seines Vermögens sich zu gewärtigen. Kön. Obeeamt. Heilbronn. Nachzenannte Conscriptionspflichtige, und zwar: Joseph Ant. Stolzer, Schnei- der.von Eontbeim, 21 I. alt, und Johann Ernst Christ.-Fried. Wulfert, Sattler von Thalheim. 2Z I. a!t, welche bei der beute Statt gehabten Aushebung die Reihe getroffen haben würde, wenn sie anwesend gewesen waren, werden hiemit ediktaliter aufgerufcn, sich uni erweist nach Hause zu be- geben, und bei ihrem vopgesczten Oberamt über ihre nach den vorangegangenen öffentlichen Vorla- dungen zur Jahrsmusterung strafbare Abwesenheit zu verantworten, widrigenfalls sie zu gcwarten haben, Laß nach Vorschrift^ der König!. Conscriptlons-Gcseze über sie verfügt werden ivird. Zugleich wer- den sämtliche Obcramrer, in deren Bezirk sich die erwähnten.abwesenden Conscribirten betreten las- sen sollte, ersucht, dieselben unter sicherer Begleitung nach Hause tcansportircn zu lassen. Den 11. Jan. Kön. Oberamt. Leonberg. Der Militairpflichtigc Johairn Jakob Gerwik von Wimsheim, welckec sich wie- derholt aus den disseitigcn König!. Staaten entfernt Hot, wird hiemit unter Anberaumung des ersten Termins von 4 Monaten aufgefordert,, sich vor dem diffeitigen Ober«,nt stellen, und den bestehen- den Conscriptions-Gcsezen zu unterwerfen, widrigenfalls die Confiscation seines Vermögens erfolgen wurde. .Kon. Oberamt. Marbach. Georg Jakob Schiklingcr von Weiler zum Stein, ledig, des Webcrhandwerks, 29 I. alt, ist nicht mir langst der von Kön. Rckrutiruitgs- Sektion angeordneten Rach - Visitation entwichen, sondern hat sich auch verschiedener Betrügereien verdächtig gcinacht.^Sämtilcve Obrigkei- ten werden daher ersucht , ihre Untergebene vor diesem Menschen $11 warnen, und solchen, wie ec sich betreten läßt, gn hiesiges Oberumt einliefern zu. lassen. Dieser Schrlluiger hat braune abgcschnit- rene Haare , langlichtes A>> gesicht, blaue Augen, fxizige Nase, gute wcrßc Zahne, breite Schultern, geht ein wenig gcbukt, tragt ein schwarzes Halstuch, einen blaue» Rock, cm lchailachrothcs Brust- tuch, weiße hirschlederne Hosen mit Bändel, einen drciekigtcn schwarzen Hut, soll ein Weibsbild bei sich führen, und sich bald für einen Weinhändlcr, bald für einen Mezger ausgebc». Den 2,8. Dec. izerr Kon. Odcramt. Nagold. Nach erhaltenem allerWadigstcm Befehl werden nachstehende abwesende Milltaic- pflichrigc der bisher erlassenen Vorladungen ohnerachtet noch einmal aufgerufcn,. bei der »mausblelb« Lichen Confiscation ihres gegenwärtigen und wahrend ihrer Abwesenheit noch ausallendcu ^.crmogens sich naclr Haus zu begeben, und der» Conseriptwns-Gcsezcn Folge zu leisten, als von Nagold: Tobias, Mösuer, Maler. Job. Ge. Schwarzkopf, Rotzerber. Ge. Fried. Mohr, Färber. Von tzer Sradt Alten st arg: Simon Kreß. Johs. Kirn, Färber. Ge. FrredrrchHensler, Schmidt. Jak. Fried. Kevvser, Gtrumpfwcber. Carl Davrd Roh, Merger. Dom Dorf Altensta g: Jo- hannes Manr, Bck.. Bon Lb - und W ö ll h a.usen: Job. Martu» Schottlc. Von Ha»ter- b<> ch : Gottl. Konzelmann, Mezger. Jobs. Sauer, Rorgerber. Wrlh. Rauschenberger, Strumpf- »veber. Johs. Schrler, Schuster. Jak. Braun, Strunrpfweber. Jak. Rapp, Schuster. Jakob Fried. Ruos, Schneider. Diouis. Hclbcc, Schuster. Von Mi „der spach: Johannes Henne, Mezger. Von Oberthaiheim: Pet. Schäfer. Von Walddorf: Joh. ^akob Wurster. Fried.. Man;, Schuster. Von « ldbergr Jak. Fried. Schra.shuon, Sckloßer. Johs. Dcng- ler, Zcugmscher. Kon. Obcramt. Reresh eim. Nachbenannte Milirairpflichtige, welche sich vor der erjt • kürzlich stattgchabten Auswahl von Hause cntftmt haben, und ihr Aufenthalt bishcro unbekannt ist, werden andlirch bc» Verlust ihres Vermögens, «nd bei Vermeidung weiterer Strafe zum erstenmal aufgcfordcrt, sich I Zu Nr. 5. 18r 3-. binnen 4 Monaten a dato vor Unterzeichneter Behörde zu stelle»/ und zwar Franz Anton Wirth t>«tr Dischingcn. Mathias Wolf, Papierers-Gesell von Aufhauscn. Kön. Oberamt. Nereshei-m. Der Militairpflichtige Bartholomaus Schiele, Schuster von Echrezhcim, wel- cher sich nach geschehener Designation von Hanfe entfernt, und bei der wirklichen Aushebung nicht gestellt hat, wirb andurch bei Verlust seines Vermögens und bei Vermeidung weiterer Strafe zum erstenmal aufgcfordert, binnen 4 Monarch a dato sich vor Unterzeichneter Behörde zu stellen. Kön. Qberamt. Nürtingen. Bei den leftern hier stattgehäbten Aushebungen sind Johann Jakob Schwarz,, Bck von Neucnhaus, und Mattbes Heruler, Schneider von Raidwangen uiigehörsamer Weise nicht crschieucn, und haben sich dadurch der Aushebung entzogen. Dieselbe werden hiemit ausgefordert, sich bei Vermeidung der gefezlichen Strafen unverzüglich hier zu stellen. K. Oberamt. Oberndorf am Neckar. Der Militairpflichtige von Eichhalden Johannes Weiffer, Weber, k Jahr alts und >1 Zoll 8 Linien im Meß haltend, welcher auf die ihm insinuirte Citation zu der kürzlich im, hiesigen Oberamr statt gehabten Rekruten - Aushebung sich von Haus flüchtig machte,, wird hiemit bei Confiscakion seines gegenwärtigen und zukünftigen Vermögens aufgefordert, sich un- gesäumt in sein Heimwcscn zu begeben , und bei dem unrerzeichneten König!. Obcramt Aber seine Ab- wesenheit und Ungehorsam zu verantworten. Zugleich aber werden sämtliche König!. Civil -Stellest Hiemit geziemend ersucht, den Weiffer auf Betreten zu arretiren, und hieher aus;uliefer„. Konigl. Oderamt. S p a i ch i n g c n. Vermög allerhöchsten Dekrets .Konigl. Hochpreisl. Kriegs - Departement Ju- stiz - Gcctivn Rr> g. sollte der Maurergesell Peter Bregenzer, 22 I. alt, g Zoll 6 Linien groß , von Schöczingen zur Affcntirung cingcliefert werden. Dieser Pursch aber entfernte sich von Haus, bevor' die allergnadrgste Resolution dahier «»gelangt ist. Er wird aber in seine Heimat zurük zu kehren er- innert, um sich über seine abermalige Entfernung zu verantworten. Auch werden alle Hochlöbl. Ju- stiz-Behörden geziemend ersucht, aus ihn zu fahnden, und ihn im BctccttmgSfakl per Eskorte hieher liefern zu lassen. Den 9. Jan. 131-ll Kön. Oberamt. M Undingen. Der ledige Schuster, Alois Mohr von Wintcrstettcn, Waldseer Oberamts, hat sich eines in dce Nacht von, i auf den 2tcn Ja», in Mchcstcttcn geschehenen Pferds - Diebstahls ver- dächtig gemacht. Er ist ruigefahr 24 I. alt, 5' 5" 2"' groß, hat ein rundes rvthlichtcs Angesicht, hellbraune Haare, hohe Surnc, dike Augbrauncn, blaue Augen, stumpfe Nase, kleinen Mund, gu- te Zahne, nindes Kinn, und volle Wangen. An Kleidern hat er bei sich einen grünen Uebcrrock, blauen Frack, eine grün tüchmc Kappe, ein rothcs Halstuch, eine röchlich gestreifte manchesterne und ciiic roch und weiß kottuucne Weste; schwarz gestreifte manchesterne Hosen, Stiesel u, Schuhe. Auch hat er ciw Wanderbuch und einen bis auf die heurige Musterung gültigen Conscriptisns-Schein der sich. Alle Konigl. Justiz-Behörden werden daher hiedurch eriuchr, auf denselben zu fahnde», ihn auf Betreten arretrrcn, und hieher ein liefern zu lassen. Den 11. Jan. i8*5° K. Oberamt. Rottweil. Der-vormalig Frcihcrrlich von Freibergifchc Gärtner zu Wcücndingen, Christoph Günther, ans Pforzheim, welcher sich einige Zcit dahier aufgehalten hat, hat unlängst mit Zurük- lassung semer armen Familie, sich von hier entfernt, und ist im Verdacht eines begangenen Dieb- stahls. ES werden daher alle Konigl. Polizei-Behörden auf diesen Menschen aufmerksam gemacht, und gebeten, ihn im Bctrcttingsfall zum allhiesigen Oberamt cinliefern zu lassen. -Sein Signale- ment ist folgendes: Er ist Z6 I. «ft, von mittlerer Statur, bat abgeschnittene braune Haare, ein rundes Gesicht, blaße Gesichtsfarbe, und ist ohne sichtbares Gebrechen. Bei seinem Entfernen hat- te er einen grüne» Rok und grauen Ucbcrrok, dann gelbe lederne Hosen, weiße W sie nnd Etieftl an, und einen runden Hut auf. Kön. Oberamt. A u s g e w i e s e n e. Neck«rsu m. Nachstehende Personen wurden in Gcmasheii allerhöchster General- Verordnung 0 o Nr. z. 1813 » E 11. Geyk. iss?. §. g. und 10. aus den König!. Staaten verwiesen, und solchen der Wredm Eintritt in dieselbe bei empfindlicher Strafe verboten. 0 Vaknrin Frank von Mudenau im Grosherzogl. Badischen, ist 60 I. alt, 5 Fuß 5 Zoll groß, «ntecsezter Statur, hat ein braunes rrmdes Angesicht, schwarze Haare, dünne braune Angcubraünen, graue Augen, stumpfe Rase, halbvoste braune Wangm, weiten Mund, mangelhafte Zahne, breites Kinn, gerade Beine Bekleidet ist solcher mit einem hechtgrauen Fracrok mir grünen Aufschlagen u. Kragen, und runden glatten weißen Knöpfen, roch und gelbgestreiftcm abgetragenem Halstuch, hecht- grauer Weste, weißen leinenen lange» Beinkleidern und Stiefeln, tragt einen abgetragenen runden Iilzhut. 2) Anton Heklmann von Großcnrled, Königl. Bairischen Landgerichts Hrrrieden, ein lediger Baurenknecht, ist zg I. alt, 3 Fuß 5 Zoll groß, hat eine uittersezre Statur, rundes glattes Ange- sicht, schwarzbraune Haare, mitkicre Stirne, braune Augcnbrauncn, kleine braune Augen, mitt- lere Nase, balbvolle röche Wangen,. Mittlern Mund, vollkomiyene Zahne, breites Kinn, gerade Weine. Bekleidet ist solcher mit einem blautüchcnen Ueberrok mit großen runden Stahlknöpfcn, schwarz und gelbgestreiftem baumwollenem Halstuch, blautüchenem Wammes mit kleinen runde» Stahlknöpfen, weißer Pique-Weste mit gelben Streifen und rothen Dupfcn,. gclbledcrncn kurzen Beinkleidern, weißwollcnen Strümpfen und BändcU Schuhen, tragt einen runden Filzhut. 5) Süßkind Maier von Bolingen bei Frankfurt, verheirathctcr Ino, ist 35 I. alt, 6 Fuß groß, hat eine starke Statur, lauglichteS bleiches Angesicht, schwarzbranne Haare, bcdckte Stirne, dünne Augcubranncn, kleine blaue Augen, große gebogene Rase, hagere bleiche Wangen, mittleren Mund, vskk-ulmene Zahne, ovales Kinn, gerade Beine. Bekleidet ist solcher mit einem blantüchcnen Ueber- rok m.t runden weißen Dropsen, blau und rothgeblümtem kot'tönencin Halstuch, blautüchencr Weste mit weißen beinernen Knöpfen, gelbledcrncn langen Beinkleidern, Stiefeln, tragt einen deercckigken «lten Filzhut. 4) Löw Maier, Sohn des Süßkind Maier, ist. 21 I. alh 3 Fuß. g Zoll 5 Linien groß, hat ei- m schlanke Statur, ovales bleiches glatres Angesicht, schwarze Haare, bcdckte Stirne, schwarze Au- menbrauiien, kleine schwarze Augen, große gebogene Nase, halbvE bleiche Wange», mittleren Mund , vollkommene Zahne, volles orales Kinn, gerade Beine. Bekleidet ist solcher mit einem blautüchenen Ueberrok, rotd und weiß gedupftcm kottoneucm. Halstuch, wttß^md gelbgestreistcr We- ste, graurüchencn kurzen Bcürkleidcru und Stiefeln, tragt einem alten runde» yilchut. 3) Bayer'cEhefrau des Süßkind Mm er, ist 88 Jahr alt, von mittlerer Wecheegröste, Lat eine unterscztc Statur, rundes runzlichtes Angesicht, schwarze Haare., niedere .Stirne, schwarze Jliigeubrauueii, sbhwarze Augen, mittlere gebogene Rase, eingefallene Wangen, weiten M»no, mair- gclhasw tz.i^ue, rundes Kinn/ gerade Beine- Bekleidet ist solche mir einer ksttunenen blau u. wech- gcdupftcn Iudenbaubc mit breitem schwarzem Band, roth und gelbgeblumtem Halstuch, blauem rech «nd weißgestbeiftM BarcheEeid, baumwollencni blau und weißgestkenrem Schurz, Ueberstrumpsen And Schützen. ~ 6) Michael Bernhard/ vertzeiratheter Znd von Merzcnweilcr, Gräflich Stoüdrrgnchcn Weringe- rodrschem Amt Schwarza gebürtig, ist 43 Z. alt, 3 Fuß 7 Zoll grhß, HSt eine schlanke Statur, rum« des Gesicht, schwarze krauße Haare, hohe bebe're Stirne, schwarze Augcnbrauncn, schwarze Augen, Lpiziae gebogene Nase, mittleren aufgeworfenen Mund, mangelhafte Zähne/ ovales Kmit, gerade Beine. Bekleidet ist solcher mit einem blautüchencn Ucberrock mit runden gelben Knopfe», roth u. Zvcißgedupftem banmwoücnem Halstuch, blau und gelbgcftrciftrr zengencn Weste, grunlichtcn kurzen Beinkleidern von Manchester, und Stiefeln, trägt einen dreieckigten alten Fstzhut. 7) Dessen Ehefrau Caro, ist Zg I. alt> von mittlerer Weibergroße, hat schwarz? Hamre, rundes Hlattes Anacstcht, niedere Stirne, starke schwarze Augeubraunen , schwarze Augen, mittlere .Aase, mittleren Mund , vollkommene Zahne, ovales Kinn, gerade Beine. Bekleidet rst solche nnt einer zec- siinrpkeü braunkottunen Irrdenlwubc, blau und weißgestreiftem Bacchekriite!, weificm wollenen Nock, Äeißleinrnett Schurz, weißen Strümpfen und Schuhen. Dieselbe hat drei Kruder wcrbltchen .m ordentlichen Wege Rechtens Vorbehalten. tb. eod. 4) Zn der Revisions- Sache zwischen der Königl. Ober-Finanz-Kammer, Section der Krön-Domainen, Liquidannn, Appellatin/ Revidentin, und dem Landjägermeister, Kammerherrn v. Molrke zu Ellwangen, Mitliquidanten, Appellanten, Revisen, Vor- zugsrecht im Gantite, nun die Erkennung eines Ergänzungs-Eides betreffend, wird die Revision, wegen Mangels an der erforderlichen Summe des Streitgegenstandes, nicht angenommen, und Revidentischer Theil in die Erstattung der Kosten verurrheilt, 1b. eod. RcchtS - Erkenntnisse des Kön. Ober,Justiz-Collegiums. 1) Zn der Rechts-Sache zwischen dem Königl. Baierischen Finanz - Directions- Seoretair Schießl in München, kanten, und dem Grafen Franz Joseph Schenk von 5* Castell-Dischmgen Taten, eine Schuldforderung betreff., wurde auf Beweis erkannt. Srurtg. den 23 Dec. 1812. 2) Die Appellations-Sache von Leonberg zwischen Burkhard Edlen zu Weil der Stadt Anten, und Cacharina Wolfin cum curat. alloa, Atin, eine Abrechnungsstreitig- keir bccr., wurde wegen Mangels au einer gegründeten Beschwerde pr Kefcr. ver- worfen. Stuttgart, den 8. Jan. 18*3. 3) Zn der Appellations-Sache von Spaichingen zwischen Franziska Martis geb. Baier von Denkingen cum curat, legit. Kl., Anrin und Jost pH Maier nebst dessen Ehefrau Catharina dasessbst, Bekl. Aten, einen Leibgedings- Contrakt betreff., wurde auf Beweis erkannt. Stuttgart, den 9. Zan. 1813. 4) Zn der Arions- Sache von Bietigheim zwischen der Laudschifferschafts-Compa- gnie zu Neuenbürg, Kl. Antin, u. der Gemeinde Enzweihingen, Bekl. Atin, Sreuer- PeägravatioN berrefftud, wurde die Urthel voriger Instanz unter Vergleichung der Kosten bestätiget. Stuttg. den 14. Zan. 1813. Erkenntnisse des Konigl. Ehe-Gerichts zu Tübingen. Den 20, Zan. 1813. wurde 1) Zochanu Georg Zedele, Schulprovisor zu Denkeudorf, Eßli-nger Oberamts, Kl., von Sara, ged. Biesiager von Wossenhausen, Rothenburger Oberamts, Berl., cap quafi defen, unter Vergleichung oer Kosten, geschieden; - ) m der Ehescheidungs-Sache der Rebeka Götz von Streichen, Bahlinger Ober- ,.o. Zetrer von da, Kl., gegen Johann Georg Götz, Bürger u»»d Taglöh.er von Streichen, Bekl. e« cap. quaii dcfert,, in Rükstchr der Einrede des Beklagten pck>- adulcerii auf Beweis erkannt. Se. Konigl. Mas. haben durch ein allerhöchstes Decret vom 23. Zan. den Second-Lieutenant Lindner von der Gensd'armerie als solche» zum Ca« valleie-Regiment Nr. i, Prinz Adam, durch ein allerhöchstes Dewet vom 29. Zan. den Hasptmann 0. Gelbke, und den Stabs-Hauptmaun Moriz v. Miller, beide vom General-Quarnermeister-Srab zum ersten Baraillou des 8teu Zufanrerie- Regiments za verftzcn, " dem Premier-Lieutenant des Cavall. Regiment Nr. 2. Leib-Ehevaurlegers, von Sperh, den Milirair-Berdienst-Orden, und die Erlaubnis, das ihm ertheilre sran- zös. Legions-Creuz tragen zu dürfen, zu ercheiien, und dcNt Premier-Lieutenant Grafen v. Beroldingen vom Cavall Regiment Nr. 4. Jäger König, zum Rircer des Militair-Verdienst-Ordens zu ernennen allergnäbigst geruht. „ _ , Se. Königl. Majest. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom 3.^ Febr. den bisherigen Ober-Finanz-Kammer-Buchhalter Andreä zum Stiftungs-Verwal- ter in Gmünd, und Si den Cameral-Amtsgehülfe« G essler von Roth am See zum Buchhalter bei der Camera'-Rechnungs-Kaminer zu ernennen allergnädigst geruht. Verinög allerhöchsten Rescripts vom 25. Jan. haben Se. Königl. Maj. dem Hof- Canditor Ke-i.pter die allerunterthänigst nachgesuchte Dienst» Entlassung zu be- willigen, u v de a jertherigen Hof- Canditorei-Gehülfen Hertz dessen Stelle zu übertragen al- lergnädigst geruht. Sc. etiönigl. Maj. haben vermag allerhöchsten vom 3. Febr. die erledigte katho- lische Patronar Pfarrei Wessingen, Oberamrs Lllwangen, dem Profestor Walther an dem Gymnasium zu Ellwaugen, vermöge Devolutions-Rechts, allergn. übertragen. Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Decrrls vom 30. Jan. den Post- wagen- Conductear Lamlerh zum dritten Packer bei dem Königl. Genera^Postatnt Stuttgart zu ernennen, und die dadurch erledigte Postwagen-Conducreurs-Stclle dem Friedrich Reeg voa Stuttgart zu übertragen allergnadigst geruht, und vermag allerhöchsten Decrets vom 2. Fevr. die Aufhebung des Postamts Holzlcu- the, Errichtung eines Poststalls in Zßny, und Ucbertragang desselben an den Gast- geber zur Btume, Chnsttan Gottlieb Venninger daselbst, allergnädigst genehmiget. Der Advokat Maximilian Buzorini in Biberach ist als Königl. Notar ausge- nommen, in dieser Eigenschaft verpflichtet und bei dem Königl. Ober-Tribunal im- matriculirt worden. Tübingen den 1. Febr. rZlg. Stuttgart. Weiter eingegangene Beiträge für verwundete Königl. Krieger: von der Landvogtei am untern Nekar, von den 4Oberämlecn "Heilbronn 1199 fl. 8 kr. Z hlr. Weinsberg 528 fl. 5i kr. Nekarsulm 448 fl. Baknang 340 fl. 7 kr. 2,522 fl. 9 kr. 3 hl. durch Amtmann Cu Horst in Mezingen, Oberamts Urach, von den weltl. u. gcistl. Vorstehern und der Gemeinde 34 fl. durch Major v.Ehrenfcld zu Heilbronn von dessen un- terhabcnden Batterie —- —• —- —* 17 fl. 42 kr. von Michael Daur, Wirst) in Marchbronn, O.A. Blaubeuren i fl. 12 kr. von dem Oberamrsbezirk Calw — — —• 3^3 fl. 51 kr. Leonberg — — —* 4‘° fl. 7 kr. von dem Hüttenamts-Verwalter Scheid zu Ludwigsthal und den Ofsicianren und Loboranten allda, —> 36 fl. 24 kr. von den Vorstehern u. Einwohnern zu Hohentwiel —• 14 fl. iö kr. durch den geistl. Rtth u. Decan Or. Häßler in Oberndorf, von Pfarrer Baur u. der Gemeinde zu Eichhalden 9 fl. 36 kr. De« 4. Febr. i8rz. General-Lieutenant, Vice-Präsideut dev Königl. Kriegs-Departem. v. Phull. 64 Stuttgart. Im Monat Januar 1313. ist von der Königl. General - Staats- Schuldenzahlungs- Casse die Summe von 6^5 fl. an Staats-Passiv-Caviralien in i8 Posten abgetopr und zururbezahlt norden. ö Königl. General- Staats-Schuldenzahlungs-Casse. Lr, Stuttgart. Diejenige Königl. Bcamtungen, welche mir den Pränumerations- Gevuhren auf das Staats- und Regier Blatt vom ersten Semester d. Z. noch im Nük- stano find, werden hiemit zu deten Bericg-igutig binnen 4 Äbocden atllaelordert^ nacü Vorfluß dieses Zeitraums wird allerhöchsten Orts von den Restanten, 7u weiterer Verfügung gegen dieselben die allerunterthänigste Anzeige gemacht werden. Den 4. Fcbr. 1813. Königl. Kafsieramt für das Staats-u. Regier. BLcrtt. Stuttgart. Da Se. Königl. Maj. vermög allerhöchsten Decrets vom 21. d. Mon. wegen gestiegener Preise der Fourage den Postmeistern allerqnadiqst gestat- ten wollen, bei Extra-Posten für d.,6 Pferd 1 st. go kr. per Station zu beziehen; so wird diese allerhöchste Verfügung zur allgemeinen Wissenschaft bekannt gemacht. Den 22. Jan. 1313. Königl Reichs-General-Obcr-Post-Direction. Allshause 11. Auf allerhöchsten Befehl sott die vormalige Oberamtei-Wohnuna dahier, wel- che zulezt der hiesige Oberförster bewohnte, öffcnllich an den Meistbietenden verkauft werden. Die- selbe besteht .1) aus einem 90.115 frei liegendest 50' langen und 40' breiten 2 ßokigten steinernen Ge- bäude, mit 4 heizbaren, 6 unheizbaren Zimmern, einer großen Küche und Speiskammer, mehrern andern Kammern, und einem gewoll ten Keller. Dabei befindet sich l>) ein 60' breites und ach tiefes Oekonomie-Gebäude 1 Stok hoch cbcnstills von Stein, mit Psird- und Rindvichstallimgen, einer Bak - und Waschküche mit laufendem Robrbroniieii; c) ein geichlossener Hof, ,,nd neben diesem ä) ein ungefähr >2 Ruth, großer Wnrzgartcn. Dermög seiner äußerst vorcheilhaften Lage an der sehr frequenten Poststraße, die nach Waldsec, Biberach und Buchau führt, bietet dieses Haus zu einem Handels-oder sonstigem Gewerbe die schönste Gelegenheit dar; und wird dieses besonders für allcnfalsige auswärtige Kcufsliebhabcr, denen zum Voraus die Aufnahme in das alihiesiae Bürger- recht zugesichert wird, mit dem öffentlich bekannt gemacht, daß die Kaufs-Verhandlung Freitag den 26. Febr. Vormittags 9 Uhr i»f der Cameralamts-Schreibstube dahier unter annehmlichen Bedingun- gen vor sich gehen werde, die täglich bei nnkerzeichneter Stelle cinzusehen sind. Den 21. Jan. 1013. Kön. Cameralamt. SR cu cn ft a b t. cQ3ci disseitigcm Ca meral amt ist ein Quantum Kernen, Gersten und Einkorn zum Verkauf attergnadigst ausgesezt, worüber die Liebhaber täglich Käufe abschliesscn können. Den 20. Jan. 1313. Kön. Camcralamt. O eh ringen. In Folge allerhöchsten Befehls wird bei dem Spital dahier ein Quantum von etlichen zo Almern igur und igirr Weine so wie mehrere große und kleine thcils mit Eisen thcils mit Holz gebundene, rheils znsammcngclegtc Fäßer, nebst etwas Wcinhcffc, am Samstag den 20. Febr. Nachmittags 2 Uhr im Spital-Gebäude dahier öffentlich versteigert werden, wozu die Liebha- ber entladet, den 23. Jan. 1313. Das Kön. Camcralamt. Oehringen. In Gemäsheit allerhöchsten Befehls vom 25. et praes. 23. d. Mon. wird das ehemalige Kirchle in Untcrohrn an der Chaussee nach Neustadt und Heilbronn gelegen, unter Vorbe- halt der darauf befindlichen Uhr und Glocke für die Commun, am Montag den 22. Febr. Nachmit- tags 2 Uhr im Wirlhshause zu Unterohrn öffentlich versteigert, wozu die L-ebhabcr emgeladen wer- den. Den 23. Jan. 1313. Kön. Camcralamt. Münsing e n. Dermög allerhöchsten Befehls sollen nachstehende Realitäten in dem hiesigen Camrral-Bezirk ) 3 Mrg. z V. Wiesen int Hüttemer Thal am Uhrerschwang u. I>) das Fischwaffer die Schmicch genannt, von dem Ursprung ob dem DorfGnndershofen bis an die Untcrmark im Tiefenthal. Indem nun dieses Vorhaben öffentlich bekannt gemacht wird, werden die Licbuaber eingeladen Dienstag den 16. Fcbr. d. I. in dem Wirthshaus u Hütten sich empfinden, „nd der Verhandlung anzuwohncn. Den 19. Jan. igiz. K. Cameralamt Münstngeu. Pflummern. Nach allcrhöchffen Befehlen wird 1) die König!. Gchaafwaidc in Pflummern, welche 200 Stücke alte Schaafe ertragt, von Georgii 1313. an auf 8 Jahre mir der da u gehörigen Wohnung, 2) die dortige König!. Ziegelhütte, Wohnung, Gärtchen und 1 Morgen Arerfelv zum Leimengraben auf 6 Jahre Mittwochs am, 24 Fcbr. Vormittags in Pflummern verpachtet, oder Lez- terc auch, wenn danr sich Liebhaber finden, verkauft werden; z) soll an diesem Tage Nachmittags das Materialien - Magazin zu Heiligkreuzthal 64' lang, und 24' vreit, ganz von Mauer, weiches zu einer Wohnung eingerichtet, und in diesem Fall ein Garien dazu gegeben werden kann, und für ei- nen Handwerker oder Taglöhner gelegen ist; 4) Donnerstags am 25. Fcbr. Vormittags 8 Uhr die ehemalig Buchauifche Landgarbscheuer zu Ectingen, und 5) an diesem Tage Vormittags 10 Uhr die vormalige AltshäuMc Landgarbschcucr zu Herbertingen verkauft werden. Die Liebhaber der Gchaaf- weide und Zicgcldütte haben, ehe sie zum Aufschlag zugelaffen werden, obrigkeitliche Zeu-.nisse über ihre Kcnutniß dieser Gewerbe und daß sie im Staude icicii, hinreichende Cautiou zu leisten, vorzu- legen. Den 26. Ja». 1813. Steuerrath der Landvogtci an der Donau, und Cameralamt Heiligkreuzthal. Steinbachcr Hof, Bietighcimcr Camcralamts. Der Bestand des Steinbacher Hofguts geht auf Georgii 1313. z» Ende, und wird dasselbe in Gemashcit allerhöchsten Befehls auf weitere 9 oder 12 Jahre, je nachdem sich Liebhaber finden, in öffentlichem Aufstreich an den Meistbietenden verlie- ben werden. Es bestehet, neben den erforderlichen, großcntheils neuen im besten Zustand befindlichen Wohn-und Oekonomic-Gebäuden, ans folgenden Gütern: 1 Morgen 2 Drtl. 31 Ruth. Garten, 120 Morg. 2 Vctl. (,.j Rth. Acker, isMrg. Drtl. Klee-Acker, 42 Morg. 5i Vrrl. 21 Rth. Wiesen, 5 Vrtl. 17 Rth. Erdbircn-Ländcr, 7 Morg. 4 Drtl. 3^ Rth. Weinberge, n Mrg. i3j- R. Egartcn und Schaafweide. Zur Bcnujung hat ei» Bestander jährlich >2s Fuder Stroh und irKlaf- t?F u.NkNlstHlich zu empfangen. Die Verleihung wird am Mittwoch den 17. Fcbr. d. I. Vormittags ro Uhr auf dem Hofgut vorgcnommeu werden, wo sich diejenige Liebhaber einfinden mö- ge», welche sich mit den erforderlichen obrigkeitlichen von den betreffenden König!. Oberämtcrn Un- terzeichneten und gesiegelten Zeugnissen über Prädikat und ihre Kcnnmisse hu Feldbau, auch daß sie hinlängliches Vermögen zur Bewirthschaftung dieser bedeutenden Kron-Domaiue bcstzcn und eine Cau- tiou von 20oo fl. in liegenden Gütern zu prästiren im Stande sind, legitimsten können. Den 16. Jan. >8>3' Landvogtci Steuerratb an der Enz, und Cameralverwalter zu Bietigheim. Tuttlingen. Nachstehende Schaafweiden in hiesigen Oberamts-Ortcn werden auf die 5 Jah- re igi3 bis 1313. an^dcn hienach bestimmten Tagen aufs neue zur Verleihung gebracht werden, und zwar: die Sommer-Schaafweide zu Kölbingen, welche 230 Stük ertragt, Dienstag den 16. Fcbr. d.J. Oie Schaafweide zu Wurmlingen, welche 130 Stük Mutter-Schaafc oder 200 Stük Hammelwaarc erträgt, am Samstag den 20. Febr. Die Sckaafwaide zu Oberfläche, welche 90 StükMutterschaa- fe oder 130 Stük Hammelwaar erträgt, am Montag den 22. Fcbr. Die Sommer-Schaafweide zu Schura, welche 30 bis 80 Stük Mutter-Schaafe erträgt, Dienstag den 23. Fcbr. Die Schaafwai- dc zu Thalheim, welche 230 Stük Hanmiclwaare oder 130 Stük Muttec-Schaafe erträgt, am Don- nerstag den 23. Febr. Die Sommerschaafwaide zu Thuningen, welche 130 Stük.Muttcrschaafc er- trägt, Freitag den 26. Fcbr. Die Schaafweide z» Troßingen, welche 500 Stük Mutterschaafe er- trägt, Samstag den 27. Fcbr.; und die Schaafweide zu Weigheim, welche go bis 100 Stük Mut- terschaafe erträgt, am Montag den 1. Mer; d. I. Die Pachtliebhaber werden daher aufgefordert, an besagten TaZen, jedesmal Vormittags 10 Uh? in den betreffenden Orten bei der Verleihung sich einzufiuden, und obrigkeitliche Zeugnisse über ihr Prädikat und Vermögen, auch die erforderlichen Meister-und Conccßions-Briefe zum Pacht einer Schaafweide mitznbringcn. Den 23. Jan. 1315. Kon. Obcramt Tuttlingen. 5S NöbUuaen. Nach Abänderung des vorigen Termins der Jahrs'-'.'üsterung wird diese Heuer c:„. mC. ;{,vcn gjnfaiiq nehmen, wozu mm die abive,enden Lonfcnbtrfcn des hiesigen Ober- - N,S ,»bi« 2<>h?m" -°">ch- »<*t bis M, I.aptii c-»ssch„-«iich) w m .» I-br erfüllen, und welche bis dahin das azsic noch nicht zuruklcgcn, unter der Verwarnung e,»berufen «Irden da« die Ausbleibenden nachgchcnds überall tm Königreiche arretirt und als Ungehorsame be- handelt werden sollen. Den Zv. Jan. iglZ. Kon. Oberamt. Freuden stabt Einem ergangenen allcrgnadigften Befehl zu Folge wird die Musterung in vm bieftacn Oberamt den i. Merz den Anfang nehmen. Sämtliche abwesende Conscriptioiispfilch- liae des ^hiesigen Obcramts von -g bis 25 Jahren werden daher bei Dcrn>e-du„g der in den Con- s nvlions-Gcsczen bestimmten Strafen aufgefordert, sich bis den 2g. d. Mon. unfehlbar in ihrem Heimwcsen einzufinden. Den 1. Fcbr. igiZ. Kon. Oberamt. keutkirch. Unter Beziehung auf die sckon im Monat Dcccmber vor. Jahrs c-lasscne Vorla- ^abrs-Musterung d. Jahres wird hicmit öffentlich bekannt gemacht, daß solche cingctcctc- ner Hindernisse wegen erst am i. Merz d. I. ihren Anfang gewinnen, könne, wobei-,man sich aber zur pünktlichen Stellung der betreffenden Individuen um so mehr vcr,reht. Den k §cbr.M8 13. Maulbronn. Unter Beziehung auf die durch das Staats-und Reg. Blatt Nro. 2. vom 9> lftl* erlassene Vorladung zur Jahrs-Musterung in dem Oberamt Maulbronn wird hlemit os- s-mlich bekannt gemacht daß diesellw den neueste» Befehlen zu Folge am Mer; d. I, ihren An- fang nehmen wird Man versieht sich zur pünktlichen Stellung der betreffenden Individuen, die längstens den 23. Febr. in ihrer Heimat einzulreffcn haben. De» z-.Ja». .315. K.Oberamt. voir Weikershcim. Rcuttlingcn. Diejenige ConscriptionSpflichtige, welche bei der Revision ipis >„ • haben, sind zwar bereits in diesem Blatt Nr. .. nnterni a. Dcc ii»t2 aUsaeruf!nw^en ^Ac-"en Haus zu begeben. Nunmehr ist allcrgnadigst festgcsezt, daß dieMuste'cuna auf dei ,^M^ ihren Anfang nehmen solle, es wird daher der Ärmi,/ des Er schein ms I auf den W t 5' verlängert, als woran dann alle Cantonspflichtige des hiesigen Oberamts bei Strafe'^-«» b‘u sams sich unfehlbar in ihren Conscriptions-OrtL ei„!uWL haben. Än Jam ?«?z?ngehor, d!.r IS,%;i, Äf&KfefÄVÄ' sshtät ,mm' - - - mn- |Ä‘S‘.7. SStmtfgSXg' T ®°"T die Gefall-Renovation in dem disseistgen CamekalörtZorrbm ffit Machen, und in aileruntertbanigstcn Vorschlag ,u brinacn ^ Subfict ausfindig zu Beilage zu Nro. 6» des Königs Staats- und Regierungs-Blatts von 1813. Biberach. Dcr vor emanirter Conscriptions- Ordnung vom August igop, sich ohne Trlaub- flitz f«tfcrnte Militairpflichtige Frau; Joseph Kibler, Mezgcr von Ummendorf, wird hiemit zum dril- Scnmal cticfalifec aufgciüfrn, sich bilmen 4 Monaten um so gewisser in seinem Hermweseu einzufin« de»/ und den Conscripkions-Gcsezcn Folge zu leisten, als sonsten sein bereits annorirkeS Vermöge», rvnfiscirt werde» würde. Kon. Oberamt. Bibern ch^ Nachfolgende Conscriptionspflichtige der hiesigen Stadt, welche sich nach der Mu- sterung igii. von Haust hinwegbegeben haben, und bei dcr Musterung von igir. nicht erschienen sind, werden hiemit zum zweitenmal ausgefordert, sich innerhalb 4 Monaten v»c dem hiesigen Ober- amt zu stellen, und dm Conskripkiouö- Gesezcn zu unterwerfen, widrigenfalls ihr bereits anuotirtes Dermögrii confiscirt werden würde, und zwar: Joh. Gotrl. Raster, Hafner. Joh. Christoph Reu- ter, Sailer. Ioh. Markus Kolesch, Canoikor. Abraham Werner, Gaifensieder. Franz Jos. Ger- Hört« Joh. Jak. Häring, Färber. Christian Gonl. Jcion, ChirucguS. Jof. Aut. Böhm, Schnei- der, Kön. Oberamt. Bibe reich. Nachstehende Conscriptionspflichtige, welche sich noch bei keiner Musterung gestellt haben, werden hiemit zum zweitenmal cdictalikec aufgerufen , sich innerhalb 4 Monaten vor dem hie- sigen Oberamt zu stellen, und den Couscciptious-Gesezen Folge zu leisten, als sonsten ihr Vermögen in Beschlag genommen, und seinerzeit confiscirt werden würde, und zwar von der Amtsstadt Bi- tz erächl HI). Bapt.st Stotz. Job. Casp. Rndhart, Kupferschmid. Franz Anton Grüninger. Jos. Fidel Tchirk. Franz Jo epb Müller. Johö. Guter, Weber. Christian Ernst Schmid. Von Ab len: Matthäus Schvec. Ferdm. Rehm. Joseph Huber. Lorenz Strobel. FideliS Gottlied Martin Wagner« Johs. Reh.n. Bon Ing er ringen: Christ. Rehm. Anton Bar. Jakob Obersteeg- Kön. Oberamt. ( Biber a ch. Äer abwesende Militairpflichtige Moritz Kibler, Knecht von Fischbach, welcher sich ohne Erlaubniß von Hang entkernt bat, wird hiemit zum drittenmal ediktaliter vorgeladen, sich binnen 4 Monaten u a so ge vißer in seinem Heimwesen einzufinden und den Conseriptions - Geseze» Folge zu leisten, als sonsten sein bereits annotirtes Vermögen confiscirt werden würde. Oberamt. Biberach. Nachstehende ans dem Unteramts «BezirkOchsenhanscn sich nach Tmauirung der CsNscript. Ocdming von 1^06 ohne Erlaubniß entfernte Militairpflichtige werden hiemst unter der Bemerkung, daß ihr Vermögen zur Confiscation bereits annotirt ist, zun drittenmal eviktaliter au- gernfen, sich binnen 4 Monaten in ihrem Heimwesen eiuzufindeu, n. ihre BertheiSigungsgrünoe aus- zii'MhceN; indem sonsten ihr ferneres ungehorsames Ausbleiben die Vermögens- C»»fi>"cat:on nach stch ziehen wurde, und zwar von Ochsen Hausen: Gotthard Förg. Johann Ge. Sei;, Schlosser. Von Eichen: Jos. Goppel. Jos. Held, Knecht. Von Goppertshofen: Ich. G>. Bet, Schuster. Bon Hatten bürg : Joh. Baptist Haseninaulc, Fischer. Von Mittel buch: Joh. Mich. Wächter- Don Ringschnaith: Anton Gchöllhoru, Brauer. Von Simmis- weiler: Lorenz Fischer, Jimmcrmann« Von Z illiShauscn: Franz Aich, Knecht. Kön. Obern,nt. Zu Nr. L t§rz. Bibecach. Folgende ohne Crlarihrnß ftch entfernte Militairpflicchtige des Unteramts Ochsen-' lcm werden btemic unter der Bemerkung, daß ihn-Vermögen zur Confiscation bereits annotirr ist, • i m erstenmal ediktalitcc vorgeladen, sich binnen 4 Monaten in ihrem Hcimwcseu einzufinden, und d n Cvnjcriplions-Gesezen Folge zu leiste«, .widrigenfalls sic sich der Conjiscakion ihres Vermögens zu gewärtigen härten,-und zwar von O.chscnh ausen: Jnnrcens Hofg«rtner, Schuster. -Joseph A,u. Forthuber, Student. Don B ollspcrg: Franz Joseph Fleck Von Gutenrekl : Jos. C t inhauser, Gutscher. Angustin Schilling, Knecht. Don H at r en du rg : Benedrkt Müller, Architekt. Von Trolzbeim: Ignaz Maier, Schreiner. Anton Riedermaier. Joseph Held, Mczger. Joh.-Repomuk Gibcle, Mahler. Jak. Reindel, Schneidar. Dominik. Merz. Conr. AU dreckt. Franziskus Gibele, Mahler. Joh. Ge. Roch, Weber. Alois Hackspicl, Schlosser. Joseph A ton Nicdcrmaicr, Schlosser. Donat Thuma, Gärtner. Von Hellmünz: Roman Bcrtoldt, Färber. Von O be rdc-Lting,em: Jos. Schlager. Beruh. Heilig, Schuster. Anton Heilig. Joh. Steinlc, Maurer. Ls» u n te rdc tti n g e n : Constant. Ehrhardt. K. Oberamt. Bib er a ch. Nachstehende Conscriptionspflichtige- des Unteramts Ochsenhauscn, welche bei der Musterung von.1312 erstmals nicht erschienen sind, werden Hiemil unter Androhung der Confiscation ibres bereits annotirte» Vermögens zum zweitenmal aufgcfvrdert, sich innerhalb 4 Monaten vor dem hiesigen Oberamt zu stellen, und den Conscnptivns-Gesezcn Folge zu leisten, .als von Ochsen- hauscn: Romuald Zweifel. Balthasar Müller, Schuster. Vo« Reinstetten: Fidel Schick. Kön. Oberamt. Babe rach. Hicnach benannte abwesende Conscriptionspflichtige aus vormals e-ximirten Stan-^ den werden hicmit zum drittenmal,aufgerufcn, sich bei Strafe der Confiscation ihres bereits annotir-- ton DerniÄgens innerhalb 4 Moi,raten vor dem hiesigen Oberamt zu stellen, und den Conscridtions- Gesezen zu unterwerfen, und zwar von Ochsenhauscn : Romuald Sanens, Sohn des Fürstlich Mettcrnichischen voumaligen Obcramlmanns Hofrath Sanens. Franz Joseph, und Jgna; Mohren, hos.er, Söhne des Fürstlich Mettcrnichischen Kammer, Secrctairs Mohrcnhofer. K. Oberamt. Herren borg. Die mit Wanderbüchcrn von Hauß abwesende 2 militairpflichti'ge Barbierer- Kesellm Johann Jakob Schweikart von Möz-ngcn, und Johann Philipp Raster von Bohndvrf, werden hiemit aufgetorderr, sieh schleunig nach Hauß ^irük zu begeben, und bei Oberamt zu mel- den, widrigen falls sie als ungehorsam abwesend angenommen, und nach den vorlicgttcheii Gcsezen bestraft werden würden. Kön. Oberamt. Schorndorf. Nachstehende abwesende Conscriptionspflichtige des hiesigen Hberamts, welche seit der Musterung ig 12 sich erst entfernt haben, werden unter Androhung der in den Conscriptlons- Lesezen ausgesprochenen Strafen aufgcfordert, sich binnen 4 Monaten bei bicstgem Oberamt zu stcl, Icn, und 5nxu- zum erstenmal von Hohenaebrcnr Joh. Jak. Bantel, Mezgcr. Don Gerade sterben: Joh. Ge. Bauer, Bauer.' Kon. Oberamt. II f nt. Nachstehende langst schon abwesende Milrtarpßrchtige, welche sich auf die in den Staats- und Regier. Blattern igei. Nro. 20. pag. 211. Nrs.si. pag. 856. und 1312. .'Rl-o. i4-r Pag. 163. Nro. 38- P-z. 436- erlassenen 4 Ediktal- Citationen nicht gestellt haben, und deren Vermögen daher bereits annourt.worden ist , werden hiemit zum zweitenmal bei Strafe der wirklichen Confiication vor- a-laden, innerhalb 4 Monaten sich hier zu stellen, und den ConscriptionS - Gestzen zu unterwerfen. Aon Ulm: Joh. Daniel Bozenbard. Rudolph Kümmcrle. Joh. Ge. Scherer, Hafner. Albrccht Ludwig Laichinger, Schumacher. Marx Ludw. Mürdel, Maurer. Johann Pct. Maader, Maurer- Fra n-z Jos. Buy, Weber. Carl Gustav Hetsch. Joh. Jak. Schule, Schreiber» Joh. Jak. Bube, :e, Schlosser. Marx Theodosius Miller, Schlosser. Gottbelf Fried v. Sculter, Handlungs-Commis, swhänii Mich. Schneider. Dan. Bentele, Zimmcrmann. Sigmund Mussinger, Nagcllchmid. Jods. Roßlen, Schumacher. Franz Seilbeimer, Schneider. Mich. Hausmann, Schlosser. Marx Conrad Edel, Kutscher. Jak. Wciffeqbek, Zimmermann. Joh. Matthäus Kerker, Nagelschmid. Christoph Einhard Morcll, Schreiner. Jak. Rößlen, Schumacher. Jshs. Schneider, Hutmacher, ^goh. Dav. Mürdel, Schrifksezcr. Joh. -Ge. Mcrkle, Zimmermanw Dan. Groß, Sailer. Joh. Älbrcchr Uhl, Zu Sir, 6, i8i3> Mezgcr. Christoph Hagenmayer, Weber. Zoh, Christoph Wirth, Zimmermann. Lu'ow. AlbrechL Bohnaker. Jobs. Brcilhauvt, Schneider. Jo!>s. Wolfcnter. Ioh. Gc. Laquai, 'Oieol. (lancticl. Job. Marti» S rofcl, Knopsmacher. Ioh. Jak. Butz, Müller-. Fried. Häufele, K. Oestreich. Oft fi;ier. Cvrncl. Stahlen, Färber. Dariicl W-ibelm Naher, genannt Fidler, Büchsenmacher. Jakob Slecb, Hafner. Thomas Held, Schneider. Mich. Hagenmaicr, Weber. Ioh. Jak. Schwarz, Bin- der Efafas Hophan, Weber. Ioh. Jak. Baue. Jo-. Christoph Martin, Kunstmaler. Johannes funk. Job. Jak. Maier. Joh6. Adelung, Zimmermann. Jobs. Halber, Schneider. Elias Aitt. berkina, Schneider. Ioh. Matthaus Schmal, Schreiner. Job. Mich. Schneider, Modelstecher. Dan. Abt, Zimmermann. Ioh. Gc. Herrmann, Sattler. Job. Phift Funk, Friedrich Ehregott Flai.chlen, Schneider. Johs. Murdcl.' Albrccht Fischer, Schneider. Job. Ulrich Bitterolf, Zim- mermann. Mich. Schwad, Maurer. Johs. Stahle, Maurer. Hcinr. August Hannes, Schumacher. Dan. Heinzmanir, Mufikant. Job. Matts. Benz, Schreiner. Christ. Gotlfr. Hagcnmaier, Weber. Ioh. Conr. Maier. Job. Jak. Käst, Müller. Ioh. Matth. Kohn, Schlosser. Simon Christoph Dick, Kupferschmid. Matth. Mauer. Christ. Ulrich Roth, Drechsler. Ge. Andr. Schnek, Kupfer, bammerschmid. Job. Mich. Klein, Brauer. Elias Fcrdin. Kaiser, Handl. Commis. Christoph Gottfried Brüklen, Maurer. Jak. Sik, Schreiner. Jod. Mich. Kienlcn. Tobias Fried. Rambold- ?ohS. Schröfel, Buchdruker. Johs. Clement, Chirurqus. Ge. Kiederlen, Handl. Commis. Ioh. eonh. Maier, Handlungs-Commis. Loreiiz Strauß, Zimmermann. Andr. Federlen, Binder. Casp. Carl R-nk, Maurer. Jobs. Jchle, Schlosser. Christ. David Wörz, Binder. Johs. Schcmer, We- ber. Ioh. Mich. Dietrich, Schreiner. ^ Rudolph Bohner, Schneider. Elias Gottlieb Kaufmann, Schreiner. Andr. Kramer. Christ. Glökcl. Ge. Fried. Schmalzigaug, Schreiner. Rudolph Kraus, Uhrenmacher. Elias Fried. Rumpus, Drechsler. Job. Ge. Sccger, Schumacher. Phil. Jakob Sprandel, Zinngießer. David Schuttes, Handlungs-Commis. Georg Münz. J»b. Leonh. Haus, Schumacher. Ioh. David Mayer Johs. Maurer. Ge. Kiederle, Färber. Job. Jak. Liebmann. fnned. Fero. Büchel, Schneider. Christoph Albrccht Vetter, Schreiner. Ioh. Ge. Bened. Müller, conh. Baumeister, Schumacher. Ioh. Ge. Gciwiz. Christ. Heinr. Geißler. Paul Guttcr, Schu- macher. Job. Lconh. Schalk, Handlungs-Commis. Eustach. Barth. Wolfg. Thomas Nübling. Job. Andr. Bübrlm, Schlosser. Ioh. Ge. Rebm, Schumacher. Johann Gc. Leibingcr, Schlosser. JotzS. Keller. Scbast. Roth, Zimmermann. Matthäus Bütte Jakob Ott, Schlosser. Ioh. Ulr. Schüler) Zinuuermann. Conr. Jringingcr, Weber. Jobs. Maier, Hafner. Johs. Schölkopf, Bck. Job. Matlb. Dick, Schumacher. Job. Jak. Löw, Cyirurgus. Thomas Hailcr. Jakob Friedrich gpailcr. Ludw. Fried. Schwar;,»aim. Gc. Lang. Ge. Paul Dcssner, Zirkclschmid. Ioh. Matth, v. Mellim Handl. Commis. David Kerler, Schumacher. Daniel Fehcr, Schreiner. Hans Jakob Conrad, Schreiner. Leonh. Baur. Ioh. Crnr. Hezer. Mich. Schweizer, Schumacher. Johann Mart. Wild. Ludwig, Schreiuer. Franz Jos. Nochhelfer. Ioh. kudw. Kurz. Ioh. Ge. Willich. MatthauS Eberhard. Jakob Ekark Joft Albinger. Job. Cvnr. Herzer. Tobias Ludwig Buhler, Schneider. Carl Fried. Barnisky, Binder. Jak. Bittcrolf. David Krals, Maurer- Carl Fried. Bubrlc. Jvh. Phil. Miller, Handl Commis. Christ. Ulr. Baur, Wagner. Johs. Schulz, Schu- macher. ^oh. Ge. Fritz, Sattler. Johs. Gciscihartt. Job. Gc. Ekhardt. Ivb. Ulrich Hcrrmann, Schlosser, --bcod. August Graß, Schumacher. Jobs. Eiclcr, Schumacher. Ioh. Cour. Glaser, ^oh. Conr. Däummger. David Beck, Schneider. Christ. Ludw. Ulmcr. Ge. Conrad, Schlosser. Ge. Schwalb, Schreiner. Ludwig Unseld, Schlosser. Xav. Schmelz. Ge. Knapp. Job. Melch. Rieder. Semon Schüler, Rotgerber. Dav. Wöbrlcn, Schumacher. Jak. Derr, Schumacher. Jobs. Unfcld, Nagelfchmid. Ioh. Jak. Gütler. Job. Christ. Käst, Schumacher. Mathau« Ried, Schreiner. Job. Jak. Schmid. Job. Jak. Leber. Ge. Buk. Jobs. Autbcnricd, Weber. Johast Ludwig 2munerniann, Schneider. Thomas Grießinger. Ioh. Eberh. Götz, Schreiner. Marx Phil. Gotz. Job. Sam. Klein, Schumacher. Job. Stcpb. Rnhland, Schlosser. Job Fried. Schäfer, Sst umacher. Fried, -vciel, Marner. Johann Lconh. Kölle, Handl. Commis. Christoph Gottlob R.ugmacher, Canditor. Jobs. Ruhland, Schreiner. Matth. Ellcnriedcr, Binder. Johs- Arricre, Schneider. Ioh. Martin Hummel. Don Ein sin gen: Raimund Koch, Zimmermann. Don Harthaufen: Ioh. Ncpom. Haumann. Don Ju n gin gcn : Balthaft Blank, Baurenkiiccht. Casp. Holzfchuh, Schruid. Grg. Eberhardt, Bck. Don Söflingen: Ioh. Christ. Albcrbosch, Zu Nr. 6, 1813« Strumvfstrikcr. Matth. SchmiS, Papiermacher. Joh. Grg» Oauner, Joseph Huber, Mahler. Mich. Kimm, Schumacher. Joh. Adam Rittelmaim. Jos. Hausmann, Weber. Jak. Hausmann, Weber. Kön. Obcramt. Ulm. Die hienach benanntett langst schon! abwesenden u. in den Kön.Staatseu. Reg. Blattern Nr. 14 und 58. zur Rukkehr aufgcforverten Militairpflichtigcn, werden hiemit bei Strafe der Annot rimg ihres Vermögens zur Confiscation zum drittenmal aufgcforderk, innerhalb 4 Monaten chert. Zohs. Zimmermann. Andr. Scheifele. Jobs. Nasser. Joh. Ge. Geest. Jo». Michael Strobel. Joh. Jak. Authcnried. Ge. Ott. Joh. Jak. Nüßler. Christ. Schlumberger. Michael Hirning« Jak. Schwenk. Johs. Heßlinger. Mich. Bosch.- Jak. Himme. Peter' Kühler, Jobs. Kraiß. Jobs. Eisenburger, Johs. Balthasar Tuffensamer. David Huber. Johann Ge. Reiner. Johs. Lohrmann, Maurer. Joh. Ge. Glaßner, Schneider. Ernst Benkcser, Joh. Albr. Schuttes. Joh. Ge. Authenried. Ge. Ekardt. Gottl. Fried. Schlagauf. Franz Carl August Langgut. Jak. Bregendorf. Johs. Baur. Joh. Ge. Zimiucrmann. Ge. Ludw. Schneider. Matth. Abraham He rnrsnn. Tobias Schmid. Joh. Ge. Werner. Andr. Hagcnmayer. Jvh. Ge. Werner. Jakob Fried. Jaklen. Matth. Mayer. Fried. Albr. Scheifele. Ge. Fried. Mayer. Joh. Jak. Eßlim «er. Jak., Merkleu. Johs. Gassenhofer. Johs. Seifer. JohS.. Wöhrlen. Johann Ge. Münz. Christ. Buhl, Nikol. Münz. Andr. Seifert. Joh. Heinr, Korn. Ludw. Stief. Joh. Gottfried Rink, Schumacher. Heinrich August Mayer. Mich. Traub. Christoph Gottfr. Bcicl. Daniel Molfenier. Joh. Ge. Braun. Joh. Ge. Abele. Ge. Auele. Ge. Ludw. Güntner. Job. Georg Büchler. Nikol. GnaN. Johs. Hage. Job. Mich. Hagele. Jak. Balkhcimer. Conr. Schmid. Jak. Endcrle» Daniel Friedrich Kliugler, Kirschner. Joh. Christoph Kienle, Tonkmistlec. Matth. Abele. Conr. Weber, Nagelschmid. Thomas Enz, Maurer. Joh- Ge. Fried. Gultkncr. Johann Mich. Glöklcn. Elias Benjamin Hoch Fourier. Joh. Christ. Gottlob. Andr. Knecht. Andreas Hezler. Johs. Uhl. Hanns Mich. Rehklau. Johs. Mayer. Job. Fried. Tauber. Johs. Schmid, stzt Jioh. Heinrich Kck, Zimmermann. Ge. Mayer, Maurer. Joh. Jak. Barch. Johann Georg Gchlrecher. Joh. Ge. Fetzer» David Hannes, Schneider. Joh. Ulrich Fink. Johann Christoph Bohn r. Joh. Christoph Mayer. Gc. Ludwig Abt, Sckler. Joh. Ge. Feil. Jakob Wieland, David Liste!, Hafner- Michael Fried. Obcrkugler. Johannes Schurr. David Wossskth, Binder. Fried. Feil. Johs. Dik, Weder, Job, Cour, Mer, Ge. Stegmayer. Jolls. Reichlc, Schlosser. Joh. Ulrich Kroll, Ge, Griesinger, Schneider. Gc. Schlumberger. Joh. Christoph Hcmzmann. Christ, Wunsch. Heinrich Reinwald, Samuel Krouer. Joh. Jak. Loser, ^zak. Weller, Georg Bausch. Joh. Ge, Kurz. Matth. Scdeible. Gc. Christoph Schik. Johann Ge. Fetzer. Jakob Schleicher. Jakob Bosch. Job. Ge. Hehler. Gottl. Heinrich Hipp. Job. Ge. Brukle. Georg Casp- Iungingcr. Joh. Adam Baumeister. Michael Kittelberger. Jakob Klub. Mattb. Schwarz. Ludwig Herrmann. Jakob Joos. Johs. Röthel. Conrad Sautter. Jakob Lorenz. Christ. Ernst Schmid. Gott!» Friedrich Widmann. Johann Georg Hetterich. Johann Aakob Burger. Von Grimnrelfi ngen : Ge. Schräg. Gc. Bayer. Christ. Häuf.. Von Mahringcn: Jods. Weber. Job. Ge> Weber. Van Söflingen: Joh- Peter Mittelmann, Mc,ger. Johs. Jopp, Weber. Joh. Bapl. Schmid, Weber. Kon. Oberamt. Ba lingen» Johannes Mautte, Bck Und Bierbrauer, 52 I. ult, von Öberdigiskeim,J,icsi- «en, wird von der Barbara Epplerin von da als Schwangerer angegeben. Da sein gegenwärtiger Aufenrhalts« Ort unbekannt ist, so wird derselbe andurch ausgefordert, sich ohne Verzug vor seinem ihm vorgesehen Oberantt zu stellen. Zugleich wec-den auch alle Obrigkeiten des Inn-und Aiislan- res geziemendst ersucht, bemeirem Johannes Maulte, steinelr Au senk halt zu gestatten, sondern, th" Mch Haust;u verweisen. Den «s. Jan- rhiz. Kon. Oderamt. Mo. 7 ISIS 57 Königlich - WürttemSergischet StsatS-««h Regterimgs-Blalk. Montag, 8. Febr. Die Aufnahme und Entrichtung der Vermögens« Bcsoldungs- und Pensions-Steuer bei Personen, die unter dem Militair- Forum stehen, bete. Den sämtlichen Landvogteien und Oberämtern des Königreichs wird andurch zu erkennen gegeben, daß für die Besorgung der Aufnahme der Vermögens- Befol- dungs-und Pensions-Steuer, und zu deren Einkassirung bei denjenigen Personen, die unter dem Militär - Forum stehen, die Kriegs - Räthe, Major v. Römer und Major von Eisenlohr zu Commissarien aufgestellt worden sind. Es haben daher sämtliche Milirair-Individuen, sie mögen in Gage oder Pen- sion stehen oder nicht, ingleichem sämtliche Offiziers - Wittwen und Kinder, zu Folge der in den, Staats - und Regieruvgs- Blatt Nr. I. enthaltenen allerhöchsten Ver- ordnung vom Zv. Dec. vor. Jahrs und in Gemäsheit der weiter hierunter ergan- genen Restripte von, 16. und 28. Jan. d. I. ihre Fassions - Zettel zu fertigen, auch diesen, wenn sie Grundstüke besizen, die gerichtliche Tararisns - Urkunden anzu- schliessen, all dieses aber lub termlno von 14 Tagen versiegelt an .die genannte Com- mission zu übergeben. Die Bezahlung der ersten Terz des Steuer-Betrags wäre sofort gleich mit dem 1. Merz d. I. zu leisten. Es steht jedoch auch jedem, unter dem Militair-Forum be- findlichen Individuum von den 7 ersten Clafscn des neuesten Rang-Reglements frei^ seine Fassion und seinen Steuer-Beitrag unmittelbar au den Chef der Steuer - Sec- tio», Staats-Rath v. Wekherlin einzusenden, nur muß alsdann an die- für die Königl. Militair - Individuen niedergesezte Commission ein Urkund übergeben wer- den, daß solches an denselben wirklich geschehen sei. Vorstehendes ist nun in den Königl.Landvogteien sogleich bekannt zu machen, und es werden diese hiemit angewiesen, von sämtlichen in denselben befindlichen, dieser Steuer unterworfenen Militair - Individuen, vorläufig lub termino von 8 Tagen an die Kriegs- Räthe, Major v. Römer und Major von Eisenlohr, vollständige namentliche Verzeichnisse einzusende«. Stuttgart, den 4. Febr. 1813. Königl. Kriegs - Departement, von Ph u ll. 58 Die Ausspähung einer verdächtigen Weibsperson bete, Stuttgart, den 4. Febr. igrz. Sämtliche Königl. Lcmdvogteien und Polizei« Stellen haben, auf ergangene Requisition des Königl. Baierischen Appellations-Ge, richts des Rezarkreises, auf die in nachstehender Personal-Beschreibung näher be, zeichnete Weibsperson, welche der Verheimlichung der Niederkunft und des Kinds« w.ords beschuldigt wird, aufs sorgfältigste fahnden, dieselbe im Bc-rretungsfall verhaf- ten zu lassen, und an das Königl. Baiersche Landgericht Neustadt an der Aisch wohlverwahrt auszuliefern, davon aber gleichbaldige Anzeige anhero zu erstatten. Königl. Polizei-Ministerium. Graf v. Taube. Personal - Beschreibung. Anna Margaretha Bau mann aus Kappersberg, Landgerichts Markt Erlbach gebürtig, 30 Z. alt, ist großer starker Statur, har br. ne Augen, dergleichen Haa- re, volles Gesicht und aufgeworfenen Mund. Bei ihrer Entweichung aus Lasau« rach im gedachten Landgericht war dieselbe gekleid t mir schwarz und weiß melirter Haube, einem weißen leinenen Tuch um die Sch.äfe, um Hals und Brust aber ei- ne.» weiß und rorh gestreiften baumwollenen Tuch gebunden, baumwollenen Mieder und dergleichen Rock mit hellblauem Band eingefaßt, blau und weiß melirten Strüm« pfen und schwarzledernen Schuhen. Eckeimtniße dcS Königl. Ehe-Gerichts. Den 27. Jan. 1813 wurden geschieden: 1) Johann Georg Mornhinweg, Bürger und Tuchmacher zu Nagold, Kl. von Anna Maria, geb. Katz von JsclShausen, Nagolder Oberamts, Bckl. ex cap. ejuafi defert. unter Verurtheilung der Beklagten in die Kosten. 2) Daniel Friedrich, Bürger und Saitenmacher zu Alpirspach, Oberndorfer Ober- amts, Kl., von Rosina, geb. Armbruster von da, Bekl. ex cap. quafi defert. unter Verurtheilung der Beklagten in die Kosten. 3) Wurde die Ehe zwischen Anna Maria Reich von Deufringen, Böblinger Oberamts, Klägerin, und Johann Jakob Reich, Bürger und Schmid allda, Bekl. ex cap. impotmtue annullirt, und Bekl. in die Kosten verurtheilt. Den 3. Febr. t 1) Anna Maria Konz von Ludwigsburg. geh. Müller von Winterbach, Schorn« dorfer Oberamrs, Kl. von Gottfried Konz. Beisizer und Taglöhner zu Ludwigsburg, Bekl., ex cap. qnali defert. unter Verurtheilung des Beklagten in die Kosten. 2) Friedrich Bäder, Bürger und Merger zu Geradstetten, Schorndorfer Ober« amrs. Kl. von Anna Catharina, gev. Mayerlen von da, Bekl. ex cap. quafi defert. unter Vergleichung vcr Kosten. 3) Johann Lapp, Bürger und Zinimermann zu Roßwag, Vayhinger Oberamts, Kl., von ChristiNa Regina, geb. Roth von da, Bekl. ex eap. quafi defert, unter Ver« nrtheilung der Beklagten in die Kosten. 59 Stuttgart. Es wird die heurige Jahrs-Musterung der Conscribirten von Stuttgart, Heß- iach, Gablenberg und Bcrg Montag den i>, Merz d. I. ihren Anfang nehmen. Da dieselbe in den 6. erste» Tagen des Mer; beendiget werden soll: so müssen alle hiesigen Conscribirten, welche bis zum i. April das ig Jahr zurükgelegt, und an diesem Tage das 26 Jahr »och nicht aiigetrctcn, und nicht absolut untüchtig erkannt sind, u Anfang des Termins sich bei der hiesigen Conscripl. Behör- de einsinden, die Abwesenden aber haben vor dem ersten Merz hier einzutreffen, um sich^ gleich zur Musterung stellen zu rönnen. Don persönlichem Erscheinen sind wie bisher dispensirt: Studierende, gesezlich eraminirte und beeidigte Substituten, examinirte und angcstellte Schul - Provisoren, welche aber ohne besondere Aufforderung, die über ihren Stand, ihre Anstellung und rcsp. über ib> Meß, und physische Tüchtigkeit erforderlichen Urkunden an die disscitige Commission noch in diesem Monat unfehlbar einzuschicken haben. Ferner müssen auch diejenigen Individuen, welche noch nicht conscri« birt sind, und seit der lezten Musterung das i4fe Jahr zurükgelegt haben, sich entweder persönlich stellen, oder die zum vollständigen Eintrag in die Listen gehörige Notizen der Connnission übergeben lassen. Damit die Verfassung der Aushebungs-Listen mit der grösten Bestimmtheit geschehen könne, so haben alle diejenige, welche aus irgend einem rechtlichen Grunde bei der Aushebung Bcrüksichti- gung ansprechen zu können glauben, öder sonst Reclamationcn vorzubringen gedenken, ihre Gesuche und Einwendungen gleich bei der Musterung cinzugcbcn, indem nachher keine Rüksicht darauf genom- men werden wird. Den 4. Fcbr. igiz. Kön. Conscriptions-Commission der Residenzstadt Stuttgart. Baknang. Die Musterung der Conscriptionspflichtigcn für das I. igiz nimmt in dem hicsigcfl Obcranit den >. Mer; ihren Anfang. Es werden daher alle Conseriplionspflichtigen des hiesigen Oberamts, welche vom 1. April «786- bis lezten Merz ,795. geboren sind, mithin in dem Alter von 18 bis 25 Jahren stehen, hierdurch aufgcfordert, sich am lezten Fcbr. zu Hans cinzufiiide», um zur gehörigen Zeit vor der Distrikts-Commission erscheinen zu können. Zugleich werden auch alle Obrig- keiten ersucht, auf die obcnbemcrktc Zeit alle diejenige aus disseitigem Oberamt nach Haus zu ver- weisen, welche in dem Alter von iq bis r3 Jahren stehen, und auch nachher keinem, der sich nicht mit einem neuen Certifikat legitimsten kann, den weiteren Aufenthalt zu gestatten. Auf wird noch bemerke , das^ t'icjfnigc EsMcriptionspflichtige, welche auf Bcrütsichkigung Anspruch machen wollen, ihre Gründe wahrend der Musterung vorzubringcn haben, indem dieselben nachher damit nicht mehr gehört werden können. Den 50. Jan. igiz. Kön. Oberamt. Gerabronn. Oie im hiesigen Oberamt auf den 1. d. M. bestimmt gewesene Jahrsmusterung ist auf den 1. Merz d. I. verlegt worden. Cs werden daher die ans dem hiesigen Oberamt gebür- Hge» abwesenden Militastpflichtigen Jünglinge von >g —23 Jabren a> mit aufge'ufen, sich zn Ende drclcs Monats in ihrem Hcimwescn einzufinden, um bei der heurigen Jahrs-Musterung erscheinen zn können, namentlich werden aber nachstehende, welche bei der lezthiniaen Con criptions - Reoisiou nicht erschienen lind, zur Stellung aufgcfordert, als Jak. Fegbelm von Niederstetten. Ge. Cour. Fi- scher; Fried. Andr. Vogel, und Job. Heinrich Willmann, von Michcllach an der Lucke. Johann Ge. Werchel von Hilgartshaüsen. Job. Mich. Wirlh von Ermershaujen. Beruh Schwend von Kirchberg. Mich. Hofmann von Gamhagen. Den 2. Fcbr. 131z. K. Oberamt. ,• E) m ü n d. Nach allerhöchstem Befehl soll die Jahrs-Musterung der Conscriptionspflichtigcn des hiesigen Oberamts am ersten Merz d. I. ihren Anfang nehmen, wobei alle diejenigen, welche vom 1. April >788 bis den Zl. Mer; 1793 becdcs inolug. gebohre» sind, mithin bis zum >. April 1313. bchs 23|tc zgahr noch nicht zurükgelegt haben, und das -8. Jabr bereits zurükgelegt haben, oder zu- r>, lcgen werden, mit Ausnahme der mit allerhöchster Erlaubniß Studierenden, der eraminirte» und bce-d:gtcn Substituten, der als Schulvrovisoren und Famuli angcstcllten Subjekten, und der im Schullehrer - Seininario zu Eßlingen bcfindlichcn Individuen, als welche nach allerhöchster Verord- nung bei der Musterung nicht persönlich erscheinen dürfe», zu erscheinen baden. Es werden daher alle diejenige,^ welche vorgedachtermaßen persönlich zu erscheinen haben, aufgefordert, spätestens bis zum 23. d> Mon. in ihrem Heimwesen einzutreffen, diejenige aber, welche vorgedachtermaßen nicht perjonlich erscheinen dürfen, erinnert, die erforderliche Urkunden auf besagte Zeit gehörig cinzuschi- 6o feit. Zugleich werden die betreffende Obrigkeiten ersucht, den Conscriptionspfliebtigen des hiesiger» Oberamts ohne neue Cerkifieate keinen weitern Aufenthalt zu gestatten. Den z. Febr. 1313. Kön. Oberamt. Hcrrenberg. Die Jahrs-Musterung der Conseriptionspfliehtigen hiesigen Oberamts, wird vom i bis 6ten Merz vorgenommen werden, weshalb diejenige, welche vom 1. April ivgg bis den 31. Merz 1795 gebobren sind, mit dem April 1813. das 25te Jahr ihres Alters noch nickt vol- lendet, das 18te Jahr aber angetreten haben, anfgerufen werden, spätestens bis den 23. Febr. in ihrem Heimwesen einzutreffen. Diejenige, welche durch das Gesez vom persönlichen Erscheinen dis- pensirt sind, haben die erforderlichen Urkunden auf besagte Zeit einzuschiken. Zugleich werden die be- treffenden Obrigkeiten aufgefordert, den Conscriptionspflichtigen deS hiesige» Oberamts, ohne neue Certificate keinen weitern Aufenthalt zu gestatten. Den 4. Febr. igiz. Kön. Oberamt. Nagold. Die auf den 25. Jan. anberaumt gewesene Musterung konnte wegen eingetretenen Umstanden nicht vorgenommen werden, und wird erst bis den ■> Merz ihren Anfang nehmen; da- her alle Militärpflichtige von >8 bis 25 Jahren, wenn sie auch gleich bei den vorigen Musterungen als unbedingt untüchtig erkannt worden sind, den Tag zuvor zu Hause sich einzufinden haben. Den 4. Febr. 1013. Kon. Oberamt. Tübingen. Die Jahrs-Musterung wird den ersten Merz beginnen, und nach folgender Eiii- theilung vorgenommen werden: Den 1. Merz die Stadt Tübingen. Den 2. Merz zu Tübingen; Derendingen, Weilheim, Kilchberg. Den z. Mer; zu Dußlingen; die Orte Dußlingen, Wank- heim, Jmmenhausen, Jetenburg, Mahringen, Kusterdingen. Den 4. Merz zu Gönningen; die Orte: Gönningen und Nehren. Den 3.^ Merz zu Lustnau; die Orte: Lustnau, Bebenbansen, Pfrondorf, Dettenhausen, Schleitdorf, Haslach, Rübgarte», Gnibel. Den 6. Merz zu Kirchen- tellinsfurt; die Orte: Kirchentellinsfurt, Walddorf, Oferdingen, Rommelsbach, Degerschlacht, Si- kenhausen, Altenburg, Altenrieth, Dörnach. Auf die besagten Termine haben sich nun alle Con- fcriptionspfiichtige, welche in dem Alter von >g — 23 I. stehen, unfehlbar >,. bei Vermeidung der ge- fezlichen Strafen in ihren Geburtsorten einzufinden, bei der Musterung auf die bestimmte Feit gebüh- rend zu erscheinen, und dann die weitere Verfügungen zu erwarten. Alle Obrigkeiten werden zugleich ersucht, die aus hiesigem Oberamt gebürtigen jungen Leute bis dahin nach Haus zn verweisen, und ohne ein neues Certifieat keinen nach dem i. Merz in ihren Amtsbezirken zu dulden. De» 4. Febr. igrz. Kön. Oberamt. Waldsee. Sämtliche Conseriptionspflichtige des hiesigen Oberamts von >8 bis 23 Jahren, die nicht schon definitiv als absolut untüchtig erkannt sind, werden hiemit vorgeladen, bei der heurigen Jahrsmusterung, welche den i.Mer; d. I. ihren Anfang nimmt, zu erscheinen, widrigenfalls sie die nachtheiligen Folgen, welche sie als ungehorsame Conseriptionspflichtige geseziich treffen, sich selbst juzuschreiben haben. Den 51. Jan. 1013. Kön. Oberamt. Wangen, Landvogtei am Bsdensee. In Gemasheit allerhöchsten Befehls sott die Jahrs-Mu- sterung vom 1 bis 6ten Mer; d. I. in atten Oberamtern zu gleicher Feit vorgenommen werden. Es werden alle Conseriptionspflichtige von dem Alter von ig bis 25 Jahren aus dem disseitige» Ober- amt aufgefordert, sich unfehlbar am 1. Mer; l. I. in ihrem Geburtsort einzufinden, widrigenfalls sie sich die nachtdeiligen Folge», welche sie als ungehorsame Conseriptionspflichtige treffen würde», selbst znzuschreiben haben. Den 2. Febr. iß 15. Kön. Oberamt. Balingen. Magdalena Reichin, ledig, von Erlaheim, welcher nnterm 24. Sept. vor. Jahrs ein auf 5 Monaten gültiger Paß rinn Behuf ihres Kümmelhandels ins Baadensche ausgestellt wor- den , und welche bis jezr noch nicht zurükgekommen ist, wird hiemit öffentlich aufgefordert, sich une verweilt in ihr Heimwesen zu begeben, und vor Unterzeichneter Stelle zu erscheinen, und sich wegem chres Ausbleibens zw verantworten. Den 26. Jan. iß 1.3* Kön. Oberamt. Nrs. 8. I 8 I 3, 6i Königlich * WürttembergischeS Staats- «ad RegicrangS-Blatt. Samstag/ iz. Febr. König!. General- Verordnung wegen Behandlung der Gaittsachen durch die Unter- ämter und Bezirks-Amtsschreibcreicn; o. c!. 27. Jan. »8>Z. Felder ich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg rc. rc. rc. Wir haben Uns durch die von mehreren Oberämtern eingekommenen Anzeigen von der bei den Oberamts-Gerichten sich allzusehr anhaufenden Menge der Ganrpro- zeffe, veranlaßt gefunden, folgendes zu verordnen: 0 die Oberamts- Gerichte sind zwar die einzigen kompetenten Stellen zu Ver- handlung der Concurssachen in dem ganzen Oberamts, Bezirk. U) Um jedoch Liefe zu erleichtern, und soviel möglich allen Beschwerden über Justiz-Verzögerung zuvorzukommen, haben in den Städten, welche nicht Sitze von Ober-Beamten, so wie in Unterämtern, welche mit Distrikts,Amtsschreibern verse- hen sind, 1) Diese Stadt-oder Amtsschreiber mit Zuziehung der gewöhnlichen Inventur-Be- hörde nach vorheriger Verfügung des Oberamts, die zum Behuf eines anzu- stellenden Gants nöthigen Vermögens-Untersuchungen vorzunehmen, und die Jnventarien über den Activ-und Passiv-Stand ordnungsmäßig zu errichten; nicht weniger haben 2) die Magistrate jener Städte u. Unterämter in Ansehung aller in dem Stadt- oder Unteramts-Bezirke vorfallenden Conenrse alles dasjenige zu besorgen, was zu Bildung der Gantmasse, besonders auch durch Gülerverkauf, Anordnung ihrer Verwaltung durch Bestellung eines Curarors, zur Aufsicht über letzter«, end- lich zu sämtlichen administrativen Bestimmungen die den Gükerpflegern nicht überlassen werden können, gehört; jedoch sollen in wichtigen Fällen dies? Unter- behörden bei den ihnen vorgesezten Oberämtern und den Oberamtsgerichten an- fragen, und von diesen Bescheid erwarten; 3) die Gant-Liquidationen und Verweisungen gehören, als Tbeile der strein'gen Gerichtsbarkeit stets zur Competenz des Oberamtsgerichrs: es ist daher keinem 6L derselben erlaubt, sich dieser Geschäfte eigenmächtig zu entschlagen: sollten jedoch die Oberamts-Gerichre, besonders die Central-Sradr-und Amtsschrecher sich iu einzelnen Fälle« und Zeirperioden allzusehr mit Geschäften überladen glauben, so daß nicht alle Gantsachen mit der zu erwartenden Schnelligkeit daselbst abge- Ihan werden könnten: so steht es dem Oberamtsgericht frei, hierüber Unserm Königl. Ober-Justiz-Collegium die Anzeige zu machen, und unter Anführung aller hier in Betracht kommenden Umstände um Delegation einer oder mehrerer Gantsachen, soviel die Liquidation und Gantverweisung belrifr, an den Stadt- oder Unteramts Magistrat, und den Stadt-oder Districts-Amtsschreiber zu bitten. 4) Unser Königl. Ober-Justiz-Collegium wird sofort erkennen, ob die gebetene De- legation statt haben könne oder nicht? 5) Wird die Liquidation an einen Stadt- oder Unteramts-Magistrat delegirt, so wird sie von dem Amrmann, Stadt-oder Distrikts-Aktuar, und einer aus dem Magistrat zu wählenden Deputation besorgt. Nach geendigter Liquidation werden die Gantakten sogleich an das Oberamts- gcricht eingesender. Zn Fällen, wo die Competenz des Oberamtsgerich s zur Urtheils-Errheilung einrrirt, d. i. bei Massen bis zu ZSO fl., ist es der Unter- behörde, welche die Liquidation besorgt, erlaubt, zum Behuf einer weitern Er- leichterung der Oberamrsgerichte, ein Project des Urtheils, welches jedoch von dem Oberamtsgerichre genau zu revidiren, und von demselben jederzeit zu pu- b icireu ist, an dieses m t einzufenden. 6) Wird die Entwerfung der Gantverweisung an einen Stadt- oder Amtsschreiber delegirt, so muß dennoch die Revision derselben entweder von dem Oberamts- gerichte oder dem Provincial-Justiz-Collegio des Distrikts, je nachdem das eine oder das andere das Urrheil gefaßt haben wird vorgenommcn werden: immer geschieht aber die Einsendung der entworfenen Gantverweisung an das Oberamrs- gericht, welches iu einem oder dem andern Falle das Weitere zu besorgen hat. Gegebene. Stuttgart im Königl. Staats-Ministerium, den 27. Jan. iZlZ. Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. Die Auflösung des Unteramts Meinhart bctr. Nachdem Se. Königl. Maj. in allerhöchstem Rescript vom 31. See. vor. I. die Auflösung der Unceramtei und Amtsschreiberei Me in hart und die Zutheilung der bisher dahin gehörigen Orte an die nächstgelegenen Unterämter und Stadt - und AmtSschreibereien allergnädigst genehmigt haben, so begreift nach der neuen Eintheilung l) im Oberamt Weinsberg 1) der unmittelbare Oberaints- und Stadtschreiberei- Bezirk folgende Orte: Weinsberg mir dazu gehörigen Mühlen und Höfen. Brezfelder Sraab: Brezfeld, Bizfeld, Rapbach, Schepbach, Weißlensburg. Eberstädter Staab: Eberstadt mir Klingen und Weissenhof, Gellmersbach, Hölzern, Lenach mit Buchhorn, Ellhofen mir Bruckmühle, Schwabbach, Sie- benaich, Steinsseld mit Lehren, Sulzbach, Grantjchen, Waldbach mit Hohen- 6Z acker, Dimbach, Wilsbach mit Neuhaus und Zeilhof, Höslensulz, Wimmen- thal, Gedelsbach samt Buchhorner-Hälden, Unterheimbach mir Jägerhaus und Haus beim Herreuhölzle; r) der Unteramtei - und Amtsschreiberei-Bezirk Böhringsweiler die Orte: Böhringswstter, Altfürstenhütten, Greuthos, Bernbach, Neuhütte im Joachims- thal, Hohenegarten, Kleinerlach, Knickenhöfle, Kuhnweiler, Maienfels mit Och- senhöfle und Schweizerhof, Brettach, Busch, Walklensweiler und Krcuzle, Neuhütten mir Bärenbronn, Kühhof, Lauxenhof u. Plapphof, Oberheimbach mir B.rg und Happbühl, Mönchsberg, Neuwirthshaus, Nißlenöhof, Waspen- hof, Wüftenroth mit Schnellenhof, Spazenhof mit Stollenhof oder Horkenbrü- ken, Stangenbach, Stollenhof, Meinhart mit Baad, Dennhof, Hohenstraßen, Mittelmühle, Bordermühle, Wiedhof, Finsterroth, Ammerzweiler, Hals, Ha- senhof, Laukenmühie, Rutzenweiler, Weihenbronn, Lachweiler, Dürrnast, Fron- falls, Geilsbach, Geisselhard, Haubühl, Hausenbühl, Heimathen, Neuwirths- haus, Nappenhof, Schönhardt, Schuppach, Steinbrück, Srorchönest, Streithag. II) Im Oberamt Backnang: 1) der Unteramtei-und Amtsschreiberei-Bezirk Murrchart die Orte: Murrhart mit den dazu gehörigen Höfen u: > Mühlen, Büchelberger Viertel, Hoffelder Viertel, Schönbronner Viertel, Vorderwestermurrer Viertel, Hammerschmidte, Neusägmühle, Eschcnstruth, Liemannsklingen, Lämmerspach, Rösersmühl, Schönthalerhöfle, Morbach, Mannenweiler; 2) der Unteramrei-und Amtsschreiberei-Bezirk Spiegelberg die Orte: Spie- ge.berg, Jux, Roßsteig, Großhüchberg, Büchelberg, Neufürstenhüttcn. Stuttgart, den 9. Febr. iZlZ. Kön. Ministerium des Innern. Gr. v. Reischach» Verordnung, den gleichbaldigen Einzug der angcseztcn Taxen betr. Es ist zwar in der neuen Tap-Ordnung vom I. 1808. §. 39. den Kön. Beam- ten zur Pflicht gemacht, die Taren von den Tap - Schuldigen sogleich einzuziehen, und daher die ergehenden Kön. Resolutionen, auf welchen der Tap, und Schreibge- bühr- Ansaz "bemerkt wird, nicht cher, als nach bezahlter Tare zu publiciren, und zu eptradiren, und eben so einem Tax - Schuldigen die Besoldung nur nach Abzug der Besoldungs- und Anstellungs-Tape auszubezahlen. Um aber der strengsten Befolgung dieser Vorschrift desto gesicherter zu seyn, wird dieselbe nicht nur sämtlichen Ober-und Cameral - Beamten, sondern auch den Cassiers hiemit aufs neue und mit dem Bedeuten eingeschärft, daß sie im Uebertre- tungsfalle verantwortlich gemacht werden, weswegen die Tap - Rechnungs - Kammer zur Beobachtung der Verordnung, nach welcher kein Tar- Ausstand ohne besondere Legitimation in den Rechnungen zu passircn, sondern an die, gegen die Ordnung han- delnden Rechner und Cassiers selbst zu fordern ist, neuerlich mir Nachdruk angewie- sen wurde. Stuttg. den 11. Febr. 1813. Finanz - Ministerium. Graf v. Mandelölohe. Polizei-Verordnung, das Streuen vor den Hausern bei Bedeckung der Strassen mit Eis oder bei Glatteis betreffend. Da das in der Strassenreinigungs-Ordnung vom 6. Aug ign. §. 17. bei ein« tretendem Glatteis oder bei ausserordentlicher B dekung der Strassen mit Eis befoh- lene Streuen vor den Hausern, Scherern, Gartenmauern rc. von den hiesigen Ein- wohnern theils äusserst nachlässig, tyei s aber gar nicht beobachtet wird; so wird auf allerhöchsten Befehl sämtlichen Haus- Eigenthümern und Hausbewohnern, bei Ver- meidung der auf Lin Gulden und dreisig Kreuzer erhöhten Lega.sirase. er st- lichst befohlen, künftighin im eintretenden Falle zu Sicherung des Wandels in den Strassen und Abwendung von Unzlüksfällen, vor den Häusern einen wenigstens fünf Fuß breiten Pfad mit Asche oder Hoizspänen streue», und stetshin so lang es erforderlich ist. unterhalten zu lassen. Die Distrikts-Polizei-Commissäre haben aber auf die Befolgung dieser Verordnung zu achten , oder sich zu gewärtigen, daß derje- nige Ober- Polizei -Commissär , in dessen Distrikt die Unterlassung ober nachlässige Befolgung derselben wahrgenommen werden wird, in eine Strafe von zehen Gul- den werde genommen werden. Stuttgart, den 9. Febr. 1813. Ad Mand. Sacr, Reg. Muj. fpec. Kön. Polizei - Ministerium Graf v. Taube. Rechts- Erkenntnisse dcS Königl. Ob. Appellarions-Tribunals. 1) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Zustiz-Collegium zwischen Jakob Hofmeister in Rotenburg, Beklagten, Appellanten, und Conrad Sandberr in Suppiagen, Qberamts Blaubeuren; Klägern, Appellaren, Entschädigung aus einem Kackfsoercrage betreffend, wird die Urthel voriger Instanz bestätigt. und App ant zur Erstat ung der seinem Gegiier in dieser Instanz verursachten Kosten verurtheilt. Tübingen, den 4. Febr. i8cZ. 2) In der an das Königl. Ober-Tribunal verwiesenen Appellations-Sache von dem vormaligen Scadtgerichre zu Grssborrwar, zwischen dem Landjägermeister, Ka.n- merherrn von Molrke zu Ellwangen, Liquidanten, Appella-sten, u. de, Königl. Kro-n- Domänen- Section, Mic-Liquidanrin, Llppellarin, die Lo arion einer Schaldsorder..»g im Gannre betreffend, wird nach geführtem Beweise und abgeschworuen, Ergänzungs- Eide, die Urthel voriger Instanz dahin abgeänvert, daß der Erlös aus den, in der Gauntmaffe befindlich gewesenen Hause unter t>em Appellanten und der Appellatin, nach dem Verhältnisse ihrer Forderungen, wobei jedoch Ersterer nur die Helfte sei- nes Capitals in Anrechnung zu bringen, die andere Helfte hingegen an die Ehefrau des Ganrmannes zu fordern hat, vertheilt werden soll; unter Vergleichung der Pro- zeß-Kosten dieser Instanz. b. eod 3) In der von dem vormaligen Reichskammer-Gerichr übergegangenen Mandcns- sache zwischen der Fürstlich - Hohenlohe Barrensteinischen Vormundschaft, Impetrantm, und den Gemeinden des ehemaligen Amtes Ohrenthal, Impetraren, ein Waidrecht tuf die Markungen der Leztern betreffend, wird das unter dem 8. Jul. -800. erkaun- t« Mandat bei einer Strafe von zo Reicksthalern nach allen Theilen beharrt, imve- tratische. Theil in die Kosten und Schäden verurrheilt, und '.hm übrigens die Ent- schä igungs-Klage gegen die Jmpetrantin, wegen Schmälerung ihres Hornvichrrlcbes, Vorbehalten. 1b. eoci. Rechts - Crkenntniffc des Kön. Ober,Justi:«CollegiunrS. 1) In der Appellabons-Sache von Heilbronn zwischen dem Verwalter Koch zu Sickingen, Vorkläger Nachbeklagten. Appellanten, und dem Acciser Joseph Emmen, dörfer za Thalheim, Vorbei'ag-en Nachkläger, Appellaten, Uc> Hebitiv, wurde das unterrichte, ache Verfahren a s nichtig p-r kleftr. von Amtswegen kassirt, und eine n ue Verhandlung der Sache cor.m juaice inferiore angeorduet. Stuttgart, den 16. Jan. igiZ. > 2) In der Appellations-Sache von Veßigheim zwischen der Königl. Section der Krondomänen, Kl., Antiu und dem Meßner Beutel zu Bisst'ngen, Oberamrs Ludwigs« bürg, Bekl. Aren, eine Zehendstreitigkeit betr., wurde die Urthel voriger Instanz un- ter Verurtheilung der Autin in die Kosten dieser Instanz bestätiget. Stuttgart, den 20. Jan. 1813. _ i? ) Zn der Zmplorations-Sache der Gemeinde Oberopfingen dAKten wider den Grafen von Schäsberg als Best'zer der Herrschaft Thannheim lAteti, eine Holzabgabe aus den Gutsherrlichen Waldungen betreff., wurde auf Beweis 7krkgnnt. Stuttgart, den LZ Jan. 18 lZ. 4) In der Avpellarions, Sacke von Tübingen zwischen Elifabetha Catharina, Göttlich Marquardt Ehefrau zu Ober - Iesrngen, cum curar. Icgit. & Genf, in aöis er« tlönnr; Klägern, Antin und Maria Agnes, Johann Georg Wolfs Ehefrau zu Alrin« gen, cum cnr-gr. legit. & Conf. ebenfalls in sUis ernannt, Bekl. Aten, e ne Testa. ents- Streitigkeit betreff, wurde conft'rmatorisch, jedoch nur mittelst bedingter Urthel und compens. expens. erkannt. Sturtg. den 2*. Jan. I8IZ. Stegs- Ertciinkinssc des König!. Criminal - Tribunals. Ad Mand. Sacr. Heg Maj. Unter dem 4. Jan. wurden die zu Camstadt verhaftete Jakob Sckarpf von Schan- bach und Heinrich Scharpf von Aichschieß wegen Wilderei und Gewehr - Verheimli- ch ntg. jener zu fechsmonarlicher Festungsarbeit und Erlegu-g von 40 Pfd. Hcllern, dieser zu fünfmonatlicher Festungsarbeir und zu Bezah ung von 20 Pfd. Hellern, so wie ziim verhältnißmästgen Schavens- und Kostens-Ersaz verurrheilt. Am 7 Jan. ist die zu Urach wegen wiede holten Diebstahls und Beirügerei in Untersuchung gekommene Agatha Rwß von Ettenkirch, nebc» dem Koste, s- u. Scha- dens' Eriaz zu fünfjähriger Zuchthaußstr.ffe mit einem einsamen Will'vmm ondemnirt, und ihre nachherige Reclustou in ein Arbeicshauß bis zu erprob.er Befferung ver- fügt worden. boclem wurde der zu Göppingen verhaft te Joseph Förster von Spraitbach, we- gen wiederholten Diebstahls und Concublnais, neben dem Kostens-und Schadens-Er« 66 saz zu achtzehnmonatlicher Festungsarbeit mit dem Anhang verurtheilt, daß er nach Erstehung jener Strafe in einem Ärbeitshauße bis zu erprobter Besserung verwahrt werden soll. Eodem ist der zu Urach verhaftete Jakob Sauter von Ehningen wegen Widersez- lichkeir gegen Die Obrigkeit, mit sechsmonatlicher Festungsarbeir neben dem Ersaz al- ler Kosten belegt worden. Den ii. Jan. wurde der zu Ludwigsburg wegen wiederholten Diebstahls in Un- tersuchung gekommene Jakob Fischer von Rosenfeld neben dein Ersaz aller Kosten, mir fünfzehnmonatlicher Zuchthausstrafe belegt. Unter dem 12. Jan. ist der zu Urach verhaftete Johann Sauter von Ehningen, wegen Widersezlichkeit gegen die Obrigkeit, zu einjähriger Festungsarbeit, und zu Erstattung der aufgelaufenen Kosten verurtheilt worden. Am IZ. Jan. wurden in der Untersuchungs-Sache wegen der, dem Kammer- herrn, Oberforstmeister von Kahlden zu Reichenberg von einem Theile der Neuen- steiner Zagensmannschast zugefügten Mißhandlungen, Martin Schwarz zu Ein-und eivhalbjäbriger, Leonhard Eberle zu Ein-und einvierreljahriger, sodann Martin Förnsler, Albrecht Goller, Michael Sand, und Georg Klein zu ein- jähriger Zuchlhaußstrafe, und Heinrich Pfeiffer zu achtmonatlicher Festungsarbeit, neben dem Ersaz ihrer Ar- rest-und eines Theils der Untersuchungs-Kosten condcmnirt. Den 14. Jan. ist der zu Waldsee in Untersuchung gekommene Michael Rist von Wolsegg, wegen Ehebruchs u. Gewehr-Verheimlichung, zu sechsmonarlicher Feftungs- arbeit und zu Bezahlung der verursachten Kosten verurtheilt worden. Unterm 16. Jan. wurde der zu Eßlingen verhaftete Christian Eberhard Klumpp von Heßlach wegen ehebrecherischen Zncests mit feiner Stieftochter, neben dem betref- fenden Kostens Ersaz, zu dritthalbjähriger Juchchaußstrafe verurtheilt. Eodem ist der zu Mergentheim wegen wiederholten Diebstahls in Untersuchung gekommene Johann Michael Ehret von Elpersheim, neben dem Ersaz aller Kosten, mit sechsmonatlicher Festungsarbeir belegt worden. Eodem wurde die zu Eßlingen verhaftete Anna Maria Schäfer, geb. Dobler von Waiblingen wegen verheimlichter Schangerschaft und Geburt und lebensgefährlicher Vernachläßigung ihres Kindes, neben dem Ersaz aller Kosten zu fünfjähriger Jucht- haußstrafe condemnirt. Den iZ. Jan. ist der zu Calw verhaftete Johann Jakob Mayer von Dekenpfronn wegen Diebstahl, neben dem Ersaz aller Kosten, mit viermonatlicher Festungsarbeir belegt worden. Am 19. Jan. wurde der zu Heilbronn verhaftete Christian Seeger von Jarchau« fen, wegen wiederholten Diebstahls, zu sechsmonatlicher Feftungsarbeit und zum Er- saz aller Kosten verurtheilt. Unter dem 20. Jan. ist der zu Ludwigsburg wegen wiederholten Diebstahls in Untersuchung gekommene Christoph Benter pyn Vaihingen zu halbstündiger AnSstel- 6 7 lung auf der Schaudbühne, und neuumonatlicher Zuchthaußstrafe, quch zu Bezahlung sämtlicher Kosten condemnirt worden. Den Li. Jan. ist der zu Eßlingen verhaftetere Johann Lehenbeuter von Wiesent- heid, im Großherzogthum Würzburg, wegen Diebstahls, neben dem Ersaz der Ko- sten, mit fünfmonatlicher Festungsarbeit bestraft, und seine nachherige Verweisung aus den Königl. Staaten hiebei verfügt worden. Am 2Z. Jan. wurde der zu Calw in Untersuchung gekommene vormalige Amts- bote Johann Fakob Mayer von Wildberg, wegen Unterschlagung ihm anvertrauter Gelder, neben dem Ersaz aller Kosten mit einjähriger Festungsarbeit belegt. Unter dem 25. Jan, ist der zu Altdorf in Untersuchung gekommene snspendirte Spitalpsieger Steinhäuser von Waldsee, wegen Kassenrests, von seiner Stelle kaßirt, zu jedem öffentl. Amte für unfähig erklärt, und zu Ein-und einhalbjähriger Zucht- haußstrafe neben dem Kostens - und Schadens- Ersaz eondemnirt worden. Den 28. Jan. sind die zu Ludwigoburg verhaftete Georg Conrad Brodbek von Mczingen und Andreas Specht von Zell wegen qualificirten großen Diebstahls, der erstere zu anderthalbjähriger, der leztere zu neumnonatlicher Festungsarbeit, neben dem Ersaz der Kosten und des Schadens verurtheilt worden. Lorlem wurde der zu Altdorf verhaftete Jakob Schurr von Biberach wegen Dieb- stahls und Gewehr-Verheimlichung, neben dem Ersaz der Kosten, mit siebenmonatli- cher Festungsarbeit belegt. Am 30. Jan. ist der zu Mergentheim verhaftete Valentin Fischer von Berlichin- gcn wegen Diebstahls u. Widersezlichkeit gegen einen Polizeidiener, neven Bezahlung aller Kosten zu zweijähriger Festungsarbeit und zwar die erste vier Wochen in Sprin- gen cosdkmnirr worden. S e. Königl. Maj. haben unterm 3. Febr. allergnädigst geruht, folgende Be- förderungeu und Bersezungen in der Königl. Armee vorzunehmen: An die Stelle des verstorbenen Majors v. Baier, vom Regiment Nr. 3, ist Hauptmanu v. Donnz vom Regiment Nr. 5. Prinz Friderich zum Major ernannt; dagegen avanciren bei diesem Regiment, Srabs-Hauptmann v. Schmid, zum wirklichen Hauprmann; Premier-Lieutenant v. König, zum Stabs-Hauptmann, „ Second-Lieutenant v. Donopp, zum^Premier-Lieutenant; Artillerie-Unter-Offizier Dietz zum >Lecond-Lieutenant; zum Commandeur dieses Regiments ist der bisherige Commandeur des zweite« Bataillons desselben, Obrist v. Kellenbach ernannt, wogegen der bisherige Com- mandeür des Regiments Nr. 8, Obrist v. Viberstein, als Commandeur des Zweiten Bataillons dahin versezt worden; an dessen Stelle, Obrist v. Bünau, unter Beibehaltung der Commandanten- Stelle zu Ludwigsburg zum Commandeur des Regiments Nc. 8. ernannt ist; Major v. Ne in hart, vom General-Quartiermeister-Skab, ist als solcher beim 68 Regiment Nr. 3. an die Stelle des in eben dieser Eigenschaft zum Regiment Nr. 7 versezten Majors v. Camerer dieses Regiments eingerheiit; Au Second-Lieutenants beim Regiment Nr. 3. sind ernannt: Unter-Offizier Sonntag von der Artillerie, Feldwebel Lonfinger und Unter- Offizier Riekher, beede vom Regiment, lezterer zugleich zum Adjutanten. Aum Regiment Nr. 7. sind noch ferner versezt: Major v. Gaupp, zuvor bei Nr. 6. Kronprinz, Hauptmann v. Gelbke, zuvor beim Regiment Nr. 8, Stabs-Hauptmann v. Arlt, vom Genie-Corps, Stabs - Capitan v. Ofterding er, zuvor bei Nr. 6, Kronprinz, Stabs-Capitän v. Enzberg, zuvor beim Regiment Nr. 4, Prem.Lieut. Vollmer, zuvor bei Nr. 8, von den Vermißten wieder eingetroffen. Second-Lieut. Schmio, vom Regiment Nr. 6. Kronprinz, Second-Lieutenant Bär, zuvor beim Regiment Nr. 4. Ferner avanciren bei diesem Regiment: Aum Hanptmann, Stabs hauptmann v. Deschler von Nr. 6 Kronprinz. Au Premier Lieutenants: die Second - Lieutenants H omburger, zuvor bei der leichten Infanterie, Seeger im Regiment, und Schweizer, zuvor beim Regim. Nri 2. Herzog Wilhelm; Au Second-Lieurenantö: die Quartiermeifter Sri es und Fromm, und Unter- Offizier Schrank, von der Artillerie; die Unter-Offiziers Rapp0 lr, Hasis, Mi- chelberger, Bertsch und chüßler, sämtlich vom Regiment Nro. 8; Premier Seemann, von der leichten Infanterie. An die Stelle des verstorbenen Prernier-Lieutenants v. Sterck, vom bisherigen leichten Infanterie-Bataillon, welches in Aukunft Regiment Nr 10 leichte Infanterie heissen soll, ist Oberjäger Reichert, vom bisherigen Jäger-Bataillon König, wel- ches hinführo Regiment Nr. 9. leichte Infanterie König genannt wird, zum Se, cond- Lieutenant ernannt. Auch ist Stabshauptmann v. Miller, vom Infanterie-Regiment Nr. 8/ als solcher zum Infanterie-Regiment Nr d. Kronprinz versezt. Ferner haben S e. König!. Maj. allergnädigst geruht, den Obersten u. Chef des Regiments Nr. 9 König, leichte Infanterie, v. Stockmaier, zum Cymman- deur iterCstisse des. König!. Mllitair-Verdieust-Ordcns zu ernennen, auch dein Stabshauptmar.n v. Jeut, vom Jnfant. Regimen: Nt. 8, anstatt der bis, her vom ihm getragenen Militair-Verdienst- Medaille, das Ric.erkreuz des Militair- Verdienst-Ordens zu ertheilen. Endlich ist Second-Lieutenant Doll, vom Jnfant. Regiment Nr. 3. der König!. Dienste entlassen worden. Se. König!. Maj. haben durch ei« allerhöchstes Decret vom 6. Febr. den Oberst und Commandeur des iten Bataillon des Jnfant. Regiments Nr. 2. Herzog Wilhelm> v. Röder, den wieder eingerroffenen Commandeur der Artillerie, Oberst v. Branjd, und 69 den Interims« Commandeur der Artillerie, Oberst v. Bartruff, zu Eomman- dcurs rter C-asse des Milirair- Verdie- st-Ordens, und den Artillerie- Lie-rtcnan K aus l er, zum Ri ter dieses Ordens, sodann den Second- Lieutenant v. Wizleben vom Genera-Quartiermeister-Staab zum Adjutanten des Gen. Lieutenant und Divisionaire v. Wöllwarth zu ernennen, und den Brigade- A jutanr, Second-Lieutenant v der Planiz, wieder zum Ka- vallerie-Regiment Nr. i, Prinz Adam, zu versezen allergnadigst geruht. Se. König!.' Maj. haben allergnädigst geruht, Allerhöchstdero Kammerherrn, Freiherrn Grempp v. Freu d enstein zu Allerhöchsiihrcm ausserordentlichen Gesand- ten und bevollmächtigten Minister an dem König!. Wcstphälischen und Grosherzogl. Frnnkfnrtifchen Hofe durch ein allerhöchstes Dccret voni 8. Febr. zu ernennen. Se. König!. Maj. haben vermög allerhöchsten Decrets vom 5. Febr. die Ju- ris« Candidate», Stroehle aus Stuttgart, und Hanes aus Ulm zu Auditors aller- gnädigst zu ernennen geruht. Vermög allerhöchsten Rescripts vom 5. Febr. haben Se. König!. Maj. die Stelle eine Snfrungs-Verwalters in den bceden Cameraldistuikten Kirchheim und Köngen dem bisherigen Hospital Verwalter und Obcr-Acciser Helferich in Kirch- heim, und dagegen das Ober-Accisamt Kirchheim dem bisherigen Armen-Kastcnpsic- gcr Huschwad e l daselbst, so wie vermög allerhöchsten Rescripts vom 7. Febr. die Stelle eines Stiftungs-Verwal- ters für sämtliche Stiftungen in den Cameraldistrikten Markgröningen, Bietigheim u. Freudenthal dern bisherigen Hospital-Verwalter Kraio in Markgröningen zu über- tragen allergnädigst geruht. Se. Königl/Maj. habe« vermög allerhöchste« Rescripts vorn 6. Febr. das erledigte Dlaconae Bietigheim dein Repetenten und Vikar in Stuttgart M, Köstlin allcrguädigst übertragen. Stuttgart. Engekommeneu Nachrichten zufolge, ist von den ins Feld mar- schirten Kriegskommissärs, Auditors und Regiments - Quartiermcistern: Kriegskommissär Georgi krank iu Wilna zurükgeblieben, folglich gefangen; Auditor Dreher, von dem Cavallcrie-Regiment Nr. 1. Prinz Adam, an der Berezina zurükgeblieben, wahrscheinlich tobt; 2l di or Faber, vom Cavallerie Regirnent Nr. 2. Leibchevaurlcgers, vermißt; Regimentsquartiermeister Alber, von dem nemlichen Rcgimente, jenseits Wil- na krank zurükgeblieben, demnach gefangen; Auditor Krafft, von dem Cavall. Negt. Nr. Z. Jäger Herzog Louis, gestorben; Armitor und Regimentsquartiermeisicr Faulhaber, von dem Cavall. Regiment Nr. 4. Jäger König, au der Berezina krank zurükgeblieben; Regiments Quartiermeister Härlin, von der Arcillerle, seit dem Ucbergang über die Berezina veimißt; Regimen ts Quartiermeister Br ö hm, von dem Infanterie-Reaiiu. Nr. i, Prinz Paul, drsteits Wilna krank zurükgeblieben; 7° Auditor Henne, dieses Regiments, vermißt; J? Auditor und Regiments-Quartiermeister König, von dem Infanterie,Regiments Nr. 4, jenseits Wilna vermißt; Auditor Blech, vom Infant. Regiment Nr. 6. Kronprinz, vermißt; Auditor und Regiments-Quarticrmeister Blum, vom vormaligen Jäger-Batail, on Nr. r, jenseits Wilna gestorben; ^.Auditor und Regimenrs-O.uartiermeister Gaupp vom vormalig leichten Jnfank. Bataillon Nr. z, in Wilna krank zurükgeblieben, folglich gefangen. Den 6. Febr. iziz. Königl. Kriegs,Departement, von Phull. 7 fl. zs kr. 64 fl. 5 fl» Zy kr. 30 kr. Stuttgart. An Beiträgen für verwundete Kön. Krieger sind ferner eingegangen: von der Pfarr-Gemeinde Ummendorf und Hornsifchbach, Oberamts Biberach — —- —• —< durch den Obersten u. Commandeur v. Biberstein von dem erste«, — — — 75 fl. 3 kr. und dem aufgelößten rten Bataillon des Infant. Regiments Nr. 8. — —- — 75 fl. 31 kr. 150 fl. 34kr. von den sämtlichen Professoren des ober« Gymnasiums u. den Lehrern der ganzen übrigen Gymnasial-Anstalt zu Stuttgart von einem Mitglied des Königl. Orchesters zu Stuttgart durch den geistl. Rath n. Decan Dr. Häßler in Oberndorf, über die bereits eingeschikten Beiträge von mehreren Orten des Landkapitels Rottweil — — — von den Einwohnern zu Weil der Stadt — r— von dem Kön. Advokaten I)r. Dangelmaier in Gmünd Bon Stadt und Amt Horb —• —< — —1 durch den Landvogt v. Hiller in Oehringe«, Nach, trag von dem Oberamt Mergentheim 85 fl» Gerabronn mit Einschluß des Beitrags von dem Herrn Fürsten zu Hohenlohe- Kirchberg a rofl. — — 216 fl. irkr. zoifl. irkr. durch Forstkafsier Haas, von dem ForstiPerfonal des Ober, forsts Heidenheim — •—> — —* Nachträglich wird hier bemerkt, daß unter den von dem Ober, amt Hcilbronn eingekommenen in den lezren Anzeigen aufgenommenen Beiträgen, 40 fl. von den Lehrern und Schülern des Gymnasiums zu Heitbronn mitbegriffen waren. Den 11. Febr. 1813. General-Lieutenant, Bice-Präsident de6 Königl. Kriegs» Departem. v. Phull. 8y fl. 36 kr. 88 fl. iy kr. 5 5- 30 kv. rzi fl. 54 kv. —• 73 fl. 18 kr. Baknang. Von Hochprcisl. Scction der Kron-Dvmainen sind die Unterzeichnete allcrgnidigst aNAcniesen, nicht nur den bisherigen Kellerei-Fruchtkastcn dahier zu verkaufen, sondern aucy ?r herrschaftliche £ Thcile an der Schaaftkeidc des UngcheuerhofS auf weitere 5 Jahre von Georgil 1ZIZ bis lglö öffentlich zu verleihen. Zu bccden Verhandlungen ist Mentag der 22. Febr. d. I. ausgesctt, an welchem Vormittags 9 Uhr der Verkauf des Fruchtkastens, und um iv Ubr die Schaaft wcid-Verleihung in der Cameralverwaltung allhicr vorgchc» wird; Liebhaber zum Gebäude können solches täglich beaugenscheinigen , und so, wie die zur Gchaafweide Lusttragcnde Meister an bemeld- tcm Tag bei der Verhandlung sich einfindcn und^ die wcirere Bedingungen vernehmen. Beschreibung: Der Fruchtkasten hat in hiesiger Stadt ein vorzügliches Local, steht oben am Oelberg auf? Seiten frei, hat einen steinernen Stok, ist 4»' lang und 33}' breit, 2 Stok hoch, und einen gewölbten Kel- ler zu 27 Fuder ungefähr Weins, wozu 3 Ruth. Haus-Hofstatt zur Seite besagte» Fruchkkastcns gehören, folglich für einen Gcwerbsmann desto vorzüglicher gut sikuirl ist, da von Seiten der Stadt bisher neben diesem Gebäude ein laufender Bronnen unterhalten worden. Die Gchaafweide des U», gekeue- hofs mit dem Uebcrtricb in 47 Orten ertragt goo Stük Schaafe, wovon den 4ten Theil die Erbhofbcstandcc einschlagen dürfen. Die übrige allcrgnadigstec Herrschaft vorbcdaltene 5 Theile wer- den auf oben angezeigte Z Jahre verpachtet, einem Bcftandcr nicht nur freie eigene Wohnung nebst den benöthigten Stallung und Futterböden zugesichert, sondern auch Pforchkarron, Hürden, Salz- lröge und Pförch-Stozen unentgelrlich angcschaft, dagegen von ihm eine fideijussorische Caution oder Vorauszahlung des Pachtgelds verlangt. Den 2. Febr. iß 15. Landvogtci- Steueramt und Camcralamt. Lauchheim. Zu Folge allerhöchsten DccrctS Hochprcisl. Krön-Domainen « Section vom iz. ?an. d. I. sind die Unterzeichnete Stellen allergnadigst beauftragt, die Königi. Zicgelbütte unweit auchheim, welche in 1 Haus und 1 Ziegclstadel beltehct, und wozu gehört, i Letten - und r Leimcn- gruben, auch 3 Morg. rg sZ Rth. 45 □ Schuh Wiesen, Württemb. Meß, weil denen Bestand am ersten Mai d. I. zu Ende gehet, entweoer r sriiies io»a auf fernere 6 bis 9 Jahre zu verpach- ten oder im öffentlichen Ausstreich an den Meistbietenden zu verlaufen. Da nun zu diesem Pacht- und Verkaufs-Versuch Donnerstag der i«. Febr. d. I. fcstgesezt ist, fo werden die allenfaifige Lieb- haber hiemit cingeladen, sich gedachten Tags Vormittags y Uhr in dem Wirtoshaus zur Krone in Lauchhcim cinzufinden, und die dabei fcstgcsezte Bedingungen zu vernehmen. Den ;0. Jan. 1813» Kön. Landvogtci-Slcueramt am Kocher, und Cam. Verwaltung Kapfeuburg. LlNllstNlkil. In Gemasheit allerhöchsten Befehls K.Hochpreiöl. Finanz-Depart. Krondoma- ncn-Section vom if- Jan. sind die Unterzeichneten Steilen allergn. angewiesen, die Königs. Fischerei zu Liiidstcttcn, zu welcher neben mehreren Weihern und der Wildfischerei in dem Japtfluß, auch ein halbes Wohnhauöchcn, 1 in Quadersteinen gefaßter Fisch asten, 1 Fischzcng-Hausten und 2 Kraut- lander geboren, salva ratificaiione auf 6 bis 9 Jahre an den Mchristbicicndc» zu verpachten. Da nun zu dieser Verhandlung Freitag der 19. Febr. d. I. bestimmt ist, so werden die Liebhaber, welche auch vor dieser Verhandlung die Pachts- Bedingungen bei dem Cameralamt einsehen können, cingela- dcn , sich gedachten Tags Vormittags 9 Uhr in dem Wirthshaus zur Krone zu Lauchkeim einzufin- dcn. Den 30. Jan. t8>Z. K. Landvogtei-Stcneramt am Kocher und Camcralamt Kapfeuburg. Pfullingen. Die schon zweimal vorgenommcne und a-llcrgnadigst nicht genehmigte Verleihung der mit 450 Stük zu beschlagcnden hclftig allergnadigstcr Herrschaft, und helftig der Commun zuste- hendcn Gchaafweide zu Genkingcn, deren Bestand mit dem 17. Merz d. I. zu Ende lauft, wird Mon- tag den 22. Febr. Vormittags y Uhr, auf dem Rathhaus zu Genkingen zum gtcnmal an^ 1 oder 3 Jahre an den^Meistbietende» mit Meister-Concesfions-Brief und obrigkeitlichen Zeugniß über Prä- dikat und Vermögen sich aus,»weisenden Schafhalter öffentlich verliehen werden. Welches zur allge- meinen Nachricht gebracht wird. Den 6. Febr. 18 3. Kön. Cameralamt. Urach. Da^die Verleihung der Waiden zu Böhringen, Lonsingen und Mittelstadt von der Kön. Hochlöbl. Section der Commun-Verwaltung nicht genehmiget worden ist, sondern diese Wai- den aufs neue verliehe» werden sollen, so wird dieses hiemit öffentlich bekannt gemacht, und können sich die Liebhaber an nachbemerkten Tagen zur neuen Verleihung an den benannten Orten cmfindcn, und zwar zu Böhringen Dienstag den 2z. Febr., zu Lonsingen Donnerstag den 23 Febr. und zu Mittelstadt Freitag den 26. Febr. d.J. Den 6. Febr. ijjrch Kön. Obcraml. Aale ii. welche zum lez Calw. .'Nachdem der Lcrmm zur Musterung für das ^jnbr 8 bis 25 Iahe mit der Aufforderung in Kenntniß gcsczt, sich zu Ende des Monats Fcbr. unfehlbar in ihrem Geburtsort einzufindcn. Zugleich werden'die Hochlöbl. Oberamter ersucht, den Gomcriptionspfirchtigen aus hiesigem Oberamt, welche sich nicht mit neuen Certificatcn auswciscn können, keinen Ausenlbalt mehr zu gestatten. Den y. Fcbr. 18 Z. Kön. Oberamt. Kirchhcim unter T ck. Da mit dem 1. Mer; d. I. die Jahrs-Musterung im ganzen König- reich vorgcnommen werden soll; so erhallen alle und jede Conscriptionspflichligc des bicsi-cn Obcr- omls , welche von dem persönlichen Erscheinen nicht befreit sind , und die mit dem f. April das ,8. Jahr ihres Alters antrcttcn, das 25U’ aber nicht zurüklegcn, den oberamtlichcn Befehl, sich bis den" «rff. Fcbr. unfehlbar in ihren'Geburts-Orten einzufindcn, und von ihren Vorgesehen die Zeit ihres Erscheinens bei der Musterung, zu vernehmen. Den 4. Febr. i8:Z. Kön. Oberamt. Lorch. Alle C^nscriplionspflichtigc des d-ffeitigen Oberamts, welche am 1. April d. I. ^das 48tc Jahr zurükgelcgt, und das 26le noch nickt anactreten haben, und nicht gcsczlich vom persönli- chen Erscheinen befreit sind, haben sich bis jinn i. Mer; d. I. zu Hause einzufindcn, und bei der Jahrs Musterung zu stellen. Zugleich werden sämtliche Königl. Civilbcbördcn gestemend ersucht, sol- che Conscriplionspfiichtige auf gedachte Zeit in ihr Hcimwesc» zurükzuweisen. Den 5. Fcbr. 8i.t> Kön. Obcramt. Neckars» lm. Die heurige Jahrs-Musterung wird im hiesigen Oberamrs^Bezirk am t. Merz Ihren Anfang nehmen. Alle Militärpflichtige, welche sich nach den Gesczen persönlich wir Musterung zu stellen haben, (mit Ausnahme derjenigen Individuen, welche bereits unterm 25 und 26. v. M. censcribrrt worden sind,) werden daher aufgefordert, sich um jene Zeit in ihrem Hcimwc-cn zu ver- halten. Den 6. Fcbr. i»>z. ^ Kön. Oberamt. Nercsbeim. Zu Folge allerhöchster Verordnung wird für heuer auch in hiesigem Oberamt -»ie Musterung am 1. Mer; den Anfang nehmen; cs werden daher alle Conscriplionspflichtigc von zurükgcicgtem ihtcn bis noch nicht vollendetem 25. Jahr aufgefordert, sich längstens bis nim sg. Fcbr. in ihrem Geburtsort bei denen in den Gesezen bestimmten Strafen eiwusinde», woselbst ihnen LaS weitere eröffnet werden wird; sämtliche Orts-Obrigkeiten aber werden gebeten, die diffeir gc con- scriptionspfllchiige Amtsangebörige nach weite:cm allerhöchsten Befebl in ihre Heimath zurüfiuwci- scii, nach dem >5. Merz aber diejenige, welche ohne Certificate angctroffen werden, zu arrctwcn, und solche hiehcr auszuliefer». Den 4. Fcbr. iLiZ. Kon. Oberauu. Nrs. 9. I 8 I Z. 74 Königlich » Württembergisches Samstag, so. Febr. Königl. Rescript an das Königl. Staats-Ministerium, 6. «1. 16. Febr. iglZ. Die ve» nun mediatisirten Fürsten und von auswärtigen Souverains Königlichen Untertha- ncn erthciltcn Charakters bctr. Friderich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg rc. rc.rc. Liebe Getreue! Da Wir schon öfters haben entnehmen müssen, daß im König- reiche angesessene und in öffentlichen Aemtern stehende Männer die ihnen von nun mediatisirten Fürsten ertheilten Charaktere noch fortführen, und ihnen solche sogar von den Königl. Behörden zugestanden werden; so wollen Wir ein für allemal be- föhlet» habet», daß Niemand mehr gestattet werden solle, dergleichen von mediatisirten Fürsten errheilte Charaktere zu führen, und von Charakteren, welche von fremden Souverains crthcilr werden, nur in soserne Gebrauch gemacht werden dürfe, als Wir hiezu die Allerhöchste Erlaubniß erthcilt haben. Ihr habt solches zur gehörigen Nach, achrung allgemein bekannt zu machen. Gegeben Stuttgart/ den io. Febr. igiZ. F r i d c r i ch» Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. propr» v. V elln ag el. Die zu den Brandschadens - Umlagen schuldige Beitrage bei neuen Gebäuden bctr. Aur Erleichterung der durch Brand verunglükten Mitglieder des Brandschadens- Vers' chcrungs-Instituts ist zwar in der Königl. Brandschadens-Verstchernngs-Ordnung §-2t. festgefezt, daß jeder, deffen Gebäude bei einem Brand zu Grunde geht, so lange, bis dasselbe wieder neu aufgebaut, und nun katastrirt ist, welches in der Re- gel innerhalb eines Jahrs geschehen soll, von allen Beiträgen aus diesem Gebäude zu den inzwijchell verfallenden Brandschäden befreit sei, gleichwohl aber, wenn über die zur Wiederaufbr.uung des Gebäudes auf dem Bauplaz liegenden Materialien oder über das noch nicht vollendete Gebäude ein abermaliger Brandschaden ergehen wür- de, nach richterluher Ermäsfi'guug dafür entschädigt werden soll. Da jedoch öfters Her Fall einrritt, daß die gänzliche Wiederherstellung eines ab-- gebrannten Gebäudes länger als ein Jahr im Anstand gelassen wird, und daß be- sonders noch längere Zeit darüber vergeht, bis die innere Einrichtung eines aufge- schlagenen Hauses vollendet ist: so wird hiemit erklärt, daß, sobald das neue (Ge- bäude aufgeschlagen ist, der Bauende entweder nach dem Anschlag des abgebrannten Gebäudes, oder nach einer besondern gerichtlichen Schäzung zu den Brandschadens- Umlagen wieder beizuziehen, und seine Beiträge nach diesem Berhältniß so lange fort- zusezen verbunden sei, bis nach gänzlicher Vollendung der innern Gebäude - Einrich- tung durch den sogenannten kleinen Hammer die neue Schäzung und definitive Cata- strirung des Gebäudes vorgenommcn werden kann. Stuttg. den 8. Febr. 1313. Ministerium des Innern. Graf v. Reischach. Personal-Organisation des Magistrats der guten Stadt Stuttgart. Bei dem Magistrate der guten Stadt Stuttgart, welcher unter dem Vorsiz und der Leitung der Königl. Stadt- Direction neben der Civil-Gerichtsbarkeit auch die städtische Administration besorgt, find nach der unterm 13. diß von Sr. Königl. Majestät geuchrnigten Personal-Organisation folgende Mitglieder angestellt, und ihnen in jener doppelten Beziehung verschiedene Nebenämter übertragen. Bürg ermeifter: 1) Bisheriger Bürgermeister Klüpfel, ,s. C, erstes Mitglied des Waisengerichts und der Deputation Zu Vorbereitung der bei Gericht anhängigen Rechtssachen, auch Präses des THeilrichteramts; 2) bisheriger Bürgermeister - Amrsverwefer Binder, Rechnungsführer, Beifizer des Theil-u. Waisengerichts u. erstes Mitglied der Zettelmoderations-Deputarion. Rathsvertvandte: 1) Widmann, Präses des Bau. und Felduncergangs, Marktstand - Geldeinbrin- ger, Steuersäzer nnd Theilrichter. 2) Christian, Mitglied der Zettelmoderations-Deputation, Unterkaufprases, Ein- bringer der Gefälle für die Jucht-Arbeit-und Waisenhäuser, auch der Accise von gerichtlich insinuirteu Contracteu, und Quar-iermeister. z) Neuling, Mitglied der vorbereitenden Gerichts-Deputation und des Kirchen- couvenrs, auch Brandschadensgeld- Einbringer. 4) Schnabel, Mitglied des Kirchenconvents und der Zettelmoderations-Deputa- tion, Steuersäzer auch Vieh-und Fleischschauer. 5) De eg, Marktstandgeld - Einbringer. 6) Brodhag, Vieh - und Fleischschauer. 7) Griesinger, Mitglied der vorbereitenden Gerichts-Deputation, Steuersäzer, Theilrichter, Verwalter der Beisiz-und Illuminations-Kasse. 8) Schön, Mitglied der vorbereitenden Gerichtsdeputation, Inspector über Bron- nen, Seen, Kanäle und Wasserleitungen, Feuerschaupräses u. Obermarktmeister, 9) Erbe, Mitglied der vorbereitenden Gerichts-desgleichen der Zettelmoderations- Deputation, Inspector der Vicinal- und Güterwege, und des Strassenpfiasters in der Stadt, auch Waldmeister» 7 9 io) Hölder, Mitglied der vorbereitenden Gerichtsdeptttation, Steuersäzer, Theil- und Waisenrichter, auch Kauf-und Unterpfands - Rerognoscent. Suppleanten: i) Ritter, Waisenrichter, Vieh-u. Fleischschauer, Brodschaupräses u. Fcuerschauer. r) Ruof, Inspector über die Sradtreinigung, in Verbindung mir der Aufsicht über die städtische Vorräthe, Obmann für das Frohn - und Vorspannswesea und die Depeschenbestellungen rc. z) Ludwig, Marktstaüdgeld - Einbringer. Stuttg. den 16. Febr. rZrz. Kön. Ministerium des Innern. Gr. v. Reischach. Die sorgfältigere Pakung der zu den Königl. Hauptkasscn einzusendenden Gelder bctr. Da es neuerlich häufig geschieht, daß die Königl. Kassenbeamten bei ihren Geld- lieftrungen zu den Königl. Hauptkassen, in Absicht auf das Sortiren und Einpakerr der Gelder nicht die nölhige'Pünktlichkeit und Sorgfalt beobachten, indem sehr oft Geld-Rollen eiukommen, die verschiedene Münz-Sorten enthalten, und nicht von den Kassenbeamten, sondern von Privatpersonen überschriebcn, schlecht gesiegelt, und nicht mir dem Amrs-Sigill versehen sind; so werden die dißfalls bestehenden früher», und namentlich die General-Verordnungen vom 24. Mai 1811. Staats- u. Reg. Blatt vorn i.Iun. rZir. S. 262., und vom 11. März 1812. Staats-u. Reg. Blatt v. 21. Merz 1812. S. 138. hiemit nach ihrem ganzen Zunhalt, sowohl in Absicht auf die Bestim- mungen wegen der Münz-Sorten, als wegen der Verpaknng der Gelder, erneuert, und den Kassenbeamten zur genauesten Befolgung aufs nachdrüklichste eingeschärfr, a-:ch den- selben in Beziehung auf leztern Gegenstand, nemlich das Paken der Gelder noch insbe- sondere aufgegeben, daß die Scheidemünzen von 6 kr. und Z kr. Stüke», nicht in Pa- kete sondern in Rollen, aber nicht grösser als zu 10 st. und 15 fl. gesammelt, und die- se, so wie überhaupt alle Geld-Rollen in dichtes Papier gerollt, die Rollen oben und unten mir dem Amts-SigiK versehen mit dem Namen der Beamtung und dem Geld- u. Sorten- Gehalt bezeichnet seyn müssen. Geld-Rollen, bei welchen diese Bestimmungen nicht beobachtet, und besonders sol- che, die von Privatpersonen überschrieben sind, werden dem betreffenden Beamten aus seine Kosten zurükgeschikt, und überhaupt wird künftig jede Nichtbefolgung der in den vorliegenden Verordnungen enthaltenen Bestimmungen ohnnachsichtlich geahndet werden. Stuttg. den 17. Febr. 1813. K. Finanz- Ministerium. Graf v. Mandelslohe. RcchtS - Erkenntnisse des Kön. Ober,Justiz-Collegiums. 1) Zn der Appellations-Sache von Ludwigsburg zwischen dem Bijoutier Johann Leonhard Mergery zu Dürrmenz, Bekl. Briten, und dem Königl. Ober- Finanz- Dep. Se non der Krondomainen, Kl. Ate«, eine Darlehens^ Forderung betr. wurde dieUrthel voriger Instanz un:er Verurtheilung des irrten in die Kosten dieser Instanz bestäti- get. Stuttgart, den 23. Dec. 1812. 2) Zn der Appellarions-Sache von dem vormaligen Fürstl. Mctternichschen Ober- arme Ochsenhausen zwischen Nikolaus Mdmann von Ellwangen, Oberamrs Leulkirch, Bekl. Anten und Joseph Schmid von Ochsenhansen, auch Joseph Anton Sauter von gedachtem Ellwangen, Kl. Aten, mehrere Entschädigungsforderungen aus einem Aster- pachte betr., wurde unter Compeusatiou der Unkosten theils constr-matorie, theils re- formatorie erkannt. Stuttgart, den LÜ. Jan. I8IZ. g) In der Rechts-Sache deö Saifensiederö Jakob Hofmeister zu Rottenburg, Kl. gegen die Freiherrl. v. Raßlerische Vormundschaft, Bekl. Entschädigung aus ei- nem Pacht-Coutrakt betr., wurde auf Beweis erkannt. lb. eod. 4) Zn der Ations- Sache vvn Calw zwischen Schultheiß Johann Michael Schrot ec Laos, von Altburg, Bekl. Anten und Benjamin Lorcher et Cons. von da, Kl. ,-^ten, eine Bronnenstreitigkeit betr., wurde auf Beweis erkannt. Stuttg. den 29. Jan. 5) Zn der seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts bei dem vormaligen Kais. Reichshofrath, und per mod. aelsg. bei dem vormaligen Ritterkanton Kocher, so wie zum Theil bei den Anspacher Justizbehörden anhängig gewesenen, und hierauf an das König!. Ober-Justiz-Collegium übergegangenen Debitsache der Freiherrn von Holz auf Alfdorf, ist von dem Kon. Ober-Justiz-Collegium zwischen dem jeztlebenden Freiherrn Eberhard Gottftied von Holz und der gegen ihn aufgetretenen Creditorschast ein all- gemeiner Aahlungs - und resp. Nachlaß- Vergleich zu Stande gebracht, und 5vb bod. förmlich bestätigt worden. Stuttgart, den 8 Febr. 1313. 6) In der Ations- Sache von Ludwigsburg zwischen dem Freiherrn v. Wächter als Mit-Entreprenneur der vormals daselbst bestandenen Bijouterie-Fabrik, Bekl. Anten und der ehemaligen Rentkammer , jezk Königl. Finanz - Departement, Section der Krondomainen, Kl. Aten, eine Darlehens-Forderung betreffend, wurde defertorie erkannt, cum condemnatione Antis in expcnlas. tb. eod, S e. Königl. Maj. haben durch ein allerhöchstes Decret vom 11. Febr. den Ordonanz-Offizier v. K uns borg zum Stabs-Rittmeister, den Premier-Lieutenant des Cavallerie-Regiments Nr. 2. Leib-Chevaurleg. von Kahldeu, den Second-Lieutenant des Cav. Regim. Nr. 4. Jäger König, v. Cas- seuove, und den Second-Lieutenant vom Cavall. Regim. Nr.z. Jäger Herzog Louis Blattmacher, zu Rittern des Militair-Verdienst-Ordens zu ernennen allergn. geruht. Durch ein allerhöchstes Decret vom ig. Febr. haben Se. Königl. Maj. bei der Königl. Armee folgende Beförderungen u. Versezungen vorzunehmen allergn. geruht: Bei dem Infanterie- Regiment Nr. r. Prinz Paul avanciren: Stabshauptmann v. K h u 0 n zum wirklichen Hauptmann, der wieder eingetroffene Premier-Lieutenant v. Auer, zuvor beim zten Infant. Regim., und Premier-Lieutenant v. Waibel zu Stabs-Hauptleuten. Bei dem Infant. Regim. Nr. 2. Herzog Wilhelm sind Stabshauptmann v. Brunow zum wirklichen Hauptmann, Premier-Lieutenant v. Lang, vom Infant. Regiment Nr. 6. Kronprinz, und Premier-Lieutenant du Fay zu Stabs-Hauptleuten ernannt. n Bei dem Infant. Regiment M. 4- werden der Stabs-Capitaine und-bisherige Divisions-Adjutant v. Lcsuire zum wirkli- chen Hauptmann, Premier-Lieutenant v. Succow zum Stabshauptmann, und bei dem Infanterie-- Regiment Nr. 6. Kronprinz, Srabs- Capitaine v. Holzschuh er zum wirklichen Hauptmann, und die Prem. Lieutenants v. Holleben u. v. Polland zu Stabskapitains ernannt. Der wieder eingetroffene Major v. Bern des tritt bei dem Infant. Reg. Nr.Z. ein, wogegen Major v. Reinhardt von diesem Regiment zu dem Znfant. Regiment Nr. 7. versezt ist. ^ Unterm 19. Febr haben Se. König l. Maj. den vormaligen Legations-Secretär in Carlsruhe, Hofacker, zum Secretar bei dem Kon. Criminal-Tribunal in Eßlin- gen allergnädigst ernannt. Se. Königl. Maj haben allergnädigsi geruht, vermög allerhöchsten Rescripts vom 12, Febr. die erledigte Stadtpsarrei Mün- singen dem Subdiacouus und Praceptor in Göppingen, Ziegler, und die erledigte Pfarrei Geislingen, Diöcefe Hall, dem Vikar Maier zu Stökeir- bürg zu übertragen; vcrntög allerhöchsten Rescripts vom 14. Febr. dem zur erledigten kathol. Patro- nat-Caplanei ad St. Verenam in Wurzach, Oberamts Lcutkirch, nomittirten Caplan Alois Klinzinger auf dem Gottesberg zu Wurzach, die allerhöchste Bestätigung zu ertheilen, und die erledigte katholische Pfarrei Oggelöhausen, Oberamts Riedlingen, dem Caplan Schmid zu St. Michael in Mengen zu übertragen. Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Decrcts vom 12. Febr. dem Gerichtsvcrwandten Friedrich Rcdwiz von Malmsheim das Postamt Fürfeld aller- gnädigst übertragen. Der Advokat und Senator v. Braunen dal in Biberach ist als Königl. Notar ausgenommen, in dieser Eigenschaft verpflichtet, und bei dem Königl. Ober-Tribunal immatriculirt worden. Tübingen, den 15. Febr. 1813. Heilbronn. Se. Königl. Maj. haben demSontheimer Schuzjuden Sohn, Isaak Low, die nachgesuchte allcrgnadigste Erlaubnis errheilt, den Namen Leopold Isar, führen zu dürfen. Welches um möglichsten Irrungen und Beeinträchtigungen des privatrcchtlichen Zntereffe vorzubeugen, dem allerhöchsten Befehl vom 16. v. M. geinas zur öffentlichen Wiffenschafr gebracht wird. Den 3. Febr. 1813. K. Oberamt. Ellwangen. Auf den Fruchtkasten der disscitige» Bcamtung ist ein nicht unbedeutendes Quan- tum Gersten von vorzüglicher guter Qualität, aus dem Ries zum Verkauf ausgesczt. Die ktebhaber können die Früchte täglich beaugenscheinigen, und mit Unterzeichneter Bcamtung einen Kauf abschlicft scn. Den 1-. Febr. >8 3. Kön. Land-Caweralverwaltung. Kirchheim und Eßlingen. In folge eines von der gtcn Abtheilung Hochpreisl. Krondoma- nen-Section unterm Zi. Dcc. v. I. erlassenen allerhöchsten Dekrets soll der dem Hospital Eßlngen zugehörige in der Dcnkendorfer Hut liegende sogenannte Hcderlcnsberger Wald von 29 Morg. i Drt. salva ratificatione verkauft werden. Der Verkauf geschiebt, je nachdem sich Liebhaber finden, Gt»k- weife, oder int Ganzen, und wnd Donnerstag den 4. Merz I. auf dem Rathhaus zu Plochingen im Weg des öffentlichen Aufstreic. s statt haben. Der Kaufschilling wird zu Hel sechs Monate nach erfolgter Ratification, «ad zu stel in drei verzinslichen Iahrszielern bezahlt. Die Liebhaber können den Wald täglich beaugenscheinigen, und sind sowohl die herrschaftlichen als hospitalischen Forftosfi- ziantcn angewiesen, ihnen solchen zu zeigen; ff^dann wollen sich dieselben gedachten Tags Morgens 9 Uhr an bemeldtem Ort einfinden, die weiteren Bedingungen vernehmen, und der Wssstreichs- Ver- handlung anwohnen. Den 17. Febr. 18 >3* K. Oberfocstamt Kirchhcim und Stistungs-Vcr- waltung Eßlingen. Leonberg. Eßlingen. In Folge cmes von der Ztcn Abthcilung Hochpreisl. Krondomai- nen- Section unterm 31. Dec. v. I. erlassenen allerhöchsten Dekrets soll der dem Hospital Eßlingen zugehörige in der Degcrlochcr Hnth liegende sogenannte Maurachcr Wald von go Morgen 3 Vrtl. «Siva raiillaariont: verkauft werden. Der Verkauf geschieht, je nachdem sich Liebhaber finden, Glük- weise oder im Ganzen , und wird Montag den g. Merz d. I. auf dem Rathhause zu Möhringen im Wege des öffentlichen Aufstreichs statt haben. Der Kaufschitting wird zu Jel sechs Monate nach er- folgter Ratification, und zu |tcl in drei verzinslichen Iahrszielern bezahlt. Die Liebhaber können den Wald täglich beaugenscheinigen, und sind sowohl die Konigl. als Hospitalischen Forst - Offizianten angewiesen, ihnen solchen zu zeigen; sodann wollen fid) dieselben gedachten Tags Morgens 9 Uhr an bemeldtem Ort einfindcn, die weiteren Bedingungen vernehmen, und der Aufstreichs - Verhandlung qnwohiien. Den iS. Febr. i8>.z. Oberfocstamt Leonberg, und Stiftungs-Verwaltung Eßlingen. Neucustadt. Bei disscitigem Cameralamt ist ausser dem lezthin ausgeseztcn Kernen und Ein- korn , auch ein Quantum Roggen, Dinkel und Haber successive zu verkaufen, und können sich die Liebhaber alle Tage bei Unterzeichneter Behörde melden. Den 6. Febr. ,3,3. Kon. Cameralamt. Neuhauscn, auf den Fildern. Bermög attergnadigstcn .Befehls, Konigl. Hof-u. Domainen- Kammer, vom 3. ct praes. 6. Febr. wurde das Cameralamt Neuhauscn lcgirimirt, auf den König!. Fruchtkasten zuMeuhnuscn, Köngen und Pfauhauscn ein Quantum Dinkel und Haber gegen gleich baare Bezahlung successive zu verkaufen. Den 6. Febr. 1313. K. Cameralamt. Stammheim. Nach allergnadigstcm Befehl vom Z. diß ist von den auf den Königl. Kasten zu Stammheim und Schwieberdingen vorrathigeu Früchte», ein Quantum Rocken, Dinkel und Ha- ber z«m Verkauf auögcsczl worden. Welches hiemit bekannt gemacht wird. Den 3. Febr. igtZ. Kön. Cameralamt. Eßlingen. Die hiesiger Stadt zugebörige Pliensanmühle mit 9 Mahl-und 1 Gerbgang, ei- nem Stall und einem Gärtchen soll wieder frisch verlieben werden, da der Bestand auf Georgil 1813 zu Ende geht. Am Montag den 5. April d. I. Morgens 9 Uhr werden wir die Verleihung auf allhiesigem Rathhaus im öffentlichen Aufstrcich vornehmen, und laden deßwegen alle gelernte Mül- ler, welche sich dli'ch obrigkeitliche Zeugnisse als rechtliche und zuverlaßige Männer ausweisen kön- nen, zu dieser Verhandlung ein. Die Bedingungen im Allgemeinen sind folgende: 1) der Müller darf an Milter den i6ten Theil erheben, 2) der Bestand dauert 6 Jahr, nemlich von Georgil >313 bis dahin >8 9, 3) das Bcstandgeld muß alle Monat bezahlt werden, 4) der Bestander muß ne- ben der General-Hypothek eine Special- Caution von 2000 fl. entweder in Liegenschaft oder in baac Geld stellen, welches dann zu 3 pro Cent verzinnst werden wird. Den 5. Febr. ixiz. Stadt - Magistrat allda. Eßlingen. Der unterm 16. Okt. 1812. im öffentlichen Abftrcich abgeschlossene Markungs- Dermessungs- Akkord ist nicht allergnadigst genehmigt worden. Dem allerhöchsten Befehl vom 2g. Dec. 8:2 aemas wollen wir nun dieses Geschäft nvchmahls in Abstreich bringen, und haben zu dieser Verhandlung Donnerstag den >«. Merz d. I. bestimmt. Wir machen diese Verhandlung des- wegen öffentlich bekannt, damit alle diejenige Feldmesser, welche sich diesem wichtigen Geschäftige- wachsen fühle», Zeugnisse ihrer Tüchtigkeit beibringe», und Caution einlegen können, an diesem Tag, Morgens 3 Uhr auf atlhiesigem Rathbaus erscheinen. Den 11. Febr. 1813. Stadtmagistrat. Gaildorf. Das Königl. Hofgut zu Aichenrain, welches in den erforderlichen Maiern-Ge- bäuden, i Myrg. 63 Ruth. Gälten, 53 Morg. und § Ruthen Wiesen, 170 Morg. 69 Ruthen Ackbl, 79. y und 126 Mscg. 98 Ruthen Viehwaid^ bestehet, wird Montag den 8. Merz unter Vorbehalt allerhöch- stcr Genehmigung auf io Jahre iin öffentlichen Aufstreich verliehen werden, de. welcher Verhand- lung die Liebhaber, welche sich in Absicht ihrer Aufführung und ökonomischen Km tniße, so wie ei- nes hinlanglicycn Vermögens zu Leistung der Caulion von moo fl. mit obrigkeitlichen Zeugnissen zu lcgilimirrn haben, an gedachtem Tag Morgens 9 Uhr im Schloß zu Schm delfeld erscheinen wollen. Zu diesem Bestand wird auch der erforderliche Vichstand gegen Zinns-Entrechtung überlassen. Den 4. Febr. 8 <3- Kön. Landvogtci-Steueramt am Kocher, und Cam. Verwaltung Gaildorf. Geislingen. Wegen nicht erfolgter allerhöchster Ratification und geschehener Nachgebote werden nachstehende Sommer-Schaafweiden, deren Bestand zu Ende gegangen ist, an denen hienach benannten Tagen in den Orten selbst auf weitere g Jahre abermalcn zur öffentlichcil Verleihung ge- bracht werden, und zwar die Waiden 0 zu Türkheim mit 650 Stük Mittwoch den io. Merz Vor- mittags >0 Uhr. 2) Zu Aufhausen mit 450 Stük Mittwoch den 10. Merz Nachmittags 1 Uhr. 3) Zu Reichenbach mit 7,50 Stük Donnerstag den 11. Merz Vormittags 10 Uhr. 4) In Weisscn- stein mit 300 Stük Freitag den 12. Merz Vormittags 10 Uhr. Die Pachtlicbhabcc können .sich da- her an de» bestimmten Tagen und Orten cinfinden, wo ihnen die nähere Bedingungen werden be- kannt gemacht werden. Den 6. Febr. i§>Z. Kön. Oberamt. Wangen, Landvoogtei am Bodcnsce. Unterzeichneter; Oberamt und Magistrat sehen sich ver- anlaßt, nachstehende städtische Realitäten Donnerstag den 4. Merz d. I. unter vortheilhaften Be- dingungen neuerdings auf 6 bis 9 Jahre im Aufstreich zu verpachten, und haben deshalb die hiezu Lusttragcndc Pachter gedachten- Tag Vormittags 9 Uhr auf hiesigem Rathhaus zu erscheinen, und ihre Pachtfahigkeit zu erweisen. Die zu verpachtende Objekte sind: r) die Sagmühlc auf der so- genannten Au nächst der Stadt, welche besteht in einem wohleingcrichteten Saggebaudc u. einem zu- nächst an demselben aufgebautcn kleinen einstöckigen Hänschen, worin» ein Arbeitszimmer für den Säger angebracht ist. " 2) Der Ziegclftadcl vor dem Jßncr Thor und die zu demselben gehörigen Gebäude, als 0) ein rstokigtes gemauertes Haus mit Ziegeldach zur Wohnung des Zieglers, ll) ein gemauerter 2stockiger Stadel und Anhang-Schopf mit Ziegeldach; v) eilt Ziegelstadel mit Ziegel- dach samt gehöriger Einrichtung zu Bearbeitung der Zicgclwaarcn; a) das Ziegelofengcbaude, wor- in» sich zugleich hinlänglicher Raum zur Bchalniiß der gebrannten Ziegelwaaren befindet; e) ciu besonderer Kalkofen und Kalkbchaltnisgebaude. Ferner gehören dazu Grundstücke: a) zwei Gärt- chen beim Haus j Jauchcrt und 26 Rth. groß: b) eine Leimgrube zn Humbrechts, und c) eine Leimgrube zu Deuchelcicd, wobei noch besonders bemerkt wird , daß im Durchschnitt jährlich 60,000 Stük Ziegelstein, Hohlziegel, Besetz-u. Ziegel-Platten fabricirt worden, welche Anzahl auf den Fall, daß diese Waaren wieder starker gesucht werden, verdoppelt werden könnte, ohne den Leimgru- bcn Schaden zu thun. Den Z. Febr. 1813. Kön. Oberamt und Magistrat. Hei d enh ei in. Da auch in hiesigem Oberamt die Conscriptions-Revision vom r bis 6 Merz vorgcnommcn wird: so werde» alle abwesende Conscriptionspflichtige vom l8 bis 25 Jahr anfger»- fen, ans diese Zeit in ihrem Hcimwcsen zn erscheinen, und alle obrigkeitliche Behörden werden er- sucht, solche nach Haus zu weisen. Den 10. Febr. 1813. Kön. Oberamt. Marbach. Die Conscriptionspflichtige des disseitigen Oberamts vom ig bis 2; Jahren, dir nicht gesczlich vom persönlichen Erscheinen befreit sind, haben sich bis auf den i. Merz d. I. zu Hause cmzufindcn, und sich bei der Jahrsmusterung zu. stellen. Alle obrigkeitliche Behörden werden ersucht, diejenige, die diesem Aufruf nicht selbst Folge leisten würden, auszuwenen. Den 10. Febr. 1813. Kön. Oberamt. Mergentheim. Rach einem allerhöchsten Decrct vom 20.Jan. d. I. soll die Jahrs - Mnstc- rung in hiesigem Oberamt am 1. Mer; l. I. ihren Anfang nehmen. Cs werden daher alle abwe- sende Conscriptionspflichtige vom :8 bis 27 Jahrcs-Altcr hiermit aufgcfordert, sich längstens bisznin 1. Merz nach Hause zurük zu begeben, und bei der Musterung gebührend einzufinden, widrigenfalls sie die aufghr ungehorsames Ausbleiben geftzten Strafen zu gewärtigen haben. Zugleich werden auch die Konigl. Justiz-und Polizei-Behörden hiermit geziemend ersucht, die in ihren Bezirken sich anshaltende Militairpflichtige aus dem hiesigen Oberamt nach Hause zurükzuweiscn, und ihnen ohne Vorlegung eines neue» Certifikats keinen Aufenthalt mehr zu gestatten. De» 6. Fcbr. i8,z> „ , ,,. _ Kon. Obcramt. Neuenbürg. Nach neuerer Anordnung wird die Conscnption zu Anfang des Merz d. I. vor- genommen werden. Die Conscriptionspflichtige, welche nach den bereits bekannt gemachten Bestim- mungen bei der Conscriptlou sich persönlich zu stellen haben, haben sich am 2a. Fcbr. in ihrem Geburtsort unfehlbar einzufinden. Den 10. Fcbr. i8lZ. Kön. Oberamt. Oberndorf. Einem ergangenen allcrgnadigsten Befehl zu Folge wird die Musterung in dein hiesigen Oberamt den i. Mer; den Anfang nehmen. Sämtliche abwesende Conscriptionspflichtige des hiesigen Oberamts, welche am ,. April d. I. das 17W Jahr zurüklcgcn, oder das oostc ncch nicht erreicht haben, werden daher bet Vermeidung der gesezlichen Strafen aufgefordert, sich bis den 2g. tr. Mon. unfehlbar in ihrem Hcunwescn eliizufinden, um der Musterung anwshnen zu können. Zugleich werden alle Hoch- Wohllobl. Obrigkeiten ersucht, die in ihren Amtsbezirken befindliche der- gleichen Individuen des hiesigen Oberamts nach Hause zu weisen. Den 9. Fcbr. K. Oberamt. Oeh ringen, In Beziehung auf die unterm 12. Dcc. vor. I. erlassene Vorladung der Con- scriptionspflichtigen zur Jahrsmusterung, welche aber wegen cingctrctener Hinderniß bisher nicht hat voraenommen werden können, wird sämtlichen Confcriplionspflichtigcn des hiesigen Oberamts, welche u.« Uugehorse.... , , Hochlöbl. Oberaniter und sonstige Polizei-Behörden werden" crsuckt " d.V'i.'.' aufhaltende aus disseitigem Obcramt gebürtige Conscriptionspflich'tiae welche 'än >ew" AI'-- »»->' «tturläwl inrifjTOtifen« um sttl, «nd nachher keinen, ohne c.n^ neues Ccrt-ficat zu dulden. Den g. Febr. 1813. K Obcranit R0ttenburg am Nckar. Die heurige Musterung der Militairpflichrigeu wird den 1. Merr d I. -hren Anfang nehmen. Alle von Hans abwesende Conscribirtc des disseitigen Oberau,tsbe-irks vom zurukge!e>;tcn .g bis zum noch nicht vollendeten 25 Jahr werden daher aufgefordert, Ia,igfl.„k hlK.. ■ ent r Behörden Alter nach ^ a-mtliches Ccrlifikat antrcffen 181z. Kön. Obcramt. erst von füllen', werden,. ... h»ndc!t werden solle». Den 9. Febr. bohre» sind, mit dem Avril ,313. das 25 Jahr ilwcs Al ers Äuich^vo5.L ®sCfl ii95»T ange-ieten haben, aufgerufen werden, spätestens bis den 2g. Fchchst! ihttm ^cimwese» cm'm Äaasi SÄisiÄsg (Nebst einer Beilage.) Beilage zu Nro. 9. des König!. Staats- und Regittungs-Blatts von ILIZ. Aalen. Nackbeliannte Conscriptionspflichtige, welche thei'ls in der Mr-fterung vcn tgro. erst- mals nicht crschiencu sind, theils nach solcher sich ohne obrigkeitliche Erlaubnis entfernten, thcilS ^obgleich wegen azsahrigen und weitern Alters nicht zum Persönlich«» Erscheinen bei der Musterung verpflichtet) sich ohne solche Erlaubnis von ihre» Wohnorten entfernt baden, und welche sämtlich noch gegenwärtig unbekannten Aufenthalts abwesend sind, werden hicmit ausgefvrdert, binnen de» nächstes 4 Monate» vor dem Oberamt zu erscheinen, und sich über ihre bisherige Abwesenheit zr, rechtfertige», widrigenfalls sie die in den neuesten Couscriptions - Gesehen bestimmten Strafen des Vermögens-Verlustes und einer löjahngcii Dienstvcrpsiichtung zu gewärtigen haben. Zum zweiten- mal: Jobs. Kurz von Unterkochcn. Zum erstenmal: Joh. Ge. Horn, von Essingcn. Anton Holl von Schcchingen. Zeh. Ulrich Mcisner von Obcrkochcn. Mattbaus Stcgmaicr von Essmgcn- Ios. Walter von Rcichettshoscn. Go. Jak. Ulmec von Leinrodcn. Baltas Grupp von Essingen. Kön. Oberamt. Freu den stad t. Rachstebcnde zur Aushebung bczeichnctc Militairpflichtige des hiesigen Ober- amts, deren Aufenthalts-Ort unbekannt ist, werden andurch aufgefordcrt, sich ohne Verzug bichec zu begeben, und bei unterzcichueter Stelle zu melden, oder der Consiscatioi: ihres Dermog ns und weiterer Strafe gewärtig zu seyn, als von Frcudeustadt: Joh. Fried. Hilzinger, Meffcrschmid. Joh. LMv. Etüffr, Mezgcr. Joh. Carl Erhard, Bierbrauer. Don Baiersbronn: Adam Wi-'ld, Schrei,irr. Silber, Maurer. Von Dorn stctten: Jak. Friedrich Dollplger, Schneider. Von Glatte»: Matth. Göch Iimniermänn. Von K a lb erb ro NN : Johann Mich. Beöfamlc, Kiefer. Kön. Oberamt. Hcrreubcrg. Die zur Aushebung dcsignirte Militairpflichtigc des hiesigen Oberamls haben sich von Ha»S entfernt, und bis sezt von ihren Aufenthaltsorten keine Nachricht gegeben, und zwar: Audr. Buhler, Mezger, und,Joh. Ulrich Ziuußer, von Gartringen. Johs. Reichert vcn Nufrin- gen. Job. Nepomuk W.ühaustr von Oberndorf, und Albrccht Strohakcr von Neusten. Da nun dieselbe beider in voriaer Woche vorgegangenen Ams^ebtwg die Reihe getroffen haben würde, so werden sic hiomst bei Coufiicarion ihres Vermögens äufgefordert, sich ungesäumt in ihr Heimwesen zu begeben, und über ihre Abwesenheit zu verantworten. Zugleich werden sämtliche König!. Stel- len gesicmcnd ersucht, froh im Betretuiigsfäll zu arretiren und hieher auszulicfern. Den :6. Jan. ihlZ. Kön. Oberimt. Herrenberg. Der zrrr Arsbebung desighiite Mililtairpflicbtigc Johann Christian Klein von Gültstein, hiesigen Oberam.ks, hat sich von Haus entfernt, und bis sezt von seinem Aufenthalt kein« Nach ici>r gegeben. Da tunt denselben bei der am gestrigen Tag vorgegangenen Aushebung die Rei- he aeiooffen haben würde, so wird er hiemir l ei Confifcarion-seines Vermögens aufgefordcrt, sich un- gesäumt in sein Heinuvewn zri begeben, und übc? .sein? Abwesenheit zu verantworten. Zu kl eich wer- den -amtliche Königl. Stellen geziemend ersucht, nch ini Gstrttuiigsfall'zu arret-rrn und hieher aus- zuiicfern. D^n 26. Jan. : 8 3-' Ksn. Oberauir. Herre »be r^. Die zur Aushebung designirtc Mi!:rcü:vstfcktige des bstsigeu Oberrmts sind »on Havß uitbekai.nl wo, abwezcnd^ und zwar Johann Jak. Kstchmerle, M ger rön Gartrinz«». Zu Nr. 9. i8lz. Johs. Reichert, Vek von Nufringen, und Christoph Schnaith, Meaer vonUnteriesingen. Eie «ver^ den daher aufgefordcrt sich schleunigst nach Haus zu begeben, alle obrigkeitliche Behörden aber er- sticht , sie als ungehorsam abwesend zu arretiren und hieher tcansportiren zu lasse,,. Oberamt. Herren der g. Die hienach genannte Militaicpflichtige, hiesigen Oberamts tverden hicmit bei Vermeidung der in der Conscriptious - Ordnung bestimmten Strafen abermalen aufgermen,, binnen 4 Monaten bei hiesigem Oberamt zu erscheinen, und sich wegen ihrer Abwesenheit zu verantworten, und zwar diejenige, deren Vermögen bereits zur Confsieation norirt ist, unter Androhung der .wirt- lichen Confiscalion. Zum Dritten - und leztennial von der Oberamt'sstadt Hcr c eii berg : Ludwig Fried. Igel, Apotheker. Jak. Fried. Klink, Wagner. Joh. Gott,. Gcrlach, Rotgerber. Von den Amts - Orten : Von Alt in gen: -Johse Lanz, Slriker. Voll Bondorf: Johann Jak. Gchurev, Schuster. Von Kuppin gen : Benjamin Friedrcch Chrrstoph Hartmann, Kausuraim. Von Obec icrtingen : Jak. Fried. Bossinger, Bierbrauer. Von P fafnng cn : Joh. Mar- tin Lauer, Schreiner» Zum zweitenmal unter derselben Bedrohung., Von Herrcnberg : Andr. Gottl. Gak, Schnei-, der. Gott!. Fc.ed. Binder, Biersieder. Christ. Fried. Vogel, Schuster. Gorrl. Fned. Leirot, Schu- ster. Don den Amtsorten. Von Affstert'. Johann «ge. hohler- Tuchmachei. ^ Schumacher. Von Altin gen: Franz Joseph Gcmer, Sattler. Stcph. Mkeler, Korcella.n. fabrikant. Von Tondorff: Joh. Jak. Dupper, Mczgn. w ftoutr Maurer. Jak. Hammer,cn, Baurenknecht. JohS. Sattler, Schumacher. Johs. Kummer! 1, Bau Joh. Pet. Rohm, Weber. Joh. Jak. Eippcrlen, Sattler. Joh. Supper, Weber, ^hll. ^ik. ES*Ä «-Z7 fit'»«» Weber. Johann Jakob Schäberlcn, Schuster.. 3°^. Schabttlen, Scknm $flllcr Schneider, singen: Jak. Kubier, Taglöhnec. Conr. Saüer, Baurenknecht. joparn^ Bon Pöltri,,- Christ. Sindlinger, Kiefer. Von Pfäffingen: Ludw. Hl"h, ^ag ) ^ gen: AloisiuS Haar. Bonifacius Wolfs, Zinnuermanm ^cn R Ljcaler. Don Roh- Strumpfweber. Job. Heinc. Strohheker, Schne.de.-. 3^ Mich. Re^er, g j Bck Conrad rcn : Job. Ge. Schund, Schneider. Joh- Gc.Ruoff Schreis. Gali. ^a^c, ^ 0 Fum Drittenmal mit der Bemerkung, dass das bereits cmnotirte Vermögen sodann confiscirt wer- _. 3^1)* vyv* tv^vi-ywLüi, vwisHti* ^/ - Äffstclr: Conr. Köhler, Schuster. Von AI rin gen: Jobs. Henne, Weber. Job. Michael Haar, Wagner. Johs. Gulden, Müller. Johann Pet. Beeb, Müller. Jak. Henne, Zimmermann. F.del Lanz, Schuster. Von Entringen: Joh. Martin Baumann, Striker. Ernst Ferdinand Mar.-, Wagner. Fried. Wilh. Wolff, Bck. Joh. Ge. Schlichter, Schuster. Nikolaus Jak Löster, Schuster. Joh. Ge. Kraus, Schneider. Joh. Adam Mohl, Sailer. Johs. Kuch. Don Gart- ningcn: Jakob Motteler, Bauer. Joh. Jakob Schumacher, Zimmermann. Von Gultstein: >udw. Fried. Wanner, Handlungs-Commis." Ferdili. Binder, Baurenknecht. .Johann Ge. Maier, Weber. Don Hagelloch: Joh. Wilh. Koch, Schneider. Job. Ge. Schnek, Schuster. Joh. Christoph Schuck, Bek. Von Hild riz hau fen : Joh. Gc. Kepplcr, Strumpfweber. x.'on -K Uppingen: Joh. Jak. Widmaicr. Hieronimus Roller, Bauer. Johannes Schmerle, ^immcc- ,-mann. DonMönchberg: Conr. Kegreiß, Schneider. Von M ö zingc n: ^ohs. Sautter, Schmid. Jak. Bauer, Maurer. Martin Zinser, Scbustcr. Christian Teufel. Joh. Se. r eufel, ^chmid. Von Nusxiogen: Jak. Marquark, Bck, Jakob Supper, Maurer, ^ob. Michael Zu Nr. 9. r8!Z. Reichert, Tuchmacher. Jobs. Bester, Bek. Joh. Michel Seiz, Tuchmacher. Von Oberndorff: Simon Schsbcl. Don Oberöschelbronn: Joh. Martin Mokier, Schreiner.. Gott!. Rau- schcnberger, Weber. Jak. Andr. Rauschenberger, Zimmcrmann., Von Pfäffingen: Johann Conr. Wcippcrt, Zimmermaun. Jak. Göhring, Bek. Jak. Müller, Bauer. Von P o ltringcn : ^lgna; Baut, Bauer. Zacharias Bissiger, Bek. Valent. Kittel. Matth. Rausch. Steph. Bau- mann, Striker. Von Reustcn: Job. Martin Pfeiffer,.Müllerknecht. Don Rohren: Ga- briel Ruoff, Tuchmacher. Don Thailfingen: Joh. Ge. Reichert, Bek. Steph. Meffcrfchmid, Schuster. Don U n t e ri e t t i n g c n : Lorenz Bauer, Weber. Michael Niekhaifimer, Schuster. Jakob Rindcrknccht, Wagner. Joh. Mich. Brösamlc. Von Unt erö sche i b ro nn : Joh. Frid. Rempp, Schund. Kön. Oberamt. Künrelsan. Oer Conscriptionspflichtige Schaafknecht Georg Peter Frir von Heimhansen, welcher sich ohne Erlaubniß entfernt hat, wird attdurch aufgcfordert, sich unverzüglich bei dem Ober- amt zii stellen, widrigenfalls nach den Conscriptions-Gesczen gegen ihn verfahren wird. Hochlöbl. Oberämter und Ortsvorstcher werden ersucht, denselben auf Betreten anzuhaltcn und hceher cinlie- fern zu lassen. Kön. Oberamt. Reut klingen. Zu den Aushebungen in den Monaten Januar und Febr. igiz. waren fol- gende Conscribirte destgnirt, und ;>im Erscheinen verbunden, als von Reut klingen: Ulrich Al- brecht Finkh, Kaufmann. Joh. Martin Höcht, Schreiner. Jobs. Votteler, Weingartner. Johs. Gckeler, Rotgcrbcr. Jobs. Maier, Schuster. Don Pfullingen: Joh. Ge. Kepplcr, Schund, Phil. Conr. Hartmann, Büchdruker. Von H in te rwc i l er: Joh. Jakob Renz. Von Hol- zet fingen: Joh. Adam Ecßler. Da sic aber ausgebliebcn find, und ungehorsamer Weise ihren Aufenthaltsort nicht angezcigt haben; so werden sie kiemit aufgerufen, sogleich in ihre Geburtsorte zurükjukehren, und sich des weitern zu gewärtigen. Zugleich werden alle Hoch- und Wohllöbl. Obrig- keilen geziemend ersucht, gedachte Conscriptionspflichtige, wenn sie sich betreten stcßcn, Unterzeichne- ter Stelle einzulicfem. Kön. Oberamt. Reuttlingen. Da nachbcmerkte Conscriptionspflichtige aus dem hiesigen Oberamt, ^welche nach Promulgation der Conscript. Ordnung von rgo6. aber vor der neueren von I8Ö9 sich entfernt haben, deren Vermögen, weil sie auf die erlassene Zmalige Citation nicht zurük gekommen sind, be- kcits aHnolirt ist, Nlih.der mir dieser Anzeige erfolgten Itcn und 2ten Citation wieder nicht gefolgt haben, so werden sie unter Bedrohung der Confiftation desselben bicmil zum dritte» - und lestcnmal aufgcfordert, nemlich van G r06- Eng sting en: Michael Wälder, Schäfer. Aloisius Binder, Hafner. Don Holzel fingen; Joh. Fried. Gckeler, Bauer. Johs. Gckeler, Schuster. 'Von Honau: Daniel Srableker, Schneider. Von Klei ne ng st in g cn : Gottl. Spobn, Schuster. Von Oberhau scn: Johs. Reif, Weber. Bon Pfullingen: Ge. Fcrdin. Volk, Bek. Joh. Ge. Tröster, Sct^inid. Jak. Fried. Sei;, Zimmermann. Joh. Ludw. Schwille, Papicrcr. Ludwig Jak. Keppel«, «Schuster. Joh. Fried. Rau, Schneider. Kön. Hberamt. Reuttlingen. Da nachbcmerkte Conscriptionspflichtige des hiesigen Oberamts nach Promul- gation der Conscriptions-Ordnung von i«os, aber vor der neuern von 1809. sich entfernt haben, de- ren Vermögen, weil sie auf die sie erlassene ^malige Citation nicht zurükgekommcn sind, bereits an- nvtirt ist, und der mit dieser Anzeige erfolgten ersten Citation wieder nicht gefolgt haben, so werden sic unter Bedrohuvg der Confiscation desselben hicmit zmn utcnmal zur Rükkchr und zur Ausführung ihrer DertbeidigungS-Gründe innerhalb 4 Monaten aufgcfordert, von Reutlingen: Joh. Jakob Gckeler, Wcisgerber. Dan. Kaufmann, ^Kaufmann. Johann Ludwig Gckeler, Wcisgcrber. Von B ez ing en: Jakob Gaur. Schuster. Von W i llma ndingen : Joh. Ge. Renner, Zimmer, mann. Johs. Sautter, Schmid. Kön. Obccamr. Spaichingen. Bei nachstehenden Conscriptiouspflichtigen von dem hiesigen Oberamt, welche »ach Emanirung der Königs. ConscriptionS-Ordnung vom 6. Aug. igoü. ohne Erlaubniß sich von Haufe entfernt, und sich der z malig öffcntl. Vorladung ungeachtet, bisher nicht wieder cingefimden haben t ist die Annotation ihres Vermögens eingetreten, wovon dieselbe hiemit unter der Androhung benachrichtiget werden, daß, woferne sie sich a ^to innerhalb 4 Monaten nicht vor Oberamt stel- len, und ihr Ausbleiben rechtfertigen, ihr Vermögen confiscirt werde, und werden demnach szum drittenmal vorgeladcn: Von Aldingen: Fried. Gulde, Weber. Jakob Gruler, Weber. Kön. Oberamt. Wangen, kandvogtci am Bodcnsee. Nachstehende Conscriptionspflichtige, welche ru der vor- gegangenen Aushebung dcssgnirt waren, und auf Wanderung abwesend sind, werden hiedurch aufge- fordert, bei zu gewärtigen habender strenger Ltrafe, sich unverzüglich vor hiesigem Oberaint zu stel- len und ihren Untcrthancnpfiichten nachzukvinmen; als Job. Carl Thomann, Kiefer; und Job. Ge. Schleicher, Kaminscgec von Jßiiy. Franz Joseph Ebeuboch von Neutrauchburg, und Joh. Baptist Hager von Hagenweiler, beede Bauern. Zugleich werden sämtliche Hoch- und Wohllöbl. tzivi! - Be- hörden ersucht, vorbenannte Cantonisten aus Betreten anher liefern zu lassen. Kön. Oberämk. Blaub euren. Georg Staudenmaycr, Bürger und Weber von Bermaringen, hiesigen Ober- amts, welcher durch den neuesten Staats-Vertrag mit der Krone Baiern in das Württemberg!,che Unterthanen - Derhaltniß übergetrcten ist, wird hicmit auf Befehl der König!. Sektion der umcn n Administration aufgcfördert, sich bei Vermeidung der Confisealion seines bereits mit Sequester be- legten Vermögens inner des nattsten halben Jabrs bei der Unterzeichneten Stelle persönlich emzufin- ben, und über seine bisherige Abwesenheit sich zu verantworten. Dm 20. Jan. ijji.-!. Kön. Oberamt. Rottweil. Vermög allerhöchsten Befehls wurde Maurer.und Steinhauer Johann Georg Rnof von Thabingcn gebürtig, im MonattJun. vor. I. in seinen bisherigen Aufenthaltsort nach Reiben im Kais. Französischen mit dem Bedrohen transportirt, daß wenn er wieder die Königliche Staaten betreten werde, er als Vagant werde behandelt werden. Da nun derselbe sich d«mu»geach- nd, wurden in Gemashcit eines allerhöchsten Dekrets König!. Criminal-Tribunals vom 25. Jean., D. I. mit der nachdrüküchcn Warnung aus den König!. Staaten ausgewiesen, daß solche bei schwc, rer Strafe nie wieder von ihnen betreten werden sollen. Signalements: e) Simon Philipp, Jude, vc! Naretsch in, England gebürtig , 29 I. alt, verheurathet, mißt » Zoll 5 L iiicn , ist hagerer Statur, hat- ein' langlichtes Angesicht, blaße Gesichtsfalbe, schwa ze Haare, dergleichen Augbraunen, niedere Stirne, braune Angcn, gerade spizige Rase, etwas weiten Mund, schmale Lippen, volle Wangen, rundes Kinn, starken schwarz mit etwas rothen Haare» 0ea- mischten Bark, schwache Schultern, gerade Beine, und sonst^ kein sichtbares Gebrechen. Derselbe trägt einen grüirtüchenen Uebcrrok mit dergleichen kleinen Knöpfen zu 2 Reihen, ein rothcs mir gel- ben Streifen versehenes Halstuch, gelb gestreifte mauchesterne Weste, lchwarz manchcstcrne lange Beinkleider, Stiesel, und einen schwarzen runden Filzhut. 2) Philipp Simon, Jude, von Amsterdam in Hofland, 25 Jahr -Jt, verheurathet, mißt g Zoll, ist mittlerer Statur, hat ein langlichtcs Angesicht, braunlichte Gesichtsfarbe, braune Haare, fcb w r>- lia'te Augbraunen, braune Augen, hohe gewölbte Stirne, etwas grosse zeb.öZcne Nase, m,tt!i ». Mond, bflißc Lippen, halbvolle Wangen, spiziges Kinn, miktelmasigen schrvatzlichteu B> ri, mW lere Schultern , gerade Beine, sonst kein sichtbares Gebrechen, lieber dem recht eis Auge !> k P'. i- lipp Simon eine Narbe von einem Fall herrübrend. Derselbe siragt einen grün tuchen er» tzrak mit gelben Knöpfen zu ° Reihen, ein rotbcs Halstuch mit gelben Streifen, grüne mu dünklern gleich- farbigen Knöpfen versehene mauchesterne Weste, aschgraue ins Vroletfarbe spielende mauchesterne lau« xr Beiiikleidep, Stiefel, und einen runden schwarzen Filzhut. Den 5- Febr. igtz. K. Oberamt. Neo. io. I S 13, Königlich » WürtLeNdergisches Slams- «nd Reatcrangs-Blatt. Samstag, 27. Febr. Die Termine der diesjährigen Prüfungen der Supplikanten um die Erlaubnis zum Studium ^ der Rechte, der Camcial-Wissenschaften, der Mcdicin und höher» Chirurgie betr. «l. <3. 25. Febr. igiz. Vermöge der in dem Regierungs-Blatt von 1312. Nr. 4. und ZZ. bekannt ge, machten -Anordnung sind die Termine zu Haltung der allergnädigst vorgeschriebenen ''Lrüftmgen der SuppliLanren' um die Erlaubniß zum Studium der Rechte, der Ca- st,eeal- Wissenschaften, der Medici» und der höhen, Chirurgie, bei der vor Ostern zr> haltenden Prüfung auf den nächsten Diktisrag nach dem Sonntag Lätare, und bei der vor »cm Herbst zu haltenden, auf den dritten Monrag vor Michaelis bestimmt. In dem laufenden Jahre wird nach dieser Bestimmung die erste Prüfung Dien- stags^den ZO Merz und die zweite Montags den 15. Sepr. den Anfang nehmen. Es haben daher diejenigen, welche zu einer solchen Prüfung zugclajsen zu werden wünschen, sich hiernach in Absicht auf die Eingabe ihrer diesfallsigen Bittschriften (wobei das in der Verordnung vom 8. Jan. 1312. Staats - und Regier. Blatt von I8i2. Nr. 4. Vorgeschriebene zu beobachten ist) zu richten. Kon. Ministerium der Geistlichen Angelegenheiten. Zasmund. Rechts- Erkenntnisse des König!. Ob. Appellations-TribunalS. 1) In der an das Königl. Ober-Tribunal verwiesenen Appellations-Sache von dem Stadtgerichte zu Waiblingen, zwischen dem Lammwirth Currlin daselbst, Vorbe- klagren, Nachklägern, Appellanten, und dem Apotheker Nuthardt in Murrhardt,. Vorklägern. Nachbel'lagten, Appel aten, einen Heu-Lieferuirgs-Vertrag betreffend, wird auf eine, d^n Bescheid voriger Instanz rheils bestätigende, theils abändernde Weise Beweis erkannt. Tübingen, den 11. Febr. i8^Z. 2) Zn der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium zwischen der Königl. Ober- Fmanz-Kämmer, Section^der Kron-Domänen, Beklagter, Appel, lantin, und dem Cameralamts-Substituten Sigel in Biberach, Klägern, Appellaren, einen Diäten, Rükstand betreffend, wird die, in Hinsicht auf ihre Förmlichkeiten hw, 8r her erwachsene Appellation, in Erwägung der materiellen Beschaffenheit der Sache , wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde nicht angenommen, und Appellan- lischer Theil zu Erstattung der, dem Appellaten in dieser Instanz verursachten Kosten verurtheilt. )b. eori. 3) Zn der Rechtssache zwischen verschiedenen Gläubigern Seiner Hoheit, des Herrn Herzog Ludwig, Klägern an einem, und dem gerichtlich bestellten und be- vollmächtigten Curator der Debitmasse, Beklagten am andern Theil, werden die Klä- ger, in 6. heute eröffneten Urtheln, mit ihren, theils in Gemeinschaft unter sich, theils im Einzelnen, vorgebrachten und schriftlich verhandelten Eigenthums - und Ab- sonderungs-Rechts-Ansprüchen an die Masse, abgewiesen, dieselben zu Liguidirung ihrer einzelnen SchuldforSerungen, insofern diese noch nicht geschehen seyn sollte, un- ter Anberaumung einer zerstörlichen Frist, aufgefordert, und übrigens die, auf diese besondere Prozessual-Verhandlungen gegangene Kosten gegeneinander verglichen. Tü- bingen, den r8. Frbr. 18*3. 4) Zn der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium zwischen den Brüdern Auron, Michael, Ignaz und Mathias Frey zu Weigheim, Oberamts Tuttlingen, Beklagten, Appellanten, nnd deren Stiefvater, Johann Keefer daselbst, Klägern, Appellaten, die Taxation eines Hofguts betreffend, wird die, nach ihren Förmlichkeiten hleher erwachsene Appellation, in Hinsicht auf die materielle Beschaf- fenheit der Sache, wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde, nicht angenom- men, und die Appellanten zur Erstattung der ihrem Gegentheil verursachten Prozeß, Kosten verurtheilt. 1b. eod. RcchtS - Erkenntnisse des Kbn. Ober-Justiz- Collegiums. r) Zn der Rechrs-Sache zwischen Franz Joseph Bengel zu Rotenburg, Kl., und dem Königl. Departement der Finanzen, Section der Krondomainem Bekl. Entschä- digung aus einer Mühlen - Pachtung betr., wurde dem Kläger der Beweis des durch die veränderte Einrichtung der Hospital- Oekonomie zu Ehingen angeblich erlittenen Schadens auferlegt, und derselbe zugleich mit seiner Entschädigungs-Forderung für den bezahlten Accis abgewiesen. Stuttgart, den 28. Jan. 1813. 2) In der Rechts-Sache zwischen Christoph Friedrich Benz. Beständer des herr- schaftlichen Bierhanses zu Stuttgart, Kl. und der Königl. Section der Krondomai- nen, Bekl., Ensschädigung wegen erhöhter Accise betreffend, wurde beklagter Theil von der Klage entbunden, und Kläger in die Prozeß-Kosten condemnirt- *b, eod. 3) Zu der Avpellarions- Sache von Stuttgart zwischen der Königl. Section der Krondomainen, Kl. Antht, und den beiden Söhnen des verstorbenen Erpeditions- Raths Hofmann, Christian Friedrich und Johann Benjamin Friedrich, Bekl. Ami, den Erfaz eines Tarrechnungs-Rests betreffend, wurde die Urrhel voriger Instanz un- ter Vergleichung der Kosten bestätiget. Stuttgart, den z. Febr. 1813*_ 4) Zn der Appellatidns- Sache von dem vormaligen Königl. Baicrischen^ Landge- richt Geislingen zwischen dem Rentbeamten Johann Havser zu Elchmgen, Beklagten Auren und Jakob Nies nebst Consorten zu Großsüjjen, Kl. Aren, ein verlassenes §3 Flußbett, modo die Relevanz einiger Gegenbeweis-Artikel betreffend, wurde der Be- scheid voriger Instanz bestätiget, und Bekl. ^nt in die in dieser Instanz aufgegange- nen Kosten verurtheilt, ib. eod. ErkennMiße deS Königl. Ehe--Gerichts. Den io. Febr. 1813 wurden geschieden: 1) Carl August Stang. Bürger und Kaufmann zu Baknang, Kl. von Philippi- na Iustiua, geb. Bräunlin von Hvhcnstauffen, Göppinger Oberamts, Bekl. ex cap. quad defert. unter Vergleichung der Kosten. 2) Johann Michael Reiser, Bürger und Bauer zu Dekenpfronn, Calwer Ober, amts. Kl., von Maria Agnes, geb. Paulus von da, Bekl. ex cap. quad delert. un, ter Vergleichung der Kosten. z) Wurde die Ehe zwischen Georg Ehret, Bürger und Schneider zu Bernek, Nagolder Oberamtö, Kl. und Anna Barbara, geb. Gall von Spielberg, desselben Oberamts, Bekl. ex cap. doli annullirt, und Bekl. in die Kosten verurtheilt. Se. Königl. Maj. haben durch ein allerhöchstes Decret vom 14. Febr. den General-Major v. Brüssclle Kränklichkeit halber, so wie den Oberst v. Cornotte zu pensioniren, und leztern bei dem Kön. Kriegs-De- partement anzustellen, den Obersten v. Neufer zum General-Major, und den Obersten v. Stokmaier zum General-Major zu ernennen; und lezterem die leichte Infanterie-Brigade zu übertragen allergnädiast geruht. Se. Königl. Maj. haben durch ein allerhöchstes Decret v. 19. Febr. bei dem Kön. Infanterie-Regiment Nr. 7. folgende Avancements vorzunehmen allerguad gst geruht: Zu wirklichen Hauptleuten sind befördert: die Stabs-Capitaine v. Arlr im Re, giment, und v. Buhl, vom Regimer-t Nr. 8. Zu Stabs-Capirains: die Prem.Lieutenants Schrank und Gro os, beede vom Infanr. Regiment Nr. 8. Zu Secend-Lieutenants: die Cadets, Romerio, vom Cavall. Regiment Nr. 5, Dragoner Kronprinz, und v. Helldorff. Durch ein allerhöchstes Decret vom 20. Febr. haben Se. Königl. Maj. den Obersten v. Theobald vom 7ten Inf. Regiment allergnädigst zu vensioniren, und an dessen Stelle den Major v. Cammer er vom 8ten Infant. Regiment zum Batail- lons -Commandeur z: ernennen, die Premier Lieutenants Backmeister vom Zten, und Killmaier vom Infant» Regiment Nr. 5. Prinz Friderich, ~ bie Lieutenants: Pommer und Baier vom 8ten, Bühl vom rten, Mem- minger vom zten, Hayd vom iten. Häuf vom 2ten, Sonntag vom Zten, und Dietz vom zten Infant. Regim. Prinz Friderich, zum 7ten Inf. Regim. zu versezen; 34 durch ein allerhöchstes Dccret vom 21. Febr. den Guide Wagner zum Second-Lieutenant beim Genie-Corps zu befördern, den bisher beim Inf Regiment Nr. 7. eingetheilt gewesenen Premier-Li euren aitt Seeg er, Zum Inf. Regim. Nr. Z, v. Schweizer zum Inf. Regrm. Nr. 5, Prinz Friderich, und den Second-Lieutenant v. Schmidt zu demselben Regt, zu versezen allergnädigst geruht. S e. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom 22. Febr. dem Obersten und Cvmmandanten v. Stumpe zu Heilbronn, in Hinsicht seiner fünfzig- jährigen treugeleistcten Dienste das Commandeurkreuz des Civil, Verdienstordens gnä- digst zu verleihen, den Second - Lieutenant Ro m e rio vom ?ten zum Zten Inf. Regim. zu versezen, den bisher als Adjutant bei dem Genera!-Lieuten. v. Wöl!warth angestellten Second-Lieutenant v. Wiz leben beim Cavall. Regim. Nr. 2. Leib - Chevaurlegers einzutheilen, den Cadet v. Vellnagel vom Cavall. Regim. Nr. 5. Dragoner Kronprinz zum Second-Lieutenant beim Cav. Regim. Nr. 2. Leib-Chevaurlegers, den Cadet im Institut, v. Peyer zum Second-Lieutenant beim Cavall. Regim. Nr. 3. Jäger Herzog Louis, den Unteroffizier Rau vom Cav. Regim. Nr. 2. Leib- Chevaurlegers zum Second-Lieutenant beim Cav. Regim. Nr. 1. Prinz Adam, Che- vaurlegers zu ernennen, auch den Leib-Pages v. Lindner und v. Ststrmfeder das Portd'epee zu erthei- len, allergnadigst geruht. Se. Königl. Maj. haben unterm 2g. Febr. folgende Beförderungen und Berse- zungen in der Armee vorzunehmen allergn. geruht. Bei der Cav alleri e sind zu Secoud-Lieutenants ernannt: Unteroffizier Bürger von der Garde zu Pferd, beim Reg. Nr. i. Prinz Adam; Quarriermeister R u ef vom Regim. Nr. 2. Leib - Chevauxleg., und O.uartiermei- ster Blech vom Regim. Nr. 4. Jäger König, beide beim Regim. Nr. 5. Dragoner Kronprinz. Bei der Infanterie: Beim Regiment Nr. 1. Prinz Paul ist der bisherige -Commandeur des zweiten Bataillons vom Regiment Nr. 5. Prinz Friderich, Oberst v. B ib erste in, zum Re- giments« Commandeur, Hauptmann v. Fridensburg zum Major, Stabskapitain v. Rottenh of zum wirklichen Hauptmann, Premier-Lieutenant v. Baumbach zum Stabskapitain, Second-Lieutenanr Wölkern zum Premier-Lieutenant, Unteroffizier Maser vom Regim. Nr. 8, zum Second-Lieutenant ernannt. Aum Regiment Nr. 2. Herzog Wilhelm ist der zum Oberst - Lieutenant ernannte bisherige Major und Bataillons-Commandeur beim Regim. Nr. Z, v. Bernd es, als solcher an die Stelle des verstorbenen Obersten v Röder versezt, und avanciren bei diesem Regiment Stabshaupnuann 0. Butsch zum wirklichen Hauptmann, Pre- mier-Lieutenant v. Wirth, vom Regim. Nr. 3. zum Stabs-Hauprmann. Beim Regiment Nr. z. werden Oberst-Lieutenant s. Wolfs kehl vsm Regiment Nr. i. Prinz Paul, zum Bataillons - Commandeur, Hauptmann v. Hettler zum Major, Srabs-Hauptmann v. Sonnenberg zum wirklichen Hauptmann, Premier- Lieutenant v. Könneriß zum Stabshauptmanu, Second-Lieutenam Milz zum Pre- mier-Lieutenant, Quarnermerster Ulnrer, vom Regim. Nr. i. Prinz Paul, Quar- tiermeister Kn oll und Unteroffizier Seiler, beide vom Regiment Nr. Z, und Un- teroffizier Niethammer, vom Regim Nr. 8, zu Second-Lieutenants ernannt. Beim Regiment Nr. 4. avancirr Quarliermeister Blech dieses Regiments, zum Second-Lieurenant. Beim Regiment Rr. Z. Prinz Friderich sind der zum Oberst-Lieutenant ernannte Major v. Borberg zum Bataillons-Commandeur, Hauptmann v. Kose riß, vom Regiment Nr. 2. Herzog Wilhelm, zum Major, und die Unteroffiziers Klein und Hensler, vom Regiment Nr. 8, zu Second-Lieutenants avancirt. Beim Regiment Nr. 6. Kronprinz avanciren die Quarliermeister Heim und Pfau desselben Regiments, zu L-econd-Lieutenants. Beim Regiment Nr. 8. avancirt Hauptmann de la Ehevalerie zum Major, der dahin vcrsezte Stabshauptmann v. Ofterdinger zum Hauptmann, Uuteroffizier Bisch off, von der Garde zu Fuß, zum Second-Lieutenant. Auch wird Premier-Lieutenant Vollmer, vom Regim. Nr. 7. zu diesem Regi- ment verfezr, und sind Srabskapitain v. Enzberg, Premier-Lieutenant Hombar- ger und Second-Lieutenant Bär bei diesem Regiment eirgetheilt. Zn Obrist-Lieutenants sind ferner ernannt die Majors und Bataillons-Comman- deurs, v. Eammerer beim Regiment Nr. 7, v. Maier beim Regiment Nr. 4, und v. Imhof beim Regiment Nr. 6. Kronprinz. Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten DecretS vom 23, Febr., zu Re- giments- Quarriermeiftcrn allergnadigft zu ernennen geruht: Bei der Cavallerie Regiment Rr. 2. Leibchevau.rlegcrS, den bisherigen Regiments-Quartiermeister« Amtsverweser Cl0 ß. Regiment Nr. 4. Jäger König, den bisherigen Amtsverwefer Weinland. Bei der Artillerie: den bisherigen Kriegs- Commiffaire Oe ring er. Bei der Infanterie: Regiment Nr. 1. Prinz Paul, den bisherigen Amtsverweser Ströbel. Regiment Nr. 4. den bisherigen Amtsverweser Weiß. Regiment Nr. 10. leichte Infanterie, den bisherigen Amtsverwefer Mittler, vom Regiment Nr. 9. leichte Infanterie König. Auch haoen Se. Königl. Maj. den Regiments-Quartiermeister Bek vom Inf. Regim. Nr. 5, Prinz Friderich, zum Infanterie-Regiment Nr. 7, und dagegen den Regiments-Quartiermeister Ritter von diesem zu jene«' , giment verfezr. Se. Königl. Maj haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten Rescripts vom 22^ Febr. dem zur kathol. Stadtpfarrei Ißny s* nominirten Pfarr- Vicar Pfeiffer irr Ober-Stadion die allerhöchste Bestätigung zu erthcilen, und die erledigte evangelische Pfarrei Niederhofen, Diöcese Brackenheim, dem Pfar- rer Sch au dt in Erligheim zu übertragen. Se. Königl. Maj. habert vermög allerhöchsten Rescripts vom iy. Febr. die erledigte Förster-Stelle zu St. Johann, Uracher Oberforsts, dem Förster Stok von der Hur Mariaberg, ebendieses Oberforsts, und die Försters-Stelle zu Mariaberg, dem Unterförster Häusler von der Schlecht- bacher Hur, Engelberger Oberforsts, sodann die erledigte Unterfdrsters-Stelle in der Pfullinger Hur, Oberforsts Urach, dem bisherigen Cal-inets-Courier Schmid zu übertragen allergnädigst geruht. Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Decrets vom 19. Febr. das Postamt Balingen, dem Sohn der goldenen Adlerwirthin, Johann Jakob Roller daselbst aller-gnädigst übertragen. Stuttgart. Ferner eingegangene Beiträge für verwundete Kön. Krieger: durch das Overstjägermcister-Amt über die bereits von meh, reren Oberfsrstämtern eingeschikten Beiträge, noch weiter, von den Oberforstämtern Ellwangen 40 fl. — Neuen- bürg 14 fl. 34 fr- —■ Zwiefalten in fl. 48 kr. — Alrcn. staig 60 fl. 6 kr. — Altdorf 90 fl. 36 kr. — Stromberg 62. fl, 57 kr. — Urach 4s fl. 57 kr. — von dein Oberamt Leonberg, über das bereits Eingeschikte, noch nachträglich —- — — — —* durch Oberarms - Actuar Jdler in Ludwigsburg von einer ungenannten Person — —. _ —- von Oberumgelder Ru d har dt zu Stuttgart, und den Um- geldern seines Distrikts — —- —• —• von einem Württemberger im Auslande — —• durch das Pfarramt Mezingen, Oberamts Urach, von der Schuljugend — — —- —- —* von dem Oberamt Saulgau •— —- — — von einem Ungenannten in Basel —- — —* von dem Königl. Gensd'armerie - Corps — Wobei noch angefügt wird, daß unter den - nach der Anzeige vom 28. Jan. von dem Oberamt Waldsee eingekommenen Beiträgen, von der Pfarr-Gemeinde Schuffenried 24 fl. begriffen sind. Den 18. Febr. 1813. Weiter eingegangene Bei 'mge: Durch den geheimen Secretaire des Kronprinzen, Kö- nigl. Hoheit, Bressand, von einem Ungenannten 426 fl. 58 kr. 13 fl- 8 kr. 10 fl. 48 kr. 9 fl. 30 kr. 5° fl. 4 fl. 2 kr. 752 fl. 48 kr. 66 fl. 418 fl. 3° kr. 87 durch die Landvogtei am Rothenberg, über die von dem Oberamte Leonberg, t». den Einwohnern zu Weil der Smdt eingeschikten Beiträge, noch weiter, von den Obcrämtern Canstadt 625 fl. 7 kr. — worunter 244 fl. 23 kr. von der Oberamtsstadt, —- Eßlingen 690 fl. 57 kr. Stuttgart 576 fl. 19 kr. — Waiblingen 381 fl. 23 kr. von den Hütten-Offizianten und Laboranten im Friderichs- und Christophstyale *— ■ —> —• —• von dem evangelischen Pfarrer im Oberamte Rottenburg durch Decanats' Commiflaire, Pfarrer Bekler in Brochen- zell, von mehreren Geistlichen des Landkapitels Tettnang durch Decan v. Renchlin in Böblingen, von den Geistli- chen und mehreren Schalen seiner Diöcese 95 fl. zi kr. sodaun von den Gemeinden Altdorf iZ fl. 54 kr. — Holzgerlingen 18 fl. 37 kr. — — —* 2,273 fl. 46 kr. 83 fl. 39 kr. 5 fl. 24 kr. 25 fl. 130 fl. 2 Kr. Den 25. Febr. 1813. General-Lieutenant, Bice-Präsident des Kövigl. Kriegs-Departement, von Phull. Döttingen. Dermög allerhöchsten Befehls sollen dis in Böttingen vorrathig liegende i-Stük rvthgcstrciftc Marmor-Blöcke von verschiedener Grösse, worunter einige 3' lang 3' breit nnd 2' dik sind, im öffentlichen Aufstreich verkauft werden. Cs wird nun diefes Vorhaben hicmit bekannt ge« machr, und die etwaigen Liebhaber eingcladcn, sich Donnerstag den i t. Mer; d. I. auf dem Rath- haus zu Böttingen einzufinden, und der Verhandlung anzuwohnen. Den ig. Febr. igez. Kön. Camcralamt Münsingen. Freudenthal. BiS den 1. Merz wird mit dem Verkauf des bedeutenden Vorraths an brau- nem Bier auf denn König!. Märerei-Gut Rechentshofen der Anfang gemacht, und solches in gröf- scrn oder kleinern Quantitäten abgegeben werden. Der Preis desselben ist zu Acht Kreuzer per Maas bestimmt. Die Liebhaber können sich in portofreien Briefen an die Unterzeichnete Stelle wen- den , und dürfen sich einer vorzüglichen Qualität und prompten Besorgung versichert halten. Für die Zukunft wird daselbst auch wcisscs Bier gebraut, und von diesem die MaaS lim Sechs Kreu- zer abgegeben werden. Den 20. Febr. igiz. Kön. Camcralamt. Balingen.^ Die Sommer-Schaafweide der Commnn Erlahcim wird bis Montag den g. Merz auf die 3 Jahrgange tgiö bis igiZ im öffentlichen Aufstreich verliehen werden, und ertragt solche auf den Jahrgang 1315. roo — auf die beide folgende Jahrgange aber jedesmal 130 Stük. Die Pacht-Liebhaber werden nun aufgefordert, an erwähntem Tag sich Morgens 9 Uhr bei der Verlei- hung einzufinden, und obrigkeitliche Zeugnisse über ihr Prädikat und Vermögen, auch die erforderli- che Meister-und Conceßions-Briefe zum Pacht einer Schaafweide mitzubringen. Deir ig. Febr. 1313. _ Kön. Obcramt. Freudenstadt. Durch ein allerhöchstes Decret König!. Kcon-Domainen-Sektion vom lkcn diß sind die Unterzeichnete Gkellcn «llecgnadigst angewiesen, die König!. Zicgelhütte bei Freudenstadt, welche in einem 2 stokigten Wsbndauß nebst eingerichteter Scheuer und Stallung, auch einer beson- deren Brcnnhüttc mit 2 Ocfcn bestehet, und deren Bestand sich hicrnachstens endiget, wicdcium auf 3 oder 6 Jahre zu verleihen. Da nun zu dieser Verhandlung Donnerstag der 4. Merz d. I. festgc« se-t ist, so werden die alleufalsige Bestands-Liebhaber biemit eingeladen, sich mit gültigen obrigkeit- lichen Zeugnissen über ihr Vermögen und Prädikat versehen gedachten Tags Vormittags io Uhr auf dem Rathhaus zu Freudenstadt einzufinden. Den 16. Febr. ,giz. Kön. Landtvogtei-Steueramt Schwarzwald und Cameralamt Freudenstgdt. SS Menge«, Oberarnks Garrlgast. Die Sommer-Cchaafivcidr der Stadt Mengen, welche 2ve> Stäke erträgt, wird am Dienstag den 9. Merz Vormittags 8 Uhr auf dem Rathhaus zu Mengen auf drei Jahre im öffentlichen Aufstreich verpachtet werden. Den g. Febr. 18*3. Kon. Oberamt Saulgau. Mengen, Oberamts Saulgau. Der, der Stadt Mengen zugcbörige bisher öde gelegene All- mand-Plaz, Kuhburg genannt, an der Landstraße zwischen Mengen und Herbcrtingen, welcher gegen hundert Morgen im Meß hält, leicht urbar gemacht, und als Akcrfcld und Wiesen bcnuzt werden kann, oder wenigstens 200 Sruk Schaafe ertragt, wird am Dienstag den 9. Merz d. I. Nachmit- tags 2 Uhr, wenn sich Liebhaber zeigen, entweder zur Urbarmachung auf 12 Jahre oder als Schaaf- waidc auf 5 Jahre im Ausstreich verpachtet werden. Den g. Fcbr. ,8-3. K. Oberamt Saulgau. Saulgau. Die Sommcr-Schaafwaide der Stadt Saulgau, welche 200 Stäke erträgt, wird Montag den 8- Merz d. I. Vormittags 8 Uhr auf dem Rathhaus dahier, auf drei Jahre von Geor- gii I. I. an, im Au,streich verpachtet werden. Die Liebhaber können die Bedingniffe täglich bei dem hiesigen Bürgermeisteramt erführen. Den g. Fcbr. 1813. Kön. Oberamt. WilhelmSrirch, Horgenzell. Dcrmog allerhöchsten Befehls sott das Pfarnviddumgut zu Wilhclmskirch «..der Pfarrgarten zu Horgenzell unter Vorbehalt allergn. Ratification von Georgii d.J. an, entweder Skükwcise oder im. Ganzen auf weitere 9 Jahre verpachtet werden. Das Pfarrwiddumgut zu Wilhelmskirch besteht in ungefähr rg^ Jchrt. Akcrfcld, 6s Msmad Wiesen und 4 Jchrt. Gras- rind Baumgarten. Davon liegen 7| Jchrt. Arerfcld bei der Tcuselsmuhl | Stund von Wilhclms- kirch entfernt, das übrige aber zunächst bei diesem Dorfe. Wird das Gut im Ganzen verpachtet, so wird zu dessen Ertrag dem Pächter der nöthige Plaz in der König!. Zehent - Scheuer cingeräuink. Zu Vornahme der Aufftreichs- Verhandlung ist Mittwoch der 10. Merz d. I. fcstgesezt, und wird nun solch-s mit dem Beifügen öffentlich bekannt gemacht, baß sich die Pachrliebhabcr zu dem Pfarr- widdum-Gut zu Wilbelmstirch an gedachtem Lag, Vormittags um 9 Uhr mit obrigkeitlichen Zeug- nissen, daß sic das erforderliche Vermögen und die nöthige Kein,miß zu Umtreibuug des Guts bcsi- zcn, versehen, in dem Wirthshause zu Frohnhofen, die Pachtliebhabcr zu dem ungef. 1 Morg. im Meß haltenden Gras-und Baumgarten zu Horgenzctt aber an eben diesem Tag, Nachmittags 2 Uhr in dem Wirthshause zu Baumgarten cinfinden, und den Verhandlung en beiwohnen mögen. Den 6. Fcbr. 1313. Kön. Cameralamt Friderichshaftn. Gaildorf. Vermög eines von Kön. Hochprcisl. Recrutirungs-Ccetion ergangenen allerhöch- sten Rcscripts müssen alle Conscriplionspstickt ge Leute, welche erst im Laufe d. ffahrs das 25 Jahr zurüklegcn oder schon zurükge.'eak haben, mithin alle diejenige, welche in, Jahr i?üS geboren hnd, ohne-Ausnahme bei dc^ heurigen Conscripkions-Revision erscheinen. Es habe» daher alle diejenige «onscriptionspflichtige Leute, welche tm Jahr >768. geboren sind, sich bis zum -. Mer; in ib-c,n,Heim- wesen cinzufinde», und an de!» ihnen dorr ber.-.nnt werdenden Tag bei der Revision auf dem hiesigen Rathhaus zu erscheinen. Den 19. Febr. 1313. , , /Kon. Oberamt. Gmünd. Da nach neuerer allerhöchsten Verordnung alle diejenige, wclchc.il! dem Jahre >788 gebobren sind, bei der heurigen Conscription zu erscheinen haben, so werden naätträgtich ;u dem früher eingcrüktcn Avertissement diejenige , welche vom 1.Jan. ,786 bis 31. Merz desselben Jahrs incl. ge- lbohren sind, uufgeforderi, am 2g. Fcbr. unfehlbar in ihrem Heimwesen cinzutreffen. K. Oberamt. Lorch.. In Gemäsheit einer neuerlich ergangenen allerhöchsten Verordnung, werden ausser den unterm 5. Fcbr. schon zur Jahrs-Musterung cinbcrufcnen Militairpfiichtigcn von 8 bis 25 Jahren, auch noch besonders diejenige, welche erst feit dem 1. Jan. d. I. das 25 Jahr zurukgelegt haben, hiensst aufgefordert, längstens bis den ,. Merz zu Hause sich einzufinden, und bei der .Musterung zu stellen. Zugleich werden sämtliche König!. Civil-Bckörden geziemend ersucht, solche Militairps.ch- tige auf die gedachte Zeit nach Hause zurükzuweiscn. Den ,y. Fcbr. 1313. Kon. Obcramt. Nagold. Der erhaltenen neuern Vorschrift zu Folge müssen bei der auf den !. Merz anbe- raumten Musterung alle diejenige, welche in dem Jahrgang 1788 gcbobrcn sind, also auch diejenige, welche noch vor dem 1. April das asfc Jahr zurüklegen, erscheinen, welches hiemit als Nachtrag zu rer bereits gemachten Anzeige bemerkt wird. De» 18. Fcbr. 13,3. K. Oberamt. Mit diesem Blatt, wird das Register von i 8 1 2. ausgegeben. Nro. ir. 1813« 89 Königlich « WürttembergischeS k Sam stag, Die Rechte des Obcclehcnbcrrn und die Sicherstellung oder Entschädigung desselben bei Ver- wandlung der zu einem König!. Lehen gehörigen Afterlehcngüter bctr. Se. Königl. Maj. haben allerhöchst Ihre Willensmeinung und Absicht, die Er- leichterung und allmählige Austösung des Lehenverbandes bei den Baurengütcrn auf alle mögliche Weise zu befördern,. in der General- Verordnung vom 6. Jul. v. I. wie- derholt ausgesprochen, und dabei allergnädigst befohlen, daß bei Verwandlung der von der Königl. Ober-Finanzkammer, und den Corporationen und Stiftungen abhän- genden Fall-Lehen nach den diesfalls bereits eingeführten Grundsazen ferner verfah- ren werden soll.. Allerhöchstdiesolben finden Sich nun aber auch bewogen, zur Wahrung und Si- cherstellung allerhbchstihrcr obcrlehenherrlichen Rechte bei Verwandlung der Fasslichen in Erblehen, oder in Zinsgüter mit dem vollen Eigenrhuw, in gutsherrlichen Orten, welche Königl. Lehen sind, folgende nähere Vorschriften u. Bestimmungen zu errheilen. Obgleich das nuzbare Eigenthum eines verliehenen Lehens dem damit belehnten Vasallen ausschließlich zusteht,, und der Lehenherr, so lange das Lehen ihm nicht heim- fällt, oder wegen besonderer Umstände eingezogen wird, keine Ansprache daran zu ma- chen bar; eben deswegen auch Se... Königl. Majestät in dem Fall, wo ein zum Comple.r eines von Allerhöchstdenselben relevirenden Lehens gehöriges an einen Drit- ten, bisher afterlehenweise verliehen gewesenes Fall-Lehen in ein Erblehen - oder Zins- gut, oder das Erblehen in ein Zinsgut verwandelt wird, auf die Benuzung der stipu- lirten Abkaufs-Summe, oder des > sonstigen Surrogats des aufgehobenen Lehenvcr- bandes, und der dein Vasallen hieraus zuständigen Nüzungen und Einkünfte, der- malen schon Ansprache zu machen nicht gemeint find: so muß doch die nölhige Vor- sehung getroffen werden, daß das Leben bei eintretendem Heimfall ohne Verminde- rung seiner Substanz und der Einkünfte, womit cs dem Vasallen verliehen worden ist, zurükgegeben, und der Lehenherr für die durch Aufhebung des bisherigen Fall- oder Erblehen-Verbandes künftig cessirenden Laudemial-oder sonstigen Lehcnsabgaben auf ein? d>esen Verlust auf den Fall der Consolidation des nuzbarcn mit dem oberle- henherrlichen Eigenthum genüglich ergänzende Weise sicher gestellt werde. 9o Zu diesem Ende hat daher 1) der Vasall die zwischen ihm und seinem Lehens- Znnhaber über die Verwand- lung, oder Allodificarion des Lehens getroffene Uebereinkunft der betreffenden Königl. Beamtung anzuzeigen, welche dieselbe sofort 2) der Sectisn für die Königl. Lehen zur Prüfung vorzulegen, diese aber, ob die stipulirte Abkaufs-Summe mir den dem Vasallen, und in der Folge dem Lehenh rrn selbst entgehenden bisherigen Nuzungen und Abgaben des verwandelten, oder allodi- ficirren Lehens in einem richtigen Verhältniß stehe, zu untersuchen, mithin entweder nach Befund der Umstände den Vertrag zu bestätigen, oder die etwa sich zeigenden Mängel vorerst noch gehörig ergänzen zu lassen hat. 3) Rach solchergestalt berichtigten und bestätigten Uebereinkunft, ist dafür zu sor- gen, daß entweder a) die für die Verwandlung des Falllehens in ein Erblehen, oder für die gänzli- che Aufhebung des Lehcnverbands stipulirte Summe als ein verzinnsliches Capi- tal, welches mit dem Lehen selbst in ganz gleichen Rechtsverhältnissen steht, ge- gen vollständige gerichtliche Versicherung angelegt, und der Capitalbrief bei der- jenige?! Königl. Cameralverwaltung, in deren Bezirk das Lehen gelegen ist, depo- nier, oder b) die erhaltene Abkaufs-Summe auf den Ankauf anderer dem Werth des verwan- delten Fall - oder Erblehenguts gleichkommenden, dem Lehen emzuvcrleibcnden Grundbesizungen oder Realitäten verwendet, oder <0 im Fall der Vasall die von dem Fall- oder Erblehenmann erlöste Abkaufssum- me zu seiner freien und ungehinderten Disposition zu erhalten wünschen sollte, der Lchenherr von ihm durch hinlängliche Hypotheken, oder auf andere Weise, rüksichtlich seiner auf das Lehen-Surrogat habenden Rechte sichergestellt, oder da- für mittelst einer zu treffenden billigen Uebereinkunft sogleich abgefunden und ent- schädiget werde, als wozu nach der zum voraus erklärten allerhöchsten Absicht, die Aufhebung des Falllehens-Nexus zu begünstigen, die Königl. Ober-Finanz- Kammer sich geneigt finden lassen wird. 4) Von der auf solche Weise vollständig berichtigten ^Verwandlung, oder Allodi- sication des Lehens, und der obgedachkcrmaßen erfolgten Sicherstellung der lehenherr- lichen Rechte auf das Lehens-Surrogat, oder ausgemittelten angemessenen Entschädi- gung dafür, har sofort der Vasall an die Königl. Lehensbehorde unter ober-und ka» meralamtlichem Beibericht documsntirte Anzeige zu erstatten, damit die vorgegangene Veränderung der Sache, und der Einkünfte in dem nächsten Lehenbrief bemerkt, und eben so von ihm selbst in die künftigen Lehensbeschreibungen ausgenommen werden möge. Wornach sich also von Seiten der Königl. Vasallen sowohl, als der betreffenden Königl. Ober-und Cameral-Beamtunaen zu benehmen, und in vorkommenden Fällen das Erforderliche in Gemäsheit gegenwärtiger allerhöchsten Verordnung genau zu be- obachten und zu verfügen ist. Stuttgart, den 2. Merz 1813. Königl. Ministerium des Innern und der Finanzen. Graf v. Reischach. Graf v. M a n d e l S l 0 h e. 91 S e. Königs. Maj. geruhten in allerhöchstem Rescrkpt vom 26. Febr. die Amisschreiberei in den Orten Fürfed und Bonfeld, Oberamts Heilbronn, mir der ersten Orts-Vorstehers-Stelle in Fürfeld dem vormaligen Patrimonial-Beamten Reinhard von Bonfeld, und die erste Ortsvorsiehers-Stelle in Schwaigern, Oberamts Brakenheim, dem dor- tigen Amtsschreiber Braun mit dem Prädikat eines Amtmanns zugleich zu überra- gen, auch die Einthei ung der Amtsschreiberei-Bezirke in dem Oberamte Brackenheim wie folgt, allergnädigst zu genehmigen. 1^, Central-Stadtschreiberei Bracken h e im mit den Orten Brackenheim, Boten- heim, Cleebronn, Dürrenzimmerm Habersch lacht, Hausen, Klingenberg, Meims- heim, Neipperg, Rordhausen, Nordheim. Il) Amtsschreiberei Güglingen mit den Orten: Güglingen, Eibenspach, Frauen- zimmern, Hafnerhaslach, Ochfenbach, Spielberg, Stockheim, Weiler, Leon- bronn, Michelbach, Ochsenburg, Zaberfeld, Pfaffenhofen. IN) Amtsschreiberei Schwaigern mit den Orten: Schwaigern, Massenbach, Masscnvachhausen, Kleingarrach, Niederhofen, Stetten. Ststtg. den 27. Febr. i8iZ. Königl. Ministerium des Innern. Graf v. Neischa ch. Verordnung, die Lieferung der Zucht-und WaisenbcmS-Gefalle und die Einsendung der Obereinbringerei - Rechnungen bctr. Zn der Instruktion für die Einbringer der Waisen-und Zuchthaus-Gefälle und andere, welche mit Erhebung und Sicherstellung dieser Gefälle beschäftiget sind, vorn 2. Mäi 1810. Beil, zu Nr. 19. des Staats- u. Reg. Blatts ist §. 20. verordnet, daß die gemeinschaftliche Gefälle der Waisen - und Zschthäußer von den Obcreinbringern alle Vierteljahr an das denselben zugewiescne Jucht- oder Waisenhaus eingeschikt wer- den sollen; und in der Verordnung wegerr Ablegung der Waisen - und Zuchrhaus- Obereinbringerei-Rechnungen vom 2. Jan 1812. Staats-u. Reg. Blatt Nr. 1. ist be- stimmt, daß 1) die Untereinbrittger, welche ihre Partikularien mit dem 31. Merz jeden Jahrs schließen, solche spätestens bis zum 15. April deu Obereinbringerrr, 2) diese ihre Rechnungen bis zum 30. ebendieses Monats den Rechnungsrevisoren znstellen, 3) die Lezteren ihre Ausstellungen und Recesse hierüber binnen 14 Tagen fertigen und sofort 4) die Obereinbringer, wenn zuvor alles in Richtigkeit ist, diese Rechnungen dop- pelt nebst den Rezessen und Beilagen, spätestens bis den 31. Mai, oder, 5) wenn die Revisorats-Ausstellungcn zuvor von dem Rechner beantwortet werden müßten, längstens bis zum 15. Zun. dem betreffenden Pflegamt zusenden; daß 6) der Ober-und Untereinbringer, so wie der Revisor den Tag, an welchem jeder das Partikular oder die Rechnung abgicbt, auf der ersten Seite beisezen, und 7) die Oberämter über die Beobachtung dieser Termine wachen, und gegen die Säumigen die zwekmäßigen geschärften Maßregeln Vorkehren sollen. Nun haben aber die Zucht-und Waisenhauspflegämter die Anzeige gemacht, daß, »«erachtet der durch besondere Schreiben und öffentlichen Aufruf in dem Staats-und Reg. Blatt ergangenen Monitorien viele Obereinbriugcreien mit Geldlieferungcn auf die Quartale hin nur selten richtig einhalten, auch die Einsendung der Jahrs - Rech- nungen meistens sehr spät, u. fast durchaus lange nach der vo.rgeschriebenen Zeit erfolge. Da hiedurch Verlegenheit für die Institutskaffen und Verspätung der Haupt-Rech- nungen entsteht, so werden diese Verordnungen den Oberämtern von Neuem in Erin- nerung gebracht, mit dem Befehl, daß jede der obgenannten Personen, welche ent- weder die Quartal-Lieferung der Waisen-und Zuchthus-Gefalle, oder einen der oben- gedachten Termine versäumen würde, ohne sich deßhalb gehörig rechtfertigen zu kön- nen, ohne weirers mir einer kleinen Fcevelstrafe belegt werden sott. Es haben daher die Waisen - und Zuchthaußpflegämter diejenigen Obereinbringer, welche am Ende jeden Quartals die eingegangeneu Gelder, oder bis zum iZ. Jun. die Rechnungen nicht eingesendet haben, dem Oberamte anzuzeigen, und falls diese Anzeige nicht die gewünschte schnelle Wirkung hätte, sich sogleich an die Laudvogtei- ämter zu wenden, welche hiemit den bestimmten Auftrag erhalten, diesem Gegen- stand ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen, und diejenigen Oberämter, die es hierinn ferner an der nöthigen Aufsicht und Strenge fehlen lassen würden, sogleich zur Verantwortung zu ziehen und erforderlichen Falls dem König!. Ministerium zu zwekmäßiger Ahndung zu benennen. Stuttgart, den i. Merz iZlZ. Ministerium des Innern. Graf v. Reischach. Betreffend das Verbot des Speditions-.und Maaren - Handels der bei den Waag-und Lager- haußcrn angestclltcn Ossiciauten. Da es mit dem Amte eines Waag-und Lagerhaußmeisters, dessen wichtigste Ob- liegenheiten sich auf die Controle der bestehenden Staats-Abgaben von den in das Lagerhaus kommenden Gütern und Waaren beziehen, ganz unvereinbarlich ist, sich zugleich mit dem Speditions-und Waarenhandel abzngeben; so wird hiemit allen öf- fentlichen Waag-und Lagermeistern, auch Güterbestättern aufs strengste untersagt, Speditions-Geschäfte zu treiben, oder mit Kaufmanns-Waaren zu handeln. Die König!. Ober - und Camera! - auch Oberzoll- und Qberaccise-Aemter haben sich hienach zu achten. Stuttg. den Z. Merz 1813. Finanz-Ministerium. Graf v. Mandelslohe. Die Einsendung rükstandiaer Jahrs - Bauüberschlagc untz. Kostens-Constgnationcn zum Kön. Obcrhof- Baudcpartemcnt bctr. Denjenigen Königl. Camera!» Beamtungen, welche mit den Jahrs- Baunberschlä- gcn ans Martini 1812. in Ansehung der, zum Ressort des Kön. Oberhofbau-Depar- tements gehörigen Königl. Schlößer und Gebäude, noch im Rükstande sind, wird hiemit aufgegcben, solche innerhalb 14 Tagen unfehlbar einzusenden, widrigenfalls 93 dieselben nach Verfließ dieses Termins durch erpresse Boten auf Kosten der Beamten werden abgcholt werden. Auch sieht man der Einreichung der Kostens - Ccnfignatio- neu über das von xs'ausgejührte Bauwesen, längstens bis nächsilünsiig Georgii zuverläsig entgegen. Stuttg. den 26. Febr. iZiZ. Kon. General Ob.r-Jrtendance. Graf v. Dillen. RcchtS- Eikennkniß des Königs. Ob. Appeklations-Tribunals. In der an das Königl. Ober-Tribunal verwiesenen Appellations-Sache von dem vormaligen Fürst-. Hohenlohe'schen Patrimonialamte Haltcnbergstetten, zwischen dem Iud n-Borsteyer Mendel Samuel daselbst, Liquidanten, Appellanten, und dem Jo- hann Balms Wüchner zu Hachtel, Oberamts Gerabronn, Mit - Liquidanten, Appel- laten, Vorzugsrecht im Ga nute betreffend, wird die Locations-Urthel voriger Instanz bestätigt, jedoch unter Vergleichung der Appellations - Prozcßkosten. Tübingen, den -5- Febr. 13:3. Rechts-Erkenntnisse des Ken. Ober-Justiz-Collegiums. 1) In der Appellations-Sache von dem vormaligen Stadtgericht Hornberg, zwi- schen Fridolin Neininger, Stabsvogt zu Sullgcu, Oberamts Oberndorf, Bekl. Anten an einem, und Gregor Kunz , ebendaselbst. Kl. Atcn am andern Theil, die Reichung eines Leibgediugs betr., wurde die llrrhel voriger Instanz unter Vergleichung der Ko- sten beider Instanzen reformirr. Stuttgart, den 1. Febr. 1813. 2) In der Appellations - Sache von Aalen zwischen der geistlichen Verwaltung zu Ellwangen und Consorten, Appellanten und Königl. Finanz-Departement, Section der Krondomainen, Appellatin, die Priorität in dem Marquard Kieningerschen Con- curs zu Untcrkochen be:r., wurde in einigen Punkten die iententia a qua confirmier, in andern auf Beweis erkannt. Stuttg. den g. Febr. 1813. Z) In der Orions-Sache von Saulgau, zwischen Anton de Gendve als Curator der Joseph Laiberschen Gannrmasse allda, Bekl. Bitten und Anna Maria, Joseph Lai- bers Eheweib, cum cur. ebendaselbst. Kl., Atitt, Iurükforderung der Jllaten betreff., wurde die Urthel erster Instanz theils confirmirt, theils reformirt; cvmxeus. expens. Stuttg. den 4. Febr. 1313. 4) In der Rechrs-Sache des Herrn Grafen Franz von Sikingen, Klägers an ei- nem, wider den Herrn Fürsten von Metternich-Winneburg Ochsenhauscn, Beklagten am andern Theil, Regredienr-Erbschafts-Ansprüche auf Ochsenhausen, betreffend, wur- den von Amtswegen die Acten für geschlossen angenommen, und darauf durch Urtel zu Recht erkannt, daß der Herr Beklagte von der gegen ihn erhobenen Klage ent- bunden , auch der Herr Kläger zum Ersaz der aufgegangenen Kosten verurtheilt wer- de. Stuttg. den 10. Febr. 1813. Erkcnntniße des Königl. Ehe-Gerichts. Den 17. Febr. 1813 wurden geschieden: 1) Johann Gottlieb Feucht, Bürger und Mezger zu BakuaNg, Kl. von Christi- 94 na Rosi'na, geb. Fischer bon Rudersperg, Lorcher Oberamts, Bekl., ex c«p. quasi ciefcrt unter Vergleichung der Kosten. 2) Christina Reichert von Hildrizhausen, Herrenbergcr Oberamts, geb. Waker von Schönaich, Böv.i >ger Oberamts, Kl. von Jakob David Oceichert, Bürger und Bauer zu Hildrizhausen, Bekl. ex cap. quafi tiefer t. unter Verartheilung des Be- klagen in die Kosten. Se. Königl. Maj. haben vermög aller höchster Resolution vom 27. vor. Mon. den Königl. Unterrhauen und Vasallen Grafen Johann Carl Ludwig und Friedrich Carl von Löwen st ein-Wertheim a f ihr allerunterthänigstes Ansuchen die Für, sten. Würde für sie und ihre rechtmäßige D scendenz allergnädigst verliehen. Se. Königl. Maj. haben durch ein allerhöchstes Decxet vom 26. Febr. dem Oberst v. Lalan^e die nachgesach:e Entlassung aus Kön Diensten crtheilr, und dagegen den Oberst v. Spizenbcrg vom Cav. Reg. Nr. 5. Dragoner Kronprinz, zum Brigadier und C.mmandeur des I ssnt. Regim. Nr. 7. zu ernennen allergn. geruht; ferner haben Se. Königl. Maj. von ebend. an die Stelle des Obersten v. Spizen- berg den Oberst-Lieutenant v. Wagner vom Cavall. Regim. Nr. 5. Dragoner Krön, Prinz, z-rm Commandcur desselben ernannt; durch ein allerhöchstes Decret vom 27. Febr. dcur Rittmeister v. Bassewitz vour Ca». Regim. Nr. 3. Jä er Herzog Louis, den Militair-Verdienst-Orden, und dem Wachtmeister Wencher d ss lbea Regim. das Pond'epee zu ertheilen allergn. geruht; durch eiu allerhöchstes Dceret vom 28. Febr. dem Hauptmann v. Gclbke des 7ten Jnfant. Regiments die nachgesuchte Entlassung crtheilr, dagegen den Hauptmann v. Bequign oll vom Inf. Regim. Nr. 6. Kronprinz zum 7ten Jnfant. Regiment, den Stabs-Hauptmann v. Schrank von diesem zum 8ten, und an dessen Stelle den Stabshaup'-mann v S uceow von, gren Inf. Reg. zu versezen allergn. geruht. Se. Königl. Maj. haben durch ein allerhöchstes Decret vom 28. Febr. Beim Infanterie-Regiment Nr. 4. den Premier-Lieutenant Maierhöfer zum Stabs-Hauptmann, den Qusrticrmeister Mäulcn von der Garde zu Fus zum Second-Lieutenant. Beim Infanterie- Regiment Nr. 6. Kronprinz, den Staabs-Sapitain v. Schleierweber vom Inf. Regim. Nr. 5. Prinz Fri- derich zum wirklichen Hauptmann; Beim Jnfant. Regiment Nr. 5. Prinz Friderich, den Premier-Lieutenant Tribelhorn zum Stabs' Capitaine, den Second-Lieutenant Schmid zum Premier-Lieutenant,^und den Unteroffizier Erhard von der Garde zu Fus zum Sexond-Lieutenant zu ernennen allergnädigst geruht. Se. Köulgh. Maj. haben durch ein allerhöchstes Decret vom I. Merz dem Seugwarth Lieutenant Linck, den Charakter als Hauprmann zu ertheilen. 9$ den Premier-Lieutenant S chüz, vom Ober-Zeugamt zum Stabs - Hauptmamr zu ernennen, dein Arsenal-Zeugdiener Reichert die goldeneCivil-Verdienstmedaille zu ertheilen; durch ein allerhöchstes Decret vom 2. Merz den Cvmmsr.deur des Cavall. Regim. Nro. z. Jager Herzog Louis, Obersten v. Milkau, zum Garde-Regirn. zu Pferd c> la ^uite zu versezen, dagegen den Oberst- Lieutenant v. Gaisberg des erster« Regiments, zum Interims-Commandeur, den Stabs-Mittmeister v. Reinhardt zum Rittmeister, den Premier-Lieutenant v. Mengen zum Stabs-Rittmeister, den Qnarticrmeifter Schaich vom Cav. Reg. Rr. i. Chevaurlegers, Prinz Adam, den Quarriermeister Herma», und Unteroffizier Herbort vom Garde-Regim. Zu Pferd zu Wtond-Lieutenants, sämtlich bei dem Cavall. Regim. Nr. g. Jäger Her- zog Louis zu ernennen; den Hauptmann v. Bequign oll des Infant. Regiments Nr. 7. Zum Major bei diesem Regiment, und den Stabs-Hauptmann, Ordonanz-Offizier v. Wizleben, zum Stabs-Capitai- ne bei eben diesem Regiment zu ernennen, und durch ein allerhöchstes Decret vom z. Merz den vormaligen Second - Lieutenant Dettelbach wieder als solchen bei dem Regiment Nr. 10. leichte Infanterie, an- zustcllen allergnädigst geruht. Se. Königl. Maj. haben durch ein allerhöchstes Decret vom 3. Merz den Unterarzt Keller vom Cavall. Regim. Nr. 1. Prinz Adam Chev. Legers, zr.m Oberarzt bei diesem Regiment, den Unterarzt Hölderlcn vom Infrnt. Regim. Nr. 2. Herzog Wilbebn zum Oberarzt beim Cav. Regim. Nr. 3. Jäger Herzog Louis, den Unterarzt I). Richter von der Garde zu Fus, zum Oberarzt beim Cavall. Regim. Nr. 4. Jäger König, den Unterarzt Beutenmüller vom Ouvriers-Bataillon, zum Oberarzt bei der Artillerie zu befördern allergnädigst geruht. Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom 20. Febr. die er- ledigte Amtspflcgers-Stelle zu Urach dem dortigen Bürgermeister G e orgii allergnä- digst übertragen. Sc. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom 28. Febr. die erledigte Stadlpfarrei Dornhaan, Diöcefe Sulz, dem Pfarrer Köhler in Marschal- kenzimmern zu übertragen allergnädigst geruht. Stuttgart. Im Monat Februar igiz. ist von der Königl. General-Staats- Schuldenzahlungs-Caffe die Summe von 6525 st. an Staats-Passiv-Capitalien in 24. Posten abgelößr und zurükbezahlt worden. Königl. General- Staats-Schuldenzahlnngs-Casse. §6, B laubeuren. Der in den: Schwab. Merkur Nr. :4s. vor. Jahrs bekannt gemachte Verkauf der ehemaligen Oberamrei und Oberförsters-Wohnung allhier ist zwar schon unterm >7. Der. v. I. vor sich gegangen, wegen zu niedrigem Erlös aber allcrgnadigst nicht genehmiget, sondern befohlen worden', einen nochmaligen Verkaufs-Versuch zu machen. Hiezu ist Dienstag der y. Merz anberaumt, und die Liebhaber werden hiemil cingeladcn, crsagten Tags Morgens 9 Uhr zu Blaubeuren bei dieser Verhandlung sich einzufinden, und obrigkeitliche Zeugnisse von ihrem Prädikat und Vermögen mitzu- bringen. Den 22. Fcbr. 1313. Steuerrat!) der Landvogtci an der Donau, und Camcralamt , , B laubeuren. Dobel. Das König!, altere Jagerhaus soll nach allerhöchstem Befehl aus den Abbruch ver- kauft werden, wozu Samstag der 20. Merz d. I. bestimmt ist, an welchem Tag Vormittags 9 Uhr die Liebhaber erscheinen, die Gebäude beaugenscheinigen, und der in dem Schwciglischen Hof zu Dobel unter Vorbehalt allerhöchster Ratification vornehmenden Aufstrcichs - Verhandlung beiwohnen können. Den 20. Febr. igrs- Köm Camcral-Verwaltung Herrcnalb. Eßlingen. In Folge eines von Hochpreißl. Krondomaincn-Scetion Zter Abtheilung unterm Zi. Dcc. igta. erlassenen allerhöchsten Decrets, sollen die hienach beschriebenen dem hiesigen Hospi- tal zugehörigen Weinberge salva ratiücatiorie verkauft werden, und zwar a) 1 Mrg. 2 Vrt. zoxRth. in der untern Nekarhalden, innerhalb der Staffelmaucr, t>) 1 Mrg. 1 Vrt. allda, ausserhalb des Thors, 0 5j Vrtl. allda, das sogenannte Kreiste, 8*5. Kon. Dberamt.. Hall. Das auf der hiesigen Stadtmarkung stehende und eine kleine Stunde von der Stadt entfernte liegende König!. Haidhams, mit den daselbst befindlichen Garten und Wiesen wird in Gc- masheit der allerhöchsten Befehle vom Z>. Dec.. igi2..und 50. Jan.. igiZ. Dienstag den 16. Merz Vormittags 10 Uhr in der Cameralamts-Wohnung zu Hall, als ei» frei eigenes Gut im öffentli- chen Aufstreich, verkauft werden. Dieses Haus bestehet aus 2 Stockwerken, worinn 2 Stu- ben, 2 Stubcukammcrn, eine, sogenannte Wachstube, 1 Küche und. Stallungen auch Keller befindlich sind. Hiezu gehört noch ferner ein Wasch-und Backofen, eine Hofrailhe. und ein Scheuern - Plaz. Die Garten bestehe» aus .! Vrtl. 15 Ruth, Baum - und Grasgartcn, und 2Z Ruth. Kuc^engartcn. An Wiese» hingegen sind vorhanden z Morgen 2 Vrtl.; das. Ganze ist sehr gut situirt. Die L:eb- habcr können solches täglich in Augenschein nehmen, müssen aber, wenn sie zmMlufsircichs-Verhand- lung zugelasscn werden wollen, sich mit.einem gerichtlichen Attestat über ihre Vermögens-Umstande Eweisen.. Den. 12. Febr.. ijjtZ.. Steuerrath. der. Landvogtei an der Jaxt, und Kon. Eamc- ralvccwalrnng Hall.. Laufe». Bei der Cameralverwaltung ist ein Quantum Recken und Dinkel zum succeisiven Verkauf ausgefezt.. Die. Liebhaber mögen sich einfinden.. Den rg. Fcbr.. ißiz.. K. Camcralamt. Laufen.. Nachbenannte Gebäude werden in Gcmäshcit allerhöchster Befeble verkauft und rer- lichen worden. Die Verhandlungen werden vorgcnommcn: Fu Laufen am Dienstag den so. M-.rz Vormittags. 9.Uhr, über die.Verleihung des.hcrrfchafkl..Kellers.in der.Stadt,, zu 750 A>m. Faß, 97 wnt> des dazu gehörige« Bandhauses, über den Verkauf der Zehend-Scheuer im Dorf, a ftokigt mit 1 Thenne und 2 Barn. Zu Kirchheim am Nekar am Mittwoch den 5>. Merz Vormittags 9 Uhr über die Verleihung des herrschaftl^ Keilers zu 500 Aim. Faß, den Verkauf des besonder stehenden 2 storigten Bandnauses mit einem Keiler darunter, des bisherigen Pfarrhauses 2 stokigt mit einer Scheuer, Vieh-Schwein- und Geflügel-Stallungen , Bak-und Waschküche», einem schönen Küchen- garten, großen Hof, alles mit einer Mauer umgeben. Zu Mundelsheim am Donnerstag de» 1. April Vormittags ro Uhr über die Verleihung des unter der Zebcnd - Scheuer befindlichen Kellers zu 200 Aymcr Faß. Den Verkauf des unter einem bürgerlichen Haiiß befindlichen sogenannten Käß- kellcrs zu 200 Äim. Faß, der ehemaligen Stifts-Scheuer 2 Stör hoch, »nt einem gewölbten Keller, welcher füglich zu einer Wohnung eingerichtet werden kann, des ehemalig allen Schlosses mit einem mit Baumen ausgescztcn Graben, u. einem Kücheugartc». Ln Gebäuden stehen noch, ein altes Ge- bäude mit starken Slokmanren, worunter ein gewölbter Keller, ein altes Gebäude mit einem guten Keller, ein Bauwesen in einem Keller mit einem Dach und vorgebautcn Kellerhals bestehend, eine Hütte mit einem gewölbten Kellerten. Auf den Abbruch wird verkauft, die Kirche ausserhalb dem Ort mit einem Tburm. Zu Hcßigherm am Freitag den 2. April Vormittags 10 Uhr über den Verkauf der ehemaligen Kellerei 2 Stok hoch von Stern nebst einem Anbau, und einem darunter be- findlichen sehr großen schön gewölbten Keller zu goc> Armer Faß. Zu Kaltcnwestcn am Samstag den z. April Nachmittags 2 Uhr über den Verkauf eines unter einem herrschaftl. Gebäude stehende« gewölbten Kellers zu 200 Aimec Faß. Die Liebhaber mögen sich cinfinden. ^ Den 24. Febr. igiz. Kon. Cameralaint. Tuttlingen. In Gemasheit eines allerhöchsten Befehls vom 23. v. M. wird mit dem Ver- kauf des Kapuziner-^Hospitii in dem differtigcn Cameralamts-Orte Wurmlingen, welches in einem >764. erbauten, i Stunde weit von der Amlsstadt Tuttlingen an der Chaussee gelegenen einstrkigten Kapuziner-Kloster - Gebäude samt Wasch-und Bak «Küche», gutem Keller, und laufendem Bronne« bestehet, und worzu auch noch ein an das Gemeinde - Kirchlen angebautes Cbor, und ein mit einer Mauer umschlossener 7, Mrg. im Meß hallender Baum-und Graögarlen gehört, Dienstag den 30. Merz d. I. auf allerhöchste Ratifikation ein wiederholter Verkaufs-Versuch auf gedoppelte Weise, ncmirch mit dem Gebäude samt der Area und Garten, und dann Mit Erstcrem allein ans den Ab- bruch , sobilll» mit der Area und dem Garten, nach vorgangigcr Vermessung und Abtheilung, Stak weift, geinacht werden, worzu die Kaufs-Liebhaber, welche diese Realitäten täglich in Augen- schein nehmen könne», aus den bestimmten Tag Vormittags 9 Uhr in bas Kft stcr zu Wurmlingen hiemit emgcladen werden. Den 2z. Febr. iglz. K. Landvoglei-Stcncrrath am ober» Nekar, u. Cameralvcrwaltung Tuttlingen. W eil die S tadt. Zufolge allei gnädigsten Befehls der Königl. Hochprcisl. Krondomai'nen- Gection vom 15. Nov. 1312. soll mit dem vormaligen Kapuziner-Kloster-Gebäude, samt darzu ge- höriger Kirche und Garten in Weil der Stadt, unter Vorbehalt der Ratification im Wege des Anf- streichs ein Verkaufs-Versuch vorgenommen, und neben andern angemessenen Bedingungen einem Käufer insbesondere die Be-ablong des Kaufschillung zu baar, und zu ^tel in 2 verzinnslichen Jahrszielern, jedoch unter hinlänglicher Bürgschaft, bedingt, dargcgcn vorläufig die Concession zu Trcibunq irgend eines erlau! tcn Gewerbes, namentlich einer Wirtbschaft, gegen Entrichtung der ge- sczlichen Abgaben, zugesichert werden. Das Kloster-Gebäude samt Zugel örde mit Mauren umge- ben , stcher in der Stadt, ist gegen Morgen 5 Stok, und gegen Abend 2 Stok hoch, 70 Schuh lang, 27 Schuh breit, mit 2 auf beedeu Seiten gegen Abend anstoßenden Flügeln, bis unter das Dach massiv von Stein gebaut, darin» befinden sich: zur ebenen Erde ein gewölbter Keller, ein nicht ge- wölbter Vorkeller, und 5 Holzställe. Im ersten Stok ein großes Zimmer, das ehemalige Refckto- rium mit einem eisernen Ofen, die Sacristei, eine Küche, Spcißkammcr und ein Gang zwischen der Kirche und dem Kloster. Im zweiten Stok 2 Gänge m d> der Breite, und einer nach der Län- gs, gegen Morgen 6, gegen Abend 5 kleine Kammern öder Zellen, im ersten Flügel dieses Stoks ein Zrmmer mit irdenem Ofen, und eine Bibl-othek - Kammer, im zweiten Flügel ein Zimmer ohne Oien, und eine Kammer. Die eingebaute ganz leere Kirche ist mit dem Langbauß u. Ckor 94 Schuh lang, das Langhauß 34 Schuh, das Chor aber 20 Schuh breit, und alles 27 Schuh hoch. Um 98 r-as Kloster und neben der Kirche befindet sich ein Baum - Gras - Küchen i und Blumengarten, zu- sammen 3 Vrtl. >9 Ruthen 92 Schub Dcciinal im Meß haltend, und in dem Garten ein cinstökig- les Waschhaus, mit einem laufenden Rohrbronnen. Nach Beseitigung der eingetrctcnen Hindernisse hat man zur öffentlichen Versteigerung vorgemciter Realitäten, Samstag den 20. Merz d. I. anbe- raumt, weswegen die mit obrigkeitlichen Zeugnissen ihres Prädikats und Vermögens halber versehe- ne Kaufs-Liebhaber eingeladen werden, gedachten Tags Vormittags 10 Uhr auf dem Rathhauß in Weil der Stadt sich einzufinden, und dann die weitere Verhandlung zu erwarten. Den 22. Febr. i3tZ.. Landvogtei-Steueramt Rothenberg, und Cameralamt Merklingen. Bo delsh au sen. Die Unterzeichnete sind allcrgnädigst beauftragt, eine Anzalss Schaafe, welche die König!. Cameralvccwaltung Tübingen auf die Bodclshauser Markung den Winter über laufen zu lassen das Recht hat, so wie die Winterung derselben in der Hcrrschastl. Stallung, an den Meistbietenden auf 3 Jahre zn verleihen. Der mit der Herrschaft!. Zehendscheuer in Verbindung ste- hende Schaafstall faßt gegen 150— igo Schaafe, und hat zugleich einen besonder» Heuboden. Das zum Streuen für die Schaafe benöthigte Stroh mit 4 Fuder muß die Commun Bodelshauscn uncnt- gcldlich «nschaffcn, und das zum Futtern erforderliche Heu und Ochmd eine Meile oder 2 Stund- wegs weit frei auf den Plaz führen. Diejenige nun, welche sich dieses Schaafwinterungs-Rcchts be- dienen wollen, haben sich Mittwoch den 17. Merz Vormittags 9 Uhr auf dem Rathhauß in Bodcls- haufen einzustnden, diese vorthcilhaftc Gelegenheit einzusehcn, und sodann das nähere wegen dieser Verleihung zu vernehmen. Den 16. Febr. 1315. Landvogtei-Steuerrash zu Rottenburg, u. Ca- mcralvcrwalter zu Tübingen. Eßlingen. Das in hiesiger Stadt vorzunchmcndc Cascrncn - und Stallbauwesc» wird biS Mittwoch den >0. Merz im Abstreich vcrakkordirt werden. Diß wird den hiezu erforderlichen Hand- werkslcuten, als Zimmerleuten, Maurern, Schmiden, Schlossern, Schreinern, Wagnern, Glasern, Flaschnern, Hafnern und Pflasterern mit dem Anhang bekannt gemacht, daß sie sich an gedachtem Tag Vormittags 3 Uhr auf dem hiesigen Rathbausc einfinden, und wegen ihrer Tüchtigkeit, auch daß sie eine Hinreichende Caution zu leisten im Stande seien, obrigkeitliche Zeugnisse beibringen, so- fort der Verhandlung anwohnen mögen. Den 26. Febr. 1315. K. Oberamt. Gomaringen, Pfullingcr Cameralamts. Das königliche Maicrei - Gut zu Gomaringen wird »ach^höchstem Befehl Montag den 22. Merz d. I. auf y Jahre, von Gcorgii 1313 bis ,320. öffentlich verliehen werden. Zu diesem Gut gehören: eine geräumige Wohnung, 5 Schaafhauscr die 1200 Slük Schaafcn zur Winterung Raum geben, genügsame Stallung, Scheuern, 2 Rohrbron« neu re. alles in einem geschlossenen Hof. Ferner 173 Morgen 3i Vrtl. Wiesen und Garten und 54 Zchrt. 5 Vrtl. Acker in allen 3 Zellgcn. Die Anfstrcichs - Verhandlung gehet auf dem Rath- haus in Gomaringen Vormittags 8 Uhr vor sich, wobei sich die Liebhaber mit obrigkeitlichen Zeug- nissen über ausreichendes Vermögen zu einer dem Bestandgeld gleichen Caution und der mit beträcht- lichen Kosten verbundenen Einrichtung ebensowohl, als über gutes Prädikat und Landwirthschaftliche Kenntnisse, einfindcn mögen. De» 1. Merz >313. Landvogtei-Steueramt Kirchhcim, und Cameralamt Pfullingen. Hcilbronn. Nachbenannte Communschafereien des hiesigen Oberamts init der Sommer- und Winterwaide auf der ganzen Markung jeden Orts, werden an nachbemerkten Tagen auf 3 oder 6 Jahre aufs neue verpachtet werden: 1) die zu Thalbcim Dienstags den 23. Merz d. I., .solche er- tragt goo Stük Schaafe, wovon aber die Bürgerschaft 200 Slük halten darf, und hat der Bestander das Schafhaus mit Schafstall, nebst Scheuer, Rindvieh- und Schweinstallen, auch einem Küchen-u. Grasgarten von ungefähr 2| Viertel Plazcs am Schaafbause, und wenn er nicht Bürger ist, eine Holzgabe und übrige bürgerliche Bencficien gleich dem Bürger zu gcniesscn. 2) Die ;u^ Großgar- tach, Mittwochs den 24. Merz d. I. und ertragt diese Waide 800 Stük, woran die Bürgerschaft nur 50 Stük cinschlagen darf. Der Bcstandcr hat hier das Schaafhaus mit Stallung u. Scheuer, auch eine bärgerliche^Hsszgabe zu genießen. 3) Die zu Sontbcim am Freitag den 26. Mer;. « Solche ertragt 30p Stük, die der Bestandet allein einschlagcn darf, und hat solcher im Genuß das neueingerichtcte Schaafhaus mit Stallung «ab Futterböden, nebst einer Bürgcrholzgabc. Die Lieb- habrrSzu tiefe« Schäfereien haben sich an gedachten Tagen Morgens ZZUHr auf dem RathhaNse an jedem der genannten Orte cinzufinden. Den 2. Febr. -813. Kon. Oberamt. Waiblingen. Nachbenaiiiitc Commun-Schaafweidcn in hiesigem Obcramt, deren Bestand auf nächst Michaelis zu Ende geht, und wovon die crstere 125 Ctük, die zweite 350 Ctük, und die -ritte 430 Stük Schaafe ertragt, werden an den nachbestimmtcn Tagen, jedesmal Vormittags 10 Uhr auf fernere 5 Jahre, an den Meistbietenden öffentlich verliehe» werden, als zu Kleinheppach am Mitt- woch den io. Merz; zu Lcutcnbach am Donnerstag den 11. Merz, und zu Schwaikheim am Frei- lag den 12. Merz. Die Liebhaber mögen sich auf dem Rathhauß jeden Orts einfinden. Den 2. Hebr. 1813- Kön. Oberamt. Nagold. Nachstehende abwesende militairpflichtige Mannschaft wird hiemit zum zweitenmal aufgcrufcn, sich in ihr Heimwesen zu begeben, indem bei längerem Ausbleiben ihr bereits zur Ver- mögens-Confiscation annotirtcs Vermögen wirklich confiscirt werden wird. Don Nagold: Ioh. Wilh. Grosmann, Wcisgerber. Gottl. Fuchsstatt, Sattler. Ge. Fried Mohr, Färber. Tobias Mösner, Mahler. Von der Stadt A lt cn staig : Christ. Hcinr. Bauer, Schmid. Will). Fried. Wittlinger, Chirurgus. Jak. Fried. Hcnslcr, Striker. Ioh. Dan. Kirn, Scbuster. Johs. Kirn, Färber. Gottfr. Wösncr, Scbuster. Ge. Fried. Hcnsler, Schmid. Ioh. Michael Hahn, Weber. Carl Dav Roh, Mezger. Ioh. Mich. Klein, Müller. Christ Fried. Luz, Keller. Simon Kreß. Vom Dorf Altenstaig: Job. Jak. Sccgcr, Schuster. Ioh. Ge. Weißer, Weber. Job. Mart. Wurster, Weber. Ioh. Man;, Bek. Von Bcrnek: Jak. Hcnnslcr, Schuster. Phil. Jakob Schmelzte, Maurer. Von B ö ß i n g e n : Jak. Frid. Pfcifle, Weber. Mich. Brenner, Weber. Mich. Haicr, Mezger. Don Effringen: Jak. Dolz, Schmid. Ioh. Ge. Dolz, Schmid. Ioh. Ge. Roller, Weber. Ioh. Ge. Christ. Huber, Weber. Don Egenhausen: Ioh. Ge. Stikcl, Tücher. Ioh. Ge. Dolz, Bek. Von Gültlii,gen: Ioh. Mich. Kugel, Weber. Von Haittcrba ch: Job. Jak. Miller, Weber. Mich. Ziegler, Weber. Jak. Brczing, Schuster. Johs. Hnzcl, Schuster. Ernst Gottfr. Sizlcr, Maurer. Johs. Sauer, Rotgcrbcr. Wilh. Rauschcnbcrgcr, Etrumxswebcr. Johs. Schilcr, Schuster. Jak. Braun, Etrumpfwcber. Jak. Rapp, Schuster. Jak. Fried. Raus, Schneider. Dionisius Hclbcr, Schuster. Ioh. Eiting, Weber. Gottl. Konzclmann, Mezger. Von Miudcrspach: Job. Jak. Henne, Tücher. Matrh. Kck, Tücher. Johs. Henne, Mezger. Don O h tkthaI h ei m : Anton Zink, Maurer. Jos. Ade, Schuster. Cour. Zink, Schneider. Peter Schaffer. Don Nothfelden: Andr. Dirr, Bek. Ioh. Martin Koch, Bek. Don Sckiet- tingcn : Ioh. Ge. Gutcknnst, Weber. Johs. Luz, Bek. Von Schömbronn: Job. Mart. Spadi, Hafner. Von Unter! ha lhcim: Jos. Göz, Kiefer. Von Walddorf: Johannes Manz, Schmid. Job. Jak. Wurster. Von Warth: Jak. Fried. Schaible, Schmidt. Von Wenden: Ioh. Martin Stoll, Schulprovisor. Von Wildberg: Job. Ge. Reichert, Mez- gcr. Jak. Fried. Schraisbun, Schlosser. Johs. Dengicr, Zcugmachcr. Christoph Hcinr. Brand- lc, Schuster. Jak. Fried. Miller, Schneider. Kön. Obcramt. Tuttlingen. Die Militairpflichtigcn Joseph Engcsscr, Müller, von Scitingen, 23 I. alt, 5' 7" 5'" groS, und Johannes Biedermann , von Durchbauscn, 20 I. alt, 5' 6" 5"' gros, sind statt gestern znr^Rekruten - Aushebung dahier zu erscheinen, heimlich entwichen. Sämtliche Militär.-und Civil-Behörden werden geziemend ersucht, auf gedachte Flüchtlinge fahnden, und solche auf Betre- ten wohlverwahrt zum hiesigen Oberamt liefern zu lassen. Deu g. Fcbr. 1015. K. Obcramt. Urach. Nachfolgende Conscriptionspflichlige, welche bei mehreren Aushebungen nickt erschienen sind, und sich bisher weder gestellt, noch von ihrem Aufenthalt Nachricht gegeben habe», werden hiemit unter Androhung der Confiscation ihres Vermögens und verlängerten Kapitulations-Zeit ans- gefordert, um so zuverlasiger i» Balde zu erscheinen, und fia, über ihr Ausbleiben zu verantworten, als die Conscription in dem hiesigen Oberamt den 1. Merz ihren Anfang nehmen wird. Auch wer- den alle ^och-und Wohllöbl. Obrigkeiten geziemend ersucht, im Fall sich c-n solcher Conscripticns« psilchtigcr sehen lasen sollte, denselben zn arretuen, und gegen Ersaz der Kosten chichcr trensporti- ren zu lasten, und zwar von Urach: Ioh. Adam Wcnz, Tuchmacher. Johann Ferdin. Attinger, IOO Schneider. Franz Frey, Mezger. Ge. Maier. Von Ehningen Jak. Koch, Kramer. Jvhs. Koch. Jobs. Buchfink^ Schmid, , Don Sond elfin gen: Johann : Joh. Ge. Mahleisen, Kramer. Jak. Leuze, Kramer. Franz Von Wittlrngen: Johann Ge. Blaher, Sckmid. Kön. Oberamt. Wangen, Landvogte, am Bodens. Oec -nrukqekommene Conscriptionspflichtige Franz Jo- sevb Schnewerkb von Christazhofen hiesigen Oberamts, ein Bierbrauer, 2, I. a!t, 5' 9" 5"' sollte 7ur Rachvisirat-o» einqeliefert werden, hat sich aber vor Einlauf des allerqnadigsten Decrets gegen die ihm gemachte Auflage wiederum entfernt. Derselbe wird daher bei Strafe der Confiscation seines Vermögens, und der weitern gese;lichen Strafen aufgefordert, sich unverzüglich bei dem hiesige» Oberamt u, stellen, und sämtliche obrigkeitliche Behörden werden ergebenst ersucht, auf den Franz Joseph Schucwerk fahnden^ und ihn im Bctretungsfall an das Unterzeichnete Oberamt transporti- rcn zu lassen. Kön. Obcramt. Herrenberg. Der bei dem Linien-Infanterie- Regiment Nr. 9. gestandene Gemeine, Peter Dußle, von Kupoingen diesigen Oberamts, hat stch den z. Jan. aus der Garnison Hohenaspcrg entfernt, und nicht wieder eingefunden. Ls werden daher alle Militair- und Civil - Behörden er- sucht, auf denselben fahnden, i!,n im Bctretungsfall arrcticen, und entweder an das Militair- Com- mando, oder bieher liefern zu lassen. Kön. Obecamt. Nürtingen. Der unter dein Kon. Linien-Infanterie-Regiment Nr. z. gestandene Gemeine, Johannes Binder von Zizishausen, hiesigen Oberamts, ist Samstag den 3. Jan. in der Nacht aus der Garnison Schorndorf entwichen. Alle Civtl- und Militair - Behörden werden deshalb geziemend ersucht, auf diesen Flüchtling fahnden zu lassen und im Betretungsfall wohlverwahrt hiehcr zn lie- fern. Den 2Z. Jan. 1313. Kön. Oberamt. Tuttlingen. Der bei dem Linien-Infanterie-Regiment Nr. 8 gestandene Gemeine, Anton Müller von Oberflacht hiesigen OberamtS, ist den 26. Jan. d. I. ans der Garnison Mergentheim desertirt. Sämtliche Obrigkeiten werden daher geziemend ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, und ihn im Betretungsfall entweder im Bctretungsfall entweder an das Regiments - Commando in Mergentheim oder an das hiestge Obcramt einlicfern zn lassen; Den 9. Fcbr. igiZ. Obecamt. Freudentbal. Um dem Publikum den Ankauf des Biens von der Konigl. Bierbrauerei in Rechentshofen möglichst zu erleichtern, ist die Einrichtung getroffen worden , daß denjenigen, welche mit den erfordert'chnu Bierfaßchen nicht versehen seyn sollten, solche, gegen eine Hinterlage des WertbS derselben, von Seiten des Instituts geliehen und diese nach gemachtem Gebrauch gegen Znrukbezah- lang der Hinte'll a ze wieder angenommen werden. Zugleich wird für das Publikum zu Stuttgart u. Ludwiasbiirg hiemit bekannt gemacht, daß jeden Dienstag ein Fracht-vage»^ na ch Stuttgart, und je- den Samstag ein de^aleichen nach Ludwigsburg v m Rechentshofen ans, künftig abgehen werde, um die eingekommenen Bestellungen, und -war nach Stuttgart im Preis zu 2 fl. 24 kr- per Aimer, und »ach Ludwigsburg zn - ll. 30 kr. per Aimer Fracht zu überführen. Der Fuhrmann wird in Stutt- gart im Rotbenhans und zu Lndwizsburg im Baren logircn, woselbst die leere Fässchen jedesmal abgegeben werden können, um solche Retour zu nehmen. Den 1. Mer; igiz. K. Camcralamt. Nordstetten. Bei Unterzeichnetem Oberamt sind mehrere nachbenannte von dem Valentin Bla cher von Nordstetten -».-stahlenen Objekte deponirt, deren Eigenth imer bis jczt nicht ausfindig gemacht werden kannten. Diejenige, welche hierauf Ansprüche zu machen haben , und sich gclwrig n, leqitimiren im Stande sind, haben sich bei diesigem Oberamt, und zwar binnen 4 Wochen zu melden, indem nach Verflnß dieser Zeit diese Sachen an den Meistbietenden werden verkauft wer- den. i Stük Leder, < paar lederne Hosen, 1 vaar dergleichen kleinere, 2 Nastncher, 1 neue» \cu deines Halstuch, 1 dito älteres, 1 paar Schuhe, 5 Kupfer-Häfen, 1 Sense, 1 Messer. Horb, den 12. Fcbr. 1313. Kon. Oberamt. Druckfehler. S. g4.^Lin. 21. v. Lindner anstatt v. Li nden. (Ncbst einer Beilage.) 0 Beilage zu Nro. n. des König!. Staats- und Regierungs-Blatts »otr 1813. „ t s„s K,m Eoninl. Cavatterie-Regiment Nr. 2. Leib -Chevauxlegcrs gee Scics«. «-ch> ““ Co"‘umU^0'I"„f“6l’t" s“5?äu'SSlt'tSegments Sr. Jteil) ,*l>h!°»,„Ieg-rS. Vaknanq. Edersberg. Der abwesende Conscriptionspflichlige Georg Joseph Maier von. Ebersberg w"rd hiemi'chw Rükk-Yr innerhalb 4 Monaten der Vermeidung der Vermögens-C^nstsca-- rion zum zweitenmal aufaefordert. ^on. -wcramr. entfernt, und^bei den v^rgewesenc^Aushebungen^m^ ^werden^Hicm1t'"^t"""m Hung der in den ConscriptivnEsezeu bcstinnnlcn Urafen ausa^ ?°/«5 Andre- Jton. Obcramr. F r e u d e n st a d t. Nachstehende zur Aushebung bezeichnet« Militairpflichtige des hiesigen Obrr- amts, deren Aufenthalts-Ort unbekannt ist,-werden andurch aufgefordcrt, jich obnc Verzug hicber ru begeben, und bei Unterzeichneter Stelle zu melden, oder der Confiscaticn >nres Vermögens und weiterer Strafe gewärtig zu seyn, als von F,reu d c n stad t: job.- Ehrst?. Haas, Mczger. Jakoir Friedrich Züfle, Mezgcr. Job. Ge. Me, Bek. Don Baiers b r0nn : wacher. Job. Ge. Morlok, Taglöhner. Don Dictersweilcr : roh. ChriA.. Wirtb, Weber. Don Erzgrube: Job. Adam Wagner-Zimniermaniw , Don LoßvnrgAdam Weu- gold, Bierbrauer. Von Reich enbach: Wilhelm Haisch, Dcezger. Kon^ Oberamt^ Gmünd. Die Militairpflichtige Michael Maier von Schünhard, Michael Müller von Ma--- derhaus und Joseph Mund von Untcrböbingen hat am- 2g. vor. Monats die Aushebung getroffen dieselbe sind aber abwesend gewesen. Es werden dabcr alle Militair- und Civil ^Behörden ersuche,, dieselbe ans Betreten arretiren, und gegen Ersaz der Kosten an Unterzeichnete Stelle entliefen» zu. lassen. Den 5. Fcbr. igiz.' Kön. Oberamt. Gmund'. Die nachbeschricbcno abwesende Militairpflichtige des' biesigen Qberamts, weiche sich zur Conscription des Jahrs i^ri. nicht gestellt, und seit der" Emanirung der aten Esnscriv:>ons«r Ordnung sich entfernt haben, werden zum dritten - und leztenmal autgcfordert, innerhalb 4-Momttrm « dato um so gewisser vor Oberamt allhier zu erscheinen, als ihr Vermögen confiscicr werden, wafa' Zu Nr. ii. I8IZ. de, und zwar Ssn Gmünd: Joh. Ge. Huber, Ignaz Gnxs, btcfe^Bctbe Banrenknechte. 'Joh. Knoll, Franz Xaver Kuttler, diese bccde Goldschmirre. Joh. Benkelmann. Leop. Kraus, Weder. Thomas Bersch. Von Reichendach: Iohs. Gchmid, Maurer. Von H interw eile x- Rcchberg: Joh. Knödler, Pfeiffcnmacher. K-n.-Oberams» Gmünd. Hicnachbeschriebene abwesende Militairpflichtige des hiesigen Oberamts, welche zur Conscriplion des Jabrs ig11. sich nicht gestellt, und von Emanrrung der ersten bis zur Erscheinung der 2ten Conscriplions - Ordnung sich entfernt haben, werden e,u gefordert, a dato innerhalb 4 Mo- naten um so gewisser vor Oberamt zu erscheinen, als ihr bereits zurCoiisiscation annotirteS Vernro» gen confiscirt werden wurde, und zwar zum dritten - und lcztenmal von^ Gmünd: Anton Vogt, Goldschmid. Vinzcns Maier, Goldschmid. Don Horn : Jos. Schurlc, Bek. Zum sechsten, und leztenmal von G m ü u d: Anton Walhcnmaier, Schneider. Franz Joseph Vogt, Goldschmid. Von Leinzell: Bened. Wohlrab. Michael Heiler. Don Waldstetten: Mick. Wachel. Kon. Oberamt. Gmünd. Die abwesende Militairpflichtige Donnnicus Schurr, Ziegler von Gmünd, und Franz Joseph Knödlpr von Thannhekm, welche sich zur Conlcription des JahrS tgii. nicht gestellt und von Emanipnng der istcn bis zur Erscheinung der 2lcn Conscrkplrons-Ordnung >:ch entfernt na- belt, werden zum zweitenmal aufgefordert, innerhalb 4 Monaten a dato bet zu ge warten habender Vermögens- Conßscation hei Oberarm allhiec zu erscheinen. aion. Oberamt. G m u n d. Die militairpflichtige Michael Baumann von Leinzc«, Ja Sie wer- langen hat am i>. Febr. die Aushebung getroffen, dieselbe Md. re al wes g wtt s den daher aufgcfordcrt, bei zu gewartcn habender W-n,ogcnS ^vonst,cat.on und Strafe unverzüglich vor der Unterzeichneten Behörde zu erschein. S 3^»« un& gcgcn grfaj und Civil- Behörden ersucht, gedaet)te 2 Militairpflichtige auf B Abu. Oberamt. der Kosten an Unterzeichnete Stelle einliefern zu lassen. Lorch. Der Militairpflichtige Gottfried Steiner, Schlosscc^von^Untersch echt^ach, ger Staab, welcher sich bei der lezten Aushebung nicht gest b - ^ , begebe«, und vor Ober,. der Vermögens, Confiftakion aufgefordert, Äch unverMlch ch. au i „sucht, denselben auf amt z» stellen. Zugleich werden sämtliche Komgl. Ctvtl, Behörden gezir.. ^ Oberamt. Betreten arretirsrr und hiehcr ausliefcrn zu lassen. L 0 cch. Nachbenannte Militairpflichtige, welch«: 1sich»bei.deru >e^ung unverzüglich den, werden hiemit unter Bedrohung der Vermögens- Confts ^ dw .sämtliche Königl.. Civil, nach Haus« zu begeben, und .vor Oberamt zu stellen. ?ugl ch ansliefcrn zu lassen, nein, Behörden gczicntcnd ersucht, dieselben auf Betreten arret , gsfermann. Vom Pluderhausec lich vom Ricnharzer Staab; vom Tannhofle. ^ohann Kon. Oberamt. Staab; von Weitmars: Andr. Buhler. ,. Lorch. Nachbcnanntcr abwesender Conscriptionspflichtige d<^ Conscriptions- Gesezen zu aufgerufen, innerhalb 4 Monaten nach Hause znrukzukehle v .1 Abwesenheit ihm anfallendes chirtecwerfen, widrigenfalls über fei» gegönwartiges und wc ^^,,;tcnmai vom RudcrSberger Stab; Vermögen die Confiscation erkannt werden wrrd, und »war z - Kon. Oberamt. von Rudersberg: Friedrich Dill- o,n Nachstehende Conftr-ptionspflichtige des hiesigen Oberamts, welche bei der ‘“r™13 l« 10 anwesend waren, zu der Musterung igli. aber sich nicht gestellt haben, weteei iNeurch unter Androhung der Vermögens-Confiicativn aufgefordert, innerhalb 4 Mo- naten a dato vor Overamt dahier zu erscheinen, und sich den Conscriptions - Gesezen zu unter, Zrm, zweitenmal von Mergentheim: Franz Niklaus, Alois Köhler, Weber. Caspar Schreiner. David Muhling, Bauer. Job. Simon Franz Hirth, Buchbinder. Ge. Josephe ~Snte L jP c r/ nL: Job. Wolfg. Kohr, Kammacher. Von H c r r en z i mm e rn : Johann -volsg. Kemps, Schafep. Von Jgersheim: Michael Riegel, Knecht. Don Laudenbach: Z» Nr. ii. i8iz. ctoW. Brand, Hacker. Von Löffel stelz ein Andr. Franz Zemmer, Maurer. Friedrich Lang, Schuster. Von Nassau: Job. Ge. Nied, Weber. Von Weikersbeim: Ge. Wilhelm Hedrnger. Joh. Ludwig Bisstng, Dreher. Job. Ludw. Fricdle, Bck. Don Markelshcim: Jak. Eichinger, Zimmermann. Von Wermut h s ha usen : Joh. Philipp Striflcr, Schreiner. 3„:ä drittenmal von Mergentheim: Michel Kcmpf, Zimmermann. Don Weite r s b-c i m : Ge. Mich. Roß, Apotheker. Kön. Obcrami. Mergentheim. Der Militairpflichtige Martin Fuchs, der Rechte Candidat aus Mergent- heim gebürtig, welcher zu dem Kon. Infanterie-Regiment.Nr. 3. assentirt ist, und sich im Ausland aufhalt, wird auf höher,, Befehl hiermit zum zweitenmal cdiktalitcr vorgeladen,/ich innerhalb 4 Mo- naten unfehlbar entweder bei seinem Regiment oder bei der Unterzeichneten Behörde zu stellen, widri- genfalls er zu gewärtigen hat, daß die auf die Entweichung bestimmten gesezlichen Strafen gegen ihn erkannt werden. Kön. Obcr»mt. Neuenbürg. Der Conscriptionspflichtige Johannes Hölzlen von Kapfcnhard, hiesigen Ober-' amts, 2, I. alt, 5 Fuß 6 Zoll 5 Lin. groß, ein Schumacher , ist auf den M. Jan. d. I. zur Disita- lion einberufcn worden, aber nicht erschienen, Er wird deswegen aufgcfordcrt, bei Verlust seines Vermögens sich unverzüglich bei Oberamt zu stellen, und über sein Ausbleiben sich zu verantworten. Kön. Oberamt. Nürtingen. Nachfolgende Militairpflichtige,.welche bei der Musterung >812. sich zwar ge- stellt, aber nachher auf eine gesezwidrige Art entfernt, und dadurch der leztcn Aushebung entzogen haben, werden hiermit unter Androhung der in den Conscriptions-Gesczen bestimmten Strafen zum erstenmal vorgeladcn : Von Neuen ha u ß.: Joh. Jak. Schwarz, Bek. .Von Raidwangen: Matth. Hcnzlrr, Schneider. Kön. Obcramt. Riedlin gen. Nachstehende aus dem hiesigen Oberamt ohne Erlaubniß abwesende Militair- Pflichtige, welche bei der heurigen Jahrs-Musterung nicht anwesend waren, werden hiemit anfge- fordcrt, sich innerhalb 4 Monaten in ihrer Heimat!) cinzufinden, und den Conscriptions-Gesczen z» nnterwcrftN/ lgvcm sonst ihr Vermögen confiscirt werden würde, und zwar zum zweitenmal von Buchau: Georg Stukle, Schreiner. Von lbttenw e i ler : Anton Gaupp, Barbierer. Kön. Oberamt. Riedlin gen. Nachstehende aus dein hiesigen Obcramt ohne Erlaubniß sich entfernte Mili- tairpflichtige werden hiemit unter der Bemerkung, daß ihr Vermögen bereits zur Confiscation anno- tirt sei, zum drittenmal aufgefocdect, .sich binnen 4 Monaten in ihren, Heimwcscn cinzufinden , in- dem sonst bei längerem Ausbleiben ihr Vermögen confiscirt werden würde, und zwar von Ried- lingen: Ludwig Werner, Buchbinder. Von Kappel: Carl Hoyer, Schneider. Von Utten- w eil er: Melchior Bailer, Schuster. Riedling en. Folgende ohne Erlaubniß sich entfernte Militairpflichtige des hiesigen Ober- amts , werden hiemit unter der Bemerkung, daß ibr Vermögen bereits zur Confiscation annstirt sei, nochmals edictalitcr vorgeladen, sich binnen 4 Monaten in Ihrem Heimwescn cinzufinden, und den Conscriptions - Gesczen Folge zu leisten, widrigenfalls die. wirkliche Confiscation ihres Vermögens ein, treten würde, und zwar zum zweitenmal von Heudorf: Auron Wiedmann. Von Hundcrstn- gen: Lorenz Rueland. Don Morst „gen: Ge. Maier, Müller. Von Saug gart: Gil- bert Hain, Student.' Vom Unteramt B n cha„; von D ürmen tin g cn : Jos. Schmid, Brauer. Do» K appel: Alois Ehrlicher. Von Ogg c lsb ansen : Conr. Munding , Chirurgus. Von Sccki rch: Michael Mauscher. " Kön. Obcramt. Rottcnburg am Nckar. Nachstehende zur Aushebung designirtc Militairpflichtige des hie- sigen Obcramts, ncmlich von Rotten bürg: Fcrdin. Buß, Gerber. Joh. Ge. Bicsinger, Schu- ster. Franz Xaver Bicsinger, Rotgerber. Anton Hotzherr, Notgerber. Anton Frik, Weingartner. Jakob Hofmeister, Maurer. Alois Kittele, Barbierer. Von Hirschau: Bened. Ruopp, Bauer. Don Hirrlingen: Johs. Bcntcr, Weber. Von Frommenhausen: Michael Widmaier, Zu Nr. ii, I-8S3V- Bierbraiicr. Von Messingen: Jakob Schanz, Zainenmachcr. Von B o delsbausen: Johs. Iiill, Bauer. Von Schwalldorf: Johs. Straus, Bauer. Von Wurmlingen: Jak. Heß, Bauer. Remigius Bauer, Weber; haben sich von Haus entfernt, ohne von ihrem Auf- cnlhaitsort inzwischen Nachricht zu geben. Dieselbe werden daher anmit^ aufgefordcrt, bei den zu befahre» habenden^esczlichcn Strafen auf dci,^ Stelle nach Haus zurükzukchrcn, und sich beim Ober- amt zu melden. Sämtliche obrigkeitliche Behörden aber werden geziemend ersucht, auf diese Mili- tairpflichtige fahnden, sie im Betrctungsfall arretlrrn, und wohlverwahrt hieher cinliefcrn zu lassen. Kön. Obcramt. Waiblingen. Gottlicb Friedrich Stüz, Färb erg esell, von Winnenden gebürtig, wird hiemit cvictalitrr vorgclaben, sich bei Verlust seines Vermögens in den nächsten 4 Monaten zu Haust cin- zusinden. Kön. Lberamt. Vaihingen. Joseph Reicher aus Frankfurt, welcher wegen eines Diebstahls-Vergehens nach Earlsrnhc lransporlirt werden sollte, entsprang diesen Morgen seinem Wächter. Derselbe ist 5} Fuß groß, 33 I. alt, hat schwarze abgeschniltcnc Haare, kurze Stirne , schwarze Augen, mittle- re Nase und Mund, rundes Gesicht, schwarzlichte Gesichtsfarbe, und eine kleine Wunde auf der Nase. Er war mit einem dunkeln Ucbcrrok und Stiefeln bekleidet, trug einen runden Hut. Sämt- liche Hoch - und Wohllöbl. Orts-Obrigkeiten werden ersucht, auf denselben zu fahnden/und ihn auf Betreten wohlverwahrt allhier cinliefcrn zu lassen. Den 16. Fcbr. 1315..' K.Obcramt. Waiblingen. Jakob Mntschclknans von Hochdorf hiesigen Obcramts, hat sich schon vor 5 Wochen von Haus entfernt, und zieht unter dein Vorwände Heu , Haber und Stroh zu verkaufen, in der Gegend herum, betrügt aber jedesmal die Käufer auf die gröbste Art, indem er sich Drauf- Gcld geben laßt, und sich dann davon macht. Er tragt einen drcickigten Hut u. einen aitcn Zwilch- Kittel, weislederne Hosen,- schwarze wollene Strümpfe und Schuhe.- Alle Hoch 5 und Wohllöbl. .Obrigkeiten werden ersucht, auf diesen Betrüger fabndcn, ihn auf Betreten arretiren, und wohlver- wahrt zum hiesigen Obcramt cinliefcrn zu- lassen. Den 13. Fcbr. 131,- K. Oberamt. A u s g c w i esc n e. Ncckmrslissm.^ Der hcinrathlosc Bette!-Jud Jakob Lcvi kam mit einem Gchubfchcin von dem GLosyerzoglich - Würzburgischen Landgericht Ochscnfurt vom 13. Dee. »gir, in Gemasheit dessen cv nach Buchen im Grosherzogthum Bauden, als dem Ork, wo er eopulirt wurde, verwiesen wur- de, nebst Frau und zwei Kinder in dem hiesigen Oberamtsbczirk an, wurde auf dem Bettel betre- ten, und vermvg allerhöchsten General-Verordnung vom n. Sext. 1307. §. 10. unter BErohung «iner empfindlichen Leibes-Strafe auf den Wicderbctrctnngssall in den disseitigen Konigl. Staaten, über die Granzc gebracht. Signalement: ^ Jakob Levi ist 49 Jahr alt, 5' 4" 5"' groß, hat eine hagere Statur, langlichtes gelbes hage- res Angesicht, schwarze krause Haare, bcdekte mittlere Stirne, dünne braune Augenbraunen, blaue große Augen, große breite Nase, eingefallene Wangen, großen Mund, mangelhafte Zahne,__ ovales Kinn,> gerade Beine. Bekleidet ist, solcher mit einem zerrissenen schwarze», mit verjchicden farbigtcn Lumpen geflikten Rock, wcißlcinenem Halsinch, schwarztüchcnco Weste, graumanchesternen abgerra- Zenen langen Beinkleidern,- wollenen Strümpfen und Schuhen, tragt einen alten runden Filzhut. Dessen Ehefrau Ester -ist 26 I. alt, von kleiner Statur, hat ein blasses hageres Angesicht, brau- ne Haare, breite Stirne, starke braune Augcnbraune», kleine braune Äugen, lange spizigc Rase, halbvolle bleiche Wangen, weiten Mund, vollkommene Zabne, ovales Kinn, ohne äußerlich sichtba- re Gebrechen. Bekleidet ist solche mit einer weißen Juden!,»urbe nrit schwarzscidcncm Halstuch um- tzunden, braun - und wcisgedupftem kotruncncm Halstuch, wciswollenem zerlumptem Kittel, dunkel- blauem wollenen-Rock mit weißen Streifen, blauem baumwollenem Schurz mit breiten weisscn -Streifen, weiswollenen Strümpfen und Schuhen. Dieselbe hat zwei Kinder, wovon das erste ein Madchew vom s* Jahren,, das zweite ein- Kn'Ä'lrin von iLZcchrm- ist, bei sich. Den 13-Fcbr. 131z. Kon- Obcramt.- Nro. i2, 18I3< xoi Königlich « WürttkMbergische- Staats- «nd RegtttMgs-Blatt. Samstag, iz. Merz. Atiffordcrung an die Obcramter wegen Erstattung der Berichte über die Dcrchligung exem- ter Personen. Da nach einer Anzeige des Königl. Turelar-Raths die in der emanirten Verord- nung voin 20. Dec. iSio. (Reg. Biatt v. 1811. Nr. Z.) anbefohlene Zahres-Berichte über die Verehelichung epemrer Personen, von mehreren Oberämtern auf das I. 1812 no.'v niche erstattet worden sind; so werden die Säumige hiermit erinnert, ihre dieß- salüge Berichte innerhalb 14 Tagen unfehlbar an das gedachte Collegium einzusenden. Stuttg. den is. Merz 1813. Staats-und Justiz-Minister, von der Lühe. Rechts - Crkenntniße des Königl. Ob. AppeNationS- Tribunals. 1) In der Debit-Sache Seiner Hoheit, des Herrn Herzogs Ludwig von Würt- temberg, werden, dem in der Urrhcl vom 24. Dec. Idir. angedrohten Rechts-Nach- theil zufolge, diejenigen Gläubiger, welche innerhalb der anberaumten, mit dem 2g. Febr. d. I. abgelaufenen zerstörlichen Frist von z Monaten entweder den Punkt ih- rer Bevollmäch igu: g nicht rechtsgenügend berichtiget oder zur Herstellung der Liqui- dität ihrer eingekiagten Forde ungen die Beweis-Urkunden und Schrift-Säze, de- ren Nachtragunq sie sich vorbeha ten hatten , nicht übergeben haben, mittelst eröffne? ten Präclusiv - Erkenntnisses mit diesen Handlungen ausgeschlossen.. Tübingen,, den 4. Merz 1813. r) Zu der delegirten Appellations-Sache von dem vormaligen Fürstlich Hohen- loh - Irptbergischen Patrimonial- Justizamt Hastenbergstetten , zwischen dem Inden- Vorsteher Älendel Samuel dase.bst, Liquidanten, Appellanten am einen, und dem ge- richtlich best-llon Vormunde der Charlotte Glok allda, Mitliquidauren, Appellaten am andern Th eil, ein Vorzugs- Recht im- Gannte betreffend, wird, consirmatorisch er- kau Nt; camgerrs. es^ens. b; eod 3) In der AppellationS-Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium, zwi- schen. der gesammren Kinzig-Flözerschaft im Oberamt Oberndorf, Bekl. Appellanten, und dem Säger Erbe in Älpirspach, Kl. Appellaten, Schadens-Ersaz betreff., wird 102 unter Abschlagung des eventuellen Gegenbeweis-Gesuches, die Urchel voriger Instanz bestätigt, und appellantischer Theil in die, seinem Gegentheil verursachten Prozeßko- sten verurtheilt. Tübingen, den 8. Merz 1813. Rechts-Erkenntnisse des Kön. Ober-Justiz-Collegiums. 1) In der Appellations-Sache von Eßlingen zwischen der Ehefrau des pensio- nirten Bankassiers Schmid daselbst, modo deren Erben, irrten, und dem Vürgerme- ster-Amr zu Eßlingen, Atett, die Verbindlichkeit der Anten zu Bezahlung der Hälf- te des von dem Baukassier Schmid gemachten Rechnungs-Rests betreffend, wurde wegen Mangels in den Formalien und Materialien non devolutorie erra nt, unter Verurtheilung der Anten in die Kosten dieser Instanz. Stuttg. den 8. Febr. 1313. 2) Die Appellations-Sache von dem vormaligen Fürstlich-Hohenlohischen Ober- vogteiamr Ingelfingen zwischen Friedrich Jäk, Gvldarbeiter daselbst, Bekl. Anten und August Köhler, Graveur zu Gmünd, Kl. Aten, einen Hauskauf betr., wurde wegen Ma. gelö eitler gegründeten Beschwerde von Amtswegen per Refcriptum verworfen. Stuttgart, den 15. Febr. 1313. 3) Auf erhobene Wechfelklage des Salomon Löw zu Olnhausen wider den Apo- theker und Fabrikanten Johann Martin Stirner zu Dörzbach, Oberamts Künzelsau, wurde Lezterer zu Bezahlung der eingeklagten Wechselforkerung von 4-^a st- nebst Zin- sen zu pro Cent, auch Schäden und Kosten, für schuldig erkannt. Stuttgart, den 18. Febr. i8iZ. 4) In der Rechtssache erster Instanz zwischen Johann Friedrich Weiß aus Stutt- gart, Gemeinen unter den König!. Chevaurlegers, Kl., sodann dem König!. Kam- merherrn, Landjägermeister n. Oberforstmeister zu Ellwangen, Freiherrn von Moltke, Bekl., Verbal-und Real-Injurien betr., wurde auf bcffcrn Beweis erkannt, lb, eod. Erkenntniße des Königl. Ehe-Gerichts. Den Z. Merz 18IZ. wurden geschieden: 1) Christoph Staud, Bürger und Goldarbeiter zu Cantstadt, Kl., von Rosina Sophia Margaretha, geb. Füger von Oehringen, Bekl. ex cap. quäl, delert. unter Vergleichung der Kosten. 2) Jung Johann Süsser, Bürger und Schneidermeister zu Dckcnpfronn, Cal- wer Oberamrs, Kl., von Maria Agnes, geb. Aichele von da, Bekl. ex cap, quafi defert. unter Verurtheilung der Beklagten in Kosten. 3) Wurde in der Eheschcidungs - Klagsache der Margaretha Barbara Klumpp von Heslach, Stuttgarter Stadt-Directivn, geh. Vogel von da, Kl., gegen Christian t'-v ibarö Klumpp, Bürger und Weingärtner zu Heslach, Bekl., ex cap. adultsrii, Beklagter, wegen der Einrede der Condonation, von der Klage, unter Vergleichung der Kosten, entbunden. Straf - Erkenntnisse des Königl. Crlminal - Tribunal-. Ad Mand. Sacr. lieg. Maj. Am i. Febr. sind btc zu Mergentheim wegen Widersezlichkeit gegen einen Gens- d'armcs in Verhaft und Untersuchung gekommene Brüder, Johann und Jonas Pfi- ster von Nassau, neben der Verurtheilung iu die Kosten, ersterer zu einer fünfzehn- monatlichen Festungsarbeit, und lezterer zu zehenmouatlicher Zuchrhaußstrafe verur- theilt worden. Unter dem 2. Febr. wurde der zu Rothenburg, wegen wiederholten Diebstahls verhaftete Gottlieb Glück von Sulz, neben dem Ersaz aller Kosten, mit fünfmonat- licher Festungsarbeir belegt. Den 3. Febr. ist der zu Göppingen verhaftete Friedrich Falkenstcin von Schorn- dorf wegen qualificirten Diebstahls, neben dem Kostens-und Schadcns-Ersaz zu sechs- monatlicher Zuchrhaußstrafe condemnirt worden. Alm 5. Febr. wurde die zu Qlltborf wegen Bigamie und Vagabundität in Unter- suchung gekommene Theresia Williar von Hechingen, neben dem Kostens -Erfaz mit einjähriger Zuchthaußarbeit bestraft. Losem ist der zu Eßlingen verhaftete Gebhard Geyer von Schaubach, wegen großen und qualificirten Diebstahls, neben dem Ersaz aller Kosten, mit achtzehnmo- natlicher Zuchthaußsirafc bc cgi worden. Unter dem y. Febr. wurde der zu Heilbronu in Untersuchung gekommene Joseph Kraus von Sontheim, wegen Widersezlichkeit gegen eine Milirair-Wache zu sechs- monatlicher Festungsarbeit und Erstattung der aufgewendeten Kosten verurtheilt. Den 12. Febr. ist der zu Ludwiasburg verhaftete Oberfchäscr bei der Königl. Schäferei zu Gros-Sachfcnheim, Elias Pfeffer, wegen Betrügereien im Dienste, «e- ben Enrsezrmg von lezterem, zu fünfmonatlicher Festungsarbeit, und zum Ersaz der Kosten und des Schadens verurtheilt worden. Den iz. Febr. wurde der zu Heilbronu in Verhaft und Untersuchung gekomme- ne Gerichtsscrwandte Johann Philipp Beider von Cleebronn, wegen Fälschung öf- fentlicher Urkunden und pslegschastlichen Kassenrests, neben Cassation von seiner Stelle und Unfähigkeits-Erklärung zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes, zu dreijähriger Zuchrhaußstrafe, so wie zum Ersaz sanglicher Kosten und des verursachten Schadens condemnirt. Eodem ist der zu Urach in Untersuchung gekommene Peter Maier von Ehningen, wegen Widersezlichkeit gegen di. Ovrigkeil, neben dem Kostens-Ersaz mir zweijähri- ger Festungsarbeir bestraft worden. Unterm 15. Febr wurde der wegen eines durch grobe Vernachlässigung verur- sachten Brands, in Untersuchung gekommene Otto Wackler vom Zollhof, neben dem Kostens-und Schadens- Ersaz, mit zehnmonatlicher Festungsarbeir belegt. Den 16. Febr. ist der zu Ulm verhaftete Johann Hager von Heroldingen, we- gen Diebstahls und Fälschung, neben dem Kosten-und Schadens-Ersaz, zu achtmo- 104 «etlicher Juchthaußstrafe und nachheriger Verweisung aus den Königl. Staaten ver- urtheilt worden. Am iy. Febr. wurde der zu Mergentheim wegen Widerftzlichkeit gegen dieObrig« keit in Untersuchung gekommene Michael Schuhmann von Lenvsiedel, neben dem Er- saz der Kosten, zu zweijähriger Festungsarbeit condemnirt. Unter dem 20. Febr. ist die zu Ro-renburg verhaftete Catharina Magdalena Mein- minger von Tübingen wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaz alle- Kosten, zu viermonatlicher Zuchchaußstrafe mir dem Anhang verurtheilt worden, dasi sie nach Ablauf ihrer Strafzeit in einem Zwangs-ArbeitShauße bis zu erprobter Besserung recludirt werden soll. Ecxtem wurde der zu Ravensburg in Untersuchung gekommene Benedict Hug von da, wegen Wilderei und Gewehr-Verheimlichung, neben dem Ersaz der Kosten und Confiscation seines Gewehrs, zu fünfmonatlicher Festungsarbeit, die ersten 6 Wochen mit aufgesezter Wilderer-Kappe verurtheilt. Den äs. Febr. ist der zu Hall in Verhaft und Uutersuchung gekommene, snspen, dirte Salinen-Bau - Controlleur Geyer in Hall, wegen der ihm zur Last fallenden Amts-Nachläsigkeiten, Fälschung und unerlaubter Geschenks-Annahme, neben der Kassation von seiner Stelle und Unfähigkeit- Erklärung zu Bekleidung eines öffent- lichen Amtes zu sechsmon.ulichem Festungs-Arrest mit angemessener Beschäftigung, so wie zu dem Ersaz des Schadens, der Arrest - und eines Theils der Untersuchungs- Kosten verurtheilt worden. Eoäem wurden die zu Eßlingen wegen ehebrecherischen Concubinats in Untersu, chung gekommene Lorenz Härter von Leonberg und Rosine Hofer von Plüderhausen, neben dem Kosten-Ersaz, der erstere zu achtmonatlicher Festungsarbeit und die lezte- re zu fünfmonatlicher Zuchchaußstrafe verurtheilt. Am »6. Febr. ist die zu Mergentheim wegen verheimlichter Schwangerschaft und Geburt, danu lebensgefährlicher Behandlung ihres nerrgcbornen Kindes in Untersu- chung gekommene Eoa Rosina Denner von Ernsbach, neben dem Kosten - Ersaz, zu einer dreijährigen Zuchchaußstrafe condemnirt worden. Se. König!. Maj. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom 6. Merz den Landvogr der Landvogtei Schwarzwald von Bothmer auf sein allerunterthänigsteS Ansucken von dieser Stelle zu entlassen, und mit Beibehaltung seines Rangs in der Zten Rangklasse zum Dienstleistenden Kammerherrn; sodann den Criminal-Tribunal-Rath Kammerherrn von Gemmingen zum Landvogt der Landvogrei Schwarzwald, und den Ober-Justiz-Assessor Reibe! zum Criminal-Tribunal-Rath zu ernennen al- lergnädigst geruirr. Se. König!. Maj. haben durch ein allerhöchstes Decret vom 7. Merz dem Second-Lieutenant v. Sassenove, vom Cavall. Regim. Nr. 4. Jäger König, die al- lerunterthämgst nachgefuchre Entlassung ans den König!. Diensten ertheilr. Durch ein allerhöchstes Decret vom 8. Merz haben Se. König!. Maj. dem General-Armee-Arzr v. Consta«tin den Majors,Charakter zu ertheilen; an die Stelle des verstorbenen Stabs-Rittmeisters v. Jan, vom Cavall. Regime Nr. i. Prinz Adam, den Premier -jLieutevanc v. Blücher zum Stabs - Rittmeister bei diesem Regiment zu ernennen; den Premier-Lieutenant v.Raßler, vom Cavall. Regim. Nr.5. Dragoner Kron- prinz, zum Cavall. Regim. Nr« i. Prinz Adam, den Premier-Lieutenant v. Düngern, vom Cavall. Regim. Nro. Z. Jäger Her- zog Louis, zum Cavall. Regim. Nr. 5. Dragoner Kronprinz, den Premier-Lieutenant v. Albedyll, dieses Regiments, zum Cavall. Regim. Nr. 3. Jäger Herzog Louis, und den Second- Lieutenant Rom er io vom 8ten Jnfant. Regiment als solchen zum Cav Regim. Nr. 5. Dragoner Kronprinz zu vcrsezer, allerg^ätngst geruht. &urcb ein allerhöchstes Decret vom 10. Merz haben Sc. Kdnigl. Maj. den Haup:mann, Grafen v« der Lippe zum Major und Flügel-Adjutanten bei Aller- höchst oenselben zu ernennen allergnädigst geruht. Se. König l. Maj. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom 6, Merz den chttrakterisirten Leib-Medicus Oe. Jäger zum Mitgliede der L>ection des Medicinal-Wesens und zum Arzt bei der Königl. Hos'Pflege zu ernennen ; den Smdt-Direkror v. Wächter in Stuttgart auf sein alleruutirthänigstes An- suchen von dieser «L-telle zu dispenst'ren, und ihn als Rath bei dem Ober-Justiz-Col- legium unter Beibehaltung seiner Consistorialrarhsstelle anzustellen, dagegen den Regwrungs-Rath, Oberamtmann v. D itzinger in Ravensburg, zum Stadt- Director in Stuttgart; sodann den bisherigen Amtmann und Amtsschreiber Rümelin zu Weikershelm zum Obcramtmann in Ravensburg, und den vormaligen Amtmann Tautphäus zu Jgeröhcim zum Amtmann u. Amts- schreiber in Weikersheim zu ernennen allergnädigst geruht. Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Restripts v. 5. Mcrz den Stab über Rcchemsyofen von dem L)tab über Freudenthal zu trennen, und ersteren dem Oekonomie-Rarh Scheffold zu übertragen, auch vermög allerhöchsten Rescripts von rbend. dem Oberinspector und Cassier deS Zwangs-Arbeitshauses zu Ulm, Senator Abt daselbst die allfrunterihäniast nachge- suchte Entlassung von dieser Stelle zu ertheilen, und solche dem Oberumgeldcr des Cameral-Bezirks Wiblingen v. Moldenhaver ncben seinem bisherigen Amte zu übertragen, ferner vermög allerhöchsten Rescripts v. 11. Merz den Substituten Böeklen zum Mit- glied der Bau-und Garten-Direction in Ludwigsburg, und zum Stabs-Beamten auch Oekonomie-Verwalter in Monrepos zu ernennen allergnädigst geruht. Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom 10. Merz die erledigte evangelische Pfarrer Aichelberg. Diöcese Schorndorf, dem Pfarrer G oll mar in Schwarzenberg allergnädigst übertragen. Se. Königl. Maj. haben bermög allerhöchsten Decretö vom y. Merz das va- kante Postamt Saulgau dem Privat-Post-Schreiber Kleber in Riedlingen allergnä- digst übertragen. Stuttgart. Ferner eingegangene Beiträge für verwundete Kön. Krieger: von der Stadt u. einigen Amtsorten des Oberamtö Biberach ggz st. von dem Oberumgelder Buk zu Biberach und mehreren Umge'ecrn seines Distrikts —> —> —. von de ne Dekanats- Commifsair des Landrapitels Biberach, Pfarrer Rugel und der Gemeinde Gütenzell ■—. von dem vormaligen Gesandten u. Vice-Dirccror v. Ar and in Ehingen —* —- — — -—> durch Dem ats < Commistaire des Landkapitels Wurmlingen Pfarrer Münch, von einigen Gemeinden — von dem Oberamt Tuttlingen 327 fl. 57 kr. ferner — 10 fl. 50 kr. — von 14 Sattlermeistern aus Stuttgart, die in das Königl. Arsenal Arbeit liefern ■— —- — — von dem Fürsten von Thurn und Taris —- .—. durch den gerstl.Rath Decan Or. H aßler in Oberndorf über die bereits von mehreren Pfarreien des Landkapitels Rottweil eingcschikten Beiträge, noch weiter, von den Pfarreien: Seedorf 15 st. —• Epsendorf 14 fl. 19 kr. Mariazell u. Hardt 11 st 13 kr. — Sulgen z st. 28 kr. vom Oberamte Cautstadt, über die bereits eingeschikcen Bei- träge, ferner — — — — —* vom Oberumgelder Stüb von Dornhan, und den Umgel- dern seines Districts —- — — —- vom Oberacciser Wunderlich zu Weil im Schönbuch, seinen Gehülfen u. 9 Unteraccisern seines Districts von A — sch. L in I.. —- —> —• —- durch das Oberstjagermeister-Amt, über die von mehreren Oberforstämterr bereits eingeschikten Beiträge, ferner von den Oberforstämtern Mergentheim 39 fl. 18 kr.— Neu- stadt 46 fl. 11 kr. —• Reichenberg 63 st. 20 kr. — Den 11. Merz 1313. General-Lieutenant, Vice-Präsident des Königl» Kriegs - Departement, von P h u l l. 14 fl. 24 kr» 24 st 12 kr. 5 st. 24 kr. 11 st. 30 kr. 338 fl. 47 kr. 36 fl. i8 kr. 3OG fl. 44 fl» 26 fl. 36 kr. 7 fl. 21 kr. 7 fl. 3s kr. 8 fl. 148 fl. 49 kr. Lndwigsbura. Mittwoch den 51. Merz Vormittags 9 Uhr wird ein Distrikt des Wegs, der von Pgugfcld über Möglingen nach Schwieberdingen zieht, und 667 Ruthen im Meß balt, zur Chaussirung mittelst Abstccichs auf dem Rathhauß zu Möglingen verattordirt werden. Liebhaber _ , r .. r.,u ubriakeitlichen Zeuanissen über ihr Vermögen und ihre Kenntnisse im 'L-u-b-V «** «-»- "“ffÄ,“ Schültheisseuamt Möglingen emsepen. ^en 9. ^cr, iv-o. , or - Kruckt-Kasten zu Horb, ist ein Quantum Dinkel vom I. 1312. aller- . P£th' EÄÄ ausacse'zt was mir der Bemerkung zur Publicität gebracht wird, daß davon gnädigst rum Verkauf ausg s, ,was ^ Gchfl. um Bezahlung der laufenden Prerße, ledcn Donnerstag und Montag ur ^o rro„nr z Camcralvecwaltcc Dibold. gefaßt werden könne. Den s. Mer, 1312- _ ,4 ^ |i«Ä«n$?[1 "i°d s°'ch°- i"° iEmtlich fm&J* lU‘ MrtViticxcm CamcralaMt ist ein Quantum Kernen, Roggen, Dinkel und £ESäl“!s sä " * d- «Ä,r ~ „ wameralamts Wicscnstaig. Durch ein allerhöchstes Decret von Kon. Departcm. Ncrdln.gen, stamc vom 20. Febr. d. I. ist man stgrumut, der Gelegenheit der Finanzen, Gectton re ^^en Wieder-Verleihung des Konigl. Schloßguts dahrcr, einen der aus den 1. "piit 0. k- Gebäude samt einigen Appertincnzien an Gebäuden und Garten Verkaufs-Verl .ch g 4 Flügeln (im Quadrat) ist von unten ans b-s an das Dach zu machen. k 77^st,folgenden inncrn Gelaß: alö im untern Slok parterre befindet sich mit Sternen aufgebaut, und> „?b{l einigen Gefängnissen, sodann ein Keller worin» unwahr 400 Slimcr Wen, gelagert werden können. Im Mittlern Stok » rr?Ämcr, 9 nicht hcicharc Zimmer, 1 Küche nebst Sperskammer, auch mehrere k.emc Be- 4mbSitten Stck s heizbare Saurnec, c5 u.chl he.chare tz.mmer mit c imgen fl einen. Belial- l,ta) | , „'0 SpeiSkammer. Auf der Bühne befinden ,ich 2 Boden, welche bisher als Konigl. S i g baiujt wurden. Sodann in Verbindung defic» wird weiter zum Verkauff angebvten . atmesond rtcs Waschhaus, > Matcriaiten-Hausle und l Scheuer, das sogenannte Br.il- t aus wormster sich. Stall und gekremter Keller befindet,; an Garten, welche ganz um das Schloß tteacn' Morg. D Dct!. Schloßdamm, den Schloßgrabe» bildend, t 2 Mtl. Gchloggartlen, und ngcfalw 4 Ruth?» weiteres Wurzgarlien. Sollte sieh aber zu diesen einzelnen Realitäten kein r ebbabtt finden, so wird nebst diesen, auch noch das ganze Gut, a>. Oecononue - Geoauden und Gütern als Wohnhaus, die ehemalige AmtsknechtS-Wohnung, 1 Scheuer, d.e ehn.al,ge Log 6- £ mit Rindvieh - und angebauter Schafstallung zu ZOO Stuk mit darauf befindlichem Heubo- sodann i6 Morg. 1 Vrtl. >3 Ruth. Baumgut, um das Schloß herum, der Schloßgarten ge- °c», looann D Rötcwicse, und 27 Morg. 1 Lrt. 6g Ruth. Acker in 3 Zcllgen zum Der- kwst ausaesezt'worden, in Verbindung des vom Pachter bisher ausgeübte» Rechts des Winter-Ge- fä ubs auf der Neidli. ger Markung. Das ganze geh- an den Käufer als em feeres C-genlhum über. sa.thS aus re j Genial- Steuren und die bisherigen Zehent-Abgaben ruhen. Zu die,ec Ärk^ndlüna ist Freitag der 2. April d. I- auf dem Neidlinger Rathhaus festgesezt; das Gut kann ma» ?edoch voche? täglich in Augenschein nehme,,; wozu die Liebhaber, mit Vermögens - Zeugnissen versehen?, hiennt eingc!aden^wcrdcii^ n^ «'• J ^ ^ Rems, und Cameralamt Wiescnsteig. Gottes zell, Zuchthauß. CS wird hiemit öffentlich bekannt gemacht, daß am Samstag den 20 Merz die ö^olz-und Butter - Lieferungen für das hiesige Zuchthanß -Institut auf 1 Jahr um Moiitaa den 22. Merz, sofort die Mehl- und Repsol-Lieferungen aus i Jahr, und am Dienstag den -3 diß die Leinwand- und Schuhe- Lieferungen auf , Jahr .... öffentlichen Abstreich wieder ver- akkorsti'rl werden. Diejenige, welche nun Lust haben, diese Lieferungen zu übernehmen, werden hrc- Mit eingelad n7än gedachten Tagen jedesmal Vormittags 9 Uhr aus der hrejige» Wegamtö-Schre.b- stubc zu erscheinen, fich ihrer Tüchtigkeit wegen zu lcgilimiren, und sofort daS Weitere zu verneh- men. Den 5. Merz igiz. Kön. Zuchthauß-Pflegamt. Neid! in gen. Cameralamts Wiesenstaig. Das daselbst befindliche Königs. Schloßgut, wovon der bisherige Pacht auf nächst Georgii igiz. zu Ende gebt. soll vcrmög allerhöchsten Befehls von König!. Departement der Finanzen, Section der Krön- Domaineu, wieder auf weitere 9 Jahre im öffentlichen Au! streich vestiehcn werden. Der künftige Bestander erhalt zur Benuzung: 1 zweistökig- tcö Wohngebäude, die ehemalige Amtsknechts-Wohnung, wovon zwar die Hälfte schon früher verlie- hen worden ist, jedoch aber auch nach dem Wunsch der Pachtlustigcn ganz in Bestand gegeben wer- den kann; mit folgender innern Einrichtung: als im untern Stok, 1 heizbare Stube r Kammer u. 1 Kache; im ober» Slot 1 heizbare Stube mit Küche und 3 kleinen Kammern samt einer Bühne. > Scheuer, die ehemalige Dogts Scheuer mit Rindvieh - und angcl autcr Schaafstallnng , , große Schaafstallung zu zoo Stür mit darauf befindlichem Heuboden, sodann 16 Morgen 1 Vrt. 13 Rth. Baumgut um d'ch Schloß herum, der Schloßgarten genannt, 11 Morg. 11 Ruth. Wiesen out der Röte, hinter den, Ort, mit rragbarcn Baumen gcsezt, und an Ackern in allen 3 Zcllgen 27 Morg. i Drt. 6j Ruthen, welche sämtliche Güter, excl. n Morg. 11 Ruth. Rötcwicse und i Mrg. 5 V. 6 Rüth. Akerö, der Weiin-art- Ater gcimnnt , von der Ncidlinger Bürgerschaft in der Froh» gebaut werden, an Branchen - Felgen-Säen-Schneiden - Mähen - Dung- und Garben re. führen; wofür der Beständer den Hand - und Fuhr.eöhncrn ein bestimmtes kleines Surrogat-Gelb für die Kost be- zahlen muß Ausserdem wird dem Bcftänder aber auch noch bei einer wie bisher treibenden Schäfe- rei auf besonderes Suppliciren das Land- Gefarth zu 600 Stük Schaafcn crthcilt werden. Die Ver- handlung gebt Donnerstags den 1. Avril d. I. Vormittags auf dem Ncidlinger Rathhaus vor sich; wobei sich die Liebhaber mit Zeugnissen über Prädikat und Vermögen zu legitimiren haben. Den 1. Merz igiz. Landvogtei-Sreuccamt an der Fils u. Rems, und Cameralamt Wiescnsteig. Sau l g au. Der Conscriptionspflichtige Joseph Rauch von Haggciunoos welcher sich in Oest, reich aufhält, und sich bei keiner Musterung gestellt hat, wird hiemit zum zweitenmal vorgeladcn, bei Verlust seines gegenwärtigen und künftigen Vermögens sich nach Haus zurukzubegeben, und we- gen seiner bisherigen Abwesenheit zu verantworten. Kon. Dbecamt. Gmünd. Auf allerhöchste Königliche Anordnung besteht in der hiesigen Stabt seit dem <. Januar 1R13. eine öffentliche Gold- und Silber - Contcolle, nach welcher in Rük- sicht der Gold - Fabrikate kein anderes alS 13, 14 und ü karatiges Gold, bei dem Silber aber nur >2 und iz lötbigcS verarbeitet werden darf. Zn Begründung und Ausführung dieser Anstalt sind zwei Controllcurs ausgestellt, welche nicht nur im allgemeinen auf die deshalb bestehende König!. Verordnungen verpflichtet, sondern auch befugt und angewiejen sind, die W-rk- stätte der Gold-und Silber-Arbeiter zu jeder Stunde zu untersuchen; auch ili leztern aukgegebcn, alle ihre Waaren nach aufgcschlagcnem Namenszug zur Stempelung zu übergeben; ws sodaün die Controllcurs, wenn sie von der Äechthcit der Fabrikate auf jede mögliche Art unter ihrer Verant- wortlichkeit sich zuvor aur das genaueste überzeugt haben, solche mit der Nummer des Karat - oder Loth - Gebälks und dem Stadt- Wappen, ncmlich dem Kopf des Einhorns, bezeichnen. Indem die Unterzeichnete Stelle das vereheliche handelnde Publikum von dieser Anst lt in Kcnntniß sezt, glaubt dieselbe sich zugleich zu der Hofnung berechtigt, daß bald größere Bestellungen den vielen gcschikten Gold-und Silber-Arbeitern, so wie auch dem Handclsstande dahier die erwünschte Gelegenheit dar- bieten werden, den in altern Zeiten behaupteten Ruhm der hiesigen Fabrikate wieder erneuern, und die durch diese Anstalt veranlaßt«» allgemeinen Erwartungen vollständig befriedigen zu können. Den 4. Merz >8>3. Kön. Oberamt und Stadt-Magistrat. Druckfehler» E. 87. steht von dem evang. Pfarrer rc. anstatt von einem rc> Nr». 13. I 8 I 3. 109 Königlich - Württembergisches SMtS- m RcgtttttgS-BlStt. Samstag, so. Merz. General-Verordnung wegen Nicht-Aushebung von Conscriptionspflichtigcn zum Köiiigl. Militair, welche wegen Vergehen in Untersuchung gekommen, ehe die Entscheidung darüber erfolgt ist. Da schon einigemal Falle vorgekommen, daß Conseriptionspflichtige, welche weg"; noch vor ihrer Aushebung begangener Vergehen in Untersuchung gekommen, aus ; den worden sind, ehe noch über ihre Schuld oder Unschuld entschieden war., w • J- dann gewöhnlich Znconvenienzen und Nachrheile für den Militairoienst hervorgehess; so wird hierdurch den sämtlichen König!. Landvogteien und Oberämtern gemessenst aufge- geben, keinen Couscriptionspsiichtigcn, welcher wegen eines Verbrechens cder Verge- hens in Untersuchung gekommen, worauf eine Festungs- oder höhere Strafe zu erwar- ten steht, auszuheben, ehe und dann von der Behörde das definitive Straferkcnntnis über ihn erfolgt, und von ihm die zuerkannte Strafe erstanden ist. Damit jedoch solche Militairpflichtige, welche mittlerweile die Reihe der Aushebung getroffen haben winde, dem Militairdienste nicht entgehen mögen, so ist ein Jeder nach erstandener Strafe einzeln zur Assentirung an die Königl. Rekrutjrungs-Section einzulie« fern. Stuttg.'den i8. Merz i8iz. Kön. Kriegs-Departement, von Phull. Verordnung, polizeiliche Maasrcgcln gegen die Kratze betreffend. Die Krätze, ein ekelhaftes jedoch bei vorsichtiger Behandlung leicht zu heilendes Uebel, wird im Gegenkheile unter dem verkehrten Gebrauch äusserlicher Mittel , va* mentlich der Lxüben, oft die Ursache gefährlicher Krankheiten, die sich bald früher bald später äussern. Aus Sorge für das Wohl und die Gesundheit der König!. Unterrhanen wird daher folgendes verordnet. i) Die den Oberämtern zugefertigte Belehrung, worinn die Unterthanen über diese Krankheit unterrichtet, um sie zu verhüten, zur möglichsten Reinlichkeit, und wenn sie davon befallen werden, zur grösten Vorsicht bei der Heilung erinnert werden, ist unter dem Volke zu vertheilen und allgemein bekannt zu macheu. HO 2) Die Pfarrer und Schullehrer haben darauf zu dringen, daß die ohnehin befohl- ne möglichste Reinlichkeit unter den Schulu'ndern beobachtet werde, und dieselbe» insbesondere nicht anders, denn wohlgewaschen, in der Schule erscheinen. Z) Kinder, welche mit der Krätze behaftet sind, müssen bis zu voNendeter Heilung von der öffentlichen Schule und dem Umgänge mir andern Kindern ausaefchlos- sen werden. 4) Den Apothekern ist verboten, die Queksilber-Salbe und überhaupt andere, als die hieuach genannten, äussern Krätz-Mittel, ohne die schriftliche Ordingtion eines legitimirten Arztes abzugeben. Der Apotheker, welcher gegen dieses Verbot handelt, wird das Erstemal mit einer großen Frevel, beim 2ten Uebertretungsfall mit 14 Tage langem Gefängniß, beim zten Fall aber mit Verlust seines Privilegs bestraft. Dagegen werden die Apotheker legitimirr, auch ohne ärztliche Verordnung, für Krätzkranke die einfache Salbe aus Schwefel und reinem Fett und die zu Berei- tung' eines scharfen Waschwassers erfsrderliche Schwefelleber abzugeben; sie sind- jedoch verpflichtet, jedem solchen Kranken zugleich eine angemessene Gabe Schwe- felbtumeu zum innerlichen Gebrauche mit der Erinnerung zuzustellen, daß er das äussere nicht ohne das innerliche Mittel anwenden soll. 5) Die Chirurgen, welche nicht zur inner« Praris legiiimirt sind, haben die Kur ei- ner Krätze, wenn sie nicht etwa blos durch Anstekung entstanden, und noch ganz ohne bösartigen Charakter ist, nie auf sich allein zn übernehmen, sondern wegen der sich ihnen anvertrauenden, mit Hautausschlägen behafteten Personen, genauen Bericht an den Oberamts-' Physi'kus zu erstatten, und dessen Vorschriften zu be- folgen und zu vollziehen. Sie haben ferner jede Gelegenheit zu bcnüzen, um dem Landvolke die lieber* Zeugung beizubringen, daß es nur durch große Reinlichkeit vor Hautkrankheiten, und ihren, bei schlechter Behandlung gefährlichen Folgen sich sichern könne. ^ 6) Die Aerzte, welche bei Anwendung äusserer Mittel gegen die Krätze zugleich den Gebrauch zwekmassiger innerer Mittel stets anordnen werden, und insbesondere die Oberamts-Physici haben der Verminderung dieser Krankheit vorzügliche Aufmerk- samkeit zu widmen. Es ist ihre Obliegenheit nicht nur darüber zu wachen, ^ daß die, wegen der Apotheker und Chirurgen ertheilten Vorschriften genau erfüllt werden, sondern auch die Chirurgen über das, was dieselben beobachten sollen, zu unterweisen, ihnen in leichtern Fällen, da die persönliche Anwesenheit des Arztes nicht nothwendig wäre, auf ihre Berichte die angemessenen Vorschriften zu ertheilen, und in an- dern Fällen die Kranken zu sich zu berufen, damit nicht der unbemitteltere Theil der Unterrhanen, aus Furcht vor den Kosten, vorzüglich wenn der Arzt zu ihnen in ein entfernteres Amtsort kommen müßte, abgehalten werde, ärztliche Hülse zu suchen. Die Oberamts-Physiei sind ferner verbindlich, ihre Erfahrungen und Wahr- nehmungen über dieses Uebel, dessen mindere oder größere Verbreitung und de- III tett Ursachen zu sammeln, und die Resultate künftig von Zeit zu Zeit den Ober- ämtern zur weitern Beförderung an die Section des Medicinal-Wefens schriftlich zu übergeben. 7) Zur Heilung ganz armer mit der Krätze behafteter Personen ist, wie sich von selbst versteht, aus den hiezu bestimmten Fonds und den Gemeinde-Kassen eben die Unterstüzu ng zu leisten, welche der Dürftige in andern Fällen zu hoffen hat. 8) Die Königl. Landvogrei - und Oberämter haben für die Vollziehung des Ganzen zu sorgen, hiernach die Unterbehörden zu iustruiren, in Fällen, da in einem Haust oder in einem Orte die Krätze bedeutend überhand nähme, unter Rüksprache mit dem Physikas die geeigneten polizeilichen Masregeln zur Heilung der Kranken, und gegen weitere Verbreitung des Nebels zu treffen, oder nach Beschaffenheit der Umstände Bericht zu erstatten, auch die allerhöchste Verordnung vom 28. Mai ign zu handhaben, nach welcher Soldaten im Urlaube, wenn sie während dessen mit dieser Krankheit behaftet würden, das Tragen ihrer Uniform nicht gestattet wer- den darf. $) Endlich erhalten die Medicinal - Visitatoren den Auftrag, dem Krätz-Uebel dau- rende Aufmerksamkeit zu widmen, bei den jährlichen Visitationen ihre Untersuchun- gen über dasselbe auszudehneu, und die Resultate in ihren Visirarions - Berichten zu melden. Stuttg. den 12. Merz 1313. Ministerium des Innern. Graf v. Reischach. Die Prüfungen der Candidaten zu Lehrämtern an den katholischen Lycecn und Gymnasien bclr. <1. d. 43. Merz iü»Z. Alle diejenigen, welche die Absicht haben, sich dem Lehramt an einem der katho- lischen Lyceen und Gymnasien des Königreichs zu wiedmen, werden hienrit aufgefor- dert, ihr Vorhaben der Königl. Ober-Studien-Direcrion, ohne erst die Erledigung einer solchen Stelle abzmvarren, jedesmal in Zeiren anzuzeigen, und damit das Ge- such um Zulassung zur Prüfung zu verbinden, indem künftig, wie es bei den Candi- daten zu kirchlichen Aemtern vorgeschriebe» ist, die Prüfung der Bewerbung um der- gleichen Lehrämter vorangehen soll. In den Bittschriften ist, neben den Personalien, bestimmt anzugeben, welche« Studienlauf, und wo, solchen der Supplicanr gemacht, welchem Zweig; des Lehr- fachs er sich besonders gewidmet habe? und ob er sogleich oder wann ersieh der Prü- fung zu unterwerfen erbötig sei? Sruttg. de« iz. Merz 1313. Staats-und Cult-Minister, von I asm und. Rechts- Erkcnntniße des Königl. Ob. AppellationS-Tribunals. 1) In der bei dem vormaligen Reichs-Kammergericht in Einem Prozesse ver- handelter», an das Königl. Ober-Tribunal in siesticmorio übrrgegangenen Rechtssache, und zwar .) zwischen den Erben der Frau Gräfin Auguste von Skernberg-Manderscheid, Beklagten, Imploranten, und dem Königl, Kqmmerherrn und erste« Stallmeisters HL rer Majestät der Königin, Herrn Grafen von Salm-Dyk, für sich und als Cessionar seines Bruders, Klägern, Imploraten, Regredient-Erbfolge bet esse d, wird, unter Verwerfung des zweiten Restitutions-Gesuches, es bei den reichskumme- gericht- lichen Erkenntnissen belassen, und Implorantischer Theil in die Erstattung sowohl der aus der ehemaligen Herrschaft Dollendorf bezogenen Früchten, als auch der zur Ent- schädigung für Jene auf Schussenried und Weissenau angewiesenen jährlichen Einkünf- ten, wie auch der Prozeß-Kosten verurtheilt; sodann II.) zwischen dem König l. Erb-Reichs-Ober-Hofmeister, Herrn Fürsten zu Wald- burg- Zcil-Lrauchburg, Beklagten, Imploranten, und demselben He.rn Grafen von Salm-Dyk, Klägern, Imploraten, hat Ersterer, nach denselben reichskammergcricht- lichen Erkenntnissen, die aus der Herrschaft Dollendorf von seiner Erblasserin als Wittum bezogenen Früchten, so wie die Prozeß-Kosten an den Imploraten zu erstat- ten, und wird übrigens die Liquidirung der beiderseitigen Restitutions-Gegenstände ad feparatum verwiesen. 2) In der reichshofräthlichen Mandats-Sache zwischen dem Herrn Grafen von .Hallberg und dessen Creditorschafc, Klägern, und den Erben der Frau Gräfin Augu- ste von Sternberg-Manderscheid, Beklagten, werden die Lederen, nach dem Innhalte des vorliegenden Mandats S. C. und den Znhästw Erkenntnissen, unter Vorbehalt ih- rer Einwendungen, in die Erstattung und Entrichtung der auf die Herrschaften Schus- senried und Weissenau angewiesenen jährlichen Rennten, so weit sie v. I. Dec. I8oz. an verfallen find, und fernerhin verfallen werden, nach vorgängiger Liquidirung und Ermäßigung, wie auch in sämtliche Prozeß-Kosten verurtheilt. Tübingen, den n. Merz lZiz. Rechts - Erkenntnisse des Kön. Oder-Justiz- Collegiums. 1) Zn der Appellations-Sache von Weinsperg zwischen den Andreas Großischen Erben in Bizfeld, Kl. Aten nun Anten und Michael West daselbst,^ Bekl. Antctt mm Atett, wechselseitige Forderungen wegen eines aufgehobenen Ziegelhüt.en-Kaufs betr. wurde reformatorie theils definitive, theils auf Beweis erkannt. Stuttg. den li. Fcbr. 2) Zn der Appellations-Sache von Tübingen zwischen Caspar Löffler von Thal- heim, Kl. Anten und Martin Wendhösel von da, Bekl. Aren, Nebenbestimmuugen bei dem Verkauf einer Vlaiche betreffend, wurde nach geführtem Beweise reformato- risch erkannt, daß Bekl. Ar die hälftige Blaiche, Behausung nnd Zugehörde an den Kl. Anten, gegen Erstattung des hälftigen Kaufschilligs, wieder abzutreten, auch die stipulirteu 300 ft. nach Abzug bereits bezahlter 70 fl. samt Verzugszinsen zu bezahlen, dagegen auch Kl. Anr neben Erstattung des hälftigen Kaufschillings, dem Bekl. Aten, nach vorher von diesem abgeschworenen Ergänzungs-Eid, dessen Gegenforderung von 447 fi. 53 er. zu eu.richten habe; compenf. expens. Stuttg. den 22. Febr. 1313. Z) Zn ver Appellations- Sache von Alpirspach zwischen Johann Armbruster und Cons. zu Reinerzau, Kl. Anten und der Gemeinde Reinerzau, Bekl. Atin, Weg-Reva- rations-Frohnen berr., wurde die Urthel erster Instanz dahin reformirt, daß die Kl. Anten die von der Gemeinde Reinerzau geforderten Frohndienste so lange zu leisten nicht schuldig, sondern davon befreit und bei diesem Zustand geschüzt seyn sollen, bis non der ^tischen Gemente rechtlich erwiesen scpn werte, daß dieser F eihciis-Zustand auf eine n.-rechtmäßige Weise entstanden sei; compenf. expei f. Stut g. den 25. Fcbr. 4) Die Nullitäten Klage des Johann Georg Bosch zu Altenthal gegen die Ent- scheidung des Oberamt gerichts Blaubeuren in der Schultklagsache des Schultheißen Weimer zu Geissen gegen ermeldten Bosch, wurde von Amtswegcn per.KefcripE verworfen. Sruttg. den 1. Merz 1313. Erkeiintniße des Königl. Che-Gerichts. Den io. Merz 1373. wurden geschieden: 1) Alt Johann Adam Conzmann, Bürger und Weingärtner zu Stetten, Cant- stadter Oberamrs, Kl., von Magdalena Elisabeth, geb. Moser von da, Bekl. ex cap. quafi defert. unter Vergleichung der Kosten. 2) Johann Martin Vollmer, Bürger und Bek zu Dußlingen, Tübinger Ober- amts, Kl., von Barbara, geb. Dürr von da', Bekl. ex cap. quafi defert. unter Ver- gleichung der Kosten. Se. Königl. Maj. haben durch ein allerhöchstes Decret vom rr. Merz den Premier. Lieutenant Grafen v. Reischach vom Garde-Regim. zu Pferd, zum Cavall. Regim. Nr. 4. Jäger König, und dagegen den Premier-Lieutenant, Grafen v. Beroldingen von diesem zu jenem Regi- ment zu versezen; durch ein allerhöchstes Decret vom 7Z. Merz den Premier-Lieutenant Schenk v. Winterstetten vom Cavall. Regim. Nr.4. Jäger König, die Second-Lieutenants König und Schlaich vom Cav. Regim. Nr. 1. Prinz Adam, Chevaurlegers, den Stabs-Capitaine v. Holleben vom Jnfant. Regim. Nr. 6. Kronprinz, und den Oberst-Lieutenant und Commandeur des oten Bataillons dieses Regiments, v. Zmhoff, sämtlich zu Rittern des Kön. Milimir-Verdienst Ordens zu ernennen; durch ein allerhöchstes Decret vom 74 Merz den Obersten v. Dernbach zum General-Major zu ernennen; und durch ein allerhöchstes Decret'von ebend. den bisherigen Criminal - Amts - Aetuar Hörner zu Calw, zum Auditor bei dem Cavall. Regim Nr. 1. Prinz Adam, Che- vauriegerö; den Jur. Cand. Ströhlin aus Stuttgart, zum Auditor bei dem Cavall. Regim. Nr. 2 Lelb- Chevaurlegers, den Jur. (laust. P.storius von Stuttgart, zum Auditor bei dem Cavall. Regim. Nro. Z. Jäger Herzog Louis,' „ den Kriegs- Commiffaire v. Becher zum Audttor be:m Cavall. Regim. Nr. 4. Jäger König zu ernennen; *14 durch ein allerhöchstes Decket vom ig. Merz dem General-Auditor v. Georgii den Charakter als Oberst-Lieutenant zu ertheilen, und die erledigte Casernen - Verwalters - Stelle zu Ludwigsburg dem Quartiermeister Munk der König!. Garde zu Pferd, zu übertragen allergnädigst geruht. Se. König!. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten Rescripts vom io. Merz dem Oberamtsphysikus D. von O In- hausen zu Ochriagen aus Veranlassung seines 50 jährigen Amtö-Zubiläumö den Cha- racter eines Hofmevicus zu ertheilen; vermög allerhöchsten Rescripts vom 13. Merz die erledigte Schuldenzahlungs-Cas« siers, Grelle in Hall dem Liquidations-und Rechnungs-Commissair Hon old daselbst, zu übertragen; vermög allerhöchsten Rescripts vom 15. Merz den Oberzollverwalter Rahn von Ferthosen, mit Beibehaltung dieses Charakters, auf das Oberzollamt Mengen, und den Oberzoüer Wagner von Mengen auf die Zoll-Verwaltung Ferthosen zu versezen; vermög allerhöchsten Rescripts vom 16, Merz den bisherigen Oberzoller Bühr von Ellwangen zum Oberacciser in Waldsee zu ernennen, dagegen das Oberzollamt Ellwangen dem Oberzoller und Oberacciser Manz von Rottweil, das dadurch erle- digte Oberzollamt Rottweil und Oberacciöamt Rorenmünster dem Sradr- Acciser von Schab von Ravensburg zu übertragen, und^an dessen Stelle den vormaligen Bei- Mauthuer Kindinger von Maulach zum Stadracciser in Ravensburg zu ernennen. vermög allerhöchsten Rescripts vom 17. Merz den bisherigen Joll-Controleur Stang von Heilbronn zum Oberzoller in Knittlingen, und dagegen den Spital-und Kirchenpfleger Schönfeld von Comburg zum Zoll-Controleur ln Heilbronn zu ernennen. Vermög allerhöchsten Rescripts vom ig. Merz haben S e. König!. Maj. dem zur erledigten katholischen Patronat» Caplanei in Isny, Oberamts Wangen, nominir- ten Vicar des Landkapitels Riedlingen, Spengler, die allerhöchste Confirmation zu ertheilen allergnädigst geruht. Ludwigsourg. Bei der Unterzeichneten Bcamtung wird das von Georgii tgiZ bis dahin lg 14. benöthrgte Quantum verschiedener Leinwand Montag de» 29. Merz im Absireich vcrakkordirt werden, zu welcher Verhandlung sich die Liebhaber an gedachtem Tage Vormittags 10 Uhr cinfinden wollen. Den 11. Merz igiZ. Kön. Zucht-u. Waisenhaus-Pflegaml. Ludwigsburg. Bei Unterzeichnetem Pflcgamt wird über die Lieferung des für die Institute in dem Halbjahr von Georgii bis Martini ig'Z. benöthiglcn Kcchmchis ein Akkord abgeschlossen werden, wozu sich die Liebhaber Dienstag den 50. Merz Vormittags 10 Uhr einfinden wollen. Dey 11. Merz igiZ. Kön. Zucht, u. Waisenhaus-Pflegamt. Ludwigsburg. Mittwoch den 31. Merz Vormittags 9 Uhr wird ein Distrikt des Wegs, der von Pflugfcld über Mög ngen nach Schwieberdingen zieht, und 667 Ruthen im Meß halt, zur Chausflrung mittelst Abstrichs auf dem Rathhauß zu Möglingen vcrakkordirt werden. Liebhaber zu dieser Entreprise haben sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Vermögen und ihre Kenntnisse iyt Chausseebar, auszuweisen, und können den Ueberschlag und die Akkords- Bedingungen täglich bei dem Schullhcisscnamt Möglingen cinsehen. Den 9. Merz 13,3. Kön. Oderamt. Biberach. In Folge allcrgnadigsten Befehls soll mit der sogenannten Iagerisobnung, und den dazu gehörigen Gütern auf den obern Höfen, sowohl ein Verkaufs« als auch ein Vcrleihungs-- Versuch unter Vorbehalt allergnadigster Ratification vorgenommen werden. Das gesammte Gut be« fleht aus einem wohl unterhaltenen zweistökigen Wohnhaus, samt Scheuer und Stallung, an der Landstraße von Biberach nach Ulm, zwei daran liegenden Gras« u. Baumgarten von 2?rtl. 46 Rtb. 4 Morg. 66 Ruth. Aeker, 1 Mora. 2^ Vrt. 34 Ruth. Wiesen, und dem Genuß einer Gemeinde-Ge- rechtigkeit, welche noch weiter 1 Morg. 12 Rth. Aeker, 2 Vrtl. 11 Ruth. 35 Schuh Wiesen und 24 Rth. 14 Schuh Erdapftlthcilcn betragt. Zu diesen Verhandlungen ist Samstag der 3. April be, stimmt, welches dem Publicum mit dem Anhang bekannt gemacht wird, daß die allcnfalfigcn Lieb- haber ermeldtes Gut täglich in Augenschein nehmen können, und fich an gedachtem Tage Vormit- tags g Uhr in dem zu diesem Gut gehörigen Hause auf den obern Höfen einfindcn wollen, wobei noch ferner angeführt wird, daß sich die Auswärtigen über ein hinlängliches Vermögen auszuwcisen ha- ben. Den 6. Merz 1313. Landvogtci- Steucrrath an der Donau, und Cameralamt Biberach. Crailsheim. In Gcmashcir allerhöchster Verordnung werden Freitags den 26. Merz Mor- gens um 9 Uhr im hiesigen Cameralann folgende durch das supprimirte zweite Diakonat dahier ent- behrlich gewordene, der Schulpficg znstchcndc Realitäten: 1) eine Scheuer ausserhalb der Stadt, ohnweit dem. Jagstfluß, worinnc» ein Stall befindlich ist, und 2) ein allernächst daran liegendes Schor-und Baumgartchen von ungefähr 20 Ruthen groß, welches eine angenehme Lage hat, im öffentlichen Ausstreich und zwar jedes besonders an den Meistbietenden verkauft, worzu Kaufs-Lieb- haber andurch eingcladen werden. Den 13. Merz 1313. Kön. Cameralamt. Heilbronn. Samstag den 27. Mer; werden in der hiesigen Cameralverwaltung Vormittags 10 Uhr 100 Gehst Gersten von ganz guter Qualität in kleinern und grösser!, Parthicn im Aufstreich verkauft. Den 12. Merz iö'3. Kon. Cameralamt. Mergentheim. In der.hiesigen vormalige» Dominicaner-Kirche befinden sich 4 schöne Sei- ten - und 1 Hochaltar, welche zum Abbruch bestimmt sind, und daher Freitag den 2. Apr. d. I. Vor« Wilkggß 9 Uhr im öffentlichen Ausstreich werden verlaust werden. Die Verhandlung ist in der Ca« mcratamts-Wohnung und rönnen sich diejenige, welche etwa die Altäre cinsehen woltcn, allda mel- den. Den 10. Merz 1313. Kön. Cameralverwaltung. Rechentshofen. Bei der hiesigen König!. Malerei werden 290 Schfl. Dinkel u. 130 Schsi. Einkorn »ach und nach verkauft, worüber mit dem Unterzeichneten Käufe abgeschlossen werden. Den iz. Merz 1315. Oekononüe-Rath, Stabsamtmann Scheffold. Freudcnthal. Das König!. Widdumgut zu Löchgau, hiesigen Camera!-Distrikts, soll ver- mög allergnadigsten Befehls König!. Hochlöbl. Hof-und Domainan-Kammer vom 23. vor. Mon. m praes. 5. Mer; auf 9 Jahre oder 3 Pfiugrcchte in frische Verleihung gebracht werden. Dieses Gut begreift in sich: 1) Hauser und Gebäude; ->) eine Behausung mit 2 heizbaren Stuben, mehreren Kammern, Fruchtbodcn und Keller; I>) eine Scheuer nebst angebauten Schwcinställcn; 0) einen geräumigen Rindvichstall nebst Heuhauß; und d) die Hofraitin samt einem Bronnen. II.) Güter: g) Aeker: Zcllg Weilcrfeld 22 Morg. 1 Vrt. 15^ Rth. Zcllg Osterfeld 22 Morg. 3^ Vrt. iZ Ruth. Zellg Burgfeld 29 Morg. 2 Vrt. 11° Ruth. I>) Wiesen und Gärten: 11 Morg. 1 Vrtl.; zusammen 36 Morg. io Rth. Da nun zu dieser Verhandlung Freitag der 2. April bestimmt^ ist, so werden die Bestand-Liebbadcr eingeladcn, sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihre Vermögens-Umstande u. Kenntnis im Feldbau versehen, gedachten Tags Vormittags 10 Ul,r auf dem Rarhhause zu Löchgau einzusinden und der Verleihung anzuwohnen. Zugleich wird bemerkt. daß das Unterzeichnete Camc- ralamt die Bestellung der Frühlings-Saat für Heuer besorgen werde, und daß daher die Bestandzcit von Lichtmeß 1315 bis 1322. bestimmt werden werde. Das Gut kann tägiich in Augenschein genom- men werden, und wird der Unrerpflcger Kek zu Löchgau disfalls jedermann willig cm die Hand ge- hen. Den 12. Merz 1313.' Kön. Cameralamt, ii k Gaildorf. Die Sommer« Schaafwcidc zu Hintersteinenbcrg, welche ungefehr Zoo Ctük er« tragt, wird Montag den 2s. Merz Vormittags 10 Uhr in der Obcramtci im Aufstreich verliehen, worzu die Schafhalter hiemit eingeladcn werden. Den 9. Merz »siz. K Oberamt. Maulbronn. Die der Commun Schmie, Oberamts Maulbronn, zuständige Z Seen, deren Bestand auf Lichtmeß iZ>3. zu Ende gegangen ist, werden bis Montag den 29. Merz Morgens 9 Uhr auf dem Rathhaus zu Schmie wiederum auf Z Jahre verliehen werden. Die Bedingungen werden bei der Verhandlung bekannt gemacht. Ein See halt im Meß 5 Morgen, der 2tc 1 Morgen, und der Zte 4 Viertel. Den iZ. Merz igiZ. Kön. Obccamt. Stuttgart. Nachdem die nachbcnannten abwesenden Conscribirten durch drei Edictal - Ladun« gen unter Androhung der Vermögens« Annotation re. zur Rükkchr aufgcfordcrt worden, und diesem Aufruf keine Folge geleistet hatten: so ist deren Vermögen bereits zur Confiscakion annotirt, und mit Sequester belegt worden, und wird »ach Vcrfluß der unten anberaumten leztcn Termine unfehl- bar confiscirt werden. Eben so unterliegt auch das ihnen in Zukunft anfallende Vermögen der Con« sication. Es haben nun die betreffenden Individuen vor Verfluß des leztcn Termins zurükzukchren, rhre allcnfalsigen rechtlichen Einwendungen gegen die Confiscation vorzubringcn, und ihre bisherige Abwesenheit zu entschuldigen. Unter Anberaumung eines vicrmonatlichen Termins, werden auf obige Art aufgcfordcrt: , Zum zweitenmal: Gottl. Fried. Kn oller, SAneider. Carl August Riepingcr, Schneider. Jak. Fried. Sattler, Sattler. Ge. Ludw. Oechsle, Kübler. Christ. Ludw. Friedrich Strahl, Schreiner. Joh. Christ. Rheinwald, Sattler. Ferdin. Ritter, Bandmacher. Gustav Beruh. Ritter, Buchbin- der. Gokthilf Ludw. Ritter, Buchdruler. Christ. Gottfr. Ritter, Bandmacher. Carl Fried. Ritter, Tuchmacher. August Fried. Escher, Schneider. Christ. Eberhard Bott, Bek. Joh. Gottl. Schil- ling, Schneider. Christ. Gottl. Melchior Rheinwald, Canditor. Joh. Ge. Schnaitmann, Chirur- gns. Carl Hcinr. Gottl. Kind, Schneider. Gottl. Bostngcr, Kaufmann. Zum dritten « und leztenmal: Carl August Barth, Buchbinder. Joh. Ge. Knaupp, Kaufmann. Gottl. Hcinr. Gwiuner, Rotgerber. Joh. Gottl. Geiger, Bek. Christoph Friedrich August Lemm, Schumacher. Christ. Fried. Lemm, Schneider. Christ. Ludw. Eßlinger, Schlosser. Jak. Friedrich Eßlingcr, Saifensicdcr. Joh. Jman. Reiher, Schreiner. Fried. Rist, Kaufmann. Christoph Rist, Canditor. Carl Fried. Stcinlc, Apotheker. Christ. Gottl. Srcinlc, Mahler. Joh. Hcinr. Steinle, Peruquier. Christ. Fried. Kirchner, Handelsmann. Joh. Christ. Kirchner, Kellner. Christ. Fried. Carl Bcrthold, Flaschner. Gottl. Fried. Hagenlocher, Schneider. Johs. Hcidewag, Schlosser. Joh. Christoph Okkertshauscr, Schneider. August Fried. Ludw. Groß, Kaufmann. Eberh. Ludw. Eitel. Christoph Andr. Vogt, Kübler. Ge. Fried. Rommel, Schreiner. Will). Fried. Zimmermann, Schu- macher von Hcßlach. Den 1. Merz ißi3.. K- Conscript. Commission der Residenzstadt Stuttgart. Weil die Stadt. Die hiesige Stadt hat chie allcrgnadigste Erlgubniß erhalten., mit denen bisher bestandenen 6 Kramermarkten auch Diehmarktc verbinden zu dursten und zwar: Montag nach Latace, Montag nach Quasimodogeniti, Montag nach Trinitatis, am Bartholomäus Tag, Montag nach Gallus, und Montag vor dem.Thomastagr. Welches hiemit zur öffentlichen Kcnntniß gebracht wird.. Den 13..Merz. igiZ. Justizamt und Stadtgericht allda. Münsingen. Johann Baptist Schmid, ein Bek, aus Gossenzugen, hiesigen Oberam'ts, hat sich gestern Schuldenhalben von Haus entfernt und flüchtig gemacht; da nun an dessen Wiederberfa« chung vieles gelegen, so werden hiemit sämtlich König!. Hochiöbl..Justiz« und Polizei« Behörden ge« horsamst ersucht, auf denselben fahndenihn auf Betreten arretiren, und^ gegen Ersaz der Kosten wohlverwahrt zum hiesigen Obcramt einliefcrn zu lassen.. Derselbe ist 23 I. alt, 5' 10" 5"' gros, starker Statur, langlichten Gesichts, rother Wangen,, schmalen Kinns, starken BartS, schwarzer Au- gen, schmaler Stirne, etwas großer Nase, gewöhnlichen Munds , etwas gebüktcn Ganges, ohne Gebrechen; seine Kleidung bestand bei seiner Entweichung in einem hellblautuchenen Rok mit weißen Knöpfen, grün manchcstcrner. Weste,, dergleichen langen Hosen, Stiefeln und runden Hur. Den s. Merz. 1313.. Kon. Oberamt. Nko. 14. 117 I 8 I 3< Königlich * Württembergisches Staats - ui Rtgittvugs - Samstag, 27. Merz. König!. Verordnung, die pünktliche Einsendung der Conscriptions - Listen bctr. Da die von der Rekrutirungs-Section des König!. Kriegs-Departement neuer- lich unter bestimmten Terminen eingeforderten Conscriptions-Listen von mehreren Kö- nigl. Landvogteien nicht zur festgesezten Zeit cingekommcn sind; so haben Seine König!. Maj. durch ein allerhöchstes Rescript vom 23. d. M. zu verordnen geruht, daß, wenn in Zukunft ein Landvogt, oder Oberbeamter bei diesem Geschäfte sich eine Verzögerung zu Schulden kommen ließe, und auf den vorgeschriebenen Termin nicht einhielre, derselbe jedes Mal mit angemessener Geldbuße unnachsichtlich bestraft wer- den solle. Den sämtl. Königl. Landvogtei - und Oberämtern wird nun diese allerhöch- ste Verordnung vermög allerhöchsten Befehls zur pfl'.chtmaßigen Nachachtung eröffnet, Stuttgart, den 24. Merz r8iz. Königl. Ministerium des Innern. Graf v. Reischach. Das Ziisammenpacken verschiedener Postwagen - Stüke bete. ■ Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchster Resolution vom 4. Merz aller- gnädigst zu verordnen geruhet, daß bei dem Buchhandel das Zusammenpacken meh- rerer an verschiedene Empfänger adressirten Bücher > Pakete als Ausnahme gestattet seyn soll, daß aber diese Ausnahme durchaus nicht auf die Versendungen der übri- geti Kaufleute und Privaten sich beziehe; daher auch die unterm 25. Sept. 18n. Staats- u. Reg. Blatt Nr. 51. Seite 549. und 26. Okt. 1312. Staats-n. Reg. Blatt Nr. 46. Seite 534. gegebene das Zusammenpaken mehrerer an verschiedene Empsän- ger gehörigen Packete betreffende Verordnungen in ihrer vollen Wirkung zu verblei- ben haben. Das Publikum wird von dieser allerhöchsten Verfügung hiemit in Kenntniß ge-' sezt, und demselben zugleich erösnet, daß. .wenn gleich nachdem allerhöchsten General- Rescript vom 20. Nov. v. I. Staats-u. Reg. Blatt Nr. 51. Seite 585. von einem und' dem nämlichen Versender an einen und den nämlichen Empfänger mehrere und ver->- XI g schiedenartige Postwagen^ Stücke unter einem Umschlag oder in einem Verschlag ver- hakt und versieget und im Fall sie zusammen das Gewicht von 60 Pfd. übersteigen auch durch die Fuhr verschikt werden dürfen, diese Versendungs-Weise in Gem s- heit einer unterm 24. Dec. v. I. an die Ober-und Postämter erlassenen und durch obige allerhöchste Resolution bestätigten Verordnung nicht dahin ausgedehnt werden kann und darf, daß solche Güter und Effecten, die au-schließlich zum Post-Trans- port bestimmt sind, und das Gewicht von 60 Pfo. nicht übersteigen, zu nicht Post- mäßigen Gütern und Effecten verpakt, und unter dem Vorwand, daß die postmäßi- gen nnd nicht postmäßigen Güter Zusammen das Gewicht von üc> Pfund übersteigen, durch die Fuhr verschikt werden. Diesem zu Folge dürfen z. B. 20 Pfd. Seidewaare nicht zu 42 Pfo. Fayence, oder 6 Pfd., Seidenwaare, 12 Pfd. Wollwacuen, 4 Pfd. Gummi, 5 Pfo Spielkar- ten, 15 Pfd. Rosinen nicht zu 22 Pfd. Krapp verpakt und mit der Fuhr verschikt werden, wenn auch die Versendung von einem und demselben Aufgeber an einen und denselben Empfänger geschehen wollte, sondern die postmäßigen Effecten dürfen, so lang-sie hinsichtlich des Gewichts oder sonstigen Bestimmungen vom Post-Transport nicht ausgenommen sind, nur durch die Post versendet werden. Stuttg. den 16. Merz 1811, König!. Reichs- General- Ob. Post- Direction. Rechts - Eekcnntniße deS König!. Ob. AppcVotionS-Tribunals. 1) In der Appellations-Sache von dem König!. Ober-Justiz-Collegium zwischen Friedrike von Adelshcim zu Wachbach, cum curat. Klägerin, Appellantin an einem, und dem Freiherrn Carl von Adelsheim, auch der Euratel des Ferdinand von Adels- Helm ebendaselbst, Bekl A-pellaten am andern Theil, Wittums^ und Capitalien For- derungen betreffend, wurde wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde, und 2) in der delegirten Appellations-Sache von dem Königs. Bayerischen Landge- richt an der Tauber zwischen Johann Heinrich Burkhard zu Wildenthierbach, Obcr- amts Gerabronn, Beklagten, Appellanten am einen, und Johann Adam Klirigler zu Standorf, Oberarms Mergentheim, Kläg. Appellaten am andern Theil, eine Cachuld- forderung betreffend, wegen Mangels sowohl in den Förmlichkeiten, als an einer ge- gründeten Beschwerde non ck-volmorie erkannt; und wurden die Appellanten in bei- den Sachen in die Kosten dieser Instanz verurtheilt. Tübingen, den 18. Merz i8iz. 3) In der.Appellations-Sache von dem König!. Ober-Justiz-Collegium zwilchen dem Gerichts- Verwandten Scraub zu Göppingen, Bckl. Appellanten am e.norm und Margaretha Eiisabetha, geb. Hübner, nun ver eh lichten Wiedenmann in Ulm, Kläge- rin Appellatin am andern Theil, eine Illaten - Forderung betreffend, wurde , wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde non devolutorie erkannt, auch Appellant in die Kosten dieser Instanz verurtheilt. Tübingen, den 20. Merz r813» Rechts - Erkenntnisse des Kon. Ober «Justiz Collegiums. i) In der Appellations-Sache von Weikersheiw zwischen Regina' Barbara, Adam Kaisers Ehefrau zu Elpersheim, cum curat. Bekl. äiitiir, und Thomas Kaiser von Je singen, auch Peter Leipold von Elpersheim, Kl. 4ten, wurde die Bekl. Anrin von den gegen sie bei dem Gannte ihres Ehemanns durch^ die Kläger, Appellaten eingeklagtcn Schuieforderungen losgesprocheu, rmd die Kosten der zweiten Instanz compensirt. Stuttg. den 2. Merz igig' 2) In der Appellations-Sache von Crailsheim zwischen Anna Maria, geschiede- nen Ehefrau des Zieglers Rogner daselbst, geb. Donner, cun curat Kl. Aurin, und Johann Georg Hollmann,- Färbermeister allda, Bekl. Aren, die Annullirung einer Hy- pothek und angcsprochen.es Vorzugsrecht im Gant des Ehemanns der Aurin betreff., wurde die Urchel voriger Instanz, unter Verurthiilung der Aurin in die Kosten der zweiten Instanz confirmirt. Stuttg. den 8. Merz 18-3. z) Die Bitte des Handelsmanns Johann Peter Paulino in Bamberg um Er- kennung des Wechselprozesses gegen den Salinen-Director Thon zu Hall wurde we- gen Mängel und und Verjährung des Wechsels von Amrswegen verworfen. Stutt- gart, den 11. Merz 8iZ. 4) In der Rechts-Sache der Bayerischen Eheleute in Niederstetten, Kläger, ge- gen die Wermurhensche Witrwe dasebst, Bekl. ein Wohnungsrechr betr., wurde das von dem Oberamtsgerichr Gcrabronn auf inemipckente Weise gefällte Beweis- Juterlo- cut annullirt, und dem Königl. Provincial-Justiz- Collegio zu Ludwigsburg das recht- liche Erkenmniß in dieser Sache überlassen. Stuttg. den 15. Merz iZiz. Crkenntniße des König!. Ehe-Gerichts. Den 17. Merz 18^3 wurden geschieden: 1) Iobann Philipp Speidel, Bürger und Kübler zu Ofterdingen, Nothenbur- ger Oberamts, Kl., von Anna Maria, geb. Göhner von da, Bekl., ex cap. qu?fi defert unter Vergleichung der Kosten. 2) Johann Georg Schumacher, Bürger und Weber zu Bernhausen, Stuttgarter Amts-Oberamts, Kl. von Christi,.a, geb. Wacker von Mähringen, desselben Obeiamrs, Bell, ex cap. quafi defert. unter Vergleichung der Kosteu. Se. Königl. Mas. haben allergnädigst geruht, durch ein allerhöchstes Decret vom 18. Merz den Unterarzt Heim vom Cavall. Regim. Nr. 1. Prinz Adam, Chevau.rlegers, zum Oberarzt bei diesem Regiment zu befördern; durch ein allerhöchstes Decret vom 19. Merz den Stabs - Rittmeister der G.wde zu Pferd, « Raben zum Cavall. Regim. Nr. 5. Dragoner Kronprinz. dagegen den Stabs-Rittmeister v. Sterten vom Cavall. Regiin. Nr. 2. Leib-Cheoaurleg. als solchen zur Garde zu Pferd zu versczen; den Premier-Lieutenant v. Albedy! voin Cavall. Regim. Nro. z. Jager Herzog Louis zum Stabs-Rittmeister beim Cavall. Regim. Nr. 2 Leib-Chevaurlegerö, und 120 den Second- Lieutenant Kap ff vom Cavall. Regiment Nr. z. Jäger Herzog Louis zum Premier-Lieutenant zu befördern; durch ein allerhöchstes Decrer vom 21. Merz dem Regiments-Quartiermeister Oe- tinger von der Artillerie, die allerunterthänigst gebetene Entlassung zu ercheilcn, und dagegen diese Stelle dem bisherigen Regiments-Quartiermeister , Amrsverweser Teich- mann zu übertragen; durch ein allerhöchstes Decret vom 22. Merz den bisherigen Unteroffizier B e ch- linger vom Eavall. Rezim. Nr. 2. Leib-Cheo. Leg. zum Lieutenant beim Train, u. den bisherigen Quartiermeister Tranb^ vom Regim. Nr. 9. leichte Infanterie König, zum Second- Lieutenant beim Land-Scharfschüzen-Bataillon zu ernennen. Se. Koni gl. Maj. haben vermög allerhöchsten Reftripts vom 14. Merz die er- ledigte Amtei Wildbad und die damit verbundenen Nebenstellen dem Exrraprobawr Reuscher in Stuttgart allergnädigst übertragen. Se. König!. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten Reftripts vom 16. Merz den Kanzellisten Daniel bei dem König!. Ober-Hofbau-Departement und der Bau-und Garten-Direction in Stuttgart, als solchen zur Section der Krön- Domainen zu versetzen, und dem Christian Friedrich Haag aus Heilbronn die Kanzcllisten-Stelle bei dem Ober-Hofbau-Departement und der Bau-und Garten-Direction zu übertragen; vermög allerhöchsten Reftripts vom 18. Merz den Stadt - Umgelder Wolf von Tübingen zugleich zum Ober-Acciser im Cameral-Distrikt Bebenhauftn, und vermög allerhöchsten Reftripts vom 19. Merz den vormal. Amtspfleger Schulz von Schönthal zum Oberumgelder in den Cameral. Distrikten Schönthal und Gundels- heim zu ernenneu, und die erledigte Oberumgelders-Stelle in den Cameral-Bezirken Güglingen u. Maul, bronn dem vormaligen Hauptzollec Gönner in Güglingen zu übertragen; ferner vermög allerhöchsten Reftripts vom 21. Merz dem Amtsschreiber und ersten Orts- Vorsteher Reinhardt in Fürfeld, Oberamts Heilbronn, den Characrer eines Amt- manns zu ertheileu; auch _ vermög allerhöchsten Reftripts von» 22. Merz die erledigte Stelle eines Wag- hauß-Inspektors und Strassen- Gefäll- Einbringers in Stuttgart, dem Handelsmann Johann Ludwig Bischer daselbst zu übertragen. Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten Reftripts vom 19. Merz die erledigte Pfarrei Reubach, Diö- cese Vlaufelden, dem Pfarrer Wiedemaun in Goldbach, und vermög allerhöchsten Reftripts vom 23. Merz die erledigte katholische Patro-mt- Caplanei in Pfarrich, Oberamts Wangen, vermög Devolnrions-Rechts, dem Capu- ziner-Quardian, Maximilian Nun von Wangen zu übertragen, auch den Schulmeister Ulrich in Hirsau aus Veranlassung seines Amts-Jubiläums mit der silbernen Civil-Verdienst-Medaille zu begnadigen. rsi Stuttgart. An Beiträgen für verwundete Kön. Krieger sind weiter eiugegangen: Von den Oberämtern: Böblingen, über das durch das dasige Decanat bereits Eingeschikte, ferner —* — — —- Urach —' —> — —• —' —* Nürtingen — —* —• —• — Gmünd —1 —7 —' —■ —• — Maulbronn mit dem Seminarium — — —- Neresheim — —• —* —1 — Bland euren, mit Inbegriff des Beitrags des Kammer- herrn, Frhrn. v. Bern Hausen a ioofl. —■ durch das Landcogteiamr am untern Nekar, über die bereits eingeschikten Vertrage, nachträglich — — T vom Cameralverwalter Bleibet in Bietigheim u. seinen Kindern io fl. Den 25. Merz 1813. General-Lieutenant, Vice-Präsident des König!. Kriegs-Departement, von Phull. 2Z5si. 278 fl. Z2l fl. ZbZfl. 341 fl- 252 fl- 7 kr. 1 kr. 3 hl. 55 kr. 49 kr. 1 kr. 57 kr. 553 fl* 53 kr. Z hl. 4 fl. 4 kr. Stuttgart. Bei dem Königl. Oberamt Balingen ist die Stelle eines Ober- amts- Actuars offen. Man erwartet von Seiten der Unterzeichneten Stelle, daß alle diejenigen, welche zum Oberamts - Akruariat gefezlich qualisicirt und gegenwärtig auf ei? r solchen Stelle nicht angestellt sind, sich binnen 14 Tagen bei dem Königl. Mi- nist tium des Innern durch schriftliche Eingaben melden werden. Den 24. Merz 18^3. Ministerium des Innern. Graf v. Reischach. Ludrv igsbu rg. Bei der Unterzeichneten Bcamtung wird das von Gcorgii igiz bis dahin <6 >4. benothigte Quantum verschiedener Leinwand Montag den 29. Mer; im Abstreich verakkordirt werden, z» welcher Verhandlung sich die Liebhaber an gedachtem Tage Vormittags 10 Uhr einfinden well n. Den 11. Merz igiz. Kön. Zucht- 11. Waisenhaus-Pflcgamt.. Ludwigs bu r g. Bei Unterzeichnetem Pflegamt wird über die Lieferung des für die Institute »n dem Halbjahr von Gcorgii bis Martini igiz. bcnöthigten Kochmehis ein Akkord abgeschlossen werden, wozu sich die Liebhaber Dienstag den 50. Merz Vormittags >0 Uhr einfinden wollen. Den 11. Merz itUZ. Kön. Zucht-u. Waisenhaus-Pflegamt. Horb. Durch ein allerhöchstes Decret Hochpreisl. Departements der Finanzen, Section der Krön-Domainen legitimirk, werden die Unterfertigten am Dienstag de» ?Z. April d. I. eine Wie- dcroerpachtung des in dem Horbcr Caineral - Distrikt befindlichen Maicrci? Guts , der Weihcrhof ge- nannt, vornehmen. Sie bringen diß hicmit zur Pnblicitat, und bemerken dabei : 1) d.,ß die Pacht-- Dbiektc in der Benuzung von 2 Morg. 2^ Vrtl. c erforderlichen Gebäude vorhanden seien. 2) Daß die Pacht-Verhandlung in dem nächst des Wcihcrhofs gelegenen Kloster Kirchberg, und zwar an erwähntem Tag, Vormittags 10 Uhr statt ha- ve, zu der aber Z) schlechterdings niemand gelassen werde, der nicht vor deren Eröfnung durch ein Magistrat!,ches, von dem detrcflendcn Oberamt iinkerschriftlich anerkanntes Zcugniß, unzweideutig z« beweisen vermöge, daß er hinlängliche Kenntnisse in der Landwitthschaft und ein reines Vermöge» IU bcftje, um wenigstens in banrein Gelbe 3,sooft. oder in liegenden Gründen für sich oder durch an- dere 9/900 fl. Cantion leisten zu können. Den 23. Mer; igiz. Landvogtei- Steuerrath am Mittlern Rekar, u. Camcralverwalter zu Horb. Kaltenwestcn. Der Pacht der der Cameralverwalrung Laufen und der Commun Kaltcnwc- stcn gemeinschaftlich zustebendcn Schaafweide zu Kaltenwestcn gehet bis Michaelis d. I. zu Enb" Die Verleihung auf die künftige 3 oder 6 Jahre wird am Mittwoch den 21. April Dormittags 9 Uhr auf dem Rathhaus zu Kaltenwestcn vorgenommcn werden. Die Waide ertragt 430 Stük Schaaf- waarc, worauf der Bcstandcr 350 Stük Anschlägen darf. Ein Beständer genießt lxis Schaafhaus mit der Stallung, i Futterboden, und 2 Küchcngartlen, den Mittagspförch und für den Nacht- xförch, den 4tcn Thcil von dem Ertrag des gebesserten Guts. Oer Pförch - Karren wird ihm an- gcschaft, unterhalten, die Hurten und Stvrze» aber hat er selbst anzuschqffen und im Stand zu er- halten. Die Liebhaber, welche mit Meister - oder Concessions - Briefen und obrigkeitlich und ober- amtlich gesiegelten Zeugnissen über ihr Prädikat und Vermögen und daß sie neben einem tüchtigen Bürgen eine.Caution von sooft, prastiren können, versehen seyn müssen, inögen sich cinsinden, und die weitere annehmliche Bedingungen anhörcn. Den 20. Merz 1313. Köln Obcraml Besigheim , u Cameralamt Laufen. Baum-Erlenbach. Dienstags den 20. April d I. wird die dem hiesigen Ort zuständige Schaafweide wieder auf 3 Jahre ncmlich von M-.ebaeUs 1313 bis dahin igiü verliehen werden. Die Schäferei tragt 300 Stük. Hiezu schlagt die Bürgerschaft 200, unb der Schäfer 100 Sink ein. Leztcrcr hat neben 1 Haust und nölhigcr Stallung noch 3 Morgen Wiesen, rs Morg. Akers und ei- ne bürgerliche Holzgabe zu geineßen. Die Akkords-Lustige können sich an obbemeldtcm Tag Nach- mittags 2 Uhr im Wrrthshauß zu Baum-Erlcnbach cinsinden und der Verhandlung anwohnen. Den 19. Merz 1315. Kon. Oberamt Ochringen. Rottcnburg am Nckar. Bis Montag den 12. April d. I. wird die obere Königs. Nekar- Mühle ^tel Stunde von der Stadt entfernt, auf 6. 9 oder 12 Jahre, je nachdem sich Liebhaber hier- zu eigen, Aufstreicksweise verliehen. Sie bestehet aus dem Mahlgebaude, Pferds-St.....ingen und Heuboden, hat 4 Mahl-und einen Gerbgang, cs werden dem Bcstandcr 6 Memnsmad oder --Mor- gen Königl. Wiesen, im Brück genannt, zur Benuzung cingeraumt, und demselben auch der Ertrag on geschnittenem Zeug von den den Nckar-Fluß das Jahr über paßircnden Holz-Flözen überlassen. Diese Verhandlung wird hierdurch zur allgemeinen Wisscnschaft^gcbracht, und es haben diejenige, welche zu Bestehung der Mühle» Luft bezeugen, am gedachten Tage des Morgens um 7 Uhr in dem Cameralamt sich cinzufindcn, auch obrigkeitliche Zeugnisse über ihren Vermögens- Zustand wegen Stell» ig einer Caution mitzubringen, und der Verhandlung sodann anzuwohnen. De» >7. Merz 13,3. Landvogtei-Steuerrath und Cameral-Verwalter. Zwiefalten. Os dem Königs. Cameralamt zugehörige Fischwasser im Aachbach, so 1 ‘ Stun- den lang ist, und Forellen und A«scheu führt, wird bis Mittwoch den 7. April in der Cameral- Verwalkung auf 2 Jahre, nämlich vom 1. Inn. 1313 bis t«iö. an den Meistbietenden verliehen werden. L-ebhaber wollen an diesem Tage mit Vermögens-Attestaten versehe», sich bei der Verhand- lung cinsinden. Den >9, Merz 1313. Kon. Cameralamt. Cantstadt. Nachbeinelke Conscripti' nspftichtige ledige Untcrkhauen ans dem hiesigen Obcr- amtsbezirl haben sich erst nach t er Conscripliens - Ordnung vom 20. Aug. 1309. muthwillig von Hans entfernt, und werden daher aufgefordert, innerhalb 4 Monaten zurük.ukehren, widrigen- falls ihr Vermögen consiüirt werden wird. Und zwar werden zum drittenmal aufgefordcrl, oon Hofen.: Franz Anton Spiß, Mauder. Von Mühlhausen: Jak. Fried. Ramhofer, Wagner. Jobs. Zeltwanger, Wagner. Von Münster: Wilhelm Fried. Oelinger,,Schreiner. Christian Göttlich Maier, Weingartner. Von Rommelshausen: Ludwig Bürkien, Vck. Von Schmiden: Wilh. Fried. Münder, Schneider. Von Stetten: Joh. Dav. Ensn-n, Wein- gartner- K. Obcraml. 1*3 Canstadt. Der conscriptionspflichtige Jeremias Sixt, Schneider von Schmiden, welcher sich nach Emanirung der 2tcn Conscript Ordnung vom 6. Aug. igoy. miithwillig von Haus entfernt hat, wird hicmit zum erstenmal aufgefordcrt, inner- 4 Monaten um so gewisser zurükvAebrcn, al-^ sonsten sei» Vermögen würde consiscirt werden. Kon. Oberamt. Ebcrhardzell, Oberamts Waldsce. Der Conscriptionspflichtige Joseph Anton Eisenbart von Ebcrhardzell, bar sich im Jahr izoy. unerlaubter Weise ins Ausland entfernt, ohne bis jezt, der an ihn ergangenen Aufforderung ungeachtet, in sein Hcimwesen zurükzukchren. Derselbe wird daher ediktakitcr unter Anberaumung eines Termins von /^Monaten zur ungesäumten Rükkchr in sein Va- terland mit der Warnung au gefordert, daß er bei längerem Ungehorsam den Verlust seines Vermö- gens sich selbst zuzuschrciben habe. Kon. Oberamt. Heilbronn. Da nach allerhöchster Resolution vom 23. Okt. vor. Jahrs die drei schon frü- her abwesenden Militairpflichtigcir von Grosgartach, nemlich: Job. Jakob Korb, Bauer. Johann Peter Dicm, und Johann Lconb. Spinnehörn, Schuster, deren Vermögen zur Confiscation bereits aimelirt ist, noch dreimal zur Rürkehr vorgcladen werden sollen, sie die erste Aufforderung vom g. Nov. Linie, ist etwas hagerer Statur, hat hellbraune Haa, re, niedere Stirne/ ein janglichtcs Angesicht mit etwas bleicher Gesichtsfarbe, braune Augenbrau- lieii, blaue Augen, eine große lange Rase, schmale Wangen, kleinen Mund, gute Zahne, spiziges Kinn, gerade Beine. 2) Der als Rekrut ausgebobene Peter Friz von Heimbauscn, Schaafknccht, auf dem Dollishof bei Widdern gebürtig, ist aus dem Transport den ihn von Weinsbcrg nach Heilbronn transporu- rendcn Gcnsd'armen am yten dlß entwichen. Da an dessen Wiedcrhabhafrwcrdung um so mehr gelegen ist, als er bcrciks wegen Diebstahl criminelle Strafen erstanden hat, und wieder gefährlich werden kann, so werden alle höhere und niedere Behörden geziemendst ersucht, auf solchen möglichst fahn- den, und ihn im BelrckungSfall wohlecrwahrt bieder überliefern zu lassen. Signalement. Dersel- be ist 23 I. alt, hat aber ein alleres Aussehen, mißt 5 Fuß g Zoll 1 Linie, hat eine mittlere gcfez- (c Statur, nur wenige und weißblonde Haare, dergleichen Auaenbraunen, eine bohe Stirne, blaue Augen, ein langlichtes Gesicht mir bleicher Gesichtsfarbe, cincetwaS gebogene Nase, schmale Wan- gen, gute Zabne, mittleren Mund, gerade Be.ne. Derselbe trug an Kleidern am Leibe: einen dun- kelblauen weiß vorgeschosscncn Schäfer-Rock, kurze lederne,Hosen, eine rotbe Weste und Stiefel. Kön. Obcramt. Ravensburg. Nachbenannte Conscriptionspflichtige, welche sich seit Emanirung der Con- scklpt. Ordnung von rgoy. entfernt haben, und bei den Musterungen von igio und >3.11. abwesend waren, werten bicniit in Folge eines von Hochpreisl. König!. Jisikiz-Sektion unterm 29. Jan. ip.15 ergangenen allerhöchsten Befehls ziun dritten - und leAcnmal aufgefordcrt, inner der nächsten 4 Mo- nate in ihr Hcimwesen zurükzukehren in>d sich vor Obcramt ni stellen, widrigenfalls ihr gegcnwarti- gev und wahrend ihrer Abwesenheit ihnen znfallendes Dernisgen consiscirt werden wird: als von der Stadt Ravensburg: Jobs. Krauß, Weber. Cour Erb, Wagner. Andreas Conr. Nadboiz, Strumpfwirker. Vom Schullheissenamt Esch ach: Augustin Senn, Schreiner. Von Akk- dorf: Andr. Widmer, Maurer. Xav. Hoher, Pap'.ercr. ^oh. Fried. Lots, Forstpraktikant. Jos Wik, Hutmacher. Vom Schultheisscnamt Reutcfron Hofen: Ant. Stadler, Schneider. Dom Schultheisscnamt Schli er: Johs. Wetzel, Bek. Vom Schnltheissenamt Hof: Nepom. Hau- ser, Müller. Kön. Oberamt. Reut klingen. Johann Weinmann, Mczgcr, 34 I. alt, 10 Zoll 4 Lin. groß, Sohn des ver- storbenen Johann Jakob Weinmann, Mezgcrs von Reutlingen, welcher wegen Ungehorsam gegen die Conscriptions - Geseze in Untersuchung gekommen, sich aber vor dem Ablauf wiederum gcsezwidrig ent- fernt hat, wird hicmit unter Androhung der Vermögens- Confiscation zum erstenmal aufgerufen, in- ner 4 Monaten sich in sein Heimwesen zucukzubegeben. Kön. Obcramt. Reuttlingen. Zu der Aushebung auf den 13. Febr. 1313. war der Conscriptionspflichtige Johann Georg Hummel, Rotgerber von Reutlingen designirt, und zum Erscheinen verbunden. Da er aber ausgcblicbcn ist, und ungehorsamer Weise seinen Aufenthaltsort nicht angezcigt hat, so wird er hicmit aufgerufen, sogleich in seinen Geburtsort zurukzukehrcn, u. sich das weitere zu gewärtigen. Zugleich werden alle Hoch- uno Wohllobl. Obrigkeiten geziemend ersucht, gedachten Conscriptions- pflichtigcn im Bctrctungsfall Unterzeichneter Stelle einzuliefern. Kön. Obcramt. Rottcnburg am Nekar. Da sich nachstehende Conscribirtc des hiesigen Oberamts, nem- lich von Rotlcnburg: Bartholom. Groner. Don Frommenhausen: Carl Bck, Schu- ster. Jos. Widmaier, Srikcr. Von Mot sin gen: Martin Stcinhilber, Schreiner. Johannes Schau:. Von Hirrlingen: Matth. Daubler. Don Hirschau: Jak. Woblschies, Schu- ster. Valentin Wohlschies, Bauer. Joh. Ge. Raidt. Casp. Maier. Von Niedernau: Sta- nislaus Müller, Papierer. Oeschingen: Johs. Schneider, Weber. Don Ofterdingcn: J0H. Ge. Luz, Scklcr. Joh. Casp. Hartmaier, Kiefer. Von Thal heim: Joh. Mart. Schü- ler, Salxetersicdcr. Von Wurmlingen: Conrad Birlinger, Weber. Ludwig Heß von Hauß entfernt haben, ohne von ihrem Aufenthaltsort Nachricht z» geben; so werden dieselbe amnit aufgc« fordert, sich unverzüglich in ihrem Hcimwcscn cinzufinden, und bei ihrem vorgesezten Oberamt zu melden. Sämtliche obrigkeitliche Behörden aber werden ersucht, auf dieselbe fahnden, sie im Bc- trctungsfall arretiren, und hichcr einliefcrn zu lassen. Kon. Oberamt. Maulbronn. Dorothea Starkin, Tochter der Thomas Starkin Wittwe in Illingen, hiesi- gen Oberamts, hat sich, nachdem sie mehrere Betrügereien begangen, am i4len dieses Monats von Haus entfernt. Sic ist 50 I. alt, hat röthlichtc Haare, etwas Sommerflecke» im Gesicht, ist mitt- lerer Statur, hat eine keuchendhcißere^Stimme, tragt einen gedriikten Rok mit schwarzen Flecken, und lauft häufig mit einem alten Schäfer umher. Die obrigkeitliche Behörden werden daher ersuch:, sol-chc auf Betreten an das hiesige Obcramt einliefern zu lassen. Den 2z. Merz 13,3. Obcramt. OrsenHausen, Oberamts Wiblingen. Der unten signalisirte Joseph Breitncr, Burger und Maurer von Orscnhauscn hat sich vor ungefähr 9 Monaten unter dem Vorwand nach Arbeit umzu- schcn, von Haus entfernt, und seither nichts von sich hören lassen, dadurch aber seine Frau und 4 unerzogene Kinder in die drükendste Lage versczt. Es werden daher alle Hoch - u. Wohllobl. Obrig- keiten ersucht, auf diesen Mann zu fahnden, ihn im Bclrclungsfall arretiren, und hichcr cinlicfern zu lassen. Zugleich werden dessen Gläubiger aufgcfordert, ihre Forderungen binnen 4 Wochen bei dem Waisengericht zu Orscnbausen cinzugebcn, um eine vollstangigc Kcnntniß von dessen zweifelhaf- tem Vermögensstand zn erhalten. Signalement: Joseph Breitncr von Orscnhauscn gebürtig und all- da vechciralhct, ist 33 I. alt, 5 Fuß m Zoll groß, etwas hagerer Statur, langlichtcr Gcsichtsform, etwas bleicher Gesichtsfarbe, hat hellbraune Haare und Bakcnbart, der von dem einen bis zum an- dern Baken nnausgescz: fortgcht, lange Nase, blaue Augen etwas schielend, gute Zahne. Die Knie sind etwas einwärts gebogen., Wiblingen, den,24. Febr. 1Z13.- Kön. Obcramt. Nro. 15. I 8 I 3 Königlich - Württembergischer Staats-«r RegtttMgs-Blatt. Montag, 29. Merz. König!. Rescript an das Kömgl. Staats - Ministerium, 6. d. 23. Mcr; 1313; die commisi sansche Untersuchungen bei Hoch-Verrates - und Majestäts-Verbrechen bctr. Fr i der ich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg rc. rc. rc. Liebe Getreue! Wir wollen als Nachtrag zu dem unterm zten Merz iZio. in Absicht der Staats-und Majestäts-Verbrechen erlassene,; Straf-Gesetz verordnet und festgesetzt haben, daß sowohl bey der Untersuchung in Betreff des wirklichen Verbre- chens des Hochverraths als bey allen andern Majestäts-Verbrechen, wenn die Unter- suchung dem Polizfj'- Minister oder einem andern Ccmmissaire von Uns besonders übertragen wird, die sonst gewöhnliche Beiziehung von Scabinis in Hinsicht auf die besondere Beschaffenheit dieser beiderlei) Arten von Verbrechen, wo diese Formalität im allgemeinen nicht anwendbar ist, unterbleiben und überhaupt einem solchen Com- missaire hiebey jedesmal die Iurisdi-tion in Beziehung auf die ihm übertragene Com- mission dergestalt delegirt seyn seyn soll, daß die von ihm geführte Untersuchung guoud svrmZIe als gänzlich geschlossen anzunehmen ist, und mithin, wenn die Unter- suchungs- Akten, sey es unmittelbar der betreffenden ordentlichen Gerichts- Stelle oder dem von Uns niederzusetzenden Special- Gericht zur Würdigung des Verbrechens und zum rechtlichen Spruch in der Sache abgegeben werden, es keiner ferneren Reas- sumirung der Untersuchung bedarf, sondern diese so angesehen und behandelt werden soll, wie wenn sie auf dem gewöhnlichen Weg durch General- und Special- Inquisi- tion von Seiten der ordinairen inquisitorischen Stelle vollführt worden wäre. Ihr habt diese Allerhöchste Normal- Verordnung zur genauen Beobachtung und' Nachachtung in jedem betreffenden Fall gehörig bekannt zu machen.. Gegeben, Srult-- gart, den rg, Merz 1813. F r i d e r i ch. Ad Mand, Sacr. Reg-. Maj propr. v. Vellnagel. Kö nigl. Verordnung, Anzeigen von dem Tode Königl. Beamten und Diener bckr. 6. ä. 26. Merz iß 13* Da Se. Königl. Maj. gnädigst zu befehlen geruht haben, daß bei dem Ableben von Ober-Amtleuten u. Cameral-Verwaltern, oder andern in diese Kaiegorie als Vor- gesetzte einer Stelle oder Aistalc gehörigen Dienern, neben der davon an die nächst- vorgesetzte Stelle zu erstattenden Meldung, jedeömal sogleich per Lxpressam oder sonst auf vem schleunigsten Weg eine unmittelbare Anzeige an den Minister des Departe- ment gemacht werden soll: so wird solches andurch zur Rachachtung bekannt gemacht. Decretum, Stuttgart, im Königl. Staats-Ministerium, den 26. Merz igiz. Ad Mand. i>acr. Reg. Maj, propr* S e. K önigl. Maj. haben vermög allerhöchsten Decretö vom 24. Merz den Jur. Cand. Schickardr von Tübingen, und den Avvocaren Bardili von Kirchheim unter Tek, zu Auditors, ersteren bei dem Infanterie-Regiment Nr. 5. Prinz Friverich, und den lezteren bei de>n leichten Infamerie-Regiment Nr. 10. zu ernennen, und die R-gimenrs-Quartiermeisters-Stelle bei dem leichten Zufant. Regiment Nr. 9. König, dem bisherigen Regiments-Quartiermeister-Amtsverweser Glaser zu über- tragen geruht. Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Decrets vom 22. Merz die er, ledigte Paker-Stelle auf dem Königl. General-Postamt Stuttgart dem bisherigen Cououeteur Kalbfell zu übertragen, und dagegen den Johann Schuld von Rohr, Stuttgarter Amts-Oberamts zum Conducteur zu ernennen allergnädigst geruher. Biberach. In Folge allcrgnadigsten Befehls soll mit der sogenannten Jagerwohnung, und den dazu gehörigen Gütern auf den obecn Höfen, sowohl ein Verkaufs - als auch ein DerlcihungS- Dersuch unter Vorbehalt allergnadigster Ratification vorgcnonrnicn werden. Das gelammte Gut be- steht a>»s einem wohl unterhaltenen zwcistökigcn Wohnhaus, samt Scheuer und Stallung, an der Landstraße von Biberach nach Ulm, zwei daran liegenden Gras- u. Banmgartcn von iJVrtl. 46 Rth. 4 Morg. 66 Ruth. Acker, 1 Mora. -2j- Vrt. Z4 Ruth. Wiesen, und dem Genuß einer Gemeinde-Ge- rechtigkeit, welche noch weiter 1 Morg. 12 Rth. Acker, 2 Vrt!. 11 Rnth. 83 Schuh Wiesen und 24 Rth. 14 Schuh Erdapfelthcilcn betragt. Zu diesen Verhandlungen ist Samstag der 5. April be- stimmt, weiches dem publicum mit dem Anhang bekannt gemacht wird, daß die allensalsigcn Lieb- haber ermcldtcs Gut täglich in Augenschein nehmen können, und sich an gedachtem Tage Vormit- tags g Uhr in dem zu diesem Gut gehörigen Hanse auf den obern Höfen einfindcn wollen, wobei noch ferner angeführt wird, daß sich die Auswärtigen über ein hinlängliches Vermögen auszuweisen ba- den. Den 6. Merz iß>Z. Landvogtei-Stencrrath an der Donau, und Cameralamt Biberach. Mergentheim. In der hiesigen vormaligen Dominicaner-Kirche befinden sich 4 schöne Sei- ten - und i Hochaltar, welche zum Abbruch bestimmt sind, und daher Freitag den 2. Apr. d. I. Vor- mittags 9 Uhr im öffentlichen Ausstreich werden verkauft werden. Die Verhandlung ist in der Ca- meralamts-Wohinmg und können sich diejenige, welche etwa die Altäre elnsehen wolten, allda mel- den. Den io. Merz 1313. Kön. Camecaiverwaltung. Reidsingen, Camcralamts Wiescnstaig. Durch ein allerhöchstes Deccet von Kön.Dcpartem. der Finanzen, Section der Kcon-Domainen vom 20. Febr. d. I. ist man legirimirt, bei Gelegenheit jf zj -er auf den i. April d. I. festgesezten Wieder - Verleihung des König!. Schloßguts dahier, einen Verkaufs- Versuch mit dem Schloß- Gebäude samt einigen Axperlinenzun an Gebäude» und Gärten zu machen. Eden dieses Schloß, mir 4 Flügeln (im Quadrat) ist von unten auf bis an das Dach mit Steinen aufgrbaut, und bar folgenden inner» Gelaß: als im untern Stok parterre befindet sich e-n ncueingerichtetcr kleiner Pscrdstall, eine Hoizlegc, nebst einigen Gefängnissen, sodann ein Keller mit 5 Abt Heilungen, worinn ungefähr 400 Aimcr Wein gelagerr werden können. Iui mittler« Stok 2 heubarc Zimmer, 9 nicht heizbare Zimmer, t Küche nebst Cp-iskammer, auch mehrere klr-nc Be- hälter. Im dritten Stok 5 heizbare Zimmer, z nicht heizbare Zimmer mit einigen kleinern Behäl- tern, i Küche und Speiskammec. Auf der Buhne befinden sich 2 Boden, welche bisher als Äönigl. Frucht-Kästen benuzt wurden. Sodann in Verbindung dessen wird weiter zum Der knuff angeboten werden: i abgesondertes Waschhaus, t Materialien-Hänsle und i Scheuer, das sogenannte Brui- haus, worunter sich r Stall und gctrcmter Keiler befindet; an Garten, welche ganz um das Schloß herum liegen, i Morg. i^Vrti. Schloßdamm, den Schloßgrabcu bildend, is Drt!. Schloßgärtleii, und ungefähr a Ruthen weiteres Wiirzgärtlen. Sollte sich aber zu dielen cinzelüen Realitäten kein Liebhaber finden, ?o wird nebst diesen, auch noch das ganze Gut, an Oceonomieo Gebäuden und Gütern, als : Wohnhaus, die ehemalige Amtsknechrs-Wohnung, r Scheuer, die chmalige Vogts- Scheuer, mit Rindvieh - und angebauter Schasstallung zu 300 Stük mit darauf befindlichem Heubo- den, sodann 16 Morg. i Vctl. 13 Ruth. Baumgut, um das Schloß herum, der Schloßgartcn ge- nannt, 11 Morg. 11 Ruth. Rötewiese, und 27 Morg. i Vrt. öS Ruth. Acker m z Zellgcn zum Der, kauf ausgei>zt worden, in Verbindung des vom Pächter bisher ausgcubtcn Rechts des Winter- Ge- färths aut her Reidlinger Markung. Das ganze geht an den Käufer als cm freies Eigenthum über, auf welchem nichts, als die Königl. Stcuren und die bisherigen Zehent-Abgaben ruhen. Zn dieser Verhandlung ist Freitag der 2. April d. I. auf dem Rcidlinaer RakhhauS fcstgcftzt; das Gut kann man jedoch vorher täglich in Augenschein nehmen; wozu die Liebhaber, mit Vermögens - Zeugnissen, versehen, hiemit cingelade» werden. Den 1. Merz igiZ. Landvogtei-Steueramt an der Fils u° Rems, und Camcralamt Wicfensteig. Wiese «steig. Die Unterzeichnete Stellen sind allcrgnädigst angewiesen worden, das sogenann- te Gasthaus dahier, so wie den vormaligen Jagd-Zeug- Stadel, die Bind-Schcucr genannt, im We- ge des öffentlichen Aufstrcichs, salva ratiticatione zu verkaufen. Erstcrcs ist ä stökigt, 53' lang und zgt beeil, und hat einen guten Keller. Der erste Stok par terce, so eine Mauer hat, enthält 1 heizbare Stube mit einem eisernen Ofen, i Küche, 2 Holzkammern und i geraumigten Stall, der zweite 2 heizbare Stuben und 4 Kammern, sodann der dritte ebenfalls 2 heizbare Stuben nebst 4 Kammern. Unter dem Dach befinden sich 2 Fruchtböden. Das zweite Gebäude, nemlich die Bind- Scheucr, von 53'lang und 38' breit, hat nur 1 Stok, welcher ehemals als Jagdzeug-Stadel benuzt worden ist; darunter befindet sich aber ein sehr vortrcflicher Keller 40' lang 26' breit und 10 hoch. Das £n\d) enthält 2 Fruchtboden. Zur Verhandlung ist Donnerstag der 22. April d. ,J> auf dem hiesigen Ralhhaus Vormittags ausgesczt; wobei die nähere Bedingungen werden erösnct werden. Die Kaufs-Liebhaber, welche sich mir Vermögens-Zeugnissen zu versehen haben, werden zu dem Aufstrcich hiemit öffentlich cingeladcn. Den 9. Merz igiz. K. Landvogtci-Steueramt au der Fils und Rems u. Camcralamt Wiescnstaig. Eßlingen. Die hiesiger Stadt zugehörige Plicnsaumühle mit 9 Mahl - und 1 Gerbgang, ei- nem Stall und einem Gärtchen soll wieder frisch verliehen werden, da der Bestand auf Georg« 1813 zu Ende geht. Am Montag den 3. April d. I. Morgens 9 Uhr werden wir die Verleihung auf allhicsigem Rathhaus im öffentlichen Aufstreich"vornehmen, und laden deßwegen alle gelernte Mül- ler, welche sich durch obrigkeitliche Zeugnisse als rcchstiche und zuvcrlaßige Männer ausweisen kön- nen, zu dieser Verhandlung ein. Die Bedingungen im Allgemeinen sind folgende: 1) der Müller darf an Milter den röten Theil erheben , 2) der Bestand dauert 6 Jahr, nemlich von Georg» 1813 bis dahin 18 9/ 5) das Bcstandgeld muß alle Monat bezahlt werden, 4) der Bcständec muß ne- ben der General-Hypothek eine Special-Caution von 2000 fl. entweder in Liegenschaft oder in baac Geld stellen, welches dann zu 8 pro Cent verzinnst werden wird. Den 5. Fcbr. ,8iz. Stadt-Magistrat allda. Lorch. Nach allerhöchstem Befehl vom 2g. Der. 1312. Hochpreis!. Departement ^nnecn Sektion der Commun- Verwaltung ist der neue Brükendau über die Wieslauf zwischen den beiden Weilern Mittel - und Untcrschlcchtbach allergnadigst genehmigt und befohlen worden, deshalb eine Abstrcichs- Verhandlung öffentlich vorzunehmcn. Der entworfene und bereits moderirte Bau - Ueber- schlag besagt: Steinhauer - und Maurer-Arbeit 77Z fl. 23 kr.; Zimmer - Arbeit 471 fl. 55 fr • «nd Schund - Arbeit 5 fl. 20 kr. Die Verhandlung dieses Abstreichs wird aus dem Rathhauß \u Ruderspcrg Samstag den 10. April d. I. Vormittags 9 Uhr vorgenommcn werden, und den Mei- stern der Maurer und Stcmhauer mit der Bemerkung bekannt gemacht, baß die Liebhaber mit ober- amtlichen Zeugnissen versehen, gute und ^tüchtige Meister zu ,eyn, auch die gehörige Caulionc» zu leisten im Stande seien, sich cinsinden können. Den 23. Merz igiZ. Kön. Oberamt. Urach. Nachfolgende Conscriptionspflichkigc werden hiemit uach vergeblich anbcraumtcn Ter- min zum dritten - und leztcnmal namentlich ausgesorderr, sich inner 4 Monaten vor Oberamt zu stel- len , und die Conscription zu berichtigen, mit der weitern Bemerkung, daß ihr Vermögen bereits zur Confiscation annotirt feie, und im Fall langcrn Ausbleibens unfehlbar die wirkliche Cvnfiscatioi, des- selben cintrettcn werde, und zwar von Urach: Christian Göttlich Waidner, Papiercr. Christian Fried. Julmi, Färber. Von Bo h rin g en : Jeremias Kachele, Weber. Don Ehningen: Joh. Ge. Sauttcr, Mczger. Johs. Lotterer, Cckler. Göttlich Dcuscher, Bek.' Jakob Lcuze, Kra^ wer. Casp. Eitel, Kramer. Joh. Ge. Passaucr, Mezger. Von Mczingen: Mich. Siegwarth, Bauer. Christoph Heinrich Flamm, Zcugmacher. Johs. Ernst, Bek. Gabriel Handel, Mczger. Johs. Flamm, Zcugmacher. Joh. Ge. Ernst, Rotgerber. Johs. Auer, Bek. Joh. Casp. Schund, Mezger. Christian Heinrich Graser, Kauffniaim. Joh. Christoph Siegel, Schlosser. Tbom. Jönicr, Weber. Ge. Adam Bazlen. Matth. Enslcn, Hafner. Von Mittelstadt: Jobs. Miller, Weber. Joh. Ge. Knecht, Weber. Don Neuhauscn: David Flad, Schmid. Joh. Frieda ich Bazlcn, Mczger. Scbast. Weible, Bek. Mich. Hau, Müller. Von Rieder-ch: Ge. Fried. Dolde, Mezger. Don Pliezhausen: Phil. Jakob Haug, Bek. Don Upfingen: Jakob Münz, Schmid. Von Würtingen: Jak. Kazmaicr, Bauer. Kön. Obcramt. Spaickingen. Der unterm ötcn Linien-Jnf. Reg. itcn Bataillon gestandene Soldat Jobann Evangelist Deukmger von Wehingcn, bat sich statt einzurückcn,, entfernt, und ist bisher nicht bei seinem Commando cingetroffcn. Alle Civil-und Militair-Behörden werden geziemend ersucht, auf ihn zu fahnden, und ihn im Betretungsfall arreticcn , und entweder hiehcr oder zu seiner Fahne cin- liefern zu lassen. Den 23. Merz iglö- Kön. Obcramt. Waldscc. Der unter dem Hochlöbl. Cavallerie-Regiment Nr. 8. Dragoner Kronprinz gestan- dene Gemeine, Joseph Anton Sigg von Untcrhornstolz, Schulthcisscrci Eberhardzcll ist den 2z. Fcbr. d. I. aus der Garnison Kirchheim desertirt. Es werden daher alle Hoch-und Wohllöbl. Obrigkeiten geziemend ersucht, auf diesen Sigg fahnden, ihn im Betretungsfall arretiren, und an das Unterzeich- nete Obcramt wohlverwahrt cinlicfern zu lassen» Den 23. Merz igiz. Kön. Oberamt. c Gmünd. Gestern Abend ist der Saktlcrsgescllc August Güntera aus Zürch in der Schm,.', * $vLiin, Varll^(im wegen Diebstahls abgestraft wurde, und, da er weder Kundschaft noch ein Wanderbuchlcin bcsist, in seine Hcimath transportirt werden sollte, einem Landfüsilier auf dem Transport in hiesiger Stadt entsprungen. Derselbe ist 2' I alt nn>6?cm hat schwarze Haare, dergleichen Augen und Augbraumn, kleine gerade ^Nase und deiÄchen Milli». , medcre Stirne, ovales Gesicht, rundes Kinn, und braune Gesichtsfarbe. Bei seinem Ein- weichen bestand seine Kleidung in 1 dunkelgrünen Frak und dergleichen langen weiten Beinkleidern 1 gelb lmd blau gestreiften Wollcnzeugwcste, roth und weisgedupfter Halsbinde, rundem chiir und langen Stieseln; auch hatte er einige Tücher und > Weste, die von ihm anaekautt worden 5 teil nun elsucht/ ouf btcjui ftgtiah|iifcn §!ucr/tling zu suhndeN/ il)N uuf Fctreteil Nll'etileu und ««---»« «» B-hörd- U-f»» j» Dm «. M,?j .».z! Ä. VÄn,(? Nro. i<5. is iz 12- Königlich * Württembrrgischcs Staats - ui RegittMgs-Blatt. Samstag, Z. April. Die Umaelds - und Accis- Freiheit des aus der Königl. Brauerei zu Rechentshofen erkauften Biers betr. Den Königl. Cameral- und Umgelds-Beamten wird hiemit die Belehrung gege- den, daß von demjenigen Bier, weiches aus der Königl. Brauerei zu Rechentshofen erkauft wird, cs mag zu eigenem Hausgebrauch oder zum Ausschank verwendet wer- den, nach Maasgabe der bestehenden Umgelds - Gcseze, weder Umgeld noch Accise von dem Käufer zu bezahlen, mithin es hiebei eben so zu halten sei, wie bei demjeni- gen Bier, welches aus Privarbrauercien erkauft wird. Stuttg. den 26. Merz i8rz. Finanz-Ministerium. Graf v. Mandelsloh. Polizei-Verordnung, die Säuberung der Baume rc. auf Stuttgarter Markung betreffend. Bei eingetretener Frühlings-Witterung wird cs nothwendig, daß die Bäume, Gesträuche und Häger auf hiesiger Sradt-Markung unverzüglich gesäubert werden. Sämtliche Feld-und Gartenbesizer werden daher aufgesordert, ungesäumt dafür zu sorgen, daß die Raupen-Nester vertilgt werden.. Wer diese Anordnung nicht sofort in Vollzug sezt, und bei der angeordneten Vi- sitation saumselig erfunden wird, wird mit der Legalstrafe von Sechs Gulden und dreisig Kreuzer be egt werden.. Zugleich wird die bestehende Verordnung erneuert, daß bei Ein Gulden Strafe kein Abraum von Wei-,bergen. Ackern, Gärten', Ländereien und Wiesen in die Straßen und Wege, oder Gräben geworfen, darf. Stuttgart, den 27. Merz 1813. Königl. Polizei-Ministerium. Graf v.. Taube.. i i3« Rechts - Erkenntnisse des Kön. Ober-Justiz-Collegiums. 1) Zn der Appellations-Sache von Kocherstetten zwischen der Gemeinde Zottlö- hofen & Cons. Bekl. Anten und der Gemeinde Maasdorf, Kl. A*en die Coneurrenz der Anrischen Gemeinden zu einem von der Arischen Gemeinde erlittenen Kriegsscha- den chetr., wurde auf Beweis erkannt. Smttg. den iz. Merz 18*3. 2) In der Appellations - Sache von Haltenbergstetten nun Gerabronn, zwischen dem Cantor und Schullehrer Leonhard Heinrich Kelber zu Haltenbergftetten. K ägern, Anten, Producenten an einem, sodann dem Weingärtner Michael Abendschein, eben- daselbst, Beklagten, Aten, Producten am andern Theil, Srolgcbühren betr., wurde das Erkenntnist erster Instanz unter Vergleichung der anfgegangenen Kosten confir- mirt. Stuttg. den 16. Merz iFrg. z) In der Appellations-Sache von Göppingen zwischen Susann«, Ioh Georg Madelspachers, Wikrwe zu Büchenbronn, cum curat. Sc Conf. Kl. Anten und Johan- nes chöfer zu Bünzwangen, Bekl. Aten, die Gültigkeit eines Kaufes betreffend, wurde die Urthel voriger Instanz confirmirt und die Appellanten in die Kosten zwei- ter Instanz verurtheilt. Stuttg. den 17. Merz 1813. 4) Zn der Appellations-Sache von Tübingen zwischen Johann Martin Brenner von Altenstaig, Sc Conf Bekl. Anten und Johann Jakob Renner zu Dornstetten ^ jezt dessen Erben, Klägern, Appkllat'en, Theilung eines Gesellschafts - Gewinns und Rechnungsablegung betreffend, wurde die Urthel erster Instanz theils confirmirt, rheils reformirt, die Kosten aber compenfi'rt. ib. eod. Erkeimtniße deS König!. Lhc-Gerichts. Den 24. Merz 1813 wurden geschieden: 1) Dorothea Widmaier von Bessigheim, geb. Bäßler von Strümpfelbach, Warb- linger Oberamts, Kl., von Johann Georg Widmaier, Bürger und Schlosser zu Bes- sl'gheim, Bekl. ex cap. quafi ackert. unter Verurtheilung des Beklagten in die Kosten. 2) Johann Eberhard Vöß, Bürger und Strumpfweber zu Cantstadt, Kl., von Catharina Margaretha, geb. Ernst von da, Bekl. ex cap. quafi defert. unter Verglei- chung der Kosten. Se. Könlgl. Maj. haben vermag allerhöchsten Rescripts vom 28. Merz den General-Major, Staats-Rath von Kerner zum Direktor der Section der Berg- Hütten - und Eisenwerker im ganzen Königreiche zu ernennen gnädigst geruht. Se. König!. Maj. haben vermag allerhöchsten Rescripts vom 25. Merz den Lieutenant Liudner vom Cavall. Regiment Nr. 1. Prinz Adam wieder zur Gens- ch'armerie zu versezen, und vermög allerhöchsten Rescripts vom 28. Merz dem Second - Lieutenant v. C o n- staut vom Cavall. Regim. Nr. 4. Jäger König, die allerunterthämgst gebetene Ent- lassung aus Königl. Diensten zu ercheilen allerguädigst geruht. S e. König!. Mas. haben vermög allerhöchster; Rescriprs vom 25-. Merz die fr«» her dem vormaligen Oberrogt Bumüller von Kl. Nörtzlingen übetragc-ne Raths- Stelle bei dem Königl. Provmcial-Justiz Collegio in Ulm, nach Abgang desselben, dem vormaligen Stadtrichter Holl von Kempten allergnädigst Zu übertragen geruht. Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten Rescriprs vom 27. Merz die erledigte Pfarrei Erligheim, Diöcese Besigheim, tm Vikar M. Geiger in Ober-Lenningen, und das erledigte Sub-.Diaconat und Präceptorar in Göppingen dem Präceptor M. Wurster in Böblingen, ferner vermög allerhöchsten Rescriprs vom 29. Merz die erledigte Pfarrei Ueberkingen, Diöcese Geislingen, dem Diaconus Kuhn in Grosbotwar, und die erledigte Pfarrei Schwarzenberg, Diöcese Freudenstadr, dem Pfarr-Vikar Weiß zu Hohentwiel, auch vermög allerhöchsten Rescripts vom 31. Merz die erledigte Pfarrei Schalksterten, Diöcese Geislingen, dem Pfarrer Zügel in Wangen, und die erledigte Pfarrei Goldbach, Diöcese Crailsheim, dem Vikar Miller zu Groß-Süstcn zu übertragen. Stuttgart. Im Monat Merz 1313» ist von der Königs. General-Staats- Schuldenzahlungs-Casse die Sunnne von 0033 st. an Staats- Passiv-Capitalien in 22 Posten abgelößt und zurükbezahlt worden. Den r. April 1813. Königl. General- Staars-Schuldenzahlungs-Casse. Stuttgart. In dem Kanzle: - Gebäude der 2tcn Stellen des Königl. Kriegs - Departements, werdensolgcndc Akkords - Verhandlungen vorgenemmeii werden, und zwar: Samstag den 10. April d. I. über die Brod-Liefening für das Königl. Militair in den Garnisonen Stuttgart, Ludwigsdurg und Hchcuasperg, auf das Ccmmerhalbsahc vom 1» Mai bis legen Dkt. rgiz. Montag, d- aber 3) schlechterdings niemand gelassen werde, der nicht vor deren Eröfnung durch «in M' -istratisches, von dem betreffenden Oberamt unterschriitlich anerkanntes Zcugniß, unzweideutig zu beweisen vermöge, daß er hinlängliche Kennrnisse in der Landwirthschaft und ^ «in reines Vermögen bcstzc, um wenigstens in baarem Gelde 3,500 fl. oder in liegenden Gründen für sich oder durch an- dere 9,900 fl. Caution leisten zu können. Den 23. Merz >3:5. Landvogtei-Sleuerrath am Mittlern Nekar, u. Camcralverwalter zu Horb. Kaltenwesten. Der Pacht der der Camcralverwaltung Laufen und der Comnim, Kaltenwe- stcn gemeinschaftlich zustchenden Gchaafwcide zu Kaltenwesten gehet bis Michaelis d. I. zu Ende. Die Verleihung auf die künftige 5 oder 6 Jahre wird am Mittwoch den 21. April Vormittags 9 Uhr auf dem Rathbans zu Kaltenwesten vorgenommen werden. Die Waide ertragt 4go Stük Schaaf- waare, worauf der Bestander 350 Stük cinschlaffrn darf. Ein Bestandes genießt das Schaafdaus mit der Stallung, 1 Futterboden, und 2 Küchengarlien, den M-ltagspförch und für den Nacht- pförch, den 4tcn Thcil von dem Ertrag des gebesserte» Guts. Der Psörch - Karren wird ihm an« gcschaft, unterhalten, die Hurten und Storzcn aber hat er selbst anzuschaffen und im Stand zu er- halten. Die Liebhaber, welche mit Meister-oder Conccssions - Briefen und obrigkeitlich und ober- amtlich gesiegelten Zeugnissen über ihr Prädikat und Vermögen und daß sw neben einem tüchtigen Bürgen eine Caution von 500 fl. prastiren können, verseben seyn müssen, mögen sich einfindcn, und die weitere annehmliche Bedingungen anhörcn. Den 20. Merz 1313. Kön. Oberamt Besigheim , u. Cameralamt Laufen. Lorch. Nach allerhöchstem Befehl vom 23. Dcc. 1312. Hochpreisl. Departement des Innern Section der Commun- Verwaltung ist der neue Brükcnbau über die Wicslauf zwischen den beiden Weilern Mittel - und Unterschiechrbach allcrgnädigst genehmigt und befohlen worden, deshalb eine Acht cichs-Verhandlung öffentlich vorzunehmen. Der entworfene und bereits moderirte Bau-Ucbcr- schlag besagt: Steinhaucr - und Maurer - Arbeit 773 fl. 23 kr.; Zimmer - Arbeit 47» fl. 55 kr.; und Schmid - Arbeit 5 fl. 20 kr. Die Verhandlung dieses Abstrichs wird auf dem Rathhauß zu Rudersperg Samstag den io. April d. I. Vormittags 9 Uhr vorgenommen werden, und dm Mei- 134 stern dcr Maurer und Steinhauer mit der Bemerkung bekannt gemacht, daß die Liebhaber mit ober- «mtftche» Zeugnissen versehen, gute und tüchtige Meister zu seyn, auch die gehörige Cautionen zu leisten im Stande seien, sich einfinden können. Den 23. Mer; igiz. Kön. Oberamt. Maulbronn. In dem hiesigen Oberamt werden die Sommer-und Winter - Schaafweiden in folgende» Ortschaften auf weitere 3 Jahre von Michaelis tgiZ bis dahin igiö im Auistreich verlie- hen werden. 0 Mittwoch den 21. April Morgens 9 Uhr zu Schmie; die Waide ertragt iZvStük, an welchen die Bürgerschaft 50 Stük einschlagen darf. 2) Donnerstag den 22. April Morgens 9 Uhr zu Oetisheim; die Waide ertragt 250 Stük, gleiche Anzahl darf die Bürgerschaft erschla- gen. Der Bestandcr hat nebst freier Wohnung, Scheuer, Stallung und Küchengartcn, 2 Morgen Wiesen zu genießen. 5) Montag den 26. April Morgens 9 Uhr ui Wurinberg; die Waide er- tragt 150 Stük, gleiche Amahl darf die Bürgerschaft einschlagen. Der Schäfer genießt freie Woh- nung, nebst hinlänglicher Stallung, auch einen Wurzgatten von ungefähr 5 Ruth, und dabei alle bürgerliche Bencficicn. f 4) Montag den 26. Apftl Nachmittags 2 Uhr in Wiernsheim; 330 Stür, wovon der.Bestandcr roo Stük einschlagen darf, welcher freie Wohnung und Stallung ge- nießt , und zugleich Schäfer in Serres ist. 5) Mittwoch den 2«. April Vormittags 9 Uhr zu Gündelbach; der Bestander darf die Waide mit 125, und die Bürgerschaft mit 125 Stük Schaa- fc beschlagen. Für die nothige Wohnung, Stallung, re. hat Bestandcr selbst zu sorgen. And o) Donnerstag den 29. April Vormittags 9 Uhr zu Schüzingen; woselbst der Bestanden 200, und die Comwun >00 Stür Gchaafe einschlagen darr. Auch hat dcr Schäfer freie Wohnung nebst Stal- lung und 2 Garten zu gemessen. Die weitere Bedingungen in den betreffenden Ortschaften werden tut den Schäferei- Verleihungen selbst, wobei alle Liebhaber mit den iiöthigcn Zeugnissen , insbeson- dere wegen ihres Vermögens versehen seyn müssen, bekannt gemacht werden. Den 29. Mer; 13»z. Kon. Oberaint. Rottcnburg am Nckar. BiS Montag den 12. April d. I. wird die obere König!. Nekar- Mühlc ^tel Stunde von der Stadt entfernt, auf 6. 9 oder 12 Jahre, je nachdem sich Liebhaber hier- zu zeigen, Aufstreichsweise verliehen. Sie bestehet aus dem Mahlgebaiide, Pferds-Stallungen und Heuboden, hat 4 Mahl-und einen Gerbgang, es werden dem Bestandcr 6 Mannsmad oder 9 Mor- gen König!. Wiesen, im Brücl genannt, zur Benuzung cinacraumt, und demselben auch der Ertrag an geschnittenem Zeug von den den Nekar- Fluß das Jahr über paßircndcn Holz-Flore» überlassen. Diese Verhandlung wird hierdurch zur allgemeinen Wissenschaft gebracht, und cs haben diejenige, welche zu Bestehung dtr Mühlen Lust bezeugen, am gedachten Tage des Morgens um 7 Ahr in dem Camcvalamt sich einzufinden, auch obrigkeitliche Zeugnisse über ihren Vermögens-Zustand wegen Stellung einer Caurion mitzubringen, und der Verhandlung sodann anzuwohnen. De«! ,7. Merz 18 >3.' Lcrndvogtci- Skeuerrath und Cameral-Verwaltev. Zwiefalten. Das dem Königl. Camcralamt zugehörige Fischwaffer im Aachbach, so Stun- den lang ist, und Forellen und Aeschcn füh-r, wird bis Mittwoch den 7. April in der Cameral- Dcrwaltung auf 3 Jahre', nämlich vom !. Inn. 18J3 bis 1316. an den Meistbietenden verliehen werden. Liebhaber wollen an diesem Lage mit Vermögens- Attestaten versehen, sich bei der Verhand- lung einfindcn. Den 19. Merz >315. Kon. Camerakamt. Ludwigsburg. Der bei dem Königl. Cavallerie- Regiment Nr. 2. Leib - Chevaurlegcrs ge- fandcne Unteroffizier Esenwcin ans Stuttgart, hat sich heimlich aus der Station E'te.-itzsch bei eipzig entfernt, ohne daß bis,ie;t etwas von ihm hatte in Erfahrung gebracht werden körnen. Es wird daher derselbe auf Allerhöchsten Königl. Befehl audnrch ediktaliter xeremtori^ch vorgeiaven, in- nerhalb der nächsten 0 Wochen a dato, wovon ihm >4 Tage für den iten, »4 für den .r-m, und »4 für den 3len Termin gegeben werden, sich bei seinem Regiment zu stellen, und wegen seiner Ent- fernung sich zu verantworten, im Nichterscheinungsfalt aber zu gewärtigen, daß gegen ihn durch ein Kriegs-Recht in ^ournm-loi-m, verfahren iinb gesprochen werde. Den 22. Fcbr. >5-3. Cvmmando des Königl. Cavall» Regnucnis Nr. 4. Leib, Chcvaurlegcrs. 135 We lnsberg. Friedrich Echnec von Pcrcnflcfnöfcfb, Stiefsohn des Daniel Schcuermanns, And Johann Bernhard, Schumacher von Winuncnthal, werden zum dritten - und leztenmal vorgcla- der,. >ich binnen 4 Monaten nach Haus zu begeben, und bei Oberamt zu stellen, indem sonst ihr Vermögen, das bereits zur Confiscation annotirt ist, wirklich confiscirt werden wird, und ste d«ne- den Leibes-Strafe und verlängerte Militärdienste zu gewärtigen haben. Kon. Oberamt. Sp «ich ist gen. Der unterm Zten Limen-Inf. Reg. itcn Bataillon gestandene Soldat Jobann Evangelist Dcnklnger von Wehingen, bat sich statt einzurücken ^entfernt, und rst bisher nicht bei seinem Commando cingctrüffen. Alle Civil-und Militair- Bcbö den werde», geziemend ersucht, auf üm zu fahnden, und ihn im Betretungsfall arrctircn , und entweder hieher oder nu seiner Fahne ein- schseei» zu lassen. Dm 25. Merz iüi5. Kön. Oberamt. Mergentheim. Das hier garnisonnircnde leichte Infanterie-Regiment Nr. io. bedarf eines tüchtigen Büchsenmachers. Diejenige, welche die erforderliche Gcschiklichkeit desizcn, und sich sowohl d.shalb, als wegen des Vermögens, mit obrigkeitlichen Zeugnissen legitimiren können, wollen sich in Balde an die Unterzeichnete Gtelle wenden, und den zu treffenden Akkord abschlicßen. Den 2,. Merz 131Z. Regiments-Commando. Freudentbal. Um dem Publikum den Ankauf des Biers von der Königs. Bierbrauerei in Rechentshofen möglichst zu erleichtern, ist die Einrichtung getroste» worden, daß denjenigen, welche mit den erforderlichen Bierfaßchen nicht versehen scyn sollten, solche, gegen eine Hinterlage des WerthS derselben, von Seiten des Jnjkituts geliehen und diese nach gemaltem Gebrauch gegen Zurükdezah- lung der Hinterlage wieder angenommen werden. Zugleich wird für das Publikum zu Stuttgart ». Ludwigsburg hicmil bekannt gemacht, daß jeden Dienstag ein Frachtwagcn nach Stuttgart, und je- den Samstag ein dergleichen nach Ludwigsburg von Rechentshofen aus, künftig abgchcn werde, um die ei,»gekommene» Bestellungen, und zwar nach Stuttgart im Preis zu 2 fl. 34 kr. per Aimer, und nach Ludwigsburg zn 1 fl. 50 fr. per Aimer Fracht zu überführen. Der Fuhrmann wird in Stutt- gart im RothcnhauS und zu Ludwigsburg im Bären logiren, woselbst die leere Fäßchcn jedesmal cldgcgkbkll wcrdeu können, um solche Retour zu nehmen. Den 1. Merz igtZ. K. Camrralamt. Gmünd. Auf allerhöchste Königliche Anordnung besteht in der hiesigen Stadt seit dem 1. Januar 1313- eine öffentliche Gold- und Silber - Controlld, »ach welcher in Rük- sich? der Gold - Fabrikate kein anderes als »g, 14 und 6 karatiacs Gold, bei dem Silber aber nur 12 und 15 löthiges verarbeitet werden darf. Z» Begründung und Ausführung dieser Anstalt sind zwe, Controlleurö ausgestellt, welche nicht nur im allgemeinen auf die deshalb bestehende König!. Verordnungen verpflichtet, sondern auch befugt und angewiesen sind, die Werk, statte der Gold-und Silber - Arbeiter zu jeder Stunde zu untersuchen; auch ist leztern aufgegeben!, alle ihre Waaren nach aufgeschlagcnem Namenszug zur Stempelung zu übergeben; wo sodann die Controlleurö, wenn sic von der Aechthcit der Fabrikate auf jede mögliche Art unter ihrer Vcrant, wortlichkcit sich zuvor ans das genaueste überzeugt haben, solche mit der Nummer des Karat - oder Loth - Gehalts und dem Stadt-Wappen, ncmlich dcni Kopf des Einhorns, bezeichnen. Indem die Unterzeichnete Stelle das vereheliche handelnde Publikum von dieser Anstalt in Kcnntniß sezt, glaubt dieselbe sich zugleich der Hofnung berechtigt, daß bald größere Bestellungen den vielen geschikten Gold-und Silber-Arbeitern, io wie auch dem Handelsstandc dabicr die erwünschte Gelegenheit dar- bictcu werden, den in altern Zeilen behaupteten Ruhm der hiesigen Fabrikate wieder erneuern , und die durch diese Anstalt vcranlaßten allgemeinen Erwartungen vollständig befriedigen zu können. Den 4. Merz ißi3. Kön. Oberamt und Stadt-Magistrat. Calw. Der im hiesigen Arbeitshause schon geraume Zeit aufbewahrt gewesene Zigeuner, An- dreas Winter, ist in der vep-pangencn Nacht mittelst Durchbrechung !eines Riegels aus der Kran- kenstnbc entwichen. Bei seinen frühem Verhören hat er den Verdacht für die öffentliche Sicherheit gefährlich zu scy», nicht von sich entfernen können. Es werden daher alle Lock - und Wobllöbl. Obrigkeiten und Polizei - Behörden ersucht, zur Wiederbcifangung dieses Menschen/alle zwckdienliche MaaSregein zu ergreifen, und ihn auf Betreten zur Obcr-Jnfpcction des Arbeitshauses einliefern zu lassen. Signalement : Andreas Winker, Zigeuner, welcher früher als Marioncttenspielcr hcrumgezo- gcn, ist Zi I. alt, 5 Fuß 9 Zoll groß, von untccsezter Statur, hat rundes schwarzgelbcs Angesicht, schwarze krause, in das Gesicht hercinhangende Haare, niedere Stirne, schwarze Aügbraunen, schwar- ze Augen, kurze spizige Nase, halbvolle Wangen, kleinen Mund, schmale Lippen, angeloffene Zahne, starken schwarzen Barl und Bakenbart, etwas spizigeS Kinn und breite Schultern. Er kaut sehr viel Tabak und spricht ziemlich schnell. Ec war bekleidet mit einer grauen Tuchkappe mit ledernem Stulpp, schwarzem Halstuch, grau tuchener Weste, dergleichen Hosen und Wammcs von einerlei Zeug und Farbe, schwarzen tuchenen alten Gamaschen und Bandelschuhen. Den 27. Merz igiZ. Kön. Oberamt. Freuden stabt. Der Baurenknccht Michael Micnhardt von Schönmenznach, hiesigen Ober- amts, wurde als der Aushebung entwichen, und verfälschten Passes verdächtig, im Oberamt. Neuen- bürg arrctirt, fand aber Gelegenheit, auf dem Transport abermals flüchtig zu werden. Sämtliche Polizei-Behörden werden daher ersucht, auf diesen Menschen fahnden, ihn auf Betreten arrctiren, und wohlverwahrt hiehcr ausliefern zu lassen. Signalement: Micnhardt ist 24 I. alt, sechs Fuß zwei Zoll hoch, hat röthliche Haare, gewölbte Stirne, dünne Augbraunen, kleine blaue Augen, klei- ne spizige Nase, bleiche Wangen, mittelmassigcn Mund, schmale Lippen, breites Kinn, schmales An- gesicht, schmale Schultern.. Den 21. Merz igiZ. Kön. Obcramt. Ravensburg. Der mit einem auf 1 Monat zur Reise nach Nürnberg und Braunau gülti- gen Paß den 7. Scpt. v. I. entwichene Hcchtwirth und Bierbrauer Johannes Hiemer vo» Alldorf ist in dem in Gcmäshcit Deercts König!. Hochprcisl. Scction der innern Administration unterm 25. Nov. v. I. ihm anberaumten Z monatlichen Termin in sein Heimwegen nicht zucükgckchrt. Derselbe wird daher vermag dieses allerhöchsten ^Decrcts wiederholt aufgefordert, innerhalb einer weitern Frist von Z Monaten in sein Heimwesen zurükzukehren, widrigenfalls wegen der erhobenen Schuldenlast gegen ihn als einen entwichenen Zahlungspflichtigen iw contumaciam verfahren würde. Den 22. Merz t8i3.. Kön. Oberamt. Wiblingcn. Ort Baltringcn. Der wegen landstrcicherischen Lebens in Untersuchung und Verhaft gekommene Johann Evangelist Voldcnaucr ist in der Nacht vom 26 auf den 27. Merz aus seinem Gcfängniß entwiche». Voldcnaucr ist 5 Fuß 8 Zoll 2 Linien hoch, hagerer Stellung, sein« Gesichtsfarbe ist bräunlich, blaß eingefallen die Wangen, die Haare und Augen braun, der Mund gewöhnlich, die Nase spizig klein, die Zähne gut. Seine Kleidung bestand bei seiner Entweichung in einem stark zerrissenen grau zwilchenen Baurenwammes, einem blaurächencn, alten Brusttuch, einem schwarz und cothgestreiften floretseidcnen Halstuch, schwarxlederne» trischgefärbten Beinkleidern, und grau zwilchene» stark zerrissenen Ueberbeinkleidern. Seine Kopfbedckung in einem stark abgetragenen Be.urenhnt, seine Fußbedckung in alten ihm nicht anpassendcn Schnürstiefeln. Cr zeichnet sich übri- gens noch dadurch aus, daß er sehr viel und sehr schnell spricht, und auf dem rechten ^Ohr etwas übel hört, was häufig eine Wendung des Kopfs gegen den Sprechenden veranlaßt. Sämtliche Be- hörden werden nun ersucht, auf diesen Flüchtling fahnden, und ihn im Bekrelungsfall verhaften u»d wohlverwahrt hiehcr einliefcrn zu lassen.. Den 2g. Merz igiz. Kön. Oberamt. Dru.kfeh.ler in dem. neuen Zoll-Tarif.vom 11. Nov. 1812. S 27. unter Sa amen sind die Kl ec sa amen durchzustrcichcn, da sie bereits S. iS. unter K l e c sia a m e n. besonders. Vorkommen.. Nro. 17. 1813 m <• Königlich - WürttkMbergtsches Staats- aar Rcgtemgs-Blatt. Samstag, 10. April. Allerhöchste Verordnung, die Nicderstzung einer Criminal- Commission betreffend; cl. 6. z. Apnl 1813. Da Se. König!. Majestät, um bei den dermaligen Zeit - Umständen allen die Störung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit zum Zwecke habenden verbrecheri- schen Handlungen und Schritten mit dem gehörigen Nachdrucke zu begegnen, und durch schnelle Bestrafung der Schuldigen weitere Verbrechen dieser Art zu verhüten,. Sich bewogen gefunden haben, zu Würdigung und Aburtheilung der Verbrechen des Hochverrarhs und anderer Majestät - Verbrechen, so wie aller die Störung der öf- fentlichen Sicherheit und Ruhe beabst'chrenden Verbrechen, eine eigene, aus Personen vom Militaire und Civil zusammengesetzte Criminal-Commission, unter dem Prästdio des Staats - Rarhs und Criminal-Tribunal-Direktors von Mau cler an- zuordnen: so wird solches hiedurch mit dem Anhänge bekannt gemacht, daß die ge- dachte Criminal- Commission angewiesen worden ist, daß sowohl die Untersuchung als Aburtheilung dieser Verbrechen mit der möglichsten Schnelligkeit betrieben, alle nicht zum Wesen der Sache gehörigen Formen und Weitläufigkeiten vermieden werden, und nahmentlich die hergebrachte förmliche Defensiv« eines Znquisiten dabei nicht statt finden soll. Decretum, Stuttgart, im König!. Staats-Ministerium, den Z. April iZlZ. Ad Mand. Sacr. Keg. Maj. propr. Den bisherigen Stadt - und Amtsschrciberei. Bezirk von Neuenbürg betr. Se. König!. Maj. haben allergnädigst geruht, auf allcrunrerthänigstes Ansu- chen des Stadt-und Ar tssäneibcrs Volley zu Neuenbürg eine Abtheilung des bis- herigen Stadt» und Anusschrciberei-Bezirkes allda in eine Central - Stadt- u. Amts- schreiberei und eine Annsschreiberei in Allerhöchstem Rescripte vom 4. diß dahin al- lergnädigst zu genehmigen, daß der Central-Stelle die Orte Neuenbürg, Feldren- nach mir Pfinzweiler, Schwann, Conweiler, D nnach, Dobel, Neusatz, Rothenfol, Herrenalb, Bernbach mit Moosbronn und Loffenau, der besonder» Amtöschreiberei lZ8 f: x die Orte Ottenhausen mit Rudmersbach, Gräfenhausen, Arnbach, Ober-und • ittcr* Niebelsbach,, Birkenfeld, Langenbrand, Engelsbcaud, Salmbach, Grumbach y Kapfenhardt, Waldrennach, Kalwbach und Höfen zugewiesen werden. Die Central, Stadt-und Amrsschreiberei ist dem bisherigen Landvogtei - Actuar Kurz in Ludwigsburg allergnadigst übertragen worden, die Amrsschreiberei hingegen verbleibt dem bisherigen Stadt- und Amrsschreiber Volley. Stuttg. den 5. April 18*3' Kön. Ministerium des Innern Graf v. Reischach. Die auf dem Schloß Rotenberg aufgestellte Feuerwache betr. Da nach der für die auf dem Schloß Rotenberg ausgestellte Feuerwache verfaß- ten 7^'sa.uk-ion die Lärmkanone daselbst, wenn das Feuer in einer der beiden König- lich- R.'side-.zeu, Stuttgart oder Lttdwrgsbnrg, ansgebrochen ist, dreimal, —' wenn so-"??es Urgtük in dem Bezirk der Landvogtei Rotenberg sich ereignet, zweimal—• und wenn sserhalb desselben eine Feuersbrunst entsteht, einmal geldßt wird, und zwar so, daß jedesmal nach Verfluß ew.er halben Stunde, im Fall das Feuer anhalt, die- selve Feuerzeichen wiederholt werden: so wird solches andurch zur allgemeinen Kennt- niß gebracht. Stuttgart, den 1. April 1813. König!. PEzei-Ministerium Graf v. Taube. Die Termine zu den Concurs- P üfungen der evangelischen Schuliucister, Provisoren und Schul-Jncipienten betreffend. Für die evangelischen Schul, Provisoren und Schul-Jncipienten werden felgende Termine zu den auf Georgi verordneten Concurs -P üfungen hicmir bestimmt; näm- lich der Li. April für alle Schul-Provisoren, die sich theilö um das Diensteramen gemeldet haben, theils um ein vorzüg icheres Aeugp-.ß cottcurriren wollen; der agste April für alle Schst-Zncipienten von d.u Gencralaren Heilbronn, Oehringen und Maulbronn, und der ie. Mai für die Schul-Zncipienren aus den übrigen Generalaren. Für die deutschen Schulmeister, welche entweder zum Behuf einer Beförderung, oder, um die Legitimation zum Unterricht vor» Schul-Jncipienten zu erhalten, sich u" e-rs ör.igl. Ober-»Consistorial- Examen gemeldet haben, wird der 26. April zum P üfuugS - Terr:stn bestimmt. Es habi n e- nuach alle diejenigen, welche ihre Bittschriften um das Concursexamen l'c^ei'.s bei dem Königl. Ober- Consistorium eingegeben haben, und nicht durch beson- dere Resolutionen von der dißmahligen Prüfung abgewieftn sind, an den für sie be- stia mren Tagen Morgens 8 Uhr in der Kanzlei des Königl. Ober- Cousi'storiums zu c > aemen, wo ihnen das Weitere bekannt gemacht werden wird. sämtliche evangelische Dekane werden biemit angewiesen, diese Termine in ihren D'öcesi.m -ehör-g bekannt zu machen, und den Schul-Lehrern und Schul- Provnsren auf'-.gehen.. ihre, bei früher erstandenen Obcr-Couststorial-Prüfttngerr erhaltenen Zeug» niste im Original mitzubringen. Stuttg. den 7. April agr.;. Sraa-s- und Cult- Minister von Jasmund. Kj Rechts - Tckenntnisse des Kön. Ober,Justiz, Collegiums. 1) In der Appellations-Sache von Heilbronn zwischen dem Scribenten Bernhard Zehender"daselbst, Liquidanten Anten, und dem Bekermeisier Christian Zehender eben- daselbst, Liquidaten Aten, wurde das von dem Oberamtsgericht zu Heilbronu in der Zehenderischen Coneurs-Sache zu Thalheim ausgesprochene Erkenntniß, den Vorzug dreier Bürgschaftsforderungen des Ami betreffend, unter Verurtheilung des Oberamrs- gerichts in die den Parthien dadurch verursachte Kosten von Amtswegen als nichtig kasst'rt. Stuttgart, den 20. Merz rZrz. 2) In der Ations Sache von Nagold zwischen Johannes Kreidler zu Schönbronn Kl. Anten, und den Testaments - Erben und Legatarien des verstorbenen Magnus Nestleu zu Rothftlden, Bekl. Aten, die Gültigkeit eines Testaments betreffend, wur- de die Urthel erster Instanz refownirt, und das vorliegende Testament als unförmlich aufgehoben; cornpenk. expens. Sturtg. den 2q. Merz iZlZ. Z) Zn der Aüons-Sache von Wangen zwischen Corncl Schäffer zu Plaz, Bekl. Wiederkl. Anten am einen, und dem Freiherrn von Razenried, modo dem Geheimen Rath, Grafen von Beroldingen, als Besizer des Guts Razenried, Kl. Wiederbekl. Aren, die Bezahlung eines Lehenzinses in der Vorklage u. Ersaz Herrschaft!. Steuern in der Nachklage betreffend, wurde das Erkenntniß voriger Instanz in der Vorklage confirmirt und in der Nachklage reformirt; comvenk. cxp^n». U>. eod. 4) In der Appellations-Sache von Cantstadt zwischen Georg Landauer, Handels» mann und Leder-Fabrikanten daselbst, Vorbekl. Nachkl. Anten und resp. Aten, und dem Med. Dr. Christian Reust zu Stuttgart, Vorkl. Ilachbekl. Aten und resp. Anteils einen Gesellschafts-Vertrag betreffend, wurde die Urthel voriger Instanz unter Ver- gleichung der Kosten reformirt. ib. eod. Erkenntniße bcß König!. Ehe-Gerichts. Den Zi. Merz i8iZ wurden geschieden: 1) Johann Friedrich Hengstler, Bürger und Schumacher zu Leonberg, Kl., von Elisabeth, geb. Schmid von Groß-Heppach, Schorudorfcr Oberamts, Bekl. ex cap. quali delert. unter Verurtheilung der Beklagten in die Kosten. 2) Christian Banzhaf, Bürger und Mezger zu Gerstetten, Heidenheimer Ober- amts, Kl., von Ursula, geb. Hagstotz von da, Bekl. ex cap. quafi defert, unter Ver- gleichung der Kosten. Straf-Erkmntnisse deö König!. Criminal- Tribunals. A<1 Mand. Sacr. Reg. Maj. Am 3. Merz wurde der wegen wiederholten Diebstahls in Untersuchung gekom- mene Festungs-Sträfling Andreas Bauer von Crispenhofen, mit Einschluß des noch nicht erstandenen Rests seiner früheren Strafe, neben dem Ersaz aller Kosten, zu sechömonatlicher Juchthaußstrafe verurtheilt. Den 8. Merz wurde der zu Ludwigöburg wegen Widersezlichkeit gegen die Oö .:z> 140 fett tn Untersuchung gekommene Iohänst Grimm von Jtsftld, neben dem Kosten Er, faz, ntit zweijähriger Festungsarbeit belegt. Loäem ist der zu Rottweil verhaftete Jakob Strauß von Winterlingen, wegen Münzfälschungs-Attentats und Betrugs, neben dem Ersaz aller Kosten, zu dreijähri- ger Zuchrhcmßstrafe und nachheriger Reclusion in ein Zwangs - Arbeitshaus! verur- rheilr worden. Am y. Merz wurde der zu Ulm verhaftete Gottlieb Spitz von Oedenwaldstetten, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Kosten-Ersaz mit einjähriger Feftungö- arbeit belegt. Unter dem n. Merz ist der zu Calw in Verhaft und Untersuchung gekommene Christoph Friedrich Kiefer von Calmbach, wegen Brandstiftung, zu sechsjähriger Zuchthaußstraft und nachheriger Reclusion in ein Zwangö-Arbeitshauß auf unbestimm- te Zeit verurtheilt worden. Den ir. Merz wurde der zu Ulm verhaftete Binzens Schneider von Hundersin- gen, wegen thärlicher Widerftzlichkeit gegen die Obrigkeit, neben dem Kostens-Ersaz, zu zweijähriger Festungsarbeit condemnirt. Am ig. Merz ist der zu Ellwangen wegen wiederholten Diebstahls in Untersu- chung gekommene Johann Kopp von Zang -zu sechsmonatlicher Zuchthaußstraft verur- theilr worden. Am 15. Merz wurde der zu Eßlingen verhaftete Johann Felger von Wälden- bronn, wegen Diebstahls, neben dem Kosten-und Schadens-Ersaz, mit neurnnonat- licher Festungsarbeit bestraft. Unter dem 16 Merz ist der zu Tettnang in Untersuchung gekommene, vormali- ge Haußschneider Leibgeb daselbst, wegen Ehebruchs-Attentats und Calumnien, neben dem Ersaz sämtlicher Kosten, zu viermonatlicher Festungsstrafe condemnirt worden. Unter dem 18. Merz ist der zu Hettbronn in Verhaft und Untersuchung gekom, mene Jakob Roder von Finsterrorh, wegen wiederholten Diebstahls, mit zweijähriger .Zuchthaußarbeit, neben dem Ersaz der Kosten belegt, und dessen nachherige Reclu« fron in ein Zwangs-Arbeitshauß auf wenigstens 2 Jahre verfügt worden. Den rh. Merz wurde der zu Ulm verhaftete Johann Rueß von Marchbronn, wegen Wilderei-Attentats, Gewehrverheimlichung und rhatlicher Widerftzlichkeit^ ge- gen einen Fvrstofft'zianten, neben dem Erfaz aller Kosten, zu drei und emhalbjahri- ger Festungsarbeit, so wie zu einer Geldbuße von 20 Pfd. Hellern verurtheilt. Am 20. Merz ist der zu Göppingen, wegen wiederholten Diebstahls in Untersu- chung gekommene Jobann Glaser von Geradstetten, neben dem Erfaz aller Kosten, mir achtmonatlicher Festungsarbeit belegt worden. Unter dem 22. Merz ist der zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Johann Georg Eißler von Lhalheim, wegen wiederholter Betrügereien, ncbe» dem Ersaz aller Kosten, zu ein und einhalbjähriger Festungsarbeit und nachheriger Reclusion in ein Zwangs-Arbeitshauß bis zu erprobter Besserung condemnirt worden. Eodera wurde der zu Göppingen verhaftete Georg Schmid von Groß-Süssen, we- »4? gen kulposer Tödtung des Iofias Stäudle von Göppingen, neben dem Ersaz eines Theils der Kosten, zu vierjähriger Festungsarbeit verurtheilt. Unter dem -z. Merz sind die zu Göppingen in Verhaft und Untersuchung ge- kommene Joseph Klein und Franziska Schanker von Wäschenbeuren- ui d zwar der erstere wegen Diebstahls und Betrugs zu fünfmonatlicher Festungsarbeit. die lez'ere aber wegen Betrugs und Ehebruchs zu fünfmonatlicher Zuchthanßstrase so wie zum Ersaz der ihnen zu geschiedenen Kosten condemnirt worden. Am 24. M r; ist der zu Ravensburg verhaftete Johann Wiesenhofer von Lust', wegen Wilderei und Ge oehrverheimlichung , neben dem Ersaz der Kosten und des Schadens, zu fünfmonatlicher Fenungsarbeir, die ersten sechs Wochen mit aufgesezter Wilderer-Kappe verurtheilt worden. Den 25. Mer; wurden die zu Ulm wrgen Fälschung in Untersuchung gekommene Leo Stüber" von Bühlefingen lind Thomas Mayer von Wolpertshofen, jener zu sechs- monatlicher, dieser zu viermonatlicher Festungsarbeit, neben dem Kosten-Ersaz, mit den: Anhang condemnirt, daß beide Znqmsircn nach erstandener Strafe unter beson- dere polizeiliche Aufsicht gesezt werden sollen. Den 26. Merz find die zu Rottweil resp. wegen Bigamie, ehebrecherischen Eon- cubinats und Vagabnndität in Untersuchung gekommene, Christian Friedrich Pfaus von Lüzenhard und Catharine Rab, der erstere zu zweijähriger, die lezwre zu sünf- monarlicber Zuchthaußftrafe, so wie zum Kosten-Ersaz verurtheilt worden, und sollen beide nach Ablauf ihrer Strafzeit der Polizei-Behörde zu Ergreifung der weiter ge- eigneten Maaßregeln übergeben werden. Unter dem 29. Merz ist der zu Ulm verhaftete Johann Weber von Memmingen wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaz aller Kosten, mir einer vier und ein- halbjah iger Juchthaußstrafe belegt, und dessen nachherige Auslieferung an die Kön» Venerische Behörde verfugt werden. Epdem wurde der zu Eßlingen verhaftete Matthäus Glaser von Aichelbach, we- gen wiederholten großen und qualificirten Diebstahls, neben dem Ersaz aller Kosten, zu drei und einhalbjähriger Zuchthaußstrafe, und nachheriger Rcclufion in ein Zwangö- Arbeirshauß bw zu erprobter Besserung verurtheilt. Aufruf. Es ist eine von der vormalig Württemberg. Landschaft den 10. Aug. 1796 ausgestellte Obligation über ein von Christina Friderika Renzin zu Braken- henu der damalige« Kriegs-Prästations-Kasse angelichenes Capital 0 jco st. rerloh- ren geg urgen D.r etwaige Befizer dieser Obligation wird hiennt aufgeruftn, in ei- ner Frist von g Monaten solche bei der König!. General- Staats - Schuldcnzahlungs- ^asse zu produciren, und sich über sein Eigenrhums-Recht zu leei imiren, indcne nach Verfluß dieses Termins der dermaligen Gläubigerin eire neue Ob.iga on ausgestellt, und auf die verlohrne ältere Obligation kein? Rükficht mehr genonmen werden wird. Sluttg. den 27. Merz i8xz. Königl. General-Staats-Schuldcnzahlungs-Casse. 143 Se. Körn gl. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten Decrets vom zr. Merz den Advokaten König von Braken- heim, zu>n Auditor bei dem Infant. Regiment Nr. i. Prinz Paul, vermög allerhöchsten Decrets vom 2. April, den Commandanten zu Rottweil, Obersten v. Hövel als solchen nach Ludwigsburg zu versezen; vermög allerhöchsten Decrets vom Z. April den Leibpage v. Linden zum Second- Lieutenant beim Cavallerie- Regiment Nr. 4, Jäger König, den Leibpage v. Sturmfeder zum Second-Lieutenant beim Garde-Regiment zu Fus, den Wachtmeister Diener vom Cavall. Regiment Nr. 4. Jäger König., zum Second-Lieutenant bci dem Cavall. Regim. Nr. z. Jäger Herzog Louis zu ernennen, den Lieutenant Maier von der Gensd'armeric zu dem 8lcn Infant. Regiment, den Lieutenant Wittich von diesem Regiment zur Gcnsd'nrmerie, den Lieutenant Lerch geßn er von dieser zu dem Land-Scharfschüzen - Bataillon zu versezen; und vermög allerhöchsten Decrets von cbend. die zu Lieutenants beförderten bisheri- gen Leib-Pagen v. Linden und v.Sturmfe der zu Kammerjunkern zu ernennen; vermög allerhöchsten Decrets vom 5. April dcni pensronirten Hauptmann v. Bi- dcnfeld den Charakter als Major zu ertheilcn, und ihn bei dem neuerrichteten rtcn Bataillen des Regiments Nr. 9. leichte Infanterie König einzutheilen, den Cadet Weber vom Inst- Regiment Nr. 8, und den Unteroffizier v. Cam- mer er iten, vom Infant. Regiment Nr. 5. Prinz Fridcrich, zu Second-Lieutenants beim Jnfant. Regiment Nr. 8, den Unteroffizier v. Cammerer 2ten, zum Second-Lieuteuant beim Infant. Re- giment Nr. 6. Kronprinz zu ernennen, den Oberst und Aufseher der Ouvrierö - Compagnie bei der Gewehrfabrik zu Oberudorff, v. Nettelhorst, als Commandant nach Gmünd, und dagegen ^ den Staböhauptmann v. Lang vom Infant. Regiment Nr. 2. Herzog Wilhelm, in dessen Stelle nach Oberndorff zu versezen; dagegen bei d'efem Regiment den Premier-Lieutenant Röll zum Stabshauptmann, den Second-Lieurenant Beck zum Premier-Lieutenant, den Ea'.wt Röll zum Second-Lieutenant, und den Feldwebel Knauer vom Infant. Regiment Nr. 5, Prinz Friderich, zum Gensd'armerie-Lieutenant in der Landvogtei am untern Neckar zn ernennen; verniög allerhöchsten Decrets vom 6. April an die Stelle des auf sein Ansuchen entlassenen'Stabs Rittmeisters v. Breitenbauch, vom Cavall. Regiment Nr. 4. Jä- ger König, den Premier-Lieutenant und Adjutant v. Voller zum Stabs-Rittmeister zu ernermen, und den Second-Lieutenant v. Wagner, vom Cavall. Regiment Nr. 1. Prinz Adam, zum Cavall. Regiment Nr. 4, Jäger König zu versezen; unterm 7. April den O.uartiermeister Pflüger und Unteroffizier Oechsle vom Infam. Regiment Nr. und 143 Quarticrmeister Ehrhardt vom Anfang Regiment Nr. 4, zu Second-Lieute- nants beim Jnfant. Regiment Nr. 8. zu ernennen. Vermög allerhöchsten Decrcts vom 5. April haben Se. Königl. Maj. dem Auditor Hufnagel von dem Jnfant. Regiment Nr. 7. die allerunterlhanigst nachae- suchre Entlassung, Kranklrchkens halber, alle g nädigst ertheilt. Se. Königi. Ma;. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom 5. April den ge- heimen Cabinets-Secremir v. Kohlhaas zum Legations - Rath und zu Aklerhöchst- Dero Commissair und Fiskal bei der Königl Hof-und Domamen - Kammer, und vermög allerhöchsten Rescripts vom 8 April deu Fi-mnz - Ministerial- Secrceaire Gärtner zum Geheimen Cabincrs-Se retair, und den Secretariats - Assistenten bei der Medicinal-Section Haas zum Lten Geheimen Cabinets-Registrator zu ernennen allerguavigst geruht. Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten Decrets vom 27. Merz den hiesigen Ober-Post-Ofstcialen v. Schmädel als dritten Polizei-Schreiber bei der König!. Ober - Polizei * Direktion all hi er anzustellen; vermög allerhöchsten Rescripts vom 6. April die Oberaccisers-Stelle in dem Ca« meraldistrikt Marbach dem dasigea Amts - Substituten Hauser zu übertragen; und vermög allerhöchsten Rescripts vom 7 April dem Stifrungsverwalter Krais in Marggröniugcn die Ober-Jnspecüon über das Final.Zuchthaus daselbst zu übertragen. Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom 6. April hem zur Patronatpfarrei Mühlhausen am Nekar, Diöccse Cannstatt, nomwirten Pfarrer M. Le bret in Nord he im die allerhöchste Constrmatron allergnädigst ertheilt. Stuttgart. Ferner emgegangene Beiträge für verwundete Königl. Krieger: von dem Oberamte Kirchheim mit Einschluß 9 fl. 40 kr. von dem Pfarrdorfe Brüten •—• —• — 358 ss. 40 kr. durch das Obcramt Herreuberg von den Znnwohnern zu Entringen —• —• —- — —> 16 ft. von dem Oberamte Biberach über die bereits eingeschikten Beiträge, ferner —- — — — 85 fl. i8 kr. von dem Oberumgelder Grub von Freudenstadt, und den Umgeldern seines Distrikts — —- — 7 st. 16 kr. Den 8. April 1813. General-Lieutenant, Vice»Präsident des Königl. Kriegs-Departement, von Phull. Stuttgart. Der ledige 22 Jahr alte Sohn des Taglöhners Münch von hier, ist zu Ende v. Spion, heimlich ntmichcn, und durch ein Decret von Königl Höchst- preisl. Polizei-Ministerium rom Zi. desselben Monats der Unterzeichneten Behörde befohlen worden, denselben durch Ste briefe verfolgen zu lassen. Es werden demn ich alle Mi! wir« und (rim-Behörden ersucht, ans diesen Menschen fahnden, und ihn im 14+ Betretungsfall wohlverwahrt hieher ausliefern zu lassen. Derselbe ist 5^ 7" groß, schlanker Statur, hat braune abgeschnitteue Haare, braune Augen, schmale Wangen, mittelmäßigen Mund, gute Zähne, stampfe Nase, gerade Beine, und kein auffallen« des Kennzeichen; wie er bei seinem Entweichen bekleidet gewesen, ist unbekannt. Den z. Aprl i8iZ. König!. Stadt-Direction. Stuttgart. Die König!. Reichs-General-Ober-Post-Direction ist gesonnen, die p,-o igiz. neu anzuschaffende Post-Livreen, bestehend in 255 Iakcn, 255 Ober. Röken und in 255 Hüthen im Abstceich fertigen und anschaffen zu lassen, worzn b!os das erforderliche gelbe, rothe und schwarze Tuch hergcgeben wird, die Zugchörden aber nebst den Hüthen von den Entreprenneurs beigeschaft werden müssen. Zu dieser Verhandlung wird Dienstag der 20. April d. I. ausgcsezt, an welchem Tag diejenigen Meister der Schiwider - und Huthmacher - Zunft oder auch andere, zu dieser Entreprise Lusttragcnde Personen Vormittags 9 Uhr in dem König!. Ober-Post-Gebäude sich einfinden, das weitere vernehmen, auch die Probstücke daselbst besichtigen können, wobei noch angefügt wird, daß die Verleihung im Ganzen oder Partbienweise, je nachdem sich Liebhaber dazu finden, geschehen wer- de, auch daß diejenige, welchen der Akkord nach erfolgter Ratifikation zugcschlagcn wird, für die Un- ternehmung cavcnt und zu einer angemessenen Caution genugsam gefaßt seyn müssen. Den 2. April 1913. Kön. Reichs-General- Ober- Post - Direction. Stuttgart. Der im Hospital-Hof befindliche Wurmartcn von 1-;-Viertel im Meß, ist dem allergnädigsten Befehl gcmas auf mehrere Jahre an den Meistbietenden in Verleihung zu bringen, wozu Montag der irte dieses Monats anbcraumt ist. Zugleich wird auch an diesem Tag eine be- schlossene Hofstatt nebst Huhnerstall in gedachtem Spitalhof verlieben werden. Die Liebhaber wol- len sich deshalb Vormittags 9 Uhr in dem Cameral-Verwaltungs- Gebäude cinfinden. Den 3. April igrz. Kön. Cameral-Verwaltung. Murrhardt. Unterzeichnete Stelle hat 12 Fuder Stroh zu verkaufen, wozu die Liebhaber eingcladcn werden. Den 2. April 1915- Kön. Camcralamt. Altshau scn. Zufolge erhaltenen allerhöchsten Befehls wird die Königl. Untere Mahlmühle dahier nüM Gerb « und 3 Mahlgängen, den erforderlichen Wohn - und Ockonomic- Gebäuden, samt einigen Gärten und einem Allmandtheil bis Montag 26. April d. I. wiederum auf 9 Jahre vcrpach. tct werden. Die Pachts-Verhandlung wird Morgen» um 9 Uhr in der Cameral-Verwaltung dahier vor sich gehen, wobei sich die Liebhaber, welche gelernte Müller und unbescholtene Leute seyn, auch wegen dcr nöthigcn CautionSlcistung einiges Vermöge» haben müssen, mit obrigkeitlich gesiegelten At- testaten versehen, einfinden mögen. Den 31. Mer; >913. Kon. Cameralamt. Gaildorf. Nach einem von König!. Hochpreisl. Departement des Innern, Section der Commun-Derwaltung erlassenen allerhöchsten Decret sott das Bauwesen des kürzlich zu einem Rath- haiiß und dcr Stadtschrciberei- Wohnung erkauften, und dazu cinzurichtcndcn Hauses im öffentlichen Abstrcich Donnerstag den 15. April d. I. Morgens 9 Uhr verakkordirt werden. Hiezu werden be- sonders eingeladen, Maurer, Zimmerlcute, Schlosser, Scbreincr, Flakchner und Glaser, welche aber die Materialien anzuschaffen, und sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihre Kenntmffc und Prädi- kat so wie über ihre Vermögens-Umstände auszuwcisen haben. Den 30. Merz 13,3. Kön. Oberamt. Hessigheim und Wahlheim. Die Schaafweide zu Wahlheim wird Montag den 26. April und die zu Heßigheim Dienstag den 27. April jedesmal Vormittags 10 Uhr auf dem Ratbhausc ei- nes jeden Orts dem Meistbietenden verliehen werden ; welches mit dem Anhang hiemit öffentlich, be- kannt gemacht wird, daß jede Schaafweide zu 300 Stük Schaafen berechtigt sei, wovon der Bestän- dec die Hclfte cinschlagcn darf, und daß Niemand zur Licuation zugelaßen werde, S'cr sich nicht mit einem Meisterbriefe und gutem Zeugnis über seinen Wandel und Vermögen ausweisen kann. Den 29. Merz 1913. Kön. Oberamt Besigheim. Nrv. 18. 1813 ms Königlich * WürtttMbcrgischcs Staats- Md ReatttrngS-Blatt. Samstag, 17. April. Könial. Verordnung in Betreff der Burger - und Bcisitz« Reccplions-Gebübren, ingleicheu der Bürger-Steuer, des Beist; - Geldes und des Schn;-und Schirm-Geldes. Zu Bewirkung einer zweckmäßigen Gleichförmigkeit in Hinsicht auf die Bürger- und Beisitzer-Annahmen und Bürger-und Beisitz-Receptions-Gebühren, so wie in Ansehung des jährlich zu entrichtenden Bürger-und Brisitz-Geldes und des Schutz- Geldes wird hierdurch in Beziehung auf das allerhöchste General-Restript vom 6. Jun. 1312. mit Aufhebung aller früheren hier nicht ausdrüklich vcrbehalrcncn Sta- tuten, Organisations-Bestimmungen, Rechts-Gewohnheiten und anderer Rechts-Nor- men Folgendes allgemein festgesetzt: 1) Jeder.König!. Unterthan wird an demjenigen Ort, wo sein Vater zur Zeit sei- ner Geburt Bürger oder Beisitzer war, ohne besondere Aufnahme als geborner Bürger oder Beisitzer angesehen, und hat, wenn er in die wirkliche Ausübung der Rechte eines acriven Gemeinde-Mitglieds eintritt, ausser demjenigen, was die Königl. Gesetze wegen Pflanzung fruchtbarer Bäume auf die Allmand, und Anschaffung eines Feuer-Eimers ans das Rathhaus rc» verordnen, weder an die Königl. Cameral-Casse noch an die Gemeinde, noch an die Grundherrschaft Et- was zu entrichten. Uneheliche Kinder treten in die Rechte ihrer verbürgerten oder den Beisitz ge- nießenden Mütter ein» 2) In allen Orten des Königreichs, wo ein Orts-Magistrat besteht, ist dieser die' gesetzliche Behörde, welche mit Genehmigung des Oberamts und mit Vorbehalt höherer Entscheidung in streitigen Fällen die Bürger und Beisizer nach den ge- setzlichen Vorschriften anzunehmen hat. In Hinsicht auf die Königl. Residenzstadt- Stuttgart verbleibt es jedoch bei den deshalb besonders ertheilten Vorschriften. Zn den wenigen Kammer-Orten, wo noch keine Gemeinde-Verfassung besteht,, werden die Beisitzer, wie bisher, von der Seetiou der inner« Administration un- ter Rüksprache mit der Finanz- Behörde angenommen. Z) Sowohl die Receptions-Gebühren der Bürger and Beisitzer als die jährliche Abgaben der ^Bürger, Steuer und des Bei sitz-Geldes werden (mit Ausschluß der Camcral- Cassen), von den Gemeinde-Eissen bezogen. Nur wenn wegen der Annahme einer Person zum Bürger oder Beisitzer Streit entsteht, welcher zum Vortheil derselben entschieden wird, hat diese neben der Gebühr für die Gemeinde auch noch die gesetzlich bestimmte Taxe an die König!. Sasse zu entrichten. Auch bleibt in den vorgedachren Kammer-Orten, so lange nicht eine förmliche Gemeinde- Verfassung daselbst angeführt wird, die bisherige Einrichtung in Ansehung der Receptions- und Bei sitz« Gelder unverändert. 4) An den vormaligen Patrimonial-Orreu sind, sowohl was die Annahme der Vür- ger und Beisitzer, als was die Receptions-Gebühren anbelavgt, die in der Ge- neral-Verordnung vom t2j. Dec. igio. festgesetzten Bestimmungen zur Richt- schnur zu nehme». Nach ebendenselben Grundsätzen sind auch die Rechte der Grnndherrschaftcn in Ansehung des Bezugs der jährlichen Bürger-und Beisitz-Gelds-Abgaben ab- zumessen. 5) Wer, ohne das volle Unterthanen-Recht zu erhalten, in den Landesfchu Orten, so lange in denselben eine förmliche Gemeinde-Verfassung nicht emgeführt ist, an die König!. Camera!-Casse das gewöhnliche Beisitzgeld nach den Bestim mungen der General- Verordnungen vo>n 13. 19. Jul. 1777. zu bezahlen. Jan. IÜS2., Z2. Dec. 1679., und 6) Da die in den neuen Staaten des Königreichs eingesührt gewesene Bürgcr-Annahm- Gebnhr den jetzigen zum Theil sehr veränderten Verhältnissen öfters nicht mehr angemessen, und es darum zu thun ist, daß auch hierinn eine gleichförnnge Be- haadlungsweise mit derjenigen, welche in den Königs. Erbstaaten hergebracht ist, beobachtet werde; so ist die Recepnons Gebühr in diesen neuen Staaten einer-Re- vom -ss. Dec. rgro. festgcsezren Rechte der Gutsherren, so wie auf die in ein- zelnrm Orten bereits gegebenen Normen bei den ohnehin abzuhaltenden Vogt- Rug-Gerichten oder Rechnungs- Abhören von dem Magistrat nach einem ^gleich- förmigen Maßstabe zu bestimmen; worauf die gefaßten Beschlüße nach ^vorheriger Vernehmung der gutsherrlichen Behörde, in so fern deren Interesse dabei concur- Art, unter Beilegung der geführten, die motivirenden Umstände, insbessndere den Genuß und Werth der Gemeinde-Benesizien enthaltenden Protokolle in du- plo von allen Orten auf Einmal an die Section der Commun - Verwaltung zur Genehmigung oder sonstigen Verfügung einzusendcn sind. Was aber die Reguli- 14* rung der Receptions- Gebühren in sämtlichen zur Zeit noch bestehenden sogenann- ten Kammer-Orten anbelangt, in welchen noch keine Gemeinde-Verfassung cristirt; so haben die Oberämter ir.it den betreffenden Cameralamtern über einen Entwurf derselben auf eine mit den Bestimmungen für die in Gemeinde-Verfassung stehen- den Orte analoge Wesse sich zu vereinigen, und diesen Entwurf an die Königl. Sectio» der Krondomainen zur weiteren Besorgung einzusenden. 7) Bei Regulirung der Receptions-Gebühren ist sich in der Regel nach folgende« näheren Bestimmungen zu achten: a) Eine Weibsperson, welche in oaS Bürgerrecht ausgenommen wird, zahlt die Hals- te von dem einer Mannsperson, und ein Kind männlichen oder weiblichen Ge- schlechts die Hälfte von dem einer Weibsperson augeseßteu Bürgergcld. b) Neben dem Bürger- Annahmgeld hat jeder neue Bürger einen brauchbaren, die Probe haltenden Feuer-Eimer auf das Rathhaus anzuschaffcn und 2 fruchtbare Bäume auf die Allmand oder an die Straße zu setzen, auch da, wo ein Gemein- de-oder Amts-Frucht Vorrath vorhanden ist, den magistratisch zn rcgulu enden Natural- Beitrag zu leisten. c) Für die Waisen-und Zuchthäuser wird eingezogen von einem neuen Bürger — —. — 1 si. von einer neuen Vürgermn — —. —>? 30 Er. von einem jeden Kinde männlichen oder weibl. Geschlechts 15 kr. d) Eine Abgabe an den Magistrat, oder die Bürgerschaft, sie bestehe in Geld, oder Wein, Vrod u. s. w. findet nicht Statt. Ist cs jedoch in einem Orte hergebracht, für die magistratische Sitzung, in wel- che ttdcr ein Bürger-Annahm-Gesuch berarhschlagt wird, dem Magistrat ein Lnggeld zu bezahlen, so wird gestattet, daß in die L>portcl-Casse desselben nach den oben bestimmten Abstufungen ein Geld-Surrogat von 3 fl., 1 fl. 30 kr. und 45 kr. jedesmal gelegt werde. 8) Die Wirksamkeit dieser Verordnung soll an denjenigen Orten, wo nicht schon vorhin die Vorschriften derselben eingeführt wären, mildem Tag ihrer Erlassung in der Maße chuve en, daß die nach der früheren Lokal-Verfassung bereits an- gefttz ca und noch im A rsstand haftenden Abgaben an diejenige Lasse, für welche sie bestimmt waren, unabänderlich abzutragen find. Für die Bekanntmachung und Vollstreckung derselben haben nunmehr die Könial. Landvogtei-Aemter Sorge zu tragen. Stuttgart, den 9. April 1813. Äd Mand. Sacr. Reg. Maj. König!. Ministerium des Innern. Königl. Ministerium der Finanzen. Graf v. Reischach. Graf v. Mandelsloh. Den Ausfuhr-Zoll für abwergen Garn betreffend. Da Se. Königl. Maj. vermög allerhöchster Resolution vom y. April den A fuhr-Zoll für abwergeu Garn auf 1 fl. 4 kr. vom Centner festgesezt haben:' ■ wird solches Hiernit zur allgemeinen Nachachtung bekannt gemacht, und dabei der' 14S Beamten die Weisung ertheilt, die unter der Deklaration von abwergen Garn zur Verzollung kommenden Colli genau zu visitiren, damit keine Unterschleife Vorgehen können. Stuttg. den io. April i8lZ. Finanz-Minifterium. Graf v. Mandelsloh. Rechts, Erkenntnisse deS Kön. Over-Justiz, Collegiums. 1) Zn der Appellations-Sache von Schramberg zwischen Joseph Hils zu Hinter- sulgau, Kl. Anten Producten, und Johannes Reuter auf dem Fridrichsberg, Bekl. Aren, Producenten, Abrechnungssireitigkett betreffend, wurde Anr Product zu Ab- schwörung eines Reinigungs-Eides zugelassen. Scuttg. den 24. Merz 1313. 2) In der Gchuldforderungssache des Handlungshauses Stahl und Federer da- hier, Liquidanren Produccnten, gegen die Debitmasse des verstorbenen Geheimen Se- cretairs Döring, Liqüidatin Productin, wurde der dem Producentischeu Handlungs- hanse auferlegre, und von demselben geführte Beweis für nicht hergestellt erkannt, und hiernach in der Hauptsache gesprochen; cnmpenf. expens. Sturtg. den 26. Merz. 3) Zur Abwendung der Erecutio» in der Rechtssache der Grast. Hauser Solms- Rödelheim uud Waldeck gegen das Grast. Haus Limpurg - Pückler, den Kauf und resp. die Auslösung von 2 Quoten an dem Limpurg Gaildorf Solms - Assenheimifchen Landes-Antheil betreffend, wurde von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium ein Ver- gleich zu S aude gebracht, solcher unterm heutigen genehmigt, und der auf die Reve- nuen uud Gefälle der beiden Rentkassen zu Obcrrorh u. Gaildorf unterm 17. August 13: t, gelegte Sequester wieder aufgehoben. Sruttg. den 30. Merz 1813. 4) Zn der Ations-Sache von Riedlingen zwischen Fridolin Eg^e von Altshausen Anteil »rtb Matthias Engler von da, so wie Joseph Branz von Seekirch, Aten, die Ansprache an der» Vesiz und Genuß eines Fall-Lehengnrs bctr., wurde die Urlhcl er- ster Justin; dahin reformirr, daß die von Engler und Branz gegen Egle angebrachte Klage nicht statt habe, compenl'. expens. Stuttgart, den 1. April I8lz. S e. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom 9. April c,n die Stelle des zum Finanz-Departement versezten Hofraths Spittler den Hof- u. Fi- nauz-Rath Seyffer zum Mitglieds der Königl. Hof-und Domainen - Kammer, des Ober-Hofbau - Departement und der Bau- und Garten - Direktion in Stuttgart gnä- digst ernannt. Ge. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Decrets vom 9. April folgende Bataillons-Aerzte allergnädigst ernannt: Beim Inf. Regiment Nr. 1. Prinz Paul, den Unterarzt Wen; bei der Artillerie. Beim Inf. Regim. Nr. r. Herzog Wilhelm, den Unterarzt D. Sontheimer vom Regiment Nr. 9. König leichte Infanterie. Beim Jnfant. Regiment Nr. 4. den Unterarzt P fäler, dieses Regiments. Beim Inf. Regiment Nr. 5. Prinz Friedrich, den Unterarzt Riek he, vom Re- giment Nr. 8- Beim Jnfant. Regim. Nr. 6. Kronprinz, den Unterarzt Rhode vom zten In- fanterie-Regiment, und vermög allerhöchsten Desrets von ebend. haben Se. König!. Maj. den A: di- tor Schwarz vom 4tc i z m 710» Infant. Regiment zu'versezen, und dessen S elle dem Crim ual-Acruar M cdicus zu Heilbronn zu übertragen allcrguädigstgeruht. Se. Koni gl. Mas. haben allergnädigst geruht, vcrmöz allerhöchsten Rescripts vom y. April die erledigte Aktuars-Stelle bei der Lan-dsogrei an der Enz dem Oberamtö-Acruar Reust zu Besigheim zu übertragen; vermög allerhöchsten Rescripts vom io. April den bisherigen Ober-Finanz-Kanr- mer-Rkgistraror Grüner zum Secretair bei dem Finanz.Ministerium zu ernennen, das Oberaccise- Amt in dem Cameraidisirikt Rorh am See dem vormaligen Amls- Verweser Braun daselbst, und das Oberaccise-Amt in dem Cameraldisirict Ehingen dem dortigen Casernen-In- spektor Vogt, auch vermög allerhöchsten Decrets vom n. April die erledigte Oberamtei Nagold dem Zustizrath Engel in Rottenburg zu übertragen; vermög allerhöchsten Rescripts vom I-. April den Ober-Regierungs-Secrekair und Lehen -Registrator Lohbauer zum wirklichen Ober - Regierungs-Secretair bei der Section der inner» Administration, und an dessen Stelle den Obcramtmann Geishcimer von Gaildorf zum Lehen-Registrator mit dem Pradicat als Ober-Regierungs-Secretair zu ernennen. Se. Königl. Mas. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom 0. April den zum Stadtpfarrer in Doruhaan ernannten Pfarrer Köhler von Mar lkenzimmcrn, auf sein allerunterthänigstes Ansuchen, auf seiner bisherigen Stelle zu belasten, u. dagegen den Piarrcr Hirsch von Un rer» Sontheim zum Stadlpfarrer in Dornhaan zu ernennen; vermag allerhöchsten Rescripts vorn IZ. April dem zur kathol. Pfarr- Caplauei in Rimpach, Oberamrs Wangen, nominirten Er - Franziskaner Thomas Stau dach er von 'Waldsee, und vermög allerhöchsten Rescripts vom 15. April dem zur kathol. Patronat - Caplanei Ratzenried, Oberamts Wangen, nominirten Ercapuziner von Wangen, Wlarr Fidel Sali k, die allerhöchste Bestätigung zu ertheilen, ferner das erledigte Diaconar Grosbottwar, Diöcese Marbach, dem Pfarr-Vikar Ehr- hart zu Schalkstetten zu übertragen ullergnstdigst geruht. Se. Königs. Mas. haben dem Geistlichen Rarh und Prosissor zu Fcburg, Hug, r's ein Merkmal der allerhöchste« Gnade, das kleine Krcuzdcc Kön'gl. Civil- Verdsei st-Ordens zu verlcihett geruht. Se. Königs. Mal. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom iz April den rei- sigen Förster Vogel von Rutemsheim, Oberforsts Leonberg auf die reisige Försters- Stelle gr Böblingen, eben dieses Oberforsts zu versezen, u. die reisige Försters'Srclle zu Ruttinsheim, dem bisherigen Unterförster Ernst Koch in der Gtnninger Huth, Oberforsis Tübingen zu übertragen allergnädigst geruht. Sn Königs. Mai. haben vermög allerhöchsten Decrets vom 11 April aller- gnädirf geruht, den Heinrich Ludwig Bühler von Lorch, zum Posthalter in Lorch, den Lönenwirlh Burtersak in Bopsiugen zum Posthalter in Bopfingen, den Kro- rS» nei'-wirch Vöhnle in Brakenheim zum Posthalter in Brakenheim, den Ignaz Küh- ler in Vühlerthann zum Posthalter in Bühlerthann, und den Ochseuwirth Kotzel in Dettingen Zum Pofthalter in Dettingen allerguadigst zu ernennen. Stuttgart. Da der auf dem Transport von Carlsruhe nach Heidelberg kürz- lich entwichene äusserst gefährliche Erzbetrüger Carl Wilhelm Tesche von Sohlingen im Großhcrzogthum B.rg durch die König!. Gensd'armerie in Vernsfelden, Oberamts Mergentheim wieder aufgegriffen und arretirt, sofort derselbe an die Großherzoglich Baadensche Ober-Polizei-Behörde in Carlsruhe wieder ausgeliefert worden ist; so wird der dieses Flüchtlings wegen unterm zi. Merz d. I. erlassene Stekbrief andurch ausser Wirkung gesezt. Den 12. April 1813. König!. Polizei-Ministerium. Graf von Taube. Königsbronn. Um den willkührlichen Frachtforderungen der Eisen-Fuhrleute zu begegnen, ist über das Privat - Eisen-Fuhrwesen in die auf der Route zwischen Königsbronn, Stuttgart und Ludwigsburg liegende Orte ein Akkord abgeschlossen worden. Nach diesem Akkord, der bis zum Z. Nov. d. Z. dauert, ist für die Fracht von einem Ccntner Eisen nach Gmünd, und Lorch — —• — nach Schorndorf —* — — nach Waiblingen —• — —> nach Cantstatt, Stuttgart und Ludwigsburg zu bezahlen. Dabei ist den Fuhrleuten auferlegt worden, auf dem Ladschcin, worinn bei Gusto waaren und Oeftn die vornehmsten Theile derselben angezeigt seyn werden, jedesmal zu bemerken, wieviel der Empfänger für den Transport der Waare von der Ablad- stätte bis in das Haust zu bezahlen habe. Die Fuhrleute sind für jedes Uebermaaß verantwortlich gemacht worden. Das Publikum wird von dieser Anordnung hiemit in Kenntniß gefezt. Den 27» Merz 1313. Kon. Hürtenamt Königsbronn. Dreissig Kreuzer, Vierzig Kreuzer, Vierzig Acht Kreuzer, Ein Gulden bände ausser der Neichsstcucr und dein Brandschadens-Beitrag gar keim Abgaben ans sich haben, die .Verkaufs-und Bezahlungs-Bedingungen aber sehr annehmlich sind; w laden mir auch auswär- tige Liebhaber ut der Verkaufs-Verhandlung ein , und haben wir darzu Mittwoch den 2g. April be- stimmt, an welchem Tag sich die Liebhaber Vormittags s Uhr auf dem Rathhaus in Aalen einfin- dcn, indessen aber die Gebäude täglich in Augenschein nehmen mögen. Den 8- April igiä. Landvogtei- Steueramt am Kocher, uns Camecalamt Aalen. Bietigheim. Auf allerköci sten Befehl wird das bisherige.Diaconarhauß zu Bietigheim im öffentlichen Aufstrcich gn den Mess-bictenden rcekmist werden, Es enthalt: Im Sousterrain eine» gewölbten Keller; zur ebenen Erde einen Vorplaj, zwei Hol-stalle, einen Viehstall, eine Waschküche und int Hof einen Schweinstall; im ersten Stak zwei heizbare Zimmer mit eisernen Offen, drei nicht heilbare Zimmer, zwei Kammern, eine Küche und Speiskammer; im zweiten Stok e n heizbares Zimmer mit eisernem Ofen, und drei Kammern; auf dem Kehlgcbalk eine Kammer. Das Haust steht in der Nahe der Kirche, ist von allen 4 Seiten frei und für mancherlei Gewerbe woblgelegcn. An dasselbe stoßt ein theils mit einer Mauer rhcils mit einem Zaun umfangener Kachengarten von iü^ Ruth. im Meß, welcher, je nachdem stch Liebhaber finden, entweder mit dem Haust oder auch besonder verkauft werden wird. An dem erzielenden Kaufschilling muß j(e( sogleich nach gerichtlicher Eckenntniß des Contrakts baar, die übrigen §tel aber in 2 verzinnslichen Jahrszielern bezahlt wer- den; auch behalt sich die allergnadigstc Herrschaft das Eigcnthums-Recht auf die verkauften Objekte bis zur völligen Befriedigung bevor. Die Verkaufs-Verhandlung wirb am Samstag den 24. April Vormittags 10 Uhr tu der Camcralamts - Wohnung zu Bietigheim vorgenommcn werden. Den 3. April iZ!Z. Kön. Camcralverwaltung. Ellwangen. Zufolge allcrgnadigstcn Befehls von Könrgl. Section der^ Kcondomainen vom 20. Mer; igtz. soll die sogenannte Ottcnhofnmhlc bei Adelmannsfeldcn im öffentlichen Aufstrcich verkauft werden, wozu der 30. April d. I. anbccaumt worden; an welchem Tage sich die Liebhaber einfinden, die Verkaufs-Bedingungen vernehmen, und einstweilen die Mühle selbst in Augenschein nehmen können, welche folgende Bestandtheile hat: 1) das Mühlgcbäude, mit 1 Gerb- und 2 Mahl- gängen; auf demselben ^cine Wohnung mit 1 Stube, Kammern und Küche. 2) Ein besonders gebau- tes Stallchen zu 2 Stük Rindvieh. 3) Eine abgesonderte Schweinstallung, und 4) a pari gebauten Bakofen, sodann s) ungefähr jtelS Morg. Grasrhein, nebst 6) ein f; Morg enthaltendes Wurz- gartlen. Den 6. April 1313. Kön. Landvogtci-Steucrsmt am.Kocher, und Stadt- Cameralamt allda. Markdorf. Mit dem sogenannte» Bibcrachcr Hof zu Markdorf, Grosherzogl. Baadcnsche Bezirtsamts Mörsbnrg, welcher ein Eigcnthum des Hospitals Bibcrach ist, nnd in einem Wohnhaus samt Torkel, Keller u. Waschhaus, sodann 1 Jeyrt. 30 Ruth. Garten, 1 Jchrt. 2 Drll. 88 Ruthen W'cseu, und 9 Jch>fi 2 Vrtl. 45 Ruth. Reben bestehet, desgleichen mit den eben diesem Hospital ge- hörigen Reben zu Bermatingen, Groshcrzogl Badenschcn, Bezirksamts Salem, welche 7 Hofstatt, öder «ngrsäbr 1 Iauchert im West ballen, zoll nach allerhöchstem Befehl ein.nochmaliger Verkaufs- Versuch vorgen»Ulmen, und, soviel den Hof zu Oiarkdors betrifr, eine neue Schazung zu Grund ge- legt werden. Dis wird nun unter dem Anhang besannt gemacht, daß die Verhandlung 1) zu Mark- dorf Dienstag den 4. Mai d.J. Dormitrags 9 IIiv* in dem Bibcrachcr Hof selbst, 2) zu Bermatin- gen aber an dem ncmlichcn Tag Nachmittags 2 Uhr in dem dortigen Wirthshausc vor sich gehen wird, wobei sich nun die Liebhaber, welche übrigens die Gnmdfiülc täglich beaugenscheinigen nnd dabei die nähere Bedingungen vernehmen können, einfinden mögen. Aitdorf, den 26. Merz rgiz. Commissarius, Stcuerrath der Landvogtci am Bodcnsee, Uhl. Oe bringen. Nach allerhöchstem Befehle Hochpreisl., Sektion der Krön-Domainen vom 23. Merz d.J. find folgende dem, nun definitiv incammerirtcn Stifte zugehörigen Gebäude zu Ochrin- gcn, zum Verkauf im Aufstrcich ausgcsezt, und. zwar: ,h dir ehemalige Wohnung des Praceptors Sch ad mit 2 Zimmern, 3 Kamme!n, einer Dübne, 2 Kellerlcn, und einem Wafchhauß; 2) die bisherige Wohnung des Praceptors Baier, mit Z Zimmern, 2 Kammern, Küche, Altane, Büh- ne, Keller und Holzstall nebst einem Kärtchen; .5) die seitherige Wohnung des Praceptors Sei- ler, mit 5 Zimmern, 3 Kammern, Küche, Dübne, Keller, .Holziege, Waschküchen, samt einem Gärtchen; 4) das bisher von der verwitrweken Stadtvögtin Röstlen vcrtragSmastg bewohnte Haust mit 4 Zimmern , 2 Kammern, 2 Küchen, > Bühne, nebst Keller, Hoizplaz und Wafchhauß; 5) die Kapere zu ^St. Anna auf dem Kirchhof ausserhalb der Stadt Dchringcn, zum Abbruch bestimmt. Diese Gebäude können, nach vorheriger Anzeige beim Cameralamt täglich i» Augenschein genommen werden. Die Bufftreichs-Bcrhandlung findet Dienstag den 4. Mai in dem Amtszimmer des Cameral- anits Vormittags 6 Uhr Statt. Es werden aber nur solche Kaufsluftige zugelassen, welche den Kanf- schllling nach erfolgter allerhöchster Ratification, entweder ganz, oder doch zu ^tcl baar zu bezahlen vermögen. Den g. April Landvogtci- Stcuerrath an der Jart u. Cameralamt Oehrmgen. Weilers heim. Nach allergnadigstem Befehl vom 8- April stad 127 Eimer Wein 1312c Ge- I51 wachs, worunter -o Eimer Vorlaß meistens von Kregl-nger -und Archshofer Gebürten, und 'S Eimer Wein Hesse in der König!. Kellerei zu Krcglingen zum Verkauf ausgefezt, welche Ouuftag den 20. April Vormittags 10 Uhr zu Kreglingen im öffentlichen Aufstreich verkauft werden. Liebhaber kön- nen sich täglich von deren Güte in der Kellerei daselbst überzeugen , und werden hicmit zur Auf- ftrcichs- Behandlung auf die bestimmte Zeit eingcladcn. Den 10. April igiZ- ■ _ _ Kön. Camcral-Verwaltung. Gomaringen, Pfullinger Cameralamts. Die unterm 22. Merz d. I. vorgenommene öffent- liche Verleihung des König!. Maicreiguts in Gomaringen, welches in einem geräumigen Wohnhaus, Z Schaafhausern, Schcuren und Stallungen, 173 Morg. oi Vrtl. Wiesen , und 54 Morg. Z Vrr. Akers in 3 Zcllgcn bestehet, ist nicht genehmigt, sondern eine nochmalige Verleihung auf 9 Jahre, von Georgii 1313 bis 22. allergnad, angeordnet worden, welche Donnerstag den 22. Äpr. Vormittags 9 Uhr auf dem Rathhaus in Gomaringen Vorgehen, dazu aber keiner zugelasscn werden wird, wel- cher sich nicht mit einem gerichtlich ausgestellten und obcramtlich gesiegelten Zcugniß auszuweiscn ver- mag , daß er von gutem Prädikat feie, den Feldbau verstehe, eine Caution von wenigstens 3000 fi. an liegenden Gütern, oder obrigkeitlich versicherten Capitaiien zu prastiren vermöge, und neben dem noch den zur Einrichtung für den Pacht erforderlichen Aufirand bestreiten könne. Den 6. Apr. 1313. Kön. Camcralamt. Neuenbürg. Nach allerhöchstem Befehl sollen Gefängnisse in der Oberamtsstadt Neuenbürg neu erbaut werden , wovon nach dem Uebcrschlag die Maurer - Arbeit 21g fl. 26 kr., Stcinbaucr- Arbcit 357 fl. 8 kr., Jps-und Bestech - Arbeit 275 fl. 25 kr., Zimmer-Arbeit 1125 fl. 52 kr., Schrei- ner-Arbeit 26 fl. '2g-kr., Schlosser-Arbeit 504 fl. 16 kr , Glaser-Arbeit 14 fl. 7 kr. und Hafner-Ar- beit 4 fl. betragt. Die Herstellung dieser Arbeiten wird Montag den 26. April d. I. Vormittags «Uhr auf dem Rathhaus in Neuenbürg in Abstrcich verakkordirt werden, wobei aber nur solche Meister, die ihre Tüchtigkeit, und daß sie, entweder angemessene Caution oder tüchtige Bürgschaft zu leisten vermögen, durch obrigkeitliche Zeugnisse zu beweisen im Stande sind, zugclassen werden können. An demselben Tag wird wird auch die Anschaff-und Beiführung 60 hölzerner Teuchel zu dem Schloß- bronncn in Neuenbürg auf dem dortigen Ralhhaus im Abstreich verakkordirt werden, weshalb die dicßfalsige Liebhaber Vormittags 11 Uhr zu erscheinen harten. Herrcnalb, den 5. April itziZ. Kön. Ca:ncra lverwaltung. Waiblingen. Die Verleihung der Commun-Schaafweide zu Kleinheppach wurde attergna- digst nicht ratificirt, und wird dcßtvcgen am Freitag den 23. April d. I. Vormittags >0 Uhr "auf dem Ralhhauß in Waiblingen eine nochmalige Verleihung vorgenommcn werden. Diß wird unter dem Anhang öffentlich bekannt gemacht, daß die Waide 125 Stük ertrage, daß aber ein Bcstandcr außer der Waide, sonst lediglich nichts zu gemessen habe. Den 10. April 1313. K. Obcramt. W i l hc l ms kirch. Horgenz ell. Dermög allerhöchster Resolution vom 4. d. M. wurde die unterm loten vor. Mon. vorgenommene Verpachtung des im Staats-und Reg. Blatt vom 27. Febr. 1815. Nr. 10. und in dem Schwäbischen Merkur vom 26. Fcbr. 1313. Nr. 4i. beschriebeiic» Pfarr- widdum- Guts zu Wilhelmskirch und des Pfarrgartens zu Horgenzell um das damals erzielte Loca- rium allergnädigst nicht ratificirt, sondern befohlen, eine nochmalige Verleihung damit vorzunchmen. Diese wird nun Mittwoch den 2g. April Vormittags um 9 Uhr vorgcnommen werden, wobei sich die Pacht-Liebhaber mir obrigkeitlichen Zeugnissen, daß sic das erforderliche Vermögen und die nöthi- gcn Kenntnisse zu Umtreibung der Güter besizcn, versehen, in dem Wirlhshansc zu Frohnhofen ein- find cn mögen«. Den ä. April 131z. Kön. Camcralamt Friderichshafen. Ravensburg. Am Freitag den 50. April Morgens 9 Uhr wird die Verköstigung der Pfrün- der im Hospital zu Ravensburg vom 15. Jun. d. I. au auf z Jahre, unter Vorbehalt allerhöchster Ratification .verpachtet werden ; wozu sich die Liebhaber auf besagte Zeit in dem Hospitalischcn Amts- zimmer cinfinden wollen, wo ihnen sodann die Bedingungen werden bekannt gemacht werden; welche auch täglich bei der Hospital - Verwaltung zu vernehmen sind-. Weingarten, den g. April 1313. Kon. Camcralamt.. Arv. 19. r 8 r 3 153 Königlich - Württemdrrgischer Staats-M Rtgicmgs-Blatt. Samstag, 24. April. Dienst-Verrichtungen der Königl. Gensd'armerie. Stuttgart. Zn den ersten z Monaten des laufenden Zahrs sind in den X!T.. Landvogleien des Königreichs 39 Diebe, 1 Mörder, r Wilddieb, 94 sonstige Verbre- cher, Z94 Vaganten, 481 Bettler, 58 Eonscriptionspflichtige, jo deutsche und 4 fran- zösische Deserteurs, im Ganzen 1082 Personen durch die Königl. Gensd'armerie verhaftet worden. Den 22. April. 1813. Königl. Ministerium des Innern. Graf v. Reischach. Rechts» Trkenntnißc deS Königl. Ob. AppellationS-TribunalS. r) Zn der von dem vormaligen Kaiserlichen Reichshofrath übergegangenen Man- dats-Sache, zwischen den» Herrn Fürsten von Hohenlohe-Waldenburg - Bartcnstein- Iaxlberg, Klägern an einem, und den beiden Herren Fürsten von Hohenlohe-Kirch- berg und Langenburg, Bekl. am andern Theil, die Abtretung eines Theils vom Hof- gute Carlsberg betreffend, ist unter commiffarischer Vermittlung des Königl. Ober- Tribunals ein Vergleich abgeschlossen und dieser heute bestätigt worden» Tübingen, den 6. April 1313. 2) Zn der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium zwischen' der Königl. Hof-und Domainen, Kammer, Klägerin, Appellantin, und dem vormali- gen Pächter Zohaun Friedrich Wiedmann in Weiler zum Stein, Beklagten, Appells- ten, Ersaz der auf ein Gestade verwandten Kosten, zunächst die Verbindlichkeit zur Be» weisführung betreffend, wird das Beweis- Erkenntniß voriger Instanz bestätigt , und «ppellantischer Theil in die Prozeß- Kosten dieser Instanz, verurtheilt.. Tübingen, de« 8. April 1813.. Rechts «Dstenntniffe des Kön. Ober»Justiz« Collegiums. 1) In der Nullitäten- Sache von Rißdiffen zwischen dem Schutzjuden Moses Isaak Rothschild, Kl. Imploranten Producentcn und Martin Teufel von Baisingen, Bekl. Zmploraten Producton, eine Schuldforderung betr., wurde Bekl. Implorat von der gegen ihn erhobenen Klage entbunden, und Kl. Implorant in die aufgegangenen Pro- ceß-Kosten condemnirt. Stuttg. den 7. April 131z. 2) In dir Appellations-Sache von Waiblingen zwischen Christine Wezel, Witt- we des Schulmeisters Wezel zu Nekarrems, cum curat. Querulantin Antitt an einem, und der Königl. Ober-Finanz-Kammer, Section der Krondomainen, Querulatin Atin am andern Theil, wegen Nichtigkeit einer Gantverweisung, wurde die Urthel erster Instanz reformirt, die Kosten beider Instanzen aber compensirt. Stuttg. den 9. April. z) In der Schuldforderungs-Sache des Jona Abraham Levi zu Baireuth, Kl. Producenten, gegen die Vormundschaft dcs minderjährigen Grafen von Hazfeld als Bestzers von Waldmannshofen, Bekl. Productin wurde die beklagte Vormundschaft von der Verbindlichkeit, den producirten Wechsel vom 20. Merz 1805. zu recognosci- ren oder eidlich zu diffitiren, unter Vergleichung der Producrions-Kosten freigespro- chen. Stuttg. den iz. April i8rg. 4) In der Appellations-Sache von Ulm zwischen David Enderlen nunc dessen hinterlasscnen Wittwe und Kindern cum cursl., sodann dem Bürgerund Schuster Jo- hann Gottfried Straßer zu Ulm, Kl. Anten an einem, und Johann Georg Kolb, Kaufmann daselbst, Bekl. Aten am andern Theil, ein gemeinschaftliches Casquet-Lie- ferungs-Geschäft betr., wurde auf geführten Beweist, Bekl. At von der gegen ihn erhobenen Klage entbunden, cornpeiss. rxpens. Stuttg. den 14. April i8rZ. Crkenntniße des Königl. Ehe-Gerichts. Den 7. April 1813 wurden geschieden: 1) Caroline Friederike Lenz von Stuttgart, geb. Bregenzer von Schorndorf, Kl., von Friedrich Lenz, Bürger und Hofkirschner zu Stuttgart, Bekl. ex cap. quafi defert. unter Verurtheilung des Beklagten in die Kosten. 2) Johann Jakob Breitmaier, Bürger und Lqmmwirth zu Breitenholz, Herren- berger Oberamts, Kl., von Maria Catharina, geb. Weiß von da, Bekl. ex cap. quäl! defert, unter Verurtheilung der Beklagten in die Kosten. Aufruf. Es ist eine von der vormalig Württemberg. Landschaft den 10. Aug. 1796. ausgestellte Obligation über ein von Christin« Friderika Renzin zu Braken- heim der damaligen Kriegs-Pcästations-Kasse angeliehcnes Capital ä 100 fl. verloh- ren gegangen. Der etwaige Besizer dieser Obligation wird hiemit aufgerufen, in ei- ner Frist von z Monaten solche bei der Königl. General-Staats-Schuldenzahlungs« Casse zu produciren, und sich über sein EigenthumS-Recht zu legitimiren, indem nach Berfluß dieses Termins der d.rmaligen Gläubigerin eine neue Obligation ausgestellt. »nd auf die verlohrne ältere Obligation keine Rüksicht mehr genommen werden wird. Stuttg. den 27. Merz i8iz. König!. General, Staats-Schuldenzahlungs-Casse^ Se. König!. Maj. haben allergnädigft geruht, vermög allrrhöchsren Resc.ipr vom 17. April die erledigte Raths-Stelle bei dem König!. Provincial-Justiz-Eollegio in Rottenburg dem bisherigen Justiz-Assessor Georgii in Ludwigsburg, und vermög allerhöchsten Reseripts vom 18. April die erledigte Obcramtek Gaildorf dem seitherigen Landvogtei- Actuar Romig in Weingarten zir übertragen; vermög allerhöchsten Rescriprs vom 19. April den Legationv-Secretair bei der König!, Gesandtschaft zu Paris. Rittmeister von Schwarz, von seiner Stelle abzu- berufen, und den-Geheimen Cabinets-Canzellisterr Scha ul zum Legations - Secretair bei gedachter König!. Gesandtschaft zu ernennen; vermög allerhöchsten Reseripts vom 21. April die erledigte Laudvogtei-Aktuars- Stelle zu Weingarten dem Oberarms-Aktuar Stehle zu Waldsee zu übertragen. Vermög allerhöchsten Reseripts vom 20. April haben Se. König!. Mas. die vakante kathol. Pfarrei Mögglingen, Oberamts Gmünd, dem Cooperacor Ade in Gmünd, und die hiedurch erledigte Cooperatur in Gmünd dem Professor am Lpceum zu Ellmaugen Reeb allergnädigst übertragen.. 71 fl. 35 fl». Skr. Stuttgart. Weiter eingegangene Beiträge für verwundete Königl. Keieger: durch den Landvogt, Kammerherrn v. Hiller in Oehrin- gen, über die bereits eingefchikren Beiträge, ferner,, von den, Herrn Fürsten von Hohenlohe-Langen« bürg 2i fl. Zükr. — Oberamre Gerabronn iz fl. 20kr. — Oberamte Mergentheim z6 fl. 10 kr. — von den Honoratioren und Bü.gern zu Bietigheim —. von dem Ober-Consistorial-Rache, Hofprediger d'Aurel zu Stuttgart, den Erlö'tz aus der gedrakren, am legten Neujahrs- Tage von ihm gehaltenen Predigt — von dem Obersteiger Hänel und dcn^ Arbeitern bei den Bergwerken zu Neuenbürg —• — — durch den Oberamtmann Muff zu Ulm von Löao Laza- rus von Eßlingen, aus besonderer Veranlassung von dem geistlichen Rathe, Decan und Stadtpsarrer von Brentano zu Radolphzell, eine Königl. Staats-Ob- ligation von — —■ —> — roo fl.- Den iZ. April igiz. General-Lieutenant, Vice-Prafldent des König! Kriegs-Departement, von Ph.ull. 17 2 fl. Z2 kv.- ^5 fl. 44 ff- Stuttgart. Bei der allhiesigcn König!. Meierei werden bis Freitag den 30. April d. I. Vormittags 9 Uhr noch 13 bis 13 Stak schöne Kühe an den Meistbietende» verkauft z worzu die Kaufs-Liedhaber eingeladen werden. Den 19. April igiz. Kön. Maicrci- Administration. Stuttgart. Nach allergnädigsicm Befehl soll mit dem Garten hinter den vormalig Kauf- mann Heugelinschen Hausern in der Friderichsstrasse, welcher t Morgen J Lrrl. Ruthe» im Meß halt, sowohl ein Verkaufs - alS auch ein Verleihungs-2lcrfuch gemacht werden, wozu Samstag der 24. April anberaumt ist. Die Liebhaber wollen sich an diesem Tag Vormittags 11 Uhr in der Ca- mecalverwaltung dahier einfinden. Den 17. April igrz. Landvogtcir Steuecamt Rothenberg und Cameralvcrwaltung Stuttgart. Aalen. Wir sind durch eine König-l. Resolution vom 2z. v. M. allergnädigst angewiesen wor- den, das Stadt-.Pfarrhauß und das Helfcralh-Hauß in Aalen im Ausstreich zu verkaufen. Erstcrcs bat drei heizbare Zimmer, leztercs 2 dergleichen, beedc Gebäude aber sind mit Keller, Rindvieh- Stallungen, Küche, Speiß-und andern^Kammecn, auch Bühnen versehen, und für Profcssicnisten deßwegen sehr tauglich, weil beide Gebäude flieffcndes Wasser in der Nabe haben. Da diese Ge- bäude ausser der Reichsstcucr und dem Brandschadens-Beitrag gar keine Abgaben auf sich haben, die Verkaufs- und Bezahlungs- Bedingungen aber sehr annehmlich sind; so laben wir auch auswär- tige Liebhaber zu der Verkaufs-Verhandlung ein, und haben wir darzu Mittwoch den 2g. April be- stimmt, an welchem Tag sich die Liebhaber Vormittags y Uhr auf dem Rathhaus in Aalen cinfin- den, indessen aber die Gebäude täglich in Augenschein nehmen mögen. Den g. April igiZ. Landvogtci-Stcueramt am Kocher, und Camecalamt Aalen. Horb. Auf den König!. Frucht-Kästen zu Horb ist ein Quantum Rocken vom Jahr ig,2. al- lergnädigst zum Verkauf ausgesczt, was mit der Bemerkung zur Publicitäk gebracht wird, daß da- von jeden Montag und Donnerstag in Portionen zu 1 Sri. bis 5 Schfl. um Bezahlung der laufen- den Prciße gefaßt werden könne. Den rz. April 1313. Kon. Camcralvcrwaitung. Markdorf. Mit dem sogenannten Biberachcr Hof zu Markdorf, Grosherzogl. Baadcnsche Bezirksamts Mörsburg, welcher ein Eigenthum des Hospitals Biberach ist, und in einem Wohnhaus samt Torkel, Keller u. Waschhaus, sodann 1 Jchrt. 50 Ruth. Gärten, i Jchrt. 2 Drtl. 68 Ruthen Wiesen, und 9 Jchrt. 2 Drtl. 43 Ruth. Reben bestehet, desgleichen mit den eben diesem Hospital ge- hörigen Reben zu Bermatingen, Grosherzogl. Badcnschcn Bezirksamts Salem, welche 7 Hofstatt, ode? ungefähr i Jauch et im Meß halten, soll nach allerhöchstem Befehl ein nochmaliger Verkaufs- Versuch vorgenommcn, und, soviel den Hof zu Markdorf betrifl, eine neue Schäzung zu Grund ge- legt werden. Dis wird nun unter dem Anhang bekannt gemacht, daß die Verhandlung 1) zu Mark- dorf Dienstag den 4. Mai d. I. Vormittags 9 Uhr in dem Bibcracher Hof selbst, 2) zu Bermatin- gen aber an dem nemlichen Tag Nachmittags 2 Uhr in dem dortigen Wirthshause vor sich geben wird, wobei sich nun die Liebhaber, welche übrigens die-Grundstüke täglich beaugenscheinigen und dabei die nähere Bedingungen vernehmen können, cinfinden mögen. - Alldorf, den 26. Merz lg'Z. Commissarius, Steuerrath der Landvogtei am Bodcnsee, Uhl. Mengen. Nach allerhöchstem Befehl sind die Caplanci«Wohnung St. Michael samt HauS- gartchcn zum Verkauf, und die dazu gehörigen Güter von \ Morg. Garten, 2z Mrg. Wiesen und Morgen Aker zur Verpachtung bestimmt. Das zweistökigke Gebäude mit. Scheuer und Stal- lung unter einem Dach 48' lang und 35' breit, besondcrm Holzschopf und gewölbtem Keller, ist in gutem Zustand und so für ein Gewerbe, als einen Bauersmann geeignet. Die Verkaufs- und Der- leihungs- Verhandlungen werden Mittwochs am 5. Mai d. I. Vormittags zu Mengen vorgenommcn. Auswärtige Liebhaber haben sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Prädikat und Vermögen anszuweißen. Den 16. April. 1815. Steuerrath der Landvogtci an der Donau, und Came- ralamt Heiligkceuzthal. O eh ringen. Nach allerhöchstem Befehl vom 31. Merz ist ein Quantum Dinkel und Gerste» auf hiesigem Cameral-KastenLaus freier Hand zu verkaufen. Den 4. April 1315. K. Camcralamt. Oebring en. Nach allerhöchstem Befehle Hochpreisl. Section der Kron-Domainen vom 23. Mer; d. I. sind folgende dem, nun definitiv incammerirten Stifte zugehörigen Gebäude zu Ochrin- qcn, zum Verkauf im Aufstrcich ausgcsczl, und zwar: r) die ehemalige Wohnung des PräceptorS Sch ad mit 2 Zimmern, 3 Kammern, einer Bäihnc, 2 Kcllcrlcn, und einem Wafchhanß; 2) die bisherige Wohnung des PräceptorS Baier, mit 5 Zimmern, 2 Kammern, Küche, Altane, Büh, ne, Keller und Holzstall nebst einem Gä.tchcn; c3) die seitherige Wohnung des PräceptorS Gei, ler, mit 5 Zimmern, 3 Kammern, Küche, Bübnc, Keller, Holzlege, Waschküchen, samt einem Gärtchen; 4) das bisher von der verwittwcken Stadtvogtin Rößlen vcrtragsmäsig bewohnte Hauß mit 4 Zimmern , 2 Kammern, r Küchen, 1 Bühne, nebst Keller, Holzplaz und Waschhauß; 3) die Kapelle zu St. Anna auf dem Kirchhof ausserhalb der Stadt Ochringcn, zum Abbruch bestimmt. Diese Gebäude können, nach vorheriger Anzeige beim Camcralamt täglich in Augenschein genommen werden. Die Aufstreichs Verhandlung findet Dienstag den 4. Mai in dem Amtszimmer des Camciai- amts Vormittags 8 Uhr Statt. Es werden aber nur solche Kaufslustige zugclasscn, welche den Kauft schilling nach erfolgter allerhöchster Ratification, entweder ganz, oder doch zu stel baar zu bezahlen vermögen. Den g. April Landvogtei- Stcucrrath an der Jaxt u. Cameralamt Ochringen. Rotwcil. Durch allergnädigstes Dccret Königl. Hochpreisl. Finanz-Departements, Section der Krön- Domainen vom 29 Merz d. I. sind die Unterzeichneten legitimirt, den Verkauf des dahier befindlichen vormaligen Kapuziner-Klosters, nebst der dabei befindlichen Kirche und dem Garten vor- tunebmcu. Dieses Kloster, in der Vorstadt von Rottwcil befindlich, hat eine ron allen Seilen freie rage, und steht an der frequenten Haupt-Straße, die nach Schrambcrg, Hornberg und VillingeN führt. Das Gebäude hat 3 an einander gebaute Flügel, an welche die dauerhaft erbaute Kirche sich anschlicßk. Die Fronte der Kirche und der eine Flügel des Klosters flössen auf die Haupt-Straße. Zwischen dem Klöster-Gcöu'üLr «Kd der Kirche befindet sich ein Gärtchen von ungefähr 6 Ruthen, welches auch als Hofplaz benuzt werden kann. Hinter denselben aber ist ein sehr schöner Garten, der mit Spalier-und andern fruchtbaren Baumen ausgcsezt ist. Alle diese Zugehörungcn sind da, wo solche die Gebäude nicht schließen, mit einer hohen Mauer umgeben. ^Sic sind, da wegen der Geräumigkeit des ganzen alle mögliche Einrichtungen getroffen, und die nöthigc Keller leicht gegra- ben werde» können, nicht nur zu einer Wirtbschaft, sondern auch z» jedem andern Gcwcrb geeigner. Zur Vornahme des Verkaufs dieser Realitäten ist Montag der 24. Mai d. I. bestimmt, an welchem Tag mm die Kamslicbhaber Vormittags um 9 Uhr in der Cameralverwallung Rothwcil sich cinfin- dcn, und die Kaufs-Bedingungen vernehmen wollen, wobei vorläufig bemerkt wird, daß nur skel. des Kaufschillings baar, das übrige aber in Zielern bezablt werden darf. Den ig. April 1313. Kön. Landvogtei- Stcueramt am obern Nckar, und Cameralvcrwalt. Rottwcil. Maulbronn. Die Sommer-und Winter-Schaafwcibe zu Iptingen, hiesigen Oberamts wird bis Dienstag den 27. April Morgens 9 Uhr auf weitere 3>Iabre von Michaelis iß 13 bis dahin 1816 im Aufstrcich verliehen werden. Die Waide erträgt 3V0, Stük, wovon der Bcständcr >30 Stük, und dsc Bürgerschaft 350 Stük cinschlagcn darf. Der Bcständcr genießt hinlängliche Stallungen, und nothigcn Pla; zu Futter, aber keine Wohnung. Die weitere Bedingungen werden bei der Schä- ferei-Verleihung selbst, wobei alle Liebhaber mit den nöthigcn Zeugnissen, insbesondere wegen ihres Vermögens versehen seyn müssen, bekannt gemacht werden. Den 14. April i8»3- K. Obcramt. O chsenburg im Zabergäu. Die allergnädigster Herrschaft zustchcnde Schaafweidc mit Pförch- gerechtigkcit auf Zabcrfclder und Michelbachcr Markung , deren Bestand auf Michaelis d. I. zu En- 'de geht, und welche mit 300 Stük Echaafe beschlagen werden darf, wird vcrmvg allcrgnadigstcn Befehls Freitag den 7. Mai d. I. auf 3 Jahre, unter Vorbehalt allerhöchster Ratifiration, im Auft strcich verliehen werden. Ein Bcständcr erhält eine Bewohnung mit 2 Stuben nebst Kammern, Küche, Bühne re. wie auch die benöthigte Stallungen, Anthcil an einer gemeinschaftlichen Scheuer und Keller, desgleichen >9 Morgen 6 Rth. Wiesen - und Gartenplaz, auch ungcfehr 1 Drtl. Krant- land. Ferner werden demselben jährlich 200 Büscheln Buchen-Rcisach aus den Königl. Waldungen des Camcral-Bezirks uncntgcldlich, jedoch gegen Bezahlung des HolzmachcnS und Fuhrlohns, abge, gebe». Glatt einer Caukion muß er gleich beim Antritt des Bestands eine Summe, die dem jährlft I5& chen Bestandgeld gleichest!, baar vorschwßen, und die ganze Deffandzett über ohne ZinS stehen las- sen, wogegen er das lezte Bestand-Jahr nichts bezahlen darf. Die Lrcbhaber wollen sich an gedach- tem Tag Vormittags 10 Uhr in der hiesigen Cameral-Dcrwaltung einfinde», und wegen ihres Prä- dikats und Vermögens versiegelte obrigkeitliche Zeugnisse mirbringem Den 50. Merz 131z. Äon. Cameral-Vcrwaltung. Oeh ringen. Die Besiandzeit der Conunun-Schaafweide zu Pscdclbach geht auf Michaelis d. I. zu Ende, und wird daher diese Waide, welche im Ganzen 430 Stak ertragt, wovon der Be- stander 200 Gtük cinschlagen darf, auf Dienstag den 4. Mai d. I. an den Meistdietenden verliehen werden Zu dieser Anfstrcichs-Vcrhandlung, welche an gedachtem Tag Nachmittags 2 Uhr auf dein Rathbauß'zu Pfcdelbach vor sich geben wird, werden jedoch nur diejenigen Schäfer zuqelassm, die sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen ausweiscn können. Den 3. April rgiz. K. Dbcramt. Oren dc lsa ll. Da der Bestand von 47 Morg. sogenannter Heiligen-Haust Wiesen zu Drendel- sall bis Martini ,3,3. zu. Ende geht, so sind wir durch allerhöchsten Befehl vom 15. Jan. angewie- sen, eine fernere Verpachtung auf 6 bis 9 Jahre vorzunebmcn, wozu wir Mittwoch den 5. Mai be stimmt haben , an welchem Tag sich die Liebhaber Vormittags s Uhr in dem Wirth Mczifchen Haufe zu Drcndelfall, mit Zeugnissen über Rechtschaffenheit und Vermögen versehen, cinsinden mögen. De.hringcn, den ü- April Landvogtei-Steuerrath an der Jaxt., und Camcralamt Oehringcn. Rottwc il. Bis Montag den 10. Mai d. I. Vormittags 9 Uhr, wird das der hiesigen Stifts- verwaltung zugehörige, von dem Bestandcr LukaS Gchmid von Dagersheim vorigen Jahrs in Ver- pachtung genommene Zte Maiereigut in Feckenhausen auf fernere 9 Jahre zur Wiedcrvcrlcibunq ge, bracht werden.. Es enthalt Hauser und Gebäude. Ein Haust, Stallung und Scheuer; 4 Jaüchcrt a Brt. ig Ruth.. Garten;. 57 Jchrtt 3- Ruch, 76f Wiesen-; 76 Jchrk. 1* 23«. 8°' Acker in allen 3 Zellgcn; wovon- 1 Jchrk. l Brtl. 32 Ruth. 29^ wüst liegen. An Allmand-Gütern 12 Jchrt. Ne, den diesem erhalt der Bestander aus den Sliftsvcrwaltiings-Waldiingcn Eilf Klafter tanucneS Schcit- ter-Holz, wovon der Bestandcr das Maeberlohn z» bezahlen hat, so wie das zum Einmachen der Güter nöthige Holz. Die allcnfalsigc Liebhaber zu Uebcrnahnie dieses Pachts werden zu dieser Ver- handlung an gedachtem Tag auf den Jungbronncn unter der Bemerkung hiemit eingclndcn, daß die Sommer-Saat auf Kosten und unter Aufsicht der Sriftsvcrwaltung bestellt ist, und keiner zur Der, Handlung zugclaffc» werden wird, der sich nicht mit einem obrigkeitlich ausgestellten Zeugniß legili- miren kann, daß er des'Feldbaues kundig ist, und soviel Vermögen bat, daß er wenigstens 300 fl. haare Mittel zu Anschaffung des nöthigcn VicbcS, Schiffs und Geschirrs aufzubringen weiß, und dann noch eine Caution von 700 fl. in liegenden Gütern, Capital-Bricfcn, oder sicherer Bürgschaft zu leisten im Stande ist. Den 12. April i6>Z. Kon. Cameralamt. Unterriexingen. Die Herrschaft!. Schaafwaidc zu Unterriexingen wird bis Samstag den g. Mai auf 3 Jahre nemlich von Michaelis ig>5 bis >«>6. öffentlich verpachtet werden. Die Waide betragt für den Bestandcr 4»o Stük, welcher neben den bürgerlichen Bcneficicn freie Stallung, und stark der Wohnung 44 fl. Hauszins zu gcnicsscn hat. Die Liebhaber, welche mit Meister-oder Cou- cessions- Briefen, so wie mit Vermögens-Zeugnissen versehen scyn müssen, haben sich an gedachtem Tag Vormittags 8 Uhr auf dem Rathhauß zu Unterriexingen emzusinden, und der Verhandlung an- zuwohncn,. Den. 12. April 1313. Landvogtci-Stcucramt Ludwigsour-i, und Eamcralamt Marggroningen. Stuttgart Die nachbcnanntcn Conscribirtcn haben sich theils seit der Musterung 1312. von hier entfernt, ohne daß sic sich den bestehenden Verordnungen zu Folge bei der heurigen Musterung wieder gestellt haben, theils hatten sie sich zum erstenmal bei der distjabrigcn Musterung stellen sol- len, und sind ungehorsamer Weise ausgcblicben. Sic werden nun hiemit bei zu gewarren habender Eonfiscation ihres gegenwärtigen und zukünftigen Vermögens, und der bei verspäteter Rükkchr in den Gefezcn bestimmten körperlichen Strafen aufgcfordcrt, innerhalb 4 Monaten in ihre He-makh zurük ukchreu und sich den Eonscriptions- Gefezcn schuldigcrniasseu zu unterwerfen, und zwar uameiit, sich:' Earl Schramm, Schneider. Joh. Christian Fried. Herb, Küblcr. Joh. Hcinr. Fried. Lind, rZ- Schlosser. Christian Gipfel, Steinhaucr. Job. Göttlich Fr,eh. Sußdorf, Kellner. Jof. Christoph Richlc, Zimmermann. August Fried. Schott, Kaufmann. Eduard Fried. Gustav v. Moser, Kauf- mann. Franz Wilhelm Brutfchcr, Nagelschmid. Zum zweitenmal wird-auf obige Art inner 4 Monaten citirt: Ge. Heinrich Windisch, Uhrmacher. Zum drittenmal: Joh. Fcrdin. Gökke- ler, Schriftgießer. Kön. ConscriptionS- Commission der Residenzstadt Stuttgart. Balingen. Oer Conscribirte Martin Gaugel, Nagclschmid von Untcrdigisheim, ig I. alt, 5^ 8" 3"' groß, ist bei der am 27. Merz d. I. vorgcgangcnen Rekruten Aushebung ungehorsam aus^ geblieben. Es wird daher nicht nur dieser Conscribirte hiedurch öffentlich zur alsbaldigen Rükkebr zum Gehorsam mit der Drohung aufgefordert, daß er widrigenfalls mit der Dernrögens-Coilfistatioi, und verlängerter Militair-Dienstzcit werde bestraft werden, sondern auch sämtliche respcct. Hoch- und Löbl. Obrigkeiten des Inn-und Auslandes werden geziemend ersucht, denselben iw Bctretungsfast arretircn, und hichec einliefcrn zu lassen. Kön. Oberamt. Blaubeuren. Der Conscriptionspflichtige Johannes Monn, Sailer von Blaubcuren, totU cher sich nach der ConscriptionS- Ordnung von 130s. entfernt hat, wird bicmit unter Androhung der Confistation seines gegenwärtigen und ihm wahrend seiner Abwesenheit anfallenden Vermögens und der übrigen in den ConscriptionS- Gefezen bestimmten Strafen zum erstenmal aufgefordert, innerhalb 4 Monaten in sein Hcimwcscn znrükzukehrcn, und die Conscription zu berichtigen. K. Oberamt. Cant stad t. Der Conscriptionspflichtige Johann Friedrich Kronn, Bek von hier, hat sich nach der Musterung des Jahrs 1312. von Haus entfernt, und sich bei der heurigen Musterung nicht cin- aefunden, wird daher erstmals aufgefordect, innerhalb 4 Monaten zurükzukchren, widrigenfalls sein Vermögen confiscirt werden würde. Kön.' Oberamk. Ellwangcn. Nachbenanntc Conscriptionspflichtige, welche sich in der Zeit vom 6. Aug. 1306 bis 20. Aug. <809. mit oder ohne obrigkeitliche Erlauvniß aus dem hiesigen Oberamt entfernt haben, werden hicmit unter der Bedrohung, daß ihr zur Consiscation bereits annotirtes Vermögen im Nicht- bcfolgungSfalle wirklich werde confiscirt werden, aufgefordect, binnen den nächsten 4 Monaten vor Oberamt zu erscheinen, und sich über ihre bisherige Abwesenheit zu verantworten, und zwar zum drittenmal von Ellwangen: Baltas Kieningcr, Zimmcrmann. Job. Melchior Lanzel, Sattler. 2ßilf). S|rin§fF; Schllkidkr. Joseph Scibold, Porzellancr. Franz Xaver Thalheimer, Porzellanen. Mich. Ziegelbauer, Drexlcr. Matth. Standinger, Weber. Von Lauchheim: Johann Fischer. Schuster. Anton Seifer, Wagner. Jos. Stcinhubcr, Wagner. Zum zweitenmal von Büblcr- zell: Joh. Bauer, Bauer. Von Lauch heim: Jos. Schmidle, Bauer. Jos. Schleis, Bauer. Kön. Oberamt. Freudenstadt. Der Militairpflichtige Johann Adam Finkbohner von Oornstckten, Schuster, welcher auf allerhöchsten Befehl zur Nachvisitation eingclicfcrr werden sollte, bat sich unterwegs fluchtig gemacht. Derselbe wird daher andurch cdictaliter rorgcladcn, binnen 4 Monaten a dato vor Unterzeichneter Stelle zu erscheinen, oder der Vermögens-Crnfiscation und weiterer Strafe gewärtig zu scyn. Kön. Oberamt. Wiblingen. Nachstehende abwesende Militairpflichtige, welche bei der Musterung 131,. erst- mals abwesend waren, und aus den langer Würltembcrgischen Orten des dissciiigen Oberamts ge- bürtig sind , werden andurch, gemäß einem allerhöchsten Befehl des Königl. Kriegs-Departements, Sektion der Justiz, zum zweitenmal unter dem Präjudiz der Confifeatio» ihres gegenwärtigen und ihnen wahrend ihrer Abwesenheit anfallenden Vermögens aufgcforder., binnen 4 Monaten sich vor ihrem Oberamt zu stellen, und den Conscriptionsgcsczen Genüge z» leisen. Von Wibiinaen: Christ. Walter, Schuster. Von Achstcltcn: Franz Ant Grundier, Sebrcfi,er. Von Val- k ringen: Job. Lammle, Brauer. Von Laup hei m: Florian Zuber, Steinbauer. Nepomuk Herzcr. Job. Ge. Bauer, Brauer. Joh. Ant. Schneider, Ecirtner. Pbil. Jak. Schultheiß, Mül- ler. Xav. Buck, Schneider. Job. Ncpom. Steigenteich. Jos. Ant. Epple, Dreher. Von Mi er ringen: Xaver Schmidt, Baurcnknccht. Joh. Ncpomuk'Zollcr. Lhadda Schwarz. Oberamt. Deklm ensing'en, OberamtS Wiblingen. Der Gemeine. Matthaus Bauer unter dem 4tenLi- vien-Infant. Regiment ist unterm y. vor. Mon. aus der Garnison Schorndorf entwichen. Sämtliche amtliche Behörden, in deren Wiikungskreis es einschlagt, werden nun ersucht, auf diesen Ausreissec fahnden, ihn im Bctretungsfaü verhaften, und wohlverwahrt hicher nnlicfern zu lassen. Den 14. April iL 13.. Kön. Oberamt Wiblingen. Eßlingen. Die hiesige Amtsversammlnng hat du>-ch allerhöchsten Befehl die allergnadigste Legitimation erhalten, zu Bestreitung der übernommenen Kascrncn-Baukosten ein Capital von 10,000 fl. gegen Verzinsung aufnchmen zu dürfen. Es werden daher alle diejenige, die der hiesigen Amtspflcg kleinere oder größere Summen gegen 8 pro Cent jährliches Interesse anzuleihen gedenken, eingeladcn, sich deshalb mit der Unterzeichneten Behörde in Correspondrnz zu sezen. Den 9. April iZiz. Kön. Oberamt. Aalen. Joseph Maier, ein heimatloser, getaufter Jude, wurde in Gcmashcit allerhöchsten Befehls mit seiner Familie der Gemeinde Heuchlingen zugewiescn. Da nun der,c'.e in Folge weitc- rercr allerhöchsten Weisung über verschiedene Umstande mit feinem Weide von der Unterzeichneten Stelle vernommen werden solle, sich hingegen seit mehreren Monaten mit seiner Familie von HauS entfernt hat, ohne daß dessen gegenwärtiger Aufenthalt bis jczt in Erfabrung gebracht werden konn- te , so werden die Hoch- und Wohllöbl. Civil-Behördcn geziemend ersucht, denselben auf Betreten dem Unterzeichneten Obcramt gefälligst einliefern zu lassen. Den g. April ig'3. K. Oberamt. Balingen. Johann Ludwig Luippold, lediger Beker und Bierbrauer, zr I. alt, 5 Schuh 9 Bett gros, von Weilheim gebürtig, ist als Mitschuldiger bei einer Tuch-Entwendung angegeben worden. Sämtliche Obrigkeiten des Inn - und Auslandes werden daher geziemendst ersucht, auf die- sen Putschen zu fahnden, denselben auf Betreten arretiren, und wohlverwahrt Hicher einliefern zu lassen. Den z. April ig>3. Kön. Obcramt. Reuttlingen, Pfullingen. Auf dem Gottesaker zu Pfullingen entdekte der Todtcngrabcr den 17. April d. I. Abends bei Verfertigung eines Grabes eine nur wenig mit Erde bcdekte Schach- tel von Pappendckcl, und machte hievon sogleich die gebührende Anzeige. Bei der hierauf veranstal- teten Besichtigung fanden sich in dieser Schachtel einzelne in einem Lumpen eingewikelte Knochenthci- le ohne alle Spuren von Fleisch. Nach dem ärztlichen Urtheil sind cs Bcstandtheilc einer unzeitigcn Leibesfrucht, welche etwa in dem dritten Monat abgegangen, und wahrscheinlich schon vor 4 Wochen in die Erde gelegt worden sehn möchten Aus dem Zusammenhang aller Umstande geht der Verdacht hervor, daß irgend eine Mutter entweder durch Verheimlichung der Schwangerschaft und der Ent- bindung oder gar durch Abtreibung der Frucbt hiebei verbrecherische Absichten möchte gehegt haben. In Ermanglung jeder nähern Merkmale werden daher alle Hoch - und Wohllöbl. Justiz - Behörden aehorsamst ersucht, im Fall eine in dieser Beziehung verdächtige Weibsperson in ihrem Amtsbezirk« beobachtet worden wäre, und bei welcher der Verdacht einer solchen That durch diese Anzeige noch mehr bestärkt worden seyn sollte, die erforderlichen Ergreifungs-Anstalten zu treffen,^ und dem hiesi- gen Obcramt gefällige schleunige Anzeige zu geben. Den 19. April igi3. Kön. Oberamt. Neckarsulm. Der von Kochcrsteinsfeld gebürtige Friedrich Burkhard, von Professton ein Sä mid, har sich den 2g. dieses heimlich von Haus entfernt. Da der Verdacht verübter Verbrechen gegen denselben vorliegt, so werden alle Hoch-und Wohllöbl. amtliche Behörden geziemend ersucht, auf denselben genau fahnden, ihn im Betretungsfall arretiren, u. dem hiesigen Obcramt wohlverwahrt einliefern zu lassen. Signalement: Friedrich Burkhard ist 43 I. alt, 5' >o" gros, starker Statur, hat ein volles rothcs Angesicht, schwarze mit weis vermengte Haare, schwarzbraune Auabraunen, blaue Augen, mittlere Nase, weiten Mund, vollkommene Zahne, fettes Kinn, gerade Beine. Bei seiner Entweichung war solcher bekleidet mit einem hellbraunen kalmukencn Ucbcrrok, schwarzscidcnem Halstuch, gelb gestreifter seidener Weste, wcißledcrncn Hosen, nebst grauen Ucberhosen, grau wolle- nen Strümpfe» und Stiefel, trug einen Z ekigtcn Huth mit. einer Cocarde, und ist vorzüglich daran kennbar, daß er sehr viel spricht. Den 30. Merz 1313.. Kön. Obcramt.. Nro. 2O. 1813 idr Königlich - Württembergrschcs SlaslS - nd Regterngs-Blktt. Samstag, 1. Mai. Bei den Königl. Oberämtern Saulgau und Geißlingen sind wie bei dem Oberamt Balingen die Oberamts - Actuars - Stellen unbesezt. Von Unterzeichneter Stelle werden daher alle diejenigen, welche zu Uebernahme einer Oberamts - Actuars- Stelle die erforderlichen Eigenschaften haben und nicht bereits als Oberamts - Actua- rien angcstellt sind, hierdurch aufgefordert, sich innerhalb 14 Tagen durch schriftliche Anzeigen zu melden. Stuttgart, den 23. April. Ministerium des Innern. Graf von Reischach. R-chtS « Srletmtniffe dcs Kön. Ober - Justiz« Collegiums. 1) Zn der Appellarions-Sache von Geißlingen zwischen Maria Anna, Zoh. Pul- vermüllers zu Neichenbach Eheweib, cum curst. leg. auch Franz Raver Honold zu We- sterheim, Kl. Anten und Georg Bekert zu Reichenbach, Bekl. Atetr, die Klage auf baare Ausfolge eines pflegschaftlichen Vermögens betreffend, wurde die Urthel vori- ger Instanz dahin confirmirt, daß Bekl. At von der angestellten Klage zu entbin- den, und Anten in die Kosten der zweiten Instanz condemnirt. Stuttg. den 6. April. 2) Zn der Appellations-Sache von Nagold zwischen dem Gerichtsverwandten Ferdinand Renz daselbst. Kl. Aren nun Anten, und dem Bierbrauer, Christian Sau- rer, ebendaselbst, Bekl. Anten nun Mir-Anten, eine Baustreitigkeit betreffend, wurde die von Renz eingelegte Arion von Amtswegen als unzuläsig verworfen. Stuttgarts den iZ. April. iZiZ. z) Die Appellations-Sache der Wittwe des Joseph Haselmaier zu Gmünd, Kl> gegen Joseph Scheer und Barbara Schurrin, cum curat, von Waldstetten, Bekl., Un- gültigkeit einer Schenkung betr., wurde theils wegen versäumter Nothftist der Auons- Akten-Einlegung, theils wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde per Refcc. vor. Amtswegen verworfen. Stuttg. den 14. April 1813. 4) In der Appellations,Sache von Freudenstadt zwischen Georg Jakob Dm zu Böfingen, dasigen Oberamts, Bekl Appellanten, «nd Johann Friedrich Heinzel- mann zu Böhringen, Oberamts Sulz, Kl. Appellaten, eine Abrechnungsstreitigkeit betr. wurde die Urthel voriger Instanz bestätiget; compenz. e^xei». Stuttg. den rr. April. Freudenstadt. Se. König!. Maj. haben durch allerhöchstes Decvet vom i. l. M. dem Johannes Braun von Baiersbronn zu Belohnung seiner muthvollen Handlung, mit welcher er den achtjährigen Knaben des Christian Haist aus dem Bor« bach gerettet hat, die silberne Civil-Verdienst. Medaille zu verleihen geruht. Den ar. April i8iZ. Kön. Overamt. Tuttlingen. Se. König l. Maj. haben dem hiesigen Bürger Johannes Teu- fel, der mit eigener Lebensgefahr den Weisgerber Martin von hier vom Ertrinken in der Donau gerettet hat, durch allerhöchstes Rescript vom April d. I. die silber- ne Civil-Verdienst-Medaille zu verleihen geruht, welches hiemit öffentlich bekannt gemacht wird. Den az. April 1813. Kön. Oberamt. Eßlingen. In dem hiesigen Hospital werden Samstag den 13. Mai d. I. Vormittags von 8 Uhr und Nachmittags von 2 Uhr an, einige Hundert Ai,ner gröstenthcils in Eilen gebundene Lagers- Hasser nebst einem bedeutende» Quantum an ganz guten Faßtaugcn und Bodcnstükcn im öffentlichen Ausstrcich verkauft werden, wozu sich die Liebhaber einfinden wollen. Den 23. April »LtZ. Kön. Stiftungsvcrwaltung. Laufen. Bei der Cameralverwaltung ist ein Quantum Gersten und Haber zum Verkauf ans- gcsczr worden. Die Liebhaber können täglich einen Kauf abschließcn. Den 20. Avril igiz. Kön. Cameralamt. Markdorf. Mit dem sogenannten Biberacher Hof zu Markdorf, Groshcrzogl. Baadcnsche Bezirksamts Mörsbucg, welcher ein Cigenlhum dcS Hospitals Bibcrach ist, und in einem Wohnhaus samt Torkel, Keller u. Waschhaus, sodann 1 Jchrt. 30 Ruth. Garten, 1 Jchrt. 2 Vrtl. gg Ruthe» Wrescu, und 9 Jchrt. 2 Vrtl. 43 Ruth. Reben bestehet, desgleichen mit den eben diesem Hospital ge- hörigen Reben zu Bermatingen, GroSherzogl. Badenfchcn Bezirksamts Salem, welche 7 Hofstatt, oder ungefähr 1 Iauchcrt im Meß halten, soll nach allerhöchstem Befehl ein nochmaliger Verkaufs- Versuch vorgenommen, und, soviel den Hof zu Markdorf beitrift, eine neue Schazung zu Grund ge- legt werden. Dis wirb nun unter dem Anhang bekannt gemacht, daß die Verhandlung 1) zu Mark- dorf Dienstag den 4. Mai d. I. Vormittags 9 Uhr in dem Biberacher Hof selbst, 2) zu Bermatin- gen aber an dem nemlichen Tag Nachmittags 2 Uhr in dem dortigen Wirthshause vor sich gehe» wird, wobei sich nun die Liebhaber, welche übrigens die Grundstüke täglich beaugenscheinigen und dabei die nähere Bedingungen vernehmen können, cinfinden mögen. Altdorf, den 26. Merz 1313. Commiffarius, Steuerrath der Landvogtei am Bodensee, Uhl. Ochsenburg. Auf den hiesigen König!. Kasten ist ein Quantum Rocken und Dinkel, desglei- chen etwas Haber, zum succcsivcn Verkauf ausgesezt, welches hiemit zur öffentlichen Kemitniß ge- bracht wird. Den 21. April 1313. Kön. Cameralantt. Rotweil. Durch allergnadigsteS Decret König!. Hochpreisl. Finanz-Departements, Section der Kron-Domaincn vom 29. Mer; d. I. sind die Unterzeichneten legirimirt, den Verkauf des dahier befindlichen vormaligen Kapuziner-Klosters, nebst der dadei befindlichen Kirche und dem Garten vor- runehmcn. Dieses Kloster, in der Vorstadt von Rottweil befindlich, bat eine von allen Seiten freie Lage, und steht an der frequenten Haupt-Straße, die nach Schrambrrg, Hornberg und Villinge» führt. Das Gebäude hat 3 an einander gebaute Fluges, an welche die dauerhaft erbaute Kirche sich anschließt. Die Fronte der Kirche und der eine Flügel des Klosters stoffen ans die Haupt-Straße. Zwischen dem Kloster- Gebäude und der Kirche befindet sich cur Gärtchen von ungefähr 6 Ruthen, welches auch als Höfplaz benuzt werden kann. Hinter dcnzelbcn aber ist ein sehr schöner Garten, der mit Spalier - und andern fruchtbaren Daumen ausgcsczt ist. Aste diese Zugehörungcn sind da, wo solche die Gebäude nicht schließen, mit einer hohen Mauer umgeben. ^Sie find, da wegen der Geräumigkeit des ganzen alle mögliche Einrichtungen getroffen, und die nothigc Keller leicht gegra- ben werden können, ulcht nur zu einer Wirthschaft, sondern auch zu jedem andern Gewerb geeignet. Zur Vornahme des Verkaufs dieser Realitäten ist Montag der 24. Mai d. I. bestimmt, an welchem Tag nun die Kaufsliebhabec Vormittags um s Uhr in der Cameralverwaltung Rothwcil sich einfin- den, und die Kaufs- Bedingungen vernehmen wollen, wobei vorläufig benicrkl wird, daß nur ^tcl des Kaufschillings baar, das übrige aber in Zielern bezahlt werden darf. Den ig. April 1313. Kon. kandvogter-Eteueramt am obcrn Nckar, und Cameralvcrwalt. Rottweil. Stammhcim. Nach eiwein allcrgnadigsten Befehl vom >0. April ist von den, auf den Ks- nigl. Kasten d -hier und zu Schwieberdingen vorralhigen Fruchten neuerlich wieder ein Quantum Rocken, D'.nkcl und Haber zum Verkauf auSgcfezt worden; welches hiemit bekannt gemacht wird. Den 2ö. April 1313. Kon. Cameralamt. Goitesre ll, Zuchthauß. Da der Lieferungs-Akkord über das von Georgii bis Martini d.J. erforderliche Kochmchl aücrgnadigst nicht ratificirt worden ist, und daher eine neue Abstrcichs. Ver- handlung vorgenommen werden soll, so werden hievon die Akkords-Liebhaber mit dem Anfügen in Kcnntniß gcsezt, daß der Tag zu dieser neuen AbstreichS-Derhandlung auf den 11. Mai d. I. festgc- sezt worden sei, an welchem fic Vormittags g Uhu sich auf der Pflegamts-Schrcibstube dahier cinfin- den, und ihre Offerte machen können. Den 26. April igiZ. Kon. Zuchthauß-Pflcgamt. Zaze» bausen. Die zu 125 Stük berechtigte König!. Schaafweide in Zazenhausen, deren Be- stand bis Michaelis d.J. zu Ende gehet, und womit, neben andern Vortheilen, insbesondere auch der Genuß des Winterpförchs für einen Bcstandcr verbunden ist, wird aücrgnadigst bcfoblenermaa- sen Freitag den 2g. Mat d. I. neuerlich aus 4 Jahre öffentlich verliehen werden. Welches mit dem Äuhang bekannt gemacht wird, daß die Liebhaber, die sich wegen ihres Prädikats und Vermögens mit bcglaubkcn obrigkeitlichen Zeugnissen ausweiscn müsse», sich gedachten Tags, Vormittags io Uhr in hiesiger Camcralamts-Wohnung cinzufinden haben. Den 21. April 1313. Kön. Cameralamt Stammheim. Ellwangen. Der Conscriptionspflichtige, Johann Regele voir Forstweilcr, 24 I. alt, 5 Fuß 9 Zoll groß, welcher sich am 13. Merz d. I. als ec z» der Aushebung citirt wurde, entfernte, wird aufgefordcrt, sich bei Oberamt zu stellen, und des Weitern zu gewärtigen. Die obrigkeitliche Behör- den werden ersucht, denselben auf Betreten arretiren, und wohlverwahrt hiehcr liefern zu lassen. De» 14. April 1313. Kön. Obcramt. Hall. Nachstehende Conscriptionspflichtige, welche sich nach Emanirung der ersten Conscript. Ordnung ohne Paß entfernt haben, und deren Vermögen bereits zur Confiscation nctirt ist, werde» zur Rürkehr innerhalb 4 Monaten mit der Bedrohung aufgefordcrt, daß ihr Vermögen werde con- fiscirt werden, und zwar rum zweitenmal von Hall: Joh. Carl Graf. Joh. Mich. Baur. Job. Ludw. Dirolf. Albrccht Fried. Grater. Kön. Oberamt. Rcuttllngen. Da nachbemerkte 2 Conscriptionspflichtige des hiesigen Oberamtsbezirks, wel- che nach Promulgation der Conscriptions- Ordnung von >306. aber vcrmuthlich noch vor der neuern von 1309. sich entfernt haben, und auf die an sie erlassene 3 malige Citationcn nicht zurükgckommen sind; jo ist in Folge allcrgnadigsten Befehls Königl. Justiz- Scction des Hochprcisl. Kriegs-Depar- tements vom 25. Ort. l3>2. ihr Vermögen nunmehr ausgezeichnet worden, und werden nun sic unter Bedrohung der wirklichen Confiscation desselben hiemit zum zweitenmal zur Rükkchr ausgefvrdert, von Reuttlingen: Joh. Ge. Dühler, Mezgcr. Von Unterhausen: Jakob Worncr. Kön. Obcramt. 164 Rottweil. Nachdem nachstehende Conscriptionspflichtige bei drr Musterung igii. nicht er- schienen sind, auch auf die unterm 34- Okt. 1312. an sie ergangene erstmalige Laduna, sich i» ihrem Heimwcscn nicht cingcfundcn haben, so werden dieselbe hiemit wiederholt aufgefordert, innerhalb 4 Monaten, ncmlich biS zum 2g. Iun. igrz. sich bei dem hiesigen Oberamt zu stellen, und über die Ursache ihrer Abwesenheit sich auszuweisen, widrigenfalls sie die in den Gesezen angedrohte Strafe der Vermögens- Confiscation und des Verlusts des Bürgers-und Unterthanenrcchts zu gcwartcn ba- den, und zwar zi - zweitenmal werden aufgcrufcn; von Rottweil: Jos. Ant. Zerbst, Nagler. Thada Hofer, Mcßerschmid. Ignaz Koch, Weber. Ant. Maier, Weber. Jos. An st Sei,ros, Gla- ser. Johs. Scidlec, Maurer. Don Bö singen: Wendclin Merz. Von D eis l in gen: Lorenz Fenningcr, Brauer. Ant. Kek, Schneider. Loren; Kck, Brauer. Don Loche cd of: Jak. Schnekcnburgcr, Weber. Von Schömberg: Xav. Dcscnfcldcr, Weber. Johs. Ricdlingcr, Maurer. Zum drittenmal von Rottweil : Jos. Marx, Brauer. Von Altstadt: Scbast. Baumeister, Wagner. Jos. Geiser, Brauer. Von Bösingen: Wcndelin Schmee, Brauer. Von Wellcndingen: Ignaz Peter, Schuster. Don Dunningcn: Matthcus Schleich, Brauer. Von GöSlingcn: Ant. Kauz. Do» Sch ömbcog : Ant. Ricdlingcr, Schreiner. Thada Schwenk, Gerber. Kön. Oberamt. Herrcnbcrg. Der unter dem Königs. Cavalleric-Regiment Dragoner Kronprinz gestandene Gemeine, Peter Reichert von Nufringen, hiesigen Oberamt», ist den 25. Merz d. I. aus der Gar- nison Nürtingen deserlirt. Es werden daher alle Militair - rmd Civil - Behörden ersucht, auf den Reichert zu fahnden, ihn im Bctretnngsfall arretiren, und entweder an das Regiment, oder an Un- terzeichnete Stelle wohlverwahrt einlicfern zu lassen. Den 17. April ,ü>5. Kön. Oberamt. Oberndorf. Der unter dem König!. Linien-Infanterie-Regiment Nr. g. eingethcilt gewesene Rekrut Michael Zehcndcr von Eichhalden, hiesigen Obcramts, 21 I. alt, 5 Fuß, 7 Zoll, 2 Linien im Meß haltend, seiner Profession ein Weder, katholischer Religion, hat sich am 29. Merz d. I. aus der Garnison Hohenasperg. unerlaubter Weise entfernt, und seinen Fahnen- Eid gebrochen. Alle Ci- vil - und Militair- Behörden -werden daher ersucht, auf diesen Deserteur fahnden, ihn auf Betreten arretiren, und entweder an das Militair- Commando oder hieher gefällig einlicfern zu lassen. Den vo. April igiZ» Kon. Oberamt. Wildbad. Da es sich oft ereignet, daß arme Kranke in der Hoffnung hieher kommen, aus den hiesigen Stiftungen beträchtlich untcrstüzt zn werden, so wird hiemit öffentlich bekannt gemacht, und werden die rcsp. Ortsvorstcher geziemend ersucht, cs ihren AmtSuntergebenen, welche das hiesige Bad gebrauchen wollen, und weder eigene Mittel haben, »och von ihrer Commun unterstuzt werden, bekannt zu machen, daß die gewöhnliche Unterstüzung, welche ihnen von den hiesigen Stiftungen ge- reicht werden kann, sich nur auf 48 kr. bis 1 fl. belaufe, wenn nicht besonders günstige Umstande cin- tretcn, auf die aber Niemand rechnen kann. Auf jeden Fall haben sich die Armen mit einem Atte- stat ihrer Armuth zu versehen. Den 26. April i8»3. Kon. Dekanatamt. Heilbronn. Dm Ostcrsonn- oder Montag, wurden einer hier zurükgcblicbencn Quarticrmci- sters-Frau aus der in ihrer Cascrncn - Wohnung stehenden Commod, mittelst deren Erbrechung, folgen- de Effecten entwendet: a) eine langlicht 16 Loth schwere goldene Dose, deren Dekel mit einem Kranze von mattem Gold eingefaßt ist, b) io holländische Dukaten, c) ein Napoleond'or von 40 Franks, d) eine Rolle von Zo fl. in Dreizbazncrn. Dieser Diebstahl wird hiemit mit dem Anfugcn bekannt gemacht, daß demjenigen, welcher den Thater dieser gestohlenen Effekten entdeken sollte, eine Beloh- nung von Z Dukaten zugesichcrt wird. Den 23. April igi3. Kon. Oberamt. Hcilbronn. Am 24. April wurden dem Schultheiß Eisemann zu Flein, hiesigen OberamtS, ungefähr Zg Ehlen hänfen Tuch von seiner Bleiche entwendet. Sämtliche Hoch-und Wohllobl. Bc- amtungen werden daher geziemendst ersucht, die erforderliche Maasregeln, zu Wiederherbeifchaffung dieses Tuchs zu ergreifen, und im Fall eines günstigen Erfolgs, dasselbe gegen Ersaz der Kosten, hierher zu übermachen.. Den 26» April 1313.. Kon. Oberamt.. Nro. 2l. 1813 --S Königlich - Württembergisches Samstag, 8. Mai. > Königl. Rcscript cm das Köiiiql. Staats-Ministerium, einen Nachtrag zu dem Gesetze von Majcstals - Verbrechen betr. 6.6. 2. Mai igi». Friderich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg re. rc. L. G. Wir finden Uns bewogen, als Nachtrag zu Unserem Gesetze von Maje- stäts-Verbrechen vom 5. Merz 181°. folgendes zu verordnen: 1) Vorsätzliche Erdichtungen eines Anschlags gegen das Leben oder die Freiheit des Königs, in der Absicht, den König zu einer Regenten-Handlung oder zur Iu- rücknahme derselben zu veranlassen, werden mir dem Schwerte bestraft. 2) Eben diese Snuse hat derjenige verwirkt, der durch Mord- Werkzeugs oder auf sonst ein1 Art, vorsäzlich die Täuschung veranlaßt, daß ein Anschlag gegen das Leben des Königs gemacht worden sep, wenn gleich ein wirklicher Angriff oder Ver- lezung nicht erfolgt ist, auch nicht beabsichtigt war. g) Derjenige, welcher an diesen Verbrechen solchen Antheil genommen hat, daß er von dem ganzen P an des Autor's vollkommen unterrichtet, thäng hülfreiche Hand bei der Ausführung geleistet hat, wird tnit eben dieser Strafe des Schwerts belegt. 4) Da dem Staate an der schleunigen Bestrafung der Hoch-Verraths-und Ma- jestäts-Verbrechen, mit Abschncidung erschwerender Formalitäten vorzüglich gelegen ist, und sowohl de- untersuchende als der erkennende Richter von Amtswegen ver- banden sind, alle Gründe für die Unschuld, und was dem Angeschuldigten zur Ver- rheidigung gereichen kann, selbst aufzusuchen und gehörig zu würdigenso verordnen Wir, daß bei Verbrechen dieser Art dem Znquistten kein Defensor von Amtswegen beigcgeben werden soll. <■ Für die Bekanntmachung vorstehender Verordnung habt ihr besorgt zu seyn. Gegeben, Ludwigeburg den 2. Mat 181z. * Friderich«. Ad Mand. ^acr. Reg. Maj4 propr. Ve llnagel. i66 Rescript an sämtliche König!. Oberbeamte, di« Bekanntmachung des vorstehenden Gesetzes betreffend; 6. 6. 6. Mai i8>8- Wir ertheilen Euch hiedurch den Befehl, die Verfügung zu treffen, daß der vorstehende Nachtrag zu Unserem Gesetze von Staats-und Majestäts-Verbrechen 6.6. 5. Merz xgio. auf eben die Weise, wie dieses Gesetz selbst, nach Maasgabe Unseres Rescripts 6.6. 6. ejusd. gehörig publieirt werde. Gegeben, Stuttgart im König!. Staats-Minist, den 6. Mai 1813. König!. Verordnung, die Proceß-Kosten und Strafen in Rechtsstreitigkeitcn der König!. Kammer bctr. 6. 6. 2. Mai 13>3. Fliderlch, von Gottes Gnaden, König von Württemberg, rc. rc. rc. Wir haben in Erwägung gezogen, daß Unsere König!. Ober-Finanz- und Hof- und Domainen-Kammern diejenigen Rechts-Streitigkeiten, zu welchen sie sich veran- laßt ttehen , nicht in Rüksicht auf ein Privat-Interesse, sondern von Amtswegen, und zur Wahrung des ihrer Verwaltung anvertrauten öffentlichen Interesse unternehmen, und fortsetzen, daß mithin diejenigen Strafen, welche die Gesetze cingeführt haben, um einer ordnungswidrigen Streitsucht Schranken zu setzen, auf sie nicht anwendbar seyn können, und finden Uns bewogen, hiermit zu verordnen, daß gedachte König!. Kammern in ihren Rechts- Streitigkeiten nicht nur von jbcc Hinterlegung der Suc- cmnbonz-Gelder frey seyn, sondern auch in Fällen der Sachfälligkeir eben so wenig mit der den temcrairen Litiganten angedrohten, als in Contumacial-Fällen mir einer st'scalischen Ungehorsams- Strafe belegt werden sollen. Da hingegen Unsere allerhöch- ste Willensmeinung keineswegs dahin gerichtet seyn kann, daß der ordnungsmäsige Ganz der Justiz-Pflege durch allenfalsige Verfehlungen der Sachwalter Unserer Kam- mern ungeahndet aufgehalten, oder die mit denselben in Rechts-Srreirigkeuen^ befan- genen Partien, denjenigen vothwendigen Aufwand, welcher ihnen durch die Verfech- tung der ihnen im Wege des Prozesses gerichtlich zuerkannten Rechte verursacht wor- den ist, immer ohne Ersatz tragen; so sollen auch in Zukunft nicht nur die Sachwal- ter unserer Königl. Kammern, wegen ihres allenfallsigen Ungehorsams gegen richter- liche Gebote von Seiten der Gerichte zur gesetzlichen, ans ihren eigenen Mitteln zu bezahlenden Strafe gezogen, sondern auch die "Kammern selbst in den, nach den Ge- setzen nicht zur Kostens-Compensarion geeigneten Fällen zum Ersätze der ihrem Ge- gentheile durch den Prozeß verursachten Auslagen, an Advocaten und Procuratoren- Gebühren, so wie der andern possierlichen Kosten und Schäden, zufolge der Vor- schrift Unseres Landrechts P, I. Tit. Lsv. nach vorheriger Ordnungsmassigen Liquida- tion und richterlichen Mäßigung verfällt werden können. Indem Wir solches hiermit zu Jedermanns Wissenschaft und Nachachtung öffent- lich bekannt machen, wollen Wir insbesondere sämtlichen Gerichten Unseres König- reichs befohlen haben, dieser Verordnung aufs pünktlichste nachzukommen. Gegeben^ Stuttgart, im Königl. Staats-Ministerio, den 2. Mai 18! 3. Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. 167 Acquisitisil der Herrschaft Hirschlatt' Da Se. Königs. Majestät die in dem Bezirk der Landvogtei am Bodeusee liegende Herrschaft Hirschlatt mir allen HoheitS-und Eigenthnms-Rechten durch Kauf acquirirt haben; so wurdö von dieser Herrschaft, welche aus dem Ort Hirschlatt samt dem dortigen Schloß und Hofgut, aus den Pfarrdörftrn: Kehlen und Jettew- hausen, aus den Dörfern, Weilern und Höfen: Gerbrechtshausen, Gunzenhausen, Holzreute, Lochbrugg, Schürten und Hechelfurt besteht, am 27. April d. Z. durch den hiezu allergnadigft ernannten Hof- und Finanz-Rath Mosthaf Vesiz genommen, und zugleich von den Einwohnern der Huldigungs-Eid abgelegt. Die Herrschaft Hirschlatt ist nunmehr dem Oberamt Tettnang, nnd in Bezie- hung auf die Cameral -Administration der König!. Camera! - Verwaltung Friderichs- hafen einverleibt. Stuttgart, den 6. Mai igiZ. Finanz-Ministerium. Graf v. Mau delsloh. Die bessere Verwahrung der Dachöffnungcn betreffend. Da die in der Feuer-Polizei-Ordnung vom 9. Okt. 1750. §.25. enthaltene Vor- schrift, daß die Dach-Oeffnungen mit guten Läden oder Fenstern versehen seyn sollen, damit bei einem entstandenen Brand das Flugfeuer nicht eindringen könne, mehrfäl- tig nicht beobachtet w rd; so werden sämtliche Hauebesizer auf diese Verordnung zu- rükgewiefen mit dem Anfügett, daß die Feuerschau angewiesen worden sei, bei ihren Visitationen auf die Befolgung dieser Verordnung zu wachen, und die Coutravenien- ten anzuzeigen, um dieselben mit der Lcgalstrafe unnachsicbrlich belegen zu können. Sruttg. de» 2. Mai 1313. König!. Polizei-Ministerium. Graf v..Taube. Rechts , Erkenntnisse dcö Kön. Ober-Justiz-CollcgtunrS. 1) In der Appellations-Sache von Ulm zwischen der König!. Section derKron- Domaincn, Kläg. Appellantin und dem Oberförster Ieittcr zu Söflingen, Vekl. Ap- pellaten, eine Entschädigungs- Forderung betr., wurde die Urrhel voriger Instanz be- stätigt und die Appellantin in die Kosten zweiter Instanz verurtheilt. Stuttgart, den 26. April 7313. 2) In der Appellations-Sache von Biberach zwischen Georg Martin Völkle zu Ingerkingen, Bekl. Appellanten, und Georg Heid allda. Kl. Appellaten, eine Losung betreffend, wurde die Urthel voriger Instanz bestätigt; compenf. expenf. Ib. eod. 3) Die Appellarions- ache von Bietigheinr zwischen dem Handelsmann Friedrich Rösler zu Mezingen & Cons. Klag. Appellanten und Friedrich Ludwig Schmidt zu Bietigheim & Cons. Bekl. Appellaten, pfto judicii familia: erciscundac, wurde zwar quoad Pormsl a füc erwachsen erkannt, hingegen wegen Mangels einer gegründeten Beschwer- de nicht angenommen; compenf, expens. Ib eod. 4) In der Appellations-Sache von Nürtingen zwischen Anna Maria Buchsink, geb. Held, zu Kohlberg, cum curat., Kläg. Appellantiu «ud Dorothea Schaich, geb. Euchner, Wittwe des Lammwirths Johannes Schaich zu Kohlberg, cum cum. Bekl. E Appellatm, Schuldforderung betreffend, wurde sowohl wegen Mangels in den Forma« .lien der Ation als einer gegründeten Beschwerde non äLvoIutorie erkannt, auch Atnin •mit der von ihr vorgebrachten Nichtigkeitsklage abgewiesen, und in die Kosten zwei- ter Instanz condemnirr. ib. eod. Se. König!. Maj. haben allergnädigst geruht, verrnög allerhöchsten Decrets vom 19. April den Cadet Fink des Cavallerie - Re- giments Nr. 1. Prinz Adam zum Second-Lieutenant bei demselben zu ernennen, und vermög allerhöchsten Decrets vom 2z. April den bisherigen Spital-Commandan- ten, Haupimann v. Finkele den Majors-Charakter zu erthcilen; vermög allerhöchsten Decrets vom 24. April den Second-Lieutenant Blech, des Cavall. Regiments Nr. 5. Dragoner Kronprinz zum Infant. Regiment Nr. 1. Prinz Paul, und dagegen den Second-Lieutenant Bach dieses Regiments zum Cavallerie-Negiment Nr. Z» Dragoner Kronprinz zu versezen. Se. König!. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten Rescripts vom Zo. April die erledigte Registrators-Stelle bei der Section der Krondom«inca dem bisherigen Extra-Probator Grundier zu übertragen. Se. König!. Maj. haben vermög allerhöchster Resolution vom 2. Mai den Praeeptor Mezger in Marbach aus Veranlassung seines Amts-Jubiläums mit der silbernen Civil-Verdienst-Medaille zu begnadigen allergnädigst geruht. Se. König!. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten Rescripts vom 30. April die erledigte Unterförsters- Stelle zu Hohenstaufen, Engelbergcr Obcrforsis, dem bisherigen Waldschüzen Kiefer in Schlatt, Heininger Huth, Kirchheimer Oberforfts, und vermög allerhöchsten Rescripts vom 4. Mai, die reisigen Förster-Stellen zu Sulz, Oberforsts Freudenstadt, dem bisherigen Unterförster Schoch von Stein- heim, Oberforfts Heidenheim, zu Ellwangen, dem bisherigen reisigen Förster Hahn von Waldbach, Ober- forststö Neuenstadt, und zu Waldbach, dem bisherigen Unterförster Gentner in Rotenburg, Oberforsts Tübingen, zu übertragen, und zu den erledigten Untersörsters-Stellen, zu Fulgenstadt, Oberforsts Zwiefalten, den bisherigen Scharfschüzen August Burckhardt von Dapfen, Oberamts Münsigen, zu Schaiblenöhauftu, Oberforsts Zwiefalten, den Scharfschüzen Heinrich B e n k i- ser von Bietigheim, in der Schlechtbacher Huch, Engelberger Oberforsts, den Scharfschüzen Matthäus Bantleon von Neubronn, zu Haufen, Altdorfer Huth und Oberforsts, den Scharfschüzen Carl Geiger »»n Illingen, l6z Gechingen, Stammheimer Huch, Oberforsts Leonberg, den Leibjäger Eberhard Lindel von Aspach, zu Oeschingen, Gönninger Huch, Oberforstö Tübingen, den Leibjäger Leopold Pabst von Kümmertshofen, zu Kirchoerg, Sulz er Huch , Oberforsts Freudenstadt, den Leidiger Bc«cdiok Glück von Hoch^Nt, zu Sttinheim, Oberforsts Heidenheim, den Leibjäger Carl Ernst Eöerbach von Gros - Gartach, und zu Nottenburg, Oberforsts Tübingen, den Scharffchüzen Reinhard Schilling von Guttenzell zu ernennen. Se. Königl. Maj. habendem gewesenen Soldaten Johann Georg Biedenbach aus Heu h-ingerr, welcher sich bei einem in lezterm Ort entstandenem Brand durch mehrere Versuche drei Kinder den Flammen zu entreißen, besonders auszeichnete, wegen seines muthvollen Benehmens die silberne Civil- Verdienst-Medaille zu erthei, len geruht. Heidenheim, den 29. April 1313. Kön. Oberamt. Stuttgart. An Beiträgen für verwundete Königl. Krieger sind ferner eingegangen' durch das Oberamt Gmünd, nachträglich von dem Ort Winzingen —- — — —• — durch den Dekanats-Commissaire, Pfarrer Kaiser zu Gros, cinjfHngen, Oberamts Reuttlingen, von den Orten: Grosengstingen 2 st. 29 kr. —■ Oberstetten 3 fl. 4 kr. —> Kloster Marienberg 2 st. 33 kr. — —- —- durch den Ober-Regierungs-Rath, Oberamtmann v. Mi eg in Tübingen in dem Overamts-Distrikte gesammelt: 2Z2 st. —> und sind bei einem daselbst veranstalteten Concerte durch den studier. Grafen v. Mandelsloh collectirt worden, nach Abzug der Ausgaben 190 st. 19 kr. durch den Obrramtmann Müller zu Geißlmgen von den Orten Aufhausen und Waldhausen — —• durch den Oberamtmann Veiel zu Reutliugen, von sämt- lichen Amts-Orten ■—> —• — — durch den Oberamtmann Schliz zu Ehingen, von dem Grafen Schenk v. Castell zu Ober-Dischingen iZost. u. von sämtlichen Amts-Orten 425 fr. — — von dem Hofprediger d'Autel zu Stmgart, weiterer Erlös aus der gedrnkteu, von ihm am lezten Neujahrstage gehaltenen Predigt 41 fl. 28 kr. — sodann von der Ge, meinde Oberholzheim, Oberamts Wiblingen 15 st. —• 56 st. 28 kr. 4 st. 6 kr. 8 st. 6 kr. 420 st. 19 It* 19 st. 36 kr. 28Z fl- 49l kr. 575 ss. vo« dem Landvygt am Bodensee, Kammerherrn ».Melden, »nd mehreren adelichen Gutsbesizern der Landvogtei 17s fl. von dem Oberirmgelder Kurz zu Aalen und den Umgeldern semrs Distrikts — — — — — 14 fl. 17 kr. Den 6. Mai l8iz» Geneval-Lieutenant, Bice-Präsidenr des König!. Kriegs-Departement, von Phull.' Stuttgart. Zn dem Monat April 1313. ist von der König!. General-Staats- Schuldenzahlungs- Casse die Summe von 5995 fl. an Staats-Passiv-Capitalien in 23 Posten abgelößt und zurükbezahlt morden. Den i. Mai 1313. Kömgl. General- Staats-Schuldenzahlungs-Casse. Ludwigsburg. Es wird der Unterzeichneten Stelle nothwendig die Aufsuchung einer Weißen f orcellan - Erde neuerdings wieder in Erinnerung m bringen, indem dis jezo wohl Erde/und Thon- roben hinlänglich,, .aber durchaus keine weißen cingcscndct worden sind. Gegenwärtig im Frühjahr, bei Bebauung der Felder kann cs sich am allerersten ereignen, daß der Landmann mit dem Pflug das Gesuchte zufällig zu Tage fördert, was bisher der mühsamen Nachforschung nicht gelingen woll- te, und aus diesem Grunde wird der zchon mehrmals gemachte Aufruf zur Aufsuchung weißer Erde hicmit abermals wiederholt. Den 1. Mai igiZ. Kön. Porzell. Fabrik -Jntendancc. Aalen. Zu Folge einer von Königl.^Hochpreisl. Krondomainen - Section den 22. vor. Mon. erlassenen Resolution soll der fällbare Hof Schnaitberg unter CaMcralamtlichcr Leitung, in 2 oder 5 Theilc zertrennt, im Äufstreich verkauft werden. Dieser schöne Hof liegtstu der Nahe der QberamtS- stadt Aalen, »nd ist von der Chaussee, welche von Aalen nach Gmünd führt, nur eine Viertelstunde entfernt, derselbe besteht in den geräumigen Wirthsschafts- Gebäuden, 4* Tagwerk Garten, 70s Tag- werk Wiesen, 115 Jchrt. Aker, und 33 Ichrt. Wald und Waid, alles nach dem alten Meß, und an einander liegend. Zur Derkaufs-Vcrbandlung ist Mittwoch der 2ö. Mai bestimmt, und werden die Liebhaber cingeladcn, sich gedachten Tags Vormittags s Uhr auf dem Hof cinzufindcn, welcher in- dessen täglich beaugenscheinigt werden kann, auch sind die auf dem Hof haftende Beschwerden, so wie die annehmliche Kaufs- Bedingungen bei dem Cameralamk Aalen z« erfahren. Untcckochen, den t. Mai 13rz. Kön. Camcralamt Aalen. Abtsgemünd, Oberamts Aalen. Die König!. Hütten-Amtsvcrwaltuiig Abtsgemünd ist al- lergnädigst legitimirt, die unter ihrer Aufsicht stehende Konigl. Kohlenhütke bei Schönhardt, Obcr- amts Gmünd, nebst dein dabei befindlichen Wohnhauschcn entweder zusammen, oder jedes Gebäude cinzeln, je nachdem sich LielPaber cinfindcn, im öffentlichen Äufstreich zu verkaufen.^ Die Kohlen- Hütte selbst ist 66' lang, und 42' breit, mit einem Grnndgemauer und Platten-Dach versehen, sehr gut conscrvirt, und kann mit wenigen Kosten zu einem Occoncmie- Gebäude vorzüglich bequem einge- richtet werden: das Wshirhauschen ist von Stein gebaut, und auch im guten Zustande. Zu diesem Verkauf ist Dienstag der 3. Inn. bestimmt, an welchem Tag Vormittags 10 Uhr die Kaufs-Liebha- ber mit den erforderlichen Vermögens - und Pradicats-Zeugnissen versehen, in dem Adlerwirhshauße zu Hcuchlingkn sich einfinden, und der Verhandlung anwohncn wollen: in der Zwischenzeit aber tön- neu die beiden Verkaufs. Objecte täglich cingcsehen, und die Verkaufs-Bedingungen bei unterfertig- ter Stelle in Erfahrung gebracht werden. Den 1. Mai 1313. Kön. Hütten-Amtsverwaltung Abtsgemünd. Eßlingen. In dein hiesigen Hospital werden Samstag den 15. Mai d.,I. Vornrttags von 3 Uhr und Nachmittags von 2 Uhr an, einige Hundert Armer gröstcnlheils in Ehen gebundene Lager- Fässer nebst einem bedeutenden Quantum an ganz guten Faßtaugcn und Bodenstüren im öffentlichen Aufstreich verkauft werden, wozu sich die Liebhaber einfilldeft wollen. Den 25. April 13,3. $ph. Stlftttngsrermlkung' i7i Aalen. Die Beifuhc von 230 Schfl. Haber von den Aalemer Cameral-Amts-Kästen für die Garnison Ludwigsburg wird Mittwoch den 12. Mai Vormittags io Uhr auf dem Nathhauß in Aalen im Abst'cich verakkordirt werden, wozu die Liebhaber einladct. Unterkochc», den 29.April 1313. Kon. Cameralanit. Gmünd. In Gemasheit eines Decrets des Königl. General-Landes-Commissariats Der, Handlung vorgenommen werden soll, so werden hievon die Akkords-Liebhaber mit dem Anfügcn in Kcnntniß gesczt, daß der Tag zu dieser neuen Abstretchs-Derhandiung auf den r<. Mai d. I. festge- sczl worden sei, an welchem sic Vormittags 3 Uhr sich auf der Pflcgamts-Schreibstubc dahier cinfin- dcn, und ihre Offerte machen können. Den 26. April 131z. Kön. Zuchthau^-Pflegamt. Kappishäusern. Der Bestand der Commun-Schaafweide, die zwar nur 6c> bis 70 Stük ertragt, geht Heuer zu Ende, und wird bis Mittwoch den 9. Juu. Vorm.ttags 11 Uhr auf fernere 8 Jahre an den Meistbietenden verliehen werden, wcßwegcn sich die zu dicwc Waide lughabende Schäfer und berechtigte Schaafhaltcr an gedachtem Tag auf dem Rathhaus in Kvhlbcrg einfinden wollen. Den 3. Mai 1313. Kön. Obecamt Nürtingen. Kohlberg. Die^Commun-Schaafweide zu Koblberg, welche in den 2 ersten Jahren mit 300 Stük, und im legten Jabr mit 250 Stük beschlagen werden darf, wird von Ambrosi 1314. an, auf die nächste 3 Jahre bis Mittwoch den 9. Inn. Nachmittags 2 Uhr an den Meistbietenden verliehen werden, wozu man hiemit alle berechtigte Schäferei-Liebhaber öffentlich eingeladcn haben will. De» 5. Mai 18tZ. Kön. Oderamt Nürtingen. Lieben stein. Unterzeichnete Stelle verpachtet am 22. Mai d. I. Vormittags 9 Uhr zu Lie- bensteiu in der Nahe von Laufen und einer angenehmen Gegend 2. entbehrliche Amts-Wohngebäude; 1) die vormalig^ sehr bequeme Camcralamts-Wohnung, enthaltend: im Erdgeschoß 5 gewölbte Kel- ler, im ersten Giok z Holzkammcrn und einen großen leeren Plaz, der gar leicht zu Stallungen ein- gerichtet werde» kann, im 2tcn Slok 6 heizbare und 2 unbcizbare Zimmer, eine Küche 11. eine Speiß- kammcr, im zten Etok 4 Kammern, im Dachwcrk 1 Fruchtkammcr. 2) Oie Wohnung dcS Ca- mcralamts-Küfers und Kastenknechts: im'Erdgeschoß 1 gewölbten Keller, im ifest Srok^ 1 Spns- famrner, 2 Futterkawmcrn und Stallung z» 6 Stük Viel), im 2ten Slok 2 heizbare Stuben nebst Kammern und eine K.re, im Dachwerk 2 Futtcrkammcrn und 1 Holzkammer. Auch werden zugleich 1 baufälliges Meierei - und Thorhaus auf den Abbruch verkauft. Den 29. April 1313. Kön. Camcralamt Vcttwar. Marggronikgen. ^Nach allergnadigstem Bcfchl vom Zo. April d. I. soll bei dem h-csiac» Filial-Zuchthaußc ein beträchtliches Bauwesen vorgenommen werden, wovon die Arbeiten nach dem Ueberschlag gegen 4400 fl. betragen. Die Herstellung dieser Bauarbciten wird Montag den 17. Mai Vormittags g Uhr in der Amtsstube des hiesigen Zuchthauses im Abstrcich vcrakkordirt, da'"ci aber nur'solche Meister zugelassen werden, die ihre Tüchtigkeit, und daß sie eine angemessene Caution m leisten vermögen, durch obrigkeitliche Zeugnisse zu beweisen im Stande sind. Den 2. Mai 1315. Kon. Ober-Jnspection des Filial-Zuchthaußcs. Freudenstadt. Nachstehende Militairpflichtigc des hiesigen Oberamts, welche sich zwischen der erst-n unö aten Conscnpt. Ordnung entfernt, und auf die nach geschehener Vermögens-Annota- tion erlassene Citation nicht gestellt haben, werden hiemit zum dritten-und leztcnmal bei Verlust ih- res bereits annonrtcn Vermögens aufgerufen, binnen 4 Monaten in ihr Heimwesen zurük.»kehren. Von Freu densta.dk: Ioh. Gottl. Schreiber, Nagelschmid. Ge. Fried. Münster, Tuchmacker. Jobs. Ziegler, Nagelschmid. Ioh. Jak. Link, Weber. Ioh. Fried. Weikcrt, Färber. Ioh. Helnr. Schmid. Aon Aach: Johannes, Sohn der Agnes Catharma Hofcrin. Jak. Kubier. Von Baiersbronn: Johs. Fahrner. Gottl. Bäuerle. Carl Böhringer, Apotheker. Ioh. Caspar Trük, Schuster. Jak. Fried. Mast^ Von Christophs- und Fri cdri chsthal : Ioh. Peter Weber, Nagelschmid. Jakob Fried. Weber, Schlosser. Von Dornstadt: Johannes Eberlcn, Schneider. Christ. Ammer, Schmid. Bon Glatten: Matth. Haug, Bauer. Jobs. Winkler, Schuster. Von Grüntba l: Johs. Pfcrffcr, Wagner. Gottl. Zinscr, Weber. Don Gröm- bach: Jobs. Schaiblc, Weber. Von Hallwangcn: Johs. Würfele, Weber. Don Her. zogweilcr: Ioh. Ge. Haas. Don Hörschweiler: Matth. Meng, Weber. Christ. Kub- ier, Weber. Ioh. Ge. Oesterlen, Schuster. Don Hochdorf: Ioh. Pet. Pfeiflcu. Don H u- zenba ch: Jak. Berger, Schneider. Von Lauter b ad: Johs. Wergold, Zimmermann. Don Lomback: Matth. Schaber, Schuster. Don Neu »eck: Ioh. Ge. Schmid, Maurer. Ioh. Mart. Schmid, Schuster. Don Ob c r i f l i n g e n : Andr. Ziegler. Von Obermußba ch : Ioh. Adam Frey, Nagelschmid. Von Pfa l z g ra fcn w e i l c r: Job. Ge. Strahle, ChirurguS. Ioh. Ge. Lu:, Schmid. Ioh. Martin Wagner, Bck. Gottfr. Bachmann. Mich. Kaz, Bet. Pet. Ratb, Webe/. Ioh. Ge. Bauer. Ge. Fried. Haier, Schmid. Von Rcichcnbach: Johann Adam Walde, Schmid. Ludw. Teufel, Schneider. Von Rodt: Job. Mich. Cberhardt, Schnei- der. Ioh. Adam Eberharde. Ioh. Ge. Raunser, Hafner. Von Thuin lin gen: Job. Mich. Bobnct, Schmid. Mich. Reuter, Schuster. Andr. Schmid, Schmid. Mich Vetter, So...unter. Jobs. Riegcr, Wagner. Ioh. Ge. Hauer, Schmid. Von Unterwaldack: Christian R»oß, Schuster. Von A e sp er w eilet*: Job. Mart. Sakmaun, Schmid. Von W i l r l e n s w e i- l r v: Ioh. Jak. Dölkcr, Schuster. Ge. Fried. Blctscher, Schuster. Job. Adam Bletscher, Schu- ster. Job. Martin Rguter. Von Wittendorf: Johann Michael Widmaier, Schneider. Kön. Oberamt. Neuenbürg. Derbei dem Königl. Ober - Zcugamt gestandene Ouvrier, Johann Andreas Pfeiffer von Rotensohl, hiesigen Oberamts, ist den ig. Merz d. I. in Urlaub deserkiit. Alle Civil- nnd Militair-Beborden werden deshalb geziemend ersucht, auf diesen Flüchtling fahnden, und ihn im Bctrcluugsfatt wohlverwahrt hieher liefern zu lassen. Den 22. April is>Z- K. Oberamt. Eßlingen. Es wird hiemit wiederholt bekannt gemacht, daß der sogenannte hiesiae Maien- markt, der sonst 4 Tage lang gedauert hak, jezt auf 2 Tag eingeschränkt ist, und am Freitag und Samstag den 21. und 22. Mai d. I. abgebalccn werden wird. Käufer und Verkäufer werden zu ei- nem zahlreichen Besuch dieses Markts eingeladcn. Den 19. April igiZ* Stadtmagistrat. Balingen. Johannes Schweizer, Zimmergeselle von Erlahcim, 55 I. alt, 5' »" 4'" groß hat sich zu Weitlingen, Horber Oberamts, einer groben Betrügerei schuldig gemacht, uick iicv biec- fliif heimlich von Hause entfernt. Sämtliche Obrigkeiten des Inn - und Auslandes werde» d>fl':r ge- ziemendst ersucht, auf diesen Purschen zu fahnden, denselben auf Betreten arrcliren, und wohlver- wahrt entweder hieher, oder an das Königl. Obcramr Horb cinliefcrn zu lasse" ^ Den 1. Mai 1.13,15*. Ko«. Oberamt. M1 Nro. 22 I S I 3 173 Königlich« Württembergisches - lmd RegtttmgS-Blatt. Samstag, -Z. Mai. K ö n i g l. D e r 0 r d n u n g in Betreff der Commun- Schaafweid - Verleihungen. Die unter dem 8. Zun. 1809. erlassene Königl. Verordnung, die Commun- Schaaf- weid- Verleihungen betreffend, enthält unter anderem, daß diese Verleihungen von dem Oberamtmann, oder wo in einer vormaligen Amtsstadt ein Unteramrmann ist, von die, sem zugleich mit dem Schnltheissen, Pförchmeister und zwei andern Commun- Vorstehern vorzunehmen seien, wobei die Magistrats-Personen sich mit den cemmunordnungsmässi« gen Tagsgebühren, der Beamte aber in der A-ntSsiadt von jeder Weide mit Einem Gul- den, und in den Amtsorten mit den tarifmässigen Reisekosten und Diäten sich zu be- gnügen hätten. Cs ist ghßk zu bsmerken gewesen, daß die Oberamtleute in neuerer Zeit die Verlei- hung der Schaafweiden der Amtsorte höchst selten mehr im Oberamtssize vornehmen, sondern wegen jeder Verleihung auf jedes einzelne Ort hinausreisen> die Weiden mei- stens nur auf ein Jahr verleihen, und, wenn wiederholte Verleihungs-Versuche ein- treten, die Reisen jedesmal wiederholen. Wie Nun hiedurch den Commur.en bedeutende, öfters unverhältnißmäsige Kosten verursacht werden, sd wird andurch verordnet, daß die Oberbeamte die Verleihung sämtlicher Commun- Schaafweiden in dem Oberamtssiz unter Zuziehung von zwei Vor- sichern von jeder der betreffenden Gemeinden vorzunehmcn, und sich mit der gesezlich bestimmten Anrechnung von Einem Gulden für jede zu verleihende Schaasweide aus der Commün- Cassc zu begnügen haben. Hiebei wird gestattet, daß mehrere Schaafweiden an ebendemselben^ zuvor genug» sam bekannt gemachten. Tage zugleich verliehen werden. Nur wenn eine Schaasweide zum erstenmale perliehen wird, und daher die Bestands-Bedingungen erst entworfen den müssen, darf die Verleihung an Ort und Stelle geschehen. Sollte ausser diesem m einzelnen Fällen wegen besonderer Verhältnisse für nöthig tct werden, daß auch eine folgende Verleihung in dem Ort, wo die Weide gcle- , vorgenommen werde; so muß Hiezu unter Anführung der vorwalreuden Grün- i der Secüon der Commun-Verwaltung specielle Legitimation eingeholt werden.. *74 Uebn'gens bleibt es bei der Verordnung, dasi die Commun- Schaafweiden nicht blos auf Ein Jahr, sondern wenigstens auf drei Jahre zu verpachten sind. Würden besondere Umstände eine einjährige Verleihung räthlich machen, oder die Bcstandlicb- habrr solches wünschen; so ist dennoch zugleich der Versuch mit einer dreijährig, n Verleihung za machen. Der Erfolg der Verleihung ist in den ersten vier Wochen zur Ratification einzu- berichten. Sturrg. den TV Mai 1813* Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. Ministerium des Innern. Graf v. Reischach. Die öffentliche Bekanntmachung der Wald-Feuer-Ordnung betr. Da bei mehreren neuerlich entstandenen Waldbränden die Bemerkung gemacht wor- den ist, daß diejenigen, welchen dabei eine Unvorsichtigkeit zur Last fiel, sich gewöhnlich mit Unkemitniß der hierüber in der Wald-Feuer-Ordnung vom 14. Jul. 1827. (Reg. Blatt von 1807. Nr. 6z.) gegebenen gesez'ichen Vorschriften zu entschuldigen suchen; so werden die sämtliche Königl. Oberämter zu pünktlicher Beobachtung der in der Kön. Waldfeuer-Ordnung enthaltenen Bestimtnung aufgcfordert, vermög welcher jene Ver- ordnung wenigstens Einmal in jedem Jahre bei den oberamtlichen Rügegerichten oder andern zwermaßigen Gelegenheiten öffentlich verlesen werden soll, und haben die Kon. Landvogteiämter der pünktlichen Befolgung dieser Anordnung sich persönlich zu versi- chern. Stnttg. den n. Mai i8rz. Ministerium des Innern. Graf v. Reischach. Rechts - Erkenntnisse dcS Kön. Ober,Just:;-Collegiums. r) In der Rechtssache des Pfarrers Fischer zu Neuller, Oberamts Ellwangen, Klägers, gegen die Königl. Section der Krondomainen, Beklagte, die Ansprüche des Kl. auf Besoldungsstroh betreffend, wurde nach geführtem Beweis und weiterem Ver- fahren der beklagte Thcil zur Leistung des verlangten Besoldungs-Strohes und Ent- schädigung für das bisher nicht geleistete für verbunden erklärt, unter Vergleichung der Proccßkosten. Stuttgart, den 2.3. April 1313. 2) In der Ationö-Sache von Nekarsulm zwischen Michael Krebs, Bürger zu Untergriesheim, Bekl. Amen und Cordula Mannhard das. cum cm-t legit. Kl. Atcn pQo aftionis tutela?' direöae wurde Ant mit 'seinem Gesuch um Restitution in integrum contra lapkum katalium abgewiesen, und die Atton zugleich wegen Mangels einer ge- gründeten Beschwerde per Relcriptum verworfen. Stuttg. den 4. Mai sZrz. z) In der Rechtssache des Herrn Fürsten Franz von Hazfeld-Schönstem zu Tra- chenburg und der Vormundschaft des minderjährigen Herrn Grafen Edrnund von Haz- feld WeiSweiler daselbst Imploranten wider den Herrn Fürsten Carl Joseph vo» Ho- henlohe-Bartcnstein-Jaxrbcrg Jmploraten die Forderung der Zinszahlung aus einer von dem vormaligen Hochslist Würzburg herrührenden und auf die jezige Bcsizer der vormaligen Würzdurgischen Lande übergegangenen Schuld berr., wurde Jmplorati' Thcil zu Bezahlung der ihn betreffenden Rate vernrrheilt; compens expens. h.; 4) in der Arions- Sache von Schorndorf zwischen dein Oeconomie-Rath Friedrich Sick dahier Anten, sodann der Schlerrischrr, Curare!, Len Abelischeu Rn 175 dem Kaufmann Christoph Friedrich Zenrsch dahier, und den 5 Beringerischen Kindern zu Grosheppach Atcn, die Location und Priorität im Nozischen ConcurS betr, wurde die unterm -g. Merz iZro. ausgesprochene Locations - Urthel iu der Concurs -Sache der Löwenwirth Nozischen Ehefrau theils confirmirt rheils reformirt, die iu Atorio aufgegaugene Kosten aber compeusirt. Ib. ec>6. Straf-Erkenntnisse des Könizl. Criminal-Tribunals. Aic zu EÜwunA^n weZcn ci)cvvcd)cci\d)ctx ^uccftö/ i>cvf?ßftctc Ludwig Müller von Mittclbronn und dessen Stieftochter Anna Maria Berroth von da, ftner zu zweijähriger, diese zu achtzehnmonailicher Zuchlhaußstrafe, neben dem Kosten-Ersaz verurtheilt. ^ ^ ^ ' Den 10. April ist der zu Mergentheim verhaftete Martin Neus vulgo Sußmann von Oberbalbach, im Großherzogrhum Baden, wegen Verbindung mit Jaunern, viel- säl-laer qualificirter Diebstähle und ehebrecherischen CoucubinatS neben de-.n Ersaz aller Kosten, z; zwölfjähriger Zuchrhanßstraft mit dem Anhang verurtheilt worden, daß der- selbe nach Ablauf seiner Strafzeit aus den König!. Staaten verwiesen, und der Behör- de seines Geburtsorts zur weitern polizeilichen Verfügung übergeben werden soll. Den 17. April ist der z» Ellwangen verhaftete Johann Jakob Spriegel von Un- ter- Sontheim, wegen Widersezlichkcir gegen einen Gensd'armes, neben Bezahlung al- er Kosten, mit E.ujähriger Feftungsarbeit best'ast worden. Loäem wurde der zu Rorrenburg verhaftete Christoph Daub von Schwalldorf, if6 wegen Diebstahls, neben dem Ersaz aller Kosten, mit sechsmonatlicher Festungsarbeir be.cgt. Loäsm ist der zn Mergentheim in Verhaft und Untersuchung gekommene Domini« knS Knörzer von Oberkessach, wegen Widerftzlichkeit gegen die Obrigkeit, zu neunmo- natlicher Festungsarbeit und zum Ersaz aller Kosten verurtheilt worden. Am 20. April wurde der zu Mergentheim verhaftete Vagant Johann Georg Andreas Schramm von Lentersweiler, wegen wiederholten Diebstahls und Ehebruchs, mit Einschluß des noch nicht erstandenen Rests an einer ihm früher znerkannren Stra« fe, neben dem Ersaz sämtlicher Kosten, zu siebenjähriger Zuchthaußarbeit und nachhe- riger Rechtstem in ein Arbeirshauß auf unbestimmte Zeit condemnirt. Den 21. April wurde der zu Rottenburg in Untersuchung gekommene Spital-Kü- fer Matthäus Lösch von Tübingen, wegen Wein-Rests und damit verbundener Fäl- schungen, neben Cassation von seinem Dienst und Unfähigkeits- Erklärung zu Beklei- dung einer öffentlichen Stelle, zu zweijähriger Zuchthaußstrafe, so wie'zum Kosten- Und Schadens-Ersaz verurtheilt. Unter dem rg. April wurde der zu Eßlingen verhaftete Christian Ludwig Kayftr von Stuttgart, wegen Diebstahls, zu viermonatlicher Festungsarbeit und zu Bezahlung aller Kosten und des Schadens verurtheilt. Am 24. April ist der zu Urach verhaftete Friedrich Müller von Ehningen wegen Widerftzlichkeit gegen einen Gensd'armes, neben dem Kosten-Ersaz mit Einjähriger Festungsarbeit belegt worden. Eodem wurde der zu Heilbronn wegen wiederholten Diebstahls in Untersuchung gekommene Johann Da-id Thumm von Ruith, neben dem Ersaz aller Kosten zu ueun- monatlicher Festungsarbeit condemnirt. Den 26. April ist der zu Heilbronn in Verhaft und Untersuchung gekommene Heinrich Walter von Gemrigheim, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Kosten- und Schadens-Ersaz, zu Einjähriger Festungsarbeir und nachgängiger Reclusion in ein Arbeitshauß verurtheilt worden. Unter dem 28. April wurde der zu Ulm verhaftete Matthias Reisser zu Hittis« heim, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaz aller Kosten mir sechsmonat- licher Festungsarbeit belegt. Am 29. April wurde gegen den, wegen Diebstahls, zu Ulm verhafteten Jacob Guggenmoser von Sulmingcn, eine Einjährige und gegen seinen Consorten Veit Thur- ner von Wilfingen eine viermonatliche Festungsarbeir neben angemessenem Kostens- Ersaz erkannt. Eodem ist der zu Altdorf verhaftete Johann Just von Oehttingen, im Badenschen, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaz aller Kosten zu dreijähriger Zuchr- haußstrafe mit denr Anhang condemnirt worden, daß derselbe nach Ablauf seiner Straf- zeit aus den Königl. Staaten gewiesen und der Großhcrzogl. Badenschen Behörde zu Vollziehung einer dort gegen ihn erkannten Strafe ausgeliefert werden soll. Eodem wurde der zu Ulm verhaftete Philipp Gänzle von Köngen wegen wjedctH holten Diebstahls zu Ein - und einhalbjähriger Festungsarbeit und zum Ersaz aller Kosten verurrheilt. Den Zo. April ist die im Arbeitshauß zu Heilbronn befindliche Elisabetha Schaft hütlitt von Schecr, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaz der Kosten zu achtmonatlicher Zuchthausstrafe und nachheriger Reclusion in ein Arbeitshauß bis zu erprobter Besserung verurrheilt worden. Se. Königl. Maj. haben durch ein allerhöchstes Decret vom 28. April dem bei dem Zufant. Regiment Nr. 2. Herzog Wilhelm gestandenen Unteroffizier Sentit, welcher in dem lezten Feldzug sehr vieles zur Rettung der Kriegs-Casse bei- getragen hat, zur Belohnung jeines braven und klugen Benehmens hiebei, das Porr« d'epee zu ertheilen,.. durch ein allerhöchstes Decret vom i. Mar an die Stelle des verstorbenen Com« Mandanten zu Mergentheim, Gen.Major v. Gr00s, den bisherigen Commandanten zu Ulm, Oberst v. Röder zum Commandanten zu Mergentheim, durch ein allerhöchstes Decret vom 9. Mai den Oberst-Lieutenant v. Bismarck zum Commandeur des Cavall. Regiments Nr. 1. Prinz Adam zu ernennen, den Major v. Miller vom Cavall. Regiment Nr. 4. Zäger König zum Cavall. Regiment Nr. 2. Leib-Chevaurlegerö, den Stabs-Rittmeister v. Einsiedel von der Garde zu Pferd als Rittmeister zum Cavall. Regiment Nr. 4. Zager König zu versezcn, den Premier-Lieutenant v. Ranzau der Garde zu Pferd, und den Ordonanz-Offizier v. Schilling zu Stabs - Rittmeisters zu befördern, durch ein allerhöchstes Decret vom 10. Mai den Second - Lieutenant der Jäger« Garde v. Forst«er zum Cav. Regiment Nr. 5, Dragoner Kronprinz, dagegen den Lieutenant v. Eglofsstein vom Cavall. Regiment Nr. 4. Jäger König, zur Jäger-Garde, und den Second-Lieutenant v. Weissenstein vom Cav. Regiment Nr. 5. Dragoner Kronprinz, zum Cav. Regim. Nr. 4. Zäger König zu versezen allergnädigst geruht. Se. König!. Maj. haben vermög allerhöchsten Rescripts von ebend. die Lieute« nants bei der Leib-Jäger-Garde v. Eglofsstein und v. Gradeniz zu Reise Stall- meistern allergnädigst ernannt. Vermög allerhöchsten Rescripts vom 12. Mai haben Se. König!. Maj. die erledigte Controleurs - Stelle bei der Ober-Accis-Verwaltung in Stuttgart dem bis- herigen A cise-Einbringer Dobel daselbst allergnädigst übertragen. Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom ig. Mai die erle« digte Rechnungsrarhs-Stelle bei der Königl. Zoll-Rechuungs-Kammer dem bisherigen Buchhalter Zäger, und vermög allerhöchsten Rescripts vom 74. Mai die erledigte Stelle eines Ober-Bi« bliMhekars der Königl. öffentlichen Bibliothek dem geheimen Legations-Rath v. Mat- th isson zu übertragen allergnädigst geruht. Se. König!. Maj. haben vermög allerhöchsten Decrets vom 9. Mai allergnä- digst geruht, dem Poft-Smllmeister Benz in Heidenheim die gebetene Entlassung von dieser Stelle zu ertheilen, und solche dem Zoh. Leonhard Bosch daselbst zu übertragen. Der König!. Ober-Justiz-Procurator Fen erlein in Stuttgart ist als Königs. Notar ausgenommen, in dieser Eigenschaft verpflichtet, und heute bei dem König!» Ober Appellations-Tribunal immatriculirt worden. Tübingen, den 11. Mai 1813. Stuttgart. Weit r eingegangene Beitrage für verwundete König!. Krieger: von dem geistlichen Rar he, Dekan «. Stadtpfarrer v. Bren- tano zu Radolphzeü, die Zins-Rate der von ihm nach der Anzeige vom , Zte« vor. Morr, als Beitrag überlasse- nen Königl. Staats- Obligation von iso fl. mit •—> von dem Oberamte Rottenburg —* —• —> von dem Oberumgelder Keppler zu Pfullingen, und den Umgelvern seines Distrikts — —> —. von der Pfarrei Lombach, Oberamts Freudenstadt — durch Sattler - Obermeister Friedrich Gebhardt, von 7 Sattlernieiftern in Ludwigsburg —• — —> Den iZ. Mai 18*3. General-Lieutenant, Vice-Prasidem des Königs. Kriegs-Departement, von Phull. 6 fl. 431 kr. 201 fl. 7 kr. *5 fl* 6 fl. 15 kr. 22 fl. Stuttgart. Die hienach signalisirte Christiana Barbara Carharina Zwiselin, Eheftau des Invaliden-U-nerofssziers gleichen Namens, hat sich von hier heimlich entfernt, und soll a.ss ergangene« Befehl des König!. Höchstpreis!. Prlizei-Ministern durch Steckbriefe verfolgt werden. Die Königl. Oberäwter und Polizeistellen werden daher aufgefordert, die nörhige Anstalten zu Beifahung der Zwiselin zu treffen, und sse auf Betreten wohlverwahrt hicber einliefern zu lassen. Dieselbe ist 39 I. alt, mittlerer Statur, hat eine runde Gesich.sform, dunkelbraune Haare, blaue Augen, kleinen Mund, einen geraden Gang, und war bei der Entweich.mg bekleidet, unt ei- nem grauen gelb und schwarz gedupften Ucberrok, har mehrere Kleider mikgenommen, welche nicht b schrieben werden körnen, und trägt den Kopf gewöhnlich unbedekt. Den 6. Mai 1813. Kön Ober-Polizei-Direetion. Freiherr v. Weiden. Schömberg. David Guckenheim, angeblich von Endingen, Canrou Aarau, ist gestern Nachts 1 Uhr aus seinem Gemach auf dem Stadtthor zu Schömberg, woselbst er zum weitern Transpott verhaftet war, mittelst Erbrechung der Thüre eatkomme«. Derselbe ist 45 I. alt, 5 Zoll 8 Linien groß, mitt.erer «Ltarur, lauglichrc. G-srch ösorm, blasser Gesichtsfarbe, hat schwarze Haare, schwarze Augbraunen, graue Augen, Pro- portion irre Nase, gewöhnlichen Mund, eingefallene Wangen, gute Zähne, spizszes Kinn, schwarzen Bart, und sonsten keine besondere Kennzeichen: Bei seinem. Entwei chen war er bekleidet, mir einem runden Hut, weißen Halstuch, weißer Unwr-^iDr^, zizensn gelben Ober-Weste, blautüchenen Ueberrok, Schuhe ohne Strümpfe, ichrüe lange Hosen. Da sich gedachter Guckenheim zu Stuttgart dadurch sehr verdächtigte- 179 1 macht fyat, daß er daselbst Morgens 5 Uhr in ein Haus gicng, und eine Thüre mit Gewalt eröffnete, ss werden alle Polizei-Behörden hiemit ersucht, auf diesen gefähr- liche r Menschen zu fahnden, und ihn auf Betreten zum Oberamt Rottweil einlisfern zu lassen. Den 2. Mai rgiZ. Kon. Oberamr Rottweil. Stuttgart. Denjenigen Lieferanten und Handwcrkslcutcn, welche bei der König!. General- Kriegs- Caffe Gelder ;:i erheben haben, wird andnrch bekannt gemacht, daß zu Erhaltung der nö- thigen Ordnung bei der Calle, küntighin an sie nur jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag Vor- mittags von 7 bis 12 Uhr Zahlungen geleistet werden können. Den 8- Mai 151Z. König!. General-Kriegs- Caffe. Meidlingen, Cameralamts Wieftirstaig. Da der unterm 2. April d. I. vorgcnommcne Ver- kauf des König!. Schloßgurs zu Neidlingen allergnadigst nicht ratificirk, sondern befohlen worden ist, daß eine Wieder Verleihung desselben mit - ohne die darauf ruhende Frobngerechtigkeir vörgenomme» weroen solle, so haben die Unterzeichnete Stellen zu dieser Verhandlung Freitag den 21. d. M. fest- gcse-t, wo solche auf dem Neidlinger Rathhaus vor sich geben w.rd. Die zum Pachte gehörige Drückte bestehen in 16 Mrg. 1 Vrtl. iS Ruth Schloßgarten, 1 t Mrg. ir Ruth. Wiesen mir trag- baren Baumen besezk, und 27 Mrg. 1 Vlt. 65 Ruth. Äkers in allen 5 Zellzen, worauf der Pachter excl. der er Mrg. !1 Ruth. Wiesen, und I Mora. Z Dkt. Akcrs die Frohngr.rechtlgkcit zu e.rercircn, und neben dem das Wimergcfabrt auf der ganzen Neidlinger Markung zu gemessen hat; sodann er- halt er an Oecon wie-Gebäuden, die vormalige Amtsknechts-Wohnung, den großen Schaafst st: samt Heuboden, die Echeu-r nebst Stall und Keller -das Bierhaus genannt, das Wasch, nnd Backhaus hinter der Wöbnung, und das dabei liegende Kuchengartlen von 51 Ruthen. Bei dieser Gelegenheit werden sodann, die'-um Verkauf ausgesezt-' Gebäude re. als das S'-loß, (welches in Nr. 12. des Regler. Blatts hinlan.'lich beschrieben ist) nebst 1 Mrg. 4 Vrtl. Schloßdamm und t Vrtl. iü Rth. Küch-ngarken, die ehemalige Vogtamts-Scheucc samt Schwcinstall und zugetheilter Hosraithin, das Materialien-Hauslc und 31 Ruch. weiterer Wurzgarten im einzelnen oder im ganzen nochmals ver- kamt werden. Zu welch bcedcn Verhandlungen mau die Liebhaber, welche aber mit Pradicats - und Vermögens-Zeugnissen vcrscbcn seyn müssen, hiemit einladct. Den 9. Mai iß 13. Landvogtei an der Fils und Rems, und Cameralamt Wieftnstaig. Neubau fen auf den Fildern. Bei diffeitigem Cameralamt, namentlich auf den Kön. Frucht- Kasten zu Reuhausen, Köngen und Pfaubauscn ist auf allergnadigste» Befehl König!. Hof-und Do- mainen- Kammer eine Quante Rocken, Gersten, Dinkel und Haber zum succcssivcn Verkauf gegen gleich baare Bezahlung ausgesczt. Die etwaige Liebhaber werden hiemit eingcladeit. Den 5. Mai tg>3. Kön. Cameralamt Neuhauftn. Sa ul gau. Das ehemalige Franziskaner Klostergebande -samt Kirche und Garten ist durch al- lerhöchste» Befehl zum Verkauf bestimmt. Das Gebäude ist sehr geräumig, hat einen grossen vcr- schlollcnen Hof, und Nebengebäude ni Stallungen und Remisen, und ist ru irgend einem Gewerbe, besonders auch Wirthschaft und Bierbrauerei geeignet, wozu auf allerhöchsten Befehl, die Concession nach .-er Wahl der Liebhaber hiemit zugesichert wird. Der Garten ist 25 Morgen groß, und ganz mir Mauer umgeben. Der Verkauf wird Freitags am 4. Zun. d. I Vormittags u: Saulgau vor- gcnommcn, wozn die Liebhaber eingeladen uyd Auswärtige Erinnert werden, sich mit obrigkeitlichen 8-stgnissen über ihr Prädikat und Vermögen zu versehen. Den 7. Mai ißis. Steuerrarh der Landvogtei an der Donau, und Cameralamt Heiligkreuzthal. Wangen, in der Landvogtei am Bodensee. Da nach einem allerhöchsten Befehl 6. 6. Stutt- gart den 9. April die dem Hospital Wangen eigenthümlich zugehörige sogenannte Eselmuhle an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden soll, so wird dieser Verkauf unter Vorbehalt alkcrgnadigstcr Ratification am Mittwoch den 2. Jun. d. I. früh 9 Uhr in disseiliger Cameralamts,-Kan^ci vorgc- neuuncn werten. D-eje Mühle befindet sied inner'der Stadt Wangen am Lentkircher Laoc an dir Stadtmauda angebaut, besteht in einem großen Wohnhaus, worin» auch dc.s Mühlwerk mit 4 MS. - und i Gerbgang angebracht ist, auch gehört ein Gemußgartchen hiezu, welches aber ausser der Stadt bei andern Garten liegt. Die Kaufsliebhabcr werden daher hiemit cingeladen, an crmeldtem 2. Ju». beim Verkauf sich dahier einzufinden, und die Bedingungen zu vernehmen. Fremde Käufer aber ha- ben sich über hinlängliches Vermögen, über Kenntniß und gehörige Eigenschaften zum Umtcich die- ses Mühlgewerbes, mit obrigkeitlichen Zeugnissen auszriweiscn. Den 6. Mai ,g>z. Kön Camcralamt. O ehr in gen. Da bei der am 20. April d. I. statt gehabten Verleihung der Baumen - Erlen- hacher Commun- Schaafmcidc der Icztsteigernde weder einen Bürgen aufbringcn, noch sich durch le- gale Zeugnisse über sein Vermögen auswciftn konnte, so ist zur nochmaligen Verpachtung Donner, stag der 20. Mai bestimmt. Die AceordSlustigc können sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Prädikat und Vermögen versehen, an diesem Tag Nachmittags 2 Uhr in dein Wirthshauß zu Bau- men- Erlenbach einfinden, und der Verhandlung anwohuen. Den 5. Mai 131z. K. Oberamt. Wüstenroth. Die hiesige Communschafcrei, deren Bestand auf Michaelis d. I. sich endiget, wird bis Dienstag den 25. Mai auf dem dasigcn Rathhaus Morgens 9 Uhr auf z Jahre von Mi- chaelis 1813 bis is 16 verliehen werden. Die Waide ertragt 200 Etük Schaafe, wovon die Bürger- schaft nichts ei,-.schlagen darf. Der Beständer genießt r Morgen Boden zu Andauung Kraut und Grundbirn, und in der Communschcuer de!? erforderlichen Plaz zu Aufhebung seines Futters, sowie auch die bcnothigtc Stallung von der Commun, auch andere Beneficieu. Oie Bestandlicdhaber, wel- che sich sowohl wegen ihrem Prad.rat, als auch ihrem Vermögen mit obrigkeitlichen Zeugnissen legi- timircn nlüffcn, werden cingeladen, bei der Verleihung sich einzufindcn, und die weitere Conditioncn zu vernehmen. Den 7. Mai igiz. Kön. Oberamt. Eßlinzen. Im Nov. igii. wurde dem hiesigen Gürtlermcister Schenkel von einer Weibsper- son, welche sich Dorothea Wiklerin von Stetten nannte, ein silberner Kaffeelöffel zum Kauf auge- botcn, mit der Bemerkung, daß sie von ihrem Dicnstherrn, dem Lammwirth Johannes Günther in Uhlbach, den Auftrag erhalten habe, den Löffel zu verkaufen. Es wurden aber die Angaben dieser Weibsperson uygegründet erfunden, indem es keine Wiklerin zu Stellen gibt, und der Lammwirth in Uhlbach nicht Johannes Günther, sondern Christoph Moser heißt. Inzwischen liegt nun der. Caffeclöffel bei Obcramt deponirt, ohne daß der Eigenthümcr desselben bekannt geworoen wäre. Es wird daher derjenige, der Ansprüche auf diesen Löffel zu machen hat, aufgefordert, solche innerhalb 6 Wochen zu erweisen, unter der Bedrohung, das; nach Vcrfiuß dieser Zeit der Löffel zum Besten des Köuigl. Fiscus verkauft werden würde. Den 4. Mai igiz. Kon. Oberamt. Nckarsnlm. Der ledige, von Oedheim gebürtige Silvester Grciß, hat sich mehrere^Verbre- chen höchstverdachkig gemacht, >ms Freitag den 7. d. Mon. Abends von Hauß entfernt. Sämtliche Hoch-und Wohllöbl. Obrigkeiten werden daher hiemit ersucht, auf diesen Flüchtling, welcher bienach signalisirt ist, zu fahnden, solchen aus Betreten arrctiren, und dem hiestgcn Obcramt wohlverwahrt cinliefern zu lassen. Signalement. Silvester Grciß, ist 25 I. alt, 5' 10" 2'" gros, hat eine schlan- ke Statur, glattes, ovales Angesicht, braune Haare, mittlere Stirne, braune Augbraunen, graue Au- gen, gebogene Nase, halbvollc röthlichte Wangen, Mittlern Mund, gute Zahne, ovales Kinn, gera- de Beine. Bei seiner Entweichung war er bekleidet mit einem grautüebeuen Rock, runden Hut, oder weißen Filzkappe (dessen übrige Kleidung ist nicht bekannt.) Den 9. Mai 1315. K. Oberamt. Nekarfulm. Der bienach signalisirte Franz N. (derGeschlechlsname und Geburtsort ist un- bekannt) soll heute dem in Domcnck als Knecht dienenden Johann Leonhard Reuschler aus Kl. Aspach seinen vom 9. Jun. igro. datirten Abschied vom Köuigl. Militair mit nachgetragenem ober- amtlichen Cectifikat und seinen Taufschein entwendet, und sich damit flüchtig geiuacht haben. Alle König!, obrigkeitliche Behörden werden hievon benachrichtigt, und geziemend ersucht, diesen Franz N. ans Betreten arrctiren und hieher cinliefern zu lassen. Signalement, soweit es bekannt ist. o'l'an; R. tragt ein blaues Wammes, eine grüne Pelzkappe, weiße lange Hosen, und tragt einen grauen. Sak, worinn sich seine übrigen Klcidungsstuko befinden. Dens- Mai is>Z. K. Oberamt.. Nro. LZ. 1813 I81 Königlich - Württembergisches Staats- and Regternags-Blatt. Samstag, 22. Mai. Verordnung, die feuergefährlichen VerbindungS-Thüren zwischen den Küchen und Stallen betr^ Man hat schon mehrmals wahrgenommen, daß noch an mehreren Orten auf dem Lande in den Küchen Eingänge oder andere Oeffnungen in die unmittelbar anstossen- den Stalle eingerichtet sind. Da eine solche Verbindung zwischen den mit ftuerfangenden Gegenständen ange- füllten Stallungen und den Fenerstätten höchst gefährlich ist, und erst kürzlich einem Brand zur Folge gehabt hat; so findet man sich veranlaßt, alle dergleichen Commu- nikations- Thüren und andere Oefnungen zwischen den Küchen und Ställen für die Zukunft zu »erbieten, zu welchem Ende den Feuerschauern hiermit zur Pflicht ge- rnacht wird, dieselben, wo sie noch bestehen, unter Anberaumung einer angemessenen Frist bei zehen Thalern Strafe hinweg zu sprechen, und nach Ablauf dieser Frist nö- thigen Falls die befohlene Abänderung durch bestellte Handwerköleute auf Kosten der Säumigen vornehmen zu lassen. Stuttg. den 17. Mai igrz. König!. Ministerium des Innern. Graf von Reischach. Betreffend die Ausstellung, der Vieh-Urkunden für die Mezgcr; d. d. iz., Mai ig,z. Den mit der Ausstellrmg der Vieh-Urkunden beauftragten Behörden wird hiemit «ufgegeben, zum Behuf des- Schlachtaccise - Einzugs künftig in den den Mezgern zu ertheilenden Urkunden über erkaufte Stiere,, Rinder', Kalbeln,. jedesmal das Alter' des Viehes bei Vermeidung einer Strafe von 3 fl. 15 kr. beizuseze.-!. Stuttgart, den ig, Mai t8iz. Königl. Ministerien des Innern und der Finanzen. Gras v. Man d e l s l 0 h. Graf v. Reis ch a ch> Rechts- Trkmntniße deS Königl. Ob. AppellationS-TribunalS. r) In der- von dem vormaligen Königl. Reichshofrath übergegangenen Rechtssa-- chr, zwischen den von Onz'schen Descendenten, Kling und Consorten zu Ramsenstrurh,. Oberamts Ellwangen, Zmpetranten an einem, und den Besizern der- Grafschaft Lim-- 182 purg, Inipetratcn, Litis denuncianten am andern, sodann dem König!. Ober Finanz, Departement und Lehens-Fiscus, Litis denunciaren am dritten Theil, eine rük ständige Vergleichs-Summe betreffend, wird vorerst die Litis denuneiation für »-.'statthaft er, kannt, sofort, in der Hauptsache, unter Verwerfung der impetratischen Einwendungen und Bitten, das unter dem yten Aug. 1805. erkannte Restript fine claufula durch Ur- thel dahin bcharrt, daß die Zmpetraten die Vergleichs-Gelder von 4000 ff. nebst Vcr, Zugszinsen vom n. De-, igo;. an, bei Vermeidung einer Strafe von 100 Thalern, innerhalb 2 Monaten an die Impetranten bezahlen sollen. Tübingen, den 6. Mai r) In der vormals reichskammergerichtlichen Appellations - Sache zwischen der Fürstlich Hohenlohe-Bartcnsteinischen Vormundschaft, Klägerin, Revisin, Appcllanrin an einem, und den zinnspflichtigen Bürgern zu Hcrbsthausen und Roth, Obcramts Mergentheim, Beklagten, Revisen, Appellatcn am andern Theil, die Entrichtung ei, ner Habergült betreffend, wird die Urthel der nächstvorigen Instanz bestätigt. Ib. eocl. z) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Zustiz-Eollegium, zwischen Emanuel Gundelfinger zu Michelbach, Oberamts Gerabronn, Bekl. Appellanten, und Johann Friedrich Zahn auf der Thomasmühle, Klägern, Appcllaren, eine Schuldfor- deruug betreffend, wird die, in Hinsicht auf ihre Förmlichkeiten an das Ober-Tribu- nal erwachsene Appellation wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde durch Urthel verworfen, lb. eod. 4) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz Collegium in Stutt- gart zwischen der Obersthofmeisterin Freifrau von Phull- Rippur, Bekl. Zmpetrantin, Llppellantin, und den Baronen v. Reischach zu Nußdorf, Kl. Zmpetraten, Appell«, ten, die ^Successi'on in das Lehen Obermönsheim, jezt eine Wiederherstellung in den vorigen Stand berr., wird die Urthel voriger Instanz dahin abgeändert, daß als Ent, schcidungs-Norm über die Züläsigkeit des vorliegenden Restitutions-Gesuches nicht das Chürfürstl. Badische Restript vom 4. Jul. i8oz., sondern allein die Badische Oberge, richts - Ordnung von 1304 von dem ^udiee a gun bei seinem Erkenntniß zu Grunde gelegt werden soll. Tübingen, den 12. Mai 1813. 5) In der Revisions-Sache von dein Kön. Ober-Tribunal, als Richter erster In- stanz, zwischen dem Grosherzogl. Badenschen Oberrath Elkan Rentlingcr zu Carls- ruhe, Klägern, Revidenten an einem, und Seiner Hoheit, dem Herrn Herzog Wilhelm von Wü ttemberg, Beklagt. Revisen am andern Theil, hypothekarische Ansprüche auf das Gut Hirrlingen beir., wird vost Revisions-Gerichtswegen die Ur- thel erster Instanz vom iy. Merz 1812. besiüägt, u d beklagter Theil von der gegen ihn angestellten Klage entbunden. Tübingen, den 14. Mai iZrz. RecylS»ErktnutNisie des Kön. Otcr-stuft:, C » urns. 1) In Sachen erster Instanz zwischen Ludwig Jakob Scßwaderer, Gastgeber zum König von England allhier. Kl. an einem, und der Frau -.cs Eos.Kl, geb. Gräfin von Waldburg Wurzach, cum curöt. Bekl. am a..do. h» zw-st yersch.eoene Forserungen berr., wurde auf Beweis erkannt. Stuttg. den 7. Mai iS 13. 183 bcr Rechtssache zwischen Königl. Qber-Finanz-Kammer, Section der Kron- -.Ruinen Kl und dem vormaligen Oberamtsrärh und Rentmeister von Beck zu Rot- ■Srü' 4« Erb-N. B-«. -ln- Zinssord-rung b«-.. wurde B-e,. in di- B-. rablunq der Berzugszinnse aus 2Züfl. von ihm eingenommener aber mcht verrechneter Fruchtgelder, so wie in die Erstattung der ausgelaufenen Kosten eondemnirt. Smtt- gart, den 8.^Mal^8^.^^e dem ehemaligen Fürstl. Wallersteinischen Justizamt zu NereSheim, zwischen Johann Ernst, Bauer zu Du^elkiagen Kl. ^nten, und Elias Sauer Bauer zu Hofen, Bekl .^cen, eine Gntschadigungsforderung berr ffend, wurde die Unhel voriger Instanz unter Verurrheiiung des ^nteu in die Proceßkvsten bestätiget. Stuttg. den 12. Mai 1813. Erkeimtniße dcS Königl. Ehe-Gerichts. Den 5. Mai 1813- wurden geschieden: Cbristina Catharina Trakle von Hirschau, Calwer Oberamts, geb. Stotz von da «l von Jakob Heinrich Trakle, Bürger und Leineweber von Hirschau, Bekl., ex «p. Sfm Im. «..« SBmmWl»«« B-klagttn m di- Kdstc» Christian Gottlieb Rudolph - Bürger u-.o Bauer zu Scheppach, Wemsperger Oberamts, Kl. von Maria Elisabeth», geb. Trumpf von Krispenhofen, Oberamts Künzelsau, Bekl. ex cap. quafi defert. unter Verurtheilung der Beklagten tn die Kosten. Den i 2. Mai: r) Johann Georg Herrmann von Göppingen, Kl. von Anna, geb. Bauchlin von Lolrbüm desselben Oberamrö, Bekl. ex cap. quafi defert. unter Vergle.chung der Kosten. L) Henriette Götz, gib. Aimmermann von Stuttgart, Kl., von Ludwig Friedrich Göß von da, Bekl. ex cap. quafi d fert. unter Vergleichung der Kosten. 3) Joseph Keango t von Reuttlingcn, Kl., von Rostna Phiippiua Vcagdalena, geb. Uber von da, Bekl. ex cap. quafi deficit, unter Vergleichung der Kosten. Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruht, durch ein allerhöchstes vom 12. Mai den Premier Lieutenant, Ordonanz-Offizier von Lievrcvillc zum Stabs-Capitaine, und unterm 15. Mai an die Stelle des verstorbenen Obersten von Gcipio den Obersten von Hoven zum Commandeur des Invaliden-Corps zu ernennen. Se. Königl. Mas. haben bei dem Depot-Bataillon zu Hohen,Asperg folgen- de Offiziere anzustellm allergnädigst geruht, den bei der Armee-Equipirungs-Compagnie gestandenen Ober-Lieutenant Bisfin- ger als Stabs-Capirain, und als Second-Lieutenants den Cader Fischer u. Quar- tiermeistcr Ru es. beide v"M Infanterie-Regiment Nr. 8., die Cadets Wagner und Osianber, bc de vom Infanterie-Regiment Nr. z. Prinz Friderich, den Feldwebel Engel und Unteroffizier Jent, beide vom Depot-BgrailloNs 184 Se. König!.Maj. hab.m allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten RescriptS vom 16. Mai die erledigte Vachhalkers-Slelle bei König!. Zollrechnungs-Kammer dem bisherigen Bek zu übertragen; z vermög allerhöchsten vom 16.MÜ dem zur katholischen Patronat-Caplanei zum Heiligen Kreuz in Wurzach, Oberamts Leutkirch, nominirteu vormaligen Stiftskaplan Maximilian Deschler, von Zeil, die allerhöchste Bestäügung zu ertheilen; und die erledigte katholische Pfarrei Eutingen, Oberamts Riedlingen, dem bisherigen Rektor und Professor an dem Lyceum zu Rortweil, Merkt, zu übertragen; vermög allerhöchsten Rescriprs vom^is. Mai den Ober- Consistorial D, F latt zu- gleich zum Mirqliede der König!. Ober-Studien-Direction, und den Secremir bei der König!. Ober-Studien-Direcrion Jäger zugleich zum Assessor dieses Collegii zu er- nennen ; die erledigte Pfarrei Unter-Sontheim, Diözese Hall, dem bisherigen Pfarrvikar Ammon von Freudenbach, die erledigte Pfarrei Sondelfingen, Diöcese Pfullingen, dem Pfarrer Straffer zu Hausen an der Laucharc, und die erledigte katholische Pfarrei Offingen am Bussen, Oberamts Riedlingen, dem Dekanats-Adjunkt des Landkapitels Ehingen, Pfarrer Ke mp rer in Klein-Allmen- dingen zu übertragen. Vermög allerhöchsten Rescripts vom 15. Mai haben Se. König!. Maj. die erledigte Unterförsters-Stelle zu Altdorf, Weil im Schönbucher Hut, Tübinger Ober- forsts. dem bisherigen Waldschüzen Schmid zu Tormendingen, Kirchheimer Ober- forsts, allergnädigst übertragen. Unterm lüren Mai ist der Schlossermeister Heinrich Loose zu Stuttgart zum Hoffchloßer allergnädigst ernannt worden. S e. König!. Maj. haben allergnädigst geruht, dem Gensd'armen K öb erle zur Belohnung seines ausgezeichneten Benehmens bei einem zu Granschen Oberamts Weinsberg ausgebrochenen Brande, die silberne Civil-Verdienst-Medaille durch aller- höchste Resolution vom iz. Mai zu verleihen. Stuttgart. Denjenigen Lieferanten und Handwerksleuten, welche bei der König!. Generab Kriegs- Caffc Gelder zu erheben haben , wird andurch bekannt gemacht, daß zu Erhaltung der nö- thigen Ordnung bei der Caffe, künftighin an sie nur jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag Vor- mittags von 7 bis 12 Uhr Zahlungen geleistet werden können. Den 8- Mai rgiZ. König!. General-Kriegs-Caffe. Hall. Ueber das in Steinbach befindliche eine halbe Stunde von der Stadt Hak entfernte Capuziner-Kloster nebst Garcen soll in Gcmasheit allerhöchsten Auftrags vom 23. April igis. salva ratificatione eilt Verkaufs- Versuch öffentlich vorgenommen werden, wozu Montag der 7. Iun. be- stimmt ist. Der Verkaufs-Gegenstand theilt sich in das eigentliche Kapuziner Kloster und in die Kir- che, sodann einen Gemäß-Baum-und Grasgarten von i|- Würtcmbecgischcn Morgen. Das eigent- liche Kapuziner-Kloster kann zu einer schönen Wohnung eingerichtet werden, auch befindet sich dabei ein großer guter Keller. Diejenige Personen welche hiezu Lust haben und sich in Absicht ihres Ver- nitzqens mit obrigkeitlichen und oberamtlich gesiegelten Attestaten Ausweisen könne», werden elngsia» den sich bei die,er Verhandlung an obigem Tag Vonnittags >v Uhr in dem Gasthof zur Schwanen in Stcinbach ein,«finden. Den 4. Mai igiz. Landvogtci-Stcuerrath an der Jagst und Camcralverwalknng Hall. Laufen. Von denen auf den König!. Kasten zu Laufen und Mundelsheim vyrrathigen Früch- ten ist ein Quantum Rocken und Dinkel und aus dem König!. Keller zu Laufen sind ungefähr 8 Aim. igiar Gefall-Wein zum Verkauf ausgefezr worden. Auch ist noch ein Quantum Haber feil. Oie Liebhaber mögen sich einfinden, und cir». Kauf abschließen. Den 12. Mai igiZ. K. Camcralamt. Neuen st ad t. Bei disseitigcm Camcralamt ist ein Quantum Roggen, Dinkel, Haber und Ein- korn zum siiccessiven Verkauf allergnädigst ausgefizt, wozu sich die Liebhaber alle Tage melden kön- nen. Den 14. Mai i8*ö. Kon. Camcralamt. Schorndorf. In Gemasheit des ertbcilten allerhöchsten Befehls, wird die unterzogene Bc- amtung, von den vorhandene» und entbehrlichen Herrschaft!. Kiefer-Materialien, 479 Stük Faßtau- gen von verschiedener Lange, und 165 Stük, khcils große, mittlere, und kleine Bodenstülcr, auch Führling Bodenstücker öffentlich an den Meistbietenden verkaufen. Diese Verhandlung wird Mitt- woch den 9. Jun. d. I. als an welchem Tag der allhiesige Nachmarkt ist, Vormittags 10 Uhr in bcni ehew.alichcn geistlichen Verwaltungs-Bandbaus allhicr vorgcnommcn, und hiebei die erwähnte Kiefer-Materialien in großem oder kleinern Par-thicn, wcggcgeben werden Den 17. Mai igiZ. Kön. Camcral-Bcrwaltung. Stammheim. Nach einem allergnadigsten Befehl vom 6ten diß, ist von den, auf den Ko» nigl. Kasten dahier und zu Schwieberdingen vorralhigcn Früchten neuerlich wieder ein Quantum Rocken, Dinkel und Haber zum Verkauf ausgcsczt worden; welches hicmit bekannt gemacht wird. Den 14. Mai *6*3' Kön. Cameralanit. Brakenheim. Die Crblchens-Schäferei^, zu Balzhof bei Klecbronn, welche zu 500 Stük be- rechtigt ist, und mit der alljährlich ein Landgefährt von 400 Stük in Verbindung steht, wird Mitt- woch den 9. JuN. d. I. Vormittags 9 Uhr auf dem Rathbaus zu Kleebronn auf 3 Jahre von Mi- chaelis iß 13 bis 18*6. im öffentlichen Aufstrcich unter diffeitiger Leitung verliehen werden. Es wird vlß mit dcm Anhang bekannt gemacht, daß diese Schäferei auf benachbarten Orts - Markungen den Uebcrtrieb zu nehmen habe, und daß zur Verhandlung nur solche zugelassen werden können, die sich über ihre Bestandsfahigkeit mit Meisterbriefen und Vermögens - Urkunden auswciscn können. Den 14. Mai ig>3. Kön. Camcralamt. GotteSzell, Fuchtkauß. Da der unterm 20. Mer; d. I. abgeschlossene Akkord über die Liefe- rung der erforderlichen Butter zum Schmalzaussiedcn und zum Kuchenverbrauch allcrgnadigst nicht ratificirt worden ist, so wird am 29. diß Vormittags g Uhr auf der Pflegamts-Schreib stu'oe dahier eine neue Abstrcichs-Verhandlung über diese Lieferung vorgcnommcn werden, wobei die Liebhaber >n gedachtem Tage zur bestimmten Stunde erscheinen, und die weitere Bedingungen vernehmen wolle,.'. Auch wird die Lieferung der erforderlichen Lichter und Seife für das hiesige Institut im öffi ntlichcn Abstreich am ncmlichen Taqe Vormittags ro Uhr verakkordirt werden, wom die Liebhaber bremit ein- geladen werden. Den 14. Mai i«iz. Kön. Znchlhauß-Pflegamt. Horb. Da die unterm iz. April l. I. statt gehabte Verpachtung des Königs. Krondomainen- Gnts, der Wcihcrhof genannt, die erforderliche allcrgnadigstc Genehmigung nicht erlangt hat; so bringen die unterfertigten Amtsstellcn unter Berufung auf die frühere Annonce in dcm Staats-und Regier. Blatt vom 27. Mein d. I. Nr. >4. und dem Schwab. Mcrhir vom ,. Avril Nr. 65. bie- mir zur allgemeinen Kcnnlniß, daß sie Freitag den ig. Inn. Vormittags um 10 Uhr, in dcm nächst dieses Hofs gelegenen Kloster Kirchberg einest,weitern Pacht-Versuch vor.„nehmen gedenken, der jc- doch erst mit Georgii 1314. nach einer allerhöchsten Bestimmung seinen Anfang nehmen würde. De» ig. Mai iZtz. Landvogtei-Stcuerrath zu Rottenburg, u. Camera!-Verwalter zu Horb. Maulbronn. Das Recht, nach Salpeter zu graben, von Jakobi 1313 bis 8>6 wieder verliehen werden soll, so können sich die etwaige Äcbhaber Mittwoch den 9. Jun. d. I. Mv.gcns s Uhr auf hiesigem Rathhauß einfinden. Den 15. Mai 1315. Kön. Oberamt. Waldenburg, im Obcramt Oehringen. Da der Bestand der Waldcnburger Sladtschaferei auf Michaelis 1313 zu Ende geht: so wird eine weitere Verleihung auf 3Jahre bis Dienstag den -.Jun. d. I. vorgenommcn werden. Die Schäferei erträgt jährlich 400 Stük Schaafe, und hat der Bcstan- der, der das Jahr hindurch diese Anzahl Schaafe zu halten berechtigt ist, neben einer Wohnung für sich und seine Knechte, einem Heuboden und hinlänglicher Stallung noch 3s Morg. Acker, \ Morg. Gras- und Baumgarten und s Morg. Grundbirnland zu geniessen. ,Für stede Pförchnacht werden solchem, wie bisher, 12 kr. als Vorschlagcrloh» bezahlt, auch 30 Stük Pforchstikcl-Stangen und t Schlegelholz unentgcldlich ins Schaafhaus geliefert. Die Liebhaber hiezu können sich an obigem Tag, mir obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Vermögen und Prädikat versehen, Vormittags um ro Uhr auf dem Rathhauß in Waldenburg cinfindcn. Don 5. Mai 13:3- K. Oberamt. Weinsperg. Der Bestand der Commun Schaafweide zu Mimmenthal geht bis Michaelis d.J. zu Ende, und wird Dienstag den 1. Jun. Vormittags y Uhr auf dcm^Rathhauß,in Wimmenthal an Len Meistbietenden auf z Jahre bingeliehen werden. Die Waide ertragt 123 Stük,^welche der Be- siänder allein einschlagcn darf. Der Bestandcr hat die Personal-Freiheit, und alle bürgerliche Bene» ficien, wie auch den Wintcrpfvrch vom 1. Oec. bis 1. Mai zu genießen. Den 3.,Mai 1313. Kon. Oberamt. Balingen. Die Conscribirte Johann Caspar Sauttcr, Zimmermann von Weilheim, 24 Jahr alt, 7" 5"' groß, und Anton Maurer, Bierbrauer von Uutcrdigisheim, 23 I- alt, 7" groß, sind bei der leztcn Rekruten«Aushebung nicht erschienen. Alle Hoch-und respect. Löbl. Obrigkeiten werden nun geziemend ersucht, dicselbige im Betretungsfall ansiihülten, und zum hiesigen Oberamt einlicfcm zu lassen. Den 3. Mai 1313. Kon. Obcramt. Bibera ch. Der Cantonist Anton Weber von RebmöoS, hiesigen Oberamts, welcher am löten vor. Mon. ausgehoben wurde, rst- den 17. April auf dem Transport von Ulm nach Stuttgart in der Gegend von Geißlingcn entwichen. Sämtliche Hoch-und Wohllöbl. Behörde» werden ersucht, auf diesen Rekruten, welcher wahrscheinlich als Banrcnknccht unterzukommen sucht, zu fahnden, und ihn im Betretungsfall wohlverwahrt au hiesiges Obcramt cinliefern zu lassen. Deu 4. Mai 13,3. Kon. Obcramt. Gmünd. Die hienachbeschrirbene Leute sind in denen bei densclbm genannten Orten geboren, bald nach ihrer Geburt von ihren Elter», welche als Vaganten oder Bcisizcr kurze Zeit in dieses Orten sich arifgehalkei, haben, mit fortgcnommen worden, und haben seither nichts mehr von sich bö^en lassen, so daß man von ihrem Aufenthalts-Ort, Leben oder Tod bisher nichts erfahren hat, Es werden daher zu Berichtigung ihrer Conscriptions-Verhältnisse, wenn sie noch ant Leben sind, dieselbe aufgefvrdert, im Fall sie einen fixen Wohn- Ort genommen haben, unverzüglich dieses der Unterzeichneten Stelle anzuzeigen, oder im entgegengesetzten Fall, vor. derselben zu erscheinen, um sie zu conftribiren, oder wenn einer oder der andere gestorben feyn sollte, die betreffende obrigleititche Stellen ersucht, hievon der Unterzeichneten Behörde Nachricht zu geben. Gedachte Leute sind : Gott- fried August Wahl, Loren; Müller, Ge. Daniel Blezingcr, Ioh. Ge. Hinderet. Ioh. Wilhelm Mich. Wiedmann, und Job. Jak. Will). Wiedmann, sämtlich zu Lind ach geboren. Johannes Egg, Ioh. Koch, Ant. Mater, Franz Strobel, Franz Mich. Lehr, Valent n Walter, Wen- delm Hausmann, und Gott!. Burkard, sämtlich;k Iggingen geboren. Ludw. Fried. Lorenz Keller, Valent. Vogt, und Ant. Grimm, sämtlich zu Herlikofen geboren. Jos. Bern!). Ant. Chonnaillc, und Martin Münz, becde zu lassen Hosen geboren. Ioh. Jak. Schölt geboren zu Mulfingcn. Will). Welch. Moser und Matth. Parrot, beede geboren zu Th i erhaup te n. Ioh. Jak. Parrot, geboren zu Uzstcttcn. Goltsr. Gar,lisch, und Job. Ge. Fleischmann, beede geboren zu Göggingen. Friedrich Duonz auf dem Buch Hof geboren. Ioh. Ge. Kurz, zu Muthlangen geboren. Ioh. Ge. Müller zu Herttgkofen geboren. K. Oberamt. Lconberg. Die abwesende Militairpfiichssge Philipp Jakob Schindele, Cbirurgus von Merk- lingen, Ioh. Jakob Maier, Schuster von Schölingei^, Ioh. Jakob Gerwik, Uhrmacher von Wims- bcims werden hicmit nntcr ÄnberauiMing des zweite» Termins von 4 Monaten aufgcsordert, sich vor Oberamt zu^ stellen und den Conscripkions- Gcsezen zu unterwerfen; widrigenfalls sie die Confiscation ihres Vermögens zu gewarten haben. Kon. Oberamt. Münchingen, Lconberger Oberamts. Der Militairpflichtige Andreaö Maur-r, Schmid, hat sich ohne Vorwissen der Obrigkeit und vor Erstehung der ihm wegen früherer Abwesenheit allergna- digst zucrkanntcn Strafe wiederum entfernt. Sämtliche obrigkeitliche Behörden werden daher er- sticht, auf denselben genau fahnden, ihn im Bctrctnugsfall arretiren, und gegen Erka; der Kosten zum hiesigen Oberamt cinliefern zu lassen. Signalement. Andreas Maurer, Schmid, ist zt I. alt, 5 Fuß 7 Zoll groß, mittelmäsigcr Statur, hat zchwarz braune a !a Titus geschnittene Haare," einen starken Bakenbart, rundes Gesicht, aufgeworfenen Mund, etwas gr ße Augen. Bei «einem E-mvei- chen war er bekleidet mit einem runden Hnt, roth gedupslent Halstuch, blauen Uebcrrek, dergleichen Wammes und gestrichelten Weste, blauen langen Hosen und Stieseln. Den ii. Mai >g>Z. Kcn. Oberamt. Zwiefalten. Das Camcralantt ist durch allerhöchsten Befehl angewiesen, alle diejenige, wel- che von dem in der Donau gefundenen Ober-Heiligenpflegrr, Jntanucl Friedrich Harter, Gelder in Hond'N haben, oder ihm etwas schuldig ftyn sollten, öffentlich aufzurufen, daß sie solches beim Ca- mcralamt angebcn sollen; mit der Bemerkung , daß da Harter die Hetligen - Angelegenheiten unrich- tig geführt und einen Rest gesezt bat, solche im Unterlassungsfall als Betrüger ant Ktrchcngttt, und T erlhaber am Rest angesehen, und nach den Gcsezen als solche bestraft werden würden. Den g. Mal ig 15. Kön. Camcralantt. Böblingen. Da am Montag nach Vitus, nemlich am 21. Junius igiz. die Zunftversamm- lung der Kcßlcr des ganzen Königreichs hier wieder wird abgchaltcn werden; so werden alle Hoch- lvbl. Landvogtei - und Obcramrcr unter Beziehung auf den durch das Regier.Blatt von >g>o. 25 erlbci'ten Königs. Befehl vom iS. Jun. igio. hiedurch geziemend ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß die in ihren Amtsdistrikten befindlichen Keßler wenigstens ihr schuldiges Leggeld bis dahin cin- schiken, und zwar um so mehr, als selbst das König!. Interesse darunter verliert. Den ig Mai *ß«3- Kön. Oberamt. Altd 0rf. Der dahier wegen Diebstahl in Verhaft und Untersuchung liegende Anton He'.r- Wann vulgo, Daierischcr Tonne, von Sachscnkam im Baicrischen Landgerichte Mießbach hat folgende Maaren bei sich geführt: 1 paar weiße Weibsbilder Strümpfe mit blauen Zwikeln, i paar ciscnfar- bene baumwollene Pclz-Mannsstrumpfe, i paar geschrankte wollene silberfarbene Strümpfe, 2 ganz neue seidene sogenannte Waldcr-Kappcn mit Quasten, 1 ditto etwas abgetragene, 1 Handschuh von einem Jltisbalg, 5 Quart olivenfarbcs Tuch, 1 rothcs baumwollenes Naßtuch, 1 weißes ditto, 5 Stuke Naßtücher von rvthem baumwollenem Garn mit blauen Streifen, 5; Ehlen Moussclin, 1 Rest Baumwollcntuch von 1 Ehle,. 3 rothe seidene Maylander Halstücher mit blauen Streifen, Z schwarzscidcne Zürcher-Halstücher mit rothen Streifen, 5 schwarze seidene crois. Maylander Hals- tücher, i schwarzes seidenes Maylander Halstuch, 1 Stük dito, Z Stük schwarz seidene Maylander Halstücher, z Smk ditto nicht aprctirt» Da diese sämtlichen Maaren höchstwahrscheinlich gestohlen worden sind; so werden die respcct. Cigenthümer derselben hiemit aufgcfordert, sich diesfalls bei dem unterfertigten Amte innerhalb ö Wochen anzumelden, und ihre Ansprüche gehörig auszufübren. Den t2» Mai lgiZ.. Kön« Württcmb. Criminal-Amt. Balingen. In der Nacht vom 10. auf den 11. dieses, Morgens zwischen 2 und z Uhr sind dem Rcuttlinger Fuhrmann Paul Gonscr, von Onstmettingen, von dem beladenen Wagen vor seinem Hause verschiedene Kleidungsstücke,, die der Fuhrmann aber nicht namentlich anzugeben weißt, Schmoz- wollcncs Garn, und 50 paar Strumpfe, welches alles in einem Sak zusammen gepakt gewesen ist, und einen Werth von wenigstens 200 fl. haben mag/diebischerweise entwendet worden. Alle Hoch- und Wohllöbl. Orts-Obrigkeiten werden geziemend ersucht, auf den Fall, daß der Thater oder die entwendete Wtaren, cntdekt werden sollten, hichcr gefällige Nachricht ergehen zu lassen. Den 12. Mai ihtZ.. Kön. Obcramt. Schorndorf. Benttclspach. Friderika, des weil. Augustin Stieff, Schumachers Witt» wc von Bcuttclspach, wird hiemit aufgcrufen, daß sie nebst ihren zwei Kindern entweder unverzüg- lich in ilw Vaterland zurükkehren, oder die Erlaubniß zum ferneren Aufenthalt ausserhalb des Kö- nigreichs bei der Behörde nachsuchen, im Entstehungsfall aber gewärtigen soll, daß gegen sie als ge- gen eine Ungehorsame einer gcsezwidrigen Auswanderung verdächtige Unterthanin verfahren, und in diesem Fall ihr sowohl von ihrem jezigen als in Zukunft anfallenden Vermögen nie etwas verabfolgt werde. Den 5, Mai igiZ. Kön. Oberamt Schorndorf» Schorndorf. Heb sak. Die, ledige Christiana Helena Palmer von Hcbsak, welche am 6tcn Inn, 1811. von einer Reise in das Fürstenthum Lippe halte zurükkommcn sollen, wird hiemit aufgc« rufen, daß sie entweder unverzüglich in ihr Vaterland zurükkehren, oder die Erlaubniß zum ferneren Aufenthalt ausserhalb des Königreichs bei der Behörde nachsuchen, im Entstehnngsfall, aber gewär- tigen soll, daß gegen sic als eine ungehorsame einer gcsezwidrigen Auswanderung verdächtige Untcr- thanin verfahren, und in diesem Fall ihr sowohl von ihrem jezigen als in Zukunft anfallenden Ver- mögen nie etwas verabfolgt werde» Den s. Mai igiZ» Kön- Oberaml Schorndorf. Wiblingen. Regglis wei le r» Der Bürger Johannes Nagel erhielt unterm iz.Maiv.J. einen nur auf das Königreich und Jahr gültigen Paß, kam zwar im August v. I. nach Hauß, entfernte sich aber nach einem 2 ständigen Aufenthalt wieder, und inzwischen sah man ihn nicht mehr. Es ist sehr wahrscheinlich,. daß er feinen langst abgclaufcnen Paß zu gesezwidrigen Zwcken miß- braucht, und man siebt sich daher veranlaßt, diesen Nagel hiemit öffentlich vorzuladen, alle Behörden aber in deren Wirkungskreis eS cinschlagt, und in deren Bezirk er sich betreten laßt, auf diesen 42 Jahre alten Man», der sich durch ein kleines röthlichtcs Gesicht, schwarze Haare, schwarzen Baken- bart und schielendes Auge auSzcichnct, bei feiner Entfernung aber mit einem weisgrauen Mantel mit Kragen, hellblauen Brusttuch mit rothen Schnüren und weisscn tüchenen Beinkleidern, einem rundem Hut mit schwarzem Band und stählerner Schnalle und kurzen Stiefeln bekleidet war, aufmerksam zu. machen, und sie zur Verhaftung und Einliefcrung desselben, aufzufordern. Den 10. Mai igiz. Kön» Oberamt. Wiblingm.. ( Nebst, einer Beilage.)) Beilage zu Nro. sz. des König!. Staats- und Regierungs-Blatts von 1813, Er ft e Vorladung der abwesenden Conscriptionspflichtigen von 1813. Nachfolgende abwesende Milstmrpflichlige, ans sämtlichen Oberamtern des Königreichs, welche nach der Musterung von 1812. sich entfernt und bei der Jahrs-Musterung des gegenwärtigen Jahrs sich nicht gestellt haben, werden durch gegenwärtige Edikral-Ladung unter Anberaumung einest mo- natlichen Termins zum Erstenmal um so mehr zur unverzüglichen Rükkchr in ihr Heimwesen und im» verweilten Stellung vor das ihnen vorgcsczte Obcramt aufgcfordert, als im Fall späterer Stellung sic geschärftere körperliche Strafen, verlängerte Militair-Dienstzeit, und nach Ablauf der vorgcschrie- denen Fristen die Confistation ihres gegenwärtigen, so wie des wahrend.ikrer Abwesenheit ihnen noch künftig anfallenden Vermögens zu gcwartcn haben. Stuttgart, den 5. Mai iZiZ. Justiz-Scction des Köuigl. Kriegs-Departement. I. Landvogtei am obern Neckar. Balingen, aus der Obcramtsstadt. Joh. Ge. Juda, Weber. Job. Friedrich Mez, Mezger. Job. Jak. Engclfricd, Mezger. Joh. Fried. Rukcbrod, Sailer. Andr. Müller, Schuster. Georg Christoph Zürn, Schuster. Job. Jak. Zürn, Rotgcrber. Conr. Link, Schmid. Joh. Mart. Stro- bel, Stoiker. Wild. Roller, Messcrschmrd. Von Burgfelden: Ludw. Zicrle, Schäfer. En» dingen: Jak. Böhringcr, Schneider. Engstlatt: Joh. Ludw. Jcttcr, Schmid. Erla» heim: Nikol. Schweizer, Maurer. Erzingen: Andreas Hcrter. Frommern: Jobs. Pförstch, Schneider. Geißlingen: Hubert Gulden, Schuster. CarlSchädic, Bedienter. Ire» raus Htiug, Maurer. Erasmus Schädlc, Bierbrauer. Augustin Brobcil. Maurus Pfundner. Laufen: ,Joh. Jak. Sto;, Müller. Joh. Ci>ristoph Fried. Jclter. Lauttlingcn: Marzel Leibold, Küfer. Meßstcrtcn: Andreas Epplcr, Schneider. Oberdigisheim: Martin Cläßlc Christian Stengel, Schuster. Matth. Schcrle, Müller. Onstmettingen: Matthias Gaurter, llbreumacher. Jobs. Ganter, Chirnrg^is. Mich. Bofch, Schmid. Joh. Conrad Conzelr man», Schreiner. Pfeffingen: Joh. Ge. Schairer, Chirurgns. Gcttl. Blikle. Thail« fingen: Jobs. Gösen, Slrummweber. Tbicrinacn: Johs- Narr. ^ Unterdigisheim: Wolfgang Steidle, Gckustcr. Wunib. Hahn. Jobs. Knobclspies, Maurer. Jos. Maier, Schmid» Z i kl ha uscn: Andr. Abel Hcrre. Ebingen: Jak. Adam Krimmel, Rotgerber. Christ. Frid. Haur, Chirurgns. Jobs. Bek, Schreiser. Job. Cafp. Landenberger,,Kaufmann. Joh. Heinrich Bek, Stnttnvcwebcr. Gottl. Fried. Linder, Srrumpfwcber. Gottfr. Schmrd, Kaufmann. Christian Fried. Mcinheimer, Schuster. Jak. Wilh. Armbcuster, Bek. Watth. Rehfuß, Mezger. Ge. Phil. Maure, Mezger. Oberndonfi Bon Aich Halden: Rav. Schüler, Weber. Jobs. Weiser, Weber. Joseph Wern;, Weber. Mich. Flaig, Weber. Beruh. Brogbammer, Weber. Bcned. Ko pp, Weber. "Jobs. Marr'n. Augustin Klm p» sch. Alvirspach: Job. Ge. Schondclmairr. Bczweilerr'Joh. Martin Wöfiner, Bierbrauer. Fluor» : Jak. Riegen, Bierbrauer. Christian Ricger, Seiler. Joh. Jak. Bersch. Lauterbach: Michael Huk, Ziminccmaiin. Ge. Sturz, Schuster. Franz Zu Nr. 2Z. I8iz. Ant. Nagel, Uhrmacher. Barthol. Huk, Bauer. Christ. King, Bauer. Fidel Aüber, Weder. Jak. Pfundstein, Bauer. Bruno Armbruster, Weber. Carl BckMann, MeLerschnud. Philipp Bilder, Knecht. Aut. Pfundstein, Bauer. Andr. Waller, Nagelschmid. Christ. Schccrer. Jos. Rominq. Mariazell: Conr. Langbein, Knecht. .Ge. Reuter, Schmid. Marlin Flaig, Schmid. Joseph Flaig, Weber. Mart. Flaig, Weber. Scbast. Rapp, Weder. Michael. Flaig. Nikolaus Rapp. Reichen ba chic: Joh. Ge. Maueble, Bauccnknccht. Jobs. Wölber. Schranibecg: Jak. Rauch, Weber. Jak. Spinner, Schreiner. Joh. Baprist Moosmann, Bck. Ferkln. Fichtrr, ^1?a« gelschniid. Carl Föhrcndacder, Schuster. Ge. Kern, Fulnmtcht. Ferdinand Weber, Nagcljchmid. Secdorf: Ge. Roth, Bierbrauer. Sulegen: Johs.Kimmich, Knecht. Jak. Zehcnder, We» ber. Mich. Flaig. Vitus Gullger. Xaver Schüler. Jos. Püindstcui. Jak. Zebender, Schneider. Alois Schüler. 24 Höf: Johs. Bck, Rotgerber. Wir, zlei,: Matthcus Haas, Schmid. Michael Aixlc, Schreiner. Rottweil. Don Rotlweil: Ge. Jakob Oceker, Barbierer. Ulrich Dreher, Schneider. Xav. Walter, Kammacher. Alois Mauoer, Schreiner. Michael Dorn, Bek. Franz Joseph Uhl. Böhringen: Leonh. Frommer. Raph. Weser. Wendelin Merz, Brauer. Do» Bühl in gen: Christian Schlenker, Buchbinder. Oau t me cg e n : Sebastian Vogclmaun. Dunningcn: Conr. Flgig, Schneider. Tav. Schaibie, Brauer. Locher Hof: Andr. Kämmerer. Matthias Kämmerer, Schneider. ^oaichingen. Don Spaichingen: Jos. Bübler, Schuster. Johann Ritter. Thadcus Mennhölzler. Jobs. Grimm. Don Bö ttinge n : Januar Mattes. Oeilittgcii: Conrad Schnckendurger, Weber. Christ. Rak, Schreiner. Denk in gen: Jak. Belting. Dormet» tingcn: Fridolin Pfaff, Maurer. Kaftan Wekenmann. Felix Erler, Maurer. Clemens Müller. Do lternb'a u sen : Franz Merz, Baurcnknecht. Xav. Klaibcr, Zimmermann. GoShcim: Adelbert Steiner, Zimmermann. Jos. Weber, Schuster. Hausen im Thann: Scbast. Ulme r, Knecht. Ich. Mich. Ulmer. Q beruhe im: Andr. Schnee. Valentin Moser. Job. Martin Moser, Josephs Sohn. Peter Schnell. Jos. Gehring, Zimmermann. Peter-Moser. Jos. Gssscr, Michaels Sohn. Rathshausen: Gabriel Haller, Schreiner. Joh. Bruno Blepp, Bauren- knccht. Lorenz Sanier, Banreuknccht. Roßwangen: Andreas Weinmann, Baurcnk,recht. Schbrzingen: Anton Hauschcl, Schreiner. Xav. Leibold, Wagner. Wchingcn: Matth. Mosbrugger, Maurer. DominikuS Mosbruggcr. Joh. Baptist Bauser, Weber. Hiacinth Bauscr. Johaim.es Rcichle. Tuttlingen. Don Tuttlingen: Joh. Adam Haug, Schmid. Gotlfr. Marftn Müller. Joh. Cakp. Scocz, Mefserschmid. Johs. Storr, Hufschmid. Johann Conr. Martin, Seifcnfteder. Job. Jak. Hilzii gcr, Gießer. Joh. Adam Rieß, Nagler. Johs. Storz, Bek und Biersieder. Job. Ec, Kößmann Schuster. Joh. Mart Menge,', Mesicrschnrid. Gottl. Rieß, Schuster. Durch- hausen: Math. Bidermauu, Baurenknecht. Johs. Bidermaiin. Guiiniugcn: Conr. Schon» di' st, Schreiner. Mülheim: Jos. Ignaz Güting, Kirschncr. Job. Bapl. Tabelle, pmng'.eft ser. Ren q u i sh au sc n: Skauisl. Ragg. Wende!:» Ragg. Ri et heim: Fried. Geiger, Schäfer. Ludw. Geiger. Schwenningen: Jak. Jauch. Ge Wirtucr. Johs. Flaig. Christ. Bcnzüig, Schreiner. " Seitingen: Jos. Engeffer, Müller. Stetten: Joh. Bapt» Söelte, Student. Th u i,n in ge n : Joh. Jak. Hauser, Salpeter. Tro ß ingen: Christ. Ludw. Meßner. II. Landvogte, am mittler« Neckar. H e r r e n h e r g. Von Herrenberg: Johs. Sterzrr, Bek. Go:- .ob Frid. Ruthardt, Strumpf Weber. Boiidorf: Joh. Phil. Raster, Chirurgus. Gartriug'en: Job. Ge. Adam Gu- litschky, Zainenmacher. Andr. Buhler, Mezger. Job. Ge. Bley, Hirtbeubübe. JJa Jak. Kummer« len, Mezger. Hildrizhausen: JohS. Reichert, Bek. Mozinga n :, Schnaz^' Job. Jak. Schweikcrt, Barbierer. Jak. Haar, Maurer. Obern do rf : Job. .ftepong. Wellhaifter. Neusten: Mich. Hirth, Schneider. U n k e r i e ft n gen: Christoph Schnaich. Alt Nr. rz. i8iz. fiorb. Bon Hsrb: Joh. Bast. Schöllhammer. Ferdin. Raible. Bieringcn: Bin- «ns Elsässer. Sebast. Hek. Joh. Meloni. Egelstall: Christ. Ferdin. Hasis. Joh. Martin sbasis. Eutingen: Ge. Lohmüllcr. Gundringen: Bait. Lohrcr. Ladislaus Baumgart- ner. Hochdorf: Johs Wal;. Luz ei.hard: Christ. Wolf. Martin PfauS. Rexin- gen: Romuald Bach. Wachendvrf: Melchior Fach. Weitingen: Fr. Paul Teufel. Dionis Müller. Gregor Kaz. Peter Kaz. Pck. Kaz. Rottenburg. Bon Rottenburg: Anr. Frick, Weingartner. Jak. Hofmeister, Maurer. Ignaz Edelmann, Flaschner. Ferdin. Buß, Gerber. Carl Bestino, Handlungs. Commis. Joh. Ge. Biesinger, Schuster. Alois Kittele, Chirurgus. Dominstus Biesingec, Färber. Franz Xav. Biesin- ger, Rotgcrber. Gabriel Hamberger, Schuster. Aut. Holzhcrr, Rvlgerber. B o de lS bau scn: Johs. Rrll. Bühl: Michael Keckt, Wagner. Frommenhausen: Carl Bck, Schuster. Jos. Widmaycr, Striker. Mich. Widmayer, Bierbrauer. Hrrrlinüe»: Mattheus Daublcr. Hirschau: Bcucd. Ruovp, Bauer. Ki e b in g cn: Jos. Sieber. Mö ssingen: Jak. Schanz, Zaincnmacher. Jobs. Ctrcib. R emmi ug sbei »i: Joh. Mart. Funk, Schuster. Schwall- d o r f : Conr. Bürklen. T h a l h c i m: Joh. Mart. Schüler, Saifeu,jeder. Wendel s b c i ni: Ge. Köhler, Bauer. Constautin Köhler, Bauer. Jvf. Jrcr. Wurmlingen: Lribw. Heß. Sulz. Bon Sulz: Ge. Frei. Joh. Ebcrh. Eberhard, Siebmacher. Martin Mutschler, Schuster." Joh. August'Kraus, Mczgcr. Mich. Walter. Braitenau: Christ. Haas. Dorn- haan : Andres Steinwand. Jsingen: Jak. Fuß. Ge. Stahle. R e n n friz h a u sen : Mark. Ziegler. Rosenfeld: Andres Dieterle. Joh. Springer. Jak. Müller. Adam Springer. Mi- chel Egolf. Bö ring c» : Joh. Gannscr. Job. Jakob Klingele. Tübingen. Von Tübingen: Joh. Christ. Hoch, Mczgcr. Carl Fried. Saubcrschwarz, Mezger. Andr. Hcinr. Hauff, Saifeusicder. Jak. Fried. Hutten, Mezger. Joh. Christ. Meinhardt, Del. Casp. Christ. Fried. Lu pp., Bek. Dußlingen: Ge. Zürn, Weber. Gönn in gen: Johs. Löffler, Sattler. Immen hausen: Joh. Ge. Baur, Schmid. R üb garten: Chri- stoph Fried. Wirsum, Schreiner. IIr. Landvogtei Schwarzwald. Böblingen. Don Böblingen: Fried. Albr. Werner, Spur. Joh, Gottfr. Kicnzlc, wel- che beide schon seit längerer Zeit abwesend sind, und heuer zum erstenmal hatten gemustert werden sollen. Holzgerlingen: Joh. Mach. Schüler, Mezger. Joh. Mich. Würz, der zwar schon seit mehreren Jahren abwesend ist, aber hcucr erst zun« erstenmal hatte erscheinen sollen. Magstakt: Johs. Eisciihardr, Schreiner. Maiching en: Ge. Fri^d. Joos, Weber. Schönaich: Mi- chael Wendel Schimpf, Bauer. Sindelsingen: Ge.''Christoph Leibfried, Schloßer. Calw. Bon Calw: Justus Andr, Luz. Horn b erg: Abrah. Schecke, Baaattt. O t- tenbronn: Johs. Rill, Keßler. Würzbach: Joh. Ge. Luz, Bek. Frcudenstadt. Bon Freuden stad t: Joh. Christ. Haas, Mezger. Joh. Fried. Hilzinger, Meffcrschmid. r Jak. Fried. Wolf, Provisor. Johs. Haist, Maurer. Joh. Ludw. Sluft, Mczgcr. Jak. Fried. Züflcn, Mezger. Joh. Christian Mohr, Nagelschmid. Johann David Laistlcr, Sailer B.a i er s b r cnu : Job. Ge. Klumpp , Müller. Göttlich Sicgrvarth', Glasmacher in Bnhlbach. Adam Wirth, Schreiner. Ch ristophstha l: Christoph Fried. Langjabr, Knecht. Crespach: Jak. Schmidt, Schmid. D ietcrswcile r : Joh. Christ. Wirth, Weber. Dornstetten: Jakob Fried. Dollingcr, Schneider. Johs. Killgus, Weisgerber. Johs. Maser, Schmid. G lat-, len: Bcrnh. Seegcr, Wagner. Grünthal: Jak. Fried. Stecb, Maurer. Grömbach: Fried. Will). Pregizer, Scribent. Kalberbronn: Joh. Mich. Brösamle, Kiefer. Loß, bürg'. Joh- Ge. Pfau, Weber. Glashütte S ch önmenz nach : Joh. Ferdin. Frey, Schmid. Sch öncngll'u n d : Johs. Seeger, Provisor. Sch opfloch: Joh. Fried. Sauter , Ealpeter- steder. Wörnersberg: Gottl. Kübler, Säger. Nagold. Bon Nagold: Christ. Gröninger, Koch. Stadt Altenstaig: Christian Zu Nr. LZ. rgrz. Fried. Dürrschnabel, Schuster. Carl Kirn, Sailer. Bössin gen: Johann Georg Haier, Bck. Ebhauscn: Ge. Jak. Späthhelf. Egenhausen: Ioh. Ge. Wakcnhut, Biersieder. Johann Brenner, Mezger. Ioh. Fried. Scikcl, Biersieder. E min gen: Ge. Christ. Mosner, Schäfer. G ac rw eil c r: Ioh. Adam Weiß. Gaugcnwald: Fr:d. Berger, Schulmeister. Hairer- bach: Ioh. Phil. Conzelmann, Mezger. Ioh. Martin Marquardt, Zimmccmaim. Minder- sp a ch: Jak. Henne. O b e r t h a l h e im : Anton Feinlec, Bauer. S ch ö m b r o n n: BaltaS Locher. Untcrth a l h eim: Paul Klenk, Bauer. Weldberg: Iohancs, u. Ioh. Mart. Steimle, Mezger. Ludw. Jak. Schweikert, Papiercr. Elias Deugler, Schneider. Ioh. Ge. Scegcr, Mahlknechr. Neuenbürg. Bon Dennach: Ioh. Ge. Bodanier, Schulprovisor. Job. Jak. Coflzclmann. F e ld r e n n a ch : Ludw. Fried. Altergott, Weber. G r af e n h a usc n : Mich. Wolfingcr. L i e-^ denzell: Ioh. Götti. Dittus, Schneider. Schwann: Ioh. Ge. Klais, Säger. Ioh. Jakob Faas, Schuiprovisor. Georg und Gokkfr. Großhanß. Waldrcunach: Mich. Adam. Wtld- b a a d : Mich., Heselschwerdt, Säger. IV. Landvogtei Rothenberg. Cantstadt. Bon Cantstadt: Johann Fried. Kronn. Eßlingen. Bon Eßlingen: Amand Erh. Stahl, Schleifer. Johann Leonh. Ramminger, Seifensieder. Ioh. Jak. Berchthold, Schneider. Ioh. Samson Fcigcl. Ioh. Icrcm. Schüler, Bek. D e n k e n d o r f: Jak. Frid. Karcher, Baurenknecht. Gottl. Mezger, Schuster. D d e r c ß l i ng c n : Johs. Hahn, Weingartner. Plochingen: Ioh. Christoph Geiger, Bek. Gottlob Frid. Mezger. Leo nb erg. Bon Mecklingen: Ioh. Jak. Schwarz. Stuttgart, Amtsoberamt. Don Bonlanden: Ish. Adam Glück, Buchdrukcr. Gais, b u r g: Ge. Fried. Lenz, Schleifer. Ferdin. Lenz, Schneider. Plieningen: Ioh. Ge. Breu«-. Ning, Schneider. Ru'th: Ioh. Ge. Laitenbcrger, Schreiner. Matth. Jak. Jcttcr, Schneider. Waiblingen. Bon Waiblingen: Ludw. Fried. Ammüller, Handelsman. Phil. Jak. Be« cherer, Schuster. Ge. Ferdin. Destcrie, Glaser. D^wrd Wrst, Schneider. B ic kma nn S we i- ler: Mich. Weit, Weber. Buoch: Ioh. Ge. Reble, Schneider. Bittenfeld: Daniel Fischer, Weber. Ho na ker: Ge. Ball. Schreiber, Schustee. St rümvfe l bach : Johann Mich. Ritter. Winnenden: Gottl. Fried. Grüz, Färber. Carl Fried. Ellwanger, Bek. V. Landvogtei an der Enz. Besigheim. Bon Besigheim: Ioh. Fried. Attingcr, Mezger. Bietigheim: Jakob Fried. Halm, Schuster. Bönnigheim: J»h. Ludw. Häuffer, Bck. Grosingcrshcim: Aug. Heine. Rudolph, ChirurguS. Laufen, Dorf: Ernst Fried. Bcchstein, Mezger. Ioh. Chri- stoph Gcäslc, Provifo». Laufen, Stadt: Ludw. Heine. Lächele, Pflasterer. Löchgau: Ernst Conr. Grabcnstein, Maurer. Chriikoph Gottl. Fellgcr, Küfer. Ludwigsburg. Bon Ludwigsbucg: Fried. Jak. Rueß, Gärtner. Job. Jak. Borst, Sek« ler. Carl Heine. Käfer, Schneider. Christ. Fried. Eberh. Roller. Fried. Ludw. Carl Hofmann, Schneider. G eisi ng cn : Dav. Fried. Fink, Zimmcrmann. Kornwestheim: Ioh. Fried. Reuter, Uhrmacher. Schwie bc rdingen : Ioh. Jak. Böllm. Ma rgg r ö ningen : Gottl. Rothelhuber, Mezger. Marbach. Don Marbach: Job. Christ. Sik, CbirurauS. Carl Fried. Ekhardt, Knopfma- cher. Carl Grundner. Ge. Christ. Bordermairr, Weingärtner. Au enstcin: Ioh. Ludw. Brü- ter, Weingärtner. Beilstein: Christoph Fried. Kreßmann, bisher Famulus im Stipcndio zu Tübingen. G r o sb o t tw a r : Job. Gottl. Bauer, Kellner. Gottl. Lebherz, Maurer. Höpfig- heim: Christ. Fried. Oeilcn, GchuÄebrer. K lei!i b-g tt wa r: Clem. Densämiu Bih^er, Bauer. M und e l s h e i m : Ioh. Fried. Breithaner. Murr: Eduard Wilh. Finkh, Sub^'ittlt. Plei- delsheim: Ge. Balth. Gohl, Bauer. Gr. Tobias Tochtermann, Schneider. Steinheim: David Hofmeister. ' Zu Nr. LZ. I8!Z. r’ Maulbro « n. STcn Dertingen: Jak. Fried. Stiefel, Küfer. Ioh. Jakob Wal;, Weben. Dürrmenz: Iohs. Meißner, Ziegler. Iohs. Blcssmg, Sarler. Enzberg: Ferdiu. Sprin- zing, Papiercr. Däihingen. Don Däihingen: Ge. Fried. Kloz, Mezger. Aurich: Ich. Christoph Entbrecht, Schuster. Enzweihingen: Ioh. Christ. Ezcl, Bauer. Horrheim: Ge. Fcid. Eirglen, Weingartner. Dan. Müller, Wcingarm. Unterriexingen: Zvh.Jak. Echnek, Bauer. VJ. Landvogtei am untern Neckar. T aknang. Don Baknang: Christ. Will). Schaao, Apothekcrsgchülfe. Eottfr. Laicr, We- ber. Ioh. Fried. Quek, Schaafknecht. Gottl. Ferdi». Schuh. Schloßhof: Gottlieb Wahl, Schnud. U n t e r w e i ff a ch: Carl Fried. Müller. B r a k e n h e i m. Don B v t e n b e-i m : Ge. Mich. Schmidt, Weber. Frauenzimmern: Will,. Ge. Joachim Rotkcnburgcr, Pflasterer. Dürren< immern: Iohs Köhler, Schreiner. Dchscnbach: Jak. Fried. Gruber, Schmid. Schwaigern: Johann Ge. Bonnet, Schmid. E t o k h e i m : Ignaz Schrek, Schneider. Heilbronn. Don Hcilbronu: Ioh. Christ Fried. Kuttner. Job. Gottl. Heinrich Müller, Steinhaucr. Sontheim: Ioh. Anton Eggcnspecgcr. T h a l h e i m : Ioh. Ernst Christian Friedrich Wulfen, Sattler. Reckarsulm. Don Reckacsulm: Franz Dionis Ochs, Mezger. Johann Franz Vierer. Duttenb erg : Jos. Mich. Bisondiz, Kramer. Brettach: Ioh. Sam. Engclhaid. Neuen- stadt: Christ. Fried. Lehr. Leonh. Brehm und Wilh. Fried. Ortncr. Mökmühl: Ioh. Gül- ,tig. Ioh. Fried. Stcinbach. Job. Christ. Heimbcrger. Ioh. Heinr. Würrembcrgcr. Iagsthau- leii: Ioh. Andr. Weber. Ioh. Mich. N.N. Unterkcssach: Ioh. Gottfr. Baicr. Zärt- lingen: Ioh. Caspar Bauer. W e i n 6 b e rg. Don W c i n s b e r g : Ioh. Phil. Sezcr, Kiefer. E b e r st a t t: Christoph Gottl. Schindler, Bck. Ellhofen: Job. Andr. Steinbrcnner, Mezger. He rr cn hölz.lc: Ioh. Fecdin. Pfeffer, Schmid, welcher im Merz ig.i'2. als das König!. Milttaic im Oberamt kan- chiunrle f beim Abmarsch inö Feld bei Chcv. Leg. Nr. 2. als Schmid sich engagirt habe, u. mit ins Feld gezogen sei. Löwenstein: Fried. Carl Ferdin. Schenk, Mezger. Gottlieb Fried. Müller, Schneider. Willspach: Ioh. Jak. Binder. V!I. Landvogtei au der Iapk. Gerabronn. Don Alchen au: Job. Conr. Kochendörfcr. Michelbach an der Lücke: Ge. Conr. Fischer. Baimbach: Ioh. Ge. Ziegler. Kirchbcrg: Ge. Conr. Hiller. Bac- tensteln: Nikol. Bogcl. Jos. Sebast. Gloz. Klopfhof: Franz Ludw. Hofmann. Nie- derstetten: Jak. Feghelm. Ermer Sbausen : Jos. Oehriein. Brcttenfeldt: Iohan» Christoph Fried. Schmidt. Klein baren weil er: Ioh. Leonh. Köhnlcin. Hall. Bon Hall: Ioh. Leonh. Carl Walker, Jager. Fried. Wolfg. Wezel, Hafner. Ioh. Pct. Fugmann, Schumacher. Fried. Dav. Harlin, Schneider. Ioh. Jak. Günter, Sekler. Chri- stoph Dav. Renner, Schneider. Leo weiler: Ge. Mich. Heinr. Holzhäuser. Künzclsau. Don Künzclsau: Ge. Heinr. Grottcmhaler. Gc. Ludw. Klein. Christi«« Fried. Btermann. Ail r in g e n : Ant. Mezger. Bcrlichingen: Ge. Jos. Rösch. IohS. Hl'hl. D icr ing en : Jos. Peter Kcilbach. Braunsbach: Idh. Mich. Geschwend. Cries- th: Ioh. Mich. Rez. Dörzbach: Älexand. Jos. Kahn, Iud. Ho bedach: Ioh. Chri- stoph Matthcs. Hollen dach: Andr. Christoph Albißer. Iagstberg:. Johann Deißlcr. > ng elfing ew: Gc. Casiniir Heinrich. Laibach: Ioh. Jos. BiHnger. Jak-. Heinrich Flcitz. Ioh. Matth. Sckmid. Marlach: Jos. Mezger. Job. Matches Kemps. Mulstngen: Ge. WimderUch. N iedecnha ll : Phil. Bernh. Hofmanu. Oberkeffach: LorctrzDolk. Ioh. ^os. Mutsch. O ch se n th a l: Mich.'Franz Ruk. U n tc r gi ns b a ch: Jos. Brchler. S e» st crnha usen: Jos. Rüdeuauer. Zu Nr. LZ. i8lZ. Mergentheim. Von Mergentheim: Jos. Weit. Ant. Mich. Schöneftr. Moisins kiei, Lenschrcilcr. Ge. Mich. Schmidt. Joh. Nepom. Ge. Wcidenbusch. Carl Franz Würmer. Alt' Hausen: Gc. Hcrrmann. Frcudenbach: Andr. Riebcr. H er b sth au sen : Joh. Ludw. Christoph Ziegler. Lantenbach: Mich- Pct- Kcpplrr, Bck. Lustbronn: Michael Weber Mün stcr : Job. Fried. Rasch, Hakec. Re ngers hausen: Johann Jos. Me.gcr, Schreiner. S chaftcr syeim : Joh. Ge. Scheu. Schon: Ge. Leonh. Hofarrh. Weikershcim: Johann Georg Justus Markert. O e h r i ng c n. Bon O e h r i n g e n : Joh. Ge. Kölner. H o h e n r a i n: Joh. Mart. Fried. Schönhuth- Lang enb eu tingen : Ge. Mich. Tod, Schreiner. Baumerlenba ch : Johan Ge. Lndw. De;. Michelbach: Joh. Fried. Waible, Schafknecht. Pfedclbach: Johann Mich. Baierbach, Mezgec. Joh. Fried. Phil. Bez, Schneider. Ticfensall: Joh. Leonh. Baz. 'Schuster. Kupferzcll: Ge. Adam Schnell. Eschenthal: Joh. Ge. Bolz.' VIH. Landvogtei am Kocher. Aalen. Ge. Casp. Böringer von Aalen. Ant. Hag von Hohcnstatt. Jos. Kurz von Untcrkochen. Crailsheim. Von Crailsheim: Joh. Heinr. Klein, Schweinhirt. Joh. Ge. Schaffer. Ge. Christoph Progcr, Baurcnknccht. Bernhardsw cilcr: Joh. Mich. Schoppler, Baurenkn. Bölge nthalMich. Utz, Spur. Schuster. Iagsthcim : Mich. Albrccht, Baurenkn. Casp. Gottl. Rosa, Schreiner. Ing ers h c im : Joh. Melch. Stccgmaier, Bauer. Leukers hau, sen: Ge. Mich. Hcrrmann, Dienstknccht. Gtimpfach: Xav. Schultheiß, Schuster. Unter, deufstetten: Andr. Ebert. Steinbach am Wald: Anton Barhalter. Ellwangcn. Von E llwangen: Ant. Thalheimcr, Porzellancr. Job. Casp. Berct, Schnei, der. Geislingen: Nikol. Ernst Bader. Hohenberg: Jos. Rieger, Bck. Schwabs, d e r g : Andr. Hagele, Bauer. ^ Rcgeis weiter: Ge. Husch Schuster. F o r st w c i l c r: Frid. Mühldörfer, Comodrant. Wörth: Ant. Casp. Gaukcl, Bierbrauer. Lauchhcim: Isaak Heß, Jud. Wcsthauscn: Xav. Saam, Fuhrknccht. Gaildorf. Von Gschwend: Jak. Frank, Zimmermann. Haußen: Ge. Jak. Ecmmeth. U n t ecgr ö n in g en : Ge. Klaus, Ziiumermann. Heidenheim. Von Bn eg b crg : Jos. Kohle, Schneider. Joh. Ludwig, Mezger. Ger, stelten: Christ. Grüner, Weber. Giengen: Johannes Hucber, Sailer. Königsbronn: Ludwig Heinrich Donner, Kaufmann. N eres heim. Franz Ant. Wirth, Kellner von Dischi'ngcn. Matth. Wolf, Papiercr von Auft Hausen. Franz Ant. Bair, Schuladiunkt von Flvchbcrg. Ge. Adam Pfister, Sailer von Bopfingcn. Ant. Reuhaußcr, Schäfer, und Mich. Truiklcr, Knecht von Utzmemnüngeii. Jos. Schub, Knecht von Dmmenhcim. Casp. Leonh. Bacher, Saifcnstcder von Reresbeim. Ge. Aut. Miller, Bader von Eb- nat. Pct. Haas, Schuster von Waldhausen. Matth. Schmid, Kucchr, und Joh. Ge. Waibcl, Knecht von Jgenhauscn. Joh. Ge. Schwarzwäldcr, Schuster, und Jos. Brnkgaicr, Schuster von Ballmcrs, hofen. Benedikt Weiland, Maurer von Deuhlingcn. Ant. Reinwaid, Knecht von Hcrtsfeldhausen. IX, Laridvogtei an der Rems und Fils. Geißlingen. Von Böhmenkirch: Joh. Ge. Hechele, Kutscher. C ich a ch : Jak. Rom, lcr, Fimmermanu. Weißen stein: Ant.Pulverinüllcr, Chirurgus. Jak. Schwarzkoph Chirurg. Johs. Hartmann, Pfannenstikcr. Reichen hach: Jos. Adam Maier, Maurer.. Gmünd. Von Gmünd: Joh. Kaufmann. Job. Maihöfer, Goldschmid. Jos. App., Joh. Ge. Ehle. Beruh. Alois Ranschle. Vinccns Debler, Goldschmid. Fried. Geiger. Martin Vetter. Iggingen: Jos. Kochner, Schumacher. Herlikofen : Joh. Waibel, Baurenkn. "ein; all: Jak. Schneider. Spraitbach: Aut. Maier. Weiler: Ge. Seibold, Baurcnknecht. „ : • f .. , Zu Nr. LZ. 1813. Goppingen. Von Alb e r s ha u seu : Jak. ©reiner. Bott: l'uf. Waldenmaier, Schäfer. Dürnau: Matth. Wittlinger, Kiefer. Faurndau: Joh. Mich. Rau, Schäfer. Hei ui lie- gen: Jvh. Ge. Siegel, Schreiner. Klciiieislingen: Jak. Hezcl, Schmid. Lorch. Vom Plüderhauscr Staab; von.P l üb erh au scn: Christ. Bcnkelmann, Weber. Dom Ricnharzer Staab; vom Taunböfie: Joh. Ge. Ackermann, Bek. Rudersberger Staab; von Rudersberg: Fried. Dill, Schlosser. Edelmannshof: Job. Ge. Ellinger. Unter» sch lechtbach: Gottfr. Steiner, Schloßer. Waschcnbeurcr Staab; von Wäsck enbeu ren : Franz Heer, Schneider. Wclzhenncr Staab; von Breitenfür st: Joh. Christ. Kongetcr, Dreher. Schorndorf. Bon Ger abste t t en : Joh. Ge. B-uer, Bauer. Hohengehren: Joh. Jak. Bantel, Mczger. Johs. Schwarz. Jods. Rcos, Sebmid. Hundsholz: Johs. Herb, Papiercr. Unterurbach: Joh. Ge. Schädel, Bek. Joh. Fried. Schädel, Schneider. Rohr- bronn: Andr. Benzenhöfcr, Wcingartn. Hcbsak: Dan. Fett, Weingartner. X. Landvogtei auf der Alp. Kir chh eim unter Tek. Bon Kirchh eim: Job. Fried. Bauhof, Bek. Christ. Goktl. Planiz, Mefferschmid» Ludw. Fried. Geiger, Schneider. Carl Gott!. Zilli, Schlosser. Job. Christoph Wal- ker, Mezgcr. Joh. Conr. Epplen, Bek. Carl Will). Pfahler, Kaufmann. Johs. Schinnning, K efcr. ^ ^ rr r - < cirt *• >. 02. e ^ a a m * t» (Mtv «ttt CTS nTT? 'Iiai* Oe a C. O ...( ... (Ä i* ftr. rer. JohS, Lorenz Haufch, Schmid. Aichelberg: Job. Sim. Schultheiß, Schäfer. Mün singen. Bon Auing en: Jak. Lorenz. Goß en zu gen : Joh. Bapt. Schund. Nürtingen. Bon Nürtingen: Cbcrh. Christ. Berg, Färber. Joh. Phil. Harsch, Bek. fr i k e n h a u s e>T: Christoph Kaiser, Schneider. G r a f e n b e rg : Joh. Phil. Schaich, Schäfer. apiSda»fern: Joh. Gottfr. Ebinger, Weber. Kleinbettlingen: Jof. Vcyl. Neuen- haus: Joh. Jak. Schwarz, Bek. Ob er boyhingen: Matth. Edelcn, Schäfer. Renttlingcn. Bon Rcuttlingcn: Joh. Ge. Hummel, Notgerber. Jobs. Gekelcr, Rot- gerber. Joh. Jak. Miller, Kaufmann. Jak. Pet. Bolz, Selber. Gott!. Aug. Schreivogel, Kauf- mann. Joh. Mart. Höcht, Schreiner. Johs. Maier, Schuster. Joh. Justus Raach, Bek. Carl Heinr. Cromeicr, Messkrschmid. Ulr. Albr. Finkh, Kaufmann. Beruh. Rokcnstibl, Mezgcr. Johs. Tochtermann, .Buchdruker. Hinter weiler' Joh. Jak. Renz, Schuster. Oberhaufen: Pct. Staizcr, Maurer. Pfullingen: Phil. Conr. Hartmann, Buchdruker. Joh. Ge. Keppler,-Schmid. Urach. Bon Urach: Jobs. Buchfink, Schund. Franz Frey, Mezgcr. August Fried. Huber. S on d e l ft n g e n : Joh. Ge. Maier, Weber. Job. Mart. Hegel, Schuster. Ehningen: Christ. Gottl. Hummel, Kramer. Ludw. Koch, Schuster. £ ranfingen: Ctssp. Griesinger, Bauer. X'. Landvogtei an der Donau. Oswald Alpe Bon^Bissi n gen: Bened Strobel, steiler. Ust; p >- i n g : Jobs. Kcll. L ■: n g e n a u : Michel Hcrrmann. W c st e r |jt c r t c n i Ce lzlr. Kymcr. Schm>d. Johs. Biber ach. Bon BW er ach: Joh. Christoph Müller, Schloßer. Joh. Jak. Hanne, Schlos- Fran; Ant. Ubl, S: oster. AbIeN : Math. Rrhm. Inger kingen: Bartolom,.ns Geiger, u ch a u: Jof. Fürgut. H a t t en b ux g : Joh. Ant. Hoch^orfer, Barbierer. er. Zu Nr. 25. I8!Z. Blaub'euren. Von Arnegg: Andr. Demel, Barblerer. Bermaringen: Ge. Dauner. Bauer. Erretten: Ioh. Ge. Ihrer, Spur. Mecklingen: Leonh. Gciwiz, SpuriuS. Ehingen. Von Ehingen: Ignaz Mayer, Schreiner. Jos. Bechlcr, Schreiner. Dgels- b e u r c n : Xaver Demuttz, Schuster. Ricdlingen. Von Riedlingen: Christoph Schneids, Maurer. Biuzwangen: Ulrich Vogel, Sattler. Ant. Schwarz, Sattler. Buchau: Mach. Bader, Glaser. Alois Führer, Maurer. Ertingen: Feli.r Miller, Schulpräparand. Unlingen: Franz Sales Ricber, Schuster. Ulm. Von Ulm: Albr. Fried. Scharf. Oav. Jak. Rumpus, Kartenmacher. Ant. Eberking, Schumacher. Ioh. Mich. Hummel, Schumacher. Ioh. Jak. AKgöwer, Müller. Jman. Allmendin- ger, Schlosser. Ge. Fried. Bader, Nagelschmid. Elias Beck, Schneider. Mich. Rößle. Daniel Bader, Ioh. Cour. Weber. Jak. Popp. Franz Carl Galt. Ioh. Ge. Rühle. Dam Egel. Ioh. WM. Gerber. Thomas Berner. Job. Jak. Mayer. Franz Krauß. Eberh. Wolfgang Graf. Joys. Weiß. Bonifa- Schik. Wolfg. Thomas Fmk, Handl. Lehrling. Ioh. Ge. Robert Zipper. Joseph Braun. Phil. Mchlin. Söflingen : Xaver Holzschuh. Franz Anton Ebechardt. Wiblingen. Von W i b li n g en : Jos. Rolle, Schneider. Achstcttcn: Conr. Schreiber, Schneider. Stetten: Math. Mancher, Bedienter. Dietenheim: Jos. Lcimgruber, Knecht. Ignaz Heiß, Mezgcr. Ioh. Schellhammer, Schuster. ,R eg g lisweilec : Bened. Wörner, Schrei, ner. Burgrieden: Jos. Hirsch, Maurer.^ Huttisheim: Welch. Mak. Obcrkirch- herg: Franz Xav. Pulver, Schneider. Jos. Kafcrlc, Student. Schwendi: StaniSl. Ma» Hut- machcr. Warn: Jos. Schmid. L a u p h e i m : Wend. Mönch, Bedienter. Jos. Manz, Zu kerb«, ker. Mietingen r Jos. Hang, Glaser. Xlk. Landvogtei am Bodensee. Leutkirch. Don Len tkir'ch : Abraham Gabele, Baurenknecht. Abrah. Banmann, Weber. Casp. Wilh. Hafner. Johs. Albrccht, Handluugs-CommiS. Ioh. Mich. Waldvogel, Schumacher. Aus der Schultheiss. Diepoltshofen: Franz Xav Wölfle, Chirurgus aus Diepoltshofen. Aus der Schultheiss. Herr!«zhofen: Alois Graf, Bauer auS Herrlachofen. Aus der Schultheiss. Ta Uten Höfen : Franz Jos. Müller, Weber ans Lanzenhofcn. Aus der Obcrschultheiss. W u 1 - zach : Job. Bapt. Engel, Goldsebmid aus Wurzach. Aus dem unmittelbaren Uiiteramtsbezirk Roth: Xav. Homer, SpuriuS aus der Kreuzmüble. Aus der Schultheiss. Ellwangcn: Jos. Harle, Mül- ler, und Jos. König, Küfer, aus EllwaNgen. Aus der Schultheiss. Tann heim: Lorenz Madcr, Schreiner aus Kronwinkcl. Ravensburg. Von Altdorf: Jos. Habisreutinger, Apotheker, und Xav. Eiscle, Bck. Sau lg au. Von Mengen: Xaver Luib, Bck. Simon Beller, Student. Saulgau: Jos Aut. Hoch. Jos. Ant. Riegger, Schneider. B lönried: Xav. Kögel, Bck. Tettnang. Von Tcttnang: Lorenz Bittcrle, Hufschmid. Joseph Ant. Grrchermann, Bck. Scbast. Rabhol-, Müller und Baurenknecht. Ans der Schultheiss. Flunau: Ioh. Ge. Biegzcr, Weber von Sunierau. Schultheiss. Hcmig kosen: Ant. Martin, Be? von Thuuau. Ncukirch: Xav. Fuchs, Müller von Mebetsweiler. Schomb urg - Job. Ge. Brutsch er, Bauer von Pri-ms- wciier. Stabt Frid c rich s h a fen : Ignaz Schabeth, Buchbinder. Waldsee. Don Wald sec: Alois Neustadt, Uhrenmacher. Alois Ringer, Schuster. Ar- nacb: Alois Baumer, Dienstknecht. K üm e r a t s h 0 fen^ Franz Jos. Burk. Wassers: Ignaz Bilger, Ziw.mermann. A u l e n d 0 r f: Xgv. Karl, Jager. Gtaffanqen: Ioh. Rchm. Wangen. Bo» Wangen: Franz Jos. Pecegrin Pfleghaar, Schuster. Thal: Ant. Bv« nisaz Neidhardt,-Schreiner. Hazenweiler: Ioh. Baptist Hager, Bauer. Stadt IRnY: Jvh. Carl Thomann, Kiefer. Reutcauch bürg: Franz Jos. Ebenhoch, Bauer. ,ro. 24. 1813 189 Königlich * Wüttttmbergisches Samstag, 29. Mai. Ernte - Genera l-Rescript für das Jahr 1813. Es sind bereits die bestimmtesten Verordnungen gegeben, wie die Königs. Dehn- ten und Landgarben verpachtet, oder ausnahmsweise, wo eine Verpachtung im- be- sondcrer Ursachen willen nicht anwendbar ist, selbst eingezogen werden sollen. Den Königs. Camcralbeannen wird die genaue Befolgung dieser Verordnungen auch für das gegenwärtige Jahr zur Pflicht gemacht; zugleich aber werden folgende aus bis- heriger Erfahrung abgeleitete specielle Vorschriften ertheilt: 1) Um den Zehntanschlag beurtheilen zu können, ist cs wesentlich nöthig, daß das in den Zehntorten übliche Fcldmaas und dessen Verhältniß zu dem altwürrtem- bergischen Maase angezcigt, daß ferner der Anstand oder die Beschaffenheit der Felder genau beschrieben werde. In dieser Hinsicht enthalt schon das E- ,-re- General--Rescript vom 29. Mai 1806. §. 5. und 6. desgleichen die mit jenem Rcscripte erschienene Instruktion §. 8. deutliche Vorschriften, welche aber bisher nicht immer beobachtet wurden, und deßwegen hiemit erneuert werden. 2) Da hie und da die irrige Meinung herrscht, als ob Zehnte», woraus der ur- kundliche Anschlag nicht erlöst werden kann, den Urkundspersonen und Tarato- ren um den Anschlag überlassen werden dürsten, oder von diesen Urkunde -erso- nen um den Anschlag übernommen werden müßten, eine selche Verfahrurgsart aber leicht zu Einverständnissen zwischen den Urkundspersonen und Pachi/i-. a- bern Anlaß geben, und zum Nachtheil des allerhöchsten Interesse gereim-n kö;Ur- te; so wird auf die bereits bestehenden Verordnungen hingewieftn, wornach je- de Theilnahme der Urkundspersonen am herrschaftlichen Zehntpachre, sie gesche- he, auf welche Art sie wolle, unzulässig ist, und in dem Falle, wenn bei den Jnnwohnern des Zehntorts kein angemessenes Locarium erlöst werden kann, der Zehnte den Jnnwobnern benachbarrer Orte feilgeboten, oder, wo diese DDaß- regel nicht Statt sinder, der Selbsteinzug angeordnet, in keinem Falle aber der Zehnte unter dem urkundlichen Anschläge hingegeben werden soll. 190 3) Durch vorliegende Verordnungen ist bereits bestimmt, welche Personen sich ab ler Theilnahme am herrschaftlichen Zehntpachte enthalten sollen. Als eine sol- che verbotene Handlung ist besonders auch zu betrachten, wenn in Orten, wo die Königl. Ober-Fmanzkanimer bei den Zehrttgefäüen mit andern in - oder aus« ländischen Decimatocen concurrirt, solche Personen, denen die Theilnahme am herrschaftlichen Jehnrpachr untersagt ist, den nicht Herrschaft. Zehntancheil in der Absicht pachten, um nach der Jehnkverleihung mit den herrschaftlichen Zehnt- beständern in Gemeinschaft zu treten, und die beiderseitigen Zehmantheile zu- sammen zu werfen. Denjenigen Personen, welche vom herrschaftlichen Zehnt- Pacht ausgeschlossen sind, wird daher, wenn sie den Zehntancheil fremder De- cimaroren pachten weroen, ausdrüklich verboten, mit den herrschaftlichen Zehnt- beständern eine Gemeinschaft einzugehen, und beiderlei Zehnten miteinander zu vermischen, indem ihnen eine solche Handlung ohne Unterschied, ob solche vor der Verleihung schon verabredet war, oder nicht, als wirkliche Theilnahme am herrschaftlichen Zehnrpacht imputirt, und nach den Gesetzen bestraft werden wird. Die Königl. Cameralbeamten haben diese Verordnung da, wo sie Anwendung finden kann, bei den Zehntverleihur.gen bekannt zu machen, und über deren Beobachtung zu wachen. 4) Auf einzelnen abgelegenen Höfen, woselbst keine Concurren, der Pachtliebhaber Statt findet, and der Zehnte den Hofgutsbefitzern ohne Aufstreich im Akkord überlassen werden muß, haben die Caineralbeamten, besonders, wenn der Zehnte um ferner Geringfügigkeit willen keine jährliche Verleihung verdient, den Ver- such zu machen, ob nicht derselbe, statt daß er bisher alljährlich verliehen wur- de, zu Vermeidung unnöthiger Geschäfte, zu Erspahrung alljährlicher Kosten und zum Vorcheile des allerhöchsten Interesse an die Gutöbefizer auf drei, sechs oder neun Jahre verpachtet werden könne. Bei einem solchen Zehntpachte ist eine mehrjährige Ertrags- Bilance zum Grunde zu legen, jedoch auch zugleich auf den jezigen Culrurzustand und den Flächeninnhalr der Felder Rükstcht zu nehmen, daö Locarium, so viel möglich, nicht in Geld, sondern in Früchten zu bestinrmen, den Pächtern die Uebcrnahme aller Unglüksfälle, selbst des Hagel- schadens, anzabedingen, und sodann der Pachtvertrag mit besonderm Berich- te zur Genehmigung vorzulegen. 5) Um z« einer vollständigen Ueberficht des Ertrages der Königl. Fruchtzehnten zu gelangen, ist in die Fruchrzehnr- Ertrags- Tabellen, welche sogleich nach beendig- ten Zehnwerleihungen erwartet werden, auch der Zehntertrag an Gerste und Schäfenftüchten, wenn gleich diese Gelraidegattungen öfters nicht mit dem groft sen, sondern mit dem kleinen Zehnten verliehen werden, aufzunehmen. Sturcg. den 24. Mai l8iz. Finanz-Ministerium. Graf v. Mandelsloh. Die Ersezuna der vakanten Provöoratc in den proteffautischeri Schulen betreffend;! d. d. 21. Mai i«i5- Da die in Nro. 36. des Königl. Staats-und Regierungs-Blatts vom I. 1812. 191 enthaltene Verordnung, die Ersezung der vakanten Provisorate betreffend, in de« protestantischen Schulen von den Dekanen nicht allgemein genau beobachtet, sondern die Wiederbesezung derjenigen Schulprovisorate, welche den Dekanen an^ertraut wor- den ist, bin und wieder den Schulmeistern selbst überlaffe«, dadurch aber der beab- sichtigte Zweck ganz verfehlt wird; so werden hiemit säwtliche evangelische Dekane nichtnur zur genauesten Beobachtung der oben genannten Verordnung, sondern auch namentlich dazu, angewiesen, diejenigen Schulprovisorate, deren Wieder-Ersezung nicht dem Königl. Ober-Consistorium Vorbehalten ist, nach genauer Prüfung der Be. dürfniffe der Schule, wie der dazu in Vorschlag kommenden Subjekte, selbst zu b , setzen, und das Beste der Schule gewiffenhaft dabei zu berükfichtigen. Im Fall ab r bei entstehenden Vakaturen kein taugliches Subjekt sich ihnen darsteilre, so haben die Dekane sich mit Darlegung der Verhältnisse der Schule an das Königl. Ober-Sonst'- storium zu wenden. Staats-und Cult-Minister v. Jasmund. RechtS- Erkcnntniße des Königl. Ob. Appellations-Tribunals. r) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium in Stutt- gart, zwischen der Section der Krön-Domainen des Königl. Ober - Finanz-Departe- ments in Vertretung der Königl. Cameral- Beamtungen Marggrönrngen und Asperg, wie auch der Heiligen «und Hospital-Pflege zu Marggrö,ringen, Klägerin, Appellan- tin arn einen, und oem Schulmeister und Meßner Christian Friedrich Beutel zu Bis- singen, Oberamts Ludwigsburg, Beklagtem Appellaten am andern Theil, Zehend- recht betreffend, wird, wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde non devolu- toric erkannt.. Tübingen, derr 17. Mai 1813. 2) In der Appellations-Sache, ebenfalls von Stuttgart, zwischen dem Sckult- heiffen David Speyßer und dem Christian Ziegler von Oellingen, Ober mrs Kirch- heirn, Vorbeklagren, Nachiiäger, Appellanten am einen, und Jakob Krämer zu Schwieberdingen, Oberamts Ludwigsburg, Vorkläger, Nachl-eklagten, Appellaten am andern Theil, gegensi-irige, ans einem Fuhrwesens-Akkord Herrn hrer.ce Fo.derungen betreffend, wird die Urthel voriger Instanz, unter Verwerfung des, dem Appellaren deferirteu Eides, confirmirt. Tübingen, den 2v. Mai r8iz. Rechts, Llkeimtniffe des Kon. Ober,Justiz, Cottegiums. 1) In der Wechsel-Klage des Joseph Judas in Ludwigsburg gegen i n K^elrr, Gastgeber zum Bären daselbst, wurde erkannt, daß, da der Bekl. in der Eigen''ckafd ei;es bloßen G astgebers zu Ausstelluna von Wechseln nicht befugt sei, der Wechrel- Proceß gegen den Bekl. nicht Statt finde. Sluktg. den ly. Mai igig. r) In der App«,llationck Sacke von Göppingen zwischen Alt Johannes Greiner, modo dessen Erben, und Jang Johannes Greiner zu Hattenhofen, Bekl. /.Uten, so- dann Johannes Fuchs ebendaselbst. Kl. Ate», eine Abrechnung berr., wurde die Ur- thel voriger Instanz bestätigt. Stuttg. den 21. Mai 1813, 3) A§f erhobene Wechselklage des Ober,-Post-Stallmeisters Heinrich zu Heilbronn wider den Galinen-Direcror Thon zn Heilbronn, und Johann Äugnft von Kalb zu Offenau, wurden die beiden Beklagten zur Bezahlung der eiugekeaglen Forderung für schuldig erkannt, Id. soll. Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom 27. Mai zu Be- lohnung der ganz ausgezeichneten Verdienste, welche sich der General- Lieutenant und Corps-Commandanr von Franquemont bei den siegreichen Schlachten am 20. u. 27. d. Mon. erworben hat, denselben zum Grafen des Königreichs zu ernennen, und ihnt eiine lebenslängliche Pension von Dreitausend Gulden bei der Königl. Ge- neral- Staatskasse anzuweiftn gnädigst geruht. S e. Königl. Maj. haben vermög allerhöchster Ordres vom 19. Mai allergnä- digst geruht, den Commandeur des sten Bataillons des Infant. Regiments Nr. 8, Oberstlicu- tenanc von Kechler, als solchen zu dem Infant. Regim. Nr. 4, und dagegen den Commandeur des aten Bataillons des Znfant. Regim. 3lr. 4, Obristlieutc- nant v. Maj er, in gleicher Eigenschaft zu denn Infant. Regim. Nr. 8, den Secondlieatena.it Meule vom I f,mt. Regim. Nr. 4, zum Depot-Batail- lon, und dagegen den Secondlieutenant Ruef, dieses Bataillons, zum Infant. Regi- ment Nr. 4, zu versezen; Hauptmann v. Lesuire, vom Infant. Regiment Nr. 4, ist zum Infant. Regi- ment 3Ir. 8, Hauptmann v. Valois und Stabshauptmann v. Pallan dt, vom Inf. Regim. Zstr. 6. Kronprinz, sind zum Infant. Regim. Nr 3. versezt, woacgen Hauptmann v. Denotti vorn Inf. Regim. Nr. 8- zum Inf. Regiment Nr. 4, Hauptmann v. Wucherer und Stabshauprmann v. Prueschenk, vomI-.fant. Regim. 3^. 3, zum Infam. Regim. Nr. 6, Kronprinz, rransserirt werden. Endlich haben Se. Königl. Maj. dem Secondlieutenant Bach vom Infamer. Regiment Nr. 4, statt der bisher von ihm getragenen goldenen Medaille, das kleine Kreuz des Muitair-Verdrenstordens allergnädigst verliehen. Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchster Ordre vom so. Mai den Commandeur des Cavallerie- Regi- ments Nr. 4. Jäger König, Obersten v. Mundorf, zum Garde Regiment zu Pferd zu versezen, dagegen den Obristlieutenant v. My lius von der Garde zu Pferd zum Commandeur des Cavall. Regim. Nr. 4. Jäger König zu ernennen; und den Lieutenant Glock vom Infant. Regiment Nr. 8> zur Armee, Eqmpirungs- Compagnie;u transferiren; vermög allerhöchster Ordre vom 21. Mai den General-Major Grafen v. Nor- mann zmn Brigadier der Cavall. Regimenter Nr. 2. Leib-Chevauplegcrs und Nr. 4, Jäger König, ryZ den Ob'isten Prinzen v. Wallerstein zum Commandeur des Cavall. Regim. Nr. 2. Leib- Chevaüxlegers, den Rittmeister v. Both dieses Regiments zum Major, den Stabs-Rittmeister v. Abele, vom Cavallcrie-Regiment Nr. Z. Dragoner Kronp inz, zum Rittmeister und EskadronS-Chef bei dem Cavall. Regiment Nr. 2. Leib-Cheoaurlegers zu ernennen, den Gtabs-Hauprmaun v. Pallandt vom Znfsnt. Regim. Nr. Z. der Königl. Dienste zu entlasten, und dagegen den Premier Lieutenant v. Casselmann dieses Regiments Zum Stabs, Haupt- mann zu ernennen; dem «Lecond-Lieutenant Schweiglander, vom Znfant. Regiment Nr. 4. die allerunierhänigst nachgesuchte Entlassung zu ertheilen, und dagegen den O.uarriermeister Pich lcr dieses Regiments zam Sccondlieutenant zu avanciren. S e. Königl. Maj. haben vermag allerhöchster Ordre vom 22. Mai den General- Adjutanten, Generalmajor v. Moltke zum Brigadier der Cavallerie zu ernennen, und den Brigadier, Generalmajor v. Walslcben zum Königl. Kriegs - Departe- menr zu versezen; ferner vermag allerhöchster Ordre vom 25. Mai den General-Lieutenant v. Koseritz in den Penstonsstand zu versezen. und zum Commandanten von Ellwangen, dagegen den Commandanten von Ellwangen, Obersten v. Alberti, zum Commandanken zu Ulm, den General-Lieutenant v. Romig zum Gouverneur auf dem Asperg, und den General Lieutenant v. Wöllwarth zum Commandanten von Stuttgart, zu ernennen ailergnädigst geruht. L>e. Königl. Maj. haben allergnüdigst geruht, vermög allerhöchsten Deerets vom 14. Mai bei der Königl. Tuch-Manufaktur zu Ludwigsburg den bisherigen Casster Schön leb er zum Comroleur zu befördern, den bisherigen Commis Lenz als Casster, und den Amis Poths als Commis au zu stellen ; vermög allerhöchsten R scripts vom 2. Mai dem bisherigen Accessistcn bei dem Secre ariat des Königl Ober - Justiz- Collegii, Advocatcn Fra, z die Stelle eines 2ren Registrators bei sjescin Collegio zu übertragen, und den Pensionair, ormaligen A utmann Manch von Böhringen der Registratur und dem Seeretarial desselben zur A s, ülfe provisorisch zuzmheilen, und die erledigte Revisors Stelle bei dem Königl. Renovatior s-R> visorat dem bishe- rigen Eptrapröbaror Bilfinger zu übertragen; auch vermög allerhöchsten Decrcts von cbend. den bisherigen Ertraprobator Jäger zum Kriegs- Commissaire allergnädigst zu ernennen. Bekanntmachung. Da mit dem Monat Juli d. Z. wieder ein neues Semester für das Staats-und 194 Regierungs- Blatt beginnt, so erwartet man, daß die Körrigs. Ober, und Postämter die Bestellnngen für daS neue Semester im ?aaf Monats Zum d. % machett werde«; denjenigen Aemtern, welcbe keine neue Bestellung machen, wird die bisher bezogene Anzahl von Eremplarien auch fernerhin übersendet, nach dem Eintritt in das neue Semester aber keine Abbestellung mehr angenom men; die Pränumeranons, Gelder sind ohne Verzug einzuziehen, und, den über die Geld- Sendungen an Kö- nig!. Kasse bestehenden Vorschriften gemäs, in versiegelten und überschriebenen Rol« len an das Kassier, Amt für das Staats-und Regierungs, Blatt einzuliefer». Bietigheim. ^kn Gemasbeit allerhöchsten Befehls vom ig. dis wird dag bisherige Diaco, nat-Hauff n, Bietigheim, nebst dem dabei befindlichen Gärtchen, auf die geschehene Nach-Offene, am Samstag den 5- Inn. d. ‘J. Vormittags 10 Uhr in der Cameralamks, Wobnung zu Bietigheim, nochmals im öffentlichen Aufstrcich verkauft werden; wozu die Liebhaber cingcladen sind. Die aus, führliche Beschreibung dieser Realitäten ist in Nro. ig. dieser Blatter enthalten. Den 22. Mai igiz. Kon. Camcralvcrwalrung. Ellwangen. Nachdem der unterm 6. April (Regier. Blatt Nro. iß.) öffentlich bekannt gemachte Verkauf der Ottenbonnchle bei Adelmannsfclden nicht ratificirt, sondern ein nochmali-ec Verkauf aller,nädiast anbefohlen wurde; so macht unterzeichnetes Landvogtei, Steuer, und Stadt,?«, mcralamt solches noch einmal und zwar mit dem Bemerken öffentlich b«kannt, daß der nochmalige Verkauf dieser Möble Freitag den 11. Jun. d. I vor sich geben wird, und daß derselben Bestand, theile auS der erstcrcn Bekanntmachung hinlänglich zu ersehen sind. Den 21. Mai igiz. Kön. Landvogtci, Steuer, und Stadt- Cameralamt allda. Heilbronn. Die ?ameralverwalt»nq Heilbronn ist allergnadigst legitimirt worden, eine Par, tbic s->, 2 er Weine in kleinern Pirthien diesen Sommer über aus freier Hand zu verkaufen. Die Liebhaber wollen sich deswegen bei Unterzeichnetem einfinden, die Weine veciuchen, und dann einen Kauf abschlicffen, wozu jeder Wochentag anbcraumt ist. Den 2Z. Mai igiz. Kon. Cameralverwaltung. Margaröningen. Don der hiesigen .König!. Gtiftmias-Verwaltung werden Samstag den 12. Jun. d.. I. Nachmittags > Ubr m Aimer Wein von den Jahrgängen 150«. >310 und «»12. an die Meistbietenden Aimer - und Faßweiß im öffentlichen Auffkreich verkauft werden. Die Liebhaber werden daher auf die crmeldte 3cit eingeladen. Den 24. Mai ißiz. K. Stifttmgs Verwaltung. Kirchbeim unter Tel. Da die bisherigen Bestaube fol gender Commun-Schaasweiden im b e, sigcn Obecantt au' nächst Martini zu Ende gehen; so wird Samstag de» 26. Jun. d I. eine neue Verleihung derselben auf die nächsten 3 Jahre, und zwar dem neuerlich alle'höchsten Befehl gcmas, ov.r dem Rath haus in der Amtsstadt, oberamtlich vorgenommen werden, ncmlich von Owen auf 430 Stük, Ochsenwang 250 Stük, Weiler iso Stük, Sulpach 125 Stük, sämtlich Zuchtwaare, Norinqen 173 Stük, Wcllingen 123 Stük, Ohmden «30 Stük, sämtlich Stechwaar, wobei sich die Bestau^lustige mit den ncthigcn Zeugnissen versehen, Vormittags 9 Uhr ein finden wollen. Den 19. Mai 1815.' Kon. Obcramt. Ochsenburg im Zabcrgau. Da die im Konigl. Staats, und Regier. Blatt Nr. 19. vom 24. April d. I. angernnbigte, den 7. Mai allkiec wirklich vorgenommene Verleihung der Konigl. Schä- ferei zu Zaberfeld die allerhöchste Genehmigung nicht erhalten hat, sondern wegen gcjchchencn Nach, gebotts eine nochmalige Verleihung verordnet ist; so wird hiemil öffentlich bekannt gemacht, daß hiezu Freitag der i§. Jun bestimmt worden, an weichem Tage sich die L-ebdaber Vormittags um 9 Uhr, in hiesiger Cameral- Verwaltung einfinden wollen. Im übrigen werden dieselben m Betreff der «ab-wen Umstände dieses Schäferei, Bestandes auf oben erwähntes Staats, und Regier. Blatt r. >9 verwiesen, wobei nur noch dieses angemerkl wird, daß die Bestandzett anstatt auf 5 Jahre nuumeyr K«s ü Jahre allergnadigst festgssczt sei. Den r4. Mai 1315. Kon. Cameralamt. Schönthal. Nach allerhöchstem Befehl 6.6. rz. April 1315. soll die katholische Pfarrkirche zu Sindcldorf, Oberamts KünzelSau, nach dem gnädigst genehmigten Riß und Ueberfchlag neu her- gestellt, und das Bauwesen ln loco Sindcldorf im Abstreill) verakkordirt werden. Die Baukostens- Summe betragt nach dem Ueberfchlag im ganzen 656z fl. 49 kr. darunter ist insbesondere begriffen: Maurer- und Gtciuhauer- Arbeit 4162 fl. 5 kr. Zimmer-Arbeit lvzö fl. iz kr. Schreiner- Arbeit L84 fl. 1» fr. Schlosser-Arbeit Zoo fl. 50 kr. Glaser-Arbeit r9ü fl. Hafner- Arbeit 2z fl. 12 kr. Schuld-Arbeit sz fl. 20 kr. Flaschner,Arbeit 2z fl. Mahler- Arbeit 115 fl. Diese Akkordshand- lung wird bis Mittwoch den r6. In», d. I. Morgens 10 Uhr auf dem Rathaus in Sindcldorf vor sich gehen, wozu alle Lustbezcugcnde tüchtige Meister, welche das Bauwesen im ganzen, oder die Ar- beiten insbesondere übernehmen wollen, und sich ihrer Tüchtigkeit halber, sowohl in Absicht auf Kenntnisse als Vermögen mit obrigkeitlichen Zeugnissen auswcisen können, eingeladcn werden. Den 20. Mai 1015. Kön. Cameralamt Schönthal. Göppingen. Nachstehende abwesende Conscriptionspflichtigc aus diesem Obcramt, die sich inner des Zeitraums von der ersten auf die zweite Conscriprions-Ordnung von Hauß entfernt haben, und noch abwesend sind, werden hicmit öffentlich vorgcladc», sich binnen 4 Monaten in ihrem Heim« wesen cinzusindcN, und vor Oberamt sich zu stellen, unter der Bedrohung, daß ihr bereits annotic- tcs Vermögen im Ansbleibungsfall würklich konsiscirt wird. Zum zweitenmal von Wan gen: Mat- thäus Kuhnlcn. Zum Erstenmal von Göpprngen: Ioh. Ge. Ankclen. Johann Saußelen. Kön. Obcramt. Göppingen. Nachbemcltc abwesende Conscriptionspflichtige, die sich nach Erscheinung der 2ten Conscriplions-Ordnung vom 20. Aug. 1309. entfernt haben, werden hicmit aufgefordcrt, inner 4 Monaten in ihre Heimath zurükzukchrcn und den Conscriptions- Gcsczcn sich zu unterwerfen, wi- drigenfalls wem, die vorgcschriebcncn z. vicrmonatlichcn Einberufungs-Termine ohne ihre Rükkehr verflicsscn , ihr Vermögen confiscirt werden wird. Auf diese Weise werden zum dritten-und lezten- mal einberufrn von Eschenbach: Mich. Bausch, Bck. Don Klein-Eislingen: Johann Mich. Detter, Barbier. Zum zweitenmal von Sal ach: Jos. Riekcr, Schreiner. K.Oberamt. Hall. Der Conscriptionspflichtigc Johann Friedrich David Sommer von hier, welcher sich in Mainz aufgchaltcn, und ohne die disscitigc Verfügung abzuwartcn, sich wieder von da entfernt hat, wird hicmit vorgcladcn, binnen 4 Monaten vor dem Obcramt zu erscheinen, widrigenfalls der Cou, siscation seines Pfleg- Vermögens sich zu gewärtigen. Kön. Oberamt. M össingen, Obcramts Rottenburg. Der Conscripk-onspflichtige Martin Müller, Sohn deS Maurers Stephan Müller zu Mössingcn, hiesigen Obcramts, ig I. alt, 8 Zoll 4 Lin. gros, ist am ttcn dieses zum Militair ausgehobcn worden, aber noch vor der erfolgten Einliefcrung entwichen. Alle Hoch - und Wohllöbl. obrigkeitliche Behörden werden nun geziemend ersucht, auf diesen Flücht- ling fahnden , ihn im Betrelungsfall arrelircn, und wohlverwahrt hiehcr einliefern zu lassen. Den 7. Mai itziz. Kön. Oberamt. Reuttlingen. Da nachbcmcrkte Conscriptionspflichti-e des hiesigen Obcramts nach Promul- gation der Conscriptions- Ordnung von tgoo. aber vor der neuern von >809. sich entfernt haben, und auf die an sie erlassene Cilatirn nicht zurükgekommen sind; so ist ihr Vermögen nunmehr aufgczeich, net worden, und werden sie unter Bedrohung der Confiscation desselben hicmit zum Zlcnmal zur Rük- kt.hr und zur Ausführung ihrer Dcrlhcidigungsgründc innerhalb 4 Monaten aufgefordcrt von R cn tt- li»g cn : Ioh. Jak. Gckcler, Wcisgccber. Daniel Kaufmann, Kaufmann. Job. Ludw. Gckeler, Wctsgerbcr. Don Bezingen: Jak. Sauer, Schuster. Von W illmandin g en : Johann Ge. Renner, Zimmcrmann. Johannes Sauler, Schmid. Kön. Obcramr. .^^^udorf. Die abwesende Conscriptionspflichtigc Johannes Retter, Bauer, und Philipp ^akob Bader, Mezger, becde von Geradstetten, hiesigen Oberomts, werden hicmit noch zum drit- tcn - und lezrenmal unter Androhung der in den ConjeriplionS-Eesezcn ausgesprochenen Strafen zur .ktuktcpc tnuerhalb 4 Monaten aufgefordcrt. Kön. Obcramt. x 96 Tuttlingen. Die Conscriptionspflichtige Job. Martin Klaiber von Hauken ob Verena, 2, I. alt, 5' 8" 4"' gros, und Peter Bcrchtold, Bamenlnecht von Nendingen, >y J. alt, 3' g" i'" grös', sind statt zur Rekruten-Aushebung am 50. April dahier zu erscheinen, heimlich entwichen. Dieselbe werden nun bei Gefahr der Confiscation ihres gegenwärtigen und zukünftigen Vermögens, hierdurch aufgcfordert, sich innerhalb der nächsten 4 Monate a dato, vor Unterzeichneter Stelle persönlich cin- zufindcn, und ihr ungehorsames Ausweichen zu rechtfertigen. Kön. Oberamt. Waldsee. Die Conscriptionspflichtige Leonhard Zech, Schuster, und Johann Georg Schcm- mcl, Schuster, bccde von Waldsee, halte aul 2g. Merz und 30. April 1313. die Aushebung getrof- fen. Da dieselbe abwesend, waren, so werden sie unter Androhung der Confiscation ihres Vermö- gens, und bei den in der Consccipl. Ordnung bestimmten Nachtheilen aufgcfordert, sich unverzüglich bei dem Unterzeichneten Oberamt zu stellen, und des weitern gewärtig zu seyn. K. Oberamt. Calw. Der bei der König!, isten Ouvriers-Compagnie gestandene Gemeine, Conrad Heinrich Firnhaber von Tcinach, hiesigen Obcramts gebürtig, ist den 10. April aus der Garnison LudwigS- burg descrtirt. Es werden daher alle Hock - und Wohllöbl. Ober - und Unterbcamtungen ersucht, auf diesen Deserteur fahnden, und ihn im Bctcetungsfall hieher oder an das nachstgelegcnc Militair- Commaudo einlicfcrn zu lassen. Den 13. Mai 13,3. Kön. Oberamt. Ellwang en. Der unter dem König!. Lin. Jnfant. Regiment Nr. g. gestandene Gemeine, An- ton Man; von Betzcnhaf gebürtig , ist am rg. Merz d. I. aus der Garnison Ludwigsburg dcsertiit. Alle Hoch-und Wohllobl. Civil-und Militair-Behorden werden daher geziemend ersucht, aufaenmm- tcn Deserteur fahnden, und ihn im Betretungsfalle entweder hieher oder zu seiner Fahne einliefern zu lassen. Den 12. Mai 1313. Kön. Oberamt. B c r u b a u sc n. (Erneuerte Warnung vor einem M u n d t och t e r k l a r t e 11 und S t e k< bei er.) Dem vor einem Jahre schon als mundtodterklartcn Bauern Johann Georg Man;, von Beriibausen, gelingt cs noch immer, vorzüglich bei Pferdehandeln die gröbsten Betrügereien gegen diejenige, welche ihm Credit schenken, zu verüben, indem er nicht das geringste Vermögen besizt, um einen seiner Gläubiger befriedigen zu können. Das Publikum wird daher wiederholt auf diesen un- nüzcii Menschen aufmerksam gemacht, und, sich mit denselben in irgend ein Geschäft einzulasseii, ver- warnt, weil unterzogene Stelle Niemanden die geringste Gcnugthuung jii schaffen vermag. Und da gegenwärtig zwei bedeutend grobe Vergehen wider gedachten Manz anhängig sind, derselbe aber fett mehreren Wochen zu Hausse sich nimmer cingefundcn hat, so werden die Hochlöbl. Justiz - und Poli- zei-Stellen des Königreichs gehorsamst ersucht, wenn ihnen, oder ihren Unkcrbchörden jener Punsche in die Hände gcrathcn sollte, denselben hieher gefälligst liefern zu lassen. Den 24. Mai 1313. Kön. Amts-Obcramt Stuttgart. Heid ende im. Der zu Abvcrdicnung seiner Scortations - Strafe und Arrest - Kosten an die König!. Bau-und Garten - Direction Stuttgart eingelicfcrte Erhard Steinbuch, Brauknccht von Hci- denheim, fand, nachdem er kurze Zeit dort gearbeitet hatte, Gelegenheit zu entfliehen. Sämtliche hohe und niedere Orts-Obrigkeiten werden daher geziemend ersucht, diesen Pursch auf Betreten arre- tiren und an das hiesige Obcramt cinliefern zu lassen. Steinbuch ist gegen 4« I. alt, kleiner unter- sezter Statur, hat schwarze Haare, dichten schwarzen Bart, kleine etwas gebogene Nase, kleinen stark aufgeworfenen Mund, langes Kinn, ovales Gesicht. Den 22. Mai 1313. K. Obcramt. Drukfeh ler. S. 184. Lin. 3. ist nach, bisherigen - Extra probater zu lesen.. ( Nebst einer Beilage.) Beilage zu Nro. 24. des König!. Staats- und Regimmgs-Blatts von L8IZ. Aalen. Nachstehende Conscriptionspflichtige des hiesigen Oberamts, welche sich vom 6. Aug. 1606 bis 20. Ang. <60S lhcils mit theils ohne Paß entfernt haben, werden hicmit unter folgenden Bedrohungen aufgcsordcrt, binnen der nächsten 4 Monaten vor Oberamt zu erscheinen und sich über ihre bisherige Abwesenheit zu rechtfertigen, und zwar: >) zum dritten-und leztennml, widrigenfalls ihr zur Confiscation annolirtcs Vermögen wirklich konfiftict werden wird. Jos. Weiand von Hohen, stadt. Christoph Herrenbauer von Pommertswe'lcr. 2) Zum zweitenmal unter derselben Bedrohung: Joh. Ge. Hegelc von Rcichcnbach. Zuin erstenmal unter dieser Bedrohung: Christoph Votkeier, Christoph Ri.), und Christian Hofmann, von Adclmaniisfelden. Matthias Gentncr von Sulzdorf. 4) Zum drittenmal unter Androhung, daß das Vermögen zur Confiscation annorirt werde. Caspar Gold von Obcrkochcn. Kön. Oberamt. Aalen Der abwesende Johann Kurz von Unterkochen, wird hicmit rum drittenmal anfgcfor- dert, binnen der nächsten 4 Monate vor dem Obcramtc zu erscheinen, und sich über seine bisherige Abwesenheit zu ver.„ tworten, widrigenfalls er die Strafe des Vcrmögciis-Ecrlustcs und einer 16 jäh- rigen Dienstperpstichuing z» gewärtigen hat. Kön. Oberamt. Biberach. Oer Militairpflichkige Ignaz Nicdermaier von Erolzbeim, hiesigen Ober-und Och, scnhauser Unteramts, gcb. den 50. Jul. 179z. 8 Zoll, s Lin. groß, Mcsscrschmid, hat den 6. Mer; d. I. einen CovnscrixlionsoGchein erhalten, um in Eßlingen auf seiner Profession arbeiten zu kön- nen, hat sich aber schon de» 22. Merz wieder von da entfernt, ohne daß er dem-erhalteucn-Aufirag zu Folge seinen Abgang dem hiesigen Oberamt angczcigt hat. Da ihn kürzlich die Reihe zur Aus- hebung g.treffni haben würde, und sein wirklicher Aufenthalts-Ort unbekannt ist, so werden iamt- lich obng'citlichc Behörden geziemend crsucbt, auf denselben fahnden, ihn im Betrctungssall arreti, rcn, und gegen Ersaz der Unkosten a» das hiesige Oderamt eiuliefern zu lassen. K^ Oberamt. Eßlingen. Folgende Militairpflichtige sind bei Gefahr der Annotation und bei Gefahr der Confiscation ihres Vermögens cilirk werden, und werden nun abermals mit dem Anfugen vorgcla- dcn, daß ihr Vermögen bereits annotirt sei, und confiscirt werden werde, wenn sic nicht vor Ab- lauf der Zten Citation zurükkommcn. Oer erste Termin von 4 Monaten wird anbcraumt von E ß- lingen: Job. Christoph Feige!, Bierbrauer. Jak. Fried. Kodweis, Kaufmann. Job. Jak. Hep- peler, Bortenmacher. Job. Ge. Erb. Keßler, Schuster. Job. Steph. Geisel, Mczqcr." Albrccht Maier, Bck. Ge. Adam Brändle, Schuster. Erb. Friedrich Kreis, Schreiner. Plochingen: Joh. Ge. Maurer, Bck. Wendlingen: Joh. Ge. Hammelchle, Bauer. Oer 2lc Termin von 4 Monalci'. wird anberaumt von Eßlingen: Jod. Matth. Dürr, Nagelschmid. Job. Fried. Kammcrcr, Flaschner. Erh. Jak. Schreiber, Zimmcrmann. Conr. Fried. Namminger, Fä er. Ge. Michel Ihrer, Hafner. Christ. Fried. Maier, Messcrschmid. Joh. Christ. Heinr. Kaspart, Kauf- mann. Von Köngen: Job. Christoph Lorch , Nagelschmid. Von N cn h ausc n : Jobs. Ruf, Mezgcr. Von Steinbach: Conr. Sattler, Schreiner. Der dritte Tcrinin von 4"Mo- naten wird anberaumt von Eßlingen: Joh. Fried. Autenriclh, Siebmacher. Ge. Jak. Gunzcii, Hauser, Bortenwirker. Christoph Jak. Geifert, Fuhrmann. Job. Fried. Haag, Fuhrmann. Chri- stoph Jak. Endris, Fuhrmann. Amand Fried. Ludw. Gaier, Schneider. Gorkhilf Conr. Fröschlen, Kupfcrschmid. Christ. Rudolph Maier, Hafner. Joh. Adam Hartmann, Mezger. Marlin Fried. Zu Nr. 24. i8iz. Bulach, Mezger. Joh. Lorenz, Wendenmacher. Joh. Gottl. Hausburg, Mezger. Christ. Gottlob Eitel, Schleifer. Aibr. Fried. Harlmann, Mezger. Joh. Jak. Klein, Schulter. Joh. Gottl. Stahl, Küblcr. Gottlob Fried. Zimmcrmann, Flaschner. Andr. Walter, Bek. Johann Gottlob Stotz, Strumpfwcbcr. Job. Jak. Mangold, Schneider. Joh. Conr. Maier, Bek. Jak. Fried. Lehren- kraus, Schreiner. Phil. Christ. Kraus, Schreiner. Pct. Conr. Günther, Schlosser. Christ. Gott- fried Kölle, Wagner. Bon Deizisau: Chr s:oph Karle, Bauer. Johann Christoph Fahrion, Schuster. Denkendorf: Joh. Ge. Metzger, Weber. Carl Aug. Lcipoid, Kaufmann. Carl Frid. Koch, Barbierer. Von Köngen: Ich. Christoph Klein, Schuster. Von Nellingen: Jak. Fried. Erdinger, Schneider. Don N cuha u sen : Andr. Eiscle, Bek. Von Obereßlin- gen: Joh. Fried. Eberspachcr, Bek. Christoph Fried. Alber, Posiknecht. Jak. Fried. Fahrion, Bauer. Joh. Ludw. Berkhemer, Mezger. Plochingen: Jak. Friedrich Thudeum, Schuster. Johs. Huber, Baurenknccht. Joh. Jak. Henne, Baurenknccht. Joh. Fried. Pfulb, Schuster. Frid. Wilh. Brodhaag, Barbierer. Matth. Dürr, Hafner. Von Stcinbach: Jak. Zink, Bierbrauer. Von Zell: Conr. Schiller, Gärtner. Joh. Ge. Albcck, Mezger. Kön. Oberamt. Gerab r onn. l. Folgende bei den igi>. 1312 und 131Z. stattgehabten Conscriptions - Muste- rungen nicht erschienene Cantonistcn werden hicmit bei Vermeidung der auf ihr Ausbleiben gcsczten Strafen, namentlich der Vermögens-Annotation edictalirer aufgefordert, sich innerhalb 4 Monaten in ihrem Heimwesen einzufindcn, und zwar zum erstenmal: Joh. Lorenz Fried. Rieger von Lendsie- del. Zum zweitenmal: Joh. Ge. Hochmeier, von Lcuzendorf. kl. Nachstehende, die der an sie schon dreimal ergangenen Edictal- Citation ungeachtet nicht er- schienen sind, werden unter der Bedrohung, daß ihr bereits annotirtcs Vermögen wirklich confiscirt und cingezogen^werden wird, nunmehr zum viertcnmal aufgeforderl, innerhalb 4 Monaten in ihr Hcimwcscn mrükzukchren, und zwar von Obersteinach: Joh. Mich. Rößler. Ge. Diich. okurr. Ge. Mich. Reiß. Von Naicha: Joh. Ge. Köbnlcin. Von Espcrshofrn: Joh. Mel- chior Heinold. Von Kirchbcrg: Joh. Christ. Ludw. Kretschmer. Don R ied er sie11 c 11: Franz Schmidt. Joh. Phil. Gutropf. Ge. Levnh. Simon Schlegel. Joh. Ge. Glock. Marttn Reichert. Joh. Ge. Pflüger. Von Lobenhausen: Joh. Ge. Lcy. Von Hengstseld: Beiß Abraham. ?ak. Lor. Fried. Steiuhaußer. Joh. Ge. Haag. Joh. Roll Ge. Älbr. Blumenstok. Ge. Fncd. Praz. Ge. Leonh. Haag. Simon Fried. Ludw. Christoph Scharf. Ge. Michr Schosser. Von Michelbach an der Haid: Joh. Jak. Bauer. Joh. Ge. Mich. Beyer. Job. Georg Mehrer. Ge. Fried. Mehrer. Ge. Mich. 'Reich. Steigleder. Von RukcrsHagen: Andr. Heinr. Reui- hardt. Von Brettheim: Joh. Mich. Oeschner. Joh. Mich. Bek. Ge. Fried. Ebnes. Joh. Fried. Fleischmann. Joh. Mich. Bek. Ge. Mich. Ströbel. Don Games selb: Joh. Gottfc. Riethinger. Von AlkertsHauken: Joh. Ge. Blank. Don Lendstedcl: Joh. Fried. Banmann. Joh. Mich. Herzog. Joh. Heinr. Baumann. Fried. Jos. Baumann. Don O 0 r, menz : Joh. Andr. Feuchter. Heinr. Fried. Lr.rcr. Von Aichenau: Ge. Friedrich Renner. Job. Ge. Lcy. Von Her b0lzh a use n : Job. Fried. Spriegel. Von Michelbach an der Luke: Joh. Andr. Hisser. Ge. Mich. -?ick. Ge. Bauwann. 'Christ. Banmann. Mayer Moses Löw. Bon Wallhausen: Job. Fried. Bauer. Joh. Ge. Bauer. Joh. Mathias Phülpp. Don Bartenstein: Ge. Mich. Riegler. Joh. Much. Dir,. Fcan: Tav. Martert. Von Hau- sen: Ge. Mich. Drebacher. Von K i r ch b er -:' G". Vhrl. Gög-lcin. Ge. Friedrich Brand. Joh. Mart. Phil. Falb. Joh. Fried. Christ. BlSenbrei. -Ge. Mich.' Brand- Carl Fr^d. Trmnpp. Job. Mich. Graf. Ge. Heinr. Fried. Buz. Ge. Leonh. Brand. Joh. Ge. Reicher. ;ob. F^ed. Jung. Joh. Ge. Franz. Joh. Leonh. Dürr. Job. Carl Conr. Jager. Job. Fried. Dürr. J0j>- Fried. Brand. Joh., Christ. Neu. Christoph Fried. Jager. **«*& Leonh. Svamann. Ge. Mark. Neu, Ge. Heinr. Kümmerer. Johann Gottfried Reumann. Joh. Leonh. Fried. Wilh. ipamann. Braun- Job. Georg Au Nr. 24. i8iz. Bem. Job. Christ. Seckel. Joh. Ludw. Goppolt. Ge. Mich. Benz. Von Hornberg: Joh. Ge. Mich. Reichert. Ge. Mich. Hillcr. Job. Paulus Böhm. Job. Phil. Hornung. Joh. Georg Hitter. Von Lenker st ctten: Job. David Bayer. Ge. Leonh. Bayer. Joh. Andr. Bayer. Von Amlishagen: Ge. Simon Bclschncr. Joh. Ge. Mich. Sluz. Joh. Christian Stein. Job. Andr. Leonh. Winkler. Von Klei n dr et tHeini: Ge. Mich. Hornung. Don Nie» derstctten: Ge. Mich. Engel. Mart. Roß. Pet. Phil. Geier. Von O h e r ft e tt en : Ioh. Jak. Nieder. Joh. Mich. Friedrich. Joh. Ge. Dal'oach. Joh. Christ. Hovf. Dou Roth am See: Jod. Sam. Steiner. Ge. Fried. Heffcnauer^ Ge. Mich. Graf. Joh. Ge. Kurr. Don Brettcnfeld: Ge. Adam Wolz. Job. Mich. Reichere Ge. Fried. Lechner. Ge. Leond. Rei- chert. Joh. Ge. Veit. Von Limb ach: Job. Jak. Schmidt. Von Wiesenbach: Georg Leonh. Holzbock. Ge. Adam Stark. Leonh. Mich. Steinbrenner. Ge. Mich. Kakamlein. Von En g lc rt S hau sen : Ge. Mich. Blumenstok. Don Blaufelden: Ge. Christoph Hilpert. Joh. Ge. Leidig. Leonh. Kaufmann. Joh. Mich. Jak. Hcilmann. Joh. Leonh. Schuppert. Joh. Ge. Bnrkhardt. Joh. Mich. Heilmann. Joh. Ge. Dar. Scyfferlcin. Don L 0 b e nft a u se n : Joh. Ge. Rosenmann. Joh. Ge. Schwab. Don Mistla» : Joh. Mick. Reu. Von Obe»- winden: Joh. Ge. Lang. Don N i cderw i n d c n , Joh. Andr. Strauß. Joh. Friedrich Strauß. Job. Christoph Weidner. Ge. Mich. Franz. Don Hcngstfcld: Job. Adam Lei- dia- Ge. Mich. Fuchs. Job. Christ. Hahn. Von W indischb 0k ense l d : Job.Fried. Botsch. Von Bostendorf: Joh. Ge. Wagner. Don Ode r c> ch e n ro t b : Joh. Leonh. Marklein. Don B 0 v e r,; e n w c i I c r: Joh. Mich. Hutter. Don E n z e n w c i l c r : Joh. Ge. Wolfmaicr. IV. Ferner die, welche der an sie schon smal ergangenen Edictal-Ladung ungeachtet noch nicht erschienen sind, werden unter gleicher Bedrohung, wie vorstehende, nunmehr zum sechsten und lezten- mal aufgefordert, innerhalb 4 Monaten in ihr Heimwesen zurük »kehre», als: Ge. Andr. Ludwig, von Grosbarenweiler. Ge. Matlbcus Abendschein, und Joh. Martin Dollmann von Niederstetten. Joh. Ludwig Schuster von Bachlingcn. Kön. Obecamt. Künzclsau. 1) Nachbemcrkte Conscrixtionspflichtige aus dem hiesigen Obcramt werden hie- mit ernstlich und znm ztcninal aiifgefordcrt, innerhalb 4 Monaten in ihr Hcimwcscn zurükzukehren ^ lllld bei Obcramk sich zu ineldcn, widrigenfalls ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen confiscirt werde» wird; von Ailringen: Jak. Manzius. Martin Manzius. Jos. Gröm. Von Alt- k rank heim: Andr. Stadtmütter. Don B erlich in gen: Angelus Hobenöhrlein. Friedrich Adolph Hofherr. Von Döczbach: Jak. Fried. Burkcrt. Von Jägstberg: Joh. Mich. Geniert. Don In a e l fi n gcn : Joh. Ludw. Hofmann. Von Laibach: Job. Jos. Kittel. Dinzens Denzen-. Don Mnlfingen r Job. Mich. Haas. Melch. Dämmer. Don Ober- kcssach: Fried. Wil^-. Adclmann. Don O ch se n t h a l: Job. Hammer. Von Schlojß- stellen: Albr. Sprößer. Von Spizcnhof: Veit Mich. Wolpcrt. Kön. Oberamt. 2H Nachbcnannte Cantonsxflichtige werden andurch zum erstenmal mit der Bemerkung?, daß ihn Vermögen bereits annoliit sei , aufgesordert, sich inner 4 Monaten bei Oberamt dahier zu melden, widrigenfalls sie die Confiftation ihres gegenwärtig und zukünftigen Vermögens zu erwarten haben;, von Ailringen : Cakv. Zimmer. Beruh. Hok. Jos. Hok. Von B i ering cn : Jos. Mark. Eichhorn. Don Dö rzbach: Lndw. Adam Fischer. Joh. Ge. Kreß. Don Ho llenbach : Ge. Ludw. Fried. Ammon. Christian Fried. Scbast. Weinmann. Joh. Simon Walter. Dow Laibach: Conr. Alnarus Schmieg. K. Oberamt. 8) Nachstehende Militairpflichtige des hiesigen Oberamts' werden andurch wiederholt und zum atenmal alstgesordert, hinnen 4 Monaten a dato vor Unterzeichneter Stelle zu erscheinen^ oder der wirklichen Confiscation ihres bereits annotirteii Vermögens gewärtig zn seyn, als von Kwnzelsan: Johann Fried. Högner. Von Al tkrau tbei m: Joh. Jos. Schlör. Von Bernshofen : Ge. Mich. Hafner. Von Maria ch: Mattb. Mezger. Von Riedcrnball: Joh. Georg Av.de. Frischmann. Joh. Mühle. Joh. Jak. Ganser. Joh. Fried. Ganser. Don St ein b ach: Johs. Ganzenmüller. Don Fotki sh ofen: Mich. Bck. Kön-Oberaiuk. Zn Nr. 24. I8IZ. 4) Nachstehende Ccnscriptionspflichtige Untcrthanen - Söhne aus,dem hiesigen Oberamt werden hicmir zum Ztcn - und lcztcnmal, mir der Bemerkung, daß ihr Vermögen bereits amwtirt sei, aukgc- fordert, inner 4 Monaten bet dem Oberamt sich, zu meiden, widrigenfalls sie die wirkliche Confisca- tion ihres gegenwärtigen und zukünftigen Vermögens zu erwarten haben; und zwar von Bcrlichin- gen: Ioh. Matth. Adclmann, Nagcischmid. Von Neu Hof: Johann Christoph Marmel». W Kon. Oberamt. Nagold. Nachstehenden Militairpflichtigcn, welche sich ohne Erla.ubniß von Haus cnt'ernt, und auf die dreimalige erlassene Aufforderung sich nicht gestellt haben, ist nun ihr Vermögen zucCcu- fiscation bereits annctirt. Es werden Daher dieselbe hieven benachrichtigt, und unter Vermeidung der wirklichen Confiscation ihres Vermögens zur Rükkehr in, ihr Hcimwesen aufgefordert, und zwar zum drittenmal von der Stadt Altcnstaig: Goltfr. Wösncr, Schuster. Johann Mich. Klein, Müller. Ioh. Mich. Hahn, Weber. Christ. Hcinr. Bauer, Schmid. Johann Daniel Kirn, Schu- ster. Will). Fried. W-rtlinger, Chicurgus. Christ. Fried. Lur, Kellner. Jak. Friedrich Hcnr.sler, Strikcr. Vom Dorf Altcnstaig: Ioh. Jak. Secger, Schuster. Job. Ge. Weißer, Weber. Ioh. Mart. Wurster, Weber. Von Berner: Phil. Jak. Schmclzlc, Maurer. Jak. Hcnnsler, Schuster. Bon Bössingen: Jak. Fried. Pfeiste, Weber. Mich. Brenner, Weder. Michael Haler, Mezger. Von Effringen: Jak. Vol:, Schmid. Johann. Ge. Christ. Huber, Strumpf- weder. Ioh. Ge. Volz, Schmid. Job. Ge. Roller, Weber. Don Egenhausen: Ioh. Ge. Vou, Dck. Von Gültlingcn: Job. Mich. Kugel, Weber. Don Haitcrbach: Jobaües Einiig, Weber. Ererb. Marquard, Ziinmcrmann. Ioh. Jak. Müller, Weber. Jak. Brezing, Schu, ster. Ernst Goltfr. Sizler, Maurer. Don Minder spach: MatthcuS Kck, Tücher. Von Roth selbe»: Johann Martin Koch, Bck. Andr. Dirr, Bck. Von Kchietting.cn: Ioh. Ge. Gutekunst, Weber. Jobs. ?»;, Bek. Don £> b erthalh eim: Anton Zink, Maurer. Jos. Ade, Schuster. Conrad 'stink, Schneider. Von Unterthalheim: Jos. Gör, Kiefer. ,Von Warth: Jak. Fri.b. Schaiblc, Schmid. Von Wildbcrg: Christoph Heinrich Brandle, Schuster. Zum zweitenmal von Haitterbach: Johann Fried. Schmclzle, Schuster. Jobs. Hiilcr, Kübler. Zum erstenmal von der Stadt Altcnstaig: Samuel Heilster, Schuster. Johannes Gmrkuuff, Schuster. Von Simmersfeld: Ge. Fried. Braun, Kaufmann. Ioh. Fried. Kalmbach, Bck. Von Wildbcrg: Ge. Fried. Bürger, Wagner. K. Oberamt. Nagold. Nach erhaltenem allcrgnadigstem Befehl werden nachstehende abwesende Militair- psichtiae fc.cr z-gh^r erlassenen Vorladungen ohneras t»t noch einmal aufgerufen, bei der unausbleib- lichen Confiscation ihres gegenwärtigen und wahrend ihrer Abwesenheit noch anfallenden Vermögens sich nach Haus zu begeben, und den Conscriptions? Gcsezcn Folge zu leisten, als von Rag old: Tobias Mösner, Mächler. Ioh. Ge. Schwarzkopf, Rotgecber. Ge. Fried. Mohr, Färber. Von Stadt Altcnstaig: Simon Kreß. Johannes Kirn, Färber. Ge. Friedrich Henusler, Schmid. Za'.. Fried. Kepplcr,-Strumpfweber. Carl David Roh, Mezger. Vom Dorf Altenstaig: Jo- hannes Manz, Bei Von Eb-und Wöllhaufen: Job. Martin Schvttle. Von Haittcr- bau?. Gottl. Koazelmann, Mezger. Johannes Sauer, Rotbgerber. Wilhelm Rauschenberger, Strumpfweber. Johannes Schiler, Schuster. Jakob Braun, Strumpfweber. Jak. Rapp, Schu- ster. Jak. Fried. Rnos, Schneider. Dionisius Helder, Schuster. Don Min der spach: Jo- ch »ires Henne, Mezger. Von Ob erthalh eim: Peter Schäfer. Don Walddorf: Job. Jak. Wurster. Fried. Man;, Schuster. Von Wirdberg: Jak. Fried. Schraishuhn, Schlos- ser. Johanes Dengler, Zeugmacher. Kon. Oberamt. Neuenbürg. Nachstehende Conscriptionspflichtige ledige Leute, die sich vor Einführung der ersten Crnscriptions-Ovdnung vom Jahr igo6. von Haus entfernt haben, und die Zmal unter wirk- licher Androhung der Vermögens-Confiscation, ohne Erfolg zur Rükkehr bereits anfgcfordert wor- den sind, werden nun benachrichtigt, daß ihr Vermögen zur Confiscation wirklich annotirt sei, und baß^ dicke Confiscation werde vollzogen werden, wenn sie binnen der Frist voll 4 Monaten nicht zurükkehrcn, und ihre Verrheidigungsgründe ausführcn , und zwar werden von dieser Annotation be- nachrichtigt; zum erstenmal von Calmbach: Carl Friedrich Eben, Bijoutier. Dom Enzkls- r Zu Nr. 24. i8f3. sterlen: Ge. Phil. Hitscherich, Spurius. Von Rotensohl: Matth. Knöller. F»m zwei- tenmal von Neuenbürg: Joh. Ulrich Fischer, Schuster. Christ. Friedrich Bolley, Schneider. Joh. Jak. Fischer, Hafner. Gottl. Fried. Meeh, Mezger. Christoph Fried. Gutlinger, Weisgerber. Phil. Gottl. Müller, Schneider. I-sh. Fried. Stangclen, Schuster. Von Ahrnbach: Jona, ,l,an Maier. Von Calmbach: Gottl. Friedrich Rau, Bek. Johannes Riexingcr, Husschmid. EgidiuS Bott, Schuster. Zak. Bischer, Spurius. Ge. Fried. Seyfried, Mezger. Jakob Friedrich Rau, Schmid. Christoph Fried. Rau, Weber. Von Conweiler: Christoph Reirfchler, Be'. Ludw. Fried. Schaber, Beck. Andr. Rcnschler, Beck. Joh. Mich. Genntner, Zimmermann, (in der Citatlon 00m 2z. Dcc. 1312. wurde er irrig seines Handwerks als ein Bek angegeben.) Von Do- bel: Jak. Fried. Ruf, Kiefer. Elias Lehmann, Fabrikant. Andr. Greuel, Schmid. Vvn En- gel sbrand: Sebast. Fischer, Schuster. Johann Ge. Krauth,. Schmid. Johann Mart. Spehr, Schmid. Joh. Mich. Großhanns, Schneider. Vom Enzklö sterl cn : Georg Martin Heinz, Maurer. Joh. Fried. Günther, Schuster. Von Feld renn ach: Phil. Pfleger, Bauer. Joh. Gottfried Schönthaler, Beck. Matth. Waker, Schuster. Jakob Hxicd. Schmid, Bek. Gottl. Frid. Schönthaler, Dreher. Ludw. Fried. Kramer, Nagclschmid. Jak. Fried. Pfleger, Bauer. Johann Mich. Eppmger, Schuster. Andr. Jak. Obrccht. Maurer. Don Grafenbauscn: Joh. Ge. Nittel, Maurer. Joh. Michael Hitler, Bek- Gottl. Krazer, Beck. Von Grumbach: Jacob Fried. Bucghard,'Schmid. Christ. Klotz, Beck. Ge. Martin Schwarz, Schuster. Mich. Schwarz, Schuster. Don Herren alb: Adam Fried. Waidner, Zünmcrmarm. Don Höfen: Christian Fried., u. Christoph Frid. Knöller, Beker. Christoph Frid. Bodamer, Bek. Von Kapfen yard: Thom. Hölzlen, Maurer. Don Loffcitau: Ge. Adam Klenk, Mezger. Job. Mart Makler, Bek. Phil. Jak. Lust, Kiefer. Jak. Steph. Mcrklen, Schneider. Von Salmbach: Jak. Dürr, Mez- ger. Von Schwann: Ge. Phil. Scegcr, Mezger. Ludw. Fried. Pfeifer, Schuster. Johann Ge. Kaser, Mezger. Von Unter 11 ie be lS ba 6): Matth. König, Weber. Von Waldren- nach: Joh. Mich. Fischer, Schuster. Von Wildbaad: Gottl. Friedrich Keller, Spurius. Jos. Fried. Schmid,JMezgcr. Joh. Jak. Kettner, Bek. Andr. Phil. Kraus. Phil. Jak. Schmid, Beck. Jak. Feied. Schraft, Bijoutier, (der Familieu-Namen ist im Averliffemeut vom 2z. Decemb. 1 g:2. irrig als „Schrift" abgedrükt) Phil. Jak. Bott, Beck. Jakob Friedrich Schwarz, Nadler. Jod. Christ. Horkheimer, Mezger. Carl Fried. Burk len, Schneider. Jmanuel Magenrcnter, Zim- mermann. Joi). Fried. Rerer, Handlungs-Commis. Goltiieb Heinr. Schwarz, Hukmacher. Carl Fried. Schmidt, Beck. Von Un ccr r cich c n b ach : Gottl. Kustercr, Bijoutier. K. Odccamt. Neuenbürg. Nachstehende abwesende Conscrlptionspflichtige, welche sich vor Einführung der ConscriptionseGeseze von 1 ^06. von Hans entfernt, und sich indcß nicht gestellt haben, werden an- durch aufgefocdert, bei Verlust ihres Vermögens innerhalb 4 Monaten sich vor Oberamt zu stellen, und zwar zum zweitenmal von Bernd ach: Gottfr. Adam Graßle, Schlosser. Bon Loffenau: Joh. Ge. Bolz, Beck. Joh. Ge. Schwcikhard, Gerber. Christoph Klenk, Kupferschmid. Christoph Jak. Mehcmann, Nagelschmid. Don Neusaz: Christoph Fried. Greuel, Bek. Jak. Friedrich Lutz, Maurer. Von R 0 tcn so h l : Gottfr. Knöller. Johannes Kauz, Schuster. Von Wild- baad: Joh. Ge. Holzingcr. Don Beinbcrg: Johann Jak. Stahl, Baurenknecht. Von Dennjächt: Michael Bohnenberger, Weber. Von Jge l'sloch : Ulrich Notbackcr, Weber. Don Liebenzell: Jo!>. Jak. Wust, Schneider. Ge. Fried. Kirms, Schlosser. Johann Adam Seyfried, Beck. Wilh. Jos. Hafner, Strnmpfrveber. Ge. Fried. Diefenbach, Dreher. Joh. Mich. Lutz, Maurer. Von O be r l eng cnhar d : Martin Rometsch. Von Schömberg: Johs. Klenk, Schulprovisor. Joh. Ge. Löbcr, Zaincnmacher. Von U n ter h a u g stelt: Ge. Heinrich Schmerle, Schuster. Don Zainen: Joh. Adam Maiscnbachcr, Weber. Von Ernstmühl: Ge. Jak. Harter, Rotgerber. Zum drittenmal von Rotensohl: Fried. Kull. Von M 0- na kam: Joh. Mich. Weinmann, Weber. Von Wildbaad": Joh. Jak. Stieringcr, Schmid. Bei diesem wird besonder bemerkt, daß die Citatlon vom 2z. Dec. 1312. als die 2te bicher gehörige Vorladung zu betrachten ist. Kön. Oberamt. Neuenbürg. Nachstehende Conscriptioiispflichtige, welche sich in dem Zwischenraum von Ein- Zu Nr. 24. I8IZ. Ortmunj vom Jahr iro6. bis zur Erscheimmg der zweiten vom 20. Aug. LaefuÄS'i>'Ibcn, werden hierdurch aufgefordert, bei Verlu d rhres Vermögens inner. ^09« vmr paus c. > 1 nhccamt ;h stelle», und r-var zum zweitenmal von Wildbaad: Johann 8L.'A« L^E. Äb3Äl«.i °on «i....... 3*m her. , .,^ V. - aufgefordert worden sind, werden nun' -nachrrchtigt, daß ihr Vermögen zur Confiftation wurkli b anndtict sei, und daß diese Confiftation werde vollzogen werden, wenn sie binnen der Frist von 4 Monaten nicht znrükkeh- ren, und ihre Vertheidigungsgründe ausfuhren, und zwar werden von dieser Annotation benachrich- tigt. Zum zweitenmal von Neuen barg : Carl Fried. Walter, Nagelschmid. Märchens Blaich, Schmid. Von Birkcnfeld: Andreas Roth, Maurer. Gottfried Bazner, Schreiner. Don Hecrenalb: Job. Fried. Beck, Zlmaiermann. Von Beinberg: Job.Ge. Schaible, Spur. Von U n tcrh aug stet l: Johannes Ochlschlager, Weber. (In der Citalion vom 23. Dec. ig>2. wurde gedachter Johannes Ochlschlager, irrig als von „Schömberg" gebürtig angegeben). Jo. Hannes Kopp, Baurcnknecht^ Zum drittenmal von U n terhau gst etl: Ge. Fried. Oehlschla- ger, Weber. Kön. Odcramt. Neuenbürg. Nachstehende abwesende Conftriptionsvllichtia.' fuhrung der Conftrivtrons- Ordnung vom August 1309. von ssoaus cntfernt^bab/,, aufgefordert, bei Verlust ihres Vermögens innerhalb 4 Monaten sich vor Obc a'tt.zu stellc,,""^Uiw Nc 11 e 1, bür q. Nach stellende Conftriptionspflichtige ledige Leute, die sich in dem Zwischenraum von Einführung dec ersten Conftriptions- Ordnung vom Jahr 1306. bis zu Erscheinung der 'zweiten vom 20. Aua. >309. von Haus entfernt haben, und die z ual unter wirklicher Androhung der Ver- mögens- Confiftation obnc Erfolg zur Rükkehr bereits aufgefordert worden sind, werden nun benach- richtigt , dag ibc Vermögen zur Confiftation wirklich amrotirt sei, und daß diese Consiftation werde vollzogen werden, wenn sie binnen der Frist von 4 Monaten nicht zurükkchren, und ihre Vertheidi- gungsgründe ausführcn. Und zwar werden von dieser Annotation benachrichtigt: Zum zweitenmal von Liebcnzcll: Joh.Sebast. Zimmern,ann, Schlosser. Kön. Oberamt. Ulm. Nachstehende, langst schon abwesende Mlitairpflichtiqe, welche sich ans die in den Staats« und Regierungs-Blattern >g>>. Nr. 20. vag. r>>. und Nr. 61. p. 556. 1312. Nr. 14. p. 163. und Nr. 38. v. 438 ; und ig>3. in der Beil, zu n Stük Nr. 6. p. 3. erlassenen 5 Edictaft Cltationen nicht gestellt haben, und derLn Vermögen daher bereits annotirt worden ist, werden hie- mit mm 3tcn - und leztenmal bei Straft der wirkliche,, Coufiscatioss voraeladcn , innerhalb 4 Mona- ten sich hier zu stellen, und den Conftriptions - Geftzen zu unterwerfen. Von U lm: Johann Daniel Bollenbardt. Rudolph Kämmerle. Job. Georg Scheeler, obasiier. Albrecht Ludw. Laichin- ger, Schumacher. Marx Ludwig M irdel, Maurer. Job. Peter Mader. Franz Joseph Butz, We- ber. Carl Gustav Hetfch. Job. Jakob Schule. Joh. Jakob Bührle, Schlosser. Marr ?beodo- sius-Miller, Schlosser. Gottbelf Friedrich v. Sentker, Haudiungs - Commis. Job. Mich. Schnei- der. Daniel Benrele, Zimmermann. Siamund Mussinger, Naaelsch nid. Johannes Roßlen, Schu- macher. F-an; Seilbcimec, Schneider. Michael Hauß-rann, Schlosser. Marr Conrad ?del. Hut- sch er. Jakob Weissenbeck, Zimnermann. Joh. Matthauss Heiller, Nagelschmid. Christooh Ebrbacd Morell, Schreiner. Jakob Roßlen, Schumacher. Johannes Schneider, chutmachcr. Johann Oav. Mürdet, Schriftftzer. Joh. Georg Werkle, Zimmer-naui. Daniel Graß, Seiler, Cob. Albrecht Uhl, Mezger. Christoph Hagenmaier, Weber. Joh. Christoph Wirth, Zimmern,an,w Ludw. Al- brecht Bohnaker. Johs. Bceithauvt, Schneider. Johannes -NoCenter. Johann Ge. L.aquai, t'.a-rä. Vbeol. Joh./Martin/Zchcofcl, Knopfmacher. Johann Georg Ball, Müller. Friedrich Häufele. Cornelius.' Stahlen, Färber. Daniel Wilhelm Naher, genannt Fiedler, Büchsen nacher. Jak. Steeb, Zu Nr. 24. iZrz. Hafner. Thomas Held, Schneider. Michael Hagenmaier, Weber. Job. Jakob Schwarz, Binder. Csaias Hophahn, Weber. Joh. Jalob Baur. Joh. Christoph Martin, Kunstmahlcr. Johannes Funk. Joh. Jakob Mayer. Johöi Adelung, Zimmermann. Johannes Halber, Schneider. CliaS Anton Ebcrking, Schneider. Joh. Matthaus Schmal, Schreiner. Joh. Michael Schneider, Model- stcchcr. Daniel Abt, Zimmermann. Joh. Georg Hecrmann, Sattler. Joh. Philipp Funk. Fried. Chregott Fleischlen, Schneider. Johannes Mürdcl, Kellerbub. Albrccht Fischer. Johann Ulrich Bitterolf, Zimmermann. Michael Echmid, Maurer. __ Johs. Stahlen. Heinrich August Hannes, Schumacher. Daniel Heinzmann. Joh. Matthaus Benz, Gchrcuicr. Christ. Gottfried Hagenmaier, Weber. Joh. Conrad Mayer. Joh. Jakob Käst, Müller. Johann Matthaus Kohn, Schlosser. Matth. Mauer. Christian Ulrich Roth, Drechsler. Ec. Andreas Schnck, Kupferhammcrschmid. Joh. Michael Klein, Brauer. Clias Ferdinand Kaiser, Handlungs- Commis. Christoph Gottfried Brüklc, Maurer. Jakob Sik, Schreiner. Joh. Michael Kienien- Tobias Fried. Rambold. Jo- hannes Schröfel, Buchdrukcr. Johannes Clement, Chirurg,s. Joh. Leonhard Maier, HandlungS- Commis. Ge. Kidcrlcn, Handlungs - Commis. Lorenz Strauß, Zimmcrmann. Andreas Fcderlcn, Binder. Casp. Carl Rink, Maurer. Johannes Jchlc, Schlosser. Christian David Wörz, Binder. Johs. Schcmer, Weber. Joh. Michael Dietrich, Schreiner. Rudolph Bohner, Schneider. EliaS Goktlicb Kaufmann, Schreiner. Andreas Kramer. Christian Glökei. Ge. Friedrich Schmalzigaug, Schreiner. Rudolph Krauß, Uhrmacher. Clias Fried. Rumpus, Drechsler. Joh. Ge. Sccger, Schumacher. Philipp Jakob Sprandel, Zinngicsscr. Georg Wurz. Joh. Leonhardt Häuf, Schu, machcr. Joh. David Maier. Johannes Maurer. Ge. Kidcrlc, Färber. Job. Jakob Licbmann. ?^rred. Fcrdin. Büchel, Schneider. Christoph Albrechk Detter, Schreiner. Joh. Georg Benedikt Miller. Leonhard Baumeister, Schumacher. Job. Georg Gciwitz. Christ. Hciur. Geißler. Paul Gutter, Schumacher. Eustach. Barth. Wolfg. Thom. Rübling. Job. Andr. Bührlcn, Schlosser. Joh. Ge. Rehm, Schumacher. Joh. Ge. Lcibingcr, Schlosser. JohS. Keller. Sebast. Roth, Zim- mergefcll. Matth. Bukle. Jak. Ott, Schlosser. Job. Ulr. Schüler, Zimmcrgesell. Cour. Jungin- gcr, Weber. Johannes Mayer, Hafner. Johannes Schöllkopf, Bck. Joh. Malchaus Dik, Echu- wacher. ^oh. Jak. Löw, Chirurgus. Thomas Hailcr. Jakob Fried. Hailcr. Ludwig Friedrich Schwarzmann. Ge. Lang. Ge. Paul Dcffner, Zirkclschmid. Johann Matthias v. Mellen, Hand- David Kcrlcr, Schumacher. David Fctzcr, Schreiner. Hans Jakob Konrad, Schreiner. Lconh. Baur. Joh. Conrad Hczcr. Michael Schweizer, Schuiuachcr. Joh. Martin Ws"). Ludwig, Schreiner. Franz Jos. Rothhclfcr. Job. Ludwig Kurz. Joh. Ge. Millich. Mat- Jak. Ekhardt. Jos. Albingcr. Johann Cour. Hcrzcr. Tobias Ludw. Buhler, Schneider.^ ^arl Fried. Barnisky, Binder. Jakob Bittcross. Dav. Krais, Maurer. Carl Fried. Handlungs-Commis. Christ. Ulrich Baur, Wagner. Johs. Schütz, §^tz, Sattler. Johs. Gcisclbardt. Joh. Ge. Ekert. Job. Ulr. Hcrrmanir, • 9cot>- A"g- Grcß, Schumacher. Jobs. Sielcr, Schumacher. Joh. Cour. Glaser. Joh. k0"JOaummger. Dav. Bck, Schneid. Christ. Ludw. Ulmer. Ge. Conrad, Schlosser. Ge. Schwalb, Uiifclb, Schlosser. Xav. Schmelz. Ge. Knapp. Job. Welch. Rieder. Dav. Wöhr- 3ak. Dürr, Schumacher. Johs. Unscld, Ragelschmid. Joh. Jak. Gütler. Joh. ^ Matth. Ried, Schreiner. Joh. Jak. Schmid. Ge. Buk. Jobs. Authen- Zimmcrmann, Ecdncidcr. Thomas Griesinger. Job. Eberh. Götz, Echrei- .Jab. Sam. Klein, Schumacher. Joh. Stcph. Ruhland, Schlosser. Joh. ic1^rid. Dcicl, Marner. Job. Lconh. Kölle, Handl.Commis. Christoph Gottlob Ring- . v 1 v ii; ^vn. mcpomut Reumann, Handlungs-Commis. 2)0N ^ „. f(>c Blank, Baurenknecht. Casp. Holzschub, Schund. Ge. Ebcrhart, Bck. :<^n Sofinigenr Joh. Cbcist. Albcrbosch, Strunipfstriker. Mattlstas Schmid, Papiermachcr. Johann Ge. Dauner. Jos. Huber, Mahler. Mich. Kimm, Schumacher. Joh. Adam Mittelmann. Jos.-Hauvmann, We- der. Jak. Hausmann, Weber. Ulm. Die hienach benannten, längst schon abwesenden Militairpfiichtigcn , welche sich auf die Zu Nr. 24. I8IZ. in dm Staats - und Regierungs-Blattern 13,2- Nr. <4. p. 16. Nr. Zg. p. 4.50. und lg 15. in dm Beil, m Nr. 6. p. 4. erlassene Cdtktal- Citationen nicht gestellt haben , und deren Vermögen daher 1'e.clcs annotirl worden ist, werden hiermit der Straw der wirklichen Confiscation zum ersten- n. .e vvrgetadcn, innerhalb 4 Mouär.n ,sich zu steilen, und den Constriplions- Gcsczen Folge zu lei- sten. Bon M l m : Joh. Mart n Greg. Job. Conrad Lcutner. Joh. Jakob Eßlinger. David rpcnizing. Friedrich Oir. Joh. Georg Baur. Joh. Martin Faustlc. Joh. Ge. Franz. Johannes Gabler. Johannes Dauncr. Johannes Lauchcil. Johannes Zimmermann. Andreas Scheufele. JohanneS'Nnsser. Johannes Eisenbnrgcr. Joh. Georg Gerst. Job. Michael Strobel. Johann Jak. Aurhcnried. .Joh. " "" "'' ~ " Schlumbergcr. Michael Hübec. Jakob Himinc Fried. Hailbronncr. Matthäus Pfister, Luchmachcr. Johannes Jungrnger. Johann Ge. Habe..,. Joh. Martin Hirling. Joh. Conrad Hehl. .Joh. Georg Baur. Franz Xaver Mcrklcn. Jakob Feber. Johannes Fund. Georg Heinrich Burkhardt. Friedrich Miller. Leonh. Eifer. Johannes Lvhrmann. Joh. Georg Glaßner, Schneider. Ernst Bcnkrscr. Göttlich Heinrich Hipp. Johann Aibrecht Schultes. Joh. Georg Authenricd. Ge. Eckhardt. Gott,. Friedrich Schlagherst. Franz Carl August Langgut. Jakob Bicgendorf. Jo'nanneö Baur. Joh. Georg Zimmcrman. Matthäus Abrahgm Herrmann. Tobias Schmid. Job. Georg Drüklc. Job. Ge. Werner. Andr. Hagcn- niaier. Joh. Ge. Werner. Jakoh Fried. Jäklcn. Matthias Mayer. Fried. Aibrecht Schcifele. Ge. Friedrich Mayer. Job. Jakob Eßlinger. Jakob Mcrklen. Johannes Gassenhofer. Johann Adam Baumeister. Johannes Seifer. Georg Casp. Jungingcr. Johannes Wöhrlcn. Joh. Gcv Münz. Christian Buhl. N.kolauS Münz. Andr. Geifert. Joh. Heinrich Korn. Ludwig Sticf. Joh. Gottfr. Rink, Schumacher. Heinr. August Mayer. Michael Traub. Christoph Gorrfcicd Dciel. Daniel Molfcnter. Joh. Georg Braun. Job. Ge. Abele. Georg Aucle. Georg Ludwig Güiuner. Job. Ge. Büchlcr. Nikolaus Gvann. Jobs. Hage. Joh. Michael Hagele. Jakob Balkhcimer. Michael Ktttclbcrgcr. Conrad Schmid. Jak. Enderlc. Dämel Friedrich Klmglcr, Kirfchncr. Joh. Christoph Kienle, Tonkünstlcr. Elias Benjamin Holl, HandlungS-Commis., Mat- thäus Abele. Conrad Weber, Nagcifchmid. Thomas Euz, Maurer. Joh. Ge. Friedrich Guiuncr. Job. Michael Glöklcr. Jakob Klug. Joh. Christian Gottlcb. Andr. Knecht. Andreas Hczlcr. Johannes Ulst. Hanns Michael Rcbklau. Johannes -Maier. Joh. Friedrich Tauber. Matthäus Schwarz. Johannes Schmid nunc Joh. Heinr. Kek, Zimmermann. Georg Maier, Maurer. Joh. Jak. Baach. Job. Ge. Schleicher. Ludw. Herrmann. Joh. Ge. Fctzcr. David Hannes, Schnci- Ler. Joh. Ulrich Fink. Job. Christoph Bohner. Job. Christoph Mayer. Ge. Ludw. Abt, Sck- lcr. Job. Georg Feil. Jakob Wieland. David Liste!, Hafner. Michael Friedr-cy Obcrkuglcr. Johannes Schurr. David^Wolfarth, Binder. Johann Ludwig Groß, Nagelschmid ^akob Joos. Jakob'Philipp Sappcr, Schnu'achcr. Johannes Roihcl. Georg Hcrduni, Schneider. Joh. Georg bester, Schumacher. Job. Christian Tbümiing, Sporer. Joh. Christoph Eiidns, Handlungs-Com- mis. Friedrich Feil. Job. Leonhard Funk, Schäfer. Joh. Jakob Fetzer, Schreiner. Johannes Dik, Weber. Joh. Conrad Nckcr. Job. Martin Fritz, Schumacher. Ge. Stcgmalcr. Johaiincs Mcichlcn, Schlosser. Joh. Ulrich Kroll. Ge. Griesinger, Schneider. Ge. Schlumbcrgcr.. Johann Christoph Heinzmann. Georg Conrad Ecitz, Schlosser. Christian Wunsch. Hcinrist» Reinwald. Samuel Kroner. Johann Jakob Looscr. Jakob Weller. Georg Bausch. Job. Ge Kurz. Jakob Lorenz. Matthäus Sckeiblcn. Ge. Christoph Schick. Joh. Ge. Fctzcr. Christoph Ernst Schund. Jakob Schleicher. Gott ieb Fried. Wiedmann. Joh. Ge. Hcttcrlch. Jüh. Jak. Burger. Jakob Bosch. Andr. Burkert, Zimmermann. Joh. Georg Hetzier. jol), Michael Schrei», 3*nimennnim. Don Grimmelfing en: Georg Schräg. Christ. Hanf. Don Mal)ringen: ^oh. Georg Weber. Joh. Peter Rittelma.no. Johannes Jopp. Joh. Baptist Schmid, Weber. Ulm. Joh. Ulrich Ei'hardt, Scribenr, welcher sich im Jahr igio. von hier entfernt, und auf die in dem Etaals 11 Reg. Blatt lßn. Nr. 20. und 6i. erlassenen 2 Gdiktal - Cltationcn nicht gc- bat, wird bicmit, bet Strafe der Annolirung seines Vermögens zur Confiscation, zum dnttcn- male äufgesordcrt, innerhalb 4 Monaten sich vor Dbcramt zu stellen, und den Conscriptions-Gcfezcn Folge zu Kisten. Kon. Dbctamr. Nro. 25. I § I 3 *9 7 Königlich - Württembergisches Staats- and Reateraags-Blatt. Samstag, Z> Inn. Königl. Normal-Verordnung, das Schüssen oder Fangen des Wildprcts von Seiten der Forst - Officiantcn bctr. Se. Königl. Maj. haben als Normal-Verordnung bestimmt, daß kein Forst- O ficiaut, von welcher Classe er auch seyn möge, und unter keinerlei Vorwand, we- der großes noch kleines Wildpret, es sei dann durch das Königl. Obrist-Jägermeister- Amt avs - und vorgeschrieben worden, schiessen oder fangen lassen dürfe, und der Uebertreter dieser Verordnung unausbleibliche Cassation von seiner Stelle zu erwar- ten habe. Die Königl. Oberforstämter haben sich hienach zu achten, and das ihnen unter, geordnete Forst-Personal von dieser allerhöchsten Verordnung in Kenntniß zu sezen. Stuttgart, den »9. Mai 1813. Finanz-Ministerium. Graf v. Mandels loh. Dei Entfernung der evangel. Schul-Provisoren von ihren Stellen dctr. Da dem König!. Ober-Consistorium die Anzeige gemacht wurde, daß hier und da Schulproviforen von ihrer Stelle sich entfernen, ehe ihr Nachfolger eingetreten ist, dadurch aber eine nachtheilige Störung im Schul-Unterricht entsteht; so werden sämt- liche evangelische Decane hiemir ernstlich angewiesen, sorgfältig darauf zu achten, dass kein Schulprovisor, selbst in dem Fall nicht, wenn er zu einem Schvldienste ernannt worden, oder den Schullehrerstand aufzugcben Willens wäre, seine Stelle eher ver- lasse, als sein Nachfolger eingetreten seyn wird. Jede Übertretung dieses Befehls ist zur ernstlichen Ahndung ungesäumt an daS Königl. Ober-Consistorium zu berichten. Stuttg. de« 31. Mai 1813. Staats-und Culr-Minister v. Jasmund. ,< Rechts- Trkenntniße des Königl. Ob. Appellations-Tribunals. Ü In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium zwischen der Catharine Dorothee, geb. Merkel in Stuttgart, Klägerin Appellanliu und dem 198 Weingärtner Johann Michael Schäf daselbst, Bekl. ^ten, die Zurükforderung eine« Heirathguts nach erfolgter Ehescheidung betreffend , wurde auf den zugeschobenen Haupt-Eid, nach Ablegung des Eides für Gefährde erkannt. Tübingen, den 22. Mai 1813. 2) In der an das Kon. Ober-Tribunal nbergegangenen Appellarions-Sache von dem Königs. Baierischen Appellations-Gerichte in Anspach, zwischen dem Müller Her- zer zu Amlishagen. Oberamts Gerabronn, Vorbeklagten, Wiederklägern, Appellan- ten, und dem Freiherrlich von Holz'schen Sequester-Vogt Hammer allda, Vorklä- gern, Wiederbeklagren, Appellaren, Steuren und Quartier-Kosten betreffend, wird, nach Wiederaufnahme dieses Rechtsstreites in seiner gegenwärtigen Lage, die Appel- lation wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde nicht angenommen. 1b. eod. 3) Zn der delegirren Appellations-Sache von dem Stadtgerichte Nürtingen zwi- schen dem Gerichts-Verwandten Häusler zu Neuffen, Kl. Querulaten, Appellanten, und den Erben des Johann Martin Fleisch daselbst, Bekl. Qserulanten, Ap^ella- ten, Entschädigung wegen manglenden Gü'.ermesses,. wird die Urthel voriger Instanz bestätigt. Ib. eod. 4) Zn der an das Königl. Ober- Tribunal verwiesenen Appcllations - Sache von dem Oberamts- Gerichte zu Saulgau, zwischen Nikolaus Bek, Kl. Appellanten, und der Ganntmaffe des Rebstokwirths Laiber daselbst, Bekl Appellaten, die Rechrsgül- tigkeit einer Cession betreffend, wird das Locations-Erkenntnis; dahin abgeändert, daß Appellant wegen der von Laiber an ihn unter dem 10. Febr. i8®8. abgetretenen Forderung von 170 ff., jedoch ohne Zinsen, aus der appelXschen Concurs-Masse vermöge des Absonderungs-Rechtes befriedigt werden soll. Tübingen, den 24. Mai. 5) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium zwischen dein Traiteur Teichmann zu Stuttgart, Kläg. Appellanten, und der Christiane Bar- bare, geb. Roser daselbst, Bekl. Appellativ., den Verlust des Heirathguts nach erfolg- ter Ehescheidung betrcffend, wird die, in Rüksicht auf ihre Förmlichkeiten hieher er- wachsene Appellation, unter Abschlagung des appellantischen unerheblichen Beweis- Gesuches , wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde, verworfen. Tübingen, den 29. Mai 1313. Rechts - Erkenntnisse des Kön. Ober,Justiz-CoklegiumS. 1) Die Appcllations-Sache von Heilbronn zwischen dem Handlungshauße B. A. Lieberes Enkel zu Augsburg, Impetranten, Appellanten, und dem Handlungshauße Köder und Beker zu Heilbronn, Imperraten Appella'en, einen auf 13 Ballen Kaffee gelegten Arrest betr., wurde wegen gänzlichen Mangels an einer Beschwerde p r Re- fcriptum von Amtswegen verworfen. Stuttg. den 13. Mai ;8>Z. 2) Auf erhobene Wechselklage des Handelsmanns Johann Conrad Reihten zu Stuttgart, wider den Handelsmann Johann Christian Rieb zu OeyriNgen, wurde Lezterer zu Bezahlung der eingeklagtcn Wechselforderung von 100 ff., nebst Verzugs- 199 zinsen vom i. Jan. d. I. an, auch Schäden und Kosten, für schuldig erkannt. Stmt- gart, den iz. Mai 1313. z) In der Orions- Sache von Stuttgart zwischen der Königs. Section der Kron- domaiaen und der adcirirten Lsmmnn Cantstadt, Kl. ^Minnen, sodann der Commun Gaisburg, Bekl. Att« den Ersaz von Nekar- Ufer. Baukosten betreffend, wurde di-. Urthel erster Instanz bestätiget. Stnttg. den iz. Mai 1313. 4) In Wechselklagsachen des Handelsmann Johann Friedrich Chur zu Hall wk- der die Handelsleute Primavesi, Posca & Comp, allda, wurde der Wechsel-Prorell wegen Mangels der gesezlichen Erfordernisse bei dem vorgelegten Wechselbriese ver, mittelst Decrets abgeschlagen. Sruttg. den 25. Mai 1813. Se. König!. Maj. haben unterm 29. Mai noch ferner als Belohnung für den ruhmvollen Ancheil, welchen das König!. Armeekorps an Lenen am ao. und 21. diß erfochtenen Siegen hat, nachstehende Auszeichnungen ercheilt, u. sind dadurch ernannt: Generalmajor und Brigadier von Stockmaier, zum Groskreuz des Civil-Ver- dienst-Ordens; der Commandeur des Infant. Regiments Nr.2. Herzog Wilhelm, Oberst v. Baur zum Commandeur erster Claffe, und der Commandeur des Jnfant. Regiments Nr. 7 Oberst u. Brigadier v. Spitz em- berg, zum Commandeur zweiter Claffe des Milimir-Verdienstordens. Zu Rittern sind ernannt: Der Oberst und Batcullons-Commandeur beim Jnfant. Regiment Nr. 2. Herzog Wilhelm, v. Bern des; Oberstlieutenant u. Commandeur des leichten Inf. Regim. Nr. 10. v. Hüpeden; Major v. Fridensburg, vom Regiment Nr. 1. Prinz Paul; die Stabshauprleare v. Auer, vo>n Regiment Nr. 1. Prinz Paul, und von Suckow, vom Regiment Nr. 7; die Premier-Lieutenants: Stadlinger, vom Regim. Nr. r. Herzog Wilhelm; Killmaier, vom Regiment Nr. 7; v. Beust und Fab er, vom Regiment Nr. 10; die Second-Lieuteoams: Herr mann, vom Cavall. Regiment Nr. 3. Jäger Her- zog Louis; Härle, Wölfing, Wernle, vomInfant Regim. Nr. r. PrinzPaul; Sprößer, vom Jnfant. Regiment Nr s. Herzog Wilhelm; Schreiner, vom Jnfant. Regiment Nr. i Prinz Paul; Ruf, vom Jnfant. Regiment Nr. r. Herzog Wilhelm; Maier, vom Infam. Regim.^Nr. l. Prinz Paul; Lang, vomInfant. Regim. Nr. 9. König, und Hirst, vom Infam. Regim. Nr. 10. Ferner haben Se. König!. Maj. folgende Veränderungen in der König!. Ar- mee vorgenom,neu: Beim Inf.Regim. Nr. 9. König ist Hauptmann ». Landenberger zum Ma- jor »nd Jarerims-Commanveur dieses Regiments, Stabshauptmann v. Hügel zum Hauprmann und Compagnie-Chef, Prcmierlieutenant v. Jmthurn zum Stabskapitän, und L0v Cadet Roth, vom Regiment Nr. 5. Prinz Friderich, zum Second, Lieutenant ernannt. Der ehemals in Oestreichischen Diensten gestandene Graf von Wittgenstein» Berleburg ist zum Flügeladjutanten und Major der Camllerie, und der Rittmeister und Flügeladjutant v. Moltke ebenfalls zum Major ernannt. Beim Inf. Regiment Nr. 8. sind avancirt: Hauptmann v. Walter zum Major, die Stabshauptleute v. Enzberg, v. Schmidt und v. Zent zu wirklichen Hauptleuten, die Premierlieutenants v. Langen und Vollmer zu Stabskapitäns, und die Secondlieutenants Liesching, Walter, Daniel, v. Bülow, u. Majer zu Premierlieutenants. Endlich sind die Premierlieutenants v.Lamotte und v. Petricko wsky, beide vomRegim. Nr. Z, und die Secondlieutenants Arnold und Pflüger, beide vom Regim. Nr.8. zum Regiment Nr. io. versezt. Se. Königl. Maj. haben unter ebend. den Major v. Grimmen stein vom Regiment Nr. io, zum Regim. Nr. 7, und dagegen den Major v. Bequignol dieses Regiments zum Regim. Nr. 10. versezt. Se. Königl. Maj. haben unterm 31. Mai allergnädigst geruht, den Secondlieurenanr v. Bose bei der Depot-Escadron des Cavallerie - Regim. Nr. i. Prinz Adam zum Premierlieutenant zu befördern; den Secondlieutenant v. Blattmacher, vom Cavall. Regiment Nr. Z. Herzog Louis, zum Cavall. Regim. Nr. 4. Jäger König u. dessen Depot-Escadron zu versezen; sodann zu Second-Lieutenants: die Cadets des Cavall. Regiments Nr. 5. Drago- ner Kronprinz, Max v. Besserer, bei der Depot-Eskadron des Regiments Nr. 2. Leib-Chcvauxlegers; Endreß, bei der Depot-Eskadron des Regiments fftv. 4, Jäger König; König, bei der Depot-Eskadron deS Regim. N. Z. Jäger Herzog Louis; Unteroffizier Kober der Garde zu Pferd, bei der Depot-Eskadron des Cavall. Regiments Nr. i. Prinz Adam, und endlich Quarüermeister Fink und Unteroffizier Hässelin vom Cavaller. Regim. Nr. 5. Dragoner Kronprinz, bei diesem Regiment zu ernennen. Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten Resrripts vom 31. Mai, den Flügeladjutanten, Major, Gra- fen v. Wittgenstein-Berleburg zum Kammerherrn, und vermög allerhöchsten Rescripts vom 29. Mai die Professoren der Rechte auf der Universität Tübingen, Christian Gottlieb v. Gmelin, Wilhelm Gottlieb v. Tasin- ger, Julius Fridrich v. Malblanc, und Heinrich Eduard Siegfried Schräder zu Mitgliedern des Königl. Ober - Appellations- Tribunals zu ernennen. Se. Königl. Maj. haben den Diaconus Pfister zu Vaihingen, zum Beweis der allerhöchsten Zufriedenheit mir dessen Bemühungen um die vaterländische Geschich- te, mit einer goldenen Tabatiere mit AllerhöchstDero Namens - Chiffre zu begnadigen geruht. Den 1» Jun. i8rz. 201 S e. Königl.l Maj. haben vermög allerhöchsten Decrets vom' 24. Mai dem Postverwalter Reuß in Veßigheim die gebetene Einlassung aus den Königl. Pest- Diensten zu ertheilen, und die Brief-Post-Expedition in Beßigheim dem Postvcrwal- ter Nothwang daselbst allergnädigst zu übertragen geruht. Se. König!. Mas. haben vermög allerhöchster Ordre vom 30 Mai auf ein über den Major de La Chevallerie, welcher sich dem allerlsichsten Bcsihl, vor den Feind zu gehen widersezte, abgehaltenes Kriegsrecht, befahlen, daß derselbe durch Abnahme des Degens und Zerreißung der Patente, kassier, und durch Gensd'armen über die Gränze des Königreichs gebracht werde, mit Bedrohung des FüsilireuS, wenn er sich je wieder in demselben betreten lassen sollte. Bei der König!. Section des Medicinal-Wesens wurde nach erstandener Prüfung und geschehener Verpflichtung dem Oberamts-Chirurgen und Geburtshelfer Johann Radel zu Nürtiugen, die Erlaubnis zu Ausübung der medicinischen Praxis ertheilt. Stuttg art. An Beiträgen für verwundete Königl. Krieger sind ferner eingegangenr Durch den Grneral-Postamts-Verweser Brey er, von dem Königl. General-Postamt Stuttgart, und den Postäm- tern Ludwigsburg, Nürtingen, Nagold, Freudenstadt, Schwieberdingen, Göppingen, Blaubeuren, Feldstetten, Kirchheim, Pfalzgrafcnweiler und Vayhingen — durch die Landvogtei am untern Nekar —• —• durch den Amts pfleg er Schrott zu Neresheim, von der Iudenschaft zu Aufhausen —• — — durch den Dekanats-Commissaire des Landkapitels Riedlin- gen, Pfarrer Engel von Wiflingen, von mehreren Pfarreyen des gedachten Landkapitels — — durch den Oberamtmann Roser zu Herrcubcrg von sämt- lichen Amts-Orten — — — — von einem Ungenannten aus Mergentheim —• — Den 3. Zun. 1813. General-Lieutenant, Vice Präsident des IKönigl. Kriegs-Departements, von Phull. Stuttgart. Zm Monat Mai 1313. wurde von der Königl. General - Staats- Schuldenzahlungs- Caffe an Staats-Passiv-Capiralien die Summe von 4912 fl. 30 kr. in 17 Posten abgelößt und zurükbczahlt. Den 1. Zun. 1813. König!. General- Staats-Schuldenzahlungs-Casse. Edictal - Citation. Nach dem Wunsche des General-Major v. Ezdorff, mit allen denjenigen, mit denen er auf irgend eine Art noch in Rechnung steht, unter Leitung der gericht- iio fl. 2 fl. 42 kr. i5 fl. 20 fl. 48 kr. 24Z fl. 21 kr. sor lichen Behörde in Richtigkeit zu kommen, und dem deshalb vorgebrachten ausdrükli- chen Ansuchen desselben gemäs, werden hiemit alle diejenige, welche an den General- Major v. Ezdorff aus irgend einem Rechtsgrur.de etwas zu fordern haben, unter Strafe des Ausschlusses von dem hiernach einzuleitenden Zahlungs-Arrangement, aufgerufen, Montags den 21. Zun. d. Z. Vormittags 9 Uhr entweder in Person oder durch rechtlich Bevollmächtigte vor dem Königl. Ober-Kriegs-Gerichte zu erscheinen, ihre Forderungen rechtlicher Ordnung nach zu liquidiren, ihre etwaige Vorzugsrechte auszusühren. und in Beziehung auf das zu treffende Arrangement ihre Erklärungen abzugeben. Sruttg. den 28. Mai 18*3. Justiz- Section des König!. Kriegs-Depart. als König!. Ober-Kriegs-Gericht. Eßlingen. Zu Folge allergnädigstcn Befehls vom 21. Mai wird bei der hiesigen Cameras- Beanunng im Laufe dieses Sommers , insbesondere aber wahrend der Heu- und Frucht-Erndte ein Quantum Wein iglsr Gewächs in größccn oder tlcinern Parthien aus freier Hand verkauft werden. Den 2g. Mai 1315. Kön. Camcral-Vecwaltung. Leut kirch. Nach dem allerhöchsten Befehl des König!. Departement der Finanzen, Section der Kcon-Domaincn vom Zv. April d. I. wird der allerhöchst Königl. Fruchtspcicher in Ausnang, so mit Platten gcdckt, 34j Schuh lang,, 24^ Schuh breit, und 16 Schuh hoch bis an Gibcl mit 2 Stokwcrk, wo im untern Ltock ein hölzerner gesteinter Fruchtspcicher, die äussere Seite mit einem Anschlag von Brettern versehen, der 2te Stok enthalt einen Kornboden mit cingcmaiicrten Ricgcl- wandungen salva - srillcstivne mit der Bedingung an den Meistbietenden am 50. Iun. Morgens s ühr verkauft, daß Käufer sämtliche Verkaufs - und Erkannt < Köstcn, so wie die künftige Besteurung zu übernehmen hat, oneva hasten auf dem Gebäude keine, die Bezahlung dcö Kaufschillings geschieht zu ^tel baar, und die übrige^ztel in zwei zu 5 pro Cent verzinnslichcn Jahresfristen, wobei sich jedoch das Eigenthumsrccht bis zu erfolgter gänzlicher Bezahlung dcs^ Kaufschillings Vorbehalten wicd. Die Käufer haben sich mit obrigkeitlich gesiegelreu Zeugnissen über ihr Prädicat sowohl, als auch hierüber beizubringen, daß selbe den Kaufschilling zu bestreiten im Stande sind. Den 20. Mai 1313. Kön. Landvogtei-Steucramt Altdorf am Bodensee, und Cameralamr Leulkirch. Marggröningcn. Don der hiesigen Königs. Stiftungs-Verwaltung werden Samstag den 12. Jun. d. I. Nachmittags 1 Uhr 28-Aimcr Wein von den Jahrgängen 1303. l8>o und i8>2. an die Meistbietenden Aimcr-und Faßweiß im öffentlichen Amstreich verkauft werden. Die Liebhaber werden daher auf die ermeidte Feit eingeladcn. Den 24. Mai 1&13. K. Stiftungs- Verwaltung. Waiblingen. Nach erhaltener allergnädigstcn Legitimation wird diesen Sommer über ein Quantum Wein von dem Jahrgang »8»*. in kleinen Parthien auS diesseitigem Königl. Keller aus freier Hand verkauft werden, wozu die Liebhaber sich jeden Tags bei Unterzeichneter Bcamkung ein- finden, den Wein versuchen und jodan» einen Kauf abschlicßcn mögen. Den 31. Mai 1813- Kön. Cameralamr Waiblingen. Leonberg. D» der Bestand der Schaafwaidc zu Wimsheim bis nächst Michaelis zu Ende gehet; so wird am Dienstag den 13. Jun. d. I. Morgens 9 Uhr eine^ weitere Verleihung auf 3 Jah- re auf allhiesigem Ralhhaus vorqcnommen werden. Die Waide ertragt 275 Stük, wovon der Be- ständer die eine, und die Bürgerschaft die andere Hclftc cinschlagcn darf. Der Schäfer genießt freie Wohnung, ein Wurzgartlcn und hinlängliche Stallung. Die Liebhaber biezu können sich an oben angezcigrem Termin mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Prädikat und Vermögen vergeben ber der Verleihung allbier einfinden. Den 2ö. Mai 1313. Kön. Oberamt. Unterriexingen. D e Verleihung der Königl. Schaafwcide zu Unterriexingen, welche 400 Stü? Schaafwaar c;trägt, wu.de alle gnädigst nicht genehmigt, sondern eine nochmalige VerstchunK 203 auf 3 Jahre damit vorzunehmen verordnet, wozu Samstag der 12. Jun. bestimmt ist. Die P.-cht- liebhabcr haben sich daher an gebuchtem Tag Vormittags g Uhr »nt obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Prädikat und Vermögen versehen, auf dem Rathhaus zu Unterriexingen cinzufindcn. Den 2g. Mai i8i3. Landvogtei - Steucraml Ludwigsbucg, und Cameralamt Marggröningen- Stuttgart. Es sind zwar die nachbenannten abwesenden Conscriptionspflichtigen unter An, drohung der Annotation ihres Vermögens, und der übrigen gcsezlichen Strafen zur Rükkehr aufge, fordert worden, um sich zur Conscription zu stellen, da sie aber diesem Aufrufe keine Folge geleistet haben: so ist deren Vermögen bereits zur Confiscation annotust, und die wirkliche Confiscation wird sowohl über ihr gegenwärtiges als zukünftiges Vermögen innerhalb eines Jahres unfehlbar erkannt werden. Sie werden nun hiemit aufgerufen, in ihre Heimath zurükzukehren, sich über ihr bisheri- ges Ausbleiben zu verantworten, und ihre allcnfalsige rechtliche Einwendungen gegen die Confiscation vorzubringen, wozu ihnen hiemit der erste Termin von 4 Monaten anberaumt wird. Namentlich sind diese: Ge. Fried. Schmid, Kaufmann. Aug. Speidel, Saifensteder. Jman. Klingenmaier, Schnei- der. Job. Fried. Ncnhold, Schreiner. Carl Ederh. Joscnhans, Saifensteder. Jmannel Roscher, Gürtler. Jman. Goctl. Grimminger, Weber. Job. Ge. Heinc. Riedle, Steinhauer. Will). Wullc, Flaschner. Jak. Sch>nid, Schumacher. Eberh. Fried. Will). Stcinkopf, Kaufmann. Ferdin. Eb- ner, Kaufmann. Ernst Ändr. Lndw. Madcr, Canditor. Jobs. Schaufler, Dreher. August Ludwig Abweser, Kaufmann. Job. Carl Fried. Wißmann, Buchdruker. Christian Friedrich Raff, Hafner. Joh. Fried. Ruk, Bck. Job. Gottlieb Fried. Hummel, Saifensteder. Joh. Goktfr. Burx, Bedien, ter. Joh, Jak. Burx, Schönfärber. Joh. Christian Heinc. Burx, Kupfcrdruker. Jakob Wilhelm Wildhak, Schlosser. Christ. Ferdinand Hochstettcr, ^beoioA. Göttlich Keppler, Koch. Christoph Fried. Jager, Scklcr. Carl Will). Wildhak, Schreiner. Eberh. Keppler, Sekler. Ludw. Friedrich Sanböuf, Instrumentenmacher. Carl FrieJ. Hösch, Kupferschmid. Eberh. Judcnhulh, Schneider. Carl Christian Benz, Knopfmachcr. Carl Sanböuf, Scribcnt. Joh. Friedrich Wörncr, Schreiner. Will). Carl Wildhak, Schreiner. Joh. Heinr. Psizcnmaier, Silberarbeiter. Joh. Fried. Wilhelm, Bedienter. Carl Gottfried Bofinger, Schreiner. Christian Arnold, Buchdruker. Joh Ge. Gottlob Bosinger, Kubier. Will). Martin, Kellner. Christ. Krumenaker, Schneider. Gottl. Höfel, Schu- macher. Carl Anton Barth, Uhrmacher. Nikol. Ludwig Osterberger, Kaufmann. Fried. Beutler, -Knxferdristcr. Christian Stoz, Schumacher. Jakob Adam Friedrich, Schreiner. Johann Heinrich Mezgcr, Schneider. Carl Fried. Rümmelin, Buchdruker. Carl Gottlob Rucf, Flaschner. Johann Fried. Wolpert, Kaufmann. Christ. Fried. Wolfg. Just, Schneider. Joh. Mich. Fried. Schecrcr, Schneider. Carl Wilh. Samann, Bck. Job. Christoph Hang, Buchdruker. Ivb. Jak. Nikolaus liebele, Schlosser. David Heinr. Fccht, Schneider. Ge. Mich. Anton Förster, Schneider. Johan Ferdm. Fensterle. Joh. Fried. Maier,-Schneider. Carl AmandusGlocker, Schneider. Joh. Franz -A.' xa?ß' Schriftgießer. Gott!. Murschcl, Peruquier. Jak. Fried. Wcissingcr, Buchdruker. Chri- stian Fried. Ludw. Längerer, Schneider. Goktfr. Albrecht Friderich, Zirkclschmid. Im Mai 1313. Kön. Conscript. Commission der Stadt Stuttgart. Murr Hardt, OberamtS Baknang. Der schon seit 2 Jahren abwesende, unwissend wo? sich aufhaltende ^aglohner Göttlich Beutinger von Murrhardt wird hiemit vermoa allerhöchster Weisung aufgcfordcrt, sich unverzüglich dahier cinzufindcn, um ihn über sein Debit- Wesen belehren zu kön- nen. Zugleich werden sämtliche Justiz-gind Polizei-Behörden ersucht, denselben auf Betreten zur Rukkehr anzuwelsen. Den 25. Äkai i8'i3. Qimu ?flo eJ} \ctm. ^ hiesige Stadt- und Amkspflege ist allergnadigst legitimirt, zum Behuf et« ncs oer^Iuchrbaiispsieg-Kaffc in Gmünd zu leistenden Vorschusses die Summe von 1500 fl. aufzunch- men. Wer nun solche gegen 5 pro Cent Zinßc auf kurze Zeit ani ulcihcn gesonnen ist, wird gebeten, sich darüber in Balde gegen den Stadt - und Amtspflcger Jager dahier schriftlich zu erklären. Den Mai iß 13. Kön. Oberamt. Adelmannsfekden, Oberamts Aalen. Dem Chiru gus Rökkcr dahier ist am Freitag, den 21. dis, Nachmittags mittelst Einbruchs durch ein Fenster in sein Wohnzimmer, ein kleines Pult- Kästchen entwendet worden, worinn Folgendes enthalten war: als 4 ganze, und 3 |tcl Kronen- thalcr, 14 24 kr. ©tut, 1 ©tuk altes Geld, worauf die Stadt Augsburg geprägt ist, vom Jahr 1S00, 1 Hastischcr Thalcr, 1 silberner Löffel, mit 0. H. bezeichnet, nebst verschiedenen chirurgischen Instrumenten und Mobiliar-Stuken. Die Hoch-und Wohllobl. Obrigkeiten werden nun gezremend ersucht, wenn denselben etwas vom Dieb, oder den gestohlenen Sachen zu Kcnntniß käme, cs so- gleich dem diffeitigcn Obcramte gefälligst anzuzergen. Aalen, den 26. Mai 131z. K. Oberamt. Biberach. Ein am 22km diß von dem Kön. Hochlöbl. Obcramt Blaubeuren hiehcr eingelie- ferter Putsch, welcher sich Sebastian Geiger nannte, und von Uutcrsullmckingen, hiesigen Oberamts gebürtig zu seyn angab, hat ,ich am 24. diß vor der von dem Pfarramt dcS lczteren Orts cingclau- fencn Nachricht, daß ein von Landlcutcn daselbst gcbohrner Sebastian Geiger im Jahre 1732. dort getauft worden fti, durch Zurükdrükcn des eisernen Fcnsterbands an dem Gcfangniß flüchtig und erst dadurch verdächtig gemacht. Alle Hoch-und Wohllobl. Orts-Obrigkeiten werden deswegen ersucht, auf denselben, welcher'großer schlanker Statur und 6 Fuß 2 Zoll gros ist, braune Haare, blaue Augen, kleine Nase und Mittlern Mund , auch bei seinem Entweichen einen runden -hut, blaues Wammcs, gelbe Weste, schwarz lederne kurze Hosen und Stiefel getragen bat, fahnden/ihn auf Be- treten arretiren und wohlverwahrt hiehcr einliefern zu lassen. Den 26. Mai igiz. K. Oberamt. B raken hcim. In Gemashcit allerhöchsten Rescripts König!. Hochpreisl. Polizei-Ministcrii vom 17. diß soll Johannes Niefer, lcd-gcr Webergcscst von Nozingcn, Obcramts Kirchhcim, welcher einige Zeit in hiesigem Oberamt in Arbeit gestanden, und nach Hinterlassung Schulden, Mitnahme einer entlehnten Uhr, und Entwendung 2 moussclincner u. 2 baumwollener Weibcrhalstüchcc, 1 Stük- lcn Pique u. anderer Kleinigkeiten in seinem Oicnsthaus flüchtig geworden ist, durch Stekbriefe ver- folgt werden. Derselbe ist 32 I. alt, 6^ groß, starker besczter Statur, glairc,, runden An-icsichis, schwarzer und starker Augbraunen, und sowohl an seinen cingebogenen Füssen als in einer Werkstatt auch daran kenntlich, daß er auf dem rechten Arm seinen Namen mit 3 lateinischen Buchstaben und i Weberschiflen roth cingekrazt hat.^ Bei seiner Entweichung war er mit 1 blau tüchcncm Wammes, dergleichen langen Hosen, Bändel-Schuhen und 1 runden Wachshut bekleidet. Alle Ortsobrigkeitcn werden daher geziemend ersucht, aus diesen Flüchtling genau zu fahnden, und ihn auf Betreten ge- gen Ersaz der Kosten an hiesiges Oberamt einliefern zu lassen. Den ig. Mai igiz. Oberamt. Eßlingen. In der Nacht vom 17 auf den ig. d. Mon. wurden aus dem Gartenhaus des hiesigen Buchbinders Gotthilf Taubncr mittelst Einbruchs folgende Sachen entwendet: baar Geld ungcfehr 6 fl., i Duzend neue Messer mit rothem Heft von Ochscnhorn, 6 dergleichen Gabeln, 6 Bc- stcke mit Heften von Hirschhorn, 4 Salzbüchslcin von Zinn, 1 großes Tranchir - Messer mit einem Heft von Hirschhorn, 1 dergl. mit schwarzem Heft, ungcfehr 4 Pfd. Schwcizerkäs, ein noch nicht angeschnittener Schinken, 1 Krug mit ungefähr 4f MaaS alten Wein, 5 Maas Most, 2 MaaS neuen Wein, t neue Schore, 1 Haue, 1 Ganenputzcr. Da man bisher in Ansehung des Urhebers dieses Diebstahls auf keine Spur kommen konnte, so wird solcher hicmit öffentlich bekannt gemacht, und alle obrigkeitliche Stellen ersucht, im Fast irgendwo etwas von den obenbeschricbcnc» Sachen zum Vorschein kommen sollte, dem hiesigen Oberamt Nachricht zu geben. Den 25. Mai 1313. Kön. Obcramt. Waiblingen. Der Richter und Bürgermeister Ulrich Teufe! zu Höfen, disscitigen Oberamts, hat die allcrgnadigste Erlaubniß erhalten, den Familien - Namen Neumann annchmcn zu dürfen, welches hiemit öffentlich bekannt gemacht wird. Den 1. Iun. 1313. Kön. Obcramt. D ru k.feh lc r. In der Beilage zu Nr. 23. steht unter dem Oberamt Brackenheim, bei Stock- heim „Ignaz Schreck anstatt Schrack. Nro. 26 1813 *05 Königlich - Württembergisches Staats- nr Regtcrmgs-Blatt. Samstag/ 12. Jun. RcchtS- Erkenntniße des König!. Ob. Appcllations-Tribunals. 1) In der an das König!. Ober-Tribunal übergegangenen Revisions-Sache von der vormals Gräflich Löwenstein - Wertheimischen gemeinschaftlichen Regierung zu Wertheim, zwischen der Gräflichen Kellerei-Verwaltung in Löwenstein, beklagter Re- videmin, und der Stadt-Gemeinde Löwenstein, Klägerin, Revisin, vertragsmäsige Zchendfreiheit betreffend, wird die Urthel voriger Instanz vom 20. Jan. 1798. nach ihrem ganzen Zunhalre bestätiget. Tübingen, den g. Zun. 18iZ. 2) Zn der Rechts-Sache zwischen dem Uhrmacher Abraham Linz zu Darmstadt, Imploranten, und dem Contradictor der Debitmaffe Sr. Hoheit des Herrn Herzogs Ludwig von Württemberg, Zmploraten, wird durch Urthel erkannt, daß die wider das aussch icssende Erkeuntniß vom 24. Deo. iglr. nachgesuchte Wiedereinsezung in den vorigen S'and nicht Statt habe. lb. eod. 3) Zn der Appcllations-Sache von dem König!. Ober-Justiz-Collegium zwischen Thomas Krauß zu Mühlheim am Nekar, Obcramts Horb, Klägern Appellanten, und dem Freiherrn Ch.istian von Münch zu Mühringen, Bekl. Appellaten, eine Ent- schädigungs-Forderung betreffend, wird die Appellation, sowohl in Hinsicht auf ihre Förmlichkeiten, unter Abschlagung des Restitutions-Gesuches, als auch hauptsächlich in Erwägung der materiellen Beschaffenheit der Sache, durch Urthel verworfen, und der anmasliche Appellant wegen seiner mmhwilligen Streitsucht zu Erstehung einer 3 mal 24stündigen Thurmstrafe verurtheilt. lb. eod. RcchtK- Erkenntnisse des Kön. Ober-Justiz-Cossegiumss. i) Zn der Appellations-Sache von Cantstavt zwischen Catharina Barbara Schuh zu Bcutelsbach, cum curat. Kläg. Appellantin an einem, und Sabina Magdalena Greiuer zu Rornmelshausen, cum curat, legit, & Conf. Bekl. Appellaten am andern Thcil, die Aufhebung einer Vermögens, Auseinandersezungs- Convention öetr., wurde die Urthel erster Instanz resormirt. Stuttg. den 19. Mai i8-Z. 2) Die Appellationö- Sache von Saulgau zwischen Anna Maria Laiberin AtUttt, sodann 1) dem Administrator der Waisenmasse zu Schemmerberg, 2) der Ehegattin des Wundarzts Wolf zu Mannheim, z) dem Sebastian Ammann, Weinhändler in Ermatirrgen, Aten wurden durch Ordination erledigt. Srutrg. den 20. Mai iZiz. z) Auf erhobene Wechseiklage des Handelsmanns Johann Conrad Reihlen zu Stuttgart, wider die Handelsleute Dominic Ama, und Cajetan Klotz zu Rorhweil, wurden leztere zu Bezahlung der eingeklagten Wechselfvrderungcn nebst Verzugszinsen, auch Schäden und Kosten, für schuldig erkannt. Sruttg. den 22. Mai i8iz. 4) In der Appellations- Sache von Heilbronn zwischen dem Hoffaktor Maier Löw zu Sontheim, Bekl. Atuett an einem, und den ad afta legirimirten von Hessenheimi- schen Erben zu Heilbronn, Kl. Aren am andern Theil, die Abtrettung eines Haußes oder Bezahlung einer bestimmten Summe Geldes betreffend, wurde die Urthel erster Instanz consirmirt. Stuttg. den 24. Mai iLiz. Se. König!. Mas. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchster Ordre vom 2. Iun. den Second-Lientenanr v. Tessin, voic der Königl. Garde zu Pferd, zur Depot-Eskadron des Cavall. Regiments Nr. l. Chevaurlegers Prinz Adam, und den Premier-Lieutenant v. Maucler, von der Depot-Eskadron des Cavallerie- Regiments Nr. 4. Jäger König, zürn Garde-Rcgim. zu Pferd zu versezen; vermög allerhöchster Ordre vom 4. Iun. den Unteroffizier Buck, vom Cavaller. Regim. Nr. 1. Prinz Adam, zum Secondlieutcnant bei diesem Regiment zu ernennen» S e. Königl. Mas. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchster Reskripte vom 5. Iun. den Legations,Secretaire Kölle in Dresden zum Legationsrath zu befördern, und den zum Kammerjunker gnädigst ernannten Carl Schott v. Schottenstein als Eleve diplomatique bei der Königl. Legation am Dresdner Hofe anzustellen; den bisherigen Secrctair des Königl. Ober-Censurkollegii, Ober-Srudiendirections- Assessor Jäger, zugleich zum Justitiar bei dem Ober-Censurkollegio, neben Beibe- haltung der ihm bereits übertragenen Stellen, zu ernennen; die erledigte Akruarsstelle bei dem Provincial-Justizkollegio in Ludwigsburg dem bisherigen Criminal- Aktuar Fink h daselbst zu übertragen; den Pensionair, vormaligen Hohenloh-> Jaxtbergschen Hofrath Münch zum Ju- stizrath bei dem Provincial, Justiz-Collegio in Rotrenburg zu ernennen, den bei lezterem Collegio angestcllten Assessor Sch nur rer als Assessor cum voto zu dem Provincial-Justizkollegio in Ludwigsburg zu versezen, und diesem Collegio auch den Pensionair, vormaligen Oettingen-Wallersteinischen Hoftath und Zustizbe, amten Christen gleichfalls als Assessor cum voto zuzutheilen. Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten RescriptS vom 4. Zun. dem Schultheissen Louis Vincon von Groß-Villars, Oberamts Maul- bronn, aus Anlaß seines Amtö-Zubiläums die silberne Civil-Verdienst-Medaille zu verleihen. Der Rechts-Candidat Sebastian Riegger aus Zepftnhahn bei Rottweil ist als Königl. Advokat ausgenommen, und in dieser Eigenschaft bei dem Königl. Ober-Ap- pellations-Tribunal verpflichtet und immatrikulirr worden. Tübingen, den Z. Zun. Stuttgart. Durch die Königl. Landvogtei am Kocher sind an Beiträgen für ver- wundere Königl. Krieger eingeschikt worden: Bon dem Genera'- Vicar, Bischof von Tempe, Herrn Für- sten von Hohenlohe •—> ■—< —• 44 fl. von den Oberämtern: E ll w a n g e n, Aalen, — Heidenheim, Gaildorf, Creils heim. — 297 fl. 20 kr. —• 421 fl- 43 kr. — t>°5 fl. 55 kr. — 38Z fl. — 358 fl. 55 kr. Den 10. Zun. 1813. General-Lieutenant, Vice-Präsident des Königl. Kriegs-Departements von Phull. Edictal - Citation. Nach dem Wunsche des General-Major v. Ezdorff, mit allen denjcnig'n, mit denen er auf irgend eine Art noch in Rechnung steht, unter Leitung der ^rrcht- lichen Behörde in Richtigkeit zu kommen, und dem deshalb vorgebrachten ausdrükli- chen Ansuchen desselben gemäs, werden hiemit alle diejenige, welche an den General- Major v. Ezdorff aus irgend einem Rechtsgrunde etwas zu fordern haben, unter Strafe des Ausschlusses von dem hiernach einzuleitenden Zahlungs-Arrangement, aufgerufen, Montags den 21. Zun. d. Z. Vormittags 9 Uhr entweder in Person oder durch rechtlich Bevollmächtigte vor dem Königl. Ober-Kriegs-Gerichte zu erscheinen, ihre Forderungen rechtlicher Ordnung nach zu liquidiren, ihre etwaige Vorzugsrecht« auszuführen, und in Beziehung auf das zu treffende Arrangement ihre Erklärungen abzugeben. Sruttg. den 28. Mai 1313. Justiz-Section des Königl. Kriegs-Deparr. als Königl. Ober-Kriegs-Gericht. Rottweil. Der vormalige dahiesige Oberamts - Actuar, nachherige Substitut Lang zu Bärenthal, dessen dermaliger Aufenthalts-Ort nicht in Erfahrung gebracht werden kann, wird auf allerhöchsten Befehl des Königl. Hochpreisl. Criminal-Tribu, irals aufgefordert, dahresigem Oberamt ungesäumt Nachricht feem seinem dermaligen Aufenthaltö-Ort zu ertheilen, um das von gedachter allerhöchster Behörde unterm Z. April l. Z. gegen ihn ergangene Straf- Urthel wegen des ihm zur Last fallenden Rests der von ihm eingezogenen Chausseegelds- Gefälle demselben publiciren, und an ihm vollziehen lassen zu können. Sollte Lang dieser Aufforderung nicht freiwillig Genüge leisten wollen, so wird diejenige König!. Behörde, in deren Gcrichtszwa g sich derselbe dermalen befindet, ersucht, von dessen Aufenthalts-Ort Nachricht auhero gefällig mitzurheilen. Den 6. Zun. 1813. Kön. Oberamt. Brakenheim. Bei der hiesigen Cameral-Verwaltung ist ein Quantum Wein vom Jahr 1512. welcher vorzüglich zum Gebrauch wahrend der Fcldgeschafte gccigm t ist, zum successiven Verkauf aus- gesczt. Die Liebhaber können sich zu jeder Stunde bei der Unterzeichneten Stelle einsindcn, über grös- sere oder kleinere Parthien einen Kauf abfchliessen, voraus aber sich , annehmlicher Preise versichert halten. Den Z. Iun. iglz. Kön. Cameral-Verwaltung. Denkend orf. Montag den 2«. Zun. Vormittags, 10 Uhr werden unter Vorbehalt allerhöch- ster Genehmigung bei der König!. Schäferei dahier 4 Stük abHeschobcne Widder, 50 Stük Muttcr- schaafe, 117 Stük 4 und 6 schaufelige Hammel und 20 Stük Jährlinge im öffentlichen Aufstrcich ver- kauft werden; wozu sich die Kaufslustige um diese Zeit in dem Schaafhauß zu Dcukerdorf cinsindett und das Nähere vernehmen wollen. Den 4. Iun. igrz. K. Cameralamt Nellingen. Ellwangen. Mit allergnadigstcr Gcnebmigung des König!. Hochpreisl. Departements der Finanzen Section der Krondomaincn vom 26. Mai d. I. wird das Lchcngut der in Gani-r gcrathc- nen Joseph Schncidcrschen Wittwe zu Unterschncidhcim in der Eigenschaft eines von allem Lchcns- Vcrbande befreiten gemeinen Zinnsguts entweder im Ganzen oder Theilwcife, je nachdem sich Lieb- haber finden, im öffentlichen Aufstreich verkauft werden. Das Gut bestehet in einem mit Platten bcdcktcn Hauß und dergleichen Sradcl mit 1 Drtl. Garteir dabei, Z Morg. > Drtl. Ackerfeld, 1 Tag, werk i Drtl. Ohmatwicscn, und 2 Vrtl. Herbstwirsen; und gicbt jährliche Grundbcschwerden 1 fl. 5 kr. ewiges Herrngeld, i Faßnachthcnne, 2 Herbsthübncr und 30 Eycc. Der Verkauf gehet Donnerstag den 24. Iun. d. I. Morgens 9 Uhr in dem Wirtbshause zu Uttterschneidhcim vor sich, wobei die mit obrigkeitlichen Zeugnissen über Prädikat und Vermögens-Umstande versehene Liebhaber erscheinen können. Den 5. Iun. iZiz. K. Laiid-Camcralamt Ellwangen. Eßlingen. Zu Folge allergnadigstcn Befehls vom 2,1. Mai wird bel der hiesigen Cameral Beamtung im Laufe dieses Sommers, insbesondere aber wahrend der Heu - und Frucht-Erndtc ein Quantum Wein igi2r Gewächs in größern oder kleinern Parthien aus freier Hand verkauft werden. Den 23. Mai 131z. Kön. Cameral-Verwaltung. Lcutkirch. Nach dem allerhöchsten Befehl des Königl. Departement der Finanzen, Section der Kron-Domainen vom 50. April d. I. wird der allerhöchst Königl. Fcuchtspcicher in Ausnang, so mit Platten gedekt, 34^ Schuh lang, 24? Schuh breit, und 16 Schuh hoch bis an Gibel mit r Stokwcrk, wo im untern Stock ein hölzerner gesteinter Fruchtspeicher, die äussere Seite mit einem Anschlag von Brettern versehen, der 2te Stok enthalt einen Kornboden mit eiugemauerten Riegcl- wandungen salva ratificatione mit der Bedingung an den Meistbietenden am Z0. In». Morgens 9 Uhr verkauft, daß Käufer sämtliche Verkaufs - und Erkannt - Kösten, so wie die künftige Bcsteurung zu übernehmen hat, onora haften auf dem Gebäude keine, die Bezahlung des Kaufschillings geschieht zu stel baar, und die übrigen ftd in zwei zu 5 pro Cent vcrzinnslichcn Jahresfristen, wobcr sich jedoch das Eigenthumsrecht bis zu erfolgter gänzlicher Bezahlung des, Kaufschillings Vorbehalten wird. Die Käufer haben sich mit obrigkeitlich gesiegelten Zeugnissen über ihr Pradicat sowohl, als auch hierüber beizubringen, daß selbe den Kaufschilling zu bestreiten im Stande sind. Den 20. Mai igiZ. Kön. Landvogtei-Steueramt Altdorf am Bodensee, und Cameralamt Leumrch. 209 -Maib lingen. Bei Unterzeichneter Bcamtung sind folgende fcrndige Früchten feil, als Ker- nen, Waizen, Gersten, Äkerbohnen, Wrkrn und Einkorn, welches hienut öffentlich bekannt gemacht wird. Den Z. Jun. lgiz. Cameralamt daselbst. Waib li n g c n. ,Nach erhaltener allcrgnadigsten Legitimation wird diesen Sommer über ein Quantum Wein von dem Jahrgang >gir. in kleinen Parthien aus diesseitigem König!. Keller aus freier vaand verkauft werden, wozu die Liebhaber sich jeden TagS bei Unterzeichneter Beamtung ein- st,, de,den Wein versuchen und sodann einen Kauf abschlicßcn mögen. Den 31. Mai igiö. Kön. Camcralami Waiblingen. Aalen. Vermag cingelaufenen Königs. Befehls soll hier ein ganz neues Dccanat- und Stadt- Pfarrhauß erbauet, das Geschäft selbst aber, so wie die Beischaffung der Bau-Materialien im Abjkreich verakkordirt werden. Nach dem allergnadigst ratificirten Ueberschlag i|t vorlausig ausgesezt, für Grob-Maurer-und Steinhancr-Arbeit 3602 fl. 23 kr., Zimmer-Arbeit 1209 fl. 44kr., Schreiner- Arbeit 425 fl. 16 kr., Schloßer-Arbeit 342 fl. 16 kr., Schund-Arbeit ,4 fl. 24 cr., Glaser- Arbeit 293 fl. 50 kr., Hafner-Arbeit 2g fl. und Mahler-Arbeit 149 fl. Zu Vornahme der Abjcrcichs - Ver- handlung ist Mittwoch der iö. Jun. bestimmt, an welchem Tag Vormittags 9 Uhr sich die Liebha- ber aus dem Ralbhauß zu Aalen einfinden, und die annehmliche Bedingungen vernehmen mögen, cS werden aber bei dem Abstreich nur diejenige zugelasscn, welche sich über ihre Tüchtigkeit und über ihre Vermögens-Umstande durch obcramtlich vcrificirte Zeugnisse auswcisen können. Untcrkochen, den Z. Jun. >8>3. Kön. Cameralamt. Ellwangen. Zur Abstreichs-Verhandlung über diejenige Kosten, welche die auf allerhöchsten Befehl vorzunehmcnde Einrichtung 3er Fruchibödcn auf die hiesige evangelische Pfarrkirche für die König!. Land-C^mcral-Dcrwaltung dahier, nach sich ziehet, ist Mittwoch der 16. In», bestimmt. Nack dem bereits modcriirc» Ueberschlag betragt der ganze Kosten >217 st. 26£ kr , und zwar: für Maurer- Arbeit samt Materialien <40 fl. Zg kr., Zimmer-Arbeit mit Brettern 908 fl. 33r kr.; Schrei- ner-Arbeit 59 fl. 59 kr., Schmid-Arbcit 20 fl. 30 kr., Schlosser-Arbeit 3>fl. 12 kr., Glaser-Arbeit 1 fl. 52 kr. | Sailer-Arbeit 1 140' langes Zugsail 55 fl. Bei der an obgcdachtm Tag Morgens g Uhr in dem hiesigen Land-Cameralamts- Gebäude vorgehcndcn Abstrcichs-Verbandlung werden nur solche Handwerksmeister zugclaffcü werden, welche sich über ihr Prädikat und Vermögens- Umstande gehö- rig auswcisen können, und von, denen zu erwarten ist, daß sie gute Arbeit und Materialien, auf welche bei diesem Geschäft vorzüglich gesehen wird, zu liefern im Stande seien. Den 4. Jun. lg>3. Kön. Stadt-und Land-Camcralamt daselbst. Hcidcnheim. Freitags den 25. Jun. d. I. Morgens 7 Uhr werden auf dem Ratbhauße in Hcidcnhcim die Commun-Schaafwaidcn von Heidenheim zu 800 Stük, von Bolhcim zu 450 Stük, von Hürden zu 500 Stük, und die Flckenwaidc von Stcindcim zu 600 Stük, sodann Samstags den 26. Inn. d. I. ebenfalls Morgens um 7 Uhr die von Hcldenfingen zu 500 Stük, von Flcinheini zu 500 Stük, von Hcrbrcchtingen zu 600 Stük und von Efclsburg zu >50 Stük auf 3 Jahre neuer- dings verliehen werden. Die Liebhaber zu diesen Waiden wollen sich daher um bemerkte Zeit an Ork und Stelle cinfindcn , die Bedingungen vernehmen, zugleich aber sich über das Recht, Schäferei trei- ben zu dürfe» gehörig auswciscn, und zu Stellung tüchtiger Bürgen oder Einlegung hinreichender Caution für das Bestandgeld gefaßt halten. Den 6. Jun. 18*3. König!. Obcramr. Herren alb. Allerhöchstem Befehl gemäß werden die dortig Königs. Maierei» Gebäude, wel- che in einem Wobnbanß 75 Schuh lang und 22 Schuh breit, und einer daneben sich befindend beson- der» Scheuer 94 Schuh lang und 40 Schub breit mit einem Stock von Stein bis ans Dach beste- hen, und innerhalb dem Kloster-Hof sich befinden, im Anfstrcich verkauft werden, wozu Samstag der 10. Jul. d.J. bestimmt ist, an welchem Tag Vormittags g Uhr die Liebhaber in der Cameral- Vcrwaltung sich einfindcn können, und ihre Fähigkeit zr> Uebernahme eines solchen Kaufs durch vor- legcnd glaubwürdig obrigkeitliche Zeugnisse zu beweisen haben. Den i£. Mai 1313. Kön. Cameralverwaltung. ■ chl'tim unter Tek. Da die bisherigen Bestände folgender Communschaafweiden im bietk- §c>- ff,!: t -u Ende gehen, so wird Samstag den 26. Iun. d. I. eine .Verteil,«na derselben auf die nach n 3 Jahre und zwar dem neuerlich allerhöchsten Befehl gemäß, auf dem Rathhaus in der Sh. ;.utt vorgenommcn werden, nemlich 1) die Sommer-und Winlerschaa'wkike zu Kirchhcim wel- ch •• > u Ambrosi igi4. zu Ende gebt, u. im Vorsommer 400, im Nachsommer aber 500 Stük Stcch- re rar ertragt. Der Beständcr genießt eine geräumige Wohnung, Scheuer und Stallung nebst einem Wurzaarlcn beim Haus. 2) Die Sommerjchaafwc oe zu Jefingen. welche an Martini d I zu Erde geht, und 1x0 Sink Zuchtwaar ertragt. 5) Die Sommcrschaafweide zu Oethluia-n,' welche an Marrmi d. I. zu Ende geht, und 500 (Stuf Zuchtwaar ertragt, worunter jedoch der Bcstandec von der Bürgerschaft so Stuf gegen Bezahlung von jährlichen 20 kr. Sommerwaidgeld vom Stük anzun'hmen hat. 4) Die Sommerwaide von bindorf, welche an Martini d. I. zu Ende geht, und 460 Stük Zuchtwaar erträgt, worunter der Beständcr von der Bürgerschaft ZO Stük gegen Bezah- lung von jährlichen 50 kr. Sommcrwaidgeld vom Stük annchmcii muß. Wobei sich t>ic Destandlu- ftige mit den nöthigcn Zeugnissen versehen an gedachtem Tag Nachmittags 2 Uhr cinfinden können. Den Zl. Mai 1313- Kön. Obcramt. Kirchhcim unter Tek. Da die bisherigen Bestände folgender Commun- Schaafweidcn im hie- sigen Oberamr auf nächst Martini zu Ende gehen; so wird Samstag den 26. Iun. d. I. eine neue Verleihung derselben auf die nächsten 3 Jahre, und zwar dem neuerlich allerhöchsten Befehl gemäs, auf dem Rathhaus in der Aw.kSstädt, obcramtiich vorgenommcn werden, nemlich von Owen auf 450 Stük, Ochsenwang 250 Stük, Weiler 150 Stük, Sulpach 125 Stük, sämtlich Zuchtwaare, Nozingen 175 Stuk, Wcllingcn i2Z Stuk, Ohmden isoStuk, sänillich Stcchwaar, wobei sich die Bcstandlustlge mit den nöthigcn Zeugnissen versehen, Vormittags 9 Uhr cinfinden wollen. Den 19. Mai 1813. Kön. Obcramt. Le 0 nbcrg. Allcrgnädigst befohlcnermaßen wird die König!. Sommer - und Wintcr-Schaafwei- de zu Hcimcrdingcn. Lcondergcr Ober-und Camcralamts, deren Bestand auf iwelstkommend Michae- lis zu Ende geht, Samstags den 26. Iun. d. I. wieder ncucrdingS auf drei Jahre im öffentlichen Aufstrcich verliehen werden. Die Bedmgnisse, unter welchen sic verliehen wird, kann ein Liebhaber mit allen Umstäudr» bei der König!. Camcralverwaltung täglich vernehmen; vorläufig aber dient zur Nachricht, daß dieselbe mit 350 Stük vermischter Waarc beschlagen wird, daß die Schäferei auf i i bcnachba-tcn Markungen Waide und Ziifait-Gcrcchtigkcit in laqcrbüchlich - bestimmter Maaßc zu genießen hat; daß ein Beständcr neben der gewöhnliche», mit Stallung versehenen geräumigen Schä, jstrci- Wohnung auch noch eine besondere Herrschaft!. Scheuer, nebst den darinn befindliche» Stallun- gen zum Gebrauch bekommt, daß er den Heu-und Ochmd- Zchcndcn von ungefähr 30 Morgen gu- rcn Wiesen auf der Hcimcrdinger Markung beziehen darf, und dann, daß die Liebhaber ihres Ver- mögens und ihrer Aufführung halber mir obrigkeitlichen Zeugnissen versehen, bcmcldtcn Tags Vor- mittags 10. Uhr sich auf dem Hcimcrdinger Rarhhaus cinfindc», und zu Stellung eines annehmlichen Bürgen gefaßt halten müssen. Den 4. Iun. i8i3. Landvoglci-Stciieraml Rothenberg, und Cameral-Vcrwaltung Levnbcrg. Besigheim. An die Abwesende des hiesigen Obcramts ergeht hiemit unter den nach ge- nannten Prajudicien die Auffv! derung binnen 4 Monate» vor der Unterzeichneten Behörde sich stel- len, und den Conscriplivns-Gesezcn zu unterwerfen; 1) an diejenige, die sich nach der ersten Cou, scription ohne Reisepäße entfernten, ->) mit dem Bemerken, daß, da sie auf die bisherige Ediktal» Ladungen nicht erschienen sind, im Fall ihres Nichterscheinens ihr bereits annori tes Vermögen con» fi'cirt werde, zum drittenmal von Bietigheim: Johann Georg Köllrcuter, Chirurgus. Von Gcmrigheim: Ge. Jak. Scholl, Küblcr. Don Kirchhcim: Christ. Schneider, Saifcnsic- der. Joh. Ge. Murrwcis, Schreiner. Don Wa lh c im: Joh. Adam Frank, Bck. Zum zwei- tenmal von Bietigheim: Joh. Jak. Albrecht, Sattler. Sigmund Jak Coccius, Weder. Von Erligheim: Andr. Balt. Rau, Schuster. Von Freudenthal: Christian Goltiied Wüst, Schreiner. Phil Carl Weber, Weingartner. Don Hessigheim: Joh. Jak. Nothdurft, ^im- mermaim. Von Jlsfeld: Joh. Phil. Hensmger, Wcbep. Ludw. Heinrich Odcnland, Mullep. Bon -irchh eim : JohS. Hek, Bauer. Ioh. Andr. Bek, Weingartner. Andr. Christoph Semm- ler, Maurer. Bon Kl ein-Ingers heim : Johann Ernst Kiesel, Weber. Von Laufen. Stadt: Christoph Peter Schneider, Weber. Georg David Mezler, Schuster. Johann Christoph Bojon, Schlosser. Von Laufen, Dorf: Jak. Fried. Sanjenbacher, Weisgerber. Job. Fried. Gor,-. Low, Kaufmann. Von Löchgau: Ioh. Andr. Seltner, Chirurg. Sind. b) Unter dem Präjudiz der Vermögens-Annotation zum drittenmal von G cos-Ing ershcim : Imau. Fried. Harle, Bauer. Von Gruppenbach: Ioh. Fried. Jaus, Bauer. Job. Adam Knaus, Dauer. Von Kalten westen: Christoph Ludwig David Arnold, Kaufmann. Conrad Wilhelm Arnold, Mezger. Conr. Fried. Rapp, Weingärtner. 2) An diejenige, die sich nach Cmanirüng der zwei- ten Conscriptions-Ordnung ohne Reisepässe entfernten, unter dem Präjudiz der Vermögcns-Coiifisca- tionz zum drittenmal von Frcudcnthal: Abraham Moses, Jude. Kön. Qberamr. Mergentheim. Der Conscriptionspflichtige Johann -Michael Go; von Archshofen, hiesigen Obcramls, ist bei der heutigen Rekruten-Aushebung nicht erschienen, und wird daher hiemit öffent- lich aufgefpost-crt, sich sogleich bei der Unterzeichneten Stelle einzufindcn, und wegen seines Ausblei- bens zu verantworten, widrigenfalls gegen ihn die gcsezlichc Strafe unfehlbar vollzogen wird. Den 8. Inn. i8i3. Kön. Oberamt. Saulgau. .Der Conscriptionspflichtige Xaver Kögel von Blöenried hat sich bei einer neuerli- chen Aushebung vor der Einlieferung an das König!. Landvogtciamt heimlich entfernt, und ist bis dato nicht wieder erschienen. Sämtliche Obrigkeiten werden ersucht, auf diesen Menschen zu fahn- den, und ihn im BecretungSfall gegen Erfa; der Unkosten breher einliefern zu lassen. Derselbe ist rz I> alt, hat 9 Zoll 3 Strich im Meß, von schlanker Statur, und von Profession ein Beker. Kön. Oberamt. Freu den st a d t. Der bei dem König! Infant. Regiment Nr. 8' gestandene Gemeine Eberhard Ludwig Ebcrle von Dornstcttcn, hiesigen Okeramts, ist den 13. April d. I. aus der Garnison Lud- wigÄmrg descrtirt. Sämtliche obrigkeitliche Behörden werden ersucht, auf diesen Deserteur fahnden, und denselben im Betrctungssall an das umcrzeichneka Oberamt einliefern zu lassen. Den 12. Mai iZiS- Kön. Oberamt. Spa ich in gen. Der unterm 8- Linien-Infantcr Regiment gestandene Gcincinc Johann Wein- mann von Weilen unter der Rennen ist den itz. April l. I. aus der Garnison Ludwigsburg entwi- chen. Alle Hoch- und Wohtlöbl. Polizei-Behörden werden hiemit ersucht, auf gedachten Deserteur fahnden, und ihn im Betrctungssall wohlverwahrt entweder hicher oder an ihr betreffendes Comman- do liefern zu lassen. De» 13. Mai i6>3. Kön. Oberamt. Waldsee. Der unterm 3. Lin. Infant. Regiment 2ten Bataillon gestandene Gemeine Joseph Heim von Menzlis, Schultheisserci Dictmanns, hat sich den 6. diß ohne Urlaub au6 der Garnison Ludwlgsbnrg entkernt, und sich bis jezt nicht wieder gestellt. Es werden daher alle Hoch - 11. Wohl- Iol’l. Obrigkeiten geziemend ersucht, auf diesen Heim fahnden, ihn im Betretungsfall arretircn, und an das Unterzeichnete Obecamt Wohlverwahrt einliefecn zu lassen. Den 12. Mai igrz. Oberamt. Alpcck. ^n dem Konigl. Staats-und Regier. Blatt Nr. 2. ist bereits bekannt gemacht wor- dcn , daß zu La.-genau die Amtsdicncr- Stelle von etwa 120 fl. Ertrag — und die Amtsdiener - und Flurschuzen-Stelle zu Weidenstcttcn, von »ngefehr 124 fl. Ertrag erledigt seien, und wurden gediente MUttarrs aufgcfordert, sich zu Verschling dieser Stellen zu melden. Da bis jezt diß noch nicht so geschehen ist, dau man rm Stande wäre, allerhöchsten Orts die erforderlichen Subjecte vorzuschla- gcn, so erneuert man di-e Bekanntmachung mit dem Anfügen, daß die sich meldenden Individuen bc- ghnibtc Zeugnisse wegen ihrer Dienstzeit, Alter, körperlicher Beschaffenheit, Stand, Fähigkeiten, Vermögen, beizubrmgen haben, auch, daß gebrechliche oder alte Personen sich nicht zu einer dieser Stellen eignen. Den z i. Mai 1313. t Kön. Oberamt. Böblingen. Da am Montag nach Vitus, nemlich am 31. Iunius 1313. die Zunstversa-- r»L kung der Keßler des ganzen Königreichs hier wieder wird abgehalten werden; so werden alle Hoch- löbl. Landvogtei - und Oberamter unter Tezichnng auf den durch das Regicr.Blatt von igio. 256. «rtheiitcn König!. Befehl vom 16. Inn. igio. biedurch geziemend ersucht, dafür Sorge zu tragend daß die in ihren Amlsdistrikten befindlichen Keßler wenigstens ihr schuldiges Lcggcld bis dahin ein- schiken, und zwar um so mehr, als selbst das König!. Interesse darunter versiert. Den ig Mai ILIZ. Kön. Oberamt. Heiden heim. Die hiesige Stadt- und Amtspflcgc ist allergnadigst legitimirt, zum Behuf ei- nes der Zuchthauspflcg-Kasse rn Gmund zu leistenden Vorschusses die Summe von 1500 fl. aufzunch- men. Wer nun solche gegen 5 pro Cent Zinße auf kurze Zeit anzuleihen gesonnen ist, wird gebeten, sich darüber in Balde gegen den Stadt - und Amtspfleger Jager dahier schriftlich zu erklären. Den 37. Mai »glZ. Kön. Oberamt. Hochdorf, Obcramts Vaihingen. Sämtliche Hoch - und Wohllöbl. Obrigkeiten werden er- sticht, den Kaufmann, Wilhelm Christoph Schmid von hier, welcher sich den 27. Mai d. I. von Haus entfernt hat, gegen den indessen Klagen vorgckommcn sind, nach denen er sich der Theilnahme an einer beirüglichen Handlung verdächtig gemacht hat, auf Betreten arrctiren, und zum diesseitigen Oberamt sicher eiuliefcrn zu lassen. Derselbe ist 42 I. alt, 5 Fuß 9 Zoll groß, hat große Statur, langlichtes blasses Angesicht, schwarzbraune Haare und Aügbrauncn, braune Augen, lange spizige Nase, großen Mund, eingefallene Wangen, gute Zahne, rundes Kinn, gerade Beine. Bei seinem Entfernen war er bekleidet, mit einem schwarz seidenen Halstucb, dunkelblau tuchenem Ueberrok, weißer Prguc-Weste, Nanquin Hosen, Stiefeln, trug einen runden Hut. Vaihingen, den 3. Inn. t8,i3. Kön. Oberamt. Pfannenstiel, Oberamts Aalen. Joseph Wengert von Psannensticl, ein Schmid, 56 Jahr alt, welcher im Jahr tgii in Familien - Angelegenheiten nach Ketteuhofen in Oestreich rcißtc, wird hicmit in Gemasheit allerhöchsten Decrcts König!» Secrion der innern Avministrakion aufgefordcrt, ungesäumt in fein Vaterland zurük zu kehren, oder zum ferneren Aufenthalt im Ausland die Erlaub- nis bei der Behörde nachzusuchen. Aalen, den 4. Jan. igtZ. Kön. Oberamt. Wiblingen. Hüttishcim. Der Keßler, Johann Michael Geiger, der eines Wilddieb- stahls und Gewchrverheimlichung und seine Schwester, die einer Theilnahme an bcidcm sehr verdäch- tig ist, wußte sich der lkutersuchung und dem Verhaft durch Flucht zu entziehen» Es werden daher alle Behörde» in deren Wirkungskreis es cinschlagt, hiemit aufgefordert, auf diese becdc unten naher bezeichncte Flüchtlinge fahnden, sic im Bctrctungsfall verhaften, und wohlverwahrt entweder hicher, oder an daö König!. Oberamt Alpek, in dessen Bezirk nach allen Anzeigen das Verbrechen begangen wurde, und in dessen Bezirk sie dem Gcnsd'armen, der sie verhaften wollte, entwichen sind, ciiilicferir zu lassen, und wird zugleich bemerkt, daß sic einer genauen Aufmerksamkeit uni so weniger entgehen können , als sich keiner über seine persönliche Verhältnisse aus uweisin weiß. Geiger ist 20 I. alt, mißt 5'' 9" 9"/. Die Stellung seines Körpers ist hager, die Form seines Gesichtes langlicht, die Farbe gesund. Haare und Augbrauiien braun, die Augen blau, und das rechte erblindet, seine Na- se ist gewöhnlich, mittelmäßig, der Mund, die Lippen rolh, die Wange» voll, die vordere Zahne gut, sein Kirn ist etwas sprzig, und seine Beine gerad. Seine Kleidung bestand bei seiner Entwei- chung in langen grüntüchenen Hosen, langem schwarzen Zwilchkiitel und schwarzseidencm Halstuch, seine Kopfbedckung in einem dreickigten Hut mit schwarzen Bändern, auf dem Hut tragt er eine Pfaufeder» Seine Schwester, in so weit fie der Gensd'arme zu bcrcichnen wußte, iji uügcfehr Lb I. alt , mittlerer Große, untcrsezter Stellung, vollen Angesichts und gesunder Farbe. Sie trug der ihrer Entweichung einen grün flancllencn. Rok und weißen Koller, ihre Fußbcdekung bestand in Bandelschuhen. Den 4. Jun. 1313. Kon. Obcramt Wlbltngcn. Dcukfehl e r. Nr. 23. Beil. Bei der Stadt Lcutkirch: Kaspar Wilhelm Hafner„ an-' statt Caspar.WikHalm, Hafner. Beilage zu Nro. 26. des Königl. Staats-und Regierungs-Blatts von isiz. Au Ergänzung der Königl. Maas-Ordnung vom 30. Nov. 1806. wird hierdurch bekannt gemacht, daß vermöge Allerhöchster Anordnung statt der Stadt Ehingen die Stadt Ulm zur fünften Lager-Stätte für die Maase und Gewichte des Königreiches bestimmt und eine sechste Lager-Stätte zu Ravensburg errichtet worden ist. Angleich werden zu Belehrung des Publikums die angeschlossenen Tabellen über die gesetzliche Bestimmung der Maase des Königreiches und deren Vergleichung mit denen der benachbarten Staaten öffentlich bekannt gemacht. Stuttgart, den 4. Jun» i8iZ. Königl. Ministerium des Innern. Graf von Reischach. I. Gesezliche Maas-Bestimmungen. 1) Längen-Maase. Württembergische. a) iRuthe---ioFuß. b) 1 Fuß ob. Schuh = 127 alt Pariser Linien oder loWürt. Decimal- Aolle. c) 1 Fuß. d) x Linie^K'oFuß. Französische. s) 7 Mvrismötre => 10,000 Metres. b) 1 Kiloniätre = IOOO Ivletres. c) 1 Hectomctre = 100 Metres. d) 1 Deoaroetre ------ IO' Metres. c) I M<'rre — 443 PariserLinien f) r D£eimitre = -I?ö Mctre. Baicrische. a) 1 Ruthe—ivFuß. b) l Fuß --- r-Aoll ^ 129 -^-Parner Lir ie-'. c) 1 Zoll—12 Linien ----- Fuß. d) I Linien .^ .Fuß - * Zoll. Badische. a) 1 Ruthe---- isFr; — 3' etres. n. Maas. b) 1 Fun ----- 3 D< me'res. 0 I Aoll, d) ----- 3 Centime 1 Linie —. e) 1 Punkr ----- , - tres. 214 Württembergische. i Ehle—214 ^Würt- renib. Decir. al- Li- nien, ------ 2 Fuß 1 Zoll 4 fs Linien. Französische. g) 1 Centimetre <=T§5 Metre. h) iMillimC-tre^i^g. Metre. Durch einen Beschluß oeö Ministers des Innern zur Vollzie- hung des Kaiscrl. Decretsv. 12. Febr. 1812. wurden für den Kleinhandel u das tägliche Leben noch folgende Ab- theilungen und Be- nennungen erlaubt: l Toise — 2 Metres. 1 Pied s= r M£tre. 1 Doigt = /j Pied. I Ligne = Doigt. 1 Aune — 12 Dsci- metres. wird abgetheilt in I* 5* 4* xV‘ NNd 1 j. _i J' 5* JJ* Bairische. 1 Ehle = 2Fuß ioi x Zoll = 369 -vJö Pariser Linien. 2) Flächen-Maase Württembcrgische. Französische. Baierische. 1 Morgen — 384 1 Myriare ----- 10000 1 Tagwerk, Morgen HMuthen. Ares. oder Iauchert ---- 1 Viertel =* 96 □ 1 Kilare= 1000 Ares. 400 lliRuthcn. Ruthen. 1 Hectare== 100 Ares. 1 □ Ruthe ----- 100 1 D£care 10 Ares. i ORuth.----- iov □ □ Fuß. I Are, Fuß. 1 □ Fuß ----- 100 □ i D£ciafe = Ares, Zoll. |l Centiare^^g- Ares, 1 1 Metre carrs. 1 □ Fuß = 144 □ Zoll. Badische. Ehle ----- 2 Fuß. Badische. Viertel a 1 Mor- gen. Viertel = 100 □ Ruthen — 9 Ares. 1 ^Ruthe ----- 9 Len- tiares. 1 □ Fuß □ Ruthen —Len- tiares, 2JZ Württembergische. i Klafter oder Meß von 6 Fuß Höhe 6 Fuß Breite, 4 Fuß Tiefe. =s 144 Kubic-Fuß. 1 Klafter---- 4Viertel. 1 Viertel — 2 Achtel. 1 Achtel = 2 Eklem. 1 Scheffel---8 Simri. I Simmri = 942I Württemb. Deci-- mal-Kubrc-Zoll = 4 Vierling. 1 Vierling = 8 Ek- len. 1 Eklen ----- 4. Vierte- le«. 3) Kubische Maase. a) Holzmaas. Französische. I Stere = I Metre eube. I Dreistere—St£re, l Centistöre =* Störe. Baierische. 1 Klaf ers Ftiß Höhe, 6 Fuß Breite und 5;Faß Tiefe. - 126 Kubic-Fuß. Badische. 1 Klafter von 6 Fuß Höhe, 6 Fuß Breite und 4 Fuß Scheiter- Länge =■ 144 Kubic-Fuß, = 3 Steres, 8 Deei- steres, 8 fi Centt- störes T französisch Maas. b) Getraide-Maas. i Kilolitre == iooo Li- tres -----1 Metre cube. I Hectolitre ----- ioo Litres. i Ddcalitre ^ io Li- tres. X Litre — i D£cime- tre cube. i D&nlitre yV Litre. i Centilitre y.v- Litre. Erlaubte Maafe und Benennungen r I Double Loisseau — 2 Meetolitre. I Loisseau g Hec- tolitre. wird weiter abgetheilt in Loisseau. Ebenso darf bei Kör- nern l Litre in f. ; H.L.gttheilt werde. x Mezett (der altBaie- rische) ----- 34 f Baierische Maas Kannen. \ Mezcn (Viertel.) x Mezen ( halbes Viertel.) | Mezen (Maßle.) yV Mezen ( halbes Maßle. ) TV Mezen (dreißiger) 6 Mezen----2oZMaas — 8 Kubic-Fuß tind 944Decimal-Kubic- Zoll (Scheffel.) Zuber ----- ioo Se- ster. — Hectolitres. Malcer ----- 10 Se- ster ------ 15 DecaTitres. Sester — 15 Litres. Meßlen — /0 Se- ster ------ lg Decilitres. Becher Se- ster ----- 15 Centilitresv Württembergische. i Fuder 6 Eimer, i Eimer 16 Zmi. i Imi =a io Maas, i Maas =o 78f Deci- mal-Kubic-Joll od. 4 Schoppen, i Eimer Trüb-Eich-^-- i Eimer 7 Maas Hell-Eich. 1 Centner schwer Ge- wicht 104 Pfund. 1 Pfund ••=> 2 Mark Cöllnisch^zaLoth. 1 Lorh — 4 Quenllen. Anmerkung. Im Jahr 1306. ist durch Vergleichung des auf der K.Münze in Stuttgart befindli- chen Köllnifchen und Neufranz. Gewichts gefunden worden, daß 500 Grammes = 140158 kölln. Richt- pfennig Theile. Hierauf beruht das weiter unten folgen- de Verhaltniß zwi- schen dem Württem- bergischen und fran- zöfischen Gewicht. c) Flüssigkeits-Maas. Franzöfische. Baierische. Wie bei dem Getrei- 1 Maas Kanne — 43 1 de-Maas. Baierische Decimal- Auch bei den Flüssig- Kubic-Ioll. , keirs-Maasen ist er- laubt 1 1 1 Eimer 3333 64 Maas wr Vvv » ♦ 3333-2 Kubic-Fuß und 1 i Litre in 5. Tg> 752 dec.Kub. Zoll. 1 1 zu theileu. Badische. Fuder 3=3 Iso Stut- zen = 15 biectoli- tres. Ohm — 10 Stüzen =315 D^calitres. Scüze =15 Litres. Maas — -/ö ^>tüze =: 15 Ddcilitres. ,^Stüze =3* -15 Ccntilitres. 4) Gewicht. I Quintal Metrique 100 Kilogramme* = 100000 Grammes. 1 Myriagramme 3= 10000 Grammes 1 Kilogramme =3=; ;iooo Grammes, I Hectogramme Grammes. 1 Diagramme Grammes. 1 Gramme. 1 D£cigramme Gramme. 1 Centigramme Gramme. 1 Milligramme =1^-0 Gramme. Ferner erlaubte Ge- wichte und Benen- nungen : I Livre =3; i Kilogram- me — 500 Grammes. 1 Once =3 jV Livre. 1 Gros 3=3 {■ Once. I Grain => Gros. * :I00 33= 10 I Tö* o 1 Centner^-i ooPfund 1 Pfund = 560 franz. Grammes--^ZLLoth. 1 Centner^-i ooPfund — 5 Vlyr agrammes. 1 Stein -333 io Pfund 3133 5 Kilogramme, i Pfund =3 5 Hecto- grammes, 1 Zehnling = TV Pf. 333- 5 Decagrammes, 1 Quentchen =3 Pfund =■ 5 Gram- mes. 1 Pfenning ^ ts-Vo Pfund =333 5 D£ci- grammes. i Aß 333^^ Pfund = 5 Centigrammes. * .hingegen werden die vor dem Kais. Decket vom iz. Febr. 1812, gesezmäßige Nahmen durch alle Rubriken noch ferner allein und ausschließlich gebraucht bei al- len öffentlichen Arbeiten, bei dem Groshandel, uns in allen Handels- und andern Verträgen, namentlich bei Planen, Ueberschlägen, Memoiren von Kunfrar- beiten, Verbal-Processen, und andern Schriften, Kaufen, Facturen, Anzeigen von Current-Preisen, Frachtbriefen, Anzeigen tu Journalen, kurz in allen öffentlichen und Privat-Urkunden. II, Maas-Vergleichungen. i) Württcmb ergische und französische A. Längen-Maas e. «'? Der Württembergische Schuh verhält sich zu dem französischen Mdtre wie 127000 zu 443296. Württem bergische. Französisch, % Französische. Württtenchergische. Metres. Decim, Cemim.j Millimktres. Ruthen ISchutz.! Zolle. ! Linien. 1 Ruthe 1 Schuh 1 Zoll 1 Linie 2. * 8, 2. 6. 8. 2. 4 t9ö. 6 AV 0 <5 4 9 ö i(5'o'o* n 8 <549 * I O'ooo* Myriametre. Kilometre. Hectomdtre. Ddcamdtre. Mdtre. Ddcimdtre. Centimdtre, Millimdtre. 349°. Z49. 34- 3. * 5. - 9. 4* 3. 1. 5* 9. 4. 3. 9. T 9 1 To* C 19 3 I o'o*’ 5 1 - i'ooo* O _*19 y ioow* A 90f19 T ioü"o^o*' 2 490fI9 Siooooüo* *3 4 9 öS 19 "T'o’o ‘0 0 0 0* 0. Die Württembergische Ehle verhält sich zum französischen Metre wie 614235 zu 1000000. I Württ. Ehle ---6 Oecim. I Cem. 4T^MiU.|i Metren i ^^Württembergische Ehlen. B> Flächen -Maas e. ___ a ) Allgemeine. DerWürt.Qnadrat-Schuh verhält sich zum französ.kldtre earrd wie (127000)' zu (443296)^ 1 1 Württemb. Quadrat-Ruthe =» Mdtres carrds. Württemb. Quadrat - Schuh -^1- ^tdtre; canrds. ! «77. > Tüö'ö o _ 8 207 7 roo ctö'ö,,ö r französ. Mdtre carrd — 12 Württem bergische Quadrat-Schuh. b ) Feldmaas. Der Württembergische Morgen verhält sich zum französischen Are wie 3151746 zu 10000a. Württem bergische. Französische. Französ. Württembergische. Decare.'r. A res. LMcIares Centiares. M»re. | Vrtl. IAchreI.!Q,Rth. Quad. Schuh. 1 Morgen. 1 Viertel. 1 Achtel, i Qu.Ruthe Z. , - - I. 7. 3* t Z. 8. 9. S t 745 T O 0 O ♦ 7 -To--+ 2 _9JFJL W I 0 O O * $ Iöoöo ♦ 1 Myriare. I Kilare. 1 Hectare. 1 Ddcare, 1 Are. ZI7> 31' 3» t * , 1. 2. I. I. I. t IZ. 39> 18. 25. 12. 20. 72. 37 83 18» iVco. 1 Ddciare. £ t 1. 0 T 1 1? Q_C 0 * 1 Centiarc, - - - T n/—7, x'S O 0 0 £18 c. Kubische Maase. a) Allgemeine. — — — -■-• Der Württemb. Kubic-Schuh verhält sich zum französi Möwe wie (127000)3 zu (443296) K 1 Württ. Kubic-Ruthe = 23 Mötreslx französischer Met re cube =- 42 Würt- cubes. | temb. Kubic-Schuh.' L Württenrb. Kubic- Schuh ^ °I Metres cxches. b) Holz-Maas. Die Württemb. Klafter Holz verhält s-ch zu dem franzds. 8tere^14400200 zu 4252752. Würtrem- bergische. ■ Französische. Französische. Württembergische. Störes. Decisteres. Klafter. Kubic- Schuhe. 1 Klafter. 3- 0 8 6 ® 4- 3 Ö- I 0 0 0 0 0* X Dreistere, t Stere. 4 Ster es. s- I. A _2_5 2J7 5 2 T I 0 0| 0 0 0 0 * ±1 527'2 T I 0 0 0 O ö * r» f) I I O O g TOOOOO*' c) Getraide-Maas. Das Württembergische Simmri verhalt sich zum französi Litre wie 2215331 zu 100000. Wärtern-- Französische. Französi- Württembergische. bergische. Kito- litres Hecto- litres. D&a- li t res Lj t res. litres. Centilitres. sche. Schef Sim. sei. ri. ’ist« ling. Ek len. Viertel. xoSchcffcl 1 Scheffel. iSunmri. 1 Vierling 1 Eklen, x Viertelen 1^ t' f 7- 1. 7. 7. 2. 2. 7- 2. 5» 2. 2. I. 5- 6. 1. u ioo» 7 SJtfL x 0 0 o* j g _3_3JL^ ■> £1.2 j 0 I 0 0 0 0 ^ r 22909. I y 1 0 6 0 0 0 7 7 _XP7 2-7— 1 tooooo4S I Xilolitre. x Hectolit. x Decalitre 1 Litre. I DÄilitre, x Centilitre 5. - - 5. 4. - - 2. I. 4. 6. 1. ' I -9-2-. I O 0* T 79 2 x 1000* T J7_7_9 2 A 1 0 0 0 0 «*• r J77792 I 0 0 0 0 cT* >. 5 7 7*792 loooooof ^ -12.7 79 2 T 000000c0* d ) Flüssigkeits - Maas. Die Württembergische Maas verhalt sich zum französi Litre wie 183704-6. zu 1000000. Württem- Französische. Französi- Württembergische. bergische. Fülo- litres, hlecto- litres. Utfca- litres. LLtrer, Üo'c i- litrcs. Centilitres, sche. Eimer Imi. Mans. Schoppen. 1 Fuder. I. 7- 6. 3^ 5* 6. -Aj-S X Kilolitre. 3. 6. 4- I ^4-°L8_^ 1 Eimer. - 2. 9. 3. 9. 2. _7_3jr_^ X Hectalit. -- 5. 4. T 74.0 8 A To 0 0 0 * 1 Imi. f - 1. 8. 3* 7 I Dtfcalitre - - 5- T 77 4.0 8 I 0 0 0 0 0 * 1 Maas. - Z X. 8. 1 Litre. -r -- - 0 1 774- 0 8 i^ooooo^ rSchoppen ' * ' 4- h 9 2tT 1 S 0) 10000* 1 Döcilitre x Centilitrej B F-' x- Z-i_T74JL "i 0 0 0 0 0 o* 2 I 7 7 4- X I 0 0 0 0 ö 0 0*' v. Gewicht. Das Württemb. Pfund verhält sich zu dcm französi 6rgmme wie 65536000. zu 140158. Württem- Französische. Französisch. Württcmbergische. (05 25 Centi- grammes. b erg sich. u 3 lr 3 f Ir M kD 5 2 .3? 3 0 3 n 3 "i Gram mes. 2? 3 n 3 ~ Pfund 1 Loth. Quentchen. 1 Ctr. schwer Gewicht, od. 104 Pf. 1 Ctnr. leicht Gewicht, od. 4. 8. 6. 2. 9. - „ <5 4 " 100* I (^mntsl ^lö-rlgue 213. 27. IOO* I OQ Pf. 4- 6. 7. 5* 8. 6. 6. l ^tvriagramms. 21. 12. r ° s x 1 0 0 0 1 Pfund. - 4- 6. 7- 5* 0 6-6F O Töö* | 1 lii'ogrumme. 2. 4. T J7JLPJL A I 0 0 0 0 * 1 Loth. - • - 1. 4- 6. x I 1 ldectngrsmme. 6. O 3_7 4 0 S O I O O O O O ♦ 1 Quentchen. - ; 1 - 5♦ 6, £ 3 02 P D 10 0 0* p l IDecggramme. 0 _7 > 7 4 0 g M I 0X3 0 0 0 0 v i Gramme. - - ^ 2 7 3, 74 0 8 ** TOOOOOOO* Nach den für den Kleinhandel und das tägliche Leben in Frankreich geduldeten Maasen finden ferner folgende Vergleichungen Statt. A. L a n g e n - M a a s e. Den Württemb. Schuh vcnhälrsich zum geduldeten franzöf. p>cd wie 3000000 ^3490519. Württem- bergisch. Französische. Französi. sthe. Württcmbergische. Toises. Pieds. Doigts, Ligncs. Ruthen. Schuh. Zoll. Linien. 1 Ruthe. 1 Schuh. 1 Zoll. 1 Linie. 1., 2. 7. 10. 1. 9 1 6 3 S R I 0 0 0 0 ♦ 2 7 (SjJL O I O O 0 O ♦ | I 0 0 0 0 c ♦ T 2 ; 7Jr_3 8 j A loooooo*! l Toise, I Pied. l Doigt. l Ligne. - 6, I. y. I. - 9 O 1035 O I 0 0 0 c ♦ 1 0 0 0 0 * V x 0 0 ■> 0* > -X°_7_9 9 ** TOGO O O'*' Die Württemb. Ehle verhält sich zur franz. Aune wie 614235 zu 1200002 oder wie , 204745 zu 400000. 1 Württemb. Ehle ^tVöWA Aunes. j 1 Aune — 1 -|9öV5V? Württemb. Ehlen. B, Die allgemeine Fläch en-Maase ergeben sich aus obigem von selbst. Für das Feld - Maas trat keine neue Bestimmung ein. C. Die allgemeine kubische Maase ergeben sich aus obigem. Das Holz-Maas erhielt keine neue Bestimmung. Diese fand nur Statt bei dem Getreide- und Flüssigkeits-Maas. 220 Getreide-Maase. Das Württemb. Simmri verhält sich zu dem französischen Boisseau wie 4000 zu 2257. Französische. Württembergische. Württem bergische. > X — 5 1 I 0 0 !•* .12 => 0 « 0 * = 3 's 2 * 0 3 22 0. 3 " 9 8 D Oj IOOOO* n i Quentchen 1 - - - (S 7 _ r L IOOOO O ♦ 1 Franch- sische. Livre, tlnce» Gros. Grain. Pfund.j Loth. Quentchen 1. -J L S JLiUL^ ~T o’ö’Ö’o’**- 1 L X o o O0 0 I 4 S f _ IO ÖQO.fl* US I 2) Württembergische und Baierische, A. L ä n g e n - M a a s e. Der Württemb. Schuh verhält sich zum Baier. wie 127 zu 129 -//° («ie 12702 zu 12938-) Württem- Baierische. Baierische. Württembergische. bergische. RuthsiSchulsi Zoll. Linien. Ruth. Schuh^Jolle. Linien» 2 Ruthen, i Ruthen. 1 Schuh. 1 Zoll. 1 Linie. I. S y. 9. t 7. 9- 11. 1. n 2 :! 1 x 0 0 0 0 ♦ i O S j *05 y 10 0 0 0 * 0 y 1 0 0 0 0 0 * ** IOOOOOO+' r A 1 3 f « I 1 loooooo* 1 Ruthe. 1 Schuh. 1 Zoll. 1 Linie. 1. -- I ♦ S I. £ T r A- 0 iöo'♦ 1 q 4-S_? f 0 1 0 0 0 0 ♦ " 7oJU(f . ^ x 0 o-o" 00» Die Württ. Ehle verhält sich zur Baier. wie 272 Tyyy. zu 369 (wie 272288 zu 369270.) 1 Württ. Eble ----- Baierische Ehlen. 11 Baierische Ehle ----- 1 yVoVö7o1r Württem- 2 Württ. Ehlen =1 Baier. Ehlen, f bargische Ehlen. B, F l ä ch e n, M a a s e. a) Allgemeine. Der Württemb. Quadrat-Schuh verhält sich zum Baier. wie ( 12700.)2 zu ( 1293g.)2. Württem- bcrgische. Baierische. 1«,^, Württembergische. Q.Rch.>O..Sch. Qu. Jolle. |" Q.Rtb>QSch. Qu. Zolle. 2 Qu. Ruthen 1. 92. 102 tV8s¥V* 11 Qu.Ruthe. i. Z. 78 -»Vö- r Qu. Ruthe t 96. 51 xIHf. Qu. Schuh - i. a _X*JLL_ 10000* 1 Qu. Schuh - | - 138 xYö°I£röV4'1 Llu. Zolle - - - 72 C7J f5_ " 100000^* i Qu. Zoll. - I - I 8 IOOOOO4 8 b) Feldmaas. Der Württemb. Morgen verhält sich zum Baier. wie 923006 zu loooooo. oder beyitcche völlig genau wie 37 zu 40. Wurttem- bergische. Baierische. Baierische. Württembetgiühe. ''i-mjimf. (Mergeu.) Mer- tel. Ächtet. jdnab. Ruth. -Schuh. Margen. Wer tet Achtel. O.tiitd. Ruth. ; Oäiad. Sclirih. 2 Morgen, i Morgen. 1 Vierwl. i Achtel. I. 3* 3* I. I. * 40. 20. 42. 46. I, i sil. 25. i Tagwerk, i.Viertel, i Achtel. I. I. * I ♦ ZI. ?' ^ Z. -3- 78. &9« C. Kubische Maas e. a) Allgemeine.- ^ct Württemb. Kirbic-Schuh verhalt sich zum Baierischen wie (12700)-' zu (>2933.)'. Würrwm- Bairische. Bairische. v— l —> v^yo^.y ♦ Württembergische. bergische. Kub. Sch. Duedecimci! - Kubic- ober Deciniah- Zelle. Kub. Rth. Kub. Sch. Knbic-ZoSe. 1 Kub. Rth. 1 Kub. Sch. i Kub. Zoll. 945. 1 I O 0 0 ♦ J uOT 1 0 0 c ^oö1' I _£JL4 3 S 2.' * 1 0^0 oö'oo* 82? 945 tV^. . 94f i.23 ** iö ^ Ovo* iKubic-Rth. 1 Kubic-Sch. 1 Duodecim, Kubiczoll. rDec,Kb.Z,j 1. i f . 57. I, > 280. *7 2 S c> 2 < Ol Toeooae " iooaoo;o* 1 _£7 A X 0 8 s 0 s* b) Holz-Masse. Die Württemb. Klafter verhält sich zu der Barer, wie 144 zu iZZtVöVö (wie 144 • J zu 133217 3-) Württcm- Baierische, Bairische. Württembergische. bergifche. Klafter. Kubic-Schu. Klafter. Knbic-Schuh. 1 Klafter. 1. IS > v 8 ^ ^ loooo* I t Klafter. 1 2 Klafter. i. 1~ !7 1 Do I 0 0 0 0 ♦ Y ry r* 4* 3 4- 6 I o oöq* c ) Getreide - Maas. DaS Württ. Simmri verhält sich zur Barer. Metze wie 942 tWö zu 1576 (wie 942125 zu 1570052.) Württem bergische. Bairische. Bairische. Württembergische. wj'S' «8 GL A oo ? s fl II W Metze.? (dreisiger)? Igr ■e © £ © «> c s s s Biettelen. 2 Scheffsl. i Scheffel, i Simmri. i Vierling i Eklen. I. 3- 4- S I. I. I. * Jj I. i * I. I. I. f ^ _<7 ° 8 x I o o o o ♦ | T 3 0 4 A ioooof A T O O O O ♦ „ 7_8_2_2_ ■“ I o o o o v „ f 9 77 7 " I O'O o o p o * i Scheffel, i Metze. V Metze II Metze. [4 Metze. \h Metze. Irr Metze. i. - i. i 2. 3‘ I. * I. 5- 5- 6. 3* i. „ 7_6AJJL. * .1 o o o o o/ ~ 1273(7. ^ "l o o o o o *■ 2 ,L2LL-. S I so o o o *- T f .1 184 ■*- I o o o o o ♦ 2 JJLSJ--. I o o o O O t 3J_?_S2L I O O’ O- O O ♦" T .aLV_‘-A£_. IOOOOO* d) Flüffigkeits - Maas. Die Württemb. Maas verhält sich zur Baierischen Maaskanne wie 78 VoVV zu 45 tvöV (wie 78125 zu 45463.), Württem- Bairische. Bairische.. Württembergische. bergische. Eimer. Maaskanne. Eimer. Imi. ?Maas. | Schoppen. i Eimer, i Zmi. i Maas, i Schoppen. 4» T o 9 48 48 X ö X o o o o o * 1 8428 x i I O O O O O ♦ T 7 i 8 4 "! 8 Toooöoo* ✓ 4_'LVö_o7-_ 0 ioooooo* 5 Eimer, i Eimer, i Maas. I. S * 3* 6. 7- 2 S f O O O O O ♦ - _9_7_3_3 1 z 0 ioooTö’o* 3 - 7 7 o 8 «■ ioooö o*t> ♦ D. G e wi ch t. Das Württemb. Pfund verhält sich zum Baierischen wie 131072 Richtpfennig-Theile zu 560 Grammes, d. t. wie 131072 zu 156977. Würtrember- Baierifche. Bairische. Württembergische. Arsche. tu C <3 Pfund. Loth. Ct.schw.Gew Pft. Loch. 2 Centner schwer Gewicht. i Centner schwer Gewicht. rCtr. leichtGew. oder i,oQ Pf. * Pfund, i Lorh. i. * i' 73» ^ 86. 83- 5002!« *** A Toooooo* 1 ^/C 8 0 0 1 2 8 ioo'oooo* T r» 9 2 3 2 A0 IOOOO ♦' ->6 JjJLZJ* ^ IOOOOOO* ^ 8 3 4976- 0 leooooo* i Centner. i Pfund. i Loth. I. t i V3 M » 24 ch/°"o. 6 3-4448 ^ 1000000’’ T 197(7 3J)_ * IOOOO.oo* 22Z 3) Württemberg!sche und Badische. A. Längen-Maa f e. Der Württemb. Schuh verhält sich zum Badischen wie 127 Pariser Linien zu 3 Decinetern d. i. wie 954963 zu 1222222. Württcm- bergische. Badcsche. Badische. Württembergische. Ruch. Schuhj Zoll. Linien. RuthhSchuhj Zoll. Linien. 2 Ruthen. 1 Ruthe, i Schuh. 1 Zoll, i Linie. 1. 9. 9. £ 5* 9. n 936 y 1 0 0 0 * „ 9 6 8 4- 1 0 0 0 * - 49 6 8 5 Toooo* c J>Jt2JL3_ y 100000+ „ _9_J_49 6,8 ^ IOOOOOO* 1 Ruche, x Schuh. 1 Zoll. 1 Linie. I.. - I. * 4. 1. 7 j1? A J-IJJl. T 1 0 0 0 0 ♦ - 4 7 1 f 6 100000* T - iZ-L : 6 A I 0 0 0 0 o>cF* Die Württemb. Ehle verhält sich zur Vadenscheu wie 21440 zu 20943. x^Würrtemb.Zhle i xUZUö Bad. Ehlen. \ 1 Badische Ehle^ Wurt. Ehl. B. F l ä ch e n - M a a s e. a) Allgemeine. Der Württemb. Quadrat-Schuh verhält sich zum Badischen wie 91x963 zu 1222222. Würtlem-- bergische. Badische. Badische. Württembergische. QRurhjQ.Sch. Qu. Zolle. QRuth Q.Sch. Qu. Zolle. 2 Qu. Ruthen. i. 82. 39 j\6o* 1 Qu.Ruche. li. 9* 65 tA» r Qu. Ruthe. - 91. 19 tVö* 1 Qu. Schuh 3 i. n _6 f 3 6 y 10 0 0 0 ♦ i Qu. Schuh. 3 3 O T 1 9 6 1 yx i 00 00* 1 Qu. Zoll. i S y 9 6 5 Z 6 -1 L OOOOOO* 1 Qu. Zoll. 5 - 9 I 19 6 3 I ooöcioo* b) Feld-Maas. Der Württemb. Morgen verhält sich zum Badischen wie 384 zu 438 tSföVö* (wie 3840000 zu 4386143.) Württem- bergische. Badische. j Badische. Württembergische. Morgen. Vier tel. Achtel. Quad. Ruth. Quad.! Schuh.j Morgen. Vier tel. Achtel. Quad. Ruth. Quad. Schuh. 2 Morgen. r. 3* - % 39-1 1 Morgen. x. - 1. 6. 61. x Morgen. $ Z. I. s 19. 1 Viertel. t I. t 13' 65. 1 Viertel. f f I. 37- 55* 1 Achtel. i $ I. 6. 83* x Achtel. S t - 43- 77* C. Kubische Masse. *) Allgemeine. Der Württenlb. Kubic-Schuh verhält sich zum Badischen wie 870895 zu 1002200. Württem« bergische. Badische. j Badische. Württembergische. ÄubSchuhj Kubic-Zolle. Kud. Ruthe, j Kub. Schuh. Kubic -Zolle. 1 Kub. Ruche 1 Kub. Sch uh 1 Kub.M. 8?O. 3 895* 87° tfVö* ^ 32 0 8 9 c IOOOOOO* |i Kub! Ruthe. ;i Kub. Schuh, ji Kub. Zoll. I* 9 148. .*• 243. 148 t’öVö*- . i+S24! * I OOOOOO * LL4 _ b) Holz- Maas. Die Württemb. Klafter verhält sich zu der Badischen wie 870895 zu 1000002. Württcmbergische. Badische. Badische. Württembergische. Klafter. Kudic-Schuh. Klafter. Kubic-Schuhe. 2 Klafter. 1 Klafter. 1. IO6 tVoVfö. T 0 X _4 O 8 9, 8 L **0 100000* 1 Klafter. 1. 0 r _3_4 6 9 %2_. 1oooooo* c) Getreide-Maas. Das Württemb. Simmri verhält sich zu dem Badischen Sester wie 10000 zu 6771. Württem- Badische. Badische. Württembergische. bergische. Auber.> Malt. jSester Meßle Becher. Schff. jGinch l Vieri. fEklen.! Viertelen. 10 Scheffel 1 Scheffel 1 Simmri 1 Vierling. 1 Eklen. 1 Vierrelen I. - I. I. £ s s 8. 1. f. t I. 8. 4. 3. £ 0 1 0 0 0 ♦ T <■ O 9 6 L I O O O O ♦ n ,68_8 7_ 1 1 0000* 6 -9_2-2-2- ^ 1 0 0 0 0 ♦ A -AJ-O- T 1 0 0 0 0 ♦ T -LUJL A I 0 0 0 0 ♦ 1 Zuber. 1 Vsalter. 1 Sester. 1 Meßlen. 1 Becher. 8. 3* 6. 3. - 6. 3» 2. ^ 8 6 ^ 1 0 0 * 0 _6_8_8_ ^ 6°6°SJB ** I OOOO* , 6 6 688 " 1 0 0 0 00* „ 866688 '’ i oooooo* ä) Flüssigkeits-Maas. Die Württemb. Maas verhalt sich zur Badischen wie 12000200 zu 8165285. Würtrem- bergffche. 10 Eimer. 1 Eimer. , Ami. i Maas. 1 Schopp. Badische. Württcmbergische. Fuder. I Ohm. Stütze jMaas. Glas. Fuder.j'Zinier Jmi. lMaas.j Schoppen. 1. 9. 5* 9.' 5 rV 2 Fuder. 1. 4- 3. 3* „ 2^8 " T 0 0 0 ♦ 1. 9. 5. 9 vöV Ii Fuder. - 5- I. 6. 1 1 4 1 0 0 0 ♦ I. 2 t4-7- 1 Ohm. - 8. 1. 0 _6_i_r_4 ** 1 O O O O ♦ s - - I. 2 T2_y_„ 1 Stütze. - 8. ^ 6^6 1 1 4 " i’öoo'ocT* 5 - ■? - 1 Maas. - - - ^ ,266,14 Ol 000000* i Glas. - - - -' " .UJJj 1 +_ "i0000000 V. Gewi ch t. Das Württemb. Pfund verhalt sich zum Badischen wis 131072 Richtpfennig-Theilc zu 522 Grammes, d. i. wie 65536 zu 7227Y. Württem bergische. Badische. Badische. Würtiembergische. Cent- ner. Stein. .Pfund. Zehn- !Qneut ling. j chen. Pfenning. Ckr.schwer Gewicht Pf. Lvthj Quentchen. 2 Err. schwer Gewicht. 1 Crr. schwer Gewicht, i Ctr. leicht Gewicht od. Ivo Pf. 1 Pfund, i Loth. i Quentchen I. f - 9. 9' 9- - 4' 7. 3- - 5' 2. 5. 9. - I. 5. I. 3» 2» £ _9_SJt^ ~ 9 9 2 i io o.§ ♦ 7 ?V» £ > 7 X 0 1 0 0 0 ♦ 9 IVo415-00* >7 0 6 o_4 6 looooo* 1 Centner. 1 Steiy. 1 Pfund. iZehsiling uQuemche Pfening. 1. 10 1. 29. 34 3 - ~. „ 7 79 6 " 10000» _ 67796 *" I 0 0 0 0 0* T 6_S7_2_9 6__ A1oooooo* r 5 6 8 7 1 A 1 0 0 0 0 0 4 ^ I' 6.112- '1oooooo* Druchfehler: S.ri8Lm.6.1 Württ.Kub. Schuh = töVöVöVööließ = xzbbz* S. 222 Lin. Z. von unten 52 ließ: 52 /////». Nro. *7« 1813 L2Z Königlich - Württcmbergisches StlUlkS- lld RegtttMgS-Blütl. Samstag, 19. Iun. Die Einsendung der freiwilligen Beiträge für verwundete Königliche Krieger betreffend. Es wird hiemit zur allgemeinen Wissenschaft gebracht, daß in dem Falle, wenn Amtsstellen oder Privat-Personen ihre freiwilligen Beiträge für verwundete Königli- che Krieger bereits übergeben, von deren richtigen Einsendung hingegen durch die öf- fentlichen Blatter, als die hierunter bestehende Kontrolle, indessen noch keine Kennt- niß erhalten hätten, dem Unterzeichneten von jenen Stellen oder Personen zur wei- tern geeigneten Verfügung die Anzeige davon zu machen sei. Ferner eingehende frei- willige Beiträge sind immer gleichoalden von der betreffenden Stelle hieher einzusen- den. Die Einsender oder Geber von Beiträgen haben daher, wenn sie innerhalb 14 Tagen, nach der Uebergabe derselben, auf die gedachte Weise nicht dafür bescheiniget würden, den Unterzeichneten davon zu unterrichten. Stuttg. den 13. Iun. 1813. Kön. Kriegs-Departement, von P h u l l. Recht-- Erkenntnisse de- Kön. Ober-Iustij-Collegiums. 1) Zn der Appellations-Sache von Leonberg zwischen Zakob Ulrich Kocher zu Dizingen, Kläg Anten, und den übrigen Erben der Michael Domaischen Wittwe ebendaselbst, Bekl. Aten, eine Kostgelds-Forderung betr., wurde auf Beweis erkannt. Stuttg. den 26. Mai 1313. 2) Zn der Appellations« Sache von Waiblingen zwischen der Königl. Section der Krondomainen, und dem Amtmann und Holzfaktor Kapff zu Berg Anten und der Ehfrau des gewesenen Holzmessers Zakob Friedrich Kost zu Waiblingen, Christin« Catharina, geb. Hahn, cum, cum. Atin , die iLocialitär von Schuldforderungen betr., wurde theils confirmatorifch, theils auf Beweis erkannt. Stuttg. den 4. Zun. 1813. 3) Zn der Ations- Sache von Waiblingen zwischen dem Amtmann und Holzfak- tor Kapff zu Berg, Anten und der Königl. Section der Krondomainen Arin, den Vor- 22Ü zua einer Zinssorderung im Holzmcffer Kostischen Concurs betreffend, wurde die Uv* rhel erster Instanz confirmirt. Id. eod. 4) Die .Orions-Sache von Wangen zwischen Michael Iehlc allda, und Johann Georg Ichle von Schwarzensee Bekl. /^nten, und Michael Reinhard zu Leutkirch Kl. Aten, eine Schuldsorderung Herr., wurde durch Erkenntnis für desert erklärt. !b;d. eod. 5) In der Atio ns* Sache von Nüriingen zwischen dem Amtmann u. Amtsschreiber Fischer zu Neuffen, B kl. Anten, u Johann Friedrich Nicchhammer, Bürger und Beker daselbst. Kl. Aten, eine Lo mg bctr., wurde auf Beweis erkannt. 1b. eod, Crtcnnknme dcS König!, ^dc-Gerichts. Den 9. Iun. i8rg. wurden geschieden: 1) Johann Wolfgang Lüllich, Bürger und Weber zu Langenburg, Oberamts Gerabronn, Kläg., von Maria Barbara, geh. Ertei 00n da, Bekl. ex csx. rzuaü dc- fert. unter Vergleichung der Kosten. 2) Veit Friedrich Bös, Bürger und Kiefer zu Schorndorf, Kl. von Veronika Catharina, geb. Müller von da, Bell, ex cap. quafi defert. unter Vergleichung der Kosten. Se. Königl. Maj. haben durch allerhöchste Ordres unterm zr. vorig. Mon. den Lieutenant Groß von der Armee-Equpirungö-Compagnie, zum Infanterie-Re, gimenr Nr. 8 , ^ unterm 7. Zun. den Sccond- Lieutenant v. Tessin vom Cavallerie, Depot zum Cavall. Regiment Nr. r. Prinz Adam, und _ unterm 9. Iun. den Premier-Lieutenant v. Lamotte und Second- Lieutenant Arnold , bcede vom leichten Znfanr. Regiment Nr. io, zum Regiment Nr. 9. zu versezen allergnädigst geruht. Wegen des ruhmvollen Antheils, welchen das Königliche Armeekorps an der Schlacht bei Bautzen und denen bis zum zr. Mai vorgefallenen Gefechten genom- men hat, haben Se. Königl. Maj. zu Bezeugung Allerhöchstihrer Zufrieden- hcir durch allerhöchste Ordre vom 9. Iun. noch weiter folgende Auszeichnungen aller- gnädigst bewilligt: Zu Commandeurs des Militairs-Verdienst-Ordens sind ernannt: Oberst und Commandeur des Regiments Nr. l. Prinz Paul, v. Biberstein, Oberstlieutenant und Commandeur des zweiten Bataillons dieses Regiments, von Stumpe.' Zu Rittern dieses Ordens sind ernannt: Major v. Starkloff, vom Regim. Nr. 2. Herzog Wilhelm, Major v. Bequignol, vom leichten Znfant. Regiment Nr. 10. die Hauvtleute: v Bose, vom Regiment Nr. 2. Herzog Wilhelm, e. Schmid, vom Regiment Nr. 1. Prinz Paul, v. Buhl, vom Regiment Nr. 7. v. Rotten hoff, vom Regiment Nr. r. Prinz Paul; die Premier-Lieutenants: Kurzer, und v. Wölcker«, vom Regiment Nr.r Prinz Paal, Backmeister, vom Regiment Nr. 7, Hermig und Hensler, vom Regiment Nr. 2. Herzog Wilhelm, i v. Moser, vom Regiment Nr. 9. König; die Secouv-Lieutenants: Enrreß, Grebner, v.Peyer und Schlaich, vom Cavall. Regiment Nr. z. Herzog Louis,. v. Alberti, von der Artillerie, v. Ar and, vom Regiment Nr. 2. Herzog Wilhelm, Fab er du Fonr, vom Regiment Nr. i. Prinz Paul, Pommer und Bai er, vom Regiment Nr. 7, Bloß, vom Regiment Nr. 2. Herzog Wilhelm, Finkh und Werter, vom Regiment Nr. 1. Prinz Paul, Memminger, Fromm, Haasis, Bertsche, Schüßler, vom Reg. Nr. 7, Schau Menkessel, Schnitzer, Hobach, vom Regiment Nr. y, Weinland, Pflüger, Stiefel und Reichert, vom Regiment Nr. io. Zu Rittern des Königl. Civil»Verdienst-Ordens sind ernannt: die Regiments-Aerzte: Hölderlin, vom Cavali. Regim. Nr.Z. Herzog Louis, Fr ick er, vom Regiment Nr. 7, und Bataillons-Arzt Ocl ha ff, von demselben Regiment. Von denjenigen Offizieren des Königl. Armeekorps, welche wegen ihres braren Benehmens vor dem Feinde schon früher Auszeichnungen erhielten, werden »euer-- diugs belobt: Vom General-Staab: Major v. Wimpfen, Major v. Bangold, Brigade-Adjutant, Second-Lieutenant v. Hügel. Von der Artillerie: Hauptmann v. Bürgi, Stabshauptmann v. Wickede, und Lieutenant v. Kaußler. Vom Regiment Nr. 2. Herzog Wilhelm; Stabshauptmann v. Wirrh, Premier - Lieutenant v. Häusler. Vom Regiment Nr. 9. König: Major v. Landenberg er, Premier-Lieutenant v. Er Hardt. Vom Regiment Nr. 10: Hauptmann v. Gaisberg. und endlich General-Chirurgus v. Köllreutcer. f An Medaillen haben Se. Königl. Maj. der Mannschaft, vom Feldwebel ab- wärts allergnädigst bewilligt, 65 goldene und ZZ9 silberne. Se. Königl. Maj. haben folgende Beförderungen in der König!. Armee vor- genommen : der Brigadier, Oberst v. Spißemberg, ist unter Reservation der Anciennetä für die Obersten v. Bünau, Prinz v. Hohenlohe, v. Misani und v. Beul- wiz. zum General-Major u. Brigadier der leichten Infanterie-Brigade, welche aus den Regimentern: Nr. 7, Nr. y. und Nr. io. besteht, ernannt. Dagegen asancirt der Commandeur des rten Bataillons des Regiments Nr. 4, Oberst-Lieutenant v. K echter, zum Commandeur des Regiments Nr. 7, und ferner im Regiment Nr. 4. Major v. Kechter zum Bataillons,Commandeur, Hauptmann v. Denorri zum Major, Stabshauptmann v. Klapp zum wirklichen Hauptmann, und Premier-Lieutenant Tafel zum Stabs-Capitarn. fee. König l. Maj. haben vermög allerhöchster Ordre vom rz. Zun. an die Stelle des verstorbenen Hauptmanns v. Dillmaun, den bisherigen Gensd'armerie- Licutenant v. Schmitt, als vorgesezten Offizier im König!. Caderren - Institut ange- fretlt. und ihn zum Stabs-Capitaii allergnävigst ernannt. Auch haben Se. König!. Maj. vermög allerhöchster Ordre vom io. Inn. den Premier-Lieutenant Sigel, vorn Cavall. Regiment Nr. 1, Prinz Adam, zum Ritter des Militair-Verdienst-Ordens ernannt. Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchster Ordre vom 11. Iun befohlen, daß der Lieutenant Seysferheld, vom Jnfanr. Regiment Nr. 8., welcher sich bei der Wegnahme der ihm zum Transport zur Armee übergebenen Lebensmittel, nicht einmal zu wehren versucht, und dadurch die unverkennbarste Feigheit bewiesen, mit- telst Abnahme des Port d'Epees kasfirt, zum Gemeinen degradirt, und als solcher bei dem Depot-Bataillon auf unbestimmte Zeit angesiellt werden soll. S e. König!. Maj. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom ra. Iun. die Stelle eines Stiftungs-Verwalters in den beiden Cameral-Distrikten Tübingen und Bebenhausen dem bisherigen Hospital-Verwalter Vogt in Tübingen, und vermög allerhöchsten Rescripts vom 15. Iun. die Stiftungs-Verwaltung in dem Cameral- Bezirk Weingarten dem bisherigen Hospital-Verwalter, K utt er in Ravens- burg zu übertragen allergnädigst geruht. Se. König l. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten Rescripts 22- vom 12. Zun. die erledigte Pfarrei Neccardenzlingen, Diöcese Nürtingen, dem Pfar- rer Fab er in Sülzbach am Kocher zu übertragen, dem zur erledigten katholischen Patronat- Pfarrei Rechbeeghausen, Oberamts Göp- pingen , nomintren Pfarrer Akerm ann von Klein-Süssen die allerhöchste Bestäti- gung zu erryeilen; und vermög allerhöchsten Rescripts vom 13. Iun. die erledigte Pfarrei Wangen, Diö- cese Göppingen, dem bisherigen Vikar zu Sreinenberg Stein Hofer zu übertragen. Der Rech.s-Candidat Sirt August Kap ff aus Adelberg ist als Königl. Adookat ausgenommen, und in dieser Eigenschaft bei dem Königl. Ober-Appellations-Tribunal verpflichtet und immatrikullrr worden. Tübingen, den io. Iun. 1813. Plienin gen. Am n. Mai Nachmittags, ist die fünfjährige Tcchter des Tag- löhnerö Gottlieb Arnold von Plieningen, in die im Orte befindliche Schwemme ge- fallen. Der Schul-Provisor, Christoph Friedrich Bruklacher daselbst, gieng eben vorüber, als er das Geschrei der älrern Schwestern, ihrer jünger» zu Hülfe zu kom- men, vernahm. Sogleich, und wie er gekleidet war, wagte sich Bruklacher in das 5 Schuhe riefe Wasser, und es gelang ihm, nach wenigen Sekunden, das Kind zu erhaschen, und ihm das Leben zu retten. Diese muthvolle Handlung öffentlich zu beloben, hat unterzogene Stelle von Hochpreisl. Section der inner« Administration, unter dem r. l. M. den allerhöchsten Auftrag erhalten. Den 10. Zum 1313. Königl. Amtsoberamr Stuttgart. Stuttgart. Weiter eingegattgene Beiträge für verwundete Königl. Krieger: Durch Regierungsrath, Overamrmann Muff in Uim, bei Gelegenheit einer Abendunrerhaltung ersammelr —• 22 ff. i r kr. durch die Königl. Landvogtei am Kocher von dem Decanat« amte Aalen —> —• —> —> —• 109 ff. von einem Ungenannten —- — — —- 32 ff. 56 kr. Den 17. Iun. 1813. General-Lieutenant, Bice-Präsident des Königl. Kriegs - Departements von P h u l l. Edictal - Citation. Nach dem Wunsche des General-Major v. Ezdorff, mit allen denjenigen, mit denen er auf irgend eine Art noch in Rechnung steht, unter Leitung der gericht- lichen Behörde in Richtigkeit zu kommen, und dem deshalb vorgebrach en ausdrükli- chen Ansuchen desselben gemäs, werden hiemit alle diejenige, welche an den General- Major v. Ezdorff «ns irgend einem Rechrsgrunde etwas zu fordern haben, unter Strafe des Ausschlusses von dem hiernach einzuleitende» Jahlunge - Arrangen ent, aufgerufen, Montags oen 21 Zun. d. Z. Vormittags 9 Uhr entweder in Person oder durch rechtlich Bevollmächtigte vor dem Königl. Ober-Kriegs-Gerichte zu erscheiuen. ihre- Forderungen rechtlicher Ordnung nach zu liquidireu, ihre etwaige Vorzugsrechte a. V. - - anb in Beziehung auf das zu treffend Arrangement ihre rklrr.-n- en aszugeüea. Stuttg. den rs. Mai 1313. Zust-z- L-ection des Königl. Kr gs-Oepart. « f> Kvrugl. L bee-Krirgs-Geri yr. Lllwangen. Mit allergnädigster Genebn.igung des König! Hochprcisl. Departements der Finanzen Secklon der Krondomaiuen 00m 26. Mai d. I. wird daS Lehengut der in Gannt gerathe- neu Joseph Schneiderschen Wittwe zu Unterschnridhein, in der Eigenschaft eines von allem LehenS- Verbünde befreiten gemeinen Zinnsguts entweder im Ganzen oder Theilweise, je nachdem sich Lieb- haber finden, im öffentlichen Ausstreich verkauf, werden. Das Gut bestehet in einem mit Platten bedekten Haust und dergleichen Stadel mit > Vrtl. Garten dabei, z Morg. 1 Vrtl. Ackerfeld, 1 Tag, werk t Vrtl. Ohmatwiesen , und 2Vrtl.Herbstwiesen; und giebt jährliche Grundbcschwerden ist. 3 fr. ewiges Herrngeld, 1 Faßnachthcnne, 2 Herbsthühner rmd 50 Eyer Der Verkauf gehet Donnerstag den 24. Inn. d. I. .Morgens 9 Uhr in dem Wirchshause zu Untcrschncidheim vor sich, wobei die mit obrigkeitlichen Zeugnissen über Prädikat und Vermögens-Umstande versehene Liebhaber erscheinen können. Den 5. Jun. rZiz. K. Land-Cameralaiut Ellwangen. Laufen. Der Verkauf der ehemaligen Kellerei - Wohnung zu Heßigheim, 2 Slok hoch von Stein aufgeführt, mit einem Anbau, Stallung und Hof aithen, und des darunter befindlichen sehr gut gewölbten Kellers zu goo Almer Faß, und der Verkauf des unter einem Herrschaft!. Haust zu Kalkenwesten betznölichen gewölbten Kellers zu 200 Alm. Faß, ist nicht genehmigt, sondern allergna- digst befohlen, einen nochmaligen Verkauf vorzunehmen. s/S Verkaufs-Verhandlung des Kellers tu Kaitcnwcsten wird am Samstag den 2ö. Jun. Nachmittags 2 Ubr auf dem dortigen Rathhaust und der Kellerei-Gebäude m Heßigheim am Montag den 2g. Juli. Vormittags 9 Uhr auf dem dortigen Rathhaust vorgenommen werden, wobei sich die Liebhaber einfinden mögen. Den 9. Jun. iglZ. Kön. Camcralamt. Wald sec. Auf allerhöchsten Befehl wird bas hiesige Cascrncn - Gebäude an den Meistbieten- den im öffentlichen Aufstrcich verkauft werden. Dasselbe bestehet 1) in der ehemal. Chorhcrrn-Woh- , r.ng mit Z Etagen, wovon jede z heizbare und 2 unherzbare Zimmer hat, 2) in dem ehemal. Biblio- thek-Gebäude mit 5 Sälen aufeinander, und 5) in einem Anbau mit 5 Wohn Etagen _ Die Kaufs- liebhaber , welchen vorläufig die Conccssio» zu Treibung eines Gcwerbs zugesichert wirdkönnen alles täglich beaugenscheinigen , und an> Freitag den 2. Jul. d. I. Vormittags 9 Uhr der Verkaufs- Verhandlung bcr Königl. Camera.-Verwaltung anwohnen. Den 6. Jun. is>3- Laitdvogter-Sleueramt A tdorf und Eameralverwaltung Waldsee. Rottwcil. Nachbeschriebene Conscriptionspflichtige, welche der erlassenen z Vorladungen un- rrachtet ausgeblieben sind, und deren Vermögen bereits zur Consiscation annotirt ist, haben sich binnen 4 Monaten vor dem diesigen Oderamt einzufindenund ihre Vertbeidigungs-Grunde anzu- bringen, oder aber die wirkliche Confifcation ihres Vermögens zu gewärtigen. Es werden daher aufgefordert zum drittenmal von Go sl rügen: Phil. Kauz. Joseph Schneider. Von Tübin- gen : Ulrich Stotz, Wagner. Von Dautmergen: Joseph Wäger, Müller. Von Zim- mern unter der Burg: Joh. Bapt. Geiser, Schuster. Zum zweitenmal von Rottwc'il: Ignaz Ettensperger, Sattler. Joseph Hezinger, Kiefer. Von Dautmergen: Adam ^Wager. Von Dünn in g en: Lorenz Nester, Schuster. Bon FlöH-ngen: Johs. Maier, Bcr. Von Hausen; Mich. Aigclhinger. Peter Raible. Von Heroenzimmern: Bened. Baumann.- 2Zl Barbierer. Bon Locherhof: Matth. Rapp. Von Sckömb erg: Tav. Schwenk, Ger- ber. Ignaz Schwenk, Weber. Casp. Sl'öbei, Schuster. Von Zcpfenhabn: Jos. Grsinm, Schneider. Zum erstenmal von Rottweil: Jak. Fischingee, Schneider. Iah. Ncpom. Sö- del, Uvd. C&ud. Job. Bapt. Wörnz, Kammacher. Bon Bö singen: Matth. Bannlle. Don Dcislingen: Joh. Ge. Jerger, Bek- Von Dünn ing en : Ge. Hi!s. Johannes Hils. Bon Hausen: Michael Eltwein. Bon Herrenzimmern- Johs. Hirtb. Don Morgen: Michael Skei'.-linger. VonNeukirch: Casimir Pfeiffer, Schreiner. Bon Schömberg: I r. Bernhardt, Schreiner. Conr. Strobel, Zinngießer. Conr. Weber, Bek. Matthcus Weber, Schreiner. Bon Wettendingen: Johs. Hafner, Schäfer. Joh. Nepom. Blättler. Jobs. Huker. Bon Z i m m e c n unter der Burg: Peter Schwarz. Don D u o n i n g c n : Domin. Manch, Uhrcnmacher. Kön. Obcramt. Tuttlingen. Nachstehende Conscriokionspflichtige, welche sich seit der Muste nng > <2 von Hauß cntfe-nten, und nun die Reihe zur Aushebung getroffen haben würde, werden hiemit st Vcr- lust ihres gegenwärtigen und zukünftigen Vermögens aufgcfordcrt, sich in den nächsten 4 Monaten vor dem Unterzeichneten Oberamt unfehlbar zu steilen. Und es ist diß die Zte und teste Vorladung bei Johann Adam Hang, Schmid von Tuttlingen, 24 I. alt, ll Zoll gros. K. Oberamt. Tuttlingen. Bei nachstehenden Conscriptionspflichtigen des hiesigen Oberamts, welche sich nach Emanirung der ersten König!. Conserrpt. Ordnung vom 6. Aug. >go6. bis zur Publikation der zweiten vom ,:o. Aug. >809. thcils mir, thcils ohne obcramtliche, übrigens nur auf 1 Jahr gültige Conscnptions - Sch nie, von Hauß entfernt, und sich der dreimalig öffentlichen Vorladungen ungeach- tet, bis daher nicht wieder eingc-unden haben, ist nun die Annotation ihres Vermögens eingctrctcn, wovon dieselbe hiemit unter dem Anhang benachrichtigt werden, daß, wofernc sie sich a dato inner- halb 4 Monaten vor unterzcichuctec Behörde nicht stellen, und ihr bisheriges Ausbleiben nicht recht- fertigen, die wirkliche Vermögens-Confiscation unfehlbar erfolgen werde. "Und zwar werden neuer- lich vorgcladcn , zum dritten-und lcztenmal: Christian Mütter, Weber, von Rcnquishausen. Kön. Oberamt. Tuttlingen. Folgende Conscrifftionspflicht-ge des hiesigen Oberamks, welche schon vor Ema- tiirung der ersten Conscriptions-Ordnung vom 6. Aug. i»06. abwesend gewesen, mnd bisher noch nicht Zmal namenlilch citirt morsen sine, werden unter der Bedrohung der Confiftation ihres Vermö- gens hiemit aufgefordert, innerhalb der nachlken 4 Monaten vor Unterzeichneter Stelle zu erscheinen, und sich dev Conscription zu unterwerfen. Es ist aber diß die 2tc Vorladung bei Johann Sigmund Drommcr, von Hohentwiel. , Kön. Obcramt. Eßlingen. Johannes Reiher, ein lediger Bürgers Sohn von Plochingen, wurde wegen ei- nes ihm angeschuldigten kleinen Diebstahls vor Obcramt berufen, ergriff aber, statt auf diese Sta- tion zu erscheinen , die Flucht. Es werden daher alle obrigkeitliche Stellen ersucht, denselben auf Betreten zu arretircn, und an das hiesige Oberamt cinliefern zu lassen. Reiher ist 5 Fuß, 6 Zoll, 2 Linien groß, hat auf dem linken Auge ein Wölkchen und einen etwas drkcn Hals. Bei seiner Entweichung war er mit einem blau tuchenen- Wainmcs mit weis metallenen Knöpfen, mit einem gelv und roth gedupfrcn Halstuch, cinec blau und roth gestreiften barchetnen Weste, kurzen gelble- derncii Ho>cn, Stiefeln und einem dreickigken Baurenhuk bekleidet. Den 5. Inn. >g>Z. Kön. Obcramt. Eßling'cn. In der Nacht vom iz. auf den >4. d, M. wurden ans dem Kasten der Gesellen des rncsigcn Zeugmachermcisters Ludwig Friedrich Hartman», folgende Effekten entwendet: ein paar wnge dunkelgrüne Biberhosen, ein paar lange schwarz und grau mclirte lüchcne Hosen; ein aschgrau Manqu n Wammes; ein schwarz seidenes Halstuch mit rothem Lauf; ein weiß moiiffeiwenes Hals- tuch; 1 blau roth und wcisscs Schnupftuch; ein Taschenmesser mit mö singencm Heft. Da man we- Scn des Urhebers dieses Diebstahls keine Spur hat: so wird solcher hiemit öffentlich bekannt ge- macht, und alle obrigkeitliche Stellen sowohl, als auch Privat- Personen ersucht, im Fall das eine ober andere Stnk von obigen Effekten irgendwo zum Vorschein kommen sollte, dem hiestaen Nachricht davon zu geben. Den iZ. Iun. ig-Z. Kön. Obcranit/"""" Eßlingen. In der verflossenen Nacht wurden dem Silber-Arbeiter Kellenbach allbier folaew de Bijouterie-Maaren tm Werth von 174 fl. aus seinem Haus entwendet - o — ufaS S Cachcts mit Carmol, worunter r gleiche sind, mit Hohl-Kehlen und Z Laub in der M-tt?- L« großes Mit einer Muschel auf jeder Seite, 2 mit gestampften Füllhörner»; 1 mit aefeilwn' aw?™ • 5 Medaillons mit gemahlten Glaßcrn von 14 karstigem Gold, ncmlich , Stük mitrfim^„„f Ä?n ’ merekig, das Medaillon in der Mitte, auf dem Glas ein gemahltcö 1 Stük rund mit 3 Vergiß mein nicht ohne Charnier und ein r aufftm© SacmablSn E? ' Stük rund mit Charnier und einer Nelke auf dem Glas; , Stük ruud ohne CharMer unU Ä,'- Gcmahldc. 7 paar Ohrcnringe von 14 karätigem Gold,, thcilö mit cheils ohne StangnmftFac ren, oben mit Knöpfen; 5 p.aar kleinere dito von >4 karatlgem Gold, 4 paan rund in der Große eines 6 kr. Stuks , 1 paar gestampfte Halbmond förmig mit^Facctten - 1 vergoldetes Gurtelschloß mit Bacchus-Köpfen; 2Stük kleine golden? gestampfte vbcrze v?n 4 Kara emc silberne Uh/kctte mit Panzer oben 3, und unten 4 Reihen; 1 Rollo-Kette von foiiL,- , frtü Ulmer Pfeifenköpfe mit hohen silbernen Beschlagen, mit der Probe PYi! S dem Zeichen 13 2 paar ovale silberne Schulffchnallen mit geschnittenen Steinen mit obiger Probe, jedes Paar incl' *“•>»«•« Leonberg. Bei dem unter-cichnctcn Oberamt sind den zi. Mai 2 Juden-Pursche in De,-Haft gekommen, welche angeklagt sind, daß sic unter dem Vorwand große Thaler und Eechsbazner «fern, agio cinzuwechscln, sich von den Leuten Geld vorzcigcn licsscn, und davon in ihrer Gegenwart ent- wendeten, was sie unbemerkt wegschaffen konnten. So gemein diese Art von Betrügerei ist, so bat sich doch de, der Untcrinchung ergeben, daß die hienach sianalisirte Pursche bei vielen Leuten Gehör fanden. Der hungere derselben ist bereits aus seinem Gefangniß entwichen. Da nun an dessen Miederbcifahung gelegen, so wird jede Obrigkeit geziemend ersucht, auf diesen Flüchtling zu fahnden und ihn im Bctrclungsfall hrcher auszuliefern; zugleich wird auch das Publikum vor dergleichen Prel- lereien verwarnt, und aufgefordcrt, was von diesen Purschcn etwa bekannt seyn möchte, solches durch die betreffende Amts-Stelle hieher mitthcilen zu lassen. Signalement 1) Ariel Aron Kcndcn- bcrg, von S.ndolsheiui mi Badischen gebürtig, 22 I. alt, 5 Fuß, s Soll groß, schlanker Statur ^ farbigen Angesichts, brauner Augen, schwarzer Haare und Augbrauncn, langer Nase, gewöhnlichen Mundes, voller Wangen, guter Salm.e, runden Kinns und gerader Beine. Seine Kleidung be- steht m emem runden Huth, grünen lleberrok und dergleichen langen Hosen, wcißgcdupftcr Weste weißen Halstuch und stelscn'Stiefcln mit Zotteln. 2) Lazarus Bar von Affaltrach, Obcramts Wcinsbcrg gebürtig, 13 .j. alt, 5 Fuß, 3 Zoll groß, hat hellbraune abgeschnittcne Haare, farbiges Angesicht, spizige Nase, graue Augen, geraden Wuchs; und war bekleidet mit einer grün tüchencn Kaxpe mit Stulpen .braun rochen Frak, grünen gcdupftcn Halstuch, langen Nanquin - Hosen , und steifen. Stiefeln Mit Zotteln. Den 11. Jun. Kön. Oberamt. Lcutkirch. In der Nacht vom <5. auf den 10. Mai d. I. hat eine Pflichtvergessene Mutter »hr kaum einige Tage altes Kind, werblichen Geschlechts, in eine schlechte Windel eingewunden, in einem mit Kutter angefulltcn Acmkorb an die Handhebc der Hauskhüre des Gasscnwirtbs Alois Schranz zu Wurzach angehangt, und auf diese Art dem Schiksale ganz Preis gegeben. Aller bis- her gepflogenen Nachforschungen ungeachtet konnte die Thaterin nicht erforscht werden; es wird da- her , da an der Entdckung dieser schlechten Person sehr viel gelegen, noch der Weg der öffentlichem Bekanntmachung cingeschlagen, uiw hierdurch jedermann zur Assistenz in dieser Erforschung, unter Hinweisung auf Menschen - und Bürgerpflicht aufgefordcrt. Den 5. I«n. tL>3. K. Oberamt. Nro. 2 8. i 8! Z -33 Samstag, 26. Jun. Rechts , Trkenntniffe deS Kön. Ober,Justiz« Collegiums. 1) Die Appellations- Sache von Urach zwischen Andreas Scheer zu Suppingen, Kläg. Appellanten, und Margaretha Schilling zu Böhringen, cum cur. legit. Beklag- ten Appellatin , p6o debiti, nunc probationis, wurde mit Reformirung der Urthel vo- riger Instanz, dnrch Ordination erlediget. Stuttg. den 5. Jun 1813. r) In der Appellations-Sache von Stuttgart zwischen König!. Finanz-Depart. Sektion der Krondomainen, Kl. Anten und der Hofrath Fischerischev Fideicommiß- Adminisiration dahier, Bekl. Atitt, eine Forderung von 790 fl. 12 kr. betreff., wurde die Urthel erster Instanz confirmirt. Stuttg. den 8. Zun. 1813. 3) Die Appellation in Sachen der Ehfrau des Rosernvirths Häfner zu Vlaufel- den cum curat, legit. Antin, und den Feis Scheu Kohn'schen Relikten zu Crailsheim Aten, p8o debiti ex transaflione, wurde wegen Mangels in den Formalien, so wie einer gegründeten Beschwerde per llelcriptum verworfen, lb'd. eod. 4) In der Appellations- Sache von dem ehemaligen Gräfl. Bissingischen Patrk- monial-Gericht Schramberg, zwischen Andreas Mosmarn von Liemberg, Kläg. Anten Producenten an einem, und Martin Haas von Eichhalden, Vekl. Aten, Producten am andern Theil, die Gültigkeit eines Hofkauss betr., wmde die Urthel erster In- stanz confirmirt. Stuttg. den y. Jun. 1813. 5) In der Appellations-Sache von Böblingen zwischen Jshanne, Ehefrau des Lammwirt Hs Dollmetsch zu Ehingen, cum curat, legit. Bekl. Antin und Jakob Frie- drich Mammel, Schultheiß zu Kuppingen, Kl. Aten, Ersaz bezahlter Schulden betr., wurde auf Beweis erkannt. Stuttg. den 10. Jun. 1813. Erkenntniße deS König!. Che-Gerichts. Den 16. Jun. iZiZ. wurden geschieden: 1) Catharina Barbara Haag von Mökmühl, Oberamts Nekgrsulm, geb. Ahei- 2Z4 wer von da, Kläg., von Carl Heinrich Haag, Bürger und Schönfärber von Mök- ruühl, Bekl. ex cap. odcrt. malit. unter Verunheilung des Beklagten in die Kosten. 2) Johann Weber, Bürger und Kübler zu Albershausen, GLpmnaer Oberamts, Kl. von Ursula, geb. Biser von da, Bekl. ex cap. quafi defert. unter Verunheilung der Beklagten in die Kosten. Z) Andreas Sauer, Bürger und Taglöhner zu Fluorn, Overamts Oberndorf, Kl., von Christum, geh. Buhler ans dem Lehengericht bei Hornberg, Großherzogl. Baadscher Herrschaft, Bekl. ex cap. aäult-rü, uurer Verurtheilung der Beklagten m dre Kosten. Straf» Erkcnntnissc des Königs. Criminal - Tribunals. Ns Nana. Saer. lieg. Maj. Unter dem 2. Mai wurde der zu Calw verhaftete Georg Jak. Keck von Wald- rcnnach, wegen Unbollniässigkeit gegen den ihm vorgesehen Ortsvorsteher neben dem Ersaz^der Kosten, zu sechsmonatlicher Festungöarbeit verurtheilr. Den 8> Mai ist «er zu Reckarsulm in Untersuchung gekommene Johann Freund von Breteach, wegen Wilderei - Attentats und Gewehrverheimlichung, neben der Cc>n« fi'carion d.cs Gewehrs und dem Kcstrn- Ersaz, zu vier und ciirhalbmorrat.ichcr Fe- ftrnngsarbeit und Bezahlung von 20 Pfo. Hellern condemnirt worden. Am 10. Mai wurde der zu Calw verhaftete Carl August Krieger von Berlin, wegen Widersezlichkeir gegen die Gensd'armcrie und Ehebruchs, neben dem Ersaz der ihm auftrlegten Kosten, mit einer zwei und einvicrreljahrigen Fesiungssirase belegt. Kodein ist der zu Rottwcil in Verhaft gekommene Jakob Sauer von Eßlingen, im Badenschen, wegen Diebstahls neben dem Ersaz aller Kosten zu fünfmonatlicher Festungsarbeit \nh dein Anhang verurtheilt worden, daß er nach deren Erstehung aus dem Königreiche verwiesen werden soll. Unterm 11. Mai wurde der zu lirach verhaftete Stephan Werner von Erken- brechtsweiler, wegen Diebstahls, neben dem Ersaz aller Kosten, zu fünfmonatlicher Festungsarbeit mit der weitern Verfügung verurrheilt, daß ec nach erstandener Stra- fe unter genaue polizeiliche Aussicht zu stellen sei. ködern wurde der zu Rotleuburg verhaftete Fidel Geiger von Lüzenhard, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Kosten»Ecsaz, mit sechsmonatlicher Fcstungsar« bei; belegt. Den i2. Mai ist die im Zuchthauß zu Ludwigsburg bcft'.rdliche Vicrorie Günther von Grnünd, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaz aller Kosten, zrr wei- terer achtmonatlicher Zuchrhaußstrafe condemnirt worden. Am 14. Mar ist die zu Rottweil verhaftete Therese Eyrh von Geißlingen, we- gen verheimlichter Schwangerschaft und Geburt, so wie wegen nachlässiger und le- bensgefährlicher Behandlung ihres ncugebohrnen Kindes, neben denn Ersaz der Ko» fiei , zu zwei und einhalbjähriger Znchrhaußst afe verurtheilr worden. Ä35 Eodem wurde der zu Ludwigsburg in Verhaft und Untersuchung gekommene Jo- Hann Leucht von Illingen, wegen wiederholen Diebstahls, neben dem Kosten-Ersaz, zu Zweijähriger FeftnngSarbeit und nachheriger Reclusion in ein Arbeirshauß bis Zur erprobten Besserung verurtheilt. Eodem ist der zu Rottenburg verhaftete Pl?rlipp Rieger von Dettingen, wegen Baumbeschädigung , neben dem Kosten und Schadens- Ersaz, zu ha bsiündiger Aus- stellung auf der Schandbühne uns siebenmonarlicher Juchrha ßstrafe condemnirr worden. Den 20. Mai wurde der zu Aldorf verhaftete Joseph Kling von Lachen, wegen Diebstahls, neben dem Ersaz aller Kosten, mir viermonatlicher Festung sarbeil belegt. Unter dem 22. Mai ist der zu Urach verhaftete Christoph Heinrich Schmidt von Seeburg, wegen Widersezlichkeit gegen die Obrigkeit und Diebstahls, neben Bezah- lung aller Kosten, zu sechszehumonarlicher Festungscubeit verurtheilt worden. Am 24. Mai wurde die zu Heilbronn verhaftete Sacharin« Seeber von U- ter- kessach, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaz aller Kosten, zu sechsmo- vatlicher Juchthau ßstrafe und nachheriger Reclafion in eia Arbeüshauß bis zur er- probten Besserung verurtheilt. Eodem ist der zu Altdorf in Verhaft und Untersuchung gekommene Joseph Sten- gel von BaldenSweiler, wegen Verwundung des Revier-Försters Feyerie, Wirrhs Stüber und Bauren König , und der hierdurch bewirkten Tödtung des leztern, neben dem Ersaz sämtlicher Kosten mit vierjähriger Juchthaußstrafe belegt worden. Eoöem wurde der zu Lndwigsburg verhaftete Iovann Kästner von da, wegen Entwendung König!. E-genrhumS, zu zehnjähriger Juchthaußstrafe und zum Kosten- Ersaz mit dein Anhang verurtheilt. Saß nach sechs Jahren seinetwegen wieder aller- untcr.häutigst angefragt werden soll.. Unter dem 25. Maiist der zu Heilbronn in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Georg Friedrich Wollmershäuser vom vbern Pfrtzhof, wegen wiederholter be- deutender Diebstähle und Fälschung. neben der Verurrheilung in die Kosten und zum Schadens - Erzaz, mit achtjähriger Juchchaußstrafe belegt, und dessen nachherige Re» r.uston in ein Arbeitshauß auf unbestimmte Zeit verfügt worden. Eodem wurde der zu Altdorf in Umersich-rng gekommene Sebastian Vo'k von Scheer, wegen Diebstahls und Gewehrverheimlichung, neben dem Ersaz aller Kosten mir fünfmonatlicher Festungsarbeit bestraft. Am zo. Mai ist d er zu Ludwigsburg verhaftete Joseph Veigel von Stein heim , wegen Diebstahls, zu vrermonatlicher Juchthaußstrafe und zum Kostens-Ersaz con- demnirr worden. De» g 1. Mai wurde der zu Calw in Verhaft und Untersuchung gekommene Jo- hann Melchior Waldkamm, wegen attentir ter Nothzuchr, Mißhandlung seivi-s Var erK und verschiedener rlnterschlagungen, zu Einjähriger Festungsarbeit und zürn Ersaz Mer Kosten verurtheilr. Se. König!. Maj. haben vermög allerhöchster Ordre vom i6. Inn. den Stabs, hauptmann v. Holleben vom Infant. Regiment Nr. ü. Kronprinz, Krankheits hal- ber der Militairdienste entlassen; unrerm i8. diß den Second-Lieutenant v. Wizleben von der Garde zu Fuß zu dein aten Bataillon des Regim. Nr. 8 , und dagegen den Second-Lieutenant v. Maltiz vom Infam. Regim. Nr. Z. Prinz Friderich zur Garde zu Fuß verssezt; den 21. diß den Second-Lieurenant v. Vittinghof von der Garde zu Fuß zum Depot-Bataillon auf den Asperg, und an dessen Stelle der: Second-Lieuten. v.Jan vom Jnfant. Regiment Nr. 8. zur Garde zu rZmß versetzt. Unrerm 20. Zun. haben Se. König!. Mast den seither im Hauptquartier als Stabs-Quartiermeistcr commandirten Assistenten Seeg er zum Kriegs -Commissaire - allergnädigst zu ernennen geruht. Ferner haben Allerhöchstdieselben unterm 21. Iun. den bisherigen Oberamts, Aktuar Hoffmann als Kriegs-Commissair allergnädigst ausgestellt. König!. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten Rescripts vom 17. Inn. die erledigte Oberumgelders, Stelle zu Hirfthau dem bisherigen Ertravrobator Laiblin zu übertragen; durch ein allerhöchstes Rescrip: vom 18. Iun. die Bersezung des Oberamtmanns V. Pistorius zu Leonberg auf die Oberamtei Eßlingen, des Oberamtmanns v. Seeg er zu Eßlingen auf die Oberamtei Göppingen, u. des Oberamtmanns Kaußler zu Göppingen auf die Oberamtei Leonbcrg zu verfügen- Se. König!. Maj. haben vermög allerhöchsten Rescripts vomar. Iun. die er- ledigte Pfarrei Schmiden, Diöcese Cannstadt, dem Pfarrer Bayha in Gruorn zu übertragen; dem zur erledigten katholischen Patronat-Pfarrei Untcrgrönigen, Oberamts Gail- dorf, nominirren Vikar Moßbrugger die allerhöchste Bestätigung zu ertheilen; u. vermög allerhöchster Resolution vom 18. Iun. dem Schullehrer Weber in Bel» senberg, Diöcese Zngelfingen, aus Veranlassung seines Amts-Jubiläums, die silber, ne Civil» Verdienst» Medaille zn verleihen allergnädigst geruht. Nachstehende Einwohner von Friderich s Hafen, welche einesIiürmischen Wet» ters ungeachtet sich in 2 Nachen auf den Bodensee gewagt, und 2 SHweizer-Schis» fer, deren Schiss umgeschlagen war, glücklich gerettet haben, werden für diese nmthi» ge Rettung vermög allerhöchsten Befehls hierdurch öffentlich belobt. Ihre Namen sind: Richter Sebastian Schmidberger, Apotheker Bonifaz Bayer, Amtsdiener Gibele, Johann Georg Rist, Zimtnermeister, Anron Nagel, Fischer, / Matthäus Schabet, Lagerhausdiener, Conrad Feßler, Felix Bosch, Schuster, und Paul Schmidberger, Barbiererjung. Stuttgart, den 22. Zun. 18^. Ministerium des Innern. Stuttgart. Von der Königl. Instituts-Schäferei zu Iustingen sollen nach allergnädigstem Dccret vom »4. Inn. 230 Stuk fette g)ämmel und Göltschaafe gegen baare Bezahlung an den Meist- bietenden verkauft werden. Die Liebhaber mögen sich Freitags den 2. Jul. Vormittags 10 Uhr zu Schloß Iustingen cinfinden. Den 21. Iun. 1313. Rcchnungsrath, Ober-Schäferei-Jnspector Bürger. Alt-Hausen. Die Unterzeichnete Stelle wird bis Mittwoch den 14. Jul. eine zersprungene Glocke 78 Pfd. schwer nebst u Pfd. altes Eisen im Aufstreich, jedoch mit Vorbehalt allcrgnädig,rer Ratification verkaufen, und sind die allenfalsigen Kaufs-Liebhaber hiermit cingeladcn, an gedachtem Tag Vormittaas io Uhr sich in der Camcralvcrwaltung dahier cinzusindcn. Den 13. Iun. iß 15. Kön. Camera kamt. Bracken beim. In hiesiger Cameral-Verwaltung wird Dienstag den 29. Iun. d. I. Vormit- tags 10 Uhr die Lieferung einer bedeutenden Quantität Kelter-Materialien, welche diesen Sommer noch geschehen muß. im öffentlichen Abstreich verakkördirt werden, wozu die Liebhaber hiemit ein- geladen werden. Den 16. Iun. igiz. Kön. Camcralamt. Herren alb. Allerhöchstem Befehl gemäß werden die dortig Königl. Maierci - Gebäude, wcl, che in einem Wohnbauß 75 Schuh lang und 22 Schuh breit, und einer daneben sich befindend bcsou, dcrn Scheuer 94 Schuh lang und 40 Schuh breit mit einem Stock von Stein bis ans Dach beste, hen, und innerhalb dem Kloster-Hof sich befinden, im Aufstreich verkauft werden, wozu Samstag der 10. Ini. d. I. bestimmt ist, an welchem Tag Vormittags 8 Uhr die Liebhaber in der Camcral, Verwaltung nch cinfinden können, und ihre Fähigkeit zu Uebernabme eines solchen Kaufs durch vor- lcgend glaubwürdig obrigkeitliche Zeugnisse zu beweise» haben. Den >8. Mai ißt 3- Kön. Camcralverwaltnsg. Reutlingen. Nach allerhöchstem Befehl vom 14. dieses ist von der Königl. Schäferei - In- stituts-Heerde folgende Schaafwaar spanischer Abkunft, zum Verkauf ausgcsczt worden. Widder: 14 abgeschobcne, 9 sechsschäufcligc, 19 vicrschäufelige, 50 zweischäufcligc. Hammel: 44 abgcschobc- ne, 159 sechsschaufelige. Muttcrschaafe: 125 abgcschobenc, 50 scchsschäufcligc, und 20 vicrjchäufe- ligc. Dieser Verkauf gehst Montag den >9. Jul. Vormittags 10 Uhr in der Stadt Reutlingen in einem aufgcschlagcncn Pförch unter Vorbehalt allerhöchster Ratification vor sich, und cs werden da- her die lim-und ausländische Liebhaber hiezu cingeladcn, wobei bemerkt wird, daß die Hammel nebst den !25 Mutterschaafcn, welche gölt gcloffen sind, zum Abstcchen fett, die übrige aber zur Zucht- waar geeignet sind. Rudcrsbcrg, den 20. Iun. 1313. Königl. Schäferci-Ober-Inspection daselbst Waldsee. Alls allerhöchsten Befehl wird bas hiesige Cascrnen - Gebäude an den Mcistbutcn- dcn im öffentlichen Aufstreich verkauft werden. Dasselbe bestehet 0 in der chcmal. Chorherrn-Woh- nung mis 3 Etagen, wovon jede z heizbare und 2 unhcizbare Zimmer hat, 2) in dem ehemal. Biblio- thek-Gebäude mit 3 Sälen aufeinander, und 3) in einem Anbau mit z Wohn-Etagen Die Kaiifs- liebhaber, welchen vorläufig die Conccssion zu Treibung eines Gcwerbs zugesichert wird, können alles täglich beaugenscheinigen , und a:n Freitag den 2. Jul. d. I. Vormittags 9 Uhr der Verkaufs- Vcrhandlung bei Königl. Cameral-Verwaltung anwohnen. Den 6. Iun. 1313. Landvogtei-Sceueramt Alrdorf und Camcralverwaltung Waldsce. Maulbronn. Das Recht, nach Salpeter zu graben, von Jakobi 1313 bis iß 16 in den noch SZ8 »icbt ansgegrabenen Orten des Cameralamtes Maulbronn, wird am 12. Jul. d.J. Morgen- 3% in der Cameralamts,Stube, an den Meistbietenden verliehen, wozu nur diejenige Liebhaber cingela- den werden, welche gute oberamtlich gesigelte Zeugnisse ihrer Orts- Obrigkeit sowohl über ihr Prä- dikat und hinlängliches Vermögen, als auch darüber betbringen können, daß sie das Salpctersicdem selbst gründlich verstehen. oder durch tüchtige Leute versehen lassen können, für welche sie, soviel da§ Graben und Sieden bcrrift, zu haften haben. Den 19. Ich- >gtZ. Kön. Camerakamt. Nürtingci». Bis Mittwoch den 11. August d. I. werden die Communschaafweiden von nach- benannten hiesigen AmtS-Orten, deren Verpachtung Heuer zu Ende gehl, von nächst Ambrosi igi4~ auf fernere 5 Jahre verlieben werden, wsrzu die Liebhaber hiemit öffentlich cmgeladen werden, um sich ur hcstimmtcn Zeit auf dem allhiesigen Rathhaus curfinden zu können; des Vormittags von L Uhr an werden verliehen die Gchaaswaidcn von Ncckarhauscn zu 275 Stück, die Waide von Lin, senHofen zu >00 Stück, die von Frickenbauwn zu 400 Stück, die von. Balzholz zu 150 Stück, dir von Grafenberg, welche zu 200 Stük berechtiget ist; sodann des Nachmittags von 2 Ubr an die Waiden von, Oberboihingen zu 350 Sink, die von. Reudern zu 150 Stück, und die von Zizishausen mit 200 Stück. Den i9v Jun. ißi3. Kön. Oberamt. Ochringen. Die Commun-Schaaflveide zu Unterohrn hiesigen Oberamts, deren Bestand bis auf Michaelis d. I. zu Ende geht, wird Donnerstag den 1. Jul. l. I. wiederum auf z Jahre im cf# seitlichen Aufstreich an den Meistbietenden h-ngeliehen werden. Die Waide erträgt im Ganzen 30» Stük Geh aase, wovon der Bestander z» Stük einzuschlagen berechtigt ist. Derselbe hat neben einer freien Wohnung und Stallung noch 35 Simri Korn, 25 Simri Dinkel, und 1 Morgen Akcr zu ge, messen. Die Liebhaber hiezu haben sich an gedachtem Tage Nachmittags 3 Uhr auf dem Rathhautz allhier mit Meisterbriefen und obrigkeitlichen Zcugniß über ihr Vermögen unoPradicat versehen, «inzufinden. Den >4. Jun. 1813* Kon. Obcramt. ©fetten im Rew.sthal. Das Königs. Maiercigut allhier wird,'» Gcmasheit eines von den Königl. Hof- und Oomaincn- Kammer unterm 5. diß criassencn allerhöchsten Decrcts auf weitere 9 oder 12 Jahre von Martini 1813 bis 1022. oder 1825. thnls um Geld, theils um Naturalien, zu, erst im ganzen, und dann auch stückweiß au den Weistbietcudcn verliehe». Zu diesem Gut gehören 1 geräumige im Jahr itzvo neuerbautc Wohnung mit mehreren Stallungen; t große Scheuer mir 2 Tbenncin Bahrn und einem Fruchtkasten darauf, einem Kuchengartlen, Bronnen und Waschhauss, 45 Morg. zz Vrtl. Garten, Wiesen und Lander; 77 Mrg. 3 Brtl. Acker. Die, Garten sind mit schönen, zum Tbcil jungen Obstbaumeu ausgcsezt, und wird das Gut Steuer-Gült-und Zchendfrer verliehen. Die Aufstreichs-Derhandlung gebet Freitag den 9. Jul Vormittags 8 Uhr auf dem Rath, hauß zu Stetten vor sich. Die Liebhaber zu dein Gesamt-Pacht haben sich mit obrigkeitlichen Zeug- nissen über ihr Prädikat, Kcnntniß im Feldbau, auch baß sie eine der Bestands-Summe angemessene es fache Satiren prastiren können, zu legitimircn. Den <6 Jun. 18^3- K. Camcralamt. Balingen. Nachdem das Vermögen des auf 3 malige Vorladung nicht erschienenen Con- fcriptionspflichtigen Johann Georg Hafner, Webers von Heselwangen, hiesigen Oberamts, bereits zur Constsc ition annvtirt worden ist, so wird dcissclbe durch gegenwärtige Edictal-Ladung um so mehr zur unverzüglichen Rükkchr in feinen Geburtsort und unvcrweillcn Stellung vor das ihm vorgesez-e Oberamt ausgefordcrt, als im Fall späteren Erscheinens er geschärftere körperliche Strafen, verlän- gerte Misitair-Dienstzeit und die Confiscation seines gegenwärtigen, so wie des wahrend seiner Ab- wesenheit ihm noch künftig anfalleirden Vermögens zu gcwarten hat. K. Obcramt. Gmünd. Der abwesende Militairpflichtige Franz Joseph Weibreter von Mögglingen hiesigen Oberamts, wird hierdtrrch denen vorliegenden allerhöchsten Verordnungen zu Folge ausgefordcrt, in, Laib 4 Monaten bei der Unterzeichneten Stelle zu erscheinen, und sich der Conftription zu unkctwcr- fen, widrigenfalls sein Vermögen consiscirt werden würde. Kön. Oberamt» Gmünd. Den Milikairpsiichtigen Joseph Mund von Unterböbingen, hiesigen Oberamts, bat ls.rzli.ch die Aushebung getroffen, bei welcher er abwesend war.. Es wird daher derselbe ausgefyL» *39 %ert , sich unverzüglich bei der Unterzeichneten Stelle eiuzufinden, und die betreffende MMaic - und Civil-Behörden ersucht, denselben ans Betreten Unterzeichneter Stelle zuzuschiken. K. Oberamt. O eh rin gen. Nachstehende bei der lesten Musterung nicht erschienene Militaicpflichrige, wel- che sich vor Erscheinung der ersten Cooscript. Ordnung im I. 1306. von ihrem Heimwesen entfernt haben, und seitdem nicht zurükgekehrt sind, werden andurch bei Vermeidung der aus ihr längeres Ausbleiben gesessen Strafe der Vermögens-Confiscation cdictalitec aufgernfen, sich innerhalb 4 Mo- naten zu stellen. Dorgeladcn werden zum zweitenmal von O ehrin gen: Joh. Ludw. Jak. Schnei- Her, Canditor. Von OHemberg: Christ. Phil. Schramm. Von O beruh o f: Joh. Peter und Jöh. Michael Gchönhuth. Von Sin d r lngen : Ge. Heinr. Zollmann, Bauer. Stabs- Schultheisserci Michelbach; von Baierbach: Joh. Mart. Messer. Von Unterhöfen: Ge. Friedrich Jakob. Don Untc ch ö llba ch: Fried. Jos. Bürger. Stadtschultheiss. Neucn- §ein; von Neuen stein: Joh. Ge. Carl Bcrtsch. Stabsschuitheiss. U n l er st ei n b a ch ; von los Holz: Joh. Ge. Pfisterer. Von Renzen: Joh. Fried. Carl Ekmaicr. Zum dritten- mal, von der Stabsschultheiffcrei Pfedelbach: Christ. Fried. Rieß, Bek. Ludwig Grundier. Don Heubcrg: Ge. Kober. Ge. Buhler, Bon Ernsbach: Martin Merktrcutcr. Sebast. Mich. Dcckowitsch. Job. Ge. Schmeisser. Joh. Ge. Büchner. Job. Ge. Gottfr. Kuhn. Johan Ge. Martin Schwenk. Joh. Gottfr. Fried. Sprinzing. Christoph Fried. Hirtb. Joseph Maier. Jak. Mich. Strobel. Cberh. Lorenz Braun. Joh. Matth. Burkect. Jak. Fried. Haist. Georg Cbristoph Mühle. Joh. Christoph und Joh. Ge. Melch. Joos. Joh. Friedrich Matth. Auchcrt. Fried. Ludw. Carl Maller. Joh. Martin Kantelebner, Schneider. Joh. Jos. Wilhelm Kon old. Hiob Ge. Gottfr. Kopp. Matth. Ludw. Aibrecht Konoid. Friedrich Ant. Karch. Don Ohrn- berg: Joh. Peter Prutsch er, Kiefer. Joh. Ge. Mangoldt. Christ. Bernh. Jordan. Joh. Ge. St.esc!. Jak. Fried. Stcinle, Kiefer. Joh. Ge. Nied, Baurenknccht. Joh. Jak. Manqoiot. Jak. Ludw. Endrcs, Schmidt. Joh. Ge. Prutscher. Don S chw a rze n w cl le c: Joh. Michel Nen- ner. Kon. Oberamt. Ochringcn. Nachstehende Militairpflichtige aus dem hiesigen Obcramt, welche sich seit Er- scheinung der ersten Conscripk. Ordnung vom 6. An >. igoS bis zum 20. A«g. >goy. entfernt haben, bercirS s mal vorgeladc» und noch nicht mrükgekehrt sind, werden nun wiederholt - zwar mit der ^üödrüklichen Bemerkung aurgerufen, datz ihr Derniögen zur Confiscation annotirt -eie, sich inner- halb 4 Monaten in ihrem Heunwesen eiuzufinden. Dorgcladen w»rden nun unter jenen Bemerkungen zum erstenmal von Och ringe >1: Ge. Christ. Brcntner, Schlosser. Christ. GotthelfFried. Brecht, Kellner. Stabsjchulthcrssceel Pfedelbach. Don Pfedelbach: Ge. Ludw. Merker, Kais. Franz. Soldat. Joh. Fried. Phil. Buz, Schneider. Don Obcrohrn: Joh. Fried. Clossen, Schrei- ner. Stabsschnltheiss. Untcreppach; von Tanne: Job. Peter Maier. Unteramt Wal- dcnburgg von Waldenburg: Franz Jos. Zeller, Schneider. Don Streirhos: Joharn Christ. Büchler. Zum zweitenmal von Ochringcn: Job. Mich. Dreher, Schreiner. Joh. Christ. Bohm, Schneider. Job. Carl Scherdle, Maurer. Stabsschuitheiss. Eka rks w c i lcr; von K ap p c l : Joh. Adam Gebert, Schneider. Stabs'chulthciss. Eschelbach; von Eschel- bach: Joh. Mich. Hohbach, Schmidt. Stabsschuitheiss. Klci »h:rsch ba ch ; von Löschen» »'.rschbach: Joh. Christ. Schwarz. Stabsschuitheiss. Neuenftein; von Neuenstrin: Joh. Fc-.cd. Brcschcr. ^ Srabsschulth. Pfedelbach; von Pfedelbach: Tav. Faul, Maurer. Dom Unteramt Sin dringen; von Ernsbach: Joh. Christ. Kantclehncr. Jak. Mcbrle, Hammer- schmidt. Unteramt Waldenburg; Stabsschullh. Kupfer zell; von Gcisbach: Mich. Schmidt. Don Röblingen: Job. Ge. Stapf. Don Feßbach: Ge. Heinrich Leidig. Zum dritten- mal: S'tabswhuUheiss. La ng cnbeu ti n g 01 ; von Da 11 m erlenbach : Peter Gottfr. Endrcs. Sladkschuithcill. Neuenstein; von Neuen st ein: Joh. Michel Kirchner. Ken. Obecamt. Oehringen. Nachbcnannte Conscriptionspflichtige, welche sich zwischen den Musterungen rgio und igil. entfernt haben, und bei der lezten nicht erschienen sind, werden hiemit ausgerufen, innerhalb 4 Monaten sich vor hiesigem Oberaml zu stellen, widrigenfalls sie zu gewärtigen haben, daß chr Vermögen confiftirt werden wird. Es ergehet diese Vorladung zum zweitenmal von Sin- bringen : an Georg Heinr. Zollmann. Zum drittenmal von O c h r i n g e n : Job Leonhard Guch, Schlosser. Stadtschultheiss. Neuenstein; von Neuen stein: Johann Christoph Dresel, er. Stabsschulcheiss. Pftdelbach; von Pfedclbach: Joh. Ge. Leonh. FunduS, Schaaftncchr. Von Heuberg: Ge. Anton Vogr, Schneider. Kon. Oberamt. O eh rin gen. In Gemasheit der bestehenden König!. Verordnungen, und besonders eines cU lerhöchsten Deerels vom 26. Merz i«ii. werden nachstehende abwesende Militairpflichtige aus den vormals cremten Standen und Elasten, unter der Bedrohung, daß wenn sie Vermögen haben, 400 fl. eingezogen, und im Fall sie innerhalb der festgesezken Zeitfrist nicht erscheinen, endlich, ihr ganzes Vermögen eonfiseirt werde, hiermit vorgeladen, innerhalb 4 Monaten in ihrem Heimwesen zu er, scheinen. Diese Vorladung ergeht zum zweitenmal von O eh rin gen : an Alerander Gottfr. Christ. Hochstetker. Von Ernsbach: Ge. Fried. Franz Wibel. Zum dritten - und lezteumal: Ju- lius Friedrich und August Wilh. Eberh. Christoph Wibel. Kön. Oberamt. Eßlingen. Der bei dem leichten Infanterie-Regiment Nro. y. gestandene Gemeine Wilhelm Reinhardt von Deyzisau ist am 2. April d. I. aus der Garnison Rottenburg desertirt. Sämtliche obrigkeitliche Stellen werden daher geziemend ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, ihn auf Be- treten zu arretiren, und wohlverwahrt an das hiesige Oberamt einliefecn zu lassen. Den >5. Jun. ,313. Kön. Oberamt. Künzelsau. Der bei dem König!. Infanterie-Regiment Nr. g. gestandene Gemeine Heinrich Gchmid von Hohbach ist den 3. Mai d. I. aus der Garnison Ludwigsburg desertirt. Sämtliche Königl. Civil-und Militair- Behörden werden ersucht, auf denselben zu fahnden, ihn auf Betreten zu arretiren, und zum hiesigen Oberaml, oder zum Militair- Commando wohlverwahrt cinlicfcrn zu lassen. De» 11. Jun. 18-Z. Kön. Obecamt. Ravensburg. Der bei dem Königl. Infanterie-Regiment Nr. 3. eingelheilt gewesene Sol- dat Philipp Obertaner von Schleife, Schultheiffenamts Bodnegg, ist am 12. Mai aus der Garni- son in Ulm desertirt; sämtliche Hochlöbl. Civil-und Militair-Behörden werden daher ersucht, auf denselben eienau fahnden und ihn im Betretungsfalle wohlverwahrt zum Oberamt einliefern zu lassen. Den 20. Mai i««3. König!. Oberamt. Jmmenhofen, Oberamts Aalen. In der Nacht vom 12. auf den 13. Jun. wurde dem sau- ren Ignaz Schneckenhöfer von Jmmenhofen ein 8 jähriges 15 — 16 Faust großes hellbraunes Stuk« tenpferd mit schwarzen Extremitäten, starker Mahne und Schweif, einem 2-8 Finger breiten wes- sen Streifen um den Leib in der Gegend der Bauchgurte, 2 bis an die untere Knöcheln weißen Hin- tcrfüffcn, und ein »euer mit dem Namen Ignaz Schneckenhöfer in Jmmenhofen und einer Pflug- schaar bezeichncter Kornsack entwendet. Hoch - und Wohllöbl. Obrigkeiten werden hremit geziemendst ersucht , auf den Dieb des PferdeS zu fahnden, und denselben im Betretungsfall gegen Ersaz der Kosten hieher einliefecn zu lassen. Aalen, den 15. Jun. 1313. Kon. Oberamt. N ekar-su l m. Gestern Nachmittag um 3 Uhr wurde dem Schultheiß Pfeiffer zu Bürg durch den unten signalistrten Maiereiknecht, Georg Biunig aus Oedheim, in sein Hauß gebrochen, und mchreces Geld entwendet. Alle Königl. Hoch-und Wohllöbl. Orks-Obrigkeiten werden geziemendst ersucht, auf diesen Verbrecher fahnden, u. ihn im Bctrctungsfall dem hiesigen Oberamt cinlicfcrn ju kässen. Signalement: Georg Binnig von Oedheim gebürtig, ist 22 I. alt, 5 Fuß 4 Zoll groß , mittlerer Statur, voller Gesichtsform, brauner Haare, grauer Augen, und, war bei seinem Encwel- chen bekleidet mit gclbiedernen kurzen Hosen, blau ksttonener Weste, blautüchenen Wammes, einer fammctnen mit Pelz ansgeschlagenen Kappe oder runden Hut, und Stiesel», wobei bemerkt wird- daß er noch mehrere Kleider bei sich hatte. Den 21. Jun. 1313. Kon. Oberamt. Nro. 29 f 8 13 241 Königlich < Mürttembergischks SWkS- Iliid RkgittSllgS-Bllttt. Samstag, 3. Zul. Da mau zu wissen nöthig hat, woher ein gewisser, im Ausland befindlicher Alois,us Roth, der in Königl. Militair-Diensten gestanden seyn, und nn I seinen Abschied erhalten haben soll, gebürtig ist, so werden hl er durch sämtliche. > ämter aufgefordert, solchen sowohl in den Conscripttons - als Erkapitulamen - L sen nachzusuchen, auch sonst hierüber nachzuforschen; und hat sodann dasiemge —bei amt, bei dein er etwa aufgefandcn wird, den Erfund unter Bemerkung der Eorfir'p'ior < - Verhältnisse an die Justiz - Section des König,. Kriegs-Departements einzuberichten. Stuttgart, den 50. Iun. 1813. Kön. Kriegs-Departem. v. Phull. Oie Fassung der Zinß» Quittungen für die Königl. General-Staats-Schuldenzahlungs- Casse betreffend. Durch das Staats-und Regierungs-Blatt vom Jahr 1507. Nro. 16., und vom Jahr 1812. Nro. 30. wurde unterm 8. April 1807. und 8- Jul. 18*2. die bei der Königl. General- Staats- Schuldenzahlnngs- Casse gemachte Anordnung zur ^allgemei- nen Kenntniß gebracht, daß in jeder der bei der Königl. General-Staats-Schulden- Iahlnngs-Casse übergebenden Iiunß - Quittung, neben dem genauest anzugebendcn Zinuß- Termin, auch besonders noch anzuzeigen seie, bei welcher der vormaligen Se- parat-Sassen das Capital ehedem angelegt worden. Die bis jezo, jedennoch beinahe täglich vorkommende dergleichen Anstände, wdr- durch so viele Anfhältlichkeiten im Geschäftsgang entstehen, machen es nothwendig, diese Anordnung unter der Bemerkung hierdurch zu erneuern, daß die nach solcher Erforderniß nicht gefertigte Zinnß- Quittungen, künftig jeweilen zur Ergänzung wer- den zurükgegeben werden. Stuttgart, den rz. Inn. 18 m« Königl. General- Staats - Schuldenzahlungs - Casse» Rechts« Erkcnntmß des Königl. Ob. Appelletwns-Tribunals. In der an das Königl» Ober - Appellations - Tribunal delegirten Appellation-- 242 Sache ^ dem vormaligen König!. Venerischen Landgericht zu Gerabronn, zwischen dem Handelsmann Moses Löw Kohn, als Pfleger der Veit Schur Kshn'schr« Re, l'-kten^ allsa, Klägern, Appellamen ane einen, und der verwiktweten Pofchalterm Mar, garerha Geyfferkein cum curat, z« Blaustlden And Co^sorren als Erben dsS PoKüal, ters /Seyfferler« daselbst, Bekl. Appol^en am andern Theil, eine Pachsschillings- Forderung betreffend, wird die Urrhel voriger'Instanz bestätigt. Tübingen, den 26. Zun. i8rg. RechkS-Erkenntnisse des Kon. Oder,Justiz»Csüeziimrs. i) Zn Rechtssachen erster Zsstanz zwischen dem Herrn Fürsten Philipp von Hohenlohe-Waldenburg in Luzern, Klag., und dem Herrn Fürsten Franz Carl zu Hohenlohe- Waldenburg, General» Vicar. z«> EÄyauge», Bisch off von Tempe, Bc, k-ag-ev, die Attsbezahlmrg einer Leibrente betreffend. wuLve der Herr Beklagte von der gegen ihn erhobenen Klage noch zur Zeit freigssprochen. StrMg. den II. Zun. O Zn der Appellatwns > Sache von Knittlinge« zwischen dem Apotheker Daniel Ludwig Riem zu Wiernsheim, Oberamrs Lconbcrg, Bekl, stnten, und dem Königl. Fmanz , Departement, Seotion der Salz, Adrnirchstration, Kl. ^.ken, pK« defeiti ex contraäu, wurde die Urrhel voriger Instanz constr.r.irt. St«»trg. der: 12. Zmr. 1813. 3) Zn der Appellations, Sache von Maulbrsnn zwischen der Ehefrau, Ars' gewe, senen Pfarrers Mouto'rr zu Pinache cura cur. Aiuttt, mrd der König!. Seckion der Krondomainen, Attn, Location im Garmt des Ehemanns der ^nün betreffend, wur« de die Urrhel erster Instanz confmmvr. Sruttg. de» 14. I«n. 1S13« 4) Zn der Appellativns- Sache von dem vormalig Königl. BaicrrscheN Stadtge- richt zu Ulm zwischen der dortigen Hospital-Verwaltung Hvtin und der verwiktwete« Einungsschreiberin) Julian« Catharina Heinzin daselbst, modo deren Erben, Aren, wn de die Urrhel voriger Instanz reformirr, «nd die Ansprüche britischer Hospital, Verwaltung auf den grosväterlichen Erbtheil des im Waisenhaus verstorbenen Hein- zischen Sohneö für begründet erklärt. ib;d. eod. Sekenntniße des Königl. Che-Gerichts. Den LZ. Zrrn. 1313. wurden geschieden: i) Friedrich Rühle, Bürger und Weingärtner zu Weiler, Weinsperger Oberamts, Kl., von Lcmia Sophia, geb. Knorr von Scheppach, desselben Oberamts, Bekl. ex csp. guaii 14 si- 52 kr. *45 durch die König!. Landvogtei SchwarZwald, von dem Ober- amte Neuenbürg — — —• — 4J9 ft. 5° kr. von dem Oberumgeldsr Reichert zu Oehringen und den Umgeldern seines Distrikts — — —- io fl. Den i. Jul. i8iZ« General-Lieutenant, Vice,Präsident des Kö«igl. Kriegs-Departements von Phull. Stuttgart. Im Monat Zun. 1813. wurde von der König!. General - Stcrars- Schuldenzahlungs - Casse die Summe von 7097 fl. an Staats-Passiv--Capiralien in 29 Posten abgelößt und zurükbezablt. Den 30. Juri. 1813. König!. General- Staats-Schuldenzahlrmgs-Casse. Stuttgart. Die dem Vernehmen nach in Rnßkand und Holland sich aufhal- tenden Jutestar-Erben des am 30. April dieses Jahrs mit Tod abaegaugeneu Gene- ral-Majors Johann Philipp von Groos, gewesenen Stadt-Commandanten zu Mer- gentheim, gebürtig aus Fulda, werden hiennr aufgesorderr, ihre etwaige Einwendun- gen gegen das von demselben hinterlassene Testament, worinn er seine Gattin zur Universal-Erbin seiner Vcrlassenschas? eingeftzt hat, binnen des hiemit ar.beraumten peremtorischeu Termins von Z Monaten bei der Unterzeichneten Behörde vorzubrin- ge-i, und wird denselben dabei bemerkt, daß das gedachte Tesiarucnr keine sichtbare Fehler hat. Den IZ. Inn. 18IZ. Jufiiz-Section des Königl. Kriegs-Deparl. als Ober- Kriegs- Gericht. Stuttgart Von der Königs. Instituts - Schäferei zu Iustingen sollen nach allergnadigstem Dccrct vom <4. Inn. an Zucht - Sehaafwaarc spanischer Rnce, 84 Widder und 100 Mutterschaafe gcgkll haare Bezahlung an den Meistbietende» verkauft werden. Die Vcrkaufshandlnng wird zu Kirch- veim unter Tek Freitags den 2Z. Jul. Vormittags 9 Ubr vorgenomnlcii werden, wobei sich die Lieb- haber cinfindcn mögen. Den %. Jul. ig'Z. Rcchunngörath, Ober-Schäferei-Jnspcctor Bürger. Ludwigs bürg. An denen unten bestimmten Tagen werden auf dem Königs. Arsenal-Pia; dahier, mehrere dem Militair entbehrlich gewordene Artikel durch alle Rubriken gegen baarc Bezah- lung an die Meistbietenden öffentlich verkauft, und werden die betreffende Liebhaber, welche bei den- jenigen Artikeln, welche nach diffeitiqer Ansicht für sie am vortbcilhastesten zu scr,n scheinen, beson- ders benennt sind, zu diesem Verkauf ciugcladen, die wirkliche Versteigerung geht in folgender Ord- nung vor sich, und zwar: Am Dienstag den Jul. kommen beim Verkauf vor: Casquets und Tzakows voir Leder und Filz, Parrontascheu, Carrruchcs, Büffcllcdernc Bandolicrs, Kuppeln, Ge- wehr-Riemen ^lederne Ueberzüae u. Abfall-Leder rc. und möchten diese Artikel für Sattler, Schuh-u. Hutmachec besonders am zuträglichsten Mn. Am 14. Jul. werden käuflich hingegcbc« : Tornister, Casquer - Raupen, Gailwerk, Ladreug vom Geschüz, musikalische Instrumente aller Art, Pelzwerk, Feldaeschirr, nemlich Schippen, Bickel rc. welches die Leimsieder, Sailer, Papiercr, Bormiwirker, Musiei, Landleute und Kicschncr, zwekmafsig werden benu:cn können. Am >8. Jul. überlaßt man den Käufern, Handweckzeug aller Art, eiserne Kessel, Blechwaarc, alten Mössing, silberne u. goldene Borten, silberne Jagdschnürc, ein Quantum alter Säbelklingen, Sporn, Carabiner-Hakcn, tüchene Wallcappcn und Cbabraquen von verschiedener Farbe, und werden zur Versteigerung an die- sem Tage namentlich die in Ho!:, Mössing u. Eisen arbeitende Handwcrkslcute, Borkaufler, Speng- ler, Inden und Färber rc. aufgcfordert. Der >6. Jul. schließt den Verkauf mit deutsch - unga- risch - und englischem Reutzeug, Zaume, Halstern, Fuhrgcschirre, Pferdteppichen, Puzzcugcn und sonstigen Stall« Effekten , «nd dorften diese Artikel für Mezgee, Fuhr t ünd Landleute, Güterbesizer. Teppichmachcr, Juoci. :c. besonders von Ru;cn scyn. Zu diesem Verkauf wollen sich min die Lieb- haber an den vorbedachten Tagen, jedeSmal Morgens s Uhr und Mittags 2 Ubr auf dem Königs. Arsenal-Plaz dahier einfindcn. Schließlich werden die betreffende Orts-Obrigkeiten ersucht, diesen bevorstehenden Verkauf bei den Amts - und Orts- Untergebenen auf die sonst gewöhnliche Weise an- derer Publikationen noch besonders bekannt machen zu lassen. Den 50. Jun. >8,5. Königs. Oberzeugamt. Altsbausen. Die Unterzeichnete Stelle wird bis Mittwoch den 14. Jul. eine zersprungene Glocke 76 Psd. schwer nebst 12 Pfd. altes Eisen im Anfftrcich, jedoch mit Vorbehalt allergnadigstcr R. uncation verkaufen, und sind die allcnfalsigcn KaufS-Liebhaber hiermit cingeladen, an gedachtem Tag Vormittags 10 Uhr sich in der Cameralverwaltung dahier einzufindcn. Den 13. Jun. igrz. Kön. Cameralamt. Biberach. Nach eincr^allerhöchsten Entschlicssung werden folgende, dem Hospital Bibcrach eigentlnimlich Waldungen in öffentlichem Aufstrcich, jedoch mir der ausdrücklichen Bedingung, daß keine Ausstockung Statt habe, verkauft werden: 0 m der Gegend von Dvlkcrshcim, Rolhen- Aker re. Mrg. 35 Ruth. das Dornbölzlc ; 12^ Mrg. 41 Rtb. das Haldele; 2^ Mrg. 2 Rüth, das Schandbölzle; i4x Morg. 26 Ruth, das Cteinhal; 1, Morg. 6 Ruth daö B-llenlöchle; 22 Mrg. 16 Rth. das Narccnloch; Mrg. 41 Rrh. die Dappenlache; 9^ Mrg- 23 Ruth, die Steinfurth; gz Morg. 23 Rth. das Maiscnlau; >2x Mrg. 4> Rth. die Diersuhen; b) in der Gegend von Jngeckmgen , Schemmerbcrg :c. gz Mrg. 40 Rrh. die Mistlache; 44Z- Mrg. 43 Rth. die obere Sch cy- ; 29 Morg. 5 Ruth, die m tcre Ech-cye; und lf Morg. 7 Ruth, das Hölzle. Die Gablungs-Bedingungen werden fcbr lcidentlich gemacht, und die Versteigerungen zu Volkersheim am Montag den 2. August, in Jngerkingcn aber am Dienstag den 5. August, und zwar in dm Wirthshaufern beider Orte vorgenommcn werden. Den 21. Jun. i8>3. ^ Kön. Camera! - und Hospital-Verwctttung. Biberach. Sceweine von verschiedenen Jahren und Pressen sr„d gegen baare Bezahlung 5» kaufen bei der Kön. Hospikalverwalkung in Brberach. Eßlingen. Die in der Nahe hiesiger Stadt an dem Nekar erbaute dem ^hiesigen Hospital gebö ige Lohmühle, samt dem dabei befindlichen Kuchcngartlen und dem m.t schonen fruchtbaren Bäu- men ausgesczten sogena.nten Lohwasen, deren Bestand bis nächst Martini zu Ende geht, wird Mon- tags den 3. Jul. d. I. wiederum auf 6 Jahre an den Meistbietenden verliehen, und dabei zugleich auf allerhöchsten Befehl ein Versuch mit dem Verkauf derselben gemacht werden. Die Lohmühle ist 43 Schuh lang und 24 Schuh breit mit einem steinernen Stock, worin sich daS lausende Werk mit 9 Stampfen befindet, über demselben unter dem Dach bcsindet sich ein Lohbodcn und am Eingang ein g Schuh tiefer Vorschopf. Das hiezu gehörige ganz nahe dabei siebende zweistokigte Wohnhaus des Lobmüllers, 46 Schub lang, 27 Schuh breit, enthalt im ersten Skost einen Rindvichstall und eine Dörre, im rkcn Stok eine Wohnstube, zwei Kammern und einen Kochhccrd, unter dem Dach ist Raum zu Aufbewahrung vcn Futter u. f. w. vorhanden ; der fogcnante Lohwasen halt m>t Ein- schluß des Kuchcngarrens 4 Morg. j Achtel 6 Ruch, im Meß, wovon mir der Lohmüble 1 Morgen 55 i Achtel, und ohne dieselbe 2 Mrg. 5 Achtel 6 Ruth besonders zur Verleihung uyd unn Verkauf gebracht werden. Auswärtige Liebhaber müssen sich über ihre Kenntnisse u> dem Lohmühle- Gewcrb, 10 wie, auf den Fall des Verkaufs, über ihre Zahlungsfähigkeit mit obrigkeitlichen Zeugnissen aus- rveism, auch MAß hinlängliche Bürgschaft geleistet werden. Der Kaufschilling wird in 4 verzinsli- chen,Jahrszielcru bezahlt. Die sämtliche Kaufs « und Bestands-Liebhaber können die beschricbeinn Gebäude nebst dem dazu gehörigen Plaz täglich beaugenscheinigen , das Nähere bei der r-nkcrzcichnc- tci, Steche vernehmen, sofort an gedachtem Ta« Morgens 9 Uhr in der sogenannten Hospital-Amts- stube dahier sich einfindcn und der AufstreichS-Äerhandlung anwohnen. Den 23. Jun. ,r<3. Kön. Gtiftungs- Verwaltung. Eßlingen^ Die dem hiesigen Hospital zugehörige Weinkelter in der sogenannten Hospitalgaffe dahier, mir s Baumen und > Trotte/soll auf allerhöchsten Befehl im Aufstreich verkauft werden. 247 Dieselbe har auf 3 Seiten einen steinernen Stok, auf der Vorderseite gegen der Strasse^ aber zwei Stockwerke, in deren einem sich eine Wohnung befindet, unter dem Gebäude ist cm geräumiger ge- wölbter Keller. Der Verkauf wird am Dienstag den 6. Jul. Vormittags 9 Uhr salva ratiiicatioue auf eine gedoppelte Weise statt haben, nämlich einmal mit der Erlaubniß, von der Kclterngcrechtig. Leit Gebrauch zu machen oder nicht, und einmal mit der Bedingung, daß die Kelter als solche fort bestehen müsse. Der Kaufschilling wird in 4 verzinnslichen Zielern bezahlt, und muß gehörig ver- bürgt werden. An ebendemselben Tag Nachmittags 2 Uhr wird da§ sämtliche in der Kelter befindli- che Herbstgcschirr an eichenen und tannenen Bütten Feld - und Trctzüber, Butten rc. gegen baare Bezahlung im Aufsireich verkauft werden. Die Liebhaber zu dem einen oder dem andern Gegenstand können täglich Augenschein davon einnchmen, das Nähere bei der Unterzeichneten Stelle vernehmen, und um die gemeldtc Zeit bei dcu AufstreichS-Verhandlungev in der sogmannten Hospital-Amtsstube Mhier sich einfinSen. Den 23. Inn. »giz. Kön Etistungs-Berwaltung. Eßlingen. Von Seiten der Unterzeichneten Stelle werden nachfolgende zum hiesigen Kirchen- und Schul,vnds gehörige Gegenstände am Donnerstag den g. Jul. d. I. salva ratificatione zum Änf- strcickrsweisen Verkauf gebracht werden, und zwar : 1 Kelternd.mm in dem bisherigen DiaconathauS am Mettisgcr Thar , von 4 Eichen, 29 Schuh lang, samt Biet, attweg 10 Schuh im Meß haltend, ohne Bracke« und Dietdunde; 1 größerer dergleichen in dem vormaligen geistlichen Verwaltungs- Gebäude von 4 Eichen, 3g Schuh lang not einem guten allweeg t3§ Schuh langen Biet und übri- ger Zugebörde. Iccucr 2 zersprungene Gio'ken, deren eine 8,3 Pfd. und die andere 205 Pfd. im Gewicht halt, nebst 492 Pfd. gegossenem Mösstng, 44 Pfd. altem Kupfer und 130 Pfd. Gußeisen. Die Liebhaber wolle» ftch an oben gemekdtem Tage Nachmittags 2 Uhr in dem Gtiftmigs - Verwal- tungs-Gebäude cinstndcn, die Bedingungen vernehmen und der Aufjkreichs - Verhandlung attwohncn. Den 23.3m,. 1313. Kön. Stiftungs-Verwaltung. Ochscnbu rg. Auf den disscirigcn herrschaftlichen Kasten ist ein Quantum Rocken und Dinkel r-um succcslivcn Verkauf ausgesczt, welches hiemit zur öffentlichen Kcnntniß gebracht wird. Den 21. Jan. Kön. Cameralamt. StammHcim. Allergnadigsk befohlcnermaßen werden Samstag den 1«. Jul. d. I. Vormit- tags ii Uhr 2 Gtuk vorrachige Mldbäurc in der hiesigen Camcralamks-Wohnung in öffentlichem Zsiifstrcich verkauft werden; welches hiemit bekannt gemacht wird. Den 23. Jun. 10*5 Kön. Cameralamt. Altsbausen. Bermög allerhöchsten Befehls vom 5. Jun. soll die König!. Gommer-Schaaft wsidc auf den Feld-Markungen von Altshausen, Ebersbach, Hochberg, Krcnricd, Eichstegcn, Men- d:lbcuren, Fleischwangen uns Pfrungen auf weitere 5 Jahre von Lichtmeß 1314 bis dahin 13t?. an den Meistbietenden verpachtet werden. Die Unterzeichnete Stelle bringt solches hiemit zur allgemeinen Kenntniß, und ladet zugleich die allenfalsige Pachrlicbhaber, welche sich wegen einer Cautionsleistnng von 300 fl. mit obrigkeitlichen Zeugnissen zu tegilimiren, und auch ihre Meister- oder Concessions- Briesc zu producireu haben, ein, sich bis Samstag den 23. August l. I. Vormittags 10 Uhr in der Cameralvcrwattung dahier einzufinden, und das Weitere zu gewärtigen. Den 24. Jun. 1315. Kön. Cameralamt. Hcidenheim. Vermog allerhöchsten Decrcts v. 2!. Inn. d. I. soll die Beifuhr von 452Gchfl. Haber, welche bei der hiesigen Camerai-Berwaltung für das zu Kirchbenn unter Ter in Garnlson lie- gende König!. Dragoner- Regiment Kronprinz angewiesen worden sind, im Abstceich verakkordiit werden. Diese Verhandlung wird am Samstag den 10. Jul. Vormittags 9 Uhr in der Cameral- Derwaltung dahier vorgcnomllicn, wobei sich dw Liebhaber einfinden können. Den 2g. Inn. iZi3. Kön. Cameralamt. Rechentshofen. Montag Nachmittags den 5. Jul. wird dahier eine Abstrcichsverhandlung über die Lieferung von 150 Ccntner Bentelhar; vorgenommen werden, weiches der Unterzogene an- dnrch mit dem zur öffentlichen Kenntnis; bringt, daß der gröste Theil hievon hieher, das andere Quantum aber nach Bietigheim und Laufen in die daselbst errichtet werdenden Kellereien geliefert wer- den müßc. Den 33. Jun. lLQ. Dekonomierath, Stavsnmtmann Scheffold. 243 Nere sheim. Der abwesende Conscriptionspflichtige Franz Anton Berger, Baurenknecht von Ebnat, wird andurch zum 2tenmal aufgeforderk, vor untrrrcichneter Stelle zu crschciuen, und über seine.Entfernung sich zu verantworten, indem er sonst jeiiu© Vermögens verlustiat wird, und weitere gcsezliche Strafen zu gewärtigen hat. Kon. Oberamt. Neresheim. Der Conscriptionspflichtige Johann Leonhard Obechaußcr von Schweindorf, und Martin Heuberger von KößinZen, sind der Auswahl entwichen, ohne daß bisher derselben Auf- enthalts-Ort zu erfragen war. Sie werden daher vorgeladen, sich ohne Verzug vor hicsiacm Obcr- amt zu stellen, sämtliche König!. Oberamter aber werden ersucht, dieselben auf Betreten hichcc lic- fern zu lassen- Köu. Oberamt. Sulz. Folgende Consccibirte werden hicmit zum drittenmal unter Androhung der Confiscation ihres annotirten Vermögens vorgeladcn. Von Bikclsbcrg: Iosias Jörg. Von Leid rin- gen: Christoph Kek. Christoph Hauser. Don Döringen: Jakob Geiser. Don Witters- hausen: Ge. Fischer. Joh. Schaible. Kön. Oberamt. Marbach. Der militairpflichtige Johann Friedrich Breitbaner von Mundelsheim, 9. Jun. IglZ» Kön. Oberamt- Freudenstadt. Der bei dem König! Jnfant. Regiment Nr. 8. gestandene Gemeine Johannes Walker von Göttelfingen, hiesigen Obcramts, ist den 1. Mai d. I. aus der Garnison Ludwigsburg desertirt. Sämtliche obrigkeitliche Behörden werden ersucht, auf denselben fahnden, und ihn im Be- trckungsfall an das Unterzeichnete Oberamt einliefern zu lassen. Den 7. Jun. 1313. Oberamt. Lconberg. Heute Vormittag ist in der Nahe von Kornthal, hiesigen Oberamts, eine 4 jäh- rige braune Stutte. ungefähr 15 Faust hoch, an einen Baum angebunden, gefunden worden. Dieses Pferd hat als Auszeichnung ein wcißcS Düpfchen auf der Nase, einen schwarzen Schweif u. Mah- ne, und hatte einen alten Frosch - Sattel mit einer neuen Bauchgurr und einen alten Zaum. Diß wird mit dem Anhang öffentlich bekannt gemacht, daß sich der Eigenlhümcc hiezu mit einem obrig- keitlichen Zcugniß bei dem Schultheiffcnamt Dizingcn zu legitimircn habe. Den 30. Jun. 1813. Kon. Obcramt. Gpaichingen. Der wegen Abwesenheit bei einigen Musterungen in Untersuchung gekommene, nach dieser wieder in seine Heimat entlassene Johann Weber, Müller von Dcilingen , hat sich von dort, che eine allcrgnadigste Resolution dahier eingcloffen, abermals entfernt.^ Derselbe wird nun aufgefordert, sich bei Verlust seines Unterlhanen - und Bürgerrechts und Vermögens dahier zu stel- len, und sich über sein ungehorsames Betragen zu verantworten. Auch werden alle Hoch - und Wohl- löbl. Obrigkeiten ersucht, auf den erwähnten Flüchtling fahnden, und ihn im Betretungsfall hichcc liefern zu lassen. Den 24. Jun. 1313. Kön. Obcramt. Tübingen. Diejenige Königs. Hochlöbl. Ober- und andere Aemter, mit welchen die Unter- zeichnete Stelle in amtlichem Verkehr steht, werden ersucht, auf den Addreßen der hichcr erlassenden Schreiben, jedesmal zu sczen : Stift nngs-Gache: indem die Post-Versendungen von und an die milde Stiftungen im Königreiche, unter bemelter Declaration, nnch der vorliegenden allerhoch- Derordnung, Post-Porto frei zu lassen sind. Den 30.Jun. 1313» Kön. Stiftungs-Verwaltung. Nr». 30. 1813 -49 Königlich - Württtmbergisches t. Samstag, 10, Jul. Den Estaffctten« Dienst betreffend. Man findet sich veranlaßt, in Beziehung und unter Hinweisung auf die Post- Dienst - Instruction nachfolgende Bestimmungen, den Estaffette»- Dienst betreffend, zu geben: §. 1. Wegen Bezahlung der Estaffetten, welche bei einem König!. Postamt zur weitern Beförderung aufgcgeben werden, hat es bei dem §. 8. S. io. der Post-Dienst-In- stru tion sein Verbleiben, wornach immerhin das Aufgabs-Postamt für die Bezah- lung der aufgegebencn Estaffetten verantwortlich bleibt, die Estaffetke mag, gleich viel wohin, ins Inn - oder Ausland gerichtet seyn. §. 2. Hat sich die Person, an welche eine Estaffette spedirt wurde, von dem Orte, wohin sie Estaffette adresfirt ist, entfernt, so ist die Depesche mir der Brief-Post an das Aufgabs Postamt retour, unter Recommandation zu senden, wann nicht der Auf- geber auf der Adresse der Depesche bemerkt hat, daß diese dem Adressaten im Fall er schon abgereißt wäre, per Estaffette uachgeschikt werden soll. §» 3» Kana eine Estaffettal - Depesche von dem Abgabs - Postamt nicht bestellt werden, weil entweder der Aoreffat nicht zu erfragen, oder abgereißt ist, so ist eine solche Depesche gleichfalls mit der Brief-Post an das Aufgabs-Postamt, unter Recomman- darion z,-rükz schicken, wann nicht der Aufgeber auf der Adresse bemerkt hat: daß im Fall die Depesche nicht bestellt werden könne, sie per Estaffette zurükgeschikt werden soll. Wornach sich nun sämtliche Kön. Postämter genau zu achten haben. Decret. Stuttgart, den 21. Zun. 1813. Königl. Reichs-General-Ober-Posi-Direction. rl kaacs- tiitfc Regterungs- 25° Rechts < Trkrnntniff« des Aön. Oder-Justiz, Collegiums. i) Zn der Wechsel» Regreß-Klage des Wolf Judas und Lammle Judas zu Lud, wigsburg wider den Kronenwirth Gottlob Frkderich Rommel zu Nürtingen als Zn- dossanten, wurde der Wechsel-Prozeß wegen Mangels an der Wechselfähigkeit des Beklagten als Indossanten vermittelst Decrets abgeschlagen. Sturrg. den 16. Zun. L) Zn der Appcllations, Sache von Mulfingen zwischen den Johannes Schlundi« schen Eheleuten zu Zaifenhausen, Bekl. Bitten und Maria Barbara Stätterin cum cur. zu Niederstetten, Kl. Atin pßo debiti wurde auf Beweis erkannt. Sruttg. den 17. Zun. i8iZ. z) Die Appellation des Roman Stuzenbacher, Siiberarbciters zu Lauphe'.m in der Rechts-Sache der Elisabeth« Hezler von Hofheggenberg, Kon. Bairischen Land- Gerichts Landberg, cum cur. Klägerin, gegen denselben, Satisfaetions-und Kosten, Ersazforderung wegen nicht erfüllten Ehe- Versprechens und unehlicher Schwängerung betreffend, wurde wegen Mangels der Appellations-Summe per Refcript. von Amts- wegen verworfen. Srsttg. den 25. Zmr. iziz. # # Zn der Debitsache des. verstorbenen Freiherrn Carl Theodor von Kechlcr auf Schwandorf, Ober-und Unter - Thalheim, wird hiemit in Gen-aeheit des in den Special, und Edictal-Ladungen vom 2. Apr. 1808. angedrohten P-äjudizcs zu Recht erkannt, daß alle diejenige, welche bei der auf den 19. Jul. 1808.-. Verbundenen Liguidarions-Tagfahrt und bis jezt ihre Ansprüche an die v. Kechleristhe Debitmasse «och nicht eingeklagt und geltend gemacht haben, mit ihren Forderungen von der ge, dachten Masse abgewiesen seyn sollen. Stuttg. den 1. Zul. iZ-Z- Stuttgart. Diejenige Königl. Ober - und Post - Acmter, welche die Pränume, rations - Gebühren für Vas Staats - und Regierungs - Bia t auf das 2le Semester dieses Jahrs nicht in Termine berichtigt haben, werden hiemit zur ungesäumten Ein, lieferung des schuldigen Betrags an die untcrzeichuete Stelle aufgeforderr. Den 5. Zul. iZiZ. Kön. Cassier-Amr für das Staats- u. Reg. Blatt. Durch allerhöchste Ordre vom 30. Zun. ist Stabs -Capitain v. Mayersbach des Königl. Militär-Instituts zum Hauptmann allergnädigst ernannt. S e. Königl. Maj. haben unterm Z. Jul. zu Kriegs-Commissaires allergnädlgst ernannt, den bisherigen Assistenten Plessing und den Substituten Buhler. Vermög allerhöchster Ordre vop ebend. ist Stabshauprmann v. Br and enstein vom Znfant. Regim. Nr. g. aus Königl. Diensten entlassen. Zugleich haben Se. Königl. Maj. dem Regiments-Arzt Groos vom Znfant. Regiment Nr. 2. Herzog Wilhelm das kleine Kreuz des Königl. Civil-Verdienst-Or- dxns allergnädigst verliehen. Da der Second-Lieuteuant v. Niclowrz vom Cavallerie-Regiment Nr. 3. Zä, szr ger Herzog Louis sich ohne Erlanbniß von der Armee entfernt hat, nach Dresden zu- rük gegangen ist, uno von da als krank um seine Entlassung gebeten hat, so haben S e. König!, Mas. befohlen, daß ihm die Uniforms-Klappen abgerissen, daö Porrd'epee abgenommen, und er forrgejagt werden soll. Se. Koni gl. Maj. haben allergnüdigst geruht: vermög allerhöchsten Rescripts vom 25. Zun. die vakante Secretairs- Stelle bei der Sektion der innern Administration dem bisherigen Buchhalter Lerch bei der Kö- nig!. Sreuer- Rechnungs - Kammer, vermög allerhöchsten Rescripts vom 2. Zul. die erledigte Kanzellifien- Stelle bei dem König!, katholischen geistlichen Rath dem Decopisten Dietle, und vermög allerhöchsten Rescripts vom Z. Zul. die erledigte reisige Fö'.stersstelle in der Lampoldshauftr Huth, Oberforsts Neuenstadt, dem bisherigen Unterfchstcr Stock von der Sillenbucher Huth, Oberforsts Leonberg zu übertragen; vermög allerhöchsten Refcripts vom 4. Zul. die erledigte Ober-Zollverwaltung Ulm dem bisherigen Rechnnngsrath Vetter zu übertragen; vermög allerhöchsten Refcripts vom 6. Zul. den bisherigen Assistenten bei der Königl. General-Staats-Schuldenzahlungs-Casse, Schönleber, zum Buchhalter bei dieser Casse zu ernennen. Se. König!. Maj. haben den Accefsisien bei dem Schreibtisch des Königl. Ca« binets-Ministern, Hummel, zum geheimen Cabinets - KanzeListen allergnädigst er- nannt. Den 6. Zul. Se Königl. Maj. haben allergnüdigst geruht, vermög allerhöchsten Rcscripts vom 7. Zul. die erledigte Buchhalters - Stelle bei Königl. UmgeldsRechnungs-Kammer dem bisherigen Extraprobator Bühler; vermög allerhöchsten Rescripts vsm 8. Zul. das erledigte Ober- Accifeamt im Ca- meralbezirke Waldfee dem bisherigen Extraprobawr Männer, und die erledigte Accise Ernbringers- Stelle bei der Ober-Accise-A^rwaltung Stutt- gart dem bisherigen Hof-Musikus Brauhäuser zu übertragen. Stuttgart. Der Rechts>Candidat Carl Maximilian Klett von Cantstadt ist nach erstandener Prüfung als Königl. Advokat ausgenommen, und in dieser Eigen- schaft bei dem König!. Ober-Justiz-Collegium verpflichtet und immatrikulirr worden. Den 1. Zul. 1813. Gmünd. Durch allerhöchstes R-sscript derHochpreisl.Königl. Section der inner« Administration vom 16. dieses ist dem Königl. Oberamt der allergnädigste Auftrag er- theilt worden, den hiesigen Rathsverwandren Rot^erber Johann Eisele, wegen der durch xf?n bewirkten Le'oensrettung der y jährigen Tochter des Patriz Salzmann und der 7jährigen Tochter des Ignaz Deubele von hier öffentlich zu beloben. Zu wel- chem Ende solches hiemit allgemein bekannt gemacht wird. Den 28. Zun. 1313. Kön, Oberqmr. 2z-r Da nach einer, von Seiten des Großherzoglich Baadischen Direktorium des Nekkarkreises dem Königlichen Polizei, Ministerio mitgethcilten Nachricht, am Zten d. Mon. der Kirchenschaffaer Andreas Die Hk zu Mannheim, nachdem sich in des« sen Verwaltungs-Kasse ein Pufferst bedemender Deftct enrdekr hatte, und die unten aufgcführte Numcrn Badischer Amortisations-Scheine von ihm entwendet waren, heimlich entfernte; so wird hiemit allen Landvogteyen, Ober- und Unter - Aemtern, Polizei-Behörden, Grenzzolleru und Schultheissen aufgegeben, das nachfolgende Si- gnalement dieses Verbrechers sich bekannt zu machen, auf selbigen alles Fleißes zu fahnden, auf Betreten aber ihn zu arretiren, wohlzuverwahren" und sogleich Anzeige davon anhero zu erstatten. Schließlich haben auch diejenige Kaufleute oder andere Personen, welchen von den bezeichneten Numern Großherzoglich Vaadenscher Staats- Papiere oder Amorti- sations-Scheinen zum Erkauf angetragen werden sollten, der vorgesezten Amtöstelle unverzügliche Nachricht zu ertheilen. Stuttgart, am 8. Zul. 1313. König!. Polizei-Ministerium. Graf v. Taube. Signalement. Namen, Andreas Di eh l, Kirchenschaffaer. Größe, ohngefähr 5 Schuh 5 Zoll; starker untersezter Köperbau. Alter, ohngefähr 56 Jahre. Gesichtsfarbe, stark rorh, beinahe kupftrich. Haare, schwarz, weiß gepudert in einen Zopf gebunden. Lippen, aufgeworfen. Augen, schwarzbraun. Kleidung, ein grauer tuchener Frack, tuchene, schwarze kurze Beinkleider, Stiefel ohne Umschlag, runden Hut. Er hat eineu Paß des hiesigen Stadtamts vom 16. Sept. 1812 nach Neustadt, Mainz und die Gegend auf ein Jahr giltig, und einen zweiten Paß von diesem Amt v. za. Zun. iZiZ nach Carlsruhe, Baden und Gegend auf ein Zahr giltig in Händen. Numern Nr. 2405. 2335. 2336. 2846. 2347. 2848. 2858» 2859- 2860. 2870» 28?r. 2872. 2882. 2883. 2884. 3234* 3~35•• 3-z6. 3246. 3247. 3248» 3259. 3260. 3261. 3272. 3281. 3282. der entkommenen Amortisations - scheine: a ZOO fl. per Stück. 2837> 2838. 2339. 2842. 2841 ► 2849. 2852. 2851. 2852. 28.53' 2861. 28^2. 2863, 2864, 2865. 2873' 2874. 2875. 2876. 2877. 2990. 3225. 3226. 3227. 3228 3237' 32Z8. 32Z9. Z242. 324t* 3252. 325t' 3252' 3253. 3254' 3262. 3264. 3205. 3266. 3267, 383T» 383'" 3833' und 3834' 2842. 2854' 2806. 2878. 3229. 3242* 3255' 3268. 2843' 2855' 2867. 2879* 3232. 3243. 3259' 3269. 2844- 2856. 2898. 2880, 3231. 3244- 3257' 3270. 2845* 2857' 2869. 2881. 3222. 3245' 3258' 3271' Summa 103 Srük — —> — —• 51,502 fl. ä 100 fl. per Stück. No. 3381. 3382. 5383. 3384' 3385' 3386. 5587. 3388. 3589. 3592. 3391. 3392. 3593' 3594' 3395- 3396. 3397. 3398. 3399' 34°°' 3401' 3+Q2. 34°3' 34°4' 34°5' 3406. 34°7' 3428. 3409. 3410. 3411. 5412. 3413. 3414. 3415. 34J3' 3424. 34-5* 34^6. 3427. 3428. 34'2§. 343°» 3431. 3432- 3433. 3434. 3466. 3467. 3468. 346'J. 347°. 3471» Summa 53 Stück —• — — — 53°° st. Eine Erbbestands- Obligation, die bei dem Handlungshause Reinhardt zahlbar ist Nc>. 1235. ä —• — — — —‘ 5°° — Summa 57/3oo fl. Stuttgart. Die dem Vernehmen nach in Rußland und Holland sich aufhal- tenden Attestat-Erben des am 30. April dieses Jahrs mit Tod abgegangenen Gene- ral-Majors Johann Philipp von Gro os, gewesenen Stadt-Commandanten zu Mer- gentheim , gebürtig aus Fulda, werden hiemtr aufgefordert, ihre etwaige Einwendun- gen gegen das von demselben hinterlafsene Testament, worinn er seine Gattin zur Universal - Erbin seiner Verlassenschaft eingesezt hat, binnen des hiemit anberaumten peremtorischen Tennius von 3 Monaten bei der Unterzeichneten Behörde vorzubrin- gea, und wird denselben dabei bemerkt, daß das gedachte Testament keine sichtbare Fehler hat. Den i8.Jun.l8lg. Justiz-Section des Königl. Kriegs-Depart. als Ober-Kriegs-Gericht. Reuttlingen. Der hicnach bezeichnete eines beträchtlichen Geld - Diebstahls sehr verdächtige hiesige Burger und Schneider Friedrich Faas hat sich am 5 diß Nachmittags, noch ehe er arrettrt werden konnte, von seinem Feldgut aus siüchtig gemacht, und konnte bis jezt nicht wieder aufgcfunden werden. Alle Hoch-u. Wohl- löbl. Polizei-Behörden werden daher ersucht, durch geeignete Vorkehrungen zur Haf- hafrwerdung dieses Flüchtlings gefälligst mitzuwirkcn, und denselben, falls er sich betreten ließe, gegen Ersaz der Kosten wohlverwahrt anher liefern zu lassen. Signalement: Friedrich Faas, Burger und^Schncider, ist 44 - 45 I. alt, 5 Fuß 5-6 Zoll groß, von mittelmäsiger unterseztcr Statur, mehr rundem als länglichtem Angesicht, gesun- der Gesichtsfarbe, hat schwarzbraune Kopfhaare, dunkle Augen, gewöhnliche Nase. War bei seiner Entweichung bekleidet mit einem grüntüchenen Wammcs, rorh gewür- felter abgetragener Barcherwcste, schwarzem seidenem Halstuch, kurzen schwarzlcdernen Hosen, gewöhnlichen Stiefeln, weißen Strümpfen, runder schwarzlederner sogenannter Schmeerkappe. Den 7. Jul. 1313.'' Kön. Oberamr. ... Christoph Friedrich Haueisen, allhiesiger Bürger und Mitbesizcr einer Esil'gfabrik ist, während er in einer Untersuchung verfangen war, von hier entwichen. Es werden daher alle Hoch-und Wohllöbl. Obrigkeiten ersucht, auf denselben zu fahnden, ihn im Vecretungsfall arretiren, und au das hiesige Königl. Oberamr wohl- verwahrt einliefern zu lassen. Den 7. Jul. 1313. K. Oberamt und Ober- Polizei» Commissariat. . Signalement: Derselbe ist 3, Jahr alt, 5' 6" groß, hagerer Statur, schwärzlichten Angesichts, f&waxm und abaeschnittetter krauser Haupthaare, schwarzer Augbraunen, klemer me- dera'drükter Rase, guter Zähne, hat einen dunklen Bakenbarr. Am T -g seiner Ent- meÄu-^a trug er einen ganz neuen braunen Ueberrok nach dem neuesten Schnrtt, erne sch war re oder ^elbe Weste, lange grau melirte Beinkleider von Sommerzeug, werße Strümpfe und Schuhe mir Bändern und einen runden Hut. Senkt gart. Auf allerhöchsten Bcfchl wird bis den 31. Jul. d. I. Vormittags 10 Uhr von den in dem hiesigen Hof-Kammer«Keller befindlichen ig!2r Weine, ein beträchtliches Quantum im öffentlichen Aulstreich verkauft, welches mit dem Anfügcn bekannt gemacht wird, daß die Liebhaber hierzu sich um bemerkte Zeit in der Wohnung des General-Cassiers König!. Hofkammer einfinden kön, ncn. König!. Hof-und Domalnen-Kammer. Stuttgart Von der König!. Instituts-Schäferei zu Justingen sollen nach allcrgnadigstem .Dccret vom >4. Jun. an Zucht - Schaafwaare spanischer Racc, 34 Widder und 100 Mutter,chaafe gegen baare Bezahlung an den Meistbietenden verkauft werden. Die Derkaufshandlung wird zu Kirch- heim unter Tek Freitags den 23. Jul. Vormittags s Uhr vorgenvmmen werden, wobei sich die Lieb- haber einfinden mögen. Den 2. Jul. rüiZ. Rechnungsrath, Ober-Schäferei-Jnspector Bürger. Ludwigs bürg. An denen unten bestimmten Tagen werden auf dem König!. Arsenal - Plaz dabicr, mehrere dem Militair entbehrlich gewordene Artikel durch alle Rubriken gegen baare Bezah- lung an die Meistbietenden öffentlich verkauft, und werden die betreffende Liebhaber, welche bei den- jenigen Artikeln, welche nach diffeitiger Ansicht für sic am vortheilyaftcstcn zu seyn scheinen, beson- ders benennt sind, zu diesem Verkauf emgelaven, die wirkliche Versteigerung geht in folgender Ord- nung vor sich, und zwar: Am Dienstag den 13. Jul. kommen beim Verkauf vor: Caöqucts und Tzakoivs von Leder und Filz, Patrontaschen, Cartouches, BüffeNche-ne Kuppeln, Ge wehr- Riemen, lederne Ucbcrzüge u. Adsall-Leder rc. und möchten dic,c Artikel für Sattler, Schuh- u. Hutmacher besonders am zur,a-lichsten seyn. Am 14. Iw. werden käuflich hmgegcbe» : Tornister, Casquet-Raupen, Sa»werk, Ladrcug vom Geschüz, musiralilchc Instrumente aller Art, Pelzwcrk, Fcldaeschirr, nemllch Sa ippen , Bickel rc. welches die Leimsieder, Sailer, Papicrcr, Bortenwirker, Musici, Landlcute und Kirschner, zwckmasstg werden bcnuzen können. Am »z. Jul. überlaßt man den Kauft, n, Handwertzeug aller Art, eiserne Kessel, Blechwaare, alten Mossing, silberne u. goldene Borten, silberne Jagdschnürc, cm Quantum aller Säbelklingen, Sporn, Carnbrncc-Halcn, tüchcne Wallrappen und Chabraquen von verschiedener Farve, und werden zur Versteuerung an die- sem Tage namentlich die in Holz, Möfsing u. Eisen arbeitende Handwcrkslcute, Dorlaufier, Spcug- ler, Inden und Färber rc. aufgefordert. Der 16. Jul. fließt den Verkauf mit deutsch - unga- risch - und englischem Reutzeng, Zaume, Halftern, Fuhrgcichrrrc, Pferdreppichcii, Puz-eugen und sonstigen Stall-Effekten , und dörften diese Artikel für Mezger, Fuhr - und Landlcute, Wrerbesizer, Tepprchmacher, Juden rc. besonders von Nuzen seyn. Zu diesem Verkauf wollen sich nun die Lieb- haber an den vorgedachten Tagen, jedesmal Morgens 9 Uhr und Mittags 2 Uhr auf dem König!. Arsenal - Plaz dahier einfinden. Schließlich werden die betreffende Opilß-Obrigkeiten ersucht, diesen bev> ft. , enbcn Verkauf bei den Amts - und Orrs Untergebenen ans die sonst gewöhnliche Weise an- derer Publikationen noch besonders bekannt machen zu lasse rr. Den 50. Jun. >8>5. Königs. Oberzcngamt. Ludwigs bürg Am Dienstag den 13. Jul. Vormittags 9 Ubr werden in der König!. Bau- v-wlvaltung dabicr erlich und 40 Armer Wein vom Herbst rg". au» allerhöchste Ratification im Auf- st verkauft, wozu die Liebhaber eingelade» werden. Den 6. Jul. »tziz. Königs. Bau - und Garten- Direction. Cantstadt. Bis D-cristaa den 20. Jul. d. I. Morgens g Uhr werden bei der Hospitalpflege dahier 1, Aymcr Z. Kon. Cameralvewaltung. 255 Crailsheim. Bei der Unterzeichneten Stelle ist ein Quantum guter Roggen und Dinkel von den beiden Frnchtkästen zu Crailsheim und Hohnhard succcsstoe zu verkaufen.^ Den Z. Jui. -g-z. Kon. Cameralamt. Gmünd. Die in der Nahe der hiesigen Stadt an der Chaussee nach Lorch gelegene sogenann- te Freimuhle, welche dem hiesigen Hospitale zugchört, wird Samstag den 17. Jul. d. I. theüs mit theils ohne die dabei befindliche Feldgüler, an den Meistbietenden, unter Vorbehalt allerhöchster Genehmigung verkauft werden. Diese Mühle besteht ans folgenden Gebäuden : 1) einem Wohr.heu? sc. In dem untern Stok desselben befindet sich das -Mühlwerk mit 3 Mahlgangei', und einem Gerb, gang, und Stallung zu 4 Pferden; in dem ateii Stok zwei heizbare Stuben, 4 Kammern, und ei- ne Küche; unter dem Dach ist ein Fruchtboden. 2) Eine Scheuer mit darunter befindlichen Rindviehstallungen; 3) einem Back-und Waschhausse; 4) einem Schwemstall. Nabe bei der Mühle liegen iü Morg. k Vrtl, Wiesen, und 6 Morg. Achtel Acker, euch ist Waidgangs- Gerechtigkeit für ,g bis 20 Etük Rindvieh vorhanden. Die Bezahlung des Kcnnschillings geschieht zu einem Dicrlhci! nach Dcrfiuß von 6 Monaten, und zu drei Vicrtheil in ro. jährige» verzinnssli- chcn Zielern. Die DcrknusSbandlung wird in der hiesigen HospitalamtS-Wohnnng am obige» Tage, Vonniliags >0 Uhr vorgenommcn wcrdrn, und müssen sich die Liebhaber in Absicht auf Zahlungsfä- higkeit mit obrigkeitlichen Zeugnissen answeiscn. Den 2. Jul. 1313. Kon. Stiftungsvccwaltnng. Horb. Auf den Königl- Fruchtkasten zu Horb ist ein Quantum Roggen, Haber und ^Gersten feil, wovon um baarc Bczablung der laufenden Preise, je am Montag und Donnerstag grossere u. kleinere Portionen gefaßt werden können. Om 2. Jul. 13 >5. Kon. Cameralverwaltung. Langenau. Beim Cameralamt allda wird nach eingeloffencm allerhöchsten Deerrt ein beträcht- liches Quantum guter Früchten an Roggen, Dinkel, Haber und Gersten gegen baarc Bczablung suc- ccfsivc verkauft. Dcn >. 2ui. Ig,z. Kön. Cameralamt. Tuttlingen. Der am 30. Merz d. I. vorgenommene Verkauf des Kapuziner-Klosters und Gartens in dem Orte Wurmlingen wurde allergnädigst nicht genehmigt, sondern verordnet, daß mit diesem in einem 1764. erbauten 1 Stunde weit von der Amtsstadt Tuttlingen an der Chaussee gelege- nen einstockigten Wphnhauss, samt Wasch - und Bak- Küche, gutem Keller, und laufendem Bronnen bestellenden Gebäude, nebst dein dabei befindlichen mit einer guten Mauer umschlossenen 5 Morgen im Meß haltenden Baum - und Küchengarlcn ein wiederholter Verkaufs Versuch gemacht werde» soll, wozu Freitag der 6. Aug. d. I. anberaumt ist , und wozu die Kaufsliebhabcr, welche die genann- ten Realitäten täglich in Augenschein nehmen können, auf de» bestimmten Tag, Vormittags 9 Uhr in das Kloster zu Wurmlingen hiemi't eingeladrn werden. Den 30. Inn. >313. Landvogtei-Steuerrath am ober» Neckar, u Camcralverwalt. Tuttlingen. Unterriexingen. In Gcmäshcit eines allergnädigsten Dccrctö der Hochprcissl Gcction der Krondomaincn dritter Abthcilung vom 1. Inn. d. I. werden bis Montag de» 12. Jul. Nachmittags 2 Uhr auf dem Rathhaus zu Unterriexingen 3 Morgen Wald auf Unterruxiiiger Markung in: soge- nannten Muckenschupf, welche dem hiesigen Heiligen zugehörcn, an die Meistbietenden im Ganten ober Stückweise unter Vorbehalt allergnädigster Genehmigung verkauft werben. Die Liebhaber kön- nen die Verkaufs.Bedingungen täglich bei der unterzeichnerstn Stiftungs-Veewaltung vernehmen. Den 30. Inn. tgi3. Oberforstamt Leonberg und Stiftungsverwaltnng Marggröningcn. Weinsberg. Bei rmtcrzcichnctcr Behörde ist ein bedeutendes Quantum fcrndigen Dinkels zum Verkauf ansgefezt. Dcn 2. Jul. igiz. Kön. Cameralamt. Wiblingen. Bei dem Königl. Cameralamt ist ein Quantum Roggen, Dinkel und Gerste zu verkaufen. Dcn 50. Inn. 1313. Kön. Cameralamt. Wiesen staig. Bei disscitigem Cameralamt ist ein Quantum Dinkel, Gerste und Haber zum Verkauf ausg.ssczt, worüber die Liebhaber täglich Käufe abschliessen können. Den 4. Jul. 1313." Kön. Cameralverwaltung. 2 $6 Aalcn. Donnerstags den^22. Jul. d. I. .oird auf dem hiesigen Rathhause die diesige Commun» Gommerschaafwcide ;» 640 Stuken, wovon 40 Stuke Waidgcldsfrci sind, im öffentlichen Aufstrcich auf 5 Jadrc von Ambrosi 1314 verliehen werden. Die Liebhaber haben sich Morgens 9 Uhr mit Meisterbriefen und obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Vermöge» und Prädikat versehen an gedachtem Orte und Tage einzufindcw Den 30, Jun. i^z. Kön. Oberamt. Gmünd. Die am dem Wasscrwöhr in der Neins hinterher sogenannten Rindcnbacher Mühle unweit Gmünd vor.unchmcude Bau-Reparationen, wovon die Kosten ohne das von dem hiesigen Hospital abgcbcndc Hol;, für de» Maurer 33g fl. 22 kr., für den Zimmcrmann iöi fl. 10 kr^, und dm Echmid 3 fl. Zv kr. nach dem Ueberschlagc betragen, werden Mittwoch den 14. Jul. d. I. in Abstreich gebracht werden. Diejenige Handwcrksleute, welche zu Uebcrnabmc dieser Arbeiten Lust bezeugen, haben sich an gedachtem Tage Vormittags 10 Uhr bei der Unterzeichneten Bcamlung ein- zufinden, und Zeugnisse über Prädikat und Vermögen mitzubringen.^ Den 4. Jul. igiZ. Kon. Stiftungs-Verwaltung. Kirchheim unter Tck. Da die bisherigen Bestände folgender Commun-Schaafweidcn im hier jigcn Oberamt, aus nächst Martini zu Ende gehen; so wird Samstag den 17. Jul. eine neue Ver- leihung derselben aus die nächsten 3 Jahre, und zwar auf dem Rathbaus in der Amtsstadt oberamt- Uch vorgenommen werden, nemlich von Neidlingen auf 4oo Srür, Nabern aufiioStük, Archcl- lberg aus uo Stak, Hepsisau auf 150 Etük, wobei sich die Best.-ndslustige mit den nöthigen Zeug- „tsien versehe», Vormittags g Uhr cinfinde» wollen. Den 1. Jul. igiz. K. Oberamt. Neuffen. Der Bestand der hiesigen Stadt Schaafwcide, welche in 2 Jabrcn je 500 Stük, «. im dritten Jahr 6vc> Gtut erträgt, gehet Heuer zn Ende, cs wird daher diese Wa-vc wiederum auf 5 Jahre von Ambrosi- 1314 baj *0*7. im öffentlichen Ausstreich Mittwoch den Jul. l. I. Vor- mittags io Uhr auf allhiesigcm Rathhaus an den meistbietenden Schäfer oder berechtigten Schaaf- haltcr verliehen werden, wvrzu man die Liebhaber unter der Bemerkung hienut cinladet, daß die Waide als sehr gesund und gut/sowohl für Zucht-als Hammclwaar geeignet, am /uß und denen Gebirgen der Alp herum gelegen ist , unter die vorzüglicher» gerechnet werden darf. Den 26. Jun. ig 13. Ken. Bcamlung und Magistrat allda. Stuttgart. Die nachbcnanntcn abwesenden Militairpflicktige werden nach fruchtlosem Ablauf der ihnen zur Rülkehr unter Androhung der Annotation u. Confiscalidn ihres gegenwärtigen u. zukünf- rigen Vermögens anderaumten Termine nunmehr zum dritten - u. le/cnuial ausgcsordert, in ihreHeimal innerhalb 4 Monaten zurük uichren, sich der Conscription zu unterworfen, über ihr bisheriges Aus- bleiben zu verantworten, und ihre Einwendungen gegen die Confiscation vor-ubrmgen, stndcm nach Derfluß dieses leztem Termins sie die unfehlbare Consiscation ihres gegenwärtigen u. zukünftigen, be- reits zur Confiscation annolicten Vermögens, und bei nachherigcr Rülkehr noch die in den Gesezcn bestimmten körperlichen Strafen zu gewarten hätten. Namentlich werdeir aufgerufen: Gottl. Fried. Knöllcr, Schneider. Carl August Rie.ringer, Schneider. Jak. Fried. Sattler, Sattler. Ge. Ludw. Oechsle, Kübler. Christ. Ludwig Fried. Strahl, Schreiner. Johann Christ. Rheinwald, Sattler. Fcrdin. Ritter, Bandmacher. Gustav Beruh. Ritter, Buchbinder. G> tth-lf Lndw. Ritter, Buchdru- ker. Christ. Gotr r. R'tter, Bandmachcr. Carl Fried. Ritter, Tuchmacher. Aug. Friedrich Eicher, Schneider. Christ. Ebe,h. Bott, Bck. Christ. Gottl. Melch. Rheinwald, Canditor. J.h. Georg Cchnaitmann, Chirurgus. Carl Hcinr. Gottl. Kind, Schneider. Gottlob Bofinger, Kaufmann. Den 1. Jul. 1 s1 o- Köu. Couscript. Commission der Residenzstadt Stuttgart. Mergentheim. Peter Scheuch von Knollengrabcn, Oberantts Ravensburg, welcher seit dem 1. April d gl- als Scharfschüz bei dem diffeitigcu Bataillon eingetheilt ist, und sich im Monat Ma, auS feinem Dienst und Heimwesen, auf eine illegale Art entfernt bat, wird hicmit durch gegmwar- tige Cdiktal-Ladung, unter Anberaumung eines z monatlichen Termins, ein für allemal, tt>r purrrk- kehr zu seinem Bataillon aufgefordert. Im Nichkbcfolgungsfaü wird derselbe als Deserteur betrach- tet und behandelt werden. Garnison Mergentheim dm 25. Inn. iö<3. Des Land-Gcharfschüzcn Vataill, Commandcur, Graf v. d. Lippe. Nktz. 31. 1813 *57 Königlich - WürttembcrgischeS Staats- li«d Rcgittmgs-Blakt. Samstag/ 17. Jul. Rechts- Srkcnntniße des König!. Ob. AppellationS-TribunalS. In den von dem vormaligen Reichskammergericht an das König!. Ober-Justiz» Collegium und von diesem an das König!. Ober - Tribunal übergegangenen Rechts- Sachen zwischen der verwittweten Gräfin Caroline Christine von Pückler nun den bei- den Gräfinnen Sophie und Caroline von Pükler und Limpurg, Zmplorantinuen, Zm- petrantinnen und Liquidatinnen am einen, und dem König!. Feldzeugmeister, Gra- fen Friedrich Carl von Pückler und Limpurg nun dessen in den Acten benannten männ- lichen Descendenten und resp. deren Vormündern, Zmploraten, Zmpetraten und Li, quidanten am andern Theil wird 1) in Betref der von den Zmplorantinuen nachgesuchten Wiedereinsezung in den vorigen Stand gegen das die Succession in die Grafschaft Limpurg - Sontheim-Gail- dorf entscheidende Kammergerichtliche Erkenntnis vom 20. Zun. 1804. das Restitutions- Gesuch abgeschlagen, und 2) eben so das von den Impetrantinnen wegen Verävsserung einiger zur Graf- schaft Limpurg- Sontheim- Gaildorf gehörigen Theile der Herrschaft Adelmannsfelden angebrachte Mandats-Gesuch; z) wird der vermög Kammergerichtlichen Erkenntnisses vom 20. Zun. 1304. we- gen des Bezugs des zur Grafschaft Limpurg-Sontheim-Gaildorf gehörigen Mittel-und Unter-Fischacher Zehendens zu leistende Koste«-und Schadens-Ersaz nach vorgängi- gem Liquidations-Verfahren richterlich bestimmt. Tübingen, den 8. Zul. 1813. Rechts - Erkmntniße des Kön. Ober-Justiz- Collegiums. 1) Zn Sachen des Freiherrn Carl v. Rackeniz zu Heimsheim, im Großherzog- thum Baden, Kl., wider die König!. Ober-Finanz-Kammer, Section der Krondo- mainen, Bekl. wurde lcztcre von der gegen ft'e angestellten Klage auf Ersaz des vol- len Werths von den im I. rgoz. dem vornüaligen Ritter. Canton Kraichgau von Sei- 2$8 te der v. Racknizschen Vormundschaft angeliehenen Kaiser!. Oestreichischen Obligatio- nen , absolvier. Sruttg. den Lg. Zun. 18*3. 2) Zn der Appellations-Sache von Hellbronn zwischen dem König!. Finanz-De- partement Section der Krondomainen, Vorkl. Anten und Wiederbekl. Aren, sodann dem Hoffaktor Maier Löw zu Sontheim Vorbekl. Aten und Wiederbekl. irrten pQo deblti in Con- & Reconventione wurde die Urthel erster Instanz, unter Modistcarion eines einzigen Puncten des Beweis-Erkenntnisses, bestätiget. Ib. cod. g) In der Appellations-Sache von Bartenstein zwischen der Wittwe des Flo- rians Leibelt allda, cum curat. Bekl., Anten an einem, und den Zad Nachauschen Relikten zu Niederstetten, Klager, Atcn am antzerrr Theil, pkko debiti, wurde die Ur- thel erster Anstatt; constrmirt. Sruttg. den 2. Jul rgrz. 4) Die Appellations-Sache von Weinsperg zwischen Johann Zakob Baum zu Esch :'.au, Bekl. Appellanten, und der Wittwe Friderike Iörger ebendaselbst, cum cu- rat Klägerin, Appellatinn, die Zalästgkeit einer Losung betreffend, wurde wegen Man- gels an einer gegründeten Beschwerde per Refcript. von Aimswegen verworfen» Erkenntniße des König!. Che«Gerichts. Den Zv. Jun. r8iZ wurden geschieden: Maria Agnes Müller von Gül'.äugen, Oberamts Nagold, g?b. Holzapfel von Affstcdt, Oberamts Herrenberg, Kl., von Michael Müller, Bürger und Bauren zu Gültlingen, Bekl. ex cap. quaß defert. unter Verurtheilung des Bekl. in die Kosten. Der. 7. Zul. O Johann Peter Jenner, Bürger und Bek zu Erdmannshausen, Marbacher Oberamrs Kl. von Chrisiiana S'billa, geb. Dieterich von Ottmaröheim, dcstelbe» Oberamts, Bekl. er cap. quaf, ä-sert. unter Vergleichung der Kosten. Johann Krön, Bürger und Bauer zu Tischardt, Nürtinger Oberamts, Kl., von Vkaria Agnes, geb. Kuhn von da, Bekl. ex cap. adulterü prsfumti, unter Vcr- irrtheilrmg der Beklagten in die Kosten. 3') Beit Schofer, Bürger zu Schwann, Neuenbürger Oberamtö, Kl., von Ca- tharina, geb« Mayer von Neuenbürg, Bekl. ex cap. quafi defert, unter Vergleichung der Kosten. Straf-Erkenntnisse des Königs. Criminal - Tribunals. Ad Mand, Sacr. Heg. Maj. Unter dem 4. Zstm. ist der zu Mergentheim verhaftete Friedrich Schmid von Michelbach, wegen Diebstahls zu fünfmonatlicher Zuchthaußstrafe und zum betreffen- den Kosten-Ersaz verurcheilt worden. Am 8. Zun. wurde der zu Altdorf in Verhaft und Untersuchung gekommene An- ton Herrmann von Sachsenkamm, im Baierischen, wegen wiederholten Dwbstayls u. Fälschung, neben dem ihm zugeschiedeuen Kosten - Ersaz mit einjähriger Juchthauß- strafe belegt, und zugleich dessen nachgüngige Landesverweisung verfügt. Eodem ist der zu Urach verhaftete Johann Ebner von Tischart, wegen Wider- ftzlichkeit gegen die Gensd'armerie, neben dem Ersaz aller Kosten, mit einjähriger Festungsarbeit bestraft worden. Am 10. Jun. wurde die zu Backnang verhaftete Anna Maria Bundschuh von Edersberg, wegen ehebrecherischen Concubinats, zu viermonatlicher Zuchthaußstrafe condemnirr und deren nachherige Landesverweisung befohlen. Unter dem i r. Zun. ist die zu Mergentheim in Verhaft und Untersuchung ge- kommene Maria Barbara Gebhard von Engelhardshauftn, wegen verheimlichter Gebart uud lebensgefährlicher Behandlung ihres Kindes, neben dem Ersaz aller Ko- sten zu Ein und einhalbjähriger Zuchthaußstrafe verurrheilt worden. Am 16. Zun. wurde der zu Eßlingen verhaftete Johann Georg Layer von Win- nenden, wegen ehebrecherischen Coneubinats, zu ftchsmonatlicher Festungsarbeit, und dessen Mitschuldige Rebecca Snslin von Mezingen zu viermonatlicher Iuchrhaußstrafe, neben dem gemeinschaftlichen Ersaze aller Kosten condemnirt. Loäcm ist der zu Rotrenburg in Verhaft gekommene Jakob Lauer von Kayh, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaz aller Kosten mir viermonatlicher Fe-> stungsarbert belegt worden. Den 17. Jun. wurde gegen die zu Mergentheim, wegen Diebstahls und Wilde- rei- Vergehen verhafteten Andreas und Georg Kober von Ingolstadt, im Großher- zogthum Wurzburg, verfügt, daß beide Jnquisüen, neben dem Ersaz aller Koste« zu achtmonatlicher Festungsarbeit verurtheilt, nach Ablauf ihrer Strafzeit aber aus de» Kön. Staaten in ihr Hcimweftn verwiesen werden sollen. Lastern ist der zu Ulm verhaftete Mathias Majer von Winterlingen, wegen gros- sen Diebstahls, neben dem Kosten-Ersaz mit ftchsmonatucher Festungsarbeit bestraft worden. Lostem wurde der zu Ludwigsburg in Verhaft und Untersuchung gekommene Chri- stoph Vrcunmger von Vaihingen, wegen Widersezlichkeit gegen die Obrigkeit, zu achtmonatlicher Fcstvngsstrase condemnirr. Am i8. Jun. ist der zu Nürtingen verhaftete Johann Mayer von Wolfscklugen, wegen Wilderer. Vergehens und Gewehrverheimlichung, neben Constftation der Schief- gewehre und dem Ersaze der ihn betreffenden Kosten, zu ftchsmonatlicher Festungs- arbeit, die ersten sechs Wochen mit aufgesezter Wilderer-Kappe verurtheilt worden. Unter dem Jun. wurde der zu Ulm in Untersuchung gekommene Johann Schüler von Gran heim, wegen ehebrecherischen Jncests, zu Einjähriger Festungsarbeit und dessen mitschuldige Schwägerin Anna Knab von da, zu zehenmonatlicher Zucht- haußstrafe, beide Jnquisireu auch in den gemeinschaftlichen Ersaz der Kosten verurtheilt. Den Li. Jun. ist der zu Hall in Untersuchung gekommene Friedrich Koch von Kupfer, wegen wiederholten Ehebruchs, neben dem Ersaz der ihn betreffenden Ko- sten, zu ftchsmonatlicher Festungsarbeit verurtheilt worden. Am 23. Jun. wurde der zu Altdorf verhaftete Benedikt Breithaupt von Biebe- rach, im Großherzogthnm Baden, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersatz 26s aller Kosten mir einjähriger Festungsarbeit belegt, und dessen nachherige Verweisung auS den Kön. Staaren verfügt. Unter dem 25. Zun. ist die zu Eßlingen in Verhaft gekommene Johanne Wacker von Rohrbronn, wegen großen Diebstahls, zu fünfmonatlicher Zuchthaußstrafe con- demnirt worden. Den 26. Zun. wurde der zu Altdorf verhaftete Baptist Klinger von Hinlerrcu- the, wegen Vagabunden-Lebens und bedeutender Diebstähle, zu dreijähriger Feftungs- arbeit, dessen Mitschuldige aber, und zwar Joseph Klinger von Katzis in'der Schweiz, zu einjähriger Zuchthaußstrafe, und die wegen früher enrdektcn Verbrechens schon im Zuchthauß befindliche Margaretha Mayer von Appenzell zu einer weitern sechsmo- natlichen Zuchthaußstrafe verurtheilt und derselben der Ersaz der betreffenden Anthei- le an den Kosten auferlegt. Eodem ist der zu Göppingen in Verhaft gekommene Gottfried Abele von Ober- urbach, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaz aller Kosten mit sechsmonat, licher Festungsstrafe belegt worden. Eodem wurde die zu Maulbronn in Untersuchung gekommene Iakobine Ru es von Knittlingen, wegen wiederholten Ehebruchs, zu einer Gefängniß - Strafe von zwanzig Wochen und zum Ersaz der betreffenden Kosten condemnirr. Am 23. Zun. ist die zu Rottenburg verhaftete Maria Odermar von Dettingen, wegen verheimlichter Schwangerschaft und Geburt und Vernachläfigung ihres Kinds, neben dem Ersaz aller Kosten, mit ein und einhalbjähriger Zuchthaußstrafe belegt worden. Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom y. Zul. den or, deutlichen Professor der Rechte Or. v. Maj er in Tübingen zum Mitglied des Kön. Ober-Appellations-Tribunals, und vermög allerhöchsten Reftriptö von ebend. an die Stelle des verstorbenen Pro- fessors v. Tafinger den Professor der Rechte Or. Gmelin in Bern zum öffentli- chen ordentlichen Professor des canonischen Rechts und des deutschen Privatrechis an der Kömgl. Universität Tübingen allergnädigst zu erneunen geruht. Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten Rescripts vom n. Zul. dem zur erledigten Patrenat-Pfar- rei Benzenzimmern, Diöcese Aalen, nominirten Candidaten der Theologie Zopp, u. vermög allerhöchsten Rescripts vom 12. Jul. dem zur erledigten Patronat-Pfar- rei Nordheim, Diöcese Brackenheim, nominirten Pfarrer Vogt in Dettenhausen die allerhöchste Bestätigung zu crtheilen. Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten Rescripts vom 14. Zul. den bisherigen Armen-Kastenpfieger Griesinger zu Stuttgart zum Stiftungs-Verwalter für sämtliche Stiftungen in der Stadt Stuttgart und in dem Cameral-Bezirk Nellingen zu ernennen, und die Stiftungs-Verwaltung in dem Cameral-Bezirk Neusen, mit dem Wehnsi'z zu Nürtingen dem bisherigen Lazareth-Pfleger Hölder in Stuttgart zu übertragen. Se. Königl. Maj. haben unterm 15. Jul. dem Kafienknccht Schmid in Steinheim, Cameralamts Höpfigheim, zum Beweis der allerhöchsten Zusriedcnheit mir seinen 50 Jahr lang treu geleisteten Diensten, die silberne Civil-Verdtensi-Medail- le allergnädigst zu ertheilen geruht. Munderkingen. Der Schuster Egmund Schürer hat am 8. Mai den in die Donau gefallenen 7 jährigen Knaben des dortigen Saifensieders Ertle durch Nach- schwimmen vom Ertrinken gerettet. Diese ruhmvolle Handlung wird nun auf aller- höchsten Befebl Königl. Hochpreisl. Seetion der inner» Administration vom 23. Jun. öffentlich belobt. Ehingen, den 8. J"l. 1313. Kön. Oberamt. Stuttgart. In die hiesige Königliche Anlagen wird auf kommendes Spatsahr ein Quantum von 36,000 (Stuf looblattecigten Rosen erfordert, wegen deren Lieferung Dienstag den 3. Aug. d. I. Vormittags 9 Uhr in der hiesigen Königl. Bauvecwaltung eine Abstreichs-Lerhanbiung vorgcnommen werden wird: worzu die Liebhaber eingcladcn, und die Löbl. Orls-Dbclgkcilcn ersucht werden, diese Rosen-Lieferung bei den Amts - und DrtS - Untergebenen auf die foult gewöhnliche Weife anderer Publikationen noch besonders bekannt machen zu lasten. Den iZ. Jul., 1613. Königl. Bauverwaltung. Stuttgart. Auf allerhöchsten Befehl wird bis den 31. Jul. d. I. Vormittags >0 Uhr von den in dem hiesigen Hof-Kammer - Keller befindlichen igisr Weine, ein beträchtliches Quantum im öffentlichen Aufstreich verkauft, welches mit dem Anfügen bekannt gemacht wird, daß die Liebhaber hierzu sich um bemerkte Zeit in der Wohnung dcS Gcncral-Cafsiers König!. Hoftammcr cinfindcn kön- nen. Den 7. Jul. iglZ. Königl. Hof- und Domaincn-Kammer. Stuttgart. Von der Königl. Instituts-Schäferei zu Justingcn sollen nach allcrgnadigstcm Dccrct vom >4. Jun. au Zucht - Schaafwaarc spanischer Race, 54 Widder und ,00 Mulkcrfchaafe gegen baare Bezahlung an den Meistbietenden verkauft werden. Die Deckaufshandlung wird zu Kicch- bctm unter Tck Freitags den 23. Jul. Vormittags 9 Ubr vorgcnommcn werden, wobei sich die Lieb- haber cinfindcn mögen. Den 2. Jul. 13,3. Rechnungsrath, Ober-Schäferei-Jnspector Bürger. Cankstadt. Bis Dienstag den 20. Jul. d. I. Morgens 8 Uhr werden bei der Hospitalpflcge dahier n Äymer igtrer Wein und 20 Gchfl. Dintci im Aufstknch verkauft werden, wobei Kaufs- Uebhabcr in der Spital-Amtsstube sich cinfindcn mögen. Den 50. Jun. i8>Z. Kön. Camcralvcrwaltung. Lconberg. Am Samstag den 24. d. Mon. Vormittags 9 Uhr wird auf dem Rathhaus zu Malmsheim eine Fcuerfprizc mit einfachem Stoßwcrk im Aufstccich verkauft werden; welches hicmit zur öffentlichen Kcnnlniß gebracht wird. Den 7. Jul. 1313. K. Oberamt. Spiegelberg. Bei der hiesigen Königl. Spicgclfabrik, werden Montag den 26. Jul. 64 Pfd. ganz gut gelautertes Abtrieb-Zinn öffentlich verkauft werden, und 'die Liebhaber hicmit eingcladcn, sich VvcmitkagS um 9 Uhr im hiesigen Amthauß dazu einzufindcn. Den ö. Jul. 1313. Kön. Fabrik« Beamtung. Stammhcim. Rach einem allergnadigsten Befehl vom >oten diß, ist von den, auf den Kö- nigl. Kasten dahier und zu Schwieberdingen vorrathigcn Früchten neuerlich wieder ein Quantum Rocken, Dinkel und Haber zum Verkauf ausgefezt worden z welches hiemit bekannt gemacht wird. Den 14. Jul. 1313. Kön. Cameralamt. Heiligkreuzthal. Zufolge allerhöchster Befehle sind folgend« Verleihungen auf 9 Jahve dorr Martini ig'3 biS -«22. vorzunchmcn: >) zu Hciligkrcuzthal. Mittwoch den Scpt. Vormittags-. s)das bisher gctheilt gewesene ttc und ate Maiereigut von 78 Jchrt. Acker, 32 Jchrt. Wiesen, sehr geräumigen Wohn - u. Oekoiiomie-Gcbauden, zusammen in einen Pocht; l>) die Mühle von 2 Mahl- gängen und 1 Gerbgang samt Bakerei, Stallung, Scheune, 9 Jchrt. Acker und 2 Jchrt. Wiesen, r) Zu Tollhof. Donnerstag den 2. Scpt. Vormittags g Uhr das Maiereigut in 109 Jchrt. Aeker, 2s Jchrt. Garten , 62 Jchrr. Wiesen, dann in großen Wohn - und Oekonomie - Gebäuden bestehend. L) Zu Thalhof. Am namlrchen Tage Nachmittag, das Maiereigut in 73 Jchrt. Acker, 34 Jchrt. Garten 344 Jchrt. Wiesen , einem Waidgang, daun großen und bequemen Wobn - und Oekouomie- Gcbaudeu bestehend; die Guter sind in gutem Stande und liegen, allenthalben vereinigt, nahe bei den Gebäuden. Die Liebhaber find eingcladen. an den gedachten Tagen sich bei den Verleihungen einzufindcn; nur diejenige können aber zur Licitation zugelasscn werden, welche mit oberamtlich be- glauvigten Zeugnissen sich ausweisen, daß sie im Stande find, nachstehende Cautionen zu leisten, und die erforderliche landwirthschastliche Kenntnisse bcsizcn. Die in liegenden Gütern oder gerichtlich ver- sicherten Capiralien zu stellende Cautionen betragen ungefähr: vom Mcicreigut Heiligkrcuzthal 4500 fl.; von der Mühl samt Gütern 900 ss; vom Maiereigut Tollhof 4200 fl.; vom Meiereigut Thalhof 3700 fl. Den 20. Jun. rL!Z. Steuerrath der Landvogtei au der Donau, und CamcraU amt Heiligkreuzthal. Leonbcrg. Einem allerhöchsten Befehl vom 5. Jul. zu allerunterthanigster Folge wird die König!. Winter - und Sommer- Schaafwcide zu Heimcrdingen, deren lcztercr 3 jähriger Bestand auf nachstkommeud Michaelis zu Ende gehet, und der damit verbundene Bezug des Heu - und Ochmd- Zehendens auf ungefähr 30 Morgen guten Wiesen der dortigen Markung Samstag den 3,. Jul. Vormittags 10 Uhr auf dem Rathhaus in Heimcrdingen zum zweitenmal im öffentlichen Aufstreich verliehen werden , weil bei der ersten am 26. Inn. vorgenommeucn Verleihung an Pachtzins vor das Jahr nur 415 fl. und damit ein Bedeutendes weniger als in den nächst vorhergehenden 5 Jahren ge» boten worden. Die nähere aus diesen Schäferei: Bestand Bezug habende Umstande sind bereits in dem Köniql. Staats- und Regier. Blatt vom 12. Jun. d. I. Nr. 26., so wie in dem Schwäbischer! Merkur N. icö. >19. 121. vom Jun. 1815. angezcigt, und wird hier nur noch bemerkt, daß cS, ne- ben Heimcrdingen selbst, die Feld-Markungen Hcmmingcn, Schökingcn, Hirschlanden, Dizingen, Höfiugen, Gebcrshcim, Rutesheim, Mönsbeim, Weissach und Flacht sind, auf deren jeder die Her- mcrdinger Bestand-Schaafhccrde von 550 Köpfen wöchentlich 2 Tage Ucbertricbswcisc geweidet wer- den darf. Den 12. Jul. rgiZ- Landvogtei-Srcucramt am Rotenberg u. Cameralamt Lconberg. Maulbronn. Da die am 27. 2g. und 29 April statt gehabten Verleihungen auf 3 Jahre, von Michaelis igiz bis dahin 1316. der Sommer, und Winterschaafwciden von Iptingen, Gündel- bach und Schüzingcn, nicht genehmigt worden sind, so werden dieselbe neuerdings, und zwar am Samstag den 31. Jul. Morgens ro Uhr in dem hiesigen Klöster- Wirthshauß ,verlieben werden, wo- zu die Liebhaber eingcladen sind. Die Weide von Iptingen ertragt 500 Stuk, wovon der Bcstan- der 150, und die Bürgerschaft 33» einschlagen darf. Der Bcstander genießt hinlängliche Stallung, und nöthigen Pia; zu Futter, har aber keine Wohnung. Der Bcstander der Schaafwcide zu Gün- delbach darf die Waide mit 125 Stük, und die Bürgerschaft mit 125 Stük Schaafe beschlagen, für die nöthige Wohnung und Stallung hat der Bcstander selbst zu sorgen. Der Bcstander der Schaafwcide zu S ch ü tz i n g e n darf soo , und die Commun 100 Stük Schaafe einschlagen, auch hat der Schäfer freie Wohnung und Stallung und 2 Garten zu genießen. Die weitern Bedingungen werden bei der Verleihung selbst bekannt gemacht werden. Den 15. Jul. >8>3. K. Oberarm. Nellingen. Der Bestand der Schaafwcide zu Nellingen geht bis Ambrosi iß<4 zu Ende, u. wird Montag den 2. A»g. d. I. auf dem Rarbhauß zu Eßlmgcn wieder auf 5 Jahr verlielmi. Die Waide darf im ersten Jahr mit, 400, im 2tcn Jahr mit 450, und im Ztcn^Jahr mit 500 Stuk be- schlagen werden, und der Bestander erhalt eine freie Wohnung mit den nöthigen Stallungen, und ein kiciiics Küchengartlcn, den Psorchkarrcn, Hurten und Salztröge und den Wintcrpförch von Mar- in! dis Ambrosi' Eßlingen, den 12. Jul. 1&13* Kon« Oberamt. 26z HcrrrnLerg. Die nachbeschriebene Conscriptlonspflichtige hiesigen Oberamts werden hiemit Lei Vermeidung der in der Conscriptions-Ordnung angcdrohten Strafen wiederholt vorgeladen, inner- halb 4 Monaten dahier zu erscheinen und sich wegen ihrer Abwesenheit zu verantworten, und zwar diejenige, deren Vermögen bereits zur Confiftation annotirt ist, unter Androhung der wirklichen Con, fiscation zum dritten-und leztenmal von der Oberamts-Stadt Herrenberg : Andr. Gottl. Gak, Schneider. Gottl. Fried. Leirer, Schuster. Gottlicb Fried. Binder, Biersieder. Christ. Friedrich Vogel, Schuster. Bon den Amts-Orten: Affstett: Ioh. Ge. Kahler, Tuchmacher. Conrad Köhler, Schuster. Jak. Köhler, Schuster. Alt innen: Franz Jos. Geiger, Sattler. Sccph. Mikeler, Porccllainfabrikant. Bondorff: Ioh. Jak. Ouppcc, Mezgec. Gart ringen: Jak. Mast, Maurer. Jak. Hämmerlcn, Baurcnknecht. Johs. Sattler, Schumacher. Johs. Küm- merlen, Bauer. Ioh. Peter Rohm, Weber. Ioh. Jak. Eipperlen, Sattler. Phil. Jak. Gutmann, Schumacher. Gült st ein : Ioh. Fried. Wilhelm, Mezger. Eman. Fried. Notker, Schumacher. Ioh. Jak. Supper. Ioh. Martin Breitmaier, Schneider. Ioh. Mart. Notker, Striker. Bon Hagelloch: Ioh. Cbrist. Eberbardt, Bck. Haslach: Johann Friedrich Wagner, Schuster- Hildrizhausen: Ioh. Jak. Noltec, Bek. Ioh. David Waker, Chirurgus. Ioh. Frid. Wich, termann, Mezgec Ioh. Cour. Eberlen, Schuster. Klipp ingen: Ioh. Mich. Roller, Bauer. Ioh. Ge. Bek, Schmid. Neb ringen: Ioh. Mart. Schabcrlcn, Weber. Ioh. Jak. Schaber, len, Schumacher. Johs. Schabcrlcn, Schneider. Obericsingen: Conr. Sailer, Baurcnknecht. Ioh. Ge. Kruler, Schneider. Christ. Sindlinger, Kiefer. Pfäffingen: Ludw. Hirlh, Tag. iöhner. Polt ringen: Aloisius Haar. Rcustcn: Abraham Schneider, Strumpfwcbcr. Job. Heinr. Strohhckn-, Schneider. Ioh. Mich. Reichert, Ziegler. Rohren: Ioh. Georg Schmid, Schneider. Ioh. Ge. Ruoff, Scvceincr. Gabriel Buhler, Bek. Conrab Kienzle, Bek. Unteriesingen: Ge. Fried. Worner, Striker. Job. Ge. Schnaith, Mezgcr. Unteröschel- bronn: Ioh. Jak. Preuniug,.-Schmid. Ioh. Mart.- Raisch, Schmid. Zum zweitenmal von Herren berg: Christ. Fcrdin. Leyrer, Buchbinder. Ioh. Gottl. Kay, scr, Chirurgus- Ioh. Fried. Harttmann, Schneider. Ioh. Christ. Fcrdin. Krönig, Sattler. Ioh. Conr. Ruthardt, Rotgcrber. Ioh. Fried. Vögelen. Ernst Fried. Pfäfflen. Altingen: Johs. Henne, Weber. Ioh. Mich. Hahr, Wagner. Johs. Gulden, Mezger. Ioh.' Peter Bceb, Müller. Jak. Henne, Zimmermann. Entringen: Ioh. Martin Baumann, Striker. Ernst Ferdinand Marz, Wagner. Fried. Wilh Wolff, Bck. Ioh. Ge. Schlichter, Schuster. Nikol« Jak. Löffler, Schuster. Ioh. Ge. Krauß, Schneider. Job. Adam Mohl, Sailer. Johs. Kuch. Gärtrin- gcn: Ioh. Ulrich Kümmerlcn, Merger. Jak. Motteler, Bauer. Ioh. Jak. Schumacher, Zimmer mann. Gültstciu: Ferdin. Binder, Baurcnknecht. Ioh. Ge. Maier, Weber. Hildriz, hausen: Ioh. Ge. Kepplcr, Strunipfweber. Knppingcn: Ioh. Jak. Widmaier. JohS. Schnicrlen, Fimmcrmann. Mönch berg.: Conr. Kegreis, Schneider. Mözingen: Johs. Siiidlinger, Schmid. Jak. Bauer, Maurer. Martin Zinnscr, Schuster. Christ Teufel« Johann Ge. Teufel, Schmid. Ge. Fried. Teufel. Nufringen: Jak. Marqnart, Bel. Jak. Supper, Maurer. Ioh. Mich. Reichert, Tuchmacher. Johs. Basler, Bek. r Obcrie si >i gen: Jakob Küblcr, Taglöhner. Oberndorf: Simon Schübel. Oberöschelbronn: Job. Martin Möller, Schreiner. Gottl. Rauschcnberger, Lcincnwcbcr. Jak. Andr. Rauschcnberger. Polt rin- gen: Zachar. Msingcr, Bek. Valent. Kittel, Bauer. Matth. Rausch. Stepb. Baumann, Stri- ker. Reustcn: Ioh. Martin Pfeiffer, Müllerknecht. Rohren: Gabriel Ruoff, Tuchma- cher. T h cil sing en : Step!;. Mcfferschmid, Schumacher« Untcricttingen : Lor. Bauer, Weber. f Michael Niethammer, Schuster. Jak. Rindccknecht, Wagner. Johann Mich. Grösamlcn. Ll n t c c o sch c l b r o n n : Ioh. Fried. Rcmpp, Schmid. Zum erstenmal von Herrcnberg: Jak. Fried. Wohlbold, Bck. Hagettoch: Johann Wilh. Koch, Schneider. Ioh. Ge. Schnek, Schuster. Jakob Fried. Schnck, Schuster. Pfäf- fingen: Ioh. Conr. Weippect, Zimmermann. Jak. Göhring, Bek. Jakob Mutter, Bauer. Kön. Oberamk. Lculkirch. Nachbcnannte Conscriptionspflichtige, welche sich nach Emanirung und Publika- tion der Con cript. Ordnung vom Jahr isos. entfernt, und sich weder bei der Musterung deS Jahrs 1810 und i8ii. noch bisher gestellt haben, werden durch gegenwärtige Edictal - Ladung unter Anbe, raumung eines 4 monatlichen Termins zum erstenmal aufgcfordert, vor Oberamt zu erscheinen, und sich über ihre Abwesenheit zu vectheidigci,, widrigenfalls sie die in den neuesten Conscriptions-Gcse- zen bestimmten Strafen der Confiscation ihres gegenwärtigen und wahrend ihrer Abwesenheit ihnen anfallenden Vermögens auch einer verlängerten Dienstzeit oder geschärfter körperlichen Strafen sich zu gewärtigen haben: Ans der Stadt Lcutkicch: Johs. Gabele. Aus der Schulthcisscrci und Drt Diepoltshofen: Andr. Wolfle, Bauer. Aus der Schulthcisscrei und OrtWurzach: Jos. Ant. Sigg, Schreiner. Andr. Gchemmcl, Wcisgcrber. Alois Hohl, Schmid. Aus dem unmittelbaren Unteramtsbezirk und Ort Roth: Augustin Caspar, Schumacher. Aus der Schult- heisserei E ll w a n g c n: Meinrad Akermann, und Matthias Nothhelfer, Schreiner aus Tristolz. Aus der Schulthcisscrci Moos Hausen: Jos. Ant. Lohr, Flößer aus Ailrach. Ant. Ncffensohn, Bauer auö Schnaggcnberg. Jos. Grek, Bauer aus St. Johann. Kön. Oberamt. Eßlingen. Weil der Feiertag Jakobi auf den Sonntag fallt, so wird der der allhicsige auf diesen Tag fallende Jahrmarkt am nachfolgenden Tag Montag den 26. Jul. d. I. abgchaltcn. Den 9. Jul. iZ 15. Stadt- Magistrat. Nekarsulm. Johann Michael Holzapfels, Bürgers und Weingartners dahier Ehefrau, Ma- rianne Otilie hat sich am 24. Jun. d. I. von Hauß cnlsernt, ohne dem Oberamt oder ihrem Ehe- mann zu sagen, daß sie fottgchc, und hat folgende Kleidungsstücke, ncmlich 1 Rock und Kittel von Ziz mit kurzen Schößen, braunem Boden, und großen rochen Blumen, 1 Rock und Kittel rund ab, geschnitten, von breite>-st''ciftem, kalmukcnen Zeug, ungefähr Z Paar wollene und leinene Strümpfe, 1 paar manchesterne blaue Schuhe, 1 Haube von schwarz braunem Ziz worauf,ein Crucifix von Sei- de gcstept ist, 1 blau gedruktcn Rok und Schurz, und ungefähr 24 dis 32 kr. Geld mit sich genom- men. Dieselbe ist ungefähr 5 Fuß 4 Zoll groß, starker Postur, schwarzen breiten Angesichts, grauer Augen, hat eine starke große Warze oberhalb der Stirne an der Seite im Haare, schwarze Haare, und redet manchen Tag verwirrt und schnell Alle Kön. Hoch - und Wohllobl. Orts - Obrigkeiten werden daher geziemendst ersucht, auf dieselbe fahnden, und im Bctrctungsfall dem hiesigen Oderamt rinliefern zu lassen. Den 9. Jul. igiZ. Kon. Oberamt. Wiblingen, Baustetten. Oberamt Alpek. Obcrstozingcn. Don der Bcamtunq Roth, Oberamtsbezirks Lcutkirch wurde Joseph Lang von Obcrstozingcn Obcramtsbczirks Alpcck we» gen gcsezwidrigcm Aufenthalt im Ausland und Dicbstahlsverdacht verhaftet, und der Gcnsd'armcrie zur Begleitung in sein Heimwescn übergeben. Die Beamtung Ochscnhausen wollte ihn nun über Schöneburg, Mictingen, Baustcttcn nach Laupheim liefern lassen, allein auf dieser Richtung liegt kein Gcnsd'armc, und er wurde durch Polizcidiener begleitet. Dem Polizcidiencr von Baustcttcn aber entsprang er in dem Wäldchen zwischen Laupheim und Baustcttcn. Es werden nun alle Be, Hörden, in deren Wirkungskreis cs einschlägt, aufgefordert, auf diesen Menschen fahnden, ihn im BctretungSfall verhaften, und an das Kön. Oberamt Alpek wohlverwahrt cinliefern zu lassen. Lang ist nach der Bezeichnung des Polizeidieners, dem er entsprang, uittcrsczter Stellung, mißt 5' 10", sein Haar ist braun, braun aufgeblasen und blattcrnarbigt das Gesicht, grau die Auge», die Zähne gut. Seine Kleidung bestand bei seiner Entweichung in einem leinenen blau u. weiß gestreif- ten Wammes, ähnlichem Brusttuch mit zinnernen Knöpfen, alten schwar-cn ledernen Hosen und al- ten leinenen Strümpfen, seine Kopfbedekung in einem runden Hut, die Fußbcdckung in Stiefeln. Den 10. Jul. igiZ. Kon. Oberamt. Ulm. Da der während einer gegen ihn vorgenommencnUntersuchung von hier entwichene hiesi- ge Bürger und Mitbesizcr einer Essig-Fabrik, Christoph Friedrich Haueisen wieder aufgefangen und beigcbracht worden ist: so wird der dieses Flüchtlings wegen unterm 7ten d. M. erlassene Steckbrief ausser Wirkung gesezt. Den 13. Jul. 1813. Kön. Oberamt- u. Ober-Polizei-Coninnffariat Nrv. 32. 26z 1813. KöniglichWürttembcrgisches tüglZ- gnd Regiervngs-Blatt. Samstag, 2^. Jul. König!. Verordnung, die Bestrafung der von Kindern an ihren Eltern verübten körperli- chen Mißhandlungen bctr. d. d. ig. Inl. igiz. Frldertch, von Gottes Gnaden, König von Württemberg rc. rc.rc. Wir haben wahrzunehmen gehabt, daß die von Kindern an ihren Eltern verüb- te Mißhandlungen nicht mit derjenigen Strenge bestraft worden sind, welche ein sol- ches mit freventlicher Verletzung der heiligsten Pflichten begangenes Verbrechen er- fordert, lind sehen Uns dadurch veranlaßt, zu verordnen, daß wer sich soweit vergeht, seinen Vater oder seine Mutter, Großvater oder Großmutter, mit vorsätzlicher Hand- Anleguug körperlich zu verletzen, die Verletzung möge nun von bleibenden nachthei- ligen Folgen seyn oder nicht, zu einer wenigstens fünfjährige« Zuchthausstrafe ver- urtheilt werden solle. Unsere Königl. Ober» Beamte haben diese Unsere Verordnung in jedem Orte be- sonders publiciren zu lassen, und Sorge zu tragen, daß die Bekanntmachung dersel- ben in jedem Jahre wiederholt werde. Gegeben, Stuttgart im Königl. Staats-Mi- nisterio, den 18. Jul. 1313. AdMand, Sacr, Keg.. Mai, Normal- Verordnung wegen Bestrafung der Apotheker im Fall einer"aus verwerflichen Absichten geschehenen Verweigerung verordneter Mcdicin. Arider ich, von Gottes Gnaden,, König von Württemberg rc» rc» Unsere Königl. Medicinal- Ordnung macht zwar den Apothekern ausdrücklich jut Pflicht, sich sowohl gegen Arme als Reiche, die ihres Dienstes bedürfen, zu asten Zeiten bereit und willig finden zu lassen, und die in den ärztlichen Recepten verord- neten Arzneien auch für diejenigen, welche sie nichd sogleich baar bezahlen können, schleunig zu bereiten und abzugeben» Die gewissenhafteste Befolgung dieser Vorschrift ist von desto grösserer Wichtig- keit für die allgemeine Wohlfahrt, se gefahrlicherr die Folgen einer Uebertretung der- 266 selben für die Gesundheit, ja sogar für das Leben der Unterthanen werden können. Zn dieser Hinsicht haben Wir für nöthig erachtet, auf vorsätzliche Eoürraventionen da« gegen angemessene strenge Strafen zu setzen und hierüber nachfolgende nähere Bestim- mungen vorzuschreiben. Wenn ein Apotheker vorsätzlich, ans verwerflichen Gründen und namentlich we- gen nicht gleich erfolgender baaren Bezahlung, oder wegen älterer Forderungen an den Patienten, die Zubereitung und Abgabe einer von einem zur Praxis leguimirte« Arzt oder Wundarzte »orgeschriebenev Arznei verweigert oder verzögert, ungeachtet (was die ordinirenven -Aeezte nach der ausdrücklichen Vorschrift Unserer König!. Me- dicinal-Ordnung in den dazu geeigneten Fallen nie unterlassen sollen) auf dem Re- cept, durch den Beisatz des Worts Cuo Eile wrgeschneberr ist, so soll der Apothe- ker, insofern nicht eine auf Tödtung oder Vesoädigung des Kranken gerichtete dolose Absicht desselben eine noch höhere Strafe rechtlich begründet, den Verlust des Apo- theker - Privileg« nebst einer sechSmonatlichen Zuchrhauß, Strafe verwirkt haben, und jener tritt selbst dann ein, wenn der Incsipar zu erweisen im S ach? wäre, daß durch die ihm zur Last fallende Verweigerung oder Verzögerung dem Kranken ?ar kein bedeutender Schaden zugefügt worden ist. Har aber eine solche vorsätzliche Ver- zögerung oder Verweigerung nur in einem solchen Falle Statt gehabt, wo auf dem Recept keine Eile vorgeschrieben war, auch aus dem Rececte selbst nicht die Gefahr auf dem Verzug entnommen werden konnte, so soll zwar die Strafe nach den Um- ständen bestimmt, jedoch gleich die erste Contravention wenigstens mit einer Geldstra- fe von 2s Reichsthalern, Wiederholungen aber sollen mit Jncarcerations - Festuags- oder Zuchch ruß-Strafen, auch bei dem dritten Vergehen dieser Art zug.eich mir Ver- lust des Privilegiums geahndet werden. Damit indessen auf der andern Seite auch die Apotheker bei pflichtmäsiger Er, füllung ihrer Obliegenheiten gegen boshafte Deuunciationen und Bervortheilungen sicher gestellt werden mögen; so befehlen Wir nicht nur, daß diejenigen, welche uner- weisliche oder gar offenbar kalumniose Beschuldigungen einer aus verwerflichen Grün- den geschehenen Arznei-Verweigerung gegen sie Vorbringen, unnachsichtlich mit ernst- licher und nach Befund der Umstände mit Festungs-und Zuchrhauß- Strafen belegt werden sollen, sondern Wir wollen auch die in Unserer König!. Medicinal-Ordnung Tit. II. §. 21. wegen Bezahlnng der Apotheker-Forderungen enthaltenen Vorschriften ausdrücklich wiederhole, und Unfern König!. Justiz-Stclllen die dort befohlene schleu- nige Rechts-Pflege in dergleichen Sachen gemessenst zur Pflicht gemacht haben. Die König!. Oberämter haben diese Verordnung zur allgemeinen Nachachmng bekannt zu machen» Stuttgart, den i6. Zul. 1313. Ad Mand, Sacr. Reg. Maj. Ministerium des Innern. Graf v. Reischach. Warnung vor falscher Münze. Da von einem gegenwärtig in Kempten verhafteten Falschmünzer, Namens Has- lacher, falsche Württemberg. Sechs Kreuzer Stücke mit der Zahrzahl 1306. in Um- lauf gebracht worden sind; so wird solches andurch mit dem Aufügen zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß diese falschen Münzen, welche von Messing und versilbert sind, folgende Kennzeichen haben: Zn deur Wappen sind die Sinken an den Hirsch- hörnern zu gerade; die Buchstaben in der Umschrift z« gros, und ganz ungleich, insbesondere ist in dem Wort: Scheide-Münz der Buchstaben 8 gegen die übrigen unverhältnismästg klein, und ganz schief gestellt, auch ist am Ende ein E beigefügt, welches auf den ächten Sechsern sich nicht befindet. Das Publikum, und insbesondere die Königl. Sassen-Beamte werden demnach vor Annahme dieser falschen Münzen hiemit gewarnt. Stnttg. den 22. Jul. iZiz. Kon. Finanz-Ministerium. Graf v. Mandelsloh. Rcchts, CrkemlMiße des König!. Ob. Appellations-Tribunals. 1) Zn der ehemals Reichskammergerichtlichen Mandats-Sache zwischen den zu Steigerback,, Niederstetten und Ermershausen verbürgerten Einwohnern der sogenann- ten Rekertsfelder Markung, Impetranten, und der Gemeinde Adolzhauscn, Jmpetra- tin, wird der im Punkt des Schadens- und Kostens- Ersazes unter Bermittlung des Oberamts Mergentheim getroffene Vergleich bestätigt. Tübingen, den 8. Jul. i8iZ» 2) Zn der Appellations-Sache von dem Königl. Ober - Justiz-Collegium zwischen Catharina Dorothea, geb. Merkel zu Stuttgart, cum curat. Klägerin, Appellantin am einen, und Zohann Michael Schäf daselbst Bekl. Appellaten am andern Theil pfto repetitionis dotis wird der dem Appellaten deferirte Haupt-Eid nach verweigerter Ab- schwörung des suramcuti msiitiT in der gerichtlich vorgeschriebenen Form für zurükge- nommen erklärt, und das Urthel voriger Instanz bestätigt. Ib. eod. g) Zn der vormals Reichskammergerichtlichen Mandats-Sache zwischen der Fürst- lich- Hohcnloh- Bartcnsteinischen Vormundschaft in Vertretung der Schäferei, Käufer zu Pfedelbach und Schwöllbronn, so wie des Schäferei-Beständers auf dem Lindel- berg Zmpetranten am einen, und der Stadt - Gemeinde Oehringen Impetratin am andern Theil, Schasftrieb betreffend, wird i>n Punkt des Besizes^ die Zmpetratische Paritions- Anzeige für hinreichend angenommen, im Punkt des Schadens, und Ko- stens-Ersazes aber pariroria plena erkannt. 1b. eod. 4) Zn der Appellations- Sache von dem Königl. Ober- Znstiz- Collegium zwischen der Wütwe des Lorenz Kiescr und ihren in den Akten benannten 2 Kindern cum cu- rat. zu Oedheim, Nekarsulmer Oberamts, Kläg. Appellaten nun Appellanten am ei- nen, und Franz Kiefer zu Zartfeld, Beklagtem Appellanten min Appellaten am an- dern Theil, eine Sinsfordcrung betreffend, wurde wegen Mangels an einer gegrün- deten Beschwerde non devolutorie erkannt. Tübingen, den IO. §ul. I8IZ. 5) Zn der delegirren , bei dem Königl. Ober-Tribunal in erster Znstanz verhan- delten Rechts-Sache zwischen dem ehemaligen Fürstlich Hohenloh'schen Justiz-Beamten Carl Ludwig Maier zu Künzelsau, Kläg. am einen, und der Secnon der Krondo- mainen des Königs Departements der Finanzen, Beklagter am andern Theil, dls Verpfändung der Jurisdiktions-Gefälle des Ritterguts Dörzbach betreffend, wird die beklagte Section der Krondomainen von der gegen sie angebrachten Pfandschasts-K!a- ge entbunden. Tübingen, den iZ. Jul. iZiz. 6) In der delegirren Appellat.- Sache von dem Stadtgericht zu Welzheim zwischen Jakob Nachtrieb, Bürger und Bauer zu Vrezenaker, Oberamts Waiblingen, Klager, Appellanten an einem , und Jakob Bai, Bürger und Gastwirrh zu Breitenfürst, Lor- cher Oberamis, Beklagten, Appellaten am andern Theil, eine Schuldklage betreffend, wird rekormLtorie erkannt, und beklagter Bai in die Bezahlung der eingeklagten Schuld und der Zinßen aus derselben, verfallt. 7) In der ebenfalls delegi-te» Appellations- und res-,. Nullitatcn-Sache von dem vormaligen Fürstbischöflichen Würzburgischen 4!inte Malfingen zwischen dem Wasen- meister Moriz Blau auf dem Reilhof, Oberarms Künzelsau, Bekl. Appellanten und Querulanten an einem, sodann Simon Blanks Wirrwe und Consorten von Heimhau- sen, ebenfalls Oberamts Künzelsau, Klägern, Appellaten und Querulaten am andern Theil, Entschädigung wegen zu viel gehauenen Holzes betreffend, wird die ganze in erster Instanz gepflogene Rechts-Verhandlung als nichtig kasfirt, der Beklagte ab i,r- ftantifl abfolfrrt, und den Klägern überlaffen, denselben von neuem in erster Instanz vor der competcnten Behörde zu belangen. Tübingen, den 17. Jul. 1813. Rechts - Erkcnntniße des Ksn. Oder-Justiz-Collegiums. 1) In Rechts-Sachen erster Instanz zwischen Christian Glock, Gastgeber zum Ho- henlohischen Hauß in Oehringen, Kl. an einem, und dem Herrn Fürsten August zu Hohenlohe Neuenstein Ingeifingen Bekl. am andern Theil, das Eigenrhum eines Haußes betreffend, wurde erkannt, daß die angestellte Eigcuchumsklage nicht statt ha- be, jedoch dem Klager Vorbehalten bleibe, entweder den Herrn Bekl. mit der persön- lichen Klage aus dem Kauf-Contrakt in fepamo zu belangen, oder aber seine Ansprü- che gegen Israel Oser aus der von diesem ausgestellten Cessions - Urkunde zu verfol- gen. Srurrg. den 2. Jul. igrz. 2) In der Appellations-Sache von Urach, zwischen Michael Weybwadel zu Eh- ningen Kl. Anten an einem, und deffen Ehefrau Elisaberha, geb. Rall, cum cum. Bekl. Atttt und MitAntin am andern Theil, Avministration und Genuß des Vermö- gens der Art« betreffend, wurde die Urthel erster Instanz confirmirt. Stuttgart, den 7. Jul. z) Ju Sachen Herz Löw, jezt Hugo Leo Lorch zu Mainz, modo dessen Cesfio- nars Markus Reinach daselbst, und Berle, jezt Petronell« Luca Scheuer zu Mainz, modo deren Erben, Kl. gegen Johann Anton Freiherrn v. Freiberg auf Hürbel, Bekl. p&o debiti, wurde auf Beweis erkannt. Scuttg. den 9. Jul. iZlZ. Se. König!. Maj. haben allergnädigft geruht, vermög allerhöchsten Decrers vom 17. Jul. dem adelichen Gutsbesizer Ferdinand von Sturmfeder zu Oppen- weiler die Adels-Dekoration des Königreichs zu verleihen. Vermög allerhöchster Ordre vom 7. Jul. haben S e. Königs. Maj. dem Tra- banten-Wachtmeister, Hauptmann von Reinhardt die allerunterthänigst nachgcsuch- re Entlassung aus den Königl. Diensten errheilr, und den Ober-Lieutenant Vorn- häuser von der Gensd'armerie zum Stabs -> Capitain und Trabanten, Wachtmeister attergnädigst ernannt. Unterm 8. Jul. haben Allerhöchdieselben dem General-Adjutanten, Gene, ral-Major, Grafen von B er old in gen die attergnädigste Erlaubniß ertheilr, die ihm bewilligte Decoration der Kais. Französ. Ehren-Legion tragen zu dürfen, und den 9. Jul. den Premier-Lieutenant v. Masseubach vom Kön. Znfant. Regi- ment Nr. i, Prinz Paul zum Ritter des Königl. Militair - Verdienst - Ordens aller, gnädigst ernannt. Unterm !4> Jul. wurde dem Hauptmann, Grafen von Leutrum vom Znfant. Regiment Nr. 2. Herzog Wilhelm Kränklichkeit halber die Entlassung aus den Kö, nigl. Diensten ertheilr. Den ro. Jul. haben Se. Königl. Maj. den Artillerie-Sergeanten Müller zum Ober-Wagenmeister und zum Second-Lieutenant allergnädigst ernannt, und unter eberrd. dem General-Lieutenant, Grafen v. Franquemont die Erlaubniß ertheilr, das erhaltene Offiziers-Kreuz der Kais. Französ. Ehrenlegion tragen zu dürfen. Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruht, »ermög allerhöchsten Rescviprs vom -6. Jul. die Stiftungs-Verwaltung Rottweil dem bisherigen Cameral-Verwalter Hörlin in Rotenmünstcr zu übertragen; xcrmög allerhöchsten Rescripts v. 13. Jul. den vormaligen General-Ober-Steuer, Einnehmer Wächter von Mergentheim, zum Ober-Finanzrath bei der ersten Abthei- lung der Seerion der Krondomainen, den vormaligen Registratur-Gehülfen Velz von Mergentheim zum Registrator bei der Registratur der ältern Akten des Königl. Finanz-Departements, und den vormaligen Rentamts-Assistenten Lindner von Mergentheim zum Buchhal- ter bei Königl. Accise- Rechnungs- Kammer zu ernennen. Ge. Königl. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten ReseriptS vom 16. Jul. dem zu dem erledigten Diaconar Ochrivgen nominirten Diaconus Weiz- säcker von Jngelfingen die allerhöchste Confirwation zu ertheilcn. Se. Königl. Maj. haben unterm 21. Jul. den katholischen Pfarrer Weick- mann zu^Reicheubach, Oberamrs Gmünd, aus Anlaß seines AmtS-Jubiläi zum Rit- ter des Königl. Civil- Verdienst- Ordens gnädigst ernannt. Rottenburg. Durch ein allerhöchstes Rescript des Königl. Hochpreisl. Dcpart. des Innern, Seoüon der inner» Administration vom 23. v. Mon. ist Unterzeichneter Stelle der allergnädigste Auftrag ertheilr worden, den Scherenschleifer Joh. Vetter von Oberjettingen, wegen der durch ihn mit einer rühmlichen Geistesgegenwart voll« führten Rettung des 15 jährigen Philipp Strohmaier und des 14jährigen Stanis- laus Wohlschieß vom Ertrinken, öffentlich zu beloben. Au welchem Ende solches all- gemein bekannt gemacht wird. Den 17. Jul. r8iZ. Kön. Oberamt. Der verwittibtett Professorin, Maria Dorothea Friedrika Hegelmayerin zu Tü- bingen, ist für ein dem vormaligen Kirchenrach im Okt. 1305 angelichenes Capital von 500 fl. a 5 pro Cent Term. 11. Orr. verzinslich, der von der damaligen Kirchen- kastev.'Verwaüung arrsgestellte -Znternnsschein verlor es gegangen. Der etwaige Besi- zer dieses Interimöscheins wird nun hiemit aufgeforderr, solchen innerhalb 3 Mona- teil bei der König! General- Staats- Schuldcnzahlungs-Kasse allhier vorzeitigen, und seine allenMsige Ansprüche darauf zu. beweisen, indem nach Berfluß dieses ^Termins der Znterimsschein als ungültig angesehen, und die vorhandene förmliche Obligation der bisherigen Eiger.thümerin des Capikals ausgefolgt werden wird. Stuttg. den 9. Jul. 1313. König!. General- Staats- Schuldenzahlungs-Kasse. Stuttgart. Die dem Vernehmen, nach in Rußland und Holland sich aufhal« tenden Zntestar-Elben des am 30. April dieses Jahrs mit Tod abgegangenen Gene- ral-Majors Johann Philipp von Gro os, gewesenen Stadt-Commandanten zu Mer- gentheim, gebürtig aus Fulda, werden hiemit aufgefordert, ihre etwaige Einwendun- gen gegen düs von demselben hinterlassene Testament, worinn er seine Gattin zur Universal- Eibm seiner Vrrlassenschaft eingeseZt hat, binnen des hiemit anberaumten peremtorischen Termins von Z Monaten bei der Unterzeichneten Behörde vorzubrin- gcn, und wird denselben dabei bemerkt, daß das gedachte Testament keine sichibare Fehler hat. Den 18. Zun. rZiz. Zustiz-Section des Königl. Kriegs-Depart» als Ober- Kriegs- Gericht. Stuttgart. In die hiesige Königliche Anlagen wird auf kommendes Spatjahc ein Quantum von 56,000 Stük 100 blätterigtcn Rosen erfordert, wxgcn deren Lieferung Dienstag den 5> Aug. d. I. Vormittags 9 Uhr in der hiesigen König!. Bauverwailung eine Abstrcichs-Dcrhandlrmg vorgcnommcn werden wird: worzu die Liebhaber eingcladen, und die Lödl. Orts-Obrigkeiten ersucht werden, diese Rosen - Lieferung bei den Amts - und Orts - Untergebenen auf die sonst gewöhnliche Weise anderer Publikationen noch besonders bekannt machen zu laffeu. Den iS. Jul. i»rz. Kouigl. Bauvcrwaltung. Stuttgart. Auf allerhöchsten Befehl wird bis den 3*. Jul. d. I. Vormittags 10 Uhr von den in dem hiesigen Hof-Kammer < Keller befindliche» igirr Weine, ein beträchtliches Quantum im öffentlichen Aufstrcich verkauft, welches mit dem Anfügcn bekannt gemacht wird, daß die Liebhaber hierzu sich um bemerkte Feit in der Wohnung des Gencral-Cassters Kouigl. Hofkammcr einfinden kön- nen. Den 7. Jul. 1313. König!. Hof- und Domainen-Kammer. Eßlingen. Der Bestand der Schaafwcide zu Stcinbach geht bis Ambrosi igih. zu End--. Diese kann mit 300 Stük beschlagen werden, und wird Montag den 2. Aug. d. I. auf dem Nach- hause zu Eßlingen wieder auf z Jahre verliehen. Für den Bcstönder ist eine bequeme Wohnung nebst einem neuer bauten Stalle u. hinreichendem Plaz für die Etallfültcrung vorhanden. Auch steht demselben das Recht der Wintcrfahrt zu. Den 20. Jul. igi5. Kon. Dbcramt. Leutkirch. Am Freitag den 6. Aug. d. I. wird die hiesige Soimmrschaafwaide, welche mit Zov Stük Schaafwaar beschlagen werden kann, da deren Bestand beucr zu Ende gehet, auf die nächst, folgende 5 Jahre wieder urucrlich an den Mcistbirtenden im öffentlichen Aufstrcich verpachtet werden; die Bcstandlicbhabcr- werden h: n>st cun-eladen, an gedachtem Tag Morgens um 8 flbr sich mit lcga- cn va.-nkeitlichen Zeugnissen über ihr Vermögen und Prädikat versehen, auf dcm^hicsigcn neuen Bau inzufinden und Yiejer VschMblung s.nzuchvhnm. Mm 10.Just Kon- Obdkgmt. 2' I xentkirch. Am Freitag den 6. Aug. b. I. wird die Sommerschaafweide zu Wnrzach, wcl he mit 300 Skük beschlagen werden kau-, da deren Bestand Heuer zu Lade gehet, auf btc uächstfolgcnde 3 Iah'v, wieder n-uerlich an den Meistbietenden im öffentlichen ÄüKreich verpachtet werden, sie BestandSlreböad'er werden biemit eingcladen, an gedachtem Tag Margens 6 Uhr sich mit legalen obrigkeitlichen Zeugnisse» über ihr Vermögen und Prädikat versehen, auf dem Rathdause zu Leutkirch einzufindcn, und dieser Verhandlung anzuwohnen. Den io. Jul. 1513. Kon. Oberamt. Orendelsatt. Da die am 5 Mai d. I. auf allerhöchst.!, Befehl von unS vorgcnommene V>" Hdung von -7 Morgen sogenannter Heiligen Hauß Wiesen zu Qcendelsall die allerhöchste Rati- fication nickt erhalten hat; so haben wir Mittwoch den 11. Lug. zu einem nochmaligen Verwidungs, Verbuch bestimmt, an welchem Tage sich die Liebhaber Vormittags >0 Uhr in dem Wirth Mezischeir Hause -u Orendelsall mit Zeugnissen über Reeynchaffcnhcit und Vermögen versehen, einfinden möge». Dehringen, den rz. Jul. igiz. Landvogter-Steuerrath an der Jarl, und Camcralverwalkung Oehcingen. Och ringen. Der zur lezten Aushebung destgnirt gewesene Conscript nspflichtige Joh. Jakob Flui er, Hammerschmldt von Ernsbach, 20 I. alt, g" 6"' messend, hat sich am leztern Pfingstmon- tag, wo er ausgehoben werden sollte, flüchtig gemacht. Derselbe wird nun hiermit aufgerusct,, un- verzüglich nach Hause zurükzukebrcn, und der dem hiesigen Oberamt «der seine Entweichung Red und Antwort zu geben. Zugleich werden alle Hochlölst. Civil- und Militär-Behörden ersucht, auf den Flu rer zu fahnden, ihn auf Betreten zu arretiren, und wohlverwahrt an das hiesige Oberamt cinlicser» zu lassen, Kön. Oberamt. Riedli» geII. Die nachfolgende ohne Erlaubniß von Haus abwesende Militairpflichtige wer- den hiemit zum zweitenmal vorgeladen, sich innerhalb 4 Monaten um so gewisser bei Unterzeichnetem Oberamt einzufinden, als im Nichrcrscheinukigsfall ihr gegcnwärtistes und wahrend ihrer Abwesenheit ihnen anfallendes Vermögen confiscirt werden würde Don Riedlin gen: Ludw. Hcgcle, Brauer. Aut. Kern, Schlosser. Carl Rcubrand, Dreher. Conr. Schulst, Schuster. Carl Werner, Strumpf- webcr. Altheim: Anton Hegelc, Student. Jos. Rertich, Student. Johann Baptist Rbcin. Andel sin gen: Cornel Halle, Zimmcrmann. Binzwang cn: Anton Kessel, Brauer.. Franz Rot, Mütter. Cornel Rek, Schuster. D ü r r e n w a ld st c t t c n : Benedikt Regins , Müller. E NI er selben: Ich. Saupp, Schneider. Ertingen: Ge. Fidel Eberhardt. Jak. Köhler, Schreiner. Dionis Buk, Schuster. Grien in gen: Joh. Jak. Heiß, MusikuS. Heu d» r f: Mich. Gutecmanii, Küier. Eortfr. Abhaltcr, Weber. Thom. Gütermann, Weber. Hu »der sin- gen: Lorenz Ruoland. Hieran. Jnsingcr. I rt c» h a « scn : Barrl,oloma Sahm, Maurer. M ö r si n g e n : Ge. Maier, Müller. N e u f r a °. Joh. Ge. Jautz, Sailer. P fl u »1 in ecu: Jos. Fried. Hipp, Schreiner. _ Joh. Jak. Eppc'cr, Schreiner. Ludw. Fried. Maier, Mczgcr. Joch Schlegel. Sau gart: Gilbert Hain, Student. Unlingen: Jos. Herker, Kiefer. Sebast. Ländle, Mezger. Joh. Hermanuz. Buchau: Jos. Aut. Gratt, Schneider. Joseph Widmann, Schreiner. Joh. Ncpom. Gratt, .Hafner. Jos Weidclincr, Mezger. Map Bregenzer, Schneider. B ra u n e nw ci l er: Pankra; Sigg, Maurer. Dü rm entingc n : Joseph Künstle, Brauer. Tav. Künstle, Weber. Jos. Schund, Brauer. Kappel: Wittib. Eggert, Zimmermann. Mein- rad Ebbe, Strumpfwirker. Klein tisscn: Joh. Spcri. Kanzach: Anton Trunk, Kiefer. Marbach: Joh. Justus Schäfer, Schuster. Ogg e ls ha « sen: Conr. Mundiug, Chirurgus. Jos. Psarr. Scckirck: Mich. Rauscher, Brauer. Johs. Maurer, Küfer. Ticfenbach: Engelbert Neubrand, Chirurgus« litten weiter: Damian Schilling, Barbierer. Jos. Schir- mer, Setter. Kön. Oberamt. , Lieblingen. Die nachbenannten Militairpflichtigen, welche sich erst nach Erneuerung der Konigl. Conscrixtions-Ordnung ohne Erlaubniß entfernt haben, werden hiemit zum Zteumal rorge- laden, sich innerhalb 4 Monaten um so gewisser bei Unterzeichnetem Oberamt cinzufinden, als im Richterschclnullgsfall ihr gegenwärtiges uns* während ihrer Abwesenheit ihnen anfallendes Vermögen confiscirt werden würde. Don Riedlingen: Ludw. Werner, Buchbinder. Don Reutlin- gendorf: Tiber Hannle, Schmid. Don Kappel: Carl Hojer, Schneider. Von Ulten- weile r: Melchior Bailcr, Gch-.stec. Kön. Oberamt. Bebenhausen. Es ist allhier eine herrschaftliche Wmdhündinn, welche von Farbe falb, ziem- lich gcos und schwer, zwischen 7 und 8. Jahr alt ist, und adgcschnittcne sehr 'spize Ohren, und lan- gen Hals, auch noch nicht lange abgesaugt hat, abhanden gekommen. Sämtliche Oberforst-und Oberämtec werden hiemit geziemend ersucht, auf diese Hündin Acht zu geben, und sic, wenn sie auf- gefangen werden sollte, gegen Ersaz der Unkosten an Unterzeichnete , Behörde einliefern zu lassen. Kon. Obcrforstamt Tübingen. Heilbronn. Der früher als Unteroffizier bei der Königl. Garde zu Pferd gestandene, nach- her aber als Gemeiner vom Königl. Dragoner Regiment Kronprinz entlassene Jakob Sattel,naycc von Frankenbach, 29 I. alt, sehr großer und starker Statur, wurde wegen Beleidigung eines Poli- zei-Bedienten zu vierwöchiger Jncarccration verurtdeilt, entfernte sich aber noch vor Vollziehung die- ser Strafe schon im Deccmber v. Jahrs mit Hinterlassung vieler Schulden, und konnte indessen nicht wieder ausgckundschaslet werden. Cs wird daher nicht nur derselbe aufgcfordcrt, sich bald möglichst zu stellen, und sich über seine Entweichung und contrahirre Schuldenlast zu verantworten, sondern es werden auch alle obrigkeitliche Stellen aufgefordert, diesen Scu.'elmayer, wo er sich betreten lassen sollte, zu acrctircn, und an unterzeichnctcs Oberamt cinzuliefern. Zugleich werden die etwa noch un- bekannten Gläubiger desselben cuifgefordcrt, innerhalb 4 Wochen ihre Forderungen bei dem Schult- hcisscnamt Frankcnbach einzugcben, jedoch mit der Bemerkung, daß der ganz unbedeutende Vermö- gens-Rest desselben kaum zureichen werde, die bis jczt bekannten Gläubiger nur zum ötcn Theil zu befriedigen. Hcilbronn, den 14. Jul. igiZ- Kon. Oberamt^ Nckarsulm. In der verflossenen Nackt haben die unten signalisirte 2 Weibspersonen, welche kheils wegen Aussezung eines Kinds, theiks wegen Concubinats und kleinen Diebstahls hier inhaftirt gewesen sind, Gelegenheit gefunden, aus dem Gefängnis zu entweichen. Alle Hoch- und Wohllvbl. Ortsvbrigkeitcn werden daher geziemend ersucht, auf dieselbe zu fahnden, u. im Betreten hieher cinlic- fern zu lassen. Signalement : ,) Der Maria Barbara Schönbicgler, aus Eberstadt im Badcn- schci?, dieselbe ist 23 I. oft, 4' f," groß, nnterseztcr Statur, brauner Haare, breiten Gesichts und spiziger Nase, und ist bekleidet mit einem dunkelblmi zcugenen Rok, weißem Schurz, rothenr Hals- tuch, blau und roth gestreiften Leibleins, weißen Strümpfen, schlechten Bandclfchuhen, rocher würt- temberger Haube mir schwarzen Bandeln ohne Kittel. 2) Elifabctha Catharina Blasnitz, aus Eß- lingcn, dieselbe hat ein langes blasses Angesicht, schwarze mit grau vermengte Haare, mittlere Stir- ne, starke schwarze Augbraunen, schwarze Augen, spizigc Nase, halbvolic blaße Wangen, weiten Mund , spiziges Kinn, und mangelhafte Zähne, und ist bekleidet mit einer schwarzen Bandelhaube mit rothcm Boden, einem rothgcstreiftcn baumwollenen ^Halstuch, rothgesteinten sogenannten geschlagenen Leibrok, weiffcn baumwollenen Strürapfen und Bandelschnhcn. Kon. Obcramr« Rottcnbnrg. Der disseirige Amtsuntergebcne Jakob Stotz, Hafner von Mössingcn sollte ver- mög allerhöchsten Rcscripts vom 30. vor. Mon. wegen uncrwiesener und gehässiger Dcnunciationen, und weil er Seine Königl- Majestät des ergangenen Verbots unerachtet >nit seiner Beschwer- de in Mnrand-Vercheilunqs-Sachen gleichwohl wieder behelligt bat, in das Zuchthaus GotteSzcst eingeliefert werden, hat sich aber schon vor dem Einlaufen des gedachten RescriplS^ von Haus ent- fernt, ohne daß von seinem Aufenthaltsort bisher etwas bekannt worden wäre. Sämtliche obrigkeit- liche Behörden werden daher ersucht, auf den Stotz fabndcn, ihn im Betrctnngsfall arrctiren, und wohlverwahrt anher liefern zu lassen. Derselbe ist ein Mann von 43 Jahren, 6 Fuß groß, mage- rer Statur, blatternarbigten schwarzen Angesichts, und ist besonders daran kennbar, daß er aus dem rechten Anae eine Flamme-hat, und schielet. Bei seiner Entweichung war er mit einem hcllblaiien tuchenen Kittel, einem dunkelblauen Brusttuch, einem dreiekigten Hut, schwarz seidenen Halstuch , schwarz ledernen Hosen, sckwar; wollenen Strümpfen und Bundschuhen bekleidet. Den >6. zgul- t§iö. Kon. Obcramt. Nrs. 33 I 8 i s. 27Z Königlich - Württembcrgifches Sttacs- und Rcgierokgs-Blütt. Samstag, 3*. Jul. Dienst - Verrichtungen der Königlichen Gcnsd'armerie. In den Monaten April, Mai und Juni dieses Jahrs sind durch die König!. Gensd'armerle in den sämtlichen Landvogteien des Königreichs z6 Diebe, i Wilderer, 74 sonstige Verbrecher , 42z Vaganten, 537 Bettler, 26 entwichene Eonscriptions- pflichtige, ii teutsche und 85 französische Deserteurs, im Ganzen 963 Personen ein- gebracht worden. Stuttgarts den LZ. Jul. 1313. Ministerium des Innern. Graf v. Reischach. Rechts - Trkenntniße deS Ken. Ober-Justiz-Collegiums. z) Die Appellat. Sache von Ehingen zwischen dem pensionirten Patrimonial« Rentbeamten Tlapa nun zu Ulm, Bekl. Ante», und dem gewesenen Criminal-Inqui- sitor Arnold^von Oberdischingen, Kl. Aren, eine Deserviten-Forderung vou 150 st. in der Haupt-Sache und das Contumacialversahren als At. Gegenstand betr„ wurde xer Ordinatibnem erledigt. Skuttg. den 12. Jul. 18IZ. 2) In der Rechts-Sache zwischen dem Oberamtsrath v. Bek, modo dessen Erben zu Rottcnburg, Kl. an einem, und dem Königl. Finanz-Departement, Secrion der Krondomainen, Bekl. am andern Theil, pöo debtti, wurde zu Recht erkannt, daß Kläger das, was ihm zu erweisen obgelegen, nicht erwiesen habe, solchemnach Bekl. an der eingeklazten Forderung von 154 st. nur 14 st. zu bezahlen schuldig fei. Stutt- gart, den iZ. Jul. 1813. Z) Zn der Rechts-Sache der Gemeinde Fried in gen, Obsramts Riedlingen, Kt. gegerr die König!. Section der KryndomaineN Bekl., sin Schaafwaid-Recht betreff., wurde auf Beweis erkannt. Stuttg. den 14. Jul. 181ZU 4) Die Ations-Sache von Gmünd Zwischen Joseph Zeller vom Nnterböbingew, Kl. Arrren und dem Adlerwirth Bernhard Kugler daselbst, Bekl. Aten, xüo cundic- 274 tionis indebiti, wurde wegen Mangels einer appellabeln Summe von Amtswegen per Lescriptuin verworfen. Ib. eod. Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten RescrlptS vom 27. Zul. den August v. Blomberg zu Iggenhausen zum Assessor bei der drit- Len Abtheilung der Krondomainen - Section und zum Königl. Kammerjunker zu er- nennen. Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom 23. Jul. die er- ledigte Pfarrei Gemrigheim, Diöcese Besigheim, dem Pfarrer M Osiander in Frikenhofen, und die hiedurch in Erledigung gekommene Pfarrei Frikenhofen, Diö- cese Gaildorf, dem Diaconus ^l. Hartmann von Urach, und vermög allerhöchsten Rescripts vom 26. Jul. die erledigte katholische Pfarrei Zie- gelbach, Oberamts Waldsee, dem Professor und dermaligen Rector der Universität Ellwangen, D. Spegele, neben seiner gegenwärtigen Stelle, zu übertragen aller- gnädigst geruht. Stuttgart. Bei der Königl. Section des Medicinal-Wesens wurde nach er- standener Prüfung und geschehener Verpachtung dem M^d. Dr. Peter Paul Benk von Gompelhofcn, Oberamts Wangen, die Erlaubniß zu Ausübung der medicini- schen Praxis ertheilt. Den 23. Zul. iZlZ. Se. Königl. Maj. haben durch allerhöchste Resolution vom 2?. Zul. d. Z. zu befehlen geruht, daß die beiden Ouvriers Kußmaul und Schi ger, wegen der durch sie bewirkten Rettung vom Ertrinken der sich in den See ztr Ludwigsburg gestürzten Friderika Möhrer von da, öffentlich belobt, und ihnen der hiebei an ihren Kleidern erlittene Schaden ersezt werden soll. Königl. Polizei- Ministerium. Zn Abwesenheit des Polizei-Ministers, auf allerhöchsten Befehl: Staats-Minister, Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Gras v. Zeppelin. Der Bürger Zohann Georg Strähle in Stetten, hat am 7ten d. M. den in ei- nen 60 bis 70 Schuh tiefen Ziehbronnen gestürzten njährigen Knaben des dasigen Weingärtners Enßle durch murhvolle Hinablassung in denselben zu retten versucht. Auf S r. K ö nigl. Ma j. allerhöchsten Befehl soll diese ruhmvolle Handlung des Strähle andurch öffentlich belobt werden Siuttg. den 18. Zul. 1813. Königl. Polizei- Ministerium. In Abwesenheit des Polizei-Ministers, auf allerhöchsten Befehl: Staats-Minister, Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Graf v. Zeppelin. 275 Der verwittibten Professorin, Maria Dorothea Friedrika Hegelmayerin zu Tü, hingen, ist für ein dem vormaligen Kirchenrath im Okt. i8°5 angelichenes Capital von 500 fl. n 5 pro Cent Derm. LI. Okt. verzinslich, der von der damaligen Kirchen, kästen-Verwaltung ausgestellte Interims,Hein verloren gegangen. Der etwaige Bcsi, zcr dieses Zuterimsfchems wird nun hiemit aufgcforderr, solchen innerhalb g Mona« ten bei der Königl. General, Staats, SchuldenzahlungS-Kasse allhicr vorzuzeigen, und seine allenfallsige "Ansprüche darauf zu beweisen, indem nach Verfluß dieses Termins der Interimsschein als ungültig angesehen, und die vorhandene förmliche Obllgariv« der bisherigen Eigeurhümerin des Eapitals ausgefolgt werden wird. Stultg. den 9. Jul. i8iz. Königl. General-Staats, Schuldenzahlungs-Kasse. Stuttgart. In die hiesige Königliche Anlagen wird auf kommendes Spatjahc ein Quantum von 36,000 @tüf 100 blätterigten Rosen erfordert, wegen deren Lieferung Dienstag den Z. Aug. d. I' Vormittags 9 Uhr in der hiesigen Königl. Bauverwaltung eine Abstseichs-Derhandlung vorgenommen werden wird: worzu die Liebhaber eingeladen, und die Lobl. Orts-Obrigkeiten er,acht werden, diese Rosen - Lieferung bei den Amts - und Orts - Untergebenen auf die sonst gewöhnliche Wcije anderer Publikationen noch besonders bekannt machen zu lasten. Den 15. Jul. igiZ. König!. Bauverwaltung. Eßlingen. Von Seiten der Königl. Cameral-Beamtung wird Samstag den 7. August d. I. ein Quantum Wein igiar Gewächs in größeren oder kleineren Parthien Vormittags 9 Uhr an den Meistbietenden verkauft werden. Den 26. Jul. igiZ. Kön. Camcralamt. Großbottwar. Unterzeichnete Stelle verkauft auf allergnadigsten Befehl Montag den 9. Aug. Vormittags 9 Uhr in hiesiger Cameralamts - Wohnung ein Quantum igiar Weine im öffentlichen Aufsircich. Den 22. Jul. igiZ. Kön. Camcralamt. Schorndorf., In Gemashcit eines crtheilten allerhöchsten Befehls, werben die dem allhiest- gen Hospital eigenthumlich zuständige 2 Mrg. zz Brtl. i7ERrh. Weinberg im öffentlichen Aiifstrcich verkauft. Diese Weinberge liegen auf dem Grafcnberg, auf welchem Berg in der hiesigen Gegend der beste Wein wachst, und cs hasten auf,solchen ausser den allgemeinen Beschwerden, welchen alle Guter unterworfen sind, keine besondere Gülten und Zinnsc. Der Verkauf dieser Weinberge, welche Heuer einen gesegneten Herbst versprechen, und im besten Bau stehen, wird Samstag den 21. Aug. Vormittags 11 Uhr in der allhicsigcn Cameralverwaltung vorgenommen werden, und den Liebhabern wird zugleich die vorläufige Nachricht erthcilk, daß nur der vierte Theil des Kausschillings auf nächst Martini baar, der Rest aber in mrhrern Jahrszielern bezahlt werden dürfe. Den 15. Jul. igrz. Kön. Camcralvcrwaltung. Schorndorf. Dem crtheilten allerhöchsten Befehl zu allcruntcrthänigster Folge wird die un- terzogene Königl. Cameralverwaltung bis Freitag den 20. Ang. d. I. Vormittags 10 Uhr von den lgl2er Wcin-Dorrathen ein nicht unbedeutendes Quantum, m größeren oder kleineren Parthien, je nachdem stch Liebhaber cinfindcn, an den Meistbietenden verkaufen, und cs wird diese Versteigerung allhicr in dem Cameral-Vcrwaltungs-Gebaude vorgenommen werden Dm 22. Jul igiz. Kön. Cameralverwaltung. Göppingen. Die Unterzeichnete Amtsstelle ist von Königl- Hochpreisl. Hof - und Domainen- Kammer allergnadigfl beauftragt, einen Abstrcichs-Akkord über die freie Ablieferung von dreitausend Centnern Heu zur Königl. Maierei nach Rechentshofen oder Frcudcntbal zu erzielen, und hat zu die- ser Verhandlung Dienstag den 10. Aug. d. I. bestimmt. An diesem Taa Morgens 8 Uhr haben sich , 2*crorböftifltgcn auf dem hiesigen Ralhhausc cinzufindcn, und das Weitere zu vernehmen. Den «4'Jul. 1813. Kön. Stadt- Camcralamt. Altstcuslingen, Oep fingen, Lberamts Ebingen. Die abwesende Carttonistm, Ferdinand Schradi von Altstcuslingen , und Michael Knoll von Oepfingcn werden in Folge allerhöchsten "Be- fehls, hicmil au gefordert, bei Vermeidung der Confiscation ihres Vermögens binnen 4 Monarrn i» ihre Heimath zurukzukehren. Kön. Oberamt. ^ Ravensburg. Der ans Rußland krank znrükgekommene Soldat Anton Weidmann von Sei, sriedsberg in der Schültheifferei Waldburg, hat sich als er gerade in das Reconvalcsccnten-Spital zu Waldenbiich eingeliefert werden sollte, von Haus entfernt, ohne daß man weiß, wohin er sich be- geben hat. Da einiger Verdacht vorhanden ist, daß er descrrirr seyn möchte, so werden sämtliche Justiz- und Polizristellen ersucht auf ihn zu fahnden , und ihn im Betrctimgsfall entweder an das Commands des obigen SpiralS zu Waldenbuch oder an bas nnlerzeichncte Oberamt einzuliefern. Signalement. Derselbe ist 22 I. a!t, 10 Zoll Z Lin. groß, bat blonde Haare, schwarze Augen, blon- den Bakenbart, gute Zahne, tragt ein schwarz zcugenes vnd ein weiffes Ünterhalötuch, roth perscnes geblümtes Gilet, dunkelgrau tuchene lange weite Hosen, dunkelblau tuchenes kurzes Röschen. Stiefel' und einen runden Hut. Auf dem Rücken tragt er an Achftihandrr» einen Soidaien - Pak von Lein- wand. Den »9. Jul. i8i5. Kön. /)beramt. Aalen, A de lma n n sf el d en. Der wegen unerlaubter Entfernung ins Ausland von König!» Justiz-Sectio» mit 8 tägiger Eintburmung bestrafte Carl Heinrich Dottclcr von Adelmannsfelden, ein Färber, hat sich vor Äugaug des Straf» Dekrets wieder ohne Erlaubnis entfernt. Derselbe wird da- her aufgefordert, sich unver »glich in jern Hcimwrsen zurük zu begcbexi, und die Polizei - Behörden werden hicmit ersucht, denselben auf Betreten zü arrcliren, und htehcr riuzuliefern. De» 26. Jul. ltztz. Kön.. Obcramt» Ehingen. Joseph Justus Wildhaber von FlumS irr der Schweiz, har sich den Verdacht des zu Erbach verübten Uhren-Diebstahls zugezogen. Derselbe ist 24 I. alt, starker Statur, ungefähr Zoll gros, hat ein langes Angesicht, weiße Haare, hohe Stirne, blaue Migen, mittclmasigcn Mund, gute Faline- runde» Kinn« und ist,mit einem Heimat- Schein von dem Aman der Gemeinde Fiums vom 30. Merz d. I. versehe». Sämtliche Polizei- Behörden werden daher geziemend rcqni» riet, auf diesen Putschen zu fahnden, und ihn im BetretungSfall anhcco einlicfern zu lassen. Den 19. Jul. i813. Kon. Obcramt. Marbach. Johannes Sanzenbacher, Kroiicnwrrth zu Rielingshausen hat sich vor einiger Zeit von Hauß entfernt, und vorgegeben, daß er nach Slmttgart reise, ist ^abec weder daselbst au - noch inzwischen in sein Heimwescn zurük gekommen. Da nun demselben uberdiß auf seine Reise nach Stuttgart fremdes Geld anvertraut worden war, so iverdcn sämtliche Obrigkeiten geziemend ersucht , ihn auf Betreten arrctiren, u. an hiesiges Oberamt trmisporlircn zri lassen» Signalement: Sauzcnda» chcr ist 2g I. alt, 3 Schuh 7 F. hoch , hat ein rothes gesundes Aussehen, tragt an jedem Ohr eine» goldenen Ring, und abgeschnittenc Haare. Bei seinem Entweichen war er mit einem runden Hut, hellgrünen tuchenen Ueberrock mit gelben Knöpfen, einer seidenen Weste, mit rochen und wersscu Streifen, einem schwarzscidenen Halstuch, mit brauAM manchcsterncn langen Hojen, und mit Stir, sein bekleidet. Den 25. Jul. igrz. Kön. Obcramt. Marbach. Johann Georg Geiger, lediger Banrenknecht, 35 I. alt, aus Stcinheim an der Murr, dessen Auferithalts-Ort seit einiger Zeit ganz unbekannt ist,. wird hirniit aufgcsordert, sich zu der von dem König'-. Hochpreisl. Criminal-Tribunal gegen ihn ungeordneten Unttrsuchnng wegen des ihm. zur Last fallenden Verdachts einer bei seinem Gannl zum Nachthcii ^er Gläubiger sorgehabtcn Fälschung. unverzüglich vor hiesigem Oberamt zu stellen» Zugleich werden sämtliche obrigkeitliche Stellen hiemit ersucht, dem Geiger, so lange er sich nicht gehörig answeiscn kann, obiger Aussorde- rung Folge geleistet zu haben, nirgends den Aufenthalt zu gestatten, sondern ibn vielmehr in sein Heimwesen zu verweisen,, oder erforderlichenfalls durch Gcnsd'arineo hiehcr einlicfern zu lassen. -OM tu Jul. 1&13. Kon. Obcramt» Nro. 34. *7? 18 13. Königlich. Wüttttinbergischks SwatS- «ad RcgtcrMgS-Blatt. Samstag, 7» Aug. Rechts - Erkcnntniße des Kön. Ober-Justiz - Collegiums. 1) Zn der Rechts-Sache der Gemeinde Stetten Klägerin Producentin wider Kö- nigs. Hof-und Domaincn-Kammer, Vekl. Productin, wurde erkannt, daß Klägerin Produceutin in dem unfürdenklichen Besiz der Freiheit vom Kirschenzehenden auf No- val-Feldern der ganzen Markung zu Stetten zu schüzcn sei. Srurtg. den ri. Zul. 2) In Sachen zwischen den vier Söhnen erster Ehe des Freiherrn Franz pon Lang'zu Leinzell Conrad, Franz, Carl und Gottfried von Lang, Liqnidantcn Pr^du- centen an einem, und dem Bürgermeister I.t. Seibold zu Gmünd, als cumo der Evncmö-Masse des zuerst gedachten Frcihrn. Franz von Lang, Liquidaten, Prokuren am andern Theil, verschiedene Forderungen betreff., wurde auf geführten Beweis er- kannt, daß die Liquidanten mit den von ihnen als Erben ihrer verstorbenen Murner eingeklagten Forderungen an der durch das Prioritäts-Erkenntniff vom 22. Sept. l8 2. ihnen angewiesenen Stelle zu befriedigen seien. Sluttg. der» 22. Jul. 1813. 3) Zn der Appellations - Sache von Ludwigsburg zwischen Jakob Lmthardt, Lammwirrh in Bittenfeld Anten, und Adam Brekle, Weber in Oßweil, Amr, das irische Separationsrecht und den angesprochenen ^ntischen Vorzug im Kuppisthen Gant betreffend, wurde theilö- reformatorisch, theils confirmarvrisch erkannt. Srattg. den 23. Zul. 18lg. 4) Zn der Orions- Sache von Ulm, zwischen Georg Eckert, Sailermeister daselbst. Kl. Wirten und Zohannes Müller Webermeister, so wie dem Gärtner Unsold allda, Bekl. ^ten p&o fervitutis ftillicidii recipiendi. wurde, die Urthel^ erster Instanz. consir- mirt. Ib. eod. S e. Königl. Maj. haben allergnädiqst geruht, vermög allerhöchsten Rescripts vom Zv. Zul. den Freiherrn Cajetan von G um pp er» b erg,. Besizer der Gutsherr- schäften Hohengündelllngen und Dürrenstetten, im Oberamt Mänsingen, die Adels, decoration des Königreichs zu verleihen. Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchster Ordre vom 26. Jul. den StaabS, Hauptmann von der Osten zum Königl. Jnfant. Regiment Nr. Z. verftzt. Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten Rescriprs vom Zi. Jul. die Stiftungs-Verwaltung in den beiden Cameral-Distrikten Herrenberg und Reuthin mit dem Wohnsiz zu Herrenberg dem bisherigen Rechnnngsrarh Hirzel, und vermög allerhöchsten Rescriprs vom i. Aug. dem Advocaten Dr. Boßler von Tuttlingen die bei dem Königl. Prooincial»Justiz-Collegro in Ludwigsburg erledigte Stelle eines unbesoldeten Assessors zu übertragen; ferner vermög allerhöchsten Rescriprs vom 4. Äug. den ehemaligen Privat - Secretair des Prinzen Paul König!. Hoheit Huber, als zweiten Secretair bei deni Kö- nigl. Ober-Hof» Marschalleuamt «nzustellen; vermög allerhöchsten Rescriprs von ebend den bisherigen Sous-Gouverneur Al- lerhöchstdero Enkels des Prinzen Friderich Königl. Hoheit, M. Bardili, auf das Diaconat Urach zu versezen, und den bisher bei Allerhöchstdero Ressen, des Prinzen Alexanders Hoheit, angeftellten M. Fink zum Sous-Gouverneur des Prinzen Friderich.Königl. Ho, heit zu ernennen. Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchster Ordre vom 4. Aug. dem Com- mandeur der Geasd'armerie, Obersten v. Einsiedel, die allermuerthänrgst nachge- suchte Entlassung aus den Königl. Militair-Diensten gnädigst errhertt. Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruht, vermag allerhöchsten Rescripts vom Z. Aug. die erledigte Pfarrei Dettenhausen, Diöcese Tübingen, dem Vicar Wen zelbur, ger von Bonfeld zu übertragen; auf das erledigte dritte Päceptorat an dem untern Gymnasium dahier den bishe- rigen Präceptor der 4ten Classe, Böbel, zu befördern, sodann die Lehrstelle bei der 4ten Classe dem bisherigen Präceptor der zten Classe, K eim zu übertragen, und den seither-gen Prä.eptorats-Assistcnten in der Zten Classe, Blumhard, zum Präceptor der zten Classe zu ernennen. Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchster Rcscripte vom 4. Aug. die erledigte Unterförsters,Stelle zu Gablenberg, Sillenbucher Huth, Leonberger Oberforsts dem vormaligen Forstgehül- sen Michael Reurter von Wiesenstaig zu übertragen, statt des Altershalber pensionirten reisigen Försters Wann er zu Waldenbuch den bisherigen Meisterjäger Kantner zum reisigen Förster der Waldenbucher Huth, Tübinger Oberforsts, und dagegen den bisherigen Besuch,Jäger Nestle zum Meister-Jäger, sofort 2?9 statt des Kränklichkeit halber pensionirten Vüchftnfpanmrs Dobel den bisher!« Ken Hofjäger-Pursch Anton zum Büchscnspanner zu ernennen. Schorndorf. Zn der abgewichenen Nacht vom Zi. Jul. auf den i. August d. I. zwischen 10 und II Uhr zog ein furchtbares Gewitter über unsere Stadt, welches in 2 fürchterlichen Donnerschlagen, die kaum Eine Minute Zeitraum von einander entfernt waren, auf Einmal ein Hauß in der Stadt, und die Stadilchreiberc-i-Woh- nung in der Vorstadt anzündete. Der Stadtschreiber Wagner, dessen Ehegattin kaum 14 Lage lang in den Wochen lag, wurde vom Vliz getroffen, zu Boden ge- worfen und betäubt, brach im Fall den linken Arm entzwei, und konnte Nur mit vie- ler Mühe aus dem Hauß gebracht werden, welches in Einem Augenblick in vollen Flammen stund. Kaum konnte noch die Wöchnerin und ihr Kind gerettet werden, und diese rechtschaffene Eheleute verlohren alles, und brachten auch nicht das gering- ste mehr aus vem agauß. Zu ver Stadt griffen die Flammen mit cbensogroßer Be- hend'che t um sich, und nur der göttlichen Hülfe und den großen Anstrengungen der Bürgerschaft und herbei geeilter Fremden kann man es verdanken, daß in der Stadt nur Z Hausier, und in der Vorstadt 5 Häußer ein Raub der Flammen wurden. Kaum haben S e. Königl. Majestät den Ausbruch dieses Feuers durch den Bericht des Overamts erfahren, so eilten Allerhöchst dieselbe auch in eigener Person hieher, beaugenscheinigten die Brandstätten in der Stadt und Vorstadt, und wurden über das Unglük der betroffenen Personen sehr gerührt. Ehe Allerhöchst- dieselbe die hiesige Stadt wiederum verließen, ließen Sie dem hiesigen Oberamt durch die Königl. Landvogrei an der Fils und Rems Eintausend Gulden zustel- lski, um solche unter die bedürftigste Verunglückte nach Maaßgabe ihres Verlusts auszutheilen, und mehrere Individuen, welche zum Theil mit Anstrengung an der Löschung des Feuers arbeiteten, erhielten verhältnißmäßig eben so große König'iche Geschenke. Mit aufgehabenen Händen schicken die arme Verunglückte ihre Dankgcbe« te zu Gott dem Allmächtigen, und erflehen ihrem Allerhöchsten Woh'chäter und Lan- des sater die glüklichsien Tags bis auf die späteste Zeiten. Den i. Aug. 1813. Königl. Oberamt. Stuttgart. Zm Monat Zulius 13:3. ist von der Königl. General - Staats- Schuldenzahlungs - Caffe die (Summe von 6017 fl. an Staats - Passiv -Capitalien in 24 Posten abgelößt und zurükbezahlt worden. Den 3. Aug. 1813. Königl. General- Staats-Schuldenzahluugs-Casse. Der verwittibten Professorin, Maria Dorothea Friedrika Hegelmayerin zu Tü- hingen, ist für ein dem vormaligen Kirchenrach im Okt. 1805 angeliehenes Capital von 500 fl. g 5 pro Cent Term. LI. Okt. verzinslich, der von der damaligen Kirchen« rasten-Verwaltung ausgestellte Znterimsschein verloren gegangen. Der etwaige B.st- ier dieses Znterimsscheins wird nun hiemit aufgefordert, so chen innerhalb 3 Mona- ten bei der Königl. General. Staats, Schuldenzahlungs-Kasse allhier vorzuzcigen, und seine allenfallsige Ansprüche darauf zu beweisen, indem nach Verfluß dieses Termins der Znterimsschein als ungültig angesehen, und die vorhandene förmliche Obligation der bisherigen Eigenthümerin des Capitals ausgefolgt werden wird. Stuttg. den 9. Jul. 181Z. Königl. General-Staats-Schuldenzahlungs-Kasse. Brakenheim. In der Cameralamts- Wobnung zu Brakenheim wird Mittwoch den ii. Aua. d. I. Vormittags io Uhr ein sehr bedeutendes Quantum Wem vom Jahr 1312. in grösser» oder klei- neren Parthicn je nachdem sich Liebhaber zeigen, im öffentlichen Anfstrcich verkauft. Die Liebhaber werden hiezu unter der Bemerkung cmgcladen, daß der Wein von guter Qualität sei. Den zr. Jus. 1.813. Kon. Camcralamt. Ochrin gen. Bei disscitigcm Camcralamt ist ein bedeutendes Quantum Roggen und Dinkel «us freier Hand zu verkaufen. Den 31. Jul. 1313. Kön. Camcralvcrwaltung. Schnaitberg, Aalencr Oberamts. Da das Hofgut Schnaitberg in seiner vorhinig fassbaren Eigenschaft keinen annehmlichen Kaufsliebhabcr gefunden hat; so ist solches nunmchro in ein gemei- nes Zins-und Gültgnt verwandelt und dadurch von allem Lehen-Verband befreit worden. Es liegt aber dieser schöne Hof in der Nahe der Stadt Aalen und ist von der Straße, welche von Aalen nach Gmünd führt, nur eine Viertelstunde entfernt. Derselbe besteht in den geräumigen Wirlhschafts- Gebauden und dem mit einem Bronucn versehenen großen Hof, sodann in 4 Morg. Drtl. ,5 Rth. Garten, 79 Morg. y Ruth. Wiesen, 17s Morg. 1 Vcrl. Zg Ruth. Acker und 117 Morg. 41 Ruth. Wald und Waid, zusammen 377 Morg. Vrtl. 7 Ruth, alles nach dem Württemberg. Meß ver- messen, und an und beieinander liegend. Zur Verkaufs-Verhandlung iss Montag der ,6. Aug. d. Ist bestimmt, und werden die Liebhaber cingeladcn, sich gedachten Tags Vormittags ro Uhr auf dem ch>os cinzufinden, welcher indessen täglich beaugenscheinigt werden kann, auch sind die auf dem Hof hastende Beschwerden, so wie die annehmliche KaufSbedingungen bei dem Camcralamt Aalen zu er- fahren. Den 1. Aug. 1313. Kön. Cawcralverwaltung Aalen.. Göppingen. Nach Königs, allerhöchsten Befehl werden bei heuer zu Ende gehender Bestand- reit die dem hiesigen Hospital zuständige Gebäude und Güten, bestehend in 1 Wohnhaus, Scheuer und Stallungen , 58 Morgen Wiesen, 30 Morgen Akers in 3 Fellgcn und ij Brtl. Land, am Frei- tag den iz. Aug. d. I. Vormittags 8 Uhr auf dem hiesigen Rathbaus auf die 12 Jahre 1A14 bis >825. Stükwciß hingelichen; zu welcher Verleihung auch auswärtige Bestands-Liebhaber, wenn sie sich wegen ihres zureichenden Vermögens mit obrigkeitlichen Zcuguisscn ausweiscn, zugelaffcn werden.. Den 27. Jul. 1313. Stadt-Cameral-Verwaltung. Weinsberg. Die Schaafweide von Rappgch, welche 250 Stük ertragt, wovon die Bürger- schaft >00 Stük einschlagt, und die Schaafwaidc von Sülzbach, von 175 Stük Ertrag, wovon die Bürgerschaft 40 bis 50 Stük einschlagcn darf, deren erste Verleihung allergnadigst nicht genehmiget worden, wird nun znm zweitenmal zur Verleihung ausgcboten , und Liebhaber werden cingeladcn, sich bis Dienstag den 17. Aug. Nachmittags i Uhr auf dem. Rakhhaus zu Wcinsperg dabei einzufin-. den. Den 23. Jul.. i8i3.. Kon. Obcramt.. Dettingen am Schloßberg. Jakob Friedrich Ranalder, Schaafkneckt von Dettingen, Un- terzeichneten Oberamts, 21z I. alt, ist seit 1309 von Hause weg, ohne daß sein Aufenthalt bekannt geworden wäre, bis man denselben vor kurzem erfuhr, die Grosherzogliche Badische Amtsstcllc, in deren Bezirk er war, um dessen Auslieferung requirirtc, und dieselbe crzwckte. Auf dem Transport aber entfloh er im Badischen. Camnttliche inn- und ausländische Obrigkeiten werden nun geziemend ersneltt, auf diesen Flüchtling zu fahnden , und ihn nach geschehener Ergreifung mit bewaffneter Polr- zei-Eskorte starionswcise hieher liefern zu lassen. Den 5. Aug. igi3. K. Oberamt Kirchheun.. Nrv. 35. I 8 I Z. m Königlich - Württembergisches Staats- and Regietmgs-Blatt. Samstag, 14. Aug. Rechts - Erkenntnisse des Königs. Ober-Tribunals. 1) In der Appellations-Sache von dem König!. Ober-Justiz-Collegium zwischen den in den Acten benannten Erben der verstorbenen Bau - Casster Schmid'schen Ehe- frau zu Eßlingen, Appellanten am einen, und dem dortigen Bürgermeisteramt, Äp- peüaten am andern Theil, den Ersaz eines Cassen-Rests betreffend, so wie 2) in der Appellations-Sache ebenfalls von dem Königl. Ober-Zustiz-Collegium zwischen der Gemeinde Hagenbach, Oberamts Nekarsulm, Vekl. Appellantin am ei- nen, und dem Königl. Bayerischen Kcunmerherrn Ernst Ludwig Freiherrn von Berli- chingen zu Heilbronn, Kl. Appellaten am andern Theil, vorenthalrenen Zehenden und andere Revenuen in der Hauptsache und ein Restitutions-Gesuch gegen ein desertori- scheS Erkenntniß betreffend, wurde wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde non devolutorie erkannt. Tübingen, den 29. Jul. i8lZ. Z) Zn der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium zwischen den Handelsleuten, Gebrüder Landauer zu Stuttgarts Kl. Wiederbeklagten, Appella- ten , jezt Appellanten am einen, und der Stadt u. dem Amt Wildberg, Bekl. Wie- derklägern, Appellanten, jezt Appellaten am andern Theil, Forderung u. Gegenforde- rung auS einem Fuhrwesens-Akkord betreffend, wurde die iententia. a qua reformirt, und das Urthel erster Instanz bestätigt. >b. eod. 4) Zn der Apprllations- Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium zwischen dem Königl. Finanz-Departements Sectiorr der Krondomainen, Bekl. Appellanten, und dem Müller Bengele in Rottenburg, Kl. Appellaten,. eine Mühlen - Pachtung betreffend, wird, unter Ab schlag ung des appellantischen Restirunovs- Gesuches sowohl in Ansehung der Formalien, als auch vorzüglich in Erwägung der materiellen Be, schaffenheit der Sache nicht devolutorisch erkannt. Tübingen, den gi. Jul. igiz. 5) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Zustiz-Collegium zwischen dem Handlungshause Stahk und Federer zn Stuttgart, Bekl. Appellauren, und dem Handelsmann Uhl daselbst, Kl. ^ten, eine Regreß-Klage wegen nicht honorirten Wechsels betreffend, und c>) in der Appellations-Sache von dem Königs. Ober-Justiz-Collegium zwischen der Königl. Hofoank, Bekl. Appellanrin, und dem Handlungshause Srahl und Fede- rer zu Stuttgart, Kl. Appellaren, denselben Gegenstand betreffend, werden die Er- kenntnisse voriger Instanz bestätigt. Tübingen, den §. Aug. iZrz. RcchtS - Erkeimtniße des Kön. Ober-Justiz - Collegiums. i) Zn der Orions-Sache von Blaubeuren zwischen der verwitweten Obermüllerm Anna Keh" nt allda, cum cur,a. Bel l, A.ntin und Johann Georg Schwarz, Raths.-er- wandert und'Zeugmacher ebendaselbst, Kläg. ^ten, eine Bürgschaft betreffend, wurde die Urthel erster Instanz reformirt, und Bekl. ^ntin von der gegen sic angestellren Klage entbunden. Sca tg. den gi. Jul. r8iZ. 2) In der von dem König!. Vaierischen Appellations-Gericht zu Neuburg ge- führten uns bieder übergebenen Rechts-Sache, zwischen Johann Georg Zeller zu Eb- ttat, Kl. an einem, und dem Herrn Fürsten von Th'arn und Taxis, Bekl. am an- dern Theil, eine Entschädigungs-Forderung betreffend, wurde auf Beweis erkannt. tden 22. Jul. iZtZ. Z) In der Appellarions-Sache von Gerabronu zwischen Johann Georg Albrecht zu Hachsei, Kl. ^nren und Andreas Stämmler zu Blaufelden, Bekl. ^ren, die Erfül- lung eines Kernenlieferungs-Akkords betreffend, wurde das Erkenntnis erster Instanz ob inco.' p tentiam judicis ats nichtig aufgehoben. Stuttg. den 2Q Jul. 18! 3. 4) In der Rechts -Sache zwischen Christian Walz oon Würtingen, Oberamts Urach, Kl. Nachbekl. und dem König!. Fisanz-Depart. Section der Krondomainen, Bekl Nachkl Herausgabe eines Camions« Instruments und Entschädigung wegen an- geblich nicht erfüllten Pachlkontracts in der Vor - und eine gleiche Entichädigungs- Forderung in der Rachklage berr , wurde Bekl und Nachkl. von der gegen sie ange- stellren Klage entbunden. Kl. Nachbekl. aber zu Bezahlung der in der Nachklagc ge- forderten 560 fl. samt Zinsen verurtheilt. Srmtg. den 30. Jul. 18 Straf-Erkenntnisse des König!. Kriminal > Tribunals. Ad Manc!. Sacr. lAegiao Maj. Unter dem 6. Jul. wurde gegen den zu Ulm in Verhaft und Untersuchung gekom- menen ormal: p?n Notar Sebastian Eiseien und dessen Consorlen von Ulm, wegen Concussioneu und andern Vergehen erkannt, daß :) Jnquij'ir Eiselen, unter förmlicher Abnahme des altern, ungültigen Nota- riats-A nts u d Siesels, zu zwei und einhalojähriger Zuchhaußstrafe, und nachhe- riger Reklusion in ein Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, 2) sie Angelika Mvll zu ein und einhalbjähriger, 3) die Ursula Joos zu einjähriger, 4) die Appolonia Jäckler zu neunmonatlicher Zuchthaus-Arbeit, Z) der Jsyanu Rau zu sechsmonarlicher Festungsarbeit, und 28Z 6) die Znquisitm Dieterlen zrr achtmonatlicher Zuchthaußarbeit, neben dem ihnen zugeschiedenen Ersa; aller Kosten verurtheilr werden solle«. Den 9. Jul. ist der zu Wiblingen verh rstete Sebastian Schlichthärle von Laup- heim, wegen ehebrecherischen Eoncubinats zu stechsmonatlicher Frstungsarbeir, und dessen Michchuldige Anastasia Wein lau der von Illerbach zu dreimonatlicher Znchrhaus- strase, neben dem gemeinschaftlichen Ersaz aller-Kosten, condemnirr worden. Am 10. Jul. wurden die zu Heilbrorm m Untersuchung gekommene Georg Peter Espich und Andreas Rau von Roigheim, wegen grober Real-Injurien gegen ihren Vater und refp. Schwiegervater, ersterer zu einjähriger Zuchthausstrafe, und lezterer zu achtmonatlicher Festungsarbeit, neben dem gemeinschaftlichen Ersähe aller Kosten vcrunheilt. - Unter dem 12, Jul. ist der zu Calw in Untersuchung gekommene Johann Kais von Herrenalb, wegen Verlezung der gegen die Copularion in Auslände bestehenden Geseze und absichtlichen Verschweigung der Wahrheit bei Eingehung seines Zwesten EhebündviffeS in Herrenalb, neben dem Ersaz aller Kosten mil»viermonaürcher Fe- stungsarbeit bestraft worden. Eodem wurde gegen den zu Ludwigsburg verhafteten Gottfried Sremle von Lau» fen und Cons. wegen Widersezlichkeit gege-- die Obrigkeit erkannt, daß 1) Jnguisit Steinle zu zweijähriger Festungsarveft, r) die Jnculysten Michael Mayer, Adam Kraft, Georg Link und Ludwig Chri- stian Grmmrcisen, jeder zu viermonatticher Festungsarbert, neben dem betreffenden Ko- sten--Ersaz verurthM werden sollen. Loäem ist gegen den zu Calw in Verhaft und Untersuchung gekommenen Johann Ludwig Neubert von Dörenberg in Westphtten u»d Cons. wegen falschen CoLecrirens- und vagirenden Lebenswandels, verordnet worden, daß neben dem Ersaz der betreffen- den Kosten Am 16. Jul. wurde der zu Abdorf m Untersuchung gekommene Johann Georg. Rail von Ehningen, wegen Widerft-zlichkeit gegen die Gensd'armerie, neben dem Er- saz aller Kosten mir eu-schriger F stungsarbeit bestraft. Eu em ist die zu Mergemyeim wegen Klnösmords in Verhaft und Untersuchung gekommene Anna Christ:-a Friderkch von Oberohrn, neben Verurtheilung in sämtliche Koste«, mir Zuchchausstr-ffe aus unbestimmte Zeit belegt worden. Am 21 Jul. wuree der zu Calw verhaftete Johann Balthasar Süsser von De-, keupftonn, wegen großen u d qualisicirten Diebstahls, neben dem Ersaz aller Kosten- zu lreunmonarftchkr F stungsarbeit condemnirr. Eocem. ist die zu Eüwangen in Verhaft gekommene Viklyriq Tranb yytt Ebnats wegen Diebstahls, neben dem Ersaz aller Kosten, zu viermonatlicher Zuchthausstrafe verurtheilr worden. Eodem wurde der zu Künzelsau in Untersuchung gekommene Johann Müller von Kocherstetten, wegen wiederholten Ehebruchs, mir viermonarlicher Festungsarbeit bestraft. Den 22. Jul. ist der zu Hci.bronn verhaftete Franz Bissiager von Laibach, we- gen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaz aller Kosten, zu vier und emhalbjähri- ger Festnngsarbeir, und nachheriger Reclusion in ein ArbeilShauß bis zu erprobter Besserung verurtheilr worden. Un?er dem Lg. Jul. wurde der zu Altdorf in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Mathias Birkmaier von Stuben, wegen Diebstahls und Scortation, zu fünsmo- uatlicher Festungsarbeit, so wie zum Ersaz aller Kosten verurtheilr. Eodem ist der zu Heilbronn verhaftete Carl Graus von Weiler, wegen Widersez« lichkeit gegen die Obrigkeit, neben dem Ersaz aller Kosten, zu sechsmonatlicher Fe- st, rngsarbeir condemnirt worden. Unter dem 28. Jul wurde die zu Ladwigsburg in Verhaft und Untersuchung gekommene Dorothea Klinger von Kleinaspach, wegen der gegen sie erhobenen, -or- säzlichen lebensgefährlichen Behandlung ihres Kinds, neben dem Ersaz aller Kosten mir zehnjähriger Zuchthausstrafe belegt. Unter dem Zi. Jul. ist der zu Mergentheim verhaftete Georg Friedrich Mathes von Salzbach wegen Diebstahls mit viermouaklicher F stungsarheit bestraft worden. Eoiem wurden die zu Göppingen verhaftete Jakob und Johann Georg Schaf von Thanhof, wegen Widersezlichkeir gegen die Obrigkeit, neben dem Ersaz sämtlicher Kosten iU zweijähriger Festungsarbeit verurtheilr. Eodem wurde der zu Rottenbnrg verhaftete Wilhelm Friedrich Bcckert von Tübin- gen wegen Betrugs und Ehebruchs mit fünfmonatlicher Iuchthaußstrafe belegt. Se. König!. Maj. haben allergnädigst geruht, vermag allerhöchster Ordre vom 9. Äug. den aus dem Feld als Invalid zmükge- kommencn Oberst-Lieutenant v. Hype den zum Obersten und Commandeur der o.ö- nigl. Gensd'armerie, und den gleichfalls invaliden Premier-Lieutenant v. Beust zum Slaabs-Hauptmann beim Jnvalidenkorps zu ernennen; auch vermög allerhöchsten Rescripts v. io. Aug. den Oberarzt Sontheim er vom Jn- fant. Regiment Nr. 2. Herzog Wilhelm, zum Beweis der allerhöchsten Zufriedenheit mit seinen in dem Spital zu Dresden geleisteten Diensten, zum Ritter des Königl. Civil-Verdienst-Ordens gnädigst ernannt. Se. König!. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten Rescrivrs vom n. Aug. die erledigte Caweralverwallung RoAenmünster dem bisherigen Stistungs-Rechilungs-Revisor Sigel zu Altdorf, und die Stiftungs-Verwaltung in den Bezirken des Stadt- und Land - Cameralamrs Göppingen mir dem Wohnsiz in Göppingen dem bisherigen Hospital- Pfleger Pifto- rius daselbst zu übertragen. 28Z Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög all r höchsten Rescripts vom so. Aug. die erledigte Pfarrei Gruorn, Diö- cese Urach, dem Vikar M Sigel in Herrenberg zu übertragen ; und veimög allerhöchsten Rescripts von ebend. dem zu der karhslffchen Patronat-Psar- rei BichisHausen, Landkapitels Munderkingen, nominirten Priester, Georg Anton Richter die allerhöchste Bestätigung zu erlheilen. Stuttgart. Der vormalige Patrimonial- Beamte zu Untermarchthal, Frauz Joseph von Hirrlinger, dermalen Oberamts-Aktuar zu Leonberg, ist nach erstan- dener Prüfung als Königl. Advokat ausgenommen, in dieser Eigenschaft verpflichtet und bei dem Königl. Ober-Justiz-Collegium immatriculirt worden. Den Ly. Jul. rg-z. Se. Königl. Maj. haben unterm ^tcn d. Mon. dem zu Cannstadt stationirten Gensd'arnms Conrad Schmid, wegen bewirkter Rettung vom Eririnken des in den Nekarfl »ß daselbst gefallenen 6 jährigen Knaben des Schiffmanns Matthäus Höllrigel, die silberne Civil, Verdienst-Medaille allergnädigst zu ertheilen geruht. Stuttg. den ii. Aug. i8lz. Königl. Polizei-Ministerium. Interims-Polizei-Minister, Graf v. Zeppelin. Stuttgart. Ferner eingegangene Beiträge für verwundete Königl. Krieger: Durch den Salinen-Direktor Thon zu Hall, weiterer Bei- trag von dem bei der Saline angesiellten Personale —• 52 ff. Den Z. Aug. 18^3. General-Lieutenant, Vice-Präsident des Königl. Kriegs- Departements, von Phull. Stuttgart. Alle diejenige, welche an den zu Danzig verstorbenen Ober-Lieu- tenant Christian Knorzer aus L-chillingsfürst, vom Königl. Linien-Infanterie-Regi- ment Nr. 7. etwas zu fordern haben, werden hiemit aufgefordert, bei Verlust ihrer Forderung den Beweis hierüber in dem hierdurch anberaumren peremtorischen Termin von 4 Wochen bei der Justiz - Section des Kömgl. Kriegs-Departements schriftlich eiugureichen. Den 28. Jul. 18*3. Justiz - Secnon des Ko- igl Kriegs-Departem. als Ober-Kriegs- Gericht. Stuttgart. Alle diejenige, welche an den am ri Mar d. I. im Feld gebliebe- nen Major Friderich Christoph Ludwig ».Reinhard vom Königl. Linien-Inf. Regi- ment Nr. 7. aus irgend einem Rechtsgrund eine Forderung zu machen haben, wer- den hiemit fab pcena praecluf* aufge fordert, bei der auf Montag den tZ. Sept d I. anberaumren Schulden-Liq üdation e rweder persönlich oder durch hin ärgach Bevoll- mächtigte Vormittags 10 Uhr in dem Sessions-Zimmer der I stiz- Section des Kdn. Kriegs-Depart. zu erschcitten, und ihre Forderungen rechtlich zu beweisen. Den 4. Aug. 1813. Justiz-Section des Königl Kriegs-Departements, als Ober-Kriegs-Gericht. »86, Stuttgart. Die Unterzeichnete Stelle fordert jüngere Advocaten und Rechts-, Candidater-, irn After über 2Z Iuhre, welche Neigung zur Annahme von Regiments- Auditor cus- Stellen haben, andurch auf, sich in Bälde bei derselben zu melden, und vioimir e Abschriften von den erstandenen juridischen Lxaminibus einzusci.den. Den n. Aug. 1813. Kötttgl. General - Audiroriar. Ludwigs bürg. GchwreH erden gen. Die Chaussirung eines Distrikts Weg auf der neu zu errichtenden Post-Straße von Schwieberdingen nach Ludwigöburg von 645 sechs,clnuchuhigcii Ru-. tf.cn, welcher von Schwicberdmgen nach Möglingen fuhrt, wird Montags den r6. August Vormit- tags 9 Uhr auf dem Ratybauß zu Schwieberdingen mittelst eines öffentlichen Abstrerchs in Entreprise gegeben wenden. D-e Arbeite» er,treten sich nicht dlos auf die beim Chaussee-Bau gewöhnlichen sondern es kommen auch noch Maurer - Sleiydauer - und Pflasterer - Arbeiten vor. Die nähere., Be, dinauno.cn könne-, raguch bei der Beamtung Schwieberdingen emgesehen werden, auch müssen sich die Liebhaber mu geeigneten Zeugnissen über ihr Vermögen und Kenntmsse im Chaussee-Bau auswci- scn können- Den y. Äug. i6*3- Kon. Obeeaml. Gm und. Das zur Kirchen-und Schulpffegc dahier gehörige sogenannte- Blaichhauß in der Waidstatter Gasse, wird inner Vorbehalt allerhöchster Genehmigung im öffentlichen Aulstreich ver- kauft werden. Dieses Hauff bietet nach sc-ncr Lage und Einrichtung Lortbeile für manche Gewerbe. Es ist 79 Schuh lang, 59 Schuh breit, und hat erneu gewölbten Keller; im untern Stok desselben bcnnden sich 4 Gemacher, worin» schon früher Webereien ctabiirt waren, und 2 Gewölbe; >»> srcrr Stak: 4 heizbare Zimmer, ebensoviele Kammern, und 2 Küchen; unter dem Dach ist ein Fruchrbo« den. Der zum Hauffe gehörige Küchcligartcn halt im Meß igs Ruthen.. Zu Bezahlung des Kauft fchillings werden >o verzinsliche Jahresfristen gegeben. Die Verkaufshandlung wird Montag dem 16. Ang. Vormittags io Uhr vorgcnommcii werden, wozu sich die Liebhaber bei der Unterzeichneten! Stelle cinzufinden haben. Den Z. Aug. igr-f. Köntgi. Stiftuiigs-Derwauung. Gmünd. Don Seiten der untcrzcichncten Stelle wird die dem hiesigen Hospital zugehörige in dem Staats-und Regier. Blatt Nr. Z». bereits beschriebene sogen. Frcimühle, wegen verschiedenem Nachgcbote , welche auf die Mühle tycils mit theils ohne Güter gelegt worden sind, nochmals zum' Verlauf in Aufstrcich gebracht werden. Es wird dieses mit dem Beifügen bekannt gemacht, daß sich die Liebhaber mit obrigkeitlichen Zeugnissen über Zahlungsfähigkeit versehe», bei der Verhandlung am Montag den 25 August Vormittags 10 Uhr in der Hospltalamts-Wohnung dahier cinzufindcn haben- Den 9. August >8'Z. Kö». Stiftungs-Verwaltung. Hei ms h eim.- Attergnad-gstem Befehl gcmas wird das bisherige dortige Schulhauß hinter der Kirche, samt der angestoffencn Scheuer unter csncm Dach, von o» Schub laug, und Z2 Schuh breit, mit. einem gut gewölbten Keller, 2 hei,baren Stuben, einer Snckenkammcr, Kuchen, Spcrskammer, Dehrn und andern Kammern, Fruchtbodcu und Viehstall, auch Hosrailen, die zum Theil mit einem Holzschopic überbaut ist, sodann mit einer lagerbüchttchcu Hageuschieß-Holzgabe versehen, unter Vor- behalt der allerguadigsteii Rotificarivn dcrgrstaltem im Bufstrerch verkauft werden, daß die Halste des Kaufschillings bis Martini dieses Jahrs baar, und die andere Halste in fünf verzinslichen Jahrs- zielerm zu bezahlen ist. Zu diesem Verkauf ist Donnerstag der 26. laufenden Monats anberaumt, an rvelchem Tag Nachmittags 2 Uhr die Liebhaber auf dem Rar bh aus in Hcimsherm sich cinzufinden, und die weitere Verhandlung abzuwarten haben. Den 0. Aug. ttziz. K. CameraiamtMerklingen. L au feu. Von denen auf den Herrschaft!. Kasten zu Laufen und Mundelsheim vorrathigen Früch- ten ist ein Quantum Rocken und Dinkel zum. Verkauf auSgefczt.. Die Liebhaber mögen sich cinfin- Dcn. Den 8' Aug. IZIZ. Kan. Cameralamt. M'argg r ön i iige». Freitag dem 20.. August Vormittags >0 Uhr werden bei disscitiger Came- raftTeamrung 25 Aimer Wein iZ>2. Erwachs im Ausstreich verkauft werden, wozu sich die Liebha--. her zh, dex Cgmepalgnus.-Wvh.nunL einsindm mögen. Den 7. Aug. isiz. K. Lameralamr». 387 Bietigheim. Durch allerhöchsten Befehl vom 23. Jul. ist die Unterzeichnete Stelle beauf- tragt, die Lieferung von 2225 Crii. Heu für die König!. Malereien in Monrepos und Schwieberdin- gen, auch die Kömgl. Jmmediat-Schäferei, für den Jahrgang 10‘5 bis iöi4. im Abstreich auf Ra, rificakion zu vecakkordiren: Zu dieser Verhandlung ist Montag der 2z. Aug. ausgesezt, an welchem Tag Vormittags 10 Uhr die Liebhaber sich irr der hiesigen Cameralamts Wohnung cinfinden mögen. Den Z. Aug. >g 13. Kön. Camecal-Verwalrung. B l au b euren. Am Mittwoch den 25. Aug. d. I. werden folgende Schaafwcidcn auf dem hiesigen Rathhauß verliehen werden, und zwar: die Gchaafwcide zu Schelkltngen auf 5 Jahre, wel- che im ersten Jahr 200, im zweiten Jahr zzo, und im Zten Jahre 250 Stur Scyaafe ertragt. Zrr Ermingen, welche 200 Stük ertragt. Zu Merklingen auf r Jahr zu 700 Stük. Zu Marchbroim imb Dietingen zu 500 Stük. Die Liebhaber können sich mit den nöthigen Zeugnisse» versehen, ein, finden. Den 4. Aug. 1313. K- Oberamt. Canntstatt. Donnerstag den ry. Aug. d. I. Morgens um >0 Uhr wird in der Cameralver, rvalttmg dahier die Lieferung von öoo Ctnr. Heu in die König!. Maiecei nach Stuttgart im Ab, streich vcrakkordict werden. Den 9. Aug. i6>3. Kön. Camciglamt. Eßlingen. Oie Schaafwcide zu Berkheim geht zu Ende, und wird am Freitag den 27. Aug. Morgens 9 Uhr auf dem Ralhhaus zu Eßlingen wieder auf Z Jahre verliehen werden. Der Bestan- der erhalt keine Wohnung, hingegen einen Stall, und das erforderliche Pförchgeschirr. Die Waide darf im Vorsommer mit 225 Senk, und im Nachsommer mit 500 Stük beschlagen werden, von wcl, chen die Comniun den Sommcrpförch bezieht. Diejenige Schaafhaltcr, die sich wegen einer Caution und der erforderlichen Eonccfsion ausweiscn können, werden eingeladen, dieser Verhandlung anzu, wohne». Den 1. Äug. 13,15. Kön. Obcramt. sich bei dieser Verhandlung gedachten Tags Vormittags 11 Uhr einzufinden. Den 4. Aug. 1313. König!. Camcralamt. G ö rpingen. Im hiesigen Obcramt werden nachbcmcldtc Schaafwcidcn an den bei den, Ort- schaften bcigcfettcn Tagen im öffenkirchen Aufstrcich verliehen werden. Reinlich auf dem Ralhhaus Voll mit 600 Stük; die von Eschenbach mit 150 Stük. Mittwoch den >. Sept. die Schaafwai, de von Schlath mit 500 Stük; die von Holzhcim mit 150 Stük; die von St. Gottharde mit 30 Stük; die von Klein- Eißlingcn mit 150 Stük; die von Hohenstaufen mu 200 bis 250 Stük; die von Maitis mit 130 Stütz die von Hohcnrcin mir 100 Stük. Donnerstag den 2. Sept.: die sKarre-tt'acher «o Fee 25 Stük; die vochEberspach mit 30 Stük; die von Hochdorf mit 250 Stük; und die von Oberwälden mit 150 Stük. Don, nerstag den 9. Sevt. die Schaafwcide von Göppingen mit 400 bis 600 Stük Schäafen. Auf dem Rathhaus zu Oürnau werden verlieben werden. Freitag den 27. Aug. die Gchaafwcide zu Düc, nau mit 525 Stük, und die von Gamclsbausen mit 200 Stük. Im Ork Jebenhausen wird-Mon- tag den 50. Aug. die dasiae Schaafwcide mit 175 Stük; hiernach- im Ort Gruibwge« Dienstag den 7. Sept. die dortige Schaafwcide mit 900 Stük; und endlich im Ort Ganslosen Mittwoch den 8. Sept. die dasige Schaasweide mit 550 Stük im öffentlichen Aufstreich verliehen werden Den 4. Aug. igiZ. Kön. Oberamt. Stük; bic von Faurndau mit 225 kr 400 Stük; die von Reichenbael) mit Lcutkirch. Da bei der am 6, diß geschehenen Verpachtung derSoulnwr-Schaafweide in Wnr, zach, hiesigen Oberamts, auf die nächstfolgende 5 Jahre ein aUzugcringcs Pachtgeld erlöst! worden und nun bereits ein bedeutendes höheres Nachgebor erfolgt ist: so siehe! man sich veranlaßt, eine nochmalige Aufstreichs-Verhandlung vorzuncbmen, wozu Donnerstag der 2. Scpt. d. I. anberaumt ist, an welchem Tag die weitere Pachtliebhabcr der besagten Schaafweide Morgens um g Uhr auf allhicsigem Rathhauß mit legalen obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Vermögen und Prädikat sich cin- zusinden haben. Den 9. Aug. iziZ. Kön. Oberamt. Marggr öning cn. Zum Bedarf der König!. Malereien Monrepos, Schwieberdingen und der König!. Immedial- Schäferei wird ein Quantum Heu von 2225 Ctn. in Abstrcich erkauft werden, die Liebhaber wollen sich zu dem Ende bis Freitag den 20. August Vormittags 9 Ubr in hiesiger Camcral-Amtswohnung einfinden, die Bedingungen vernehmen, und der Verhandlung anwohncn. Den ö. Aug. igrz. Kön. Cameralamt. Neuenstadt am Kocher. Nach allergnadigstem Befehl der König!. Hof-u. Domaiiicn-Kam- wer soll der hicnach beschriebene unweit Kochersteinsscld liegende Herrschaft!. Schwcizcchof wiederum auf 9 oder 12 Jahre verliehen werden. Fu dieser Verhandlung ist der Bartholoma: - Feiertag als der 24. Aug. d. I. fcstgcse-t; die Bestands-Liebhaber niögcn sich hiezu Vormittags 9 Uhr auf dem Schweizerhof cinfinden, wobei aber nur solche zur Verpachtung zugelassen werden, welche sich mit Ortsobrigkeitlichcn und vom Oberamt vidimirtcn Zeugnissen hinlänglich auswcisen können, daß sie 2000 fl> Caution zu leisten im Stande, und solche Feldbauverstandige und überhaupt in einem guten Ruf stehende Männer seien, daß sic ein solches Maicreigut gehörig bcwirthschaftcn können, und ne- ben der einzulegcnden Caution noch hinlängliches Vermögen bcsizen. Der Hof hat eine angcncbme Lage, ist^von allen'Beschwerden durchaus frei, und besteht in einer geräumigen Wohnung samt Kel- ler, hinlänglichen Scheurcn und Stallungen. Zum Hof gehört noch eine Zicgelhüttc mit dem erfor- derlichen Ziegelgeschirr ; ferner 127 Morgen Akcrs in 5 Fluren , 32 Morgen Wiesen, wovon wirklich ungefehr 12 Morg. als Acker gebaut werden, ein mit tragbare» Obstbaumen ausgcsczter Garten von 8 Mrg. 2%- Vrt. auch 1 Mrg. Krautgarten. Dem Bestandec wird jährlich 10 Klftr. Brennholz, wofür er nichts als das Stammgeld und Macherlohn zu bezahlen hat, aus den Hof-Kammer-Wal- dungen abgegebc», auch bekommt der Bestauder Zoo Bund Stroh unentgeldlich, und ist berechtigt, soviel Schaafe auf dem Hof laufen zu lassen, als er ertragen kann, hingegen darf er dieses Recht seinem andern überlassen.. Den 4. Aug. 1513. Kon. Cameralamr. Heumaden. Eine Dirne, Catbarine Wolf von Laufen am Nekar, wie sie sich nannte, bat sich zu Hcumadcn, unterzogenen ObcramtS, in der Nacht vom 2t. auf den Zten August, eines Dieb- stahls schuldig gemacht, und fick entfernt, noch che der Bestohlene seinen Verlust bemerkte. Die Koni gl. Justiz-nnd Polizei-Behörden werde» nun gehorsamst ersucht, auf diese hicnach beschriebene Person in ihren Amtsbezirken fahnden, und solche im Belrctungsfall wohlverwahrt hi.ehec gefälligst liefern zu lassen. Signalement. Catharine Wolf ist rmgcfchr 20 I. alt, von hagerer Statur, blei- cher Gesichtsfarbe; hat schwarze Haare, schwarze Augen; und ist vorzüglich an einer Narbe zu er- kennen , die sie im Gesichte, unten an der Kinnlade, zur rechten Seite har. Bei ihrer Entfernung war sic bekleidet, mit einem blau gednpflen stzcncn Rok; einem großen weißen Halskuchc, und einer weißen Haube; sie trug weiße Strümpfe, Schuhe, und in der Hand ein Körbchen. Den 4 August i«iz. Kön. Amts-Oberamt Stuttgart. Drukfchler in dem Zolltarif vom 11. Nov. 1 g 1 2.. Seite 29. sind die „Schreibst dern" zu durchstreichen,, da. dieser Artikel, schon Seite 12. vorkommt.. Nro. Z6 18 13. a$9 Königlich - WüttttrnbergtscheS Samstag, 21. Aug. Die Einsendung der bei sämtlichen König!. Kassen- Beamten vorhandenen Geld- Vorrathe bete. Es wird hiemit sämtlichen Königl. Kassen-Beamten der Befehl ertheilt, nicht nur die bei ihren Kassen und in den Händen der Nnter-Erabringer vorhandenen Geld, Vorräthe, in so weit sie nicht für bereits angewiesene und laufende Ausgaben nörhig sind, unverzüglich an die Hauptmassen einzusenden, sondern auch mit Nachdruk dafür zu sorgen, daß die verfallenen Revenuen ohne länger« Verzug zum Einzug gebracht und gleichfalls an die Hauptkassen cingelicfert werden. Sluttg. den i<5. Aug. 1813. Finanz- Ministerium. Graf v. M a n d e l s l 0 h. Die Postporto - Freiheit der milden Stiftungen betreffend. Da die Königl. Postämter angewiesen worden sind, die Briefe und Pakete, wel- che von den Administrationen der milden Stiftungen und an dieselben, auf der Post versendet werden, portofrei zu belassen, wenn sie auf der Addresse als Stiftungs- Sachen gehörig declarirt, und diejenigen, welche von den Stiftungs-Beamten selbst aufgegeben werden, mit dem amtlichen Siegel versehen sind; so wird solches zur Nachricht und Nachachtung hiemir bekannt gemacht. Stuttg. den 16. Aug. 1813. Finanz-Ministerium. Graf v. Mandelsloh. Rechts-Erkenntnisse des Königl. Ober-Tribunals. 1) In der Apvellationö-Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium, zwischen dem Bortenwirker Johann Friedrich Seubert zu Marbach, Imploranten, Appellan-- ten, und dem Hofmedikus O. Seubert zu Carlsruhe, und dessen Streitgenossen, Im« ploraten , Appellaten, die Vertheilung einer jährlichen Rente betreffend, wird die Ur- thel voriger Instanz, so weit sie vorgenannte Partheien betrist, bestätigt. Tübingen, den i2. Aug. 1813. 2) Fn der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium zwischen der Gemeinde Granheim, Oberamrs Ehingen, Klägerin, Appellantin, und dem Frei, fccrrn Johann Nepomuk von Speth daselbst, Bekl. Appellaten, Schaaftrreb - Recht betreffend, wird , unter Abschlagung des Restitutionö - und Beweis. Gesuches, die Ur- thel voriger Instanz bestätigt, ibid. eod. RechtS - Trkciiritnrße des Kön. Ober-Justiz - Collegiums. 1) Die Ations-Sache von Gmünd zwischen dem vormals Ellwangischen Cavitels« boten Joseph Zeller von Unterböb'mgen, Kl. AiUcb und Bernhard Kugler. Adlerwirth daselbst, Bekl. Aken, p&o condiSionis indebiti, wurde wegen Mangels einer appella. beln Smnme durch Rescript »ov Amrswegeu verworfen. Stattg. den 14. Jul. 18*3. 2) Die Appellations - Sache »0« Rotrweil zwischen Jakob Martin und Martin Ruf, zu Täbingen, Kl. Anteü, sodann dem Löwenwirth Martin Ruf ebendaselbst, Bekl. Aren, die Bezahlung einer Zehentzeche betr-And, wurde wegen Mangels an der appellabeln Summe von Amtswegen per Refcriptura verworfen. Stuttg. oen 27. Jul. rgiZ. 3) Die A,?peLatio«s-G«che von Mökmühl zwischen Friedrich Knch und Friedrich Kaiser zu Zärtlingen, Bekl. Amen, ssdana dem Freihcrrlich von Ellrichshausenschen Remamr zu Affumstadt, Kl. Aren, rükständiges Handlohn betreffend, wurde wegen Mangel« in den Förmlichkeiten der Appellation unter Abfchlagaug des dißftiss-gen unstatthaften Restitutions-Gesuchs, per lt-seript. von A^ro wegen verworfen, sb. eod. 4) Zn der Appellations-Sache von Tübingen zwischen dem vormaligen Amts- psteger Kling zu Lustnau, Kl. Anten und dem Oöerumgeider Kegew daselbst, Bekl. Aten, eine von dem Bekl. in Ausgabe verrechnece, zur ehemaligen Landschaft gereiste« te Geld. Lieferung betr., wurde die Urthel erster Instanz constrmlkt. Stuttgart, den 30- Zut. I8IA. In der Debit. Sache des verstorbenen Fürstlich Hohenzollern-Hechmgenschen Ober. Jägermeisters, Freiherrn von Schilling von Cantstadr. wird htennr rn Gemäshett des in den Special.und Edictak-Ladungen vom 3. Aug. 1812. angedrohten Prärndtzcs zu Recht erkannt, daß alle diejenigen, welche bis jezt ihre Aiqpruche an cic von Schillingsche Debit-Maffe noch nicht eingeklagt und geltend gemacht haben, mir alleiniger Ausnahme der Lehens-Erben, als welchen zu threr Erk ärung wegen An- nahme oder Rcpubiaüon der Lehens-Erbschaft ein besonderer Termin wtrd anberaumt werden, von der von Schillingschen Ganrmasse mit ihren Forderungen abgenstcsen seyn sollen. Srrrttg. den i ü. Aug. 1813» Kon. Ober-Justiz-Eoaegtum. Erkenntniße des König!. Ehe-Gerichts. Den 11. Aug. 1313 wurden geschieden: 1) Michael Hartung, Bürger und Taglöhner zu Göppingen, Kl., von Anna Catharina, geb. Scharr von da, Bekl. ex cap. quafi «kfert. unter Vergleichung der Kosten. 2) Johann Georg Goß, Bürger und Taglöhner za Speichen, Bahltitger Ober- «wts. Kl., von Rebekka,, geb. Jetter von da, Bekl. ex cer>. -ßulterii, unter Ver. urtherlung der Beklagten in die Kosten. 3) Doflor Jacob Friedrich Weishaar zu Stuttgart, £1. von Augufia, ach fyalU wachs von Kurnbach, Großherzogl.ch Hessischen Antheils, Bekl. ex cgp. qu, it unter Verurtheiimrg der Beklagten in die Kosten. * H * Se Könial Mai. haben vermög allerhöchster Ordre vom ro. Aug. den Stabs. Hauptmann ».Langen vom Znfant. Regiment Nr. 3, zum Infanterie - Regiment mX' ben sStSitttwltn v. Miller von diesem zu jenem Regiment transferirt. Untenn 1? L haben Atlerhöchftdieselben dem S-c-nd-Li-ute«. v. Wi. ck ed e von der'Garde zu Pferd, die Entlassung aus Konrgl. Diensten auf sein Be, J ZuSecoud- Lieutenants wurden den rz-Aug. all erg nädig st ernannt: Baae v Wallbrunu, Lader v. Müsenbach. von der Garde Zu Fuß, und Corpora!'v Linst ow von der Garde zu Fuß, bei dem Regiment Nr. z. Prinz Friderich, die Laders aus dem Milirair-Institut v. Ei)b, Glaier und Dürr bet dem Landscharfschüzen- Baraillorr, Cadets Hahn und Schmid von Nr. 3, und Cadet ' die Cadets Sartorius, A»Häuser, Jenisch, Hebich von Nr. 8, Lau- dauer von Nr. 5, und Sußdorsvon Nr. 8, beim Regirnent Nr. 8, die Cadets Schmoller von Nr. z, Dillenius von Nr. 5, und Jariz von Nr. 3. bei dem Depot - Bataillon, Cadet Grauer von Nr. 8, beim zweiten Land - Bataillon , Cadet Paulus von Nr. 5. Privz Friderich beim dritten Land-Bataillon, und Cadet Beck bei Nr. 5. Prinz Friderich bei dem stten Land-Bataillon. Se. Koni gl. Maj. haben allerguadigst geruht, vermög allerhöchsten Rescripts vom 15. Aug. den als Second-Lieutenaut bei der Garde zu Pferd angestellten bisherigen Kammer. Pagen v. Crailsheim, und de» zmn Second-Lieutenant bei der Garde zu Fuß beförderten Pagen v. Lehsten zu KLnial. Kammerjunkern zu ernennen; vermög allerhöchsten Rescripts von ebcnd. dem Kchigl. Kammerherrn und Reise« Stallmeister Grafen v. Bassewitz die allerumerihänigst nachgesuchte Entlassung aus Königl. Diensten in Gnaden zu ertheilen, und vermög allerhöchsten Rescripts vom 16. Aug. den als Lieuteuant bei der Garde zu Pferd angestch'en bisherigen Kammer-Page v. Mün chhausen zum Königl. Kam- merjn->kcr zu ernennen. Se Königl. Maj. haben allergnädigst geruht. vermög allerhöchüen Rescripts vom 14. Aug. die Stiftungs-Verwaltung in dem Cameral-Bezirk Ebingen dem bisherigen Rechnungsrarh Rau, und vermög allerhöchsten Rescripts vom 15. Aug. die erledigte Rechnungsraths-Stelle bei der Königl. Cameral-Rechnungs-Kammer dem bisherigen Buchhalter Ruthart zu übertragen; vermög allerhöchsten Rescripts vom 18. Aug. den Copisten Ram mi ng er in Eß- lingen, zum Kanzsüisten bei dem Königl. Criminal- Tribunal zu ernennen, und vermög allerhöchsten Rescripts von ebend. die erledigte Stadt-und Amtsschreibe- rei Biberach dem Ober-Appellarions-- Tribunal- Secretair Lieb Zu übertragen. Se Königl. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten Rescripts vom 14. Arg. die^erledigte Pfarrei Hundersingen, Diöcese Blaubeuren, dem Vikar M. Löffler in Schmiden zu übertragen, und dem Schulmeister Mann in Schömberg, Diöcese Calw, aus Anlaß seines Amts- Jubiläums die silberne Civil-Verdienst-Medaille zn verleihen. Stuttgart. Bei der Verlasienschafc des als Plaz-Major in Hohenasperg ver- storbenen Obrist-Lieutenantö v. Kaps wurde ein Pakchen mit Geld gefunden, von dem die Erben glauben, daß es nicht sein Eigenthum gewesen, sondern ihm von irgend Jemand zur Aufbewahrung übergeben worden sei. Wer sich daher als Eigcnrhümer hiezu ausweisen zu können glaubt, wird hiemit aufgefordert, sich innerhalb des hie- mrr anberaumten peremwrischen Termins von 2 Monaten bei der Unterzeichneten Stel- le zu melden, die Summe und Geld-Sorten dcö Deposiri nebst seinen etwaigen Be- weisen vorzulegen, oder er hat sich zu gewärtigen, daß nach Ablauf des Termins das Gels den Erben des verstorbenen Obrist-LieutenantS v. Kaps als ihr Eigenthum zu- erkarmt werde. Den 6. Aug. 1813. Justiz- Secrion des Köu. Kriegs- Departem. als Obcr-Kriegs-Gericht. Stuttgart. Alle diejenige^ welche an den zn Danzig verstorbenen Ober-Lieu- tenant Christian Knörzer aus Schillingsfürst, vom Königl. Linien-Infanterie-Regi- ment Nr. 7. etwas zu fordern haben, werden hiemit aufgefordert, bei Verlust ihrer Forderung den Beweis hierüber in dem hierdurch anberaumten peremtorischcn Termin von 4 ÄVochen bei der Justiz - Sectron des Königl. Kriegs -Departements^ schriftlich einzureichen. Den 28. Jul. i8'Z. Justiz-Secrion des Königl. Kriegs-Departem, als Ober-Kriegs- Gericht. Stuttgart. Alle diejenige, welche an den am 21. Mai d.J. im Feld gebliebe- nen Major Friderich Christoph Ludwig v. Reinhard vom Königl. Linien-Jnf. Regi- ment Nr. 7. aus irgend einem Rechtsgruud eine Forderung zu machen haben, wer- den hiemit lub poena praeclufi aufgefordert, bei der auf Montag den IZ. Sept. d. I. anberaumten Schulden-Liquidation entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevoll- mächtigte Vormittags 10 Uhr in dem Sessions- Zimmer der Justiz-Secrion dos Kön. Kriegs-Depart. zu erscheinen, und ihre Forderungen rechtlich zu beweisen. Den 4. Aug. i8lZ. Justiz-Sectiori des Königl. Kriegs-Departements, als Ober-Kriegs-Gericht. 293 Ludwigsburg. Am Freitag dm 27. Aug. Vormittags <1 Uhr wird in der Cameralverwal, lunq Ludwigsburg über die Lieferung von 2225 Crn. Heu für die Körrigl. Maiereicn z» Monrcpos und Schwieberdingen, auch die König!. Zmmcdrat- Schäferei, ein Abstrcichs-Akkord auf allergnädig, ste Ratification getroffen werden; worzu die Liebhaber emladct, den 14. Aug. iü>3. Kön. Camerakamt. Canntstatt. Donnerstag den 26. Aug. d. I. Vormittags 9 Ubr wird in der hiesigen Ca me« ralverwaltung ein bedeutendes Quantum igr-r Wern ii'.l öffentlichen Aufstreich verkauft werden. Den 16. Aug. tgiz. K. Cameralamt. Rechentshofen. Don der König!. Jmmcdiat- Schäferei wird Freitags den 27. Aug. Mor, qcns 9 Uhr folgende Cchaafwaar dahier im öffentlichen Ausstrcich unter Vorbehalt der allerhöchsten Ratifikation verkauft werden, als <4 Steere, >9- Mutterschaafe, 45 Zeitschaafe, 26 Kilberjahrlinge, 19 Kilbeclämmer, und 22 Hammel,Lämmer. Wobei bemcrlt wird, daß diejenigen Käufer, die ihre Waare erst spater, oder nach und nach abhohlen lassen wollen, sie b:S zu cintretender Winterung, jedoch auf ihr Risieo, auf der hiesigen Weide laufen lassen können. Den is. Aug. i8<3. Oeconemieralh, Stabsanttmann Sch effold. Aalen. Die Commun-Sommerschaafweide von Obcrkochcn wird Montag den 6. Scpt. auf z Jahre von Ambrosi >314. im öffentlichen Anfstreich verliehen. Diese Waide kann mit 400 Stük be- schlagen werden. Die Liebhaber haben an diesem Tag Vormittags 9 Uhr in der Oberamtei Aalen zu erscheinen. Den 14. Aug. lgiz. Kön. Qberamt. Oehrin gen. Die dahicsigc Walke wird Dienstags den 24. Ang. auf 9 Jahre an den Meist- bietenden verpachtet werden. Zu solcher gehören nachstehende Gebäude und Gürerstüke, als: >) Ein zweistokigkcs gut gebautes Haus,,worinn sich befinden ->) im untern Stok, 1) eine Tuchmacher- und Meisaerbcr- Walk, 2) eine Oclmühle, z) eine Gypsmüyle ; b) im Mittlern Stok, 2 Stuben und 2 Stubenkammern und eine Küche; 0) unter dem Dach ein großer Boden. 2) Ausser der Stadt- mauer ein dazu gehöriges Ha»ß, worinn sich befinden ->) eine Schleifmühle und b) eine Sagmühle. 5) Ein Gärtchen dabei zum Troknen der gewallten Waare, und 4) 1 Morg. Wiesen, welche beide lewere Gütcrstükc Bestandcr zu genießen hat. Die Pachtlustigen dee sich mit obrigkeitlichen Zeugnis- sen über ihr Vermögen und Prädikat auswcisen müssen, haben sich an vbcnbcnanntcm Tage Nachmit- tags 2 Uhr auf dem Ralhhaus dahier einzusinden. Den 9. Aug. igiZ. K. Obcramt. Waiblingen. Die Winter - Sckaafwaide zu Strümpfelbach, disscitigcn Obcramts, welche 250 Stük Schaafc erträgt, wird am^ Mittwoch den 15. Scpt. d I. Vormittags 10 Uhr auf die 5 Jahre von Martini 151z bis >g,6. öffentlich verliehen werden, und werden die Liebhaber aufgcfor- dcrk, sich auf dem Rathhaus zu Waiblingen einzusinden. Den 14. Aug. 1313. K. Obcramt. Waiblingen. Die Cvmmun-Schaafwcide zu Ncustatt soll auf allerhöchsten Befehl von Mac, tiui 1315. an öffentlich verliehen, und dabei ein doppelter Versuch der Verpachtung, ncmlich auf i Jahr und auf 3 Jahre gemacht werden. Der Beständer hat eine freie Wohnung samt Stallung zu gciiicsscn, und darf 250 Stük Schaafe auf die Waide schlagen. Oiß wird unter dem Anhang hie- mit bekannt^ gemacht, daß sich die Liebhaber am Montag den 50. Aug. d. I. mit obrigkeitlichen Zeugnissen über Prädikat und Vermögen versehen, auf dem Ralhhauß zu'Waiblingen einfinden sollen. Den ,6. Aug. igi§. Kön. Obcramt. Freudenstadt. Der ledige Saifcnsieder, Stephen Kißling von Pfalzgrafenweilcr, hiesigen Oberamts, bat sich der Fortsezung der gegen ihn wegen Paßverfälschung angcfangcncn Untersuchung durch die Flucht entzogen. Sämtliche obrigkeitliche Behörden werden ersucht, auf denselben fahnden, und wenn er sich betreten lassen sollte, wohlverwahrt an unterzcichnctcs Obcramt cinliefcrn zu lassen. Stephan Kißling ist 26 I. alt, 5 Fuß g Zoll gros, hat eine mittlere Statur, ein langlichtes rötb- lichtcs Angesicht, fchwarzbraunc Haare und Augbraiinen, graue Augen, eine stumpfe Nase, einen Mittlern Mund, vollkommene Wangen, gute Zähne, ein starkes Kinn, gerade Beine. Den g. Aug. iZlz. K. Obcramt. *94 Freudenstadt. Der Conscriptionspflichtige Johann Jakob Möhrle von Baiersbronn, Schu, wacher, wird jufcl.-i« allcrdochftni Befehls vom t1 Zun. l. I. andurch aufgefordcrt, der Vermeidung der gefc-l-chcn Conftscauons - und Leibes« (St aren binnen 4 Monaten vor Unterzeichneter Stelle zu erscheinen, und sich über seine abermalige Entfernung zu verantworten. Kön. Oberamt. Geradronn. Die Z Conscriptivnspfiichuac Johann Georg Franz von Kirchhcrg, Johann Georg Lader von Brachbach, und Franz Schwarz von Michelbach an der Lucke, welche sich beider leztcn Aushebung am z. Zun. der wiederholten Citation ohncrachtct, nicht gestellt haben, werden hie, mit zum erstenmal aufgerufen, sich bei Strafe der Vermögens- Confiscation vor ihrem Oberamt zu stellen. Landvoglei an der Jagst, den 6. Jul. igiz. Kön. Oberamt. Gerabronn. Der Conscriptionspflichtige Johann Heinrich Vogel von Langenburg wird hie, mit vorgeladen, wegen seiner Mckitairpflichtigkcit vor seinem Oberamt zu erscheinen.' K. Oberamt. Heilbronn. Da auf den unterm ß. Merz d. I. zum zweitenmal geschehenen Aufruf die 5 ab- wesenden Militairpflichtigrn von Grssgartach.: nrmlich Johann Jakob Körb, Bauer, Johann Peter Diem und Johann Leonhard Epinnehöcn, Schuster, deren De.mögen zur Coufiscation bereits anno, tirt ist, nicht .u-ükgekehrt sind; so werden dieselben hicmit zum zien und leztcnmal aufgefordert, sich innerhalb 4 Monaten von dato an unfehlbar nach Haufe zu begeben, indem sie nach fruchtlosem Verlauf dieses Termins unausbleibliche wirkliche Confiscativn ihres Vermögens zu gewartet, haben. Kön. Oberamt. Illingen, Maulbronner Oberamts. Der abwesende Militairpflichtige Johann David Wirth, Bek, 2y I. alt, wird in Gemashett eines Deeecls .yochprcisl. Justiz-Sectio» des König!. Kriegs, Departements zum erstenmal unter den gcsczlichcn Präludieren zur Ruikcyr aufgcfordert, '-<->d ange- wiesen , vor hiesigem Oberamt zu erscheinen. Kön. Oberamt. Obermarchlh al, Oberanits Ehingen. Der Conscriptionspflichtige Georg Schclklc von Obcr- warchthal hat sich in das Ocstreichische begebe», ohne dem Ruf zur Rülkcdr bisher Folge geleistet zu haben. Derselbe wird daher, in Gcmasheit cincs^ allerhöchsten Befehls aufgefordcrt, a dato bin- nen 4 Monaten um so gewißer in seine Heimat znrükzukehrcn, als er widrigenfalls die Confiscatton seines Vermögens zu erwarten hat. Kön. Oberamt. Rottweil. Nachdem nachstehende Conscriptionspflichtige bei der Musterung ign. nicht er- schienen sind, auch auf die unterm 24. Olt. 1312. und 2g. Fedr. 1815 an sie ergangene Ladungen si^y in ihrem Heimwescn nicht cingefunden haben, so werden dieselbe hicmit zum dritten- und lcztcn- mal aufgefordcrt, innerhalb 4 Monaten nemlich bis Ort. ig«z. sich bei dem hiesigen Oberamt zu stellen, und über die Ursache ihrer Abwesenheit sich auszuweisen, widrigenfalls sic die in den Gese, zen angedrohte Strafe der Vermögens - Confiscarion und des Verlusts des Bürger, und Untcrthanen- rechrs zu gewarten haben, und zwar von Rottweil: Jos. Ant. Herbst, Nagler. Thad. Hofer, Mcsserfctzmid. Jgna^ Koch, Weber. Ant. Maier, Weber. Jos. Ant Schrof, Glaser. Jobs. Seid, ler, Maurer. Von Bö sin gen: Wendelin Merz. Von Deislingen: Lorenz Emmingcr, Br.ruer. A?>t. Kck, Schneider. Lorenz Kek, Brauer. Von Locher!) 0 f : Jak. Schnckcnburger, Weber. Von Schömberg: Xao. Bescnfcldcr, Weber. Johannes Ricdlinger, Maurer. Kön. Oberamt. Gaulgau. Der Conscriptionspflichtige Joh. Eonr. Mock von Bicrstettcn, welcher von der König!. Gesandtschaft zu Wien von de» drffeitigen Couscriptions Gesezcn in Kenntniß gefczl worden ist, und sich darauf entfern hat, ohne sich zu stellen, wird numnehro aufgesordert, innerhalb vier Monaten bei Verlust seines geezenwarrigen und wahrend seiner Abwesenheit ihm anfallende» Vermö- gens, sich in seine Heimat zuruk zu begeben, und sich wegen seiner bisherigen Abwesenheit zu ver- antworten. Kön. Oberamt. Tettn an g. In Folge Decrcts König!. Hochpreisl. Justiz -Section vomK Mai i8>8- wird der in Wien sich aushaltende Conscriptionspflichtige Andreas Mittler, Mezger von Schlatt, Schult- heifferst Obernddtf, hiemik »um erstenmal unter dem Präjudiz der Confiftasion seines gegenwärtigen 295 imb ihm ftxx'rttb feiner Abwesenheit anfallenden Vermögens anfgefordert, sich innerhalb 4 Monaten vor Unterzeichnetem Oberamt zu steilen. 'Den 50k Jun. igiZ. Kön. Oberamt. Tettnang. Nachbeuannte Couftrixtionspstichtige, welche sich in der Zeit vom 6. Aug. igoö bis dem 20. August 1809. tbeils mit, thcils ohne Crlaubniß aus dem hiesigen Oberanu entfernt haben, werden hiemit unter folgenden Bedrohungen wiederholt aufgefordert, binnen den nächsten 4 Monaten vor Oberamt u: erscheinen , und sich über ihre bisherige Äbwc-enbeil za vertheidigen, und zwar: >) Unter Bedrohung der wirklichen Consiscatio» ihres nach dreimaliger Aufforderung bereits dam annotirtcn Vermögens rum drittenmal aus der Schulcheisscrei Eggenweiler: Jos. Fischer, Jager von Kleggcn. n) Unter Bedrohung, daß ihr Vermögen zur Confifcation annotirt werde. Zum erstenmal aus der Schultheiffetei Lggcnweiler: Joseph Kreuzer, Bauer von Brochenzell. Von Alber feld: Jos. Steiner, Ziegler. Saturnin Widmann, Schreiner. Baptist Ritsch, Schu- ster. Do« Unterthcuringcn: Weudelm Kees, Bauer. Bon der Schultheisserei Hagen dorn: Joh. Ge. Rekensohn, Bauer von AllWannsweiler. Jos. Senner, Bauer von Löwcnthal. Bart st Jak. Bauer, und Jos. Brugger, Beker, l eide von llnterailringen. Jos. HiLbrand, Beker von Weiler. Baptist Maier, Wagner von Fischbach. Simon Henne, Mezger von Unterraderach. Tettnang. Nachbeuannte ConscrrptionSpfiichtige,, welche sich seitdem 20. August i§09. bis zu der Musterung im Jahr Igli. kheils m-t tdeils ohne Paß oder obrigkeitliche Lrtaubniß von HauS entfernt haben, so wie auch diejenige, weiche erst in; Jahr 11309. conftriptionSpflichtig geworden sind, werden hiemit aufgefordert, binnen den nächst.'« 4 Monaten vor Oberamt zu erscheinen, und sich über ihre Abwesenheit vertheidigen, widrigenfalls sie die in dem neuesten Conscriptions-Gescze bestimm- te Strafe der Confistation ihres gegenwärtigen, und während ihrer Abwesenheit ihnen anfallenden Dermögeus, und eine verlängerte Dienstzeit, oder geschärfte körperliche Strafen zu gewärtigen haben: 1) zum dritten- undJcztenmal von der Sciniltheisserei Hagendorn: Michael Strobel, Beker von Fischbach. , Bon Schnez enhausen: Joh. Hager. Bedienter. Jos. Strobel, Beker. Anton Strobel, Schuster. Tav. Brugger, Mrzgcr von Sccinocs. Binzens Bücher, Bauer von Unter- raderach. Kön. Oberamt. Waldsee. Der abwesende Conseriplionspfischtige Anton Sturm, Papierer von Rohr, diesigen Oberamts, welcher sich auf die an ihn erlassene öffcnt-icde Vorladungen nicht gestellt hat, wird hie- mit nach erfolgter Vermögens. Ännor 'iio r zum zweite,»nrai zur Rükkchr aufgefordert, unter dem Prä- judiz, daß sei» ,,«r Cvnfi,cation annotiues Vermöge» eonsilcirt werde. Kön. Oberamt. Njere s h ei m. Der bei dem König!. Infant. Regiment Nr. 5. Prinz FrideriL ge i n' Ge- meine, Johann Eder von Waldhausen, ist dcn 23. Mai d. I. auf dem Marsch desertirt. Sämtliche König!. Behörden werden ersucht, besagten Eder auf Betreten arretiren, und entweder an das tref- fende" Regiments- Commando, oder an Unterzeichnete Stelle wohlverwahrt bringen zu lassen. De» g. Jul. 1813. Kön. Oberamt. Oberndorf. Der bei dem Regiment Nr. 5. Prinz Friderich gestandene Gemeine Johannes Waller von Lauterbach, hiesigen Oberamts, 23 j I. alt, 5 Sch. 7 3- 3 Lin. ist den 5,. Jun d. I. auS der Garnison Stuttgart desertirt. Alle Hoch- und Wobllöbl. Obrigkeiten werden daher geziemend er, sucht, auf diesen Deserteur fahnden, ihn auf Betreten arreliren, und zum hiesigen Oberamt einlie- fern zu lassen. Den 15. Jul. igiz. Kön. Oberamt Tübingen. Der bei der Armee - Equipirungs - Compagnie zu Ludwigsburg gestandene Soldat Johann Christoph Sigmund von Derendingen, diesigen Oberamts , hat sich nach eingeloffener Nach- richt am 29. Jul. ohne Erlaubniß entfernt, weßwegm alle obrigkeitliche Behörden ersucht werden, auf, denselben zu fahnden, und ihn auf Betreten entweder an Unterzeichnete Stelle oder an seine Mi- litär - Behörde nach Ludwigsburg wohlverwahrt einlieftrn zu lassen. Derselbe ist 20 I. alt, ein Schneider von Profession, mißt 2" 2"', und hat an Monlirungs-Stücken bei sich, 1 paar Bein- kleider, 1 weiße Weste, 1 paar zwilchene Hosen, 2 Hcmdcr, 2 paar Sokcn und 1 paar Stiefel. Oe» 2. Aug. iL>Z. Kön. Oberamt. Tübinz en. Der bei dem König!. Infant. Regiment Nr. 8. Prinz Friderich gestandene Mar- tin Leyh von Rübgartcn, hiesigen Oberamts, hat sich am g. Jul. d. I. aus der Garnison Stutt- gart entfernt, deßwegen sämtliche obrigkeitliche Behörden hieni'.t ersucht werden, denselben im Bctre- tungSfall wohlverwahrt an Unterzeichnete Behörde eini'.efern zu lassen. Den 9. Aug. 1313. Kön. Obcramt. Ca n nt statt. Dem König!. Oberamt sind kürzlich 5 Stuke schwarzes, blaues und grau mclic- tes wollenes Tuch zugestellt worden. Da man nun die Dermuthnng hat, daß dieses Tuch entwendet wsrden, so wird das Publikum mit dem Bemerken hievon benachrichtiget, daß sich der Ligenthümec hiezu innerhalb 5 Wochen bei Unterzeichneter Stelle zu legitimsten habe. Den 16. Aug. 131z. Kön. Oberamt. Heilbronn. Christiane Storcrin, ledige Weibsperson von Kirchhcim unter Tck, welche sich des Ehebruchs und Ccncubinats schuldig gemacht, ist von dem hiesigen Amtsort Bölingen, als sie Anstalten zu ihrer Arretirung daselbst bemerkte, entwichen. Cs werden daher alle Hoch-und Wohl- löbl. Civil'Behörden geziemendst ersucht, auf die hienach signalisirte Dirne zu fabnden, und dieselbe im Bctrctungsfall gegen Crsaz der Kosten arrctiren und hichcr tcansportiren zu lassen. Signalement. Dieselbe ist ungefchr 34 I. alt, btt eine ansehnliche^Statur,_cine runde Gestchrsform, etwas braun- lichte Farbe, braune Haare und Augenbrauncn, gewöhnliche Stirne und Nase, graue Augen, etwa- schmale Wangen, gewöhiilichcn Mund, gute Fahne , und wenigstens keine sichtbare Zahnlücken, ge- wöhnliches Kmn, und keine sichtbare Gebrechen. Kleidung : Sie geht gewöhnlich mit bloßem Kopf, hat sczt etwas kurze Haare, die mit einem Kamm hinten anfgcstekt sind, einen rochen, schwarz ge- steinten oder geblümten Ucberrok, und tragt manchmal ein Handkordchcii bei sich. Den 12. August igiz. Kon. Obcramt. Nekarsulm. Der unten signalisirte Christoph Obcrmütter von Hagcnbach, Amts Mökmühl, welcher wegen Fclddicbstahlcn den 13. Ang. d. I. nach Nekarsulm hatte geliefert werden sollen, ist seinem Condnctcuc in der Hengelbach entflohen. Sämtliche Hoch-und Wohllobl. Mlikair-und Civil- Bchördcn werdeir daher ersticht, diesen Flüchtling ans Betreten zu arrctiren, und gegen Ersitt der Kosten wohlverwahrt hiehcr liefern zu lassen. Signalement. Obermullcr ist 44 I. alt, 5 Schuh 4 Zoll groß, schwarwr Haare, bleichen Angesichts, guter Faiine, langcrJIkase, gerader Deine, und mit einer graue» Jake von wecken Tuch, dergleichen langen Hosen und Schuhrm mit gelben Schnal- len bekleidet. Den 16. Aug. 1315. Kon. Oberamt. Saalbach, Obcramts Gerabronn. Anna Maria Renzin, gebürtig von Saalbach, disseitigen Oberamts, 66 I. alt, Wittwe weil. Johann Jakob Ocsterlcn von Althauscn, Obcramts Mergent- heim, kathol. Religion, wurde im Jahr 1312. als Vagantin und Bettlerin zum hiesigen Oberamt eingeliefert, in ihr Geburtsort Saalbach verwiesen, und dem dortigen Ortsvorstand zur besonderen polizeilichen Aufsich» empfohlen, deren ungeachtet sie vor etlichen Tagen hinwcagelaufen ist. ^Sämt- liche König!. Polizei. Stellen werden ersucht, auf diese Weibsperson, der cs zuweilen am Verstand fehlt, zu fahnden, und sie im Betretnngsfall wieder hichcr liefern zu .lassen, damit sie dem Publikum nicht zur Last fallen möge. Den 17. Aug. 1313. Kön. Oberamt Gerabronn. Weiler, Roßwälder Staabs, Kirchheimer Oberamts. Eberhard Knaupp, ein bettelarmer Taglöhncr von hier, 33 I. alt, hat sich bald nach seiner Entlassung aus Criminalamtlichem Verhaft wegen Mishandlnng seines Kinds, von Haus und seiner Familie entfernt, und sich dem Vernehmen nach, vor etwa 4 Wochen in die Rheincrndte begeben. Da die angcfangene Untersuchung auf aller- höchsten Befehl, gegen ihn fortgcsezt werden soll, und cs sehr wahrscheinlich ist , daß er seiner bis- herigen Gewohnheit nach, auf dem Bettel hcrumzicht; so werden alle obrigkeitliche Behörden gezie- mend ersucht, auf gedachten Knaupp durch die Polizei- Officianlcn fahnden, und ihn auf Betreten sicher hicher cinliefecn zu lassen. Den 14. Aug. 1303. Kon. Obcramt Kirchhetin. Nrv. 37« 1813« -9? Königlich - Württembergisches Verordnung, die Proclamationcn in den geschlossenen Zeiten dctr. <1. d. 26. Aug. ig,;. Da ans mehreren Anfragen Königl. Decanat-Aemter der protestantischen Kirche wahrzunehmen gewesen ist, daß die in der Hartmännischen Sammlung der Ehe-Ge- setze §, iz8- von den geschloffenen Zeiten für Proklarnat.orren handelnde Stelle, eine in den Gesetzen nicht gegründete Beschränkung der zu den Proklamationen geeigneten Zeiten, und eine Uugleichförmigkeir in der Behandlungs-Art dieser Amts - V>lch- tang der Pfarrer veranlaßt hat; so wird hiedurch zur allgemeinen Belehrung bekannt gemacht, daß von den in der Ehegcrichts-Ordnung P. in. Cap. 1. §. ao. vorgejcheie- benen drey, für die Hochzeiten geschloffenen Zeiten, nur die Zctt vom Sonntage Zn.vocavit bis auf den Oster-Sonnrag, beyde einschließlich, zugleich für die Prokla- mationen geschloffen sey, daß demnach an dem Oster- Monrag und an dem Sonnrag Quasimodogeniti, so wie in den bcyden andern geschloffenen Zeiten, nahmlich von dem Sonntag Erarrdi bis Zu dem Dreieinigkeits-Fest, sodann vorn ersten Advents-Sonn- tag bis zum ersten Sonntag Epiphania, ohne Dispensation, zwar Proklamationen, aber kerne Copulationen vorgenommcn werden dürfen, indem es in Ansehung des Verbots der Trauungen in den geschlossenen Zeilen bey dem Inhalt obiger Stelle der Ehegerichts - Ordnung sein Bewenden- Hat, und dabey zur weiteren Belehrung dient, daß die Fastenzeit mit dem Aschermittwoch den Anfang nimmt, und sich mit dem Sonntag Quasimodogeniti endigt. Decrer. Stuttg. inu Königl» Staats-Minister!», den 26. Aug. 1813. Aufforderung an das Königs. Militair, die Entrichtung' der rükstandigcn Vermögenssteuer bctr. Das Königl. Kriegs-Departement sieht sich veranlaßt, diejenige Militair-Perso- nen, sowohl hier als im ganzen Königreich, welche ihr Vermögen bei der deöhalb- niedergeseziev Königl. Commission sarirr, und nun auf den 1. Sept. d. I. die lezte Terz zu entrichten haben, hiemir auftufordern, wie Entrichtung dieses Rükstands auf die Verfallzeit ganz unfehlbar einzuhalten» Zugleich werden dieselben benachrichtiget, daß diese Commission nunmehr in dem Hause Nr. 172. in der Charlotten-Straße, 2 Stegen hoch, täglich früh Morgens von 7 - 9 Uhr und Nachmittags von 2 - 4 Uhr ihre Sitzungen har. Stuttg. den 21. Aug. 181Z. Kön. Kriegs »Departement, von Phull. Rechts-Erkcnntniß des König!. Ober-Tribunals. Zn der Appellations-Sache von dem Königl. Ober Zusiiz-Collegium, zwisch-n dem vormaligen Kirchen, Rach, jezt dem Königl. Finanz- Departement /Secrion der Krön- domainen, Vekl. Appellanttn, und der Gemeinde Lenglingen, Oberarms Lorch, Kläg. Appellati«, eine Holz-Abgabe an die Pfarrei Hohenstauffeu betreffend, wird die ttr- thel der nächstvorigen Instanz vom 2. Zun. 1812. bestätigt. Tübmgen, den 19. Attg. XZlA. Rechts - Crkenntniße des Kön. Ober-Justiz-Collegiums. 1) In der Appellations- Sache von Ravenspurg zwischen dem Hospital- u. Stif- tungs-Verwalter Kutter, Namens der HeiligenLreuz - und Seelhauß-Pflegen allda, Anten an einem, und Elisabeth«, Lorenz Rammisgers Wittwe ebendaselbst, cum cur. Atin am andern Theil, die Julaffrmg der leztern zu de» weiblichen Freiheiten in dem Gant ihres Ehemanns betr., wurde in Ansehung der Forderung der Seelhauß-Pfle- ge wegen Mangels der Aticms-Summe non devolutoric, rükflchtlich der Forderung der Heiligenkreuz-Pflege hingegen in pUo legitimst, perfonarum & formalium devolutcre erkannt. Stuttg. den 2. Aug. 18x3. 2) Zn der Nullitäten-Klagsache des Matthäus Fortenbacher in Ober-Zettingen Imploranten, gegen Anna Maria Maier, cum curat, daselbst, Zmplorakin, eine Grenz-und Meßstreiügkeit betreffend, wurde das Erkenniniß des Stadt-Untergangs- Gerichts zu Herrenberg ob incompetentiam als nichtig küssirr. Stuttg den z. Aug. 3) Zn Rechtssachen erster Instanz zwischen der verwittweten Frau Gräfin Ma- ria Anna von Wolfegg, geb. Gräfin von Königsegg- Aulendorf, Klägerin, und dem Herrn Fürsten Joseph Anton von Waldburg-Wolfegg, Beklagten, Witthum betreff, send, wurde unter Beziehung auf die in esula früher ergangenen rechtskräftigen Ur- rheile gegen de« Herrn Beklagten in Ansehung verschiedener klagerischen Forderun- gen condemnatorie erkannt, in Hinsicht 6«f einige andere Ansprüche aber die Frau Klägerin resp. ab - und sä Separatem verwiesen. Stuttg. den IX. Aug. X8!Z. 4) Zn der Appellations - Sache von dem vormaligen Oberamts-Gerichte Schön- thal zwischen Casimir Haag zu Forchtenberg, Bekl. Anten und dem Handelsmann von Oluhausen ebendaselbst. Kl. Ate«, einen Kaufskontrakt betr., wurde Bekl. Aut von dsr gegen ihn erhobenen Klage fteigesprochen. Stuttgart, den xg. Arrg. x8iz. Alle diejenigen, welche au die Debit-Masse des gewesenen Königl. LandvoztS am Bodenfte, Freiherr«! Maximilian von Hornstein, aus irgend einem RechtSgruude *99 eine Ansprache zu machen haben, werden hiemit vorgeladen, Morttag, de« 29. Nov. d. I. Vormittags um 9 Uhr vor dem Unterzeichneten Königs Ober-Justiz-Collegium durch gehörig bevollmächtigte Anwälte aus der Zahl der dabei cmgestclltcn Gerichts- Prokurakoren zu Liquidirnng ihrer Forderungen zu erscheinen; wobei angefügt wird, daß die Nichterschlenenen durch das, Montag, den 10. Jan.^814» zu eröffnende Prä- klusiv - Erkenntniß mit ihren Ansprüchen an die von Hornsteinssche Debit- Masse wer- den ausgeschlossen werden, übrigens der gegenwärtige Aktiv - Stand biefer Masse so gering ist, daß dieselbe kaum zur Bestreitung der Concurskosten hinreichen wird, der Gemeinschuldner jedoch, wofern er am Leben bleiben sollte, noch einiges Vermögen durch künftige Erbschaften zu erwerben Hoffnung hat. Stuttg. den iü. Aug. 1313. Kön. Ober-Justiz-Collegium. Trkcnntnrße des Königl. Che-Gerichts. Den 18. Aug. 1813 wurden geschieden: 1) Paul Adam Tritschler, Bürger und Buchbinder zu Eßlingen, Kl., von Ca- tharina Margaretha, geb. Wendnagel von da, Bekl. ex cap. quafi dcfert, unter Ber, gleichung der Kosten. 2) Johann Jakob Stahl, Bürger und Krämer zu Gomaringen, Reuttlingcr Oberamts, Kl., von Carharina, geb. Renz von da, Bekl. ex cap. aäullerii, unter Ver- urtheilung der Beklagten in die Kosten. g) Wurde die Ehe zwischen Johann Georg Haag, Bürger und Weingärtner zu Schwaikheim, Waiblinger Oberamts, Kl., und Margaretha, geb. Lapple von da, Bekl., ex cap, doli annullirt, und die Beklagte in die Kosten verurtheilt. Se. König!. Maj. haben vermög allerhöchster Ordre vom iü. Aug. den Obrist- Lieutenant und Flügel-Adjutanten v. Amerongen auf sein alleruuterthänigstes An- suchen aus den König!. Diensten entlasse». Unterm 18. Aug. haben Allerhöchstdieselben den bei dem König!. Comman- do in Küstrin stehenden Lieutenant v. Helldorf vom Regiment Nr. 7. welcher sich unwürdige und ehrenrührige Handlungen zu Schulden kommen ließ, kassirt. Der bisherige Cadet Hötzel vom Cavaüerie- Regiment Nr. Z. Kronprinz,' ist zum Second Lieut. beim Cavall. Regim. Nr. 3. Jäger Herzog Louis avancier. Dem schon früher bei dem Land- Bataillon angestellt gewesenen Hauptmann Fri- derich v. Reischach ist der Majors-Charakter allergnädigst ertheilt worden. Durch allerhöchste Ordre vom 21. Aug. ist dem Major v. Ge«mi«gen die Entlassung aus den König!. Diensten, Krankheitshalber ertheilt worden. Unterm 15. Aug. sind der Kammer,Page v. Crailsheim und der Page v. Lehfeen zu Second-Lieutenants, Ersterer bei der Garde zu Pferd, und Lezterer bei der Garde za Fus allergnädigst ernannt worden; sodann wollten Se. König!. Maj. vermög allerhöchster ^rtzre vom Aug- den unterm 15. Aug. ebenfalls zum Second-Lieutenant avancirten Kammer-Pagen v. Münchhausen nicht bei der Garde zu Fus, sondern bei der Garde zu Pferd angestellt wissen. Vermög allerhöchster Ordre vom 22. Aug. ist Cader v. Majer vom Cavallerie« Regiment Nr. 4. Jäger König zum Second-Lieutenant allergnädigst ernannt. Durch allerhöchstes Decrec vom LZ. Aug, ist der bisher ö la Suite bei dem blauen Depot-Bataillon gestandene Hauptmann v. Harling der König!. Dienste entlassen. Durch allerhöchste Ordre vom 24. Aug. haben S e. König!. M aj. zu befehlen geruht, daß der Major v. Bietzefeld wiederum entlassen, dagegen der Major v. Finkele bei dem Depot-Bataillon angestellc, und dagegen das von ihm commandir« te Land-Bataillon der Hauptmann v. Jenr vom Jnfanr. Regiment Nr. 8. zu com« mandiren erhalten solle. Se. König!. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten Rescripts vom 19. Aug. die erledigte Rechnungs - Raths- Stelle bei der König!. Camera! - Rechnungs - Kammer dem bisherigen Buchhalter S ch w eik h e r zu übertragen; vermög allerhöchsten Rescripts vom 20. Aug. den Reglcrungsrath, Obcramtmann v. Mi eg zu Tübingen zum Oberamtmann in Ludwigsburg, den Oberamtmann ». Wolf zu Baknang an dessen Stelle zum Oberamtmann in Tübingen, den Ooeramtmann Krauß zu Rottweil zum Oberamtmann in Baknang zu er- nennen , und den Regierungsrath, Oberamtmann v. G locker zn Ludwigsburg als Ober« amtmann nach Rottweil zn vecsezen; vermög allerhöchsten Rescripts vom 26. Aug. den bisherigen Camcralverwalter Paulus zu Hohenasperg auf die erledigte Cameralverwaltung Vaihingen zn versezen, dagegen die Cameralverwalrung Hohenasperg aufzuheben und mit der Camcral- Verwalrung Markgröningen zu combiniren. Se. Königl. Maj. haben allrrgnädigst geruht, vermög allerhöchsten Rescripts vom 23. Aug. die erledigte Pfarrei Auensiein, Diöcese Marbach, dem seitherigen evangelischen Garnisons-Prediger Holland in Ellwaugen zu übertragen, dem zum Diaconat und Präceptorat in Jngelstngen nominirten bisherigen Dia« conus in Langendurg Geßler, die allerhöchste Bestätigung zu ertheilen; den katholischen Caplan zu St. Catharma in Oberndorf, Akermann, zum Pfar- rer in Eglofs, Oberamrs Wangen, zu ernennen, uub dagegen den bisherigen katholischen Pfarrer in Eglofs, v. Mohr, auf die Caplanei zu St. Catharina in Oberndorf Zu versezen. Mit allerhöchster Genehmigung Sr. Königl. Maj. wurde nach erstandener Prüfung und geschehiner Verpflichtung dem Med. Dr. Jmanuel Friedrich W i d mann zu Untertürkheim, Oberamts Canntstadt und dem Med. vr. Jakob Philipp Fricker ton Stuttgart die Erlaubniß zu Ausübung der «redicinischen Praxis ertheilt. Smttg, den 19. Aug. iZiZ. Ministerium des Innern. Graf v. Reischach. Nürtingen. Aus Veranlassung des m-hrere Gemeinden des hiesigen Ober« amts im vorigen Monat betroffenen ausserordentlichen Wetterschlags geruheten Se. König!. Mas. allergnädigft, den bedürftigsten Verunglückten der 5 Orre Kohlberg, Kappishäusern, Tischart, Grafenberg und Frikenhausen sogleich die benöthigten Brod- flüchten bei den benachbarten König!. Feuchrkästen allergnädigst anweisen zu lassen- und hierdurch der ersten und dringendsten Noth huldreichest abzuhelfcn. Mit tiefstem Dank erkennen die Verunglükteu diese allerhöchste Unterstüzung in ihrer Noth, indem sie ihr Geber um Segen und Heil für den erhabensten Landesvarer zu Gott cmpor- schicken. Den 18. Aug. :8iZ. König!. Oberamt. Geislingen. Durch ein allerhöchstes Rescript des Königl. Hochpreisl. Depar- tements des Innern, Secrion der innern Administration vom 13. Aug. ist Unterzeich- neter Stelle der allergnädigste Jlnftrag ertheilt worden, den Mühlknecht Johannes Sihler von Altenstatt wegen der durch ihn vollbrachten Rettung des MühlknechtS Ekkert von Langenau vom Ertrinken öffentlich zu beloben. Zu welchem Ende solches allgemein bekannt gemacht wird. Den 2.1. Aug. igrz. Köa. Oberamr. Stuttgart.. Lllle diejenige, welche an den atu 21. Mai d.I. im Feld gebliebe- nen Major Friderich Christoph Ludwig s. Reinhard vom König!. Linien-Znf. Regi- ment Nr. 7.^ aus irgend einem Rechtsgrund eine Forderung zu machen haben, wer- den hienilt tüb pcons pr-rclull anfgesordert, bei -er auf Montag den IZ. Sept. d. I. anberaumren Schuldev-Liquidarivn entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevoll- mächtigte Vormittags 10 Uhr in dem Sessions-Zimmer der Justiz-Secrion des Kön. Kriegs- Depart. zu erscheinen Hund ihre Forderungen rechtlich zu beweisen. Den 4. Aug. iZlg. Justiz-Secrion des König!. Kriegs-Departements, als Ober-Kriegs-Gericht. Nagold. Der vormalige Forst-Schreiber Heimstadt zu Altenstaig, nun- mehr diffeitigen Oberamts, welcher im September 1793. mit Hinterlassung eines be- deutenden Cassen-Rests entwichen, und auf die, nach Ordnung der Administrations- Behörde gleich damalen gegen ihn erlassene Stekbriefe nickt zurükgekehrt ist, wird ans allerhöchsten Befehl des Königl. Hochpreisl. Criminal-Tribunals andurch edikta- liter peremrorisch vorgeladen, innerhalb einer Frist von 3 Monaten, wovon ihm 4 Wochen für den ersten, 4 Wochen für den zweiten, und 4 Wochen für den drit- ten Termin gegeben werden, sich vor disseitigem Oberamt zu sielleu, und wegen sei- ner Entfernung sowohl, als dem ihm zur Last fallenden Cassen-Rest sich zu verant- worten. Sollte Heimstadt dieser Aufforderung nicht freiwillig Genüge leisten wol- len, so wird diejenige sowohl inn-als ausländische obrigkeitliche Behörde, in deren Gerichtszwang sich derselbe dermalen bcsindet, ersucht, Don dessen Aufenthaltsort Nach- richt anhero mitzutheilen. Den 12. Aug. 1813. Königl. Oberamt. _ e die den 21. Zun. d. I. vorgenommene Aufstreichs-Verhandlung über die Denkendor^ D- sgCrf ags Vormittags im öffentlichen Aufstreich verkauft werden. Die Liebhaber wollen ,l -n 9 Uhr m der Stiftungsvccwaltungs-Amtsstube asth'.cc einffudeii md ^-'^?. ^. anwohnen. Den 23. Äug. 1313.' Verrauzs - Verhandlung ' äron. Stiftungs-Verwaltung- Mergentheim. Zufolge allerhöchsten Befehls voJ, werden der hiesigen Svital- 5 Armer hiesigen verkauft tal-Bciwalrung. Neuenstadt am Kocher. Bei disscitigem Cameralamt ist ein Quantum Roggen, Dinkel, Gersten und Haber zum Verkauf allcrgnadrgst auögcsczt, wozu sich die Liebhaber alle Tage einsindcn rönnen. Den ig. Aug. 1315. Kon. Cameralamt. Stammherm. Nach einem allergnadigsten Befehl König!. Hochlöbl. Hof. und Domainen. Kammer vom 9. Aug. ist von den, auf den König!. Kasten zu Stammhcrm undSchwieberdinae» vorrarhlgen Fruchten neuerlich wieder ein Quaucum-Rocken, Dinkel und Haber zum Verkauf aus« gesezt worden; welches hremrt bekannt gemacht wird. Den 25. Aug. 1315. Körst Cameralamst Aalen. Die Commun-Sommcrschaafwcide von Oberkochen wird Montag den 6. Sevt auf-r Jahre vcn Ambrosi ,8a. im öffentlichen Anfstreich verliehen. Diese Waide kann mit 400 Stük be- schlagen werden. Orc Liebhaber haben an diesem Tag Vormittags s Uhr in der Sberanitci Aaien zu erscheinen. Den 14. Aug. 1313. Kön. Oberamt Brakenheim. In der hiesigen Cameralverwaltung wird Dienstag den 7. Gcpt. d. I. Vor- mittags 9 Uhr die Lieferung von 1,609 Ctn. Heu, und 60 Fud. Stroh zum Land - Hofbrauch nach Frcudcnthal gegen Bezahlung aus der hiesigen Camera!- Amrskasse im Abstrcich verakkordirt werden, wozu man die Liebhaber Hiemil einladct. Den ig. Aug. rgiZ. Kön. Cameralamt. Freudenthal. , Bis Montag den 6. Scpt. d. I. werden bei der Unterzeichneten Bcamtung für die Bedürfniße des König!. Gestütrs und der K. Maicrei daselbst 5000 Ctn. Heu u. 76 Fuder Stroh zur Lieferung im öffentlichen Abstreich verakkordirt werden. Oie Liebhaber werden daher eingeladcn, sich bei dieser Verhandlung gedachten Tags Vormittags n Uhr cinzufinden, Den 4. Aug. igrz. König!. Cameralamt. Hcidcnheim. Auf Ambrosii 1314. gchetcher Bestand der herrschaftlichen Schaafwaide zu Heuchstctten, hiesigen Obcramts, welche 600 Stük ertragt, zu Ende, und wirb daher dieselbe nach einem ergangenen allergnadigsten Befehl auf 3 Jahre bis Dienstag den 14. Scpt. an den Meistbie- tenden verliehen werden. Wobei zur Nachricht dient, daß der Schaafhofs - Jnnhaber zu Heuchstec- ten zum Pförch-und Molk-Genuß lagerdüchlich berechtiget ist, wohingegen derselbe die Schäfer und Hunde, auch Pförchkarren, Hürden re. auf sein« Koste» zu unterhalten bat. Die Liebhaber nun, wcl, che obrigkeitliche Zcngniffc wegen ihres Vermögens und Prädikats, und daß sie gelernte Meister seien, beizubringen haben, können sich an gedachtem Tag, Vormittags 9 Uhr in der Camera!-Der- ystMmg dahftr ft,»finden, und die weitere Bedingungen vernehmen. Den 17. Aug. 1313. Stturrrgth drr Hqndpogtft W öshchrr lind Egmtrglnmr Hftdrnhftrn- Leu t kroch. Da bei der am 6. biß geschehenen Verpachtung der Sommer-Schaafweide in Wur- rach, hiesigen Oberamts, auf die nächstfolgende z Jahre ein allzugeringes Pachtgeld erlogt worden, und nun bereits ein bedeutendes höheres Rachgebot erfolgt ist: so siebet man sich veranlaßt, eine nochmaliae Ao/'i'-cichs.Verhandlung vorzuuchmm, wozu Donnerstag der 2. Sept. d. I. anberaumt ist, an r>^che:u Tag die weitere Pachtliebhaber der besagten Schqafweide,Morgens um g Uhr auf atthiesigcm Rathhauß mit legalen obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Vermögen und Prädikat sich ein- zufinden haben- Den 9. Aug. >8>r. Kon. Dbecamt. Vcstberg. Zur Folge eines allerhöchsten Dccrcts sollen die Königliche Jagden in dem hiesi- gen Oderforste verpachtet werden. Zu dieser Verhandlung ist Montag der 50. Aug. bestimmt, was bicmit mit dem Anhang bekannt gemacht wird, daß nur Guts - Bcfizer und Jagd-Berechtigte zum Pacht zugelaffen werden, die Pachter die Jagden auf Lebenszeit in Pacht bekommen, und daß die Pacht-Lustige gedachten Tag, Vormittags 8 Uhr in dem Dbcrforst-Hause dahier sich cinfinden kön- nen. Den 22. Aug. lZiZ. Kon. Dbcrforstamt CrcilSheim. Waiblingen. Die Commnn-Schaafweide zu Neustatt soll auf allerhöchsten Befehl von Mar- tini lüi*. an öffentlich verliehen, und dabei ein doppelter Versuch der Verpachtung, nrmlich auf i Jahr und auf 5 Jahre gemacht werden. Der Bestander hat eine freie Wohnung samt Stallung zu gemessen, und darf 230 Stük Schaafe auf die Waide schlagen. Diß wird unter dem Anhang hie- mit bekannt gemacht, daß sich die Liebhaber am Montag den 30. Aug. d. I. mit obrigkeitlichen Zeugnissen über Prädikat und Vermögen versehen, auf dem Rathhauß zu Waiblingen cinfinden sollen. Den 16. Aug. 1013. Kon. Dbecamt. Wrblingcn. Die Schaafwcid zu Burgricden, welche 160, die zu Schwcndi, welche 140, die zu Schönebürg, welche 100 Stüc ertragt, werden Dienstags den 14. Sept., die zu Sulmingen welche 100, die zu Baustctten, welche 200, die zu Großschafhausen, welche 70 Stük ertragt Mitt- wochs den <5. Sept., die ;n Wenn welche 150, die zu Jllecrieden, welche 140, die zu Dorndorf welche 80 Stük erträgt, Donnerstag den iö. Sept., die zu Wangen, die zu Hüttcsheim, welche i8v, die zu Humlangen, weiche ioo Stük ertragt, Samstags den i8. Sept., die zu Missingcn, welche 40, die zu Unterweilcr, welche 100, die zu Weinstetten, welche 100 Stük ertragt, Dienstags den 21. Sept. , die zu Oberkirchberg und Buch, welche co, die zu llnteriirchberg welche 120, die zu Ach- ftetten welche 120 Stük erträgt, Mittwochs den 22. Scpr., die zu Steinberg welche, 80, die zu Alt- herm welche 100, d:c zu Staig welche 40 Stük ertragt, Donnerstag den 2z. Sept. in öffentlichem Auf- streich auf ein dis drei Jahre verliehen werden. Die Pachtliebhaber, welche die gesetzlichen Eigen- schaften und das nöthige Vermögen bcsizen, werden zu diesen Verhandlungen mit den nöthigcn ^Be- weisen über beides auf die erwähnte Tage in das Obcramrei - Gebäude eingeladen. Den 21. Aug. «815. Kön. Oberamt. Balingen. Der ConscribirteMartin Gaugel, Nagelschmid, gebürtig von Unterdigisheim, igJ. alt, 5' g" 5y" groß, ist bei der am 27. Merz d. I. vorgcgangenen Rekruten - Aushebung ungehorsam ausgebliebcu. Es wird daher nicht nur dieser Conscribirte hiedurch öffentlich zur alsbaldigen Rük- kehr zum Gehorsam .mit der Drohung aufgefordert, daß er widrigenfalls mit der, Vermögens < Con- fiscation und verlängerter Militär-Dienstzeit werde bestraft werden, sondern auch sämtliche rcsp. Hoch- «nd Lob!. Obrigkeiten des Inn - und Auslandes werden geziemend ersucht, denselben im Bccretungs- fall accetircn, und hicher cinticfern zu lassen. Den 1. Aug. rgiz. Kön. Oberamt. Dürrmenz, Maulbronner Oberamts. Der abwesende Militaicpflichtige Christoph Aschinger, Maurer, 23 I. all, wird in Ccmashcit eines Dccrcts der Hochprcisl. Justiz - Scction des König!. Kriegs- Departements zum erstenmal unter den gcsezlichcn Prajudicicu zur Rükkehr aufgefordcrt und angewiesen, vor hiesigem Obcramt zu erscheinen. Kön. Qberamr Maulbronn. Gmünd. Die militairpflichtige Joseph Schurke, Bck von Horn und Franz Joseph Knödlcr von Tbanbeim werden andurch den vorliegenden allerhöchsten Verordnungen zu Folge zum viertcnmal auf- Sefoidert, innerhalb vier Monaten a dato um so gewißer vor Dberamt zu erscheinen, und sich dev Conscripkron zu unterwerfen, als ihr bereits zur Constseation annotirtes BermLIm eonfiscirt werde:, würde. Kon. Oberamt. Horb. Die Conscriptionspflichtige Vinccnz Elsaßcr von Breringe.i, und Georg. Beck von Bit, dcchrrrgen, weiche bei dißfähriger Cvn>criptton abwejend wareir, haben sich zwar einige Zeit nachher gestellt; hingegen wiederum entfernt, ohne daß «,zwischen ihr Aufenthaltsort bekannt wurde. Diesel- be werden andurch öffentlich vorgeladen, unverzüglich und bei Vermeidung der gesezlichen Strafe beim hiesigen Oberamt zu erscheinen. Kon. Oberamtt Oberndorf. Der Conscriptionspflichtige Joseph Jauch, gebürtig von Beffendorf, hiesigen Oberamts, 24 I. alt, 12 Zoll, 3 Lin. im Meß, ferner Professi.n ein Hafner, ist bei der am 21 len dieses Monats ftattgehabten Rekruten - Aushebung nicht erschienen, und wird daher hiemik öffentlich aufgcfordert, sich sogleich bei der Unterzeichneten Stelle einzusindm, und wegen seines Ausbleibens zu verantworten, widrigenfalls gegen ihn die gesezliche Strafe ohnfchlbar vollzogen werden wird. Dm 24. Aug. 1315. Kön. Oberamt. Reuttlingen. Da «achbcmeckte 2 Conscriptionspflichtige des hiesigen Oberamts-Bezirks, welche nach Promulgation der Cvnzcriptions - Ordnung von igoü. aber vermuchlich noch vor der neuern von 1309. sich entfernt haben, und auf die an sie an sie erlassene 3 malige Citalionen nicht zuxükgekommen sind, so ist in Folge allergnädigsten Befehls Königl. Justiz- Sectien des Hochpreisl. Kriegs-Departements, vom 23. Ork. lgi2. ihr Vermögen nunmehr ausgezeichnet worden, und wer- den sie nun unter Bedrohung der wirklichen Confiscarion desselben hiemit zum Ztennral zur Rükkehr aufgcfordert. Don Reuttlingen: Joh. Georg Bihler, Mezger. Von Un.techaufen r Jak. Wörn.cr.. Kön. Oberamt. Reuttlingen. Der Conscriptionspflichtige, Johannes Weinmann, Mezger von hier, Sohn des weiland Johann Jakob Wcinwann, Mezgers, vulZo Mezgcrle, za I. alt, hat sich zwar im Ja nuar rZi2.. von seiner g fahrigen Wanderschaft wieder hier eingefundcn, aber vor eingekommenec allerhöchster Resolution wegen seiner^ Abwesenheit wieder entfernt, ohne von seinem Aufenthalt einige Nachricht zu geben. Nach 2. allerhöchsten Rcscripkcn vom 29. Mai igt2. und 26. Fcbr. rgiz. ist nun derselbe in. Beziehung auf seine Abwesenheit und abermalige Entfernung nochmals zu vernehmen, was bis zu seinem Wiedererscheinen nicht geschehen kann. Derselbe wird daher hiemit zum atenmal edictaliter vorgeladen, innerhalb 4 Monaten in sein Heimwescn zurükrukchren, widrigenfalls bei fruchtlosem Ablauf sein Vermögen, aufgezclchuct und consiscirt werden wurde. Zugleich werden alle Hoch - und Wohllöbl. Justiz-Behörden geziemend ersucht, denselben wenn er sich betreten lassen sollte, arretir.cn, und gegen Ersaz der Kosten hicher einlicfcrn zu lassen. Kon. Oberamt.. Schorndorf.. Gottfried Adam Bischofs, Barbierer von Hundsholz, hiesigen Oberamts, hat sich noch bei keiner Conscription gestellt, und ist. auf die an ihn zu drcimalen erlassene Vorladungen nicht, in sein Hcimwcsen zurükgekchrt, um sich den Conscriptions-Gesezen zu unterwerfen. Sein Ver- mögen ist daher bereits annotirt, und wird von der Feit der Annotation an gerechnet , inner einem Jahr unfehlbar die wirkliche Confifcation erkannt werden.. Derselbe wird noch hiemit zum dritten und leztcnmal aufgefordcrt, sich inner 4 Monaten vor dem hiesigen: Oberamt zu stellen, und seine. Vertheidigungsgründe. über sein bisheriges Ausbleiben gehörig äuszuführen.. K, Oberamt.- He il.br0nn. Am ^1«. dieses-Mon.. wurde unterhalb des Orts Horkheim, der Leichnam eines neugebohrncn Kinds, männlichen- Geschlechts, im Nekar schwimmend gefunden.. Dasselbe war in ciucn unken abgcschnittcncn gewobenen Strumpf von aschgrauer Farbe und dann in eine gewöhnliche Werberrasche,,vornen von blau und rothgestreiftcm Barchent, und hinten von leinenem Tuch cinge- düllt; scheint übrigens nach dem sich gcänsserren hohen Grade von Fäulniß , schoir lange Zeit im Wasser gelegen zu scyn.. Bei-dem hier vorliegenden Verdacht eines begangenen Kihdermords, wird big hiemit zur allgemeinen Kenntniß der geeigneten Justijstellcn gebracht, um. auf die Urheber fahn- den zu können.. Den 2i. Aug.. igiz.. Kön. Oberamt. Nro. 38. 1 8 1 0« 305 Königlich > WürttcmbcrgischeS Samstag, 4. Sept. Die von dem Angriff der Inventuren und Theilungcn zu mackcnden Anzeigen betr. Durch verschiedene vorgekommene Fülle findet man sich in Beziehung auf das General-Rescripr vom Jlov. 1S09. (Staats-und Reg. Blatt 1809. S. 47Z.) we- gen der von dem -Angriff der Znvemuren und Thci'ungen zu machenden Anzeigen weiter allgemein zu verfügen bewogen, daß diese Anzeigen jedesmal durch ein Einzi- ges an Oberamt, Cameralamr, Sri ft s Verwaltung, Forstkaffen - Oberaccis - Oberum- gelder - Oberzoll - und Amtöpfleg - Amt zu richtendes, von jedem dieser Beamtender Insinuation wegen zu beurkundendes, und von der Amtspflege an die Stadt-oder Anttsschreiberei zurükzugebcndes^Cirkular, zu welchem kein Stempel erforderlich ist, bewerkstelliget werden sollen. Stuttg. den go. Aug. 1313. Ministerium des Innern. Graf v. Reischach. Die Dcclarction dcs fremden WeingeistS, oder rectisic'rtcn Branntenweins bctr. Da die Königl. Zoll-und Accise-Aemrer angewiesen worden sind, genau darüber zu wachen, daß der fremde Weingeist, oder recrificirter Branritenwein, welcher wie Arak, Rum und Liqueurs dem in der Accise-Ordnung §. gy. bestimmten Zmpost von 25 pro Cent unterliegt, nicht als Apotheker-Spiritus zur Verzollung gebracht werde, um auf diese Weife den an das Accise-Amt zu entrichtenden Impost zu umgehen; so haben die Kämgl. Oberäurrer diese Anordnung mit dem Aussigen allgemein bekannt zn machen, daß eine hierunter dem Importanten zur Last fallende unvollständige De, clararion nach Maasgave der Zollgrseze werde bestraft werden. Stuttg. den 29. Aug. 1813. Königl. Finanz«Ministerium. Graf v. Mandelsloh. Rechts - Erkrnntlnßc deS Kon. Oder-Justiz- Collegiums. ^ i) In der Rechtssache zwischen Philipp Mirsch & Conf. zu Westernhaufen, Vor- klüger Nachbekl. an einem, und der von Ellrichshausenschen Vormundschaft, Bor, c H beklag-en Nachklagerm am andern Theil, EntfchLdigungs-Forderungen betreffend, wurde beiden Th eilen Beweis auferlegt. Srurrg. den 17. Aug. iZrz. 2) Die Appellation des Buchdrvkers Carl Schell zu Heilbronn, in der Rechts« fache des Buchbinders Johann Friedrich Kreuz allda. Kl. Wicderbekl., gegen densel- ben Beki. Widerkläger, pKc, atk. maud. ja ccm- & pQo debiti in «econvent: , wurde wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde per Refcript, von Amtswegen verwor- fen. lb. eod. Z) In der Appellatiöns-Sache von Kirchheim unter Tek zwischen Johann Lud- wig Wernlen allda, Bckl. Appellanten, und Christine Schöllkopf, ebendaselbst, cum curat Kläg. Appellarin, Scrnsfacrions - und Alimenten, Leistung betreffend, wurde die Urthel voriger Instanz mir Mo^tfication bestätiget. Stuttg. den 20. Aug. ,3*3. 4) I« der Appellaiions - Sache von Geißlingen, zwischen Adolph Mündlcr, der- maligen Straßen - Gesäll» Einnehmer zu Ulm, ^Kl. ^nten an einem, und dem vorma- ligen König!. Bayrischen Verwalrungs-Rarh der Stadt Geißlingen, Bekl. ^.ten am andern Theil, eine Diaren-Forderung betr., wurde die Urthel erster Instanz refor- mirt. Stuttg. den 23. Aug. 16-1.7. Crkenntniße des König!. The-Errichts. Den 25. Aug. 18tZ wurde 1) Elisabetha Catharrua Luginsland von Iptingen, Maulbronner Oberamts, geh. Straffer von da, Kl., von Johann Andreas Luginsland, Bürger und Bauren zu Iptingen, Bekl. ex cap. adnlterii, unter Berurtheilung des Beklagten in die Ko- sten geschieden, 2) in der Ehescheidungs- Klagsache des Johann Christian Comercll, Bürgers und Weingartners zu Untermberg, Vaihinger Oberarms, Kl., gegen Christin« Elisabeth, geb. Bisst'nger von Unterriexingen, dcffelbeu Oberamts, Bekl. ex cap. adulterii, der Beklagten der Beweis der Einrede der Compensatio« ihres Adulterii ««[erlegt. Se. König!. Maj. haben allergnädigst geruht, unterm go. Aug. den Prinzen Wilhelm von Thurn und Taxis, jüngern Sohn des Grosherzogl. Wrrzburgischen Oapitaine des Gardes, Fürsten von Thurn und Taxis, als Seconv * Lieutenant a la Suite des Garde-Regiments zu Pferd, anznstellen. Se. König!. Maj. haben vermög allerhöchsten DscretS vom 25 Angl die Ad- vokaten Buzorini von Buchau, und Schertlin za Dornstetten zu Auditors, und vermtzg allerhöchsten allerhöchsten Decrets vom 1. Scpt. den Auditor Schertlin zum Auditor und Regimenks-Quartiermeister bei dem Depot-Bataillon, und den Advokat Scegepvon Zwehrenberg zum Auditor zu ernennen allergnäd. geruht. Se. König!. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten Rescrip'.s vom 29. Aug. das erledigte Rectorat-Amr an dem König!. Gymnasium dahier, nebst der damit verbundenen Stelle eines Pädagogarchen, dem bisherigen ersten Professor des obern Gymnasiums Franz zu verleihen, und dem Rector Gräter in Hall ei- nen Theil des Pädagogarchats, und vermög allerhöchsten Rescripts vom 2. Sepr. da-; erledigte Proftssorat an dem König!. vb.^rn Gymnasium dahier dem vormaligen Professor, Hofrath, Cameralverwal- ter Kauöler in Ochsenbrrrg zu übertragen. Vermög aberhöchsten Rescripts vom 30. A«g. haben Se. König!. Maj. den Thierarzr Di artin Mast zu Ellwang eu als Oberamts - Thierarzr daselbst aufzustcllen allergnädigst geruht Se. Koste lg l. Maj. haben vermög allerhöchsten Rejcripts vom zr. Aug. den Christian Friedrich v. Gremp von Freuden stein zum Legarions - Senetair bei der König!. Gesandtschaft in Cassel gnädigst ernannt. Vermög allerhöchsten Kescnpts vom zr. Aug. haben Se. König!. Maj. die Sriftnmrö - Verwaltung in den beiden Camera!« Distrikten Mergentheim und Weikerö- heim dnn bisherigen Hospital-Verwalter Nicolai zu Mergentheim, und vermög allerhöchsten Rescripts vom 2. Gert, die Stiftsugsverwaltung in dem Ca- meral-Bezirk Heiligkreuzthai dem vormal. Walsenkassier Bollstettcr in Altshausen «llergnädigst übertragen. Se. König!. Maj. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom 27. Aug. den zur Pfarrei Frikenhofen, Dröcese Gaildorf, ernannten vormaligen Diaconus in Urach, dl. Hartmann auf die Pfarrei Denkenoorf zrr versehen, und dagegen den bisherigen Pfarrer in Denkeudorf öi. Scholderer zum Pfarrer in Aich, Dröcese Nürtingen zu ernennen allerguädigst geruht. Urach. Die Ehefrau deS Johann Georg Brensch stürzte sich kürzlich in einem Anfälle von Schwermut!) in eine Zisterne, und wäre zuverläsig darin« ertrunken, wenn nicht der Bürger Christoph Schmid «ud dessc« Ehefrau, welche beinahe ganz allein im Orte waren, sie mir eigener Gefahr gerettet hätten, wobei sie vou den her- beigekommenen Johann Georg Nau, Jakob Spohn und Philipp Heinrich Nau, da die Kräfte sie schon zu verlassen anffengen, unkerstnzt wurden. Diese rühmliche Hand- lung soll auf allerhöchsten Befehl öffentlich belobt werde». Den *ö. Aug. 1813. Kön. Obcraint. Nagold. Der vormalige Forst - Schreiber H e im st ä d t zu Mteustaig , nun- mehr diffeittgcn Oberamts, welcher im September 1793- mit Hirrterlsssvng eines be- deutenden Casse»-Rests entwichen, und auf die, «ach Ord»u«g der Administrations- Beyörde gleich darnaleu gegen ihn erlassene Stekbriefe nicht zurükgekehrt ist, wird auf allerhöchsten Befehl des König!. Hochpreisl. Crim mal-Tribunals au durch edikra- liter peremrorisch vorgeladen, innerhalb einer Frist von Z Monate«, wovon ihm 4 Wochen für den ersten, 4 Wochen für den zweiten, und 4 Wccheu für den drit- ten Termin gegeben werden, sich vor disseitigem Oberamt zu stellen, und wegen sei- ner Entfernung sowohl, als dem ihm zur Last fallende» Caffen- Rest sich zu verant- worten. Sollte Heimstädt dieser Aufforderung nicht freiwillig Genüge leiste« wol- len, so wird diejenige sowohl inn-als ausländische obrigkeitliche Behörde, in deren Gerichrszwang sich derselbe dermalen befindet, ersucht, von dessen Aufenthaltsort Nach- richt anhero mitzutheilen. Den 13, Aug. 1313* König!. Öbexmt* Stuttgart. An Beitragen für verwundete König!. Krieger sind weiter einge» gangen: Durch den Ober- Acciser Braun von Roth am See, von den Unter-Arcisern seines Amts-Bezirks —• 16 fl. 12 kr. durch den Oberumgelder Jung in Göppingen, von den Stadt-und Dorfs - Umgeldern seines Amrsdiftrikts 8 fl. 6 kr. Den 26. Aug. 1813. General-Lieutenant, Vice - Präsident des Kön. Kriegs» Departements, von Phull. Stuttgart. In dem Monat August 1315. ist von der König!. General-Staats- Schuldenzahlungs - Cafle die Summe von 604z fl. Gn Staats - Passiv - Capitalien in 24 Posten abgelößt und zurükbezahlt worden. Den 31. Aug. 1813. König!. General- Staats-Schuldcnzahlungs-Casse. Bcbenhaiiscn. Bei disscitiger Bcamtnng ist noch ein Quantum vorzüglich guter alter Ger- sten zum Verkauf ausgesezt, die Liebhaber hiezu können sich täglich in der Cameralamtsstube allhicr melden und Kaufe abschlieffen. Den 24. Äug. igiz. Kön. Cameralamt. Denkendorf. r Da die den 2,. Jum d. I. vorgcnommene Aufstrcichs- Verhandlung über die bcl der König!. Schäferei dahier zum Verkauf ausgesezte Schaafwaar, bestehend in 4 Grük abgcscho- bene Widder. 50 Stük Mutterschaase, st 17 Stük 4- und 6 schauflige Hammel und 20 Etük Jährlin- ge, wegen zu geringen Offerts allergnadigst nicht'genehmiget worden; so wird Montag den iz. Scpt. Vormittags 10 Uhr in dem Schaafhauß zu Dcnkcndorf ein nochmaliger Verkaufs-Versuch veranstal- tet werden, welches andurch öffentlich bekannt gemacht wrcd. Dc»^ 21. Aug. 1313. Kon. Cameralamt Nellingen. Mergentheim. Zufolge allerhöchsten Befehls rom 23. Jul. werden bei der hiesigen Spital- verwaltung Montag den 20. Scpt. d. I. Nachmittags 2 Uhr in dem Spitalamts-Zimmer 5 Aimcc 1307t, 3 Qlimct weißer ißiit, 3 Armer rot her igrrr, und 15 Aimer igrar Wein, sanrtlich hiesigen Gewächses, sodann O-Armer Hefen, und i> Jmi Branntwein im öffentlichen Austrrcich verkauft werden, wozu die Liebhaber auf obbcincldte Zeit eingeladen werden. Den iZ. Aug. 1313. Kön. Camcral- und K. Spital-Verwaltung. Stammhcim. Auf den König!. Kasten zu Stammhcim und Schwieberdingen ist ein Quan- tum Rocken zum Verkauf ausgesezt, welches man Mittwoch den ,7. Scpt. Vormittags 10 Uhr in der hiesigen Cameralamts- Wohnung irr kleineren Parthien, öffcirtiich zu versteigern gedenkt; wozu die Liebhaber hiemrt erngeladcn werden. Den 1. Scpt. 1315. Kön. Cameralamt. Welzheim. Nach allerhöchstem Befehl sollen die Oöeramtei - Gebäude in Welzheim verkauft und dem Käufer dazu eines von denen gnädigster Herrschaft in Welzheim zustehcndcn^- Gcmeind- Rcchten mit überlassen werde». Die Verkaufs Gegenstände bestehen in einer im besten Stand befind- lichen rstokigten Bchavfung mir einem schönen gewölbten Keller, 7 heizbaren und 2 unhcizbarcn Pie- cen, 2 Küchen und > Speiskammer, einer besonders gebauten Scheuer mit Pferds- und Rindvieh- ffattung , einem Waschhaus und besonder» Schwein- und Geflügel-Ställen, mit einem dabei befindli- chen geschloffenen Hof und kleinen Gärtchen, in dem sich ein G'.mipbrostiren befindet, sodann irr dem Gcmeind-Rccht, welches i» 3 Mora. 2 Drtl. 75 Rth. Acker bestehet. Ausser der Steuer haften auf diesen zum Verkauf bestimmten Objecten keine Grundbeschwerden, und der Kaussckillrng darf zu ltel baar und zu |tcl in verzinnSlichen Zielern bezahlt werden. Zur Verkaufs-Verhandlung ist Dienstag der 2t. Sept. bestimmt, wobei sich die Liebhaber Morgens io Uhr auf dem Rathhauß in Welzheim emstnden mögen. Den 23. Aug. 1313. Landvogtei-Stcueramt an der Fils und Rems, unh Cameralamt Lorch. Aalen. Die Commun-Sommerschaafweidc von Obcrkochen wird Montag den 6. Sept. auf 5 Ofahre von Ambrosi 1314. im öffentlichen Anfstccich. verliehen. O-csc Waide kann mit 400 Stük be- schlagen werden. Die Liebhaber haben an die,ein Tag Vormittags y Uhr in der Obcramtei Aalen zu erscheinen. Den i4. Aug. 1313. Kön. Obc^amt. Brakenheim. Zn der hiesigen Cameralverwalkunz wird Dienstag den 7. Sept. d. Z. Vor- mittags 9 Uhr die Lieferung von 1,609 Ctn. Heu, und 60 Fud. Stroh zum Land - Hofbrauch nach Frcudcnlhal gegen Bezahlung aus der hiesigen Cameral- Auuskasse im Abstreich verakkordirt werden, wozu man die Liebhaber hiemit einladet. De» iZ. Aug. 1313. Kön. Cameralamt. Eßlingen. Die zu 250 Stär berechtigte Commun-Schaafwcide zu Deizisau, wird Donnerstag den 23. Sept. d. Z. Vormittags 10 Uhr auf dem RaryhauS zu Eßlingen wieder auf 3 Jahre verlie« Heu werden. Der Bestände:- erhalt freie Wohnung, Stallung und. ein Kuchcngartlen. Diejenigen Liebhaber, welche sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Vermögen, so wie mit Concessions - u. Meister-Briefen auöweisen können, werden emgeladen, an gedachtem Tage auf dem Rathhaus all- hier zu erscheinen. Den 27. Aug. 1313. Kön. Ddcramt. Frcudcnlhal. Bis Montag den 6. Sept. d. I. werden bei der Unterzeichneten Beamtung für die Bednrfniße des Ksnigl. G-stäcrs und der K. Malerei daselbst 3000 Cm. Heu u. 76 Fuder- Stroh zur Lieferung lni öffentlichen Allstreich verakkordirt werden. Die Liebhaber werden daher eingeladcn, sich b« dieser Verhandlung gedachten Tags Vormittags 11 Uhr cinzufindcn. Den 4. Aug. igiz.L Königl. Cameralamt. Geislingen. Die Sommer-Schaafwaiden nachbcnannter Communen des hiesigen Obcramts, deren Bestand mit dem heurigen Sparjahr zu Ende gehet, sollen an den hicnach bestimmten Tagen auf dem Rathhause der Dberamls - Stadt auf die nächsten 5 Zahrc wieder zur öffentlichen Verlei- hung gebracht werdenund zwar die Schaasweidcn: 1) von Donzdorf mit 400 Stäken; von Grünbach mit 200 Stuken, und von Kuchaip mit 25g Stäken den 20. Sept. Vormittags s Uhr. 2) Von Deggingcn die Waide auf dem Nord Aipberg mit 400 Stälen; von Reichenbach Mit szo Sturen, und vonZOizcnbach mir ftoo Stäken den 21. Sept. Vormittags 9Uhr. 3) Von Altenstädt mit 250 Stäken; K:-. chen mit 323 Stäken, und Gingen mit 430 Stäken den 22. Sept. Vormittags 9 Uhr. 4) Von U cb c r k in g en mit 262 Stäken ; U n t c rh ör i ng en mit 52g Stuken, und Ha uj e n an der Fi l s mit 210 Stäken den 23. Sept. Vormittags 9 Uhr. 3) Von G r 0 ß - Si c ß e n mit 162 Stäken; Stübers heim mit 230 Stäken; und Hoffte tk, Emerbuch mit 250 Stäken den 2;. Sept. Vormittags 9 Uhr. 0) Don Schalkstcttcn mit 473 Stäken; Appingen mit 22g Stäken, und Weiler mit 230 Stäken den 27. Sept. Vormit- tags 9 Ulw., 7) Von Geislingen mit 223 Stäken; Wiesenstaig, die Setteiberger Waide mir 700 Stuken, B lal hausen mit 300 Stäken den 28. Sept. Vormittags 9 Uhr. f g) Don Gosbach die Hauslenswaide mit 323 Stäken; die Waide im Hildenthal mit 230 Stäken; von Traten stein die Eichhoiz-Waidc mit 100 Stäken, am 29. Sept. Vormittags 9 Uhr. Die Pacht« licbhabcc haben sich mit Vermögens« Zeugnissen versehen an den bestimmten Tagen und an dem be- stimmten Ort einzufinden. Den 3>. Aug. 1313. Kön. Oberamt. Geislingen. Die Schaaswc-.de!: nachstehender Communen, deren Bestand an Martini d. Z. zu^Ende geht, werben an den hrcnach bestimmten Tagen und in den Orken selbst auf die nächsten 3 Jahre wieder verliehen werden, und zwar 1) von V öhmenkir ch mit 900 Stäken den 30. Sept. Vormittags 10 Uhr. 2) Von Wald Hausen mit 300 Stäken den 4. Olt. Vormittags 10 Uhr; und von Renningcn mit 523 Srukcn den 6. Okt. Vormittags 10 Ubr. Die Pachtliebhaber ha- ben sich mit legalen Vermögens-Zeugnissen versehen an den bestimmten Tagen und Orten cinzufinden. Den 3>. Aug. 1813. Kön. Oberamt. G m ü 11 d. Nachbenanntc Communschaafwcidcn werden an den unten bestimmten Tagen in der hicsi«- 3I0 gen Oberamts-Kanzlei wieder auf drei Jahre an den Meistbietenden verliehen werden. Den s~. Sep5. Nachmittags 2 Uhr die Wirtterschaaftreide zu Degenftid, welche 600 Stufe trägt, und die Sommer« schaanvcide zu Rechberg mit 200 Siür. Den 16. Sept. Vormittags g Uhr die Gommerschaafwci« de zu Waldstetten nur 250 St: e, die Sommer - und Wmrerschaafweide zu Weiler auf 27.0 Sräk, und die Sommer, und Wmterschaaftxeide zu Bargau mit 450 Ecük. Nachmittags 2 Uhr die Waiden zu Ober, und Unterbebingen, welche crstere mit ^oo Ekür, leztere mit 200 Stük beschlagen werden kann Den 17. Sept. Vormittags 8 Uhr die Sommcrwaide zu Zimmern mir 250 Stuf, die Waide zu Gög- gingen auf 500 Stak, und die Waide zu Lautern mit 700 Stük. Nachmittags 2 Uhr die Waide zu Muthlangcn mit 500 Stük, und die Waide zu Iggingen auf 500 Stük. Den ig. Sept. Nach- mittags 2 Uhr die Waide zu Hcrtigkofen mit 500 Stük, die Sommerwaide zu Hussenhofen auf 150 Stük, und die Winterwaide daselbst mit 200 Stük. Den 2z. Sept. Vormittags 8 Uhr die Som« mcrwaidc zu Schönhardt mit 150 Stük, die Winterwaide daselbst auf 100, und die Sommerwaide zu Brainthofcn mit 150 Stük. Vorstehendes wird mit dem Anhang allgemein bekannt gemacht, daß sich die Pachtliebhaber mit den nothigen obrigkeitlichen Vcrinögcns-Zcugnisscu versehen, an oben fest« gefezten Tagen und Stunden bei den Verleihungen rinfindcn mögen. Den 25. Äug. igi§. Kon. Öberamt. Heilbronn. Freitag dem26. Nov. d I. werden die der hiesigen Stadt gehörigen 2 Mahl« mühlen, in welche neben den Stadl- Einwohnern noch die 2 Dörfer Bölingen und Flein gebannt sind, auf weitere 6 Jahre und zwar beide vom «.Inn. 19,4 bis 1520. an die Meistbietenden ver, pachtet- Die eure, die Brückcnmühl hat 11 Mahl - und 2 Gerbgänge. Dw andcch, die Gülmcr Müble aber 7 Mahl- und einen Gerbgang. Bei beiden Müblen sind geräumige Wohnungen u. Stal- lungen. Das Malter ist auf den 16 Theil bestimmt. Jede Mühle wird an gedachtem Tan Vormit- tags y Uhr auf hiesigem Rathdaus besonders verpachtet werden, und beim Sin tritt des PachtS dem Beständer das sämtiche Äühlgcfchirr rr. in einem zu bestimmenden Anschlag übergeben.. Die Pacht- liebhaber müssen am Tag der Verpachtung ein obrigkeitliches Zeugnis über ihre Kenntnisse u. Wohl- verhalten, wie auch, daß sic 2000 fl. Caütion zu leisten vermögen, vorzeigen, die Camion wird durch Einlegung der daaren Summe gegen Interesse oder durch Stellung gcricvtüchec^zwcifachcc Hypothek, geleistet. Beide Mühlen können täglich beaugenscheiniget, und die nähere Bedingungen bei dem Stadlburgermeistcramt erfahren werden. Den 20. Aug. 1313. ... Regierungsrath, Oheranttmann, Bürgermeister u. Oberamtsgcrichts- Assessoren. Heidenheim. Auf Ambrosii i8>4. gebet der Bestand der herrschaftlichen Schaafwaide zu Henchstetlen, hiesigen Oberamts, welche 600 Srük erträgt, zu Ende, und wird daher dieselbe nach einem ergangenen ättcrgnäd'gsten Befehl auf 5 Jahre bis Dienstag den 14. Sept. an den Meistbie- tenden verliehen werden. Wobei zur Nachricht dient , daß der Schaafhofs - Jnnhadcr zu^ Heuchstet- tcn zum Pförch- und Molk- Krauß lagcrbücklich berechtiget ist, wohingegen derselbe die Schäfer und Hunde, auch Pförchkarrcnss Hürden rc. auf seine Kosten zu unterhalten bat. Oie Liebhaber nun, wei- che obrigkeitliche Zeugnisse wegen ihres Vermögens und Prädikats, und daß sie gelernte Meister feien-, beizu'oringeu haben, tonnen sich an gedachtem Tag, Vormittags 9 Ubr ist der Camccal - Ver- waltung dahier einfindcn, und die weitere Bedingungen vernehmen. Den 17. Ana. igiz. Stcurrrath der Landvogker am Kocher und Cameralamt Herdenheim. Mergentheim. Nach ergangenem allerhöchsten Befehle sollen die Königliche Jagden im hie- sigen Oberforste verpachtet werden. Zu dieser Verhandlung ist Samstag der ig. Sept andecaumt, und wird solches audurch mit dem Anfügen bekannt gemacht: daß blos Gursherrschafren und ssagd. Berechtigte rum Pacht zrigelaffew werden, die Pächter die Jagd auf ihre Lebenszeit übernehmen müs- sen, und sie Liebhaber'an odbcstimmtem Tage, Vormittags g Uhr in der Obcrforftamks - Stube dahier sich cinfindcir mögen. Den ~,o. Aug. 1015. Kon. Oberforstamt. Warb ling en. Die Winter- Schaafwaide zu Strümpfelbach, disscitigen Oberamrs, welche 250 Stük Schaafe erträgt, wird am Mittwoch dcn-15. Sept. d I. Vormittags 10 Uhr auf die 3 Jahre von Martini rgiZ bis igia. öffentlich verliehen werden, «ud werden die Liebhaber aufgcfor» dm, sich auf dem Äzttthhgus zu Wfiiplmgefl einzufinden. De» 14. Aug. Igiz. K.Dberamt- Wiblingen. Die Schaafwekde zu Dietenhcim, welche 200, bw zu ReMsweiler, welche IM, und die zu Wcybuwgszcll, welche >50 Stük ertragt, werden: SamstagS den 25. Sept. d. I. «uf - — 5 Jahr ini öffentlichen Aufstreich verliehen werden. Dre Pachtiicdhaber, welche hiureichen, des Vermögen, und die gesczliche Eigenschaften besizcn, werden hiezu mit den nötbigen Beweisen über Beides in das hiesige Obcramkei-Gebäude eingcladcn. Den 29. Aug. igrz. K. Oberamt. Wiblingen. Die Schaafwcid zu Burgrieden, welche 160, die zn Schwendi, welche 140, die zu Schöncbürg, welche >00 Sink ertragt, werden Dienstags den 14° Sept., die zu Gulmingen welche 100, die zn Daustetten, welche 200, die zu Großschafhausen, welche 70 Stur ertragt Mitt- wochs den 15. Sept., die zu Main welche 1Z0, die zu Jllcrricden, weiche 140, die zu Dorndorf welche ßo Stük enragt, Donnerstag den ;6. Sept., die zu Wangen, die zu Hüttesheim, welche igo, die ui Humlangen, welche <00 Stük ertragt, Samstags den ig. Sept., die zu Müsfiugen, welche 40/die ui Üntcrwciler, welche 100, die zu Wciiisiettcn, welche 100 Stük ertragt, Dienstags den 21. Sept. , 'die Oberkirchbcrg und Buch, welche 60, die zu Unterkrrchberg welche 120, die zu Ach, stetten welche 020 Stük ertragt, Mittwochs den 22. Sept., die zu Steinberg welche «o, die zu Alt- Heim welche 100, die zu Staig welche 40 Stuk ertragt, Donnerstag den 23. Sept. in öffentlichem Auf- streieb auf ein bis drei Jahr/ verliehen werden. Die Pachtliebhaber, welche die gesetzlichen Eigen- schaften und das> nölhige Vermögen besizcn, werden zu diesen Verhandlungen mit den nötbigen Bc- weisen über beides auf die erwähnte Tage in das Obcramkei-Gebäude eingeladen. Den 21. Aug. ig>5.' Kön. Oberamt. Stuttgart. Ts werden hiemit folgende Conscnptionspflichtige aufgefordert, sich inner 4 Mo, waten um so gewisser in ihrer Heimath zur Conscriplion zu stellen, als sic nach Derfluß der anbc- ranmten Termine die Confiscation ihres gegenwärtigen und zukünftigen Vermögens, und bei verspä- teter Rükkehr die in Len Gesezc» bestimmten körperlichen Strafen und Rachtbeile unausbleiblich zu gewartcn haben, und zwar namentlich werden vorgeladcn zum zweitenmal : Carl Schramm, Schnei- der. Jol). Christ. Fried. Herb, Kubier. Job. Heinr. Friedrich Lind, Schlosser. Christian Gipfel, Stemhauw. Job. Gottl. Fried. Sußdorf, Kellner. Jos. Christoph Riehle, Frmmermann. August Fried. Schott, Kaufmann. Eduard Fried. Gustav v. Moser, Kaufmann. Franz Will). Brutscher, Nagelschnüd. Zum drittenmal: Ge. Heinr. Wmdrsch, Uhrmacher. Den 1. Sept. i <' z. Kön. Confcriptions- Commission der Residenzstadt Stuttgart. Aalen. Nachstehende Conscciptionspflichtige des hiesigcir Oberamts, welche sich vom August tgk»6 bis >809 rHeils mit therls ohne Paß entfernt haben, werden hiemit unt:r der Bedrohung-, daß ihr zur Confiscation bereits annotirtcs Vermögen wirklich confiscirt werde, aufgefordert, binnen der wachsten 4 Monate vor Obcramt zu erscheinen, und sich über ihre bisherige Abwesenheit zu recht- fertigen , und zwar zum dritten und lcztemnal Joh. Georg Hcgele, Bauer von Reichenbach. Zum zweircrmal: Christoph Vottelcr, Färber; Christoph Ria, Maurer, und Christian Hofmann, Schnei, der, von A/elmannsfeidcn. Mattheus Gcntlwr, Bauer von Sulzdorf. Zum erstenmal: Caspar Gold, Schneider von Oberkochen. Kön. Obcramt. Baknang. Edersberg. Der abwesende Conscriptionspflichtige Georg Joseph Maier von Edersberg wird hiemit zur RüNehr innerhalb 4 Monaten bei Vermeidung der Vermögens-Confisca, tion zum leztenmalc aufgcfordert. Kön. Obcramt Baknang. Cklwangcn. Nachbenannte Militairpfiichtige, welche sich in der Zeit vom 6. Aug. iso6. bis 20. Aug. 1709. mit oder ohne obrigkeitliche Erlaubniß aus dem hiesigen Obcramt entfernt haben, werden hiemit unter der Bedrohung daß ihr zur Confiscation bereits annotirtcs Vermögen im Nicht» befolgungsfall wirklich werde cousiscirt werden , aufgcfordert, binnen der nächsten 4 Monate vor Oberamt zu erscheinen, und sich über ihre bisherige Abwesenheit zu verantworten; zum drittenmal von Bnblcrzell: Joh. Bauer, Bauer. Don Lauch heim: Jos. Schmicdle, Bauer. Jos. Schleis, Bauer. Kön. Oberamt. Mergentheim. Bei der am heutigen Tag vorgegangencn Rekruten-Aushebung sind wachste- 312. hmde Censcriptiensbfiichtige nicht erschienen: als Joachim Stecker von Weikcrsheim, und Johann Georg Hirsch von Finsterlohe. Es werden daher dieselben hiemir öffentirr.'- aufgefordcrt, sich sogleich nach Hauß zurükzubegeden, und bei der Unterzeichneten Stelle über ihr ungehorsames Ausbleiben zu veralUwocrcn, widrigenfalls sie die auf ihr Nichterscheinen gesczlc Strafe gewärtigen baden. KZ». Obcramt. Mergentheim. Nachstehende Conscriptionspflichtige des hiesigen Ob-ramts, welche im iaufe des Jahrs igio. sich von Haus entfernt und unterlassen haben, bei der Musterung von 1811. erstmals erscheinen, werden «»mit unter dem Präjudiz der Consiscaiion ihres gegenwärtigen und wahrend ihrer Abwesenheit ihnen anfallenden Vermögens zum dritten - und lestenmal aufgefor- dert, sich innerhalb 4 Monaten unfehlbar bei der Unterzeichneten Stelle cinzufindcn, und sich über ibr bisheriges Ausbleiben zu verantworten. Don Mergentheim: Franz Riclaus Alois Köhler. Casp. Psiuff, Schreiner. David Mühliug, Bauer. Job. Simon Franz Hirkh, Buchbinder Georg Jos. M'.chel Kemps, Zimmermann. Don Elp er6heim: Job. Weckgang Kohr, Kammacher. Won H e r r e i!; i n: m e r n : Job. Wolfaang Kemps, Schäfer. Von I g e r s d e i m : Mich. Rie« ge!, Knecht. Von Laudenbach: Jph. Brand, Haler. Don Löffelstellen: Ändr. Franz Zcnncr, Maurer. Fried. Lang, Schuster. Von MarkelSheim: Jakob Eichbinger, Zimmer- mann. Von Nassau : Joh. Ge. Nied, Weber. Don Weilers heim: Ge. Wilhelm Hc- dingcr. Job. Ludwig Bissing, Dreher. Joh. Ludw. Fricdle, Beier. Von W er mu t h'b ausen : Joh. Phil. Slciefler, Schreiner. Kön. Ober amt. Mergentheim. Der mUiMrpflichtize Martin Fuchs, der Rechte - Eandidat laus Mergent- heim gebürtig, welcher zu dem König!. Infanterie- Regiment Nro. z. affenlirt ist, und sich im Aus- land aufbalt, wird auf höheren Befehl diemit zürn dritten - und lezrciimal vorgcladcn, sich innerhalb 4 Monaten unfehlbar entweder bei seinem Regiment oder bei der umer-eichncten Behörde zu stellen, widrigenfalls er zu gewärtigen hat, daß die auf die Entweichung bestimmten gcseziichcn Strafen ge- gen ihn erkannt werden. Kon. Oberamt. Wiblingen. Nachstehende abwesende Militairpflichtigr, welche bei der Musterung ii. erst- mals abwesend waren, und aus den langst württembcrgischen Orten des disicitigcn Obcramtsgebür- tig sind, werden andurch, gemäß einem allerhöchsten Befehl des König!. Kriegs-Departcm. Scction der Justiz, zum driltevmal unter dem Präjudiz der Consiscaiion ihres gegenwärtigen und ihnen wah- rend ihrer Abwesenheit anfallenden Vermögens aufgefordert, binnen 4 Monat» n sich vor ihrem Ober- amt zu stellen, und den ConscriylionS«Gc,czm Genüge zu leisten. Von Wiblingen: Christian Walter, Schuster. Don Ach stettcn : Franz Anton Grundier, Schreiner. Don Baltrin- acn: Joh. Lämmle, Brauer. Don L aüpü e im : Florian Zuber, Steinbaner. Nepom. Herzer. Job. Ge. Bauer, Brauer. Joh. Art. Schneider, Gärtner. Phil. Jak. Schultheiß, Müller. Xav. Buck, Schneider. Joh. Nepom. Steigentefch. Jof. Akt. Epple, Dreher. Von Mictingen: Lav. Schmidt, Baurenknecht. Joh. Nepom. Zoller. Thadda Schwarz. K. Oberamt. F reu den stad t. Der hiesige Bürger, Mczger und Schwcinbändler Friedrich Weber, Z4 I. alt, hat den g. I. M. feine Familie und fein Gewerbe heimlich verlassen, und seitdem keine Nachricht von sich erkheiit. Sämtliche obrigkeitliche Behörden weiden daher ersucht, den Weber auf Betreten anzuhalteii/ und hichcr cinzuliefern, ibrc Untergebene aber zu verwarnen, weder eine Zahlung an ihn zu machen, noch ihm irgend etwas zu borgen, bei Strafe der Doppcltzahlung und Verlust ih- rer Forderung. Den 2g. Aug. igiz. Kon. Obcramt. Marbach. Man findet für notfytg, bcm Johann Gottlieb Kaiser, Handelsmann und bisheri- gen Gcrrchlsschrcibcr zu Obrrstenfeld, wegen Spuren von Gcmüthskrankhcit zu Verwaltung^ fernes Vermögens einen Beistand in der Person des Gerichts-Verwandten und Bürgermeisters,.Johann Eberhard Hofmann zu Obristrnfeld, bcizugeben, und wird daher das Publikum grwarnt, ohne Mit- wirkung des Beistands sich in einen Handel mit Kaiser einzulassen, indem sonst auf erhobene Klage, keine Satisfaclion würde geleistet werden können. Den 25. Ang. iZig. K. Obcramt. Nr». LS. 1813. 313 Königlich - Württemhergischer Steaks - ond Ncg'.erNgs-Blatt. Montag 6. Sepr. Verordnung wegen des Tabaks-Baues. Um die Nachtheile abzuwenden, welche bei dem zunehmenden Tabaksbau aus einer willkührlichen Benuzung der eingeerndeten Tabaksblätter für das Inrereße der König!. Tabaks-Regie entstehen könnten, werden unter Hinweisung auf die dießsalls bereits bestehenden Verordnungen folgende nähere Bestimmungen gegeben: 1) Es darf nur in solchen Garten-und Akerbeeten Tabak gepflanzt werden, die wenigstens ^tel Morgen im Meß halten. Kleinere Gutsrheile mit dieser Pflan- ze anzubauen, ist unter keinem Vorwände erlaubt. 2) Vor dem wirklichen Einbau hat der Gutsbeft'zer dem Königl. Accisebeamten sei- nes Wohnorts Anzeige von seinem Vorhaben zu machen, und ihm das zum Tabaksbau bestimmte Feld nebst dessen Meßgehalt genau zu benennen. Steht kein gesezliches Hmderniß im Wege, so hat der Acciser dem Pflanzer einen Con- cesflons- Schein zu crtheilen, der neben des leztern Namen und dem Jahrgang zugleich die Benennung und den Flächen-Znnhalt des anzubauenden Felds ent- hält, und wofür er eine Belohnung von 12 kr. vom Morgen zu erheben berech- tigt ist. g) Die Orts-Acciser haben über die einzelnen Tabaks, Anpflanzungen, wofür sie Concessions-Scheine ausgestellt, Verzeichnisse zu führen, und solche mit dem i. Jul. jeden Jahrs an den Ober-Acciser einzusenden, der auö denselben ein General - Verzcichniß zu fertigen, und hievon sogleich ein Exemplar an die Ge- neral- Direction der Tabaks-Regie, ein zweites aber an die Cameralverwaltuug seines Bezirks einzusenden hat, damit lezrere das Zehend-Interesse zu bejvrgen in Stand gesezt wird.. 4) Wer Tabak pflanzt, ohne hiezu einen Concessions - Schein erhalten zu haben, und wer eine größere Flachs, oder ein anderes Feld, als er dem Acciser ange- geben hat, damit einbaut, dem wird der Ertrag confiscirt, und er daneben mit einer Geldstrafe von io Rrhlr. belegt. 5) Die Tabaksblätter dürfen bei gleicher Strafe nicht anderst, als in Gegenwart des Accisebeamren eingeerndtet werden, welcher bei dieser Gelegenheit die aus- gesVllten Concessions-Scheine wieder au sich zu ziehen, Betrag der rohen Erndte zu schäzen, und hierüber eine Liste zu sichren hat. 6) Die eingeerndteten Blätter dürfen nur an eine innländische privilegirte Fabrik oder in das Ausland verkauft werden. Wer einen andern Gebrauch davon macht, wird mi. 20 Rthlr. auf den Centner, oder, wo das Quantum nicht aus- zumitteln ist, mit einer Geldstrafe belegt, deren Minimum 15 Rihlr. ist. 7) Bei der wirklichen Versendung der Blatter, oder bei der Uebergabe derselben an der Käufer im Wohnort des Pflanzers ist gleichfalls der Acciser beizazie- hcn, und, wo kein öffentlicher ausgestellter Wagmeister sich befindet, die Waare von ihm genau abzuwägen, der Wagschein und Frachtbrief von ihm ausznstel- len, und an den der Fabrik vorgesehen Controleur, oder, wenn die Waare in das Ausland geht, an den Grenzzoller zu addressiren, und plombirt abzusen« den. Wo ein Wagmeister.ausgestellt ist, hat der Acciser dem Abwägen anzn- wobnen, und Deut Wag - und Frachlschein zu visiren. Zn beiden Fällen hat der Acciser den Namen des Verkäufers, die Quanti- tät , den Verkaufspreis rc. aufzunehmen, und in die von ihm zu führende Liste genau einzutrageu. 8) Auf Lichtmeß jeden Jahrs sammelt der Ober, Acciser die Ortslisten und verfer- tigr daraus den in der General-Verordnung vom 26. Nov. 1828. vorgcschriebe- nen tabellarischen Bericht, den et s Tage nach jenem Termin an die General- Direcrion der Königl. Tabaks, Regie einzusenden hat. Diejenigen Obcr-Acclser, in deren Bezirk kein Tabak gebaut worden ist, ha, ben hievon auf gleichen Termin Anzeige an die General- Direction zu machen. Die Königl. Oberämter werden nun angewiesen, diese allerhöchste Verordnung unverweilt ;tnT Kenntniß ihrer Amrsuntergebenen zu bringen, insbesondere die Wag- meisier und Acciser ihres Bezirks von ihren Obliegenheiten zu unterrichten, und be, sorgt zu seyn, daß das, was für den gegenwärtigen Jahrgang noch seine Anwendung findet, pstichtmäsia in Vollzug gesezt, und die Berichte hierüber mit Lichtmeß 1314. au die General,DirectioN der Königl. Tabaks-Regie eingcschikt werden. Zugleich sind die Polizei-Behörden, Zoll-und Accise, Visitatoren anzuhalten, über Vergehen gegen diese allerhöchste Verordnung strenge zu wachen. Sruttg. den I. Sept. iZlZ. Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. Königl. Finanz» Ministerium, Graf v. Mandelsloh. Vorschriften für die mit Tabak handelnden Kaufleutc und Tabak» Fabrikanten. Da schon einigemal der Fall vorgekommen ist, daß sowol die mit Tabak handeln- fee Karrfleute, als auch die Tabak- - Fabrikanten durch eine unordentliche Buch, führun und durch andere Unregelmäsigkeiren in dem Betrieb ihres Gewerbs der für die Kömgl. Tabaks-Regie so nothwendigen Uebersicht Hindernisse i»; den Weg legen, so werden die diesfalls bereits vorhandenen geftzlichen Vorschriften dahin näher be- stimmt und erweitert: i) Die König!. Oberämter haben jeden in ihrem Bezirk befindlichen Handelsmann zu Protokoll zu vernehmen, ob er mit Tabak zu handeln gesonnen sei; sofort über diejenigen, die den Tabakhandel treiben wollen, eine Liste zu verfertigen, und solche innerhalb 4 Wochen an die General-Direktion der Königl. Tabaks- Regie einzufer.den, auch die zuverlaßige Vorkehr zu treffen, daß der Zuwachs und Abgang jeden Jahrs auf den 1. Mai durch die Accise-Classtfications-Com, Mission an ebendiese Behörde aufs genaueste einberichtet werde. r) Jedem mit Tabak handelnden Kaufmann ist aufzugeben, über seinen Verkehr mit Tabak, abgesondert von den übrigen Gegenständen seines Handels, ein ei- genes Buch und eigene Rechnung zu führen, und die darauf Bezug habende Correspondenz, Facturen und andere Schriften besonders aufzubewahren. In diese Rechnung ist nicht nur jeder Einkauf an Tabak mit sorgfältiger Bemerkung, wann, woher, welche Qualität, in welchen Preisen, wie viel, und durch welchen Fuhrmann, sondern auch unter Anführung eben dieser Umstände jeder Verkauf an ande- re Kaufleute und Krämer, so wie alle Versendungen in das Ausland, und von Monat zu Monat der eigene Detail-Verschluß einzutragen. Z) Diejenigen Kausieutt, welche in größer» oder kleinern Quantitäten Tabak an andere innländische Kanflente und Krämer verkaufen, haben an jedem Quartal über alle Verkäufe dieser Art einen zuverlässigen Auszug an die Regie-Direction einzusenden, und damit auf den 1. Nov. dieses Jahrs den Anfang zu machen. Dieser Auszug muß den Namen und den Wohnort des Abnehmers, auch die Gattung und Quantität des Tabaks, so wie die Zeit und Art der Versendung enthalten. 4) Wer sich in diesen Auszügen oder in der ad Nr. 2. anbefohlnen Buchführung eine Nachlässigkeit zu Schulden kommen läßt, wird mir 10 Rthlr., bei einer ab- sichtlichen Unrichtigkeit aber mit 30 Rthlr. bestraft. Auf die Wiederholung ist die doppelte Strafe gesezt, und auf den dritten Fall des Vergehens tritt die Confiftation des Vorraths an Tabak, und eine Leibesstrafe von wenigstens Z Monaten Festungs-Arrest ein. z) Auch die Tabaks- Fabrikanten des Königreichs haben eine dem Zwek entsprechen- de Buchführung in ihrem Gewerbe einzuführen, und zu dem Ende a) einen Fabrikations - Scontro über Empfang und Verarbeitung der rohen Blätter , und b) einen Maaren-Scoutro über die fabricirte Maare, und deren Verkauf zu halten, und damit nuf den i. Nov. d. I. wo zugleich in jeder Fabrik mit grö- ßer Pünktlichkeit ein Sturz vorzunehmen ist, der Anfang zu machen. 6) Die in jedem Fabrik- Orte von der General - Direetion der K. Tabaks - Regie ausgestellten Controleurs haben nicht nur über diese Buchführung zu wachen, sondern auch die Fabrik fleissig zu visitiren, alle Ein - und Ausfuhren zu eontro- tiren, dem Sturz, der wenigstens alle * Jahre zu wied-erholen ist, bcizuwoh- nen, und überhaupt das Interesse der Regie gegen alle unerlaubte Handlungen der Fabrikanten zu wahren. Insbesondere haben diese Controleurs, wenn der Fabrikant Blätter vom Aus- lände erwartet, das betreffende Grenz.Zollamt davon zu benachrichtigen, wel- ches sofort die ankommenden Wagen zu plombiren, und mit den versiegelten Frachtbriefen au den Controleur zu addressiren hat, von welchem hinwiederum dem Grenz-Zoller von der wirklich erfolgtes Ankunft der Waare unverweilt Nach- richt zu geben ist; würde diese mit dem nächsten Posttag nicht einlausen, so har das Grenz-Zollamt unverzüglich eine nähere Untersuchung einzuleiten. Auch die im Iunlande erkauften Blätter sind von dem Acciscr in der» Wohn- ort des Verkäufers an den Fabrik-Controleur zu addressiren. Die angekommenen Wagen dürfen nur in Gegenwart des Controleurs abgela- den, und nachgewogen werden: eben so wie auch die geringste Tabaks - Versen- dung nicht anderst, als nach einer in Gegenwart des Controleurs vorger.omme- nen Abwägung und Plombirung und mit einem von ihm visirien Frachtbriefe geschehen kann» Ueber all dieses hat der Controleur ein Controlbuch nach der ihm besonders ertheilren Instruktion zu führen. 7) Unrichtigkeiten in der Buchführung der Fabrikanten werden eben so bestraft, wie es oben §. 4. bei den Kausieuren bestimmt ist. Wenn Blätter auf die Magazine gebracht werden, oder Tabak versendet wird, ohne den Controleur berufen, und seine Ankunft abgewartec zn haben, so wird der Fabrikant mir dem Verlust der Waare, der Fuhrmann aber mit 20 Rchlr. bestraft. 8) Die dem Controleur übertragene Aussicht bezieht sich auch auf die Tabaksmnh- len. Es ist daher alle eingehende rohe, und alle ausgehende gemahlene Waa- re bei Confiseations-Strafe dem Controleur an Ort und Stelle Voranzeigen, und von ihm anfzunehmen, so wie er überhaupt auch in der Zwischenzeit die Mühlen fleifsig zu visitiren hat. Die König!. Oberämrer haben den Inhalt dieser allerhöchsten Verordnung den betreffenden Personen zu eröffnen, sich selbst hienach zu achten, und Sorge zu tragen, daß sämtliche Punkte gehörig in Vollzug gesezt werden. Stuttg. den 1. Sepr. 1813. Ad Mand. Sacn Reg. Maj. König!. Finanz - Ministerium, Gras v. Maudelsloh. Nro- 40. 1813, 3*7 Königlich. WürttembergischeS Stasts- vnd Rtgitlmgs-Blatt. Samstag.-. Li. Sept. Verordnung, wegen Berichts- Erstattung der Oberbeamten in Stcrb-Fallcn cximirtcr Personen. Da von dem Königl. Tutelar-Rath die Anzeige gemacht worden ist, daß die Vorschrift der Gen. Reftripre v. 11. Sept. r?Zo. u. 2. Inn. 1788. d,'ro. Vl. lit. b. we- gen der, in Sterbefällen der auf dem Land wohnenden, e.rimirren Personen gleichbald vorzuneymenden Verlassenschafts-Obsignation,. Vernehmung der Erben über die Wahl der Theiluugs- Behörde und Berichts- Erstattung an den König! Tutelar-Rath nicht durchgehcnds gebührend befolgt wird; so werden sämtliche Königl. Oberämter an die genaue Beobachtung jener früheren allerhöchsten Verordnungen hiedurch auf das ernstiichste erinnert, und zugleich zur Vermeidung jeden Mißverstandeö aufmerksam darauf gemacht, daß, da nach den Verordnungen vom 14. Febr. 1807. (Staats - u. Reg. Blark p. 9.) und vom n. Febr. i8ir. (Staats-u. Reg. Blatt p. 49g.) die Erb« theilungcn der adelichen Gursbestzer und der Königl. diminirten oder pensionirten Of- fiziers auf die dort vsrgcschriebene Weife ausschließlich unter der Leitung des Königl, Tute'ar-Raths geschehen sollen, eine Vernehmung der Erben solcher Personen über die Wahl der Theilungs-Behörde von selbst wegfalle. Stuttg. den 7. Sept. iZiz. Kön. Justiz-Ministerium, von der Lühe» Erlaß, die Erneuerung verschiedener gcfcältcforr Bestimmungen für die Verwaltung der Criminal- Justiz bckr. Es ist von dem Königl. Criminal-Tribunal die Anzeige geschehen, daß manche , die Verwaltung dev'Errminal-Justiz betreffende, frühere Verordnungen besonders von neu angestellttn Be'amten nicht durchgänaig beobachtet werden; weßhalb man sich ver- anlaßt findet, diejenige gedachter Vorschriften, dererr erneuerte Einscharsung als vor- züglich nothwendig erscheint, zur genauen Nachachrung hiemit ernstlich in. Erinnerung zu bringen. i) Es ist manchmal' vorgekommerr, daß Königl. Ämts-Stelkem den Reguistrlonen, welche in Criminalfällen von in - oder ausländischen- Behörden am ffa ergangen find,, nicht mit der gebührenden Schnelligkeit: entsprochen haben» Da ttutt solche Verzögerungen r.tit den Forderungen einer schleunigen Iustizpflege Nicht vereinbar sind; so wird sämtlichen Criw.inal- und Oberämtern gemessenst, und unter Androhung sonstiger unausbleib sicher Ahndung empfohlen, sich in Zukunft die möglichste Beförderung solcher Communicationen angelegen seyn zu lassen. 2) Wird die frühere Verordnung vom 3. Nov. 1807. (Staars-u. Reg. Blatt von 1807. p. 558 ) wonach unter der Rubrik eines jeden Berichts, der einen im Arrest befindlichen Jnquisiten betrist, das Wort „Verhafteter" beigesezt werden soll, häufig nicht befolgt. Man sieht sich daher veranlaßt, solche mit dem Beifügen zu erneuern, daß künf- tig die Ueberlrerung derselben mit unfehlbarer Strafe geahndet werden wird. 3) Werden sämtliche Kön. Oberämter angewiesen, ihren Berichten in Gewehr-Ver- heimlichung-- und Adulterien- Fällen in,wer Physikatamtliche Zeugnisse über die körper- liche Tüchtigkeit der Inculpate« zur Erstehung der auf diese Vergehen gesezten Lei- besstrafen beizuschließen. Da endlich 4) manche Physikatämter bei Ausstellung amtlicher Zeugnisse in Criminal- Fällen nicht durchgehends die in Stempel.Sache» ergangene Verordnung vom 30. Apr. 18x2. (Staats» u. Reg. Blatt von 1812. p. 210. §. 4.) befolgen, so wird die genaue Beob- achtung derselben ihnen wiederholt eingeschärft. Sruttg. de« 7. Sepr. 18x3. Kön. Justiz-Ministerium. »0« der Lühe. Edictal- Vorlad ung. In der vormals reichshoftäthlichen, nun an das König!. Ober- Tribunal überge- gangenen Revisions- Sache, zwischen den Freiherrn v. Sturmfeder zu Oppenweiler re. Beklagten, Residenten, und der Creditorschaft des MarsiliuS Franz Freiherr, v. Sturm- fcder, Klägern, Revifen, die fideikommissarifche Eigenschaft der Güter betreff., kommt unter andern Gläubigern, auch der längst verstorbene, ehemalige Churpfälzische Hvf- rath v. Khuon wegen verschiedener Forderungen, vor. In so weit nun die Erben des lezteren sowohl ihren Personen als Wohnorten «ach dießorts unbekannt sind, werde« dieselben, wenn sie bei dem vorliegenden, aus dem Ganrverfahren entsprungenen Revisions-Prozeße noch interessirt zu seyn glauben, hiemit edictaliter aufgcfordert, innerhalb einer peremrorisch anberaumten Frist von zwei Monaten, vor diesem Kön. Ober-Tribunal durch einen daselbst Angestellten Pxoc^ra- ror zu erscheinen, sich zur Sache sowohl, als zum Prozeße rechtsgenügend zu legin- miren, und das zur Wahrung ihres Interesse Erforderliche hier vortragen zu lassen: widrigenfalls die Nicht-Erschienenen dieser Erben, nach Verfluß jener Frist, mittelst ei-,cs zu eröffnenden Erkenntnisses, mit ihren Forderungen für immer werden ausge- schlossen werden. Tübingen, den 2, Sept. 18x3. Kön. Ober-Appellat. Tribunal und Revisions-Gericht. Recht-- Trtenntniße de- König!. Ob. Appellations-Tribunal-. In der von dem vormaligen Reichshoftath übergegangenen Revisionssache, Zwi- scheu de« Freiherr» Ferdinand Franz Georg, und Carl Theodor von Sturmfeder zu Oppenweiler rc. mit ihrem Vormunde, Revidenten, und der Creditorschafr des Mar» silivs Franz Freiherrn von Sturmfeder, Revisen, die fideieommissarische Eigenschaft der Familiengürer betreffend, wird erkannt, d«ß alle diej nigen Gläubiger, welche auf die unter dem n. Zan ig's* erlassene Edicral-Vorladung hin, innerhalb der peremtorischen Frist von Z. Monaten nicht erschienen sind, zur Folge der darinn an- gedrohten Strafe, mit ihren Forderungen an die Revidenten gänzlich ausgeschlossen seyn sollen, Tübingen, den 2. Sept. iZrg. -) Zn der an das Königi. Ober-Tribunal verwiesenen Rechtssache der Slifts- sräulein vom Humbracht, und des ihr imervemenllo beigetreteuen GeheimenrachS Schmauß von Livonegg zu Frankfurt am Main, gegen das Könizl. Finanz-Depar- tement, Sektion der Krondomainen, eine dem Herrn Grafen von Limpurg- Styram zugewiesene ewige Rente betreffend, wird im Punkte der Legitimation zur Sache und zum Prozeße ingleichen wegen Cautionsleistung and Adeitation der Königlichen Lehen- Curie, ein interlo cutorisch's Erkennwiß gcfälltt Ib. eoll. Z) Zn der delegirren Appellations-Sache von dem Stadtgerichte zu Leonberg, zwische« Lazarus Holz zu Graben, Grosherzogl. Badischen Amtes Carlsruhe, Kläg. Appellanten, und dem Schultheiffen Krumbein zl'-, Heimsheim, Bekl. Appellaren, ei- nen Pferdhandel betreffend, jezt pun6o contumacire, wird desertorisch erkannt, Ib. eoll. 4) Zn der Appellarions-Sache von dem König!. Ober,Justiz-Collegium zwischen der Stabt- Gemeine Sindelfingen Klägerin, Appellantin, uud dem König!. Finanz- Departement, Sectio« der Krondomainen, Bekl. Mitappellantin, das Eichellesen iu den Stadt-Waldungen betreffend, wurde die Urthel voriger Zustanz in der Hauptsache, jedoch unter rcformatorischer Modification des Punktes der Entschädigungs,Ansprüche, bestätigt. Tübingen, den 4. Sept. iZlZ. RcchtS - Srkenntniße dcS Kön. Ober-Justiz-Collegiums. 1) Zn der Appellations-Sache von Hall zwischen dem Schultheißen Pfisterer zu Dungenrhal, Bekl. Anten, und der verwittweteu Stadtmeisterin Grellwag zu Hall, «um curat. & Conf ebendaselbst, Kläg. Aten, eine Handlohnsforderung betreff., wur- de das bisherige Verfahren deö Uuterrichrers als nichtig per Fefcr. aufgehoben, und eine neue Verhandlung der Sache coranr «ollem aageordner. Stuttg. den 26. Aug. 2) Zn der Appellationö-Sache von Böblingen zwische« dem Chirurgen Johann Zckob Bach zu Berg, Kl. Anten, und M. Friedrich Christoph Hahn, Waldhorn- wirrh zu Magstadr, Bekl. Ate«, Kaufschillings-Forderuug betreffend, wurde die Ur- thel voriger Instanz reformirt. Stuttg. de» go. Aug. igtZ. g) Zn der Ations> Sache von Stuttgart zwischen dem Handlungshause Stahl u. Federer allda. Kl. Anten und dem Bürgermeister Binder ebendaselbst, als Curator des vormahligen Handlungs-Lehrlings Georg Knaupp, Bekl. Anten, eine Entschädi- gungs-Forderung betr., wurde m pflo formalium auf Beweis erkannt. Ib. eoll. 4) Die Appellations-Sache von Eßlingen zwische» ZudaS MoseS moäo dessen Res Zro litten zu Ludwigsburg, Kl. ^nten an einem, und Georg Friedrich Dich! zu Rüder«, Oberarms Eßlingen, Bekl. ^ten am andern Theil, eine Vürgschaftsforderung betr., wurde wegen Mangels einer Beschwerde per Refcript. von Amts wegen verworfen. Stuttg. den i. Sept. *813. Eckenntniße des Königl. Ehe «Gericht-. Den r. Sept. 1813 wurden geschieden: 1) Jakob Stümpsie, Bürger und Bauer zu Brüten, Kirchheimer Oberamts, Kl., von Afra, geb. Enstnger von da, Bekl. ex csp. c^ualr äelert. unter Vergleichung der Kosten. Aus dem nemlichen Grunde 2) Johann Philipp Ludwig Find, Beisizer und Weinberg« Schüj zu Stuttgart, Kl. von Anna Cachaeina, geb. Henne von Hildrizhausen, Herrenberger Oberamrs- Bekl. unter Vergleichung der Kosten. z) Wurde die Ehe zwischen Christoph Friedrich Scheuerle, Bürger und Groß« Hammerschmtd zu Königsbronn, Heidenheimer Oberamts, Kl., und Henriette Gott« liebin, geb. Häußler von da, Bekl., unter Berurtheilung der Beklagten in die Ko- sten annulltrr. Die Anlegung eines neuen Postamt-b-tr, Se. König!. Maj. haben vermög allerhöchster Resolution vom Zi. Aug. d. I. die Verlegung der Relais- Station zwischen Mergentheim und Künzelsau, von Ail- ringen nach Dörzbach, und Anlegung eines Postamts an lezterem Ort zu genehmi- gen, und den dortigen Kronenwirth Reuß zum Posthalter daselbst allergnädigst zu ernennen geruht. Stuttgart, den Z. Sept. rgiz.' Kön. Reichs-General-Ober-Post-Direction. Se. König!. Maj. haben allergnädigst^geruht, vermög allerhöchsten Rescripts vom 3. Sept. die erledigte Steuerraths« Stelle in der Landvogtei am untern Neckar dem bisherigen Rechnungs-Rath Bardili, vermög allerhöchsten Rescripts vom 4. Sepr. die beiden erledigten Buchhalters- Stellen bei der Königl. Cameral-Rechnungs-Kammer den bisherigen Ertraprobatore« Kuhn tmd F a b e r, und vermög allerhöchsten Rescripts vom 7. die erledigte Rechnrmgs - Raths- Stelle bei der Kön. Rechnungs-Kammer dem bisherigen Buchhalter Megerlen zu übertragen. Vermög allerhöchsten Decrets vom 4. Sept. haben S'e Königl. Maj. aller- gnädigst geruht, das erledigte Polizei- Commissariat zu Canntstadl dem bisherigen Po- lizei- Commiffair Dietle zu Ellwangen, und das dadurch offene Polizei-Cvmrnissariat in Ellwangen dem von der Krone Baiern übernommenen, vormaligen Landgerichts- Assessor Busch zu Crailsheim zu übertragen. Se. König!. Maj. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom 6. Sept. die erle- digte Pfarrei Hedelfiugen, Diöcese Canrrstadt, dem Pfarrer 1^1. H arpprecht in Onst- mettingen , und vermög allerhöchsten Rescripts vom 8. Sept. die erledigte katholische Pfarrei Um, mendorf, Oberamts Biberach, dem Pfarrer Maier in Schweinhausen zu übertragen allerenädigft geruht. Heidenheim. Der Mahlknecht Jakob Mühlberger^von Aufhausen, hat das 4jährige Kind des Bürgers Georg Melchior Liebert von Schnaitheim, welches in den Brenz-Fluß gefallen war, durch seine thärige keine Gefahr scheuende Hülfe vom To- de des Ertrinkens gerettet. Diese rühmliche Handlung wird hiemit auf allerhöchsten Befehl zum Lobe des MahlknechtS Jakob Mühlberger öffentlich bekannt gemacht. Den 4. Sept. iZiZ. Kön. Oberamt. Edictal * Cita tion. Da der Brenner,Lieutenant Christian Georg von Lübbe aus Scharbok gebürtig, von dem im Felde befindlichen Königlich Württembergischen Leib-Chevaurlegers-Regi- ment Nr. r. unter einem nichtigen Borwand mit einem Offizier eines andern König- lichen. Cavallerie- Regiments Händel gesucht, sich mit demselben auf Pistolen geschla- gen, und nachdem er solchen mit einer Kugel in den Unterleib gefährlich verwundet hat, desertirt, und wahrscheinlich zum Feinde übergegangen ist; so tvird dieser Ehr- und Pflichrvergcffene Deserteur andurch edictaliter aufgefordert, in einer percmtori- scheu, den 6. Sept. dieses Jahrs aufangenden Frist von Sechs Wochen, wovon 14 Tage für jeden Termin gerechnet werden, sich im Königreich Württemberg in der Garnison Stuttgart zu stellen, und sich über die ihm zur Last fallende Verbrechen zu verantworten. Im Fall des ungehorsamen Ausbleibens hat sich derselbe zu gewärti- gen, daß gegen ihn in contumaciam verfahren werde. Gegeben Warthan den 15. Aug. 1813► 'Commando des König!. Württemberg. Leib-Chevaurlegers» Re giments Nr. 2. , Crailsheim. Bei der Unterzeichneten ^Stelle ist eia bedeutendes Quantum Roggen und Dinkel täglich aus freier Hand zu verkaufen. Den 5. Sept. 13-3. Kön. Cameralverwaitung. Heilbronn. Den 15. Sept. werden in hiesiger Cameralverwaltung einige 100 Schfl. Dinkel und Roggen, vom Jahrgang 1312. bester Qualität in kleinen und grösser» Parthicn im Aufstrcich vcr, kauft. Die Liebhaber wollen sich an benanntem Tag Morgens 9 Uhr pracise in der Cameralverwal- tung einfinden. Den 6. Sept.. 1313. Kön. Cameralamt. Laufen. Auf den Herrschaft!. Kasten zu Laufen und Mundelsheim ist ein Quantum alter Rocken und Dinkel zum Verkauf ausgefezt. Die Liebhaber können täglich einen Kauf abschlieffcn. Den 31. Aug. >8>3. ■ ■ ■ > Kön. Cameralamt. Stammhe'.m. Auf den König!. Kasten zu Stammheim und Schwieberdingen ist ein Quan- tum Rocken zum Verkauf aüsgesezt, welches man Mittwoch den 13. Sept. Vormittags <0 llbr in der hiesigen Camcralamts-Wohnung in llcineren Parthicn, öffentlich zu versteigern gedenkt; wozu die Lieb,-aber hiemit eingeladcn werden/ Den 1. Sept. 1313. Kön. Cameralamt. zrr Tübingen. Nach allerhöchstem Beseht vom -7. Ang. werden die dem Hospital dahier gehöre/ ge 2 Keltern-Baume, jeder mrt 4 Vierlingunter dem Hospital- Fruchtkasten stehend, samt aller Zu, gehör, Keltern-Holz und Hcrbstgcschirrcn stukweise,verkauft werden, wobei man jedoch auch den Ver- such nun Verkauf im Ganzen machen wird. Ore öffentlichen Versteigerung ist auf Donnerstag derr 30. eept. Vormittags 9 Uhr festgcsczr, wobei stch die KausS-Liebhaber in der Hospitalamrs - Stube einfindcn mögen. Dm 6. Sept- iö'5. Kön. Stiftungsverwaltung. Wcinsberg. Bei Unterzeichneter Beamtung ist ein bedeutendes Quantum alten Dinkels und etwas Gnste zum successtvcn Verkauf auSgesczt. Den 7. Sept. »giz. Kön. Cameralamt. Mergentheim. Das herrschafrl. Maiercigut zu Ncuhaus, ciue Halde Stunde von Mergent- heim, bestehend, in 2 geräumigen Wohngebäuden, Stallungen zu 50 — 60 Stük Rindvieh, 1 Frücht- rasten zu ui.gcfähr &00 Schfl. Fruchten, < doppelte Fruchtsckcucr, worunter ein großer Keller, und 1 Schaafschcuer, 252 Morg. Aekcr, 12 Morg. Wiesen, 6 Morg. 1 Drtl. Kraut, und Kleefelder, 5 Morg. i Vctl. Garten, dessen Pachtzeit sich auf Lichtmeß ißi4. endet, wird auf weitere 9 oder 12 Jahre in 2 oder 4 Theile, je nachdem sich Liebhaber vorfindcn, wiederum verpachtet werden; Wobei vorläufig bemerkt wird, daß 1) der Ncuhauscr Pförch von 600 Stük Gchaafcn mit in Be- stand gegeben, auch 2) dafür gesorgt werden werde, daß zu Vermehrung und Unterhaltung des Vieh- stands die Bestander einige hundert Ccntner Heu von den bcrrschastl. Wiesen, so wie die nöthigck Stallungen erhalten ; 5) rfcog aber die Pachtliebhabcr sich mit gerichtlichen Ccrtifikaten über Prädi- kat und Vermögens-Umstande gehörig auszuweifcn. Die Verleihung wird Montag den 20. Sept» Vormittags y Uhr auf dem Hofgut vergenommcu, wobei sich die Liebhaber einfindcn, und die wei- tere Bedinguvgcn vernehmen mögen. Den 29. Aug. igiz. Landvogtei-Sleueramt Dehlingen, a. Camcralverwaltiing Mergentheim. Mergentb eim. Vermög allerhöchsten Befehls sollen 34 Tauber Morgen Krautfeld, 12 Ta»- der Morg. Akerfeld, und ungefähr 124 Tauber Mrg. Wiesen auf Rother, Althollenbacher u. Ozcn« dorfcr Markung aufs neue entweder Thcilweise oder in einem Gcsauitpacht wcggcgeben werden. Mit diesen Verleihungen wird Montag den 27. Sept. d. I. Vormittags 9 Uhr im Schwanen zu Herbst- Hausen angefangcn werden, welches mit dem Anhänge hiedurch öffentlich bekannt gemacht wird, dass Liebhaber zum theilwciscn Pacht Bürgen zu stellen, ein Gclamt-Pachtcr aber obrigkeitliche Zeugnisse seines Vermögens und Prädikats halber vorzulcgeri habe. Den 2g. Aug. iglZ. Landvoglei. Stcucrrath zu Dchringcn und Camcralverrvalt. zu Mergenthcint» Mergentheim. Die nahe bei Mergentheim am Taubcrfluß und an der Chaussee nach Würz, hurg liegende Herrschaft!. Del - JpS - Walk - und' Schneidmühle nebst Hanf - Reibe mit 6 Gangen, wird, nachdem sich der Pacht derselben auf den 14. Sept. endet, nach erhaltenem allerhöchsten Besetz! aufs neue auf 9 — 12 Jahre im öffentlichen Aufstrcich verpachtet werden. Die vorteilhafte Lage die- ser Werker ist bekannt, und erhalt ein Pachter neben hinreichender Wohnung und Stallung 2 Wurz- gartchcn und einen Graspla; mit in Pacht. Die Aufstrcichs - Verhandlung wird Mittwoch den 29. Sept. d. I. Vormittags 10 Uhr in hiesiger Camcralverwaltunh vorgcnommcn werden, wenn zuvor den erschienenen Liebhabern die Pacht-Bedingungen werden eröffnet worden scyn. __ Vorläufig wird bemerkt, daß der Pächter eine Caulion von 3000 fl. einzulegen habe, und nur solche Personen zum Aufstrcich werden zugclaffcn werden, welche sich ihres Prädikats und Vcrmöaens halber gehörig aus, weisen können. Den 30. Aug. iü>3. Landvogtci-Steuerralh der Landvogtci an der Jagst, und Cameralverwaltung Mergentheim. Neresheim. Nachstehende Commrm-Schaafwcidcn werden an nachgenanntcn Tagen in dem hiesigen Raths-Saale auf 3 Jahre von Ambrosi jq 14 bis Martini igi7. im öffentlichen Aufstrcich verpachtet werden. Den 4. Okt. von Neresheim auf 700 Stük, von Aurnbcim auf 700 Stük, von Groskuchen auf 500 Stük, von KIcintuchco auf 500 Stük, von Ommenhcim auf 1000 Stuk, von Dehlingen auf 600 Stük. Den 5. Okt. von Demingeij auf 500 Stük, von Eglingcn auf S60 Stük, von Dischingcn auf 400 Stük, von Ballmcrtshofen auf 200 Stük, von Lruzscnhofm «uf 20» Stük. Dm 6. Oft. von Dmlstelkingcy auf 45Q Stük, von Kößingen auf 400 Stuk, m 3-3 Schweindorf auf 275 Stük, von den Mörtingerboftn auf 400 Stuf,, von Uzmemmingen auf 500 Stük, von Dorfen auf 150 Stük, von Hertsfeldhausen auf zno Stuk. Den?. Okt. von Dorf- merkingen auf 500 Stük, und zwar durch das Fürstlich Wallerstcinifchc Rentamt dahier, von Wer, lcrmcrkingen auf 350 Gtük, von Unterriffi'ngcn auf 200 Stuk, von Obcrriffinaen auf 100 Scük, von Flehingcn auf <000 Stük, von Stetten auf 700 Stuk. Den p. Okt. von Waldhansen auf 60s Stük, von Semisweilcr auf 400 Stük, von Beuren auf 350 Stuk, vonMichelfeld auf 300 Stük, von Geiselwang auf 130 Stük, von Bernlohe auf 500 Stuk. Den 9. Dkt. von Flochbcrg auf 250 Stük, von Baldcrn auf 325 Stük, von Dirgcnheim auf 250 Stuk, von Anfhaufen auf 350 Stük, von Ebnat auf 600 Stük. Die Licbbaber werden nun elngeladen, sich an den bemerkten Ta- gen auf dem Ratbhause dahier Vormittags y Uhr cinzufinden, und sich milden nothigcnVcrmogcnS- Zcugnisscn oder tüchtigen Bürgen aus dem Dberamt zu versehen. Den 31. Aug. iü>3. K.Oberamt. Nürtingen. Die Sommerschaafweide von Grafenberg hiesigen Oberamts, welche zu 200 Stük Fuchtwaar berechtigt ist, und kürzlich nur um 150 fl. verlieben wurde, soll nach allerhöchsten Bcfcbl auf 3 Jahre von >gi4 bis igl? nochmals zur öffentlichen Verleihung gebracht werden, worzu hiemir Montag der 4. Okr. bestimmt wird, an welchem sich die Liebhaber Nachmittags 2 Uhr auf dem RathhauS zu Nürtingen einfivdcn können. Den 4. Sept. 1313. Kon. Oberamt. O eh rin gen. Die der Csmmun Langenbeutinzen und Ncudek zuständige Sommer «und Win- ter« Schaafwcide, welche 100 Stük Lamm - und ebensoviel Gölt-Schaafe ertragt, wrrd Freitag den *7. Sept. Nachmittags 2 Uhr auf dem Rathhauß zu Ochrmgcn auf 3 Jahr m Bestand hingeg den. Der Bestander erhält auf obige Pachtzeit zum unentgcldlichen Genuß den vorder» Theil von dem vorhandenen Gchaafhauß, zwei Drittel von dem darunter befindlichen Keller, die ganze vorhandene Schaafscheucc, die Hälfte von dem Waschhauß re. 1 Morg. 2 Drtl. t 2 Ruth. Graß «und Banmgar- ten, u Rth. Soinmcrgartcn, 7 Ruth. Krautgarten, 1 Morg. 2 Vrtl. Wiesen, 1 Morg. Akcrs. Vorstehendes wird nun öffentlich mit dem Anhang bekannt gemacht, daß sich die Pachrlicbbabec we- gen ihrer Tüchtigkeit und Anfführung halber mit obrigkeitlichen Zeugnissen vorzusehen haben, indem sie in Ermanglung dieser, von der Verhandlung ausgeschlossen werden. Den 26. Aug. 13,3. Kön. Obecamt. Wiblingen.^ Die Schaafwcide zu Donaustetten, welche igo Stük ertragt, wird Mittwochs den 2». Ge>>e. im öffentlichen Aufstreich auf ein die drei Jahre verpachtet werden. Liebhaber, wel- che das bcnöthigtc Vermögen und die gesetzlichen Eigenschaften bcsizen, werden mit den nöthigen Beweisen über beides auf den erwähnten Tag in das hiesige Oberamtci - Gebäude eingeladen. Den 1. Sept. ig 13. Kön. Oberamt. Balingen. Der Conscribirte Johann Caspar Santer, Zimmecmann, von Weilheim, 24 I. alt, 5' 7" 5'" groß, ist bei der am 30. April dieses Jahrs vorgenommcncn Rekruten«Aushebung nicht erschienen. Es wird daher dieser Conscribirte nicht nur hiedurch öffentlich zur alsbaldigen Rük- kehr zum Gehorsam mit der Drohung aufgefordert, daß er widrigenfalls mit der Vermögens - Con- fiscation und verlängerter Militair-Dienstzeit werde bestraft werden, sondern auch respect. Hoch « und Löbl. Obrigkeiten dcö Inn - und Auslandes werden geziemend ersucht, denselben im Betcetungsfakl arrcliren, und hiehcr cinliefern zu lassen. Den 25. Äug. igiz. Kön. Oberamt. Balingen. Nachdem das Vermögen des auf zmalige Vorladung nicht erschienenen Conscrip« lionspflichtigeil Johann Georg Hafner, Webers von Heselwangen, hiesigen Oberamts, bereits zur Confiscation annotirt worden ist, so wird derselbe durch gegenwärtige Edictal«Ladung um so mehr zur unverzüglichen Rükkchr in seinen Geburtsort und unverweiltcn Stellung vor das ihm vorgesette Obcramt aufgefordert, als im Fall späteren Erscheinens er geschärftere körperliche Strafen, vertan, gertc Militair« Dienstzeit und die Confiscation seines gegenwärtigen, so wie des während seiner Ab, Wesenheit ihm noch künftig anfallenden Vermögens zu gcwarten hat. K. Obcramt. Ralingen. Die Conscribirte Hicronim. Schnell, Nagclschmid, 27 I. alt, 5^ 7"groß, und Jos. Stcidle, Küfer, 23 I. alt, 5' 7" 3'" groß, beide von Unterdigisbcim, find der am 23. d. Mou vor gegangenen Rekruten - Aushebung entwichen. ES werden daher nicht nur diese Flüchtlinge hiedurch öffentlich zur alsbaldigen Rukkchr zum Gehorsam nur der Drohung aufgefvrdert, daß sie widrigen- falls mit der Vermögens- CvNli,caL«on und verlängerter Militair- Dienstzeit werden bestraft werden , coudern auch sämtliche resp. Hvch-und Lobl. Obrigkeiten des Inn. und Auslandes werden geziemend srsncht, diesclbigc im Betcctungöfall arceticen, und hiehcr einliefern zu lassen. Den 25. Aug. rgiz. Kön. Obecamk. Gerabconn. Nachbenanntc abwesende Militairpflichtigc hiesigen Obcramts, welche der frü- her erlassenen Edickal - Ladungen ungeachtet nicht erschienen sind werden hiemit unter der Bedrohung, daß im Ausblcibüngsfakl ihr bereits annotirtcs Vermögen würde con'fifcirt werden, zur Rukkchr in- nerhalb 4 Monaten aufgefvrdert, 1) zum zweitenmal von Nieder \l c 11 ui: Job. Phil. Güttropf, Bck. Ge. Leonh. Simon Schlegel, Knopfmacher. Joh. Ge. Michael Glock, Rotgerber.' Von Lcndsicdcl: Joh. Lor. Fried. Riegcr, Chirurgus. 2) Zum dritten - und leztenmal unter glei- cher Beorohung , von D 0 einen 5: Joh. Andr. Feuchter. Von Niederstetten: Ge. M.ch. Engel, Mezger. Marim Roos, Kupscrichnud. Von Alker tsha usei,: Johann Gr. Blank, Schrerner. Von E n z e wwerler: Job. Ge. Wolfmaier. Von Barten stein: Ge. Mich. Riegler. Joh. M ch. Die;. Franz Xaver Markcrt, Schumacher. Don Micbclbach an der iüizi Maier Moses Löw. Don Hengstfeld: Ge. Mich. Fuchs. Job. Christ. Halm, Bek. Von Klrchbcrg: Christoph Fried. Jager, Med. Joh. Carl Conr. Jager, s>r. Med! Von Li,uvaeh: Jogak. Ochuudt. Voll Roth am SrL: Joh Samuel Steiner. Gc. Fried. Hetze,inner, Müller. Ge. Mich. Graf, Schumacher. Johann Ge. Kucr, Schmidt. Von Gera« br onn: Joh. Ge. Haag. Ge. sirwd.Lraß» Schneider. Ge. Leonh. Haag, Schneider. Johann Roll, Schneider. Gc. Mich. Schotter, Schmidt. Von Blau selben-: Leonh. Kaufma-.u, Bck. Ivb. Mich. Jak. Heilmann, Schneider. Joh. Leonh. Schuppcrt. Rageltchmid. Joh. Ge. Burlbardt. Von Boß endo cs: Joh. Gc. Wagner. Von Wind i sch bo k„ fc lb : Job. Fried. Barsch, Megger. Von Wiesen hach: Jäf. Adam Stark, Bek. Leonh. Mich. Gtcrnbrcnncr. Ge Mich. Kämmlein, Schneider. Don Brett heim: Johann Mich. Bek. Ge. Fried. Ebnes, Bürtner. Von Hausen: Ge. Mich. Diebacher, Bck. Von Wallhauscn: Joh. Matth. Philipp. Von L c u z e n d 0 r f: Joh. Gc. Hochmaier,. Schund. Kön. Obecamk. Besigheim. Johann Jakob Morlok von Lochgau, ist als Wilderer angetroffen, und hier- auf flüchtig worden. Er ist 5 Schuh 4 Zoll groß, hat alS besonderes Kennzeichen eine Wunde auf der Nase/ist bekleidet mit einem Wammcs, Schwärzen Hosen, -leinenen Strümpfen und Stiefeln. Die Unterzeichnete Stelle bittet auf diesen Flüchtling fahnden, ihn im Betrckungsfall nrrrtiren, und wohlverwahrt ans Obcramt allhiec einliefern zu lassen. Den Z. Sept. 1013. K. Oberamt.. N ckarfnlm. Es bat sich der B.estander der Ochscnmirl'nchast zu Kochendorf, Johann Chri, ftiau Scheubc. , gebürtig.von Siegbngcn, von Profession ein Mezger, vor einigen Tagen von Hauß tnif rnt. Da mehrere bedeutende Schuldposten gegen ihn cingcklagt sind, und die Absicht des So- , u- bers '• tird? seine Entfernung dem Andringen der Gläubiger zu entgehen, und solche um ihre 'Forde- rungen zu prellen unverkennbar ist , so werden alle Hoch und Wohllöbl amtliche Behörden ersucht, den Schcuber auf Betreten zu arrclirrn, und dem hiesigen Obcramt cinzuiiefcrn. Signalement: Jo- hann Christian Schcuber ist 32 I. alt, hat eine mittlere Statur, langlichtes Angcsittt, schwarzbre u- ne Haare und Auabrauncn, braune Augen, proportionirtc Nase, röthliche halbvotte Wangen, etwas aufgeworfenen Mund, gute Zähne, rundes Kinn, gerade Beine.. Den 5. Sept. igiZ. K. Obcramt. Nekarsuknr. Der bei den Gebrüdern Piank im Wcinsbcrg als Aufseher über den Gyps- bruch aufgestellt gewesene Johann Joseph Wagner, ledig, von Binswangen gebürtig, bat sich den 25. Mg. d. I. von Hanß entfernt. Da solchem eine Unterschlagung von für seinen Principal ei'ngc- zogenen Geldern zur Last fällt-, so werden alle-Hoch -und Wohllöbl. Ortsbbrlgkeiten ersucht, auf den- selben zu fahnden, ihn auf Betreten zu arrctircn „ und wohlverwahrt an untcrzcichnetcs Obcramt ein« zu liefern. Signalement. Johann Joseph Wagner ist 27 I. alt, 6' groß, hat ein rundes glattes Anaesicht, hellbraune kurz abgrschnittene Haare, blaue Augen, geht gerade und aufrecht, und ist vor- züglich daran kennbar , daß er seinen .dicken Hals, mit einem schwarzseidcnemHalstuch nüt weißer Un- terbinde zu. vcrdekcn sucht. Den. i. Sept. lgis. Kön. Oberamt.. Nr». 4>. 1813. 325 Königlich - WürttcmLcrgischcr Staats- «ni> Regtcmgs-Bllttk. Samstag, r8. Sept. Rechts, Trkenntniß deS König!. Ob. AppeSaiions, Tribunals. Zn der Appellations-Sache von dem König!. Ober« Justiz-Collegium zwischen Ja- kob Bernhard Kappter zu Dobel, Oberamts Neuenbürg, Vekl. Appellaren, nun Ap- pellanten, und Görisried Lehmann daselbst, Kl. Appellanten, jezt Appellaten, eine Eidesleistung in Beziehung auf Losung betreffend, wird der von dem Richter voriger Instanz eröfnete Bescheid durch Urchel bestätigt. Tübingen, den 9. Sept. 1813. Rechts < Srcenntniße des Kön. Ober, Justiz, CollegiomS. 1) In der Rechts,Sache der Handelsleute Bauer «nd Uhland zu Tübingen, Kl. gegen den vormaligen Geheimen-Rath von Braun zu Oehringen, Bekl., eine Schuld- forderung betr., wurde auf Beweis erkannt. Srnttg. dea 2. Sept. 1813. 2) In der Rechts-Sache des Buchhändler Heerbrand, modo dessen Erben zu Tübingen Kl., gegen den vormaligen Geheimen - Rath von Braun zu Oehringen, Vekl. eine Schuldforderung betr,, wurde auf Beweis erkannt. It>. eod. 3) Zn der Rechts-Sache des Lammwirths Esstg zu Tübingen Kl., gegen den vormaligen Geheimen - Rarh von Braun zu Oehringen, Vekl., eine Schuldforderung betr., wurde auf Beweis erkannt, Ib. eod. 4) Zn der Rechts- Sache der in aßis genannten Dienstbauren zu Ober-Söllbach, lösten, gegen den Herrn Fürsten Carl von Hohenlohe-Waldenburg und die Manda- tarien seiner Gläubiger, laten, die Verbindlichkeit zu Natural-Frohndiensten betr., wurde den IXten Beweis auferlegt. Stuttg. den 6. Sept. 1813. Eckenntniße des Königl. Ehe, Gerichts» Den 8- Sept. i8iZ wurden geschieden: 1) Zakob Friedrich Elsässer, Bürger und Kaufmann zu Earrntstadt, Kl., von 3*6 Dorothea Elisabeth Zatharins, geh. Renftler von da, Bekl. ex cap, quafi defert. erntet Vergleichung der Kosten. 2) Christoph Friedrich Vaier, Schäfer von Weisbach, Oberamts Künzelsan, Kl. von Anna Maria, geb. Hessenauer von Neureuth, Oberamts Oehringen, Bekl. er cep. Ldulterü, unter Verurteilung der Beklagten .in die Kosten. Straf-Erkenntniße des König!. Criminal - Tribunals. Ad. Mand, Sacr. Regiae Maj. A,n 5. Aug. wurde der zu Urach verhaftete Jsaac Schorr von Altdorf, wegen Gewehr-Verheimlichung und Wilderei-Attentats, zu fünfmonatlicher Festungsarbeit und einer Geldbuße von 22 Pfd. Heller, so wie zum Ersaz seiner Arrest, - und der ihm zugeschiedenen Untersuchungs-Kosten verurtheilt. Den 6. Aug. wurde der zu Göppingen verhaftete Georg Adam Knödler von Thann, wegen Diebstahls, neben dem Ersaz aller Kosten mit viermonatlicher Fe- stungsarbeit bestraft. Unter dem 7. Aug. ist der zu Göppingen in Untersuchung gekommene Johann Lampert Timmers von Winterbach, wegen Betrugs und unerlaubter Entfernung aus den Königl. Staaten, neben dem Ersaz aller Kosten mitviermonatl'cher Festu»gsar- beit belegt worden. Am 9. Aug. ist der zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Ja- kob Muschelknaus von Hochdorf, wegen wiederholter Betrügereien, neben dem Ersaz aller Kosten zu zweijähriger Festungsarbeit, und nachhcriger Verwahrung in einem Arbeitöhauße bis zu hinlänglich erprobter Besserung verurtheilt worden. Loden» wurde der zu Göppingen in Untersuchung gekommene, vormalige Spital- pflcger und Landschaft-Kassier Johann Michael Cuchiver zu Wiesenstaigwegen un- ordentlicher Rechnungsführung und Kassen-Rests, von feinen Stellen kafsirt, und rie- chen dem Ersaz der Kosten und fehlenden Kassen-Gelder, zu Einjähriger Zuchthauß- strafe condemnirt. Unter dem 12. Aug. ist der zu Rottweil verhaftete Martin Hauß von Winter- lingen , wegen wiederholten Diebstahls und Widersezlichkeit gegen die Gensd'armerie, «eben dem Ersaz aller Kosten zu Ein und Einhalbjähriger Reclusion in ein Arbeits- haus bis zu erprobter Besserung condemnirt worden. Lodcm wurde der zu Heilbronn in Verhaft gekommene Georg Friedrich Scheu- renbrand von Derendingen, wegen Diebstahls, Fälschung und Ehebruchs, neben dem Ersaz aller Kosten, mit Einrechnung eines ftüheren Straf-Rests zu Zwei und drei- vierteljähriger Festungsstraft und nachheriger Reclusion in ein Arbeitshaus verurtheilt. Den 16. Aug. wurde gegen den zu Wangen in Untersuchung gekommenen suspen- dirten Oberschultheissen-Amtsverweser und Districts- Zoller Glückherr von Eglofs und dessen Consorten wegen Dienst - und verschiedener anderer Vergehen erkannt: 0 daß Juculpat Glückherr neben Erstattung des ihn betreffenden Kosien-Antheils ■3*7 von seinen Aemtern kassirt, zu einer Wiederanstellung für unfähig erklärt, und zu Ein und Einhalbjähriger Festungsstrafe mit angemessener Beschäftigung verurtheilt, r) der ftlspendirte Unterumgelder und Accrftr Mark neben der Unfähigkeits»Er klärung zur WiederanfteSlung von seinen Stellen kasfirt, und mit Neunmonatliche» Zuchthauß,kraft neben dem ihm zugeschiedenen Ersaz der Kosten belegt werden soll. Am 20. Aug. wurde der zu Heilbrorm verhaftete Johann Wilhelm Hafner von Stuttgart, wegen Wtdersezlichkeit gegen die Gensb'armerie und Injurien, neben dein Ersaz der ihm zugefchiedenen Kosten, zu zweijähriger Festungsstraft verurtheilt. Unterm Li. Aug. wurde der päo Sndora* attent. zu Ellwangen in Verhaft und Untersuchung gekommene bisherige Schullehrer Christian Runzler von Goldburghau- sen, vom Dienste kasfirt, zu einer künftigen Anstellung für unfähig erklärt, zu dem Ersaz aller Kosten verurtheilt, und auf unbestimmte Zeit in das Juchthauß gebracht. Loäem wurde gegen die zu Ellwangen verhafteten beiden Knaben Johann Jakob Denner und Joseph Einöder von Lauterbach, wegen »viederholten Diebstahls erkannt daß jener mit ftchsmonatiicher Zuchthaußftraft in Marggröningen nebst Willkomm be- legt, und dieser zu dreimonatlicher Arbeitshausstraft angehalten werden solle, auch der Kosten und ihrer nachherigen Unterbringung wegen das Nöthige verordnet. Den 23.- Aug. find die zu Ellwangen wegen vielfacher Diebstähle in Verhaft und Untersuchung gekommene Georg Michael Hämmerer, suspendirrer Polizeidiener, und Caspar Jörg von Umerrombach, der erstere von seinem Dienste kasstrr und zu fünft zehnmonarlicher Festuugsarbeit, der leztere aber zu fünfzehnmonarlicher Zuchthanß- strafe neben dem Ersaz aller Kosten verurtheilt worden. Am 25. Aug. wurde der zu Mergentheim verhaftete Joseph Schwarz von Stein- bach, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Kosten, und Schadens-Ersaz, mir ftchsmonatiicher Festungsarbeir bestrafte Unter dem 26. Aug. ist der zu Salm wegen wiederholten Diebstahls in Verhaft gekommene Jakob Meßner von Emmingen neben d;m Ersaz, aller Kosten, mit. neun- monatlicher Zuchthaußarbeit und nachheriger Reclusion in ein Arbeitshauß bis zu er- probter Besserung belegt worden. Se. König!. Maj. haben vermög allerhöchsten Decrets vom 7. Sept. den bei der Expedition fahrender Post in Ulm angestellten Offt'cialen Schüllermann in dieser Eigenschaft und zugleich als Csssier zur Expedition reitender Posten daselbst zu versezen allergnüdigst geruhet. Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten Rescriprs vom y. Sept. den bisherigen Camera!-Verwalte r ». Helferich in Cannstatt auf feine allerunrerrhänigste Bitte mit Pension in den Ru- hestand zu verftzen, vermög, allerhöchsten Reftripts vom 11, Sept. die hiedurch erledigte- Cameral- Verwaltung Cannstatt dem Cameralverwalker Bilsinger in Zwiefalten zu übertra- gen , und den bisherigen Hüttenamts-Verweser Fab er in Wasseralfingen zum Hüttenamts- Verwalter daselbst zu ernennen; auch vermög allerhöchsten RescrtptS vom 4. Sept. die erledigte Camera!- Verwaltung Zwiefalten' dem bisherigen Over-Finanz-Kammer Buchhalter Kern zu übertragen. Se. König!. Maj. haben vermög allerhöchsten Rescriprs vom 14. Sept. die er. ledigte kathol. Pfarrei Berlichingen, O.Amts Künzelsau, dem Vikar Conrad Kvoll; vermög allerhöchsten Rescripts vom 16. Text, das erledigte Decanat Herrenberg dem bisherigen Dekan zu Wildberg, M. P li eninger zu übertraaen, und dem zur kathol. Pfarr-Caplauei Ober - Snlmeüngen, Oberamts Biberach, nomi- nirten Landkapitels-Vikar Merkle die allerhöchste Bestätigung zu ertheilen allergnä- digst geruht. Stuttgart. Bei der König!. Section des Medicinal-Wesens wurde nach er- standener Prüfung und geschehener Verpflichtung dem Med. Lic. Christoph Heinrich Köstlin zu Alpirspach, Oberamts Oberndorf, die Erlaubniß zu Ausübung der medi- cinischen Praxis errheilt. Sturrg. den 13. Sept. igig. Ministerium des Innern. Gras v. Reischach. D?r Rechts - Candidat Johann Gottfried Seeg er aus Zwehrenberg, Overamts Calw, ist als Königl. Advokat ausgenommen, und heute in dieser Eigenschaft bei dem Königl. Ober-Appellarions- Tribunal verpflichtet und immatriculirt worden. Tübin- gen, den y. Sept. igrz. In die Sradtschreiberei zu Aalen werden ein tüchtiger Substitut und zwei Mit- tel- Srribente» gesucht, die sogleich eintreten sollten. Es werden daher solche Sub- jccte ausgefordert, sich entweder bei der Königl. Section der innern Administration, oder bei dem Oberamt oder der Stadtschreiberei Aalen unmittelbar zu melden. Stutt- gart, .den 11. Sept. 1813. Ministerium des Innern. Graf v. Reischach. Wahlheim. Am 3t. Jul. d.I. ist der 7jährige Knabe Johann Friedrich Gu- tekunst von Wahlheim in den damals durch anhaltende Regengüsse noch stark ange» sch wollenen nahe an gedachtem Ort vorbeifließenden Nekar- Fluß gefallen. Der Schul-Provisor Müller daselbst gieng nicht weit von dem Ort, wo der Knabe in das Wasser fiel, vorbei, und hörte das Hülfsgeschrei der Mutter um Rettung ihres Kind-s. Sogleich und ohne sich auszukleiden, stürzte sich Müller in daö stark fluten- de Wasser, nnd nach großer Anstrengung, welche ihm bei nahe sein eigenes Leben ge- kostet Härte, gelang es ihm den Knaben heraus zn ziehen, und durch die von ihm angewandte zwekmässige Mittel wieder zum Leben zn bringen. Diese muthvolle That öffeutlich zu beloben, hat die Unterzeichnete Stelle von Hochpreisl. Section der innern Administration unterm 23. Aug. den allerhöchsten Auftrag erhalten. Den 6. Sepr. 1813. Kön. Oberamt Besigheim. Edictal, Citation. Da der Premier,Lieutenant Christian Georg von Lübbe aus Scharbok gebürtig, von dem im Felde befindlichen Königlich Württembergischen Leib- Chevaurlegers-Regi- ment Nr. 2. unter einem nichtigen Borwand mit einem Offizier eines andern König, lichen Cavallerie-Regiments Händel gesucht, sich mit demselben auf Pistolen geschla- gen, und nachdem er solchen mit einer K-ggel in den Unterleib gefährlich verwundet hat, desertirt, und wahrscheinlich zum Feinde übcrgegangen ist; so wird dieser Ehr, und Pflichtvergessene Deserteur andurch edicmliter aufgefordert, in einer peremtori, schen, den 6. Sept. dieses Jahrs anfangenden Frist von Sechs Wochen, wovon 14 Tage für jeden Termin gerechnet werden, sich im Königreich Württemberg in der Garnison Stuttgart zu stellen, und sich über die ihm zur Last fallende Verbrechen zu verantworten. Zm Fall des ungehorsamen Ausbleibens har sich derselbe za gewärti- gen, daß gegen ihn in contumaciam verfahren werde. Gegeben Warrhan den 15. Arrg. 1813. Commando des Königl. Württemberg. Leib, Chevaurlegers, Re, girnents Nr. 2. B ebeuhanscn. Bei der Unterzeichneten Beamtung ist eilt Quantum Dinkel gegen gleich baa- re Bezahlung zum Verkauf ausgcsezt. Die Liebhaber können sich täglich bei der Beamtung einfindcn. Den 11. Sept.'igiz. Kön. Eamcralamt. H eilb ronn.^ Den 15. Sept. werden in hiesiger Cameralverwaltung einige 100 Schfl. Dinkel und Koggen,vom Jahrgang 1312. bester Qualität in kleinen und grössern Parthien im Aufstrcich ver- kauft. Die Liebhaber wollen sich an benanntem Tag Morgens 9 Uhr pracife in der Camcralvcrwal- tung einfindcn. Den 6. Sept. igiZ. Kön. Cameralamt. Merklingen. Bei disseitiger Beamtung ist ein beträchtliches Quantum guter alter Dinkel zum Verkauf ausgefezt, welches hiemit bekannt gemacht wird. Den 11. Sept. K. Canleralamt. Ncucnstadt. Bei dem Königl. Cameralamt daselbst ist ein Quantum Roggen, Dinkel und Haber aus der Hand nach und nach zu verkaufen. Zugleich wird bis Samstag, den 23. Sept. Vor, wittags 10 Uhr ein Quantum Gersten im öffentlichen Aufstrcich verkauft werden, wobei sich die Liebhaber cinftndcn mögen. Den g. Sept. 1315. Kön. Cameralamt. Stetten im Remsthal. Auf dem Königl. Fruchtkasten zu Stetten ist eine Parthie Roggen mrd Gersten von vorzüglich guter Qualität zum Verkauf ausgefezt, welche bis-Samstag den >8- Sept. Vormittags 9 Uhr in kleinen Parthien zur öffentlichen Versteigerung gebrockt werden wird, wozu die Liebhaber cingeladcn werden. Den 6. Sept. r»,Z. 'Kön. Cameralamt. Tübingen. Nach allerhöchstem Befehl vom 27. Aug. werden die dem Hospital dahier gehöri- ge 2 Keltern-Baume, jeder mit 4 Vierling, unter dem Hospital-Fcuckrkaste,. stehend, samt aller Zu- behör, Keltern-Holz und Hcrbstgcschirrcn stükweise verkauft werden, wobei man jedoch auch den Ver- lach zum Verkauf im Ganzen machen wird. Die öffentlichen Versteigerung ist auf Donnerstag den zo. Sept. Vormittags 9 lldr fcstgrsezt, wobei sich die Kaufs,Liebhaber in der Hospitalamts - Stube einfinden mögen. Den 6. Sept igiz. Kön. Süftungsverwalkung. . He^rrcnberg. Das dem diesigen Hospital gehörige Hir'gut Renthin, dessen Bestand auf Mar- tun d. zg. zu Ende gehet, wird Montag den 4. Oct. auf dem siof auf 9 oder 12 /fahre an den Meist- bietenden verliehen werden. Das Gut liegt in der fruchtbarsten Gegend des Gaus bei dem, Dorf bestehet in einem geräumigen Wohnhaus, den erforderlichen Oekonomie < Gebäuden, 19r Morgen Aeker in allen 5 Betteten, ,44 Mrg. Wiesen und Mrg. Garten. Zu der Verstaige- rung werden nur Leute, zugelassen, die sich mir obrigkeitlichen/Zeugnissen über ibren moralischen Cha- tarter, Kenntnisse im Feldbau, und daß sie eine Cautiou v-vn 2000 fi. entweder in baarcm Geld , -der in 8 fachee Güterversicherung emzulegen,m Stande seien, legitimste» können. Die Liebbabor werden eingeladen. sich an gevachtml Tage Vormittags 9 Uhr auf dem Hof einzufinden, und der V«r- staigerung anzuwohncn. Den g. Sept. »giz. Kon. StiftungsMcrwaltung. Li eben st ein. oberste »selb. Rack allergnädigstem Befehl König!. Scclion der Krondo, mamen werden hrenach beschriebene Komgl. Malereien von Lichkncß igi4 an wieder auf 9 oder 12 Jahre öffentlich verliehen und zwar: zu Liebcnstein am Montag den 4. Okt. Vormittags io Uhr in der ehemaligen Cameralamts-Wohnung. Zu Obecstcnfeld, Dienstag den 5. Okt. Vormittags 10 Uhr auf dem Rathhaus, wobei nur solche Pacht-Liebhaber zugelaffen werden, welche ein gutes Prädikat 9 Morg. 86 Mrg. Äcker, t 3 Verl» Garten, 9 Mrg. i| Vrtl. Wiesen. Zu Obcrstenseld: die ci >c Maierei in i Dccl. Acker, 3| Vrtl. Garten, 29 Morgen Wiesen. Die andere in 95 Morg. 4- Vrtl. Mrg. i Drtl. Garten, 26 Mrg. 3 Vrtl. Wiesen. Den 10. Sept. 1313. Stcucrrath der Landvogtei an der Enz und Camcralamk Großbottwar. Lustnau. Durch allerhöchstes Rescript vom 12. Jun. d. I. sind die llnttrzeichneten angewiesen, das herrschaftliche Märerei-Gut daselbst auf 9 Jahre im Ganzen, oder in 2 Hauxttheilcn an den Meistbietenden zu verpachten, in^ Falle sich Nicht ein wackerer vermöglicher Mann «munden sollte, welcher von dem bisherigen Bcstander Münz die Helste des Pachts übernehmen, und gemeinschaft- lich mit lezterem den Pacht noch 6 oder 9 Jahre lang unter den bereits b^ßchendcir Bedingungen fortsczcn wollte. Die Bcstandtheile des Guts sind folgende: 1) die vormalige Oberamtci-Wohnung mit hinreichendem Wohngclaß; 2) ein altes Kirchlcn, so als ein Gewächs-Behälter benusi wird; z) 2 Weinkeller; 4) das große Heu-und Diehhaus mit 3 Stallungen für üo Stak Vieh; 5) die große Maicrci - Scheuer; 6) unter dem herrschafkl. Fruchtkasten chat der Bestmdec die Wagcnhuttcn, uird auf dem Kasten den 2tcn Boden zu Aufbewahrung seiner Früchten zu genießen; 7) die bisheri- ge Wohnung des SchaferSg) den großen Schaafstall zu wenigstens 350 Stuk Schaaswaarc mit einem Hcuhaus auf demselben; 9) die bisherige Wohnung des ThorwarthS samt r Rindvichstast unv 1 Keller. kl) Grund« Eigcnthum. ■•>') Garten: 4 Stuk Küchcngarten^ innerhalb des beschlos- senen Hofs, von } Vrtl. 12? Rth. b) Merfeld : ,) zclglich ^ g9 Mrg. 3 Vrtl. 64 Rkh., 2) umge- brochene Ocbftnwaidc, 22 Mrg. 14 Vrtl. 2 Ruth, welche um.auut sind, 3) in den Ocschach u. T-auf- Wicscn 17 Mrg. Vrtl. 24 Ruth, zusammen 129 Morgen 2 Vrt. 1 Ruth. 0) Wiesen >20 Mrg. i Vrtl. ^Ruthen, wovon 3 Mrg. 2.: Rth. als Kraut-und Hanfland bciiuzt wird. <) Schaaf- weide und Pförchacrechtigkeit aus Lusti.aucr Orts - Marknng nach bisheriger Observanz zu 150 bis 200 Stuk. O) Heuzehcnden- auf 3ZZ Morg. 8 Vrtl. il4 Ruthen aus Lustnauer Orts-Markung. E) Das Ammer- Fischwasscr. F) Unterhaltung des VasclvichS für die Gemeinde Lustnau. Am Samstag den 9. DU. gedenken wir diese Verhandlung Morgens 9 Uhr ans dem Rathhause zu Lust- nau vorzunehmerr, und werden daher,, unter der Versicherung, daß die Guter im besten Zustande sich' befinden , die Liebhaber eingeladen, zu gedachter Zeit zu erscheinen, übrigens bemerkt, daß keiner zum Anfstrcich zugelaffen wird , der nicht ein obcramtlich gesiegeltes Zcugniß über die Vermögens Umstan»- de,, Prädikat und Kenntnisse im Feldbau vorzulcgcn im Stande ist Den 7. Sept. ig>3. Stcucrrath der Lanhvogtci am Mittlern Nckar, und Cameralverwalter zu Bebcnhausen. Mergentheim. Die nahe bei Mergentheim am Tauberstuß und an der Chaussee nach Würz, bürg liegende herrschaftl. Ocl - Jps/Walk-Loh- u. Schneidmühlc nebst Hanf-Reibe mit 6 Gangen, wird, nachdem sich der Pacht derselben auf den 1. Sept. igi4. endet, nach erhaltenem allery. Besebl,, aufS neue auf 9 — 12 Jahre im öffentlichen Ausstreich verpachtet werden. Die vorthcilhafte Lage die- ser Werker ist bekannt, und erhalt ein Pachter neben hinreichender Wobnung und Stallung 2 -ourz- «ärtcken und einen Grasplaz mit in Pacht. Die Aufstreichs - Verhandlung wird Mittwoch den 29. Eext:, d. I. Vormittags 10 Uhr in httIger Cameralverwaltung vorgenommcn werden, wen» zuvor den erfcbienenen Liebhabern die Pacht-Bedingungen werben eröffnet worden seyn. Vorläufig wird bemerkt, daß der Pachter eine Caukion von Zooo fl. emzulegen habe, und^ nur solche Personen zum Aufstreich werden zugelasscn werden, welche sich rdreS Prädikats und Vermögen^ halber gehörig aus» weisen können. Den 2g. Aug. igiZ. Landvogtei-Sreuerrath der Landvogker an der Japt, und Cameralvecwaltung Mergenthnm. Mergentheim. Das Herrschaft!. Maiereigut zu Neuhaus, eine ha!bc,Stunde von Mergent- heim, bestehend in 2 geräumigen Wohngebäuden, Stallungen zu 50 —üo Stuk Rindvieh, 1 Frucht- kastcn zu ungefähr 6°» Gchfi. Früchten, 1 doppelte Fruchtschcuer, worunter ein großer Keller, und i Schaafschcucr, 252 Morg. Acker, 12 Morg. Wiesen, 6 Morg. 1 Drtl. Kraut - und Kleefelder, 5 Morg. i Drtl. Garten, dessen Pachtzeit sich auf Lichtmeß 13 >4. endet, wird auf wettere 9 oder ja Jahre in 2 oder 4 Thcilc, je nachdem sich Liebhaber vorfindcn, wiederum verpachtet werden; Wobei vorläufig bemerkt wird, daß 1) der Neuhauser Pforch von 600 Stuk Schaafen mit in Be- stand gegeben, auch 2) dafür gesorgt werden werde, daß zu Vermehrung und Unterhaltung des Vich, standö die Bestandcr einige hundert Centncr Heu von den herr,chaftl. Wle,cn, so wie die nöthiaen Stallungen erhalten; 5)' daß aber die Pachtliebhaber sich mit gerichtlichen Certifikatcn über Prädi- kat und Vermögens-Umstande gehörig auszuweiscn. Die Verleihung wird Montag den 20. Sept. Vormittags 9 Uhr auf dem Hofgut vorgenommcn, wobei sich die Liebhaber einfindcn, und die wei, tcre Bedingungen vernehmen mögen. Den 2s. Ang. igiz. Landvogtci-Steueramt Dchrmgen, u. Cameralvcrwaltung Mergentheim. Schorndorf. Bis Dienstag den 2g. Sept. d. I. Morgens 8 Uhr wird auf hiesigem Rath- Haus die Commun-Schaafweidc zu Beuttelsbach, welche von Pfingsten dls Bartholomai incl. 50 Bür« gcrschaafc ungefähr 100 Stük, u. von Bartholomai bis 14. Wer; 150 Stük ertragt, an den Meist- bietenden wiederum auf 3 Jahr verliehen werden. Ein Bcstander hat freie Wohnung und Stallung, 6 Drtl. Acker und den Wintcrpföcch zu genießen. Die Liebhaber werden eingeladen, an besagtem Tag und Stunde mit Mcisker-und Concessions-Fricfen versehen, sich auf dem Rathhaus in Schorn- dorf cinzufindcn, und mit tüchtigen Bürgen oder Cautioris'Scheincn sich gehörig zu versehen. Den 7. Sept. 1313. ^ Kön. Oberamt. W u rmb erg, Maulbronncr Oberamks. Die hiesige Communschaafweide welche 300 Stük, helftig für den Bestandcr helftig für die Bürgerschaft ertragt, wird bis Samstag den 23. Sept. aber- mals verliehen, weil der lezte Bcstander mit der erforderlichen Bürgschaft nicht aufkommen konnte. Die Liebhaber hiezu werden cingeladcn, sich an obigem Tag Morgens k> Uhr in dem hiesigen Klo- ster, WirthshauS cinzufindcn. Den 10. Sept. 1813. Kön. Oberamt. Stuttgart. Der unter dem König!. Jnfant. Regiment Nr. 5. Prinz Fridcrich gestandene Ge- meine, Christian Carl Friedrich Kiefer von hier , ist den <6. Jul. d.J. aus der Garnison Stuttgart desertirt. Es werden daher sämtliche Civil- und Mrlitair-Behördcn geziemendst ersucht, auf denselben fahnden, ihn im Betretungsfall acrctircn, und hieher transportircn zu lassen. Den 13. Sept. 1313. Kön. Stadt-Dircckion. Balingen. Die Conscribirte Silvester Sieger von Erlabeim, 29 I. alt, 5' 9" 3"' groß, ob, ne Profession, und Michael Haug von Geislingen, 29 I. alt, 5' 6" 7'" groß, ohne Profession, sind nachdem sie am 23. Aug. d. I. als Rekruten zum LandbataillonS- Dienst ausgehoben waren, entwi- che». ES werden daher nicht nur diese Ausreisscr hierdurch öffentlich zur alsbaldigen Rükkchc zum Gehorsam mit der Drohung aufgcforderG daß sie widrigenfalls mit der Vermögens^Confiscation und verlängerter Militair-Dienstzcit werden bestraft werden, sondern auch sämtliche resp» Hoch-und Löbl. Ooriakeiten des Inn-und Auslandes werden geziemend ersucht, solche im Betretungsfall arcctiren , und hieher eiulrefern zu lassen. Kön. Qberamt. r 't,^™keurcn' Nachstehend genannt« Conscribirte des hiesigen Obcramts-Bezirks, welche b« frühen Musterungen nicht erschienen sind, werden aufgefordcrt, bei Vermeidung nachstehend bemerk» rer Rechtsfolgen inner der nächsten 4 Monate bei hiesigem Dberamt zu erscheinen, sich über ihre ftir- 33 2 ™ ™ 0 , ijol). Bapt. Animan von Ar negg. Nicol, Stangle von Bappenlau. Ioh. Gc. Lang von Gechausen. Franz Ant Rußmaier von Klingcnstein, und Jos. Wolf von Tomerdingcn. H) Zum zweitennial bei Vermeidung der wirkli- chen Vermögens- Confiscalion : Don B la u bcure n : Johs. Mohn. Von B e r in a r in g c n : Ioh. Gc. Lohrmann. Christoph Erhardt. Jak. Erhardt. Andr. Wörz. Mich. Ketlinger. Johast Ge. Mayer. Jod. Peter Schule. Ioh. Phil. Hopfenstz. Johs. Weder. Jak. Schmidt. Daniel Wörz. Von B ollin g e n : Andr. Mangold. Christ. Giökicr. Adam Mauser. Jos. Mcrlle. Matrh. Weiß. Von Dornstadt: Jos. Eisenlaur. Severin Maier. Von Herrlingen: Nikol. Mclchle. Conr. G oncr. Jak. Busch. Jos. Goldhorn. Franz Xav. Schönwcis. Johann Jak. Kutichenrath. Ioh. Gc. Trcier. Andr. Häusler. Leonh. Müller. Michael Haas. Johann Ant. Clemens. Ioh. Ge. Knab. Ioh. Ant. Keller. Andr. Bikicr. Mich. Daknem Bartholom. Cammrcr. Ioh. Jost Brükner. Von K lin g c n ste in : Scbast. Sündele. Johs. Hagenmüller. Ant. Braun. Don Merklingen: Thomas Maier. Leonh. Hagmaier. Johs. Lüdi. Johs. Wittlinger. Marx Christoph Hebich. Von Scharenstetren: Daniel Fuchs. Jobs. Roth. Von The» neu hause,!: TDvid Heinrich. Von T o merd i n g e n : Ignaz Henne. Christian Knöringcr. Von Wipp in gen: Job. Ge Herrmann. l!l) Zum erstenmal bei Vermeidung der wirklichen Vermögens- Confiscalion : Job. Mich."Walser von Marchdronn. IV) Zinn drit, tenmal bei Vermeidung der Annotation seines Vermögens zur Confiscalion : Carl Fritsch von Schelk- lingcn. Kon. Oberamt. Wildberg, Landvogtei Schwarzwald. Das Königl. Hochprcisl. Departement der Finanzen, Section der Krondomainc», zte Abtdcilung, hat mir per Den-, clei«. <1. d. zc>. Jul. und p>ses. io. Ang. d. I. die für nöchig erachtete Revision der Capital-Briefe der öffentlichen Stiftungen in^ den, mir allcrgnadigst anvertranten Sli'tungs- Rechnuiigs- Revisorats - Bezirke, welcher die zu der Konigl. Landvogtei Schwarzwald eingecheilte 7 Camcral- Distrikte, Ailcnstarg^, Oornstetten, Her- renal b, Hirsau, Reuthin, Gindel fingen, und Weil im Schonbuch, rn sich begreift, commiffnrisch übertragen. Der Zwe! hiebei ist ausschlieslich die Sicherung der Stiftungs-Capita- licn : deswegen ich hiermit diejenige Personen, die, in die öffentliche Stiftungs- oder Heiligen- Caffen, welche zu fccn berührten 7 Cairicral Distrikten gehören, Caprkalien oder andere vcrzinnsiichc Posten -schuldig find, und dafür die gesestiche dreifache obrigkeillichc Versicherung noch nicht eingelegt ha- ben,'öffentlich auffordcre, solche Versicherung längstens bis Martini d. I. zuverlastg bei den betref- fenden Stifts- Casscn eiujnlcge» , widrigenfalls sic sich zu gewärtigen habe», daß ufy bet der com« missarischen Vornahme dieses Geschäfts, welches ich ohne Abbruch, meines Haiipt-Geschafts auch be- sorgen werde, diejenige Einleitungen treffe, die mir in dem allerhöchsten Commisjlvns-Decretvorge- zcichnet sind, und welche lediglich die Sicherung der Capitalien bei den öffentlichen Siiftringen be- gründen. Die nötdtgen Einleitungen werden von mir in meinem Wohnsizc dahier durch Correspon- denz - und Requisitions-Schreiben getroffen werden. Wildberg, den y. Scpr. >5ich Stiftungs- Rechnuiigs- Revisor als Commrssarius H. I. Weiß. Vaihingen. Der wegen einer Theilnahme an einem Betrug flüchtige Kramer, Wilhelm Chri- stoph Schmid von Hochdorf hiesigen Oberamks, welcher schon den 3. Inn. tg>3. durch Slckbricfe in öffentlichen Blattern verfolgt wurde, ist noch nicht bcigefangen und allhier cingcbracht worden; cs werden deswegen sämtliche Hoch-und Wohllöbl. Obrigkeiten wiederholt ersucht, aus densUbc» zu fahndeii, uiid ihn auf Betreten wohlverwahrt an das hiesige Oberamt einliefcrn zu lassen. Derselbe ist gu I. alt, 5 Fuß y Zoll gros, hat langlicht blasses Angesicht, schwarzbraune Haare und Aug- drauncn, braune Augen , lange spizige Nase, großen Mund, eingcsallenc Wangcn, gute ^ahne, run- des Kinn, gerade Beine. Bei seinem Entweichen war er bekleidet mit einem zchwarzieidenen Hals- tuch, dunkelblau tuchenem Ucbercok, weißer Pique-Weste, Nanquin- Hosen, Stiefeln, trug emcn runden Hut. Den rr. Gcpt. igiz. Oberamt. (Nebst einer Beilage.) Beilage zu Nro. 4r. des Kömgl. Staats- und Regierungs-Blatts m i 8 j 3- Zweite Vorladung der abwesenden Conscrlptionspflichtigen' von 1 8 1 3» Nachfolgende abwesende Militairpflichtige, aus sämtlichen Oberämtern des Königreichs, welche' ttach der Musterung von >312. sich entfernt und bei der Jahrs-, Musterung des gegenwärtigen Jahrs' sich nicht gestellt haben, werden durch gegenwärtige Edikral - Ladung unter Anberaumung eines vier' monatlichen Termins zum zweitenmal um so mehr zur unverzüglichen Rükkehr in ihr Hcimwesen und unverweilrcr Stellung vor das ihnen vorgcsette ObcraMt aufgefordert , als >m Fall spaterer Stellung sie geschärftere körperliche Strafen, verlängerte MUitaic-Dlcnstzcit, und nach Ablauf der vorgeschric- denen Fristen, die Confiscalion ihres gegenwärtigen, so wie des während ihrer Abwesenheit ihnen noch' künftig anfallenden Vermögens zu gewartcn haben. Stuttgart , den g- Sept. 1313. Justiz-Sccrivn des König!. Kriegs-Departement!- I. Landvogtei am obern Neckar. Balingen, aus der Obcramtsstadt. Job. Ge. Juda, Weber. Ich. Friedrich Mez, Mezger.' Joh. Fried. Rukcbrod, Sailcr. Andr. Müller, Schuster.- Ge. Christoph Zürn, Schuster. Johann Jak. Zürn, Rotgerbcr. Cou--. Link, Schmid. Bon Burgfelden: LuLw. Zierie, Schäfer. Von' Endlagen: Jak. Böbringcr, Schneider. Bon Engstlatt: Johann Lndw. Jetten, Schmid,- Ex l a b c i m : Nikol. Schweizer, Maurer. E r; i n g el!: Andr. Herker., F r 0 m IN e r n : Johs. ^Pfersich, Schneider. Geislingen: Hubert Guide, Schuster. Erasmus Schädle^Bierbrauer.- Augustin Brobcil. Maurus Pfunlucr. Lausten: Job. Jak. Sroz, Müller. Job. Christoph' Fried. Jcttcr. Lau ltlingcn : Marzcll Leibold, Küfer: Meßstctkcn: And-reaS' Eppler,- Schncirer. Ob erdigisheim: Mart. Cläsie. Christ. Stengel, Schuster. Matthäus Scbcble,, Müllcr. Onstmettingen: Matth. Saulcr, Uhrenmachcr. Jobs. Saurer, Cbirurgus.- Mich.- Bosch, Schmid. Joh. Cour. Eonzelinaun, Schreiner. Thailßngcn: Johs. Kon scr, Strumpf-' weder. Tbicringeu: Johs. Narr. Unterdigish eim:' Woktgang Steidle,' Schuster.- Wunibald Hahn. Jobs. Knolulspics, Maurer. Jos. Maier, Schmid.- Zu l? hausen: Andreas' Abel Herre. Ebingen: Jobs. Bek, Schreiner. Joh. Hcinr. Bck, Etnnnpswcbcr. Gortlieb' Fried. Linder, Strumpfweder. Gorrfc Schmid, Kaufmann, Jak. Wilh.-Armbrusier, Bck> Matth,- Rchfuß, Mezger. Ge. Phil. Maulte, Merger. Ob erndorf. Bon Oberndorf: Joseph Glatthäar, Hafner. Ai chhald'cn: Tom. Schuß- ler, Weber. Johs. Weiser, Weber. Jos. Wernz, Weber. Mich. Flaig, Weber. B-tttth. Brral-amk- wer, Weber. Bened. Kopp, Weber.- Jobs. Maitin. Augustin Kimmich,- ?l lp r'rfp'-a ch: JobS Ge. Scdendelmsier. Bezweiler: Joh. Mart. Wösner, Bierbrauer.,, F l u o'rn ttJak. Rübrf te, Bierbrauer. Christ: Riekcr,.Sailer. Joh.-Jak. Bersch., Lau'terda chJ Zeh. Bäptt, Flaig.'- Mich. Hnk, Zimmermann. Ge. Storz, Schuster.- Barlhol. Huk, Bauer! Christ.-King.- Fih.-Äu-'- bcr, Weber. Jak. Pfund!?,in. Bruno'Armbruster, Weber.- Carl Beknlann, Mrsscrschwid'.- Philipp' Bilder. Ant. Pfundstein'. Andr. Waller, Nagelschmid.- Christ. Scherer.-, Jos.-Rowing. B»n' Mariazell:- Cvnr. Langbein,- Mart:-Flaig,.,Schmid.- Ge. Renter', Schmid.- Jos. Fläig, Wc-- Zu Nr. 41. 1813. l»cr. Martin Flaig, Weber. Sebast. iKn'P, Weder. .Mich. Flaig. Nikol. Rapp. Reichen» ■ !> a di l c: Joh. Ge. -Maichlc. Jobs. Wölber. Schrambcrg: Ir k. Rauch, Weber. Jakob ^Spinner, Schreiner. Joh. Bapr. Moosmann, Bck. Fcrdin. Fichtcr, Nagler. Carl Fohrenbacher, Schuster. Ge. Kern. Ferdin. Weber, Nagler. Scedorf: Ge. Roch. Sullgcn: Jobs. Kimmich. Jak. gebender, Weber. Mich. Flaig. Vitus Sulger. -kao. Schüler. Jos. Pfund,rein. Alois Schüler. Winzlcn: Matth. Haas, Cchmid. -Mich. Aiple, Schreiner. Rottweil. Bon R o tt weil: Ge. Jakob Dreher, Barbierer. Ulrich Dreher, Schneider. Xav. Walter, Kammacher. Alois Maurer, Schreiner. Mich. Dorn, Bck. Franz Jos. Uhl. Böh- ringen: Leonh. Frommer, Bck. Raphael We,er. Wendest» Mc>-z, Brauer. Buhlingcn: Christ. Schlenker, Bmchbindcr. D a u t m e r g e n: Sebast. Vogelmann. D u n i n gen: Cenr. Flaig, Schneider. Lav. Schaible, Brauer. Locher Hof: Andr. Kämmerer. Matthias Kam, »lerer, Schneider. Svaichingen. Don Spaickingen: Jos. Dühler, Schuster. Johann Ritter. TbadeuS Membölzler. Jobs. Grimm Böttingen: Januar Mattes. Dcili-ngen: Com. Schne, kcnbnrger, Weber. Christ. Rak, Schreiner. Denkingen : Jak. Dcttrng. Do rmcl 1 :ng cn : Fridolin Pfaff, Maurer. Castan Wckenmann. Felip Trier, Maurer. Clem.Müller. Dottern, Hausen : Franz Merz, Baurenknccht. Xav. Kiaiber, Zmimermann. G o-Sh ein,: Adclb. Stei- ner, qmimermaitn. Jos. Weber, Schuster. Hausen im Thann: Sebastian Ulmer, Knecht. Joh.'-M'ch. Ulmcr. Ob c rnh eim: Andr. Schnee. Valent. Moser. Joh. Martin Moser, Jos. Gchring, Zimmcrmann. Pct. Möser. - - - ~' • Cü, - — Jo- J'as Moser, Michaels chephs Sohn. Pct. Schnell. ~ ,. V-'f-t’ Rath sl, au sen: Jnabr. Faller, Schreiner. Joh. Bruno Dlepp, Baurcnkuecht- Loo. Saulcr. Baurcnknecht. Roßwangcn: Andr. Weinmann, Baureukn-cht. Gchorringcn: Anton Jbauschcl, Schreiner. Xav. Lcibold, Wagner. We hingen. Matth. Mos^ugger, Mau« rer. Dominikus Mosbrugzer. Joh. Bapt. Bauser, Weber. Hmciuth Bause:, ^ohs. Rcihlc. Tuttlina an Don Tuttlingen: Job. Adam Hang, ^chitnd- Sottzr. Martin, Dtullcr^ ^tobs' Stör' Hufschnüd Joh. Cour. Martin, Saifenstedec- Joh. ,gak. Httzmgcr, Gießer. Joh. Zldani Nie^Nggi!? Joh7Ge. Koßmann, Schuster. Joh. Martin,Mengcr,^Messerfch,md. Gott!. U'c. Re 11 q.« iS ha »sen : Stanisl. Ragg. Mühtheim: Job. Bapt. T'abello, ^mngies- Sch wc n n in gen: Christ. Zenzing, Schreiner. Jak. Jauch. Ge. Wirtncr. Johs. Flaig. Scitingen: Jos. Engcßcc, Müller. Stetten Joh. Bapt. Welte, Student. Ludwig Meßner. T h u n i n g c n : Joh. Jak. Hauser, Salpeter. T r v ß in g e n Landvogtei am Mittlern Nekar. Herrcnbcrg. Von H errcnb erg: Johs. Stcrzer, Bck. Göttlich Frid. Rnthardt, Strumvf- tvcbcr. Bondorf: Joh. Phil. Raster, Chirurgus. Gartringen: Job. Ge Adam Gu- litschky, Zaincnmachcr. Andr. Bühicr, Mezgcr. Joh. Ge. Blen, Hirtenbube. Joh. Jak. Küminer, ke, Mc-acr. Di ldrizhausen: Jobs. Reiche,,, Bck. Mozingcn: Johannes Schwizlcr. Job. Jak. Schweikert, Barbiere'-. Jak. Haar, Maurer. Oberndorf: Joh. Ncpom. Wclllxnistr. Unter ie stngen: Christoph Schnairh. Thailfingen: Christ. Fcrdin. Haasts, Schreiner. Joh. Martin Haasts. Horb. Don Horb: Job. Baptist Schöllhammer. Ferdin. Raible. Biccingcn: Se, baj'k. Dek. J,h. Mcloni. Eutingen: Ge. Lobinüller. Gündringen: Baltas Lobrcr. Ladissäus-Baumgartner. Hochdorf: JohS. Mal;. Luzcnherrd: Christ. Wolf. Markiw -Pfaus. Rexi„gen: Romuald Bach. Wcilingci,: Fcemz Paul Teufel. Dioms Mul» ick. Gregor Kaz. Peicc Kaz. Pctcr Kaz. « ■ Zu Nr. 41. 1813* Frik, Weingartner. Jakob Hofffstister', Mauirer» Schanz, ^ — ^ , S ch w a ll d 0 r f_: Eornrl Bnrklen. Tb a l!)eim : JvK. Mart. Schüler, Salpekcrstcdcr. Wen»' Consta,it. Köhler, Bauer. Jof. Jcer.- Wurmlingen:' L-e I s h e i m : Ge: Köhler, Bauer. Ludwig Hess. Srrl;. Bon Sulz: Martln Mutschler, Schuster. Joh. August Kraus, Mezger. Michael' Walter. Braitcnau: Christ.'-Haas. Dornbaan : Andr. Eteinwand. Jfingen: J kob Fuoß. Ge. Stahle. R-ennsriz h au sen : Martin Ziegler. Rosen selb: Andreas' Dieterle. Iohs. Springer, Glaser. Jacob Müller. Adam Springer. Michel Egoist. - D ö» ringen: Iohs. Ga unser Jakob Klingele» Tübin g cn. Von Tubingen : Jost. Christ. Hoch , Mezger» Carl Fried. Sanberschwarz, - Merger.- Andr. Heinr. Hauff, Seifensirsec.- Jak. Fried. Hütte»,! Mezger. Zeh. Chr,st.- Meinhard, Brk. Casp. Christ. Fried. Lupp, Bek. Dußlingen: Ge tznrn, Weber. Gon »tagen: Job. Löflcr, Sattler. Jmm enhau-se»: Joh> Ge. Baur, Schund. Rubgarten: Chri stoph Feier. Wirst,,n, Schreiner. llk. Landvogtei Schwarzwald» Böblingen. Von Böblingen: Fried. Albr. Werner, Spürius. Job. Gottfr. Kinsich- Fi ol zge rl ingcn: Job. Mich. Würz. Mag statt: Iohs. Eittnhardt, Schreiner. Mai» chingen: Ge. Fncd. Joos, Weber. Schönaich: Mich. Wendel Schimpf, Bauer. Sin»' del fingen: Ge. Christoph Lecbfried, Schlosser. Calw. Von Calw: Justus Andr. Luz. Von Hornberg: Abrah. Scherte, Vagant. - W ü r z b a ch : Joh. Ge. Luz, Best Freuden stadt. Don Freu den stad t: Job. Christ. Haas, Mezger. Jost» Fried.- Hilst,,»' ger, M.'ssccschmid. Jak. Fried. Wolf, Provisor. Iohs. Haist, Maurer. Job. Lüdw. Stuft, Mez- ger. Jul. Fncd. Züfien, Mezger. Job. Christ. Mohr, Nagelscbmtd. Job Dav. Laistier, Sailer»- Bai ersbrenn: Johann Ge. Klumpst, Müller. Göttlich Eiegwarth, Glasmacher in Bublbach. Crcspach: Jak. Schmid, Schmid. Dornstcttcn: Jakob Friedrich'Dollinger, Schneider. JohS KiSguS. Weisgcrbcr. Jobs. Maser, Schmid. Andr. Klager, Maurer. Glatten: Bern»' hard Sceger, Wagner. G rüntbal: Jak. Fried. Skecb, Lcincnwcbcr. Kalberbron»: Joh. Mich. D ösamic, Kiefer. Loßdurg: Johann Ge. Pfau, Weber. Glashütte Schön»' mcnznach: Joh. Ferdin. Frey, Schmid. Nagold.JDon der Stadt Altenstaig: Christian Fried. Dirrschnabel, Schuster. CarlKirch-' Sailer. Bojsingen: Joh. Ge. Haicr, Bek. Egen Kausen: Jobs. Brenner, Mezger. Ich. Fried, ^ukcl, Biersieder. E-mingen: Ge. Christ. Mösner, Schäfer. Garrwcrlcr:' I.h. Adam Weis. Gaugenwaid: Fried. Berger, Schulmeister. Haitterbach: Jost. Phil. Conzclniann, Mezger. Job. Martin Marquard, Zimmermann Oberthalhcim: Anton' Feinlcr, Bauer. Unt crth alheimg Paul Klenk, Bauer. Wildberg: JohaüeS Steinle,' Merger. Johann Mac rin Stcinle, Mezger. Ludw. Jakob Schweitert, Papierer. ElmS Dengler,-' Gchueider. Joh. Ge. Seeger, Mahlknechr, Iu Nr. 41. 1813 Neuen bürg. Von Dennach : Johann Ink. Konwlw.ann. Feldrennack: Ludwü, Fried. Aiwrgott, Weber. Gra frnhausen: Mich. W'olfinger. Lieben zell: Ioh. Gott, lieb Diruis, Schneider. Schwann: Johann Ge. Klaiß, Säger. Georg und Gottfried Groß, hannö. Waldrcnnach: Michael Adam. Wildbaad: Mich, Hejelschwcrdk, Säger. IV. Landvogtei Rothenberg. Ca nt st« dt. Von Cantsta dt: Ioh. Fried. Krön , Bek. Eßlingen. Von Eßlingen: Amand Erh. Stabl, Schleifer. Johann Leonh. Ramminger, Saifcnsieder. Ioh. Jak. Terchthold, Schneider. Ioh. Samson Fcigel. Ioh. Jeremias Schüler, Bek. Denkendorf: Jak. Fried. Karcher, Baurenknecht. Gottl. Merger, Schuster. Plo, chl:egen: Ioh. Christoph Geiger, Bek. Gottlob Fried. Mezgcr. L eonb erg. Don Merkling cn : Ioh. Jak. Schwarz Stuttgart, Amtsoberamt. Von Bon lau den: Ioh. Adam Glück, Buchdruker. Ga iS, bürg: Ge. Fried. Lenz, Schleifer. Ferdin. Lenz, Schneider. Plieningen: Ioh. Ge. Brei, mng, Schneider. Ruith: Ioh. Ge. Laitcnbcrgcr, Schreiner. Matth. Jak. Jclter, Schneider. Waiblingen. Von Waiblin g en : Ludw. Fried. Ammüller, Handelsmann. Phil. Jakob Becherer, Schuster. Ge. Ferdin. Oestcrle, Glaser. David Wist, Glaser. David Wist, Schnei, der. Birkmannsweiler: Mich. Weik, Weber. Buoch:- Job- Ge. Reble, Schneider. Bittenfeld: Daniel Fischer, Weber. Strümpfelbach: Johaim Mich. Ritter. Win, nenden: Gottl. Fried. Stüz, Färber, Carl Fried. Ellwanger, Bek. V. Lands ogtei an der Enz. Besigheim. Von Besigheim: Ioh. Fried. Allingcr, Mezger. Bietigheim: Jak. Fried. Halm, Schuster. B önnig h eim : Ioh. Ludw. Hausier, Bek. G ro s - In g er s h cim^: Äug. Heinr. Rudolph, Chirurgus. Laufen, Dorf: Ernst Fried. Bcchstcin, Mezgcr. Johann Christian Grasle, Provisor. Löchgau: Ernst Conr. Grabenstein, Maurer. Christoph Fest, ger, Küsißr. Ludwigsburg. Von Ludwigsburg: Fried. Jak. Rucß, Gärtner. Job. Jakob Borst, Seklcr. Carl Heinr. Kaser, Schneider. Christ. Fried. Ebcrh. Roller. Friedrich Ludw. Carl Hof, mann, Schneider. Kornwestheim: Ioh. Fried. Süutcr, Uhrmacher.^ Marggrönin- gen: Gottl. Röthclhubcr, Mezger. Schwieberdingen: Ioh. Jak. Völlm. Marbach. Von Marbach: Ioh. Christ. Sik, Chirurgus. Carl Fried Eckhardt, Knvpf- macher. Ge. Christ. Dordermaicr, Weingartner. Grosbollwar: Ioh. Gottl. Bauer, Kell- ner. Gottl. Lebherz, Maurer. Höpfigheim: Christ. Fried. Deilen, Lehrer. Kleinbott- war: Clemens Benjamin Riegcr, Bauer. Pl cid cls.hc im : Georg Tobias Tochtermann, Schneider. Maulbronn. Von Dertingen: Job. Jak. Walz, Weber. Dürrmenz: Johannes Meißner, Ziegler. Johs. Blcssing, Sailer. Enzberg: Ferdin. Sprinzing, Papierer. Vaihingen. Don Vaihingen: Ge. Fried. Kio;, Mezger. Enzweihingen: Job. Christ. E,el, Bauer. Horrheim: Ge. Fried. Siegle», Weingaetnrr. Daniel Müller, Wein, gärtner. Unterrieringen; Ioh. Jak. Schnek, Bauer, Au Nr. 41. 1813 VI. Landvogtei am untern Neckar.. Baknang. VonBaknang: Christ. W'lh. Schaad, ApothckcrSgehülft. Gotifr. Laler, Ws» der. Joh. Fried. Quck, Schaafknecht. Gottl. Fcrdin. Suh. Schloß Hof: Gottl. Wahl, Schmidt Unterweissa ch: Carl Fried. Müller. Brakenheim steht km Reg. Blr Mo. z8» Schwaigern: Ich. Ge. Bonnet, Schmid. Stoc- he im: Ignaz Schrak, Schneider. Heilbronn. Von Heilbronn: Joh. Christ. Fried. Knrtner. Ich. Gottl. Heinrich Müller,- Stcinhaucr. Sontheim: Joh. Ant. Eggcnsperger. Thalhcim: Johann Ernst Christian Fried. Wülfcrt, Sattler. Nekarsulm. Bon Nekarsulm: Franz Dioniö Ochs, Mezgcr, und Joh. Franz Vierer. Duttenberg: Jos. Mich. Bisondiz, Krämer. Brcttach: Ich. Sam. Engelhard. Neuen, stadt: Christ. Fried. Lehr. Lconh. Brehm, und Wilh. Friede.-Oerner. Mdkmühl: Joh Gül. tig. Joh. Fried. Steinbach. Joh Christ. Hcimberger, und Joh. Heine. Würremderger. Jarl)au. sen: Joh. Andr. Weber. Unterkessach: Joh. Gottfr. Baicr. Züttlingcn: Joh. Casp. Bauer. Wc insberg. Von Weinsberg: Job Phil. Sezer, Kiefer. Ellhofen: Ich. Andr. Stein, brenncr, Mczger. Herrenhölzle: Ich. Fcrdin. Pfeffer, Schmid. Ldwenstein: Fried. Carl Serbin, Schenk, Mezger. VII. Landvogtei an der Iaxt. Gcrabronn. Von Michelbach an der Lücke: Joh. Conr. Fischer. Barten stein: Nik. Vogel, Bader. Jos. Scbast. Glotz. Valent. Bachtler. Klopfhvf: Franz Ludwig Hofmann. Brettenfcid: Ich. Christoph Fried. Schmidt. Hall. Joh. Lconh. Carl Walter, Jäger. Fried. Wolfgang Wezcl, Hafner. Ich.-Peter Fug, mann, Schneider. Fried. Dav. Harli», Schneider. Joh. Jak. Günter, Seiler. Christ. Dav. Ren» ner, Schneider. Leoweilcr: Ge. Mich. Heinr. Holzhäuser. Künzelöau. Von KünzelSau: Ge. Heinr. Grottenthaler. Christian Fried. Biermann. Äil» r in gen: Ant. Mezger. B er l i ch i n gen : Ge. Jos. Rösch. Johannes Hohl. Bier in gen: Jos. Peter Kcilbach. Braunsbach: Joh. Mich. Geschwend. Eriesbacb: Joh. Mich. Rez. Dbrzbach: Alerandcr Jos. Kahn. Hohn buch: Joh. Christoph MallhcS. Hollen» bach: Andreas Christoph Albißer. Jngelsingen: Ge. Casimir Heinrich. Laibach: Ich. Jos. Bissingcr. Joh. Heinr. Flcitz. Joh. Matth. Schmid. Mar lach: Jos. Mezger. Ich. Matth. Kempf. N i e d c r n h a l l: Phil. Beruh. Hvsmann. O b c r ke ssa ch : Lorenz Volk. W c st c r n» hausen: Jos. Rüdenaucr. Mergentheim. Von Mergentheim: Jos. Veit. Ant. Mich. Schönckcr. Ge. Mich. Schmidt. Joh. Nepom. Ge. Weidcndusck). Alois Heidenschreider. Carl Franz Würmer. Lauten- bach: Mich. Peter Kcppler. Archshofcu: Joh. Mich. Rohn Münster: Joh. Friedcrich Rösch. Oberrimbach: Joh. Heinr. Schüler. W e ik c rsh c i m : Joh. Ge. Justus Markcrl. Schaffersheim: Joh. Ge. Scheu. Herbsthauseu: Joh. Lndw. Christoph Ziegler. Ren» gers Hausen: Joh. Jos. Mczger. Althausen: Jos. Kcppler, Schumacher. Ge. Herrmann» Lu st b r 0 n n : Michael Weber. Oehringen. Von Oeh ringen: Joh. Ge. Kölner. Hohenrain: Joh. Mart. Friderick Schönhuth. Langen b eutinge» : Ge. Michael Tod, Sckrciner. , B a u m e r le» da ch : Joh Ge. Ludw. Betz. Michclbach: Joh. Fried Walble, Schasknccht. Pfcdelbach: Ich. Mich Bayerbach, Mezger. Joh. Fried. Phil. Buz, Schneider. Eschenthal r Joh. Ge. Bbltz. Zu Nr. 41, 1813» VIII. Landv0 gter am Kochern Aakilr. Ge. Calp. B'snngrr, Schumacher von Aalen. Ant. Hag, Bauer von .Öohcustat'i. Jos. Kurz, Paplrrer von Unterkoche«. Crailöheim. Von Crailsheim: Joh Heknr. Klein-, Schwekuhkrt. Joh. Ge. Schaffer. Ge. Christoph Prdger, Baucrukucchl. Bdlgeurhal: Mich. Utz, Spur. Schuster. Jagstheim: Mich. Alvrecht, Baurrnl'necht. Casp. Götti Rosa, Schreiner. JiigcrSheim: Joh Melch. Steeg» maicr, Bauer. Mazcnbach: Lav. Schultheiß, Schuster. U11 tcrdcuffcettMiAndreas Ebcrt. Steinba ch am Waldr Anr. Bärhalicr. Ellwangen Ban Ellwangen: A»t. Thalheimer, Porzcllaner. Joh. Casp. Aerret, Schnei, der. Geislingen: Nikol. Ernst. Bader. Hohenberg: Jost Nleger, Bek RegelSwei» Irr: Ge. Husel, Schuster. Forstweiler: Fried. Mühldörser, Kommübiant. Wörth: Aut. Casp. Gaukel, Bierbrauer. Westhansen: Xav. Saam, Fuhrknrcht.. Gaildorf. Von Gschwend: Jak. Frank, Zimmermann.' Usttergrbningen: Georg Klaus, Zlnuncrmanu. Heidenheim. Don Burgberg: Jost Höhle, Schneider. Joh. Ludwig, Wezger Gerstet« ten: Christian Grüner, Weber Giengen: Johannes- Huber, Sailer. K'ö» ig s dro nn Ludwig Heinrcich Donner, Kaufmann. Nercöheim. Franz Ant Wirth, Kellner von Dischinge». Matth Wolf, Pappiercr, von A'st. Hansen. Franz Ant. Baicr, Schuladrunck von Flochbcrg. Ge Adam Pfister, Sailer von Bopfinge». Mich Trinklcr, Knecht von Utzmemmingen. Jost Schupp, Kbechr. von Oiumenheini Casp Leönh. Bacher, Saifcnsteber von N resheim. Ge- Aut. Müller, Bader v Ebnat Peier Haas. Schuster v. Waldhausen Matth. Schmidt. Knechtend Joh. Ge. Waidcl, von Jgenhausew. Joh. Ge. Schwarz», rvaldcr, Schuster und Jost Brukgeier, Schuster von Ballmcrtsh.ofe». Benedikt Weiland,.Maurer von. Dehlingen. Ant. Rrinwald, Knecht, von Hertöfeldhausen. IX. Land Vogt ei an der Rems und Fils. Geislingen. Von Eibach: Jak. Rommlcr, Zimmermann. Weißenstcin: Ant. Pul- vermüller, ChirurgnS Jakob Schwarzkopf, Chirurguö JohS. HarNnami, Pfuiincuflicker. R ei- ch enbach: Jost Adam Maicr, Maurer. Gmünd. Von Gmünd: Joh. Kaufmann. Vincens Doblcr, Goldschmid. Fried. Geiger und Marlin Vetter. Göppingen. Don Voll: Luk. W'aldenmaier, Schäfer. Dürnan: Matth. Wiktliiiger, Kiefer. Faurndau: Joh. Mich Rau, Schäfer. Hein in gen: Joh. Ge. Siegel, Schreiner. Kleincisliiigen: Jak. Hezel, Schmid. Lorch. Vom Rienhar'zer Slaab; vom Tann yöfle: Joh. Ge. Ackermann, Bek. Ruders- berger Siaab; von Rudersbcrg: Fried. Dill, Schlosser Edelmannshof: Joh. Ge. .Estin» gcr, Uu terfchlcchtb^ach : Goikfr S keiner, Schießer Tstäsciienbeurer Sraab ; von Wäschen- beuren: Franz Heer, Schneider. Wrlzhcimer Staabvon B r eilen für st : Joh. Christ. Kdnge» ter, Dreher. Schorndorf Don-Hohengehren: Johs Schwarz. Johs Rovs, Schmidt. Hunds, h.olz: Johs. Herb, Papierer Unterurbach: Joh. Ge. Schabet, Bek. Joh Fried. Schädel, Schneider. Rohrbronn: Andr. Beuzenhöscr, Weingartner.' Hedsakt Dav. Feu, Weingartner. X. Landvogtei auf der Alp. Kirchh tim unter Tek. Von Kirchheim: Joh. Fried. Bauhof, Brk, Christ. Gottl. Plam'z^ Zu Nr. 41. I8IZ Ich Messer'chmid. Carl Gsttl. Mi, Schlosser., Ich.. Christ Waler. 1|». , Carl Will) Pfabler. Kaufmann. JoyS. lMnnmmg, Kicser. Chrifiopy ü n a c n • ,cfoV Mich gctcvlcn, Schäfer. Joh. Fried. Bolz , Weingartner.. j)oin«bni: Joh. Fried. Stark, Schäfer. Zf.,'«gen: Will). Löffler, Schäfer, müller Kiefer. Jak. Schneid, Schäfer. Joh. Mich. Löffler, Masere Nabe rn 9er, Weder. Owen: Ge. Adam Kiedaifch, Mezgcr. Christopt^Adam Deschler. Kübler. Cvnr. Epplcn, ^ct Nncffcr, Bck. Dek» Joh. Will;. Kielmann. Johs. Braun» Beruh. Nsin» J-ohs. Duber, Wewer. Ich. Andr. Schmid, Mezgcr. Weilheim: Matth. Schweizer, Weber. Iell:: Stcph. Burkhardt,' Zcmenmacher. Plien fpa ch: Lorenz. Lausch, Schund. Aichelberg: Joh. Schn. Schultheiß, Schäfer. Wün singen. Von Goßenzngen: Joh. Bapt. Schmid, des BekcrhandwcrkS. N ü r t i n q e n. Von Nürtingen: Joh. Phil. Harsch. Vrk F r i k e n h au fe n : Christoph Kai- ser, Schneider Gr af ende rg : Joh. Phil- Schach, Schäfer. Kap iS ha u fern : Joh. Gettfr. Ebingcr, Weber Kleinbettlingen^ Jos. Vcyl. N c u e n h a u S: Joh. Jak. Schwarz, Bck. Obcrboyhingen: Matth. Edclcn, Schäfer. Reuttl innen. Von R cuttlingen : Joh. Ge. Hummel, Rotgcrbcr. Johs. Gekcler, Rotgcr, bcr. Joh. Jak. Müller, Kaufmann. Gokkl. Aug. Schreivogcl, Kaufmann. Joh. Mart. Höcht, Schrei, ner Joh Maier, Schumacher Joh. Jnstus Raach, Bek Carl Hcinr. Cronmrier, Messerfcbmid. Ulr. Albr Finkh, Kaufmann. Beruh. Rokenstihl, Mezgcr. Jobs. Rueff, Rothgerbcr. Johs. Tochlermann» Buchdrucker. Hinterw eile»- t Joh. Jak. Renz, Schuster. O b e r h a »fe»: Pet. Staigcr, Mau- rer. Pfullingen: Phil. Conr. Harkmann, Buchdrucker. Joh. Ge. Kcpplcr, Schmid. Urach. Von Urach: Johs. Buchfink. Schmid. Franz Frey, Mezgcr. So n d cl fin gen : Joh. Ge. Maier, Weber. Joh. Mart. Hegel, Schuster. Ehningen.: Christ. Gottl. Hummel, Krämer. Ludw. Koch, Schuster. xr, Landvogtei an der Donau. Albck. Don Bissingen.: Bened. Strobel. Langenau: Michel Herrmann. Oswald Schmid/ Joh. Seiler. Urspring: Joh Kell. Wester st cttcn: Conr. Kymcr. Viberach. Von Biberach: Joh. Christoph Müller, Schloßer. Joh. Jak. Hanne, Schloßer. Franz Aut. Uhl, Schustcr. A h len: Math. Rchm. In g c r k i 11 g c n : Barrolomäns Geiger. Bu- chau: Jos. Fürgut. Hatten bürg: Joh. Aut. Hochdorfer, Barbierer. Blaubeuren. Von Arnegg: Andr. Denzel, Barbierer. Erstettcn: Joh. Ge. Ihrer, Spur. Merklingen: Leonh. Geiwiz, Spurinö. Ehingen. Von Ehingen: Ignaz Mayer, Schreiner. Jos. Bcchler, Schreiner» OggclS- beuren: Xav. Deimunlh, Schuster. Riedlingen. Von Riedlingcn: Christoph Schneider, Maurer. Binzwangen: Ulr. Vo- gel, Sattler. Aut. Schwarz, Sattler. Buchau: Mali). Bader, Glaser. Aloiö Flohrer, Maurer» Erringen: Felir Müller, Schulpräparand. Unlingen: Franz SalcS Ricber Schuster. Ulm. Von Ulm: Albr. Fried. Scharf. Ant. Eberking, Schuhmacher. Joh. Mich. Hummel» Schuhmacher. Joh. Jak. Allgöwer, Müller. Jman. Allmendinger, Schlosser. Ge Fried. Bader, Na« gclschmid. EliaS Beck, Schneider. Mich. Rößlc. Daniel Bader. Joh. Conr. Weber. Jak. Popp. Franz Carl Gall. Joh. Ge. Rühle. Dav. Egel. Joh. Will). Gerber. Thomas Berner. Joh Jak. Maier. Franz Krauß. Ebcrh. Wolfg. Gras. Johs. Weiß. Vonlfaz Schik. Wolfg Thomas Fi ik. tandl. Lehrling. Joh. Ge. Robert. Zipper. Jos. Braun. Phil. Mehlin« Söflingen: Xaver olzschuh. Franz Ant. Eberhard. Wiblingen. Von Wjbljngen; Jos. Nolle, Schneider, Achstetten: Conr. Schreiben, Zu Nr. 41. 1813* GKnrld.cr. c- t ft tcn: Matth. Mancher, Bedsentcr.. Dieken heim: Jos. Leimgruber, Knecht Ignaz Heiß, Mczgcr. Joh. S.chellhammcr, Schuster. Reg l!swei le r : Bened. Werner, Schrei.' «er. Burgrjeden: Jo,. Hir,ch, Maurer. Hütkishcim: Melch. Mak. Obcriirchbera- Aranz Xav. Pulver,. Schneider Jos. Äafcrle, Student. Schwendi: Stanisl Mak, Hutmacher' Waiu: Jop Schmiß Lamp heim: Wend. Mönch, Bedienter.. Jos. Manz, Zuckerbäcker. Mir! tii.n g cn : Jos. Hang , Glaser.. Xis. Landvogtei am Badensee. Leuiki'rch. Don Leutkirch: Abraham- Gabele Bnurcnknecht. Abrah^ Baumann, Weber. Casp. Wilh Hafner. Joh. Albrccht, HandlungS.Eommis^ Job. Mich. Waldvogel, Schuhmacker. Aus der Schulrheifff Diepoltshofen". Franz X.w. Wdlste, Chirurg»^ auS Diepoltshofen. Aus der Schultheisserep Ta Uten Hofens Franz Jos Müller, Weber aus Lauzenhofen. Aus der Ober» schullheiff Wurz ach : Joh Bapt. Engel, Gold,chmiv aus Wurzach. Aus dem unmittelbaren Unter» amtsbczirk Roth: Xav Hamer, Spurius aus der Kreuzmühle. Aus der Schulthciss. Ellwangcn: Jos Hörle, Müller, und Jos König, Küfer, aus Ellwangcn.. AuS der Schullheiff. Tannheim: Lorenz Madcr, Schreiner aus Krouwinkcl. Rave-nsburg. Don Alldorf: Jos. Habisreuti'nger,. Apotheker, und Xav. Eisele, Bek. Sa ul g au. Don-Men gen :. Xav. Luib, Bek. Saulgau: Jos. Ant. Hoch. Jos. Anton Aiegger, Schneider. Blonried: Xav. Kögel, Bek.. Tettnaug Don Tettnan g: Lor. Bitterle , Hufschmid. Seb. Nabholz, Müller u. Bauren. kticcht. Aus der Schullheiff Flunau: Joh. Gc. Biegcr, Weder von Sumcrau. Sckullhciss. He, mig ko sen: Aut. Martin, Beck von Thnnau. Neukirch: Xav. Fuchs, Müller von MchetS. weiler. Schomburg.: Joh. Ge. Brutschen,. Bauer von Primisweiler. Stadt F riverichshafen: Ignaz Schabelh, Buchbwdcr. Waldsce Don Waldsec: Alois Neustadt, Uhrcnmachcr: Alois Ringer, Schuster. Ar, nach: Alois Baumer, Baurenknecht. Kümeratshofen: Franz Jos. Bürk. Aulendors: Xav. Karl,. Jäger. Wangen. Don Wangen: Franz Jos. Peregrin Pfleghaar, Schuster. Th^al: Ant. Bo. nifuz Neirharvt, Schreiner. H a z c » m e i l e r: Joh. Baptist Hager, Bauer. Stadt Jöny; Jvh,. Karl Thv.:>iann, Kiefer.. N.e u t r am ch du r g: Franz Jos. Ebenhoch,. Bauer. Nr». 4L. 1813. $» KSüiglich. Württ-mt-rgisch-» Staats - «nr Rtgteriags-Blatt. Samstag, 35* Sepk Die Kohlen < Scheunen betreffend. Man hat in Erfahrung gebracht, daß hin und wieder, vorzüglich in den Gegen- den des Schwarzwalds, unter dem Namen von Kohsscheuren einzeln stehende Ge- bäude sich befinden, in welche die Kohlen von den nahen Kohlplarten zur Aufbewah- rung gebracht werden. Da diese Kohsscheuren gewöhnlich nicht feuerfest, sondern, mit Ausnahme der' Fuß, Mauren, nur von Hotz erbaut sind, mithin daran geiegcn ist, daß das Braud-- schadens'Versicherungs-Institut durch dergleichen feuergefährliche Gebäude nicht iw Schaden versezt werde: so findet man sich veranlaßt, alle diejenigen Kohlsche wen , welche nicht nach Vorschrift der Feuer-Po'izei-Ordnung vom l Z. Aprik >808. Lit. B. §. ii. mir feuerfesten ausgemauerten Behältnissen zu Aufbewahrung der Kohlen ver- sehen sind, von der Brandschadens-Versicherung nuszuschliessen. Dieselben find daher, wie andere, in der Brand - Versicheruugs » Ordnung vorm 17. D-c. 1807 §. Z. Lit. G. aufg zählte, feuergefährliche Gebäude zu behandeln, und' wenn sie in die Brandkataster eingetragen wären, darinn wieder ;u durchstreichen. Sturrg. den 7. Sepr. isrz. König! Ministerium des Innern. Graf v. Reischach». Die Berechnung des Imposts von solchen ausländischen Weine», welche auf andere Weise als durch Kauf erworben wurden, bctr. Den König!. Camera! - und Ober.Accise Aemtern wird in Absicht auf die Be-' rechnung des nach dem General- Referier vom 9. Okt 1806. und der König!. Accise--' Ordnung §. Zy. zu erhebenden Wein -- Zmposis, welchem alle fremde Weine, unter- welchem Tire! solche acquirirr wo-den, und namentlich auch die eigenen Wein- Er»' Zeugnisse der Innländer aus ihren rm Auslände liegenden Gütern unterworfen sind,, hie^it zu erkennen gegeben, d-.-ß die I-nporranren solcher ausländischen Weine, wel- che nicht erkauft, sondern auf andere Weise erworben wurden, eine Urkunde beizu- bringen haben, in welcher von den Vorstehern des Orts, aus welchem der Weim 334 kommt, der coursirende Prsiß desselben angegeben iss Dieser Preiß ist sodann fot Berechnung des Zmposts zu Grunde zu legen; wenn aber jene Urkunde nicht glaub- würdig scheinen, oder das Accift-Amr die Preis-Angabe zu niedrig finden sollte, so ist zu einer mir Rüksicht auf die Transport- Kosten vorzunehmende» urkundlichen Taxation des Wexchs des eingeführten Weins zu schreiten, und hiernach der Impvst- ansaz zu bestimmen. Die Königs. Oberantter hüben diese Vorschrift zur allgemeinen Nachachtung be- kannt zu machen. Stuttg. den 19. Sept. 18 iZ. König! Finanz-Ministerium. Graf v. Maudelsloh. Den Accise-Einzug von Frucht-Händlern bctc. Zu Verhütung aller Irrungen bei Erhebung der Accise von den durch Frucht- händler Zum Wederverkauf aufgekaufren Früchten wird hiemit bekannt gemacht, daß die durch das Staats-und Regierungs-Blatt Nr. 37. vom I. igra. erlassene Ver- ordnung vom LZ. A»g. rZrn. den Accise- Einzug von Frucht- Aufkäufen betreffend, auch in dem Fall in Anwendung zu bringen ist, wenn die Fruchrhändler ausser dem Markt, nämlich in den Häusern und Dörfern, oder auf den Kästen Früchte aufkau- fen. Stuttgart, den 19. Sept. 1813. König!. Finanz-Ministerium. Graf v. Mandelsloh. Den Einzug und die Verrechnung der Taxen in den Stisiungs- Bezirken betr. Da in den sämtlichen Stifrungs- Bezirken des Königreichs nicht nur die von der Kanzlei ausgeschriebenen, sondern auch die ex officio anzusetzenden Taxen durch die Stiftungs-Verwalter selbst einzuziehen, und gegen die General-Tax-Kasse zu ver- rechnen find; so wird solches den Königs Stiftungs-Verwaltungen zu ihrer Nachach- tung mir dem Anfügen bekannt gemacht, daß sie die Rechnung nach Vorschrift^der Tax-Ordnung zu stellen, und jeden Jahrs auf den bestimmten Terinin an dw Tax- Rechnungs-Kammer zur Revision einznsenden haben. Stuttg. den 19. Sept. 1813* Köuigl. Finanz- Ministerium. Graf v. Mandelsloh. Rechts - Crkenntnißc des Kön. Ober-Justiz- Collegiums. 1) In der Appellations-Sache voü Ingelfingen zwischen Johann Friedrich Ren- ner, Gcrichtsverwandren zu Rappoldshausen, Bekl. Anten, und dem Staabsichulr- heißen Leonhard Rex zu Wiesenbach, Kl. Aten, die Erfüllung eines CessionsvertragS betreffend, wurde auf Beweis erkannt, Stuttgart, den Zi. Aug. 1813. . 2) In der Rechts-Sache zwischen Margaretha Maier, cum eurer, legie. zu Tu, Hingen, Kl. und dem vormaligen Geheimen-Rath von Braun zu Oehringen, Bekl., eine Schuldforderung betr., wurde dem Bekl. die Bezahlung der eingeklagten Schuld auferlegt. Stuttg. den 2. Sept. 1813. 3) In der Rechts-Sache zwischen dem Handelsmann Walker zu Tübingen Kl., und dem vormaligen Geheimen-Rath von Braun zu Oehringen, Bekl. eine Schuld- 335 forderung betreffend, wurde Bekl. von der gegen ihn angestellten Klage entbun. den» 3b. eod. 4) Zn der Rechts-Sache zwischen dem Schneidermeister Deker zu Tübisge« Kl., und dem vormaligen Geheimen-Rath von Braun zu Oehringerr, Bekl., eine Schuld, forderung betreffend, wurde Bekl. von der gegen ihn angestellten Klage entbunden. Ibid» eod. Eckenntniße des Königl. Che, Gerichts. Den 15. Sept. 1313 wurden geschieden: 1) Carl Friedrich Schiedinger, Bürger und Bierbrauer zu Eßlingen, Kl. von Sabina Magdalena, geb. Falch von da, Bekl. ex cap. quafi defsrt. unter Verglei. chung der Kosten. 2) Sebastian Weiß, Bürger und Sattlermeister zu Stuttgart, Kl., von Maria Magdalena, geb. Bührer von da, Bekl. -x cap. quafi defert. unter Vergleichung der Kosten. Z) Johann Michael Matthis, Bürger und Nagelschmid zu Thalheim, Rotten, burger Oberamcs, Kl. von Charlotta, geb. Scheerer von da, Bekl. ex csp. qnafi de- fert, unter Vergleichung der Kosten. Stuttgart. Da die beede bisher bei dem Königl. Cavallerie-Regiment Nr. 1. Prinz Adam gestandene Offiziers, Major von Blücher und Sraabs.Nitnncifter v. Blücher kürzlich aus den Königl. Diensten entlassen wurden, so fordert der Un- terzeichnete auf allerhöchsten Befehl andurch deren Gläubiger auf, binnen 4 Wochen die an einen oder den andern dieser von Blücher zu machen habenden Forderungen an ihn einzusenden, um zu Bewirkung ihrer Bezahlung das geeignete einleiten zu können. Den 21. Sept. 18iZ. Oberst-Lieutenant, General-Auditor, v. Georgii« Se. Königl. Maj. haben verntög allerhöchster Ordre vom 7. Sept. zu Bezeu. guug Aller höchst Zhr er Zufriedenheit mit dem Benehmen des Königl. Armee. Corps im Felde nachstehende Belohnungen an die sich vorzüglich ausgezeichneten In- dividuen ertheilt: General-Major und Brigadier v.Zett erhält das Gros-Kreuz des König, lichen Civil-Verdienst-Ordens Die Obrift-Lieutenants v. Gaisberg, vom Cavallcr. Regiment Nr. Z. Jäger Herzog Louis, und v. Bismark, vom Cavall. Regim. Nr. 1. Prinz Adam, sind zu Comman d eur s 2ter Klasse des M ilitair-Derdienft-Ordens ernannt. Obrist'Lieutenant Grafv. Seckendorf, vom Chevaulegers-Regim. Nr. 1. Prinz Adam, erhält das Ritter-Kreuz dieses Ordens. Ferner sind zu Rittern des Militair-Berdienst-Ord ens ernannt: Major v. Szymborsky, und Hauptmann v. Zeppelin, beide vom Znfant» Regrment Nr. 4., Hauptmann Deschlev nnd Stabshauptmann v. Groos, beide vom Jnfanr.- Regimem Nr. 7. Die Premier- Lieutenants: v.'Raßler, vom Cavall. Regim. Nr. 1. Chevauplegers Prinz Adam; Kaps, vom Cavall. Regim. Nr. Z. Jäger Herzog Louis; j;- v. Wi ldermuth, vom Jnfant. Regiment Nr. i; v» Lamotte, vom leichten Znfant. Regiment Nr. 9. König; und die Second- Lieutenants: Herbort, vom Cavall. Regiment Nr. 3. Jäger Herzog Louis; Arnold und Roth, beide vom Regim. Nr. 9. König, leichle Infanterie. Oberarzt Dillenius vom Jnfant. Regim. Nr. 4. ist wegen seiner vorzüglichen Dienste zum Ritter des Civil-Verdienst-Ordens ernannt. Uebrigens haben Se. Königl.Maf. folgenden Offizieren Ihre allerhöchste Au- friedenheit besonders zu erkennen gegeben: beim Cavall. Regim. Nr. i. Prinz Adam Stabs-Rittmeister v. Schröder, Pre- mier-Lieutenants v. Kettler, v. Weigele, v. Siegel, ite, und die Second- Lieutenants v. d. Planitz, und Rau; beim Jnfant. Regiment Nr. 4: Hauptmann v. Brecht, und v. Baum ann. Sämtliche Offiziers des Jnfant. Regiments Nr. 6 , Kronprinz. Beim Regiment Nr. 9. König leichte Infamer.: Hauptmann v. Meisrimmel und v. Hügel, Premier-Lieutenant v. Erhard; beim Regiment Nr. 10. leichte Jnfant.: Major v. Bequignole, Hauptmann v. Parrot, StabShauptmann v. Hugo, die Premier-Lieutenants v. Brand, und v. Petrikowsky, die Second«LieutenaMS Dettelbacher, Pflüger, «nd der Adjutant Weinland; endlich Divis. Adjutant v. Arand, bisher beim Jnfant. Regim. Nr. 2. Herzog Wilhelm, welchen Se. König!. Maj. zum Stabs - Capirain ernannt haben, und tritt derselbe als Adjutant des General-Lieutenants Grafen v Franquemont aus dem Stand des Regiments, und wird ä la Suite der Armee geführt. Endlich haben Se. König!. Maj. nachstehende Veränderungen in der Armee vorgenommen: Beim Cavall Regiment Nr. 1. Prinz Adam avancirt Prem.Lieuten. v. Kett- ler zum Stabs - Rittmeister; beim Cavall. Regiment Nr. 3. Jäger Herzog Louis der bisherige Unteroffizier Niethammer, vom Cavall. Regim. Nr. 1 Prinz Adam, zum Second-Lieutenant; bei der Artillerie: Stabshauptmann v. Wickede, zum Hauptmann, und Se- eond-Lieutenant v. Kausler, zum Premier-Lieutenant; beim Jnfant. Regiment Nr. 9. König tritt Major v. Kose ritz, vom Jnfanter. Regime t Nr. 5 Prinz Friderich, als Commandeur dieses Regiments an die Stelle des Generalmajors v. Stockmaier «in, da Lezterer als Brigadier aufgestellt ist. 33? beim leichten Infant. Regiment Nr. io. erhält Major v.Bequignole bas Re- giments -Commando, und avancier Hauptmasn v. Gaisberg zum Major, Stabs« Hauptmann v. Hugo zum Hauptmann, Premier «Lieutenant v. Brand zum Stabs« hauptmann, Second-Lieurenanr v. Weinland zum Premier-Lieutenant; beim Znfanr. Regim. Nr. Z Prinz Friderich Hauptmann v. Stumpe zum Ma- jor, Staböhauptmarm v. Widder, zum Hauptmann, Premier-Lieutenant Korn- thal er zum Srabshauptmann, und Second- Lieutenant v. Reimaier zum Pre- mier-Lieutenant. Auch haben Se. Königl. Maj. die Obristlientenants v. Mylius, Comman- deur des Cavallerre-Regiments Nr. 4 Jäger König v. Gaisberg, Commandeur des Cavall. Regiments Nr. Z. Zager Herzog Louis, zu Obersten ernannt. Unterm io. Sept. haben Se. Königl. Maj. zum Beweis der allerhöchsten Zufriedenheit ^.it dem ausgezeichnet braven Benehmen des. Königl. Armee- Corps an den am Zten und 4ten diß 'st .tt gehabten Gefechten bei dem Dorfe Euper einstweilen nachstehende Belohnungen allergnädigft bew'lligr: Zu Rutern des Milirair- VerdieLst^Ocdens stud ernannt: Hauptmann v. Tilli o g vom Infant. Regiment Nr. !, die Second - Lieutenants Schöttteber Uud B e ch e r vom Infant. Regim. Nr.r. Herzog Wilhelm, Sonn rag und Rappolt vom Infant. Regiment Nr. 7. Den Ehren-Säbel erhielt Second-Lieuten. v. Schaich vom Cavall. Regiment Nr. 3. Jäger Herzog Louis. Cader Sch»bler von der Artillerie ist unterm n. diß zum Second-Lieutt bei der Garde-Barrerie ernannt worden. Durch allerhöchste Ordre vom 13. Sept. ist an die Stelle des wieder als Comman- dartt der Festung Hohenaspirg zurüktretenden Obriften v. Hövell, Obrist-Lieutenant v. Boxberg vom Infant. Regiment Nr. 5. Prinz Friedrich eommandirr, um das Commando des Depot-Bataillons ju übernehmen; der zu Hall pensionirte Hauptmann v. Wibel erhält eine Compagnie bei dem Depot-Bataillon, und die beiden Gensd'armerie-Lieutenants Ammann und Sei- bold sind zu diesem Bataillon versezt. Second-Lieutenant v. Schaden der Garde - Batterie, der st'ch eines Dieb- stahlsschuldig gemacht hat, ist vermög allerhöchster Ordre vom 13. diß kasstrt, und befohlen, daß ihm das Port d’£p£e und die Klappen abgenommen, und er 1 Jahr auf die Festung gesezt werden soll. Durch allerhöchste Ordre vom 16. diß find die Cadets aus dem Militair-Institut Bäu ml ein und Geb har di zu Second-Lieurenants bei dem nunmehrigen Infant. Depot Regiment ernannt. Unrerm 18. Sept. ist der vormalige Hauptmann v. Kechler zum Major und Commandeur des 2ten Bataillons des Depot-Regiments, ti. der ehemals beim Inf. R.-gim. Nr. 4. gestandene Feldwebel Kapf zrrm Lieutenant und Compagnie-Comman« '338 darrten bei dem Depot, Regiment allergnädigst ernannt, und Prem. Lieutenant v. Mo- ser vom Znfant. Regiment Nr. 9. König bei diesem Regiment eingerheilt worden. Ee. König!. Maj. haben vermög allerhöchster Ordre vom 18. diß dem Ma- jor v. Blücher und Stabs, Rittmeister v. Blücher, beide vom Cavall. Regiment Nr. 1. Prinz Adam, die rrachgesuchte Entlassung errheilt. Durch allerhöchste Ordre vom 20. diß haben Se. König!. Mas. den Prem. Lieutenant v. Troyffc vom Cavall. Regim. Nr. 2. Leib-Cbevaurleg., Premier-Lieut. Cranz vom Cavall. Regiment Nr. 4. Jäger König, den Second-Lieuten. Weissen- stein und v. Linden, eben dieses Regiments zu Rittern des Militair, Verdienst- Ordens allergnädigst ernannt; und dem Premier-Lieutenant Cranz die Erlaubniß ercheilk, das im Feldzug 1812. erhaltene Kreuz der Kaiser!. Französ. Ehren - Legion zu tragen. Der Stabs-Rittmeister v. Breuning vom Cavall. Regiment Nr. 4. Jäger Kö- nig ist zum wirklichen Rittmeister ernannt. Se. König!. Maj. haben vermög allerhöchsten RescriptS vom rr. Gepk. aller- gnädigst geruht: den Oberforstmeister zu Neuenstatt, n. Gaisberg, auf das Oberforstamt Rot- weil zu versezen, den Oberforstmeister zu Mergentheim, v. Herrmann zum Oberforstmeister zu Neuenstatt, und den bisherigen Oberforstamts,Verweser des Rotweiler Oberforsts v. Oetinger, zum Oberforstmeister zu Mergentheim zu ernennen. Ferner haben Se. König!. Maj. unter dem nemlichen Tag, den reisigen För- ster Maier der Ohrenberger Hut, Neuenstatter Oberforsts, wegen dienstwidrigen Be- nehmens, als Unterförster in die Murrharter Hut, Reichenberger Oberforsis, zu ver- sezen, und dagegen den bisherigen Unterförsier Sprand el von der Murrharter Hut zum Förster der Ohrenberger Hur allergnädigst zu ernennen geruht. Se. König!. Maj/haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchster Resolution vom 18. Sepr. die Errraprobatoren Car! Ludwig Müller von Lienzingen, und Carl Friedrich Binder von Haberschlacht zu Buch, haltern bei der König!. Ober- Finanz-Kammer zu ernennen, und vermög allerhöchsten RescriptS vnn cbend. den vormaligen Camera!-Amtmann Kloz in Saulgau als zweiten Registrator bei dem Königl. Criminal, Tribunal pro- visorisch anzustetten. Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchste« Rescripts vom 19. Sept. die erledigte Pfarrei Mössingen, Diöcese Tübingen, dem Professor an dem K. Seminarium zu Maulbronn, Paulp zu übertragen, und zu der erledigten kathol. Si'chen - Caplanei in Rottenburg am Neckar den bishe- rigen Benesiciaten zu St. Martin daselbst, Priester Schiebe!, zu ernennen, ferner vermög allerhöchsten Rescripts vom 21. Sept. die erledigte Pfarrei Frikenhosen, Diöcese Gaildorf, dem Pfarrer Klein in Schweindorf zu übertragen. 339 S e. Köttigl. Mas. haben vermög allerhöchsten Decrets vom 17. Sept. aller« anädgft geruher, dem Posthalter Lutz in Nerenstercen die allerunterlhänigst nachge« such;/Eurlafftrng von dieser Stelle zu ercheiien, und solche dem Georg Mezger, Bürger tu Ncrenstetten zu übertragen. Denkendorf. Weil mehrere Nachgebote geschehen, so wird allerhöchstem Befehl gemäß die hei der König!. Schäferei zu Denkendorf zum Verkam ausgesczte Schaafwaar, als: 4 Widder, so Multerfchaafe, : 17 4-und 6schauflige Hammel und 20Jährlinge -«'lr-- nochmal in öf, fenNwhcn Aufstrcich gebracht werden, und werden die Liebhaber eingeladcn, sich bei der Verhandlung selbst Montag den 4. Okt. Vormittags M Uhr »n dem Schaafhauß. zu Denkendorf einzaf.nden. Den *9. Tcpt* i815» Äon* Gumieraianit 3?ellin#cii. Neuenbürg und Herrenal b. Nach allcrgnadigstcm Befehl darf von den disscitig herrschaft- lichen Kasten ein Quantum Roggen, Gersten, Dinkel und ^Haber vorzüglich guter Qm.l.tat gegen baare Bezahlung vcckanfl werden, weshalb die Liebhaber täglich Kaufe abschlieffen können. Den iz. Sept. igiz. Kon. Camcralverwaltung Herrenalb. Berg. Die Herrschaft!. Kupferhammer,Schmitke zu Berg am Nekar, mit 1 Breit - 2 Tief- u. 1 Stampf- Hammer, nebst der Wohnung und Stall, einer bc,andern Kohlhütten über dem Mühl- graben, und , Mühl- Rein von z Arg. 2 Ruth. soll »1 Gemasheit eines unterm iz. dieses ergange- nen allcrgnadigstcn Be-ehls auf fernere 6 Jahre von Martini 1313 bis >g>9. gegen zn leisten haben- der Camion an ocn Meistbietenden verliehen werden. Da man nun zu dieser Vcrbandlung Dienstag den 12. Ott. anberaumk bat, so wollen diejenige, welche tiefe Herrschaft!. Kupfcrhammecschmitkc in Pacht zu nehmen, gedenken, an gedachtem Tag, Vormittags 9 Uhr in der Beamtung allbier sich einfinden und sich in Rüksicht ihres Prädikats und Vermögens mit den benöthigtcn Zeugnissen verse- hen. Den >7. Sept. igiz. Landvogtei-Steuerrath am Rothenberg, und Beamter zu Berg. Denkendorf. Für die König!. Schäferei zu Denkendorf wird Freitag den 1. Okt. Vormit- tags <° Uhr die Lieferung von 1150 Centner Heu und Ochmd, im Ganzen oder zu kleinern Parthien, in: Abstreich vcrakkordirt werden, und haben diejenige, welche die Lieferung zn übernehmen gedenken, sich zu Anhörung der nahem Bedingungen um diese Zeit in der Amtsstube zu Nellingen einzufindcn. Den O. Sept. igiZ. Camcralamt Nellingen. Gott cs zell, Zuchthauß. Da den 30. diß Vormittags 9 Uhr das zur Beleuchtung auf das Halbjahr von Martini bis Georgii 1514. bei dem hiesigen Zuchthauß erforderliche Quantum von un- gefähr 5 Centn, gutem reinem ungestandencm Repsöhl im öffentlichem Abstreich bei dem hiesigen Zuchthauß- Pflegamt vcrakkordirt wird; so werden hicmir diejenige, welche eine solche Lieferung zu übernehmen Lust haben, eingeladen, an obgcdachtcm Tag zur bestimmten Stunde hier zu erscheinen, und das Weitere zu vernehme». Dm -6. Sept. igiz. Kön. Zuchthauß Pflegamt. Gros-Hohenheim. Da der Bestand der herrschaftlichen untern Mahlmühle zu Gros-Ho, benheim auf Lichtmeß 1314. zu Ende geht, so wird Montag den ig. Okt. Vormittags 10 Uhr auf dem Rakhhauß zu Plieningen eine abcrmahlige Verpachtung auf weitere ü Jahre salva ratificatione vorgcnommen werden. Die Mühle liegt an dem Korschbach unweit Plieningen, und besteht aus 1 Gerb - und 2 Mahlgängen nebst den erforderlichen ökonomischen Gebäuden, 9 Mrg. - Vrt. Acker in Z Zcllgen, und g Mrg. 3 Vrtl. Wiesen und Gärten, und können die Liebhaber solche täglich be- sehen; es wird aber zugleich bekannt gemacht, daß diejenige, welche bei der Verhandlung zngclasscn werden wollen, sich am Tag der Verleihung durch obrigkeitlich oberamtlich besiegelte Fcügniffc gehö- rig auszuwciscn haben, daß sie nicht nur gute Haushalter und fleißige Arbeiter, sondern auch im Müller-Handwerk erfahren, und eine mit der Pacht-Summe im Verhaltniß stehende Caution von ungefähr 1000 dis i ioo fl. baar oder in liegenden Gütern zu leisten im Stande seien. Den 22. Sept. Landvogtei-Steueramt Rothenberg und Camcralamt Nellingen. Leonberg. Ueber die Lieferung eines für die König!. Thiergarten beiMonrepos erforderlichen Quantums Heu, Stroh und Grundbircn wird das Königs. Forst - Cassenamt Leonberg Freitag dm i. Okt. Vormittags 10 Uhr eine Abstrcichs-Verhandlung vornehmen, wobei sich die Liebhaber ein- finden wollen. Dm 20 Scpt. igiz. Forst-Cassier Paulus. Pst ummern. Montags am 4. Olt. Nachmittags 1 Uhr wird die Herrschaft!. Schaafwcide da- selbst, welche sos Stü! ertragt, auf 5 Jahre von Georg» ig>4 bis ißi7 verliehen. Die Liebhaber haben sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Prädikat, und daß sie im Stande sind, die erfow -erliche Camion zu lerstcn, zu versehen. Den 14. Scpt. igrz. Steucrrath der Landvogtei an der Donau und Cameralamt Heiligkrcuzthal. L een berg. Die abwesende Militairpflichtigc Philipp Jakob Schindele, Chirurgus von Merk- lingen , Johann Jakob Maier, Schuster von Scholingen, Johann Jakob Gerwik, Uhrmacher von Wimshcim werden hiemit unter Anberaumung des dritten und lezten Termins von 4 Mouatcn auf- gefordcrt, steh vor Oberamt zu stellen und den Conscriptions-Gcsezcn zu unterwerfen; widrigenfalls sic die Confifcarion ihres Vermögens zu gcwartcn haben. Kön. Oberamt. Rottcnbürg am Nckar. Die beede Conscriplionspflichtigen, Matkhcus Hofmeister,'Rotger- ber von Rottenburg, rg J. alt, 13 Zoll 1 Lin. gros, und Joseph Köhler von Wendclsbeim, 2g I. 9 Zoll öJin. gros, sind, nachdem sie schon auSgehobcn wa'ea, böslich entwichen. Alle obrigkeitli- che Behörden werden daher geziemend ersucht, auf diese Flüchtlinge zu fahnden, sie auf Betreten zu arrctiren, und gegen Ersaz der Kosten wohlverwahrt hieher einzuliefern. K. Oberamk. Ri cd lingen. In Gemashcit der neuesten Conscriptions-Ordnung und eines allergnadigstm BefchlS König!. Kriegs-Departements, Justiz-Section vom 14. Oct. 1512. wird der Milttairpflich- tige Johannes Saupp von Emerfcld, disseiligen Oberamks, zur Rükkchr i» keine Heimath binnen 4 Monaten a dato zum zweitenmal mit der Bemerkung, aufgeforderr, daß fein Vermögen im Entste- hungsfalle mit der Confiscationsstrafe belegt werden würde. Kon. Oberamt. Kunzelsa«. Wilhelm Heinrich Löchner, Maurer von Berlichingen erhielt am 15. 2fu$. d.J. von dahicsiaem Obcramkc ein Musterungs- Ccrtifikat, mit der auf solchem bemerkten Beschränkung, daß er in Ochringen bei Steinbauer Wolf arbeiten, sich aber ohne dißoberamtliche Erlanbiuß nicht weiter entfernen dürfe. Da sich derselbe dessen «verachtet von Ochringen nach Hall und von da wei- ter begeben har, so wird derselbe anmit vrrgcladcn, sich unverzüglich dahier zur Forlfczuug der gegen ihn, wegen Fälschung anhängigen Untersuchung zu stellen, und ergebet an alle geeignete Behörden daS Ersuchen , solchen da, wo er sich aufhalte» oder betreten lassen sollte, zu arrctiren, und hieher zu senden. Signalement. Löchner ist 25 I. alt, mißt 11 Zoll 5 Lin., hat einen starken Körperbau, schwarze Kopfhaare, rundes Gesicht, mit frischer Gesichtsfarbe, etwas blatternarbige, graue Augen, dlke stumpfe Nase, volle Wangen, proportionirten Mund, rundes Kinn. Den,>2. Scpt. 15. Kon. Oberamt. Lorch. Eine gewisse Christine Schön von hier, 32 bis 33 I. alt, mittlerer Größe, schlank ge- wachsen, schwarzer Haare, breiter Stirne, spiziger Rase, Mittlern Mundes, langlichten Gesichtes, lebhafter Gesichtsfarbe, in der Ulmet Tracht gekleidet , ist im April v. I. vor dem Kon. Obcramte Ulm wegen. Ehebruchs in Untersuchung gekommen, von Ulm aber abgcgcmgen, bevor dic^ Untersu- chung vollendet werden konnte. Aller Nachforschung ungeachtet ist sic bis jezt nicht auszucundschas- rcn gewesen, es werden daher alle Hoch-und Wohllöbl. Civil - Behörden, ersucht, auf diese Dirne fahnden, und tvcnn sie sich betreten laßt, dieselbe entweder direct ans Kon. Oderamt Uim, oder dre Unterzeichnete Stelle ausliefern zu lassen. Den 11. Scpt. igrz. Kon. Oberanit. Dr.ukfehler. S. 326. Lin. 12. von unten — Martin Hauß, anstatt Stauß; und in dem- selben Absaz ist nach Ein und Einhalbjahriger — Zuchthausssrafe und nach Herr« ge.r Reclusion rc. zu lesen.. Nro. 43. 1 8 I 3, 34i KöniglichWürttembkrgifches Staats-md RtgittMgs-Blatt. Samstag, s. Okt. Rechts-Crkcnntniße deS Königs. Ober-Tribunals. r) In der von dem vormaligen Reichs-KaMmergerichte nbergezangenen Man- dats-Sache zwischen der Fürstlich - Hohenlohe - Bartcnsteimschcn Vormundschaft, in Vertretung des Schäferei- Beständers Hbrcher auf dem Lindelberg, Impetrantin, und ' der Gemeinde Adolzfurf, Oberamts Oehringen, Impetratin, Schaaftrieb betreffend , wird im Punkte des Besizes die Impctratische Paritions-Anzeige als hinreichend an- genommen; in Absicht auf den Schadens-und Kosten , Erfaz aber eine xariwria xlena erkannt. Tübi«gen, den 23. Sept. 1813. 2) In der bei dem König!. Ober - Tribunal abgeurthelten Appcllationö-Sache zwischen der Gemeinde Affalterbach, Oberamts Marbach, Implorantin, und der ehe, maligen Herzoglichen Kammerschreiberei, jezt König!. Hof-und Domaincn-Kammer, Imploratin, den vertragsmäsigcn Beitrag des Steinachlenshoses zu Gemeinds-Lasten in der Hauptsache betreffend, wird die nachgesuchte Erläuterung des Erkenntnisses er, ster Instanz vom 16. Nov. 1799., nach hierüber gepflogener Verhandlung durch Ur, thel ertheilt. Ib. coä. Rechts, Trkenntniße deS Kön. Ober, Justiz, Collegiums. r) In der Rechtssache zwischen Wilhelmine von Plcffen, geb. von Palm, cum cur. !egit. Klägerin, und Carl Jonathan Freiherrn von Palm, Bckl. Erbansprüche betref- fend, wurde Bekl. von der gegen ihn erhobenen Klage freigesprochcn. Stnrtg» den 3. Sept. 1813. 2) Die Appellations- Sache von Göppingen, zwischen Gottlieb Keppler u. Georg Simon allda, Jmploraten Appellanten an einem, sodann Johann Laichinger und Eon, forten, ebendaselbst, Imploranten, Appellatcn am andern Theil, wegen Ueberbaunng eures Hofplazes, wurde, als einen Polizei, Gegenstand betreffend, per Relcriptusn ab, gewiesen. Stnttg. den 7. Sept. 1813. 3) Zn bet Ations-Sache von Aalen zwischen Jakob Blümle zu Abtsgmünd, Bekl. ^nteu, und Alois Holz zu Dewangen, Kl. Aren, eine Schuldsorderung betreffend, wurde die Urrhel voriger Instanz bestätiget. Stuttg. den 8- Sept. iZlZ. 4) Zn Rechts-Sachen erster Instanz, zwischen Dominikus Lohmüller, Müller zu Vörstiugeu, Obernmts Horb, Kläger an einem, und der Freiherrl. von Raßlerischen Vormundschaft allda, Bekl. am andern Theil, Läsion bei einem Mühlkauf betreffend, wurde auf Beweist erkannt. S.uttg. den n. Sept. igiZ. Eekcnntniße des König!. Che-Gerichts.. Den 22. Sept. i8iZ wurden geschieden: r) Ludwig Ziegler, Bürger und Schumacher zu Grabenstetten, Nürtiriger Obcr- anits, Kl. von Barbara, geb. Kraiser von da, Vekl. ex cap. quafi deferr, unter Ver- gleichung der' Kosten. 2) Landthierarzt Göttlich Heinrich Walz zu Stuttgart, Kl. von Christian«, geb. Blarch von Ludwigsburg, Bekl. ex c&p, quafi defert. unrer Verurtheilvng der Beklag« ten in die Kosten. Stuttgart. Es ist ein dem Special-Superintendenten v. Gaum zu Calw an- gehöriger, von der vormaligen Kirchenkastcnvcrwalrung ausgestellter Kassen-Zuterims- schciu für ein dem ehemaligen Kirchenrath im Okr. 1805. angeliehencs Kapital Don .150 fl. verloren gegangen. Der erwaige Besizer dieses Zmterimsscheins wird hiemit aufgefordert, denselben binnen einer Frist von drei Monaten bei der Unterzeichneten Stelle zu produciren, und seine allcufalsige Ansprüche darauf zu beweisen, weil nach V.rfluß dieses Termins die vorhandene förmliche Obligation dem Dekan v. Gaum ausgefolgt, und auf den Zntcrimsschcin f’ctne Rükstcht mehr genommen werden wird. Den 13. Sept. 1313. Köuigl. General-Staats-Schuldenzahlungs-Kasse. Se. König!. Maj. haben durch allerhöchste Ordre vom 26. Sept. den bisher peusionirten Lieutenant v. Adels heim wieder bei dem Depot der Cavallerie aller- gnädigst augestellr, und unterm 18. ebeud. den aus frauzösischen Diensten zurükgekommenen lLled. vr. Letsch von Gaildorf, zum Bataillons-Arzt bei dem Depot-Regiment ernannt. .. Se. König!. Maj. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom 30. Sept aller« gnädigst geruht, den bisherigen Hospitalverwalrcr Stein in Vaihingen zum Stif- tungs-Verwalter in den z Cameral- Bezirken Vaihingen, Maulbronn u. Wiernsheim zu ernennen, und demselben die Stadt Vaihingen zum Wohnsiz anzuweqen. Vermög allerhöchsten Decrets vom 26. Sept. haben Se. Königl.^ Maj. ch^r- gnädigst geruhet, das Postamt Altshausen dem dortigenHirschwirth Küble zu über- tragen. , 343 Stuttgart. Da die b-ede bisher bei dem König!. Cavallerie-Regiment Nr.i. Prinz Adam gestandene Offiziers, Major von Blücher mrd S-'aabs Ririmeistrv v. Blücher kürzlich aus dcn König!. Diensten enttaffen wurden, so fsr-err der Un- terzeichnete auf allerhöchsten Befehl andurch deren Gläubiger auf, binnen 4 Wochen die an einen oder den andern dieser von Blücher zu machen habenden Forderungen an ihn einzusenden, um zu Bewirkung ihrer Bezahlung das geeignete .mleiterr zu können. Den 21» Sept. iZiZ. Oberst-Lieutenant, General-Auditor, v.Georgii. Ediclal - Cilation. Da der Premier-Lieutesant Christian Georg von Lübbe aus Scharbok gebürtig, von dem im Felde befindlichen Königlich Württembergi scheu Leib- Chevauxlegers-Regi- ment Nr. 2. unter einem nichtigen Vorwand mir einem Offizier eiries andern König- lichen Cavalierie- Regiments Handel gesucht, sich mit demselben auf Pistolen geschla- gen , und nachdem er solchen mir einer Kogel in den Unrerleib gefährlich verwundet hat, desertirr, und wahrscheinlich zum Feinde übergegangen ist; so wird dieser Ehr, und Pflichtvergessene Deserteur andurch ediecalirer aufgefordert, in einer peremrori- schen, den 6. dieses Jahrs anfangenden Frist von Sechs Wochen, wovon 14 Tage für jeden Termin gerechnet werden, sich im Königreich Württemberg in der Garnison Stuttgart zu stellen, und sich über die ihm zur Last fallende Verbrechen zu verantworten. Im Fall des ungehorsamen Ausbleibens har sich derselbe zu gewärti- gen, daß gegen ihn in contumadam verfahren werde. Gegeben Warthan den 15. Aug. iZrZ» Commando des Königl. Württemberg. Leid-Eheoaurlegcrs-Re giments Nr. 2. Stuttgart. In dem Monat September 1313. ist von der Königl. General- StaatS- Schuldenzahlungs - Casse die Summe von 6002 fl. an Staats - Passiv - Ca- pttalien in 24 Posten abgelößt und zurükbezahlt worden. Königl. General-Staats-Schuldenzahlungs-Casse. Stritt gart. Die Lieferung an gutem, reinem, ungestandcnem Reps-Del, das weder Thü- ringer, noch mit rein - oder Hanf'aamcn. Qel vermischtes, sondern ein reines Land- Rcps-Ocl ftyn und, wird bis Montag den 11, Lik. d. I. in Abstrcich gebracht, und auch ein Versuch zu eben die- ser Lieferung an gereinigtem Rcps-Ocl gemacht werden. Die Liebhaber wollen sich daher gedachten Tags Vormittags 10 Uhr auf dem hiesigen Rathhaus einfinden. Monrepos. Bei den König!. Malereien zu Luvwigsburg und Monrepos ist in Folge erhal- tener allerhöchster Legitimation eine Parrhic erwachsenen Melkviehes von verschiedenem Alter und Harbr meistens Schweizer-Rare z«m Verkauf bestimmt, welcher Mittwoch den iz Lik. Morgens 4 Uhr zu Monrepos im Wege der öffentlichen Versteigerung gegen baare Bezahlung vorgenemmen, «no.hiemir mit der Bemerkung bekannt gemacht wird, daß sich unter den zum Verkauf ausgcseztcn Kühen mehrere fette Stucke befinden. Den 27. Sept. ,g>Z. Köm Staats- und Oekonomic- Bcamttmg» Hirsau. Die Unterzeichneten Stellen sind von Hochxrcisk. Departement der Finanzen, Krön, K-marnen-Sectipn aüergkiadrgst beauftrajst, nachstehende Gebäulichkeiten, welche durch getroffene Aen- 344 dttUttz mit dm H'-^rsev»MLb«tzrlich geworden find, öffentlich zu verkaufen, alS: 1) die kisherkae Cameralamts-Wobyung fam Zugehör, bestehend aus - Wohnhaus, so 6 g Schuh lang, 50 Schub breit, 4 heizbare und i unheizbares Zimmer, auch 6 Kammern, 1 Speicher, Hoi:!ege und 1 Pferds, stak hat. Mit diesem Mahnhaus steht eine 72 Schuh lange, 52 Schuh breite masstoe Scheuer in Verbindung, so wie an diese noch ein besonderes Gebäude 54 Schuh lang, und 22 Schuh breit, und vorhin eine Saamendorrc büdete, angevaut ist; der besonder stchcnde Keiler ist zz Schuh lang, und ebenso breit, uns können 50 Eimer darrnn geregt werden; auch ist das Uebe-gehaust darüber von sol,' cher Beschaffenheit, daß es füglich in eine Wohnung umgeschassen werden könutc. Das ebenfalls vereinzelte Waschhaus '.st 24 Schuh lang, und »3 Schuh breit, und ist mit einem Bronnen u. Bak, ofcn versehen. Das Ganze ist mit einer Mauer umgeben, und faßt noch gegen 1 Morgen Gras - u. Kuchcngacten, die mit den schönsten und edelsten Obstoanmm ausgcsezt sind, in sich, so daß also alles darinn vereint, was zu irgend einem Gewecb erforderlich ist, von dem man sich um so mehr versprechen darf, als die Badstraffr» nach Wildbad und Liebcnzell hart daran vorbeiziehen, und dem, nach keiner wettern Empfehlung bedarf. 2) Das bisherige iPchuldaus 66 Schuh lang, und z6 Schuh breit, faßt die ziemlich weite Schul-und eine Wohnstube samt mehreren Kammern in sich. Zu Vornahme des Verkaufs ist Montag der 13. Ort. bestimmt, wo sich die Liebhaber mit gesezli, chen Vermögens scheinen versehen, Vormittags 10 Uhr in dem Gasthof zum Hirsch einfinden können. Den 24. Sept. lg»?. Landvogtristeuccamt Schwarzwald uns Cameralanit Hirsau. Reu hausen auf den Fildern. Bei disseitigem Cameralanit, namentlich auf dem Neuhauser u. Köngener Fruchtkasten ist die Fruchtvorcaths - Quantc, in ungefähr 8» Schfl. Gersten, 500 Gehst. Dinkels uns iou Schfl. Haber bestehend, zumsuccessivcn Verkauf allergnadigst bestimmt; wozu die Liebhaber hiemit eingeladcn werden. Den 24. Sept. igiz. Kön. Wneralamk. Och rin gen. Samstag den 16. Okt. -Vormittags 10 Uhr wird auf dem Amtszimmer der Kön. Cameralverwallung dahicr, die, dem inkammerirren Stifte zugehörige sehr gut beschaffene Feuerspritze, welche täglich besehen werden kann, im Aufstecich verkauft werden. Den 23. Sept. igiz. Kön. Cameralvccwaltung. Trep pa ch , Ober-und Cameralamts Aalen. Das von den Iobann Georg Opferknchifchen Ehcleuthcn zu Treppach besessene sogenannte Virrangcngut ist auf Absterben derselben allergnädigstcc Herrschaft ganz anheim gefallen, und soll nun zu Folge ergangener Resolution m der Eigenschaft ei, lies bloS steucc - zchent- und güitpflichtigcn Guts ohne allen Lehenverbanv, Stükweis oder im Gar» zen im Aufstreich verkauft werden. Dieses Gut bestehet in einem geräumigen Wohnhaus, besonder» Scheuer, einem Schaafhauß, Bronnen und andern zur Oekonon'ric erforderliche» Brqueilttichkeiw.i, Hann in einem Tagwerk 30 Ruthen Garten, 13 Tagwerk Wiesen, 4? Morgen Acker in allen 3 Flu» ren, auch in 235 Jauchert Wald. Zur Vornahme dieser Verkaufsverhandlung ist Mittwoch "wc 20. Okt. d. I. bestimmt, an welchem Tag Vormittags io Uhr sich die Liebhaber in dem Wut.s- Haus zu Treppach einsinden, indessen aber das Gut selbst in Augenschein nehmen und die sehr an, nehmliche Kaufsbedingüngen beiden; König!. Cameralamt vernehmen können Den 22 Sept. 13,3. Kön. Cameralanit Aalen. Tübingen. Bei der Unterzeichneten Stelle ist ein Quantum alter Dinkel zum Verlauf ausge, seft. Den 2;. Sexr. igrz. Kön. Camcralvcrwaltung. Ulm. Am Donnerstag den 7. Okt. Vormittags y'Uhr.wird in der hiesigen Camcralvcrwaltung eine kleine Kirchenuhr unter Vorbehalt allerhöchster Genehmigung im Aufstreich verkauft. Den 24. Sept. 1313.' Kön. Cameralverwaitnng. U nlp railingen. Die Area von der bei Unterailingen abgebrannten Kelter wird in Verbin- dung mit der baufälligen Kelter bei Windbag Samstag den 23. Okt. unter Vorbehalt allerhöchster Genehmigung unter 'der Bedingung im öffentlichen Aufstrcich- verkauft.werden, daß der Käufer jene, die Ai-cam wieder mit einer Kelter zu überbauen, lezkerc die Kelter bei Windbaag. aber adzubrechen verbmiden, und keine Kelter mehr daselbst zu erbauen deftigt seyn solle, bei welevec Verhandlung sich die L-iebhader, welche die Kelter bei Windhaag täglich in Augenschein nehmen können, an gedachtem 34S Tag Vormittags um 10 Uhr in dem Wirtkishauft z« Unterailingen einsinbm wosse». Den t4. Sept. iL>I. Kön. Landvogtei-Stmcramt am Bodensee, und Kön. Camebaiverwallung zu Fciderichshafcn. Weil die Siadt. B^s Montag den 8. Nov. d. I. werden folgende Gegenstände im öffentli- ch«, Aufstreich, verkauft werden: ttens das bisherige Pfarrhaus mit 4 heizbaren Zimmern, 4 Kam mer», > Küche, und i Speisfaminer-, i Hclzstall und r Vichstall und einem K.llcr unterm Hauffs samt einem oc,andern Waschhauß und i besonder« Keller, worauf eine große Holffchurfe stehet, nebst Zo' Oecimal-Ruih. Hofraithen, und 41 Decimal-Ruth. 5 Schuh Wurzgarten, alles an und beiein- ander gelegen. Kens > Brtl. 4 Rth. 6 Schuh Baum < und Wur,garten, die ehemalige Bebenba»« scr Ho st u genannt vom Pfarrhauß gegenüber liegend. Auf diciem Garten hatten 24 kr. 2 rlr. ohnabiösigei Hellerzins uns 1 fl. 3» kr. Hanon. ztcns das bisherige Schulhauß, so a stökig, mit 2 besonder» Kelter» darunter, s Heizharen Zimmern, s Kammern, 1 Küche, 2 Hol;,tasten. Den 27. Scpt. iö>3. Kön. Stiftungsocrwaltung allda. Balingen. Die hiesige Commun-Schaafweidc, auf welcher 500 Stük Mutterschaafe aufac- schlagen werden können, wird am Freitag den 29. Ort. D. I. Vormittags 9 Uhr auf die nächsten 3 Jabrc im Ausitreich verpachtet werden. Die Pachr-Licbbaboc wollen stch daher an ermeltcm Tage zu destimutken Zeit mit legalen Zcugmsscn versehen, auf dem hiestgcn Rathhausc cinfinden. Den 2-, Sepk. 1813» Kön. Obcramt. Berg. Die Herrschaft!. Kupferhammer. Schmitte zu Berg am Rckar, mit 1 Breit - 2 Tief- u. t Stampf- Hanliner, nebst der Wohnung und Stall, einer besonder« Kohlhütkcn über dem Mühl- graben, und 1 Mühl-Rem von z-Mrg. 2 Ruth, soll in Gemashcit eines unterm 13. dieses ergange- nen allcrgnädigstm Befehls auf fernere 6 Jahre von Martini igi5 bis iß 19. gegen zu leisten haben- der Caukion an den Meistbietenden verliehen werden. Da man nun zu dieser Verhandlung Dienstag den 12. Okt. anbcraumt hat, so wollen diejenige, welche diese Herrschaft!. Kupferhammerschmitte in Pacht zu nehmen, gedenken, an gedachtem Tag, Vormittags 9 Uhr in der Bcamlung allhicr sich cinfinden und sich in Rükstcht ihres PradikatS und Vermögens mit den bcnöthigten Zeugnissen versc< hm. Den 17. Sept. »giZ. Landvogtei-Stcuercath am Rothenberg, und Beamter zu Berg. Geislingen. Die Somincrschaafwcide zu Stcinciikirch, hiesigen Obcramts, deren Bestand NI>t dem heurigen Spatjahr zu Ende gehl, und 423 Stük ertragt, wird den ig. Olt. d. I. Morgens s Uhr auf dem Rathhaus zu Geislingen auf weitere z Jahre zur öffentlichen Verleihung gebracht werden. Die Pachtliebhaber haben stch daher an dem bestimmten Tag hier cimufindeii. Dcu 26. Scpt. i8i3. Kön. Oberamt. Hcrrenberg. Das dem hiesigen Hospital gehörige Hofgut Rcuthin, dessen Bestand auf Mar- tini d. I. zu Ende gehet, wird Montag den 4. Oct. auf dem Hof auf y oder 12 Jahre an den Meiste bietenden verliehen werden. Das Gut liegt in der fruchtbarsten Gegend des Gaus bei dem Dorf Bobndorf, und bestehet in einem geräumigen Wohnhaus, den erforderlichen Oekonomie - Gebäuden, 191 Morgen Acker in allen 3 Zellten, i4j Mrg. Wiesen und ij Mrg. Garte». Zu der Vcrstaige, riing werden nur Leute zugelaffen,' btc sich mit obrigkeitlichen Zeugnisse» über ihren moralischen Cha- raktcr, Kenntnisse im Feldbau, und daß sie eine Cantipn von 2000 fl. entweder in benrem Geld , oder in 5 Zacher Güterversicherung einzulegcn im Stande seien, lcgirimiren können. Die Liebhaber werde» eingeladcn, sich an gedachtem Tage Vormittags 9 Uhr auf dem Hof cinzufinden, und der Vcr- stmgcrung anzuwohnen. Den 8- Sept. 1313. Kön. Snftungs-Veewaltmig. Kirchheim unter Tek. Da die im Juni und Juli d. I. vorgcnomn:ei,e ComiiiiiN-Schaafweid- Verleihungen auf die nächsten 3 Jahre von der Amisstadt Kirchheim, auf 400 Stük und von den A ntsorten Hepsisau auf 150 Srük, Sulppach auf 7^ Slük, Owen auf 450 Stük von der höchsten Behörde nicht genehmigt worden sind: so wird bis S-mstag den iS. Okt. d. I. eine nochmalige Aufstreichs-Derhandlung Vormittags 9 Uhr auf dem Rathhaus allbicr Statt ha'm, wo btt sich die «estandslustige mit dm nöthigm Urkunden versehen, einfinden mögen. Den 23. Sept. 18-5. Kön. Obcramt Kirchheim. Neaenstadt arä Kocher- Da die unterm 24. Ang. d. I. vsmmommene Verleihung res hercschaftl. Schweizerhofs allergnadigst nicht genehmigt, und per decretT d. d. TC. (gcpt. befohlen worden ist, eine nochmalige Verleihung vorzunchmen, so wird dieses in Nr. zx/beschriebene Gut bis Freitag den 22. Ott. Bormittags 10 Uhr auf dem Hof ans 9 oder ta Jahre wieder verliehen werden. UebrigenS wird chier noch bemerkt, daß nur solche Männer zum Aufstreich zugelaffen wer» Len, welche sich durch oberamtlich gesiegelte Zeugnisse ausweisen können, daß sie verständige Land- .wirthe schon, und neben der Kaution h 2000 fl. noch hinlängliches Vermögen besizen. Len >8. Ecpti 1813- Kön. Cameralamt. Winnenden. Zufolge allerhöchsten Befehls vom diß wird die aus 3 Mahl- und einem Gcrbgang bestehende an einem starken Bach liegende Herrschaft!. Mahlmühle zu Leutenbach, zu wel- cher eine Scheuer mit Pferd - Rindvieh.- und Schwein - Stallen , ein Wasch - und Bakhaus, sodann 2 Verl. 15Z Ruthen Garten und 2 Morg. Wielen gehören, am Freitag den 15. Oft. auf weitere s Jahre, n««ilich von Georgii ,gi4 bis igao. an den Meistbietenden verpacktet werden. Die Be- stands-Liebhaber haben sich gedachten Tags Bor mittags 9 Uhr in hiesiger Camcralverwaktung cinzu- finden, dieselbe aber, um zur Licitation zugelaffen zu werden, mit obrigkeitlich und oberamtlich ge-> ficgclten Zeugnissen, daß sie nicht nur guten Prädikats und des Mülicrwesens selbst kundig seien, oder dasselbe durch gelernte Müller versehen lassen koimen, sondern auch eine Caulion von ungefähr 1400 fi. zu stellen im Stande seien, sich zu legitimircn. Den 24. Eept. igrz. K. Caineralamt. Eßlingen. Nachstehende Mrlitairpfiichtige werden vorgeladcn, sich den Conscriptions-Gcsczen pt unterwerfeu, widrigenfalls ihr Vermögen covfiscict werden wird. Der dritte und lette Termin Bon 4 Monaten wird anberaumt von EßUngcn: dem Joh. Matth Dürr, Nagclfchmid. Johann Fried. Kämmerer, Flaschner. Erh. Jak. Schreiber, Zimmermann. Cour. Fried. Ranirningev, Fär- ber. Ge. Mich. Ihrer, Hafner. Christ. Fried. Maier, Mcfferschmid. Joh. Christ. Hftnr. Caspart, Kaufmann. Von Kön gen: Joh. Christoph Lorch, Nagclfchmid. Von Neu h aufen : Joh» Ruf, Mezger. Von Skeinbach: Conr. Sattler, Schreiner. Der 2te Termin von 4 Mona- ten wird anberaumt; von Eßlingen: Joh. Christoph Feigel, Bierbrauer. Jak. Fried. Kodwcis, Kaufmann. Joh. Jakob Kcppeler, Bortcnmachcr. Job. Ge. Erh. Keßler, Schuster- Joh. Scexh. Geißel, Mezger. Albr. Maier, Brk. Ge. Adam Drändle, Schuster. Erh. Fried. Kreis, Schrei- ner. Von Plochingen: Joh. Gr. Maurer, Bck. Von Wendlingen: Joh. Ge. Ham- melehle, Bauer. Kon. Oberamt. Eßlingen. Der Militairpstichtige Johannes Reiher von Plochingen, 21 I. alt, 8 Schuh ü Z. r Lin. groß, hat sich ohne Cclaubniß von Hanß entfernt Da ihn die Reihe der Aushebung gctroft sen hat, so wird er bei den in den Conscript. Gcsczen bestimmten Strafen zum erstenmal vorgeladcn, sich zu stellen, und den Gesezen sich zu unterwerfen. Alle obrigkeitliche Stellen werden ersucht, auf ihn fahnden, im Bckrerungssall arcekiren und hicher liefern zu lassen. Den 2 0. El Pt. <8iZ. Kön. Oberamt. Herrenberg. Die hienach genannte Conscriptionspflichtige Leute, welche die Reihe der Aus- hebung in verstoßener Woche getroffen hatte, wenn sie anwesend gewesen waren, werden hicmit auft gerufen, sich unverzüglich nach Haus zu begehen, um über ihre Abwesenheit vernommen werden zu können, widrigenfalls sie es sich selbst zuzujchrciben haben, wenn sie als ungehorsam abwesende an- gesehen und bestraft werden, und zwar von Altingcn: ErasinnS Roll. Baurenknccht. Johannes Emminger. Don Gart ringen: Joh. Jak. Supper. Joh. Jak. Motreler, Wagner. Johann Ulrich Bartholom. Luz, Bck. Jvhs. Gärtner. Von Gültstern: Joh. Burkhardt Kienzlen, Bek. Jak. Fried. Kienzlen, Bek. Joh. Ge. Schiefer, Bek. Joh. Ge. Kapp, Müller. Jak. Frid. Riethmüller, Ziegler. Von Hildrizhausen: Carl August Christoph Schüz, Apotheker. Bon Kuppingen: 'Joh. Jak. S»pper, Schneider. Jman. Schmid, Kiefer. Von Kaih: Johann Jak. Lauer, Striker. Don Mözingen: Joh. Marlin Luginsland, Schaafknccht. Job. Fried. WeiS, Schmid. Don Nufringen: Job. Mich. Sei;, Tuchmacher. Joh. Ge. Reichert, Mau-, rer. Von Neusten: Joh. Mich. Schnaith. Von Thailfingcn: Joh. Ge. Hahr, BeL. Ich. Martin Daur. Von Unterjesingen: Ioh. Christoph Theurer, Maurer, und Johann Fried. Maier, Taglöhner. Kon. Oberamt. Neresheim. Kößingen. Da der Conftribirte Martin Heuberger, des Maurer-Handwerks, von Kößingen, 24 I. alt, im Meß 9 Zoll 3 Linien , sich der Aushebung durch seine Entfernung ent- zogen hat, und durch Stekbriefe nicht beigebracht werden konnte; so wird derselbe bei Strafe der Vermögens- Confiscatio» und 16 jähriger Dienstzeit hiemit edictalitcr aufgefordert, sich innerhalb 4 Monaten vor Oberamt zu stellen, und wegen seinem Ausrcißen zu verantworteu. K. Oberamt. Ravensburg. Nachbenanntc Conftribirte, welche sich bei der Musterung igi2. zum ersten- mal nicht gestellt haben, werden bicmit unter den in den Conftciptions - Gcsezen bestimmten Strafe» des Vermögens. Dcrlusts und verlängerter Dicnstverpflichtung zum drittenmal aufgefordert, binnen den nächsten 4 Monaten vor ihrem Oberamt zu erscheinen, und sich über ihre Abwesenheit zu vertheidi- gen; und zwar: von der Stadt Ravensburg: Samuel Kutter, Canditor. Von der Schult- heisserei W 0 lpe rtsw en de: Mich. Willhaf, Schreiner von Wolpertswende. K. Obcramt. Ravcuspurg. Der zum Dienst für die Land-Bataillons ausgehobene Peter Brey von En- gel, disseiligen Obcramts, ist auf dem Marsch nach Ellwanczcn entwichen. Hoch - und Wohllöbl. Obrigkeiten werden andurch geziemendst ersucht, auf diesen Flüchtling genau zu fahnden, und densel- ben im Bctretnngsfall gegen Crsaz der Unkosten wohlverwahrt zum allhiesigcn Oberamt cinlicfern zu kaffen. Den 14. Sept. 1313. Kön. Oberamt. Tuttlingen. Der ConftriptionSpflichtige, Anizctus Müller, ein Nagler, von Renquishausim, diesigen OberamtS, 23 I. alt, 5' 6" 7'" gros, batte bei der Rekruten-Aushebung im abgcwichcncn Monat zum Konigl. Militair- Dienst eingclicfert werden sollen, er ist aber auf dem Transport ent- wichen. Derselbe wird nun bei Gefahr der Consiscation seines gegenwärtigen und zukünftigen Ver- mögens hierdurch ausgcfordcrt, sich innerhalb der nächsten 4 Monate a dato, vor Unterzeichneter Stelle persönlich einzufindcn, und sein ungehorsames Ausweichen zu rechtfertigen. Den 1. Sept. *8*3. Kön. Oderamt. Vaihingen. Der bei der Konigl. Cabincts - Schreinerei angestellt gewesene, von Hochdorf, difscitigen Oberamts gebürtig« ConftriptionSpflichtige Johann Ludwig Spieß , Schreiners, Gesell, welcher sich kürzlich ohne Urlaub entfernt, und wahrscheinlich ins Ausland begeben hat, wird hie- mit zum erstenmal unter Anberaumung einer 3 monatlichen Frist aufgefvrdcrt, in seine Heimath zu- rükzukchren, undJflch vor Oberamt zu stellen, widrigenfalls er sich der Consiscation seines gegen, markigen und zukünftigen Vermögens und bei verspäteter Rükkchc der durch die Gcscze bestimmten körperlichen Strafe zu gewärtigen hat. Den 16. Sept. i8>3. Kön. Oberamt. Wangen. Der bei der am 20. d. M. vorgegangenen Aushebung ausgehobcne Georg Hager von Hazenweiler, welcher vor dem Abmarsch sich flüchtig gemacht hat, wird hiemit zur Stellung vor Unterzeichnete Behörde^unlcr Bedrohung der im Bcifabungssalle einen entwichenen Mili^airosiichtigcn treffenden geschärften Strafen aufgefordcrt, und sämtlich König!. Hochlöbl. Oberämter geziemend er- sucht, diesen Flüchtling auf Betreten acretiren, und wohlverwahrt anher liefern zu lassen. De» 23. Aug. *813. Kön. Oberamt. Eßlingen. Der als freiwilliger Arbeiter in das hiesige Arbcitsbans aufgenommcnc Johann Friedrich Rcuttcc von hier, ist den 23. dieses, als er eben dem ConfirmationS - Unterricht anwohnc» sollte, entlaufen. Alle obrigkeitliche Stellen werden daher ersucht, diesen Menschen, welcbec 5' 3" gros, und 15 I. alt ist, blonde Haare, blaue Augen, «in länglichtcS Gesicht mit vielen Snumccfle- ken, und einen kleinen Mund hat, und bei seinem Weggehen mit einem grau zwilchenen Aammes, eincn^wciß tuchenen Brusttuch, langen zwilchenen Beinkleidern, mit einem großen Fleck auf der lin- ken Seite, kurzen Stiefeln, und braun wollenen Strümpfen, bekleidet war, wenn er sich irgendwo Lelreten lassen sollte, arrclircn^ und an die Unterzeichnete Stelle einUcfern zu lassen. Den 25. Sept. ■48-13. Kön. Oberar.it. 3+8 Nckarsulm. Nachstehende Individuen wurden in G-mäslrcir allerhöchster Gcneral-Derordmma vom 1,. Scpt. »807. §. «. und 9. aus den König». Staaten verwiesen, und ihnen der Wiedereintritt in dieselbe bei empfindlicher Strafe verbeten: 0 Johann Carl Lencrt, angeblich aus Leiden in den Niederlanden gebürtig, 19 % «H, 5' 7" 5"' groß, hat eine ichlanke Statur, volles rundes Angesicht, blende Haare, bedekte mittlere'Stirn-- starke blonde Angbrauncn, klcmc blaue Augen, xroxorrionirte Nase, veile röthlichte Wangen, kleb neu Mund, vollkommene Zahne, volles rundes Kinn, gerade Beine. Bekleidet ist solcher mit c'ncm abgetragenen tuchenen gelblrchten Frakrock mit grünem liegendem Kragen, und 2 Reihen runden gel- ben Knöpfen, halbseidenem braun und gelbgestreiftem HalStuch, gelbgcftrcifter zcugcner Weste, fciR« gen abgetragenen grautuchencn Beinkleidern, weißen Strümpfen, tragt Bandelfchuhc, und eine alte weiße Filzkappe. 2) Michael Gumpel, lediger Iud von Hcßdorf bei Hammelburg im Großherzogthnm Würzbmg gebürtig, 24 I. alt, 5' 6" 4'" groß, hat eine hagere Statur, gelbes ovales Angesicht, krauße schwarz, braune Haare, bedekte nuttlere Stirne, braune Augenbrauncn, blaue Augen, dicke gebogene Neck-- blcichc baldvolle Wangen, kleinen aufgeworfenen Mund, angclaufene jedoch vollkommene Zähne, chi- zigcs Kinn, gerade Beine. Bekleidet ist solcher mit einem alten abgetragenen grautüchencn Wäms. chcn mit kleinen runden weißen Knöpfen, blauem leinenem Halstuch, alter gestreifter Weste von \tu schiedcncn Farben, grautuchencn langen Beinkleidern, grauen Strümpfen, Schuhen, trägt eine alte rv'kiße Filzkappc. Z) Dessen Schwester Gudcl Gumpel, verhcirathet, ZS I. alt, ist von mittlerer Weiberaröße, hat eine untcrfeztc Statur, halbvollcs langlichtcs glattes Angesicht, braune Haare, bedekte mittlere Stir- ne, stacke blonde Augenbrauen, große blaue Augen, lange gebogene Nase, halbvolle röthlichte Wan- gen, mittleren Mund, vollkommene Zahne, ovales Kin», gerade Beine. Bekleidet ist solche mit ei- ner weißen Judcnhanbe, mit einem gelb und rothgedupftcm Halstuch von umdundcn, weißem Halstuch , blau und rothgeskrciftem barchctnem Kittel und Rock von gleichem Zeug, roth u. biaugestcintem Schurz, weißen Strümpfen und Bandelschuhcn. Dieselbe hat vier Kinder bei sich, wovon das älteste ei» Mädchen 3 Jahre, das 2te ein Knabe 6 Jahre, das zte ein Knabe 2; Jahr, und das jüngste ein Mädchen 3 Wochen alt ist. 4) Conrad Nikolaus von Hohenfels bei Ambcrg im Königreich Baiern, ledig, ist 42 I. alt, 5' 7" 5'-'y groß, hat eine hagere Statur, länglichtcs Angesicht, schwarzbraune Haare, lauge dikc Na. se, weiten Mund, eingefallene Wangen, mangelhafte Zähne, breites Kinn, gerade Beine, und ist vorzüglich daran kennbar, daß er eine Narbe an der Stirne hat. Bekleidet ist er mit einem blau« tuchenem altem Wammcs, schwarzer Halsbinde, rothtüchcner abgetragener Weste mit runden Knöp- fen, schwarzledcrnen Hosen, Stiefeln, tragt einen abgetragenen Baurenhut. '7,5‘ S;$z!&: Stbllch r-cs Burfi^nbmver^ranz Saaten gebürtig, an« gcvticy oev -Lur-nenviiwee tw imw x>uyuvuiivi» großer starker Sta tur , hat ein stark blattcrnarbigt länglicht breites Angesicht, schwarzbraune Haare, dünne braune Au, genbraunen, kleine braune Augen, kleine Rase, weilen Mund, volle röthlichte Wangen, vollkommen« Zahne , breites Kinn, ohne äusseriich sichtbare Gebrechen. Bekleidet ist solche mitstiner rochen Hau- mit schwarzem Band, zerlumpten blauzwilchencm Kleid, weißem Schurz, altem zerlumptem. be 47t liUI- J \Jtf lii HWHf mi VH»l»^*V*tViyv4!V«j»/ *- *»u^'/ u , b M-r ’T " — r fchwarzseidenem Halstuch, weißen Strümpfen und Schuhen. Dieselbe hat vier Kinder, einen Kna- ben von 12 Jahren, und 5 Mädchen von 7, s und z Jahren bei sich. s) Franz Brand von Abtsschwind bei Kizingen im Großherzogthnm Wüczburg gebürtig, ein Chirnrgus, ledig, 2g I. alt, 6' groß, hat eine starke Statur, ovales glattes Angesicht, -schwarze kurz abgeschnittcne Haare, niedere Stirne, starke schwarze Augenbrauncn, kleine braune Augen, lange Nase, volle röthlichte Wangen, Mittlern Mund, vollkommene Zahne, ovales Kinn, gerade Beine. Bekleidet ist solcher mit einem abgetragenen blauen Frakrock mit runden gelben Knöpfen, zerlumpter schwarztüchencr Weste, alten leinenen zerlumpten langen Beinkleidern, weißen Strümpfen, trägt Bän« dclschuhe und einen alten runden Filzhut. Den 19. Sept. 1313. Kon. jOberamt. (Nebst einer Beilage.) Beilage ju Nro. 43* der König!. Staats-und Regierungs-Blatts von I«IZ» Balingen. Der abwesende Conftriptionspflichtige Carl Ludwig Gchmid, Handlungsdieneit- tzon Ebingen gebürtig, wird durch gegenwärtige Ediktal-Ladung unter Anberaumung eines 4 monat, lichen Termins zum Erstenmal um so mehr zur unverzüglichen Rukkehr in sein Heimwesen und unver, weilten Stellung vor das ihm vorgcsczte Oberamt aufgcfordcrt, als im Fall spaterer Stellung ec geschärftere körperliche Strafen, verlängerte Militair- Dienstzeit,f und nach Ablauf der vorgeschriebe- neu Fristen die Confiscarioi, seines gegenwärtigen, so wie des wahrend seiner Abwesenheit rhm noch künftig anfallenden Vermögens zu gewarten hat. Kon. Oberamt. Calw. Der auf dem Transport ign. entwichene ConftriptionSpflichtige, Joh. Michael Det, tinger, Schreiner, SpuriuS, von Gechingen, wird hiemit zum zweitenmal aufgcfordert, sich inner, halb 4 Monaten vor seinem vorgcsczten Obcramt zu stellen, als er sonst dre ohnfehlbare Einziehung seines Vermögens zu gewarten hat. Kön. Oberamk. Calw. Der Conftriptionspflichtige Johann Georg Ungemach von Altbulach, der sich wieder- holt von Haus heuer entfernt hat, wird bei Strafe deS Dcrlusts seines, bereits in Beschlag genom« menen Vermögens aufgefordert, sich innerhalb 4 Monaten bei seinem Oberamt zu stellen, und über seine Entfernung Rechenschaft zu geben. Köu. Oberamt. Calw. Nachstehende Conftriptionspflichtige, welche sich von Erlassung der ersten ConscriptionS, Ordnung von igoö. bis zu Emanirung der zweiten von igoy. von Haus entfernt haben, und bereit- dreimal bei der angcdrohtcn Strafe der Vermögens» Confiscation zur Heimkehr aufgerufen worden sind, werden nunmehr aufgefordert, innerhalb 4 Monaten vor ihrem vorgcsczten Oberamt sich zn stellen, widrigenfalls sic die ohnfehlbare Einziehung ihres bereits zur Confiscation annotirten Ver, mögens zu erwarten haben, und zwar zum ersten und resp. viertenmal von Calw: Jod. Heinrich Haydt, Kammacher. Zum zweiten und iosp. fünftenmal von Aichelberg: Joh. Ge. Waken, Hut, Weber. Zum dritten - und resp. sechsten und leztcnmal von Aichelberg: Job. Michael Traub. Von Alt hengstet r: Grcgorius Weiß, Mczger. Don Altbulach: Joh. Georg Droß, Schneider. Von Ncubulach: Christoph Fried. Karl, Knecht, Spur. Don Ober» haugftett: Jak. Fried. Mayer, Bek. Kön. Oberamt. Freudenstadt. Der Conftriptionspflichtige Johann Adam Finkbohner, Schuster von Dorn, stctten wird andurch zum zweitenmal aufgcfordert, binnen 4 Monaten a dato vor Unterzeichneter Steh, lc zu erscheinen, oder der Vermögens - Confiscation und weiterer Strafe gewärtig zu seyn. Kön. Oberamt» Göppingen. Der abwesende Conftriptionspflichtige Joseph Riekcr, Schreiner von Salach, disseitigcn Obcramts, wird hiemit zum dritten - und leztenmal aufgefordert, sich binnen 4 Monaten vor dem Oberamt zu stellen, widrigenfalls er sich der Confiscation seines Vermögens zu gewärtigen hat. Kön. Oberamt. Göppingen. Nachstehende abwesende Conftriptionspflichtige aus diesem Obcramt, die sich ifi- ner des Zeitraums von der ersten auf die 2te Copftript. Ordnung von Haus entfernt haben, werden hiemit aufgcfordert, sich binnen 4 Monaten in ihrem Hcimwesen cinzufiriden, und vor Oberamt zu Zu Nr. 43. 1813 stellen, widrigenfalls über ihr bereits annotirtcs Vermögen die Confiscation erkannt werden wird; auf diese Weste wird vorgeladen zum dritten - und leztenmal von Wangen: MatthauS Kuhnlen. Zum zweitenmal von Göppingen: Joh. Ge. Ankclen. Joh. Sauffelen. K. Oberamt. Hall. Christoph ^Friedrich Pabst, Goldarbeitec, welcher in Paris in Arbeit gestanden, und, nachdem ec von der Konigl. Gesandtschaft daselbst von seiner Conscriptions - Pflichtigkcit unterrichtet worden war, Paris verlassen, bisher aber sich noch nicht bei Oberamt gestellt hat, wird hiermit auf- gerufen, bei Strafe der Confiscation seines bereits mit Sequester belegten Vermögens binnen 4 Mo- naten sich bei der Unterzeichneten Behörde zu melden. Kön. Oberamt. Künzelsau. 1) Nachbemerkte Confcriptionspflichtige aus dem hiesigen Oberamt werden anr durch zum erstenmal mit der Bemerkung, daß ihr Vermögen bereits annotirt feie, aufgcfordert, sich innerhalb 4 Monaten bei Oberamt dahier zu melden, widrigenfalls sie die Confiscation ihres gegm- wartigcn und zukünftigen Vermögens zu erwarten haben: von Ai lringen: Jakob ManziuS. Martin Manzius. Jos. Grom. Von A ltkra u th eim : Andr. Etadtmüllcr. Don -B e r ll- chingen: Angelus Hohcnöhrlein. Fried. Adolph Hofhcrr. DonDörzbach: Jak. Friedrich Burkert. Don Jagstbc'rg: Joh. Mich. Gernert. Von Jngclfingcn: Johann Ludwig Hofmann. Von L «ibach: Joh. Jos. Knittel. Vinzcns Denzcr. Don Mulfingen: Job. Mich. Haas. Melchior Dämmer. Von Obcrkcßach: Fried. Wilh. Adelmann. Von Och, senthal: Joh. Hammer. Von Spitzenhof: Veit Mich. Wolpert. Don Schloß st et» ten: Albrecht Sproßer. Kön. Oberamt. . 2) Nachstehende Militairpflichtiae des hiesigen Qberamts werden «„durch wiederholt und zum zweitenmal aufgcfordert, binnen 4 Monaten a dato vor Unterzeichneter Stelle zu erscheinen, oder der wirklichen Confiscation ihres bereits annolirtc» Vermögens gewärtig zu scyn; als von Ailringen: Cafp. Zimmer. Bernh. Hok. Jos. Hok. Von B ie rin g c n : Jof. Martin Eichhorn. Don Dorzbach: Ludw. Adam Fischer. Joh. Ge. Kreß. Don H0 ll enb ach : Ge. Ludw. Fried. Ammon. Christ. Fried. Sebast. Weinmann. Joh. Simon Walter. Don Laibach: Conrad Allnajus Schmieg. Kon. Oberamt. 3) Nachbenannte Conscriptionspfiichtige Untcrthancn-Söhne aus dem hiesigen Oberamt werden hiemit zum 3ten - und leztenmal mit der Bemerkung, daß ihr Vermögen bereits annotirt scic^ aufge- fordert, inner 4 Monaten bei dem Obcramt sich zu melden, widrigenfalls sic die wirkliche Confisca- tion ihres gegenwärtigen und zukünftigen Vermögens zu erwarten haben, als von Kunze lsau: Joh. Fried. Högner. Von A lt k raut b eim : Joh. Jos. Schlör. Do» BernShofen: Gg. Mich. Hafner. Von Maria ch: Matth. Mezger. Don Nied er „hall: Joh. Georg Andr. Frischmann. Johs. Mühle. Job. Jakob Gaufer. Joh. Fried. Gaufer.^ Von Stein- bach: JohS. Ganzcnmüllec. Don ZottiShofcn: Mich. Bck. Kon. Oberamt. Leutkirch. Der Militairpflichtige Moriz Müller, Mc8iZ. zum Srük 24. erlassene Ediktal- Citationcn nicht gestellt haben, und deren Vermögen daher bereits annotirt worden ist, werden hiemit bei Strafe der wirklichen Con- fiscation zum zwcirenmal vorgcladen, innerhalb 4 Monaten sich zu stellen und den Conseriptionsgese« j'cn Folge zu leisten. Bon Ulm: Ioh. Martin Grcß. Job. Conr. Leutner. Ioh. Jak. Eßlin- gcr. David Prinzing. Fried. Olt. Ioh. Ge. Baur. Ioh. Martin Faustle. Johann Ge. Franz. Iohs. Gabler. Iohs. Dauner. Jshs. Lauchcrt. Iohs. Zimmecmann. Andr. Schcifele. Iohs. Nusser. JohS. Eiftnbergcr. Ioh. Ge. Gcrst. Ioh. Mich. Strobel. Ioh. Jak. Autenricd. Ioh. Balthaf. Tufensamer. Ge. Ott. Ioh. Jak. Nüßler. Christian Gchlnmbcrgcr. Michael Hirning. Jak. Schwenk. Johannes Heßlinger. Mich. Bosch. David Huber. Jakob Himme. Pct. Buhler. Iohs. Kraiß. Iohs. Faiglen, Müller. Ioh. Fried. Hcilbconncr. Matthaus Pfister, Tuchmacher. Jobs. Jungingcr. Ioh. Ge. Haberle. Job. Mart. Hirling. Ioh. Conr. Hehl. Ioh. Ge. Baur. Franz kav. Merkten. Jak. Fczcr. Iohs. Fund. Ge. Hcinr. Burkard. Fried. Müller. Leonhard Cißcr. Iohs. Lohrmann. Job. Ge. Glaßncr, Schneider. Ernst Bcnkcser. Gottl. Heinrich Hipp. Ioh. Albr. Schultcß. Ioh. Ge. Autenricd. Ge. Eckhart. Gorrl. Fried. Schlaghanfi Franz Carl Aug. Langut. Jak. Biegendorf. Jobs. Baur. Ioh. Ge. Zimmermann. Matth. Abraham Herr- mann. Tobias Schmid. Ioh. Ge. Brükle. Job. Ge. Werner. Andr. Hagenmaier. Job. Georg Werner. Jak. Fried. Jcgglen. Matth. Maier. Fried. Albr. Schcisclc. Ge. Fried. Mgi r. Job. Jak. Eßlinger. Jak. Merkten. Iohs. Gassenhofer. Job. Adam Baumeister. Iohs. Sencr. Ge. Casp. Jungingcr. JohS. Wöhrlcn. Ioh. Ge. Münz Christ. Bühl. Nikol. Münz. Andr. Sey- fcrt. Job. Heinr. Kern. Ludw. Slief. Job. Gottfr. Rink, Schumacher. Hcinr. Auaust Maier. Mich. Traub. Christoph Gottfr. Deil. Dan. Molfentcr.. Job. Ge. Braun. Johann^Ge. Abele. Ge. Auelc. Ge. Ludw. Güntncr. Ioh. Ge. Büchler. Nikol. Gnan. Iohs. Hage. Ioh. Michael Hagele. Jak. Balkheimcr. Mich. Kittelberger. Conr. Schmid. Jak. Endcrle. Daniel Friedrich Klingler/ Kirschncr. Job. Christoph Kicnlen, Tonkünstlcr. Elias Bcnjaw. Holl. Handl. Commis. Marth. Abele. Conr. Weber, Nagelschmid. Thomas Enz, Maurer. Ioh. Ge. Friedrich Güntner. Job. Mich. Glokler. Jak. Klub. Ioh. Christ. Gottlob. Andr. Knecht. Andr. Hehler. JohS. Ubl. Hans Mich. Rehklau. Jobs. Maier. Ioh. Fried. Tauber. Matth. Schwarz. Johannes Schund nunc Ioh. Heinr. Kek, Zimmermann. Ge. Maier, Maurer. Job. Jak. Barch. Johann ®f; Schleicher. Ludw. Herrmann. Job. Ge. Fezcr. David Hannes, Schneider. Ioh. Ulr. Fink. Job. Christoph Bohner. Ioh. Christoph Maier. Ge. Ludw. Abt, Sekler. Job. Ge. Feil. Jak. Wieland. David Liste!, Hafner. Mich. Fried. Oberkugler. Iohs. Schurr. 'Dav. Wohlfact, Bin- der. Jvh. Ludw. Gboss Nagelschmid. Jak. Joos. Jak. sshil. Sappcr, Schnnaäer. Iohs. Rö« lhcl. Ge. Hcrlum, Schneider. Ioh. Ge. Bairr, Schumacher. Ioh. Christian Tbümling, Sporer. Au Nr. 4Z. 1812. Zoh. Christoph Endriß, Handlungs-CommiS. Fried. Feil. Joh. keonh. Funk, Schäfer. Johann Jak. Fczcr, Schreiner. Jobs. Dick, Weber. Joh, Conr. Neker. Joh. Martin Fritz, Schumacher Ge. Stcgmaicr. Johs. Rerchlen, Schlosser. Joh. Ulrich Kröll. Ge. Gricßinger, Schneider. Ge. Schlumberger. Joh. Christoph Hemzmann. Ge. Conr. Geiz, Schlosser. Christ. Wunsch. Heinr. -Mcinwald. Samiiel Kroncr. Joh. Jak. Loser. Jakob Weller. Ge. Bausch. Johann Ge. Kurz. Jakob Lorenz. Matthaus Scheuble. Ge. Chrtstoph Schick. Johann Ge. Fezer. Cbristoph Ernst Schmid. Jakob Schleicher. Gottl. Fried. Wrdmann. Job. Ge. Hetterich. Joh. Jakob Burger. Jakob Bosch. Andr. Burkart, Jmimermann. Joh. Ec. Hehler. Joh. Mich. Schrei Zimmcrman. Don Grimmclkingen: Ge. Schräg. Christ. Haus. Don Mahringen: Joh. Ge. We- der. Joh. Pct. Rittelmann, Mczger. Johs. Jopp, Weber. Joh. Baptist Schmid, Weber. Kön. Oberarm. Ulm. Johann Ulrich Ehrhardt, welcher sich als Gcribent im I. ,510. von hier entfernt, und auf di in den RegierungSblattem Jahrgang lgn. Skuk Nr. 20. und 6i. und 13,3. in der Beilage zum Stük Nr. 24. erlassenen 3 Sdiktal- Cltationcn nicht gestellt hat, und dessen Vermögen daher be- reits annot rt worden ist, wird, hlcimt bei Strafe der wirklichen Confiscarion zum erstenmal «ufge, fordert, innerhalb 4 Monaten sich zu stellen, und den Conjcriptionsgeftzcn Folge zu leisten. Kön. Odcranrt. Wangen. Nachfolgende abwesende Militaicpflichtige, welche bei der Musterung deS JabrS 1311. sich erstmals nicht gestellt haben, werden durch gegenwärtige Edictal - Ladung unter Anbeiau- mung eines viermonatlichen Lerminö zum dritten - und leztenmal zur Rükkchr in ihr Keimwesen und unverw iltcn Stellung vor iintcrzelchnctc Behörde bei Vermeidung der nach Ablauf der vorgeschriebe- nen Fristen emtre-enden Confiscacron ihres gegenwärtigen und wahrend ihrer Abwesenheit ihiici, ;u- fallenoen Vermögens aufgefordcrt, als aus der Stadt Wangen: Frau; Jos. Friker, D-k. Cor- ncl Schwarz. Fidel Kleiner. Mang Geiger, Merger. Peter Alois Schwarz. Joh. Ignaz Walser, Rotgcrbcr. Franz Jos. Grabhcrr, Schneider. Franz Jos. Felder, Schlosser. Ecncdikr Ernstler, Schlosser. Jos. Ignaz Fciker, Schlosser. Marx Fidel Tschönhenz, Bek. Jos. Schupp, Schuster. Jos. Hcrkwig, DrcchSier. Ge. Fidel Lingcnböl, Hammcrscbmid von Bucgeliz. Jos. Ant. Wagner. Franz Xav. Nagele. Joh. Scbast. Nagele. Matth. Brcstcl. Andr. Wagner. Joh. Conr. Magre. Carl Gebest. Gscll. Fr. Ferdin. Zclos. Johs. Danzer. Ge. Ant. Weinmaycr. Ge. Ant. Hart- mann. Oberschulthcisscrci Kißlegg- Wolfeg gisch: Martin Hartman» , Bauer von Stadels. Schulthciss. Dcuchelried: Jos. Ant. Holzmann, Schreiner von Wolsats. Joh. Audr. Zodel, Müller von Bimisdorf. Andr. Kleiner, Bauer, und Franz Jos. Henslcr, Hanrmerschmid, von Of- lings. Joh Ge Zobel von Braiten. Schulthciss. Riede rwan gen r Johann Baptist Katan, Kiefer, Joh. Ge. Katan, Schreiner, und Wilhelm Katan, Schreiner von Lachen. Joh. Baptist Blattner, Schuster von Nicraz. Schulthrisserei R azenried: Phil. Jak. Ricdesser, Zimmcrman, und Peter Paul Lipp, Gärtner von Razenried. Xav. Mo; von Mttelricd. Joh. Michael Schupp, Schuster von Berg. Franz Jos. Frik^Seklcr von Zimmerbcrg. Franz Ant. Bernard, Bierbrauer von Vallercy. Unteramt Jßny. Stadt Jßny: Bcncd. Kibenspek. Mich. Haggenmüller, Mau- rer. Hcinr. Thomann, Weber. Johannes Loher, Weber. Johann Valentin Strodel, Kirschner. Gchulthcisscrei Eisen harz: Bcned. Hage, Zimmermann von Eisenharz. Schulthciss. und Ort Friesenhofcn; Xaver Schneider, Kiefer. Ignaz Rottmayer, Bauer. Schultheisscrei und Ort Neutrauchburg: Johannes Riedmuller, Färber. Zum zweitenmal werden zur Rükkehr in ihr Heimwesen und Stellung vor Obcramt bei oben er- wähnter zu gcwarten habender Vermögens-Consiscations-Strafe unter Anberaumung eines viermo- natlich n Termins ausgefordert: Oberschultheifferei Kißlcgg - Wo lfcg gisch : Leonh. Secber, ger, Bauer von Emmelhofcn. Wurza ch i sch: Franz Jos. Böser von St. Anna. Schultheiss. Leypolz: Baptist Rcischmann von BuzmqM. MskssMl und Schultheiss. Jßny: Rupert Schneider, Kaufmann vom Stift Jßny» Kön. Oberamt. Nro. 44.; i 8 r z. 349 Königlich - Württemberglschcs Staats-mH Regimngs-Blatt. Samstag, y. Okt. Rechts -Erkcmttmß des König!. Ober-Appellations-Tribunals. In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober- Justiz-Collegium , zwi- schen Georg Landauer, Handelsmann und Lederfabrikaut zu Canrstadr, Vorbeilag-en, Wiederklägern, Appellanten, und dem k^e^icin-e Or. Christian Reust in Stuttgart, Vorklägern, Wiederbeklagten, Äppellaten, Forderungen aus einem Gefellfehaf s-Ver- tragc betreffend, wird die, in Rükstcht ihrer Förmlichkeit hieher erwachrene Appella- tion, wegen Mangels an einer Beschwerde in der Hauptsache, durch Urthel verwor- fen, Tübingen, den go. Sepr. iZiZ. RcchtS, Erkennrniße des Kön. Ober-Justiz - Collegiums. 1) Auf erhobene Wechselklage der Königl. Hofbank allhier wider den Posthalter Christian Oesterreicher zu Schwieberdingen, wurde Lezterer zu Bezahlung des einge- klagten Wechsel-Forderungsrests vou 160 ff», nebst Zinsen für schuldig, erkannt. Stutt- gart, den io. Sept. 1813.- 2) In der Rechts-Sache des vormaligen Patrimonial-Beamten Pinz zu Herrlin- gen, Kl. und Wiederbekla nen gegen, den Königl. Kammerherrn Freiherrn v. Bern- hausen , Bekl. und Wiederkläger, die Zurükgabe einer Amts- Cau ion in der Vor- und die Berichtigung von Amts und Rechnungs-Defekten in der Nachkiage betreff., wurde auf näheren Beweis erkannt. Stuttg. den iz. Sept. 1813. 3) In Sachen feer verwittweten v.. Schott zu Qchsenhausen, cum cur Kl. wider den Königl. Baierischen. Geheimen Roth und Landmarschall Freiherrn von Hornstein auf Orfenhausen Bekl., einen Camions- Capitals - Rest betreffend,, wurde Bekl. zur Bezahlung der gegen ihn eingeklagten Forderung für dn: Fall, wenn er den ihm nachgelassenen Beweis nicht Herstellen würde, verurtheilt.. Stuug, den 14, Sept.. 1813* 4) In der Bppellatlons, Sache *ott Ehingen, zwischen dem FSrstl. Thurn und Taxifchen Ober-Menramt in Ober-Marchthal, Bekl. ^nten an einem, und Johann Georg Käser, Banren zu Emerkmgen, Kl. Aten, am andern Th eil, eine verweiger- te Natural-Zehent-Abgabe betreffend, wurde auf Beweis erkannt. Sruttg. den 15. Sept. i8iZ. Stuttgart. Es ist ein dem Special-Superintendenten v. Gaum zu Calw an« gehöriger, von der vormaligen Kircheukastenverwaltung ausgestellter Kaffen-Interims- scheiir für ein dem ehemaligen Kirchenrarh im Okt. 1805. angeliehencs Kapital von rga ff. verloren gegangen. Der envaige Besizer dieses Fmterimsscheins wird hiemit a>ggefordert, denselben bittven einer Frist von drei Monaten bei der Unterzeichneten Stelle zu produeiren, und seine allenfalsige Ansprüche darauf zu beweisen, weil nach Vcrstusi dieses Termins die vorhandeHe förmliche Obligation dem Dekan v. Gaum ausgesolgt, und auf den Jutcrims-chcin keine Rükffcht mehr genommen werden wird. Den iz. Sepr. r8iz. Königl. Geueral-Ltaars-Schuldenzahlungs-Kaffe. S e. Königl. Maj. habe« durch allerhöchste Ordre vom go. Sept. den Stabs- Rittmeister v. Schlümbach vom CavaL. Regiment Nr. 5. Dragoner Kronprinz als Stabs-Capitaine zum Znsant. Depot- Regiment verfezc, und dagegen beim Lavall. Re- giment Nr. 5. Dragoner Kronprinz den Premier-Lieutenant von Lungern zum Stabs-Rittmeister, die Second-Lieutenants »..Wolfskehl und v. MarchtHaler zu Premier- Lieutenants , und den Cadct Graff zum Second-Lieutenant ernannt. Der penstonirte Stabs-Rittmeister v. Schütz ist an die Stelle des bisherigen Stabs-Rittmeisters v. Schlümbach bei der Depot-Escadron des Cavall. Regiments Nr« Z. Dragoner Kronprinz angestellr. Vcrmög allerhöchster Ordre vom 2 Okt. ist dem Stabshanptmann v. Suckow die Entlastung aus Königl. Diensten erthcilt worden. Se. Königl. Mas. haben den Obristen v. Biberstein als Commandcur des Infam. Regiments Nr. 2. Herzog Wilhelm angcstellt. Major v. Stark!off vom Infam. Regineent Nr. 2. Herzog Wilhelm ist zum 2ten Bataillon des Infam. Depot- Regiments verfezt, und dagegen Major v. Finkele als Spital-Commandant nach Waldenbuch beordert. Sc. Königl. Maj. haben vcrmög allerhöchster Ordre vom Z. Okt. den Gene- ral.Major v. Ncnffer zum General-Quartiermeister der Königl. Armee ernannt. Se. Königl. Maj. haben allergnadigst geruht, vcrmög allerhöchsten Rescripts vom i. Okt. die evangelische Garnijons-Predigers- Stelle in Ellwangen dem bisherigen Bicar Wolf zu Dertingen zu übertragen, und dem m der erledigte« Pfarrei Hengstfeld, Dibcese Blaufeldcn, nominirten Pfar- rer Wucherer »0» Gröniugen die allerhöchste Bestätigung zu ertheilen; ferne» 35* vermög allerhöchsten Rescrrpts vom 6. Ort. die evaugel. Pfarrer Onstmettingen , Diöcese Bahlingen, dem bisherigen Garnisons-Prediger Daser in Ronweil zu über- ttaÖe?Berttiog allerhöchsten Reftripts vom 4. Ott. haben Sc. Königl. Maj. aZer- gnadigst geruhet, den Meister-Jäger Bozen hart auf sein aller unterrh Ln m.ftes An- suchen wesen Alters und Kränklichkeit mir Pension von seiner stelle zu entlaßen, u» solche dem bei der Hof-Jagerei dienstleistenden Ernst Koch Zu übertragen. Stuttgart. Bei der König!. Sectio» des Medicinal-Wesens wurde nach er- standener Prüfung und geschehener Verpflichtung dem Med. D*. Wilhelm Friedrich Br 0 dhag in Göppingen die Erlaubniß zu Ausübung der medicinischen Praxis er- theilt. Den 2. Ott. 1813. An Beiträgen für verwundete König!. Krieger sind ferner Angegangen: Durch Oberamtmann Schlitz zu Ehingen von den Zmrfrge- noffen zu Ober-Dischmgen —' ■—' — 25 fl. Stuttgart, den 2. Okt. iZiZ» General-Lieutenant, Vice-Prasideru des König!. Kriegs-Departements v. Phull. Stuttgart. Da die beede bisher bei dem König!. Cavallsrie-Regiment Nr. 1. Prinz Adam gestandene Offiziers, Major von Blücher und Sraabs-Rittmeister v. Blücher kürzlich aus den König!. Diensten emlaffeu wurden, so fordert der Un- terzeichnete auf allerhöchsten Befehl andnrch deren Gläubiger auf, binnen 4 Wochen die an einen oder den andern dieser von Blücher zu machen habenden Forderungen an ihn emzusenden, »m zu Bewirkung ihrer Bezahlung das geeignete ejoleires zu können. Den 21. Sept. 1813. Oberst-Lieutenant, General,Auditor, v. Georgii. Stuttgart. Das Königlich Württembergische Hof-und Staatshandbuch aus das Jahr 1813 ist erschienen, und bei I. F» Steinkopf zu Stuttgart gegen sogleich baare Zahlung für 2 fl go kr. zu haben. Der Hauptinhalt desselben ist folgender: 7. Königliches Haus. II. Ordens-Etat. 1) Königl. Orden, 2) fremde Orden, ili. Hofstaat. 1) Sr. Maj. des Köuigs. 2) Ihrer Maj der Königin, z) der Prinzen und PriLzessmneL des Königl. Hau- ses. rv. Königl. Militair-Etat 1313. V. Kön. Civil-Etat 1) Geheimes Cabinet des Königs,^.) Königl. Ministerien und Collegien, Z) die erste Königl. Residenz und gute Stadt Stuttgart, 4) das Königreich nach den 12 Landvogreicn, mit den Ober- und Unterämtern, g) Kön. Oberforstämter, 6) Personal der Kön. Eisenbergwerke u» Saunen nach der Ordnung der Landvogteien, 7) Kön. SalHfaktorien, 8) Kön. Ober- Post-und Postämter, alphabetische Ueberficht der Köu. Oberämter mit den Unter- ämtern, auch Sradt-und Amtsschreiberei - und Physikats-Bezirken, 10) K-m. Came- ra!-Aemter nach den Lqndvogteien, n) Eqmeral-Aemter der Kön. Hof, und Domamem Kammer, 12) Kirchliche Eintheilung des Königreichs, 13) alphabetische Uebersicht des im Königreiche begüterten hohen u niedern Adels, 14) neueste Posttabelle des Kön. General-Postamts Stuttgart, 15) Postcourse der z Oberpostämter Heilbronn, Tübin- gen u. Ulm, 16) Ortregister, 17) Personen-Register, ig) Nachtrag von den wahrend des Druks bss zum zo. Sept. ihiz. vvrgefallenen Veränderung n. Die im vorigen Jahre zum Staatshandbuche erschienene Karte des Königreichs auf Einem großen Blatte, welche inzwischen noch mehrere Verbesserungen er&aiten h,a, w.0 denjenigen, welche solche mit dem neuen Staatshandbuche anschaffen, noch in dem Sub- scciptionspreise von 1 fl. schwarz und 1 fl. 12 kr. illuminirt e lassen. Sonst aber bleibt es unabänderlich bei dem Preiße von 1 fl. 30 kr schwarz und i fl. 42 kr. illuminirt. Briefe und Geld werden sich ganz frei ausgebeten. Schorndorf. Beuttelspach. Ein Putsch, der einem Schäfer gleich sieht, ohngefehr 26 I. alt, 5 Fuß 6 Zoll groß, schwarzen vollkomm neu Gesichts, schwar- zer Augen und solcher Haare, einen z ekigten Hut, weisses zwilchenes Wammes, mit rothen Schnüren eingefaßt, und weiße lange leinene Beink eider und Stiefel tragend, warf einen 14 jährigen Knaben auf dem Weg zwischen Enderfpach und BeurAspach nieder, schlug ihn mit seiner Schippe mörderlich, strikte ihm das Halstuch den Hals, und nahm ihm 2 Rollen Geld mit go fl., welche dieser Knab nach Be-ttel- spach tragen sollte, gewaltsamer Weise ab. Da man nun durch die angestellte Spe- cial Nachforschungen bishero auf keinen gewißen Grund kommen konnte; so werden alle Hoch-und Wohllöbl. Obrigkeiten hiemit aufgerufen, alle Mittel anzuwenden, um diesen frevelhaften Straßen-Raub zu entdeken, und dem hiesigen Oberamt gleichbal- dige Nachricht zu ertheilen. Den 28. Sept. 1813. Kön. Oberamt. Stuttgart. Mittwoch den 13. Okt. d. I. wird wegen der.Lieferung des CommisbrodcS für die Garnisonen Stuttgart, Ludwigsburg und Hohenaspcrg auf das halbe Jahr vom «. Nov. bis Ende April 1314. eine Akkords-Verhandlung vorgenommen werden, wozu sich die Licbdader ge- dachten Tags Vormittags 10 Uhr in dem Kanzlei-Gebaude in der Kronprinz - Sl-aßc cinzufinden ha- ben. Den 27. Sept. igiz. Kön. Kriegs- Departement. Stuttgart. Die Lieferung an gutem, reinem, ungestandenem Reps-Del, das weder Thü- ringer, noch mit Lein - oder Hanfsaamen. Del vermischtes, sondern ein reines Land. Reps - D-l icyn muß, wird bis Montag den 1«. Okt. d. I. in Abstrcich gebracht, und auch ein Vernich zu eben die- ser Lieferung an gereinigtem Reps-Oel gemacht werden. Die Liebhaber wollen sich daher gedachten TagS Vormittags io Uhr auf dein hiesigen Rathhaus einsinden. Monrepos. Bei den Königl. Malereien zu Ludwigsburg und Monrepos ist in Folge erhal- tener allerhöchster Legitimation eine Parthie erwachsenen Melkviehes von verschiedenem Alter und Farbe meistens Schweizer« Racc zum Verkauf bestimmt, welcher Mittwoch den >3 Dir. Morgens 9 Uhr zu Monrepos im Wege der öffentlichen Versteigerung gegen loa re Bezahlung vorgen ommcn, «nd hiemit mit der Bemerkung bekannt gemacht wird, daß sich unter den zum Verkauf ausgc>ezien Kühen mehrere fette Stücke befinden. Den 27. Sept. >«>3. Kön. Staats- und Ockonomic- Beamtung. Alts Hausen. Die Unterzeichnete Stelle wird bis Freitag den 22. Oct. 2 Ctn. 76 Pfund Sai- 35.3 Ptter und eine zersprungene Glocke von 78 Pfd. mit Vorbehalt allergnadigster Ratification im öffcnk- Uchen Aufstrcich verlausen, und sind die allcnfalsigen Liebhaber dazu hiemit eingcladcn, an gedach- tem Lage Vormittags 9 Uhr sich in der Cameral-Aititsschreibstude dahier bei dem Verkauf em.ugn- dcn. Den 2Z. Scpr. 1013- Kon. Cameralamt. Altsdausen. Bei Unterzeichneter Stelle ist ein Quantum Dinkel und Gerste» zum successiven Verkauf ausgejcsi, welches hiemit öffeniiich bekannt gemacht wird. Den 23. ^Ecpl. Kon. Cameralamt. Hicsau. Die Unterzeichneten Stelle» sind von Hochprcisl. Departemciit der Finanzen, Kro,,, domamcn-Seckion allcrguaoigst bean tragt, nachstehende Gebäulichkeiten, welche tu ch geurffenc Am- dcrung m l den Hausern enroehclich e werden find, öffentlich zu vertäu,rn, als: >) die blsvenge Eaineralaiins-W auung samt Zugehör, bestehend aus 1 Wohnhaus, so 6« Schuh lang , 50 Schuh breit, 4 heizbare uno 1 u,»der.bares Zimmer, auch 6 Kammern, 1 Speicher, Holziege und 1 P erds- stall bat. Mit die,cm Wohnhaus steht eine 72 Schuh lange, 52 Schuh breite masitve Scheuer itt Verbindung, so wie au diese noch ein besonderes Gebäude 44 Schuh lang, und 22 Schuh breit, und vorhin «me Saamendörce bildete, angebaut ist; der besonder stehende Keller ist 53 Schuh lang, und ebenso breit, uno koiiiicil zo stimer darinn gelegt werden ; auch ist das Ucbecgchauß darüber von sol- cher Beschaffen new, daß es füglich in eine Wohnung umgcschaffcn werden könnte. Das ebenfalls vereinzelte Waschhaus e,i 24 Seoul) lang, und 13 Schuh breit, und ist mit einem Bronnen u. Vak- ofen versehen. DaS Ganze ist mit einer Mauer umgeben, und faßt noch gegen t Morgen Gcaö.u. Kuchengarten, dl« Mil den schonst.n und edelsten Dbstbaumen ausgcsezt sind, in sich, so daß also a'.lcS darum vereint, was zu irgend einem Gewcrb erforderlich ist, von dem man sich um so mehr versprechen darf, als die Badstraffcn nach Wildbad und Liebclizell hart daran vorbcizichen, und dem, nach keiner wettern Empfehlung bedarf. 2) Das bisherige Schulhauö üü Schuh lang, und 36 Schuh breit, faßt die ziemlich weile Schul-und eine Wohnstube samt mehreren Kammern in sich. Zu Vornahme des Verkaufs ist Menrag der 13. Dkt. bestimmt, wo sich die Liebhaber mit gcsczli- chen Dccmogcnsschcinen versehen, Vormittags 10 Uhr in dem Gasthof zum Hirsch einfinden können. Den 24. Sept. igiZ. Landvogleisteucramt Schwaczwald und Cameralamt Hirsau. Laufen. Am Mittwoch den 13. Dkt. Vormittags 9 Uhr wird eine Parthic von dem auf den hcrrschaftl. Kasten zu Laufen und Mundelsheim liegenden Vorrat!, an altem Roggen und Dinkel von guter Qualität im Aufstrcich verkauft werden. Die Liebhaber mögen sich in der Cameralverwaltung cinfinden. Den 2. Dil. 1315. Kön. Cameralamt. Oehcingen. Samstag den iS. Dkt. Vormittags 10 Uhr wird auf dem Amtszimmer der Kön. Cameralvecwaltung dahier, die, dem inkammerirten Stifte zugehörige sehr gut beschaffene Feuerspritze, welche täglich besehen werden kann, im Ausstceich verkauft werden. Den 23. Satt. 13,3. Kön. Cameralverwaltung. Treppach, Ober-und Camcralamts Aaleir. Das von den Johann Georg Opfi'ikuchischen Chel.uthen zu Treppach besessene sogenannte Dieraugengut ist auf Abstc den derselben allergnadigster H 1 oa l ganz anheim gefallen, und soll nun zu Folge c gangerer Resolution in dc> E>genswaft er« -lies bioS st.'ucr - zcheitt - und gultpflichtlgen Guts ohne all!> Lebenverband, Stü^weis oder im Gan- ze- NN Au stceichJverkanst werden. Dieses Gut bestehet in einem geräumigen Wohnhaus, bclondcrn Steuer, einem Kchaafhauß, Bronnen und andern zur Oekonomie erforderlichen Bequemlichkeiten, dann !» einem Tagwerk 50 Ruthen Garten, iZ Tagwerk Wielen, 43 Morgen Acker in allen z Flu- ren , auch in 25^ Jauchert Wald. Zur Vornahme dieser Verkaufsverhandlung ist Mittwoch der 2n. Ort. e>. I. bestimmt, an welchem Tag DornlillagS 10 Uhr sich die Lick Haber m dem Wirtbs- hauS zu T epoach einfindcn, indessen aber das Gut selbst in AugcMchcin nehmen und die sehr an« nehmirche Kaussbcdingungen bei dem Königs. Cameralamt vernehmen können Den 22 Sept. 1313. Kön. Cameralamt Aalen. Gros-Hohenheim. Da der Bestand der herrschaftlichen untern Mablmühle zu Gros-Ho- henheim auf Lichtmeß 1314. zu Ende geht, so wird Montag den 13. Dkt. Vormittags io Uhr auf S54 dem Rathyatrß zu Plieningeu eine abermählige Verachtung auf weitere 6 Jahre saTra ratHJcatione «orgenommen werden. Die Muhle liegt an dem Korschbach unweit Plieningen, und besteht aus i Gerb - nnd s Mahlaangcn ncbfi den erforderlichen ökonomischen Gebäuden, 9 Mrg. f Vrt. Acker in Z Zcllgen, und g Mrg. 3 Vrt!. Wiesen und Garten, und können die Liebhaber solche täglich be, sehen; cs wird aber zugleich bekannt gemacht, daß diejenige, welche bei der Verhandlung zugelassen werden wolle».-, sich am T- g der Verleihung durch obrigkeitlich obcramtlich besiegelte Zeugnisse acbö- rig ausmwc-scn haben. daß sic nicht nur gute Haushalker und fleißige Arbeiter, sondern auch im Müller- Handwerk erfahren, und eine mit der Pacht-Summe im Verbältniß stehende Canti»» von «ngefahr ivoo biü 1100 fl. baar oder in liegenden Gütern zu leisten im Stande seien. Den 22. Sept» iß 13. Landvogtei-Steucramr Rothenberg und Camcralamt Nellingen. Oberndorf. Da der bisherige Bestand des Herrschaft!. Maicrciguts Aichhof, 5 Stund von hier auf der Höhe liegend, an Lichtmeß ig>4. zu Ende geht, so soll nach allerhöchstem Dekret v. 17. d. M. eine neue Verleihung auf 9 Jahre im öffentlichen Aufstreich, unter Borbehatt allerhöchster Ra- liflcation vorgenommen werden. Hiezu ist Mutwoch^ der 20. Olr. bestimmt, wobei die Liebhaber Morgens io Uhr auf dem Hofguterfchcinen, die u. Bedingungen vernehmen können. Vorläufig wird folgendes bekannt gewacht: das Maicreigut besteht iii Gebäuden, i Maiereibaus samt Scheuer und Stallung, : GcsindShau.S samt Scheuer mit Pferd- und Rmdoicdstalluna, , Wagcnschopf mir Schaft stallung, 1 Wasch - und Vacrbütte, 1 Schweinstallüng ; alles mit einer Mauer umgeben. > Morgen 2, \ Vrt. 33 Ruth. Garten, 55 Mrg. 3* Drcl. Wiesen, 60 Mrg. Acker, 25 Mrg. 1 Vrt. 34 Rth. Wech- selfeld, und 82 Mrg. \ Dct. 22 Rth. Waidgang. Sämtliche Güter sind steuerfrei, und mit Ausschluss 7 Mrg. t Vrt. 3 Ruth. Hohkrcuz-Boschaker zehentstei, auch gicbt das Ccuucralamt jährlich 0 Fuder Stroh rmcntgeldlich auf das Hofgul ab. Wer als Licitant erscheint, muß ein legales odcigkcitt-chcs Zeugnis beibringci!, daß er eine Caurion von 12 bis 1500 fl. in 1,-gcndcn Gütern oder gerichtlich versicherten Kapitalien einzulcgcn vermöge, des Feldbaus wohl kimdig sei, und in einem guten Ruf Aehe. Ohne diese Beweisführung wird Niemand zur Liciration gelassen. De» 25 Scpt. ißiz. Steuerrath der Landvogtei am ober» Nckac, und Camecalamk Oberndorf. Winnenden. Zufolge allerhöchste» Befehls vom »3- diss wird die aus 3 Mahl - und einem Gerbgang bestehende an einem starken Bach liegende herrschaftl. Mahlmühle zu Lcutcnbach, zu wel- cher eine Scheuer mit Pferd - Rindvieh - und Schwein - Stallen, ein Wasch-und Bakhaus, sodann 3 Drtl isS Rüchen Garten und 2 Morg. Wiesen geboren, am Freitag den 15. Okt. auf weitere 6 Jahre, nemlich von Gcorgii ißi4 bis iß20. an den Meistbietenden verpachtet werden. Die Be- stands- Liebhaber haben sich gedachten Tags Vormittags 9 Uhr in hiesiger Camcralverwaltung cinzu- findcn, dieselbe aber, um zur Licitatiou zugelasscn zu werden, mit obrigkeitlich und obcramtlich ge- siegelten Zeugnissen, dass sic nicht nur guten Prädikats und des Müllcrwcscns selbst kundig seien, -oder dasselbe durch gelernte Müller versehen lassen können, sondern auch eine Caution von ungefähr 1400 fl. zu stellen im Stande seien, sich zu legjtiimren. Deu 24. Sepr. ißiz. K. Camcralamt. Stuttgart. Da der bei dem leichten Jnsanter. Regiment Nr. io. gestandene, nun aber dem hlaucn Depot-Bataillon zugctbcilt gewesene Corporal Johannes ^icfler von Stuttgart gebürtig, den 3. Scpt. aus dem Milicair- Sprtal zu Vaihingen an der Euz wahrend des Spazierengehens mit an dern Kranken desertirr ist, so werden biemit sämtliche Civil« und Militaic-Behörden geziemend er- sucht, auf denselben fahnden, ihn im Bctrctungsfall arrcliren, und an Unterzeichnete Stelle cinliefcrw zu lassen. Den s. Okt. ißiz. Kön. Oberamt. Horb. Nachbenannte Conscriptionspflichtige, Thomas Brenner von Rexingen, Joseph Hör, rnmg von Gündringen; Baptist Wczlcr, und Peter Jung von Dommelsbcrg, welche bei der lez- tcrn Aushebung nicht erschiene» sind, werden hicnn.l unter Androhung der gegen sie cintrcten- den gesezlichen Strafe zu ihrer schleunigen Rükkehr aufgcfordert, und resp. alle Hoch - und Wohllobl. obrigkeitliche Behörden ersucht, fe-brge im Betretungsfall gegen Crsaz der Unkosten wohlverwahrt hie-, her einlieferu zu lassen. Den 20. Sept. iß 13. Kon. Oberamt. Hyxh, Dg der hcmks a>Z pvvfvwJ ausgehphme Matthcus Strguh, Bämq,fnccht voy Feldpxf 555 m I. alt, u Fol! 4 Stil, groß, vor seiner Anlieferung deserkirk ist; so wird solcher hiemit öffentlich vorgcladen, sich ungesäumt vor der Unterzeichneten Stelle einzusindcn; und werden sämtliche respekc. obrigkeitliche Behörden gehorsamst ersucht, denselben im BetretungSfall gegen Erst.; der Unkosten wohlverwahrt anheco einliefern zu lassen. Kon. Oberamt. Künzclsau. Der milirairpflichtrge Joseph Martin Eichhorn von Bieringen, welcher auf die 2 malige Vorladung nicht erschienen ist, wird nun zum drittenmal vorgcladcn, in sein Hcimwcsen zu, rükzukehren und bei Oberamt sich zu melden, widrigenfalls sein gegenwärtig unH zukünftiges Vcrmö, gen confiscirt wird. Kon. Oberamt. Lorch. Nachbenannte Militairpflichtige, welche bei den neuerlich vorgefallcncn Aushebungen zum Land'Bataillons-Dienst die Reihe getroffen halte, und welche dabei nicht erschienen sind, wer, den hicmit aufgcfordcrt, sich unverzüglich nach Hause zu begeben, und vor Oberamt über ihr Aus, bleiben zu verantworten, widrigenfalls sie bei späterer Stellung geschärftere körperliche Strafen, verlängerte Militairdienstzeil, und im Fall sie ganz ausbleiben, die Confi'fcatwn ihres gegenwärtigen, so wie des während ihrer Abwesenheit ihnen noch künftig anfallenden Vermögens zu erwarten hat, Leu. Vom Lcnglingcr Staab; vom Ziegechof: Ivhs. Pulvermüller. Dom Plüderhausec Sraab; von Pludcrhauscn: Joh. Fried. Klöpfer. JohS. Eclenmarer. Don Rattenharz: Job. Leonh. Bciswenger. Vom Rienharzer Staab; von Pfah lb ron n: Jak. Stecher. Von» Waschenbeurer Staab; von Wäschen b euren : Anton Hummel. Ant. Schäffler. Obcramt. Neuenbürg. Nachstehende abwesende Coisscriptionspflichtige, welche sich vor Einführung der Conscriptious-Gc;eze von 1506. von Haus entfernt und sich indcß nicht gestellt haben, werden an- durch aufgcfordcrt, bei Verlust ihres Vermögens innerhalb 4 Monaten sich vor Oberamt zu stellen, und zwar zum drittenmal von Bcrnbach: Goktfr. Adam GräSlc, Schloßcr. Von Loffenau: Joh. Ge. Vol;, Bek. Joh. Ge. Schweikhardt, Gerber. Christoph Klcnk, Kupferfchmid. Christoph Jak. Mchrmann, Nagel,chmid. Bon Neufaz: Christoph Fried. Greuel, Bek. Jak. Friedrich Luz, Maurer. Von Roth enfoh l: Gottfr. Knöllcr. JohS. Kanz, Schuster. Don Wild, dad: Joh. Ge. Holzinger. Joh. Jak. Stieringer, Schmid. Von Beinberg: Joh. Jakob Stahl, Baiircnknecht. Von Dennjächt: Mich. Bohnenberger, Weber. Von Jgclsl0ch:. Ulrich Nothaker, Weber. Won Liebcnzell: Joh. Jak. Wüst, Schneider. Ge. Fried. Kirms, Schlosicr. Joh. Adam Seyfried, Bek. Will). Jos. Hafner, Strumpfwcbcr. Ge. Friedrich Tiefen, bach,^Dreher. Joh. Mich. Luz, Maurer. Von Oberlengenhardt: Mart. Rometsch. Don Schömberg: Johs. Klcnk, Schulprovisor. Job. Ge. Löber, Zainenmacher. Don Unter, haugstctt: Oe. Hcinr. Schnierlc, Schuster. Bon Zainen: Joh. Adam Maisenbacher, We, der. Von Ernstmühle: Ge. Jak. Härter, Rotgerbcr. Kön. Oberamt. Neuenbürg. Nachstehende Coisscriptionspflichtige, welche sich in dem Zwischenraum vor Ei», führung der Conscriptions-Ordming vom I. igciö. des zu Erscheinung der zweiten vom 20. Aug. igos von Haus entfernt haben, werden hierdurch aufgefordert, bei Verlust ihres Dcrniögcns innerhalb 4 Mrnaten sich vor Obcramt zu stellen, und zwar zum drittenmal von Wildbad: Job. Fried. Ham- mer, Mezgcr. Kön. Oberamt. Neuenbürg. Nachstehender Conscriptionspflicht-ge, der sich in dem Zwischenraum vor Ein, führung der ersten Conscriptions,Ordnung bis zur Erscheinung der zweiten vom 20. Aug. igoy. von Haus entfernt hat, und Zmnl unter wirklicher Androhung der Vermögens, Confiscation ohne Erfolg zur Rükkehr bereits aufgcforbert worden ist) wird nun benachrichtigt, daß sein Vermögen zur Con, fiscalion wirklich annctirt sei, und daß diese Confiscation werde vollzogen werden,, wenn ec binnen der Frist von 4 Monaten nicht zurükkehrcn, und seine Vertheidigungsgründc ausführen wird. Zum drittenmal von Liebcnzell: Joh. Sebast. Zimmermann, Schlosser. K- Oberamt. Neuenbürg. Nachstehende abwesende ConscriptionSpflichtige ledige Leute, die sich nach Ein, führung der Conscript. Ordnung vom Aug. igny. von Haus entfernt haben, werden andurch aufge, fordert, bei Verlust ihres Vermögens innerhalb 4 Monaten sich vor Oberamt zu stellen. Und zwar werden zum drittenmal vorgeladen von Conweiler: Joh. Phil. Kalmbacher, Maurer, Spurius. Vom Enzklöstcrle: Johs. Schauz. Kön. Oberamt. Rotcna ker, Oberamts Ehingen. Der ConscriptionspflichtigeJohann Striebel von Rotenaker, welcher sich ohne Erlaubnis ins Ausland entfernt hat, wird hiemit wiederholt nufgefordert, binnen 4 Monaten um so gcwißer in seine Heimath zurük zu kehren, als er widrigenfalls die Confiscalion seincö Vermögens zu gewärtigen hat. " Kön. Oderamt. Schorndorf. Die abwesende Conscriptionspflichtige Johannes Retter, Bauer und Philipp Jakob Bader, Mczgcr, beede von Geradstetten, hiesigen ObcramtS, werden hiemit zum leztenmal un- rer Androhung der Vermögens - Confiscalion und der in den Conscriptionsgesezen ausgesprochenen Strafen aufgefordert, sich binnen 4 Monaten bei hiesigem Qberanit zu stellen. K. Oderamt. Schorndorf. Die abwesende Militairpflicktige Johann Georg Bauer, Bauer von Gcradstct« ten, und Johann Jakob Baatel, Mezger von Hohengehren, werden unter Anberaumung eines vier- monatlichen Termins zum zweitenmal um so mehr zur unverzüglichen Rükkehr in ihr Hcimwcsen und unverweilter Stellung vor hiesigem Oderamt aufgefordert, als im Fall spaterer Stclluug ne gescharf, terc körperliche Strafen, verlängerte Militarrdienstzeit, und nach Ablauf der vorgeschriebciwn Fristen die Confiscation ihres gegenwärtigen, so wie des während ihrer Abwesenheit ihnen noch künftig an- fallenden Vermögens zu gcwartcn haben. Kön. Oderamt. Künzelsau. Der bei dem König!. Jnfant. Regiment Nr. 3. gestandene Soldat Friedrich Ferdinand Commercll von hier ist in der Nacht vom 17. auf den ig..d aus der Station Mazenbach, Obcramts Crailsheim, desertirk. Sämtliche Justiz-und Polizei-Behörden werden geziemend ersucht, auf diesen Deserteur fahnden, ihn im Bclretungsfall arrctircn, und wohlverwahrt hieher liefern zu lassen. Den 50. Scpt. 18»3-.. Kon. Oderamt. Ncka rsu lm. Es hat der von Jagsthauscn gebürtige, unter dem Komgl. Linlen-Jnsant. Regi, ment Nr. z. 2tc» Bataillon als Gemeiner gestandene Ge. Ludwig Karle den ihm im Monat Inn. d. I. bewilligten Urlaub auf unbestimmte Zeit, zur pflichtwidrigen Desertion misbraucht. Sämtliche resp. amtliche Behörden werden daher geziemend ersucht, auf diesen Deiertcur fahnden, solchen im Bctrctuugsfal! arrctircn, und entweder dem hiesigen Oberamt, oder dem nächstgclegcnen Militair- Connnando auslicstrn zu lassen. Signalement. Derselbe ist 2y I. alt, 5 Fuß 0 ?ott gros , hat ein länglichtcs Angesicht, jpizigc Nase, braune Haare, blaue Augen, und ist von Profession ein Seiler. Den 20. Scpr. igiz. Kon. Oderamt. Rotten bürg am Nekar. Der bei dem König!. Land-Bataillon Rro. 1. Commandeur von Nettelhorst, gestandene Soldat Sebastian Mösner von Osterdingen,, hiesigen Oberamts, hat sich ant 2l. diß aus der Station Ellwangrn entfernt. Sämtliche Civil-und Militair« Behörden werden da- her cmmit ersucht, auf diesen Flüchtling fahnden , ihn auf Betreten arrctircn, und entweder geradezu an sein Bataillons-Commando, oder hieher einlicfern zu laßen.. Dm 2g. Scpt. igiz. Oderamt. Tübingen. In dem hiesigen Waagbauß liegt feit okngcfäbr 12 bis <8 Jahren ein Felleisen ohne Addreffe, rn-.d ein Patchen mit der Addrcffe „an Christian Fischer, Unterarzt im Kais. Kön. Ettlingcr Filial-Spiral in Rvtlcnburg ani Nekar ibi. ubi" Um^ die darinn enthaltene Effekten dem Verderben zu entrcissen, wurden solche im I. lfioi. urkundlich cröfnct, der Inhalt verzeichnet, öffent- lich verkauft, u. der Erlaß bei dem Burgerwoistcr-Amt hinterlegt Da sich iiizwl>cheu der unbekannte Cigenthümcr nicht fand, so wird derselbe hiemit öffentlich aufgefordert,. sich innerhalb 3 Monaten des Unterzeichneter Stelle zu melden, und seine. Ansprüche an. diese Sachen, gehörig darzutbun. Den 2. Okt. iglö. Kon.. Oberamt. Merklingen,. Lconbcrgcr Obcramts. Friedrika Luzin von Merklingen ist schon unterm 24ten Merz 18,3. von dem Hochlöbl. öandvogtci - Amt am Rothenberg wegen Bctrclns in das Jwangs- Ardeitshauß in Eßlingen vernrtheilt. worden. Da sie aber abwesend und ihr Aufenthalt unbekannt ist, so werden alle r brigkestlichp Behörden ersucht, sie , wo sic sich betreten läßt, zu arrenren, und zum hiesigen Oberam- cinzniiefern. Lconbcrg, den 3. Okt. igiz.. K. Oberamt.. Nro. 45. 357 18 13, Königlich - Württembergischks Staats-md Regterangs-Blatt. Samstag/ 16 Okt. Das anatomische Theater der König!. Universität Tübingen betreffend. Da im verflossenen Winrer das anatomische Thea'er der Königl. Universität Tü- bingen die zu vollständiger und gründlicher Unterrichts - Ertheilung in der Anatomie und Chirurgie erforderliche Anzahl von Leichnamen nicht erhalten hat; so werden die sämtliche Königl. Oberämter, aus deren Districten jenes anatomische Theater mit Leichnamen zu versehen ist, alles Ernstes aufgefordert, für die pünktliche Einlieferung der dahin geeigneten Leichen bei jedem vorkommenden Falle pslichtmässig zu sorgen. Stuttg. den 8. Okt. rgrz» Ministerium des Innern» Graf v. Reischach. Rechts < Trkcnntniße des Kön. Ober, Justiz - Collegiums. 1) Die Appellations-Sache von Eßlingen zwischen Judas Moses, modo dessen Relikten zu Ludwigsburg, Kl. Anten an einem, und Georg Friedrich Diehl zu Rü- dern, Bekl. Atcii, am andernTheil, eine Bürgschafts-Forderung betr., wurde wegen Mangels einer Beschwerde per Refcript, von Amtswegen verworfen» Stuttg» den 1. Sept. 2) In Sachen erster Instanz zwischen dem Königl. Geheimen Rath, Land-Ober- Jägermeister von Hunoldstein zu Leonberg, Kl. Nachbekl. und dem Königl. Finanz- Departement, Section der Kron-Domainen, Bekl., Nachkl. Herausgabe zurükbehalte-- ner Camions-Gelder in der Von- und Zinsen-Forderung in der Nachklage betreff., wurde Bekl. von der Klage entbunden, Nachbeklagter hmgegen in die Bezahlung der eingeklagten Zinsen verurtheilt. Stut'g den 16. Sepr. 181Z. 3) In der >tions- Sache vom Calw zwischen' der Königl. Ober--Finanz-Kammer, Section der Kron-Domainen ,. Namens' der Königl. Cameral- Verwaltung Hirsau, Kl. Antin, sodann Jakob Roller,, auch- Georg Friedrich Roller, Taglohnern zu Reuthin, Bekl. Aren,, das Eigcnthum einer Wiese betreffend,, wurde die Urthel erster Instanz confir-mirt.. Stuttg. den 17. Sepr» r8i3>- 358 4) In der AtionS-Sache von Göppingen zwischen Johann Schwarz, Bauren zu Brach, Kl. Anteil, und Johann Georg Friz, Anwald daselbst, Bekl. Aten, an- gebliche Injurien betreff., wurde wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde non cievolutorie erkannt. Stutlg. den 20. Sept.!8lZ. Straf-Erkenntnisse des König!. Criminal - Tribunals. ^tcl Usn Vergehen, von seiner Stelle kassirt, und ncbcn dem Ersaz aller Kosten mit Ein - und einhaldjahriger Auchthaußstraft belegt worden. Den 8- Sept. wurden die zu Calw wegen Widersezlichkeit gegen die Gcnsdrir- mcrie in Untersuchung gekommene Johann Mast und Hiob Wurster von Simmcrs- scld neben dem Ersaze aller Kosten zu zweijähriger Festungsarbeit verurtheilt. Am io. Sept. ist der zu Rottweil verhaftete Dionis Drißncr von Hausen, we- gen wiederholten falschen Collektirens, neben dem Ersaze aller Kosten zu Nennmonat- licher Zuchthaußstrafe verurtheilt und zugleich verfügt worden, daß er nach erstande- ner Strafe unter genaue polizeiliche Aufsicht zu stellen sei. Unter dem n. Sept. sind die zu Mergentheim wegen Diebstähle und resp. Real- injurien, in Verhaft und Untersuchung gekommene Brüder, Adam und Gottfried Un- tcrzuber von Geilenkirchen, Oberamts Hall, neben dem Ersaz aller Kosten, jener zu sechsmonatlicher und dieser zu zehnmonatlicher Zuchthausstrafe verurtheilt worden. Den »Z. Sept. wurde der zu Urach verhaftete Friedrich Zwicker vor» Vuchthaler in der Schweiz, wegen Widersezlichkeit gegen dw Gensd'armerie, zu zweijähriger Fe- stungsarbeit neben dem Ersaz eines Antheils an den Kosten verurtheilt. Eo ger Zuchthaußsirafe und nachheriger Reclusion in ein Arbeitshauß auf unbestimmte Zeit verurtheilt worden. Den 27. Sept- wurde die zu Calw verhaftete Susanns Ehmann von Chriüophs- thal, wegen attentirter Vergiftung ihrer Stieftochter, neben dem Ersaz aller Kosten zu fünfjähriger Zuchthaüßstrafe condemnirt. Loäem ist die, wegen wiederholten Diebstahls und Betrugs zu Rottenburg in Verhaft und Untersuchung gekommene Carolina Wolf von Heidelberg, neben dem Er- saz aller Kosten zu vier-und einhalbjähriger Zuchthaußftrafe und nachhcri^er Verwei- sung aus den König!. Staaten condemnirt worden. Eodem wurde der zu Göppingen verhaftete Thorwärter Johann Ulrich Sapper von Schorndorf, wegen Geld-Unterschlagungen, neben dem Ersaze aller mosten z» fechsmonarlicher Arbeit in dem Juchthauß zu Ludwigsburg verurtheilt. Unter dem 28. Sept. ist die zu Ellwangen in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Sabine Fromberger von UnteUröningen, wegen wiederholten Betrugs neben dem Ersaze der Losten, mit zweijähriger Zuchthaußarbeit bestraft und zugleich verfügt worden, daß dieselbe nach deren Erstehung unter polizeiliche Aufsicht gestellt wer- den soll. Stuttgart. Es ist ein dem Special-Superintendenten v. ©aumju Calw an- gehörig er , von der vormaligen Kirchenkastenvcrwaltung ausgestellter Kasscn-InrerimS- schein für ein dem ehemaligen Kirchenrath int Okt. 1805. angeliehenes Kapital von 1Z0 fl. verloren gegangen. Der etwaige Besizer dieses Imterimsscheins wird hiemit aufgefordert, denselben binnen einer Frist von drei Monaten bei der Unterzeichneten Stelle zu produciren, und seine allenfalsige Ansprüche darauf zu beweisen, weil nach Verfluß dieses Termins die vorhandene förmliche Obligation dem Dekan v. Gaum ausgefolgt, und auf den Interimsschein keine Rüksicht inehr genommen werden wird. Den 13. Sept. 1813. König!. General-Staais-Schuldenzahmugs-Kasse. Se. König!. Maj. haben vermög allerhöchster Ordre v. 3. Okt. allergn. geruht, den aus dem König!, aktiven Militär entlassenen Staabshaupkmann v. Suc- cow beim Königl. Invaliden-Corps anzustellen, und nnterm Z. Okt. den Staabsarzt v. Käs, und Oberarzt v. Dillenins, we ch Lezterer bei der Garde zu Fuß angestellt wird, zu Ober-Armee-Chirurgen zu ernen- nen , und ihnen Capitains - Rang zu ertheilen; ferner unterm 24 Sept. den Stabs-Rittmeister v. Schröder, vom Cavall. Regiment Nr. 1. Prinz Adam zum wirklichen Rittmeister u. Chef der vacanten v. Blüchcrschen Escadron, und den Premier-Lieutenant v. Kahl den vom Cavall. Regiment Nr. 2. Leib-Chevaurlegers zum Königl. Ordonanz-Offizier zu ernennen. Vermög allerhöchster Ordre vom Z. Okt. haben Se. Königl. Maj. auf weiter eingegangene Berichte des Brigadiers, General - Majors Grafen v.Normann zum Beweis der allerhöchsten Zufriedenheit mit dem Benehmen nachstehender Offiziere sei- ner Brigade in den vorgefallsnen Gefechte« solchen dev MUitaiv- Verdienst« Orden ertheilk. Beim Cava l rie Regiment Nr. 2. Leib-Chevauplegers: dem Eommandeur dieses Regiments. Obristen Prinzen v Wallerstein, dem andurch zum Rittmeister ernannten StabsUltmerster, Grafen v.Leutrum, und Seeond- Lieutenant v. Künzseh. Mim Cgvallerie-Regiment Nr. 4. Jäger König: den Premier Lieutenants Grafen v. Reischach und Gr ebner. Ferner haben Se Koni gl. Mas. dem Rittmeister Grafen v. Leutrum die Es- cadrvn des auf se n A suche» entlassenen Majors v. Borh, und dem ebenfalls <1 nt Mir meister ernannten bisher: en Srabs - Rittmeister v. Albedyll die vakante Esca- dron v.. Mil. er des Civall. Regiments Nr. s. Leib-Chev. allergnädigst ertheiit. Auch haben Allerhöchst die selben die Rittmeisters v. Späth vom Cavall. R'gimenr Nr. 5 Dragoner Kronprinz, v. Basse wiz und v. Reinhard, beide vom Cavall. Regiment Nr. 3. Herzog Louis, und v. Abele vom Cavall. Regiment Nr. 2. Leib»Chevauplegers zu Majors; die Premier-Lieutenants v. Tropfst und Friedrich v. Speth, beide vom Ca» vallerie-Regiment Nr. 2. Leib-Chevauplegers zu Stabs-Rittmeistern, die Second Lieutenants dieses Regiments v. Witz leben, isten, v. Einsiedel, Graf v. Pückler, und v. Bauer zu Premier-Lieutenants, und endlich die Cadets desselben Regiments v. Wühler und v. Ungelter zu Second-Lieu- tenants bei solchem allergnädigst ernannt. Unterm 8. Okr. haben Se. Königl. Maj. den Premier,Lieutenant v. Raß- ler vom Cavall. Regiment Nr. 1. Prinz Adam, zum Stabs - Rittmeister ernannt, und bei der 2ten Depot-Escadron angestellt; den y. Okt. aber den pensionirten Wachtmeister Manch zum Lieuterant bei der Gensd'armerie ernannt; ferner unterm io. diß den Prinzen Ernst v. Hohenlohe Langenburg zum Se- cond-Lieutenant bei der Zäger-Garde zu Pferd ernannt. Se. König!. Maj. haben vermöa allerhöchster Ord'^e vom to. Okt. dem Pre- mier- Lieuten. v. Hartig vom Cavall Regiment Nr. 4. Iä..er König, dem P,cm. Lieutenant v. Wtzleben und Second-Lieu v W tzieben, beide 0 Cavall. Reg» Nr. 2. Leib - Chevauplegers, die nachgesachre Enttassung aus den Königl. Dienste« errheilt. Auch Huben Se. Königl. Mas. dem Adjutanten des B igadicrs Genera majers Graleu v Norrmann; Se-ond-Lieutenant Sch li z den Müitan - Verdienst - Luden ertve-lr, und ihm. so w e a ch dem Com man. eu, des Caeall. Regiments Nr. 2. Leib-Cbevanxlegers. Ob,!sten P inren v. Wa lerstein, dem Obrist-Lieutenant v. Moltke vom Cav U R>gim Nr 4. Za^er König, Stabs-Rittmeister v. Tropfst vom Cavall. Regim. ZU. 2. Leib Cbe, vanlegeA, den Prem. Lieutevants v. Grebaer »nd v. Schenk vom Cavall. Rea Mr. 4. Zager König, ° Umer 7Offizier Beutelspacher vom Cavass Reaim. Nr. r. Leib-Cbeva-rle» und Jäger Krvmer vom Cavall. Regim. Rr. 4. Jäger König allergnädi^st gestat- tet, d:e erhaltene Deeormion der Kais, ftanzös. Ehren-Legion zu trage« ^ ®e. König!. Maj. haben umerm ri. Okr. den Secov.d-Lieutenant Enge» von Wiz leben vom AmdsazarfschuzeN'Bataillon auf sein Ansuchen der Königl. Dienste entlassen. 0 Sc. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Reftripts vom ig. Okt. den Geheimen Ober-Finanz-Rach v. Pfaff, aus Anlaß seines Amts - Jubiläi, zu Be- zeugung der allerhöchsten Zufriedenheit mit seinen vieljährigen treugcleisteten Diensten, zum Commaüdeur des Civil-Verdienst-Ordens allergnädigst ernannt. Se^ Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Neseripts vom 9. Okt. die er- ledigte E)listungs-Rechnungs-Revisors-Stelle in Altdorf dem bisherigen Eztrgvroba- tor Uhl allergnädiast zu übertragen geruht. Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchster Resolution vom 9. Okt. dem zur katholische Patronat- planei in Oggelsbcuren, Oberarms Ehingen, noMinirten Caplan Gaiß von Mengen die allerhöchste Bestätigung zu ertheilen; dem Dekan, Pfarrer Zins meist er in Ramingen , die allerunterthanigst nach- gesuchte Entlassung von der Dekanat- Stelle der Larrdkgpitcl Elchingen und Dillmgen zu bewilligen, und den Pfarrer Egenberger in Ober-Stozingen zum Dcoauat-Com- missaire für gedachte Land-Capirel zu ernennen; vermög allerhöchsten Rcstripts vom n. Okr. dem zu der zweiten katholischen Ca- planei iu Aulesdorf, Obcramts und Land-Capiw's Waldlee, norpmirten bisherigen dritten Caplan daselbst. Schlang, die allerhöchste Coussrmaiion zu ertheilen; und vermög allerhöchsten Refriprs vom 12. Okr die erledigte Pfarrei Schweindorf, Diöcese Aalen, dem bisherigen Praceptor in Wildberg, Votteler zu übertragen. .nöcn-, ®e* ^öhlg l. Maj. haben dem Anton Konlcn von Neuenstatt, disseltlgen Unusbezirks, zu Wiederaufbauung seines ekngestürzten Hauses einen Bei- trag von 70 fl. allergnadlgst angewiesen, welchen derselbe auch mit alleruntettbäniq. stcm Dank gegerr den erhabenen Wohlthäter bei unter zeichnercr Beamtung empfangen hat. Den 6. Okt. 1813. Kön. Land-Cameralverwaltung. Stuttgart. Da der Premier-Lieutenant Leopold v. Wißleben und der Se- cond-LleutcnLNt Carl v Witzleben, beede vorn Kön. Cavallerie-Regiment Nr. 2. ^erb-Chevaurlegers, sodann der Secoird-Lieutenant Eugen v. Wißleben vom Königl. Laudwharfschuzeir-Batalllon, und der Second« Lieutenant Theodor v. Wißleben von der Konrgl. Arnllerre kürzlich ihre Entlassurrg aus Königl, Diensten erhalten haben. Z6z fd werden auf allerhöchsten Befehl die Gläubiger sowohl von diesen 4 Offiziers, als von ihrem vor dem Feind gebliebenen Bruder, Wilhelm v. Witz leben, Skaabs- Hauptmann vom Königl. Linien - Infanterie-Regiment Nr. 7. andurch aufgeforderc, ihre Forderungen, welche sie an einen oder den andern dieser 5 Brüder zu machen haben, in Balde an den Unterzeichneten einzugeben. Stuttg. den 4',. Oct. i8iZ. Obrist-Lieutenant, General-Auditor v. Georgii. Stuttgart. Bei Unterzeichneter Stelle ist ein von einer Französischen Spital- Behörde ausgestellter Todtenschein eingelauftn, dem zufolge „Georg Nu of von Os- dorf, im Departement Neckar," den 7. Noo. 1312. im Spital zu Tapian in Preus- sen gestorben'ist. Da nun mittelst dieser mangelhaften Bezeichnung nicht herauszu- bringen ist, wer der Gestorbene gewesen seyn möchte, so wird solches öffentlich be- kannt gemacht, damit diejenigen, welche dabei interessi'rt sind, nähere Nachweisun- gen über den Gestorbenen hieher erthcilcn mögen. Den 17. Sept i8rz. Justiz^ Section des Königl. Kriegs- Departements als Ober- Kriegs- Gericht. Ludwig sbürg. Bei der Unterzeichneten Beamtung wird Mittwoch den 27. Okt. die Lieferung des Kochmecls von Martini rgiz bis Georgii «gl4. in 'Abstreich ocrakkordirt werden, weicher Verhandluug man hiedurch die Liebhaber auf gedachten Tag Vormittags >0 Uhr cmladet. Den iz» Okt. igiz. Kön. Zucht-und Waisenhaus-Pflegaml. Unterailingen. Die Area von der bei Unterailingen abgebrannten Kelter wird in Verbin- dung mit der bansalligcn Kelter bei Windhag Samstag den 25. Ork. unter Vorbehalt allerhöchster: Genehmigung irnter der Bedingung im öffentlichen Aufstreich verlauft werden, dast der Käufer jene, die Aieam triebet' mtt einer Kelter ju überbauen, legere die Kelter bei Windhaag aber abzubrechen verbunden, und keine Kelter mehr daselbst ;» erbauen befugt seyn solle, bei welcher Verhandlung sich die Liebhaber, welche die Kelter bei Windhaag täglich in Augenschein nehmen können, an gedachtci» Tag Vormittags um 10 Uhr in dem Wirtbshausc zu Unterailingen cinfinden wollen. Den 12. Sept. lgiZ. Kon. Landvogtci-Stcueramt am Bodcnsce, und Kön. Camcralverwaltimg zu Friderichshasen. Weil die Stadt. Dis Montag den fi. Nov. dl I. werden folgende Gegenstände im öffentli- chen Aufflrcrch verkauft werden: itens daS bisherige Pfarrhaus mit 4 heizbaren Zimmern, 4 Kam- mern, 1 Küche, und 1 Spciskammer, 1 Holzstall und i Dieb stall und einem Keller unterm Haust, samt einem besonder» Waschhaust und > besonder» Keller, worauf eine große Holzschupfe stehet, nebst 50^ Decimal-Ruth. Hofraithen, und 4> Decimal-Rutv. 5 Schuh Wurzgartcn, alles an und beiein- ander gelegen. ateno 1 Vrrl. 4 Rlh. ü Schuh Baum - und Wurzgartcn, die ehemalige Bebenhau- ser Hofstatt genannt, vom Pfarrhaust gegenüber liegend. Auf diesem Garten haften 24 kr. 2 hlr. vhuablöstgcr Hellerzins und 1 fl. 30 fr. Canon. ztens daS bisherige Schulhauß, so a stökig, mit a^bcsondern Kellern darunter, 5 heizbaren Zimmern, 2 Kammern, 1 Küche, 2 Holzstallen. Den 27. Sept. ig 13. Kön. Stiftungsvcrwaltung" allda. Geislingen. Da bei der unterm 25. Sept. d. I. vorgenommenen Verleihung der Sommec- Schaafwaidc ». zwar i) zu Wiescnstcig die Scltclberger Waide mit 600 Stük; 2) Zu Mühlhausen mit 500 Stuk, und 3) zu Gosbach, die Hauslcns- Weide mit 325 Stük, kein Pachtliebbaber erschien, zo ist zu deren nochmaligen Verleihung Dienstag der 2ü. Okt. d. I. hiezu bestimmt. Diejenige Licb- vaber, welche sich mit Prädikats-und Vermögens-Zeugnissen auswciscn können, haben sich an ec- ineltem Tag Morgens 9 Uhr auf dem RathffauS in Geislingen einzufinden. Den s. Okt. >8,3. Kön. Obecamt. Golteszcll, ZrichibauF. Da der Akkord der Kochmehl - Lieferung auf nächst Martini zu En- de geht, und daher diese LicrcruiiK wieder auf ein neues DHntag den 25. biß Vormittags y Uhr auf der Pficgamls. Schreibstube dahier >m öffentlichen Abstreich auf ein halb Jahr vcrakkordirl wird, so wird dieses hiemit zu dem Ende, öffentlich bekannt gemacht, damit sich die Akkords- Liebhaber an ae- dachtem Tage zur bestimmten Stunde hier einfindcn, und das Weitere vernehmen können. Den 9. -Okt. i«iz. Kon. Zuchrhauß-Pflegamt. Gros-Hohenheim. Da der Bestand der herrschaftlichen untern Mahlmühle zu Gros-Ho, henhcim auf Lichtmeß i8>4. zu Ende geht, so wird Montag den 13. Okt. Vormittags 10 Uhr auf dcm Rathhauß zu Plieningen eine abermahligc Verpachtung auf weitere 6 Jahre salva ratificatione vorgcnommcn werden. Die Mühle liegt a» dem Körschbach unweit Plieningen, und besteht auS 1 Gerb - und 2 Mahlgangen nebst den erforderlichen ökonomischen Gebäuden, s Mrg. ± Vit. Acker in 3 § tilgen , und e Mrg. 3 Drtl. Wiesen nnd Garten, und können die Liebhaber solche täglich be- sehen; cs wird aber zugleich bekannt gemacht, daß diejenige, welche bei der Verhandlung zugclasscn werden wollen, sich am Tag der Verleihung durch obrigkeitlich vbcramklich besiegelte Zeugnisse gehö- rig auszuwciscn haben, daß sie nicht nur gute Haushälter und fleißige Arbeiter, sondern auch im Müfler-Handwerk erfahren, und eine mit der Pacht-Gummc im Vcrhaltniß stehende Caution von ungefähr ivoo bis tioofl. baar oder in liegenden Gütern zu leisten im Stande seien. Den 22. Scpt. »813.. Landvogtei-Stcucramt Rothenberg und Camcralamt Rellingen. Stuttgart. Es ist der bei dem König!. Jnfanter. Regiment Nr. 6. gestandene RcgimcntS- Tambour Friedrich Engcle, von hier gebürtig, den 24. Aug, d.I. im Feld auf dcm Mar,ch nach Werben desertier; sämtliche Militaic- und Civil-Behörden werden daher geziemendst ersucht, auf denselben fahnden, ihn im Bctrclungsfall arrclircn, und entweder hieher oder an die nächste Militaic- Behörde einliefcrn zu lassen. Den 13. Okt. igiz. Kon. Stadt-Dircction. Gerabronn. Da der Conscriptionspflichtige Chirurgus Johann Martin Röttcr von Michel, bach an der Lucke, ry I. alt, 3 Zoll «Linien groß, nach seiner Cication zur Aushebung entwichen ist; so werden alle obrigkeitliche Behörden ersucht, aus denselben zu fahnden, ihn auf Betreten zu arrctircn, und wohlverwahrt hieher zu liefern. Kon. Oberamt. Horb. Michael Göttlcr, vulgo Rcußdcuß, eilt Nestler von Luzenhart, der bei dem Konigl. Criminal- Amt zu Rvltcnburg, wegen Widersezlichkeit gegen die Gensd'armcS verhaftet gewesen, und provisorisch aus dcm Arrest entlassen worden ist, konnte bis jczt nicht wieder aufgebracht werden ; da die Handhabung desselben nothwendig ist; so werden sämtliche refp- Hoch - nnd Wohflobl. Polizei, Behörden ersucht, aus denselben zu fahnden, und idn im Bctretungsfall anhero auszuliefern. Signa- lement: Göttlcr ist 24 I. alt, schöner schlanker Statur, 12 Zoll, y Lin. groß, hat braune Haare, eine niedere Stirne, dunkelbraune Augbrauncn., blaulichle Augen, große Nase, eingefallene Wangen, großen Mund, gute. Zahne , ein rundes Kinn, und gerade Beine. Er trägt gewöhnlich einen Bau- renhut, schwarze kurze, lederne Hosen, und weiße Strümpfe. Den 7. Okt. i«>3. K. Obcramt. Heilbrenn. In Gcmasheit allerhöchsten Rcscripts vom Kön. Dcpartcm. der Finanzen, Sec- kion der Stcliern tlä. 17. ct praes,. 22. Jul. d. I. wird der Jude, Jakob Levi, Sohn des Schmay Lcvi, von Altdorf im Bteisgau, welcher zur Zeit, als er im Badischen Orte Schlüchtern in Dien- sten gestanden, wegen versuchter Einschwarzung von 2 Fässern Branntwein, die noch hier mit Arrest belegt sind, bei uu'tcrzeichneter Stelle in Untersuchung gekommen ist, sich aber indessen von Schluch, lern entfernt bat, und weder in seinem Hcimwcscn noch anderwärts auszukundjchaflen war, iinter Anberaumung einer percmtorischcn Frist von. Sechs Wochen hiemit vorgeladcn , entweder persönlich, oder durch, einen genugsam: Bevollmächtigten- hier zu erscheinen, scin.Eigcnthum auf den Branuttvcm zu documentiren ,. und solchen gegen-Erlegung von" einer, Strafe von Zehen RcichSthalern und Be, zahlung aller Unkosten zu übernehmen, mit dem Anhang, daß nach Ablauf des anberauniten Ter- mins, er sich selbst zuzuschreidrn: habe, wenn, zu seinem: Nachtheil über: den Branntwein vcrnigt wrrd«. Den ii. Okt. ,813-. Kon.. Oberamt.. Nr o. 46, I 8 I Z. 3*S Königlich - Mürttembekgisches Staats-md Rcgtcriiiigs-Blatt. Dienstag, 19 Okt. Herbst-General-Rescript. Bei der bevorstehenden Weinlese werden die Cameralbeaintcn auf die älteren und neueren Königl. Verordnungen, welche sich auf die Herbst-Anstalten und die Erbe-- bung der herrschaftlichen Wein »Gefalle beziehen, im Allgemeinen verwiesen, und ih- nen zugleich folgende besondere Vorschriften ercheilk: 1) Ist der Anfang der Weinlese so lange, als es die Witterung gestattet, zu ver- schieben. 2) Da die Trauben in dem Grade ihrer Zeitigung von einander sehr verschieden sind, und eine Vermischung reifer und unreifer Trauben auf die Qualität des Weins den nachtheiligsten Einfluß hat, so ist tticht nur in dell eigenen Königl. Weinbergen von den Cameral- Beamten ein doppelter Lees zu veranstalten, son- dern es haben auch dieselbe in Gemeinschaft mit den Oberbeamten die Privat- Weinbergbcsizer durch zwekmäsige Erinnerungen zu veranlassen, daß sie die in der Zeitigung noch zurüksiehenden Trauben absondern, und solche nicht mit dem guten Gewächse vermengen sollen. z) Bei den Herbstanstalten ist die möglichste Sparsamkeit zu beobachten. Es sind daher für den Einzug der Gefälle nicht mehrere Ofsicianten anzunehmen, und nicht mehrere Keltern und Kelternbäume auszurüsten, als das eingeschränkte. Bedürfniß erfordert. 4) In Ansehung der Abgaben unter den Keltern wird folgendes verordnet: a) Gülten und Tagweine, so wie die Besoldungen und Pensionen der weltlichen und geistlichen Diener auss dem Lande sind mit zwei Drittheilen Vorlaß und einem Drittheil Druk, insoferne die Gefälle eines Cameral-Bezirks zu deren vollständigen Berichtigung zureichen, unter der Kelter abzugeben. T>) Was nach Abzug dieser Prästationeu „och übrig bleibt, ist in die herrschaft- lichen Keller zu bringen, und in diesen bis auf weitere Verordnung aufjube- :•> wahren. Stad) beendigtem Kelterngeschäft haben die Cameralbeamte sog-lcich den Nach- herbst-Bericht vorschriftsmäsrg unter Anschluß einer Weintabelle an die Seetion der Krön-Domainen zu erstatten, und seiner Zeit den mir Erhebung der Wei^gcfalle verbundenen Aufwand in einem doppelten Verzcichniß vorzulegen. Stuttg. den 17. Okt. istiZ. Konigl. Finanz-Ministerium. Graf v. Mabdelöloh. Se. König!'. Maj. haben vermag allerhöchsten Rescripts vom 16. Okt. aller- gnädigst geruht, für sämtliche Stiftungen in den Camera!- Bezirken Ludwigsburg, Marbach, Stammhcim, Höpfigheim, Caurstadt, Waiblingen, Stetten und Winnen- den, eine Stiftungs-Verwaltung in Ludwigsburg zu errichten, uns solche dem bishe- rigen Hofpiralverwalter Weihenmaier von Cantstadr zu übertragen. Gmünd. Bis Donnerstag den 28- Okt. wird die von dem König!. Vasallen Franz von Lang zu Leinzell ohne lehensherrlichen Consens veräußerte und des- halb confiscirte Bronnenwiese von 1 Morgen rg Ruthen 44 Schuh nach allerhöchster Legitimation vom 27. Sept. d. I auf z oder 6 Jahre an den Meistbietenden Verpach- ter werden. Wobei sich die Pachts-Liebhaber an gedachtem Tage Nachmittags 1 Uhr m dem Bräuhause zu Leinzell einzufinden haben. Den 12. Okr. iZiZ. v Kön. Camera!- Amt. Alts Haufen. Die Unterzeichnete Stelle wird dis Freitag den 22. Oct. 2 Ctn. 76 Pfund Sal- peter und eine zersprungene Glocke von ?g Pfd. mit Vorbehalt allcrgnadigstcr Ratificat-ion >m öffent- lichen Aufstrcich verkaufen, und sind die allenfalstgen Liebhaber dazu hiemit cingeladen, an gedach- tem Tage Vormittags 9 Uhr sich ln der Caineral-Amlsfchrcibstube dahier bei dem Verkauf cinzusin- den. Den 23. Sept. 1313. Kön. Cameralamr. Trcppa ch, Oder-und Camexalamts Aalen. OaS ven den Johann Georg Opferkuchifchcn Lyeleuthen zu Trcppaeh defesscne sogenannte Vieraugcngut ist auf Absterben derselben allergnadigstcr Herrschaft ganz airhrnu gefallen, und soll nun zu Folge ergangener Resolution in der Eigenschaft ei- nes blos steuec - Ment - und gültpflichtigcn Guts ohne allen Lehenverbaud, Stukweis oder im Gan- zen im Aufstreich verkauft werden. Dieses Gut bestehet in einem geräumigen Wohnhaus, besonder» Scheuer, einem lSchaafhauß, Bronnen und andern zur Ockonomic erforderlichen Bequemlichkeiten, dann in einem Tagwerk 30 Ruthen Garten, *3 Tagweck Wielen, 43, Morgen Acker in allen 3 ft ren, auch in 25! Jaiichert Wald. Zur Vornahme dieser Verkaufsverhandlung ist Mittwoch der 20. Okt. d. I. destimn t, an welchem Tag Vormittags io Uhr sich die Liebhaber in dem Wlrths- haus zu Treppach cinfnd n, indessen aber das Gut selbst in Augenschein nehmen und die se!>r an- nehmliche Kaufsvsdiiignngen bei dem Äöürgi. Camrralamt vernehmen können Dm 22 Sept. i8‘3. Köa. Cameralamt allda. >)v l Unterailing en. Die Area von der bei Unterailingen abgebrannten Kelter ivird in Verbiki- düng mit der baufälligen Kelter bei Windhag Samstag dm 25. Ott. unter Borbehalt allerhöchster Genehmigung unter der Bedingung im,öffentlichen Aufstreich verkauft werden, daß der Käufer jene, die Aicam wieder mit einer Keirer zu überbauen, lezlcre die Kelter bet Windyaag aber ab ubrechen verbunden, und keine Kelter mehr daselbst zu erbauen befugt seyn foile, bei welcher Verhandlung sich die Liebhaber, welche die Kelter bei Windbaag täglich in Augenschein nehtnen köiu.cn, an gedachtem Tag Dormittags um 10 Uhr in dem Wirtdshause zu Unrerakttngk» cinsiiide» wollen. Den >4. Sept» iS!Z. Kön. Landvogtei-Steucramt am Bödenfee, und Kön. Lameralvetwaliung zu Fridcrichehasen. Heilbronn. Freitag den 26. Nov. d. I. werden die der hiesigen Stadt gehörigen 2 Mahl- mühlen , in welche neben den Stadt, Einwohnern noch die r Dörfer Bökingen und Flein gebannt sind, auf weitere 6 Jahre und »war beide vom 1. Jun. tg>4 bis ,1320. an die Meistbietenden ver- pachtet Die eine, die Brückenmühl hat uMahl- und 2 Gcrbgänge. Die andere, die Sülmer Mühle aber 7 Mahl- und einen Gcrbgang. Bei beiden Mühlen sind geräumige Wohnungen u. Stal- lungen. Das Malfer ist auf den 16 Thcil bestimmt. Jede Mühle wird an gcdachrem Tag Vormit- tags 9 Uhr auf hiesigem Rathhaus besonders verpachtet werden, und beim Antritt des Pachcs dem Bcstander das samtlche Mühtgcschirr rc. in einem zu bestimmenden Anschlag übergeben. Die Pacht« licbhabec müssen am Tag der Verpachtung ein obrigkeitliches Zeugnis über ihre Kenntnisse u. Wohl- verhalten, wie auch, daß.sie 2000 fl. Carillon zu leisten vermögen, vorzeige», die Caution wird durch Einlegung der haaren Summe gegen Interesse oder durch Stellung gerichtlicher zweifacher Hypothek, gelei tet. Beide Mühlen können täglich beemgcnschcinigct, und die nähere Bedingungen bei den»! Stadkburgcrmeisteraml erfahren werden.^ Den 20. Ang. 1313. Regierungsrath, Obcramtmann, Bürgermeister u. Oberamksgcnchts- Assessoren. Cantstakt. Nachfolgende Militairpflichcige, welche bei der Musterung des Jahrs 1312. sich nicht gestellt haben, werden durch gegenwärtige Ediktal-Ladung unter Anberaumung eines viermonat» lichcn Termins zum drittenmal zur Rültchr in ihr Hcimivcfen und zur Stellung vor das untcrzeich, ncte Dberamt a»,'gefordert, als im Fall späterer Stellung sic körperliche Strafen,' verlängerte Mi- litairdieustzeit und nach Ablauf der vorgeschrichxncn Fristen die Consiscation ihres gegenwärtigen und des wahrend ihrer Abwesenheit ihnen anfallenden Vermögens zu erwarten haben. Don Cantstait: DH. Fricrnch Röppfi. vulgo Schneider. Don Feltbach: Johannes Schnaitmann, Schneider. Von Münster: Joh. Ge. Scupplc, Weingartner. Von Rommelshausen: Ge. Mich. Kurz, Bek. Kön. Obcranit. Mergentheim. Nachstehende Milikairpflichtige dcS hiesigen Oberamts, welche sich nach Publikation der Conscciptions- Ordnung von 1306. und vor jener von >309. entfernt haben, werden amnit zum viertenmal vorgeladcn, sich innerhalb 4 Wochen ohnfehibar bei der Unterzeichneten Stelle einzufindcn, und sich über ihr,bisheriges Ausbleiben zu verantworten, mit der Bemerkung, daß im Ausblcibungssalle ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermöge» confifeirt we den sott. V>n Adolz,- hausen: Joh. Ge. Ekcrt, Me:zer. Bon Laudenbach: Joh. Ge. Dörr, Schneller. Von Münster: Andreas Gernhard, Schäfer. Von N e n k ir ch"c n : Jsak Samuel, Jude. Von Rinderfeld: Joh. Simon Pfeifer, Weber. Von Vo rba cd zim im. r n : Job. Ge. Mcinikhcim, Bauer. Von Werkersveim: Johe.nn Julius Fried. Krauß, JA. Med. Job. Heinrich Ernst Gscll, Apolbcker. Joh. Ge. Barth, Glaser. Joh. Lorenz Hekmann, Schmid. Jod. Al! recht Kei- del, E>ck. Hreronimus Brciineisen, Bauer. Kön. Obcranit. Mergentheim. Der Conscriplionspflichti'ge Martin Michel Martert, Bedienter von Mer- gentheim, welcher sich im Jul. 1309. von Hauße entfernt hat, wird an mit um erstenmal aurgcior- derl, i-nncrbaib 4 Monaten bei der uutcrzcichackcn Behörde zu erscheine», und sich über lein bishe- riges Ausbleiben zu verantworten, widrigenfalls er die auf sein Nichterscheinen aesezte Strafe zu ge- waltigen bat. Kön. Obcramt. , Mergentheim. Nachstehende Militairpflichtige des hiesigen Obcramts, welche sich von der Kouigl. Württembecgischen Occupalion an, dis Ende August 1309. von Hauße hinwcgbcgcbcn haben, werden annut unter der Bedrohung der Vermögens- Confiscation zum erstenmal aufgefordert, sich bin, nen 4 Monaten bei der Unterzeichneten Stelle unfehlbar einzufindcn, und über ihr Ausbleiben zu verantworten. Don M ergenrh eim : Ge. Jos. Büchner, Bedienter. Von Deubach: Andr. Trcmcl, Kellner. Kön. Obcramt. Mergentheim. Der abwesende Militairpflichtigc Johann Jakob Balbach von Dorbachzim-- mern, hiesigen Oberamts, wird hiemit unter Androhung der Vermögens - Confiscation zum üten und lcztcnmal aufgcfordert, innerhalb 4 Monaten nach Hause zurükzukehren, und sich den ConscriprionS, Gesezen zu unterwerfen. Kon. Oberamt. Sulz, folgende Conscriptionsoflichtige werden aufgcfordert, von ihrem gegenwärtigen Aufcnt- halt unverzüglich in ihr Hcimwesen Nachricht zu geben. Von Sulz: Matches Günlner. Johann Jak. Küblcr. Gottl. Hezel. Ge. Ludw. Commercll. Andr. Mutschler. Ludw. Romctsch. Andr. MatbcS Frik. Ge. Ludw. Heim. Joh. Fried. Güntner. Ge. Fried. Bauer. Carl Ludwig Meyer. Christoph Andr. Dreher. Christoph Michael. Von Dorn Haan: Andreas Beilharz. Don I singen: Jak. Stahle. Matches Fuß. Tobias Stahle. Martin Fuß. Von Ho lzhauscn: Ferdi». Plocher. Don L e i dring e n: Martin Kopf. Jakob Mautb. Johann Bek. Don NenntHausen: Jak. Plocher. Don Roscnfcld: Heinr. Frik. Adam Jager. Heinrich Jager. Heinr. Keller. Don Trichtingen: Hansjerg Hammerle. Christoph Fried. Romann. Don Wittersbanscn: Johann Haller. Von Binsdorf: Protasius Nikcl. Don Bcai- tenau: Jak. Rehfuß. Kön. Oderamt. Wei kershci m, Obcramts Mergentheim. Der ConscriptionSpflichtige Johann Joachim Ret- tcr, des Schneidcrhandwerks, aus Weikershcim, hiesigen Oberamtö gebürtig, iß zum Militairdienst dcsignirt. Da sich nun derselbe mit oberamtlicher Erlaubniß auf der Wanderschaft befindet, und sein gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist; so wird derselbe hiemit öffentlich aufge-orderk, sich sogleich nach Weikershcim zurükzubcgcbcn, und beider Unterzeichneten Stelle anzumcldcn: zugleich werden aber auch sämtliche Königl. Justiz-und Polizei-Behörden andurch ersucht, denselben, im Fall sein Aufenthalt bekannt scyn sollte, sogleich hichcc zurükzuwcisen, und das dlßfalls Erforderliche in sei- nem Wanderbuch zu bemerken. Kon. Obcramt Mergentheim. Hall. Der bei dem Königl. Jnfant. Regiment Nr. z. gestandene Gemeine, Johann Michael Scheu von Michelfeld, hiesigen ObcramlS, ist den 12. Scpt. d. I. aus der Station Nöttingen dc- sertirt. Alle Militair-und Civil-Obrigkeiten werden daher geziemend cr>ucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, denselben auf Betreten z»> arretiren, und wohlverwahrt an die Unterzeichnete Stelle ein» zuliefern. Den 11. Okt. 1313. Kon. Oberamt. Nekarsnlm. Es bat der von Jagsthaufcn gebürtige, unter dem Königl. Linicn-Jnfant. Rcgi, ment Nr. s. neu Bataillon als Gemeiner gestandene Ge. Ludwig Karle den ihm im Monat Inn. d. I. bewilligten Urlaub auf unbestimmte Zeit, zur pflichtwidrigen Desertion misbraucht. Sämtliche resp. amtliche Behörden werden daher geziemend ersucht, auf dielen Deserteur^ fahnden, solchen im Betrctungsfall.arretiren, und entweder dem hiesigen Obcramt, oder dem nachstgelcgcncn Militair- Commando ausliefern zu laf^ii. Signalement. Derselbe ist os I. alt, 5 Fuß 6 Soll gros, hat ein langlichtcS Angesicht, fpizige Nase, braune Haare, blaue Augen, und ist von Profession ein Seiler. Den 20. Scpt. i8i5. Kon. Obcramt. Tübingen. In dem hiesigen Waaghauß liegt seit ohngefahc 12 bis 15 Jahren ein Felleisen ohne Addreffe, und ein Patchen mit der Addrcssc „an Christian Fischer, Unterarzt im Kais. Kön. Etllinger Filial-Spital in Rötlcnburg am Nckar ibi uhi " Umt die darinn enthaltene Effekten dem Verderben zu entreissen, wurden solche im I. ix.oi. urkundlich cröfnct, der Inhalt verzeichnet, öffent- lich verkauft, u. der Erlöß bei dem Burgermeister-Amt hinterlegt. Da sich inzwischen der unbekannte Eigenthümer nicht fand, so wird derselbe hiemit öffentlich aufgcfordert, sich innerhalb 3 Monaten bei Unterzeichneter Stelle zu melden, und seine Ansprüche an diese Sachen gehörig darzuthun. Om ». Okt. 1815. Kön. Oberamt. Nrs. 47. i 813. Z6» Königlich - Württemberglsches Staats-md Rcgicrtings-Blatt. Samstag, 2z. Okt. Di!: Dicnstvercichtungen der Königs. Gmsd'armcrie betreffend. In den Monaten Jul. Aug. und Sept. d. I. sind durch die Königl. Gensd'ar- merie i Mörder, 48 Diebe, 4 Wilddiebe, 95 sonstige Verbrecher, 562 Vaganten, 440 Bettler, 28 entwichene Conscriptionspsiichtige, 3 deutsche und 36 französische Deserteurs, zusammen 10 17 Personen verhaftet worden. Stuttg. den 20. Okt. r8lZ. König!. Ministerium des Innern. Graf v. Reischach. Rechts - Erkenntnißc des Königl. Ober- ?chpellationS- Tribunals. 1) In der an das Königl. Ober'Tribunal verwiesenen Appellations-Sache von dem Stadtgerichte zu Heilbronn, zwischen dem Stadt-und Amtsschreiber Brukmaun, Bekl. Appellanten, und den Erben des Bakers Hcffmann daselbst. Kl. Appellaten, den Ersaz von Anetions- Geldern, jezt die Leistung eines Reinigungs-Eides betreff., wird, unter reformatorischer Verwerfung des Bescheides voriger Instanz, Beklagter von der gegen ihn erhobenen Klage unbedingt entbunden. Tübingen, den 9. Okt. r) In der Appellations-Sache von dem Königl, Ober-Justiz-Collegium zwischen dem Finanz-Departement, See' n der Kron-Domainen, Kl. Appellaniin an einem, und der Gemeinde Trossi'ngen, Oberamts Tuttlingen, Bekl. Appellatin am andern Theil, das Noeal-Zehendrecht auf der Thalhäuser Bahn betreffend, wird die Urthel voriger Instanz in der Hauptsache bestätigt. Den 14. Oet. 181Z. 3) Zn der Revisions-Sache zwischen den Erben des Oberhofagenten Feidcl Da- vid ans Cassel, Kläger, Revidenten, und Seiner Hoheit, dem Herrn Herzog Wilhelm von Württemberg , Beklagten, Revisen, eine Pfandschafts-Klage auf das Gut Hirrlingen betreffend, wird das von dem Königl. Ober-Tribunal, als Richter erster Instanz, unter dein 12. Dec. vor. Jahrs ausgesprochene abfolutorische Erkennt- ruß bestätigt. Den 16. Oet. igia. Rechts - Eckenntiriße des Kön. Ober-Justiz- Collegiums. 7) Zn der Nullitäten-Klagsache der Erben der Georg Friedrich Schwabschen Wittwe zu Freudenstadt, Imploranten gegen die Daniel Baldenhoferischen Erben da- selbst, Imploraten, eine Schuldforderung betreffend, wurde das von dem Königs Oberamtsgericht Freudenstadr gefällte Erkenntniß als nichtig aufgehoben. Stuttgart, den 23. Sept. 1813» L) Zn der Rechtssache zwischen dem König!. Departement der Finanzen, Seetion der Krott - Domainen, Kl., und der Frau Gräfin Bernhardine von Waldburg-Wolfegg Bckl., das Eigenthum einer Bibliothek betreffend, wurde Bekl. von der gegen sie er- hobcnen Klage sreigesprochen. Stuttg. den 24. Sepr. 1813. 3) Die Appellations-Sache von Marbach zwischen der Ehefrau des Simon Man- gold zu Gronau, cum curat, lesfit. Kl. Kutin an einem, sodann Zakob Mütter auf dem^Pfizhof, und Christian Müller zu Niederuhall, Bekl. Amt am andern Theil, ei- ne Testaments-Streitigkeit betreffend, wurde wegen versäumter Akten - Einlegung von Amtswegen per Refcript. verworfen. Stuttg. den 2Z. Sepr. 181Z. 4) Zn der Ations-Sache von Oberndorf zwischen Joseph Hils von Hintersulgen, Anten, und Ferdinand Reuter von Hardt Aten, die Erfüllung eines Kaufskontrakts betreffend, wurde das Verfahren des Oberainrsgerichts vo>" lo, Dec. und 15- Mai J812. samt den ausgesprochenen Vorbescheiden und der Urthel als wegen Mangels der Competenz nichtig aufgehoben. Smng. den 28. Sepr. 1813- S e. Königl Maj. haben vermög allerhöchster Ordre vom 13. Oct. dem Sc- cond-Lieutenant v. Witzlebcn von der Artillerie die Entlassung aus den Kön. Dien- sten ertheilt, und' unterm 14. Oct den Sccond-Lieutenant v. Egloffstein von der Zager-Garde jit Pferd zum Premier-Lieutenant ernannt, ferner untern, 16. Occ. dem Major v. Denotti, vom Znfant. Reg. Nr 2. Herzog Wil- helm das kleine Kreuz des König!. Militair-Verdienst-Ordens attergnädigst ertheilt. Se. Kdnigl. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten Rescripts vom iy. Okt. die vakante Unteramtei Siudelfingen, Oberamts Böblingen, dem Amts- schreiber Wagner daselbst zu seiner bisherigen Stelle zu übertragen, und vermög allerhöchsten Decrets vom 21. Okt. die Ausstellung des Chirurgen Xaver Hofer von Oberndorf als Oberamts-Thierarzt daselbst zu genehmigen. Stuttgart. Bei der Königl. Section des Medicinal-Wesens wurde nach er- standener Prüfung und geschehener Verpflichtung dem Chirurgen Johann Gebhard Fla; in Reichenhofen, Oberamts Leutkirch, die Erlaubniß zu Ausübung der medr- cinischen Praxis ertheilt. Den 15. Okt. r8iZ. Stuttgart. Da der Premier-Lieutenant Leopold v Witzlehen und der Se- eond-Lieurenant Earl v Witzleb en, beede vom Kön. Cavallerie- Regiment Nr. 2. Leib-Chevnurlegers, sodann der Second-Lieutenant Eugen^v. Witzleb^en vom Königl. La,ldscharfschüzen-Bataillon, und der Second- Lieutenant Theodor v. Witzleben von der Königl. Artillerie kürzlich ihre Entlassung aus Königl. Diensten erhalten haben, so werden auf allerhöchsten Befehl die Gläubiger sowohl von dreien 4. Offiziers, als von ihrem vor dem Feind gebliebenen Bruder, Wilhelm v. Witzleben, Stands- Hauptmann vom Königl. Linien - Infanterie-Regiment Nr. 7. andnrch aufgefordert, ihre Forderungen, welche sie an einen oder den andern dieser 5 Brüder zu nrachcn haben, in Bälde an den Unterzeichneten einzugeben. Stuttgart, den sss. Oct. iZiZ» Obrist-Lieutenant, General-Auditor v. Georgii. Gmünd. Bis Donnerstag den 28. Okt. wird die von dem Königl. Vasallen Franz von Lang zu Leinzell ohne lehensherrlichen Consens veräußerte und Fes, halb eonfisrirte Bronnenwiese von 1 Morgen 13 Rüchen 44 Schuh nach allerhöchster Legitimation vom 27. Sept. d. I auf Z oder 6 Jahre an den Meistbietenden Verpach- ter werden Wobei sich die Pachts-Liebhaber an gedachtem Tage Nachmittags 1 Uhr in dem Bräuhause zu Leinzell einzufinden haben. Den 12. Okt. iZiZ. Kön. Cameral- Amt- Ludwigsburg Beider Unterzeichneten Bcamtiing wird Mittwoch den 27. Okt. d,e Lieferung des Kochmefis »»■> ,g>3 bis Georgii 18>4. in Abstrcich verakkordirt werden, zu welcher Verhandlung man hiedurch die Liebhaber «»f gedachten Tag Vormittags >0 Uhr cinladct. Den 13. Dtt. ig,z. Kön. Zucht - und Waisenhaus - Pflegamt. Adelberg, Kloster. In Gemasheik allergnabigftcn Befehls vom 7. diß soll ein wiederholter Versuch mit dem Verkauf des vormaligen Oberomtei-Gebäudes und der dazu gelheiiien 22 Morgen z Vrtl. 7k Rth. Güter zu Adelberg gemacht werden. Wir haben daher die Verhandlung hierüber auf Samstag den 20. Nov. Morgens >0 Uhr fcstgcsezt, wobei noch besonders bemerkt wird, daß die Bezahlung in leidentlichen Fristen uno zur Helftc in Staats- Obligationen geschehen darf. Den 13. -Okt. igiz. Landvogtei-Steueramt an der Fils u. Rems und Land-Cameralamt Göppingen. Eßlingen. Die Schaafwcide von Zell und Altbach, deren 3 fahrige Pachtzeit auf Ambroft ,Zt4. zu Ende geht, wird am Donnerstag den 4. Rov. d. I. wieder auf 3 Jahre, neinlich von Am- brosi ig>4 bis^>8>7. im Aufstrcich verliehen werden. Die Bestand-Liebhaber wollen steh nun an ge- dachtem Tag Vormittags 9 Uhr mit den nöthigen Zeugnissen versehen, auf dem hiesigen RakhhauS emfinden. Den 13. Okt. igiz. Kön. Oberamt. Gottcszell, Zuchtharsts. Da der Akkord der Kochmehl - Lieferung auf nächst Martini zu En- de geht, und daher diese Lieferung wieder auf ein neues Me »tag den 25. diß Vormittags 9 Uhr auf der Pstegamts-Schreibstube dahier im öffentlichen Abstrcich auf ein halb Jahr verakkordirt wird, so wird dirscs hiemtt zu dem Ende öffentlich bekannt gemacht, damit sich die Akkords- Liebhaber an ge- dachtem Lage zur bestimmten Stunde hier cinstnden, und das Weitere vernehmen können. Den 9. Drt. 13,3. Kön. Zmchthauß-Pflegamt. ™ ^ rin sberg. In Gemasbeit allerhöchsten Befehls vom 8. diß wird das Herrschaft!. Maierei, put zu Waldbach nebst Schäferei von Georgii <3,4. an auf 9 — 15 Jahre an den Mciftbiclcnden »erttehen werden. Dieses Herrschaft!. Gut enthalt neben den erforderlichen Wohn - und Ockonomie-, Gebäuden <12 Morg. Acker in 3 Fluren, 29 Morg. Wiese,: nebst einigen Kraut- und Gcmäsgärkm» Auf der Orks-. Markung, so wie auf 2. dem Uedcrtricbs- Recht unterliegenden benachbarten Mar, kungen findet der Pachter Waide für 400 Stük Schaafe. Die Bestands - LieL>daber werden eingela, den, bei der auf den 20. Nov. Morgens 9 Uhr zu Waldbach Statt habenden öffentlichen Verleihung sich cinzufinden, wobei sie sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen wegen ihres Vermögens, ihrer Auffüh, xung und Kenntuiffc im Feldbau und der Echaafzucht zu legitimsten haben. Den 12. Oct. iß 13.' Kön. Cameralamt Wcinsbcrg. Altsteuslingen, Oepfinacn, Oberamts Ehingen. Die abwesende Cantouisten, Ferdinand Schradi von Altsteuslingen, und Michael Knoll von Oepfingen werten in Folge allerhöchsten Be- fehls wiederholt aukgefordelt, bei Vermeidung der Eonfijcation ihres Vermögens binnen 4 Monaten in ihre Heimat zurükzukehren. Kön. Oberamt. Eßlingen. Nachstehende Mil-tairpflichtigc, welche bei der Musterung 1311. erstmals abwe- send waren, und im Staats, und Rcgicrmigs-Blatt von 1312. Nr. 31. mit dem Präjudiz der Anno- tation cilirt wurden, werden nunmehr zum lcztcnmal vvrgeladcn, innerhalb a Monaten nach Hauße zu kommen, widrigenfalls ihr Vermögen confiicirt werden wird. Von Eßlingen: Zehs. Menke- >.e, Schneider. Carl Will). Steiner, Privat,Lehrer. Ge. Fried. Rcichenbach, Kaufmann. Ainand Erhard Zorn, Schreiner. Ioh Phil. El'erh. Schenkel, Zinngießcr. Äug. Andr. Scheerer, Schnei- der. Christoph Jos. Job. Gottl. Gerwak, Bcindreher. J0H6. Klein, Schuster. Christoph Jakob Barth, Schneider. Christoph Ludw. Hcmmingcr, Schneider. Gotthilf Michel Fröschlcn, Schreiner. Von Nellingen : Phil. Jak. Gräber, Färber. Von O b creß lin gen : Ioh. Fried. Reuß, Schmid. Kön. Oberamt. Mergentheim. Der abwesende Militairpflichtige Johann Kilian Brand, Beker von Rinder« fcld hiesigen Obcramks wird unter dem Präjudiz der Confiscation seines bereits annolirtcn Vermö- gens hiermit zum fünftenmal anfgefordert, sich innerhalb 4 Monaten nach Hauße zurukzubegeben, und den Conscriptions-Gcsezcn Genüge zu leisten. Kon. Oberamt.. Balingen. Wegen cingctrettener Hindernisse wird der auf den 2. Nov. d. I. verlegte Kra- mer- und Diehmarkt hier nicht abgehaltcn, wovon das Publikum in Kcnnlnstß gcstzt wird. Den \a. Okr. 1313. Kön. Obcramt und Stadl-Magistrat. Eßlingen. Eine unbekannte Weibsperson, welche sich zu Plochingen eines Diebstahls - Ver, fuchs verdächtig gemacht hat, aber von dort cntwichcii ist, ließ im August. d. J. bei dem Nachtwach, ttr Feuerbach in Plochingen einen Korb mit den hicnach verzciebneken Kleidern stehen. Da die Weibsperson inzwischen nicht ausgckundschastet werden konnte, auch sich niemand meldete, der an die Kleider Anspruch gemacht hatte: so wird dieses hiemit öffentlich bekannt gemacht, und derjenige, der an dicke Kleider Anspruch macht oder über die Sache irgend einen Aufschluß zu geben im Stan- de scyn soüte, aufgerufen, sich bei dem Unterzeichneten Oberamt zu melden. Die Kleider sind: 1 blau und rothgestreister Barchet-Rok, i kottonener roch Lilla geblümter Rok und Kittel, 1 schwarz und weiß gcdupftec kottonener Schurz, t ditto hellblau und dunkelblau gcdupft von Barchct, 1 Hemd,, schlecht, 1 ditto mit P. F. K. bezeichnet, ein paar alte weiße Strümpfe, » weiße Haube, 1 ditto mit gelbem Band, 1 roch zizcucs Häublein mit schwarzen Bandeln, 1 großes weißes moussclinencs Halstuch, 1 rothbaumwollcneS Halstuch mit weißen Streifen In einem Paklein il Strumpfe, , Aderlaßbinde, Flek von Leinwand und mehrere Blcze , 1 Messer mit schwarzem Heft, r alte Schee- re, > Papier mit Salz. Den 19. Okt. >313. Kön. Oberamt. Vaihingen an der Enz. Unter den im hiesigen Militair-Spital gestorbenen find s, deren Her- kunft unbekannt ist , weil sic ohne Nationale und ganz entkräftet hieber gebracht worden sind, t-S werde» deßwegen die Pfarr-Aemter ihrer Geburtsorte , welche ihren Tod im Familien - Regtstcr an- zumerkcn haben, auf dem Wege der pffcnfltctjcn Anzeige hievon inKenntniß geftzt.... Oberckec, vom König!. Fußjäger-Bataillon Nro. 2. starb den 26. Fcbr. Möhl, Unterorsizier vom König!. Gensd'armerle-Corps, starb den 23. Merz d. I. Den 12. Okt. 13r3. Diaconak Vachingen» Nrs. 48. 1813. Königlich - Württembergisches Staats-md RtgickiagS-Blatt. Samstag, ZO. Okk. Die Bestimmung der Termine für die Martini Concurs, Prüfungen der evangelische» SchulamtsKandidaten betreffend. Das in der Konigl. General-Schul-Verordnung für die evangelischen Schulamts- Candidatcn des Königreichs auf Martini vorgeschriebene Ober- Conststorial-Eramen wird hiemit für diejenige Schul-Incipienten, welche ihre Lehrzeit vollendet haben,, und zwar die aus dem Hcilbronner, Oehringer, Klm er und Maulbrvnner Generalat auf den Ltcn, und für die aus dem Urach er und Tübinger Generalat auf den roten Nov. .—. für die Schul-Provisoren aber, welche das Dienst-Examen erstehen wollen, unb zwar für die ans dein Heilbronner, Ulmer und Tübinger Generalat auf den uten, und für die ans dem Uracher u. Maulbronncr Generalat auf den iz. Nov» festgesezt. Es haben demnach an den benannten Tagen diejenigen, auf deren Bitte um das Examen keine abschlägliche Resolution ergangen ist, sich Morgens 8 Uhr auf der Kö- nigl. Ober - Sonsistorial-Kanzlei einzufinden, und dort die weiteren Befehle zu erwar- ten. Stuttg. den 22. Okt. 1813.. Staats- und Eult-Minister v> Zasmund. Die Gefalle für daS Stuttgarter Waisenhaus betreffend. Die Obereinbringereicn der Gefalle für das Stuttgarter Waisenhaus werden mit Beziehung ctuf bie neueste General- Verordnung vom 1. Merz 1813. (Staats - und Regierungs- Blatt Nr. 11. vom 6. Merz 1813.) hierdurch wiederholt erinnert, mit ihren Geld- Lieferungen auf sie vorgeschriebene Termine jezt and künftig genau einzu- halten, widrigenfalls sie sich selbst bcizumefsen haben, wenn sie von der höher» Be- hörde zur Verantwortung und zu den gesezlich bestimmten Strafen gezogen werden. Den 2v. Okt. 1813. Königs. Waisenhaus-Pflegamt» Rechts - Crkenmniße des Kön. Ober, Justiz, Collegiums. 1) Die Appellanonö-Sache von Cannstadt zwischen Franz Rank, Traubenwirth zu Oeffingen, Bekl. ^nten, und David Schüz, Dikenreiswirth zu MemmivKeu, Kl., 374 Ate», die Vertheilung eines rükfälligen Vermögens, jezt Versäumniß eines Beweis- termins betreffend, wurde wegen Mangels in den Formalien u. Fatalien von Amts- wegen per Kelcript. verworfen. Stuttg den 15. ept. 181z. r) In der Rechtssache zwischen der Stadt Wurzach und den zu solcher lehenba- ren Bauten zu Witzmanns, Kl., sodann der Fürstl. Waldburg-Wurzachischen Vor- inundschaft, Bekl., Iagdfrohnen betreffend, wurde auf Beweis erkannt. Stuttgart, den 28. Sept. 18 »Z. z) Die Appellations-Sache von Freudenstadt zwischen der gesammten Taglöhrrer- schafr zu Göttelfingen, Bekl. Appellantin, und Philipp Jakob Maulbetsch ebendaselbst. Kl. Appellatcn, den Mitgenuß der bürgerlichen Utilien betreffend, wurde wegen Fri- volität von Amtswegen^per Refcript. verworfen. Stuttgart, den Z2. Sept. I8rz. 4) In der Ations-Sache von Horb zwischen den: Amtmann Vrcunlin zu Jwicfal ren Kl. Anten und dem Hirschwirth Albus zu Mühringen, Bekl. Ate», in der Haupt- sache einen Kaufschillings-Rest von 230 ff. 40 kr. nebst Verzugszinsen, und andere mit dem Kauf in Verbindung stehende Forderungen, in Beziehung auf die Appella- tion aber geschehene Präelusion mit dem Documenten- Beweis vor beendigtem Be- weis erfahren, wurde das Erkcnntniß des Richters erster Instanz per Ordinationem aufgehoben. Stuttg. den 2. Okt. i8iz. Se. König l. Maj. haben vermag allerhöchster Ordre vom 19. Okt. den Wacht- meister W eucher vom Cavall. Regiment Nr. z. Herzog Louis zum Lieutenant der Gcnsd'armerie allergnädigst ernannt, und unterm 2Z. Oct. dein Prernier-Lieutenant von Wildermuth, vom Infant. Re- giment Nr. 1. die nachgesuchte Entlastung aus den Kön. Diensten ertheilt. Unter»» 24. Oct. haben Ll llerh öchstdiese lbe n an die stelle des als Divisto" nair in der Linie »nieder angestallten General-Lieutenants vor» Wöllrvarth, dert Obristei» von Cornotte zürn Commandanten von Stuttgart, und zugleich zu»n Ge- neralmajor ernannt, auch den bisher beim Kriegs-Departement angestellt gewesenen Generalmajor v. Wals- leb en rvieder als Brigadier in die Liitie versezt. Durch allerhöchste Ordre vorn 25. Okt. ist Obrist und Flügeladjutant v. Breuning, rnit Beibehaltung dieser Charge, zum Commandeur des neuformirten Cavallerie-Regiments Nr. 1. Prinz Lldarn, und Obrist v. Münchinger» zum Commandeur des neuerrichteten Cavallerie-Regim. Nr. z. Jäger Herzog Louis allergnädigst ernannt, Obrist und Commandeur des Infanterie-Regiments Nr. 5. Prinz Friderich, von Kellenbach, ist als solcher zum Infanterie-Regiment Nr. 8, und dagegen ^ der Commandeur dieses Regiments, Obrist von Bünau, als solcher zum Regi- »nent Nr. 5. Prinz Friderich versezt. Zum Commandeur des neuformirten Infanterie-Regiments Nr. 4. ist der bishe- rige Bataillons-Commandeur des Infant. Regiments Nr. 2. Herzog Wilhelm, Obrist- Lieutenant v. Im ho ff, und zum Bataillons-Commandelrr beim Znfant. Regiment Nr, 4. der Major v. Wär- ter, vom Znfant. Regiment Nr. 8, auch zu Majors beim Znfant. Regiment Nro. 4- sind die Hauptleute der Garde zu Fuß, v Klinckow ström und v. Flemming avancirt. Major v. Sattler vom Znfant. Regiment Nr. 1. ist als solcher zum Znfanterie- Regiment Nr 8 versezt. Bei der Königl. Garde zu Fuß sind Staabshauptmann v. Hayn Ne zum wirkli- chen Hauptmann, und Premier-Lieutenant v. Hayn Zte zum Staabshauptmann ernannt. Ferner wurden zu dieser Garde versezt: Staabshauptmann v. Bran d enstein, vom Znf.Regim. Nr. 5. Prinz Friderich, Premier-Lieutenant v. Hornstein, vom Znfant. Regim. Nr. 6. Kronprinz, und Second-Lieutenant v. Kechler, vom Znfant. Regiment Nr. Z. End.ich ist Cadet Röder, vom Znfant. Regiment Nr. 5. Prinz Friderich, zum Second-Lieu- tenant beim Regiment Nr. 4. ernannt. Se. Königl. Maj. haben ailergnädigst geruht, vermög allerhöchsten Rcscripts vom 22. Oct. das Ober - Acciseamt im Cameral- District Kapfenburg dem bisherigen Post-Officialen v. Ciarmann zu Ulm, und vermög allerhöchsten Rescripts vom aZ. Okt., dem Oberzoller Elbe in Cannstadt zugleich das Ober-Acciseamt und die Hospiralpfleg daselbst zu übertragen; vermög allerhöchsten Rescriprs vom 24. Oet. den Legationsrath v. Kauffmann zu>n gehciinen Legationsrath, uitd den Pfeiffer Marr von Weikersheim zum Königl. Hofagenten zu ernennen; vermög allerhöchsten Rescripts vom 25. Oec. den Legationsrath v. Hartmann zum geheimen Legationsrath zu ernennen; auch vermög allerhöchsten Rescripts vom 27. Okr. für sämtliche Stiftungen in dem Ca- mera!-Bezirk Pfullingen eine Stistungs-Verwaltung in Reutlingen zu errichten, und solche dem bisherigen Klrchen- und Schulpfleger Wunderlich in Reutlingen zu übertragen. Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom 22. Oci. die erledigte katholische Pfarrei Apfclbach, Oberamrs Mergentheim, dem bisherigen Pfarr- Vcrweser daselbst, Bernard Mauer zu übertragen, und die vakante evangelische Garnisons - Predigers-Stelle in Roihweil dem Vicar Ammon in Hohnhard zu verleihen allergnädigst geruht. B ebenh au sen. Bei diffc-itiger Beamtung ist ein Quantum Gersten und Dinkel zum successt« vcn Verkauf ausgcsezt. Den 21. Okl. igiz. Kön. Cameralamt. Laufen. Von den disjahrigen Gefattweinen wird unter den nachfolgenden Keltern an den be, nannten Tagen je Vormittags 10 Uhr ein Quantum verkauft werden. Den Z'.Olt. zu Hohenstein. Den 1. Nov. zu Mundelsheim. Den 2. Nov. zu Hessigheim. Den z. Nov. zu Laufen. Den 4. Nov. zu Kirchheim. Den 5. Nov. zu Kaltenwesten. Den 6. Nov. zu Winzcrhausen. Die Liebhaber mö- gen sich einfindcn. Den 25. Okt. 1213. Kön. Cameralamt. mutten im RamSthal. Nach allergnädigstcm Oeeret der König!. Hof-und Domainem ^ «ftnt iP bin werden an heurige» Gefallwemcn unter dm Keltern UN Amstrcich verkauft Ä" I Ä 5 rK. ®orau.4« »>»,- 1H I«»ch un3««> Slnur. Borattt.,« 7. Udr 'zu Äommclshaufen ungcf. »o Arm. Nachmlttagv 2 Uhr zu Stetten ungef. 24 Ami. -Mon- tra den g Nov. Vormittags .0 Uhr zu Lnderspach ungefähr 10 Aim. Donnerstag den 11. Nor. Bormittaas 9 Uhr zu Fellbach ungcf. 2; Aim. Nachmittags 2 Uhr zu Stetten ungcf. 16 Armer, mU djzi bicmit öffentlich bekannt gemacht wird. Den 22. Oft. igrz. Kon. Cameralamt. Göppingen. Montag den 8. Nov. d. I. Nachmittags i Uhr wird von dem Stadt - Cameras nie Liereruna von 32 Wannen gutem Heu vcrabstrarcht werden. Den 27. Okt. igiZ. «mr allhrer dre Lieferung von 32 j/ Kön. Stadt- Cameraiverwaltung. Alts Hauken. Da in den lczten Jahrzebcnden viele der Altshauscr Waisenkasscn Passiv-Obli- gationen, besonders durch Vererbungen, thcilwersc auf andere Personen übergegange», und da nicht selten vo. Seiten der vormaligen Admunstrations- Behörde neue partielle Schuldscheine ausge- stellt worden sind, bevor weg.', Amortrstrung^der alten Obligationen die nöthigcn Dorsichts- Maas- regeln ergriffen waren; da mithin es leicht möglich i,f, daß dermalen noch manche solcher a'ren >chon langst als abgelöst zu betrachtenden Waisenkaßcn Pafsiv-Obiigationcn in den Händen dcs PubiilumS sich befinden könnten, so sicht sich die Unterzeichnete Stelle hierdurch veranlaßt, alle inn - und aus- ländische Behörden und Jndrviducn, welche an dre nunmehr inkammcrirte Altshauscr Waisenkasse Capital-und Zinßfordcrungcn machen zu können glauben, bicmit öffentlich aufzufordern, ihre dißfall- sigcn Ansprüche mittelst Produeirung der in Händen habenden Schuld - Oocumcnte binnen Vierrel- Jahresfcist a dato an gerechnet, um so gewlßer entweder selbst oder durch Bevollmächtigte zu erwei- sen, und die zu Rangirung des Ganzen angeordnete camcralamtliche Distrung der Schuldscheine nach- zusuchcn, als nach Vcrfiuß dieses Termins keine Waisenkassen - Obligation, der das kameralamtliche Sigel und Unterschrift abgeht, bei der Kasse mehr als gültig angesehen und hcimbezahlk wcrdm dürfte. Den >7. Ol», igiz. Kön. Cameralamt. Möhringen auf den Fildern. In der Nacht vom 20 auf den 21 fen dis wurde in das HauS des Michael Wolf, Bekers allda, gewaltsam eingebrochen, und demselben Folgendes entwendet: 2) ungcfehr 100 fL baares Geld, meist in Sechsbaznern, und Wü. ltemdcrgischen u. Bairischen 6 kr. Stuken bestehend, darunter auch ein sächsischer Thaicr; 2) ein goldener Ring mit E. W. und M. W. bezeichnet, z) zwei silberne Löffel mit E. I>. und J. D. bczeichuct, 4) ein goldenes Angehangc mit cingcslochtenem Haar, und den Buchstaben E. W. an dem Schlößchen; 5) ein paar neu faconirtc ftlbcn« Schnallen; 6) ein Nüster mit >4 Reihen guter ror,,er Granaten; 7) 1 Pf^. baumwollene- Garn, bereits gcwikelt; g) is Pfd. feiner siachsener Faden; 9) zwei flachfene Mannsbcmder, 10) ein Sti l Stoff zu Hauben für Baurcnmadcbrn, von Farbe roth, mit grünen Blumen durch, wirkt. Die Diebe sind der höchsten Wahrscheinlichkeit -11 Folge, 3 fremde Juden, die schon früher in dem Wölfischen Hanse, das zugleich eine Herberge für Reisende ist, bekannt gewesen waren , und davon einer erst Tags zuvor dort cingekchrt hatte. Dieser Pursche wird von dem Bestohlenen be- schrieben, daß er 34 I. alt scyn möge, 6 Fuß gros sei, ein hageres Gesicht, übles Aussehen, und schwarze Haare habe, und mit einem altem, schwarz melirtcn Uebcrrok, und Nanqnin- Hosen, woran ein sogenannter Ungarischer Knopf befindlich, samt einem runden Hut und Sieftln bekleidet gewesen sei. Don dem -weiten Juden gibt der Bestohlene an, daß er in einem Alter von 36 - 38 Jahren stche, ungefchr 6 Fuß groß sei, einen diken Bauch, schwarze Gesichtsfarbe, und schwarze, weit in das Gesicht gehende Haare habe; das Wciffe aus seinen Augen leuchte stark hervor, und bekleidet sei derselbe gewöhnlich mit einem schwarz melirtcn Uebcrrok, 1 rothcn Weste, grauen tuchene» Hosen Stiefeln und 1 runden Hut. Das Signalement vom dritten Juden kann nicht genauer, als daß der- selbe einen Uebcrrok, runden Hut und Stiefel getragen, angegeben werden. Alle Hock und Wohl, löbl. Obrigkeiten werden nun geziemend ersucht, auf die Cntdckung dieser Diebe und der eucwendetm Sachen genau fahnden zu lassen, und im Fall eines Ersundes unverweilt gefällige Nachr-ckt hiervon, der unterzogenen SteKefizn erthcilen. Den 22. Oct. 1313. Kön. Amts-Oberaml Stuttgart» Nro, 49. 1813. 377 Königlich - Württembcrglschks Staats-«O Regterangs-Blatt. Samstag, 6. Nov. Straf-Erkenntniß der Justiz - Section N-ro. 8- des Königs Kriegs-Departements. Auf bcfondcrn allerhöchsten Befehl. Den 25. Oct. 1313. würbe der Conscriptionspstichtige Caspar Strehle von Horb wegen Wanderbuchs - Verfälschung zu zwölfmonatlichcr Fesiungsarbeirs - Strafe ver- urtheilt. RcchtS-'Erkenntnis; des König!. Ober-Appellations-Tribunals, alS ReviftonS - Gerichts. Zn der Revisions-Sache zwifchen dem Sonner.wirth Renner zu Llach, Ober- kNMs Freudenstadt, Kl. Appellaten, Revidenten, und dem Königl. Finanz-Departe- ment, Section der Krondomainen, Bckl. Lippellanren, Revisen, die Dienstbarkeit ei- ner Sägholz-Abgabe betreffend, wird das von dem Königl. Ober-Tribunal, als Ap- pellations-Richter, unter dem 11, Zun. 1812. eröffnete absolutorische Erkenntniß be- stätigt. Tübingen, den 23. Qkt^ igiZ. RcchtS- Erkenntniße des Kön. Ober-Justiz-CollegiumS. 1) Die Appellations-Sache von Heilbronn zwischen dem Scribenten Friedrich Bernhard Sehender von Thalheim, Heilbronn er Oberamts, Zmploraten, Appellanten an einem, und dem Bekenmeister Christian Sehender in Heilbronn, Imploranten, Appellaten am andern Theil, die Priorität in. dem Bierbrauer Sehender'schen Con- eurs betreffend, wurde wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde von Amtswe- gen per llelcript. verworfen. Stuttg. -den 5. Okr. I8IZ. 2) In der Appellations-Sache von Eßliügen zwischen Johannes^ Spatz allda. Kl. sputen und David Friedrich Spatz zu Stuttgart, & Conf. Bekl. Aten, eine Thei- lungs- Streitigkeit betreffend, wurde das Erkenntniß voriger Instanz bestätigt. Stuttg. den 11. Okt. 1813- 378 3) Die Appellations-Sache von Ehingen zwischen Johann Christoph Manz, Bä- renwirth daselbst, Anten und Peter Schmuker ebendaselbst, ^ten, wegen Versezung einer Senkgrube, wurde als einen reinen Polizei Gegenstand betreffend, per non de- volutoriam abgewiejen. Ib. eod. 4) In der Appellations-Sache von Herrenberg zwischen Daniel Nüßle und des- sen Ehefrau, Anna Maria, zu Gülrstein, Bekl., Anten, sodann dem Gerichtsver- wandten Rambold zu Herrenberg, als Pfleger der Concurs-Masse des Adlerwirths Wilhelm zu Gülrstein, Kl., Aren, Bürg-und Erbschafts. Schulden betreffend, wurde die Urthel voriger Instanz theils reformirt, theils eonfinnirt. Stuttg. den 12. Okt. Erkenntniße des König!. Ehe - Gerichts^ Den 20. Okt. i8T3 wurden geschieden: 1) Johann Neidhardt, Bürger und Schumacher zu Kirchheim unter Tek, Kl. von Rosina, geb. Laubcngeiger von Nekarthailfingen, Nürtinger Oberamrs, Bekl. ex cap. quail eifert, unter Vergleichung der Kosten. 2) Jakob Friedrich Bauser, Bürger und Maurer zu Simozheim, Calwer Ober- amts, Kl. von Agatha, geb. Schösser von da, Bekl. ex cap. guali delcrr. unter Ver» uriheilung der Beklagten in die Kosten. Dcn 2 7. Okt. 1) Catharina Roth von Heilbronn, geb. Maier von da, Kl. von Christian Roth, Bürger und Schreine,meisten von Heilbrovn, Bekl. ex cap. adulterii, unter Verurthei- lung des Beklagten iti die Kosten. 2) Friedrich Kraft, Priso-en-Aufseher in dem Zuchthauß zu Gotteszell, Ober- amts Gmünd, Kl. von Catharina, geb. Rupp von Jttlingen, Grosherzogl. Baadi- schcr Herrschaft, Bekl. ex cap quafi defert. unter Verurtheilung der Bekl. in die Kosten. z) Maria Catharina Rohrer von Schaffhausen, Oberamts Böblingen, ^geb. Dof- finger voit da. Kl. von Michael Rohrer, Bürger und Schund zu Schaffhausen, Bekl. ex cap. guast dclcrt. unter Verurtheilung des Bekl. in die Kosten. Se. König!. Maj. haben allergnäd. geruht, unter dem 1. Nov. dem Generallieute- nant, Grasen r. Frau qnemont den großen Orden des goldenen Adlers ztl verleihen. Se. König!. Maj. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom 28. Oct. den bis- herigen Ertraprobator Kurz zum Secretär bei der König!. Hof-und Domainen-Kam- mer zu ernennen, und _ vermög allerhöchsten Rescripts vom 30. Oct. die erledigte Accis-Controleursstelke in Ulm dem vormaligen Salzamtsschreiber Ludwig daselbst zu übertragen allergna- digsi geruht. Se. Königl. Maj. haben allergnadigst geruht> vermög allerhöchsten Rescripts vom 29. Oct. die erledigte Stelle eines Chirurgen und Krankenwärters im theologischen Seminarium zu Tübingen dem vormaligen Un- terarzt bei der Königl. Garde zu Fuß, Carl Friedrich Nie ff er von Stuttgart, und 379 „„„,5, Mechöchsten Ref-ripi- ?0* 3t. Ort, ia* erledigte Zccomtmt Wildberg de* N'-s-h inAoch«h°ft», DI«. (£fe- nachgesucht. 9MM* ,um Austritt aus dem Königreiche i» ercheiieu; ftimr Nov. die erledigte Pfarrei Gomaringen, vermdg »ll-rhochste Xc “•»‘«^o* t.J ^ Unterlür-Heim, und die dadurch in Erledigung ^gekommene Pfmrei Umertürkheim dem DiaeonuS d,. Pfister in Baihin- gen; auch vermög allerhöchsten Rescripts vom z. Nov. die erledigte Pfarrer Thalheim Diö- cese Tuttlingen, dein Pfarrer M. Paulus in Ostelsheim zu übertragen - und" die durch den Tod des Professors Baur erledigte Stelle eines vierten ordentli- chen Professors der Theologie an der Universität Tübingen, und vierten Frühpredi- gers dem bisherigen ausserordentlichen Professor der Theologie und Oberbelfer in ff*, dingen, M. Köstlin, zu übertragen. Edictal- Citation. Da der in Königl. Württembergischen Diensten gestandene Rittmeister, Graf Emanuel v. Lcutrum voin Cavallcrie»Reginrent 3er. ». Leib-Chevaurlegers sich nie- derträcbtiacrwcise vom Regiment enksernr hat und zum Femd ubergegangcn ist, auch andere wiewohl vergeblich, zur Desertion aufgerufen hat; so wird derselbe andurch Zc■"> « Äcfortm, in einer piremtorischeu, den Rov. d I. anfangenden ^rist von Sechs Wochen, wovon 14 Tage für jeden ^ermm gerechnet werden, sich im Königreich Württemberg in der Garnison Stuttgart zu stellen, und sich über die ibm rur Last fallende Verbrechen zu verantworten. Zm Fall des ungehorsamen Aus- bleibens hat sich derselbe zu gewärtigen, daß gegen ihn in contumaciam verfahren wer- be Gegeben bei dem Konigl. Württemberg. Armeekorps rn Sachsen rm Oct. igiZ. Commanvo des Konigl. Würtcemb. Lerb-Chevau,rlegers-Regrments. Stnttgart. Weitere Beiträge für verwundete Königl. Krieger: Bon dem aten Königl. Land-Bataillon sind an Beiträgen für verwundete Königl. Krwger durch den Comman- deur, Ma^or v. Wärter, eingeschikt worden —> 14Z st. 9kr. Den 28. Okt. 1813. General-Lieutenant, Vice-Präsident des Königl. Kriegs- Departement, v. Phull. Stuttgart. Zm Monat October I8IZ. ist vo« der Königl. General-Staats- «chuldenzaylungs, Casse die Summe von 5013 fl. an Staats - Passiv, Capitalien in 16 Posten abgeloßt und zurükbezalstt worden. Den 1. Nov. igiz. Königl. General- Staats-Schuldenzahlungs-Casse. Stuttgart. Das Recht, in dem Konigl. BierhauS aklhier Wein, Bier und Brqnnkenwcin ausschenkcn, auch Gaste speisen und beherbergen zn dürfen, wird von bem Termin Lichtmeß 13,4. an aus mehrere Jahre an den Meistbietenden öffentlich verliehen werde». Oicjcn:ge, welche diesen Pacht übernehmen wollen, haben sich mit oberamtl.ch gesiegelten Zeugnissen über ihr Vermögen und Prädi- kat versehen, Donnerstags den ig. Rov. Vormittags io Uhr in König!. Kanzlei aus dem sogenann- ten Scot-Gebäude cinzufinden, um die weitere Bedingungen zu vernehmen. Den 20. Olr. 1313. König!. Caineralverwaltnng. Stuttgart. Amt. Die den nachbenaunten Kommunen res disseitigen Amrsobcramts zuste- hendc Schaafwaiden, deren Bestand aus Ambrosi rgig. sich endet, werden an nachgeseztcn Tagen wieder auf 5 Jahre, von Ambrosi >8i4 bis 1317. an die Meistbietenden öffentlich verliehen werden. Und zwar die Waide von Feuerbach, Freilagschen 26. Nov. des Morgens 9 Uhr auf dasigem Rath- hause, die von Vaihingen ans den Fildern, Samstags den 27. Nov. zu gleicher Stmidc, auf dem Rathhause des O rs, uns die beide Waiden von Birkach und Scharnhausen, Dienstags den 50. Nov. Morgens um 9 Uhr auf dem Rathhause zu Plieningen. Diejenige nun , welche eine oder vre andere dieser Waiden in Bestand zu nehmen Lust haben, uno dazu berechtiget sind, haben an gedachten Ta- gen und Stunden, in den angezelgten Orten mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihre Vcuuögens-Uni- stände und Pradicat versehen, sich einzufinden, sofort der Verhandlung aiizuwohnen- Den",. Nov. 1815- Kön. Amts-Obcramt. Freud cnthal. Das bei der hiesigen Beamkung vorrathige Quantum von 75 Pfd. Salpeter wird unter Vorbehalt der allerhöchsten Ratification des Erlöses, bis Samstag den 20. Nov. d. I. im öffentlichen Ausstrcich verkauft werden. Die Liebhaber wollen sich daher gedachten Tags Vormit- tags 11 Uhr in hiesiger Beamtung einfinden. Den 2s. Ock. igiz. K. Ca-ncralverwalmiig. Gomaringen. Auf dem König!. Maiereigut daselbst sind etwa 75 Wannen gut cingcheimst Heu und Oehmd im Auchert Haus, und 37 Wannen in der Schloß - Scheuer auf den Abstich zum Vorkaus ausgesczt. ErstereS das Auchtert Haus räumt zu 400 Stüc, u. Leztere die Schloß-Scheuer zu iS« Stük Schaf-Winterung bequemen Platz ein. Der öffentliche Veckaus geht Donnerstag den 11. Nov. Vormittags 10 Uhr auf dem Rathhaus zu Gomaringen vor sich, wo Abst sich die Liebha- ber einfindcn können. Den 3. Nov. igi3. Kön. Cameralamt Pfullingen. Kirchhcim unter T e k. An? Mittwoch den 24. Nov. werden in Gcluashcit allergnawgstcr De- krete in dem Hospital dahier im öffentlichen Aufstecich gegen baare Bezahlung verkauf, werden: 17 Aimer Wem, Uhlbachec Gewächs, von den Jahren ifiog. 07. 10 und rDie Weine sind alle von guter, und der igucr von vorzüglicher Qualität. Sodann 22 Stäke Faßcr, zusammen gegen zoo Aimer haltend, meistens in Eisen gebunden, und viele gut; ferner 2 Fuhrfaßec, <6 Führlmge, und 21 Branntenwnn - Kolben. Der Verkauf fangt Vormittags um y Uhr mit den Faßcr» an; der Weinoerkauf geht Mittags 1 Uhr vor sich, und nachher wird mit dem Faßcr - Verkauf fortgefahren. Den 27. Dkt. i8Kön. StiftmigS-Verwaltung. Saulgau. Die Cameralamts - Gebäude. in einem Wohnbauß, Ockonomie-Gebäude, Gar- ten und einem mit einer Mauer verschlossenen Hofe bestehend, werden Mittwochs den 17. Nov. Vor- mittags 1 > Uhr im Aufftreich daselbst verkauft. Wozu die Liebhaber hicmit eingeladcn werden. Den 26. Dkt. 1313. Steuerrath der Landvogtci an der Donau, u. Cameralamt Hciligkrcuzthal. Stammhcim. Nack aüecgnadigstem Befcbl werden die heurige?. Gefallwcine unter den Kel- tern 1) zu Zazcnhaußcn, Montag den 8- Nov. Vormittags >0 Uhr. 2) Zu Stammhcim, Dienstag den 9- Nov. Vormittags io Uhr. 3) Zu Münchingen, Mittwoch den 10. Nov. Vormittags 10 Uhr. 4) Zu Schwieberdingen, Donnerstag den i>. Nov. "Vormittags 10 Uhr in öffentlichem Aufftreich ge- gen baare Bezahlung verkauft; wozu die Liebhaber hiemik cingeladen werden. Den 3>. Okt. iZiz. Kon. Cameralamt. Weil die Stadt. BiS Montag den g. Nov. d. I. werden folgende Gegenstände im öffentli- chen Aufstreich verkauft werden: itcns daS bisherige Pfarrhaus mit 4 heizbaren Zimmern, 4 Kam« 38t lttcr», t Küche, und i Speiskammer, < Holzstall und t Viehstall und einem Keller unterm Hauff, samt einem besonder» Waschhauß und 1 bcsondem Keller, worauf eine große Holzschupfe stehet, nebst Zol Deeimal-Ruth. Hofraithcn, und 4i Dee-mal-Ruth. Z Schuh Wurzgarten, alles an und beiein. ander gelegen. atenS i Verl. 4 Rth. 6 Schuh Baum - und Wurzgarten, die ehemalige Bebenhan- ftr /»ofstalt genannt, vom Pfarrhauß gegenüber liegend. Auf die,ein Garten haften 24 kr. 2 hlr. ohnablösiger f.cllerzins und 1 fl. ZO kr. Canon. Ztens das bisherige Schuihauß, ,0 r stong, mit 2 besonder» Kellern darunter, 8 heizbaren Zimmern, 2 Kammern, i Küche, 2 Holzstallen. Len 27. Sepl. >g>z. Kon. Stiftungsverwaltung allda. Zwiefalten. Bei der Unterzeichneten Stelle ist ein beträchtliches Quantum guter Dinkel zum sueeessiveu Verkauf ausgesezt worden, welches hierdurch bekannt gemacht wird. Den ig. Lek. igiz. Kon. Cameralverwaltung. Zwiefalten. In Gemäsheik höchsten Deerets König!. Departem. der Finanzen, Seetion der Kcondomainen vom >2. Oek. d. I. sollen nachbeschriebene, gnädigster Herrschaft zuständige Dbjeete unter Vorbehalt allerhöchster Genehmigung, im Wege Aufstreichs verkauft werden: -) die entbehrlich ge- wordene, massiv erbaute, und zum Abbruch bestimmte Pfarrkirche zu Zwiefalten, nebst dem Thurm u. der area von 2 Drkl. 624 Ruth, mit einer Mauer eingefaßt. 2) Die darinn befindliche gut beschaf, fene Orgel mit Pedal; solche dal 9 Register mit > zugestelllen, 4 Oclave, 1 kurze Octav - Tiefe, und Höhe bis ins z strichige 0. 8) Eine kleinere Orgel, welche 4 Register, Pruieipal, Coppol, Mixtur und Flöte hat, woran die Mixtur allein brauchbar ist, bei den Registern aber mehrere Pfeift fen cheils fehlen, theils zerquetscht find. Wir haben zu dieser Verhandlung , welche auf dem Came- ralannlichen Bureau zu Zwiefalten vor sich gehen wird, Montag den 15. Nov. Vormittags >0 Uhr festgesezt, und machen solches mildem Anfügen bekannt, daß der Kaufschilling von der Kirche nur zu ztel baar und der Ueberrest gegen Sicherheits-Leistung in leidentlichen Fristen bezahlt werden kön- nen, jener für die Orgel aber baar erlegt werden müsse. Den 29. Oet. is>3> Kön. Landvoglei-Steueramt chuf der Alp, und Kön. Cameralverwaltung Zwiefalten. Balingen. Die Commun- Schaafweide dahier, die mit 500 Stük Zucht-und Gölt- Waare beschlagen werden kann, wird wegen geschehenen Nachgeborö nochmals, nemlich am Donnerstag den ,>. Nov. Morgens 8 Uhr auf hiesigem Rathhause verliehen werden; wovon das Publikum in Kennt- niß gcsezt wird. Den 30 Okt. >ö>z. Kön. Oberamt und Magistrat. Heilbronn Freitag den 26. Nov. d. I. werden die der chiesigen Stadt gehörigen 2 Mahl- mühlen , in welche neben den Stadt, Einwohnern noch die 2 Dörfer Bökmgen und Flein gebannt sind, auf weitere 6 Jahre und zwar beide vom >» Jun. iß14 bis 1320. an die Meistbietenden ver« pichtet. Die eine, die Brückenmühl hat t, Mahl-und 2 Gerbgänge. Die andere, die Sülmer Mühle aber 7 Mahl- und einen Gerbgang. Bei beiden Mühlen sind geräumige Wohnungen u. Stal- lungen. Das Malter ist auf den 16 Theil bestimmt. Jede Mühle wird an gedachtem Tag Vormit- tags s Uhr auf hiesigem Rathhaus besonders verpachtet werden, und beim Antritt des Pachls dem B.stander das sämtlche Mühlgeschirr re. in einem zu bestimmenden Anschlag übergeben. Die Pacht- liebhaber müssen am Tag der Verpachtung ein obrigkeitliches Zeugnis über ihre Kenntnisse u. Wohl- verhalten, wie auch, daß sie 2000 fl. Caution zu leisten vermöge», vorzeigen, die Caution wird durch Einlegung der haaren Summe gegen Interesse oder durch Stellung gerichtlicher zweifacher Hypothek, geleistet Beide Mühlen können täglich beaugenscheiniget, und die nähere Bedingungen bei dem Sladtburgermeisteramt erfahren werden. Den 20. Äug. 18*3. Regierungsrath, Oberamtmann, Bürgermeister u. Oberamtsgerickts-Assessoren. Rotenmünster. In Gemäsheit allerhöchsten Befehls sollen über die im künftigen Frühjahre vorzunehmende Erbauung eines neuen Wohnhauses und Oekonomie - Gebäudes auf dem herrsckaftli- chen Maiereiguk Aichhof Abstreichs- Akkorde getroffen werden. Zu dieser Verhandlung ist Montag 22. Nov d. I bestimmt, an welchem Tage Morgens 6 Uhr sich die Unternehmer, mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihre Kenntnisse und ihren Vermögenszustand versehen, bei Unterzeichneter Stelle ein- zufinden haben. Inzwischen wird noch bemerkt, daß sich nach den Ueberschlägen, welche täglich hier eingesehen werden können, die Kosten des Wohnhauses auf 3622 fl. iz kr., des Oekonomie-Gebäu- des aber auf 466z fl. 4 kr. incl. der Materialien erlaufen. Den 27. Dkr. 1^,3. Kön. Cameralverwaltung. Stetten im RcmSth-al. Die Herrschaft!. Geheime» - Mühle bei Bcinstein an der RemS gelegen, mit drei Mahl-und einem Gerdgang versehen, deren Bestand auf Georgii ig>4. zu Ende gehet, wird bis Fre tag den >9. Nov. d. I. auf fernere 9 Jahr unter Vorbehalt allerhöchster Rati- fication an den Meistbietenden verliehen werden. Zu dieser Mühle gehören 9 Morg 2 Vrtl. Wiesen, Garten, und SHocland an der Rems gelegen, und zwei Fischwaffer in dem Rems-Fluß. Es wird diese Verleihung öffentlich bekannt gemacht, damit die Liebhaber sich an gedachtem Tag Vormittags 9 Uhr bei hiesiger Cameralverwaltung einfinden, und mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Prädi- kat, Vermögen und Kcnntniß des Müllerhandwerks legitimiren können. Den 29. Okt. ig-Z. Kön. Cameralamt. Winnenden. Die in Nco. 43 und 44. dieses Blatts naher beschriebene herrschaftliche Mahl- mühle nebst Zugchöde zu Leutenbach wird wegen eines geschehenen Nachgebolts unter den in gedach, ten Nrs. bemerkten Bedingungen, am Freitag den 12. Nov. zu einer nochmaligen Verleihung gebracht werden, wobei sich die Bestands-Liebhaber gedachten Tags, Vormittags 9 Uvr in hiesiger Cameral- verwaltung einfinden können. Den 22. Okt. igiz. Kön. Cqmcralamt. Stuttgart. Die nachbcnanntcn abwesenden Conscriptionspflichtigen, welche unter Androhung der Annotation ihres Vermögens und der übrigen gesczlichcn Strafen zur Rükkehr und zur Untcrwür, figkeit gegen die C»ascriptionS-Geseze aufgcfordert wurden, diesem Aufruf aber bisher keine Folge geleistet haben, find nachdem ihr Vermögen bereits zur Consiscation annotirt war, im Mai d. I. rmter Androhung der wirklichen Confiscarion ihres gegenwärtigen und zukünftig") Vermögens zur Rükkehr ziw Verantwortung über ihr bisheriges Ausbleiben, und zur Vorbringung ihrer allcnfalsigen Einwendungen gegen die Confiscation inner 4 Monaten zum erstcumal aufgcfordert werden; da sie aber dessen ungeachtet noch nicht zucükgekommen find: so werden sie unter obigen Präjudicien zum zweitenmal aufgcrufen, inner 4 Monaten in ihre Heimath zurükkchrcn; u. zwar: Ge. Fried. Schmid, Kaufmann. August Speidel, Saifcustedcr. Jmanuel Klingenmaier, Schneider. Joh. Fried. Neu- hold, Schreiner. Carl Eberh. Joscnhanß, Saifcnstcder. Jman. Roscher, Gürtler. Johann Georg Heinr Riedle, Stcmhaucr. Will). Wutle, Flaschner. Jak. Schmid, Schumacher. Eberh. Fried. Will). Gtcinkopf, Kaufmann. Fccdin. Ebner, Kaufmann. Ernst Andr. Ludwig Mader, Canditor. JohS. Schaufler, Dreher. August Ludw. Abweftr, Kaufmann. Joh. Carl Fried. Wißmann, Buch« drukcr. Christ. Fred. Raff, Hafner. Joh. Gottl. Fried. Hummel, Saifensicdcr. Joh. Gottfried Burx, Bedienter. Joh. Jak. Burp, Schönfärber. Joh. Christ. Heinr. Burx, Kupferdruker. Jak. Wild. Wildhak, Schlosser. Christ. Ferdin. Hochsteltcr, 'l'bvol. 8tuä. Gottl. Kcppler, Koch. Chri, fioph Fried Jager, Sekler. Carl Wild. Wildhak, Schreiner. Eberh. Kcppler, Sckler. Ludwig Fried. Sanböuf, Instrumentenmacher. Carl Fried. Höfch, Kupfcrfchmid. Eberh. Judeuhut, Schnc«- der. Carl Christ. Lenz, Knopfmacher. Carl Sanböuf, Scribcnt. Joh. Fried. Worncr, Schreiner. Will). Carl Wildhck, Schreiner. Job. Heinr. Pfizenmaier, Silbcrarbeiter. Joh. Fried. Wilhelm, Bedienter. Carl Gottfr. Bofinger, Schreiner. Christ. Arnold, Buchdruker. Joh. Ge. Gottl. Bs- finger. Küblcr. Will,. Mark. Kellner. Christ. Krumcnaker, Schneider. Gottl. Hafele, Schumacher. Carl Ant. Barth, Uhrmacher. Nikol. Ludw. Osterberger, Kaufmann. Fried. Beutler, Kupferdruker. Christ. Gtoz, Gchrmacher. Jak. Adam Fridcrich, Schreinen Joh. Heinrich Mezgcr, Schneider. Carl Fried. Rümmelin, Buchdruker. Carl Gottlob Rucf, Flaschner Joh. Fried. Wolpert, Kauf- mann. Christ. Frich. Wolfgang Just, Schneider. Carl Wilh. Seemann, Bek. Johann Christoph Haug, Buchdruker. Joh. Jak Nicol. Uebele, Schlosser. David Heinrich Fecht, Schneider. Ge. Mich. Ant. Förster, Schneider. Joh Ferdin. Fensterle. Job. Friedrich Maier, Schneider. Carl Amandus Glocker, Schneider. Joh. Franz Jak. Haas, Schriftgießer. Gottl. Mnrschel, Peruqmer. Jak. Fried. Weis,leger. Christ. Fried. Lud«. Längerer, Schneider. Gottfr. Albr. Fridcrich, Zir, kelschmid. Im Ok:. lg'3. Kön. Conscriptions-Commission der Residenzstadt Stuttgart. Ell wangen. Nachstehende ConscriptionSpflichtige des hiesigen Oberamts, deren Aufenthalt 383 unbekannt ist, werden hiemit unter Androhung der ge>ezllchen Strafen aufgefordert, stch unverzüg- lich nach Haus zu begeben, und bei ihren Ortsvorftehern zu melden. Anton Gunkhner von Unter- schncidheim. Andr. Boß von Zipplingen. Ioh. Michael Konle von Untcrmcizen. Johann Regess, und Johann Schwager von Forstwciler. Carl Sebastian Ott von Ellwangen. K. Oberamt. Gmünd. Hicnachbeschricbene abwesende Conscribirte sind nach allerhöchster Verordnung für den aussergewöhnlichen Dienst im Innern d^gnirl. Sie werden daher aufgeforbert, unverzüglich in ibc Heimwescn zurükzukehrcn und vor der unreczcichneten Stesse zu erscheinen, und zwar: Leonhard besser von Barrholoma. Johann Frey von Iggingen. Jvh. Christoph Friz von Taferroth. Franz Brcch von Spraitbach. Bernhard Förster von Thanau, und Anton Rettenmaier von Waldstetten. Kön. Obecamt. -Marbach. Der Militairpflichtige Jakob Friedrich Bauer, Weber von Hclfenberg, Auenstei, r.cr Staads, bat sich nach der heurigen Musterung von Haus entfernt, und wird nun bei zu erwar- ten habender Confifcatton seines Vermögens hiemit zum Crstcnmal aufgcfordcrt, sich binnen 4 Mo, natcn vor der Unterzeichneten Behörde zu stellen, und sich den Conscriptions-Gefezen zu unterwerfen. Kon. Oberamt. Nckarsulm. Der Conscriptionspflichtige August Friedrich Rank, Schneider von Brettach, welcher seit der Musterung von >812. abwesend war, wird hiemit zum dritten-und leztenmal unter Anberaumung eines Termins von 4 Monaten, und mit der Bedrohung, daß ihm sein gegenwärtig und zukünftiges Vermögen confiscirt werden werde, vorgcladen, vor Oberamt zu erscheinen, und sich wegen seiner bisherigen Abwesenheit zu verantworten. Kön. Obcramt. O-berndorf. Sämtliche obrigkeitliche Behörden werden hiemit geziemend ersucht, auf den Conscriptionspflichtigcn kcdigcn Schumacher Fridolin Rohr von Hochmcßingen, welcher, als er sich bei Obcramt stellen, und wegen seiner 5 Jahre gedauerten Abwesenheit entschuldigen sollte, sich über- malen flüchtig machte, fahnden, denselben auf Betreten arreticen, und gegen Ersaz der Kosten wohl, verwahrt anhcro auSliefern zu lassen. Signalement: Rohr ist ohngcschc 24 I. alt, 6 Fuß 1 Zoll gros, hat breitlichkcs Gesicht, schwarzbraune Haare, blatte Nase und graue Augen. Den 20. Okt. *8i3. Kön. Oberamt. Nicdlingen. Die bei der Jahrsmustcrung >8>2 abwesend gewesene Militairpflichtige Georg Slüklc, Schreiner von Buchau, und Anton Gaupp, Barbierer von Uttcnweilcr werden hiemit bei Vermeidung der Confiscation ihres Vermögens zum dritten - und leztenmal aufgefordert, sich inner- halb 4 Monaten zu Haus einzufinden, und sich über ihre Abwesenheit vor Unterzeichneter Stelle zu verantworten. Kön. Oberamt. Tcttnang. In Folge Dekrets Königl. Hochprcisl. Justiz. Section vom jV. Mai d. I. wird der in Wien sich aufhalrcnde Conscriptionspflichtige Andreas Rittlcr, Mezgcr von Schlatt, Schult, hciffcrci Oberndorf, hiemit zum atenmal unter dem Präjudiz der Confiscation seines gegenwärtigen und ihm wahrend seiner Abwesenheit anfallenden Vermögens aufgcfordcrt, sich innerhalb 4 Monaten vor Unterzeichnetem Oderamt zu ,kHcn.' Kon. Obcramt. Tuttlingen. Folgende Conscriptionspflichtige auö dem hiesigen Obcramt sind zum Militair, bienst dcsignirt, und zwar: von Gunningcn: Sebast. Bcrtschc, Zimmermanir. Don Ncndin- gen: Franz Jozcph Mühlbauscc, Schuster. Peter Bcrchtold, Bauer. Blast Schwarz, Bauer. Don Weilhcim: Jos. Kupferschmid, Maurer. Von Wurmlingen: Fidel Müller. Jos. Zcpf. Da nun der gegenwärtige Aufenthalt dieser Conscriptionspflichtige» unbekannt ist, so werden dieselbe hicnnt öffentlich aufgcfordcrt, sich sogleich in ihr Hcimwcsen zurükzudcgeben, und bei der Unterzeichneten Stelle zu Melden. Zugleich werden auch sämtliche Königl. Justiz-und Polizei-Stellen ersucht, dieselbe, im Fall ihr Aufenthalt bekannt scyn sollte, sogleich in ihre Heimat zucükzuweisen, und das Erforderliche disfasss in ihren Cerlificatcn zu bemerken. Den 23. O>c. igiz. Kön. Obcramt. 384 Weinsberg. Johann Friedrich Holy von Gellmersbach, Kiefer, welcher bei der Conscription von 1812. ungehorsamlich ausgeblicbcn und den 16. Mai und 9. Sept. 1312. 211U1I vorgeladcn, in der zten Citation den 2z. Jan. iglZ. hingegen ein Drukfehier eingeschlichen, indem er daselbst unter dem Namen Johann Friedrich Hol;, eingeftjt worden ist, wird nun der dritte und lezte Termin von 4 Monaten zur Rükkehr wiederholt anberaumt, indem er sonst neben geschärfterer körperlicher Stra- fe und verlängerter Militair- Dienstzeit, die Confiscation seines Vermögens zu gewärtigen habe. Kön. Obecamt. Blaubeuren. Der bei dem König!. Jnfant. Regiment Nr. 3. gestandene Gemeine, Adam Fester aus Tomertingen, diffcitigen Oberamts, ist den §. Sept. l. I. aus der Station Ohmenheim desertirt. Sämtliche Militair - und Civil-Behörden werden deswegen geziemendst ersucht, auf den. selben fahnden, ihn im Bctretungsfall arretiren, und entweder an Unterzeichnete Stelle oder an das Commando des obcngedachten Regiments einlicfecn zu lassen. Den 17. Okt. 1313. K. Obcramt. Crailsheim. Es ist 1) der bei dem König!. Jnfant. Regiment Nr. 3. gestandene Gemeine Georg Rößler von Simonsbcrg, den 4. Sept. b. I. aus der Station Kirchhcim — und 2) der bei dem König!. Land- Bataillon Nr. 8. gestandene Gemeine Johann Jakob Botsch von Ncidcnfcls den 1. Sept. d. I. aus der Station Ja^tzcll desertirt. Dies wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht, und damit an die treffende Königl. Behörden das Ersuchen gestellt, auf beide Entwichene die erforderliche Amts-Spähe halten zu wollen. Den »2. Okt. igiz. K. Oberamt. Herrenberg. Der bei dem Königl. Cavallcric- Regiment Nr. 2. Leib-Chevauxlegcrs gestande- ne Gemeine, Martin Mcfferschmid von Tbailfingen, hiesigen Obcramts, ist den 2g. Aug. d. I. bei Dresden vom Königl. Armee-Corps im Feld desertirt. Alle Militair - und Civil - Behörden werden daher geziemend ersucht,. auf diesen Deserteur fahnden, denselben auf Betreten arretiren, und entwe- der an die nächste Militair-Behörde, oder ans hiesige Oberumt. wohlverwahrt einliefcrn zu lassen. Den 2l. Okt. 18,13, Kön. Oberamt., Künzelsau. Johann Georg Wagner von Morsbach, 23 I- alt, Gemeiner unter dem 2ten Land- Bataillon ist vor einigen Tagen desertirt. Derselbe wird dahier nicht nur bei Vermeidung der Confiscation seines jczig und künftig anfallenden Vermögens sich innerhalb des geschlichen Termins vor Oberamt zu stellen aufgcfordert, sondern auch alle Behörden geziemendst ersucht, ihn auf den Betcctungsfall, arretiren,und hieher liefern zu, lassen» Den u» Okt» >ö>3.. K., Oberamk.. Wablh ei m-,, Besigheimcr Oberamts. Don den kranken und blcssirtcn Königl. Soldaten, die auf dem Transport aus dem Felde,, hier gestorben sind, ist von, folgenden 4 das Nationale nicht an- gegeben worden: 1) Nagel, vom Regiment Prinz Adam Chevauxlegcrs, gestorben den 1. Okt. Abends; 2) Martin Jrion, Train-Soldat vom Regim. Nr. 7, gestorben den 2. Okt. AbendS; 5) Anton Hildenbrand, Soldat von Nr. «. gcMrbcn den 11. Okt. Abends 8Uhr; 4) Friedrich T h e u r i n g e r,, Soldat von Nr. 4., gestorben den 11., Oct. Nachts. Cs werden daher! die Pfarrämter und Familien von diesen Todesfällen in Kenntniß gcsczt, da aus Mangel der Anzeige, förmliche Todtenschcistc, nicht ausgestellt werden können., Den 23. Okt. ign. Kon. Pfarramk. Maulbronn. Sämtliche Polizei-Behörden werden hiemit geziemend ersucht-, die Margarethe Fcidcrikc Schragin von Grosglattbach, 62 I. alr, ungefähr 5 Fuß gros, bcäunlichter Gesichtsfarbe, welche in- Folge allerhöchsten Befehls Kön. Scction der inner», Administration als Vagantin in das Fwangsarbeitshauß zu, Heilbronn eingcliefert werden sollte, zuvor aber aus Grosglattbach aufs neue wieder entwichen ist, genau fahnden. und sie auf Betreten, an, die Unterzeichnete Stelle einlicsern zu, lassen- Den i. Nov., iglZ., Kon. Oberamt.. Nro. 50. 15 13. 3 ss Königlich - Wiirttkmbcrgtschks Staats-md Regteraags-Blatt. Dienstag, y. Nov. Genera l-Verordnung , die Colonial - Waaren betreffend. Se. Königl. Majestät haben Sich bewogen gefunden, die wegen Zmpost'- rung der Colonial - Waaren und des Handels mir Englischen Fabrikaten unterm 10. 22'en und 26. Oft. 1810. erlassenen Verordnungen, so wie das unterm 5. Nov. 1812. auf die Einfuhr des Kaffee gelegte Verbot, nebst den wegen der Liceuzscheine und Certificate für die vom Ausland bezogenen Colonial-Waaren, unterm 4ten und 12. August 1812. ertheillen Vorschriften aufzuheben, und dagegen allergnädigst zu ver- ordnen , daß sowohl der Transit als der Ein - und Ausfuhrhandel mit ausländischen Fabrikaten und mit Colonialwaaren in dem Königreich unter Beobachtung der beste- henden Zoll - Geseze und nachstehender Bestimmungen gestattet seyn soll. 1) Für nachbenannte Colonialwaaren', welche künftig von dem Ausland zum in- nern Verbrauch und Handel in die Königl. Staaten eingeführt werden, ist neben, dem gewöhnlichen Eingangs, Zoll noch folgender Impost zu entrichten: Von jedem Württemberg. Sporco - Centner: Zuker, Thee, Kaffee, Cacao, Pfeffer, Zimmet, Gewürz- Nägelen,. Muscatblüth, Muscatnüffe, Piment, u. Ingwer Z fl. 12 kr. Mahagoni-Holz- —- — —. — — r fl. 8 kr. Baumwolle,^Indigo', Fernambuk, Campechen *• oder Blau-' holz, in Stücken oder gemahlen, —• — i fl. 4 kr. 2) ) Die Königl. Zollämter haben diesen Impost zugleich mit denn gewöhnlichen Ein- gasgszol! zu erheben, und den Zollenden für den Gesamtbetrag) der bezahlter; Abggben. vollständig mit Zollzeichen- zu quittiren.- 386 Der auf diese Weise emgegangene Impost ist in dem Zoll-Journal in einer eigenen Lolumue zu verrechnen ; und hak der Oberzoll - Beamte den Betrag desselben zuverlässig alle 14 Tage mit einem besondern Lieferungs-Schein, un- ter der ausdrüklichen Bemerkung: „Impost von Colonial-Waaren" zur Königl. General - Staats-Casse einzusenden. Unter der nemlichcn Ru- brik geschieht sodann auch die Verrechnung dieses Gefalls in der Haupt' Rech- nung , und es wird den Oberzoll - Aennern bei ■ einer Strafe von zwanzig Rcichsthalern untersagt, dasselbe mit den gewöhnlichen Zollgefällen zu ver- mischen. 3) In Ansehung des fremden Nanquin bleibt die General-Verordnung vom ff. Octob. 1812. fernerhin in Kraft, so wie überhaupt die in dem Zolltarif vom 11. Nov. 1812. rüksichtlich einzelner verbotener Waaren-Artikel enthaltenen Bestimmungen durch gegenwärtige Verfügung keine Abänderung leiden. 4) In Absicht auf die rransitirenden Colonial, Waaren hat es auch künftighin bei der bisherigen Behandlung sein Verbleiben. Die Königl. Ober-Cameral-und Ober-Zollämter haben diese allerhöchste An- ordnungen sogleich zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, und genau in Vollzug zu siezen. Stuttgart, den 6. Nov. 1813. Ad Mand. Sacr. Reg. Maj, Kön. Finanz - Ministerium. Graf v. Mandelöloh. Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchster Ordre vom 6. Nov. der» General-Lieutenant von Phull, als Vice - Präsidenten des Kriegs-Departements, den Rang als Feldzcugmcister zu ercheilen,' den General-Lieutenant, Grafen v. Franquemont zum Feldzeugmeister, und den bisherigen Commandeur des Infanterie-Regiments Nr. 4, Obersten Prinzen von Hohenlohe-Kirchberg, zum Generalmajor zu ernennen. Stuttgart. Das Recht, in dem Königl. Bierhaus allhiec^Wein, Bier und Branntenwein «nsschenken, auch Gaste speisen und beherbergen z« dürfen, wird von dem Termin Lichtmeß >8 >4. an auf mehrere Jahre an den Meistbietenden öffentlich verliehen werden. f Diejenige, welche diesen Pacht übernehmen wollen, haben sich mit oberamtlich gesiegelten Zeugnissen über ihr Vermögen und Pradr- kal versehen, Donnerstags den 13. Nov. Vormittags 10 Uhr in Königl. Kanzlei auf dem sogenann- ten Stok« Gebäude einzufinden, um die weitere Bedingungen zu vernahmen, Den so, bit. lgiö. Königl. Cameralverwaltung. 387 Bebenhausen. Bei disseitiger Beamtung iß ein. Quantum Gersten und Dinkel zum successt, vcn Verkauf ausgcsezt. Den 21. Okt. I8i3- Kön. Cameralaint. Zwi efa lten. Bei der Unterzeichneten SteNe ist ein beträchtliches Quantum guter Dinkel zum fuccessiven Verkauf auögesczr worden, welches hierdurch bekannt gemacht wird. Den i». Okt. iüiZ. Kon. Cameraivccwattung. Zwiefalten. In Gemasheit höchsten Decrcts Königs. Dcpartem. der Finanzen, Seckion der. Krondomainen vom 12. Oct. d. I. sollen nachbcschr.ebcnc, gnädigster Herrschaft zuständige Objecte unter Vorbehalt allerhöchster Genehmigung, im Wege Aufstreichs verkauft werden : >) die entbehrlich ge- wordene, massiv erbaute, und zum Abbruch bestimmte Pfarrkirche zu Zwiefalten, nebst dem Thurm u. der area von L Vrtl. 624 Ruth, mit einer -Mauer eingefaßt. 2) Die darin« befindliche gut beschaf« fene Orgel mit Pedal; solche hat 9 Register mit > zugestelltcn, 4 Oclave, 1 kurze Octav - Liese, und Höbe dis ms -c strichrge 6. Z) Line kleinere Orgel, welche 4 Register, Principal, Coppol, Mixtur und Flöte hat, woran die Mixtur allein brauchbar ist, bei den Registern aber mehrere Pfeif, fen theils /ehren, theils zerquetscht sind. Wir haben zu dieser Verhandlung, welche auf dem Came, ralamtlichm Bureau zu Zwiefalten vor sich gehen wird, Montag den >5. Nov. Vormittags >o Uhr festgesezt, und machen solches mit dem Anfügen bekannt, daß der Kaufschilling von der Kirche nur zu stel" baar und der Ucberrcst gegen Sicherheits-Leiskung in leidcntlichen Fristen bezahlt werden kön, neu, jener für die Orgel aber baar erlegt werden müsse. Den 29. Oct. igiZ. Kön. Landvogtci-Stcueramt auf der Alp, und Kön. Camccalvcrwaltung Zwiefalten» Rotenmünstcr. In Gemasheit allerhöchsten Befehls sotten über die im künftigen Frühjahre vorzunchmendc Erbauung eines neuen Wohnhauses und Ockonomie - Gebäudes auf dem herrschaftli, chcn Maiercigut Aichhof Abstreichs- Akkorde getroffen werden. Zu dieser Verhandlung ist Montag 22. Nov. d. I. bestimmt, an welchem Tage Morgens 8 Uhr sich die Unternehmer, mir obrigkeitlichen Zeugnissen über ihre Kenntnisse und ihren Vermögcnszustand versehen , bei Unterzeichneter Stelle cin, zufinden haben. Inzwischen wird noch bemerkt, daß sich nach den Ueberschlazcn, welche täglich hier cingesehen werden können, die Kosten des Wohnhauses auf 3622 fl. >z kr., deS Oekonomic- Gcbau, des aber auf 466z fl. 4 kr. incl. der Materialien erlaufen. Den 27. Okt, rgrz. Kön. Cameralverwaltung. Stettc» im Rcmsthal. Oie Herrschaft!. Geheimen - Mühle bei Beinstein an der Rems gelegen, mit drei Mahl-und einem Gcrbgang versehe» , deren Bestand auf Georgii ig>4. zu Ende gehet, wird bis Freitag den 19. Nov. d. I. ans fernere 9 Jahr unter Vorbehalt allerhöchster Rati» fication an den Meistbietenden verliehen werden. Zu dieser Mühle gehören 9 Morg 2 Vrtl. Wiesen, Garten, und ^Schorland an der Rems gelegen, und zwei Fischwasser in dem RcmS-Fluß Es wird diese Verleihung öffentlich bekannt gemacht, damit die Liebhaber sich an gedachtem Tag Vormittags 9 Uhr bei hiesiger Cameralverwaining einfiudcn, und mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Pradi, kat, Vermögen und Kenntniß des Müllcrhandwcrks legitimiren können. Den 29. Okt. -ö-z. Kön. Cameralanst. , Winnenden. Die in Nco. 43 und 44. dieses Blatts naher beschriebene herrschaftliche Mahl, wühle nebst Zugehörde zu Lcutcnbach wird wegen eines geschehenen Nachgebotts unter den in gcdach, tcn Nrs. bemerkten Bedingungen, am Freitag den '2. Nov. zu einer nochmaligen Verleihung gebracht werden, wobei sich die Bestands- Liebhaber gedachten Tags, Vormittags 9 Ubr in hiesiger Cameral- vcrwaltuug emfinden können. Den 22. Okt. igiz. Kön. Camecalamt. Göppingen. Zu der am 17. Sept. d. I. allhiec statt gehabten Aushebung wurde der Mili- talrpfllchtige sich Hann Jakob Friedrich Rapp von hier, der 21 I. alt, 10" 5"' groß und tüchtig ist, beraten; er erschien aber nicyt, sondern entfernte sich muthwillig, und ist sei» Aufenthalt seither un- bekannt. Es wird daher derselbe hiemit öffentlich aufgefordert, sich sogleich bei Vermeidung der ge, sezltchcn Strafe hier einzufinden, und bei der untcrgcsczken Stelle sich zu melden. Zugleich werden aber auch sämtlich König!. Polizei - Behörden ersucht, denselben auf Betreten zu arretiren, und ans htesige Oberamt «nlUfem zu lassen. Kön. Obrramt. Kirchbe rg> OberamtS Gerabconn. Der abwesende Cantonist Georg Conrad Hitler, Mezgec aus Kirchberg wird in Folge allerhöchsten Befehls aufgefordcrt, bei Vermeidung der Confiscation ftines Vermögens binnen 4 Monaten in seine Heimath zucukzukchren. K. Oberamt. Teltnang. Nachbcnanntc Conscriptionspflichtige aus Orten der ueuacquirirtcn, dem hiesigen Oberamt zugethcilten Herrschaft Hirschlatt, haben sich bei der am 14. Jun. d. I. vorgegangcncn Musterung nicht eingcsundcn, und werden deswegen in Folge DccretS König!. Hochprcisl. Justiz, Ecclivn vom 25. Aug. er pisor. 7. Sept. d. I. zum erstenmal ediktalitcr aufgefordert, innerhalb der nächsten 4 Monaten in ihr Heimwcfcn zurükzukchrcn, und sich vor Unterzeichnetem Obcramt zu stellen, und zwar: Von Hirschlatt: Matthias Brugqer, angebl. in englischen Diensten. Franz ^oscvb Bücher, Mezger, und Conrad Langegger, Schund. Von Kehlen: Michael Brugger, Nczger. Von Lochbrugg: Georg Geßler, Müller. Den 1. Nov. iglZ. Kon. Obcramt. AltShausen. Da rn den lezten Iahrzehenden viele der Altsbauscc Waisenkassen Passiv-Obli- gationen , besonders durch Vererbungen, t h erlwci se auf andere Personen übcrgcge. igen, und da nicht selten von Seiten der vormaligen Administrations- Behörde neue partielle Schuldscheine ausge- stellt worden sind, bevor wegen Amortisirung der alten Obligationen die nöthigcn Vorsichts-MaaS- rcgcl» crgr.ffen waren; da milhin cs leichr möglich ist, daß dermalen noch manche solcher alten schon langst als abgelost zu betrachtenden Waiscnkaßcn Passiv-Obligationen in den Händen des Publikums sich befinden könnten, so sieht sich die Unterzeichnete Stelle hierdurch veranlaßt, alle inn - und aus- ländische Behörden und Individuen, welche an die nunmehr inkammcrirtc Altshauscr Waiftnkassc Capital-und Zinßfordcruugcn machen zu können glauben, hiemit öffentlich aufzufordcrn, ihre dißfall- sigcn Ansprüche mittelst Pcodueirung der in Händen habenden Schuld - Documcntc binnen Viertel- Jahresfrist a dato an gerechnet, um so gewißcr entweder selbst oder durch Bevollmächtigte zu erwei- sen, und die zu Rangirung des Ganzen angcordnete cameralamtlichc Visirung der Schuldscheine nach- zusuchcn, als nach Vcrsiuß dieses Termins keine Waisenkassen < Obligation, der das kamcralamtliche Sigel und Unterschrift abgcht, bei der Kasse mehr als gültig angesehen und heimbezahlt werden dürfte. Den 17. Okt. igiz.. Kon. Camcralamt. Eßlingen. Der freiwillige Arbeiter, David Maier, von Nellingen hiesigen OberamtS, hat sich aus dem disseitigcn Ärbeitshauße am 3,. Okt. entfernt. Alle obrigkeitlichen Stetten werden da- her ersucht, diesen Menschen, welcher 26 I. alt, 5' 5" gros, und scbmalcn Angezichts ist, schlechte Zahne, graue Augen, und abgeschnittenc Haare hat, und bei seinem Weggehen mit einem alten dun- kelblauen Ucbcrrok mit gesponnenen Knöpfen, einer geblümten zizcncn Weste, schwarzseidcnem Hals- tuch, schwarz ledernen Beinkleidern, grau wottencn Strümpfen und Schuhen bekleidet war, wo er sich betreten lassen sollte, arreliren, und an das hiesige Oberamt cinliefcrn zu lassen. Den 2. Nov.. igiz.. Kon.. Obcramt. Heilbronn. In Gcmashcit allerhöchsten Rescnpts vom Kön. Dcpartem. der Finanzen, Scc- tion der Steuern tld. 17. et piaes.. 22. Jul. d. J..wird der Jude, Jakob Lcoi, Sohn des Schmay Levi, von Altdorf im Brcisgau, welcher zur Zelt, a!S er i^ Badischen Orte Schlüchtern in Dien- sten gestanden, wegen versuchter Einschwärzung von 2 Fässern Branntwein, die noch hier mit Arrest belegt sind, bei Unterzeichneter Stelle in Untersuchung gekommen ist, sich aber indessen von Schlüch- tern entfernt hat , und weder in seinem Heimwese» noch anderwärts auszukundschaftcn war, unter Anberaumung, einer percmtvrischen Frist von Sechs Wochen bicmit vorgcladcn, entweder persönlich, oder durch einen genugsam Bevollmächtigten hier zu erscheinen, sein Eigenthum auf den Branntwein zu docuMentiren, und solchen gegen Erlegung von einer Strafe von Zehen Rcichsthalcrn und Be, zahlung aller Unkosten zu übernehmen, mit dem Anhang, daß nach Ablauf des anberaumken Ter- mins, er sich selbst zuzuschrciben babe, weiiw zu seinem Nachkheil. über dcuBranntwein verfügt wird. Den ir. Okt.. igtö. Kon. Oberamt.. Nro 51. 38y 1813. Königlich - WürttkMbcrglschcs Staats-md Rtgieriings-Blakt. Samstag, iz. Nov. Manifest. Seine Majestät der König von Württemberg haben seit dem am 12. Juli iFod. mit Frankreich abgeschlossenen Traktat, der den Namen der Rheinischen Confö- derations-Akte erhalten, di? in demselben übernoinmenen noch so lästigen und drücken, den Verbindlichkeiten auf das Genaueste erfüllt. Ss groß auch die Aufopferungen waren, welche dem König und.seinem Reich angesonnen wurden, so sind solche un- weigerlich geleistet worden, auch selbst dann, wann, wie es der Fall Anno 1809, i8iL und 18tz war, die vom dem Kaiser von Frankreich übernommene Gegenbedin- gung der BeschüßUng des Königreichs ganz ausser Augen gelassen wurde. Nie konn- te die Gefahr, so das Königreich bedrohte/ größer und naher scyn, als in dem letz- ten Felvzstg, und doch blieben alle von Seiner Majestät an den Kaiser Napoleon gerichtete Ansuchen, die von allem Militair entblösten Grenzen zu schützen, unbeach- tet und unbeantwortet. Die Heere der verbündeten Machte näherten sich, und so be- glaubigten Sich Seine Majestät aller mit dem Französischen Kaiser genommenen, aus der Rheinischen Bundes - Akte entstandenen Verbindlichkeiten vollkommen entle- diget, und berechtiget aus dieser Verbindung zu treten. In Folge dessen haben Sei- ne Majestät der König unter dem 2. Nov. mit sämtlichen Kaiserlich und König- lichen verbündeten Höfen einen Allianz-Traktat abgeschlossen, und dadurch Höchst- der sel ben Sache zu Ihrer eigenen gemacht. Wenn Seine Majestät nach der Uebcrzeugung aller Ihrer guten und ge- treuen Unterthanen in allen Ihren poli'ischen Verhältnissen und getroffenen Verbin- dungen keinen andern Zweck haben, als die Erhaltung und das Wohl des Staats, so erwarten auch A ller h ö chstdi eselb en von Ihrem Volk, daß es, wie bisher, in seiner Anhänglichkeit und etwa nothwendig werdenden Aufopferungen sich ausdau- rend beweisen werden. Ein allgemeiner, gesicherter, dauerhafter und der Willkühr keines einzelnen Staats - allvgesezter Friede ist der Zweck des kräftigen Strebend der verbündeten Mächte. 39* Diese Hoffnung muß jeden beleben und für die Last und ^en Drang des Augen- blicks unempfindlicher machen, besonders wenn der biedere Würtremberger bed.ukt, daß er durch die schonende Hand eines Königs geleitet wird, der kein anderes In- teresse kennt, als das seines Volks. Stuttgart, den 6. Nov. 1813. RechtS * Erkenntniße des Kön. Ober-Justiz - Collegiums. 1) Zn der Appellat. Sache von Tcttnang zwischen Johann Georg Bentcle von Siggenwciler, nun dessen Wirtwe Maria Ursula, geb. Scheepin, cum cur. Kl. Antin und dein ehemaligen Land-Ammann Lucas Bauer zu Teituang, Bekl. Aren, eine Ab- rechnungs-Streitigkeit betreff., wurde die Ur hel voriger Instanz in der Hauptsache da- hin resormirt, daß die von Atcn nachgesuchte reftitutio in integrum gegen die Urthcl vom ig.Oct. 1806. und den Bescheid vom rz. Febr. 1807. nicht statt finde, sondern es bei deren Znnhalt lediglich sein Bewenden habe. Stuttg. den 13. Oer. 1813- r) Zn der Appellat. Sache von Heilbronn zwischen Königl. Oller-Fin. Kammer, Sektion der Krondomainen Zmplorantin, Antin u. Adhaesin, sodann Sebastian Steg, maier als Winterheldischem Güterpsseger, !Aten Aten und A-ll-ercnten, auch Friedrich Weidner von Dimmbach und Schultheissen-Amtsrerweser Susset zu Wimmenthal als Pfleger der Wirtterheldischen Kinder erster Ehe gleichfalls Aren, pflo prioritatis in concursu, wurde in der Hauptsache auf Beweis erkannt, in Betreff der Aäluosion aber die Urthel des vorigen Richters bestätigt. 18. eod. 3) Zn der Appellat. Sache von Weinspcrg zwischen den Andreas Großischen Er- ben in Bizseld, Kl. Atcn nun Anten an einem, und Michael Weick daselbst, Bekl. An en, nun Aten am andern Theil, wechselseitige Forderungen wegen eines aufgeho- benen Ziegelhütten-Kaufs betreffend, wurde erkannt, daß, da Kl. Anten den dem Aren in dom Erkcnntniß vom n. Febr. d. A. auferlegten Eid nachgelassen haben, At den wettern Betrag der Baukosten von 141 st. an der Forderung der Kl. Anten, jedoch ohne Zinsen zu compensiren befugt, hingegen wegen des weiter geforderten Baukostens voll 86 fi. 6 kr. an das Oberamtsgericht Weinspcrg als Richter erster In- stanz verwiesen seyn solle. Stüftg. den 14 Okt. 1813. 4) Zn der Appellat. Sache von Gmünd zwischen Johann Waibel von Thierhaup- tcn Bekl. Anten an einem, und Ursula Beiswanger von Ruppertshofen, cum curat, legst. Kl Atin am andern Theil, die Zulassung zu der Rechtöwohlthat der Weiblichen Freiheiten betreff., wurde auf Beweis erkannt. Stuttg. den 19. Okt. 1313. Erkenntniße deS Königl. Ehe - Gerichts. Den 3. Nov. 18 13 wurden geschieden: O Johann Keppler, Bürger und Strumpfweber zu Altenstaig, Stadt, Ober- amts Nagold, Kl. von Margaretha, gell. Hildwein von Haiterbach, dessclben Ober- amts, Bekl. ex cap. quafi defert. unter Verurtheilung der Beklagten in die Kosten. 2) Johann Jakob Zardoustn, Bürger und Taglöhner zu Groß-Villars, Ober- 391 smts Maulbronn, Kl. von Catharina Barbara, gcb. Roll von da, BekL. ex cap. adul- terii, unter Verartheilung der Beklagten in die Kosten. Straf-Eekcnntniße des Königs. Criminal - Tribunals. Ad Mand, Sacr. Iiegiae Maj. Unter dem 2. Okt. ist der zu Heilbronn verhaftete Michael Sammet von Korb, wegen wiederholten Liebst .hls und Scortaiion, neben dem Ersaze aller Kosten, mit neunmonat icher Festu^gsarbeit belegt worden. Am 4. Oet. wurde der zu Ulm in Verhaft und Untersuchung gekommene Jakob Betz von Lonaustetten wegen verübter Unzucht mir einem unmannbaren Mädchen, so wie wegen Ehebruchs und Mißhandlung seiner Ehefrau, zu zweijähriger Zuchryauß- straie und zum Erszc aller Kosten verurtheilt. Den 5. Okt. ist der zu Urach verhaftete Johann Friedrich Höß von Enzweihin- gen, wegen Diebstahls, neben dem Ersitze aller Kosten mit fünfmonatlicher Festuugs- arbeit bestraft worden. Unter dem 6. Okt. wurde der zu Ulm in Verhaft und Untersuchung g kommene Ober-Accise-Lontroleur Christian Rueß von da, wegen Caffenrests u. U terschiagung ihm unvertrauter Privat-Gelder von seiner Stelle entfernt, für unfähig zu Bekleidung eiues öffentlichen Llmtes erklärt, und zu ein und eiuhalbjähriger Zuchthausstrafe, so wie zum Ersaze aller Kosten und des verursachten Schadens condemnirt. Ilm 8. Okt. ist der zu Marbach in Untersuchung gekommene Christoph Friedrich Weigle von Großbottwar wegen Wilderei und Gewehr-Verheimlichung, neben Con- fiscation seines Gewehrs, za fünfmonatlicher Festungsarbeil, die ersten sechs Wochen mit aufgesezter Wilderer - Kappe, so wie zum Ersaze sämtlicher Kosten verurtheilt worden. Den 9. Okt. wurde der zu Rottweil verhaftete Johann Schempp von Winter-, lingcn, wegeir wiederholten Diebstadls und Scortation, neben dem Ersaze aller Ko- sten, zu zweijähriger Festungsarbeit und nachheriger Reclnst'on in ein Arbeitshauß bis zu erprobter Besserung verurthcilt. krodm, ist der zu Göppingen in Untersuchung gekommene Caspar Ott von Gmünd wegen Widersest chkeir gegen cic Ger so'armerie, neben Bezahlung aller Unkosten, ttiu zwei und zwanzig monat icher Zuchthausstrafe belegt worden. Unter dein 11. Ott. wurde die zu Mergentheim verhaftete Henriette Gräter von Echrozv rg, wegen cnlpoftr Tödtung ihres Kinds, neben dem Ersaze aller Kosten, mit dreijähriger Zuchthausstrafe belegt. i d., ist der za Calw in Untersuchung gekommene Johann Georg Holzapfel von A'tdoss, wegen Fund-Liebst,hls, neben dem Erjaze der ihm zugeschieden*» Kosten, mir viermonat lche Festun^sstrafe belegt worden. De,» 12. Ott wurde Johann Schloz von Büchenbronn, Oberamts Göppingen, rvegen Gewehr-Verheimlichung und Wildere;-Attentats, neben dem Ersaze aller Ko- ZY2 sten und der Eonfiscat'on seines Gewehrs, zu vier und einhalbmonatlicher Festungs- arbeit und einer Ge dbuße von 20 Pfd. Heller verurtheilt. Unter dem rz. Okt. ist der zu Göppingen verhaftete Georg Hieber vor. Sprait- bach, wegen Brandstiftung, neben dem Kosten-und Schadens - Ersaze zu sechsjähriger Zuchthausstrafe co demnirt, und dessen nachherige Stellung unter Ortsobrigkeitliche Aussicht verfügt worden. Am 16. Okt. wurde der zu Waldfee verhaftete Jakob Julius Montalta aus Mn« rissen in der Schweiz, wegen Wilder ei und Gewehrverheimlichung, neben Confifcation seines Gewehrs, mit einer vier und einha ömonatlicher F-stungsarbeit, die ersten sechs Wochen mir aufgesezter Wilderer-Kappe, bestraft, auch zum Ersaze sämtlicher Kosten verurtheilt. Den 18. Okt ist der zu Ulm in Verhaft und Untersuchung gekommene Johann Mayer von Oeffingen, wegen attentirten ehebrecherischen Incests mit seiner iZ jähri- gen Tochter, neben dem Ersaze aller Kosten, zu achtjähriger Zuchthausstrafe vwur- theilt, und die Reclusi'on der Tochter in ein Zwangs-Arbeitshauß unter angemessener Beschäftigung ans acht Monate verfügt worden. Unter dem 2 c. Okt. wurde die zu Heilbronn wegen Aussezung ihres Kinds ver- haftete Barbara Spengler von Trauzenbach, neben dem Ersaze aller Kosten, zu acht- monatlicher Zuchthausstrafe condemuirr. Am 22. Okt. ist der zu Eßlingen verhaftete Georg Krümmer von Echterdingen, wegen Betrügereien, neben dem Kostens-Ersaze, zu sechsmonarlicher Fesiuugsarbeit verurtheilt worden. Den 25. Okt. wurde die zn Nekarsulm in Verhaft und Untersuchung gekomme- ne Justine Elisabethe Friedr ke Bofinger von Markgröningen, wegen Diebstahls, Be- trugs und Ehebruchs, neben dem Ersaze aller Kosten, mit einjähriger Zuchthaussi a- fe oelcgt. Loxiem ist der zu Ulm verhaftete Jakob Nothhelftr von Unterweiler, n c.as Raiz von da, mit viermonatlicher Festrungsarbeit, neben dem Ersaze der Kosten belegt. Am Zi. Okt. sind wegen neu entdekter Diebstahls-Vergehen, der Festungssträf- ling Jakob Zschinger vo^ E elsburg mit einem Straf Additament von anderthalb Fah- ren und dessen im Juchthause befindliche Mitschuldige Rost'na Dieterlin von Jainin- gen mit einem weitern Jusaze von vier Monaten belegt worden. Se. Köjnigl. Mas. Hab n vermag allerhöchster Ordre vom 29. Oct. dem Comman-- deur des Cavall. Regiments Nr. 4. Jäger König, Obristen v. Mylius, zum Beweis Allerhöchst Ihrer Zufriedenheit mit semem Benehmen im Feld den Militair-Verdienst- Orden ertheilt. Da der Premier-Lieutenant Sch enk v. Winterstetten vom Cavall. Regiment Nr. 4, Jäger König, niederträchtiger Handlungen sich schuldig gemacht hat, und vom Regiment.weggejagt worden ist, so haben Se. Königl. Maj. befohlen, daß er auch aus der Liste der Ordens-Ritter gestrichen, und der bekleideten Hof-Charge verlustig erklärt werden solle. Se. Königl. Mas. haben allergnädigst geruht, * vermag allerhöchsten Rescriprs vom 5. Nov. die erledigte Amtsschreiberei Dorn- ftctteiV; ZhkküMls Freudenstatt, dem bisherigen Amtspfleger u. Conan,un-Rechnungs- Revifor Walker zu Freuoenstadt zu übertragen, und denselben Zugleich zum Stadt- Schultheißen in Dornstetten zu ernennen, auf die hierdurch erledigten Srellen eines Commun-Rechnnngs-Revisors u. Amts- pflegers in Freudenstadr aber den Commun-RechnungsMevisor Grözing cr in Reut- lingen zu versezen; verinög allerhöchsten Rescripts vom 6. No«>. den Oberacciser Schüz von Lien- zingen, Oberamts Maulbronn, zugleich zum Amtspfleger dieses Oberamts zu exnen- ucu, und die erledigte Amtei Knitrlingen, Oberamts Maulbronn, und die mit derselben verbundene Cameral-Gefäll-Einbringers- Stelle dem Oberamts-Actuar Schwarz in Waiblingen, ferner -ennög allerhöchsten Rescripts vom 9. Nov. die erledigte Amtspflege des Ober- amts Spaichingen dem Substituten Bozenhard zu Reullngeu z- übertragen, die Vereinigung der Partikular-Amtspflcge zu Gros-Sachsenheim intderAmts- pflege d s Oberamrs Vaibingen zu genehmigen, und den bisherigen Amtspsteger u. Amtmann Speidel zu G^os-Sachsenheim zugleich zum Amtspfleger des Oberamrs Vaihingen, zu ernennen ; auch 394 vermög allerhöchsten Rescripts vom ii. Nov. das vacante Commun-Rechnungs- Revisorat im Obcramt Maulbronn dem Substituten Sggel von Lienzingen zu über- tragen. Se König!. Maj. haben allergnädigft geruht, v-rmög allerhöchsten Resersstts vom 7. Nov. den vormaligen Leibjäger Rast zum Unterförfter auf dem Uebrizshäußer Land- Thurm in der Gailenkircher Hut, Combur- ger Oberforfts, zu ernennen, vermög allerhöchsten Resripts vom 8. Nov. den Oberförster Baud er in der Schnaitheimer Hut, Overforsts Heidenheim, wegen Alters und Kränklichkeit zu pen- si'oniren, und ihm die goldene Civil-Verdienst-Medaille zu ertheilen, dagegen dem bisherigen Unrersörster Lang euf dem Värensee, Oberforsts Leonberg, die Schnaitheimer Hut zu übertragen, und den Hofjäger Iunginger in der Aufhauser Hut zum Oberförster zu ernennen. Tübingen, den 6. Nov 1813. Von der König!. Universität wurde auch dis- mal wieder das Geburts-Fest Seiner Königlichen Majestät in Gegenwart des Curators in dem großen Hdrsaale gefeiert, wohin sich, eingeladen durch ein von dem Professor der Beredtfamkeit verfaßtes lareinisches Programm, sämtliche Lehrer und Studirende zu Anhörung einer R< de von diesem versammelt hatten. Der Redner be- mühte sich in derselben im Nahmen aller mit den ehrfurchtsvollsten Empfindungen des tiefsten Dankes für die so mannigfaltigen auch in diesem Jahre erfahrnen Beweise Allerhöchster Huld und Gnade, zugleich die feurigsten innigsten Wünsche für das un- unterbrochene Wohl Seiner König!. Majestät niederzulegen. Hierauf wurde die Vercheilung der allergnädigst ausgefezten Preis - Medaillen für die beste Beaitt- wortungen der aus allen Faculräten aufgegcbenen Fragen durch den Kanzler der Uni- versität nach einer kurzer, voraus gesprochenen zwckmassigen Rede vorgenommen Die Namen sowohl der Verfasser die des Preißes, als derer, die der öffentlichen Belo- bung würdig erfunden wurden, sind: im theologischen Fach: die beiden Seminaristen, M. Ferdinand Christian B u ü r, von Schmiden, und M. Johann Ernst Oslander von Sturtg .rt, unter denen sodann das Loos für den letzten entschied; im juridischen: der Studiosus Philipp T'cherning von Heilbronn. Okssertlicher Belobung würdig erklär: wurden, die Studiosi: Ludwig Friedrich Constantius Vetter von Ulm, und Eduard Schübcer von Heilbronn; im medicinischen: de- Sruoiosus Christian Gottlob Gmclin von Tübingen; öffentlich belobt wurde der Studiosus Daniel Wie »holt aus Bremen; 395 im chirurgischen r die Studiosi, Wilhelm Georgi aus Degerloch, und August Friedrich Reuß von Stuttgart, und zwar so, daß, da im vorigen Jahr keine Preis-Medaille in diesem Fache konn« te ausgerheilc werden, jeder vou diesen beiden Concurrenten eine goldene Medaille erhielt. Im philosophischen Fach ist keine Beantwortung der aufgegebeuen Prcissrage eingelaufen, es wurde also die vo-ige erneuert und zu größerer Wah noch eine an- dere a >s einem andern Felde der philosophischen Wissenschaften hinzugethan, die nä- her motivirten Urthcile über die e'ngegebenen Arbeiten se bst , wie auch die neuen Preißaufgaben enthält das gedrukte Programm. Nach geendigter Feierlichkeit, die der allgemeine Ausdruk stiller Freude und ge, rührten ehrfurch-svollen Dankes bezeichnete, versammelten sich der Curacor der Uni- versität und Präsident des hiesigen Ober Tribunals, so wie die sämtlichen Mi glie- der dieses Collegiums und der Universität zu einem heitern frohen MittagsM 'hle» Den feierlichen Tag selbst beschloß des Abends ein Ball, an dem auch die Studireu-k den Theil nahmen. Edictal- Citation. Da der in Königs. Würtrembergischen Diensten gestandene Rittmeister, Graf Emanue v. Leutrum vom Cavallerie-Regiment Nr. 2. Leib-Chevauxlegers sich nie- derträchtigerweise vom Regiment entfernt hat und zum Feind übergegangcn ist, auch andere, wiewohl vergeblich, zur Desertion aafgerufen hat; so wird derselbe andurch edicmliter aufgesareert, in einer percmtorischen, den 1. Nov. d. I. anfangenden Frist vo 1 Sechs^Wochen, wovon 14 Tage für jeden Termin gerechnet werden, sich im Königreich Württemberg in der Garnison Stuttgart zu stellen, und sich über die ihm zur Last fallende Verbrechen zu verantworten. Im Fall des ungehorsamen Aus- b eibens hat sich derselbe zu gewärtigen, daß gegen ihn in contumaciam verfahren wer- de. Gegeben bei dem Königl. Württemberg. Armee-Corps in Sachsen im Oct. 181Z. Commando des Königl. Württemb. Leib-Chcvauplegers-Regiments. Stuttgart. Da auch in diesem Jahre wieder eine beträchtliche Anzahl von Obst-nnd andc- ren Baumen in den Königl. Baumschulen zu Birkach und Einsiedel zum Deckaus ausgesess ist: so werden die Baumliebhahec bievon mit dem Anfügen benachrichtigt, daß sie sich mit ihren Beste!» jungen an den Baumgartner Walker zu Hohenheim, und an den Hofgarkner Ammer müllec an Einsiedel, zu wenden haben, welche von dem zum Verkaufe bestimmten Quantum die Bedürft Nisse der Liebhaber in gegenwärtigem Spat - und nachstkünftigem Frühjahr, gegen haare Bezahlung befriedigen werden Den 4. Nov. igiz. Kön Bau - und Garten-Direktion. Stuttgart. Dag Recht, in dem Königl. Bierhaus allhiec Wein, Bier und Branntenwein ausschmkcn, auch Gaste speisen und beherbergen z« dürfen, wird von dem Termin Lichtmeß tok-Gebäude einzufindcn, um die weitere Bedingungen zu vernehmen. Den so. Okt. igiz. König!. Cameralverwaltung. Stuttgart. Amt. Die den nachbenannten Communen des diffeitigen Amtsoberamts 'zuste- hende Schaafwaiden, deren Bestand auf Ambrosi i8>4. sich endet, werden an nacht,esczten Tagen wieder auf Z Jahre, von Ambrosi igi4 bis 1817. an die Meistbietenden öffentlich verlieben werden. Und zwar die Waide von Fcuerbach, Freitags den 26. Nov. des Morgens s Uhr auf dastacm Rath, Haufe, die von Vaihingen auf den Fildern, Samstags den 27. Nov. zu gleicher Stunde, auf dem Rathbause des Orts, und die beide Waiden von Birkach und Scharnhausen, Dienstags den 30. Nov. Morgens um 9 Uhr auf dem Rathhause zu Plieningen. Diejenige nun, welche eine oder die andere dieser Waiden in Bestand zu nehmen Lust haben, und dazu berechtiget sind, haben an gedachten Ta- gen und Stunden, in den angczcigtcn Orten mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihre Vermögens-Um- stande und Pcadicat versehen, sich einzufindcn, sofort der Verhandlung anchwohnen.- Den r. Nov. 18>Z. Kön; Amts-Oberamt. Adelberg, Kloster. In Gcmasheit allergnadigsten Befehls vom 7. diß soll ein wiederholter Versuch mit dem Verkauf des vormaligen Ol^ramtei- Gebäudes und der dazu gcthciltcn 22 Morgen ö Vrtl. 7® Rth. Güter zu Adclbcrg gemacht werden. Wir haben daher die Verhandlung hierüber auf Samstag den 20. Nov. Morgens 10 Uhr festgcsczt, wobei noch besonders bemerkt wird, daß die Bezahlung in lcidcntlichcn Fristen und zur Helftc in Staats- Obligationen geschehen darf. Den 15. Okt. 1815. Landvogtci-Steueramt an der Fils u. Rems und Land-Camcralamt Göppingen. Freud ent hal. Da6 bei der hiesigen Beamtung vorcäthige Quantum von 75 Pfd. Salpeter wird unter Vorbehalt der allerhöchsten Ratification des Erlöses, bis Samstag den 20. Nov. d. I. im öffentlichen Aufstreich verkauft werden. Die Liebhaber wollen sich daher gedachten Tags Vormit- tags '11 Uhr in hiesiger Beamtung cinfinden. Den 26. Oct. 1313. K. Camcralverwaltung. Rotenmünster. In Gcmasheit allerhöchsten Befehls sollen über die im künftigen Frühjahre vorzunehmende Erbauung eines neuen Wohnhauses und Ockonomie-Gebäudes auf dem hcrrichaftli, chen Maicrciant Aichhof Abstrcichs- Akkorde getroffen werden. Zu dieser Verhandlung ist Montag 22. Nov. d. I. bestimmt, an welchem Tage -Morgens 8 Uhr sich die Unternehmer, mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihre Kenntnisse und ihren Dermögenszustand versehen , bei Unterzeichneter Stelle ein, zufindcn haben. Inzwischen wird noch bemerkt, daß sich nach den Uebcrschlagcn, welche täglich hier eingesehen wcrdcii können, die Kosten des Wohnhauses auf 3622 fl. >7 kr., des Ockonomie-Gcbäu, des aber auf 4603 fl. 4 kr. incl. der Materialien erlaufen. Den 27. Okt. i8>3> Kon. Camcralverwaltung. Saulgau. Die Cameralamts - Gebäude, in einem Wohnhauß, Ockonomie-Gebäude, Gar- ten und einem mit einer Mauer verschlossenen Hofe bestehend, werden Mittwochs den 17. Nov. Vor, mittags n Uhr im Aufstrcich daselbst verkauft. Wozu die Liebhaber hicmir cingeladen werden. Den 26. Okt. 1815. Steucrcaty der Landvogrci an der Donau, u. Cameralamt Heiligkreuzthal. Gros-Hohenheim. Da die den ig. vor. Monats vorgenommene Verpachtung der untern Mahlmühlc samt Güter zu Gros-Hohenheim allcrgnädigst nicht genehmigt worden, und ein weite, res Nachgebot geschehen; so wird Montag den 29. Nov. Vormittags 10 Uhr ein abermaliger Vcr, leihu-igs-Versuch unter den bereits in Nro. 43. dieses Blatts bekannt gemachten Bedingungen auf dem Rathhauß zu Plieningen vorgenommcn werden, wozu sich die Liebhaber eiufinden wollen. Den 7. Noo. 1813- Landvogtci-Steueramt Rothenberg, und Cameralamt Nellingen. Maulbronn. Der ledige Baurenknecht, Hieronimus Hutt von Afalterbach, Königs. Ober- amtS Marbach, 40 I. alt, welcher wegen begangenen Ehebruchs zu 10 wöchiger ThurnnStrafe vcr, urtheilr worden ist, hat sich von seinem bisherigen Aufenthaltsorte Kuittlingm flüchtig gemacht, che diese Strafe an ihm vollzogen werde« konnte. Sämtliche Polizei- Behörden werden daher geziemend ersucht, auf diesen Flüchtling zu fahnden, und ihn im Betrcrungsfall an die Unterzeichnete Stelle emzulicfern. Den 1. Nov. iß»3. Kön. Oberamt. Nro 52 397 ISIS« Königlich - Württembergisches Staat Samstag, 20.. N 0 v. W u r t t c m b e r g. Tr arte d’Alliance e 11 t r e Sa Majeste le lloi de Württemberg ef S a M a j e s t e 1 ’E m pereur d VA u t ric h e, Roi de Hongrie , et de Boheme«. No u § F i'6il er i c, par la grace de Ficu. R o i de W. iir Hemberg, Duc souverain en Souabe et de Teck ctc, etc.. Ayant vü et examine ie traite conclü. arre- te et signe ä Fulde le deux Novembrc i8>3 par le Sieur Ferdinand Conile de Zeppelin,. Notrc Chambellan, Ministre d’etat, des. Confe- rences , du cabinet et des velations exterieu- i'es, Chevalier Grand- Croix. de Notrc grand Ordre de l’aigle d’or et de ceux de l’aigle noir et de l’aigle rouge de Prusse, en vertu des plcins - pouvoirs que Nous lui avons ■ conferes a cct effet, avec le Sieur Clement -Wenceslas- Lotliaire Prince de Metternich - W innebourg- Ochsenhausen, Chevalier de la toison d’or, Grand - Croix de l’ordre royal de St.. Etienne, Chevalier, des ordres de St.. Andre, de St.. Württemberg. Allianz - Vertrag -zwischen Sr. Maje stät dem König von Würt- temberg und Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn und Böhmen. Wir Friderich, von Gottes Gnaden König von Württemberg, souverai- ner Herzog in Schwaben und von Teck re. re. Nachdem Wir den von dem Grafen Fer- dinand von Zeppelin, Unserm Kammer- Herrn, Staats - Confcrenz - und Cabinets- Minister, auch Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Gros-Kreuz Unscrs gros- sen Ordens vom goldenen Adler, Ritter der Preussischen schwarzen und rothen. Adler- Orden, vermöge der von Uns zu diesem Endzwek ihm verliehenen Vollmachten,, mit dem Fürsten Clemens Wenecölaus Lothar vom Metternich- Winneburg- Ochsen Hausen, Ritter des goldenen Vließes, Groskreuz des Königlichen St. Stephansordens, Rit- ter der Russischen St. Andreas-,.. St. Ale- xander - Newsky- und. St.. Annen.- Orden,, 398 Alexandre Newsky et de Ste. Anne de Russie, de l’ordre de i’aigle noir et de l’aigle rouge de Prusse, et de plusieurs autres, Cbancelier de l’ordre militaire de Marie Therese, Curateur de l’academie imperiale des beaux arts, Cham- bellan, Minist, e d’etal , des Conferences et des affaires etrangeres de S. M. l’Kinpereur d’Aut riebe. Roi de llongrie et de Boheme, pareillement imini des pleins - pouyoirs, duquel traite la teneur suil: Au nom de la tres- sainte et indirisible Tvi- nile! Sa Majcste 1 e Roi de Württemberg et Sa Majcste l’Empcreur d’Autriche, Roi de Hongrie et de Boheme, animes d’un egal desir de relablir des rapports, que des circonstances malhcureuses avoient rompus, Ct. assures que leur union la plus intime devra es- sentiellement contribuer au bien - etre de leurs etats; et 8. M. le Roi s’etant decide en con- süquencc a s’unir d’intontions avec les pnissan- ccs engagees dans la presente guerre contre la France, et concourir avec eiles par tous les moyens cn son pouvoir au but du retablisse- ment d’un equilibre entre les puissanccs , pro- pre a assurer a l’Europe un etat de paix vc- ritablc, ont nomme pour arreter les preiimi- naires d’une alliance , savoir : S. M. le Roi de Württemberg le Sicur Ferdinand C ernte de Zeppelin, Chevalier Grand- Croix des vrdres de Württemberg et de ceux de l’aigle noir ct de i’aigle rouge de Prasse, des Preussischen schwarze«, Adlern und deS rothen Acler-Ordens, und mehrerer ande- rer , Kanzler des militairischen Morien- Theresim-Order s, Curaror der Kaiserlichen. Akademie der schönen Kü ste, Kammer- Herrn, Staats- und Conferenz-Minister, auch Minister der auswärtigen Angelegen« heten, Sr. Mas des Kaisers von Oesterreich, Königs von Ungarn und Böhmen, gleichfalls mit Vollmachten ver- sehen, zu Fulda am 2. Nov. 1813. abge- schlossenen und Unterzeichneten Vertrag ein- g sehen und geprüft haben, welcher Ver- trag noch seinem Inhalt also lautet: Im Namen der heiligen und untheil« baren Dreieinigkeit! Da Se. Majestät der König von Württemberg und Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich, gleich beseelt von dem Wunsche zur Wiederherstellung der Verhältnisse, welche durch unglükliche Ereignisse unterbrochen worden waren, die Ueberzeugurg hegen, daß die engste Ver- bindung unter Allerhöchstdenselben das Wohl Ihrer Staaten wesentlich befördern wird, und da Se. M. der König Sich demnach entschlossen haben, Sich zu glei, chem Zwecke mit den in dem gegenwärti- gen Kriege gegen Frankreich begriffenen Mächten zn verbinden, und alle in Ihrer Macht stehende Mittel aufznbieten, um in Vereinigung mit denselben die Herstellung eines Gleichgewichts unter den Mächten zu bewirken, das geeiznet sei, einen wahrhaf- ten Frieden zu sichern, so haben Allerhöchst- dieselben zur Festsetzung der Präliminar- Artikel einer Allianz folgende Bevollmäch- tigte ernatmt, nämlich: Se. M. der König von Württem- berg den Grafen Ferdinand von Zeppelin, Groskreuz der Württembergischen Orden, Ritter der Preussischen schwarzen und ro- 399 Chambellan, Ministre d’-etat, des. Conferences et des relations exterieures de 8. M, ie Roi de Württemberg; et 8. M. l’Empereur d’Autriche, Roi de Ilongrie et de Boheme, le Sieur Clemens- Wcnccslas Lothaire Prince de Metternich-Win- nebourg-Ochsenhausen, Chevalier de la toison tl’or, Grand - Croix de l’ordre royal de St. Etienne, Chevalier des ordres de St. Andre, de St. Alexandre Newshy et de St. Anne de Piussie, de l’ordre de l’aigle noir et de l’aigle rouge de Prusse, et de plusieurs aulres, CJian- celier de l’ordre militaire de Marie 1 lierese, Curateur de l’acadcmie Imperial« des beaux arts, Chambellan, Ministre d’Etat, des Confe- rences et des affaires etrangeres de S. M, Im- periale Royale, Apostolique; Lesquels, apres avoir echange leurs plcins- pouvoirs, sont convenus des arlicles suivants, Articlc l, A partir du jour de la signature du present acte, il y aura pnix et amitid entre LL. MM. le Roi de Württemberg et l’Empereur d’A Ulriche, Roi de Ilongrie et de Boheme, leurs heritiers et successeurs, leurs etats et sujets a toute perpetuite, et les rnpports de commerce et autres entre les deux etats seront retablis tels qu’ils existoient avant la guerre^ Art. 2. L’alliance entre les deux hautes Parties con- tractantes aura pour but la Cooperation la plus active des deux puissances peur le retablisse- ment d un ordre des choses en Europe qui as- sure a toutes l’independance et leur tranquüii- then Adler>Orden, Kammerherrn, Staats- und Conftrenz- Minister und Minister der auswärtigen Verhältnisse Sr. Maj. de» Königs von Württemberg; und Se. M. der Kaiser von Oester- reich, König von Ungarn und Böhmen, den Fürsten Clemens Winceölaus Lothar von Metternich-Winneburg-Ochsenhausen, Ritter des goldenen Vließes, Groskreuz des Köm glichen Sk. Stephansorde s, Rit- ter der Russischen St. A dreaö-. St. Alexanders- Rewsky und St. Annen-Or- den , des Preussischen schwarzen Ad er- und des rothen Adler-Ordens, und mehre- rer anderer, Kanzler des militärischen Ma- rien-Theresien-Ordens, Curator der Kaiser- lichen Akademie der schönen Künste, Kam- merherrn, Staats-und Conftrenz- Mittiger und Minister der auswärtige!' Verhältnisse Sr. K.K. Apostolischen Majestät; wel he nach Auswechslung ihrer Voll- machten über folgende Artikel übereinge- kommen sind. ^Artikel i. Von dem Tage der Unterzeichnung des gegenwärtigen Vertrags an gerechnet soll Friede und Freundschaft zwischen II MM. dem Könige von Württemberg und dem K aiser von Oesterreich, König von Ungarn und Böhmen, Ihren Erben und Nachfolgern, Ihren Staaten und Uu- te.thanen für alle künf igen Zeiten bestehen, und die Handels - und andere Vehältnisse zwischen den beiderseitigen Staaten sollen auf den Fuß hergeftellt werden, wie sie vor dem Kriege bestanden. Art. 2, Die Allianz zwischen den beiden hohen komrahmeuden Theilen soll die thatigste Mitwirkung der beiden Mächte zu der Her- stellung einer Ordnung der Dinge in Euro- pa zum Zwecke haben, welche allen die Uu- 40t) te Tutnre. Le Württemberg en consequence se degage des liens cle la Confederation du Rhin et joindra immedialemeiit ses armees a celles des puissances alliees. Art. 3.' Par suite de l’article pr6cedent les haules partics contractantes sont convenues de s’aider aree tous les moyens que la providence a mis a leur ilispositjon, et ä ne pas poser les ar- mes que d’un commün accord. Art. 4. S. M. l’Empereur d’Autriclie garantit tant en son nom qu’au nom de ses allies a 8. M. le Roi de Wür tt^m^er g la souveraine- te et la jouissance libre et paisible de Ses elats. Art. 5. L’armee Württembergeoise fera partie de la grande armee autrichienne et alliee; eile sera sous le commandement du General en Chef de cctie armee et sous les ordres immediats d’un Qi neral Württembqrgeois ; eile restera eonstam- men! unie en corps, agissant sous ses propres Oflioiers et oumise pour la discipüne et l’eco- nonue a ses reglemens particulicrs. Art. 6. Les tropliecs, butin et prisonniers faits sur l’eimemi, apparliendrout aux troupes qui l’au- roni pris. Art. 7. Les liautes partics contractantes procederont immediatement ä la negociation. d’nu traite for- me! d’aOiance, abhängigkeii und ihre künftige Ruhe sichert» Württemberg entsagt demnach der Verbin- dvng mit der Rheinische!, Cvnföderation > und wird unverzüglich se.ne Armeen mit je- nen der verbündeten Mächte vereinigen- In Folge des vorhergehenden Artikels sind die hohen kontcahirenden T heile über- eingekommen, sich mit allen Mitteln, wel- che die Vorsehung in ihre Hände gelegt hat, zu unterstützen, und die Waffen nicht an- ders niederzalegen, als mit wechselseitigem Einverständnisse- Art. 4. M. der Kaiser von De ster- reich garanrirt, sowohl in Seinem Namen als im Namen SeinerAlliirten, Sr. M. tbe m Könige von Württembe r g die Souverainetät und den freien und ruhigen Besitz Ihrer (L>tacrten. Art. Z. Die Württembergische Armee soll einen Theil der großen Oesterreichischen und al- liirten Jlrmee ausmachen- Sie wird unter dem Befehle des-Oberg nerals dieser Ar- mee, und unter dem unmittelbaren Com- mando eines Württembergischen Gencr ls stehen. Sie soll beständig in einem Corps vereiniget bleiben, unter ihren eigenen Offi- zieren stehen,. lutb in Ansehung der Dhci- plin und Ockonomie ihren eigenen Vor- schriften unterworfen scyn. A r t. d' Die dem Feinde abgenommenen Sieges- zeichen Beute und die gemachten Gefange- nen sollen denjenigen Truppen angehören, von welchen sie genommen worden sind. Art. 7. Die hohen kontrahirenden Theile werden unmittelbar zur Abschließung eines förmli- chen Allianz - Traktats in Unterhandlung treten. Art. 8. Elles se reserrent egalemcnt la faculte de conclure une convention «le cartel ä la suite du present traile, Art, q. Les deux Imutes Parties contractanles s’en- gageul formellement ä u’qplrer dans aucun ar- rangement ou n goeiation pour la paix, que d’un comraun accoid, et elles se prometient de la maniere la plus solcmneiLe de n’ecouter au-, cune insinuatiön ou proposition qui leur serait adressee directement ou indircctement par le cabinet francais, sans se la .conimuniquer reci- proquement. Art. io. Le present traile sera ratilie par 8. M. le Roi de-Württemb erg ct 8. M. Imperiale et Royale Apostolique, et les ratifications en se- ront echangees dans l’espace de huit jours a Compter du jour de la signature ou plütot si faire se peut, En foi de quoi Nous soussigues, en vertu de nos pleins-pouvöirs, avons signe le present traile et y avons appose le cacliet de nos ar- mes. Fait a Fulde le i Novembre Tan de grace tnil huit Cent treize. Signe: Le Comte Le Prince d e Z e p p e 1 i n. de Metternich. Avons approuve et -approuvons le traite ci- dessus en tont et rhacun des r.rticles, qui y sont contenus, declarons qu’il est acccple, ra- tif:e et confirjue , et promeltons , qn’il sci a in- violahlement obserre. tätt z. Sie behalten sich gleichfalls vor, inFol- -ge des gegenwärtigen Vertrags eine Mili- tär- Cartel-Con« ntion abzuschließen. Art. 9. Die beiden hohen konralsirenden Th eile machen sich förmlich verbindlich, sich in kei- ne Uebcreinkunft oder Unterhandlung über den Frieden einzulassev-, ausgenommen mit beiderseitigem Einverständnisse, und Sie versprechen sich auf daS Feier.ichsie, keiner Eröffnung oder keinem Vorschläge Gehör zu geben, welcher ihnen mittelbar oder un- mittelbar von dem Franzi sischen Cabmet ge- macht werden sollte, ohne sich denselben wechselseitig mitzuthcilen. Art. iv. Der gegenwärtige Vertrag wird von Sr. M. dem Könige v o n W ürtre mb erg und Sr. K. K Apostolischen Was. ratisicirt, und die Rarifi ationen sollen in- nerhalb acht Tagen, von dem Tage der Un- terzeichnung an gerechnet, oder wenn es möglich ist, noch früher, ausgcwcchselt werden. Zu Urkund dessen haben Wir Endesun- terschriebene in & aft Unserer Vollmachten den gegenwärtigen Ver rag unterzeichnet, und demselben Unsere Siegel beigcdrukt. Geschehen zu Fuda , den 2. November im Jahr eintausend achthundert und drei- zehn nach Christi Geburt. Unterzeichnet: Der Graf Der Fürst von Zeppelin. von Metternich» Haben genehmigt und genehmigen den vorstehenden Vertrag in Allem und Jedem der darin enthaltenen Artikel, erklären, daß er angenommen, ratisicirt und bestätigt ist, und versprechen, daß er unverbrüchlich be- obachtet werden soll. En foi de quoi Ncas ayons signe les Pre- sentes de Notre main, fait contresignei’ et mu- »ir de Notre sceau royal* Donn6 en Notre r£sidence royale ä Stutt- gart, le douze de Novembre de l’an de grace mil huit Cent treize, de Notre R6gne le buitie- *ae. Signe': Frederic. Le Ministre d’etat et des Con- ferences, ei, arge ad interim du portefeuille des relations exterieures, Comte de Taube, Par le Roi: Le Ministre , Secr6taire d'etat, Baren de Veilnagel. In Urkund dessen haben Wir gegenwär- tiges höchsteigenhändig unterzeichnet, con- trasigniren und mit Unserm Königliche,: Jnnsiegel versehen lassen. Gcgebm in Unserer Königlichen Resi- denz zu Stu tgart den zwölfen November des Jahrs eintauserd.achrhundert und drei- zehn nach Christi Geburt, des achten un- serer Regierung: Unterzeichner: Friderich. Der Staats« und Confcrenz- Minister, JntcrimsMinistec der auswärtigen Angelegen- heiten, Graf v. Taube. Zm Namen und auf Befehl des Königs: Der Minister Staatssekretär, Freiherr v. Be 1 Ina ge!. Die erforderlichen Dorstchtsmaasrcgcln gegen die ansteckenden Krankheiten unter dem Horn- vieh betreffend. Zu Vermeidung der so verderblichen ansteckenden Krankheiten unter dem Horn- vieh ist es nothwendig, daß bei dem Eintritte fremder Schlachtvieh-Depots in die König!. Staaten gegen jede von denselben zu befürchtende Ansteckung die nöthigen Vorsichts-Maßregeln getroffen werden. Den sämtlichen König!. Landvogtci- und Oberämtern wird daher aufgegeben, im Falle des Eintritts solcher Viehrransports in ihre Amts-Bezirke die Anordnung zu treffen, daß das dazu gehörige Vieh da, wo die Transporte verweilen, in gehöriger Entfernung von den Orten ausgestellt, nöthchen Falls eigene Baraken zu diesem Zwek erbaut, das sämtliche Vieh von disseitigen Thierärztcn täglich vistrirt, und jed.'s fie- berkrank befundene Thier gegen etwa zu leistende Entschädigung, sogleich getödter und vernichtet werde. Zugleich ist dafür zu sorge», daß wenn die Transporte durch einen Ort, oder nah an demselben torbei getrieben werden müßten, das in dem Ort be- findliche Vieh, bis der Transport vorüber ist, sorgfältig eingesperrt gehalten werde, Stuttgart, im Köuigl. Conferenz-Ministerium, den 17. Nov, i8*3. 4,°3 Rechts-Erken tniße des Königl. Ober-Appcllatiens-Teil unals. 1) Zn der Appellations-Sache von dem Königs. Ober-Just?;-Collegium, zwischen dem Handlungshause Gulienetti und Teusi in Augspurg, Bekl. Appellanten, und dem Rathsverwandten, Nagelschmid Bosch zu Freudenstadt, Klägern, Appellaten, die Zu- rükforderung einer hinterlegten Geldsumme betreffend, wird der Bescheid voriger In- stanz durch Urthel bestätigt. Tübingen, den i r. Nov. 1813. 2) Zn der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium zwischen dem Bärenwirth Mögerle zu Oehringen, Bekl. Appellaten, nun Appellanten, und den Kindern des Johann Friedrich Niedr von Kirchensall, Klägern, Appellanten, jezt Appellaten, eine Rükfallsforderung betreffend, wird die, in Hinsicht ihrer Förmlichkei- ten hiehcr erwachsene Appellation, in Erwägung der materiellen Beschaffenheit der Sache, unter Verwerfung des appellantischeu unerheblichen Beweis-Gesuches, wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde, nicht angenommen. Ib. eocl. Rechts « Lrkcimnntze deS Kön. Ober-Justiz, Collegiums. 1) Die Nullitäten-Klage des Forstkassi'ers Nast zu Ulm gegen ein Decret des Oberamtsgerichts Leonberg in Sachen des gcdacbteit Nast wider den Med. Dr. Lechler altda, pUo mutui wurde per O cretu n als unstatthaft abLkwiesen. Stuttgart, den i8. Okt. iZiZ. 2) Zu der Appellat. Sache von Viberach zwischen dem Zeugmacher Joh. Georg Flächor daselbst, Bekl. Anten, und dem Kaufmann Zohannes Kohle ebendaselbst, Kl. Aten, eine streitige Theiuosung betreffend, wurde die Urthel voriger Instanz refor- mi>t, und Bekl. Aut von der Losungs-Klage entbunden. Sntttg. den 20. Okt. 1813. 3) Zn der Appellat. Sache voll Biberach zwischen dem Grautücher Georg Frie- drich Köhle daselbst, Bekl. Anten, und dein Kaufmann Zohannes Kohle ebendaselbst. Kl. Aten, eine streitige Theillosung betreffend, wurde die Urthel voriger Instanz refor- mirt, und Bekl. Ant t>on der Losungs- Klage entbunden. ^ bid. eod. 4) In Sachen erster Instanz zwischen Johann Christian Mayer, Fürstl. Hohen- zollerschen Hofrath und gewesenen Gräst. Fuggerschen Rentmeister zu Kirchberg, Kl. an einem, und den: Herrn Friderich Grafen Fugger von Kirchberg, Bekl. am andern Theil, Rechnungs-st-lkitu'nda betreffend, wurde rheils abfolaiorie, thcils condemnatoric erkannt. Sruttg. den 29. Okt. 1813. Erkcnntniße dcS Königl. Ehe-Gerichts. Den i 0. Nov. l 8 1 Z wurden geschieden: 1) Christoph Friedrich Bühler, Bürger und Schumacher zu Vaihingen, Kl^., von Sabina Friedrika. geb. Gärtner von da, Bekl. ex cap. quafi defert. unter Ver- urrheilung der Beklagten in die Kosten. 2) Georg Ernst Grundler, Kaufmann von Rorheuaker, Oberamts Ebingen, Kl. 4P-4 von Maria Sablna,• geb. Bosbier von Berntoch, Oberamts Münsingen,. Vekl. ex cgp. guaii 6esert. l'Nter Vergleichung der Kosten. 3) Johann Matthe:s Valduff, Bürger und gewesener Ochsenwirth von Marg- gröniugcn, Ludwigsburger Oberanus, Kl. von Johanna, geb. Küstler von Leonberg, Be kl. ex csp. guaü ciekei t. unter Vergleichung der Kosten^ Stuttgart. Da auf A l l e r h ö ch st e n Befehl der Wandel auf dem bisherigen Fußweg nach Cantstadt neben der neu angelegten Straße auf den Kahlenstein, von der Königl. Maierei an längs den Mühlbergen hinunter, Zedermasn ohne Unterschied bis auf weiteres verboten ist: so wird solches dem Publikum mir dem An fügen be- kannt gemacht, daß auf die Übertretung dieser Verordnung eine Swafe von 4 st. ge- sezt sei.. Den 1.2. Nov. 1843. Köuigt. Bau- uud Garten-Direction. Se. Königl.Mas. habenhinsichtlich der Benennung der Regimenter, folgende- Abänderungen zu treffen allergnädigst geruht , und zwar —• werden bei der Cavallerie die Regimenter nun genannt: Regirnent Nr. 1. Leib-Cavallerie-Regünent,. bisher Nr. 1. Prinz Adain. Reg-meot Nr. 2. Jäger Herzog Louis, bisher Nr. Z. Regiment Nr. 3. Dragoner Kronprinz, bisher Nr. 5, Reg ment Nr 4. Jäger Prinz Adam. Regiment Nr. 5. Jäger. Bei der Infanterie, erhält das Regiment Nr. i. den Namen.Leib-Znf. Regiment. Das Regiment.Nr. 8. wird das Regiment Nr. 7., und das bisherige 2te Depot- Bataillon das Regiment Nr. 8. Ferner haben S e Königl. Maj. folgende Veränderungen vorzunehmen, aller- gnädigst geruht: Den 8. Novr die Premier-Lieutenants, G ötz vom- Znfant. Regiment Nr. 3 v. Mühlen, vom Inf. Regim. Nr. 5. Prinz Friedrich sind zu. Sraabs-Capitäns, die Caders, Bauer, aus dem Cadetten - Institut, und Lutz,.vom Infaur. Regiment Nr. 5. Prinz Friderich zu Secvnd-Lieutenants er- nannt, ersterev beim Leib-Inst Regiment, und. leztere beim Znfant. Regim. Nro. 2. Herzog Wilhelm , so wie der- bisherige Gensd.'armerie- Lieutenant Brecht, zu. dem. Iafant. Regiment Nr.. 6. versezw. Den y. Nov. haben Se. Königl.jMaj. den. Rittmeister v.. Sehrö d er, vom Leib- Cavallerie- Regiment, zum Major, den. Staabs-Rittmeister v-Nagel, vom. Cavallerie - Regiment Nr. 2. Herzog Louis, zum Rittmeister, und den Premier-Lieutenant Grafen v. Gräveniz, von. Nr..2, Herzog Louis, zum Staabsrittrneistcr beim. Leib> Cavall. Regiment, ernannt.. Den 12. Nov. erhielt der Auditor und Regiments-O.nartiermeister Klette vom Infant. Regiment Nr. 2. Herzog Wilhelm, die alleruntert.-änigst nachgesuchte Entlassung. Den 14 Nov. haben Se. Königs. Mas. die Premierlieutenants v. Rauch- haupt und v. Killmaier, vom Infam. Regim. Nr. 2. Herzog Wilhelm, zu Stabs- Capitains, und die Secoud-Lieutenants beim Infant. Rcgim. Nr. 6. Kronprinz, v. Martens iten, Amann, Seybold, und v. Martens 2len zu Premier-Lieutenants a'ler- gnädigst ernannt. Se. Königs. Maj. allergnädigst geruht, nachstehende Offiziere zum Beweis Llllerhöchst Ihrer Zufriedenheit mit deren Bsnehmen in dem dießjahrigen Feldzuge zu 9A!lern des Militair-Berdienst-Ordens zu ernennen: als den Major v. Cammerer und Hauptmann v. Wucherer, beide vom Infant»- Regiment Nr. 6. Kronprinz, die Second-Lieutenants Wisl e ein, jezt beim Inf. Regim. Nr. 9. König, K u rrer, jezt beim Infant. Regiment Nr. 6. Kronprim, Brücker, jezt beim Infant. Regiment Nr. 2. Herzog Wilhelm, Scharf, jezt beim Leib-Infanterie-Regiment Nr. 1, M 0 se r, jezt bei eben diesem Regiment, B ech t in g e r, vom Train, und Ruef, jezt beim Infant. Regiment Nr. 5. Prinz Friderich. Auch hüben Sc. K ö n i g l. Maj. befohlen, daß össentlich belobt werden sollen: S.-abshauptmann v. Rauchhaupt, jezt beimInf.Reg. Nr. 2. Herzog Wilhelm)- HuuMnann v. MeiSrimmel, die Premier-Lieutenants v. Hoffinann und v. Lamotte, und Second-Lieutenant v. Schnitzer, sämtlich beim Infant. Regi- ment Nr. 9. König. Ferner haben Se. König!. Maj. den mit Abschied vom Infanterie-Regiment Nr. 4. entlassenen Second-Lieutenant Schweiglander wieder als solchen bei den Landbataillons angestellt. Se. König!. Maj. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom 17. Nov. den bte; jezt karakterifirten Leib-Medikus Jäger zum wirklichen Leib-Medikus zu ernenne« allergnädigft geruht. Se. König!. Maj. haben vermög allerhöchsten'Rescripts' voin'ii'. Nov. das erledigte Professorat an dem Kön. Seminarium zu Maulbro.m dem bisherigen Prä- ceptor zu Vaihingen, M. Bau mann, und vermög allerhöchsten Rescripts vom 12. Nov. die erledigte katholische Caplanei zu St. Martin in Rotte,churg, dem bisherigen Vicar Lippus zu Weil der Stadt zu^ übertragen allergnädigst geruht. Se. König!. Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten Rescripts vom 12. Nov. den Oberförster Schott zssSchmi- 40 6 Helfeld, Comburger Oberforsts, wegen hohen Alters mit Pension in den Ruhestand zu persezcn, den Unterförster Maule von der Simmozheimer Huth auf die vaeante Unterför- sters-Stelle auf dem Bärensee, Leonberger Oberforsts zu versezen, und dagegen den bisherigen Waldschüzen Berrer in der Grömmbacher Hurh, Altenstaiger Oberforsts, zum Unterförster in der Simmozheimer Huth, Leonberger Oberforsts, zu ernennen. Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Decrets vom rs. Nov. die bei dem Königl. General-Postamt Stuttgart vacante Packers-Stelle dem bisherigen Con- ducteur Demillas zu ertheilen, und dagegen den in Königl. Milirair- Diensten als Soldat gestandenen Jakob Herr von Schwan, Neuenbürger Oberamts, zum Post- wagen- Condneteur zu ernennen allergnädigst geruht. Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchster Resolution vom go. vor. Mon. dem Johann Georg Kern, Sekler von Sikenhauscn wegen der von ihm bewirkten Lebensrettung des in einen ZZ Schuh tiefen zum gröffesten Theil mit Wasser ange- füllr gewesenen Schöpfbronnen gefallenen Z jährigen Knaben des Bürgers Jalob Bauer daselbst, die silberne Civil-Verdienst-Medaille aliergnadigst verliehen, und durch das Oberamt zustellen lassen. Tübingen, den 8. Nov. iZiZ. Kon. Oberamt. Stuttgart. Da auch in diesem Jahre wieder eine beträchtliche Anzahl von Obst-und ande- ren Baumen in den Königl. Baumschulen zu Birkach und Einsiedel zum Verkauf ausgesezt ist: so werden die Baumliebhabcr hievon mit dem Anfügen benachrichtigt, daß ltc sich mit ihren Bcstcl, lNNgen au den Baumgartner Walker zu Hohenheim, und an den Hofgärtner Ammer m u Ile.c in Einsiedel, zu wenden haben, welche von dem zum Verkäme bestimmten Ouantuui die Bedürf- nisse der Liebhaber in gegenwärtigem Spat - und nachstkünstigcm Fruhfahr - gegen baare Bezahlung befriedigen werden Den 4. Nov. ig,z. Kön. Bau-und Garren - Direktion. Stuttgart. Amt. Die den nachbenairntcn Communen des disscUigcn Amtsoberamts Jiiftc? heude Schaafwaiden, deren Bestand auf Ambrosi ik>4. sich endet, werden an nachgcscztcn Tagen wieder auf 5 Jahre, von Ambrosi >8<4 bis >gl7. an die Meistbietenden öffentlich verlieben werden. Und zwar die Waide von Feuerbach, Freitags den 26. Nov. des Morgens y Uhr auf da,!gcm Nath- bause, die von Vaihingen ans den Fildern, Samstags den 27. Nov. zu gleicher Stunde, auf dem Nachhause des Orts, und die beide Waiden voii Birkach und Scharnhausen, Dienstags den xo. Nov. Morgens um 9 Ubr auf dem Nachhause zu Plieningen. Diejenige nun, welche cnic oder die andere dieser Waiden in Bestand zu nehmen Lust haben, und dazu berechtiget sind, haben an gedachten La- gen und Stunden, in den arge eigtcn Orten mir obrigkeillichen Zeugnissen über ihre Vermögens-Um- stande und Pradicat versehen, st*1 einzufinden, sofort der Verhandlung anzuwohnen. Den 1. Nov^. igiz. ^ Kon. Amts-Oberamt. Kirchheim unter Tek. Am Mittwoch den 24. Nov. werden in Gcmasheit allcrgnadigstcc De- krete in dem Hospital dghier im öffentlichen Anfstrcich gegen baare Bezahlung ver-auft wer>.cn: >7 Almer Wein, Uhlbacher Gewächs, von den Jabrcn 1304. 07. <0 und 11. Die Weine lind alle von guter, und der 18t ier von vorzüglicher Qualität. Sodann 22 Stuke Faßer , zusammen gegen zoo Armer haltend, meistens in Eisen gebunden, und viele gut; ferner 2 Frihrfaßrr,16 Führung«, und 21 Vranntcnwein - Kolben. Der Verkauf fangt Vormittags um? Uhr nur den Lastern an; der 4°7 Weinverkauf geht Mittags i Uhr vor sich, lind nachher wird mit dem Faßer - Verkauf fortgefahren- Den 27. Okt. igtz. Kön. SciftungS-Dermaltung. Mögglingen. Nach dem am Okt. d. I. erlassenen allergnadigsten Dekret soll mit den Gütern des Johann Georg Fuchs in Mögglingen in Beziehung auf die bedeutende hcrrschaftl. For- derung an denselben durch das OrtS-Geeicht unter der Leitung'des Canieralamts ein nochmaliger Verkaufs- Versuch im Wege des Aufstreichs vorgenommen, und hiebei die Bezahlung des Kaufschil, lingS in io — 12 unverzinslichen Zielern anbedungen werden. Der öffentliche Verkauf dieser erble- hcnbaren Güter, welche in einer rstocklglen Behausung, Scheuer und Gtallung unter einem Dach, 7 Jchck. i£ Drcl. a} Rib. Äcker, i Ichrt izVrtl. -9 Rt>, Wiesen, und i Jchrt. il Vrt. iiRth. Garten bestehen, wird bis Donnerstag den 20. Nov. Nachmittags i Uhr in Mögglingen vorgcnom- mcn werden, wobei sich die Liebhaber in dem Ariecwirlhshause cinzufinden haben. Gmünd, den 15. 9??v. ig>z. Kön. Cameralamt. Gros - Hob enb eim. Da die den lg. vor. Monats vorgenommene Verpachtung der untern Mablmühle samt Güter zu Gros-Hohenheim allcrgnädigst nicht genehmigt worden, und ein weite- res Nachgebot geschehen; so wird Montag den 29. Nov. Vormittags io Ul>r ein abermaliger Der- leihungs-Versuch unter den bereits in Nro. 4ä. dieses Blatts bekannt gemachten Bedingungen auf dem Rathhauß zu Plieningen vorgcnommcn werden, wozu sich die Liebhaber cinfindcn wollen. Den 7. Nov. igiz. Laiidvogtei-Steueramt Rothenberg, und Cameralamt Nellingen. Heilbronn. Freitag den 26. Nov. d I. werden die der chiesigcn Stadt gehörigen 2 Mahl- mühlen , in welche neben den Stadt, Einwohnern noch die 2 Dörfer Bökingcn und Flein gebannt sind, auf weitere 6 Jahre und zwar beide vom >. Jun. ig>4 bis 1320. an die Meistbietenden ver, pachtet. Die eine, die Brückenmühl hat n Mahl-und 2 Gcrbgangc. Die andere, die Sülmer Mühle aber 7 Mahl- und einen Gcrbgang. Bei beiden Mühlen sind geräumige Wohnungen u. Stal- lunzcn. Das Malter ist auf den iö Theil bestimmt. Jede Mühle wird an gedachtem Tag Vormit- tags 9 Uhr auf hiesigem Rathdaus besonders verpachtet werden, und beim Antritt deS PachlS dem Bestände,, das samtlcye Mühlgcschirr rc. in einem zu bestimmenden Anschlag übergeben. Die Pacht- licbbabcc müssen am Tag der Verpachtung ein obrigkeitliches Zeugnis über ihre Kenntnisse u. Wobl- verhalten, wie auch, daß sie 2000 fl Caution zu leisten vcrniögcn, vorzcigcn, die Caution wird durch Einlegung der baarcn Summe gegen Interesse oder durch Stellung gerichtlicher zweifacher Hypothek^ geleistet. Beide Mühlen können täglich beaugenscheiniget, und die nahrrc Bedingungen bei dem Stadlburg ermcisteramt erfahren werden. Den 20. Aug. 131?. Regicrungsrath, Obcramlmaiin, Bürgermeister ». ObcramtSgcrichts-Assessoren. Oberndorf. Die Sommcrschaafwcide der Commnn Böchingen, welche roo Stük Hamnicl- waar tragt, wird bis Montag den 17. Oec. d. I. Morgens 3 Uhr auf dem hiesigen Rathhaus auf z Jahre ncmlich bis 1316. an den Meistbietenden verliehen werden, wozu Liebhaber, die sich mit Mei- sterbriefen und Zeugnisse» ausweisen können, cingeladen werden. Den io. Nov.igiz. Kön. Oberamt. Urach. Die Verleihung der Schaafweide von Ehningen wurde nicht genehmiget, sondern be. fohlen, daß solche von dem Obcramt im Ort vorgenommen werden soll. Hiezu ist Mittwoch der g. Dcc. d. I. bestimmt. Die Liebhaber können sich an gedachtem Tag Morgens >0 Uhr aufdemRalh- hauß zu Ehningen einsindcn. Urach, den 8- Nov. ig 15. Kön. Obcramt. Bcsigheim. Nackstehendc Militairpflicktigc des hiesigen Oberamts, welche bei der leiten Cvnscription zugegen waren, deren Aufenthalt aber der Zeit nicht bekannt ist, werden bei zu erwar- ten habender ConfMation ihres gegenwärtigen und zukünftigen Vermögens, und den in der Conscrip- tions- Ordnung angckuudetcn weitern Strafen, nachdem sie zum Militair-Oicnste dcsignirt sind, auf- gcfordcrt, vor der Unterzeichneten Behörde binnen 4 Wochen sich zu stellen, und zwar von Löch- gan: Johann Adam Walter, Kupserschmid und Johann Michael Feeß, Weber. Don B ön n ia- he im: Johannes Ernst Dürr, Glaser. Kön. Obcramt. Leutkirck. Nachbenannte Conscriptionspsttchkige, welche sich nach Emanirnng und Publikation der Conscnptions-Ordnung vom Iahe 1P09. entfernt, und sich weder bei der Musterung des JabrS und lAli. nocy bisher gestellt habe», werden durch gegenwärtige Cdiktal-Ladung unter Anbe, raumung eines 4 monatlichen Termins zum zweitenmal aufgefordcrt, vor Oberamt zu erscheinen, und sich über ihre Abwesenheit zu verthcidigen; widrigenfalls sie die in den neuesten Conscriptions-Gesczen bestimmten Strafen der Confiscation ihres gegenwärtigen und wahrend ihrer Abwesenheit ihnen an- fallenden Vermögens, auch einer verlängerten Dienstzeit oder geschärfter körperlicher Strafen sich zu gewärtigen haben. AuS der Stadt Leutkirch: Jobs. Gabele. Aus der Schultheisserei u. Ort Diepoltshofen: Andreas Wölfle, Dauer. Aus der Schultheisserei und Ort Wurzach : Ardr. Schcmmel, Weisgerber. Alois Hohl, Gchmid. Jos. Ant. Sigg, Schreiner aus Röthelnberg. Aus dem unmittelbaren Uuteramlsbczirk und Ort R 0 t h : Augustin Caspar, Schumacher. Aus der Schultheisserei Cllwangen: Meinr. Akermann und Mathms Nothbelfer, Schreiner auS Tri- stolz. Aus der Schultheisserei Mooshausena Jos. Adton Lohr, Flößer aus Aitrach. Anton Ncssensoh», Bauer aus Schiiaggenbcrg.. Jos. Greck, Bauer aus St: Johann. K. Oberamt. Marbach. Der militairpflichtige Johann Friedrich Brcithauer von Mundelsheim, >g I. alt, welcher auf die erste im Julius d. I. erlassene Citation nicht erschienen ist, wird hicmit zum zwei, tcainal unter den gesezlichen Präsudicien zur Rükkehr aufgefordert, und. angewiesen, vor hiesigem Ober, amt zu erscheinen. Kön. Oberamt. Sulz. Johann Sautter von Dürrenmetkstett, der schon im Jahr tgit die Anweisung zur Rük, kehr ins Vaterland, und den dazu nöthigen Paß erhalten, inzwischen aber noch nicht turulgekvmmcn ist, wird durch gegenwärtige Ediktal- Ladung unter Anberaumung eines vtetmo,tätlichen Termins zum erstenmal um so mehr zur unverzüglichen Rülkchr in sein Heimwcscn und zur uiiverwetltcn Stell »mg vor das ibmc vorgesettc Oberamt aufgefordert, als im Fall spaterer GteU>m»g er gcscha-stcie kör» perliche Strafe, verlängerte Mtlitair-Dienstzeit, und nach Ablaut der vorge^chriebcnen Fristen die Confiscation seines gegenwärtigen, und des ihm während seiner Abwesenheit anJsteuden Vermögens zugewarten hat. Kon. Oberamt. Altshausen.. Da in den lesten Jahrzehenden viele der Altshauser Wäifenkassen Passiv- Obli- gationen, besonders durch Vererbungen, tH> e 11 ro t i fc auf andere Perjonen übergegangen , nnd da nicht selten von Seiten der vormaligen Administrations-Behörde neue partielle Schuldscheine ansge- stellt worden sind, bevor wegen Amortisirung der alten Obligationen die nöthige» Vorsichtö- Maas- regeln ergriffen waren ; da mithin es leicht möglich ist, daß dermalen noch manche solcher alten schön längst als abgelöst zu betrachtenden W.asenkaßen Passiv Obligationen in den Händen des Publikums sich befinden könnten, so siebt sich die Unterzeichnete Stelle hierdurch vcraulaßt, alle inn-und aus- ländische Behörden und Individuen, welche an die nunmehr inkammerirtc Altshauser Waisen kaffe Capital-und Zinßfordcruagen machen zu können glauben, hicmit öffentlich aufzusordern, ihre dißsall- sigen Ansprüche mittelst Podueirung der in Händen habenden Schuld - Documente binnen Viertel- Jahresfrist a dato an gerechnet, um so gewißcr entweder selbst oder durch Bevollmächtigte zu erwei- sen, und die zu Rangirung des Ganzen angeordnete cameralamtliche Visirung der Schuldscheine nach- zusuchcn, als nach Dcrfluß dieses Termins keine Waisenkassen > Obligation, der das kameralamtliche Sigel und Unterschrift abqcht, bet der Kasse mehr als gültig angesehen und hcimbezahlt werden dürfte. Den 17. Oft. >s>Z. Kon. Cameralamt. Berichtigung. In dem Regierungsblatt Nr. Zi. bei Benennung derjenigen Chirurgiw 5m6io- fvrum, welche den von Sr. König!. Maj. alljährlich ausgesezten chirurgischen Preis erhielten , ist nachzutragen , daß der Chirurg, und Med. StudiofusS. Rösler von Qlk tenstaig einer öffentlichen Belobung würdig befunden worden sei, wie schon das latei- nische Programm pag. 5. es angiebt. Tübingen, den 16. Rov. 181Z, Nr.v 53. 1813. 409 Königlich - WrirttembergischeS Starts-md Regicrititgs-Blatt. Samstag, 27. Nov. Rechts - TrkenrrLniße des Mn. Oben, Justiz - Collegiums. "i) Zn der Appellations - und resp. Nullitäten - Sache von Horb, zwischen den, Spitalpfleger Andreas Geßlerischen Kindern allda, respeet. f- nten und Querulanten', sodann dem Umgelder Alois Fischer ebendaselbst, Atett und Querulaten, die Mitvcr- Kindlichkeit der Erster» zu Bezahlung der Hälfte einer von Lezterem in dem Geßleri- schen Gante eingeklagten Capital-Fordcnrng von 6oofl. cum ufuris betreffend, wurde die Urthel erster Instanz covfirmirt. Stuttg. den 21. Okt. i8tz. 2) In der Appellat. und resp. Nullitäten-Sache von Horb zwischen den An- dreas Geßlerischen Kindern allda, Anten Querulanten und dem Hospital zu Horb Aten Querulaten pöo locat. in concurfu, wurde die Urthel erster Instanz confirmirt. Ib. eo6. Z.) In der Appellat. und Nullitäten-Sache zwischen den Spitalpfleger Andreas Geßlerischen Kindern allda, Anten und Querulanten, sodann Andreas Rümmelcn, als Pfleger der Christian Hafuerischen Kinder ebendas., Aten und Querulaten, die subsidiarische Verbindlichkeit der Elfteren zur Bezahlung einer an die Geßlerische Gantmasse gemachten Forderung von 838 fl. samt Zinsen betr., wurde die Urthel er- ster Instanz dahin abgeänderr, daß die Anten und Querulanten nur in so weit für die befragte Forderung zu haften haben, als die von ihrer verstorbenen Mutter auf sie, kraft Absonderungsrechts gekommenen, für die Schuld loecialiier verpfändeten Güter- stüke, nach Abzug derjenigen Rate, welche davon dem Gemeindschuldner erblich zuge- sallen, oder deren Erlös zureiche, von aller weiteren subsidiarischen Verbindlichkeit aber freigesprochen. Ib. eoä. 4) Zn der Appellations-Sache von Neuenbürg zwischen Gottfried Lehmann von Dobel, Kl. Anten, und Leonhard Kappler von da, Bekl. Aten, wurde auf. erfolgte Verweigerung des auferlegteu Eides, der vom Anten angetrageneu Losung statt g.s- geben. Stuttg. den 25, Okt. 1813., Se. König!. Maj. haben vermög allerhöchster Ordre 'vom vj. Nov. die Majors im General-Quartiermeisters-Staab v. Wimpffeu und v. Vangold Zu Ovrist- Lieutenants allergnädiqst ernannt. Se. König!. Maj. haben vermög allerhöchster Resolution vom 17. Nov. die erledigte Pfarrei Brettach, Diöcese Neuenstadt, dem Pfarrer M. Koch in Vöringen zu übertragen, und den Pfarrer Mezger in Gochsen auf die erledigte Pfarrei Schützingcn, Diöcese Kmttlingen zu versezen allergnädigst geruht. Edictal- Citation. Da der in König!. Wurttembergifcheu Diensten gestandene Rittmeister, Graf Emanuel v. Leutrum vorn Cavallerie-Regiment Nr. 2. Leib-Chevauxlegers sich nie- derträchtigerweise vom Regiment entfernt hat und zum Feind übergegangen ist, auch andere, wiewohl vergeblich, zur Desertion-aufgerufen hat; so wird derselbe andmch edietaliter aufgefordert, in einer peremtorischrn, dorr 1. Nov. d. I. anfangenden Frist von Sechs Wochen, wovon 14 Tage für jeden Termin gerechnet werden, sich im Königreich Württemberg in der Garnison Stuttgart zu stellen, und sich über die ihm zur Last fallende Verbrechen zu verantworten. Im Fall des ungehorsamen 2Uiö*' bleibcns hat sich derselbe zu gewärtigen, daß gegen ihn in contumaciam verfahren wer- de. Gegeben bei dem Königl. Württemberg. Armee-Corps in Sachsen im Oct. 1813. Commando des Königl. Württemb. Leib-Chevauxlegers-Regimems. Stuttgart. Weiter eingegangene Beiträge für verwundete Königl. Krieger: Von den Arbeitern in der König!. Tuch - Manufaktur zu Ludwigsburg —• • —- —- -—* —• Durch Oberanttmann Engel zu Nagold, in dem Ober- amrs bezirke ersammelt — — —* —• ferner — —< —• — Durch das Oberamt Ehingen —» •— — Alpek — — — Den 2o. N§v. iZlA. Vice-Präsident des Königl. Kriegs-Departements, General-Lieutenant v. Phull. 7 st. 15 kr. -93 st. 7 kr. 7 fl. 18 kr. 16 st. 30 kr. 14 st- Bekanntm achung. Die König!. Ober-und Postämter werden aufgefordert, die Bestellungen über die fürs erste Semester 1314. erforderliche Anzahl von Staats- und Regierungs - Blät- tern für amtliche Stellen und Abonnenten vor Ablauf des nächstkünftigen Monats December unfehlbar zu machen, und den Pränumerations-Betrag ä 1 st. 32 kr für das Exemplar auf das halbe Jahr, an das Kömgl. Cassier-Amt einzusendeu. Die in Stuttgart wohnenden Abonnenten''haben die Pränumeration, wie bisher, auf dem Speditions- Cocktoir des Regierungs-Blatts zu berichtige». Von den früher» Jahrgängen des Staats-und RegiernngS- Blatts werden auf ermelorem Con toir immerhin Exemplare zu folgenden Preißen abgegeben: a) von der neuen Auflage im Auszug; (die in dem Regierungs-Blatt befindliche der Jahrgang — auf Schreibpapier —- auf Drukpapier. 1806. —> 1 fl. —' —- 40 kr. 1827» — I fl. 27 kr. —. 38 kr. 1828. — 1 fl. 36 kr. — ist. 4 kr. 1829. —1 48 kr. iZio nebst dem damit ver- bundenen Register über 32 kr. das ganze Werk i fl. 42 kr. —' 1 fl. 8 kr. und b) vollständige Exemplare von den Jahrgang.. Jahre« iZn. 1812» und izrz. ä 3 fl. der Einzelne Nummern des BlattS werden mit 4 kr. für das Stük bezahlt, und den Abonnenten nur in dem Fall unentgeldlich nachgeliefert, wenn die Anzeige eines De-> fects gleich nach dem Erscheinen des Blatts mir umgehender Post geschieht. Von den Registraturen sämtlicher Königl. Balleyen und Departements, welche Frei« Exemplare zu beziehen haben, werden schriftliche Mittheilungen über die bei je- der Stelle für'ö Jahr 1314. erforderliche Anzahl von Blattern bei Zeiten erwartet» Sindclfingcn. Durch ein von Königl. Departement der Finanzen, Scction der Krön < Do- maincn Zter Abtheilung, erlassenes allerhöchstes Rescript vom 18. Ott. d. I. wurde allcrgnadigst be- fohlen, die bisherige Amts- Wohnung des hiesigen Univorsitals-Kellers unter schiklichcn Bedingungen an den Mcistbicienden zu verkaufen; nud mir dem Verkauf zugleich einen Dermicthungs - Versuch zu verbinden. Dfc gedachte Wohnbchausung steht oben in der Stadt, an einer gedoppelten Straße; be- stehet auS 4 Slokcn; in dem untern Scok befinden sich ausser einem großen Dehrn, 2 geräumige Stallungen, und 2 Kammern ob dem Kcllerhals re. Im 2tcn Slok 2 heizbare wohlcingcrichtete Zimmer, 5 Kammern, r Küche und Speiskammer; Im Zicn Stok, 2 heizbare Zimmer, 5 Kammern, auch i Küche und Speiskammer; sodann im 4tcn Stok und unterm Dach Z sehr geräumige Böden zu wenigstens 1000 Schfl. Fruchten; auch unter dem Haus in einem gewölbten Keller zu etwa 100 Almer Wein; sodann innerhalb des beschlossenen Hofs in einem Bak- Walch - und Dörrhaus, auch noch einer bcsondcrn Stallung für Schweine und Geflügel re. Ich gcdcnke die allergnädigst anbe- fohlene Verkaufs - nebst einer allcnfalsigen Vecmicthungs-Berhaudlung bis Montag den 6. Decemb. Vormittags 10 Uhr auf allhicsigcm Rarhbaus im öffentlichem Aufstrerch vorzunebmcn, und mache dieses Vorhaben zu dem Ende hiemit öffentlich bekannt, damit die Liebhaber inzwischen die gedachte Behausung samt Zngehorde besichtigen, und sich an gedachtem Tag, um die anberaumte Zeit auf erllhicsigcm Rathhaus cinfindcn, sofort von der vornehmenden Verhandlung profltiren können. Dm is. Nov. igiz. Kön. Camcralvecwaiter und Expcditicnsrath. Genkingen, Rcutlingcr Ober-u. Camcvalamls. Donnerstag den 16. Der. b. I. Nachmittags 2 Uhr wird dieser allcrgnadigsten Herrschaft u. der Commur. gemeinschaftlich zustehende zu 450 Stük berechtigte vorzüglich gute Sommer- Gchaafrveide, auf Die 3 Jahre von Gertrud» igi4 bis 1317. auf 4** dein Nachhalls ju Pfullingen össältlich ücrftctjcn werden, wobei sich die berechtigte Schafhalter mit Meister - Conccsstons - Briefen cinzufinden Haber. Den 21. Rov. i«,z. Ober-und Cameralamt Rcuklngm und Pfullligcn. Eßlingen. Johannes Lenk von hier, ein Bck, 2r I. alt, mißt ö Zoll s Linien, und Johann Wilhelm Spohn von Köngen, ein Schneider, 2, I. alt. mißt 5 Zoll 8 Linien, haben sich feit der Jahrs-Musterung entfernt, und indessen ihren Aufenthalts-Ort nicht angczeigt. Da diese die Reihe Ler Aushebung bereits getroffen hak, so werden sie bei der in den Gesezen bestimmten Strafe aufge- fordert., unverzüglich nach Hause zu kommen. Alle Hoch-und Wohllöbl. Polizeistellcn werden zu- gleich ersucht, auf diese Cantonisten zu fahnden, und im Betcctungsfall wohlverwahrt hicber liefern zu lassen. Den 21. Nov. igrz. Kon. Oberamt. Tettnang. Der unter dem König!. Land-Bataillon gestandene Soldat Baptist Rauscher, 26 I. alt, 12' 1" gros, ist vorgestern AbeudS, als er zu einem Kön. Feld-Regiment nach Heilbroim transferier werden sollte, aus der Garnison Ulm entwichen. Alle König!. Militair- und Civil - Be- hörden werden daher geziemend ersucht, auf gedachten Deserteur fahnden, denselben auf Betreten ar- reliren, und ihn entweder an die nachstgelegene Militair - Behörde oder an das hiesige Oberamt wohlverwahrt einliefern zu lassen. Den 15. Rov. 13-3. Kön. Oberamt. Aalen. Catharina Braun von Stcinheim oder Küpfendorf, Oberamts Hcidenheim, geboren in Waldstetten, Obcramts Gmünd, wurde bei Unterzeichnetem Obcramte wegen ConcubinakS rmtcr- fucht, und xer Decr. König!. Crim. Tribun, den 10. April d. I. mit vierwöchiger Thurmstrafc be- legt, hat sich aber vor Eingang des Straf- Erkenntnisses aus ihrem Wohnorte entfernt, und konnte hishcr nicht bcigcbracht werden. Hoch - und Wohllöbl. Obrigkeiten werden daher geziemendst ersucht, auf diese Dirne zu fahnden, und sie auf Betreten wohlverwalnt hichcr einzuliefern. " Sic ist 24 I. alt, 5 Fuß 5 Zoll groß, starker Statur, branner Haare, blatternarbigtcn Angesichts, grauer Augen, spiziger Nase, großen MundS, spizigcu Kinns. Den 15. Nov. 1313. Kon. Oberamt. Böblingen. Da der bei der Unterzeichneten Stelle wegen eines Diebstahls in Untersuchung gekommene, von Nufringen Herrcnberger Oberauus gebürtige, und hicnach signalisttte Müllerrnccht Jakob Supper, in der verflossenen Nacht auö seinem Gcsangniß entwichen ist: so werden hierdurch alle Hoch-und Wohllöbl. Obrigkeiten geziemend ersucht, auf diesen Flüchtling zu fahnden, und ihn im Bctrctungsfallc dem hiesigen Oberamte gegen Ersaz der Unkosten einzuliefern. Signalement. Der Supper ist 25 I. alt, ledig, 5 Fuß 5 Zoll groß, hat hellbraune Haare, hohe Stirne, hellbraune Augbrauncn, graue Auge», gewöhnliche Nase, rothe volle Wangen, mitrlerrn Mund, gute Zahne, rundes Kinn, schwachen röthlichen Bart. Seine Kleidung besteht in einem runden Hut, schwarzen rothvorgeschessencn Halstuch, vcrschwarztcn Hemd, blaiigedupften manchcstcrncn Weste mit wcissen Knöpfen, hellblauen tüchcncn Ucberrock mit weissen Knöpfen, gelb ledernen kurzen Hosen, wcissen leinenen Strümpfen und Schuhen. Den 21. Rov. lgio- ■ Kon. Oberamt. R 0 ttcnburg am Rekar. Fidel Sies, Bek zu Rottenburg , und gebürtig von Weiler, etlich und dreistg Jahr alt, welcher einer frevelhaften Bergehung beschuldigt worden, hat sich gestern flüch, tig gemacht. Derselbe ist von großer Statur, und war bei seiner Entweichung mit einem hellblauen tüchcncn Ucberrock, kurzen schwarzen ledernen Hosen, weißen Strümpfen, Bandclschuhcn und einem drcicckigrcn Hut bekleidet, auch hat er eine wollene sogenannte Pudclkappe bei sich. Alle obrigkeitli- che Behörden werden nun gebeten, auf diesen Flüchtling fahnden, denselben im Bctrctungsfall arre- rirc», und wohlverwahrt an Unterzeichnete Stelle einliefccn zu lassen. Den 20. Rov. <313. Kon. Oberamt. Baihingen an der Enz. Christian Ott,. Chevaupleger im Regiment Num. 1. Prinz Adam,, angeblich von Mahringen, Oberamts Tübingen, gebürtig, ist den 1. Marz im hiesigen Militair- Spi, tal gestorben. Da sich jener Geburtsort laut eingekommener Nachricht nicht bestatt hat, so wird HU Anzeige hiemit öffentlich gegeben. Diaronat Bachnigeri. Nro. 54 I S I 3. 4*5 Königlich - Wnrttembergisches Staats-md Reatctsnas-Blatt. Samstag, 4. Dec. W ii r tt c in i e r g, Acte d\a cccssion de Sa M a j e s t e 1’ Em- por e u r de toutes 1 e s Russics au traite d’alliance entre Sa Majcste Je R o i de Württemberg et S a M a j e s t e l’Emp'ereur d’Au triebe, Roi de Hon- grie et de Boheme- Nöu§ Al 8 5 andre premier, par la gracc de Dicu Empereur de toutes. Le s R u s- s 1 c s 5 etc, etc,. Savoir faisons par les presentes,, qu’ayant eie invites par 8. AI. 1’Empereur d’Au tri- ebe, Roi de Hongrie et de Boheme, d’acceder au traite pr61iminäire d’alliance conc.lu Je 2 N-o- Tcmbre de la presente annee entre. Sa dite: M a- ieste et S. M. le Roi de Württemberg, ratifie Je 14 Novembre, et dont la leneuij suit mot a mot: £Suit la leneur- du traite d’alliance.) Württemberg. Akte des Beitritts Sr. Mas. des Kaisers aller Reussen zu dem Allianz - Vertrag zwischen Sr. Maijjtdt dem König von Würt- tem wrg und Sr. Vtajestät dem Kaiser von Oesterreich, König vou Ungarn und Böhmen. Wir Alexander der erste, von Got- tes Gnaden Kaiser aller Reussen re. ic. Thun hiemit kund und zu wissen, daß, nachdem Wir von Sr. Majestät dem Kaiser vyn Oesterreich, Könige von Ungarn und Böhmen eingeladen worden sind, dem Präliminar - Allianz - Vertrag beizutreten, welcher den 2. Novbr. dieses Jahrs zwischen gedachter Sr. Majestät und Sr. Maj e,1 ät dem Könige von Württemberg abgeschlossen und den 14. Nov. ratisizirt worden ist, und der hier Wort sür Wort folgt r (Nun folgt der Vertrag, so- wie er in Nr. 52. des Staats- und. Regier.Blatt ab- gedrukt ist.) 4H Nous avons par une suite de l’accord par- fait-de la conliance absolue el de l’ünion inti- me, qui subsistent entre 8. M. l’Kmpcreur d?Autr i che, Roi de Hongrie et de Rehe- rne et Nous ; autant que par une suile de Nos sentimens persoiinels crtvers S. M. le Roi de Württemberg eccede coiiime Partie conlrac- tante , et adhere ä tous les arlicles. elauses, et conditions ci-dessus enoncees , promettant sur Notre parole imperiale pour Nous et Nos successcurs d’observer inviolablement tout ce qui a etc slipule et de ne rien entreprendre qui y seit conlraire. En foi de quoi Nous avons signe le present acte d’accession, et y avons i'ait apposcr Notre sceau imperial. , Fait a Francfort sur le Mein le deux (qua- torze) Novembre de l’an de grüce mil - huit - cent-treize, et de Notre regne la treizieme armee, (L. S.) Signe: ALEXANDRE. Acte d’acceptation de Sa Majeste le R o i de Württemberg de l’accession de Sa Majeste l’Empereur de tou- t e s 1 e s R ussies au I .alte d’ a 11 i a n c e entre les cours de Stuttgart et de Vien n c, Nous Frederic, par la grace de Dieu Roi de Württemberg, Duc souverainen Souabe et de Teck etc, etc. Savoir faisons par les presentes, que Sa Majeste I’Empereur de toutcslcsRus- Wtr—< in Folge der vollkommenen Ne- bereinstimmung, dos gänzlichen Vertrauens, t-nd der innigsten Eintracht, welche zwi- schen Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn und von Böhmen, und Ufcg bestehen, eben so wie in Folge Unserer persönlichen Gestu- n unge * Au S r. M a j e st dt d e in König von Württemberg—> als kourrahiren- der Theil allen oben gedachten Artikeln, C auseln u. Bedingungen zustimmRtd bei- getreten sind und bcitr'ten; versprechend bei Unserm Kaiserlichen Wort für Uns und Unsere Nachfolger, Alles unverlezt zu be- obachten, was darin bedungen worden ist, und Nichts zu unternehmen, was densel- ben entgegen ist. Zur Beglaubigung dessen haben Wir diese Beitritts-Urkunde unterzeichnet, und Unser Kaiserliches Siegel beidruken lassen. Geschehen zu Frankfurt am Main, den zweiten (vierzehnten) November des Ja rs achtzehn hundert dreizehn nach Christi Ge- burt, und Unserer Regierung im dreizehn- ten Jahre. (L. S.) Unterzeichnet: Alexander. Akte der Annahme Sr. Majestät d e s K ö nig s v on W ürttemb erg über den Beitritt Sr Majestät des Kai- sers aller Reussen zu dem Allmnz- Vertrag zwischen dem Stuttgarter und dem Wiener Hof. Wir Friderich, von Gottes Gnaden König von Württemberg,^« erainer Herzog in Schwaben und von Tck re. ic. Thun hiemit kund und zu wissen, daß, da Sc. Majestät der Kaiser aller sics ayant accede comme Partie contraetante au traite preliminaire d’alliance conclu entre Nous et S. M. 1’Empereur d’ Au tri che, Boi de Hongiie et de Boheme, a h ul de le 2 Novembre i8i3 et ratifie par Aous le 12 No- vernbre 1813, Nous cn enyisageons tous les ar- ticles comme obligatoires envers Sa dite Ma- ßest e Imperiale. E11 foi de quoi Nous avons signe les pre- sentes declarations, et y avons lait apposer Notre sceau royal. Bonne cn Notre Residence Royale a Stutt- gart, le seizc Novembre, de l’an de gracc mil- huit - Cent - treize , de Notre Regne le liu.deine. Sign6: F I C (1 6! i C, Acte d’acccssion de S. Maj. le Roi de Prusseau traite pr ^liminaire 8’ a 1- liance conclu entre 8. LI. le Roi de Württemberg et S. M. 1’Empereur d’ Au triebe, Roi de Ilongrie et Boheme, cn dato du 2. Nov» 1813. Nous Fred e ri c Guillaume III. par la gräce de Dieu Roi de Presse etc. etc. Savoir faisons par les presentes qu’ayant ete invite par 8. M. 1’Empereur d’Au tri che, Roi de Hongiie et de Boheme, d’acceder au traite preliminaire d’ailiance conclu le 2 Nov. de la presente annee entre Sa dite Majes- te et Sa Majcjte le Roi de Württem- Reussen dem zu Fuld den 2. Nov. i8iz. zwischen Uns und Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn und Böhmen, abgeschlossenen und von Uns den 2. Nov. i8iZ. rattsteirten Präliminar - Allianz - Vertrag beigetreten sind. Wir alle Artikel desselben als ver- bindlich gegen besagte Se. Kaiserliche Maje stät ansehen. In Urkund dessen haben Wir die gegen- wärtigen Erklärungen unterzeichnet, ».Un- ser Königliches Znstegel beidruken lassen. Gegeb n in Unserer Königlichen Resi- denz zu Stuttgart den sechszehnteu Novem- ber im Jahr achtzehn hundert dreizehn nach Christi Geburt, Unserer Regierung im achten. Unterzeichnet: Frlderich. Artendes Beitritts Sr. Majestät des Königs von Preusse n zu dem zwi- schen Sr. Majestät dem Könige von Württemberg und Sr. Majest. dem Kaiser von Oesterreich, Kö- nige von Ungarn und Böhmen, den 2. Nov. abgeschlossenen Prälimmar-Allianz- Vertrag. Wir Friderich Wilhelm der Zte, von Gottes Gnaden, König von Preus- sen re. re. re. Thun hiemit kund «nd zu wissen, daß, nachdem Wir von Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich, Könige von Ungarn und Böhmen, eingeladen worden sind, dem Präliminar - Allianz - Vertrag beizutreten, welcher den L,Ndv. d.I. zwi* berg, ratifie le qi^ttorre Norembre et dont la teneur suit mot ä mot. (rient en suite lc contenu du traite pr^li- rainaire d’altiancc.) Nous arons par une suite de l’accoa’d parfait, de la conliance ab3olue et de l’union fntime qui siibsistent entre Nous et S. M. l’Empe- jreur d’Autriche, Roi de Ilongrie et de Boheme, autant que par une suite de Nos sen- timens personeis envers S. M, le Roi de Württemberg, accede, comme partie con- tractanle et adlidre a tous les articles , clauses et condiliöns ci dessus enoncees, promettant sur Notre parole Royale pour Nous et Nos successcurs, d’obseP^cr inviolablement tout ce qui y a ete stipule et de ne rien entreprendre , qui y soll contraire. K11 foi de quoi Nous arons signe lc present ä«te d’accession et ) arons fait apposer Notre sceau Royal. • Fait ä Francfort sur lc Mein , le ringt un Uoremb, l’an de grace mil- buit-cent - (reize, »t de Notre regne la dis,-septieme ah nee. signe: Frecleric Guillaume. contresig. Hardenberg. Acte d’acceptation de Sa Majcste le Roi de Württemberg de l’accession de Sa Ma j este 1 e ; o i de Prusse au traite d’aldiance entre les cours de Stuttgart et de Vienne. Ko«s ff rederic, par ,1a grace de Dien scheu gedachter Sr. Majestät und Sr. Majestät dem Könige von Würt- temberg abgeschlossen, und den 14. Nov. ratifizirt worden ist, und von Wort zu Wort HienacH folgt. (Nun kommt der Inhalt des'Vertrags.) Wir in Folge der vollkommenen Ucber- emstimmung, des gänzlichen Vertrauens und der innigen Eintracht, welche zwischen Uns und Sr. Maj. dem Kaiser von Oesterreich, Könige von Ungarn und Böhmen bestehen, eben so wie in Folge der persönlichen Gesinnungen zu Sr. Ma- jestät dem K ö n i g e v 0 n W ü r t r e m- berg allen oben erwähnten Artikeln, Clan- seln und Bedingungen, als contrahirender Theil, zustinnncnd beigetreten sind, indem Wir zugleich bei Unserm Königlichen Wor- te für Uns und Unsere Nachfc ger verspre- chen, alles unverlezr zu beobachten, was darinn bedungen worden ist, und nichts zu unternehmen, was demselben zuwider ist. Zu Beglaubigung dessen haben Wir die- se Beitritts- Urkunde unterzeichnet, u. Un- ser Königl. Siegel beidruken lassen. Geschehen zu Frankfurt am Main, den 21. Nov. des Jahrs 18 *3. nach Christi Geburt u. Unserer Regierung im 17. Jahr. unterz. F r i d e r i ch W i l h e l m. Hardenberg. Akte der Annahme Sr. Majestät des K ö n ig s v 0 n Württemberg über den Beitritt Sr. Majestät dcs Königs von Preußen zu dem Allianz-Ver- trag zwischen dem Stuttgarter und dem Wiener Hof. Wir F r i d e r i ch', vo» Gottes Gna- 4!? Roi de Wür t f emborg, Duc souverain en Souabe et de Teck etc. etc, 'Savoir faisons par les presentes, que S a Ma j es te 1 e R o i de Prusse ayant accede comme Partie contractante au traite preliminai- re d’aliianee conclu entre Nous et S. M. l’Empereur d’Autriche, Roi de llongrie et de Boheme, ä Fulde le 3» NoYembre i8i3 et ratilie par Nous le 12, Nowmbre ,8i3, Nous eu envisageons tous les articles; conpne obliga- toircs envers Sa dite Majeste le Roi de Prusse, En foi de quoi Nous avons signs les pre- sentes declarations, et y avons fait apposcr Notre sceau royal. Donne ä Francfort sur le Main le vingt six Novcmbrc, de Pari de gracc mil-huit- eent-treize, de Notre regne le huitieme, Signe: F i e d e I i c, contresigne : Comte de Zeppelin, bett König von Württemberg, fou- verainer Herzog in Schwaben und von Teck rc. rc. Thun hiemit kund und zu wissen, dass da Se. Majestät der König von Preußen dem zu Fulch de« 2. Nov. 1813 zwischen Uns und Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn und Böhmen, abgeschlosse- nen und vor. Uns den 12, Nov. 18 Z ra- tistzirten Präliminar - Allianz - Vertrag bei- grtreten sind, Wir alle Artikel desselben als verbindlich gegen besagte S e. des Königs v 0 n P r e u ß e n Majestät an- sehen. In Urkund dessen haben Wir die ge- genwärtigen Erklärungen unterzeichnet, und Unser Königliches Jnsiegel beidrucken las- sen. Gegeben zu Frankfurt am Main den 26. Nov. im Jahr achrzehcnhundert drei- zehen nach Christi Geburt, Unserer Re- gierung im achten. Unterzeichnet: F v i d e r i ch. rontrasignirt Graf v. Zeppelin. König!. Verordnung, die Aufhebung des Verbots deck Ausfuhr unaemahlcncn Gipses betreffend. Da Se. Königl. Maj. durch allerhöchste Resolution vom r. Decembcr aller- gnädigst verordnet haben, daß das auf die Ausfuhr des ungemahlenen Gipsss geleg- te Verbot (Staats- und Regier. Blatt vom Jahr -8li. Nro. 33.) aufgehoben und die Ausfuhr dieses Produkts gegen Entrichtung eines Ausgangs-Zolls von 4 kr. per Roßlast wieder sreigegeben werden soll; so wird solches hiemit zur allgemeine« Kennt- niß gemacht. Stuttg, den 2; Der. 1813. Königl. Finanz -Ministerium. Graf 0. Mandelsloh. Rcckts, Erkcnntniße des König!. Ob. AppellationS-Tribunals, i) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium zwischen 418 dem Königl. Finanz-Departement, Section der Krondomaiuen, im Namen der vor- maligen Johanniter-Ordens-Commende Rvtweil, Liquidantiu, Ktin, sodann der Con- cursmasse und Creditorschaft des verstorbenen Commandeurs, Freiherrn v. Truchseß, Liquidatin, Mit-Liquidautin und Appellaiin, verschiedene fisealische Ansprüche betref- fend, wird thcils, in Ansehung dreier die Appellations-Summe nicht erreichenden Forderungen, die Berufung nicht angenommen, theils m Hinsicht auf die übrigen Be- schwerden-Punkte deroluwrisch erkannt. Tübingen, den 25. Nov. iZiZ. 2) In der Appellarions-Sache von dem Königs. Ober-Justiz-Collegium zwischen den Erben der Frau Auguste Gräfin von Sternberg, Beklagten, IBen, und dem Herrn Carl Grafen ton Erbach-Wartemberg -Roth, Klägern, Mit-ibtten, die For- derung einer jährlichen Rente betreffend, wird die Urthel voriger Instanz der Haupt- sache nach, jedoch unter einer «bändernden Modification, bestaägr. 1b. cvä. Rechts - Erkennkiriße des Kön. Oder-Justiz--Collegiums. 1) In der Appellations - Sache von. Künzelsau zwischen Friedrich Kretschmer, Fuhrmann allda, Bekl. Anten, und dem Handelsmann Georg Aibrecht Gaufer zu Ingelsingen, Kl. Ateil pfto tilionis de recepto, nunc erpcnkrum, wurde nachdem die Hauptsache aussergerichtlich ihre Erledigung erhalten, Kl. At in die Kosten beider Instanzen verurtheitt. Stuttg. den 23. Okt. 1313. 2) In der Appellat. Sache von Brakenheim zwischen Johann^ Georg Schwarz zu Weiler, Kl. Aitten an einem, sodann Johanna Dorothea, gewesenen Wittwe des Georg Roth, nunmehrigen Ehefrau des Georg Adam Dinkel cum cur leg., und Jo- hann Friedrich Haas daselbst, Bekl. Aken am andern Theil, eine streitige Einfarth betreffend, wurde die Urthel voriger Instanz bestätiget. Stuttg. den 29. Qct. 1813. g) In der Appellat. Sache von Leonberg, zwischen Manana Dagobert Gatt, Rothgerbers in Weil der Stadt Ehefrau, cum turnt, kgit , Kl. Antin an einem, und deren Stiefmutter Catharina, weil. Windel Dekers, Mezgers daselbst, hwteriassenen Wittwe cum curat, und deren 4 Kinder, ebenfalls cum cur. Bekl. Aten am andern Theil, verschiedene Forderungen an den väterliche« Nachlaß betreffend, wurde theils confirinatorie theils reformatorie erkannt. Stuttg den 3. No>. >8tZ. 4) In der Nullitäten-Klagsache des Adam Braun vw Wutensweiler, Kl. ge- gen Matthäus Döbler in Glatten, Bekl. eine Abrechnung betreffend, wurde die von dem Königl. Oberamtegericht Freudenstadt ausgesprochene Ur Hel als nichtig kassirt. Stuttg. den 4. Nov. 1813. Se. König! Maj. haben vermvg allerhöchsten Rescripts vom i. Dec. den Geheimen Rath, Ober-Silberkämmerling und Kammerherrn Grafen von Berol- dingen zum ausserordentlichen bevollmächtigten Gesandten am Wiener Hofs, den Geheimen Rath uns Kammerherrn Grafen v. Wintzingeroda zum aus- serordei tli i en bevollmächtigten Gesandten am Petersburger Hofe, und den Geheimen Rath und Kammerherrn v.Linden zum auffecordenrlichen bevoll mächtigten Gesandten am Berliner Hofe zu ernennen allergnädigst geruht. Keckler ernannt. Te. Königl. Maj. haben vermög allerhöchster Ordre vom 27. Nov. den bis- herigen General-Auditor, Obmst-Lieutel.ant v. Georgii zum Ober-Tribunal-Rath allergnädigst ernannt; und dagegn d-m Auditor der König!. Garden Baur die Stelle des General - Auvitors mit dein Majors - Charak.er gnädigst übe tragen. Unterm 28. Nov. wurde Ätaabshauprpiann v. Hochstetter vom In sank. Re- giment Nr. 8. der König! Dienste e tra.ssen, und der Gouverneur zu Ulm, General-Lieutenant v. Hayn nach Heilbronn, und dagegen der Gouverneur zu Heilbronn, General-Lieutenant v. Scharfen stein nach Ulm versezt, desgleichen wurden nnterm 2y. Nov. der Major v. Beq^rignol vom leichten Infatt. Rc- giment Nr. y. König, und der Hauptmann v. Schmidt vom Jsfant. Regiment Nr. 5. Prinz Fridcrich, zum Regiment Nr. 10. leichte Infanterie verfezt. Durch allerhöchste Ordre vom zo. 3eoo. wurde Obrist-Lieutenant v. K zum Eommandeur des^ rten BatailloirS des Lcib-Jnfant Regiments Nr. 1. er Se. Mnigl. Maj. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom r. Der. die er- ledigte Keu^ollisten-Steile bei dem König!. Finanz-Ministerium dem bisher bei der Scction der Krön-Domainen angestellten Canzellisten Föttinger zu übertragen, den bisherigen Oberzoller Hirsch mann zu Balingen i» den Ruhestand zu ver- sezen, und das dadurch erledigte Oberzolle.mt Balingen dem Eameral-Amts- Scri- bcnren Fab er daselbst zu übertragen allergnädigst geruht. S e. Kö n igl Maj. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten Rescripts vom 30. Nov. das erledigte Dekanat Heidenheim dem Diaconus M. Jäger von Calw, und die erlcdig.e Pfarrei Oberstetten, Diöcese Blaufeldcn, dem Diaconus Kern von Pfedelbach; ferner vermög allerhöchster Resolution vom i. Dcc. die erledigte Pfarrei Ostelsheim, Diöcese Böblingen, dem Vicar Grunsky zu Mag statt zu übertragen; und dem zu der vacanten katholischen Patronat - Pfarrei Mühlhausen , Oberamts Waldsee, nomrmrten Caplan Plersch von Roth die allerhöchste Bestätigung zu er- theilen. Stuttgart. Zn dem Monat Nov. 1813. ist von der Königl. General-StaatS- Schuldenzahlungs - Cajse die Summe von 7043 st. an Staats - Passiv , Capitalien in 22 Posten abgelößt und zurükbezahlr worden. Den 1. Dec. i8>Z. Königl. General- Sraars-Schaldenzahlungs-Casse. Ellwanqen. In dcm Lause deS künftigen Iabrs Haben unterze-chncte Bcamtungen ryaoSchst. Haber zum Königl. Märst all nacd E Dec. d. I. im öffentlichen Abstreich zu veraklordircn, und ladet daher die Lieb- haber zu diesem Akkord ein, sied an gedachtem Tag, Morgens 9 Ubr in dcm Amtszimmer der hie- sigen Land-Cameralverwaltung cinzuftndm, und der Abstreichs-Verhandlung an,!iwohncn. Dm rs. Nov. tgrz. Kön. Stadl-und Land-Cameralverwaltung. 42© i G'mund- Nach einem Deccek des Königs General-Landes-Commissariats vom 20. d. M. wird die Beifuhr von nvo Schfl. .Haber von den Cameral-Kasten zu Gmünd und Heubach bis Mittwoch den g. Dcc. im Abstreich verakkordict werden, wobei die Liebhaber sich Nachmittags 2 Uhr bei Un- terzeichneter Bcantung einfinden, können. Den 2Z. Nor. 1513» Kon. Cameralamt. Hirsau. (Oomauialhof Lüzcnhard.) Dom Hochprcisl. Depart. der Finanzen allergyad. beauf- tragt, nach zu Ende gegangener Bestandzcit das vereinzelt liegende Maiereigut Lüzenhard auf 9 Jahr wiederum öffentlich zu verleihen, bringen die Unterzeichnete dieses Vorhaben anmit mit dem Anfügcn zur Wissenschaft des Publikums, daß dieses aus ungefähr 155 Morgen zahmen und wilden Felds be- sichende Hofgut dw erforderliche Wobn-und Ockonomic- Gebäude in sich faßt, die Bauart aber ganz „ach Waldsbrauch und Sille ist. Einem Bcstander ist erlaubt. noch einen Mitthcilhabcr anzunch- mcn, und hat derselbe eine Caution von 600 fl. zu leisten; an Liebhabern werden nur solche zügclas- sen, welche legale obrigkeitliche Zeugnisse über ihr Prädikat, hinreichende Vermögens - Umstande und Kcnntniß des Feldbaues, wobei vorzüglich auf Bekanntschaft mit der Bauart des Waldes Rüksicht tcnommcn werden muß, aufzuweisen im Stand sind. Zu der Verhandlung ist Dienstag der 21. Dcc. vormittags io Uhr in dem. Gasthof zum Lamm dahier bestimmt. Den 27. Nov. igrz. Landvogtci-Stcuerrath und Camcralverwalter zu Hirsau.. Mergentheim.. Die unterm 29. Sept. d. vvrgenowmene Verleihung der hiesigen Herr, chaftlichen Ocl - Jps - Walk < Loh-und Schneidmühle, nebst Hanf-Reibe, deren Pacht sich, auf den 1. Merz 0514. endet, hat die attcrböchsie Gcsehnstgstng nicht erhalten, sondern cs wurde beföhlen, eine abermalige Verleihung vorzunchmen. Dies? Anistreichs-Derhandlung wird Montag den 20. Dcc. d. I. Vormittags roUhr in hiesiger -Cameralamts-Wohnuna vor sich geben, wozu die Pachtliebha- ber unter dcc vorläufigen Bcntcrkung eingeladen weiden, daß ein Pachter Zvoo fl. Caution einzülegen und sich wegen, seines Prädikats und Vermögens gehörig auszuweisen habe. Den 2z. Nov. i8‘3. Stcucrrath der Landvoglei an der Jaxt und CamcralvcrwallungMergciithci.nl. Wiblingen. Die Hochprcisl. Scctlon der Communverwaltung hat die ihr vorgclcgte Verleb Hungen der Schaafwciden der Gemeinden Altheim, Di.lcnheim, Gcosschaffhauscn und Wcrhungszell alkergnadigst nicht genehmigt, sondern eine weitere Verleihung verfügt. — Die beedcn crstern werden nun Mittwoch den rs. Dcc., die leztern aber Donnerstag den iz. Dec d. I. wiederholt vcclicl-.i, was den etwaigen Liebhabern mit dem Anhang, daß sie sich an den erwähnten Tagen Morgens 9 Uhr mit Zeugnissen über ihr Vermögen und gcsezliche Eigeuschastcn in dem Qbcramteigcbaude cinfinden möchten, eröffnet wird. Den 50. Nov. tgr.Z. Kom Oberarm. E ll w a n g e n. Der bei dem Königl. Infant. Regiment Nro. Z. gestandene Gemeine, Joseph Seklcr.von Buch gebürtig, ist am 27. Okt.. d. I. aus der Garnison Hcilbronn bescrtirt. Aste Mi,, litair-und Civil-Behörden werden daher geziemend ersucht, auf diesen Deserteur fahnden, bcnfclbcn auf Betreten arretireu, und entweder an die nächste Milikair-Behörde, oder an das hiesige Oberamt. wohlverwahrt ciniie.fern zu. lassen.. Den 15. Rov. igiz. Kön. Oberamt.. K ö nigsbronld. Um den willkührlichen Frachtforderungen der Eisen - Fuhrleute zu begegnen,, ist über das Privat-Eisensuhrwesen in die auf der Route zwischen Königsbronn, Stuttgart und Lud- wigsburg liegende Orte ein Akkord abgeschlossen worden. Nach diesem Akkord, der bis zum Zten Nov. künftigen Jahrs dauert, ist für die Fracht von 1 Centner Eisen nach Gmünd u. Lorch, Neun- zehew ein halber Kreuzer; Schorndorf,. Zwanzig Secks Kreuzer; Waiblingen, Dccisig Ein und ein halber Kreuzer; nach Canntfladt,. Stuttgart und Ludwigsbu g, Dreisig Neun Kreuzer zu bc- zahlen.. Dabei' ist den Fuhrleuten auferlegt worden, aus dem §. dsioem, auf welchem bei Gußwaa- reu und Oefcn die vornehmste Thcile-derselben angezcigt scyr-. werden, jedesmal zu bemerken; wie viel der Empfänger für den Transport der Waarc von der Abladstatte bis in das Haus zu bezahlen ha- be. Die Fuhrleute, sind für jedes Ucbcrmaas verantwortlich gemacht worden. Das Publikum wurde von dieser Anordnung hiemit in Kennlnitz gesezt.. Den. iö. Nov. igiZ. ^ Königl. Hüttenamt. Komgsbronn. % Nrs 55 1813 42 r Königlich * Wütttcmbergisches Samstag, 11. Dec. Crkenntniße des Kon. Ober-Justiz - Collegn. 1) In der an das König!. Ober - Justiz-Collegium übergegangenen Rechtssache zwischen der König!. Section der Krondomainen, Zcahmens der ehemaligen Deutsch- meisterifchen Hofkammer zu Mergentheim, Anti«, und dem Contradicror der Grast. Waldsteirnschen Debitmasse allda, Aren, Liquidität im Concurse, und Zuscheidung de- ponirter Massegelder betreffend, wurde auf geführten Beweis ein Theil der Antiscben Forderungen für erwiesen angenommen, und in tanmm zugesprochen, ein Theil hin- gegen nicht für hinlänglich liquidier erkannt. Stuttg. den 2. Nov. 1313. 2) In der Nullitäten-Klagsache des Polizei-Commiffaire Brunner zu Ulm, Vor- bekl. Nachkl. gegen den Criminal-Rath Christmann daselbst, Vorkl. Nachbekl. wurde das bisherige Verfahren per llelcripr. aufgehoben. Stuttg. den Z. Nov. 1313. z) In der Rechtssache zwischen mehrerer» in genannten Hintersassen zu Thann- hausen, Forstwciler und Neuweiler, Oberamts Ellwangen, Kl. und dem Herrn Für- sten von Oettingen-Wallerstein, Bekl. Handlohn betreffend, wurden die Kläger mit ih- rer Klage angebrachrermaßen abgewiesen. Stuttg. den 9. Nov. 1813. 4) Zn der Appellat. Sache von Aalen zwischen Joseph Mezger zu Abtsgmünd, Bekl. Anten an einem, u. Andreas Ködner zu Leinroden, Kl. Aten am andern Theil, eine Schuldforderung betreffend, wurde auf Beweis erkannt. Stuttg. den 10. Nov. 5) In der Debitsache des zu Eßlingen verstorbenen Regierungsraths und Obev- amtmanns Parrot wurde in Gemäsheit des in den Special-und Edictal-Ladungen vom 14. Aug. 1813. angedrohten Präjudizes zu Recht erkannt, daß alle diejenigen, welche bei der auf den 23. Nov. d. I. angestandcnen Lrquidations-Tagfahrt und bis jezt ihre Ansprüche an die Parrotische Debitmasse nicht geltend gemacht und einge- klagt haben, mit ihren Forderungen von der gedachten Masse abgewiesen seyn sollen. Stuttg, den r. Dec. 18.-3. 4-3 Erkciinkniße des König?. Ehe - Gerichts. Seit 24. N0v. !8iZ wurde geschieden: Georg David Bochterle, Bürger und Zimmermann zu Bietigheim, Oberam-ts Bessigheim, Kl., von Magdalena Dorothea, geb. Eberle von Aldingen , Ludwigs« burger Oberamts, Bekl. ex cap. quafi dei'ert. unter Vergleichung der Kosten. Den i. D e c. 1) Christian Weiler, Bürger und Bierbrauer zu Bopft'ngen, Nercsheimer Ober- amtS, Kl. von Catharina Barbara, gcb. Schäzmanu von da, Bekl. ex cap. aäuleerii, unter Verurrheilung der Beklagten in die Kosten. 2) Justins Rostna Gloß von Wurmberg, Oberamts Maulbronn, gcb. Meeh von da. Kl. von Georg Michael Gloß, Bürger und Schund von Wurmberg, Bekl. e» cap. sclerr. malit. unter Verurthcilung des Beklagten in die Kosten. Se. König!. Maj. haben' ermög allerhöchster Ordre vom 1. Dec. den Se- cond, Lieutenant v. Adelsheim zum Premier-Lieutenant ernannt, und bei der Gar- de- Gend'armerie angestellt, auch den Cadet Börking vom Leib-Cavall. Regiment Nr. 1. zum Second-Lieuten. beim Cavall. Regim. Nr. 4. Prinz Adam ernannt. Unterm i. Dec. haben Allerhöchstdieselben dem Hauptmann v.Düngern vom Infanr. Regiment Nr. g. die allerunterthänigst nachgesuchte Entlassung aus den König!. Diensten ertheilr. Durch allerhöchste Ordre vom 2. Dec. sind der Commandcur des Infant. Regiments Nr. 9. Jäger König, Major, Graf von der Lippe, und der Major und Batail- lons -Conimandeur dieses Regiments von Koseritz zu Obrist-Lieutcnants ernannt worden. Der Major und Flügeladjutant, Prinz v. Taris ist, unter Beibehaltung die- ser Stelle, als Major zu eben diesem Regiment versetzt. Unterm 5. Dec. wurde dem Second-Lieutenant v. Plessen vom Cavall. Regi- ment Nr. Z. die allerunterthänigst nachgesuchke Entlassung aus den Königl. Dienste« ertheilt. Wachtmeister Palm vom Leib-Cavall. Regiment Nr. 1. ist zum Gensd'armerie- Lieutenant ernannt, und Premier-Lieutenant Rampacher vom Infant. Regiment Nro. 6. zum Infant. Regiment Nr. ic>. versetzt. Den 4. Dec. ist der Oberjäger Nick, Quartiermcister Schäffer, und die Premiers Röscheisen und Meuret vom Infant. Regiment Nr. 9. Jäger König zu Second-Lieutenants ernannt worden. Unterm 6. Dec. wurde Ludwig v. Sternenfels als Second-Lieutcnant beim Infant. Regiment Nr. 10, angestellr. 4S3 8. De-, habe» S-. Könige M->j. s-lg°»d- Er,,-««»«gen Md «efirb» Snfim«* Regime», Sir. H-r,°g Wilhelm ist z»m L2sÄm7 «»än»t, »,.d «16 solcher i»m Jäger.Regune». Nr. 9. Kömg v>erf?|t. b#£icatena8ta v. Schaumenkessel, und v. Wölfling vom Inf. Regiment Nr 2. Herzog Wilhelm sind zu Premiers-Lieutenants ernannt, und zum ^^^Simen^Nr.^. RegÄmt'-um Second-Lieutenant beim Znf. vom Regim. Nr. y. Jäger König ist als Staabs- **4» z-m «, ££$& ÄÄ Ä : Arn°w und ». Hügel Pr» "'"JewndLkurmam'S rrn k »°m Leib. Regiment Nr. 1. ist zum Regiment 9'V' l°e Cadew'im Regiment Nr. Z. Prinz Fnderich Weber und Gasser sind zu Second- Lieutenants beim Inf nr. Regiment dlx. xo. ernannt. Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruht, ^ vcrmög allerhö, ften Rescriprs vom Z. Dec. das erledigte Diaconat in Vaihingen ... bev E«r dem Revetente .des theologischen Seminaru m Tübingen, M. Ge rock, u. die erledigte Pfarrei Gnndelhardt, Diöcese Crailsheim, dem Vwar Figel in ^ Udemchullehr er ^H errlin g er in Ucberkiagen, Diöcese Geißlingen, aus Anlaß deines Amts- Iubi äums die goldene Civil- Verdienst-Medaille zu verleihen. vcrmöa allerhöchsten Rescriprs vom 5. Dec. dem Professor an dem Gymnasium 3U ulm ‘ Herr mann, die alleriinterthänigst nachgesuchte Dienst-Enrlassung und Er- laubnis 'zum Ausrri t aus dem Königreiche zu ertheilen; ferner *cnvu« allerhöchsten Rescripts vom 8. Dec. dem zur erledigten kathol. Patronat- Pfarrer Arnach, Oberamts Waldsee, nominirten Pfarrer KolroS rn Kislegg die allerhöchste Bestätigung zu ertheilen. Stn ttg ar.t. An Beiträgen für verwundete Kön. Krieger sind ferner eingekommenr Durch Oberamtmann Seeg er zu Göppingen, in dem Ob kramte bezirke ersam.Mllt, worunter 50 ss. von K. R. Durch Oberamtmann Hezinger zu Sparchingen Durch Stadtpfarrcr Hirsch zu Dorahan —- Auch ist seit einiger Zeit von mehreren Personen, — 464 si. 2 kr. — 16 ff. 48 kr. — 30 ft. 24 kr. besonders weiblichen G«» 4^4 schlecht, Charpie und Leinwand zum Gebrauche m den Militair-Spita- lern eingechikt worden, welche Artikel zwekmäßig verwendet wurden. Den 4. Dec. 1813. Vice, Präsident des Königl. Kriegs-Departements, General-Lieutenant v. Pyull. Stuttgart, Amtsoberamt. Der Bestand dec der Commun Bohnlanden, disseitigen Amts- Obcramls, zugehörigen Schaafweide, geht auf Ambrosi ißi4 zu Ende, und wird daher dieselbe Donnerstags den 30. Oec. I. I. auf wettere 3 Jahre, von Ambrosi igi4 bis ig>7 an den M< stbie- tendcn öffentlich verliehen werden. Die Pacht-Liebhaber zu dieser Schaafwaide haben dcß>. g-n, wenn sic hrczu berechtigt sind, an gedachtem Tage des Morgens um 9 Uhr mit obrigkeitlichen Zeug- nissen über ihre Vermögens. Umstande und Prädikat versehen, auf dem Rathhause zu Bohniandcn sich einzufindcn, sofort der weiteren Verhandiuug anzuwohnen. Den 9. Dec. iß 13. Kön. Ainisobcramt. Stuttgart. Amtsoberamt. Die der Commun Waldenbuch, disscitigen Amtsoberanits zuste- hende Schaafwaide, deren Bestand auf Ambrosi 1314. sich endet, wird Mittwoch den 29- Dec. auf fernere 5 Jahre, von Ambrosi 18*4 bis 1317. an den Mcistbietcndeu öffentlich verliehen werden. Diejenige nun, welche diese Waide in Bestand zu nehmen Lust haben, und hiezu berechtiget sind, haben an gedachtem Tag, des Morgens um 9 Uhr auf dem Ratdharsse zu Waldenbuch mir obrigkeit- lichen Zeugnissen über ihre Vermögens-Umstande und Pcabicat versehen, sich einzufinden, sofort der Verhandlung anzuwehncn* Den 2. Der. igiz. Kön. Amts-Obcramt.' Liebenzcll Durch allerhöchsten Befehl sind die Unterzeichnete Stellen aufs neue allcrgnädigst angewiesen, wiederholt mit Verkauf und Verleihung des vormaligen Qbcramtei-Gebäudes zu Licben- zcll samt Zugchöc einen Versuch zu machen. Das Oberamtci - Gebäude liegt beinahe in der Mitte des Städtchens, ist gcschmakvoll verblendet, und erst vor 26 Jahren ganz neu erbaut worden. Es sino darinnen ein gewölbter Keller zu 50 Aimer Wein, 7 heizbare und 5 unheizbare Zimmer, 6 Kam- mern, und bequeme Küche und Spciskammer; hinten am Haus befindet sich ein geschlossener Hof mit Wasch-und Bakhaus, Schweinställcn und Robrbronncn, und daneben ein kleines mit edlen Obstoäumcn ausgcsczteS Gärtchen, so wie auch nock eine Scheuer mit Pferd - und Schaafstattungcn dar,» gehört. Die Lage des ganzen verspricht für jeden Umtrieb den erwünschtesten Vorthcil. Z» Vornahme der bcedcrlci Verhandlungen ist Mittwoch der 22. Dec. bestimmt, an welchem Tage sich die Kaufs - oder Pacht - Liebhaber Vormittags 10 Uhr auf dem Rathhans zu Liebenzcll cinfindc» mö- gen. Den 29. Nov. tg>3. Stcuecrath der Landvogter Schwarzwaid, und Camccalamt Hirschau. Zwiefalten. Bei der hiesigen Kön. Cameralvcrwaltung ist ein Quantum Rocken und Dinkel vom Jahrgang isr2. zum Verkauf aus freier Hand ausgesezt worden. Den 30. Nov. ian. Kön. Camcralverwalmng. Aalen. In jedem Monat des Jahrs i8‘4. müssen von den Fruchtkästcn des hiesigen Camcral- Distrikts 100 Schfl. Haber zum König!. Marstall geliefert werden. Die Verfuhr dieser 1200 Schfl. Haber wird den 22. Dec. Vormittags 10 Uhr auf dem Rctthhauß in Aalen im Abstreich an einen oder mehrere tüchtige Fuhrleute vcrakkordirt werden, wozu die Liebhaber einladct. Den 29. Nor. 1813. Kön. Cameralamt Aalen. Balingen. Die Commun-Schaafwcidcn in nachstehenden hiesigen Ob.rramts-Orten werden an den, unten bestimmten Tagen je Vormittags 9 Uhr a-/s dem hiesigen Rathhauße auf die 3 Jabegan« gc 1814 bis i8>ü. im öffentlichen Avfsircich an die EekWetenden verpachtet werden. Die Pacht- Liebhaber, unter welche nur solche Individuen gezählt werden, welche die erforderlichen Meister-- und Concessions-Bricfe zur Pachtung einer Waide auftvcifcn können, werden nun cingeladen, sich zur be- stimmten Zeit mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Prädikat und Vermögen einzufinden. Den 2g. Deq. d. I. die Waide von Meßstcltcn mit 200 Grük. Den 29. Dec. die "Waide zu Hossingcn mit 45S' so Stük. Den 50. Dec. die Waide zu Obcrdigishcim mir §00 Stük. Dm 31. Der. die Waide zu Thicri'gen mit 130 Stük. Den 3. Zan- 1814. die Waide zu Streichen mit üo Srük. Den 4. Jan. die Waide zu Zillhausen mit 30 Stük. Den 5. Jan. die Waide zu Burgfelden mit -og Stük. Dm 7. Jan. die Waide zu Onstmettingen mit 100 Srük. Den 8. Jan. die Waide zu Ecladcim auf >814 und i8i5 mit 140 Ltük, auf ig>s aber mit üo Stük. Den 10. Jan. die Walde zu Frommem mit 100 Srük. Den 11. Jan. die Waide zu Endingcn mit 200 Stük. Den 12. Jan. zu Pfeffingen mit 160 Srük. Den >4 Jan. die Waide zu Engstlatt mit 150 Srük; und Len 15. Jan. die Waide zu Eczingen mit 200 Stük. Den Z. Oec. igiZ. Kon. Oberamt. Gomaringen, Pfuttingcr Camcralamts. Nach allergnädigstem Befehl vom 26. Nov. d. I. soll das König!. Maiercigur in Gomarmgm,chon Lichtmeß itzi4. an auf 9 Jahre öffentlich verliehen werden. Zu diesem Gut gehören: 1 geräumige Wohnung, Z Schaafhausec die 1200 Stük Schaafm zur Winterung Raum geben, genügsame Stallungen, Schenrcn, 2 Rohrbronnen rc. alles in einem geschloffenen ^of, ferner 175 Morg. 5i Drti. Wiese» und Garten, und 54 Jauchcrt Z Vrtl. AkcrS in allen 3 Zciigen. Die Vcrstaigcrung.wird Montag den 20. dis Vormittags 9 Uhr auf dem Rath- haus in Gomaringen vorgehcn , wobei aber nur solche Liebhaber zugclaffcn werden, welche der Land- wirthschaft kundig sind, zur Einrichtung zulängliches Vermögen besizcn, eine Caution an liegenden Gütern oder gccichtllch versicherten Capitalicn von wenigstens 3000 fl. leisten können, und alles die- ses, und ein gutes Prädikat durch gerichtlich ausgestellte, und obcramtlrch gesiegelte Attestate zu er- weisen vermögen. Den 4. Dec. 1313. Landvogtci-Stcucrawt Kirchheim und Camcralamt Pfullingen. Hönau, Pmllinger Cameralamts. Dienstag den 21. Oec. Vormittags 9 Uhr wird die aller- gnädigster Herrschaft zustchende zu 175 Stük berechtigte Sommer < Schaafweide zu Honau. in der Wohnung dcS dortigen Gchultbeiffen auf 3 Jahre, von Georgir 1 ß 14 bis -s>7. an den Meistbieten- den öffemlich verliehen werden, wobei sich die hierzu Lustdczcugendc mit ConccfsionS-Briefen versehe- ne Schaafhalter cinzusindcn haben. Den 4. Dec. >8tZ. Landvogtei-Steueramt Kirchheim, ». Camcralamt Pfullingen» Lust na». Da der nntern, 9. DU. d. I. gemachte Derleihuugs-Versuch der in dem König!. Staats-und Regier. Blatt vom ig. Sept. fltr. 4>. beschriebenen Schäferei, Hcuzchndcn und Herr, schaflllchcn Maicrciguter der Erwartung nicht entsprochen hat, so sind wir per lies er. vom 19. Nov. d. I. alleegnäbigst angewiesen^ hievon a) den Hcuzchndcn ans der Ortsmarkung zu Lustnau mit und ohne Fafelviebhaltung ; l,) Schäferei, nebst Wohn - und Ockonomic - Gebäude zur Winterung von 530- 600 Stük Schaafcn nebst 4z Morg. Wiesen an einem Stük im Ncckarthal, und 22 Morg. auf den Auben; c) die Traufwicsen mit 9 Mrg. 1 Brt. 5 Ruth, und die Oeschach-Wiesen mit 24Mrg. 2 Vctl., lcztcrc beide stükweije, und im ganzen salva ratiiieatione auf 6 Jahre zu verleihen. Hiezu ist Montag dec 27. Dec. bestimmt, und'werden die Liebhaber cingeladcn, au gedachtem Tag, Mor, gcnS 9 Uhr in dem Adlerwirthshanfe zu Lustnau zu erscheinen, und die erforderlichen obrigkeitlichen Zeugnisse mitzubringcn. Bcbcnhausen, den 2g. Nov. 13,3. LandvogtesiStenerrath am Mittlern Neckar, u. Camcralamt Bebenhauftn. Oberndorf. Vermöge allerhöchsten Befehls soll das herrschaftliche Maicrcignt zu Alt-Obern- dorf auf die 12 Jahre von Georgir 13,4 bis 1326. unter Vorbehalt der Ratification im Aufftreich verliehen, und ein Versuch zum Gesamt-Pacht, so wie zur stükwciscn Verleihung gemacht werden. Dieses Hofgut besteht in einem Wohnhaus samt Scheuer und Stallung unter einem Dach , und fol- genden Gütern: Kraut-und Hanfland 22 Ruthen, Grasboden 2 Vrtl. 24 Rlh.; und ist umgebro- chen 1 Mrg. 2 Vrtl. Acker in 5 Zeigen 75 Morg. 2 Vrtl. Wcchsclfeld 4 Morg. 2 Vrtl. Burger- Allmand 6 Morgen. Oed Feld 20 Morgen. Wiesen 23 Morgen, und sind umgebrochen 8 Morgen 2 Brtl. Zu der Verhandlung ist Dienstag der 2g. Dec. Vormittags 9 Uhr bestimmt, wobei die Li, citantcn mit legalen obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Wohlverbalten und Kenntnis im Feldbau, auch Vermögen, namentlich daß sie wenigstens 1200 fl. Caution leisten können, versehen seyn müs, sen, und in der Malerei-Wohnung zu Altoberndorf das weitere vernehmen können. Den 23. Nov. *8*3. Landvvgtei Steuerantt.Rottweil und Camcralamt Oberndorf» r Oberndorf. Da feie den 20. Ott. d. I. dorgenommene Verleihung deS im Regier DUatt Nr. 44. beschrlebenen, Herrschaft!. Mareretguts A-chhof, die allerhöchste Ratifikation nicht erhastc^ba sondern eine nochmaligeAufstreichs- Verhandlung befohlen worden ist, so ist hiezu Mittwoch d?r 20' Dcc. bestimmt, wobei ,ich die Liebhaber mit legalen obrigkeitlichen Zeugnissen über ibr L. «nd 'Vermögen zu versehen, und Morgens 9 Uhr beider LhaSnfauf d!m tiÄä finden haben. Den 2». Nov. tg,z. Landvogter-Gteueramt Rottwcil, u. CameralanuOberndorf. tii stimmt Morgens ihrer Tüchtigkeit ... bestehe, und in 4 Termmen e.ngenefcrt werden müsse. Den s. Dec. rü'Z. K.Cameralverwaltung. G e i ß l i n g e n. Die Jahrs - Musterung für das Jahr i8,4. wird sogleich nach dem neuen Jahr »orgenommcn werden, wobei »ich sämtliche Comcr-Plivnsvflichrize von, -ü bis zoten Jahr zu stellen ba- den. ES werden daher alle Cvnscrwute von besagtem Alker, welche von ihrem Geburtsort entfernt find, hicmil ausgesordcrt, sich ganz unfehlbar biv Ende dicieö Monats in ihren Gcburts- oder Wobn- !».»>. , , ochlöbl ‘ ®ffacn bestimnrtrn die,cn Menschen, der ei» Maurer, und 20 I alt ift't |lfl!mr werden ersuch-, auf - SSm"m » “KllOT' m - »’fatmtin »4« Kötr. Obcramr. 4»? Hall. Der Conscriptiostspstichtige Johann Jakob Rückert, Kellner, von Untermünkheim hiesi» gen Oberamts, 2. I. alt, 5' 9" 5'" messend, war zwar bei der distjahrigcn Musterung anwesend, hat aber nachher seinen dahier angrzeigten Aufenthaltsort ohne Wissen seiner Eltern und der Unter- zeichneten Stelle verändert, und sich bisher der Aushebung zu den Land- Bataillons, wozu ihn seine Conftriptions Verhältnisse eigneten, entzogen. Es werden daher alle respcct. Obrigkeiten geziemend ersucht, besagten Rückert auf Betreten zu arcetiren, und an die Unterzeichnete Stelle einzulicfecn. Den 33. Nov. iglZ. Kön. Oberamt. Heilbronn. Die Conscriptionspflichtigcn Friedrich August Maier von Heilbronn, Sllbcrssrbei, ter, und Georg Friedrich Gigmann von Bonfeld, Schneider, welche die Anhebung heule getroffen haben würde, wenn sic anwesend gewesen waren, werden, da ibr Aufenthalt unbekannt ist, hicmit öffentlich aufgefordert, sich unvccweilt bei der Unterzeichneten Stelle einzusinden, und werden zugleich auch sämtliche Köuigl. Justiz-und Polizei-Behörden ersucht, dieselben, wenn ihr Aufenthalt erforscht werden sollte, sogleich hicher zurük zu weisen. Den 23. Nov. iziz. K. Oberamt. Horb. Nachbcnannte Militairpflichtige, welche bei der leztern Conscription zugegen waren, de- ren Aufenthalt aber derzeit nicht bekannt ist, werden, nachdem sie zum Milirairdienst ocsignirt sind, unter den gescziichcn Prajudicic» hiemir aufgefordert, binnen 4 Wochen vor der Unterzeichneten Be» Hörde sich zu stellen; und zwar von Horb: Jos. Bin. Eralh. Bon Bildechingen: Georg Bek. Cour. Fach'. Bon Salzstetken: Ant. Ecath. Ant Findling. Cour. Weinstein. Bon Re.ring en : Jos. Saier. Don Grün metstclken: Martin Steinlc. Bon Altbeim: Medard u. Ec. Joachim. Don Nordstetten : Anton Bock. Bo» Feldorf: Christ' Straub. Bon Eutingen: Melch. Ackermann. Mich. Gsell. Don Wzcittingen: Welch. Beeß. Don Gündrinaen: Mich. Kiefer. Bon Birlingen: Remigius Noll. Don Gottelfingen: Melchior Müller. Kön. Oberamt. Horb. Da die 2 ausgehobene Rekruten, Liborius Leinst von Weitlingen, und Mich. Krauß von Börstingei,, bei der Abgabe zu Ludwigsburg nicht erschienen sind; so werden alle Hoch-und Wohllvbl. Obrigkeiten g«her,«mst ersucht, auf diese becde Flüchtlinge fahnden, sie auf Betreten ar» rekiren, und gegen Ecsaz der Kosten wohlverwahrt anhero cinsicfern zu lassen. Den 27. Nov. igis. Kön. Oberamt. Kirchheim unter Tek. Nachstehende Confcribirte erster und 2lcr Classe sind gestern in die Miiitarr - Ausbeblmg gefallen, und schon längere S'-ü von Hn.u6 abwesend, ohne ihren gegenwärti- gen Aufenthaltsort angczergt zu haben. Es werden daher dieselbe hiemit öffentlich vorgeladen, sich ohne allen Zeitverlust in ibrem Hcimwesen cinzusinden, und sich vor Oberamt zu stellen, widrigen» falls, und, wenn sic nicht innerhalb der nächsten 4 Monaten a daro, zurükkommen sollten, die ge» sezlich bestimmten Staaten gegen sie in Anwendung gebracht werden würden. Die Abwesenden sind, von De ltingcn : Gotkl. ^ricd. Diez, Bauer. Bon Oetliiigcn: Georg Wörner,-Maurer. Don O we n : Joh. Phil. Scheu, Mczger. Johann Ge. Bader, Wagner. Bon Weilheim: Johann Ge. Schempp, Schneider. Joh. Casp. Schnipple, Hafner. Bon Zell: Ge. Conrad Blind, Weber. Kön. Oberamt. Leutkirch. Nachbenannte Conscriptionspflichtige, welche sich in der Zeit vom 6. Aug. igos» bis zu dem 20. Ans. tgoy. ohne Erlaubniß entfernt haben, werden hiemil unter folgenden Dcohun» gen wiederholt aufgefordert, binnen den nächsten 4 Monaten vor unterzogenem Oberamt zu erscheinen, und sich über ihre bisherige Abwesenheit zu verlhcidigen; und zwar: unter Bedrohung der wirklichen Conffscation ihres nach dreimaliger Aufforderung bereits dazu annotirten Bcrmögens. Zum ersten» mal: Aus der Schuttdc-fferei Mooshauscn: Benedikt Schadle, Säger aus Bogelberd. AuS der Schullbcisserei Roth: Aurel Gundwolf, Schreiner aus Roth. Zum zweitenmal: Aus der Sch-ilthcifferei Berkheim : Conrad Detter, Müller aus Bonlanden Ant. Löfler, Müller, und Johann Ge. Holz, Nagel,chmid aus Elchcnberg. AuS der Schulthcisserer Than nhciw: Jos Goppel, Brerbraucr aus Thaimheim. Aus der Schulthcisserci Wurzach : Joh. Mart. Melchinaer, Bauer ans Gospolzhoseii. Zum drittenmal: AuS der Gchultheiss. Diepoltshofen: Benedikt Wölfle, Bierbrarrer aus-D:epsk;hss.m. Jak. Dsllmzr?, Bourmknechr aus Rteblknzs. Aus der Schulthciff. Ellwang en: Bcned. Botzcnmullcc , Schreiner aii-3 EU wangen. Aus der Schuit- hciss. Hauslach: Mach. Hrrrmann, Bildhaucr aus Buch. Aus dcc Schulthciff. Moos Hau- sen : Johs. Hafele, Schreiner aus Morstettcn. Jos. Schadle, Müller, und Magnus Isidor Schäd. !e, Säger aus Dogclhcrd. Aus der Schnlrhciss. Serbran z: Jos. Biagcl, Bauer, und Franz ' "' "" lbranz. Joh. Martin Ncß, Schumacher, und Franz "' .... , , ^ Laubcr, Bauer aus Christ. Widcnmaicr, Schlosser auö Tannhcim. °(of. Faklcr, Bauer aus Seid- „ Keibranz. Aus der Schuitheiff. Tannheim:. , _ Aus der Schult!,eiss. Wurz ach: Joh Nepom. Caspar, Gärtner, und Joh. Nepom. Schaubcrgcr, Koch, aus Wurzach. Aus der Schultherss. Unterzell: Johann Ge. Hengler, Hufschmid aus .Reichenhofen. Kön. Oberamt. Ner es helm. Der Lonscribirle Franz Anton Rörtinger, Schneider von Dunstelkingen, 22 I. alt, im Meß 6 Zoll 5 Linien, welcher sich den 4t«, vor. Monats erstmals aestcllct hak, hat sich ge- gen die erhaltene oberamtliche Auflage noch vor Einlauf der allerhöchsten Resolution wiederum ent- fernt, und der Einliefcrung entzogen. Es wird daher derselbe hiemit cdiktalitec vorgeladm, sich bei Strafe der Vermögens- Confiscation und einer ,6 jährigen Dienstzeit innerhalb 4 Monaten vor hie, sigcm Oberamt zu stellen. Alle Orts-Obrigkeiten aber ersucht, ihn auf Betreten zu arrctircn, und hicher einzuliefern. Den 17. Nov. ,313. Kön. Obcramt. Horb. Nach der vom Regiments-Commando des Kön. Linien.Jnfant. Regiments Nr. 4. an, hero crtheiltcn Nachricht, ist der unter gcdachttm Regiment gestandene Gemeine, Anton Barciß von Feldorf am ,6. Nov. d.J. aus der Station 2>adcn desertirt. Es werden daher alle Hoch-u. Wohl, löbl. obrigkeitliche Behörden gehorsamst ersucht, auf diesen Deserteur fahnden, ihn auf Betreten ar- reticcn , und gegen Ersaz der Kosten entweder an das hiesige Obecamt oder an das Stadt- Comman, do in Stuttgart wohlverwahrt einliefcrn zu lassen. Den 26. Nov. ,g>Z. K. Qberanit. Oberndorf. Der bei dem König!. Wüttemb.Jnfant. Regiment Nro. 4. gestandene Gemeine Lorenz Dold von Aichhalden, hiesigen Oberamts, ist am 4. Nov. aus der Garnison Hcinzstadt befer# tut. Alle Militair- und Civil- Behörden werden daher geziemend ersucht, auf diesen Deserteur fahn- den, denselben auf Betreten arrctircn, und entweder hicher oder an das Stadt - Commando zu .Stutt- gart gegen Unkostens- Ersaz einliefern zu lassen. Den 27« Nov. 1815° K. Obcramt. Gmünd. Schon im Inn. 1312. wurden aus Veranlassung der UntcrpfandSbuchs- Renovation in hiesiger Stadt alle diejenigen, welche an eine dcc hiesigen öffentlichen Caffen oder an einzelne Per, fonen ein öffentliches oder gcsczlicheS Unterpfands - oder ein bedingtes Cigenthums - Recht auf derscl, den Güter und Gefalle anzusprcchen haben, aufgcfordcrt, ihre in Händen habende Obligationen und Urkunden entweder ln original, gegen besondere Empfangs - Scheine von Seiten des Stadtschreibcrs Na st, oder in bcglaubtcr Abschrift innerhalb 5 Monaten der hiesigen Etadtschreiberci zu übergeben. Obgleich dies« Termin schon langst verflossen ist, so hat man doch gerechte Dcrmuthung, daß die- ser Aufforderung Mehrere nicht Genüge geleistet haben; weswegen dieselbe hiemit mit dem Anhang noch einmal wiederholt wird, daß alle diejenigen , welche ein Eigcntbums - oder ein öffentliches oder gesezliches Pfandrecht auf dem Grund, Vermögen einer öffentlichen Casse oder einer Privat-Person haben, und solche nicht bis z» Ende dieses Jahrs mittelst Uebccgabe eines Dokuments in onginali oder in beglaubter Abschrift an die hiesige Stadtschreiberei, erweisen, cs sich selbst zuzuschreiben ha- ben , wenn auf ihre frühere Rechte keine Rüksicht mehr genommen wird. Zugleich wird bemerkt, daß sämtliche Paquete frankirt und mit dem Beisatz: Unterpfands-Wesen^ einmschikcn sind. Den 27. Nov. igis. Kon. Oberamt. Göppingen. Dem Kirschncr, Benedikt Guberan von hier sind in vergangener Nacht mittelst .gewaltsamen Einbruchs folgende Waaren entwendet worden: als 38— 4o Stük virginische Otter, Sammt-Kappen , 4 Stük Krimmer - Mode, Kappen , 5 Stük Mode-Kinder-Kappen, 20—ZvStuk tuchene Bauccnkappcn, 20 Stük Lammfelle und 6 Stük rohe Füchse. Sämtliche Hoch-und Wohl, löbl. Orts-Obrigkeiten werden geziemend ersucht, auf dm Thatec dieses Diebstahls zu fahnden, und? solchen ans Betreten an daS hiesige Oberamt einzuscndcn., Den 3. Dec» i§i3» K. Oberamt» Nro. 56. 1 n 3, 429 Königlich - Wlirttcmbergisches Staats-md Regieriulgs-Blatt. Samstag/ 18» Dec. Rechts-Trkenntniffe des König!» Ober-Appcllations. Tribunals» 1) Zn dev Appellarions- Sache von dem König!» Ober-Zustiz-Collegium zwischen dem Brauhaus-Beständer Benz zn Stuttgart, Kläger, Appellanten, und den K niglichen Finanz-Departement, Sektion der Krondomainen, Bck-. Appellativ, schadigung aus einem Pacht - Vertrage betreffend, wird die, in Hinsicht rbr— lichkeicen an das König!. Ober-Tribunal erwachsene Berufung wegen & 1 3 einer gegründeten Beschwerde in der Hauptsache durch Urthel verwarfen» Tüoi^g den. 27. Nov. 1813» 2) Zn der Appellations-Sache von dem König!. Ober-Zustiz-Collegium zwischen Cantor Kelber zu Niederstetten, Kl» Appellanten, und dem Michael Abendschein Va- se bst, Bekl Appellaten. eine Kindcsrauf-Gebühr betreffend, wird die Berufung we- gen Mangels an der appellablen Summe sowohl, als an einer Beschwerde nichc an- genommen, und der anmasliche Appellant seiner muthwilligcn Streitsucht halber in eine Fiscal-Strafe von 6 Thalern verurtheilt. Tübingen, den 2» Dec. 181Z. g) Zn der Appellations-Sache von dem König!» Ober-Zustiz-Collegium zwischen den Brüderschafts-Pflegern, dev Anne Marie Bullinger, und der Bäcker Blaufus'-- schen Curatel zu Unterkochen Liquidanten Appellanten an einem, sodann dem König!» Finanz- Departement, und andern Gläubigern, Mir-Liquidanten, Appellaten. am an- dern Theil, Vorzugs- Recht im Gannte betreffend, wird die Appellarion in Anse- hung 7. einzelner Forderungen, wegen Mangels an der appellablen. Summe, durch- Urthel verworfen». Tüb». den 9». Dec» igig» " RechtS. Erkenntnisse des Kön« Ober -Justiz. Collegiums». i) Zn der Wechsel-Klagsache.' des- Kaufmanns Christian. Berner allhier. Kl» wider den Ober-Finanz-Kammer-Sekretair Model, Bekl», wurde auf das ungehorsame Ausbleiben, des Beklagten der im- Original vorgelegte. Wechselbrieß iw contulnscinm für 43° f recognoscirt angenommen, und Bekl. zu Bezahlung der emgeklagten Summe nebst Zmereffen und Kosten verurtheilt. Stuttg. den lg. Nov. 2) Die Appellations-Sache von Crailsheim, zwischen der Gemeinde Zngersheim, Klägerin At'tt, und dem Freiherrn v. Crailsheim zu Morsteiu, Bekl. ^nten^ Kriegs- Kostens-Concurrenz betreffend, wurde, als zum processualischen Verfahren nicht ge- eignet, psc Refcript von Amtswegen verworfen. Stuttg. den l6. Nov. IZIZ. Z) Zn der Appellat. Sache von Tübingen, zwischen Elifabetha Catharina, Gott- lieb Marguards Ehefrau zu Unterjesingen cum cur. et Lons. Kl. Wirten, und Maria Agnes, Johann Georg Wolfs Ehefrau zu AlLingen cum cur.. t 0on8. B.kl., Aten, eine Testaments-und Theilungsstreitigkeit betreffend, wurde die Urthel voriger Zu» stanz mit Modisieatiou bestätigt. Stuttg. den 17. Nov. iZig. 4) Zn der Appellat. Sache von Nürtingen zwischen der verwittweten Christiane Fricdrike Schweizerbartin von Stuttgart, Kl. Antin und dem Rathsverwandten Balz in Nürtingen, Bekl. Aten, Ersaz-Ansprüche an lezteren aus einer Vermögens-Ver- waltung betreffend, wurde die Urthel voriger Znstanz bestätigt, tbiä. eoä. Straf-Erkenntliiße des Kcnigl. Crimlnal- Tribunals. Acl Auns. Sacr. Regiae Maj. Am 1. Nov. wurden die zu Heilbronn wegen Falschmünzcns in Verhaft u. Un- tersuchung gekommenen Gottlieb Klöpfer von Strümpfelbach u. Cons. zu nachstehen- den Strafen, neben dem Ersaz der Kosten, verurtheilt, nemlich j) Gortljeb Klopfer, statt der gesezlichcn Strafe des Strangs, im Wege der Gnade, zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe; . 2) Mir ael Frtt von Allmersbach zu sechsjähriger Zuchthausstrafe, und nachhe- rigcr Rrclusion in rin Llrbcitshauß auf unbestimmte Zeit; g) Friedrich Grettenberger von Steinheim an der Murr,, zu sechsjähriger Zucht- hausstrafe; 4) Zakob Wagner von Kerlewek, Oberamts Hall, zu vier-und ein halbjähriger Zuchthausstrafe und r achherigcr Neclusi'on in ein Arbeitsyauß; 5) Jakob Erhard von Mainhard zu zweijähriger Zuchthausstrafe; 6) Friedrich Brückner von da, zu fünffehnmonatlicher Zuchthausstrafe; 7) Ernst May von Oppenweiler zu einjähriger Zuchthausstrafe; 8) Dorothea Walter von Nvhrbach zu neunnwnatlicher Zuchthausstrafe; 9) Gottlieb Wolff vom Schiffrainhof, zu ein u. einhülbjährigcr Zuchthausstrafe. Eo em ist der zu Ellwangen in Untersuchung gekommene ^akob Wahl von Ol- dendorf, wegen Widersetzlichkeit gegen die Obrigkeit und anderer Vergehungen, nelen dem Ersaz Hier Kosten,'mit zwei und einhalbjahrigcr Festuna sstrafe belegt worden. Den g. Noe. wurde der zu Göppingen wegen Münzfälschung in Verhaft und Untersuchung gekommene Anton Klotzbücher von Reinekshof, im Großherzogthum Baden, zu zehenjähriger, sodann dessen Mitschuldige, nämlich seine Ehefrau Anna Maria zu vierjähriger, und Zgnaz Klotzbücher von Gmünd zu einjähriger Zuchthausstrafe, neben dem Ersaz 431 der Kosten verurtheilt, daneben aber auch verfügt, daß die beiden ersten Juquissen nach erstandener Strafe ans den Körffgl. Stauten gewiesen werden sollen. Unter dem 5. Noo. ist der zu Tuttlingen in Untersuchung gekommene Joseph Kien er von Durchhausen wegen Wilderei-Attentats und Gewehrverheimlichung, zu vier und einhalbmonarlicher Festungsarbeit, und Zu Bezahlung von zwanzig Pfund Heller, so wie zum Ersaz aller Kosten, verurtheilt worden. Am 10. Nov. wurde der zu Calw wegen bedeutenden Dienstvergehen, in Unter- suchung gekommene Zwangs t Arbeitshaus-Aufseher Herme von da, seines Dienstes entsezt, zu Bekleidung eines ähnlichen für unfähig erklärt, und zu sechsmonatlicher Festungsstrafe innerhalb der Festung, so wie zum Ersaz der Kosten und des Scha- dens verurtheilt. Den 11. Nov. ist der zu Rottenburg in Untersuchung gekommene Heinrich Wei- mer von Bohndorf, wegen wiederhohlten Diebstahls, neben dem Essaze der ihm zu- geschiedenen Kosten, mit sechsmonatlicher Zuchthaus irbcit bestraft worden. Unter dem 12. Nov. wurde der zu Urach verhaftete Conrad Rucs von da, wegen Betrugs , neben dem Ersaz aller Kosten, mit achtmonatlicher Zuchkhaußstrafe belegt. Am lg. Nov. ist der zu Urach in Untersuchung gekommene Hospital-Kastenknecht Michael Eberle von da, wegen Rests, und hiebei konkurrirenden Fälschungen, neben Cassation von seiner Stelle, und Unfähigkcits- Erklärung zu Bekleidung eines öffent- lichen Amts, zu einer zweijährigen Zuchthausstrafe in Markgröningen, so wie zum Ersaz aller Kosten und des gestifteten Schadens, verurtheilt^ worden. Lim 16. Noo. wurde der zu Calw verhaftete Joseph Stark von Luzenhard we- gen at entlrtcr Nothzucht , neben dem Ersaz aller Kosten , mit achtzehenmonatlicher Zuchthausstrafe mir dem Anhang belegt, daß er mach deren Erstehung unter genaue Aufsicht seiner Ortsobrigkeir gestellt werden soll. Unter dem 17. Nov. ist die zu^Mergentheim in Verhaft und Untersuchung ge- kommene Barbara Ehrmann von Simershausen, wegen lebensgefährlicher Behand- lung ihres ncugebohrnen Kindes, neben dem Kosten-Ersaz, zu fünfjähriger Zucht- hausstrafe condemnirt worden. Eodem wurde der zu Mergentheim verhaftete Johann Georg Stähle von Ober- höfen wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaz aller Kosten, mit sechömonat- licher Zuchthaußarbeit bestraft. Am 22. Nov. wurde in der Untersuchungssache gegen diezu Heilbronn verhafte, te Diebcgesellschast des Johann Christoph Schüler von Löwenstein erkannt, daß 1) gedachter Schüler zu zehenjähriger - 2) Joseph Sing zu achtjähriger - g) Elisabeth« Schüler zu fünfjähriger - 4) Regina Emmer zu dreijähriger - 5) Johann Kübler zu zweijähriger - 6) Maria Anna Schüler zu einjähriger - und 7) Magdalena Rock zu viermonatlicher Zuchthausstrafe, endlich 8) Johann Bernhard Hassold zur viermonatlicher Zuchthausstrafe verurtheilt, 432 auch die ad Nr. i — 7 genannte Delinquenten nach erstandener Strafe In Arbeitö- häußer recludirt werden sollen. Lociem ist der zu Ellwangen verhaftete Georg Gold von Fachsenfeld, wegen Ve- rrugö, zu achtmonatlicher Zuchthaußstrafe in Gotteszell, und. offen Mitschuldiger Johannes Keller von Pfannenstiel, zu viermonatlicher Zuchrhmrsstr:fe in Markgrö- ningen , neben dem Ersaz aller Kosten condemnirt worden. Den 24. Nov. wurde der zu Calw in Untersuchung gekommene I Hann Georg Schund von Magstadt, wegen Lhäklicher Mißhandlung eines Gensd'a mes neben dem - ihm zugeschiedenen Kostens- Ersaz, zu viermonatlicher Fest ngearbeit verurtheilt. Unter dem 25. Nov. ist der zu Ludwigsburg verhaftete Heinrich Könngott von Heilbronn wegen großen qualificirten Diebstahls, neben dem Ersaz aller Kosten, mit achtmonatlicher Festungsarbeit bestraft worden. Lodern wurde der zu Riedlingen in Untersuchung gekommene Martin Iaudes von Ittenhausen wegen Wilderei-Attentats, Gewehrverheimlichung und Ungehorsams ge- gen einen Forstbcdienten, neben dem Ersaz aller Kosten, und der Confistation seines Gewehrs, mit fünfmonatlicher Festungsarbeit und einer Geldbuße von 20 Pfund Hel- lern belegt. Am Ly. Nov. ist der zu Ulm verhaftete Norbert Mönch von Kirchbierlingen, we« gen Baumbeschadigung, zu öffentlicher Ausstellung und zu einjähriger Zuchtsau.'stra- fe in Gotteszell, mit Willkomm und Abschied, so wie zu Erstattung aller Kosten und des Schadens verurtheilt worden. w. rdc der zu Ludwigsburg in Verhaft und Untersuchung gekommene Con- rad Rockenbauch von Entringen, wegen eines an seinem Dienstherrn in dem Königs. Residenz-Schloße verübten Diebstahls, neben dem Ersaz aller Kosten zu zweijähriger Festungsarbeit condemnirt. Lodern ist der zu Göppingen verhaftete Joseph Bayer von Iggingen, wegen ehe- brecherischen Concubinats mit der Johanna Goldhorn von Urach, neben dem Ersaz aller Kosten zu vicrmonatlichen Zuchthausstrafe in Markgröningen, und seine Mit- schuldige zu viermonatlicher Arbeit als Hofschäfferin in dem Irrenhaus zu Zwiefal en, verurtheilt worden. Lodem wurden die zu Urach, wegen Diebstahls und rcsp. anderer Vergehen in Untersuchung gekommene Georg Friedrich Faas von Reutlingen und Consorwn, ne- ben dem Kostens-Ersaz, zu folgenden Strafen verurtheilt, uemlich Inquisir Faas zu zwei und einhalbjähriger Festungsarbeit, seine Tochter Anna Elisabeth zu fünfzehumonatlicher - und seine Ehefrau. Anna Catharina zu viermonatlicher Zuchthausstrafe. Eodem ist der zu Göppingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Christian Geyer von Zell unter Aichelberg, wegen verübter Brandstiftung, neben dem Ersaz -aller Kosten, mit sechsjähriger Zuchthausstrafe belegt worden. Eodem wurde der zu Rottenburg verhaftete Göttlich Heinrich Kramer vcm Sulz, wegen Theilnahmc an einem sehr beträchtlichen Diebstahl, zu einer scchsnwna uchcn Festungsarbeit, so wie zum Ersaz der betreffenden Kosten u. des Schadens verurtheilt» 433. Eodem wurde die zu Calw in Verhaft und Untersuchung gekommene Anna Ma- ria Wcick von Neusatz, wegen verheimlichter Schwangerschaft u. Geburt, neben dem Ersaz aller Kosten zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafe coudenmirt. Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchster Ordre vom 7. Dcc. dem Pre- miSr-Lienten. v. Schuttes vom Leib-Cavall. Regiment die allerunterthanigst nach- gesuchte Entlassung aus den Königl. Diensten ertheilt. Ferner haben Allerhöchstdieselb en unterm 9. Dec. dem Prem. Lieutenant Grafen v. Pü.k cx vom Leib- Cavall- Regim. Nr. 1. die allerunterthänigst nachge- suchte Einlassung ertheilt, und den Staabs- Rittmeister v. Th ungern vom Cavall. Regiment Nr. 3. Dragoner Kronprinz zum Cavall. Regiment Nr. 4. Prinz Adam versezt. Durch allerhöchste Ordre vom 11. Dec. ist beim Jäger-Regiment Nr. 9. König Premier-Lieutenant v. La motte zum Staabs- Capüain, und Second-Lieulen. v. Lang desselben Regiments zum Prem. Lieutenant ernannt. Der vordem irr Königl. Diensten gestandene , vormalige Westphäasche Capitaitt N. Lenz ist wieder als Prem. Lieutenant bei diesem Regiment angestellt. Der Second-Lieutenant v. Sternenfcls vom leichten Znfant.Regiment Nr. io. ist als solcher zum Leib-Cavall. Regiment Nr. i. versezt; und beim Cavall. Regiment Nr. z. Dragoner Kronprinz, die Cadets v.Langen und Erarh zu Secoud-Lieutenan s ernannt. Dem Staabshauptmann v. Faucigny ist die Einlassung aus den Königl. Mili- tair-Dienstcn ertheilt, und Premier Arnold ist als Second-Lieut. beim Iäger-Rcgt. Nr 9. König, ferner der beim Infant. Regiment Nr. 10. st.hende Feldwebel Weber als Second- Lieutenant bei Nr. 10. anvestellt. Unterm 14. Dcc. ist Prem. Lieutenant v. Martens Ne, beim Infant. Regim. Nr. 6. Kronprinz, und die Prem. Lieutenants v. Rampacher und v. Moser vom Infant.Regim Nr.io. zu Staabs- Capitains allergnädigst ernannt worden. llnterm iz. Dec. ist der Staabs-Rittmeister v. Ranzau der Garde zu Pferd, als solcher zum Cavall. Regim. Nr. 2. Herzcg Louis versezt, und Rittmeister v. Einsiedel als solcher bei der Lcib- Escadrou der Garde zu Pferd angestellt worden. Ferner ist Second-Lieut. v. Werthes, und v. Herbort vom Cavall. Regim. Nr. z. zum Leib- Cavall. Regiment Nr. 1, versezt worden Durch allerhöchste Ordre 13. Dec. ist der Ordonanz - Offizier Staabs-Rittmeister v. Schilling zum Cavall. Regiment Nr. 5. versezt worden. Second-Lieuten. v. Hopfgar re u der Jager-Garde avaneirt zum Prem. Lieut., und wird als solcher zum Cavall. Regim. Nr. 4. Prinz Adam versezt. 434 Zu eben diesem Regiment ist Second-Lieutenant v. Grävenitz der Jäger-Garde als solcher, und dagegen Second-Lieuter-ant v, Linden des Cavall. Regiments Nr. 4, Prinz Adam, als solcher zur Jager-Garde verftzt. Se. König!. Maj. haben allergnadigst geruht, vermög allerhöchsten Rescripts vom 10. Dec. die erledigte Amtspfleoe des Ober- amts Mergentheim dem vormaligen Stadtschreiber Kratz mann in Mergentheim zu übertragen;' vermög allerhöchsten Rescripts vom 16. Dec. den bisherigen Oberacciser Eber- len von Tettnang zum Oberzoller und Stadt- Aeciser in Ißny, den Zoll- Comroleur Pfister von Biberach zum Oberacciser in Tettnang zu er- nennen, Und den bisherigen Oberzoller und Stadt-Aeciser Rist von Ißny auf die Zoll-Con- troleurs - Stelle nach Biberach zu versezen. Se. König l. Maj. haben aller-gnädigst geruht, vermög allerhöchsten Rescripts vom 14. Dec. dem zur erledigten kathol. Patronat- Pfarrei Menalzhofen, Oberamls Wangen, nominirten Bicar Sebastian Hahn die, allerhöchste Bestätigung zu ertheilen; vermög allerhöchsten Rescripts vom 15. Dec. die von der General-Superinten, den; Heilbronn getrennte Stelle eines Dekans dem ersten Pfarrer daselbst, Andler, zu übertragen, und den bisherigen Pfarrer zu Heilbronn Fab er, zum Pfarrer in Bissingen, Diö- cese Kirchheim, zu ernennen. Ge. Koni gl. Maj. haben vermög allerhöchsten Decrets vom 12. Dec. aller- gnädigst geruht, dem Posihalter Venninger in Ißny die allerunterthänigst nach- gesuchte Entlastung von seiner Stelle zu ertheilen, und solche dem Bürger und Lamm- wirth Johann Heinzelmann daseibft zu übertragen. Stuttgart. Diejenige Königl. Oberämter und Postämter, welche mit der Be- stellung und Pränumeration auf das Staats - und Regierungs-Blatt fürs erste Se- mester 1814. noch zurük sind, werden hiemit erinnert, solche vor Ablauf dieses Mo- nats an die Unterzeichnete Stelle unfehlbar einzusenden. Den 17. Dec. 1813. Kön. Casster-Amt für das Staats-u-Regier. Blatt. Geislingen an der Steig. Dienstag den 2g. Dec. igiz. wird in hiesiger Cameralvcrwal- tung das Fuhrlohn von 1200 Gehst. Hader, die von hier nach Stuttgart und Ludwigsburg vom Mo- nat Jenner bis Oktober igiH in Partbien geliefert werden sollen, im Abstreich vcrakkordirt werden, wobei sich die Liebhaber gedachten Tags Vormittags 10 Uhr dahier oinfniden wollen. Den n,JD«. 1813. Kön. Camcralvcrwaltung. Aalen. Die aus hiesigem Obcramk gebürtige Conscriptionspflichtige vom ig bis 30 Jahr, welche sich in andern Oberamtern des Königreichs aufhalten, werden hiedurch aufgefordcrt, sich bis zum ersten Jan. zur Musterung in ihrem Heimweftn cinzufinden. Zugleich werden hiedurch die Kön. 435 i. Oberamtec, in deren Bezirk sich solche junge Leute aus hiesigem Oberamt befinden, ersucht, jste aufs Neujahr nach Haus zu weisen, und ihnen über diese Zeit hinaus ohne neue Conscriptions-Passe kei- nen Aufenthalt zu gestatten. Den 10. Dcc. igiz. Kön. Oberamt. Balingen. Da die Jahrs-Musterung sogleich nach dem neuen Jahr ihren Anfang nehmen wird; so werden alle Conscr-.ptionspflichtige von ig bis Zo Jahren, welche auS diffeit-gem Oberantts- Bezick abwesend sind, aüfgefordert, sich nach Hause zu begeben, und den ConfcriptwnS-Gcsczen nch zu unterwerfen. Zugleich werden alle Ober-und Unterämter ersucht, keinem disseitlgen Conscciptions- pstichligcn in ihren Amtsbezirken den Aufenthalt ferner zu gestatten, sondern sie nach Hause zu ver- weisen. Den ii. Oec. igiZ. Kon. Oberamt. Freudcnstadt, Die Musterung der Conscciptionspflichtigcn für das Jahr igig. wird vom F. bis auf den p,. Jan. fünft. Jahrs in dem hiesigen Oberamt vorgenommen werden. Sämtliche von Haus abwesende Conscriptionspflichtigc von >g bis 50 Jahren, mit Ausnahme derjenigen, welche voir dem persönlichen Erschauen dispensirl sind, werden daher aiisgcfvrdert, sich am 2. Jan. i6>4. in ih- rem Heimwesen unfehlbar einzufinden, und der Musterung bei Vermeidung der auf den Ungehorsam in den Conscriptwns-Gcsezen angedrohten Strafen anzuwohnen. Den 12. Oec. igiz. Oberamr. Gaildorf. Am 2. Jan. igig. wird mit der Jahrsmusterung in dem disseitigen Oberamt der Anfang gemacht werden, wobei dem ergangenen allerhöchsten Befehl zu Folge alle diejenigen Con, scribirccn, welche bis den April igig. das Ißte Jahr bereits und das zostc Jahr noch nicht zu- rükgclegt haben, erscheinen ulüsscn, uns nur die durch frühere allerhöchste Gefcze von der persönlichen Stellung dispcasirce Cernscribirte nicht erscheinen dürfen. Letztere haben sich aber, in so ferne sic das Zvste Jahr »och nicht zurükgelegik, bei dem König!. Oberamt ihres Wohnorts messen und nölhigen Falls visilircn zu lassen, und die Documente darüber bis zum Anfang der Revision hiehcr cinzusen- den. Alle andere von obbemerklcm Alter aber werden hicmit aüfgefordert, bis zum Anfang des Monats Januar sich in ihren Geburts - oder Wohnorten cinzufinden, und an dem ihnen dort bekannt werdenden Tag bei Vermeidung der auf daS ungehorsame Ausbleiben fcstgefezten Strafen ur Mn- steiiing zu stellen. Kranke, die nicht zu erscheinen im Stande sind, müssen sich durch oberamtliche und ärztliche Zeugnisse über ihre Krankheit auswciscn, und diejenige, welche auf Berüksichtjgunz, Anspruch machen wollen, ihre Gesuche deswegen spgleich bei der Revision Vordringen, indem« nach Beendigung derselben, wenn sich keine neue Umstande ergeben, keine Rükstcht mehr darauf genommen werden wird. Lehrlinge, die in auswärtigen Laden cingcschricbc» find, haben oberamtlich beurkun- dete Zeugnisse über den Anfang und die Dauer ihrer Lehrzeit mit,;i,bringen. Alle Hoch - und Wohl, löbl. OrtS-Obrigkeitcn werten geziemend ersucht, die Conscripkionspstichkigcn aus dem disseitlgen Oberamt auf die obenbemerkte Zeit nach Hause zu weisen, und keinen ohne ein neues Certificat im Oberamt zu dulden. Den 10. Dcc. ißiz." " K. Oberamt. Heiden heim. Die Conscriptions-Revision wird Montag den Z. Jan. <ßO. in allhissigem Oberamt ihren Anfang nehmen. Es haben deswegen alle aus dem Oberamt Hcidcnbeim gebürtige Cönscriptionspflichtige von dcni igwn big noch nicht zurükgclcgtem Zvstcn Jahr an jener Zeit in ih- rem Geburtsort sich cinzufinden. Zugleich werden alle Hochlöbl Obcramter und andere obrigkeitliche Behörden ersucht, bei dem Eintritt "jenes Termins alle Conscriptionspftichtige aus dem Oberamt Heidenheim in ihr Hcimwcscn zu verweisen. Den 9. Dcc. ißiz. Kön. Oberamt. Kicchheim unter Tek. Da mit dem 3. Jan. iß<4, die Jahrsmusterung in dem hiesigen Oberamt ihren Anfang nimmt z so werden sämtliche dahin gehörige ConscriptiouSpflichkige, u zwar disnial auf befondern allerhöchsten Befehl alle vom zurükgclcgtcn i7lc» bis noch nicht vollendetem 30. Jahr hicmit befehligt, sich bei Gefahr der gcsejlichen Strafen bis auf obige Zeit in ihrem Heim-, n>e|cn persönlich cinzufinden; wo hingegen die 'mir allerhöchster Erlaubniß Studierende, die examinir- te ÄNd^ angestellte Advocaten, Medic. practici, Substituten , und Schreiberei - Jncipienlcn, die in dem Schullehrer - Seminario zu Eßlingen befindliche Subjekte unter 20 Jahren, so wie die eingestell- ten Famuli und Provisoren, von dem persönlichen Erscheinen befreit, und nur gehalten sind, ein le- gales Urkund über ihr Meß und ihre Tüchtigkeit, in den ersten 8 Tagen des künftigen MonatS und Jahrs, zum Oberamt cinzuschiken. Dm io. Dec. 15-5. Kön. Oberamt. Kunzclsau.. Da in dem hiesigen Oberamt die Jahrs-Musterung am Montag den z. Jan. W4.. ihren Anfang nehmen wird, so werden alle diejenige ledige Untertbanen,Söhne von ig bis 30 Jahren, welche vom i. April >754 bis 31. Merz >796. gebohccn sind, aufgcfordcrt, in ihr Heim, Wesen sich zu begeben, und der Musterung zu unterwerfen. Sämtliche Obrigkeiten aber weiden er, sucht, alle Conscriptionspfllchtige von diesem Alter aus dem hiesigem Oberamt nach Hauß zu verwei- sen, und nachher keinem, wenn er nicht durch ein neues Certifikat sich zu lcgitimircn vermag, den ■ Aufenthalt weiter zu gestatten. Den io. Dec. >313. Kön. Obcramt. Lorch. Da vermög allerhöchsten Befehls die Jahrsmusterung für das Jahr >g>4 sogleich nach dem Neujahr vorgenommen werden soll, und dißmal auch die Militairpflichtige von 25 — zo Jahren bei derselben persönlich zu erscheinen haben, so werden hiemit alle gegenwärtig von Hause abwesende Conscribirte, welche bis zum 1. April >8>4. das ig Jahr zurükgelegt, daö 3>tc aber noch nicht an- getceten haben, mit Ausnahme der in den theologischen Seminaricn befindlichen Subjccic, Studie- render, examinirtcr und angcstelltcr Substituten und Schreiberei - ^ncipientcn , angcstcllter Sckul- Provisoren, so wie im Schul-Seminar zu Eßlingen befindlicher Subjekte,. aufgcfordcrt, sich bis den >. Jan. >8>4. unfehlbar zn Hause einzufinden, und der Musterung zu unterwerfen Zugleich werden sämtliche Komgl. Civil-Behörden geziemend ersucht, solche Militairpflichtige auf gedachte Zeit in ihr Heunrvestn gefälligst zurükzuweisen. Den >0. Dec. i8>3. Kön. Oberamt. Mün singen. Nach allerhöchst Königs. Befehl vom 3. er Jpraes. 10. Decemb. d° I. sott die' Jahrsmustcrung für das Jahr -6>4. sogleich nach dem neuen Jahr auch im hiesigen Obcramtsbezirk ihren Anfang nehmen. und zu derselben für dißmal auch alle Conscribirte von >g bis 30 Jahren incl. zur persönlichen Stellung cinbcrufen werden. ES haben sich daher alle aussen ihrem Wohnort befindliche Conscriptionspflichlige Bürgers, Söhne des hiesigen Oberamts von obgcmcldtcm Alter decgestaltcn bereit zu halten, daß sie gleich nach dem >.Jan. >8<4. vor der Königl. Distrikts - Com- mission persönlich erscheinen, und sich bei dev vornehmendcn Musterung stellen können; auch werden zugleich sämtliche Hochlöbl. Obecamter hierdurch ersucht, jeden diffeitigcn Conscriptionspflichtigcn Amtsuntcrgcbencn, der sich allenfalls in einem der jenseitigen Amtsorte aufhaltcn und befinden soll- te , in seine Heimath unverzüglich zucükzuwcisen,. und erforderlichen Falls tranSporkiren zu lassen. Den >>. Dec. >g>3. Kön« Oberamt. Tuttlingen. Die Musterung der Conscripkionspflichtigen für das Jahr >g<4. nimmt in dem hiesigen Oberamts- Bezirk mit dem Eintritt des nächsten JahrS ihren Anfang. Es werden daher alle von Haus abwesende Conscriplionspflichtige des hiesigen Oberamts, welche vom 1. April >784. bis lezten Merz >796, gcbohrcn sind, mithin in dem Aller von >g bis 30 Jahren stehen ,.mit Aus, nähme derjenigen, welche das Gesez selbst vom persönlichem Erscheinen dispensirt, hierdurch aufge- fordcrt, mit dem Anfang des künftigen Jahrs in ihrer Heimath sich einzufindcn. Zugleich werden alle Obrigkeiten ersucht, auf obenbemeckre Zeit sämtlich diejenige, aus dem Oberamt Tuttlingen ge« bürtigen jungen Leute, welche in einem Alter sich befinden, welches ihre persönliche Erscheinung bei. der Musterung erfordert, nach Haus zu verweisen, und auch nachher keinem derselben^, wenn er sich nicht durch ein. neues Certifikat legitimiren kann,, einen Aufenthalt zn gestatten. Den >0. Dec. i8>5. Kon. Oberamt.. Balingen, Unerachtet in hiesiger Stadt das Rindvieh ganz gesund istso stehet man sich doch wegen der in der Nachbarschaft ausgcbrochenen Seuche unter dem Hornvieh veranlaßt, an dem einfallenden hiesigen Christ-Markt, Dienstag, den 2>. dieses, den Rindvieh-Markt nicht abhalten zu lassen. Dieses wird hiemit mit dem Beisaz öffentlich bekannt gemacht, daß jedoch ermeldten Tags der Kramer - und Pferde- Markt hier. Orts werde abgehalten werden.. Den >o. Dec. >8f3. Kön«. Oberamt. und Stadt- Magistrat.. Druckfehler, S. 4rz. Lin. >4«. von oben Ar now anstatt. Arnold. Beilagen Dorschrsst über das Verhalten bei der hungarischen Rindviehscuche. im König/, reich Württemberg. Beilage zu Nro. Z6. des Kömgl. Staats- Md Regiemngs-Blatts vor! 1813. Erneuerte Vorschrift über daS Verhalten bei der hunga rischen RindViehseu che in dem Königreich Württemberg. Au Vermeidung der hungarischen Rindviehseuche, sonst auch^lebergälle', Loserdm're, aTgemetne Rinderpest genannt, sind bei dem Eintritte von Transports fremden Schlachtviehes i« den König!. Staaten unterm 17. dieses Mon. (Staats, u» Reg. Blatt Nr. 52.) bereits Äorsichtsmasregeln angcordnet worden. Da jedoch hierdurch noch nicht alle Besorgnisse gegen Anstekung gehoben sind, und es von höchster Wichtigkeit ist, daß diese verheerende. Len Wohlstand des Landmanns so tief untergrabende Rinvviehkrankheit, wenn sie irgendwo sich anssern sollre, gleich im Anfang erstikr, und ihre weitere Verbreitung verhindert werde; so wird zu dem Ende die im Jahr 1797. erlassene, und neuerlich revidirte, Vorschrift über das Ver- halte« bei der hrrngarischen Rrndmehseache zur pünktlichsten Nachachmng wieder be- kannt gemacht, und allen Ober-und Unter-Beamten und Ortsvorstehern der gemessen- ste Befehl errheilt, in Gemeinschaft mir den Oberamts- und Thierärzten diesem Ge- genstände volle Aufmerksamkeit zu widmen, und, wenn irgendwo eine, auch nur ent- fernte Spur dieser Krankheit sich äussern sollte, die, in der Vorschrift anstdordnetsn Masregeln ohne Ausnahme uno ohne Nebenrüksichten, in Vollziehung zu bringen, I. Kennzeichen und Natur der Seuche. §. i. Acusscre Kennzeichen der Seuche. Die Krankheit äussert sich dadurch, daß die dason ergriffenen Thiers den Kopf hängen lassen, traurig aussehen. Zittern oder Frost, und ein trokncs, kurzes Hüstlein bekommen. Dabei vermindert sich die Lust zum Fressen, verliert sich das Wiederkäuen oder Dänen, und nimmt die Milch bei den Kühen ab. Die Miere- kfcn uv n einen heissen Mund, in den 2 bis z ersten Tagen besondere Empfindlichkeir des Rük.,rades> so daß sich versehe, wenn man mit der Hand darüber, hinfährt, nreiftetrs krünnnt, ls- kere.Zähne, Knirschen mit denselben. Stöhnen, trübe bläuliche Augen, heisse Ohren u>. Hörner, weniger, und.trokneren. Mistabgang. Bald darauf werden die Ohren und Hör- ner kalt, die Thiers versagen das Futter ganz; es stellt sich beschwerliches Achenchö- len oder Schnaufen ein, der Mist wird flüssiger, und sprizt endlich mit einem äußerst widrigen Gestank heraus. Hierzu kommt häufig ein Anfangs schleimigter, nachher eiterartiger Ausfluss au6 CO Zu Nr. 56. 1313. der Nase, zuweilen ein Ausschlag an derHrnterlippe, dem Halse, Bug und Euter, öf, teiö auch Mundfäule, und die noch in geringer Qantirät sich «bsoudernde Milch wird gelb und dikstchr. Zm Verlaufe dieser Krankheit nehmen die Thiere durchgehends am Körperum- fang und Kräften ab, sie ächzen, werfen sich nieder, stehen wieder auf, könne» mit den Hint-rftlssen sich nicht fest halten, der Durchlauf ist mir Zwang verknüpft, der dünne Abgang dabei ist gelblich - oder schwarz -grünes Wasser, hier und da mit Blut vermischt, unter welchen steigenden Zufällen sie am siebenten, neunten oder eilsten Tage, in seltenen Fällen etwas spater, zuweilen auch früher sterben. §. 2. Innere Kennzeichen. Die Krankheit würkt besonders aus die Verdauungs-Werkzeuge, entzündet, wenn sie schon mehrere Taxe vorgerückt ist, vorzüglich den vierten Magen, besonders ge- gen das söge-'«nn re Magen knopflein, woselbst sich geschwollene rothe Flecken zei- gen; sie sezt derrselb'en in brandigren Zustand, und die Entzündung verbreitet sich auf dci' drirten Magen, Löser oder Mannigfalt genannt, macht ihn brandigr, und verhärtet die in demselben sich befindliche Futtermasse, an welcher gewöhnlich das in- uere Häutchen der Blätter, wenn man sie losschälet, hänge« bleibt. Die Gallenbla- se ist meistens sehr groß, und enthält eine mißfarbige, wasserigte, häufig dunkel grüne Galle. Seltener ist die Galle natürlich beschaffen. In den Gedärmen zeigen sich, besonders auf ihrer inner« Seite, entzündete und brandigre Flecke«. Auch die Luuge« find zuweilen entzündet und braudigt, oder enthalten sulzigres Wasser, zuweilen aber erscheinen sie ganz gesund. DaS Fleisch der gefallenen, oder erst bei hohem Grad der Krankheit geschlachte- ten Thiere verliert seine natürlich rothe Farbe, und ist beim Aufuhlen weicher, als ge- wöhnlich, bisweilen auch mir einer Sulz oder ausgetretenem Blut umgeben. Ueberhanpt aber ist von den innerlichen Zeichen zu bemerken, daß sie sich nach der Stärke der Entzündung und der Körperanlage richten, und also bei verschiedene« Thie, ren mehr oder weniger verändert sind. §. 3. Ansteckung. Diese bei uns nicht einheimische Krassheit ist für unser Hornvieh gleichwohl äus- serst ansteckend, und wird nicht nur durch krankes Hornvieh, sondern auch durch alle von demselben kommende Dinge, wie Blut, Mist, Milch, Fleisch, Geifer, Haut, Un« schlitt, und b«rch alles, was von kranken t'yiersschen Thcilcn beflekt ist, oder überhaupt jn der Nähe des Dunstkreises der kranken Thiere sich befindet, von einem Stall und Ort in den andern gebracht. Besonders leicht kann solches durch wollene Klei- dungsstücke und den Korh an den Schuhen geschehen. Es erfordert übrigens mehrere Tage, öfters auch Wochen, bis bei einem ange- stekten Thier die Krankheit ausbricht, und doch kann dasselbe, wenn es gleich noch gesund zu seyn scheinet, bereits anocre Thiere anftecken. Daher kommt auch, daß. wenn ein angestekres Thier auch nur einen Tag neben andern Thiere» im Stall steht, gewöhnlich alle übrige nach einiger Zeit auch erkranken. Einige, jedoch sehr seltene Beispiele zeigen zwar, daß zuweilen ein Srük Vieh von Narur keine Anlage .Zu Nr. 56. iZiZ. z« dieser Seuche hat, und deswegen gesund bleibet, wenn, es gleich der Ansteckung ausgesezl wird. Doch bekommt nicht nur öfters ein solches Thier die Krankheit erst nochVwenu man am wenigsten daran denkt, sondern es wäre auch äußerst rhöricht> von einer solchen Ausnahme gegen die allgemeine traurige Erfahrung de» Schluß zu machen: die Seuche sei überhaupt nicht ansteckend. Es kann jeder bei dem Kinderblattern schon bemerkt haben, daß ein Kind zuweilen bei seinen kranken Ge- schwister« in einem Bette lag, ohne die Blattern zu bekommen, und doch alsdann zu einer andern Zeit von einem fremden Kinde angestekt worden ist. II. Mittel gegen die Seuche. A. Todtschlag der kranken Thiere. §.4. Todtschlag der kranken Thiere. Da diese Seuche in einem so außerordentlichen Grade ansteckend ist, und die viel- fältigsten älter« und neuern Erfahrungen ausweiscn, daß man nur durch den schleu- nigsten Todtschlag der erkrankten Thiere, und Entfernung alles dessen,, womit die* selbe in eine nähere, oder entferntere Verbindung gekommen sind, den angestekren Ort «nd gewöhnlich die ganze Gegend von dem weitern Einreissen derselbe« retten kann,- so müssen an jedem Orte, wo die Seuche eiubricht, alle von derselben ergriffene Thie- re todrgeschtaKen, und sogleich mit Haut und Haar verscharrt werde«. §.■ 5. Anzeige der Erkrankung. Daher muß jeder Viehbesizer sein Rindvieh genau beobachten,, vnd so wie er be- merkt, daß es das Futter versagt, »der trauert, oder sonst ungewöhn iche Zeichen an* sich hat, de« Ortövorfteher die Anzeige davor» machen. Geschiehet die Anzeige erst! alsdann, wann das Thier schon den Durchlauf hat, so ist es ein Beweis, daß der Ei» geuthümer entweder wissentlich die Krankheit verschwiege«, oder wenigstens nicht die- jenige Sorgfalt in Beobachtung seines Viehes angewendet habe, die um der- wichtigen Folge willen ei« jeder anzuwenden schuldig ist. Es wird daher sowohl die gänzliche unterlassene, als a«ch die zu spat geschehene Anzeige, mit empfindlicher, nach Beschaff feaheit der Umstande körperlicher Strafe, geahndet werden. §. 6. Visitation der Eralle. Um jedoch desto gewisser gleich im Anfang der Krankheit alle kranke Thiere in Er- fahrung zu bringen; so hat, wenn in einem Ort oder dessen Nachbarschaft Lerci s Spu- ren dieser Seuche sich gezeigt haben, der Ortsmagisirar ei« oder mehrere sichere Män- ner (Gesnndwärrer) welche entweder kein Rindvieh besitzen, oder de ffelbige LerciiS ver- loren habe», auszuwählcn, welche alle Tage sämtliche Ställe des Orrs visiürcn,• und sich selbst überzeugen, ob kranke Thiere vorhanden sind oder nicht?. Liese Männer solle« aber s) nicht iu die Ställe hineingehen, sondern blos durch die Stallftnster hinein sehen, oder unter der Thüre stehen bseibe«, oder die Thiere, wenn sie dieselbe nicht an- ders sehen können, heraussühren lassen, und untersuchen, ob das Vieh, - welchem sie etwa ein Stük Brod mir Salz gebe» lassen,-- frißt und munter ist. h) Noch weniger sollen sie ei« gesundscheinendes Thier berühren; c) Wenn sie in einem Stall ein krankes Thier anlrcsscn, so solle« sie Lei sonst zu Zu Nr. 56. I8IZ. gewarten habender schweren Verantwortung, dcm^Ortsvorsiehcr die Anzeige da- von machen, nun aber nicht sogleich in andere Ställe gehen, sondern sich zuvor mic einer leichten Lauge von Kalk und Asche reinigen, einige Stunden warten, und wo möglich andere Kleider anziehen, oder dieselbe wenigstens mit Mineral- Säure- Räucherung reinigen. - §. 7. Untersuchung der kranken Thiere durch die Dichschaucr. So wie dem Orrsvorsteher, (eS sei nun von den Eigenthümer« selbst, oder von den zur Visitation der Ställe ausgestellten Männern,) die Krankheit eines Stük Viehes an- gczcigt worden ist, hat derselbe die Viehsch'aue«, und wenn ein Chirurguö im Ort ist, auch diesen zur Untersuchung desselben abzuordnen. §. g. Art der Untersuchung. Die Vichschauer müssen, wenn noch mehrere Thiere im Stall sind, das kranke Th'er vor den Stall heraus bringen lassen, dasselbe nach den oben beschriebenen Kennzeichen der Viehseuche gewissenhaft untersuchen, u. dabei nicht aus der Acht lassen, daß ein Thier schon verdächtig ist, wenn näch einer allenfalls vorgenommenen Aderlässe das erkaltete Blut nicht recht gerinnt, und kein, oder nur sehr weniges Blurwasser hat, alsdann aber dem Orrsvorsteher vom Erftmd der Visirario« Bericht erstatten. _ §. 9.' Felgen der Untersuchung. Ist das angegebene Thier wirklich an der Viehseuche erkrankt erfunden worden so hat sodann der Orrsvorsteher s) den Namen des Eigenrhümers, das Geschlecht und das Alter des Thieres pflicht- mäsig aufzuschreiben, dieses Verzeichnis von Zeit zu Zeit an das ihm vorgesezte Oberamt, und dieses das Wesentliche von 14 zu 14 Tagen an die Medicinal- Section einzuschicken. d) Wenn es das erste in diesem Ort von der Viehseuche ergriffene Thier ist, so hat man dasselbe sogleich an einen abgesonderten ungangbaren Ort bringen, und daselbst von einem hiezu zu bestellenden eigenen Mann, welcher, wenn er selbst ge- sundes Vieh hat, auch desselben Stallung und Wärter gänzlich meidet, warten zu lassen. c) Ist cs nicht möglich, das Thier an einen solchen abgesonderten Plaz bringen zu lassen, so hat man dem Eigenrhümer aufzugeben, cs vor den Ort hinaus uführen, und von dem zum Todrschlagen des Viehes aufzuftellenden Wann rddrcn zu lassen. d) Wenn es aber auch an einen abgesonderten Plaz. abgeführt, und noch einige Zeit beobachte: wird, so muß es dennoch, sobald sich das Zeichen des völligen Ausbruchs der Seuche, der stinkende Durchlauf nämlich, einfinder, todrgcschlagen, und sogleich verscharrt werden. e) Eben so schlägt man nun alle ferner krank werdende Thiere, sobald bei der Untersuchung (§.8. oben)'sich befindet, daß sie die Freßlust verlieren, nimmer dauen, heissen Mund, lockere Zähne, Husten, trübe Augen bekommen, und die Kü- he au der Milch abuehmeu, auf dem hierzu ausser dem Ort bestimmten Platze, rodt, ohne daß man diese noch einige Zeit beobachtet. Zu Nr. 56, 1813» r§. (o. Verantwortlichkeit des Ortsvoi-stchcrs. Der Ortsvorsteher ist unter hoher Strafe dafür verantwortlich, daß die Abfüh- rung und Tödtung des kranken Thieres gleich geschehe. Er hat den Eigenthümer, wenn er sich widersetzen sollte, bis nach geschehener Erecution, einthürmen zu las- sen, und dafür besorgt zu seyn, daß in diesem Fall das,kranke schier gleich im Stall von dem zum Todtschlagen bestimm en Mann übernommen werde. §. 1,. Fortsetzung. Der Ortsvorsieher hat dabei um so weniger einer Ausnahme statt zu geben, als man durchaus nicht gestatten kann, daß wegen eines einzigen eigensinnigen Bürgers die übrigen gesunden Thiede auch augestekr werden, und daß an Orten, wo man die Hosnung hat, durch den Todtschlag der kranken Thiere die Seuche noch zu ersticken, den an dieser Seuche kranken Thieren medicinische Mittel gebraucht werden. §. ir. Die übrigen Thiere in dem angegriffenen Stall müssen abgesondert oder auch tvdtgcschlagen werden. Wenn mehreres Vieh beisammen in einem Stall gestanden ist, so ist der Tovt- schlag eines wirklich erkrankten Thieres nicht hinlänglich. Auch das übrige noch ge- sund scheinende Vieh mnß entweder sogleich todt geschlagen, oder doch wenigstens aus- ser dem Ort von allen übrigen Thieren abgesondert werden. Die Erfahrung hat nur durch z« viele Beispiele gelehrt, daß gewöhnlich alle Thiere, welche neben einem an- gestekten Thier im Stall stunden, vo« der Seuche ergriffen werden. Man wird daher 1) zwar gerne sehen, wenn diese noch gesund scheinende Thiere, starr sie gleich todt zu zu schlagen, i« eine besondere, vor der Kälte hinlänglich bewahrte, und vom! Orr, auch allen Strasse», »nd anders Flecken entfernte Hütte, (welche daher nothigeu Falls aufzuschlageu ist) oder in besondere, von der Commun zu miethende Hä rser, Keltern u. dgl. oder bei guter Witterung in Gärten oder andere- umzäume Pläze gebracht, und um der Sicherheit willen wenigstens z Wochen dorr aufbehalten wer, den. Bricht bei einem dieser abgesonderten Thiere die Seuche aus, so müssen die übrigen noch gesund scheine»den Thiere sogleich an einen zten abgesonderten Ort gebracht, und auch hier wieder z Wochen aufgehalten werden. In so ferne aber 2) die Lokalumstände es nicht gestatten, für die kronss'scheinende und verdächtige Thie- re ausserhalb des Orts eine Hütte anfzurichten, oöer sie auf umzäpme Pläze zu bringen, so bleibt nichts übrig, als daß man sie ebenfalls sogleich tottschlage, in- dem schlechterdings nicht erlaubt werden kann, sie innerha b des Orts zu behalten, und ßeu ganz gesunde« Viehftand einer Gefahr bloszustellen. §. 13. Eigene Männer znm Todtschlagen der Thiere. Die todtgeschlagensn oder gefallenen kranken Thiere müssen acht Schuh tief, so wie der Mist derselben, und alles Futter und Stroh, was in der Nähe derselben ge- standen, und allenfalls von ihnen beschmuzt worden seyn kann, von :-zencn hierzu auf- zustellenden Männern »ergraben werden. Diese Männer sind vo« den Commurcn nicht nur für ihre Mühe zu belohnen, sondern auch mit langen, den ganzen Leib bcdckenden, Nöcken von Wachstuch, oder, wo dieses nicht zu haben ist, von Zwilch. - na mit beson- der« Schuhen zu versehen. Sie dürfen aber jene Röcke und Schuhe ri&t in den Ort herein bringen, und auch nach geendigter Seuche nicht behalten, so..der» die Kleider Zu Nr. 56. r8iz. müssen zur Vorsicht verbrannt werden. Auch haben sich diese Männer, so oft sie in den Ort zurükgehen, immer auf die im §. 6. lit, c. vorgeschriebene Weise sorgfältig zu reinigen. L. Medicinische Behandlung. §.14. Medicinifche Behandlung der kranke» Thiere. So wie die Seuche in einem Ort einen «ngewöhMcherr, und sehr schnellen Gang nimmt, oder einen großen Theil des ViehstandeS bereits ergriffen hat, ist es zwekmL- sisier, nun zur ärztlichen Behandlung der kranke» Thiere überzugcheu, als de» Tod- schlag fortzuseze«. §. 15. Grenzlinie. Damit nämlich in einem angestekten Ort mit dem Todschlag der kranken Thiere weder zu lang sortgemacht, noch zu früh zur medicinifchen Behandlung geschritten werde, so haben x) die Oberbeamte , auch Oberamts - und Thierärzte oder andere p-acricirende Aerzte, theils aus den ihnen zukommenden Unter - und Schultheißamt ichen Berichten, . theils aus Gelegenheit ihrer persönlichen Besuche in den angesickten Orten den Gang der Seuche geuau za beobachten, und dabei 2) vorzüglich darauf zu sehen, ob a> die Seuche ungeachtet des bisherigen Todtsihlags der von derselben ergriffenen Thiere, und ungeachtet der pünktlichen Beobachtung aller übrigen Verordnungen nicht nur nicht nachläßt, sondern vielmehr einen schneller» Gang nimmt. Und jezt in kurzer Zeit mehr Thiere hinwegrase, als vorher? Ob ferner überhaupt b) im Verhältnis! zum ganzen Viehstande des Orts, wie er unmittelbar vor der Seuche war, bereit- viele Thiere wegen derselben todtgeschlage» worden sind, z. B. der zehende Theil des ganzen Hornvtehstandes? «0 Ob die Seuche bereits ia alle oder die meisten Gege»den des Orts, und in sehr viele Ställe eingedrungen ist? ob also d) falls mit dem Tsdtschlag der kranken Thiere fortgefahren werden wollte, mehr Thiere würden todtgeschlage« werden müsse«, als mau durch mediciNische Mittel in diesem bereits ganz angestekten Ort zu retten Hsfnung hat? und e) ob im Gegeutheil auch die benachbarte. Orte, durch die medicinifche Be- handlung der vorhandenen kranken Thiere in diesem Ort, keiner grösseren Ge, fahr ausgesezk würden, jezt erst oder doch stärker asgestekt zu werden? §. 16, FortscLung. Untex diesen Umständen muß in diesem Ort der Todrschlag der kranken Thiere eingestellt, und die medicinifche Behandlung derselben angesimgen werden. Uebrigens will man in Beurtheiluug dieser Umstände die Oberbeamte und Aerzte nicht ängstlich beschränke». Jedoch gibt man ihnen bei ihren Pflichten nicht nur im allge- meinen ans, mir aller Gewissenhaftigkeit zu verfahren, sondern kann ihnen auch nicht verhalte«, wie sie alle diese Umstände zusammen nehmen, und sich nicht nnr a» einen, z. B^blos an das IcrhlverhältniS, zu halte» haben, welches schon deswegen nicht der emzige Bestimmungsgrund ist, weil. kS »ach Umständen «öchig seyn kann,, mehr- oder- Zu Nr. 56, 1813. weniger als den zehnten Theil mederzuschlagert, und es überhaupt in keinem Fall auf einige Stuke mehr oder weniger ankommt. §. t7. Absonderung der kranken Tlücre. Bei den, Anfang der' medicimschcu Behandlung ist nörbig, daß die kranke» und gesunden Thiere auf das genaueste abgesondert werden. Es müssen daher 1) die Kranken wo möglich aus dem Ort hinaus gebracht, in wohl verwahrte, von diesem, und allen arrdern Orten, auch allen Strassen, und Viehweiden entfernte Hütten- Keltern u. d., bei welche» jedoch genau daraufzu sehen ist, daß das Ab- laufwasser nicht in einen Fluß, oder gar in den Orr selbst laufe, gebracht, 2) von besonders dazu anfgestellten Männern besorgt werden, welche sich nicht nur von gesundem Vieh entfernt halten müssen, sondern auch mit eben der Kleidusg, welche oben §. ig. vorgeschriebe» worden ist, ans Csrmmmkosten zu versehen find. Z) Werden die kranken Thiere nunmehr mit den unten beschriebenen Arzneimitteln versehen. Futter bedürfe» sie jezt keines mehr, sondern allem ihr sonst gewöhn- liches Getränke. <$. iß. Fortsetzung. Fehlt es aber an aller Gelegenheit, die kra»ken Thiere ausser dem Ort in Kranken- hütten zu bringen, so müssen womöglich alle gesunde, besonders wenn die Zahl der gesunden kleiner, als die Zahl der kranken ist, hiuausgebracht werden. Nur dürfen »»rer diesen schlechterdings keine solche Thiere seyn, welche in einem Stall waren, wo eines bereits erkrankt ist, sondern diese müssen besonders, jedoch auch a uss er dem -Ort, gestellt werden. §. iy. Fortsetzung. Ist es aber auch nicht möglich, die gesunden Thiere ausserhalb des Orts an- zubringen, so ist es in diesem äussersten Rothfall zwar erlaubt, die kranken in be- sondere, von der Commu» zu mieihende Ställe im Ort selbst zu bringen; nur müs- sen diese am Ende des Orts, und von den Ställen, wo das gesunde Vieh steht, so weit als nur immer seyn kcmu, entfernt seyn. §. 20. Jnoculation. Weil aber in diesem Falle immer wahrscheinlicher wird, daß nach und nach alle Thiere dieses Orts von der Seuche ergriffe» werden, so muß man denjenigen Vieh, Haltern, deren Thiere noch gesund find, anrathe«, daß sie, unter der gegenseitigen, der Obrigkeit anzuzeigenden, und von ihr zn bekrafngeu'ocn Versicherung, einander entschädige» zu wollen, lieber allen ihren noch gesund scheinenden Thieren die Seu- che inoculire» lasse». Sie habe» dabei die Hoffnung, mehr von ihren Thieren zu retten, als wenn dieselbe» natürlich angestekr werden, indem mau die medicinrschen Mittel, weil man den Grad der Kraskheit besser kennt, leichter, und sicherer avwen, den kann, und die Krankheit überhaupt durch die Jnoculation gutartiger gemacht wird. Bei einem solchen eintretenden Fall wird die gehörige Belehrung hier;» ertheilt, und »öthigevfaüs der Laudrhierarzt abgeschikr werden. §. 2t. Act der medicmischen Behandlung. ^ Wenn es i» ei»em Orr einmal so weit gekommen ist, daß die Seuche d»rch den Todschlag nicht mehr esstikt werden kan«, sonder« zrrr wedicivischen Behaudltrng der. Zu Nr. 56. I8IZ. selben geschritten werden muß; so kann doch schlechterdings nicht geßattet werden, daß die Eigcnthümer ihrem kranken Thier selbst abwarren, oaß sie die vielen. Pfuscher, welche sich für Vieharzte ausgeben, zu ihnen lassen, oder ihnen andere als die vsrge- schriebenen Arzneien gebrauchen. Auch diese Verordnung, so wie alle andere, dient nur zum Besten der Viehbesitzer, welche sich sonst unwissend selbst schassu können. Ohnehin glaubt man gewöhnlich, wenn die Seuche an-'einem Ort von Natur gelin« der wird, daß die daselbst gebrauchten Heil-oder Präservativmittel Schuld daran seien, und verläßt sich nun an andern Orten darauf, wird sogar nachlässig, und verliert nun, ungeachtet der gerühmten Mittel, oft «Les Vieh. W §. 22. Präscrvativniktcl für gesunde Thicre. Gesunden Thieren mag der Eigemhümec, ausserdem, daß er den Stak n»d das Vieh so reinlich als möglich hält, Salz unter dem Futter geben, und überhaupt sau« re Mittel brauchen: wie Wasser mit Essig, Vitriolsänre oder mit Salzgcist angenehm« säuerlich gemacht, Sauerkrautbrühe, Käs« oder Höfelwasser, saure Aepfel, Wein« oder Malztreber, Traubenlaub, oder sonst etwas von der Art. Auch vermeidet man soviel möglich die Mästung des Viehes, weil ein fettes Vieh der Seuche leichter als ein mageres unterliegt. Siuerbronnen. Finden sich in der Nähe saure Quellen, wie z. B. in Kanustadt, Berg, Göppin- gen, Deinach u. s. w., so gewöhne man das Rindvieh, so bald als möglich, daran, und wähle besonders diejenige Quelle aus, welche am meisten gelbe Erde absezr. Giilwuristcckcii; Citerl'andcr. Häufige Erfahrungen haben gezeigt, daß Rindvieh, welchem man bei Zeiten GA« wurz gcstekt, oder Eiterbänder gezogen hat, bei übriger vernünftiger Behandlung Au Nr. 56. 18 rz. Eben so kann man sich auch des bei Pferden gewöhnlichen Ledersteckens am nem- lichen Ort bedienen; noch leichter ist es, wenn man nur in den Halslappen einige Schnitte macht, diese des Tags 1 - 2 mal mit der Salbe Nr. 2. cinreibt, und sie wie, der erneuert, so bald sie zu heilen anfangen. Die Geschwüre, sie mögen auf die eine oder die andere Art bervorgebracht wor- den seyn, unterhalt man so lange, als die Gefahr emec Ansteckung dauert. Aderlässen. Des Aderlassens als Vorbeugungsmitrels bedient man sich nur alsdann, wenn sich entzündliche Krankheiten unter dem Rindvieh, unabhängig von der allgemeinen Seuche zeigen, wie z. V. Lungenentzündungen, die man im ersten Anfang der Krauk- heit als solche, und vorzüglich dadurch erkennt, daß ein solches Thier, wenn cs in den ersten Tagen der Krankheit niedergeftochcn wird, schon entzündete oder sogenannte faule Lungen hat. ^ Lariercn. Alsdann ist es auch gut, gelinde Abführungsmittel, wie z. V. ^ - 1 Pfund Frie- drichssalz, nach Verhältnis des Alters und der Kräfte des Thiers, oder ähnliche Mittel zu gebrauchen. Alle übrigen sogenannten Präsi-rvativmittel haben keinen andern sichern Erfolg, als den des GeldverlnstS. Man hüte sich besonders vor den vielen umhergehe,-den sogenannten Mehärzteu, welche ihre Präservativmittel anpreisen, lasse sie ja nicht in dev Stall, indem sie sonst leicht das gesunde Vieh austecken können, weil sie öfters von krankem Vieh Herkommen. Die bester, Präservativmittel bestehen in genauer Befolgung aller hier an die Hand gegebenen Vorsichtsregeln, um die Ansteckung zu verhindern. §. 2z. Wicdcrgencscne. Wenn bei einem kranken Thier der Durchlauf aufhört, ein beträchtlicher Ausschlag sich einsiadet, die Freßlust und das Wiederkäuen, und bei Kühen die Adsvridetltng ei- ner flüssigen Milch wieder eintritt, so ist alle Hofnung zu seiner Wiedergenesung da. Man bringt cs sodann von den Kranken hi»weg, jedoch vor Versiuß von 8 Tagen, und ehe es mir einer Aschenlauge überall abgewoschen worden ist, nicht in seinen gewöhnlichen Stall, gicbr ihm auch weniges, aber öfters, ein gesundes Futter, und gewöhnt es nur nach und nach an die gewöhnliche Portion. §. 24. Wann das Todtschlagen wieder einrrcte. Endlich kann jedoch auch in denjenigen Orten, wo die med cinische Behandlung der kranken Thiere bereits angeordnct worden ist, der Fall cintxeten, daß der Todtschlag derselben der mediclnischen Behandlung wieder vvrzuzieben ist. Wann nämlich die Oberbeamte und Ae zte bemerken sollten, daß die Krankheit in einem Orte sehr nach- gelassen hat, die Seache auch in den benachbarten Orten entweder gar nicht, oder sehr gemäsigr herrscht, folglich durch den daselbst ungeordneten Todtschlag der kranken thiere höchstwahrscheinlich unterdrükt, und dem Orr, welcher noch viele von der Seu- che unangegriffene Thiere hat, dadurch ein grosser Vonheil verursacht werden wird, so müssen die weniger vorhandenen kranken Thiere vollends todtgeschlagen werden (2) Zu Nr. 56, iZiz. Z. Uebrrgens versteht sich, daß auch an denen Orten, wo die Medicinische '->lung statt hat, in Rüksichr auf die Verscharrung der gefallenen oder ge, - Lhiere, des Dungs ur.d Futters von denselben u. dgl. die nämliche Sorg- -sastucr werden muß, wie au Lenen Orten, wo die kranken Lhrere zu Erftt, der Seuche todtgeschlagen werden. C. Polizeiachftalten gegen die D erbreitung der Seuche. §. 26. Nothwendigkeit der Polizeianstaltcn. Bei dieser pestartigen Seuche kann jedoch weder der Todtschlag noch das Mediciniren der kranken Thiere den gewünschten Zwek herbei führen, wenn man rnchr zugleich auch die daneben notwendigen Polizelanstalken auf daS pünktlichste be, foigr. Es werden daher nicht nur die Ortsvorfteher, sondern überhaupt alle Bürger aufgefordert, daß jeder in seinem Theile dazu beitragen, und die Obrigkeit nicht in die * Nochrvendigkeit setze« möchte, durch geschärftere Maasregeln ihre Vollziehung zu er, zwingen. Man kann bei dieser Seuche nicht vorsichtig genug seyn, sehr leicht aber durch Unterlassung auch nur einer einer einzigen der angegebenen Borstchrsregel», und was ihnen gleich ist, grosses Unglük über einen ganze» Ork, ja, über eine ganze Gegend bringen, so wie hingegen umgewendet schon mehrere Orte, welche mitten unter sngestek, ten Orren lagen, durch die besondere Thätigkeit ihre« Ortsvorsteher, u. weU diese schlech, terdn os keine Unordnung du beten, von der Seuche frei geblieben sind. Um hierüber gar keinen Zweifel übrig zu lassen, so will man hier alle Anstalten, welche in dieser Hiusichr an den arrgestekten sowohl, als nicht angcsiekten Orten z» beobachten sind, be, stimmt angeben, sodann aber auch mit um so grösserer Aufmerksamkeit «der ihrer Ve, vbachlur-g wachen. Unb damit die Nothwendigkeit strenger Poltzeigrsetze um so mehr jeden, einleuchtend werde, so macht man folgende Beispiele der verschiedenen Arten der Ansteckung hier allgemein bekannt. Daß bereits sichtbar erkranktes Vieh anderes gesundes ar stecke, wenn dieses in die Nähe des ersteren kommt, ist durch so viele traurige Erfahrungen bekannt, daß es wohl überflüssig seyn würde, einzelne Beispiele hievon hie« anzufuhren; weniger be, kaum hingegen wird seyn, daß selbst solches Vieh, welches nur in der Nähe von Kranken war, auch schon wieder anderes anstecken kaun, ehe die Krankheit selbst bet ihm ausbrichr, welches leztere gewöhnlich mehrere Tage, zuweilen erst einige Wochen nach der Ansteckung geschieht; folgendes Beispiel wird dieses hinlänglich bestätigen. Am Herbste 1796. kam ein Paar Ochsen von der Vorspann aus Villirrge« nach Lustnau in seinen gewöhnlichen Stall zu anderem Vieh zurük; bei einer nc, ben einem der Ochsen gestandenen Kuh brach die Uebergälle einen Tag früher ans, als bei dem Ochsen selbst. Von diesen Thieren verbreitete sich nun die Seuche über den ganzen Ort. Daß diese Kuh nur von dem Ochsen angestekt seyn konnte, erhellt daraus: daß vorher die ganze Gegend auf viele Stunden um Lustnau her völlig frei von der Seuche war, und daß durch ein anderes Paar Ochsen die Seuche zu gleicher Zeit nach Haß lach, Tübinger Obcramks, gebracht wurde, welches mit den Lustnau er Ochsen in einem Zu Nr. §6. izrz. Stall zu Villingen gestanden war, aus welchem kurz vorher alles Rindvieh durch die Uebergälle weggerast wurde... , Welch grosser Nachtheil aus der unvorsichtigen Benutzung der Haute entstehe, wird "folgendes Beispiel zeigen: , ^ .. r Als die Seuche im Sommer 1796. rn Hemmingen ausbrach, wurde die Haut des zuerst daselbst Krankheitshalben getödteten Viehes, bei welchem der Besitzer nichts ansteckendes argwohnte, einem Sattler in Ditzingen grün zur Bearbeitung überlie- fert. Wenige Tage darauf brach bei dem Rindvieh dieses Sattlers die Seuche aus; man entfernte dasselbe sogleich aus dem Orte, tödtete und verscharrte es; alles übrige Rindvieh in Ditzingen blieb hierauf von der Seuche frei. Sehr aussallcnd war es, daß in der innern Sradt Schorndorf die Rothqer- ber, welche Haute von kranken Thieren in ihre Häuser brachten, zuerst ihr Vieh durch die Seuche verlohreu haben; auch daß in Baknang zuerst derjenige Rindviehstall cm- gestekt worden ist, in dessen Nähe Häute von krankem Vieh bearbeitet wurden. Dürfte man sich darauf verlassen, daß mit dem Fleisch der angestekten und ge- schlachteten Thiere vorsichtig genug umgegangen würde, so stünden der ftrnern Benu- zung derselben wenig Bedenklichkeiten im Wege. Allein die Erfahrung hat gelehrt, daß die meisten es an dieser Vorsicht fehlen lassen, und alsdann grosse Nachtbelle hier- aus entstehen. Wie leicht zu einer allgemeinen Ansteckung durch das Fleisch Anlaß ge- geben werden könne, folgt aus dem Beispiel von Bitten selb, wo der erste erkrankte Ochs geschlachtet, und das Fleisch davon um einen wohlfeilen Preiß^verkauft wurde. In allen Häusern, in welche solches Fleisch kam, brach zuerst die Seuche aus, und breitete sich bei so vielen dadurch entstandenen Berührungspunkten schnell über den ganzen Ort aus. So blieb auch Kleinb ottwar ganz frei von der Seuche, während dieselbe in Großbottwar wüthete, bis eilt Bürger aus ersterm Ort krankes Fleisch von Groß- bottwar in sein Haus brachte, worauf einige Tage nachher sich unverkennbare Merk- male der Seuche an seinem Vieh zeigten; welches aber sogleich aus oem Ort gebracht und verscharrt wurde. So ist cs auch bemerkeuswerth, daß in mehreren Orten, wo die Seuche schon weit um sich gegriffen hatte, dieselbe noch crstikr wurde, als die Bürgerschaft sich da- hin vereinigte, kein Fleisch von angestekten Thieren mehr zu benutzen, und die übrigen gegebenen Vorsichtsregcln streng zu befolgen. Daß Mist von kranken Thieren, wenn gesunde daran riechen, diese austecke, zei- gen viele Beispiele; sogar ist in Neckarrems und Untertürk heim der erste Stall auf diese Art ang-üekt worden, daß durchgetriebenes krankes Vieh auf die Miststätte des Stalls kam, über welche nachher das gesunde g Heu mußte. Ja! daß selbst die Ausdünstung des Mifts, der schon vor Wochen u. Monaten von kranken Thieren ge- fallen ist, die Ansteckung in Orten, wo die Seuche bereits aufgehört hat, wieder aufs neue verbreite, zeigt das Beispiel von Rudersberg Nachdem daselbst im Jahre 1796. die Seuche schsn drei Wochen lang aufgehork hatte, wurde der im Ort anfge- Zu Nr. 56. 1813. häufte Mist «ach und nach auf die Felder gebracht, und bald darauf verbreitete sich wieder die Seuche, ohne daß man irgend eine andere Ursache der Ansteckung ausfin- dig machen konnte. Daß man überhaupt, in Absicht auf die Ansteckung, nicht vorsichtig genug senn könne, beweist folgendes: Man sähe im Winter 1796. eine Heerde von 10 Stük Rindvieh über einen Plaz auf dem Felde gehen, über welchen man vorher einige an der Seuche gestorbene Thie- re nach einer im Wald aufgeworfenen Grube geschleppt hatte. Diese 12 Stücke fien- gen hier sogleich an, die Erde zu beriechen, und zu brüllen. Den achten Tag darauf waren schon fünf Stük krank, und in der Folge die übrigen, und nur eins von den zehnen kam durch die beuche. Sehr häufig erfolgt auch die Ansteckung mittelst der Luft; daher gewöhnlich die Seuche von einem benachbarten Stall irr den andern kommt, besonders wenn der Statt, wo noch gesundes Vieh steht, Oefmmgen hat, aus welchen man nach den bereits angestekten sehen kann. Man verschliesse daher solche Oefnungen, wenn sich ein Stall in der Nähe befindet, worin« krankes Vieh ist oder war. Wie le'.cht durch Kleider und Schuhe die Ansteckung von einem Stall in den andern gebracht werden kann, erhellet schon daraus, daß die meisten Ortsvorsteher in den angestekten Orten, wenn sie nicht bei den Stallvisitationen und Besichtigung kran- ker Thiere sehr vorsichtig waren, ihr eigenes Vieh durch die Seuche verwhreu haben. Daß man aber die Seuche, ungeachtet der vielen Gelegenheiten zur Ansteckung, bei Zei- ten ausrott-en kann, beweisen nicht nur England, Frankreich, Belgien, das dänische Seeland, und andere Länder, sondern auch in Württemberg ist sie später mit Sicherung des grösten Theils des Rindviehs erstikt worden. Hiebei ist aber wohl zu bemerken, daß, wenn es einem Orte gelungen ist, die Seuche zu ersticken, man dennoch alle Borsicht auch in der Folge za. beobachten har, um sie abzuhalreu, indem sie nicht wie andere Viehseuchen mit der Iahrszeit, in der sie entsteht, aufhork, sondern öfters in einem Lande, wo man nicht alle Mühe, sie zu vertilgen, awvenvet, mehrere Jahre fortwüthet, und also leicht eine nach der ersten Erstickang begangene Nachlässigkeit die Gefahr wieder aufs neue bringt. §. 27. Es kann demnach wegen de§ Misbrauches, welcher in frühem Zeiten da- mit getrieben worden ist, und weitere Ansteckung Veranlaßt hat, die Venuznng von Milch, Butter, Schmalz von erkrankten Kühen, ferner der Häute, des Fleisches und Unschlitts von Rindvieh, welches mit der Seuche angestekt war, und siel oder niedergeschlagen wurde, durchaus nicht gestattet werden : vielmehr wird hiemit verord- net, daß jedes an der Viehseuche erkrankte Thier, es feie nun im Anfänge der Krank- heit oder erst in der Folge niedergeschlagen worden, oder gar gefallen, mit Haut und Haar, und zwar 8 Schuhe tief, verscharrt werden soll. §. rg. Dich-und Fieischdandrl. Aller Hornvieh-und Fleischhandel von angestekten Orten, mit andern angestekten und nicht angestekten Orten, ist schlechterdings verboten; es darf daher bei unvermeid- lich hoher Strafe aus einem angestekten Ort in einen andern, er seie nun auch ange- stekt oder nicht Zu Nr. 56. I8iz. «) weder gesundes, noch weniger krankes lebendiges Hornvieh, besonders aber b) kein Fleisch oder Unschlitt von gesunden oder kranken geschlachtetem Vieh, roch c) Mstch, Butter, Schmalz, gebracht werden. §. 29. Fortsetzung. Vielmehr haben die Ortsvorstehcr angcstekter und nicht angestekter Orte, (in lezkern besonders, wenn sie in der Nachbarschaft angcstekter Orte sind) die Uebertreter dieser Gesetze sogleich dem Oberamt anzuzeigen, und dieses nach vollendeter Untersuchung wegen ihrer Bestrafung bei der Königl. Mcdicinal - Secrion anzufragen. 50. Futter und Stroh. Uebngens kann man gestatten, daß aus angestekten Orten in andere angestckre, oder nicht angestekte Orte Futter unt> Stroh gebracht werde, wiewohl auch hier den Viehhaltern anz-urathen ist, dasselbe nicht zu kaufen. Es wird aber zugleich verordnet. a) daß aus einem angestekten Ort in einen andern, er feie nun auch angcstekt oder nicht, schlechterdings kein solches Futter und Stroh gebracht werde, welches ent, weder in dem angestekten Stall oder Haus, oder auch nur in den Häusern und Scheuren in der Nähe eines angestekten Stalls gelegen hat, b) daß auch dasjenige Futter und Stroh angcstekter Orte, welches entfernt von angestekten Ställen lag, zuvor aufgebuuden, auf einem freien Plaz ausgerüstet, und dadurch gereinrget werde, und c) daß der Käufer sich vom Ortsvorstehcr ein Urkund darüber geben lassen solle, daß das auszuführende Futter und Stroh wirklich nicht aus der Nachbarschaft angescek- ter Ställe genommen, und zuvor ausgelüftet worden ftie, widrigenfalls d) die Ortsvorstehcr desjenigen Orts, wo dasselbe gekauft werden sollte, oder wohin es bereits verführt worden ist, cs nicht nur verbrennen, sondern auch den Käufer und Verkäufer dem Oberamt anzcigcn sollen. lind um e) allem Mißbrauch zu begegnen, so soll sich überhaupt jeder, welcher Futter und Stroh auch an nicht angestekten Orten kauft, eine Urkunde ausstellcu lassen, daß er es wirklich in einem unangestekien Ort gekauft habe, widrigenfalls auch die- ses, wie das andere, (nach Lit. d.) behandelt werden soll. Z. zi. Wächter. An angestekten sowohl, als nicht angestekten-Orten, wenn leztere in der Gegend angcstekter Orte sind, soll deswegen bei Tag, vorzüglich aber bei Nacht, durch beson- ders ausgestellte, ausserhalb der Orte fleissiz visitircnde Wächter auf di jenigen gefahn- det werden, welche Fleisch auf eine verdächtige Weise herein und hinaus schleppen, oder gar lebende Thiere, ohne die erforderlichen Urkunden, herein oder hinausbrin- aen wollen, um jenes sogleich, ohne weitere Untersuchung, ob cs gesundes oder krankes Fleisch stie, verscharren, diese aber Niederschlagen, und ohne weiters verscharren zu lassen» §. 32. Vicdschau übeibaiixt. U eher Haupt aber soll an allen Orten, sic seyen angestekt oder nicht, kein auch ncch so gesund scheinendes Rindvieh geschlachtet werden, ohne daß die Dichschauer es vor u. nach dem Schlachten aufs genaueste untersucht haben, um auch diese Thiere, falls sie be- reits von der Seuche ergriffen seyn sollten, wie die andern behandeln zu können. An Nr. 56. rZiZ. 8. 83. Diehurkunden. Es darf kein Ortövorsteher eines angeftekten Orts eine Viehurkunde, wenn auch gleich das zu verkaufende Vieh noch gesund ist, und in einem noch unangegrif- feneti Srall stand, außstcllen, und kein Ortsvorsteher eines un angestekten Orts eine Vieh urkunde als gültig annehmen, wenn in derselben blos bezeugt ist, daß das- selbe aus einem unangeftekten Stalle komme, sondern es muß bestimmt ausgedrükt sepn, daß das Vieh aus keinem angestekten Orr hcrkomme. §. 34. Transporte fremden Hornviehes. Wenn fremdes Hornvieh, es feie nun für die Armeen oder zum Verkaufe be« "stimmt, durch das Königreich getrieben wird, so ist а) gleich bei dem Eintritt in das Reich durch diesseitige Thierärzte das fremde Vieh genau zu visitiren, diese Visitation auf dem sernern Marsch, oder da wo die Trans- porte verweilen, alle g Tage zu wiederholen, jedes fieberkrank erfundene Thier sogleich Niederschlagen, und mit Haut und Haar unter Beobachtung der in §. ig. 40 und 41. gegebenen Vorschriften vergraben zu lassen, und wenn das niederge- schlagene und vergrabene Vieh Armeegut war, in Betreff der zu leistenden Ent- schädigung an das General-Landes-Commissariat in Stuttgart unverweilt Be, rieht zu erstatten. fe) Der Transport wo möglich nicht durch Ortschaften, sondern auf Nebenwegen um die Ortschaften herum zu dirigiren, und das srcmde Vieh von den Bronnen und öffentlichen Tränken entfernt zu halten. «) Wahrend des Transportes muß das einheimische Vieh in den Ortschaften behal- ten werden, und sorgfältig eingesperrt bleiben б) Wo das fremde Vieh zur Fütterung, oder über Nacht, oder auf längere Zeit verweilt, ist dasselbe, wie §. 12. wegen des der Ansteckung verdächtigen Viehes vorgeschrieben wurde, in gehöriger Entfernung von Ortschaften nach Beschaffen- heit der Zahrszeit und Witterung entweder unter freiem Himmel, in einem ein- gezäunten Plaz auf dem Feld oder in zu miethenden abgelegenen Scheuern, Keltern, oder besonders dafür zu erbauenden Hütten, unterzubringcn, nie aber inuerhalb der Ortschaften einzusrellen. Zur Fütterung und Abtränkurg des fremden Viehes muß besonderes Geschirr gehalten, und nach dem Gebrauche jedesmal wieder bestens gereiniget werden. e) Den Mannschaften welche das Vieh transportircn, sind zur Herberge für sich, ihre Pferde und Hunde, abgelegene Gebäude und Stallungen, worein kein an- deres Vieh gebracht werden darf, anzuweisen. f) In die Nähe der Pläze und Gebäude, worinn Transporte fremden Viehes ausgestellt waren, darf kein einheimisches Vieh gebracht werden, bis jene zuvor auf die §. 40 urid 4g. angegebene Weise vollkommen gereiniget sind, und aller Dung und Ueberrest von Futter verscharrt ist. §. 38. Vorspann. Es soll ferner, da die Erfahrung gezeigt hat, daß die Seuche durch Ochsen , welche zur Vorspann gebraucht wurden, in gqnz freie Orte gebracht worden ist, Mt Zu Rr. 56, 181z. Rindvieh, (so lange, als nur immer möglich ist, anders zu helfen,) keine Vorspann geleistet werden. Muß es aber geschehe», so dürfen die von der Vorspann zurük- kymmende Ochsen, mid zwar an unangestekten sowohl, als angestekten Orten, nicht gleich wieder in die Stallungen der Eigenthümer gebracht, sondern sie müssen, wenn sie aus einer Gegend zurnkkehren, worinn die Rind Viehseuche ausgebrochen ist, 14 Tage, wv möglich ausser dem Ort, oder doch wenigstens in solche Ställe, welche am Ende der Orte sind, und welche von der Commun dazu gemiethet werden können, gebracht werden, um ganz gewiß zu seyn, daß sie gesund zurük gekommen sind. §. 56. Tranken. Eben so sollen nicht mir an allen angestekten, sondern such an den nicht an« gestehen Orten, in deren Gegend die Seuche herrscht, die gesunden Thiere nicht an öffentlichen Brunnen oder Flüssm getränkt werden. Vielmehr wird es gut seyn, die Brunnentröge, da, wo es anderer Hindernisse weg;n, angehr, mit Brettern, welche im Nothfalle gleich abgerissen werden können, zu verwahren. Auch ist es eine bemerkenswerthe Vorsicht: daß nicht zweien oder mehreren Stück-« Breh aus einem Gefäß zu trinken gegeben werde, oder daß dieses doch, wenn man nur ein Gefäß besizt, inrmer wieder ausgelecrt und gereinigt wird, ehe man dem zweiten, dritten u. s. w. Stük zu trinken gibt. 8- S7. Wa-de. Das Austrnbcn^auf die Waide fäll: zwar im Winter von selbst h'nweg. Es ist aber, wenn die Seuche sich im Frühjahr oder Sommer äussecn sollte, zu bemer- ken, daß alsdann das Vieh weder aus angcstckteu, noch aus den benachbar n ge- sunden Orten ausgetrieben werden darf. § 5a. Hmide^und Katzen. 5UtC Hunde der angestekten Orte sollen in den Häusern gehalten, oder falls sie herum laufen, todtgeschtagen werden. Eben so ist in A.ssehung der Kazen Vorsicht nöthig, daß sie nicht in Ställe kommen. Fremde Fuhrleute und Merger sollen ihre HlNtde angebunden halten, oder sie müssen sich, wenn sie auf vorheriges Warnen nicht gehorchen, sich gefa-wn lassen, daß man ihnen idre Hunde auch todtschlagt. Ueberyaupt aber erfordert es diei Klugheit, keinen fremden Menschen, auch in unan- gestekcen Orten, in den Srall zu lassen, sondern das Vieh ttebec zur Anschauung heraus zu führen. . Springen der Farrcn. Das Springen der Farren wird wegen der unleugbaren Gefahr, welche damit verbunden ist, am besten ganz unterlassen. Doch kann man an Orten, wo die Seu- che lang anhälr, nicht mir gestatten 0) daß ein von der Seuche befallen gewesener and geretteter (durchgeseuchter) Farr gleichfalls durchgeseuchte Kühe bespringe, vielmehr ist dieses wegen der Nach- zucht zu empfehlen, sondern man kann auch zugeben, daß Au Nr. 56. 18 iz» b) ein tticht durchgeseuchter, übrigens aber gesunder, und" von den" angestekten Ställen entfernt gewesener Farr, zu gesunden Kühen von unangestekten Stäl- len gelassen werde. §. 40. Dung. Jeder Viehhalter hat, so wie ein Thier erkrankt, den bisher erhaltenen, und schon ausserhalb des Stalls befindlichen Dung aufs Feld, oder in einen Garten brin- gen zu lassen, und durchaus nicht mir dem, von kranken Thieren herkommenden Mist zu vermengen. Vielmehr muß aller Mist von kranken Thieren, und alles Stroh und Futter, welches in nähere Verbindung mit demselben gekommen ist, sogleich vor den Ort hinausgebracht und tief verscharrt werden. Damit dieses um so gewisser gesche- he, so hat jeder Orr auf Communkosten einen Bürger od.r Taglöhner aufzustellen, welcher in einem eigendö dazu bestimmten verschlossenen Karren dieses besorgt. §. 41. Gruben. Die Gruben aber, worinn die zu verscharrenden Thiere begraben werden, müs- sen acht Schuh tief, und nicht in den Gurren, oder in der Nähe der angestekren Orte, sondern auf einen von alle r Strassen, Ortschaften und Viehwaiden entfernten Plaz gemacht, und um ihrer gehörigen Tiefe versichert zu feyn, zum Voraus ge- macht, und von einer Magistratsperssn visirirt werden. Auch ist, um das Wieder- ausgraben zu verhüten, das verscharrte Thier mir Dünger, am besten mit solchen aus den Abtritten, zu bedecken. §. 42. Reinigung der Stalle. Die Ställe müssen, so wie die Tbiere, äußerst reinlich gehalten, jene öfters, als gewöhnlich, ansgemistet, ausgewaschen, und mit Essigdämpfen geräuchert, del Thiere aber fi rissig gestriegelt werden. §. 45. Fortsetzung. Ställe aber, worin angestekte Thiere gestanden ^si'nd, müssen n'cht nur gleich- falls gereiniget, ausgewaschen, wo möglich ausgeweisser, einige Zeit über leer gei.rs, sen, die Krippen abgehobelt, die Raufe mit Lauge abgewaschen, Ketten und Gsocken abgeglühet, und das Pflaster derselben mit Sand bestreut, sondern auch mehrmalige Räucherungen, entweder wie gewöhnlich mir Schiespulrer,_ in einem vor Feuersge- fahr sichernder Ge>'äß, oder noch besser mir mkneralsauern Dämpfen, auf die am 22. Merz d. Z. bekannt gemachte Weife, vorgenommen werden. §. 44. Hin - und Herlaufen der Leute von einem Ort zum andern. Alles unnöthige Hin- und Herlaufen von angestekten Orten in andere angestekte oder nicht angestekte Orte ist, weil die Leute die Seuche sonst durch ihre Schuhe und Kleidungsstücke leicht verbreiten können, zu unterlassen; vorzüglich aber jedem Bieh- halrer zu empfehlen, daß er in keine andere Stalle gehe, und niemand in seinen Stall lasse, und sein Weh so wenig als es immer möglich ist, und seine Feldgefchäs» te nicht erfordern, aus dem Stall bringe. §. 45. Wiedereröfnung des Viehhandels. So lange die Seuche an einem Ort dauert, darf ohnehin kein Vieh von andern Zu Nr. 56. 181 z. Mgestekren oder nicht angestektcn Orten hcreiugcöracht werden. Es erfordert abee' die Nothrvendigkelr, daß auch nach geendigter Genche s) noch sechs Woche« lang "kein Vieh aus andern auch unangestckre« Orten hereingebracht und von dev WiehhMerv d?S freigewvrdrren Orts kein Bich ge- kauft werde, und d) diese Zeit über von den; freigewordensu Ort in andere nnangestekr ge- bliebene Orte weder lebendes Rindvieh noch Fleisch von geschlachtetem Rind- vieh gebracht werde. §. 46. Strafen. Me diese Verordnungen nun haben keinen andern Zwek, als diese bösartige Seu- che auf jede Art und Weise zu verhüten und zu unterdHken, rmd den Rindviehstand des Landes zu rctreu. Je mehr man aber gegründete HoffmMg ha., diesen Zwek wirklich zu erreichen, wenn die Onssorsteher gehörige Thätigkeir irr der Ereeutiorr derselben zeigen, und die Mehbesitzer nicht lieber vorgefaßten Meinungen, und dem bei dieser Sache schon häufig geäufferten Aberglauben folgen, je mehr wird man auch über ihrer Beobachtrmg wachen, nächlässi'ge Ortsvorsteher zur Verantwortung ziehen, u«d die Biehbesitzer, welche so vieler Warnungen, Befehle und Belehrungen ungeachtet uichr folgen wollen, für jede Uebertretung dieser Gesetze mit einer scharsew Geld-, und nach Umständen mit einer Zuchthaus - oder Festungsstrafe belegen. in. A n h ft n 9, enthaltend ärztliche Vorschriften zu Behandlung der kranken Thiere.- §. 48. Ist die Anzahl der von der Seuche ergriffenen Thiere- bereits so groß, daß man' durch plözliche Entfernung, Todtschlagen und Verscharren derselben, keine schnelle Erstickung der Seuche mehr hoffen kann, so werden die kranken an dem dazu be- stimmten Plaz und von den besonders hiezu ausgestellten Wärtern, oder im erstem Anfänge der Krankheit, von den Eigenthümern auf folgende Art behandelte ^ §-. 40. Beim ersten Ausbruch. So wie ein Stük von dem Flitter laßt, und nicht mehr gehörig baut, so ent- ferne man sogleich alles Futter, sowohl das grüne als das dürre; öfters fressen die Thiere noch aus Gewohnheit verschiedenes Futter, können es aber, da sie nicht mehr Wiederkäuen, auch nicht verdauen, es bleibt daher im Wannst liegen, beschwert die- sen, und verdirbt daselbst. Es ist zur Ernährung des kranken Thieres hinreichend> demselben öfters Mehltränke, oder die unten angeführten schleimigten Wittel herzu-' bringen. ,. Zu Nr. 56. iglz 50. Wahrend dem Frost. Bemerkt man im Anfang der Krankheit einen Frost, der sich durch heftiges "Schütteln, Sträuben der Haare, kalte Ohren und Hörner äußert, so bereite man ein schleimigtes Getränke aus Gersten oder Haber, oder Leinsaamen, oder Eibischtvmzeln, oder Leinkuchen oder Kleien, durch Abkochen, mache dasselbe angrnqhmjauerlicht mit Essig, Vitriolöl oder Salzgeiß, und gebe davon nach Grösse oder Alter des Thiers i — 1 Maas warm ein, striegle das Thier tüchtig und decke es zu. §. 5 r. Zeigt sich darauf beträchtliche Hitze, welche durch hcisses Maul, heisse Ohren und Hörner; feurige, hervorgedrükte, stiere Augen; schnelles, starkes Herz - oder sogenanntes Lungenschlagrn; harten, vollen Puls, unbändiges wildes Benehmen de§ Thiers erkannt wird; so öfne man, wenn es nicht kurz zuvor geschehen, und nenn das Thier übrigens bei Kräften ist, nach Verhältnis der Hitze, des Alters, der Größe und der Kräfte desselben i-—2 %7iaa$ Blur heraus, gebe wieder obigen schleimigen Trank, aber kalt, und ^—1 Vierung Friedrichsalz dar tun aufgelößt, ciu. Gehr kein oder trokner Mist ab, so setze man ein Klystier, aus Seife und Kü- chensalz in warmem Wasser aufgelöset, entweder mittelst einer gewöhnlichen Spritze oder einer großen Rmdsblase, woran mau eine hölzerne, oder beinerne, oder' eine anders, wie z. B. eine Hölderröhre befestigt, und die man mit Butter, Schmalz oder Oel bestrichen hat. Diefe Klystiere wiederholt man, bis öftere weiche Oefnung erfolgt. Bon Anfang au, und während des ganzen Verlaufs der Krankheit, hält man dem kranken Thier das gewohnte Getränk sleissig vor, verändert dieses zuweilen durch Beimischen von Mehl, Schrot, gestosseuen Leinsaamen, etwas Essig, oder Vi- triolsäure oder Salzgeist, versucht es mit Ziegern, Buttermilch, Sauerrraurbrübe, Wasser von angebrühtem Heu u. dgl. m., giebr aber lieber das reine Wasser, wenn es das andere nicht mag, und schüttet das schleimigtsäuerlichc Getränke von Zeit zu Zeit ein. Hat das erkraukte Thier bereits ei« Eiterband oder em anderes Geschwür, ft» unterhält man dieses durch sieissiges Einreiben des Oels Nr. 1. oder der Salbe Rr. 2.; ist noch keines gezogen worden, so lasse man es beim ersten Zeichen der Krank- heit ziehen, u«d sogleich mit der Salbe tüchtig einreiberw §. 52. Behandlung in den folgenden Tagen. Maulausrcibcn. Cinschütte. Den zweiten und die folgenden Tage der Krankheit, reibt man das Maul und die Zunge des Tags drei - bis viermal mit Essig, Salz und Wasser tüchtig aus; gieb: dem kranken Thier rmnmehro alle drei Stunden ^ •— 1 Maas -.wn dem schlei- migt-säuerlichen Getränke, wenn es nicht selbst säuft, ein; man kann sich hi"zu auch der Sassen, oder Graswurzeln, auch des Erb sch - oder Sassen, oder Kaspappel- krauis bedienen; je schleimichrer das Getränke, desto besser ist es. Behandlung bei DeNdopsung. Man kann auch gewöhnliche sogenannte gekochte Suppen bereiten, läßt aber al, Zu Nr. 56. 1813» les gewärzhafte, besonders im Anfänge der Krankheit, weg, macht sie recht dünn» und giebr sie des Tags -etlichemal ein, wenn keine Verstopfung vorhanden ist; sollte diese aber einige Zeit ««halten, so fahre man mit den obigen Klystireu fort, und ge- be dabei alle vier Stunden ~ Vierling Baum * oder Magsaamenöl ein, bis ordentliche Oefnung erfolgt. -§. sz. Beförderung des Schlermabgangs aus der Nase. Fangen die Nasenlöcher an zu fliesten, so hänge man des Tags einigemal einen sogenannte» Dampfsak um den Kopf, in welchen man angebrühte Spreuer, Haber oder Gerste gethan, so daß der warme, aber nicht heisse Dampf, ohngefehr eine hal, be Stunde lang, eingeathmet werde. Kommt häufiger Schleimabgang aus der Nase, sc wäscht man ihn ab, und sprizt auch, im Fall er trocken werden, oder sich stark anhäufen sollte, die Nasenlöcher mit lauwarmem Wasser aus; kommt kem Schleimabgang, so sucht man ihn durch Ein- spritzett einer Mischung aus Honig, Essig und Wasser, neben dem Gebrauch der Lampfsäcke, zu befördern. §. 54. Bchai?lung beim Durchfall. Stellt sich Durchfall-ein, so gebe man von einer Mischung aus 2 Loth stinken- dem Hirschhoruöl, 2 Loth Salmss - Wurz und soviel Wachholdermusi, als Zu Verfer- tigung einer Latwerge nörhig ist, alle 2 bis 3 Stunden einem erwachsenen Thier ei- nen gehäuften Eßlöffel voll ein. Zugleich lesse man Nro. 3. aus 4 Loth Terpentinöl, 2 Loth Leinöl, und 1 Loth gepulverten EuphorbienharZ verfertigen, schneide auf beiden Seiten der Weichen einer Handbreit die Haare weg, und reibe von dieser Salbe des Tags mehrmalen daselbst ein, bis sich beträchtliche Hitze fühlen läßt.. Zugleich werden K^ystiere aus Leinsaameuschleim mit Leinöl ver- mengt, täglich zwei - bis dreimal gesezt. Geht der Durchfall demungeachtet immer noch beträchtlich fort, so lasse man folgendes bereiten: Nro. 4. Man nehme geflossene Krähenaugen z Loth Milch 5 Schoppen, kocht es auf 1 Maas ein, seihe eS durch, presse es aus, und gebe einem erwachsenen Stük Vieh bei anhalten- dem Durchfall alle 2 Stunden 6 starke Eßlöffel voll in Wasser. Sinken die Kräfte beträchtlich, so gebe man einem erwachsenen Stük Vieh drei- mal f Schoppen Wein in r Echoppen eines wässerigtea Aufgusses der Wolverlei- Wurzel, wobei auf i Maas siedenden Wassers s Lo.h Wurzel gerechnet werden. §. 55. Mundfaule. Finden sich Blätterlein oder kleine Geschwüre, oder wunde Stellen!m Maul, so Zu Nr. 56. 1813V menge man 1 Loth gestossenen Salmiak und 4 Löffel voll Essig unter 8 Loch Honig, und bcstreiche des Tags 3■* — 4mal die verlezten Stellen damit. §. 56. Windgeschwulst,; Fühlt man längst des Rückens oder sonst wo eine wie Pergament knisternde Winbgxschwulst, so mache inan mehrere Einschnitte darein, und bähe die offenen Stel- len. mit einem Chamillenthee. §. 87. Andere Geschwülste. Zeigt sich irgendwo eine harte Geschwulst, so reibt mau sie, wenn sie nicht be- trächtlich heiß ist, mit dem Oel Nr. 1, mehrmalen des Tags ein, bis sich eine wei- che Stelle erzeugt, welche man alsdann asfschneidet; man verbindet oder verschmie- ret das entstandene Geschwür mit einer Salbe Nr. 3. aus 6 Loch gemeinen Terpentin, und 2 Loth Schweinen- Schmalz bis zur Heilung. §. 85- Reinlichkeit und Temperatur des Stalls. Während des ganzen Krankheits * Verlaufs hält man die Thiere ausserst reim durch steissiges Striegeln, Kartätschen u. Abreiben; giebt ihnen gute trockene Streu , mistet sieisig, und sucht, so viel möglich, eiue immer gleiche mittlere Wärme in ih-- rem Aufenthalts - Orte zu verschaffen. Stuttgart, de« 30. Nov. 18:3» Nro. 57. 1813. 427 Königlich - Württembergisches Staats-M Rcgieritngs-Blatt. Samstag, 25. Dec. Fridsrich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg, souverainer Herzog in Schwaben und von Teck, rc. rc. rc. Liebe Getreue! Durch den Drang geReterischer Aeit-Umstände sehen Wir Uns in die Nothwendigkeit versezt, Unfern lieben und getreuen Unterthanen auch für das be- vorstehende Jahr 1314. eine ausserordentliche Steuer zu Bestreitung des so hoch ge- stiegenen Kriegs - Aufwands austegcn zu müssen. Wenn Wir gleich nicht mißkennen, daß Aussagen dieser Art neben den vielfachen Natural- Leistungen und Quartieren, womit Unsere Unterthanen belastet sind, ät'sserst brüt end seyn werden, so ist es doch beruhigend, daß diese neuen Opfer nur dem ho- hen Zwek, die Segnungen eines dauerhaften Friedens über Unser Reich zurükzufüh- ren, gebracht werden, welcher aber nur durch, die gröste Anstrengung herbeigesührt werden kann. Als Wir zu Dekung der ausserordentlichen Kriegs-Bedürfnisse für das Jahr 1813»' unterm ZO. Dec. v. Z. eine Vermögens-Steuer auszuschreiben Uns bewogen fanden, wurden Wir von der Ueberzeugung geleitet, baß eine Umlage nach dem gewöhnlichen S-euer-Calaster weder.dem Wohl des Staats, noch der Dringlichkeit der Umstände en sprechen werde» Die Ereignisse des Jahrs igiz haben diesen Ansichten ein noch grösseres Gewicht gegeben, die Zahlungsfähigkeit der Grundbesizer hat inzwischen noch mehr abgenommcn, u. also die Nothwendigkeit verstärkt, nicht den Ertrag, sondern den Vermögens-Fonds selbst zu besteuren, mithin alle Klassen der Eigenthümer nach dem Verhältniß ihres reinen Bestes unmittelbar anzulegen. Wir sinder Uns daher bewogen auch zu Dekung der ausserordentlichen Kriegs-Be- dürfnisse für das Z-chr 1314. eine allgemeine Vermögens- Steuer anzuordnen, und in- dem Wir dasjenige, was in der General-Verordnung vom go. Dec. v. I. in Beziehung a f die Vermögens-Steuer im Allgemeinen- besonders aber §§. 1. 2. Z. 4. 5. u. 2u vorg »schrieben wurde, auch diffma- als gesessiche Norm bestimmen, wollen Wir zu mög- lichster Erleichterung der unbemittelte'e> C asse verordnet haben, daß nur die Hälfte der im Jahr 1313. angesezten Vermögenssteuer als Steuer eingezogen, von- denjenigen Im- 438 gegen, welche nach der vollen Berechnung ihrer Schuldigkeit Vierzig Gulden und darüber zu bezahlen hätten, die zweite Hälfte als ein verzinsliches Auiehen abgereicht werden soll. Für die Ausführung dieser allerhöchsren Verordnung ertheilen Wir folgende spe- cielle Vorschriften: O Aufnahme und Berechnung der Beiträge zu der Vermögens- Steuer und dem Anlehen. §. i. Die rectifieirten Bcrmögens-Aufnabmen vom I. iZiZ. bleiben die Basis bei Bestimmung des für das Z. 18*4. zu entrichtenden Beitrags. Es findet daher weder eine neue Aufnahme und Taxation des Grund-Eigenthumö, noch eine neue Angabe des Mo- biliar-Vermögens, sondern nur eine Revision der frühern Aufnahme- Verzeichnisse in so weit statt, als es nöthig ist, den Vermögensstand nach den im Z. iZiz. vorgegangenen Befiz-Beränderungen für den neuen Normal-Tag den i.Jan. 1814. richtig herzustellen. 2. Denn zu Folge haben die Oberämter sogleich nach Empfang dieser allerhöch- sten Verordnung für jedes ihrer Amtsorte eine Commission, bestehend aus dem Stadt- und Amtsschreiber oder dessen Substituten, und aus zwei Urkundspersonen des Orts, zu bestellen, welche das frühere Verzeichniß der Gran--Eigenthümer revidiren, u. nach Maasgabe der inzwischen vorgefallencn Contracte, Ervfchafischeilungen, Vcrmögens- Uebergaben rc. die Veränderungen in dem Befize des Grundeigeuthums gehörigen Orts ab - und zuschreiben. §. 3. So wie diß geschehen ist, hat diese Commission mit der Orts-Contribuenten- schaft einen persönlichen Durchgang zu halten, und jeden Einzelnen zu einer gewissenhaf- ten Erklärung aufzufordern, ob und welche Veränderungen in dem Best'; seiner Activ- oder Passiv- Capitalien vorgegangen feien. Nach dieser Erklärung, bei welcher auf eine Specisication der ab - oder zugeheuden Posten zu dringen, und bei einigem Verdacht so- gleich eine nähere Untersuchung vorzunehmen ist, werden die erforderlichen Abänderun- gen iu dem Vermögens-Steuer-Register gemacht. Die liquid und exigibel geworde- nen Posten werden aus den frühern Acten nachgetragcn. §. 4. Bei dem Mobiliar-Vermögen wird in der Regel die frühere Angabe bci- behalten. Sollte jedoch eine bedeutende Veränderung in demselben vorgegangen, und solche gehörig erweißlich zu machen seyn, so ist ausnahmsweise der Zuwachs oder Abgang ebenfalls aufzunehmen, und hienach das Vermögens- Steuer- Register abzuändern. §. Z. Wo der persönliche Durchgang (§. Z.) nicht anwendbar ist, werden die Con- tribuenten aufgefordert, die §. Z. u. 4. erwähnten Erklärungen innerhalb dreier Tage schriftlich abzugeben; nach diesem Zeitraum wird angenommen, daß keine Veränderung in ihrem Capital-und Mobiliar-Vermögen statt gehabt habe. §. 6. Für Ver'assenschafts-Maßen, welche noch nicht wirklich vertheilt sind, ste- hen die Erben in corpore ein. Neu hinzukommende Vermögens- Bcsizer haben nach der frühern Verordnung ihre Fassi'ons-Zettel zu übergeben, und sind sodann in dem Vermögens-Register nachzutragen. §* 7- Ist auf diese Weise in jedem Orte das Vermögens-Register richtig gestellt, so wird ein General-Verzeichniß über alle einzelne Contribuenten verfaßt, und sich hie- bei nach dem im vorigen Jahr bekannt gemachten Formular mit der einzigen Abände- rung geachtet, daß die lezte Columne in 3 Felder abgetheilt wird, wovon das 439 ite den vollen Vermögens-Steuer-Belanf nach dem vorjährigen Tarif, das 2te die Vermögens-Steuer pro 1814, und das zre den Beitrag zum Staats- Aalehen aufnimmt. §. 8> Die volle Steuer in dem iten Feld giebt die Norm für die wirkliche Schul- digkeit der Conttibuenten, welche in die 2 folgende Felder eingetragen wird, dergestal- ten, daß als Steuer pro 1814. gerade die Hälfte jenes vollen Steuer-Belaufs, als Beitrag zum Staats-Anlehen aber nur dann die 2te Helste einzusezen ist, wenn der volle Belauf vierzig Gulden und darüber beträgt. §. 9. Derjenige Contribuent, welcher nach dem vorjährigen Tarif unter 42 st. schuldig worden wäre, har daher nur die Halste jener Schuldigkeit als Vermögcns- Steuer zu entrichten, derjenige aber, den es nach jenem Tarif 40 st. und mehr be- trift, bezahlt die eine Hä.fte als Vermögens-Steuer, und die andere Hälfte als ver- zinsliches Anlehen. §. iv. Da es jedoch für die künftige Rechnungsführung und Zinszahlung von großer Beschwerlichkeit wäre, wenn die verzinsliche Aulehens-Summen auf ungerade Gulden und Kreuzer sich erl esen, so find alle Beiträge auf Summen zu fezen, die sich mir io oder 5 endigen. Wer daher nicht gerade 20 st., 32 st. re. als Anlehens-Bei- trag schuldig wird, hat 25 st. —> 35 st. zu leisten, und eben so hat derjenige, dessen Beitrag sich nicht von selbst gerade auf 25 st. und 35 st. berechnet, 32 st. und 42 st. zu entrichten. Zum Beispiel A) berechnet sich der volle Belauf nach dem vorjährigen Tarif auf 46 st., so ist als Vermögens- Steuer zu zahlen: die Hälfte mir 2Z fl. und als Beitrag zum Att.lehen, statt der übrigen 23 st. die runde Summe von 23 st. —> oder B) de volle Belauf berechnet sich auf 52 fl., so ist als Vermögens-Steuer zu bezah- len : die Hälfte mit 25 fl und als Anlehen ebenfalls 25 fl. Ist aber der volle Be- lauf 5ist., so beträgt die Steuer 25 fl. 32 kr., und das Anlehen statt der andern Hälfte ä 25 fl. 32 kr. — 32 st. §. 11. Wünscht ein Contribuent feinen Beitrag zum Anlehen durch ein freiwilli- ges Additamen: auf eine höhere Summe zu fezen, also z. B. statt 92 oder 95 fl. volle 122 fl dem Staat anzulehren, so ist ein solches Addirament anzunehmen, und unter der nöthigen Beme kung in das General Verzcichniß einzutragen. §. >2. Ist auf die bisher angezeigte Weife das Orts-Verzeichniß vollendet, so wird es zum Oberamt emgeschikt, das die Verzeichnisse von allen Amtsorten sammelt, und nach genommener Durchsicht das allgemeine Oderamts-Verwichniß daraus fertigen läßt, uns Sorge trägt, daß sowohl die Or-seinbringer, als der Amtspfleger unverzüg- lich die nöthigen Einzugs- Register erhalten, an ben Chef der Steuer- Section aber 1) ein summarisches Orts-Verzeichniß über die Vermögens-Steuer, und r) ein specielles Orts-und Namens-Verzeichniß über die Beiträge zum Staats- Anlehen eingeschikt werden. §. iZ. Da die Vermögens-Steuer und Anlehens-Beiträge derjenigen Personen, welche im Jahr 1813. ihr Vermögen bei dem Chef der Steuer-Section, und bei der für die Miiirairpersonen allergnädigst bestellten Commission fatirt haben, auch dißmal wieder bei jenen Stetten werden berechnet werden, so sind von den Local-Commissio- 44° «eit längstens innerhalb 14 Tagen diejenigen Veränderungen dahin einznberichten', welche sich int Besiz des Grund-Eigenthums bei jenen Personen ergeben haben. Au« gleich sind diese Contribuenten aufzufordern, innerhalb des gleichen Zeitraums bei'je- nen Behörden eine schriftliche Erklärung zu übergeben, ob und welche Veränderungen in dem Besiz ihrer Activ-und Passiv»Kapitalien, seit der ersten Angabe statt gehabt haben, auch ob und inwiefern in dem Stand ihres Mobiliar-Vermögens eine so.che Vermehrung oder Verminderung eingetreten sei, welche nach §. 4. eine Abänderung der frühem Angabe nöthig machen könnte. H) Einzugs- und Zahlungs-Termin. §. 14. Den örtlichen Detail-Einzug sowohl der Vermögens-Steuer als der An- lehens- Beiträge haben auch dißmal die Ortöbürgermeister zu besorgen, welche das Ein- gezogene an den Amtspfleger des Oberanus einliefern, von diesem leztern gehet die Ein, lieferung der Gelder an die General- Vermögens-Steuer-Cajse; es ist aber in den Lie- ferungs-Scheinen jedesmal namentlich anzuzeigen, was Vermögens-Steuer und was Avlehen fei.? §. 15. Jede Amtspflege nimmt die Anlehens-Beiträge von dem ganzen Oberamt in ihre Verrechnung auf, zahlt künftig die Zinse unmitcelbar an die Staats - Creditoren und vergleicht sich darüber mit derjenigen Staats-Casse, die in der Folge, so wie der Zinß- Termin noch näher angezeigt werden wird. Diese leztere hat es daher nur mir der Amtspflege und mit der Haupt-Summe des Anlehens, das durch solche ihr eingeschikt worden ist, keineswegs aber unmittelbar mit den einzelnen Darleihern zu thun. Eine Ausnahme machen diejenigen Contribuenten, welche bei dem Chef der Steuer« Secüon oder bei der Militair-Commission fatiren; die Beiträge derselben werden von der Staats- Casse in spccielle Verrechnung ausgenommen. §. i-6. Die gegenwärtigen Bedürfnisse der Kriegs-Cafle machen es nothwendig, daß für den Einzug u. die Einlieferurrg der Gelder folgende Termine festgesezt werden: der ite Febr. für die Hälfte des Anlehens, der rte April — — der Vermögenssteuer, der ite Zun. • 2te Hälse des Anlehens, der ite Aug. •—> — der Vermögenssteuer. Den Oberämtern wird auf das ernstlichste eingescharft, die nachdrüklichsten Maaö- regeln zu ergreifen, daß mit diesen Terminen genau eingehalten werde. Sie haben zu diesem Ende wöchentliche Rapporte über das Verfallene, Einge- zogene und Gelieferte durch die Amtspfleger sich vorlegen zu lassen, und, so wie sie eine Nachlässigkeit bemerken, bei eigener Verantwortlichkeit die angemessensten Zwangs- Mittel gegen die Einbringer oder Drbenten eintreten zu lassen. §.17. Zn Absicht auf die mit diesent Geschäft verbundenen Kosten finden die in dem Reftript vom 8. Mai iß 13. gegebenen Bestimmungen ihre Anwendung; es haben aber die Oberamtleitte alle Aufmerksamkeit darauf zu richten, daß jedes Uebermaas vermieden werde. Gegeben, Stuttgart, den so. Dec. 1813 Frid eri ch. Ad Mand, Sacr, Reg. Maj. propr. v. Bellnagel. 44T Decrek deS Kön. Staats-Ministeriums, betreffend Proklamationen von Dcrlobttn in Kirchen, in denen nicht jeden Sonntag Gottesdienst gehalten wird; 6.6.4. Dec. 1313. Da nach den bestehenden Gesetzen die Proclamationen verlobter Personen in der Kirche des Wohnorts derselben an z auf einander folgenden Sonntagen geschehen sollen, hinge- gen an einigen-Orten des Reichs die Einrichtung besteht, daß für die Verwandten einer Eonfession ^>icht au jedem Sonntage, fordern nur von 14 zu 14 Tagen Gottesdienst in der Kirche gehalten wird : so haben S e. Kön igl. Maj. zu verordnen gnädigst geruht, daß in diesem Falle (in so ferne nicht die Bewohner eines solchen Orts als Filialisten einem an- dern Pfarrorre zugehören, dessen Kirche sie am andern Sonntage besuchen, und in so ferne die Proklamationen solcher Filialisten nicht an diesem letztgedachten, sondern nur an dem Wohnorte der Nupturieuten vorgenommen werden), die zu verkündigenden Braut-Paare am ersten Sonntage zum ersten - und an dem übernächst folgenden zum 2ten und Zteumal zugleich zu proclamiren seyen. Als welches hiedurch zur Nachricht und Nachachtung mit dem Anfügen bekannt ge- macht wird, daß wenn solche Verlobte um Dispensation von der Ltcn u. Zten Proclama- tion bitten, ihnen im Falle der Gewährung dieses Gesuchs nur die für die Dispensation von der zten Proclamation verordnete Taxe angesctzt werden dürfe, so oft sie sich nicht gleich in der Woche nach dem Sonntage der ersten Proclamation, sondern erst in der mit dem nächsten Sonntage anfangenden zt.en Woche trauen lassen, und solches in dem Be- richte des gemeinschaftlichen Oberamts bezeugt wird; Wohingegen sie die Tape für die Dispensation von der Lien und Zten Proclamation zu entrichten haben, wenn sie sich schon in der ersten Woche nach dem Sorurtage der ersten Proclamation verheirathen wollen. Decret. Stuttgart, im Königl. Staats-Ministerium, den 4. Dec. iZrZ. Ad Mand. Sacr. Reg, Maj. Nachtrag zu den kürzlich ergangenen Verordnungen die Rinderpest bctr. Als Nachtrag zu den, unterm i7ten und zoten vorig. Monats verfügten, Maß- regeln zu Vermeidung der Rinderpest werden folgende weitere Vorschriften ertheilt: 1) Die Viehmärkte sind, bis auf weitere Verordnungen ganz eingestellt. 2) Für jeden, welcher von einem, mit der Rindpcst befallenen Etük Rindvieh der Obrigkeit Anzeige macht, ist eine Belohnung von 2 fl. ausgcsezt, welche aus der Bürgermeisters-Casse des Orts, worinn der Fall eintrin, zu bezahlen, auch den Führern hnngarischer Hornvieh-Transporte, für eine gleichmäßige Anzeige rüksichtlich dieses fremden Viehes abzugeben ist. z) Dem Eigenthümer eines an der Rinderpest erkrankten Viehes, wenn er hie- von selbst der Obrigkeit sogleich Allzeige macht, soll von Stadt und Amt eine Entschädigung für das Vieh ausgemit-elt, hingegen derjenige, welcher die Krankheit seines Viehes absichtlich verheimlicht, mit körperlicher Strafe belegt werden. 4) Die Einfuhr von Rindoiehhäuten aus dem Auslande ist von jezt an Z Mona- te lang verbeten. 5) Endlich wird die Vorschrift vom 30. vor. Monats §. 36. dahin ausgedehnt, daß, bis auf weitere Verfügung, dasinnländische Rindvieh gar nicht zur Trän- 442 ke getrieben, sondern in den Ställen getränkt werden soll. Stuttgart, den 2r. Dec. iZiz. Kön. Ministerium des Innern. Graf v. Reischach. .Stuttaart. Dem Publikum wird hierdurch bekannt gemacht, daß das Fahren in den König,A»l-g°„ mit Einspin,auf Al-°°hrchft-n B-fchl °-rb°.°n worden ist. Den 20. Dec. i8iZ. Kön. Bau-und Garten,Dtrectron. Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchster Ordre vom 13. Dec. den Second-Lieutenarr Seemann vom leichten Infant. Regiment Nr. 10. zum Zufant. Regim. Nr. 5. Prinz Friederich, und dagegen den Lieutenant Plank vom Infant. Regim. Nr. 5. zu dem leichten Infant. Re- giment Nr. 10. versezr, den bisher in Westphälischen Diensten gestandenen Lieutenant-Colonel, Grafen von der Lippe-Bisterfeld zum Major ernannt, und als solchen beim Leib-Infant. Regiment Nr. i. cm; estellt, den Lieutenant v. Wvlfing vom Iäger-Regr. Nr. 9. König, zum leichten Inf. Regiment Nr. 10. 2ten Bataillons verfezt, dagegen den Grafen Casimir von der Lippe Bisterfeld zum Second-Lieulen. beim In- fant. Regiment Nr. y. König ernannt. Bei der Artillerie avancirteu: die Sergeanten Fuchs und Aarger und Unter- offizier Kauffmann, bisher Lieutenants zu Second-Lieutenanrs. Der Second-LieutenaNt Blech vom Leib-Infant. Regiment Nr. i. ist zum Inf. Regiment Nr. 2. Herzog Wilhelm, und dagegen _ Second-Lieut. v. Schönleber vom Infant. Regiment Nr. 2. Herzog Wilhelm mm Leib Infant. Regiment Nr. i. versezt. Den Secoud-LieutenaMs Ienr vom Inf. Regim. Nr. 6. Kronprinz, und Eng, ler vom Iäger-Reg mer t Nr. 9. König wurde das Ritterkreuz des Königl. Militair- Berdienstordens statt der bisher von denselben getragenen Medaillen allergn. ertheilr. Unterm 19. Dec. wurde der Leibpage Julius v. Reischach, zum Second-Lieu- tenant beim Leib- Cavall.Regiment Nr. i., und der Leibpage v. Bietinghof zum Second-Lieutenant bei der Leibjäaer-Garde befördert, auch vermög allerhöchst. Refcripts vom 22. Dec. beide zugleich zu Kön. Kam- merjunkern ernannt. Unrerm 20. Dec. wurde dem Major v. DU len bet der Gensd armerie die aller- unterthänigst gebetene Entlassung aus den Königl. Diensten ertheilt. Ferner wurden die Obristen Grafen von Salm und von Milkau zu Dienstlei- stenden Flügeladjutan'en ernannt. Unterm 22. Dec. wurde Prem. Lieutenant v. Petrikows k y vom iten Bataill. des Infam. Regiments Nr. 10. beim Inf. Regiment Nr 8- ciugetyeilt, und dagegen Second-Lieut. Kranz dieses Regiments zum i.Bat. des Regim. Nr. io. versezt. 443 Stuttgart. Amtsoberamt. Wegen eingetretcner besonderer Hindernisse kann die auf den 29. und 30. biß angekündigtc Verleihung der Schaafwciden in den disseitigen Amtsorten Waldenbuch u. Bohnlar.de», »n gedacht?» Tagen nicht vorgcnommen werden, was hiemit öffentluP bekannt gemacht wird. Den >8- Oec. 1313. Kön. Amls-Oberamt. Göppingen. B'-s Donnerstag den 30. Oec. wird die Beifuhc von 500 Scheffel Haber rum König!. Marstall in Ludwigsburg im Abstreich verakkordirt werden; wobei sich die H.ebhaber zu die- sem Fuhrwesen in der Städt-Eamcral-Derwaltung allhicr Vormittags 9 Uhr einfinden mögen. Den 21. Oec. 1815. K. Stadt-Camcral-Verwaltung. Tr cppach, Ober und Cameralamts Aalen. Der am 20. Okt. d. I. vorgenomm ne Verkauf des vormaligen Johann Georg Opfcrkuchischcn Vieraugenguts zu Treppach hat der Erwartung nicht entsp ochen, daher per »osoMlianem z. Nov. eine nochmalige Verkaufs-Verhandlung angeordnet wor- den ist. Dieses Gur bestehet in einem geräumigen Wohnhaus/ besondcrn Scheuer, einem Schaaf» Haus, Bronnen und andern zu einer Feld- Ockonomic erforderlichen Bequemlichkeiten, sodann in -4 Tagwerk Garten und Weesen, 43 Morgen Aker in allen 3 Zeigen und, in 25 f Jauchert Wald. Zu Vornahme einer nochmaligen Verkaufs Verhandlung ist Dienstag der 23. Dec. d. I. auserschcn, an welchem Tag Vormittags -o Uhr sich die allenfallsigen Kaufslicbhaber in der Cameraiamts-Wohnung zu Unterkochen einfinden, sich mit oberamtlichcn Zeugnissen über ihr Vermögen ausweisen, sodann aber des Weitern sich gewärtigen können. Den 16. Oce. 13,3. Landvogtei-Steucramt am Kocher, u. Cameralverwaltung Aalen. Rotwcil. Das zur hiesigen Stiftungs Verwaltung gehörige Maiereigut, der Ekhof genannt, 1 Stunde von Nottwcil entlegen, wird Montag den 3- Jan. 1,314. auf 9 bis 12 Jahr an den Meist- bietenden verlieben werden. Dasselbe bestehet in 1 gukeingcrichtctcn Hauße, 1 neuerbauten großen Scheuer mit hinlänglichen Stallungen rc. 2 Jchrt. 1’ Vrtl. ig Rtb. Garten am Hauß mir Ohstbäu, men bcfczt, 66 Jchrt. i Drt. 52 Rth. Acker, 19 Jchrt. 3j Vrt. 1 Rtb. Wiesen und 50 Jchrt. Waid- gang. Der Bestand muß au Lichcmcß <»>4 angetreten werden, und die Liebhaber haben sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Prädikat, Bcrmögcn und ihre Kenntnisse im Feldbau an gedach- tem Z. Jan. Vormittags 9 Uhr auf dem Ekhof einzufindcn. Den 10. Oec. 1313. Kön. Stiftungs-Verwaltung. Böblingen. Da mit der Jahrsmusterung der Militairpfiichtigcn im hiesigen Oberamt den Z. Jan. igi4. der Anfang gemacht werden wird, und da bei derselben die ledige Mannschaft von ig bis 30 Jahren persönlich erscheinen muß: so werden hierdurch die abwesenden Mil tairpflichtigen, welche am >. April 1314 das >3 Jahr erfüllen, und welche bis dahin daö zote noch nicht zurükle- gcn, hierdurch cdictaliter aufgcfordcrl, sich Tags vorher in ihrer Hcimath einzufinden, widrigenfalls sic mit angemessenen Ungchorsamsstrascn belegt werden würden. Zugleich werden alle obrigkeitliche Behörden geziemend ersucht, die auS dem hiesige» Oberamt gebürtigen Militairpflichtigen von 13 bis Sv Jahren bis zu dem Musterungs-Termin in ihr Hcimmcscn zu verweisen, und ihnen hernach ohne ein neues Conscript. Certificat den Aufenthalt in den Amtsbezirken ausser ihrer Hcimath nicht mehr zu gestatten. Den 17. Dec. 1313. t Kön. Oberamt. Rekarsulm. Die Musterung der Conscriptionspflichtigcn für das kommende Jahr 1314» nimmt in dem hiesigen Obcramt mit den ersten Tagen des Januars ihren Anfang. Es werden da- her alle von Haus abwesende ConscriptionSpflichtigc des hiesigen Oberamts, welche an dem Normal- Tag, nämlich am 1. April 1314. daS 13. Jahr erreichen, und das 3vste Jahr noch nicht zurükge- lcgt, und nach den Gesczcn persönlich sich zur Musterung zu stellen haben, aufgefordcrt, spätestens am 1. Jan. künftigen Jahrs sich zu Hauße, zu Vermeidung der auf den Unterlassungsfall gcsczten Strafen unfehlbar einzufindcn, um zu gehöriger Zeit vor der Distrikts.Commission erscheinen zu kön- nen. Zugleich werden auch alle Hoch- und Lobl. Obrigkeiten ersucht, auf obcnbemerkte Zeit sämtliche aus dem Obcramt Nckarsulm gebürtige junge Leute von erreichtem 13 bis vollen 30 Jahre» nach Hauße zu verweisen, und auch nachher keinem, der sich nicht mit einem neuen oberamtlichcn Ccrtifi- kat legitimiren kann, den Aufenthalt zu gestatten. Endlich wird noch bemerkt, daß diejenige Cvn- scriplionspfiicdlige, welche auf Bcrüksichtigung Ansprache machen zu können glauben, ihre ^Gründe während der Musterung vorzubringen haben, indem dieselben nachher nicht mehr damit gehört wer- den würben. Den 11. Dec. i8>z. Kön. Oberamt. 444 Landvvgtei Rothenberg Indem auf allerhöchsten Befehl die Musterung der Conscriptions- Pflichtigen mit den ersten Tagen des Jan. eg >4. beginnen soll, dabei aber alle diejenigen zu erscheinen haben, welche das lfitc Jahr zurükgelcgt, und das zote noch nicht vollendet haben, so werden hier- durch alle und jede Conscribirke vom «chbis Zoten Jahre, welche von dem Erscheinen bei der Muste- rung nicht durch die vorliegenden allerhöchsten Vorschriften dispensirt sind, aufgcfordcrt, sich gleich nach dem Neujahr in ihrem Hcimwesen einzufinden, um die Gebühr wahrzunehmen, und dient zur Nachricht, daß das Mustcrungsgeschaft ,) im Obcramt Lconberg vom Ztcn biS gtcn Jan.; 2) im Amts-Oberamt Stuttgart vom 5 bis ntcit Jan.; 3) im Oberamt Eßlingen vom 7 bis izt. Jan.; 4) in den Obecamtern Cannstadt und Waiblingen vom 11 bis röten Jan. werde vorgcnommen wer- den. Zugleich werden alle Hoch« u. Wohllöbl. Polizei-Stellen ersucht, binnen jenes Zeitraums durch- aus alle Conscribirten der diffcitigcn Landvvgtei, welche sich in ihrem Amtsbezirk aufhaltcn, in ihre Heimath zu weisen, und ihnen keinen Aufenthalt zu gestatten. Stuttgart, den 6. Dcc. 13,3. Kön. Landvogtei Rothenberg. Schornd o rf« Da nach allerhöchster Verordnung die Jahrsmustcrung der Conftripkionspfiich- tigcn in dem hisigcn Obcramt gleich nach dem neuen Jahr vorgcnommen werden solle, und hiebei fcic Conscripüonspfiichlige von >g bis 30 Jahren zu erscheinen haben, so werden alle diejenige ledi- ge Leute, welche in der Zeit vom 1. Jan. i7ö4 bis 1. April 179s. gebohrcn sind, aufgcfordert, bis zum 1. Jan. ißi4. unfehlbar in ihrem Heimwcscir einzutrcffcn, und sind hiebei nur die mit allerböch, free Erlaubniß Studierende, die ejramimrte und angcstellte Substituten und Provisoren von der per- sönlichen Erscheinung frei, hingegen haben die Substituten und Provisoren Zeugnisse über ihre An- stellung, Meß und Tüchtigkeit der umerzeichneten Stelle zu übcrschikcn. Den rü. Dcc. Obcramt. Sulz. Gleich nach dem neuen Jahr wird die Musterung der Conscriptionspflichtigen Mann- schaft Vorgehen. Es haben daher alle Abwesende, im Alter von >3 bis 30 Jahren sich bis aus diese Zeit in ihrem Heimwesen um so gewißer einzufindcn, als sie im Fall des ungehorsamen Ausbleibens die Nachihcilc der gesezlichcn Strafen unfehlbar zu erwarten haben. Zugleich werden alle betreffen- de Obrigkeiten geziemend ersucht, den in ihren Amtsbezirken befindlichen disseltigen Cantonspflichtigcn, gegenwärtige Citalion insinuiren zu lassen, und ihnen sodann kernen Aufenthalt mehr zu gestalten, bis sie sich mit prolongirten Erlaubnisscheinen werden legitimirt haben. Den >6. Oec. K. Obccaint. Ulm. Sämtliche Conicripriviispsiichtige, welche am 1. April igr4. das ißte Jahr.erreichen, und das zote noch nicht zurükgelcgt haben, werden hicmil aufgesordert, sich zu der heurigen Jahrs» musterung bei Vermeidung der gesezlichcn Strafen unfehlbar bis. auf den 1. Jan. ißi4.r in ihrem Heimwcscn einzufinden. Das Mustcrungsgeschaft wird in den sämtlichen König!. Obcramtern der Landvvgtei,. nchmiich zu Alpeck, Biberach, Blaubeurcn, Ehingen, Riedlingcn, Ufin und Wiblin- gen zugleich, und in den erste» Tagen deS Monats Januars ig>3. vom öte» bis fite» desselben Mo, nats vorgenommcn werden. Die Unterzeichnete Stelle ersucht daher sämtliche König!. Oberamtec, denjenigen Can.tonistcn von dem Alter von >g bis 30 Jahren, welche ans disscitigem Landvogteibc-- zirk gebürtig sind, und in auswärtigen Amtsbezirken sich aufhalten, weder aus diese Zeit der Mu- sterung noch nach derselben, wenn sie keinen neuen Musterungs-Schein aufweisen können, de» Auf enthalt zu gestatten. Den 10. Dec. igiz. Kön.,Landvogtei an der Donau. Wangen, Landvogtci am Bodensee. Die Jahrsmusterung für das Jahr 1314. wird sogleich «ach dem neuen Jahr beginnen, wobei sich sämtliche Evustriptionspflichtige vom >3 bis zoten Jahr sinzufinden haben. Es werden daher alle Conscriptionspfiichtige von gedachtem Alter, welche von ihrem Geburtsort entfernt sind, hicmit aufgesordert, sich ganz unfehlbar bis auf den 1. Jan. igi4. in ihre»! Gebnrts-oder Wohnort einzufindcn, und an dem ihnen noch bekannt werdenden Tag bei Vermeidung der auf das ungehorsame Ausbleiben gesessen Strafen, bei der Musterung zu erscheinen. Kranke, die nicht zu erscheinen im Stande sind, müssen sich durch ärztliche obrigkeitlich bestätigte Zeugnisse auSweiscn, und diejenige, welche aus eine Berüksichtigung Anspruch machen, ihre dicsfa?« sige Gesuche sogleich bei der Musterung Vorbringen, indem nach Beendigung derselben, wenn sich kei- ne neue Umstande ergeben, keine Rüksjcht mehr darauf genommen werden darf. Lchrjungcn, die in auswärtigen Laden eingeschrieben sind, müssen oderamtlich beurkundete Zeugnisse über den Anfang u. die Dauer ihrer Lehrjahre mitdringcn. Alle Hoch« und Wohllöbl. Ortsobrigkutcn werden gehör amst. ersucht, die Conscribirke aus dem hiesigen Oberamt auf die obenbemerkte Zeit na^ch HauS zu verwci,- sen. Den 16« Dee. iL'Z., Kon» Oberamt. (Nebst einer Beilage.) Beilage zu Nro. 57. des Kömgl. Staats-und Regierungs -Blatts von 1813. Stuttgart. Die jährliche Musterung der Militairpflichtigen aus Stuttgart und den dazu gehörigen Weilern Heslach, Gadlenberg und Berg rvirv Montag den 10. Jan. 1814. auf hiesigem Rathhause ihren Anfang nehmen. Bei derselben haben alle Mititairpflichtigc von ,8 bis 30 Jahren unfehlbar za erscheinen. Diejenige von ihnen, welche nach den frühcrn allerhöchsten Verordnungen vom persönlichen Erscheinen drspcnsirt sind, haben wo möglich noch vor jenem Termine die erfordere siche Zeugnisse über ihre Anstellung , ihre physische Bcschaffenhcik und über ihr Meß der unterzeiche nctcn Stelle zu übergeben. Diejenigen, die seit der lezten Musterung das^i4. Jabr zurükgclegt, ha, ben sich entweder persönlich zu stellen, oder sie haben schriftlich ihr vollständiges Nationale zum Ein- trag in die Conscript. Liste einzurcichcn. Endlich haben alle diejenigen, welche bei der Aushebung Bcrüksichtigung zu verdienen glauben, ihre Gesuche gleich bei der Musterung vorzubringcn und die erforderliche Zeugnisse so weit es thunlich ist, entweder sogleich bcizubringen oder dieselbe namhaft zu machen. Den »8. Dec. itziz.. Kon. Conscript. Commission der Residenzstadt Stuttgart. Ludwigsburg. Die Musterung der Conscriptionspflichtigen des hiesigen Oberamts wird so- gleich nach dem neuen Jahr arE dem Rathhaus allhic. vorgcnommcn werden. Es werden daher alle Eonscriptionspflichtige im Alter von zurükgclegtcm >5tcn bis noch nicht zurükgclegtem zo. Jahr, welche gegenwärtig von Haus abwesend, und nicht durch die Gestze vom persönlichen Erscheinen die spcnsirt sind, aufgefordert, sich spätestens am 1. Jan. ig,4. nach Haus zu bcaeben, um an den zu dcstunmenden Tagen bei der Musterung sich cinstndcn zu können, damit sie nicht in die gesezlichen Strafen fallen. Kranke, welche zu erscheinen gehindert waren, haben sich durch obrigkeitlich lcgali- sirtc ärztliche Zeugnisse zu legitimiren, so wie diejenige, welche nach den Gest en /ich nicht persönlich stellen dürfen, Zeugnisse des Oberamts, worinn sic sich befinden, über ihr Meß sind tbic Tüchtigkeit vor der Musterung cinzuscndcn haben. Endlich wird bemerkt, daß ave diejenige, welche ans beson- dere Bcrüksichtigung Anspruch zu haben glauben, ihre Gesuche bei der Musterung anzubrin- cn , und zu documcntircn haben, indem nach Beendigung derselben keine Rüksicht mehr darauf genommen wer, den kann. Den 19. Dec. igiz. Kön. Oberamt. Ba knang. Da die Musterung in dem hiesigen Obcramt an dem 2. Jan. >314. und den fol* genden Tagen vor sich gehen wird, so werden sämtliche Conscciptionspflichtigc vom 13 bis 50 Jahr aufgefordert, sich in ihr Heimwefen zu bcg den, und bei der Musterung zu stellen. Den 19. Dec. 1313. Kön. Obcramt. Ca lw. Mit dem 3. Jan. i8>4. nimmt die Musterung in hiesigem Oberamt ihren Anfang. Alle diejenige, welche bis den 1. April iß'4. das 13. Jahr zurükgclegt, und das Zote Jahr noch nicht erreicht haben, haben derbes persönsich, unter Bedrohung mit den gesezlichen Strafen, zu er, scheinen, und sich am 3. Jan. längstens in ihrem Heimwescn cinzufindcn. Es baden jedoch solche, von 13 bis Zv Jahr, welche nach den frübern allerhöchsten Verordnungen, nicht persönlich erschei- nendurften, auch dißmal nur die erforderlichen Dokumente, über ihr Meß, ihre Tüchtigkeit re. zu Anfang der Conscriptions- Revision hicher einzusenden. Den 14. Dec. 1313. K. Obcramt. Crailsheim. Die Musterung der Conscriptionspflichtigen für das Jahr 1314. wird in dem hiesigen Oberamt im Anfang des Januars vorgenommen werden. Sämtliche Conscriptionspflichlige Zu Nr. 57. I8rz. des hiesigen Oberamts, welche in dem Alter von ig bis 30 Jahren stehen, werden aufgefordert, ru der bemerkten ;>m sich in ihrem Hennwescn einzufinden, und bei der Musterung zu stellen. Den 15. Dcc. »8>S. Kön. Oberamt. Eüwangcn. Mit der Conscriptions. Revision für das Jahr i8>4. wird in hiesigem Obcramt am 2. Jan. igl4. der Anfang gemacht, wobei sich sämtlicheConscriptionspflichtigc vom ig big Jahr zu stellen haben. Es werden deswegen die abwesende Conscriptionspfliebtigc dcS biesiaen Obcr, amts aufgefocdcrt, zu Ende gegenwärtigen Monats in ihr Heimwefen zurükzukehren, 11. sich an dem ihnen noch zu bestimmenden Lag vor Obcramt zu stellen, oder sich zu gewärtigen , daß sie mit den auf das ungehorsame Ausbleiben ge,ezten Strafen belegt werden. Zugleich werden die obrigkeitliche Behörden gchorsamst gebeten, die aus hiesigem Obcramt gebürtige Conscnplionspflichtige auf oben, bemerkte Zeit nach Hause zu weisen. Den 13. Dcc. 1313. Kön. Obcramt. G^crab ronn. Die aus dem hiesigen Obcramt gebürtigen abwesenden Conscriptionspflichtigen' von '8 bis 50. Jahren werden hiermit aufgefordcrt, bei der gesiziichen Strafe sich nach Haus zu begeben, um bei der am 2. Jan. 18H. anfangcnden Jahrsmusterung erscheinen zu können. Den rz. Dec. !8i*. Kön. Oberamt. Heilbronn. Nach allerhöchster Bestimmung nimmt die Musterung der Conscriptionspflichti, gen vom 18 bis 30 Jahr in allen Obecamlern des Königreichs am 2. Jan. >614. ihren Anfang, u. ist die Einthcilung getroffen worden, daß die Conscribirten von der Stadt Heilbronn Montag den 3- und Dienstag den 4. Jan.; von den Orten: Großgartach, Kirchhausen, Fürfeld, Bonfcld und Biberach Mittwoch den 3. Jan.; Sontheim, Horrheim, Tbalhcim, Flein und Bökingen Frei, tag den 7. Jan.; Frankenbach, Obereiscsheim, Untereisesbeim und Nckargactach Samstag den 8- Januar gemustert werden. Es w-.rden demnach alle von Haus abwesende Conscriptionspflichtigen des hiesigen Obccamts, welche vom 1. April >784 bis leztcn Merz 1796 gcbohrcn sind, mithin in dem Alker von 13 bis 50 Jahren stehen, als von welchem Alter sie nach allerhöchster Verfügung dißmal persönlich zu erscheinen haben, welchen Standes sic immer sind, hierdurch aufgefordcrt, spä- testens Tags zuvor , che ibr Geburtsort bei der Musterung vorkommt, in ihrer Heimat sich cinzufin, den, und mit den übrigen Conscribirten von dem erwähnten Alter vor der Distrikts. Commission auf dem hiesigen Ralhhause zu erscheinen. Alle weitere noch unter dem Alter von 40 Jahren stehende Conscribirtc aber, werden hierdurch angewiesen, von dem Ort ihres Aufenthalts ihre Eltern oder Pfleger zu benachrichtigen, damit solche die Ortsvorsteber davon in Kcnnkniß sezcn, und diese sodann bei der Musterung selbst die nörhige Auskunft geben können. Zugleich werden auch alle Obrigkeiten ersucht, auf obcnbemerkte Zeit sämtlich diejenige aus dem Obcramt Heilbronn gebürtigen jungen Leu, tc, welche in dem Alter sich befinden, daS ibre persönliche Erscheinung bei der Musterung erfordert, nach Hause zu verweisen, und auch nachher keinem derselben, wenn er sich nicht durch ein neues Ccr, tifikat lcgitimircn kann, einen Aufenthalt zu gestatten. Den 7. Dcc. tg>3. K. Obcramt. He r renb crg. Die Musterung der Conscriptionspflichtigen für daS künftige Jahr wird im Jen, ner in dem hiesigen Oberamts,Bezirk vorgenommen werden. Es werden daher alle von Haus abwe- sende Conscriptionspflichtigc des hicfigen Qberamts, welche am 1. April 13-4. das jstc Jahr errci, chen, und daS zoste Jahr noch nicht zurükgelegt ha, mit Ausnahme derjenigen, welche von dem persönlichen Erscheinen dispenstrt sind, ausgefordert, sich gleich zu Anfang des Monats Januar in ihrem Heimwefen unfehlbar einzufinden, und der Musterung bei Vermeidung der auf den Ungehorsam in den Conscripttons-Gesezcn angedrohten Strafen anzuwohncn- Den 20. Dec. 1S13. K. Obcramt. Lcntkirch. Alle abwesende Militairpflichtige aus dem dissc>rigen Oberamt, welche am 1. April igi4. das >3te Jahr erreichen, und das 30sie noch nicht vollstrckt haben, werden hicmit auigcfor. fordert, sich, da die Jahrs , Musterung den 3. Jan. 1314. ihren Anfang nimmt, unfehlbar am 2. des gedachten Monats in ihrem Heimwesen einzufinden, widrigenfalls sie die auf ungcbonames Ausbleiben gefczte Strafen zu gewärtigen haben. Zugleich werden auch alle Obrigkeiten geziemend ersucht, sämtliche aus dem disseltigen Obcramt gebürtige junge Leute von obigem Alter nach Hauß Zu Nr. 57. lglz. f zu verweisen, und auch nachher keinem derselben, wenn ec sich nicht durch ein neues Ccrkifikak legi, limiren kann, einen Aufenthalt zu gestatten. Den iZ. Dec. Kon. Obcramt. Marbach. Alle Miiitairpflichtige des Obcramts vom 16 bis 3» Jahr werden hicmit zur un« gesäumten Rükkehr in ihre Heimat!) aufgeforderl, indem die Iahrsmusterung gleich nach dem neuen Jahr beginnen wird. Blos'diejenigen Subjekte, welche als exanunirte Substituten, als Famuli, Provisoren und Schreiberei - Jncipicnten «ngcstellt sind, oder im Schullehrer - Seminar in Eßlingen sich befinden, sind vom persönlichen Erscheinen befreit; sic haben aber von den betreffenden Oberam- rern ihres Aufenthalts ein Zcugniß über Anstellung, Stand, Maas und Tüchtigkeit an das hiesige Oberamt cinzusenden. Den 16. Dec. -giZ. Kön. Oberamt. Maulbronn. Da vermög allerhöchsten Befehls die Iahrsmusterung für das Jahr ißi4 so- gleich nach dein Neujahr vorqcnvmmen werden soll, und dißmal auch die Miiitairpflichtige von 25 — 30 Jahren bei derselben persönlich zu erscheinen haben, so werden hicnnt alle gegenwärtig von HauS abwesende Conscribirte, welche bis zum 1. April '8*4. das ig Jabr zurükgelcgt, das 3>te aber noch nicht angetcetcn haben, mit Ausnahme der in den theologischen Eeminarien befindlichen Subjekte, Studierender, cxaminirtcr und angcstellter Eubstnuten, und Schreiberei - Jncipicnten, eingestellt r Schul-Provisoren, so wie im Schul-Seminar zu Eßlingen befindlichen Subjekte aufgefordcrt, sich den 1. Jan. 1314. unfehlbar zu Hause einzufindcn, und der Musterung zu unterwerfen Zugleich werden sämtliche König!. Civil-Behörden geziemend ersucht, solche Militairpflichtige auf gedachte Zerr in ihr Heimwesen gefälligst zurükzuweisen. Alle weitere noch unter dem Alter von 40 Jahren stehen- de Conscriptionspflichtige aber werden hierdurch angewiesen, von dem Ort ihres Aufenthalts ihre El- tern oder Pfleger zu benachrichtigen, damit solche dec Orlsvorstrdcr davon in Kcnntniß sezen, und diese sodann bei dec Musterung selbst die nökhigc Auskunft geben können. Den >g. Dec. 1313. Kon. Oberamt. Mergentheim. Da die Iahrsmusterung sogleich nach dem neuen Jahr ihren Anfang nimmt, so werden alle Conscriptionspflichtige Untcrtbanen-Eöhne des hiesigen Oderamts vom >8 bis 30 Jahr Hiemil aufgefordert, sich bis »»i dies« Zeit unfehlbar nach Hause zu begeben, und der Jahrsmustc- rung anzuwohnen. Zugleich werden alle Hoch-und Wohllöbl. Justiz und Polizei-Behörden ersucht, alle Conscriptionspflichtige des hiesigen Obcramts vom 13 bis zoten Jahr auf obciibcstimmte Zeit nach Hauße zu verweisen, und keinem mehr, ohne ein neues Ccrtificat in deren Amtsbezirken zu dul- den. Den i«. Dec. igiz. Kon. Obcramt. Nagold. Nach ergangener allcrgnadigstcr Verordnung muß gleich nach dem neuen Jahr die Musterung beginnen, und haben sich derselben dismal alle diejenige zu unterwerfen, welche den V. April 1814 daS zote Jahr noch nicht vollendet, aber dagegen das igte Jahr zurükgelcgt haben. CS werden daher alle die Abwesende von dem angegebenen Älter, insofern sie nicht bereits definitiv für absolut untüchtig erkannt, oder nach den bekannten Verordnungen von dem persönlichen Erscheinen dispensirt sind, hiemit aufgerufcn, unter Vermeidung der bekannten nachthciligen Folgen sich zur obi- gen Zeit bei der Musterung einzufindcn. Den 16. Der. igiZ. Kön. Oberamt. Neuenbürg. Die Jahrs-Musterung für das Jahr ,814. wird sogleich nach dem neuen Jahr vorgenommcn werden, wobei sich sämtliche Cvn^rHrionSpflichtige von zurükgclegtcm >8ten bis zum zurükgelegtcn zoreu Jahr unfehlbar zu stellen haben. Es werden daher alle Conscribirte von besagtem Alter, welche von ihrem Geburtsort entfernt sind, hiemit aufgefordcrt, sich ganz unfehlbar bis En, de dieses Monats in ihren Gcburls-und Wohnorten einznfinden, und an dem ihnen daselbst bekannt werdenden Tage, bei Vermeidung der auf das ungehorsame Ausbleiben geferken Strafen vor dem Oberamt zu erscheinen. Kranke, die nicht zu erscheinen im Stande sind, rnüßen sich durch obcramt- liche und ärztliche Zeugnisse über ihre Krankheit auSwciscn, und diejenige, welche auf eine Bcrüksich- tigung Anspruch machen, ihre Gesuche deswegen zoglcich bei der Musterung Vordringen, indem nach Beendigung derselbenwenn sich keine neue Ilmstande ergeben, keine Rüksicht mehr darauf genommcir wc:wird, auck müssen Lehrlinge, welche in auswärtigen Laden eingeschrieben sind, obcramklich bcurlundete Zeugnisse über den Anfang und die Dauer ihrer Lehrzeit mitbringen. Alle Hoch - und Au Nr. 57. iziz. - «. • -w-g* Wohllöbl. Orts< Obrigkeiten werden geziemend ersucht, die Conscciptionspflichtige aus dem hiesiaen Oberamt auf ebenbemerkte Zeit nach Hause zu weisen. Den 12. Oec. ig.5. Kön. Oberamt. Oberndorf. Die Iahrsmusterung dpc Conscripkionspflichtiaen Pursche für das Jahr 131 hiesigen Oberamt mit dem 2. Jan. .3.4. ihren Anfa g nehmen, wobei alle ledize u derjabriqkeit verheurathcte Mannspersonen die vom Ävril ~ uh. also rwiscker, <0 »ns cy-t“~ " • •" ; «-V'-Uivtte Mannspersonen die vom , w.00jt alle ledige "uns .qcbohren sind, also zwischen .3 und 30 Jahren stehen, 111 ecfcbli rJif1 /öi bl€ 3'. Merz 1795 l'che Conscciptionspflichtige von erwähntem Alter, die mit ode? 0' ne ■£* ,rocröcn daher flmu gefordert, m ihr Heunwesen zucukzukehren, und bei »er Muster,ina"«, Ä ^"weiend find, auf, Obrigkeiten ersucht, d-se Citalion den disseitigen Lrscheinunas, ^ al' Zugleich werden alle bekannt machen zu lassen. Den .3. Dcc. .3.3 "-''^e'NungSpfl.cht.gen Amtsuntergebenen gehör a K. Oberamt' O eb ri n g e n> , tummii. Am 3. Jan. nimmt die ffom'rr»«,-v , - —. .««ÄMSäf «LA“ <7.«ch 'VlÄftiÄ,?1* 'ftp. an, aufgeruwn, an b eferat«flf « IN Ihre fyeim.uh VCII MilV f»«V -V Pflichtige treffenden Strafe b'ci Oberamt "in meTben“ £,L“n3e,I,orram ausgebliebcn'en'"6'n^>"^^^? gcnd sind, haben diesen Zustand durch ober.undvbnflkmom./^'lende, die zuerchem? ge die auf Exemtion von der Aushebung Anspruchsmt!.l$e Zeugnisse zu ctteiift l ff0' gesezliche^Dauer derselben durch oberanitlich eonsirmirteN-.^n^^ der Lc/r-ei? eine Bcruksicht.gung bei der Ausbebu ia belonde, - wJf 3U!^ U!'e darzuthun. Alle ,uJ}b solche sogleich bei der Musterung vor uorsi „ Inkem n7'/»°^'Z'ünde zu haben'7.' u^'che "c den. Alle Hock, und Wohllobl. Obwaniter und damit nid)t dem Oberamt Oehrmgen gebürtige Conscrivtionsollickt^-^n^ b^-.^^he'n hiermit e-su l>t3 WerJ -U'ük 30. ** in ihr- WU'ÄÄtr&.Tll!“ — « WVn 'not L Ravensburg. Die Jahrs« ^lusterun-, 1 • r- " I®1^* Obcranit. 18<4. Ts werden daher die ledige Leute vo"?.« — ^ ^sigm Obecamt beginnt mit dem ^ -g- 1. April .796. geboren sind, und sich ausserhalb des Ob?ram sbe-?rt?'v W«l ,734 bss^um tgK,r ans,”,ft"'M w “‘“»t in Rcuttlingen. Den 3. Jan. <314. wird die Conscrivtians n -e-. Kon. Oberanit. ihren Anfang nehmen, bei welcher Heuer alle dicieniaen 10 dem hiesigen Ode^»,. nach dem Normal- Tag den ..April .3.4 das >gte Iah? bcrdtä 'Wi nmZbtnS! den, ,0 daß mithin Heuer auch diejenigen, welche bereits vollilb. b * 30te ned> nicht vollste?/. (?? anwesend seyn müssen. Die »ach frühern Gcscwn vom 3 geworden, wiederum I’l’ haben blos ihr Recht Nachweisen, sich messen und ,-ö.lst^nru ^"/-Erscheinen dispensiike ecmfrw'r'1? über hieher senden zu lassen. Krank/ env'L ihr LleS auch die Docun m > Lehrlinge producwen die deshalb vorliegende Contrakte 9 >?i' ’m bucc^ obrigkciiilcht b5 che um Berüksichtigungen müssen bei d'r MusternngLrZjrSl8*?ng ben 3ungcnbüch-rn K daber alle in obige Cathegorie gehörige ConstribNauf Z n? Ian'7'"' Diesem Vorgang,'. Ln ‘k r * - Da der allerhöchsten Verordnung gemas die Ä Ä5"' Dberamt. b'ellgen Obemmt unverzüglich nach dem ^neuen%ah?UJierm'3 bev Conscriptions- nserlptlsnspflichtlge von ir bis so <*„c " ^a,bc vorgenommcn m« JT« 445 Register des Königs. Württembergischen Staats- und Regierungs-Blatts vom Jahr i 8 i 3. (Durch die ohne Beifaz angchangtcn arabischen Zahlen werden die Seiten bezeichnet.) I. Chronologisches Verzeichnis' der in diesem Bande enthaltenen Geseze und Verordnungen ;c. Von 1 8 i 2. 19. Dec. Erlaß des K. Q. Appellat. Trib., den Gebrauch des Stempelpapiers bei Berichten, wo- mit Jnsinuations- Documentc re. in Prozeßsachen eingeschikt werden, betr. 9. — — Kön. Verordn. Die Strafen betr. welchen Königl. Unterthanen wegen Annahme fremder ^ Kriegsdienste ohne allerböchste Erlaubniß, unterliegen, 9. — — K. V. Die Nicht - Gestattung eines Defensors für Königl. Diener, die wegen eines Amts- Vergehens in Untersuchung gekommen, betr. 17. rr. — Verordn. Den Unterricht der Hebammen und der Lehrlinge der Chirurgie betr. 9. 26. — B. Die zum Branntweinbrcnnen dienenden Gefäße betr. 17. 30. — Gen. Rcscr. Die Anordnung einecallgemeinen Vermögens« Besoldungs - und Pensions- Steuer betr, 1 f. nebst Formular eines Faßions - Zettel, g. und des allgemeinen Vermögens - Registers, ebcnd. Beil. 5t. — Aufhebung der Schuhkraft'schcn sogen. Armen-Crnahrungs-JnstitutS, 10. Von 1 8 1 3. Januar. 4. Warnung vor Annahme falscher 6 kr. Stücke, ig. — Erläuterung des Zoll-Tarifs von iö-r. Den Ausfuhr-Zoll von Valor in verschlossenen Pa- guets betr. ist. 5. Dekr. des K. Kathol. Geistl. Raths. Die Pastorat-Concurs-Prüfungen der kathol. Geistlichen im Jahr 1515. betr. 33. —■ — Jngleichen die Concurs-Prüfungen der kathol. Schullehrer und Schul-Candidaten im Jahr 1813. betr. 34. — — Die Berichte über die kathol. Schul- Jncipienten betr. 34. 1813. (i) 9. V. Die amtlichen Quittungen der König!. Kassen >Beamten bete. 25. 12. Polizei-Verordn. Die Feuerzeichen bei einem ,n der K. Residenz-Stadt Stuttgart und deren Nachbarschaft ausgcbrochcnen Brand bctr. 25. ‘5. K. V. Die verbotene Annahme von Hochzeit - und andern ähnlichen Geschenken von Seiten Königl. Diener bctr. 33. 22. Wiederholt cingeschärfte Ver. Die Fuhrleute, welche sich von ihren Pferden entfernen, betr. 41. 26. K. V. Die Errichtung eines eigenen Oberamts- Gerichts für die Einwohner des Stuttgarter Amts- Oberamts bctr. 49. 27. K. Gen. Verordn, wegen Behandlung der Gantsachen durch die Unterämter und Bezirks-AmtS- fchreibercien, 61. 8 e b r u a r. 3/ Die Untersuchung des Gesundheit - Zustandes für wüthcnd gehaltener Thiere bctr. 49. — Dre im Königreiche befind!. Preußische Staatspapiere bctr. 50. 4. Die Aufnahme und Entrichtung der Vermögens-Besoldungs - und Pensions - Stcncr bei Perso- neu , die unter dem Militair > Forum stehen , betr. 57. 6. Die zu den Brandschadcns- Umlagen schuldigen Beitrage bei neuen Gebäuden bctr. 73. 9. Auflösung dcS Unteramts M e i n h a r t, 6,2. — Sluktg. Pol. V. Das Streuen vor den Hanßecn bei Bedeckung der Straßen mit Eis oder bti Glatteis bctr. 64. i>. D. Den glcichbaldigen Einzug der angesezten Taxen bctr. 6z. »6. K. V. Die von den mediarisirten Fürsten und von auswärtigen Souveräns Königl. Untertha- neu ertbeilten Charaktere betr. 73. — Personal.Organisation des Magistrats der Stadt Stuttgart, 74. 17. B. Die sorgfältigere Packung der zu den K. Haupikaffen einzuscndcndcn Gelder betr. 75. 2Z. V. Die dißjädrigen Prüfungs-Termine der Supplikanten um ErlaubM zum Studium der Rechte, der Camecal - Wissenschaften, der Medicin und höhcrn Chirurgie bctr. gi. 26. V. Die Einsendung der rükständigen Jahrs - Bau. Ueberschlage und Kostens - Consignationen zum K. Oberhof-Bau- Departement betr. 92. 27. Neue Eintheilung der Amksschreiberei« Bezirke in dem Oberamt Bcackenherm, 91. UI L r 3. 1. V. Die Lieferung der Zucht-und Waisenhaus, Gefalle, und die Einsendung der Obereinbrin, gerei« Rechnungen betr. g>. , t. 2. K. D. Die Rechte des Oberlehenherrn und die Sicherstellung oder Entschädigung desselben bei Verwandlung der zu einem Königl. Lehen gehörigen Afterlchcnguter bcir- 89. z. Verbot deS SpedilionS. und Waareu - Handels der bei den Waag .und Lagerhaußern angcstell- ten Officianten, 92. ,. 10. Aufforderung an die Oberäinter wegen Erstattung der Berichte über die VerehUgung exemtec Personen, 101. Polizeiliche Maasregeln gegen die Kraze, 109. Die Prüfungen der Candidatcn zu Lehrämtern an den kathol. Lycecn und Gymnasien betr. in. DaS Zufammcnpackcn verschiedener Postwagenstücke betr. i(7. ,.. Gen. Ver. wegen Nicht. Aushebung von Conscriptionspfilchtigen zum Komgl. Militair, welche wegen Vergehen in Untersuchung gekommen, che die Entscheidung darüber erfolgt ist, »09. K. V» Die cownüffarischen Untersuchungen bei HochverrathS * und Majcstats 1 Verbrechen be- treffend , 125. 24. K. V. Die pünktliche Einsendung der Conscriplions. Listen betr. >»7. gS. K D« Die Anzeigen von dem Tode Königl. Beamten und Diener bctr. 126. 12. iz. 16. iS. 23 26. Umgelds-- und Accis- Freiheit des aus der König!. Brauerei zu Rechentshofen erkauften Biers, >29. 27. Pol. D. Die Säuberung der Baume rc. auf Stuttgarter Markung betr. April. 1. Die auf dem Schloß Rotenberg ausgestellte Feuerwache betr. izg. z. K. 58. Die Niedersezung einer Criminal - Commsssion zur Würdigung und Aburkhcilung des Hochoerrakbs und anderer Majestäts-Verbrechen, so wie der Verbrechen gegen die öffentliche Sicherheit und Ruhe bete. iZ7. 5. Reue Einthcüung des Stadt-und AmiSschreiberei-Bezirks von Neuenbürg, ,37. 7. Bestimmung der Termine zu de!, ConcurS. Prüfungen der cvangcl. Schulmeister, Schul - Pro- visoren und Scdul-Incipwnkcn, i38* 9. K. B. in Betreff vcr Bürger-und Beist; - Receptions - Gebühren, ingl. der Bürgersteucr, des Beisizgcldcs und des Ecbuz- und Schirms-Geldes, i45. 10. K. D. Den Ausfuhrzoll von Abwcrgen. Garn betr. 147. M a i. 2. König!. Rescript, einen Nachtrag u> dem Gestze von Mafestats - Verbrechen betr. 165. — K. 58 Die Prozeß - Kosten und Strafen in Rechtsstrcitigkeiten der Kön. Kammern betr. 166. — Pol. V. Die bessere Verwahrung der Dachöffnungen betr. 167. 6. D. Die Bekanntmachung des Nachtrags zu dem Gesezc von Majestats-Verbrechen betr. 166. — Requisition der Herrschaft Hirschlatt, 167. i>. K. V. Die Commun- Schaakweid - Derlerbungen betr. 173. — V. Die öffentliche Bekanntmachung der Wald - Feuer-Ordnung betr. 174. 13. V. Die Ausstellung der Dich-Urkunden für die Merger betr. ig,. 17. V. Die sencrgefahllichen VerbindungS-Thürcn zwischen den Küchen u. Stallen betr. igt. l2>. V. Die Ersezung der vakanten Provisordte in den protestantischen Schulen betr. 190. 24. Erndte-General-Rclcripl für das Jahr >«iz. ig9. 29. K. Normal-Der. Das Schicsscn oder Fangen des Wildprcts von Seiten der Forst, Qffi, ciantcn betr. ,97. 31. 58. Die Entfernung der evangcl. Schul-Provisoren von ihren Stellen betr. 197. I u n t u s. 4. V. Die Lagerstätten betr. nebst Tabellen über die Bestimmung der Maafe im Königreich, und deren Vergleichung mit denen der benachbarten Staaten, 213 f. 13. 58. Die Einsendung der freiwilligen Beitrage für verwundete Kön. Krieger betr. 22s. 2i. Post-Der. Den Estafetten Dienst betr. 249. 23. 58. Die Fassung der Zins- Quittungen für die K. Gen.StaatsschuldenzahlungS-Casse betr. s4t. Julius. 16. K. Normal-Der. wegen Bestrafung der Apotbeker, im Fall einer aus verwerflichen Absichten geschehenen Verweigerung verordncter Medicin, 265. 18. K. 58. Die Bestrafung der von Kindern an ihren Eltern oder Großeltern verübten körperlichen Mißhandlungen betr 263. so Warnung vsr falscher Münze, 266. August. 16. D. Die Einsendung der bei den K. Caffcnbeamten vorhandenen Geld-Vorrathe betr. 2S9, — Die Postporto - Freiheit der milden Stiftungen betr. 23s. l* 443 au Aufforderung an das K. Militair, die Entrichtung der rükstandigen Vermcgenssteu r betr. ay?. 26. V. Oie Proklamationen in den geschlossenen Zeiten bctr. 297. 29. V. Die Declaration des fremden Wcingcists oder rectificirten Branntweins betr. 30z. 30. SB. Die von dem Angriff der Inventuren und Thcilungen zu machenden Anzeigen bctr. 305, September. 1. V. wegen des Tabaks-Baues, 313. — Vorschriften für die mit Tabak handelnden Kaufleute und Tabaks-Fabrikanten; 314. 7. D. Die BerichtS-Ecstattung der Obcrdeamteu in Sterbsallen cximirtcr Personen bete. 317. — Erneuerung verschiedener gesezlicher Bestimmungen für die Verwaltung der Criminal-Iustir, 317. 17. D. Die Kohlen - Schemen betr. 333. iy. V. Die Berechnung des Imposts von ausländischen Weinen, die auf andere Weise alS durch Kauf erworben wurden, bctr. 35z. — — Den Accise- Einzug von Fruchthandlern bctr. 334. — — Den Einzug und die Verrechnung der Taxen in den Etiftungs- Bezirken betr. 334. Oktober. ö. V. wegen Versehung des anatomischen Theaters der Universität Tübingen mit Leichnamen, 357. 17. Herbst - General-Rescript, 363. 20. Die Einlieferung der Gefalle für das Stuttgarter Waisenhaus betr. 373. 22. Bestimmung der Termine für die Martini Concurs- Prüfungen der cvangel. Schulamts - Can- didaten, 373. November. 6. Gen. Verordn. Die Colonial« Maaren betr. 385. , — Manifest, die Verhältnisse mit Frankreich, u. den Austritt aus dem Rheinischen Bunde bctr. 3gy. 12. Allianz - Vertrag zwischen Württemberg und Oesterreich, 397. Beitritts - Akte des Kaisers von Rußland zu diesem Traktat, und Akte der Annahme, 4»3f. I*.. Ingl. des Königs von Preußen, nebst der Akte der Annahme, 4»5. 4i6. 17. DorsichtSmasregeln gegen die anstekenden Krankheiten unter dem Hornvieh, 402. 30. Erneuerte Vorschrift über das Verhalten bei der hungarischen Rindvichseuche Nr. 56. Beil. D e c e m b e r. a. K. V. Die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr ungemahlenen Gipses betr. 417. 4. V. betr. die Proklamationen von Verlobten in Kirchen, in denen nicht jeden Sonntag Gottes- dienst gehalten wird, 44'. 20. K. Gen. Der. Die Anordnung einer Vermögenssteuer für das Jahr 13,4 betr. 437 f. — Verbot des Fahrens in den Königl. Anlagen mit Einspännern, 442. 21. Nachtrag zu den Verordnungen, die Rinderpest betr. 44». 449 II* Alphabetischer Real-Index. (Durch bfe Römischen Zahlen XI. XII. ,c. werden die Jahrgänge »Zli. l8>2. re. bezeichnet; die arabi- schen Ziffern beziehen sich auf die Seitenzahlen und §m. A. Abwcrgen-Garn. S. Garn. m , Accise. Entrichtung derselben von Victualien, XI. 67. Einjährige Accise-Freiheit der in das Korn- hauö zu Stuttgart gebrachten Früchte, 630. Accise - Privilegien der Stadt Fri der ich s Ha- fen, XII. 4 f. Was bei AnSstellungs der Accispatcnte an GewcrbSlcute zu beobachten, 129. Jngl. bei Abgabe der Acciszcichcn, 136. Erläuterung der Accise - Ordnung, (§. 21. lit. b.) au. Jngl. des §.43. die Vieh-Accise betr. 553. Verrechnung der Accise von Hol; und Wildpret, 211. Veraccisirung des um einen gewissen Anthcil verliehenen Viehs, 379. Accise - Einzug von Frucht-Aufkäufern, 413. Erläuterung dieser Verordnung, XIII. 334. Eingcschärfte Verordn, sich mit Acciszcichcn quitriren zu lassen, XI!. 441. Acquisftionen. Acquisition der Herrschaft Hirschlatt, XIII. 167. Acruare. Uniform der Obe ramts - A c tua re, M. 366. Annahme und Entlassung, erforderliche Eigenschaften und Obliegenheiten der Ac tuar e der Crimina lr ä th e, 653. 636. Actua- re der Untergangs-Gerichte, 374. — der Q b e r a m t s - G e r i ch t e , cbend. §. 7 — der Provinzial-Justiz-Co llegien, 579. §. 43- Anstellung und Belohnung der Actua- re, XII. 137. Adel. Persönlicher Adel der Staatsräthe, XI. 331. Vorrechte K. Untecthancn, die von ihren vo- rigen Regenten die Adels -Dekoration erhalten haben, 509. Adeliche Gutsbcsizer. Was sie bei Reisen irs Ausland zu beobachten haben, XI. 215. §. u. XII. 102. Wie es mit Ertheilung der von. aeiatis ad eff. bona admin. bei denselben zu hal- ten, XI. 333. Ihre Uniform, 305. Auslosung ihrer Güter, XII. 299. Aufhebung der Fi- dci - Commisse, 225. Allodification der von ihnen abhängigen Baurcnlchcn , 337. Adler. Orden S. Orden. Advocaten. Verpflichtung und Jmmatriculirung der in den neuacquirirtcn Landen befind! chcn, XI. 45. Was beider Aufnahme der RechtS-Candidatcn unter dieselbe zu beobachten, gi. 661. Anzeige von ihrem Aufenthaltsort, 3>ö. 474. Vorschrift wegen ihrer Zuziehung bei den vor den Obcramtsgerichten verhandelten Rechtssachen, 576. §. 17. Aemter » kesezungen. Wer künftig auf Anstellung Anspruch machen könne, XI. 440. XII. 137. Aemter-ssombtnalion. Social-Verhältnisse der aufgelösten, und einem andern Oberamt zugcthcil- tcn Ober - und Staabsämter und einzelner Orte in Ansehung der Schulde!» und anderer Prä- stationen, Xl. 30. Neue Eintheilung des O. A. Künzelsau. XII. 114. Neues Unteramt im O. A. Cllwangen, 49». Auflösung des Unteramts Meiuhart, XIII. 62. Acnderungs-TabeUen S. Brandschadens-Vers. Catastcr. Aerzte Personal-Freiheit der milit. Oberärzte, die in den Civilstand zurüktretcn, XI. 590. Freie Civil Praxis der milit. Oberärzte, 65z. Was bei der Ausnahme der Candidatcn der Mcdicin zu practirenden Aerzten zu beobachten, 661. Jährliche Prüfungen derer, die Arzneikunde oder Chirurgie studieren wollen, Xll. 43. 37v. Xlll. g>. Wer venerische Krankheiten behandeln dürfe, XII. 175. Tagbücher der Geburtshelfer, 226. Vergl. Medlcinal-Wesen rc. Affterlehen S. Lehen Alimenten - Sachen. Müssen mündlich verhandelt werden, 875. §. 13. 450 Allmanden. Die Strittigkeittn wegen ihrer Bertheilung werden an das Justiz - Ministerium der, wiesen, XI. 553. Allmosei,. S. Armen - Anstalten. Amortisation« - 8ond. S. Staatsschulden. Amrsboten. E. Botenwesen. Anus Korporationen. Bildung derselben nach der neuesten Acmtcr - Eintheilung, XI. 50. Ver- hältnisse in Hinsicht auf alte und neue Schulden und andere Prastalionen, ilund. Amtspfleger Anzahl und Verhältnisse derselben, XI. 50. 51. Amis - Jnstkiclion , XII. 265 f. Eingabe ihrer Besol'ung, 37,. Verbindung der Anuspfleg Gros - Sachscnhcim mir der j» Vaihingen, XIII. 5-5. Amtsschr eiber. Neue Eintheilung der Amksschreibcrci- Bezirke des O. A. Maulbronn, XII 510. Be- handlung der Gantsachen durch die Bezirks-Amlsschrechcrei n, XIII. . Neue Eintheilung der Amtsschrciberci-Bezirke in dem aufgelösten Mtc Mei,.hart, S2. Jngl. zu Brakcnheim, 91. und zu Neuenbürg, >57. Amt«. v.rgchen. Bei solchen wird den König!. Dienern kein Defensor gestattet, XIII. 17. Anatomische« Theaier E. Universität Tübingen. AuAustura X ude Warnung gegen den Einkauf der unachten, XII. 291. Apotheken, Aporhiker Vorschrift für dieselbe zur Reinigung deS Eüßholzsafls, XI. Hör. Neue Medicam cnten - Taxe, Xll. 55 s. Bemerkung der Preise auf den Rccepten, 227. Prü, fuug her Apotheker und ihrer Gchüifen, 32s. Visitatlot, der Ävotbckcrwaaren, 327. War- nung gegen den Einlauf der unachten Angustura-Rinde, 49'. Abstellung verschiedener Man, gcl in de». Apotheken , 6,5. Verbot der BluircimgungS. Pillen des Apotheker Mvrike, 629. Abstellung der kupfernen Helme und Röhren bei den Disullir- Blasen, XIII. 17. Bestrafung der Apotheker, die einem Kranken die vcrcrdncke Mcdicin verweigern, 265. Vorzüge der Apotheker-Forderungen, ^ 266. Appellationen. In weichen Fallen von den Provincial-Justiz-Collcgicn an daS Ob. Justiz-Colle- gium zu appclllren, XI. 4sg. Wohin von den Untergangs-Gerichten, 574. — Wohin und in welchen Fallen von den Oberamrs - Gerichten , 57«. Wo die Bitte um Restitution wegen Versäumung der Appcllat. Förmlichkeiten anzuhringeii, cbcnd. Gber-Appellation« - Tribunal Amts Tracht, XU. 557. Was bei der Revision gegen dessen in erster Instanz ausgesprochenen Urtbcile zu beobachten, 557. Arbeitshaus r. Die Aufsicht über die darinn bcsindl. Bettler und Vaganten und ihre Behandlung gehört zum Ressort des Ministerium des Innern, XII. ,02. In wie fern diesem die Cogni- tion über deren Entlassung zukomme, «ber.b Armee , Königliche. Neue Benennung und Numerirung der Linien - Regimenter der Cavallerie und Infanterie bei derselben, XI. 265. XIII. 6«. 404. K. V. die Wittwen und Kinder der vor dem Feind gebliebenen Soldaten bctc. Xll. 453- Vcrzeichniß der iw Felde gestorbenen und ge- bliebenen, 465. 5 >7. 5«i. Beitrage für verwundete K. Krieger, 547. 573.601. 614. 626.65z. XIII. 13. >9. 2g. 3«. 46. 55. 70. «6. 106. >21'. 143. >55 169. >7«. 201. 207. 229. 244. 285. 50«. 35i. 579. 4io. 423. Verordn, die Einsendung derselben bctr. 225. Der«! Militär Armen > Anstalten Das Stuttgarter Allnioscnwescn wird an die Polizei - Direckion verwiesen, XI. 555. Die Armen-Verwaltungen, milden Stiftungen k. werden der Administration der Came- ral'Verwaltcr übcraeben, und stehen unter der Oberaufsicht des Finanz /Departements, 357. Aufnahme der Pfründer, Austheilung de, Allmosen und Gratralicn, ebmd Di.e2Verpr.guu m wegen Unterstüzung und Versorgung der Armen gehören zum Ressort des Ministeriums «cs Innern, Xll. 102. Aufhebung deS Schuhkraft'schen sogen.,Annen - Ernährungs-Insti- tuts , XIII. 10. Arreftsachen Müssen mündlich verhandelt werden, Xl. 575. §. 1Z. Arsenal. Section der Arsenal - Direction, Xl. 546. Personale, ebind. Arzneien. Neue Medikamenten - Taxe, XII. 53 f. Anzeige der darinn vorkommenkten Druckfehler, 72. 96. Bemerkung der Preise qnf den Recept.eu,. 227. Wem und in wie fesn der Der'-mf der Arznei, Waaren gestattet sei, 237/ Bestrafung der Verweigerung verordnetep Arzneien, XlU. 265. Vergl. Apptheken» Attestate. Ortsvorsteher dürfen keine ohne Vorwissen des Oberamts ausstellen, XII. iüz. Jngst die Geistlichen keine den Militairpflichtigcn wegen angeblicher Gebrechen, ebend. Auditors. Obliegenheit derselben in Betraf der Familien - Register für das Militär, XI. 105 f. Behandlung der Ehesachen der Militär. Personen, 164. Ausfuhr Des rohen Eisens verboten, XI. 241. Ingl. des ungemahlencn GipseS, 347. — der Pferde, XII. >29. — des Salpeters, 165. Das Verbot der Ausfuhr des ungemahlenen Gip- seS wird aufgehoben, XUI, 417. Ausgangs-Geld Don Luxus - Gefährten , XI. 565- 566. In wiefern Ausländern davon der freit , ebend. Ausgangs - Zoll. Dom Papier, XI. 4:0. — Don Valor in verfchlosscnen PaquetS auf der Post verführt, XIH; >g. — Don Abwergen Garn, <47. Ausland, Ausländer. Päßc derselben, XI. 2>z f. XII. zz. ,02. Was Innländer bei Reisen ins Ausland zu beobachten haben, XI. 2 492. — hcrrschafilrches Verordn, die Einsendung der Iabrsbauübcrschläge und Bau- Consignationcn betr. XI. 609. Die rükständigen werden mo-i t, XIII. 92. Baumverderber. Oie den Angebern derselben zugcstchcrtcn Prämien sollen von den Frevlern bezahlt werden, XI. 66<. Baumwolle. Impost auf solche, XIII. zg;. Bauren Lehen. S. Lehen' Beamte. Subordinations-Verhältnisse gegen die Landvögte, XI. <4 f. Vorschrift für ihr Bcnc.st men in Bestehung auf öffentliche Sicherheit, 239 s. Die Bestrafung der Verfehlungen in ib' rer Amtsführung, so wie die Erkenntnisse und Leitung der Comnusstoncn gegen dieselbe, gebö* ren zum Reffort des Dcpart. des Innern, 555 Wie es mit der Suspension zu halten, edd- Verordn, den Aufenthalt kasstrter Beamten betr. Xll. 305. Ingl. die schleunige Anzeige von dem Tode der K. Beamten betr. Xill. 126. Beiberlchte. Was die Concipisten der Bittschriften dißfallS zu beobachten haben, XI. 57. t Die voll- ständige Fassung derselben zu Handwerks- OifpensationS - Sachen wird eingeschärft, 24>. Vergl. Bericht?. 452 Bciknecht. S. Forstwesen. Delsizer. S. Bürger und Bcisizcr. Lellalloiws. S. Tvllbecrc. Bergwerke Nene Einrichtung des B er g , Ei sen - und Salinen - Depart. XI. 545. CbcfS und übriges Personale, ebcnd. Berichte. Welche von den Oberbcamtcn an die Landvögte zu erstatten, XI. ,6. Form derselben, cbend. Rubricirung der Berichte in Criminalsachcn, 45. XII. >22. Wie die Postporto-Gel- derwon amtlichen Berichten zu behandeln, XII. i. Pünktliche Erstattung der Berichte inner- halb der bestimmten Termine, 558. Bergt. Bciberichte. — periodische. Verantwortlichkeit cher Landvögte für die richtige Fertigung und Einsendung der- selben, Xl. i6- Vierteljährige über die den Konigl. Fiskus betr. Prozesse, nebst Formular, iio. 5io. Wohin künftig die Prozeß-Tabellen einzusenden, 458. 58°. Jahrs - Bericht über die K. Maiereiguter, XI). rg5. Besoldungen. Verlangter Bericht über die der Verwalter der piorum Corporum, XI. i6<. Jngl. der Geist!, und Schullehrer, 462. XII. 339. 393. Dar Amtspfleger, XII. 271. Besoldung deS Personals der Pcovincial - Justiz- Collegien, XI. 452. — der Criminalrathc, 440. — der Aktuare, XII. 157. Abgabe der W einb esold ung en unter der Kelter, XI. 502. XII. 502. XIII. 565. Besoldungs-Steuer, wer derselben unterworfen, und wer davon ausgenommen sei, XIII. 6. Diß- faisrge Vorschriften für Personen, die unter dem Militaic-Forum stehen, 57. Bestand (Pacht.) Die Erörterung icchtlicher Fragen bei herrschaftl. Bestand-Nachlassen wird an das K. Finanz. Ministerium verwiesen, XI. 555. Aufsicht der Camecal. Beamten über die Pachter der K. Maieceiguter, X!l. 235. Bettel - Anstalten, Verordn, gegen den Eintritt ausländ. Betteljnden, XI. 141. Welche Verfügun- gen gegen Bettler rc. zum Ressort deS Polizei - Ministeriums, und welche für das Ministerium des Innern gehören, XII. 101. BevölkerungS. Listen. Verantwortlichkeit der Landvogte für die richtige Fertigung und Einsendung derselben, XI. ig §. 15. Kostens-Regulativ, xil. 240. Ihre Einsendung monirt, 599. Bier. UmgeldS-und Accis - Freiheit deS aus der König!. Brauerei zu RechentShofcn erkauften BierS, xill. 129. Bittschriften. (Eingaben, Memorialicn rc.) Form und Eingabe derselben, XI. 57. Obliegenheit der Cvncipistcn, cbcnd. Wiederholte Einscharfung der dißfalsigen Verordn, insbesondere die Ru, brikcn betr. 262. XII. 517. — Jngl. wegen der unmittelbaren Eingaben an Ge. König!. Mas. XI. 565» Verbot der unmittelbaren Bittschriften um Entlassung aus dem Militär, XII. 185. Strafe der Contravcnienten, cbend. und 521. Blutreinignugs-Pillen des Apothekers Mörik e verboten, XII. 629. Bodenweine. Erhebung derselben in natura, XI 502. Lotenwesen. Der Lohn der Amtsboten soll nicht zum Postporto geschlagen werden, XI. 99. $8«, ordn. gegen Postdcfraudationen, 549. XII. 583 f. Verbot Briefe durch Expressen oder Boten ins Ausland zu senden, Xli. 557. Anordnung einer eigenen Behörde zu Leitung des Land- und Amts-Botenwesens, 617. Brand S. Feuer, Polizei. r Brandschadens-Umlage. Neue für 1812. XII. 114. Die Einsendung der Beitrage und Urkunden wird monirt, zog. Verordn die Beiträge von neuen Gebäuden betr. XIII. 75. Brandschadens, versicherungs, Institut. Die Aufsicht darüber gehört zum Department des Innern, XII. 102. Welche Kohlen, Scheunen davon ansgeschlosscn seien, XII!. 555. Brandschadens-versicherungs,Kataster. Verordnung die Aenderungs -Tabellen betreffend, XII. 121. 502. Branntwein. Verordn, wegen der zum Branntweinbrennen dienenden Gefäße, XIII. 17. Wie frem- der rcctifieirtcr -Branntwein zu oeclarircn und zu verzollen, 505. Briefe. Dürfen nicht durch Expressen oder Boten ins Ausland versendet werden, XII. 557. Dor- schriften wegen Bestellung und Versendung derselben, 585. Dergl. Botenwesen, Postwesen. Luchdrukereien und Buchhandlungen. Keine Schrift soll ohne vorgängige Ccnsur gcdrnkt werden^ 453 2zz. Verordn, den Handel der Landkrämer und Hausierer milr Drnkschristen betr. 287.- Zusammenpaken mehrerer Bücher »Pakete an verschiedene Empfänger wird erlaubt, XIII, XII. 238 Das 117. Bücher « itnfur. S. Ccnsur »Verordn. Düreau« System. Einführung desselben bei den Depart Zn gl. bei vcm Kriegs-Depart. 345. des Innern und der Finanzen, XI. 335. iicyp s x;h »IVi 34.J*' Verhältnisse derselben in Absicht aus Gemeinde-Verfassung und Gemeinheits- Rechte, XU~ 333. f. Verordn, die Beifiz. Rcceptions »Gebühren betr. 617. K. V. Die Bür« r\ria « VRfivn Cvft <»ll CY litt?') fl**? flh Bürger und Beisizer. «Annahmen, Rcceptions»Gebühren, Bürgcrstcucr und' das Beisizgeld betr.- In den Städten und Residcn, ger« und Beisizer XIII, ,45. Bürgermeister. Ernennung derselben in den Dörfern, XI. 333, — zen, 334, C, Lacao. Jmpost, XIII. 385, Ladaver. S. Leichname.' Camera! - Verwalter. Alles öffentliche Vermögen, daöder Commnneil ausgenommen, wird denrel«' den zur Administration übergeben, X>. 337. Eombinirnng der Cam «Verw. Liebenstrin und Lauffen, XII. 276. Aufsicht der Eam. Verw. über die K. Maicreigüter, 2^.5. Einzug und Verrechnung der Stempclstrafen, Zio, Amts»Verhältnisse des Eam. Verw. in Freudenihal, 317. Jngl. des zu Bebenhausen, 491. Schleunige Anzeige von dem Tode der Eam. Verw. XIII. 126. Eombination der Eam. Verw. Hohenasperg u. Markgröningen, 300. Cameral«Wissenschaft. Was die Supplikanten um Erlaubnig zum Studium derselben zu beobach- ten, XII. 45. Anstellung der Eandidatcn, 137. Prüfung derselben, 45. 370. XIII, 8*» Campeschenholz '(©I«uI)oIa ) Jmpost, X1IT. 385. Capikalsteuer. Umlage derselben für iZsr- XI. 317. Jngl, für IF^. XII. 308. Laternen. ScctioN derselben bei dem Kriegs, Depart. XI. 346. Lautionen. Der Gemeinde - Rechner, XI. 473. Formular dazu, 474. Eautions« Leistung bei Prs» zcffcn, Xlk 77. Cavailerie, Königliche. Neue Benennung und Numerirnng der Linien - Regimenter bei derfelben>- XI. 263. XIII. 424. Rcmontirung, XI. 346 Censur - verordnunczen Einscharfung der Verordn, keine Schrift ohne Ecnsur zu druken, XII. 238»- Verordn, den Handel der Laadkrämer und Hausirer mir Drukschriftcu betr. 287»' Chalanden. Aufhebung derselben, XI. 549, Lhaussregeld. S. Strassenbau, Abgaben» Chausseen. S Strassen. Chefs der Aecrionen. Verantwortlichkeit und SbliegenYcit derselben, XI. 331. Chirurgen, Was diejenigen , welche die Chirurgie studieren wollen, zu beobachten, Xlk. 45: 4^«- Prüfunq derselben, 45. 370. XIII. Fl. Die Chirurgen sollen den OrtSrerstchern ihre Meister»- briefe verlegen, XII. 226: B. Den Unterricht derselben betr. XIII. y. Welche mit Ckeletcw versehen seyn sollen, 10. Litationcn. Wie es damit bei Mllitairpssichtigen zu halten, XII. 174. 374. Edictal»Ladungen ber- Abwcscnden, S. Militärpflichtige. Civil- Justiz -- Verwaltung. S. ZustizE Depart. Cocarde. Die Vorsteher der Jüdischen Gemeinden dürfen solche tragen, XII. 6cy>. Colonial - waaren Zmpostirung der aus dem Preußischen kommenden, XI. 341. Äufbebüng 8ev bisherigen Verordnungen, und neue Gen. V, Den Handel mir Colonial'-Waaren betr. XIII', 38 >■ Wie der Jmpost auf solche zu verrechnen, 38Ü. Communen. Nomination derselben zu Schuldiensten, Xi. 6. Beeidigung der Eemmvn - Hirden und Schäfer, 67, Commun »Vorsteher dürfen keine Attestate ohne' Vönrisscn des- Lb er a m t 8 ans-- r 8 i Z.. (2) flctton, XI!. 165 K. D. fcic Gerneindc, Veiftssung und Gemeinheits-Rechte. bete. 333. Ei« gene Behörde z» Erledigung der dißfalsige» Sirciiigkciien, 33;. Zy^. Benuzung der Eichen, rinde zu Gerbcrlvhe in den Cvmmun« Waldungen, 441. K. V. in'Betreff der Cvmmun Schaaf« waid-Verleihungen. Xill. 173.' — — Section des Lommun - Admmiftratlcmswesens, Xl. 3:9. 333. Chef und übriges Per« >'onalc, 333. Tire! und Rang der dabei angesiellke» Räche, ebenb. Die von den Commun. Cossen zu bezahlenden Diäten und Rei,ckosien der Beamten sollen an dieselbe zur Moderation und Dekretur cmgesandr werden, 681. Künftig soll nur Eine Section der Eommun« Verwrlrnng bestehen, Xll. iM Lcimnutt. Rechnungswesen Gebrauch des Ctcmpelpopiers bei den Rechnungen, XI, 149. Herab, sezung der Rechnnngs - Stellkosten. cbcnb. Aufstellung von Commun-Rechnnngs - Revisoren, .177. Amts-Instruktion für dieselbe, 225 f. Caurions-Leistungen der Gemeinde. Rechner, 47Z. Formular dazu, 474. Instruktion für die Anuspficgcr, Xll, 265, f. Neue Einthci, lnng der Commnn Rechnungs , Reviiorate, üiZ- Section des Commun- Rechnungswesens, XI. 333. Chef und übriges Personale, 335. Titel und Rang der dabei ang.sielltcn Rache, ebrud. Wird mit Section des Commun, Admi« nistrationswcsens vereinigt, Xll. 138. Lompronuß- Gestattung desselben in Rechtssachen, XI. 5-4. §. g. Loncrpisten. Obliegniheit derselben bei Verfertigung der Bittschriften, XI. 37. choncurs. Sachen. D. Gantsachen. Lonfirmation. S. Kirchcngebiäuche. Confiöcakion. Die Erkenntnisse über Vermögens - ConfiScation der abwesenden Conscriptionspflichti« gen sollen künftig durch die Justiz. Section des K. Kriegs - Dcp. behandelt werden, Xll. 441. Tonicriprion, Lonscriptionspflichcige. S. Militair» Confcripr. Militairpfl. Tonci. Stempel derselben, Xl. 218- ssontracte. Was von den Gerichten bei solchen zu beobachten, die nicht aus das gehörige Stempel« papier geschrieben sind. XII. 3-7. Criminal-Gerichtsbarkeit, überhaupt. Neue Eiurichtungcu in peinlichen und Strafsachen, XI. 439. f. Instruktion für die Criminalrathe und die Lsberamllcute, insofern sie mit ihrer Ausübung beauftragt sind, 62z. f. Erneurung verschiedener gcsczlichcr Bestimmungen für die Vcrwal« tnng der Criminal-Justiz, Xlll. 317. Criminal. kxärbe. Ernennung und Gcschäftskrcis derselben, X'. 440. Einthciluvg in Landvogte,'en, Rang und Uniform, 46c. Eie sollen die Verhöre aus dem Rathhaule ihres AmtssizeS vor« nehmen, 58t. Ausführliche Instruktion für dieselbe, 631. Der Eij des Criminal. Raths der Landvogtei Rothenberg wird nach Canlsiadt verlegt, 637. Criminal - Tabellen. Vorschriften ihre Verfertigung und Einsendung betr. XI. rio. 631. 636. Criminal» Tribunal. Der I. Ober »Justiz» Senat erhalt diese Benennung, XI. 4,7. Subordina« tions - Verhältnisse der Oberanulcnte gegen solches in Ansehung der Eriminal»Rechtöpstege, 631. §• 39* — Jvgl. der Criminal«Räche, 63h. §. 79. AmtS»Tracht, XII. 33g. Criminal - Untersuchungen. Zuziehung von Scabincn bei denselben , XI. 202. 630. 636. Sie sollen von den Justizbeamten selbst geführt werden, ^363. 629. (§. 29 ) 635. (§. 68 ) Ausnahmen, ebeud. Die Verhöre sollen von den Criminalrärhen aus dem Raihhausc ihres Amtssizes vorge, nommen werden, 58t. Die Gen e ral > I n g u i si ti on liegt in der Regel den Dbcramtleurcn ob, 626. 4. 7. Ausnahmen, 628. (§ 24.) 620. (§. 25. und 27.) Weitere dißfalsige Nor« schriften für dieselbe. 626. §. 8. s Die Special- I n guisiti 0 n ist von den Criminalrä» then zu führen, 628 631. f. Dißfalsige Vorschriften für dieselbe, cbcnd. Die Berichte in Criminal.Sachen betr. Xl. 45 XII. 122. Gebrauch dcS Stcmpelpapicrs, XII. 209. XIII. 318. Den König!. Dienern wird bei Amts-Vergehen kein Defensor gestattet, Xlll. 17. K. V. Die commissarischen Untersuchungen bei Dochverraths - und MojestätS» Verbrechen berr. 225. Eigene Crimi na l» C 0 minissi on z» Würdigung und Aburthcilung derselben, so wie aller Verbrechen gegen die öffentliche Sicherheit und Ruhe, 137. Dabei ist keine förmliche Desension gestattet, ebcnd. u. 165. 455 Lrimlnak. verhaft Signalement, Anfbdwahrung, Bewachung und TraWport der Verbrecher, XI. 2YO. 201. Z85- Verfolgung derselben, Xll. 102. Behandlung der Gefangenen, XL 291. f. XII. 77. 385; Obliegenheit der Obcramtleute in Betreff der Verhaftung angcfchuldigter oder verdächtiger Personen, XI. 626. — Jngl. der Criminalräthe, 633. §. 54. Lultns. S. Kirchenwesen. Lurialien. Von und gegen die Provinzial - Justiz« Collcgim, XII. 17. D. Dachöffnungen. Verwahrung derselben gegen FencrSgefahr, XIII. 167. Defension bei Amts. Vergehen, MajestarS - Verbrechen rc. S. Criininal-Untersuchungen. Dekane, der evangel^ Kirchen. Oberaufsicht derselben über die Schulen, XI. 12. Vorgeschriebene VicariatS« Tabellen , 118. Beiberichle zu den ConfirmationS - Gesuchen, 1Ü7. Anzeige der abgerufenen Vikare, 202.— der vakanten Schulproviioren, 203^— ingl. der entbehrlichen, 409 Bezahlung der. geistl. Wittwen« Portionen, 277. Berichte über die Veränderungen bei den gcisil. Wiktwen, 493. Monirung und Supplirung derselben, 637. Wie cs mit den Ve» richten von dem Abfterbcn geistl. Diener zu halten, Xll 339. Verlangte Verzeichnisse über die Schullehrer-Besoldungen, ebcnd. und 39-. Vorgeschricbene Tabellen über den Prvvi oren, Wechsel, 398- Verlegung des Sizes des Dekanats Bietigheim nach Besigheim, XIII. 33. V. die Ersezung der vakanten Schulprovisorare durch die Dekane betr. 190. Dekopisten. Obliegenheit der bei den Provinzial« Justiz - Collegicn angestcll-cn , XI. 379. §. 44. Delations-Gebühren. Von verbotenen Kalendern, XI ,63. Von Vergehen gegen die Hauderer« Ordnung, 201. §. 18. — Von Latz- Einschwärzungen, 217. Wer die von Baumverdeibern bezahlen soll, 661. Departements. Neue Organisation des Dcp. des Innern und der Finanzen, XI. 331. — des Kriegs » Oepart. 345. Bergt, nncre Administration, Finanz-Dcp. rc. Deserteurs. General-Pardon für die ans den neuesten vormals Bairischen Bestzungen gebrutige, XI. lZ 65. Transport der Deserteurs, 385 Strafbestimmung für ausweichende Conscridirte, 4*8.. Diäten. Oer kathol Schulimpectorcn, XI. 89. Stempel bei Diärcu-und Neisekosteus»Rechnungen, 28. Vorschrift für die Beamte in Betreff der von Commun-und Sliftungs»Lassen zu bezah. le iöcn Dia reu und Reisekosten. 68'. Diebstahl Strafgesez gegen die Entwendung von König!. Eigenthum, XI. 473. Welche Diebstähle von den Oberamtleuten zu untersuchen und zu bestrafen, 626. tz. 5. Dispensationen I» Handwerkssachen S. Handwerkssachen. Minderjähriger. S. Minderjährige. Domänen. Rron-Domänen. Das bisherige Landwirthfchaftl. Depart. der K. Ob. Finanz-Kam« mcr erh lt den Namen: Sectio n der Krön « Doma-n en, Xl. 336. Ressort, Chef und übriges Personale, cbcnd. Titel und Rang der dabei angestellren Räthe rc. 337. Dritte Ab- theilung derselben, 552. Vcrgl Herrschaft!. Äüter. — General - Domanial Gaffe. Einsendung der Jahrsverglcichungen zu derselben, XI. 218 — Ron Domänen Jh>e Berwalrung hat die K. Hof- u. Dvmänenkammer zu besorgenXI. 736. Dorfgerichre S. Gerichte. Dreschen. Nähere Erklärung des Verbots bei Nacht zu dreschen, XI. 609. Durchgangs - Geld. Nähere Bestimmungen die Bezahlung desselben von Inn, und Ausländern be- treff. Xl. 566. E. Ehesachen. Behandlung derselben bei Militair, Personen, XI. 163. f. Die Gerichtsbarkeit In Ehe. fachen der Luven wird dem K. Ehegericht übertragen, 30,9. Ehebruchssachcn sind vo>i den Oberamtleuten zu untersuchen, 625. Abänoeru ng der Bestimmungen kurt. II. Cap, XIM, §, / (2) * 45 6 IT, der Cheger ichts, Ordnung, XII. 454. 81. die Prcclamati'vnen in den geschlossenen Zei- ten bctr X111. 297. Jngl. in Kirche», wo nicht jeden Sonntag Gottesdienst gehalten wird, 441 Den Berichten in Ehebrpchösällen sind physikatamcl. Zeugnisse über die körperliche Be» stpaffcnheir der Znknlpaten beizuschließen, 318. Eichenrinde. Die Vorschrift wegen Benuzung der>elben zu Gcrbcrlohe gelten sauch für die Cvmmun» uno Stiftungs-Waldungen, XU 441. Eid. Zuziehung eines Geistlichen bei Abfchwörung desselben, XI. 577. Eingaben. S. Bittschriften Eing.ings »Geld. Nähere Bestimmungen die Bezahlung desselben von Inn. und"Ausländern bctref, send, XI. 566. Eingangs. Zoll. Von rohen Holzschwämmen, XI. 533. Von ausländ. Porzellan, Steingut und Fayence, XU. 285. Von fremoem Leder, 491. Eisen. Die Ausfuhr des rohen verboten, XI. 241. Neue Einrichtung des Eisen, Faktorie» Wesens, 346. Preise des geschmiedeten Eisens, 549. Aufhebung des Chalandcn-Instituts, ebend. Er» hohler Preis des geichmiederen, XII. 416. Eisen - Fuhrwesen von Kdnigsbronn, XIII. 150. Englische Fabrikate. S. Hanvrl. Erlen, s ollen an den Ufern der Bäche und Flüsse gepflanzt werden, XI. 277. Bestrafung der Er» cssse dagegen, ebend. Erndr > General ^.escripte XI. 26k. XII. 270 XIII. iZy. Estaffekten Verordn, den Dienst derselben bctr. Xlll. 249. Etappen-Route. Fremder Truppen durch die K. Staaten, XII. 28Z. Dißfallsige Vorschrift für die Lanovogreicn und Oberämter, ebend. Epemte. Verordn, die Errichtung der Jubringcns-Jnvcntrrien von denselben betreff. XI. 29. Jähr» liebe 'I erzcichnisse, der neu Verehlichtcn, >b>nb. Solche werde» moniit, XII. 122. XIII. 101. Was in Stcrbsällcn derselben von den K. Oberbeamten zu bobachten, 317. Expresse Loren.. S. Borenwesen. F. Fall-Lehen. Allvdificatlon und Zertrcnnung derselben, XII. 336. Eigene Behörde dazu, 397. Si» chcrstellunq der Rechte des Oberlehcnherrn, XIII. 89. Familien gister. Anordnung eines allgemeinen für das K. Militär, XI. 105 f. Mitwirkung der Geistlichen zu demselben, 110. Die Vollendung der Famil. Reg. wird nimmt, 318. Farbhöizer. Impost, XIII. 385. Fayence. Jmpost auf ausland'icheS, XII. 235. Felben. Sollen an den Ufern der Bäche und Flüsse gepflanzt werden, XI. 277. Bestrafung der Erccssc dagegen, ebend. Feldmesser. Erforderliche Kenntnisse derer, die sich zur Prüfung stelle» wollen, Xl. 99. Feldprediger. Kleidung derselben, XI. 590. Frrnambukoolz. Jmpost, XIII. 385. Feuerberichre An wen solche zu erstatten, XI. 17. (§. 12.) 149. — Von wem bei Abwesenheit des ersten OrtSvvrstands, 149. Feuer-Polizei. Dißsalsige Obliegenheit der Landvögte, Xl. 17. §. 12. Nachtrag zu den Feuerpo- lizeigesezen vom 13. April 1808. in Betreff des rcibotenen Hernmwandelns mir bloßem Licht in den Scheuren, 249. Nähere Erklärung des Verbots des nächtlichen Dreschens, 609. Er- läuterung des H. 12. lifc. A. den Vau der Kamine betr. 653. Das polizeiliche bei Waldbran- bcn wird an das K. Finanz-Ministerium verwiesen, 333. Vechälinisse de» Polizei-Ministe- riums und des Ministeriums des Innern i» Beziehung auf Feuer-Polizei, XII. 102. Feuer- zeichen bei einem in Stuttgart und tzcr Nachbarschaft ausgebrochcnen Brand, XUl. 25. Feuerzeichen auf dem Schloß Rotenberg', «38. Bessere Verwahrung der Dachoffnnugcu, 167. Verbot der feuergefahrl. VerbindungS-Thüren zwischen den Küchen und Ställen, ehr. Fldeicsmm'sse. Erläuterung der K. V.'vom 22. April igo8. die Aufhebung aller adrlichen Fideicom-- misse fottr- XU. 225. Finanz-Departement. Neue Organifat on desselben und Einführung einer Geschäfts. Behandlung nach dem Bureau.System, XI. 331 f. Verantwortlichkeit und Obliegenheit der Chefs unv Rathe, ZZi. ZZ2. Form der Erpeviiioncn, tbcnb. Abtheilung in Sectioncn, Reffort und Per» sonale, 335. f. Die Oberaufsicht über die Geistlichen-und Armen - Verwaltungen, undalle andere t>e,gl. dffentl. Stiftungen wird dem Finanz -Dep. übertragen, 357. — Ober - Finanz-Kammer. Bildung derselben au? den drei ersten Sectiouen deö Finanz-Dep. Xl. 337. Titel und Rang der dabei angestcllten Räkhe und übrigen Officiantcn, edend. Ä. V. Die Prozeß «Kosten und Strafen in Rcchtsstreirigkeiten der Königl. Kammern betr. Xlll. 166. Fiekus. Vorschrift zu Erstattung vierteljähriger Berichte über die den K. Fiskus betr. Prozesse, Xl. uo. 510. Formular dazu, 110. Beil. Flachs - Spinnmaschine. Kais. Französische Preis - Ausstzung für den Erfinder der besten, XI. 267. Flurbeschrerbung. Soll von den Cameralbeamren genau geprüft werden, Xll 270. Forst.Departement. Erhält die Benennung „Sccrion der Kronfvrste" XI. 337 Chef und übriges Personale, cbcnd. Forstwesen Beeidigung der Commun «Hirten und Schäfer durch die Oberforstämter, Xl. 67. Bor» fchrisrcn in Betreff der Hundöschau, LZl. Der Siz ees ObcrforstsamtS Freudenstadt wird nach Aipirsbach verlegt, 249. Die Benennung „Bei tn echt' hört auf, und wird dafür das Prä- dikat „Uuterfbrster" gebraucht, 58i., Einrheilung der K. Obersorste in Huren, 597. f. Wiedererrichtung des Ludwigsburger Obcrforsis, 617 Verordn. die Klein > Aspacher Hut betr. 653. Jugl die Stammheimer und Simochcimer Hut, XII 129. Die Verord. von 18>0. we» gen der Fällungszcit des Cichcnholzcs und Benuznng der Eichenrinde zu Gerbcrlohe wird auf die Commun - u> d Sliftungs - Waldungen ausgedehnt, 441. K Normal Ver. Das Schießen oder Fange» de» Wildprcis von den K. Forst - Officianie» betr. XISf. 197. Fourage. Pc>ä,,uarions. P.eis derselben für die K. Genod'arinerie, XI. 67 Xil. 212.575. Frankreich. Was die im Ausland befindlichen Eingeborue deS französischen Reichs zu beobachte», XII 113. Manifest die Verhältnisse mit Frankreich betr. Xlll. 389. Französische Thaler. <©. Geld. Fremde. Was^ sie in Ansehung der Päße zu beobachten haben, XI. 213. s. XII. 33. Sicherheitö» Karten für dieselben in Stuttgart, XII. 340. Einführung von Passanten - Listen in den an der Landstraße gelegenen Landstädten, 5^4. Friderlchshafen. Schloß und Stadt, Freihafen, XI. 365. Anordnungen und Privilegien für diesel- be, X I. 2 f. ßi. Frohnen. Pflichtigkeit der Anden zu Personal - Jagd«und ariden, Frohnen, XII. 561. Fruchrmarkt. Errichtung eines Fruchrmakrs in Stuttgart, XI. 617. Fruchtnrarkt-Ordnung, 677. f. Fruchthandel zu Friderichshafc», Xll. 4 f 8t. 'Wo die Accise von Frucht.Aufkäufern zu ent» richten, 413. Erläuterung dieser Verordn. XIII. 334. Den Kastenkncchrcn ist der Fruchrhan» del verboten, XII. 622. Früchte, herrschaftliche. Berichte über den Fruchkvorrath und Frucht-Verkauf, XII 385. Fuhr! ute, Fuhrwesen. Die Fuhrleute müssen das Chansscegeld auch von den Vorspanns-Pferden bezahlen, XI. 390. Bestrafung derer, die Briefe, Geld, Waarcn rc. argen die Post -Verord» nungen übernehmen. 5^9, Xll. 534 585 f. Nähere Bestimmung, die^ Bezahlung der Chaus» fee-Gefälle von denselben berr. Xl 566. Strafe derer, die der Kdn. Post nicht a»swc,chen, 66i. Verbot, Waaren vor Privat-z.'äuscrn abzuladen, XII. 473. Verordn, gegen die Post» defraudationen nebst Verzeichniß der durch die Post oder das Fuhrwesen zu versendenden Artikel, 585 f- Aufstellung von Frachtfahrcrn und Anordnung einer eigenen Behörde zu Leitung des Landfuhrwcsens, 617. Bestrafung der Fuhrleute, die sich von ihren Pferden entfernen, XIII. 4^« Fürsten und Grafen, mcdrasirte. Was sie bei Reisen ins Ausland zu beobachten haben, XI. 215. §. 11. XII. ic2 Aufforderung zur A» zeige der bcsizendtn Aktiv-Lehen, XI. 305. ALie eS mit Crthkjluirg der ven. actatls ad est. bona administr, bei denselben zu halten, 333. Rang» 45S Arhälln.'sse und Rang. Liste derselben, 401. 403. 428. Auslosung ihrer Güter, Xll. 209, Mvdiftcarion der von ihnen abhängigen Baurenlehcn, 337. Niemand darf künftig mehr die von ihnen ertheilten Charactere führen, XIII. 73, G. Oants achen. Stcmpelgebühr von Plakaten in Gaursachen, Xl. 218- Die Ertheilung der Morato» ricn wird an das Kbn. Justiz, Ministeriu-,, verwiesen, 333 Welche Gantsachen von de» Ober» amts, Gerichten zu erledigen, und welche bloS von denselben zu instruiren, 437. 575 tz. 9. 10, Mündliches u. summarisches Verfahren bei denselben, §. 11. Ausnahmen, ibuib.' Was bei der Gantverwcisung zu beobachten, 577. §. 26. Xlll. bs. Wie die Gantsachcn durch die Unterämter und Beziiks. Amtsschreibereien zu behandeln, XIII. 61. Garn. Ausfuhrzoll von Abwcrgen Garn, XIII. 147. Garnisons-Prediger. S. Militargeisilichkeit. G-.vurrshelfer. Vorgeschriebcne Tagbücher derselben, XII. 226. Formular dazu, ebcnd. Bell. Gefährde. Nuhe-e Bestimmungen die E Hebung der Chausscegefälle von Lurus-Gefährten bctr. XI» 505. Welche Gattungen von Wägen dazu gehören, edend. Alle sollen der Kdn. Post auSwei» cheu, 66r. Gefängnisse. Verordn, die Gefängnisse und Behandlung der Gefangenen betr. XI. 29t f. 6zr. 636. Einichärfung derselben, XII. 65. 77. Z85. Die Berichte toatüber sind künftig an das Ministe» riimi des Innern einzulenden, Xl. 294. Transport der Gefangenen, 385. Pünktliche Ber» fassung der G efa n g en e n - T a bei len eingcscharft, XII. 65. Einrichtung derselben, 173. Formular dazu, elund. ^eü. Wie es mit den Berichten über die Entweichung von Gefangenen zu halten, 545. Die bloßen Jncarcerations» Strafen sollen nicht in den Gefangenen - Label« len aufgcführt werden, 622. Geheime Rarhe. Bestimmung wegen derselben, XI. 329. Geistliche S. Kirchenwesen. Geistlicher Raih für die katholische Kirche. Curatel und Oberaufsicht desselben über die Universität und das Priester.Scmiuarium zu Ellwangcn, Xll. 49a 498- Geistliche stellen S. Kirchendienstc. Geistliche Verwaltungen. Die Administration derselben wird den Camcralverwaltcrn unter der Ober» aufsicht des Finanz. Dep übertragen, Xl. 357. Geistliche VOittwe» S Wittwen Geld. Verbot abgeschliffeue und beschnittene franzvs. Thalcr und ausländ. Scheidemünze bei den Königll Kossen onzuuehmen, XI. >8y. 262. Xi 139. 454. Was bei den Geld-Lieferungen zu den K. Hanpik sscn zu beobachten, XI 262 Xll, 86. 138. XI I. 75. 289. Postportv-Bc» freiung der Herrschaft!. Gelder, Xl. 462. Ausnahmen davon, Xll» 104. Die zu leichte franz. Thalcr werden arrsser Cours gcsezl, 454. Gemeinden. S Communcn. General. Domanial. V.asse. S. Domänen. General-Pardon. S. Deserteurs. Genera!» Sa-tz Ildnnmstration S. Salz. General«Sraatekaßen-Departement. S. Staatskassen. General - vlcariat, für die katholische Kirche. Eriicnnung, Siz und Obliegenheit desselben, XII. 489. 499 Gensd'armerie. (Landdragoner.) Peräguativns. Preis der Pferds - Fouragc für solche-, Xl. 67. Xll. 2/2. .375. Neue Organisation und Instruktion kür dieselbe, 3-3 f. Oberaufsicht über dieselbe, Xll 103. Verrichtungen, 317 63s. XUI» 50. 153. 273. 369, Gerberlohe. S. Eichenrinde. Gerichte, überhaupt. Erfezung der Gerichtsstelle» in Städten und Dörfern , Xl 333. 334. Die Stadt-und Dorfgerichte verlieren die Gerichtsbarteic in contcntio>eu Gegenständen, 437. In« ßruktion für dje untere Cjvsl-Gcrichtöstellen, 573 f. Oberaufsicht der Provinzial, Justiz. Col- 459 regten über solche, 43g* 579- Wo die Klagen gegen sie anftibringen, 582. §. 47. WaS die Gerichte bei Urkunden, die nicht auf das gehörige Stempclpapier geschrieben sind, zu beobach- tcn, XII. 377. Berechnung des Erkenn - Gelds bei Unterpfands-Bestellungen, 379. Die Ge- richtshöfe dürfen keine Emtschädigungs-Ansplüche wegen aufgehobener Steuerbefreiungen künf- tig mehr annehmcn, und sollen dicftchon angebrachten zurükwciscn, 622. — Gbcramts. Gerichte. Organisation, GeschäftSkreis und Personale derselben, XI. 437. 438. 574. (§. 7 f, ) Unterordnung und Verhältnisse gegen die Provinzial«Justiz - Collcg. 575. f. 579. Gerichtliches Verfahren, 575. (§. 11 f.) Strafbcfugniß, 576. §. 19. Erecution, 577. Appellation von denselben, 57.8. §. 27. Wo die Klagen gegen sie anzubringen, Z?O. § 47. Formirnng derselben, 589. Errichtung eines eigenen Oberamtö, Gerichts für die Sinwohner des «Stuttgarter Amts-Oberamts, XIiI. 49. •— Untergangs - Gerichte. Organisation, Refjort und Personale derselben, XI. 573. §. 1 f. Ge- richtliches Verfahren , 574. '§. 5. Appellation von denselben, ebend. Aufhebung der Ober «Un- tergänge zu Stuttgart und Tübingen, 574. §. 3 Gerichtsbarkeit, ( Civil -, Neue Einrichtungen'in Betreff derselben, XI. 437 f. 473 f. V. Gerichte. — In Triminalsachcn. S. Criminal - Gerichtsbarkeit. — willkührliche. In Ansehung dcrscsbcn bleibt cs bei der Gen. Ver. vom 19. Jun. iZvZ. XI. 4.38- 578. Geschenke. König!. Dienern ist die Annahme von Hochzeit-und andern ähnlichen Geschenken-von ihren Untergebenen verboten, Xlll. 33. Geschlossene Zeiten. S. Ehesachen. Gesezr Verordn, die Verkündung derselben betr. Xll, 573. Gewehr. Skr-fgcscz gegen die Verheimlichung eines Gewehrs, Xl. 58*.— Insbesondere von Wöl- bern, Xis. 320. Verordn, die Windbüchsen betr. 305. Den Berichten in Gewehr«Ver« heimlichunqs s Fällen sind physikatamtl. Zeugnisse über die körperliche Beschaffenheit der Jnculr paten dciznschlicßen, Xlll. 313. Gewerbe. Zünftige u. unzünftige können von Bcisizcrn wie von Bürgern getrieben werden, XII. 333- Gcwerbslente, herumziehende. Was in Rüksicht derselben zu beobachten, XII. 129. Gewürz-Nagelein. Jmpost, Xlll. 3«-;. Giftpflanzen. Warnung in Betreff der Zeitlose, Xll. 297. — der Tollbccre, 454. Gips. Die Ausfuhr des »ngemahlcnen verboten, XI. 347. Aufhebung dieses Verbots, XIII. 417. Gratialien. Was bei ihrer Vergebung zu beobachten, XL 357. Güter, liegende.« Tarativn derselben bei Lehens - Veränderungen, Xl. 2tfl. Die Dispensation bei Gütcrvcrkaufen der Minderjährigen wird an daS K. Justiz-Ministerium verwiesen, 333. Aus- losung der ehemals landesherrl oder Herrschaft!. Güter der Fürsten, Grafen re. Xll. 209. Gütcrbeftatter. Der Speditions« und Waarenhandel ist denselben verboten, XIII. 92. Güter. Fuhrwesen. S Fuhrwesen Güter« Verwaltung. Wie eS mit Ertheilnng der Erlaubniß dazu bei Minderjährigen zu halten, XI. 333- Gute Stadt. S Städte. Gymnasien. DaS zu Stuttgart wird den nieder« Seminanen in Beziehung auf den Studienlanf der Candidaten des cvangcl Geistl. Standes gleichgestellt, XI. 258. Amtskleidung der Professoren an den cvangcl Gymnasien, 618, Prüfung der Candidaten zu Lehrämtern an den kathvl. Ly- ceen und Gymnasien, Xlll. m, H. Haute. Verbot solche an den öffentl. Straffen aufznhangen, XII. 370. Hafner-Geschirr. Aufhebung der Beschränkung dessen Verkauf auf den Märkten betr. XII. 104. Handel. Fabriken und Handel gehören zum Reffort der Steuer«Section des Finanz«Departem. XI. 335. Die Ausfuhr des rohen Eisens verboten, 241. Jngl. dcS ungemahlenen Gipses, 347. T Impostirung der aus dem Preußischen kol^Psstden Colonial, Maaren, 34t. Die Häfen von Fridcrichshafcn werden zu Freihafen erklärt, 365. Anordnungen den Handel dieser Stadt dctr. XII. 3 f. Verzeichnst! der nach Frankreich einzuführen verbotenen Artikel, 68. 'Verhält,' niste verschiedener «schiffstellen am Bodensce, Zl- Aufhebung der Handels, Beschränkungen im Innern des Königreichs, 103. Jngl. der Rekorsions, Maaörcgcln gegen Baden, 2/4. Im« post auf ausländ. Porzellan, Steingut und Fayence, 2«;. Auf fremdes Leder, 491. Verbot der Einfuhr des'fremden Nankins, 51,9. Verbindlichkeit der Wechsel-Verschreibungen unter der kirm-r mehrerer Handels - ^85oclss, 533. Neuer Zoll, Tarif, Beil, zu Nr. 47. Den bei den Waag-und Lager»Haussen, angestellten Officianrcn ist der SpcdirionS, und Waaren- Handel verboten, XIII. 92. Vorschriften für die mit Tabak handelnden Kauflcute und Ta. baks-Fabrikanten, 314. /. Gen. Ver. den Handel mit Colonial, Waaren und mit Englischen Fabrikaten re. betr. 385. Handwerks»Sachen. Stempel der Handwerks »Verdienst »Zettel, XI. 218. Verordn, die vollstan» idiqe Fassung der Beiberichte zu Handwerks,Dispensations-Gesuchen berr. 24s. K. V. die öffentl. Aufstellung der gelungensten Kunstwerke und Produkte der Professionisten und Handwcr» ker betr. 680, Hauderer, Hauderer«Ordnung.' XI. ly? f. Abgaben der einheimischen und fremden Lohnkutscher und Hauderer, ebend. Wer davon befreit, 199. §. 9. Strafe der Contravcnientcn, §. 10. Einzug und Verrechnung der Hauderer - Gebühren, 200. 701. Alle gemiethete Pferde unterlie- gen der .Zauderer-Ordnung, Z8y. Auch einheimische, mit eigener Equipage Reifende, müssen sich mit den nach dieser Ordnung erforderlichen Zeugnissen legitimireu, 641. Vorweisung der Haudcrerscheine an den Thoren, XII. 197. Wo solche zu lösen, 314. Die Retour »und Durch» fahrts» Scheine derselben betr. 550. Hausierer. Wäs in Rük sicht derselben zu beobachten sey^, XI3 12> In wie fern sie mit Drukschrif» ten handeln dürfen, 287, Haustauscn. S. Taufen. Hebammen. Vorgeschriebene Tagbücher derselben, X!I. 226. Formular dazu, ebend. Veil. V. den Unterricht der Hebammen, betr. XIII. y. Heirathea Der Milirairpersonen, XI. 163. Einheimischer Weibspersonen mit Ausländern, 317. Die Hciraths-Concessioncn sollen den Supplikanten ohne Verzug eröfnet werden, 366. Herbst > Berichte. Erstattung der Na ch-H erb st«Be r ich t e , XI. 503, 591. XII. 502. XIII. 366. Herbst« General - Reskripte, Xl. 501. XII. 499 f. Xlll. 365. Herbstsaz. Künftig soll nur Einer in jedem Oberamtsbezirk abgchalten werden, XI. 502. Ausnah, men und nähere Bestimmungen, ebend , Herrschaft-Güter. Uferbau an denselben, XI. 109. Die Erörterung rechtlicher Fragen bei Bestand. Nachlässen wird an das Finanz-Ministerium verwiesen, 333, Aufsicht über die Kö». Maierei- güter , XII, 285. Hirschlatt, Acqaisition dieser Herrschaft, XIII, 167. Hochverrat!^ K. V. Die cominissarnche UnrerMchung desselben betr. Xlll. 125. Niedersezung eigenen Criminal«Commission zur Würdigung und Aburtheilung der dißfalsigen Verbr einer echeu, 137. Hochzeit. Geschenke. S. Geschenke. Hosban, Departement. D. Bau , Dcpart. Hofdiebstahl. Bestrafung der Entwendung von König!. mit dem Kön. Namen oder Wappen bezeich« neten Geschirr, Leinwand rc. XI. 473. Hofkavlan. Vorgeschriebene Kleidung destelben, XI. 59 1. Hof.und Domänen - Rarmner. K. V>. die Prozeß Kosten und-Strafen in Rechtssireirigkcitcn dericl, den betr. Xlll. ,66... Ö0I5, Aufsicht über das Uferhol;,. X7. 109. Anlegung und Schonung der Uferholzpflanzungen, 277. Bestrafung der Ercesse dagegen, ebend. Verrechnung, der Holz.AcLise, XII. 21^ Holzfchwämmc. Eingangs- Zoll von rohen,, XI.. 53z, Hoenvie!/,. S.. Vieh. „ Vjehfeuche.. Hunde. Gen. Verordn, wegen der jährlich »oritnehmenden Hundsschau, XI. 231 f. Behand- lung für wüthend gehaltener Hunde, Xl!I. 4-.j Hungartsche R.!ndv!ehseuche. S. Vichstuche, Huren. S. Fvrslwcscn. I.' I.hrs« Vergleichungen. Einsendung derselben zur Gen. Domanial« Casse, XI. 2tg. Incarcerario»s> Strafen. S. Strafen. Indigo. Jmpost, XIll. ZL5. Jngmer. Jmpost, Xi!!. zgz. Iujarten. In wie weit solche von den Oberamtleuten zu untersuchen u. zu bestrafen, XI. 626. ^.5. Innere Administration. Departement des Innern Neue Organisation desselben und Einführung des Bürcausystcms, Xi. 531 f. Abtheilung in Sechs Sectionen, cbend. Verantwortlichkeit und Obliegenheit der ChefS und Rache, edmd. Form der Expeditionen. 352. — Ministerium des Innern. Nähere Bestimmung dessen GeschastskcciftS in Beziehung auf Po- lizei , XII. 85. 101 f. 545. — Sektion der Innern 2ldn, nistration. Ressort, Chefs und übriges Personale, XI. 332 f. Inquisitionen. S. Criminal« Unters. Inventuren und Theilungcn. Errichtung der Z u b r i n g e n S «I n v c n t a r i c n von cremten Perso- nen, XI. ry. Vornahme der Jnvent. uns Lheilungen bei den Univcrsitats - Angehörigen zu Tübingen, 490. Bei penstonirlen ober dimittirlcn Offiziers, 493. Xlll. 3-7. Wie die An- zeige von dem Angriff der Inventuren und Theiiungen den Königl. Beamten zu machen sei, Xllf. 505. Juden. Verordn, gegen den Eintritt ausland. Betteljuden, XI. 14«. Die Gerichtsbarkeit in den Ehesachen der Juden wird dem K. Ehegerrcht übertragen, 509. Reluirionsgelo für Juden, die sich gegen die ConscriptionS - Gcscze verfehlt haben, Xl>. 135. Verbot der Trauung der Ausländer und Vaganten, 225. Frohn-Pflichtigkeit der Juden, 56t. Die Vorsteher der Jü- dischen Gemeinde dürfen die K. Cokarde tragen, 609. Justiz' Departement. Seckion der Justiz im Staatsrath, XI. zzo. Verweisung mehrerer Gegen- stände von dem Ressort der ehmsligen Ob. Regierung an daS Justiz « Derart. 333. Neue Ein- richtung in der Civil - und Criminal-Justiz-Verwaltung, 437 f. 373 f. —. Ober» Justiz» Collegium. Der l. Senat erhält die Benennung „Criminal- Tribunal" XI. 4*7. Neue Einrichtung des II. Senats unter der Benennung „Ober- Justiz - Colle- gium" ctcnb. Amts - Tracht desselben, Xil. 33g. — proviiicial-Justiz Kollegien. Errichtung und Anzahl derselben, XI. 43g. Instruktion, 57g f. Strafbefugnis, 53« § 47. Unterordnung unter das Ob. Just. Colleg. cbenb, § 47. Rang u. Uniform, 438. 46,. Eurialien von und gegen dieselbe, XII. ,7. Amts- Tracht, 338. Justiz-Sectio» des Kriegs »Opa tements, XI. 346. Chefs und Personale, cbnd. In welchen Pönal-Fällen der Conscriptionspflichtigen dieselbe zu erkennen hat, 4,9. Die Berichte über Bestrafung der abwesend gewesenen sollen künftig dahin erstattet werden, XII. 7. Sie hat über Vermögens - Confiscation zu erkennen, 44». K. Kaffee. Dessen Einfuhr wieder gestattet, XIII. Zg5. Jmpost, ebcnd. Kalender. Reue Admodiation derselben, XI. 163. Preise, Verbot der ungestempelten ausländi- schen , -brnb. Kamine. (Rauchfänge.) Erläuterung der G. D. von 1808. den Bau derselben betr. XI. 653. Kaffen. S. Staatskassen. 1813. (3) Laßirte Beamte. G. Beamte. Lastenknechte. Herrschaft! Der Handel mit Früchten ist denselben verboten, XII. 622. Leitern. Herbstanstalten in denselben, Xl. 501. XII. 300 f. XII!. 365. Wcinabgadcn, XI, 502, XII. 302. XIII. 363. Verlegung der Keltern zu Stuttgart ausserhalb der Stadt, XII. 549. Linder. Strafgese; gegen solche, die an ihren Eltern oder Gcoscltcrn körperliche Mißhandlungen verüben, Xlü. 265- Kirchendienste Wer sich um eine evangelische geist!. Stelle melden dürfe, XI. 53g. Was bei den Bittschriften darum zu beobachten, XII. 150. Wie es mit den Berichten von dem Abstccdcn geistl. Diener zu halten, 339. Kirchcngebrauche. Beiberichte zu den Confirmations - Gesuchen, XI. 167. Die Haustaufen betreff. S. Taufen. Lirchcuwescn. (überhaupt.) Mitwirkung der Geistlichen zu dem Familien - Register für das Mili- tair, XI. lv6. 110. Vorschrift für dieselbe wegen Behandlung der Ehesachen von Miiikaw- Personen, 165 f. Verzeichniß der damit beauftragten Ortsgeistl. l63 f. Scccion des Culrus iin Slaatsrath, 550. D'.e Geistlichen dürfen keine Attestate wegen angeblicher Gebrechen den Militairpflichtigcn ausstenen, XII. 165. — Evangelisches. Aufsicht der Geistlichen über die Schulen, XI. ir. Pädagogische Bildung, ebend. Srudicnlauf der Candidaten des geistl. Standes Z3g. Verlangtes Vcrzcichniß über den Gehalt der Geistl. 462. Vorgcschriebcne Kleidung der eoang. Geistlichkeit, 590. 6,7.6-6. — Katholisches. Pastocal-Concurs-Prüfungen der Geistl. XI. 6g. XII. 66. XIII. 35. Ver- bot des Auslaufens in ausländische WaklfartS - Orte, XI. 390. Anordnung eines Gcneral- Vicariats , einer karhol. Landes-Unlvcrsilac und eines Priester-Scminarii zu Lstwangcn , XII. 4:9. 497. Lleemeister. Verlangte weitere Darstellung ihrer Verhältnisse, XI. 303. Kleidung. Vorgeschriebe,>e der cvangcl. Geistlichkeit, XI. 390. Die Professoren der Universität Tübingen, und der Lehrer au den evangel. Gymnasien und lateinischen Schulanstaltcn, 617. Amts-Tracht der höher» GcrichtSstellen, XII. 337. Lönigl. Domänen. G. Domänen. Königliches Eigenthum. Bestrafung der Entwendung und Unterschlagung von Kon. Eigenthum an Geschirr, Leinwand rc. XI. 473. Lohlen. chchcuren. V. den Bau derselbe» und ihre Aufnahme in die Brand. Versicherung betref- fend, XIII, 333> Kornhaus - Inspektor. Obliegenheiten desselben, XI. 677 s. Caution, cbcnd. Kornmarkt. G. Frnchtmackt. Korniriesser. XI. 677. Lratze. S. Krankheiten. Lrankheiten. Unvcrwerite Anzeige schnell sich verbreitender, XI. 299. Maasregeln gegen die Ruhr, 4r>. Behandlung der venerischen Krankheiten, XII. »75. Maasregeln gegen die Kratze, XIII. roh. Kriegs« Lomnttssariat. Section desselben, XI. 345. Chef und Personale, cbcnd. Kriegs»Departement. Sektion desselben im Staatsrath, XI. 330. Neue Organisation und Äblheü luung in Acht Scclionen, 343. Büreaumasigc Behandlung der Geschäfte, cdend. Benennung, Chefs und übriges Personale der Sectronen, 345. 346. Kriegs. Lasse. Section der Kricgskassen-Rechnung und Geld - Verpflegung, XI. 545. Chef und übriges Personale, tbcnd. Lrondomaneu. S. Domänen. Lronförste. (Section dcrh S. Forstdepark. Knhpocken. Dor'geschriebcne Vaccinations < Berichte, XI. 295. Küfer, Herrschaft!. Der Handel mir Wein und Eßig ist denselben verboten, XII. 622. Künste. K. Verordn, die öffentliche Aufstellung der Kunstwerke u. Produkte betr. XI. 6§o. XII. 27s. Rupferne Gefäße. Visitation und Abstellung derselben bei den Apothekern, Branntweinbrennern rc. xrn. 17. L. Cammer. Chausseegelts - Surrogat von solchen, XII. 274. LMdbauwesen, (Sccrion des) S. Bau < Departement. Lauddragoner. E. Gensd'armerie. Landfuhcwcftn. S. Fuhrwesen. Landbrämer. Dürfen nicht ohne Legitimation mit Drukschristen handeln, XII. 287. Landrecht. ■ (Württembergisches) Abänderung dcS Th. I. Tit. 20. Die gerichtl. Cautionen betreff. XII. 77. Landvogfeien. Landvogte. Subordinations-Verhältnisse der Kon. Oberbeamten zu denselben, XI; 14 f. Befugnisse der Landvögke, 45. Form ihrer Erlasse, r§. §. 7. Gegenstände der Land« vogteil. Functionen, 17. §. >i f. Neue Eiutbeilung dcö Landvogtei-Bezirks an der Jaxt, 97. Obliegenheit der Landvögte in Betreff der Paffe, 217. Vorschrift für Ihr Benehmen in Be« Ziehung auf öffcntl. Sicherheit, 239 f. Obliegenheit in Betreff der Gefängnisse und Gefange- nen, 291 f. XII. 77. 585. Commnnikatiou mit Auswärtigen, XI. 333. Erfezung und Be- stätigung der Schultheiffen, Bürgermeister, Magistrate und Ecrichtsverwandten,, 333. 334. Uniform, 547. Candwirthschafri. Depgrt. S. Domänen. Leder. Erhöhung des Einfuhr- Fogs von fremden Leder und Leder« Fabrikaten, XII. 49 1. Legal - Infpeeriouen und Seetioncn. Enipfchlung der grösten Pünktlichkeit bei denselben, XU. 273- Cehen. Aufforderung an die Besizer der Lehen in den neuen, vormals Bairischen Land.-scheib.!, zu Mutbung derselben, XI. 97. Erfordernisse der Mnthungs-Eingaben, eben». Aufforderung zur Anzeige der Aktiv-Lehen, 503. Allodification der Bauren- Lehen, XII. 556. Eigene Be- hörde dazu, zy7. Sicherstellung der Rechte des Ober-Lehenherrn bei Verwandlung der. Af- ter leh engüt er, XIII. 89. — Seceion der Lehen. XI. 529. 332. Chef und Personale, 334. Leh cn-P r ob st, Lehens, Cu c i c, 333. Lehens-Veränderungen. Was bei den GütemTaxationen zum Behuf der Berechnung der dißfalsigcn Gebühren zu beobachten, XI. 2,3. Jngl. bei Fertigung der Verzeichnisse darüber, XII. 54. Leichname. Die der Selbstmörder sollen auf die anatomische Theater geliefert werden, XI. 501. Erneuerte Ver. wegen Einlieferung der Leichname an das anatomische Theater in Tübingen, 619. XUI. 557. Behandlung der Leichname derer, die sich wegen Criminal-Verbrechen selbst ent, leiben, XII. 35. Wie bei Legal« Inspectionen und Scctionen zu verfahren, 273. Lohnkutscher. S. Hauderer. Losungssachen. Werden an das Justiz-Ministerium verwiesen, XI. 533. Alle Losungsrechte in Handels-Artikeln werden aufgehoben, XII. 105. Jngl. die der Privatpersonen bei dem Der- kaufe cbmals Landesherrlicher oder herrschaftl. Güter der Fürsten, Grafen re. 209. Lycern. Prüfung der Kandidaten zu Lehrämtern an den karho^chcn Lyccen, XUI. 111. M. Maas. Gefezliche Maas-Bestimmungen und Vergleichung derselben mit den der benachbarten Staa- ten, XIII. 215 f. Neue Lagerstätte, 213. Märkte, Messen. Dauer der Stuttgarter Maien-Messe, XI. 16g. Einstellung des Jahrmarkts im August und Verlängerung der Weihnachts-Messe, 582. Aufhebung verschiedener Handels- Beschränkungen, XII. 105. , Magistrate. Ecsezung derselben in den Dörfern, XI. 555. — In den Städten, guten Städten nnh? 3 * 464 Kon. Residenzen, 534. Sie dürfen keine Attestate ohne Dorwissen des OberamtS auSsteklen, Xit. ,üz. Auch Äeisizer können zu Mag-strarü - Aemtcrn gelangen, Z3Z. Mahagoniholz. Jmpost, Xlll. zgz. rilaier.i-Güter , Königliche. Aufsicht der Camcral- Beamten über die Pachter derselben, Xlk. rgs. IahrSbci ichte darüber, ebend. MajestakS - verbreche». K. V. die commissarische Untersuchung derselben bctr. XIII. 125. Nieder- sczung einer eigenen Criminai-Commission, ,37. Nachtrag zu dem Gcsczc vom I. >gio. wel- cher die Bestrafung vorsazlichcc Erdichtung eines Anschlags gegen das Leben oder die Freiheit des Königs letnft, j65. Publikation dieses Nachtrags, >66. Marsch Sachen Distfaisige Obliegenheit der K. Landvögle «nd Oberbeamten, Xl. 17. §. 14. Se- ktion derselben beim Kriegs-Departement, 545. Verordn, den Durchmarsch fremder Truppen bctr. Xli, 233. Materialisten. Ver. den Handel derselben mit Apsthckerwaarcn u. ihre Visitation betr. Xlk.' Zr7. Maurer. Was sic wegen der Accis - Entrichtung zu beobachten, Xlk. 211. Medieinal-llV sen. Secrion desselben , Xi. 332. Chef und Personale, 334. Neue Medica men- ten -Taxe, XU. 33 f. 72. 96. Warnung vor dem Genuß sauer gewordener u. geräucherter Dürste, >66. In gl. Ser Saamenkörner der Zeitlose, 297. — der Tollbecre, 454. 491. Von wem die venerischen Krankheiten zu behandeln, >75. Vorgeschriebcnc Tagbücher der Geburts- helfer und der Hcbamnzcn,. 226. Bemerkung des Preises auf den Recepten, rr7. Empfeh- lung der grasten Ausiüersssamkeit'der Legsb- Inspektionen und Ecctioncn, 275. Warnung ge- gen tcj: Einkauf der unachten Angustura - Rinde, 491. Abstellung verschiedener Mangel in den Apotheken, 6rz. Verbot von Mörike's Blutreinigungs-Pillen, 629. V. den Unterricht der Hebammen und Lehrlinge der Chirurgie bctr. XIII. 9. Untersuchung des GcsundheitS- Zu- standes für wüthnid gehaltener Thicre, 49. Maasrcqeln gegen die Kratze, 1,9. Be- strafung der Apotheker wegen Verweigerung vcrordneter Medicin, 365. MaaSregeln gegen di« Viehseuche, S. Viehseuche. Memorlalicn. S. Bittschriften. Mild.: Skiftuncjeu. S. l'ia Torpors, Stiftungen. Militaie- -vrdnüng eines allgemeinen Familien - Register für dasselbe, Xk. 105. Behandlung der Ehesachen der Militairprrsonen, >63. Ansferiiguug der Passe für dieselbe, 2>6. Benennung und Numeri«ung der Linien-Regimenter der Cavalleric und Insanrcric bei der Kon. Armee, 263. XU! 404. Alle Administrations-Gegenstände des Kön. Militär werden unter der Be- nennung „Kriegs-Departement" vereinigt, Xl. 345. S. Kr.cgS-D-partement. Was bei dem Su.vplicircn um Entlassung aus dem Militär zu beobachten, Xll. 1-5. Strafe derer, die deshalb bei Sr. Kön. Maj. uninittekbar cinkommen, -Und. und 521. Wohin die Militär- Arrestanten einzulicfern, >97. K. B. die Wiltwcn und Kinder der vor dem Feind gebliebenen Soldaten brrr. 453. Strafgese; gegen die Annahme fremder Kriegsdienste, XlU. 9. Aufnah- me und Entrichtung der Vermögens-Besoldrings-und Pensions-Steuer von Personen, die un- ter dm> Militär- Forum stehen , 57- 297. 439. Vergl. Armee. Mikrai- .Lrnscnptlon Dtßfalsige Obliegenheiten und Verhältnisse der K. Landvogte und Obcrbc- an.tt», X'. §. 15. Alle Conscriprions-Angelegenheiten gehören zum Ressort der Rekruri, rungs - Secrivn des Kriegs-Depart. 546. Eigene Commission für die Conscriptions- Geschäfte der Xi. Residenzstadt Stuttgart, Xi!. 05. Anzeige der Söhne von >4 — >g Jahren bei derselb , 453. Rrinitions- Geld für die Juden, die sich gegen die ConscriptionS«Geseze ver- fehlt habet!, lg5. Pünktliche Einsendung der Conscriplicns «Listen, X!!l. li7. Milit'vr -Geistlichkeit. Mitwirkung derselben zu dem Familien - Register für daS K. Militär, Xl. i«5. >>o. Behandlung der Ehesachen von Militarpersonen, 165. Derzcichniß der damit be- auftragten Geistlichen 165. Kleidung der Fcidprcdiger, 590. Militairpflichrigr. Strafbestimmung für diejenige , welche sich durch Selbstverstümmlung, Auswei- chen oder Fälschungen der Aushebung zu enrstrben suchen,. Xl. 4,7 f. Die Berichte über Be- strafung abwesend gewesener sind künftig an die Justiz - Seetiyn deö K. Kriegs-Dep. zu erstat-- 4^5 Un, XII. 7. Sic bat über Vermögens-Confiscatisn zu erkennen, 44<. Die Geistlichen dür- fen den Militärpflichtigen keine Attestate wegen angeblicher Gebrechen anssteken, 16z. Wie eS mit den Cirationen der Abwesenden zu batten, >74. Verordnt die dritte Ldictal - Ladung derselben bctr. 874. Drille Edictal-Ladung der Abwesenden von >8‘2. XUL Beil, zu Nr. 4. Erste Vorladung der Abwesenden von igiZ. Teil, zu Nr. 23. — Zweite Docl. derselben, Beil, zu Nr. 4i. Militairpfllchtige, welche wegen Vergeben in Untersuchung gekommen, lösten vor- der Entscheidung nicht ausgehoben werden, XIII. 109. Minderjährige Wie es mit Erthcilung der von. aejAtis ad eff. bona aclmini»tr. zu halten, XI. 335. Jngl. mit den Dispcusalionen bei Gütcrvcrkaufen, cbx„d. Die Resolutionen auf Minorenni- tats-Dispensations-Gesuche sostcu den Supplikanten ohne Verzug eröfnct werden, 366. Montirungs. Sachen. Seclion derselben bei dem Kriegs-Dcpartcm. XI. 345. Chefs und Persona- le , cbcnd Moratorium. Die Erthcilung derselben wird an daS Justiz-Ministerium verwiesen, XI. 535- iliüuze Verbot der ausländ. Scheidemünze, XI. 262. Wie die Münze an die K. Hauptkassen zu liefern, 26Z. XU. 139. Einschärfung der jährlichen Bekanntmachung des Gesczcs wegen Bcstrasunch der M ü n; v e cfal schu ng, XII, 34,. Erklärung dieses GeftzeS, 561. König!. Normal- V. die Bestrafung der Mün;vc r b rech e n bckc. üv9. Warnung vor falschen 6 kr. (e'tl:rfcn Kill f j "fifi Muscarb'.ütheMusca-nüffl-.' Jmpost, XIII. 385, Musikaliiches Lehr - Justin,r im Waisenhause zu Stuttgart,- Xll. 1-. Mukhung. S. Lehen. N. Nachherbstberichte. S. Herbstberichte. Nankin. Verbotene Einfuhr des fremden, XII. 509. kkaturatten, heirfchaslikchc. Einsendung der Quartalberichtc und Skurzzettel, XII. tg3. Notare- Verpflichtung und Immarriculirung der in den neu acquirrrten, vormals Bairische«, D-'- strikten befindl. XI. 45. Oie Notare sollen einen Abdruk ihres Amts-Sigills au daS tforr. Oder »Tr-bustal cinsenden, XU. 237. Nullitätenkkage. Wo ste anzustcsten sei, 578* O. Vbuamter , Dberamtleute, Oberbeamte.SubordinationS - Verhältnisse derselben gegen die Landvog« te, Äs/. >4- >8- ($. >7,) Obliegenheiten in Cdnscriptions- Polizei - Marsch- Sachen rc. >4. (§. 1.) 07, (?. I i f.) In Ansehung der Rechtspflege, t4. §.2. In Betreff der Passe, 2,9. 217. 290. (tz. 5.) Vorschrift für ihr iBcnehmcn in Beziehung auf öffentliche Sicherheit, 289. Obliegenheit und Verantwortlichkeit in Betreff der Gefängnisse und der Gefangenen, 291.63,. XU. 77. 383- Befugnisse bei Erneurung der Bürgermeister-^Magistrats - und Gecichtsstcsten, XI. 333. 334. Bestrafung ihrer Verfehlungen in der Amtsführung, Commissionen gegen die- selbe und Suspension, 353. Nabere Bestimmung ihres Wirkungskreises in peinlichen und Strafsachen, 439. Dißfalsige ausführliche Instruktion für dieselbe, 625 f. Verkündung der Gcscze und Verordnungen, XII. .573. Schleunige Anzeige von dem Lode der Kon. Beamten, XUL 126. Was bei den Skccbsallen erimicter Personen zu beobachten, Z17. Oberamts «Acruare. Uniform derselben, XL 366. Oberanus - Gerichte. S. Gerichte^ Ober« ApprUarions. Tribunal S> Appellationen. Ob-r; Finanz - Ra mm er. S. Finanz - Deport, Ober-Justiz. Collegium. S. Justiz «Dcpartem. Oder-Landes - Oekonomle-Collegium. Aufhebung desselben, XL 353. S. Commune». Ober«Reglerung. S. Regierung. Oesterreich. Allianz »Vertrag mit dem Kaiser von Oesterreich, XIII. 597. Beitritts- Akte dcö Kai- sers von Rußland, 415. Jngl. des Königs von Prcussen, 415. Order». Abänderung des Art. 6. der Statuten des Kön. großen Ordens vom goldenen Adler in Betreff der Ahnen - Beweise, 27/. 549. P. Pässe. Vorschriften die Reisepässe betr. XL 215 f. 290. (§. 5.) 501. XII. 55. g5. 102. 249. Für Weibspersonen, welche im Ausland Dienste suchen, XI. 228. Disirung der Passe derer, die nach Baiern reisen, oder von daher kommen, 517. Bestrafung der Conscripkionspflichti- gen , die Passe verfälschen, 419. Zu einer Wallfart ins Ausland darf kein Paß erthcilt wer- den, 590. - Papier. Ausgangs - Zoll von demselben, XI. 420. Passanten - Listen. In den Städten an der Landstraße eingeführt, Xll. 574. pastoral - Loncurs - Prüfungen. G. Prüfungen. Patronat - Rechte. Die des akademischen Senats zu Tübingen hören auf, XL 492. peinliche Sachen. S. Criminal - Unters, re. Pensionen. Anordnung einer Pensions - Steuer, XIII. 6. Wer derselben unterworfen, und wer davon ausgenommen sei, ebcnd. Aufnahme und Entrichtung dieser Steuer von Personen, die unter dem Militair-Forum ^stehen, ,57. personal« Zreideir. K. Unterthanen die von ihren vorigen Regenten Adels- Dccorationcn und Ver- dienst-Medaillen erhalten haben, gemessen solche, XL 509. Jngl. die Milit. Oberarzte, die in den Civilstand zurüktrctcn, 590. Pfeffer. Jmpost, XI11. 355. % pferde. Die gcmicthcten unterliegen der Hauderer - Ordnung, und müssen die Posttaxcn bezahlen, X/. 589. Verordn, den Pferde-Verkauf ausser dem Königreiche betr. XIL 129. psiafterge'.d. Ganze Fuhren mit Früchten ins Kornhaus zu Stuttgart sind davon befreit, XL 6gs. Pf, ünder. Wie künftig bei milden Stiftungen die Aufnahmen derselben geschehen müsse, XL 557. phpstcl. Sollen die gröste Pünktlichkeit bei Lcgal-Infpectioncn und Scctioncn beobachten, Xll. 275. Prüfung der Apothekcr-Gchülfcn und Lehrlinge, Z25. Visitation der Apothekcr-Waaren, 527. Welche Physici mit Fantomen und Skeleten versehen scyn sollen, XIII. 9. lia Corpora. Verlangter Bericht über die Vcrwaltungskostcn derselben, XL 16>. Ibre Admini- stration wird den Camcralvcrwaltern mitcr der Oberaufsicht des Finanz-Dcpartcm. übertra- gen, 357- Vergl. Stiftungen. Piment. Jmpost, XIII. 585. Polizei > Polizei - Verordnungen. Vorschrift für das Benehmen der K. Landvögte und Beamten in Beziehung auf öffcntt. Sicherheit, XL 239 f. — Die Gefängnisse u. Behandlung der Gefange- nen betr. 29» f. XIL 63. 77. 173^585. Die Bestrafung der Vergehen gegen aNgcmeinc Lan- des-Polizei-Verordn. gehört zum Rcssprt des Depart. des Innern, XI. 533. Polizcidicnst der Gcnsdarmcn, 38» f. Verhältnisse der CriMinalrathe in Polizeisachcn, 6Z6. Erhöhung der Legaistrafe für über die gefezliche Zeit gehabte Zehrleute, XII. 545. Einführung von Passan- ten- Listen in den an der Landstrasse gelegenen Landstädten, 574. Mrgl. Feuoipolizek. Polizei - Ministerium.' Gcschaftskrcis desselben, XU. 85. 101 f. Der Bericht über d.ie Entweichung von Gefangenen ist schleunigst an solches zu erstatten, 548. Polizei. Tax. Wohin solcher cinzufchickcn, 27/. 274. Polizei. Verordnungen für Stuttgart. S. Stuttgart. , porc.Uain. Jmpost auf ausländisches, XIL 235. Haupt- Niederlage der K. Porcellain-Fabrik, 323. postwesen. Verlegung des Postamts Tischingen nach Neresheim, XL 89. Neue Leitung der Ulmcc Nürnberger Bricfpost rc. 9>. Verbot der widerrechtlichen Aufrechnung des Lohns der AmtS- botcn, 99. Hauderer-Ordnung, <97 f. Verlegung des Postamts Neu- Westcrstettcn nach Luiz- hauscn, 249. Vorschrift wegen der Postfcheine,, 270. XIL 629. Stations- Entfernuns von Geislingen nach Luizbauscn, und von da nach Ulm,XL 820. Posiporto- Befreiung Herr- schafti. Gelder, 452. Ausnahmen, XM. i°4. Verordn, gegen dir Postdcfraudalienen, XL 549. XII. 554. 585- Angabe des Werths lind JnnhaltS der Postwagen - Effekten, XJ. 550. XII. 447. Extraposten müssen die Etraffcnbau-Abgsbikn -bezahlen, XI. 566. Jngl. gcmicthe« te Pferden d:c Hauderers-Taxen., 589. WaS einheimische mit eigener Equipage Reisende zu beobachten haben, 64«. Strafgcsez gegen Fuhren, die der KZn. Post nicht auswcichc», 6üi. Wann die Postwagen - Effecten einzuliefern, 666. XII. 292. Verordn, die gleichförmige B.e- Handlung der Postporto - Gelder von amtl. Ncrichten bctr. XU. 1. Was bei Versendungen nach Wcstphalcn und Frankreich zu beobachten, <55. Declaration-der. Postwagen- Aufgelbcn in und durch das Groshcrzogtlium Baden, 142. SlationS- Entfernung von Nagold nach Her, rcnbcrg und Pfalzgrafcnweiler 242. Tragcrlohn für die Pakete, §54.' Verbot, Briefe durch eigene Boten ins Ausland zu versenden, §57. Verlegung der Posten von Enzweihingen und KuittlinKn, 069. Stations- Enrfccrnmg zwischen Ludwigsburg und Baknang, §7-5. Hofpost in Frcudcnthal, 426. Ctariöns- Entfernung zwischen Fridcrichshafen und Ravensburg, 512. Gegen das Zusammenpacken, r-vstmaßiger Effekten, 554. Abgang der Diligence von Stuttgart nach HtÄvronn, 547, Die Retour, und Ourchsahris-Scheine der Hauderer bctr. 550. Auf, stellung eines eigenen Instzccrors fahrender Posten zu Stuttgart, 577. G. R.. die Bestimmun- gen zu Vorbeugung und Enrdckung von Postdefraudationen bctr. 585 f. K. D. die Bescheini- gung der Postaufgabe» bekr. 6792 Verschiedene Post« Coursvcranderrmgen, XIII. 14. Post- wagen nach Wien, 5°. Aufhebung des Postamts Holzleuthe, und Errichtung cincS Post- stalls in Isny, 55. Erhöhung des Postgeldcs bei Eptrapostcn, 54. Das Zusammenpackcil verschiedener Postwagen - Stücke bctr. >,7. Nähere Bestimmungen den Estafetten«Dienst bctr. 249. Postporto «Freiheit der milden Stiftungen, oüS. Anlegung eines neuen Postamts in D 0 rzb a ch , §ro. praceptoren. Amtsricidung der bei den evangel. Gymnasien und lateinischen Schuianstalten ange- stcllten, Xl. 618 Prälaten. "Vdrgeschrifbene Kleidung dcrsclbcn, XI. 59«. preise. Für die Schiillehkir, XI. §66. — Für die Studierende, 492. XII- 49c». 49g. preuffen WaS wegen der Stempelung der Preußischen Staats-Papiere zu beobachten, XIII. 50. Beitritts-Akte deS Königs von Prcusscn zu dein Allianz - Vertrag mit Destreich, 415. An- nahms - Akte , 4 >6. Priester - Gcininarium, Katholisches, XII. 490. tprof!anut:one*i. S. Ehesachen. Trauungen. Professoren. AmtSkleidung der bei der K. Universität Tübingen, und bei den evangel. Scminaricrr und Gymnasien eingestellten, Xl. sig. Protokolle. An coordinirle Stellen sind statt der bisherigen Protokoll-Extrakte Noten zu erlassen, XI. §§2 Verordn, den Stempel der Protokolle in Criminalsachcn delr. Xü. 209. provincial Justiz- Lollegien S. Justiz- Depark. Provisoren, IN den Apotheken. Vorschriften wegen derselben, XII. §26. — in Schulen. S. Schul- Lchrcr. Prozesse. Welche von den Oberamts» Gerichten definitiv zu erledigen, und welche bloß von densel- ben zu instruircn, Xl. 437. 575. Aussicht der Prov., Justiz - Collcg. über ihre Leitung, 453. 579* (§.45.) Summarischer Prozeß bei den UntergangS-Gcrichten, 574. Welche Prozeße vor den Oberawls-Gerichten mündlich verhandelt-werden müssen, 575- §. i§. Prozessualisches Verfahren bei diesen Gerichten, ebcnd. §. u f. Verordn, die CautionSleistungcn bei Prozes- sen bctr. XI!. 77. Gcbrgncb des Stcmpelpapicrs bei Berichten in Prozcßsachen, XIII. 9. K. D. die Prozeßkosten und Strafen in Recktsstreitigkeiten Per Kön. Kammern belr. 166. Prozeß - Tabellen. (Berichte.) Formular zu den Prozeßbvrichten den K. FiSknS bctr. XI. 110. 510. Die Prozeßtabclicn sind künftig an die Prov. Justiz-Collegi.cn einznfcndcn, 4§3- 58°. Prozcß- bccichte ged. Collegien an das Ob. Just. Collcg. 58°. Prüfungen. Der Schullehrer, Schulprovisoren und Incixienten, XI, 5; 69. in. 117. 203. 619. XU. 66. 211. 545. XIII. 54. 138- 575. — der Feldmesser. XI. 99. — der Studierenden,X\, 493. XU. 45. 370. XIII. 81. Pa st o ral - Cv n cn rsprufungen der Kachel. Grrstilchen, XI. 68. Xll. 66. XIII. 33. Prüfungen der Apotheker und ihrer Gehulfen, XII. 335. — der Candidaten zu Lehrämtern an den kathol. Lyceen und Gymnasien, XIII. in. Q. «uittunaen. Was die K. Kassenbcamtcn bei Versendung amtlicher Quittungen zu beobachten, XIN. 25. Wie die Zinß - Quittungen für die Grn. Staats-Schuldenzahlungs-Kaffe abzufassen, XII. zgz. XIII. 241. R. Rang- Reglement, xi. 401 f. Rangliste der Fürsten Und Grafen, 403. Rang dcS Personals der Provincial, Justiz-Colleg und der Cruumalrathe, 46,. Reb§ Wie es mit dem Zehcnden vom Winrerrcbs zu halten, XII. 270. R«chn«nss - Depart-menr, der K. Ober-Finanzkammer. Erhalt künftig die Benennung „S e c ti 0 n öcc V t & Ci t s * «/vCCQ niin^. cn Xi* 37* - Ätthn. Rechnrmge-Revisoren. Der Coinmun - Rechnungen. S. Conimun- Rechnungswesen. Der StiftunaS, Rechnungen, XII. 306. M Rechnungswesen der K. Kaffenbeamten. Einsendung der Jahrsvcrglcichungen, XI. zig. Geldlie- icrungen zu den K. Hauptkaffen, r6r. Xll. 36. 15z.' — der Kommunen S. Comwun Rechnungswesen. Rechts-Landiüa'.en. Erforderliches Alter derselben bei ihrer Aufnahme zu Advokaten, XI. gi. Was werter dabcr zu beobachten, 661. Prüfung derselben. Xll. 45 370. xm. Anstel, lung, XII. 157. Reerutirung. R ecrukiru ng s - Gc ctio n bei dem Kriegs- Deport. Xi. 345. Reffort, Chefs und Personal, eb.nd Berichterstattung an dieselbe in Pönal- Fallen der ConscriprionspAchti« gen, 4:o. Diese Berichte sollen künftig an die Justij« Secti 0 n dcS Kriegs-Dep. erstattet werden, Xll. 7. Die Entlassungs-Gesuche aus dem Militär sind ausschließlich bei >der Re, krulirungS - Seclion anzubringen, 135. Regierung. Aufhebung der bisherigen Ober-Regierung, XI. 333. Vcrthcilung ihrer Geschah te, 333. 333- S. Innere Administration, Reglerungs. Slatt. (Staats-und) Bestellung und Bezahlung desselben, Xll. 50. 1,5. ,89. 251. 353. 566. 62«. Xll!. 54. 193. 410. 454. Neue Ausgabe, XI. 2Z1. 594. 697. XII. 23. 252. 566. Xlll. 410. Reisekosten, König!. Diener. S. Diäten. Reisende. Was von denselben in Betreff der Passe zu beobachten, XI. 213 f. 517. XII. 33. Jngl. von einheimischen, die mit eigener Equipage reisen, XI. 641. Verordn, wegen des bei sich führenden Tabaks, Xll. g6. Einführung von Passanten - Listen in den an der Landstraße ge- legenen Landstädten, 574. Reisepäße, S. Päße. Remonkirung Wird vi (lommissionis und unabhängig vom Kriegs - Departcm. besorgt, XI. 346. Personale, cbead. Re,rovations. Geschäfte. Zu Uebernahme derselbe werden tüchtige Sabjecte aufgcfordcrt, XII. 47. Resolutionen. Mittheilung derselben an die Interessenten, XI. 509. Revision. Was bei der Revision gegen die in erster Instanz ausgesprochenen Urtheile des K. Ober, Tribunals tti beobachten, Xll. 357. Rinderpest, S. Viehseuche. Rubriken. Wiederholte Einscharfung der ergangenen Verordn, die Rubriken der Bittschriften an Sr. Kon. Maj. dir K. Ministerien und Collegien bett. XI. 262. Ruhr. Maaßregoln gegen ihre Verbreitung, XI. 4L1. •» * Rußland. Beitritts. Akte deö Kaisers von Rußland zu dem Allianz »Vertrag mit Oesterreich, XIII. 41Z. AnnahmS, Akte'derselben, 414. S. Salinen. Neue Einrichtung des Salinen.Departem en t, Xl. 346. Chef und Personale, ebend. Salpeter. Dessen Ausfuhr verboten, XII. 165. Salz. Strafgesez gegen die Salz. Einschwärzung, XI. 217. G eneral. Salz, A dmini sirat i on, Scabinem Zuziehung derselben zu Criminal, Inquisitionen, Xl. 202 630. 63b. Ausnahme bei com. missarischcn Untersuchungen der Staats. und Majestäts-Verbrechen, XIII. 125 Welche Per- sonen zu Scabinen zu wühlen, Xl 630 (tz. 32.) 636. (§. 77.) Beeidigung, Obliegenheit und Entschädigung derselben, 630. 33 - 37-1 Gchaafe. Wo das Chausseegeld, Surrogat für Schaafe und Lämmer aufzunehmen scy, XII. 274. Verleihung der Cvmmun» Schaafw iden. S. Communen. Schäfer. Beeidigung der Cvmmun - Schäfer, XI. 67. Scharf, ichter. Verlangte weitere Darstellung ihrer Verhältnisse, XI. 305. Scheidemünze. S. Münze. Scheuren. Nähere Bestimmung des Verbots mit blossem Licht in solche zu gehen, XI. 249. V. we, gen der feuergefährlichen Kohlen » Scheuren, Xill 333 Gchiffarch. Anordnungen die Schiffarth in Fr idericho hafen und auf dem Bodensee betreff. XI. 365 XII. z f. Schreiber. Anstellung und Belohnung derselben, XII. 137. Schuldverschreibungen. Der Verkauf der Formulare zu denselben ist dem Stcmpclamt in Stuttgart ausschließlich üdertrageu, Xl. 420. Wßfalsige Verantwortlichkeit der Stadt «und Amtsschrei» der, ebend. Schul-Inspecroren, katholische. Diäten und Entschädigung derselben, XI «9. Monirung ihrer rnkständigen Gen. Schulberrchte, XII. 340. V die Berichte über die Schul - Jncipicnrcn bctr. XIII. 34. Schullch'er An den cvangel. deutschen Elementarschulen. Anzahl und Bildung dersel- bcn, XI. 3. §. 12 f. Prüfung, 3. (tz. 23. f.) 6,9. XII. 211. Anstellung, XI 6. (§. 25 f.) Dienst , Einkommen und. Subsistenz, ebend. tz. 29 f. Einthciluug der Schuldienste in drei Klassen, 6. (§. 2,3 ) 4b. Annahme von Jncipienten, 117. Preis.Verthciluug und neue Preisfrage. 3^6. Amtskleidung der Lehrer an den lateinischen Schulanstalten, 618- EoncurS» Prüfungen, Xll. 211. XIII. 133. Verlangte Verzeichnisse der Schullehrer. Bcsol» düngen, XI,. 339 398. — Schullehrer» Lonferenzen. XI. 4 §. 21. Allgemeine Einführung derselben, und nähere Be» stimmungen. 67. (>¥,. — Schullehrer - Lesegesellschaften. Xl 5. § 22; — Sek,ullehrer. -eminare XI. z. ( tz. 14 s) Zi- Aufnahme der Schul ^Incipi'entem in solche,. Xl 8l- Instruktion für die Jnspccroicn der evangel. luthcr Privat-Schullehrer--Seminare,. 150. Derreichniß derselben, rzi. Nähere Bestimmung der AusnahmS »Bedingungew in das Haupt-Seminar zu Eßlingen, Xll. 455. — Schul»Incipienren. Bildung dcrsel en, X'l 3 4. Prüfung, 3. (§ 23 ) 20z. 619; XIII. IZ8. 373 Aufnahme in die Schullehrer. Seminare, XI. 8** XII, 455,. Annahme vom den Schullehrern, Xl. 1,7. ■— Schul. Provisoren. Bildung derselben, Xl. 4. tz 20 Prüfung, 5. (§. 23.) 203, 619-. XII. 2tl. Anstellung. XI 6 i 27. Salarirung, 7. §. 72. Verlangte Anzeige der nicht angesiech tcn, 203. Der entbehrliche» , 409. Wie es wegen der erledigten Schul > Provisorakc zu halten XII. 105, Concurs - Prüfungen, 211.545 XIII, 138, 373.. Ausstellung der Proviso» 1813. (4) ren, XII. 397. ^Einschärfung und nähere Bestimmung der dißfalsigen Verordn. XIII. lyn. Sie sollen ihre Stellen nicht verlassen, ehe der Nachfolger eingetrektcn ist, 197. Schullehrer, katholische. Concürö» Prüfungen der Schullehrer und Schülkandidaten, XI. 69. XII. 66. XU!. 24. Verordn, die Erhibita und Prüfungen der Schul»Jncipicnicn bete. XI. in. Vv» den undediensteren und austretcnden Schul, Provisoren soll dem K. Kathvl. Geistl. Rath ^ die Anzeige gemacht werden, ebend. Berichte über die Schul »Jnciplentcn, XIII. 34. Schulwesen, Evangelisches. Gen. Verordn, das deutsche Elementar- Schulwesen in den evangel. Orten des Königreichs betr. XI. 1 ft — Arbelcs-chIndustrie») Schule». XI. r. Z. 2. Die Erstattung der dißfalsigen Berichte wird monirt, 40c-. — Sonntags - Schulen. XI. io. §. 33. — Schulbücher. Verzeichniß der M die evangel. deutschen Elementarschulen bestimmten , XI. 8 f Anschaffung derselben, 10. §. 34. — Schulfonds, Schulkaßen. XI. ,2. tz. 41. Schultheißen. Ernennung und Bestätigung derselben durch die Landvögte, XI. 333. Schuzpocken. S. Kuhpocken. ^ ^ Schuz und Schirm. Aufnahme in den Landcöschuz, XIII. 146. Bestimmung der Receptions«Gebüh- ren und des jährl. Schuz - und SchirmgeldeS, ebcnd. Schweine. Das Verbot, ausländische auf Borg zu kaufen, aufgehoben, XII. 104. Scortationen. Bestrafung der jm Zuchthaus begangenen, XI. 261. Scorrationssachen sind von den Oberamtleuten zu untersuchen, 62Z. Sektionen. Des Sraatsraths, Xl. 329/ Des Depart. des Innern, 331. — der Finanzen < 335. — des Kriegsdepart. 345. S. die genannten Dcpart. Sektionen von Leichnamen. S. Legal»Juspcctiouen. Gerpiaze, Wünkcmb am Bodensce. Verschiedene Bestimmungen derselben, %IU 8r. Sekretäre. Bei dem Staatsrath, XI. 330. Obliegenheit derer bei den beiden Dcparr. des Innern und der Finanzen, 331. Titel, 337. Selbst < Entleibungen. Die Einsendung der Berichte von denselben an den Cnminal » Senat wird eingcscharft, XI. 1S0, Verordn, wegen Einliefernng der Leichname der Selbstmörder auf die anatomische Thater, 301. Wie es mit den Leichnamen derer, die sich wegen Criminal» Ver» brrchen selbst entleiben, zu halten, XII. 33. Gelbstverstümmlung. Bestrafung derselben bei Militärpflichtigen, XI. 417. Seminare. Für die Candivaten dcS geistl. Standes, XI. 358- Amtsklcidnng der Professoren an denselben, 6l8- Schullehrer-Seminare, S. Schullehrer. Katholisches P r i c sie r - S cm i» 11 avium zu Ellwangen, Xll. 492. Gicherhetrs.Anstalten. Dißfalsige Obliegenheit der K. Landvögtc und Beamten, XI. 17. §. ir. Vorschrift für ihr Benehmen, in Beziehung auf öffentliche Sicherheit, 289. f. Jngl. für die K. Genöd'armerie, 380 f. Niederfezung einer eigenen Criminal» Commission zu Würdigung und Avurthcilung der Verbrechen gegen die öffentliche Sicherheit, XIII. 137. V. Polizei. Sicherheits-Karten. Für auswärtige Fremde, die sich in Stuttgart aufhalten, XII. 340. Skelete. Welche Physici und Chirurgen damit versehen seyn sollen, XIII. 9. 10. Wo solche zu ha- ben sehen, ebcnd. Sortenzettel. Sind bei jeder Geldliescrung an die K. Hauptkassen beizulcgen, Xl. 263. Einrich- tung derselben, ebend. Sperrgeld. Darf während dem Gottesdienst nicht mehr unter den Thoren gefordert werde», XI. 135. Staats«fassen. Das Gen. Staatskassen »Departement erhält künftig den Namen „Sektion der Staatskassen" XI. 338. Verordn, die Geldlieferung zu den K. Hanplkassen betreff. 262. XIT. 86. 104, 138. 454. XIII. 75. 289. Portofreiheit der an eine K. Kaßc addreßirten Herr» schafft. Gelder, XI. 462. Ausnahmen, XII. 104. Was bei Versendung amtlicher Quittun- gen zu beobachten, XIII. 25. Staatspapiere, Preußische» S. Preußen. GtaatSrath. Anordnung uni» Bestimmung desselben, XI. 329. Abtheilung In Seeriomen, ebenda Rang, Titel und persönlicher Adel der Staatsrarhe, 329. 331. Verzeichniß derselben, 330, Uniform, 347. ........ Staats-Rechnungen. Das bisherige Rcchnnngs-Deparr. der Ob. Finanzkammer erhalt künftig die Benennung „Section der Staa t Sre ch n u n gcn “ XI. 337. Ressort, Chefs und übriges Personale, elend. Titel und Rang der dabei angestellten Räthe^rc. elend. Daö gelammte Rechnungswesen der dirccrcn und indirecten Steuern wird dieser Section übertragen, 445. Staats - und Legierungs-Blatt. S. Reg. Blatt. Staatsschulden. Errichtung eines besondern Amorlisations* Fonds zu Tilgung derselben, XI. ^9. Numcrirung und Verlosung der Capitalien, ebcnd. Welche von der Verlosung ausgeschlossen^ 390. Wie die Zins, Quittungen zu fassen, XII. 333. XIII. 241. Zurückbezalte Posten, XIl. 329. 37Z. 4l6. 494- 542. Ö02. XIII. 14. 54. 95. 131. 170. 2or, 245. 279. 308. 343. 379. 419. Staats - Verbrechen. K. V. die commissarifche Untersuchung derselben betr. Xlll. 125. Dißfalfigs eigene Criminal, Commisson, 137. V. Hochverrats, MajestätS-Verbrechen. Stadtgerichte. 2. Gerichte. Sradrschreiber Uniform, Titel und Rang derer , die zuvor höhere Stellen bekleideten^ XI. 366» Sie find Actuare bei den Untergangs - und Oberamts-Gerichten, 574. Nene Stadt-und Amtsschreiberei - Bezirks-Einteilung in dem O. A. Freud'cnstadt, X!l. 42Z. Iugl. zu Bra» kenheim, Xlll. 91 — und Neuenbürg, 137. Behandlung der Gautiar! eu von de» Stadt« schrcibern, 6l. Wie die Anzeige von dem Angriff der Inventuren und ThcUungen zu machen sey, 305. Städte. Verzeichniß derjenigen, die das Prädikat „unsere gute Stadt" erhalten, XI. 66. Er» sezung der Bürgermeister« Magistrats-und Gerichtsstellen, 334. Die Orte Hofen und Buch- horn werden unter dem Namen „Stadt und Schloß F rid e rich sha f c n" t>erct und zu Freihäfen erklärt. 565. (S. Fridcrichshafen. ) Stadt Stuttgart, S. Stuttgart. Einführung von Passanten , Listen in den an der Landstraße gelegenen Landstädten, XII. 574- Steingut. Impost auf ausländisches, XU. 285. Stempelwesen. Porto und Provision vom Stempelpapier,. XI. 46. Dessen Gebrauch bei vett Rechnungen der Amtspflegen , Communeir rc. 149. Wie cs mit unbrauchbarem zu halten, XII. 35- Erläuterung einiger Anstände in Stempclsachen, XI. 213. XII. 35. 209. Der Verkauf der Formulare zu Schuldverschreibungen u. Unterpfands-Urkunden wird dem Srempckamt in Stuttgart ausschließlich übertragen, XI. 42s. Stempel bei Erlaubnisscheinen zur Ein- fuhr ausland. Weine, 566 — Bei den Abschriften von den Eiitscheidungsgründcn der Prov. Justiz - Colleg. 580 §, 51. — In Eriminalsachen, XII. 209. — Bei Reisepässen für Vasal- len und Honoratioren, 249 Einzug und Verrechnung der S t e m p c l si r a sc n , 3,ro. KV V. die Anwendung derselben betr. 377. Gebrauch des Stempelpüpicrö bei Berich«en in Prozeßsa- chen, Xlll. 9. Steuern. Section der dirccten und indirekten Steuern, XI. 330. 333. Ressort, Chef und Personale, 335. 336. Titel u. Rang der dabei angestellten Räthe re. 33^. Das gesamm, te Rcchnnngswesen bei den dir. und indir. Steuern wird der Section der Staaisrcchuungen übertrugen, 443. Was die Amtspfleger bei dem Steuer-Einzug zu beobachten, XII. 265. K. G. V. die Aufhebung der Steuer-Befreiungen betr. 621. Anordnung euer allgen einen Vermögens. "esolbungs. und Pcnsions - Steuer, Xlll. 1 f. Einzug und IahlungS - Tcimin, 6. Formular eines Faßions - Zettels , 8. — Jngl. eines allgemeinen 8- ern ögcnS - Registers,- kbcnd. Beil. Lokal für die dißfalsige» Geschäfte, und die Gen. Kasse, 30. Brstsmmrli'gen für die unter.dem Militär-Forum stehenden Personen, 57. Neue Vermögens-Steuer für das Jahr >8'4. Xlll. 437. Solche soll jedoch nur die Hälfte dcrVcrm. Steuer v. I.. 3-813. betrugen,, und von denjenigen Personen, deren volle Schuldigkeit 40 fl. und darüber ausmachen würte) die zweite Hälfte als ein verzinsliches Anlehen bezahlt werden, cdend. ü. 438. Anfnahnle U7v Berechnung der Beiträge zu der Verm. Steuer und dem Anlehen, 438 f, Einzugs, und Zsh- lungs, Termin, 440. U) * 47 Stiftungen, (öffentliche, milde rc.) Die Administration derselben wird den Cameralvcrwaltern ull« . rer der Oberaufsicht des Finanz. Deport. übertragen, Xl. 357. K. V. das Rechnungswesen der- selben bctr. X!l. 326. Postporto. Freiheit derselben, Xl!I 289. Errichtung einer Stiftung-?, Verwaltung in LudwigSburg. 566. Jngl. in Reutlingen, 375. Strafen. Welche Straf-Erkenntnisse zum Ressort des K. Justiz - Ministeriums, und welche für das Departement des Innern gehdien. Xl 333 Die Wirkung der Strafen erstrckt sich nur auf die Verbrecher, und ist der Ehre der übrigen Familien » Glieder unnachihcilig, 341. Nähere Bestimmung deo Wrrknngekreiseö der Oberbcamten in Strafsachen, 439. 625 f Die Bestim- mung der Zoll - Ordnung'§. 82. wegen Milderung der Strafen bei einfältigen Mensche» wird aufgehoben, 5 9. Schleuniger Vollzug der erkannren Srrafen. 629 635. Einliefcrung der Sträflinge zu den K. Gärtnereien rc. 82. 318 682. Xil 86. Z'8- Annahme ihrer Zah. lung-Z» Offerte, Xll 349. V die Anzeige der Hnearcci mions » Strafen betr. 622 Bestrafung der Annahme fremder'Kriegsdienste. Xll1. 9. Jngl. der von Kindern an ihren Eltern und Großeltern verübten körperlichen Mißhandlungen, 265. , Straßen, öffentliche. (Chausseen.) Scction des Straußen bauwese ns, Xl. .329 332. Prä- sident, Chef und übriges Personal, 335 463. Ober. Chaussee - Intendant, 463. Uniform der Ober»und Weg > Jnspectoren, 338. Erneuertes Verbot, die Straßen mit Bauholz, Ste^ neu rc. zu belegen, und auf den Nebenwegen zu fahren und zu reiten, Xll. 273. Jngl. ftstch gegerbte Häute an den Straßen aufzuhäirgcn, 370. , , Straßenbau» llbgaben. (Chausscegcld.) Soll auch von den Vorspanns-Pferden der Fuhrleute er« hoben werden, XI 390. Erläuterungen und nähere Bestimmungen, die Erhebung der Eham« see»Gefalle bcrr. 565. Daö an die Cvmmunen zu entrichtende Weggeld darf nicht davon ab- gezogen werden, 566. Gebühr für die Chausseegcld« Patente, cbend. _ Aufnahme und Elast« st» cariou des Viehs zum Behuf der Strassenbau > -Abgaben< 58*. Dißfalsige Vea»trocrtnet)te 11 der Ober-und Camcral - Aemter, .bcnd. Befreiung der Staais-und Mll.rär. Vor,pann.Frvhn. fuhren, XII. >04. Absordcrung und Einsendung der Chausteegeldszcheinc, 274. Chaussee« Gelds, Surrogat für Schaase und Lämmer, cbend. Strassen» Polizei-(prdnung, für die K. Residenzen Stuttgart und Ludwigsburg, Xl. 453 f. Streife. Vorschriften für die K. Landvvgtc und Oberbcamten in Betreff derselben^ XI. 17 < §. i r. i 28Y 290 — Für die Gensd'armen, 388- 886. Die Organstanon der Ltreisanstaltcn, und die Aufsicht über dieselben gehören zum Rcssorr dcS K. Polizei - Miursterlums, X ioi. Studien Studienlauf der Candidaten des evangel. geistl. Standes, Xl. Z.f8- Prüfungen derer die Rechtswissenschaft, Camcralwisscuschaft, Arzneikunde oder Chirurgie studieren wollen, XII» Stuttgart?^Erchält das Prädikat „Unsere gute Stadt" Xl. 66. Dauer der Maien.Mcsse. 163. Neue Numerirnng der Häuser »nd Benennung der Strassen, 237. Ihr Ailmoicnwe,on wird an die Polizei«Direciion verwiesen, zZZ. Erneuerte Strassen « Polizei« ^rdunng , 453 z. V-r» blcudung der Häuser, 475. Einstellung des Jahrmarkts nn August und Verlange, ung^. er WeihnachtS - Messe, 582. Fruchtmark!, 617- 677 s. Eigene Commission für die Cvchcr piivn^, Geschäfte, XII. 65. Anzeige der Logiö-Veränderungen, 12z. Bureau der Stadt-Dlreettott, 125. Sicherhcitö- Karten der Fremden, 340. Einfuhr durch die 4.hore, Normal. Der. daS Privat. Bauwesen betr. zA§ 492. Passage im Heusteigweg, 390. Anzeige der ohne, von 14— 18 Jahre», aZZ. Verlegung der Keltenr ausserhalb der Stadt, Z39. C>richtung , eines Äohnungs-Mierhe. und Vttmrethungs. Comptoir, 627. Feuerzeichen bei auSgcbrvssc« nem Brand in der Stadt Stuttgart, oder deren Nachbarzchast, Xlil. 23 IjB-•. Streuen vor den Häusern bei eintretendcm EiS oder Glatteis betr. 64- b ä niit rung der Bäunie rc. bctr. ,29. Organiiation des Magiztratö, 74- Deibot des 0 S Einspännern in den König'!. Anlagen, 442. Substituten. Anstellung und Belohnung derselben, XU. 137. Süßholzsaft. Vorschrift wegen dessen Reinigung, Xl. 662. Syndikats. Klage. Wo solche anzudringcn, Xl. 578. 4*3 T. Tabaks - Vau Verordn wegen desselben, XIII. 313. ■.. ■ ,. Tabaks. H ndel. S3erov:n. den von ausländ. Kanfieutcn an Jnnlander verkauften Regie-Tabak betr. XI L2l. Erläuterung der Gen. V. vom 26 Nov. i£o8. Die Bestrafung der Vergehen gegen den Tabakshandcl bctr. 59t. XI*. 114. Verordn, die Tab -ks. Muster fremder Reuenden detr. XII. 8» Strafe wegen Tabaks-Einschwärzungcn, 114 , Vorschriften für die mit Tabak Han. beluden Kauflenie und Tabaks-Fabrikanten, XIII. 3>4 f.... Tabaks - rxegie. Die General Direction derselben behalt ihre bisherige Verfassung, Xl. 338. Welche Straffälle ihr vorgelcgt werden sollen, 595. Taufen Beiordn, die HauS raufen in Filialicn ohne Pfarrkirchen betr. Xl. 409. Taxen. Wohin die Polizcitaren einzuschicken, XII. 274- B. den gleichbaldigen Einzug der an. gesezten Taxen betr. Xlll. 63. Einzug und Verrechnung der Taxen in den Stlftungö. Bezir, ken, 334. Tnee Jmpost, XI l 385. Theilungen. S Inventuren. Tdlcre, wütbende. S Wuih. Tyore. Dürfen währen dem Gottesdienst nicht mehr gesperrt werden, XI. 135. Die Thorwarte fol- len sich die Haudererscheine vorweiscn lassen, XII. 197. Verordn, die Einfuhr durch die Tho- re in Stuttgart betr. 334. -. VT Titel Der bei den Scciiouen der Ob. Finanz. Kammer angcstcllren Rache und Diener, Xl. 337. — Der von hdhern auf niedere Stellen vcrieztc» .v.&tt. Diener, 366. Charaktere von mediasirten Fürsten dürfen nicht mehr — von fremden Souveräns aber nur mit allerhöchster Erlaubniß geführt werden, XIII. 73. Tode« - Lcrici te. Von dem Absterben der König!. Beamten und Diener aufs schleunigste unmittelbar an den Minister res betr. Departement zu erstatten, Xlil. >26. V. die Berichts-Erstattung von den Sterbfällcn erimirtcr Personen an den K. Tutelar-Rath bctr. 317., Tollbeexe. Wiederholte Warnung vor dem Genüsse derselben, XII. 434. Heilmittel dagegen, 491. Trauungen. Der Militairpcrsonen, XI. 163 f Ausländischer und vagirender Juden verboten, XII. 225. V. die Proclamatioxcn betr. XIII. 2.7, 441. Trofchken. Chausseegcld von denselben, XI. 565. u. Uferbau, Uferholzpflanzungen. S. Wasserbau. Uniform Der Stan-sräthe, XI. 347. Der Landvögte, eben!. Der Ober-und Weg-Inspektoren, 358. Der adcl. GntSbesizcr, 3^5. Der von hdgern auf niedere Stellen verfezten Kdn. Die. ner, 36Ü. Der Oberamis-Actuare, ebenb. Des Personals der Prov. Justizcolleg. 4Ü1. Der Criminalräthe, ebrnd. Vorgeschriebene Kleidung der cvangel. Geistlichen rc. S. Kleidung Amts- tracht der hdhern GerichtSsteUen, Xll. 337 Universitär Ellwangen. Errichtung und Siz derselben, XII. 489. 497. Professoren, ebenb. Cura» tcl, 490. 498 Preise und Stipendien für Studierende, ebend. Universität Tübingen. Nene organische Gcsezc für dieselbe, XI. 489 Ober - Cnrator, cbcnd. 4. l. Curatvr, H. 2. Wohnsiz und Wirkungskreis desselben, §2. — 9. Gerichtsbarkeit, Justitiar. 490. (§. 5.'; Eigene Commission in Strafsachen, §. 6. Ernennung und Ämtöverhältmsse d/cg> Rectors, 491. §. tcr. Deö.' Kanzlers, §. ll. Verwaltung deS UniverfitätS - stunsti. §. thr. Studicnplan. §. 14 f. Prüfungen, tz. 2l. Preise für Studierende, §. 22. Akademische In- stitute, 23 Aufhebung aller Privilegien re., welche diesen Gesetzen entgegen sind, §. 24. AmtSkleidnng des Rectors, deö Kanzlers und der Professoren, 6 t 8. V. die Einliefrung von Leichnamen an das anatomische Theater in Tübingen betr. XI.. 301. 6rg. XIII. 357. Unter» Hörster S. Forstwesen. Untergangs-Sachen. Bleibenden Dorfgerichtcn überlassen, XI. 437. Ausführliche Vorschriften für die U n l e r g a n g s -Gerichte, 575. S. Gerichte. Unterpfand. Urkunden. Der Verkauf der Formulare dazu ist dem K. Stempelamt in Stuttgart ausschließlich übertragen, XI. 420. Dißfalsige Verantwortlichkeit der Stadt, und Amtsschiei, der, cdend. Wie das Erkenn., Geld bei Unterpfandsbestcllungen zu berechnen, XII. 379 B. Vaecinatlsn. S. Kuhpocken. Vaganten. Was die Criminalrathe in Betreff derselben zu beobachten haben, XI. 629. f§. 27 ) 63a. (§. 46.) Verhältnisse des Polizei-Ministeriums und des Mnisteriums des Innern IN Hinsicht auf Verfügungen gegen dieselbe, XII. 85. ior. Vasallen. Aufforderung an dieselbe zur Muthungder in den neuen, vormals Bairischen, Landesthei- len besizenden Lehen, XI 97. Erfordernisse der Muthungs-Eingaben. cbend. Stempel der Reisepässe für die Basallen, XII. .249. Was die Vasallen bei Verwandlung der Afferlehengü« ter zu beobachten, XIII. 90. Vergl. Lehen. Venerische Rrankheiren. S. Krankheiten. Verbrecher. S. Eriminal -Unters Criminal-Verhaft re. Verdienst Medaille. Vorrechte der K. Unterthanen, die solche von ihren vorigen Regenten haben, Xi- 509 Ihr Werth wird den Erben der vor dem Feinde gebliebenen Soldaten, denen sie verloren gegangen, ersezt, XII. 453. Vermögens > Steuer. S. Steuern. Verordnungen. Wie solche allgemein bekannt zu machen, XU. 573. Vieh. Aufnahme und Cl^ssfication desselben zum Behuf der Straßenbau-Abgaben, Xl. zzr- Aus- stellung der Vi eh , Urkund en, XU. 130. 629. XIII. igi. Wie das um einen gewissen An, thcil verliehene Vieh zu vcraccisiren, XU. 379. Jngl. das ins Ausland zu verkaufende, 533. Vieh-Seuche. Maasregeln gegen solche, XIII. 402. Erneuerte Vorschrift über das Verhalten bei der huugarischen Rindvichscuche. Beil za Nr. 56- Nachtrag zu diesen Verordn. 441. Vikare. Was in Ansehung der zu einer andern Bestimmung abgerissenen zu beobachten, XI. 203. Vikariats - Tabellen. Verordn, ihre Form und Einsendung, betr. XI. r 8. Formular dazu, 119. Viktualien. Accise davon, XI. 67 Aufhebung der Einschränkungen ihren Verkauf betr. XII. 103. Vorspann. Das Chauffeeg Id soll auch von den Borspaunspferden der Fuhrleute erhoben werden, XI. 390. Staats.und Militair - Vorspanns»Jrohnfuhren sind davon befreit, XII. 1.04, Weitere dißfalsige Bestimmungen, ebcnd.. W. Maag-und Wägermeister. Der Spedi'tions» und Waarcnyandek ist denselben verboten, XIII. 92. Maaren. Jmpostirung der aus dem Preußischen kommenden Cvlonialwaaren, XI 341. Vcrzeichniß von Waaren, die nicht, nach Frankreich eingeführt werden dürfen, Xu. 68 Bestrafung der Verfehlungen beim Abludcn der dem Zoll unterliegenden Waaren, 473. Berzeichniß der durch die Pst, oder dar 1 Funrlente zu verbildenden Waaren - Artikel, 589. Verbotenes Jumm» menpacken verschiedener Waaren gegen die Postgeseze. XIII. ri8>. Vergl. Colonialwaareu, Han- del, re. Magen. Nähere Bestimmungen das Cgaussecgeld von den Berner.Korb» Leitern-und Bauern,Wa- gen. betr XI. 565. waidgang.. Streitigkeiten darüber werden an das K Justiz - Mb,-sterium verwiesen, XI 333. Maisenhauser^ Verordn, den Einzug und die Lieferung, ihrer Gefälle betr, XI. 31, Neue Eintheft !unq der Obereinbungereien, cbcnd. Verbot der Annahme und Eilsendung alter sranzoi. -tf) lcr, die das. Gewicht nicht haben, 189. Monirung der rükständigen Gefalle udd Rechnung y, S78- 462. Ordnung für die beiden Waisenhäuser zu Stuttgart und Ludwigs» bnrq, s' 7 f- Verordn, wegen Ablegung der Rechnungen, und Eintreibung der Äusstano , Xll.‘6. 271. XIII. 91. 373. Errichtung eines musikalischen Lehr » Instituts im Stuttga t Waisenhause, XII. 18 Erforderter Bericht über die Umlage der Waisenhäuser, 237. er I ) me der Kinder der vor dem Feinde gebliebenen Soldaten, 453. Uebergabe der Gesa von dem einen Oberamt an das andere, 622. V die Lieferung derselben und die Einsendung e Obereinbringerei» Rechnungen betr. XII 91.373. waldbrand. Daö Polizeiliche bei Waldbränden wird an das K. Finanz'Minist. verwiesen, XI. 33z, Wald-Heuer» Mrduung. V die jährliche Bekanntmachung derselben berr. XIII. 174. wallfarthen. DaS Auslaufen in auswärt. Wallfarthsorte ist den K. Unterthanen verboten, XI. 59°. Wasserbau. Verordn, den Uferbau und die Erhaltung der Ufer an den herrschafkl. Gütern betreff. XI. 10g. Anlegung und Schonung der Uferholjpstanzungen, 277. Bestrafung oer <<.x 11 gegen, cbcnd. Section de^Wasserbauwesens, 329. 3Z2. Präsident, Chef und übri- ges Personale, 335. Wechsel-Ordnung. Solidarische Verbindlichkeit der Wechsel. Verschreibungen unter der Firma meh- rerer Handels - Fgsocies, XII. 533. Weggeld. Das an die Communen zu entrichtende darf nicht von dem Chauffeegeld abgezogen wer» den, XI. 566, ^egInspcctoren. Uniform derselben, XI. 358. Weibliches Geschlecht. Verordn in Betreff der Reisepäße für Weibspersonen, welche im AuS and Dienste suchen, XI. 223. Was bei denen, die sich an einen Ausländer verheil ach ^ » zu beobachten, 317. Bestrafung der Weiber wegen Gewehr - Verheinilichung , All. 549* weiden Anpflanzung derselben an den Ufern der Bäche und Flüsse, XI. 277. Bestrafung der Er« ceffe dagegen, cbcnd. weln. Vorschriften in Betreff dcS Einzugs und der Behandlung der herrschasil. Weingefälle, XI. 501. XII. Z2i f. Abgaben unter den Keltern, XI. 502. XII. 522. XIII. 365. Stempel der Erlaubnißscheinc zur Einfuhr ausländischer Weine, XI. 566. Wie der In,post von aus» ländischem Wein, welcher auf andere Weise als durch Kauf erworben wird, zu berechnen, XIII. 333. Der Handel mit Wein ist den Herrschaft!. Küfern verboten, XII. 622. weinbesoldungen. S. Besoldungen. Weingeist. Wie der fremde Weingeist zu declariren und zu verzollen, XIII. 305. Weinlese. Vorschriften in Betreff derselben, XI. 501, XII, 499 f. XIII. 365. Insbesondere die Ä 0 rlese betr. XII. 500. weintabellen. Xl. 503. XII. 502. XIII. 366. wiegen. Abstellung der gefährlichen, XII. 309. Wilderei. Ist von den Oberforst-und Oberänitern gemeinschaftlich zu untersuchen,. 25. wildpret. Verrechnung der Accise von verkauftem, Xl!. 211. K. V. das Schießen u. Fange» Wildprcts von den K. Forst-Officianten betr. XIII. 197. l. h f Windbüchsen. Zu verfertigen und zu verkaufen verboten, XII. 305. Einlieferung dcr vvi) wirthe. Erhöhung der Lcgalstrase für übkr die gcsezliche Zeit gehabte Zehrlcute, XII. 545- Wittwen. Verordn, die Bezahlung der Gcistl. Wittwen - Portionen betr. XL 277. ..««ijruna Bericht über die Veränderungen bei den Geistl. Wittwen, 49Z. düv»nrung u vh desselben, 637, K. V. die Wittwen der vor dem Feinde gebliebenen Soldaten v. - wohnungs» Miethe»Lomptslr. Für Stuttgart, XII. 607. Würste. Warnung gegen den Genuß sauer gewordener und geräucherter, XII. 166. wurh, wülhende Thiere. Vorschriften die Behandlung für würhend gehaltener Thicre betr. XIII, 49, A- Zehenden. Alle herrschaftl. Zehenden, so wie die Theil-und Landgarben. Gefälle sollen verliehe» werden, Xl. 261. X l. 270. Von den wieder zum Fruchtbau gerichteten Ackern soll der Na» tural-Zchcnd eingezogcn, und die Zchcnd, Surrogat-Gelder in Abgang verrechnet werden, XI. 262 Wie eö mit dem Zchendcn vom Winterrebs, und mit den vormals unter mehrere Be- amtungen gctheilren Zehenden zu halten, XII. 270. 274 Termin z» Einsendung der Ze- he n d. B e ri ch re, 271. Bestimmungen die Thcilnahme am herrschaftl. Zehend-Pacht betr. Xlll. 18g. 190 Ertrags. Tabellen, cbenb. Zeitlose. Warnung vor dem Genuß des Saamens derselben, XII. 297. Zeugen. Vorschrift für die Obcramtleuke wegen der Zeugen- Verhöre in Criminal»Fällen, XI. 627, Jngl. für die Criminalräthe, 654. $. 61 f. Hmmerleute. WaS sie wegen der AcciS, Entrichtung zu beobachten, XIl. 211. Zimmer. Jmpost, XIII. 385. 3ing»diulttuiige«. S. Quittungen, Soll, Jwpostlrüng aller aus dem Preußischen kommenden Colonialwaaren, XI 341. Ausgangszoil vom Papier, 420. EingangSzoll von rohen Holsschwämmcn, 533 Aushebung der in der Zoll» Ordnung §, 82 enthaltenen Bcstiniinungcn wegen Milderung der Strafen bei einfältigen Men- schen, 38y. Zoll -Verordnungen für die «Stadt F rid e r i ch 0 t) a fe n , XU, 4 f. Aufhebung der Retvrsions > Maasrcgeln in Jollsachen gegen das Grosherzogkhum Baden, 274 Jmpost auf auSländ. Porzellan, Steingut und Fayence, 285. Eiugescharfte Verordn, sich mit Zoll -Zci» chen quittiren zu lassen, 441. Bestrafung der Verfehlungen beim Abladen der dem Zoll un» tcrliegendcn Waarcn, 473. Erhöhung des Einfuhr-Zolls von fremdem Leder und Leder-Fa- brikaten, 491. Neuer Zoll-Tarif; Beil. zu. Nr. 47 Erläuterung desselben, Ml! ,z. Berichtigung von Druckfehlern, 136. 288- Ausfuhrzoll von Abwergcn Garn, 147. Wie frem- den Weingeist oder vccrificirter Branntwein zu verzollen, 305. Neuer Jmpost auf die Colonial« Waaren, 385. Wie solcher zu erheben und zu verrechne», rbend. Zollämter. Auflösung einiger Zollämter, u. Errichtung einer neuen Ober - ZollverwaltungXI. 225. Verlegung des Ob. Zollamts Vaihingen »ach Enzberg, und Aufhebung dcü Gränz - Zollamts daselbst, 289. Lubringens-Inv.iitarien. S. Inventuren. Zuchthäuser. Verordn, den Einzug und die Lieferung ihrer Gefälle betr. XI. 31. Nene Eititheilung der Ober - Einbringereien, lbend. Verbot der Annahme und Einsendung alter franzbs. Thaler, die das Gewicht nicht haben, i8y. Bestrafung der im Zuchthausc begangenen Scortationen, 261.. Monirung der rückständigen Gefalle und Rechnungen, 278. 494. 622. Verordn, wegen Ablegung der Rechnungen, und Eintreibung der Ausstände, XII. 6. 27t. 442. XIII, gr. Gleichförmige Berechnung des Hellers, XIl. 130. Erforderter Bericbt über die Umlage für die Zuchthäuser, 237. Uebergabe der Gefälle von dem einen Obcranit an das andere, 622. V. die Lieferung derselben und die Einsendung der Obereinbringcrej - Rechnungen berr. XIII, yl. Anker. Jmpost, XIII. 385» III, Ort - Reg iste tv Ädolzfurt, 34]» Adslzkausen, 51. 267» Affaltecbach, 34.1» Ailcingen, 320. Backnang, i4» 63» Besigheim, 38. Bicl'gheim, 38. Böhcingswciier, 63» Brackcnhcim, St. Brezfeld/ 62» Canntstadt, 199» Carlsberg, »83. Dorzbach, 520- Dottendorf, ii2' Eberstadt, 62. Ehingen, 21Z. Enzweihingen, 522 Freudenthal, 105» Frledingcn, 273' Gaisbnrg, iyy. Granheim, 2FY. Grvs-Sachscnheim, 593«- Güglingen, 91. Hagcnbach, 28»' Hall, 14. Herbstdausen, 132. Hirblingen, 1-32. 369°. Hirschlatt, 167. Hohenasperg, 500. Holzleuthe, s§. J'ngersheim, 430» JßNY, 53' Königsbronn, 150» Lenglingen, 29g. Löwcnstein, 205. Ludwigsburg, 133, 366, Lüzenhard,. 35». Mausdorf, 130. Magstatt, 14. Markgröningen, zoo» Meinhart, 62.. Murrhart, 63.. Neuenbürg, 137. Nürtingen^ 14. 301». Oberkochen, 35. Obc'-opfingen, 63' Och enbausen, 93» Oebrmgen, 26T' Öhrcnthal, 64, Plieningen, 49» Ravensburg, 2>3» Rechentshofen, 103» fssr, Rcinerzau, 112, Reutlingen, 575» Rodamsdörfle) 11» Roßwälden,, 11» Personen * R e g i st e r» > ^bel, i74v v. Abele, 193' 56t» Abele, 260. Abendschein,, 1Z0. 429» Abt, iv5' Ackermann,. 175*229.300 Ade, 155. v. Adelsheim, 113. 342. 422. ^Albedyl^ ios,. 11S.K61» iLrL' Alber, 69V v. Albern, 23» 193 Albrccht, 232» AlbttS, 374' Ama, 206. v'Amerongen, 299. Amman,. 206. 233. 405. Ammon, 134. 378» Andler, 434» Attdbtä,, 52» Anhauser, 291» 227V Anton, 279. v. Arand, 227. 243.336' V. ArII, 6g» 83. Armbruster, 112. Arnold, 200.226. 243.273 337» 336.423» 08.436.); 433 Aschinger, 37. v. Auer, 76» 199» Bgch,. 166. 192. 3>S. C5)> Robenberg. ix§» Roth, 132. Schorndorf, 279» Echusscnried, 112» Schwarze! n, 9l. Smdelfingcn, 319- Stetten,. 277» Stuttgarts 49'. 74»*i5£» Trosiingen, 369» Ülm, 213» Weinsbcrg, 62V Weiffcnnu, 112» Wl-dberg, 231. Wüstenroth, 14» Wurzach, 374. §ottisk>ofcn, 130» Zwiefalten, 11» #. Backmeister- 243» Backmcistec, 43» 65» 227» Bader, 36» 5&» v. Bar, 45. Bar, 6g. 85. Ba'umlein- 337» - Bahnschek, 24z» Bai, 26g» $•» Baicr, 67» Barer, 83» H'9» 227»336> 326» 483» Baldenhofer, 370. v. Baldinger, 23. Balduff, 404. Balz, 4Z0. v> Gangold, 227. 410. Bantleon, 16g. Banzhaf, 13s. Bardüi, 126.244.27g.Z20 v. Bartcuff, 69. Gr. v. Bassewiz, 291. r. Bassewiz, 45. 94. 36 t. Bänder, 394. v. Bauer, 36 t. Bauer, 139. 325. 404. Baum, 258. t>. Baumann, 336. Baumann, 38. 58. 405. v. Baumbach, 84. v. Baur, 199. 243. Baur, 379. 394. 419. Bauser, 373. Bayha, 44. 236. v. Becher, 113. Becher, 43. 537. Bcchlinger, 120. 405. v. Beck, 133. 273. Beck, 85. 142. 184. 198. 29t. Beckert, 27. 161. 284. Beißer, 13. Beißwangec, 390. Beiter, 353. Belz, 269. Bender, 105. Bengel, 82. Dengele, 231. Benk, 274. Benkiser, 16g. Bentrle, 390, Benz, 82. 178. 429. v. Bequignol, 94. 95. 200 326. 336. 337. 419. v. Berlichingen, 231. v. Berndes, 77. 84.199. Berner, 429. v. Bernbausen, 349. Gr. t>, Berol-ingen, 44. 45. 52. HZ. 139. 269. 418 Berrcr, 406. Berroth, 175. Bertsch, 6«. Bertsche, 227. v. Besserer, 200. Betz, 391. v. Beulwiz, 223. v. Bcust, i9S. 284. Beutel, 65. iSi. Beutelspacher, 362. Beutenmüllcr, 95. Beuter, 66. v. Biberstcin, 67. 84. 226. 24z. 350. Biedenbach, 169. v. Biedenfcld, 142. 300. Bilsinger, 4Z, 19z. 32Z. Binder, 74. 319. 333. Birkmaicr, 2z4. Bischoff, 65. v. Bismark, 177. 24z. Bisoin, 359. Bissinger, 13z. 284. Blank, 263. v. Blarer, 43. v. Blattmachcr, 76. 200. Blau, 263. Blaufuß, 429. Blech, 70. 64. 85. 163. 442. v. Blomberg, 274. Bloß, 227. v. Blücher, 105. 335. „ 338. 343. Z5l. Blumle, 342. Blum, 70. Blumhard, 278. Bochterle, 422. Böbel, 276. Böcklen, io5. Böhnle, 150. Böß, izo. 226. Bofingcr, 392. Bohnenberger, 19. Bollcy, iZ7. BollstetLrr, 307. Bonet, Z5. Bon;, 44. Bockina, 422. Bornbauser, 269. Bosch, 113.178- 237.403 v. Bose, 200. 227. 243 v. Both, 45. I9Z. Z6i. v. Bothmer, 104. S. Boxberg, 65. 337. Bozenhard, 351. 393. Brauhäuser, 251. v. Brand, 63. 336. 337. v. Brandenburg, 37. v. Brandenstein, 42. 4z. 250. 375. Branz, 143. v. Traun, 325.334. 335. Braun, 91.149. 162.413. v. Braunendal, 77. v. Brecht, 3Z6. Brecht, 404. v. Brcitenbauch, 45. 142. Breithaupt, 259. Breitmaier, 1*4. Breklc, 227. Brenner, 130. v.Breuning, 37.333.374. Breunmg, 26. Breuninger, 259. Brcunlin, 374. Brodbeck, 67. 243. Bcodhag, 74. 351. Brohm, 69. Brücker, 44. 40z. Brucklacher, 229. Bruckmann. 46. 369. Brückner, 430. v. Brüffclle, 8Z. Brunner, 421. v. Bcunnow, 76. Bücher, 24z. Buchfink, 167. Buck, 206. v. Buhl, 83. 227. Bühl, 43. 83- v. Buhler, 5i. 361. Bühlcr, >49. 244. 250. 25!. 403. Bübr, 114. ö. Bülow, 200. ». Bünau, 67. 223.374. Bürger, 13. 64. v. Bürgi, 227. Bullinger, 429. Bumüller, 131. Bundschuh, 259. .v. Buol, 243. Burckhard, 116.168» Busch, z20» 379. r>. Butsch, 84. Butttrsak, i49. Buzorini, 33. 306. Cadcll, 27. v. Cammecer, 63. 33.142 405. Carl, 359. v. Casselmann, 139. v. Cassenove, 76. 104. Gr. v. Castell, 132. v. Chcvallerie, 85. 201. Christen, 207. Christian, 74. Christmann, 421. Chur, 199. v. Clacmann, Z75. Clemm, 13. Cloß, 85. Commcrell, 306. v. Constant, izo. v. Constantin, iv5. Conzclmann, 175. Conzmann, uz. v. Cornolle, 83- 374. v. Crailsheim, 291. 29». 4Zo. Cuchiner, 326. Currlin, 31. Daniel, 120. 200' Danner, 161. Daser, 351. Daub, 175. Dauer, 33. David, Z69. Deeg, 74. Deker, 335. 4iZ. Deller, 33. Dcmillas, 406. Dengler, 359. Dcnncr, 104. 327. v. Dcnotti, 192. 228- 37». v. Dernbach, 113. v. Deschler, 6ß. 336. Deschlcr, 134. Dettelbach, 95. Dettelbachcr, 336. Diehl, 252. 320, 357. Diener. 142. Dieterich, 46. Dieterlen, 233. 293. Dietle, 251. 320. Diez, 67. 8Z. 233. V. Dillen, 42- 4'2. v. Ditteiiins, 360. Dillcnius, 2yi. 336. v. Dillmann, 228* v. Dizinger, 105. ©obel, 177. 279* Döbler, 418» Döring, 11 148* Doll, 43. 68* Dvllmetsch, 233* v. Donopp, 67. t). Dounz, 67. Dreher, 69. Dreyfuß, 35. Drißner, 353. Dürr, 291. Gr. v. Erbach, 18- 418. Erbe, 43. 74. 121. v. Erhard, 228* 243. Z36. Erhard, 94. *43* 149* 243. 43o. Emo, 175. Ernst, 183* Esel, 175. Espich, 28Z. EM, 325- v. Eyb, 43. 291. Eyth, 234. v. Cjdorf, 201. 207. 229' Faas, 253. 432. v. Fader, 423. v. Düngern, 42. 45- loz.Faber, 13. 43. 69. 199 422. Duvernoy, 28. Cberbach, 169. Tberle, 66. 431. 434 Edlen, 52. Ebner, 259. Eckert, 277. Egenderger, 362. Egle, ia8. v. Lgloffstein, 177. 370. Feßler, 237 Ehmann, 362. Feucht, 93 Ehnis, 36. v. Ehrenfeld, 46. Ehret, 66. 83. Ehrmann, 431. Einöder, 327. v. Einstedel, I77. 278 361. 433* ■ Eisele, 2z 1. 232. v. Eisenlohr, 57. Elßler, 142. Elbe, 37z. 229. 320. 328.4^9-434 Fader du Four, 227.243. 244. , v. Falkenstern, 4Z. Falkenstein, 12z. v. Faueigny, 243- 433* Faulhaber, 69. du Fay, 76. Fecht, 43- Feiger, 140. Feueclein, 178. Figcl, 423. Find, 322. Fink, 168. 202. 226. 227' 278- v. Finkele, l6g. 322. 352, Fischer, 38. 44. 69. 67 L'4-183- 226. 233.429 Flacher, 403. Flatt, 184- Flaz, 370. v. Lllrichshausen, 244. v. Flerjchmann, 46. 290. 305. Elsässer, ,37- 325- Emmendorfer, 65. Emmer, 431. End er len, 154. Endreß, 202. 227. Engel, 149. 183- Engler, 148. 442. v. Enzberg, 68. 85.220. Arath, 433- v. Flemming, 375 Förnsler, 66. Föttinger, 419. Förster, 65. v. Forstner, 177. Forrenbacher, 298. Frank. 41. g2> Gr. v. Franquemont, lg2 269. 378. 386. Franz, 19Z. 306. b. Freiberg, 268. Freund, 234. Frey, 82- v. Fridolin, 42. Fcicker, 227. 300. v. FriedenSdurg, 84. 199. 243. stiederich, 58. 283. ftiedle, 175. ;rij, 27. 358. 430. ?romm, 68- 227. ;rommbcrger, 360. Fuchs, 191. 442. Gr. Fugger von Kicch, berg, 403. Ganzle, 17b. Gärtner, 143. v. Gaisberg, 95.228.243. 244- 3^5- 337. 338. Gaiß, 362. Gatt, 418. Gasser, 423. Gaufer, 418. v. Gaum, 342.Z50. 360. v. Gaupp, 68. Gaupp, 70. Gauß, 11. Gavirati, 41. Gebhard, 2 59. Gebhardt, 337. Geiger, 131. 168. 234. Geiöheimer, 149. v. Geldke, 52. 68. 94. v. Gemmmgen, 124.299. , Gentner 168. , v. Gcorgii, 114.395.419. Georg«, 69. 95. 155. Gerock, 423. Gerold, 291. Geßler, 44. 53.300. 409, Geyer, 103. 104. 432. Geywiz, 393. Gidele, 236. Glaser, 126. 140. 141. 291. Glock, l?l. 192. 268. v. Glocker, 300. . Gloß, 322. Glück, 103. 169. Glückherc, 326. 5* v. Gmeiin, 200. Gmelin, 260. 394. Göller, 66. Gönner, 120. Göz, 52. 183. 290. 404, Gold, 432. Goldhorn, 432. Gollmar, 105. Grater, 306. 391. Gr. v. Graveniz, 404. v. Graveniz, 12. 177.4Z4 v. Grass, 46. Grass, 350. Grauer, 291. Graus, 284» v. Gredner, 362. Grebner, 28. 227. 361. Gceinec, 191. 205. Grempp v. FreudensteMs 69. 307. Griesinger, 74. 260. Grimm, 140. Grimmeisen, 283. v. Gcimmcnstein, 200. Grözinger, 393. v. Gross, 177. 245» 253» 270. 336» Gross, 83» 250. Groß, 226. 390. Grundier, 168. 403. Grüner, 149. Gnmsky, 419. Guckenheim, 178. Guggenmoser, 176. Güldig, 359. Günther, 23a. 359. ' v. Gumppenberg, 277. Gundelfingcr, 182. Haag, 120. 233. 298» . 299. Haas, 143. 233. 418» Hack, 12. Hackel, 44. Häffelin, 2o?» Hafner, 233. Hammerer, 327. v. Harle, 42- 199. 244» Harlin, 79. Harter, 104. v. HauSler, 227. 48® Häusler,, 43. 86. 198. Hafner, 327. 409, Hager, 103. Hahn« 168. 2Ql. 319 43 * Hailer, 44. Gr> v. Hallberg, 35.112 Hammer,, Z8. 198. v. Häutpeln, 12. Hanes, 69. *. Hardt, 28* ». Harling, 27. 300. Harpprecht, Z21. 379- v. Hartig, 45. 361. v. Hartmann, 375. Hartmann, 2.74. 307. Hartung. 290. Haselmaier, 161. Hafts, 68. 227. Hassold, 431. Hau der, 392. Haueisen, 253. Hauff, 44. 83> Hang, 243- Hausse:, 18. 82. 143. Hayd, 44. 83- 167. v. Hayn, 45- 375- 449' F. v.Hazfeld, 174. Gr. v.Hazfeld,, 154.174,' Hedich, 2yl. Heck, 359- Hecrdrand, 244. 325. Hegclmaierin, 272. 275. 279. Heim, 85- Hy. Hcimstaot, ZO4. 807. Heinrich, 1Z. 19L. Hcinzelmann, 162. 433. Hcinzin, 242. v. Hclffrrich, 327- Hclffcrrch, 69. v. Helworf, 83. 299, Hcngstler, 139. Henne, 70. 43.1- Hcnni, 36. v. Hensler, 243. Hcnsler, 43* 85- 227. v. Hcrbsrl, 433. Heldork, 95- 336. Herr, 4- 6. Hcrrtiuger, 423- T. Herrmanch, 333. Herrmann, 95. 183. 199 258- 423. Herwig, 43. 227. Herz, 5.3. Hcrzer, 198. Herzog, 13. .Heßlcr, 359. v. Hcttlcr, 85. Hezlcr, 250. Hiebcr, 243. 392. Hils, 148- 370. v. Himderger, 46. v. Hirrlinger, 285. Hirsch, 149. Hirschmann, 419. Hirst, 44. 199. Hirzel, 278. v. Hochstctter, 419. Höfer, 104. 130. Holder, 44. 75. 261. Hölderlen, 95. 327. Hörlin, 269'. Hörner, 113. Höß, 391- Hotzel, 299. v. Hövel, 142. 337. Hofele, 18. Hofer,. 28- 243. 370. Hoffacker, 77. v. Hoffman», 405. 423'. Hcffmann, 82.236. 3,69. Hofmeister. 64. 76. Hohdach, 44. 227. Pr. v. Hohenlohe, 228. F. v. Hohenlohe« Barten, stein, 174. 182. 267. Z.ll- F. v. Hohenlohe - Kirch- berg, >5!- 3*6. F. v. Hohcnkohe.» Langen, durg, 153. Pr. v. Hohcnlohe-Langew durg, 361. F, v. Hohenlohe--Neucn- stein, 268. F. v. Hohenlohe- Walde», bürg, 153. 242. 325. Holl, 131. Holland, 30CT. v. Holleben, 77.113,236. Hollmann, 119,. v. Holz, 76. Iunginger, 394» Just, 176. Holz, 319. 342. Holzapfel, 391. v. Holzschuhcc, 77. Homburger, 68. 85. Honold, 27. 114. iöi v. Hopfgarten, 433- «. v. Hornstein, 45. 244.298 360. 349- 375- Kais, 283* v. Hoven, 183. Huber, 278. Hufnagel, 143. Hug, 104, 149. v> Hu^o, 336. 337. Huhn, 51. Hudler, 243 v. Käs, 360. Kaser, 350. er. Kahlden, 4;. 66. 76. Kaiser, 119. 176» 290. v. Kalb, 192. Kalbfell, 126. Kantucr, 278. v. Kapf, 292. Kapf, 120.225. 229. 336. ^40- 337- v. Hügel, 199. 227. 243- Kapvlcr, 025. 409. 33.. 42Z. Karg, ch/' v. Hulscher, 43. v. Kauffmann, 28. 375. v.Hüpebcn, 199.243, 284 Kauffmann, 442. v. Humdracht, 319. v. Kaußlcr, 227. 336. Hummel, 251. Kaußlcr, 69. 236. 307. v. Hunoldstein, 28. 357. Kazenmaier, 26. Husuadel, 44. 69, v. Kcchler, 192. 223.2ZD cv-.* „ 3.37- 375- 419- Jack, lo2'. Keck, 234. Jacklcr, 282. Kcfer, 82- Jäger, I05. 177. 684, Kegele, l;. 290. 193> 206. 392. 405. Kehmin, 282. 419. Keim, 2,~8. v. Jan, 43.45.105,236V Kelbcr, 130. 429. Jardonstn, 390. Jariz, 291. JaudcS, 432. Jedele, 52. Jehle, 226. Jeitter, 167. Jsnifch, 175, 291 Jenne, 175. Jenner, 258. v. jvmui, 43. 330. v. Jent, 43. 68- 2oo. v. Khuon, 76.243. 318 300. Kiefer, 140. 168. Jcnr, 177. 183- 442. Kiener, 431. v. Jett, 243. 335. Kiefer, 267. V.Jmhoff, ,2. 85. 113- v. Killmaier, 243. 405, Killmaier, 83. 199. Kindinger,, 114. v> Klapp, 228. v. Kcllcndach, 67. 374. Keller, 95. 432.' Kempkcr, 53. 184. Kenngott, 183. 432. Kcpplcr, 341. 340. Kern, 13. 328.426. 419- v. Kerner, 130. Kcrncr, 11. v. Kettlcr, 43. 336. 374- v. Jmthurn, 199 Jörg, 327- Jörgcr, 258- Joss, 282. Jopp, 26o> Jschingcr, 393. J.udaS, 191. 25p' Kleber, 106. Klein, 66. 85. 141. 19fr. 3-8- v. Kickt, 405. Klctt, 251.. v. AlinckowstroM, 375* Kling, 181. 235. Klingcr, 260. 284. Klingler, 118. Klinzinger, 77. Klopfer, 430. Klo;, 206. 338. Klozbüchcr, 430. Klüpfel, 74. Klumpp, 06. 102. Knauer, 142. Knödler, 386. Knorzer, 176. 227. 244. 285- 292. Kn oll, 85- 328. Kober, 2oo. Koch, 65. 149. 243. 259 351. 410. Kocher, 225. Kober, 198. 259. Köbcclc, 184. Ködner, q2l. Kohl, 244. Kohle, 403. Köhler, 95. 102. 149*358 v. Köhlrcukcr, 228- Kölle, 2o6. v. König, 67. König, 70. 113.142.200 KönigSbcrgcr, 19. v. Können;, 85* Köstlin, 69. Z28- 379- v. Kohlhaas, 143. Kohn, 23Z. 242. Kolb, 154. KolroS, 423. Konz/ 58- 93' Kopp, 140. Kornthalcr, 337. v, Koferiz, 85. 193* 33^' 422. Kost, 225. Kotzel, 150. Krämer, 19I. 392. 432. Kraft, 69. 283- 378. KcaiS, 69. 143. Kranz, 44* 45- 338. 442 Kcatzmann, 434. Krauß, 103. 205. 300. Krebs, 174. Krcidler, 139. Kretschmer, 4*8. Kreutzer, 244. Kreuz. 306. Krieger, 234. Kromer, 362. Krön, 25s. Krumdein, 319. Kuch, 290. Kuglcr, 243. 273. 290. Kuhn, 131. 320. Küble, 342. Kubier, 150 431. v.Künsberg, 45. 76. Küstner, 235. v. Kuntzsch," 28. 361. Kucrcr, 43. 405. Kurz, 138. 243. 378- .Kußmaul, 274. Kutter, 228- 2,-8. Laibcr, 93. 198. 2o6, Laiblin, 236. Laichingcr, 34I. Lakorn. 38. v. Lalance, 94. Lamleth, 53. v. Lamottc, 2oo. 226. 336 405. 433. Landauer, 139. 281. 291. 349-. v. Landcnbcrger, 199. 228- Länderer, 41. v. Lang, 76. 142. 277. 0 371. 433- Lang, 199.207. 366.394. v. Langen, 42. 2oo. 291. ° 433. Lapp, 38. Laroche, 12. Lattich, 392. Lauer, 259. Lay er, 259. Lebrct, 14z. v. Lcchner, 37. Lederer, 46. Lchenbcutcr, 67. Lehmann, 36. 325. 409. v. Lehsten, 291. 299. Lcibelt, 258. Leibgcb, 140. v. Lenz, 433. Lenz, 154. 19Z. keopold Isar, Iud, 77. Lcrch, L51. Lerchgcßner, 142. Lcßlauer, 36. v. Lesuirc, 77. I9S. Letsch, 342. Leucht, 2zz. Leute, 350. Graf v. Leutrum, 45.269. „ Z61. 379- 395- 412. Lenze, 44. Levi, 154. Lieb, 292. Liebe, 243. Lieberk, 198. Liesching, 200. v. Lievrcville, 183. v Lilicnbecg, 37. Linck, 94. 28Z- Lindel, 169. v. Linden, r<4. (V. loo.) 142. 338. 41«. 434. Lmdcnmaiec, 37. 38. Lindner, 52. 130. 269. v. Linstow, 291. Linz, 205. Gr. v. d. Lippe, 105.422. 442. LippuS, 405. v. Löffler, 46. Löffler, 112 292. Lösch 176. 7 3 a', lo2. 2o6. 258. Gr. v. Löwciistcin- Weit- heim, 94. Lohbauer, 149. Lohmüller, 342. Lonsinger, 68. Loose, I84. Lorchcr, 76. Ludwig, 75. 378; Lugmsiand, 306' v. Lübbe, 321. 329. 343« Lu stich, 226. Luityardt, 277. v. Lüzow, 45. Luz, Zzy. Madelspacher, 130. Maulen, 94. 192. 406. v. Maier, 85. 192. 260. 300. Maker, 12. 35. 36. 52. 66. 67. 77. 84. 103. 141. 142. I99. 2oo. 259. 26o. 267. 283- 298. 321. 334. 338. 392.403. Maierhofer, 94. v. Maiersbach, 2Zo. v. Malblanc, 200. v Maltiz, 236. Mammel, 233. Mangold, 370. Mann, 292. Männer, 251. Mannhard, 174. Man:, 114. 0. Marchthaler, 350. Mark, 327. Marquardt, 65. 4>,v. v. Martens, 405. 43?. Martis, 52. v. Maisenbach, 43* 269. 2g 1 Mast, 307. Z58. Math es, 284. MarhiS, 335. v. Matthifon, 177. Manch, 18. 193. 361. v. Mauclcr, 46.137.206. -Mauer, 375. Maulbetlch, 3-4. May, 430 Mayer, G. Maier. MedicuS, 149. Megcrlcn, 320. v. Meisrimmel, 42. 425. v. Memminger, 243. Memmingcr, 43. 83. 104. 227. Mendel Samuel, Iud, 93. 101. v. Mengen, 95. Mergery, 75.' Merkel, 197. Merkle, Z2F. Merkt, I84. Merz, 44. Meßner, 327. F. v. Metternich, 93. Meuret, 422. Mezger, 168. Z3Y. 41°- 421. 48s Michelberger, 68. Nathan. 2Z8- v Mi eg, Zoo. Nan, 307. Mif, 2g2. v. Nau-ester, 42. v. Milkau, 95. 442. Ncidhard. *378. v. Miller, 52. 68- 177. v. Ncimaicr, 337 291 361. Milz, 85- v.Minlrvrz, 28 v Misani, 42. 228- Mitfch, Z05. Mittler, 85. Madel, 429. Mögerle, 403» Mögling, 244- Mönch, 432- t>. Mehr, 300. Moldcnhauer, 105. Molitor, 244. Mell, 282. Nestlen, 139. 2^8- v. Nettclhorst, 142. Ncubert, 283- Neuf, 175. Pcrneaur, 28. v. PetrikowSky, 43. 202. 336. 442. v. Peycr, ^4. 22". 24Z. Pfalcr, 148. Pfandt, 243. v. Pfaff, 762. Pfau, 85 PfauS, 441. v. Ncufcr, 83- 243- 35°. Pfeffer, 103. Nick, 422. Pfeiffer, 66 86. v. Niclowiz, 252. Pfeiffer Marx, 375. Nicolai, 307. Pfeilstickec, 13. Niedt, 403. Pfister, 103. 2oo. 379. Nieffer, 378. 434- Nicß, 82 Pfijterer, 319. Niethammer, 85- 226. Pflüger, 43. 142. 202. 243. 336. 227. 33b. Nitt«, 243. Pfuderer, 2Z. v. Meltke, 45. 51. 64. Gr. v Normann, 44. Iy2 v. Phull, 386. io2. 193. 2oo. 361. Nothhelfer, 392. Montalta, 392. Nothwang, 2ol. Morhinweg, 58- Nor, 175. t>. Moser, 43. 227. 243- Nußle, 378. 338. 433 Moser, 44. 405. Moßbrugger, 236. Moßmann, 233. Mosthaf, 167. Moutoux, 242. Mühlberger, 321. t>. Mühlen, 43- 4°4 v Müller, 37. Nun, 120. Nusch, 379. Odermat, 260, OechSle, 142. Oehle, 392. Oclhaff, 227. . Ocstcrrcicher, 349. J(. v. Octinger, 338. Mütter, ly. 131. 175- Oetinger, 85. 120. .. 176. 258. 269, 277. F v. Oettingen > Waller« Pöschel, 379 284. 328- 338- 372. stein, 421. v. Polland, 77. v. Münch, 51. 205. v. Ofterdinger, 68- 85- v. Pommer, 243' Münch, 143 2o5. v. Olnhausen, 114. 298. Pommer, 8z. 227 v. Münchhausen, 291. Ostander, 18Z. 274. 394. Poths, 193 v. Phull, Rippur, 182. Pichler, 193. Pinz, 349- Pissot, 34. v. Pistorius, 236. Pistorius, 113. 284. Planck, 244. 442. v. Planiz, 46. 69. 244- 336. Plersch, 419. v. Pleffen, 28. 341. 422 Plesstug, 27,0. Piicninger, 328. t>. Podewils, 37. v. Osten, 28. 278. Ott, 391. 322. *. Münchingen, 374. Mündler, 306. *. Mundorf, 28. 45- 19L Pabst, 169. Munk, 114. v. Pallandt, 1yS. I9Z. Münz, 378. v- Palm, 341. Musche'cknaus, 326. Palm, 24z. 422. ». MhliuS, 192. 337.39Z.V. Parrot, 336. Parrot, 421. Nachtrieb, 268. Paulino, 119. v. Nagel, 404. Paulus, 13. 291. 300. Nagel, 236. 379- Nast, 13, 394. 4»r. Pauly, 338, Primavest, 199. v. Pruescheuk, 43. 192. Gr. v. Pückler, 257.361 433. , Pulvermukler, 27. 161. Rab, 141. v. Raben, 119» v. Rackeniz, 257» Radel, 2ol. Rahn, 114. Raiz, 393. Rall, 28Z. Rambold, 378- Ramminger, 2y2- 298» v. Rampachcr, 433.x Rampacher, 422. Rank, 373. v. Ranzau, 177. 433. Rappolt, 68- 337* v. Raßler, 28. 76. 105. 336. 342. 36t. Rau, 11. 84- 282. 28Z. 291. v Rauchhaupt, 405. Rauer, 390. v. Razenried, 139. Rcdwiz, 77. 358. Rccb, 155. Reeg, 53. Reidel, 104. Reich, 58. Reichert, 68- 94- 95- 227. v. Reichlin, 28. Reichstadt, 43. Reihten, 198- 2o6. Rcinach, 268. v. Reinhard, 67. 77. 95. 269. 28Z. 292. 301. 361. Reinhard, 91. l2o. 226» Meininger, 93. Gr. v. Reischach, 113. - 361. v. Reischach, 182. 299, 442- Reisig, 34. Reiffer, 83. 176. v. Remshard, 42z. Renner, 130. 334. 377. Renz§ 161. Renzin, 141. 154. Retter, 18. Neuling, 74. Reuscher, I2o. Reuß, 38. 43- 139. 149. 201. 320. 349. 395. Reutlingcr, 27. 182. Reutter, lg8. 278. 370. Rex, 334. Rhode, 148. Richard, 18. Richter, 95. 285. Ried, lQc- v. Riedesel, 244. 483 Rieger, 207. 235* Riekhe, 14«. Riekher, 68. Riem, 242. Rist, 66. 2Z6. 4Z4* Ritter, 75- 85* Rock, 4Z1. Rockenbauch, 4Z2. *. Röder, 28- 6Z. 84-177 Röder, 140. 375. Röll, 142. 244. v. Römer, 57. Röscheisen, 422. RöSlcr, 167. 408. Rohrer, 378- Röster, 86. 357* Romerio, 83. 84* 1°5 v Romig, 193. Momig, 155. Rommel, 250. Roth, 13. 2c>o. 241. 336 3?8 • Rothschild, 154. v. Rotlenhof, 84- 227. «. Rublin, 28. Rudolpb, 183 Rueff, 84* 18z- 192. 199- 260 290. 405. Rueß, 140. 391. 431* Rühle, 2^2 Rümclin, 105. Runzler, 327. Ruoff, 13. 44- 75* Ruoff, 65. Ruthard, 81* 244* 292. Sailer, 27. 85- Salis, 149- Gr v. Salm, 44. 111. 112- 442 Sammet, 391. Sand, 66. Sandberr, 64. Sanzcndacher, 36. Gapper, 360 Sartorius, 2yl. v- Sattler, 243. 244 375 Sauer, 33. 183. 234- Gautter, 66. 76. 161. Schabet, 237. v. Schad, 114. I8IZ. v. Schaden, 337* Schaf, 198- 207. Schäfer, 13.66. 139-422 Gr. v Schasberg, 65 Schazle, 11. Schaf, 284- Schafhütlin, 177. v. Schaich, 337. .Schaich, 9Z. 167. Schastenmüllcr, 41. Schacff, 44- 405. v Scharffenstein, 4I9. Gcharpf, 65. Schaub, 35. Schauder, 358. Gchaudt, 86- Schaul, 155. v. Schaumenkessel, 423. Schaumenkesscl, 227. v. Scheeler, 46. .Schcer, 161 233- Schcffold, 10z. v. Scheid, 46 243. Schell, 306. Schcmpp, 391. v. Schenk, 362. Gr. Schenk v. Castell, 51- Schenk v. Winterstetten, 45- HZ- 393- Echcrtlin, 'Job. Echcuerle, 320. Schcurenbrand, 326. Schickardt, 26, Schiebel, 333. Schiedinger, 335, Echießl, 51. v. Schilling, 177. 240. 433- Schilling, 169. 23z. Schlagenhauff, 244. Schlaich, 113. 227. Schlang, 362. v. Schleierweber, 94. Schlette, 38- 174- Schlichrbacle, 283. Schliz, 13. 361. Schlot, 391 v. Schlümbach, 3zo. Schlumbcrger, 42. Schlund, 2zo. v. Schmadcl, 148. v. Schmid, 42. 67. 84- 220. 227. 419. Schmid, 68 76. 77. 86- 94 1.2. 140. 167. 184- 23z, 258. 281- 291. 307. 3Z4. 452. Gchmidbergcr, 236. 287. v. Schmitt, 228. Schmollcr, 291. Schmucker, 378. Schnabel, 74. Schneider, 140. v. Schnitzer, 405. Schnitzer, 227. Gchnucrer, 206. Schoch, 168. Schock, 359. Schöllkopf, 3s6, Schön, 74. Schöncmann, 175. Schöickcld, 114. ». Schönlcbcr, 442. Schönlcbcr, 193. 251 337 v. Schönlin, 44. Schofer, 258- Scholdcrcr, 307. Schorr, 326. v. Schott, 349. Schott, 244- 405. Schott v Schottenstein 206. Schräder, 2oo, Schramm, 176. v. Schrank, 94. Schrank, 68- 83. Schreiner, 44 I99. v. Schröder, 45. 336, 36o. 404. Schrot, 76. Schuh, 205. Schübler, 337. 894. Schüllermann, 327. Schürer, 261. v Schußler, 243 Schußler, 6r. 227. v. Schü;, 350. Gckür, 95 373. 393. Schukraft, 10, Schuld, 126. Schüler, 259 431. (6) v. Schultheß, 45. 433. Schulz, 122. Schumacher, 119. Schumann, 44. 124. Schuntcr, 141. Schurr, 67. Schwab, 370. Schwaderer, 182. v Schwarz, 155. Schwarz, 66. 149. 282. 327. 058 3y3. 418. Schweiglander, iy5, 405. Schwcickhcr, 3oo. v. Schweizer, 84. Schweizer, 68. Schwcizerbartin, 430. v Scipio, 183. Gr. v. Seckendorf, 45, 335. v. Seckendorf, 19. Secbcr, 23z- v Seeger, 236. Secgcr, 66. 68- 84. 236» 244. 3c6. 328. Seemann, 68. 442- Scibold, 337. 405. Seifried, 242. Sei;, 3z. Ecubert, 289- v. Seyboid, 2^3. , Seyffer, 148 Seyffcrheld, 228. Seyfferlcin, 242. Sick, 174. Gr. v. Sickingen, go. Sihler, 3oi. v. Sigel, 336. Sigel, 38. 45- 81. 228- 284- 285* 394. Simon, 341. Sing, q3i v Sonnenberg, 42. 85- Sonntag, 68. 83. 337- Sontbeimer, 148. 284- v. Spalh, 46. 52. 290, 36o. Späth, 12. Spatz, 377. Specht, 67. Spegcle, 274. Speidel, 119. 3tz3. 484 Spengler, 114. 3y2. Spcyßer, 191, Spittler, I48. Spitz, 140. v. Spitzenbcrg, 94. 199. 228 243. Spohri, 397 Sprandel, 338. Spriegel, 175. Sproß er, 44 199. Stadlingcr, 43 199, Stahle, 431 Stammler, 282, Stattcrin, 250, Stahl, 299. Stahl u Fcderer, 148- 281. 282. 0I9. Stang, 83. 114. Stack, 431. v Starkloff, 226. 3Z0. Staud, lo2. Stausacher, 149. Stauß, 526 (D.340.) Stehle, 28- 155. Stein, 342. Steinbauscr, 67. Steinhofer, 229. Gtcinle, 283- Skellwag, 319. Stengclc, 235. v Stcrck, 68. Gr. 0 Sternberg, 111. 112. 418- v. Skcrnenfels, 422.433 v Stetten, 119. Steu ß, 27. Ski cf, 68. St cfbold, 11. Stiefel, 44. 227. 359. Stier, 358. Stierlc, 11. Stirner, lo2. Stock, 86 251. Stockertin, 42. v. Stockmaicr, 46. 68. 83. 199 213 536. Strahle, 274. 377. Straffer, 154. 184. Straub, 56 118. Strauß, 140, Streich, 11. Strobel, 85. Ströble, 69. Ströhlin, 113. Stüber, 141 Stümpfle, 32o. v. Stumpe, 42. 84- 225. 243. 337. Stumpp, 423. v. Sturmfeder, 84> 142. 268 318- Stuzenbachcr, 250. v. Succow, 77 94. 199. 2--3. 350. 56o. Süsser, 102. 283. Sußdorf, 291 v. Szymborsky, 42.33z. Tafel, 228. v. Tafinger, 200. 260. Tautphaus, 105. Pr. v Taxis, 422. Teichmann, 120. 198. Tesche, 150. v. Tessin, 10. 206.226. Teufel, 154. 162. v. Theobald, 83. Thon, 119. 192. v. Tbüna, 42. Tbumb, 359. Thumin, 176. v. Tbungern, 3zo. 433. Tburner, 176 F v. Thurn und Taxis, 282. Pr. v. Thurn u. Taxis, 3o6. v. Tilling, 46. 244. 337. Timmer, 326. Tlapa, 237. Trakle, 183. Traub, 12o. 283. Tribelhorn, 94. Tritschlcr, 299. v. Troyfft, 338> 36l. v. Truchseß, 11. 418. Tscherning, 894. Uhl, 282. 562. Uhland, 52Z. Ulmcr, 36 85- Ulrich, t2o. v. Ungeltcr, 561«. Unterzubcr, 3z8- v. Valois, 192. Veigcl, 235. v. Bellnagel, 84. Benningcr, 53- 434. v. Bcrschuer, 43. Vetter, 44. 46. 227. 23 >. 269. 394. Vetterlin, 10. Vineon, 237. v. Bischer, 42. Bischer, 120. v. Dittinghof, 236. 442. Völklc, 167. v. Völker, 142. Vogel, >49. Vogt, >49. 228. 260. Volk, 23Z. Vollmer, 68. 85.113.200 Doffcler, 45. 278. Votteler, 362. Wächter, 269. Wacker, 260. Wackler, 103. v. Wächter, 76. 103. v. Wagner, 94. >42. Wagner, 84- >>4. >83. 243. 370. 430. Wahl, 430. v. Waidcl, 76. Waibel, 390. F. v. Waldburg-Wolf- egg, 298. _ , Gr. v. Waldburg« Wolf« egg, 298- 370. F. v. Waldburg - Jeck, >>2. Waldkamm, 235. Gr. v. Waldstein- 421. Walker, 334. 393. v. Wallbrunn, 46. 29 >. Pr. v. Wallerstcin, 45. >93- 36i. Walser, 559. v. WalSleben, 19Z. 374. Walter. 33. >76. 200. 436. Wal;, 26. 262. 342. Wanner, 276- v. Watter, 200. 37s. Weber, 14 t. 142. 234. 236. 423. 433. v. Weckherlin, 57. Wehrle, 38. Wcick, >>2. 390. 433. Weickmann, 269. v. Weigelin, 45. 336. Weigle, 39 >. Weihenmaier, 566. Wcikcrsreuter, 27. Weiler, 422. Weimer, 43 >. Weinlander, 233. v. Weinland, 337. Wcinland, 85. 227. 336. Weiß, 65. >02. 131.335. v. Weiffenstein, 177. 358» Wcißhaar, 291. Wcißhaupt, 56. Weizsäcker, 269. Wencher, 94. 243. 374. Wendhösel. 112. Wenz, >48. Wenzelburger, 272. Werner, 43. 234. Wernlen, 306. v Werthes, 435. Weyhwadel, 268. Wezel, >54- v. Wibel, 337. v. Wickede, 227. 291. 336. v. Wider, 43- 337. Widmaier, >30. Widmann, 74. 75. 1 lg. >20. 153. 300. Wieland, 37. Wicnbolt, 394. Wiescnhoscr, 141. v. Wildermuth, 336. 374. Wittiar, 103. v. Wimpfen, 227. 243. 410. Winter, >5. Wintcrheld, 390. Gr. v. Winzingeroda, 4>» v. Wirth, 64. 227. Wirkte, 243- Wislecin, 45- 403. Wltte, 243. Gr. v. Wittgenstein, 200. 483 Wittich, 142. v. Wizleben, 2g. 43. 69, 84. 95. 236. 361. 362. 370. 571. v. Wölfing, 24Z. 42Z. 442. v. Wölkern, 84. 227. v. Wöllwarch, 69. 64. 193. 374. Wörnle, 44 199. v. Wolf, 300. Wolf, 63. 120. 206.330. 360. 430. Wolfarth, 43. v. Wolfökehl, 83. 350. WollmerSbauser, 235. v. Wucyerer, 192. 405. Wucherer, 350. Wüchner, 93. Württemberg, Prinz Adam, 37. — Herzog Ludwig, 10. 82. >01. 205. — Herzog Wilhelm, 182. 369. Wunderlich 373. Wurster, 131. 243. 336. Zahn, 132. Zaiger, 442. Zehender, 139. 877. Zeller, 13. 273. 232.29s»,- v. Zeppelin, 333. Ziegler, 77. 191. 342. v. Zinkccnagel, 42. Zinsmeister, Z62» Zügel, 131. Zwicker, 356. Zwiselm, 17«. 1L IW Buchbinderei Seidier Inh A. Rscher RAL-RG 495 -sfturefroJ-