Königlich - Württembergisches Staats- UNd ^ Regt er u«gs-Blatt hi Jahr 1817. Stuttgart, gedruckt bei Gott lieb Hasfelbrink. 1817. . i. Königlich * Wüttteniberglsches Starts-«r ReaittnaS-Blatt. Samstag, 4 Jam Stuttgart, den 3r. Dee. r8r6. Se. Königl. Majest. haben bei Organisation des Oberst-Kammerherrn-Stabs zu verfügen geruht, daß unter den Befehlen des Oberst-Kammerherrn, der erste Cere- monienmeister stehen, und diesem zwei Ceremonienmeister, wozu immer die zwei wirkliche Lienstleistenden Kammerherrn zu bestimmen sind, zugeordnet werden sollen. Die eine dieser lezt genannten Stellen ist dem Kammerherrn Grafen v. Leut rum gnädigst übertragen worden. Ferner haben Allerhöchstdieselben für den gewöhnlichen Dienst ausser den er- wähnten beiden Kammerhern, deren noch Vier weiter ernannt, und als solche den Chef von der Section des Salinen - Wesens v. Herda,, den vormaligen Obersten v. Lindenau, den Ober-Regierungs-Rath v. Soden, und den Ober « Regierungs , Rath v. Wöllwarth bestimmt. Als dienstleistende Kammerherrn bei der Königin Majestät sind gnädigst ernannt; der Geheime Legations-Rath, Graf v. Mülinnen, und der Ober-Finanz-Rath v. Werneck, -und eben so bei der verwitweten Königin Majestät; der Schloßhauptmann von Wechmar,, und der Generalmajor von B ü nau. Sodann sind die bisherigen Kammerjunker: Ober-Polizei-Rath, Graf d S ecken, dorff, Stallmeister v. Kni-estedt 2te, v. Gais-b erg, vormals Ober-Justizrath, und Forst-- Assessor v. Phull-Rippur zu Kammerherrn befördert worden. Köuigl. Ober - Hofrathl Verordnung in Betreff der Bittschristen und anderer Eingaben; 6, ä. 2- Jan. 1817.- Da man wahrzunehmen gehabt hat, dass die langst bestehenden'und von Zeit zu Zeit erneuerten Vorschriften fo Betreff der Heils Lei Sr. Königs. Majestät uttmtfr relbar Heils bei den höheren Königl. Stellen einzureichenden Bittschriften und Einga- ben neuerlich sehr häufig außer Augen gefegt werden: so findet man sich veranlaßt, die genaue Beobachturig der hieher einschlagenden Königs. Verordnungen wiederholt einzu- schärfen. Insbesondere wird 1) aufs neue festgesezt, daß jede Eingabe nicht nur mit einer verständlich und zwek- mäßig abgefaßten Rubrik versehen, sondern auch mit einem Beibericht der geeigne- ten Aintsstekle begleitet seyn solle. Nur, wenn die Erledigung einer früheren Ein- gabe in Erinnerung gebracht wird, oder wenn die Eingabe gegen den Beamten selbst gerichtet ist, oder wenn dieser den Beiberichc verweigert hat, oder wenn sonst unverkennbare Hindernisse einer Beiberichts-Einholung voriiegen, darf die Einga- be auch ohne Beibericht übergeben werden. Es müssen aber diese Gründe jedes, mal in Form einer Nachschrift ausdrüklich angezeigt werden. 2) Bei jeder Eingabe hat der Verfasser nicht nur seinen Namen, Wohnort u. Stand bvizusezen, sondern auch durch den Bittsteller in einem besonder» Nachtrag unter- schriftlich beurkunden zu lassen, daß er von dem Verfasser zu Einholung des Bei- berichts angewiesen worden sey. Unterläßt der Versager eines oder das andere: so ist demselben ohne Nachsicht die gesezliche Strafe von 3 st. kr. anzusezen. Kann aber der Bittsteller durch seine Unterschrift überwiesen werden, zu Bei- bringung des Beiberichts erinnert worden zu seyn, und hat er dennoch die Einga- be ohne Beibericht eingereicht: so ist dieser mit ebenderselben Strafe zu belegen. 3) Die Bittsteller haben ihre Eingaben zunächst bei derjenigen Stelle z^ übergeben, welche für den darin bezeichneten Gegenstand geeignet ist. Nur, wenn diese Be- hörde die Erledigung des Gesuchs oder der Beschwerde verzögert hat, oder wenn der Bittsteller durch die Entscheidung beschwert zu seyn glaubt, kann lezterer sich an die höheren Stellen wenden. _. Ueber eigentliche Rechtsstreitigkelten, welche sich nur zur gerichtlichen Entscheidung eignen, können weder im Lause des Prozesses noch nach erfolgtem gerichtlichem Spruch außergerichtliche Eingaben an des Königs Majestät oder an die höheren Königl. Verwaltungs- Stellen Statt finden. Nur wenn Jemand über Verzögerung oder Ver- weigerung der Justiz zu klagen Ursache hat, und durch die seinem Richter vorgesezten Behörden keine Hülfe erlangt, kann derselbe seine Beschwerde Sr. Königl. Maje- stät unmittelbar vorlegen. Stuttg. den 2. Jan. 1817. Königl. Geheimer Rath. Die Königs. Oberämtet, aus deren Distrikten die für den anatomischen Unterricht bestimmten Leichname an die anatomische Anstalt zu Tübingen zu liefern sind, werden auf daS Ansuchen der Vorsteher des Clinicums in Tübingen hierdurch aufgefordert, nicht nur für die zuverläßige Einlieferung der sich hiezu eignenden Leichname während des Miiterhalbjahres z« sorgen, sondern auch während des Sommerhalbjahres dergleichen 3 -«tchname, wo die Entfernung nicht zu groß ist) namentlich wo sie nicht über io Stun, Len becraat, dahin einliefern zu lassen. Stuttgart, den 3i. Der. ,816. Ministerium des Innern. Geheimer Rath v. Wächter. Bekam,imachuna einiger den König!. Obcrämtern zur Erledigung zu überlassende Geschästsgegen- stände betreffend. Se. König!. Majestät haben zu Verminderung der Geschäfte bei den König!. Centralstellen vermöge Rescripts vom 21. vor. Mon. und Jahrs unter anderm zu ver- ordnen geruhet, daß 1) in allen Fällen, wo ein Vermögen in einen Staat ausgeht, mit welchem wegen gegenseitiger Aufhebung des Erbschafts-Abzugs Verträge bestehen, die Anfrage wegen des Abzugs unterbleiben könne, wenn der Vertrag durch das Regierungs- Blatt allgemein bekannt geinacht ist, und sonst kein besonderer Anstand vorfällt. 2) daß von Ungluksfällen und Selbst-Entleibungen nur alsdann den höhern Behör- den die Anzeige zu machen sey, wenn die eintretenden besondern Umstände die Auf- merksamkeit dieser Behörden verdienen, oder sonst eine besondere höhere Verfügung vornemlich in Hinsicht auf Kosten-Dekretur erfordern. 3) Daß die Ertheilung der Dispensation von Erstehung der gesezlichen Lehrzeit, - von der Wanderzeit, von der Wartzeit, und von Erstehung der Sizjahre, so wie der Erlaubnis , zugleich ein - und ausgeschrieben werden zu dürfen, das Handwerk im ledigen Stande treiben, 2 und mehrere Lehrjungen zu gleicher Zeit lehren, oder als eingekauf- ter Meister einen Lehrling annehmen, auch mehrere Gesellen, als die -Ordnung erlaubt, halten zu dürfen, den Königs. -Oberämtern überlassen werden solle, wenn die Zunft-Vorsteher [mit der Gewährung des Gesuchs einverstanden sind, und sonst kein Widerspruch dage- gen vorkommt; 4) daß endlich auch die Oberämter zu ermächtigen seien, die Magistrats - Beschlüße über die Regulirung der Belohnung und Wartgelder der Feldschüzen, Wald - und Flekenschüzen, Nachtwächter und Hirten nach ihrem pflichtmäsigen Ermessen zu genehmigen. Den König!. Oberäintern wird nun vorstehendes zur Nachricht und Nachachtung mit der Erinnerung bekannt gemacht, nicht nur die in jedem vorkommenden Fall ein- tretendett Umstande mit gewissenhafter Genauigkeit zu prüfen, sondern auch die sich hier- auf beziehenden Geseze und Verordnungen zur unabweichlichen Richtschnur zu nehmen. Stuttg. den 2. Jan. 1817. Königl. Geheimer Rath. Oeffentliche Aufforderung. Da Se. Königl. Maj. durch allerhöchste Resolution vom 20. Der. 1816. ver- 4 Ordnet haben , daß von einer eigenen hiezu ernannten Commisston über Me diejenige« Zahlungs-Rükstande, welche bei den verschiedenen bisher mit dem Hof in näherer Be« ziehung gestandenen Lassen haften, eine genaue Liquidation vorgenommen werden soll, so werden hiemit alle etwaige Gläubiger 1) der Gewölbs -Verwaltungs - Tasse, 2) der Hof« Oekonomie - Lasse, 3) der Marstalls - Lasse, 4) der Bau« und Garten- Lasse zu Stuttgart, 5) der Bau-und Garten - Lasse zu Ludwigsburg, und 6) der Theater - Lasse, deren Fordernngen nicht bereits auf die allgemeine Staats - Schuldenzahlungs-Lasse spe- eiell übernommen worden sind, und von dieser verzinßt werden, hiemit aufgerufen, ihre Ansprüche je nach den betreffenden Lassen abgesondert, entweder schriftlich unter der Ad- Lresse der Unterzeichneten Commission, oder persönlich in dem hiezu bestimmten Lokal in dem Erdgeschosse des Vorderhauses im Herzogs. Louisschen Palais mit de» erforderli- chen Belegen, oder unter Beziehung auf bereits früher übergebene Rechnungen und Be- weis - Urkunden, um so mehr innerhalb Vier Wochen von heute an einzugeben, als sie es sonst sich selbst zuzuschreiben hätten, wenn sie bei den für die Berichtigung jener Rükstände zu treffenden Einleitungen nicht berüksichtigt werden würden. Stuttgart, den 26. Dee. 18*6. Königl. Hof - Liquidations - Commission. Freiherr v. Maueler. v. Wullen. Rechts» Erkenntnisse des Kön. Ober« Justiz * Collegiums. 1) In Sachen erster Instanz zwischen Staatsminister, Grafen v. Normann Ehren- fels, Kl. und Wiederbekl., und Königl. Ober-Finanz-Kammer, Seetion der Krondo- mainen, Bekl. und Wiederkl., wechselseitige Ansprüche zwischen dem Lehnherrn und Le- hemann betreff., wird in der Vorklage theils condcmnatorie, theils abl'olutorie, in der Wiederklage aber theils auf Beweis, theils abfolutorifch erkannt. Stuttgart, den7lu. Dec. 1816. 2) Die Appellations - Sache von Biberach zwischen Handelsmann Gottfried Schmid m Ebingen, Kl. Anten und Senator Franz Joseph Anton Kloos zu Biberach, als Ad- ministrator der Kramer-Pichlerischen Debitmasse, Bekl. Aten, wurde nach emgekomme- nein Gravatoriallibell wegen Mangels an Beschwerde durch Resrript von 'Amtswegen ver- worfen. lbiä. eoä. 3) In der Appellations - Sache von Stuttgart zwischen Johann Uebele in Ulm, Kl. Anten, und Carl Siegele, Gastgeber allhier Bekl. Aten, Entschädigung betr., wurde in Hinsicht der Appellations-Förmlichkeiten auf Beweis erkannt. Stuttg. den n. Dec. 1816. 4) Die Debitsache des verstorbenen Königl. Rittmeisters Freiherrn Earl v. Schütz- Pstummern, und ebenso 5) die Debitangelegenheit dessen Bruders Wilhelm Freiherr» v. Schutz haben un- ter richterlicher Leitung des Königs. Ober > JustiMegii durch Vergleich ihre definitive Erledigung erhalte«. U». eocl. Se. Königs. Mgjeft. haben laut Ordre vom 22. Dec. den SkabshaupkmarM von Klein vom Infanterie- Regiment Nro. 10. auf sein Ansuchen in den Pensious- Stand versezt. Brakenheim. Se. Koni gl. Majestät haben durch ein allerhöchstes Dekret vom 9. d. M. dem ledigen Georg David Eberhard Sigloch von Meimsheim, wegen der von ihm auf die rühmlichste Weife und mit eigener Lebensgefahr vollbrachten Erret- tung des neunjährigen Knaben des Michael Buhler daselbst, vom Tode des Ertrinkens aus der auf 10 Schuhe angelaufenen Zaber, die silberne Verdienst-Medaille allergnädigst zu verleihen geruht. Welches hiemit öffentlich bekannt gemacht wird. Den 16. Dec. 1816. „ K. Oberamt. Wald see, Landvogtei am Bodensee. Der Johann Hukle von Mutisweiler, Ober- amts Biberach, hat ein 9 jähriges Kind des Johann Dorner, diffeitigen Amtsangehöri- gen von Ebsthardzell ain rö. Jul. aus dem sehr reißend angcschwellten Fluß Rist bei der Schikenmühle mit eigener Lebensgefahr gerettet, welche muthvolle und verdienstliche Handlung nach einem allergnädigsten Decret aus der Hochpreislichen Section der in- nern Administration nicht nur in einem angemessenen Kanzelvortrag durch das coinpe- rente Pfarramt Steinhaufen, sondern selbst durch untersezte Stelle als ein Belobungs- würdiger jedem Menschenfreund verehrlicher Characterzug zur Publicität gebracht werden soll. Den 21. Dec. 1816. K. Oberamt. Ehingen. Alberweiler. (Warnung vor Betrügern.) Vor wenigen Tagen fand sich ein fremder Jude, der sich für einen Pferdhandler und den Verwandten eines vermügltchen Juden von Buchau ausgab, zu Alberweiler ein, und wußte dem dorti- gen Gastgeber eine hohe Idee von seinem angeblichen Reichthnm beizubringen. Wah- rend seines dastgen Aufenthalts kehrte ein Fremdling in demselben Wirthshaus ein, boc verschiedene Bijouterie-Waaren zum Verkauf aus , die jener Jude als kostbar rühmte, und dem Gastgeber begreiffich zu machen "suchte, wie billig die Verkaufs-Preise seien, und wie gern er hievon Gebrauch machen möchte, wenn er hinlairglich mit Geld ver- sehen wäre. Der leichtgläubige Wirth ließ sich ohne Anstand bewegen, dem Juden 38 Carolins zu leihen, kehrte.aber zur Besinnung zurük, als Käufer und Verkäufer verschwunden waren, holte sie in einiger Entfernung vom Ort ein, und gelangte wieder zu seinem Geld, während beide Pursche zu entwischen Gelegenheit fanden. Dieser planmäßige Betrug wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, und je- de obrigkeitliche Behörde ersucht, auf die stgnalistrte Pursche zu fahnden, und sie im Betrerungsfall wohlverwahrt anher einlieferu zu lassen. Signalements: Der Jud ist ungefehr 82 Jahr alt, mittlerer Größe, hagerer Statur, runder Gestchtsform, blei- cher Gesichtsfarbe, hat schwarze Haare, dergleichen Augbraunen, braune Augen, gewöhn- lichen Mund, mittlere Nase, eingefallene Wangen, gute Zahne und gerade Beilie. Der- 6 selbe ist bekleidet mit einem dunkelblauen Ueberrok, persenem Halstuch und Weste, lan- gen grauen Hosen, kurzen Stiefeln und einem runden Hut. — Der andere Putsche ist ungefehr 24 I. alt, mittlerer Größe, untersezter Statur, langlichter Gesichtsform, ge- sunder Gesichtsfarbe, hat gelblichte Haare, dergleichen Augbraunen, braune Augen, ge- wöhnliche Nase, Mittlern Mund, eingefallene Wangen, gute Zähne und gerade Beine. Derselbe ist bekleidet mit einer gestritten Müze, weißen Halstuch, reustenen langen Ho« sen, großen Schuhen und einer Soldatenkappe. Den 21. Dec.' 181Ö. K. Oberamt. Schorndorf. Unterberken. David Friedrich Steiner, gewesener, nunmehr» aber cassirter Zoll -- Visitator zu Oberbalzheim, gebürtig von Unterberken, -st wegen einer neuen Accis, Defraudation, in Untersuchung zu ziehen, hat sich aber seit seiner Cassation nicht mehr in seinem Geburtsort sehen lassen. Derselbe wird nun hiemit aufgefordert, innerhalb 6, Wochen vor dem hiesigen Oberamt zu erscheinen, und sich der wider ihn anzustellenden Untersuchung zu unterwerfen, oder alle daraus entspringende nachtheilige Folgen sich selbst,zuzuschreiben. Sollte gedachter David Steiner sich irgendwo blicken lassen, so werden alle Hoch--und Wohllöbl. Obrigkeiten hiemit ersucht/ denselben wohl- verwahrt an das hiesige Oberamt einliefern zu lassen. Den 26. Der. 1816. K. Oberamt. G enking en, Reutlinger Ober-und Cameralamts. Dienstag, den 23. Jan. i8l7 Nachmittags 2 Uhr wird die vcr alleignädigsten Herrschaft und Commun gemeinschaftlich znsteüende zu 450 S.lük be» rechtigte vorzüglich gute Sommer- Schaajwaibe auf die 3 Jahre von Gertrud! 1817 bis Jö^ojiuf dem Rathhans zu Pfullingen zum 2tenma1 öffcnil.ch vciliehcn werden, wobei sich die bcrechu'gren Schaafhal» tcr mir Meister- Eoncessioils»Briefen und obrigkeitlichen Zeugnißen über Prädikat und Vermögen ein- finden mögen. Den 82. Dec. iöi6. K. Camcralamt Pfullingen, Hne-rbrchtingen. Das zum Camcralamt Hcrbrcchtingen gehörige Schloßgrit zu Brenz, welches 163 Mrg. Akcrs, 73 Mrg. Oehmdwiesen, i\ Morg. einmadlge Wiesen, 2 Morgen Garten, 7 Araurlan» der, Schaafwaide zu 397 Stuf, n;.b die nö higcn G> bände l» sich begreift, wird Freitag der 17. Jan. 1Ü17 Morgens ü Uhr, im Orr Brenz, aus 9 cdcr 12 Jahre, von Georgii 1817 an, beim Aufsircich ver- pachtet werden. Die Pachte Liebhaber weiden cingelaben, sich zur bestimmten Zeit in Brenz einzufindcu, und durch obaanulich gesiegelte, gerichtliche Uikaiiten ihre gute Ausführung, Kenntnis vom Feldbau, und das zu einer Cautiou von wenigstens 5000 fl. ersoidc,liehe Vermögen vor dem Anfang der Auf, ßreichs, Verhandlung zu beweisen. Den 27. Dec, 1316, Landvogiei-Sreueramt Ellwangen, und Camcralamt Herbrechtingen. Maulbronn, Eilffingcr J?of. Der Bestand des Eilsfinger Hofguts mit See, und Schäferei endet b.s Georgii löi7, es geschichct eine neue Ve>leihui-g auf 9 und 12 Jahre, so", daß Gut, Seel, Schäferei, abgesondert und im ganzen angebottu wird, am Montag de» 27. Januar 1317. Vormic, tags 9 Uhr bei dem Cameralamte Z» Maulbronn, wobei nur diejenige 'Liebhaber zugclasse» werden, wel, che mit oberamrlich gesiegelten gerichtlichen Acugnisscn erweisen, daß sic zureichendes Vermögen zur Cau- tivns-Leistung unv zwekmasigen Einrichtung »tt Vieh rc. neben guten landwirthschastlichen Kenntnissen und gutem Prädikat, innchabcn. Der Bcsiäuder dcö Hosgnts dmf eine» Milbcstänver annchmcn, bat aber vorher die Erlaubnis hiezu uachzusuchcn, und muß allctn für alles haften. Die Camion bei dem Hofgur, See, und der Schäferei muß das anderthalbfache des Locars betragen, und in Gütern andert- halbfach, in gerichtlich versicherten oder Staats. Capitalien einfach versichert werden. Die Bestands» Stücke sind, neben den nöthigcn Gebäuden , 174 Mrg. 12S Ruth, Acker, 5 Morg, 3\ Brr. 17% Ruth. Gärten, M Mrg. loZ'Rutb. Wiesen, Kappel-See, 1 Morg. i Vrt. 20 Ruth., ENsfinger See 34 Mora. 1 Vrrl. 2"Ruth., Kälberwaide 18 Mrg. iVrk. 32^- Rth. zu Akcr gerichtet, Sec.Tamm.Ram 2 L.cl Ruth. Schäferei zu einer Anzahl von 80 bis 100 Stuk. Den 26. Nov. Iöi6. ^ kandvoatei- Steuer * und Camerakamt. Oberndorf, Cameralamt. Nach allerhöchstem Befehl vom i4.Pkov. d. I' soll das K. Mmerer« tut Buradsch, Z Stund von Sulz auf der Höhe liegend, von Gcvrgu iöi? an aut 9 Jahre in dem L"g des öffentlichen Aufstreichs verliehen werden. Zu diesem Gut gehören, eine geräumige Wohnung für 2 Haushaltungen, die erforderlichen Scheuten mit 1 Wohnung für den Schäfer, genügsamen Stal, lunqen, ein Brunnen. 16 Morg. i* Vrt. Garten, 63 Morg. if Vrtl. Wesen, 233 Mrg. Aeker, und 108 Morg; 3z Vrtl. Waidgang, zu welchen Realita-en noch Vieh, Schiff und Geschirr m Bestand ge. geben, und bei dem großen Umfang des Hofs gestattet wird, daß 2 Familien den Pacht nnt einander übernehmen, und das ganze Gut entweder auf gemeinschaftliche Rechnung umtreiben, oder aber Gcbau. de und Feldaüter privatim unter sich abtheilen dürfen. Die Versteigerung wird Donnerstag den 23ten Jan. iSi7 Morgens 10 Ubr auf dem Maicreigut ftlbst Vorgehen, dabei aber solche Pachtlusti'ge zugclas. scn. die sich durch neuerlich gerichtlich ansgestellte und vberamtlich veriffcirte Zeugnisse darüber auöwei. sen können, daß sie in einem guten Prädikat stehen, des Feldbaus kundig sind, und das zu Leistung der Caution, und zu Bestreitung des Einrichrungö»'Aufwands erforderliche Vermögen besizen. Len 6.. Dcc. iüi6. Landvogtei-Steueramt am obern Nekar, und Cameralamt Oberndorf. Oberndorf. Da die bisherige Bestandzeit der Zieglcrei auf dem herrschaftlichen Hofgut Bur« g ö s ch bis nächst Georgii zu Ende gehet, und vermög Befehls der König!. Krön - Donmineu - Section eine neue Verleihung an den Meistbietenden auf 9 Jahre vorgcnommen werden solle, so ist hiezu Mitt. woch der 22. Jan. 1817 bestimmt.' Zu diesem Pacht gehören 1 Wohnung mit Scheuer, Stallung und Backofen, 1 Ziegclhürre, 1 Brennofen , lj Vrtl. Grasgarten beim HauS, j Vrtl. 13^ Ruih. Küchen» garten samt Krautland, 3 Morg. 1 Vrtl. 18 Ruth. Wiesen, 28 Mtzrg. 13 Ruth. Aeker, 3 Vrt 12 R. Haldenbcrg zum Esperbau, 10 Morg. Waidgang. Die Pachrliebhaber können sich gedachten TagS Nachmittags 1 Uhr auf der Zieglcrei Burgösch' cinfinden und die Bedingungen vernehmen, wobei vor- aus bekannt gemacht wird, daß Niemand zum Licitircn angenommen werde, wenn er nicht rin legales ortsgcrichtliches vom Obcramt gesiegeltes Zcugniß wegen guren Prädikats und hinlänglichen Vermögens vorweißt. Den 6. Dcc. 1Ü16. Landvogtei-Stcueramt am ober« Neckar, und Cameralamt Oberndorf» Ro t henmünstcr. Die hiesige herrschaftliche Bierbrauerei mit dem Bannrecht über 5 Ortschaf, tcn, so wie die Wirthschaft, mit welcher auch eine Branntenwcinbrcnnerc!, Mczgcrei u. Baker?! verbuu» den ist, wird nebst 3 Mrg. 2{ Vrt. zweimadigen Wiesen am Donnerstag den 16. Jan. 1817 Morgens 6 Uhr auf fernere 9 Jahre vom 1. Marz I8l7 bis 1826 im öffentlichen Aufstreich verpachtet werden. Zu der Verhandlung werden aber nur solche Liebhaber zugeiaffen, welche sich über ihre Kcnnrniße, gute Aufführung und darüber, daß sie ein Schuldenfreies Vermögen von wenigstens 3000 fl. besitzen,'mit vberamtlich gesiegelten Zeugnissen auSweisen können. Den 14. Dcc. 1816. K. Landvogtei-Stcueramt am obern Nekar, und Cameralverwalt. Nothenmüusicr. Neckarsulm. Zu Erneurung dcS Unterpfands-Buchs und Errichtung eines Güter- Buchs von der Obcramtsstadt Neckarsulm ist man von der allerhöchsten Behörde legitimirt. Es werden daher alle diejenigen Individuen und Corporanonen, welchen irgend ein Pfand. Recht auf den zur hiesigen Stadt- Markung gehörigen Gebäuden, Gütern und sonstigen Realitäten znsteht, aufgefordert, ihre dießfalffgen Dokumente entweder in origi-rutli oder in beglaubter Abschrift innerhalb eines peremtvrischen Termins von 3 Monaten der hiesigen stadtschrcibcrei frankirt und um so pünktlicher zu übergeben, als an, 19. roeer; iLi7 das Präklusiv-Erkcnntniß ausgesprochen öl,f diejenige Gläubiger, welche ihre Unter- pfands- Rechte nicht angczeigt haben, nachher keine Rüksicht mehr genommen werden wird. Den 19. Dec. 1816. K. Obcramt. Ebingen, Bahlingcr Obcramts. Christian Daiber, Sohn des Bürgers und Borttumacherö, CWstoph Daiber zu Ebingen, Bahkinger Oberamts, hat sich eines beträchtlichen Geld, Dicbstahls'fchuk» dig, und sich gleich nach Entdeckung desselben flüchtig gemacht. Alle Hoch - und ZLohüöbl. Civil.rund Militär -Behörden werden daher geziemend ersucht, auf diesen Flüchtling genau fahnden und ihn sin Be, tretungsfal! hieher einliefern zu lassen. Signalement. Christian Daiber, Sohn des Bürgers und BortenmacherS Christoph Daiber, zu Ebingen, Oberamts Bahlingen, lö I. alt, 6 Fuß groß, mittel, starken Körperbaus, vollen Angesichts, gelber Haare, dergleichen Augbraunen, blauer Augen, spitzigen Kinns, kleinen Munds. Bei seiner Entweichung war er bekleidet mit blau gefärbten leinenen weiten Ueberhosen, Schuhen, mit blautüchenem kurzen Wammes, einer alten manchestcrnen Weste, hingegen oh, .tie Halstuch und ohne.Kopfbedeckung. Den 20. Dec. 1816. K. Beamtung. Göppingen. Alle Hochlöbl. Justiz. und Polizei, Behörden werden geziemend ersucht, nach den mehrerer Betidiebstähle und sonsilger Vergehen verdächtigen 3 Weibspersonen von unten angezcigten Na, men und Signalements fahnden, und sie im Belretungsfall an Unterzeichnete Stelle ausliefern zu lassen. 1) Elisabetha Reichert, ist beiläufig 28 I. alt, von Wurmberg, Obcramts Maulbronn, gebürtig , von kleiner Statur, har schwarze Haare, dergleichen Augbraunen, blaue Augen, ein blatternarbigtcs Ge, ficht, breite Stirne, stumpfe Nase, prvportionirten Mund, rundes Kinn, und ist mit einer rochen Hau. be mit schwarzen Bändern, 1 rothen Halsruche, grünzcugencn Kittete, blau und rorh gestreiften Bar, .chent-Schurze und 1 rvthgeschlagenen flanellcncn Roke bekleidet. 2) Johanna N., deren Zuname zur Zeit nicht angegeben werden kann, und bei welcher auch noch nicht zu eruiren gewesen, ob sie von Friolzheim oder Bopfingen gebürtig ist, ist ungefehr 23 I. alt, von großer Stalur, hat blonde Haare, bleiche Gesichtsfarbe, blaue Augen, stumpfe Nase und propor, lionirten Mund, und ist mit einer rothen Haube, rothem Halstuch, weis und blau gestreiftem Mützle , dergleichen Rok und einem weisen Schurz bekleidet. 3) Helena Müllerin, 42 I. alt, Eheweib des wegen dringenden Verdachts mehrfacher Bettdicb« stähle dahier verhafteten TagldhnerS Matthäus Müller aus Rechbergham'en, OberamtS Göppingen, ist von mittlerer Größe, hat schwarze Haare, dergleichen Augbraunen, braune Gesichtsfarbe, graue Au» gen, spitzige Nase, prvportionirten Mund, rundes Kinn, tragt eine gestikce Haube mit schwarzen Ban» dern, ein grünes Kittele, grauen Rok, blaugestreiften leinenen Schurz, und hat ein beiläufig 9. Jahr al, tcs Kind weiblichen Geschlechts bei sich. Den 10. Dec. 1816. Kön. Criminalamt der Landvogtei an der Fils und Rems. Herrenberg. Es haben sich kürzlich fremde Bettler für Brand» Verunglükte von Bohndorf hiesigen Oberamts fälschlich ausgegeben, um ein desto reichlicheres Allmosen zu erhalten. Um Mißbräu, chen der Art zu steuren, und zugleich das Auslaufen der Armen hiesigen Oberarms so viel möglich zu verhindern , weil solches Müßiggang und Laster öfters zur.Folge hat, sind die Anstalten gelrvffen wor- den, daß die Armen in jedem hiesigen Amtsorte versorgt werden. Die Kön. Hochlöbl. Oberämter und die Löbl. Dchulthcißenämtcr werden daber geziemend ersucht, nicht nur jeden hiesigen Amrsangehdrigen, der in ihrem Amtsbezirk ob dem Bettel getroffen wird, arretiren u. zum hiesigen Oberamt einliefern zu lassen, sondern auch selbst zwekmäßige Verfügungen zu treffen, daß ihre Arme den Einwohnern hiesigen Oberamts in Zukunft auch nicht mehr, zur Last fallen». Den 28. Dec. 1816» K. Oberamt. B i ßing e n, Oberamts Ludwigsburg. Zu Bißingen sind die natürlichen Blattern ausgebrochen, welches hjcmit m Verhütung, des Verkehrs mit den angestekten. Haußern bekannt gemacht wird. Den 26» Dec. 1816» Dberamt. Weins b erg. Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntniss gebracht, daß in Lachweitcr die natürli, chen Blattern ausgebrochen sind,, wonach sich also in dem Verkehr mit diesem Orte zu achten ist. Den 28. Dec» 1616.. K. Oberamt 9l c k a r fu l In der Oberamts» Stadt Nekarsülm und den Amts-Orten Bachenau, Höchstberg und Tiesenbach sind die-natürlichen Blaitern ausgebrochen,. was hiermit bekannt gemacht wird , damit jedermann^ den. Verkehr mit. dM Bewohnern, der augesieklen Haußer. meiden Den 28. Dec. IÄ16. K. Lberanit. Nro. r. I 81?, ■ 9 Königlich - WürttembergischeS Staats- o«d Regtersags- Blatt. Mittwoch, 8. I an. Prorogation der Verhandlungen über die Landsiändische Verfassung. W i l h e l m rc. Wir haben Uns durch Hindernisse mannichfacher Art, welche sich der Vollendung der mit Eifer betriebenen Vorarbeiten entgegenstellen, veranlaßt gefunden, die Wieder, Eröffnung der Verhandlungen über die. Landständische Verfassung auf den 3. Merz d.J., an welchem Tage die Sitzungen beginnen sollen, festzusetzen, und haben befohlen, diese Prorogation , damit ein Jeder seines Orts sich darnach zu achten wisse, öffentlich che- kaNnt zu machen. Gegeben, Stuttgart, den 7. Jan. 1817. Auf Befehl des Königs. Königl. Geheimer Rath. König!. Verordnu'ng, Wohlthatigkeits - Vereine für das gcsammte Königreich, und die Armen» * Anstalten betr. d. d. 7. Jan. 1817. Wir haben uns überzeugt, daß die Armuth nicht gehörig berathen sey, wenn die Sorge für dieselbe entweder nur einzelnen Stifrungs, Verwaltern und Heiligen, Pflegern oder den auf wenige Mitglieder beschrankten Kirchenconventen, auch wenn sie ihre Schul, digkeit vollständig erfüllen, übertragen bliebe. Die durch Krieg und Mißwachs so sehr vermehrte Anzahl von Nothleidenden erfor, dert eine vervielfachte Hülfe und Aufsicht und Wir haben daher dem Uns vorgelegten Plane zu Wohlthätigkeits,Vereinen für das gesamte Königreich, als den Zeit- Umstan- den ganz angemessen, Unsere Genehmigung ertheilt. ^Es würde aber störend seyn, wenn die Verwaltungen der bereits bestehenden Ar- men'-Fonds und Armen-Institute, welche mit den Wohlthatigkeits -Vereinen eittÄlei Z.vek haben, abgesondert von diesen, und nach verschiedenen Grundsazen handlen wür- den , wogegen die. Armen-Aufsicht,, Armen.- Pflege und Beschäftigung, wesentlich gewim IC ttett werden, wcfttt die. Leitungen dev Local- Vereine Mit den Klrchenconventsn utib Ar- men-- Deputationen in Verbindüng ckc-eftsi, und die gemeinschaftliche Berathung der Ar- men übernehmen. Auf diese Weise würden die bisherigen Kirchenconvente in Absicht auf die Zahl ihrer Mitglieder für den einzelnen Zwek der Wohlchacigkeit verändert und er- weitert, während die übrigen Kirchenconventlichen Functionen durch das gewöhnliche Personal besorgt würden. Durch diese, die beßere Berathung der Armen bezweckende Verfügung "wird aber den Local--Armen - Leitungen keineswegs ein Dispositions-Recht über die Armen-Fonds eingerauint. Vielmehr bleibt die Verwaltung derselben, wie bisher, den Stiftungs-Verwaltern und Heiligenpffegern, welche daher an die Local-Leitungen nur den Ertrag derselben ab- zugeben und bei Stiftungen, welche gemischte Zwecke haben, eine 10 jährige Bilance zu Grunde zu legen, nach dieser aber den bisherigen, auf die Armuch verwendeten Ertrag in angemessenen Raten an die Local-Leitungen abzugeben haben. Da übrigens der gegenwärtigen so sehr verbreiteten Roth nur durch außerordentli- che Hülfe begegnet werden kann, so erwarten Wir, daß auch die Stiftungen dieselbe durch außerordentliche Mittel und Beiträge zu erleichtern suchen werden. Doch sollen die Fonds nie so sehr angegriffen werden, daß sie nicht in den nächsten Jahren wieder hergestellt werden könnten, und sollen auch solche 'Maßregeln nie ohne Vorwißen und Genehmigung der Section der Stiftungen aNgewendet werden. Sie werden um so wirksamer in den wohlthatigeN Zwek eingreifen können, als der Bedacht darauf genom- men werden wird, sie von allgemeinen, ihrer ursprünglichen Bestimmung fremdartigen Umlagen künftighin ganz zu befreyen. Gegeben, Stuttgart, den 7. Jan. 1817. Auf Befehl des Königs. Königl. Geheimer Rath. Circulare an sämtliche Königl. Landvogteiämtcr. Die gegenwärtigen für die ärmeren Volksklassen vorzüglich drückenden Zeitumstän- de haben der regierenden Königin Majestät die Veranlassung gegeben, den Plan eines aus Männern und Frauen zusammengesezten Wohlthäcigkcits - Vereins auszuführen, welcher unter einer in hiesiger Residenz-Stadt sich bcffudenden Central - Leitung stehen, hingegen durch besondere Oberamts - und Local-Vereine seine Wirksamkeit äußern soll, und dessen Zweck vorzüglich dahin geht,, die öffentlichen Armenversorgungs - Anstalten therls durch freiwillige Beiträge, theils durch unentgelvliche Dienstleistungen zu untcrstü- zen, und die Lücken derselben möglichst zu ergänzen. , Indem man die Königliche Landvogteiämter hievon m Kenntmß seht, erwartet man zuversichtlich von ihrem pstichtmasigen Diensteifer, daß sie nicht nur selbst alles, was der Erreichung dieser hüchstwohlthatigen Absicht beförderlich ist, bereitwilligst bertragen, und denjenigen, welchen die Ausführung des Plans übertragen ist, mrt Rath und That an die Hand gehen, sondern auch die ihnen untergeordneten Oberamter hiezu anweisen werden. Stuttgart, den 7. Jan. 1817. Auf Befehl des Königs. Königl. Geheimer Rath- 11 Stuttgart. GenSd'armes Johann Peter Hafner vvn^ Vckbcrg, Oberamts Hall, fiFuß y Zoll groß, 2ö I. alt, von Profession ein Mczger, ist am 24. d. Mon. von der Reserve «Stuttgart desertirt. Derselbe trug bei seiner Entweichung die vollständige Gensd'armerie-Uniform nebst «Labet und Feuer» gewehr ohne Cartouche. Sämtliche Militär-und Civil» Obrigkeiten werden ersucht, denselben im Be» tretungsfall arretiren und hieher einliefern zu lasse». Cvmmandv der K. Gcnsd'armerie, Altstadt. Der Soldat Alexander Galstcr von Altstadt, vom Infanterie. Regiment Nro. 7. ist aus der Garnison Ulm desertirt. Hoch - und Wohllöbl. Polizei»und andere Behörden werden daher er» sucht, auf diesen Galster fahnden, ihn im Belretungöfall arretiren, und wohlverwahrt anher cinliefcr» zu lassen. Rotrweil, den ii. Dec. igiü. K. Oberamt. Böblingen. Der bei dem Kön. Leib-Infanterie-Regiment Nr. l. gestandene Soldat Johannes tick, von Weil im Schönbuch, hiesigen Oberamts gebürtig, hat sich am n. v. Mon. Abends, aus der arnison Stuttgart entfernt. Da er in seinem Geburtöoric nicht ausfindig zu machen ist ; so werden alle ^toch - und Wohllöbl. Obrigkeiten viemir geziemend c>lucht, auf diesen Dcscrtcur zu fahnden, und ihn im Betretungsfall zu arretiren und entweder an das Hochlvbl. Commando des König!. Leib- J'nfan» rerie-Regiments oder an die unterzcichnetc Stelle auSzuliefcrn. Den 17. Dec. Igtb. K. Oberamt. Can stadt. Der bei der Kön. Armee»Eqm'pirungö- Compagnie 2te Abtheilung stehende Soldat Wilhelm Junghans yon hier, hat sich nicht nur eines Betrugs, sondern auch der Desertion höchst wer« dächtig gemacht. Sämtliche Militär- und Civil - Behörden werden nun geziemend ersucht, auf denselben gefällig fahnden, und ihn im Bctretungsfall wohlverwahrt hieher cinlicfern zu lassen. Den 7. Dec. *616. K. Oberamt. Deiöl ingen. Der bei dem Kön. Infanterie-Regiment Nr. l. gestandene Hautboist Johannes Göz von Deislingen, dar sich von seinem Regiment entfernt, und ist wahrscheinlich desertirt. Hoch-und Wohllöbl. Polizei - und andere Behörden werden daher geziemend ersucht, auf diesen Gsz zu fahnden, ihn im Betretungssall arretiren, und wohlverwahrt anher einliefern zu lassen. Signalement. Göz ist 22 I. alt, 5 Fuß 12 Zoll groß, von starker Starur, länglichter Gcsichtsform, er hat blonde Haa- re^, dergleichen Augdrauncn, blaue Augen, breite Nase, aufgeworfenen Mund, volle Watigcn, gute Zahne, schmales Kinn, gerade Beine, ohne ei» anderes bemerklichcs Kennzeichen. Den ii. Dec. I8l6- K. Oberamt Rotweil. . Reich en ba cb- Der unter dem K. Linien.Infanterie»Regiment Nr. 4. gestandene Gemeine Mi- chael Majcr von Reichenbach, diffeitige» Oberamtö, ist am t9. d. Mon. aus der Garnison Ulm tcser» tirt. Es werden daher alle Hoch - und Wohllöbl. Orts - Obrigkeiten o-sucht, auf diesen Deserteur z» fahnden, und denselben im Beirerungsfall entweder an das Hochlöbl. Regiments-Commando oder an das Unterzeichnete Oberamt wohlverwahrt riulicfern zu lassen. Den 26. Dec. iöi6. K. Oberamt. Wangen. Von dem König!, Infanterie- Regiment Nr. 5. Prinz Friedrich, ist der Gemeine Jo- seph Schuwerk von Christazhofen, hiesigen Oberamis, den 5. Okt. d. I. auö der Garnison Stuttgart desertirt. Kbnigl. Hochlöbl. Oberämter werden daher geziemend ersucht, auf diesen Deserteur fahnden, und j,u Bcrretungöfall wohlverwahrt an die Unterzeichnete Stelle cinlicfern zu lassen. Den 2. Dec. IS16. K. Obcramt. Winnenden. Der bei dem Kön. Infanterie-Regiment Nr. 6. gestandene Unteroffizier, Göttlich Sprosser von Winnenden ist ans der Garnison Ludwigöburg den So Sept. d. I. desertirt. In Gemas« heit allerhöchste» Befehls dcS HochprciSl. Kriegs - Departement 1 Section vom 6. vor Monats werden daher sämtliche Hoch - und Wohllöbl. Polizei - Stellen geziemend ersucht, auf diesen Flüchtling zu fahn- den und ihn auf Betreten wohlverwahrt dem Hochlöbls Regiments-Commando, öder dem hiesigen Ober- amt cinlicfern zn lassen. Waiblingen, den 6. Dec. 18Ich K. Oberamt. Stuttgart. Nachstehende Personen wandern mit allerhöchster Genehmigung aus dem Königrei- che , und werden 1 Jahr lang durch tüchtige Bürgen in ihre« Ottm vertreten. Alle diejenigen, weiche an diese Auswanderer rechtliche Ansprache machen zu kennen glauben, habe» sich daher wegen deren Er« kedigung an die betreffenden Schulthcißcnämrer zu wrndcn. i) Anna Cacharina Stierliu, und 2) Joh. Ludwig Schult, von Rohr. 3) Michael Zimmermann, von Mußberg. 4) Johann Jakob Kayßer, von Waldenbuch. 5) Jakob Rath, von Rohr. 6) Joh. Clsäßcr, von Vaihingen. 7) Christoph Schwab, von Plieningen. Den 2. Dec. lüi6. K. Amts-Oberamt. Baknang. Nachbenannte Personen haben die Erlaubnis erhalten, gegen Aufstellung tüchtiger Bürgen sogleich auswandern zu dürfen. Es werden daher alle diejenige, welche rechtliche Forderungen und Ansprüche an dieselbe zu machen haben , andurch ausgefordert, solche innerhalb eines Jahres bei un« terzeichnerer Behörde einzugeben. Die Auswanderer sind: Eva Carharina Geigerin von Murrbardt. Jung Johann Mauser von Groshöchberg, mit Familie. Johannes Mai, Schloßer von Oppenweiler, mit Familie. Johannes Halt von da, mit Familie. Die ledige Barbara Mai von da. Der ledige We« bergescll Johann Andreas Koch allda. Die ledige Cathariva Klozin von Bruch. Die ledige Anna Ma» ria Akermannin von da. Melchior Maier von Bruch mit Familie. Johannes Hahnle von Maubach, mit Familie. Schumacher Jakob Körner von da, mit Familie. Jvhanu Mattheus Kloz von Köllen« berg. Müller Göttlich Kaferle von. Baknang; und Gottfried Akermann von Waltenweiler mit Familie. Den 23. Nov. 1Ü16. K. Oberamt. Calw Joseph Friedrich Maier » Beker von Oberhaugsteit hat Auswanderungs-Erlanbniß nach Mühlheim, Johann Jakob Seeger, Weber von MartinSmvos nach Klmgeruhal erhalten. Wer etwas an dieselbe zu fordern hat, kann sich bei den betreffenden Schulthcißenamtern binnen Jahresfrist melden. Den y. Nov. iöl£i. K, Oberamt. Eßlingen. Der Schaasknecht, Christoph Specht von Zell, hat sich eines Schaaf« Diebstahls höchst verdächtig gemacht. Alke obrigkeitliche Behörden werden daher ersucht, auf denselben fahnden, und auf Betreten an die Unterzeichnete Selle cinliefern zu lassen. Derselbe ist 23 I. alt, 5 Fuß y Zoll groß , hat eine aufrechte Statur, ein langes Gesicht, blonde Haare, rothen Bakenbart, blaue Augen und gute Zähne. Gewöhnlich trägt er einen blautüchenen Schäferrok, eine rvthe Weste, weiße lange Hosen , eine schwarz wollene Pudelkappe und Schuhe. Den 17. Dec. iöi6.. K. Oberamt. NotteNburg am Neckar. Der freiwillige Arbeiter Titer Classe von dem hiesigen Zwangs-Ar» bei'ts-Jusiitnt, Johannes Schempp von Winterlingen, Oberamts Bahlingen, istgestern von seinem Ausgang nicht mehr zurükgckommen. Alle obrigkeitliche Behörden werden daher gehorsamsi ersucht, auf diesen Zlücht« hing zu fahnden, und ihn im Betretunqsfail hieher cinzuliefern. Signalement. Derselbe ist 25 I. alb, 5. Fuß 8 Zoll 4 Linien groß , langlichter Sratur, blaßen Gesichts,, hck braune Haare, dergleichen Augbrauncn, graue Augen, lange Nase, gewöhnlichen Mund, eingefallene Wangen, gute Zähne, run» des Kinn, und gerade Beine. Bekleidet war er mit i rußischcn Kappe, 1 alten rothen Weste, l grauen Nvk, alten blauen langem Hosen, Schuhen, grauem Strümpfen und l schwarzen Halstuch. Den lg. Drcemb I8i6. K. Oberamt.. N r a ch. Den ö. d. Mon. Morgens wurde unfern der hiesigen Blaiche der Leichnam eines 35 bis 40 jährigen Mannes, gefunden, welcher Abends zuvor im neugefallenen Schnee verirrt, in den Bleich- graben gefallen, und durch Frost und Ermattung umgekommen zu seyn scheint. Der Verunglükte war mittlerer Größe , hatte dunkelbraune Haare a la Titus geschnitten, dunkelbraunen Bakenbart und Aug, braunen , hohe Stirne, braune Augen, Habichtsnase, großen Mund, schöne aber etwas mangelhafte Zahne, einige Blasen und Geschwüre an den Aorsüffen, war sehr mager, trug einen runden Hut, ein neues rothes weißgedupftcs kottuneueö Halstuch, ein dunkelblaues tuchenes Sollet mit weißen Husaren« knöpfen, lange und weite dunkelblau, töch-ne Brürileidrr, Stiefel, leinene Strümpfe, ein ryittclfeineö Hemd mit W» gezeichnet, leinene Unterhosen, eine weis und rothc Pique - Weste und cm. roth und blau gestreiftes Nustuch mit J. W. gezeichnet. Sämtliche Polizei - Behörden werden cr,ucht, das, was ih« üe« etwa von der Person dieses Unglüklicheu bekannt werden, möchte,, der unterzeichnten Stelle mitzu» cheilen,. Den 17., Dec.. 1816, K- Oberamt. Nrv. 3. I8l?. iS Königlich - WürtttlNbergisches Staats-Md RtgittMgs-Blatt. Samstag r ii. Jan. KdnIgl. Verordnung, die Bestrafung der gewaltsamen Widcrsezllchlcit gegen die Obrigkeit und deren Diener bctrfu. ä, iZ. Dec. 1L16. W i l h e l in re. Wir haben Uns über die wegen Bestrafung der gewaltsamen Widersetzlichkeit gegen Obrigkeitliche Personen rmd Diener bestehende Gesetze Vortrag erstatten lassen. Wir sind dabey überzeugt worden, Laß das in der General-Verordnung vom 5. Marz 1810. §. 26. auf solche Vergehen gesetzte Minimum der Strafe in manchen Fal- len, wo die Verfehlung bloß durch Trunk, Leidenschaft oder falsche Vorstellungen in Beziehung auf einzelne amtliche Handlungen herbeygeführt worden, ohne» erhebliche Gewalt oder Beschädigung geschehen, und nicht an einer obrigkeitlichen Person höheren Standes verübt worden ist, auch der Thater sich vorher als ein guter und gehorsamer Untecthan betragen hatte, eine unverhaltnißmäßige Härte enthält. In Rüksicht dieser Betrachtungen wollen Wir daher, nach Vernehmung Unseres Geheimen Raths/ bis zur bevorstehenden Revision aller Straf-Gesetze, vorlausig die eben erwähnte Verordnung dahin abgeändert haben, daß das in derselben bestimmte Straf-Minimum, wenn die Widersetzlichkeit zwar mit wirklicher Anlegung von Gewalt oder ernstlicher Androhung derselben, jedoch ohne Waffen oder thatliche Mishandlung verübt worden ist, in vierwö- chiger Gefängniß - Festungs - oder Zuchthauß- Strafe, wenn aber die Führung von Waf- fen, oder thatliche Mißhandlung hinzugekommen ist , in dreymonatlicher Festungs - oder Zuchthauß- Strafe bestehen soll. Wir befehlen hierdurch Unseren Gerichten, sich nach dieser Verordnung zu achten, und versehen uns übrigens zu denselben, daß sie in jedem vorkoinmenden Falle, Sie grös- sere oder geringere Schädlichkeit der einzelnen That gehörig berüksichtigen und nach Be- schaffenheit des Gegenstandes der Renitenz, der Schwere der verübten Gewalt, des Standes und Benehmens dev mißhandelten Person und der sonstigen subjektiven Be- fchwerungs, oder Milderungs-Gründe, die Strafe innerhalb der bestimmten Gräme» richtig ju ermessen wissen werden. Gegeben, Stuttgart, den i3. Dec. 1816. Auf Befehl des Königs. Königs. Geheimer Rath. Königs..Verordnung, die Aufhebung der Verordnung vom 29. April 1814 wegen Ausdehnung des Gesetzes von Bestrafung des Hof-Diebstahls und eine vorläufige neue gesetzliche Bestimmung dieses Verbrechens betr» ä. 6. 13» Dec» 1816. W i lh el m re. Da Wir gnädigst erwogen haben, daß die Strenge der Gesetze gegen den H»f, Diebstahl, theils in der besondern Sicherheit, welche die Person des Regenten in seinen nächsten Umgebungen verbreiten, theils in dem höheren Schutz, der seiner Hofhaltung wegen der Schwierigkeit, ja Unmöglichkeit einer durchgängigen genauen Verwahrung des Herrschaftlichen Eigenthums, durch die abschröckende Wirkung jener Gesetze zugehen soll, ihren rechtlichen Grund hat, dieser Grund aber nur für die eigentlichen Königs. Residenz.- Schlösser, hingegen für andere herrschaftliche oder Privat-Wohnungen, wo der Regent sich mit seinem Hofe zeitlich aufhält, nur für die Zeit seines Aufenthalts daselbst vollständige Anwendung findet: so wollen Wir nach Vernehmung Unseres Kö, mgl. Geheimen Raths, die Verordnung vom 29. April 1814 wegen Ausdehnung des Begriffs des Hof-Diebstahls, auf die Entwendungen herrschaftlichen Eigenthums aus ir- gend einem der daselbst specificirten und der unter der Königs. Ober - Hof-Intendanz stehenden Schlösser und Gebäude, andurch aufgehoben, und, bis zu der bevorstehenden allgemeinen Revision der Straf-Gesetze, die früher befolgten. gemeinrechtlichen Bestim- mungen hierüber wieder in Kraft gesetzt haben, wocnach inskünftige eine solche Entwen- dung Königl. Eigenthums in den Königl. Residenz - Schlössern und den dazu gehöri- gen Office», ohne Unterschied der Gegenwart oder Abwesenheit des Regenten, in andern Königl. Schlössern, Privat-Wohnungen oder sonstigen Orten, wo der Regem zeitlich seinen Aufenthalt nimmt, aber nur wenn sie während der Zeit seines wirklichen Aufent- halts daselbst geschehen ist, als Hof- Diebstahl angesehen nnd bestraft werden soll. Gege, Len, Stuttq. den' i3. Der. 1816. Auf Befehl des Königs. Königs. Geheimer Rath. Königl. Verordnung, die Aushebung der Verordnung vom 6. Dec. 1806 die Präsumtion des Doli bey allen (Lassen - Resten betr. Ü.6. 13. Dec. 1816. Wilhelm rc. Wix haben Uns durch die an Uns erstatteten Vorträge über die Verordnung vom ». Dse. 1806 wegen Bestrafung der Lassen-Reste überzeugt, daß wenn schon der eigent- liche Sinn dieser Verordnung nicht dahin ging, bei jedem erhobenen Tassen-Reste oh- ne Unterschied den bösen Vorsatz schlechtweg zu unterstellen, und die Nachwersung .ei- ner «mdern Entftehungs, Art desselben'durcl, Zufall oder Schuld des Rechners auszu- schließen , gleickwohl ihre Fassung in dieser Hinsicht leicht Mißdeutungen veranlassen kön- «e, und die Aufstellung einer allgemeinen rechtlichen Vermuthung des böses Vorsatzes in dieser Art zu weit führe.... ,. Wir wollen daher, nach Vernehmung Unseres Königs. Geheimen Raths, die besag,' te Normal, Verfügung hiermit aufgehoben Haben , und verordnen sofort, daß es vorläu- fig und bis hierüber ein neues Landes - Gesetz gehörig berathen und erlassen werden kann, m allen vorkommenden Eaffen - Restfällen, rücksichtlich der Beurtheilung des vorhandenen Beweises für einen begangenen Eingriff, und der Nothwendigkeit eines^ Geständnisses des bösen Vorsatzes oder einer deßhalb genügenden Ueberführung des Rechners durch das Zusammentreffen der Umstände, durchaus bey den dießfalsigen Bestimmungen des ge- meinen Rechts verbleiben soll, wonach Unsere Königliche Gerichte sich künftig zu achtes Habens Stuttgart, den i3. Der. 1816. Auf Befehl des Komgs- Könrgl. Geheuner Rath. ^ Verordnung, das Verfahren der Criminal- und Oberämter bei Fertigung und Einsendung der Verzeichnisse über Criminal-Untersuchungs-Kosten betreffend. Da in vielen einzelnen Fallen zu bemerken war, dass die Königs. Criminal - und Oberämter bei Fertigung und Einsendung der Verzeichnisse über Criminal-Untersuchungs- Kosten nicht gleichförmig und ordnungsmäßig verfahren, so werden über die Behandlung dieses Gegenstands hiemit nachstehende allgemeine Vorschriften ertheilt. §. 1.. An das Königl. Criminal- Tribunal sind überhaupt nur die Kosten - Ver- zeichnisse über diejenigen Untersuchungen zur Decretur einzusenden, welche eigentliche Criminal -Vergehen, diese mögen leichterer , oder schwererer Art seyn, betreffen. §. 2. Die Kosten-Zettel über Untersuchungen anderer Art sind jederzeit derjeni- gen höheren Gerichts - oder Verwaltungs-Stelle vorzulegen, welche die Untersuchung an- geordnet hat, oder zu deren Geschäftskreis- sich der Gegenstand derselben an sich eignet. Insbesondere ist dieß rüksichtlich der Kosten-eines jeden Verfahrens, wobei die Eri- Minal- Rathe und Oberbeamte nicht-als Justiz - sondern als Polizei - Behörden handeln, und namentlich wegen der Kosten der Untersuchung gegen-die, nach der Instruktion vom 18. Nov. 1811. §, 27, und 46.- von- den- Oberämtern an die Criminal-Aemter einzulie- fernden, und dein Erfund zufolge nur zu polizeilichen Verfügungen sich eignenden Land- streicher , ferner hinsichtlich der Kosten des bloßen Transports von Verbrechern nach er- standener Strafe, oder von Vaganten und auszuweisenden Fremden zu beobachten. Von den, die Ausübung der Criminal, Gerichtsbarkeit, betreffenden , im. §. 1. be- rechneten Kosten haben sodann. Vorschrift für die Oberämter: §. 3. Die Oberämter in denjenigen Fällen, wo ihnen nach den bestehenden Gese- tzen nur die General-Untersuchung obliegt, das Verzeichniß der durch und während der- selben enstandenen Kosten bei Abgabe des Jnguisiten an das betreffende Criminal-Amt, diesem mit den erforderlichen Beilagen zur Aufnahme in das Haupt - Kosten - Verzeich, niß und weiteren Beförderung zu übergeben. L> 4. Wird der Jnquisit nach vollendeter Untersuchung und vor erfolgtem Spruch einem Oberamk ütn? Aufbewahrung in dem Gefängnisse feines Bezirks, zugeschike, o-ber nach erfolgtem Spruch zu Vollstrekung der erkannten Todes-Strafe oder einer Gesang- niß-Strafe übergeben, so sind nach Beendigung des 'Arrests, oder geschehener Vollstre- kuug der Strafe, die hiedurch verursachten Kosten gleichfalls dem betreffenden Criminal- Amt zur weiteren Verrechnung mitzutheilen. §. 5. Eben so ist es zu halten, wenn ein Oberamt in einer, vor einem anderen Oberamt, oder einem Criminalamt anhängigen Untersuchung um die Vornahme von Zeu- gen-Verhören, oder sonstiger einzelner gerichtlicher Handlungen in seinem Bezirk ersucht wird, und ist hier jedesmal bei Einsendung des Protokolls an die ersuchende Behörde das Verzeichniß der entstandenen Kosten anzufügen. $. 6. Bei solchen Untersuchungen, welche die Oberämter für sich vollführen, und dem Eriminal-Tribunal unmittelbar zur Entscheidung vorlegen, haben dieselben, statt wie es seither öfters geschehen, die Kostenzettel den Untersuchungs-Akten gleich beizule- gen , immer erst den entscheidenden Spruch und den Zeitpunkt der geschehenen 'Abliefe- rung des Verurtheilten an den Strafort abzuwarten, dann aber längstens in vier Wo- chen hie Kosten-Verzeichnisse bei dem Tribunal einzureichen. 7. In denjenigen Fallen endlich, deren Erledigung durch die Oberämter selbst geschieht, bleibt denselben die Decretur der Kosten überlassen, insofern deren Betrag die Summe von fünfzehn Gulden nicht übersteigt, und eine Zahlungsfähige Parthie zu dem Ersatz verurtheilt wird. Belaufen sich aber die Kosten höher, oder sollen solche von dem FiscuS übernommen werden, so ist die Decretur auch hier von dem Tribunal mittelst eines^kurzen Berichts einzuholen, welcher die Veranlassung und Erledigungs- Art der betreffenden Untersuchung im wesentlichen darstellt. Vorschrift für die Criminal - Aemter. §. 8. Die Criminal-Aemter haben von jeder, durch sie vollführten, und von ihnen dem Criminal-Tribunal zur Entscheidung einzuberichtenden Untersuchung das Haupt-Ko- sten- Verzeichniß zu verfassen und letzterer Behörde zur Deeretur vorzulegech §. g. Dieses Verzeichniß muß alle sowohl während der General- als «Lpeeral- Un- tersuchung entstandenen Kosten begreifen, und es ist zu dem Ende von den Criminal, Aemtern für jeden, ihnen zur Untersuchung übergebenen Jnquisiten, gleich bei dessen Einlieferung, ein eigenes Kosten-Verzeichniß anzulegen , in welches die, von den be- treffenden einzelnen Behörden und Personen einzuziehenden besonderen Kostenzettel, so wie die Zettel über die, von ihnen selbst anzurechnenden Kosten punrtenweise einzutra- gen sind. §. 10. Die Einsendung derselben geschieht, wie solches oben §. 6. für die Oberäm, ter verordnet ist, immer erst nach erfolgter Entscheidung der Sache, aber längstens vier Wochen nach geschehener Uebergabe des Verurtheilten an die vollstrekende Behörde. In der Zwischenzeit haben die Eriminal-Aemter für die gehörige Vervollständigung der befragten "Verzeichnisse, auf das genaueste zu sorgen, und deren gänzlichen Abschluß bis zu dem bestimmten Einsendungs-Termin so zu bewerkstelligen, daß inskünftige die ordnungswidrige Einreichung von Kosten-Nachträgen nicht weiter vorkomme. §. n. Wird ein Criminal - Amt zum Behuf einer, bei einer anderen Behörde an- hängigen Untersuchung um einzelne Verhöre eines Jnguisite», oder um Miitheilnng von Auszügen seiner Protokolle requirirt, so gilt rüksichcirch der, dadurch entstehenden Kosten die oben §. 5. für diesen Fall beiden Oberamtern ertheilte Vorschrift. A I l g c m eine Vorschrift. §. 12. Beide genannte Behörden haben übrigens ihre Kosten-Verzeichnisse jeder- zeit in gedoppelter Ausfertigung einzureichen und mit allen dazu gehörigen Belegen zu versehen. §. i3. Von mehreren und verschiedenen Untersuchungen dürfen diese Kosten - Ver- zeichnisse nie mehr mittelst Eines Berichts vorgelegt werden, sondern es ist hierzu in je- der einzelnen Untersuchungs-Sache ein eigener Bericht zu erstatten, Ln welchem die Zah- lungsfähigkeit, oder Mittellosigkeit der, zum Kosten-Ersatz verurtheilten Personen ange- geben, und in dessen Rubnk schon neben dem Namen des Znquisiten und dem betreff senden Vergehen auch der eigentliche Zweck des Berichts, daß nehmlich die Kostenzettel in dieser Untersuchungs - Sache damit vorgelegt werden, bemerkt werden muß. y- isi. Sind für einen Jnquissten ärztliche, oder wundärztliche Kosten aufgewen- det worden, so ist dieses unter der Rubrik des Berichts durch den Beysatz ,,ärztliche Kosten^ gleich sichtbar zu machen, und haben die Behörden bei solchen Fällen in Zu- kunft nnmer auch die Apotheker-Rechnungen durch den betreffenden -Oberamts - Arzt ge- hörig revidiren lind bezeugen zu lassen. §. i5. Würden die erngesendeten Kostenzettel den einsendenden Amts-Behörden nach drei Monaten nicht deeretirt zurükgeschikt worden scyn, so liegt den Letzteren ob, deren Decretur bei dein Königl. Criminal- Tribunal geziemend in Erinnerung zu bringen. Än dern man vorstehende Bestimmungen sämtlichen Königl. Criminal - und Ober- äintern hiermit eröffnet, werden dieselben angewiesen, bei Vermeidung angemessener Ord- nungs, Strafen sich darnach zu achten. Stuttgart, den 3i. Dec. 1816. Kön. Justiz - Ministerium, von der Lühe. Behörde für die Gesuche um Aufschub der Vollziehung von Leibesstrafen. Da die Gesuche um Aufschub der Vollziehung von Leibes-Strafen, welche bisher bei der Unterzeichneten Stelle einzureichen waren, von jetzt an dem Königl. Crnmnal- Tribunal zu übergeben sind, so wird solches andurch zur Nachachtung öffentlich bekannt geinacht. Stuttg. den si. Jan. 1817. K. Justiz-Ministerium, von der Lühe. Se. Königs. Maj. haben gnädigst verordnet, daß von einer eigenen, aus dem General-Major, Staatsrath v. Kerner, als Präsidenten, General-Auditor, Major v. Göriz, als Justitiar, Ober-Finanzrath Geßner und Kriegsrath, Major v. Rö- mer, niedergesezten Commission alle Schulden, welche von dem i. Mai i8o8an von dem Kriegs-Departement kontrahirt worden sind, auf das genaueste untersucht werden sollen. Es werden daher alle diejenigen, die eine Forderung an die Kriegs -Caffe zu ma- chen und solche noch nicht eingegeben haben, hiemit aufgefordert, ihre gehörig dokumentirtelr Rechnungen innerhalb 6 Wochen bei der Unterzeichneten Comimßion im Erdgeschoß des vor- maligen Kaufmann Heugelinschen Hauses in der Seegaße um so gewißer einzureichen, als ffe den im Unterlassungsfall hieraus entspringenden Nachtheil bei. dereinstiger Berichtigung der. Schulden der Kriegs-Casse nicht berüksichtigt.zu werden, sich selbst zuzuschreiben haben. Diejenigen Gläubiger der Kriegs-Casse., deren.Forderungen bereits bekannt sind, wer, den nach und nach einzeln zur Liquidation und resp. Abrechnung, besonders vvrgeladen wer» den.. Stuttg. den 8. Jan. 18,7. Königl.Commißion zur Untersuchung der Schulden- der Kriegs- Casse. Se- Königs. Majestät haben vermög allerhöchsten Reseripts vom 6. Jan.^den van dem Gesandtschaftsposten in München abberufenen Kamnierherrn Gremp v. Freu- denstein zum Staatsrath gnädigst, ernannt, und ihm. die Stelle eines ausserordentli, cheu bevollmächtigten Gesandten am Großherzoglich Badenschen Hofe übertragen. Se. König!. Ma). haben unterm 3. diß denen vormaligen Lieutenants v. Speth Granheim.und v. Blattmacher die Erlaubniß. ertheilt, die Armee /Uniform tragen zu dürfen; unterm 5. diß den. Oberlieutenant v-K ettler vom Infanterie-Regiment Nro. 5. mit. Abschied entlassen; unterm 8ten denen Unterlieutenants r v. Braun, vom Jnfant. Regiment Nr. 5, v.. Plank, vom Jnfant. Regim. Nr. io; Fieß, von, Jnfant. Negim. Nr..»», »n,d unterm 9. diß dem. Stabshauptmann v. Hopfgarten vom Cavall. Regim. Nr. die nachgesuchte Entlassung aus. dem. Militär, lezterein mit der Erlaubniß,. die. Armee- Uniform zu tragen,, ertheilt- Se. König l. Ma j est haben vermög allerhöchsten Reseripts vom st Jan., gnädigst, geruht, dem- bei., der/Sektion. der.'Krondomainen angestellten Secretar König mit Bei, behalcung seines Charakters. und Rangs die erledigte Registrators-Stelle bei dem Fi, uanz, Ministerium, und. die. hiedurch erledigte. Sccretärs - Stelle, bei der Section der Krondomainen den, bisher bei dem Finanz - Ministerium angestellten Secretar Herde- gen zu übertragen, sofort dentzbishcrigei, Polizeischrciber Sadler zum zweiten Canzelll, sten bei dem Finanz - Ministerium zu ernennen, und. dem ersten Canzellisten Foetti n-. g er den Secretars.- Character. zu crtheilen.. Se. Königs. Majest. haben, vermöge. Reseripts? vom 7. Jan. HöchstJhren bisherigen Leib - Arzt Fiedler zum wirklichen Königs. Leib -Medicus, und in dieser Ei, gcnschaft. zum Mitglied der Section des Medicinal - Wesens; sofort vermöge Reseripts. von cberrd. den bisherigen Geheimen Canzellisten R ö s l e r bei der geheim..Kriegs-Kanzlei zum Secretar. u. Registrator dieser Kanzlei ernannt, auch die erledigte. Unteramts-Arzts^ Stelle in Wnrzach, Oberamrs Leutkirch, dem praeti, sirmden Arzt. O. Schmid in Eliwangen. gnädigst übertragen.. Se. Köinigl. Majest haben gnädigst geruht,, vermög alls'.Höchsten Reseripts. vom -..Jan. die bisherigen Steuer- Revisoren. Hu» b er und G ü nz I.er zu Rechnungs., Räthey zu ernennen, das erledigte-Oberumgelder-2imt im Camera!-Bezirk Gaildorf dem bisherigen LitT- tenant H a k vom Invaliden - Corps, und. das erledigte Oberumgelder-Amt im Cameral-Bezirk Lorch, dem vormaligen Feld', webel Metsch von Löchgau zu übertragen; ferner vermag Rescripts vom 6. Jan. den bisherigen Oberumgeldec und Ober-Aeciser von Kreis in Friderichshafen in den Pensi'vnsstand zu versezen, und die hiedurch erledigte OberumgelderS-und Obermeisers-Stelle in dem Cameralbe- zirk Friderichshafen dem bisherigen Grenzzoller Veyh elman n von Nonnenbach, Ober- amts Tettnang, zu übertragen, sofort den vormaligen Lieutenant v. Lerchgeßner von Weingarten zum Grenzzoller i» Nonnenbach zu ernennen. Se. Königs. Mas. haben vermag allerhöchsten Nescripts vom 3.Jan. die erledig» te katholische Pfarrei Grünmectstetten, .-Oberamts Horb, dem bisherigen Pfarrer in Am, richshausen, Oberamts Künzelsan, Joseph Baumeister, und vermdg allerhöchster Resolution vom 5. Jan, die erledigte Caplanei in Unterailin» gen, Oberamts Tettnang, dem Vicar, Thomas Schweizer zu Wiesenstetten zu über» rragcn allergnädigst geruht. Stuttgart, den 9. Jan. 1817. Ihre Majestät die Königin, Sich ganz dem erhabenen Berufe hingebend, den Thron möglichst vielseitig beglückend zu machen, haben, mitten unter den rastlosen Bemühungen, überall umher neue Anstalten der Wohlthatigkeit zu begründen, auch ein älteres Institut für wohlthatige Zwecke nicht aus dem Auge verlohren, sondern heute Ihre mütterliche Theilnahme am Wohl der Waisen durch ein höchst huldreiches Geschenk von hundert und fünf und sechzig Gulden dargelegt. Ehrfurchtsvollster Dank da- für der wahrhaft großen Wohlthäterin! Die Vorsteher des K. Waisenhauses. Nachdem nunmehr die Zahl derjenigen, in den Feldzügen 1812. i8i3. 1814 und i8i5 verwundeten Königl. welche an die für sie bestimmte freiwilligen Beiträge Ansprache machen können, von der dazu niedergesezten Commission genau liquidict, und hierauf, nach den bei der ärztlichen Visitation Vorgefundenen, mehr 02er minder unglük- lichen Folgen der erlittenen Verwundung, in den von Seiner Majestät dem Köni- ge vorgeschriebenen 4 Elasten pflichtmäßig ausgeschieden war, wurde zu Vertheilung der disponiblen Gelder an die hiezu vorhandenen 3765 Prätendenten geschritten, nach wel- cher es die erste Elaste —< — 14 fl. ch kr. die zweite Elaste — —> 9 fl. 24 kr. die dritre Elaste — — 7 fl. 3 kr. die vierte Elaste — — [4 p. 42 kr. betroffen hat. Das Publikum wird nun hievon mit dem Anfügen in Kenntniß gesezt, daß die Alilitär-Spital-Verwaltung dahier mir der Ausbezahlung der Gelder an die Präten- denten , oder deren Erben, beauftragt ist. Wobei noch weiter bemerkt wird, daß der Ancheil derjenigen Verwundeten, kwelche vermißt sind, solange bei der Kriegs - Caffe deponirt bleibe/ als sie zu Folge der in die- sem Blatt bekannt gemachten Verordnung vom 2. Aug. 1815. noch nicht für rechtlich todt erklärt werden könne«. Stuttgart/ den 28. Dec. 1816. Kriegs-Minister, Graf von Franguemont. Cantsiadr. Es zieht gegenwärtig ein Betrüger umher/ der sich für einen Sohn des Bestanders Haag vom Jhinger Hof, und für einen Schwager des Ochsenwirth Link von hier ausgiebt, und sich hierdurch Credit und Gelegenheit zu Prellereyen zu verschaffen weiß. Er hat sich seit den leztern 14 Tagen in der Gegend von Eßlingen, Kirchheim, Tübingen und Rothenburg herumgetrieben, und es ist zu vermuthen, daß er seit kurzem bedeutende Betrügereien verübt habe. Das Publikum wird daher vor diesem gefährlichen Vaganten gewarnt, und zugleich sämtliche Polizei-Behörden ersucht, ihn auf Betreten in Untersuchung und Strafe zu ziehen, und ihn unschädlich zu machen. Signalement: Der angebliche Carl Haag ist etwa 5 Fuß 7 Zoll groß, ungefehr 27 Jahr alt, untersezter hübscher Statur, hat ein rundes Gesicht, eine gesunde, Gesichts- farbe, gute weiße Zahne, blonde Haare, einen Bakenbart, und gerade Beine. Er isi be- kleidet mit einem rothbarchetuen abgenähten Wammes, einem Brusttuch von gleichem Zeug, mit ziunernen Rollknöpfen, Sekigtem mit Schnüren umwundenen Fuhrmanns-Hut, wei- ßen kurzen ledernen Hosen, langen Stiefeln, welche er über die Knie herauf gezogen ge- habt/auch habe er einen neuen grauen Mantel mit 1 langen Ueberkragen bei sich gehabt. Er hatte kürzlich auf der rechten Seite ein Geschwür am Bauch, das ihn am Gehen hin- derte, und wodurch er wahrscheinlich noch jetzt kenntlich seyn dürfte, da diß Geschwür wahrscheinlich noch nicht geheilt seyn wird. Den 5. Jan. 1817. K. Oberamt. M 0 nrep 0 s. Ms Donnerstag den 23. Jan. d. I. werden aus der Maicrci dahier, § große 4 jährige Ochsen, 1 5 jähriger schöner Farre, 22 Kühe von zerschiedcncm Alter. ö andcrthalbjäbrige troger.be Kalben, 1 drcivierreljähriger Farrcn - Aiibiiidling, 5 Kuhkälber, und 1 Rindkalb, im bffcnrlichcn Auf- streich, und nur unter Vorbehalt des lczten Streichs, gegen gleich baare Bezahlung verkauft. Das Vieh ist Schweizer Racc, und durchgängig sowohl für Mezger als zur Nachzucht tauglich. Die Liebhaber wollen sich an beweibtem Tage Vormittags 9 Uhr hier M'.findcn. Den 5. Jan. 4817. Kon. Ockonvmic- Verwaltung. Lohen heim. Nächsten Montag den 13. d. M. und die folgenden Tage werden auf allerhöchsten Befehl die auf den Umgebungen zu Hohenheim und Carlshvf befindlichen Pappeln, Welche thcils alö Bau - tbeils als Brennholz lsinüzl werden können, auf dem Stamm an die Meistbietenden verkauft wer- den , und haben sich die Liebhaber an gedachten Tagen Vormittags 9 Uhr bei der Garben - Wirthschaft zu Hohenheim ciuzufindcn. Nellingen, den 7. Jan. 1-817«. K. Eameralamt. H o rgen. Die Schaaswaide zu Horgen , dir 100 Stak Hammclwaare oder Lo Stüke Mutter« schaafe erträgt, wird Donuerstaq den 16. Zsn. 1öi7 aus fernere 3 Jahre, und zwar von Gcorgii i6l7 bis 1620 verliehen werden. Die etwaigen. Liebhaber wollen gedachten «.ags Morgens 9 Uhr, versehen, mir vbcramtlich gesiegelten Zeugnissen über Prädikat und Vermögen auf hiesigem Rathhause sich cinfin- tzeu. Noklwei!,. den 36. Dee. 1816. K. Oberamt. Laufen- Die Schaaswaide von Laufen, deren Bestand zn Ende gegangen ist, wird Donnerstag den 16. Januar d. I.. Nachmittags 2 Uhr auf. fernere 3 Jahre verliehen werden. Diese Waide erträgt 166 Stuke Hammelwaare,. oder Lo Stüke Mutte'l'chaafe. Liebhaber, wollen gedachten Tags. versehen, «er oberamilich, gesiegelten! Zeugnissen, über Prädikat und Vermöge», auf diesigem Rathhaus sich eiufin-. den. Rottweik. den 4.. Jan.. 1617^ K. Oberamt. Nro. 4 f 8 1? Königlich - Württembergisches StLLtZ-Siid Regterngß-Blatt. Samstag, J&, Jan. Verordnung, den Pferde-Verkauf betreffend. Da Se. Königl. Majestät das Verbot des Verkaufs von Pferden unter drei Jahren ins Ausland aufgehoben, und die Aceife von ins Ausland verkauften Pferden bei Fohlen unter zwei Jahren auf 6 kr. vom Gtildcn, und bei älteren Pferden auf Z kr. vom Gulden herabgesezt haben; so wird dieses hiemit allgemein zur Nachricht und Nach- achtung bekannt gemacht. Stuttg. den g. Jan. 1817. Auf Befehl des Königs. Königs. Geheimer Rath. Aufhebung des Eingangs» Zolls vom Reis. Da Se. Königl. Majestät den Eingangs-Zoll vom Reis, unter der in der Verordnung vom 8 Nov. v. I. Nro. 2. enthaltenen Bestimmung, luS zum i. Aug. 1817 aufzuheben gnädigst geruht haben ; so wird solches hierdurch allgemein bekannt gemacht. Stuttgart, deir 16. Jan. 1818. Auf Befehl des Königs. Königl. Geheimer Rath. Die Tilgung der auf den Kbnigl. Casscn haftenden Zahlungs-Rückstände Herr. Se. Königl. Majestät haben in Ansehung der auf den Königl. Casseu haften- den Zahlungs-Rükstande, worunter jedoch die von der Königl. Kriegs- Caffe nicht be- griffen sind, beschlossen, daß zu deren allmähliger Tilgung ein besonderer Fonds aus den Aetiv- Ausständen gebildet werden soll, und zu dem Ende folgende Anordnungen getroffen. 1) Unter die Aetiv - Ausstände sind zu rechnen: alle verfallene unverzinsliche Posten an Geld und Naturalien aus der laufenden Administration, im Gegenfaz von Ca- pital - Anlehnungen, unverfallenen Kaufschittingen u. d. gl. und der zu bildende neue Tilgungsfonds umfaßt alle Ausstände, welche in Len Rechnungen der Haupt- Staats -Caffe, der .Ober - Steuer - Caffe, der Cameral - Verwaltungen, der Forst- Lassen - Aemter, der Eisen - und Salz - Faktorien, der Zoll -^lcc^ - Tax - Umgeldxw Stempel - und anderer Königs. Einnehmereien, laufen. 2) Zu den Passiv - Rükstanden gehören: alle Forderungen, welche an die Bau-Mar, stalls - Mf-Oeconomie - Theater - Polizei - Schreibmaterialien-Verwaltungs -Zund an eine der vorbenannten Haupt - oder Unter-Lassen, von irgend einer Seite aus Rechts-Titeln, die vor dem hienach bestimmten Normal-Termin vorhanden,^und bis dorthin von rechtlichen Folgen waren, gemacht werden. 5) Als Termin für die Activ - so wie für die Passiv- Rükstande wird der Rechnungs- Schluß auf Georgii 1816 dergestalt festgesetzt, daß diejenigen Posten, welche bis dahin nicht eingegangen, oder nicht bezahlt waren, als Ausstände betrachtet und behandelt. werden. Deswegen dürfen die Landbeamtungen zu Berichtigung ihrer bis Georgii 1816 unbezahlc gebliebenen Schuldigkeiten nichts mehr von den laufenden Einnahmen, sondern nur die eingehenden Activ -Ausstände verwenden, und sie müssen jedes Jahr am Rechnungsschluß eine besondere Liquidation über die Activ - und Passi'v- Ausstande einsenden; auch sind von den Sectionen der Staats-Rechnungen, der Staats - Lassen, der Kronfvrste u. s. w. die in dem laufenden Rechnungs - Jahr zur Bezahlung dccrctirten, vor Georgii 1816 entstandenen Forderungen dem Spe- cial- Tilgungs- Fonds als ein Vorschuß zu uotiren. Von den Steuer - Ausstanden sind jedoch diejenigen auszunehmen, welche von dem Zeitraum vor Georgi i8oö herrühren, und schon damals auf den AmtspstKgen der alten Lai,de hastcteiu ä) Für die Liquidation und die Beitreibung der 'Activ-Ausstände, so wie für die allmahlige und verhältnißmaßige Bezahlung der Passiv - Rükstande, ist eine beson- dere Ausstands-Commission niedergesezt, zu welcher der Staaksrath v. Wekher- lin, als Chef, der Justitiar von der Steuer- Sectiori vr. Gmelin, als Justitiar, der Ober-Finanz-Rath Frisch, als weiterer Rath, und die Rechnungs- Rathe Huber und Günzler, als Ausstands missaricn Com, ernannt sind.. _ , Diese Commission, welcher sämtliche Finanz - Sektionen vollständige Verzeichnisse ih- rer Activ - Ausstände zu übergeben haben, leitet das ganze Geschäft der Liquidation und des Einzugs, fo wieder Bezahlung der Passiv-Rükstande. Sie bedient sich für die Liquidation und den Einzug der Aktiv - Ausstände, theils der ordentlichen Cassiere, theils der Landvogtei - Steuer - Rathe, theils der Ausstands-Commissarien, und ist be- vollmächtigt, alle gesezliche Mittel für die Liquidation und den Einzug anzuwenden, auf Zahlungstermine und partielle Nachlässe unter Vorbehalt höherer Ratisication zu akkor- dicen, auch illiquide und inexigible Posten in Abgang zu decretiren. Einer der Ausstands- Commissarien führt die Casse und Rechnung über sämtliche Activ-und Passiv - Rükstam de, die Landbeamten und sonstigen Cassiere, sind also seine Unter-Embringer. Den Landbeamten und Cassieren, welche mit der Richtigstellung und dem Dckast- Einzug der Ausstände beauftragt sind, wird eine Einzugs-Gebühr von 1 procent ver, williget, welche ihnen, wenn sie beides, die Liquidation und d^n Einzug besorgen, aus- ßhlleslich rukommt', wovon sie aber, wenn besondere Commissarren, oder die Steuer Rache zu gewissen Geschäften gebraucht werden, die denselben gebührenden Diäten und Reisekosten, welche auch den Steuerrathen zugestanden werden, abzugeben haben. 5) Die Liquidation der Passiv -Rükstande wird in der Regel von jeder Verwaltungö, Behörde, welche die Forderung angeht, besorgt; für die Liquidation der Forderun- gen an die Hof-und Bau-Lassen ist hingegen eine besondere Commission nieder- gesezt. ») Alle Passiv-Rükstande, welche von dieser Commission, so wre von den übrigen Verwaltungs-Behörden, untersucht, geprüft, und für liquid erklärt sind, werden der Ausstmids - Commission zur Berichtigung übergeben. 7) Da die Befriedigung der Prätendenten nur nach dem Verhaltniß der eingehenden Activ-Ausstände, welche übrigens hiezu mehr als zureichend seyn werden, geschehen kann, so wird vorläufig^ ein Theil von den dringendsten Forderungen der Bau- Cassen - und anderer Gläubiger mit 200,000 st. auf das allgemeine Staats-Schuft denzahlnngs - Institut in Verzinnfung übernommen, wobei Se. Kö nigl. Maje- stät ausdrüklich erklären, daß nach bezahlten Passiv - Rükständen von dem Ueber, fchuß des Special- Tilgungs - Fonds dem allgemeinen Institut die Capital- und Ziuß-Vorschüsse wieder vollständig vergütet werden sollen. Rach all Vorstehendem hat nun jede zu dem Departement der Finanzen gehörige Stelle in ihrem Theile sich zu achten. Stuttgart, den i5. Jan. 1817. Auf Befehl des Königs. Finanz-Ministerium, v. Otto». ■ Rechts» Erkenntnisse des Kön. Ober, Justiz» Collegiums. 1) Die Appellations - Sache des Johannes Kirchner von Pfedelbach, Inten Anten, gegen Jacob Horcher auf dein Breitenauerhof, Jäten Aten, p&o arresti, wurde wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde per Refa-ipt. von Amtswegen verworfen. Stutt- gart, den 17. Dec. i8i(j. 2) In der Appellations - Sache von Biberach zwischen dem Rentbeamten Blum da- selbst, als Grast, v. Plettenbergschen Administrations-Beamten, Kl. Anten, und dem Pfarrer Joseph Figel zu Beltringen, Bekl. Aten, ein Növal- Zehend-Recht betr., wurde die Urthel voriger Instanz in der Hauptsache bestätigt, in Ansehung des KostenpunctS aber abgeändert. Stuttg. den z3. Der. 1816. 3) In der von der Justiz - Section des Königs. Kriegs - Departements an das Königl. Ober - Justiz -'Collegium übergegangenen Concurssache des bei dem Infanterie- Regiment Nr. 6. gestandenen seit dem russischen Feldzuge vermißten Lieutenants Julius v. Lefuire aus Mergrißhausen, wurde die Locations -Urthel gefällt. Stuttgart , den 28. Dec. 1816. 4) In der von der Justiz - Section des Königs. Kriegs-Departements an das Kö- nigs. -Ober-Justiz- Collegium übergegangenen Debitsache des im Felde gebliebenen Haupt-- mauns v. Zinkernagel aus Wallerstein,. wurde das Locations - Urthel gefallt., lbid» eod. s4 Erkenntnisse dcS König!. Ehe-Gerichts. Den 8. Ian. 1817 wurden geschieden: 1) Maria Elisabetha Lindner, geb. Nerlinger von Stuttgart/ Kl. von Carl August Lindner, Gärtner daselbst, Bett, ex cap. adulterii, unter Verurcheilung des Beklagtenjchn die Kosten. 2) Regine Müller, geb. Weidlin von Ulm, Kl. von Daniel Müller, Kaufmann daselbst, Bett, ex cap. quafi defert. unter Verurcheilung des Beklagten in die Kosten. 5) Anna Maria Hilzinger, geb. Stör; von Tuttlingen, Kl. von Johann Hilstn- ger, Bäcker daselbst, Bett, ex cgp. qnaü deserr. unter Verurcheilung des Beklagten in die Kosten. Se. Königl. Majestät haben verinögj Rescripts vom 3. Januar dem Bankier Joseph v. Dieterich zu Wien, zum Beweis der höchsten Zufriedenheit mit den von ihm in wichtigen Fällen dem Staate geleisteten nüzlichen und wesentlichen Diensten, das kleine Kreuz des Königl. Civil-Verdienst--Ordens gnädigst zu ertheilen geruhet. S e. Königl. Ma). haben unterm 8. Jan. den seitherigen Comncandeur der Gar- de zu Fuß, Generalmajor v. Hüpede« zum Brigadier der im Elsaß stehenden Infan- terie ernannt, und unterm ist. diß dem General- Quartiermeister, Generalmajor ,von Varnbü hler die Erlaubniß ertheilt, den ihm von des Kaisers von Rußland Majestät verliehe- nen St. Annen - Orden iter Classe zu tragen. Se. Königl. Majest. haben bei der Organisation der Hof-und Domainen-Kam- mer durch Höchstes Deerer vom z5. Dee. vor. Jahrs gnädigst ernannt: Zum Geheimen Hof-und Domarnen-Rath, auch Vorsitzenden Rath, den seitheri- gen Geheimen Ober-Finanzrath v. Wullen; Zu Hof-und Domainen - Rathen : den bisherigen Hof-und Domainen-Rath Seyffer, zugleich Vorstand der Bau- und Garten - Direction, den Hof-und Justiz-Rath Gerber, den bisherigen Landvogtei-Steuerrath zu Ulm, Tjafel, zugleich Vorstand der Prä- sidial - Kanzley, den Ober-Hof-Cassier, Hof-und Domainen-Rath Rey scher; zum Assessor bei der Hof-und Domainen-Kammer: den seitherigen Sccretar bei der Section der Eommuu-Verwaltung, Steudel, zugleich Vorstand der Collegial- Kanzlei; zum Referendar: den Candidaten Weckh erlin; Sodann zu Expeditoren: den bisherigen Rechnungsrath bei der Seetion der Staats-Rechnungen, Minner, als Registrator, den bisherigen Rechnungsrath bei der allgemeinen Staats-Schuldenzahlungs-Casse, Gärt tu er, als Rechnungs-Revisor, den bisherigen Güter - Inspektor zu Ellwangen, Kleinknechi, als Seeretär, den bisherigen Buchhattec bei der Sektion der Steuern, Uufried, als Rechnungs- Revisor,. Len bisherigen Hofkammer-Buchhalter, Wiedersheim, als Rechnungs-Revisor, den vormaligen Lberamts-Actuar zu Göppingen, Linck, als Seeretär, zugleich zum Seeretär und Registrator bei der Präsidial - Kanzler), den bisherigen Rechnringskommijsar zu Ulm, Weizsaker, als Rechnungs Revisor, den bisherigen Hof-Kammer-Seeretär Hezer, als Secretar, den bisherigen -Ober-Finanz-Kammer-Buchhalter Sallmann, als Rechnungs- Revisor, ■. den bisherigen Sekretariats - Aocesststen bei der Königl. Staats-Rechnungs- Sektion, Breitmayer, als Rechnungs-Revisor, und den seitherigerigen Schreibtisch-Inspektor Lei dem K. Criminal-Tribunal/ Minde- rer, als Registranren; zu Kanzellisteu: den bisherigen Kanzellisteu bei der Bau-und Garten-Direktion, Bitzer, den bisherigen Stabs-Quartiermeister Günzler, zugleich zum Kanzellisteu bei der Präsidial - Kanzley, und den seitherigen Hof-Kammer-Kanzellisten, Hehl. Se. Königl. Majest. haben verrnög allerhöchsten Reskripts vom ,4. Jan. den seitherigen Sekretariats-Accefsi'steu Weckherlin zum wirklichen Secretar beider Sectio» der mnern Administration gnädigst ernannt. Se. Königl. Majest, haben allergnädigst geruht, vermag allerhöchster Resolution vom 9, Jan. die erledigte Pfarrei Pflummern, Diö- cese Blaubeuren, dem Vikar Schmoller in Bernstadt zu übertragen; verinög Resolution vom n Jan. den katholischen Pfarrer Fo ichoig zu-Obernau, -Oöeramts und Landkapitels Rottenburg auf fern Ansuchen mit Pension in den Ruhe- stand zu versezen; vermög Resolution vom i3. Jan. die erledigte Pfarrei Ohmenhaufen, Diöcese Reut- lingen, dem Pfarrer ^1. Scholl zu Erpsingen, die Pfarrei Oberndorf, Landkapitels Rottenburg, dem Pfarrer Cajetan Geist zu Liesing bei Wien, und die Repetenten - Stelle am Priester - Seminarium zu Ellwangen, dem Präparanden Regele daselbst; auch vermög Resolution vom ist. Jan. die erledigte Pfarrei Mundingen, Diöcese Blau- beuren, dem Vicar l^l. Hailer zu Nagold zu übertragen. Stuttgart, den 11. Jan. ,817. Se. Königl. Majestät haben -heute die Waisen-Anstalt mit dem Ausflüße ber sonderer Königlichen Gnade durch ein huldvolles Geschenk von fünfhundert vierzig Gulden beglückt. Heil dem Könige, dem es hoher Genuß Seiner Größe ist, woA m thun! fHcil -em Volke, dein, diel segnende Fürsehung solch einen König verlieh/ Die Vorsteher des K. Waisenhauses. r" (Anzeige entdekter Diebstähle.) Seit einiger Zeit wurden theils in Waldenbuch' selbst, theils in der Nähe dieses Orts mehrere Diebstähle begangen, ohne daß man, al- ler Nachsnchungen ungeachtet, bisher- die Thäter entdecken konnte. Bei der in dem Hauss des Johannes Vogt, Schlossers zu Waldenbuch , vorgenommenen Untersuchung hat sich aber nun eine Menge entwendeter Effecten vorgefunden. Indem man dieses zur allge- meinen Kenntniß bringt, werden zugleich diejenigen, welche seit einiger Zeit bestolen worden sind, aufgefordert, dem Amtsoberamte eine Anzeige davon zu machen, und dis. ihnen entwendeten Effecten gehörig zu Locumentiren. Den i3. Jan. 1817. Kön. Amtsoberamt Stuttgart. Göppingen.. Der sufpendirte Stadt-Umgelder und Unterhäuser Christoph Schmid von hier, hat sich vor einigen Monaten unvermuthet von Haus entfernt, ohne daß bis fezt dessen Aufenthalt ansgekundschaftet werden können; da Schmid in eine Untersuchung verwikelt, und .deshalb noch weiter zu vernehmen ist , hiernächst gegen denselben viele Schulden eingeklagt worden; so wird Schmid anmit aufgeforöert, sich unverzüglich vor hiesigem Oberamt zu stellen. Auch werden alle Hoch -- und Löbl. Obrigkeiten ersucht» den Schmid , wo er sich findet, in sein Hkimwesen zu verweisen , oder nöthiHen falls.- hieher transportiren zu lassen. Den g. Jan. 1617.. K. Oberamt. Ludwigsvurg. Monrepos. Am Donnerstag den 3v. Fan. Vormittags 9 Uhr werden i-M MourepoS-19 Stuttru » Pferde von 6 bis io-Jahren, 3 vierspännige Leiterwagen, 1 vollständiger Dop» pclkastcn, und 3 vierspännige, und V2späuniges französisches Pferd- Gejchirr. gegen baare Bezahlurog mi Aufstreich verkauft, wozu die Liebhaber cingeladen werden. Den ±4. Jan. 1817. Kön. provls. Hofbauverwaltung und Kon. Occonomie- Verwaltung Monrepos. Monrepos-. Das hiesige Königs. Malerei - Gut wird auf y Jahre, ncmlich von Lichtmeß 1817 tis dahin ±626 in Pacht, gegeben. Die Lage desselben ist schön, Mld. besteht das Gut in 334 Morgcm 1 Mt. Akcrs, und iv3 Morg. 3 Mt. Wiesen, welch sämtliche Güter von einer vorzüglichen Obsbaum» Allee eingefaßt, und gehend - und Steuerfrei sind,.. Dieses Gut ist in dem besten Zustande, und wer» den dem - Pachter die u'vihrge Wohngebäude, sehr, große Scheuer und geräumige Vieh, und Cchaaf» Stallnng. angewiesen. Freitag den 3t. Jan. Vormittags 9 Uhr, ist die Derleihungs - Verhandlung in vissektiger Amtsstube, und werden hiezu nur. solche Männer zugclassen^. die sich durch amtliche Zeugnisse,., nicht nur sowohl wegen der zu diesem Pacht gehörigen Größe ihres Vermögens, als auch wegen ihres Prädikats und ihren Landwirthschastlichen Kenntnissen, zur Genüge auszuweise» vermögen. Den 16.. Jan, Ulf,.' Köu. Oeeonoinie-Lenvaltunz, M o n r e p o s'. Bis Donnerstag den-23. Jüm d..J. werden aus der Maierei dahier, ö große 4 jährige Ochsen, i 5 jähriger schöner Faire, 22 Kühe von zcrsckicdcncm Alter, 8 anderthalbjährige tragende Kalben, i dreiv-ierteljabriger Farren » Anbjndling', 6 ,Kuhkälber , und i Rindkalb, iw öffentlichen Aus« streich,. und nur unter Vorbehalt des' legten Streichs, gegen gleich baare Bezahlung verkauft. Das Vieh- ist Schweizer Rare, und durchgängig sowohl für Mczgcr als zur Nachzucht tauglich. Die LiebhabkN -Mollen sich an hmieldteM Tage Vormittags 9. Uhr hier einfinden.. Den 5. Jan. 1817. Kön. Sckoiwmic- Verwaltung, 3Lj Bibi-r a ch. Am 31. Jan. 18 l 7 werden in der hiesigen Obei'forstamts-Stube DermitiagK 10 Uhr Mich und 60 Stük Wilirhäuie im Aufstreich gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden, wobei sich 'die Liebhaber hierzu einfinden wollen. Den 7. Jan. 1Ö17. K. Oberforst» und Forstkaffen-Amt. L aussen. Die auf den-hcrrschaftl. Kästen zu Lausten, Mundelsheim und Wahlheim befindlich« Aruch gatmngcn Mühlkorn, Erbse», Linsen, Wicken, Ackerbohncn sind zum Verkauf auSgesezt worden. Die vieohab.cr mögen die Früchten in Augenschein nehmen , und dann Käufe abschließen. Den % Jan» i8i7'' K. Cameralamt. Ehingen an der Do man. Die Sommer- Schaafwaide von der Commun Donanri'eden im Er- trag von 100 Stük wird am 6. Febr. d. I. im öffentlichen Aufstreich auf 3 Jahre verliehen. Die Lieb- haber haben sich daher an .gedachtem Tage Vormittags y Uhr dahier auf dem Rathhaus eiuzusindm. Den 7. Jan. I8t7. K. Oberamt. Rotweil. Der bienach signalisirte bei dem Infanterie - Regiment Nr. 12, gestandene Gemeine, Jo'eph Schaible von -0£«r gebürtig, welcher schon einmal wegen Desertions - Verdacht mit 6 wöchigem Festung-'- rrrest belegt worden, ist am 22. Nov. vor. I. aus der Garnison zu Hohenaspcrg entwichen. Es werden d. ''er alle oAvch - und Wohllödl. Behörden gehorfamst ersucht, auf denselben zu fahnden, und im Beiretunfissan wohrverwahrt an die Unterzeichnete Stelle einliefern zu lassen. Signalement. Derv'.ve ijt rt.t, ledig, 5 Fuß 7 Zoll groß, schlanker Statur, etwas röthlichter Gesichtsfarbe, hat 1 -)warze Haare, braunlichte Augbraunen, gelbe Augen, proportionirte Nase, grossen Mund, blaße M-n-gcngute. Zahne, spitziges Kinn, gerade Beine, und zum Kennzeichen im Angesicht einige Maser. Er - bei seiner Entweichung mit völlig Kdu. Montirung (das Collet mit schwarzen Aufschlägen) be« gewesen. Den 3. Jan. 1Ü17. K. Oberamt. i gen. Walddorf. In dem Orte Walddvrf, Tübinger OberamtS, wird eine Renovation d. '.emdSbuchö vorgenommen, eS werden daher Alle, welche gerichtliche oder außergerichtliche Ses * wo Pfand«Verschreibungen von diesem Orte besizen r oder sonst auf Güter daselbst ein Eigen» thuur oder Pfandrecht anzusprechcn haben, aufgefordert, ihre Dokumente darüber entweder im Origi- nal oder veglauvter Avschrift^rnncrhalb ciiieS percmkorischen Termins von 6 Wochen an die Beamtung uns AmtSichreiberei Walvdorf einzusenden, oder sie haben sich im Unterlassungsfall den etwa entstehen- de» Schaden und Nachtheil selbst zuzuschrciben. Tübingen, den 29. Dec. 1816. K. Oberamt. Stuttgart. Echtcrdl'ngen. Der hienach signalisirte Jakob Steck, Schaferknccht von Ech» terdingen, welcher bei dein Amts-"Ooeramte wegen Felddiebstahls und Spiel« Ercesse in Untersuchung kam, hat sich der geleisteten juratorischcn Cauriön ungeachtet, von Hauß entfernt, ohne bisher etwas von sich hören zu lassen. Derselbe wird daher hierdurch -afgeforderr, sich binnen des percmkorischen Termins von 6 Wochen bei dem Amts-Oberamte zu stellen; und die Civil» Behörden werden ersucht, auf ihn fahnden, und ihn auf Betreten hieher einliesern zu lassen. Signalement. Jakob Steck ist 2t I. alt, 5 Fuß 6 Zoll groß, mittlerer Statur, gelben Angesichts, Hat gute Zähne, nutz zwar bei feinem Entweichen mir einem Schaferzwilchkiktel von rothem Aufschlag, einem schwarz seidenen Hals» luch, einer weiß gestritten Weste von rocher Einfassung und einem paar schwarz ledernen Hosen, beklei- det. Den 15. Jan. 1317. K. AmkK-Oberamt. Baknaug. Hienach signalisirte Weibsperson, Rosina Faßhuberin (genannt -Kaiserin) von Fisch« Haus, OberamtS Mergentheim, da! sich im hiesigem Oberamt einer beträchtlichen 'Kleider» Entwendung jchnldig gemacht, und ist auf dem Transport von Mergentheim hieher den 82. Dec. v.J. zwischen We, sternach und Schw. Hall ihrem Führer entwichen. Es werden daher alle Hoch » und Wohllübl. Behör- den ersucht, auf dieselbe zu fahnden, und sie im Betretungssall hieher einliesern zu lassen. «Signale» Rosina Faßhubrrin oder Kaiserin genannt, von Fischhaus, OberamtS Mergentheim, ist 20 I. alt, ledig, mittlerer Smtur, hat langes bleiches Gesicht, schwarze Haare, braune Ängbraiumr, grau« Augen, kleine Nase, kleinen Mund, schmale Wangen und gute Zahne. Sie war 'bekleidet mit einer Landhaube, schwarzen, Halsband, rolhem _weis gestreiftem Halstuch, braunem Leibchen, werkeneu Schurz, rochem Rock, wollenen dlaulichten Strümpfen, und ausgeschnittenen Schuhen. Den Fi. Dec. 1616. K. Oberamt. Calw. Der ledige Glasergeselle Ernst Johann Blaicher, von Urach, ist in einer vor dem hiesigen Criminalamt anhängigen Untersuchung verwikelt, hat sich aber der geleisteten juratorischcn Caulion un« erachtet, noch vor Beendigung der Inquisition entfernt, u. sein Aufenthaltsort ist nicht bekannt. Es wird nun ermeldter Blaicher hiemir öffentlich aufgefordert, sich ungesäumt vor dem hiesigen Criminalamt zu stellen, und sich des weitern zu gewärtigen. Zugleich werden alle Polizei-Behörden geziemend ersucht, auf ihn zu fahnden, ihn auf Betreten arretiren, und gegen Ersaz der Kosten cinliefern zu lassen. Si- gnalement. Blaicher ist 25 I. alt, 5 Friß 6 Zoll groß, hat blonde Haare, ein länglichtes Ge- sicht, eine hohe Stirne , und röthlichte Gesichtsfarbe, ein rundes Kinu, und einen proportionirten Mund. Den 7. Jan. 1617. K. Criminalamt der Landvogtci Schwarzwald. Gerabronn. Der Leonhard Hörners Wittib von Sigisweiler, hiesigen Oberamts, wurde in der Nacht vom 27 aus den 28ten Dec. folgendes durch gewaltsamen Einbruch entwendet, u zwar: 1 Ober» bett mit meistem Ucberzug. i Pfulben, 2 Kopfkissen, i grobes und i flachsencs Mannshemd, 1 Sack gemischte Frucht, i Brk. Erbsen. Da bis jetzt der THaler unbekannt ist, so werden alle Hoch.und Wohllöbk. Polizei-Behörden hievon mit dem geziemenden Ersuchen in Kenntniß gesetzt, zu Entdeckung desselben sowohl, als der gestohlenen Effekten die geeigneten Anstalten zu treffen. Den 5o. Dec. 1816. K. Oberamt» Leutkirch. Nachbeschriebene 2 ledige Pursche aus hiesigem Oberawtsbezirk, benanntlich i) Conrad Kolb von Lizenhofen, Schulkhciffcrci Gcbrazhofen, und 2) Xaver Patent von Obcrwics, Schulthciss, Wal» tershofcn, beide schon seit geraumer Zeit abwesend, haben sich seit ihrer Entfernung aus ihrem Heimwescn in zcrschicdeiicn Orten hiesiger Gegend des Diebstahls verdächtig und darauf flüchtig gemacht. Alle so» wohl inn-als ausländische Hochtdbl. Justiz- und Polizei-Behörden werden andurch rcquirirt, auf die- selbe genau möglichst fahnden , sie im Betretungöfall arretiren, und dann wohlverwahrt gegen Crsaz der Kosten anhero cinliefern zu lassen. Signalements i) des Conrad Kolb: dieser ist 34 I. alt, mit» telmaffger Größe, umersezter Statur, ovaler Gesichtsform, etwas braunlichker Gesichtsfarbe, brauner Haare und Augbrauncn, grauer Augen, proporkionirter Nase, mittelmäsigen Munds, voller Wangen, guter Jahne, runden Kinns, blonden und schwachen Barts; trug gewöhnlich einen dunkelblauen Schoben kurze lederne schwarze Hosen und Stiesel. 2) DeS 3taecr Patent: Dieser ist im 2ytcn Jahr, 5 Fuß' 9 Zoll 4 Lin. groß, starker Statur, brauner Haare, breiter Stirne, brauner Augen und Augbraunen, miiteliuasiger Rase, eben solchen Munds, weißer Zähne, rother Wangen und brauner Gesichtsfarbe. Seine Kleidung, in welcher er letztmals gesehen worden, bestund in elncm schwarz grauen Mantel, dunkelblauem Jankcrl, einem schwarzen Halo roch, manchesterncn Weste, kurzen schwarzledernen Hosen, Stiefeln und runden Hur. Den 30. Dec, 1816, K. Obcramt. Nürtingen. F r i k e n h a u s c n. In der Nacht vom 27 auss den 28. Dec. wurden dem Röß- kenswirth Johannes Weber in Frikcnhausen vierzehn Hammel und Schaafe aus dem Pförch gestoh- len, wovon 6 au beiden Ohren mir einem halben Monde und einem W., die übrigen aber nur an Einem auf die nemliche Art, und außerdem noch mit andern Bcizeichen bezeichnet sind Die Feldzeichen der gestohlenen Schaafe sind schwarze Dupfen aus dem Kreutz, die der Hammel aber rotbe Dupfen auf dem Buge. Sämtliche Hoch, und Wohllöbl. Odngketten werden hiemir ersucht, zur Entdekung des Diebs mikzuwirkcn, und falls sie von demselben oder den entwendeten Schaafen etwas in Erfahrung brachten, dem hiesigen Obcramr aefäliige Anzeige zu machen.. Nürtingen, den 31. Dec. 1816. K. Oberamt. Pflu g selb, Oberamts Ludwigsburg. Zu Pfiuafeld sind die natürlichen Blattern ausgebrochen und zu Verhütung des Verkehrs mit den angesiekten Hausierst solche bezeichnet worden, welches hiemir öffentlich, bekannt gemacht wird. Den 6, Jan. 1817.. K. Oberamt. Nro. 5. ! 8 I 7. 29 Königlich - Württembergisches Sl»ttS-«ild Regiervngs-Blstt. Samstag, 25. Jan. Allgemeine Verordnung, Maaßrcgeln zu Abwendung des Wildschadens, besonders das Commiin-Wildschützen »Institut betr. d, d, 18. Jan, 1617. W i l h e l m rc. Wir haben Uns überzeugt, daß die von Unseres Herrn Vaters Majestät und Gnaden zu Abwendung des Wildschadens den 7. April i8i5 getroffene Anordnung für diesen wohlthatigen Zwek in einem Grade gewirkt hat, wie es von der bloßen Wieder» Herstellung des vormals in einem Theile Unserer Lande eine Zeit lang bestandenen Com» mun-Wildschützen-Instituts damals nicht zu erwarten gewesen wäre. Um nun aber, nachdem durch diese getroffene Anordnung der Wildstand so schnell und so bedeutend vermindert worden ist, die Maßregeln zu Abwendung eines Wildscha- dens für die Zukunft auch in die Hände der Communen selbst, durch Gestattung einer geordneten Selbsthülfe zu legen, und dem Uns kund gewordenen Wunsche Unserer Un- terthanen zu entsprechen; so haben Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen Raths be- schlossen, jenes Commun - Wildschützen-Institut, wie es vormals in dem Herzogthum Württemberg bestand, auf die neuerworbenen Lande auszudehnen; Wir verordnen da- her, wie folgt: I. ) Das schwarze Wild soll außer den Thiergarten gänzlich ausgerottet werden. E Erhalt daher ein Königlicher Forstdiener zuverlaßige Kunde von dem Daseyn eines Stüks, so ist er schuldig, für die Verfolgung und Erlegung desselben, unter Mitwir- kung der Königl. Qberamrer und Drtsvorsteher, deren Aufgeboth hiezu die Unterthanen ohne Rükstcht auf lagerbüchliche Frohnpffichtigkeit Folge zu leisten haben, die gleichen Anstalten, wie zu Verfolgung und Erlegung anderer reissender Thiere, zu treffen. II. ) Der Bestand des Rothwilds sott mit der Waldflache überall in ein richtiges Verhältniß gesetzt und in demselben erhalten werden. u>.) In Ansehung der Hasen wird den -Oberforstämtern zur Pflicht gemacht, der unverhältnißmässtgen Vermehrung, derselben durch fleissiges Wegschiessen und durch Treib, 3a Jagdtti Einhalt zu thun. Diese Tceib-Jagden sind da, wo die Unterthanen zu Hand. Diensten bey denselben verbunden sind, oder sich selbst dazu erbiethen, wenigstens einmal im Jahr, und zwar in solchen Gegenden, wo Obst-und Weinbau statt findet, zu An, fang des Winters, und wenn es die Cominunen verlangen, zweymal vorzunehmen. IV. ) Den Gemeinden wird das Recht eingeraumt, unter den in der Anlage lud Lit. A. aus den früheren Vorschriften zusammengestellten Bestimmungen, und mit der Anweisung luk Lu. B. Commun - Wildschüßen aufzustellen. V. ) Eine Vergütung für einen allenfallsigen Wildschaden von Seite des Jagd-Herrn oder der Staats - Casse findet nun nicht mehr Statt. VI) Wenn hingegen die höheren oder niederen Forst-und Jagd-Bediente dasjenige unterlassen, was ihnen vorgeschricben ist, um den Wildschaden abzuwenden, so sind sie nicht nur dadurch ihrem Dienstherr« verantwortlich, sondern sie haben auch den Beschä, digten den erweislich durch ihre Schuld verursachten Schaden zu ersetzen. Diese Schuld ist vorhanden, wenn 1) ihnen angezeigt worden ist, daß Schwarzwildürat sich zeige, und sie sich die oben fuL !.) vorgeschriebene Verfolgung desselben mittelst Aufbiethung von Mannschaft oder auf andere Art nicht haben angelegen seyn lassen, 2) wenn sie einen unverhaltnißmäßigen Rothwildstand hegen, 3) die Treib-Jagden auf Hasen des Ansuchens und Erbietens der Communen unge» achtet unterlassen. Vil.) Wtgschießung der schädlichen Vögel bleibt den Gemeinden überlassen, besondere Flugschützen anzunehmen, welche dem Oberforstamt zur Beeidigung zu stellen VIII.) Ob und wie das Institut der Commun - Wildschützen auch auf die Jagd» Distrikte anderer Jagdberechtigten auszudehnen sey, ist Gegenstand einer künftigen Ge» setzgebung. ,. Es sind aber nun durch diese Verordnung in Ansehung der Königs. Jagd-Distrikte, die ^Verordnungen vom 5. Jul. 1806 und vom 7. April 1815 vom 1. Febr. d. I. an, «ls" aufgehoben anzuseheu. Gegeben Stuttgart, den 18. Jan. 1817. Auf Befehl jdes Königs. Kömgl. Geheimer Rath. B e y l a g e A. Zusammenstellung der Verordnungen in Ansehung des Commun * Wildschützen»Institut«. 1) Jeder Gemeinde ohne Unterschied, es mag ein Forst-und Jagd-Bedienter ins- Ort wohnhaft sey, oder nicht, ist gestattet, aus ihrer Mitte emen, und wenn die Mar» kung von beträchtlichem Umfang ist, zwei unbescholtene ehrliche Männer nach eigner freyer Wahl, zu Wegpürschung des zu Schaden gehenden Wilds, als Commun-Wild, schützen aufzustellen, und auf ihre eigene Kosten zu unterhalten. 2) Den Bewohnern und Besitzern einzelner Weiler und Hofe, wenn sie noch in keinem Communal - Verbände seyn sollten, wird gestattet, je 5 bis 6 Weiler und Hose zusammen einen gemeinschaftlichen Wildschützen, welchen das Oberforst-Amt, dre Weg B-orzuzeichnen hat, welche sie, um, wo es nothig ist, durch die Wälder von einem Wei- ker auf den andern zu kommen, zu nehmen haben. ° 3) Nachstehende Bedingungen werden für die Aufstellung der Commun-Wildschu- ^"-?Z!ede? von einer Gemeinde oder einer Anzahl von Besitzern von Weilern und Hö- fen gewählte Wildschütz soll unverzüglich dem Königl. Oberforst, Amte vorgestellt, und wofern gegen die Person desselben keine gegründete Einwendung statt findet, von dem- selben sodann über die ihmoblieqendeVerrichtung, und dasjenige, was er dabey zu beob- achten hat, wie nachsteht, ausführlich belehrt ihm die gedruckte Jnstructrgs, zugestellt, und, er 'hierauf ohne alle Kosten beeidigt werden, weshalb. b) von einem beeidigten Wildschützen, bey einer Verfehlung gegen dre lhn betreffende Vorschriften, die Entschuldigung mit der Unwissenheit derselben nicht angenommen wird. c) Die auf solche Art eingestellte Schützen sollen befugt seyn, zu allen Zeiten das auf Feldern, Wiesen und Weinbergen zu Schaden gehende schwarze und rothe Wild, und lmter den gleichen Umstanden auch Rehe wegzupürschen, hingegen ist ihnen a) bey den durch die Gesetze gegen das Wildern ausgesprochenen Strafen verboten, in Gehölzen und Wäldern Wild wegzupürschen, oder solche mit Gewehren, es sey denn auf den ihnen, unter den oben ad 2.) angegebenen Umständen durch die Königl. Ober- forst - Aemter bezeichneten Wegen, zu betreten. e) Ausser den angestellten Commun - Wildschützen, und den Königlichen Forst- Offi> cianten soll niemand, wes Standes oder Amtes er sey, sich ermächtigen, mit einem Feuergewehr sich in Königl. Jagddistricten auf das Feld hinaus zu begeben, und zu schießen, widrigenfalls ein solcher, wenn er auf diese Art betreten wird, als Wilderer anzusehen und zu bestrafen ist. f) Auf die Uebertreter dieser Verordnung haben die Königl. Forstdiener und die Com- mun-Wildschützen ein genaues Augenmerk zu richten, und sie sogleich den betreffenden -Oberforst-und Ober-Aemtern anzuzeigen. g) Wenn durch einen Commun - Wildschützen ein Wild geschoßen oder angeschoßen wird, so hat derselbe hievon alsbald demjenigen Königl. Förster, in dessen Huch der Schuß geschehen ist, Anzeige zu machen. b) Von Entrichtung des Schußgeldes an die Förster in Ansehung des durch die Commun - Wildschützen weggepürschten Wilds sind die Communen frey. Rücksichtlich des Jäger-Rechts und sonsten aber, sott es so angesehen werden, wie wenn das Stück Wild durch einen Königlichen Forstbedienten erlegt worden wäre, daher der Commun- Wildschütz dißfalls keinen Abtrag zu verlangen, sondern sich mir der ihm von Seite der Commun ausgesetzten Belohnung zu begnügen hat. Stuttgart, den 18. Jan. 1817. B e y l a g e B. Anweisung, wornach sich die aufgcstelltcn Commun - Wildschützen zu verhalten Haber. 1) Es ist dem Commun - Wildschützen erlaubt, alles außerhalb dev Waldungen auf Feldern, Wiesen und in Weinbergen zu Schaden gehende schwarze und rothe Wildbrät mit Einschluß der Rehe wegzuschießen. 32 2) Zu diesem Ende darf erzwar an jedem außerhalb der Waldungen gelegenen Platz, wo er will, anstehen, hingegen soll er 3) bey ernstlicher, in der Wilderer-Ordnung angedrohten Strafe in die Wälder und Gehölze weder vom Standplatz aus schießen, noch viel weniger mit Gewehr verse- hen hineingehen, und innerhalb derselben Wildbrat wegpürschen. 4) Kein Commun-Wildschütz darf über die Markung seines Orts, oder, wenn er von den Besitzern einzelner Höfe und Weiler aufgestellt ist, über den ihm in den Wal- dungen, durch welche er von einem Hof oder Weiler zum andern gehen muß, von den betreffenden Forst-Ofsicianten vorgezeichneten Weg hinausgehen; eben so wenig darf er die ihm übertragene Verrichtung des Wegpürschens einer andern, hiezu nicht beeidigten Person, übertragen, indem jeder andere in dem Bezirk Unberechtigte, der auf vem Felde mit einem Feuergewehr betreten wird, nach Vorschrift der vorliegenden Gesetze, bestraft werden wird. 5) Zum Schießen hat sich der Commun-Wildschütz keines andern Gewehres, als einer Kugelbüchse zu bedienen, und damit der betreffende Förster oder Jagd - Bedient e gewiß sey, daß von niemand anderem, als dem aufgestellten Wildschützen geschossen wor-' den, so soll demselben eine Kugel von jeder Büchse abgegeben werden, um daraus, wenn er ein angeschossenes Stück Wild findet, beurtheilen zu können, ob es von einem Commun - Wildschützen oder Wilderer geschossen worden sey. 6) Sobald der Commun- Wildschütz ein Stück Wild geschossen oder angeschossen hat, soll er ohne Verzug dem Förster, in dessen Huth der Schuß geschehen, hievon An- zeige machen , und demselben auch den Platz des Anschusses zeigen, im übrigen aber 7) hat sich derselbe ohne weiteren Anspruch, mit der ihm von der Commun ausge- setzten Belohnung zu begnügen. 8) Kein Commun - Wildschütz soll einen Hund bey sich führen und damit dem Wildbrat nachstellen, viel weniger das Wildbrat durch Mannschaft oder Feldhüter sich zutrejben lassen. .... g) Hat derselbe nicht nur selbst bey ernstlicher Strafe nach dieser Anweijung sich pünktlich zu achten, sondern auch ein genaues Augenmerk auf die Uebertreter vorstehen- der Verordnung zu richten, und dieselbe ohne Nachsicht sogleich dem Königs. Ober- forst- Amt anzuzeigen. Herabsetzung des Ei'ngangszolls von gemeinem Bein und Horn, von Horn «Spanen und Klauen. Da Se. Königs. Maljest. den bisherigen Eingangszoll von 32 kr. für den Cent- ner gemeinen lBeins und Horns, und von ib kr. für den Centner von Horn-Spanen und Klauen be? diesen beiderlei Artikeln auf zwei Kreuzer vom Centuer herabgesezt ha- ben, so wird dieses hiemit allgemein zur Ngchricht und Nachachtung bekannt gemacht. Stuttgart-, den 21. Jan. 1817. Auf Befehl deü Königs. Königs. Geheimer Rath. - «d»i'gl.Derordnluna, die allgemeine Einführung der Kirchen - Csnvcnte in den katholischen Landeörheile» betreffende W i l h e l m re. Da die in dem protestantischen Theile Unseres Königreichs, und auch in einigen katholischen Landkapireln bestehende Anstalt der Kirchen-Convente in den katholischen Lan- destheilen noch nicht allgemein eingeführc ist, Wir aber von der Zweckmäßigkeit dersel- ben für die Erhaltung äusserer Ordnung und für die Beförderung der Religiosität und Sittlichkeit, so wie für die Wirksamkeit der Geistlichen Uns überzeugt halten: so wollen Wir hierdurch Kirchen - Convente in allen katholischen und gemischten Pfarr- Orten mi- ter den nachfolgenden hier zusammen gestellten Bestimmungen angeordnet haben. Bestimmungen, die katholischen Kirchen»Convente bctr. I. Der Kirchen-Convent bildet sich in den Städten aus dem Königl. Beamten und dem Stadtpfarrer, und auf den Dörfern, wo kein Beamter wohnt, aus dem Pfar- rer und dem Schultheiß, überhaupt also aus der ersten weltlichen und geistlichen OrtS- Behörde.. Ausserdem werden in Städten, wie in Dörfern, zwei Personen des Gerichts, oder Magistrats beigezogen, deren Wahl dem weltlichen und geistlichen Beamten überlassen bleibt, welchen zur besonder» Pflicht gemacht wird, nur die wirkliche Tauglichkeit der Personen und insbesondere ihr sittliches Verhalten bei der Wahl derselben zu berüksichtigen. >1. Ist der Beamte i« einem Orte, wo die Pfarr-Gemeinde der katholischen Kirche zugethan ist, ein Protestant, so hat derselbe zwar Sitz und Stimme in dem Kirchen - Convente; jedoch darf er von lezterer in Religions-Sachen, so weit sie die ka- tholischen Kirchen-Einrichtungen insbesondere betreffen, keinen Gebrauch machen, sondern seine Befugniß beschränkt sich auf polizeiliche Gegenstände. IU. In Orten, wo eine katholische und eine protestantische Parochie besteht, findet (den Fall, daß gemeinschaftliche Gegenstände durch Vereinigung von Mitgliedern beider Kirchen-Convente zu behandeln wären, ausgenommen) für jede ein besonderer Kirchen- Convent Statt. )V. Sind einzelne Einwohner eines Orts einer auswärtigen Parochie ihres Reli- gions-Theils als wirkliche Parochianen zugetheilt, so haben sie vor dem Kirchen - Con- vente ihrer Parochie gleich den übrigen Filialisten, zu erscheinen. Einzelne katholische oder evangelische Orts-Einwohner hingegen, welche nur eine auswärtige Kirche ihres Religionstheils besuchen, ohne zur Parochie derselben zu gehören, unterliegen in denjenigen Orten der Kirchenconventlichen Ordnung, in welchen sie seß- haft und den Parochianen. beigezählt sind. Es darf ihnen jedoch nichts zugemuthet wer- den, was mit ihrer Confessio» nicht vereinbar wäre, und wodurch der gesezlich einge- raumte,: Religions - Freiheit zu nahe getreten würde. V. Die Kirchen - Convente werden alle Monate Einmal auf dem Rathhauß oder im Psarrhause, gehalten, und dürfen, ohne dringende Gründe, nie unterbleiben. Für die Filialorte ist in der Regel ein Feiertag oder auch ein Sonntag dazu zu bestimmen, 84 und hat in diesem Falle der Pfarrer die etwa im Filial Statt findende Sonntagsschule, so wie°den Nachmittags-Gotreedienst, selbst zu halten, und nach demselben die Kirchen- eoiiventlichen Verhandlungen vorzunehmen, dagegen aber dem Vicar die Sonntagschule und den Gottesdienst im Pfarrorte zu überlassen. VI. Ueber die Verhandlungen des Kirchen > Convents ist ein besonderes Protokoll und zwar, wo ein Beamter ist, von diesem, wo keiner ist, vom Pfarrer zu führen, der in diesem Fall auch den Kirchen-Convent zusammenberuft und über die Gegenstände, welche zur Berathung kommen sollen, die nöthigen Belehrungen voranschikt. vu. Im Allgemeinen ist der Zwek der Kirchenconvente, sich über die Mittel zu Verbesserung des Kirchen - und Schulzustandes gemeinschaftlich zu berathen, die Kirchen, zucht zu erhalten, Religiosität und Sittlichkeit zu befördern, und diejenigen, welche durch ihr Betragen öffentliches Aergerniß geben, durch Belehrung und Warnung zu bessern^ VIII. Jedem Mitglieds des Kirchenconvents liegt es ob, alles, was ihm in irgend einer dieser Beziehungen zur Wissenschaft kommen würde, ohne Menschenfurcht, oder andere Rüksichten zur Anzeige zu bringen. IX. Wenn gegen einzelne Personen eine Beschuldigung vorgebracht wird, so sind dieselben, nach Beschaffenheit der Umstande, und wenn sie keinen privilegirten Gerichts, stand haben, (denn in diesem Falle hat sich der Kirchenconvent auf eine Anzeige an die vorgesezten Behörden zu beschranken) vor den Convent zu bescheiden. Dieses leztere findet auch in Ansehung der rm Urlaube befindlichen Soldaten Statt, welche den Kirchenconventlichen Ermahnungen und Ahndungen gleich andern Parochia, nen unterliegen. X. Insbesondere sollen die in dem Kirchen - Polizeiwesen des Orts, vorhandenen Gebrechen und die Abweichungen von den bestehenden Verordnungen der Kirche und des Staats, .namentlich auch in Ansehung der Feier des Sonntags und der gebotenen Feier, tage, des Besuchs des Pfarr-Gottesdienstes von Seite der Erwachsenen und des christ, liehen Religions- Unterrichts von Seite der Jugend, der Befolgung der Kirchcngebote, der Beobachtung der österlichen Beichte und Commuuion u. s. w., so wie die Gründe der bemerkten Gebrechen und die anzuwendenden Verbesserungs- Mittel, sorgfältig un, tersucht werden. Xi. Zur Beförderung des Schulwesens sind zwar durch die Königl. Verordnung vom 10. Sept. 1808 in jedem Pfarrort eigene Loeal-Commissionen angeordner worden, deren Pflicht es ist, die Geblechen des Schulwesens durch zwekmäsiige Vorkehrungen zu beseitigen, und überhaupt Voischläge zur Verbesserung der Orts - Schulen zu machen. Da aber diese Local-Commissionen beinahe aus eben denfelben Personen bestehen, wel, che den Kirchenconvent bilden, so kann gerade der Zeitpunkt, in welchem der Kirchen- convent sich monatlich versammelt, dazu benuzt werden, um auch den Zustand der Schulen in den Pfarr-und Filial - Orten, so wie die zwekdienlichstcn Mittel zu genauer Ausführung der allgemeinen Schul - Verordnung, insbesondere auch zur Verminderung der Schulversaumuisse in Berathung zu nehmen, und alles dasjenige in Anwendung zu bringen, was den Loeal-Schul - Commissionen 29. der allgemeinen Schul-Verord- nung vorgeschrieben ist. XIJ. Auch dem Aberglauben und andern schädlichen Vorurtheilen soll der Kirchen« eonvent auf jede mögliche Art zu steuern suchen., und wo es nöthig wäre, dem weltli- chen Beamten sogleich eine Anzeige machen, um die polizeiliche Gewalt eintreten las- sen zu können. Es ist hiebei insbesondere das Augenmerk auf Alles dasjenige zu nehmen, was sin der Verordnung vom 3. Jul. 1809 gegen Schatzgräbereien, Geisterbeschwörungen, Af- terärzte und ihre Wunderkuren, Segensprechen und dergl. verfügt ist. XIII. Je wichtiger der Einfluß ist, den die häusliche Erziehung auf die Bildung des Menschen und Bürgers hat, desto nothwendiger ist es, diesem Gegenstände so weit derselbe zur öffentlichen Kenntniß kommt, eine vorzügliche Aufmerksamkeit zu widmen.. Es haben daher die Kirchenconvenve mit aller, Sorgfalt darüber zu wachen, daß Eltern und Kinder ihre wechselseitigen Pflichten erfüllen, daß insbesondere auch die Wai- sen wohl erzogen werden, und sowohl Pfleger als Verwandte, insofern jene der Aufsicht der Leztern mit anvertraut sind, ihren Obliegenheiten Genüge leisten; wie denn kein Mittel unversucht zu lasten ist, was zu diesem wohlthätigen Zweke führen könnte. XIV. Ein weiterer Gegenstand der kirchenconventlichen Tätigkeit ist die Erhaltung der für Sittlichkeit und häusliche Ordnung so wichtigen Einigkeit zwischen Eheleu- ten und Verwandten. Die Kirchenconvente werden es sich insbesondere angelegen seyn lassen, bei entstandenen Ehedisstdien eine Wiederaussö'hnung zu Stande zu bringen, bei eigenmächtiger Trennung aber die Schuldigen durch Belehrung, Warnung, und nöti- genfalls durch Correctionen zur Rükkehr und zur Ersfüllung ihrer Pflichten zu vermögen. XV. Die Administration der milden Stiftun gen ist zwar dem Kirchenconvente nicht untergeordnet; jedoch ist es nöthig, daß derselbe von dem Zustande dieser Stiftun- gen Wissenschaft habe, um bei eintretenden Ausgaben desto bestimmtere und angemesse- nere Anträge machen zu können. Es ist daher dem Kirchenconvente unbenommen, stch dreßfalls die erforderlichen Notizen von den Administrations-Behörden, nach den andre Stifts-Verwaltungen unterm 20. Aug. _i8i5 ergangenen Weisungen, ertheilen zu lassen. XVI. Endlich sind auch über Polizei' Mänge'l und Gebrechen überhaupt, in sofem solche auf Sittlichkeit und auf die Forderungen der Ehrbarkeit und des öffentlichen An- standes Bezug haben, wenn sie gleich an sich nur in das Gebiet des weltlichen Beam- ten gehören, gemeinschaftliche Berathungen zu pflegen, und die Beamten darauf auf' merksam zu machen, damit dieselben zweckmäßige Verfügungen dagegen treffen können. XVII. Damit aber das in so vielfacher Beziehung nützliche Institut der Kirchen- ornvente nicht aus Mangel einer nähern unmittelbaren Aufsicht erschlaffe und unwirksam werde, so wird Folgendes angeordnet: O von dem Resultate der kirchenconventlichen Verhandlungen ist, wenn nicht etwa sogleich eine höhere Verfügung norhwendig wäre, alle Vierteljahre an das gemein- schaftliche Oberamt Bericht zu erstatten, welches leztere alle Jahre Einmil, und zwar im Monat Julius (öS Ware denn, daß besondere Falle eine gleichbaloige hö- here Verfügung erforderten) von den kirchenconventlichen Vechanblunge i, unter Anschluß eines gedrängten Auszugs der Protokolle den Königl. katholischen geistlst 36 chen Rath in Kenntniß zu fezen hat; wobei ein Duplicat des Berichts von dem Dekan jedesmal an die betreffende Bischöfliche Stelle einzusenden ist, 2) haben die Dekane nach vollendeter Kirchen-Visitation jedesmal die Mitglieder des Kirchenconvents zu versammeln, und mit denselben eine allgemeine Kirchenconvents- Sitzung zu halten, worinn dem Visitator alle seit der lezten Visitation geführten Protokolle und Acten mit einer von dem Pfarrer verfaßten Uebersicht vorzulegen sind. Der Visitator durchgeht sodann dieselben nach den einzelnen in der gegen- wärtigen Anordnung enthaltenen Gegenständen, und untersucht, was deswegen bei dem Kirchenconvente verhandelt worden, in wiefern dasselbe sich thätig bewiesen und die Zweke des Instituts zu befördern gesucht habe. Sofort vernimmt er die Kirchenconvents--Mitglieder: ob und was sie in Hinsicht der genauen Befolgung der Kircheneonvents, Ordnung und der abgehandelten Gegenstände selbst zu erinnern haben, und ertheilt die nöthigen Weisungen. In dem Visitations-Berichte hat endlich der Dekan genau anzuzeigen, wie er den Zustand des Kirchenconvents in jedem Orte gefunden habe? und sich zugleich über die theils von ihm selbst getroffenen, theils etwa nochwendigen höheren Verfügungen zu äußern. Nach diesen Bestimmungen haben sich sämtliche gemeinschaftliche Oberämter und die Mitglieder der Kirchenconvente streng zu achten, und findet übrigens nach fruchtlos vor- angegangenen Erinnerungen und Warnungen dasjenige Strafrecht (in einem Gefangniß von einigen Stunden und in kleineren Geldbußen bestehend) Statt, welches die evan- gelischen Kirchenconvente bisher ausgeübt haben. Diese Verordnung wird hierdurch zur Nachricht und Nachachtung allgemein bekannt gemacht. Gegeben, Stuttgart, den i5. Jan. 1817. Auf Befehl des Königs. Königl. Geheimer Rath. Die Aufhebung der Verordnung wegen Erstattung vierteljähriger Fiscal' Proceßberichte betr. Durch das allerhöchste Decret vom 28. Febr. 1811 wurde sämtlichen Stadt - und Oberamts - Gerichten des Königreichs aufgegeben, künftig über alle bei ihnen anhängige, Len Königl. Fiscus betreffende Processe vierteljährige Berichte in tabellarischer Form an LaS Königl. Ober-Justiz-Collegium zu erstatten, um den Gang derselben daraus erse- hen zu können. Da nun zur Beobachtung und Beförderung des Letzteren neuerlich eine anderwartige Verfügung getroffen worden ist, so hat obige Berichtserstattung für di« Zu- kunft zu unterbleiben, welches hiemit sämtlichen Stadt - und Oberamts - Gerichten" zu ihrer Nachricht bekannt gemacht wird. Stuttg. den 21. Jan. 1817. Auf Befehl des Königs. Kön. Ober-Justiz-Collegium. Die Ausführung vom Haberspreu betr. Durch eingekommene Anzeigen, daß feit einiger Zeit bedeutendere Quantitäten so- genannter Haberspelz oder Haberspreu (Hülsen von abgegerbtem Haber) ausge- führt werden, findet man sich bewogen, den Königl. Oberzoli-Aemtcrn hiemit zu- erken- nen zu geben, daß es zwar in Absicht auf die Zoll-Erhebung von diesem Artikel bei dem in dem Zolltarif pag. 3o. für „Spreuer" im Allgemeinen bestimmten Ansatz feinBe- r wenden Habs, daß aber, um Unterfchleifch zu begegnen, die bei den AüstrtttsrollWio- nen unter der Declaration als Haoerspelz oder andere Spreu erscheinenden Ladungen mittelst Eröffnung jedes einzelnen Saks, und wo eine Waage vorhanden, durch Abwa- gen der Sake aufs strengste zu visrtiren, und allenfalftge Unrichtigkeiten sogleich dem nächsten Justiz-Amte zur geeigneten Einschreitung ünzuzeigeu seien. Wornach die Ober--Zollämter den betreffenden Grenz -Unterzollern ungesäumt die er- forderliche Anweisung zu ertheilen haben. Stuttgart, den zx. Jan. 1817. Section der Steuern. Die Einreichung der Bittschriften um Aufstellung eines Billard, oder Errichtung eine Kaffeehauses b'sfty In Folge einer Königlichen Verordnung vom 21. Dec. v. I. sind die Bittschriften um die Erlaubniß zu Aufstellung eines Billard , oder zu Errichtung eines Kaffeehauses, statt, wie es in der llmgelds - Ordnung vorgeschrieben ist, bei der Section der innern Administration, künftig bei der Section der Steuern, unter Ober - und Cameralamtli-- chein Beibericht, einzureichen. Stuttg. den 21. Jan. ^817. Section der Steuern. RechtS - Erkenntnisse des K'on. Ober» Justiz» EollegiumS. r) Zn der Concurssache des verstorbenen Friedrich Christoph Ludwig v. Reinhardt, Major bei dem Kdnigl. Linien, Infanterie- Regiment Nr. 7. wurde die Locations- Urthel ausgesprochen. Stuttg. den 24. Dec. 1816. 2) Die Nichtigkeitsklage des Ochsenwirths Happold in Jlzhofen in dev Rechtssache- der Hofrath von Bastell'schen Erben zu Wezlar gegen denselben, eine Deserviten- Forde»- rung betreff., wurde von Amtswegen als grundlos verworfen. lb. eod. 3) In der Concurssache des verstorbenen Freiherrn Philipp Dieterich von GenuniM gen »Widdern, wurde die Prioritats, Urthel ausgesprochen. Stuttg. den 28. Dee. 1816.. 4) In der Concurssache des verstorbenen Freiherrn Wilhelm Heinrich von Gemmm- gen-Widdern, wurde die Locations-Urthel ausgesprochen, ibid. eod. Erkenntniße des König!. Ehe» Gerichts» Den i5. Ian. 1817. wurden geschieden: . r) Johann Georg Böttinger, Bürger und Leinenweber zu Ernstmühl, Oberamts Neuenbürgs Kl. von Elisabeth« Catharina, geb. Bohnenberger von da, Bekl. ex ca», quasi defert. unter Vergleichung der Kosten 2) Louise Rösch, geb. Voigt von Regensburg, Kl. von Franz Rösch, Königk. Mundkoch in Stuttgart, Bekl. ex cap. quafi defert, unter Verurtheilung des Beklagten in die Kosten. 3) Johann Georg Weber von Heiningen , Göppinger Oberamts , Kl. von Anna Maria, geb. Heim von da, Bekl. ex cap. quasi defert, unter Verurtheilung der Beklag-- ten in die Kosten' S-. Königs. Mas. haben allergnadigst geruht, durch Königl. Decret vom zv. 38 Jan. dem im Königreich begüterten K. Baiernschen Generalmajor, Frerherrn v. Stet- len die Adels-Decoration des Königreichs zu verleihen. Se. König!. Majest. haben unterm .19. Jan. den Rittmeister v. Breuning vorn Eavallerie- Regiment Nr. 5. auf fein Ansuchen in den Pensionsstand versetzt; dein Oberli.menau't v. Wolfskehl von eben diesem Regiment, mit dem Stabs- Ritkmeisters- Charakter und der Erlaubniß, die Armee- Uniform zu tragen, dein Oberlieutenant Doetschmann vom Infanterie-Regiment Nr. 3, dein Unterlieutenant v. Bardeleben vom Cavall. Regrm. Nr. 1, und unterm 23. biß dem Unterlieutenant Landsee vom Cavallerie-Regim. Nr. 2. die nachgsuchte Entlassung aus den Königl. Militair- Diensten ercheilt. Se. Königl. Majest. haben vermög Rescripts vom 20. Jan. den bisher bei der Königl. Hof-und Domainen-Kammer, so wie bei einigen Seetionen des Finanz-Depar- tement angestellten Justitiar Wächter zum OberregierungZ-Aath bei der Seetion der innern Administration gnädigst ernannt. Se^ Königl. Maj. haben unter dem 3. Jan. dem Jnspeetor des Haupt-Schul- lehrer» Seminariums zu Eßlingen Denzel gnädigst erlaubt, die ihm ven des Her- zogs zu Nassau Durchlaucht ertheitte große goldene Medaille und den ihm verlieherrcn Character eines Herzoglich Nassauischeu Oberschulraths anzunehmen. Durch Königl. Neseript vom 17. Jan. ist die Stelle eines Spital - und Annen- ArZts in Ulm dem bisherigen Unteramts - Arzte zu Munderkingen, D. Elser, und durch Königl. Rescript vom 20. Jan. ist die .erledigte Amtsschreiberci in Winnen- den dem vormaligen Amtsschreiber zu Maulbronn, Seeg er, übertragen worden. Se. Königs. Maj. haben vermöge Resolution vom iö. Jan. dein zum Caplan zu Haisterkirch, Landkapitels Waldsee, nomimrten Vicar, Johann König zu Ellwan- gen, die gnädigste Bestätigung zu ertheilen, .und vermöge Rescripts vom 19. Jan. die erledigte Pfarrei Hermaringcn, Diöcese Her- denheim, dem Pfarrer Mieg zu Maichingen zu übertragen gnädigst geruht. Se. Königl. Maj. haben vermög Reseripts vom 22. Jan. gnabrgst geruht, die erledigte Oberförsters-Stelle im Stromberger Oberforst dem reisigen Förster Krauch in der Freudenthaler Huth, ^ ^ die erledigte Försters - Stelle in der Sternenfelser Huth, Stromberger Oberforsts, dem Hofjäger und bisherigen Förster der Jngersheimer Huth, Nestel, die Försters - Stelle in der Jngersheimer Huth, Ludwigsburger Oberforsts, dem bisherigen Gehägbereuter Gottschi k, die erledigte Försters-Stelle in der Oberkocher Huth, Heidenheimer OLerforsts, dem bisherigen Förster der Eglosheimer Huth, Gunzert, die Försters-Stelle in der Eglosheimer Huth, Ludwigsburger Oberforsts, dem bis- herigen Gehägbereuter Schoch, die erledigte Försters. Stelle in dev Jgelsberger Huth, Oberforsts Freudenstadt, dem bisherigen Büchsenspanner Antoni, die erledigte Unterförsters - Stelle zu Hafner - Neuhaufen in der Plattenharter Huth, DZKrforsts Tübingen, dem bisherigen Piqueur Gärtner, und 3g die erledigte Unterförsters- Stelle zu Ebersherg in der Murrharter Huth, Oberforsts Reichenberg/ dem bisherigen Cabinets - Courier Schelling zu übertragen. Cantstadt. Veranlaßt durch eine von Untertürkheim erhaltene Probe und durch die neuerlich im Druk erschienene kleine Schrift des Herrn Pfarrer Fauler von Heu- dorf bei Mengen hat die Unterzeichnete Stelle verschieoene Versuche beim Brodbaken ver- anstaltet, ob und wie die Konsumtion von Meel durch einen Zusatz von Wurzelgewäch- sen zwekinäßig verringert werden könnte. Die Vorschriften des erwähnten Herrn Pfarrer Fauler haben sich hiebei erprobt und sind leicht ausführbar, so daß aus , Sri. gewöhn- lichen Schwarzbrodmehl mit i Sri. roh geriebener und ihres überstüßigen Saft» entle- digter Runkelrüben (Angerfen) 8 ftchspfündige Laibe eines guten und schmakhaften Brods gewonnen werden. Der hiesige Hr. Gerichtsverwandte und Bäckermeister Dürr hat sich auf Ansuchen entschlossen, dieses Brod auf den Verkauf zu backen, und er findet zu dem Preiß von 28 kr. für den 6 pfundigen Laib Brod so viele Abnehmer, daß zu hoffen ist, die gemeinnüzige Versuche des Herrn Pfarrers Fauler werden die verdiente Berüksichti- gung erhalten, und eine allgemeinere Nachahmung zur Folge haben. Die -roh geriebene Runkelrüben werden, ehe sie mit etwas Salz u. Kümmel, mit dem Meel- Taig vermischt werden, 10 bis 12 Stunden lang in einem Weidenkorb aufgehängt, und damit das Ab, fließen des überstüßigen Safts befördert wird, mit irgend etwas beschwert, der abfliesien- de Saft kann zu einem Syrup eingekocht, .oder zum Branutweinbrennen nützlich ver- wendet werden. Den 19. .Jan. 1817. ,K. Oberamt. Geißlingen. Die Unterzeichnete Behörde ist entschlossen, über die zu Zuberei- tung der Rumsord'schen Suppe erforderliche Naturalien einen Lieferungs, Akkord abzu- schließen, und beträgt der auf 6 Monate berechnete Bedarf für die Suppen-Anstalten zu Geißlmgen und Wiesensteig : Kartoffeln ;68 Scheffel, Kochgerste von der gröbern Sor- te 17 Schst., Erbsen 22 Schst., Koch mehl Äz Schff., Kuhfleisch 2,280 Pfand., frische Knochen 1,100 Pfd., Rindschmalz 900 Pfd.,, Brod an Weken 1,480 Pfd-, weißes Brod an Laiben i,st5oPfd., Pfeffer und Neugewürz 45 Pfd., Eßig 1,100 Maas. Diejenige welche nun diesen Lieferungs-Akkord.entweder.im Ganzen, oder einzelne Theile davon übernehmen wollen, mögen sich am Montag den .27. Jan. Vormittags 10 Uhr auf dein hiesigen Rathhause einsinden, wo sie sodann die weitere Bedingungen vernehmen werden» Den 16. Jan. 1817. .Oberamtsleitung für die Wohlthä^^its- Vereine. L u d w 1 g s b n rg. Ueber die Lieferung der nicht unbedeutenden Wagensalben-Erforderniß für das König!. Artillerie-Train-.Fuhrwesen auf die nächsten 6 Monate wird Samstag den 1. Febr. Vormittags 9 Uhr in dem Arsenal» Nebengebäude der ehemaligen Gewehr-Fabrik ein Abstreichs * Akkord vorgenom» men, wozu hicmit alle diejenige eingeladen werden, welche zu einer solchen Lieferung fähig sind. Den 2v. Jan. 18.17. Ludwig § burg. Da mau Dienstags de« 26. Jan. d. I. Vormittags 10 Uhr in cher Kanzlei des Königl. Arsenals dahier, eine Abstrcichs - Verhandlung über die Lieferung der für die Kbn. Arsenal« Feuer - Werkstätten, und das Königl. Geschüz > GleshauS erforderlichen buchenen Prügel »und auch tau- neuen Kohlen, auf den Zahreslauf vom 1. Merz iöi7 bis dahin 181L vorzuuehmen gedenkt; st wird 4® solches mit der Bemerkung hiemit öffentlich kund gemacht, ba8 diejenige, welche an diesem Akkord An- theil nehmen wollen, sich mir einem obri'gmtlrcherr Jevgniß auSzuweifeu haben, daß sie den bedeutenden Akkord ohne Hinderniß auszuführcn im Stande ieicn. Den *6. Jan. 1817. Monrepos. - Die bei der Kö«. Oek0''.omie- Verwaltung zu Momepos int Vorrat- befindliche — zur Parkkaffe gehörige, 120g Sri. Grnnddiren werden Montag den 27. Jan d. I. gegen gleich baare Bezahlung im Aufstreich verkauft werden. Die Liebhaber können sich an bemeldttm Tage Vormittags ,y Uhr zu MonrepoS einfinden. Leon borg, den rö. Ja». 1817. K. Forstkaffen, Amt. MonrepoS. Dienstag den 4. Fedr. Vormittags 9 Uhr werden bei hiesiger Maierei wiederum 4 dreijährige Ochsen, 2t Kühe von 4 bis S Jahren, 7 anderthalbjährige Kalben, worunter vier schwarz und weis gegurtet sind, 1 dreijähriger wcsSgcgnrrcter Farre, 1 zweijähriger schwarzgejchcckter dito, und 5 Kuhkälber im offen!liehen Aufstreich, gegen sogleich baare Bezahlung verkauft und abgegeben. Aus dem Ausstich des ganzen bisherigen Vieh stände S besteht dieser Verkauf, und werden die "Liebhaber auf gedachten Tag und Stunde mit der Bemerkung eingeladen, daß dieses Vieh beinahe durchgängig für de» Mezger, wie für die Nachzucht gleich gut feie. Den 21. Jan. 1317. K. Oekonomie-Verwaltung. Monrepos. Dienstag den 4. Fcbr. Mittags 2 Uhr werden aus hiesiger Maierci 5 Stutten- Pferde von 5 bis 8 Jahren im Aufstreich gegen gleich baare Bezahlung verkauft, wobei die Lieb- Haber erscheinen mögen. Den 21. Jan, 1817. Kon. Oekonomic- Verwaltung. Can stalt. Die im Staats» und Rezirrungs> Blatt vom 7. Dcc v. Jahrs Nr. 56. emgebrach- te Verpachtung des Maiereiguts in Zazenhausen hat die allerhöchste^Ratificarivn nicht erhalten. Am Samstag den 1. Febr. Vormittags 9 Uhr wird in dem Maiercihauß in Zazenhausen eine nochmalige Verleihung von Lichtmeß iül7 biS 1636 unter denen bereits bekannte» Bedingungen vorgenommen. Den 20. Jan. 1817» Laudvogtcistcuer-und Caweralamt Eamstakt. Geislingen. Da die Verleihung der sogen. Scitclbcrgcr Schaasweide zu Wirscnstaig nicht al- lergnädigst genehmigt worden ist, so wird diese Wa-de, welche 600 Slük Schaafc ertragt, am Mittwoch den 5. Febr. Vormittags 10 Uhr aus dem Mathhause in der Oberannsstadt nochmale» auf die nächsten Z Jahre öffentlich verliehen werden; wozu sich die Pachtlicbhaber mir den erforderlichen Aermdgnis- Zeugmffen versehen, einfindcn wollen. Den 16. Jan. tßi-7. A. Oberamt. H ir sa u. Da die unterm 31. Drc. v. I. vorgenommene Verleihung der berrschafil. Höfe D lkk e und Waldek nicht genehmigt, sondern befohlen worden ist, eine nochmalige Verleihung diese? beiden Höfe vorzuuehmen, fo har man hiezu den 27. Jan. d. I. Vormittags 10 Uhr bestimmt; was nun mit dem Anfügen bekannt gemacht wird, Laß zur Verleihung , welche hier im Gasthof zum Lamm vorgcnom- men wird, nur solche werden zugelassen werden, welche m gerichtlich ausgeferrigten Zeugnissen darthun können, daß sie nicht nur zu Einlegung der Caution, welche im anderthalbfachen Betrag des Bestands- gelds bestehen muß,.sondern auch zur Einrichtung auf dem Hof selbst, das erforderliche Vermögen und die sonstigen persönlichen Eigenschaften besizen. Den 13. Jan. Iöi7. K. Landvogteisteueramt Schwarzwald und Cameralamt Hirsau, Stuttgart, Amts-Sberamt. In dem hiesigen Amrsorte Vaihingen hak ein Kind die natürlichen Poken bekommen». Nun sind zwar alle Anstalten getroffen, daß die Krankheit nicht weiter greiffcn kann, welches auch wohl deswegen nicht scyn kann, da nur sehr wenige ungeimpfte Kinder im Orte sind; in. zwischen wird es doch zu aller möglichen Vorsicht hiemit öffentlich bekannt gemacht. Den iS. Jan. 1817. K. Amts'Oberamr. L u d w i g s b u r g. Schwieberdingen. Nippend ur g. Aus dem Hofgut zu Nippenburg bei Schwieberdingen sind die natürlichen Blattern ausgebrochen, welches hiemit zn Verhütung des Verkehrs mff hem angesteften Hauße öffentlich bekannt gemacht wird» Ben 21. Jan. iSiö. K. Oberamt. Nro. 6f 1817. 4l Königlich - Württembergisches SlttiS-rild RcgteriagS-Blatt. Samstag, i. Febr. Gesetz über die Preß * Freyheit; dt d, 30, Jan. 1817, Wilhelm re. Wir haben, um der freyen Mittheilung der Gedanken und Einsichten durch den Druck, keine andere Schranken, als die Lurch das Verboth der Gesetze bedingten, ent- gegenzusetzen, und dadurch Unsern Unterthanen einen Beweis Unserer Gesinnungen und Unseres Vertrauens, daß diese Freyheit nicht werde mißbraucht werden, zu geben, nach Anhörung Unseres Geheimen Raths beschlossen, und verordnen hierdurch: §. I. Alle bisher erlassenen Gesetze und Verordnungen, welche die Druck-und Lese- freyheit, überhaupt die Ausübung des Polizeyrechts über Bücher, Zeitschriften und Zei- tungen betreffen, sind durch gegenwärtige Verordnung aufgehoben. §. 2. Es ist daher erlaubt, alles ohne Censur drucken zu lassen und alles Gedruck, te zu verbreiten, deßen Inhalt nicht durch gegenwärtiges Gesetz oder künftig im verfas- sungsmäßigen Wege errichtete Gesetze für ein Verbrechen oder Vergehen erklärt wird. §. 3. Das Verboth der Verbreitung von Druckschriften wird durch Rücksichten auf Religion, Kirche und Sittlichkeit, auf die Sicherheit der Staaten, auf die Ehre des Regenten, auswärtiger Regierungen und der Privaten bestimmt. §. 4, Es darf zwar Jeder seine Ansichten und Ueberzeugungen im Gebiethe der Re- ligion durch den Druck bekannt machen, jedoch nur in dem ernsten Tone, der dem For- scher nach Wahrheit geziemt, mit Beobachtung der der Gottheit schuldigen Ehrfurcht, und mit sorgfältiger Vermeidung alles dessen, woraus sich auf die Absicht schließen laßt, Snbjecte und Gegenstände, die für heilig gehalten werden, den Lehrbegriff oder einzelne Glaubenslehren einer im Staate anerkannten Kirche, der Verachtung oder Lächerlichkeit ausjetzen zu wollen. Auch bleiben überdieß Kirchendiener wegen ihres Vortrages in Druckschriften in Hinsicht auf den bestehenden Lehrbegriff ihrer Kirche, den ihnen Vorge- setzten kirchlichen Behörden verantwortlich. §. 5. Zu Aufrechthaltung der Sittlichkeit, wird jede Form des gedruckten Vox- trags über moralische Gegenstände, welche eine bößliche Absicht des Schriftstellers ver- rät», andere zu Verbrechen und Lastern , welche als solche voin Staat und Kirche an- erkannt werden, anzureitzen, für eine unerlaubte Handlung erklärt. Auch rst das öffent, ltche Aufstellen von unzüchtigen Schriften und Bildern verbothen. §. 6. So wenig der Druck und die.Bekanntmachung der in einem ruhigen Tone eingestellten Betrachtungen und Erörterungen über Staats-Verfassungen überhaupt, und d»e Landes-Verfassung insbesondere, so wie der Wünsche für Verbisserungen und für die Abhülfe der Beschwerden jeder Art, verbothen sind, so sehr gehört doch der Aufruf in Druckschriften zur Widersetzlichkeit gegen die .-Obrigkeit, zu Aufruhr und Empörung, überhaupt zu jeder gewaltsamen Aenderung der Verfassung, unter die schweren Verbre- chen ; ebenso §. 7. Jeder Angriff arif die Ehre des Staats-Oberhaupts, seiner Geinahlinn und Familie, in Büchern, Schriften und Bildern. §.. 8. Die Ehre und der gute Rahme von Privaten darf weder mittelbar noch un- mittelbar in Druckschriften angetastet werden. Unter dein besonderen Schuhe der Regie- rung stehen dießfalls die Staats- Diener, so wie die Versammlung der Landstände. Schon jede wahrheitswidrige Erzählung von Thatsachen, welche die Amtsführung von beyden bettelten, ist ein ahndungswerthes Vergehen. §. 9. Auch darf, bey scharfer Ahndung, die Ehre auswärtiger Regenten und Regie- rmrgen in gedruckten Blättern, Schriften und Büchern nicht gekränkt werden. §. .10. Kein Staats-Diener darf die Notizen, die er amtlich erhalten hat, und die er nicht, erweislichermaßen, auch ans nicht amtlichen Quellen schöpfen kann, ohne Er- laubniß seines Vorgesetzten, durch den Druck bekannt machen. §. 11. Obgleich unter vorausgesetzter Beobachtung dieser Verordnung, auch Zeitun- gen und politische Zeitschriften ohne Eensur gedruckt werden können, so behalt sich die Landes-Regierung doch bevor, in ausserordentlichen, na hm entlieh in Kriegs-Zeiten, eine Censur, jedoch nur auf die Dauer der außerordentlichen Umstände, unff nur für Zeitun- gen und für diese Art von Zeitschriften anzuordnen. §. 12. Die von den Landständen veranstalteten, oder in ihrem Nahmen und mit ihrer Genehmigung herausgegebenen Druckschriften, es mögen landstandische Verhandlun- gen oder Deductionen von Rechten seyn, sind keiner Censur, wohl aber obigen, die Preß, freyheit beschränkenden Verordnungen unterworfen. H. r3. Die Uebertretungen der obigen Verordnungen von §.3 — 9 sind als Der- brechen und Vergehen anzusehen. Sie werden nach Maßgabe sowohl der gemeinrechtli- chen Verordnungen, als der vaterländischen Gesetze über Blasphemie, Profanation des Heiligen, Hochvercath, Landesverrath, Verbrechen der beleidigten Majestät, Widersetz- lichkeit gegen die Obrigkeit und Injurien, nach dem Verhältnisse der höheren oder Nie- dern Schädlichkeit, des größer» oder geringern Grades von Vorsatz oder Schuld, und dem hiernach sich bestimmenden Ermessen des Richters bestraft. §. 14. Staats- Diener, welche gegen das Verboth §. 10. handeln, werden mit Ver- weisen , Geld-Arrest- Festungs-Strafen, die nach Beschaffenheit des Vergehens bis zur Dienst-Entsetzung gesteigert werden können, bestraft. ■ §- i5» Für jede Druckschrift ist der Verfasser zuerst verantwortlich uird strafbar-, auch Andere sind es nach dem Grade ihrer Theiluehmung. §. iö. Der Verfasser hat keine Verbindlichkeit, sich auf dem Titelblatts feiner Schrift zu nennen. Um jedoch diesen entdecken zu können, ist jeder Verleger verbunden, jeder Schrift, welche er verlegt, seinen Nahmen oder Handels-Firma imb' Wohnort nebst dem Jahr, in welchem sie gedruckt worden, bey Strafe von 3o Reichsthalern vorzusez» zen Ist aber kein besonderer Verleger vorhanden, ober ist dieser ein Ausländer, so hat der Buchdrucker bey gleicher Strafe gleiche Verbindlichkeit, Ueberdreß ist die Polizey« Behörde verpstichtet, eine solche Schrift , bey der diese Vorschrift nicht beobachtet morden, in Beschlag zu nehmen, und der für Reglniinal - Gegcnstäirde niedergesetzten Behörde hiervon die Anzeige zu machen. §. 17. Jeder Buchdrucker ist verbunden, von jeder von ihm gedruckten Schrift der für das Studienwesen niedergefetzten Central« Stelle ein, von dieser der öffentlichen Bi- bliothek nachher zuzustellendes Frey, Exemplar zu übergeben, auch beständig ein fortlau- fendes ^ZerzeichniA der von tfjin gedruckten Schriften zu halten,. beydes bey Vermeidung einer Strafe von fünf Reichsthalern. V* t8. Jeder Verleger, und, wenn die Schrift keinen von dem Drucker zu benen- nendeu inländischen Verleger hat, der Drucker der Schrift ist verbunden, auf jede Auffor- derung der Justiz-Behörde den Verfasser zu neunen; daher sie sich, bey Uebcrnahme des Verlags oder Drucks, dies thun zu können, in den Stand fetzen müssen. Können, oder wollen sie den Verfasser nicht nennen, so werden sie so behandelt, als waren sie Urheber der Schrift. §. 19. Außerdem werden die Buchdrucker für.den Inhalt der Schriften, welche sie drucken, nicht verantwortlich gemacht, es wäre dann, daß eine boßhafte Collusion mit dem Verfasser oder Verleger gegen sie erweislich gemacht würde. Im Falle eines erwie- senen l-ößen Vorsatzes sind die Drucker als Miturheber, jedoch immer geringer, als die Verfasser selbst, zu bestrafen. §. 20. Die Verleger hingegen, welche die Psticht haben, den Inhalt des Werks, das sie verlegen, vor dessen Uebernahine zu prüfen oder prüfen zu lassen, sind nicht nur wegen büßen Vorsatzes, sondern auch wegen Nachläßigkeit nach Vorliegenheit der Um- stände, doch auch im ersten Fall immer geringer als die Verfasser zu bestrafen. §. 21. Die Herausgeber fremder Aufsätze, uahmentlich die Redacteurs von Zeitschrif- ten, werden wegen Gesetzwidrigkeiten, welche solche Aufsätze enthalten, nach Beschaffenheit als dolofe oder eulpose Theilnehmer und Beförderer des Vergehens des Verfassers ver- antwortlich. §. 22. Die Verfasser, und unter obigen Voraussetzungen auch die Verleger und Dru- cker sind, neben der Strafe, den durch den Druck Beschädigten zum Schadens - Ersätze und zur Geuugthuung, welche vor dem Civil-Richter auszuführen ist, verbunden. §. 22. Die Buchhändler sind berechtigt, alte Druckschriften, welche sie auf dem We- ge des ordentlichen Buchhandels beziehen, zu verkaufen, ohne daß sie bey einem etwa ge- setzwidrigen Inhalte derselben als schuldhafte Theilnehmer an der Verbreitung angesehen, und beßhalb zur Verantwortung gezogen werden können, so lange ihnen nicht 44 ä) von der vorgsfetzten Behörde der Verkauf ausdrücklich untersagt worden, oder b) eine dolose Verbreitung von Schriften gesetzwidrigen Inhalts gegen sie erwiesen ist. Sie sind jedoch verbunden, diejenigen Schriften, ans denen weder der Verfasser noch der Verleger, noch ein. inländischer Buchdrucker genannt ist, wenn dieselben sich ganz oder zum Theil auf die inländischen Staats-Verhältnisse beziehen, obgleich sie ihnen auf dem ordentlichen Wege des Buchhandelsi zugekommen sind, so wie alle ihnen außer diesem Wege zukommenden Schriften, vor dem Debit der Regiminalbehörde vorzulegen. §. 2/j. Alle Personen, welche, ohne dazu berechtigt zü seyn, sich mit Bücherhandel abgeben, haben neben der Polizeystrafe für ihr unbefugtes Gewerbe, für den etwa gesetz- widrigen Inhalt der von ihnen verbreiteten" Schriften zu haften. 25. Landkrämer und Hausierer dürfen bey Strafe von 5 Reichsthalern mit kei, nen Büchern und Schriften handeln, wozu sie nicht die Erlaubnis von Ortsbeamten er, Halten haben. 26. Der Absatz von Büchern und Schriften, deren Inhalt von der Justizbehörde als gesetzwidrig erklärt wird, sie mögen im Lande gedruckt oder von, Auslande hereinge, kommen seyn, ist zu unterdrücken, und der Verkauf eines jeden Exemplars in das In- und Ausland ist zum erstenmal mit 5o Reichsthalern, und im Wiederhohlungs-Falle mit noch schärferer Ahndung zu bestrafen. Die den Buchhändlern vom Auslande zugesendeten, für gesetzwidrig erkannten Schriften sind dahin, woher sie eingesendet worden, zurückzusenden. Der inländische Verlag wird vernichtet. Haben nur einzelne Stellen sich die Mißbilli- gung der Justiz-Behörde zugezogen, so kann durch Weglassung derselben und Umdruck einzelner Bögen geholfen werden. §. 27. Die Untersuchung der in Druckschriften begangenen Vergehen und das Straf- erkenntniß kann, die oben §. n. bemerkten außerordentliche Fälle ausgenommen, nicht von der Polizey, sondern allein von den Criminal-Behörden erfolgen; hingegen hat jede Ortspolizey-Behörde die Psticht, die Ausstellung und denDebit ärgerlicher Bilder zu hin- dern, so wie denDebit solcher Schriften, die in gegenwärtigem Gesetze verbothen sind, vorläufig zu untersagen, auch dieselben nach Umstanden in Beschlag zu nehmen, jedoch hiervon der geeigneten Regiminal-Behörde innerhalb 24 Stunden die Anzeige zu machen. §. 28. Das Ober-Censur-Collegium und die Anstalt der Bücher-Fiftale ist aufgehoben. §• 2g. Die polizeyliche Central-Aufsicht über das gesammte Bücher- Wesen fällt der für Regiminal-Sachen bestehenden Behörde anheim, nahmentlich a) alle allgemeine, den Bücherhandel und den Büchernachdruck betressenden Gegenstände; b) die Aufsicht über die Beobachtung der die Bücher-Cireulatin betressenden Gesetze; c) die Concessions- Ertheilung zu Errichtung von Buchhandlungen, Buchdruckereyen, Lesebibliotheken rc. ä) lPrivilegien gegen den Bücher-Nachdruck rc. 3o. Dennoch, ist auch die für das Studien-Wesen niedergesetzte Central-Behör- de, welche in diesem Punet an die Stelle des Königl. Ober-Censur-Collegiums tritt, eine Behörde, deren Gutachten sowohl von der Regiminal-Behürde, als von dem Königl. Criminal- Tribunal, in den dazu geeigneten Fallen eingehohlt wird. Gegeben Stuttgart, den 3o. Jan. 18,7. Auf Befehl des Königs. Königs. Geheimer Rach. 45 König!. Verordnung, eine Milderung der wegen der Volks-Entwaffnung seit dem Jahre 1606 ergangenen Gesetze bctr. d, d. 23. Jan. iöi7. W i l h e l m re. Wir haben, bey nunmehr veränderten Verhältnissen, auf den Vortrag Unseres Ge- heimen Rathes, für angemessen gefunden, in Betreff des Besitzes und Gebrauchs von Feuer-Gewehren, vorläufig, bis über diesen Gegenstand eine ins Ganze gehende Gesetz- gebung erfolgt, Folgendes hiedurch zu verordnen: l.) Allen Staatsdienern, dem Adel, den Gutsherrn, und deren Beamten, den Magistratspersonen, und sämtlichen, mit einer Verrechnung beauftragten Eommundie- nern, ist allgemein der Besitz und der Gebrauch eines Feuer-Gewehrs gestattet, in so ferne sich nicht der Einzelne dieses Rechts, durch dessen Misbrauch, oder sonst durch ein Vergehen, würde unfähig gemacht haben. HO Die Königs. Oberämtec sind ermächtigt, jedem Oberamts-Eingesessenen, wel- cher entweder wegen der einsamen und abgesonderten Lage seiner Wohnung, oder wegen seines Gewerbes, oder wegen eines Waarenlagers, zur Sicherheit, eines Feuer-Gewehrs bedarf, vorausgesetzt, daß der Eingesessene ein Mann von gutem Rufe ist, den Besitz und den Gebrauch eines solchen Gewehres zu erlauben. Ul.) Jeder Gemeinde ist gestatter, eine angemessene Anzahl von Feuer - Gewehren, zum Gebrauche gegen einfallendes Raubgesindel, oder gegen reissende und wüthende Thie- re, in Bereitschaft zu halten. Diese Gewehre sind bei dem ersten Ortsvorsteher, oder sonst bey rechtlichen, in Pflichten stehenden Männern, unter der Obliegenheit aufzube- wahren, daß nur zu den genannten Zwecken, und nur an Personen, welche vorsichtig mit Feuergewehren mnzugehen wissen, dieselbe abgegeben werden dürfen, auch baß die Gewehre jedesmal nach davon gemachtem Gebrauche wiederum sicher aufbewahrt werden müssen. IV. ) Bei Streifen ist erlaubt, daß jede Streif-Rotte einige, mit Schieß-Geweh- ren versehene, und im Gebrauche derselben erfahrne Männer, beyziehen darf; auch soll V. ) jedes Mitglied einer öffentlich anerkannten Schützen-Gesellschaft, ein eigenes Gewehr zu besitzen, berechtiget feyu. Vi.) Wer, ohne nach den vorstehenden Bestimmungen dazu berechtiget zu feyn, ein Feuer-Gewehr besitzt, soll für die Zukunft, im ersten Üebertretungsfall, neben der Con- fiscation des Gewehres, mit einer Geldbuße von 2 kleinen Freveln, oder, wenn ihm, als unvermöglich, die Bezahlung dieser Strafe schwer fallen würde, mit einer 8 tägigen Einthürmung, bey einer Wiederholung aber mit der gedoppelten Strafe belegt werden. VII.) Wo zugleich beschwerende Umstände, entweder durch ein mit dem Feuerge- wehr begangenes Verbrechen oder Vergehen, oder sonst durch vorsätzlichen oder eulposen Misbrauch desselben, miteintreten, behalten alle in den früheren Gesetzen enthaltenen Vorschriften ihre fortdaurende Kraft, und haben im vorkommenden Falle Unsere Königl. Behörden hiernach ferner zu erkennen. Diese Unsere Verordnung wird hierdurch zur Nachricht und Nachachtung allgemein bekannt gemacht. Gegeben, Stuttgart, den z3. Jan. 1817. Auf Befehl des Königs. Königl. Geheimer Rath. 46 Rechts»Erkenntnisse des König!. Oder - Appcllat. Tribunals. 1) In der Appellations - Sache von dem Königl. -Ober-Justiz- Collegium zwischen der Stiftsfraulein von Humbrachr, cum curst. zu Frankfurt am Main, Bekl. Anteil, und den Erben des Wolfgang Fischers zu Wilhermsdorf, Kl. Aten, eine DarlehnS-For- derung betreffend, wird die Berufung wegen Mangels an einer Beschwerde durch Urchel verworfen. Tübingen, den 2. Jan. 181-7. 2) In der Appellations-Sache der Freifrau von Phull-Rippur in Stuttgart, Be- klagte, Jmpetrantin, Appellantin, und den Freiherrn von Reischach zu Nußdorf, Kl. Jmpetraten Aten, Wiederherstellung in den vorigen Srand betreff., wird, nach abge- schwornem Restitutions-Eide, die Urchel voriger Instanz dahin abgeanderc, daß die Jm- petrantin gegen das Erkenntniß des Großherzoglich Badenschen Hosgerfchts zu Rastadt in den Stand vor dessen Aussprüche wieder eingesezt seyn solle. Tübing. den g. Jan. 3) In der Appellations- Sache der Freiherrn von Ellrichshausen zu Assumstadt, Bekl. Anten, gegen Philipp Mitsch und dessen Streitgenossen in Westernhansen, Kl. Aten, Entschädigungs-Forderung betreffend, wird die Berufung wegen versäumter Norh- frist für verlassen erkannt. Tübingen, den 16. Jan. 1817. 4) Eben so werden Schultheiß Sperr und seine Streitgenossen zu Goldbach, -Ober- amts Crailsheim, in ihrer Rechtssache gegen die Königl. Krondomainen-Sertion, illter Abtheiliing, im Namen des dortigen Pfarr - und Schul-Amtes, Allmand - Vertheilung betr., ihrer Berufung aus gleichem Grunde für verlustig erklärt. Eodem. 5) In der Appellations-Sache von dem Königl. -Ober-Justiz-Collegium zwijchen dem Landvogt, Herrn Grafen von Bisffngen zu Weingarten, Bekl. Anten, und dem Freiherrn Joseph von Reischach zu Emendingen, Kl. Aten, eine Darlehns- Forderung betr., wird die Urthel voriger Instanz bestätigt. Tübingen, den 23, Jan. 1817. 6) In der Appellations-Sache von dem Königl. -Ober-Justiz-Collegium zwischen David Seyfried und Johann Fremd zu Deizisau, Vorkl., Wiederbekl. Appellanten, und der Gantmasse des Alt Heinrich Kirschner in Denkendorf, Vorbekl. Wiederklägerin Ap- pellatin, Pacht-Entschädigungs-Ansprüche betr., wird, unter Aufhebung des von dem Richter der nächstvorigen Instanz den 1-4. Merz i8i5. eröffneten, die Berufung jm ihn verwerfenden Rewriptes, nach der von beiden Theilen geschehenen Leistung verjchiedener, in gegenwärtiger Instanz erkannten Eide, das erstrichterliche Erkenntniß vom n. Febr. 1812, in der Vor- und Nachklage theils bestätigt, theils abgeändert. Loäem. Rechtö- Erkeuntuiffe des Kbn. Ober -^Justiz« Collegiums. ih Die Rechtssache zwischen dem Pfarrer Henssnger zn Oberdifchrngen, Kl. und dem Freiherrn v. Späth zu Granheim, Bekl., Pferdskauf betr., wurde, aus Auftrag des Königl. Ober- Justiz-Collegii durch das Oberamt Ehingen verglichen. Stuttgart, den ro. Dec. 1616. 2) In der Appellations - Sache von Gerabronn zwischen dem Pfarrer Hausser zu Schmalfelden , Leonhard Hahn zu Wolfskreurh, Johann Michael Blumenstok zu Klein- tarenweiler, Johann Georg Göller zu Wolfskreuch, Johann Georg Gstider zu Spek« heim, Johann Albrecht Frank zu Schmalfelden, Johann Andreas Uhl zu Naicha, Georg 47 Balchas Dümler allda, und Johann Friedrich Schmieg zu Saalbach, Namens der Jo- hann Lorenz Hütterschen Gantmasse, Anten, sodann der Anna Maria, Ehefrau des Jo- hann Lorenz Hütter zu Schmalfelden cum curat. Atin, Mitverbindlichkeit zu Bezahlung der Schulden betr., wurde auf Beweis erkannt. Stutcg. den u. Jan. 1817. 3) In der Appellations - Sache von Leutkirch zwischen Johann Georg Waggers- hauser, Postverwalter zu Ravensburg, Kl. Anten, sodann Johann Georg Karg, gewe- senen Kronenwirth zu Wurzach, nebst dessen in attis benannten Güterpfieger, Beklagt. Aten, die Gültigkeit eines Kaufcontracts betr., wurde der den Bekl. Aten durch das Jnterlauf vom 27. Sept. r8i5. auferlegte Beweis für desert erkannt, und die Urthel voriger Instanz reformirt. Stuttg. den iZ. Jan. 18^7. A) In der Jmplorations-Sache der Gemeinde Nusplingen, Oberamts Spaichin- gen, Jntin, gegen den Freiherrn von Ulm zu Werrenwag, Jäten, die Nichterfüllung des mit dem Leztern auf 12 Jahr eingegangenen Schaafwaid- Pachts und die Compen- sation seiner Forderungen alt die Gemeinde mit dem Pachtschilling betr., wurde erkannt, daß Jat dielen Schaafwaid- Pacht als noch fest bestehend in allen seinen Bedingungen zu erfüllen verbunden, dagegen aber befugt sei, seine liquiden Forderungen mit Ausnah- me der in dem Pachcbrief bestimmten Cautions- Summe von dem schuldigen Pachtgeld abzuziehen. Stuttg. de» 16. Jan. 1817. Erkenntniße des König!. Ehe « Gerichts. Den 22. Jan. 1817 wurden geschieden: O Johann Georg Hafner, Bürger und Weber zu Lorch, Kl. von Christiua Mar- garetha, geb. Schön von da, Bekl. ex cap. adulterii, unter Verurtheilung der Beklagten in die Kosten. 2) Johann Georg Früh, Bürger und Bauer zu Wannweil , Oberamts Reutlin- gen, Kl. von Anna Barbara, geb. Luz von da, Bekl. ex cap. quafi defert, unter Ver- urtheilung der Beklagten in die Kosten. 3) Gottlieb Hahl, Gerichtsschreiber in Münchingen, Oberamts Leonberg, Kl. von Maria Margaretha, geb. Schall, Bekl. ex cap. guafi defert. unter Vergleichung der Kosten. Straf-Erkenntniße des König!. Criminal» Tribunals in höheren Straf» Fällen. Den 1. 3ucc, wurde der, zu Gaildorf in Untersuchung gekommene Georg Hagele von Gschweud, Oberamts Gaildorf, wegen wiederholten Ehebruchs, neben dem Ersätze der ihm zugeschiedenen Kosten mit sechsmonatlicher Festungsstrafe belegt. Am 3. Dec. sind gegen nachstehende zu Ulm, wegen Diebstahls in Verhaft und Untersuchung gekommene Personen, neben Verurtheilung in die Kosten, folgende Stra, fen erkannt worden'; nemlich gegen O Sebastian Scherenbacher von Eybach, Oberamts Geißlingen', eine neunmonat- liche Festungsarbeit, 2) Ulrich Schmid von Ulm eine achtmonatliche, und 48 3) gegen dessen Ehefrau, Margaretha, eine fünfmonatliche Zuchthaußstrafe. lodern wurde der zu Rottenburg verhaftete Johann Memminger von Tübingen, ^ wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersatz aller Kosten und des Schadens, zu einer siebenmonatlichen Festungsarbeit, und nachheriger Reclusion in einem Arbeitshauß bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf drei Monate verurtheilt. Eodem ist gegen den zu Calw wegen wiederholten Diebstahls in Verhaft und Unter- suchung gekommenen Jakob Friedrich Haas von Freudenstadt, neben Bezahlung aller Ko- sten, eine anderhalbjahrige Zuchthaußstrafe ausgesprochen, und die nachherige Verwah- rung in einem Arbeitshauß bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf neun Mo- nate verfügt worden. Lodern wurde der zu Ellwangen verhaftete Jakob Kienzle von Schornbach, Ober- amts Schorndorf, wegen wiederholten Diebstahls- neben dem Ersätze aller Kosten, zu zweijähriger Festungsarbeit und nachheriger Reelusion in ein Arbeitshauß bis zu erprob- ter Besserung, jedoch wenigstens auf ein Jahre verurtheilt. Unter dem 5. Dec. ist der zu Rottenburg wegen wiederholten Diebstahls, in Der, Haft und Untersuchung gekommene Conrad Hoß von Wankheim, Oberamts Tübingen, neben Erstattung aller Kosten zu zweijähriger Zuchthaußstrafe, und nachheriger Reclu- sion in ein Arbeitshauß bis zur erprobten Besserung, jedoch wenigstens auf zwei Jahre verurtheilt worden. Den 6. Der. wurde gegen den Festungsstrasting Gortlieb Schmid von Albershau, sen, Oberamts Göppingen/ wegen neuen Diebstahls ein Straf-Zusatz von einjähriger Festungsarbeit neben Erstattung der Kosten und des Schadens erkannt, und dre aach- herige Verwahrung desselben in einem Arbeitshauß auf wenigstens Ein Jahr verfügt. 'Am 7. Dec. ist die zu Rottweil verhaftete Maria Schlenker von Schwenningen, Oberamts Tuttlingen, wegen verübter Betrügereien und Diebstahls, neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung aller Kostenlimit fünfmonatlicher Zuchthaußarbeit be- straft worden. Eodem wurde die zu Ulm in Verhaft und Untersuchung gekommene Crescentia Zau- mann von Ellwangen, wegen wiederholten Diebstahls, Vagabunditat und unzüchtigen Lebenswandels, neben Erstattung aller Kosten zu neunmonatlrcher Zuchthaußstrafe und nachheriger Reclusion in ein Arbeitshauß auf wenigstens vier Monate verurtheilt. Unter dem i3. Dec. ist der zu Ulm verhaftete Michael Ronalder von Dettingen, - Oberamts Kirchheim, wegen wiederholter Betrügereien, Unterschlagung, Vagabunditat und Scortation, neben Bezahlung aller Kosten lind Ersatz des Schadens, zu zweijäh, riger Zuchthaußarbeit, und nachheriger Verwahrung in einem Arbeitshause auf wenigstens zwei Jahre verurtheilt worden. Lodern wurde gegen die zu Calw in Verhaft. und Untersuchung gekommene Eva Catharina Halm von Sindelffngeu, Oberamts Böblingen, wegen wiederholten Dieb- stahls, auch Unzucht und Vagirens, nebst Erstattung aller Kosten und Ersatz des Ent- wendeten eine füufzehnmonatliche Zuchhaußstrafe ausgesprochen, und die nachherigeERe- clusion in einem Arbeitshauß bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf Ein Jahr verfügt. Den 18. Dec. ist der zu Altdorf wegen wiederholten Diebstahls, verhaftete Alois Geiger von Apflau, Oberamts Tettnang, neben dem Ersähe aller Kosten und des Scha- dens zu viermonatlicher Festungsarbeit und nachheriger Verwahrung in einem Arbeirs« hauße wenigstens auf sechs Monate verurtheilt worden. Loclem wurde der zu Rottweil in Untersuchung gekommene Ludwig Merz von Weil- heim, -Oberamts Balingen, wegen Körper-Verletzung., neben dem Ersähe aller Kosten mit sechsmonatlicher Zuchthaußstrafe belegt. Am ig. Dec. ist der zu Eßlingen verhaftete Gottlieb Heinrich Baither von Eltin- gen, -Oberamts Leonberg, wegen wiederholten Diebstahls, nesen dem Ersähe aller Ko- sten , zu siebenmonatlicher Zuchthaußarbeit und nachheriger Reclusion in ein Arbeitshauß auf drei Monate verurthei t worden. Unter dem 20. Dec. wurde der zu Urach in Verhaft und Untersuchung gekommene Johann Georg Falter von Nekarhausen, -Oberamts Nürtingen, wegen attentirter So- domie, neben dem Ersähe aller Kosten, mit dreijähriger Zuchthaußarbeit bestraft. Den 21. Dec. ist der zu Calw verhaftete Johann Georg Endriß von Weilheim, Oberamts Kirchheim, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersähe des Schadens und Bezahlung aller Kosten mit zehnmonatlicher Festungsarbeit bestraft worden. Eodem wurde der zu Rottenburg in Untersuchung gekommene Johann Raith von Breitenholz, Oberamts Herrenberg, wegen wiederholten Diebstahls , neben Ersähe des noch übrigen Schadens und Bezahlung aller Kosten mit sechsmonatlicher FestungSarbeid belegt, und dessen nachherige Stellung unter polizeiliche Aufsicht verfügt. Am 3o. Dec. sind wegen verübter Betrügereien und versuchter Falschmünzung, gegen nachstehende zu Ealw in Verhaft und Untersuchung gekommene Personen lieber» Verurtheilung zum Ersähe der Untersuchungs-Kosten und des Schadens, folgende Stra- fen erkannt worden, nämlich O gegen Johann Mayer von Steinbach, Oberamts Hall, eine fünf und eine halb- jährige Zuchthaußarbeit u. itachherige Verwahrung iu einem Arbeitshauß auf zwei Jahre, 2) Joseph Mayer von Leinzell, eine vierjährige Zuchthaußstrafe und nachherige Re- elusion in einem Arbeitshauß auf zwei Jahre, 3) Friedrich Eypperle von Lehrvnweiler, Oberamts Böblingen, eine einjähriger Zuchthaußarbeit., 4) Joseph Mayer von Erlenhof vulgo Oehl Sepp, zu vier und einhalbjährigep Zuchthaußstrafe und Reelusion in ein Arbeitshauß auf zwei Jahre, 5) August Scheurer von. Hirschau, eine zwei und eine halbjährige Zuchthaußstra- ft und nachherige Verwahrung in einem Arbeitshauß auf Ein Jahr, 6) Jvh. Martin Bühlmayer von Oberbrüden, eine sechsmonacliche Zuchthaußstrafe^ 7) Wilhelm Siginund Röder von Hausen, eine fünfmonatliche Festnugsarbeit, 8) Charlotte Judith Schmid von Espich eine fünfmonatlich Zuchthaußarbeit, g) Anna Maria Mczger von Wüstenriech- eine anderthalbjährige Zuchthaußstrafe, tr*. 10) Gottfried Mezger von Frikenhofeu, eine zweijahriae Zuchthaußarbeit und nach- herige Reclusion in ein Arbeitshauß gleichfalls zwei Jahre lang. §0 Se. Königl. Maj. haben dem Ansuchen des Landvogts an der Jaxt von Gern, mingen- Bonfeld um Erlaubniß zu Annahme der ihm von der verwitweten Koni, gin Majestät zugedachten Stelle HöchstJhres ersten Kammerherrn entsprochen, und ihn zu dem Ende des bisher bekleideten Landvogtei - Amts entlassen. Se. Königl. Majest. haben unterm 27. Jan. den bisherigen.Commandanten von Stuttgart, Generalmajor v. Eorgrotte in den Ruhestand versetzt, ». .dagegen den Generalmajor v. Misani zum Commandanten daselbst ernannt; den Stallmeister v. Kniestadt iten zum Eavallerie-Regiment Nr. 2. als Ritt, Meister versezi, und den 2ten Univerfftats, Bereuter L euze zum Bereuter bei der Eavallerie- Brigade ernannt;. unterm 28. diß die seitherigen Ordonanz-Offfciere von diesem Dienst dispensirt» und diesem zufolge den Stabs-Rittmeister v. Kahlden, zum Eavallerie-Regim. Nr. 1. den Stabs-Rittmeister v. Egloffstein, zur Leibgarde,zu Pferd, und den Stabs, Rrttmeister Gustav v. S p e th zum Cavallerie-Regiment Nr. 2. versezt. Se. Königl. Majest. haben allergnadlgst geruht, vermög allerhöchsten Rescripts vom 22. Jan. die erledigte Stelle eines Oberamts -Arzts in Schorndorf, dem daselbst praeticireuden Arzte D. Faber zu übertragen, und vermög Rescripts vom 24. Jan. den aus .dem Königl. Militär entlassenen Lieute- nant Reitter als Secretär bei der Section der Kronforste anzustellen; auch durch Königl. Resolution vom 24. Jan. den Landthierarzt Walz zum Medicinal, Rath zu ernennen. Se. Königl. Maj. haben gnädigst geruht, vermöge Rescripts vomäZ. Jan. die erledigte ^Pfarrei Dounstetten, Diöcese Urach, dem Pfarrer M. Weis in Schwarzen, berg zu übertragen, und den Pfarrer Osiander zu Hohengehren, Diöcese Schorndorf, auf seine Bitte, mit dem grossen Pfarr-Ruhe- Gehalt zu entlassen; ferner vermag Rescripts vom 24. Jan. den Praceptoren am hiesigen mittleren Gymnasium, Roth und Oetinger, den Titel eines Professors, und dem daselbst eingestellten Prä, ceptor Werner, den Titel eines Ober-Präceptors, zu ertheilen, und zugleich zu be, stimmen geruht , daß Künftig alle ordentlichen Classen- Lehrer des mittleren ^Gymnasiums, welche auf der Universität studirt Haben, den Titel ,,Professoren" und die anderen, den Titel „Ober-Präceptoren", führen sollen; auch vermög Resolution vom 26. Jan. die erledigte Eaplanei Wiesenstaig dem Vikar Offner in Bühlerthann, zu übertragen. Se. Königl. Maj. haben vermöge Rescripts vom 3o. JaN. dem Buchhändler v. Cotta, zu Stuttgart, die nachgesuchte Erlaubniß zu Annahme des von des Königs von Preussen Majestät demselben verliehenen Prädieats eines Geheimen Hofraths gna, Lugst crlhei^. ^ er Bürger und Tuchmacher Tobias Seeger von Rohrdorf, hiesigen -Okeramks, hat den 7 jährigen Knaben des Johannes Gauß allda, aus dem angeschwell- ten Nagoldfluß, mit großer Anstrengung und eigener Lebensgefahr im vergangenen Som- mer vom Tode des Ertrinkens errettet, auch schon vor 7 Jahren aus dem nemlichen Flußeinem Jüngling, von 24 Jahren auf vie nemliche Art das Leben erhalten. Zu Folge eines erlassenen Decrets der Königl. Section der innern Administration vom 7. Jan. d. I. soll dieser Mann'wegen der von ihmmit muthvoller Aufopferung und ei- gener-'Gefahr- bewirkten» Lebensrettmrgeit, und um seines jedem Menschenfreund vereheli- chen Charakteczugs willen nicht'nur in einem angemessenen Eanzel- Vortrag in seinem Wohnort, sondern auch durch Unterzeichnete Stelle, öffentlich belobt werden. Den 18. Jan. - 18x7;. Königl. -Oberamt. Ehingen a n der D0NA u. Die Sommer-Schaafwaide vo« Ehingen, welche 400 Stük erträgt, wird am Freitag den <4. Febr. v. I. auf dem hiesigen Rathhaus verliehen, wozu die Liebhaber einge- laden werden. Den 22. Ja,!. Ich7. K. Oberamt. R orrwcil.^ Die Schaafweiden von R'vttwtil und Altstadt werden Montag den 10. Febr. d. I. neueroings auslk^adre aus bem hiesigen Ratddause verliehen werden; und zwar die von Ronweil, wcl« chc 120 150 tzon'rk Hammel- Maare ertragt, Morgens y Uhr, und die von Altstadt, , welche 100 Stük Hawmelwaare oder 80 Sink Mntterschaafe ertragt , Nachmittags 2 Uhr. - Wozu die Liebhaber eingcla- den werden,. Den 20 Jan. 1817... K. Obcramt»- Tüvinge n. W a I d d 0 v f. Dss Commun- Schaafweide-'M' Walddörf; Tübinger Oberamts, welche ZZ0-Stük erträgt, wovon'der Beständer 525'Stük cinschlagen darf) wird vis'Samstag den g. Febr; d I. Vormittags y Uhr auf dem Ralhhauß zu Walddorf im-Aufstreich verliehen werden; wobei sich die Liebhaber mir obrigkeitlichen Vermögens - Zeugnissen cinfinden wollen.. Den 8. Jan. 1öl7. K.-Öbcramt»- Stuttgart. Die Musterung der'Militärpflichtigen von Stuttgart und den dazu gehörigen Wei- lern Heßlach , Gablenberg.mnd Berg-wird, heuer den 17., Febr« an dem Königl.' Stadt - Ltrecrionsgebäu» de vorgcnommen werden. Bei-derselben sollen die Militä>pflichtigen.,welche am 1. Jan. i8>7. daö20ste-' Jahr erreicht; und das 25!t noch nicht zurükgelegt haben, persönlich erscheine». Diejenigen aber,-wel- che nach den frühern Verordnungen vom persönlichen Erscheine» freigesprychen sind, müssen noch jvor dem Anfang der Musterung die vorgeschricbencii Zeugnisse über Meß und Tüchtigkeit und über ihre recht- lichen Verhältnisse einsenden.'. Nach vollendeter Musterung wird Dienstag den 2S. Febr. das Loosen der Militärpflichtigen der iren Elaste vorgenommen werden, wobei festgesezt ist, daß hier diejenigen, welche nicht persönlich zugegen sind; -ihre Ackern, Geschwister, Psteger, ode» eine dritte amtlich aufzustcllende Person das Loos ziehen werden. Diejenigen Militarpflichtizen vom Lande , welche sich hier - aufhalten und nicht persönlich bei ihren Oberamtern erscheinen dürfen; haben sich den 14-und 13. Febr, zum Mes- sen und Visiliren zu stellen, damit die erforderlichen'Urkunden besorgt werden können. Den 24- Jan. IH17. -Kön. Stadl »Dircction.- Stuttgart. Da in Folge Decrets Königl. Rccrutitungs- Section die diesjährige Musterung u. Revision der Rekeutirungs- Listen den 17. Febr. in allen Oberämtern der Landvogrei; nemlich: Leonberg, Amt Stuttgart, Eßlingen, Eanustadt und Waiblingen zugleich vorgenommen wird, und bei derselben diejenigen Milirairpfli'chn'gen, -welche am 1. Ja», d. I. daS 20ste Jahr zurnkgeiegt, und das 25te Jahr noch nicht vollendet haben, persönlich erscheinen müssen; so werden alle Rekrutirüii^Spflichlige- von dem angegebenen Alter, in so fern sie nicht- durch die vorliegenden frühern Vorschriften von persönlicher Stellung bei der Jahresmusterung befreit sind , hiedurch, aufgefordert, sich den 16. Febr. unfehlbar" in ihrem Heimwesen einzufinden, und bei dm Ortsvorstehern zu meiden. Die umerzcichnere Stelle ersucht aber zugleich auch 'sämtliche König!. Oberämkcr, den 'sich in ibren Distncrcu aüfhaltenden,- und nach den Bestimmungen zur. Jahresmusterung eiuberufenen 'Militärpflichtigen'der-viffüriqeitt Lattdvogkei weder auf' die Zeit der Musterung; noch nach derselben, wenn sie keine neue Musterungs-Scheine aufweisen kön- nen, den Aufenthalt zu gestatten, - Den ly. Jan, lüi7 - K» Landvogtek-Rothenberg. - §3 Ludwi'gsburg. Die diesjährige Musterung und Revision der Rekrntirnngs.Listen wird in hiesi, Hem Oberamt den 17 Febr. d. I. und folgende Tage vorgenowmcn werden. Bei de, selben haben die« jenigcn militairpflichtigen Untcrthancn, welche am i. Jan. I6i7. das 21. Lebensjahr angetrcten, das L5te aber noch nicht zurückgelegt haben, zu erscheinen. Diese werden daher hiemit unter Erinnerung an die Strafen des Ungehorsams vorgeladen, sich zu rechter Zeit in ihrem Heimwesen einzusinden, und bei der Orts, Obrigkeit zu melden; diejenigen aber, welche von dem persönlichen Erscheinen bei der Musie- urng gcsczlich befreit sind, haben die erforderliche Zeugnisse noch vorher, und spätestens bis zum 12. Febr. eiiizuschikcn, widrigenfalls sie als ungehorsam ausgcbliebcn angenommen werden würden; sodann ist den» Zeitigen, welche weiter als 6 Stunden von ihrem Geburts-und Wohnort entfernt sind, gestattet, sich bei dem Oberamt ihres Aufenthalts.Orts messen und von dem dortigen Oberamts.Arzt, (jedoch keinem Chirurgen, wie oft geschieht,) vissiiren zu lassen, die Certificate sind aber ebenfalls bis zum 12. Febr. 1817. vorzulegen, indem sonst die Fehlenden ebenmäßig als ungehorsam behandelt werden würden. Den L7. Jan. 1817. K. Oberamt. Geislingen. Da die Jahrömustcrung am 17. Febr. d. I. und die folgenden Tage in dem dis» festigen Oberamts-Bezirke vorgenvmmen werden wird, so werden alle RekrutirnngSpflichtige, weiche am 1. Jan. 1817 das 2vte Jahr zurükgeicgt, u. an diesem Tage das 25te noch nicht errreicht haben, aufge- fordert, sich biö den 16. Febr. d. I. in ihren Geburts-und Wohnorten persönlich einzusinden. Hievon pnd jedoch alle diejenige, welche bisher von der persönlichen Stellung befreit waren, oder weiche wegen zu weiter Entfernung nicht erscheinen können, ausgenommen, hingegen aber haben sie sich in dem Ober- «mts-Bezirk, wo sie sich gegenwärtig aufhaltey, durch den Oberamts - Arzt visitiren zu lassen, und längstens bis zum 12. Febr. eine von dem Oberamt vidimirte Meß - und Visitations-Urkunde an dissei« tigeS Oberamt einzufchikcn; unter dem weiteren Anfügen, daß für die Nicht-Erscheinende der ersten Classe bei der Musterung durch ihre Eltern, Pfleger oder OrtS- Vorsteher gelovst werden muß. Den 24. Jan. 1617. K. Oberamt. Herrcnberg. Da die Jahrsmusterung der Milstairpflichtt'gen von 20 bis 25 Jahren in dem diffeitigen Oderamts-Bezirk am Montag den 17. Febr. l. I. ihren Anfang nehmen wird, so werden alle in den Jahren 1792 bis 1796 geborne Militairpflichtige, in sofern sie nicht vom persönlichen Erscheinen befreit sind, andurch aufgcfordert, sich in ihrem Hcimwescn einzusinden, oder von dem Oberamt ihres Aufenthalts legalisirte Zeugnisse ihres Messes, und körperlichen Brauchbarkeit vor der Musterung noch hieher zn übersenden. Zugleich wird an alle obrigkeitliche Behörden die geziemende Bitte erlassen, nach der Musterung keinem der angezeigten Milstastpflichtigen den Aufenthalt in ihrem Amis. Bezirk zu ge- statten, der sich nicht mit einem glaubwürdigen Zeugniß legitimsten kann. Den 16. Jan. iöi7. K. Oberamt. Horb. In Gefolge allerhöchsten Decrets wird die Musterung der Militairpflichtigen in dem dis- seitigen Oberamts- Bezirk am Montag den 17. Febr. d. I. ihren Anfang nehmen, weshalb alle Mili» tarpflichtige von 20 bis 25 Jahren, in so ferne sie nicht vom persönlichen Erscheinen gesezlich befreit sind, andurch aufgefordcrt werden, sich in ihrem Heimwcsen einzusinden, oder wenn sie von ihrem Ge- vurts-Ort zu weit entfernt sind, von dem Oberamt ihres Aufenthaltsorts legalisirte Zeugnisse über ihr Meß und körperliche Brauchbarkeit, vor der Musterung noch hieher cinzusenden. Den 25. Jan. 1Ö17. K» Oberamt. Künzelsau. Die Jahrsmusterung der Militairpflichtigen in dem hiesigen Oberamt wird an dem 17. Febr. und den folgenden Tagen vorgcnommen werden; es werden daher sämtliche Mi!i- tairpflichtige, die am 1. Jan. d. I. das 20ste Jahr zurükgelegt und das 25ste noch nicht angetrctcn ba- den, also alle diejenige, welche vom 1. Jan. 1792 bis 3i. Dec. 1796. einschlieslich gcbohrcn sind, und insbe>ondere auch die neuerlich aus dem Militair entlassene von diesem Alter, welche nicht als Ercapi- tulanten oder als Dicnstuntüchtig förmlich beabschicdet wurden, hiedurch aufgefordert, längstens bis zum 15. Febr. in ihren Geburtsorten ohnfchlbnr sich einzusinden, u. bei dem OrtSvorsteher zu melden; diejeni- ge aber, welche von dem persönlichen Erscheinen bei der Musterung gcsezlich befreit sind, haben die «^forderliche Zeugnisse, und solche, welche in einer großen Entfernung von ihrem Heimwesen im Dienste 53 sich bcsinden »nd sich tci dem.Oberamt ihres Aufenthalts mesten und visitircn lassen dürfen und wollen, die nöthiqe Eertisicate Ü Tage zuvor dem Oberami allhier einzusendrn, widrigenfalls sie als ungehorsam auSgeblieb» i, angcfehe« werden. Den 17. Jan. 1617. " K. Oberamt. Leürkirch. Den 17. Febr. v. I. und an den folgenden Tagen wird die Musterung der Militär pflichilgcn Mannschaft vorqenommen werden. Die Musterung beschränkt sich nur auf solche Individuen, welche am 1. Jan. 1817. das 20ie Jahr zurükgclegt, und das 25te Jahr noch nicht vollendet haben. Diese werden demnach aufgefordcrt, sich auf die bestimmte Zeit in ihrer Heimalh zu stellen; denjenigen, welche sich in einer grossen Entfernung von HauS anfhaltcu, ist gestattet, sich von dem betreffenden Kön. Obcramt messen und visittrcn zu lassen. Für solche Abwesende wird, wenn sie in die erste Elaste cingckhcilt werden, gcloosi werden. Den 24. Jan. 16«7. Oberami. Lorch. In Folge allerhöchster Bestimmung har die dißjahngc Musterung der Militärpflichtigen und die Revision der Recrutirungs-Liste!» den 17. Febr. v. I. anzufangen. Sämtliche Militarpfiichlige des hiesiöcn Obcranits, welche am 1. d?air. d. I. das 20te Jahr zurükgelegt, und das 25te noch nicht vollendet"haben, werden nun, in so ferne sie nicht von der persönlichen Stellung frei sind, andnrch aufgefordert, auf obbesiimmte Zeit bei Vermeidung der gesezlichen Strafen in ihrem Heimwesen sich ein» zufindcn, und der Musterung zu unterwerfen; wobei noch bemerkt wird, daß die Meß«und Visitations» Urkunden der von persönlicher Stellung befreiten Militärpflichtigen längstens bis zum 20. Febr. bei un» rerzeichiwtcr Stelle einkommen müssen. Zugleich werden alle Hoch-und Wohllöbl. Obrigkeiten ersucht, jenen Militärpflichtigen keinen weitern Aufenthalt zu gestalten, wenn sic sich nicht durch neue oberamt» liche Certificate auszuweisen im Stande sind. Den 13. Jan. 1817. K. Oberamt. Maulbronn. Den 17. Febr. d. I. wird die dißjahrige Jahres- Musterung ihren Anfang neh» men. Alle von Hauße entfernte Militärpflichtige aus dem diffeirigen Oberamt von 20 bis 25 Jahren, mithin alle, welche in den Jahren 1792 bis 1796 geboren sind, werden daher aufgcfordert, entweder auf den gedachten Termin in ihrem Geburts-Ort sich einzufinden und sodann persönlich bei der Muste» rung zu stellen, oder bei dem Oberamte ihres Aufenthalts-Orts sich messen und von dem dortigen Ober» amtö-Arzte visiliren zn lassen, die Zeugnisse aber längstens biö zum 17. Febr. an Unterzeichnete Stelle um so gcwißcr einzusendcn, alö sie sonst unter die Abwesende gesetzt werden. Den 21. Jan. 1817. K. Obcramt. Münsingen. In Gefolg allerhöchsten Kön. DccrctS vom 2. Jan. wird in Betreff der JahreS» Musterung der Militairpsti'chtigcn Unterbauen - Söhne und der Revision der vorliegenden Confcriptions» Listen hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß solche bis auf weitere Verfügungen wie bisher zu voll» ziehen, und der Anfang damit auch in dem hiesigen Oberanns-Bezirk bis Monrag den 17. Febr. und die nächstfolgende Tage zu machen sehe. Es habe» sich daber alle außer ihrem Wohnorte befindliche Uulerthancn- Söhne, welche am 1. Jan. 1Ö17 das 20te Jahr zurükgelcgt, und das 25te Jahr noch nicht vollendet haben, bis den 16. Febr. d I. in ihren Geburts-und Wohnorten persönlich einzufinden, und bereit zu halten, daß sie sich auf Verlangen der König!, Districts - Commission gleich in den nächst» folgenden Tagen vor derselben wirklich zu stellen, im Stande seyn können; wovon jedoch alle diejenige Individuen welche bisher von der persönlichen Stellung befreit waren, auch Heuer wieder davon ausge- nommen bleiben; wegen welcher ausdrücklich hier das Rckrutt'rungö - Gesetz vom 17. Febr. löiö, und dessen wesentliche Bestimmungen zur pünktlichsten Nachachtung in Erinnerung gebracht werden» Deü 13. Jan. 1816. K. Oberamt. N e k a r su l m. Da bis den 17. Febr. d. I. und die folgende Tage die Jahrsmusteruug der Mi- litairpflichtigen in dem disscitiqcn Oberamt vorgcnommen werden wird; so werden hiemit alle Eonsrrip» tivnspflichrige, welche am 1. Jan. d. I. das 2»te Jahr zurükgelegt, und das 25te Jahr noch nicht vol- lendet haben, im Fall sie von ihrem Heimwesen entfernt oder ihr Aufenthaltsort ihren Eltern, Anver- wandten oder Pflegern unbekannt seyn sollte, aufgefordcrt, sich zur gedachten Zeit entweder in ihrem Geburtsort einzufinden, und sich vor beendigter Musterung nicht wieder von Hauß zu entfernen, oder aber bei großer Entfernung von ihrem Heimwesen ein, von demjenigen Oberamt, in welchem sic sich befinden, beglaubigtes Maaß und Visitations-Urkund zur gehörigen Zeit einzusenden, wobei noch be« merkt wird, daß diejenige, welche bisher von der persönlichen Stellung befreit waren, die nämliche Vergünstigung auch heuer zu genießen haben. Den 17. Jan. 1817, K. Obcrgmt. Nagold» Die diesjährige Musterung fangt den ly. Febr. an. Alle von Haus entfernte Militär- pflichtige auS dem disseitigcn Oberamtsbezirke, welche den l. Jan. des 20te Jahr vollendet, n das 25te noch nicht zurükgelegt haben, werden daher aufgcfordert, insofern sie nicht durch frühere allcrgnädigste Verordnungen von dem persönlichen Erscheinen dispcvsirt sind, entweder den iy. Febr. sich in ihrem Ge- burts-Ort einzufinden, oder bei dem Oberamt ihres Ausenthalts-Orts sich messen, von dem dortigen« Obcramts-Arzt sich visinren zu lassen, und die Zeugnisse bis zu dem anberaumtcn Termin cinzusenden», als sie sonst unter die Abwesende gesezt werden, und sich dadurch den gesezlichen Strafen unterwerfen». Dev 22. Jan. 1L17». K. Oberamt. Neuenbürg.. Sämtliche Militärpflichtige aus disseitigem Oberamtsbezirk, welche das 20te Jahr« zurükgelegt, u. das 25. Jahr noch nicht vollendet haben, werden hiemit aufgcfordert, zu der heurigen JahrS»- Musterung den iS.Febr. d. Ir hei Vermeidung der gesezlichen- E trafen sich in ihrem Hein.wescn einzufins - dcn, da dasr Musterungs-Geschäft bis den 17. Febr. d. I. auch in hiesigem Oberamt vorgenowmen - wird. Die Unterzeichnete Stelle ersucht daher sämtliche Kön. Oberamtcr und Ortsvorsteher denjenigen Militärpflichtigen aus dem hiesigen Obcramt von dem Alter von 20 — 25 Jahren, welche in auswarr- kigcii Amts-Bezirken, sich aufhallen, und statt persönlichen Erscheinens ihr legales Meß und Visitattons- Urkund an die-Unterzeichnete. Stelle nicht eingesendct haben , in ihre Heimath zu verweisen, und ihnen - weder auf die Zeit der Musterung, noch nach derselben, wenn sie keine neue Mufierungs- Scheine aus- weisen können, den Aufemhalr zu gestatten. Den 22. Jan. 1617.- K. Oberamt» Ravensburg-, In Folge Königl. Decrcts vom 2. d. Mvn. wird.die Jahrsmustcrung- und zu»- gleich auch die»Losuug.de; .Recrutt'rungsp6ichtigen von 20 bis 25. Jahren- am 17. Febr,. d. I. und die e folgendcii.Tagerm- dsnwDberamt Ravensburg -vorgenommcn-mCs.werdcn'daher alle Recrutirnngs-Pflich- - tigcn, welche den 1.-Jan. .iöt7'das 20. Jahr bereits znrükgeiegt, und an diesem Tag das 25Te Jabr' noch nicht, erreicht haben, aufgcfordert, .sich noch vor ccm 17. Febr. dieses Jahrs um so mehr in ihrer Heimarh clnzufiuden , und sich der persönlichen Stellung bei der Musterung zu unterwerfen, als alle an den.bestimmten Tagen hiebei nicht Erscheinende als ungehorsam Abwesende behandele, und mit den in dem Königl. Recrutierungs- Gesez bestimmten Strafen gegen sie vvrgcfahrcn würde. -—Diejenige hinge, - gen, welche nach den bestehenden Gesczcn von der persönlichen Stellnug befreit sind, oder wegen zu- weiter Entfernung nicht erscheinen, können , haben sich in dem ObcramtSbezirk, wo sie sich- gegenwärtig , aufhalken, .durch.den betreffenden Oberamts»Arzt visiurcn zu lassen, und noch vor dem 1. Febr. eine - von dem König!. Oberamt vidimirte Meß-und Visitatiouö»Urkunde an disseikigesObcramt einzuschiken;. wobei noch angesügl wird , daß für die nicht Erscheinende, der. ersten Klasse bei der Musterung durch ihre Eltern, Pfleger oder Orts-Vorgesetzte gelost werden muß». Den it. Jan. iö17.' K. Oberamt. Rüeutling e n». Am 3.'-. Febr. und die daraus-folgend!-Tage wird die Jahrsmnsterung^in hiesigem Oberamt vvrgenommeu werden, bei. welcher alle Recruiiruugspflichtige, die am 1. Jan. l I. das 20tc Jahr bereits zurükgelegt, das 25sie aber noch nicht vollstrekt !haben , und-vom persönlichen Ericheiuen nach den bekannten frühern Geezen nicht befreit sind, .erscheinen müssen. Unter denen von gedachtem Alter zu erscheinen habenden Militarpflichrigcn sind besonders, auch- diejenige verstanden, welche nicht nur als mindertüchtig bisher-in der Zscn Claise locirt waren - sondern auch alle aus dem Militär entlassene' Personen, »welche nicht als Ercapitulanten oder als Dicnstuntüchkig förmlich beab-'chicdct worden find. Welche .Recrutirnngspfifchlige aber über gc Stunden von hier-entfernt sind - und sich bei den K. Ober» - achtern ihres Aufenthalts messe», und sich von den dortigen Oberamts Aerzte» visitircn lassen wollen , denen ist zwar solches-gestattet, .sie müssen aber diese Zeugnisse längstens bis den Zj., Jan. hieher in die Stad 1 sehteiberci übersendet haben, damit durch ihre Gleichgültigkeit das Mustcruvgsgeschäsk, wie schon öfters geschehen , nicht anfgehalten werde. Auf aleiche Weise haben auch dir vom persönlichen Er^chei« neu befreite oder kranke Pionen ihre vorschrlftmäßige Zeugnisse einzusenden. Das Loosen.folgt unmit- tehbar aus die beendigte Revision. Nach der Musterung werden -die K. Hochlöbl. Oberämter ersucht, , keinen disseiti'gen-.Militärpflichkigen zu, dulden-- der nicht mit einem neuen Wanderungs > Certifi'kat ver- sehen ist.» Den 17. Jan. - 1Ü17? K. Oberamt. Sch-orn d'or f,. In Gemäsheit allerhöchstcn Decrets vom 2. Jan. wird die Musterung der Militär. psiichtigeit Heuer am.-17.. Febr. d. I. und den folgenden Tagen auf dem Rathbaus dahier vorgcuvwuien WLrtzrn, ,es.habcm daher alle .Rekrutirungspfiichtige, welche am 1.. Jan. 1Ü17.. das LOle Jahr bereits zu- -tükgelegt , und das 28t« noch nicht vollendet haben, dabei einzufinden, oder wenn sie von ihrem Gc« kburts-Ort zu weit entfernt wäre», die gehörige oberamtliche Jeugniße vor der Musterung hieher einzu- . sende,r. Den 27. Jan 1617. K. Oberamt. Spaichingeu. Der Anfang mit der Musterung der Militärpflichtigen für gegenwärtiges Jahr, 'wird am 17. Febr. dahier statt finden, daher die von Haus abwesende RekrutirungSpsiichtige des hicsi» »gen Oberamtö, welche am l. Jan. 1817. das 20te Jahr zurükgelegt, und das 26re Jahr noch nicht au- sgetreten hatten, aufgefordcrt werden, sich entweder in ihrer Hcimath einzufinden, oder im Fall sie sich -im Königreich befinden, bei dem Obcramt in dessen Bezirk ihr Aufenthalt ist,-der Musterung z« unterzie« :hen. Urbrigens werde» alle .obrigkeitliche Behörden , .zu deren Dienst-Ob'iegenhert die Gewährung dieses MntragS gehörig ist, .ersucht, diese Abwesende auf die.eine oder «ndere Weise zum Gehorsam zu verurv- .acn, und die Musterungs-Scheine bis den 16. Febr. hieher cinzusendeu. Den 24- Jan. .iöi7. .'K. Obcramts' Verweserei. Tettnaug. Die Revision-»er Listen und die Musterung -der Militärpflichtigen stimmt !N dem ..hiesigen Oberamts-Bezirk am iS. Febr. d. .I. ihren Anfang. Sämtliche Militärpflichtige, welche vom i. Jan 1792 bis -i. Jan. 1797 gebohren sind,j»!fo in einem Alter von 20 bis 25 Jahren stehen, wer« ..den hierdurch aufgeforderc, bei den gesezlichen Strafen sich in ihrer Heimarb einzufindön und der Mu- sterung zu unterwersew Denjenigen Dienstpflichtigen, welche sich in einer weiten Entfernung von ihrem Helmwcsen befinden, ist gestattet, sich bei der Distrikts»Cominisfion des OberamtS-Bezirks, in welchem sic sich aujhalten, messen und visitiren zu lassen, worüber sodann der Erfand längstens bis zum 12. Febr. d. I. anher einzuschikcn ist. Zu diesem Ende werden -alle Hoch' und Wohllöbl. Polizei« Behörden er» sucht, Dienstpflichtigen auS dem hiesigen Obcramt, welche sich nicht mit neuen Certificate» auszuweisen -vermögen, keinen längern Aufenthalt zu gestatten. -Den lg. Jan. 1217. K. Oberamt. .T ü b i n g e li. Die Jahrsmusterung wird im hiesigen Oberamt am *7. 'Febr. und den darauf fol- genden Tagen vvrgcnvmmen werden., wobei alle diejenigen Militärpflichtigen, welche am 1. Jan. as 20ke Jahr erreicht und das 25te Jahr noch nicht zurükgelegt haben , auch -sonst durch die Geseze vom persönlichen Erscheinen nicht dispensirt sind, sich zu stellen'haben. Unter den von diesem Alter'zu er- scheinen schuldigen Militärpflichtigen sind besonders auch diejenigen verstanden, welche nicht nur bisher als mindertüchtig in der 5tcn Classe liefe», sondern auch alle aus dem Militär entlassene Personen, die nicht als Ercapitulanlen, ooer als dienstunlüchtig, förmlich bcabschicdet worden sind. Denjenigen Re« krutirungSpfllchtigen, welche über S Stunden von hier entfernt sind, ist zwar gestattet, sich bei dem Obcramt ihres Auseukhalts messen und visitiren zu lassen, sie müssen aber ihre dicßsalsigcn Zeugniffe spätestens bis zum 17, Febr. der hiesigen Stadtschreiberei übersendet haben. Auf gleiche Weife buben auch die vom persönlichen Erscheinen befreite oder kranke Personen, ihre vorschriftmäsigen Zeugnisse ein- zusenden. D'aö Loosen gcschiehet unmittelbar nach der Musterung. Zugleich werden die König!. Ober, ämtcr ersucht, nicht nur für die baldige Uebersendung der Meß « Visitalions « und sonstiger Zeugnis, e der vom persönlichen Erscheinen befreiten Leute zu sorgen, sondern auch nach der Musterung keine« diffeitigen Militärpflichtigen zu dulden , der nicht mit einem neuen Wandcrungs» Ccrtificat versehen-ist. Den 23. Jan. iöi7. K. Oberamt. Tuttlingen. Am 17. Febr. d. I. und den folgenden Tagen wird in dem hiesigen Oberamts- Bezirk die Jahrsmusierung der Militärpflichtigen vorgenommen.- Es werden deswegen sämtliche Indi- viduen aus dem Oberamts-Bezirk, welche den i. Jan. d. I. das 20te Jahr zurükgelegt, und das 25te Jahr noch nicht vollendet haben, diejenige ausgenommen, welche durch das Rekrutirungs- Gesetz vom persönlichen Erscheinen dispenstrt sind , aufgefordcrt, sich zu gehöriger Zeit in ihrem Heimwesen einznfin« den, und dort weitere Citation abzuwarten. Den 22. Jan. 1Z17. K. Oberamt. Ulm. Sämtliche Militärpflichtige, welche am l. Jan. d. I. das 20te Jahr znrükgelcgt und das 25stc noch nicht vollendet haben, werden hicmit aufgefordcrt, sich zu der heurigen Jahrsmusternng un- fehlbar bis auf den 16. Febr. d. I. bei Vermeidung der gesezlichen Strafen in ihrem Heimwesen cinzu- finden. Das Musterungsgeschäft wird in den sämtlichen Öberämtern der Landvogtei, nemlich zu Alpck, Biberach , Blaubeuten , Ehingen , Ricdlingen, Ulm und Wiblingen den i7. Febr. vorgenommcn werden». Die Unterzeichnete Stelle ersucht daher sämtliche Kön. Obcrämter, denjenigen Militärpflichtigen von 20 bis 25 Jahern, welche auS disscitigcm Landvogtei« Bezirk gebüttig find, und in auswärtigen Amtö-Br- €5 Men sicht anfhalten, weder auf die Zeit der Musterung noch nach derselben, weun sie keine Nene Mn» sierungs - Scheine aufweis«» können, drn Aufentyalk zu gestatten. Den 1Z. Jan. 1917. König!. Landvogtei an der Denau. Urach. In Gemäs!)eit der allerhöchsten Anordnung vom 2ten diß, wird die Musterung der Mi» litarpflichtigcn Heuer den 17. Febr. d. I. beginnen, cs haben sich deswegen alle ledige Mannspersonen, welche am 1. Jan. bas 2vte Jahr zurükgelegt, und das 25ste noch nichr vollendet haben, hiebei einzu» finden, ober wenn sie sich von ihrem Geburtsort ziemlich weit entfernt aufhielten, bei dem betreffenden. Obcramt zu melden. Den 14. Jan. 1Ö17, K. Obcramt. W a l d se e. Dir Musterung der militärpflichtigen Mannschaft wird in dem hiesigen Oberamt ain 17. Febr. d. I. und an den folgenden Tagen vorgenommen werden, sie beschränkt sich aber nur auf solche Militärpflichtige, welche vm l. Jan d. I. das 20te Jahr zurükgelegt und das 25ste noch nicht vollendet haben. Diese werden daher aufgcfvrdert, sich, insoserne sie nicht von dem persönlichen Erschci« ven gesezlich dispensirt find • um die bestimmte Zeit in ihrer Heimath zu stellen. Denjenigen Militär» pflichtigen von t>em angegebenen Alter , welche sich in einer großen Entfernung von ihrem Geburts»oder Wohnort aufhalten, ist gestattet, sich vor dem betreffenden Kön. Oberamle messen und visitiren zu las« cn. Cs wird aber dann für solche Abwesende, wenn sie in die erste Claffe locirt werden, ihr Vater , Pfleger, oder eine Urkunds- Person zum Loosen ausgestellt werden. Den 16. Jan. 1617. K. Oberamt. Calw. Die Musterung der Wlitairpflichtigen des hiesigen Obcramts wird am Montag den I7tcn Feb. d. I. ihren Anfang nehmen. Diejenige junge Mannschaft, welche im Jahr 1792 bis zum Jahr 1796 beides einschließlich geboren ist, har daher auf diese Zeit sich in ihrem Heimwesen einzufinden, oder wenn sie in weiter Entfernung in Arbeit stehen, bei dem Oöeramt ihres Aufenthalts-Orts sich messen , und durch den dortigen Oberamts» Arzt visitiren zu lassen, auch dafür zu sorgen, daß die darüber aus zusiellende Urkunden längstens bis zum 24. Febr. d. I. der Unterzeichneten Stelle eingesandt werden; diejenige deren Urkunden bis zu diesem Termin nicht cinkommen, werden als «»gehorsam Abwesende be« handelt. Den 16. Jan. '• „. K. Obcramt. Crailsheim. Am 17. Febr. und folgenden Tagen wird die Jahrsmusicrung der Rckrutirungs« Pflichtigen Mannschaft vom zurükgelgtem 20tcn bis noch nicht vollendetem 25ten Jahre vor sich gehen. Alle diejenigen Individuen, welche am 1. Jan. das 20ke Jahr erreicht und das 25te noch nicht zurük» gelegt haben, und nach allerhöchster Verordnung von persönlicher Stellung nicht befreit sind, werden daher aufgcfotdert, sich auf oben bemerkte Zeit unfehlbar zu Hause einzufinden, damit sie sich, sobald die Reihe an sie kommt, vor der betreffenden.Distrikts» Commission stellen können. Rekrutirnngspflichti« ge, die sich gegenwärtig in entfernteren Oberämtcrn aufhalren, haben sich bei dem Obcramt ihres Auf« LNihalts'Orts gehörig messen und visitiren zu lassen, und das hierüber ausgestellte oberamtlich lcgalisir» re Ccrtificat, noch vor beendigter Musterung an Unterzeichnete Stelle einznsenvcn, außerdem sie unter die Abwesendem gesczt, und darnach behandelt werden müßten. Den 24. Jan. iüi7. K. Oberamt. Aalen. Dem Baumwollcnhandlcr Anton Gold von Fachsenfeld, hiesigen Obcramts, würden am 20. diß, Nacht, ungefähr 2 Centner sogenannte Eurral, oder Scidenbaumwolle,. welche sehr fest gepreßt ist, mittelst gewaltsamen Einbruchs entwendet. Hoch, und Wohllbbl. Obrigkeiten werden ersucht, aus verdächtige Käufer dieser kennbaren Waare fahnden zu lassen. Den 23. Jan. Iüi7. K. Obcramt. Besigheim. In dem Ort Metterzimmern sind die natürlichen Blattern auSgebrochen, weswegen «Iler Verkehr mit den angesiekten Haußern aufhört Den 25. Jan. 1617. K. Oberamt. Leo nb erg. In Hemmingen, hiesigen Oberamts, hat ein Kind die natürlichen Blattern bekom»^ men, weswegen jedermann hievon in Kenutniß gesezt wird, nm die nöthige Vorsicht zu beobachtest»' Des 23. Jan. 1317- K. Oberamt. In der Verordnung vom Wildschützen-Institut ist S. 29. Lin. 12. nach dem Wort „bestand^ bei» zusczen: wiederum anzuordnen, und rc, Nr». 7. I 8 I 7. 47 Königlich - Württembergischer Staats - «ad Regteraags-Blatt. Montag, 3 Febr. Verordnung in Zoll» und Handels, Sache». Se. Königl. Majest. haben in Beziehung auf hienach benannte Zoll-und Han- dels - Gegenstände vermag Refcripts vom 2.8. Jan. Folgendes als provisorische Verfügung festgesezt:' 1) Von allen denjenigen Spererei-Maaren, welche bisher neben dem gewöhnlichen Eingangs-Zoll von i fl. 4 kr. mit einem Zusaz-Zoll von 3 fl. 12 kr. unter dem Namen Colonial-Maaren-Jmpost, im Ganzen also mit 4 fl. 16 fr. vom Centner belegt waren, ist künftig nur die Hälfte dieses Betrags mit 2 fl. 8 kr. vom Centner zu entrichten. 2) Bey dem Mahagoni-Holz bleibt es dermalen bey dem bisherigen Airsaz, und es find also mit Einschluß des Zusaz-Zolls 2 fl. 40 Fr. vom Centner fernerhin zu bezahlen. 3} Von der Baumwolle, sowie vom Indigo und Fernambuk ist künftig nur der ge, wohnliche Eingangszoll einzuziehen, und der bisherige Zusaz-Zoll von 1 fl. 4 kr. vom Centner fallt hinweg. 4) Von Campeche - oder Blauholz, so wie von allen andern Farbe- Hölzern, bey welchen der bisherige Tarif keine namentliche Abänderung enthalt, wird der Eingangs, zoll auf 48 kr. vom Centner festgesezt, und dagegen der bisherige Zufaz- Zoll von 1 ff. 4 kr. vom Centner aufgehoben. ; d) Da der Zusatz-Zoll oder sogenannte Colonial-Maaren-Jmpost nunmehr ebenso, wie jedes andere Zollgefall, in die Königl. Haupt -Staats- Casse fließt, so unterbleibt künftig die durch die General- Verordnung vom 6. Nov. i8i3 vorgeschriebene besondere Verrechnung und Einlieferung.'' 6) Der Einfuhrzoll von: Cochenille ist von 82 kr. auf 4 kr. vom Pfund herabgesezt, 7) die wollenen Tuchwaaren, welche bisher mit einem Eingangszoll von 12 fl. 48 kr. belegt waren, sind den Baumwolle!: - Maaren gleichgestellt, und also, wie diese künftig nur einem Eingangszoll von 8 fl. 32 kr. vom Centner unterworfen. 8) Der in der Verordnung vom 24. -Ort. 1612 für die zum Zwischen- Handel ein- geführten -Maaren bestimmte Termin von 6 Monaten, nach dessen Verstoß diese Maaren dem Eingangszoll unterlagen, ist auf zwey Zähre verlängert, so daß also dergleichen Maaren, wenn sie in dieser Zeit in einem öffentlichen Lagerhauß unter der Aufsicht der Maag- und Lagerhauß - Beamten bleiben, nur dem Transit!), Zoll unterworfen sind. 9) Die Settion der Steuren ist legitimste, in besonder» Fällen, und unter den nö, chigsn Vorsich^-Maas-Negeln, die Dispensation zu ertheilen, daß gewisse, zum Zwischen-- l^aoel .t'?)hmm£c Maaren, denen die Aufbewahrung in einem öffentlichen Lagerhauß zu großem Aachrheil gereichen würde, aus solchem in ein Privat-Magazin gebracht werden. jo) Die Lager - und Waaghauß-Gebühren, .werden/iner Revision,unterworfen wer- den, einstweilen aber ist in herrschaftlichen Lagerhaustern von dem riinländi scheu Eigen- thümer der Maare nur die Hälfte des bisherigen Tarifs zu bezahlen. Die König!. Ober - Camera! - und Ober - Zoll - Aemter haben nun diese provisorische Anordnung sogleich in Voflziehung zu sezeu. Sturrgarc, den i. Febr. 1817. Auf Befehl des Königs. Königl. Geheimer Rarh. Oeneral« Verordnung, die Provisorische Einführung einer verbesserten Einrichtung dcS Stempeiwesens betr. ä. a. -jf. Jan. 1S17. 6f. Königs. Masest. haben in Betracht, daß die Stem.pelabgabe nach ihrer bis- herigen .Erhebungsart in mancher Beziehung dem Publikum lästig war, und in der Ab- sicht , Zhre Untetthanen vorsauffg und bis in Ansehung dieser Abgabe und ihrer Fort-. Dauer überhaupt -eine weitere gesetzliche Bestimmung , nach gemeinschaftlicher Verabschied' düng mit den künftigen Landständen, eint.reteu kann, möglichst zu erleichtern, eine die- sem Zwek entsprechende provisorische Administrations-Einrichtung angeordnet, und be- fehlen in dieser Gema'sheic, wie folgt.: 1) Der Gebrauch des gestempelten Papiers bei geschriebenen Auffaßen, so wie der bisherigen Wasserzeichen-Papiers, hörtauf. 2) Die Aufdrükung des Stempels selbst, nach dem bisherigen Tarif, wird nur nach bei 1 lachbenannten Gegenständen, wofür gedrukte Formularieü bestehen, beibehalcen. F)^Bei andern hienach ebenfalls angeführten Gegenständen wird die Stempelgebühr "ohne Anwendung gestempelten Papiers a) theilS nach dem Tarif, b) theils als Ete npel- Surrogat eingezogen. 4) Alle übrigen schriftlichen Aufsätze werden von dem Stempel sowohl, als von der Stcmpelgeoühr freigelassen.. , 5) Diese Verordnung tritt überall sogleich mit dem Tage in Wirksamkeit, an welchem sie zur öffentlichen Wissenschaft gelangt. Für die wirkliche Anwendung und Ausführung dieser Verordnung werden fol- gende nähere Dorschrsften ertheilt;. *2 1) diejenigen, welche Stempelpapier vom Jahr 1817 erkauft und noch unverbraucht in Händen haben, geben solches auf die bisherige Weise gegen Zurükerstattung des Betrags an die geeignete Stempelpapier - Verwaltung zurük, welch leztere in ihrer abzulegenden Rechnung gehörig damit zu liquidiren hat. Nach Verfluß von vier Wochen wird kein solches Papier zur Rük-Vergütung mehr angenommen; es versteht sich jedoch von selbst, daß zu Geschäften, welche auf Stempelpapier angefangen worden, der etwa davon noch vorhandene Vorrath vollends verwendet werden kann. all 2) Der Stempel wird nach dem bisherigen Tarif beibehalten, und auch künftig auf- gedrükt, bei i) Spiel-Karten, gewöhnlichen —- — 6 kr. Tarokfarten — — — 12 fr. 2) ausländischen Kalendern “ 3) Zeitungen, a) inländischen — b) ausländischen > —• fsdann bei nachstehenden gedrukten Formularien: 4) Wein, und Weiiunost, Urkunden —> 5) Viehnrkunden — —. * ö) Hausir , Scheine — —- 7) Reisepässen, a) für Honoratioren b) für andere Personen — D Vollmachten, (man-saw x>k-ocur»toria) a) für einzelne Handlungen —k' b) für allgemeine ss) bei Honoratioren -—« bb) bei andern Personen — Äm Fall keine gedrukte Vollmachten vorhanden waten, die.Nachstempelung ein. — 6 fr. — ro kr. — 3s kr. — S kr. — 3 kr. — r r kr. * fl. 12 kr. —1 *5 kr. 1 fl. — 24 kr. tritt für die geschriebene« ü) Unterpfandszeiteln — — — 6 kr. 10) Amtlichen und gerichtlichen Obligationen, Schuld, und Bürgscheinen —- — Gradat. Stempel n) Special - Cautionen — — desgleichen. Diese gedrukten und gestempelten Formularien sind, sobald der bisherige Vorrach, den seder noch bestzt, aufgebraucht feyn wird, künftig bei der Mäntlex'scheu Hof- und Kanzler - Buchdrukerer zu bestellen und abzulangen. Frachtbriefe, LadscheineKundschaften, Lehr- und Meisterbrief, Manumisstonsschei, ne, Geburtsbriefe, Wanderbücher, wenn gleich hiefür ebenfalls Formularien bestehen, bleiben zum Besten der Gewerbe vom Stempel frei. ad 3) Ohne Aufdrukung oder wirkliche Anwendung des Stempels wird die Stempelge^ br'chr eingozogen, A) nad) dem Tarif, von Obstgnationen, Inventuren, Theilungen, Vermögens, Uebergaben, und den in der' Stempel - Ordnung pag. 62. genannten Rechnungen. Diese Strmpelgebühr wird von dem Theilungs-oder Rechnungösteller in die gewöhn, liche Schreib. Verdiensts- und Kosten, Berechnung aufgenommen und durch den Stadt- und AmrSschreiber, oder den beeidigten Substituten, je nachdem dieser oder jener das Geschäft zu besorgen hatte, emgezogen, sofort gegen die Hauptstempel - Caffe dahier auf folgende Weise verrechnet: a) Für jeden Bezirk, den ein Stadt-und Amtsschreiber entweder unmittelbar für sich, oder durch einen beeidigten Substituten besorgt, werden einzelne vierteljährige Ver, zeichnisse geführt, worin» das Geschäft angezeigt, und der Stempelbetrag jedes- mal ausgeworfen wird. b) Diele Special - Verzeichnisse, samt dem Stempelbetrag sammelt der Stadt - und Amtjchreiber von seinem ganzen Amtsbezirk am Ende eines jeden Quartals und erst- mals auf Georg» d. I. und er fertigt darüber ein gedoppeltes summarisches Haupt, Verzeichniß. 6s e) Beiderlei Verzeichnisse übergibt sodann der Stadtschreiber oder Amtschreiber an die Revisions-Stelle seines Bezirks, welche solche miteinander vergleicht, und die Spe- cial-Verzeichnisse zurükbehält, um solche seiner Zeit, wenn das.Geschäft selbst zur Kostens-Revision vvrgelegt wird, benützen zu können; das/ Hauptverzeichni-ß gibt die Revisions-Stelle beurkundet an den Stadtschreiber zurük, und dieser sendet das eine Exemplar mit dem Stempelgefall zur Hauptstempel-Casse gegen Quittung ein. rl) Als Belohnung für den Einzug und den Schreibverdienst werden 5 pCt. oder 3 kr. von i st. in der Maase ausgesezt, daß der Stadt- oder Amtschreiber als -Oberein- bringer, von dem, was die Substituten liefern, i kr. und der Substitut 2 kr. zu be- ziehen haben soll, wogegen das Porto auf die Stempelkasse übernommen wird. O Wenn für ein solches der.Stempelgebühr unterliegendes Geschäft diese Gebühr ein- zuziehen unterlassen wird, so ist derjenige Stadt- oder Amtschreiber oder Substitut, der das Geschäft vorgenommen und die Gebühr nicht eingezogen hat, dieselbe zehen- fach zu ersczen schuldig, .wovon der Revisor, oder jeder andere Anbringer/ den dritten Theil erhalt. — Ist die Gebühr eingezogen, aber nicht eingelieferr, sondern unterschlagen worden, so wird der Schuldhafte nach Beschaffenheit der Umstande durch das Criminal-Tribunal abgestraft. 8.) Du rch eln S tempelsurrogat. Dieses geschieht in denjenigen Fallen, wo für ein Geschäft neben der Stempelabgabs noch eine weitere gesezliche Abgabe eingezogen wird, nemlich: O bei Taxabilftn. Hier wird statt des bisherigen Stempels der rote Theil der Taxe, oder eben soviel, als/ die Schreibgebühr ausmacht, weiter angesezt, folglich ist künftighin eine gedoppelte Schreibgebühr, und zwar das Stempelsurrogat auch in dem Fall anzusezen und einzuzie- hen, wenn die Taxe selbst nachgelassen werden sollte. Es versteht sich von selbst, daß, wenn gleich bei den ex officio angesessen Taxen die Schreibgebühr den Beamten überlassen ist, sie sich doch unter diesem Titel nicht auch das Stempelsurrogat zueignen dürfen. Welcher Taxator oder Beamte dieses Sur, rogat anzusezen unterlaßt, hat dasselbe zehnfach zu erstatten. 2) Bei den in der Aecise- -Ordnung 64. genannten Contraeten. Von diesen, die bieder neben der Accise auch dem Gradations-Stempel unterworfen waren, wird statt des Lezlern die Halste der Accise, folglich statt bisher ZpCt. der Contracts- Summe ZpCt. erhoben, und hat der Gerichts - Actuar, wenn er dieses Stempclsurrogat von H pCt. anzusezen unterlaßt, den zehnfachen Betrag desselben zu erstatten. , sä 4) Unter'diejenigen schriftlichen Aufsätze, welche künftig vom Stempel und der Stempelgcbuhr frei gelassen werden, geboren hauptsächlich : Abschriften, Auciionsprotocvllc, Avertissements, Bittschriften und andere Eingaben, Berichte, Bescheide, Bcscheinungen und Quittungen, Bestandbrieft, Burgscheine, Eesfioum, Cirarivnen, Commifforialicn, Handwerks-Conti und Rechnungen, Contracss, welche nicht zur gerichtlichen Erkenntniß kommen, Copulakionsschcine, Decrcte, Depositenscheine, Derervitenzettel, Diäten« und Reisekostens-Rechnungen, Diplome für akademische Würden, Flurbücher, Grenze» und Markungs» Beschreibungen, Gutachtru von Kunstverständigen, Holzanweisungcn, Handttmgsbucher, Lager-und Saal« büchcr, Mcstmkundeii, Patente, Placate, Protokolle, Processe und andere Schriften, Respvnsa, Reverse, Scheine, Schuld» und Wechselverschreibungen, Stammtafeln, Taufscheine, Taxations-Urkunden, Tcstamen. re und lezte Willens»Verordnungen, Tvdcenscheine, Vermögens- Ertradition clnes Verschollenen, Der« ßeigermigS-Protokolle, Zeugen -Verhöre rc., _ Diese Verordnung ist ungesäumt zur Bckanntmgchuna und Ausführung zu bringen. «Stuttgart, den U Febr. 1617. Auf Befehl des Königs. K. Geheimer Rath. Nro. 8. 1817. Sr Königlich - Württembergisches Staats-«irr Regtemgs-Blatt. Donnerstag, 6 Febr. ©«r 0 r fc n u n.{j, bie Einführung von Waisen» Portionen bei der allgemeinen Geistlichen Wiltwcn, tsaste und die nähere Erläuterung dcS Fundations» Geftzes in Hinsicht auf die Thcilnahme Bater, und Mutterloser Waisen an der Wittwen»Portion ihrer Stief-Mutter betreffend. a. 6. f|. Rov. Iöl6. Bei dem vorjährigen Synödus ist der von Sr. Königs. Majestät gnädigst genehmigte unterthänigste Antrag gemacht worden, dem von allen Seiten geäusserten Wunsch gemäs, den Genuß der Portionen bei der allgemeinen Geistlichen Wittwen, Casse, welcher sich bisher auf die hinterlaffenen Wittwen von Mitgliedern des Instituts beschränkte, auch auf die hülfsbedürftigen Vater - und Mutterlosen Waisen derselben, denen bisher nur Gratialien zu Theil wurden, mittelst Abreichung eines den Wittwen, Portionen gleichen Betrags auszudehnen. Bei Bewilligung dieser Wohlthat kam es vorerst auf eine genauere Untersuchung und Berechnung an, ob die Ausgabe ohne neue Belästigung der Mitglieder, deren Bei, träge erst im Jahr i8n erhöht worden waren, und ohne Nachtheil für die früher» An, spräche der Wittwen durch solche Mittel gedekt werden könnte, deren Zustuß nach den bisherigen Gesetzen und Einrichtungen des Instituts von Seiten der Wittwen niemals in Berechnung genommen, mithin zu jeder dem Geist des Instituts gemäßen Verbesse, rung desselben verwendet werden konnte. Diese Hülfsquelle nun gewährte die im Jahr 1811 verordnet, zuvor nicht bestan, dene, Einziehung einer Vierteljahrs, Besoldung von allen, seitdem in die Confraterni, tat aufgenommenen, unb künftig aufzunehmenden Präceptorats, so wie von solchen gelst, lichen Stellen, deren Inhaber von der im I. i8n. den Geistlichen in allen neu erwor- benen Landen angebotenen Aufnahme in die Wittwen-Gesellschaft keinen Gebrauch mach, ten, so daß nun erst seit dieser Epoche bei jeder einzelnen mit den Jnnhabern dieser Stellen vorgegangeneu oder noch vorgehenden Veränderung ein vierteljähriger Besol, dungs - Ertrag der Wittwen, Casse als eine zuvor nicht bestandene Vorausbezahtuirg zu, fiel, oder künftig zufällt. 62 Der Ertrag dieser ausserordentlichen Einnahme kann üd einer mäßigen Berechnung, wann alle hieher gehörigen Viertels - Besoldungen eingegangen sind, auf etlich und 20 bis 3o/ooo fl. angeschlagen werden, so daß die künftigen Zrnße dieses CapitalS, wenn auch 20 Waisen - Portionen als die wahrscheinlich höchste Zahl angenommen werden, mehr als zureichend sind, die neuen Ausgaben für die Waisen-Portionen zu decken. Und wenn schon der Ertrag dieser Viertels-Besoldung, mithin auch die Zinse des sich hievon erst bilde»,de» Capicals zum großem Theil, noch nicht flüßig geworden sind und demnach die Wittwen, Easse bei glerchbaldrger Äiifüvrüng der ^arse»»' zu deren Deckung Vorschüße leisten muß; so haben doch eines Thesis auch die Waisen, Portionen noch nicht ihre größte Zahl erreicht und erfordern nach vorläufiger Berechnung stur 12 dermalsten zu bestreitende Pensionen nur die Summe von 720 fl., andernrheils sinkt der Betrag dieses Vorschusses Lurch die feit 1811 bereits eingegangenen Viertels - Be, soldungen, welche blos nach den Competenz-Berechnungen bereits ,0,617 fl. in Capital, und an Zinsen über 53o fl. betragen, bis auf 19» fl. herab, so daß der Vorschuß, wenn man auch die hrmvegfallenden Grarralien solcher zu Portionen zugelassenen Waisen nicht in Abrechnung bringt, ourch den Betrag der bereits ffüßigen Zinse und durch den steten Zu- wachs neuer Viertels,Besoldungen in Veränderungs-Fallen nicht nur jezt schon für die Kräfte des Instituts nicht mehr lästig seyn kann, sondern ohne Zweifel in kurzer Zeit ganz aufhören und selbst durch weitere Einnahmen wieder allmählig ersezt werden wird. Bei diesen Umständen lagen keine hinlängliche Gründe vor, die so sehr gewünschte Einführung von Waisen -Portionen, zumahl im Blick auf die gegenwärtige drückende Zett länger hinauszuschieben. Dabei zeigte sich jedoch auch die Nothwendtgkeit, die An- sprüche derjenigen vater- und mutterlosen Waisen sicher zu stellen, welche wegen des ih- rer Stief- Mutter noch gebührenden Genußes einer Wittwen - Portion keine Waisen, Peusion beziehen können, hingegen nach dem frühem Fundations - Gesez Hartmaims Sammlung Württemberg. Geseze Theil Irl. Band 2. S. 34o. Nr. g. bis zum vollendeten rbten Jahr einen bestimmten Antheil an der Wittwen-Portion ih, rer Stieft Mutter anzusprechen haben. Da bei dem Mangel der erforderlichen Deutlich, keil und Bestimmtheit dieses Gesetzes über dessen Sinn öfters Zweifel und Irrungen entstanden find und entstehen mußten; so hat man für zweckmäßig erachtet, um die ge, fezmäßigen Rechte solcher, noch zu keiner Portion berechtigten elternlosen Waisen gegen- über von ihrer Stief-Mutter ins klare zu setzen, auch in dieser Beziehung die erfor- derliche auf alle Fälle anwendbare erläuternde Bestimmungen und Normen über diese ihre gegenseitige Rechte gegenwärtiger Verordnung beizufügen. Es wird demnach über beiderlei Gegenstände folgendes hiemit festgesetzt und ver, ordnet r Einführung von Waisen » Portionen. Die von einem Mitglied der allgemeinen Geistlichen Wittwen - Gesellschaft hinterlas, senen Waisen, beiderlei Geschlechts, haben vom 1. April d. I. an, nach dem Ableben beider Eltern und zwar ohne Unterschied, ob ihre Väter vor oder nach Erlassung gegen, / : «4«' .•jzcA wärtiqer Verordnung mit Töd abgegangen, wenn sie nur zur Zeit ihres Ablebens m der Cmfraternität gestanden sind, unter nachfolgenden Bestimmungen eine Waisen-Pov, tion aus der Geistlichen Wittwen-Casse an;usprechen. Erfordernisse zur Genuß -Fähigkeit. Da die Bewilligung dieser Waisen - Portionen nur die Unterstützung hilfsbedürfti- ger Waisen für ihre Erziehung und Bildung zur Absicht hat, so können dieselbe nur dann in Anspruch genommen werden, wenn g) das eigene Vermögen solcher Waisen den erforderlichen jährlichen Ertrag zu den Kosten ihrer Unterhaltung und Srandesmäßigen Erziehung ohne den Hauptstok an» greifen zu müßen, nicht gewährt, auch hört aus gleichem Grund die Genußfähig» keit auf, b) wenn ein solcher Mündel sich verheirathet, wenn er c) ein öffentliches mit Gehalt verbundenes Amt antritt oder d) ein den ndthigen Unterhalt verschaffendes Gewerb treibt. $• 3. Behörde welche darüber entscheidet. Ueber die vorkommenden Fragen und Anstands-Falle in Hinsicht auf die Genuß, fähigkeit der Einzelnen entscheidet der Königl. Synodus nach vorgängiger hinlänglicher Vernehmung des Pflegers und des ihm vorgesezten Waisengerichcs, oder des Königl. Tutelar - Raths. §. 4. Allgemeine Regeln zu näherer Bestimmung der Fälle, in welchen Waisen - Portionen Statt haben. Die Wittwen - Casse kann an die Hinterbliebenen Eines kontribuirenden Mitgliedes vie mehr als Eine Portion bezahlen. Wenn daher gleich jeder einzelne Contribuent seinen Relikten Ansprache an Eine Portion erwirbt, so geschieh: dies doch nur unter der Beschränkung, daß zuerst und vor allen Kindern des Coutribueiiten dessen Wittwe, wenn eine solche vorhanden ist, in den Genuß der Wittwen-Portion eintritt, und die Kinder desselben nicht früher Ansprüche weder an eine eigene Portion noch an einen Theil der Wittwen-Portiou machen können, als bis sie durch das Ableben ihrer beiden Eltern Vater - und Mutterlose Waisen ge- worden sind. L 5. Aus dieser allgemeinen Regel geht als weitere in den Fundations - Gesetzen gegrün- dete Folge hervor, daß a) die eigenen Kinder der Wittwe niemahls vor ihrer Mutter Tod weder Antheil an der Wittwen-Portion derselben zu verlangen, noch weniger Ansprache an eine Waisen-Portion zu machen berechtiget sind, hingegen b) die von einem Contribuenten in seine lezte Ehe zugebrachten eigenen Kinder aus 64 einer oder mehrer'n früheren Ehen zwar zu gleicher Zeit und neben der Wittwe kei, ne eigene Waisen- Portion fordern können, wohl aber c) als Vater- und Mutterlose Waisen nach dem in dem Eingang dieser Verordnung erwähnten Fundations-Gesez Antheil an der Wittwen -Portion ihrer Stief-Mutter zu verlangen befugt sind, wie dann ä) wenn keine Wittwe vorhanden ist, oder dieselbe aus dem Genuß der Wittwenportion durch Tod oder Wiederverheirathung austcitt, den elternlosen Kindern ihres Ehe- manns und mithin ihren Stiefkindern nun eine volle Waisen- Portion nach Köpfen zufällt, welche dieselbe von dem Augenblik des Todes ihrer Stief-Mutter an, auch mit deren eigenen durch den Tod der Wittwe nun auch elternlos gewordenen Kin- dern zu theilen haben. §. 6. Anwendung dieser Regeln auf die vorkommenden besondern Falle. Theilnahme elternlos gewor- dener Waisen an der Wittwen »Portion ihrer Stief Mutter. Zn Anwendung dieser Normen auf die verschiedene!: Fälle, in welchen die Waisen Ansprüche an die von der Wittwen-Casse zu bezahlenden Portionen haben, wird vor- erst der Antheil, den die elternlosen Waisen eines Contribueitten nach Maasgab des im Eingang dieser Verordnung angeführten frühern Gesetzes bis zu vollendetem r5ten Jahr an der Wittwen - Portion ihrer Stiefmutter anzusprechen haben, zu gänzlicher Hebung aller darüber entstandenen Anstände und Zweifel dahin naher bestimmt: s) Wenn die im Genuß stehende Wittwe keine eigene Kinder hat, aber Eins oder mehrere Kinder aus frühern Ehen ihres lezt verstorbenen Ehemanns unter i5 Jah- ren vorhanden sind, so ist sie verbunden, diesen Stief - Kindern die Hälfte der Wittwen-Portion so lang zu überlassen, bis das jüngste Krnd das i5te Jahr er, reicht hat. Die Kinder theilen diese Hälfte unter sich nach Köpfen , ohne Unterschied, ob sie von Einer-oder von verschiedenen Müttern in gleicher oder ungleicher Zahl ab, stammen, und fällt der Antheil der aus dem Genuß tretenden den übrigen Ge- schwistern sie mögen von Einer oder von verschiedenen Müttern Herkommen, zu, so daß erst nach dem Austritt des lezten Kindes die Wittwe in den vollen Genuß der Portion eintritt. Sind aber d) eigene Kinder der Wittwe, welche aus der Ehe mit dem zulezt verstorbenen Geist, lichen erzeugt sind, und zugleich zugebrachte Kinder eben dieses Geistlichen aus frü, Hern Ehen desselben vorhanden, so geschieht die Theilung der Portion zwischen der Wittwe und ihren Stiefkindern nach der Zahl der Köpfe von beiderlei Kindern, mit Einrechnung der Wittwe, jedoch dergestalt, daß die zugebrachten Kinder des verstorbenen Geistlichen im höchsten Fall me mehr als die Hälfte der Portion für sich erhalten können. Wenn demnach z. B. drei eigene Kinder der Wittwe aus der Ehe mit dem lezt verstorbenen Gatten und drei aus einer oder mehreren früheren Ehen desselben vorhan- den sind, so bezieht die Wittwe für sich § und den drei Stiefkindern fallen 4 zu. 55 Hat aber z. B. die Wittwe nur Ein eigenes Kind und vier Stiefkinder/ so wer- den ihr nicht nach der Zahl der Köpfe nur f und den vier Stiefkindern § zugerheilt, sondern die Wittwe empfängt die Hälfte und den Stiefkindern fällt nur die andere Hälfte zu. $• 7* Nach eben dieser Regel richtet sich im Fall des Austritts eines zugebrachten oder eigenen Kindes aus der Zahl der in die Berechnung der Antheile kommenden Köpft/ auch die Berechnung des Verhältnisses der Theilnahme/ so daß bei jeder Veränderung die Berechnung der Antheile so gemacht wird/ als wenn sie gleich anfangs nach dem nunmehrigen Stand gemacht worden wäre; wenn demnach in dem §. 6. lit. b. angege« beiten Fall von den s zugebrachten Kindern 2 austreten/ und von drei eigenen Eins abgeht/ so bezieht die Wittwe f und das Einzige noch übrige zugebrachte Kind \ der Portion. §. 8. Verhaltniße der eigenen Kinder ;u der Wittwe i» Hinsicht auf Wittwrn im Fall ihrer Wieder«Vcrheieathung. und Waisen » Portionen Da die eigenen Kinder einer zum Genuß der Portion berechtigten Wittwe für sich weder Ansprüche an die Wittwen noch so lang ihre Mutter lebt au eine Waisen.Por- tion haben (§. 5. lit. 2) so kann ein solcher Anspruch auch selbst dann nicht statt finden, wenn die Mutter sich wieder verheirathet/ und dadurch aus dem Genuß der Wittwerh- Pvrtion tritt. §. 9- Diese Portion fällt vielmehr nach dem Austritt der Wittwe denjenigen Stiefkin- dern/ mit welche» sie dieselbe zu theilen hatte/ als Waisen - Portion ausschließend zu/ und erst mit dem Tod der Mutter treten auch ihre eigenen Kinder in den Mitgenufi der Waisen-Portion mit den andern Geschwistern nach Köpfen/ oder wenn von leztern kei- ne Genußfähigen mehr vorhanden find/ in den alleinigen Bezug der Waisen-Portion ein. §. 10. Fall der Privation der Wittwe bei üblem Lebenswandel. Nur in dem einigen Fall/ daß eine Wittwe wegen üblen Lebenswandels des Ge- nußes ihrer Portion bis zu ihrer Besserung verlustig erklärt/ und nach dem Fundations, Gesez Hartmanns Samml. Th. Hl. Band 2. S. 33g. N. 6. 7. dem Syuodus gestattet wird ihren Kindern nach Gurbefiuden Unterstützung zu bewilli- gen/ wird nicht nur ihren Stiefkindern/ denen dies nicht zum Nachtheil gereichen kann, chr Antheil unverändert und nach eben dem Maasstab nach welchem sie bis dahin den- selben empfangen haben/ abgereicht/ sondern es fallt auch ihren eigenen Kindern der An» kheil ihrer Mutter statt der durch das frühere Gesez ihnen blos zugesicherten Unterstüzung bis zur allenfallfigen Wiedereinsezung ihrer Mutter in d-n Genuß zu. §- >»• Btstimmmig b« Rechte der aus verschiedenen Ehen Einer Mutter mit Mitgliedern der Geistli- chen Wittwcn» Casse erzeugten LLaisen. Jedes Mitglied erwirbt seinen Kindern Einspruch an eine Waisen - Portion, st> daß zwar die Hinterbliebenen Eines und ebendesselben Contribuenten nie mehr als eine Wttt- wen » oder Waisen»Portion erhalten können. (§. 4.) Hat aber eine und ebendieselbe Frau mit mehreren Contribuenten zur Wittwen-Casse in der Ehe gelebt, so bezahlt die Casse wenn a) die Frau vor ihrem lezten Ehemann stirbt, den etwa vorhandenen nun elternlosen Waisen derselben aus ihren frühern Ehen noch vor dem Tod ihres lezten Gatten so viele Waisen - Portionen nach Stämmen, als kontribuirende Vater derselben wa- ren, und eben so empfangen nach dem Tode des lezten Ehemanns die mit ihm er, zeugten Kinder entweder allein oder in Verbindung mit dessen Kindern aus frü- hem Ehen eine eigene Waisen--Portion. b) Ueberlebt aber die Frau auch ihren lezten Ehemann, so zahlt die Easse, im Fall die Frau mit 3 verschiedenen Mitgliedern der Gesellschaft verehlicht war, O nach dem Tode des ersten Mannes zuerst der Wittwe, iu Verbindung mit den ihr etwa zugebrachten Kindern ihres Mannes aus frühern Ehen, dann nach ihrer Wiederverheirathung diesen ihren zugebrachten Stiefkindern, aber in keinem Fall, mit alleiniger Ausnahme des VerlnstS der Portion (nach 10.) ihren eigenen, eine Portion; eben so verhält es sich 2) nach dem Tode des 2ten Mannes, nach welchem die zum zweitenmal Wlttwe ge» wordene Ehefrau abermahls zuerst die Wittwcn-Portion, welche sie jedoch eben- falls mit den etwa vorhandenen Kindern dieses Mannes aus einer andern Ehe zu theilen, und eben so denselben, ohne daß ihren aus beiden Ehen erzeugten eigenen Kindern etwas bei ihren Lebzeiten zufaüen kann, im Fall ihrer dritten Verheira» thung allein zu überlassen hat. ' Endlich 3) wird es nach dem Tode des 3ten Mannes in Ansehung der von demselben erzeug- zeugten Kinder, wie in den vorigen Fallen gehalten, so daß nach dessen Tod zuerst der Wittwe und nach ihrem Ableben sämtlichen von dem lezten Ehemann «rzeugten Kindern eine dritte Portion zufällt, vorausgesezt immer, daß diese ver« sichiedenen Kinder die Requisiten zum Genuß einer Waisen-Portion haben. (E. oben $. 2. 4. und 5.) I e §. 12. Größe einer Waisen - Portion. Die Waisen»Portionen werden in eben der Summe von der Casse abgereicht, wel, che auch für die Wittwm - Portionen alle Jahre vom Künigl. Synodus bestimmt wird, mrd zwar ohne Rükficht auf die Zahl der daran Theil nehmenden Waisen. $. i3. Recht deS Zuwachses der kn Erledigung kommenden Thcile an di« Geschwister? Der Ancheil derjenigen Waisen, die, aus welchem Grund es sei, genußfahig zu seyn aufhören, (§. z.) wächst den übrigen Geschwistern zu, so daß die Portion vollstän- dig a» die dazu berechtigten Waisen nach den Stammen fortgereicht wird, bis das häng« ste Kind dgö 2vte Jahr erreicht hat. §. »4- Bestimmung des Ein» und Austritts » Termins. Alle diejenige Waisen welche den 1. April 1816. genußfähig waren, beziehen von diesem Termin an die Waisen, Portion bis zum Tag, wo sie es zu seyn aufhören. Die nach dem 1. April 1816. entstandenen oder kr.'.".st!g entstehenden Waisen treten auf eben vrese Art in ü*n?» aus dem Genuß der Portion, wie die Wittwen, so daß dieselben nach Raten berechnet, und für dirj-ma-. .mtfy den ab. des Monats genußfähig waren, der laufende für die nach dem i5ten des Monats in das Recht eintretenden aber erst der folgende Monat als Anfangs»Termin des Genusses angenommen, und es auf gleiche Art bei dem Austritt aus dem Genuß gehalten wird. i5. AdmmistrationS * Anordnung. Die erste Zutheilung der Portion muß jezt und künftig bei dem Königl. -Ober-Eon? sistorium oder dem Synodus von Seiten des Vormunds der Waisen mit einem Beide» richt des Decans derjenigen Diöcese, in welcher das Vermögen der Waisc« verwaltet wird, nachgesucht werden. Zn dieser Bittschrift hat der Vormund unter Dekanatamtlicher Bestätigung Name» und Zahl der Waisen, welche das Lote Jahr noch nicht erreicht haben, Tag und Jahr ihrer Geburt, so wie ihre Genußfähigkeit, besonders aber ihre Hülfsbedürftigkeit nach 2. so weit es seyn kann, dokumentirt anzuzeigen, und zugleich zu bemerken, daß sie keine im Genuß der Wittwen - Portion stehende und zur Theilung derselben mit ihnen verbundenen Stiefmutter, und eben sowenig elternlose Geschwister väterlicher Serks aus andern Ehen haben, weiche die Portion mit ihnen zu theilen hätten. §. 16. Ist hienach die Genußfähigkeit entschieden und die Portion bewilligt, so haben in der Folgezeit die Dekane jedesmal ihren einzusendenden Wittwen-Zetteln eine besondere Tabelle beizufügen, in welcher die zu Fortrerchung der Waisen - Portionen erforderlichen Notizen nebst den seit der lezten Eingabe eingetretenen Veränderungen gehörig zu be» merken sind. $. 17. Die Ausbezahlung der Waisen- Portionen geschieht wie bei den Wittwen- Portionen durch die Dekanacamter an die Vormünder der Waisen; so wie in den Fallen, in wel» chen die Wittwen ihre Portion mit ihren Stiefkindern ju theilen hat, das die Porston 65 ausbezahlende Dekanatamt nach dem Verlangen der Interessenten »ntweder der Wittwe die Portion ganz abreicht und ihr die Abgabe des Antheils ihrer Stiefkinder an deren Vormund überläßt, oder lezterem unmittelbar den Antheil feiner Mündel zustellt. §. 18. In Ansehung derjenigen Waisen, deren Vater als Mitglieder besonderer dem aklge, meinen Institut einverleibter Wittwen-Cassen Ansprüche an Pensionen, welcher Art sie seien, erworben haben, bleibt es bei den Bestimmungen des Jncorporations - Vertrags jedoch dergestalt, daß wenn sie durch den Jncorporations - Vertrag in alle Rechte der Mitglieder des allgemeinen Instituts eingesezt würden, auch dann, wenn wegen der Wai- sen im Vertrag nichts besonders verfügt ist, die den Waisen bei dem allgemeinen Insti- tut zugestandenen Vortheile auf sie übergehen, jedoch mit der Beschränkung, daß sie Feine doppelte Waisen-Portion beziehen können, sondern in dem Fall, daß die Vater sol- cher Waisen durch den Vertrag sich zweierlei Portionen für ihre Wittwen erworben ha- ben, diß auf ihre Waisen nicht ausgedehnt werden kann, sondern den Interessenten die Wahl überlassen wird, ob sie die Vortheile des einen oder andern Instituts in Anspruch nehmen wollen. §. ig. Schluß. So wie nun nach diesen Vorschriften und Bestimmungen vom 1. April 1816 an Waisen-Portionen aus der allgemeinen Wittwen-Casse werden abgereicht werden, auch es übrigens, wie sich dies ohnehin von selbst versteht, bei den bisher fundationsmäßig be- willigten Gratialien an solche Hinterbliebene von Mitgliedern, welche wegen höhern Al- ters, Krankheit oder ausserordenlicher Unglüksfälle in einen sehr hülfsbedürftigen Zustand versezt sind, ferner fein Bewenden har; so behält man sich vor, wenn wider alles Ver- hoffen die Ausgaben für die Waisen-Portionen insbesondere sich so erhöhen sollten, daß man deßwegen selbst zur Verminderung der Portionen für die vorzugsweise berechtigten Wittwen genöthiget werden würde, zu Abwendung dieses Nachtheils nach eben den Grundsätzen, wonach auch die Wittwen - Portionen den Kräften des Instituts gemäß alle Jahre bestimmt werden, die nöthigen Einschränkungen bei der Abgabe der Portio- «en an die minderberechtigten Waisen nach Masgab des Bedürfnisses eintreten zu lasse« Auf Befehl des Königs. Königs. -Ober- Consistorium. N r o. 9. 1817; 8? Königlich - Württembergischet SLLßis-LVh RellLtrZllßs-BlgLk. Samstag, 8 Uekt". Das Vistrcn der Reisepäße an den Granzen betreffend. Zu Folge einer Kdnigl. Entschließung vom 18. d. Mon. sollen die Grenz-Zoller, welchen vermög einer Verordnung vom 20. Dct. 1812. die Untersuchung und das Vi- siren der Reisepäße aufgetragcn war, dieses Geschäfts für die Zukunft entbunden, und dasselbe nach Masgabc der Verordnung vom 2. Mai »8n. nur durch die der Granze zunächst gelegenen -Oberamter, ooer an den Gränzorten, durch welche ein Postkurs oder eine große Landstrasse geht, durch den hiezu aufgestellten Amtmann oder Polizei-Com- missar besorgt werden. Es wird daher dieses zur allgemeinen Nachachtnng mit dem Anfügen bekannt ge- macht, daß diejenigen, die ins Ausland reisen, nicht mehr ihre Reisepäße durch die disseitig.en Gränzämter visiren zu lassen verbunden find. Stuttgart, den 28. Jan. 1817, Ministerium des Innern. Geheimerrath v. Wächter. Die Pastoral»Concurs-Prüfungen der katholischen Geistlichen bctr. Für die diesjährigen zwei ordentlichen Pastoral - Coneurs - Prüfungen der katholi- schen GezstlichM ist der 29. April und 2. Sept. bestimmt. Die Geistlichen, welche sich der Prüfung unterziehen wollen, haben sich jedesmal vier Wochen zuvor bei dein Kö- niglichen Katholischen Kirchenrath schriftlich zu melden, und sodann am Tage vor der Prüfung, der Vorschrift gemäß, auf der Kanzlei dieses Collegiums zum Einschreiben zu erscheinen. Stuttgart, den 28. Jan. 1817. Kön. Katholischer Kirchenrath. Die Concurö»Prüfungen der katholischen Schullehrer und Schulkandidaten bctr. Für die ordentlichen Coneurs - Prüfungen der katholischen Schullehrer und Schnl- kandidaten wird im laufenden Jahre der 29. April und 23. September festgesezf: Dich Eandidaten haben sich jederzeit 14 Tage früher bei dem vorsihenden Prüfmrgs- Commis- 7° fhivä zu melden, und am Tage vor der Prüfung zum Einschreiben zu erscheinen. Stutt- gart, Len 28. Jan. 1617. Königl. Kacholischer Kirchenrath. Rechts, Erkenntnisse des Kön. Oder, Justiz» Collegiums. 1) In der Wechselklagsache des Jakob Salomo Kaulla Kl, gegen den Kaufmann Jakob Friedrich Caspar dahier, Bekl., wurde condemnatorisch erkannt. Stuttgart, den 3. Jan. 1817. 2) In Sachen erster Instanz zwischen dem Schuzjuden Lammlen Löw von Nieder- stetten Vorkl., Nachbekl. und dem Obristen v. Lienhardt und dessen Gattin zu Ludwigs- bürg Vorbekl. Nachklag., Schuldforderung betreff., wurde condemnatorisch in der Vor, und absolutorrsch in der Nachkkage erkannt. Stuttg. den 8. Jan. 1817. 3) In der Rechtssache erster Instanz zwischen dem Königl. General - Conful im Haag, August Wächter Kl. und Nachbekl., sodann dem Director Frciherrn v. Wächter Bell. Nachki. püo debiti, wurde in der Vorklage Beklagter zl! Bezahlung der einge- klagten Schuld verurtheilt, in der Nachklage aber Nachbeklagter von der Klage ent- bunden. Stuttg. den 17. Jan. 1817. ä) In der Appellations-Sache von Neresheim zwischen Joseph Samuel, Vorsteher der Judengemeinde zu Haarburg, Lnten Anten und der Veronika Barer zu Kirchheim cum curat,, dann dem Handelsmann Ganßler zu Dettingen Laten Aten, Vorzugsrechte im Gante des Vitus Heffele betr., wurde theils csnkirmatoric, theils rekormarorie, ete " kan nt. Stuttg. den 20. Jan. 1817. Erkenntnisse des Königl. Ehe » Gerichts. Den 9jj. Jsn. 1817 wurden geschieden: 1) Jakob Rehfuß, Mezger zu Loßburg, Oberams Freudenstadt, Kl. von Veroni, ka, geb. Junt von Rodt, desselben Dberamts, Bekl. ex cap. quafi defert. unter Ver- gleichung der Kosten. 2) Elisabetha Ekert, geb. Bez von Langenau, -Oberamts Alpek, Kl. von Michael Ekert, Zimmergesellen zu Langenau, Bekl. ex cap. adulrerü, unter Verurcheilung des Beklagten in die Kosten. 3) Wurde die Ehe zwischen Anna Maria Vögelin, geb. Fehler von Schönaich, Qberamts Böblingen, Kl. und Johannes Vögele, Bürger und Bauer zu Schönaich, Bekl. ex cap, impotenti® annullirt, und Beklagter in die Kosten verurtheilt. Se. Königl. Majest. haben laut Decrets vom 2. Febr. den zum Cavallerie- Regimenc Nr. 2. als Rittmeister versezten bisherigen Stallmeister v. Kniestadt seiner Militär-Charge enthoben, und zum dienstleistenden Kammerherrn ernannt. Se. Königl. Mas. haben gnädigst geruht, , „ vermög höchsten Decrets vom -5. Jan. Ihren ehemaligen Hofrath Bressand, zum Hof-Cameral-Verwalter m Scharnhansen, mit dem Character und Rang eines wirklichen Hof-und Dumamen--Raths zu ernennen; vermag RescripLS vom 3i. Jan. die erledigte Rechnungsrathö-Stelle bei der Köm Cameral-Rechnungs - Cainmer dem bisherigen Registrator Winter bei der^Seetion der Staatsrechnungen, zu übertragen, auf die hiedurch erledigte Registrators-Stelle bei er« meldcer Seetjon den bisherigen -Ober«Hofbau-Departements-Registrator Dobelmann zu verfezen; und den bisherigen Extraprobator Scha ffer zum Buchhalter bei der Cameral«Rech« nungs- Cammer zu ernnennrn; auch vermög Rescripts vom b. Febr. den bei der Königl. Caineral«Rechnungs -Kammer angesteilten Rechnungs-Rachen Obermaier und Rosset, die nachgesuchce Entlassung aus König!. Diensten gnädigst zn ertheilen. Se. Königl. Maj. haben vermöge Resolution vom z- Febr. gnädigst geruht, die katholische Pfarrei Reichenbach auf dem Heuberg, Oberamts und Landkapitels Spül- chingen, den; Caplan Gallus Da igele zu Rottweil, zu übertragen, und dem Schulmeister BehleS in Obertürkheim, Diöcefe Canstadt, aus Veranlassung seines Dienst-Jubiläunzs, die silberne Civil «Verdienst-Medaille zu verleihen. Stuttgart. Bei der Königs. Seetion des Medieinal, Wesens wurde dem Me- die. Dr. Joseph Philipp Emmer von Ellwangen nach erstandener Prüfung und gesche- hener Verpflichtung die Erlaubnis zur Ausübung der medieinifchen Praxis ertheilt. Den S. Febr. 1817. Der vormalige Dekan, Pfarrer Beda Pracher in Schörzingen, Obsramts Spai- chingen, der sich schon sttt 40 Jahren um die katholischen Elementarschulen vorzügliche Verdienste erworben hat, bewirkte durch seinen thätigen Eifer und eigene bedeutende Aufopferung, daß im verflossenen Jahre dem dringenden Schulbedürfnisse in Schörzin- gen abgeholfen, und ein ganz neues sehr zwekmäßig eingerichtetes Schulhaus hergestellt wurde. Bei der feierlichen Einweihung desselben am 2c> Oktober v. I. hielt der verbleute Freund der Kinder und der Schule eine sehr passende Rede, und stiftete in feiner Ge- meinde ein bleibendes Denkmal des ihn belebenden wohlthatigen Sinnes, indem er zu- gleich ein Capital von 200 fl. mit einer Stiftungs - Urkunde hinterlegte, wornach die Schulkommisston die jährliche Zinsen davon zu Anschaffung der nöthigen Schulbücher und anderer Schulbedürfniffe für arme Kinder verwenden soll, sodann eine Schul - und Volks-Bibliothek nebst dem nöthigen Schulapparace im Werths von mehr als ttoo fl. der Ortsschule eigenthümlich und mit der Bestimmung übergab, daß ein jeweiliger Pfarrer und Schullehrer für die Erhaltung derselben wachen, und solche durch die Bei- trage zu vermehren suchen soll, welche die Gemeinde jährlich zu der Schulbibliothek zn geben versprochen hat. Diese eben so wohlthatige als ausgezeichnet rühmliche Handluirg wird hiemit 'auf 72 allerhöchsten Befehl, zur allgemeinen Kenntmß gebracht. Stuttg. den 21. Jan. 1817* Königl. Katholischer Kirchenrath. Maulbronn. In Rüksi'cht des allgemeinen Fruchtmangels und der diesfalls sehr steigenden Theure der Brodftüchten, ist zu Verhütung eines wucherlichen Frucht-AufkaufS in dem hiesigen Ober« amt in Beziehung auf die König!. Verordnung vom 6. Nov. lZr6 folgende Verfügung getroffen wor» den: 1) Ist das Frucht-Aufkäufen in Mühlen und Privat- Häußern nur den Bcckern zu ihrem Ge» werb, und solchen Personen, welche Gekrache in geringer Quantität zu ihrem eigenen Bedarf kaufen wollen, gestattet; 2) ein jeder solcher Bek oder andere Person hat sich aber mit einem odrramtlich ge- siegelten Zeugniß bei dem Orts-Vorsteher zu legitinEeu, daß er die erkaufende Frucht als Lek zu sei« nem Gewerb, oder als .Privat- Person zum eigenen Hausbrauch bedürfe ; 3) dieses Zeugniß muß daS Quantum der Frucht, was man erkaufen will, enthalten, und der OrtS- Vorsteher muß darauf bemer- ken. wieviel an dem angegebenen Quant» in seinem Ort erkauft worden; 4) wenn das erkaufte den im Zeugniß ausgedrükten Bedarf ergänzt, so wird daS Zeugniß vom Orts - Vorsteher zmükbehalten, bat aber vrr Kjufcr nur einen Thcil des Quantums erhalten, so wird dem Käufer das Zeugniß, wenn brr gefaßte Belauf auf demselben bemerkt ist, zurükgegcben, damit er seinen Einkauf anderswo vollen- den kann, wo ihm sofort in dem lezten Ort sein Zeugniß zurükbehaltcn wird, damit er keinen weitern und unerlaubten Gebrauch davon machen kann; 5) wer weiter erkauft, aiö das Zeugniß enthalt. wird als wucherischer Ausläufer betrachtet, ihm die erkaufte Frucht nicht abgefolgt, und dem Ovcramt die Anzeige gemacht, um die Confiftarion des Erkauften erkennen zu können; 6) der Aufkauf von derlei Früchten durch Unterkäufer wird gänzlich verboten. Dieses wird Hiemil zur allgemeinen Kenmniß gebracht, damit jeder, der in dem disseitigcn Oberamt Früchte aufzukaufen Lust hal.sich darnach rich- ten und vor Schaden zu hüten wissen möge. Den 26. Jan. 1617. K. Oberamr. B 0 nla 11 den. Der Bestand der Schaafwaide zu Bonlauden geht biö heuriges Frühjahr zu En- de, und wird bis zum Frühjahr Iö20 wieder verliehen. Die Waide ertragt SCO Stüke Wer die nähe- re Bedingungen-wissen will, kann sie entweder bei dem Amts-Obcramte, oder beim Schultbei'fscuaiüke erfahren. Die Verleihung wird Mittwoch den 26. Fcbr. d. I. ans dem Rathhause zu Bonlauden vor, genommen. Stuttgart, den 24. Jan. i6t7. K. Amts-Oberamt. Dachtel. Die Commnnschaafivai'de dahier, welche ohne die Frclschaafe 250 Stük ertragt, wird auf die 3 Jahre ißl7 — 1819 am Mittwoch den 26. Febr. d. I. zur offen, lichen Verleihung in der Obcranitei zu Calw komme». Die Pachtlustigc haben sich mit obrigkeitlichen Prädikats-und Vermögens» Zeugniffen zu versehen, und wird noch angesügt, daß dem Beständet' das vorhandene WchaafhauS ein» geräumt werde. Den 29. Jan. 1817. K. Oderamt. Ehinaen an der Donau. Die Sommer-Schaafwaide von der Commun Lautrach, im Ertrag von 200 Stük, wird am 20. Febr. d. I. im öffentlichen Aufstreich auf 5 Jahre verliehen. Die Lieb- haber haben daher an gedachtem Tage Vormittags 9 Uhr auf dem hiesigen Rathhaus sich einzufindcn. Den 26. Jan. iöt7. K. Oberamt. Eklwangen. Das König!. Mai'erei-Gut bei Ellwangen soll vermög Befehls der Section der Krondomaineu auf y oder 12 Jahre, je nachdem sich Liebhaber zeigen, wieder in Pacht gegeben wer- den. Dieses Gut bestehet aus drei mit einander verbundenen Höfen, dem Schloß. Mittel- und Schaaf- hof; einer bedcutmden Bierbrauerei und Brauntenwei'ubrennerci; einer ViehmastunH und einer Schäferei zu 506. bis 400 iDtücken. Es sind bei solchem nicht nur so viele Malerei- Geöaude. Viehstallungen, Schcnren, Keller und Bronnen als eine so große Oekonömie erfordert, sondern es ist besonders auch die Brauerei zu einem starken Betrieb derselben eingerichtet. Die Felder, welche zum Gut gehören, beste- hen in 366 Morgen Acker, 26» Mrg. Wesen, 10 Mrg. Graß - Baum - und Wurz. Garren, U Mrg. Krautland, zwei Hopfengarten und iLo Mrg. Waide. Mit dem Gut ist der Genuß von bedeutenden Fuhr-und Hand - Frohnen, welche die umliegenden Dsrfschasrm cbeils bei der Felder-Bestellung, rheils bei der Einheimsung der Md» Erzeugnisse, theilö bei der Beifuhr des Holzes zu leisten haben; daö Bannrecht mehrerer Schild, und Gaffenwirthe, welche ihr BedürfniA an wcissem Mer von der Schloß» Braustadt nehmen müssend die Jehendfrciheit und die Befreiung von den direkten Stenern und Anlagen verbunden; auch wird dem Pächter eine bedeutende Anzahl von JnveutariuinS, Stücken an Vieh, Schiss und Geschirr, Betten, gemeinen Hausrath und den zur Brauerei und Braunremvein-Brennerei erforder» lieben Gcräthschafien gegen urkundliche Schatzung beim Bestands- Antritt übergeben. Der Pachter, dem es erlaubt wird, einen Theilhaber am Pacht anzunehmen, muß eine, dem anderthalbfachen Betrag des Bcstandgcldes gleichkommende Caution stellen, ein guter Haushälter und verständiger Landwirth seyu und darüber, daß er diese Eigenschaften in sich vereinige, sich mir einem obrigkeitlichen und vberamklich ge- siegelten Zeugniß ausweifen. Die Aufsireichs-Verhandluna, zu welcher die Liebhaber emgcladcn wer- den, geschieht am Mittwoch den 26. Febr. d. I. in dem Malerei - Gebäude ans dem Schloß; übrigens können dieselben vorher über alle, bei diesem Pacht starr findenden Verhältnisse und Bedingungen durch das Stadt - Camcralamt Ellwangcn Auskunft und Belehrung erhalten. Den 3t. Jan. iüi7. Lanvvogtei Steucramt und Sradt- Eameralamt Ellwangcn. Gmünd. Das dem hiesigen Hospital gehörige auf dem Aalbuch unweit Bartholowä liegend» Maicreigur, der Kizinghof genannt, wird auf 9 Jahre von Georg» lßi7 bis 1826 im Ganzen oder nach Umständen in 2 Thcüen, an den.Meistbietenden verliehen werden. Dasselbe besteht in 1 zwcistd» kigtc» Wohnhauß mit Pferd» und Rindviehstallungen, i Wasch, und Backhauß, i gedoppelten ft cheuer und i Wagen - Remiß , sodann in 158 Morg. 2; Vrtl. Ackern, 37 Morgen Fs Vril. Wiesen, und an Morg. Ward, und Wechselfeloer». Zur Verpachtung ist Dienstag der ig. Fcbr. bestimmt, und haben sich die Bestaudlicbhaber mir legalen obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Prädikat und Vermögen verfthen, an gedachtem Tage Vormittags io Uhr auf dem Ktzmghof sichst cinzufinden. Den i. Febr. 1817. ■ K. SliftunHvverwaitung. Sch ech i ngen , Oberamts Aalen. Die Commun » Sommerschaafwaide von Schechmgen, welche §00 Stük ertragt, wird Donnerstag den 20. Febr. auf dem Ralhhauie dahier von Ambrosi dis Marti- ni d. I. verliehen, wozu die Liebhaber cingelaven werden. Den 3i. Jan. iZi7. K. Oberaml. Baknang. Da die Jahrsmusterung der Militärpflichtigen von 20 — 25 Jahren in dem hiesigen Oberamt am Montag den 17. Fehr. I. I. ihren Anfang nimmt, so werden alle in de» Jahren 1792 — 1795 gebohrnc Militärpflichtige, insoferne sie nicht von persönlichem Erscheinen gesezlich befreit sind, hierdurch aufgcfordert, sich in ihrem Heiniwesen einzufinden, oder von dem Oberaml ihres Aufenthalts' Oris lcgalisirte Zeugnisse ihres Maßes und körperlicher Branchbarkeir vor der Musterung noch hieher zu senden. Unter denen von gedachtem Alter zu erscheinen habenden Militärpflichtigen sind besonders auch diejenige verstanden, welche nicht nur als mindenüchttg bisher nomr waren, 'sondern auch alle aus dem Militair entlassene, welche nicht als Erca pitulan ten oder "«als diersiunrüch-ig' förmlich beab schiedet sind. Zugleich werden alle obrigkeitlichen Behörden ersucht, nach der Musterung keinen disscitigeu Mi- litärpflichtigen zu dulden, der nicht mit einem neuen Wanderungs»Cemficar versehen ist. Den 25. Jan. 1817- K-, Oberamt. Balingen. Sämtliche aus hiesigem Oberamt gebürtige Militärpflichtige, welch am i. Jan d. I. daö 20ste Jahr zurükgelegr, und das 25ie Jahr noch nicht vollendet habe», werden ««durch aufge» gefordert, sich zu der heurigen Jahrömusterung, weiche am i7. Fcbr. ihren Anfang nehmen wird, an diesem Termin bei Vermeidung der geftzlichen Strafen in ihrem Heimwesen cinzufinden. Zugleich wer- den sämtliche obrigkeitliche Behörden ersucht , keinem der disseitigcn Militärpflichtigen im After von 20 — 25 Jahren, weder auf die Zeit der Musterung, noch nach derselben,-wenn sie keine neue Wanderungs- Ccrtificate aufweisen können, den Aufenthalt zu gestalten. Den 23- Jan. 1817. K. Oberamt. Besigheim. Vom 17 bis 24tcn Febr. wird die diesjährige Müstenmg statt haben. Alle von Haus abwesende in den Oberamtö-Bezirk gehörige Militairpflichkige von 20 dis 25 Jahren, mithin alle welche in den Jahren 1792 bis 96 incl. gelwbren sind, werden daher aurgefordert, entweder den 17. Febr. in ihren Geburtsorten sich cinzufinden, und sodann persönlich bei der Musterung sich zu stellen, oder bei dem Oberamt ihres Aufenthalö Orks sich messen und von dem dortigen Obcramts-Arzte sich visinren zu lassen, die Zeugnisse aber längsicus bis zum i. Febr. an Unterzeichnete Stelle um so gcwißer einzu» senden, alö sie sonsten unter die Abwesende gesezt werden. Den 16. Jan. 1617. K. Oberamt. Böblingen. Da die Jahrsmusterung der Militärpflichtigen in dem hiesigen Oberamte den 17 bis 22. Febr. d. I. vorgenommen werden wird; so wird cs hiedurch öffentlich bekannt gemacht, mit der Aufforderung an die sich in andern Oberämtem dcS Königreichs aufhaltendcn Militärpflichtigen des hiesigen Oberamts von 20 bis 25 Jahren, welche nemlich vom i. Jan. 1792 bis Si. Dec. i7<-6 geboren find, daßssie sich, entweder persönlich bei der Musterung auf dem hics. Rathhauß einfinden, oder sich bei den Oberämtern ihrer dermaligen Aufenthalts. Orte messen und rücksichtlich' ihrer physischen Beschaffen« heit von den OberamtS- Aerzten visitircn lassen, in lezrerem Falle aber die auszustellcnden Meß - und Visitationsscheine bis zum 17. Fcbr. um so gewisser an Unterzeichnete Steile einsenden sollen, alö sie vnst unter die Abwesenden gesezt würden. Den 23, Jan. i8i7. K. Oberamt. Gaildorf. Am Montag den i7ten Fcbr. d. I wird in disseitigem Oberamt mit der Musterung der Militairpflichtigen in dem Alter von 20 bis 25 Jahren der Anfang gemacht, und dieses mit der Be. merkung zur allgemeinen Kennlniß gebracht, daß auch die neuerlich aus dem Militär entlassene von je- nem Alter, welche nicht als Ercapikulantcn oder Dienstuntüchrig förmlich beabschiedet sind, dadei zu er. scheinen, diejenige hingegen, welche von dem persönlichen Erscheinen gesczlich befreit sind, die nörhigen Certificate über ihr Meß, und ihre Diensttüchtigkeilen an das Oberamt einzusenden haben. Den 25. Jan. 1817. K. Oberamt. Gmünd. Vermög Dekrets Kon. Rckrutirungs-Section soll bis auf weitere Verfügungen wie üt den bisherigen Jahren die Jahrsmusierung in allen Obcrämtcrn zugleich vollzogen, und damit bis den 17. Febr. der Anfang gemacht werden. Diesemnach wird an ebengedachtem Tage die Jahrömusterung im hiesigen Oberamt vor sich gehen, und wird dieses hiedurch öffentlich bekannt gemacht, damit alle die» jenige aus dem hiesigen Oberamt gebürtige Militärpflichtige, welche in dem Zeitraum vom i. Jan. 1792 dis 31. Dcc. 1796, beides incl. gcbohren sind, im Fall sie sich im hiesigen Oberamts- - Bezirke aufhal. ten, persönlich bei der Musterung erscheinen, wenn sie aber in einem fremden Oberamt sich aufhalcen, vor diesem Obcramr sich messen und visitircn lassen, sofort ihre Weß - und Visitations-Scheine spüre« stens bis zum 16, Fcbr. hieber senden. Zugleich werden alle Kön. Oberämter ersucht, diejenige ans hie« figem Oberamt gebürtige Militärpflichtige, welche nach vollzogener Jahrsmusierung ohne Certificate in jhren OberamtS-Bezirken ergriffen werden, hieher zurückzuweisen. Den 20. Jan. i8t7. K. Oberamt. Heilbronn. Di- Musterung der Militärpflichtigen wird bei dem hiesigen Oberamt Montag den 17. Febr. d. I. den Anfang uehmen. Diejenigen, welche am 1. Jan. d. I. das 20te Jahr zmükgelcgt und das 25ste noch nicht vollendet haben, müssen daher auf jene Zeit in ihrem Heimwesen sich einfin« den, oder bei dem Oberamt ihrcS dermaligen Aufenthalts sich messen und visitircn lassen , und die darü- ber auszustellenden Urkunden bis zum 17. Fcbr. dem hiesigen Obcramr zusenden. Die in dem disseirigen Oberamls« Bezirk sich aufhalrendcn 20 bis 25 jährigen Militärpflichtigen aus andern Oberaurtern können am Freitag den 14. Fcbr. Vormittags 8 Uhr auf dem hiesigen Rathhaus sich einfinden, um gemessen und visitirt zu werden, woraus die Scheine an die betreffenden Obcramter werden geendet werden. Den 27. Jan. 1817. K. Oberamt. Kirchheim. Da bis Montag den 17. Fchr. d. I. die Jahrsmusierung, wir aller Orten, also auch hier, Statt haben wird; so ergeht hiemit an alle von Haus abwcjcnde Militärpflichtige des hicsi» gen Oberamts , welche am 1. Jan. das 20te Jahr zurükgelegt, und das 25te noch nicht vollendet ba- den, der oberamtliche Befehl, sich längst bis den 16. Fcbr. in ihren Geburts-Orten unfehlbar cinzusin- deu, oder, wenn sie zu weit entfernt wären, die vvrgeschriebcne Meß - und Visitationö-'Iettcl durch das Oderamt ihres gegenwärtigen Aufenthalts-Orts hieher einsenden zu lassen. Den 28. Jan. 1S17. K. Oberamt. Mergentheim. Die Revision der Recrutirungs - Listen und Musterung der Militärpflichtigen beginnt im hiesigen Oberamts-Bczirk am 17. Fcbr. d. I. Es werden daher alle von Hang abwesende Militärpflichtige, welche am i.Jan. d. I. das 20 Jahr vollendet und das 25te noch nicht znrükgelegt ha- ben, «»durch öffentlich ausgefordert, infoferne sie nicht durch frühere Verordnungen von den, persönlichen Erscheinen bei der Jahrömnsterung befreit sind, sich dis zum 17. Fcbr. d. I. in ihrem Gcdurrs- Ort cinzufinden, oder bei dem Oberamt ihres gegenwärtigen Aufenthalte--Orts sich wessen, von dem dortigen Oberamts.Arzt visitircn zu lassen, und die Zeugniße bis zum i7. Fcbr. anhcro einzusenden, widrigen« falls werden sie alö Abwesende behandelt werden. Den 25. Jan. iöi7. Oberamt. Rsttweil. Zufolge allerhöchster Anordnung vom 2» riß wird die Jahrsmnstemng der Militär- pflichtigen, und die Revision der Rekrutirungs-Listen am 17. Febr. d. I. dahier den Anfang nehmen. ES werden daher diejenigen Militärpflichtigen, welche am 1. Jan. das Lore Jahr zurükgclegt, und das 25te Jahr noch nicht vollendet haben, mimit aufgcfordert, an gedachtem Tage Vormittags 6 Uhr auf dem hiesigen Rathhause zu erscheinen, bei Gefahr als Ungehorsame behandelt, und nach den bestehenden Ecsczcn bestraft zu werden. Unter solchen, welche zu erscheinen haben, find auch alle neuerlich au» dem Militär Entlassenen verstanden, welche nicht als Ercapitulanrcn, oder Dienstuntüchtige förmlich beabschiedcr worden; wogegen denjenigen, welche sich in andern Landvogteien des Königreichs anfhalten, statt deS persönlichen Erscheinens gestattet ist, sich bei dem Oberayrt ihres Auscnthalt'OrtS messen um» visiuren zu lassen, und die Eertificace hierüber jedoch längstens bis zum 17, Febr. anher einzufenden. Den 24. Jan. I8l7. K. Oberamt. V aihing c it. Die JahrSmusierung der Rekruti'rungspflichtigcn wird in dem hlestge» Oberamt am Montag den 17. Febr. d. I. ihren Änfang nehmen, bei welcher sämtliche Recttttirungspfirchtigen, Welche vom 1. Jan. 1792 bis Su Dcc. 1796 geboren sind, mithin vom 20ten bis zum 25ren Jahr zu erscheinen haben, und deswegen solche unter den in den NecrutirungS» Gesezcn bestimmten Strafen vor. geladen werden, sich so zu Haus einzuflnden, daß sie am 17. Febr. d. I. bei der Musterung erscheinen können. Diejenige von diesem Alter, welche a) auS dem Militär nur mit Entlassungs» Scheinen und nicht mit förmlichen Ao'chleden als Ercapitulanten, oder als vollkommen dienstuntüchtig Nassen wur- den , so wie 1») diejenige, welche im leztcn Jahre zur Aushebung zwar designirt 'wr nie r auszehoben wurden, sind von dieser Stellung nicht befreit. Jedoch ist allen Rccrutiruirgspflichttg... von 20 bis 25 Jahr, welche entweder a) bisher von der persönlichen Stellung befreit waren, oder welche h) in cin.r großen Entfernung von ihrem Heimwcsen in Diensten sind, gestattet, daß sie eine -von dem ihrem Auf- enthalts-Ort vorges'eztcn Oberamr legalisirte Visirarions» und Meß»Urkunde eiusendcn oürfen, die sie j« doch noch vor dem 17. Febr. zum Obcramt einzufenden haben. Den 22. Jan. 1817. K. Oberamr.-J W ein sberg. Die Musterung der Militairpflichtigen des hiesigen Oöcramtö nimmt Montag den 17 Febr. d. I. ihre» Anfang, weshalb alle in den Jahren 1792 bis 1795 incl. gcborne Militärpflichti- ge, insofern sie nicht vom persönlichen Erscheinen gcsezlich befreit sind, andurch aufgcsorderr werden, sich in ihrem He Unwesen cinzufinde», oder von dem Oberamts ihres Aufenthalt»Orts lcgalifirte Zeug- nisse ihres Meffcs und sonstiger körperlichen Brauchbarkeit vor der Musterung noch hieher zu übersen- den habe»; i>:c Ungehorsamen haben sich selbst zuzuschreiben, wenn sie als tüchtig angenommen, und mit IN das Loos gezogen werde», und sind unter denen Militärpflichtige auch solche Personen vcrstcm« den, die schon unter Korugl. Müirair gestanden, und nur mit Ruklrilt in ihre Militär» Verhältnisse wieder entlassen wurden. Den 24. Jan. iüi7. K. Oberamr. Calw. In disseitigem Ober.imt ist die Anstalt getroffen, daß die Armen gehörig besorgt werde«, und nchr Ursache haben, dem Bettel nachzuzrehcn. Sollte es dennoch geschehen, daß sie das auswär- tige Publikum belästigen, so wird gebeten, solche an disseiriges Oberamr transpvrtircn zu lassen. De» SG. Jan. iöi7. K. Oberamt. Maulbrvn n. Um dem allgemein überhand nehmenden Bettel nach Möglichkeit zu steuern, ist in dem hiesigen Oberamr die Einleitung getroffen worden, daß von jedem Orr für seine Armen so ge» sorgt werde, daß deren keines nöthig har, dem Bertel nachzugchcn. Indem man diß nun öffentlich be- kannt macht, werden alle und jede obrigkeitliche Stellen und Behörden ersucht, diejenigen disseitigen AnilSangelihrkgen, welche sich irgendwo auf dem Bettel betreten lassen sollten, ohne weiteres fcsizuhal» reu, und an ihre Orts-Obrigkeit zu Verfügung des Weitern einzusenden, wie dißorts solches auch ge- gen auswärtige Bettler beobachtet werden wird. Den 28. Jan. 1817. K. Oberamt. Ravensburg. Am Sonntag den 2üten d. Mon. unter dem vormittägigen Gottesdienst wurde in dc'r Behausung des dissciligm Oberarms - Untergebenen Anton ForstenhauölerS zu Mühlenrcute, ge, wall sanier Weise eingebrochen, die im Haus befindlich gewesene 19 jährige Theres Egger ermordet, und düH vorhandene Berizcug gröstentbeils entwendet. Dieses Raubmordes hat sich der disseilige OberamlS- Aagchörige Mathias Durner von Greur, welcher schon mehrmals wegen Diebereien, Vagtrenö re. mit Destungsarbei'ten bestraft, und erst Wrzlich aus dem Arrest zu Ulm entlassen wurde, höchst verdächtig gemacht. Sämtliche Kdnigl. Oberämtcr und Polizei-Behörden werden nun ersucht, auf gedachten Dur» ncr genau möglichst fahnden, und solchen auf Betreten gegen Ersaz der Kosten zu Unterzeichnetem Ober« amte einliefern zu lassen. Signalement. Derselbe ist 21 bis 22 I. alt, 5 Schuh 5 Zoll groß, mittlerer Starur, ha: schwarzbraune Haare, niedere Stirne, schwarze dünne Augbraunen, schwarz gelbe Augen, gerade stehende Nase, kleinen Mund, mit gerade auf einander stehenden dünnen Lippen, blat» ternarbigres rundes Angesicht, tragt schwarz lederne Hosen, rund adgcschnittenes graues Jankerle, grün manchesterne Weste mir großen bleiernen Knöpfen, worunter er noch ein weißes Wcsichcn tragt, einen Baurcnhut, und Fuhrmanns- Stiefel. Den 29. Jan. i8t7. K. Obcraint. Spa ich in gen.^ Martin Uttcnweiler, Bürger und Taglöhncr zu Dotternbauseii, hiesigen Ober-- amts, hat sich lezten Samstag den 25. diß heimlich von Hauß entfernt, ohne daß man bis stezt dessen Aufenthalt erfahren konnte. Äste obrigkeitliche Civil »und Polizei-Behörden werden daher ersucht, diesen Menschen im Betrctungsfall hieher einliefern zu lassen. Signalement. Martin Uttenweiler ist 6oI. alt, großer Statur, hat schwarze Haare, dcrgl. Augbraunen, länglichtcs Gesicht, starken Bart, noch ziemlich vollständige Zähne, gerade Beine, und sonst kein besonderes Kennzeichen. Er war geileioet mit einem länglicht runden Hut, schwarzem Kittel, schwarz ledernen Hosen, und weis wollenen Strümpfen. Den 50. Jan. 1817. K. Oberamt. Ludwigs bürg. Aus dem Tobten, Aker zu Hohcnck wurden gestern hinter einem Busch Ucbcr- restc von einem nrngeoohrnen Vollreifen Kinde gefunden, das vor einigen Wochen daselbst nicdergelegr worden scyn muß. Man bittet, der noch unbekannten Mutter nachzuspürcn, und wenn gegen eine oder die andere Person sich verdächtige Umstände ergeben sollten, hieher Nachricht davon zu ertheilen. Den 20. Jan. 1817. K. Oberanit. Wiblingen. Vergangenen Mittwoch den 20. v. M. früh zwischen 5 und 6 Uhr wurde neben das Wohnhaus dcS Distn'ctS - Zoller Schraunzcr von Obcrkirchbcrg , disseitigen Oberamtö , ein s bis 6 Wochen alteö Kind, weiblichen Geschlechts gelegt. Der Verdacht der AuSjezung dieses Kinds fallt auf eine Weibsperson welche am ncmlichen Tag Morgens früh nach 5 Uhr über die Brücke vom Baierifchen ins Württcmbergische gieng, welche lauge Kleider noch französischem Schnitt trug , und um den Kopf ein Tuch aebunbcn hatte», Sämtliche Justiz - und Polizei-Behörden werden gchoriamsi ersucht, auf die- ses Weib, dessen Signalement nicht naher angegeben werden kann, zu fahnden, sie im Betrctungsfall zu av.cm-e.i und /wohlverwahrt hieher einliefern zu lassen. Den 29. Jan. I8i7. K. Oberamt. L u d w i g s b nr g. In dem disseiiigcn Amts - Ort Stammheim sind in dem Hause des Georg Schweizers die natürlicher» Blattern ausgebrochcn, daher vor dem Verkehr mit demselben gewarnt wird. Den 29. Jan. 18:7. K. Oberamt. iBl a r k qrvningen, Oberamts Ludwigsburg. Zu Markgröningen sind die natürlichen Blatter» ausgebrochen, wclcketz hiemit bekannt gemacht wird, um den Verkehr mit den bezeichncren Hangern zu verhüten. Des 31,. Jan. 1617-' K. Obcraint. Tübingen. In dem Amts-Ort Altcnneth, Tübinger Obcramts, sind die nalürlichcn Blattern ausqebrochcn, welches zu dem Ende bekannt gemacht wird, damit Jedermann die angesiekten Häußcr meiden möge. Den 50. Jan. 1817. K. Oberamt. Zuffenhausen, Oberamts Ludwigsburg. Die natürlichen Blattern sind zu Zuffenhausen, biest, gen Obcramts, ausgebrochcn, und die angcstekren Haußer gehörig bezeichnet worden, welches man ru Verhütung des Verkehrs mit solchen andurch öffentlich bekannt mach:. Den t, Fcbr. i8l7. K. Oberamt. Canstadt. Da der Betrüger, welcher unter dein Namen Carl Haag im Land herumzoa. durcb das König!. Obcramr Tübingen bcigcfangcn worden ist, so wird biemir der unterm 5. Jan. d % aeoen »hn erlassene Stckbrstf außer Wirkung^ zesezt.. Den. 25. Jan. 1817. K. Oberamr ^ ^ N.ro. io. 1817t 77 Königlich - WMttmbrrgtsches SLSLLs-Md RegittMgs-BlSLt. Samstag, iZ Febr. Wegen des den einzelnen Obcramtcrn Pachtweise überlassenen Rechts nach Salpeter zu graben. * Da die Königs. Ober-Finanz-Kammer sich entschlossen hat, für den Zeitraum von Georgii 1816 bis 1822. das Recht, nach Salpeter zu graben, den einzelnen Oberämtern Pachtweise zu überlassen, und zu diesem Ende von den betreffenden Königl. Cameralbe- amten den Oberamts-Vorstehern bereits Anträge gemacht worden sind; so sieht man ffch veranlaßt, im allgemeinen bekannt zu machen, daß es den Vorstehern eines jeden Ober- amts überlassen bleibe, den von den K. Cameralbeamten ihnen angeborenen Pacht nach den örtlichen Verhältnissen zu prüfen, und, wenn sie denselben vottheilhaft für die Ober- amts - Corporation sinden, den Vertrag ohne Vorbehalt der Genehmigung wirklich ab- zuschließen, und den jährlichen Pachtzins aus der Amtspflege bezahlen zu lassen. Hierdurch sind auch die von einzelnen Oberämtern bei der Unterzeichneten Stelle üi dieser Beziehung gemachte Anfragen als erledigt zu betrachten. Wegen des Salpeters, den jedes Oberamt nach dem Pacht-Vertrag jährlich an das Königl. Arsenal in Ludwigsburg einzuliefern hat, sind öffentliche Akkords - Verhandlun- gen entweder in jedem Oberamt einzeln, oder von Seiten der Königl. Landvogtei für alle zum Landvogtei - Bezirke gehörigen Oberämter vorzunehmen, und, wenn 1 Centnex Salpeter, frei in das Königl. Arsenal zu Ludwigsburg eingeliefert, nicht höher, als zu 40 fl. zu stehen kommt, um welchen Preis die Lieferung für das Amts-Oberamt Stutt- gart geschieht, die Akkorde ohne Vorbehalt abzuschließen. Stuttgart, den 4. Febr. 1817. Section der Commun- Verwaltung. Rechts» Erkenntnisse des Kön. Ober» Justiz» Collegiums. O In der Appellations - Sache von Mergentheim zwischen Maria Margaretha, des Johann Conrad Waag m Vorbachzimmcrn Ehefrau, Kläg. Antin, sodann dem in der Gant-Sache ihres Ehemanns bestellten Güterpfleger, Johann Jakob Mann, und Jo- hann Michael Blumenstok ebendaselbst, Bekl. Aten, eine Vindieations - Klage betreff., wurde auf weitem Beweis erkannt. Stuttg. den 21. Jag. 1817. ?* 2) In Sachen erster Instanz zwischen Freifrau Wilhklmine von Plesseu, geb. von Palm/ Ehegattin des Königl. Oberforstmeisters von Plessen auf Engeibecg, uim curat. Icgit., Kl. und dem Obristen-Eberhard Freihrrrn v. Palm, Bekl. Erds-Änspküche betr., wurde lezterer zu Auslieferung des libellirteu Fidei - Commiß > Capital - Antheils samt landüblichen Zinsen schuldig ernannt. Sluttg. den 27. Jan. 1817. 3) In der Appellarions - Sache von Waiblingen zwischen dem Bürgermeister Jo, Hann Christoph Weiffer da selb st Bekl. Anten und Gottlieb Wrdmann zu Rems, Klag. Aten, Schadens - Ersaz betreff., wurde sowohl wegen Mangels einer appeliabeln Sum- me, als auch wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde non devolutorie, erkannt. Ib. cog. 4) Die Competenzstreitigkeit zwischen der Frau Gräfin Caroline von Fugger-Bran, denburg, geb. Gräfin von Rindsmaul, min cur. Jntin, und der gesamten in den Arcen genannten Creditorschäft derselben, Jatin, wurde unter Vermittlung des Königl. Ober, Justiz-Collegii durch Vergleich erlediget. Stuctg. den 29. Jan. 1817. Erkeinitnlße des Königl. Ehe.» Gerichts. Den 5. Febr. 1817 wurden geschieden: 1) Christoph Adam Schnabel, Bürger und Müller von Uihingen, Göppinger Ober- amts, Kl. von Anna, geb. Gölz von Bost, Bekl. ex cap. quafi defert. unter Verglei- chung der Kosten. 2) Johann Georg Ziegler, Bürger und Bauer zu Wittlinsweiler, Oberamts Freu- denstadt, Kl. von Christina, geb. Blbtscher von da, Bekl. ex cap. quafi defert. unter Vernrtheilung der Beklagtin in die Kosten. 3) Andreas Göttlich Rösch, Bürger und Ochsenwirth zu Nekarrems, Oberamts Waiblingen, Kl. von Anna Maria, geb. Widmann von Ehningen, Oberamts Böblin- gen, Bekl. ex cap. quafi defert. arnter Vernrtheilung der Beklagten in die Kosten. Stuttgart. Sämtliche Künstler, Profesfionisten, Handwerksleute und Lieferan- ten, welche mit der hiesigen Königl. Bau-und Garten-Caffe für Forderungen aller Act von Georgii bis lezten Derember 1816 in Abrechnung stehen, und ihre Verdienstzettel von dieser Zeit an bis jezt nicht übergeben haben, werden hierdurch aufgefordert, derglei- chen noch etwa rükständige Zettel von heute an innerhalb 14 Tagen, bei Strafe des Verlusts ihrer Forderungen, an die Unterzeichnete Stelle einzureichen. Den i3. Febr. 1817. Königs. Bau - und Garten - Casse. Se. Königl. Majest. haben unterm i3. Febr. dem vormaligen Oberlieutenant v. Tessin die Erlaubuiß ertheilt, die Armee-Uniform zu tragen. Se. Königl. Mas. haben vermög Rescripts vom n. Febr. den bisherigen Hof- und Domainen-Rath v. Bayha zum Ober-Finanz-Rath bei der Section der Staats, Rechnungen ernannt; und vermög Rsseripts v. , L. Febr. dem Lei bcr-Behörde für die Erledigung des Schul- deirwesens der Commimen und Corporationen angestellten Rechnungsrath Boß er t mit der Bestimmung bei dieser Behörde ferner Dienste zu leisten, die erledigte Stelle eines Secretars bei der- Section der Commun-Verwaltung übertragen,- und zu der hiedurch eröffnecen Rechnungs-Raths - Stelle bei jener Behörde den bisher bei derselben angestell- ten Buchhalter Schmid befördert. Se. Könkgl. Mast haben vermöge Resolution vom o. Febr. die erledigte' katholi- sche Stadt-Pfarrei Ellwangen nebst dem Dekanate des Landkapitels Ellwangen, dem Dekanats - Eommissair des Landkapitels Blberach , Pfarrer Rugel in Gutenzell, und vermög Resolution vom 10. Febr. die Pfarrei' Kaltenwesten, Dideese Besigheim/, dem Psarrer Beek in Böttingen, Diärese Blaubeuren, und die Pfarrei Bronnweiler-, Diöeese Neuttllngendem Pfarrer >1. Mayer zu Krim, bach, im Gcosherzrgthuin Baden, gnädigst zu übertragen geruht. Gestorben ist den I I. Febr.- der pensionirte General - Lieutenant v. S ch a r se n- ste in zu. Ulm. Der Rechts- Candidat Ludwig Friedrich Kap ff aus Nußvcnf.ist unter die Zahl der Königl. Advokaten anfgenomchen, in dieser Eigenschaft verpflichtet und bei dem Kö- nig l. -Ober - Tribunal immatrieulirt worden. Tübingen, den 11-Febr'. 1817. Da die Pränumeration für das Staats-und Regierungs-Blatt auf das erste Se- mester dieses Jahrs noch nicht von allen Oberamts - Bezirken eingegangen ist, so werden diejenigen König!. Oberämter, welche hiemit noch im Rückstand sind, zur ungesäumter Einlieferung des Betrags hiedurch aufgefoxd'erk. Stuttgart, den 11. Febr. 1817. König l. Cassier- Amt für das Staats-und Regier. Blatt- Ludwig § bürg. In der König!. Malerei allbier werden bis Mittwoch den 17. d. M. Vormit- tags y Uhr 4 gute Stutten > Zugpferde, 9 Esel, 27 Stük ungarische und deutsche Schaafe und 6 Gaisicn und Bock liebst verschiedenem Pferds'Geschirr,. Stall» und Scheurcu»Gcräthschaftcn auch 1 Pflirg iin Ausstreich verkauft werden. Den 9. Febr. iöi7.- K. Hvfdau- und Oeconvmie» Verwaltung. Ludwigs bürg, In der Königl. Maicrer allhier werden bis Donnerstag den 20. d.Mvn. Bor- mittags 9 Uhr ohngcfahr 60 Scheffel Dinkel, 10 Schfl. Gerste und 25- Schsi. Habcr, 4 Sri- Wclsch- korn und 40 Fuder Stroh, sodann etwas über 2 Aimer alten guten Zwctschgcnbranntenwein vom Jahr iöl§., 1 Im, 1 Maas Kirschengcist, 37 Sri. geschälte und ungeschälte Aepfel » und Birnfchnitz, 10 Er. gedörrte und 55 Psd. geschälte Zwetschgen verkauft- werden. Den 9- Febr. 1817. K. Hofbau» und Occonoinie, Verwaltung, L u d w 1 g s b u r g. In der Königl. Maicrei allhier werden bis Freitag den 21. d. M. Morgens 9 Uhr ir ,'n Eisen gebundene Fäßer von verschiedenem Gehalt, 6 Fagführling und einige Halbfaßlen» eine große ganz gute und 1 kleine Mostkeltcr, sodann 170 eingebundene Branntenwcin» Kolben, 3 Obst- kästen, auch mchreres Zuber« und Kübelgeschirr im Aufstrekch verkauft- Den 9- Febr. I5i7. Kön.-Hofbau - und Oeconvmie-Verwaltung. Monrcpos. Bis Samstag den 1- Merz Vormittags 9 Uhr werden von Unterzeichneter Stelle folgende Früchten im Aufstreich gegen gleich baare Bezahlung verkauft, als: 46- Schfl- Roggen, 165 8o Schfl. Dinkel, 280 Schfl. Haber, 50 Schfl. Gersten und 25 Sch st. leichte Frucht, wobei sich die Lieb- haber einfinden wollen. Den 12. Febr. iüi7. Kdn. Oeconvmie - Verwaltung. Rechentshofen, Cameralamts Freudenthal. Die Unterzeichnete Stelle hat den Befehl erhal- ten ,. die bisher in Selbst > Administration gestandene Königl. Bierbrauerei zu Rechentshofen im öffentli- chen Aufstreich an den Meistbietenden auf 9 — 12 Jahre, je nachdem sich Liebhaber zeigen, zu ver- pachten, und daher zu dieser Verhandlung Montag den 10. Merz d. I. bestimmt. Diese Bierbrauerei, welche sowohl in Rüksichr ihres Umfangö und der vorhandenen, alle mögliche Bequemlichkeit umfassen- den, Einrichtungen, als auch der ausgebreiteten Kundschaft, die bis jezt auf derselben erhalten worden ist, unter die grdsten im Königreich gezahlt werden darf, begreift neben den erforderlichen Wohn - und Oekonomie - Gebäuden folgende Appertinenzien in sich: eine Brantenweinbrenneref mit vier Brennhäfen, die Vorrichtungen zu einer Esstgsiederei, eine ganz neu erbaute vorzügliche Mühle unterhalb dem Brau- haus mit einem Gerb - und zwei Mahlgängen, eine kupferne Pfanne von zwanzig Aimern, eine kleinere von sieben Aimern, zwei kupferne Malzvörren, eine Maisch - Maschine, eine Kühlmaschine, ein Wasser- Drukwerk, zwei kupferne Pumpen, mehrere große Bicrkeller, und alle zu dem ausgedehntesten Betrieb derselben erforderlichen Brauerei» und Keller-Gerathschaften, wozu einem Bestandcr nach seinem Wunsche mehr oder weniger Güter an Ackern und Wiesen, ein Vorrath von Malz und Hopfen, leztereö gegen Bezahlung oder Verzinnsung mit übergeben werden wird. Die Liebhaber werden hiermit eingeladen. sich an oben erwähntem Tage Vormittags 9 Uhr in Rechentshofen cinzufir.den, und die Bedingungen zu vernehmen, wobei bemerkt wird, daß die Gegenstände der Verpachtung inzwischen täglich ungesehen werden können, daß aber zum Bestand Niemand wird zugclassen werden, der sich nicht über sein Prä- dikat und ein der Grösse des Pacht» Objektö entsprechendes Vermögen mit magistratischen oberamllich gesiegelten Zeugnissen gehörig auszuweisen vermag, und eine der anderthalbfachen Bestands, Summe und der einfachen des Jnventariums gleichkommende Cautivn entweder in baarem Geld oder in liegen- den Gründen stellen kann. Den 12. Febr. Iöi7. Kon. Cameralamt Freudenthal. R e ch e n t S h 0 f e n, Cameralamts Freudenthal. Die bisher in Selbst - Administration gestandene König!. Maierei zu Rechentshofen soll in Gemasheit ergangenen Befehls, an tüchtige Bestandet auf y Jahre entweder im Ganzen oder zu zwei abgesonderten Theilcn, im Akkord hingegeben werden, zu wel- cher Verhandlung Dienstag der 11. Merz d. I. bestimmt ist. Dieses Malerei - Gut, welches in einer mehrjährigen Selbst -Bewirthschaftung bereits zu einem vorzüglichen Ertrag gebracht worden ist, besteht neben den zu einem vollständigen Betrieb desselben erforderlichen Wohn, und Oekonvmie- Gebäuden in 391 Morgen Zf Vrtl. Aekern, 193 Morg. £ Vrtl. Esper - und Klee-Ackern und 107 Morg. $ Vrtl. Wiesen und werden zu demselben ein besonders schöner Vichstand, thcilS in Schweizer - thcils in All- gäuer. Arten bestehend, und alle zur Bewirthschaftung dieses Guts nöthige Gerathschaften und Inven- tar - Stücke abgegeben werden. Die Liebhaber können alle Tage von dem Zustande der Güter, des Viehstandes und der Mobilien Einsicht nehmen, zur Verhandlung selbst aber an dem bestimmten Tage Vormittags 9 Uhr in Rechentshofen sich einfindcn, wobei angeftigt wird, daß nur ganz tüchtige in der Landwirthschaft erfahrne Männer, welche sich nicht nur über ihr Prädikat und das zu einem zweckmäßi- gen Betrieb eines solchen großen Guts erforderliche Vermögen mit magistratischen oberamtlich gesiegel- ten Zeugnissen gehörig ciusweiscn, sondern auch einen den anderthalbfachen Betrag des Bestandgeldcs sichernde Cauli'on stellen können, zum Pacht zugelassen, mithin alle diejenige ausgeschlossen werden, welche nach vorangegangener Prüfung ihrer Zeugnisse den disseitigen Forderungen nicirr angemessen-er- funden werden sollten. Den 12. Febr. 1817. Kön. Cameralamt Freudenthal. Dewangen, Heuchlingen, Oberamts Aalen. Die Commnn-Sommerschaafwaiden von De- wangen, welche 2M Stücke Gangvieh, oder 150' Slük Mastvieh, und von Heuchlingen, die 200 Slüke erträgt, werden Donnerstag den 20. Febr. auf dem Ratbhause dahier auf 1 Jahr im Ausstrcich verpach- tet. Die Liebhaber werde» zu dieser Verhandlung eingeladen. Den 5. Febr. iLl7. K. Oberamt. Ehingen an der Donau. Die Sommer»Schaafwaide von der Commu« Dettingen, ,'mErtrag von 50 Stuke«, wird am 3. Merz d. I. im öffentlichen Aufstreich verliehen. Die Liebhaber haben da- her an gedachtem Tage Vormittags 10 Uhr auf dem Rathhsuö zu erscheinen. Den 29. Jan. mi* K. Oberamt. 8; Ehingen an der Donau. Die Sommerschaafwaide von der Commun Hcufelden, im Ertrag von 150 Stük; dann jene von Blienshofen, zu 150 ©tut werden am Donnerstag den 27. Fcbr. d. I. im öffentlichen Aufstreich verliehen. Die Liebhaber haben daher an gedachtem Tag Vormittags 9 Uhr auf dem hiesigen Raihhaus sich einzufinden. Den 4. Fcbr. iöi7. K. Obcramt. Ehingen an der Donau. Die Sommerschaasweide von der Commun Oepfingcn im Ertrag 120 Smk, wird am 4. Merz im öffentlichen Aufstreich verliehen. Die Liebhaber haben daher au ge- dachtem Tag Vormittags 9 Uhr dahier auf dem Rathhauß sich einzufinden. Den 7. Febr. 1817. K. Oberamt. Ehingen an der Donau. Die Sommerschaafwaide von der Commun Nasg.mstadt, welche 123 Stük betragt, wird am 3. Merz im öffentlichen Aufstreich verliehen. Die Liebhaber haben da-? her auf gedachte Zeit Vormittags y Uhr auf dem hiesigen Rathhauß zu erscheinen und der Verhandlung beizuwohnen. Den 6. Febr. 1Ö17. K. Oberami. Ehingen an der Donau. Mit Verleihung der Schaafwaide in Allmendingen, welche Wai- de 500 Stük erträgt, wird ein neuerlicher Versuch gemacht werden. Ebenso mit der Verleihung der Schaafwaide von der Commun Mühlheim, die 150 Stük ertragt, zu dem Ende die Tagfarih auf den 4. Merz anberaumt. Die Liebhaber haben daher an gedachtem Tag Vormittags 9 Uhr auf dem Rathhauß dahier sich einzusindcn. Den ö. Febr. 1817. K. Oberamt. Eilfingcn. Da die am 27. Jan. geschehene Verleihung des Ei'lfingcr Hofguts die gnädigste Genehmigung nicht erhalten hat, so wird eine nochmalige Ausstrcichs-Verhandlung vvrgenvmmen. wo- zu die Liebhaber auf Dienstag den 25. Febr. Vormittags 9 Uhr in die Camerälverwalrung Maulbronn vvrgeladen werden. welche aber in Absicht des Vermögens sich insbesondere auszuweisen haben, daß sie ausser der bestimmten Cautions» Summe noch ein disponibles Capnal von ungefehr 40L0 fl. zur Wirrh- schaftS - Einrichtung bcstzcn, und sich auödrüklich verbindlich machen», diese Summe wirklich hierzu ver- wenden zu wollen. Den 10. Fcbr. 1L17. Landvogtci-Sreuer' und Cameralamt. Gmünd. Die Hospital-Mühle dahier, bestehend in 1 Gerb - und 2 Mahlgängen, einer Woh- nung für den Müller und Stallungen, deren Bestandzeit an nächst Gcvrgii zu Ende geht, wird auf weitere 6 Jahre verlieben werden. Die Bcstandsliebhabcr haben sich deswegen mit obrigkeilliche» Ner. mögend-Zeugnissen und Meisterbriefen versehen, Donnerstag den 20. Fcbr. Vormittags 10 Uhr bei der Aufstreichs. Verhandlung in dem hiesigen Hospitalgebäude einzufinden,. Den 5. Febr. igi7. Kon. Stiftungs - Verwaltung. Horb. Da die unterm 2Zsten Nov. vor. Jahrs vorgenommenc Verleihung des dem hiesigen Ho- spital zugehörigen aus 60 J-'uchert AkerS und 20 Mannsmad Wiesen bestehenden Mallrci. Guts, aller, gnädigst nicht genehmiget, sondern vielmehr eine anderwärtige Verleihung desselben befohlen wurde, so wird bis Samstag den 22. Febr. mit dieser Verpachtung ein wiederholter Versuch gemacht werden, und werden daher die mit den erforderlichen Zeugnissen über ihr Prädikat, landwlnhschaftlichc Kenntnisse und Vermögen (vesehenen Liebhaber emgeladcn, sich gedachten Tags Vormittags y Uhr in der hiesigen Stifts-Verwaltung einzufinden. Den it. Febr. 1817. K. Stiftungs - Verwaltung. Münsingen. Da nach einem dem Unterzeichneten Oberamt zugckoinmcncn Königl, Rcscn'pt die Sommer-Schaafwaiden der Orte Feldstetten, Ennabeuren , Magolsheim und Bichishaußcn, welche bis- her für die König!. Jmmcdiat-Schäfereien gepachtet gewesen, nunmehr, weil diese aufhörcn, wiederum auf die 0 nächsten Jahre 1817 bis 1819 an den Meistbietenden verliehe» werden sollen, so wird dieses zur allgemeinen Wissenschaft gebracht, damit die Pacht, Liebhaber zu den Waiden von Feldstctten, En- nabcuren und MagolShci'm sich bis Montag den 10. Merz d, I- Vormittags 9 Uhr auf dem Nachhause zu Feldstetten, und die Liebhaber zu der LichiShauscr Waide bis Mittwoch den 12. Merz BvrmitlagS 9 Uhr auf dem Ratbhause zu Hayingen einfinden mögen, wobei noch zu wissen gemacht witd, daß die Waiden von Feldstctten zu 500 Stük jährlich, die von Ennabeuren im Jahr 1817 zu 500 Stük, und in den becdcn andern Jahren zu 750 Stük jährlich, die von Magolsheim zu 325 Stük in jedem Jahr und die von BichiShaußen zu 300 Stük berechtiget feien. Den ü. Fcbr. 1817. K, Oberamt. 8s Wiblingen. Da sich bei dem kürzlich vorgcnommencn Verleihungs-Versuch nachstehender Com- mun-Schaafwaiden auf den Sommer ißi7 fein Liebhaber ein fand, so hat man zu deren wiederholten Verleihung den 27. Fevr. anberaumt, an welchem Tage Vormittags L Uhr die Liebhaber in der Obcr- amks - Canzlei dahier erscheinen wollen; als: die Waiden von Donaustetten mit 160 Dtük, Jilerrieden wir 100 Stük, Oberkirchberg mit 60 Stük, und Dierenhcim mit wo Stük. Den 10. Febr. iöt7. K. Obcramt. Ehingen an der Donau. Der bei dem Kon. Infanterie-Regiment Nr. 6. gestandene Gemei- ne Eonrad Sommcntheim von Allmendingen, ist am 21. Nov. d. I. im Urlaub desertirk. Sämtliche Hoch - und WohllvdI. Behörden werden hicmit ersucht, auf diesen Deserteur fahnden, und ihn im Betre» tungsfall entweder hieher oder an das Kdn. Regiments-Commando cinlicfern zu lassen. Den 26. Deo. Iöl6. K. Oberamt. Gaildorf. Von dem Infanterie-Regiment Nr. 7. ist der Gemeine Jakob Sigmund Trukenmüller von Gaildorf gebürtig, den t7. Nov. 1816 aus der Garnison Ulm desertirk. Alle Polizei - Behörde^ werden daher ersucht, auf dicskn Deserteur zu fahnden , ihn auf Betreten zu arretiren, und an das Com- mando des vbgedachten Regiments adzulieftrn. Den 2. Jan. igi7. K. Oberamt. Marbach. Der bei dem Infanterie-Regiment Nr. 6. gestandene Gemeine, Friedrich Mayer von Marbach, ist den 1- Nov. d. I. aus der Garnison Ludwigsburg desertirt. Die Königl. Behörden wer- den daher geziemend ersucht, auf diesen Deserteur fahnden, ihn im Betretungsfall arretiren, und wohl- verwahrt hieher cinlicfern zu lassen. Den 30. Dec. Iöt6. K. Oberamt. Schorndorf. Der im Infanterie« Regiment Nr. 5. Prinz Friedrich gestandene Soldat, Johan- «es Ritter von Beutclspach, ist den 10. Nov« d. I. im Urlaub desertirt. Es werden nun sämtliche Hoch - und Wohllöbl. Obrigkeiten ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, und ihn im Betretungsfall wohlverwahrt zum hiesigen Obcramt einliefern zu lassen. Den 36. Dec. i8i6, K. Oberarm. Friedk'ngen, Obcramts Tuttlingen. Isidor Horma von da wanvcrk mit allerhöchster Bewilligung nach Colmar in Frankreich aus. Wer Ansprüche an denselben zu machen hat, wende sich binnen Jah- resfrist an das dasige Schulrhciffenamt. Den 6. Dec. 1016. K. Oberamt. Gailsbach, Oberamts Weinsberg. Philipp Locher von da wandert mit seiner Familie iin näch- sten Frühjahr nach Amerika aus, hat aber bereits auf die gesezliche Jahresfrist einen Bürgen ausgestellt; cs wolle sich also mit etwaigen Forderungen an den Locher inner dieser Zeit bei der Unterzeichneten Stel- le gemeldet werden. Den 30: Nov. 1816. K. Oberamt. Grunbach, Oberamts Schorndorf. Georg Heinrich Weyhmüllcr wandert mit allcrgnädigster Er« laubniß nach Sennheim in Frankreich aus, und wird ein Jahr lang von dem Jakob Friedrich Wcyh. müller daselbst, rüksichtlich seiner hierländischcn Verbindlichkeit auf die gesezliche Weise vertreten. Den 1-7. Dec. 1816. K. Oberamt. H emmend orf, Obcramts Rottenburg. Maria Anna Sterzer, Matthcus Sterzers, Bürgers da- selbst eheliche Tochter, hat die allergnädigste Erlaubniß zur Auswanderung nach BcchtvldSweilcr, im Hcchingischcn erhalten, und sie wird von ihrem Vater nach den Bestimmungen des Consiiturions - Gese- zcs auf Jahresfrist vertreten , welches zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Den 9. Dec. 1016. K. Oberamt. Holzmaden. Georg Friedrich Linsenmaier von Holzmaden, Schneider, 32 I. alt, wandert nach Asch in Böhmen aus. Ein Jahr lang vertritt ihn für innlandische Verbindlichkeiten, der Magistrarö- verwandte Schuster Schcmpp daselbst. Den 4. Nov. Iöi6. K. Obcramt Kirchheim. Horb. Nvfina Junghans, ledig, von Horb wandert nach Heidelberg; Agatha Kck^. ledig, von Bitteibronn nach Dießen; Catharrna Dettling von Bittelbronn nach Deirlmgen, und Casimir Feis von Birlingrn nach Vvllcndar bei Cv'olenz aus; und' werden alle diejenige, welche Ansprüche an sie zw machen glauben , hiemit tmfgefordcrt, dieselben innerhalb Jahresfrist hei der Behörde vorzubringen. Den i3. Dec. 1816. K. Obcramt. 8) Nendin gen, Oberamts Tnttlmgen. Paniine Wolf non Nendi'ngen, «erheirathet sich nach Gün; in Baien,/ und wird von dem Schuliheiß Schilling in Nendingen auf Jahresfrist vertreten. Den 24. Dec. ig;6.'0;- K. Oberamt. Geßling en. Da nunmehr» in Dem diffcitigen Dberamis. Bezirke solche Veranstaltungen getrof- fen sind, das, jeder Arme durch dir errichtete Vechäftigiings-Anstalt die seinem Eeschlcchte, Alter und Fähigkeiten angemessene Arbeit und Lurch diese in Verbindung mit den gleichfalls bestehenden Ernährungs- Anstalten auch Nahrung findet < so kann und darf der Bettel nunmehro unter keiner Gestalt mehr gednl- der weiden. Man ersucht daher die Kon. Ob.eramrer und Polizei. Behörden, die in ihren Bezirken sich einfindeude Vettl.r aus dem disseitigen Oberamte arretiren, und hicher liefern zu lassen, damit sic als habituirrc Mdß'ggänger behandelt, und unter besondere Aufsicht gesezt werden können; dagegen werden aber auch die au» andern Oberämtern in dem diffeittgen Bezirke aufgegriffene Bettler an ihre Obrigkei- tcn einaeiiefert und wenn sie sich zum zw-itcnmal betreten ließen, nur einer angemessenen Leibcsstrafe belegt werden , wobei noch bemerkt wird, daß die emgeletteten polizeilichen Maasrcgeln es beinahe uh, möglich machen, daß die Bettler ihren Unfug noch langer unentdckr treiben können. Den 24. Jan. iüi7. ' K, Oberamt. H orb. Um dem uberüandnehmenden Mißbrauch des Bettlens zu steuren, und zugleich auch das Auslaufen der Armen des hiesigen Oberamts, so viel möglich zu verhindern, sind Die Anstalten dahin getroffen worden, daß die Armen in jedem hiesigen Oberamts« Orte selbst versorgt werden. Es werden daher alle Hochlddl. Polizei - und Justiz-Behörden geziemend ersuHt, nicht nur jeden hiesigen AmtS» Angehörigen, welcher hie oder da ob dem Bettel betroffen wird, arretiren, und zum Hiesigen Oderami ciniicferu zu lassen, sondern auch selbst zweckmastge Verfügungen treffen zu wollen, daß ihre gleichfalls zurükgewiesen werdende Arme den Einwohnern hiesigen Lberamts anch nicht mehr zur Last fallen. Den 13. Jan. £6ij. K. Oberamt. Aalen. Martin Holzer, genannt Dürkles Marte, aus Ochsen.haufcn gebürtig, Melcher im Jahr 1807 bei dem K. Oberamt Ellwangcn in Untersuchung gekommen, und wegen verübter Diebstähle und Räubereien, so wie wegen Thcilnahme an dem Todtschlag des Johann Dollcnbachcrö mit 8 jähriger Fe« stungsarbeir bestraft worden ist , bat .sich in der Nacht vom 26 auf den 27ten Jan. D. I. in Gemein- schaft anderer Consorten in dem König!. OberaintHeidenheim eines bedeutenden Diebstahls schuldig ge- macht, und ist der angestcllten Streife entronnen. Derselbe ist ohngcfahr 37 I. alt, vcrheiralhet mit ei- »er Pfannenflikcrs Tochter, Therese Eisenmann aus Wasterstein, und hat 2 Kinder. Er ist -in großer Mann von geradem starke» Körperbau, har schwarze starke und über die Stirne hängende Haare, mit einem starken unter dem Kinn hcrumlaufenden Bakenbart. Sein Aussehen ist etwas blaß, sein Gesicht mit Blatternarben versehen, seine Stirne etwas platt. Er hat kleine braune Augen, .eine dicke große Nase, aufgeworfene Lippen, einen breiten Mund und ein rundes Kinn. Bekleidet ist derselbe mit einem runden Hut von hohem Kopf und Schnüren, mit einem dunkelblauen etwas abgetragenen Ueberrok, mit einem schwarzftidcnen Halstuch und einem wciöleincnem Unterhalstuch, mit einer rothiüchenen Weste mit weis metallenen runden Knöpfen, mit einer gclbgedupften kottuncnen Unterweste, mit einem paar schwarz lederne» Hosen mit weißen gestreiften wollenen Sirümpfen und Stiefeln. Seine Aussprache ist ziemlich rauh und beherzt, und gleicht Dem Dialekt Der.Einwohner aus der Gegend von Dinkelsbühl. Sein. Anstand ist militärisch. Er tragt eine silberne Uhr mit einer breiten silbernen Kettze, einen starke» Stcke», und ist mit einer schlechten Tabakspfeife, mit langem Rohr versehen. Alle Obrigkeiten werden geziemend ersucht, aus diesen gefährlichen Dieb zu fahnden, und ihn auf -Betreten wohlverwahrt an die Unterzeichnete Stelle.einlicfern zu lassen. Den 9. Febr. iöl7, K. Oberamt. Calw. Die von Haus abwesende Sophia Ehni's, ledig, .26 I. alt, von Möttli'ngen wird aufae» fordert, sich unverzüglich in ihr Hcimwesen zu begeben; die betreffende amtliche Behörden aber ersucht, falls sich dieselbe irgendwo betreten lassen würde, sie hiehcr.einliefern zu lassen. Den 20. Jan. 1S17. St. Oberamt. Herrenberg. Martin Küblcr von DieterSweiler, Oberamts Freudenstadt, welcher von dem Oberamt Balingen an das Oberamt Leonberg wegen eineö im dortigen Oberamt begangenen Diebstahls 84 ausgrliefert werden sollte, ist seinem Begleiter auf dem Transport entwichen. Signalement. Kubier ist 29 I. alt, 5' 9" groß , von starker Statur, hat eine runde Gesichtsform, braune Haare, derglei» chcn Augbraunen, blaue Augen, dicke Nase, großen Mund, schmale Wangen, gute Zahne, rundes Kinn, und eine hervorragende Stirne. Bekleidet war er mit einem 3 eckigten Baurenhut, schwarzen u. mit rothen Streifen gezierten Halstuch, roth und blau gestreifter Weste, blautüchenem Wammes mit weißen Knöpfen , gelbledernen kurzen Hosen, und großen FuhrmannSsiiefeln, Hoch, und Wohllöbl. Po» lizei»Behörden werden gehorsamst ersucht, auf den Kübler zu fahnden, ihn auf Betreten arretiren und hieher einlieftni zu lassen. Den 27. Jan. 1817. K. Oberamt. Herrenberg. Die hicnach signalisirte Barbara Iinnßer von Gartringen, hiesigen Oberamts, ist eines Betrugs sehr verdächtig, und hat sich von ihrem Heimwesen entfernt. Hoch, und Wohllöbl. Poli» zci-Behörden werden gehorsamst ersucht, auf gedachte Zinßer zu fahnden, sie auf Betreten zu arretiren, und hieher einlicfern^zu lassen. Signalement. Zinßer ist 18 I. alt, 5' 2" gros, hat schwarzbrau- ne Haare, mittlere Stirne, haargleiche Augbraunen, dergl. Augen, etwas spitzige Nase, volle Wangen, proporrionirken Mund, gute Zähne, ovales Kinn, und ist gut gewachsen, dieselbe tragt sich verschieden» artig. Den 27. Jan. iöi7. K. Oberamt. Wiblingen. Der ledige Joseph Angele von Sulmingen, disseitigen Oberamts, hat sich daselbst eines Gelddiebstahls von ungef. 600 fl. schuldig, aber bei der Entdckung dieses Diebstahls sogleich fluch» n'g gemacht. Sämtliche Justiz - und Polizei»Behörden werden ersucht, auf den hienach signalisirten Flüchtling genau zu fahnden, ihn im Betretungsfall anzuhalten, und wohlverwahrt hieher cinzuliefern. Signalement. Joseph Angele ist 28 I. alt, 6 Fuß groß, hat langlichte Gesichtssorm, bleichrothe Gesichtsfarbe, etwas eingefallene Wangen, schwarze nach Art der Bauern geschnittene Haare, schwarze Augbraunen, braune Augen, länglichte Nase, großen Mund, gute Zahne, rundes Kinn, schwache» Bart, gerade gewachsen. Bei seiner Entweichung war er gekleidet mit einem 3 eckigten Baurenhut, schwarz manchestcrner Weste mit weißen hohen Knopfe», schwarz ledernen Hosen, weiß leinenen Strüm» pfen, Stiefeln, aschgrauen Muzen, weisgrauen Mantel. Den g. Fcbr. 1817, K. Oberamt. Wiblingen. Unten signalistrte 2 Pursche, welche dahier in Verhaft und Untersuchung gewesen, haben in der Nacht vom 22 auf den 23ten biß das hiesige Gefängniß, in weichem sie sich befadnen, er» brochen , und sich hierauf flüchtig gemacht Sämtliche Kön. Justiz'und Polizei, Behörden werden ge» horsamst ersucht, auf dieselbe zu fahnden, im Betretungsfall zu arretiren und wohlverwahrt dem hiesigen Oberamt cinzuliefern. Signalements: 1) des Joseph Kcppler von Gesertshausen, Kön. Bayern» fchen Landgerichts Ursberg. Derselbe ist ledig, 19 I. alt, ohne Profession, 5 Fuß ö Zoll 5 Lin. groß, schlanker Statur, runder Gesichtssorm, guter Gesichtsfarbe, gelben Haaren, gleichen Augbraunen, blaue Augen, stumpfer Nase, Mittlern Mund, volle Wangen, gute Zähne, gerade Beine. Ist bekleidet: mit rothgcdupftem Lcible gelben kleinen Knöpfen, kurzen roth und blau gestreiften leinenen Wammes, lan. acn Beinkleidern von gleichem Zeug, und Stiefel. Hatte bei seinem Eurwclchen weder Kopf, noch Halsbedeckuna, sondern bloS ein ganz kleines Sacktuch. 2) des Anton Einsele, Iimmergesellen von Großengstmgcn, Oberamts Reutlingen, derselbe ist ledig, 40 I. alt, 5 Fuß 7 Zoll groß, har unter» sezte Statur, dunkelbraune Haare, braune Augbraunen, schielende Augen, bleiche Gesichtsfarbe, etwas große Nase, eingefallene Wangen, gewöhnlichen Mund. Bekleidet ist er mit einer wcißblaucn wollenen Zipfel« Kappe mit rothen Streifen, schwarzem Halstuch, weißem Leible, grau tüchenen Wammes, schwarz ledernen alten kurzen Hosen, und Stiefel. Den 25. Jan. 1öl7. K. Oberamt. Aalen. Die Gemeinde Oberkochen ist zu Errichtung von 2 Krämer» und Viehmärkten allergnä» digsi legitimirt, und zwar den Krämermarkt am Pfingstmontag und Dienstags darauf Vichmarkt, den Ltcn Krawermarkr den 3ten Montag im Oktober und Dienstags darauf Viehmarkt. Welches hiemit all» gemein bekannt gemacht wird. Dm 9. Febr. i8i7. K. Obcramt. Ober -Urbach, Schorndorftr Oberamts. Die Gemeinde Ober-Urbach hat die allergnädigste Er- lanbniß, alljährlich auf den 29. Merz einen Krämer - und Diehmarkt abzuhaltcn. Da aber dieser Ter» «iui vor Heuer auf einen Samstag fällt, so wird der Jahrmarkt Donnerstags den 27. Merz gehalten werden, weiches zur allgemeinen Kennkniß gebracht wird. Den 6. Febr. 1817. K. Oberamt. Nr», ir, I 8 I 7, 85 Königlich - Württembergjschkt SMtS- ««r Regtcrongs-Blott. Dienstag, 18. Febr. General, Berordnuag, den Frucht-Aufkauf brtr. cl. ä. 16. Febr. Wilhelm re. Wir haben in Unserer Verordnung vom 8. Nov. v. I. Maasregeln gegen die Feucht« Theurung betreffend, den Stadt, und Amts-Versammlungen die Befugrliß eingeräumt, den Frucht-Aufkauf der Kornhandler in Mühlen und Privat-Hausern zu verbieten, und auf die öffentlichen Märkte zu beschränken. Aus den hierauf eiugekommenen Berichten haben Wir ersehen , daß von dieser Be- fugniß in mehreren Oberämtern Gebrauch gemacht, zu Erreichung des vorgestekten Zweks aber mancherlcy sehr von einander abweichende Verfügungen getroffen worden sind. Um nun den Nachtheiten, welche in der gegenwärtigen Zeit aus der Ungleichartlgkeit der in den einzelnen -Oberämtern in Ansehung des Frucht-Aufkaufs bestehenden Anordnungen hervorgehen können, durch gleichförmig das Ganze umfassende Einrichtungen zu begegnen, verordnen Wir, wie folgt: 1) der Frucht-Aufkauf in Mühlen und Privathausern ist verboten. 2) Ausgenommen von diesem Verbote find die Bäcker und Mehlhändler, welche für ihr Gewerb, so w-ie diejenigen Personen, welche für ihr eigenes Bedürfniß Frucht , .-aufkaufen. Sie haben sich aber, wenn sie ausserhalb ihres Wohnorts Früchte kaufen, mit obrigkeitlichen Zeugnissen darüber auszmveisen, daß sie der einzukaufentzen Früch- te entweder für ihre Haushaltung oder für ihr Gewerbe bedürfen. 3) Diese Zeugnisse sollen von den Orts-Vorstehern unentgelölich ertheilt werden. Die- selben werden aber dafür verantwortlich gemacht, keinem von dem sie wissen, daß er Handel mit Früchten treibt, ein solches Zeugniß auszustellen. 4) Wer unter den angegebenen Bestummingen in einem fremden Ort Frucht einkau, feu will, hat dem Orts-Vorsteher das vorgeschriebene Zeugniß vorzuweisen. d) Auf den Fruchtmärkten ist den Fruchchändlern erst alsdann zu kaufen erlaubt, wenn zuvor die für ihr Haushaltungs-Bedürfniß, und die für ihr Bäcker-und Mehlhändler- Gewerbe kaufende Personen zu ihren Einkäufen hinreichende Gelegenheit gehabt haben. Es ist daher auf jedem Fruchtmarkt eine gewiße Zeit zu bestimmen, nach w-lchee das Aufkäufer» der Fruchthändler eintreten darf, -und solche etwa durch das Aushän- gen einer Fahne oder sonst auf eine in die Augen fallende Weise zu bezeichnen. 6) Die Fruchrhandler, welche gegen vorstehende Verordnung in Mühlen und privat» hausern oder auf Fruchtmarkteu ausserhalb der bestimmten Zeit Frucht aufkaufen, werden mit Coufiscation der erkauften Früchte bestraft. 7) Tue Königl. Landvogteien und Oberämter haben diese Verordnung gehörig bekannt zu machen, in Vollziehung zu setzen, und über deren Beobachrmig strenge zu wa- chen. Gegeben, Stuttgart , den 16. Fcbr. 1817. Auf Befehl des Königs. Königl. Geheimer Rach. Königl. Vero.rdnu-ng über die Kntlaßbarkeit der Hof«Beamten und Diener; 6.6. 26. Dcc. 1016, Da Se. Königl. Majest. wollen, daß die zur Umgebung Ihrer Perfon, so wie zu Ihrer Hofhaltung m. deren Dependenzen überhaupt gehörigen Beam.ten und Diener Uch im Besitze ihrer Stellen und des damit verbundenen Gehalts aller der Sicherheit zu erfreuen.haben, welche sich mit der Natur eines Dienstes vertragt, dessen Uebertra, gung mehr auf..blosem.pstsönlichen Zutrauen, als auf einer nach allgemeinen Rüksichcen vorgeiwinm.enen Prüfung beruht, und da Allerhö chstdiefelbe die gerechte Erwar- tung hadm, daß dieser Beweis Ihrer wohlwollenden Gesinnungen für Ihre Hof- Beam- ten und Diener der stärkste Antrieb seyn werde, sich durch Elfer und Gewissenhaftigkeit im Dienste auszuzeichnen: So haben Allerh ö chstSie in Bezug auf die Enrlaßbar- .kei.t des gesammcen zur König/. Hofhaltung gehörigen Personals folgendes festgesetzt: ).) Inoedingte Entlaßbarkelt findet nur bey der uiedern Dienerschaft, und zwar vom Kammer-Lakayen abwärts, mit Einschluß dieses letzteren und aller nach gegen- wärtigen oder zukünftigen Rang - oder Dienst - Verhältnißen in gleiche Categorie mit demselben gehörigen Diener, in so fern Statt, als diese, nur unter der Be- dingung wechselseitiger vierteljährig^ Aufkündbarkeit des Dienstes anzunehmen sind. Die Entlastung solcher Diener kann, jedoch von den betreffenden Ober» Hofbeamten nur mit Sr. Königl. Majest. Vorwissen verfügt werden. Gegen die übrigen Hofbeamten und Diener von den Kammerdienern And den ihnen gleichgestellten Personen aufwärts, und diese mit eingeschlossen, kann II.) Entsetzung (Cassation) von der bekleideten Stelle, in so fern diese nur in Folge eines wirklichen, »nit oder ohne Beziehung auf den Dienst begangenen Verbre- chens erkannt zu werden pflegt, allein von der gesetzlichen Criminal-Justiz»Behör- de nach vorgängiger peinlicher Untersuchung ausgesprochen werden. Hl.) Bey Dienst-Verfehlungen, welche sich zu keinem Criminal - Verfahren eignen, gleichwohl aber von Dienst-Unbrauchbarkeit oder großer Rachlaßigkeit zeugen, ist, ilssofern die Sache einen der Ober» Hof-Beamten betrifft, der Geheime Rath dir Behörde, welche nach der durch Se. Königl. Majest. erhaltenen Wfftz'rdeeunz durch das Organ eines feiner Mitglieder die nöthige Untersuchung zu pflegen, und nach Maßgabe des Resultats, nahmentlich in so fern Dienst-Entlassung für be- gründet erachtet werden sollte, die geeigneten Collegial - Anträge an Allerhöchst- dieselbe zu machen hat. I 8? Auf gleiche Weise ist der .-Ober-Hof-Rath die competente Behörde in. allen Fäl- len , bey welchen Dienst - Verfehlungen der obgedachten Art gegen andere Hof- Beamte und Diener der angezeigten Classe, sie mögen nun Mitglieder des Ober- Hofraths selbst seyn oder nicht, zur Sprache kommen. Der Ober-Hof-Rath ist für solche Falle ermächtigt, die erforderliche Untersu- chung einem von seiner Wahl abhangenden Königl. Beamten zu übertragen, und kann nach pflichtmaßigem collegialischen Erachten die Entlassung des Schuldigen aussprechen/ hat Sr. Kö nigl. Maj. aber diese Verfügung vor ihrem. .Vollzüge zur Bestätigung vorzulegcn. IV.) So wie nun Se. Königs. Maj. ohne den auf eine solche unpartheyische Unter- suchung gegründeten Collegia! - Antrag des Geheimen Raths oder des Ober - Hof- Raths niemals die Entlassung (Dtmistron) gegen einen Ihrer >ber-Hofbeamteir oder Dlener der oben bezeichueten höheren Elassen verfügen werden: So behalten Sich AllerhöchstSie dagegen vor, jeden derselben, unter Beybehaltung der Halste des von ihm bezogenen Dienst-Einkommens, nach frei)er Willkühr entwe- der aus Ihren Hof , Diensten ganz zu entfernen, oder auf eine andere Stelle oh- ne Verkürzung seines Gehalts zu versetzen. Stuttgart, den 20. Dec. i8U>. Auf Befehl des Königs. Königl. Geheimer Rath. Die überhaiidnehmende Auswanderungssucht betreffend. Die feit einiger Zeit in mehreren Gegenden sich zeigende Auswanderungssucht scheint neuerlich in einem'solchen Grade zuzunehmen, daß sie nicht nur de>n Staat ver- derblich zu werden, sondern auch eine große Anzahl von Staatsbürgern samt ihren Fa- milien in unabsehbares Elend zu versenken droht. So wenig mag gemeint ist, denjenigen, welche dr-rch Veränderung ihres Wohir- orts in der gejetzlichen Ordnung ihr Schicksal zu verbessern Gelegenheit finden, ein Hm- derniß in den Weg zu legen: so sehr ist es doch die Pflicht jeder gutgesinuten Obrigkeit, ihre Angehörigen vor Schritten zu warnen, bei welchen sie samt den Zhrigen das Opfer ihrer verkehrten Ansichten, ihrer Leichtgläubigkeit oder ihrer Unbesonnenheit werden. Schon diejenigen, welche in Hinsicht auf eine Niederlassung in einem benachbar- ten Staate ihr angebohrnes Bürger - und Unterthanen- Recht aufkünden, ohne zuvor der Aufnahme in dem neuen Wohnort versichert zu seyu, machen sich eines nicht zu recht- fertigenden Leichrsinnes schuldig, wenn sie auf solche Art ihren ganzen bürgerlichen Rechrsmstand aufs Spiel setzen, und, da sowohl ältere als neuere Verordnungen es den obrigkeitlichen Stellen zur Pflicht machen, die Wiederaufnahme solcher Ausgewan- derceu auf keine Weise zu begünstigen: so haben sie es sich selbst zuzuschreibeu, wenn sie ohne Nachsicht als muthwillige Vaganten behandelt werden. Noch unentschuldbarer aber sind die vielen Emigranten, welche eine Heimath in ganz entfernten Staaten suchen, deren Lage, natürliche Beschaffenheit und bürgerliche Verhältnisse sie entweder gar nicht oder nur aus ganz unbestimmten und unzuverlaßigen Nachrichten kennen, und die es nicht einmal einer reifem Ueberlegung werth finden, welchen Gefahren und Bedrängnissen sie sich, ihre Weiber und ihre zum Theil noch zarten Kinder bei einer so langen Reise durch verschiedene Gebiete und Himmelsstriche aussetzen, und welche Hülfsmittel und Vorsichtsmaasregeln erforderlich sind, um ohne einen Unfall an den Ort ihrer Bestimmung zu gelangen. Die Königl. Landvogtei - und Oberämter werden daher aufgefordert, keine Gele» genheit zu versäumen, um ihre Amts-Untergebene sowohl überhaupt über den zweifel- haften Erfolg einer Verwechslung des vaterländischen Bodens mit auswärtigen Nieder- lassungen, als insbesondere über die augenscheinlichen Gefahren und Nachtheile, welche mit einer aufs Ungewisse hin ohne die erforderlichen Vorbereitungen und Hülfsmittel unternommenen Auswanderung in fremde Welttheile verbunden sind, wohlmeinend zu belehren, und denjenigen, welche der angewandten Erinnerungen ungeachtet auf ihren abentheuerlichen Entschlüssen behalten, nach Maasgabe der Gesetze zu erklären, daß, wenn sie nach geschehener Aufkündigung ihres Unterthanen - und Bürgerrechts und nach Aufopferung ihres Vermögens die verderblichen Folgen ihres Unternehmens zu spät ein- sehen, eine Rükkehr in die verlassene Heimath nicht mehr Statt finde, und sie an der Grenze des Königreichs ohne Nachsicht zurükgewiesen würden. Was insbesondere diejenigen anlangt, welche in die Provinzen des Russischen Reichs auswandern wollen, so sind dieselben auf die bereits in den öffentlichen Blättern erschienene Bekanntmachung der Kaiserlichen Russischen Gesandtschaft zu verweisen, ver- möge welcher keinem Auswandernden ein Paß ausgestellt wird, wenn derselbe nicht 1) ein Zeugniß der -Ortsobrigkeit, daß er ein guter Hauswirth sei, und den Gesetzen feines Landes Genüge geleistet habe, vorzuweisen im Stande ist , 2) wenn er nicht sichere Bürgen stellen kann, daß er ein Vermögen von wenigstens Zvo Rerchsgulden entweder in baarem Gelbe oder in Effekten besize und mit sich nehme, und 3) wenn er fftf) nicht schriftlich erklärt, daß er auf jede Vorschuß - oder Entschädi- gungs - Gelder ein für allemal Verzicht leiste. Auf gleiche Weise sind auch die nach Amerika auswandeenden mit allem Ernst zu erinnern, daß sie vorher wohl zu prüfen haben, ob sie die erforderliche Mittel haben, um die Kosten einer so weiten Reise bestreiten zu können, indem sie sonst sich der Ge- fahr aussetzen, von dem Stande eines freien Württembergischen Staatsbürgers zu ei- nem ungl-ükseelrgen Sklaven - Dienst erniedriget zu werden. Vornehmlich aber haben die Königl. Landvogtei - und Oberamter auf diejenigen ein wachsames Aug zu richten, welche, es sei aus Schwärmerei oder Eigennutz oder aus snder-n unachten Absichten ihre leichtgläubigen Mitbürger irreleiten, und theils durch falsche Prophezeihungen und unzuverlaßige Erzählungen, theils durch Aufforderungen zu gemeinschaftlichen Reiseplanen, theils durch schwärmerische Verbindungen die Auswande- ruugssucht immer weiter verbreiten; wobei den sämtlichen Königl. Beamten zur Pflicht gemacht wird, gegen dergleichen Verführer, wenn Anzeigen vorhanden sind, daß sie Königl. Unterthanen zum Auswandern anwerben und auf direktem oder indireetem We- ge verleiten, nach Vorschrift der Gesetze die geeignete strenge Untersuchung anzustellen, und nach Beschaffenheit des Erfunds an die kompetenten Höhern Behörden darüber z« berichten. Stuttgart, den 14. Febr. 1817. Ministerium des Innern. Geheimer Rgth v. Wächter. Nro. iL. 1817« «9 Königlich - Württembergisches Staats-«vr RcgittWgS-Blatt. Samstag, 22. Febr. Se. Königl. Majestät von dem Nutzen innigst überzeugt/ den ein Verein ach- tungswerther Gelehrten dem Staate gewahrt, haben vermöge Rescripts vom 17. Febr. gnädigst beschiossen, den in der Hauptstadt befindlichen wissenschaftlichen Anstalten eine Einrichtung zu geben, die es solchen Männern möglich mache, sich den verschiedenen Gegenständen ihres Forschens mit Erfolg zu widmen, und vorläufig die Vereinigung des Münz - und Medaillen * des Kunst - des Mineralien - und des, Naturalien , und Thier - Cabinets mit der Königl. öffentlichen Bibliothek, unter Vorbehalt der Rechte des Königl. Hauses an jene Sammlungen, angeordnet. Zum Director derselben haben Allerhöchstdieselben den bisherigen Professor der Mediein, Dr. v. Kielmayer zu Tübingen berufen, auch denselben, um sowohl ihm selbst ein Merkmal HöchstZhrer Achtung und Zufriedenheit zu geben, als auch den Lehrern an der Landes-Universität zu beweisen, daß AllerhöchstSie stets geneigt feyn werden, ihre wahren Verdienste um den Flor dieses wichtigen Instituts zu erken- nen, zum Staatsrath zu ernennen gnädigst geruht. Zugleich haben Se. Königl. Maj. dem Staatsrath, Director v. Kielmayer, die Direction Höchst Ihrer Hand, Bibliothek und der damit verbundenen Institute gnädigst übertragen. Die Auflösung des Obcrfvrstamts Ludwigsburg betreffend. Da Se. Königl. Majestät vermög höchsten Rescripts vom 3». Jan. d. I. be- fohlen haben, daß in Folge der Organisation des Hof-Jagd-Wesens das Oberforstamt Ludwigsburg aufgelößt, und die demselben bei feiner Errichtung im Jahr 1811 von den benachbarten Qberforstamts - Bezirken zugetheilten Huthen und Waldungen wieder an diese zurückgegebeu werden sollen; so wird solches hiemit bekannt gemacht. Sluttg. den i3. Febr. 1817. Königl. Finanz,Ministerium, v. Otto. Erkenntnisse deS König!« Ehe» Gericht-« V'SN iS. Febr. 1817 wurden geschieden: 1) Anna Elßler, geb. Dokweiler von Neuhausen, TutLlinger Oberamts, Kl. von Johann Laißler, Bürger und Bauer von da, Bekl. ex cap. quasi deftrr. unter Verur» weuuug des Beklagten in die Kosten. 2) Christine Sigel, geb. Kauffmann von Marschalkenzimmern, Oberamts Sulz, Kl. von Johann Siegel, Bürger und Bauer von da, Bekl. ex cap. quafi deftrt. unter Verurrhttlung des Beklagten in die Kosten. 3) Jung Emanuel Kurz, Branntenweinhandler in Lustnau, Oberamts Tübingen, Kl. von Appollonia, geb. Bauer von Belsen, Bekl. ex «ap« quafi defert« unter Verglei- chung der Kosten. Straf-Erkenntniße des Königl. Crirninal'Tribunals in höheren Straf» Fallen« Den 3. Jan. wurde die zu Eßlingen verhaftete Catharine Rosine Breusch von Ne» Vardenzlingen, Oberamts Nürtingen, wegen wiederholten Diebstahls zu einer Zuchthauß- Straft von vier Jahren und neun Monaten und nachheriger Einsperrung in ein Arbeits» Haus auf wenigstens zwei Jahre lang und deren Mitschuldige, die Susann« Charlotta . o:\xc von Kolbek zu einer fünfzehnmonatlichen Zuchthaußarbeit und nachheriger Ver» .hrung in einem Arbeitshause, wenigstens auf ein Jahr verurtheilt, und rüksichtlich der -.osten das Angemessene verfügt. Am g. Jan. ist der zu Heilbronn in Verhaft u. Untersuchung gekommene Carl Schaf» sert von Scheppach, Oberamts Weinsberg, wegen wiederholten Feld-Diebstahls, neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung der Kosten, zu einer halbstündigen Ausstel, lang auf der Schandbühne, achtmonatlicher Zuchthaußstrafe, und nachheriger Verwah, rung in einem Arbeitshaus, jedoch wenigstens auf acht Monate, verurtheilt worden. Unter dem 11. Jan. wurde gegen die zu Eßlingen verhaftete Christiane Holzinger von Wiernsheim, Oberamts Leonberg, wegen wiederholten Diebstahls und Betrugs, ne- ben dem Kosten - und Schadens-Ersatz, eine sechsmonatliche Zuchthaußstrafe erkannt, und die nachherige Verwahrung derselben in einem Arbeitshause wenigstens auf sechs Mo, nate verfügt. An demselben Tage ist der zu Ulm wegen wiederholten Diebstahls in Verhaft und Untersuchung gekommene Johann Martin Probst von Jungingen, Oberamts Ulm, ne- ben dem Ersätze der ihm zugeschiedenen Kosten, zu sechsmonaclichec Festungsarbeir, und nachheriger Verwahrung in einem Arbeicshauße auf wenigstens sechs Monate verur- theilt worden. An demselben Tage wurde der zu Eßlingen verhaftete Bernhard Lang von Eybach, Oberamts Geislingen, wegen wiederholten Diebstahls und Betrugs, neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung der Kosten mit sechsmonatlicher Zuchthausstrafe belegt. Den i5. Jan. ist die zu Heilbronn in Untersuchung gekommene Christina Günther von da, wegen wiederholten Ehebruchs mit jwanzigwöchiger Zuchthaußarbeit bestraft worden. Am 17. Jan. wurde der zu Ludwigsburg verhaftete Caspar Schmid von Horrheim, Oberamts Vaihingen, wegen Widersetzlichkeit, Diebstahls und versuchter Fälschung, ne- ben dem Ersatz der Kosten und des Schadens zu zweijähriger Festungsarbeit verurtheilt. Unter dein 18. Jan. ist der zu Ellwangen in Verhaft und Untersuchung gekomme- ne Christoph Ehrmann von Oelhaus, wegen wiederholten Diebstahls, neben Bezahlung der Kosten zu sechsmonatlicher Zuchthaußstrafe verurtheilt worden. An demselben Tage wurde gegen den wegen Versuchs eines wiederholten Dieb, stahls zu Rottenburg verhafteten alt Conrad Tranb von Herrenberg, neben dem Ersätze aller Kosten, eine einjährige Zuchthaußstrafe ausgesprochen, und die nachherige Verwah, rung desselben in einem Arbeitshauß auf wenigstens zwei Jahre verfügt. An demselben Tage ist der zu Mergentheim in Verhaft und Untersuchung gekomme, ne Johann Georg Kuch von Mictelbach, Oberamts Gerabronn, wegen Diebstahls, ne, ben dem Ersätze der ihm zugeschiedenen Kosten, mit einjähriger Festungsarbeit belegt worden. Den 20. Jan. wurde der zu Rottenburg verhaftete Johann Raiser von Bernhau» sen, Amts-Oberamts Stuttgart, wegen verübten Marktdiebstahls, neben dem Erst; der ihm zugeschiedenen Kosten zu sechsmonatlicher Festrrngsarbeit und nachheriger Einsperrung in ein Arbeitshauß auf wenigstens drei Monate verurtheilt. An demselben Tage ist der zu Rottweil in Verhaft und Untersuchung gekommene Matthias Link von Thieringen, Oberamts Balingen, wegen Diebstahls neben dem Er-' sah aller Kosten und des Schadens, mit viermonatlicher Festuugsarbeit bestraft worden. Am 24. Jan.-wurde gegen den wegen wiederholten Diebstahls, zu Rottwpil verhaf- teten Joseph Müller von Deißlingen, Oberamts Rottweil, neben dem Ersätze der ihm zugeschiedenen Kosten, eine fünfzehnmonatliche Festungsarbeit erkannt, und die nachheri- ge Verwahrung desselben in einem Arbectshauße wenigstens auf ein Jahr verfügt. Unter dem 27. Jan. ist der zu Ellwangen in Verhaft und Untersuchung gekomme, ne Andreas Bauer von Crailsheim, wegen wiederholten Diebstahls, neben Bezahlung aller Kosten zu sechsmonatlicher Zuchthaußstrafe, und nachheriger Verwahrung in einem Arbeitshauß wenigstens vier Monate lang, verurtheilt worden. Den 28. Jan. wurde die zu Eßlingen in Untersuchung gekommene Catharina Ruf von Kornwestheim, Oberamts Ludwigsburg, wegen wiederholten Diebstahls, neben dein Ersätze aller Kosten zu zehnmonatlicher Zuchthaußstrafe und nachheriger Verwahrung in einem Arbeitshauß auf sechs Monate verurtheilt. An demselben Tage ist gegen den zu Heilbronn verhafteten Michael Aigster von Pfaffiiihofen, Oberamts Brakenheim, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung aller Kosten eine zehnmonatliche Zuchthaußstrafe erkannt, und die nachherige Einsverrung in ein Arbeitshauß wenigstens auf ein und ein halbes Jahr verfügt worden. An demselben Tag wurde die zu Göppingen verhaftete Marie Agnes Maier von Ehningen , Oberamts Urach, wegen wiederholter Betrügereien, neben dem Ersätze aller Kosten und des Schadens zu neunmonatlicher Zuchthaußstrafe und nachheriger Verwah- rung m einem Arbeitshauß auf wenigstens ein und ein halbes Jahr verurtheilt. §2 Am 28. Jan. ist der zu Calw verhaftete Johann Georg Stoll von Wittlettswe», ler , Oberamts Freudenstadt, wegen Diebstahls, neben dem Ersähe aller Kosten und des Schadens, mit fünfmonatlicher FestungSarbeit belegt worden. An demselben Tag wurde gegen den zu Altdorf verhafteten Alois Dorner von Bet, tenweiler, .Oberamts Ravensburg, wegen Verwundung seiner Tochter, neben Bezahlung aller Kosten, eine ein und dreivierteljahrige Festungsarbeit, mit dem Anhänge erkannt, daß er nach deren Erstehung unter ortspolizeiliche Aufsicht gestellt werden soll. An demselben Tage sind gegen nachstehende, zu Eßlingen in Verhaft und Unterst», chung gekommene Personen, neben Verurtheilung in die Kosten und Schadens - Ersah folgende Strafen erkannt worden: 1) gegen Jakob Fischer von Rosenfeld, Oberamts Sulz, »vegen wiederholten Dieb, stahls, Betrugs, und anderer Vergehen, eine dreijährige Zuchthaußstrafe und nachheri, Her Ersperrung in ein Axbeitshauß auf anderthalb Jahre, 2) gegen Christian Friedrich Lazarus von Stuttgart, wegen Theilnahme, Begün« stigung und Mitwissenschaft an dem Verbrechen des Fischer, eine achtmonatliche Zucht- haußstrafe, 3) gegen Jakob Christian Lorenz von Stuttgart wegen Begünstigung der Fischen, schen Diebstähle und wegen Verletzung seines Eides als Fürkäusier, neben dem Verlust des Rechts zu Treibung des Gewerbes als Fl'rrkäusier eine neunrnonatliche Zuchthauß- strafe , und 4) gegen Christian Adam Friedrich Weiser, Seribent von Stuttgart, wegen wie- derholter Fälschung, eine neunmonatliche Zuchthaußstrafe. Unter dem 29. Jan. wurde der zu Mergentheim verhaftete Michael Röber von Oehringen, »vegen Raubs, Diebstahls und Betrugs, neben dem Schadens - und Ko- sten-Ersätze mit vierjähriger Festungsarbeit belegt. Den 3i. Jan. ist der zu Rottenburg in Verhaft und Untersuchung gekoinmene An, ton Müller von Salzstetten, Oberamts Sulz, »vegen »viederholten Diebstahls, neben dem Ersätze aller Kosten, zu zehnmonatlicher Zuchthaußstrafe, und nachherigec Emsper,, rung in ein Axbeitshauß auf sechs Monate verurcheilt worden. An demselben Tage »vurde gegen den zu Heilbronn verhafteten Johann Friedrich Becker von Neuenstatt, Obexarnts Nekarfulm, »vegen »viederholten Diebstahls eine sechs- monatliche Festungsarbeit erkannt, und die nachherige Verwahrung desselben in einem Arbeitshause auf drei Monate verfügt. Se. Königl. Maj. haben unterm 14. Febr. den seitherigen General «Jrstpecteur der Artillerie, Feldzeugmeister vor» Carnmerer, zu»n Gouverneur von Ulm ernannt, u. den bisherigen Brigadier der Artillerie, Generalmajor von Schnadwrvs, in den Ruhestand versezt; auch • unterm 17. Febr. dem Oberlreutenant Baue vom Znfant. Regiment Nr. 8. dre nachgesuchte Entlassung aus dem Militär ertheilt. Se. Königl. Mas. haben gnädigst geruht, vermög Decrets vom 6. Febr. den bisherigen Landbaumeister Kümmerer in Lud, wrgsburg ;um Bach, Referenten bei der Hof--und Domainen-Kammer und zum Hofbau- Rath zu ernennen; in allerhöchstem Refcript vom i4. Febr. die vacante Oberaintspstegers - Stelle in Balingen dem Scadt-Rechner Koch daselbst, und vermög Rescripts vom iö. Febr. dem -Oberamts-Actuar Advocaten Heyd in Kirch- heim die erledigte Secretaire-Stelle und dem Decopisten Lochner in Eßlingen die er- ledigte Kanzellisten - Stelle bei dem Königs. Criminal-Tribunal zu übertragen; ferner in allerhöchstem Reseript vom 17- Febr. den bisherigen Oberamts - Actuar Maier von Nagold zum Amtsschreiber und ersten Ortsvorsteher in Heimsheim, Oberamts Leon- berg mit dem Titel eines Amtmanns zu ernennen; auch vermög Restripts vom 20. Febr. die erledigte Oberumgeldets - Stelle im Cameras- Bezirk Blaubeurerr^dem vormaligen Artillerie-Lieutenant Zaiger von Oberboihingen, u. die erledigte Stadt-Umgelders-Stelle in Göppingen dem vormaligen Wachtmeister Stammler von Herfelsingen, Oberamts Alpek, zu übertragen. Se. Königl. Mas. haben vermög Rescripts vom i3. Febr. die erledigte Pfarrei Oberbrüden, Diöcese Baknang, dem Pfarrer Jäger in Alfdorf, Diöcese Schorndorf, zu übertragen; unterm iS. Febr. dem zu der erledigten katholischen Pfarrei Wendelsheim, Ober- amts und Landkapicels Rottenburg ernannten Vicar Wirker in Bühlerzell, Oberamts Ellwangen, die landesherrliche Bestätigung zu ertheilen; verniög Resolution vom 16. Febr. die erledigte Pfarrei Ecpstngen, Diöcese Pfullin- gen , dem Pfarr-Bicar >1. Dörr; vermöge Resolution vom 17. Febr. die erledigte Pfarrei Baltmannsweiler, Diöcese Schorndorf, dem Pfarrer Mayer zu Oberbübingen, Diöcese Aalen; auch vermag Resolution vom 18. Febr. die .Pfarrei Maichingen, Diöcese Böblingen, dem Pfarrer Widmann in Herrerralb, Diöcese Wildbad, und die Pfarrei Schwarzenberg, Diöcese Freudenstadt, demZPfarr-Vicar, XI. Hauff zu Gerlingen zu übertragen gnädigst geruht. Stuttgart. Eine weitere Anzahl brauchbarer Militär» Zug - und Reit - Pferde, wird auf al- lerhöchsten Befehl am Doxnerstag den 27. Febr. Vormittags y Uhr im Hof der Calwerthor -Caserne dahier, gegen gleich baarc Bezahlung im öffentlichen Aufstreich verkauft, und solches hicmit öffentlich bekannt gemacht. Den 20. Febr. iöl7. Kön. Kriegs - Departement, 1. Scctt'on. Gaildorf. Die allerhöchst und hohen Limpurg- Solms- Aßenheimische Herrschaften sind entschlos- sen, das Ihnen durch andere Einrichtungen entbehrlich gewordene Jagerbauß daselbst samt dabei befindli- chen Baum» und Gemnßgarrcn von 2 Vrtl. 6 Ruth. 40 Schuh Württcmb. MaaßeS verkaufen zu lassen, wozu Mittwoch der 12. Merz anberaumt ist. Es werden also die Liebhaber hicmit ewgeladen, sich an diesem Tag Vormittags 9 Uhr auf der Solms - Aßenheimischcn Rentamrs-Stude im alten Schloß zu Gaildorf ciuzufinden, sämtliche Vedingrusse zu vernehmen, ihre Anbote zu thun, und unter Vorbehalt der allerhöchst und hohen Genehmigung des KaufSabschluffes zu gewärtigen, wobei dieses vorläufig an- gefügt wird, daß 1) an dem Kaufschilling bei der Uebergab des Haußes und Gartens die Helfte, die andere Hclste aber ein halb Jahr darnach bezahlt werden soll. 2) Wird Haust und Garten nicht kn der Eigenschaft eines Lebens, das mit Handlohn beleget wurde, sondern in der eines eigenen Guts wer» auf neben der König!. Steuer nur 4 fl jährlich Grundzins geleget wird, verkauft werden, und 3) ha« den sich die Saisslnstige über ihr besizendeö hinlängliches Vermögen und gutes Prädikat zu versehen. Den 13. Febr. iüi7. K. Cannra amt Gaildorf, Grast. Svlms-Aßmheim. gemeinschaftliches Rentamt Oberroth. Ehingen an der Donau. Die Sonmwrschaafwaide von der Commun Baach, welche 125 Stük erträgt, wird am 6. Merz im öffentlichen Aufstreich verliehen. Die Liebhaber haben daher an ge- dachtem Tag Vormittags y Uhr auf dem hiesrgen Rarhhauß sich einzufinden. Den 9. Febr. 1817. K. Oberamt. Ob er e i si s h e i m. Die Schaafwaide zu Obereisisheim, welche 4Z0 Stücke erträgt, wovon der Schäferei-Besiändcr 300 Stük cinschlagen darf, und ansehnliche Güter zum Genuß erhalt, deren Be, stand bis Michaelis d. I. zu Ende geht, wird Mittwoch den 5. Merz auf dem Rathhauß zu Heilbronn auf 6 Jahre im öffenil cheu Aufstreich verliehen, wobei sich die Liebhaber mit Meister - oder Concessions- Briefen, und obrigkeitlichen Vermögens-Zeugnissen versehen, Vormittags 10 Uhr einfinden, und die nahe, re Bedingungen anhdren wollen. Hcilbronn, den 15 Febr. 1617. K. Oberamt. Pflummern. Dienstags am 4. Merz Nachmittags 2 Uhr wird die Herrschaft!. Schaafweide-all- da, welche 200 Stüke ertragt, auf 3 Jahre verliehen. Die Liebhaber wollen mit obrigkeitlichen Zeug- nissen über Prädikat und Vermögen versehen, hiebei sich einfinden. Zugleich wird eine Wohnung ver- kauft werden. Heiligkreuzihal, den 11. Febr. 1817. K. Cameralamr. Reut klingen. Der zur hiesigen Stiftungs-Verwaltung gehörige Senncrei-Hof Gaisbühl wird auf Befehl der König!. Seclion deS Stiftungs-Wesens auf 18 Jahre wieder verliehen werden. Zu die- sem, nur eine Viertelstunde von der Stadt entlegenen Hofgut gehört l) an Gebäuden: eine ganze 2sio- kigte Bchachung mit Wohn - und Witthschafis - Gemächern, Fruchtboden, 1 gewölbtem und 1 gekrem- tem Keller; 2 Scheuren, 1 Wagenhütte, 2 Laubhütten, samt geräumiger Hofrailhin, iu deren Nahe sich ein laufender Bronnen befindet. II.) an Feldgütern: nach neuem Meß, 34 Morgen, worunter unge- fähr 2 Vrt. Hanf-und GemüSgarten, etwa 12 Morgen Akcrs, das übrige aber Wiesbodcn ist, auf welchem eine beträchtliche Anzahl fruchtbarer Bäume steht., Das HauS hat Wirthfchafts - Gerech- tigkeit und bietet iu Verbindung mit der schönen Lage des Hofguts dem Bestandet eine sehr vorthcilhafre Gelegenheit dar zum guten und nüzljchcn Betrieb seines Gewerbes. Die Steuer, und Zehnd-Abgabe ruht auf der Verwaltung. Bei der b ufstreichs» Verhandlung, welche bis Samstag den i. Merz d. I. Vormittags 9 Uhr auf dem hiesigen Rathhause vergehen wird, werden nur solche Männer angenommen, welche durch obrigkeitliches Zeugnis über solides Vermögen und ihre landwirthschastliche Kenntnisse sich legitimsten können^ Die CaUtions-Leistung ist neben der General-Verpfandung auf 1200 fl. bestimmt. Den 10 Febr. 1817. K. Sriftungs- Verwaltung. Rotten bürg am Nekar. In Gemäßheit allergnadigsten Befehls werden die dem Staate ge- hörige 2 hiesige Mahlmühlcn samt einer Wohnung, Oekonomie - Gebäude und 15 Mrg. Wieien, deren Pacht sich bis den 6. Mai 18'7. endigt, entweder einzeln oder zusammen im öffentlichen Aufstreich wie, der verpachtet werden. Die Liebhaber können diese Gegenstände täglich in Augenschein nehmen, und werden eingcladen, sich bis Freitag den 21. Merz d. I. Vormittags 9 Uhr auf dem Amtszimmer des Camcralanüs mir den »örhigcn Zeugnissen über Vermögen, Kemitniß und Sl'ttliuchcit versehen, ohne welche Niemand zum Aufstreich zuzclassen werden kann, sich eiuzufinden. Den 7. Febr,, iöi7. K Camcralamt. Stuttgart. Waldenbuch. Oer Soldat Thomas Wcinhard von Waldenbuch, hat sich^ von Haus entfernt, ohne von seinem gegenwärtigen Aufenthalt Nachricht zn geben. Die Civil- Behörden werden daher ersucht, ihn im Betretungsfall arrctircn und entweder an das Regiments-Cvmmando zu Hohenafperg oder an das Anus-Oberamt abliesern zu lassen. Den 1, Febr. iöi7. K, AmtS-Obcramt Ludwigsburg. Von dem Commando in Stuttgart ist der bei der Fuß-Artillerie gestandene Gemeine Sebastian Dauer von hier, den 1. Dcc. v. I. entwichen. Man birref deswegen auf solchen zu fahnden, und ihn im BetM'angsfall hieher abliefern zu lassen. Den 16. Jan. 1817. K. Oberamt. Ludwig Sburg. Der bei dem Leib - Infanterie - Regiment Nrs. i. gestandene Gemeine Christoph Meiä> von Afperg, hiesigen Oberanus, ist den 11. Dec. v. I. aus der Garnison Stuttgart desertirt. Es wird deswegen gebeten, auf solchen zu fahnden, und ihn, wen» er habhaft gemacht wird, bieher oder an VaS betreffende Regiments. Commando avliefern zu lassen. Den 16. Jan. ißt7- K- Obcramt. LudwigSburg Der Gemeine Friedrich Lüstling von hier ist von dem Infanterie - Regiment Nr. 4. im Urlaub den li. Aug. v. I. desertirk, daher gebetten wird, auf solchen zu fahnden, und ihn im Beirctungsfail an daS Regiments» Commando zu Ulm oder an die Unterzeichnete Stelle abliefern zu lassen. Den 17. Jan. 1817. K. Oberamr. Besigheim. Christian Stillmger, Soldat beim Infanterie-Regiment Nr. 10. ist zu Bdnnigheim, feinem Geburts-Ort im Urlaub desertirt. Es werden daher alle Civil - und Militär-Behörden ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, und im Betretungsfall denselben an Unterzeichnete Stelle einljefern zu lassen. Den 21. Jan. iöl7. ,.'. K. Oberamt. Böblingen, Der bei dem Kon. Infanterie» Regiment Nro. 12. gestandene Soldat Johannes Scheck, von Ehningen, hiesigen Oberamts gebürtig, har sich am 7. d. Mpn. Morgens, aus der Gar- nison Hohenasperg von der Wache entfernt. Da er in seinem Geburtsorte nicht ausfindig zu machen ist; so werden alle beireffenden Hoch»u. Wohllöbl. Obrigkeiten hicmik geziemend ersucht, auf ihn, als auf einen Deserteur zu fahnden und fahnden zu lassen, ihn im Betretungsfall zu arretiren und entweder an das Hochlod!. Commando des Infanterie-Regiments Nr. 12. oder an die Unterzeichnete Stelle ans» zuliefern. Den 13, Jan. 1817. K. Oberamt. Ebertsbronn, Oberamts Mergentheim. Von dem Infanterie-Regiment Nr.6. ist der Gemei- ne Jakob Bauer von Ebertsbronn, hiesigen Oberamts gebürrig, aus der Garnison Ludwigsburg deftr« tirt. Es werden daher die Justiz- und Polizei-Behörden ersucht, denselben auf Betreten wohlverwahrt hjehcr einlicfern zu lassen. Den 25. Jan I8i7- K. Oberamt Mergentheim. Geislingen, Der unter dem K. Infanterie-Regiment Nr. 5. Prinz Friedrich gestandene Cor- pora!, Joseph Dicmand von Deggingen gebürtig, ist am 14. v. Mon. aus der Garnison Stuttgart de- sertirt. Alle Hoch - und Wohllöbl. Obrigkeiten werden daher ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, ihn auf Betreten zu arretiren, u. wohlverwahrt entweder an daS betreff. Regiments-Commando oder an das Unterzeichnete Oberamr cinliefcri, zu lassen. Den 18. Jan. 1817. K. Oberamt Ravensburg. Der bei dem K. Infanterie-Regiment Nr. y. Jager König gestandene Oberja- gcr Joseph Denzler von Baienfurth ist in diesem Monat im Urlaub desertirt. Sämtliche K. Ob-rämter und Polizei-Behorden werden andurch ersucht, denselben auf Betreten entweder an das diffeirige Ober- amt oder daS betreffende Regiments-Commando einzuliefern. Des 22. Ja». 1S17. K. Obe-amt. Tübingen. Der bei dem K. Infanterie-Regiment Nr. 6. gestandene gemeine Soldat, Bernhard Nill von Nehren, hiesigen Oberamts, ist am 22. Dec. v. I. aus der Garni;on Ludwig^durg desertirt. K. Hvchlödl. Obcramter und Polizei - Behörden werden daher geziemend ersucht, auf diesen Deserteur fahnden, und ihn im Betretungsfall entweder an das Regiments - Commando oder an das Oberamt ein- liefern zu lassen. Den 22. Jan. 1Z17. K. Odcramt. 'Weinsberg. Der unter dem Infanterie - Regiment Nr. 12. gestandene Gemeine Heinrich Wie- land von Ncuhütte», diffcitigcn Obcramts, ist den 14. Dec. v. I. im Urlaub desertirt. Alle Militär- unv Civil - Obrigkeiten werden daher geziemendst ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, und denselben im Betretungsfall wohlverwahrt an das Unterzeichnete Obcramt einlicfern zu lassen. Den 23. Jan. 1617. K. Obcramt. Wiblingen. Der bei dem Kön. Infanterie-Regiment Nr. 6. Kronprinz stehende Gemeine, Jo- seph Völler von Schwendi, disseitigen Obcramts, hat sich, wahrend er im Urlaub war, entfernt, und bis jczt noch nichts von sich hören lassen Derselbe wird hiemil aufgefordert, sich in möglichster Bälde hier zu stellen, und über seine Entweichung Red und Antwort zu geben, im Nichterschemungsfall hat er aber zu gewärtigen, daß er als Deserteur angesehen werden würde. De»2l. Jan l6i7. Ooeramk. Marbach. Wer an nachstehende Auswanderer Ansprüche zu machen hat, wird aufgefordert, sie bei den betreffenden Ortsvorstäaden sogleich vorznbrinqen. Marbach: Ge. Heinrich Kooweiß. leo-g, Erbstetten: Caihariua schmezer, ledig, -k 'na Watzlj», .ledig. Agnes Akermäiui, Wurwe. Christian, und Joh. Georg Akermann. Catharina Ruvff, Wittwe. Grosbot war: Fried. Schaf« fcr. Zimmermann. Florian Luillen, Weingärtner. Loth Bauer, Weingärtner. .Gottfried Rau, Wein- gartner. Jakob Eberhard Werber, Weingänner. Conrad Lairenbcrger, Weingärtner. Michael Wid- «icu'er, Wittwer. Joh. Georg Schneider, ledig. Wilhelmine Geh, ledig. Jvh. Georg Trefz. Georg Friedrich Braun, Bauer. Heinrich Schräg, Zirnmermann. Jakob Bächmann, Weingartner. M un. delsheim: Adam Friedrich Lederer, ledig. Joh. Adam Kling, ledig. Rosine Margarethe Breit« Hauer, ledig. Murr: Joh. Caspar Vetter. Ludwig Schrväblens Wilrwe. Christine Catharine Bee- ter , ledig. Michael Vetter. Dorothea Wind, ledig. Stein heim: Jakob Friedrich Teichmann, Schönfärber. Wolfsölden, Staabs Affalrerbach: Georg Jakob Fabcr. Barbara Grokenberge» rin, ledig. Margaretha Aichholzin, ledig. Den 24. Dec. 1816. K. Obcramt. Nag old. Nachstehende Personen aus dem hiesigen Oberamt haben gegen Stellung von Bürgen auf die gesezliche Jahresfrist allergnadigste Erlaubniß zur alsbaldigen Auswanderung erhalten. Wer da- her aus irgend einem Rechtsgrund Ansprüche an die Auswanderer zu machen har, wird aufgefordert, solche binnen Jahresfrist bei ihren Orrs, Vorstehern vorzubringen. Von Altenstaig Stadt: Jungfer Friederike Bischer, ledig. Johann Michael Klein, Schumacher. Johann Daniel Kirn, Schumacher. Von Haiterba ch: Johann Daniel Schumacher, Chirurgus. Von Spield erg: Johannes Kalm» dach, Schuster. Von U n t e r - S ch w a n d v r s: Friedrich Kehle, Bek und Bierbrauer. Von Wild- berg: Carl Friedrich Grub, Scribent. Johann David Roller, Zeugmacher. Den 7. Dec 1816. K. Oberamt. Ravenspurg. Nachstehende Personen, sowohl aus der Stadt als auch aus dem Oberamts. Be- zirke haben die allergnädigste Erlaubnis zur Auswanderung erhalten, und zwar: i) Joseph Wezcr von Ravensburg, nach Nürnberg im Königreiche Bayern unter Vertretung seines Vaters, Wezer dahier. 2) Catharina Wielat, von Ravensburg, nach Hondingen, im Großherzogthum Baden, unter Vertre- tung ihres Vaters, Sattlermeister Wielat dahier. 3) Alois Rist von Mdllenbronn, Schultheißenamcs Frohnhofen, nach Obernimburg, Großherzvgl. Badenschcn Bezirksamts Emendingen, vertreten von dem Schultheißen. Sigel in Frohnhofen. 4) Mathias Br-elmaier von Zogemvcilcr, nach Groß-Carloi in Un- garn, unter Cavirung seines Stiefvaters Schultheiß Jeble in Zogenweiler, und endlich 5) Friedrich Groß, Bierbrauer von Altdorf nach BischofSzell in die Schweiz, vertreten von dem Boten Ruef in Altdorf. Dieses wird hiemit für diejenige, welche an die auswandernde Personen Forderungen zu ma- chcn haben, mit dem Anhang zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß solche binnen Jahresfrist entweder bei Oberamt oder den betreffenden Schultheißcnämtern angebracht werden müssen, indem später keine Rücksicht mehr darauf genommen werden kann. Den b. Dec 1816. K. Oberamt. Schwenningen, Oberamts Tuttlingen. Die ledige Anne Lauser von da, verhcirathet sich nach Oberbaldingen, im Großhcrzogthum Baden. Etwaige- Ansprüche an dieselbe sind binnen Jahresfrist bei dem Ortsvorstand in Schwenningen vorzubringen. Den 14. Dec. I8l6, K. Oberamt. Schorndorf. Nachbcnanntc Personen von hier haben die Erlaubnis erhalten, gegen Ausstellung tüchtige/ Bürgen sogleich auswandern zu dürfen. Es werden daher alle diejenige, welche rechrmasige Forderungen an dieselbe zu machen haben, andurch aufgcfordert, solche innerhalb eines Jahrs bei unter, zeichnerer Stelle einzrigeden. Die Auswanderer sind : Georg David Stößer mit Familie, unter Vertre» rung des Johannes Jung von Mannshaupten. Elisabeth« Dorothea Stößer unter Vertretung des Jo- hannes Jung von Mannshaupten. Johannes Abele, Bek, mit Familie, unter Vertretung des Gott- fried Nuber von hier. Johann Heinrich Hascrt, Ragelschmid mit Familie, unter Vertretung des Jo- hann Georg Hascrt von hier. Den 2. Jan. 1817. K. Obcramt. Schornvorf. In hiesiger Stadt sind die natürliche Kinder - Blattern ausgebrochen, welches zu dem Ende bekannt gemacht wird, damit aller Verkehr mir den angestekten Häusern vermieden werden kan». Den 16. Febr. 1817. A. Oberamt. Künftige Wdche wird das Register zum Jahrgang 1816 ausgegebeu. 97 Nro. rZ. 1817+ Königlich - Württembergisches Staats- u«dRegier«iigs-Blatt. Samstag, u Marz. Zollvergehungen betreffend. Zu Vermeidung--einer Mißdeutung wird das Dekret vom ig. Sept. r8ir., (Staats - und Regier. Blatt S- 47-50 die Bestrafung der Verfehlungen beim Abla- den der, dem Zoll unterliegenden Maaren betreffend, dahin erläutert , daß die in solchen feftgesetzte Strafe von io Reichsthalern nicht nur gegen die Kausieute, Wiw the und Fuhrleute, sondern auch gegen einen jeden andern Privatmann, wenn vor dessen Haus mit feinem Vorwissen zollbare Maaren ohne Beiziehung eines Zoll- oder Aeeife-Officianrcn abgeladen werden, in Anwendung komme. Stuttgart, den 14. Februar 18,7. Section der Steuern. Verwarnung vor tem Genuß verfälschten Biers und Essigs. Von verschiedenen Seiten her hat man in Erfahrung gebracht, daß manche Bierbrauer und Essigsieder sich unterfangen, ihre Fabrikate durch Zusätze von z„ch Theil der Gesundheit sehr nachtheiligen Substanzen zu verfälschen. Namentlich wol- len manche Bierbrauer durch Beimischung von gewissen Kräutern, Heils den zum Bier ndthigen Zusatz des vielleicht etwas kostbaren Hopfens ersetz,en, kheils aber Deut von ihnen gebrauten Biere durch dieselben den trügerischen Schein einer besondere Stärke geben, indem es mit jenen Beimischungen versehen/ auf die, welche es ge- nießen , schneller eine berauschende Kraft ausnbt. Manche Essigsieder aber versuchen es, der Armuth des von ihnen bereiteten Ess-gs an wahrer und eigenthümlichcr Säure ebenfalls durch Zusatz von scharfen P,lanzenstoffen, oder mineralischen Ingredienzien aufzuhelfen, und damit ihre Ab- nehmer zu hintergehen. Je häufiger-und allgemeiner nun aber im gewöhnlichen Lebe,; der Verbrauch des Biers und Essigs ist, und je nachtheiliger solche Verfälschungen auf die Gesund- heit der Consumenten einwirken müssen, um fo mehr sieht man sich veranlaßt, die Bierbrauer und Essigsieder vor solchen schändlichen und gewissenlosen Betrügereien auf das ernstlichste zu verwarnen. Das Publikum aber will man hiemit aufmerksam gemacht haben, den weitern Ankauf und Genuß eines solchen ihm verdächtigen Bier- oder Essigs zu unterlassen, und sogleich, im Fall sich auf den Genuß eines Biers auffallend schnelle Zeichen von Berauschung , Betäubung, Nebel vor den Augen, Zusammenziehen und Trockenheit im Halse und weitere ungewöhnliche Erscheinungen dieser Art einstellen sollten, oder auf den Genuß eines Essigs, von auffallend mehr scharfem als saurem Geschmacke, welcher, wenn er an den damit benetzten Lippen vertrocknet, eine brennende Empfindung zurücklaßt, oder die Zahne stumpf machr, dieses gehörigen -Orts anzuzeigen, damit die Sache auf der Stelle genauer unter- sucht , das verfälschte Getränk ausgeschüttet, und der Verfälscher mit angemessener Strafe belegt werden kann. Stuttgart, den 20. Februar 1817. Section des Medicinal- Wesens. Rechts - Erkenntnisse des Königl. Ober-Appellat. Tribunals. ») In der Appellations - Sache von dem Königlichen Ober - Justiz - Collegium, zwischen der III. Abtheilung der Krondomainen-Section, als Vertreterin des Hospi- tals zu Biberach, Klägerin, Appellantin, und der Gemeinde Gros-und Klein-Laup- heim, Beklagter, Appellatin, Noval-Zehend-Recht betreffend, wird die Ucthel der nächstvorigen Instanz bestätigt. Tübingen, den i3. Febr. 1817. 2) In der Appellations - Sache von dem Königlichen Ober - Justiz - Collegium, zwischen dem Königlichen Fiitanz - Departement, Section der Krondomainen (I. uns II. Abtheilung) Klägerin, Appellantin, und dem Franz Leopold Freyherrn v. Stain, Kammerherrn und Landvogt in Rottenburg, den Besitz und das Eigenthum des klei- nen Zehndens von den Schloßgütern zu Harthausen betreffend, wird das Erkennt- niß voriger Instanz nach allen Theilen bestätigt. Tübingen, den i5. Febr. 1817. 3) In der Revisions-Sache zwischen dem Herrn Grafen Constantin von Hall- berg zu Elmpt und dessen Gesamt-Gläubigern, Klägern, Revidenten, sodann den Erben der Frau Auguste von Sternberg zu Schussenried und Weissenau, Beklagten, Revisen, den Bezug einer jährlichen Rente betreffend, wird das erstrichterliche Er- kenntniß des Königlichen Ober - Tribunals lediglich bestätigt» Tübingen, den 20. Februar 1817. 4) In der Appellations-Sache von dem Königlichen Ober - Justiz - Collegium, zwischen dem Freyherrn v. Münch zu Mühringen, Beklagten, Appellanten, und der Wittwe des Handelsmanns Jakob Gsell in Heilbronn , Klägerin, Appellatin, die Erfüllung eine» Kauf - Vertrages betreffend, wird die Berufung wegen gänzlichen Mangels an einer Beschwerde in d?r Hauptsache durch Urthel verworfen und Appel- lant wegen seiner grundlosen Streitsucht zu Erlegung einer Fiskal-Strafe von 5o Thalern verurtheilt. Tübingen den 20. Febr. 1817. Rechts-Erkenntnisse des König!. Ober-Justiz-Collegiums. 1) In der Appellations-Sache von Heilbronn zwifchen den Erben der Wittwe des Adam Renning zu Trefchklingen im Grosherzogthum Baden modo Joh.Christoph 99 Aeller allda, Anten, und Martin Kolb zu Unter-Eisesheim rmd Genossen, Aten, Vor- zugsrecht im Gant betreffend, wird das Urtheil erster Instanz abgeändert. Stuttgart den 14. Jan. 1817. 2) In der AppellationS-Sache pon Waiblingen zwischen Friderich Eßlinger von der Bernhalder Mühte, Kl. Anten, und Lammwirth Eßlinger er Cous. von Sulz- bach an der Murr, Bekl. Aren, die Wiederaufhebung eines Vergleichs betreffend, wurde das Erkenntniß voriger Instanz bestätigt. Stuttgart den 3o Jan. 1617. 3) Auf erhobene Nichtigkeits-Klage von Friderich Mayers Wittwe und Kindern zu Oberjettingen gegen Johann Georg Mayer, Wirts) daselbst, wurde das von dem .Oberamts - Gericht Herrenberg den 18. -Ort. 1816. eröffnet? Beweiß - Erkenntniß als nichtig rasffrt. Stuttgart den 1. Febr. 1817. 4) In der Rechcsiache des gewesenen Schultheißen Thomas Friderich Stark von Unterriexingen/ Bekl. Orlanten, gegen den Bauer Friderich Striker daselbst, Kl. Qrlaten, Baujrreitigkerten betreffend, wurde die von dem Beklagten eingereichte zweite Nichtigkeitsklage von Amcswegen verworfen. Stuttgart den 3. Febr. 1817.. Erkenntnisse des König!. Ehe-Gerichts. Den 19. F eb r n ci t 1817 wurde n geschieden r 1) Nosina Barbara Baier, geb. Stang von Oehringen, Kl. von August Frie- drich Baier, gewesenen Polizeidiener von da, Bekl. ex cap. adulterii unter Ver> urtheilung des Beklagten in die Kosten. 2) Gottfried Bader, Bürger und Schumacher von Owen, Kirchheimer Obex- amts , Kl. von Eva Catharina, geb. Kühdaisch von da, Bekl. ex. cap. quasi desert» unter Vergleichung der Kosten. 3) Anna Maria Springer, geh.. Springer von Böhringen, Oberamts Sulz, Kl. von Johann Martin Springer , Bürger und Bauer von da, Bekl.. ex cap.. quasi desert, unter Verurtheilung. des Beklagten in die Kosten.. S e. Königs. Majestät haben um den Geheimen-Rath und Etats - Mi- nister Grafen v. Zeppelin in den ihm in seiner gedoppelten Eigenschaft als Mi- nister der auswärtigen Angelegenheiten und als Oberst-Kammer - Herr obliegenden Geschäften zu erleichtern, denselben von dem bisher zugleich bekleideten Ministerium! der Polizei der Residenz zu entheben , und lezteres dem Geheimen - Rathe und Staats- Minister v. P h u l l - R i p p u r zu übertragen gnädigst geruht.. S e. Königs. Majestät haben vermöge Rescripts vom 26. d. M. den Ge-' Heimen-Rath v. Wächter auf fein wiederholtes Ansuchen von den ihm provisorisch übertragenen Funktionen eines Chefs vom Departement des Innern entbunden, und' die Stelle des Chefs von diesem Departement dem zum Mitglieds des Königs. Ge- heimen-Raths ernannten bisherigen General-Major und Staats-Rath m Kerner provisorisch übertragen. 10Ö Durch Königl. RescripL vom 9^ Jan. ist die Aufhebung der eigenen Verwalt tvng des Poststalles bei dem Hauptpost-Amt in Stuttgart verfügt, und die Post- Stallmeisterei dem Waldhornwirth T e i ch m a n n verliehen , den 8. Febr. dein Posthalter Greine r in Nehrenstetten, Dberamts Alpek , die nachgesuchte DienstesEntlaffung ertheilt, dagegen dem Handelsmann Kolb da- selbst die Posthalterei übertragen, auch den 19. Febr. der Posthalter Ruf in Herrenberg auf sein Ansuchen von dem Postdienst entlassen, und der Hirschwirth Z erweck allda zum Posthalter ernannt worden. S e. Königs. Majest. haben in allerhöchst. Rescript vom 21. Februar die -erledigte Mteramts-Arzts-Stelle in Munderkingen, Dberam'rs Ehingen, dem praktss cirenden Arzt vr. Kurz zu Ehingen übertragen. Am si. Febr. ist der Buchhalter H ö l d e r zum Rechnungs-Rath bei der Königl. Militär - Rechnungskammer ernannt worden. S e. Königl. Majestät haben vermag Rescripts vom -5. Febr. den bis^ herigen Buchhalter Keyl zum Rechnungs - Rath bei der Königl. Kameral-Rechnunzö- kammer gnädigst zu ernennen geruht. S e. Königl. M a j e st. haben vermag Rescripts vom rI. Febr. den bishs- rigsn Bau - Magazins - Verwalter Sch oll zum Buchhalter bei der Karneval >Rech- uuntzskammer gnädigst zu ernennen geruht. S e- Königl. M a j e st. haben durch Rescripr vom 19. d. M. dem ber dem Haupt - Gestütte auf der Alp angestellteu Bereiter Autenrieth den Charakter "nes Stallmeisters gnädigst ertheilt. Monrepos. Se. Kön igb Majestät haben btt Aufhebung 8er bisherigen Zmmediat-Schä- s-srei Md den Verkauf der Heerden an In irländische Schaafhalter gnädigst beföhlen. Diese Heerde ist seit mehreren Jahren durch den Ankauf der feinsten spanischen Widder und Mutter.Schaafe auf einen sehr veredelten Zustand gebracht worden, und- bestehet in 94 Widder, 83y Stück Muttcr-Schaa- fen mit mehr als 700 Lämmern, 35a Stück ?eit-Schaafen, 249 Stück Kälber-Jährlingen, .266 Stück alten Hammeln, 3r3 Stück Zeit-Hämmeln und 290 Strick Jährlings-Hammeln, zusammen in 2401 Stück."' Zum Verkauf dieser Hee den ist Mittwoch der 26., Donnerstag der 27. und in so weit man damit nicht zu Stande kommen sollte, Freitag der 26. des nächstkommenden ^ MonakS März anbera'nmt. und werden die Kaufsliebhaber hierdurch ringelnden, sich an gedachten Lagen jedes- mal Morgens 9 Uhr in Monrepos einzusinden, und der Aufstreichs-Verhandlung anzuwohnen, wobei noch augetügt wird, daß die Ratifikation des Verkaufs unmittelbar nach der Versteigerung werde be- kannt gemacht werden. Stuttgart, den 23. Februar »8-7. Königl. Hof- und Domainen-Kammer. Klein - Sachsenheick. Die herrschaftliche Schaafwaide mit dem Sommer- und Winter- Dförch zu Klein-Sachsimheim, weiche zu 3oo Stück Schaaswaar berechtigt ist, wird bis Donnerstag den i3. Marz d. I. auf 3 Jahre, vom 1. April 1817 dis ,620, im öffentlichen Aufstreich an de» Meistbietende» verliehen werden. Die Bestandsliebhaber werden hierdurch eingeladen, bei dieser Ver- leihungs-Verhandlung gedachten Tags, Vormittags 9 Uhr, auf dem Nathhauß in Klein-Sachsen- benr, sjch einzusinden, wobei aber bemerkt wird, da st zum Bestand nur berechtigte Schaafhalter, welche sich zugleich über ihr Prädikat und Vermögen mit glaubwürdigen Zeugnissen zu legitimiren im Stande sind , werden zugelassen werden. Den 18. Februar 1817. Königl. Äameral-Verwaitung Zreudenthal. iOl Ehingen on der Donou. Die Sommcr-Schaafwaide von der Commun Nechtenffein, wel- che 3oo Stück ertragt, dann jene von Wernau ju ioo Stück, werden am ,2. März an den Meist- bietenden im vssentlichcn Aüfstreich verliehen. Die Liebhaber haben sieb daher am gedachten Tage, Vormittags 9 Uhr dahier auf'dem Nathhaus einzufinden. Den ,3. Februar ,6-7. K- Oberamt. Stuttgart. Feuerbach. Der beurlaubte Zäged, Johann Friderich Eckert, von Feucrbach, welcher am 4. dies hei seinem Regiment hatte einrücken sollen, hat sich bis sizt noch nicht daselbst eingefunden. Die obrigkeitlichen Behörden werden daher ersucht, auf denselben zu fahnden, ihn im Berrettungsfall zu arretiren und hieher eiiiliefern zu lagen. Den >4. Fcbr. ,8,7. König!. Amts-Obcramt. Herrenberg. Der Soldat Philipp Rotzbach, von dem Infanterie-Regiment Nro. 2. Herzog Wilhelm, gebürrig von Altinaen, hiesigen Obcramks ist in der Nacht vom 7. auf den 8. Febr. ,8,7. aus der Station Reichs-Hofen Jocfcrtirf. Derselbe ist 19 Jahre - alt, 8" gros, hat eine schlanke Statur, ein glattes, langes, blasses Gesicht, ohne Barth, schwarze Äugen und solche Augbranncn. trug bei seiner Entweichung einen grauen Mantel, ein neues Sollet, grauen Hosen, und Bundstiefel. Hoch- und Wohllöbliche Polizei-Behörden werden gehorsamst ersucht, aus diesen Deserteur fahnden, ihn auf Vetrctten arretiren und wohlverwahrt an Unterzeichnete Stell« einliefern zu lassen. Den .5. Febr. 18,7.' Köingl. Oberamt. Oberndorf. D'r kürzlich unter das Infanterie-Regiment Nro.6. Prinz Friderich, eingcthcilt-e Soldat Mathias Bilz von Böchingen, hiesigen Ober-Amts, hat sich den 4. dieses aus der Garnison Stuttgart enfernt. Alle Hoch - und Wohllöbl. Militär- und Civil - Behörden werden daher geziemend ersucht, auf diesen Deserteur fahnden, denselben auf BeUcttcn arretiren, und wohlverwahrt ent- weder an das hiesige Ober-Amt oder an das betreffend« Regiments-Commando einliesern zu lassen. Den >2. Febr. 1817. , - König!. Oberamt. Wib l in gen. In der Nacht vom s3. auf den 24. v. M. entfernte sich der unter dem Königs. Württembergnchcn Linien-Infanterie-Reg. Nro.2. Herzog Wilhelm, stehende Gemeine Xaver Dilqer von Qbt rkirchberg disseitigen Obcramts, ans der Station Walk, fKantons Nicdcrbromr im Elsaß. Sämtl. Justiz- u. Polizei-Behörden werden ersucht, auf diesen Deserteur, dessen Signalement unten folgt, zu fahnden, auf Betrelten zu arretiren, lind wohlverwahrt hieher einliefern lassen. Signa le- ch ent. Derselbe ist 22 Jahre alt, 9 Zoll 1 Linie groß, har schwarze Haare, helle graue Auge», stumpft Nase, gewöhnlichen Mund, schlechte Zahne, besonders in dem ober» Kiefer einen halben schwarzen pordcrn Zahn, und blaffe Gesichtsfarbe; bei seiner Entweichung nahm er an König!. Montur-Stücken folgendes mit: einen grauen Mantel, ein neues dunkelblaues (Sollet mit orange gelben Aufschlagen und weiß wollenen Litzen, ein Paar weißtüchene Beinkleider, ein Paar schwarze Gamaschen-mit gelben Knöpfen; an eigenen Kleidungsstüken: ein Paar alte graue Beinkleider mit orange gelben Strei- fen, ein Paar weiße leinene Pantalvns und ein roth gestreiftes Gillet. König!. Oberamt. Wiblingen. Am 3. v. M. entfernte sich aus der Garnison zu Oberbronn in Frankreich der unter dem Königlichen Württemb. Linien-Infanterie-Regiment Nro. 2. Herzog Wilhelm stehende Ge- meine, Namens Sablonicr von Hochstetten, disseitigen Oberamts, und ist aller Wahrscheinlichkeit nach dcscrtirt. Sämtliche Justiz - und Polizei - Behörden werden geziemend! ersucht, auf diesen Deser- teur, dessen Gignalementunten angefügt istfahnden, auf Betrettcn arretiren und wohlverwahrt hieher einlie- fcrn lassen. Signalement: Thomas Sablonicr, gebürtig auS Hochstetten disseitigen OberamtS, ist 22 Jahre, alt, 6' 9" groß, schlanker Statur, bleicher Gesichtsfarbe, hat schwarzbraune Haare graue Augen, etwas eingefallene Wangen, stumpfe Nase, kleinen Mund, weiße Zähne, unlsi sicht jünger aus als er ist. Derselbe hatte bei seiner Entweichung ein altes Sollet., mit der Regimcnts-- sarbe (nemlick orangelbe Aufschläge und dunkelblau) einen grauen Mantel, ein schwarzes Halstuch, leinene blau gestreifte Unterhosen, und über solche, weiße tuchene Beinkleider, eine weiß tuchene Weste, schwarz tuchene Kamaschrn und Schuhe an. Den 3. Febr. 1817.. König!. Oberamt f 10a 4 Wiblin gen. Vcrmög allerhöchst«» Dekrets vsm Zten dieß Monats sollte der Deserteur Jakob Hiller von Wain, diffeitigen Öbdramts, zur Assentirung mit 3 jähriger Capitulation eingeliefert wer- den. Ehe aber dieses geschehen konnte, hat sich derselbe flüchtig gemacht, weswegen alle Justiz - und Polizei-Behörden geziemend ersucht werden, auf diesen Hiller zu fahnden und im Betretungsfall wohl- verwahrt hieher emliefern zu lassen. Signalement. ^Derselbe ist 24 Jahre alt, 5‘ 7" 1"' groß, untersetzter Satur, hat dunkelbraune Haare und Augbraunen, braune Augen, gewöhnliche Stirne, proportionirte Nase und Mund, ovales Angesicht, lebhafte Gesichtsfarbe, volle Wangen, breites Kinn, braunen Bart, breite Schultern, und ist das rechte Aug etwas kleiner als das linke. Den 28. Jan. 1817- König!. Oberamt. Urach. Alle König!. Civil-und Polizei - Behörden werden hiedurch geziemendst ersucht, auf den unten bczeichneten ledigen Schneiders-Gesellen Johann Georg Thurnm von Ruith, Amts- Obcr-Amts Stuttgart, der wegen einer, gegen ihn verhängten Untersuchung unverhastet entwichen ist, zu fahnden, und denselben im Betretungsfall wohlvcrwahr, gegen Ersatz aller gehabten Auslagen hie- her einliefern zu lassen. Thumm ist 2g Jahre alt, ohngcfähr 5" 10 Zoll 6 Linien groß, untersetzter Statur, hat schwarzbraune Haare, solche Augen, gerade, spitzige, ziemlich große Nase, gute Zahne und kein sichtbares Gebrechen. Dessen Kleidung besteht, in rWammeslen, das eine von rothen ge- streiften Barchent und das andere von grün oder braunlichtem Tuch (welch letzteres früher ein Sol- daten Sollet gewesen zu sehn scheint) grün wollentuchcne Beinkleider, wovon ein Paar mit gelben Streiken an der äußern Rath besetzt ist. Thumm bat einen Militair - Abschied bei sich und ist unter dem diesseitigen Königs-Jager-Rcgiment zu Pferd gestanden. Den 14, Febr. >817. Königl. Kriminalrath. Wiblingen. Der seit einiger Zeit von Hohenaspcrg zmükgekommenc Sträfling, Xaver Kräut- ler, seiner Profession ein Schreiner von Obcrkirchberg, diesseitigen Ldberamts hat sich als Hafenhändler am 21. Dezember vorigen Jahrs von Haus enrfernt, ohne daß bis jczt dessen Aufenthaltsort entdekt worden wäre. Sämtliche Polizei- und andere Behörden werden geziemend ersucht, auf diesen Flücht- ling, dcßen Signalement unten beigefügt ist, zu fahnden, im Betretungs-Fall arretircn, und wohlver- wahrt hieher cinzulirfern. Signalement. Krautle ist 36Jahre alt, 6Schuh groß, hat ein hageres Und bleiches Angesicht, schwarze von Natur gekräuselte Haare, und einen dergleichen Bakenbart, graue Augen, eine etwas gebogene lange Nase, mittelmäsigen Mund und gerade Beine. Ber seiner Ent- weichung war er gekleidet mit einem dunkelblauen tüchencn Rock, eine gelb cortoncne Weste, dunkel- grüne abgetragene lange Hosen«, einen runden Hut,, und langen Stiefeln. Den r3. Januar 18,7. Königl. Oberamt. Wiblingen. Der Soldat Conrad Gerster von Warthausen vom Kavallerie Regiment Mo. a. wurde den 15. diß Abends 8 Uhr in dem Wäldchen zwischen Laupheim und Baustetten von unten beschriebenen 2 Purscken angegriffen und seiner Rcuthosen nebst seinem Urlaubs-Paß beraubt. Sämt- liche Justiz-und Polizei-Behörden werden daher ersucht, auf dieselbe fahnden, im Betretungs-Fall zu arretircn und dem hiesigen Oberamt einzuliefern. Signalement. Der rte war von untersetzter Sta- ttir, hatte einen blauen Ueberrock, dreieckigten Bauern-Hut und war ohne Bart. Der 2te war von untersetzter Statur, trug einen runden Hut, grüne Jake, weiße Hosen und hatte einen Vakenbart. Beyde waren mit einem Stok bewaffnet und hatten, die in hiesiger Gegend übliche Mundart. Den ,<). Febr. 1817.. Königl. Oberamt. Göppingen. In den hiesigen Amts-Ort Ganslosen wird mit allerhöchster Genehmigung ein neues Schulhaus erbaut,, und dieses Bauwesen Donnerstag den i3. Marz in dem Ort Ganslosen selbst an tüchtige Handwerksleute im Abstreich verakkordirt werden. Nach dem allergnädigst rakisicirten Uebcrschlag beträgt die Maurer - und Sleinhauer-Arvcit, excl. der Materialien 199 fl- 44kr. 3 hl., di« Zimmerarbeit, außer den Materialien, 180 fl. 49 fr. 3 1)1,, die Schreinerarbeit incl. der Mat»« 1*3 Italien, 48 kr., Glaserarbeit >07 fl. so kr-, Schlvfferarb^66 fl. >^?r/ Diejenige Hanbwerksleute, welche dieses Bauwesen zu unternehmen geneigt sind, haben sieb ermeldten Tags Vormittags io Uhr in dem alkwürttembergiscken Wirthshaus zu Ganslosen einzusinden, und mit obrigkeitlichen Zeug- nissen über ihre Tüchtigkeit und Vermögens.Umstanden zu lcgitimiren. Göppingen, den 20. Februar 1617. Königl. Oberamt. Backnang. Nachbenannte Personen haben die Erlaubniß erhalten, gegen Atifstcflung tüchtiger Bürgen sogleich auswa >dern zu dürfen. Es werden daher alle diejenige, welche rechtliche Forderungen und Ansprüche an dieselben zu machen haben, andurch aufgesordert. solche innerhalb eines Jahrs bey Unterzeichneter Behörde einzugeben. Die Auswanderer sind. 1. Strumpfweber Carl Böß von Back- nang mit Familie. 2. Weber Andreas Lobrer daselbst mit Familie. 3. Weber Christoph Seeger von da mit Familie. 4. Eberhard Friederich Halmsdörier daselbst mit Familie. 5. Anna Maria <80- kenbachin von Alleripach. 6. Gottfried Kunzi von Heutersbach mit Familie. 7. Johann Georg Weiß von Unterweissach. 8. Georg Christoph Ottenbacher von Allmersbach mit Familie. 9. Nikolaus Dol- lenschall von Spiegelberg mit Familie. ,0. Mezger Johann Georg Trefz von Heiningen. u. Di« Wttkwe des verstorbenen Damel Helmsdorftr von Baknang, Friderika Helmsdörferin. Den i5. Jan. >817. Königl. Oberanrt C a l w. Nachbenannte Amts-Untergebene haben Auswanderungs Erlaubniß erhalten, wer etwas an sie zu fordern, hat sich bei den betreffenden Schulrbeissen-Aemtern zu melden. Johann Friederich Großmann, ledig, von Aichhalden, nach Rußland. Johann Michael Kraft, ledig von Röthenbach nach Menzingen in Baaden. Und Johann Georg Kern von Oberhaugstett nach Frankreich. Den 1. Febr. ,817. Künigl. Oberamt. Canntstadt. Nachstehende Personen des hiesigen Oberamts haben die allergnadlgste Erlgub- niß zur Auswanderung erhalten; nehmlich >. Christoph Knauß Weingartner von Stetten., s. Gott- lieb Dobler, ledig von Wangen. 3. Barbare Kunigunde Geyer von Schenbach, ledig. 4. Johann Georg Strehle, Weingartner von Stetten. Diejenige nun, welche eine Forderung an diese Auswan- derer zu machen haben sollten, werden aufgefordert, solche bei den betreffenden Ortsvorsteher einzu- geben, indem die von ihnen ausgestellte Bürger nach Verfluß eines Jahres für nichts mehr verbind- lich gemacht werden könne. Den ». Febr. 1817. Aönigl. Oberamt. Kirchheim unter Teck. Der ledige Zimmergesell, Johann Gottlieb Kull von hier, verhey« rathet sich nach Berlin, wohin er Auswanderungs-Erlaudniß erhalten hat, und wird auf Jahresfrist durch seinen Vater Johann Christoph Kull allhier, gegen Jnnkänder vertreten. Den ,4. Febr. 1^17. Königl. Oberamt. Maulbronn. Hartmann Friedrich Weigele, 2. Jonas Deininger von Derdingen, z. Jo- hann Heinrich Schneider ^von Dürmenz, 4. Immanuel Braun, 5. Christian Scheffels Wittwr 6. Christian Friederich Kanz, 7. Georg Adam Zaiger, 8- Andreas Hunn, 9. Matthäus Friederich Blumer, »o. Johannes Hunn, >>. Matthäus Blum, 12. Jakob "Friederich König, i3. Johann Georg Götz, Schumacher, sämmtlich von Knittlingen, 14. Georg David Vial von Schönenbera, haben allergnädigste Erlaubniß zur alsbaldigen Auswanderung mit ihren Familien erhalten, und deß- wcgen aus ein Jahr lang Bürgen aufgestellt. Es werden daher alle, welche an einen dieser Aus- wanderer eine Ansprache zu machen haben, hievon in Kenntniß gesetzt, damit sie sich bey den betref- fenden Behörden melden können. Den 24. Jan. 1817. Königl. Ober-Amt. Neubronn, Oberamts Aalen, Barbara Truckenmüllerin von Neubronn wandert mit Er- laubniß nach Pappenheim in Baiern aus, und wird von ihrem Vater vertreten. Aalen den Zi. Jan. 1817.. Königl. Oberamt. Owen an der Teck. Christian Kerner und Bernhard Scheu, zwey verehlichte Bürger von Owen, haben bedingte Auswanderungs-Crlaubniß erhalten, Zur Richtigstellung der Vermögens-Ve» hältniffen derselben werden nun deren Gläubiger aufgekordert, sich binnen vier Wochen entweder selbst ins Reine zu setzen, oder amtliche Klage zu erheben, um diese noch in Gegenwart ver Schuldner rechtlich erörtern zu können; wiewohl aus Jahresfrist tüchtige Bürgen auch nach dem Abgang derselben sie vertreten werden. Den 29, Jan. 1817. Oberamt Kirchheim. Owen an der Teck. Von Owen wandern nach Caucasien folgende Personen aus, als : 1. Leonhard Wall mit seiner Familie, 2. Johann Michael Tröster, mit seiner Familie, 3. Alt Jo- hann Georg Tröster mit seiner Familie, 4. Jung Johann Georg Tröster mit seiner Familie, 5. Sophia Margaretha Vogel, ledig, 6. Susanne Margarethe Gruol, ledig, mit ihrer unehlichen Toch* ter- Die Gläubiger derselben werden erinnert, binnen 4 Wochen sich mit ihnen ins Reine zu setzen, oder ihre Forderungen zur amtlichen Klage zu bringen, indem des baldigen Wegzugs dieser Leute halber späterhin Anstände eintreten könnten, wiewohl jede dieser Personen und Familien für sich einen tüchtigen Bürgen auf Jahresfrist gestellt hat. Den 29. Jan. 1817. Oberamt Kirchheim.^ Reuttlingeu. Nachstehende Personen des diffeitigen Oberanits-Bezlrkß haben bereits aller- höchste Erlaubniß zum Auswandern vor Ablauf der gesetzlichen Jahresfrist erhalten, nämlich: von Reuttlingen: Urbanus Hohloch, Burger und Weingartner, verheirathe't. Simon Friederich Kurz, Burger und Rothgerber, verhcir. Andreas Grötzinger, Burger und Weingärtner, verheir. Johann Wilhelm Reinhardt, Burger und Schneider, verh. Salomon Vvtteler, Burger und Weingartner, verh. Johannes Klein, Burger und Weingärtner, verheir. Johann Georg Vollmer, Burger und Weingärtner, verheir. Johannes Vollmer, Burger und Hafnermeister, verheir. Johann Georg Hammer, Burger und Weingärtner, verheir. Maria Magdalena Walzin, Daniel Walzen, Bürgers und Weingartners dahier nachgelassen» Wirtwe. Ludwig Hohlooh » Burger und Weing. verheir. Jakob Grötzinger, Burger und Weing., verheir. Georg Michael Klein, Burger und Weing-, verheir. Lucia Hammerin, ledig- Daniel Epp, Burger und Weing, verheir. Johann Martin Vohden, Bur- ger und Weing. verheir. Johannes Maser, Burger und Weing., verheir. Josua Vvtteler, Burger und Weingärtner, verheir. Konrad Vollmer, Burger und Weing. verheir. Von Pfullingen: Johann Jakob Rehm, Burger und Strumpfweber, verheir. Conrad Cemmler, Burger, Weing. und Wittwer. Johann Philipp Hoipp, Burger und Schuster, verheir. Johann Georg Mollenkopf, Bur- ger und Bauer, verh. Matthäus Früh, Burger und Weber, verhcir. Florian Balldcr, Burger und Strumpfweber. Jakob Rehm, Burger und Strumpfweber. Barbara Renzin, eine Wittivc. Joh. Martin Bauder,. Burger und Strumpfweber, verheir. Von Wezingev: Johann Georg Herr,Burger und Weder. Johann 'Martin Leipsle, Burger und Weber. Von Unter hausen: Matthäus Mütsohler, Separatist. Welches hiemit unter dem Anhang zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird, daß dieje- nigen Personen, welche aus irgend einem Grunde an vorgedachte Auswanderer, rechtmäßige Ansprü- che zu machen haben, solche alübalden geltend machen mögen, wenn sie gleich auf 1 Jahr lang tüch- tige Bürgen zurücklaffen. Den 12. Februar i8>7- , , K. Oberamt. Reuttling en. Fortsetzung von Auswanderern, welche bereits allerhöchste Erlaubniß zum AuS- wandern erhalten haben. Von Reutlingen: Gottlieb Hohloch, Burger und Weing. Johannes Eöbel, Burger und Weing. Conrad Spengler, Burger und Weing. Was hiemit mit dem Anhang zur allgemeinen Kcnntniß gebracht wird, daß die hier benannte Personen wegen Mangels tüchtiger Bür- gen erst nach Ablauf der gesetzlichen Jahresfrist auswandern dürfen, daher die etwaige Gläubiger dersel- ben , welche aus irgend einem Grunde rechtmäßige Ansprüche an dieselbe zu machen haben, solche geltend machen mögen» Den 12. Febr. >8'7. Kvnigl- Obrramt. Tübingen. Aus dem hiesigen Oberamts-Bezirk wollen nachstehende Personen theils nach Ame- rika, theils nach Rußland auswandern. Wer etwas an dieselbe zu fordern hat, wende sich an di betreffende Ortsobrigkeiten. Walddorf: Eva Barbara, Johannes Dckcrs Witiwe, mit 2 Kindern. Nikolaus Oswald,. Schneider, mit Weib »nd 2 Kindern. Johannes Schaal, Weber, mit Weib und 2 Kindern. Pfrondorf: Johannes Walker, Schuster, mit.Weib unv 2Kindern. Gönningen: Joh, Mart. Füll, Schlosser, mit Weid u. 5. Kindern. Degerschlacht: Joh. Mart.. Zeib, Bäcker, mn Weib und t> Kindern. Schlaitdorf: Joh. Georg Petermann, ledig. Rommelsbach: Johann Marlin Nagel, ledig. Den 18. Febr. 1817. König!. Oberaint. / Rrr. »4. j s i 7+ 1*00 Württembergischeö Donnerstag, 6. Marz. Rede, gehalten von Seiner Königlichen Majestät in dem Saale der Stände-Vrrsawmlung bei Wiedereröffnung derselben. Stuttgart, am 3. März >817. Ho ch g e b 0 r n e, Eh rw ü r d i g e, E d l e, Liebe Ge treue! Der verewigte König, mein Vater , dessen hohe Verdienste um dieses Land die Geschichte ehren wird, hat, sobald die Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung, in Europa auch die Wiederherstellung eines Rechtszustandes in den deutschen Staaten möglich machte, seinen ernstlichen Willen kund gethan, durch eine Verfassung die Granzen der Regierungs-Gewalt in den wichtiger» Angelegenheiten des Staats fest- zusetzen.. Er entsprach dem Wunsche seines Volkes, indem er erklärte, daß er in die neue, allen Theilen des Reiches gemeinsame, Verfassung aus der ehemaligen Verfassung des Herzogthums Württemberg alles aufnehmen lassen wolle, was noch anwendbar sey,; Er stellte vorläufig Grundsätze auf, die dankbare Anerkennung verdienten. Auf den Grund jener Erklärung und dieser Fundamental-Punkte wurden Un- terhandlungen angeknüpft. Ich bin diesen, ich bin allem, was in dieser wichtigen Angelegenheit geschah, Mit der Theilnahme gefolgt, welche Liebe zum Vaterlande mir cinflößtc, und mit der Aufmerksamkeit, welche künftiger Beruf mir zur Pflicht machte. Der König, mein Vater, hat die Reife des von Ihm rühmlich begonnenen Werks nicht mehr erleben sollen, und mir ist nun die Pflicht^ zu Theil geworden , es der Vollendung entgegen zu führen. Obgleich mein Standpunkt in dieser Hinsicht von dem meines verewigten Va- ters verschieden ist, so erkenne ich diese Pflicht doch gerne an, weil ich die Ueberzeu- gung habe, nur in einein festen Rechtszustaude das Glück meines geliebten Volkes dauerhaft begründen zu können- Diesen Zweck Hoffe -ich durch eine Verfassung zu erreichen, deren leitender Grundsatz Redlichkeit, .deren Charakter Oeffentlichkeit ist. Ich habe mir umständlich den Entwurf ihrer Commission vortragen lassen; ich habe das Gurachten meines Geheimen Raths angehört; ich habe Gründe und Gegen- gründe sorgfältig abgewogen, jedoch.niemals.aus dem Auge verloren , was der Geist unserer Zeit fordert und die gegenwärtige Gestaltung Europa's, und Deutschlands insbesondere -zu berücksichtigen gebietet. Von diesem hohem Standpunkte uns müssen auch sie, Edle und liebe Getreue, den Verfassungs-Entwurf, den ich ihnen und meinem Volke heute durch öffentlichen Druck mittheile, betrachten. Sie müssen die VerpstichkuNgen ehren, die mir als deut- schem Bnndes-Fürsten, die Württemberg als Theil des deutschen Bundes obliegen, und sich mit mir treu und fest an Las Interesse des.gSuzen deutschen Vaterlandes anschließen. Alle noch anwendbare Normen der .-erbländischen 'Verfassung sind bey diesem Entwürfe gewissenhaft -zum Grunde gelegt, der Entwurf ihrer Commission sorgfältig benützt worden.' Meine Geheimen Räthe sind befehligt, 'ihnen denselben vorzurragen, und bey jedem Abschnitte desselben auf Erfordern dw Gründe zu entwickeln, welche eine Ab- weichung entweder von der erb ländischen Verfassung oder dem Entwürfe ihrer Com- mission rechtfertigen- Wenn sie, wie ich zu erwarten berechtigt Lin,., -diesen Entwurf unbefangen prü- fen , so werden sie nicht mißkennen, wie das Gute Der ehemaligen Verfassung beybe- halten, dagegen aber auch Erfahrung und reifere Einsicht benützt worden ist, um noth- wendige und nützliche Verbesserungen einzuführen , .und die neuen Elemente mit den alten zu verschmelzen. Zunächst muß schon Ließ als ein großer Gewinn anerkannt werden, daß, was vorher getrennt und zerstückelt war, nun zusammengefaßG an die Stelle der Unbe- stimmtheit die Bestimmtheit getreten ist , und so jedem im Volke die .Urkunde der Ver- fassung zugänglich und verständlich wird. Die einzelnen Theile Des Landes sind zu einem rechtlichen Ganzen vereinigt. Durch die Gesetze, welche für die Thronfolge gegeben sind, ist das Land gesi- chert, für immer einen'selbstständigen Staat zu bilden, und für die Reichsverwesung ist gewissenhaft gesorgt. Die Gesetzmäßigkeit der Staats-Verwaltung ist durch die collegialische Einrich- tung der Cenrral-Stctlen, und durch die erhöhte Verantwortlichkeit,^ so wie durch Be- schränkung der Entlaßbarkeit der Staats-Diener, mehr als je verbürgt. Die öffentlichen.Rechts-Verhältnisse der Staats-Bürger sind auf eine umfas- sendere und befriedigendere Weise bestimmt. Die Freyheit der Person und des Eigen- thums, die Gleichheit vor dem Gesetz und die Freyheit der Rede und Schrift sind gesichert. Die Gemeinden, welche sonst durch Magistrate, die sich selbst ergänzten, regiert wurden, wählen künftig die Mitglieder derselben aus ihrer Mitte, und stellen Depu- tiefe "auf Ivetche die Gemeinde-Rechte-' dem Magistrate.' gegenüber vertretest,/ und nach der Verwaltung der Gemeinde-Güter sehen können.. Die Regierungs-Gewalt iw Hinsicht, auf auswärtige Verhältnisse ist genauer ab-, gegrunzt. ,.. Die Stande meines Landes-,erhalten künftig die ausgedehnteste Mitwirkung bey der Gesetzgebung ,- wahrend sich ihr. ehemaliger Einfluss blos darauf beschrankte, dass -Ordnungen, die mit ihrem Rathe , an- den' übrigens die Regierung, nie gebunden war, gegeben worden, ohne ihre Einstimmung nicht, wieder aufgehoben werden konnten- Die bürgerliche und peinliche Gerechtigkeits-Pflege hak eine erhöhete Selbststän- digkeit erhalten; den höchsten- wie dsn niedersten Lehr- Anstalten, in. Kirche und Schule ist durch abgesonderte Verwaltung der protestantischen , Güter eine sichere Gr und-La ge gegeben. wie der Katholischen- Kirchen- nicht in ein' Es ist mehr als je dafür gesorgt,. dass der' Umfang dss^ Wehrstandes Mißverhältnisse» den Bedürfnissen und Kräften des Staats gerathen könne- Ich trete in meiner Eigenschaft als Besitzer des engern Fanrilien-Fidei-Commisses- für mich und meine Nachfolger in die Reihe' der Privat-Grrter-Besitzer; ich entsage' dem Genüsse der damit verbanden gewesenen Hoheits-Rechte; ich unterwerfe diese meine Privat-Güter der Staats -. Steuer.. Das größere Familien-Fidei - Comnuss—das Kammer- Gut — diente' als Ei-- genthum des Regentestha-uses zunächst zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse, dann, erst zur Bestreitung, eines Theils des Regierungs - Aufwands- Der früher rechtlich- unbestimmte Antheil der Regenten-Familie an den Einkünften aus dem Kammer-Gu-- te soll in. einen bestimmten ümgewaudelt, und es soll der ganze übrige Betrag ledig-. lich zu reinen Staats- Zwecken verwendet werden- Die Verwaltung desselbendie ehemals für die Stande in Dunkel gehüllt war, wird durch Bestimmungen' der künf- tigen Verfassung zur völligen -Oeffentlichkeit gebracht.. Die Steuer-Bewilligung ist von der Einsicht m die Zweckinäßigkeit dev Staats-- Ausgaben,- in die Unzulänglichkeit der Einkünfte vom Kammer-Gute, und in die richtige Verwendung der Staats-Einkünfte,' wie. sie Heils aus dem Kammer-Gute- theils aus den Steuern sich ergeben, abhängig, gemacht. Die Stande erhalten die Prüfung, aller Etats - und aller Staats - Rech mm gen,- und werden durch periodische Berichte in den Stand gesetzt, den Gang der Verwal- tung in ihrem ganzen Umfange z» beobachten.. Die Staats- Gläubiger werden durch eine fündirte Schulden-Zahlungs-Casse sicher gestellt, welche unter gemeinschaftlicher Aufsicht der Regierung und der Stände von gemeinschaftlichen Beamten nach Vorschrift verabschiedeter Gesetze verwaltet wird.. Nicht Mitglieder von sich selbst ergänzenden Dorf-und Stadt-Magistraten sind esdie mein Volk in seinen wichtigsten Rechten vertreten sollen, sondern Männer seiner eigenen freien Wahl, in eine r Abtheilung der Landes Versammlung, in ei-- ner an dern Erbstände;, denn die Natur der Verhältnisse des Adels zum Staat hat mir die Ueberzeugung gegeben , daß er dem Wahle des Ganzen, am Angemessen- sten in einer besonderen Kammer die Angelegenheiten des Vaterlandes berache- Achtungswerthe Diener der Religion und einsichtsvolle Gelehrte werden mit ihm vereinigt seyn. Fortan sotten nicht wenige Einzelne — in Ausschüssen Jahre lang vereinigt —* unter dem Schutze einer verfassungsmäßigen Heimlichkeit über das Staats - Vermö- gen schalten, sondern mein-Volk soll durch öffentliche Verhandlungen auf jährlich zu haltenden Landtagen erfahren , wofür es steure; und es soll sich überzeugen können, yaß es nur solchen Gesetzen gehorche, die durch seine eigenen Bedürfnisse hervorge- rufen und sorgfältig geprüft worden sind. .Alles, was dazu dienen kann, die Landes-Versammlungen innerhalb der Gren- zen ihres Berufs in einer würdevollen Unabhängigkeit zu erhalten, ist geschehen. Ein ständischer, von vier Consulenten und hinein hinlänglichen Kanzlei-Personal unterstuzter Vorstand, sichert die Fortdauer der Repräsentation, und eine ständische Kasse sichert der Landes-Versammlung'die Befriedigung ihrer Bedürfnisse. Die Mitglieder derselben stehen mit den Mitgliedern des geheimen Raths unter Richtern, die zur Hälfte vom Regenten , zur Hälfte von der Stände- Versammlung selbst ernannt sind, und da ich die Verfassung nur durch die Kraft der Ueberzeuguug von ihrer Nothwendigkeit hinlänglich verbürgt glauben kann, so habe ich^sie — bis die Zuständigkeit des Bundestages bestimmt seyn wird, attein unter den Schutz der öffentlichen Meinung gestellt. Gerne werde ich sie der Gewährleistung des gesamten deutschen Bundes unter- werfen , wenn ein gemeinsamer Beschluß aller Bundes-Fürsten diese Maasregel zu ei- ner allgemeinen erhebt. ■ Denn ich zähle es zu meinen ersten Pflichten, mich an die Sache von Deutschland stets enge und herzlich anzuschließen. Durch alle diese Bestimmungen glaube ich die Liebe erprobt zu haben, die ich zu meinem Volke hege, das schwere Leiden mit Geduld getragen, in seiner Treue nie gewankt , und ans dem Felde der Ehre seine Stelle mit Ruhm behauptet hat. Nun erwarte auch ich, es erwartet mein Volk von ihnen, Edle und liebe Ge- treue, daß auch sie den Blick vom Einzelnen auf das Ganze, von der Vergangen- auf die Gegenwart richten, und die höheren Ansprüche erwägen werden, welche die Cultur des deutschen Volks an die Verfassungen macht. Mögen sie zeigen, daß sie von einem allgemeinen, uneigennützigen, aufgeklärten Interesse beseelt sind, und daß sie den Standpunkt eingenommen haben, auf wel- chem das Volk für würdig erkannt werden muß, daß ihm vom Throne herab der volle Bürgerkran; gereicht werde. Dann wird auch die Vorsehung das Werk segnen, das aus der Liebe zu mei- nem Volke rein und unverfälscht hervorgegangen ist. Meine Geheimen-Räthe sind beauftragt, ihnen den Gang zu bezeichnen, den ich für den geradesten zum Ziel halte. Sie sotten in ihrer Mitte seyn, und vor allen Dingen die Form mit ihnen berathen, in welcher die Gegenstände behandelt, über das Verhandelte die Stimmen eingesammelt, und die Beschlüsse zu meiner Kenntuiß gebracht werden sollen» Ich bin überzeugt, daß sie, Edle, liebe Getreue, auch bey diesen Verhandlungen durch ruhige, würdevolle Haltung den deutschen Charakter nicht verlaugnen werden. Jeden Antrag auf eine Abänderung des Entwurfs, die ich als eine Verbesserung, oder auch nur als unnachtheilig anerkennen kann , werde ich mit Bereitwilligkeit cum nehmen, dagegen aber jede Anmaßung, welche die Grundveste einer constitutionellen Monarchie "zu untergraben sucht, jeden Egoismus , der auf Kosten des Gemeinwohls Befriedigung begehrt, mit unerschütterlicher Festigkeit zurückweisen; darauf gebe ich ihnen mein Königliches Wort. Bekanntmachung, die von dem Russischen Feldzüge vom Jahre 18,2 und von den vorhergehenden Feldzügen vermißen Württembergischen Offiziers und Soldaten betreffend. Zn GemaSheit des in der auf allerhöchsten Befehl erlassenen Edictal-Ladung des K. Kriegs-Departement vom r. August i8r5. ausgesprochenen Präjudizes, werden alle aus dem Feldzuge von 1812 und. i8i3 in Rußland, so wie aus allen vorhergehenden Feldzügen ver- mißte Württembergische Offiziere, Soldaten und andere Personen, die den Truppen ins Felo gefolgt sind, welche bis zum zweiten Februar 1817. einschließlich nicht zurückgekommen sind, oder keine glaubhafte Nachricht von sich gegeben haben, von gedachtem 2. Februar 1817. an für todt angenommen. Was aber die rechtlichen Wirkungen dieser Erklärung betrifft, so wird darüber folgendes bestimmt: 1. ) Zn Ansehung der ehelichen Verbindung zwischen Vermißten und deren noch, lebenden Ehegatten bewirkt der Termin des präsumtiven Todes, daß die eheliche Gemeinschaft zwischen beiden Ehegatten bis zu jenem Termin fortdauert, nach Verfluß desselben hingegen dem Ehe- gatten des für todt angenommenen Vermißten ««verwehrt ist., sich nach vorheriger Cognition der eherichterlichen Behörde wieder zu verheirathen, und wenn gleich die früheren ehelichen Rechte des Vermißten, falls er gegen alle Vermuthung zurückkehren sollte, durch die spätere Che nicht aufgehoben werden, so hat doch die letztere überhaupt, und nahmentlich in Beziehung auf die darin erzeugten Kinder alle Wirkungen einer im guten Glauben geschlossenen sogenannten puta- tiven Ehe. 2. ) Die Vermögens.-Rechte des Vermißten dauern ebenfalls bis zu ihrem präsumtiven Tode fort,^ so daß sie bis dahin, also bis zum 2. Februar 1617. einschließlich, die vollkom- mene Erbfähigkeit haben. Auf gedachten Termin hingegen werden in Ermanglung einer gülti- gen testamentarischen Disposition die zu dieser Zeit in Absicht auf die gesetzliche Zntestat - Erb- folge nächsten Verwandten des Vermißten zu seiner Beerbung zugelassen j jedoch haben alle, welchen eine solche Erbschaft zu Thcil wird, die Pflicht der Erstattung auf den Fall der Wie, verkehr des Vermißten, und in dieser Hinsicht auch diejenigen, welche einem nicht aus dem russischem Feldzuge von 1812. und i8i3., sondern aus einem der vorhergehenden Feldzügen her Vermißten, der noch nicht das 7oste Jahr zurückgelegt hat, beerben wollen, für das ihnen angefallene Vermögen ein§ den Betrag des Hauptguts sicher stellende einfache Caution zu leisten, von welcher Cautions-Leistung jedoch, die Erben der im Russischen Feldzuge von itzir- und i8i3. Vermißten frey sind. 1 10’ Welches MeS hierdurch zur N'acHachtunA' für bi'c betreffenden Obrigkeiten und Behörden öffentlich- bekannt gemacht wird- Stuttgart,, den 28. Februar 1817.. Königs.. Geheimer Rath. Erkenn kniffe des König!. Ehe-Gerichts. r.) Christian Eberhard Klumpp , Bürger und Weingartner zrr Heßlach, Stutt- garter Stadt-Direction, Kl- von Margaretha Barbara, geb-. Voglin von da, Bekl-, ex. eap- quasi desert unter Vergl.. der Kosten.. 2. ) Johann Fischer, Bürger und Rai fm ach er zu Thomashard, Oberamts Schorn- dorf, Kl. von Johanna Carhariua geb.. Lang von Rothenberg, Bekl-, ex cap. quasi desert.. unter Verurtheilung der Bekl. in die Kosten- 3. ) Israel Heeß, Bürger und Weingartner zu Schnaith-, Oberamts Schorn dorf, Kl- vom Elisabetha,, geb- Zecher vom da,, Bekl- ex eap.. quasi desert. unter D«glei-,Mlg. d« Kosten.. " Stu ttgart. In der Königs. Genralde-Gailerie' zn Ludwigsburg werden seit kurzem zwei unter Glas- und Rahmen befindliche kleine Kupferstiche, der eine einen Soldaten ^ dev andere den vormaligen Französischen Kaiser vorstellend, vermißt. Die h.ienach unzweifelhafte Entwendung dieser Stücke wird daher hiemit zur öffentli- chen Kenntniß gebracht,, und samiMliche Königs.. Polizei-Behörden ersucht, die etwa zu ihrer Kenntniß kommenden Spuren des Th ater s zu verfolgen, und im Fall eines tünstigen Resultats, der Unterzeichneten Stelle zun weitern Verfügung die nöthige Nachricht zn geben.. .Den 28- Februar 1817.. Königs. Hoj> Gericht.. Mo'nrepos. ©c. Kon igs- Majestät haben dir Aufhebung der bisherrgen Jmmediat-Schä- fcrei und den Verkauf der Heerdcn an J.nirländische Schaafhaltergnädigst besohlen.. Diese Heerde ist seit mehreren Fahren durch den Ankauf der feinsten spanischen Widder und Mutter Schaafe auf einen sehr veredelten Zustand gebracht worden,. und bestehet in 94 Widder^ 887 Stück Mutter-Schaa- fen mit mehr als 700 Lämmern,. 35-z Stück Zeit-Schaafen, 249- Stück Ka.kber-Jährlingen, «66 Stück alten Hämmcln, 3iL Stück Zeit-Hammeln und 290 Stück Jährlings-Hammeln) zusammen- in 2401 Stück. S’ttnv Verkauf 'dieser Heerden ist Mittwoch der 26., Donnerstag der 27-und in so weit man damit nichtzu Stande kommen Jfolfte,, Frei tag der 28. des nächstkommcndcn Monats März anberaumk,. und werden die Kaufsliebhaber hierdurch cingeladen, sich an gedachten Tagen jedes- mal Morgens 9, Uhr in Mottrepos emZufinden, und der Aufstreichs. Verhandlung anzuwohnen, wobei uoch angcfügt wird, .daß die Ratifikation des Verkaufs unmittelbar nach der Versteigerung werde be- kannt gemacht werden- Stuttgart, den 2Zv Februar 1817- Königs.. Hof- und Domainen-Kammer. Kle'fir»S a>chfenH estm- Die herrschaftliche Schaafwaive mit dem Sommer- und Winter» Pförch zu- Klein,Sachfencheim, welche zu 3o« Stück Schaaswaar berechtigt ist, wird dis Donnerstag den i3. März d. I.. aus 5 Jahre,, vom 1. April 1617 bis 1820,. im öffentlichen Aufstrejw an den Meistbietenden verliehen werden- Diie BcstanMiebhaber werden hierdurch cingeladen, bei dieser Vec- keihu"gK-VcryandIung' gedachten Tags, Vormittags 9 Uhr.. auf vom Rathhaus in Klein-Sachsin- hcim sich einzusinden, wobei- aber bemerkt wird, daß zum Bestand nur berechtigte Schaafhgltcr, welche au sich zugleich über ihr Prädikat mnb -Vermögen -mit glaubwürdigen Zeugnissen -zu legitimiren Um Stande sind , werden zugelassen werden. .Den 48. Februar 1817. .König!. Kameral-Vcrwaltung Freudcnthak. Bonlanden und M ußberg. DieVcrprrchtung der Schaafwaiden^ deren jene 600 und diese 45 o Stück erträgt, geschiehet auf '2 Jahre und wird Freitag den'14.-Marz .auf dem -Rakhhause deS Mitielorts Echterdingen vorgenpmmen werden. Liebhaber wollen--sich Vormittags 10 Uhr daselbst .ein- finden und mit Zeugnissen über Vermögen und Prädikat versehen. Den 26. -Febr. 18,7. -Camera! - Verwaltung Weil -im Schönbuch. Ehingen an der Donau. Die Sommerschaafwaide -von rd.er lCommun Hausen ob Allmendin- gen, welche Zoo Stück ertragt, -wird am «8. März d. I. Vormittags 9 Uhr im össeutlichen Ausstreich an den Meistbietenden verliehen werden. Die allenfaltsig-n Liebhaber -haben fick daher am gedachten Tag, auf dem Rath haus dahier, einzufinden. Den sS. Febr. -König!. Qberamt. Wiblingen. Am >3. Marz d. I. "ttrd die Verleihung der -Gchaafwaiden -von Dittenheim mit 100 Stück, Jllcrriedea mit -io« und Oberkirchberg mit 60 ebenmalö versucht werden, wvbey brr Liebhaber, Vormittags 8 Uhr -in der DberamtS --Kanzler) dahier erscheinen .wollen. Den 27. Febr. 1617. Königl. Oberamt. Ellwangen. Das zum Stadt-"Eameral-Amt 'Ellwangen gehörige Vorhardsweiler Hofgut, kn der Gegend von Adelsmannsfelden .gelegen, soll vermög Befehls der Section der Kron-Domainen wieder auf neun Jahre, vom 1. April 18>7. bis »826. verliehen, zugleich aber auch ein Versuch mit dem Verkauf desselben gemacht werden. Das Gut begreift in sich : Gebäude: ein Wohnhaus, eine Scheukr mit Stallung, eine Wagenhütte, eine Hansgcnofsen-Wohnnng, ein Back- und Waschhaus und einen geräumigen Hof, in dessen Mitte ein Rohrbronnen steht. Aecker: 92 Morgen. Gar- den: 3 3/4 Morgen. Wiesen: 40 Morgen; und Vie.h weiden: -17 Morgen. Dem Pachter wird eine ziemliche Anzahl von Jnventariums-Stücken an Wich-, Schiff und Geschirr und gemeinen .Hausrath gegen urkundliche Schatzung übergeben, er muß -aber eine Cautio» .von 800 ,fl. einlegen, -.und sich sowohl -über die Fähigkeit zu Leistung dieser Kaution, -als auch über -seine Kenntnisse im Feldbau-und Führung einer Oekonomie mit einem Obrigkcttlichen, vom Oberamt gesiegelten Zeugniß ausweiscn können. .Ein Kauf-Liebhaber wird nicht zugelaffen, der nicht durch ein unverwerfliches Zeug- nis; dar thun kann, -daß er hinlängliches Vermögen -zu Entrichtung der Kaufs-Summe hat, und ein Fcldverstandiger ist. Die Verleihung so wie der Verkaufs-Versuchs -geschieh« an, Freitag den ->4- Marz diesis Jahrs Vormittags in dem Maierey-Wohngebäude.des Vorhardsweiler Hofes; wozu die Liebhaber cingeladen werden. Den -25. Febr. '1817. Königs Stadt-Eameral-Amt Stut t ga rt, G aisburg. Der bei dem Infanterie Regiment Nro.y., Jäger König, gestan- dene Soldat Carl Brod, von Gaisburg gebürtig, ist aus der Garnison Heilbronn entwichen. Es werden daher die Miiirär-und Civil-Behörden ersucht, auf denselben zu fahnden, und ihn auf Be- tretten entweder an sein Regiment oder chieder einlicfern zu laßen. Den. -28. Februar «817. König!. Amts-Oberamt. Marg grönin gen. Den >. ?lpril d. I. Vormittags 8 Uhr wird die Lieferung dctz Brvds, der warmen Kost, des Strohs und die Beyfuhr des erforderlichen Brennholzes für das hiesige Zucht- Hauß im öffentlichen Abstreich verakkordirt werden. Den-22. Febr. >817. .König!. Zuchthauß Pfleg Amt. Backnang. Den vereinten Bemühungen der Mitglieder der-hiesigen Oberamtslcirusig, so wie Local Leitungen ist es gelungen, den Aufforderungen unserer erhabenen Königin Majcst.ät dadurch zu entsprechen, daß nicht nur in hiesiger Stadt die Armen durch Aust-Heilung der Rnmfvrdschcn Suppe seit dem 25. ^es Monats unterstüzt, die armen Kranken aus de»'Ha fiern der Mitglieder des Vereins mit Krankenspeise verpflegt, die Jugend in der errichteten -Industrie-Schule beschäftiget und ernährt, und die Arbeitsfähigen durch Wolle und Zlachsspinnereyen Gelegenheit zum Verdienst verschast wer-- irr den, sondern auch in den Amts-Orken zweckmäßige Anordnungen zu Ernährungen der Armen größten- thcils getroffen worden sind. So ist z. B. durch die menschenfreundliche Unterstüzung der v. Sturm- fedcrischen Herrschaft zu Oppenweiler eine Suppen-Anstalt organisirt, an welcher die Armen von Op- penweiler und Großaspach Antheil nehmen. Es ist deshalb der Bettel im hiesigen Oberamt gänzlich abgestellt, und so wie man dahier keine fremde Bettler mehr duldet, also ersucht man auch die benachbar- ten Behörden,, die in das hiesige Obcramt gehörige Bettler, welche sich etwa auswärts bctretten las- sen sollten, zurückzuweiscn. Da übrigens im hiesigen Oberamt sich etliche Gemeinden befinden, wel- che unter dem Druck der dermaligen harten Zeit besonders leiden, dieselbe daher einer besonder« Un- trrstüzung bedürfen, wozu jedoch keine Mittel in diesen Orten vorhanden sind, so ersuchen wir wohl- thätige Menschenfreunde zur Unterstüzung derselben uns milde Beyträge zuzusenden. Den >o. Febr. »-L17. Die Oberamtsleitung der Wohlthätigkeits-Vereine. Nekarsulm. Nachstehende Personen wurden in Gemäßheit der General-Verordnung vom 11. Sept. 1807. lj. 4 und 10. aus den Königs Staaten verwiesen, und ihnen der Wiedereintritt in die- selbe bei empfindlicher Strafe verboten. 1. Johann Schwarz, von Ladenburg im Groshcrzogthum Waaden gebürtig, ledig, 3o Jahr alt, 5' 5" gros, von untcrsrzter Statur, langlichtem Gesicht, schwarzen kurzabgeschnittenen Haaren, dünnen braunen Augcnbraunen, kleinen gräulichten Augen, spizi- ger Nase, mittlerem Mund, mit aufgeworfener Unterlippe, guten aber angclaufencn Zahnen, geraden Beinen. Bekleidet ist solcher mit einem blauen leinenem Halstuch, weiß und grün gestreifter wolle- ner Weste mit runden gelben Knöpfen, weißtuchenem rundem Wämmschen, zwilchenen Hosen und Schuhen, trägt eine Kappe mit Wachstuch überzogen. 2. Marcus Seeligmann, lediger" Jud aus Endlingen, Cantons Aarau in der Schweiz,, dieser ist 5» Jahr alt, 5' 8" gros, von starken Körper- bau, hat ein ovales Gesicht, schwarze mit grau vermengte Haare, schwarze Augbrauncn, kleine brau- ne Augen, länglichte gebogene Rase, weiten Mund, eingefallene bleiche Wangen, mangelhafte ange- laufcne Zahne, gerade Beine, hat einen starken Glazkopf. Bekleidet ist er mit einem schwarzseidencm Halstuch mit rothcn Streifen, blautüchenen zerlumpten Uebcrrock, sunter welchem er noch einen alten grüntüchenen tragt, gelbgestreifter wollener West«, kurzen Nanguin-Weinkleider, grauen wollenen Strümpfen,. Schuhen, und einen drriekichten Hut. Derselbe treibt einen Handel^mit hebräischen jBü- chern, sein Vorrat!) ist aber so unbedeutend, daß er ohne zu betteln, sich offenbar nicht nähren kann. 3. Ester Maier von Eichenbühl im Großherzogthum Hessen gebürtig- Dieselbe ist 48 Jahr alt, 5‘ 5" groß, von hagerer Statur, hat eiu langes blasses hageres Angesicht,. schwarze Haare, dünne schwarze Augcnbraunen, graue Augen, länglichte spizige Nase, weiten Mund, halbvolle bleiche Wangen, gute Zähne, gerade Beine.. Bekleidet ist solch- mit einem loth und wcißgedupsten kotlunencm Halstuch, blau und schwarzgeblümten zizenen Kittelcin, brauntuchenen Nock, weiß und rothgestreiftem Barchct- Schurz , weißen Strümpfen, Schuhen, und hat statt der gewöhnlichen ^udenhaube ein weißes Tuch'-* um den Kops gebunden. 4. Deren angeblicher Ehemann, Laviv Joieph, ist aus Frankfurt am Main gebürtig, 5.) Jahr alt, 5' 7" gros, untersetzter Statur, hat ein bleiches rundes hageres Gesicht, graue krause Haare, dünne weiße Augcnbraunen, blaue Augen, lange spizige Nase, proportionirten Mund,, halbvolle bleidje Wangen, mangelhafte Zahne, gerade Beine. Bekleidet ist solcher mit einem brauntüchcnen Uebcrrock, schwarzseidenen Halstuch, grautüchener Weste, grautüchenen zerlumpten langen Beinkleidern,. Stiefeln, und einem alten runden Hut. 5. Deren-Sohn Maier David ist ih Jahr alt, 5' 8" gros, von schlanker Statur, hat ein ovales Gesicht, schwarzbraune Haare und derglei- chen Augcnbraunen,. graulickte Augen, proportiomrte Nase, weiten Mund, halbvoll« röthlichte Wan- gen, gute Zähne, gerade Beine. Bekleidet ist solcher mit einem grüntüchenen Uebcrrock, schwarzsci- denen Halstuch, grautückcner Weste, grün inanschcstcrnen Beinkleidern, Stiefeln, und runden Hut. Dicse Judrn-Familie hat noch zwey Mädchen von ungefähr 10 — 6 Jahren bei sich, treibt einen Han- del mit Ausschniitt-Waaren und Brillen, der aber so gering ist, daß sie sich, ohne andere Personen L»r. Last, zu fallen, offenbar nicht damit nähren kann. Den.2. Februar 1-817. K. Oberamt. Königlich-Württembergisches Siaats-llnd RegittMgs-Blatt. Samstag, O. Marz. Rechts - Erkenntnisse des Köm gl. Ober -Justiz - Collegiums. r.) Die Appellations-Sache von Varhingen zwischen dem Kronenwirtl) Friedrich- Gauß zu Ober-Riexingen, Bekl. Anten, sodann dem Hirschwirth Eberhard Sieber zu Sersheim und Adam Gaßmann zu Ober-Riexingen, Kl. Anten, xuuc.ro acriouis xro socio, wurde unter Vermittlung des K. Ober-Justiz - Eollegii durch Vergleich erlediget. Stuttgart, den 5. Febr. 1817. 2. ) In Rechtssachen zwischen Johann Michael Heß zu Cantstadt, Vorkläger Nachbeklagten,• und Gottfried Reinhard ebendaselbst, Vorbekl. Nachkläger, Schuld- forderung in der Vor- und Aurück-Etstcittung angeblich vorenthaltener Erbschafts- Gelder in der Nachklage betreffend , wurde das Erkenntniß des- Oberamts-Gericht Cantstadt vom 10. April r8i5. wegen Unzuständigkeit für unkräftig erklärt, zugleich aber nach der besondern Beschaffenheit- der Sache, dieselbe mit Abschneidung einer dermaligen weitern Verhandlung in den Weg. der Ordnung, eingeleitet. Stuttgart,- den 5. Febr- 1817. 3. ) In der Appellations-Sache von Bahlingen' zwischen Joh. Schlegel zu Laufen Bekl. Anten , und der Wittwe Anna Maria Hartmann ebendaselbst, Kl.Altin, Schuld- forderung betreffend, wurde das Erkenntniß voriger Instanz, bestätiget. Stuttgart, den 5. Febr. 1817. /,.) In der Appellations-Sache von Gerabronn zwischen dem Wirt!) Carl Friedrich Mayer zu Schnelldorf im Barerischen, Bekl. Anten, und dem Wrrth Christian Fried- rist/ Schmezer zu Michelbach , Kl-Aten , den Beytritt zu einem Nachlaß-Vergleich betreffend, wird das Erkenntniß der ersten Instanz abgeändert. Stuttgart, den 10. Febr. 1817. Se. Koni gs. Majestät Haben unterm -r. Febr. den Carl Bouvier aus Genf/ als OberUeutenant beim General-Quartiermeisterstab angestellt, -unterm 23. ej den Oberstlieuteuant von Speth, vom Lavallerie- Regiment Nro. i. zum Ca v a ll er i e-R e g i m e nL Nro. 4. und den Commanoeur des Infanterie-Regiments ,Nro. 10. Obersten von Seeger, so wie den Major Grafen v o n d e r L i p' p e, von der Garde -zu Fuß , zum Infan- terie-.Regiment Nro. 8; unterm -5. Febr. den .Hauptmann it. § lasse v. Baumba ch , vom Infante- rie-Regiment Nro. .2. und den seither dem Jnfanterie-NegilnenL Nro. 12. zugetheilt gewesenen Unter-Lieu- tenant Schele zum General-Quartiermeistex-Staab verseht; die Quartiermeister-Lieutenants : Hauptmann ir. Classe v. A r a n d , und Hauptmann 2r. Classe v. Martens, zu Divisions-Adjutanten ernannt, auch unterm 28. Febr. dem Regiments-Quartiermeister H olla nd der Leibgarde zu Pferd den Hauptmanns - Charakter ortheilt. Gestorben -ist: den 5. Marz der Ober-Lieutenant v. Schar p f, vom In- fanterie - Regiment Nro. 2. Se. Königs. Majestät Haben vermöge Rescripts vom 2. Marz den bisher bey der Forstrechnungs-Cammer angestellten Buchhalter Klemm zum Rechnungsrach bey der Cameral-Rechnungs-Eammer gnädigst zu ernennen.geruht. Se. Königs. Majestät haben vermöge Höchsten RescriptS vom 28. Febr. die erledigte Skadtpfarrei Neubulach , Diöcese Calw , Dem Stadtpfarrer Heuß in Liebenzesl, Diöcese Wildbad, und vermöge Resolution vom 2. Marz die erledigte Pfarrey Hafifelden, Diöcese Hall, dem Pfarrer Maier in Altheim, Diöcese Alpek, und die Pfarrey Altheim dem Pfarrer Rau in Bezgenriets) , Diöcese Göppingen, gnädigst zu übertragen geruht. Stuttgart. Aus den beiden zu der Unterzeichneten Beamtung gehörigen herrschaftlichen Kelle- reien, hier und zu Ludwigsburg, ist ein großer Theil der vorräthigen Weine, durchaus von guter Qualität, vom I. >8,,. zum Verkauf ausgesetzt. Sie werden nach dem Bedürfnis und Verlangen der Liebhaber, welcle hiemit cingcladen werden, nach Fässern, ganzen oder halben Fudern, oder in einzelnen Eimern abgegeben, und können Muster davon täglich hier und zu Ludwigsburg vor den Fässern versucht, auch bie Weine, wenn man wegen des Kausspreiscs übereingckommen ist, sogleich abgefastt werden. Den 6- März 181?. Königl. Kameral-Amt Monre pos. Mittwoch den 12. Marz, Vormittags y Uhr, werden dahier 120 Fuder Dinkel und Haberstroh, roFdr. Roggenstcvh, U. Z40 Ctr. Heu im llufstreich gegen sogleich baare Bezahlung verkauft; wozu die Liebhaber eiiigeladen werden. Den 26. Febr. ,817. Königl. Qekonomie Verwaltung. Heiligkreuzthal. Die Unterzeichnete Stelle ist beauftragt, die Halste des, der König!.Ober- slnanzrammer gehörigen, Mayerey-Guts Tollhof, deren Pacht durch den Tod des Beständers erledigt wurde, auf die noch übrige Vestandzert -von '6 Jahren, Montag den Zr. März dieses Jahrs im ös. fentlichen Aufstreich unter Vorbehalt höherer Genehmigung wieder zn verpachten. Diese Halste des gedachten Mayerey-Guts Tollhöf.besteht -neben den pn -vollständigen Betrieb desselben erforderlichen Wohn- und Oekonomie-Gebäuden, in ungefähr S4 Jauchert s V. Aerker, 3o Jaucbcrt : V. Wiesen, und I Jauch, und \ V. Gärten, wobei dem Pächter auch düs 'vorhandene herrschaftliche Vieh, Schiff und Geschirr, nebst einem Vorrath an Futter und Stroh in Bestand überlassen wird. Die Liebha- ber können von dem 'Gut täglich Einsicht nehmen, zur Verhandlung selbst über an dem 'bestimmten Tage, Vormittags q Uhr, .auf dem Tollhof sich einsindcn, dabey wird noch bemerkt, daß nur solche. Männer zur Aufstreichs-Verhandlung werden zugelassen werden, welche sich nickt nur über ihr Prä- dikat und über ihre Kenntnisse im Feldbau, sondern auch, daß sie das, zu Leistung der Bestand- Caution von ungefähr 2600 fl. und zuin zweck-mäßigen Betrieb des -Guts ersordetlicke Vermögen besitzen, mit magistratischen und «oberamtlich gesiegelten Zeugnissen- ausweisen können. Den i. Merz 1817. " Konizl. Cameral-Verwaltung Heiligkreuzthal. Lorch. Unterzeichnete Sceüe ist durch Befehl der 'König!. KroUdomainen-Section gnädigst an« gewiesen worden, das König!. Schaferey - Gut in Lorch, das bisher für die Jmmediat - Schaferey be-. nuzt worden, wieder ans q Jahr zur Verleihung zu bringen. Es besteht aus > Wohnhaus für den Wicscnknccht und die Schäfer-., einer Stkfllung zu 600 Stück Schaafwaar, die auch hinlängliche Heu- böden enthalt, und 63 Mrg. z. Brt. Wieien von vorzüglicher Qualität. Der Bcständcr erhält >6 Fuder Stroh und das Land Gefarth; hat hingegen eine Caution von 1200 fl. zu stellen; zur Ver- leihung ist Montag der ,c>. März bestimmt, und die Liebhaber werden andurch eingeladen, sich an diesem Hag Morgens 9 Uhr bei der Aufstreichs-Verhandlung auf dem Rathhaus zu Lorch einzufin- den, und die erforderlichen obrigkeitl. Zeugniße über Prädikat und Vermögen beizubringen. Den 27. Zebr. >8,7. Königl- Camera!-Amt. Geisslingen an der Steig. Samstag -den a§. Marz 1817. Nachmittags 2 Uhr, wird in der Kameral-Verwallung das Fuhrlohn von Soo Scheffel Dinkel, die von hier nach Stuttgart ge- liefert werden sollen, im Abstreich verakkordirt werden, wobey die Liebhaber sich einfmden können. Dm 4. März 1S17. 4 König!. Kameral-Amt. Adelmannsselben unweit Ellwangen. In Gemäshcit erhaltenen hohen Admmistrativns-. Befehls vom 20. d. M. soll das zu dem hiesigen hochgräflich von Limburgischcn 5/q. Antheil, woran die Allerhöchste Krone Württemberg mitbetheiligt ist, gehörige zuvor von dem verstorbenen Herrn Baron von Gültlingen besessene Hofgut Wildenhof, nebst dem zu solchem gehörigen Hofgut Straß- dorf, von Georgir d. I. an, auf 6 bis 12 Jahre im öffentlichen Aufstreich -verliehen werden. Die Verleihungs-Objecte sind folgende: I. Bey dem Wildenhof: A, an Gebäuden 1. Ein an das Herr schaft.Gebäude stoffendes Bauernhaus, in welchem - Wohnstube, 2 Kammern, > Küche und im obern Stock 1 großes Zimmer mit einem slcinen Nebcnstübchen, dann unter dem Dach ein Fruchtboden befindlich ist. 2. Eine erst vor einigen Jahren ganz neucrbaute Scheuer, mit 2 Tennen, 2 Schlaf- kammern für Domestiquen, nebst Pferde- und Ochsen-Stallungen, auch Wagen-Remise und unter derfclben mit einem großen Keller versehen. 3. Eine besondere Pferde- und Schweinstallung mit ein- gerichtetem Hüncrstall. 4. Ein besonderes Viehhaus. 5. Eine ehemalige Gärtners-Wohnung oder ein Haus mit einer Stube, in welches ein Wasch und Backhaus eingerichtet ist. B. Au Hostaithen: Ein großer Umfang- worinn ein Rohrbrunn befindlich ist. C. An Gütern: 'Garten «1/4 Mrg.; Aecker Sy Mrg ; Wiesen 26 1/2 Mrg.^; Viehwaiden y Mrg. II. Bey Straßdvrf: Gärten , i/sMrg'.; Aeckcr 36 3/q. Mrg.; Wiesen 27 1/4Mrg.; Ochsen- und Niehwaiden 25 3/4 Mrg. .Die Win-erfelder werden dem Beständcr gehörig bestellt übergeben, die Bestellung der Sommerfelder über hat dersel- be selbst zu besorgen, woben noch bemerkt -wird, daß weder an Früchten., Futter, Stroh, dann Vieh, Schiff und Geschirr noch sonstiger Fahrniß etwas in Bestand übergeben werden kann, sondern daß ein Beständer mit allem Erforderlichen hierunter selbst hinlänglich versehen seyn muß. Die Verpach- tung wird Samstag den 22. Marz, Vormittags ro Uhr, auf dem Wildenhof selbst vorgenommen, Ivo- bey 'aber nur solche Pachts-Liebhaber zugelaffen werden, die sich durch neuerlich gerichtlich ausgestell- te und oberamtlich verisicirte Zcugniße darüber ausweiscn können, daß sie in einem guten Prädikat stehen, des Feldbaues kundig sind, und das zu Leistung einer Caution von wenigstens 1000 fl., sowie zu Bestreitung des Einrichtungs-Aufwandes erforderliche Vermögen besitzen. Den 28. Februar 181-7. Gemeinschafliches Rennt-Amt Adelmannsfelden. Stuttgart. Carl Friederich Berchtold, Gemeiner bei dem Königl. Infanterie Regiment Nro^ >2., ist den 27. d. I. aus der Garnison Hohenasperg desertirt. Es werden deßhald alle Militär -u. Civil'Behörden hierdurch aufgefordert, auf diesen Flüchtling fahnden, ihn auf Betreten arretiren, und entweder an die Unterzeichnete Behörde oder an das Regiments-Commando abticfern zu lassen. Den 4- Marz 1.817. Königl. Stadt-Directiorr. Freud enthalt Aus dem herrschaftlichen Schmidte-Gebäude dahier wurde seit wenigen Tagen entwendet: 1 französisches Thürschloß, 1 deutsches ditto, 6 alte Fensterflügel von verschiedener Größe, 1 ovaler eiserner Ring von einem Ambos -Stvk, ungefähr s5. Pf. schwer; 2 eiserne 8 Fuß lange Stangmi, welche an der Feuer-Esse unter dem Stirn-Stein cingemaucrt waren, miteinander bei 5o. Pf. schwer. Die betreffenden Behörden werden geziemend ersucht, zu Entdekung dieses Diebstahls auf geeignete Weise mitzuwirken, und von jeder etwa gefundenen Spur hieher schleunige Nachricht geben zu wollen. Den 19. Fcbr. 1817. Königl. Staabsamt. Kirchheim an der Teck. Am -3. diß war in Dettingen am Schloßberg ein Mensch von So— 24 Jahren im Alter der sich Johann Heinrich Könngott nannte, und für einen Nürtinger sich «nsgab, drs spat Abends befindlich, und gieng von da weg, angeblich um hieher zu gehen. Nachts aber wurde in Dettingen rin Pferd gestohlen,, und der Verdacht auf diesen angeblichen Konngolt ge- worfen- Dieser Verdacht erbielt auch seine Bestätigung, indem derselbe Pursche das gestohlene Pferd des Morgens nach dem Dic-bstabl auf dem Jahrmarkt in Hohenstaufen feil bot, woselbst er bey Be- merkung 'des auf ihn fallenden Diebstahls Verdachts, ehe die Haft gegen ihn ausgesprochen war, flüch- tig wurde, und das Pferd zurücktief!. Um nun dieses weder seinem wahren Nahmen, noch seiner wahren Heimath nach hier naher bekannten gefährlichem Menschen habhaft zu werden, werden die sämtliche" Polizey-Behörden mit deßen Beschreibung und Kennzeichen hiemit bekannt gemacht, und zrff thätigsicn Spähe gegen ihn aufgefordcrt, auch gebeten, ihn nach der Bcyfahung aufs sicherste zu verwahren und mit stationsweiser bewaffneter Begleitung hieher zu liefern. Er ist etwa 5 Fuß 8 Zoll gros, starken besetzten Körperbaues, hat runde Gesichtsform, gute, gesunde Gesichtsfarbe, gelbbraune Haare, etwas große Nase, gewöhnlichen Mund, volle Wangen, hellblaue Augen, gute Zähne, ge- rade Beine, schwachen Bart, hakte aber den Bart auf der Oberlippe wachsen zu lassen, angefangen. Auf der linken Gesichtsseite neben der Nase hat er eine auffallend sichtbare Blatter Narbe. Scine Kleidung bestand in runden mit Wachstuch überzogenen Hute, dunkelgrünen Klappenfrack von nicht feinem Tuch, der an den Ellenbogen verflossen und überhaupt abgetragen war, schwarz seidene ziem- lich lange Weste, weiß wollenem Ünterleibchcn mit Ermeln, hellblau tuchene langen Hosen, mit weist, metallenen Knöpfen längs der äussern Nath, schwarz seidenem Halstuchc mit roth und gelbem Laufe und Stiefeln. Er zeichnet sich durch keine besondere Mundart aus, sondern scheint der hiesigen Ge- gend anzugehören; seine Handschrift ist gut, und nach der Art derselben möchte er dem Schulfach oder dem Kausmanirsstande" ursprünglich angehört haben; jedoch ist letzteres darum eher zu vermuthen, weil er Fertigkeit in richtiger Ellen-Waaren-Trxation gezeigt hat. Er führt 1 Terzerol mit hölzernen Schäften i porzellanene und 1. hölzerne Tabacks-Pfeife und Landkarte von Württemberg, auch von ihm selbst geschrieben, Lieder,. über Buonaparte und eine Bauern. Hochzeit, bey sich. Den 27. Febr. ,8,7.. Obcramt Krrchheim. Nro. -6. 1817. **7- Königltch-Württembergisches Samstag, i5. Marz. Rechts - Erkenntnisse des König!. Ober-Justiz-Collegiums. 1. ) In der Revisions-Sache erster Instanz zwischen Kaplan Martin zu Berg Kl-, und dern Herrn Fürsten von Metternich, Bell, wurde Kläger mit feinem Anspruch auf 5oo fl. jährlicher Pension zwar abgewiesen, dagegen aber befugt erklärt, dasjenige, was feine Kaplanei weniger ertragt, als seine vormalige -Ochsenhauser Er- conventualen --Pension von 55o fl. , von dein- Hr. Bekl. seit dem 2. Mai 1610 zu fordern. Stuttgart, den 17. Febr. 1817. 2. ) In Sachen der Wittwe des Caftrnen - Schreiners Maier zu Ludwigsburg, emn cur. Lntin , gegen die Masse - CUratel des vermißten Hauptmanns Georg Lud- wig von Hegel aus Stuttgart , Ltin, eine Hauszins-Forderung betreffend, wurde, auf Abschwörung des Erfüllungs-Eides erkannt. Stuttgart,, den 17. Febr. 1817. 3. ) In der Concurs-Sache des vormaligen bei dem Kdnigli Kavallerie-Regiinent' Nro. 4- Jager, Prinz Adam, gestandenen Rittmeisters Adolph von Tungern aus Stok- hvlm wurde das locatorische Erkenntniß ausgesprochen. Stuttgart den 20. Febr. 1817. /,.) Die Klage des Löwenwirths Simon Specht zu Krautheim am Berg, Kl., gegen die K. Seetion der Kron-Domanen' Bekl:, Verleihung der Lehen-Mühle zu Aschhausen detr., wurde als unstatthaft, abgewiesen. Stuttgart den 20. Febru 1817. Straf-Erkenntttlffe des König!. Kriminal-Tribunals in wichtigen Fällen. Vom Menath Februar. Am 1. wurde der zu Rottweil verhaftete Nikolaus Niebel von Horgen , Ober- «mts Rottweil, wegen Münzfälschung , neben dem Ersätze aller Kosten- mit siebenjäh- riger Zuchthausstrafe belegt. Den 3. ist der zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Joh ann Andreas Fischer v. Rekarboihingen, Oberamts kudwigsömg, wegen verübter Diebstahle, neben dem Ersatz?, des noch übrigen Schadens und Bezahlung aller Kosten mit acht- monatlicher Pestungs-Arbeit bestraft worden. Unter dem 6. wurde der zu Hellbronn wegen begangener Tödtung der Walbur- ga Ueber von Herbotsheim in Verhaft und Untersuchung gekommene Conrad Haas von Steinbrük, Oberamts Weinsberg, neben dem Ersatz aller Kosten zu achtjähriger Vestungs-Arbeit verurtheilt. Am 6. ist der zu Ellwangen in Verhaft und Untersuchung gekommene Anton Bohm von Arlesberg, Oberamts Aalen, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung aller Kosten zu vier und emhalbjahriger Zucht- haus-Strafe und nachheriger Einsperrung in ein Arbeitshaus, wenigstens auf ein Jahr verurtheilt worden. Den 12. wurde der zu. Rottenbnrg verhaftete Johann Jakob Hertfelder von Stemenbronnn, Amts-Oberamts Stuttgart, wegen Diebstahls und anderer Vergehen, neben dem Ersätze aller Kosten mit einer achtmonatlichen Vestungs-Arbeit belegt. An demselben Tage ist gegen den zu Mergentheim verhafteten Job. Schumann von Bartenstein, wegen Diebstahls und Wilderer), neben Evnsiskation seines Ge- wehrs, eine zehenmonatliche, und gegen Johann Burkart von Ettenhausen, Oberamts Gerabronn, wegen Theilnahme an dem Diebstahl des elfteren , eine fünfmonatliche Vestungs-Arbeit erkannnt, und rücksichtlich der Kosten und des Schavens das Erfor- derliche verfügt worden. Unter dem iwurde die zu Rottenburg in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Sophie Catharine Ortlieb von Eßlingen, wegen wiederholten Diebstahls und Vagirens, neben dem Ersätze aller Kosten zu fünfmonatlicher Zuchthausstrafe verfällt und" verordnet, daß sie nach deren Erstehung unter genau polizeyliche Aufsicht gestellt werden soll. Am 17. ist der zu Mergentheim verhaftete Georg Frank von Dedendorf, Ober- amts Gaildorf, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersätze aller Kosten, mit fünfmonatlicher Vestmigs-Arbcir bestraft worden- Den 20. wurde der zu Ulm wegen Diebstahls in Verhaft und Untersuchung ge- kommene Ottmar Bachmann von Niederstotzingen, OberamtsAlpek, neben dem Ersatz aller Kosten und des Schavens, mit viermonatlicher Vestungs-Arbeit belegt. Unter dem 22. wurde der zu Mergentheim verhaftete Georg Stumpf von Denf- stetten, Oberamts Crailsheim, wegen Bigamie zu einjähriger, und dessen Mitschul- dige Susann« Barbara Hofmann von da, zu neunmonatlicher Zuchthausstrafe verur- theilt, auch beiden die Zahlung ihrer Arrest-, so wie den Ersatz der Untersuchungs- Kosten zu gleichen Theilen auferlegt. An demselben Tage wurde die zu Göppingen in Verhaft und Untersuchung ge- kommene Anna Maria Mayer von Oberweckerstell, Oberamts Geißlingen, wegen wiederholten Diebstahls, fortgesetzten Coneubinats und Vagabundität, neben dem Ersätze aller Kosten, zu neunmonatlicher Zuchthausstrafe und nachheriger Verwahrung in einem Arbeitshause auf sechs Monate verurtheilt. An demselben Tage ist gegen den zu Eßlingen wegen dritten Diebstahls verhaf- teten Lorenz Wörz von Dietenhofen, Oberamts Ravensburg, neben dem Ersähe aller Kosten eine sechsmonatliche Zuchthaus-Arbeit erkannt, und die nachherige Einsperrung desselben in ein Arbeitshaus wenigstens auf Ein Jahr verfügt worden. An dem nämlichen Tag wurde die zu Eßlingen verhaftete Christine Habler von Stuttgart, wegen wiederholter Kuppelei) neben dem Kosten-Ersatz mit fünfmonatli- cher Zuchthaus-Arbeit belegt, und verfügt,, daß sie nach erstandener Strafe unter ge- naue polizeiliche Aufsicht gestellt werden soll. Den 25. ist der zu Calw in Verhaft und Untersuchung gekommene Fidel Geige von Lüzenhart, Oberamts Horb,^wegen Diebstahls und Fälschung, neben Bezahlung aller Kosten zu fünfmonatlicher Vestungs-Arbeit und nachheriger Einschließung in ein. Arbeitshaus bis zur erprobten Besserung, jedoch wenigstens auf sechs Monate verur- teilt worden. Erkenntnisse des König!. Ehe-Gerichts, D e n A. Marz 1817 wurden geschieden: 1) Johann Maier , Burger und Weber zu Holzheim, Göppinger Oberamts, Kläger, von Anna Maria, gebohrne Henßler von da, Bekl. ex capite quasi desertio- nis unter Vergleichung dev Kosten. 2) Erhard Hauser , Bürger und Wagner zu Flözlingen, Oberamts Rotweil, Kl. von Maria, geborne Maier von da, Bekl., wegen Lebens-Nachstellung unter Ver- urtheilung der Bekl. in die Kosten. 3) wurdf in der EhescheidungS-Klagsache der Christiane Sophie Weigand, geb. Brecht von Dürmenz, Mauibrvnner .-Oberamts, Kl., gegen Carl Weigand, Leder- händler allda Bekl., 6X cap. aäulterii praesumti der Klägerin besserer Beweis auferlegt. S e. Königs. Majestät haben bei der Personal-Organisation der Bau- und Garten-Direction vermöge allerhöchsten Decrers vom 17. v. M- ausser dem als Bau- Cassier beibehaltenen bisherigen Bauverwalter Stockmaier, ^um Sekretär und Registrator, den bisherigen Ezrraprobator H e z e r, und zum Kanzellisten, den seitherigen Maierei-Jnspeetor Schölt gen, ernannt, und die Stelle eines zweyten Hofbaumeisters, dem bisherigen Landbaumeister Klins- ky in Hall, gnädigst übertragen. S e. K ö n i g l. Majestät haben vermög Rescripts vom 7. Marz den Candi- daten der Forst-Wissenschaft von Schiller, Sohn des verstorbenen Hofraths von Schiller in Weimar, zum Referendär bei der Section der Kronforste gnädigst zu er- nennen geruht. S e. Königs. Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 2. dieses den bey der König!.. Militar-Rechnungs-Kammer bisher angestellten Revisions-Assistenten M e r zum Eanzellisten bey der Königs. Hof- und Domainen-Kammer gnädigst er- nannt. Se. Koni gl. .Majestät haben durch Rescript vom 5. dieses Monats den Geburtshelfer Sturm zu Blaubeuren zum Oberamts-Wundarzt daselbst. und durch Aestript vom 7. d. M. den Wundarzt M a c h a u e r von Rottweil zum DberamtsEuttdarzt-zu Tuttlingen ernannt. S e- K ö n i g l. Majestät haben vermöge Restripts vom 12. Mar; das erle- digte -Oberzollamt Balingen dem Oberumgelder S t e i m l e daselbst neben feiner bis, -herigen Stelle gnädigst zu übertragen geruht. S e- -K ö n i g l. Majestät haben vermöge höchsten Restripts vom 9. d. M. dre erledigte Pfarrey Hohengehren, Diözese Schorndorf, dem Pfarrer E-hmann zu lLpstngen, Diözese Urach, zu übertragen geruht. Reichen buch bei Baknang. Da Se. K ö n i g l. M a j e st ä t gnädigst genehmigt haben, daß die Schafheerden der Ober ^Finanz-Kammer auf eine Mu-- Perschaferei beschrankt, und die übrigen Schafe Vorzugs noeise an Jnnländer ver> kauft werden.; so sind von der Rudersberger Schäferei 62 Widder , 400 Mutterschafe mit 355 Lämmern, 228 Zeitschafe, i32 Kalberjahrlinge, -20 alte Hammel, 188 Zeithammel, und 98 Jahrlingshammel: zusammen »733 Stück, zum Verkauf ausge- sttzt worden. Diese Thiere sind alle feinwollig, spanischer Stammart, und in voll-- Kommen gesundem Zustande. Der Verkauf in kleineren Partien zu 10 Stück wird Montag den 3r. März d. I. und den folgenden Tag Vormittags ans den Schaf- stallungen zu Reichenbach unweit Baknang durch Versteigerung in der Maase statt Anden, daß die Waare ohne Vorbehalt weiterer Verkaufs-Genehmigung gegen baare Zahlung sogleich übernommen werden kann. Auch werden bey dieser Gelegenheit die von dem Schäferei - Institut bisher benutzten Alpwaiden der Commun Machtolsheim zu 55o Stück, und Merklingen mit einem Theil des sogenannten Ritterstalls zu 90« Stück Schufen für den nächsten Sonnner den Meistbietenden in Nachpacht gegeben werden. Stuttgart, den 4- Marz 1817. Sektion der Krondomanen. Monrrpos. Se. Königl. Majeslät haben die Aushebung der bisherigen Jmmediat-Schä- fervi und den Verkauf der Heerde an Jnnländische Schaafhatter gnädigst besohlen. Diese Heerve ist seit mehreren Jahren durch den Ankauf der feinsten spanischen Widder und Mutter-Schaafe auf einen sehr veredelten Zustand gebracht worden, und bestehet in 94Widder, 887 Stück Mutter-Schaa- ken mit mehr als 700 Lämmern, 35s Stück Zeik-Schaafcn, 249 Stück Kalber-Jahrlingen, 266 Stück alten Hammeln, 3i3 Stück Zeit-Hammeln und 290 Stück Jährlings-Hammeln, zusammen in 2401 Stück. Zum Verkauf dieser Heerden ist Mittwoch der 26., Donnerstag der 27. und in s» weit man damit mchtzu Stande kommen.sollte, Freitag der 28. des nächstkommenden MonatS März anbcraumt, und werden die Kavfsliebhaber hierdurch eingeladen, sich an gedachten Tagen fedeS- mal Morgens 9 Uhr in Monrepos einzusinden, und der Aufstreicks-Verhandlung anzuwohnen, wobei noch angcsügt wird, daß die Ratifikation des Verkaufs unmittelbar nach der Versteigerung werde be- kannt gemacht werden. Stuttgart, den 2Z. Februar 1817. Königl. Hof- und Domainen-Kammer. Gros Sajch sen h eim. Die Herrschaftliche bisher von den Königl. Jmmediatheerden beschla- gene Schaaf-Waide zu Gros-Sachsenheim, Untermberg und Metterzimmern, die 7»» Stücke ertragt 121 ) und zu welcher neben dem Schaafhaus, genügsamen Stallungen und HeuWvben, auch einem hinter dem Schaafhaus liegenden Küchen-Garten von 1/2 Vrt. in der Stadt Gros Sachsenheim, noch 27 Mrg. 2 Skt. 16 Ruthen Wiesen auf Gros Gachsenheimer und Untermbcrger Markung gehören, wird auf die 3 Jahre vom >. Apr. 18,7. bis dahin 1820. am Montag den 17- Marz dieses Jahrs Vor- mittags io Uhr, in Gros Sachsenhrim auf dem RathhauS in öffentlichem Aufstreich an den Meist- bietenden verliehen werden. Zum Aufstreich werden übrigens nur solche Liebhaber zugelassen, die sieb mit Meister- ober Concessions-Bncfen und magistratischen oberamtlich gesiegelten Zcugnißen über ihr Vermögen und daß sie hinlängliche Cautlon zu leisten iiu Stande seyen, ausweisen können. Den 23. Febr. 1817. Königl. Cameral-Amt. Ehingen an der Donau. Mit Verleihung nachstehender Schaafwaiden wird ein wiederholter Versuch gemacht, trügt; mi Sckaafwaid ,.. .... gen zu 1S0 @tuc?, uud der Commun Oepsingcn, wo 1Z2 Stück aufgeschlagen werden können. Diele Schaafwaiden sind alle sehr trocken, und. vortheilhaft für das Schaafvieh gelegen. Die Verhandlung geht am Donnerstag den 27. Merz dahier auf dem Rathhaus vor, wo die Pachtliebhaber sich bis in der Früh um 9 Uhr nnzusinden haben. Den S. Merz 18.7. K. Obecamt. Gmund. Die Tommerschafwaide zuWisgoldingen, welche St.Schafe ertragt, wird' Dienstag den 18. d. M. auf fernere 3 Jahre verliehen werden. Die etwaigen Liebhaber wollen gedachten Tag? Morgens 10 Uhr , versehen mit oberamtlich gesiegelten Zeugnissen über Prädikat und Vermögen, in hiesiger Oberamts-Kanzlei sich einsinden. Den 2. März <8*7. K. Oberamt. M u r r ha r d. Das Recht zu fischen und zu krebsen in den herrschaftlichen Fischwaffern des Ca- meral-Distrikls dahier, in der Murr, der Mohr., Frchn-, Wied-, Flies, und Wiesenbach, der Fvrns- bach, Stöckenbach, Beutclsbach, Slltdach, Siezelsbach, Michelbach, Neustrtkenbach, Mcttelbach, Klin- gcnbach, Trauhenbach, Hirschbach, Harrback, Lchr-isirwucioau, uuv arryr-aui, uh,* «„f Genehmigung Donnerstags den 20. Merz d. I. im Aufstrcich an den Meistbietenden verpachtet; die Pachllicbhaber werden daher zu dieser Lkrhandlung jenen Tags morgens ro Uhr in die Cameral- Amtsstube eingcladen. Den 6. Merz 1817. K, CamerabVerwaltung. Rothen Münster. Die herrschaslliche Domäne zu Hausen ob Rothweil, welche neben hin- länglichen Wohn« und Oekonomie-Gebäuden an Gärten » Mrg. anderthalb Vrtl.; Wiesen 21 Mrg. dritthalb Vrtl); Aeckcrn in 3 Zrllgen >53 Morge» enthält, wird am Donnerstag den 27. d. I. auf fernere y Jahre, nemlich vom 12. Mai 1817 bis dahin »62b, an den M «Mietenden vcrpachtctwerden. Die Pacht-Liebhaber werden nun zu dieser Verhandlung, welche Morgens 8 Uhr in der Maierei-Wohnung zu Hausen vor sich gehen wird, mit der Bemerkung eingcladen, daß nur solche, welche sich über ihre Kenntnisse im Feld-Bau, untadclhaste Aufführung und über ein sckuldenfrci-S Vermögen von wenig- stens 3,6o« fl. mit oberamllich gesiegelten Zeugnissen ausweisen können, zum Aufstreich zugelaffrn werden. Den 3. März 1817. ^ _ Königl. Landvogtei-Stcuer-Amt am obern Neckar und Kameral-Amt Rothen-Munster. Ehingen. Auf allerhöchsten Besch! soll das herrschaftliche Jägerhaus zu Enahofen im öffent- lichen Ausstreich an den Meistbietenden verkauft werden, wozu von der Unterzeichneten Stelle Donners- tag der >0. April d. I. bestimmt ist, an welchem Tage die Liebhaber Vormittags >o Uhr in diesem Jägerhaus mit obrigkeitlichen Vermögens-Zeugnissen erscheinen, und die Verkaufs-Bedingungen ver- nehmen können. Dieselben können das Haus und Scheuer unter einem Dach, welches zur ebenen Erde einen Pferd - und Rindviehstall mit einem Gcheuren-Thenn, im 2ten Stock eine Wohnstube nebst 2 Kammern und einer Küchen, und oben unter dem Dachwerk eine kleine heizbare Stube mit Kuchen und 2 Frucktkammcm hat, nebst einem abgesonderten Wasch- und Backhaus, mit einem .. Schweinstall dabcy, lammt einem kleinen Hanf- und Grasgarten bei der Behausung, täglich in Au- genschein nehmen. Den 5. Merz 1817. &. Camcral-Amt. Gotteszell. Bei der Unterzeichneten Beamtrtzrg werden an den hienach bestimmten Tage» fol-' 12 2 zende, in dm, Rrchnungslauf von Georgn i6^ erforderliche Naturalien- uitb Materialien-Aeferung»» wieder im öffentlichen Abstrcich vcrakkordirt werden, und zwar: Donnerstag den 20. dieß Vormittags q Uhr, die Holz-, Nachmittags 2 Uhr, die Lichter- und Saifen-Lieferung, Freitags, den 21. dieß Dormtttags 9 Uhr die Repsöl-Lieferung, und Samstags den 22, Vormittags q Uhr die Leinwand- Lieferung. Die Akkörds-Licbhaber "werden nun hiermit eingeladen, an diesen Tagen zur bestimmten Stunde mit obrigkeittichen Vermögens-Zeugnissen versehen, auf dem Pflegamtszimmcr bei der Ver- handlung sich ei'nzüsinden, wobei sie sodann das Weitere vernehmen werden. Den 1. Merz 1817, König!. Zuchtbaus-Pflegamt. Sp mich in gen. Die Lieferung von 5 1/2 Centner Salpeter an das Konigl. Arsenal inLudwigs- .burg, welche das Oberamt Spaichingen zu leisten hat, wird am Donnerstag den 20. Marz d. I. Vormittags 6 Uhr, auf dem hiesigen Rathhause im Abstreich verakkordirt werden, und wird hiebei be- merkt, daß von denjenigen, welche über 6 Stunden von hier entfernt sind, zu Ersparung der Kosten die dießsallsigcn billigen Offerte deiObcramt schriftlich angenommen werden; sodann wird für die hie- nach benannten Gemeinden das ihnen znstehende Recht des Salpetergradens an folgenden Tagen, und ebenfalls ans dem hiesigen Rathhause im Aufstreiche verpachtet werden. Am Donnerstag den 20. Merz 1817 Morgens 9 Uhr von: Spaichingen, Aichshcim, Balgheim, Dürdheim, Denkingen, Fritt- Üngcn, Haussen am Thann, Schörzingen und Weilen unter den Rinnen. Am Freitag den 2». d. M. Morgens 8 Uhr, von: Döttingen, Bcbsheim, Dörmeltingen, Deilingen, Dötternbauscn, Egesheim, Eoßheim, Königsheim, Mahlstetten, Rusplingen, Obernheim, Ratshausen, Reichenvüch und Wehin- gen. Dieß wird nun mit dem Anfügcn öffentlich bekannt gemacht, .daß sich die Liebhaber um die bestimmte Zeit auf hiesigem Nachhause einsindcn können. Den » Marz ,8,7. K- Obcramts Verweserey Svaichingen. Zwiefalten. In Gemäßheit hohen Dekrets vom 26. Fcbr. 1/5. soll eine Verleihung der 3 herrschaftlichen Mahlmühlcn zu Zwiefalten vorgenommen werden. Die Pacht-Objekte begreifen m-sich: l) die PsistermübIe. aagi von Stein aufgebauk, mit 1 Gerb- und 4 Mahlgängen, eingerichteter «-„r-uung, Fruchtvoden, Stauungen w.; wozu 6 Morgen Wiesen und I Gärtchen gehören. Eingebannt sind mit Mahlen und Gerben die Orte Huldstitten, Sonderbuch, Geißingen, Gaumigen, Gosscuzugen, Ohnhilben und die Zwiefaltcr Maierev. 2) Die mittlere Mühle, ganz von Stein erbaut, mit , Gerb- und 4.Mahlgängen, Wohnung, Fruchtböden, Stallungen re.; wozu 4 Morgen i i/a Bxtl. 10 i/4 Ruth. Wirsen, und 112 Ruthen Garten gehören. Eingebannt sind die Orte: Dürrenchaldsietttn, Upflamör, Mörßingen, Hochberg und Baach. 3) Die ausser« Mühle, ganz vou Stein gebaut, mit 1 Gerb- und 4 Mahlgängen, Wohnung, Böden, Stallungen ic.; wozu 6 Morgen 14 Ruth. Wiesen gehören; Eingebannt sind die Orte: Attenhofen, Daugendors, Backingen und Zell. Sawmtliche Gebäude und Werker befinden sich in einem guten Zustande, und die nöthige Mühlgcrathschasten, auch sonstige Fahrniß, werden mit in den Pacht gegeben z nebst dem erhalt jeder Besiander noch sonstige Emolumente an Stroh rc. vom Kameralamte. Der alte Pacht endigt sich bei den ersten 2 Mühlen mit dem Oct. -817; der neue Bestand ist auf 12Jahre festgesetzt. Die Verhandlung geht Mittwochs den s3. April Vormittags 9 Uhr im Eameralanttlichcn Geschäftszim- mer vor sich, und es haben die Liebhaber gerichtliche, vberamtlich verificirtc Zeugnisse über Prädikat und Vermögen beizubringcn, wobei noch besonders bemerkt wird, daß nur Jnnläuder zugelassen wer- den, und jeder Pachter ein« Kaution einzulegen habe, die um die Hälfte größer seyn must, als das «injährige Beflandgeld. Drn 8. Merz 18,7. K. Kameral-Amt. Steinhenn an der Murr. Bei dem hiesigen Kameral-Amt ist ein Quantum Heu und Oehmd zu verkaufen. Den 10. Merz 1817. Kameralamt Stcinheim an der Murr. Stuttgart, Plieningen. Der Desertirte und auf den General-Pardon sich eingestellte Sol- dat Georg Seidel, von Plieningen, hat sich auf das Neue aus seiner, Garnison entfernt. Die Mi- litar-und Eivil-Behörden werden daher ersu-cht, auf denselben fahnden» ihn auf Betreten arretiren, und hieher einliestrv zu lassen. Leu 23. Febr. i8»7. König!. AmtS-Oberamt. u5 Göppingen. Der nnlangst auf General-Pardon MÜckgekommene und beim Kbnial. Regi- ment Nro. ,o. öcichte-Jnfantcrie, eingekheilte Soldat Taver Fakler von Krummwalden, ist in der Nacht vom i8. auf den iy. diß in der Garnison Heilbronn zum 4. inal desertirt. Die König!. Behörde» werden daher geziemend erstickt, auf diesen Deserteur fahnden, und ihn im Betrettüugsfall wohlver- wahrt zu Obcramt hicher einlicfern zu lassen. Den 27. Febr. 1817. König!. Oberamt. Ravensburg. Der bei dem Königl. Infanterie-Regiment Nro. 7. gestandene Quartier-Mei- ster Ludwig Frischknecht von hier, ist kürzttch aus der Garnison lllm desertirt. Sämtliche Oberäwtee u>^ Polizei-Behörden werden andurch geziemendst ersucht, auf denselben genau fahnden, und ihn im Ketretungsfall entweder an unterzeichnekes Oberamt oder an das Rcgimeut-Commando in Ulm einlie-- fern lassen. Den 22. Febr. 1817. König!. Obcramt. Spaichingen. Mathaus Meser von Dbernheim, als Feldwebel bey dem Köiügl. Infanterie- Regiment Nro. 3. eiiigetheilt, ist am 4. d. M. aus der Garnison Wciss-nburg im Elsaß desertirt. CS werden daher alle jene (Zivil- und Militär-Behörden in deren Beruf die ankragende Spähe ein- schlägt, ersucht, nach dem. Entlauster zu forschen, und ihn im Vctrettungs-Falle entweder an daS Regimcnts-Commando oder sicher hleher begleitet cinliefcrn-zu lassen. Den 20. Febr. >8«7- , König!. Obcramts -Bcrwcscrey. Urach. Simon Fischer von Zainrngen, welcher vor ungefähr ,« Fahren von dem Leichten-Jnfan- rie-Regiment desertirte, ist auf den unterm 17. Nov. vorigen Jahrs ausgeschriebenen Gcncral.Pardon bei dem Schultheißenamt Zainingen unter dem Vorwand erschienen, sich bei seinem Regiment in Heilbronn stellen zu wollen. Anstatt nun aber dieses zu tb-in, entfernte sich derselbe wiederum, und schwärmt jezt liederlicherweise herum und hatte schon von mehreren Personen Geld .entlehnt. Es wird daher jedermann vor demselben gewarnt, und alle Hoch-und Wohllödliche-Behörden geziemendst ersucht, denselben aus Betreten arrckiren, und wohlverwahrt hieher einliefcrn zu lassen. Signalement. Der- selbe ist 5' 5" gros, untersetzter Statur, hat schwarze Augen, schwarze Haare, einen starken Bakea- bart, schwärzliche Gesichtsfarbe, bekleidet war derselbe mit einem runden Hut, einen gpaucn Ueber« rock, schwarz seidenes Halstuch, eine grüne kottonene Weste, schwarze lederne Hosen und Stiefel. Den 20. Febr. 18*7. " König!. Oberamt. Waiblingen. Der, unter dem Infanterie-Regiment Nro. io., gestandene Gemeine Friedrich Pfund von hier, ist am >2. Januar d. I. aus seiner Garnison Heilbronn desertirt. Es wird gebeten, auf diesen Deserteur fahnden und denselben auf Betreten wohl verwahrt hierher liefern zu lassen. Den l>. Marz -8'7- K. Oberamt. Kann statt. Es ist hier ein silbernes Bnchschen und ein silberner Eßlöffel niedergclcgt, welche beide Gegenstände gestohlenes Gut zu seyn scheinen. Wer sich nun als rechtmäßiger Eigenthümer hiezu legitimiren kann, wolle sich innerhalb vier Wochen a dato bei Unterzeichneter Stelle melden. Nach Werfluß dieser Zeit werden keine Reklamationen mehr angenommen. Den 4. Merz 1817. _ c K. Oberamt. Ebingen. Am 16. dieses, Abends, sind dem Burger und Rothgerber Andreas Kn'mmel, von Ebingen aus dem Zieyloch in seiner Werkstatt folgende Haute und Felle entwendet worden. 25 Stück rohroth ausgegcrbte Kalbfelle, 4 Stück ditto Schaffelle, 1 Stück ditto Schweinhaut, eine 8 Lag im Zichloch gelegene Schmalhaut. Diese Maaren sind bcwndcrs daran kenntlich, daß bey sämtlichen Häuten das Gewicht derselben im Schwänze, mit Baurcnzahlen eingcstocheu, ersichtlich ist. Alle hoch- und wohlöbl. Obrigkeiten werden daher ersucht, zu Entdekung dieses Diebstahls geneigtest bebülflick zu sch», und zu diesem Ende auf die etwaigen Verkäufer genaues Augenmerk richten zu lassen Bah- liugen, dm 23. Febr. 18.7. König!. Oberamt. Lu bin gen. Da der ledige Johann Georg Wandel, B-ckenknecht von Rommelsbach, hiesigen Oberamts, dessen Signalement unten angemerkt ist, eines verübt gewordenen Berbrechciis höchst ver- dächtig ist, so werden alle respectwe hoch- und wohUöbl. Justiz- und PolizcysteUc« ersuch/, auf denselben 124 jtt fafmbeny ihn auf Betreten handvest zu machen, und wohl verwahrt'an'das hiesige Oberamt ünsliefern zu lass-n. Signalement: Wandel ist 2y Jahre alt, ungefähr 5 Fuß 6 Zoll groß, starker unter- setzter Statur, hat vollkommenes aber bleiches Angesicht, blonde etwas krause Haare, blaue Augen, dicke furze Nase^ mittelmäßig großen Mund, aufgeworfene Uppen, gute Zahne und etwas krumm^gebo- gene Füße. Cr war 'vorletztmals bekleidet, mit einem runden Huth, rothgcdupstem Halstuch, 'rother Casimir-Weste, dunkelgrau tuchenem Ueberrocke, grauen Manchester-Hofen, und Schuhen, bald mit Schnallen, bald mit Bandeln zugemacht. Den 24. Fcbr. 1817. K Oberamt. Wiblingen. Der hiernach signalisirte Purflb. Johann Schcnzinger, von Schwcndi, d'iffeitigen Oberamts, hat sich unlängst eines Kirchenraubs zu Schönebürg, diffeikigen Oberamks, schuldig gemacht, und ist vor seiner Habhaftwerdung entflohen. Sämmtliche Justiz- und Polizei-Behörden werden ge- ziemend ersucht, auf diesen P urschen, dessen Signalement hier bei'gefügt ist, aber nicht näher angege- ben werden kann, fahnden, auf Betreten arrctlren und wohlverwahrt hierher cinliefern lassen. 'Den 26. Fcbr.. 1817. Signalement: Johann Schenziuaer, aus Schwcndi gebürtig, ist rr> Jahre alt, mittlerer Größe, hat braune Haare, bei fernem Entweichen war er bekleidet mit einer weißen baumwollenen Kappe, blaugestreifke Weste, weiß zwilchene Mützen, dergleichen lange Beinkleider und Stiesel. - K- Oberamt. LLibli n gen. Am 9. Jan. d.. I- wurde dem Johann 2Cutenrtct und Georg Sponn, beide von Dberholzhcim, disseitigcn Oberamts, gewaltsam eingebrochen, und crstcrcm aus seiner Truche 5o fl., welche Summe in einem weißen ledernen Beutel, beisammen war, und theils aus Kronenthalern, Iheils aus 24 Kreuzerstückcn bestand: letzterem aber folgende Effekten entwendet, als: 2 Pelzkappen, , im Werth 1 fl. 62 kr., 2 Schnupftücher 1■ fl., wovon eines roth und das andre weiß und blau ge- streift ist; ferner 1 Hammer 24 kr.; ein Feuerzeug 6 kr. und an Geld 10 kr., zusammen 3 fl. 32 kr. Sämmtliche Justiz- und Polizei-Behörden werden ersucht, auf den unbekannten Dieb sowohl, als auf die gestohlene Effekten fahnden, und ersten; im Bctrctunzssall arretiren, und wohlverwahrt hierher »rnliefern zu lassen. Am ». Merz 1817. _ K. Oberamt. Heilbronn. Am 5. dieses Monats, Vormittags, wurde in dem bei Groß-Gartach befindlichen, »on Schwaigern und Klein-Gartach herfließend-n Bach,, der Leichnam eines vollkommen ausgetragcncn, neugeborenen Kindes, weiblichen Geschlechts, vorgesunden, der schon stark in Fanlniß übergceangen war, und an-welchem die Nabelschnur imunterbunden berabhing. Dieser ein vorangcgangenes'Ver- brechen-bezeichnende Vorfall wird mir der Aufforderung bekannt gemacht, daß die hier oder da schon bekannten oder bekannt werdenden, zur Entdeckung führenden, Spuren zur schleunigen Anzeige bei hie- sigem Oberamt gebracht-werden möchten. Den y. Merz 18,7. ^ ^ K. Oberamt. Hcilbronn. Auf gemachte Anzeige des hiesigen Bäcker-Meisters Ricker, daß eine ihm unbe- kannte Wribs-Perfon, welche im. Lande herumziche, sich für seine Tochter ausgebe und unter dem Ramen, Heinrike Liiekcr, Betrügereien verübe , sieht man sich veranlaßt, öffentliche Keirntmß davon zu geben. Den i3. Fcbr. 18.7. Königl. Oberamt. Tübingen. Da auch in dem hiesigen Oberamt die Anordnung getroffen worden ist, daß jeder Ort seine Arme zu unterhalten habe, und dadurch aller Haus- und Gaffenbcttel abgestellt ist, so wird solches zur allgemeinen Kenntniß gebracht, und dabei angesügt, daß alle fremde Bettler, welche sich rm hiesigen.Oberamt anihaltcn, auf Kosten desjenigen Orts, wo sie zu Hause sind,, zurück transpor- rirt werden. Eben so werden sämmtliche hohe und niedere amtliche Stellen geziemend ersucht, alle diejenige Bettler, welche aus dem hiesigen Oberamt sind, in ihr Heimwescn transportiren zu lassen. Den Z. März 1817- K. Oberamt. Marbach. In dem Ort Gronau sind einige Kinder, von den natürlichen Blattern befallen wor- den, welches zu Beobachtung, der nöthigen Vorsicht allgemein, bekannt gemacht wird. Den 1. Merz ,8^7. Oberamt. Wiesen steig. Jll der Unter-Amtsstadt Wiescnsteig sind die natürlichen Kinderblattern ausge- drochen, welches hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, damit jedermann diejenige Hauser meide, in welchem sich Blatternkranke befinden.. Den 8.. Merz »8>7, K.. Oberamt Geislingen. Nro. »7. 1817. Königlich-WürtteckbergWes- »SZ Staats-und Rcgttr«ng§-Bl«tl. Mittwoch, -9. Mar> Eingabe der Stänbe-Versammlung, die Anwesenheit der Geheimen Rath« bey den ständischen Be»-- handlungen betr. vom i5. Merz 1817,, Eure Konigr. Majestät haben bei Eröffnung der gegenwärtigen kandstäy- dischen Sitzungen in der Rede vom Throne die Form der Verhandlungen als den ersten Geschäfts-Gegenstand zu bezeichnen geruhet, und Ihre treugehorsamsten Etände haben nicht verfehlt, vor allem andern auf die Berathung derselben mit den Gehei- men Rathen einzugehen. Wir giengen dabei von der Neberzeugunff aus, Last nach Allerhöchst Dero Ge- sinnung die, diesen Punkt betreffenden, Paragraphen des Verfassungs-Entwurfs hjs dahin ausgesetzt bleiben müßten, wo nach det -Ordnung der Berathungen die Reihe sie treffen würde, und gegenwärtig darüber nur.für die Dauer der Unterhandlungen zu bestimmen sey. Nach pflichtmäßiger reifer Erwägung dessen, was hierüber in Vortrag kam, säumen wir nun auch nicht, die Resultate derselben allerünterthänigst vorzulegen. 1 - :.Y;l" Ht. ‘-:yi :.:u lgsu rh,.;. Wie ohnehin keinem Zweifel unterliegt, daß Königlichen Rathey, die. auf. Al- lerhöchsten "Speeiäl-Befehk der Stände-Versammlung stine Er.öffnustg ödet Pro- posttion zu machen hatten , der Zutritt zu derselben jederzeit offen steht , -fff kann es uns auch nicht anders als sehr erwünscht sehn, durch die gemeinschaftliche Mündliche Berathung des Verfassungs-Entwurfes mit Eurer Königlichen Majestät Geheimen Rathen A l l e r h ö ch st D e r 0 Absichten ehrerbietigst zu entsprechen. Fm> den dieselben zur Erleichterung der Geschäfte zweckmäßig, Vorstände oder Räche mit i» die Versan^nlung zu bringen , so ist dabei ebenfalls. Kein:Bedenken. Hingegen halten wir derSrreWststgsdLs''ganwmMaftllchstwZweckkö und der Erhaltung des wah- ren politischen Verhältnisses zwischen Regierung und Ständen für angemessen, daß weder solche weiter beigezogene Staats-Diener für sich selbst an den Berathungen du rekt Antheil yehinen, noch auch ohne die Gegenwart der Minister und Geheimen- Rarhe blos an deren Stelle abgeordnet werden- - Gegen die Anwesenheit der Gehermen-RaLhe beim Ablegen der Stimmen haben sich, aus der sorgfältigen Erwägung der Pflichten eines Volks-Vertreters, einige nicht unerhebliche BedenklichFeiten entwickelt,;. doch sind auch diese dem innern Drange gewichen, durch die Annäherung an die Ideen Eurer Königlichen Majestät den Ausdruck vertrauensvoller Ehrfurcht möglichst zu erhöhen. Indem aber die Stände in dem allerwichtigsten Moment eine Bahn verlassen, die in Verhandlungen zwischen Herrn und Land Jahrhunderte hindurch für die ein- zig richtige gegolten,.hat ,. und,..Er mene noch urrver, uchte becrecen, können sie die Verantwortung nicht übersehen, mit der sie dadurch gegen das ganze Vaterland sich beladen,, und sie müssen dringend .wünschen, mit dem Eintritt in dieselbe zugleich auch das Volk zum Zeugen ihres Benehmens zu haben. Höchst erfreulich und beruhigend ist es für uns, auch in diesem Wunsche mit den eigenen Gesinnungen Eurer K b- n r g l. M a j e st ä t zusammen zu treffen , als W e l.ch e für die Leffentlichkeit der ständischen Verhandlungen ft: dem Perfaffuugs-Entwurfe selbst Sich bereits ausge- sprochen haben- >; : '.' • Uttbermögend', unsere Unker/)andlüngen mit den Geheimen Rathen von dem Zu- tritt des Volkes zu denselben getrennt zu denken, finden wir in Ansehung des lezie- ren uns einstweilen beruMgt, durch die...Klaubm-ürdige Nachricht, daß Eure Maje- stät die huldvolle Bereitüutttzglwit fihpü,ausg,edrückt hätten, uns ohne Aufschub ein dazu geeiguhtes Lokal anzuwesten, gm welche Mnafie-wie hiemitin Unrerthänigkeit bitten- Nachdem über alle diese. Gegenstaiche. die Geheimen-Rathe E« r e t M aj estat, in der darüber .mit. ahnest gepsto.genen-B.Ll-achung zustimmend, auch sonst über die Ordnung des Verfahrens befriedigend'sich geäußert haben , bleibt uns ein einziger Punkt noch übrig, über den wir.mit ihnen uns nicht vereinigen konnten. Es ist leicht übzusehen, .daß möglicherweise Falle erntreten könnten , wo wir aus den rechtlichstev. und'tnftigsten'sGrünpeü,.wüirschen müßten, über die öffentlichen An- gelegenheiten i ausnahmsweise ohne Gegenwart der Gche.lmen Rathezu, verhandeln;. der nächste dieser denkbaren Falle wäre der, Daß wir zu einer Beschwerde über diese Staats-Beamten selhst/Ursa^eszu Haben iHlgschtem Sie selbst wenden, neben der Besorgniß, daß die Ausnahme zur Regel 'werden möchte, "vorzüglich däHegess ein: das Verlangen, sie von den ständischen Sitzungenauszuschliessen, würde ein, mit den Unterhandlungen unverträgliches, Zeichen voch Mißtrauen seyn; nnd^sie stellen darneben die Behauptung auf> das Recht ihres Zutritts zu allen ständischen Bitzungen sey schon in dem Verfassungs-Entwurf vomir8»i5 begründet, als einer in Begehung auf die Form der Verhandlungen von desi/Hständen -für verbindend erkannten Urkunde. nt i '>' Wie aber diese Behauptung in dem Gutachten unseres Committee vom 9. Marz in Gegenwart der Geheimen-Räthe von mehreren Seiten beleuchtet, und nach unse- rer Ueberzeugung mit Gründen widerlegt worden, ist, welche hier zu wiederholen über- flüssig seyn möchte, so glauben wir, in voller Alterkennung, Laß wechselseitiges. Ver- trauen erstes,Erforderuiß glücklicher Unterhandlungen sey,. dieses von unserer Seite bisher erprobt, und den Verdacht eines unHebührltchen Mißtrauens nicht verdient zu haben.. ''V- • - Als die Versammlung vor zwey Jahren an dem heutigen Tage eröffnet wurde, - befanden sich in derselben mehrere von dein hoch-seligen König ernannte Mitgliedes, die nicht nur in seinen Diensten standen, sondern auch notorisch durch die Bande des Vertrauens und der Dankbarkeit seinem besoudererr Interesse so entschieden verpflichtet seyn mußten, daß die Stande wenigstens zu entschuldigen gewesen- wären, wenn sie über die Theilnahme derselben an einem mit dem Rcgenteil zu schließenden Vertrag Bedenklichkeiten gefaßt hätten. Solchen Raum zu geben, hat aber das Vertrauen zu der Regierung und zu ihrer Sache ihnen iiie vcrstattst; und noch viel weiter sind sie, ungeachtet sie sich zum Theil noch in dein nämlichen Falle befinden, gegenwärtig, davon entfernt , wo eine so..glückliche Consteiiation nnsercs vaterländischen Himmels das allgemeine Vertrauen neu belebt,. ;; , - l ^. >i Jene Besorgniß, daß die von den Ständen angesprochene Ausnahme zur Rege/, und unter dem Vorwand .derselben, die Theilnahme der'Königs. Geheimen Rathe an den ständischen Verhandlungen vermindert oder gar ausgeschlossen werden möchte, hebt sich ahne Zweifel, ganz durch-die Betrachtung, baß zwar eine Theilnahme der Minister an den Verhandlungen, in den sogenannten geheimen Sizungen, ohne Zu- tritt des Volkes — aber nie der Zutritt, drs Vvlßes ohne Theilnahme der Minister zu denken ist. Wenn unter dieser nochwendigen Vorausfeziing die Schände auch nur einigen Anlaß zu dem Argwohn geben könnten, daß sie das Recht zu geschlossenen Sizungen über die dazu geeignetenNothfälle, hinaus ausdehnten, so würden sie nicht nur das Mißtrauen der Regierung, sondern weit mehr noch des Volkes erregen, welches jederzeit dem Argwohn zugänglicher ist,, und eifersüchtiger über- -seine Rechte wacht, — hier.unstreitig mit Grund,, weil die Beschlüsse der Stände-Versammlnng wohl dem Volke, sticht aber' der' Regierung Verbindlichkeiten auflsgen. In diesem Falle wären die Stägde. mvrnichtet; denn'./wie könnte eine Stände-JZersaminlung be- stehen, welche die Regierung und das Volk zugleich gegen sich hätte!- Die Befngniß, welche wir hier ehrerbietigst zu behaupten durch unsere Wichten gufgefordert sind, nachdem sie einmal in Frage gekommen, ist überhaupt so geartet, daß sie gegen die angeführten Einwendungen, so wie gegen andere dagegen vorge- brachte von der Geschäfts-Behandlung abgeleitete Gründe, unseres bescheidenen Er- achtens, nicht vertheidigt zu werden braucht. Dis Regierungs-Individuen sind keine Bestand-Theile der Staude-Versammlung;-vielmehr bildet diese ein geschlossenes Gan-- zes, das, ohne seine Eigenthümlichkeit zu verlieren, nichts fremdes in sich aufnehme» kann, als soweit Gründe und Zwecke dafür nachzuweisen sind. Nicht zu gedenken, daß ein so zahlreicher Körper, zusammengesezt aus reifen Männern der verschieden- sten Klassen und Stände keine Besorgniß erregen ffltfit, so lange er in seiner gesez- massigen Form erscheint; so hat doch jeder einzelne Bürger das Recht, hei einem un- gewöhnlichen Vorfälle-seine Thüre zu schliessen, und sich mit den Seinigen vertrau- lich zu besprechen ; — wie sollte dieses Recht einer rechtlich bestehenden, vollständig orga- nisirten, Volk-Vertretung abzusprechen seyn! Sie könnte es nicht aufgeben, ohne stillschweigend einzuraumen, daß sie einer selbstständigen Existenz unfähig oder un- würdig sey; welches Zugestandniß sie in Wahrheit mit ihrem Beruf in Widerspruch sehen, und ihr das Zutrauen des Volkes entziehen müßte. Eine Verfassung, die bey einer solchen Herabwürdigung und Beschränkung des einen vertragenden Theiles zu Stande käme, könnte wohl nicht so allgemein, als vsr- züglich der unsterbliche Ruhm Eurer Majestät es fordert, für ein rvines Werk der Freiheit und Besonnenheit gehalten werden. Diese Gründe sind es vor andern, aus welchen Eurer Majestät treugehorr samste Stande für die Dauer der Unterhandlungen um huldreichste Anerkennung dieses Rechtes unterthanigst bitten müssen, indem sie zugleich-z-uin Beweis ihrer de, votesten Gesinnungen ihren Entschluß ausdrücken, dasselbe, ausser einem Beschwerde- Fall gegen dieKönigl. Geheimen Räthe, nie bei andern als solchen Gegenständen au-s- zuüben, die zuvor von den Königl. Geheimen-Rathen erläutert, und in ihrer Gegen- wart von den Ständen debattier worden find, dann aber auch die Beschlüsse solcher abgesonderten Sizungen baldmöglichst zur Kenntniß Eurer Majestät zu bringen. Germhen A l l e r h ö ch st Die se l b e n die Versicherung der reinsten und tiefsten Ehrfurcht-zu genehmigen, in der Wir Zeit-Lebeus verharren Eurer-K ü nig li ch ewMa j estät. Stuttgart, den »5. Marz 1617. alleruntetthänigst-tteugehorsamste Stande - Versammlung des Königreichs. 4 »f Geheimen-Naths-NcscriPt an die versammelten kandständ«, dm r6. März 1817, Wilhel in re. Liebe Getreue! Wir Hetzen in dem §■ 3o© Unseres Verfassungs-Entwurfs ausge- sprochen/ daß Unsere Minister berechtigt seyn sollen/ allen euren Verhandlungen/ sie mögen öffentlich oder geheim seyn, anzuwohuen, und an den Becathschlagungen Thei!' zu nehmen , dast sie auch nach Erforderniß einen oder mehrere Vorstände oder Räche mit sich bringen , oder in ihrem Namen abordnen dürfen, und daß sie/ nur von den Sitzungen ständischer Commissionen ausgeschlossen werden können. Auf die von euch gegen diese Best mmung wahrend der Verhandlung darüber vorgebrachten Wünsche und erhobenen Zweifel haben Unsere Geheimen-Rathe erklärt, und es ist diese ihre Erklärung von Uns genehmigt worden/ daß jene Einrichtung vor der Hand nur für die Dauer der Verhandlungen/ also nur provisorisch/ getrof- fen werden/ daß kein Geheimer--Rath statt seiner/ andere Staatödiener in die Ver- sammlung abordnen, daß dem Publikum, so bald ein schickliches Lokal ausgemittelt seyn werde/ der Zutritt in den Versammlungs-Saal gestattet.,^ und daß es dem Ermessen der Versammlung überlassen bleiben soll/ die Sitzung für geheim zu erklä- ren/ und dieser Erklärung zu Folge die Zuhörer aus dem Saale zu entfernen. Ihr aber verlangtet überdieß noch die Anerkennung der Befugniß, euch aus- nahmsweise die Gegenwart unserer Geheimen Rathe in euren Sitzungen zu verbitten. Ungeachtet der erheblichen Gründe/ welche Unsere Geheimen Rathe gegen dieses Ver- langen in die Protokolle der Versammlung niedergelegt, und ungeachtet der kräftigen Unterstützung/ welche diese Gründe in eurer eigenen Mitte gefunden haben/ habt ihr in der ünterthänigsten Vorstellung vom i5. März dennoch um die Anerkennung der Rechts gebeten/ Unsere Geheimen Räthe während der Verhandlungen über die künf- tige Verfassung von enern geheimen Sitzungen auszuschließen. Zwar habt ihr dabey erklärt/ daß ihr dieses Recht/ außer einem Beschwerdefall gegen Unsere Geheimen Rathe/ nie bei andern als solchen Gegenständen ausüben würdet/ die zuvor von je- nen erläutert uud von euch debattirt worden waren/ und daß ihr die Beschlüsse solcher abgesonderten Sitzungen möglich bald zu Unserer Kenntnrß bringen würdet: allein die von euch für diese Ausnahme angeführten Gründe haben Uns von der Zuläßigkeit einer solchen Ausnahme nicht nur nicht überzeugen können/ sondern sie haben vielmehr die Besorgniß erhöht, daß sie das Wohlthatige der Regel vollkommen zerstören würde. Wir und Unser Volk sind ans gleiche Weise dabey interessirt, daß nur nach möglich vielseitige»: Erörterung ein Beschluß, von welchem das Wohl oder Wehe des Staats abhangt, gefaßt werde. Es wird aber keine Erörterung für erschöpfend und daher ssür beruhigend ang^ «ommen werden können, bey welcher Personen fehlen, welche wesentliche Beyträge Dazu gehen können. Zu diesen bei) einer solchen Erörterung wesentlich Nothwendigen Personen gehören nun unzweifelhaft die Mitglieder.,Unsere Geheimen--Raths. Aber nicht blos bey den Erörterungen, sondern auch bei der Abstimmung ist die Gegenwart Unserer Gcheimen-Rathe nothwendig.' Denn wenn auch die Stellung der Fragen, über welche abgestimmt.werden.soll, nicht schon für eine .Entscheidung nach Gründen so überaus wichtig und im Laufe der Umfrage selbst so veränderlich wäre: so würde doch die Erfahrung lehren, daß sich bey der Abstimmung^iieue Erörterungen anspinnen können, von welchen die Geheimen-Rache, ohne der Sache wehe zu thuu, um so -weniger ausgeschlossen werden dürfen, als sich, auf den bereits., als sehr unwahrscheiiu- lich nachgewiesenen Fall, daß ihre Gegenwart auf die Stlmmgebuug einen stachtheft Aigen Einstuß haben könnte , Mittel augeben lassen, welche Denselben rlur das^Ergeb- uiß der Abstimmung , die Größe der Majorität und der'Minorität, nicht akpr Die Art offenbaren , wie die Einzelnen gestimmt haben. Ihr selbst habt wenigstens die Rathlichkeit der Gegenwart Der Geheimen Rache ..sowohl bey der Verhandlung, als bey der Abstimmung anerkannt, und dennoch tragt Ähr auf eine Beschränkung der Regel an, welche es jeder Faetion möglich macht, die guten Absichten, welcher jener Einrichtung zum Gründe liegen, zu vereiteln. ^ Denn, wenn Wir auch von der Besorgniß absehen könnten, dass die von euch verlangte Ausnahme bald an vie^ Stelle der Regel selbst treten würde, da sich der Körperschafts-G.eist häufig selbst über die, von Stäuden leicht zu mißleitende Srim- me des Volks hinweg zu fetzen pstegt, so kann doch Uns wie euch, eine andere, den Zweck der Einrichtung zerstörende Folge der von euch vergeschlageuen Beschränkung, nicht entgehen. Nichts ist einer großen und gemischten Körperschaft verderblicher, als Der Fac- Äions-Geist, wenn dieser nicht in der Versammlung sselbst ein fortwirkendes Gegen- .gewicht findet. Können nun diejenigen, welche zum gesetzmäsigen Gegengewicht die- nen, von der Berathung und Abstikn-rnung, wie ihr es wünschet, ausgeschlossen wer- den: so ist klar, daß von den Häuptern Der Factionen die scheinbarsten Einwendun- ,gen gegen die Ansichten der Regierung nicht in der Gegenwart der Geheimeu-Rathe, sonder» in den abgesonderten Sitzungen werden vorgebracht, und Daß dort Beschlüft se werden gefaßt werden, ohne daß die Gegengründe der Regierung vernommen und gehörig erwygen worden waren. Es würden in jenen abgesonderten Sitzungen Var- urtheile Wurzel fassen, gegen deren unglückliche Folgen später Die stärksten Gründe ohne Erfolg austreben würden. Jedermann weiß ja, wie schwer es hält, von vor- gefaßten Meinungen, wenn sie einmal laut und zu gleicher .Zeit vo« vielen ausge- sprochen sind, auf eine würdige Art zurückzukommen l Wenn Wir daher gern gestatten wollen, daß ihr euch in dem Saale der Wen fammlung zu Berathungen vereinigt, bey welchen Unsere Geheinren- Rathe nicht bey- gezogen werden: so werden wir doch nie zugeben, daß in jenen abgesonderten Sit- zungen über die in Berarhung gezogenen Gegenstände abgestimmt, darüber ein Pro» tokoll geführt, und ein Beschluß gefaßt werde. Um euch jedoch einen neuen Beweis zu geben, wie gern Wir, wo es irgend ohne Rachtheil für das Ganze geschehen kann, eure Wünsche berücksichtigen, wollen Wir euch für die Dauer der' gegenwärtigen Verhandlungen förmliche Sitzungen ohne Zuziehung der Mitglieder Ünsers Geheimen Raths auf den Fall verstatten, daß ihr euch veranlaßt sehen solltet, gegen Liese selbst bey Uns eine Beschwerde zu führen. Gegeben Stuttgart im Königs. GeheimencRathe den 16. Marz i8rf. Auf Befehl des Königs. Die Aufhebung einer, die Vertrags-Freiheit der Eltern in gemischter Ehe in Ansehung der religiöse« Erziehung der Söhne beschränkenden Bestimmung betr. Da Se. K. Majestät zu -verordnen geruht haben, daß die im 6. des Reli- gions-Edikts vom 1Z. Oktober 1806 enthaltene, die Vertrags-Freiheit der Eltern in gemischter Ehe beschränkende Bestimmung , »vornach in dein Falle, »venn der Vater der evangelischen Confession zngethan ist, die Söhne nothtveudig auch in dieser Confcssion erzogen werden müssen, aufgehoben seyn solle: so »vird solches hierdurch zur allgemeü ueu Äenntviß gebracht. Stuttgart ,, den 14. März 1817. Königs. Geheimer Rath- Auf Befehl des Königs Verordnung, die Bestimmung des Ausfuhr-Zolls von übgegerbtem Haber betr. Es »vird hierdurch unter Beziehung auf die Königl. Verordnung vorn 8. Nov. v. I. zur Nachricht und Nachachtung bekannt gemacht , daß der Ausgangs-Zoll von dem abgegerbten Haber (Haberkern) in eben demselben Betrage von 6 st. 24 kr. per Scheffel, wie solcher in der gedachten Königs. Verordnung vom 8. Nov. v. I. für Roggen und Gerste festgesetzt worden, einzuzichen ist. Stuttgart, den i5- Merz 1817.. Königs. Geheimer Rath. >5s Rechts-Erkenntnisse des König!. Ober - Tribunals. 1. ) In der Appellations-Sache von dem Königs. Ober-Justiz-Collegium, zwischen dem Herrn Fürsten von Thurn und Taxis , als Besitzer des Fürstenthums Buchau, Bekl. Anten, und dem K. K Hofagenten Freiherrn von Müller in Wien, Kl. Atetr, Pensions-Ansprüche betr., wird die Urthel voriger Instanz dahin abgeändert, daß Beklagter von der gegen ihn erhobenen Klage zu entbinden sei). Tübingen den 1. Marz 1817. 2. ) In der Appeklati»nS-Sache von dem Königs. Ober-Justiz-Collegium, zwischen dem Freiherrn Jonathan von Palm in Eßlingen, Bekl., Anten, und der Freifrau Wilhelmine, geb. von Palm, Gattin des Dber-Forstmeisters, Kammerherrn von Plessen auf dem Engelberg, Kl., Atin, Erbansprüche an ein Fideicommiß-Capital betr., wird, ebenfalls reformatorisch, der Beklagte von der Klage entbunden. Tü- bingen, den 6. Marz 1817. Erkenntniß deS KLnigl. Ehe-Gerichts. Den ir. März 1817 wurde geschieden: Johann David Gay, Burger und Bauer von Nordhausen, Brakenheimer -Obe« amtS, Kl., von Susann«, geb. Graf von da, Bekl. ex cap. quasi^desert. unter Vergleichung der Kosten. - Württembergische j Regierungs-Blatt. Samstag, 22. Marz. Eingabe der Stände-Versammlung, Jbctv. die Wahl des Dr. Weishaar zum provisorischen Bice- Präsidcnten der Stande - Versammlung vom >8. März 18,7. Eürer Kö n i g l. M a j e sta L zeigen wir unterthanigst an, daß wir nach der bereits zur Allerhöchsten Kenntniß gebrachten Resignation unseres bisherigeil pro- visorischen Vice-Präsidenten den Lonftilenten Or. Weis haar, Repräsentanten des Oderamts Kirchheim, durch absolute Stimmenmehrheit zum provisorischen Viee- Prasidenten der Stanve-Versalninlülig erwählt haben. Wir empfehlen uns und ihn der Allerhöchsten Huld und Gnade und ver- harren in allertiefster Ehrfurcht Eurer Kpnigl. Majestät allerunterthanigst-treugehorsamste Stande - Versammlung des Königreichs. Gehcimeraths-Nrscript an die versammelten Landstande den 19. März 1817. W i l Helm re. Liebe Getreues Wir haben eure allerunterthanigste Eingabe vom gestrigen Tage eingesehen, und wollen hierauf der von euch vorgenommenen Wahl des vom Ober- amte Kirchheim gewählten Volks-Stellvertreters Dr. We is h aar zum provisorischen Vice-Prasidenten der gegenwärtigen Staude-Versammlung, Unsere allerhöchste Bestä- tigung ertheilt haben.. Gegeben. Stuttgart, im König!. Geheimen Rathe, den 1,9. März 1817.. Auf Befehl des Königs. Die bei den Pässen: für Auswanderer zu’ gebrauchenden' Forimrlarien betr. Sammtliche K- Oberämter werden hiemit angewiesen- bei Ausstellung der Passe für Auswanderer sich derjenigen^ Formularien zu bedienen, welche in der hiesigen'- Hof- und Kanzlei-Bnchdruckerey zu haben sind.. Stuttgart, den 18. Merz 1817. K. Seetion der inner» Administration. Erkenntnisse des König!. Ober-Justiz-Collegiums-. i.) In der Appellations-Sache von Ulm zwischen den Handelsleuten Däumuller, Stölzle, Kolb und Comp. Bekl. Anten, und den. Relikten des Schuhmachers Stva- Königlich Mts- titt ßer das. Kl. Aten, eine Schuldforderung Letr., wurde,das Erkenntuch voriger Zn. stanz cousirmirt, und dadurch Bell. Anten besserer Beweis auferlegt. Stuttgart, den 22. Februar 1817. 2.) In Wechfelklag-Sachen der Königs. H.ofbank, Kl. wider den hiesigen Handels- mann Jakob Friederich Weist , Bekl., wurde Bekl. zur Bezahlung der eing-'klagte» Wechsel-Forderung von 57b. ss, nebst Verzugszinsen verurtheilt. Stuttgart, den 5. März 1817. 5.) Die Appellations-Sache von dem O- 2l. G- Blaubevren, zwischen dem Gerichts-Verwandten Johannes Lang das., Anten, und der Gantmasse Matthäus Ru- lands von Lautern Aten, den Ersaß von 2-5o ss Kapital saimnt Interessen Herr., wurde auf eingekominenen Gravatorial'-Libell wegen Mangels gegründeter Beschwerden von stlmtSwegen verworfen. Stuttgart , den 7. Marz 1817. .4.) In der Debit-Sache des verstorbenen Freyherrin Eugen von Rakeni; zu Lai. bach, wurde das Praelusiv-Erkenntniß ausgesprochen. Stuttgart, den iä- März '.827. Als Nachtrag zu den in Nro. 47. des Staats- und Regierungsblatts v. 1816- tzekannt gemachten Schul-C0nferenz-Direetvren ist noch zu bemerken: Dekanat Calw. Pfarrrer M. Reiniger in Neu weile r. Dekanat Neuffen. Pfarrer M. Zah n in Friken h a u se n. — Ort der Conferenz'. Neuffen. Dekanat L u d w i g s b n r g. Pfarrer M. B 0 k s h a m in e r in E g l 0 s h e i m. .Ort der Conferenz: L n d- w i g s b u r g. Von der Mitleitung an den Schullehrer - Conferenzen in der Ludwigsburger Dioeese wurde wegen seines, höheren Alters auf sein Gesuch unter Bezeugung^der Zufriedenheit mit seinem in diesem Geschäft bewiesenen Fleiß und Eifer entlassen: Pfarrer C h r i st m a n n zu Heuti n g s h e i m. Königl. Ober - Consistorium. Lndwigsburg. Die sammtliche Cameral- Forst- Cassen - und Hüttenamts-Ver- waltungen, welche mit der Bau- und Garten-Caffe dahier in Verrechnung stehen, wer- den ersucht, die Jahresvergleichungen von Geocgii 1816/17 in möglichster Bälde in stuxlo au die provisorische Hof-Bauverwaltung dahier .einzusenden. Den 17. Mär; 1817.' Provisorische Hofbau-Verwaltung. Se. Königl. Masestat haben den 16. Merz die Stadt-Kommandanten, Obersten von Röder zu Ulm, vonStumpe zu Herlbronn, von Alberti zu Mergentheim, i35 und von Nettelhorst jit Rottweil, mit Beibehaltung des bisher bezogenen Ge? Halts, zur Ruhe gesetzt, und dagegen den vormaligen KommanveM des Infanterie-Regiments Nro. 9, Obersten von Bernd es, zum Kommandanten zu Ulm, und den vormaligen Kommandeur des Infanterie-Regiments Nro. 5, Obersten von Beulwitz, zürn Kommandanten zu Heilbronn ernannt. S e. K ö n i g l. M a j eft a t haben vermöge Reseripts vom i4- Mar; den Geh. Rath von Hart m a n n von der bisher bekleideten Stelle eines Chefs der Section des Stiftungswesens zu entbinden, und dagegen zum Chef dieser Section den bis- herigen zweyten Chef der Section der Commun-Verwaltung, Staatsrath von Rah t, zu ernennen gnädigst geruhet. Se. König l. Majestät haben vermöge Reseripts vom i8. Marz dem zum Geheimen-LegationZ-Sekretar bey dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten gnädigst ernamiteir Freiherrn Friedrich v. Wächter den Charakter eines Legations- Raths zu ertheilen geruht. S e. König l. Majestät haben durch allerhöchstes Decret vom 3. dieses den bisherigen Kameral-Verwalter Feucht in Freudenthal, zum Hof-Kameral-Verwalter allhier und zum Staabs-Kass-cr bei) der Königs. Ober-Hof-Jntendance gnädigst er- nannt. S e. Königs. Majestät haben vermöge höchsten RescriptS vom i5. d. M. die e-iedigte Pfarrey Böttingen, Diözese Blaubeuren dem Pfarrer Bardili zu Sulzbach am Kocher, Diözese Gaildorf, gnädigst zu übertragen geruht. S e. Königs. Majestät haben, vermöge Resolution vom i5. d. M. den Pfarrer E cc a r v zu Schlath , Diözese Göppingen, auf sein Ansuchen , mit dom großen-PfarwRuhe-Gehalt, zu entlassen — lind die erledigte Kaplauey zu Unlittgen, Landkapitels Riedlingen, dem Studie-.-Präfekten und Professor Wagner in Ell- wangen zu verleihen, allergnadigst geruht. Ludwigsburg. Bei dem König!. Arsenal daAbst werden mit höchster Genchmigimg nachste- hende für das König!. Militär nicht mehr anwendbare Artikel, theils vom Arsenal sechsten, thei.ts vom Cavallerle-Magazin, an beigesetzte» Tagen gegen baare Bezahlung im Aufstreich verkauft, und zwar: Dienstag den 8. April, Wagenblaicn, altes Eisen, großer kupferner Kessel, gewöhnliche eisene Kessel, und Eafferols, Feldflaschen, Swanz-Geschirr, Werkzeug für Maurer, Knpfcrschmjdte,'Mez- ger, Sporer, lederne Tchakos, silzene Tchakos, Iagdschnüre u.s. w. Mittwoch den o. April und die folgende Tage werden vrlkauft: Cuirasse, Karabiner-Haken, Sporn. Trompeten, Beschlag und Eiftntaschen, Gewehrriemen, Dajonnetscheiden, eine große Parthie lederne Tchakos und Patron- Taschen, auch ein vollständiger Sailer-Werkzeug mit einem großen kupfernen Salben-Kcssel, sodann deutsche Sattel sammt Zugehör und besonders Wallrappen und Ehabraquen, Zaume, worunter viele mit Mößing garnirt, Trensen, Rrisehalfter, Kappenzaume, Stalihalster mit Ketten; ferner: Fuhrge- schirr mit Zugehör, vorzüglich Teppiche, und Gurtten, Futter-Sacke und Futter-Tsrnistrr, Puzzeuge, Fouragiersaile und Strohmesstr. Zu diesem öffentlichen Verkauf werden alle Liebhaber von jedem Stande mit der Bemerkung eingcladen, daß derselbe jedeswal Vormittags y Uhr seinen 'Anfang nimmt. Den >5. Merz 1817. König!. Arsenal Directro Leonberg. Das, zum Cameral-Amt Lconbcrg gehörige Seegut bei Eltingen, welches neben i36 den erforderlichen Oekonomie-Gebäuden yr 1/2 Morgen eingezäuntc Miesen, 2 Küchen. Gartlen, 2<§rd- bircn-Länder, so Morgen Acker, und >2 Morgen susgestockten Waldboden m sich üegreisr, wird Samstag den 29. Merz Vormittags um 12 Uhr hier zu Leonberg in der Cameralamts Wohnung auf 9 Jahre von Georgii >81-7 an in öffentlichem Aufstrcieh an den Meistbietenden verlieren werden; zu welcher Verhandlung diejenige Liebhaber hiemit cingeladen werden, welche durch Oberamtlich ge- siegelte, gerichtliche Zeugnisse bcw'ifen können, daß sie bei einem unbescholtenen Lebenswandel und hinlänglicher Kenntniß im Feldbau, nicht nur zu einer Cnukion von ungefähr 2000 fl. — sondern auch zur bcnörhigten ersten Einrichlung mit Vieh, Schiff und Geschirr rc. hinlängliches Vermögen besitzen. Den >2. Merz >617. Landvogtei-Steucramt am Rottenberg und Eamcralamt Leonberg. Ehingen an der Donau. Mit Verleihung der Schafwaide von Gricßmgen, wird den 27. Merz dieses Jahrs rin wiederholter Versuch gemacht werden. Diese Schaswaideertragt 720 Slück, und die Liebhaber wollen sich daher an gedachtem Lag sinh 9 Uhr auf dem Rcithhause dahier ein- finden. Den ,4. Merz 1617. K. Oberamt. Gaildorf. Die Sommersckafwaide von Gaildorf, welche 200 Stück erträgt', wird am Freitag den 28. Merz dieses Jahrs Vormittags y Uhr auf dem hiesigen Rathhaus im Ausstrcich verliehen, und dieses hiermit öffentlich bekannt gemacht. Den 10. Merz 1817. K. Oberamt. Justingen. Gelegenhcitlich des auf den 3>. Merz dieses Jahrs zu Reichenbach bei Baknang ungeordneten Schafverkaufs wird auch die Schafwaide zu Schack:enhof und Jngstelten aus der-Justin- ger Alp für den nächsten Sommer zu 8°o Stück an den Meistbietenden verliehen werden. Stutt« gart, den ,4. Merz 16,7. Section der KronDomanen. Ne res heim. Da die Schaswaide zu Ommcnheim auf 102 Stück wegen des erzielten alizuge- ringcn Pachtschillings von der Kvnigl. Section der Eommun Verwaltung nicht genehmigt wurde, so wird selbe am'Donnerstag den-27. d. M. nochmalcn öffentlich verliehen. Die Liebhaber werden da- her eingeladen, sich an obbemeldtcm Lage Vorwiktags y Uhr. dahier einzusinden, und sich mit den nöthigeir Vermögens-Zeugnissen, oder tüchtigen Bürgen aus dem Oberamt zu versehen. Den ,4. Mirz 1817. König!. Oberamt. Stuttgart. Carl Friderich Derchtold, Gemeiner bei dem Kön. Jnfantene-Regiment Nro. rs. ist den 27. Jan. d. I. aus der Garnison Hohenasprrg descrtirt. Es werden deßhalb alle Militair- und Civil-Bchörden hierdurch aufgesordert, auf diesen Flüchtling fahnden, ihn auf Betreten arretircn, und entweder an die Unterzeichnete Behörde» oder an das Regiments-Commando abliefern zu lassen. .Den 4. Merz »817. König!. Stadt-Direclion. B.esigheim. Friedrich Mau?, gebürtig von Laufen, Soldat bei dem leichten Infanterie-Re« gimenk Ikrö. -11. hat sich -vor einiger Zeit von Hause im Urlaub entfernt, und ist nicht bei seinem Regiment eingetrossen, Da nun der Verdacht einer Desertion auf Ihn fällt, so werden alle hochlöbl. Civil- und Militair-Behörden hiemit ersucht, im Betretungsfall denselben ans Oberamt cinliefcrn zu lassen. Den 10. Merz 1817. K. Oberamt. Salm. Der unter dem Infanterie-Regiment Nro. is. gestandene Gemeine, Matthäus Gerstner von Älzcnberg, hiesigen Oberamts, ist den 5. vor. Monats aus seiner Garnison Hohen Asperg de, sertirt. Unterzeichnete Stelle bittet daher, auf diesen Deserteur fahnden, und denselben auf Betrete« wohlverwahrt bisher einliefern zu lassem Den 14. Merz 18,7. K. Oberamk. Bl aub euren. Freitag den s3. dieses Monats, Vormittags 9 Uhr wird auf hiesigem RathhauS über die alljährliche Lieferung von 4 1/4 Centncr Salpeter, ein Absireichs-Accord auf meb-ere Jahre vorgenoinmeu; wozu die Liebhaber eingeladen werden. Den 14. Merz >817. K. Oberamt. Markgröningen. Montag den Zi, Merz, Bormittags 8 Uhr wird über das Erforderniß an Brod, ugd an eben diesem Tage, Vormittags 9 Uhr, über das Dedürfniß an Sommerklcidungsstücken, »% auch eine« Parkte zweischläfriger Strshlacke fite bis Vestungs - Sträflinge ein öffentlicher Abstrrich vorqenommen werden, wozu sich die Liebhaber, mit obrigkeitlichen Zeugnigen versehen, daß sie eine Cautivn v.m 1000 fl. zu leisten im Stande seyen, um bemeldte Zeit in der hiesigen A'ameral - Ver- waltung ein finden können. Den 18. Merz ,817. K. Kameral-Amt. Gecabronn- In der Nacht vom bis 2. dieses Monats, wurde dem Leonhard Widmann, Burger und Weber zu Blanfclden mittelst gewaltsamen Einbruchs folgendes .entwendet, und zwar: 6 Laib Brod, Z Si'mn Gerstcn-Mehl, 2 Simri Kernen-Mehl, I Stück Schweinefleisch 2 Sack. Da bis jetzt der Thater unbekannt ist, so werden alle obrigkeitlichen Stellen mit dem Ersuchen, hiervon in Kenntniß gesetzt, zu Entdeckung des Diebs und dieses Diebstahls, die geeigneten Anstalten zu treffen. Den 6. Marz 1817. K. Oberamt. Balingen. Der, hicnach naher bezeichnet-, ledige Salpetersiedcr, Jakob Schneider von Pfef- fingen, hat sich kürzlich eines Frucht-Diebstahls sehr verdächtig gemacht, aber als man auf der Spur der Entdeckung war, durch Flucht der Untersuchung entzogen. Man ersucht die betreffenden Justiz- und-Polizey-Bebörden, nach diesem Menschen fahnden, und ihn auf Betreten an Unterzeichnete Stelle cinlicfern zu lassen. Signalement: Jakob Schneider, ist 27 Jahre alt, 5' 8" 0'" groß, starker Statur, hat eine weiß, roth unterlaufene, gesunde Gesichtsfarbe, gclblichte abgeschnittene Haare, solche Augbraunen, blaue Augen, große stumpfe Nase, gewöhnlichen Mund, gute Zahne, rundes Kinn, gerade Beine.^ Seine Kleidung ist: ein runder Huth, eine rothe Weste, ein grauer tuchener Ueberrock, graue lange tuchene, oder lange weiße Hosen, weiße leinene Strümpfe und Bundschuhe. Zu seinem Fortkommen führt er einen Entlassungs-Schein aus dem Königl. Württembergischen Miiitair bei sich. Den 11. Merz 18x7. K. Oberamt. Eßlingen. Melchior Mezger von Denkendorf, der kürzlich aus dem hiesigen. Zwangs-Arbeits- Haus entlassen und der Eommun Dcnkendorf zur Beschäftigung übergeben wurde, hat sich den 7. b. Monats mit 4 1/4 Pfund feiner blauer Wolle, die ihm zum Verspinnen gegeben wurde, flüchtig ge- macht. Sammkliche Polizei-Behörden des Königreichs werden nun ersucht, auf diesen hiernach signa- lisirten liederlichen Vaganten fahnden, und ihn auf Betreten dem Unterzeichneten Obcramt gefälligst Übergeben zu lassen. <& tgnalem ent. Metzger ist 27 Zahl alt, war bei seiner Entfernung mit einem dunkelblau tuchenen Wammes, einer schwarz zeugenen Weste, langen zwilchenen Hosen, Stie- seln und einem runden Huth bekleidet, trügt ein weißes Zainle (Körbte) an einem Stecken bei sich, und ist besonders daran kenntlich, daß er eine bedeutende Narbe im Gesicht hat, und sein linker Fuß kürzer als der rechte ist. Den 14. Merz 1817. K. Oberamt. Eßling en. Die hiernach stgnalisirte Friederika Margaretha Löfflerin von hier, hat verschiedene Betrügereien begangen, und sich hierauf flüchtig gemacht. Alle obrigkeitliche Behörden werden daher ersucht, aus diese Person fahnden, sie auf Betreten atretiren, und zunü hiesigen Oberamk einliefern zu lassen. Signalement: Gedachte Löfflerin ist 6 Fuß groß, 28 bis 24 Jahre alt, und von magerer Statur, hat ein bleiches und blarternarbigtes Angesicht, dunkelbraune Haare, dergleichen Augbraunen, gewöhnliche Stirne, graue Augen, eine etwas auswärts gebogene und spitzige Nase, schmale Wangen, mangelhafte Zahne, etwas länglichtes Kinn xmd gerade Beine. Sie war bekleidet mit einem weißgeblumten hellblauen Kittel, einem weiß und rothgcstreiften Barchent-Rock, und ei- nem roth und weiß geblümten zizenen Schurz. Den x5. Merz 18.17. K. Oberamt. W cinsberg. Georg Hamm, von Schepdach, Bauer, und Christian Hinderet., B-ck, von unterbcimbach, hiesigen Oberamts, bcede berüchtigte Diebe, haben sich eines abermaligen Diebstahls zu Adolzfurth, Dberamts Oehringen, höchst verdächtig und hierauf flüchtig gemacht. Es werden daher alle Komzl. Beamkungei, und Polizei-Stellen geziemend ersucht, auf diese bkeden höchst gefährliche Menschen aufs genaueste fahnden, solche auf Betreten arretiren und unter guter Bedeckung hieher abliefern zu lassen. Signalement : 1) des Hamm; Derselbe ist 45 Jahr alt, kleiner untersetzter Statur-, hat schwarze ins Graue übergehende, kurz avgeschuittene Haare, dergleichen Augbraune und Bart, jedoch auf dem Kopf und am Kinn, einzelne kahle weiße Platten, schwarze scharfsehendr Au- i35 gm, schwärzlichtes Angesicht, niedere Stirn, proportionirke Nase, kleinen Mund, güte Jahne, ffakb- volle Wangen, und gerade Beine. Dabei hat er eine sanfte gedampfte Stimme, und eine besondere Gabe, sich rmschuldig und leidend zu stellen. Sein gewöhnliches Borgeben ist: Frucht, Erddirn oder Vieh für seine Kinder kaufen p wollen. Seine Kleidung besteht in einem dreieckigten Bauernhuth, worunter eine weiße Mütze, schwarz seidenem Halstuch, dunkelblau, kreppenem Bauren-Rock, vor» mir rothem Untertuch gefüttert; unter dem Rock: in einem dunkelblau tuchenen Wamms und roth gestreifter Barcbet-Weste, langen weißen Iwilchhosen, und unter solchen 1 Paar schwarz - hirschiedcrne Hosen, (welche er vielleicht auch oben trägt); auch hat er Scknihe und Stiefel bei sich, und tragt ei- nen Stock. 2) des Hinderer; Derselbe ist 40 Jahre alt, 6 Fuß groß, hagerer Statur, schwarzgclben blatternarbigten Angesichts, hat eine rasche starke Aussprache, schwarze abgeschnittene Haare, Äugen- braune, Bart und starken Backenbart, schmale Stirn, schwarze Augen, kurze Nase, schmale einge« fallen« Wangen, mittleren Mund, gute Zähne, mageres rundes Kinn, gerade Beine, und kein sicht- baves Gebrechen. Gewöhnlich giebt er an, Frucht 'kaufen zu wollen. Cr ist bekleidet : mit rundem Hnth, schwarz grauem Ueberrock. altem schwarzseidencm Halstuch, einer hellblau, roth, grün und weiß gestreiften cottmencn Weste, weißen, zuweilen auch dunkelgrau tuchenen langen ^Beinkleidern, und Stiefeln. Er tragt auch einen Stock. Den 12. Merz 1817.' K. Oberamt. Weinsberg. Da gegen den Handlungs-Commis Georg David Bernhardt von Ebcrstadt be- deutende Schnldklagen eingekommen sind, so werden zur rechtlichen Auseinandersetzung derselben bei seiner dermaligen Anwesenheit hiermit besten sämmtliche Creditoren ausgcrnfen, ihre Forderungen bin- nen 3 Wochen dem Staabsschultheissen-Aint Eberstadt beweislich darzuthun, wobei zugleich jedermann gewarnt wird, demselben weder an Waarcn noch an Geld etwas anzuborgcn, weil deshalb keine Sa- tisfacrion mehr verschafft werde» kann. Den 8. Merz 18,7. K. Oberamt. Kir chheiw. Da der wegen eines verübten Pferd-Diebstahls zu Dettingen, unterm 27. vorigen Monats durch Stekbrief verfolgte gefährliche Pursche, indessen aukgegriffen und in Verhaft gebracht worden ist; so macht dieß hiemit öffentlich bekannt, den y. März 1817. König!. Oberamt. Tübingen. Da der unterm 12. Merz 1817 wegen Diebstahls ausgeschriebene Johann Jacob Wurster von'Walddorf, Tübinger Oberamts, anhero cingcliefert worden ist, so wird hiermit der Steckbrief vom 12. Merz 18.7. ausser Würkung gesetzt Den -5. Merz 181.7. K. Oberamt. Weil im. Dorf. In Weil im Dorf sind dir natürlichen Blattern ausgcbrochen, welches zur Warnung wegen des Verkehrs mit diesem Ort bekannt gemacht wird. Den.,21. Febr. 1817. Stuttgart. Louise Schmidin, Theater-Schneiders von hier nachgelassene Tochter, nunmehrige verehelichte Maier in Wien hat acl rcser. de 20. hnj. Answandenings - Erlaubniß erhalten. Es haben sich daher alle dieje. ige, welche Ansprüche an dieselbe zu machen haben, binnen eines Jahrs zu melken, indem nach dessen Ablauf daS im Lande-stehende Vermögen derselben verabfolgt wird. Den 2-7. Februar 16-7. Stadt-Direktion und Gericht. '' Schorndorf. Nachoenannte Personen haben die allcrgnadigste Erlaubniß zur Auswanderung erhalten', und zwar: A) nach Kaukasicn: von A spergle. Catharina Wagcnblast unter Vertretung des Georg Ehmanns. Von Bayereck. Leonhard Weller, Taglöhner, unter Vertretung des Jacob Rieth. Johann Veit Roth, unter Vertretung des Johannes Krapff. Anna Maria Schmidin, ledig, unter Vertretung ihres Psiegers Jakob Rieth. Von Hebsack. Johannes Hasert, Weingartner, und Christin« Catharina Palmer, beide unter Vertretung des Andreas Hermann. Peter Plieninger, Wein- aärkner, unter Vertretung des Richters Caspar Kurz. Von Hößlinwarth. Johannes Schäfer, We- der, unter Vcrtrettung des Schneider - Meisters Eberhard Schäfer. Matthäus Kurz und Johann» Georg Seiz, beyde unter Vertrettung des Daniel Kurz. Von Schnait. Johannes Wey,'Schneider, unter Vertretung doch Weingartners Friedrich Hossmanns. Jakob Hcssmann, Schumacbcr, unter Wcrwetung des Weingartners Jung Friedrich Hecß. Sibilla Hoffmannen, ledig, unter Vertretung ihres Bruders Friedrich Hoffmann- Anna Catharina Nottmayerin, ledig, unter Vertretung des 1% j™f8^i'n^^’Äi'(“«'.«!’!« ®«srefU,3 bte ng des Jakob (Si,nr/, tssZT” v»/**'«»“• «?•».# unm xvenysiung Ojcs Wetnaarrners.'Jakob GMeier. cvö!r ' f > —Bcinßartuer , unter Vertretung dcs Joseph Dei6. - Israel Starke SBeinaartncr" unter Vertretung des. Friederlch Rühle. Von Winterbach- Joh. Georg Buck, unter Ber'retuna deS Nach 9!orbi itmg Daniel 1 s.» »«.«, mim, m-m&Srm «8&*y4£7» uer, unter Vertretung des Richtet s Georg Benger. O) Jack Wmdshein, in «fi £n.3art' Welches zur dffeatlichen Kerrntniß gedacht wird, damit bieieniactt' wef*» m w eine Anspracbe an diese Perm-u zu machen haben, sich innerhalb Jahresfrist an ilrvorqeseitcsOber WPttmm PÄnit-tm ev ^ ’■ v‘mhv«h.w ew-nu amt, von Beemoos, ins Badensche. io. Catharina Oelhafcn, ledig, ii. Cakharina Kekeisen, ledig, von Weiler, inS Badensche. .2- Badensche. y. Maria Ehrat , ledig von Wiggenhausen, ins Badensche. n. eraiyarma >n>-ee,,e,., xtH" Anna Maria Gambs, von Degersee, i3. Creftentia Kazenmarer, ledrg, von Obermekenbeuren, nach Baiern. .4. Mariane-Catharin« Luib, von Tettnang, ledig, ms Hessilche. iS: EMsttan« Fr edttM Faulhaber, von Tettnang, inZ Baierische. >b. Wilhelm Fridr- Faulhaber, Kaufmann, von ^.eltnang. nach Neupreuffen. Dich wird zu dem Ende öffentlich bekannt gewacht, -damit diejenigen, welche Än- svrüche an vorbenuldete Personen zu macken haben, sieb inner, der gesetzlichen Jahresfrist bei ihrer Obrig- keit zu.-melden, nnd ihre Ansprüche geltend zu machen hoben. Den 2. December .6-16 K. Oberamt. Lu ttlinnen Anna Marie Link von Hau en ob Verena, wandert nach Nordamerika aus und «!»N. «U* & H°"!m «mm hiermit zur qllzÄneinen Kenutniß gebracht wird. Den.o.. December 161b. K. Olcramt. U- - **» Es werd dert, lvru-r uiiiiidi viutä JUI(W V.. “•••-»Q”-"/ _ UT'V-V. o>~ 1,. rr\ - , orq Atlinger, Salpetersieder, ledig. Joh. Gotliried Hennmg, Schlaffer,-verh. Bon Urachs Dämel Wurster, Zimmermann, verheir. Bon Dettingen: Joh.umes Kley, Schuster, verherr. Johannes Trost , Schreiner, verheir. Joh. Georg Trost, Seiler, verheir. Jakob Wuble , Schuster, verhnr. Joh. Friz, Zimmermann, verh. Joh. Georg Randrker, Zimmermann^ verhetr. Bon Glentg- ^oh. Georg Dartter, Weber, verh. Bon Neuhausen: Joh. Weibte, Zimmermann, verh. Bon Oh- nastetten: Johannes Guiblvdt, Weber, verheir. Bon Böhringen: Georg Lenge, Weber, ledig. Bon S irch ii, g e n: Bernhard Wörner, Bauer, verheir. Denar. Jan. iZ'?« K. Overamt. Urach. Nachstehende hiesige Ob-ramts-Aogei>örige wandern mit allerhöchster Genehmigung aus. Es weroen daher alle, die an einen derselben gegründete Ansprüche zu macken haben, hierdurch auf- gefordett, solche binnen eines Jahrs bei der Unterzeichneten Stelle darzuthun. Bon Mrztnge»: «Äiitina Barbara-Knvllin. ledig. Johann Georg Gchmid, Weber, verheiratbee -Conrad Schm:--- der', Weingartner, verheer- Dettingen: Jakob Friderich Fntz, tedrg, Glaser. Dämel O-™;.!,- Mauer, verheir. Georg Adam Maier, Weber, verhcir. TobwS Augustm vcrh. ^oh. «ore. stovb Nohrer, Manrer, verh. Christoph Adam Lieb. Mttwer. Joh. Adam Knechr. Weder, verheer. Wandel' Weingartner, verb. Johannes Handel, Seckler, verh, Johannes Muster, Ba, .. Eb ir % Stephan. Sckmid, verb. Jakob Schmid, Weber, verh. Sohan:-r Scbmid Weber, ledig. Elisgbetha Catharina Blumin. ledig. Johannes Kämmerler. verb. ög- baRnes'Sana. Wagner, verh.. Wittlingen: Ulrich Keim» Wagner, verherr.. Glems: Lr' ... sftaijL «evh Johannes Hartkcr,. Schneider, verb. Ohnastetten: Martin Herrma! , Schneider- verh. Ur^ch : FrideM»V, Weber, Wittwer. Johann Stevhan Spring, Mezger. ^rh Johannes Wagner, Weber..verh. Joh. Michael Hardle, Luchmacher, verh. Johann Conraa Rueß, Weber, verh. N«u Hausen: Joseph Beibl, Schuster, vcrh. Upfing en ^ Dosier, Taglöhner, verh. Blaichstetten: Johannes Dvllniger, Dauer, verh. ~53 Schwerdtle, Bauer, verh. Den 3». 3»«. ' Baihingen eoh. O-.eorg Dauer, vcrh. Jg. ?ldanr _ K. Oberamt. t Enzweihingen. Christoph- Friedrich Wirdmaier, Bürger zu--Crizwribinsru , "allerhöchster Erlaubniß nach Gießen aus, uttv «>rd in Betreff der Ansprüche an Uv. A^ lana durch seinen Bruder, Jakob Wiedmaier. Burger zu Enzw.w,in.shn,. vertreten,. weswegen c.ly ^i/n aen' we che ne. Forderung an denselben zu mache., haben, sich.binnen oma,r Frist an den Jar'o» ÄÄ tu.*., .«,»- iä"&, ft««- jf «r^ÄÄ^sr1 Erlanbn.ß auö.-bem_ ©ecva Seidel, in Kl. Glnttbach, wegen ihrer Verbindlichkeiten «nd letzterer. dm<^s-nnen Vatev, ^oy.^weam^älle. Gläubiger derselben hiermit ausgefordcrt «erden. W. Königreich i Jahr lang verlieren^ weswegen b~ ««dfcn. Den ^ »bdsxe.. Nach. Dekreten, aus der hochpr. Sect: der i. Adm. vom iJ. und 14, vor. M ,st-dem. SchlosserMankraz Muster v. Winterstettcn, und Walburga Naher von Musbach die ->>,.q Wanderung: nach. W»en und.MMirch bewilligt worden.. Für. erstem tritt die.- gefetzt. Bürgschaft von Schlosser Nußbanmer von Kirnbach und: für- letzte, vom. Jdh. Naber Gisenfabri^ne»«' ** p£ ^a, ^aagiahnn. Chnsttan. Binder, Johannes- Herrenbauer, Joseph Marbach , Georg Wiedmann Andreas, Stiefel,. Katharina Bay,.Leonhard Weimar, Christoph Braun, Andreas Marbach Künrad LSßmann,.Jakob FriederichEckstein.. Von Affaltrach: Georg.Schenk und seine 2 Sckw'äqer Jo- seph und- Michael Hensler,, Johann Michel, Batthas Monbcim, Karl Schüler, Joh. Georg Bu-ch^ Lorenz Michel» Friedrich Karl-Frey. Von Löwe „st ein: Christian Alexander Frisch und Adam Cbri- st°Ph, Horkbcimcr. Bon Wilsbach:- Jakob Haker, Christoph Kuss und Wolsgang Schulz Bon Weiler-: Johann Georg Ludwig Fr..Wieland.. .Johannes Keller. Bon Wa.ldba.ch: Jakob Gaß- mann-. Georg, Hampel. Christoph Hampel, und Philipp. Bürkle. Bon Ne ulautcrn: Göttlich Urastcl.. ^oh. Georg Wenzel. Bon Hulzbach:. Christian Lcibfarth.. Jdh. Friedrich Krafft Won G«chelb.erg: snedrich Benz. Bon.Oberheimbach-:-Joh. Georg Keil. Bon Ellhofen- Job Wolsgang Laarwlyh Bon Weinsberg: David Maiscnhelder, dieser nach Frankreich. Bon News- feld:- L0Y. Fried. Henne. — Wer-etwas, an solche zu fordern hat,, wolle, wo möglich, innerhalb ^Wochen der.Unterzeichneten Stelle 2lnzeige machen , wobei übrigens bemerkt wird, daß jeder dieser Auswanderer-noch einen - tüchtigen Bürgen.auf Jahresfrist.ausgestellt hat. Den 4. Febr. »3,7. Königs. Oberamt. Nrv. 19, 1817. i/it Königlich-Württembergisches Samstag, 29. Marz. Die Königl. Brief-Post betreffend. Nach einer mit der Großherzogl. Badenschen Ober-Post-Direction getroffenen Ueberemkunft, ist bei Briefen von- und nach Württemberg und Baden, die Frankatur nach Belieben bis zur Abgabs-Station eingeführt, und die tägliche Brief-Post zwi- schen Stuttgart und Frankfurt wieder hergestellt worden. r Briefe, die zur Post-Spedition in das Großherzogthnm Bäden bei Königs. Württernbergischeir Postämtern aufgegeben werden, können daher Nach Belieben von dem Versender bei der Aufgabe, entweder bis zum Abgabs-Drt fraukirt, oder Franco Grenze aüfgegebcn, oder auch ganz unfrankirt abgesendet werden. Die Briefpost nach Frankfurt wird täglich Abends zwi,chen 6 und 9 Uhr von Stuttgart abgehen, und von Frankfurt Morgens früh zwischen 2 und 4 Uhr in Stuttgart emtreffen. Diese Einrichtungen nehmen mit dem 1. April d. I. ihren Anfang.. Stuttgart, den 24. März'1817,- Königl. Ober - Post - Direction. Erkenntnisse des Ober-Justiz-Collegiums. 1. ) In der Arrest-Prozeß-Sache zwischen der Notterschen Fideicommiß-Vermögens- Administration zu Stuttgart, Zn Lin, Produeeutin au einem, sodann dem Kaufmann Christian Mehl in Hamburg , jetzt dessen Wittwe Jatin, Pntm am andern Theil, wurde nach geführtem Beweis erkannt, daß der impetrirte Arrest für justmcirt anzu- nehmen sei), demnach von dem mit Arrest belegten Vermögen derJntin die Summe von 3954 fl. 46 kr. A hl. nebst Zinsen ans A766 fl. 27 kr. 2 hl. vom 26. Sept. i8iä an gebühre. Stuttgart, den n. Merz 1817. 2. ) Auf erhobene MÄHsel -Kkage der Königs. Hofbank Kl. wider den Handelsmann Jakob Friedrich Weis; dahier, Bekl., wurde letzterer zu Bezahlung der gegen ihn ein- geklagten Wechselforderung für schuldig erkannt. Den 17. März 1817. 3.) Dis AppeÜations - Sache von dem O. A- G- Stuttgart zwischen dem Hofrath Hehler und dessen Ehegattin das., Bell. Anten, und dem Stadtschreiber Korn>- beck zu Hornberg, Kl) Aten, Erecurion und Ablegung des Manifestations-Eides be- treffend, wurde als unstatthaft von Amtswegen verworfen. Eod. Erkenntnisse des Königl. Ehe-Gerichts. Den i 9. M a r z r 6 r 7 w li r d e g e s ch i e d e n : 1) Jakob Beuerlin, Bürger und Bauer von Weil im Dorf, Oberamts Leonberg, Kl., von Juliane, geb. Blanz von da, Bekl., unter Verurtheilung der letzteren in die Kosten. 2) Wurde in der Ehescheidungs-Klag-Sache des Fride/ich Kachel, Oberwagen- meisters bei der Königl. Artillerie in Ludwigsburg, Kl., gegen seine Ehefrau Jo- hanne Christine, geb. Lutscher von Bietigheim, Oberamrs Besigheim, Bekl. ex ca- pite adulterii praesumti, letztere zum Beweis der Einrede der Eompensation zugelassen. Stuttgart. Der Bürger Vinzenz Baur in Mosheim, .Oberamts Saulgau, der wegen wiederholten Medikastrirens in Untersuchung gekommen, ist unterm *4- dieses zu Erstehung einer dreiwöchigen Festungsstrafe auf dem Hohenafperg verurtheilt worden- Den 24. Marz 1817. Aufruf dcr Central Leitung des WohlthltigkeitZ-Verelns an die Dber-Amts-Lcitungen re. im Königreichet Häufige Anfragen der Ober-Amts- und Loeal-Leitungen des Wohlthatigkeits- Vereins bei der Central - Leitung, ob und auf welche Weife die von den Armen ver- arbeitete Wollen- und Leinwand-Produkte verwerthet werden sollen, geben der Central- Leitnng Veranlassung, sammtliche Ober-Amts-Leitnngen zur Anzeige binnen 14 Tagen aufzufordern, ob und was sie von Wollen- und Leinen-Garn und Leinwand vorrachig haben, nicht verwerthen können, und die Besorgung des Verkaufs der Central-Lertung in einer deshalb hier anznstellenden Auetion überlassen wollen. So wie man diese Notizen erhalten haben wird, soll bestimmt' werden, wann die Central-Leitung eine öffentliche Auetion ihrer Waaren-Vorraths. vornehmen zu lassen gedenkt, wozu die bevorstehende May-Messe die beste Gelegenheit geben dürfte. Stuttgart, den 16. Merz 1817. Central-Leitung des Wohlthatigkeics-Vereins. Se. Königl. Majestät haben vermittelst Restripts vom 27. d. M. zu ver- ordnen gnädigst geruht, daß alle gelehrten Aerzte, welche Mitglieder der Ceutral- Medicinal-Behörde —• der Sectioil des M'edicinal-Wesens — sind, den Titel: Medst cinal- Rathe zu ssühren haben. Se. Königs. Majestät haben durch Reseript vom 21. d. M. dem Chaussee- Ober-Jntendanten , Grafen von P ü c k l e r - L i m p u r g, die nachgesuchte Entlassung von dieser Stelle bewilligt.' S e. Königl. Maj estät habest vermöge Rescripts vom r5. Marz d. I., dem bei der Königs. Gesandtschaft in der Schweiz angestellten Copisten N a h m den Charakter eines Legations - Canzellisten zu ertheilen geruht. < i '43 S e. K ö n i g s. Majestät haben am 19. d. M. die bei der Seetioll^des Me- Licinal-We-ens erledigte Canzellisten t Stelle dem bisherigen Choristen Stadel- baue r übertragen. , 8>7. ^ K. Eameral Amt. Ludwigs bürg. Nach heute erhaltenem Befehl soll die Obstbaumschule im Königl Thiergar- ten bei Monrepos mit dem Zaun an den Meistbietenden paftdienweise verkauft werden. Diese Baum- schule bcssiht in ZoZo Stück durchaus veredelten hochstämmigen Apsil- und Birnbäumen von r hjK zu 5 Jahren, und in 2000 Stück dergleichen unveredelten von 2 bis zu 4 Fahren. Da sich diese Bäume noch nicht getrieben haben und mithin noch in gegenwärrigcm Frühjahr verpflanzt und versitzt werden können, so wird der Verkauf derselben bis Dienstag den 1. April Vormittags 9 Uhr im Kö- nigs. Thiergarten vorgenommen werden, und wollen sich die Liebhaber bei dem Jägerhaus cinsindem Den »Z. Mexz 1817. Provisorische Hofbauverwaltung. Ludwigs bürg. Dienstag den 8. "April d. I. Vormittags ro Uhr wird bei Unterzeichneter Deamtung die Lsiserung des Zwilchs und der Leinwand für Georgii »817/»8 im Absireick verliehen werden. Den 25. März i8>7. ^ K-'ngl. Zucht- und Waisenhaus-Pflegamt. Zwiefalten. Dir Unterzeichnete Stelle wird Donnerstag den 10. Avril Vormittags 9 Uhr die Lieferung des von Gcorgi 1817 bis 1Ö18 für das Köniak. Irren Institut- erforderlichen Brodes, unter Vorbehalt der allerhöchsten Genehmigung, im Abstreich verakkordiren. Diejenigen Bäckermesster, welche gesinnt sind, diese Lieferung zu übernehmen, und sich mir obrigkeitlichen Zeugnissrn über ihr Vermögen hinlänglich ausweisen können, wvllen sich daher zu dieser Akkords-Verhandlung ans die ermelvte Zeit dahier cinfinden- Den iL. Merz 18^7. K. Oocr-Jnspection des Irrenhauses. Nothenmürrster. In Gemäsheit höherer Befehle wirb dis hiesige herrschaftliche Mahlmühlr, -mit einem Gerb und drei Mahlgängen, wmnit dazu gehöriger Sägmühls und Hanfreibe, auch mit 12 Morgen Wiesen, und 45 Morgen Aecker in allen 3 Zellgcn, auf fernere 9 Jahre, nämlich non Georgii 1617/26 am Mittwoch den"2. April d. I. BormstttsgS y Uhr im Aufsircich verpachtet werden. Zu dieser Verhandlung werden nun die Pachtliebhaber unter der Bemerkung eingcladen, das! nur sol- che, welche sich über gute Aufführung, Kenntnisse im Müller Handwerk und kn der Landwirthss irr, so wie darüber, daß sie eine Caution von sgoo st. cinzulegen im Stande feyen, und daneben noch hinlängliches Vermögen zu Bestreitung der Einrichkungs-Küsten besitzen, mit obrramtM gesiegelten Zeugnissen auswcisen können, zum Aufstreick zvgclassen werden. Den 14. Merz 18,7. t _ K. Landvogtep-Steuer-Amt am obern Neckar und Kamera kamt Rothenmünster. Tübingen. Die Unterzeichnete Stelle hat den Auftrag erhalten, den Bedarf an altem Heu im Abstreich zu erkaufen. Diese Verhandlung wird Freitags den. 11. April Vormittags y Uhr - or- genommen, und dabei bemerkt, daß das erforderliche Quantum in 24 Wannen bestehe. Den 22. Merz 1817. ^ K. Kamerulamt. Nagold. Der bei dem König!. Infanterie-Regiment Nro. 12. gestandene Gemeine, Jakob Wurster von Altenstaig, ist kürzlich aus der Garnison Hohen« spcrg desertirt. Sämmtliche £ berämter und Polizei Behörden werden anvurch geziemendst ersucht, auf denselben genau zu fahnden, und ihn im Betrctungsfall entweder an unterzeichneteS Obcramt, oder an dasNegiments-Eommando zuHohen- Asperg einliefern zu lassen. Den 18. Merz 1817. K. Qbcramt. Untcrsi el mi n gen. Johann Benjamin Stüber, gewesener Schul - Provisor von Untern clmin« gen, hiesigen Amrs-Oberamt, zieht dem Vernehmen nüch.im Lande herum und hat sich verschiedener Betrügereien schuldig gemacht. Jcderman wird daher vor diesem Menschen gewarnt, und nid- obrig- keitliche Behörden werden gebeten, ihn auf Betreten zu verhaften, und an das hiesige Amt^ O'oeramt rinliefern zu lassen. Er ist 82 Lahre alt, 5‘ 7" 4"' groß, hat schw'ärzlicl.tc Haare, ein blasses, mageres Gesicht, spitzige Nase, und ist besonders wegen einer Maate an der Stirne, die er aber mei- stens mit seinen vielen Haaren bedeckt, kenntlich. Stuttgart, den 26. Merz ,817. Königs. Amts - Oberamt. Eßlingen. Der freiwillige Arbeiter Johann Georg Heck van Enderspach, Oberamts Waiblin- gen, ist gestern aus dem Arbeitshaus entwichen. Sämmtliche obrigkeitliche Stellen werden daher er- sucht, auf den Heck, welcher 54 Jahr alt, 5' 6" groß, und mittelmäßiger Statur ist, und bei sei- nem Entweichen mit einem rothgestreiften Barchent-Wammes, dergleichen Weste, schwarz ledernen Hosen, weißen Strümpfen und Schuhen mit Bandeln bekleidet war, fahnden, im Betrctungsfall arretircn, und hkeher transportiren zu lassen. Den 21. Merz 18,7. K. Oberamt. Gotteszell. Der hiernach naher bezeichnrte Michael Geiger von Kaisersbach, Obcramts Lorch« welcher unterm 1. Febr. d. I. zu einer dreimonatlichen Zuchthausstrafe verurtheilt wurde, ist am 19. Merz d. I. Abends aus dem Zuchthause, wo er seit einigen Tagen als Hofschaffer gebraucht worden, entwichen. Alle obrigkeitliche Behörden werden daher ersucht, a.uf diese»'Flüchtling fahnden, ihn auf Betreten arretiren, und an die Unterzeichnete Stelle cinliesern zu lassen. Signalement: Geiger ist 18 Jahre alt, von langem, schlanken Wüchse, hat ein langsichtes volles Gesicht, schwarze Haare, und schwarze Augbraunen, eine schmale Nase, kleinen Mund, und ein langes Kinn. Seine bei der Entweichung mitgenommene Kleidung bestand in einem schwarzen runden Hulhe, schwarzem Halstuche mit braunrothen Randstreifen, einer hellgrauen Weste, einem kurzen grauen Rock mit kleinen weißen Knöpfen, hellblauen langen Beinkleidern und Schnürstiefeln. Nebst diesen, ihm eigenthämlichen Klei- dern. nahm derselbe die Hauskleider mit, bestehend: in langen weiß-zwilchenen Beinkleidern und einem weiß-zwilchtnen Wamms. Den 20. Merz >817. K. Zuchthaus-Psscgamt. Wiblingen. In her Nacht vom y. auf den 10. dieses, wurde durch einen fremden Hand- werkspurschen dem Wirth Dreyer zu Schönebürg, disseitigen Oberamts, der bei demselben übcrnack- ten wollte, eine Bettstatt geleert, welche folgende Betten enthielt: 2 schläfrig, , barchelncs Oberbctt mit einer weiß, roth und blau gestreiften Leinwandziche ohne Namensbezeichnung, I trilchrnes Unter« betc mit einem weißleinenen Ueberzug > 2 bar'chctne Kissen mit roth und bin» klein gestreiften Ueber- zügen und 1 Pfulben mit weiß leinenen Ueberz-q, I reist enes Leintuch, zusammen So fl. an Werth. Sämmtssche Justiz- und Polizey-Ve-Hörden werden geziemend ersucht, auf den hier signalisirtc-n Dieb zu fahnden, im Betretungsfall zu arretirenund hierher einliefern zu lassen. Signalement: Der- selbe ist ungefähr 6 Schuh groß, untersetzter Statur, hat schwarzbraune vorne ins Gesicht und hinten kurz abgeschnittene Haare, ein blatternarbiges, schwärzliches Gesicht, eine spitzige Nase, einen großen Mund, weiße iminangelhafte Zahne , einen schwarzen Backenbart, war bekleidet mit einem runden Huth und unter solchem eine wcißbaumwollene Kappe mit einem rothen Streif, schwarzen Halstuch, dunkelblauen kurzen Kittel mit weißen Knöpfen, röchlicher Weste, grauen oder grüntücheuen stark mit Leder besetzten Reithosen, mit weiße» dicht an einander gesetzten Knöpfen. Den .7. Febr. »8>7. Königl. Oberamt. G erabronn. In der Nacht vom 13. auf den 14. ist dem Michael Hefsenauer und Georg Dün- kel, Dauern von Ravpoldshausen, istitlelst gewaltsamen Einbruchs folgendes und zwar Ersterem: Pfund geräuchertes Fleisch; 3 Kupfer Häfen; 2 Bratrnsckaufeln; > Wasterbolle; > Salzfaß; ein Paar Stiefel; 2 daumwollene Halstücher; , Paar wollene Strumpf; 1 Tischmesser; 3 eiserne Keitel, und Letzterem r Eschertuch; r alter und schadhafter Kupferhafm; > Wasterbolle; r neue eiserne Schaufel, entwendet worden, wovon bis jetzt tnr Thäter unbekannt geblieben ist. Es werden daher alle Obrig- keiten ersucht, zu Entdeckung des Thäters sowohl', als der gestohlenen Effekten gefälligst mitzuwirken. Den si. Merz 18>7. K. Obrramt. Stuttgart. Die hienach benannten Personen haben die Erlaubniß zur Auswanderung theilS nach Amerika, theils nach Rußland erhalten, und werden, da sie vor Berflnß der gesetzlichen Jahresfrist cmösvandern, durch tüchtige Bürgen in ihren Orten vertreten. Es werden daher alle die- jenigen , welche an die Auswanderer aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu machen haben, hierdurch aufgefordert, sich wegen deren Erledigung an die betreffenden Schuttheißm-Aemter zu wen- den. ES wollen nämlich auSwandern : a) Won Bonlanden: 1) Adam Schleckt, b) Von Ech terdingen : 2) Johann Jakob Klein, 3) jung Michel Eckert, cj Von Feuerbach: 4) Johann Georg Vosinger, 5) Christian Philipp Manch, 6) Christian Wöhr. 7) Jakob Friedrich Bosinger, 8) Catharina Wengin, ledig, 9) Ignaz Christoph Jakob Falk, >0) Jakob Mauchen Wittwe, u) Ehrhard Gehr, Kiefer, d) Von Gaisdurg, 12) Christine Dorothee Durst, ledig. «) Von Heumaden, i-Z) Christine Dreizler. k) von Kaltenthal, 14) Christian Gottfried Gampper, ledig. >5) Johannes Ruffner. »tz) Jakob Friedrich Aichele. »6) Fried. Schweizer. 18) Georg Burkhardt. ,9) Conrav Rall. so) Elifabethe Aichele, Wittwe. g) Von Ke m nath: 21) Friede, Breuning. b) Von Möhringen: ssi Johannes Ulmer. 2Z) Jfak Schiebt. 24) Dorothee Wolf. 25) Conrad Zimmermann. 26) Heinrich Vetter. 27) Abraham Scharr. 28) Jakob Heim. 29) Chri- stian Heim. 3o) Jakob Günther. 3>) Abraham' Schievt. 82) David Stolz. 33) Georg Wolf. 34) Daniel Wolf. 35) Johannes Kieß. 36) Jakob scharr. 37) Jakob Schedel. 38) Abraham Wolf. 39) Michael Strobel, Laglöhner. 40) Johann Georg König, b) Von Plattenhardt: 4>) Margaretha Mezger. 42) Johann Georg Müller, Kiefer. 48) Johann Georg Schmid. 44) Johannes Schmid. 45) Michael Friz, Weber. 46) Johannes Dast, 4?) Abraham Müller, i) Von Plieningen: 48) Jakob Vetter. 49) Joy. Georg Scklaier. 5o) Johannes Weingartner. Si) Johann Georg Fehrie. 52) Israel Veter. 53) Balthas Schlaiers Wittwe. S4) Gottfried Sei- del. 55) Conrad Anselm. 56) Michael Bahnmuller. 57) Michael Alber. 58) Catharina Rühlen. k) Von Rohr: Johann Friedrich Stierle. I) Von Ruith: 60) Anne Marie Harn, ledig. 61) Christiane Margarethe Harm, ledig, m) Von Vaihingen: 62) Friedrich Saurer. 6z) Georg Ulrich Fremd. 64) Johann Jakob Pfaff, Schuster, n) Von Waldenbuch: 65) Michael Haab. Den 24. Febr. 1817. K. Amtssheraml. S kuttgatt. Folgende Personen wandern nach zuvor erhaltener Erlaubm'ß sogleich aus, und werden durch tüchtige Bürgen in ihren Orten vertreten. Diejenigen nun, welche an die Auswanderer aus irgend einem Rechksgrunde Ansprüche zu machen haben. werden hierdurch aufgesordert, sich best, halb an die betreffenden SU-ulcheisen Aemler zu wenden. Es wollen nämlich auswandern: 4> von M irkenbach: Johann'Georg Mogle; 2. Friedrich Weber. V) von Echterdingen: 3. Jakob. Ra ich. Weber. C) von Feuerbach r 4. Andreas Bofinger. v). von Kaltenthal: 5. Friedrich Gampper, ledig; 6. Christian Härtner- Wittwe; 7. Johann Salomo Dnrkhard, ledig. L) von Mubberq, Martin Kehrer; 9. Heinrich Toni; >o. Johann Georg Höh; >>. Michael Mögleg 12. Jakob Büdl, Scbtster. K) non Möhringen: i3. Michael Pfeifer; >4- Christian Gehl, gewesener Bierwirth. 6) von Plattenbart: 16. Friedrich Schmid; ,6. Adam Bövple; 17. Johann Georg Großen Wittwe. H) von Rohr: >8, Johann Georg Bohl. I) von Untersrel- «ringen: »y. Johann Georg Schreiber. K) von Baibingen: 20. Bonikacius Fremd; 21. ©«* org Michael Elsaß er; 22. Christine Eliaßer, ledig; 2Z. Jakob Hitzklberger, Zimmermann; 24. Jo- hann Georg Elsaß er: 2S. Georg Michael Seher; 26. Jakob Friderich Mezger, Weingartner; 27. Adam Etsaßcr, Oiaurcr Den >1. März >8,7- Amts-Oberamt. Tübingen. Aus dem hiesigen. Amtsbezirk wollen folgende Personen, tbeils nach Amerika, theils nach Rußland auswander». Wer etwas an dieselbe aus irgend einem Grunde zu fordern hat, wende fich an die betreffende Ortsobrigkeiten. Schlaitdorf: Barbara Petermannin, ledig. Anna Maria Müllerin, ledig. Catharina Müllerin, ledig. Johanna Fladin, ledig. Dönnack: Johann Jakob Nonnenmachcr mit Weib und 2 Kindern. Jakob Schenk, mit Weib und r. Kind. Johann Jakob Swenk, Weber, mit seinem Weibe. Johannes Lenz, Wittwer, mit 1» Kindern. Johannes Ritter, Schuster, mit Weib und 3 Kindern. Joh. Adam Zimmermann, Leinenweber, mit Weib u d 2 Kindern. Walddorf: Jakob Meyer, Küfer, mt Weib und 4 Kindern. Rosine, Jacob Lang, Webers Wittwe, mit 3 Kindern. Johannes Kümmerte, Weber, mit Weil, und 2 Kindern Jobarmes Wurster, Schneider, mit Weib und 3 Kindern. Jakod Friz, Maurer, mit Weib und 5 Kindern. Barbara, Jakob Kümwerlens Wittib, mit 4 Kindern. Johannes Luik, Schneider, mit Werb und 5 Kindern. Johannes Scinnid, mit Weib und 9 Kindern. Johannes Sckweiker, Wittwer, mit 1 Kind. Rosine Schweikerin, ledig. Jeremias Muosu mit Weib und , Kind. Marie Agnes Benin, ledig, mit einer« unehlichen Kind. Johannes Schaal, Weberobermeistcr, mit Weid und 7 Kintern. Jakob Beck, ledig, 17 t/2 Jahre alt. Ludwig Friderich Muosu, mit Weib und 2 Kindern. Joh. Georg Jakob, mit Weib und 4 Kindern. Johannes Armbruster, Bauer, mit Weib und 5 Kindern. Johannes Heim, Josephs Sohn, mit Weib und Z Kindern. Johannes Maier, Küfer, Wittwer, mit Z Kindern. Christin» Dorothea Maurin, ledig. Mariä Ag««bStarrin, ledig. Häslack: Jo- hann Georg Hauser, mit Weib und <3 Kindern. Pfrondorf: Friederich Künstle, mit Weich mit 6 Kindern, Friedrrick Find, mit Weib und 2 Kindern. Conrad Klett, mir Weib und Z Kindern. Johannes Klett, ledig. Rosina Magdalena Markstn, ledig. Nommeisbach: Georg Schiuander/ Schreiner, leb,.;. Oferdingen: JohaNnGeorg Schmvl, Schreiner, ledig. Carl Muk. Schu.-er/ mit Weib und 6 Kindern. Jakob Binder, Schneider, mit Weib und 9 Kindern. Anna Barbara, wer». Daniel Kurz«» Wittib, mit 2 Kindern. Regina Katharina Schmohim, ledig. Lustnau: Jo- hann Grorg Th'.-urec. abgeschieden, Alt Michael Kreß, mit W- ib und 3 Kindern. Adam Friederich Werkle, mit Weid und 4 Kindern. Dettenhausen: Johann Philipp Aberle, .mit Weib und i Kind, Sophia Margaretha Kraftin, ledig. Sacharin», Johannes Eckerts Wittib, mit 3. Kindern. Johannes Bauer, Feldine ster, mit Weib und >0 Kindern. Margaretha, Friederich- Schmid, Sbu- stees ÄUcid. ^ohauaes Oswald, Beck, mit Weib und 3 Kindern. Caspar Baur, mit Weib und » Klüvern. Caspar Wanner, Beck, mit Weiv und -i -Ki:.d. Altenrietb: Matthäus Mak, Wag, «er, mit Weib und » Kind. Mmgaletha, weil. Joh. Georg Mahres Tochter, ledig. Christian Friz, mit Weib und 2 Kindern. Re.bgarten: Ernst Wezel, Bauer, mit Weib und 3 Kinocrn. Margaretha! Maltrin, tec-ig, mit i unehlichen Kind. Tübingru: Göttlich Friederich Wiilich, Schneider. Waukheim: Michael Mazinger, Wlttwer. Sikenhausen: Jacob Bauer, Dauer, mit Weib und 3.Kindern. Kirchenteliinsfürth: Christin« Räiserin, ledig. Den 3. Fcbr. »817. König!. Oberamt. Waiblingen. Nachstehende Personen ans dem hiesigen Oberamts-Bezirk haben Auswande« rnngs-Erlaubnis erbalten, und werden auf Jahresfrist durch tüchtige Bürgen vertreten: Bon Waid in n gen : Christian Heinrich Scheffel. Bon Schwaikheim: Matthäus Mergeuthaler- Melchior Mütter. Walthes Ulrich Diercftch. Heinrich Wid- Lg-Golklirb Koch. Balthes Rauleder. Caspar Dautcl. Bon Grosheppach: David'Siegle. Von Hohnacker: Christoph Fischer, ledig. Bon TrllartShof: Joh. Adam Lurthart, ledig. Bon Bittenfeld: Andreas Hägele. Georg Medrle. Christoph Schwarz- Bon Lentenbach: Anna Maria Kleinin, ledig. Johann Gcotg Wieler. Von Oppeiöbohm: Jakob Pfleidcrer.^ Bon Oeschelbronn: Jakob Bollingcr. Bon Neckar-Rems.: Göttlich Riethmsttcr. Bon Höfen: Johann Friedcrich Haller. Den 24. Jan. 18,7. K. Oberamt. F r ied er ick sHafen.. Die ledige Joftpha Baier, Tochter des Apothekers Baier, wmdert nach Marktdorf im Ta nschen aus, und wird von ihrem Baker, dem Apotheker Baier, inner der gestzl. Jahresfrist für die etwa an sie ligchkommende Ansprüche vertreten. Lettnang den 5. Februar »8>7. ,. K. Oberamt, Baihing en. Johann Friederich Gauß, Kronenwirth von Oberriexingen mit seiner Ehefrau und 2 Kindern von >7 und 6 Jahren, und Carl Bramm, Bürger und Küfer daselbst mit seiner Frau und »Kind von 6 Jahren, wandern im Ausgang des künftigen Monats nach Cirkasien aus, und werden erstercr von dein Jakob Pfeiffer, letzterer von Jakob Spies ein Jahr lang vertreten, welches mit dem Anhang öffentlich bekannt gemacht wird, daß sich ihre allcnsalsige Gläubiger noch bis in die Mitte des künftigen Monats bei dem Gericht in Oberriexingen melden können. Ferner: Catharina Magda- lena Staibin von Ensingen, ledig, wandert ebenfalls'mit obigen nach Asien aus, und wird ein Jahr lang von ihrem Pfleger alt Gottlieb Bausch vertreten. Den 5. Fedr. 1817. K. Oberamt. Spaichingen. Nachbenannte Personen des hiesigen Oberamts haben die nachgcsnchte Erlaub- «iß erhalten, gegen Aufstellung von tüchtigen Bürgen, sogleich auswandern zu dürfen. Es werden daher alle diejenigen, »velche an diese Personen aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu machen haben, aufgefordcrt.j solche binnen Jahresfrist bei Unterzeichneter Behörde geltend zu machen. Die Auswanderer sind: Dominikus Harmle von Gosheim, unter Bürgschaft des Zieglers Johannes We- ber allda, Paul Seeg, Maurer von Schörzingen; Bürge desselben ist: Raphael'Seeg daselbst. Jo- seph Blepp, Zimmermann von Rathshausen; Bürge ist: Joseph Danegacr alldort, Albert Steiner, von Gosheim: unter Bürgschaft des Johann Steiner daselbst. Johann Georg Danegger von Raths- hausen; Bürge desselben ist: Joseph Riede alldort. Den 10. Febr. »817. K. Oberamts-Berweserey. Kirchheim unter Teck. Johann Jakob Damm, Huthmackcr von hier, wandert mit seiner Familie nach Caucasien in wenigen Wochen aus, weshalb seine Gläubiger sich in Balde mit ihm zu sehen, oder Klage bei Obcramt zu erheben haben. Indessen wird er auf Jahresfrist durch den Seck- lermeister Johannes Straub von hier, gegen Jnnlander vertreten. Den 14- Februar 1817, König!. Oberamt. Kirchheim. Folgende Familien wandern in Zeit weniger Tage nach gestellten Bürgen aus Jahresfrist, nach Caucasien aus, als: i), Johannes Kick von Roßwälden,- Krämer, 2) Andreas »Lpindlcr von da, Bauer. Z) Jakob Stügmeyer von Weiler, Weber- 4) Gotllieb Daiber von da, Bauer und Brantweinbrenncr. 5) Oswald Schmidt von da, Schreiner. 6) Michael Müller von da, Schumacher. 7) Andreas Bayer, von Roßwälden, Bauer. 8) Jakob Friedcrich Bau- meister von Weiser, Zimmermann. Wer Forderungen an dieselbe hat, wird hiermit aufgefordcrt, diese in Balde nnzuklagen, um wo möglich noch mit den zu belangenden Personen selbst sich ins Reine zu setzen, in jedem Fall aber kann auf Jahresfrist keine Klage mehr gegen den einen oder den andern derselben angenomrnen werden. Den 15. F«br. ‘ K. Oberamt. Kkrchheim. Die ledige Cathanna Margaretha Wall von Owen, Tochter des Johann Michael Wall daselbst, und der verehlichte Friderich Attinger, Weingartner daselbst, haben, und zwar erster« unbedingt, letzterer aber bedingt Ertaubniß erhallen, nach Cancasien zu wandern. Sie werden beide ein Jahr lang durch Bürgen vertreten, jeder aber, der an sie eine Forderung hat, wird aufgeforvcrt, jetzt gleich Klage gegen sie zu erheben, um dieselbe noch in deren Gegenwart zu Ersparung von Weit- läufigkeiten erledigen zu können. Den >Z. Febr. 1817. K. Oberamt. Vaihingen. Nachstehende Personen, welche mit allerhöchster Erlaubniß aus dem Königreiche auswandcrn, werden wegen ihrer Verbindlichkeiten 'm Königreich 1 Jahr lang durch folgende Bürgen vertreten.. Von Enzweihingen: >) Mickacl Bosscrt, Weingartner, durch Joh. i'eorg Boffert. 2) Jakob Friedrich Kienzinger, durch seinen Vater Gottlieb Friedrich Kienzinger. 3) Christo ph Mit- telbcrger, Kübler, durch Christian Engelhardt. 4) Johann Georg Schmidt«, äll, durch alt Leonhard Klözle. Von Oberriexingen: 5) Georg Jakob Vosselcr, durch Adam Gaßmann. Von Unter- riexingen: 6) Johann Georg KilpuS, Schneider, durch Job. Georg Hölle, Zimmermann. Von K.le i n-Sachse n hei m: 7) Georg Toberer, Schreiner, durch David Heinrich, zu Mettenzimmern. Die Gläubiger derselben werden erinnert, Kinnen 4 Wochen sich mit ihnen ms Reine zu setz in, oder ihre Forderungen zur amtlichen Klage zu bringen, indem des baldigen Wegzugs dieser Leute halber späterhin Anstande cintreten können, wiewohl jede dieser Personen und Familien für sich einen tüch- tigen Bürgen gestellt hat. Den iS. Febr. 1817., K. Oberamt. Waiblingen. Nachstehende Personen des hiesigen Oberamts wandern mit höchster Genehmi- gung nach Asien und Amerika ans: Bernhard Kamm, Schreiner, von Winnenden. Caspar'Ott, Weber, von Schwaikheim. Johannes Bnrklc, Weber, von Neustatt. Michael Honig, von Ritters- bürg.. Johann Georg Sommer,, und Jakob Friz, Weingartner, von Oppelsbohm. Gottlieb Bastler, von Steinach. Johann Georg Käser, ledig, von Breuningsweiler. Sämnulich diese Personen wer- den durch Bürgen auf Jahresfrist vertreten, was hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Den >6. Febr. 1817.. K. Oberaint. Hansen am Thann. Die Erneuerung des U> tcrpfands-Buches zu Hausen am Thann, wird nunmehr ohne Verzug beginnen.. Wer seine auf die Aufforderung vom 22. November >8n eingcge- bene Schuld-Dokumente seit dieser Zeit wieder- zurückempfangen hat, wolle daber solche schleunig, und längstens innerhalb 4 Wochen, entweder im Original, oder in vidimirtcn Abschriften an die hiesige Distrikts-Airitsschrciberci franco übergeben.. Diejenigen aber, welche nichts zurücknehmen, wollen sich iw eben dieser. Zeit, äussern, welche Eingaben sie gemacht haben. Spaichingen, den >t>. Merz 1817. - Königl. Oberamt. Ludwigsburg. Zuffenhausen. Unfern des disseitigen Amts-Ortes Znchenhausen wurde am 24.. Merz Nachmittags- ein »eugebohimeS tobfcS Kind in einem mit Schlamm angefüllten Graben ge- gen de>m Mühlbach zu gefunden, das, nach dem Grad der starken Fäulniß, in die der Leichnam über- gegangen war, zu urtheilen, schon 14 Tage bis 3 Wochen an dieser Stelle gelegen seyn kann. Da vor der Hand keine 'Spur in Absicht der Urh-berin der Aussetzung dieses Kindes vorhanden ist, so wird' andurch die Sache öffentlich bekannt gemacht', und alle Justiz und Polizei Behörden ersucht, Vie geeigneten Nachforschungen anzustcllen, und wenn sich hierdurch eine. Spur ergeben sollte, der Un- terzeichneten Stelle Nachricht'zu gcbcn. Den 2b. Merz 1817. K. Oberamt. Feuerbach. Da in dem Amtsorte Feurrbach die naküttichen Kindcr-Pücken ausgebrochen sind, so-wird dieses, um sich vor Ansteckung zu hüten, allgemein bekanur gemacht. Den 22. Merz >8>7- Amts-Oberamt Stuttgart. Tübingen.. Da in dem Amtsort Walddorf die natürlichen Kinderblaktern ausgebrochen sind, schwollen alle-diejenige,, welche in. Verkehr mit diesem Ort kommen, die nöthige Vorsicht gebrauchen. Den 18: Merz 18,7.. ^ K. Oberamt. Gedruckt bei Gottlieb Hasselbrink- Hof- und Kanzlei-Kupferdrucker, Buchdrucker. Nro. 20. 1817. 14j Königlich-Württembergisches Staats-uiidRegler««gö-Bliltt. Samstag, 5. April. Weitere Belehrung für die König!. Unterthanen, welche nuszuwandern die Absicht habe». Um besonnene und vernünftig handelnde Bürger in den Stand zu setzen, die- jenige Folgen mit mehr Sicherheit übersehen zu können, welche bei der Entschließung zur Auswanderung von ihnen reiflich überlegt werden müssen, wird unter Beziehung auf sie, 'den 14. Febr. d. I. erlassene, Belehrung und Warnung, noch weiter be- kannt gemacht, daß, nach Ungezogenen zuverlässigen Nachrichten, bei einem Aus- wanderer nach Nordamerika, folgende Rücksichten in Betrachtung kommen. Die Fracht der Ueberfahrt von Amsterdam, oder einem andern Hafen der Nord- see , betragt für eine erwachsene Person, mit Einschluß der gewöhnlichen Schiffskost, 17a bis 200 Gulden, für ein Kind von 4 bis 14 Jahren die Hälfte. Wer nicht Gefahr laufen will, bei der gewöhnlichen schlechten Schiffskost Mangel zu leiden, und bei Krankheiten ohne alle Erquickung zu bleiben, muß hiefür, vor der Einschif- fung, durch eine eigene Schiffs-Provision sorgen, für welche er jedoch schwer Len erforderlichen Raum und Sicherheit findet. Je langer die ungewisse Ueberfahrt dauert, desto harter wird das Loos der ge- wöhnlichen Reisenden. Wer die Fracht nicht bezahlen kann, muß sich alle Arbeiten auf dem Schiffe und jede Beschränkung gefallen lassen. Bei der Ankunft in Amerika fallen diese den sogenannten Sklavenhändlern, oder den Spekulanten zu, welche sic dem Schiffskapitäu gegen die Fracht abkaufen. Je- nen müssen sie dann die Kaufs-Summ? durch mehrere Jahre Dienste abverdienen. Ist das Loos dieser Unvermöglichen zweifelhaft, so- ist es nicht minder das der Vermöglichern, welche ohne Kenntniß des Land J und der Sprache, sich in einen Plan zu ihrer Unterkunft und zu ihrem Fortkommen einlaffen, und deren kleines Kapital durch ein einziges Unglück, oder durch Betrug, leicht verloren geht. Wen» aber auch alle diese Rücksichten nicht geeignet sind, Einzelne von ihrer Entschließung zurückzubringen, oder wenigstens sie zur ruhigen Ueberlegung zu veranlassen: so müs- sen sie, sichern Nachrichten zu Folge, verwarnt werden, nicht aufs Gerathewohl nach Holland zu gehen, sondern vorher an rechtschaffene, sichere Handlungshauser, oder zuverlässige, dort wohnende Männer sich zu wenden, und deren Antwort und An- weisung zu erwarten, damit, da die Schiffe zu ungewissen Zeiten abgehen, sie ihre Ankunft in Holland nach der wahrscheinlichen Zeit der Einschiffung einrichten können, und nicht durch Warten und Aufzehren ihres kleinen Vermögens vor der Einschiffung sich selbst außer Stand setzen, die Fracht zu bezahlen, wie denn dermalen die Stras- sen in Amsterdam von Auswandernden wimmeln, welche zum großen Theil betteln. Dagegen sind diejenigen Nachrichten, welche von Rhein-Schiffern herrühren, wie die Erfahrung lehrt, falsch und eigennützig auf das Herbeilocken der Auswan- dernden berechnet. Stuttgart, Len 29. Merz 18.17. Ministerium des Innern. v. Kerner. Die Aus.vanbennig nach Rußland betreffend. Die Kaiserl. Russische Gesandtschaft am Königs. Hofe hat das Königs. Ministe- rium der auswärtigen Angelegenheiten in Kenntniß gefetzt, daß sie nicht ermächtigt fey, im Laufe dieses Jahres weitere Pässe für solche Personen auszustellen, oder zu visiren, weiche die Absicht haben, nach Rußland au^zuwanvern. Es werden daher dem Wunsche der Gesandtschaft gemäß, die sämmtlichen Königs. Ober-Aemter hievon in Kenntniß gesetzt, und wird denselben aufgetragen, diejenigen Unterthanen, welche entschlossen sind , aus dem Königreiche nach Rußland auszuwan- dern, und deren Passe von der Kaiserl. Russischen Gesandtschaft noch nicht visirt sind, davon, daß ihnen die zum Einwandern in Rußland erforderliche gesandtschaftliche Erlaubniß verweigert werden wird, ohne Zeitverlust in Kenntniß zu setzen, damit sie sich in ihren Entschliessnngen und Anstalten darnach achten können, und'nicht unüberleg- ter Weise ihre Güter und Mobilien verkaufen, ehe Ne nur wissen , ob ihnen das Einwandern nach Rußland gestattet wird. Diejenigen, welche der erhaltenen Belehrung ungeachtet in ihrem unbesonnenen Unternehmen fortfahren, haben dann die Verlegenheit und das Unglück, in welches sie mit ihren Angehörigen gerathen, sich selbst zuzuschreiben. Stuttgart, den i5. Merz 1817. Ministerium des Innern. v. Kerner. General - P a r b v n. Se. Königl. Majestät haben den unterm 17. November 1816. mit Bestimmung der Begnadigungs-Frist bis zum 1. April 1817 ertheilten General-Pardon, auf wei- tere zwei) Monate, folglich bis zum 1. Juni) d. I. verlängert. Welches hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Stuttgart, den 3i. März 1817. Kriegs - Ministerium. Graf von Franquemont. Postverordnung, Geldvcrscndungen belrcffend. Vermöge Verfügung Königl. Ober-Post-Direktion darf kein Faß oder Kiste, in welchem über 4000 fl. in Silbergeld verpackt sind, bei der Expedition, fahrender Po- sten angenommen werden, und es müssen denrnach die Geld - Versendungen über .'<000 fl. in Silber-Geld von dem Versender in zwei oder mehreren Fässern oder Ki- sten abgetheilt zur Post aufgegeben werden. Welches anmit aus Auftrag der Königl. Ober-Post-Direction zur allgemeinen Wissenschaft bekannt gemacht wird. Stuttgart, Len 1. April 1817. Königl. Haupt - Postamt, Erkcnntnlsse des Königs. Ober-Justiz-Collegiums. 1) Die Appellations-Sache von Gerabronn, zwischen Johann Friderich Spang, zu Wallhausen, Kl. Anten, sodann Michael Burkhard, Michael Knie und den Erben des verstorbenen Schultheiß Haag allda, Bekl. Aten, pcto reivind. et act, confess. util. wurde wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde von Amtswegen verworfen. Stuttgart, den u. Merz 1817. 2) In der Rechts-Sache erster Instanz zwischen den Theilhabern der auf die Krone Württemberg angewiesenen Seubertschen Rente Kl., an einem, und der Königl. Oöer-- Finanz-Kammer, Sektion der Kron-Domaiwen, Bekl. am andern Theil, die Auszah- lung der Rente betr., wurde bekl. Theil, unter Verwerfung des von demselben an- gesprochenen Retentions-Rechts, zu Ausbezahlung der durch den Reichsdeput. Haupt- stchluß vom 25. Febr. i8o3 ausgesehten jährlichen Rente von 33oof fl. nicht nur in so weit solche bereits verfallen , sondern auch für das künftige für schuldig erkannt. Stuttgart, den 11. Marz 1817. 5) Zn der Appellations-Sache von Oberndorf zwischen Andreas Trick zu Köhm- weiter Bekl.., Anten, und Anna Maria Walter zu Römlinsdorf, Kl. Atin, pcto sä- tisfact. privat, ex stupro et aliment, prolis, wurde, unter Verwerfung der angs-- stellten Nullitaten-Klage das Erkenntniß erster Instanz bestätigt und Ant in die Kosten verurtheilt. Stuttgart, den 22. Merz 1817. Erkenntnisse des Königl. Ehegerichts. Den 26. Marz 18 1 7 wurden geschieden'. 1) Anna Maria Koch von Pfalzgrafenweiler, Oberarms Freudenstadt, Kläger. Producent., von Conrad Koch, Bürger und Weber allda, Bekl. und Produkten, «X capite adultem praesumti, unter Derurtheilung des Bekl. in die Kosten. 2) Löwenwirth Friderich Hausier zu Herdmannsweiler, Oberamts Waiblingen, Kl-, von Elisabeth« Eatharina, geb. Hilth von da, Bekl., ex cap. quasi deser* unter Vergleichung der Kosten. 5) Joseph Klazel, Kartenfabrikant in Ulm, Kl., von Heinrike Marie, geb> Strobel von Blaubeuren, Bekl-, ex cap, quasi desert, unter Vergleichung der Kosten. 4) Elisabeths Reinhard, geb- Deuschle von Köngen, Oberamts Eßlingen, Kl., von Johann Georg Reinhard, Bürger und Bauer ailda, Bekl., ex cap. quasi de- sert. unter Vergleichung der Kosten. 5) Jakob Zahn, Chirurgus von Dürrwangen, Basinger Oberamts, Kl-, von Barbara, geb. Schmid von da, Bekl-, ex cap. quasi desert. unter Vergleichung Der Kosten. S e. Königl- Majestät haben vermöge Rescripts vom 3i. Marz d. I. den bisherigen Oberamtmann S ch m i d l i n zu Urach, und den seitherigen Gräflich Erbä- chischen Patrimonial-Beamten Regierungs-Rath und Cammer-Director S e e g e r zu Michelfeld als Ober-Regierungs-Räthe bei der Seetion der inner» Administration gnädigst angestellt. S e. Königs. Majestät haben vermag Rescripts vorn 26. Merz gnädigst geruht: Die Cameras-Verwaltung Biberach dem bei der Königs. JpafV und Domänen- Cammer angestellt gewesenen Buchhalter Schickhardt, die Stadt-Cameral-Verwaltung Ellwangen dem vormaligen Forst-Caffier G 0 ck daselbst, die Cameral-Verwaltung Steinheim an der Murr, in Verbindung mit dem Ober-Accise- und Oberumgelder-Amt, dem bisherigen Cameral-Derwalter Höchstes ter von Oberndorf, und die hiedurch erledigte Cameral-Derwaitung Oberndorf dem bisherigen Regiments-Quartiermeister Pfizmaier zu übertragen. Se. Königs. Ma j est ä t haben vermöge Rescripts vom 2g. d. M. den Pfarrer L u i p p 0 l d von Täferroth, Diözese Schorndorf, auf seine Bitte, von seinem Dienste zu entlassen und ihm den großen Pfarr-Ruhe-Gehalt gnädigst zu bewilligen geruht. Ministerium des Kirchen- und Schul-Wesens. Die Justina Magg von Bronnen, hiesigen Oberamts, hat das in die Roth ge- fallene Kind des Maurers Joseph Kühner daselbst mtt äußerster Anstrengung und ei- gener Lebensgefahr vom Ertrinken errettet, und wird daher zu Folge allerhöchsten Decrets vom 18. d. M. wegen dieser edlen Handlung hiermit öffentlich belobt. Wiblingen, den 3i. März 1617. Königl. Ober-Amt. Ludwigsburg. Nach ergangenen höchsten Befehlen solle über die hier '^flndliche 2 Königs. Küchengarten ein Verkaufs- und ein Verleihungsversuch vorgenommen werden, auch sollen die zwei Pflanzen- und Treibhäuser der Blumen- und Kücbcngärlncrey, so wie das Geschirr-Magazin auf den Abbruch verkauft werden. Zur Vornahm dieser Verhandlungen ist Montag der 8. April bestimmt, und wird solches mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß 1) der alte Kümengarken, 2 >'4 Morgen 46 7/4 Ruthen im Maß halte, nnd 90 tragbare Obst-Spaliere und Prramiven habe; 2) der neue Küchcngarten an der Straße nach Stuttgart, 3 >/8 Morgen 3g Ruthen im Meß habe, 33 Spar- genlänver in demselben angelegr seyen, und 297 Spaliere und Pyramiden, und 3g hochstämmige Obstbäume sich im Garten befinden; 3) das Pflanzenhaus derBlumengZrkm-ey, 5o Schuh lang und 20 Sckuh breit und noch gut im Holz sey, auch ,8 gute Fenster und Deckel-Läden habe; 4) daS Treibhaus der Küchengärtnerey 72' lang, und 20' breit sey, und ,8 noch brauchbare Fenster und Lä- den habe, 5) das Geschirr Magazin 58 Schuh lang 17 Schnh hoch, von Holz ganz gebaut, und ohne ^Fenster sey. Die Liebhaber wollen sich an oben bemerktem Tag Vormittags 9 Uhr in der König!. Ho.f-Bau-Berwaltung einsinden. Den 26. Merz 1817. Provisorische Hofbau-Verwaltung. Waiblingen. Da der Bestand der allhiesigen Schaferey auf Michaelis d. I. zu Ende geht, so wird bis Mittwoch den 2Z. April eine abermalige Verleihung vorgenommcn werden. Die Waide er- tragt 5oo Stück Sch aase, wovon der Bestander 200, die Bürgerschaft aber 3oo Stück einschlagcn darf. Außer diesem hat der Beständer den Genuß einer freien Wohnung samt Garten und hinreichen- de Stallung. Die Liebhaber werden hiemit aufgefordert, an obgcdachtem Tag Morgens 8 Uhr auf asthiesigem Rathhaus mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Prädikat und Vermögen versehen, zu erscheinen, die Bedingungen zu vernehmen, und des weitern gewärtig zu seyn. Den 20- Merz ,817. , , Dberamt und Stadtmagistrat. Ludwigsburg. Der bei dem ^nfanterie-Reqiment Nro. 5. Prinz Friderich gestandene Tambour Johannes Schmid, von -hier gebürtig, ist am 3. Nov. v. I. desertirt; man bittet deswegen auf den-, selben zu fahnden, und ihn im Detretungsfall hieher abliefcrn zu lassen. Den 26. Merz >817. König!. Lberamt. Crailsheim. Der bei der 4ten Schwadron des >sten Köni'gl. Reiter-Regiments gestandene Gemeine Johann Schwarzenbergcr von Deusstelten gebürtig, hat sich ohne Erlaubniß aus der Gar- nison Ludwigsburg entfernt, und konnte aller Nachforschungen ungeachtet nicht ausgekundschaftet wer- den. Alle Hoch- und wohllöbl. Polizei-Behörden werden daher geziemend ersucht-, auf denselben ge» nau fahnden, ihn auf Betreten arretiren, und entweder an das Regiments-Commando in Ludwigs- burg, oder an das hiesige Obrramt wohlverwahrt einliefern zu lassen. Sein S i gna l rm ent ist folgendes: Derselbe mißt 6 Fuß > Zoll, untersetzter Statur, bleiches Aussehen, stockt im Reden, blonde Haare, graue Augen, großen Mund. War bekleidet mit einem blau tuchenen Commis- WammS mit gelben Vorschuß und daran befindlichen Numrrn-Knöpsen, grauen Reithosen mit gelben Streifen und Bnnbstiefeln. Den 20. Merz 1817. K. Oberamt. Schorndorf. Aichschieß. Der bei dem Königl. Leib-Infanterie.Regiment Nro. i- gestan- dene Soldat Michael Scharpff, von Aichschieß gebürtig, ist am 2,, dieses Monats aus der Garnison Stuttgart desertirt. Dahero alle Hoch- und löbliche obrigkeitliche Behörden hiemit ersucht werden, denselben aus Betreten zu arretiren, und entweder an sein Regiment, oder an das hiesige Oberamt einliefcrn zu lassen. Den 2b. Merz 1817. K. Oberamt. Urach. Von dem K. Garde-Regiment zu Fuß, ist der Gemeine, Johann Georg Maier von Sondelfingen den >6. Febr. d. I. aus der Garnison Stuttgart desertirt. All« Königl. Hoch- und wohllöbl. obrigkeitl. Behörden werden daher geziemend ersucht, auf denselben genau fahnden, ihn im Betretungsfall arretiren, und wohl verwahrt hieher einliefern zu lassen. Den 19. Merz 1817. K. Oberamt. Sckorndorf. Vorgestern Abend zwischen Lickt wurde auf der Fcllbacker Höhe ein vorsätzlicher Straßenraub begangen, und dem Richter Michael Stilz von Schnait i>oo st. mit Gewalt abgeuom, men. Der Thäker ist Jeremias Schwegler, Zimmcrmann von Scknait, welcher sich nicht nur mit dem Geld davon gemacht, sondern auch dessen Frau, nebst einem Sohn und einer Tochter sich von Haus entfernt haben, ehe der Beraubte nach Haus kam, u-nd seine erlittene Beraubung anzeigen konnte. Da nun der Justiz alles daran gelegen, diesen Strasienräuber und seine Angehörigen zur Hast zu bringen, so werden alle Hoch- und wohllöbliche obrigkeitliche Behörden gehorsamst ersucht, die erforderliche Beifahungs Anstalten mir allem Nachdruck zu unterstützen. Der Srraßenraubcr ist 5» Jahre alt, mittelmäßiger Statur, magern Angesichts und von starkem schwarzen Bart. Bekleidet mit tlnlt Pudelkappe, Btautuebenem Nocks dergleichen Brusttuch mit wirken Knöpfen, schwarz ledernen Hosen, schwarz wollenen Strümpfen und'Schuhen mit gelben Schnallen. Den 27. Merz 1817. Königl. Oberamt. Tuttlingen. In der letztocrgangenen Nacht wurden dem Krämer Jakob Schlenker von Schweningen, hiesigen Oberamts , aus seinem Laden nach vorgängiger gewaltsamer Eröffnung dessel- ben an ba-arem Gelde in unterschiedlichen Sorten ohngefähr ,c> Gulden und ausserdem noch folgende Waaren entwendet, als: 3 Stücke geringes schwarzes Tuch zu 20, 15 und 8 Ellen, 4 bis 6 Ellen scharlachrothes Tuch, 3 — 10 Ellen schwarzer feiner Manchester, F je in 10 — >5 Ellen bestehenve. Stücke ordmairer gestreifter, theils grüner, tbeils schwarzer Manchester, ferner noch andere Stoffe, wovon das Ellenmaß nickt angegeben werden kann, als: braunes und ordinair rothcs Tuch, schwarzer doppelter, wie auch ordmairer Damast und Seidenzcug, Siamois, Z,z, Piquee und schwarzer dicker Wollenzcug, 6 Packe oder 50 Stück schwarze Wollenband, ohngefähr 12 Stücke schwarz gemodelte Seidenband, einige Stücke schwarze Wasser- und Lagatur-Band, Lioner und weiße Spitzen, auch blaue und grüne "seidene Spitzen, 24 Dutzend 1 Kreuzcr-Siranglcin rvtbcs Zeichnungsgarn, gegen 3ooo Kreuzer-Stränglein Nähsadcn von verschiedenen Farben und circa 2 Pfund Nähseide. Sämmt- liche Civil- und Polizei-Behörden werden hievon mit dem Ersuchen in Kcnntniß gesetzt, zur Auskund- schaftung dieser Gegenstände und zur Entdeckung des bis jetzt noch unbekannten Diebes auf dir erfor- derliche Weise geneigtest Mitwirken zu wollen. Den ,8. Merz >817. K. Oberamt. Calw. Der Hirschwirth zu Altburg, hat bei einer daselbst in dem Hause des Christoph Fried- rich Dürr, Baurcn, am 10. Jan. d. I. entstandene Feuersbrunst, ein Kind mit eigener Lebensgefahr «^rettet, welch edle Aufopferung auf Befehl des Königs hiemit öffentlich bekannt gemacht wird. Den 26. Merz 18,7. K. Oberamt. Stuttgart. Aus dem hiesigen Amts-Oberamte wandern ferner aus: A.) Won Bonlan- den: 1. Gallus ©toll. 2. Joh. Georg Hörzcn abgeschiedenes Eheweib. B.) Von Deg erloch: Z. Georg Michael Schambachers Wittwc. C.) Von Feuerbach: 4. Gottfried Steußer. D.) Von Mußberg: 5. Jakob Koch, Maurer. 6. Joh. Georg Städler, Weber. E.) Won Möhringen: 7. Ernst Wilhelm Günther. 8. Michael Günther. 9. Friedrich Krohmer, Mezger. 10. Christian Lang, Mezger. Jakob Wacker, Weber. 12. Adam Friedrich Brommer. F.) Bon Steinen- bronn: r3. Jakob Hertfekdcr. 14. Bernhard Stabler. G.) Don Vaihingen: Christoph Eber- wein. Indem dieses zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, werden diejenigen, welche an diese Auswanderer Forderungen zu machen haben, aufgefordert, sich deshalb sogleich an die betreffenden Schultheißenämter zu wenden, wobei noch bemerkt wird, daß jene auf Jahresfrist durch tüchtige Bür- gen vertreten werden, Den 24. März 18,7. Amts-Oberamt. Cantstatt. Folgende Perlenen haben gegen sichere, auf die gesetzliche Frist aufgestellte Bürg- schaft die Erlaubniß erhallen, sogleich auszuwandcrn, und zwar A) von Cavtstatt: i. Johann Georg Krüb, ledig. 2) Johann Friedrich Mayer, vcrheirathet. 3) Glaser Krock, vcrheir. 4) David Schmid, verh. 6) Matthäus Haug, vcrh. B) von Stetten: 1) Jakob Friedrich Enßle, verheir. 2) Sabina Magdalena Wölz, led. 6) Won Fellbach: i) Johann Friedrich Ruof, vcrh. 2) Joh. Friedrich Bühl, verh. 3) Friedrich Hofnießer, verh. 4) Thomas Ebensperger, ledig. D) Von Za- zenhausen, Johann Gnciting, verh» E) Von Rommelshausen: 1) Conrad Erfftle, verh. s) Maria Barbara Reutcrin, 'ledig, welches hiermit zur geeigneten Nachachtung für ihre gllenfalsige Creditorcn bekannt gemacht wird. Den 24. Fcbr. 1817. ^ K. Oberamt. Horb» Franz Anton Khuon, Bürger und Handelsmann von Horb, zieht mit seiner Gattin von da weg nach Gengenbach ,'m Badenschen. Welches zur öffentlichen Kunde gebracht wird, damit die- jenigen, welche Ansprüche an diese Eheleute machen zu können glauben, solche innerhalb Jahresfrist bei der geeigneten Behörde Vorbringen. Den 2b. Febr. 18 >7- K. Oberamt. Horb. Wer an nachstehende Ausgewanderte, nämlich: Casimir Fais, ledig, von Birlingen; Jakob Walz, ledig, von Hochdors; Elifabetha Walz, ledig, von da; Bonifaz Teufel von Rohrdvsf, Ansprüche machen zu können glaubt, Hat solche inner halb Jahresfrist bei der geigiieten Stille vorzu- bringen. Den 27. Febr. :8'7- K. Oberamt. Baihingen. Johann Georg Gauß; Johann David Wafferbäch; Johann Heinrich Wafferbäch; Johann Georg Wafferbäch und Julius Sicken Wittwe von Horrheim; Michael Jäklen; Carl Johann Dietrich Gayer; Christian Heinrich Knapper; Johannes Leonhard; Andreas Haug und Christoph Knapper von Sersheim; Anna Maria Kiinmichm von Klein.Sachsenheim; Jakob ZuberbillerS Witt- we und Georg Friedrich Lautenschlager von Wcißach 'wandern mit allerhöchster Erlaubnis aus dem Königreich aus und werden die Gläubiger derselben, wenn die Auswandernde gleich binnen Jahres- frist durch Bürgen vertreten werden, hiermit aufgcfordert, ihre Forderungen sogleich einzugeben. Den 1. Merz 13,7.' , K. Oberamt. Baihingen. Folgende Personen wandern mit allerhöchster Erlaubnis aus dem Königreich aus: Christian Ran, Johannes Pfeil, und Jakob Gerlach oonHe-erheim; Leonhard stözle, Christoph Brand- stctt und Jakobine Rostin von Enzweihingen.^ Tobias Reichmann von Merdingen, und Kourad Gcö- zinger von Ensingen; es werden nun alle diejenige, welche Forderungen an solche zu machen haben, ausgefordett, solche sogleich einzugeben, wenn gleich die Auswandernde binnen Jahresfrist durch Bür- gen vertreten werden. Den 5. Merz 1817. K. Oberamt. ®rufen. Friderich Gönkeler von Brüten, wandert mit seiner Familie nach Caucasien aus. Zu Richtigstellung der Vermögens-Verhältnisse desselben, werden nun seine Gläubiger hiermit aufge- sordert, mit ihm sch binnen 4 Wochen entweder selbst ins Reine zu setzen, oder amtliche Klage zu erheben, um dies noch in Anwesenheit des Schuldners rechtlich erörtern zu können, wiewohl er auch von einem tüchtigen Bürgen Georg Gökler, Weingärtner, nach seinem Abgang auf Jahresfrist ver- treten wird. Kirchtsrinl den 7. Merz ,817. K. Oberamt. Balingen. Nachstehende disseitigc Amts Angehörige wandern vor Abluf der gesetzlichen Frist aus, nämlich: von Balingen: Tobias Landenberger, ledig. Rosine Metz, Wittwe. Eva Ruof, ledig. Andreas Scholverer, ledig. Bon Ebingen: Gottlieb Rieder, Chirurg, verheirathet. Ulrich Rehsuß, verh. Johann Martin Prinz, Zimmermann, verh. Job. Friedr. Gern, verh. Bon Biz: Jakob Trenz, Maurer, verh. Matthias Mathes, Bürger und Bauer, verbeir. Martin Blickte, Bauer, perl). Martin Schweizer, ledig. Bon Winterlingen: Christian Mayer, verh. Bon Ha- selwangen: Joyaun Ludwig Faust, Schuster, verh. Johann Ludwig Setter, verh. Bon Erzin- gen: Jakob Göhring, gewesener Zoller, verh. Bon Lau klingen: Elisabetha K!oz, ledig. Bon Thailfingen: Peter Schöller, verh. Bon Onstmettingen: Johann Martin Schlenker, verh. Jokob Haasis, Bauer, verh. Von Truchtelfingen: Georg Lang, verh. Bon Weilheim: Er- spar Führer, ledig. Von Laufen: Eva Klinglet, ledig. Johannes Schlegel, Bauer, vcrheir. Joh. Georg Maier, verh. Bon Ma rg a r eth cn h ausen r Simon Spohn, verh. Anton Slumpp, verh. Von Gei ßlingen: Rosa Winterholer, ledig. Von Stock en hausen: Daniel Dapp, Se- paratist, verh. Agnes Wizenmann, Wittwe, Separatistin. Catharine Dapp, ledig, Separatistm. Bon Frommer»: Johann Zimmermann, verh. Separatist. Bon Streichen: 2lnna Maria und Agnes Schneider, ledig, Separatistinnen. Welches hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Den 8. Merz >8>7. K- Oberamt. Nürtingen. Neuffen. Nachstehende Personen vom zweiten Ort haben die allergnädigste Erlaubniß erhalten, vor Ablauf der gesetzlichen Jahresfrist, nach Gautaften in Rußland auswaadern zu dürfen, nämlich: Leonhard Faig, Bauer, mit Familie. Nikolaus Krohmer, Dreher, mit Familie. 'Adam Krodmer, Hafner^ mit Familie. Friderich Kling, Bäcker, mit Familie. Friderich Willlinger, Strumpfweber, mit Familie. Jakob Schili's Sailers Wittwe mir 1 Kind. Johannes Lamparrter, Zimmermann, mit Familie. Welches mit dem Anhang zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß diejenigen Personen, welche aus irgend einem Grunde an vorgedachte Auswanderer, rechtmäßige 2ki- svrüche zu. machen haben, solche alsbald geltend machen mögen, wenn sie gleich auf > Jahr lang tüchtige Bürgen zurücklassen. Den 8. Merz 1817. K- Obkramt. Weinsberg. Jakob Schuir, Ziegler, und Friedrich Tochtermann, beede Bürger zu Hölzern, Laben die aklergnadigste Erlaubniß erhalten, nach Amerika imswandern zu dürfen, wer nun eine recht- liche Ansprache'an dieselbe p machen har, wird hiermit aufgefordert, dieselbe in Bälde dem Schuld theißrn-Amt allda anzuzcigen. Den >v. Merz ,617. K. Oberamt. Owen an der Leck. Johannes Wall, Bürger und Bauer zu Owen, wandert mit seiner Fa- milie nach Cancasien aus. Zn Richtigstellung der Vermögens Verhältnisse desselben werden nun seine Gläubiger aufgefordert, sich binnen 4 Wochen entweder selbst mit ihm ins Reine zu setzen, oder amt- liche Klage zu erheben, um diese noch i» Gegenwart des Schuldners rechtlich erörtern zu können, wiewohl er auf Jahresfrist von seinem Vater, Johann Michael Wall zu Owen, auch nach seinem Abgang, für seine hierländische Verbindlichkeit vertreten wird. Den n. Merz 1817. Oberamt Kirchheim. Vaihingen. Johann Christoph Nagel, ledig, und Philippine Scheurerin, ledig, von Unter- riexingen, Jakob Schmidgall, Jakob Friedrich Stimm von Enzweihingen. Joh. Jakob Wöhrlcn, Matthäus Kimmich, von Groß Sachsenhcim, Michael Walker, Regine Friederike Haugin von Kiein>- Sachienheim, Johann Friedrich Jung, Margarethe Härlia von Saeshrim und Jakob Lautenschlager, von Wtißach, wandern mit allerhöchster Genehmigung aus dem Königreich aus, und werden daher die sammtliche Gläubiger derselben hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche an die Auswandernde sogleich geltend zu mache», wenn gleich diese binnen Jahresfrist durch Bürgen vertreten werden. Den »4- Merz 1817.' Königl. Oberamt. Nagold. Nachstehende Personen dcS disseitigen Oberamts-Bezirks haben allerhöchste Erlaubniß zum Auswandern vor Ablauf der gesetzlichen Jahresfrist erhalten, nämlich von Stadt Altenstaig: Simon Kreß, Müller, ledig. Samuel Morhard, mit Familie. Johann Georg Walz mit Familie. Marlin Heunsler mit Familie. Johann Georg Hennster, verheir. Von Altensteig Dorf: Joh. Friedrich Wahl, lediger Stricker. Von Bernek: Philipp Bäuerlen, ledig. Won Bvßingen: Friderich Koch, verheir. Adam Frey, verheir. Johann Georg Kläger, verheir. Johann Adam Seele, verheir. Matthias Sckciblcn, verheir. Eva Barbara Scidin, ledig. Maria Haier, ledig. Von Ebhausen: Tobias Braun, verheir. Johann s Walz, verheir. Johann Georg Held, verh, Ste, phan Roth, verh. Martin Schmid, Schäfer, verheir. Johann Conrad Gaus, verheir. Martin Braun, verh. Johann Georg Rups, verh. Von Effrrngen: Johannes Weibrecht, verh. Von Emmingen: Jakob Rath, verh. Jakob Bernhard Brösamle, verh. Johann Georg Kcble, verh. Von Obe r-Schwan d 0 r f: Johannes Günther , verh. 'Andreas Hölzle, verh. Michael Müller, verh. Von Obelthalhc im: Johann Martin Luz, verb. Ignaz Klink, verh. Anlon Zink, ledig. Von llnterthalheim : fhaver Schneider, verh. Johannes Schlotter, verb. Matthias Fastnacht» verh. Von Pfrondorf: Gottfried Stanzer, verh. Von RoN)felden: Johann Michael Roller, ledig. Bon Rohrdorf: Johannes Scköttte, verheir. Von Sckietingcn: Johanna Gutekunst, ledig. Von Simmersfeld: Georg Friedrich'Roller, verh. Joh. Michael Rothsuß, ledig. Von Spielverg: Jakob Schäfer, verh. Jakob Brenner, Schmidt, verh. Johann Adam HRnzmann, ledig. Von Walddorf: Christian Brenner, verh. Daniel Braun, verh. Martin Walz, verheir. Jakob Braun, verh. Von Warth: Gabriel Herlemann, verh. Welches hiermit unter dem Anhang zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß diejenige Personen, welche aus irgend einem Grund an vorgedachte Auswanderer, rechlmästigc Ansprüche zu macken haben, solcke alsbalden geltend machen mögen, wenn sie gleich auf 1 Jahr lang tüchtige Bürgen zurücklassen. Den >5.^ Merz 1317. r Königl, Oberamt. t U r a ch. In der hiesigen Amtsstadt sowohl, als in den Amtsorten Wczingcn, Neuhausen, Glems, Würtlingen und Svrdelßngen, sind die Kinverblartern ausgebrochen, wovon das Publikum zu seiner Nachachtung in Kenntniß gesetzt wird. Den >7. Merz ,8,7. K. Odcramt. Gedruckt bei Gottlieb Hasselbrink, Hof- und Kanzlei-Kupferdrucker, Buchdrucker. Nro. 1817. lß7 Königlich -Württemberglsches Staate-««rRegieruLgS-Bllltt. Samstag, 12. April: Da Seine K ö n i g l. Majestät durch Rescript von 8. d. M. verordnet haben , daß die Delationö - Gebühr bey Vergehen gegen die, in Betreff des erhöh- ten Frucht-Ausfuhrzolls bestehenden, Verordnungen durchgängig auf die Hälfte des Betrags der Strafe festgesetzt werden soll, so wird dieses zur Nachachtung hiemit allgemein bekannt gemacht. Stuttgart, den 10. April 1817. Ministerium des Innern. Geheimerrath von K e r n e r. Erkenntnisse des König'. Ober-Justiz-Collegiums. '■) In der Ations - Sache von Balingen zwischen Johannes Groz, Burger und Zeugmacher zu Ebingen, Kl. Anten, und den Apotheker Rampold daselbst, Bckl. Aten, Schadens-Ersatz betreffend, wurde die eingelegte Atiou wegen Mangels einer Beschwerde von Amtswegen verworfen. Stuttgart, den 20. Marz 1817. 2.) In der Ations-Sach'e von Backnang, zwischen jung Michael Mutschelknauß, Bauern zu Großaspach, Bekl. Anten, Erhardt Strekker, Bauern daselbst, Kl. Aten, und alt Jakob Strekker daselbst als litis Intervenienten, eine Losung betreffend, wurde die eingelegte Atiou wegen Mangels in den Formalien von Amtsweqen ver- worfen. Loä. 5.) In der Ations-Sache 1. Instanz zwischen dem Handelsmann Franz Joseph Kees zu Waldsee Vorkl. Rachbekl. Produeten und dem Hr. Grafen von Wartemberg Roth, Vorbekl. Nachkl. Produeenten, Schuldforderung berr., wurde dem Bekl. der Reim- gungs Eid auferlegt. Stuttgart, den 21. Marz 1817. i58 40 Dw ?lppellatious-Sache von Künzelsau zwischen den Gebrüdern Georg Mi- chael und Ludwig Abel , von Cristenhofen, Kl. Anten, gegen Michael Stier und Consorten daselbst, Bekl. Aten, angeblich Liedlohns-Forderung betreffend, wurde we- gen Mangels einer gegründeten Beschwerde von Aincswegen verworfen. Stuttgart, den 21. März 1817. Se. Königs. Majestät haben unterm 21. März den Dberstlieutenant von Raben, vom 1. Reuter-Regiment zum 2. und den Major v. P 0 devils, vom 2. zum 1. Reuter -Regiment verseht. Unterm 25. dieß, dem Unterlieutenant L e u z e, vom Jnfanterie-Regimt. Nro.6. die nachgesuchte Entlassung aus dem Militär ertheilt, und unterm 3i. dieß den Unterlieutenant v. B e u st, vom Jnfanterie-Regilnent Nro. 5. zum Infanterie-Regi- ment Nro. 4- verseht- S e. Königs. Majestät haben unterm 5. dieß, dem Gensd'armerie Lieute- nant Wittich die nachgesuchte Entlassung aus dem Militär ertheilt. Stuttgart, den 10. April 1817. Seine Königs. Majestät haben vermöge allerhöchsten Rest, vom 3- d- M- den Amtsschreiber in Kirchhausen und Schiffarths-Commissar in Heilbronn, Zeller, zum Hof -und Finanz-Rath bey der Sektion der Commiiii-Verwältung zu ernennen, und den bei) dieser Sektion und der Landes-Verpflegungs-Commission, auch der Be- hörde für das Communal-Schuldenwesen angestellcen Rechnungs-Rath Mayer zum Hof- und Finanz-Rath zu befördern geruht. S e. Königs. Majestät haben vermöge Reskripts vom 6. April gnädigst ge- ruht, den Dber-Finanzrath von Seubcrt auf sein unterthänigstes Ansuchen wegen hohen Alters, mit Belassung seiner ganzen Besoldung in den Ruhe-Stand zu ver- setzen. S e. K ö n i g l. M a j e st a t haben vermöge Reskripts vom ,9. April gnädigst geruht: den bisherigen LandbamControleur G r o^ß zum zweiten Landbaumeister in den beiden Landvogteien am Rotenberg und am »Lchwarzwald, und den bisherigen Bau-Aufseher Ni eff er zum Landbau-Controleur in der Land- vodtei am obern Nekar, zu ernennen, die erledigte Hüttenschreiberei zu Königsbronn Dem bisherigen Berg-Cadet R 0 th in Christophsthal. die erledigte Hüttenschreiberei zu Christophsthas, dem Berg-Candidaten Zobel Von Alpirsbach, und die Hüttenschreiberei zu Ludwigsthal dem bisherigen Amtsverweser Häberlen zu übertragen, soforr den Berg-Cadet Vell nagel als solchen bei dem Eisenwerk in Königsbconn, nnd den Berg-Cadet Kaufmann bei dem Eisenwerk in Christophsthal anzustellen. S e. Königs. Majestät haben vermöge Resolution vom 10. ?lpril gnädigst geruhet'. die bisherigen Extra-Probatoreii Erbe g-, Erbe b. und Andler zu Buch- haltern bei der Cameras -Rechnungs-Cammer, den Extra-Probator E n ch e l m a i e r zum Bilancen - Buchhalter bei der See- tion der Steuern, den bisherigen Assistenten bei der Haupt-Staats-Easse Mo hl, zum Buchhalter bei derselben, und den beabschiedeten Quartiermeister Keller zum Canzellisten bei der Haupt- Staats-Kasse zu ernennen. Durch Königliches Decret vom 3. d. M- ist die erledigte Stelle eines Ober- amts-Chirurgen zu Weinsberg dem Wund-Arzt und Geburtshelfer Johann Gottlieb Kreusser von Weilheim, Oberamts Kirchheim, übertragen worden. Durch Königs. Reseript vom 5. April ist dem ersten -Orts-Vorsteher zu Welz- heim, Oberamts Lorch, Amtsschreiber P r e y s , der Charakter und Rang eines Amt- manns ertheilt worden. Stuttgart. Bei der Section deö Medieinal-Wesens wurde, nach erstande- ner Prüfung und geschehener Verpflichtung, dem Medicinae Dr. Sch abel von Wäschenbeuren, Oberamts Lorch, die Erlaubniß zur Ausübung der medicinischen Praxis ertheilt. Den 2. April 1817. Gestorben ist. Den 21. März, der penflonirte Major v. Biedenfeld zu Ludwigsburg. Aus dem, am 29. Mar; d. I. Nachts zwischen Heilbronn und Eppingen ab- handen gekommenen und der Königs. Württemberg. Post-Behörde aufgeschnitten wie- der belieferten Post-Felleisen, sind einige Brief-Post-Packete entwendet worden. Bis jetzt konnte weder die Wiedererlangung dieser abgehenden Brief-Post-Packete, noch die Entdeckung des Entwenders und Verletzers des Post-Felleisens bewirkt werden; und es wird anmit eilte Belohnung von Fünfzig Gulden auf die Entdeckung der Person ausgesetzt, welche das Post-Felleisen ausgeschnitten und die vermißten Brief-Post- Packete entwendet hat. Stuttgart den 9. April 1817. K. Ober-Post-Direction. (Stuttgart: Da wegen Beisuhr des erforderlichen Kieses und Sandes von Berg'und Unter- Dürkheim in den hiesigen Königlichen Schloßgarten, und in die Allee von der Maierci bis an den Kalenstein, ein Akkord getroffen werden soll, und derselbe nächst künftigen Mitrwoch den 16. des laufenden Monats April Vormittags 9. Uhr, in der Hof- Bauverwaltung allhier statt haben wird : so wird dieses Vorhaben zu dem Ende bekannt gemacht, damit sich die zu dieser Entreprise Lust be- zeugende Fuhrleute an ermeldtem Tag zur bestimmter Stunde, in der hiesigen Hof - Bauvcrwaitung ejnsliiden mögen. Den >0. April >817; Kouigl. Hof. Bauverwallnng. Mergentheim. Das hiesige herrschaftliche Maierei-Gut, der Johanniter-Hof genannt, dessen Pacht bis Lichtmeß 1818 zu Ende geht, soll in Gemäßheit allerhöchsten Beschlo "abermals verpachtet werden. Das Gut besteht in Gebäuden: 2 Wohnungen, l Brantenwein-Brennerey und r Milch- keller; io Stallungen zu 80 Stück Vieh, über welchen ber Heu-Boden befindlich ist; i Scheuer mir i Senn, 2 Schaafastllungcn und geräumigen Fruchtböden; » große Scheuer mit 2 Tennen; x Wur- zelkeller und i2 Schwe.m-Ställe. Die Gebäude bilden ein länglicb.res Wierek, in dessen Mitte - gro- sser gepflasterter Hof mit den erforderlichen Dungstätten und x'Pumpbronnen sich befinden. Güter: 466 Tauber oder 292 Württembcrger Morgen Aecker in allen 3 Flüren, wovon der abgehende Pächter 117$. Mrg. mit Rocken und Dinkel, 12 | Mrg. mit Reps, 27 ^ Mrg. mit Klee bestellt zu hinter- laffcn hat. 90 Tauber oder 67 Württ. Morgen 2 madige Wasser-Wiesen. 4 M. Kraut-Garten. Sämtliche Güter sind Gültzehcnd-und Steuerfrei, und Pächter hat das Recht die hiesige Markung mit i5o bis 160 Stück Schaafen zll befahren. Zu Verleihung dieses Guts ist Freitag der 23. Mai d. Z. bestimmt, und es werben daher die Liebhaber eingeladen an gedachtem Tag Vormittags 9 Uhr in der Kameral-Amts-Wohnung dahier sich einzusinden. Hiebei wird noch bemerkt, daß nur diejenige zum Aufstrcich zugelassen werden, welche mit obcramtlich gesiegelte» Zeugnissen zu beweisen im Stan- de sind, daß sie hinreichende Kenntnisse vom Feldbau, und sowohl zu Stellung der Caution, welche auf den Xx fachen Betrag des PachtzZinses festgesetzt ist, als auch zum Betrieb des Guts das er- forderliche Vermögen besitzen. Den 5. April >8*7. K. Landvogtci-Steueramt an der Jaxt j und Kamcral-Amt. Mergen theim. In Gemäßheit allerhöchsten Befehls solle die hiesige herrschaftliche Schneid- Del- Loh- Gips- und Walk-Mühle auch Hanfreibe verpachtet, und dabei zugleich ein Verkaufs-Berfiich gemacht werden. Die Mühle welche ß Viertelstunde von Mergentheim an der Straße nach Würz- burg liegt und durch die Tauber getrieben wird, ist mit einer Wohnung für den Pachter, einemOel- keller und den erforderlichen Gips-Magazinen versehen. Die Werker sind sämtlich im besten Zustande. Zn dieser Verhandlung ist Donnerstag der 22. Mai d. I. Nachmittags 2 Uhr bestimmt, wozu die Liebhaber mit dem Anhang cingeladcn werden, daß nur diejenige welche sich mitf oberamtlich geuegelteir Zeugnissen über ihr Prädikat und Vermögen gehörig auswrisen können, zum Aufstrcich werden zuge.» lassen werde». Die Verhandlung ist jn der K«mmeral-Amts-Wohnung. Den 5. April ,8 »7- K. Landvogtci-Struer-Amt an der Zart und Kameral-Amt. M r r g e n t h 11 m. Dir- unkerzelchneke Stellen sind allergnädigst beauftrag dir herrschaftliche Tau- ber-Mühle dahier, deren Pacht mit Lichtmeß x8>8 sich endigt, wiederum auf 9 bis 12 Jahr« zu ver- pachten. Die Mühle hat 4 Mahlgänge und » Gerb-Gang: 1 geräumig« Wohnung für den Pächter,- und in einem Nebengebäude die nhthlge Pferds, und Nindvichstallungen. In der Mühle ist di« 16. Meze als Miller hergebracht, und sie hat das Bannrecht gegen die Mergentheimer Bäcker. Die Ver- pachtung dieses Werks wird Donnerstag den 22. Mai d. I. Vormittags 9 Uhr in der Kameralamrs- Wohnung dahier vorgcnommen werden, wozu die Liebhaber welche sich über ihr Prädikat und Wer« mögen Ausweisen können, hiemit eingeladen werden. Den 5. April 1817. Landoogtei-Stcuer-Amt an der Zart und Kameral-Amt. B öhringsweil er. Die Herrschaftliche Scheuer bei dem Schlößlcin zu B öh ringsweil er soll unter Vorbehalt allerhöchster Ratisikation im Aufstreich an den Meistbietenden verkauft werden. Diese Aufstreichs Verhandlung wird nun Donnerstags den 17. April d. I. Vormittags »i Uhr im Schlößlein zu Bö hringsweilcr vorgenommen werden, daher sich die Kaufstiebhaber an gedachtem Ort und zur bestimmten Zeit dabei einzufinden , hiemit eingeladen werden. Den 1. April 1317, Kameral - Verwaltung Murrbardt. Ehin'gen an der Donau. Mit Verleihung der Schaafwaide von - Allmendingen und Oe pfingen, wovon erstcre Zoo letztere ,30 Stück ertragt, wird den iZ. April ein wiederholrer Versuch gemacht werden, wozu die Liebhaber eingeladen werden. Den s. April 1 öi7. König!. Oberamt. Neu tili ng cn. Der Sotdat Johannes Vottelcr vom Königl. Infanterie Regiment Nro. 4, hiesiger Burgers, Sohn, ist aus dem Urlaub desertirt. Die Hoch-und Wohllöblicheir Polizei-Behörden werden daher ersucht, aus diesen Deserteur zu fahnden, und denselben au> Betreten der unterzeichne- ten Stelle, oder dem Hschlöblichen Commando beZ gemeldten Regiments ln Ulm wohlverwahrt ge- gen Ersatz der Kosten einzuliefern. Den ». April »817. König!. Oberamt. Heilbronn. In der abgewlchenen Nacht ist aus einem hiesigen Hause folgendes entwendet worden, als: r silberne Thee-Mascbine von 148 Loth im Gewicht, r silberne Thce-und Milch-Kanne von 46* Loth, 1 Zucker-.Büchse sammt Klamme von r4 Loth, ferner: 1 weiß und blau gestreiftes Frauenkleid. Nach allen Umstanden ist der Diebstahl nur von einer im Hause wohl bekannten Person verübt worden. Um dem Thäter auf die Spur zu kommen, wird Jedermann, insbesondere aber wer» den die in Silber arbeitenden Handwerker und Künstler und die Juden anfgefordert, jeden zur unge- säumten Anzeige zu bringen, welcher von den entwendeten Sachen zum Kauf anbieten, oder welcher sich sonst verdächtig machen sollte. Den 6. April ,817. Königl. Oberamt. Böblingen. Dem Bürger und Bauren Conrad Naich in Ehningen, hiesigen Oberamts, ist in der verwichenen Nacht aus seinem Stalle ein 5 bis 6 Jahre alter Ochs, von Farbe vott), mit einer Blaffe am Kopse, und von einem Werth von ungefähr »3 Carolinen, gestohlen worden. Sämt- liche Jnstiz-und Polizei-Behörden werden daher geziemend ersucht, zur Beisahung des bis jetzt unbe- kannt gebliebenen Düb- und zur Entdeckung des gestohlenen Ochsen thatjg mitzuwirken und zu dem Ende sogleich die nöthigen Fahndungs-Anstalten eintreten zu lassen, und im Fall dieser Diebstahl auS- gcrundschaftet würde, oder man demselben auch nur auf eine Spur käme, alsbald eine Anzeige bie- der zu machen, den Dieb selbst aber im Falle der Beisahung hieher anszuliefern. Den 5. April 1817. Königl. Oberamt. Kirchheim unter Lek. Johann Georg Ensinger, verheuratheter Dauer von Dettingen, hat sich den 3>. März d. I. von Haus entfernt, und seit dem keine Kunde von sich gegeben, viel- mehr laßt sich aus der Mitnahme von 1 paar Ochsen, zerschiedener Haushaltungsstücke, wahrscheinlich zum Verkauf auf den Markten, und eines Klcider-Worraths, eine Entweichung desselben abnchmen. Es wird daher Ensinger zur ungesälimten Rükkehr in sein Heimwescn wegen weiterer Verfügung irr seinen Angelegenheiten hiemit ausgefordert, jede obrigkeitliche- und Polizei Stelle aber gehorsamst er- sucht, ihn auf'Betreten arretiren sind hieher einliefern zu lassen. , Signale ment. Ensinger ist 3s Jahre alt, kleiner untersetzter Statur, hat ein rothes-Gesicht, schwarzbraune Haare, dergleichen Aug- brauncn, etwas gehogene Nase, großen Mund, schöne Zähne, und spizigeS Kinn. Bey seiner Ent- weichung trug er auf dem Leib einen weißen Zwilchkitlel, einen dreieckigten Huth, schwarz lederne Hosen, ein grau tuchenes Brusttuch, schwarz seiden HalStüchlen, und Stiefel. Die mitgenommenen L Stiere sind Z Jahre alt, von rother Farbe, und ohne alle Auszeichnung. Den 2. April ,817. Oberamt Kirchheim. Neuenbürg. In her Nacht vom s>. auf den ss. diß, wurde aus der Kirche zu Feldrennach, 1 Altar- und r Taufstein-Tuch von mittelmäßigem hellblauem Tuch welches schon sehr alt, umgewen- det, und mehrere po» Schaben gefressene LvchltN hat, gewaltsamer Weiße entwendet. ^ Indem man diesen Diebstahl zur allgemeinen Kenntniß bringt, werden alle hohe und niedere Behörden ersucht, auf den Thäter zu fahnden, und ihn auf Betreten wohlverwahrt gegen Ersatz der Unkosten hieher liefern zu lassen. Den 29. Marz 1817, _ Königl. Dberamt. Tübingen. Aus einem hiesigen geschlossen gewesenen Privathaus ist in der Nacht vom 1. bis 2.. April d. I. folgendes diebischer Weiße entwendet worden, und zwar 6 silberne Löffel, wovon 2 ver- schlungene Buchstaben haben, r mit einem glatten Stiel, 1 mit einem Eierlöffel am Stiel, 1 Fatcn- löffel mit einer kleinen Verzierung^ 1 kurzer schwerer Löffel, am Stiel eine fächerartige Verzierung, 6 glatte Kaffeelöffel, 2 gemodelte Tischtücher, »blau, rothe und weiße ZeuglesDberbettzkech mit «inM. blau und weiß gestreiften Unterblatt I. B. bezeichnet, r schwarz Casimir Halstuch mit einer gefärbte» Bortur auf einer Seite etwas schadhaft, und wieder zugenäht, 3 Küchenschürz, > weißer und 2 blau und weiß gestreifte, 2 paar Stiefel, > paar Kalblederne, und 1 paarSuwarow Stiefel, 1 pr. schwarz tüchene Frauenzimmer Schuh, 2 Vierlingsäklen. Auch wurde in diesem Hauß der Kuchcnkasten und was sonst Eßbares in der Küche war, ausgelcert. Königl. Hochlöbl. Ober-Aemter und Polizeistellen werden daher gehorsamst ersucht, dieses den Amtsuntergcbenen bekannt machen zu lassen, und zu mög- lichster Herbeyschaffung dieser abhanden gekommenene Effekten mitzuwirken. Den 4. April >8>7. Königl. Oberamt. Ur ach. Da die beeden Kriminal-Arrestanten Christian Friedrich Raiher, lediger Kübterbgesell aus der Stadt Kirchheim. und Johannes Lau che r, lediger Kutschers-Knecht von Wellingen, Ober- amts Kirchheim. heute früh Morgens b Uhr mir Zurücklassung ihrer Schliessen aus ihrem gemein- schaftlichen Verhaft auf eine listige Weise entwichen sind, und an deren Wiederbeifahung sehr vieles gelegen ist, sv werden alle diffeitige und benachbarte Justiz-und Polizey-Behörden dringendst ersucht, auf die nachbeschriebcne beide Flüchtlinge ein wachsames Augenmerk durch ihre Amtsuntergebeue rich- ten, bei ihrem Ansichtwerden sie verfolgen, l'm Beifahungsfalle verhaften und wohl verwahrt durch polizeiliche bewafnete Begleiter hieher einliefern zu lassen. Personal-Beschreibung. ,. Raiher ist von Profession ein Kübler, gebürtig von Kirchheim u. Tek. evangelischer Religion, zwischen 10 u. 26 Jahre alt, mißt 51 5" hat eine untersetzte Statur,. bleiches Angesicht, schwarzbraune Haare, nie- dere Stirne, brauue Augbraunen, graue Augen, große Nase, eingefallene Wangen, aufgeworfenen Mund, gute Zahne, langlicktes Kinn, gerade Beine, kein sichtbares Körper-Gebrechen; bekleidet war er mit einem runden Hut, schwarzen Halstuch, rothgestreiftcn Weste, blau tüchenen Wämmesle, dun- kelblauen langen Hosen, Schuhe mit Bändern. 2. Laucher ist nach dem Stande Kutschersknecht, lutherischer Religion, zwischen 27 und 28Jahre alt, von untersetzter Statur, mißt 5' 5" s'" hat bleiche Gesichtsfarbe, braune Haare, graue Augen, ovale Gesichtssorm, hohe Stirn, braune Augbraunen, kleine zugespitzte Nase, eingefallene Wangen, kleinen Mund, gute Zähne, rundes Kinn, gerade Beine, kei- nen körperlichen Fehler. Seine Kleidung bestand in einem schwarzen Wachstüchenen runden Huth, schwarzen Halsbinde, grünen manchesterncn Weste, dergleichen Kittcle und kurzen Hosen und Stiefeln. Den b. April 1817. " Königl. Württemb. Kriminal-Rath Gegner. Neuenbürg. Am 26. dieß, gegen Morgen, ließ die untenbezcichnete Weibs-Perion kn der .Nahe des Orts Untcrhaugstett, ihr ungefähr i Jahr altes lebendes Kind, weiblichen Geschlechts, un- ter einer Wachholdcrstaude liegen, ohne sich weiter um dasselbe zu bekümmern. Da man bis jetzt nichts weiter von ihr erfahren, so werden sämtliche Justiz-und Polizei-Behörden gehorsamst ersucht, auf dieselbe fahnden, und sie im Betretiingsfall wohlverwahrt hkeher cinliefern zu lassen. Signale- ment: Die pflichtvergessene Mutter ist untersctztcrStatur, ungefähr Zc> Jahre alt, hak ein breites dlatternarbigtes Gesicht; bei ihrem Aufenthalt in Unterhaugstetk, am 25. März Abends trug sie ein roth und blau gestreiftes Kleid; sie gab an, daß sie von Heidelsheim bei Bruchsal gebürtig sey und vor kurzem 14 Tag in Serres, Oberamts Maulbronn, gesponnen und geßnkt habe. Den 29. März »817. Königl. Oberomt. Stuttgark. Amt. Aus dem hiesigen Amts - Obcramte wandern ferner aus: a. Von Bonland en: 1. Gallus Stoll, 2. Johann Haueisen, 3. Friedrich Siegle, 4. Johann Georg Hör- zen abgeschiedenes Eheweibb. Jakob Hcrtfelder. Z. Von Vaihingen: Christoph Eberwein. Indem dieses zur allgemeinen Kenn tu iß gebracht wird, werden diejenigen, welche an diese Auswanderer Forderungen zu machen haben, aufgefordert, sich deßhalb sogleich an die betreffenden Schultheißen Aemter zu wenden, wobei noch bemerkt wird, daß Me auf Jahresfrist durch tüchtige Bürgen vertrctten werden. Den 24. Merz 181-7 Amts Oberamt. *63 Calw. Won Msigem Obc-ramt haben folgende Personen ÄuswauderungS Erlaubniß erhalte«, und zwar^: Heinrick Drescher, Taglöbner, mir Weib und 5 Kindern von Dommerchardt. 2, Jo hannes Seeger, Taglöbner, mit Weib und 6 Kindern, von Martinsmoos. Diele beide nach Polen. Z. Jacque Lalmon Larmee, Strumpfwcber, mit Weib und 4 Kindern, von Reühengstett. 4. Joh. Frioerich Stepper, lediger Bauernknecht. 2. Franz Treibet, Taglöhner, mit Weib und 4 Kindern. 6. Johann Georg Kircker, Schneider, mit Weib und -4 Kindern, diese drei von Obcrbangstelt. 7. Jahann Michael Frey, Schumacher, mit Weib und 1 Kind von Breitenberg. Diese sammtlich nach Rußland. 8. Johannes Gleich, lediger Weber, von Möttüngen, nach Marienberg in Frankreich. Wer etwas an dieselbe zu fordern, har sich binnen 4 Wochen bei den betreffenden Schultheissen-Aem- tcrn zu melden, übrigens wird jeder von einem Bürgen auf Jahresfrist vertreten. Den ». Merz 18,7. K- Oberamt. • Weinsberg. Christoph Schaar, Burger und Bauer. David Lammte, Burger und Weing. Carl Veit. Burger und Weingärtner, und Michael Schneider, Burger und Schneider, wandern mit allerhöchster Erlaubniß nach Amerika aus. Es ruZrden daher alle diejenige, welche an dieselbe eine Forderung zu machen baden, hiemit aufgesordert, solche innerhalb >4 Lagen bei dem Oberamt dahier einzuaebeuz Den -4- März 1817. Königl. Oberamt. Weinsbcrg. Friedrich Krumm, Bürger und Bauer, und Gottlicb Sailer, Bürger und Wein- gartner, becde von hier, Häven die allergnädigste Erlaubniß erhallen, nach Amerika auswandern zu dürfen. Es werden daher alle dieienige, welche an dieselbe irgend eine Forderung zu machen haben, aufgefordert, binnen 14 Lagen a dato vor dem Unterzeichneten Oberamt ihre Forderungen einzugebcn, und rechts genügend zu liquidiren. Den »5. Mürz 1817. Königl. Oberamt. Waiblingen. Nachstehende Personen ans dem disseitigeu Oberamts - Bezirke haben die Er- launiß zur alsbaldigen Auswanderung nach Amerika und Rußland erhalten , und es ist von ihnen Bürgschaft auf Jahresfrist geleistet worden/was hiemit öffentlich angezeigt wird. Bon Waiblin- gen: Wilhelm Fried. Blaich, Sirumpfweber. Christian Fried. Schl enges. Kübler. Vbn Winnen- den: Johannes Ziegler, ledig. Rothgerber. Christian Fried. Mayer, Sattler. Daniel Käser, led. Baurenknecht, Von Bittenfcld: Jakob Passauer, Zimmermann, Jakobine, Sommers Wittwe. Jakob Beeh , Bauer. Bon Be in st ein: Gottfried Pfund, Bäcker. Von Du och: Joh. Georg Lempp, Werber. Von Endersbach: Elifabethe Ehmerin, ledig. Von Großheppach: Gottl. Jager, Weingartner. Gottlieb Fried. Siegler, Weingartner, und seine Schwiegermutter Sibsire Ba- zin. Von Oeschelbronn: Mattheus Höing, Weing. Von Lehnenberg: Leoni,arb Bleffing. Johann Georg Schwinger, Bauer. Von Le Ute nbach: Johann Georg Klein, Bauer. Den 20. Merz 1817. Königl. Oberamt. K irch h eim. Folgende Personen von Kirchheim, haben Auswanderungs - Erlaubnis erhalten, als : 1) Philipp Gottlicb Kreuser, mit seiner Familie, 2) Joseph Fiedler, mit seiner Familie, 3) Heinrich Fiedler, mit seiner Familie, 4) Christian Lasing, mit seiner Familie, 5) Johann Georg Späth, mit seiner Familie, b) Wilhelm Friederiä, Baumann, mit seiner Familie. , Die Gläubiger dieser Auswanderer werden daher aufgesordert, zu Richtigstellung der Vermögens-Verhältnisse derselben sich binnen 4 Wochen entweder selbst mit ihnen ing Reine zu setzen, oder ihre Forderungen zur amt- lichen Klage zu bringen, um diese noch in Gegenwart der Schuldner rechtlich erörtern zu können, wiewohl sie auch nach ihrem Abgang auf Jahresfrist für ihre hierländischen Verbindlichkeiten, von tüchtigen Bürgen vertreten werden. Den 17. Merz >8>7. K. Oberamt. Calw. Aus disseitigem Oberamt haben folgende Personen Auswanderungs-Erlaubniß erhalten, als - von Horn b erg: Martin Lang, Maurer. Von Neuweiler: Magdalene Bay. ledig. Chri- stian Raisch, Leineweber. Von Nöthen dach: Jakob Kraft, Bäcker, vormals Hirschwirth in Tei- nach. Von Ncubulach: Frioerich Schüler, Strumpfweber. Von O b e rh au g st et t: Jakob Braun, Schmid. Johann Georg Sakuiann, Zimmermann. Michael Maier, Bauer. Johann Michael Step- per, Taglöhner, von Möllingen. Jg. Johann Gottfried Stanzer, Schmidt, von Althcngstettr Paul Werk, lediger Weber. Wer etwas an dieselbe zu fordern, hat sich bet den betreffenden Orts- Vorständen zu melden, übrigen? wird jeder von einem Bürgen auf Jahresfrist vertreten. Den Merz 1817. K. Oberamt. Schorndorf. Nachbcnannte Personen haben die allergnädigste Erlaubniß zur Auswanderung nach Caukasicn erhalten, und zwar von Bayereck: Jung Friedrich Hezinger unter Vertretung des jüngst Johannes Krapff. Bon Beutelsbach: Ignaz Friedrich Doblcr, unter Vertretung seines Schwagers Jakob Friedrich Ayhen. Von Berndstetten: Johann Georg Gutbrod, unter Vertre- tung des Alt Gottlieb Sicglen, Johann Georg Kurrle vom Kernershof unter Vertretung seines Ba- ders Michael Kurrle. Won Rohrbronn: Cathan'na Schanbacher, ledig, unter Äertretung des Maurers Michael Schanbacher. Von Unterberken: Barbara und Rosina Karchin, unter Vertre- tung ihres Pflegers Johannes Haller. Melchior Knödtler, Weber, unter Vertretung des Bürgermei- sters Georg Kuhnle. Johann Georg Böckel, Schumacher, unter Vertretung des Schulmeisters Joh. Ferdinand Böckel: Von Schnait: Johannes Hill, unter Vertretung des jung Gottfried Rühlcn. Von Schorndorf: Negine Elisabeth Baurin, unter Vertretung des Johann Christian Mdmanrr. Johann Georg Franc?, unter Vertretung des Jakob Friedlich Durst. Johannes Schauffele, unter Vertretung des Stadtknechts Johannes Ernst. Bernhard Anwärter, unter Vertretung des Conrad Reust. Johann Christoph Trogler, unter Vertretung des Johannes Wacker. Johann Daniel Unger- bühler, unter Vertretung des Göttlich Fritz. Von Miede!spach: Johann Georg Benz, unter Vertretung des Johannes Sch aal. Jakob Schaal, unter Vertretung des Johannes Schaal, Von Weiler : Johann Kayser, ledig, unter Vertretung des alt Daniel Kayser. Wer nun auS irgend einem Grunde eine Ansprache an diese Personen zu machen hat, der kann sich innerhalb Jahresfrist an ihre Vorgesetzte Ortsobrigkeit, oder an ihre oben benannte Stellvertreter wenden. Den 22. Merz ^8*7- K. Oberamt. Schorndorf. Da Johann Jakob Dendler, Mezger, von Beutelspach, dir »llergnadjgstr Erlaubniß zur 'Auswanderung nach Niefern im Badischen erhalten hat, so werden hirmit alle die- jenigen, welche rechtsgültige Ansprüche an denselben zu machen haben, anfgefordert, sich an seine Orts-Obrigkeit oder an seinen Stell.Vertreter Philipp Jakob Vollmer, Weingärlner, innerhalb Jah- resfrist zu wenden. Den «2. März -8>7» Künigl. Oberamt. Weinsberg Michael Schaffert, und Jung Christoph Blank, beede Bürger und Bauren zu Waldbach, gedenken, und zwar erster» nach Rußland und letzterer nach Amerika auszuwandcrn, zuvor aber ihre Gläubiger unter waisengerichtlicher Leitung von ihren Liegenschaftserlösen zu befrie- digen. Zu diesem Schulden-Arrangement ist Mittwoch der 16. April b. I. von Morgens >> Uhr an auf dem Rathhaus zu Waldbach bestimmt. Diß wird mit dem Bemerken allgemein bekannt ge- macht, daß erstere glaubwürdige Dokumente vorzuweisen, und sich im Nichterscheimmgsfall die ihnen in der Folge etwa zuwachsende Nachtheile selbst zuzuschreiben haben. Den 29. Marz 18-7. Königl. Oberamt. Esi linjgen. Die Unterzeichnete. Stelle ist gnädigst legitimirt, zu Bestreitung dringender Aus- gaben für den Zweck der Armen-.Untcrstüzung einige tausend Gulden auf das Hospital gegen Verzin- sung aufzunehmen.' Wer zu dieser Anleihe mit größer» oder kleinern Summen beitragen will, be- liebe hievon in balde Nachricht anher zu ertheilen. Am y. April >8,7. K. Stiftungs-Verwaltung. L udwigs bürg. Asp erg. In dem Dorfe Asperg, hiesigen Oberamts, sind die natürlichen Blattern ausgebrochen und das angesiekte Haus bezeichnet worden, welches man hicmit zu Verhü- tung alles unnöthigen Verkehrs mit diesem öffentlich bekannt macht. Den 5. April 1817. Königl. Oberamt. Gedruckt bei Goltlieb Hasselbrink, Hof- und Kanzlei-Kupferdrucker, Buchdrucker. i 8 i. 7» 4, r o. 22. i65 Königlich - Württembergisches Donnerstags 17; April. N escript an sämmtlrche gemcmschaftliA,e.Obcrämter und Magistrate des Königreichs,, di« Verlor-- gung der Armen und die Wirksamkeit der WohltpätigkeitS^Vereine betreffend. Den i5. April i8>7- W i l h e l m re. Wir haben dem von Unserer Gemahlin Majestät und Liebden gestif- teten WohlthätigkeitS - Verein sehr gerne Unsere Königs. Beystimmung ertheilt, weil Wir theilS die mittelst dieser Anstalt in Bewegung gesetzte Triebfeder der freywil- ligen Wohlthatigkeit, theils die- zu Erreichung des guten Zwecks gewählten Mittel, nahmentlich die Ernährung der Armen durch Arbeit , und ihre Verwahrung vor dem Bettel und Müsstggang als das Wirksamste ansahen, wodurch dem menschlichen Elen- de überhaupt ;u allen Zeiten, insbesondere aber in gegenwärtiger Noth gesteuert wer- den kann. ~. Sehr gerne haben Wir in diesem Betracht die guten und hülfreichen Wirkun- gen vernommen, welche die gedachte ?lnstalr in dem größeren Theil Unserer Königs. Lande bereits hervorgebracht hat, und Wir bezeugen daher allen sowohl Geistlichen als Weltlichen, die hiebey thatig mttgewirkt haben, und deren reges Gefühl ihre Pflichtübung erleichterte und unterstützte, Unsere gnädigste Zufriedenheit. Wir würden daher die der Armuth nöthige Hülfe auch ferner gerne noch der freywilligen Liebe allein überlassen, wenn Wir nur alle Unsere Diener und ve Mög- licheren Uuterthanen von gleicher Warme beseelt gefunden- hatten, und wenn cS nicht Unsere Regenten-Pflicht erheischte, da, wo sich etwa der eigene Trieb zum Wohlthun erloschen zeigen sollte, durch Gebote dem unglücklichen und bedrängten Theile Unserer Uuterthanen zu Hülfe zu kommen. _ Wir erachten daher für uothwendig, theils durch gegenwärtige Verordnung zu bestimmen, in wiefern die Theilnahme an der Anstalt der Wohlthätigkeits - Vereine zu den Amtspflichten einiger Unserer Diener gehören solle, theils aber, einige der früheren Landes-Gesetze, welche die Ernährung und Unterstützung der Armen als vollkommene Pflicht darstellen, für die Dauer der gegenwärtigen Theurung "zu er- neuern. Wir verordnen daher - 1.) Der Ein- und Austritt in den und aus dem Wohlthätigkeits-Verein bleibt zwar Sache der freyesten Wittkühr bey allen nicht obrigkeitlichen Personen; beq allen obrigkeitlichen Personen, welche hienach benannt sind hingegen, ist der Ein- tritt in die Ober-Amts- und Local-Leitungen Amtspflicht, welcher sie nicht nach Belieben sich wieder entziehen können; hingegen bleiben die Geld-Beytrage auch diesen Personen vollkommen freywillig. Nahmentlich müssen a. ) in den Ober -- Amts -Leitungen, neben den Landvögten, die in dem §. 45. der Instruction für den Wohlthatigkeits-Verein genannte Personen Dienste leisten, 1. ) der .Ober-Amtmann, 2. ) der Dekan, oder, wenn keiner vorhanden ist, der erste Orts-Geistliche, 5.) der Oberamts-Arzt, 4. ) der oder die int Ort wohnenden Stiftungs-Verwalter, 5. ) der Ccntral-Amtschreiber, ohne daß jedoch die Protoeoll - Führung und die Expeditionen ihm ausschließlich aufgebürdet werden könne», 6,.) der Amtspfleger. b. ) die Local - Leitungen hingegen müssen beseht seyn, durch den ersten geistlsi chen und weltlichen Vorsteher jeden Orts und die gewöhnlichen Mitglieder des Kircheu-Convencs. Nur diejenigen, die zu weitern Mitgliedern der Local-Leitung aus beyden Geschlechtern gewählt worden, sind von Nöthigung zum Eintritt frey zu lassen. II.) Sowohl die ganz Armen, als auch solche, die zwar nicht ohne Vermögen, gleichwohl aber durch ungünstige Zeit - Umstände außer Stand gesetzt sind, sich und ihren Familien den nöthigen Lebensunterhalt zu verschaffen, haben das vollkommene Recht, von den Gemeinden, deren Mitglieder sie sind, den nöthigen Unterhalt zu verlangen. HI.) Den geistlichen und weltlichen Vorstehern wird cs auf ihre Verantwortung gegeben, daß keines von denen, welche ihrer Aufsicht und Fürsorge anvertraut sind, dem Mangel ausgesetzt bleibe. Sollte durch Mangel an obrigkeitlicher Fürsorge irgend jemand zu Grunde gehen, so wird gegen die Schuldhaften Nach der Strenge der Gesetze verfahren werden; und haben die Ober-Beamte in den der Reglet nach für die Amts-Versammlungen und Magistrate geeigneten Fallen, wo der Beschluß derselben nicht erwartet werden kann, oder dieselben sich der ihnen durch Unsere Verordnung auferlegten Pflichten entziehen wollten, sub spe rati zu Handeln, auch sich in allem demjenigen, was sie zu Erreichung des vorgeschriebenen wohlthatigen, durch die Zeitumstande geborhenen Zweckes der Unterstützung der Armuth, verfügen werden, den kräftigen Schutz der Regie- rung zu "versprechen. !y.} Die Hülfsquellerr, welche die Vorsteher zu diesem Zweck zu benutzen haben, sind: a.) Die Armen - Stiftungen, b ) Die freywittigen Beytrage der Orts-Einwohner, die, wenn sie gleich in Geld gegeben werden, doch, wo möglich nicht blos als Allmosen, sondern a§s Arbeitslohn nach ven Regeln des Wohlthatigkeits - Vereins (§. 5p. 5j- %, der.Instruktion) zu verwenden sind. L-) Bei) UnMsichetcheit der Privat-Beyträge haben die Commun - Vorsteher bey eigener Verautwortlrchkeit mit dein Vermögen und Credit der Commun- Casse ins Mittel-zu treten, und vorzüglich durch verzinsliche Anlehen ac- men Bürgern den nöthigen Lebensunterhalt zu verschaffen, ä.) Sotlcen auch Coinmunen oder einzelne Weiler und Höfe, die in keinem Com- mun - Verbände stehen, zu unvermögend seyn, um für alle ihre Bewohner hinreichend zu sorgen, so hat die Ober-Amtspffege nach Maßgabe der alte- ren Gesetze ihnen in der Maße Credit zu verleihen, daß sie entweder sub- sidiarisch oder principaliter für die Schuld, jedoch stets unter dem Vorbe- halt der Wiederbezahlung durch die Empfänger der Hülfe, haften möge. V. ) Die Local - Leitungen haben stets ihre Anliegen und Bedürfnisse der Ober- Amtsleitung vorzutragen, und diese hat zuerst gegen diejenige, die ihre Pflicht zu versäumen scheinen, den Weg der gütlichen Belehrung und Erinnerung zu gebrauchen. Sollte dieser ^fruchtlos versucht werden, so wird das Oberamt autorisirt, nach zuvor mit dem Dekan, wenn er auch wegen anderwärtigen Wohnorts nicht Mitglied der Ober, Amts-Leitung seyn sollte, gepflogener und jedesmal zu documentirender Berathschlagung, befehlsweise diejenigen Maßregeln zu ergreifen, welche ihr zur Erhaltung der Dürftigen nothwendig scheinen. Es werden hiebey den Ober-Aemtern die älteren in dem Hochfletterischen Extract der General-Rescripte P. I. S i53—166‘ gesammelten Gesetze ins Andenken gerufen, nach welchen „den Reichen und Wohlhabenden, so sich ihrem Vermögen gemäß nach „vorhergegangeneu Zuspruch nicht gebührend angreifen sollten, ein ihrem „Einkommen und gefammten individuellen Umständen gemäßer Ansatz von „Amtswegen zu machen ist." VI. ) Wenn ein einzelnes Mitglied der Local-Leitung, besonders der Orts - Geistli che , zu bemerken glaubt, daß die Pflicht von denen, welchen. sie obliegt, nicht gehörig erfüllt werde, so ist es nicht nur berechtigt, sondern sogar aufs strengste verpflichtet, der Ober-Amts-Leitung hievon eine Anzeige zu machen, welche sodann nicht verfehlen wird, das nach Vorschrift der Gesetze zu thun, was zur Abhülfe nöthig ist. Sollte der Dekan wegen seinem anderwärtigen Wohnort nicht Mitglied der Ober - Amtsleitung seyn , so haben die Diöcesan - Geistliche, welche sich zn einer Rüge verpflichtet halten, sich an ihren Dekan besonders zu wenden. Gegeben, Stuttgart den i5, April 1817. , Auf Befehl des Königs. Königs. Geheimer Rath. König!. Verordnung: Anlehnungen von Gelder und Früchten zu Bestellung der Felder und zu« Sustentation betreffend. W i l h e l m rc. Wir haben in Unserem Rescripte vom heutigen Tage die Grundsätze ausgespre» che», nach welchen sowohl ganz Arme, als auch diejenigen, die nur durch die ZeiL» f6ß Umstands außer Stand gesetzt sind, sich und ihren Familien den nöthigen Lebens- Unterhalt zu verschaffen, von den Gemeinden, deren Mitglieder sie sind, Unterstüzung, lind die Gemeinde-Caffen im Bedürfniß-Falle den Credit der Oberamtö-Pflegen. anzu- sprechen haben. Da aber hierdurch dem gegenwärtigen Bedürfnis noch nicht genü-- f?nö abgeholfen, sondern es durchaus nothwendig ist, daß auch 'zur Bestellung der eldgüter die erforderlichen Mittel geschafft werden: so verordnen Wir, daß eben diese Grundsätze auch zur Unterstützung der Bedürftigen durch Anschaffung desieni- gen , was den Einzelnen an Sustentations-Früchten und zur gehörigen Bestellung der Felder und Weinberge nöthig ist, ihre Anwendung finden. Es ist bereits fammtlichen Dberamtern von Seite der von Uns, unter dem Vor- sitze Unferes Staats-Raths v. Weckherlin niedergesetzteu Fruchteinkaufs - und Vsrchei- lungs-Commission den 28. v. M. bekannt gemacht worden, unter welchen Bedin- gungen sie sich die für den Bedarf einzelner Commune-', erforderlichen Frucht-Quanta von den im Auslande erkauften Fruchtvorrathen anfchasfen können; auch ist von Un- serer Königl. Oberfinanz - Kammer den Ließfallsigen Ansuchen der -Oberämter um Saatfrüchte stets entsprochen worden, und es wird denselben noch ferner, fo weit es die Kräfte derselben erlauben, entsprochen werden. Nach allen diesen Verfügungen und Einrichtungen erwarten Wir aber mit vol- ler Zuversicht von Unseren Königl. Beamten und den Amts - und Orts - Vorstehern, daß sie auch ihres -Orts alles anwenden werden, damit es nirgends an der für die Wohlfahrt des Ganzen, so wie der Einzelnen so wichtigen, gehörigen Bestellung der Felder fehlen möge, und machen sie für die gewissenhafte Befolgung dieser Unserer Befehle persönlich verantwortlich, mit dem Anfügen, daß Wir gegen diejenigen, welche sich hierin eine Saumseligkeit, oder einen Mangel an demjenigen Eifer, den die hohe Wichtigkeit und Dringlichkeit des Gegenstandes erfordert, zu Schulden kommen lassen, unuachstchtlich mit ernstlicher Ahndung verfahren lassen werden. Sollten übrigens Einzelne es annehmlicher finden, zum Behuf der Bestellung ihrer Feldgüter, ehe sie die Unterstützung der Gemeinden in Anspruch nehmen, selbst Gelder oder Früchte zu borgen: so wollen Wir, zur Erleichterung dieser Anlehen, sol- chen , zu gehöriger Bestellung der Feldgüter geschehenen Frucht - oder Geld - Anleh- nungen in Gant-Fallen, sobald die That-Sache durch ein auf der Schuld-Verkchrei- bung ausgestelltes und von dem Oberamtmann durch feine Unterschrift bestätigtes Zcugnrß der Orts-Obrigkeit des: Schuldners dargethan ist, ein absolutes Vorzugs- Recht auf den diesjährigen Ertrag der Güter, zu deren Bestellung die Anlehne ge- macht worden sind, eingeranmt wissen, und verordnen, daß Unsere Gerichte darauf zu erkennen haben. Auch wollen Wir, daß die amtlichen und gerichtlichen Schuldscheine, welche für eben solche Anlehen, denen ein Vorzugs-Recht auf den diesjährigen Ertrag der Feld- Güter gegeben worden ist,- so wie auch für Anlehen von Gemeinden und Amtspflegen zu Unterstützung der Armuth in der gegenwärtigen Noth, ausgestellt werden, ftcm- pelfrey seyn sollen. Gegeben Stuttgart, den i5. April 1817. Auf Befehl des Königs. Königl. Geheimer-Rath. Gedrukt bei Gottlieb Ha sselbrln k, Hof-und Kanzlei-Kupferdrucker, Buchdrucker. Nro. 28. i 8 i 7, *69 Königlich-Württembergisches Samstag, ig. Aprif. Die Veräußerung liegender Güter durch Loose oder Lotterien betreffend. Da S e i n e K d n i g l. Majestät auf den Antrag des Mnig'li Gehermen- Raths durch Rescript vom st. d. M. genehmigt haben, daß fast die Zukunft Conces- fronen zur Veräußerung von liegenden Gütern durch Verloosen oder'Ausspielen mit- telst, Lotterien nicht mehr erth»ilt und daher dergleichen lGvestiche von den amtlichen Behörden nicht vorgelegt werden sollen ; so wird dieses hierdurch zur allgemeinen pünktlichen Nachachlung bekannt gemacht.. Stuttgart, den n. April,1817. Ministerium des Innern. Geheimerrath von Kerner. Weschaftigungs - Mittel kür arbeitslose Arme betreffend. Um die Mittel zu Beschäftigung der Armen durch Wollen-Arbeiten zu vermeh- ren, haben S e. König!. M a'j e sta r durch Rescript vom 12. d. M. genehmigt, daß für die gegenwärtige Zeit' der Theurung 1. ) die Stadt- und Amts-Corporakionen und Gemeinden ermächtigt werden sollen, sich entweder mit der König!. Tuch-Manufaktur zu Ludwigsburg, oder mit andern Fabrikanten wegen Beschäftigung der Armen durch Wollenarbeiten zu vergleichen oder auch auf eigene Rechnung Wolle einzukaufen und verarbeiten zu lasser,. 2. ) Daß zu diesem Ende die Königs. Tuchmanufactur zu Ludwigsburg, legitimier werde', denjenigen Gemeinden , welche sich verbindlich machen , das aus' hem Gespinust ihrer Armen bereitete Tuch von der Manufaktur käuflich zu über- nehmen , Wolle nach Verlangen zum Spinnen zu geben, und das ans der- selben verfertigte Tuch gegen bloßen Ersatz der Wolle und der Fabrikations- Kosten zu überlassen, welches Tuch sodann die Städte und Aemter oder Com- 17° munen auf ihr Risiko entweder im Wege der öffentlichen Auktion oder durch Akkorde mit Handelsleuten zu verkaufen, das Deficit aber, das sich bei dem Wiederverkauf gegen die aufgewendeten Kosten ergäbe, auf Sen Commun- oder Amtsschaden zu übernehmen haben. Es werden nun die Königl. -Oberämter aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß von dieser getroffenen Anordnung zum Zwecke der Beschäftigung arbeitsloser ar- mer Amtsaugehörigen won den Stadt- und Amtsversammlungen oder Gemeinden ohne Zeitverlust der geeignete Gebrauch gemacht werde. Stuttgart, den i5. April 1817- Ministerium des Inner». Geheimer-Rath von Kerne r. Verordnung, dir ohne oder mit ungültigen Pässen in das Königreich kommenden Fremde betreffend. Da öfters Fremde ohne Paffe oder mit ungültigen Passen in das Königreich kommen, so werden diejenigen Grenz-Polizey-Behördeu, welchen das Visiren der Passe obliegt, angewiesen, dasjenige , was in der Verordnung vom 11. Sept. 1607. $.4. Staats- uud Regierungs-Blatt, Nro. 84. und in der Verordnung vom 2. May 1811. Rro. 4- Staats - und RegiecunZs-Blatt Ilro. 21. hierüber vorgeschriebe» ist, genau zu beobachten. Stuttgart, den 10. 2lpril 1827. Kö.rigl. Section der inner» Administration Werfilgung in Betreff der Abgabe von Saatfrückten von dm Frucht- Vorrathen der milden Stiftungen. Da der Moth, in welche viele Gegenden des Landes durch die ungünstige Wit- terung des vorigen Jahres verseht sind, und der ausserordentlichen Theurung der Früchte hauptsächlich nur durch eine vollständige Aussaat abgeholfen werden kann; so wird die im Einzelnen fortdaureüd bisher gegebene Erlaubniß, von den Vorräthen der milden Stiftungen Saacfrnchte an diejenigen, welche ihrer am meisten bedürfen, ab- jureichen, hierdurch im allgemeinen ertheilt; die Bestimmung der Quantität aber so wie des Preises, der Borgfrist oder des Wiederersatzes mit Aufmaß, welche nach de» besonderen Verhältnisse« und den eigenen Bedürfnissen der Stiftungen sich zu rich, ten hat, dem Ermessen der gemeinschaftlichen Oberämter und Stiftungs-Verwaltun- gen, unter Berathung mit den Magistraten und Kirchenkonventea übergeben. Welches bereits am n. dieses an alle Laudvogteien ausgeschrieben ward, und damit es sicher überall bekannt werde , hier wiederholt wird. Stuttgart, den »5. April »817. Sectio» des Stiftungs-Wesens. Rechts-Erkenntnisse des König!. Ober-Justiz Collegiums. 1) Auf erhobene Wechselklage des Ober-Justizprokurators D. Schinidlin als Indos- satars des Handluugshauses Stahl und Federer dahier, Kl., wider den Han- delsmann Dominikus Baumeister zu Wangen, Bekl., wurde letzterer zu Entrich- tung der eiugeklagren Wechselforderung verurtheilt. Den 19. März 1817. 1) In der Ations-Sache von Weinsberg zwischen der Wittwe des Senators Lud- wig in Stuttgart Antin, gegen Christoph Mebes und Eons, von Steinfelb Aten, die Intervention der Antin in der Klagsache der Friderike Friz von Sulzbach und Cons. gegen die Aten, betreffend, wurde die Urthel erster Instanz von Amtswegen als nich- tig aufgehoben. Den 27. Mär; 1617. 3) Die Appellations-Sache von dem Oberamts - Gericht Nürtingen zwischen dem Schnltheissen Sieglen von Unterensiimen Bekl. Anten, gegen Jakob Ricmpp, Ja- kobs Sohn, allda, Kl. Aten, eine Schuldforderung betreffend, wurde durch Ordi- nation erlediget. Den 28. Marz »817. 4) In Sachen Abraham Weigarv, zu Sechselbach, Kl. Widerbekl. Anken, gegen die Traubenwirth Blumenstakische Ehefrau 0. cur. leg. zu Vorbachzimmern, und Wolfgang Preuß als Pfleger des blödsinnigen Johann Georg Preuß zu Frauenthal Bekl. Widerkl. Aten, Aufhebung eines gerichtl. abgeschlossenen Vergleichs betr., wurde die nicht begründete Nichtigkoitsbeschwerde verworfen, die Urthel elfterer Instanz jedoch dahin abgeandert, daß Aten sich vor dem O. A. G- Mergentheim auf die von Anten gegen die von Aten producirte Urkunde vorgetragenen Einreden einzulassen haben. Den 5. April »617. Straf- Erkenntnisse des König!. Criminal-Tribunals in wichtigeren Fällen. Den i. März wurde der zu Ulm verhaftete Christian Mayer von Weiler, Ober- amts Kirchheim, wegen begangener Nothzucht, eines Nothzucht-Attentats und eines versuchten unfreiwilligen Beischlafs neben dein Ersatz aller Kosten mit sechsjähriger Zuchthauß-Strafe belegt. Am 4. ist gegen den zu Ulm in Verhaft und Untersuchung gekommenen Anton Ohneberg von Zell, im Königreich Baiern, wegen wiederholten Diebstahls, ne- ben dem Ersätze aller Kosten eine fünfzehnmonatliche Vestungs-Arbeit ausgespro- chen und die nachherige Ablieferung desselben cln das Königs. Baiersche Landgericht Grdnenbach verfügt worden. Unter dem 6. wurden gegen nachstehende zu Altdorf verhaftete Personen, wegen begangener Diebstähle und Theilnahme an solchen neben Zuscheidung verhaltnißmäs- siger Kosten-Antheile, folgende Strafen erkannt, nemlich gegen i.>.Melchior Stadler von Herbertingen, Oberamts Saulgau, eine zweijährige Bierwirth Brändle von Bollstern, eine einjährige Destungs-Arbeit, und 5.) Bäcker Lang von da, eine sechsmonatliche Zlichthaus-Srrafe, wobey noch die Stellung der Juquisiteu nach erstandener Strafe unter genaue polizeyliche Auf- sicht verfügt wurde. An demselben Tage ist der zu Mergentheim in Verhaft und Untersuchung ge- kommene jung Jakob Braun von Jngelfingen, Oberamts Künzclsau, wegen Mis- handlung feiner Eltern und wegen Diebstahls mit Monatlicher, und Christian Seeber 17,2 von da, wegen Diebstahls, mit fünfmonatlicher Vestungs-Arbeit bestraft und beyden die Erstattung der ihnen zugeschiedenen Kosten und Schadens-Antheile auferlegt worden. Den, io. wurde gegen den zu Ludwigsburg verhafteten Carl Pfaus von Lützen- hardt, Oberamts Horb, wegen Straßen-Raubs und versuchter Concussion, neben Be- zahlung aller Kosten, eine dreysahrige Vestungö - Arbeic ausgesprochen , uyd dessen nachherige Stellung unter genaue polizeyliche AufsiHr verfügt. An demselben Tage ist der zu Göppingen in Verhaft und Untersuchung gekom- mene David Müller von Unterberken, Oberamts Schorndorf, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersähe des Schadens und Bezahlung der Kosten, so wie der Abnahme seiner silbernen Mrlitair-Verdienst-Medailke, zu einer neunmonätlichen Ve- stungs-Arbeit und nachheriger Verwahrung in einem Zwangs - Abseits - Haust bis zu erprobter Wässerung, jedoch wenigstens auf vier Monate, vernrcheiit worden. An demselben Tage wurde der zu Ulm verhaftete Abraham Marx von Laupheim/ Oberamts Wiblingen, wegen verübter Betrügereyen und eines attentirten Betrugs, neben Bezahlung aller Kosten, mit sechsmonatlicher Zuchthaus-Arbeit bestraft. An demselben Tage ist gegen den zu Urach in Verhaft uuo Untersuchung ge- kommenen Christian Friedrich Braun von Reutlingen, wegen wiederholten Diebstahsis, neben dem Kosten - und Schadens-Ersatz eine zweijährige Vestungs-Arbeit, und die nachherige Einsperrung in ein Arbeits-Haus auf wenigstens ein Jahr erkannt worden. Den ii. wurde der bei dem Krimiu.al-Amte Göppjrgen wegen Betrügereyen in Verhaft und Untersuchung gekommene Kussel Jonas von Jebenhausen, Oberamts Göppingen, neben Ersatz des Schadens und Bezahlung der Untersuchungs-Kosten zu einjähriger Zuchthaus-Strafe verurtheilt. Am i3- ist der zu Eßlingen verhaftete Jakob Mutschelknaus von Hochdorf, Ober- amts Waiblingen, wegen wiederholter Betrügereien, neben dem Ersatz des Schadens PNd Bezahlung aller Kosten zu einer zwei und ei nh alb jährigen Zuchthausi-Strafe und nachheriger Verwahrung in einem Arbeits-Hause bis zu erprobter Besserung je- doch wenigstens auf ein und ein Halbjahr eondemnirt worden. Untern: 14. wurde der zu Heilbronn in Verhaft und Untersuchung gekommene Friedrich Gottlieb Schi? von Hellmersbach, Oberamts Weinsberg, wegen Diebstahls und Betrügerei), neben dem Ersatz des übrigen Schadens und Bezahlung aller Kosten mit sechsmonatlicher Vestungs-Arbeit bestraft. Den i5. Mar; sind der zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Gottlieh Trcfz v. Kirchheim am Neckar, Oberamts Besigheim, und seine Stieftochter Christina Barbara Veyhl von da, wegen begangener Blutschande, mit einjähriger Zuchthaus- Strafe belegt, und beyde in sammtliche Kosten zu gleichen Theilen verurtheilt worden. An demselben Tage wurde der zu Rothweil verhaftete Johann Georg Korb von Mühlheim, Oberamts Tuttlingen, wegen grossen und gualifieirten Diebstahls, neben dem Kosten - UNd Schadens-Ersatz zu einer achtmonatlichen Vestungs-Arbeit cou- »emnirt. Am i t*. März sind wegen verübten Hausfriedens-Bruchs, Mißhandlungen und Beschimpfung -es Sebastian Reiner von Deilingen, gegen nachstehende zu Rothweil in Untersuchng gekommene Personen neben Bezahlung^ der zngeschiedenen Kosten, so wie der erweißlichen Kur-Kosten und des verursachten Schadens unter solidarischer Verbindlichkeit, folgende Strafen erkannt worben, nemlich gegen 1. ) Adlerwirth Joseph Göhring von Obernheim, -Oberamts Spaichiirgen ein« viermonatliche Vestungs-Arbeit. 2. ) Fidel Gaugel von da, eine drei und einhalbmonatliche Zuchthaus-Strafe. 5.) Augustin Kille von da, ä>) Johann Heinemann von da, und 5. ) JgnaA Mgute von da, viermonatliche Vestungs-Arbeit, und 6. ) gegen Anton Veschle von da, drey und einhalbmonatliche ZuchthauS-Strafe. An demselben Tage würbe der zu Urach verhaftete Johann Georg Ziegler von Mehrstetten, -Oberamts Münsingen, wegen begangener Diebstahle und Betrügereyen, neben dein Ersätze des Schadens und Bezahlung der Kosten mit achtmonatlicher Ve- stüngs-Arbeit belegt. Unter dem 2». ist gegen den zu Rotteuburg in Verhaft und Untersuchung ge- kommen Georg Haller von Bohndorf, Oberamts Herrenberg, wegen wiederholten Diebstahls, eine sechsmonatliche und gegen seinen Mitschuldigen Martin Sauter von da, eine fünfmonatliche Zuchthaus-Strafe ausgesprochen und in Rücksicht der Ko- sten und des Schadens-Ersatzes das Angemessene verfügt worden. An demselben Tage würde der zu Göppingen verhaftete Gabriel Unsöld von Ringingen, Oberamts Blaubeuren, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersätze Älter Kosten mit einer einjährigen Vestungs - Arbeit bestraft. An demselben Tage ist die zu Mergentheim in Untersuchung gekommene Doro- thea Haux von Pftdelbach, -OberamrS Oehringen, wegen ehebrecherischen Conkubi- nats und Diebstahls, neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung der ihr zu- geschiedenen Kosten zu viermonatlicher Zuchthaus-Strafe verurtheilt'worden. An eben demselben wurde gegen die zu Eßlingen verhaftete Elisabethe Rischett von Spielberg, Oberamts Baknang, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersätze de.s übrigen Schadens und Bezahlung aller Kosten eilte sechsmonatliche Zuchchauß - Strafe erkannt, und die nachheriger Verwahrung in einem Arbeitshause auf sechs Monate verfügt. Den 20. ist der zu Eßlingen in Untersuchung gekommene Andras Wehrstein von Stuttgart, wegbn Fälschungen , neben dem Kosten - und Schadens-Ersatz mit acht- zehnmonatlicher Vestungs-Arbeit belegt worden- Unter dem 21'. wurde der zu Mergentheim verhaftete Joseph Pistor von Mer- gentheim, wegen begangener qualistcirter Diebstahle, und Unterschlagung, zu einer Vestungs- Strafe, von einem Jahr, so wie zum Ersatz des Schadens und aller Kosten verurtheilt. Am 25. ist gegen die zu Rottweil in Verhaft und Untersuchung gekommene' 1.) Anna Maria Krug, verehlichte Bee von Winzeln, Oberamts-Oberndorf, wegen nahen Attentats derTödrung ihres dritten, auch kulposer lebensgefährlicher Behänd- t? tri«g ihres vierten Kinds, ferner wegen Verheimlichung ihrer Schwangerschaften und Entbindungen, auch Theilnahme an der heimlichen Beerdigung dreyer ihrer Kinder und endlich wegen des mehrere Jahre- fortgesetzten ehebrecherischen Umgangs mit Carl Schumacher so wie wegen Ehebruchs mit einer andern Mannsperson, eine neunjährige Zuchthaus - Strafe und 2.) gegen den Carl Schumacher von Tischnek wegen kulposer Tödtung des Müller- knechts Schwarzwalder, wegen fortgesetzten ehebrecherischen Umgangs mitderJnquü fitin Bee, auch Mitwirkung bei der Beerdigung zweyer ihrer Kinder, so wie wegen Ehebruchs mit einer andern Weibs - Person und Theilnahme an einer Schlägerey, eine ein und einhalbjährige Vestungs-Arbeit ausgesprochen, und hinsichtlich der Ko- sten das Angemessene verfügt worden. Den r8. wurde der zu Ulm in Untersuchung gekommene Constantia Ried von Zngerkingen, Oberamts Biberach, wegen Pflegschafts-Rests und Fälschung, neben dem Ersätze aller Kosten und des Rests samt Zinnsen mit viermonatlicher DestungS- Arbeit bestraft. An demselben Tage ist gegen den zu Ellwangen verhafteten Johann Bäuerle von Bartholomä, Oberamts Gmünd, wegen verübter großer ausgezeichneter Dieb- stahle neben dem Ersätze des noch nicht vergüteten Schadens und sämtlicher Kosten sine dreivierteljährige Destungs-Arbeit erkannt worden. Seine König k. Majestät haben unterm 14. dieß dem, beim Departse ment der auswärtigen Angelegenheiten angeftellten vormaligen Oberstlieutenant G re m p von Fr enden stein wieder den Oberstlieutenants Charakter, und die Erlaubniß . »rtheilt, die Uniform des General-Quartiermeister-Stabs zu tragen; und unterm *5. dieß denen Unterlieutenants v.d. Lühe vom 1., v. Rakniz und v. Otto, vom 5. Reuter-Regiment die nachgesuchte Entlassung aus Köuigk. Mili- tär-Diensten bewilligt. S e. König l. Majestät haben vermöge höchsten Rescripts vom 11. d. M- den, nach Oberböbingen, Diözese Aalen, ernannten Pfarrer Stein Hofer zu -Wangen, Diözese Göppingen, ans die, von ihm und der Pfarrer-Gemeinde vorge- brachte Bitte, auf seiner bisherigen Stelle zu belaßen und dagegen die Pfarrey Oberböbingen dem Garnifons - Prediger D i l k e n i u s in Gmünd zu übertragen, und Vermöge höchsten Rescripts vom i5. d. M. den Pfarrer v. Maier in Stei- nenberg, Diözese Schorndorf, von seinem Amt, auf sein unterthänigstes Ansuchen, mit dem großen Pfarr - Ruhe - Gehalt zu entlassen , die Stelle eines Oberhelfers in Göppingen, dem Pfarrer Fischer in Winzerhausen, Diözese Marbach, und die erle- digte Pfarrey Herrenalb, Diözese Wildbad, dem Vikar M. Par et zu Wildberg gnädigst zu übertragen geruht. Vermöge Resolution vom g. v. M. haben S. K. M. die neu errichtete katho- lische Pfarrey zn Hohenasperg dem Vikar zu Untergtiesrnge«, Dberamts und Land- Kapitels Ehingen, Ildefons E g g l e, gnädigst zu übertragen geruht. S e i n e K ö n i g l. M a j e.st a t haben dem Wegmeister Hess von Nekarthail- ssngeu zur Belohnung seines vorzüglichen Diensteifers die goldene Civil-Verdienst Medaille gnädigst verliehen- Den 12. April 1-817. (Stuttgart. Bei der Section des Medieinal-WesenS wurde, nach erstanden ner Prüfung und geiehehener Verpflichtung, dem lVlc-üicinne Or. Hardegg von Ludwigsburg, die Erlaubniß zur Ausübung der medieinischen Praxis ertheilt. Den i5. April 1817. Stuttgart. Bei der Section des Medieinal-WesenS wurde, nach erstander ner Prüfung und geschehener Verpflichtung, dem Kleriicinse Dt. R 6 pp aus Stutt- gart/ die Erlnubuiß zur Ausübung der medieinischen Praxis ertheilt. De« 16. April 1-817. Stuttgart. Aus dem hiesigen König!. Bau-Magazin in der Nähe der Allee werden nachste- hende Bau-Materialien gegen baare Bezahlung im öffentlichen Aufstreich verkauft werden, und zwar ücii-ca 19,000 Fuß eichene Latten und Zaunbretter, ein bedeutendes Quantum von tanuen Bauholz an 7-oger, üogec, Soger, 4<«ger und 3sger Balken, 4<>ger und 3ogcr Sparren, Saul-Hölzer, Vor- läufer, Gcrüststangen, altes beschlagenes Bauholz , Zweylinge, Bödseilen, Bretter, Rahmschenkel, Latten und circa 3oo Büschel Scerohr, sodann einige 1000 alte Thüren, Laden, Thüren- und Fen- ster - Futter rc. Die Liebhaber werden nun hiezu unter der Bemerkung «ingeladen, daß der Ver- kauf am Montag den 21. dieses Vormittags 8 Uhr in dem Bau-Magazin selbst seinen Anfang neh- men, und die folgenden Tage damit fortgefahren und das nach diesem auch ein bedeutendes Quantum Bauholz bey Berg, bis Montag den s8- dieses Vormittags q Uhr in der Nähe des Wasserhauses »erkauft werden wird. Den »5. April 1817. Kvnigl. Bau - und Garten - Direclion. Ludwigs bürg. Bis künftigen Mitwvch den -3. April d. I. wird das, der gnädigsten Herr- schaft zugehörige sogenannte chmalig Bekische Haus in der hintern Schloß-Straße, dahier, worinn sich 5 heizbare, und 5 unheizbare Zimmer nebst mehreren Kammern und ein Keller, auch hinter dem Haus eine besondere Stallung und ein Kuchen-Garten von 5 Ruthen 46 Sckuh befindet, im öffent- lichen Ausstreich verkauft werde». Die Liebhaber können es täglich beaugenscheinigen, und an ge- dachtem Tag Vormittags 9 Uhr der Versteigerung anwohnen. Den 12. April 1817. Provisorische Hafbau-Berrvaltung.. Freud enthal. Am Montag den 22. April Morgen/' 8 Uhr wird von der hiesigen Maiere» folgendes im Aulstreich gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden, als: 3 Hengst- 4Wallach«n- und 4 Btutten Pferde. — > Allgäuer Farren, 2 dergleichen Kühe, 3 Kälber und 13 Schweine, wor unter 8 Milchschweinc befindlich sind, ferner: mehrere Wägen, Pflüge, Kärren, Pferds-Geschirr» ejsene und kupferne Keffel, -Strohstühle, Putzmühlen und allerhand zu einer vollständigen Land-Deko- nomir erforderlichen Gerathschaften und Geschirre. Die Liebhaber haben sich zur bestimmten Zeit und Stunde in Rechentshofen einzusinden. Den 14. April 1817. Kvnigl. Cameral-Amt. Zu st in gen. Oberamts Münsingrn. Won den Schaafhccrden der Königs. Obersinanz- Kammer, welche auf eine'Muster-Schäferei beschränkt werden, sind, ausser dem von der Rudersbcrger Schäfe« rei bereits verkauften Bieh, weiter zum Verkauf ausgesetzc worden. Von der Zustinger Schäferei 20 Widder , 200 Mutterfchaaf« mit zugehörigen'Lämmern, i54 Zcitschaase, und io5 Kälber Jähr- linge ; auch diese Schaafe sind spanischer 'Stammart, von vorzüglicher Feinheit, und im vollkommen gesunden Zustande. Der Verkauf, wobei Jnniüuder den Vorzug haben, wich Montag den 28. April Vormittags auf denk Schlosse zu Justingcn durch Versteigerung in der Maaft vor sich gehen, daß \ die Waare ohne Vorbehalt weiterer Verkaufs-Genehsiikgung gegen baare Aahllwg sogleich übernom- men werden kann. Je nachdem sich Liebhaber zeigen, werden größere oder kleinere Partluen abgegeben werden. Den 8- April 18,7. Sektion der Krön-Domainen. Reichendach. Die bisher von dem Rudersperger Schäferei- Institut benützten Gebäude und Güter an dem herrschaftlichen Wiehhof zu Reichcnbach sollen nach erlassenem 8Wr,>{ in öffent- lichem Aufstreich verliehen werden. Sic bestehen an Gebäuden aus einem Wohnhaus zu 2 Wüh- nungen eingerichtet, einer grossxn und einer kleine» Scheuer, 3 angebauten Laubhütten, einem laufenden Brunnen und einer geräumigen Hofraiten; an Gütern hingegen in 1 Mra. 1/2 Art. 10 Rth. Aker und 80 Mrg. 2 Vrt. ib Rih. der besten Wiesen. Dieses Gut ist zu einer Schäferei hauptsächlich geeignet, indem die Gebäude und Schaäfstallmigen im besten Zustand mit den nöthigen Schäferei-Materialien versehen und die Feldgütcr von vorzüglicher Güte sind, be- sonders die Wiesen wegen ihres erzeugenden guten Futters. Zu dieser Verleihung ist, Freitag der 25. April d. I. festgesetzt, an welchem Lag Vormittags 9 Uhr, die Liebhaber auf das herrschaft- liche Viehhaus zu Reichenbach mit dem Anhang eingeladcn werden, daß dieselbe gerichtliche, ober- amtlich beglaubigte Zeugnisse über ihre Prädikat und Vermögen bcizubringen, und der Pächter eine Caution cinzulegen habe, welche wenigstens das anderthalbfache des jährlichen Pacht-Gelds beträgt. Den >4. April 1.817.. Königl. Kamera!-Amt. Waiblingen. Der Bestand der Schaafwaiden von Oeschelbronn und Enderspach, hiesigen Oberamts geht an Michaelis dieses Jahrs zu Ende, und sie werden bis Mittwoch, den Zo. April Morgens 8 Uhr, auf dem hiesigen Rathhauße auf weitere 3 Jahre verliehen werden. Jede dieser Waiden erträgt i5o Stück und den Beständern wird freye Wohnung und Stallung eingcräumt. Die Liebhaber werden eingeladcn, sich zur bestimmten Zeit hier einzusindcn. Den 10. April ivi 7. - Akmigl. Obcramt. Weinsbcrg: Die Cvmmun - Schaalwaide zu Eberstadt, Lenach und Buchhorn, hiesigen Dbcramts' gehen bis Michaelis d. I. zu Ende, und werden solche Samstag den 3. Mai d. I- Vor- mittags 6 Ubr auf dem hiesigen RathhauS auf weitere 3. Jahre Hiügeliehcn werden. Erster? er- trägt'35a Stük, wovon die Bürgerschaft 100. der Beständet aber 2S0 Slük einzuschlagen berechtigt ist; auch hat derselbe neben freier Wohnung, geräumiger Stallung, für sein Vieh , ein Gninbirn-' land, eine Holzgabe, uns den Winterpförch von Martini bis Maria Verkündigung'zu gemessen. Die Schaafwaide zu Lorch unw. Buchhorn hingegen 80—100 Stük, und werden die nähere. Bes, dingungen bei Verleihung dem Bestand-Liebhaber bekannt gemacht werden. Den 9. April 1817. Königl. Oberamt. Ludwigs bürg. Zuffenhausen. Auf die hirnrach bczcichnete ledige Weibsperson von Zuf- fenhausen, welche sich den Verdacht eines verübten Verbrechens zugezogen und von Hanse heimlich entfernt hat, werden alle Hoch- und WohUöbtiche Justiz --und Polizei-Behörden gebeten, sorgfältig fahnden und sic im Betretungssalle hiehcr abliescrn zu lassen. Signalement: Dieselbe heißt Friederike Psizcnmajcriü, nennt sich aber auch Bohnakcrin, ist 20 bis 21 Jahre alt. von mittlerer Statur und hat blonde Haare. Bey ihrer Entweichung war sie bekleidet mit «wer wesszizcnen Band- haube, einem schwarzzizenen Kittel mit kleinen weisen Blümlcn, einem blauen Barchentrock mit wei- sen Straifen, einem baumwollenen blauen Halstuche, wcissen baumwollenen Strümpfen, Schuhen ohne Schnallen, und trug ein schwarzes Halsnustcr. Den 9. April 1817. Königl. Oberamt. Stuttgart. Rohr. Die natürliche Kinderblattern sind in dem Amts-Orte Rohr auf den Fildern ausgcbrochen, wovon jedermann in Kcnntniß gesetzt wird. Den 12. April 1817. Amts-Qberamk. D r u ck fe h l e v in dem Z 0 ll - Tarif voin 11. Novb. 1812. pag. 9. ist statt vegnas zu lesen: Oegrns, Gerberfett. Gedruckt bei Gottlreb Hassrlbrink, Hof- und Kanzlei-Kupferdruckcr, Buchdruckrr. N r o. 2^ r 8 1 7. Soiintag, 20. April. Eingabe der Stände-Dcrsammlurig die Fruchttheurung betreffend.- Den 12. April 1817. Eure Königliche Majestät bitten wir aüerunterthänigst, wegen der ^gegenwärtigen großen 'Nvth eine beson- dere Commission gnädigst niederzusehen, und einig- ständische Mitglieder dabei zuzuzie- hen, damit die Mittel, welche gegenwärtig noch ergriffen werden können, gemein- schaftlich beratheu werden. Der Stände-Versammlüng sind zwar von ei-,er von sthr niedergesetzten Commission verschiedene Anträge vorgeftgt worden, welche auch mit den Königs. Geheimen-Rathen besprochen wurden; allein bei der Vft'l'seiti-gkeit den Gründe , welche für oder gegen diese Anträge streiten, und da die Stände-Versarnrn- lung nicht alle die Umstände, welche auf deren Beurtheilung Einfluß haben dürften, kennt -, glaubte sie auch diese Anträge, besonders sofern sie sich auf Frucht- Sperre und Aufnahme der im Laude vvrrathigen Früchte beziehen, der Zeit nicht zu den ihrigen machen zu können. Aber eben deßwegen legt sie einen um so größer» Werth auf die möglichst baldige Riedersehnng einer gemeinschaftlichen Commission, damit der Gegenstand auf das sorgfältigste erwogen, und jedes der für zweckmässig eiv achteten Mittel schnell bemüht werde. In allertiefstem Respekt verharrend Eurer Königlichen Majestät. Stuttgart, den 12. April 1817. " aüerunterthänigst - trcugehorsamste Stände - Versammlung des Königreichs. Ochcimer-Raths. Nescrkpt au die versammelten Landstände. Den 17. April 1817. W i l h c l m re. Liebe Ge treue! Wir haben eure» Eingabe vom 12. d. M. worin ihr gebeten habt, zur weitern Berarhrmg der Hülfsmittel in der gegenwärtigen Theurung eine besondere Commission niederzusetzen, und einige ständische Mitglieder dabey zuzuziehen, erhalten, und Uns zugleich vortragen lassen, welche Vorschläge dießfalls von einem von euch ernannten Comitsi gemacht worden sind, und was in eurer Sitzung vom 12. darüber verhan- delt worden ist. Die durch die Unergiebigkeit der letzten Erndte und die ausserordentliche Theu- rung der Lebensmittel in vielen einzelnen Gegenden Uusers Königreichs entstandene und noch fortdaurende Noch war seit dem Antritte Unserer Regierung ein Gegen- stand Unserer steten und ernsten Aufmerksamkeit und Sorgfalt. Wir haben alle die- jenigen Maaßregeln sowohl in Hinsicht auf den Fruchthaudel tm Inlands und mit dem Auslayde, als in Hinsicht arif.Helbeischaffung von Frucht - Vorräthen aus dem Auslands und Beschränkung der Eonfunttion getrosten, welche nach jedesmaliger rei- fer Erwägung der niedergesetzten Behörden von Uns für nothwendig und zweckdien- lich erachtet worden sind. Ihr habt dieses aus den erschienenen amtlichen Bekannt- machungen ersehen^ und von Unseren Geheimen-Räthen mündlich noch weitere No- tizen und Erläuterungen über das, was dififalis geschehen ist, erhalten. Wir werden auch diesem Gegenstände fernerhin Unsere angelegentlichste Fürsorge widmen, und soweit es von Uns abhangt, die Kräfte deö Staats benutzen, um der Noch zu steuern. Je wichtiger aber diese Angelegenheit für die allgemeine Wohlfahrt Unserer lie- ben und getreuen Unterthauen ist: um so mehr müssen Wir wünschen, daß dieselbe von allen Seiten beleuchtet, der wahre Zustand und die Bedürfnisse Unseres Landes mast) den Loralitäten aufgeklärt,, und jeder Vorschlag, der zur Abhülfe oder Er leicht ierung der Roth gemacht werden könnte, in reife Erwägung gezogen und gewürdigt werde. So wie in dieser Hinsicht schon früher eine Commission von Rathen aus ver- schiedenen^ Behörden zur Verathung lind Vorbereitung der zweckmässigsten Hülfs- mittel bestand, und noch jetzt eine Commission zur Leitung des Ankaufs und der Ver- cheilung der ausländischen Früchte besteht r So haben Wir auch gern nach dem von euch bezeugten Wunsch eine neue Coimnission zur weiteren Berachung des Ge- genstands angeordnet, m welcher auch einige Mitglieder aus eurer Mitte seyn wer- den, und welche, wenn vordersamst diesen letzteren über dasjenige, was bereits in dieser Angelegenheit verfügt worden ist, alle nöthige Aufschlüsse ertheilt worden seyn werden, die von eurem Comit« weiter in Antrag gebrachten'oder sonst zweckdienlich scheinenden Maßnehmungen und Mittel reiflich zu erwägen, und die Resultate Un- serin Geheimen-Rache vorzutragen hat. Zu Mitgliedern dieser Commissou find von Uns Unser Staats-Rath v- Weckh erlin, der zügle ick, vorfißendes Mitglied der Früchte - Kaufs - und Vertheilungs - Commission ist, so daun der Ober - Regierungs - Rath Mosthaf, der Ober -- Finanz - Rath F r i s ch , und die Hof- und Finanz - Rathe Wald Hauer und Maier ernannt, und Wir geben euch anheim, wen ihr aus eurer Mitte dazu bestimmen möget. Zugleich beziehen Wir Uns auf diejenigen Verordnungen, welche Wir wegen Un- terstützung der Armen in der gegenwärtigen Noch, und besonders auch wegen der Felder-BesteLrrng und noch dürftiger Anschaffung von Saat- und Sustentations- Fruchten durch das heutige ausserordentliche Staats- und Regierungsblatt haben bekannt machen lassem und fügen noch überdiesi in Ansehung der in eurer Sitzung vom ii- d. M. zur Sprache gebrachten Maas-Regeln einer Frucht-Sperre, der Auf- zeichnung der vorhandenen Frucht-Vorrathe und Erhöhung des- Ansfuhr-Zmposts an, daß wir unter den dermaligeii Umständen zwar so, wie es auch vermöge des nach der geschehenen Abstimmung erfolgten Schluffes die 'Ansicht der Stande-Versammlung gewesen ist, die Sperre und Aufzeichnung zur Zeit nicht für. nützlich gehalten, hin- gegen die Erhöhung des Jmposts auf den im Königreich Baiern bestimmten Fuß für angemessen erachtet haben, und daher solche unverzüglich verordnet werden wird. Gegeben Stuttgart, im Königs. Geheimen-Rathe, Len 1.7, April 1817. Auf Befehl des Königs. Allgemeine Verordnung, betreffend die De zolluug der in’S. Ausland gehenden Nahrungs-Mittel. W i l h e l m re. Durch die außerordentlich hohen Preifie aller Nahrungsmittel und die vießfakls in Nachbar-Staaten bestehenden Maasregeln finden Wir Uns bewogen, den bisheri- gen Ausfuhrzoll für nachstehende Gegenstände in der Maase abzuändern, daß bis auf weitere Verfügung bezahlt werden soll: Bon- Non Kernen , Waizen, Roggen, Erbsen,, Linsen, Welschkorn- (Heidekorn) Hirsen, Ackrrbohnen und Garten- Bohnen, gerändelte oder Kochger-- ste, und-Haderkern Gerste und Mal; ........ Dinkel (Versen), und. Einkorn.. Haber Erdäpfel und Erdbirnen (Kartoffel). Mehl, Gries und Grüze aller Art. Württcmb. Simri. oder 1 Württrmb. Scheffel. 2 fl. 2 /, fr. 19 ss. 1 2 fr. 1 fl. 12 kr. g ff. 56 kr. — 48 kr. 6 ff. 2.4 fr. — 36 kr. 4 ff- 4« kr. — 56 kr.. 4 fl- 48 kr. r fl. 2.4 kr. -9 ff- 1'2 fr. Branntwein aller Art .......... pr. Ai »rer 20 fl. —' Bier ..... ..... ....... 2 fl. 40 kr. Dieser AtssS fuhrszoll ist bei jedem Grenz-Zollamt sogleich nach dem Empfang der gegenwärtigen Verordnung von allem, was ins Ausland exporrirr wird, wenn es gleich früher angekauft worden , zu erheben. Die Königl. Oberämter haben diese Verordnung schleunig zur allgemeinen Nach- achtung bekannt zu machen, und im Einvernehmen mit den Kameral- und -Oberzoll- AeMtern dafür zu sorgen, daß solche genau vollzogen werde. Die Uebcrtreter dersel- ben sind nach Maasgabe der Königs. Zollgeseße zu richten , den Denuncianten aber ist der ganze Betrag Ser fallenden EonffSkations - Strafen als Änbringgebühr zu überlassen. Uebrigens ist Unser Wille, daß die bestehenden Bestimmungen der höchsten Ver- ordnung vom 8. Nov. v- I., in so ferne solche durch obige Verfügungen nicht ab- geändert worden sind, fernerhin in Kraft bleiben. Gegeben, Stuttgart den 18. April 1617. Auf Befehl des Königs. Königs. Geheimer-Rath. Durch Königs. Reseript vom 16. d. M. ist die beym Ober-Postamt Ulm er- ledigte Post-Offt'cialen - Stelle dem bisherigen Assistenten beim Haupt- Postamt Stuttgart, Abt, übertragen worden. Böblingen: Michael Kettner, lediger Burgers Sohn von Magstatt, hiesigen Oberamts, wel- cher in hohem Krade blödsinnig ist, lief vor einigen Tagen von der ihm übertragenen Arbeit hinweg und hat sich sofort aus seiner Heimath entfernt. Es könnte auch seitber, aller Nachforschungen un- geachtet» nichts mehr von ihm in Erfahrung gebracht werden.. Sämtliche Behörden werden daher geziemend ersucht, auf diesen Menschen, dessen Person hienach beschrieben ist, zu fahnden und ihn im BetretungSsalle entweder an die Unterzeichnete Stelle oder an das Schullheisienamt «Magstatt auszulielern, wobei man jedoch auf denselben, als einen Gemnthsrranken, schonende Rücksicht zu nehmen-bittet- Er ist 22 >/2 Jahr, alt 5. Fuß. 7 Zoll und 6 Linien groß, und hauptsächlich um seines Blödsinnes willen, dessen Merkmale sehr auffallend sind, kenntlich. Bei seiner Entfernung von Haus war er bekleidet mit einem graurüchenen Wammes, einem rotbsckarlachenen Brusttuch, weißlevernen Hosen, schwarzen.wollenen Strümpfen, Schuhen mit Schnallen und einer ledernen Lappe- Den^i. April 1817. Königl. Oberamt. Schlierbach- Wor einigen Wochen ist die ledige Katharina Hcberin, Tochter des Fr-ederich Heber, Burgers daselbst, mit ihren 2 jährigen Kinde von Haus wcggegangen, hat lezteres bei Jo- hann Georg Gchring in Klein-Eißlingen unter falschem Vorwände zurückgclafsen, und ist seither nicht wieder zurückgekommen. Aste Hoch - und Löbliche Dbrigkeiten werden ersucht, auf obenerwähnte und hiernach genau signalisirte Weibsperson, zu fahnden, und dieselbe im Betrettungsfall hieher zu liefern. Signalement der Katharina Hcberin von Schlierbach: dieselbe ist 24 Fahr alt, gut und aufrecht gewachsen, hat schwarzbraune Haare, dergleichen Augbraunen, schwarze Augen, schmale blaße Wangen und spitzige Nase. Bei ihrer Entweichung trug sie keine Haube, einen schlechten Haarkamm auf dem Kopf, einen blau, gelb und weißgestreiften Ulmerloinwand Kittel,, einen ähnliche» Wok, schlechte Strümpfe und dergleichen Schuhs Den 12. April 1817. Königl. Oberaml. Gedrukt bei Gottlieb Hasselbrink, Hof-und Kanzlei-Kupferdrucker, Buchdrucker. Nro. 25. 1817. 181 ' Königlich - Württembergisches tllllis- lttld ReglerMgs-BWt. Dienstag, 22. April. Eingabe der Stande-Versammlung. wegen Benennung der zur Commission in Frucht Angelegen- heiten gewählten Mitglieder. Len >8. Apnl ,817. Eurer Königliche it Majestät zeigen wir unter allerunterthänigstem Danke für die allergnädigste Aufnahme unse- rer Bitre chrerbietigst an, -ast wir in Gemäßheit des allerhöchsten Rescripts vom 17. d. M- die Volks-Vertreter, W och e r den altern, Lang, Ho fm a n n und G a u P P zu Mitgliedern der von Eurer K ö n i g l. Majestät niedergesetzten Commission für dre Berathung und Vorbereitung der zweckmassigsten Hülfs-Mittel bei gegenwärtigem Frucht-Mangel erwählt haben, und verbinden damit den Ausdruck der allertiefsten Ehrfurcht, womit wir verharren Eurer Königlichen Majestät. Stuttgart, den 18. April 1817. allerunterthanigst - treugehorsamste Stände - Versammlung des Königreichs- Geheimen-Naths Rescript an die versammelten Landstände, die Umlage der Zahrcssteuer für das Ctats-Iahr >8>b bis 1617 betreffend. Den ry. April »817. W i l h e l m re. Liebe Getreue! Es ist euch bekannt, daß Unseres verewigten Herrn Vaters Majestät und Gnaden beim Eintritte des Finanz - Etats - Jahrs 1816 bis 1817. die förmliche Umlage der ordentlichen Jahrssteuer in der Erwartung, schon bei der dießjahrige« Steuer die Wirksamkeit constituirter Landstande eintreten lassen zu können, nicht an- geordnet, sondern nur dieß verordnet haben, daß mit der, ohnehin in der Commun- Drdming vorgeschricbenen vorläufigen Erhebung der directen Steuern, nach dem vorjährigen Typus fortzufahren sey. Auch seither ist in eben dieser Hoffnung einer baldigen Beendigung des Verfas- sungs-Werks die Jahrs - Steuer - Umlage nicht förmlich bestimmt und ausgeschrieben worden. Nachdem nun aber jene Erwartung im Laufe dieses Jahrs nicht in Erfüllung gegangen, und das Etats-Jahr zu Ende ist; so kann, ohne Stockung der noth- wendigsten Zahlungen bei Unserer Haupt-Staats-Kaffe, die Umlage der Jahrsstcuer für das Jahr 1816 bis 1817. nach dem bisherigen Typus und in der bisherigen Summe von 2,400,000 st. nicht länger im Anstand gelassen werden. Schon im vorigen Jahre i8i5 bis 1816 ist durch die den i3. April 1816. ge- statteten , in den Finanz-Etat dieses Jahrs nicht aufgenommenen Abrechnungen an der Steuer besonders für die Straßeu-Bau-ConservarioiiS-Kosten, durch den gänzli- chen Mangel eines Herbst-Ertrags und durch die 'Anhäufung der Ausstände, ein großes Deficit bei der planmäßigen Einnahme eingetreten, und die Summe von 2,400,000 fl. wurde für das Jahr 1816. bis 1817. ohngeachtet der im Finanz-Etat vom Jahr 1816. bis 1817. angeordneten Ersparnisse, schon zu einer Zeit für noth- wendig gehalten, da noch zu einem Erudt- und Herbst-Erträge, wenigstens von einem mittelmäßigen Jahrgange, Hoffnung gewesen war. Da aber letzterer gänzlich, erfterer zu einem großen Theil fehsgeschlagen hat, so daß nicht nur der gleichbaldige Einzug vieler Grund-Abgaben unmöglich, sondern auch große Zehent- und Pacht-Nachlasse unvermeidlich, dagegen ausserordentliche Un- terstützungen nothleidender Unterthanen und Diener nothwendig geworden sind, nicht zu gedenkender durch Unsere neuere Verfügungen verminderten Tap-, Stempel-, Zoll-, Accus- und Straßen-Bau-Abgaben, so wie der unpkanmassigen Ausgaben wegen des langen Beysammenseyns der Stande-Versammlung und der eingetretenen Regierungs- Veränderung ; So ist eine Verminderung der bisherigen ordentlichen Jahressteuer von 2,400,000 fl. für das Jahr 1816 bis 1817 schlechthin unzuläßig. Wir haben daher verordnet, daß diese Jahresstener unverzüglich umgelegt und eingezogen werden solle, und beschlossen, euch hievon die gnädigste Eröffnung machen zu lassen. Gegeben, Stuttgart im Königl. Geheimen-Rache, de« 19. April 1817. Auf Befehl des Königs. Kvm'gl. Verordnung, die Umlage der Jahr-Steuer für den Jahrgang von »gib bis 13,7. berreffend. Den. -9. April 18 >7- Wilhelm rc. Unsers in Gott ruheyden Herrn Vaters Majestät und Gnaden haben zwar Un- iterm 20. April v.J. zu verordnen geruhet, daß da der baldigen Abfassung der Ver- i8Z faffnng entgegen gesehen werde, keine neue Steuer förmlich ausgeschrieben, sondern einstweilen nur mit der, in der Commnn -- Ordnung vorgeschriebenen vorläufigen Er- hebung der direeten Steuern nach dein Typus des vorigen Jahres fortgefahren wer- den solle. Nachdem aber jene Erwartung wegen der eingetrekenen allgemein bekannten Hin- dernisse bis jeht noch nicht hat in Erfüllung gehen können, die fortlaufenden Be- dürfnisse des Staats hingegen gebietherisch fordern, daß die zu deren Bestreitung nothwendigen Mittel ohne langern Verzug Herbeigeschaft werden; So haben Apir, nach Anhörung Unsers geheimen-Raths, beschlossen, und verordnen, wie folgt: i.) Die Staats-Steuer für den Jahrgang von Georgii 181.6 bis 1817. soll tu der bisherigen Summe von Zwei Millionen, Viermal-Hundert-Tausend Gulden unverzüglich umgelegt, eingezogen und an Unsere Ober-Steuer-Kasse eingelie- fert werden. 3 ) Die Oberamter haben an der sie treffenden Steuerquote abzurechnen, nicht nur was sie auf Abschlag bereits baar eingeliefert, sondern auch was sie an decretirten Landtags - und andern Kosten bezahlt haben. 3.) Unseren Landvogtey-Steuer - Rathen, Ober- Cameral - und andern Beamten, wird jedem in seinem Theile die schleunige und genaue Ausführung dieses Unsers Befehls zur besondern Pflicht gemacht. 40 Gegen die wahrhaft unvermöglichen Steuerpflichtigen ist mit der gebühren- den Schonung, nach Vorschrift der Instruction vom 7. April v. I. zu ver- fahren. Gegeben, Stuttgart, den 10. April 1817. Auf Befehl des Königs. Köirigl. Geheimer-Rath. Kömgl. Verordnung vom 17. April 1817. Die Ausdehnung der den einzigen leiblichen Söhnen in Ansehung der Militär-Pflichtigkeit ertheilten gesetzlichen Begünstigung auf Adoptiv-Söhne betreffend. Da Se. Königs. Majestät zu verordnen geruhet haben, daß die in dem Rekrutirungs-Gesehe vom 12. Febr. i8i5. den einzigen leibliche» Söhnen, unter der Bedingung der Unentbehrlichkeit derselben für ihre Eltern, in Ansehung der Militar- Pflichtigkeit ertheilte Begünstigung auch bey den einzigen Adopciv-Söhnen, unter der gleichen Bedingung der Unentbehrlichkeit, Anwendung finden solle ; so wird solches hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht und zugleich den betreffenden Behörden zur Pflicht gemacht, in vorkommenden einzelnen Fällen nicht nur die Beweise über die nach den gesetzmafigen Formen geschehene Vollziehung der Adoption selbst, son- dern vornehmlich auch die Frage von der Unentbehrlichkeit der Adoptiv-Söhne fuc ihre Adoptiv-Eltern einer genauen Prüfung zu unterwerfen. Stuttgart , den 17. Aprst 1817. Auf Befehl des Königs. Königs. Geheimer-Rath. Seine Königs. Majestät haben durch Reftript vom 18. d. M. dem Kammerherrn Karl von Kniestadt auf Schaubeck, die Abels-Dekoration des Königreiches bewilligt. Schorndorf. Der Soldat Michael Scharpff von Aichsck'eß gebürtig, ist von dem Königliche» Infanterie-Regiment Nro. i am 21. März d. I. aus. der Garnison descrtirt. Derowegen alleObrig- keitliche Behörden ersucht werben, denselben auf Betreten handfest zu macben, und entweder an sein Regiment oder an das hiesige Oberamt einlicfern zu lassen. Den >3 April >817. K. Oberamt. Eßlingen. Da der Eorrectionair Jakob Mösner von Emmingen, Oberamts Nagold, welcher in der Nacht vom 9. auf den 10. April aus dem hiesigen Zwangs-Lrbeifshauß entwichen ist, bereits wieder aufgcfangen worden, so wird der unterm 10. d. M. gegen denselben erlassene Steckbrief hie- nüt außer Wirkung gesetzt. Den 12. April ,8>7- König!. Oberamt. Herrenberg. In der Nacht vom 9. auf den 10. April d. ist aus einem Waschhaus an dem hiesigen Nufringer-Thor dem Georg Friederich Bausch Mezger von hier nachfolgendes enemendet wor- den: 5 Bettziechen, 3 Lcilache, 17 Manns- und i3 Wcibcrhemdcr, 6 Kiuderhcmder, 2 Tischtücher, 4 Zwehlen, 2 Schürze, 2 Borschürze, 2 Weiber-Röke vonBarcbet, 2 Borschürze und 1 baumwollene Kapp, die Hemdcr und das Bettzeug waren mit GFB, L M B, I II. und A M. bezeichnet. Alle obrigkeitliche Behörde werden andurch geziemend ersucht, solches in ihrem Amtsbezirk bekannt zu machen, und wenn der Thater entdekt würde, denselben in Verhaft zu nehmen, und zum hiesigen Oberamt cinlicfern zu lasse«. Am io. April 1817. König!. Oberamt. Urach. Der Taglöhner Baltas Zeller, vulgo Skrohiörg, von Dettingen, hiesigen Oberaints bat sich verschiedener Diebstähle schuldig, und vor der Arretirung flüchtig gemacht. Sämmttiche ^ugjz- trnb. Polizei-Behörden werden ersucht, denselben auf Betreten festzuhatten und h'.eher auszuliefern. Signalement: Derselbe ist /,8 Javre alt. ungefähr 6 Fuß groß, starker Statur, hat schwarze Haare, schwarzbraune Augen, kurze breite Nase, breiten Mund, weiße Zähne, bleiches Angesicht, star- ken Bart; trug bei seiner Entweichung eine graue Pudel-Kappe, ein zwilchenes Wamms, ein zwil- chenes mit Pelz gefüttertes Brusttuch, schwarze lederne Hosen und Stiefel. Den »2. April 18»7* König!. Oberamt. Balingen. Folgende Personen wandern mit höchster Genehmigung aus: von Balingen: Bartholomaus Narr, Bäcker, vcrh. Johann Jakob Baumeister, Mezger, verh. Elis.-.becha Dattrin, ledig. Don Oberd igi s hei m: Michael Schneider, Bauer, verh. Joh. Schlagenhaur, Bäcker, vcrh. Michael Schlagenhaus, Bauer, verh. Joh. Georg Dchaz, Taglöhner, Wittwer. Jakob Luz, Taglöh- ner, verh. Bon Heselwang en: Christian Jetler, Weber, verh. Jakob Setter, Toglöhner, vcrh. Jakob Hoch, Bauer, verh. Bon Dürrnwangen: Catharine Schüler, ledig. Bon Weilheim: Christian Gerstenccker, verh. Bon Hoßingen: Johannes Eppler, Strumpfweber. verh. Bon Er- zingen: Johann Ruf, Weber, 'verh. Bon Pfeffingen: Johann Koch, Müller, ledig. Bon Biez: Job. Martin Stauß, vcrh. Welches hiemit öffentlich bekannt gemacht wird. Den 10. Apr. »8-7- Königs. Oberamt. Baibingen. Jakob Remz, Weing. Joh. Jakob Böhringer, Wcing. Daniel Fried. Böh- ringer, Weiug. Matthäus Kälber, Bäckermeister und Johannes Rapp, Schneider von Roßwaag. Job. Michael Schulzen Deserta von Scrsheim und Jakob Friedrich Schendelmaier von Unterriexingen wandern mit allerhöchst. Erlaubniß aus demKönigreich aus, und werden die Gläubiger derselben, wenn gleich die Auswandernde binnen Jahresfrist durch Bürgen vertreten werden, aufaefordcrt, ihre Forde- rungen sogleich einzugebcn. Den 2. April 1817. König!. Oberamt. Gedrukt bei Gottlieb Hasselbrink, Hof-und Kanzlei-Kupferdrucker, Buchdrucker. \ Rrv. 26. 1 § 1 > iu Königlich-Württemberg! sch es - Hilft Uem e k R K B ö - B? Sii illlv yj \ i* JJ I V % 414* 53. ■v' ^ »HiU Samstag, 26. April. Königliches Rescript an die versannnelten Landstände,, den 28. April ,8>7. *> Will) e! m rc. Die Gründe, aus welchen Wir nie gestatten können, daß in der konstituirendei? Versammlung, welche zu bildeil ihr berufen seyv , eine andere, als die bisherige Einrichtung, nach welcher die Mehrheit der Stimmen einen gültigen Beschluß macht, eingefühlt werde, sind sowohl durch Unsere Geheime-Mathe, als auch durch Vots- träge mehrerer Mitglieder der Landes - Versammlung, überzeugend nachgewiesen worden. Die unter Ziffer 1 bis 5 anliegenden, zwischen dem Vorsitzenden Unsers Gehei- men-Raths und eurem Präsidenten gewechselten Noten, liefern einen unzweideutigen Beweis von Unserem Bestreben, eine befriedigende Erklärung über den unerwarte- ten und ganz unzulässigen Antrag eurer Commission auf den Vorbehalt eines Jn- Theile-Gehens zwischen den Vertretern der alten rmd der neuen Lande auf alle mög- liche Weise zu erleichtern. Dieser wohlmeinenden Absicht entspricht aber die Antwort eures Präsidenten vom, 22. d. M. an den Vorsitzenden Unsers Geheimen-Raths keineswegs, indem dar- in die Absicht ausgedrückt ist, eine Erklärung über diesen Präjudizial - Punkt aller weitern Verhandlung, Unserer bestimmt ausgesprochenen Entschließung zuwider, zu umgehen. ( Wir sehen Uns daher nunmehr zu der bestimmten Aufforderung an euch selber genöthiget, Uns über diesen Punkt sofort, und mit Beiseitsetzung aller andern Ge- genstände, die unumwundene Erklärung vorzulegen, daß ihr das Einverständniß zwi- schen Uns und der Mehrheit der Versammlung als hinreichend und entscheidend über *) Nächsten Dienstag wird rin Extrablatt mit den zu obigem Rescript gehörigen Aktenstücken ausgegeben. i86 das f was künftig die gemeinsame Verfassung des Königreichs bilden soll, aner, kennen wollt. Wir verbergen euch dabei nicht, daß Wir eine Verweigerung oder Verzögerung dieser Erklärung nicht anders, denn als ein Abbrechen der Unterhandlungen, von wei- chen sich allerdings ohne vorgäugige förmliche Beseitigung jenes unstatthaften Prin- rips keine ersprießliche Folgen mehr erwarten lassen, betrachten könen. Gegeben Stuttgart, im Königl. Geheimen-Rathe, den -3. April 1817. Auf Befehl des Königs. Die Bestrafung des zu langen Aufenthalts ln Wirthshauscrn betreffend Seine Königl. Ma jestä t haben vermöge Rescripts vom 12. d. M. in Hinsicht auf Bestrafung des über die Polizei - Stunde dauernden Aufenthalts in Wirthshauscrn die Verordnung vom 28. Oktober 1812 nach welcher die Legal-Strafe von 5 st. i5 kr. auf i5 st. erhöhet wurde, aufgehoben, und dagegen verordnet, daß die Bestrafung der altern Gesetzgebung und Praxis erneuert, und hienach der Wirrh, im Fall er das Abbieten unterlassen , und der Gast, wenn er der Warnung des Wirths nicht Folge geleistet hat, um eine kleine Frevel mit 3 st. i5 kr. oder wenn der Schuldhafte unvermöglich wäre , mit 5 tägiger Einthürmung gestraft wer- den solle. Dieses wird hierdurch zur allgemeinen Machachtung bekannt gemacht. Stutt- gart , Len 20. April 1817. Ministerium des Innern. Geheimer-Rath von Kerner. Die zwischen dem Königreich Württemberg und mehreren deutschen Staaten festgesetzte gegenseitige Abzugs - und Nachsteuer -Freyheit betreffend. Da von den Regierungen des Grosherzogthums Sachsen-Weimar, der Herzog- thümer Sachsen-Hilddurghausen, Holstein-Oldenburg und Naßau, sodann der bei- den Fürstenthümer Schwarzburg - Svndershausen, und Schwarzbnrg Rudolstadt der Art. 18. Lit. C. der deutschen Bundesacte wegen gegenseitiger Abzugs - und Nach- steuer-Freiheit gegen das Königreich Württemberg bereits in Vollzug gesetzt worden ist: ft haben Seine Königliche Majestät durch Resolution vom 24. v. M. befohlen, daß das Gleiche von Seiten der Königl. Württemberg. Behörden gegen jene Staaten beobachtet, mithin weder den Unterthanen derselben von den ihnen in dem Königreich Württemberg anfallenden Erbschaften und Legaten ein Abzug, noch den dahin auswandernden dießeitigen Unterthanen eine Nachsteuer augesetzt, auch diese Befreiung vermöge einer besonderen weiteren Bestimmung auf alles erst nach dieser Königl. Entschließung aus dem Königreiche ausgehende Vermögen, ohne Un- terschied, ob die Auswanderungs-Erklärung oder der Vermögens-Anfall vor oder nach- her erfolgt seyn möchte, angewendet werden solle. — Die Königs. Oberämter werden hievon mit dem Anhänge iu Kenutniß gesetzt, daß von nun an, der Verordnung vom 2. Januar d. I. gemas, die Anfragen wegen de» Abzugs und der Nachsteuer bei dem irr obige Staaten: anSgehenderr Ve. mögen zur unterbleiben-', haben, weine nicht: besondere Anstande vorwaltem Und dn man zugleich die Bemerkung gemacht hat,, daß die schon im Jahr 180 ty mit den Fürstenthumer Anhalt-Köthen und Waldek-Pyrmont, so wie mit der Schwei- zerischen Eidgenossenschaft abgeschloßenen Freizügigkeits-Verträge noch nicht durch das Staats - und Regierungs-Blatt bekannt gemacht worden sind, daß ferner der: Verordnung vom 2. Januar d. I. ungeachtet auch bei dem nach Frankreich ausgehen-, den Vermögen noch hie und da Anfragen wegen Abzugs und Nachsteuer einkommen, während schon durch die in dem Staats - m Regierungs-Blatt v. 1808. g. 117.. ein- gernckte Verordnung vom 10. März deßelben Jahrs die Freizügigkeit gegen Frank- reich ausgesprochen ist: so wird hiemit erklärt, daß auch gegenüber von diesen Staa-- ien weder Abzug noch Nachsteuer erhoben werde, mithin auch bei dem in diese letzte-- reu ausgehenden Vermögen die Anfragen der Königs. Oberämter mitAusnahme des- Zalls besonderer 2lnstände wegfallen.. Stuttgart, den ik- April 1817. K- Departement des Innern, Section der innern AdminiftraLion- Die Pflanzung von ftührcisenden GewachftnAetreffrnd.. Da es bei dem gegenwärtigen Nothstande von besonderer Wichtigkeit ist, die' Aufmersamkeit der Landbewohner auf Pflanzung von Gewachsen zu richten , welche schnell zur Reife gedeihen , und somit ein weiteres Nahrungs-Mittel vor der künfti- gen Erndte darbieten würdenso wird den K.-Land Vogte ien u.Oberämtern die thätig- ste Sorgfalt für diesen wichtigen Gegenstand zur' Pflicht gemacht, und Labe» zum. Zweck der Belehrung, des Landvolks noch folgendes angefügt r. Außer der Winter-Gerste, gewähren die Früh-Erdbirnen, welche bis' Jakobi m, fen, frühe Garten - und Hülsen-Gewachse, und insbesondere die von dem Oberamt Leonberg unter dem 2- März d.. I.. im Schwäbischen Merkur angerühmte Früh- Rübe einen baldigen und sehr reichlichen Ertrag. Diese Rübe ist rund, und unter" dem Nahmen May-Rübe, Teiler-Rübe, Holländische oder runde May-Rübe bekannt. Sie kann im Monat April noch gesät werden, und reift nach den bisherigen. Erfahrungen in 6 bis 8 Wochen. Zur Einsaat von 1/2 Morgen Ackers sind 8 bis 12. Loth Saamen, wovon das Loty bisher um 4 bis 5 kr. verkauft wurde, hinreichend, und die Erndte hievon hat, nach den im vorigen Jahr gemachten Erfahrungen, meh- rere Wagen gefüllt.. In den hiesigen Saamen-Handlungen ist jedoch nur ein sehr unbedeutender Vorrath dieses SaamenS vorhanden; daher die Bestellungen darauf um so schleuniger gemacht werden müßten.. Der' für die May-Rübe taugliche Boden und ihre Behandlung sind dieselben, wie bei den gewöhnlichen Rüben, welche, in Ermanglung guten Saamens von jener, da sie gleichfalls bald reifen , auch mit Vortheil gepflanzt werden können. Die Oberämter haben nun durch die Orts-Vor, sicher die Anpflanzung dieser und anderer frühreifender Gewächse nach Möglichkeit zu betreiben, damit die noch vorder nächsten Erndte zu gewinnenden Subsistenz; Mittel möglichst vervielfältigt und- vermehrt werden. Stuttgart, den 1-7.. April! 1817. K- Departement des Innern, Section der Eammun-Verwaltung. , Verordnung, wegen Aufhebung der Selbst-Pfändung für düs Presigeld. Den 2?. März ,8,7. Da die bei Pressern wegen herrschaftlichen Forderungen bisher hier und da üb- lich gewesene Selbstpfändung wegen verweigerten PreßgeldS mancherlei Unordnun- gen und ungebührliche Rachrheile für die Schuldner veranlaßt hat; so wird hiemit verordnet,, daß in Zukunft solchen Pressern eine Pfändung zur Beitreibung ihres Preßgeld.s nicht mehr gestattet seyn, sondern dieselbe von dem Schultheißen des Orts oder einer von ihm damit beauftragten obrigkeitlichen Person vorgenommen werden soll. Stuttgart, den 27. Marz. 1817. Königl. Justiz - Ministerium- Von der Lühe- Verordnung in Betreff der Einlieferungen des Salpeters in das Königl. Arsenal. Zur Vereinfachung der Geschäfte ist es nöthig, daß die für das Arsenal in Lud- -wrgsburg bestimmten jährlichen Salpeter-Lokarien nicht mehr theilweise durch die Päch- ter, sondern auf einmal unter Anschluß einer Vergleichung des betreffenden Kameral, aiuts geschehen. Auch ist hiebei darauf Bedacht zu nehmen, daß der Salpeter bei guter Witte- rung und in Men Fallen nicht unbedekt (ransportrit wird, weil derselbe —• wenn er auf dem Wege vom Regen oder auch nur von feuchter Luft angegriffen wird -—selbst wenn er von guter Qualität wäre — nicht angenommen, sondern zurückgeschickt wer- den müßte. Welches sammtlichen Königl. Kameralamtern hiemit zu erkennen gege- ben wird. Stuttgart, Pen 18. April 18x7. te Section des K. Kriegs-Departement. Verordnung die Zollzeichen-Ausstellung betreffend. Da es für die Sicherung des Vollzugs der gegenwärtig bestehenden Fruchtaus- ffnhrgesetze von besonderer Wichtigkeit ist , daß die Zollzeichen-Ausstellung ordnungs- mäßig geschehe, und möglichen Mißbräuchen mit ausgestellten Zollreichen vorgebeugt werde: so stehet may sich veranlaßt, den Zollbeamten und Zollpflichtigen die genaue Beobachtung der dißftchsigen Vorschriften der Königl. Zoll-Ordnung §. 10. &i. und 66. und der Dekrete vom 19. Febr. 1808, (Staats - und Regierungs - Blatt pag. 91. v. iS. April und 4. Sepcr, 1812. (Staats- und Regierungs - Blatt pag'. 186. und 44x.) hiemit aufs neue einzuschärftn, zugleich aber den Zollern die wei- tere Anweisung zu eftheilen, daß sie, wenn für eine Zahlung mehrere Zollreichen ausgestellt werden müssen, nicht nur auf dem Hauptzeichen die Anzahl und Gattung der dazu gegebenen Beizerchen anzeigen, sondern auch auf jedem der letzter» das Wort „Beiz eichen" nebst der Nummer und dem Datum des Hauptzeichens deutlich bemerken , den -auf der» Beizeichen leer bleibenden Raum aber mit mehreren Strichen durchstreichen, und sodann sammtliche Beizeichen dem Hauptzeichen wohl halrbar bei heften sollen. Die Oberzoll-Aemter haben hienach sowohl sich selbst zu achten, als auch die Un- MrzMer und Visitatoren ihres Distrikts zu instruiren. Derjenige Zoller, welcher diese Anweisung zu befolgen unterlaßt, wird für jede» Fall mit zwei kleinen Freveln bestraft werden- Stuttgart, den 22. April 1817. Section der Steuern Ankündigung des Kömgl. Obcr-Consistoriums, die neue Einrichtung der vormahls Oehlschlägersche» Lehr-Anstalt betreffend. Den iö, Apri.t »8'7> Seine Königs. Majestät haben außer der bedeutenden jährliche» Unter- stützung , welche der hier bestehenden Tassngerschen Lehr-Anstalt für Töchter aus den gebildeten Standen gnädigst zugeschiedeii wurde, in Beziehung auf die vormahlS Oehllchlagerfche Knaben und Töchtern gewidmete Lehranstalt zu verordnen geruht: 1.) Daß dieselbe, da sie im Allgemeinen wie im Besondern durch die damit ver- bundene Knaben - Schule einem öffentlichen Bedürfniß abhilft, zur Staats- Anstalt erhoben, als solche unter die besondere öffentliche Aufsicht gestellt wer- den, und der öffentlichen Unterstützung, soweit sie derselben bedarf, genieße» solle; -3.) ist zum ersten leitenden Lehrer der Anstalt, ein im Erziehungs - und Unterrichs- wesen theoretisch und practifch gebildeter , an mehreren Lehr-Anstalten erprob- ter Mann, Namens Aam sau e r, gnädigst ernannt worden, der von nun an alle aus diesem Verhaltniß siieffende Geschäfte übernehmen wird. 3. ) Mit weniger Abänderung des neuesten Lehrplans werden einige Facher, als: Zeichnen, Gesanglehre, Formenlehre, Geographie und Geschichte umfassender als bisher behandelt werden, jedoch ohne baß die andern Lehrgegenstände, am wenigsten Religion und Latein darunter leiden. 4. ) Die physische Berathung der Kinder im pädagogischen Sinne wird vorzüglicher Gegenstand der Aufmerksamkeit seyn, und werden zu diesem Ende wöchentlich zweymal vom nächsten Monate an, die Abendstunden von 6 bis 8 Uhr zu Turn- übungen mit den Knaben der Anstalt verwendet werden, Uebungen, deren Nutzen und Wichtigkeit zur gefahrlosen Entwicklung der Körperkraft und Gewandheit der Jugend allgemein anerkannt ist. ^' Z.) Die Monatgelder wie die übrigen Bedingungen.bleiben unverändert; für die Turnübungen, die unentgeldlich gehalten werden, hat jeder, der sein Kind denselben beywoh.nen lassen will, jährlich nur 3. fl., als Beytrag zu Anschaf- fung und Unterhaltung der erforderlichen Geräthschaft und Gerüste, zu bezah- len. 6 ) Das Disciplinarische der Anstalt wird durch den bereits bestehenden Ausschuß unter Oberaufsicht des Königs. Ober-Consistoriums geleitet. Königliches Ober- Eonststoriüm- Rcchts-Erkepntnisse des Königl. Ober-Tribunals. i.) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium zwischen den Erben des Christ. Will). Buhlers zu Meinhard, Bekl., Aten, nun Nten, und den Erben bet*. Eli säkeü)e Negelin daselbst , KI., Nren, jetzt Aren, Forderungen aus einem Kaufverträge betreffend, wird die Appellation: wegen. Mangels an einer ge- gründeten: Beschwerde durch Urthel verworfen.. Tübingen, den i5. Merz 1817. 2. ) In der Appellations-Sache von dem Ober-Justiz - Collegium , zwischen den -Erben des Freiherrn. Theodor von Kechler zu Schwandorf, Bell. , Nten, und den Geschwistern v.. Barille , als Allodial - Erben des Venetian Freihr.. von Kechler's, Kl. , Aten , eine Schuldforderung betreffend,, wird das verurtheilende Erkenntnis voriger/ Instanz nach allen seinen Bestimmungen bestätigt.. Tübingen, den 2.7 Merz 1817.. 3. ) In der Appellations-Sache des Handelsmanns Kugler in Baknang, V06 bekl., Wiederkl.., Ntenund der Wilhelmine Kugler zu Lndwigsburg, Vorkl., Wiederbekl., Atin, eine Alimenten-Forderung betreffend, wird die Berufung wegen Mangels an einer Beschwerde abgeschlagen.. Tübingen,, den ro. April 1817. >4.) In der Appellations-Sache des Fürst!'.. Löwensteinffchen Geheimen Raths v-Stadel zu: Wertheim, Kl-, Nten, und der Friderike Huber in Heilbronn - Bell., Aten, Arrests- Erkennung, betreffend ,, wird gleichfalls in materieller Bezie- hung nicht-devolutorisch erkannt. Tübingen, den 42.. April 1817. 5. ) In der Appellations-Sache der Wittwe Robert zu Erbach, Kl., Ntin, und der Wittwe des K. K. -Oesterreichischen -Obrist-Lieutenants v. Uz in. Böhmen, Bekl., Atin, eine Schuldforderung, betreffend, wird reformatorisch die Klägerin zu: dem Er- gänzungs-Eide zugelaffen. Tübingen, den 12- April 1817- 6. ) Zn der Appellations-Sache von dem Königs.. Ober-Justiz-Colleginm, zwischen der Erbin des Bürgermeister Renner zu Dornstedt, Kl., Ntin, und der Agnes Brose zu Neuenek, Bekl., Atin., Absonderungs-Recht im Gante betreffend, wird die Urthel voriger Instanz bestätigt.. Tübingen, den 19. April 1817. 7. ) In der Appellations-Sache von dem Konigl. -Ober-Justiz-Collegium, zwi- schen Johann Georg Ekart zu Zähringen:, Oberamts Alpek, Kl., Nten, und dem Schultheissen Dauner daselbst, Bekl.. Aten, einen Hofguts-Verkauf betreffend, wird die wiederholte Appellation wegen Mangels an einer Beschwerde durch Urthel ver- worfen, und Appellant wegen seiner murhwilligen. Streitsucht, neben Kosten-Erstat. tung, zu einer Fifcal-Strafe von 10 Reichsthlr.. verurtheilt.. Tübingen den 19; April 1817. Erkenntnis des Königs. Dber-Iusti'z.CallcgiumS.. x.y In der Rechtssache erster Instanz zwischen Christoph Jakob Zwiker von Un- rer-Türkheim, Kl., Wiederbek. an einem, und dem -Obristen Freiherrn v. Münchingen dahier, Bekl., Wiederkl. am: andern Theil wurde, unter Aufhebung des Aktenschlus- fes fi auf den dem Bekl.. Wiederbekl.. über mehrere Punkten: deferirten Eid erkannt.. Stuttgart, den 9-.. April 1818- 2.) In der Appellations-Sache von Gerabronn, zwischen Pfarrer Häuser zu Schmalfelden und den übrigen in actis genannten Lorenz Hütterschen Gant-Glau- Ligern, Anten, sodann der Mutter des Gantmanns, Marie Margarethe Hütter cum i.9* our. ebendaselbst, Atin, die Liquidität einer Forderung von Ä38 ff.' betreffend, wurde auf den von der Atin nbgeschwornen Eid die Urt'hel erster .Instanz infoferne conftt* miit, daß die Atin mit der in dem Gant ihres Sohnes eingeklagten Forderung von 538 fl. als Kaufschillings-Rest in die erste Elaste zu lociren sei). Stuttgart, den n April 1817. 3. ) Auf erhobene Wechselklage der Königlichen Hofbank wider den Handels, mann Jakob Friedrich Weiß allhier, wurde -letzterer zu Bezahlung der eingeklagten Summen nebst Zinsen für schuldig erkannt. Stuttgart den 28. Febr. 1817. 4. ) Auf erhobene Wechselklage des hiesigen Apothekers Heidlen, wider den Geh. Leg. Sekretär von Arand, wurde letzterer zu Bezahlung der eingeklagten Summe nebst Zinsen für schuldig erkannt. Stuttgart den 28. Febr 1817. Erkenntliche des Königlichen Ehe-Gerichts. Sen 1 6. Apri l 1 8 17. w u r de tt gesch i e de n. 1) Johann Georg Heilemann, Burger und Bauer zu Vaihingen an der Enz? Kl., von Elijübetha geb. Kostenbader von da, Bekl. ex capite quasi desertionis un- ter Vergleichung der Kosten. 2) Johann Staudenmayer , Kutscher in Stuttgart, Kl., 'von Rosine gebohrne Weber von Eßlingen, Bekl. ex capite .adulterii veri, unter Verurtheilnng der Bekl. in die Kosten. 33 Catharina Margaretha Jesinger, geb. Fischler von Welden'bronn, -Oberamts Eßlingen, Kl-, von Johann Philipp Jesinger, Burger und Weingartner zu St- Bernhard, Oberamts Eßlingen, Bekl. ex capite quasi desert unter Verurtheilung des Bekl. in die Kosten. Auf die eingekommenen , Seine r K ö n i g X i ch e n Majest ä t vorgelegten, Dank-Adreßen wird dem Oberamt und den Amtsdeputirten von Ravensburg, dem Oberamt und den Stadt- und Amtsdeputirten von Waldsee, dem Oberamc und den Stadt- und Amtsdeputirten von Aiedlingen, und dem Oberamt und den Stadt- und Amtsdeputirten von Ehingen die Königl. Zufriedenheit mit den in den Adressen und Amtsversammlungs-Beschluffen ausgedrückten Gesinnungen des Dankes, der Treue und Anhänglichkeit hierdurch zu erkennen gegeben. Stuttgart, den 21. April 1817. Ministerium des Innern. Geheimer-Rath von Kerner. Se. Königl. Majestät haben vermöge höchsten Rescripts vom 17. d. M. die erledigte Pfarrey Münchingen Diöcese Leonberg, dem Pfarrer Flattich irr Heimsheim, eben dieser Diöcese, gnädigst zu übertragen geruht. Se. Köngl. Majestät haben vermöge höchsten Rescripts vom 2». d. M. die erledigte Pfarrey Sulzbach am Kocher, Diöcese Gaildorf, dem Vikar Bisstn- g er in Oppelspohn, Diöcese Waiblingen, zu übertragen, und Vermöge Rescript vom 20. d. M den Rechts-Eandidaten C l 0 ssi u S zu Tübim »92 Aen, zum Unterbiblrothekar bei der dasigen Umversitäts-Bibliothek zu ernennen, gnä- digst geruht. Se- Königs. Majestät haben vermöge höchsten Rescripts vom 21. d. M. die erledigte Pfarrey Upflngen, Diöcese Urach dem Präzeptor Werner in Münsin- gen gnädigst zu übertragen geruht. Unterzeichnete Stelle macht denen Handelsleuten, Büchsenmachern und Priv a- ten bekannt, daß bei der hiesigen Königs. Gewehr-Fabrik Bestellungen auf rohe und ausgefertigte Laufe, sowohl für einfache als Doppel-Flinten, für Pürsch- und Standbüchsen, wie auch für Pistolen aller Gattung angenommen werden. Die Büch- senläufe können gezogen, von 7 bis 3b Zügen und die Pistolen-Laufe bis zu 40 Zü- gen geliefert werden. Diese sämtlichen Gattungen von Läufen werden sich theilä durch ihre pünktliche Abrichtung, theils durch die ungewöhnliche Genauigkeit der Züge, wie nicht minder durch ihr vorzügliches Eisen empfehlen. Jeder Lauf wird bei der Fabrik einer starken Probe unterworfen, die Preiße werden sehr billig seyn, und die Bedienung der Abnehmer wird in möglichster Ge- fchwindigkeit geschehen. -Oberndorf den 17. April 1817. Verwaltung der Königs. Gewetzr-Fabrick- Stuttgart. Ueber die Lieferung von 600 Brunnenkachlcn für das hiesige Herrschaft!. Brun- nenwerk wird am Mittwoch den 3o. dies eine nochmalige Abstreichs - Verhandlung vorgenommen werden, wobey die Liebhaber sich Vormittags »o Uhr bey Unterzeichneter Stelle cinzusinden haben. Den sr. April 16,7. Königl. Eamcralamt. Ludwigsburg. Bis künftigen Samstag den 3. May Vormittags <> Uhr, werden in der Königlichen Maierei da'hier, 8 Skuk Zug-Pferde, Stuften von den besten Jahren, worunter 2 mit Bohlen, 4 Iug-Esel, 3 bis 4 spänniqe vollständige Leiterwägen, s Kastenwagen, 1 Durlacher Kar- ren , ganz gutes Pferds-Geschirr, Stall- Schemen- und Feld-Geschirr, 1 Strohschneid Maschine, 2 gute Faßwenden, und ein 12 i,niger eisener Kessel, in Aufstreich gegen baare Bezahlung verkauft werden. Den 22. April 1817. Provisorischer Hofbau- Verwaltung. Schorndorf. In Gemasheit ertheilten allerhöchsten Befehls, wird das allhiesige Cameral-Vcr- waltungs-Wohn-Hauß, Samstag den 3. Mai, Vormittags n Uhr, von den Unterzeichneten Behörden/ in dem Rath-Haus zu Schorndorf verkauft werden. Das zu verkaufende Gebäude liegt in dem schönsten Theil der Stadt und an der nach Gmünd führenden Haupt-Straße. Was die innerneBe- schaffenheit desselben anbctrift, so hat solches eine Breite von 3o Schuh, und eine Tiefe von 7b Schu- hen. Der untere Stock ist »3 Schuh 8 Zoll hoch und enthalt den Haußöhrn, Holzstall, Gutschen Zlemise. rc. der zweite Stock hat 10 Sckuh 3 Zoll Höhe, und gegen die Straffe ein heizbares und ein unhcizbares Zimmer, sodcnn auf der andern Seiten, die Küche, Speißkammer, und 2 heizbare Zimmer. Der dritte Stock ist 9' 9" hoch und beinahe von drßelben Einrichtung, wie der zweite St. auch sind in diesem Stock einige Oehrn-Kammern. Hinter dem Haus ist ein geschlossener Hof 37 Schuh lang und ig Schuh breit, auf dessen rechter Seite stehet ein Waschhauß, auf der entgegenge- setzten Seite aber ein Anbau 46 Schuh lang und z5 Schuh breit, in dessen unterm Stock sich Stal- lungen, und auf dem obern Stock 2 Zimmer befinde». Sämtliche diese Gebäude sind mit einem Blitzableiter versehen, und unter dem Wohnhaus befindet sich ein Keller, in den ungefähr i5o Aimer- Faß gelegt werden können. Den >6. April 18,7. K. Landvogtei-Steueramt an der Filß und Rems, und Cameral-Amt. Gedrukt bei Gottlieb Ha ssellrvink, Hof-und Kanzlei-KupseMucker, Buchdrucker» Nro. 27. 1817. >93 Königlich - Württembergtsches Dienstag, 29. April. 1. Note des Staats-Ministers von der Lühe an den Fürsten von Woldburg.Zeil Trauchburg, als Präsidenten der Slände-Versammlung, vom 29. Marz >8>7- Der Unterzeichnete hat die gestrige verehrliche Zuschrift Sr. Fürstl. Gnaden, des Herrn Fürsten von Waldburg-Zeil-Trauchburg, als Präsidenten der Stände-Ver- fammlung, zu erhalten die Ehre gehabt, und daraus Hochdero Absicht ersehen, der Versammlung bis zum 6 künftigen Monats einschließlich Ferien ansagen zu lassen. Nachdem heute Sr. Königs. Majestät der erforderliche Vortrag erstattet, und die genehmigende allerhöchste Entschliessung erfolgt ist, beehrt Unterzeichneter sich, sogleich Sr. Fürstl. Gnaden davon ergebenst Nachricht zu ertheilen. Im Uebrigen wird zwar Hochderoselben eigenen erleuchteten Einsicht nicht ent- gehen , daß die König!. Geheime mR a t h e der Einladung z u einer Sitzung der Staude-Versammlung nicht würden e n t sp r e ch e n dürfen, als in s 0 f e r n in derselben über den d u r ch den Vortrag der C 0 m m i ssi 0 n über de il rgbst e n Paragraphen des Verfasfungs- Entwurfs veranlaßten All st a n d ein Beschluß gefaßt werden wollte, oder dieser Anstand als gehoben angese h e n werden könn- te, wenn sich durch eine nähere genügende Erläuterung der von der C 0 m ml i si 0 n geäußerte ll s)l n si ch t e r g ä b e, d a-ß so l ch e si ch b l 0 s a u f d i e j e n i g e n Re ch t s-V e r h ä l t n i sse bezogen ha b e,di e ih- rer Natur nach keine Gegenstände der gegenwärtigen Unterhand- lungen und eines E i n v e r st an d n i sse s' z iv i s che n dem Rege n t e n u n d der Stand e-V e r sa in in l u n g se h n k ö n n t e n> Nichts desto weniger haben S e. Königs. Majestät, geleitet durch die gnädige Rücksicht, welche Sie immer darauf zu nehmen geneigt sind, daß Alles ver- mieden werde, wodurch die Stände-Versammlung compromittirt werden könnte, aus- drücklich befohlen, daß Se. Fürstl. Gnaden, aus Veranlassung Hochdero gestrigen verehelichen Zuschrift, auf diesen Stand der Verhältnisse noch insbesondere aufmerk- sam gemacht werden sollen. Indem der Unterzeichnete sich hiermit der allerhöchsten Aufträge entledigt, benutzt er diese Gelegenheit, Sr. Fürstl. Gnaden die Versicherung seiner ungeheuchelten verehrungsvollen Gesinnungen zu erneuren. Sich damit re. Stuttgart, den 29. Mar; »817. Von der Lühe, ii. Note des Fürsten v. Waldburg-Zeil-Trauchburg, an den Staatsminister von der Lühe, vom 12. April 1817- Eurer Excellenz habe ich die Ehre, Nachricht zu geben, Vast morgen Vormittag io Uhr sich die Stande in einer außerordentlichen Sitzung versammeln werden, um ausschliestend sich über den Gegenstand der gegenwärtigen Fruchrtheurungs »Angele- genheit zu berathfchlagen. Sich damit re. Stuttgart, den n. Ap.il 1817. Fürst von Walburg-Zeil-Trauchburg, Präsident. IN. Note deS Staats- und Justiz-Minister?, Kchcimen-Naths von der Lühe, an den Fürsten von Waldburg-Zril-Trauchburg, als Präsidenten der Stände-Versammlung, vom >>. April 1817. Auf die heutige verehrliche Note Sr. Frstl. Gnaden, des Hr. Fürsten v. Waldburg- Zeil - Trauchburg , hat der Unterzeichnete die Ehre, Sr. fürstlichen Gnaden ergebenst zu erwicdern , daß , da der Gegenstand der auf morgen a n g e kün- dig t e n S i H u u g der S t a n d e - P e r sa m m l u n g m i t d e m in der d i f- f e i t i g e n Note vom 29. v. M. erwähnten, noch nicht gehobenen A n st a n d e d u r ch a u S i n k k i n e r Beziehung st e h t, und vielleicht manche der Versammlung zu ertheilenden Notizen über die bisherigen Maastregeln und die Ansichten der Regierung in der zu berathenden wichtigen Landes-Angelegenheit für die Sache fel'bst von erheblichem Nutzen feyn können , die Königlichen Geheimen-- Mathe kein Bedenken finden, der morgenden Sitzung anzuwohnen. Der Unterzeich- nete benutzt diese Gelegenheit, Sr. Fürstlichen Gnaden die Versicherung seiner aus, gezeichneteste.) Hochachtung zu erneuern- Stuttgart, den 12. April 1817. Von der Lüh e IV. Note des Fürsten von Walbburg - Zell - Trauchburci an den Staats« «nd IustizMinister von de, Lühe, de» 22. April «Zr?- Der Unterzeichnete hat die Ehre, Se. Exceltenz, den Herrn Staats * und Ihr- stizMinister von der Lühe zu benachrichtigen, baß morgen den r5. dieß eine Sitzung der StandeVersammlung seyn, und um 10 Uhr Vormittag beginnen werde. Er will hiemit in Beziehung auf die verehrliche Zuschrift Seiner Excellenz vom 29. v. M. die weitere Anmerkung verbinden, daß die Tagesordnung auf die Er- örterung der von der StandeVersammlung im Einverständniß mit den Königlichen H.H. Geheimen -- Rathen ausgehobene fünf bekannte BerathungsGegcnstände führe, deren Erörterung in der letzten PlenarSession beschloffen worden ist. Seine Excellenz werden von Selbst ermessen, daß es von dem ständischen Prä- sidium um so weniger abhänge, diese Ordnung zu andern, als es einestheils in den Worten und in dem Sinne des Königs. RescriptS vom i3. Nov. i8i5. liegt, daß es sich bey den fortwährenden Unterhandlungen zwischen dem Regenten und der StandeVersammlung nur lediglich darum handle, daß auf dem Wege des Vergleichs die verschiedene Spezial-Rechte vereinigt werden sollen, anderntheils der Unterzeich- nete unvermögend ist, einem Schlüsse der StandeVersammlung vorzugreifen, der bisher noch nicht hat gefaßt werden können, der auch um so nrehr in dem gegen- wärtigen Moment umgangen werden zu können scheint, als die StandeVersamm- lung die reine Absicht und die Hoffnung hegt, daß durch eine befriedigende aster- höchste Erklärung über die vorerwähnten fünf Gegenstände, alle Anstände über den §■ 296. gehoben, und ein bedeutender Vorschritt zu fernem erwünschten glücklichen Unterhandlungen gewonnen werden dürfe! Die StandeVersammlung verspricht sich um so sicherer die schleunige Erfüllung dieser Hoffnung, wenn die K. Herren Geheimen - Räche der ständischen Sitzung fer- ner anwohnen, und durch ihre Erläuterungen alle Zweifel zu heben belieben wollen. In diesem Sinne hofft der Unterzeichnete seine AmtsÄufmerksamkeit zu höchster Zufriedenheit erfüllt zu haben. Bey diesem Anlasse wiederholt er gegen Seine Ex- zellenz seine vollkommenste HochachtungsVersicherung, die er stets unverändert fort, zusehen die Ehre hat. Sich damit :c. Stuttgart, den 22. April 1817-. Max Wunibald, Fürst von Waldburg-Zeil-Trauchburg, Präsident. V. Note des Staats-Ministers von der ?ühe an den Fürsten von Waldburg - Zstl - Trauchburg, als Präsidenten der Stände- Wm'awwlung Der Unterzeichnete hat zwar die gestrige verehrliche Note Sr. Fürstlichen Gna den, des Herrn Fürsten von Waldburg - Zeit - Trauchburg, zu erhalten die Ehre gf; I)06Cy sie ist ihm aber erst spat Abends zugestellt worden. Er bedauert, darauf die in seiner Note vom 29. v. M. enthaltene, auf dem be- stimmten Befehl Sr. Königs. Majestät beruhende Erklärung wiederholen zu müs- sen, daß die Königs. Geheimen-Rache an den Berachschlagungen der StändeVer- sammlung über den Verfassungs-Entwurf nicht Theist nehmen, überhaupt den Sitzun- gen derselben nicht anwohnen dürfen , wenn n i ch t v 0 r h e r d e r i n d e r 0 b e n gedachten Rote des Unterzeichneten e r w a h n t e A n st a n d a it f eine befriedigende Weise gehoben se y n wird. Der Unterzeichnete erneuert übrigens mit Vergnügen Sr. Fürstlichen Gnaden, dem Herrn Fürsten, die Ver- sicherung seiner ausgezeichnetsten Hochachtung. Sich damit re. Stuttgart, den -3. April 1817. Von der § ü h e. Justingen. Oberamts Münsingen. Da das Schaasvieh noch nicht auf die Alp gehen kann, so wird der auf den sF. d. M. in Justingen angekündigte verkauf von 20 Widdern, 200 Mutter- schaafen mit zugehörigen Lämmern, ,§4 Zeitschaafen und ro5 Kilbcrjährlingen bis Montag den 12. Mai aufgeschoben. Stuttgart, den 2S. April >8,7. Sektion der Krondomainen. Nottwcil. Zu Folge allerhöchsten Befehls wird das zu den hiesigen Stiftungen gehörige Maiereigut zu Billingdorf, Freitag den 16, May d. I. Vormittags y Uhr in Wiilingdorf auf ü bis 9 Jahre an^ den Meistbietenden verleihen werden, es bestehet dasselhe in einem Wohhaus mit Scheu- er und hinlänglichen Stallungen unter einem Dach, einem besonders erbauten Hanßchen zu Ausbcwahr rung derNatnral-und Material-Vorräthe, mit , Keller verseden, einem besonders erbauten Wasch - und Wakhauß 1 Jchrt. , Vrt. 3 Rht. 72' Tärtten hinter dem Haust, 29 Jchrt. 1 1/2 Brt. 26 Rht. Wir- sen, 118 Jchrt. 1/2 JQrt. 14 Rht. 30' Aekern in 3 Zellgcy und 4 Jchrt. Allmand. Der Winter- und Sommer-Ocsch werden angeblümt übergeben, e§ wird ader niemand zum Anfstreich zugclassen, der sich nicht durch obrigkeitliche Zeugniße über genügsame Kenntniße in der Laiivwirthschaft und ein zu diesem Unternehmen hinreichendes Vermögen aufweiseri kann. Den >9- April 1817. Stiftungs-Verwaltung. Ludwigsburg. Der hienachsignalisirte Quartiermcister Konrad Fröhlich von Schelkingen, Obcramts Braubeuren, ist gestern aus der hiesigen Garnison desertirt, und hat RegimentSgelder mit- genommen. Alls hoch - und wohllöbliche Militär- und Civil-Behörden werden demnach geziemend ersucht, auf diesen Deserteur genau fahnden, und km Dettetungsfall anetiren, und wohlverwahrt hieher rinliefern zu lassen. Signalement des Fröhlich: Derselbe ist untersezter Statur, 10 Zoll groß, 2Y Jahre alt /braune Kopfhaare, dergleichen dicke zusammen lautende Augbraunen, graue tiefliegende Augen, gewöhnliche Nase, gute Zähne und langes Kinn. Bekleidet war er mit einem brauntüchenen Obcrrock mit schwarzem Kragen, schwarzseidenem Halstuch, langen weißledernen Bein- kleidern, weichen Stieseln, und einer neuen grüntuchenen Allianz-Mütze; auch hat er noch ein paar grau tuchene mit rothen Streifen besezte über die Stiefel gebende Beinkleider mit sich genommen. Hauptsächlich ist er daran kennbar, daß er gebückt einher geht, und einwärts gebogene Knie har. Den 21. April 1817. Kommando beS Königl. 1. Reuter Regiments. Ludwigs burg. Der am 19. d. M. aus der hiesigen Garnison deserlirte, mittelst Stekbrief unterm 20 desselben Mon. verfolgte Quartiermcister Konrad Frölich, hat sich den, dem Unterofsicier Christian Bezner, aus Mahlheim, Oberamls Beisigheim, wegen beendigter Dienstzeit unterm n. Dezember 18>5. ausgestellten Abschied zu verschaffen gewußt, und ist nun zu vcrmuthen, daß er un- ter diesem Nahmen durchzukommen sucht, welches hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, um den, diesen genannten Abschied Vorwelsenden arrctiren, und hieher einliefcrn lassen zu wollen. Den 22. April 1817. Kommando des Lönigl. l. Reuter Regiments. *97 Münsingen. Georg Geifelhard vön Oberstetten, Gemeiner des König!. Infanterie Regiment Nro. 12 ist im Urlaube desertirt. Alle betreffende Civil- und Militair-Behörden werden daher ersucht, denselben auf Betreten arretiren, und entweder hieher oder an sein Commando einliesern zu lassen. Den ,5. April .817.. König!. Oberamt. Neuttlingen. Jakob Frei von hier, Soldat unter dem Infanterie-Regiment Nro. 5. Prinz Friedrich, hat sich unerlaubter Weise aus der Garnisonen Stuttgart entfernt. Sämmtliche Hoch-und Wohllöbliche obrigkeitliche Behörden werden daher geziemend ersucht, auf diesen Deserteur genau zu fahnden, ihn auf Betreten zu arretiren, und wohlverwahrt Unterzeichneter Stelle gegen Ersah der Ko- sten einliefern zu lassen. Den rb. April >817. König!. Oberamt. Brakenheim. Der Schaafknecht Senrmler von Bönnigheim hat sich in. hiesigem Oberamts- bezirk mehrerer Schaafdiebstäble verdächtig gemacht, ist aber von seiner Heimath entwichen, ehe er ergriffen werden konnte und soll nun nach Amerika sich zu bcgebeu Willens seyn. Die betreffende Königs Justiz- und Polizei-Stellen werden daher ersucht, auf denselben fahnden, auch ihn ans Betre- ten arretiren und hieher einliesern zu lassen. Semler ist von großer starker Statur, hat ein breites v-olles Angesicht, schwarze Haare und Augen, hohe Stirne, spitzige Nase und großen Mund, er war bekleidet mit einem dreickigten Hut, blauen Schäfersrok, zwilchenen weiten Beinkleidern, blaubarche- ten Kamascheu und Schuhen. Den 16. April >817. König!. Oberamt. Eßlingen. Vergangenen Montag den 14. April 18,7 wurde der ir jährige Knabe des Matthaus Caspar Maurers von hier. Namens Johannes Caspar, von seinen Eltern, um etwas ab- zuhüten, nach Stuttgart geschikt, und ist bis jezt noch nicht wieder zurükgckommen. Alle obrigkeit- liche Behörden werden ersucht, auf diesen Knaben fahnden, ihn im Fall der Betrettung arretiren, und hieher einliefern zu lassen. Signalement. Johann Caspar ist 11. Jahr alt, großer starker Statur, hat blonde Haare, blaue Augen, eine etwas breite Nase und mittelmäßigen Mund, bekleidet war derselbe mit einem dunkelblau tuchenen Ueberrok, schwarz tuchener Weste, dunkelblau tuchenen Hosen, grün tuchener Kappe, roth und blauem leinenem Halstuch und Halbstieftln, er nahm einen neuen Armkretten mit sich und ist besonders auch daran kenntlich, daß er in der Aussprache ein we- nig reißt. Den 0.0. April 1817. Königs Oberamt. Gerabronn. Die hienach signalisirte 2 Personen und zwar: Adam Ritter und seine Schwe- ster Margaretha von Englcrtshausen, hiesigen Oberamts, haben sich am 11. diß eines Einbruchs und Diebstahls ans der Bestlensmühle im Baierischen Obcramte Schillingssürst schuldig gemacht, und sind, bevor sie in Verhaft gebracht worden entwichen. Da an Habhastwerdung dieser Personen viel gelegen ist, so werden die König!. Polizei-Behörden mit dem geziemenden Ersuchen hievon in Kenntniß gesezt, ans dieselbe fahnden und sie im Betrettungsfall wohlverwahrt einliesern zu lassen. Signalement, i. des Adam Ritter, derselbe ist 28 Jahre alt, 5' io" groß, von untersezter Statur, hat schwarzbraune Haare, braune Augen, gerade Nase, mittelmäßigen Mund, und gerade Beine. 2. Der Margerelha Ritter, solche ist 87 Jahre alt, 5' 5" groß, untersezter Statur, hat schwarze Haare und Augen, eine gerade Nase, und mittelmäßigen Mund. Den ,8. Aprill 1817. Königl. Oberamt. Heiden heim. Die ledige Elisebethe Zipperin von hier, welche sich gewöhnlich in der Gegend von Stuttgart, Ludwigsburg, Calw und an der Großherzogt- Badischen Grenze herum treibt, weiß die Leute aus verschiedene listige und betrügerische Weise um Geld und dergleichen zu prellen, führt selten ihren wahren Nahmen Zipperin, sondern gibt sich bald für eine Tochter des hiesigen Bnrger- nieistcrs Basi er, bald für eine Verwandte des Rathsverwandten Wagner und anderer hiesiger ange- sebcner bürgerlichen Familien aus, und sucht Verwandle derselben auf, um von ihnen Anträge und Bestellungen zu erhalten. Da nun an der Habhastwerdung dieser höchstgesahrlichcn, bienack signa- lisütm, Betrügerin sehr vieles gelegen ist ; so werden sämtliche hohe und niedere Polizei - Behörden geziemend ersucht, auf diese Person strenge zu fahnden, und solche auf Betreten wohlverwahrt hie- hcr einliesern zu lassen: Signalement- Die Zipperin ist ungefähr Z2 Jahr alt, 5' 6" Zoll groß, untersezter robuster Statur, hat schwarze Haare und Augbraunen, braune Augen, stumpfe Nase, großen, Mund', rundes Gesicht, etwas gelblichte Gesichtsfarbe, und ist stark blatternarbige,' itnb be- kleidet mit einem blau und weis gedupftem abwerkenem Ueberrok, gelb seidenem geringem Halstuch, hellgrünem wollenem Unterrok, dunkelblauen Strümpfen und Schuhen, nnd ist besonders an einem alten, sich über das ganze Schienbein des linken Fußes hinzirhenden Geschwür kenntlich. Den i5, April 1817. Königl. Oberamt. Ludwigs bürg. Der Bürgermeister Andreas Dreitenbücher von Beihingen hat sich vor 4 Wochen in einem Anfall von Gemüthskrankheit von Haus verlaufen und seitdem ist nichts von ihm bekannt geworden, als daß er sich » paar Tage zu Sinsheim in Baden aufgehalten habe. Man bittet nun, auf denselben ein Augenmerk zu richten, und wenn er angetroffen wird, ihn in sichre Verwahrung zu nehmen und schleunige Nachricht hieher zu geben, übrigens aber ihn gut verpflegen zu lassen, biß er abgcholt werden kann. Er ist ein Mann v. 60 Jahr., mittlerer Statur, mager, hat noch alle Worderzähne, aber einen Blik, der seinen krankhaften Zustand vena h. Er trug eine Pu- delkappe, hellblauen Rok, dunkelblaues Wammes und Brusttuch, gelb lederne Hosen, schwarz wol- lene Strümpfe und Stiefel, » Hemd mit A. Y. B. bezeichnet. Den 16. April 1817 Königl. Obcranrt. Böblingen. In der Nacht vom 11. auf den 12. hieß, ist dem Cand tor Dinkelackcr zu Sin- delsingen in seinen Kaufladen gebrochen und aus demselben und dem Ladrnstübl^n folgendes entwen- det worden: ungefähr Zc> bis 60 fl. Geld, > Sakuhr mit vergoldetem Gehauß» a goldenen Ul)#« schlüsseln und x dergleichen Berlocke; — i silberne ditto mit cn em Springdekel, ohne Angehänge; » Pack dunkelblau und mitkelblau baumwollen Garn, von ungefähr >2 Pf. Da nun der Dieb bis jezt Nicht entdeckt werden konnte, so ersucht man alle hoch- und wohllöblichen Justiz- und Polizcv-- Behörden hiemit geziemend, überall auf denselben ,fahnden zu lasten, und ihn im Bciwhungs-FaUe hieher auszuliefcrn. Den ,4. April 1817. Königl. Oberamt. _ Gerabr 0 n n. Der Heiligcnpflege. Blauselden sind von dem unter der Aufhcht des Heiligen- pflcgers Trvtschcr daselbst stehenden Fruchiboden Z 3/4 Sri. Dinkel, und 5 1/2 Sri. Korn entwen- det worden, wovon die Thäter bis jezt unbekannt geblieben sind. Hievon werden'nun alle Obrigkei- ten mit dem Ersuchen in Kennkniß gesezt, zu Entdrkung des Diebstahls gefälligst mitzuwinen., Den ,5. Avril 1817. Königl. Oberamt. Gerabronn. Dem Dauren Simon PraH von Wekelweiler, wurden in der Nacht vom 3o. bis 3i. Merz d. I. 4 Hammel entwendet, sodann wurden dem Brankweinbrrnner, Friedrich Stre- kcr von da in der Nacht von 8- auf den 9. diß mittelst gewaltsamen Einbruchs folgendes entwendet: S halbe Betten, 6 Kissen, und 4 Pfülben; dir Diebe sind bis jczt unbekannt geblieben. Cs werden daher alle Obrigkeiten mit dem Ersuchen hievon in Kcnntniß gefezt, zu Entdeckung dieses Diebstahls gefälligst mitzuwirken. Den -2. April 18>7- Königl. Oberamt: Besigheim. Zwischen hier und Bietigheim ist am 3i. Merz Abends 4 Uhr in dem Enzfluße ein männlicher,Leichnam gesunden worden, über dessen Namen und Heimathsort bis 'jezt nichts in Erfahrung gebracht werden konnte. Es wird dcßwegen hienach das bei der Legal-Jnspektion erhvbe- bcne Signalement eingerükt, um diejenige Orte und'Personen. welche jemand aus ihrer Mitte ver- missen, darauf aufmerksam zu machen. 'Signalement: Der Leichnam war bekleidet mit einem Bourcn-Äok von grobem blauem Tuche mit platten metallenen weisen Knöpfen, eurem Wammes und einer Weste von demselben Tuche,, crsteres hatte blaue und leztcres kugelrunde weife Kyöpfe^die Ho- fen, welche in einem ledernen Hosenträger hicngen, waren au der linken Seite zerrissen, die «rrümpfe von Wolle, oben schwarz, und unten weiß angestrikt, das Hemd von grober Leinwand, und war we- der an diesen noch an den andern Kleidungsstüken ein besonderes Zeichen zu entdeken. Er haktessonst keine Kleidungsstüke, und ausser einem einzigen Äupfcrkreuzer nichts in den Laschen. Der Leichnam war schon so sehr in Fäulniß übergcgangen, daß nicht bestimmt angegeben werden kann, ob der Lodtgesundene ei» Mann von mittleren Jahren, oder von höherem Alter war. Doch läßt sich das Erste« vermuthen, weil zwischen den dunkeln Haupthaaren keine graue bemerkt werden konnten, und die Zahne noch ganz gut waren, nach dem hohen Grad von Fautniß zu urrheilen, muß der Leich- nam wenigstens 4 Wochen im Waffer gelegen fcyu. Den 18. April >6>7-. König!- Oberamt. ^ Eßlingen. Den ri. diß hat sich olmweit Plochingen rin Weibsbrld in den Nckar gestürzt» welche ohngesähr 50 Jahre alt und mittelmäßiger Statur war. Sw war gekleideten einem blau- en Kittel, blauen Rok, weißen Schurz', weißer Zughaube, und rothcm Halstuch. Da-bis iezt der Leichnam der Ertrunkenen nicht vorgefundcn , auch nicht in Erfahrung gebracht wurde, wer dieselbe gewesen, so wird diß andurch öffentlich bekannt gemacht. Den 18. April i8‘7-... Kon>S>. Dberamt. Le onberg. Am 20. April d. I. wurde ein todter männlicher Körper aus der Würm bei der Walkmühle in Weil die Stadt gezogen, an dem nach dem ärztlichen Zeugniß keine gewaltsame Berlez- una wahraenommen worden ist. Da derselbe schon lange un Waffer gelegen lern muß, so konnren seine Grsichtszüge nicht mehr unterschieden werde». Der Leichnam ist 5' 7" groß, etlich - und 20 Jahr alt, schwarzbrauncr Haare, war bekleidet mit einem blaugrauen Wommes, mit metallenen Knöpfen,'auf welche eine Blume gestochen ist, einer hellblauen tuchenen Weste mit Rollknöpfen, weislcdernen Hosen, nebst einem schwarzledernen Hosenträger, schwarzwollenen Strümpfen, und Schuhen mit Schnallen, einem schwarz floretscidencn Halstuch und einem schlechten alten Hcmdt, worauf mit rothem Garn die Buchstaben I. B. bezeichnet waren. Dieses wird zu dem Ende allge- mein bekannt gemacht, daß wo ein solcher Mensch vermißt würde, die Verwandten deßelbcn zu ihrer Ueberzcugung durch Besichtigung der in Weil die Sladt befindlichen Klcidungssiükc gelangen können. Den 21. April >617. Königs. Oberamt. Nottweil. Nachstehende Personen in disscitigem Oberamt haben die allergnädigste Erlaubniß zum Auswandern erhalten. Alle diejenige, welche an diese Personen aus irgend einem Grund eine Ansprache zu machen haben, werden nun autgcfordert, sich flnnerhalb 4 Wochen bei dem Obrramt dahier zu melden, und ihre Forderung gehörig zu erweisen, obschon diese Personen tüch- tige Würgen für ihre Schulden im Vaterland auf'Jahresfrist gestellt haben, und der Bürgschafts- Termin nock nickt abgeloffen ist. Es wandern aus von Rotweil: Theresia Kl-'-, ledig. VonDem- mingen: Baltas Mauch, L-uitgardis W-rnz, Philipp Maucb, und sein Eheweio, Johann Evangelist May, ledig vo» da. Don Dautmergen: Matlhias Wäger und Maria Wäger. Bon Bösin- gen: Johann Gopp, lediger Zimmcrmann. Bon Schönberg: Agatha Riedlmaer, ledig, Elisabe- tha Lerch, ledig von da. Von Hör gen: Magdalenc Albrcckt, ledig, und von Zepfenh an; Ma- ria Lippus. Den 2r. Merz 1817. König!. Oberamt. Schorndorf. Nachbenannte Personen haben die allergnadkgste Erlaubniß zur Auswanderung nach Amerika erhalten, und zwar: von Baltmannsweiler. Georg Heinrich Zucker unter Vertretung deS Johann Heinrich Halm. Christian Schwarz unter Vertretung des Schultheiß Friedrich Unrath. Von Beutelspach: Johannes Dsbler und sein lediger 34 jähriger Bruder Mathäus Dobler unter Ver- tretung des Jakob Friedrich Archen. Caspar Schuh unter Vertretung seines Schwagers Jakob Frie- derich Gaupp. Daniel Gnupp, Mendels Sohn unter Vertretung des Fricdcrich Lutz. Jung Jakob Lenz unter Vertretung des Alt Jakob Lenz. Johann Adam Rühle unter Vertretung des Schuma- chers Wilhelm Schweizer. Johanu Georg Dendler unter Vertretung des Friedrich Halm. Magda- lerre Langenbachin, ledig, unter Vertretung ihres Vaters Johannes Langenbach. Jakob Breuning, ledig, unter Vertretung des Richters Ludwig Rau. Anna Madalena Schmidin, ledig, unter Vertre- tung des Friedrich Sckmid. Gottfried Lenz, ledig, unter Vertretung des Jakob Friedrich Koch. Von Bauersberghos: Elisabetha Mayerlin, ledig, unter Vertretung des Michael Maperlen. Von Grün- bach: Jakob Friedrich Hagele, ledig, unter Vertretung des Daniel Zcjher. Christina Margaretha Wackerin, ledig, unter Vertretung des jüngst Tobias Häufler. Leonhard Schmld, unler Vertretung des Daniel Holtmann. Salomon Dautel, unter Vertretung des jung Johann Jllg. Elisabetha 2p0 Wackerin, ledig, unter Vertretung des Gottlieb Knauer. Johann David Bauer, unter Vertretung des Gottlieb Schäublen. Johann David Pfähler, unter Vertretung des Tobias Häufler. Won Haubersbronn: Christine, Regina Plicningcr, unter Vertretung ihres Pflegers Joh. Michael Schaal. Won Hößlinwarth: Katharina Regina Aichhvlz, ledig, unter Vertretung des Bäckers Ludwig Frib. Christoph Friederich Killinger, unter Vertretung des Martin Aichele. Leonhard Wörner, unter Vcr- tretung des Christian Kurz. Daniel Kurz, unter Vertretung des Jakob Jllg. Von Steinbruck: Johannes Vogt, unter Vertretung des Jakob Ehemann vom Esclshalde.rhof. Von Coktwcil: Mi- chael Wöhrle, unter Vertretung des Johannes Schreijack. Von Schnait: Johann Georg Häußcle, ledig, und fl ine Schwester Anna Maria Häußelin, ledig, unter Vertretung des Tobias Friederich Stilz. Jüngster Conrad Heeß, unter Vertretung des Friedrich Heeß. Johann Jakob Stilz. unter Vertretung des Jonathan Stilz. Die vier ledige Schwestern Margaretha, Dorothea, Jakobina und Elisabetha Vollmer, unter Vertretung des Bürgermeisters Josua Ellwanaer. Von Schorndorf: Jo- hann Jakob Wild, ledig , unter Vertretung des Bauren Gottlieb Friederich Wild. Jakob Friederich Weiler, Schneider, unter Vertretung des Schuhmachers Johann Georg Oberländer. Johannes Seiz, unter Vertretung des Pflasterers Friedrich Nambold. Von Steinenberg: Johannes Bez, unter Ver- teerung des Rathsverwandten Christoph Veil. Friedrich Kunzj, unter Vertretuna des Johann Frie- derich Schwarz von Strelich. Jakob Friedrich, unter Verlrctung des Caspar Friedrich. Johann Ca- spar Fridcrich, unter Vertretung des Caspar Fridcricb. Jakob Jeuitcr, unter Vertretung des Jakob -Walter von Vorderweißbuch. Johann Friderich Braun, unter Vertretung des David Weeg. Von Birkenweißbuch: Jung Johannes Hof, unter Vertretung des alt Johannes Hof. Von Winterbach: Johann Jakob Hutt, unter Vertretung des Matthäus Hutt. Wer nun aus irgend einem Grunde eine Ansprache an diese Personen zu machen hat, der kann sich innerhalb Jahresfrist an ihre Vorge- setzte Orts-Obrigkeit, oder an ihre oben benannte Stellvertreter wenden. Den 22. Merz 1817. Königl. Oberamt. Calw. Die hienach genannte Personen aus hiesigem Obcr.Amt haben Auswanderungs-Erlaub- riß erhalten. Wer etwas an dieselbe zu fordern, hat sich binnen >4 Tagen bei den betreffenden Schultheissen-Aemtern zu melden, und seine Forderung geltend zu machen, übrigens wird jeder ein- zelne durch einen Würgen ans Jahresfrist vertreten; als von Liebelsberg: Bernhard Hahn, Wa- cker, Martin Winter, Säger. Von Dekcnpfro«: Friderich Hcngel, Steinhauer, alt Michael Faigler, Bauer. S 0 m m e n Hardt: Johann Adam Renschlcr, Weber, und Johann Georg We- der, Leineweber. Von Gechingen: Christoph Brackcnhammer, Bäcker. Von Simmozheim; Johann Heinrich Müller, lediger Mezger. Von Agcnback>: David Roller, Weber. Von Mött- lingen. Sophia Ehnis, ledig. Von Teinach, Jakob Umbeer, Salpetersiieder. Von Brei- te nberg: Georg Martin Schnaible, Bauer. Von AllHengstett: Christian Kramer, Waldschütz Den 2 April -817. Königl. Oberamt. Calw. Nach Rußland wandern von hiesigen Oberamt aus: Von Calw. Christian Friedrich Vollai, Glaser. Matthäus Rühle, Nadler. Agenbach. Anne Marie Renner, Wiltwe. Brei- te nberg. Friedrich Lörchcr, Bäcker. Jakob Hehr, Strikcr. Johann Michael Ball, lediger Weber. Elias Bo?, Taglöhncr. I. G. Leonkardt Leineweber. Gechingen. Jakob Gräber, Bäcker. Lie- belsberg. Michael Maier. Bäcker. Ncubulach. Maria Barbara Dinglcr, ledig. Ncubeng- fl ct t. Jakob Fischer, Talöhner. O b c r h au g st ctt. Friedrich Chniß, gewesener Schultheiß. Obe rri e ch e n b ach. Anne Köhler, ledig. Röt henbach. Johann Bockhorni, Pfciffenkopfschneider. Dommenhard. Barbara Weeber, Wiltwe. Zavelstein. Lorenz Schaff, Taglvhner. Zacharius Wächter, Taglöhner. Juliane Rever, Wittwe. Michael Berlscb, Taglöhner. Zwchrcnberg. Matth. Karcher, lediger Baurcnknecht. Joh. Gerog Großhanns, Schreiner. Wer an diese Personen irgend eine Ansprache zu machen hat, soll sich binnen 14 Tagen bei dm betreffenden Ortsvorständen melden. Den 10. April >817. Königl. Oberamt. Gedrukt bei Gottlieb Hasselbrink, Hof-und Kanzlei, Kupferdruckcr Buchdrucker. ; j (fi B e i läge zu Mo. 27, Erklärung der versammelten Landstände auf das Königl. Resccipt, vom s3. April. Die Stimmen» mehrheir bey den Verhandlungen über die Verfassungs-Angelegenheit betreffend. Vom 26. April >8>7. Eure König siche Majestät haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, vermöge eines höchsten Resm'pts vom 23. dieses Monats uns zu Vorlegung des Beschlusses auffordern zu lassen, daß wir bei der Berathung über den Verfassungs - Vertrag das Einver- standniß der Regierung mit der Mehrheit der Versammlung als bindende Norm anerkennen; und zugleich mit dieser allerhöchsten Königlichen Aufforderung die Erklärung zu ver- binden, Laß Atlerhöchftdieselben eine Verweigerung oder Verzögerung die- ses Anerkenntnisses nicht anders, denn als ein Abbrechen der Unterhand- lungen betrachten könnten. Geruhen Eure ^önig^l. Majestät uns vordersamst den Ausdruck unseres tiefgefühlten Bedauerns darüber zu gestatten, daß wir nicht so glücklich seyn konn- ten, von dieser Erklärung das Resultat derjenigen Berathung allerunterthanigst vor- zulegen, die über die wichtigsten Theile der Verfassung gegenwärtig in unserer Mitte beginnen sollen, und von welcher wir mit vollkommener Zuversicht ein solches Resultat erwarten, wie es nur immer den landesväterlichen Absichten E u rer A ö- n i g l i ch e n Majestät und unfern Pflichten gegen A ll e r h d ch st d i e se l b e n und das Land entsprechen kann. Mit dieser fest begründeten Zuversicht haben wir uns beeilt, den Gegenstand des erwähnten allerhöchsten Aesoripts zur Berathung zu ziehen, und legen deren Erfolg hierdurch chrerbietigst vor. Eure Königl. Majestät mißkennen gewiß nicht die Reinheit der Beweg- gründe, 'aus welchen der Vorbehalt hervorgieng, der von den Standen bei dem Beginne derjenigen Unterhandlungen eingelegt ward, deren Ende wir uns gegen- wärtig zu nahen hoffen; auch entsprangen aus ihnen die Königl. Erklärung vom i3. Nov. i8i5. und die späteren, welche die innere Gültigkeit der erb ländischen Verfassung aussprachen, diese als Grundlagen der Unterhandlung anerkannten, und die zusagten, daß das Anwendbare und Nützliche derselben, so wie dasjenige l/ -be- halten werden solle, was die Kraft der Regierung nicht lahme und die bürgerliche Freiheit nicht hemme. So wichtig nutt dieser Gegenstand gerade in dein gegenwärtigen Zeitpunkte für uns seyn muß, und so wenig wir uns für ^ermächtigt'haftest können, wohlbegrün- dete Rechte, welche wir zu vertreten haben/ aufzügeben;'so bereit sind wir doch, in wechselseitigem Vertrauen die Ansprüche- der einzelnen Theile des Ganzen dem Ansspruch und Millen der Mehrheit desselben zu unterwerfen, geleitet durch die Ueherzeugung, daß eine Versammlung, wie diese, keinen sicherer» Bürgen für die auf Recht und Wahrheit gegründeten Ansprüche des Einzelnes haben könne, als den Edelmuth Eure r Koni g l i ch e n Mas e st d t. Indem alle Mitglieder dieser Versammlung von diesen Empssndungen und An- sichten ausgegangen sind , haben sie kein Bedenken getragen , in allen Angelegenhei- ten , welche der gesetzgebenden Gewalt im Staate unterworfen sind, mithin mit Aus- nahme der Rechte der Kirche und des Adels, letztere als von dem deutschen Dun- destage abhängig, die gewöhnliche Stimmenmehrheit, somit also die Bestimmung des ersten Absatzes des 2g6stendes uns mitgetheilten Entwurfs als allgemeine Re- gel für diese Unterhandlung und Berathung anzuerkennen; es haben jedoch die Re- präsentanten aus Eurer Königl. Majestät Erblanden, in Gemäßheit ihrer besondern Pflichten, zugleich mit dieser Erklärung den Vorbehalt ausgedrückt, daß die verfassungs- und vertragsmäßigen Hauprechte der Erblande nur durch die Mehr- heit dreier Viertheile der anwesenden Mitglieder der Versammlung aufgehoben und beschränkt werden können; daß mithin die Bestimmung auch des zweiten Satzes des §. 296. auf die Abänderung dieser Grundlage der gegenwärtigen Unterhandlung schon jetzt.und in dieser Versammlung angewendet werde. Zugleich aber haben die- selben, zu/Bethätigüng ihrer reinen Absicht, darauf sich beschränkt, nur das Steuer-, und Kassen-Wesen und die fortdauernde Repräsentation als wiche Hauptrechte aus- drücklich zu bezeichnen, bei welchen jene Ausnahme Statt finde. Neben allgemeinen Grundsätzen haben sie sich auf diejenigen rechtlichen Gründe bezogen, .welche in der ehrerbieti'gst angebogenen Darstellung entwickelt sind , und auf. die wir uns allerun- terthanigst beziehen. Uns gewährt es ein hohes Vergnügen, diese willfährige Erklärung vor dem Throne niederzulegen, und wir erfreuen uns nunmehr der beseligenden Hoffnung, daß E u r e K d n t g l i ch e M a j e st a t geruhen wollen , dieselbe mir eben der lan- desväterlichen allerhöchsten Gnade aufzunehmen , als zuversichtlich unsere Erwartung ist, es werde unter Anwesenheit der Königl. Geheimen - Rathe schon die nächste Be- rathung binnen wenigen Tagen ein solches Resultat gewahren, wie es den Erwar- tungen Eurer Königlichen Majestät, den Wünschen der Stände und den Rechten und Bedürfnissen A ll e r h ö ch st d e r 0 Volkes entspricht. Wir empfehlen uns zu Königl. Huld und Gnade und ersterben i« tiefster Sub- mission , Stuttgart, den 26. April 1617. E u r e r K d n i g l i ch e n Majestät alürunterthänigst treu§ehockarnste versammelte Stände des Königreichs. Geheimen - Rakhs - Nescript auf diese Erklärung. Vom »7- April 1817. W i l h e l m w. Liebe Getreue! Wir haben mit Wohlgefallen eure Eingabe vom 25. April eingeseheu, wodurch die Bestimmung des ersten Abschnitts des $. 296. Unseres Verfassungs - Entwurfs, nach welchem ordentlicher Weise die relative Stimmenmehrheit einen gültigen Be- schluß der Staude-Versammlung bildet, als die allgemeine, auch für die Unterhand- lungen über den Verfassungs-Vertrag geltende Regel, mit entschiedener Mehrheit der Stimmen von euch anerkannt worden ist. Je gewisser dieser Grund,ah bei den gegenwärtigen Unterhandlungen keine Aus- nahme leidet, wenn sie endlich zu dem gewünschten Ziele führen sollen; desto unzu- lässiger ist der beschrankende Vorbehalt, den 32 Mitglieder eurer Versammlung, irr ihrer angeblichen Eigenschaft als Repräsentanten Alt- Württembergischer Städte und Oberämter, bei zw,ei Gegenständen der Verhandlung machen zu können glauben. Zwar erkennen auch sie den Grundsatz der Majorität im Allgemeinen an, und geste- hen den sogenannten Neu - Württembergern das Recht zu, über jene Gegenstände, die auch offenbar von gleicher Wichtigkeit für das ganze Land sind, mitzustimmen; sie verlangen aber ganz willkürlich bei diesen Punkten eine Majorität von drei Vier- theilen der Stimmen, auf Unseren Verfassungs - Entwurf sich berufend , der eine solche überwiegende Mehrzahl für den Fall fordert, wenn eine Abänderung in der künftigen, nach reiflicher Erwägung durch gemeinschaftliche Uebereinkunft zu Stand gekommenen Verfassung vorgenommen werden soll. Ein solches hemmendes Prineip würde aber da höchst schädlich, wo noch die gemeinschaftliche' Verfassung selbst das ersehnte Ziel der Berathschlagungen ,st. Jene 5- Mitglieder glauben sich auch irri- ger Weise besonders berufen und verpflichtet, die Rechte des ehemahligen Herzog- tums Württemberg zu vertreten, obgleich jetzt fast kein Oberamt ungemischt aus Alt-Württembergifchen Ortschaften besteht, und es ihnen auch in jeder andern Hin- sicht an der erforderlichen Legitimation fehlt, einen besondern Landestheil zu re- präsentiren. Es sind vielmehr alle Mitglieder der Versammlung dazu berufen und verpflich- tet, so zu stimmen, wie sie es nach ihrer inner,, Ueberzeugung den Rechten und dem Wohle der Einzelnen und dem daraus sich bildenden Wohle des Ganzen für ange- messen und zuträglich erkennen. Wir erklären daher wiederholt, daß Wir in dieser Versammlung keine Alt- und keine Neu-Württemberger anerkennen, so wie Wir auch nur Ein Württemberg fan- den , als uns die Vorsehung auf den Thron berief, und es Unser fester Entschluß ist, dieses Land nach gleichen Gesetzen und mit gleicher landesvaterlicher Liebe zu regieren. Unsere Geheimen-Rathe sind demnach angewiesen, die Unterhandlungen nach die- sen von der Mehrheit eurer Versammlung angenommenen Grundsätzen, über welche 20 4 feine weitere Diskussion statt findet/ fortzusetzen. Sollten jedoch unter jenen 3, Mitgliedern einige seyn , welche es mit ihrem Gewissen unverträglich hielten, an Len Verhandlungen weitern Antheil zu nehmen: so sind Wir weit entfernt, diesen einen Zwang auflegen zu wollen. Es bleibt ihnen unbenommen, vor Fortsetzung der Berathschlagungen auszutreten, und in ihre Heimath zurückzukehren. Ihr werdet von einem solchen Falle Unserm Geheimen-Rathe die Anzeige machen, damit die be- treffende Städte und Ober-Aemter sofort zu einer neuen Wahl aufgefordert werden können, wovon jedoch der Fortgang der Verhandlung nicht abhängig ist. Gegeben, Stuttgart im Königs. Geheimen-Rathe, den 27. April 1817. Auf Befehl des Königs. Ernannt wurden unterm 7. dieses Monats, die beyden Stabsfouriere Sch mid t und Fr ick er in der Königs. Geheimen-Kriegs-Kanzley, zu Kanzlisten bey dieser Kanzley. Se. Königs. Majestät haben vermöge Reseripts vom 24. April dem bei der Kanzlei des Ministeriums des Innern angestellten Minifterial-Sekretär Roser, auf dessen allerunterthänigstes Ansuchen, den Karcikter eines Ober-Regierungsrachs in Gnaden verliehen; vermöge Reseripts vom 26. d. M. den Ober-Finanzrath von Banha von der Sektion der Staats-Rechnungen zur Sektion der Krondomainen versetzt, und den Ober-Rechnungsrath Stein und Rechnungsrath Dieterich zu Ober« Hinanzräthen bei der Sektion der Staatsrechnungen gnädigst ernannt. Stuttgart. Bei der Section des Medieinal-Wesens wurde nach erstandener Prüfung und geschehener Verpflichtung, dem Medicinae Dr. Boden in üll er von Deuchelried, Oberamts Wangen, die Erlaubniß zur Ausübung der medicinischen Praxis ertheilt. Den 24. April 1817. Levriberg. Di« Lieferung des für die Königl. Thiergarten bei MonrepoS und bei der Soli- Mde auf das bevorstehende Sommerhalb Jahr erforderlichen Heu und Strohes wird am Monntag, den 6. May Bormittags 9 Uhr allhier in öffentlichen Abstreich gebracht werden, wozu man die Lieb- haber einladet. Den 27. April 1617. K. Oberforst- und Focstkaffen-Amt. EßIngen. Auf allerhöchsten Befehl werden unter Vorbehalt der Genehmigung Freitag den 9. May Vormittags 9 Uhr in dem hiesigen Adlerwirthshaus folgende spanische Schaafe verkauft: als 24 Mutter-Schaafe, 1 Steer, 24 Kälber-Jahrlinge, n Kälber und i> Hammellammer. Die Lieb- haber können diese Schaaf-Waare täglich bey dem Staabsschultheis König in Essingen in Augen- schein nehmen. Aalen, am 2Z. April >8*7* Königl. Oberamt. Horb. Künftigen Pfingst-Dienstag den 27. May d. I. werden in dem hiesigen Stiftungs.Ver- waltuNgs-Gebaude, Vormittags 10 Uhr, einige Centner flächsen und hänfen Garn im öffentlichen Aufstreich verkauft werden. Den 22. April 18 >7. Obcramts^Leitung des Wohlthatigkeit-Vereins. Eedrukt bei Gottlieb Hasseldrink, Hof-und Kanzlei-Kupferdrucker, Buchdrucker. X Nro. 28. 1 8 1 7. , Kvniglich-Württem belgisches Staats-und Regierungs-Blatt. Samstag, 5. May. Geheimen-Raths-Roscri'pt an die versammelten Landstände die Vorlegung des Resultats ihre* Berathung über das Rcftript vom 27. April betreffend. Den 1. May 1817. Wilhelm re. Liebe Getreue! Ihr habt euch) in eurer Sitzung vom 28. v. M. über Unser Rescript vom 27. eine weitere Berathung Vorbehalten. Wir sehen daher der Vorlegung des Resultats dieser Berathung entgegen, und versteht cs sich von selbst, daß bis zur Ertheilung Unserer Entschließung darauf, die Verhandlungen über die Verfassungs-Angelegenheit nicht fortgesetzt werden, und da- her auch keine Sitzungen statt finden können.. Gegeben, Stuttgart im König!. Geheimen-Rathe, den 1. May 1817. Auf Befehl des Königs. Geheimen-Raths-Rescrivt an die versammelten Landstande, einen im Ständehaus und vor demselben stattgefundenen Zusammenlauf betreffend. Den May 1617. Liebe Getreue! Nach öffentlichen Nachrichten hat gestern, wahrend der Sitzung der Stände- Versammlung, ein Zusammenlauf in dem ständischen Hause und vor demselben statt gefunden, und es sind Ungebühren auch gegen einzelne ständische Mitglieder began- gen worden. Wir halten Uns überzeugt, daß ihr eurer eigenen Würde und der Heiligkeit des euch anvertrauten Interesse eingedenk, alles beitragen werdet, damit solche die Freyheit der Volks-Vertretung selbst gefährdenden Auftritte beseitigt und Unterneh- mungen dieser Art ernstlich zurüekgewiesen werden. 2 00 Wrr erwarten daher von eurer Pflicht-Treue, daß ihr Uns so schleunig als mög- lich Nachweisungen über dasjenige geben werdet, was im Innern des Standrhan- ses, in welchem euch die Polizey überlassen ist,^ von den dort eingedrungenen Per- sonen geschehen und versucht—* und was sonst über den gestrigen Vorgang zu eurer Wissenschaft gelangt ist, um hiernach die weitere Untersuchung anzuordnen, und ge- gen die Schuldigen nach der Strenge der Gesetze verfahren lassen zu können , und habt ihr, wenn diese Sache in der heutigen Sitzung nicht entdeckt werden sollte, zu diesem Ende eine besondere Sitzung zu veranstalten. Gegeben, Stuttgart , im Königl. Geheimen - Rache, den i. May 1817. Auf Befehl des Königs. Die Sicherstellung der mit der Post nach Frankreich adgrhenden Pakete betreffend. Da seit einiger Zeit wieder sich der Fall ereignet hat, daß bei Versendungen nach Frankreich entweder ganz unrichtige oder unzureichende Verzeichnisse oder De- klarations-Scheine über den Inhalt des versendenden Pakets bei der Aufgabe über- geben werden, wodurch Hey der Rhein-Douane, wegen der daselbst vornehmenden Un- tersuchung, für den Versender nicht nur große Kosten entstehen, sondern derselbe sogar Gefahr lauft, daß entweder Las Paket auf seine Kosten zurück gesandt, oder gar der Consiseation unterworfen wird; so stehet man sich veranlaßt, oas Publikum auf das unterm 22. Januar n8»2. im Königl. Staats- und Regierungs - Blatt, Jahr- gang 1812. Nro. 6., deshalb eingerückce Avertissement über die in Frankreich einzu- führen verbotene Effekten mit Dem Anhang aufmerksam zu machen, daß ohne ein vollständiges auf einem Lesondern Blatt Papier in französischer Sprache auszustel- leudes Verzeichnis; über den stükweisen Inhalt eines Pakets zurAufgabe, kein Paket nach Frankreich auf der Post angenommen werde, und es sich jeder Aufgeber selbst beizumessen habe, wenn er wegen unvollständiger oder gar unrichtiger Angabe des Inhalts Gefahr lauft, daß ihm entweder durch die Ley der Rhein-Douane verneh- mende Untersuchung und durch dir Retour-Sendung bedeutende Kosten verursacht, odsr gar das ganze Paket consiscirt werde. Stuttgart, den 28. April 1817. Königl. Haupt - Postamt. Erkenntnisse de? Königl. Dber-Iustiz.Collegiurns. 1. ) Die Appellations-Sache von Calw zwischen Johann Conrad Kampf allda, Anten-, und der Strumpfweber Johann Rühlensche Conknrs-Masse, modo der Ehe- frau des Gantmanns Martha, geb- Müller cum cur. ebendaselbst, Atin, Vorzug im Eonkurs betreffend, wurde /Heils wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde, theils wegen versäumter Mothfrist der Appellations-Ergreifung von Amtswegen verworfen.' Stuttgart, den 8. April 1817. 2. ) ,3» der Rechts-Sache des Joh. Grieß, Seklers zu Smdelsingen, Kl- gegen Johann Georg Seeger daselbst, Bell-, einen Losungs-Streit betreffend, wurde die von Erste rem gegen das unterrichterliche Uftheil eingewandte Ation sowohl wegen versäum- ier Noch ft ist der Aiisns-Anwenduug, afö wegen offenbaren Mangels an einer gegrün- deten Beschwerde von Amtswrgrn verworfen. Stuttgart, den 8. April 1817. 3. ) Die ?lpellations - Sache des Stiftungs-Verwalters Dibold zu Böblinge» Bekl. Anten, ca. den Bürgermeister Klein daselbst, Kl. Aten, die 'Aufhebung einer Hausnuethe betreffend, wurde wegen Mangels eurer gegründeten Beschwerde von Amts- wegen verworfen. Stuttgart, den 11. April ^817. 4. ) In Sachen Salesius und Matthäus Brauchle zu Jggenau, Kl. gegen Hr. Joseph Anton Fürsten von Waldburg-Wollfegg-Waldsee, Bekl., -verschiedene Ansprüche betreffend wurde theils absalutorie, theils couLmratoris erkannt. Loä. Erkenntnisse des.Königlichen Ehe- Gerichts. Den 2 S. April 1817. wurden g e fch i;e d e n : 1. ) Anna Maria Ehemann, geb. Kuohnliu von Schornbach, Oberamts Schorn- dorf, Kl., von Johann Jakob Ehemann von da, Bekl., ex .capite .desert. ihalit>, unter Verurtheiching des Bekl. in die Kosten. 2. ) Jean Pierre Labadie, Bürger und Knopfmacher in Nordhausen, Oberaims Brakcnheim, Kl. von Marie geb. Martini von da, Bekl. :ex .capite-quasi desert. unter Verurtheilung der Bekl. in die Kosten. 3. ) Philipp Jakob Rieth, Burger und Bauer zu Derdingen, Oberamts Maul- bronn , Kl., von Johanna Barbara geb. Brandner von da, .Bekl., ex capite quasi desert. unter Vergleichung der Kosten. Seine Königs Majestät haben vermittelst höchsten RescriptS vom -9. April dem bisherigen Präsidenten des Königs. Ober-Jristiz-Collegiums, von Neu- rach, die erledigte Stelle eines Präsidenten des Königl. Ober-Appellations-Tribu- nals übertragen, und den seitherigen Hof-Rath und Professor der Reckte an der Universität zu Erlangen, G roß, zum Präsidenten des Königl. Criminal-Tribunals gnädigst zu ernennen geruht. Seine Königl. Majestät haben vermöge Dekrets vom -8. April dem Oberlieutenunt B ru ckm a nn, vom General - Quartiermeisterstab , die .nachgesuchte Entlassung aus den Königl. Militair-Diensten ertheilt, und vom 8. desselben Monats den bisherigen Sekretair .bei der Rekrutirungs-Sektion, Wucherer, zum Verwalter der Gewehrfabrik und des Hammerwerks in Obern- dorf ernannt. Se. Kdnigl. Majestät Haben vermöge Rescripts v- i. May die erledigte Stelle eines Rettovativus-Revisors dem bisherigen Assistenten -bei dem RenovatiouS^ Revisorat, Rieke-r, gnädigst zu übertragen geruht. S e. Königl. Majestät haben vermöge Resolution vom 27. d. M. dem Fürstlich Wolfeggische» Forstverwalter Zwicker und dem reisigen Förster Schubert von Wvlfegg, zum Beweis des allerhöchsten Wohlgefallens än dem von ihnen ver- faßten nützlichen Werke , einem sogenannten Decimal - Tarif, die goldene Civil-Ver- dienst - Medaille gnädigst zu ertheileil geruht. Stuttgart. Die Verfertigung und Anschaffung des Bedarf der für das Jahr 1R17. erfor- derlichen Post-Livree- Stuke, an neuen Jacken, Oberröcken und Hüten, wozu blos das gelbe, rothe und schwarze Tuch abgegeben wirdnicht aber die Zugehörden, welche nebst den Hüten von den Entrepreneurs beigeschafl werden müssen, wird an den wenigstbicthenden Lheilnchmer uberlassen wer- den, zu welchem Ende man auf Monta'g den re!." May d. I. eine Abstreichsverhandlung vornehmen ^u lauen gedenkt, und indem man hievon die Hutniacher und Schneider-Meister, so wie jeden, welcher zu dieser Entreprise Lust bezeugen würde, andurch öffentlich in Kenntniß setzt, wird zugleich bemerkt, daß sich die etwaigen Liebhaber zu diesem Unternehmen Vormittags 9. Uhr in dem König!. Ober- Postgebaude einzufinden hätten, woselbst sie die weiteren Bedingungen vernehmen und die Prvbcstücke einsehen können. Je nachdem sich Liebhaber zeigen, wird der Accord entweder auf den ganzen Bedarf, oder Theilweise abgeschlossen werden, es müssen aber diejenige, welchen der Accord nach erfolgter Ratifikation bleibt,, eine hinreichende Caukion zu stellen im Stande seyn; auch sind solche für die Unternehmung cavent. Den 29. April 1817. König!. Ober-Post-Direktion. .Stuttgart. Die.Brodliefcrung für das Stuttgarter Waisenhaus wird, zu Erfüllung des am 26. April ergangenen Dekrets, Montzag am ss. May nachstk^nftig, auf 6 Monate im Absireich .öffentlich verliehen werden. Die Liebhaber werden hievon in Kenntniß gesezt, und zugleich eingcladen, an gedachtem 5. Mai, Vormittags 9 Uhr, sich in der Amtstube des Waisenhauscs einzufinden, die ^forderlichen Vermögens-Zeugnisse vorzulcgen, und sofort der Verhandlung beizuwohnen.. Den ?8. Jfptil 1817. König!. Waisenhauspssegamt. Ludwigs bürg. Bis künftigen Montag den g. May, Vormittags 9 Uhr werden in der Kö- niglichen Gartuerei dahier, mehrere Kütt-und Bleifenster, Wasser. Zuber, Giesikanten, Hag- Scheeren, eisene und hölzene Rechen, viele Frühbett-Kästen und Dekel, und andere Gärtnerei-. Geräthschaftcn im Aufstreich gegen baare Bezahlung verkauft werden. Den 28. April 18,7. Provisorische Hosbau- Verwaltung. Ludwigsburg. Bis künftigen Donnerstag den 9. May Vormittags <> Uhr werden im König- lichen Bau-Magazin allhicr mehrere Stamme tannenes Bau-Holz, eine sehr bedeutende Anzahl ran- nen« und eichener Schniltwaar aller Art» einige Tausend Gerüst - und Baumstangen, sodann , Schiff- und 1 Blok-Wagen, bcede schwer mit Eisen beschlagen, gegeu baare Bezahlung im Aufstreich verkauft werden. Den 29. April >817- Provisorische Hof-Bau Verwaltung. Mergentheim. Wegen eingctretener Hinderniffe kann die auf Donnerstag den 22. Mai aus- geschriebene Verleihung und Verkauf der herrschaftl. Schneide-Oel- und Jpsmühle erst Dienstag t>. 3. Junii vorgenommen werden. Den 3o. April 1817. > Steuerzath in der Landvogtei an der Jaxt und Kameralamt Mergentheim. Mergentheim. Die Verpachtung des herrschaftl. Maiereyguts welche auf Freitag den 23. Mai ausgeschrieben wurde, kann wegen eingetretener Hinderniffe erst Mittwoch den 4. Junii vorgr- nommen werden. Den Zo. April i8>7- Stcnerrath in der Landvogtei an der Jaxt ulrd Kameralamt Mergentheim. Nusplingen. Die vorzüglich gute und gesunde Schaafweidc des Heubcrgs-Orts Nusplingen, "welche 5oo Stück Sch aase trägt, wird Freytag den 9. May auf ein Jahr verpachtet, und kann'am Tage nach der Verleihung sogleich befahren werden. Pachrliebhaber werden daher eingeladen, an di«- scni Tage frühe 8 Uhr in der Oberamtey dahier mit Vermögens Zeugnissen versehen sich einzusinden- Den '. May 1817. König!. Oberamts-Verweftrey. Eßlingen. Die beim Könkgl. Infanterie Regiment Nro. 6. stehende Soldaten, Johann .Gottlieb Ketringer von" hier, Johannes Hailemann und Albrccht Roth aus Köngen, sind aus dem Urlaub desertirt. Sämtliche Polizei-Behörden werden daher ersucht, auf diese Deserteurs fahnden, und sie im Fall der Betretung der Unterzeichneten Stelle, oder dem Eommando des gemeldten Re- giments gegen Kosten-Ersaz rinliefern zu laßen. Den 21. April >8'7- König!. Obrramt. Gedruckt bei Gottlieb Hasselbrink, Hof- und Kanzlei-Kupferdrucker, Buchdrucker. Rw. 29. 1817. Königlich-Württemberg! sches Staats-«ildRezierlings-Biakt. Montag, 5- May. Generat- Refcript an sämmtlichc Oberamtcr, auch Cameras- und Stiftungs-Verwaltungen, betreffend den Verkauf der Herrschaft!. Frucht-Vorrache. Vom 3o. April 18,7. Wilhelm re. Cs konnte Unserer Landesväterlichen Fürsorge für das Wohl Unserer lieben link- getreuen llnterthanen nicht entgehen, daß durch ein vorsichtiges Zusammenhalten der öffentlichen Getreide - Vorräche llnserer Königlichen Cameras * und Stiftnngö Verwaltungen dem Staate das wirksamste Mittel erhalten werde, einem durch allzu hohe Fruchtpreise eintretenden allgemeineren Nothstande zu uehren, und der unbemit kelteren Elaste des Volks mit Hülfe entgegen zu kommen. In dieser Hinsicht haben Wir, wie schon durch Unsere General - Verordnung vom 8. November vor. I. zu ge sichert worden, jene Vorrathe bis auf den gegenwär- tigen Zeitpunkt aufgespart, und nur da, wo dringende Bedürfnisse an Brod- und Saat-Früchten schleunigere Unterstühung forderten, unter Bcsiimmung milder Gna deupreise einer Ausnahme Start gegeben. Durch diese Maßregel und durch die im Auslande anfgekanften,. cheils bereite angekommenen, theils noch zu erwartenden Getreide-Vorräthc sehen Uns seht in den Stand gesetzt, auch denjenigen Unserer unbemittelteren Unterthaium/ auf welche sich die Wirksamkeit der Wohlthätigkeits - Vereine nicht, oder nur in geringerer Maase erstrecken konnte, die Wohlthat gemäßigter Fruchtpreise zufließen zu lassen. Wir habe» in dieser Beziehung beschlossen, und befehlen hiemit , wie folgt: 1.) sämmtliche auf den Kästen der Königl. Ober-Finanz-Kammer, der Hof- und Do- mainen - Kammer und der Stifts - Verwaltungeil vorhandene e n t b e h r l i ch c Frucht-Vorraths sollen von jetzt an nach und nach in herabgesetzten Preisen ver- kauft werden. Die Preise werden immer einige Gulden unter die saufenden Marktpreise gestellt werden,, und bei kausinannsguter Waare nachstehende Ansätze nie üoer- steigen- Dinkel, i Scheffel- jo bis 12 st. Gerste und Roggen, 1 Scheffel: 16 bis 18 st. Haber, 1 Scheffel - 6 bis 7 fl. aind in gleichem Verhaltniß die übrigen Fruchtsorten- - Damit jedoch Unsere landesväterliche Absicht, durch diesen Verkauf dem wahrhaft Dürftigen eine Unterstützung zu Theil werden zu lassen, desto zuver- lässiger erreicht werde , ertheilen Wir hiefür folgende Vorschriften: a.) Die Früchte dürfen nicht an 'Personen, die ein Gewerb damit treiben, mit- hin weder an Frucht - nnd Mehlhändler, noch in der Regel auch an Bä- cker, und ebensowenig an solche Personen verkauft werden, welche entweder eigene Vorräthe, oder soviel Vermögen besitze» , daß sie ihr Fruchtbedürf- niß in den laufenden Preisen erkaufen können; es sind vielmehr die Früchte nur an solche Personen abzugeben, welche derselben für ihre eigene Haus- haltung bedürfen, zugleich aber die vormaligen hohen Preise zu bezahlen unvermögend sind, und sich Hierüber mit obrigkeitlichen Zeugnissen aus- weisen.. - Aber auch an diese sind sie nur in kleinen Parthieen abzugeben , und die Verwaltungs-Beamten werden daher ernstlichst erinnert, die Abgaben von dergleichen kleinen Parthieen weder selbst zu erschweren, noch durch die untergebenen Kastenknechte erschweren zu lassen, und den Käufern durch- aus keinen unnöthigen Aufenthalt zu verursachen, ki.) In jeder Gemeinde wird der Magistrat mit Zuziehung einiger rechtschaffener Männer aus den Loeal-Wohlthatigkeits-Vereinen mit strenger Unparteilich- keit diejenigen Einwohner bestimmen, welche in die Classe der'Fruckitbedürf- tigen gehören. Jedem solcher Einwohner wird sodann der Drtsvocstand ein schriftliches Zeugnisi für sein Früchtenbedurfnisi, das jedoch bei dem einzel- nen nie mehr, als höchstens 4 Smr. glatte oder 1 Smr. rauhe Frucht auf einmal betragen darf, unentgeltlich ausstellen, und in demselben die Quan- tität nicht mit Zahlen, sondern in Worten ausdrucken. Ueber diese Zeug- nisse wird ein richtiges Verzeichniß geführt, und dieses von Zeit zu Zeit der ganzen Gemeinde bekannt gemacht werden. c.) Wären jedoch in einzelnen Städten und Dörfern die Einwohner der mitt- leren und ärmeren Classe gewohnt, ihren täglichen Brodbedarf bey den Bä- ckern zu kaufen; so haben die Magistrate einen oder einige Bäcker beson- ders dazu aufznstellen, für diese Einwohner das Brod zn backen, und in / der nach den herabgesetzten Fruchtpreisen zu- regulirenden Taxe an dieselben: abzugeben. Einem solchen Bäcker ist sodann, so lange Früchte auf den Kasten vorrathig sind, sein Bedarf von. Woche zu Woche abzugeben, wenn er sich mit einem obrigkeitlichen Zeugnisi ausweißt, dasi er zum Brodbacken für die mittlere und ärmere Claffe in wohlfeiler» Preisen aufgestellt sey,- und worin sein wöchentliches Bedürfniß hiefür bestehe.. Die Magistrate werden besonders dafür verantwortlich gemacht, dieses wöchentliche Bedürft- niß lediglich nach dem Brodb.edarf der mittleren und ärmeren Einwohner Claffe zu berechnen. Ach Auf diese Zeugnisse hin haben die Cameras- und Stiftungs-Beamten die' Früchte an die einzelnen ohne Rücksicht, ob sie in ihrem Amtsbezirke ansaßig sind, oder nicht, gegen Bezahlung abzugeben, den Käufern, die obrigkeit- lichen Zeugnisse abzunehmen, und diese auf den Fall, einer Untersuchung bei den Amts-Registraturen sorgfältig aufzubewahren. In Absicht auf die Unterstützung derjenigen, welche für den Augenblick auch die herabgesetzten Fruchtpreise aufzutreiben unvermögend, waren-, ist. sich von Seite der Gemein- de-Vorsteher nach der in Unserem Rescript vom. i5. v. M. (Staats - und Regierungs-Blatt. Nroi. 21.) s. nro. LV.. Lit.. «... enthaltenen. Vorschrift zu achten.. «.) Denjenigen, welche die erhaltenen'Zeugnisse an andere abzutreten , oder, die.' auf diese Zeugnisse f)tu abgefasiten. Früchte an andere zu verkaufen sich un- terstehen würden, sind die. Früchte, oder der Werth derselben, zu confisci-- ren, auch ist jeder der beyden Contrahenten mit einer 4 wöchigen Thurm- strafe, und zwar die ersten 14 Tage abwechslungsweise bey Wasser und- Brod, zu belegen; den Cameral - und Stiftungs-Beamten aber,/ so wie ihren untergebenen Ka sten knechten, wenn- sie von den zum Versauf ansge- fetzten Fruchten , das geringste ohne die vorgeschriebenen Zeugnisse, oder' Len einzelnen mehr,, als in dem Zeugnissen enthalten ist, abgeben, sodann. denjenigen, welche die obrigkeitlichen Zeugnisse' ausstellen, wenn sie die er- theilten. Vorschriften nicht strenge beobachten, ist für jeden, einzelnen Ue- bertretungsfall eine Geldstrafe von — zehen Reichsthalern anzusetzen. Endlich L) sind diejenigen, welche einer Cameral - und Stiftungs-Verwaltung ein. ver- fälschtes Zeugniß vorweisen,. ohne Unterschied ,, ob sie auf dasselbe hin die' Früchte erhalten haben- oder nicht, als Betrüger, zu behandeln, und der. Crft minalbehörd.e zur. Bestrafung zu übergeben. Die fürstlichen/ gräflichen und adelichen Guts-Herrschafteir, sowie überhaupt alle und jede Privatpersonen, welche gegenwärtig noch eigene Fruchtvorräthe besitzen, sind in- Unserem allerhöchsten- Nahmen alles Ernstes aufzufordern«, dasjenige, was- sie nach Abzug ihres eigenen Bedürfnisses- bis zur nächsten: Erndte entbeh- ren. können, weder aus allzugroßer Aengstlichkeit, noch gar aus wucherlichen Ab- sichten, länger zurück zu halten-, sondern, nach und nach zu verkaufen , mit dem Anfügen- der Bedrohung^,. daß sie -sich den. Schaden selbst beizumessen haben würden, der aus einem entgegengesetzten Betragen auf die eine oder die andere Arr für sie entstehen könnte- Insbesondere' erwarten Wir von den fürstlichen, gräflichen und adelichen Grund-Herrschaften, unter denen sich der Fürst von Thurn und Taxis auf eine rühmliche Weife bereits ausgezeichnet hat, daß sie die ihnen besonders oblie- gende Pflicht, andern mit gutem Beylpieke voran zu gehen, betharigen, indem sie ihre entbehrlichen Frucht - Vorrathe vorzüglich an diejenigen, von wel- chen sie Fruchtgefalle zu beziehen haben, abgeben, und von diesen keine höhere Preise, als die Leyden königlichen Kammern fordern werden, um so mehr , als ihr eigenes Interesse so enge damit verflochten ist, daß ihre Lehenleute an'ch für die Zukunft zu Abtragung der grundherrschastkichen 'Abgaben der Kräften erhal- ten werden. Gegeben, Stuttgart, den 5o. April 1817. Auf Befehl des Königs. König!. Geheimer-Rath. Allgemeine Bekanntmachung wegen der bei der gegenwärtigen großen Theurung konsiituirten perma- nenten Commission. Nom 3o April 1817. W i l h e l m rc. Wir haben Uns bey her gegenwärtigen großen Theurung der Lebensmittel bewogen ge- sunden, für die Dauer der Theurung eine permanente Commission aufzustellen, und zu Mit- gliedern derselben Unfern Staatsrath von W e ck y e r l i n, Unfern Obersinanzrath Geßner; und Unsere Hof - und Finanzräkhe W a l d b a u e r und Mayer zu ernennen , auch den früher schon von der Stande - Versammlung zu Berathung der Theu- rungs«A»ge!egenheiten abgeordneten Mitgliedern den Zutritt bey dieser Commission zu gestatten. Der dieser Commission angewiesene Wirkungskreis besteht darin, nicht nur alle Berichte und Anfragen, welche von einzelnen Beamtungen und Unterbehörden einkcmmen, entweder selbst zu erledigen, oder nach Beschaffenheit der Umstande mit ihren Anträgen Unserm Gehei, mm-Rathe vorzulegen, sondern auch allem, was zur Verminderung der Theurung gereichen kann, eine besondere, das ganze Königreich umfassende, Aufmerksamkeit zu widmen, sich von dem Steigen und Fallen der Fruchtpreise sowohl aus allen innlanvischen, als auch auf den Frachtmärkten der benachbarten Staaten von Woche zu Woche zuverlässige Notizen zu verschaf- fen; wenn ein auffallendes Mißverhältnis; erscheint, das sich durch die örtlichen Verhältnisse nicht von selbst erklärt, die Ursachen desselben zu erforschen, und überhaupt alle Einleitungen, welche zu Entfernung des Nothstandes geeignet sind, zn treffen. Wir befehlen nun Unfern Landvögten, Ober, Kameral- und Stiftungs- Beamten, alle Berichte, Anfragen und Vorschläge, ivclche sich tmf die gegenwärtige Theurüng beziehen, an „Die wegen der Theurüng niedergesezte Commission" einzusenden , -und den von dieser ergehenden Verfügungen pstichtmäMe Folge zu leisten. Gegeben, Stuttgart, den 5o April 1817. Auf Befehl des Königs. Königs Geheimer. Rath. Die Verarcisirung des Schlachtviehs betreffend. Durch mehrere Anfragen veranlaßt, wird hiemit die schon früher gegebene Bestimmung, daß bey Veraccisirnng des Schlachtviehs von demjenigen , was über 2 Jahre alt ist, je nach Verschiedenheit des Mfchlechts, die Schlacl t -Accise von 2 fl. 45 kr. und 2 fl. cintrete, zur öffentlichen Kennlniß gebracht. Stuttgart den 2h. April 1817. Sektion der Steuern. Blaub euren. Da der Bestand der - herrschaftlichen Bierbrarierey -;>! Urspring, auf rr Achft Martini zu Ende gebt, so wird solche nach allerhöchstem Auftrag Dienstag den 3. Inny, Morgens 8 Uhr, in dem Kloster Urspring auf fernere 9 Jahre nebst den dazu gehörigen Gütern von i 1/8 Tagwerk Garten, 2 3/8 Tagwerk ',Wiesen und 14 Jauchcrt Aekcr im AufstreiL verpachtet werden, welches mit dem Anhang bekannt gemacht wird, daß nur solche Liebhaber zur Attfstreichs - Verhand- lung zugelaffcn werden, welche sich mit einem obrigkeitlichen und oberamtlich gesiegelten 'Attestat von ihrem guten Prädikat und Vermögens - Umstanden legitimsten können. Den 24 April 1817. König!. Kameral - Amt ailda. Böller Bad. Da mit Martini -sS17 der Bestand der König!. Bade-Anstatt bei Voll zu Ende gebt, so wird ,'n Gemäsheit allerhöchster Verordnung vom 27. vorigen Monats, Samstag den .24. May eine neue Verleihung derselben auf 12 Jahre, von Martini 1817 bis 1822, an den Meist- bietenden vorgenvmmen werden: Diese Badc-Anstalt besteht in einem Flügel K bände von 28 heiz baren Zimmern und ebensoviel Kammern und zu ebener Er-dc in der eigentlichen Bade-Einrichtung, in einem besondcrn Wohnhaus für den Pachter mit Billiard-Stube, Speise.Zimmer und 2 weiter» Gastzimmern, Scheuten , genügsamen Pferd- und Rindvieh-Stallungen und 2 guten Kellern, auch in Z halbe Tagwerk Baum- und Gras-Garten dabefl Ein Pächter erhält überdiß 40 Klafter gemischt Brennholz ohnentgeldlich und in der Frohn beigeführt, und hat das Recht mit 1, Stück Pferden unl» Rindvikl) die Waide des benachbarten Ort's Bost zu befahren. Die vorzüglichen Eigenschaften dieses Sckwefel-Bades und die schöne Lage deffrlben in einer sehr fruchtbaren Gegend i» der Nähe der Städte Göppingen und Kircbheim und nur 8 Stunden von Stuttgart entfernt, werden einem thäti- gen Pächter nicht nur die bisherigen häufigen Besuche deS Bades fernerhin zusichern, sondern die- selbe oei einer guten Einrichtung noch vermehren, und ihm auch außer der Badezeit einen ordent- lichen Wirthschafts-Betrieb möglich mache». Diejenigen nun, welche zu dieser Pachtung Lust bezeu- gen, haben sich an dem gedachten Tag, Vormittags 9. Uhr, versehen mit Obrigkeitlichen Zeugnissen über ihre Fähigkeiten zum Betrieb der Pachtung und Vermögen, und daß sie im Stande sind, eine Cautior, von wenigstens 1000 fl. cinzulegen, in dem Bad-/Gebäude bei Bost einzuflnven, die sehr annehmlichem Bestands - Bedingungen anzuhören und der gcsizlicheu Verhandlung anzuwobnen Den >4.April rg>7- Landvogtei-Steueramt an der Fils u. Rems n. Land-Cameral-Amt Göppingenj Kirckheim. Owen. Die hienach signalisirte Johanna Reicklin von Owen, welche in eine bey dem Königs. Oberamt Ludwigsburg anhängige Criminal - Untersuchung verflochten ist, und qe- sternj gefänglich dahin cingeliefert werden sollte, ist dem Condnkteur auf dem Transport von Eßlingen nach Kantstadl entsprungen. Es werden daher alle obrigkeitliche und Polizenstellen geziemend ersucht nach ermekder Reichlin fahnden, -und dieselbe entweder hielser, oder an das Königl. Oberamt Lud- wigsburg wohlverwahrt einliefern zu lassen.. Signalement: Anna Reichlin, ledig, 19 Jahr alt, hat kleine Statur, schwarzvraune Haare, niedere Stirne, graue Augen, gerade Nase, volle Wan- gen, kleii ?n Mund, rundes Kinn, und kein sichtbares Gebrechen, sie ist gekleidet mit einer blaug«- streiften Barchet Jacke, blau, roth und gelb gestreiften zizenen Kleid, schwarz kreppenen Schurz, baumwollenen Strümpfen, und Schuhen. Den 23. April ,6,7. Oberamt Kirchhcim. Reuen bürg. Da sich der ins diesseitige Unterthanen - Neckt aufgenommene Philipp Friederich Wolf von Oeschelbronn im Badischen, wieder dahin zurükbegeben hat, ohne seine im hiesigen Amts- Ort Engelsbrand übernommene Verbindlichkeiten erfüllt zu haben , wo er bereits auch als Bürger angenommen war, so wird derselbe hicmit öffentlich vorgeladen, binnen eines peremtorischen Termins von ü Wochen vor Unterzeichneter Stelle zu erscheinen, Red und Antwort zu geben, und seine im obenerwähnten Ort cingegangene Verbindlichkeiten zu erfüllen, widrigenfalls er als ungesezlich Abwe- sender behandelt werden würde. Den 19. April -8>7- Königl. Oberamt. Gcrabronn. In der Nacht vom 21. auf den 22. diß, ist dem Lammwirth Leph von Wildech- thicrbach mittelst gewaltsamen Einbruchs folgendes entwendet worden, 3: Sri. Luisen, n Schffl. Gerste, 4 Schffl.. Dinkel. Da die Thäter bis jezt unbekannt geblieben sind so werden alle Obrigkeiten mit dem Ersuchen hievon benachrichtiget, zu Entdekung dieses Diebstahls gefälligst mitzuwirken. Dm 24. April >817.. König!.. Lberamt: Maulbronns Nachstehende Personen haben-allergnädigste Erlaubniß zur alsbaldigen Auswan- derung erhalren, und deßwegen aus >. Jahr lang Bürgen ausgestellte 1. Sebastiam Kübler von Derdingen. Jakob Treffinger, Schuster, 3: Jakob Friderich Bär, Schuster, 4> Karl G.mell, Bauer, 5 Martin Eitel, Wagner, sämtlich von Dietenbach- 6. Ludwig Borzer-, 7. Andreas Deiß, 6. Jakob Leibbrands Wittwe, 9. Franz HLfer, Maurer, ,0. Jakob Kränkel-, sämtlich von Enzberg. II. Ludwig Baumann, Zimmermann, im. Konrad Mefflens Wittwe,. i-Z: Michael Daumann, ledig, von Gros Villars. 14, Johann Heinrich Leicht , Schmid, >5. Gottlieb Dammes- bcrger, Bek, »6.: Rosina Bammesbergerin, 17. Christian Ge org Aschmger, Wagner , ,3. Johannes- Zoll, Zimmerman. 19. Christian Friderich Stüber, Weingartner, 20. Johann Heinrich Hangstör- fer, 21. Erhar^ Allmendinger, 22. Johann Georg Fink. Weingartner, 23.. Eva Katharina Walter, »4. Andreas Widmaier, Schneider, 25. Johann Ulrich Klozbüchcr, Wcingärtner, 26. Jakob Forst- ver, Weingartner, 27. Johann Jakob Diem, Wringäktnev, samrl. diese von Gül'delbacb, 28. Ka- tharina Christoph Krafts Wittwe, von Illingen- 29. Christian Frid«:ich Braun, 3o. Gottlicb Wett gen Wittwe, 3i. Gottfried Henning, 32. Wilhelm Döner, 33. Gottfried Vogt, Z4. Johann Fri- derich Sckmid, 35. Andreas Henning, 36. Jonathan Hoisäß, Georg Vaterlos. ZU. Christian Grarer, 39. David Werber, Be?, sämtlich von Knittlingen. 40. Samuel Friderich Häker, ledig von Lemmersheim, 4». Gottfried Kappel, ledig von. Oeldronn. 42. Karl Mirscbcle, Zainnenmachcr von Schnitt, 43- Georg Jakob Grillborzer, Werber, 44> Ferdinand Rcutter, Weingartner, 46. Johann Michael Schneider, Schreiner , diese von Schützingen: 46. altZachar. Oßwald, 47. alt Philipp Jakob. Schund, 46. Johann- Georg Hildenbrand,. 49. Friderich Hab, 50. Jonathan Haas, 5u Johannes Dalgauer, S2. Christian Schok, 58. Jung Johannes Wagner, sämtlich diese von: Stcrnenfels, 54. Gottfried Wanner, Bauer, 55< Johannes Schopf, Werber, 56. Johann Christsph Sä-opf, le- dig, 57- Johann Jakob Kauter , Weingärtner. 513: Lorenz Ansel, Werber, s>4 All-recht Idler. 60. Johann Christian Jdlers Wittwe,. sämtlich diese von Zaisersweiher. Es werden daher alle, welche an einen dieser Auswanderer , eine Ansprache zu machen haben, hievon in Kemitniß: gesetzt, dan it sie ssch bey den betreffenden Vorstehern melderr können. Den 24. Marz >817: Königl.. Oberamt. Reutlingen. Nachstehende Personen haben bereits die allerhöchste Erlaubniß erhallen, tbeils nach Nord-Amerika, thrils nach Rußland auswandern zu dürfen,.snemlict- von Reutlingen: Eo»- Spengler.,, Würger u. Wemgärtncr.,, Sebastian. Müller., ledige» Glaser., Jakob Knapp, lediger 2 1$ Dreher; Rudolph EppBürger und Wein gqrtn er , Jakob Herzog, 7edjger Bäcker. Von Pful- lingen: Ludwig Fridcrich Barthold, ledig, Johann Georg Plaser, Bürger und Wagner, Eberhard Rehm, Bürgen und Maser , Johann Jakob Bümrn, Würger und Strumpswcber, Johann Marti» Gütz, Bürger und Kubier, Johannes List , Bürger und »Bortenmacher, Johann Jakob Wohnuß. Bon Bezing cn: Martin Kehrer, Bürger und Bauer, Johann Georg Nadeken, Bürger und Z.im- mermann.. Bon Er pfingen: Michael Dreher, Bürger, und Taglöhner, Christian Bez, Bürger und Oel-Müller, Johannes Dreher, Bürger und Mezger, Friedrich Schweikhardt, Bürger und Bauer. Von U nt,erh a usen : Johannes Camerer, ledig Sohn des weil. Pfarrers Ll. Cämmerer, Johann Jakob Mezger, Separatist, Dorothea und Maria Margaretha, Tochter des Martin Reu- branders , Bürgers, Wittwers und Taglöhners, Maria Agnes, weiland Johannes Zangers, Bürgers und Bauern hintertassene Wittwe. Von Oberbausen; Anna Barbara Reifin, ledig, Maria Ag- nes Baderin, ledig. Bon Undingen: Johannes Bahnmüver, Bürger und Tagiöhner, Jakob Müh leisen, Bürger und Taglöbner, Jol-ann Martin Bahnmüllcr Bürger und Aimmermann, Mat- thäus Walter, Bürger und Bäcker. Johannes Bliklen, Burger und Maurer, Matthäus Rein, Taglvhuer, Johann Christoph Chriftner, Bürger und Taglöhner. Bon Genkingen: Johann Peter Müller, Bürger und Maurer, Johann Jakob Schilling, Taglöhner, Maria Agnes Hertmann, le- dig. Tochter des Jakob Wagners. Won Mägerköngen: Friderich Graner, Taglöhner. Bon Gomaringen: Johannn Georg Zeeb, Bürger und Taglöhner- Bon Klei nEng stin g e n: Ja- kob Sauer, Bürstenbinder. Bon Honau: Johannes Hagenlock, Schreiner. Welches hiemit mit dem Anhang zur allgemeinen Kcnntmß gebracht wird, daß dieienigen Personen, welche aus irgend einem G.unde an vorgedachte Auswanderer rechtmäßige Ansprüche zu machen haben, solche alsbal- den geilend machen mögen, obgleich sie auf 1 Jahr tüchtige Bürgen zurücklasien. Den SV Merz >8>7- König!. Obcramt. Urach. Nachstehende Personen aus hiesigem Ober-Amts-Bezirk wandern mit allerhöchster Gr- n-chmiguug aus. Es werden daher alle, dis an einen derselben gegründete Ansprüche zu wachen haben, hierdurch aufgefordert, dieselbe binnen eines Jahrs bei der Unterzeichneten Stelle darzuthun. Bon Urach. Johann Ludwig Ostcrtag, Weber, ledig, Fridcrich Breuning, vcrhcurathet, Johann Gott- lob Kugler , Schumacher, verh. Johann Jakob Berstechcr, Strumpsweber, verh. Johann Jakob Spring, Kappenmachcr, verh. Von Pliezhausen: Maria Margerelha Schmidin, ledig, Jakob Blum, Taglöhner, verh. HßJerg. Zilümermann, Weber, verh. Johannes Kugel, Bauer, verh. Conrad Blum, Bauer, verh. Von Ehningen: Joh. Georg Hummel. Hannefsen Nauen, verh. Von Metzst nge n: Johann Wezcl, Kiefer und Feldmesser, verh. Gottlieb Mornhinweg. Tuchmacher, verh. Johann Christian Jeuisch, Buchbinder, verh. Von Dettingen: Ludwig Maier, Bauer, verh. Bon Glems: Martin Dosier, Bauer, verh. Bon Bempflingen: Göttlich Schäfer, ledig, Joseph Schäfer, Wagner, verh. Johann Georg Strohm, Schmid, verh. Georg Heinrich Schäfer, Wagner verh. Von Riederich: Joseph Bader, Schneider, verh. Michael Cisele, verh. Elisabe- tha Eiselin, ledig. Martin Eiselcn, verhcirath. Den 27 März >817. Königl. Oberamt. Weins berg. Peter Neinhardt, Johannes Dilfer, Ulrich Traub, und Christian Betz, fämtsi von Ebrrstadt, wandern mit ihren Familien nachAwerika aus. Zu Richtigstellung der Bermögens- Berhältnisse derselben, werden nun ihre sämtliche Gläubiger anfgerufen, ihre Ansprüche binnen >4 Tagen dem Sraabsschulthcissen Amt Eberstadt anzuzeigen, wenn schon diese Auswanderer auf Jah- resfrist durch tüchtige Bürgen vertretten werden. Den 29. März 16,7 Kvnjgl. Oberamt. Nürtingen. Nachstehende hiesige Amts.Untergebene haben die Erlaubniß zur gleichbaldigen Auswanderung erhalten, und werden durch Bärgen - Jahr laug vertreten werden. Diejenige, wel- che an einen oder den andern dieser Auswanderer eine Ansprache zu machen haben, werden aufgefor- dert, solche binnen Jahresfrist geltend zu machen. I. Aich. Ernst Ludwig Lieb, geheurathet. Joh. Georg Stumpf, geheur. Johann Gottlieb Hasenwaier, geheur. Johann Melchior Fiedler, gcheur. Johann Christian Breuning, geheur. Johann Beit Rauscher, geheur. 2. Balz holz. Maria Ro- sina Gscheidlin. 3- Beuren. Wilhelm Rerhiug, .geheurathet. Magdalena KrohmerS Wittwe. 4. Erkcnbr echt Zwei lern Achann- fle.&ettmffKf.. Johann Georg Neuer, "geheur.. Johannes Hanßler-, gcheur. Iphailnes Schneller-, geyeKr. Johannes Epvler, gehcm. Jakob StroK^acker, geh. Johann Holder., geheur.. Jakob-Huber, geheur-. 5_ Fri kenhaufe n. Christoph- Friedrich Färber, gebenr. s,. Grasende rg. Philvp Straub, gcheur. alt Philipp Rohrer, gelMr. jung Philrpv, Rphrer,. gehcur. Anna, 'Barbar» Baaderin, ledig. Maria Agnes Baaderin, ledia. Christoph Fried. Fischer, geheur. Regine Mönck,.ledig.. Georg Pfeiffer, gehenr. Georg Friedrich Doffer, geheurathet. 7. Grüzingen^ Matthäus Maser, gcheur- Michael Maier- gehenr.. Samuel Friz, geheuralhct. 8- Äapp isha.usen>! Johann Gottfried Ebingcr. gehcur.. Barbara Ebinger, ledig.. Johann Adam Dolden, gebeur.i y. Kleinbettlingen. Christian Fauser-. gehenr. Georg Adam Damel, gehcur. Johann Teibold,. gcheur. 10. Linsenhofen. Konrad Deeg, ledig.. Nekarhausen. Ul rich. Bauer, gcheurathed. ,2. N eka rd enz lin gen. Johann Friedrich Kostenbaader, gcheur. Gftri- stoph Hau, gcheur.. Johann. Jakob Lcbsanft, geheur. Christoph Wurst, gehcur. August Armbru ster, geheut. Heinrich Maier, geheur.. Johannes Bitter, gehenr.. Jakob Scbaupp, geheur. >3. Nekar-th a-ilfingen, Georg. Friedrich Fischer, geheur. Abraham Scimid, geheur. Leonh. Fried. Falchlen, gehenr. Johann. Ulrich Huber, geheur. Georg Friedrich Schmid, geh- Johann Georg Falchlen, Johann Georg Weber, geh,. Michael Müller, geheur. Hieronymus Binder, geh. Michael Knöll, geheur. >4. Oberb 0 i hingen. Michael Riempp. ,5.s Reudern. Ebcrhardt Krohmer. ich. Unterboihingen.. Johannes Schick, eh. Matthäus- Schweizer, gelu. Joseph Endres, gcheur. 17. Unterensingen. Christian« Schretingerin ledig.. Christian Peterman». Barbara Petcrmann ledig. Johannes Speiser, gehenr, Catharina Schniohlin, ledig. >8., Wolfschlugeu. Melchior Thumm, geheur.. r.y. Zizis h ausena Barbara Hübsch, Wittwe. Den §- April 1-3,7. König!. Obcramt. Marbach, Nachstehende Personen ans dem dießeitigen. Bberamt wandern in kurzer Zeit mit ihren Familien aus. Wer aus irgend einem Grund Ansmüche an sie zu machen har, wird aufg«- sordert , solche unverzüglich.bey der betreffenden Orls-Obrigkcit vorzubringen, bannt eie etwaigen An- stände noch vor dem Wegzug der Auswcmdernden erörtert werden können. Bon Marbach: Philipp Koch, Müller, Johannes Walker, Weber, Johann Georg Haiscb, Strumpfwcbcr, Fridcrich Blum, Weber, Johann Adam- Hösel, Dreher, Gottlob Fridcrich Schmid, ledig. Bon Assalterbacd: Margaretha Feil, ledig.. Won Auenstern: Gottlieb Sprecher, Weingartner, Jobannes Fischer, Georg Cast, ,Bon Burgstall: Barbara Mayer, ledig, Jakob Brändle, Wagner. Bon Erb stet: trn: Johann Jakob Fischer, Bauer, Matthäus Daumann, Johannes Kürz, Bauer, Fridcrich Mur-- scheler, Zimmcrmann, Thomas Müllers Wittwe,. Anna Maria Hjndenachcr ledig. Won Erdmann- haufen: Melchior Jenner, Bauer. Bon Höpfigheim: Peter Scherb, Weingartner, Dorothea Hcrzer, ledig, Barbara Nafzger, ledig, Fridcrich Wagner, Weingartner. Bon Kircdbcrg: Karl Luiker', Schumacher. Bon Kleinbottwar: Gottlieb Knorpp , Gottfried Klumpp, Weingartner. Bon Murr: Georg Krebs, Schmid, Michael Blaumann, Christoph Simon, Weingartner, Iakoi- Friederich Wird, Barbara Helmlin,. abgeschiedenes Eheweib des Christoph Simon. Obristenfel' Jokob und Gottfried Kodweiß, ledig, Johannes Deuring, Schmidt, Christoph Hildenbrand, Wein gärtner. Won Pte id elshei m : ?lndreaö Gommel, Kvnrgd Trenger, ledig, Friderich Mader, Bek Cva Pleidcrer, ledig. Bon Rielingshausen: Jakob Friderick Rcffer, Weingartner, Adam Wildermuth, Bauer, Christian Schneider. Bon Stein heim: Eberhard Waicr, Sattler, Gott, fried Schmid, Schreiner, Konrad Ulmer, Bauer, Margarethe Klunz, ledig. Bon dem nach Stein- Heim gehörigen Bkrkenh vf: die Bauten Mickael Schmid und Gottlieb Lauttrwrisscr. Winzer, Hausen: Johann Friderich Enderlen, Gerichtssckreiber, Michael Lurthlen, Ignaz Eortsricd Lurth- ken, und Johannes Lurthlen, ledig. Den 7 April ,817. König!. Dbcramt. Berichtigung. S- r»6. Lin. 7. von oben ist statt entdeckt, erledigt zu lesen. Gedrukt bei Gottlieb Hasselbrink, Hof-und Kanzlei-Kupferdrucker, Buchdrucker. Nro. 3'ö. % 17 1817^ Königlich-Württembergs sch es Staats-msd Regierungs-Blatt. Samstag, ro. May. Königl. Verordnung, die Anordnung einer allgemeinen Frucht-Sperre betreffend. Vom 7. May igi?« Wilhelm re. Da kürzlich in den Grosherzogthümern Hessen und Baden eine allgemeine Frucht - Sperre angeordnet worden, auch in den Königs. Baierischen Staaten die Frucht-Ausfuhr durch solche Maasregeln erschwert ist, welche einer gänzlichen Sperre ähnlich sind; so haben Wir Uns bewogen gefunden, zu Abwendung des für Unsere lieben und getreuen Unterthanen hieraus erwachsenden Nachtheils in Unserem ganzen Königreiche die Ausfuhr aller Gattungen von Getreide und der Kartoffeln, so wie dessen, was aus denselben bereitet wird, nemlich der geründelten oder Kochgerste, des Malzes, Mehl, Grieses und der Grütze aller Art, des Brods, Branntweins, Biers und Essigs gänzlich zu verbieten, so daß von dem Zeitpunkte an , da diese Verordnung bekannt wird, von den unter dem Ausfuhr-Verbote begriffenen Artikeln nichts mehr über die dießseitige Grenze geführt, oder getragen werden darf, ohne Unterschied, ob solches Württembergifche Unterthanen von/eigenem Erzeugniß, oder vom Aufkauf, oder Ausländer von dem, was sie auf ihrem im Königreiche gelege- nen eigenen Gütern erzeugt, oder als Gefälle zu beziehen, oder früher schon aufge- kauft haben , ausführen wollen. Wer diese Verordnung Übertritt , dem werden nicht nur alle zur Ausfuhr be- stimmten Artikel, sondern auch Schiffe , Wag n ) Karren und Pferde mit dem Ge- schirre, so wie überhaupt alle zu der Ausfuhr gebrauchten Fahr- und Tragwerkzeuge wenn sie sein Eigenrhum sind, consiseirt, wenn sie aber nicht Eigenthum des Con- trciveuieuten sind, der Geldwerts) derselben als Strafe angesetzt und von ihm einge- zogen werden. Außerdem wird derjenige, der diese Artikel auf mit Zugvieh be? spannten Wagen und Karren, auf Schiffen oder mit Saumroffen ausführt , über- dieß mit einer dem Vergehen angemessenen, wenigstens vierwöchigen Vestungs- Strafe belegt werden. Als Urbertreter dieser Verordnung werden betrachtet: a. ) alle Ausländer, welche innerhalb des Königreichs mit d^n, dem Ausfuhr- Verbote unterworfenen Artikeln betreten werden , und sich nicht gültig darüber aus- weisen können, daß sie dieselben ausserhalb der königlichen Staaten gekauft haben, mithin durch diese gegen Entrichtung des Durchgang-Zolls blos durchführen. Diejenigen, „ welche blos auf der Durchfuhr begriffen sind, haben, sobald sie auf der ersten würt- ternbergischen Zollstätte ankommen, den Durchfuhr-Zoll zu entrichten; das Zollamt hac dre zur Durchfuhr bestimmten Artikel genau zu untersuchen, und in das Zollre- gister einzutragen, sodann dem Durchführenden ein mit dem Amts-Sigill versehenes Zeugniß anszustellen, in welchem alle Artikel nach ihren verschiedenen Gattungen, nach Anzahl, Maas, oder Gewicht beschrieben, und alle Zahlen mit Worten deutlich ausgedrückt sind; an der lezten württembergischen Zollstatte hat derselbe sodann das zollamtliche Zeugniß vorzuweisen, und der Grenz-Zoller har mit dem Jnnhalt desselben die ankommenden Artikel genau zu vergleichen, wenn er keine Unrichtigkeit entdekt, dasselbe mit seinem Vidit zu versehen, und dem Eigenthümer zurückzugeben, damit er an der Grenze nicht aufgehalten werde, im entgegengesetzten Falle aber den Ein- genthümer mit allen Artikeln anzuhalten, und dem Dberamte zur Untersuchung zu übergeben. Würde einer die württenbergische Grenz-Zollstatte bereits pajirt hahen, je- doch noch innerhalb des Königreichts betreten werden , und sich nicht mit diesem Zeugniß ausweisen können; so ist er als ein vorsehlicher Urbertreter der Verord- nung zu behandle«. Damit jedoch Fremde, welche mit dergleichen Artikeln durch das Königreich passiren, nicht ohne ihr Verschulden in Nachtheil gerathen, so sind dieselben nicht nur durch in die Augen fallenden Placare, welche an allen Gren;-Zoll- Statten zu errichten sind, von dieser bestehenden Anordnung in Kenntniß zu setze«, sondern es wird hiemit auch den Grenz-Zollern zur besonderen Pflicht gemacht, solchen in das Königreich eintretenden Fremden die erforderliche Belehrung zu ertheilen, und sie vor Schaden zu warnen. b. ) Alle im Königreiche angesessenen Unterthanen und Einwohner ohne Unter- schied des Standes, und zwar so, daß 'diesen die Ausfuhr jener Artikel auch als- dann nicht erlaubt ist, wenn sie sich ausweisen können , dieselben außerhalb der Kö- niglichen Staaten gekauft- zu haben. Diese werden als Uebertrerer des Ausfuhr- Verbots behandelt, sobald sie die letzte, innerhalb der Württembergischen Grenzen gelegenen Stabte, Dörfer, Weiler oder einzelne Höfe passixt, wenn sie gleich die Grenze selbst noch nicht überschritten haben, sondern sich noch innerhalb der Grenz- Markung best„den; auch sind diejenigen der bestimmten Strafe unterworfen, denen die Ausfuhr wirklich gelungen ist, sobald sie.derselben geständig oder rechtlich über- wiesen sind. Wenn diesseitige Unterthanen Artikel, welche dem Ausfuhrverbot unterworfen find, für ihre eigene Haushaltung oder für ihr Gewerbe im Lande ausgekaast haben , und, um dieselbe an ihren Wohnort zu bringen, die sürstl. Hohenzollern - Hechingen- und Sigmaringenschen Lande passiren müssen: so haben dieselben an dem Orte des Kaufs dem ersten weltlichen Vor» st,-her die Anzeige davon zu machen, und dieser hat ihnen ein schriftliches Zeugniß auszustcl- len, in welchem die aufgekauften Artikel vollständig beschrieben sind. Nach ihrer Ankunft in ihrem Wohnorte haben sie dieses Zeugniß ihrem Vorgesetzten weltlichen Beamten vorzuwessech «nd Vieser hat zu untersuchen, ob die in demselben enthaltenen Artikel wirklich augekommest sind, den Erfunv auf dem Zeugniß mit seiner NamenZunterschrist beizusetzen, und das Zeugniß demjenigen Beamten, der dasselbe ausgestellt hat, zurüchzuschicken Wenn aber diesseitige Unterthanen, welche selbsterzeugte Früchte auf inländische Frucht- Märkte führen, und unterwegs die sürstl. Hohenzollern - Hechingen- und Sigmaringenschen Lande passiren müssen: so haben sw, ehe sie von ihrem Wohnorte abfahren, ihrem Vorgesetzten Beamten die Anzeige zu machen, und von ihm ein schriftliches Zeugniß, in welchem die Früchte nach ihren Gattungen und nach ihrem Meßgehalt beschrieben sind, ausstellen zu lassen, um sich damit an der diesseitigen Grenze ausweisen zu können; und wenn sie an dem Orte des Fruchtmarkts angekommen sind: so hat ihnen der dortige Beamte nach vorgängiger Un- tersuchung ein schriftliches Zeugniß auszußellen, daß die beschriebenen Früchte vollständig auf den Markt gebracht, und dort entweder verkauft oder ausgestellt worden sehen, und dieses Zeugniß müssen sie längstens innerhalb 8 Tagen dem Beamten ihres Wohnorts übergeben. Wer diese beiderlei Vorschriften nicht beobachtet, wird als ein vorsätzlicher Ausschwärzer behan- delt und bestraft werden. Wenn an den Grenzen des Königreichs Unsere Unterthanen genöthigt sind, in den be- nachbarten ausländischen Mühlen zu mahlen: so kann ihnen zwar solches noch ferner gestattet werden, aber nur unter der Bedingung, daß, so oft Früchte in eine ausländische Mühle ge- führt, oder von dem ausländischen Müller abgeholt werden, der Eigenthümer derselben seinem Vorgesetzten Beamten noch vor dem Abfahren die Anzeige davon mache, und dieser sich von der Quantität der abzuftchrenden Früchte überzeuge, nach dem Mahlen aber alles erzeugte Mehl wieder vollständig Ans Land zurückgcbracht, und hievon dem Beamten sogleich die An- zeige mit den nvthigen Beweisen gemacht werde. Wer dicsi>s unterläßt, unterliegt ebenfalls der auf das Ausschwarzen gesetzten Strafe, welche nur in dem Falle in eine Geldstrafe von 2 kleinen Freveln abzuänvern ist, wenn der Eigenthümer der Früchte den vollen Beweis füh- ren kann, daß er alles, in einer ausländischen Mühle erzeugte Mehl wirklich ins Land zurück- gebracht, und bloß aus Berschen die Anzeige unterlassen habe. Wir erwarten nun von allen Unfern königlichen Unterthanen, daß sie diese zum allge- meinen Wohl gegebenen Verordnungen genau beobachten, und sich so selbst vor der auf die Uebertretung gesetzten Strafen hüten werden; um aber denjenigen, welche ihre Pflichten so- weit vergessen, und die dem Ausfuhr-Verbote unterliegenden Artikel aus Eigennutz, oder aus andern Absichten ins Ausland führen würden, die Hoffnung auf ein ungestraftes Ge, lingen zu vereiteln, erinnern Wir alle Unsere Diener und Unterthanen auf das ernftlichstk, auf diese für das Allgemeine nachtheilige Ausschwarzer mit der größten Aufmerksamkeit zu fahnden, dieselben bei Tag, und bei Nacht nicht nur ans den gewöhnlichen Land - und Vici- nal - Straßen, sondern auch auf allen Fuß - und Nebenwegen, und Schlupfwinkeln aufzu- suchen, jeden der als Ausschvarzcr betreten wird, ohne Ansehen der Person anzuhaltei^ 220 und dem nächstgelegenen Oberamte zur Untersuchung anzuzeigen; Wir haben deßwegen auch das früher schon zu Bewachung der disseitigen Gränzen gegen die Schweiz kommandirte könig- liche Militär bedeutend verstärkt/ und befehlen Unser« Beamten, Dienern und Unterthanen, dasselbe in seinen Verrichtungen auf jede Weise kräftig zu unterstützen. Zu desto größerer Aufmunterung wollen Wir, daß denjenigen, welche einen Aus- schwärzer anzeigen, die gegen diese gesetzlich verhängte Consiskations - Strafe ganz zu Theil werden, und daß, wenn ein Ausschwarzer noch innerhalb des Landes ergriffen wird, alle demselben konfiszirtcn Gegenstände dem Anbringer in natura zur freien Disposition überlasten^ in dem Falle aber, wo ein Ausschwärzer erst nach vollbrachter That entdeckt wird, derselbe zu Bezahlung des wahren Werths der — der Konfiskation unterworfenen Gegenstände mit der größten Strenge angehalten, das Geld von den Oberbeamten sogleich eingezogen, und dem Anbringer ohne irgend einen Abzug urkundlich ausbezahlt werden soll. Gegeben, Stuttgart, den 7. Mai, 1817. Aus Befehl des Königs. Königlicher Geheimer-Rach. Königl. Verordnung, die Erhöhung des Ausfuhr-Zolls für das nach Bayern gehende Vieh betreffend. Vom 7. May >8>7. Wilhelm rc. Da der seit einiger Zeit in Baiern bestehende hohe Ausfuhrzoll für Vieh bei der gegenwärtigen Theurung auf den Nahrungsstand eines Theils Unserer Untertha- nen nachtheilig einwirkt; so erachten Wir für angemessen, diestfalls Retorsions-Maß- regeln eintreten zu lassen, und verordnen daher wie folgt: 1) für nachstehende Vieh-Gattungen ist/ wenn solche nach Baiern ausgeführt wer- den, bis auf weitere Verfügung folgender Zoll zu entrichten: von 1 Ochsen, fett oder mager ^. 10 ji — x Farren ,... x« ft. — 1 Kuh. ,... 5 fl. — 1 Stier.... - 5 fl. Rind . 5 fl- Kalb... .. x fl. 3o kr. Schwein, fett oder mager . 2 fl. Frischling. - . X fl. Milchschwein aber Spanferkel 9 kr. Schaaf oder Widder -— 48 kr. Lamm .... . — x r kr. Ziege, Bock oder Geiste .' — 48 kr. Kizle.... . — 6 kr. r) Neben diesem erhöheten Ausfuhrzoll, welcher an die Stelle des bisherigen tarif- mäßigen Kopfzolles tritt, und »ach den Bestimmungen Unserer Zollordnunz §. Ö7. zu erheben ist, muß die, in der Aecise-Ordnung §. 44. lit. c, festgesetzte Biehhandels - Accise ferirp-rhin bezahlt werden; 31) Jedes betreffende Zollamt sogleich nach dem Empfang der gegenwärtigen Verordnung, den egchdHeren Zvll^ auf alles zur Ausfuhr nach Bayern be- stimmte Vieh, wenn es gleich früher erkauft oder eingetauscht worden, anzu- wenden, rrnd hiebei) auf die Angabe des Exportanten, daß das Vieh nur durch Bayern transitire, keine Rücksicht zu nehmen. 4-) Die Königl. Oberamter haben diese Verordnung schleunig zur allgemeinen Kennt- niß zu bringen, und mit den Kameral - Oberzoll- und Ober-Aceise-Aemtern für den genauen Vollzug derselben Sorge zu tragen. 5.) Die Uebertrc. sind nach Maasgabe der Zollgesetze zu bestrafen und den Denun- cianten ist d». Hälfte der erkannten Strafen als Anbringe-Gebühr zu überlasten. Stuttgart, den 7. May 1617- Königl. Geheimer-Aarh. Auf Befehl des Königs. Königl. Verordnung^ den unmittelbaren Korrespondenz - Verkehr der Königs. Behöcven Und AmtS-Stellen mit auswärtigen betreffend. Vom 2. May 1817. Deine Königl. Majestät haben in Absicht auf den unmittelbaren Correspondenz - Verkehr der Königl. Administrativ - Behörden und Amtsstellen mir auswärtigen zu verordnen geruhet, daß diese Communikation sowohl der Königl. Ober-Regierung und andern Administrations-Collegien, als auch den Königl. Ober- Beamten unter folgenden Bestimmungen' gestattet seyn solle: 1. ) Die zu erlassenden Schreiben dürfen nur an Stellen von gleicher Categorie und nicht an höhere ausländische Stellen gerichtet werden; 2. ) die Commnnikation-en haben sich auf Gegenstände zu beschranken, welche zu dem Geschäftskreise der commnnicirenden Stelle gehören, und worüber diese, ver- möge ihrer Instruktion oder zufolge erhaltener besonderer Weisung, verfügen kann- 5.) In allen Fällen , wo entweder das Verhältniß der auswärtigen Behörde, mit welcher zu communiciren wäre, oder die Competenz der communicirenden Stelle, oder der Gegenstand der Communikation einigem Zweifel unterworfen ist, soll zuvörderst bey der Vorgesetzten höheren Stelle die erforderliche Weisung einge- holt werden. Stuttgart, den 2. May 1817. Königl. Geheimer - Rath. Auf Befehl des Königs. Weitere Warnung und Belehrung für vie AuSwandernden. Von der K. Gesandtschaft in München ist die amtliche Anzeige eingekommen, daß eine bedeutende Anzahl ans dem Königreiche Auswandernder an der Grenze der k. österreichischen Staaten aus dem Grunde zurückgewiesen worden seyen, weil sie nicht mit, von den betreffenden Gesandtschaften visirten, und überhaupt nicht mit gehörig legalisirten Pässen versehen gewesen sind. Da das Schicksal dieser Leute hie- durch schon, che sie das Ziel ihrer Auswanderung .erreichen, höchst ungewiß und trau- 'rig wird: so werden die K. Dberämter ernstlich angewiesen, ihre sämtlichen Amts- Angehörigen nachdrücklich zu verwarnen, daß sie in Beziehung auf ihr Vermögen, besonders hinsichtlich der Veräußerung ihrer liegenden und fahrenden Habe keine voreiligen und unbesonnenen Schritte sich erlauben, ehe sie sich die volle Gewißheit verschafft haben, daß ihren Gesuchen um die Auswanderung von Seiten der höheren Landesbehörde kein Anstand im Wege stehe, und daß sie für die Einwanderung in Len Staat, welchen sie zum Ziel ihrer Auswandernng bestimmt haben, und für die Meise durch diejenigen Staaten, welche sie auf ihrer Hinreise zu passiven haben, von Len betreffenden Gesandtschaften an dem K. Hofe visirte und legalisirte Passe erhal- ten. Diese Passe sind nur dann in Ordnung, wenn sie von den -Oberamtern aus- gestellt, von dem K. Ministerium des Innern beglaubigt, von der Gesandtschaft des- jenigen Hofes, in dessen Staaten die Auswandernng geht, zur Legalisation der Ein- wanderung unterzeichnet, und von den Gesandtschaften derjenigen Höfe, deren Staa- ten sie auf ihrer Reise berühren, zur Legitimation, an deren Grenze visirt sind. Da auf dieser Form der Legitimation, besonders für die nach Rußland Auswandernden, nach neuerlich eingekommenen offieiellen Anzeigen, in Folge erneuerter Vorschriften Sr. Majestät des Kaisers von Rußland, strenge gehalten wird, und alle nicht mit Passen der K. Russischen Gesandtschaft versehene Reisende ohne Nachsicht an der Grenze zurückgewiesen werden: so bleibt diese Forderung für die nach Rußland Aus- wandernden unausweichlich; sie ist aber eben so dringend für die in die österreichi- schen Staaten oder nach Amerika Auswandernden, als welche nur dann sich Hoff- nung machen können , auf ihrer Reise nicht zurückgewiesen zu werden, wenn sie sich .mit gehörig legalisirten, und im ersten Falle von der K. -Oesterreichischen und K. Baierschen, im zweiten aber von der K. Englischen oder Niederländischen Gesandt- schaft Älterschriebenen, Paffen versehen, und sich nöthigenfalls darüber genügend aus- zuweisen vermögen, daß sie die Mittel zur Reise und wenigstens zur ersten Begrün- dung ihrer Niederlassung aus ihrem eigenen mit sich führenden Vermögen zu bestrei- ten tm Stande seyen. Die Königl. -Oberämter werden aufgefordert, diesen Rücksichten ihre volle pflicht- mäßige Aufmerksamkeit zu widmen, indem, da den Auswandernden der Rücktritt in ihr Vaterland gesetzlich verschlossen ist, bei keinem, über die Verhältnisse gehörig be- lehrten , Unterthcmen eine Täuschung über die große Gefahr eintreten kann, der er sich und seine armen Kinder blos giebt, wenn er sich nicht n. Mai d. auf dem Rathhaus zu Mülheim erne andersartige Ver- leihung auf st oder 9 Jahre, im Weg des öffentlichen Aufstrei'chs, voyzunehmen, wobcv sich di« Liebhaber mit den erforderlichen Zeugnisten über ehre Landwirtyschastsschc Kenntnisse, Prädikat und Vermögen, Vormittags 10 Uhr einfluven wollen. Gedachtes Hofgut besteht aus einem Wohnge- bäude, einer Scheuer samt s Stallungen, Viehhaus- Garten, 40 Jchrt. Merfeld in 3 Zeigen und 7 Mansm»d Wiesen. Es bildet daselbs mit gebauten und ungebaulen Allmandfeldern 'eine eigene Markung, worauf 2S0 Stük Hammel-Waar wohl ernährt werden können. Der neue Beständer muß heuer schon die Winter-Saat besorgen. Den Mai 1817. König!. Oberamt. Maulbronn. Dis Samstag den Zi. May d. I. von Vormittags 10 Uhr an, werden im hiesigen Kl^stcr-Wirthshauß die Sommer - und Wiuter-Schaafwaideu von folgenden Ortschaften dis- seitigen Obcramts, von Michaelis >817. bis 162« im, Aufstrcich verliehen werden. Die von Dieten- bach, sie erträgt 180 Stük, woran die Bürgerschaft £0 Stük cinschlagen darf, die von Lomersheim, zu 862 Stük und zwar: 200 Stük für die Eommun und >5o Stük für den Bestander, die von Oclbronn, zu 226 Stük und zwar: 100 für die Bürgerschaft und i5o für den Bcstander, die von Enzberg, zu s5o Stük für den Reständer allein. Diejenige Liebhader welche sich durch, die erfor- derliche Zeugniße lcgitimiren köimen, «erden cingcladcn, der Verhandlung anzuwohnen. Den ,28. April 1817. König!. Oberamt.. Nereshe km. Ludwig Erhard, Gemeiner bei dem König!. 2. Reuter-Regiment, von Wäldern gebürtig^ ist treuloser weise im Urlaub dcsertirt. Alle hoch- und Wohllöbliche Polizei-Behörden wer- den nun geziemend ersticht, denselben auf Betretten zu arretiren und an das dasige Oberamt wohl- verwahrt einzuliefern. Den 3o. April i8>7> König!. Oberamt. Kirchheim a. N. Der Kanonier Wilhelm Bandle von hier ist am ,4. April d. I. aus dem Urlaub desertirt. Es wird daher geziemend gebeten, auf demselben fahnde», ihn im Betretungs- Falle arretiren und dem Königl. Artillerie Commando in Ludwigsburg wohlverwahrt einlieferu zu lassen. Den 5. May 1817. Königl. Oberamt. Nürtingen. Gräfenbers. Der hienach signalsi'rte Philipp Euchncr, ohne Profeßion, von Grafenberg, ist wegen eines mit seinem Vater verübten Einbruchs und Diebstahls von Haust ent- wichen. Sämtliche Polizei-Behörden werden daher ersucht, aus diesen Flüchtling fahnden, ihn auf Betreten arretiren, und wohlverwahrt der Unterzeichneten Stelle, gegen Kostenersaz einlkekrn zu las- sen. Signalement. Euchncr ist ungefähr 5 1/2 Schuh groß, ib Jahr alt, und hat ein blaich rundes Gesicht, braune halbgelbe Haare, bey dem Entweichen ist er bekleidet gewesen, mit einer schwarze Pudel-Kappe, einem schwarzschekigten HalstuG einem gelbschckigten Wams und Weste, schwar- zen, scbo» etwas abgetragenen Hoßen, schwarzen Strümpfen, und ein paar^ alken Schuhen mit Schnallen. Den 29^ April i8l7- , Königl. Oberamt. K irchheim u, T- Da der unter dem Königl. Infanterie Regiment Nro. y. Jager König ge- standene Unterarzt, Earl Christian Beutenmüller von hier, -aus dem Russischen Feldzug von 1812. nicht wieder zurükgckommen, und also zu Folge des Ge re ai-Rescnpts vom 28, Februar d. I. für Tod anznncbmen ist; so werden alle diejenige, welche noch aus irgend einem Grund eine ^Forderung an den Bcutenmüllcr zu haben glauben, aufgeforvert, solche längstens innerhalb b Wochen teym hieigen Waissirgericht «iuzugeben, oder aber sich zu gewärtigen, daß nach Verfluß dieses Termins des vorhandene Pffegschaftliche Vermögen desselben, an dl« Intestat-Erben vertbeilt werden wird. Den 3». April 1817.^ Oberamt Kirchheim. Aalen. Dem Johann Vogt, Wagner in Hüttlingen, ist in der Nacht vom r. auf den 2. May mittelst Einsteigung in den Kuchenladen auf einer Leiter, die Niemand in Hüttlingen angehören will, in der Wohnstube folgendes entwendet worden: 2 silberne Sakuhren,. paar kalblederne lange Bauernstieseln, 1 paar, boklederne etwas abgetragene Hosen, - brauntüchems Leible, 3 schwarze baum- wollen« Halstücher, 2 mit braunen und 1 mit rothem Lauf, r paar grauwollene und ein einzelner Strumpf, 2. gedrukte ftächsene Fürtücher, s- Schnupftuch, 1 Tischtuch, , schwarzes mit Loden ge- füttertes Wams, worin , Schnappmesser war, 2 paar schekigte Strümps, , gedrnktes Halstuch. Alles zusammen im. Werth von /rstfl: Hoch- und Wohllöbliche Obrigkeiten werden nun ersucht, auf den Dieb und das Gestohlene fahnden, und beides auf Betreten hieh.er liefern zu. lassen. Den 2. May ,8:7. König!. Oberamt. Derendingen. Einer allerhöchsten Resolution zu Folge, wird die alte Pfarr-Scheuer in Derendingen auf den Abbruch verkauft, und dagegen eine neue Scheuer mir einem Wagen-Schopf erbaut und dieses Bauwesen an tüchtige und solide Bau?Handwerks - Leute jm Abstreich vcrckkordirt werden. Nachdem allcrgnädigst ratificirten Uebcrfchlag betragt die Grab - Maurer- Pflaster - Zimmcr- Wagner-Schlssser-Glaser- und Sailer Arbeit mit,Einschluß der Materialien, o63r st. vswohl zum Verkauf der alten Scheuer, als zum AbstreichS-Akkord ist Mittwoch, der 14. dieses Monats anbe- raumt, und können diejenige Handwerks-Leute, welch« das Bauwesen übernehmen wollen, sich cinsinden. Den 5. May,, 18.L7- Köuial- Sciftungs-Verwaltimg. Gemrigheim., Dberamts Besigheim. Die Gläubiger des Balthas Rosck, Burgers und Weingärtners in Gemrigheim, werden hiemit aufgefordert ihre an denselben, habende Ansprüche bin- nen 4, Wochen von heute an bey dem Schutdheisenamte Gemrigheim umsomehr geltend zu machen, als Balthas Rvsck mir seinem Weibe und Kindern nach Amerika auswandern will, und die Gläu- biger, welche sich innerhalb der percmtorischen Frist nicht gemeldet haben, durch den am 5. Iuny d. I. zu eröffnenden Präklusiv-Bescheid, mit ihren Forderungen werden, ausgeschlossen werden. Den 5. May >817. König!. Oberamts - Gericht. Weinsberg. Jakob Staab, Burger und Schmidt zu Eberstadt, Peter DöMe, Burger und Dauer auf dem Klingenhof, Ebrrstadter Staars, Eottlieb Schwarzen und Gottlieb Dorschen, Wittib, von Gollmersbach, wollen mit ihren Familien nach Amerika answandern weßwegen deren Gläubiger «ufgerufen werden, ihr« Federungen binnen 24. Tagen den betrrssenden Staads- und Schuttheissen- Aemtem schriftlich anzuzeigen. Den April 1817. König!. Oberamt. Wci usb erg. Ludwig Werttig und Friedrich Gagstetter, von Schwabbach, haben bereits ihre sammttiche Eigenschaft öffentlich verkauft und gedenken mit ihren Frmilim nach Amerika auszuwan- dern, weßwegen deren Gläubiger aufgerufen werden, ihre Ansprüche binnen 14 Tagen dem dortigen Staabsichulthcisknamt schriftlich zu übergeben, ob diese Auswanderer schon durch tüchtige Bürgen ver- treten werden. Den r4. April 1,817. Königl. Lberamtt B e r i ch t .i g u n g. Ir» einigen Bssattern ist zu lesen/ S- sso ad Lit.b anstatt 1 Simri rauhe Frucht, 1 Scheffel rauhe Frucht. Seite 211 in der lezten Zeile ist, der Bedrohung, wegzulaffen. Gedruckt bei Gottlieb Hasselbrink, Hdf- und Kanzlei-Kupferdmcker, Buchdrucker. T Beilage z u m Staats - und Regierungs - Blatt, Nro. vom io. May 1817. Da sich in einigen Blattern des heute ausgegebenen Staats -- und Regierungs- Blatts , in der Verordnung vom 7. v. M. den Ausfuhrzoll für das nach Baierir gehende Vieh betreffend, Fehler eingeschlichen haben, so wird der Tarif, nach wel- chem dieser Ausfuhrzoll zu erheben ist, hiemit aufs Neue bekannt gemacht: Es ist zu erheben von 1 Dchsen, fett oder mager.. 10 ff. — 1 Farren ff. — 1 Kuh 5 st.. — 1 Stier « >... 6 jf. — 1 Rind. >... 5 ff. — 1 Kalb 1 fl. 5a kr. — 1 Schwein, fett oder mager.. 2 fl. — 1 Frischling.. ~r.. 1 fl. — 1 Milchschwein oder Spanferkel , — « kr. — 1 Schaaf oder Widder... 48 fr. — 1 Lamm — 12 kr. — 1 Ziege, Bock oder Geiße.. — 48 kr. — i Kizle — 6 kr. Stuttgart, den 10. May 1817. Königl. Geheimer - Rath. Nrv. 3-. 229 1817. Königlich-Württembergisches Dienstag, i5. May. Eingab« der StändtEersammluNg, vom 8. May >8^7» Königliche Majestät! Indem wir uns beeifern, in Gemäßheit Des allerhöchsten Rescripts vom 1. d. M- das Resultat der Abstimmung allerunterthänigst vorzulegen, welche in unserer Siz> zung vom 3o. v. M Statt gehabt hat, sehen wir uns veranlaßt, auf die früheren Vorgänge zurück zu kommen. Wir haben die lebendigste Hoffnung, daß die Erwähn nung derselben auf die gegenwärtige Frage ein solches Licht verbreiten werde, daß Dadurch^ die gegenseitigen Ansichten ausgeglichen, und durch die Unterhandlungen über die Haupt-Sache die Herbeiführung des so sehnlich von allen Theilen gewünsch- ten Zieles werde beschleunigt werden. Nachdem die Königlichen Geheimen-Rath.e unter andern Punkten des von E u- rer Majestät uns mitgetheilten Verfassungs-Entwurfs auch den ch 296. als Norm für die gegenwärtigen Verhandlungen zur vorlaussgen Berathnng vorgelegt hatten, glaubte die ständische Kommission andeuten zu müssen , warum relative Stim- men-Mchrheit sowohl aus allgemeinen als besondern Gründen bei gegenwärtigen Un- terhandlungen nicht unbedingt zu einem Schlüsse der Versammlung hinreichend sehn könne. Die König!.. Geheimekt-Räthe bestritten den von gedachter Kommission aus- gesprochenen Grundsatz. Ohne daß dte Stände-Versammlung sich darüber erklärt hat- te, waren die Geheimen-Räthe damit einverstanden, daß man in jener Sitzung, un- beschadet der beiderseitigen Grundsätze, zur Tages-Drdiuing, mithin, auf die Erbr- terung der wichtigste» Theile -er Verfassung übergieng. Die ständische Kommission machte ßr rauf als solche bemerklich: i.) den Grundsatz von der Verantwortlichkeit der Staats-Diener, r.) die Form der Repräsentation, Z.) die Fortdauer derselben, si.) die Sicherstellung der Repräsentanten bei Ausübung ihres Berufs, und endlich. 5.) das Finanz-Wesen. Nachdem auch die Stande - Versammlung diese Gegenstände für die wichtigsten erklärt hatte, wurde die Kommission in Gemäsheit des obengedachten Einverständnis- ses beauftragt, die erwähnten fünf Gegenstände vollständig zu erörtern und der Versamm- lung vorzutragen. Diß geschah. Die Königl. Geheimen-Räthe wurden ^urch das ständische Präsidium benachrichtigt, daß in der Sitzung vom -5. April, der gemein- schaftlich beliebten Tages-Orvnung zu Folge, die Kommissions-Anträge über obige fünf Punkten würden vorgetragen werden; und da der vorsizende Geheime Rath v. M i Lühe dem ständischen Präsidium in einer Note vom 29. Merz zu erkennen gegeben ^atte, daß die Königl. Geheimen-Räthe der Einladung zu einer ständischen Sitzung nicht würden entsprechen können, wenn in derselben nicht die in Anregung gekom- mene Frage wegen der Stimmen-Mehrheit entweder entschieden oder beseitigt würde, so erbffnete demselben das ständische Präsidium, wie es hoffe, daß diese Frage werde umgangen werden können, und daß in dieser Hinsicht zur Beschleunigung der Ueber- einkunft über die 5 Punkte die Theilnahme der Geheimen - Rathe an den ständischen Berathungen doppelt wünschenswerth wäre. Als hierauf der Vorsitzende Minister v. der Lühe die Nachricht gab, daß die Geheimen-Räthe der Sitzung nicht anwohnen würden, lo wurden die Eommiffwns-Anträge der,Versammlung vorgetragen. In und außerhalb derselben fand man solche so geeignet, eine Vereinigung zwischen der Regierung und den Ständen zu erzielen, daß die Mehrzahl der Staude sich um so mehr den frohesten Hoffnungen hingab, als sie sich überzeugte, daß eine Übereinkunft hierüber die glückliche Wirkung haben könne, daß die darin ausge- sprochenen Verfassungs-Grundsätze sogleich in Ausübung gesetzt, und sodann die übri- gen Theile des Entwurfes durch eine gemeinschaftliche Kommission bearbeitet werden könnten. Es war auch um so weniger Raum zu dem Zweifel übrig, ob gedachte Anträge zur Vereinigung führen würden, als dieselbe mit Ausnahme des zweiten Punkts diejenigen Verhältnisse, welche in Württemberg durch die Vergrösserung desselben neu geworden waren, nämlich öie Adels - und Religions-Verhältnisse nicht betrafen, mithin in Den ausgehobenen Beziehungen der ausseren Anwendbarkeit der Grundsätze der erbländischen Verfassung, deren innere Gültigkeit im Rescript vom i3. Nov. i8i5 anerkannt worden ist, nichts im Wege stand. Unter diesen Umständen, da wir uns dem so lang ersehnten Ziele so nahe glaub- ten, konnte es uns nicht anders als schmerzhaft seyn, als am 24. v. M. ein aller- höchstes Rescript vom 25. einkam, wodurch die Fortsezung unserer Berathungen über die Verfassung unmöglich gemacht, die Gründe der ständischen Kommission gegen die unbedingte Wirkung der Stimmen-Mehrheit für ein unstatthaftes Zn-Theile-Ge- hen angesehen, und unter Bedrohung der gänzlichen Abbrechung der Unterhandlung gen eine unumwundene Erklärung verlangt wurde, daß relative Stimmen-Mehrheit zu einem Beschlüsse hinreichend sey. Es war den Standen schmerzlich, sie durch diesen, ohne ihr Zuthun wieder in Anregung gekommenen Punkt von dem Ziele ihrer Hoffnungen wieder entfernt zu sehen. Das allerhöchste Rescript vom 2Z. v. M. wurde sogleich zur Berathung genom- men. Eurer Königs. Majestät sind die Gründe bekannt, aus welchen die zum Erb-Lande gehörigen Reprajentanten, das diesem Landes-Theil im Rescript vom i3. Nov. i8i5. vorbehaltene Recht ohne Verletzung ihrer Pstichten der Stimmen- Mehrheit einer von der Regierung nicht als gleich berechtigt anerkannten Versamm- lung nicht unbedingt unterwerfen zu können glaubten; allein so wenig sie sich hiezu berechtigt hielten, so bereitwillig waren sie doch , ein Auskunfts-Mittel zu ergreifen,- wodurch jeder Anstand beseitigt werden könnte. Ein solches fanden sie in dem Vor- schläge, daß die Stimmen- Mehrheit von drei Viertheilen entscheiden sollte: Sie glaubten auch hiedurch ihr Bestreben zu beurkunden, den Ansichten Eurer Königl. Majestät entgegen zu kommen, indem sie einen Grundsatz annahmen, welcher im zweiten Abschnitt des §. 296 im Königlichen Entwurf für den Fall der Abänderung der Verfassung ausgesprochen ist: -zugleich waren sie überzeugt, daß dadurch der Grundsatz von der Gülcigkeit der erblaiidischen Verfassung gesichert sey. Daher nahmen die aus dem Erblande abgeordrwten Repräsentanten diesen Vorschlag mit Ausnahme von zwei Stimmen an, und beschränkten sogar das Erforderniß dieser Stiiumen- Mehrheit blos auf die zwei wichtigsten der erbländischen Verfassung vorzüglich eige- ne Gegenstände. Die Mehrheit der Stände-Versammlung trug kein Bedenken, die Erklärung der Letzter» als ein fchickliches, aus den Grundsätzen des Königl. Verfas- sungs-Entwurfs selbst abgeleitetes Auskunfts-Mittel zu Entfernung eines Anstandes, ohne dessen Erledigung die Verhandlungen keinen Fortgang haben sollten, Eurer Königl. Majestät in der Adresse vom 25. v. M. in der Hoffnung vorzulegen, daß dieser Vorschlag die allerhöchste Genehmigung erhalten möchte: und so wurde die Adresse einstimmig von der ganzen Versammlung, also auch von den aus den Erb- Landen gesandten Repräsentanten, welche unmöglich die Absicht haben konnten, eben .dadurch das Recht des Erblandes wieder aufzugeben, gebilligt. Da aber Eure Königliche Majestät in dieser Eingabe nach'dem aller- Hdchsten Rescript vom 27 v. M. einen andern Sinn gefunden hatten, so hielt man es für notwendig, am 5a v. M. in der Versammlung die Frage besonders zur Abstimmung zu bringen: In welcher Absicht dieselbe für die Adresse gestimmt habe? — und hierauf hat sich alsdann eine überwiegende Mehrheit bestimmt dafür ans'- gesprochen, daß sie nicht die Absicht gehabt habe, durch dieselbe das Recht des Erb- Landes unbedingt der gewöhnlichen Stimmen - Mehrheit zu unterwerfen. Aus Veranlassung der gegenwärtigen Eingabe sind verschiedene Anträge in der Versammlung gemacht worden, welche dahin giengen, daß wenn Eure Könige liche Majestät den in Frage stehenden Vorschlag in Betreff der Stimmen-Wehr- heit von drei Viertheilen, welche in der Eingabe vom 25. v. M. gemacht würde, nicht gnädigst genehmigen würden, dieser Punkt vor der Hanh auf sich beruhen bleiben möchte, bis sich zeigte, ob Discussionen darüber nothwendig sind, und ob sie für die Fortsezung der Verhandlungen einen praktischen Werth haben. Sollte dieser Vorschlag nicht das Glük haben, die allerhöchste Genehmigung zu erhalten, so wurde ein weiterer Antrag dahin gestellt, daß E ur e K ö n i g l i ch e M a j e st a t geruhen möchten, irgend einen andern, beruhigenden Ausweg allergnädigst zu eröff- nen. Ein solcher wurde zugleich darin zu finden geglaubt , daß einer gemeinschaft- lichen Kommission die schleunige Erzielung einer Uebereinkunft über die Fortdauer der Repräsentation und das Finanz-Wesen übertragen würde. Im Fall hingegen Eure Königliche Majestät auch diesem Vorschlag die allerhöchste Zustimmung versagen sollten, so erklärten die aus dem Erh-Lande aff- gesandteu Repräsentanten ihre Bereitwilligkeit, der relativen Stimmen-Mehrheit sich zu unterwerfen, wenn es dem Erb-Lande gestattet würde, über die Annahme-des auf diese Weise zu Stande gekommenen Verfassung-Vertrags durch eine besondere Alt Württembergische Landes - Versammlung seiner Zeit sich zu erklären. Dieses Recht scheint denselben nothwendig aus der im höchsten Restript vom 27. April ent- haltenen Erklärung zu folgen, daß die Erb-Lande in dieser Versammlung nicht be- sonders repräsentirt, folglich keine -Organe da seien, welche die besonderen, im höch- sten Reseripte vnm »5. Nov- jlBio. denl Erh-Lande vorbehaltenen, Rechte auszuüben berechtigt waren. l Bei der hierauf erfolgten Abstimmung ward sodann in einem Stimm-Verhält- niß von 67 gegen 53 der Beschluß gefaßt, daß , wenn E u reK ö u ig l i ch e Ma- jestät keinen dieser Anträge genehmigen sollten , die relative Stimmen - Mehrheit als bindende Norm für die gegenwärtige Unterhandlungen von der Versammlung anerkannt werde, um zu beweisen, wie sehr es uns darum zu thun ist, einen Ver- fassungs-Vertrag zu Stande zu bringen, dessen Abschliessung von allen Seiten so sehn- suchtsvoll erwartet wird , und um Eurer König l. M a j e st ä t darzuthun , wie groß das Vertrauen in Al l er h ö chst Der 0 persöhnliche Gesinnungen ist. Eure K ö n i g l ich ,e M a j est a t werden mit Zufriedenheit sich allergnädigst erinnern, wie sehr die alte Verfassung und die daraus erwachsene Liebe und Anhäng- lichkeit an den Regenten und an das Vaterland das getreue Württembergische Volk zu allen Zeiten bereitwillig gemacht hat , dem Regenten und dein Vaterlands jedes Dpfer zu bringen, das die Umstände erheischten, und das nur immer in seinemVer-- mögen stand. Hienach werden Allerhöchst Dieselben die moralische Krassc a 33 allergnädigst zu würdigen geruhen, welche bei den getreuen Alt-Württembergern i« dem Gedanken an die Verfassung ihrer Bor-Eltern liegt, und wie wünsche ns werch es^ist, sie für König und Vaterland zu erhalten und auf eine den jezigen Verhalt- nissen angemessene Weise zu pflegen, auch nicht minder die gleichen Gefühle in der Brust der neuhinzugekommenen Brüder tiefe Wurzeln fassen zu lassen. Indem wir dieses unserer Pflicht gemäß A ll e r h ö ch ft Den fei ben vorlegen, bitten wir, die Gesinnungen der tiefsten Verehrung allergnädigst zu genehmigen, mit denen wir sind Eurer K ö n i g l i ch e n M a j e st ä i Stuttgart, den 8 Mai 1817. Älleruntcrthämg-treugehorsawsle versammelte Stande des Königreichs.. Königliches Rcscript an die versammelten Landßände. Vom Ll. May 1617. W i l h e l m ic. L i e b e G e t x e u e ; Ähr habt in eurer Eingabe vom 8. May d. I. zur Beseitigung der streitig ge- wesenen Hrage über die Art, wie in den Verhandlungen über die Verfäffungs - An- gelegenheit B chlüsse gültig gefaßt werden sollen, verschiedene Anträge gemacht, zugleich aber .klärt, daß, wenn Wir keinen dieser Anträge genehmigen sollten, die relative Stur aenmehrheit als bindende .Norm für die gegenwärtigen Unterhandlun- gen von euch anerkannt werde. " Indem Wir Bedenken trage» müssen, in einen jener verschiedenen Anträge ein- zugehen, ha >en Wir beschlossen, eure Erklärung., das nämlich alles, was sich auf Herstellung der künftigen Verfassung des Königreichs bezieht , in eurer Mitte durch relative Stimmenmehrheit entschieden werden solle , zu genehmigen, und dadurch zu einem allgemein gültigen Gesetze zu erheben. Wir wollen, jedoch, eurem Wunsche gemäß, gerne zugeben, daß über die Fort-- dauer der Repräsentation und das. Finanzwesen vor allem Andern eine Uebereinkunst zu treffen versucht werde. ^Wir geben dieß um so lieber zu, als diese beyden Punkte von vielen für die eigenthümlichsten in der ehemaligen Verfassung der Ecblande und für die einzigen gehalten werden , über welche früher die relative Stimmenmehrheit in eurer Mitte nicht hatte entscheiden sollen. Damit ber in den Verhandlungen darüber jede unnöthige Umständlichkeit ver- mieden werde, wollen wir Euch die Grundsätze mittheilen, die Uns in jenen Be- stimmungen, welche Unser Verfassungs -Entwurf.in Beziehung .ans Ausschüsse nnd Stenerkasse enthält, geleitet haben. Sie sind einfach, und zeigen auf eine unzweideutige Werse, daß sie nicht uns chnem emseitrgen Streben nach Macht - Vergrösserung, sondern aus reiner Sorgfalt für das Wohl des Staats hervvrgegangen sind, das .stur dann für gesichert gehük ten werden kann, wenn das Volk frey lebt unter Gesehen, die von dessen Vertre- tern mit dem Regenten berathen, von jenen anerkannt, von diesem sanctionirt sind, vom Regenten aber mit ungehemmter Kraft gehandhabt werden. Ihr versteht unter der Fortdauer der Repräsentation Ausschüsse, welchen von der Versammlung für die Zeit ihrer Vertagung oder Auflösung gewisse Verrichtun- gen übertragen werden. Wir glaubten dieser Forderung durch die Art genügt zu haben, wie unser Ent- wurf die Rechte und Pflichten des ständischen Vorstands bestimmte. Eure Commis- sion glaubt das nicht: Uns ist jede Einrichtung angenehm, welche den Grundsätzen/ von welchen Wir ausgegangen, nicht widerspricht. Diese sind: ») Die Zahl der Ausschußmitglieder darf nicht grösser feyn, als es der Zwek des Instituts fordert; sie darf nie so groß seyn, daß der Ausschuß die Frei- heit der Versammlung gefährde. r) Der Ausschuß darf kein solches Recht haben, durch dessen Ausübung es mög- lich gemacht würde, jährliche Landtage jemals zu entbehren; er kann also keine anderen Verrichtungen erhalten, als die, welche Wir in Unserm Ent- würfe dem Vorstande zugewiesen haben. Doch sind Wir nicht entgegen, noch die Bestimmung aufzunehmen, daß der König, wenn der Ausschuß die Anklage eines Ministers für dringend hält, und deswegen um Einberufung der Stände - Versammlung bittet, diese Bitte zu gewäh- ren habe. Zn Hinsicht auf das Finanz-Wesen gehen Wir von folgenden Grundsätzen aus: i) Von dem Ertrage des Kammerguts wird ein zu verabschiedender Theil für die Bedürfnisse des Staats - -Oberhaupts auf die Dauer seiner Regierungszeit bestimmt. i) Der andere Theil desselben ist reinen Staats - Zwecken gewidmet. 3) das, was der Staat weiter braucht, wird durch Steuern gedekt; 4) diese Steuern werden frey verwilligt; H) sobald die Steuern von den Ständen verwilligt, von der Regierung ausge- schrieben, und von den Einnehmern erhoben sind, werden sie Staatsgut, und «s kann über sie nur in Gemäßheit der Verabschiedung verfügt werden; 6) die Steuern fließen in eine allgemeine Steuer--Casse; 7) die Verwaltung dieser, wie jeder Staats-Casse, gehört dem Könige, den Stellvertretern des Volks aber die Gewährleistung, daß auf verfassungsmäßige Weise verwaltet werde, durch vollständige Einsicht des Rechnuugs - und Caffenwesens und andere zwekmäßige, eine gerechte Verwaltung nicht störende Sicherheitsmjtlest Z.) Die Schuldenzahlungs-Eommissiou und die Führung der Schulden-Casse ist eine gemeinschaftliche; H.) die ständische Kassß im engern Sinne wird hinlänglich fundirt, von den Ständen verwaltet, die Rechnung aber öffentlich bekannt gemacht. Wir glaulwn zwar in Unserem Entwürfe auch in dieser Hinsicht bereits gegeben zu haben, was billiger Weife gefordert werden konnte. Eure Eommisiion glaubt dar nicht, und Wir werden gern febe Einrichtigung genehmigen, die diesen Grundsätzen nicht entgegen ist. Was aber diese Grundsätze selbst betrifft, so erklären Wir hiegrit, daß Wir die- se nie und unter keinen Umständen aufgeben weiden, so wie Wir sie selbst dann nicht aufgeben würden, wenn auch bloß von einer Verfassung für die Erblande die Rede wäre.' Mit dieser Erklärung ist das Rescript vom i3. Nov. i8i5, dessen Verbindlich- keit für Uns Wir nie in Zweifel gezogen haben, in vollkommenster Uebereinstimmung, indem es, auch auf den Fall einer Trennung der Erblande von den neuen fanden, selbst jenen die alte Verfassung nur mit den Modifieationen zusichert, welche durch veränderte Umstände und durch Grundsätze der Staat'sweisheit unbedingt geboten werden. Dieß ist Unser unabänderlicher, rechtlicher, vom wahren Interesse des Volks ge- leiteter Wille, und Wir setzen gerne hei euch ein gleiches Interesse voraus. Unsere Geheimen-Rärhe sind angewiesen, nach diesen Gesichspuncten die Bera- thungen mit euch forrzusetzen. Gegeben, Stuttgart, im Königlichen Geheimcn-Rathe. Den n. May 18x7. Auf Befehl des Königs. Horb. Nachstehende Personen wandern aus, und zwar Alexius Lohnniüller, ledig von Eutin- gen ins Badensche. Johann Iedele von Hochdorf, ledig ins Meklenburgsche. Ignaz, Augustin« und Franz Baumgärtner von Gündrinaen nebst ihren Familien nach Ungarn. Joseph Schmi- der ledig von Altheim nach Ungarn. Rosine Weit Kieses, Schutzj-.iden Tochter, ledig von Baisingc« ins Sigmaringsche. Christine Walz, und Elisabctha Martini, ledig von Mühl nach Nord - Amerika. Ludwig Akermann, Wittwer von Mühl nach Ungarn. Wunibald Nafz mir seiner Familie, von Alt- heim nach Ungarn. Wer Ansprüche an solche zu machen hat, hat solche bei der geigneten Stelle innerhalb Jahresfrist vorznbringen. Den 24. Avril >8*7. Königl- Oberamt. Neudausen ob Ck. Die ledige Anne Negine Rapp, verheirachet sich «ach Buch, im Canton Schaffhausen und wird von ihrem bisherigen Pfleger, Samuel Gottfried von Neuhausen auf 1 Iah» vertreten. Den iS. April 1817.' Königl. Oberamt Tuttlingen. Dettingen am Schloßberg, Zell unter Aichelberg. Jakob Schneider, Friedrich Pfef- fer, Schneider, und Gottlieb Klein, Kübler verheurath., Burger zu Dettingen, und Franz Hausch, Schäfer, ledig, von Zell, haben Auswanderungs - Erlaubniß erhalten. Wer irgend eine Ansprache an dieselbe zu machen hat, muß solche unvcrweilt anzeigen, um sie noch in ihrer Gegenwart ins Reine bringen zu können, wiewohl die Emigranten auf Jahres vst durch Bürgen auch nach ihrem Wegzü- ge vertreten werden. Den »8. April >8,7. Oberamt Kirchheim. Marbach. Nachstehende Personen auS hiesigem Oberamt wandern aus. Wer Ansprüche an sie zu machen hat, wird ausgcfordcrt solche sogleich b eider betreffenden Ortsobrigkeit vörzubriagen. Bon Marbach: Friedrich Omerle, Schuster. Maria Magdalena Mählbach, ledig. Äffalterbach: Christoph Feyhl, Zimmermann. Michael Feyhl. Beilstein: Johann Gottlieb Wieland, l«Ag. Grosbottwar: .Christoph Schräg, lediger Zimmermann. Höpfigheim: Georg Sperr. Friedr. Handle und Christian Zick, Wcingärtner. Pleidelsheim: Gottlieb BaaS, Glaser. Jakob Estin- Zer, und Ludwig Klein, Weingärtner. Jakob Stttter ledig. Rielingshausen: Konrad Mergen- thaler, Mezger. Johannes Sanzenbacher, Kronenwirth. Jakob Friedrich Schelle, Weber. Karl r36 Schmiidgakk. Steknh sim: Frkedench Walker, Mczger. Sebastian Braun, Nachtwächter. Friedrich Scharpf, Schmidt. Georg Kazsnstein. Christian Staub. Christian Burkhardrsmaier. Friederich Dommex. Michael Huber. ^ Philipp Straub. Friedrich Weippcrt. Den 28. April 1817. König!. Oberamt Marbach. Daknang. Nachstehende Personen haben die Erlaubniß erhalten, gegen Aufstellung tüchti- ger Bürgen sogleich auswandern zu dürfen. Es werden daher alle diejenige, welche rechtliche For- derungen und Ansprüche an dieselben zn machen haben, andürch aufgefordcrt, solche innerhalb Jah- resfrist bey Unterzeichneter Behörde einzugeben. Die Auswanderer sind: 1. Johann Christian Bayer, Burger und Nadler von Baknang, mit Familie. 2. Johann Jakob Kuhn, Bürger und Weber da- selbst mit Familie. Z. Jung Gottlieb Denzel, Burger nnd Roihgerbcr von da mit Familie. 4. Georg Adam Dreher, Schneider von der Rößersmühl mit Familie. 5. Johann Göttlich Reeder, Weber von Spiegelbcrg mit Familie. 6. Johannes Frey, Laglöhner von Strümpfelbach mit Fa- milie. 7,. Christian Heinrich Stiefel, Weber von Jux mit Familie. 8. Johann Michael Klingers Wittwe von Jux. 9“ Israel Groß, Weber daselbst mit Familie. ,0. Gottfried Ganger, Ziegler von Mnrrhardt mit Familie, n, Johann Christian Schnabel, Weber von Jux mit Familie. >2. Martin Schram, Schneider von Unterweißach, mit Familie. ,Z. Johann Georg Schlopp, von Heu- tensbach mit Familie. i'4. Ferdinand Wilhelm Klenk, Bauer von Unterweißach mir Familie. ,5. Jakob Schwaderer, Bauer von Strümpfelbach mit Familie. 16. Christian Klenck, Taglöhncr da- selbst mit Familie. 17. Philipp Fiker, Zrmmermann von Neufürstenhütte mit Familie. ,8. Johann Matthäus Gru'ser, Schneider von Sulzbach mit Familie. ,8. Johann Friderich Braun, Fuhrmann von Munhardt mit Familie, so. Johann Georg Reeder, Schneider von Jux mit Familie. 21. Andreas Gersinsr, Weber von dort mit Familie. 22. Johann Conrad Naher, Burger und Schu- macher daselbst mit Familie. 28. Christoph Friderich Mayer, Bauer von Murrhardt, mit Familie. 24. Georg Christian Gutcrolf, Glaser von Sulzbach mit Familie. 25.. Johann Jakob Reeder, von Sulzbach, mit Familie- 26. Rosina Barbar» Wahl , ledig von Mitcclschönthal. 27. Sara Seiler, ledig von Hcutersbach. 28. Gottlicbin Neumeister, ledig von Fischbach. 29. Johannes Leibbrannd Burger und Ziegler von Unterweißach mit Familie. 3o. Johann Jakob Conrad, Burger und Bauer von Untekweißach mit Familie. 3>. Georg Jakob Breusch, Burger und Schneider von Un-terwci- ßach mit Familie. 3i. Christoph Friderich Fürchtner, Burger und Bauer von Obcrweißach mit Fa- milie. 3Z. Johann Georg Seiz, und Michael Seiz, ledig von Oberweiß.,ch. 34. Johann Jakob Wohlenmaycr, Burger und Schneider von Oberbrüden mit Familie. 35. Georg Michael Cißen- rnann, Burger und Bauer von Untcrhrüdcn mit Familie. 3b. Johann Abraham Merl, Burger und Mauer daselbst mit Familie. 37. Johann Jakob Klenk, Burger und Bauer von Kallenberg mit Familie. 3st. Johannes Akermann, Burger und Bauer von Hcutersbach mit Familie. 89. Gott- lieb Kienzle, Burgerund Bauer von Maubach mit Familie. Go. Johannes Jenner, von Maubach. 47. Leonhard Ficgmer, von Kottcnweiler, mit Familie. 42- Eraßmus Held, von Maubach. 48. Johann Adam Ludwig, Burger und Bauer von Stutsgrundhof mit Familie. 44. Adam Hahn von Bruch mit Familie. 46. Conrad Ulmer von Skeinb-.ch. 4.6>- Johann Christian Rupp, von Spie- gelberg, mit Familie. 47. Bek Ludwig Hcimerdinger von dort mit Familie. 48- Die ledige Maria Rosine Weiderin von Spiegelberg. 49. Korbmacher Jonathan Röhrle, von Hasenhof mir Familie. §0. Johann Leonhard Röhrle, Burger und Zainenwacher von Harbach mit Fan iiie. 5,. Johann Christian Schüzle, Burger und Hutmacher von Murrhardt mit Familie. 62. Uhrmacher Matthäus Geist von da mit Familie.. g3. Johann Adam Schund, von Borderwestermurr mit Familie. 64. Michael Krauttcr von Heutersbach- §5- Eva Maria Tiefenbachin, Wittwe von Schleßweiler. 56. Die ledige Eva Elisabctha Schieberin, von Hausen an der Murr. 67. Georg Peter Jung von Ha- fenhof mit Familie. 58. Albrecht Hofmann, von Neufürstenhütte mit Familie. 5g. -Weber Christian Kabel, ledig von Hinterbüchelderg. 60. Johann. Friderich Sauer, von Baknang mit Familie. Den 18. April >8,7. König!. Obcramt. Gedrukt bei Eottlieb Hasselbri.nk,. Hof-und Kanzlei - Kupferdrucker,. Buchdrucker. Nrv. Z2. *37 i 8 i 7* ./ - -.. K öniglich-W ür ttcm bcrgi sches kaats-uiid Reglttungs-Blake Samstag, i7. May. Wiederholte Berordnung in Betreff der Verfügungen, welche dir Lberämter dert Obcraiuls-Acrzlen mitzutheilen haben. Die General-Verordnung über die Organisation der Medicinal-Verfassung vonr ^ März i8iä- legt unter andern den Oberämtern (Staats - und Regierungs-Blatt S- 12a) auf: „die Anträge und Anzeigen, welche ihnen von den OberamtS-Aerzten genracht werden, gehörig zu berücksichtigen, letztere zu untersuchen, und je nach der Ratur der Sache von Amcswegen zu erledigen, oder an die höhere Stelle zu berichten, auch die Oberamts-Aerzte von der getroffenen Verfügung oder höher» Entjchliessung in allen Fallen aufs Baldeste in Äenntniß zu setzen." Da aber die Beobachtung dieser Vorschrift in mehreren Oberamtern zu unter- bleiben scheint, so werden die Königlichen Oberamter mit der Weisung hieran er- innert, die von ihnen erlassenen, oder von höherer Stelle eingehenden Verfügungen, soweit sie die Medicinalpollzei betreffen, den Oberamts-Aerzten stets, und ohne Ver- zug gehörig mitzutheilen. Stuttgart, den 5. May 1L17. Sektion des Medicinal-Wesens. Die von den jungem Aerzten «inzusendenden Lxoolmlna betreffend. In der Instruktion für das Medicinal - Departement' vom, *3. Juni 1807. (Staats - und Regierungs - Blatt S- 3xx) ist in dein §. 5. vorgeschrieben, das; die angehender jvt^dicinae Practici in der ersten Zeit ihrer Praxis alle halb Jahre ein Speeimen einzusenden haben. Da nun seit einiger Zeit diese Vorschrift von den betreffenden Aerzten nicht gehörig beobachtet wird, so werden dieselben hicmit aufgefordert , derselben richtiger nachzukommcn, indem diejenigen, welche dieser Aufforderung kein Genüge leisten, bei Besetzung erledigter ärztlicher Stellen nicht berüksichtigt werden können. Stutt- gart, den 5. May 1617. Sektion des Medieinal-Wesens. Decret der in der Theurungs-Angelegenheit niedergesetzten Commission an sämmtlrche Kameral- und Sliftungs-Berwalter. Bom 14. May 16,7. Durch die, von einzelnen Beamtungen eingekommenen Anfragen sieht man sich veranlaßt, in Beziehung auf den, durch das Geheimen -- Raths - Rescript vom 3o. vorigen Monats angeordneten Verkauf der auf den Kameral- und Stiftungs-Kä- sten vorhandenen entbehrlichen Frucht-Vorräthe noch weiter bekannt zu machen, Laß die Königliche Kameral- und Stiftungs-Beamten zum Verkauf dieser Früchte keine besondere Legitimation von der ihnen zunächst Vorgesetzten Stelle abzuwarten, sondern mit der Abgabe der Früchte unverzüglich anzufangen haben. In der General - Verordnung vom 3o. vorigen Monats ist ausdrücklich enthal- ten , daß die Früchte an alle diejenigen, welche sich mit den vorgeschriebenen obrig- keitlichen Zeugnissen ausweisen, ohne Rücksicht, zu welchem Kameral-Amts-Bezirke dieselbe gehören, abgegeben werden sollen: da aber demungeachtet einzelne Ober- und Kameral-Beamten in der Meinung stehen, daß die Einwohner eines jeden Ober- vder Kameralamts-Bezirks auf die in diesen Bezirken vorhandenen Frucht-Vorrathe einen ausschließlichen Anspruch haben; so werden dieselben wiederholt auf jene Ver- ordnung verwiesen, und die Kameral-Beamten werden insbesondere dafür verant- wortlich gemacht, solang als nicht alle entbehrlichen Vorrathe ganz abgegeben sind, keinen, der Früchte verlangt, und sich mit dem vorgeschriebenen Zeugniß ausweist, zu welchem Ober - oder Kameralamte er auch gehöre, unbefriedigt abzuweisen. Stuttgart, den 14. May 18x7. Die wegen der Theurung niedergesetzte Commission. Rechts-Erkenntnisse des Königl. Ober-Justiz-Kolleglums. x.) In vier Rechts-Sache der Ehefrau des Christian Kylius ;n Berg ctrm rar. Kl., gegen den Frhrn. Jonathan v. Palm zu Eßlingen, Bekl., Eigenthums-Ansprücke an einen Wechsel von 14000 fl. sammt Zinsen, zur Zeit die Verlegung des Wcch- selbriefs betreffend, wurde auf die Edition des quaest. Wechsels erkannt. Den 28. April 18x7. 2. ) Auf Nichtigkeits-Beschwerde des Johann Melchior Ulrich zu Schwaikheim, als gewesenen Güterpflegers des Christoph Räßer von da, Bekl. Inten, wider die Rechtsnachfolger der Bohlschen Pflegschaft ebendaselbst, Kl., Jäten, eine Ersaß-Ver- bindlichkeit betreffend, wurde das Oberamtsgerichtliche Verfahren und Erkenntniß vom 27. Januar l. I. von Amtswegen aufgehoben, und zugleich wegen Einleitung dieser Rechtssache in den Weg der Ordnung das Angemessene verfügt. Stuttgart, den 25. April 16x7. 3. ) In der Rechts-Sache Des Königl. Baierschen Kronsiscals Welsch zu Eich- stätt, Kl. an einem, wider den Freiherrn Maximilian von Ulm auf Mittelbiberach Bekl. om andern Theil, Schuldforderung betreffend, wurde erkannt, das Kl. nur alsdann, wenn vorher der Allodial-Nachlaß des Domherr» Johann Baptist von Ulm ausgeklagt, und dessen Jnsufffcicn; erhoben seyn werde, sich an das Rittergut Mittel» biberach resp. dessen Einkünfte zu halte»» befugt sey. Stuttgart, den 28. April 1817. 4-) In der Appellations-Sache von Gerabronn zwischen Staabsschultheißen Jo- hann Leonhard Rex und Consorten zu Wiesenbach, Anten, an einem, und dem Königs. Baierischen ReferendariuS, jetzt Criminal-Adjuncten, Christian Friedrich Rücker zu Hof, Aten a»n andern Theil, Location im Conkurs der Gläubiger betreffend, wurd auf Berveiß erkannt. Stuttgart, den 28. April 1617. Straf-Erkenntnisse de§ Königl. Kriminal-Lribnnals in wichtigeren Fälley. Vom Monath April »8 >7. Am ». wurde der zu Ludwigsburg verhaftete Johann Abraham Machlaid von Klein-Aspach, Oberamts Marbach, wegen Betrugs und Diebstahls, neben dein Ko- sten- und Schadens-Ersatz, mit fünfmonatlicher Vestungs - Arbeit belegt. Unter dem 2. ist der zu Ellwangen in Verhaft und Untersuchung gekomrnene Johann Georg Ehret von Buckenweiler, -Oberamts Crailsheim, wegen verübter Blut- schande, zu achtjähriger, und seine mitschuldige Tochter, Maria Margaretha Ehret von da, zu fünfjähriger Zuchthausstrafe verurtheilt, auch beiden die Bezahlung der Kosten zu gleichen Theilen auferlegt worden. An demselben Tage wurde die zu Rvttweil in Untersuchung gekommene Christine Arik von Alpirsbach, Oberamts Oberndorf, wegen Verheimlichung der Schwanger- schaft, hülfloser Niederkunft, auch Aussetzung ihres Kindes, mit Einrechnüng ihrer Lurch die neuere Scortation verwirkten Strafe, neben dem Ersätze aller Kosten, mit neunmonatlicher Zuchthaus - Arbeit bestraft. An demselben Tage ist gegen den zu Göppingen verhafteten Christian Binkel- mann von Pliederhausen, Oberamts Lorch, wegen Sodomie, neben Bezahlung sämt- licher Kosten, eine sechsjährige Zuchthausstrafe erkannt worden. Deu 3. wurde die zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Anna Maria Hoger von Unter-Riexingen, Oberamts Vaihingen, wegen dritten Diebstahls, neben Bezahlung der Kosten und Ersatz des übrigen Schadens, zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafe in Ludwigsburg und nachheriger Einsperrung ln einem Zwangs- Arbeitshause bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf ein halbes Jahr, verurtheilt. Unter dem 5. ist die zu Ellwangen verhaftete Rosine Brenner von Jaxtheim, Oberamts Crailsheim, wegen versuchter Brandstiftung, neben dem Ersätze aller Ko- sten, mit dreijähriger Zuchthausstrafe belegt, und die nachherige Stellung derselben unter genaue ortspolizeiliche Aufsicht angeordnet worden- Am 5. wurde der zu Rottweil in Verhaft und Untersuchung gekommene jung Balthasar Reichte von Neuhause-n ob Ek, Oberamts Tuttlingen, wegen großen und qnalifizirten Diebstahls, neben dem Ersäße des noch übrigen Schadens und Bezah- lung aller Kosten, mit sechsmonatlicher Vestungs- Arbeit bestraft. Den 8. ist die zu Urach verhaftete Gottliebin Göz von Trailfingen, Oberamts Urach, wegen dritten Diebstahls, neben dem Ersäße der Kosten, zu einer sechsmonat- lichen Zuchthausstrafe und nachheriger Verwahrung in einem Zwangs - Arbeitshause auf vier Monate verurtheilt worden. ?Ln demselben Tage wurde gegen den zu. Mergentheim in Verhaft und Untersu- chung gekommenen Johann Michael Bezold von Eriesbach, -Oberamts Oehringen, wegen großen und ausgezeichneten Diebstahls, «leben Bezahlung aller Kosten und Ersaß des noch übrigen Schadens, eine sechsmvnatliche Vestungsstrafe erkannt. Unter dem 9. ist gegen die zu Ulin wegen wiederholten Diebstahls verhaftete Viktoria Traub von Ebnet, Oberamts Neresheim, neben dein Ersäße aller Kosten, eine anderthalbjährige Zuchthausstrafe erkannt, und die nachherige Elnsperrung der- selben in ein Arbeitshaus auf ein Jahr verfügt worden. An demselben Tage wurde der zu Eilwangeu in Verhaft und Untersuchung ge- kommene Andreas Lechler von Deufstefteu, Oberamts Crailsheim, wegen wiederhol- ten Diebstahls, neben dein Kosten- und Schadens-Ersäße, zu anderthalbjähriger Vestungs - Arbeit und nachheriger Verwahrung in eiueur Arbeitshause auf neun Mo- nate verurtheilt. D"» n. ist der zu Calw verhaftete Gottlieb Daum von Gräfenhausen, -Ober- omio Neuenbürg, wegen großen und qualifi'zirten Diebstahls, neben Bezahlung der ihm zugetheilteu Kosten und des ührigen Schadens, mit sechsmonatlicher Vestungs- Arbeit belegt worden.. Unter dem 12. wurde der zu Ellwangen in Verhaft und Untersuchung gekommene Michgel Fuchs voll Stimpfach, Oberamts Crailsheim, wegen großen und qualifi'zirten Drcbstahls, neben dein Kosten- und Schadens-Ersaße, mir neunmonatlicher Vestungs- Arbert bestraft. Am wurde der zu Ul«n wegen Diebstahls verhaftete Anton Rapp von Met- terrberg, Oberamts Biberach, neben dem Ersäße des Schadens und der ihm zugeschie- denen Koste«, zu fünfmonatlicher Vestungs-Arbeit und nachheriger Stellung unter ortspolizeiliche Aufsicht verurtheilt. 'Hen i5. ist der in der«« Zuchthause zu Gorteszell befindliche Sträfling Gottlieb Glüf von Gültstein, Oberamts Herrenberg, wegen wiederholten Betrugs und Fäl- schungen, neben dem Kosten- uyd Schadens - Ersäße, zu weiterer neunmonatlicher Zuchthausstrafe und nachheriger Einsperrung irr ein Zwangs - Arbeitshaus bis zu er- probter Besserung, jedoch wenigstens auf ein Jahr, verurtheilt worden. A«' demselben Tage wurde die zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Heinrika Regina Reiser von Stuttgart, wegen wiederholten Betrugs, und Dieb- stahls, neben Bezahlung aller Kosten und Ersaß des noch übrigen Schadens, zu einer fünfzehiMonatlichen Zuchthausstrafe und nachheriger Verwahrung in einem ZwangS- ArbeitshauS bis zu -erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf ein Jahr, verurtheilt. An demselben 'Tage ist gegen den zu Äöppiugen verhafteten Gemeinde-Voten Konrad Melber von Gmünd, wegen verschiedener mit grober Verletzung beschworner Amtspflichten verbundener Geld-Unterschlagungen, neben Unfahigkeirs-Erklärung zu einem weitern öffentlichen Dienste, eine zehnmonatliche Vestungs-Arbeit, und gegen dessen Ehefrau, Vinrentia Melber, wegen Miturheberschaft und resp. Theilnahme an den von ihrem Ehemanne begangenen Unterschlagungen, eine sechSinonarliche Zucht- hausstrafe erkannt, und rücksichllich des .Kosten - und Schadens - Ersatzes bas Erfor- derliche verfügt worden. •'* i - Unter dein 21. wurde der zu Altorf in" Verhaft und Untersuchung gekommene Johann Georg Heimpel von der Höhe, Hberamts Ravensburg, wegen wiederhol- ten Diebstahls, neben dem Kosten - und Schaden-Ersatz, über den erstandenen zum Ttzeil in die Strafe eingerechneten Arrest noch Mit sechsmonatlicher Vestungs- A.rbeit belegt. • - ■. ..'■■■ Den 23. ist der zu Eßlingen verhaftete Johann Georg Gerlach von Weil im D'orf, Oberamts Leonberg, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersatz des übrigen Schadens.und Bezahlung der Kosten, zu achtmonatlicher Zuchthausstrafe und nachhe- riger Einsperrung in ein Zwangs - Arbeitshaus auf sechs Monate verurtheilt worden. Am 26. wurde dev zu Eilwangen in Verhaft und Untersuchung gekommene Franz Joseph 'Schüle von Dorf Merringen, Oberamts Neresheim, wegen verübten großen Diebstahls, neben Bezahlung aller Kosten und Ersatz des noch übrigen Schadens mir sechs'monarh sicher VeftungS - Arbeit bestraft. An demselben Tage sind die zu Ludwigsburg wegen begangener Diebstähle ver- hafteten Michael Bitz und Michael Schelling von Löchgau; Oberamts Besigheim, neben Bezahlung-ihrer eigenen Arrest-und Azungs-Kosten, so wie der Untersuchungs- Kosten zu gleichen Theilen, auch Ersatz des übrigen Schadens unter solidarischer Verbindlichkeit", zu sechsinonatlicher Vestungs-Arbeit verurtheilt worden. An demselben Tage wurde der zu Ellwangen in Verhaft und Untersuchung ge- kommene Joseph Liedle von Deufstetten, Oberamts Crailsheim, wegen großen qua- liflzirten Diebstahls zu sechsmonathlicher Vestungs - Strafe so wie zum Ersatz des Schadens und eines Theils der Kosten verurtheilt. Unter dem 28, ist der zu Mergentheim verhaftete Christian Münz von Pfedelbach, O'beramts Oehringen, wegen dritten ausgezeichneten Diebstahls zu vierjähriger Zucht- haus-Strafe, und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs-Arbeits-Haus bis zu erprob- ter Besserung jedoch wenigstens auf ein Jahr, und Johann Münz wegen erilen Dieb- stahls und thgtlichec Mißhandlung eines Verfolgers zu fünfmouathlicher Vestungs- Arbeit und Bezahlung der Kur-Kosten verurtheilt, auch beiden Juquisiten der Er- satz ihrer eigenen Arrest-Kosten, und der Untersuchungs-Kosten, zu gleichen Theilen, so wie endlich die Vergütung des verursachten Schadens unter solidarischer Verbind- lichkeit auferlegt worden. DM 29. wurde der zu Ludwigsburg verhaftete Jude Ascher Simon von Freu- deuthal, wegen rhatlicher Widersetzlichkeit und Beschimpfung des dortigen Staabs- Beamten, zu einjähriger Zuchthausstrafe verurtheilt, und rückstchclich der Kosten- da» Erforderliche verfügt. ,' 242 Unter dem 3o. ist der zu Göppingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Matthäus Müller von Rechberghausen, -Oberamts Göppingen, wegen Diebstahls, neben dem Kosten und Schadens Ersah mit einjähriger Vestungs-Arbeit belegt worden. An demselben Tage wurde der zu Altdorf verhaftete Joseph Waibel von Reuthe, Oestreichischen Lnndgerichts Dornbirn, wegen wiederholten Diebstahls, neben Ein- rechnung eines Theils der Haft zur Strafe zu sechsmonathlicher Vestungs-Arbeit und zum Ersah der Kosten verurtheilt, und dessen nachherige Auslieferung an feine Orts-Obrigkeit zur Vorkehrung der erforderlichen Polizey-Maaßregeln verfügt worden. Erkenntnisse des Königl. Ehe-Wrrichts. Den 7. M a y wurden geschieden: 1. ) Rostna Kübler gebohrne Leber von Trauzenbach, Oberamts Baknang, Kl. von Johann Georg Kübler, Bürger und Bauer von da, Bekl. ex eap. quasi desert. unter Becurtheilung des Beklagten in die Kosten.. 2. ) Christian Friedrich Ekensperger, Bürger und Steinhauer in Knittlingen, Oberamts Maulbronn, Kl. von Jakobine geb. Palmdeg von da, Bekl. ex csf>. quasi desert. unter Vernrtheilung der Bekl. in die Kosten. Seine Königs. Majestät haben vermöge Dekrets vom 3. May, den, dem-. Reuter-Regiment aggregirt gewesenen Unter-Lieutenant von Hünersdorf, beim ». Reuter - Regiment eingetheilt, vom 9. May, dem Ober-Lieutenant von Ried her vom 3. Infanterie-Regi- ment, die gebetene Entlassung aus den Königs. Militair,-Diensten ertheilt, und vom 11. May den bisher dem 7. Infanterie.-Regiment aggregirt gewesenen Ober-Lieutenant v. Wolfarth, beim 5. Infanterie-Regiment eingetheilt. Se. König!. Majestät haben durch allerhöchstes Dekret vom ir.d. M. den in Rom befindlichen Legations-Rath Kölle zu Atterhöchst-Jhrem Chargd d’Affaires am pabstlichen Hofe zu ernennen geruht. S e. Königs. Majestät haben durch das höchste Rescript vom i5. May dem Geheimen Sekretär B 0 g e r den Karakter eines Hofraths gnädigst ertheilt. S e. Königl. Majestät haben vermöge Rescripts vpm 11. May 1817. dem Kriminal-Rath M 0 H in Ellwangen die nachgesuchte Entlassung aus dem Königl. Dienst bewilliget. Der Bürger und Kaufmann Johann Heinrich Finkh zu Reutlingen hat 5«oo st., wovon die Zinsen alle Jahre an arme Kranke, vorzüglich an ledige Mannspersonen verwendet werden sollen, und 6000 st., deren Ertrag für den Unterricht armer Schul- knaben zu Reutlingen bestimmt ist, in seinem hinterlassenen Testamente gestiftet, welche wohlthati'ge Absicht in diesem Jahr zum erstenmal durch die städtische Armen- DePUkation erfüllt werden wird. Auf höheren Befehl wird diese rühmliche Handlung öffentlich bekannt gemacht. Stuttgart, den i3. May 1817. Sectio« des.Stiftmtgs-Wsseii». S e. Königs. M a j e st ä t haben zu Uitterstuzung Allerhöchstdero UnLekthanen in den Hofkanunerlichen Orten, welche durch die so sehr gesteigerte Höhe der Frucht- Preise am meisten leiden, uud namentlich welche entweder gar seine, oder doch nicht so viele Früchte selbst erzeugt haben, um davon leben z» können, die beträcht- liche Summe von 2000 Schstl. Dinkel in dem Gnaden-Preiß von 3 fi. po-r schffl. und mit Borgfrist bis Martini allergnädigst auszusehen geruht. An diesem Quanto Dinkel haben die Unterthanen in dem Kameral-Amts-Be^ zirk Lausten am Nekkar 4«» Schfst- angewiesen bekommen, welche ihren aüerehrenbie- tigsten Dank, sowohl dafür, als für die kurz zuvor gegen dem mildesten Wieder- Erfah empfangene Somn;er-Saat-Früchtett vor den Thron ihres gllergütigsten Lan- dks-Vater-s lege». Lausten, den »2. May 1817. Königs. Kameral-Ä«nt. Obern dor/. Don der Unterzeichneten Stelle können nun die Preis-Zettel über dir in der hiesigen König!. Gewehr-Fabrik auf den Verkauf gefertigte Gegenstände, nach Verlangen abgegeben werden. Den ,4. Mai 18,7. Verwaltung der König!. Gewehr-Fabrik, Winnenden. Nach Allerhöchster Verordnung vorn 7. vorigen Monats, wird die bisherige Wohnung des Kameral-Beamten, daS vormalige Oberamtei-Gebäude nebst Zugehör, an den Meist- bietenden, unter Vorbehalt der Genehmigung, verkauft werden. Dieses bei dem hiesigen obern Thor an der frequenten Straße nach Schorndorf stehende, zu einer Wirthschaft und einem ander« Gewerbe, auch besonders für einen PrivatuS taugliche Haus ist >0,4 Schuh lang, 48 Schuh breit, zwei- stokigt, und hat einen mit einer Mauer umschlossencn'Hof, worinnen sich ein Waschhaus, mit einem Baköfen darin befindet. Unter dem Haus befinden sich 2 abgesonderte Keller, wovon der ei"? 2S0, der andere , io Aimer fassen mag, und leztcrer vorzüglich gut und auch als Bierkeller zu gebrauchen ist. Im untern Stock sind zwei, durch einen Ofen heizbare Zimmer, i weiteres Zimmer, * Kam- mer, 2 Holz - Magazine und ein geräumiger Dehrn. Im obcrn oder zweiten Stok ist auf der einen Seite die Wohnstube, 2 von dieser in einander gehende Zimmer, und eine Ekstube gegen Mittag; auf der andern Seit« 2 Gast-Zimmer, > Kuch, > Speis - und. Magd-Kammer, und gegen Mit- tag oder gegen dem Garten rin großer Saal. Der heizbaren Zimmer sind im ganzen 9 und de« Ofen 6 auf der Bühne sind » Stube, 4 Kammern und geräumige Böden. Die zum Haus gehöri- gen Pferd - und Rindvieh- Stallungen stehen unter einem Dach in dem geschloffenen Hof, inner- halb dessen auch ein Brunnen ist. Der hinter dem Gebäude liegende Garten hält r i/a Viertel 4 Ruthen 48 Schuh im Meß, und ist sowohl zum Vergnügen, als auch zum Nutzen angelegt. Zu diesem Verkauf ist Freitag der ,3. Junii dieses Jahrs anberaumt, wozu die Liebhaber gedachte» Tags, Vormittags 9 Uhr, in das Gebäude selbsten, wo solcher vorgenommcn werden wird, einge- ladcn werken, inzwischen aber jene zum Verkauf bestimmte Gegenstände täglich beaugenscheinigen^ auch die näheren Verkaufs-Bedingungen bei der Unterzeichneten Stelle «insehen können. Den l». Mai '8-7. Königl. Kameralamt. Gotteszell. Am Samstag den Zr. d. M. Vormittags 9 Uhr wird bey der Unterzeichnete» Bcamtung die Lieferung des, in dem Rechnungs-Lauf rc. iöJS erforderlichen Butters zum.Schmalz- Aussicden und zum Verbrauch im öffentlichen Abstreich veraccordirt werden. Es werdrn daher die Liebhaber hiemit eingeladen, an gedachtem Tage zur bestimmten Stunde mit obrigkeitlichen Vermö- gens-Zeugnissen versehen, dahier bey der Verhandlung sich eiuzusindrn, wo sie sodann das Weiterever- nehmen werden. Den 7. May 1817. K. Zuchthaus Pfleg-Amt. Mergentheim. Die auf de» 22. May angekündtgte Verpachtung dtr herrschaftsichen Mahl- N o th e nmüwster. Zn-GeurZs,l>rit höherer Befehle wirb die hiesige Herrschaftliche Mabkmühle, -mit einem Gerb und drei Mahlgängen, samnit dazu gehöriger Sägmühle und Hanfreibe, auch mit ,2 Morgen Wiesen, und 45 Morgen Aecker in allen Z Zellgcn, auf fernere 9 Jahre, nämlich von Georgii 1617/26 am Mittwoch den 2. April d. I. Vormittags 9 Uhr im Aufstreich verpachtet werden. Zu dieser. Verhandlung werden nun die Pachtliebhaber unter der Bemerkung eingeladen, das? nur sol- che, welche^ sich über gute Aufführung, Kenntnisse im Müller Handwerk und in der Landwirihs/sst, so wie darüber, daß fix eine Caution von 2500 -ff. einzulegen im Stande feyen, und daneben noch hinlängliches Vermögen zu Bestreitung der Einrichrunss-Kosten besitzen, mit obcramt/ch gesiegelten Zeugnissen auswcisen können, zum Aufskreick zugelassen werden. Den 14. Merz ,8,7. e K. Landvogtep-Steuer-Amt am obern Neckar und Kameral.-mt Nothenwüusier. Tübingen. Die Unterzeichnete Stelle hat den Auftrag erhalten, den Bedarf an altem Heu im Abstreich zu erkaufen. Diese-Verhandlung wird Freitags den n. April Vormittags 9 Uhr .vor- genöminen, und dabei bemerkt, daß das erforderliche Quantum in 24 Warmen bestehe. Den 22. Merz 1817. K. Ka-ner-.llamt. Nagold. Der bei dem Konigl. Infanterie-Regiment Nro. ,2. gestanden« Geprrinr, Jakob Wurster von Altenstaig, ist kürzlich aus der Garnison Hohenaspcrg deserlirt. Sammtliche Oberamter und Polizei Behörden werken andurch geziemendst ersucht, auf denselben genau zu fahnden, und ihn im Betretungsfall entweder an Unterzeichneter' Dberamt, oder an dasRegiments-Commando zuHvhrn- Asperg einliefern zu lassen. Den 18. Merz 1817. K. Obcramt. Tntersielmin gen. Johann Benjamin Stüber, gewesener Schul - Provisor von Untersiclmin« gen, hiesigen Amts-Oberamt, zieht dem Vernehmen nach im Lande herum und hat sich verschiedener Betrügereien schuldig gemacht. Jcderman wird daher vor diesem Menschen gewarnt, und e-n^obrig- keitticke Behörden werden gebeten, ihn auf Betreten zu-verhaften, und an das htesige Amts Leeramt einliefern zu lassen. Er 'ist 3a Jahre alt, 5' 7" 4"' groß, hat schwärzlichtc Haare, ein blasses, mageres Gesicht, spitzige Nase, und ist besonders wegen einer Maate an der Stirne, die er aber mei- stens mit seinen vielen Haaren bedeckt, kenntlich. Stuttgart, den 26. Merz 1817. Köuigl. Amts - Oberamt. Eßlingen. Der freiwillige Arbeiter Johann Georg Heck von Eaderspacb. Oberamts Waiblin- gen, ist gestern aus dem Arbeitshaus entwichen. Sammtliche obrigkeitliche stellen werden daher er- sucht, auf den Heck, welcher 54 Jahr alt, 5' 6" groß, und mittelmäßiger Statur ist» und bei sei nem Entweichen mit einem rothgestreiften Darchent-Wammcs, dergleichen Weste, schwarz ledernen Hosen, weißen Strümpfen und Schuhen mit Bandeln bekleidet war, fahnden, im Betretungsfall arretiren, und hicher transportiren zu lassen. Den 21. Merz >817. K. Oberamt. Gotteszell. Der hiernach naher bezeichnet« Michael Geiger von Kaiscrsbach, Oberamts Lorch« welcher unterm 1. Febr. d. I. zu einer dreimonatlichen Zuchthausstrafe verurtheilt wurde, ist am ,9. Merz d. I. Abends aus dem Zuchthause, wo er seit einigen Tagen als Hosschäffer gebraucht worden, entwichen. Alle obrigkeitliche Behörden werden daher ersucht, auf diesen Flüchtling fahnden, ihn auf Betreten arrctiren, und an dis unterzeichnet« Stelle einliefern zu lassen. Signalement: Geiger ist x8 Jahre alt, von langem, schlanken Wuchs«, hat ein langlichtes volles Gefickt, schwarze Haar«, und schwarze Augbraunen, eine schmale Nase, kleinen Mund, und ein langes Kinn. Seine bei der Entweichung mitgenommene Kleidung bestand in einem schwarzen runden Hulhe, schwarzem Halstuche mit braunrokhen. Randstreifen, einer hellgrauen Weste, einem kurzen grauen Rock mit kleinen weißen Knüpfen, hellblauen langen Beinkleidern und Schnürstiefeln. Nebst diesen, ihm eigen! hü ml ich cn Klei- dern nahm derselbe die Hauskleider mit, bestehend: in langen weiß-zwilchenen Beinkleidern und einem wciß-zwilchfnrn Wamms. Den 20. Merz >817. K. Zuchthaus-Pflegamt. Wiblingen. In der Nacht vom 9. auf den 10. dieses, wurde durch einen fremden Hanb- werkspurschen dem Wirth Dreyer zu Schönebürg, disseitigen Oberamts, der bei demselben übernach- ten wollte, sine Bettstatt geleert, welche folgende Betten enthielt: 2 schläfrig, , barchetnes Oberhett mit einer weiß, roth und hlau gestreiften Leinwandzicke ohne Namensbezeichnung, 1 trilchencs Unter- bett mit einem wcißleincnen Ueberzug. 2 barchctne Kiffen mit roth und blau klein gestreiften Uebcr- zügen und i Pfulöen mit weisleinenen Ueberz q, , rcisteneS Leintuch, zusammen 5o fl. an Werth. Sämmtliche Justiz: und Polizev-Vehörden werden geziemend ersucht, auf den hier flgnalisirten Dieb zu fahnden, im Betretungsfall zu arretiren und hierher einliefern zu lassen. Signalement: Der- selbe ist ungefähr 6 Schuh groß, untersetzter Statur, hat schwarzbraune vorne ins Gesicht und hinten kurz ab geschnittene Haare, ein blatternarbiges, schwärzliches Gesicht, eine spitzige Nase, einen große» Mund, weiße nnmangelhafte Zahne, einen schwarzen Backenbart, war bekleidet mit einem runden Huth und unter solchem eine weißbaumwollene Kappe mit einem rothen Streif, schwarzen Halstuch, dunkelblauer kurzen Kittel mit weisen Knöpfen, röthl ich er Weste, grauen oder grüntüchenen stark mit Leder besetzten Reithosen, mit weißen dicht an einander gesetzten Knöpfen. Den 17. Febr. >8>?. Königl. Oberamt. Gerabronn. In der Nacht vom i3. auf den iss. ist dem Michael Hessenauer und Georg Dün- kel, Bauern von Ravpoldshausen, Mittelst gewaltsamen Einbruchs folgendes und zwar Ersieremr 48 Pfund geräuchertes Fleisch; Z Kupscryäfen; 2 Bratenschaufeln; 1 Wasserbolle; 1 Salzfaß; ein Paar Stiefel; 2 baumwollene Halstücher; > Paar wollene Strümps; 1 Tischmesser; 3 eiserne Keitel, und Letzterem 1 Cschertuch; 1 alter und schadhafter Kupfcrhafen; > Wasserbolle; r neue eiserne Schaufel, entwendet worden, wovon bis jetzt der Thäler unbekannt geblieben ist. Es werden daher alle Odrig- kbiien ersucht, zu Entdeckung des Thäters sowohl, als der gestohlenen Effekten gefälligst mitzuwirken. Den 21. Merz i8>7- K. Oberamt, Stuttgart. Die hienach benannten Personen haben die Erlaubnist zur Auswanderung theilS nach Amerika, thcils nach Rußland erhalten, und werden, da sie vor Berflnß der gesetzlichen Jahresfrist auswanderit, durch tüchtige Bürgen in ihren Orten vertreten. Es werden daher alle die- jenigen , welche an die Auswanderer aus irgend einem Rcchtsgrundc Ansprüche zu machen hoben, hierdurch aufgefordert, sich wegen deren Erledigung an die betreffenden Schutthersten-Aemter zu wen- den. Cs wollen nämlich aukwondern: a) Von Bonlanden: I) Adam Schlecht, b) Bon Ech- terdingen: 2) Johann Jakob Klein, 3) jung Michel Eckert. 0)' Von Fcucrbach: 4) Johann Georg Bosinger, 5) Christen» Philipp Manch, 6) Christian Wöhr- 7) Jakob Friedrich Bosinger. 8) Catharina Wengin, ledig, 9) Ignaz Christoph Jakob Falk, 10) Jakob Mauchen Wittwe, i>) Ehrhard Gehr, Kieler, ä) Von Gaisburg, >2) Christine Dorothee Durst, ledig, v) Von Heumaden, iZ) Christine Dreizler. k) von Kaltenthal, 14) Christian Gottfried Gampper, ledig. i5) Johannes Ruffner. ,6) Jakob Friedrich Aichele. >h) Fried. Schweizer. 18) Georg Burkhardt. -9) Conrad Rast. 20) Elisabethe Aichele, Wittwe. g) Von Kemnath: 21) Fricdr, Breuning. h) Von Möhri n,g e n : 22) Johannes Ulmer. 2Z) Jsak Schiebt. 24) Dorothee Wolf. 25) Conrad Zimmermann. 26) Heinrich Vetter. 27) Abraham Scharr. 28) Jakob Heim. 29) Chri- stian Heim. 3o) Jakob Günther. 31) Abraham Schieot. 32) David Stolz. 33) Georg Wolf. 34) Daniel Wolf. 35) Johannes Kieß. 36) Jakob Scharr. 3/) Jakob Schedel. Z8) Abrahanr Wolf- Z9) Michael Strobel, Laglöhner. 40) Johann Georg König, 6) Von Plattenhardt: 41) Margaretha Mezger. 42) Johann Georg Müller, Kiefer. 48) Johann Georg Schmid. 44) Johannes Schmid. 45) Michael Friz, Weber. 46) Johannes Dast, 4?) Abraham Müller, i) Von Plieningen: 46) Jakob Vetter. 49) Joy. Georg Schlaier. 5o) Johannes Weingartner. 50 Johann Georg Fehrle. 62) Israel Vcter. 53) Balthas Schlmers Wittwe. S4) Gottfried Sei- del. 25) Conrad Anselm. 56) Michael Dahnmüster. 57) Michael Alber. 58) Catharina Rühle», k) Von Rohr: Johann Friedrich Stierle. I) Von Ruith: 60) Anne Marie Harn, ledig. 81) Christiane Margarethe Harm, ledig, m) Von Vaihingen: 62) Friedlich Sauter. 6z) Georg Ulrich Fremd. 64) Johann Jakob Pfaff, Schuster. ») Von Waldeubuch: 65) Michael Haab. Den 24. Febr. »817. K. Amtssberamt. Fürst von Hohenlohe provisorisch zur geistlichen Verwaltung der zu jenen Diöcesen bisher gehörigen katholischen Landestheile , bevollmächtigt. Da auf diese Art nunmehr alle katholischen Geistliche und Unterthanen des König- reichs Einem innlandischen General-Vikariat untergeordnet sind, so wird dieses zu- folge höchsten Resrripts vom 19. dieses Monats hiedurch zur öffentlichen Kenntniß, mit dem Anfügen, gebracht, daß wegen endlicher Erledigung der katholischen Kirchen-Angelegrnheiten die weiteren Verhandlungen mit dem römischen Hofe werden gepflogen werden. Stuttgart, den 20. May 1817. Ministerium des Kirchen - und Schulwesens. Wangenheim. Die Conkursprüfung der evangelischen deutschen Schullehrer, Provisoren und Znckpienten betreffend. Bom 19. May 1817. Für die Conkurs-Prüfung der deutschen Schulincipienten, Provisoren und Schul- lehrer der evangelischen Confesfion sind folgende Termine festgesetzt: Die Schulincipienten von den Generalaten Urach, Heilbronn und Ulm habe« am 29. May, und die von Tübingen, Maulbronn und Oehringen am 5i. May Morgens 8 Uhr im Königl. Ober-Consistorium sich einzufinden. Die Schulprovisoren, welche das Dienstexamen erstehen, nebst denjenigen Pro- visoren, welche einem zweiten Dienstexamen sich unterwerfen wollen', werden von den Generalaten Tübingen, Maulbronn und Urach auf den 2. Junius und von den Generalaten Heilbronn, Ulm und Oehringen auf den 5. Junius hiemit berufen; an welchem letzten Tage auch die Schullehrer, welche das Befdrderungs - Examen oder zum Behuf der Erlaubnis, Schulincipienten unterrichten zu dürfen, eine Prüfung erstehen wollen, zu erscheinen haben. Stuttgart, den 19. May 1817. Königl. Ober-Consistorium. Nrckts-Erkenntnisse des Königl. Oberjustiz-Collegiums. 1. ) In der Rechtssache erster Instanz zwischen Handelsmann Lenz, in Pforz- heim, als Curacor der Hugnenin Virchaux'schen Debitmaße, Kl., sodann Freyhern Anton Thaddäus v. Freyberg zu Wellendingen, Bekl., Schuldforderung betreffend, wurde auf Beweiß erkannt. Stuttgart, den »8. April 1817. 2. ) In der Prvzeßsache erster Instanz zwischen Löw Oser in Feuchtwangen, Lnten Inten, sodann der Konkursmasse des Grafen Philipp Patriz v. Ädelmann, Latin, Jatin, ein^Schuldforderung von 826 fl. nebst Zinsen betreffend, wurde auf Beweiß erkannt. Stuttgart, den 29. April 1817. 3.1 Zn der von der Justiz - Section des Königl. Kriegs-Departement an das Königl. Ober-Justiz-Collegiums übergangenen, Konkurssache des bey dem vormaligen leichten Infanterie-Bataillon Nro. 3. gestandenen, zu Wilna am 27. Jan. 18:7. verstorbenen Majors von Müller wurde die Locations-Urthel gefallt. E-tutgart, den 2. May 1617.' ■ 40 In der Ationssache von Sulz, zwischen dem Bürgermeister Leonhard Ger- bet' ;n Balingen, Anten, und Johann Georg Hämmerle et Cons. zu Leidringen, Aten, Vorzug in dem Gante des Schäfers Friedrich Schaufele von Leidringeu be- betressend, wurde theils costkirrnatorie theils auf Beweist erkannt. Stutrgart, den 7. Erkenntnisse heS Äömg!- Ehe - Gerichts. Den 1/,. May 1817. wurden geschieden: 1. ) Margarethe Schräg geb. Holz von Sontheim, Oberamts Heidenheim, Kl., von Johann Matthäus Schräg, Burger und Bauer von da, Bekl. , ex cap. g^iasi desert. unter Vergleichung der Kosten. 2. ) Georg Michael Earl Kochendörfer, Schullehrer zu Jngelfingen, Oberamts Künzelsau, Klager, von Philippins Caroline Albertine geh. Walter, von Kirchberg, Oberamts Gerabronn, Bekl., ex cap. adult. unter Verurtheilung der Bekl., in die Kosten. 3. ) Matthias Schacher, Bürger und Fischer von Rothenacker, -Oberamts Ehin- gen, Kl., von seinem Eheweib Barbara geb. Braungart von da, Bekl., ex cgp. guasi desert. unter Verurtheilung der Beklagtin in die Kosten. S e. König!. Majestät -haben vermöge Dekrets vom 17. May dem vor- maligen .Oberlieutenant von Bruckmann, den Charakter als Hauptmann rter Klasse, und vom 20. Mai dem bei dem vormaligen Garde-Regiment zu Pferd h la Suite geführten Unter - Lieutenant Prinz von Taxis und dem Ober-Lieutenant v. Bonz vorn 6. Infanterie,Regiment die gebetene Ent- lassung aus den Königl. Milicatr-Diensten ertheilt, und an die Stelle des letzterst, den als, Gesandtschafts-Offizier am Berliner Hofe commandirt gewesenen, Oberlieute- nant von Finckh, beim 6. Infanterie-Regiment eingetheilt. Gestorben ist. Den i4- May zu Wolfegg, der pensionirt gewesenen Lieu- tenant v. M a y ern. Se. Königs. Majestät haben durch Reseript vom 17. d. M. den gewe- senen Sekretär des Oberhofraths, Hofrath v. Kaufmann, zum Assessor der K. Oberregierung gnädig ernannt. S e. Königl. Majestät haben vermöge Rescripts vom 21. May gnädigst geruht, die erledigte Oberrechnungs-Raths-Stelle bei der Cameral-Rechnungskammer dem bisherigen Rechnungsrath Host, zu übertragen, und dem bei der ermeidten Rechnungs-Cammer angestellten Rechnungsrath F j r ri- tz aber, den Hofraths-Charakter zu ertheilen. Se- Königl. Majestät haben vermöge höchsten Rescripts vom 14 May den bey der Sektion des Stiftungs-Wesens angestellten Rcchnuttgs - Rath Lud- wig, und den seitherigen Primär - Sekretair bey derselben, Roth, zu Assessoren bey gedachter Sektion gnädigst ernannt. «Leine Königl. Majestät haben vermöge Rescripts vom 18. May den / 348 bisherigen Steuer-Revisor S ch o e ll, zum Rechnnngsrath bei der Steuerrechnungs- Kanrmer, und den bisherigen Steuer-Revisor Klemm, zum Buchhalter Lei ermeld- ter Rechnungs-Kammer, gnädigst zr ernennen geruht. S e. K ö n i g l. Majestät haben vermöge Rescripts vom i4- d. M- den Ober- Lieutenant und Überweg-Inspektor Roth, und den vormaligen Oberweg-Jnspektor Archirecten Ezel zu Suttgart, zu Referenten bei der Sectioir des Straßen Bau- wesens gnädigst ernannt. Dem zu der Patronat-Pfarrey Aepssngen, Oberamts Biberach, ernannten Pfarrverweser Schmid, ist unterm 9. d. M. die gnädigste Bestätigung ertheilt worden. Vermöge Rescripts vom 21. d. M- ist die erledigte Pfarrei Steinenberg, Diö- zese Schorndorf, dem Pfarrer Gü nzler in Magerkingen, Diöcese Pfullingen, und die erledigte Pfarxei Winzerhausen, Diöcese Marbach, dem Präceptar Scholl, iu Marbach übertragen worden. Stuttgart. Bei der Sektion des Medicinal-Wesens wurde nach erstandener Prüfung und geschehener Verpflichtung dem iVleäleinae Or. Heinrich Christoph Wolf, von Schnaitheim, Oberamts Heidenheim, die Erlaubnis; zur Ausübung der medici- nischer Praxis ertheilt. Den 1/,. May *8^7. H och darf, O b e r a m ts Was d see. Nachdem S e. Königs. Majestät gleich'bei dem Antritte Allerhöchstdero Regierung die wahrhaft landesväterliche Für- sorge , die sich nur immer ein Volk von seinem weisesten und besten Regenten ver- sprechen kann, getroffen hatte», durch aliergnädigst anbefohlenes Zusammenhalten der Gesreide-Vorräthe auf den Kästen der Kdnigl. Cammeral- und Stiftungs-Verwal- tungen einem durch allzuhohe Fruchtpreise eiutretenden allgemeineren Nothstande zu wehre», und der unbemittelteren Possklasse mit Hülfe begegnen zu'können, —• und diese zum voraus allerweisest und allerinildest vorbereitete Hülfe derselben bei der gegenwärtigen enormen Theurung wirklich zukommen zu lassen, durch das Allerhöch- ste General-Rescript vom 3o. v. M. an sämmtliche Oberamter, auch Cameral - und Stiftungs-Verwaltungen Allechuldvollst geruht haben; so haben sich gleich am ersten Tage nach der Bekanntwerdung dieser allermild - und huldreichsten Verordnung 3y Arme und Unbemitteltere, theils ganze Familien, theils einzelne für sich eigene Haus- haltung führende Individuen deshalb an die Künigl. Cameral-Verwaltung in Bibe- rach gewendet, und auf die vorgewiesenen Zeugnisse der Locglleitung des hiesigen Wohlthätigkeits-Vereins sogleich auf der Stelle, von dem dasigen neuaufgeftellten Hrn. Cameral-Verwalter S ch i ck h a rch t mit einer Willfährigkeit und Menschen- freundlichkeit, die sich nicht genug anrühmen läßt, und eben darum die zugetheilte Allerhöchste Königs. Wohlthat noch mehr erhöhte, zusammen 21 Schssl. von ver- schiedenen Fruchtsorten in dem angesetzten Gnadenpreise erhalten. Der tiefgerührteste Dank für diese wahrhaft Königliche, und Landesväterliche Unterstützung, der sich nur durch üie Thränen Der so hoch begnadigten Dürftigen aus- 34g zudrücke;: vermochte, und der allgemeine Jubel in der ganzen Dorfgemeinde überdie- sen so Luönehmemden neuerlichen Beweis von den bisher so häufig schon erfahrenen Huld - und inildreichen Gesinnungen Sr. K d n ig l. M a j e stat, der sich nicht min- der durch die lautesten Lobpreisungen der Vorsehung, die dem bedrängten Vaterlan- de zur Zeit der allgemeinen Noch einen so weisen, und liebreich' besorgten Landes- vater ge/chendt hat, als durch die Heissesten und herlichstenSegengswünsche für Aller- höchstdessen lange und glorreiche Regierung ausgesprochen hatte, laßt sich mit Wor- ten nicht Ausdrücken. Möchte -dieses re irre ungeheuchelte öffentliche Gestandniß der Unvermögenheit vor dem Allerhöchsten Throne des Besten der Landesvater als die allerdevoteste Huldi- gung des allerschuldigsten Dankes, und der allerunterthanigsten Treue und Liebe statt der wortreichsten Dankadresse gelten !!! Den i3. May 1817. Pfarramt. Stuttgart. Die Königliche Obcrsinanz-Kammer zugehörigen, Seewiesen zwischen dem Wil- helm und FriediVichs Thor 22 Morgen im Mest, werden für dieß Jahr Morgen oder halb Morgen weiß an die Meistbietende verdachter. Es wollen beßwegcn die Liebhaber dazu sich am Dienstag den tn. dieß Vormittags 9 Uhr bcy der Pachts-Verhandlung in Unterzeichneter Beamtung einfinden. Den 17. Mai *817. Königl Cameral Verwaltung allda. Ludwig sbuxg. In Folge allerhöchster Weisungen wird bis Dienstag den 27. dieß, Vormit- tags y Uhr, auf dem Bureau der Unterzeichneten Stelle das am Hohenecker Weg stehende Porticr- Hgus von 24 Schuh lang und breit , und ,0 Schuh hoch, mit einem eisenen Ofen und einem ölochs- neu Dach versehen, «us v-n ch. sodann der in den Königl. Anlagen stehende Heuwagen, in welchem rin tapezirtes Zimmer mit 5 >,nb eingelegtem Boden sich befindet und über 6 Cent- ner Eisen hat, Altershalber im öffentlichen Ausstrerch merven. »m Mai rgiy. Provisorische Hosbauvenvaltung. Ludwigsburg- Am Mittwoch den 28. dies, Vormittags gUljr, wird von der Unterzeichneten Stelle ein vollständiger Maurer-, Steinhauer-, Schreiner - und Küblerhandwerkszeug im öffentlichen Ausstreich gegen baare Bezahlung verkauft werden, und haben sich die Liebhaber im Königl. Marstalk einzusinde». Den >6- Mai i8'7- Provisorische Hosbauverwaltung. Ludwig sburg. Bis künftigen Freitag den So. Mal, Vormittags 9 Uhr werden in dem Königs. Baumagazin dahier, mehrere Tausend aller Gattungen Nagel, einige Zentner altes und Neues Kupfer, geschmidetes grobes und Klein-Eisen, altes Eisen, mehrere eisene Oeftn, Herd-Matten Kranz-Matten, eisene Thore uud Thüren, eisene Gatter und Getzrimse, eisene Gelmder, eisene Raufen, allerhand Ketten, Küche» und Koch-Geschirr, Kcffch, Drath Gitter mit eisenen und hölzcnen Rah- men, Schlösser, und metallenen Gloken, von 1/2 Centn er bis zu 4 Eenlner, auch ander« dergleichen Lorräthe, im Aufsireich gegen baare Bezahlung verkauft werden. Den 19. Mai 1817. Provisorische Hofbauverwaltung. Zwiefalten. Die Unterzeichnete Stelle ist durch das hohe Dekret vom 2. Mai legitimkrt worden, folgende Güterstüke, auf Zwiefalter Markung gelegen, im öffentlichen Aufstreich auf die Jahre 1O18. 1819. und 1820. Stükweise zu verpachtm, a.) 3o Morgen 2 Brt. Wiesen im Goßen- zuger-Thal; 8.) > Morgen 6/3 MH. Acker, der Kästners-Rhein; och 3/2 Brt. i7. König!. >Kümeralamt Zwiefaltem i5a Zwiefal ten. In Gemäßheit hoben Dekrets vom '£•. Mcv b. ■§, fott mit der herrschaftlichen Ziegelei M Zwiefalten, deren Bestand auf den i. Merz >8>8 zu Ende geht, eine weitere Verlei- hung auf 9 Jahre und auch ein Verkaufs.Versuch vorgenowinen werden. Dazu gehören: Die Ziegelhütte samt a.gebauter Wohnung, zunächst Zwiefalten, an der Landstraße gelegen, mit 2 Brenn- Defen, besonderer Stallung, Scheuer rc., 20 Mrg. 2 Vrt. 21 3/4 Rth. Äeker an einem Stük, 7 Mrg. 1 ,/s Vrt. 2 Rth. Wiesen und 2 7/2 Vrt. >4 3/4 MH. Hanfland. Die erforderliche Fahrniß zum Be- trieb des Gewerbes wird mit abgegeben. Die Verhandlung geht Montags, den 16. Juni Vormit- tags 9 Uhr, in dem Kameralamtlichen Geschäfts. Zimmer vor sich, und haben die Pacht oder Kaufs- Liebhaber gerichtliche, oberamrlich gesiegelte Zeuaniße über Prädikat und Vermögen beizubringen, wo- bei bemerkt wird, daß bei der Verleihung eine Kaution, die das anderthalbfach», des Bestanvgelds auä- macht, eingelegt werden müße, zum Aufstreich beim Verkauf aber ein Vermögen von wenigstens 6000 fl. erforderlich sey. DaS Nähere kann jeden Montag und Freitag beim Kameralamt« in Erfah- rung gebracht werden. Den 16. Mai 1817. König!. Kameraiamt Zwiefalten. Zwiefalten. Auf den Grund hohen Dekrets vom 5- Mai d. I. verkauft das Kameralamt den sogenannten innern Brühl zunächst Zwiefalten, bestehend in 4 Morgen y 1/2 Rth. Wiesen mit einer Mauer umfangen, im Ganze« und Theilweise. Der öffentliche Aufstreich geht Mittwoch den ,3. Juni, Vormittags 7 Uhr auf dem Plaze vor sich, wobei sich die Liehaber einsinden wolle«. Den ib. Mai 1817- König!. Kameralamt Zwiefalten. Alteshausen. Bis Donnerstag den 19. Juni wird die im Schloßgarten dahier bisher aus- gestellt gewesene Orangerie theilweise oder im ganzen, wie sich Liebhaber finden, öffentlich versteigert werden. Dieselbe besteht aus etlich und 70 schönen gut gehaltenen Pomeranzen, Citronen und Lorbeer- bäumen, welche sämtlich in Silberölfarb angestrickenen mit Eisen beschlagenen Kübel« von eichen Holz befindlich sind. Ein großer Theil der leztern ist erst im vorigen Jahre ganz neu gefertigt worden. Außerdem werden auch noch >2 Stük Feigenbäume und eine große Auzadl verennircnder Pflanzen und exotischer Gewächse verkauft werden, und sind die Kaufeliebhaber ringelavcn, sich an «bigem Tag Vormittags io Uhr im Schloßgarten dahier bei der Kaufs-Verhandlung cinzufivden. Den i. May 18.7. Königl. Kameralamt. Münster. Die Kommun-Schaafwaide zu Münster, deren Bestand auf Michaelis d. I. zu Ende geht, wird am Dienstag den 3. Juni d. I., Morgens ,0 Uhr, auf dem Rathhause zu Kann- stadt auf fernere drei Jahre verliehen werden. Die Waide ist zu Zoo Stück Schaafen berechtigt, und der Beständer hat eine Kaution von 3oo fl. baar Geld, zu leisten, dagegen aber auch freie Wohnung und Stallung zu geniesten. Die BestemLsliebhaber muffen sich am Tage der Verleihung mit obrig- keitlichen Zeugnissen über Prädikat und Vermögen ausweisen. Kannstadt den i6; Mai 1817. Königl. Oberamt. Mühlhausen am Neckar. Die Eommun-Schaafwaide zu Mühlhausen am Neckar wird am Dienstag den 3. Juni d. I. Morgens 10 Uhr auf dem Rathhause zu Kannstadt auf fernere Z Jahre von Michaelis ,877 bis 20 verliehen werden. Die Waide erträgt 275 Stük, wovon der Bcständer 235 Stük und die freyherrlich von Palmische Gutsherrschaft 40 Stük einfchlagen darf, auch hat der Beständer freye Wohnung und Stallung zu genießen. Die Bestands Liebhaber müßen sich mit ob- rjgkeitl. Zeugnißan über Prädikat und Vermögen ausweisen. Den 17. Mai >8,7. König!. Oberamt. Murr Harb. Die Benutzung des hiesigen Herrschaftlichen Schäferei-Guts, bestehend aus 64 Morgen der besten Garten und Wiesen und Z Schaasscheuren, zur Ueberwinterung von >200 Stük Schaasen hinreichend, soll verwöa König!. Befehls vom 6. Mai d. I. an den Meistbietenden im Aufstreich salva Ratificatione auf 3, 6 oder 9 Jahre, verpachtet, zugleich aber auch ein Versuch zum Verkauf sowohl der Güter als Gebäude gemacht werden. Da wir nun zu diesen beiderlei Verhand- lungen den Termin auf Mittwoch den 28. Mai d. I. arrberaruvt haben, so werden die Liebhaber, welche .täglich beim KamMlamt Murrhardl die weitern Verleihungs und Verkaufs-Bedingungen erfahren können, eingelaben, sich an gedachtem Tag Vormittags ,o Uhr in der Aameralanftsstube in Murrhard mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Prädikat und ihre Vermögens-Verhältnisse) auch daß sie eine Kaution von >5ooss. zu leisten im Stand seycn, versehen/ einzufinden. Den >4. Mai >8>7- Landvogteisieuerrath in Heilbronn und Kämeral Verwalter zu Murrhard. Eßlingen. Gestern den ,3. d. M. hat sich Ludwig Bohl, Trompeter vom itönigl. Reuter- Regiment Nro. 2., Jäger Herzog Louis, aus der hiesigen Garnison entfernt, und ist wahrscheinlich desertirt. Alle obrigkeitliche Behörden werden nun ersucht, auf den Bohl, welcher aus Reckarsulm gebürtig, 20 Jahre alt, 6 Fuß 8 Zoll groß ist, und bei seiner Entfernung an Kleidungsstücken ein gelbes Kostet, ein Paar grüne Reithoftn mit Knöpfen, ein Paar Bundstiefel mit Sporen und eine blaue Mütze mit einem rolhen Streifen mitgenommen hat, gefälligst fahnden und ihn auf Betreten dem Koimnando des gedachten Regiments überliefern zu lassen. Den -4- Mai »8:7. K. Oberamt. Nagold. Der ledige, 2i Jahr alte, Müllerkneckt Georg Jakob Flaiz, von Mildberg gebürtig, welcher wegen Verdachts, an einem im Auslande begangenen Diebstahl Theil genommen zu haben, hier verhaftet war, h«t sich, ehe er verhört werben konnte, aus dem Bürger Arrest, wohin er in Ermanglung eines Kriminal-Gefängnisses gebracht werden mußte, mittelst Aushebung einer eisernen Stange und Herablassens an ;w:i zusammewgeknüpfre« Teppichen flüchtig gemacht. Sämtliche obrig- keitliche Behörden werden daher ersucht, auf den Flaiz fahnden und ihn im Betretungsfalle wohlver- wahrt an das hiesige Oberamt cinliefern zu lassen. Signalement des Entwichenen: Derselbe hat eine untersetzte Sratur, ovales Angesicht» schwarzbraune Haare, bedeckte Srirne, dünne Augbrau- ncn, braune Augen, stumpfe Nase, volle rothe Wangen, kleinen Mund, gute Zahne, rundes Kinn und gerade Beine. Bei seinem Entweichen war er bekleidet mit eine« runden Hut, weissen Hals- tuch, weiß und grün gestreiften Piketweste mit einem Reiben Knöpfen von Perlenmuttcr, mit langen aschgrauen Sommerhoscn, Suwarow - Stiefeln und dunkelgrünem Ueberrock mit grlbmetalleneu Knö» pfen. Den 12. Mai 16,7. König«. Oberamt. Urach. Die zwei Kinder des Bürgers und Taglöbners Johannes Pfeiffers von Ehningen wer» Len seit acht Tagen vermißt, und können aller Nachfragen von Seiten ihrer Eltern ungeachtet nicht aufgefundcn werden. In Mössingen, Rottenbnrger Oderamts, sotten sie gesehen worden seyn, und sich gegen die Alp. Willmadingen, Münsingen zu ec. gewandt haben. Das älteste. ein Mädchen von »5 Jahren, Namens Barbara", ist daran gut kennbar, daß sie auf der rechten Seite des Gesichts eine Schramm hat; ihre Haare sind sckwarz, ist blassen Gesichts, und war bei ihrem Weggehen be- kleidet mit einer zitzenen weiß und rvthen Haube, einem gelben Halstuch, einem grünwollenrn Kittel, einem blauen Barchent-Schurz, einem grau und rothgestrejftcn Zenglens-Rock, einem Paar weiß- leinenen Strümpfen und Schuhen. Das jüngere, ein Bube von 6 Jahren, Namens Joh. Georg, hat ein gelbes Haar, und war gekleidet mir einer weißbaumwollcnen Kappe, cincnr rothen Barchent- Wammes, einer blauen Barchent-Weste, einem Paar blaugestreiften Hosen, einem Paar blauen Strümpfen und Schuhen. Alle hoch - und wohllöbl. Polizeibehörden werden daher ersucht, auf die- selben fahnden, sie im Betretungssall arrctiren und wohlverwahrt hieher cinliefern zu lassen. Den io. Mai 1817. Äönigl. Oberamt. Gaildorf. Die vor einigen Tagen aus dem Zwangs-Arbeits-Hauß zu Ellwangen entlassene und ihn ihren Geburtsort, Obermühl, Oberamts Gaildorf, const'nirte, Christine Wieland, ist auf dem Trans- port von Ellwangen nach Gaildorf ihrem Führer cnUpruagen. Sämtliche König!. PolizebB borden wer- den hiemir ersucht, auf diese Entwichene fahnden, solche auf Betreten arrctiren und an unterz«ichr,ete Stelle wohlverwahrt cinliefern zu lassen. Signalement. Christine Wieland«, ist Z7 bis 39 Jahre alt, von Person klein, hat hagere Statur, ovale GesichtSform, braune Haare, ährrliche Augbraunen, schmale Stirne, blaue Augen, gewöhnliche Nase, murlern Mund , eingefallene Wan- ken, mangelhafte Zahne, rundes Kinn, war bekleidet, mit einem rothzitzenen Leible, weissen Hals- tuch mit blauen Blumen, roth zizenen Schurz, einem ahnlkstwn No?, und weißen Strümpfen. Den so. April 1317. Königs. .Oderamt. Br ake.n heim. Da kürzlich aus der Kirche zu Stokhiem, ein silbernes Crucisix, rl-ngriLbr 4 Zoll lang, und stngersdik, woran unten ein silbernes Lobten-Köpfchen war , auf einem lc'zer- rren an den Z Enden mit Silber eingefaßten Kreuz angeheftet-, im Werth vo« etwa , isl. -entwendet Wurde, so werden samt!. Justiz- und Polizei-Behörden ersucht, für die En-dekung des Thsrrrs ge- fälligst ihre Aufmerksamkeit zu verwenden und besonders den Silberarbeitcrn autzugeben, daß sie, wenn ihnen dieses Cracisix zum Kauf augeboten werden sollte, hievon sogleich ein, actreue Anzeige L« machen haben. Den »y. Mar 181.7. „ König!. Oberamt. Marrdach. Zu Grosbottwar, im hiesigen Oberamt, hat man om ik> d. M. einen inzwischen Netzer gebrachten, und in das Armenhaus aufgenommenen hierorts völlig unbekannten stummen Men- schen von ungefähr 21 bis 22 Jahren aus dem Felde angrtroffen. Indem man selbigen hienach siz- malifirt, ersucht man sämtliche betreffende Behörden, auf Erhebung einer Spur von seiner Herkunft viitzuwirkeir und im Fall eines Resultats die Unterzeichnete Stelle hievon zu benachrichtigen. Der Stumme ist von schlankem Wüchse, 6 Fuß 6 Zoll groß, und ausrecht, hat blonde kurz abgeschnit- tene Haare, blaß« Gesichts-Farbe, graue Augen, kleinen Mund, kurze Nase, weiße Zahne, ohne Luken eingefallene Wangen, niedere Stirn, schwachen Barth und ist mit einem zerlumpten dunkel« Nauen Rok, an welchem bleiernen Knöpfe befindlich sind, ferner mit einem zerrißenen Leinwand- Leibchen, - paar dergleichen langen Hosen, und einem runden Huthe bekleidet', Schuhe, Strümps und Halstuch, fehlen ihm. Den ist. Mas >8'7- König!. Oberamt. Leonberg. Am 27. April d. I- wurde an einem Busch auf der, zwischen dem Münklinger und Weilderstädter Wald nach Calw führenden Straße eine leere neue Geld Gurthe von der aber die Schnalle abgeschnkttcn war. gefunden, wovon der Eigenthümer nicht in Erfahrung gebracht wer- den konnte, es wird daher solches öffentlich bekannt gemacht, damit der, der über die Geld-Gurthe oder den Eigenthümer eine Muthmassung hatte, solches dem Oberamt anzeiaen kann. Den 7. Mas 1817, Konigk. Oberamt. Ka nn stadt. Zwischen hier und Gaisburg ist am 29. v. M. ln dem Neckarfluße ein weibli- cher Leichnam gesunden worden, über deffen Nähme und Heimaths-Ort bis jezt nichts in Erfahrung gebracht worden ist. Es wird deßwegen das Signalement desselben, so wie es bey der Legal-Jnkpektiön erhoben werden konnte, hier beygefügt, um alle obrigkeitliche Behörden, uns deren Bezirke eine solche Person vermißt wird, hierauf aufmerksam zu machen. Signalement. Der Leichnam war bekleidet mit einem gelbgewürfelten Schurze, blau und weis gewürfelten Zenglens Kitteten, Leibten «nd Noke, buntem gewürfelten Herrenhuter Halstuche, gewürfeltem Untcrleibien, weiß wollenem Meberroke, reusienem Hembde, welches mit einem V. bezeichnet war, schwarzen wollenen Strümpfen, guten Schnürstiefel, einem zerbrochenen Seitenkämmle in de» Haaren, und einfachen kleinen golde- nen Ohrenringen. Der Leichnam war etwa 5 Fuß groß und dem äußern Anschrn nach 20 — 24 Jahr alt. Den 8'- May >817. _ König!. Oberamt. Kannst ad t. Da der auf den 20. d. M. fallende Roß- und Diehmarkt mit höherer Genehmi- gung für dießmal erst am Donnerstag den 29. d. abgehalten werden wird, so wird solches anmit zur «llgemeinen Kenntniß gebracht. Den ife, Mai 1817. Oberamt und Magistrat. Krrchheim unter Teck. Carl Sigel, Metzger, von hier, wandert nach Amerika aus, und wird von seinem Bruder, Heinrich Sigel, auf Jahresfrist für seine hicrländrsche DcrbindUchkeltcn vertreten. Den 15. Mai i8l7» König!. Oberamt. Owen an der Teck. Johann Matthäus Kerner von Owen wandert mit seinem Eheweib und einem Kinde nach Amerika aus, und wird von dem Gerichtsverwandten Johann Cch.org Löw daselbst «nf Jahresfrist als Bürge vertreten.. Den i3. Mai 1817V Dberamt Kirchheim. Getzrnckt brr Gottlied Hafselbrink, Hof- und Kanzlci-Kupferdrucker, Buchdrucker. Nro. 34 1 8 1 7. -55 Königlich-Württembergisches Staats-«iid Rrgterailgs-Blatt. Dienstag, 27. May. Verordnung, die von den König!. Kameral-Aemtern auf de» i. Juni d. I. einzufendendcn Frucht - Verkaufs- Mcceß - Berichte. betreffend. Den sämtlichen Kameral - Aemtern wird hierdurch aufgegeben , denr auf den i. Juni dieses Jahrs einzuferideiiden Frucht-Verkaufs - Sueeeß - Bericht eine genaue Liquidation beyzufügen, was a.) dem königlichen Militär, y.) dem königlichen Marstali, und c.) der königlichen Kameral-Verwaltung Stuttgart dis Martini dieses Jahrs an Brodfrüchten und an Haber angewiesen, was hierauf bereits von jenen Stellen abgefaßt worden, und was also gegenwärtig noch zu lei- sten ist. Dabey ist anzuzeigen, ob der noch zu leistende Betrag wirklich im Vorrath auf den Kästen liege und wie die Qualität jeder Fruchtsorte beschaffen sei). Dieser Bericht wird unfehlbar mit der ersten, im Juni abgehenden Post er- wartet. Was die noch nicht bestimmten Preiße der zum Verkauf kommenden Früchte an Kernen , Mühlkorn, Walzen , Einkorn und Grözel - Früchten betrifft, so^wird deren Bestimmung wegen der verschiedenen Qualität der Früchte den Pflichten der Kameral - Beamten in der Maaße überlassen, daß sie mit den, in dem General-Re- script vom äo. April bestimmten Preisen in das gehörige Verhältniß gesetzt werden- Stuttgart, den »5. May ,817. Section der Krondomainen. Brakenheim. Der unter dem 7ten Infanterie-Regiment stehende Soldat Johann Jakob Hetze! von Leonhkoni, ist im Urlaub descrtirt. Es wird daher geziemend gebeten, auf denselben fahn- den, ihn ihm Wecretungs-Falle arretiren und an das hiesige Obcramt einlicfern zu taffen. Den >7 Mai i'ä'7. Königl. Oberamt. Schorndorf. B u hlbronn. Johann Georg Zehender, Schneidergesell von Buhlbronn, hat sich in einem ihm ausgestellten Wanderbuch einer groben Fälschung schuldig gemacht, und ist noch, ehe er tcansportirt werden konnte, flüchtig geworden. Es werden demnach alle obrigkeirliche Behörden Hinnit ersucht, denselben auf Betreten zu arrctiren, und wohl verwahrlicb an das hiesige Oberamt einliesern zu lassen. Signalement: 22 Jahr alt, ft Zoll 7 Linien groß, mittlerer Statur, lan- ges Angesicht, schwarze Haare und Augbrauncn, hohe Stirne, braune Augen, runde Nase, volle Wan» gen, kleinen Mund, gute Zahne, rundes Kinn, gerade Beine. Den 23. April 1817. K. Oberamt. Neuenbürg. Der unterm 24. April d. I. aus dem Gefangniß allhier entwichene Jakob Zim- mermann von hier ist heute wieder aufgefangen worden, daher der unter besagtem Tag erlaffene Srek- brief ausser Wirkung gesetzt wird. Den 4. Map 18,7. König!. Oberamt. Weinsberg. Da bas? in psiegschaMicher Administration stehende Vermögen der seit dem russischen Feldzug Anno >8,2 vcrmißlen Soldaten, Georg Michael Dirolk und David Schik von Gellmersbach, auch Johann Jakob Geschwinden, von Lanacb, demnächst unter ihre landrechtliche Erben verthcilt werden wird, so haben diejenigen, welche irgend eine Forderung an dieselbe zu ma- chen haben , solche bei den betreffenden Schuttheissen - Aemtern in balde schriftlich cinzngeben. Den >7. Mai >817. Könial. Oberamt. Klaub euren. Nachstehende, aus dem hiesigen Oderamt gebürtiaen, aus dem Feldzüge von 1812 und i8>3 in Rußland, so wie aus allen vergehenden Feldzügen vermißten, Individuen aus dem Königlichen Militär, welche nach der in der Zyten Nummer des König!. Staats-und Regierungs- Blatts von >8,5 enthaltenen allerhöchsten Verfügung d. 2. August 1816. vom 2. Februar drß Jahrs für todt anzunehmen sind, fo wie deren allenfalisige Leibes, und sonstige Geben, Gläubiger oder an- dere Prätendent» n werden bien >t vorgcladcn, in nhalb des xeremtorsschcn Termins von drcyMonaten von jetzt an, vor Oberamt zu erscheinen, und sich über ihre Personen und Ansprüche auszuwcisen, bei Vermeidung der nach der Allerhöchsten Bekannnnachung vom 26 F bruar d. I. (Staats-und Ne- gierungs-Blatt Nro. 74.) aus ihrem Nicht-Erscheinen entspringenden Ausschlüssen und sonstigen Rechts - Präjudizen. Stadt B l au b euren. Hcrrmann Friederich Müllers Ehristian Friederich Lnz, Staads-Quartier - Meister; Augustin Strobel; Johannes Durst; David Soll; Friedrich Ott; Johannes Daur; Gottlob Strobel. Von Arnegg: Reinhard Speidel, Trompeter; Joseph Welz, Unter-Aizt; Johann Georg Ekard; Andreas Speidel. Von Asch: Jakob Maurer; Georg Warner; Georg Claß; Georg Fcinle; Georg Widmann; Philipp Wörner. Won Beiningen: Michael Ott; David Jrz; Konrad Krais. Don Berg hü len: Kvnrad Federte; Andreas Käst; Friederich Pletsck; Johannes Dukck; Ehristian Hcinkel; Georg Rau; Jakob Geiwiz; Johann Georg Steel,; Jakob Schmauz. Von Bermaringen: Ulrich Schmid; Johann Röscheisen; Georg Maier; Georg Wöry. Don Bil le nba usen : Ulrich Stribel; Georg Mathois. Don Böllin- lingen. Johannes Mauser; Jakob Rescheisen. Don Dornstatt. Johann Niblina. Von Eg- fingen. Lorenz Wieland; Adam Sch wehr. Don Erwingen. Jakob Häusler; Anton Molle; ndreas Häusler. Don Erstellen: Georg Webcrrus; Konrad Schmid; Leonhard Loler; Jakob Ecrsteiuvaier, Bedienter. Den Grrhausen: Johannes Länge; David Loher; Johann Georg Geiger; Matthäus Schmid; Kompagnie Zimmermann; Jakob Baier; Jakob Daur; Andreas Weber- ruß; Marx Schwarz. Don Gleiffcnburg: Jakob Gräsle. Don Hausen: Georg Kneer': Johann Kreulle; Gabriel Klöble. Don Herrlingen: Johannes Weller; Don Klingenstein; Johann Grassel. Von Machtvlsheim: Daniel Schnkider;j Johannes Käst; Georg Müller; Andreas Erb; Johannes Fink; Johannes Harscher. Don Marcbbrvnn: Joseph Ruß; Karl Schasner; Jakob Dukck. Don Merklingen: Peter Dille; Johannes Salzmann; Andreas Ne- ker; Daniel Baumann; Andreas Bukle; Jokob Ludi; Johannes Stollmaier. Do» Nellingen: Sebastian Fohrmsnn; Geoicg Näsele; Johannes Kerner; Jakob Straub; MattbauS Schlaitz. Bon Pappelaue: Jakob Herrmann; Michael Sigler; Johann Georg Stahle. Bon Radelstetten: Leonhard Straub; Johann Georg Mann; Nikolaus Röscheisen; Leonhard Eberhard. Ring in gen: Anton Gasiner; Mathias Schweizer. Scharenstetten: Johannes Scherraus; Johannes Frank;'Jakob Urban; Georg Keller; Marx Frank; Bartholomaus Scheitele; Daniel Scheifele; Johannes Häge; Christoph Friedrich Reuttcr; Andras Maier. Van S ch elklin- gen: Benedikt Fröhlich, Trompeter; Jakob Baumann; Taver Michler, Unterostzier; Benedikt Stet- trr; Franz Anton Hepperle; Blasius Kuhn; Bartholomaus Gloker. Von Schmiechen: Isidor Käufler; Michael Schlegel; Georg Baumann; Florian Eiberle. Von Seissen: Georg Dukler; Johannes Mutschler; Kourad Munzing, Musikus; Konrad Pöbler; Konrad Hcinrch; Michael Duß- lec; Johann Georg Pöbler; Johann Heinrich Schwenk.^ Von So n der buch: Georg Baue; David Dustler; Michael Baier; Jakob Baut; Konrad Maier; Johannes Krals; Bon Supvin- g e n: Melchior Ott; Johannes Elsenhanns; Ehrsstian Braun; Johannes Mangold; Johannes Heu- deker. Von T h e mm en h a u se n : Johanne? Maier. Von To m m e r d i ngen: Michael Schnei- der; Christian! Schneider; Georg Eilinger; Georg Maier; Anton Rumpf. 'Von Weiler: Kon- rad Reichle; Johannes Stolz; Johannes Kuhn. Bon Winnen der Höfe: Mathias Jakob. Bon Wi p p inge n: Simon Stichle; Johannes Stüferle; Johannes Stark. Matthäus Baier. Den 20. Mai >817. König!. Oberamt. Ochsender g. Am Freitag den 9. diß Mittags um s Uhr brach in dem Weiler Ochsenberg, disseitigen Oderamts, ein Feuer aus, das um so schneller um sich griff, weil beinahe alle arbeitsfähi- ge Einwohner des Orts auf dem Felde beschäftigt waren. In kaum zwey Stunden lagen 11 Ge- bäude im Schutte und das >?.te konnte nur mit höchster Anstrengung gerettet werden. Nur eine der durch den Brand, veningiüklen >2 Familien konnte noch etwas Weniges von Fahrnisi rett 11, die übrigen vcrlohren alles, es blieb ihnen nichts als die schlechte Kleidung die sie gerade am Leibe tru- gen. 67 Personen wurden hierdurch ihres Obdachs und der no.lhwendigsten Lebens - Bedürnriffe be- raubt und der vom Feuer verschonte kann seinem verunglückten Mitbürgern nicht einmal einen Bissen Brod, noch weniger eine kräftigere Unterstützung bieten, denn die Erndtr auf der ganzen Markung Ochsenbergs wurde im vorigen Jabr durch Hagelscblag zernichtet und dadurch sowohl als durch deir allgemeinen Druk der Zeit'die Noth sämtlicher Einwohner dieses überhaupt ganz armen Ortes, zuvor schon auf das höchste gesteigert. Schüchtern zwar durch die Ueberzcugung wie sehr gegenwärtig überall dir Wohlthätigkeit in Anspruch genommen wird, wagt es dennoch der Unterzeichnete um thätige Hülfe für diese Unglükliche zu bitten, denn unter den vielen Dürftigen sind im gegenwär- tigen Augenblik wohl kein« der Unterstützung bedürftiger als diese. Heidcnhrim den >3. Mai >8,7. Oberamtmann. Schorndorf. Oberurbach Am ,3. April d. I. Morgens 7 Uhr kam in dem Haus dcS Ochscnwirths Bronn zu Oberurbach unvermuthct Fe: er aus, welches so schnell um sich grieff, dasi in einer Stunde das weitläufige Gebäude gänzlich «ingeäsckert ward. An dem erlittenen Verlust wird von der Braiid-Versicheruugs Eaffe >42.5 fl. ersetzt, das Gebäude selbst aber kann mit Zooofl. nicht wieder hergestcllt werden, und der übrige Verlust an Früchten, Futter und Stroh kann sich wenigstens auf >000(1. belaufen. Demi, Löschen haben sich Kaminreeger Kcppler, Zimmern,ann, Raibcr, von Schorndorf, Maurer Hebender und Matthäus Greiner von Plüderhausen, besonders hervorgethan, welche deßwegen in Gemäßheit allergnädigsten Ministcrial-Befehls den 6. May. d. I. hiemit öffentlich belobt werden. Den 7. May >8,7. Oberamt Schorndorfs. Nürtingen. Neuffen. Nachstehende Personen vom 2teu Ort haben die'allergnadigste Erlaub- niß erhalten, vor Ablauf der gesehUchen Jahresfrist nach Kaukasien in Rußland auswandern zu dürfen, r.emlich! Martin Neuer, Wringärtncr, mit Familie. Johann Georg Ruoß, Kübler, mit r56 Familie; Ludwig Straub, Sekler, mit Familie; Ludwig Aikelen, Zimmermann, mit Familie; und Jakob Schradi, Maurer, mit Familie. Welches mit dem Andang zur allgemeinen Kcmrtniß gebracht wird, daß diejenigen Personen, welche aus irgend einem Grunde an gedachte Auswanderer recht- massige Ansprüche zu machen .haben, solche alsbald geltend machen mögen, wenn sie gleich auf i Lahr lang tüchtige Burgen zurüklassen. Den >2. März 1817. König!. Oberamt. Owen. Nabern. Johann Andreas Beutter, verheuratheter Burger zu Owen, hat Aus- wanderungs-Erlaubssiß nach Aincrika erhalten. Wer irgend eine Ansprache an denselben zu warben hat, muß solche unverzüglich anzcigen, wiewohl der Emigrant i Jahr lang durch einen Bürgen ver- treten wird. Den 14. April 18,7. Oberamt Kirchneim. K a n n st a t t. Folgende Personen haben die Erlaubniß zur gleichbaldigen Auswan - derung gegen aufgcstellte Bürgen auf die gesetzliche Zeit, allerhöchsten Orts erhalten. Bon Fellbach: Wilhelm Simon Lorenz, Weing. Friedrich Hofmnßer, ledig. Bon Untertürkheim: Der ledige Weing. Johann Georg Diener, und der ledige Weing. Johann Renz. Won R 0n> m. lsh au se n : Weing. Johann Georg Schneider. Wring. Georg Bröckle, und Schneider Georg Michael Erffie. Won Hedelfingen: Der ledige Weing: Johann Georg Pfeifer. Bon Uhlbach: Christians Luzin ledig, und Adam Friedrich Berzinger verh. Weing. Wer deinnach an die berührte Personen irgend eine Foderung zu machen hat, wolle sich bei Unterzeichneter Stelle inner der gesetzlicher Frist melden. Den >5. April >817. Königl. Oberamt. Böblingen: Nachstehende Personen wandern mit allerhöchster Eil-nibniß thcjls nach Ungarn, theils nach Rußland, theils nach 'Amerika aus: Bon Döffingen: 1. Michael Sauttcr. 2. Jakob Kienle: Bon Weyl im Schönbuch: 3. Johann Martin Wurst-.-?, Web r. 4. Christian Sräbler, Schuster. 5. Jakob Friderich Gläser. 6. Jakob Zimmermann. 7. Die Witlwe Lcosine Löffler. 8. Der ledige Johann Georg Jäger. Bon Brett enstein: 9. Johann Stephan Schanz, Maurer. 10. Johann Michael Marquardt, n. Johann Michael Entenmann. Bon Neuweiler: 12. Mat thäus Schlecht. >3. Michael Schönleber, ist- DU Witrwe des Jakob Wolss. i5. Johannes Lan- denberger. Bon Sindelfingen: ib.^Jakob Broß, Biersieder. 17. Christiana Dorothea Speidel, ledig. 18- jung Georg Friedrich Wolff, Weber. >y. Jakob Schönhaar. 20. Joseph Walther, 21. Jsak Bausch, ledig. 22. Johannes Helmle. 23. Jakob Friederick Hornikel. 24- Johann Jakob Widmaycr. 25. Heinrich Grimminger, Hafner. 26. Christoph Wendel. Bon Ehningen. 27. Johannes Benzinacr. 2-8. Johann Adrian Bieseler. Won Darmshcim. 2-9. Jakob Klotz. So. Dorothea Gäklin, ledig. 3-. Georg Michael Sautter. SL Johann Georg Goller. 33. Anna Maria Rcuchlin, ledig. 3st. Christian Stüber.' Bon Dagersheim- 3L. Georg Adam Hrld. 3ü Michael Zoos. 3/. Johann Adam Marquardt. Boo Altdorf- 38. Johann Georg Müller. Wer Forderun- gen an diese Personen zu machen hat, kann solche sogleich bei den dctreffenven Orts-Borstcherli cingeben, ausserdem werden die Emigraulcn binnen Jahresfrist durch tüchtige Bürg-11 vertreten. Den 18. April >8,7. c Königl. Oberamt. Böbli n g r n. Nachstehende Personen haben sdie Erlaubniß zum Auswandern, theils nach Amerika, theils nach Rußland erhalten. Bon Böblingen. Sara Trodofsky, ledig. Dorokbea Schimpf, ledig. Bon Sindelfingen. Christoph Back. Johann Georg Appenzeller. Thomas Bader. Johannes Amman, Baker. Gottlieb Höhr, Weber. Johannes Kerber. Bon Weyl im Schönbuch. Johann Martin Wurster. Christian Brennenstuhl, ledig. Bon Altdorf. Johann Friedrich Berner. Bon Schönaich. Michael Wendel Schimpf. Göttlich Nagel. Bon Lehen- w eil er. Maria Agnes Heinz, ledig. Ansprüche an vorgenannte Personen können bei den be- treffenden Orts-Borstchern" sogleich eingegcben werden; überdieß werden sie noch durch tüchtige Bür- gen binnen Jahresfrist vertreten. De» 2. Mai 18,7. Königl. Oberamt. Gedrukt bei Gottlieb Hasselbrink, Hof-und Kanzlei-Kupferdruckcr, Buchdrucker. i 8 i 7* Nrv. 55. a5y Königlich-Württembergisches Donnerstag, 29. May. Königliches Rescript an die versammelten LanLstänbe, vom 26. May ,817. Wilhelm re. Liebe Getreue! Wir habe» aus dem Gange der bisherigen Unterhandlungen über den von Uns am 3. Marz euch mitgetheilten Verfassungs-Entwurf die Erfahrung geschöpft, daß bei einer solchen Behandlung des Geschäftes das Ziel entweder nie, oder doch viel später , als es mit dem Interesse Unserer Regierung und Unseres Vol- kes vereinbarlich ist, erreicht werden würde. Es ist hohe Zeit, daß dem Zustands der Unsicherheit, Verwirrung und Spannung ein Ende gemacht werde; weitläufige Debatten über jede einzelne Stelle des Verfassungs-Entwurfs führen nicht dazu; steht nur erst das Gebäude in seinen Haupttheilen da, so können einzelne Verbesse- rungen gar wohl noch ruhigeren Zeiten Vorbehalten bleiben. Wir glauben nun, daß eine Entscheidung jetzt herbeigeführt werden könne, ohne den Weg des Vertrages zu verlassen, oder der Freyheit eurer Entschließung Eintrag zu thun. Was Uns betrifft, so ist Uns die Ansicht, welche die Rechte des Regenten und die Rechte des Volkes einander feindselig gegenüberstellt, und in der Beeinträchti- gung des einen Theils den Vortheil des andern sucht, eben' so verhaßt als fremd. Wir find vielmehr überzeugt, daß Nur aus der richtigen Zusammenstellung beiderlei Rechte und der wechselseitigen Achtung derselben das wahre Wohl beider Tcheile her- vorgehen könne. Mir diesen Gesinnungen würde es nicht übereinstimmen, wenn Wir Unserem ge- liebten Volke diejenigen Rechte, die Wir als heilsam für dieses selbst, und als ver- einbarlich mit den Rechten der Krone anerkennen, nur allmahlig, nach langen Dis- kussionen und auf wiederholtes dringendes Ansuchen gestatten wollten; Wir geben sie vielmehr gleich, weil Wir sie gern geben; aber eben so werden Wir Uns nie- mats durch irgend ein äußeres Motiv bestimmen lassen, solchen Forderungen «ach- zugeben , wodurch Wir die Rechte Unserer Krone und dadurch auch mittelbar da» Interesse Unseres Volkes für gefährdet halten müßten. Es ist Uns demnach hinreichend, die Wünsche und Ansichten eurer Versamm- lung, über die wichtigeren Punkte des Verfassungs-Vertrages, wie sie während der gegenwärtigen Verhandlungen, zwar noch nicht durch förmliche Beschlüsse, jedoch mehr oder minder laut kündbar geworden sind, kennen gelernt zu haben. Wir haben darauf durch die Veränderungen, welche Wir in den betreffenden Paragraphen des Verfassungs-Entwurfs vorzunehmen befohlen haben, und die Wir euch in der Anlage mittheilen , alle diejenige Rücksicht genommen, welche mit den Pflichten gegen Uns Selbst, Unsere Regierungs-Nachfolger und Unser geliebtes Volk nur immer vereinbar ist, und sich mit Unserer Stellung im deutschen Staaten- Bunde verträgt. Es ist dieß Unsere desinitive Entschließung. Auch ihr, liebe Getreue! seyv zu einer solchen hinreichend vorbereitet. Schon sind es mehr als 2 Jahre, daß die Verfassungs-Angelegenheiten Württembergs Ge- genstand eures besondern Nachdenkens sind, schon sind es fast 3 Monate, daß der Verfassungs-Entwurf in euren Händen ist; wem es daher Ernst um die Sache war, der muß auch jetzt seine Meinung mit Klarheit und Bestimmtheit aus sprechen können, und kann sich mcht über Uebereilung beschweren , wenn dieß von ihin verlangt wird. Wir gesinnen daher an euch, daß ihr in einer, 3 Tage nach Publikation dieses Unseres Reskriptes, zu haltenden Sitzung euch bestimmt darüber erklärt, ob ihr den Verfassungs-Entwurf mit den euch jetzt mitgetheilten Veränderungen als Verfassungs- Vertrag anerkennen wollet oder nicht. Erklärt sich die Mehrheit dafür, so tritt die Verfassung sogleich, so weit keine besondere Vorbereitungen noch nöthig sind, in Wirksamkeit; Wir sind aber nicht entgegen, daß von euch eine Commission von 5 bis 7 Mitgliedern erwählt werde, welche in Gemeinschaft mit den von Uns zu ernennenden Commissarien den ganzen Verfassungs-Entwurf nchst den gegenwärtigen Abänderungen in Hinsicht auf Fassung und Ausdruck so durchgehe, daß, wo man sich nicht über die Abänderung vereinigt, es bei dem Text verbleibe. Auch gestatten Wir diesen euren Eommissarien, in Hinsicht des materiellen In- halts der jetzt nicht veränderten Punkte, Wünsche auf Abänderung vorzutragen, welche Wir so viel als möglich berücksichtigen werden. Die auf solche Art beliebte Abänderungen werden sodann noch der nächsten Stände-Versammlung zur Genehmi- gung vorgelegt werden. Ueberhaupt liegt es in der Natur der Sache, daß auf den nächsten Landtagen häufiger, als auf den spatern, Anträge auf Abänderungen Vor- kommen werden, indem ein Werk von diesem Umfange nicht sogleich in allen Therlen vollendet seyn kann, und erst die Erfahrung über, die Zweckmäßigkeit mancher Ein- richtung entscheiden wird. Wir werden auch in solchen Fallen die nämliche Geneigt- heit zeigen., vernünftigen Vorschlägen Gehör zu geben. Unterdessen aber^ thut es Noth, daß eine Regel feststehe, die, im Falle der Nicht-Vereinigung über eine Abänderung, entscheide. SoKte jedoch der Vsrfassungs - Entwurf mit diesen Abänderungen nicht von dev Mehrheit eurer Versammlung angenommen werden , so müssen Wir, wiewohl höchst, ungern, die Hoffnung aufgeben,, dermalen'auf dem Wege des Vertrages die Ver- faffnng zu Stande zu bringen. Es ist aber nicht Unsere Absicht, dieselbe dann als Gesetz zu promulgiren, son- dern Wir werden, so lange Unser Volk Uns nicht freiwillig auf gesetzlichem Wege um Einführung dieser Verfassung bittet, abwarten, welche Grundsätze in Hinsicht auf Verfassungen in den zum deutschen Bunde gehörigen Staaten allgemein ange- nommen werden.. Unterdessen werden Wir nichts desto weniger Unser getreues Volk in den vollen Genuß derjenigen Rechte setzen, die ihm der Verfassungs-Entwurf zu- sichert, in so fern sie sich nicht auf Repräsentation beziehen, und auch Wir werden die darin ausgesprochene Regierüngs- Grundsätze beobachten und befolgen lassen, in- dem diese Bestimmungen das reine Erzeugniß Unserer Ueberzenguug und der Liebe zu Unserem Volke sind. Wer sein Vaterland und seinen König wahrhaft liebt, wird nun wissen, wozu . dicß auf mehrere Jahre verpachten, wozu die Lieb- haber auf Bormittag u Uhr eingeladen werden. Den 24. May 18,7. Königl- Cameral-Amt. Waiblingen. Nachstehende Personen aus dem hiesigen Oberamts-Bezirk haben die Erlaubuiß zur Auswanderung erhalten, welches hiemit öffentlich bekannt gemacht, und bemerkt wird, das, sie durch tüchtige Bürgen auf Jahresfrist vertreten werden. Von Waiblingen: Johann Unterberger. Charlotte Friederike Häufermann, ledig. Friedrich Häusermann, Steinhauer. Philipp Häusernia», Stcinhaucr. Ferdinand Friedrich Baab, Färber, jung Friedrich Drechsler. Von Schwaikheim: Johann Georg Seebold, Friedrich Bohl. Jung Tobias Goil. Georg Jakob Ekstein. Emst Gott- lieb Weiß. Maria Agnes Baurin, ledig. Melchior Dauer, ledig. Johann Christoph Bauer. Elisa- betha Magdalena Seyfferin, ledig. Von Winnenden: Jung Andreas Wurst. Göttlich Frie- derich Rau, ledig. Bon Höfen: Jakob Ulrich Ruaft, Wittwcr. Bon Baach: Magdalena Wur- stin, ledig. Von Bilt enfe l d: Eva Catharine Luithartin. Christian Palm, ledig. Joh. Klein- knecht, ledig. Bon Korb: Catharine Reinhartin, ledig. Catharina Klemmin. Von Oppelsbohnr Fricderika Lachenmayer, Wittwe. Von O eschelbronn: Michael Kunzi. Von Rettersburg: Catharina Friederichin, ledig. Von Hochdorf: Eberhard Ludwig Grabert, Schmid. Wilhelm Röster, Schumacher. Von Endersbach: Rosine Christiane Wagner, ledig. Von Leutenbach: Johann Wühler, Wagner. Den 18. April 1817. Königl. Oberamt. Schorndorf. Nachstehende Personen des hiesigen Oberamts-Bezirks haben allerhöchste Er- laubniß zum Auswandcrn vor Ablauf der gesczlichen Jahresfrist erhalten, nämlich: Von Beutel- spach: Joseph Friedrich Brenner. Schumacher, verh. Friderike Steichelin, ledig. Georg Friedrich Kuhnle, mit Familie. Johann Jakob Hüfners mit Familie. Michael Schmid, mit Familie. Johann Steichele, ledig. Eva Margarethe Dmdlcrin, Mittwe, nebst Tochter. Von Geradstetten: Georg Friedrich Haller, mit Familie. Wi'livp Mack, mit Fgmilie. Johann Melchior Studing, mit Familie. Maria Magdalena Seybold, Wittwe. Sabina Heim, ledig. Jakob Friedrich Seybold, Bäcker, ledig. Margaretha Kurz, ledig. Johann Jakob Fett, mit Familie. Johannes Unterberger, mit Familie. Sabina Schaalin, ledig. Bon Grunbach: Jakobine Weihmüllerin, ledig. Bon Hegen loch: Michael Ott, mit Familie. Bon Hößlinwarth: Johann David Seiz, vecb. Bon Krehwinkel: Rosine Wagnerin, ledig. Bon Nektinsp erg: Andreas Hoof, mit Fami- lie. Bon Oberberken: Johann Georg Lingohr, mit Familie. Matthäus Lingohr, mit Familie. Bon Oberumbach: Friedrich Heinrich, mit Familie. Johann Georg Messcrschmid, Schneider, mit Familie. Bon Schnait: Daniel Lenz, mit Familie. Anna Marie Dentlerin, Wittwe- mit einer ledigen Tochter. Bon Schorndorf: Heinrich Frank. Schumachers Wittwe. Johann Ulrich Walch, Schumacher, mit Familie. Johann Hckmich Gösele, Wagner, mit Familie. Johann David Rambold, Küfer, mit Familie. Bon Untern rbach: Johann Michael Zeheuder, mit Familie Jakob Deiß, Schumacher, mit Famile. Bon Bord erwei ß buck: Matthias Krathwohl, ledig. Bon Weiler: Johann Jakob Geiger, Küfer, verhcuratbet. Gottlieb Pallmer, mit Familie. Alt Gottlieb Hutt mit Familie. Welches hiermit unter dem Anhang zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß diejenige Personen, welche aus irgend einem Grund an vorgedachte Auswanderer recht- massige Ansprüche zu machen haben, solche alsbalden geltend machen mögen, wenn sie gleich auf ein Jahr lang tüchtige Bürgen zurüklassen. Den 22. April ,8'?. König!. Oberamt. Aalen. Gottfried Basler, ledig, von Aalen, hat vermög Dekrets vom 22. März 1817 di« Er- lalld'.sssi erhalten, nach Meissen in Sachsen auszuwandern, und wird auf Jahresfrist von seinem. Pfle- ger, dem Gcrichts-Berwandtcn Böhringer dahier vertreten. Den 24. April 1617. K. Lberamt. Maulbronn. Nachstehende Personen wandern nnt allerhöchster Erlaubnis aus: 1. Samuel Treffinger, ledig. 2. Johann Würrich. 3. Andreas Schmalacker, von Diefenbach. 4• Elisabeths Feiler. 5- Der dimittirt« Schulmeister Jacque Sälen von Enzberg. 6. Jakob Liedeadörfer. 7. Der dimittirt« Schullehrer Lohn. 8- Michael Weingärtner, von GroS.Glattbach. y. Friedrich .Holz- heu. 10. Adam Drechsler. Friderich Kirchner. 12. Gottfried Bauzhaf. iZ. Jakob Kellers Wittwe, von Illingen. -4. Michael Bellnagel. i5. Barbara Roppin. 16. Georg Luginsland. 17. Georg Walz. >8. Kilian Weissert. >y. Goktk'cb Handle, von Illingen. 20. Christoph Friderich Krauß. 2». Christine Katharine Hildenbrand. 22. Rosine Schaumanni». 23. Johannes Güz, von Knittlingcn. 24. Michael Dürr. 25. Jakob Bogcr. 26. Michael Stahl, 27. Friderich Kühnle. o.Z. Gottfried Drexel, von Lommersheim. 29. Georg Hek, von Licuzingen. 3o. Jakob Schürlngs Wittwe. 3>. Joh.annes NeffS Wittwe. 3a. Jung Christian Heilmann. 3Z. Katharina Zeller, ledig. 34- Christina Icller, ledig. 35. Katharina Wörn, ledig, 76. Barbara Wörn, ledige 37. Katharina Boßler, ledig. g8. Christian Ulrich Böhringer. Zy> Tobias Fckcnbusch. 40. Jakob Fekenbusch. 4r- Jakob Schmid. 42. Johann.s Mann, ledig. 43- Konrad Schicker. 44. Christian Schäfer. 45. Georg Jakob Neuboid. 4b. Philipp Jakob Wcihing, von Oelbronn. 47. Wilhelm Friderich Maier- 46. Georg Jakob Dilgcr, von Schönenberg-^ 49. David Wöhr. 5«. Heinrich Riethmayer. 5>. Jakob Wagner. 52.-Heinrich Karle, von Schüzingen. 53. Christian Sigrist. 54. Johann Adam Stvll. 55. Katharina Ruf. 56. Johannes Groß, von Sternenfels. S7. Martin Ki- cherer, und 58. Johann Andreas Weissert, von Zaisersweiher. Es werden daher alle, welche an einen dieser Auswanderer eine Ansprache zu machen haben, hievon in Kcnntniß gesezt, damit sie sich bei den betreffenden Borstehern melden können. Den 5. May ,817- K. Oberamr. Ehingen. Anton Mißel von Altheim hat die Bewilligung nach Mößkirch im Badenschen aus- wandcrn zu dürfen. Diejenigen, welche Ansprüche an Mistel zu machen haben, müssen sich bei Ver- lust diesseitiger Gerichtshülfr innerhalb Jahresfrist beim Lberamt Ehingen melden. Den 28. April r8>7- Königl. Oberamt. Gedruckt bei Gottlieb Hasselbrink, Hof-,und Kanzlei-Lupferdrucker, Buchdrucker. N r v. 36, 1817, 3% Königlich - WürttembergischeS taaks- ititi> Reaier»»gs-Blatt. Samstag, tu May. König!. Verordnung, die zu Aufstellung tüchtiger Aerzte zu beobachtenden Maas regeln betreffend. Um Las Eindringen nntüchtsger Leute bei Erlexnnug der Heilkunde und höhe- ren Wundarzneikuust zu verhindern, und das Publikum vor solchen Halbwissern zu bewahren , haben S e i n e König!. Nchajestat zu bestimmen geruhte i.j Die Seecion des Medieiual-Wesens- fall keinen zu den Prüfungen für die arzt- siche Praxis znlassen, Micher nicht vorher den Gesetzen gemäs, eine strenge Prüfung, der medieinischeii Faeultac bestanden und absölvirt habe, r.) Die lncvicilüfche Faeulcstt zu Tübingen soll .in Züktfnft sehr strenge Prüfungen vornehmen, und zu denselben keinen Anlassen, der nicht bei der Stndien-Dor- Prüfung die erforderliche Sprachst und übrigen Borkenutnisse erprobt, und dar- auf die Erlanbniß zum Studium eine? höher« Wissenschaft erhalten hat. 3. ) Die Sectio« des Medic'inal - Wesens soll weder eine Bittschrift um Dispensa tion vom akademischen Srndienianf und den Aacnltats st Prüfungen, noch die Dber-Studien-Dirertion die Bitte nur Dispensation von der gesetzlichen Bor- Prüfung zulassen, und die mcdicinistche Facnltat soll weder ein Iengniß, noch einen Beibericht znin Behuf einer solchen Dispensation ausstesten. 4. ) Die Rachholnng der Prüfung über die; Borkenntniffe soll nur denjenigen ge stattet werden, welche ausgezeichnet gute Zoaguiße über Anlagen , Kenntnisse, Fleiß und Sitten von ihren UmverfitatS-Lehrern beibrmgen können. .Diese höchste Verordnung wird hiemit zur allgemeinen Nachachtung und Warnung für diejenigen, welche unter dem Vorwände, niedere Chirurgie zu studiren, Be Uu!verstt.qt beziehen,, nachher aber, ohne vorher erstandene Vorprüfung und erhal- tene Erlaubniß, ihre.Sbndien ans Heilkunbe und höhere Wnndarzuei-Ännst auSdeh- ,u.en wollen, bekan-nr grigacht. .-.Stuttgart, .den .). May rstry- Ministerium des Kirchen - und.Schulwesens, und des Innern, Wange «heim. Kerner. Recht-'-Erkenntnißc bcS Königl. Ober Appellations Tripunals. 1. In der Appellations-Sache zwischen dem Substituten Bilfinger in Eßlingen, Kläger, Appellanten, und der^Stiftsfräulein von H umbrecht, als Testanrents--Er- bin des Grafen Von Limburg-Styrum, zu Frankfurt am Mayn, eine Mandats-Klage betreffend , wird die Urthel Voriger Instanz dahin abgeändert, daß die Beklagte den Klager für seine Auslagen und Dienstleistungen zu entschädigen schuldig, und zur desfalsigen Agmdirung hier das Weitere zu Verhandle» sei. Tübingen den 26. April 1817. 2. In der Appellations-Sache von dem Königl. Oberjustiz-Coliegium, zwischen dem Freyhernn Anton v. Freyberg zu Grosallmendingen, Bekl., Appellanten, und den vormaligen Pjleger Schwegler zu Altheim, Kl., Appellaten, Bürgschaft betref- fend , wird, reformatorisch, vorerst Beweist erkannt. Tübingen den 8. May 1817. 3. In der Appellations-Sache von dem Königl. -Oberjustiz-Collegium, zwischen den beiden Müllern Carl Gottfried und Johann Martin Rohm zu Mittelstadt, Anbau an eine gemeinschaftlich? Mühle betreffend, wird das, die Berufung an den uächstvorigen Richter verwerfende Rescript desselben bestätigt, eod. 4. In der Appellations-Sache von dem Königl. Oberjustiz-Collegium, zwischen Anna Catharina Nennhofer zu Heilbronn , Lignibantin, Appellantin, und dem Kö- nigl. Finanz-Departement, Mitliguidantin, Appellatin, Vorzugs-Recht im Gante betreffend, wird die Berufung wegen Mangels an Beschwerde abgeschlagen. 5. Eben so die Appellation des Freyhru. von Ulm-Werrnwaag, Bekl- , gegen die Gemeinde Nusplingen, .Oberamts Spaichingen, Klägerin, die Erfüllung eines Schaafwaidc-Pachtvertrags betreffend. Tübingen den 10, May 1817. 6. Zn der Appellations-Sache von dem Königl. Oberjustiz-Collegium, zwischen der Wittwe des Hausmeisters Robert zu Erbach, Klägerin, Appellantin, und der Wittwe des Kayserl. Königs. Oestreich'schen Oberstlieuteuants von Uz, geb. Grä- fin von Truchseß-Waldhurg , Bekl., Appellatin , Darlehens-Forderung betreffend , wird, nach reformatorisch erkannte»', und abgeschworenem Erfüllungs-Erde die Beklagte zur Bezahlung des Kapital-Restes stimmt Zinsen verurtheilt. Tübingen, den 22. May 1817. 7. In der Appellations-Sache von dem Königs. Oberjustiz-Collegium, zwischen Handelsmann Legier in Stuttgart, Kläger, Appellanten, und den Erben des Johann Georg Scheuerlens, in Erligheim, Bekl., Appellaten, die Aufhebung eines Erb- theilungs-Geschäftes betreffend, wird die Berufung in materieller-Beziehung verwor- fen. eod. 8. In der Appellations-Sache von dem Königl. Oberjustiz-Collegium, zwischen der Frau Fürstin von Colloredo-Mannsfeld, Vorkl-, Wiederbekl-, Appellantin, und dem Herrn Fürsten von Oettingen-Walterstein, Vorbekl., Wiederkl., Appellaten, gegenseitige Ansprüche betreffend, wird die Urthel voriger Instanz in der Vorklage ;um Theij abgeändert, in der Wiederklage bestätigt. TübittLen den *4- May 1817. Rechts-Erkennkmße deS Königs. §>bcrjustiz Collegiums. a.)Jn der Rechts-Sache des Michael Janchstetter zu Braunfpach, Oberamts Kün- zelsau, ca. den Hayüm Hause allda, eine Äirchenstuhls-Streitigkeit betreffend wurde unter Aufhebung des von dem Oberamts-Gericht zu Oehringen gefällten ErkenntnißeL die Frage über das Recht an einen verkauften Kirchenstuhl der gesetzlichen Kognition des gemeinschaftlichen Oberamts überlassen, die Civilfrage aber wegen der Entschädigung an das Oberamts-Gericht remittirt. Stuttgart/ den g. Mey 1617. 2. ) In Sachen erster Instanz zwischen Johann Nepomuk Bauer in Wellendin- gen/ Klager, und Freyhrn. Thaddäus von Freiberg daselbst, Bekl., verschiedene For- derungen betreffend, wurde in der Hauptsache condemnatoiie erkannt. 3. ) In der Ationssache von Ludwigsburg, zwischen Margaretha, Wittwe des Kasernenschreiners Meier allda, cum cur. Vorkl. Nachbekk. Aurin und den in actis genannten Erben der Regina Straußin, ebendaselbst, Vorbekl. Nachkl. Aten, verschiedene Forderungen und Gegenforderungen betreffend, wurde bas Erkenntniß erster Instanz bestätigt. Stuttgart, den 12. May 1817. 4. ) In der Rechts-Sache erster Instanz zwischen dem Handelsmann Langensee, in Ulm, Kl., und der Königl. Oberpvst-Direction, Bekl. Ersatz-Forderung betreffend, wurde Kläger zu dem nachgesuchren Beweis zugelassen. Stuttgart, den i3. SDtaj) 1817. Erkcnntniße des Königl. Ehe-Gerichts. Den 21. May 1817. wurden geschieden: 1.) Georg David Hammer, Bürger, und Bäcker zu Erbstetten, Oberamts Mar- bach, Kl., von Maria Rosina geh. Singer, von Steinbach, Oberamts Backnang, Bekl., ex cap. quasi desert unter Verurtheilung der Bekl. in die Kosten. -.) Johann Friedrich Wakenhut, -.Bürger und Schumacher zu Altenstaig, Obec- amts Nagold, Kl-, von Rosina Magdalena geb- Henßler, von da, Bekl., .ex cap. guasi -lesen. unter Vergleichung der Küsten. 3.) Johann Biedermann, Bürger und Weingärtner zu Reutlingen, Kl., von Maria Margaretha geb- Maier von da, Bekl., ex cap. quasi ciesen. unter Ver- gleichung der Kosten. S e. Königs. Majestät haben dem Jnstructor der Prinzen von Holstein Oldenburg, Kiefer, die Erlaubniß ertheilt, den ihm von des Herzogs von Olden- burg Durchlaucht verliehenen Hofraths-Charakter anzunehmen. S e- Königl. Majestät haben vermöge Refcripts vom rZ. May die erledig- te Rechnungsraths Stelle bei der Kameralrechnungs - Kammer dem bisher bei der Arcise Rechnungs-Kammer angestellten Buchhalter, Kammerrath Schleich, gnä- digst &u übertragen geruht. Se. Königs. Majestät haben vermöge Resolution vom rr. d. M. die erledigte Pfarrei Pfalzgraftnweiler, Diöcese Freudenstadt, dem Helfer Götz zu Haiterbach, gnädigst zu übertragen geruht. Durch Königl. Nsstript vom 24. d. M- ist dem Kosthalter Maucher von Buchau die uachgesuchce Entlassung vom Kost-Amte bewilligt und der Sohn dessel- ben Ignaz Maucher zum Posthalter in Buchau ernannt worden. Die Stiftungen des Stadkpfarrers Mittler in Leutcirck, lind des vormelkgen Schiilthclßen Kesenheimer in Blitzeureuthe zur Kirche und Schule in Blihrnreuthe u. Weiler, Oberamks • Raocnsdmg betreffend. Der resignirte Schultheiß Johann Georg Kesenheimer von MliHeureuthe, Ober- amts Ravensburg-, har .zur^Anschaffung einer Orgel in der Pfarg--Hj.rche zu Blchen- reuthe Neunzig- G'ulven 'aus eigenen'Mitteln verwendet, '•*' Der Stadtpfarrer Rjrrler in Lemkirch./. der vgn de'rchZchÄcheifferey Blihenreu- the und Aichach einst den. zur Priesterweihe erforderlrchen TischMel erhalten' harte, gab nicht nur. der Gemeinde BUhen-reuthe zu erwähittem Zweck' einen Beicrag vorr Ein Hundert fünfzig Gulden/ sondern ließ der kleinen Gemeinde' Weiler in der Schultheißerey Aichach fünfzig Gulden 'mit" der BestimNrüug' aus bezahlen t daß die- ses Geld zur Anschaffung der nöchigeu Bücher für die Schüler der Gemeinde' Wer- ker als ein Schulfond verziimfflich angelegt werden sollte.. ,Diese rühmliche Handkungei! werden zu Folge höchsten Befehls hiemit zur ail- gsmeinen Keniitniß" gebracht.' Stuttgart, im: Königl. Katholische Kitch.enra.th.. Den io. May 1817. Die Bestelkunge« auf das Staats-und Regiermrgs-Bllatt"fur das mit dem Mo- nat Juli d. 'Ist begmnende zweite Semester waren im Lauf des Monats Juni um ttx Anschluss der Pranumeracions - Gelder bei. dem Königl. Kassieramt zu machen t und wird bei denjenigen Königl- Ober - und Post-Aemtern, welche vor Ablauf des Monats'Juni nicht eine neue Bestellung machen, mit der bisherigen Anzahl von Blattern continnirt, ohne daß späterhin eine Abbestellung statt ssude» kann. Die hier und in der Umgegend wohnende Abonnenten, welche die Blatter durch Domestchuen oder. Boten geradezu'.von dem SpeditionS - Comroir beziehen, haben auch die Pranu-meracion daselbst zu bezahlen., auch find emzeln-e Blätterst' so wie vollständige Exemplare von den vorhergehenden Jahren, und von dem Auszugs oder der Gesetze- Saminlung. von. den Jahren i3c-6 bis 10 zu. den schon öfters bekannt gemachten Prmßen .auf emueldtem Comtoir zu bekommen.. : Weingarten. Das..hiesige, ehemalige Klösterliche Gasthaus.zum Schwanen, welches zweistö- kigt von Stein aufgefüchrt ist, und 5. 'heizbare Zimmer-bat, wobsy. eine Stallung mit- einem 11/2 Icht. große«, Grafgarten.. brstadlich , loch auf 6 12. Zchre wieder verpachtet, und zugleich ein Ber- kausö fVe.ffuch damit - »orgechost me,, werden-. 'Dieses 'Haus tst Wr'gefchikti gekegen zu einer Wnrh- schäft,' nabe- am di-ngen SchloMvr', undäru der Straße nach Wolsegz;. dem Käufer oder Mchtzst werden auch 6 Fuhrsässtr in Kauf oder Pacht gegeben werden. Die Verhandlung gechieht Dienstag den chl.Junk, Vormittags ec>. ühr .ich hiesigen.Kruneral -Anils- An'imer, wozu 'L'iebvaöer ei-'tzeladen. werden- Dur -.!>■. May 18.7.. Königl. Ka.ueralantt. Geduckt. bei Got tlbe b Hafseldrink, H'o'f-unv Kanzlei - Küpferdrucker, Luchbrucker. Nrv. 37. ! 8 1 7, 373 Königlich- Württem beisis ch es Samstag, 7. Juni Erklärung der Ständr-Wersammlung auf das Königliche Nescript vom Ll>. May -8-7, vom 4. Juni 18,7. Eurer K ö 11 i g l i ch e n Ma j e st ar allerhöchste Resolution vom s6. v. M. haben wir auf das sorgfältigste und gewissen- Hafteste erwogen, und legen nun A l l e r h ö ch st d e n se l b e u das' Reftilrac in aller- tiefster Ehrerbietung vor. Wenn der Hauptzweck unserer Mieder-Einberufung, der ans die Errichtung eines erneuerten Verfassungs-Vertrags gerichtet war, bis jetzt noch unerreicht blieb ; so liegt der Grund- hievon gewiß nicht in einem Mangel von Bestreben, dazu, so weit es in unfern Kräften stand, milzuwirken, sondern einzig in der besondern Natur und in dem grossen linrfagge des Geschäfts selbst. Wir theilen daher auch mit Eurer K önigl. Mn j e st ä t aufs vollkommenste die Heberzeugung , daß die' bisherige Be- da ndlungsart der Erwartung nicht entspreche. Eine desto größere Hoffnung setzen wir nun aber in den Weg der Unterhandlung durch eine gemeinschaftliche Kommission, und eben deßwegen würde uns nichts so sehr willkommen seyn, als daß dicker Weg ohne Aufschub wirklich betreten, und das Weitere auf,seinen Erfolg vorerst noch aus- gesetzt werden könnte. ., •• "Würde alsdann , wic^ wir keineswegs daran zweifeln, eure solche BchandluNgs- «rt sich bewahren, und isisttden wirft^ugletch dadurch, irr den Htand gesetzt, dü.s/Ganze nach allen seinen Theilen zu überschauen , uüd salle so vielseiftgeich Momente gegen einander ab,,.»wagen, so würden w'iy unfehlbarinst geLrostemftcudiaen Mrfthe definitiv uns erkkstreH'WWW 9 1 4 ’ " " Auf der einen Seite ist diese Hoffnung um so gegründeter, als Eure Königs Ä! a j e st at auf die denkwürdigste Weise noch weitere zweckmässige Modifikationen als zulässig erklärt haben ; auf der andern macht sie um so lebhafter Len Wunsch rege, auch Diejenigen Zugeständnisse in, die Wag schale legen zu können/ welche sich von der Weisheit .und deck kandesvaterlichen Gesinnungen Eure r Kön i g l. M a j e st a L bei der Vollendung eines Werks, dessen schon vorhandene Vorzüge die preiswürdig- ste Neigung des erhabensten Regenten, Sein Volk zufrieden und glücklich zu machen, ausvrücken — zuversichtlich versprechen lassen. Eure Königliche Majestät bitten wir daher allerunterthänigst, aus diesem,' dm allerhöchsten'Absichten keineswegs entgegen stehenden Gesichtspuncte allein den Beschluß allergnadigst zu betrachten, der durch eine überwiegende Stimmenmehrheit dahin ausfiel, daß, ehe und bevor die letzte Hand an die Berichtigung und Vervoll- ständigung des zu erneuernden Verfassungs-Vertrages gelegt, und jede seiner Ab- änderungen mit allerhöchster Bewilligung ausgemittelt seyn werde, derselbe nicht un- bedingt anerkannt werden könne. Wir hegen das ehrerbietigste Vertrauen, Eure'Königliche Majestät wer- den unter den angeführten Verhältnissen diesen Beschluß nicht mißbilligen, vielmehr uns , als Vertretern des Volks, welche die Erfüllung ihrer schweren Pflichten für die große. Angelegenheit des Vaterlandes mit ängstlicher Sorgfalt im Herzen tragen, gerne gestatten, daß wir zu unserer vollkommenen Beruhigung in einer so wichtigen und folgevollen Sache mit der erforderlichen, jedes mehr oder minder bedeutende Moment umfassenden, Umsicht zu Werke gehen. Wir sehen daher der glücklichen Erreichung des längst ersehnten Ziels fortwährend entgegen, und können voraus ver- sichern, Laß die Dankbarkeit, welche Eurer Königlichen Majestät jeder getreue Württemberg^r für die unschätzbare Wohlthat der Wiederherstellung eines festen vertragsmäßigen .Rechts - Zustandes widmet , eben so unbegränzt als unauslöschbar seyn wird.' Stuttgart, In tiefster Ehefurcht verharrend den fi. Juni 1817. Eurer Königlichen Majesiät allcruntcrtbäniqst treugeb orsamste versammelte Stände des Königreichs. Königliches Nescript an di« Stande-Versammlung die Auflösung derselben betreffend 3. cl. 4, Juni 1817-. An die versammelten Ländstände. Liebe Getreue! Da vermöge eures Beschlusses vom 2. d. M. durch 67 stimmen gegen 4* das in Urisetem Refcripte vom si-6. v. M. enthaltefie Zlnerbieten zu Abschliessung eines Verfassmrgs- Vertrags nicht angenommen, und dieses Resultat eurer Berachung Uns in der Eingabe vom heutigen Tage vorgelegt worden, ist r So'erklären Wrr hier- durch,''in Gemäßheit' des gedächten Refcriptö, eure VetsamsiMug aich aufgelöst , und befehlen, daß jedes hier nicht wohnhafte Mitglied, La sein Beruf' anfgehört hat, sofort in seine Heimath zurückkehre. Gegeben Stuttgart, im Königlichen. Geheimen Rathe, den 4- Juni 1617. Auf Befehl des Königs. Künigl. Bekanntmachung, dieser Auflösung, der Stände-Versammlung, vom 4. Juni *) W i l h e l »1, von. Gottes Gnaden König von Württemberg. Liebe Getreue! Durch die Eingabe der Stände-Versammlung vom 4. d. M-, nach welcher die Mehrheit der Stände - Mitglieder Unsere in dem Rescripte vom 26. v. M. und dessen Beilage enthaltenen definitiven Anerbietungen zu Abschließung eines Verfassungs-Vertrags auf eine unerklärbare Weise abgelehnt hat, find die bis- herigen Unterhandlungen nunmehr in- die Lage gekommen, dass Wir alle Hoffnung, auf dem Wege eines mit dieser Versammlung abzuschließenden Vertrags zum Ziele zu gelangen, aufgeben müssen. So schmerzlich es Unserem landesväterlichen Herzen, ist, alle Unsere Bemühun- gen zu Feststellung eines den ailerseitigen Verhältnissen angemessenen. Rechtszustan- des, wodurch Ruhe , Ordnung und Zufriedenheit festere Wurzeln, hatten fassen kön- nen , vereitelt zu sehenso haben Uns doch Unsere Regentenpstichten und die Ver- hältnisse zu andern Staaten verboten, den Forderungen der Stande weitere Opfea zu bringen, wodurch dem Thron seine Würde, der Regierung ihre Wirksamkeit und' dem Volk die erforderliche Unabhängigkeit von seinen Stell-Vertretern geraubt würde. Wir haben Uns daher in die Nvthwendigkeit gesetzt gesehen, eine Versammlung aufzulösen , von deren Wirken Wir keinen günstigen. Erfolg mehr erwarten durften Die anliegende Darstellung desjenigen, was bisher über das Verfassungswerk verhandelt worden ist, wird jeden Unbefangenen- überzeugen, daß Wir zu' Erreichung einer so höchst wünschenswerthen Vereinigung, alles gethan haben, was nur immer- mit den Rechten Unserer Krone und- mit den Grundsaßen einer guten Staats-Ver- waltung sich vertragt, und daß in dem Verfaffungs-Entwurf in Verbindung mit der Beylage des Reseriprs vom 26. v. M- alles enthalten ist, was zu Begründung und Befestigung der persönlichen und politischen Freyheit des Württembergischem Volks geschehen konnte. Wir dürfen mit völliger Zuversicht hoffen, dass die Mjt- uud Nachwelt Unserer Handlungsweise Gerechtigkeit widerfahren lassen werde, so- wie sie auch diejenigen 42 Mitglieder, welche- sich durch zweckmäßiges und rühmliches Benehmen in dieser wichtigen Angelegenheit ausgezeichnet haben/ mit Uns füu wahre und besonnene Vaterlandsfreunde erkennen wird. Um aber noch jetzt Alles zu thun, was von Uns abhangt, damit unser' getreues Volk so wenig als möglich durch die verkehrte Handlungsweise- der Mehrzahl feine' '*)• Die Beilage zu dieftr- Bckannttnachuug, wird in. einem besondern bis Dienstag', ausz.ua öe.den Extradlatte folgend Vertreter leide, erklären Wir den schon in Unserem Resoript vom -6. Mai d. I. enthaltenen Vorbehalt näher dahin, daß, wenn die Mehrzahl Unseres Volks durch die Amts-? Versammlungen oder auch durch feine Magistrate den VerfaffuugS-Ent- wurf unter den im gedachten Rescript Enthaltenen Bestimmungen annehmen wird, Wir auch llnserer SeitS den Vorfassungs/ Vertrag als abgeschlossen ansehen, und in Wirksamkeit setzen wollen. Auch überlassen Wir denjenigen Viril - Stimmführern, welche bei der nun auf, geküssten Stande-Versammlung nicht persönlich gegen die Annahme der Verfassung gestimmt haben, beyzutreten. Zugleich wiederholen Wir die Zusicherung, daß Wir schon jetzt Unser getreues Volk der Wohlrharen des Verfassungs-Entwurfs, in so weit dieser sich nicht auf eine iandftandische Repräsentation bezieht, theilhaftig machen werden. Dagegen versprechen Wir Uns aber auch zuversichtlich, daß die Angehörigen Unseres vereinten Königreichs sich in Beobachtung ihrer Unterthauen - und Bürger- Pflichten auf keine Weife irre machen lassen, sondern in ihrer Treue und Gehorsam um so mehr beharren werden, als jede Widersetzlichkeit und jede Störung der üssent, äichen Ruhe und Ordnung nach der Strenge der Gesetze werden geahndet werden. GcLeben Stuttgarts im Königlichen Geheimen Rath, den 5. Juni 1817. Auf Befehl des Königs. Seine 'Majestät der 'König hat in Folge des RescriptS vom r§. Mai die Land, stände wirklich entlassen, weil sie nach der unterm s. d. M. erfolgten Abstimmung, den Verfassungs-Entwurf, ungeachtet der gegebenen Modisieationen, der Majorität nach nicht angenommen haben. -Obgleich dieses Benehmen der Landstands jedem urteilsfähigen Menschen, jedem -Verehrer des Königs, jedem getreuen Bürger und jedem Freunde des Vaterlandes /nicht anders als schmerzhaft seyn kann, so kann anderer Seits jedem zum Trost ge- -reichen, daß -ein Verfassungs-Entwurf, welcher die liberalsten Grundsätze aussprichc, welcher als Grundlage alle Bedingungen enthalt, die zum Glück und zum Wohl- stand eines Volks erforderlich sind, ein Verfassungs-Entwurf, welchen das ganze Ausland mit Wärme ausgenommen hatteaugenscheinlich nur durch die Leidenschaft- lichkeit, den Eigennutz und den Jrrthum verworfen werden konnte. Unter den Stimmen der Mehrheit befinden sich von den unter Württember- fischer Regierung stehenden Fürsten und Grafen, ungeachtet ihnen dieser Verfassungö- lntwurf mehrere Rechte einraumt, als sie nach dem Buchstaben der Bundes - Akte hatten in Anspruch nehmen können. Hierdurch nicht befriedigt, verkennen-sie ihren ganzen Standpunet, alle politi- schen Verhältnisse, alle Forderungen der Zeit, weil sie nicht Staats - Genossen seyn, sondern einen Staat im Staate bilden wollen. Ihre vormaligen Hintersassen, welche durch den Constitutions - Entwurf zu Staats-Bürgern erhoben wurden, die Stimme des ganzen Volks möge ihre Unzufriedenheit mit der Regierung würdigen! -77 Die gewählten Repräsentanten betreffend, 45 an der Zahl, welche der Majorität zugefallen sind, so hat die Erfahrung gelehrt, daß mancher derselben nur aus Man- gel eines eigenen Nrtheils, oder ans blinder Anhänglichkeit an das Alte, aus Man- gel eines höheren Standpunkts und einer höheren Uebersicht das Gute verkennen konnte, andere aus Unbekanntschaft mit den wahren Bedürfnissen^ des Volks die richtige Bahn verfehlten, und mehrere in der Verlängerung des Streits ihren Un- terhalt suchten- Unerklärbar müßte es sonst erscheinen, wie das Glück des Volkes nur in Her- stellung einet* mechanischen Garantie der Verfassung durch Kasse und Ausschuß auf vorige Weise ohne lebendigen Geist, ohne nähere gesetzmäßige Theilnahme aller Staatsbürger so lange hätte gesucht werden können- Hätte auch nach dem Urtheil der Repräsentanten der Verfassungs-Entwurf noch weitere Modisieationen erleiden sollen, so waren diese in der Folge der Zeit möglich, und die Gewährung jeder billigen Forderung durch der» Erhabenen Characrer des Regenten verbürgt ; aber der Irrwahn und die Leidenschaften haben dieses nicht be- rücksichtiget. An die Subtilitaten einer schwankenden und streitigen Theorie wurden die Hoff- nungen des Vaterlandes geknüpft, und statt den König und sein Volk noch fester zu verbinden, statt in möglichster Schnelligkeit die Beruhigung so vieler durch die Zeitumstäude beängstigten Gemüther herbeizuführen, wurde mit Verkennung aller Rücksichten für das wahre Wohl des Volks und mit Beseitigung aller möglichen Forderungen der Klugheit dahin getrachtet, die Zwietracht in den Staat zu werfen! Diese soll aber nicht erfolgen! Der Widerwillen und die Mißbilligung , welche eine solche Handlungsweise in jedem guten Bürger erregen.muß, die edlern Gesin- nungen aller Staatsdiener und ihr Pflichtgefühl werden sich laut aussprechen, eben so wie sich die schmerzhaften Empssndungen der Minorität von 42 heutr vor dem Throne ausgesprochen haben, da sie edler und besser denkend feierlich die Schuld der Theilnahme an dieser Verwundung des Vaterlandes von sich gewälzt, und von der Verantwortung gegen dasselbe sich loSgesagt haben. Nach dem Konigl. Rescript an die Landstände vom 26. Mai ist nunmehr das Volk in den vollen Genuß derjenigen Rechte gesetzt, welche ihm der Verfassungs- Entwurf zusichert, insoferne sich solcher nicht auf Repräsentation bezieht, der Rechts- zustand ist also nicht verloren, vielmehr ist derselbe jetzt eingetreten, und jetzt erst, nachdem die höchsten Regierungs-Stellen lischt mehr bei dem unfruchtbaren Streit um leere Formen hingehalten werden, sind sie ihrer vollen Wirksamkeit ^urückgege- ben, um bas viele Gute zu bearbeiten und in das längst erwartete Leben treten zu lassen, und somit die Hoffnungen aller Classen von Staatsbürgern zu realisiren, die bei der Gleichgültigkeit der Repräsentanten von diese» bisher ohne Rücksicht geblie- ben sind. ^ (. In den Obrigkeiten, in den Magistraten, in den Bürger-Collegien, welche letz- tere nunmehr ihr Dasein erhalten werden, hat das Volk gewissenhaftere -Organe und Fürsprecher als in den bisherigen Repräsentanten. Ueberdie-ß stellt das König- lache Reseript vom 26. May dem Volke frei), auf gesetzlichem Wege um Einführung der Verfassung in Landständischer Hinsicht zu bitten, sobald solches das Bedürfniß fühlen wird, solche Repräsentanten ans seiner Mitte zu wählen, welche sein wahres Bedürfniß kennen, die ihm nicht großentheiks fremd sind, und die so viele Liebe zu ihren Mitbürgern besitzen, um deren wahres Beste nicht dem Eigennutz, der Selbstsucht und der müßigen Spekulation aufzuopfern. Die bisherigen Repräsentanten aber haben nunmehr aufgehört solche zu seyn, ihr Auftrag ist beendigt, daher sie auch nicht mehr befugt sind, weder eine Versammlung unter sich, noch mit ihren Wählern, noch mit den AMts-^ersammlungen zu halten, und jede Art dieser Versammlungen sind die Königlichen Beamten verpfiichtet, nicht zu dulden, und wo sie versucht werden wollten, nach schleuniger Untersuchung so- gleich zur Anzeige zu bringen, um die gesetzliche Ahndung nach aller Strenge ein- treten zu lassen. Die Königlichen -Oberämter werden daher befehligt, die Amts-Versammlungen, unter Vorlesung dieses, hievon im Kenntniß zu setzen, sie dadurch von der vollsten Liebe des Königs, seiner Fürsorge für die Ruhe seines Volkes zu überzeugen , uud jede Besvrgniß zu zerstreuen, die bei furchtsamen Geinüthern über die Auflösung, die- ser Stände - Versammlung entstehen könnte, welche Furcht um so überflüssiger ist, da kein guter Staats- Bürger der Theilnahme an einem Verbrechen gegen das Vater- land, an einem Frevel gegen- den König sich schuldig machen wird. S tu tt g «-rt, »err. 5. Juni tAxp Ministerium des Innern^ v.. Kern er. Die Wiederherstellung des VotelNvesrns betreffende Nachdem Sein e K ö n ig liche Maje stä t- in-Beziehung, auf den f. 23. der, Hem König!- Verfassungs-Entwürfe' beigefügten, besonbern Bestimmungen zu verord- nen-geruht haben-, daß. zu wohlthatiger Erleichterung der Gewerbrreibenden, und überhaupt zur Belebung des Verkehrs imJunern des Königreiches die Conununikatirn der verschiedenen- Landesgegenden unter sich und mit der Hauptstadt mittelst Land- boten- wieder gestattet werden- soll-; so- wird dieses-hierdurch bekannt gemacht, und den König!.. -Oberämtern aufg.etrag.en,, unter Rücksprache mit den Staats - und. Amts- Vorstehern-. und Kameralverwaltern ihres- Bezirkes ihr Bedürfniß und ihre Ansichten in dieser- Beziehung der zu- Vorbereitung, der neuen Einrichtung- des Botenwesens bei dem Departement, des- Innern, bestellten Commission vorzukragen und zu berichten, wie- bald- und- auf welche Art sie von. Boten-Cvursen Gebrauch zu machen, wünschen. Da- es jedoch, vorirämlich auf die Aufhebung der bisher- statt gefundenen Be- schränkungen ankomme» wird, und darauf Rücksicht genommen werden muß , eines Theils, daß- der Staats-Kasse und den. Gemeinden bei Aufstellung von- Boren keine größeren! Kosten- verursacht werden, andern Theils daß diejenigen Boten, welche bis- her zur Eommulükaüon mit den Posten aufgestellt waren, soviel möglich im Dienste «uff dir eine oder andere Art berbehalten oder wieder verwendet werden ; so haben die Sberämter in ihren Berichten zugleich anzuzeigen,- welche dergleichen- Postboten- bis- *73' her in einem Amtsbezirk angestellt sind, rmd was ihnen Don Staats-'AmtSpflege--Ge- meinde- und Stiftungskassen als Gehalc oder Lohn bezahlt wird. Auf die «inkommenden Berichte werden die .Oberainter seiner Zeit geschieden wer- den. Stuttgart, -den 2. Juni 1817. Ministerium des Innern, v. Kerner. Bekanntm achung wegen einer, den gering beseldsten Schuldienern,. zugedachten Unrerstützung mit BrodfrüäNcn. Se. Königs. Majestät haben zu genehmigen geruht, daß die gering be- soldeten Schuldiener , die keine Besoldungs - Naturalien zu beziehen, keinen Güter- genuß und kein eigenes Vermögen haben, mit Beodfrüchtett, theils im Gnadenprelö, theils unentgeldlich, unterstützt werden. Zu dem Ende hat eine° besonders niedergesetzte Commission die Schullehrer., weiche auf eine solche Unterstützung Anspruch machen können, ausgezeichnet, und für jeden das ihm nach den individuellen .Umstanden 'auszusetzende Frucht-Quantum aus- geworfen, oie Früchte selbst aber werden von den Kasten der Königl. Ober-Finanz- Kammer gsgen Vergütung des festgesetzten Berkaufpreises von 12 fl. für 1 Scheffel Dinkel abgegeben werden. Dem für die Frucht-Buchhaltung angestellten Ertraprobator Unfried i» Stuttgart ist das ganze Fruchterforderniß bei verschiedenen Land-Beamtungen ange- wiesen, und die Legitimation ertheilt, Subassignationen darauf abzugeben. Der- selbe wird an jedes Oberamt, wo sich Schuldiener befinden, denen eine Unterstützung zugedacht ist, eine Notifikation ergehen lassen, mit dem Anhang, daß gegen Einsen- dung des gedachten Preises von 12 fl. die Fruchtainyelsnngen von ihm erfolgen werden. Hiezu haben zuvörderst die Schullehrer, denen im Gnaden preis Früchte ausge- setzt find, 6 st. für einen >D che fie l Dinkel beizntragen; das weitere, so wie bei denen, welche^ die Frucht unentgeldlich erhalten, das Ganze des Betrags , muß uns diejeni- gen Stiftungs- Gemeinde- Korporattons - auch gutsherrschaftliche und andere Kaffen übernommen werden, aus welchen und in dem Derhaltniß, nach welchem der Schul- lehrer besoldet wird; wenn es aber an einer Stiftungs - oder gutsherrschaftlichen Kasse fehlt, so hat jedesmal die Gemeinde einzutreten. Nur in dem Falle, daß auch diese zu unvermögend wäre, können die allgemeinen Fonds der Kirche und des Staats in Anspruch genommen werden. Da der ausgestellte Kassier Unfried ohne baare Bezahlung keine Fruchtan- welsung abgeben darf, so ist es Obliegenheit der Beamten und der Ortsvorsteher, dafür zu sorgen, daß die bedürftigen Schullehrer auf keine Weise 'herumgezogen, sondern ihnen die Mittel zur Zahlung noch obiger Vorschrift aufs bäldeste verschaft werden, sowie auch die Kameral-Beamten schuldig sind, sobald ihnen die Anweisun- gen von dem Kassier zukommen, die Fruchtabgabe zu veranstalten. Uebrrgens ist dem Kassier für die Besorgung des ganzen Geschäfts eine Beloh- nung von 6 kr. auf jede Anweisung ausgesetzt, welcher Betrag immer zugleich mit dem Fruchtgeld an ihn ein zu senden ist. Stuttgart, den 3i. May 1817. Königl. Ministerium des Innern, der Finanzen und der Kirchen - und Schul-Angelegmheiten. RtchtZ- Erkenntnisse des König!. Obetjustiz^ CollegiumS. 1.) In Sachen der Gräfl. d'Drseyschen Debit-Masse JNtin Productfu, gegen die Erben des Geheimenraths Gemming, Jten Produeenten eine Capital und Zinß- fordernng betreffend, wurde auf Abschwdrung des Erfüllungs-Eides erkannt. Stutt- gart , den 14. May 1817. r.) Die Appellations-Sache des Michael Greiner zu Reichenbach, Kl., Anten gegen.Johann Georg Fischer, Daniel Fischer, et. Cons. allda, Bekl., Anten, einen Hausbau-Contrakt betreffend, wurde wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde von Amtswegen verworfen. Stuttgart, den 14. M»y 1817. 3. ) Auf erhobene Wechselklage des Prokurators I). Schott, als Indossatars des I. H Schmalhauftn, in Buntscheidt, Kl., wieder den Handelsmann Wassmann zu Ellwangen, Bekl-, wegen einer Wechselforderung von Zog fl. 3g kr., wurde letzterer in deren Bezahlung sammt Verzugszinsen vom 1. April d. I. und Kosten verurtheilt. Stuttgart, den 16. May 1617. 4. ) Die Appellations-Sache von Freudenstadt zwischen dem Eheweib des Jere- mias Stüklen, Bekl., Anten und dem Alt Johannes Wurster Kl., Aten, eine Schuldfvrderung betreffend, wurde, wegen von beiden Theile» geschehenen Conpromis- ses auf das -O'beramts-Gcricht., und Verzichts auf die Appellation, per Lese, von Amtswegen verworfen. Stuttgart, den 16. May 1817. Erken,itniß des Königs. Ehr.Gerichts. Den 28. M a y 1817. wurde ge sch jeden: Gottlieb Klenk, Burger und Bauer in Graab, Dberamts Baknang, Kl.^ von Maria Barbara geb. Kloz von Schmidhausen, OberamtS Baknang, Bekl., ex tap. quasi desert. unter Vergleichung der Kosten. S e. Königs. M aj estät haben vermöge Mescripts vom 2g. May, den bis- herigen ersten Sekretär der Lehensektion Elsässer, zum Assessor mit Sitz und Stim- me bei dieser Sektion gnädigst ernannt. S e. König l. Majestät haben vermöge Nestnpcs vom 3>. May den bis- herigen Sekretär des Criminas? Tribunals Steck, zum Assessor mit Stimme bei demselben gnädigst ernannt. Dem, zur erledigten Kaplaney zu 11. £. Frau und zu St. Dcrnard in Leutkirch ernannten. Vikar Edelmann in Neuhausen, wurde unterm 24. v. M. die nachge- juchte Königl. Bestätigung ertheilt. Unterm 27. v. M. wurde dem, zur erledigten Fürstl. Tarischen Patronat - Kapla ney zu St. Maria in Herbertingen, -Oberamts und Decanats Saulgau, nominir- ten Vikar M unding von Kehlen , die Bestätigung von Seiten der Staatsgewalt errheilt. Gedruckt bei Göttlich Hassklbrink, Hof- und Kanzlci-Kupferbrucker, Buchdrucker. Rro. 38. i 8 i 7* LS» ‘ Königlich-Württembergisches Staats- ««dRkgittllags-Blatt. Dienstag, »v. Juni. Beilage znm Königl. Reskript vom 5. Juni ,317. Mehr als zwcy volle Jahre sind nun verflossen, wahrend sowohl des verewigte» Königs Majestät, als dessen Thronfolger, des jetzt regierenden Königs Mejestat, es zu Ihrer angelegensten Sorge gemacht haben, die Wohlfahrt Ihrer zu einem Ge, famtstaak vereinigten getreuen Unterthanen durch eine sowohl den früheren Rechtst Verhältnissen als den gegenwärtigen Aeitbedürfnissen angemessene Verfassung zu bet gründen. Schon am t5. Marz 1816 wurde einer aus Fürstlichen, Grässliche», ?lvelicheir und Geistlichen Virilstimmführern und aus gewählten Landes - Repräsentanten zu, sammengesehten -Stande, Versammlung eine Verfassungs-Urkunde bekannt gemacht, welche theil's den Volksvertretern gewisse Rechte in Beziehung auf Mitwirkung bey der Besteurung und Gesetzgebung und das Petitionsrecht einräumte, theils zu Sicherstellung der persönlichen und bürgerlichen Freiheit der einzelnen Staatsbürger mehrere Bestimmungen enthielt. Diese Urkunde^ fand jedoch bey den versammelten Standen gleich anfangs be- deutende Widersprüche, und dieselben glaubten sich nicht auf die Ausübung der ihnen zugestandenen Rechte beschränken zu können, sondern zunächst zur Berat- schlagung über diese Urkunde und zur Begründung eines neuen gemeinschaftlichen Vereins für berufen ansehen zu müssen. So unerwartet diese Wendung der Sache der Regierung war, so wurde doch kein Anstand genommen, jedes zweckmäßige Mit- tel zu Beruhigung des Volks und seiner Vertreter und zu Bewirkung einer allge, meinen Zufriedenheit in Anwendung zu bringen. Zu dem Ende wurde nicht nur die Stände-Versammlung in dem Reseritzt vom 17. Marz 1815 ausdrücklich aufgcfordert, ihre hieher einschlagende« Wünsche und Bitten auf dem verfassungsmäßigen Wege der Petition vorzutragen, chndeen es wurde ihr^auch am 16. April desselben Jahres bestimmter erklärt: „daß, wenn sie bey unbefangener Erwägung der Verhältnisse glauben würde, es sollten wertere Bestimmungen, Modistcacionen und gesetzliche Anordnungen aus der aften Verfassung in die neue aufgenommen werden, man hierinn ihren Wünschen geneigtes Gehör geben und zu Erzielung eines gememfchaft- lichen Einverständnisses über die Anwendbarkeit ihrer Anträge, mündliche Verhandlungen durch Bevollmächtige von beiden Seiten eröffnen lasse» werde." ' Es erfolgte hierauf ein Zusammentritt Königlicher Commiffarien und' landständi- scher Deputirten; und so sehr auch beyde Theile in den Hauptgrundsätzen noch von einander entfernt waren, indem die Stande darauf bestehen zu müssen glaubten, daß die erbländische Verfassung nur als fuSpendirt zu betrachten, und nunmehr mit Ausnahme einzelner Modistcationen wiederherzustellen sey, Königlicher Seits aber die neue Verfassungs-Urkunde als die Hauptgrnndlage der Unterhandlungen angesehen würde, bey welchen dasjenige aus der alten Verfassung, was zu Begründung der Staats-Wohlfahrt für nothwendig erachtet wurde, in eurer, besonder» Urkunde nach- getragen werden könnte: so hofte man doch, dem Hauptzweck dadurch näher zn kommen, daß man, mit Beyseitsetzung der Discussronen über allgemeine Prinzipien, sich über sechs von den Ständen vorläufig ausgehobene sogenannte Präliminar- Punkte wechselseitig zu verständigen suchte. Das Resultat hievon wurde in eine hon den ständischen Bevollmächtigten über- gebene schriftliche Erklärung zusammen gefaßt; und wenn gleich die am itf. Mai i8i5 ergangene Königliche Resolution nicht in allen Ptuikten willfährig ausgefallen war, so war doch die "Absicht des höchstseligen Königs, den Wünschen der Stande in mehrfacher Hinsicht entgegen, zu gehen, unverkennbar. Das Recht der Steuer - Verwilligung, von welchem die Verfassungs-Urkunde nur die Erhöhung der bereits bestehenden Abgaben abhängig gemacht hatte, wurde nun von den Ständen für alle von Georgii i 81 8 an zu entrichtenden directeu und indicecten Steuern zügestandeii. ^ , Es würde ihnen überd'ieß die genaueste Einsicht in alle Staats-Einnahmen und Ausgaben und eine vollständige Kontrols rücksichtlich der Verwendung Per Einnah- men mit Ausnahme der Donunial - Einkünste, bewilliget. Zu Befestigung des Staats-Kredits wurde die Niedersetzung einer eigenen SchukdenzahlungS- Behörde zugesichert, zu welcher ständische Depucirte in gleicher Anzahl mit den Königs. Mitgiledern zugÄasscn werden sollcen. In Hinsicht auf Pie unrmterorochene Ausübung der ständischen Rechte erhielten die Stände dit Zusage, daß wenn der für Pie jährliche Zusammenkunft des Aus- schusses bestimmte Zeitraum nicht zureiche, eine Wiederholung der Ausschuß - Ver- sammlung oder eine Verlängerung ihrer Dauer werde gestattet werden.^ Auch die weiteren Bestimmungen der Königl. Resolution in Betreff der Wieder- herstellung des Kirchen- Guts , Per Revision der seit dem Jahr 1806 erschienenen Gesetze und de- Rechts der Auswanderung näherten sich den landstäudischen estr- trägen. a83 Von Seiten der Stände wurden jedoch alte diese Anerbietungen mit der Er, klarung erwiedert: „daß die Königliche Entschließung mit dein von ihnen ausgesprochenen Grundsatz, nicht über eine neue Verfassung, sondern nur über Modiffcationen der alten unterhandeln zu können, sich nicht vereinigen lasse, daß alle Landes- theile auf die alte Verfassung gleichen Anspruch zu machen berechtigt seyen, daß die Herstellung dieser Verfassung das einzige Mittel sey, wodurch der Staat vom Abgrunde des Verderbens gerettet werden könne, und daß sie daher als Volks, Vertreter, denen die heiligsten Interessen des Vaterlands anver- traut seyen, von einer solchen Forderung nicht abstehen könnten." So entfernt folchemnach die Hoffnung war, auf dem bisher betretenen Wege zu dem erwünschten Ziele zu gelangen: so ließ man sich doch hiedurch von unver drossener Verfolgung dieses Ziels nicht abwendig machen. In dieser Hinsicht uuitE* auch bey der am u. Jul. i 8 r 5 beschlossenen Vertagung der Stände - Versammlung ausdrücklich das Ansinnen beigefügt, ,,zu Fortsetzung der Unterhandlungen ständische Bevollmächtigte zurückzulasse«, welche so zu instruiren wären , daß man einer Vereinigung mit Grund ent- gegensehen könnte." Man erklärte überdieß, daß, wenn die Aufstellung einer doppelten oder drest fachen Anzahl von Bevollmächtigten den Standen zur Beruhigung gereichen würde, man derselben nicht entgegen seyu wolle, und nur. die beharrliche Weigerung der Letzteren, welche jede Bestellung von Bevollmächtigen von sich ablehnten, wenn die- sen nicht zugleich der Repräsentativ - Karakter des vormaligen Ausschuß-CollegiumS zugestanden würde, verursachte endlich bey dem Verfassungs-Geschäft einen Still- stand, bis dasselbe nach der am i5. October i6i5 erfolgten Wiedereröffnung der Stande - Versammlung mit erneuerter Thatigkeit fortgesetzt wurde. Zwar gewährte die erste Eingabe der wieder einberufenen Stande vom 26. Oe, tob er 1815 eine tun so trübere Aussicht, als dieselbe immer wieder auf die früheren Diseusstonen über das bey den Unterhandlungen zu Grunde zu legende Rechts- Prinzip zurückkamen und die Erwählung ihrer Bevollmächtigten davon abhängig machen wollten, daß die alte Verfassung, als eine für das ganze Königreich gültige Regel, einzig mit dem Vorbehalte solcher Modifikationen, welche nach beiderseitiger Anerf'enntniß nothwendig oder zweckmäßig seyen, feyerlich anerkannt würde. Glücklicherweise siegte aber der feste Wille des höchstseligen Königs, welcher die Erreichung des Hauptzwecks, einer dem Wohl des Ganzen angemessenen Staats- Einrichtung , unverrückt im Auge behielt, über alle Schwierigkeiten. Durch das Königliche Rescript vom i3. Nov. i8r5 und die demselben beig-- sügten 14 Fundamental - Punkte wurde offen und deutlich ausgesprochen , was die gestammte« Staats - Angehörigen und jede Ksasse derselben von der künftigen Ver- fassung zu erwarten haben sollten.. Es wurde ausdrücklich erklärt, daß .diese Verfassung auf einen Vergleich ge- gründet werden soile, von welchen, wenn er einmal geschlossen sey, kein Th eil 284 unter irgend einem Vorwand ohne Zustimmung des andern Theils abgehen könne. Zugleich wurde den Standen freygesteklt, aus den frühern Landes -- Verträgen alle diejenigen Bestimmungen , die sie für wesentlich oder auch nur für nützlich hiel, ten, zur Aufnahme in die allgemeine Verfassung vorzuschlagen, in welcher Hinsicht die Zusicherung beigefügt wurde, daß, was von solchen Vorschlägen nur immer mit dem Staatswohl vereinbarlich sey, in den Verfassungs - Vertrag wirklich werde ausgenommen werden. Bey solchen beruhigenden Erklärungen fanden die Stande keinen weiteren An« stand, den Weg der Unterhandlungen aufs neue zu betreten. Diese wurden dann am 4. Deeember i8i5 zwischen den hiezu ernannten Königs. Commissarien und ständischen Bevollmächtigten eröffnet, und da man beiderseits übereingekommen war, sich zuvörderst darüber, was nach dem Urtheil beider Theile die alte Verfassung mit sich bringe , wechelseitig zu verständigen: so wurde nach einem gemeinschaftlich ver- abredeten , alle Zweige der Staats - Verwaltung umfassenden Plan ein Zusammen, trag sämmtlicher in den alten Landes-Verträgen enthaltenen Bestimmungen veran- staltet, welcher bey den Entwürfen für die neue Verfassung zur Grundlage biente. Nachdem auf solche Art jeder wesentliche Theil der Staats-Einrichtung, jedes Regierungs- und Volks-Recht, jedes die bürgerliche Freyheit und die Verfassung sichernde Mittel in reifliche Erwägung gezogen, durch wechselseitige schriftliche Aus- führungen und mündliche ?Besprechungvn erläutert, in öffentlichen Druckschriften auseinandergesetzt, und sowohl ständischer Seits von einer eigenen Jnstrucrions« Commission, als Königlicher Seits durch eine verstärkte Königliche Commission und das Königliche Staats - Ministerium aufs genaueste geprüft worden war: so kam nach verschiedenen Unterbrechungen, wohin vornehmlich der am 3o. Oetober 1816 eingetretene Regierungswechsel zu rechnen ist, derjenige Verfassungs - Entwurf zu Stande, welcher von des jetzt regierenden K ö n i g s Majestät am 5. Mär; d. Z. den versammelten Ständen mitgetheilt wurde. Ungeachtet die Königliche Rede vom Thron in bündiger Kürze gezeigtHhatte, daß alles Anwendbare aus der erbländischen Verfassung bei diesem Entwürfe zu Grund gelegt worden, und dasjenige, worin derselbe von den früheren Normen ab, weicht, als eine auf Erfahrung und reifere Einsichten sich gründende nothwendige oder nützliche Verbesserung anzusehen sey r so wurde doch auch hier noch den Stän, den erklärt, daß jeder Antrag auf eine Abänderung des Entwurfs, welcher als eine Verbesserung oder auch nur als unnachtheilig anerkannt werden könne, mit Bereit, Willigkeit werde angenommen werden. Gleichwohl gjengen abermals Monats vorüber, ohne daß irgend ein zur Ver- einigung näher führender Schritt erfolgt wäre, und alles, was hierüber von den Gesinnungen der versammelten Stande offfciell bekannt wurde, beschränkte sich auf den Inhalt eines in der Sitzung vom 23. April d. I. verlesenen, und mit dem Stände-Bersammlungs -Protokoll abgedruckten CommissionS-Bericht«, worin die auf Abänderung des Entwurfs gerichteten verschiedenen Commissions - Anträge unter 5 Hauptpunkten, nämlich: demPunkt der Verantwortlichkeit der Scaatsdiener, der Form der Volks-Repräsentation, der Permanenz derselben, der Sicherstellung der Stände in Erfüllung ihres Berufs und der Staats-Finanzverwaltung, als Gegen, stände, worüber vor allem andern eine beruhigende Kdnigl. Erklärung nachzusuchen wäre, zusammengestellt sind. Die übrigen Verhandlungen bezogen sich größtentheils auf Diskussionen über aufferwesentliche Formen und allgemeine Rechtspriucipien, welche keineswegs dazu geeignet waren, um ein gegenseitiges Vertrauen zu begründen, und die zum Theil in persönliche Erbitterungen ausgearteten Mißverständnisse zu heben; und da Seine Königliche Majestät Sich am Ende überzeugten, daß auf diesem Wege zu kei- nem Ziele zu gelangen sey, so entschlossen Sie Sich ans eigener 'Bewegung , mit Umgehung weiterer ins einzelne gehender Erörterungen,' alles dasjenige auf einmal zu bewilligen, was sich mit den Rechten der Krone und den Forderuirgen einer guten Staats-Verwaltung vereinigen ließe. Bey einer unbefangenen Prüfung dessen, was die Deylage des Königs. Rescripts vom r6. Mai d. I. hierüber ausspricht, fällt es in die Augen, daß hiedurch alles erschöpft ist, was nur immer von der Liebe Sr. Majestät zu Ihrem getreuen Volk, von Ihrem Rechts-Gefühl, und von dem dringenden Wunsche, durch Wiederherstel- lung eines festen Rechtszustandes Ruhe, Ordnung und Zufriedenheit, in das be- drängte Land zurück zu bringen, erwartet werden könnte. Eine gleichförmige Staatsverwaltung umfaßt nun alle Bestandtheile des König- reichs, wovon keiner außer dem Falle einer durch äußere Verhältnisse herbeigeführten, unabwendbaren und von den Landständen anerkannten Nothwendigkeit von dem Ganzen getrennt werden kann. Alle Angehörigen desselben haben gleiche staatsbür- gerliche Rechte und Pflichten, alle sollen an den Wohlthaten der Verfassung gleichen Antheil nehmen. Der Grundsatz, daß der Württemberger nur Gesetzen gehorchen dürfe, welche mit Beistimmung der Volksvertreter gegeben worden sind, ist weit bestimmter, als es in den früheren Landes- Verträgen geschehen war, ausgesprochen. Die Justiz-Verwaltung in Civil- und Criminal-Sachen ist vor jedem fremd- artigen Einfluß gesichert, und statt des vormaligen peinlichen Processes, welcher in vielen Fallen mehr für ein Strasübel als für eine Wohlthat angesehen worden war, werden selbstständige Criminalgerichte in 2 Instanzen aufgestellt werden, deren Er- kenntnisse nicht mehr wie vorhin von der landesherrlichen Bestätigung abhängig sind. Für den regelmäßigen Gang der übrigen Landes-Administration ist durch die Collegial - Verfassung der Ccntralbehörden und die Sicherstellung sämmtlicher Staats- diener vor willkührlichen Entlassungen oder Versetzungen hinlänglich gesorgt. Vornehmlich aber ist die Gemeinde-Verfassung nach den liberalsten Grundsätze» eingerichtet, welche in Hinsicht auf die ungestörte Verwaltung des Gemeinde - Eigen- thumö, und die möglichste Ocffentlichkeit und Redlichkeit in Besorgung der Ge i86 meinde - Angelegenheiten und LokalverwalLungs, Gegenstände nichts zu wünschen übrig lassen. Wenn gleich die vormalige Rekrutirnngsart durch Anwerbung freiwilliger Re, kruten unter den neuern Zeit - Verhältnissen nicht mehr beybehalten werden konnte: so ist doch die Mitwirkung der Landstände bey Ergänzung oder Vermehrung des Königs. Militärs durch die Vorschriften des Verfassungs-Entwurfs außer Zweifel gesetzt, und die Auswahls-Ordnung, die nähere Bezeichnung der Verbindlichkeit, sich außerhalb des regulirten Militärs zum Waffendienste tüchtig zu machen,' die staatsbürgerlichen Verhältnisse der unter dem Militär befindlichen Staats-Angehöri- gen , so wie die militärischen Straf-Gesetze, find als Gegenstände der Gesetzgebung ausdrücklich anerkannt. Auf gleiche Weise können ohne Verwiliigung der Stande weder Steuern aus- geschrieben, noch andere Abgaben, welche bisher vermöge besonderer Rechtstikel einen Theil der Kammerguts - Einkünfte ausgemacht haben, erhöht werden. Die Verhältnisse der verschiedenen Kirchen- Gemeinden find auf eine dem Zeit- geist und dem biedern Charaeter des Würtembergischen Volks angemessene Weise ausgeglichen, und jeder Religionstheil ist vor Beeinträchtigungen des andern fichergestellt. Wegen der Herstellung, sichern Fnndirnng, stiftungsmäßigen Verwendung und abgesonderten Verwaltung des evangelischen Kirchenguts, enthält die HI. Beilage des Verfassungs-Entwurfs die bündigsten Zusagen; und eben so ist auch der katho- lischen Kirche neben der Dotation des zu errichtenden Bißthums und der dazu gehö- rigen Institute ein eigenthümlicher, von der Verwaltung des Staatsguts abgeson- derter allgemeiner Kirchen-Fond an liegenden Gründen und Real-Gefällen zugs- sichert worden. Was die Freyheiten der einzelnen Staats-Bürger betrifft, so ist jeder Untev- A)ied der Geburt bey der Concurren; zu Staats - Aemtern entfernt. Die Gewissens- Freiheit, die Befugniß, Stand und Gewerbe nach eigener freyer Neigung zu wäh- len, die Sicherheit der Person und des Eigenthums sind aufs vollkommenste gewährt und anerkannt. Dem hohen und nieder» Adel, sind alle diejenigen Vorrechte eingeränmt, welche mit dem Staats-Wohl vertraglich und für die übrigen Bürger unnachtheilig sind. Zu allmähliger Aufhebung der auf Gutsherrlichkeit oder Leibeigenschaft gegrün- deten persönlichen Dienste und Abgaben, so wie anderer der Landes - Industrie nach- theiligen und die freye Benützung des Grund - Eigenthums hindernden Beschränkun- gen und Real - Lasten ist ein billiger Mittelweg vorgezeichnet, welcher die Erreichung des Zwecks herbeiführt, ohne den Eigenthums - Rechten zu nahe zu treten. Sowohl dem einzelnen Staats - Bürger als jeder Gemeinheit wird das Recht der Beschwerdefnhrung und der Anträge auf Einführung neuer oder Abänderung bestehender Gesetze in vollem Maaße zngestanden. Die Druck- und Lese-Freiheit ist in einer Ausdehnung, wie sie in Württem- berg noch nie Statt gefunden hat, bewilligt, und die althergebrachte Freizügigkeit, 28? welche der WürLtemöerger für den Stützpunkt seiner Freiheiten an sieht, ist vollkom- men hergeftelit. ^ Zur Verbürgung aller dieser schätzbaren Vorrechte, welche großentheils ihre Ge- währleistung in sich selbst und in ihrer wechselseitigen Verbindung finden, enthält der Versassmrgs -Vertrag mehrere wirksame Schutzmittel. Die Verpflichtung, die Verfassung sanrmt den darauf gegründeten Landes- Frei- heiten gewissenhaft zu wahren, wird in den Dienst-Eid eines jeden Staats-Dieners aufAenomme», und jeder ist für die von ihm ertheiltekr Befehle persönlich verant- wortlich. G • Insbesondere ist dem Königs. Geheimen Rath die Pflicht aufgelegt, für die Aufrechthalttmg der Verfassung und für die Hebung aller durch die Verletzung der- selben entftehenhen Mißverhältnisse Sorgetragen, die deshalb einkommenden Vor- stellungen mit seinen verfaslnngsmüßige«^Anträge» zu unterstützen, und nöthigenfalls auch von Amtswegen einzuschreiten. Ein eigener aus Königlichen und ständischen Mitgliedern bestehender Gerichts- hof erkennt über die Anklagen, welche die Stände - Versammlung gegen Minister und Mitglieder des Geheimem Raths , und in bestimmten Fallen auch gegen andere Staats-Diener wegen Verletzung der Verfassung anzustellen berechtigt ist. Alle Jahre wird nothwendig innerhalb der drei ersten Monate eine Landes-Ver- sammlung einberufen, welche das Recht hat, nicht nur dem König zur Beförderung des Gemeinwohls ihre Bitten und Wünsche vorzulegen, sondern auch gegen Ver- letzungen staatsbürgerlicher Rechte, sowohl im Namen des gestimmten Landes, als in der Eigenschaft eines Fürsprechers für einzelne Corporationen und Staatsbürger, Beschwerde zu führen. Außerdem hat, so lange die Stande nicht versammelt sind, ein hinlänglich besetztes landständischeö Ausschuß-Collegium die besondere Obliegen- heit, alle ihm zustehende gesetzliche Mittel zu Erhaltung der Verfassung in Anwen- dung zu bringen, und ist in dieser Hinsicht berechtiget, in den dazu geeigneten Fal- len^ Vorstellungen, Verwahrungen und Beschwerden bei der höchsten Staats-Be- hörde einzureichen, auch mit den abwesenden Stande - Mitgliedern einen fressen Ver- kehr zu unterhalten, und, so oft die Umstande es erfordern, namentlich wenn es sich von dev Anklage eines Ministers handelt, die Einberufung einer außerordentlichen Stände - Versammlung nachzusuchen. In Hinsicht auf die seit der Staatsveränderung vom Jahr 1-806 erschienenen und nicht bereits wieder aufgehobenen oder durch die neue Verfassung sich von selbst aufhebenden Gesetze und Verordnungen enthält der Entwurf die bestimmte Zusiche- rung , daß dieselben ohne Zeitverlust einer genauen Prüfung unterworfen werden sollen, wobev die Landes - Versammlung oder eine von ihr zur Revision der Gesetze niedergeseßre Commission über die Resultate gehört, und jeder auf Wiederaufhebung, Abänderung oder nähere Bestimmung einer gesetzlichen Verordnung, gerichtete ge- gründete Antrag gehörig werde berücksichtiget werden. Wie sehr aber S r. K ö n i g l i ch e n Majestät daran gelegen sey, die Er- füllung der gerechte». Wünsche Ihres .getreuen Volks in diesem Punece möglichste -zu beschleunigen, und dasselbe der Frucht einer wohlwollenden Regierungs - Verwaltung ohne längere Zögerung theilhaftig zu machen, ergibt sich aus einem nur flüchtigen bleberblick über die seit Ihrem Regierungs - Antritte ergangenen Verordnungen, wo- durch nicht nur die Gesetzgebung der letzten n Jahre ohne Abwartung jener zuge- sagten Gesetz-Revision in wesentlichen Puncten gemildert worden ist, sondern auch mehrere wichtige Institute der neuen Verfassung, noch ehe eine Uebereinkunft im Ganzen zu Stande kam, in Wirksamkeit getreten sind. Der mancherley wohlthatigen Abänderungen allzustrenger Straf-Gesetze und lästiger Finanz- und Polizei-'Verordnungen, der Herstellung des Einflusses der Kirchen - Convente auf die Verwaltung und Verwendung der Loeal - Stiftungen, so wie der vorläufigen Einleitungen zu Verbesserung des Steuer - Wesens , zu He- bung der Mißbräuche im Schreiberei-Wesen, zu Wiedereinführung der Boten - An- stalten, zu Aufhebung lästiger Feudal - Abgaben, zu Trennung des Kirchengntes vom Staatsgut, zu Absonderung der Communal-Schulden von den Staats-Schulden, zu Organisation der Gemeinde-Deputirten rc. nicht zu gedenken, sollte» vorzüglich die am 8. Nov. v. I. geschehene Anordnung des Geheimen Raths, wodurch eines der wichtigsten Institute der früher» Verfassung wieder hergestellt worden ist, die am ,8. Jan. d. I. erfolgte Wiedereinführung des Commun - Wildschützen«Instituts, welches als der Grundstein aller auf Verhütung und Verminderung des Wildscha- dens abzielenden Anstalten allgemein angesehen wird, die Verordnung vom 3o. Jan. in Betreff der Preßfreiheit, wodurch auch die politische Freiheit befestiget, und dev wechselseitige Verkehr zwischen dem Volk und seinen Vertretern bedeutend erleichtert worden ist, die vermöge der Verordnung vom r3. Jan. bewilligte Milderung der feit dem Jahr 1806 wegen der Volks-Entwaffnung ergangenen Gesetze, die am i. Februar provisorisch eingeführte Verbesserung des Stempel-Wesens und die Ver- ordnung von eben demselben Tag in Betreff des vormaligen Kolonial--Waaren- Jmposts, als redende Beweise anerkannt werden, wie sehr Seine Königliche Majestät geneigt sind, aus eigner freyer Entschließung zuvorkommend zu be, witligou, was die Wohlfahrt Ihrer Unterthanen befördern, und die Lasten derselben erleichtern kann. Wen» nach diesen Voraussetzungen alles geschehen ist, was zu Befriedigung des Württembergifchen Volks und seiner Vertreter ohne Nachtheil für die Staats - Ver- waltung geschehen konnte, wenn die dringenden Beschwerden bereits vorläufig geho- ben sind, wenn aus den alten Landes - Verträgen alles, was dem Württermberger aus irgend einem gültigen Grunde theuer seyn mag , in die neue Verfassung über- getragen worden ist, wenn sogar mehrere Bestimmungen hinzugcfügt worden sind, wodurch die bürgerliche Freyheit auf eine in früheren Zeiten nie gekannte Art erhöht und erweitert wird ; so ist nunmehr unverkennbar der Zeitpunct eingetreten, wo eine weitere Nachgiebigkeit nicht nur zweckwidrig, sondern auch mit der Würde des Re- genten unverträglich und für den Staat verderblich,seyn würde. Namentlich könn- ten Seine Königliche Majestät eine eiUei'tige landständische Verwaltung »er Landes-Gelder, eine geheime ständische Kasse, ein Recht des Ausschusses, einsei- tig das Land mit Schaden zu beladen, und durch emznholende Vollmachten dir Abhaltung der Landtage entbehrlich zu machen, nach Ihrer vollsten Ueberzeugu«g nicht bewilligen, ohne Sich den Vorwurf der Mit- und Nachwelt zuzuziehen, das Wohl Ihres Volkes dem Irrwahn und Eigendünkel Einzelner aufgeopfert und die unter den früher» Regierungen eingeschlichcuen verderblichen Mißbrauche verewigt zu haben. Offenbar ist die Verwaltung der Landes - Gelder ein wesentlicher Theil der Staats - Verwaltung, welche in jedem monarchischen Staate zunächst dem Regenten zusteht; und dem Volke kann nur daran gelegen seyrr, eine sichere Gewahrschaft zu- haben , daß die von seinen Vertretern bewilligten Gelder so verwaltet werden, wie es die verabredeten Bestimm«»gen mit sich bringen. Diese Gewährschaft ist dem Württemberger durch den Verfassungs-Entwurf und dessen neuere Zusätze in vollem Maße dargeboten. In Hinsicht. auf die Verwaltung des Kammergutes, für welche der Finanz- Minister und jammtliche hieher gehörige Verwaltungs - Stellen besonders verant- wortlich sind, ist den- Ständen ausdrücklich die Befugniß eingeräumt, die Einsicht der General - und Special - Kaffen- Rechnungen der Ober - Finanz - Kammer zu ver- langen. Eine aus Königlichen und ständischen Mitgliedern in gleicher Anzahl zu- sammengesetzte Commission ist - beauftragt, nach einer gemeinschaftlich zu verabschie- denden Instruktion, für die Verfassung und Einsendung zweckmäßiger und wohlbe- gründeter Special - Etats von Seiten der einzelnen Verwaltungs-Stelle» zu sorgen und aus denselben alljährlich den Haupt-Einnahmen - und Ausgabe»- Etat zu ent- werfen. Drei) Mitglieder des ständischen Ausschusses sind zugleich Mitglieder des Steuer-Collegiums, welchem die höhere Leitung des Einzuges der direkten und in- direkten Steuern anvertlaut ist. Unter diesem gemeinschaftlichen Collegium steht auch die, allgemeine Steuer-Kaffe, und die Kaffen-Beamten werden- von demselben gemeinschaftlich vorgeschlagen. Die Schulden-Tilgungs-Kaffs'wird ebenfalls unter der Aufsicht und Leitung einer gerneinschaftlichen aus Königlichen und ständischen Commiffarien bestehenden Behörde und durch Beamte verwaltet, welche diese Behörde gemeinschaftlich, vor- schlägt. Dem laudständischen Ausschüsse werden nicht nur alle auf Steuer - Nachlasse ge- richteten Anträge- des Steuer-Collegiums und die Steuer - Repartitionen , sondern auch die monatlichen Rapporte der allgemeinen Steuer-Kaffe und die Steuer-Aus- stands - Ver-en.; misse mitgetheilt. Auch ist derselbe berechtigt, nicht nur von den Akten d e Etats - Commission Einsicht zu nehmen , sondern auch die ständischen Mit- gl-i. der dieser Comm,'sio» zu Berichten und andern Aufklärungen aufzufordern. Außerdmn werden die Bedürfnisse der ständischen Corporation und der damit verbundenen Institute durch eine eigene Kasse sicher gestellt, an welche die verab- schiedeten Gelder unmittelbar von den Oberamtv-Pflegen abgeliefert werden. Ueber die Verwaltung derselben, welche ganz allein unter der Aufsicht des ständischen Aus- schufses steht, wird der Stände - Versammlung Rechenschaft abgelegt Endlich würde eine weiter ausgedehnte Vollmacht des ständischen Ausschusses nicht nur der Selbstständigkeit des Württembergischen Volkes gefährlich werden, sondern auch um so überflüisiger seyn, als nach der neuen Verfassung notwendig alle Jahre ein Landtag abgehalten wird, und der Ausschuß überdieß noch die Be- fugniß erhalt, so oft es die Umstände erfordern, die Einberufung einer außerordent- lichen Stande- Versammlung nachzusuchen. Wer hatte wohl bey so großen Anerbietungen erwarten sollen, daß nicht Jeder, dem sein Vaterland und das Wohl seiner Mitbürger am Herzen liegt, es sich zur Pflicht rechnen würde , zu Vollendung des schon so'lange ersehnten Verfassungs- werks durch seine bereitwillige Beystimmung mitzuwirken, und alles Mißtrauen zu entfernen, das Regenten und Volk von einander getrennt hält. Um so schmerzlicher mußte es S e i n e r K ö n i g l i ch e n Ma j e st a t fallen, durch die neueste Erklärung der Stände-Versammlung Ihre auf eine glückliche Ver- einigung gerichteten Wünsche vereitelt, und die Mehrheit der Stände-Mitglieder theils durch Vorurtheile, theils durch Leidenschaften so weit irre geleitec zu sehen, daß jede Hoffnung, auf dem bisher betretenen Vertrags-Wege mit dieser Ver- sammlung über eure den aiierseitigen Verhältnissen angemessene Verfassung überein- zukommen , von Ihnen aufgegeben werden mußte- Für Sie konnte in der gegenwärtigen Lage nichts übrig bleiben, als eine Ver- sammlung anfzulösen , deren fernere Wirksamkeit eine allgemeine ^Zerrüttung herbey- führen müßte, eine Zerrüttung, welche am Ende den Thron des Königs untergraben und erniedrigen würde, der für Seilte Majestät nur insofern einen Werth haben kann, als Sw zugleich in den Stand gefetzt sind, die damit verbundenen Regenten-Pflichten zu Beglückung Ihrer getreuen" Unterthanen in Erfüllung zu bringen. Was auch der Erfolg hievon seyn mag, so sind Seine Königliche Majestät in Ihrem Gewissen beruhigt, alles angewendet zu haben, um der Her- beyführung eines solchen Extrems zu begegnen, wogegen eine um so schwerere Ver- antwortung auf denjenigen lastet, welche den gegenwärtigen Zeitpunkt nicht benützt haben , um ihre Mitbürger der Wvhlthqten einer Verfassung theilhaftig zu machen, um welche das Land von so vielen andern Staaten würde beneidet werden. Stuttgart, den 5. Juni 1817. Auf Befehl des Königs. Königlicher Geheimer Rath. Dekret der Sektion der Steuern, die Bestimmung der Grenzlinie zwischen einem Kalb und Rind, hinsichtlich der Schlacht-Accisc, betreffend. Durch neuere Anfragen veranlaßt, sieht man sich zu der Erklärung bewogen, daß das junge Schlachtvieh in Hinsicht der Veraccisirung bis auf sechs Wochen im Alter als Kalb - darüber aber bis zu zwei Jahren als Rind anzunehmen und zu behandeln sey. Stuttgart, den 5. Juny i8i3. Section der Steuern. Seine Königliche M a \ e ff. d t haben vermöge Resolution vom 28. des vorigen Monats zu verordnen geruht, daß die am Sonntag nach dem -5. Zun. ge- wöhnliche Jahres - Feyer des Reformations-Festes wegen des Eintritts der Saeular- Feyer desselben in diesem Jahre unterlassen werde. Es wird dieß daher sainmtlichen evangelischen Geistlichen des Königreichs zu ihrer Nachachtung bekannt gemacht- Stuttgart, den 5. Juni 1817. Königliches Ober - Consistorium. Seine Königs. Majestät haben vermöge Dekrets vom 3». May dem vormaligen Ober-Lieutenant v. Braunmüller die Erlaubniß ertheilt, die Armee- Uniform zri tragen. Durch Königs. Reseript vom 28. May ist der bisherige Oberamts - Thierarzt zu Ellwangen , M a st, zum Landvogtei - Thierarzt in der Landvogtei am Bodensee ernannt worden. Der Docto'r jur. Philipp Tscherning von Heilbronn ist nach erstandener Prüfung in die Zahl der Königs. Advokaten ausgenommen, und bei dem Königl. Justiz-Eoilegium immatrikulirt worden. Stuttgart, den 10. May 1817. K a n n st a d t. S e i n e K ö n i g r. Majestät haben bei der Ueberschwemmung am 27. und 28. v. M. der hiesigen Stadt einen neuen Beweiß allerhöchstdero beson- der!'. Huld gegeben. Nachdem allerhdchstdieselben bei eingetretener Noth sich in die überschwemmte Stadt hatten schiffen lassen, um zweckmäßige Verfügungen zu treffen, und, so viel möglich das. Unglück zu mindern, so wurden die Bewohner derselben mit einem königlichen Geschenk von zweitausend Gulden erfreut, welche Summe für diejenige bestimmt wurde, die durch die Ueberschwemmung ihrer Gärten und Feldgüter Scha- den litten, lind dadurch in den Stand gesetzt werden sollten, dieselben auszubessern, und von neuem anzupflanzen. Hiezu kam die huldvolle Unterstützung durch Brod, welche denjenigen. Armen, die bisher aus der Wvhlthätigkeits-Kasse in einem öffent- lichen vor der Stadt gelegenen Hauße gespeist wurden, der allerhöchsten Absicht ge- mäß zu Thcil wird, und so lange fortdauert, bis die durch Beschädigung der Küche unterbrochene Speisung der Armen forgesetzt werden kann. , Znnigst gerührt durch diese Allerhöchste thätige Theilnahme im Augenblick der Noth und durch die gnä- digste Zusicherung fernerer Hülfe, drücken die hiesigen Einwohner die Gefühle ihres herzlichsten Dankes aus, und verbinden damit die heisesten Wünsche für das aller- höchste Wohl des besten Königs, durch dessen edle huldvolle Gesinnungen Gottes Vorsehung bei der jetzt allgemeinen Noth dem gesammten Vaterlande und bei diesem unerwarteten außerordentlichen Unfälle der hiesigen Stadt so große Hülfe und Be-r ruhigung gewährt. Den 29. May 1817. Königl. Gemeinschaft!. -Oberamt. Kirchheim. u. T. Friedrich Färber, Burger und Catirr dahier, ist wegen fortqefcjtcr Trunkenheit und verschwenderischer Lebensart gerichtl. für wundtodt erklärt, und ihm in der Person des hiesigen Rath - Verwandten Schöllkopf ein Pfleger bestellt worden. Dieses wird hiemir unter dem Anhang bekannt gemacht, daß Niemand mit gedachtem ?-«tb«r, ohne Wisstn und Willen seines Kurators einen Handel eingehen, oder demselben etwas borgen solle, widrigenfalls keine Satisfak- tion gegeben werden würde. Den ,6. May 1817. ^ Königl. Oberamt allda. Vaihinge n. Hohenhaslach. Horrheim. Mühlhausen. Roswaag. Sers- Heim. Am Mittwoch den 25. Juni werden folgende Kommun-Schaafwaiven auf 3 "Jahre von Michaelis 18,7, bis -820. im öffentlichen Äufstreich an dest Meistbieieiü^n verliehen werden. >. Die Waide zu Hohenhaslach, welche 35o Stük ertragt, und woran'der Beständer >76 ei» schlagen darf. Ern Bestander hat freie Wohnung und Stallunv, einen Kuchengarten und z Vrt. 7 Rth. Wiesen zu genieffen. 2. Die Waide zu Horrheim von 55a Stük, woran der Beständer die Hälfte halten darf. Ein Beständer hat'freie Wohnung nebst Stählung und ;Vrt. Garten zu genießen z. Die Waide zu Mühlhausen von 260 Stük woran der Behänder ise» einschtagcn darf, der Bestände! hat freie Wohnung nebst Stallung zu genießen. 4. Die Waid- zu Roßwaag von Z50 Stük, wo- ran der Bestander 20» einschlagen darf. §. Die Waide zu Sersheim von 50» Srük woran der Bestander 22Z Stük einschlagen darf. Ein Bestander hat freie Wohnung nebst Stallung zu ge- nießen. Die Liebhaber zu sammtlich diesen Schaafwaiden baden sich an gedachten Tage Morgens 9 llhr, mit ihren Meisterbriefen und Vermögens-Zeugnissen versehen, auf dem Ralhyaus zu Vaihingen rinzusinden. Den 3o> May 1817. Königl. Oberamt. Zazenhausen. Die Königlicher Obersinanz- Kammer gehörige Sommerschaafwaide zu Zazen- hausen, welche jährlich >25 Srük ertragt, wird mit dem Winrerpförch von Michaelis ,8.7 bis 182er im Aufstreich verpachtet, die Liebhaber wollen sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen über Prädikat und Vermögen versehen, am Samstag d. 14. Juni Vormittags 10 Uhr in hiesiger Kameral- Amts- Wohnung einsinden. Dm 24. May -817. Königl. Kameral-Amt. Daugendorf. Vermög hohen Dekrets vom 20. May d. I. soll die herrschaftliche ßclvwand- Naiche bei'Daugendorf aufgehoben, und damit ein Verkaufs- und DerleihungS. Versuch im Ga>z»n und Theilweife vorgenommen werden. Hierzu gehören: a. Das Wohnhaus, mit eingerichteter Stal- lung und Scheuer re. und einem Gärtchen, b. Das Laugenhaus, und e. das Hiirlerhäuschen; ä. das Walkgebäude ist vom Waffsr weggefchwemmt, und kann nur der Platz abgegeben werden; e. Wiesen ungefähr i3 ,/r Morgen an einem Stük. Gebäude und Guter liegen an der Donau, t/2 Brt. Stunde von Daugendorf, und 1/2 Stunde von Ricdlingen entfernt. Zn gleicher Zeit werden die zum Blaich-Bestand gehörige Inventar-Stüke an Keffetn, Laugenfässrrn k. ic. dergleichen von dem zerstörten Walkgebäude , Walktrog, 1 Wcllbaui» und verschiedenes Bauholz verkauft werden. Die Verhandlung geht Samstags den 21.' Juni Nachmittags 1 Uhr zu Daugendorf vor sich, und haben die Liebhaber gerichtliche, oberamttich gesiegelte Zeugnisse über Präoik.-t und Bermöewn beizu- bringrn. Den 28. May >8 >7. Königl. Kameralamt Iwicfauen. Schorndotf. Deutekspach. Der bei dem Sten Königl. Infanterie. Regiment gestandene Gdldat Georg Rühle von Beutel spach, ist im Urlaub desertitt, wcßhalb sämtlich Hoch und Lol-llöv» liche Obrigkeiten ersucht werden, auf denselben zu fahnden, ihn im Betretungsfall arrehiren zu lassen, atud wohlverwahrt, an Unterzeichnete Behörde einliesern zu lassen. Den 21, May 1817- Köuigl. Oberamt. Grdrukt bei.Gottlieb Hasselbrink, Hsf-und Kanzlei-Kupserdrucker, Buchdrucker. Nro. oq. i 8 r 7«, 29^ Königlich-W Lr ltemb ergisch es Samstags rL. I uni.. W i l h e l itt , von' Gottes Gnaden Köllig, von Württemberg'.. L i e be' Getre ue! Da: in den von verschiedenen Gegenden des-Königreichs häufig: ei II ge komme neu Berichten' angegeben ist, daß die noch vorhandenen. Fruchtvor- räthe von vielen Bestzern aus wnchcrlichen- Absichten zurückgehÄtenund voir ihnen, mit Beiseitesetzung, jeder Rücksicht auf die dringende Noch ihrer Mitbürger,- die Preise auf eine, jedes Verhaltnisj der Kosteir und eines' billigen Gewinns überstei- gende Höhe unmäßig gesteigert werden: so haben Wir ,- in Erwägung ,- dafi Men- schen- und Bürgerpflicht von denjenigen, welche die Mittel in Händen haben,- for- dert, dieselben zur nvthwendigen Ernährung ihrer Mitbürger zn verwenden, nach Anhörung Unseres Geheimen-Aaths' und- der in der Theurungs-Angesegenheit eigens niedergesehten E'ommisfion, Uns bewogen gefunden, zu verordnen wie folgt : !. Alle im-Königreiche vorhandenen Vorrathe an Kernen, Warzen , Roggen,- Gerste, Dinkel, Einkorn, Haber, Ackerbohnen , Mehl, Erbsen, Linsen, Welschkorn und Kartoffeln, sind- in allen Orten,- Städten, Klecken, Dörfern und Weilern, auch, einzelnen Höfen ,- und' zwar in jeder Gemeinde' binnen drei' Tagen nach dein Einlan- gen dieser Verordnung bei einem jeden Oberamte, au fzu zeichnen. i.) Die Aufnahme' solcher Voreache geschieht in der Regel von Len Ortsvorste- hern der Gemeinde'; den Ober-Beamten wird aber' zur Pflicht gemacht, für diejeni- gen Gemeinden,- wo- sich unter den Oetsvorstehern solche befinden , von denen zu' ver- Muth'en ist, daß' sie selbst noch entbehrliche' F-ruchtvorräthe besitzen, aus der- Ober-' amtsjjadt oder den: Amtsorten andere ,, verständige,, und- durch ihren Eifer für die *94 Verminderung der akgemeinen Noch sich auszeichnende Männer zu Commisssrien zu ernennen, in der Maße, daß binnen der drei Tage das ganze Aufzeichnungsgeschäft, mit möglichster Beseitigung aller Kosten und Beschränkung derselben auf wahre Aus- lagen, beendigt werde- 2. ) J,n jeder Gemeinde, die Untersuchung werde durch einen Cominissär oder durch die Ortsvorsteher selbst vorgenommen, find die Einwohner zu versammeln, um ihnen den Inhalt gegenwärtiger Verordnung zu eröffnen und zu erklären, und ist jeder Einwohner, weß Standes und Würde er sey, aufzufordern, bei seinen Unter- thanen und Bürgerpflichten bestimmt anzugebeii '■ a.) Wie viel er an Früchten der obbemeldten Art in seinem eigenen Wohnhause oder sonst in eigenen Gebäuden habe, wie viel davon ihm selbst, und wie viel an- dern , welche zu benennen sind, gehöre, fr.) Ob und wie viel er in Gebäuden Anderer an Früchten besitze; e.) Wie viel er bis nach vollendeter Dinkel-Erndte für sich und seine Familie oder für seinen Gewerbs-Verbranch nöthig habe. Wenn ein Einwohner sich eine kurze Frist ausbitter, um seinen Vorrath selbst vorher zu untersuchen: so ist ihm solche zu gestatten. 3. ) lieber diese, von jedem einzelnen Einwohner abzugebende und von jedem -u unterschreibende Erklärung ist ein besonderes Protokoll zu führen, und wenn von an- dern Einwohnern gegen die Richtigkeit der Angabe Zweifel erhoben werden, diejes sogleich zu bemerken. Im.Falle einzelne angeben würden, daß sie ihre entbehrlichen Früchte ganz oder zum Theil schon verkauft haben, solche aber noch nicht abgefnßt seyen: so ist dieses gehörig zu untersuchen, und in dem Protokolle zu bemerken. 4. ) Sobald die Vorräthe nach den Angaben der Eigenthümer ausgenommen sind, hak derjenige, dem die Untersuchung übertragen ist, mit Zuziehung sämmtlicher Magistrats-Personen und der männlichen Mitglieder des WohlthätigkeitS-Vereins diese Angaben pflichtmäßig zu prüfen , und wenn sie in die Richtigkeit einen Zweifel setzen, oder von andern dagegen Zweifel erhoben werden, 3 oder 4 Männer aus ihrer Mitte abzuordnen, um in den Häusern der Frucht-Eigenthümer, und zwar nichc nur auf den gewöhnlichen Fruchtböden, sondern überall, wo Früchte entweder öffenrlich oder versteckt aufbewahrt werden können, Augenschein einzunehmeu, und die Früchte welche angetroffen werden, entweder pflichtmäßig zu schätzen, oder urkundlich messen zu lassen, und den Erfund im Protokolle nachzutragen. Da wo der Orts-Vorsteher oder die Mitglieder des Magistrats und des Wohl- thatigkeits-Vereins Frucht-Dorräthe besitzen, sind die Angaben derselben durch einen Lokal-Augenschein von 3 unparteyischen Männern zu untersuchen, und wo die Auf- nahme der Vorräthe von einem Cominissär geleitet wird, hat dieser ohne Ausnahme einem jeden solchen Augenscheine persönlich beizuwohnen. Wenn auch keine besondere Zweifel gegen die Richtigkeit der Angaben der Ein- zelnen vorllegen, so sind doch in allen Fällen bei einigen Einwohnern, nach der Wahl der ausnehmende» Behörde, Nachuntersuchungen auf die obeubemelbke Weise anzustellen, und ist diest der Einwohnerschaft zum voraus bekannt zu machen. 5. ) Ebenso haben die Nr. k■ bemeldten Personen die Angabe des Bedürfnisses der einzelnen au Früchten, mit Rücksicht auf die zu ernährenden und im Protokolle der Zahl nach anzuzeigenden Personen pstichtmäßig zu prüfen, und wenn das^B^k Lürfniß zu hoch angegeben wäre, solches so herabzusehen , daß auf der einen Seire der Eigenthümer bis nach vollendeter Dinkel - Aerndte damit ansreichen kann, auf der andern Seite aber an Früchten nicht weiter, als was jener wirklich nöthig hat, in der gegenwärtigen Zeit der Noth, der Consumtion entzogen werden möge. Als Maststab wird hiebei festgesetzt, Vast bei einer Familie höchstens i Pfund Brod täglich auf eine» Menscheu angenommen werden dürfe. 6. ) Die Beamten der Fürstlichen, Gräflicheil und Adelichen Gutsbesitzer haben innerhalb 3 Tagen dem Oberamte glaubwürdige Auszüge aus ihren Fruchcregistern, Partikularien oder andern Rechnungs-Büchern vorzulegen und durch dieselben darzu- thun, was sie an Getreide jeder Art noch besitzen, was davon für das eigene Be- dürfniß der Gutsherrschaften, für die von denselben zu bestreitenden Besoldlingen, Pensionen und andere Natural-Abgaben bis nach vollendeter Dinkel-Aerndte unent- behrlich ist, und was somit noch zum Verkauf übrig bleibt. Die Köuigl. Oberämter habeil diese Angaben ebenfalls pflichtmäßig zu prüfen. 7. ) In jeder Gemeinde ist bas, was die Einzelnen an entbehrlichen Früchten verkaufen können, bekannt zu machen. 8. ) Die Aufnahms - Protokolle jeden Orts sind mit den Verzeichnissen der ent- behrlichen Vorrathe an das Oberamt einznsenden, und ein solches Verzeschniß ist auch beim ersten Drtsvorsteher zu hinterlegen. 9. ) J^es Oberanlt hat nach geschehener Aufnahme, ohne allen Verzug, ein in tabellarischer Form verfaßtes nahmentliches Verzeichniß derjenigen, welche noch ent- behrliche Vorrathe besitzen, an die in der Theurungs - Angelegenheit niedergesetzte Commission einzusenden ) und ist in diesem Verzeichnisse bei jedem Einwohner der ganze Vorrath von allen Arten von Getreide, sein eigenes Bedürfnist bis zu vollen- deter Dinkel-Aerndte, und was jedem zum Verkaufe übrig bleibt, anzuzeigen. 10. ) Wenn auch nach geendigter Aufnahme der Vorrathe, gegen die Frucht- Eigenthümer, sie seyen Gutsherrn oder Privat-Personen, eiire Anzeige geschieht, oder sonst Anzeigen vorliegen, daß sie unrichtige Angaben gemacht haben; so ist von den Königl. Oberämtern jedesmal sogleich eine strenge Untersuchung zu veranstalten, und das Resultat, unter Anschluß des Protokolls, der gedachten Königl. Commission vor- zulegen. 11. ) Wer überwissen wird, daß er seinen Frucht-Vorrath gar nicht oder zu ge- ring angegeben habe, dem ist das zu wenig angegebene Quantum, wenn es noch bei ihm vorhanden ist, oder der Erlös daraus, zum Vortheil der Oberamtsleitung des Wohlthätigkerts-VereiuS zu coufi'sciren. Wird die Strafe auf eine Deuuneiation erkannt, so erhalt der Angeber den ganzen C0nsiscati0nsbetrag. Da übrigens bei der bloßen Schätzung eines Worraths geringe Fehler .ohne Schuld des Schätzenden ernfchleichen können: so Vars der. Unterschied, wenn .er -den zwanzigster, Lheii nicht übersteigt, auf sich beruhend gelassen werden. 12) Wenn diejenigen, welchen die Aufnahme und .Untersuchung der Frucht -Worräthe übertragen wird, sich, eine Nachlaßigkeit oder vorsätzliche Mrichtigk- it bei dem Geschäfte zu Schulden komme« lasten sollte», so werden dieselben mit einer den Umstanden angemessene» Geld - oder Leibes-Strafe und lezternfalls zugleich .mit der Kassation vom Amte belegt werden. 41.) Alle diejenigen, welche noch entbehrliche Früchte besitzen, sind nachdrück liehst zu erin- nern, daß sie dieselben nun.nicht länger zurückhalten, und dadurch zu Vergrößerung der all# gemeinen Atoll) beitragen, .sondern daß sie diese Vorräthe nach und nach entweder in ihren Hansen, an solche. welche sich wegen ihres eigenen Bedürfnisses durch obrigkeitliche Zeugnisse Ausweisen, oder auf den öffentlichen Frachtmärkten verkaufen; hiebei wird 1. ) der höchste Preis, mm welchen die Früchte verkauft werden dürfen, allgemein fest- gesetzt für 1 Scheffel Dinkel .... — —■ Roggen und Gerste — Lernen und ALaizen .. —. — Haber ..... -— I Sri. Erbsen, Linsen, Welsch- körn, Ackerbohn.cn. — Kartoffeln.. <. Mach diesen Verhältnissen sind auch die Preise anderer Fruchtgattungen, so wie deS Mehls, durch die Obe, beamten, nach vorgängi'ger Vernehmung der OrtS-Obrigkeit, zu bestim- men, wobei cö sich von selbst versteht, daß für Früchte von geringer Qualität, auch niedrige- re Preise, als die Hier regulirten^ statt finden müssen. 2. ) AVer Früchte zu einem höheren Preise verkauft, hat nicht nur dem Käufer den Mehr- betrag über den bestimmten Maximums-Preis doppelt zurück zu erstatten, sondern ist auch mit einer dem doppelten Betrag des gemachten Erlöses gleich kommenden Geldstrafe, oder wenn und in soweit der Schuldige die Geldstrafe zu bezahlen nicht im Stande sein sollte, mit einer verhaltnißmaßigen Leibesstrafe zu belegen. Hie eine Halste dieser Geldstrafe fallt der Qbcr-Amts-Leitung, die andere Halste dem Anbriuger zu. . den Häusern. auf den Markten. 14 fl. *6 fl. . 24 fl. 27 fl. ... 58 fl. 42 fl. . ,10 fl. 2 2 fl. 4 fl. 5 fl. . 2 fl. 2 fl. 5o kr. III. Um die Verkaufe der entbehrlichen Vorräthe und die Angaben gehörig zu contro- liren, wird die vermöge der Verordnung vom 8 November v I. einstweilen biß zum 1 Au- gust v. I aufgehobene Frucht-Verkaufs-Accise von /, kr. für 1 Scheffel rauher und 8 kr. glatter Frucht in der Maße wieder eingeführt, daß sie am One des Verkaufs in Häusern ober aus Märkten vom Verkäufer zu entrichten ist. Diese Aceise wird „ach den früheren Vorschriften von den Accisern eirigezogcn, und der Ertrag derselben, so wie auch der wegen Verfehlungen dagegen nach Maaögabe der Accise- Gesetze, zu erkennenden Confiskalionö- und Geldstrafen, »ach Abzug der in jenen Gesetzen für ■*97 Den ?lnbnnger 'bestimmten Gebühr, bis zum 1. August t>. Z. der Central-Leitung der Wohl- thätigkeitö - Vereine angewiesen. IV In drei Wochen nach der ersten wirb eine neue Aufzeichnung der Frucht-Vorrathe .vorgenommen, um die Richtigkeit der gemachten Angaben und der Verkäufe unter Berglei« .chung .mit den Jrucht-Accise^Registeru zu bewahrheiten, und nach Erfo-rdermß der Umstände von oberster Staats-GewÄi wegen, die weitere Verfügung über die dann noch vorhandenen Vorräthe ei »treten zu lassen. Inzwischen wird zum voraus bestimmt, daß diejenigen, welche nicht einen verhaltnißmaßir gen Theil ihres bei der vorhergegangenen 'Aufnahme als entbehrlich erklärten Borraths an Flüchten verbaust haben, öffentlich werden bekannt gemacht, und der verhaltnißmäßige Theil jenes ihres VormthS um -einen gegen die Rio bl. st'cguiirren höchste» Preist um die Hälfte herabgesttzten Preis an die Armen wird abgegeben werden. V. I» Ansehung des Verkaufs der Früchte in den Hausern und auf den Markten, bleibt^es bei den bereits festgesetzten Bestimmungen, nahmenrlich denen der Verordnung vom i6. Februar d I., wonach in Mühlen und Privalhausern nur zum eigenen HauS - und Ge« werbs-Bedarf Früchte gekauft werden dürfen, und diejenigen, welche außer ihrem Wohnorte kaufen, -sich mit obcramUichen Zeugnissen .auSzuweistn haben, daß sie die -Früchte allein für ihre eigene Haushaltung, oder.für ihre Gewerbe oder auch als Händler für eine gewisse Landos'Gegenv, wie die Schaufler auf dem Schwarzwaide, welche aber hiezu ebenfalls mit besonderen obcramtlichen Patenten versehen sein müssen, einkaustn. Wir erwarten die genaue und gewissenhafte Befolgung dieser Unserer durch die gegen- wärtige Not!) vieler Unserer lieben und getreuen Unterthanen gebotenen Verordnung von der Redlichkeit und dem eigenen Pflicht-Gefühle derjenigen Unserer Unterthanen, welch noch Frucht- Vorrälhe haben., und geben die strake Vollziehung aller Bestimmungen derselben Unseren Kö- niglichen Beamten und sammtiichen Orts-Vorstehern, nahmentlich aber den Ober-Amtleuten auf, und machen sie dafür verantwortlich., daß sie in dieser hochwichtigen Sache zur Erleich- terung der Noch mit Umsicht., Thatigkeit und Dienst,Eifer -zu Werke gehen, auch dafür sor- gen, daß so viel möglich alle Kosten , insbesondere die für die Fertigung der Orts-und Ober, amte,Verzeichnisse, beseitigt werben. Gegeben, Stuttgart, den io. Juni 1817. Auf Befehl des Königs. .Königlicher Geheimer Rath. Verordnung wegen der Auswanderer. Von den Regierungen derjenigen Staaten, welche die von vergegenwärtigen Aus» wanderungS-Sucht ergriffenen K. Unterthanen theils zum Ziel ihrer 'Auswanderung wäh- len , theils auf ihrer Reift zu paffiren haben, sind der dißsitigen Regierung neuer- lich diejenigen Bedingungen mitgetheilt worden, von welchen die Einwanderung u» gedachte Staaten oder die Erlaubnisi, dis einzelnen auf der Reiseroute gelegenen Ter- ritorien paßiren zu dürfen, abhängig gemacht wird. Von dem Kaisers. Rußifchen Gouvernement wird niemand erlaubt, die Grän- zen des rußifchen Staats zu paßiren, er vermöge denn mit einem von der betreffen- den Kaiserl. Rußifchen Gesandschaft nach den gesetzlichen Vorschriften ausgestellten Paße sich zu legitimrren. —Das König!, niederländische Gouvernement hat erklärt, daß in Folge einer besonderen Verordnung vom i5. d. M. an keine Auswanderer oder Fremde, welche sich, in Gesellschaften vereinigt, in der Absicht den niederlän- dischen Staaten nähern, um sich in den niederländischen Häfen für die nordameri- kanischen Staaten einzuschiffen, über die holländische Granze gelassen werden, sie vermögen denn nachzuweisen daß von angesessenen Einwohnern des Königreichs der Niederlande für die Subsistenz derselben bis zu ihrer wirklichen Einschiffung Bürg- schaft geleistet werde. Die Regierung des Herzogthums Nassau erklärt, daß alle Auswanderer, welche sich nicht mit den nöthigen Mitteln zu ihrer Reise versehen haben, und sich legitimi- ren können, daß sie ihrer Aufnahme auf ein Schiff gewiß seyen, als Bettler und Vaganten auf der Granze zurückgewiesen werden. Die Königl. Bairische Regierung hat bei der dießeitigen den Antrag gemacht, daß nur denjenigen K- Unterthanen Pässe zur Auswanderung ertbeilt werden möchten, welche mit den für ihre Reise durch die Königl. Baierischen Staaten erforderlichen Subsistenz-Mitteln versehen seyen, unter der Erklärung, daß bei dem Druck der ge- genwärtigen Theuerung nur unter dieser und der werteren Bedingung, 2ciß die Aus- wanderer mit gehörig visirten Gesandtschafts-Pässen versehen seyen, der Eintritt in die König!. Baierische Staaten verwilligt werden könne, die übrigen aber um !v mehr an der Granze ohne weiters zurückgewiesen werden müssen, als auch keine Auswan- derer ohne die erforderlichen legalen Gesandtschafts-Passe über die Kaiserl. Oestr. Granze gelassen werden. In Folge dieser Erklärungen, welche ohne Verzug zur allgemeinen Kenntnifi zu bringen sind , sieht man sich, verairlaßt, die sammtlichen K. Oberämter anzuweisen, denjenigen , welche sich über die Erfüllung dieser Bedingungen nicht auszuweisen ver- mögen , keine Pässe zur Auswanderung zu ertheilen. Hiernach würde die definitive Entlassung der Auswanderer davon abhangen, daß i.) diejenigen, welche nach Rußland oder in die Kaiserlich Oestr. Staaten auswan- deren, sich'vor Oberamt legicimiren, daß die ihnen oberamtlich ausgestellten Pässe von der Kaiserl. Russischen und der Kaisers. Oestr. Gesandschafr am Königl. Hof rn der erforderlichen Forin legalifiirt, und dadurch ihre 'Aufnahme in diese Staa- ten gesichert seyen. Im Fall aber diese Auswanderer auf ihrer Reise die Königs. Bairischen Staa- ten zu passiren die Absicht haben, so kann denselben, so lange die Ausfuhr der nöthigen Subsistenz-Mittel durch dißeitige Gesetze verboten ist, von Oberamts wegen gar kein Paß ausgestellt werden. -.) Den nach Nordamerika über Holland AuZwandernden aber können nur dann oberamcliche Pässe zu ihrer Reise ausgestellt werden, wenn sie sich auf die von dem Königl. Niederländischen Gouvernement verlangte Weise nicht nur darüber, *99 daß sie die Reisekosten bis nach Holland zu bestreiten vermögen, sondern auch darüber, daß sie die erforderlichen Mittel für ihren dortigen Aufenthalt bis zur Einschiffung besitzen, und daß und wo sie die sichere Aufnahme an den Bord eines nach Amerika abgehenden Schiffes sinden werden, vor -Oberamt genügend nach- zuweisen vermögen. Da von dieser Rachweisung die Gültigkeit der solchen Aus- wanderern auszustellenden Paffe und die Visirung derselben von Seiten der Kb-- nigl. Engl, oder Niederländischen Gesandtschaft, abhängt; so werden die Königs. Oberämter allgewiesen, jene Nachweisung in einem besonderen, dem Paffe ag« zuhangenden obrigkeitlichen Certificat zu beurkunden. Die Köuigl. Oberamter werden auf die genaue Befolgung dieser Verordnung um so strenger halten und die einzelnen Auswanderungs-Gesuche hienach instruiren, je dringender die gewisse Aussicht vorliegt, daß weniger bemittelte oder arme Aus- Wanderer, ehe sie das Ziel ihrer Auswanderung in entfernte Staaten erreichen, schon durch die polizeilichen Maßregeln derjenigen Staaten, welche sie auf ihrer Reise zu passiren haben, zurückgewsffen und der unabsehbarsten HülfSlosigkeit für sich und ihre Kinder blos gegeben werden. Stuttgart, den 9. Juni 1817. Ministerium des Innern , v. K e r n e r. Durch die, von der Stimmen-Mehrheit in der, nun aufgelösten'Stande-Vew. sammlung, verweigerte Annahme des in dem König!. Refcripce vom 26. May d. I. enthaltenen Anerbietens zu .Abschliessung eines Verfassungs-Vertrags, fand das inn- ländische General-Vikariat in Ettwangeu, im Gefühle des Schmerzens über jenes unglückliche Ereigniß sich gedrungen , Sr. K ö n i g l. M a j e st ä t die in der frü- heren Adresie des Biichoffs von Tempe, General-Vikars, Fürsten von Hohenlohe und der katholischen Mitglieder der Stande-Versammlung vom 12. April d. I. ausgedrul- ten Gesinnungen des Dankes, der Ehrfurcht, der Treue und Ergebenheit gegen S e. König!. M a j e st ä t zu erneuern. S e. Köuigl. Majestät habe» diese Adresse des General-Vikariats mit gnä- digstem Wohlgefallen aufgenommen, und gegenwärtige Bekanntmachung angeordnek. Stuttgart, den 12. Juni 1817. Ministerium des Kirchen - ». Schulwesens. W a n g e n h e i m. Durch die Mlnisterial-Verordnnng vom -5. Januar. i8rZ. die Transporte der Gefangenen betreffend, ist bestimmt, daß dem begleitenden Gensd'arme über den ihm übergebenen Gefangenen ein offener Transportschein zngestellt werden sott, wo- rin» der Name des Gefangenen samt seinem Signalement und der Beschreibung der ihm mitgegebenen Effecten, der Name des ihn begleitenden Gensd'arme der Ort und und die Zeit des Reise-Antritts, die Reise-Route, die Art und der Zweck des Trans- ports und der Bestimrnungs - Ort deutlich auszudrücken sind, und auf wel- chen in jedem Stations-Ort durch den Ortsvorsteher beizusetzen ist, zu welcher 5o& Stunde der zu Transportirenve- angekvmmenwem er zur weitern Begleitung über-, geben/- und wann: er wieder abgegaugen ist.. Da. nun diese Verordnung nicht durchgängig gleich befolgt' und besonders nicht angegeben wird,- ob der Gefangene zu Fuß , oder auf einem Wagen tranSporcirt werde; so sieht man sich, hiedurch veranlaßt, die genaue Befolgung vorstehender Ver- ordnung den Ober-Eriminal- und Uriter-Am-kerir cmzufcha-rfeu- Zugleich wird denselben auWgcben, in dem Trausportsnchin noch weiter zu be- merken ,- ob der zu Transporkirende sich in eurem kränklichen oder gesunden Zustande- befinde- Stuttgart, den 5- Juni 1817.. K- Sekt- der innern- A d ministe atro n- B ü h l e r- Mcckks'-Erkenrüni-sst des Königs.. Oi'-rjnsti'z-ColleZsinnS- 1.) In der Rechtssache- erster Instanz, zwischen Handelsmann Christiane Gottlieb- Gaspar dahier, Kl., und dem gewesenen Obristkainmerherrir Grafen v. Jeniffön Wall« worth, Bell., eine Waaren-Sch-ulsfordernng betreffend, wurde in der Hauptache eou6errrrra.ro 1-1« T hinsichtlich der geforderten Zinste aber auf"Beweist erkannt- Stutt- gart , den, 6 -, Way. 1817- 2-> In der Ationssache- von dem ehemaligen- Fürstlich Hohen loh ifchen Justizamt Adokzfurth, zwischen- den Schnzjuden Levr Jakob und Jsak Jakob zu Niederstetten, und Samuel Jakob zu Lehiensteinsfeld, Luten Anden und Lcm Karl Siegelichen Güterpfleger, Heinrich, Hübner zw Unterheimbach, dann Gwrg- Sommer'fchen Güter- Pfleger Sigurmid Stiefel daselbst Aten, die Liquidität der Antischen Forderungen und derer Vorzugsrecht vor der Forderung der Sommer'fchen. Ganntmaste betreffend/ wurde die Arthek erster Instanz xum. Theil, abgeändert, zum Theili bestätiget- Stutt- gart, den. 10- May- 181-7- 5.y In Rechtssachen des- Peter- Stöcklen zn Baffenberg im Gros Herzog thum Ba- den, Inten,- gegen die Johann Scocklensche Gairntmaße zn Dippach- Oberamts Ne- ckarsnlm,- Jatin, Dokumenten,Edition betreffend, wurde die, einer Sentenz gleich- kommende Verfügung! des- Oberaims-Gerichts Neckar snlrn vom 14. Sept. 181-/,.. ob ineomipereniir.W von Dber-Aufsichtswegen aufgehoben , und das weitere wegen ord- nuugrnaßiger Behandlung dieser Sache emgeleitek- Stuttgart, den -6. May. 1-8,7.. 4.) Die Ationssache von dem Oberamts- Gericht in Horb, zwischen Wendet Krechach von Nordstetten- und Conrad «Btraubinger daselbst,- als Pfleger der Kre- spach'fchen Kinder, Kl.,. Äntensodann, dem IlnterainLs-Arrt 0 kipp' zu Eutingen, Bell., Aren, WiedereinseHung in den vorigen Stand gegen einen gerichtlich- einge- gangenen Vergleich, ex eap- doli betreffendwurde sowohl wegen Mangels in den Forinaki-eu, als wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde durch Urthel ver- worfen. Stuttgart, den 22- May 1817- Erkrmrtniff des Königs. Ehe Gerichts. Den 4'-~ Juni 181-7.- wurde in der" Ehescheidung^ Klagsäche- Luise- Magerlen geh- Lederer von Bakliang, Kl- gegen Georg, Magerle, Barenwirttz zu: Oehrr-ngen, Bekt.„ ex &ap.. adultem praesumü befferer Beweist erkannt- Bekannt m a ch u n g. Bei der unterfertigten Commission, welche von der Königs. Württemb. Ober-Post- Direccion mit der Bejocgung und Belieferung der Postwagen Retour-Stücke beauf- tragt ist, liegen die hier unten verzeichneten Posiwagen-Retour-Stücke vor. Da die- selbe weder cm die Adressaten, noch an die Aufgeber bis jetzt beliefert werden konn- ten, so werden diejenigen Personen, welchen sie angehören, und die einen gültigen Anspruch darauf zu machen haben, anmit aufgefordert, binnen drei Monaten, nemlich vom 1. Juni bis lezten September 1817. bei benannter Commission sich zu melden, und sich über ihre Eigenthums-Ansprüche mittelst der AufgabS-Postscheine, oder sonstigen rechtsgültigen Ausweise zu legitimiren- Nach Verfluß dieses Termins werden diejenigen Effekten, die noch unbestellbar bis dahin bleiben sollten, an den Meistbietenden gegen.- gleich baare Bezahlung ver- kauft, und die erlöste Stimme der König!. Over-Post-Kass. nach Abzug der darauf haftenden Post-Porto-Auslageu, abgegeben werden. Nach Verfluß dieses Termins werden auch die in den verzeichneten nicht bestellbaren Briefen und Geld-Paqnets enthaltenen Gelder an die Königl. Ober-Post-Kasse abgeliefert werden. Welches an- init zur allgemeinen Wissenschaft bekannt gemacht wird. Stuttgart, den 7. Juni 1817. Die zu Besorgung und Belieferung der Postwagen-Retourstücke angeordnete Kommission. Werzrichniß der nicht bestellbaren PostwagemRclourfiücke. Nro. 3-3. des Hauptbuchs der Kominission. Ein Paket mit Leinwand an Sol- dat Karl Spath beim Königl. Regiment Nro. 12 , Kompagnie Major von Kechler zu Hohen-Asperg. 32/,. Ein Paket mit 7 fl. 3o kr. an Jakob Albrecht Waiblinger, Alaschnerlnef- fter in Crailsheim. 328. Ein Paket mit Kleidungsstücken an Matthäus Endris, Schumachergesell bei Martin Niedmüller in Heilbronn. 33g. Ein Paket mit 1 fl. haar an Christian Wielaudt, bei Zimmermann Baum- gartner in Lndwigsburg. 343. Ein Brief mit 1 fl. an Jager Köhn, beim Regiment Nro. 9, rsteö Ba- taillon Hauptmann von Hügel in Hellbronn. Se. Königl- Majestät haben unterm 7. d- M. den Unter-Lieutenant v. d. Lanken, vom 6. zum 2. Infanterir-Regiment versetzt, unterm 8. dieß den Unter-Lieutenant v. Beust vom 8. Infanterie-Regiment ohne Abschied entlassen, und ^ unterm 9. den Ober - Lieutenant Kuhn vom 7. zum 6. Infanterie-Regiment versetzt, auch dein characterisirten Obristen v. Bö ke lbcrg die gebetene Entlassring aus Kö- nig!. Militair - Diensten ertheilt. S e. Königl. Majestät haben vermöge Resolution vom 12. Juni den bis- herigen Stadtschreiberei- Substituten Aigster von Stuttgart zum Sekretär urid Registrator: bei der Königl. Ausstands-Commission gnädigst zu ernennen geruht.. S e. Königs. Majestät haben vermöge Rescripts vom 6. Juni die erledigte Landbaumeisters-Stelle in den beiden Landvogteien an der Enz und am unteren Ne- kar, dem bisherigen Landbau-Eontroleur Abel in Heilbronn, und die hiedurch er- ledigte Landbau-Controleursstelle in Heilbronn dem bei der Königl. Hof- und Do- mainen-Kammer angestellt gewesenen Bau-Controleur Groß gnädigst zu übertragen geruht. 5 e. Königl. Majestät haben vermöge Resolut, vom 4- d. M- die erle- digte Diaconat-Stelle zu Winterbach, Diöcese Schorndorf, dem Vikar Liesching, zu Böblingen gnädigst zu übertragen geruht. Unterm 4. Juni d. I. wurde dem, zu der Stadt-Pfarrey Weikersheim nomi- nirten Diakonus Meister von da, die erforderliche Königl. Bestätigung ertheilt. 6 c. Königl. Maj estat haben vermöge Resolution vom 7. d. M. die erle- digte Pfarrey Gros-Süssen, Diözese Geißlingen, dem Pfarrer M. Wunderlich von Aurich, Dekanats Vaihingen, gnädigst zu übertragen geruht. S e. Königl. Majestät haben vermöge höchster Resolution vom 17. d. M. die erledigte Pfarrei Reichenbach, Diöcese Göppingen, dem Pfarrer Höchstetter- zu Eferdingen in Oesterreich, und die erledigte Pfarrei Heimsheim, Diöcese Leonberg, dem Pfarrer Elben in Klein-Gartach, Diöcese Brackenheim, gnädigst zu übertragen geruht. Die zu Untersuchung der Schulden der Ober-Kriegskasse niedergesetzte königl. Commission findet sich veranlaßt, nunmehr sammtliche Gläubiger der Königl. Ober- Kriegskasse, des Arsenals, der Armen Eguipirungs-Commisslon erster und zweiter Ab- theilung, der Gewehrfabrik, der Kasernen und Spitaler aufzufordern, innerhalb 6 Wochen beglaubigte Auszüge ihrer Schuldbücher, welche sowohl die Forderungen, als die Abschlagszahlungen bis zum 5». April 1817. enhalten müssen, zu übergeben. Hat irgend ein Gläubiger einen Theil seiner Forderung oder auch das Ganze an einen dritten abgetreten; so ist dieses sorgfältig zu bemerken. Das Locale der Commission ist fortwährend in dem Erdgeschoß des ehemaligen Kaufmann Heigelin'schen Hauses in der Friedrichsstraße, woselbst die SchuldbuchS- Auszüge in den gewöhnlichen Kanzleistunden abgegeben werden können. Stuttgart, in Königlicher Commission zu Untersuchung der Schulden der Ober- Kriegskasse, am 7. Juni 1817. Stuttgart. Die Unterzeichnete Stelle fordert auf höhere Weisung alle die- jenige Personen, welche an die Königl Oberhof-Kasse, oder an die derselben unter- geordneten Spezial-Hof-Kassen, namentlich an die Hof-Oeeonomie- Hofjagd-Hofrhea- ter- Marstalt- Hofbau- und Garten Kasse, oder an die vormalige Gewölbs-Verwal- tung seit dem 1. Januar dieses Jahrs, zu welcher Zeit die neuerrichtete Ober-Hof- Kasse in Wirksamkeit getreten ist, bis Georgii dieses Jahrs aus irgend einem Grunde eine Forderung für abgegebene Maaren, oder für Verdienste jeder Art zu machen haben, hierdurch auf ihre Conci oder Verdienstzettel von heute an binnen vier 3o5 Wochen zuverläßig bey den, den Gegenstand betreffenden Kassen in gehöriger Forn» einzugeben, worauf für deren Befriedigung Sorge getragen werden wird. Diejenigen Personen welche dieser Aufforderung nicht Genüge leisten sollten, haben es sich selbst zu zuschreiben, wenn nach Ablauf des Termins keine Rücksicht mehr auf Anforderung aus oben genannter Periode genommen wird. Den 9. Juni 1817. Königliche Ober-Hof-Kasse. Auch unsere beiden, hauptsächlich durch Wetterschlag, Mißwachs und zu frühe Einwinterung in dem vorigen verhangnißvollem Jahre in große Noth versetzten Alp- Orte, wurden durch die allerhöchste Huld und Gnade Seiner Majestät, uu- fers Allergnädigsten K ü n i g s, getröstet und erfreut, indem Akterhöchstdieselben dem Pfarrdorfe Gächingen 67 | Schffl- Gerste und 75 Schffl., 7 Simri Haber, und Filial Lonsingen 18 § Sffs. Gerste und 7 * Schffl. Haber in den äußerstniedrigen Preißen zu 6 ff. und 4 ff. für den Schffl., und erst auf Martini zahlbar, von dem Königs. Kasten zu Heiligenkreuzthal zur Aussaat anweilen zu lassen, Allergnadigst ge- ruhten. Ausser diesem erhielt Lonsingen noch in der Folge durch Allerhöchste Gnade 5 Schffl- Saat-Gerste, den Schffl. zu 18 ff., und dem Orte Gächingen wuden zu Brod für die Armen von dem Königs. Kasten zu Urach /, Schffl. Dinkel, a 10 fl., und 2 Schffl. Gerste a 16 fl- abgereicht. Auch bekamen die Bedürftigen beider Orten theils von den Fremden, theils von den inländischen Früchten, welche in Urach reser- virt waren, kleinern Quantitäten in Gnaden-Preisen. — Wir erkennen diese großen Wohlthaten mit dem wärmsten allerunterthänigstem Danke, welchen wir hiemit auch im Namen aller Einwohner beider Orten mit ge- rührtestem Herzen darbringen. — So oft wir unsere Felder anblicken, die nun mit dem lieblichen Grün der Hoffnung einer bessern Zeit, — was der Allgütige verlei- hen wolle! geschmückt sind, — gedenken wir unsers besten Königs, dessen aller- gnädigster Landesväterlichen Vorsorge und Huld wir es zu verdanken haben, daß das Land unter dem Segen des Allmächtigen sein Gewächs wiederum geben kann. — — Gottes reichester Seegen ergieffe sich über unsern in allertiefster Ehrfurcht geliebtesten König und Vater, über unsere Höchstverehrteste Königin, unsere um die Noth der armen Unterthanen so huldreichst bekümmerte und dieselbe stets imr mermehr zu mildern bemühte erhabenste Landes-Mutter, und über die allerdurchlauch- tigste Königliche Prinzeßin! — Eine frohe Erndre der ausgestreuten Saaten verleihe der Allgütige dem Köni- und seinem Volke! Gemeinschaftliches Amt zu Gächingen und Lonsingen. Stuttgart. Die, diß Orts grösientheils unbekannten Gläubiger deS vormaligen Königl. Hof- musikus Johann Rudersdorff werden hiermit aufgerusen, innerhalb des Zeitraums von 3 Wochen, ent- weder persönlich, oder durch Bevollmächtigte, bei dem Sekretariat des König!. HoftheaterS zu erschei- nen, um sich über gewiße Propositionen» die ihnen von demselben werden eröffnet werden, zu erklä- ren. Den 6. Juni »617. Königl. Hoftheater-Direktivn. Altsh-ausen. Eingetretenev Hindernisse wegen wird die auf den %% Juni dieses Jahrs an- gekündlg'e Versteigerung der Orangerie allhier erst ara 2. Juli dieses Jahrs »ur bestimmten Zeit statt finden, welches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Den 9. Juni 1S17- Kinigl. Kameralamt. Brakenhcim. Bis Donnerstag den 26. Juni Vormittags 6 Uhr wird die Unterzeichnete Stel- le über die Lieferung des ungefähren jährlichen Bedarfs zu Kleidung der Braten Hemmer Hosvitasiten, bestehend in 3üo Ehlen hänfenem und werkencm Tuch, 15» Ehlen Zwilch und »40 Ehlen Zeug für den Jahrgang von Georg» >617—1 g>8. wieder AbstreichS Akkorde abfchlicfen, und bringt daher die- ses Vorhaben, unter dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis, daß nur solche Akkordslustige zur Abstreichs-Berhandlung werden zugelasse» werten, welche sich rükstchtlich ihrer Solidität und Ver- mögens-Umständen mit obrigkeitlichen Zeugnißen auZweiscn können. Wer diesem Verlangen genüge leisten ka>in und diesen Akkord zu übernehmen gedenkt, mag sich an gedachtem Tag und Stunde in der Stiftungs-Verwaltung dahier cinffndcn und der Abstcrichs Verhandlung anwobuen. Den 9. Juni >8>7- Stiftungs-Verwaltung Brakenheim Blaubeuren. Der bei dem ,ten Reuter-Regiment gestandene Ouarticrmcister Konrad Fröh- lich von Schelklingen, hiesigen Oberamts, gebürtig, ist am 19. April d. I., aus der Garnison Lud- wigsbnrg desertirt. Da er in seinem Geburts-Ort niNt a ssindig zu macken ist, so werden in Ge- mäßheit allerhöchsten Befehls des Hochpreißlichen Kriegs-Departement, >ter Sektion, vom »2. May sämtliche Hoch -und Wohllöbliche Polizei-Stellen geziemend ersucht, aus diesen Flüchtling zu fahn- den, und ihn auf Betreten wohlverwahrt an sein Regiments-Kommando, oder dem hiesigen Ober- amt einlicfrrn zu lassen. Den 24. May 16,-7. König!. Oberamt. Kann st alt. Der hienach signalisirte Johann G org Schneider von Rommelshausen, Unterosi- zier bei der vormaligen Garde zu £u§, hernach eingecveitt unter das Leib-Iiifanterie-Ncgiment Nro- welcher dieses Frühjahr nach Rommelshausen in Urlaub gekommen ist, ist vor einiger Zeit descr- tirt. Es werden daher alle Militär - und Civil - Bebördcn ersucht, auf diesen Flüchklin; fahnden, und ihn im B-tretungs Fall wohlverwahrt an die Unterzeichnete Stelle eiuliesern zu lasten. Signale- ment: Derselbe ist 3o Jahr alt, mißt ungefähr 5' i3—14 Zoll, hat schwarzbraune Haare, blaue Augen, grvse Nas, eingefallene Wangen, schmal--s langes Gesicht. Bei seiner Entweichung war er pit einer russischen Kappe, schwarzseidenem Halstuck, gelber manches; «r>-rr Weste, dunkelblau tüchencw gutem Uebercok mit überzogenen Knöpfen, grautüchenen Hosen, und Stiefeln bekleidet- Den 4. Ju- ni 1817. König!. Oberamt. Eßlingen. Der bei dem rten Infanterie-Regiment gestandene Gemeine, Johannes Fischer von Neuhausen, ist den 27. April d. I. aus der Garnison Stuttgart desertirt. Cs werden daher sämmtlichc Obrigkeitliche Behörden ersucht, aus diesen Deserteur fahnden, uns ihn im Beiretungs- sall, dem hiesigen Oderamt überliefern zu lassen. Den 24. May i8>7- Kenigt. Oberamt. Kirchheim u. T. Der beim vormaligen leichten Infanterie-Regiment Rro >o gestandene und rsgn da aus zum Königs. Sappeur-Korps transserirtc Soldat Wilhelm Fidler von Kirchheim, ist, statt daß er am 3o. v. M. in Luowigsourg hatte elnrüken sollen, desertirt. Es werden daher alle Polizei-Behörden g.ziemend ersticht, auf denselben fahnden, ihn ,m Betretungssall arretiren, und dem Königl. Sappeur- Korps - Kommando in Ludwigsburg einsicfcrn zu lassen. De - 22. May >8-7. Oberamt Kirckycim. Marbach. Der bei dem. 7ten Infanterie-Regiment stehende Obermann, Wilhelm Oberländer, »ns Grosbottwar, hat sich während des Urlaubs von seinem Wohnort entfernt, unter dem Vorge- geben» dass er zum Regunent sich begeben wolle» ist aber inzwischen daselbst nicht eingerukt, und sein Aufenhalts-Orr derzeit unbekmint. Da nun zu vermuihen ist, daß er desertirt sryn werbe, so er- sucht man hiemit die Königs Behörden» auf ihn fahnden, ihn im Betretungssall ergreifen, und an das Kommando des Königs. 7. Jusanterie-Regiments in Ulm einliefern zu lassen. Den a3. ^a9 -817. König!.. Oberamt Marbach. Gedruckt bei Gotttieb Hafselbrink, Hof- und Kanzlri-Kupserdrucker, Buchdrucker. 3o5 N r o, ä», 1817, Königlich - Württembergisches taakS- und Regier»»gs Blatt. Mittwoch, 18. Juni. Königliche Verordnung wodurch die §§. 34. — 40. der besonderen Bestimmungen des Vcrfassungs- Entwurfs vom 3. März 1817. als allgemein gesetzlich verbindend erklärt werden, x vom 13. Juni 1817.. W ilh e l m ic. Es sind uns von vielen Gemeinden und Unterthanen, deren Besitzungen in zutsherrlichen Jagd-Bezirken liegen, wiederholte Beschwerden über Wildschaden, und zitgleich dringende Bitten um Ausdehnung des durch Unsere Verordnung vom 18. Jänner d. I. angeordneten Instituts der Coinimm-Wildschützen auf alle Gemeinden des Königreichs vorgetragen worden. Da Wir nun die, damals einer besonderen Gesetzgebung noch vorbehaltene Aus- dehnung jenes Instituts , als einer allgemeinen Landes - Polizei -- Anstalt, auf alle Gemeinden und alle Jagd - Bezirke des Königreichs den Forderungen des Staats- Wohls und der Gleichheit der Rechte aller Unserer Uncerthanen für angemessen erach- ten, und nach der in Unserer Königl. Bekanntmachung vom 6. d. M. wiederholten Zusicherung Unser getreues Volk der Wohlthaten der Verfassung , fo weit sie sich nicht auf die landständische Repräsentation beziehen, theilhafrig gemacht werden sollt So verordnen Wir, nach Anhörung Unsers Gcheimen-Raths: I. ) Die 34. — 40. Unseres Verfassungs - Entwurfs vom 3. Marz 1817. die Abwendung der Wildschaden betreffend, haben allgemein auch in Ansehung der gursherrlichen Jagd-Distrikte Gesetzes-Kraft. II. ) Die Berechtigung, Commun-Wildschützen auch in den Gutsherrlichen Jagd- Bezirken aufzustellen, darf unter den in den Beilagen B. und C. festgesetzten Bestimmungen und Vorschriften , ausgeübt werden. III ) Beschwerden und Klagen der Gemeinden und Unterthanen über einen der Vollziehung gegenwärtiger Verordnung vorhergcgangenen Wildschaden, sind nach den bisherigen Rechts-Normen und Verordnungen zu erledigen. 3©6 Vom i. Juli d. I. aber, wenn das Institut der Commun-Wildschützen in den einzelnen Gemeinden nicht früher eingeführt ist, was jedoch in ihrem Belieben steht, sind alle Entschadigungs - Klagen nach den Nro. I., hemeldten Bestimmungen des Verfassungs-Entwurfs zu erledigen. I V ) Unser Minister des Innern ist mit der Vollziehung beauftragt. Gegeben, Stuttgart den i3. Juni 1817. Auf Befehl des Königs. Königs. Geheimer-Rath. Beylage A. Auszug aus den besonderen Bestimmungen aus Anlaß und in Hinsicht auf die Verfassung. Vom Forst- und Jagd-Wesen. $■ 34- Das schwarze Wildbret ssoll außerhalb der Thiergarten gänzlich ausgerottet wer, den. Erhalt daher ein Forst - oder Jagd - Diener zuverlässige Kunde von dem Da, seyn eines Stücks, so ist er schuldig, für die Verfolgung und Erlegung desselben, unter Mitwirkung der Königlichen Ober-Aemter und Orts-Vorsteher, deren Auf, geboth hierzu die Unterthanen, ohne Rücksicht auf lagerbüchliche Frohn - Wichtigkeit, Folge zu leisten haben, die gleichen Anstalten, wie zu Verfolgung und Erlegung reißender Thiere zu treffen. $• 35. Der Bestand des Rothwilds soll mit der Waldflache überall in ein richtiges Verhältnis gesetzt, und in demselben erhalten werden. §. 36. In Ansehung der Hasen wird den Ober - Focstämtern und gutsherrlichen Forst, und Jagd - Bedienten zur Pflicht gemacht, der unverhältnißmaßigen Vermehrung derselben durch fleißiges Wegschiesien und durch Treib-Jagden Einhalt zu thun. Diese Treib - Jagden sind da, wo die Unterthanen zu Hand - Diensten bey denselben verbunden sind, oder sich selbst dazu erbiethen, wenigstens Einmal im Jahre, und zwar in solchen Gegenden, wo Obst - und Weinbau Statt findet, zu Anfänge des Winters, und wenn es die Gemeinden verlangen, zweymal vorzunehmen. §. 37. Allen Gemeinden des Königreichs wird das Recht eingeraumt, unter den festge, setzten Bestimmungen und Vorschriften Commun - Wildschützen aufzustellen. §. 33. Eine Vergütung für einen allenfallsigen Wildschaden von Seite der Staats, Kasse, oder des Jagd-Herrn, den in dem §. 3g. bemeldeten Fall ausgenommen, findet nicht Statt. 307 §- 3g. Wenn hingegen die Jagd-Herrn, welche die Jagd für sich, ohne Aufstellung eines Forst ^ oder Jagd- Bedienten ausüben, oder die höheren oder niederen Forst- und Jagd!■ Bedienten dasjenige unterlassen, was ihnen vorgeschrieben ist, um den Wild - Schaden abzuwenden; so sind sie nicht nur dadurch dem Staate, und die Forst- und Jagd-Bediente ihrem Dienst-Herrn verantwortlich, sondern sie haben auch den Beschädigten den erweislich durch ihre Schuld verursachten Schaden zu ersetzen. Diese Schuld ist vorhanden, wenn 3i) ihnen angezeigt worden ist, daß Schwarzwildbret sich zeige, und sie sich die §. 34. vorgeschriebene Verfolgung desselben, mittelst Aufbiethung von Mannschaft oder auf andere Art, nicht haben angelegen seyn lassen, 2) wenn sie einen unverhaltnißmaßigen Rvthwildstand hegen, Z) die Treib-Jagden auf Hasen, des Ansuchens und Erbiethens der Com- munen ungeachtet, unterlassen. §. 40. Zu Wegschießung der schädlichen Vögel bleibt den Gemeinden überlassen, be- sondere Flugschüßen anzunehmen, welche jedoch dem Ober-Forstamte zur Beeidigung vorzustellen sind.' Beylage 8. Zusammenstellung der Verordnungen in Ansehung des Commun-Wildscbützen-Instituts. *.) Jeder Gemeinde im Königreiche ohne Unterschied, es mag ein Forst- und Jagd-Bedienter im Ort wohnhaft sein, oder nicht, ist gestattet, aus ihrer Mitte einen, und wenn die Markung von beträchtlichem Umfang ist, zwei unbescholtene ehrliche Männer nach eigener freier Wahl, zu Wegpürschung des zu Schaden gehenden Wilds, 'als Kommun - Wildschützen aufzustellen, und auf ihre eigene Kosten zu unterhalten. r.) Den Bewohnern und Besitzern einzelner Weiler und Höfe , wenn sie noch in keinen Komuual-Verbände sein sollten, wird gestattet, je 5 bis 6 Weiler und Höfe zusammen einen gemeinschaftlichen Wildschützen aufzustellen, wel- chem das Oberforstamt, oder wenn es gutsherrliche Waldungen sind, die gutsherrliche Forst - Verwaltung, die Wege vorzuzeichnen hat, welche er, um, wo es nöthig ist, durch die Wälder von einem Weiler auf den andern zu kommen, zu nehmen hat. 3.) Nachstehende Bedingungen werden für die Aufstellung der Kommun - Wild- schützen festgesetzt. a.) Jeder von einer Gemeinde oder einer Anzahl von Besitzern von Weilern und Höfen gewählte Wildschütz soll unverzüglich dem Königs. Oberforst-Amte vor- gestellt , und wofern gegen die Person desselben keine gegründete Einwendung statt findet, von demselben sodann über die ihm obliegende Verrichtung, und Lasse- 32« nige, was er dabei zu beobachten hat, wie nachfteht, ausführlich belehrt, ihm die gedruckte Instruction zugestellt, und er hierauf ohne alle Kosten beeidigt werden, weshalb l>.) von einem beeidigten Wildschützen, bei einer Verfehlung gegen die ihn betreff sende Vorschriften, die Entschuldigung mit der Unwissenheit derselben nicht ange- nommen wird. c.) die auf solche Art angestellte Schützen sollen befugt seyn, zu allen Zeiten das auf Feldern , Wiesen und Weinbergen zu Schaben gehende schwarze und rothe Wild und unter den gleichen Umständen auch Rehe wegzupürschen, hingegen ist ihnen 6.) bei den durch die Gesetze gegen das Wildern ausgesprochenen Strafen ver- boten, in Gehölzen und Wäldern Wild wegzupürschen, oder solche mit Gewehren, es sei denn auf den ihnen, unter den oben sä 2.) angegebenen Umständen durch die König!. Oberforst-Aemter oder gutsherrliche Forst-Verwaltungen bezeichneten Wegen, zu betreten. e. ) Ausser den Jagd-Berechtigten, den eingestellten Commun-Wildschüßen, und den Königl. oder gutsherrschaftlichen Forst-Officianten in ihren Bezirken, soll nie- mand , wes Standes oder Amtes er sei, sich ermächtigen, mit einem Feuer-Gewehr sich auf das Feld hinauszubegeben, und zu schießen, widrigenfalls ein solcher, wenn er auf diese Art betreten wtrd, als Wilderer anzusehen und zu bestrafen ist. f. ) Auf die Uebertreter dieser Verorduug haben die Königl. Forst-Diener und die Commun-Wildschützen ein genaues Augenmerk zu richten, und sie sogleich den betref- fenden Ober-Forst - und Oberämtern anzuzeigen. g. ) Wenn durch einen Commun-Wildschützen ein Wild geschossen oder angeschos- sen wird, so hat derselbe hievon alsbald demjenigen Königl. oder gutsherrlichen För- ster, in dessen Huth der Schuß geschehen ist, Anzeige zu machen. h. ) Von Entrichtung des Schußgeldes an die Förster in Ansehung des durch die Commun-Wildschützen weggepürschten Wilds sind die Communen frei. Rücksichtlich des Jager-Rechts und sonsten aber, soll es so angesehen werden, wie wenn das Stück Wild durch einen Königl. oder gutsherrlichen Forstbedienten erlegt worden wäre, daher der Commun-Wildschütz dißfalls keinen Abtrag zu ver- langen, sondern sich mit der ihm von Seite der Eommun ausgesetzten Belohnung zu begnügen hat. B e y l a g e 6. Anweisung, wornaL sich die ausgestellten KowmumWildschützen zu verbalten haben. 1. ) Es ist dem Commun-Wildschützen erlaubt, alles außerhalb der Waldungen auf Feldern, Wiesen und in Weinbergen zu Schaden gehende schwarze und rothe Wildbret mit Einschluß der Rehe wegzuschießen. 2. ) Zu diesem Ende darf er zwar an jedem außerhalb der Waldungen gelegenen Platz, wo er will, anstehen, hingegen soll er 3. ) bei ernstlicher, in der Wilderer-Ordnung angedrohten Strafe in die Wäl der und Gehölze weder vom Standplatz aus schießen, noch viel weniger mit Gewehr versehen hineingehen, und innerhalb derselben Wildbret wegpüeschen. 40 Kein Commun - Wildschütz darf über die Markung seines -Orts, oder, wenn er von den Besitzern einzelner Höfe und Weiler aufgestellt ist, über den ihm in den Waldungen, durch welche er von einem Hof oder Weiler zum andern gehen muß, von den betreffenden Forst-Ofsicianten vorgezeichneten Weg hin- ausgehen ; eben so wenig darf er die ihm übertragene Verrichtung des Weg- pürschenS einer andern, hiezu nicht beeidigten Person, übertragen , indem je- der andere in dem Bezirk Unberechtigte, der auf dem Felde mit einem Feuer- Gewehr betreten wird, nach Vorschrift der vorliegenden Gesetze bestraft wer- ben wird. 5. ) Zum Schießen hat sich der Commun-Wildschütz keines andern Gewehres, als einer Kugelbüchse zu bedienen, und damit der betreffende Förster oder Jagd- Bediente gewiß sei, daß von niemand anderem, als dem aufgestellten Wild- schützen geschossen worden, so soll demselben eine Kugel von jeder Büchse ab- gegeben werden , lim daraus, wenn er ein angeschossenes Stück Wild findet, beurtheilen zu können, ob es von einem Commun-Wildschützen oder Wilderer geschossen worden sei. 6. ) Sobald der Commun-Wildschütz ein Stück Wild geschossen oder angeschossen hat, soll er ohne Verzug dem Förster, in dessen Huth der Schuß geschehen, hievon Anzeige machen, und demselben auch den Platz des Anschusses zeigen, im übrigen aber v. 7>) hat sich derselbe ohne weiteren Anspruch, mit der ihm von der Commun aus- gesetzten Belohnung zu begnügen. 80 Kein Commun-Wildschütz soll einen Hund bei sich führen und damit dem Wildbret nachstellen, viel weniger das Wildbrat durch Mannschaft oder Feld- hüter sich zutreiben lassen. 9.) Hat derselbe nicht nur selbst bei ernstlicher Strafe nach dieser Anweisung sich pünktlich zu achten, sondern auch ein genaues Augenmerk auf die Uebertreter vorstehender Verordnung zu richten und, dieselbe ohne Nachsicht sogleich dem Königlichen Oberfokstamt anzuzeigen. Allgemeine Verordnung, die Organisation der Gemeinde-Deputirtcn betreffend. W i l h e l m re. Wir haben iit Unserem Verfassungs - Entwürfe §■ io4- den Gemeinden des, Königreichs die Befugniß eingeraumt, einige Stellvertreter zu Wahrnehmung ihres Interesses den Magistraten gegenüber zu wählen, die nähere Bestimmung ihrer Wirksamkeit aber einer besonderen Gesetzgebung Vorbehalten. Zwar waren schon in früheren Zeiten nd in älteren Gesetzen GemeindS-Depu- tirte in den Erblanden angeordnet, aber die der Entwicklung einer wohlgeordneten Communal - Verfassung ungünstige Repräsentation in den vormaligen Erblanden hat ihre Wirksamkeit unbestimmt gelassen, und sie ist dadurch ganz unbedeutend geworden. ^1« Um ihr daher eine erneuerte/ dauerhafte Begründung zu geben/ verordnen Wir nach Anhörung Unseres Geheimen RatheS/ wie folgt: §• i. Jede/ in einer und eben derselben Municipal -Verbindung stehende Gemeinde/ sie mag nun aus einem Orte/ oder aus mehreren einzelnen -Orten/ Weilern oder Höfen gebildet seyN/ wird/ gegenüber von dem Magistrate/ für Gegenstände der ört- lichen Verwaltung durch Gemeinde - Depntirte vertreten. §- 2- Die Zahl dieser Deputirten ist in jeder Gemeinde/ gleich derjenige» der Mit- glieder des Magistrats/ mit Einrechnung des demselben Vorsitzenden Beamten. §. 3. Die Ernennung der Gemeinde - Deputirten beruht auf freyer Wahl der Bür- gerschaft. Jeder active Bürger einer Gemeinde, ohne Rücksicht auf sein Vermögen/ ist bei dieser Wahl zu stimmen befugt. Nur Gantleute/ Verschwender und diejeni- gen/ welche wegen eines Verbrechens peinlich bestraft oder in einer noch unerledig- ten Untersuchung verflochten sind/ werden von der Abstimmung ausgeschlossen. §. 4- Wählbar zum Deputirten ist/ ohne irgend eine weitere Beschränkung/ jeder/ der das 25ste Jahr seines Alters zurückgelegt hat/ bürgerliche Rechte in der Ge- meinde geniesit/ und bürgerliche Lasten tragt/ zur Zeit feiner Ernennung nicht Mit- glied des Magistrats ist, und diejenigen Eigenschaften besitzt, von welchen das 'Stimmenrecht in den vorhergehenden Paragraphen abhängig gemacht ist. Wird ein Gemeinde - Deputirter zum Mitglieds des Magistrats erwählt, so kann er in densel- ben nur nach Niederlegung seiner Stelle als Deputirter eintreten. §- 5. Vey der Wahl entscheidet die relative Stimmen - Mehrheit, und wenn zwey oder mehrere eine gleiche Anzahl Stimmen erhalten/ so giebt das natürliche Alter den Vorzug. §- 6. Das Amt eines Deputirten dauert 2 Jahre/ indem jedes Jahr die Hälfte anstritt. Nur nach Verfluß des ersten Jahres tritt eine Hälfte, und zwar bey ungerader Zahl die kleinere nach dem Loos aus. Die Wahl wird von dem ersten Orts-Vorsteher/ unter Zuziehung der zwey ältesten Magistrats-Glieder und der zwey ältesten nicht austretenden Gemeinds- Deputirten vorgenommen. Das Artuariat versieht der gewöhnliche Artuar der Ge- meinds - Deputirten. f Zu Da bey der ersten Wahl dieses nicht statt haben kann, so werden bey dieser durch den Magistrat zwey Urkunds-Personen aus der Bürgerschaft und ein zum Aetuariate tauglicher Bürger zugezbgen. Die Abstimmung geschieht von dem Stimmgeber in Person, durch Uebergabe eines Zettels, auf welchem so viele Personen, als gewählt werden sollen, mit der Rahmens - Unterschrift des Stimmgebers sammt der Jahrözahl und dem Monatstag ausgezeichnet sind. Sogleich nach Beendigung der Wahl wird der Erfolg derselben den Gewählten bekannt gemacht. Sollten sich bey Einzelnen derselben Anstande zeigen, so ist dar- über schleunig aus den Amtsorten an das -Ober - Amt, aus der Ober - Amts - Stadt an die Regiminal- Behörde Bericht zu erstatten. Das durch die Wahl nerigebildete Collegium der Deputirten tritt, sobald als möglich, auf dem Rathhaus zusammen, um aus seiner Mitte einen Obmann und einen Aetuar zu wählen. Am nächstfolgenden Sonntag wird das »eu-e Deputirten - Collegium der ver- sammelten Bürgerschaft durch den ersten Orts-Vorsteher mit der angemessenen Feyer- lichkeit auf dem Rathhause vorgestellt, und ans den beigeschlossenen Eid in Pflichte» genommen. Es ist Pflicht eines jeden Bürgers, die auf ihn gefallene Wahl anzunehmen, und sich der Stelle wenigstens auf zwey Jahre lang zu unterziehen. Nachher aber kann er sich zwey Jahre lang entschuldigen.^ Da jedoch außerdem Falle einer gegründeten Ablehnung, z. B. bey Gewerbs- leuten, die viel abwesend seyn müssen, bey kränklichen, schwächlichen und alten Personen, denkbar sind, so tritt hier das Erkenntniß des Ober-Amts ein. $■ 8. Besoldungen oder Wartgelder erhalten die Gemeinde-Deputirten nicht. Nur wenn sie in Gemeinde-Sachen außer der Orts-Markung Verrichtungen haben, ist ihnen der commuuordnungsmaßige Taglohn und die Zehrung von der Casse, oder von den Personen, die es betrifft, zu reichen. §• 9- Die Gemeinde - Deputirten sind berechtigt, nach vorangegangener Anzeige bey dem ersten Orts - Vorstande, sich unter der Direction ihres Obmanns , auf dem Rathhause, oder an dem sonst zu öffentlichen Zusammenkünften bestimmten Orte zu versammeln, und sich über Gegenstände ihres Gemeinde - Wesens und Stadt - und Amts - Verbandes zu besprechen und zu berathen. Sie führen ei» kurzes Protokoll, und drücken ihre Meinung m bestimmten Säßen aus. §. 10. Ihnen steht die Befugniß zu, dem Orts-Magistrate Wünsche-, Vorschläge und Beschwerden in Absicht ans die inneren Verhältnisse und dre Verwaltung der Ge- meinde , auf die sie entweder selbst oder durch andere Bürger geleitet werden, vor- zutragen , und, wenn derselbe nicht darauf eingeht, oder keine die Deputirten beru- higende Erläuterung, giebt, solche an das Ober-Amt, und zuletzt auch an die höhere Behörde zu bringen. Einzelne Bürger können dergleichen Vorträge, die nicht ihr eigenes Privat-, sondern das Interesse der ganzen Gemeinde betreffen, nicht anders , als durch die Gemeinde - Deputirten machen, welche das Anbringen zu prüfen, im Fall der Un- statthaftigkeit dieselben zu belehren, und, wenn sie sich nicht Sabey beruhigen/ dersel- ben Beschwerde mit ihrer Bemerkung zu begleiten haben. §- 11. Ein Zusammentritt der Deputirten mit der Gemeinde findet nicht Statt. In erheblicheren und wichtigeren Gegenständen aber können sie bey dem Magistrate auf Vernehmung der ganzen Bürgerschaft antragen, welches ohne besondere Gründe, über die bedürfenden Falls das Ober-Amt zu cognosciren. hat, nicht abgeschlagen werden darf. §. 12. Da es in dem Zwecke des Instituts der Gemeinde - Deputirten liegt, daß mit- telst desselben einer Scits die Bürgerschaft von der Verwaltung der Gemeinde- Angelegenheiten in steter genauer und unverfälschter Kenntniß erhalten , anderer Seits durch einen geordneten Einfluß der Bürgerschaft auf diese Verwaltung , die Gesetzmäßigkeit derselben und ihre unverrückte Richtung auf das gemeinsame Wohl gesichert und dadurch Ordnung und gegenseitiges Vertrauen befördert werde; so folgt hieraus, daß der Magistrat den Gemeinde - Deputirten von allen wichtigeren Gegenständen, welche die ganze Gemeinde, ihre innere Verhältnisse und ihre Oeko- nomie betreffen, in der Art Kenntniß zu geben hat, daß sie im Stande sind, ihrem Berufe zur Mitwirkung, in Ansehung dieser Gegenstände nachzukommen, und mit der gehörigen Einsicht die Wünsche und Ansichten der Bürger in Ansehung derselben zu prüfen und vorzutragen. f. 13. Dey jeder Veräußerung von Gemeinde-Vermögen, jeder bedeutenden Ver- änderung in Ansehung des Grundstocks,. der BenuhungS - und der Verwaltungs- Art desselben, bey Beschließung. neuer bedeutender, beständiger oder vorübergehender Ausgaben, Lntwerfuug des Communschadens -Projekts, und Regulirung der Vor- spann- und Quartier - Taxen, sind daher die Gemeinde- Deputirten in der Maße beyzuziehen, daß, ehe der Magistrat über einen solchen Gegenstand beschließt, er die Gemeinde-Deputirte über ihre Meinung., unter Mittheilung, aller zu Beurtheilung der Sache gehörigen Notizen, zu vernehmen hat, welche Gemeinde-Deputirte so-. 5i5 dann unter ihrem Obmann ohne Beiseyu der Orts-Vorsteher sich zu berath sch lagen, und ihre Meinung dem Magistrat, entweder schriftlich, od.r durch ihren Ob- mann und zwey ihrer Mitglieder mündlich vorzütragen haben, worauf, iw Abwesen- heit der Gemeinde - Deputirten, der Magistrat sich berathschlagt und beschließt. Der gefaßte Beschluß mit seinen Gründen ist von dem Magistrate den Gemeinde- Deputirten bekannt zu machen. Beruhigen diese sich aber hiebey und bey den ihnen gegebenen Erlauterungeir nicht, so sicht ihnen der Reeurs an das Ober- Amt und in weiterer Folge an die höhere Behörde offen, zu welchem Ende ihnen auf Ver- langen jedesmal sogleich eine 'Abschrift des Protokolls zuzustellen ist. Jedoch wird Lurch einen solchen Reeurs die Vollziehung des magistratischen Beschlusses nicht auf- gehalten, wenn nicht eine.ausdrückliche Inhibition erfolgt. Die Ansicht und Erklärung der Bürger - Deputirten in allen vorstehend bezeich- neten Fallen ist jedesmal in dem magistratischen Protokolle zu bemerken, und alle Unsere für die Commuual - Angelegenheiten constituirteu Behörden sind angewiesen, auf dieses Erforderniß stets zu sehen. §. 14. In Absicht auf das Gemeinde-Rechnungswesen haben die Deputirten der Publi- kation der Rechnungen, und der Abhör derselben anzuwohnen, womit jedoch die Befugnisi der übrigen Bürger des Orts, bey der Publikation zu erscheinen, nicht ausgeschlossen wird. Auch stst die Rechnung nach der Publication derselben vier Wochen lang auf dem Rathhaus oder an dem sonst zu magistratischen Zusammenkünften bestimmten Orte in ein taugliches Zimmer zu legen, s» daß die Gemeinde - Deputirte diese Zeit über sie nach ihrem Gutbefinden durchsetzen und prüfen, auch dazu bey ver- wickelten Fällen einen Sachverständigen, zu dem sie Vertrauen haben, nach davon zuvor dem Magistrate oder dem Oberamt gemachter Anzeige, beyziehen können. Der Schlüssel zu diesem Zimmer ist für diese Zeit dem Obmanne der Gemeinde- Deputirten anzuvertrauen/ der für die Unverletzbarkeit der Rechnung während die- ses Zeitraums verantwortlich ist. Die als Beylagen der Rechnung dienenden Urkunden, welche der Rechner zu seiner eigenen Legitimation braucht, ist dieser den Gemeinde - Deputirten nur in sei- ner Gegenwart zur Einsicht zu geben schuldig. Daß dieser Verordnung Folge geleistet worden scy, haben die Gemeinde - Depu- tate zu beurkunden , uitö diese Urkunde ist dem Revisorate mit der Rechnung ein- zusenden. §■ i5. Bey Zusammenberufllng von Amts - Versammlungen hat das .Oberamt von allen wichtigeren Gegenständen, die bey solchen Conventen in Deliberation kommen, wohin insbesondere die oben §. i3. erwähnten, insofern sie ganze Oderämter be- treffen können, gehören, in den zeitlich zu erlassenden Convoeationsschreiben Er- wähnung zu khun, damit der Orts-Magistrat unter Vernehmung der Gcrweindc- *&- • 3 x 4 Deputirten darüber beratschlage, und f.ine Erinnerungen dem Amts - Deputirten mirt-hrile, welche derselbe der Amts-Versammlung zur Kenntniß bringen, und diese in ihr Protokoll aufnehmen muß, dvch ohne bey der Abstimmung daran gebunden zu seyn. Wo hingegen bey dergleichen Gegenständen einzelne Gemeinden interessirt sind, entweder, weil es sich um ihre privativen Rechte und Zuständigkeiten gegenüber von dem ganzen Oberamte handelt, oder weil sie durch Beschlüsse der Amts - Versamm- lung vorzugsweise betroffen werden , wie z. B- bey Amts - und Quartiers - Verglei- chungen und bey Regulirung der dreßfallfigen Taren, da hat das -Ober-'Amt bey der Einberufung dazu die Gegenstände bestimmt nahmhaft zu machen, die Einberu- fung selbst aber so zeitlich, und wenigstens acht Tage vorher, zu erlassen, damit die Orcs-Magisirate unter Vernehmung der Gemeinds - Deputirten, sich darüber bera, then, und ihre Amts - Deputirten instruiren können, an welche Instruction sodann diese für solche Falle gebunden sind. Bey den Amts-Versammlungen selbst aber haben 6 von den GemeindS-Deputir- ten Stadt und Amts anzuwohnen, und zwar: aus der Amtsstadt der Obmann und ein Deputirter, von den Amts-Orten aber 4 Obmänner, wobei) die Amts-Orte nach einem festzusehenden Turnus abweclsieln. Diesen steht hiebey das Recht zu, über Beschlüsse der Stadt- und Amts-Ver- sammlung sich zu aussern , und auf Znstrn tions - Einholung von den einzelnen Com» mim - Vorständen in dazu geeigneten Fällen anzutragen , auch zur Berathung über solche Beschlüsse und einen etwa dagegen zu nehmenden Recurs eine Versammlung sammtlicher Obmänner der Bürger - Deputirten aus Stadt und Amt zu berufen. Diese Schritte der Bürger - Deputirten haben jedoch nicht die Wirkung, daß dir Beschlüsse der Stadt - und Amts-Versammlung unvoilzogen bleiben müßten. §. 16. Wenn über die Anwendung und die Ausführung dieser Verordnung Streit odet Zweifel entsteht', so ist von dem Ober-Amte an die Regiminal - Behörde Bericht zu erstatten, und deren Entscheidung einzuholen. §- x1" Wir versehen Uns nun zu den Magistraten, und vorzüglich zu Unfern Ober) Beamten, daß sie den Zweck dieser Anstalt, ein durch Oeffentlichkeit und Zusammen- sicht zu begründendes und zu unterhaltendes Vertrauen in die innere Verwaltung der Gemeinden, stets im Auge behalten) und durch gleichbaldige Erörterung und Erledigung vorkommender einzelner Beschwerden dahin zu wirken trachten werden, daß eine Häufung von Klagen, als die Hauptquelle weitläufiger und kostbarer Com- missionen , soviel möglich vermieden bleibe. $- 18. Von den Gemeinds - Deputirten aber erwarten Wir, daß sie Vertrauen, Ruhe, Zuftiedenheir und Gehorsam in der Gemeinde zu befördern suchen, und nach der ingeraumtcn Mitwirkung unv Einsicht bcy den magistratischen Verhandlungen t Anständen, die ihnen etwa aufstoßen, oder zu ihrer Kenntniß gelangen, vor Gingen genüglich unterrichten, die darüber gegebenen Aufschlüsse sorgfältig er, !, und st y wohl hüten werden, Uns oder Unsere König!. Behörden mit urige, gründeten Klagen zu behelligen. W:e orriil diejenigen, die ihren Beruf mit Eifer und Redlichkeit erfüllen, Unse- rer König!- Gnade versichert seyn dürfen. Sollten jedoch einer oder mehrere Gemeinde- Deputirte ihre Verhältnisse zu Erregung und Unterhaltung von Unzufriedenheit und Unruhe mißbrauchen , so wird Unsere Regiminal - Behörde gegen sie mir Strafen vorschreiten, sie von der Deputa- tion entfernen, und nach Befund der Umstände wohl auch noch geschärftere Einlei- tungen treffen. Da übrigens durch die Art der Ernennung und die Wirksamkeit, die Wir in vorstehender Verordnung den Bürger-Deputationen gegeben haben, denjenigen Rücksichten zur Genüge entsprochen ist, welche die Bestimmung Unseres Verfassungs- Entwurfs §. g6., daß die Mitglieder des Raths jährlich zur Halste austrrten unt> neu gewählt werden sollen, veranlaßt haben, so wollen Wir diesen Paragraphen hie, mit dahin abgeändert haben, daß die Magistrats-.Glieder, die jedoch nach §. gS. in der Zukunft durch die Bürgerschaft zu wählen, und, wenn von dem Magistrate keine gegründete Einwendungen gegen die Gewählten gemacht werden können, in densel- ben aufzunehmen sind, auf Lebenszeit ernannt werden. Stuttgart, den 7. Juni 1817. Auf Befehl des Königs. König!. Geheimer Rath. Formular zu Beeidigung der Gemeinde - Deputaten. Ihr sollet als erwählter Deputirter der Gemeinde N. N. geloben, und einen leiblichen Eid zu Gott, dem Allmächtigen, schwören, dem Aüerdurchlauchtigsten König und Herrn, Herrn Wilhelm, König von Württemberg rc., getreu und gehorsam zu seyn, nach der über eure Rechte und Pflichten ergangenen allgemeinen Verordnung und der euch dort eingeraumten Mitwirkung und Einsicht bei den magistratischen Verhandlungen das Beste eurer Gemeinde zu wahren, Wünsche, Vorschläge und Bitten, die ihr entweder von selbst, oder auf Deianlassung eurer Mitbürger an den Magistrat bringet, und d-fsen Bescheide und Erläute- rungen darüber genau und gewissenhaft zu prüfen, und bei den höheren Behörden, Klagen, von deren Grund ihr euch nicht zuvor sorgfältig überzeugt habt, weder selbst anzubringen, noch rurch eue:n Rath anhängig z» machen, auch in Sachen gemeineu Stadt und Amts, und besonders im Fall ihr zum Gemeinde - Deputirten bei der Amts-Versammlung ernannt würdet, eure Pflicht treulich zu beobachten; überhaupt aber in dieser eurer Eigenschaft dahin zu wirken, daß Vertrauen, Ruhe, Zufriedenheit und Gehorsam in eurer Gemeinde befördert werden Alles getreulich und ohne Gefährde. Brfebl zur Berichts-Erstattung über die vollzogene Aufstellung der Gemeinde - Dcpnti'rten. Den Königlichen Oberämtern>wird in Beziehung auf die allgemeine Verordnung über die Organisation der Gemeinde-Deputirten aufgegeben, nach vier Wochen von untengesetztem Tag 3 *G 2», an das Departement des Innern, Sektion der Innern Administration, Bericht zu erstat- ten, ob und wie die Anstalt der Gemeinde - Deputirten gehörig in Wirksamkeit getreten sey. Stuttgart, den ig. Juni 1817. Ministerium des Innern. v. K e r n e r. !s Auf- Ar men- . Die Errichtung einer freiwilligen HülfSkasse. Um den Amts - Corporatisnen und gemeinnützigen Staats-Instituten d bringen der Mittel zur Anschaffung von Snftentacions - Früchten und zur Beschäftigung zu erleichtern, und dem Zinswucher vorzubeugen, haben Seine .Königliche Majestät, auf Vortrag des Königs. Geheimen Raths, die durch Veranlassung der Centralleitung des Wohlthätigkeits - Vereins chon einer Privat- Gesellschaft angebot.nie Errichtung einer besonder:!, unter den Schuß und die Ga- rantie des Staats za stellenden, allergnadigst genehmiget: freiwilligen HülfSkasse nach dein folgenden Plane Plan zu einer freiwilligen HülfSkasse. 1. ') Der Geheime Hofrath Dr. Cotta verbindet sich mit mehreren soliden Va- terlands-Freunden, um unter dem Schutz und der Gewährleistung der Regierung eine Hülfskasse zu errichten, welche 2. ) die Bestimmung hat, gemeinnützigen Staats-Instituten, für welche die Staatskasse Gewahr leistet , so wie auch den -Oberamts - Korporationen, welche einer solchen Unterstützung bedürfen, an die Amtspflegen zunächst zur Anschaffung von Snstencations - Früchten , und dann nach Verhaltniß der Mittel der HülfSkasse auch zu Beschäftigungs-Zwecken Ansehen gegen mäßige Verzinsung vorzuschießen. 5.) Die Zinse werden in keinem Falle höher als zu F ü n f v 0 m Hundert bestimmt, in dem Falle'hingegen verhältnißmaßig herabgesetzt werden, wenn die HülfSkasse durch unverzinsliche Beytrage oder durch Einlagen um geringere Zinse hiezu in den Stand gesetzt wird. /,.) Die Zurückbezahlnng dieser Vorschüsse beruht auf Uebereinkunft zwischen den Amts - Corporativnen und der Administration ver HülfSkasse, und ben größeren An- lehen wird auch eine theilweise Heimbezahlung auf vorausbestimmte, oder 3 Monate zuvor angekündigte Termine zngestanden werden. Uebrigens ist das, was hierüber durch Uebereinkunft festgesetzt worden, in den Schuldverschreibungen auszudrücken, welche die Dberamts - Corporationen der Hülfs- kasse in gesetzlicher Form auszustellen haben. 5.) Die HülfSkasse wird gebildet durch Capitalien, welche die Gründer der An- stalt zusamlnenlegen, und durch Anlehen, welche ihr von andern in großen oder klei- nen Summen hiezu anvertrant werden. (.6) 'Alle diejenigen, welche die Mittel hiezu besitzen, werden aufgefordert, an der Gründung dieser wohlthatigen Anstalt Theil zu nehmen.. 7>) Diejenigen, welche eine Summe von wenigstens 5ono fl- beitragen, werden aetivs Mitglieder der Gesellschaft, und nehmen Theil an der Administration, welche sie entweder gemeinschaftlich oder durch einen, von ihnen zu erwählenden, Ausschuß ausüben. Diejenigen, welche kleinere Summen beytragen, sind Gläubiger der Gesellschaft. 8) In soferne nicht einzelne Theilhaber mit geringeren Zinsen sich begnügen, oder für BeytrLge auf kurze Zeit auf Zinse ganz Verzicht leisten, werden aus den, der Hülfs-Casse anvertrauten Geldern, fünf vom Hundert ja-rlich als Zinfe zu> gesichert. g) Die Capitalien bleiben, wenn nicht bei» der Abgabe derselben an die Hülfs- Cafse etwas anderes bestimmt wird, 2 Jahre lang unabgelöst stehen. 10) Nach Verstnß zweyer.Jahre wird die Zurückbezahlung nach einer 2 Monate zuvor geschehenen Aufkündigung, welche dem einen wie dem andern Theile frey steht, unfehlbar geleistet. n) lieber die Verwaltung der Hülfs- Casse und über die Verwendung der ihr anvertrauten Gelder wird alle Jahr, und erstmals auf Georgii 1818 öffentliche Rechnung abgelegt werden. 12) Die activen Mitglieder der Gesellschaft verbinden sich solidarisch gegen die übrigen Theilhaber und Gläubiger, daß die zur Hülfs-Casse geleisteten Beytrage nur allein zu der H. 2. angezeigten Bestimmung werden verwendet und die §. 8. 10. und ii. hinsichtlich der Verzinsung und Heimbezahlung der Capital,«, so wie hin- sichtlich der Rechnungs-Ablegung geschehenen Zusagen vollkommen werden erfüllt werden. 13) Ueberdies stellt die Regierung diese Anstalt unter ihren besonder,, Schuh, und indem sie au der ^Administration der Hülfs - Casse durch eine Königl. Com- mission Theil nimmt, übernimmt sie die Gewährleistung für die der Hülfs-Casse anvertrauten Gelder. 14) Die Regierung bewilligt eine Portofteyheit für diejenigen Beytrage, welche auswärts her durch die Königl. Posten der Hülfs-Casse eingesendet werden. ,5) Inzwischen, bis die Hülfs - Gesellschaft sich mehr ausgebildet hat , und das, was §■ 7- bestimmt ist, in Vollziehung kommen kann, übernimmt der Geheime Hofrath Cotta, unter Beyziehung eines Königl. Eomrmssairs, die Administration der Hülfs-Casse allein und unentgeldlich , iu.it allen den Rechten und Verbindlich- keiten , welche den activen Mitgliedern der Gesellschaft nach dieser Urkunde zu- kommen. Sollte das Capital der Hülfs-Casse die Summe von 100,000 ff. übersteigen, und die Administration der Casse dann nicht mehr unentgeldlich besorgt werden; so wird die Regierung mit der Hülfs - Gesellschaft eine besondere Uebereinkunft zu dem Zwecke treffen, daß die Administrations -Kosten durch irgend eine Staats - Casse ge- deckt werden, und in keinem Falle die von den Amts - Corporationen zu bezahlende» Zinse über 5 von 100 erhöht werden müssen. 5i8 Indem man dieses andurch zur allgemeinen Kenntniß bringe, hegt man die Leberzeugung, daß alle diejenigen, welchen ihre Umstande eS möglich machen, sich von selbst aufgefordert finden werden, durch verzinsliche oder unverzinsliche Einlagen in die Hülfskaffe zur Gründung dieser Anstalt und zur Erfüllung ihrer wohlrhatigen Bestimmung beizurragen. Stuttgart, den n. Juni iön. Ministerium des Innern und der Finanzen, v. K e r n e r. v. O t t o.. Die Einsendung der Gestüts-Beiträge betreffend. Die Ober-Acciseämter werden hiemit angewiesen, die jeden Jahrs, tro. i. May ei'nzu- ziehenden Gestüts-Beiträge jedesmal auf die Verfallzeit an die König!. Gestütskasse ein- zusenden, und dieses für Heuer, so weit es noch nicht geschehen, unverzüglich nachzuholen. Stuttgart, den n. Juni 1817. Sektion der Steuern. Da S e. Königl. Majestät den Einfuhrzoll für Kaffee-Surrogate aller Art auf 2st. 8kr. xer Centner herabgesetzt haben; so wird solches hiemit zur allgemeinen Nach- richt und Nachachtung bekannt gemacht. Stuttgart, den 1/,. Juni 1617. Sektion der Steuern. S e. Koni gl. Majestät haben vermöge Restripts vom 13. Juni die erledigte Buch- halter-Stelle bei der Accise-Rcchnungs-Kammer dem bisherigen Extraprobatvr Lachenmaier gnädigst zu übertragen geruht S e. König!. Majestät haben unterm 11. dieses Monats dem Unterstaiger Wen- z e l auf der Stuf-Erzgrube in Aalen, welcher bei der letzten Ueberschwemmung de» Hüttem amtö-Verwalter F a b e r von Wasseralfingen vom Ertrinken gerettet hat, neben einer Geldber lohnung die silberne Civil-Berdienst-MedaiÜe gnädigst zu ertheilen geruht. Bi b «rach. Um dem Jordan-Bade in seinen verschiedenen Gebäuden und Anlagen alle mög- lichen Verbesserungen zu verschaffen, und besonders auch um eine das wanne und kalte Heilwofser in die Bad-Zimmer treibende Leitung herzustellen, ist mit einem großen Auswan.de, im vorigen Jahre und im heurigen Früh-Jahre so fortgebaurt worden, daß alles in ein paar Wochen fertig seyn wirv- An Natur-Reizen wird der Jordan, eine Stunde von der Stadt entfernt, durch wenig Bäder über- troffen, und seine Heilkräfte haben sich schon an so vielen Leidenden auffallend erprobt, daß, ohngeach- tet der bisherigen mangelhaften Einrichtung und Bedienung, dieses Bad nicht nur au§ der stark be- völkerten Gegend, sondern selbst vom Auslande durch Personen aus allen Standen zahlreich besucht wurde. Noch häufigere Benützung desselben ist künftig zu vrrmuthen, weil jezt mehr Raum zur Beherbergung gewonnen und für die zwekmasiigsien Einrichtungen zur Erheiterung des schon an sich angenehmen Aufenthalts, auf mannigfache Art gesorgt ist. Das ganze Gut enthält, r-ackdrw kürz- lich noch eine angrenzende Wiese damit vereinigt worden ist. 1.) an Gebäuden: eine Kapelle, mit ei- nem eine Glocke und eine neue Uhr enthaltenden Thürmchen, das große Wadhaus, das Armen-Dad- haus, das Wirthsbans, das Baurenhaus mit Scheuer und Stallungen, eine Kutschen-Remise mit Stallungen, ein Bad Keffclhaus, eine Waschküche, einen Dakvfen und eine Schweinstaliung; 2.) Z H9 Mrg. »7 Rth. Gärten wovon der gröste Lheil neuerlich mit Obst-Bäumen besezt, uyd worinn eine bedekte Kegelbahn angebracht worden ist; 3.) 7 S/8 Mrg. 20 Rth. WicSboden und 4.) 21 Mrg. si Rth. Acker. Alle diese Grundstöcke, welch« früher ein Gastwirth, ein Badnieister und ein Bauer benüzt haben, jezt aber zu einem Gesummt-Pacht ausgcstzt sind, liegen nebst den im Iordanberg- Wäldchen angebrachten englischen Anlagen an einander, und können also von einem Pächter leicht übersehen werden. Die Zeit des Pachts wird zwar vor der Hand nur auf 9 Jahre bestimmt, doch ist nicht an der gnädigsten Erlaubniß zu znniflen, daß solche einem soliden Bestand» auf dessen An- suchen verlängert werde aber zugelaßen wird zu diesem nicht aus Gewinn für den Hospnal berechne- ten, sondern mehr eine Wohlthatigkeirs - Anstalt bezwekenden Pacht, Niemand, der nicht die für «ine solche wirtyschaftliche Einrichtungen erforderlichen Eigenschaften hat, und von dem nicht eine anstän- dige Behandlung der Bad-Gäste zu erwarten ist. Auch muß der Pachtslustige sich mit einem ober- gmtlichen Zeugniß ausweisen, hinlängliches Vermögen oder anderwärtige Unterstützung zu besizen, um die Kosten der ersten Einrichtung zu bestreiten, und eine Kaution aon looofl. zu stellen. Hingegen sind die Pacht-Bedingungen, über welche man bei der Unterzeichneten Beamtung vorläufig belehrt werden kann, so billig sestgesezt, daß eine thatige Familie in dem dreifachen Geschäfte sicher ein gu- tes Fortkommen finden wird, besonders weil man bei der Gastwirthschaft auch ausser den Baden-Mo- naten auf Besuche rechnen kann, weil schon das abholende kalte Heitwasser alljährlich einen bedeu- tende» Nuzen gewährt, und weil alle Gebäude solid hergestellt sind. Zur Pachts-Verhandlung ist Dienstag der erste Julius bestimmt, an welchem die Bestands-Liebhaber sich Morgens 9 Uhr im Jor- dan einzusinden, ersucht werden. Den 7. Juni 1817. König!. Stiftungs Verwaltung. Schorndorf. Beutelspach. Der bei dem 5ten König!. Infanterie-Regiment gestandene Soldat Georg Rühle von Beutelspach ist m Urlaub desertirt, weßhalb sämtliche hock- und mohllöb- liche Obrigkeiten ersucht werden, auf denselben zu fahnden, ihn im Betretungsfall arretiren und wohl- verwahrt an Unterzeichnete Behörde einliefern zu lassen. Den 21. May >817. Stetten. Der Soldat Sebastian Schwarz von Stetten, hat sich unterm ,6. d. M. ans der Garnison Stuttgart entfernt. Da derselbe wahrscheinlich desertirt ist; so werden sämtliche hoch-und wohllöbliche Polizei, und andere Behörden, hiemit geziemend ersucht, auf gedachten Schwarz gefäl- ligst fahnden, ihn im Belrettungs-Fall arretiren, und wohlverwahrt anher einlief-rn zu laßen. Den 20 May 1827. König!. Oderamt. Tuttlingen. Der hienach signalisirt«, ehemals unter dem Königs. Militär gestandene ledige Pursche, Johannes Scheerle von Rietheim hat sich vor einiger Zeit ohne obrigkeitliche Erlaubniß vom Hause entfernt, scheint ein vagirendes Leben zu führen und soll nun auch wegen eines gegen ihn an- gezeigtcn Diebstahls zur Untersuchung gezogen werden- Da deßhalb an der Habhastwerdung dieses Menschen gelegen ist, so werden sämtliche Justiz-und Polizei-Behörden ersucht, auf denselben fahnden, und ihn im Detretuugsfalle sicher hieher liefern zu lassen. Signalement. Johannes Scheerle ist 3o Jahre alt, mißt 5' 6“ hat eine kurze Stirne, kurze spitzige Nase, eingezozene Lipyen, weisse Zähne, spitziges Kinn, röthlichten nicht starken Bart, bei seinem Weggehen von Hauke trug er ei- nen runden Hut. blaue Jacke mit kleinen runden Knöpfen, blaue lange Beinkleider und Bundschu- he. Den 28. May l8'7- König!. Oberamt. Neuenbürg. Dem Jakob Kern, im Eiachthal, bei Dobel, hiesigen Oberamts, wurde in der vergangenen Nacht, eine großtragende falbe Kuh, welche auf der Stirne einen Stern hat, und in circa 5 Wochen Jung macht, aus dem Stall entwendet. Sämtliche Justiz-und Polizei-Behörden, werden ersucht, auf. den Thäter zu fahnden, und ihn auf Betraten hieher liefern zu lassen. Den s. Juni »3>7- Königs. Oberamt. Tübingen. In der Nacht vom 4- bi§ 5. Juni von 10 bis 12 Uhr ist in dem Pfarrhause zu Nehren, Dberamtö Tübingen, von 3 Schsi. 6 Sri. Dinkel und 2 Sri. Gersten das Mehl gestohlen worden , »§ ist eine Wand innerhalb des Hauses an der versckloßenrn Speiskammer ausgebrocheN, und das Mehl aus einem Trog gänzlich auLgeleeri worden. Es ist wahrscheinlich, daß der Dieb 3iü Abends spät, ehr das Pfarrhauß bxsckiloßen worden, fick tingeschlichen und verstckt habe, wer! man an Fenstern, Laden und Lbüren keine «puren zum Ausbrechen oder Einsteigen gefunden hat. Da man nun bisher unerachtet aller Nachforschungen, den Dirb nicht enrdeken konnte, so werden alle Hoch- und Wohllobliche Obrigkeiten Hiernit geziemend ersucht, wann ihnen von diesen! Diebstahl etwas be- kannt werden sollte, solches in möglichster Bälde dem hiesigen Oberamt zu wißen zu thnn, unter Er- bietung aller Gegendienste in ähnlichen Fällen. Den 6. Juni >8>7. König!. Obcramt Braten beim. Der unterm 16. d. M. mit Stekbri«fen verfolgte Betrüger Martin Schieß von Laibach, Oberamts Künzelsau, ist am 24. d. M. beigefangen worden, hingegen heut früh st,ach Duchrbrcchnng einer Riegelwand, 66 Schuh hoch, aus dem Gefängnis'hcrabgesprungen und entwichen. Es werden daher alle hoch - und wohllöbliche Polizei-Behörden geziemend ersucht, auf diesen Betrü- ger zu fahnden, ihn auf Betreten arretiren » und hiehcr liefern zu lassen. Signalement. Schieß ist 26 Japr alt, 5' 7" groß, beftzter starker Statur, hat gelbe Haare und Augbraunen rvthes volles Angesicht, blaue Augen, volle Maugen, spitzige Nase, kleinen Mund, hat am linken Schienbein eine blaue Narbe, von einem Pferds-Sturz herrührend. Er ist bekleidet mit einem dreiekigten, Hut, rothen Halstuch mir weißen Dupfen, einem dunkelblauen Oberrok, rothgestreiften Barchel- Wamms, gcibledernen kurzen Beinkleidern mit Schnallen, weisen Strümpfen und Schuhen mit gelben breiten Schnallen. Den 26. May 1817. Königl. Oberamt. Kirchheim >1. Weilheim. Der hi'enach signalisirte Johann Georg Weber, Bürger von Weilheim, hiesigen Obcramls ist unterm 6. dieses Monats, mit 2 Pferden und Wagen von Haus weggefahren, um von dem Vermögen seiner Ehefrau, das in ihrem Geburts-Ort-Zuffenhausen steht, Geld abzuholen, und Erdbiren zurükznnehmen. Da Weber bis jezt nicht zurükgekchrt ist, derselbe, nach eingezvgener Erkundigung, wirklich 4% fl. haar Geld in Zuffenhausen erhoben, und daselbst ge- äußert hat, daß er in Ludwigsburg eine Parlhie Erdbiren erkauft habe, was jedoch nicht der Fall war; so werden sämtliche Polizei-Behörden auf diesen Flüchtling mit dem Ersuchen aufmerksam ge- macht, ihn aus Betreten hiehcr einlicfcrn zu lasieu. Derselbe ist ZZ Jahr alt, ungefähr b1 1" groß, hat eine etwas hagere Statur, langlichtcs Angesicht, dunkelbraune Haare, dergleichen Augbraunen, blaue Augen, länglichte etwas gebogene Nase, halbvolle glatte Wangen, Mittlern Mund, gute Zäh- ne, länglichtes Kinn, etwas schiefe Beine, davon besonders das linke durch einen früher erlittenen Bruch, etwas mehr einwärts gebogen ist, und er solches im Gehen langsam uackzieht. Seine Klei- dung bestünde bei feinem Weggehen von Zuffenhausen am 8. dies, in einem dreiekigten Hut, einem gelben, wcißgedupftcn Halstuch, scharlachenem Brusttuch, schwarzbarchetnen Fuhrmanns-Rok, und blautüchcnen Man!cl, schwarzledernen kurzen Hosen, grau leinenen Strümpfen, und Schuhen mit Schnallcu. Er nahm mit: einen aufgemachten Leiterwagen, der mit 2 Rappen Wallachen Pferden von mittlerer Größe, und wovonjedes ungefähr 10 bis »2 Jahre alt ist, bespannt war, und etwa -sooft. Geld. Den 21. May 1817. Oberamt Kirheim. Marbach. Der verheurathete Müllerknecht, Christoph Mößncr, aus Hochdorf. Obcramls Waiblingen, wird der Theilnahme an einem von feinem Bruder, dem, bei dem Königl. Kriminal- Amt zu Ludwigsburg in Verhaft und Untersuchung befindlichen, ledigen Müllerknechk, Johann Georg Mößncr, aus Gronau, verübten qualißcirten Diebstahl an dem Müller Eßlinger zu Kilchberg, hieß- gen OheramtS, beschuldigt, Da er sich noch vor der Untersuchung von seinem Wohnort entfernt har, und sein tzermaliger Aufenthalts - Ort unbekannt ist, so werden hiemit alle Königl. Justiz -und Pon- zei- Behörden ersucht, auf ihn fahnden, ihn im Betretungsfall arretiren, und wohlverwahrt an^das Königl. Kriminalamt in Ludwigsburg, einliefern zu laßen. Signalement! Mößner ist ,1 Jahr alt, ungefähr 6 Fuß groß, starker Statur, hat schwarze Haare, starken schwarzen Bart, schwarz; Augbraunen, graue Augen, gewöhnliche Nase und Mund, gute Gesichtsfarbe, gerade Beine. Del seiner. Entweichung von Hause soll er einen grauen Ueberrok, runden Hut, schwarzscidmes Halstuch zizene Westewcisiederue Hosen, -Stiesel, und graue Strümpfe getragen haben. Den 2Z May >817. Königl. Oberamr. Gedruckt bei Gottlieb Haffelbrink, Hof- und Kanzlei-Kupferdrucker, Buchdrucker. Nro. 4i* i 8 i 7+ 011 Königlich-Württembergisches Staats- und Regterungs-Blatt. Samstag, 21. Juni. Organisation des König!. Kriegs-Ministeriums. Seine Königs. Majestät haben durch die unterem ii. Juni genehmigte Organisation des königlichen Kriegsdepartements die bisherigen 8 Sektionen dessel- ben in nachstehende 5 Sektionen zu vereinigen geruht; so, dass nun im Ganzen fol- gende Eimheilung, Statt findet: Kriegs-Ministerin m. Kriegs-Minister: Graf von Fra n q u e m o n t. Adjutant desselben: der am 29. Marz d. I. zum Rittmeister 2ker Klasse beförderte Oberlieutenänt von Braun. General-Sekretär: der Kriegsrath, Major von S ch ö n l i n. Registrator: der seitherige Staabsfourier S ch i ck h a r d t. Kanzlisten : Assistent D i e t e r l e n, und Staabsfourier Rösch. Präsidium des Krieg s-D e p a r t e m e n t s. Als Präsident': der Viee-Prasident, General-Lieutenant Freyherr v. Hügel. Staads-Sekretär" Ander len, seitheriger Kriegs-Kommissar. Registrator: Staabsfourier LüIli ch. I. Sektion für die Oek 0 n 0 mie - V e.r w a l t n n g. Diese Sektion vereinigt die bisherige 1. 2. 3. 4- 6. und 7. Sektion in sich. Direktor", der bisherige Kriegsrath, Major von Rheinwald, alsOberkriegsräthe: die KriegsrätheMajor v. Römer und v. Kaufmann, Oberst v. Halle r. Kriegsrath: Major von Fink. Sekretärs: der bisherige Sekretär Föhr und der vormalige Ober-Lieutenant von R i e ck h e r. Registratoren: der seitherige Kanzlist Mögling, und der funktionirende Sekretär bei dem Feldrechnungs-Liquidacions-Comitö, Nicol ui. Kanzlisten: Zimmermnnn, Beer und Teich mann, bisher als solche ange- stellt und der seitherige Assistent M o in m a. In der I. Sektion gehören: 1. ) Die Militär - R e ch n u n g s - Kammer. Rechnungsrathe: Holder, und Ströbel; letzterer bisheriger RegimeutS-Quartier- meister. Buchhalter: die Assistenten Sailer und R a a se r. 2. ) Die G e n e ra l-K r ie g S-K asse. General-KriegS-Kaffier: Ober-Kriegsrath Major von Duvernsy. Rechnungsrath: Roth, bisheriger Buchhalter mit Sekretärs-Charakter. Buchhalter: Mögling, seither Assistent. Kanzlist: Zeugschreiber Haderer. 2.) Die Kasernen - Verwaltung. Kasernen-Baumeister, Vogel, bereits angestellt. Kasecnen-Verwalter: In Stuttgart: Ziegler, bereits angestellt. In Ludwigsburg : M e; g e r, bisher als solcher in Heilbronn. Zu Hohenasperg : S t o k m a y e r, bereits daselbst In Heilbronn: Munk, bisher in Ludwigsburg. Zn Ulm: All ich, bereits angestellt. 4. ) Die Militär-Spita l-V e r w a l t u n g. Spitalverwalter Krämer, bereits angestellt. 5. ) Die M 0 n t i r u n g s-M a g a z i n s-V erwaltuug. Verwalter und Rechner: Hauptmann von Bornhauser. Montirungs-Revisor: Gerold, bereits angestellt. Montirungsfchreiber: Wunder, bisher Assistent bei der Officiers-Uniformirungs- Kommission. 6. ) Das Arsenal: Arsenal-Direktor: Oberst-Lieutenant von E h r e n fe l d, bereits angestellt. teugwart: Hauptmann von Link, desgleichen, affier- und Natural - Rechner, der bisherige Kommissär der aufgelösten Kavaklerie- Ober-Jntendanz Lotter. 7.) Die R e u t e r e i - E q u i p i r u n g s - A kl st a l t. Naturalrechner: Cu Horst, bisher Kommissariats-Amts-Verweftr bei der nun auf- gelösten Ober-Intendanz der Infanterie. 3-5 TI. Sektion für Die N ekruriru n g. Direktor: Oberst von Welling Rache: diese kommen bei der 3. Sektion vor, da solche die Geschäfte der 2. Sektion zugleich versehen. Sekretär: bisheriger Kanzlist S ch l ö z e r. Registrator: Scholz, seitheriger Staabsfourier. Kanzlist: Ra t h fe l d e r , desgleichen. Zu dieser Sektion gehört: 1.)" Die Visitations-Kommission welche aus dem General-Armöe - Arzte Major von Consta nt in, lind den Gene- ral-Chirurgen von S ch u n L t e r, und von Köhllreuter besteht. lind 2.) Der Re kr uten-Saal bei welchem der penstonirte -Oberlieutenant Hauff, die Oberaufsicht führt. III. Sektion für die I u sti H. Direktor: der vormalige Oberauditor, Major von Kap ff. Ober-KriegS-Rath: General-Auditor, Major von G driz. Kriegs-Rathe: Major von Zech und von Moser, Oberauditor. Sekretär: R euling, bisheriger funktionirender Sekretär. Registrator : B r ü g in a n n , seither Assistent. Kanzlist: Staabsfourier Brecht. Erndte-General-Rescript auf das Jahr >817. Den Königl. Kameral-Beamten wird hiemit der Auftrag ertheilt, die ihrer Ver- waltung anvertrauten Heu - Oenrd - und Frucht - auch kleinen Zehnten, so wie die Landgarben und Theilgefalle arich dies Jahr wieder, unter genauer Beobachtung der vorliegenden Verordnungen, zu verpachten, und nur dann den Selbsteinzug ein- treten zu lassen, wenn entweder eine ausdrückliche Legitimation hiezu vorhanden, oder eine Verpachtung um besonderer Umstände willen nicht anwendbar ist, in welch leh- terin Fall eine Anzeige von dem angeordneten Selbsteinzuge sogleich erwartet wird. Und da die in früheren General-Reseripten enthaltene Vorschrift, daß nicht mehr Stroh anbedingt werden soll, als das eigene Bedürfuiß erheischt, indessen nicht im- mer, oder nur unvollständig befolgt worden ist, so wird die pünktliche Erfüllung derselben hiemit eingeschärft. In Gegenden, welche Hauffgen Ueberschwemmungen ausgesesst sind, ist den Heu- und Oehmdzehntpächtern auf den Fall eines bedeutenden Wasserschadens, auf zuvor eingenommenen urkundlichen Augenschein, ein verhaltnißmäßiger Nachlaß zuzusichern/ jedoch mit der Bestimmung, daß, wenn die Ueberschwemmung sich nicht auf den dritten Theil erstrecke, der Beständer den Schaden allein zu leiden habe. 324 Die Zehntberichte und die Verzeichnisse der Zehntvsrleihuugs-Kosten sind an die Kameral - Rechnungskainmer einzusenden, die allenfalisigen Schadens - Abschatzungs- Protokolle hingegen mit befonderm Berichte der Sektion der Ärondomainen ^vorzu- legen. Die Anzeige des Resulials der Frucht-Zehntverleihungen wird nach deren Beendigung sogleich mittelst Vorlegung der vorschriftsmäßigen Ertrags-Tabellen erwartet. Stuttgart, den 17. Juni 1817. Königs. Sektion der Krvndomainen. Rechks-Erkenntniße des König!. Oberjasiiz.Collegiums r.) Die von Barbara Häberlins Wittwe vom Schimmelhof, jetzt verehlichten Ziegler zu Neubenfels gegen eine unterm 26. May v. I. eröffnete, die Administra- tion des von ihrem verstorbenen Ehemann hinterlaßenen Vermögens betreffende Pro- visional-Verfügung ergriffene Appellation wurde als nicht begründet von Amtswegen' verworfen. Stuttgart, den 10. 1017. 2.) Auf erhobene Wechselklage des hiesigen Handelsmanns Karl Wunderlich, wi- der den Apotheker Hartmann in Nürtingen,^ wurde letzterer zu Bezahlung der einge- klagten Summe nebst Verzugs - Zinsen für schuldig erkannt. Stuttgart, den 22. May 1817. 5.) In der Ations-Sache von Heidenheim zwischen Sabine Regine, Wittwe des gewesenen Hüttenmeisters Martin Koitold zu Jzelberg c. cur. Antin, sodann der Köuigl. Sektioi, des Bergwerks-Eisen - und Salinenwesens, Rahmens der Kö- niglichen Hütten.- Amts - Kasse zu Königsbronn, Atin , die Liquidität der Arischen Forderung in dein Gaiutt des Konold betreffend, wurde das Erkenntniß erster Jn- stanz bestätigt. Den 29. May i8; 7. /,.) In Debit suchen des pensionirten Obristen Grafen v. Sekendorf wird hiemir dem in der Ediktalladung vom 21. Juni v. I. angedrohten Präjudiz gemäß erkannt, daß allej diejenigen, welche ihre Forderungen bis jezt nicht liquidirt haben, mit ihren Ansprüchen an die Maße ausgeschlossen sehn sollen. Den 3o. May .1817. Erkenntnis;.' des Königs. Ei e-Gerichts. Den n. Juni 1 8 17 • w u r d e n geschieden: 1. ) Christian Friedrich Fahrion, Bürger und Bäcker von Uhingen, Oberamts Göppingen, Kl., von Friederike geb. Schlegel von da, Bekl-, ex cap. guasi desert. rinter Vergleichung der Kosten. 2. ) Johann Georg Walter, Bürger und Bauer von Brech, Oberamts Göppin- gen KP, von Catharine geh. Lang von Lenglingen Oberamts Lorch, Bekl., ex cap. quasi. esert. unter Vergleichung der Kosten. S t u t t g a r t. Da in dem zu Ende gehenden ersten Semester d. I. die Prä- numeratisns-Gelder für das Staats - und Regierungs - Blatt nicht durchgängig in dem vorgeschriebeneu Termin eingeliefert worden sind, so findet man sich, zu Vermeidung von Rückständen veranlaßt, diejenigen König!. Stellen, welche mir dem Einzug der Pränumerations-Gelder beauftragt find, hiemit nochmals zur pünktlichen Einlieferung 5 a 5 derselben für das mit dem nächstküustigen Monat Juli b. I. beginnende zweit Semester aufzufordern. Den i3. Juni 1017. Königs. Kassier-Ämt für das Staats-und Regierungs-Blatt- Seine K ö n i g l. Majestät haben vermöge ReferiptS v- 18. Juni den Frey- herrn von T h umb zu Unter-Boihingen zum Königs. Kammer-Herrn gnädigst ernannt. S e. Königs. Majestät haben vermöge Reseripts vom rä- d. M. de« .Ober» - Hof-Intendanten und Prästdenten der Hof- und Domainen-Kammer Freyherrn von Mauel er und den Präsidenten des Königs. Ober-Appellations-Tribunals, Staats- rath Von Neurath, zu Gebeimen-Rathen gnädigst ernannt und verordnet, daß der Geheimerath von Neurath die Prasibenten-Stelle des Königs. Ober-Appellations- Tribunals einstweilen und bis auf weitere Verfügung fortbekleide. S e. Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom i4- d. dem Hof- Bank - und - Tabaks - Regie- Direktor Rapp, unter Ertheilung der nachge- suchten Entlassung von lezterer Stelle, den Rang und Karakter eines wirklichen Geheimen - Hof und Domainen-Raths gnädigst verliehen. S e. Königliche Majestät haben vermöge Reseripts vom 2. März d. I. den seitherigen Rechnungs-Rath Treuw bei der Hof-und Domainen-Kammer zum Re'chnungs - Rath und Eontroleur bei der allgemeinen Staatsschulden- Zahlungs- Kasse , und durch Rescript vour 7. d. Monats die bisherigen Aststenten bei der allgemeinen StaatsschuIden-ZahlungS-Kaffe E i se n b a ch und H au b e r zu Buchhaltern bei der- selben gnädigst ernannt. S e. K ö n 1 g l i ch e M a j est a t haben , vermöge Resolution vom 1/,. d. M. die erledigte Pfarrei Magerkönngen, Diözese Pfullingen dem Helfer Grundler in in Tuttlingen gnädigst zu übertragen geruht. S e. Ä ö n. g l. M a j e st ä t haben vermöge höchsten Reseripts vom 17. d. M. die erledigte Pfarrey Altenstaig Dorf, Diözese Wildberg, dem Vikar Cranz zu Blauf.-lden zu übertragen geruht. S e. K o u.ig l. Majestät haben vermöge Rescript vom 10. d. M. den Rechts- Kandidaten S ch m i d aus Reuenstein zum Privat-Lehrer der Rechte an der Univer- sität Tübingen zu ernennen geruht. Tübingen. Der Stadtfchreiberei - Gehülfe Karl Ludwig W a l t h e r zu Wangen ist zumKöuiglicheu Notar ausgenommen, in dieser Eigenschaft verpflichtet und heute bei dem Königlichen -Ober-Tribunal immatrikulirt worden. Den 16. Juni 1817. Kannstadt. S e. Königliche Majestät haben dem Fischer Eberhard Friedrich Brahle von hier, wegen der vorzüglich durch ihn mit großer Entschlossen- heit ausgeführten Rettung zweier Personen von Münster, die bei lezter Ueberschwem- mung dem Tode des Ertrinkens nahe waren, die goldene Civil-Verdienst-Mevaille atib dem Ludwig -Haas von Münster für die bei gleichem Anläße gezeigte Thatigkeit ein Gratial von Eilf Gulden allergnädigst verwilligt, ferner haben Allerhöchst die- selben den beiden Fischern Gebrüder Brähle von hier wegen gleicher Rettung des entlassenen Soldaten Leusterer von Münster jedem die silberne Civil - Verdienst- Medaille und 22 fl. Gratial allergnädigst bestimmt, welches anmit öffentlich bekannt gemacht wird. Den n. Juni 1817. Königl. Oberamt. Stuttgart. Die herrschafiliche Scheuer in der Heu-Slrase wi d auf 1 Jahr vermicthet, und die Verleihung am Montag den 23. dich von Unterzeichneter Stelle vorgenommcn werden, wobei sich die Liebhaber Vormittags n Uhr einsinden woll.n. Den ib. Juni '617. Königl. Camera'amt daselbst. Stuttgart. Für die Unterhaltung des herrschaftlichen Bcscheeier-Stalls, werden bis Montag den 7. Juli Vormittags 9 Uhr 3.000 Centncr Heu. 130 Fuder-Stroh im Abstreich zur Bcilieferung verakkordirt, wobei die Liebhaber zu gedachter Zeit im Königl. Marsialls-Gcbaude sich einfinden wol- len. Den >7. Juni >8>7- Königl. Gestüts Kasse. Ludwigs bürg. Am Montag den 23. diß und den folgenden Tag darauf wird in dem Königl. Baumagazin allhier eine sehr bedeutende Anzahl von eichenen und tannencn doppelten und einfachen Stuben - und Glaslhürcn, Lambrien, allerhand Fußböden, Fensterflügel und Verkleidungen, Jalou- sie-und andere Läden, Kisten, Kästen, Tisch, Fuhr-und Schanz-Geichirr auch eine eiscne Katze von 7 Zentnern und ein eisener Flaschcnzug, auch zcrschiedenc Sailer nuv Nägel verkauft werden, und wol- len sich die Liebhaber an gedachten Tägen je um 8 Uhr Morgens im Baumagazin einsinden. Den »2. Juni 1817. Provisorische Hofbau-Berwaltung. Urachs Bei dem städtischen Spinn-Institut dahier werden > paar 1000 Pfund gesponnen wollen Garn verkauft. Die Liebhaber können dasselbe täglich beaugenscheinigen, und mit dem Bürgermei- steramt einen Kauf abschließen. Den ,1. Juni >817. König!. Oberamt. Tübingen. Bei einem Privathause zu Walddorf ist in der Nacht vom 12. Juni in das Waschhaus gewaltsamer Weise eingcbrochen, und aus demselben 2 Stük grob reustenes Tuch, das Stük ungefähr lb Ellen lang, ferner 2 Stük klein reusten Tuch von gleicher Länge, zusammen also 96 bis rav Ellen entwendet worden. Das Tuch ist ganz gebleicht unv weiß, nur fehlt noch die Wasch daran. Dem Entdeker wird ein Premium von 5 fl. 3o fr. zugrsichert. Alle hoch - und wohllöbl. Obrigkeiten werden daher geziemend ersucht, im Fall irgend eiwas von dem entwendeten Tuch, in Erfahrung gebracht werden sollte, solches der Unterzeichneten Stelle gefälligst nnzuzeigcn, so wir den Dieb bei Betretten wohlverwahrt anhero einliefern zu lassen. Den >4 Juni 18,7. Königl. Oberamt. Lednberg. Philipp Hohl, Baurcnknechk, gebürtig von Deufringen, Oberamts Böblingen, Welcher bei dem Müller Grau m Merklingen in Diensten stund, hat sich eines Betrugs un'- Dieb- stahls schuldig , und ehe solches entdekt wurde, flüchtig gemaüt; auf welchen genau zu fahnden und im Betrettungsfall ans hiesige Oberamt cinzuliesern wäre. Signalement. Derselbe ist 3o Jahr Alt» mißt Ungefähr 5 Fuß 9 Zoll, hat braune Haare und ein schmales Gesicht. Bei seiner Ent- weichung war er mit einem runden Hut» schwarzseidenen Halstuch, manschesterncn Weste, dunkel- blauem ganz neuen Ueberrok und Wamms mit weißen Knöpfen, grüntüchenen Beinkleidern und Wundsticfeln bekleidet» auch führt derselbe einen von den Königl. Jäger-Regiment Nro. 9. kürzlich erhaltenen Entlassungsschein bei sich, und bedient sich solchen wahrscheinlich zu seinem Forlkommcn Als Paß. Den 2». May »8,7. Königl. Oberamt. Schorndorf» Grunbach' David Bester, Burger und Weingärtner in Grunbach, hat sich ncsist seinem Eheweib Und einer »5 jährigen unehliche» Tochter von Haus entfernt, und Haus und Güter Nebst seinen Schulden im Stich gelassen. Derselbe wird daher nebst seiner Familie diemit Aufgefordert, in dem peremtorischen Termin von h Wochen, sich wiederum einzusinden, oder Nach- richt von sich zu geben, indem noch Vcrfluß dieses Termins seine Liegenschaft und Fahrnvß verkauft- und die Gläubiger nach landrechtlicher Ordnung befriedigt werden sollen. Den 27 Mm» ,8,7. Köuigl. Oberanit. Tuttlingen. Johannes Maurer, Salpeter, von Hausen ob Verena, hat sich einer Fälschung sehr verdächtig gemacht. Derselbe wird hiemick aufgefordert, sich vor Oberamt dahier zu stellen, und über das ihm angesckuldigte Vergeben zu verantworten; zugleich werden alle Justiz - und Polizei- Be» Hörden ersucht,-den Johann Maurer auf Betret:cn zu arretiren, und sicher bieder liefen, z„ lassen. Signalement. Johannes Maurer ist 33 Jahre alt, kleiner Sratur, hat braune Haare, graue Augen, dike Nase, mittler» Mund, ruedes Kinn, gute Zähne, und gerade Weine. Den 4. Juni i8>7- Königl- Oberamt. Urach. Der hier wegen Mißhandlung seiner Mutte.r, Kirchenraubs, Vagabunditat und Dieb- stähle verbaftete ledige ,y jährige Krctten und Zainenmacher Johann Georg Lebert von Weilheim, Oberamts Kirchheim hat im Sommer 16,4 cilf Wochen lang bei einer ans >> Köpfen bestandenen Zigeuner-Bande als Knecht sich aufgehalten, und die Gegenden am mittleren Nektar, namentlich die Oberamts-Bezirke Tübingen und Herrenbcrg, mit ihnen durchzogen, wobei die Zigeuner ein zweiräderiges Wägelen mit einem Pferdt mitgeführt, sich mit Löffel, Gabel, und Pulvcrhornmachen von Pfaffenkäpplensholz und deren Wieder-Verkauf beschäftiget, und in besagtem Zeitraum von »r Wochen in mehreren, zur Zeit ihren Namen nach noch nickt erhobenen Orthschaftcn gemeinschaftliche, theils mit, theils ohne Einbruch verbundene Diebstähle an Lebensmitleln, Kleidern, Leintuch u. s. w. verübt haben. Hievon wird nun das dabei interessirte Publikum hierdurch öffentlich in Kenntniß ge- sczt und ausgefordcrt, über die etwa erlittenen Diebstähle um jene Zeir-Pcr'iode zur Verificirung de? Jnquisiten Lebert Nachricht hieher durch ihre vorgesczte Amtsstellen geben zu lassen. Zugleich aber werden die Königl. Civil- und Polizei-Behörden eingclaven, in Beziehung auf di ses Publikandum- dle etwa sich ergebende Notizen gefälligst milzulhcilen. Von der Zigeuner - Bande ist durch den Jn- quisiten Lebert angegeben, daß sie aus 3 Männern, 3 Weibern und 5 Kindern bestehn. Die per- söhnliche Beschreibung des inhaftirten Lebert betreffend, so ist derselbe von unterseztcm Köperbaue, mißt 5‘ 5" 3"', ist katholischer Religion, hat dunkelbraune und abgeschintlene Kopfhaare, hohe Stir- ne, braune Augen, mittlere Nase, kleinen Mund, ganz gute Zahne, rundes Kinn, schwachen Bart, ist in einen weißleintuckenen Wammcs, dergleichen langen Hosen, rochen Weste, und in Bandel- schuhe gekleidet, und trägt einen runden Huth. Den 27. May ,817.- Königl. Kriminal-Rath, Geßner. Kannstatt Am Mittwoch den 22. dieses Nachmittags, wurde zu Obertürkheim ein Taubstum- mer aufgefangen, der sich jezt hier in Verwahrung befindet, bis man von feiner H.imalh, um ihn dahiu abliesern zu können, die von der betreffenden Behörde hienut erbetene Keni tniß erhalten wird Derselbe ist ungefähr 48 — 44 Jahre alt, 5 Fuß 5 Zoll groß, magerer Statur, langlichter Gesichts- form, braunlichter Gesichtsfarbe, brauner Haare und Augbraunen, graue Augen, kl.iner und krum- mer Nale, großen Mund, aufgeworfener Lippen, bleichen Wangen, guter Zähne, spizi'gen Kinns, weisen Bart, auch ist er an krummen und halblahmen Füssen kennbar. Seine Kleidung besteht in einer Pelz-Kappe, einem alten seidenen Halstuch, blauer kückcncr Weste, einem alten gestreiftem Barchet-Wamms, schwarz zwilchenen Hosen, und alten Schuhen, ohne Strümpfe. Den 24. Mai 16,7. ~ Königl. Oberamt. Schorndorf. Am verflossenen Psiengstdienstag, Nachmittags 2 Uhr, fuhren 3 fremde Reisende mit dem hiesigen Fuhrmann Johannes Krafft ouf einem teeren Wage» von Hebsak nach Schorndorf. Sie kamen bis an das Ende des sogenannten Baumwafens, wo sie durch Herabstürzen res Gewäs- sers von den Weinbergen und durch Austrettung des Remsflusses aus seinen Usern von dm Fluten so schnell ergriffen wurden, daß der erste Reisende sein Leben auf einem von dem Wagen losgcmach- ten Pferd zu retten suchte, aber unglüklichcrweiße mitten in den Strom stürzte, und lammt dem Pferd seinen Tod in den Wellen fand. Der zweite Reisende sezte sich gleichfalls auf ein Pferd, 328 lenkte auf die entgegengesezte Seite gegen den Weinbergen, und wurde gerettet. Der dritte Rekk-n- de und der Fuhrmann Krafft suchten ihr Heil auf einem Apfelbaum, mußten auf demselben fünf Stunden lang in Lodcs-Anqft und unter erbärmlichem Geschrei um Hülfe harren, bis es den her- beigeeilten Burgern non Schornbach und Haubersbronn und hauptsächlich dem Sohn des Ocksen- wirtbs Heinrich von Grunbach mit eigener Lebensgefahr gelungen, denen auf ihrem Baum in To- des- Angst schwebenden zwei Menschen ein an einer Stange beseslitzles Seil zukommen zu lassen, womit sie sich u>n den Leib banden, und also gerettet wurden. Der erste Reisende wurde an dem Müblwehr bei Wintcrbach tott gefunden. Es war ein junger Mensch von 24 oder 25 Jahren, 5 Fuß 6 Zoll groß, bekleidet mit einem dunkelgrün tuchenen neumodischen Uederrok, schwarzseide- nem Halt trieb, einer gelb, blau und weißgestrciften neumodischen Wintcrweste, einem siachsencu Homd, worein die Buchstaben 6. W. L. gezeichnet waren, dunkelgrün mansch-esternen langen Deinkieidcrn, und neuen kalbledernen Stieseln. "Da man nun nicht weiß, wer dieser verunglückte Mensch gewe- sen, so wird solches zur Nachricht für seine Anverwandte und mit der Wirte hier cingerükt, dem hiesigen Obcramt von seinen Personalien Nachricht zu geben. Den 29. May '617. ' Kbnigt. Oberamt. Pfalzgrafeuweiler. Oberamts Freudenstadt. Bei der eingelrettenen Unrickligkeit des hiesigen öffentlichen Unterpfandsbuches wird eine Erneurung desselben nottzwendig. Zu Herstel- lung eines gründlichen und genauen Unterpfands-Buches werden daher alle Pfand-Gläubiger, wel- che für ihre angeliehencn Kapitalien an die Jnwohnerschaft zu Pfalzgrasei,wciler eine gerichiliche Ob- ligation in Händen haben, auigesorderl, diese öffentl. Schuld-Werschreibung in beglaubter Abschrift innerhalb eines Termines von 6 Wochen an die Amtsschreiberei zu Dornstetten um so gewisser einzu- schicken, als sie im Untcrlassungfall dir etwa entstehenden nachtheiligen Folgen, sich selbst beizumcssen hatten. Den 26. May ,8,7. Königl. Oderamt Freudenstadt. Dettingen am Schlvfiberg. Dethlingen. Neidlingen. Nachstehende Personen, als: 1.) Jakob Klein, Weber, von Dettingen, mit seiner Famstie, 2.) Johann Georg Werner von Deth- lingen, mit seiner Familie, 3.) Anna Maria Weber, ledig, von da, 4.) Rosine Karchcr, Wittwe, von da, mit drei Kindern, und 5.) Regine Benz, ledig, von Neidlingen, haben Auswandernngs- Erlaubnisi nach Amerika erhalten. Wer daher eine An pracbe an dieselben zu machen hat, muß solche unverweilt anzcigen, um sie noch in Gegenwart der Auswanderer ins Reine bringen zu können, wie- wohl sie durch Bürgen auch nach ihrem Wegzuge auf Jahresfrist vertreten werden. Den 25. April ,817. Obcramt Kirchheim. Marbach. Nachstehende Personen aus hiesigem Obcramt wandern mit ihren Familien ans. Wer Ansprüche an sie zu machen hat, wirb aufgefordert, sie unverweilt bey der betreffenden Orts- Obrigkeit vorzubringen. Wo» Marbach: El,ristine Wolf. Rothgerbers De,crta; Christoph Fr.de- rich Schneider, Taglöhner. Won Grosbolwar: Ludwig Friderich Wcidier; Eonrad Weller; Michael Lautcnschläger; Johannes Ortwein; Friderich Obenland; Johann Friderich Gschaidle; Rosine und Elisiabetha Aufrecht, ledig. Won Höpfigheim: T"blas Schwcizcrhos. Won Pleuels- Heim: Jakob Hafner, Schneider; Melchior Deh. Won Sleinheim: Adam Fnderich Traut, wein, und Philipp Meringer. Den 19. May ,817. Königl. Obern, t Morbach. Dethlingen. Won Dethlingen haben solgcndc Personen Erlaubnis- zur Auswanderung nach Kaukasicn erhalten, als: 1.) Johannes Werber, Küfer, 2.) Christoph lkiedlingmayer. Bauer, und 3.) Johann Georg Wecber, Bauer, sämtlich mit ihren Familien. Zu Richtigstellung der Wermogens- Werhältnisse derselben werden nun deren Gläubiger aufgefordert, sich unverzüglich entweder selbst mit ihnen ins Reine zu setzen, oder amtliche Klage zu erheben, um diese noch in Gegenwart der Lchuld- ncr rechtlich erörtern zu können, wiewohl sie auch nach ihrem Abgang dlirch tüchtige Burgen auf Jahresfrist vertrete» werden. Den 28. April >8>7- rbcnnr.t Kirchheim. Gedruckt bei Gottlieb Hasselbrink, Hof. und Kanzlei-Kupferdrucker, Buchdrucker. i 8 i 7- Nro. 4a. Königlich-Württemberglsches SamstaZ, 28, Juni. Durch Königs. Rescript vom 14. Mai v. I. ist den Weginfpektoren neben ihrer gewöhnlichen Besoldung und dem Bezug einer Pferdsratisn bei allen ihren amtlichen Reisen und Versendungen, ohne Unterschied, cs mögen die Kosten von einer Staats- kasse oder von Communen bezahlt werden, eine Entschädigung von Zwei Gulden dreisig Kreuzern täglich ausgesetzt, zugleich aber eine Controls der Diäten-Anrechnnngen.der Wcg-Jn- spektoren bei der Sektion des Straßenbauwesens angeordnet worden, weswegen dieser Stelle a8e Diäten-Zettel der Weg-Inspektoren vor der Anöbezahlung zur Prüfung vorzulegen Istnd. Stuttgart , den 2b. Juni 1817. Menistermrn des Innern, v. Kerner. Rechts-Erkemitniße ves Könlgl. Dberjusiiz-CellegiumS. i.) In der Wechselklagsache des Chevalier d'Abbatneri in Wien, Kl., wider den Kaufmann Waffmann zn Ellwangen, Bekl., wurde letzterer in die Bezahlung der ein- geklagten Wechftsforderuugen ä iqvo fl. und 1Z84 fl. nebst Verzugszinsen nach Abzug der am -4. Febr. 1817. bezahlten 8o<>ff. verurtheilt. Stuttgart, den 3*. Man 1817. z.) Auf Nichtigkeitsklage des BrauhauS-Veständers Matthias Watzrenbekger zu Söflingen, Bekl. , Inten, gegen die Eigentümerin der dortigen Bierbrauerei, Crescentia Hauser cum cur. leg., Kl., Zarin, eine Abrechnungsschuld betreffend, wurde vermittelst Reseripts von Amtswegen das Angemessene nun Behuf der Erledi- gung des Streits im gütlichen oder gerichtlichen Wege verfügt. Stuttgart, den 4. Juni 1817.. 3.) In der Atioussache von Marbach zwischen Jakob Müller in Lautern und Cons., Luten Anten, sodann der Witcwe des Johannes Müller zu Maad, cum cur., Latin, Atin, einen Ueb-erkoos der letzteren an dir Gan Masse ihres verstorbeneir Ehe- manns betreffend, wurde rekormswrie erkannt. Stuttgart, den 6. Juni 1817. 4-> Auf erhobene Wechselklage des Hofküfers Ganger dahier, Kl., gegen Frei- hexrn Thaddäus v. Freyberg zu Wellindingen, Bekl., wurde Letzterer zu Entrichtung der Forderung von 5ooo fl-, ftmmt Zinse» vom i5. Marz i3i5. und Kosten verur« theiit- Stuttgart, den 6. Juni 18,7! Straf-Erkenntnisse des König!. Kriminal Tribunals in wichtigeren Fällen. Vom Monat May ,817. Am l- wurde der zu Rottenburg verhaftete Matthias Grieb von Rexingen, Oberamts Horb, wegen begangener Diebstahle, neben dem Kosten - und Schadens, Ersatz mit neunmonaclicher Zuchthaus - Strafe belegt. Unter dem 2. ist die zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Anna Maria Frank von Schwaikheim, Oberarms Waiblingen, wegen kulposer Tbdtung ihres Ehemanns, neben dem Ersätze aller Kosten, mit zweijähriger Zucht, Haus-Arbeit bestraft worden. An. demselben Tage würde die zu Ellwangen verhaftete Bernhardine Schnellin, ger von Pfannenstiel, -Oberamts Aalen, wegen dritten Diebstahls, wiederholten Betrugs und Vagabundität, neben dem Kosten, und Schadens - Ersatz zu einjähri- ger Zuchthaus.,.Strafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs,Arbeits,Haus, bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf ein Jahr verurtheilt. An demselben Tage ist gegen den zu Ellwangen, wegen eines mit Qualisseation verbundenen Attentats eines dritten Diebstahls, in Verhaft und Untersuchung ge, kommeuen Franz Philipp Seeger von Gündelhart, Oberamts Crailsheim, neben dem Ersätze aller Kosten, eine einjährige Vestungs,Straft ausgesprochen, und die nachherige Verwahrung in ein Zwangs,Arbeits,Haus bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf sechs Monathe verfügt worden. Den 5. wurde der zu Eßlingen verhaftete Johann Melchior Mezger von Den, kendorf, Oberamts Eßlingen, wegen Veruntreuung, neben dem Ersatz des erweist, lichen Schadens und Bezahlung der Kosten zu einjähriger Zuchthaus-Strafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs,Arbeits,Haus auf neun Monathe kondemnirt. An demselben Tage wurde gegen den zu Ulm, wegen wiederholten Diebstahls, in Verhaft und Untersuchung gekommenen Matthäus Schulz von Gönningen, Ober, amts Tübingen neben dem Kosten, und Schadens, Ersatz eine achtmonatliche Ve, stungs , Arbeit erkannt. An demselben Tage ist der zu Heilbronn verhaftete Michael Brözel von Eber, stadt, Oberamts Weinsberg, wegen wiederholten Diebstahls, »ebendem Ersätze aller Kosten und des Schadens mir neunmonatlichen Vestungs,Arbeit belegt worden. Unter dem 6l wurde der zu Göppingen in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Johann Alt von Drakcnstein, Oberamts Geistlingen, wegen wiederholter Diebstahle und Betrügereien, neben Ersatz des übrigen Schadens und Bezahlung aller Kosten , zu einjähriger Zuchthaus, Straft, mit Willkomm, ft wie zu nachhe, riger Verwahrung ist einem Zwangs <-Arbeits, Haufe, auf wenigstens ein Jahr verurtheilt. 331 Den io. ist der zu Mergentheim verhaftete Johann Michael Kraus von Hall, wegen versuchten Raubs, neben Bezahlung aller Kosten mit einjähriger Vcstungs« arbeit bestraft worden. Am »3. wurde die zu Ludwigsburg in Verhaft und Untersuchung gekommene Christine Hafner von Vaihingen, wegen großen Diebstahls, neben dem Ersähe des noch übrigen Schadens und Bezahlung aller Kosten, zu sechsmonatlicher Zuchthaus, Arbeit verurtheilt. Unter dem 14. ist gegen die zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekorm mene Eva Katharine Xander von Grumbach, Oberamts Schorndorf, wegen wieder, holten Vagirens, ehebrecherischen Konkubinats uitd wiederholten Diebstahls, eine fünfzehnmonatliche Zuchthaus,Strafe und nachherige Verwahrung in einem Zwangs, Arbeits-Hause auf wenigstens ein Jahr, und gegen den Mitschuldigen Johann Ja- kob Mayer von Euderspach , Oberamts Waiblingen, wegen Vagirens, ehebrecheri, scheu Konkubinats und Begünstigung des von der Lander verübten Diebstahls, eine «chtmonatliche Destungs,'Arbeit mit nachheriger Verwahrung in einem Zwangs- Arbeits,Hause, auf wenigstens acht Monathe erkannt, auch beiden Jngnisiten die Bezahlung der Kosten auferlegt worden. An demselben Tage wurde die zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Christine Katharine Rapp von Roßwaag, Oberamts Vaihingen, wegen ehebrecheri, scheu Jncests mit ihrem Schwager und kleinen Diebstahls, neben dem Ersätze aller Kosten und des Schadens, mit neunmonatlicher Zuchthaus, Arbeit belegt. An demselben Tage sind Paul Mayer von Ulm und seine Stieftochter Anna Margaretha Mielich, wegen ehebrecherischen Jncests, ersterer zu einjähriger, die lez- kere aber zu ein und einhalbjähriger Zuchthaus,Strafe und zu nachheriger Verwah- rung in einem Zwangs , Arbeit» - Haus auf sechs Monate , sodann beide Juquisiten za, gleichen Theilen in die Untersuchnngs - Kosten, und endlich die Mielich zum Er- sätze ihrer Arrest,Kosten verurtheilt worden. Den 14. wurde der zu Göppingen verhaftete Geprg Friedrich Scharpf von Aichschieß, Oberamts Schorndorf, wegen wiederholten Diebstahls und Betrugs, neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung aller Kasten zu einjähriger Zucht- haus-Strafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs,Arbeits,Haus auf wenig- jkeus ein Jahr verurtheilt. Unter dem 17. May ist der zu Mergentheim in Verhaft und Untersuchung ge- kommene Jakob Funk von Kupferzell, Oberarnts Oehringen, wegen Diebstahls, neben Ersatz der Kosten und des übrigen Schadens, mit einjähriger Vestungs- Arbeit belegt worden. Am 20. wurde gegen die zu Urach verhaftete Margaretha Moll von Ohmden, Oberamcs Kirchheim, wegen großen und ausgezeichneten Diebstahls, neben Ersatz des Schadens und Bezahlung alter Kosten eine fünfzehnmonatliche Zuchthaus,Strafe erkannt.' An demselben Tage ist gegen den zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekommenen Christoph Lang von Winnenden, Oberamts Waiblingen, wegen wieder, 35a wiederholter Diebstahls, eine dreijährige Zuchthaus-Strafe und nachherige Ver- wahrung in einem Zwangs, Arbeits -Haus auf zwei Jahre- unv gegen Johann Georg Äurfeß von Korb, Oberamts Waiblingen, wegen wiederholten Betrugs und Vagirens, eine viermonatliche Vestungs - Arbeit und nachherige Einsperrung in ein Zwangs-ArbeiLs -HauS auf die Dauer von zwei Monaten erkannt, und tu Rück- sichr der Kosten und des Schadens das Erforderliche verfügt worden. Unter dem 21. wurde der zu Calw verhaftete Friedrich Sauter qon Hildrizhau- sen , Oberamts Calw, wegen Diebstahls und Fälschung, neben dem Ersähe aller Kesten mit siebenmonatlicher Vestungs - Arbeit bestraft. An demselben Tage ist der zu Urach verhaftete Matthaus Stumpp von Unteren- singen, Oberamts Nürtingen, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersätze aller Kosten zu neunmonatilcher Vestungs -- Arbeit und uachheriger Verwahrung in einem Zwangs - Arbeit» - Haufe auf vier Monate verurtheilt worden. Den 23. wurde der zu Mergentheim in Verhaft und Untersuchung gekommene Johann Michael Hemmerich von Alrhausen, Oberamts Mergentheim, wegen großen und gualisicirten Diebstahls, neben dem Kosten - uud Schadens-Ersatz mit neunmo- natlicher Vestungs-Arbeit belegt. An demselben Tage ist der zu Calw verhaftete Johann Balthasar Süßer von Bohren, Oberamts Herrenberg, wegen wiederholten und qualisi'cirten Diebstahls, neben dem Ersätze des übrigen Schadens und Bezahlung aller Kosten zu füufzehn- msnatlichec Vestungs-Arbeit verurtheilt worden. Unter dem 26. wurde der zu Ellwangen in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Johann Hagele von Marbachle, Oberamts Gaildorf, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Kosten - und Schadens-Ersatz mit fechöinonatlicher Vestungs- Arbeit bestraft. An demselben Tage ist der zu Eßlingen verhaftete Christoph Adam Bader von Stetten, Oberamts Ksnnstadt, wegen wiederholter großer Diebstahle und anderer Ver- gehen , neben dem Ersatz des übrigen Schadens und Bezahlung aller Kosten zu zwei- jähriger Zuchthaus - Strafe verurtheilt worden. Den 28. wurde der zu Rottenburg in Verhaft und Untersuchung gekommene Johann Bernhard Käufer von Nehren, Oberamts Tübingen, wegen verübte» Straßen,Raubs , neben dem Ersätze aller Kosten mit vierjähriger Vestungs - Arbeit belegt. An demselben Tage ist gegen den zu Göppingen verhafteten Joseph Schleicher von Gmünd, wegen verübten Kirchen,Diebstahls, neben dem Ersatz des noch übri- gen Schavens und Bezahlung Oer Kosten eilte sechsmonstliche Vestungs, Arbeit er- kannt worden. Unter dem So. wurde der zu Mergentheim in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Johann Michael Müller von Gailenkirchen, Oberamts Hall, wegen wieder- holter Diebstähle, neben dem Kosten - und Schadens - Ersatz zu fünfmonatlicher Vestungs,Arbeit verurtheilt. 333 Erkenntnisse des Königs. Ehrgcrichts. Den 18. 3 u n i 1817. w tit'be geschieden: 1. ) Conrad Mo hl, Bürger und Bauer von Dußlingen, Oberamts Tübingen, Kläger, von Margaretha geh. Vollmer von da, Bekl., ex tap. quasi descp-t., unter Berurtheilung der Bekl. in die Kosten. 2. ) Johann Georg Junginger Söldner und Weber zu Bissingen, -Oberamts Albek, Kl., von Magdalena geh. Hist>r, von da, Bekl. ex c.ap. quasi desert. unter Ver- urcHeilung der Bekl. in die Kosten. 3. ) Wurde die Ehe zwischen Johann Friedrich Halt, Bürger und Weingartner jU Einöd, Oberamts Marbach, Kl-, und Salome geh. Wahl von Roßstaig, Oberarms Baknang, Bekl. ex cap. doli unter Verurtheilung der Bekl-, in die Kosten annulikt. Seine K 0 n i g l. Majestät haben vermöge Dekrets vom 2,3. diß, dem Oberlieutenant Bor,vier, vom Genera l-Quartier-Meisterstah, die gebetene Entlas- sung aus den Königs. Militär-Diensten ertheilt. Schorndorf. S e. Königs. Majestät haben vermsg Dekrets vom 7. d. M. denjenigen Personen, welche sich bei Rettung des in WasserSnoth gerathenen Fuhrmanns Kraft ausgezeichnet haben, und zwar 1. ) dem Dchultheißen Beßner zu Schorndorf. r.) des Ochscnwirths Heinrichs Sohn zu Grunbach, die silberne Civrl-Verdienst- Medaille, sodann, 2. ) dem Gottlieb Weiffert in Haubersbronn, und 4.) dem Ludwig Kraft iu Schorndorf jedem ein Gratisl von 22 fl. allergnädigst bewilligt, welches hremit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Den 12. Juni 1617. Körrigs. Oberamt Schorndorf. Wiblingen. Se. Königliche Majestät haben allergnädigst geruht, dem Bauren Rudolf Kuhn von Bußmannshausen zu Wiederherstellung seine» durch ein ausserordentliches Natur-Ereigniß zerstörten Wohngebäudes die Summe von 200 ff. aus der Staats-Kasse zustellen zu lassen. Mit innigstem Dank erhielt Kuhn diese Königliche Gabe, durch welche er in den Stand gesezk wurde, sich und seiner zahlreiche» Familie wieder ein Obdach zu verschaffen. Den 14. Juni 1817. Königl. Oberamt. Eßlingen. Der Dienstknecht Jakob Barsch von Mettingen hat schon vor einigen Jahren seinen Kameraden Friedrich Schwär von Mettingen mir eigener Auf» opferung vom Ertrinken gerettet, und im vorige» Jahre seinen in den Rekar ge- stürzten Dienstherrn MarhäuS Weinmann mit äuserster Anstrengung und höchster Gefahr fernes eignen Lebens zu retten gesucht. Diese ruhmwürdige Handlungen werden andurch in Gemäßheit allerhöchster Dekrets vom 20. vorigen Monats öffent- lich belobt. Den 9. Juni 1817. Könrgl. Ob er« int Eßlingen. 334 B esig hei m. Der Fischer Johannes Stiriz von Lauffen und sein Sohn, haben in der Nacht vom 27. auf den r8. Mai, wo bei der bekannten großen Ueber- fchwemmung ein beträchtlicher Theil des Dorfs Lauffen unter Wasser gesetzt wurde, 16 größtentheils arme Familien in einem kleinen Nachen mit eigener Lebensgefahr aus der Wassersnoth gerettet. S e. Königl. Majestät haben auf die hievon erhaltene Anzeige zur Belohnung und öffentlicher Würdigung dieser edlen und men- schenfreundlichen Handlung dem Johannes Stiriz die goldene Civil-Verdienst-Medaille zu verleihen allergnädigst geruht, welche ihm zu Folge Ministerial - Decrets den y. Juni von dem Dberamt eingehändigt wurde. Den 16. Juni 1817. K. -Oberamt. Stuttgart. In dem hiesigen Königl. Residenz-Schloße wurden vor einigen Tagen aus ei' uem Zimmer des obersten Stokwerks des rechten Flügels 4 mittelfeiue flächst»? Hemden mit Jabots' an deren Enden die lateinischen Buchstaben C. F. mit rvthem Garn eingenäht waren, 3 Paar ziem- lich feine leinene Strümpfe, wovon 2 Paar noch eingetragen, , Paar umgewendct« Schuhe mit Bändeln, welche der Eigenthümern erst ein einziqcsmal getragen hatte, und ausserdem noch i grosser und 3 kleine Thaler, und «in 24 kr. Stück an Geld entwendet. Indem nun dieser Diebstahl hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, ersucht man alle diejenigen Personen, welche von obigen Effekten Kenntniß erhalten sollten, hievon unverzügliche Anzeige zu machen, so wie insbesondere die Königl. Polizei-Behörden, dem Thäter so weit es möglich ist, nachzuforschen, und im Fall eines günstigen Erfolgs ihrer Bemühungen der Unterzeichneten Stelle zum Behuf des weitern Nachricht zugeben. Den 20. Juni 1817. Königl. Hofgericke. Ehingen. Der Reutter Braun 2tcr, von Mundckdingcn gebürtig, ist drfertirt. Sämtliche Königl. Behörden werden daher ersucht, auf selben fahnden, und ihn im Betretungs Fall entweder hieher oder an das Kommando des Königlichen »ten Reuter-Regiments in Ludwigsburg einliefcrn zu lassen. Den n. Juni 1317. Königl. Oberamt. Herr-nderg. Gültstein. Der hienach signalinrte Soldat Jakob Binder von Gültstein, hiesigen Oberamts, ist wegen eines Frucht-Diebstahls in Verdacht gekommen, hat sich von HauS ent- fernt und befindet sichnicht beim Regiment. Hochlöbliche Behörden werden gehorsamst ersucht, ausdie- sen Flüchtling, zu fahnden, und ihn im BetrcttungS - Fall wohlverwahrt anher einliefcr» zu lassen. Signalement. Binder ist ungefähr 3» Jahre alt, von grosser starker Statur, mißt ungefähr 4l 3", hat graue Äugen, länglichtrs Angesicht, gebogene Nase und schöne gerade Deine. Die Kleidung kann nicht genau bestimmt werden, doch bestehet sie wahrscheinlich in einem dunkelblauen Wammcs, und entweder in weisleiuencn oder in dlautuchenen Hosen nebst Stieseln. Den 7. Juni >8>7. Köntgl. Obcramt. Reuttlingen. Johann PetrrHöcht, lediger Schloster von hier, welcher wegen VenehlenS ge- gen die Rckrutirungs - Gesetze vi tlccr. Hochp. Kriegs - Departements d. Zv. Avril 1718. Nro. 79s. zur Aßrntirung mir einer um ein Jahr erhöhter EapilMauons-Zeit hatte »ingelirfert werden sollen, hat sich unterm 22. Februar d. I. von hier entfernt, und seiner erhaltenen Auflage entgegen, bis- her nichts von sich wissen lassen, daher alle hoch-und wohllöbliche Civil-und Militär Bebörvene rsucht werden, auf denselben genau zu fahnden, und ihn im Betretungs-Fall wohlverwahrt, hieher einlie- sern zerlassen. Signalement. Höcht ist o3 Jahre alt, 6" 7"' groß, unkcrsezter Statur, ova- ler Gesichtsfvrm, rothbrcchter Gesichtsfarbe, schwarzbraune Haare, dergleichen Augbraunen schwarz- h-raune Augen, mittlere Nase, mittleren Mund, volle Wangen, gute Zahne, rundes Kinn, gerade Beine. Den 19. Map 1817. Königl. Lberamt. Gaild 0 r f. Dem Georg Krvnwüller, Bauer in Michelsbachle, disseitigen OberamiS ist in der Rachc vom l3. auf den »4. diß, mittelst gewaltsamen Einbruchs gcstotzlen worden: 364 fl. Geld, «in M9. Mai >817. Königl. Öbcramt. Nürtingen. Neusen. Am Donnerstag, den ,9. de'eß, Mittags zwischen 2 und 3 Uhrwur. de der Jakob Schmid'schm Wittwe in Neuffen mittelst Einbruchs in eine Kammer folgendes entwen- det: An Leinwand »reustene blau weist und rotbgestreifte Oberbcttzieche, weiße reustrne Unterbettzieche, sreustene gestemte Tischtücher, 4 wcisse reustene Haipfclszicchen, 4 reustene Leinlacker; an Zinngeschirrr r Maasflasche, -Halbmaasflasche, , Schopvenflaschchen, 2 Teller, 1 Platte. Vorbeschriebene Stücke sind theils mit G. C. S-, rheils mit I. I. rv-, das Ziungesibirr aber durchaus mit einem Hau- meßer bezeichnet. Alle respektiven Ortsobrigkeiten und Polizei-Behörden werden nun geziemend ersucht» auf den Dieb fahnden, ihn auf Betreten arretiren, und von jeder entdekten Spur dem hiesigen Ober- amt eine Nachricht zugchen zu lassen. Den 23. Juni 1817. Königl. Oberamt. Aalen. In der Nacht vom 23. auf den 24. dieß wurden dem Obermüller Mattes Maier i« Eßlingen mittelst gewaltsamen Einbruchs 7 Simri Kern in einem Sak, der mit Nro. b. M. B- bezelchnet ist. entwendet. Hoch und wohllöblvche Obrigkeiten werden daher ersucht, auf den Dieb sowohl als auch auf daS Gestohlene genau fahnden und auf Betreten hieher transportiren zn lassen. Den 24. April >817. Königl. Oberaml. Kirchhrim u. T. Nozingen. Der schon im Jahr 1811 wegen wiederholten Diebstahls, mÄ Destungs-Arbeit bestrafte und wegen angcschuldigter Unterschlagung von Geldern und Effekten bei Unterzeichneter Stelle wiederholt in Untersuchung gekommene Johann Friderich Pleßing, von Nozin- gen, diesseitigen Oberamts, ist auf dem Transport zum Königl. Krimlnalamt Urach, in der Nacht vom 10 auf den >1 dieß, durch gewaltsamen Ausbruch aus dem Arrest zu Mezingen entwichen, und hat auf keiner Flucht zu Nvllingen, Blaubcurer Oberamts, abermals einen Diebstahl an Kleidern, i« Werth von 49 fl. >ükr. begangen. Sämtliche Polizei-Stellen werden daher geziemendst ersucht, auf diesen höchst- gefährlichen Flüchtling genau z» fahnden, ihn auf Betratten arretiren, und zum Königl. Kriminalamt Urach wohlverwahrt einliefern zu lassen. Signalement: Johann Friedench Pleßing, von Nozingen, beabschiedetcr Soldat, ist 29 Jahr alt, 8" 5"' groß, mittlerer Statur, hat ein ova- leS rothes Gesicht, schwarzbraune Haare, hohe Stirne, schwarze Augbraune», hellblaue Augen, r». the volle Wangen, kurze spizige Nase, kleinen Mund, gute Zahne, röthlichten starken Bart, ohne Bakenbart, halbrundes Kinn, das linke Bein ist von einer Bleffur, am Knie einwärts gebogen. Seine Kleidung bestund in einer baumwollenen, weißen Kappe, einem grau tuchenen Wamms, r»- rhen Weste, schwarz seidenen Halstuch, schwarz ledernen kurzen Hosen, und langen Baurenstiefel« Den 22. May 1817. " Königl- Oberamt Kirchhrim. Leouberg- Nachstehende Personen haben die Erlaudnist erhalten, gegen Aufstellung tüchtiger Bürgen soglrich auswandern zu dürfen. Es werden daher alle diejenige, welche aus irgend einem RechtSgrund Forderungen an dieselbe zu machen haben, audurch aufgefordert, solche innerhalb Jahres« frist, b" den betreffenden Orts-Obrigkeiten einzugeben: Die Auswanderer sind. Von Leonberg- Agatha Veronika Renkenbergerin; Cathanna Friederika Leopoldin. Don Renningen: Johann Gottlieb Kopp; Friderich Schneider, Schuster; Anna Maria Gannin, Wittwe. Von Gerlingen: Alt Christoph Wagner; Jung Christoph Wagner. Von Dizingcn: Johann Georg Dürkle. Von Heimsheim: Heinrich Seikter. Won Merklingen- Michael Reis; Johann Reis. Von Hem- mingen: Christoph Barlh; Veronika Staigerin, Wittwe; üalyarina Wörnerin, ledig. Den 16. May 1817. Königl. Oberamt» ÄZS Vaihingen. Horrheim. Goitlieb Döklm, Schuster, ledig, von Horrheim, wandert raft «kerhöchßer Erlaubniß aus dem Königreich aus, und werden daher, wenn er gleich binnen Jahresfrist wegen seiner inländischen Ansprüche durch einen Würgen vertreten wird, die Gläubiger des Gvtlliev Wöllm aufgefordert, ihre Forderung binnen einer kurzen Frist einzugebcn. De» 6. Mai 18,7. König!. Dberämt. Tuttlingen. Die ledige Ursula Storz von Neuhausen und der gleichfalls ledige Johanne- Wintermantel von.Durcdhauseu ziehen ins Badcnschr ans; beide werden von tüchtigen Würgen ei» Jahr lang vertreten. Den 2. Mai igi?- Königl. Oderanrt. Ehingen. Johann Georg Schacher von Rottenakrr hat die AuSwandenmgs-DrwiLigung nach Kaukasien erhalten. Seine Gläubiger haben sich daher bei Verlust ibrer Forderungen binnen Jah- resfrist bei dem unterfertigten Obcramte zu melden. Den 27.. Mai >8>7- König!. Oberamt. Neckarsulm. Nachbenannte Personen wandern mit aklergnädigstcr Erlaubnifi nach Amerika, Nußland und Ungarn aus. Alle diejenigen, welche an diese Personen aus irgend einem Grunde eine Ansprache zu machen haben, werden nun ausgefordert, solche bei den betreffenden Sebnltheiffenämtern, Linnen sechs Wochen geltend zu macken; übrigens wird jeder Einzelne durch einen Bürgen aut Jah- resfrist vertreten. Vom Brandhötzlishof bei Möckmühi: Michael Koch rittd Friedrich Riecker unter Vertretung de- Bernhard Koch von Uriterheinrieth, Oberamls Wcinsbrrg. Cleversulzbach: Johann Reinhard Heffer unter Vertretung des Golklieb Korb; Johann David Vögele, Johann Mar- tin Stahl und Georg Michael Stahl unter Vertretung des Johann Georg Lumpp; Jakob Kultruf unter Vertretung des Heinrich Lumpp. Dahenfeld: Sebastian Schell, ledig, unter Vertretung -es Thomas Kühners. Erlenbach: Wendelin Reichert, ledig, unter Vertretung des Tbowas An- ton Krichers. Jagsthauseu: Johann Friedrich König, ledig, unter Vertretung des Wilhelm Köh- lers; Christian Jakob Seeger, ledig, unter Vertretung des Michael Diez. LampoldShausenr Johann Jakob Nickekwarth mit Familie, und Samuel Heitler, ledig, unter Vertretung des Michael Geihler; Georg Friedrich Volpp unter Vertretung des Georg Michael Moll. Reckarsnlm: Johann Kari Donant unter Vertretung des Mathäus Merkte, Weingärtners; Maria Antonia Donant, I.big unter Vertretung des Anton Krault; Klaudius Haas unter Vertretung des Michsel Ettöble; Franz DioniS Hirnstcin unter Vertretung des Peter Hirnstein; Joseph Anton Kumpf unter Vertretung des - Franz Valentin Kumpf; Friedrich Joseph Bohl, ledig, unter Vertretung des Georg Michael Bohl. Neucnstadt: Kaspar Ailgaicr, Christoph Bräuniger, Christian Engelhard, diese mit Familien, und Gottlieb Krimmer, ledig, unter Vertretung dcZ Leonhard Gerlinger; Karl Menner, Karl Ortner. Albrecht Renck und Johanna Christian« Laibcrich, Wittwe, unter Vertretung des Ludwig Rücklc; Ferdinand Deither und Wilhelm Vögele unter Vertretung des Martin Mürz; Peter Cberle unter Vertretung des Friedrich Plencfifck; Christoph Friedcrich unter Berlrcuing des Johann Georg Schock; Philipp Manuel Ochsenwadrl unter Vertrelung des Franz Krauß; Sophia Lonisa Stolz, ledig, unter Vertretung des 'Andreas Wroz, O b er gri eß h e i m : Johann Heidingcr unter Vertretung des Anton Kappes; Wendelm Bertsch, ledig, unter Vertretung des Franz Joseph Bertsch. Offenau: Ferdinand Schell, ledig, unter Vertretung des Ludwigs Leist. Roigheim: Georg- Michael Vieriwg unter Vertretung des. Christoph Steinbach von Möckmuhl; Rosina Margaretha Sailer, ledig, unter Vertretung des Christoph Werbers. Zärtlingen: Johann Jakob- K'opp unter Vertretung des Jo- hann Friedrich Lang. Den 8-' Mai 18,7. , Kvnigl. Oberamt. . Gmünd. Nachbenanntr Personen ha-ben die allerhöchste Bewilligung zur Auswanderung nach Amerika erhalten; welches mit dem Beisätze bekannt gemacht wird, daß jeder emzlne a-f die gesetz- liche Jahresfrist durch einen Bürgen vertreten werde. Georg Slrehle van Lhanaii; Johann Stahl, Mczger, von Gmünd; Ernst Koch Müller^ von Gmünd; Johann Heß, Schneider, von Gmünd; Johann Adele, Taglöhner, von Möglingen;. Johann Marlin Zieler, Knopfrriacher, von Gmünd. Den 29. May >81.7. Königt. Oberamt. Gedruckt bei Eottlieb Hassestbrink, Hof- und Kanzlei-Kupferdrucker, Buchdrucker. Nro. 43- >817. 33; K ön iS li ch --W ürtt e M b erglsches Staats- W WWMWkt. Dienstag, ».Juli. Ausfchrribrn «n dir Kameral Verwaltungen, die schleunige Erstattung von Frucht- Vorraths Berichten betreffend. Sammtliche Kameral-Verwaltüngen der Königs- Dber-Finanz-Kammer erhalten hiemit uen Befehl, auf das schleunigste über die noch vorhandenen Frucht-Vorrathe, ruld über das, was sie bis zur Erndte davon entbehren können, einen tabellarischen Bericht nach untenstehender F^rm an die Sektion der Krondomarnen zu erstatten, wobei ihnen zur Machachtung angefügt wird: in die Tabelle werden nur diejenigen Fruchtgattungen, wovon noch etwas auf dem Kasten vorhanden ist, ausgenommen. Wenn gar nichts mehr vorhanden ist, so muß solches angezeigt werden. 2. ) Da bei mehreren Kameral- Verwaltungen der vorrathige Haber zum Theil von so schlechter Beschaffenheit ist, daß ec den Pferden-nicht gefüttert werden kann, so muß, wo dieses der Fall ist, solcher unbrauchbare Haber in eine besondere Kolumne gesetzt werden. 3. ) Wenn von solchem unbrauchbaren Haber bei einer oder der andere Beamtung etwas für die Thiergarten angewiesen ist, so ist solches bei der Rubrike lit. a. besonders zu bemerken, ä-) Der passirliche Kasten-Abgang wird nach ungefährer Berechnung sogleich von dem 'Vorrath abgezogen. 5.) Für.Besoldungen, Gratialien und Amtsansgaben, welche erst nach dem letzten August abzureichen sind, darf nichts in Avrng gebracht, u ch von den Beamten abgegeben werden; diese sind bei empfindlicher Strafe hiefür verantwortlich. ik.) Eben'so wenig dürfen sich, die Beamten hevausnebmen irgend etwas an Susten- tations-Früchten ohne besondere Legitimation abzugeben. 558 ?-) Wenn Kommunen ernee Frlichtutttsrstüßung, welche Von dem noch entbehrlichen Vorrath abgegeben werden könnte, bedürfen, ingleichem wen« geistliche oder weltliche Diener von ihrer erst bis Martini verfallenden Besoldung etwas vor, auszuempfangen wünschen, und dessen wirklich benöthiget sind, so haben die Be- amten bei der Sektion der Krondomainen die Legitimation zur Abgabe nachzu- ßuchen. Stuttgart, den »g. Juni »817. Finanz-Ministerium, v. Otto. Formular. Kameras-Verwaltung. N, Gegenwärtiger Kasten-Vorrath nach Abzug des paffirlichen Abgangs Reggen-. Schfst. Kernen. Schffi. Gerste. E-Hfst. Dinkel. Schffl. Hat er. guter S-bsff. Haber- schlechter Schffl. «. s. w. I Hievon ist abzuzieheu: a.) für das Militär und den Mar- stall angewiesen. ..... Id.) zu Besoldungen und Gratialien bis zum letzten August erforder- lich. ....... c.) zu andern Amts-Ausgaben bis dahin ei.) verkauft und noch nicht abgefaßt ^' - bleibt zur Disposition ..... /' ^ N. d. Juli 1817. T. Kameral-Derwalkr N. Die Vergleichung der Cameral-Aemter und Amispfl-gen mli der Allgemeinen Staatsschuld««»- Zahlung s kaffe betreffend. Diejenigen Kdnigl. Cameral-Aemter und Qberamts-Pflegen, welche wegen be- zahlter Staats-Kassen-Kapital-Zinse auf den Rechnungs-Lauf Georgii »816/17 sich mit der Unterzeichneten Stelle zu berechnen und zu vergleichen haben,, werden hier- durch erinnert, solche Vergleichungen unter Anschluß der Original-Zins-Quittunge» ungesäumt einzusenden. Stuttgart, den ;4 Juni 1817. Allgemeine' StaatS-Schulden-Zahlungs-Kasse. Erkenntnisse d«S Königl. EhcgerichtS. Den »5. Juni 1817. wurden geschieden. 1.) Unterförster Jakob Laurentius Reuter zu Herzogsweiler, Oberamts Freuden- ftadt, Klager, von Margaretha geb. Huß von Lommersheim, Oberamts Maulbronn, Bekl., ex cap. quasi desert. unter Vergleichung der Kosten. r.) Papierer Joseph Kohlhund zu Enzberg , Oberamts Maulbronn, Kl., vo» Katharina geb- Weigler von Derdingen, Bekl., ex cap. quasi desert. unter Verur» theilung der Bekl., in die Kosten S.) Jung Michael Müller, Burger und Dauer in Schwaikheim, Oberamts Waiblingen, Kl. von Anna Morie geb- Groß von da, Bekl. ex cap, quasi desert. unter Verurtherlung der Bekl. in die Kosten. Stuttgart. In dem hiesigen Königl. Residenz-Schloße wurden vor einigen Tagen auS .«* nem Zimmer des obersten Stokwerks des rechten Flügels 4 mittelfeine fiäcksene Hemden mit JabolS, *n deren Enden die lateinischen Buchstaben C. F. mit rothem Garn eingenäht waren, 3 Paar ziem- lich feine leinene Strümpfe, wovon 2 Paar noch ungetrazen, 1 Paar umgewendete Schuhe mit Bändeln, welche der Eigenthümern erst ein rinzigesmal getragen hatte, und ausserdem noch i grosser und 3 kleine Thaler, und rin 24 kr. Stück an Geld entwendet. Indem nun dieser Diebstahl hiemit zur öffentlichen Krnntmß gebracht wird, ersucht man alle diejenigen Personen, welche von obigen Effekten Kenntniß erhalten sollten, hievon unverzüglich« Anzeige zu wachen, so wir insbesondere die Königl. Polizei.Behörden, dem Thäter so weit es möglich ist, nachzuforschcn, und im Fall eines günstigen Eriolgs ihrer Bemühungen der Unterzeichneten Stell« zum Behuf des weitern Nachricht zugeben. Den 20. Juni 1S17. , Königl. Hofgericht. Gaildorf. Dem Georg Kronmvller, Dauer in Michelsbächle, disseitigen Obrrawrs ist in der Nacht vom r3. auf den >4. drß, mittelst gewaltsamen Eindrucks gestohlen worden: 384 fl. Geld, ein blau kreppcncr Rock, 7 Elle weiser Krepp, > roth damastenes Hastuch, r rotb und schwarz g- strciftes seidenes Halstuch, 1 schwarz seiden tito. > p»ar weis bauwm'vllene Strümps, r Elle flach- sen Tuch, 14 Elle dito. 22 Elle rcusten dito- , fiackscn Tischtuch, 1 gelb kotlonenes Äindrrröcklein r roth kottonenes Kissens-Ziechlein, r werfe Winde, mit Spitzen, z Pf. wollen Win, 4 neue Zinn- teller ohne Zeichen,' Zinnen« F:albmags Kanne ebne Zeichen. Sarnmtl. Justiz - und Polizei-Behör- den werden ersucht, zur Endekung des Thäters und gestohlene« Maaren mitzuwirken, und auf der» Fall eines günstigere Resultats gefälligst Anzeige hieher zu machen. Den >9. Mai 18,7. Königl. Oberamt. Rottweil. Nachstehende Personen haben die allergnädiaste Erlaubniß zur Auswanderung er- halten. Obschon diese Personen tüchtige Bürgen für ihre Schulden im Baterlande auf Jahresfrist gestellt haben, und auch der Bürgschaftstcrnnn noch nickt abgclcffcn ist, so haben dennoch diejenigen, welche an diese Personen Ansprüche zu wachen haben, sich innerhalb vier Wochen bei dem hiesigen Oberamte zu melden und ihre Ansprüche zu erweisen. Es wandern aus: Bo» Deißlingen: die Joseph Bobische Eheleute; Ignaz Hcrbische Eheleute; Konrad Hengstlcrische Eheleute; Joseph Huon- ritsche ©fictcufc; Johannes Herbische Eheleute; Lorenz Herbische Eheleute; Johann GGvnische Eheleute; Maria HerWritt, ledig. Bon Locherhos: die Joseph Kellersche und Jofvn Kuonzische Eheleute. Non Herrenzimmern: Sebastjgn Steiners, W: 'we; die Bernhard Krllersche- Eheleute. Bon Jrslkngen: Anna Hoptin, Witnve; Maria Spckin, ledig; Maria Braun schweigin, ledia; Fran- ziska Braunschweigin. ledig: Thomas Maier, ledig; Helena Maier, ledig; Barbara Brannschwei» -in, ledig. Bon Tübingen: die Johann -Georg Gehrmgische Eheleute; Jakob Stollifche Eheleute. Non S retten: Miwael Ajgeldinger, ledig. Den >. Mai >8>7. Königl.-Oberanik. Ellwangen. Nachstehende Personen aus hiesigem Oberamtsbezirk wandern mir allerhöchster Genehmigung aus dem Königreiche: Katharina und Eva Pfizer oon Kreuthof, Joseph Halrcnwanger von Neuler/Johann Srubcnvoll von Lauchheim, Arou Baumann von -BergheimFranz Weinrauch -von Ellwangen, Maria llnna Groß von Erpfenthal, Maria ?ln--a Schenk von der Aumühle, Jose- ph'.ue von Hardt von Ellwangen, und Matheus Mayer von Lippach. Alle dies« -Personer,, haben we- gen etwaigen Ansprüchen, die inner Jahresfrist an sie gemacht werden, in ihren Geburtsorten tüch- tige Burgen gestellt, welches der- Verordnung gemäß zur öffentlichen K-enntnw aebrnchr wird. Den 3o. April '«, 7. Kö igl. 'Nberamt, Tübingen. Folgende Porsonen aus dcgr hiesigen Dbergmtsbezirk wgndcr,' ttzeits nach Ame- rika, theils nach Rußland aus. Wer etwas an dieselbe zu fordern bat , wende sich au die bcrreffcn- de Orks-Obrigkeiten. Non" T üb i n g en. Wilhelm Ludwig Dedenknecht ledig. Friederjch Waker Chirurgus. Non Walddorff. Joäannes Fritz, Bauer mic Weib uno 5 Kindern. Johannes Herrmann, Bauer wir Weib und 2 Kindern. Non Oferdingen. Johann Martin Nagel, mit Weib und 3 Kindern. Johannes Kramer, mit Weib und 4 Kindern. Bon Duchtin gen. David Maier, ledig. Non Akteur ietch. Johannes Marstaller, ledig- Immanuel Ferdinand Bri-tcinner, Wagner ledig. Won Häslack. Johannes Welsch, Weber ledig. Won Pfrondorff. Dorothea Rtdrnbachin. lcidg. Won Lustnau. Johann Friederich Niekert, Schmid mit Weib und. Ä-, Kindern. Won Rübgarten. Martin Schwaiger, P.'aur.r mit seinem Weibe. Anna. Maria Daurin. ledig mit einem unehlichen Kinde. Den y. May »6,7. König!. Oberamt. Göppingen. Nachstehende Inwohner des hiesigen Oberawts haben die all rgnadiaste Erlaub- nisi zum Auswandern erhalten, nämlich: Von Göppingen: Konditor Johannes Noeniv ; Schu- ster Leonhardt Greiner; Bet Friedrich König ; Anna Maria Haber!,n, ledig; Katharina Zeller, le- dig; Dprothea Köpf, ledig. Alb er k h a u sc n : Heinrich Ciraub ; .Johann All. Dczgenrietb: 'Johannes Meusnest; Johann Borst- Birenbach: Sebastian Si-iner; Georg Strand- Voll: .Georg Zänker; Margaretha Böhringcr; Georg Göfele; Johann Gökele; Georg Jan!,; Georg Böh- ringer; Johann Jakob Heiiu. Eberspach: Michael Singer; Thomas Wölfle; Johann Friedrich Koch, Handelsmann, ledig, Gom melshause«. Johannes Lenrer, Friedrich Maier; Joseph Faßnacht. Ganslosen: Joseph Allmendingerg Jakob Kos«r; Johannes Mollo Tochter; Peter ?:.ösck; Johann Georg Boyerz Anno und Christin« Koler. Gros EißliNgen. Johannes Mittlerer; Bernhardt Schleicher. Heiningen.- An«a Hösch. Hochdorf: ^ Christoph Adam Geiger; Mi- chael Kramer; Andreas Schott; L;ä>wig Frieder« Birk; Johann Müller; Friedrich Seifer; Ehri- stian Mühlhauscr; Johann Fricdrtch Eschenbacher. Hohenstaufen; Johann Rieker. Ob rwül- ten: Leouhardt Bosch. Rech b e r gch ausen: Georg Ptollenmaier; Johannes Skollenmarer ; Michael Kühn ; Bernhardt Abele. Re iw cn hach. Christoph Würrich; Johannes Ziegel«; Sidille Kick; Ludwig Gscheidlc; Georg Adam Schlier. Schlierbach: Johannes Wascher; Gottfried Wei ler. bedingen. Jakob Walch." Stauscnek. Anna Maria Pieiffer, ledig. Alle diejenige, die »n vorgemeldte Emigranten 'aus irgend einem Rechts-Grund Ansprüche zu wachen haben, we>den aufgefordert,, sich deßhutb an die betreffende Schuttheissenamrer zu menben. Den. 2«,. May >8,7. Königl. Ove»a..tt Gedruckt bei Goktl ie b Ha ssel brinck, Hof- und Kanzlei-Kupferd-ncher. Buchdrucker.. 34x N r o. 44* 18 17+ Samstag, 5. Juli. Königl. Verordnung, das Mcrboth des Verkaufs der Früchte auf dem Halm betreffend- Mi l he l m re. K>a Mir für nothwendig ansehen, daß , in Verbindung, mit den durch die g?-- Zenwartige Fruchttheuruug. gebothenen auffergewöhnllchen Maßregeln, auch auf die Beobachtung der früheren Gesetze, welche den Verkauf der Früchte auf dem Halm oder der Wurzel und das sogenannte Leihen auf Früchte betreffen , eine besondere MfmeMsamkeit gerichtet werde: so finden Wir Uns veranlaßt, folgendes ;u ver- ordnen : 1. ) Das in der Laiidesordnnng enthaltene Verbot!), Früchte um einen btstimm- ten Preis auf dem Halm oder der Wurzel zu kaufen, wird hierdurch wiederholt eili- ge chärft. Jeder hierüber geschloffene Contract ist nichtig, und der Käufer verfallt in eine Geldstrafe, welche in keinem Falle geringer als vo fl. seyn darf. 2. ) Es ist zwar noch ferner erlaubt, Geld gegen Früchte, welche nach derErndte abzuliefern sind, in der Maße vorzuschießen, daß die Bestimmung des Preises, um welchen die Früchte abgegeben werden sollen , von den.nach-der Ernvte sich ergeben- den Kaufe!« und Schlagen abhängig gemacht wird. .'Dieses kann jedoch a. ) nur in ,o weit statt finden, als der Vorschießende - der sich ansbedungenen Früchte zu seiner Haushaltung oder Wirtschaft oder., zu seinem Bacher- oder Mehlhandlers- Gcwerbe bedarf; und jede Ueberschreituug dieser Vorschrift ist als eine lleber- trctung des unter den gegenwärtigen Umstanden nach .bestehenden Verbots, Früchte ausserhalb der Markte zum Wiederverkauf einzukaufen, anzusehen, welche die ConfiseationSstrafe nach sich zieht. Außerdem soll' b. ) um jeder wuchert«cheu Ueber-Vortherfiing des Verkäufers möglichst zu begeg nen, kern solcher Concraet ohne Vorwissen und Einwilligung des dem Verkam 542 fei: Vorgesetzten Octsgerichts geschehen, welches bei seinem Erkenntnisse auf die in jedem Specialfalle eintretenden Verhältnisse und besonders auf die in den früheren Verordnungen hierüber ertheilten Vorschriften pffichtmaßige Rücksicht zu nehmen hat. -Ohne dieses gerichtliche Erkenntnis ist der Contraet in so. wert ungültig, daß der Käufer auf nichts weiter als auf die Zurückgabe des vorgeschossenen Geldes ohne Zinse ein Klagerecht hat. Sollte derselbe in dem Contraet selbst sich gesetzlich verbothene wucherliche Uebervortheilungen des Verkäufers erlaubt haben: so hat er nach Verschiedenheit der Falle noch besondere Strafen zu erwarten. 5.) Dem Angeber wird die Hälfte der angesetzten Geld - oder Conffscationsstrafe zu gesichert Für die strenge Vollziehung dieser Verordnung machen Wir sämtl. Königs. Laudvogtei- und Dberamter verantwortlich, indem Wir überhaupt von denselben zu- versichtlich erwarten, daß sie auf alles, was dahin abzwecken möchte, den Genuß der zu hoffenden Erndte den ärmeren Güterbesitzern aus den Händen zu spielen, ein genaues Augenmerk richten, die ihnen deßhalb zukommenden Anzeigen aufs strengste untersuchen , und die sich ergebenden Contrgventionen nach Vorschrift der Gesetze un- nachsichtlich ahnden, oder nach Erfvrderniß der Umstände den Untersuchungs - Erfund -der Königl. Ober - Regierung zu höherem Erkenutniß vorlegen werden. Gegeben Stuttgart, den r. Juli 1817. Auf Befehl des Königs. Königl. Geheimer-Rath. Nach der Verordnung vom 7. Mai dieses Jahrs, wodurch eine allgemeine Fruchtsperrs angelegt wurde, ist den Ausländern nicht erlaubt, dasjenige, was sie auf ihren, im Königreiche gelegenen, eigenen Gütern erzeugt, oder als Gefälle zu beziehen haben, auszuführeu. Da es aber bei diesem , durch die Noth und die politische Lage Württembergs herbeigeführten, Ausfuhrverbote die Absicht nicht gewesen ist, dasselbe auch auf die Erzeug- uiße des gegenwärtigen Jahres zu beziehen; so wird hierdurch erklärt, daß den Aus- ländern , welche von ihren , unter diesseitiger Hoheit liegenden, Gütern die Erzeug« ruße des gegenwärtigen Jahrs nach Hause schaffen wollen, solches ungehindert zu gestatten sei. Hiernach haben sich nun die Königs. Amtsstellen im Allgemeinen, und insbeson- dere gegen die Königl. Baiernschen Unterthanen zu benehmen, da in einer, mit dem Hofe zu München bestehenden, Convention den beiderseitigen Unterrhanen die freie Ausfuhr solcher Erzeugniße gesichert ist. Stuttgart, den 5„. -Juni 1817. Müststerium des Innern. Mai, siebt sich veranlaßt , die schon früher gegebene Bestimmung zur öffentlichen Kenntni-ß zu 'bringen, daß in Absicht auf die Schlacljt-Aecise von Schweinen nur die, bis auf 76 Pf. im Gewicht, als Läufer-Schweine zu behandeln feyen. Stutt- gart, den 6. Juni 1817. Sektion der Steuern. Zu Erzielung einer richtigeren Schatzung der, dem Umgeld unterworfenen Branntwein - und Essig - Erzeugnisse sieht man sich veranlaßt, den Jahrö-Termin der Branntwein - und Esslg-Umgelds-Claffisikation, so wie der damit in Verbindung ge- setzten Handwerks- und Handels - Accise-Elassiffkation für die Zukunft auf Mar- tini zu verlegen, und dabei zu verordnen, daß mit ersterer auf Martini 1817. und mit lezterer auf Martini 1818. anzufangen, somit der bei der heurigen Elassifikation pro Georgii 181-/18 gemachte Ansatz bei dem Umgeld nur durch zwei Quartale bis Martini 1817. bei der Handels - und Handwerks-Aecife hingegen durch 6 Quartale bis Martini 1618. einzuzichen und zu verrechnen sei; welches den Kameral - Aecise und Umgelds - Beamten zur Nachachtung mit dem Anfügen eröffnet wird, daß , da- mit letztere am Martini - Abstich nicht gehindert werden, beiderlei Classjfikationen jedesmal noch zeitlich vorher, im Monat September, mit Rücksicht auf die alsdann bestehenden Verhältnisse ^«rgenommen werden follen. Stuttgart, den 27. Juni »817. Sektion der Steuern. Erneuerte Bekanntmachung wegen der Aufnahme von Kranken und Schwängern in das Clinikum in Tübingen. Da Seine Majestät, der König, die Einkünfte des Clinikums in Tübin- gen, durch Anweisung des größten Theils seiner Einnahmen auf die Staatö-Casse, gesichert haben, sd wird es diesem, dem ärztlichen Unterricht und der Aufnahme, hauptsächlich armer Schwanger» »„ü. E ranken gewiedmetem Institute möglich, in ausgedehnterem Maße, als bisher, feine Zweck- zu cisüm... Die Unterzeichnete Behörde des Instituts macht daher die Bedingungen bekannt, unter welchen diese Anstalt Hülfe anbieten kann. j.) Arme Schwangere können in das Institut drei Wochen vor ihrer Niederkunft ausgenommen, und im Hause, bis ihr Wochenbett vorüber ist, unentgeltlich ven pflegt werden. Sie mäßen aber nochwendig ein oberamtliches Zeugnis; haben, welches nicht nur ihre Armuth beurkundet, sondern auch die Zusage enthalt, daß das Oberamt in dem unglücklichen Falle, die Mutter stürbe im Wochenbet- te, das überlebende Kind werde abholen lassen. Mit diesem Zeugniße versehen muß jede Schwangere, welche im Institute ihre Niederkunft halten will, 8 bis 10 Wochen vor der Zeit, wo sie diese erwartet, in Person im Hause sich melden, damit sie erfahre, ob Platz für sie seyn werde, und damit die Angabe von der Zeit ihrer Schwangerschaft als wahr erkannt werden könne, weil das Haus, wie jede Anstalt dieser Art, nur eine bestimmte Zahl von Betten für die Aufnahme von Schwängern und Kindbetterinnen hat. 344 -.) Kichkarme Schwangere können, wenn sie glauben, im Instituts mehr Psiege als bei sich zu finden, unter der gleichen Bedingung des Meidens, gegen Enrrich, tuirg von 24 kr. täglich an die Kasse des Instituts, ausgenommen wecdei«. Weiber, welche bei ihren Geburten jedesmal künstlicher Hülfe bedürfen, können, wenn sie auch nicht ganz arm sind, ebenfalls unentgeltlich aufgenommen werden. Z.) Um das Clinikum, wie die übrigen im Reiche befindlichen Spitäler, in welcher» Betten zur Aufnahme armer Schwängern sind, auch zu gründlichem Hc-banr- men-Unterricht, und nicht blos zur Bildung von Geburts-Helfern zu benützen, wird jedes Vierteljahr drei HebaMmen zu gleicher Zeit, also das Jahr üoer Z w ö l f Hebammen von, dem Professor der Geburrshülfe und dem UmversftatS- -Operateur sorgfältiger Privatunterricht ertheilt werden. Von den drei Hebam- men , welche zugleich diesen Unterricht genieße» , hat abwechselnd jede'vier Wo- chen lang im Clinikum selbst zu wohnen, und dort an allen vorkommenden p ak- tischen Hebungen unter Aufsicht Antheil zn uehineu. Dafür, daß die zwei an- dern Hebammen, welche indessen anffer dem Institut während des ihnen eige ds zu ertheilenden Unterrichts sich acht Wochen lang aufzuhalten haben, möglichst wohlfeile Kost und Wohnung in der Stadt finden, wird der Universirärs-Ope- rateur sorgen; für die Verköstigung wahrend der vier Wochen, welche die eine Hebamme jedesmal im Hause zuzubringen hat, sind der ZnstitutSkaffe täglich 2 /| kr. zu entrichten. Da der den Hebammen ausser dem Hause c^gends ertheilte tägliche' Unterricht ein Vierteljahr, also doppelt so lange, als ein gewöhnlicher Hebammen,Unterricht dauert; so ist für diesen dem jedesmaligen Lehrer von je- der Hebamme rr fl. zu geben. Gemeinden, welche diesen ausführlichen Unterricht für eine oder die andere Hebamme wünschen, haben sich 6 bis st Wocben»»>- j-d-», Quartal deswegen an den Professor der Geburtshülfe od.>.- ->.» universitstts,Operateur schriftlich zu wenden. »oh rerne Hebamme in diesen Unterricht aufnehmen werden, die nicht bei einer vorläufigen Prüfung so viel Fähigkeit zeigt, daß zu hoffen ist, die von ihrer Gemeinde auf sie zu wendenden Kostest werden nicht vergeblich sein. 4. ) Jeder Kranke, welcher ein von seinem Pfarr, und Schultheisenamte unterschrie benes Zeugniß der Armuth hat, kann, den Sonntag lind Donnerstag ausge- nommen , täglich Vormittag um eilf Uhr im Clinikum sich melden, oder mel- den lassen, und daselbst, wenn seine Krankheit untersucht worden, oder er durch andere hinlängliche» Bericht darüber geschickt hat, unentgeldlich Arzneyen gegen sein Uebel haben. Bei der großen Zahl dieser täglich von dem Jnstitu-te ans zu besorgenden Kranken kann dieses für das Ab schicken der Arzneyen nicht sorgen, sondern diese, so wie ärztliche Verhaltungsregelst, müssen abgeholt werden; auch ist wegen der strengen hier nothwendige»Ordnung unmöglich, solche Kran- ke, die dringendsten Nothfalle ausgenommen, anders als in der bestimmten Stunde, und an den bestimmten Tagen anzunehmen. 5. ) Richtarme Kranke, welche keine Zeugnisse haben, aber etwa doch wünschten', de»» Rath bdi! Aerzte des Instituts tcher ihr Nebel zu höreu, könne» in jener be- stimmten Zeit ebenfalls unentgeldlich ärztliche Vorschriften und Recepte im ElP nifain erhalten. 6. ) Kranke, welche kleinerer chirurgischest Operationen bedürfen, die sie nicht hindern, wieder nach Hause zu gehen, können täglich, Sonntag und Donnerstag aMgL,-- nomnien, wenn es kein dringender Fall ist, nachdem sie sich um eilf Uhr &n\eU det haben, Nachmittag u’m Ein Uhr, unentgeldtich im Institute diese Hülfe haben. 7. ) In das Hans selbst werden, ausser Schwängern, vorzüglich nur solche Kranke ausgenommen, und darinn verpflegt, an welchen größere chirurgische Operatio- nen vorzunehmen sind'. Sind die Kranken arm, oder die Cbmmuuen und Stif- tungen , welche für solche Kranke zu sorgen haben, erschöpft, und wird dieses durch Zeugnisse bestätigt, so können solche Kranke ganz unentgeltich besorgt werden. Sind sie nicht arm, so bezahlen sie der Kaffe des Instituts' für Alles täglich 24 Fr. oder nach Beschaffenheit der Umstande einen Theil dieses täglichen Verpfleggeldes. Da das Institut für deu Transport eines Kranken hin und her nicht sorgen kann; so macht jede Gemeinde oder Behörde, die einen Kran- ken schickt, sich anheischig, selbst dafür zu sorgen; und da das Haus nur eine bestimmte Zahl von Vetren hat , so muß vorläufig, ehe ein solcher Kranker ge-, schickt wird, schriftlich oder mündlich bei dem im Hause wohnenden Professor der Wundarzneikunst ungefragt werden, ob und wann er aufgenommen werden könne? 8. ) Kranke mit innerlichen Ucbeln werden, da sie täglich in der oben bestimmten Stunde um I I Uhl Hülfe «mn Institute suchen können, nur in seltenes.Fällen, ausnahmsweise, aufgenommen. Namentlich kann das Haus bei seiner Bestim- mung für Schwangere, Wöchnerinnen und Verwundete, und da in Zwiefalten ein großes Irrenhaus ist, auch durch die Fürsorge Sr. K d u i g l. Majestät eine eigene Anstalt zu Heilung, und nicht blos zur Aufbewahrung von Verirr- ten errichtet werden wird, und schon in mehreren OberamtSstaLten kleinere zwek- Mäßige Anstalten für solche Kranke find , künftig keine Geinüthskranke oder V'rirrke mehr aufnehmen; denn sie würden nur das Ganze des Instituts stören, oder, wenn anders nicht alle Zeit auf sie allein verwendet werden sollte, nicht mehr, mit Erfolg, besorgt werden können. Aer-tlicher Rath und Arzneien werden aber für sie, unter den eben angege- benen Bedingungen, wie für andere Kranke, vom Institute gegeben wertst»'.' 9. ) Unheilbare, sie mögen mit äußerlichen oder innerlichen Uebeln behaftet sein, kann das Institut überhaupt" nWt aufnehmen , oder behalten; weil sonst bald aller Raum für Heilbare verloren wäre, und der Zwek des arz-tlichen Unterrichts bei Lein Institute unerfüllt bleiben müßte. Wird also auch ein Kranker zu einem Heilungs-Versuche aufgenommen, und dieser schlägt fehl, so hat die Gemeinde oder Behörde, welche ihn schikte, die Verpflichtung, ihn wieder zurükholen zu lassen, sobald sie von den Vorstehern des Instituts benachrichtiget wird, daß mau ihn für unheilbar, oder für unheilbar im Institute, das z. B- keine Mi- ueralbäder hat, arischen müsse. Besonders wird das Publikum aufmerksam ge- macht, daß für den allergrößten Theil der unheilbaren Uebes, dre bei dem ge- meinen Volke so ausserordentlich häufig aus unvorsichtigem, so leicht zu ver- meidenden, Schmieren der Kräze oder der Kopf-Ausschläge mit fetten Salben entstehen, wie für Beiufraß, alte Gliedschwamme, Fallsucht, oder auch schwär- zeit Staar, der keiner -Operation fähig ist und dergleichen, nur wenige Betten im Institute zu Heilungs-Versuchen bestimme seyen; also auch bei der laugen Dauer, wenn eine solche Heilung etwa auch noch gelingt, nur wenige Kranke solcher Art ausgenommen werden können. Was zur Linderung unheilbarer Uebel durch ärztlichen Rath und Arzneien vom Institute geschehen kann, wird wie bei andern Kranken täglich in den bestimmten Stunden besorgt werden. Tübingen, den 21. Juni 1817. Superrattendenz des klinischen Instituts. Die neue Ausgabe der Pestalozzischen Werk« betreffend.! Da eine neue Ausgabe von Pestalozzis sämtlichen Werken auf Subskription »»gekündigt ist, so werden alle Geistliche und Schullehrer auf diese neue Ausgabe der Pestalozzischen Werke hiemit aufmerksam gemacht, und denselben, besonders auch den Direktoren der bestehenden Lesegesellschaften und den Vorstehern von Lehranstal- ten , welche Fonds zu Bibliotheken haben, die Supseription darauf, welche bis zum -Octbr. d. I. zum Vortheil Pestalozzis offen steht, um des innern Werths und der Gemeinnützigkeit dieser Schriften willen zu vorzüglicher Berücksichtigung empfohlen. Stuttgart, den 20. Juni 1817. Auf besondern Befehl. Königliches Obcr-Confistorium. Rechts-Erkenntnisse des König!. Obttjustiz-Collegiums. *.) In der Ations-Sache von Riedlingen, zwischen Schäfer Johann Michael Bester von Dettingen, Kl., Anten, und Laver Miehle, nun dessen Erben ;,i Neuffen, Bekl., Aten, Mandats Kontrakt betreffend, wurde die Sache reformatorie an judici- tim aquo ju weiterer rechtlichen Verhandlung verwiesen. Stuttgart, den 9. Juni 1817. 2.) In Sachen Johann Jakob Schmidt, Bürgermeisters zu Nagold, Kl., Pro- ducenten an einem, gegen Christian Frhrn. von Münch zu Hohenmühringen Bekl., Producten am andern Theil, Pacht- Vertrags - Klage betreffend, wurde Bekl., da Kl. bas, was ihm zu erweisen obgelegen, nicht erwiesen hat, von der erhobenen Klage entbunden. Stuttgart, den i3. Juni 1817. 5.) In der Rechssache erster Instanz zwischen Philipp Mitsch und Consorten zu Westernhausen, Kl. Wiederbekl., und der Freyherlich von Ellrichshausenschen Vor- mundschaft zu Ajsumstadt, Bekl. Widerkl-, verschiedepe Forderungen betreffend, wur- 34f de theils dessnitive theils auf weitere Liquidation erkannt. Stuttgart, den x4- Juni 1817. 40 In der Ationssache von Tübingen, zwischen Jakob Friedrich Deker daselbst, Kl. Anten, und dem dortigen Handelsmann Walker, Bekl. Aten, Injurien betreffend, wurde wegen Mangels in den Formalien non devolutorie erkannt, eod. Se. Königl. Majestät haben dem Kstmmerherrn Grafen von Leutrunz die alkergnädigste Erlaubniß ertheilr, den Königl. Preusifchen Johanniter-Orden an- zunehmen und zu tragen. Se. Königl. Majestät haben, vermöge höchsten Restripts vom -c>. d. M. den Canzler und Professor der Universität zu Tübingen, Prälaten Dr. v. Sch n u r- rer, und den Prälaten v. C l e ß , General-Superintendenten von Urach mir Bei- behaltung ihres vollen Dienst-Einkommens, in den Ruhestand zu versetzen geruht. Se. Königl. Majestät haben vermöge höchsten Restripts vom -5. Juni d. I. die erledigte evangelische Stadt-Pfarrei zu Gmünd dem Vikar M. Jager jtt Aalen gnädigst zu übertragen geruht. Der Iuris Candidatus Franz Neuffer, von Hall, ist nach erstandener Prü- Hlng in die Zahl der Königl. Advokaten ausgenommen, und bei dem Königl. Ober- Justiz-Collegium immarrikulirt worden. Stuttgart, den 16. Juni 1817. Der Iuris Candidatus Eduard Schübler, von Stuttgart, ist nach erstände" ner Prüfung in die Zahl der Königl. Advokaten ausgenommen, und bei dem Königl' Ober-JustizCollegium immatrikulirt worden. Stuttgart, den 5o. Juni 18x7. Sammtlichen Künstlern, Handwerksleuten, Lieferanten und dergleichen, welche Arbeiten und Lieferungen für die Unterzeichnete Stelle zu prästiren haben, wird hie- mit bekannt gemacht, daß sie x.) ihre Zettel über geringe und laufende Bau-Arbeiten jedesmal 14 Tage nach vol, lendeter Arbeit. 20 Zettel über Lieferungen von Waaren u. dcrgl. jedesmal 8 Tage nach vollende- ter Lieferung und 3.) Verdienst-Zettel über bedeutendere Bau-Arbeiten aber wenigstens 6 Wochen nach vollendeter Arbeit und zwar jedesmal über jede besondere Arbeit auch besondere Zettel einzugeben und dagegen zu erwarten haben, daß im ersteren Falle i/f Tage, im rten 8 Tage unssim3tcn 6 Wochen nach der Uebergabe der Zettel baare Bezahlung geleistet, nach Verstuß obiger Termine aber auch kein Zettel mehr angenommen werden wird. Stuttgart, den ?.o. Juni 1817. Königl. Bau- und Garten-Direktion. Zwiefalten. Mit Beziehung auf die vorliegende General-Verordnung vom -4- Juli i3i6. Staats - und -Regierungs-Blatt Nro. 55. werden alle diejenige Stiftnngs - Verwaltungen, Ämtchflegen , Bürgermeisterämter und Privaten, welche- .?4Ö mit den hieher schuldigen Irren -Berpfleglings- Kosten auf azeörgi 1817. noch im Rückstand sind, andurch ersucht, durch die unverzügliche Berichtigungen ihrer Schuld digkeit die Unterzeichnete BeamtMg-klaglos zu stellen. Du, -9. Juni 181}.\ Äönigl. Irrenhaus-Pflegamt. Stuttg a rd t. Ein gewisier Johann Luioieke von Dresden, vor früher unter dem Militär war, nachher aber als Sprachlehrer Stunden. gegeben und siw einige Zeit vier aufm halten hat, entfernte sich heimlich mit Zurücklassung von Schulden und nahm seine mit hieher gebrachte Legitimations- Urkunde nicht mit sich , so dati anzunehmen iß, er ziehe mit einem-sonst-sich versctaftem oder gehab- ten Paß ohne Bestimmung herum, und werde an andern Orten ähnliche. Prellereien wie hier verü- ben. Man sieht sich daher veranlaßt vor diesem Menschen, der sich gegenwärtig in der Gegend von Würzburg best),Heu soll, jedermann zu warnen, besonders aber die Polizei-Steücin-auf ihn ^aufmerk- sam zu machst«. Den 2. Juli 1817. König!. Ober Polizci-Dirck'ion. Alb eck Der im König!, Infanterie Regiment Nro. r. gestandene Tromm'elid. läger, Mitip« Weiler von Zehriugcn, ist am iy. Juni d. I. aus der Garnison Stuttgart desertirt: Sämmrtiche Königliche obrigkeitliche Behörden werden ersucht, aut denselben zu fahnden, und ihn aus Betreten wohlverwahrt, entweder seinem Regimcnts-Commando oder der Unterzeichneten Behörden einzulirfern. Den 27.^ Juni 1817. Königs Oberamt. M ü.n z in g e n. Am 2«. des vorigen Monats ist der bei dem 2. Königl. Infanterie-Regiment gestandene 'Gemeine Johannes Fallen schmid von Kohlstetten aus der Garnison S uttgart desertirt. Die brtressende König,. Civil - und Militär-Behörden werden daher ersucht, denselben auf Betreten arretiren und entweder hieher oder an sein Commando einliefcrn zu lasse». Den 26. Juni ,8 »7. König!. Oberamt. Schorndorf. Schmalth. Der bei dem- 1° Infanterie-Regiment gestandene Daniel Greiner von 'Scbnaith ist dem >2. Mai d. I. in Urlaub desertirt. Es werden daher sämmrliche hoch - und wohllöbl. Obrigkeiten ersucht, aus denselben fahnden, ihn im Betretuugsfaü arretiren und wohlver- wahrt entweder an das betreffende Negiments-Commando, oder an Unterzeichnete Stelle einliefern zu -affen. Den-20. Juni 1817.. König!. Oberamt. Bonfeld. Durch die Beförderung des um die Bildung der hiesigen Jugend verdienten Schul- meisters Sckäffl« zum Real-Lehrer in Nürtingen ist der Schuldienst vakam geworden. Diese'Stelle Mit einem vorzüglichen Lehrer wieder bksezt zu'wissen, ist: sowohl den Herren von Gemmingen - Gutten- bcvg, die das Emennungs Recht auszuüben haben, als dem Unrerzeicvntlen eine sehr wichtige An- gelegenheit. Es wird daher vor Ausstellung der -Naminatious- und Präientalioiis Urkunde eine strenge Prüfung in allen Unterrichts - Zweigen'vorgenommen und damit eme Probelektion verbunden werden.' Das Examen wirv den 29. Julius dieses'Jahrs 7 Uhr Morgens beginnen Md am folgen- den Tage sich endige«. Man wünscht, daß nur wvhlvorbcreitche und gewandte Schulmänner bei der Prüfung sich cinsindcn und außer dem Choral'pirl noch weitere Kennlms-e in der Musik zeigen mögen. Das Kiensteinkommen, von welchem die Kos! und der Gehalt des Provisors zu bestreiten ist, besteht in folgendem: c>.) u Morgen 1/2 Güter, nahe am Ltt und reck,! gur, l>.) Geld Mit-'Einschluß der Ä cidenticn: >«7 fl. >2 -kr. c.) Roggen: 7 1/2 eccf.l, Dinkel: 6 1/2 Sch esse l, Haber: 5 3/4 Scheffel, Wein: , Evm-.r, Holz: 0 Kl gemischt, 6 Kl. Eichen zur Schu- le, 1 Kid für die Honurags-Schule, l B»r^er-Gab>, two. Büscheln R'cisach. Noch wirv bcm -ktj, Va- eine erst vor wenigen Jahren erbaute, sehr geräumige und schöne Amts - Wohnung su-bft Scheu- re und Stall vorhanden sei. Pfarrer. rVl. HAsuadel. Gedruckt bei Gott!leb Hasselbrink, Hof- und Kantzlei-Kupferdrucker, Buchdrucker. Nrv.cks. 1817. Laaks-undRem Samstag, 12. Zttti. Nach ein gelaufenen Berichten wird eine bedeutende Zahl ausgewanderter Würt- kemberger wieder zurückkornmen. Die Königs.- Granzbeamtungen erhalten daher' den Befehl, denjenigen, welche bisher noch in keinen fremden Untertanen »Verband ge- treten sind , Pässe, damit sie in ihre vorherigen Wohnorte zurückk-hren können, zu ertheiken, weil die Vertrage mit den benachbarten Staaten das- Zurückschieben die- ser heimathlosen Leute nicht gestatten. Es ist aber denselben in den Pässen dev kür- zeste Weg zur Reise vorzuschreiben, damit sie nicht im Lande auf dem Bettel um- herziehen-. Die Königl. Oberamter und sämmtliche'LandeS-Polizei-Stessen haben diejenige, welche den vorgezeichneten Weg verlassen sollten, auf denselben mit Strenge zurück- zuweisen. Den Vorstehern der -Ortschaften aber , in welche die Ausgewand rten zurückkommen , wird aufgegeben, dafür zu sorgen, dass diese Menschen nicht dem Müssigauge sich ergeben, und den' Kommunkassen.zur Last fallen- Es sind deswegen diejenige, welche nicht auf andere erlaubte Art Erwerb' und Nahrung sin den ,• zum Dienen um Taglohu rind zu Commimarheiten gegen billige Bezahlung mit Nach- druck anzuhalten, und überhaupt in steter Aufsicht zu halten,- bis- durch weitere höhere Anordnungen angemessene Maasregeln gegen diese Leute ergriffen feyn werden, welche durch wohlgemeinte Warnungen sich nicht abhaltrn liessen, dem Elend entge- gen zu gehen, und nunmehr grösteutheils als B'ekkker zurückkommen,' und den Ke- nwinden zur Beschwerde' werden.. Stuttgart,- den 5. Juli 16,7. Ministerium des Innern, v. Kern er. Verordnung/ den Abtrag, und' dis Betreibung schuldiger Fruchtlstfernngen betreffend. Den sammtlichen Königs. Kmneralamtern wird auf die bisher eingeksmmenen vielengrossentheils- noch nnerkedigten Gesuche vor' Fehentb-stänver' und Gttltlente, worin sie theilv um Nachlass, theils um Anborgung und theilS um Ansetzung eines Geldpreises für ihre Fruchtschuldigkeiten des vorigen Jahrs bitten, hiemit zu Infe»? »eit gegeben, daß man weder den Zehentbeständern, welche nicht wegen Wetterscha- Heus oder Ueberschwemmung vermöge ihres Beständ-AcchsD^ rechtliche 'Ansprüche auf einen Nachlaß haben, noch den Gültleuten einen solchen >n verwillrzen wisse, hin- gegen ans besonderen Rücksichten gestatten wolle, baß die ZehenLbestander und Gült- teure dasjenige, was sie an ihrem 'Zehentpacht oder an Gülten von dem verflossenen Jahr gegenwärtig noch schuldig sind, von der dißjährigen hiernächst einrretenden ge- segneten Erndte abtragen dürfen. Da aber bisher nicht nur alle disponibeln Vorrathr auf den Kameral-Fruchtka- sten in der Noth zu Unterstützung der Unterthanen verwendet worden sind, sondern auch der Amrsbedacf von Jakobi bis Martini 1617. desgleichen das, was dem Mili- tär an Bcodflüchten für die Monate August, September und Oktober dieses Jahrs, und was ferner demselben und dem Marstall an Haber angewiesen war, und durch Verminderung der Pferds-Rationen immer erspart werden konnte, zu gleichem Zwecke den Unterthanen zu kommt, so ist es dringendste Nothwendigkeit, daß der Bedarf an Brodfcüchten für obgedachte Erfordernisse vom r. August, an Haber aber vom iten Oktober an, durch neue Früchte hinlänglich gedeckt werde. Sammtliche Kamera! - Beamten werden daher bei ihren Amtspflichten aufgefor- dert, nicht nur den dißjährigen Zehentbeständern bei den Zehent-Verleihungen zur unerläfsigen Bedingung zu machen, daß sie von ihrem Zehentpacht gleich nach der Erndte und sobald der Trasch immer möglich ist, ein proportiouirtes Quantum an Rokken, Dinkel und Haber zu Kasten liefern, sondern hiezu vorzüglich auch die Ze- hentpächter des verflossenen Jahrs, ingleichem die Gültleuts in Ansehung ihres Rükstand's von 1816. anzuhalten, und ist insbesondere den leztern zu bedeuten, daß für das, was sie auf diee Art nicht abliefern, die höhern Preise, welche zur Zeit der schuldig gewesenen Lieferung kursirt haben, ihnen werden angesezt und ohne Nachsicht von ihnen eingetrieben werden. Besonders'sollen die Kameraldeamten in den Gegenden, wo die Erndte früher e-ntritt nnd welche den Garnisonen näher gelegen sind, Alles anwenden, daß sobald als nttnwr möglich, neue Früchte zu Kasten gebracht werden, um dem Militär darauf ''(nweisungen srthchl-n zu könnend Man erwartet auf den 1. August, 1. Sep- .-c unb 1. Oktober dieses Jahrs zMz unfehlbar genauen Bericht , as das Ka- meeal-Amt auf jede» diejer 3i Monate' zu gewähren sich getraut. Stuttgart, den 7. Juli 1817. Sektion der Krondomanen. 1 » » tzelerck, daß die in der Verordnung vom rL-iFedruur Staats - und Regierungs- Blatts Nro rsi. ßsK. AoA. vorgejchriebene ehegerichUlche Cegmlion darau,'Ergründet werden könnte. Es wird deflwegen den gemeinschaftlichen Oberamtern die Anleitung gegeben, den Berichten jedesmahl eitt von der Militär - Behörde ausgestelltes Zeiigniß, daß der abwesende und für tobt anzunehmende Gatte in die Klasse der im Russischen oder früher» Feldzügen Vermißt-en gehöre, beizulegen; sodann auch dem rükgebliebenen Gatten und der Person, die solcher jezt zu heuiathen gesonnen ist, die durch das angeführte Gesetz bestimmte Verhältnisse dieser 2ten Ehe, und die Folgen im Fall der Rükkehr des Vermißten genau bekannt zu machen, und solche darüber zu belehr ren, auch daß solches geschehen, im Beibericht gehörig zu bemerken. Tübingen, den 11. Juni 1817. Königliches Ehe - Gericht. Rechts-Erkenntnisse des König!. Oberjustiz-Collcgiums. Die von Johann Georg Ebert in Leutersweiler gegen ein von dem Königl. Oberamcs-Gericht Geräbronn in seiner Rechtssache wider Johann Georg Oberndorfer unterm s4- Merz f. I. eröffn eres Decret erhobene Nichtigkeitsklage wurde als unge- gründet von Amtswegen verworfen. Stuttgart, den -7. May 1817. 2.) In der Ationssache von Böblingen zwischen den Friedrich Bäuerischen Erben zu Sindelfingen , Bekl. Anten, und den Johannes Sigmundischen Erben ebendaselbst, Kl. Aten, Verwendung Sigmundischer Gelder betreffend, wurde das Erkenutmß erster Instanz bestätiget. Stuttgart, den 10. Juni 1817. 5.) In Sachen der Gebrüder Nathan und Jakob Degginger zu Mühlen, Kl- gegen Oberst-Lieutenant von Späth zu Mergentheim, Bekl., eine Schuldforderung be- treffend , wurde Bekl. zur Bezahlung der eingeklagten Summe nebst Verzugszinsen für schuldig erkannt, eod. ä.) In der Appellations - Sache von Weinsberg zwischen David Thalaker zu Fronfalls, Bekl. Anten, sodann Karl Ruth daselbst, Kl. Aten, Schuldenlosung be- treffend, wurde die Urthel erster Instanz bestätigt. Stuttgart, den'17. Juni 1817. Erkenntnisse des König!. Ehegrrichts. Den 3. Juli 1817. wurden geschieden: 1. ) Johann Jakob Strobel, Bürger und Zimmermann zu Leidringen, Oberamts Sulz, Kl. von Anna Catharina geb- Wizemann von Zillhausen, Oberamts Balingen Bekl-, ex cap. quasi desert. unter Verurtheilung der Bekl. in die Kosten. 2. ) Anna Maria Mauthin geb. Stoll von Erzingen, Oberamts Balingen, Kl. von Michael Maurhe, Bürger und Bauer zu Leidringen, Oberamts Sulz, Bekl. ex cap. quasi desert. unter Verurtheilung des Bekl. in die Kosten. 3. ) Christine Ruoß geb. Gubler von Dornhan, Oberamts Sulz, Kl. von Jo- hann Georg Ruoß, Bürger und Bauer von da, Bekl, ex cap. quasi desert. unter Verurtheilung des Bekl. in die Kosten. S ei n e K ö n i g l. Majestät haben unterm 6. diß den Hauptmann 2ter Klaffe v. Diesen Hofer vom 5. Infanterie-Regiment, auf sein Ansuchen in Pen- sionsstanb versezt, unterm Z. diß dem Untere Lieutenant Bacher vom 4. Infanterie ^Regiment die gebetene Entlassung ertheilt, ^ den Untex-Lieutenant v. Jens vom 6. Infanterie-Regiment, zu jenem, And *j den Unter-Lieutenant We i sse r vom 2. Jnfanterie-ReAiment zum 6. Infanterie- Regiment versezt, S e. K ö n i g l. M a j e st a t haben vermöge höchsten Refcripts vom 2. d. M. den Ober-Amtmann Oe. Spittler, in Weinsberg, auf fein Ansuchen, mit Pension ix den Ruhestand versetzt. Durch Königs. Reser. vom 2. d. M. ist die erledigte Oberamts - Wundartts- Stelle zu Rottenvurg dem Chirurgen Johann Nepomuck Ulm e r da,elbst übertragen worden- Stuttgart. In dem eheumaligen Magazins-Gebäude vor dem Wilhelms-Thor befindet sich «och ein weiterer Borrath von eichene« Bödsritcn, Rabmfchenket, Zwcilingeii und Drcillna-m. eichen geschnitten Bau - und Pfostenholz , alt fhanuenes Bauholz, thaimene Zkahmschenkel, satten nutz Slacheten, eine Parthi« Sturz, Nagel und gebrannte Waar welch sümmtlicher Vorrat!) ebenfalls zu,» Verkauf bestinnnt ist. Da nun dieser nächst künfugen Mittwoch de« >6. des laufenden Monars und den darauf folgende« Tag statt habe« wird: so werde« dir Kaufs-Liebhaber auf diese Tage, st: i- ma! Vormittags 8 Uhr «ingelsden, und wird zugleich noch ferner bekannt gemacht, dag 'die, schon früher z«>« Verkauf ausgesezte Glokcn bei dieser Gelegenheit ebenfalls noch einmal zum V rkauf werden gebraütt werde«. Den g. Juli 18,7. Königl. Bau - und Garten - Direktion. ^ Graben st et ten. Die zu SSo Stük berechtigte vorzüglich gut Sommer-Schrafveidr zu Gra- benstrtten, wird, bis Donnerstag den 24, d. M. Vormittags 10 Uhr auf dem Rathhaus .zu Grabcn- strlttn aus 3 Jahre von >817 — ,820. an den Neistbietendeu öffentlich verliehen werden- Dieses wird mit dem Anhang bekannt gemacht, daß die zum Bestand dieser Waide lustbezeuzende Sch-ttr und zu Schäfereien Berechtigte mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihre Aufführung und Vermöge» versehen, an gedachtem Tag und Ort sich ejnsürden können. Den r. Juli 1817. Königl. Dberamt. Zazenhausen. Die den >4- Iimius vorgenommene, in dem Königl. Regierungs - Blarc Nrs. 78. ci-gebrachte, Verpachtung der Sckaafwaide zu Zazenhausen wurde agst. nicht genehmigt, und wird den >y. Juli Vormittags r» Uhr beim Kamcralamt allhicr wiederholt vorgmommrn werden. Den 7. Juli 1817. Königl. Kameralamt Canustadt. Zwiefalten. Indem hiesigen Unteramts-Bezirk werden folgende Sckaafwaiden neuerdings auf 3 Jahr, nemlich von Martini 1817. bis 182a. subhasta verliehen, als Dienstag den >2. August d. I. Vormittags um 3 Uhr Aichelau zu 200 Stük um 10 Uhr Mchstetten zu 100 Stük, Nach- mittags 2 Uhr Tigcrfeld zu 100-Stük um 4 Uhr Wilfingen zu 100 Slük. Mittwoch den ,3. Au- gust, Vormittags um 8 Uhr Huldstetken zu 100 Stük, um 10 Uhr Pfronstctken zu «ov S:ük, Nachmittag um 2 Uhr Geisiugeu zu roo Stük um 4 Uhr. Höchberg zu ,»0 Stück Donmrstag den >4. August Vormittags 8 Uhr Gauingen zu ,5o Stük um ",o Uhr Baach zu 100 Sdük. Nachmit- tags 2 Uhr Sondcrbu'ch zu 100 Stük, um 4 Uhr Oberwitzingen zu 200 Stük, Dir L>bhaber ha- ben sich daher au bemeldten Tagen in der Amts-Stube zu Zwiefalten eiuzusindeu, und der Ver- handlung anzuwohncn, wobei aber bemerkt wird, daß Niemand zum Aufstreich werde zna lassen werden, tzxr sich nicht mit einem Meisterbrief und oberamtlichen Zcuguiß kegitimiren kann. Den 26. ZU»i 1817. Königl. Beamtung M e r ge nt he i m. Der bei dem 2ten Infanterie-Regiment gestandene Gemcine, bann Friedrich Brünne« von Elpersheim, hiesigen OberanttS, ist am iZ. Mai d. I. aus rer.Garmjv» Z5Z Stuttgart desertirt. ES wolle baT)CV öoti Seiten der Justiz - und Polizei-Behörden nach demselben gefahndet und er auf Becretten entweder hi,her oder nach Stuttgart eiugeliefert werden. Den 24- Juni >«17. Königl. Oberamt. Schorndorf. Der bei dem 8ten Jnfantrlsse-Regiment gestandene Soldat Johannes Ernst ist den 21. d. M. aus der Garnison Ulm desertirt, weßhalb iammtliche koch - und wohllöbliche Obrig- keiten geziemend ersucht werden, auf denselben fahnden, ihn .im Detrettungs, Fall arretiren., und wohlverwahrt, entweder an das König!. Regiments - Kommando oder an Unterzeichnete Srelle ei«- liefern zu lassen. Derfrlbe war bei seiner Entweichung bekleidet, mit 1 grautüchncn WammeS, einer «rissen Kommisweste, dergl. Hosen, Stiefel und 1 Kappe. Den 2. Juli *8>7- König!. Oberamt Matdling en. Der unter der Königl. reucenden Artillerie gestandene Kanonier Joseph Fride- rich Küh.nle von Endersbach, ist am sü. Mai d. I. im Urlaub desertirt. Auf diesen Ausreißer ist zu fahnden., und ihn im Betretungs-Fall wshlverwahri tziryer einliefern zu lassen. Den «. Juli -8,7. Scadtsch.reibcr zu Waiblingen. Westernhaufen. Der bei dem sten Infanterie Regiment gestandene Gemeine Joseph Rü- denauer von Westernhaufen gebürtig, ist am 5. Map d. I. aus der Garnison Stuttgart desertirt. Sammtliche Orts-Obrigkeiten werden ersucht, auf diesen Deserteur fabnden, ihn aus Betrctten arrc- tiren und wohlverwahrt entweder hieher oder an das betreffende Regiments - Commando einliefern zu laff-n. Den 3o. Juni -»8,7. Königl. Oberamt. Ludwigsburg. Das Vermögen der nachstehenden, aus dem hiesigen Oberamt gebürtigen, ,'n dem Russischen Feldzug ^nno >8-2. als vermißt zurükgebliebenc Soldaten, wird nunmehr vertheilt werden. Es werden daher alle diejenige, welche ans irgend einem Grunde Ansprüche an dieselben zu machen haben, andurch vorgeladen, solche innerhalb des Termins von 4 Worben tmi so gcwißcr vorzubringen, als nachher keine Rücksicht mehr darauf genommen wird. Dieselbe find folgende: Won Alldingen: Simon Trauneker; Christian Hohnekcr. Bon Asperg: Gotthard Friedrich Maierz Johannes Deyhle; Friedrich Glaser; Philipp Kok; Christoph Reichert; Christian Langenek; Friedrich Merkte; Friekria, Müller; Johannes Kek, Philipp Kek. Von Beikingcn: Friedrich Orsterreicher; Zobaimes Kroll. Bon Behningen: Johann Friedrich Kuhnle; Jodaun Georg Entenmann. Vs« EgloSdeim: Adam Ott; Johann Georg Skoll; Martin Merstle; Jakob Strauß; Friedrich Föll^ Karl Christian Schuster. Bon Geifnngen: Johann Ludwig Fröhlich. Von Heutingeheim. Ernst Wulfen; Grors Mo»; Johannes Än>; Jakob Hampp; Friedrich -Neuhänßer; Friedrich Vogt. Von Kornwcstbcim: Daniel Steegmaier; Georg Widinann; Jakob Friedrich Heßenthaler. Von Möglin- gen: Johannes Reichert; Christoph Reichert; Jakob Friedrich Pflugseldcr; Jakob Moz; Michael Bauknecht; Johannes Reichert; Friedrich Vachrenb übler; Johann Georg Maurer. Von Nekargrö» ningeir: Johannes Schmid; Friedrich Grab; Johannes Blumhardt. Bon Nekarwcihingen: Mat- thäus Unterkofft-r; -Jakob 8»z; Caspar Staveimann. Von Pflugfrld: Caspar Heller. Bon Pop» penwtiler: Maichcis Schlitte»; David Schlüter; Jakob Zeiber; Joseph Weishaar; Friedrich Ber- ner; Friedrich Pflug fei der; Christian Friedrich Krebl; (Jakob Friedrich Greiner. Von Schwieberdin- gen: Friedrich Maier; Johannes ;v,*E, Johann Georg Bolz. .Von Zuffenhausen.: Adam Bauer; Äonrad Rühle; Johann Georg Kunbrrzer; Friedrich Pfisterer; Johann Christian Siegel; Jakob Friedrich Hartmann; Michael Bauer; Caspar Wörz; Johann Georg Wöhrwaag.^ Den 4. Juli.1-817. _. Königl. Oberamt. Pfullingen. Da das Vermögen nachstehender in dem .russischen Feldzug zurükgebliebener Soldaten als Johann Michael Hercuer; Johannes Hettler; Christian Friedrich Arumann; Jakob Gtörzer; Mathes Keppler und Friedrich Karl und Ellas (beide Brüder) Hagmaier; in sofern ff« nach den allerhöchsten Rescript vom 2. August >ür tobt anzunehmen sind, an ihre -Erden vertheilt werden wird; So wird dieses hiemit bekannt gemacht, daß alle diejenige, welche an einen oder den andern der vorgemeldten Soldaten eine rechtliche Forderung zu machen haben (oder allenfalls ihnen schuldig sind) a dato an, inner 3 Monateu, wovon der >te nlr den ersten der 2-te für den zweite« «nv der dritte als lezter Termin peremtorisch andrraumt werden, in der Amtsscheeiberei zu Pfullingen SS4 ihre Ansprüche geltend zu machen haben, in, widrigen Falle solche nicht mehr gehört werden. Den *5. Juni 1817. Königl. Oberamt. Balin gen. Der Krämer- und Vichmarkt, welchen die Stadt Balingen Dienstag nach Jakob« «bzuhalten berechtigt ist, kann cingctretencr Hindernisse wegen nickt an diesem Tage, sondern erst Dienstag den 4 November 7817. abgehalten weiden, welches hiemit zur allgemeinen Kenntniß ge- bracht wird. Den s. Juli 18,7.' Königl. Oberamt. Wangen. Nach vorliegender Verordnung vom 3o. Juni, wird bis Montag, den 28. diß, eine Abstreichs-Verdandlung über die Erbauung einer Herrschaftlichen Zehent-Scheuer vorgrnommen werden, daher sich die betreffende Handwerks-Leute, als Maurer , Zimmerleute und Schloßer, unter Vorwei- sung obrigkeitlicher Zeugnifie über ihre Tüchtigkeit zu Uebernahmr eines solchen Akkords, an gedach- tem Tag, Vormiitags 9. Uhr, auf dem Rathhause zu Wangen einzusinden haben, wo ihnen die nähere Bedingungen eröffnet werden. Göppingen, den c>. Juli >817. Königl. Land Kameralamt. Baknang. Da der Baadwirtb und Guts-Besitzer Christian Off von Rietenau, sich zu Ende teö Monats April lausenden Jahrs, von Haus entfernt hat, und bisher nichts mehr von sich hören lasten, so wird derselbe hiemit öffentlich aufgesordert, binnen 3 Wocken a dato an, in sein Hcimwe- sen zurükzukchren, oder zu gewärtigen, daß nach Vcrfluß dieses Termins, seine Wicthschafst samml Gütern öffentlich werden verkauft werden. Auf den Fall nun, daß derselbe biß zu gedachtem Ter- niin nicht zurükommen würde, wird dessen Baadwirlhsckaft sammt Gütern, bestehend in ungefähr 12 Mrg. Aker und Wiesen, und ungefähr 1 Mr.q. Gras-Garten, auf den Jakobi Feiertag, den a5. Juli lauf. Jahrs öffentlich zu Rietenau verkauft werden, wozu die Liebhaber eingeladen werden. Den 28. Juni 1817. Königl. Obrramt. Herrenberg. ,. Johann Michael Laux, Kiefer von Neusten, hiesigen Oberamts, zieht seit mehre- ren Tagen auf dem Land herum, macht Schulden, und sucht die Leute durch falsche Handschriften und auf andere Art zu betrügen. Da derselbe kein Vermögen besizt und überhaupt keine Befrie- digung von ihm erhalten kann; so wird jedermann vor diesem Betrüger gewarnt, auch ist derselbe, wann'er sich irgend wo betreten ließe, an Unterzeichnete Stelle cinzulicfern. Den >7. Juni r8>7- Königl. Oberamt. Kirckheim u. T. Da. der gewesene Schreiberei-Jncipient, Karl Riethwüller von hier, sich «inet grundschlewtrn Aufführung ergeben, und bereits so viele Schulden kontrahirk hat, daß dessen in pflcgschaftlicher Administration üeheudcs Vermögen beinahe ganz absorbirk wird; so sieht man sich veranlaßt, das Publikum hiedurch öffentlich vor ibm zu warnen. Den 1. Juli 1817. Overamt Kirchheim. Spaickingen- Der wegen Einbruch und Diebstahl dahier verhaftet gewesene Matthias Braun von Frittlingen, diesseitigen Oberamts, ist in heutiger Nacht aus dem Kriminal-Gefängniffe nach ge- waltsamer Durchbrechung der Mauer entwichen- Alle betreffende Behörden werden ersucht, auf diesen Flüchtling zu fahnden, und im Betretungs-Fall ihn wohlverwckhieher lieierrrzu lassen. Gestalts- Bezeichnung. Matthias Braun» ledig, gewesener Jäger-Pur sch, ist 28 Jahre alt, 5‘ 9" groß, von schlanker Statur, schwarzbraune Haare, ein rundes etwas blauernarbjgres Angesicht, oraune Augen, mittlere Rase und Mund, schmale Wangen, gute Zähne und gerade Beite. Er trug bei seiner Entweichung einen schwarzen, gewöhnlichen hoben runden Filzhuk, ein schwarz seidenes Halstuch, einen tuchenen dunkelgrünen Ueberrok mit einem liegenden Kragen (von schwarzem Manchesterund weist stählernen Knöpfen versehen, eine gelbe Nanquinctte - Weste , pul .von gi ichem Zeug überzogenen Knöpfen, lange weite, dunkelgrüne Hosen, und stlr alle Stiefel. Den ,8- Juni 1817. Königl. Obcramts Berweftrei. Tuttlingen. Der Bürger und Bauer Michael Faude von Rietdeim, hiesigen Oberamts, ist sihon srit einiger Zeit von Häuft abwesend, und sein gegenwärtiger Aufenthalt diesseits unbekannt. Da derselbe aber wegen Diebstahls zur Untersuchung gezogen werden soll, so werden alle Civil- und Polizei Behörden ersucht, p.uf denselben jit fahnden und km Falle seiner Betretung sicher hkeher ei«- Üej-rn zu lassen. Gi anale ment. Derselbe ist 33 Jahre alt, ohngefähr 5' 8" hoch, untersezter Statur, hat braune Haare, kurze Stirne, schwarz« Augen, etwas spitzige Nase, eingezogen: Lippen und rundes Kinn, er spricht langsam. Bei seine,» Weggehen von Hause trug er einen runden breitem Hut mit einem Sammetband und ftahlencr ovaler Schnalle, ein gelb und roth gedupstes Halstuch, rvthes tückenes Brusttuch, einen schwarzen zwilchenen Jakcn, schwmzlcdernen Hosen und Bundschuhe. Den ö. Juli >817. Königs. Oberamt. Weiler. Die ledige Sibille Scharpf, von Weiler, bei Roßwälden, ist wegen wiederholte« Klcidesdiebst.'.hls in Untersuchung zu ziehen. Sie har sich aber, eh« Verhaft gegen sie verfügt wer« den konnte, von Haus entfernt, und ist ihr dermaliger Aufenthalt, unbekannt. Es werden daher die betreffende Obrigkeiten sowohl, als diejenige, bei welchen sie Magddicnste suchen, oder schon «Ar getreten haben möchte, hievon benachrichtigt, und ersucht, sie handfest machen und an das hiesig« Oberamt per Eensdariuerie eiulrefcrn zu lassen. Signalement. Die Scharpsin ist 24 Jal-rr alt, von gewöhnlicher tz'röste, besezter Statur, hat schwarzbraune Haare, gewölbte Stirne, schwarz- braune Augbraunen, graue Augen, lange Nase, volle Wangen, proportionirten Mund, und rundes Kinn. Sie geht ohne Kopfbedeckung uvd war gekleidet mit 1 schwarz sawmtnen Halsband, 1 gesteint baumwollen rorh und weiß gerupften Halstuch, 1 grün Uebcrschlag, einen Biberkittel, » hellblaue« leinen Rok mit Leibten, , gelb und rothgestreifteiff Schurz, » pr. weiß baumwollenen Strümpfe» UNv ein pr. neue niedere Schuhen. Den 10. Juni 1O17. Königl. Oberamt. Ner es heim. Bor einigen Tagen wurde zwischen Iggenhausen und Dischingen, hiesigen Ober- amts, der hienach signalisirtc sich taubstumm stellende, unbekannte Mensch aufgcgriffen, und wegen mangelnden am!l. BorweiseS mit den, mir sich führenden und hicnach bezeichnetcn Effekten, deren gröstenthei! derselbe entwendet zu haben, verdächtig ist^ an das dasige Oberamt emgeliefert. Da man weder über dessen Geburts-Ort noch bisherigen 2lusenthalt, bis jezt eine genügende Auskunft erhalten konnte, so wird djß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, und diejenige welche hierü- ber Kcuntniß besitzen, gebeten, dem dasigcn Oberamt die nöthige Erläuterung in möglichster Bälde witzutheilen. Zugleich werde» alle diejenige, welche von den bei demselben Vorgefundenen und hienach bezeichneien Effekten etwas vermissen , ausgefordert, dem dasigcn Oberamt unter genauer Bezeich- nung derselben, hievon schleunigst eine Anzeige zu macken. Signalement. Derselbe ist 5 Fuß 7 Zoll groß, ungefähr 46 Jahr alt, hat schwarze dürtn sichende Haare, oberhalb der Stirne eine kahle Platte, gerunzelte Stirne, schwärzliche ganz dünn stehende Augenbraunen, braune Augen, pro- portionirte Nase, schmale Wangen, etwas aufgeworfenen Mund, länglichteS Kinn, und hat an sei- nem linken Fuß am grossen Zehen eine Art Beule, die aussen sichtbar ist. Bekleidet ist derselbe mit einem runden abgetragenen schwarze» Hut. einer gelb und rothgcdupften sogenannten Fuhrmanns Halsbinde, einem dunkelgraucn tuchenen abgetragenen kurzen WammS, roth und schwarz gestreifte» abgetragenen zcugrncu Weste, langen grauen abgetragenen Nanquin Hosen, weisen baumwollene» Strümpfen, und ganz guten Stiefel. An Kleidungssrüken führt der.fttbr mit sich, einen weißtuchene« etwas groben Ucbcrrok, mit einem etwas über die Achsel herabgehenden Kragen, welcher mit weisem Krepp gefüttert, und von noch ganz guter Beschaffenheit ist. Diesen Ueberro? hat derselbe bei seiner Arretirung zusammengerollt über die Schulter getragen; in ein Schnupftuch gebunden, wurde bei dem- selben vorgesundcn: eine alte abgetragene halbseidene Weste, zwei roth und blau gestreifte Schnaps- tücher und ein altes Hemd. Ausser diesem hat derselbe in einem gelben wollenen gestrikkten Beutel 101 fl. 2 1/2kr., ein paar silberne arose Schuscknallen, eine silberne mit ein?m Schildkröten-GehauS y-rsehene Sakuhr, mit sich geführt. Sämmtliche diese Effekten hat derselbe in dem linken Aermel des weist wollenen Ueberroks welcher vorncn mit einer Schnur zuaebunden ist, verstekt getragen. An Schriften bat derselbe bei sich, einen von dem Königlichen Bairischen Landgericht Zoll im Gsosherzog- rhum Würzburg unterm 24. Oktober >8>ü. für einen gewitzen j3 Jahr airm G-.spi-nsthänbfer Woßrr, aus Sand ausgestellten Paß, welchen derselbe dem Eigenthümer wahrscheinlich entwendet hat. Dm 3o. Juni lv>7. Königl. Oberamt. Eßlingen. Den hiss wurde bei Ober-Eßlinaem ein Leichnam km Äefar geilmherr, der Von emiae Wachen im Waffe» gelegen' sein mag. Dir tod gefundene Person war weibischen Ge- schlechts', schien «tisch ,m» «p bis Zo Jahr alt gewesen zw senr, hatte einen 'starken KLrverdou, und schwarze in einen Z-ps gebundene mit einem Kamm ausgeschlagene Haare. Ih-e Kleidung be- stund in einem schwarz zizenen weiß, gevuyften langen Urberrok, einen rotl) gen einten bar« et Unter« rok. schwarz, seidenen Halstuch, Marmel» Ohren-R'ing, feines flachsen« s Hemd,, muffelincnem Lbenrif-le, fern.n gewobenen weisen Strümpfen mit scivcncn Strumpfbändern; auch harte sie einen seidenen «it. Perlen gestikten Ribikül in welchem ein weises Schnupftuch wir rskhem Lauf, ein silhener Fin- gerhur, und ein gelbes hölzernes Nadelbüchsle befindlich war. Wer von dieser tobt gefundenen Per- son etwas näheres an:ugeben. weiß,, wird gebeten, der Unterzeichneten Stelle hievon Nachricht zu kk- theilen. Den 3o. Juni 1817t. König!. Lterawt. Freuden st a dt. Am 2y. des abgewichencn Monats wurde im BaierStronribal, der schon in Fau.lniß übcrgex.angene Leichnam einer unbekannten Weibs. Person gefunden, welche alle Anzeigen nach ermordert worden ist.. Der Berdacht der Ermordung fallt auf ihre Begleiterin, ungefähr 20 Jahr alt,, von starker unterfezker Skaiur, gekbröthlichtrn Haaren, wahrscheinlich blau::. Augen, gewöhnlicher etwas spitziger Nase, mittlerem Mund,, guten Zähnen' etwas spitzigem Kinn, pan amen, gesundem Aussehen mit vielen. Soinmerfleken im Erficht, besonders aus beiden Seiten -r Nase. Bekleidet mit kottonener Haube altem roth gestreiften Halstuch, rothgestreitten barchcnt Kittel, blauen halbleinenen halbwollenen Rok, leinenem rötl,lichten , alt und zerrißcnem Schurze, woher,cn Strüm- fcn, und Schuhen von Tuch-End mit Leder besrzt, von welchen einer bei dem Leichnam gefunden wurde, wahrend die Schuhe der Gel ödeten welche von guter Beschaffenheit gewesen seyn sollen, fehlten. Den Aeu sie rängen dieser Weibs- Person nach ist sie von Leinach, war früher zu AUeusteig in Dien- sten, und hat mit ihren Eltern nach Nordamerika auswanvern wollen,, ist aber zurürgewi,sen worden. Sammtliche Justiz- und Polizei-Behörden werden nun ersucht auf diese Person zu fahnden und sie «m Betretungs-Fall, wohlverwahrt hie her. liefern zu lassen. Den 2. Juli 18.7. Koni gl.. Obernmt. K i rch h e sm ir. S. Zn WeiNieiinhiesigen Oberamts, wurde ein Taubstummer, hscnach signa- lisirter Mann ans dem Bettel, ange'roffen und hieher eingeliefert. Da dessen Namen und Heimätbs- Drt hierorts nicht bekannt ist; so wird dieses zur allgemeinen Kenntniß gebracht, und Jedermann, der Auskunft hierübrr zu ertbeilen im Skanve ist, ersucht, sie der Unterzeichneten Sielte witzur heilen, um sodann im Betreff dieses, einstweilen im hiesig am Armen Haus untergebrachten Taubstummen, die weitere geeignete Verfügungen treffen zu können. Signalement. Der Läud.stumm« ist unge- fähr 48 — 50- Jahre alt, schwächlicher Konstitution, bat braune Haar», blonde Anabraune, graue Augen, breite Nase, schmale Wangen, gewöbnim en Mund,, oben gar keine Zahne, spitziges Kinn, und ist ohne sichtbare Gebrechen. Er ist gekleidet mit einem dr-ieklgten ganz alten Baüren Hut, storetscidenen zcrissenen Halstuch, zwilchenen zerlumpten Bauern-Kirtel, braunrothen zengcnen Wamms mit runden Knöpfen, ganz alten von zersibiedenen Bletzen zusgmNengei'eztcn Holen, leinen groben Strümpfen und Schuhen mit messingnen Schnallen -, auch trägt er einen leinen z-rflikten Schurz, und einen leinen Zwergfak bei sich.. Den Sö Juni \%mj. __ Oberaml Kirck-deim. Ma r da ch. Nachstehende Person n aus dem hiesigen Oberamk wandern ans. Wer Ansprüche an sie zu machen hak, und aufgeforoerk, sie sogleich bei der betreffenden Orts-Obri kcit vor-nbringcn. Bon Affaflterdech t. Adam Greiner; Christian Burr; Johann Georg Wißmann. Von Erbstetten: Jakob' Akermann.. G'rosbvttwar r Jakob Feit;. Gottlied nausser. Hof und Lembach: Dff-a.-! Feil.. Klein - aspaw.. Christisn Sanzenbächer. Vom Pleidelsheim: Ehnstop- Weber. Von Rielingshausen: Michael Wildemury,. Von Schmidhausen:' Kaspar- Eüinger. Vom Stemheim: Christepb Canz; Katharina Enchler«. Den 2: Juli 1817;. “ König!.. Obcramt Gedruckt bei Gottlieb Hasselbrink, Hof- und Kanzlei-Kupserdrucker, Buchdrucker. Nr o.46. 1817. «7 Königlich-Württemberg! sches Samstag, 19. Iüli. Die Vereinigung der Direktion der Tabaks Gefalle mit der Sektion der Steuern betreffend. S e. Königs. Majestät haben durch das Rescript vom i3. Juli die Ver- einigung der bisher bestandenen Direktion der Tabaks-Gefälle mit der Sektion der Steuern zu verfügen und in letzterer das Referat über das Finanzielle und Ad- ministrative der Regie dem bisher bei derselben angestellten Lassier Maser Mit Beibehaltung dieser Stelle zu übertragen geruht.. Die bevorstehende Erndte betreffende In Erwägung, daß der gegenwärtige Mangel an Brodfr richten, und deren hoher Preiß manchen A kerbesitz er verleiten möchte, das Getreide zri seinem eigenen Schaden vor völlig erlangter Reife zu schneiden, wird zur allgemeinen Nachachtung an die in der Landesordung Tit. 22. S- 45- und in der Zehend - und Erndt- -Ordnung vom I. 16»». Kap. II. enthaltene Vorschrift erinnert, daß zu Vermeidnug Abgangs - und Schadens jeden Orrs die Erndte nicht eher vorgenommen werden solle, als bis das Feld zuvor durch die hiezu VerorVneten besichtiget, die Frucht für zeitig erkannt, und darauf jedem zu schneiden gestattet worden lst. Stuttgarts den 17.. Juli 1L17. Ministerium des Innern, v. Kerner. Vorschrift für die Königs. Zollämter, wegen der retour gehenden Morkt-Weraren. Sämmtlichen Königs. Zollämtern wird in Absicht auf die Behandlung der, von mnländischen Kaufleuten und Kramern auf ausländische Messen und Märkte geführt werdenden Waarcn hiemit zu erkennen gegeben, daß dergleichen Waareuf wenn sie unverkauft zurückkommen, und der 'Ausgangszoll gehörig entrichtet worden ist, vom Eingangszoll unter der Bedingung freyzulassen feycn, daß die Maaren bei ein und ebenderselben Zollstätte aus- und wiedereingehen, und die Rückfuhr bei nahen Mä -- ten innerhalb 6 Tagen, bei entfernten Messen aber innerhalb 40 Tagen geschehe, —• auch daß die Waare jedesmal von dem Zollbeamten genau visitirt, find die Zuver- lässigkeit der Declaration als' Retourgut äuf eine überzeugende?lrt nachgewiesen wer- Le. Stuttgart, den si.,,. Juki 1817. Seetion der Steuern. J, 5S8 Rechts-Erkenntnisse des KLmgl. Oberjustiz-CollegiumS 1. j Irr der Debitfache des verstorbenen Obrist - Lieutenants Georg August von Hartizfch auS.Dresden wurde das Prioritäts - Urthel ausgesprochen. Stuttgart, den i9. Juni 1.817. 2. ) Zn der Wechselklagsache der Gebrüder Levi zu Eßlingen/ wider den bei dem König!. Departement der Finanzen eingestellten Ober-Revisor Heller dahier, wurde dieser" in Bezahlung der Wechselforderung von 88 fl. sammt Verzugszinsen verur- tseilt. eod. 5.) In der Appellations-Sache von Waiblingen zwischen der Gemeinde Bitten- feld , Bekl. Anten, an einem und den Jnnhabern des Gollenhofs, alt Leon Hardt Schwaderer und Cons., Kl. Aren, am andern Theil, Chauffoe-Baubeitrag betreffend, wurde die Urthel erster Instanz bestätiget. Stuttgart, den 19. Juni 18-17. 4.) Die Nullitäten - Klage des Michael Strecker von Gerabrimn, in dessen vor dem Oberamt Gerabronn daselbst verhandelten Rechts-Sache, gegen A-rdreas Vogel zu Ruppertshofen, eins Schuldforderung von 5o fl. sammt Zinsen betreffend , wurde als unstatthaft verworfen. Stuttgart, den 21. Juni 1817. 'S lraf-ErkeN'nl Nisse des König!. Kriminal-Tribunals in wichtigen Fällen, vom-Monat Juni 1817. Am 2. wurde der zu Rottweil verhaftete Michael Plcich von Loßdurg, Obcr- amts Freudenstadt, wegen großer qnalificirter Diebstahle, neben dem Ersähe des er- weislichen Schadens und Bezahlung aller Kosten, zu anderhalbjähriger Zuchthaus- strafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs-ArbeitShaus auf sechs Monathe verurtheilt. An demselben Tage ist gegen den zu Ludwigsburg in Verhaft und Untersuchung gekommenen Simon Ott von Pleidelsheim, Oberamts Marbach, wegen Pferd-Dieb- stahls, eine sechsmonatliche, und gegen seinen Mitschuldigen Georg David Herrmann von Kaltenwestheim, Oberamts Ludwigsburg, eine fünfmonatliche Vestungsarbeit ausgesprochen, und in Rücksicht der Kosten und des Schadens das Erforderliche ver- fügt worden. Den 5. wurde der Eßlingen verhaftete Jakob Wölstle von Echterdingen, Amts- oberamt Stuttgart, wegen Straßenraubs, neben dein Ersähe aller Kosten, mit vier- riger Vestungsarbeit belegt. Unter dem 9. ist der zu Ellwangen in Verhaft und Untersuchung gekommene Joseph Hüttner von Thannhausen in Bayern, wegen wiederholten großen Diebstahls und Wiedersetzlichkeit, neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung aller Kosten, zu einer Zuchthausstrafe von zwei Jahren und neun Monaten mit dem Anhang ver- urtheilt, daß er nach Erstehung seiner Strafe an das Königs. Bayrische Landgericht Höchstädt ansgeliefert werden soll. An demselben Tage wurde der zu Urach verhaftete Jfak Frresinger von Linsenho- fen, Oberamts Nürtingen, wegen wiederholten Diebstahls, neben den: Ersätze aller Kosten, zu einjähriger Vestungs-Arbeit und nachheriger Verwahrung in einem Zwangs- *• Arbeits-Haus bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf sechs Monathe, ver- urtheilt. Den n. ist der zu Ulm in Verhaft und Untersuchung gekommene Simon Boß, von Groö-Süßen, Oberamts Geislingen, wegen großen Diebstahls, neben dem Ersätze der Kosten, mit fechsmonathlichev Vestungs-Arbeit bestraft worden. An demselben Tage wurde der zu Mergentheim verhaftete Christian Friedrich Ferndus von Oehringen, wegen wiederholten Diebstahls neben Tragung fammtlicher Kosten , zu vier und "einhalbjähriger Vestungs-Arbeit und zu nachheriger Verwah- rung in einem Zwangs-Arbeits-Haus, auf wenigstens zwei Jahre, verurtheilt. An demselben Tage ist der zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Jakob Mößner von Emmingen, 'Oberamts Nagold, wegen wiederholten Dieb- stahls und anderer Vergehen, neben Erstattung der Kosten und Schadens, zu zwei- jähriger Zuchthausstrafe und nachheriger Verwahrung in einem Zwangs - Arbeits- Hause, auf wenigstens ein Jahr, verurrheilt worden. An demselben Tage wurde der zu Hcilbronn verhaftete Christoph Friedle von Mükmühl, Oberamrs Nekarsulm, wegen wiederholten Diebstahls und feines feuer- gefährlichen Benehmens bei dem unternommenen Ausbruch aus dem Gefängnisse, zu ein und einhalbjähriger Zuchthausstrafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs- Arbeits-Haus auf ein und ein halbes Jahr verurtheilt, und rükstchtlich des" Kosteu- und Schadens - Ersatzes das erforderliche verfügt. Unter dem 16. ist der zu Heilbronn in Verhaft und Untersuchung gekommene Christoph Wohlfahrt von Ehningen, Oberamts Urach, wegen dritten Diebstahls, neben dem Ersätze der Kosten und des übrigen Schadens, zu einer drei und einhalb- jährigen Zuchthausstrafe und nachheriger Einschlieffuug in ein Zwangs-Arbeits-Haus, auf wenigstens ein Jahr, verurtheilt worden. Den 17. diß wurde der zu Göppingen verhaftete Christoph Friedrich Berner von Untertürkheirn, Oberamts Kannstadt, wegen wiederholter groser Diebstähle, neben Ersatz des Schadens und der Kosten, mit einer vierjährigen Vestungs-Arbeit belegt, und die nachherige Verwahrung desselben in einem Zwangs-Arbeits-Haus auf die Dauer von wenigstens zwei Jahren angeordnet. Am 23. ist gegen den zu Eßlingen, wegen gualificirter großer und kleiner Dieb- stähle in Verhaft und Untersuchung gekommene Johann Georg Vogt von Walden- buch Amtsoberamts Stuttgart, neben den; Ersätze der ihm zugefchiedenen Kosten und Schadens eine zwei und cinehalbjahrige Vestungs-Arbeit erkannt worden. Unter dem -5. wurde der zu Heilbronn verhaftete Johann Georg Sutfel von Steinbach, Oberamts Baknang, wegen thatlicher Mißhandlung seines Vaters, ne- ben dem Ersätze sammtkicher Kosten , mit einer dreijährigen Zuchthaus-Arbeit bestraft. Den 26. ist der zu Gmünd in Untersuchung gekommene Leonhard Rieger .von Stollenhof, wegen dritter Wilderer und anderer Vergehen, neben den: Kosten- und Schadens-Ersatz, so wie der Konfiskation des Gewehrs, zu achtmonatlicher Vestungs- Arbeit , die ersten sechs Wochen mit aufgesczter Wilderer-Kappe, mit dem Anhang verurtheilt worden, daß er nach erstandener Strafe unter genaue ortspolizeiliche Aufsicht gestellt werden soll. Am -7- wurde gegen den zu Eßlingen, wegen begangener wiederholter Dieb- stähle und Betrügereien, verhaftete Johann Georg Eiffler von Thalheim, Oberamts RotteuLui'g, neben dem Ersätze des übrigen Schadens und Bezahlung aller Kosten eine dreijährige Vestungs- Strafe ausgesprochen und nachherige Reelusion in ein Zwangs - ArbeiLs - Haus auf zwei Jahre verfügt. Unter dem 28. ist der zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Adam Glük von BoHuiande«, Amtsoberamts Stuttgart, wegen wiederholten großen und ausgezeichneten Diebstahls, auch Diebstahls-Attentats, neben dein Ersätze aller Kosten , mit pierjäMg« Vestuugs-Arbeit belegt worden. S e. K ö n r g l. M a j e st d t haben vermöge Rescripts vom 9. Juli die erledig, -te Registrators-Stelle beider Registratur der älteren -Ober, Finanz - Kammern Akren -demchlsherigen HoftPsst-Stall-Caffier Leypoldt gnädigst zu übertragen geruht. S-e.. König!. Majestät haben vermöge -höchsten Rescripts v. 9. Juli d. I. die Pfarrei) Untexhausen, Diözese Pfullingen, dem Pfarrer ssl. Fischer zu Honau, und das Diaeonat Haiterbach, Diözese Wildberg, dem Vikar Maier von Kirchberg, gnädigst zu übertragen geruht. Vermöge höchsten Rescripts von demselben Tage wurde dem Schullehrer Rup- p recht in Mengen, aus Veranlassung seines Dienst-Jubiläums die silberne Civil- Verdienst-Medaille allergnädigst verliehen. Stv!-ttgart. Der hiernach bezclchneie Jakob Kuhn von Dittighe-iw bei Bischossbcim an der Tauber, Soldat bei dem Grosherzogi. badischen 4. Linien- Infanterie -Regiment, ist IN der Nacht vom 7. ans den 8. d. M. mit der ledigen Gertrud Rech, aus seiner Garnison zu Mannheim ent- wichen/ und hat sich eines beträchtlichen Geld-Diebstahls von ,i55 fl. höchst verdächtig gemacht. Sä'mmtlicke Justiz- und Polizei-Behörden-des Königreichs werden daher ersucht., aus diese Personen genauest fahnden, sie ans Delretten sogleich arrclircn, und an die Grssherzoglich Badensche Stadt- Koumtandantschakt zu Mannheim wohlverwahrt einlicfern zu.lassen, der Unterzeichneten. Stelle aber sodann unverwrilte Anzeige davon zu erstatten. Signalement: 1.) Jakob Kuhn von Dittigheim, ist. 33 Jahre alt., §' 8" groß, untersezier Statur , h»t eine frische Gesichtsfarbe, blaue Augen, blonde Haare, und eine etwas spitzige Rase. Bei seiner Entweichung trug er ein blau tuchenes russisches Käppchen mit silberner Borte, ein rund geschnittenes blautuchenes Mamms, ein gelbseidenes Hals- tuch, blau gewürfelte Weste, blautüchcne Pantalons mit rothen Strafen besezt und, Halbstiesel. Zum besonderen Kennzeichen seiner Person dient, daß er auf der linken Schulter eine Sckußwunde, und cussdrm linke» Armein eingestecheneS rolheS Herz hat, in welches sein Name verzeichnet ist. 2.) Gertrud Rech von Frendenberg im Grosherzogthnm Baden, ist 24 Jahre alt, von mittlerer Starnr, hat braune Haare, blaue klugen,und eine runde Gesichtsform. Die Sorten des entwendeten MkdeS sind: -r Slür Napoleonsdor, 7 Rollen Kronenthaler s >35 fl. und > Nolle mit io6fl. Den >3. Juli >8,7. König!.,Ober - Polizei. Direktion. Neuenbürg. Wegen der am 27. Merz d. I. durch den Johannes Regelmann, Schnnd von Birkenseld, mit eigener Gefahr bewirkten Lebens Rettung d;r Franziska Grönrr von Grass!,hausen, welche das Unglück hatte, in den stark angclaufenen Enzfluß zu fasten, wird derselbe, in Folge Dekrets der Königl- Sektion der Innern Administration vom 22. Juni, hiemit öfftnttich belobt. Den 7. Juli i8>7- - ^ Königi. Oberamt. Kannstsdt. Da dir bfesigs Neckar-Brüke wegen eines an derselben vorzmubinendetk R-,va» ralioiis - Bauwesens! von Montsg d. 2,. diß an aus 10.Tage lang für alles Fuhrwerk, und für Ueutende, gesperrt sein wird, so wird solches hiemit, össenklich bekannt gemacht. Den >,. Juli »817 König!. Obeiamt.. Reutlingen. Grosengstingen. .Holzelfingen. Wannweit. Die Scha-swa'sden Är den rubricirten Ortschaften werden heuer wiederum aut Z Jahre in öffentliche Verleihung gebracht werden. Die Schaafwaide von Grosenstingen betragt im ersten und zweiten Jahr 35o Stük und in» dritten Jahr .Zoo Stük; die von Holzelsingen im ersten Jahr 325 Stük, im zweiten Jahr 200 Stük, tm dritten Jahr 225 Stük; Dir .von Wammweit im ersten Jahr 202 Stük, im zweiten und dritten Jahr 220 Stük. Die Liebhaber mit Meister- oder Eoncessions - Briefen versehen, werden daher ein« geladen , sich Samstag den 2. August d. I. des Wormittags 10 Uhr auf dem Rathhaüs in derDdec- amtsstadt Neutiinaen.einzufinden und der Verleihungen anzuwohnen. Zugleich wird noch bemerkt, daß bei diesen iammtlichcn Waideverpachrmlgen keine aussergewöhiiliche VoUheile zu erwarten sind. Den 4. Juli >817. Königl. Oberamt. H all. Der unter dem Königl. Infanterie-Regiment Nro. 5. gestandene hienach signalisirte Sol- dat Johann Michael Bauer von Cnslingen, hiesigen Oberamts ist am 17. diß Monats aus der Gar- nison Stuttgart entwichen. Alle hoch - und wohstöbl. Obrigkeiten werden nun ersucht,'diesem Deser- teur nachzuspähen, denselben auf Betretten zu arretiren, und entweder hieher oder an sein Regiments- Kommando einznliefern. Signalement. Derselbe ist 19. Jahre alt, 9" 4"' gross, hat schwarze Haare, bleiches länglicktes Angesicht. mittlere Rate und Mund, rundes Kinn ohne Bart, schlanke» Wuchs, er trug bei seiner Entfernung ein Kostet vom alten Jager-Regiment Nro. 9 , grüne enge Hosen, Stiefel .und eine blaue Bau st-Kappe mit weisen Schnüren. Den 26. Juni 181-7. König,. Oberamt. He,denberm. Der unter dem Königl. 3i-n Reuter-Regiment gestandene Gemeine Jakob Obrrglok von Ochsenberg ist, statt daß er den 3l. Mai d. I. aus Urlaub in Ludwigsbstrg'chatte eiurürcn sollen, dosertirt. Es werden daher aste Polizei-Behörden geuemend ersucht, auf denselben fahnden, ihn im Betrettungs-Faste arretiren. und dem Kommando des 3m, König'.. Rcuter-Rcgimeuts in LudlsigSburg einliefern zu lassen. Den 5'. Juli 1M7. Königl. Lbrramt. WeinSberg. Der hei dem Ztrn Infanterie-Regiment gestandene Rottenckeister Peter Rupp, von Ellhofen, hiesigen Oberamts, ist in verflosienttn Monat im Urionb deserkirt, und hat bisher »ichts von sich Hören lassen. Diß wird bekannt gemacht, um auf denselben zu fahnden, und solche» aus Betretten an das hiesige Oberamt einzulresern. Den pZ. Julius 18,7. Oberamtmann. Tübingen. Der bei dem Königl. >. Jnfanter Regiment gestandene Gemeine Joseph Löffler von Rüdgarten, disseitigen Ob-ramts, ist den 28. Uai d. I. aus der Garnison Stuttgart deserkirt.' Es werden deswegen alle hochlöbl. Militär - MH Civilstrllen des Königreichs ersucht, auf denselben zu fahnde» und ihn im BelrelungSfalle ans hiesige Oberamt einliefern zu.lassen. Den,27. Juni l8,7* Königl. Oberamt. Bietigheim. Dem Kaufmann Lokmcnberger in Bietigheim ist in der Nacht vom s«. bis 22. chiss der Laden erbrochen, und , Stück grünes wollenes Tuch von ,3 Ellen, mit dl. bezeichnet nebst «oft. Geld entwendet worden. In derselbrgen Rächt wurden dem Johannes Nozzer, Säkler von da, 3 paar lederne Hosen» und zwar l paar Wildledern« lange, für einen Knaben zu 12 Jahren, mit 1 kleine« eingefaßten -atz im Werth zu 7 fl„ x paar weiße hirschlederne Knopfbosen, mit ganzem Sitz, und eingefaßtem tleinem Latz zu 14 fl. und «paar weiße Bändclhosen mit ganzem Sitz und einge- faßtem Latz zu io fl. — aus dem Keller gestohlen. All« hoch - und wohllöbl. Civil - und Militär- Behörden werden ersucht, zu Cndekung des Diebs dpZ Möglichste beizutragen. Den oZ. Juni ,817. Brake nherm. Dem hiesigen Rotbgerber Martin H/ld, ist in der .ahgrrvi'Anen^Naätt durch dar m» ersten «tok seines Hau,es befindliche Kuchenfenstcr ins Haus' einachieaen, und folgender daraus gestohlen worden.: « silberne Spring - Uhr samt silberne Kette mit Ziffern, , paar schwar.lr, derne kurze Bernkleidrr, z neues barchet Oberberk mit dunkelblauen Streifen , , schagsbarchet .D-L- l-etr mit braunen Speisen , 1 rrilchen Haipftl mit blauen Sttkisen, » bükchct Halpset uoi rochen Streifen, x schaaaföarchet Haipftl mit 'rothen Streift». > weift Bettzieche, i Kindbettdeke mit blauen.Streift», > Kiffe von weiftm Scbaafbarchet; 2 barchet Kiffe mit blauen Streifen, > 1/2 Pf. ft ach ftn Garn, , gross zinnene Suppenschüssel mit I. F. H. bezeichnet 7 Zinnteller mit G. M. H. bezeichnet, 1 neues zinnnrnes Salatbekrn, > Kupftrhafen, 2 Hakmesser und 5 Pf. Schmalz. Sämtliche Justiz- und Polizei-Behörden werden ersucht, auf den Thäter genau zu fahnden, ihn im Betrettungsfall gefällig bieder kiefern zu lassen. Den 14. Juli 1817. König!. Obcramt. Urach. Andreas Vogel, bürgerlicher Maurer zu Obcrböhingen, Oberamts Nürtingen, ist heute früh aus seinem Arreste bei dem^ Gefangemwarter, den er sich wegen seines vierten Diebstahls zuzog, entwichen, und wartete das Straferkenntniß über seine beendigte Untersuchung nicht ab. Da an ferner Beifahung ungemein vieles gelegen ist, so werden alle Orts-Obrigkeiten ersucht, dft geeignete Verfügungen zu treffen und dazu beizutragen, daß ihn der Arm der strafenden Gerechtigkeit ereile und ergreife , und der Entwichene wieder hieher wohlverwahrt eingeliefert werde, in welcher Absicht seine Person auf folgende Art beschrieben wird. Derselbe ist 46 Jahre alt, 5' 12" groß, hat eine schlanke Statur, schwärzt Haare und graue Augbraunen, graue Augen, grose Nase, schmale Wan- gen, Mittlern Mund mit gewöhnlichen Lippen, rundes Kinn, gute nicht angelaufene Zähne, ist ohne Körpergebrechen. Seine Kleidung bestund bei dem Entweichen, in einer weis baumwollenen Kappe, schwarzem Halstuch, Wammes von Zwilch, langen leinenen verschmutzten Beinkleidern, grau wollenen Strümpfen und Bändelschuhrn. Den »>- Sult 1817. König!. Kriminalamt der Landvogtei auf der Alp. Baku an g. Nachstehende Personen haben die Erlaubniß erhalten, gegen Ausstellung tüchtiger Bürgen sogleich auswandern zu dürfen. ES werden daher alle diejenige, welche rechtliche Forderungen und Ansprüche an dieselben zu machen haben, andurch aufgefordert, solche innerhalb Jahresfrist bei bei Unterzeichneter Behörde einzugeben. Die Auswanderer sind: Matthäus Ulrich Schlegel, Bur ger und Schreiner von Baknang mit Familie; 2. Gottfried Seeftied, Burger und Schlosser daselbst, mit Familie; 3. Adam Martin Ruhm von Großhöchbcrg, mit Familie; 4. Johann Georg Klett, von Siegelsberz mit Familie; 5. Jakob Kübler , von Spiegelberg, mitt Familie; 6. Georg Michael Schmezer von Waldrems, mit Familie; 7. Johann Michael Wieland, vo» Sulzbach, mit Familie; L- Michael Lang, von Grosasp«ch, mit Familie; 9. Johann Georg Maier daselbst, mit Familie; 10. Friedrich Gruber allda, mit Familie; in Johann Leonhard Akcrmann, von Jur, mit Familie; >2. Albrecht Wörner von Hasenhof, mit Familie; »3. der ledige Werber Johann Jung von dort; 14. die ledige Christina Rommerin, von Spicgelderg; >5. die ledige Magdalena Hcrdclmannin, von Maubach; ,6. der ledige Ge.org Adam Kurz, von Unterweiffach; 17. Matthäus Stradinger, Wit- tib, von Oppenweiler; 18. Johann Jakob Frey, von Schöllhütte, mit Familie; 19. Johann Georg Hirzel von da, mit Familie; a». Gottfried Stuhlseycr, von Baknang, mit Familie: 2,. Samuel Schlichenmaier, Burger und Schneider, von CettenwrUrr, mit Familie. 22. Johann Gottlieb Ere- sried, von Baknang, mit Familie; 23. Johann Gottfried Schlichenmaier von. Marbach, mit Familie 24. Wit-we Fricdrike Mutsckelknaußin von Grosaspach; 25' Michael Gottlüb Wieland, von Spirgel- berg, mit Familie; 26. Leonhardt Holzwarth, von Baknang. mit Familie; 27. Ludwig Schweigart pon Jur, mit Familie; 28. Michael Scheu, Burger und Zimmermann, von Baknang, mit Familie. Den >4- Juni 1817. Konigl. OberMt. Ehingen. Eonrad Schacher und Johann Georg App, beede von Rottenakcr, haben dre Erlaub- «iß erhalten, nach Rußland auSwandern zu dürfen. Wer daher was immer für Ansprüche an die- selben zu machen hat, der hat sich bei Verlust derselben binnen Jahresfrist bei dem Unterzeichneten Oberamt zu melden. Den >7. Mai i£»7* König!. Oberau t. Calw. Die hienach 'genannte Personen haben Auswanderungs-Erlaubr-iß erhalten. Ihre Gläubiger werden daher aufge'fordert, sich binnen ,4 Ziagen bei den betreffenden Orts,Vorständen zu melden, und ihre Forderungen und Ansprüche an dieselse gellend zu wachen. Von Calw: 'Johannes Jeppler, Schumacher. Von Alkburg: Johann Georg Storzmarm, lediger Maurer. Bon Agenbach: 363 Adam Nenner, Baker. Bon Althengstett: Christian Gottlieb Rapp/ Skrumpfwehrr. Vsn Hirsau: Jakob Spannseiler, Laglöhnrr. Bon Holzspronn: Jakob Riethhammer, Nagelfchmid; Marie Mag- dalene uns Anne Marie Gebhardt, ledig. Bon Liebelsberg: Johann Georg Mösner, Schäfer. Bon Somme» Hardt: Catharina Schwarz, ledig. Von Teinach: Johann Simon Pfrommer, Strumpf- wcber; Christian Pfrommer, Schumacher; Rosina Elisabeth« Kleinbub, Wittwe. Von Awerenbergr Johannes Faßnacht, lediger Werber. Den »y. Mai ,8,7. König!. Dberaml Calw. Kirchheim. u. T. Neidlrngen. Anna Maria Benz, ledig von Neidlmgrn, wandert nach Amerika aus und wird von ihrem Vater Johannes Benz auf Jahresfrist als Bürge- vertretten. Den 20. Mai 18,7. Königl. Oberamt Kirchheim. Reutcfingen. Nachstehende Personen auS dem hiesigen Oberamt haben bereits allerhöchste Auswanderungs - Erlaubniß, theils nach Amerika, theils nach Rußland erhalten, und werden, da sie sich gleich auf die Reffe begeben wollen, innerhalb eines Jahrs durch zurückgelassenr Bürgen vertre- ten, als von Reuttlinaenr Benjamin Wunderlich, Steinhauer; Johann Jakob Bek, Zimmer- mann; Johann Georg Bertsch, Strumpfweber. Pfullingen: Jakob Friedrich Nagel, Baker; Johann Georg Herdtner; Matthäus Herrman ; Johannes Heinlen; Johann Georg Kober; Johan- nes Koch; Separatist Ulrich Speidel; Regina Staiger, ledig; Regina Schmidiu, ledig; Elisabeth« Herdtner, ledig; Jakob Fried. Rehm, Böker; Ulrich Frey, Kanditor; Elisabeth« Heußlcr, ledig; Ludwig List; Jakob Bauder; Juditha Störzerin, ledig; Friedricb Wolk, ledig; Christoph Friedrich Volk, dig; Maria Elisabeth« Volk, ledig. Houau: Clemens Stahlekcr, Weber; Barbara Werner, ledig; Separatist Jeremias Haid; Elisäbetha Hagenlock, ledig; Anna Maria Stahleker, ledig; Genkingen: Jakob Herrman, ledig; Anna Barbara Herrman, ledig; Matthäus Ruoff, Weber; Johannes Ruoff; Jakob Herrman Wagner; Johann Georg Flab. Mägcrköngen: Johann Martin Werner; Katharina Hipp led. Johannes Finkh; Johann Martin Bez. Oberhausen: Marie Ag- nes Baader led. Separatist Johannes Bertsch; Separatist Ulrich Makh. Bezingen: Jakob Dr- gel, Weber. Unterhausen: Johann Georg Epplen. Holzelsingen: Gottlieb Taxis, Tag- kühner. Undingen: Andreas Herrmann; Johann Martin Früh; Katharina Mökh, led. Johann Georg Babnmüller, ledig. Gomaringen: Johann Georg Rapp. Erpsingen: Christoph Braitenbüchcr. K le i n - En g st i ng e n: Anna Man 1 Griesinger. Wi llma nding e n: Johann Georg Mökh. Den 29. Mai >8'7. Königs. Oberamt. Tuttlingen. Aus dem hiesigen Oberamts-Bezirke ziehen nachbenaunte Personen mit ihren Familien theiis nach Amerikatheils nach Rußland- Wer an einen oder den andern dieser Auswan- derer rechtliche Ansprüche zu machen hat, wird aufgefordert, solche innerhalb Jahresfrist bei den betref- fenden Orts-Obrigkeiten oder bei Oberamt dahier vorzubringen. Von Durchhausen: Johann Ganter. Von Jrrendorf: Brno Schellenbaum; Fridolin Keller und Paul Reize. Bon Kölbingen: Jgn-az Schad und die ledige Genofcva Hipp. Bon Neuhaufen ob Teck: Jung Johannes Sech; Jakob Hupfer Michels: Andreas Raap; Johann Dietrich Luz; Konrad Hupfer; Johann Georg, Hupfer; Jakob Schaz; Johann Adam Sckaz; Jg. Johannes Schsz; Johannes Hupfer Kaspars; BalthaS Gchaz; Friedrich Horber; Kaspar Hupfer; Martin Buchter; Jakob Rapp; Jakob Schauer; Daniel Lang; Jakob Sech und Johann Georg Staiger. Non Riethheim: Jakob Marquard. Bon Sei- tingen: Elisabeth« Roth, ledig. Von Thuningen: Erhardt Neippold und Johannes Kaiser. Bon Tuttlingen: Georg David Müller und Georg Jakob Sichler. Von Wurmlingen: Fidel Bursch «nd Benedikta Bubser Wittib. Den 24. Mai »8:7. Königl. Oberamt. Horb. Es wandern Michel Schmid von Luzenhart; Johann Hipp von Altheim; Xaver Pfei- fer von Nordstetten; Joseph Weckt von da; nach Ungarn; Anton Besenfeldcr. von Altheiw ins Badensche; Crescentia Vees, ledig von Weitingen ins Baiersche; Joseph« Beath von Horb ins Hessische, aus. Alle diejenige, welche an diese Ansprüche zu machen vermeinen, werden aufgefordert, solche bei der Behörde innerhalb Jahresfrist vorzubringen. Den 3o. Mar 1817. Königl. Oberamt. Urach. Nachstehende Personen aus dem hiesigen Oberamts-Bezirk wandern mit allerhöchster Tenebmizuerg aus. Es werden daher alle, die an einen derselben gegründete Ansprüche zu mache» haben, hierdurch aufgefordert, hkefelbe binnen eines Kahrs brr der Unterzeichneten Stelle. dvMMhiin'. Ws-: -Gkemr> ^ Marie Magdalena Eberhard Döttles, Wittib. Von Msderich: FohuM'eö llchr«, V'ittwer. Von Rietbeim. Margaretha Dieteriin, ledig. Von Bempflingen r. Ja Hann Ehrisiop.h Meier, Kiefer, verh. Won Mezingeu: Philipp AV«m Münz, verh. Wilhelm Friedrich Gänf.le, Weisgcrber, verh. Johann Georg GigwarthWring. ver-h. „Johann Georg Oehff«'Wer, Weing. verh. Von Mittelstadt: Jg Jakob Miillrrweiß, verh. Von Pfiiezhsuseur Johann Martin Küm- mcricnverh, Johannes Armbruster, Schäfer, verheuratbet. Den ■$. Juni 1817 Calw. Kon hiesigem Dberamk wandern nachfolgende Personen Mit ihren Familien nach Ruß- land ans. als: Von Calw: Johann Georg Steiner, Schlosser; Johann Jakob Beiffrr, Fuhrmann. Von Artbürg: Andreas Dettinger, Laglöhner.;-Samuel Mast, Schuster. Von. Atthengstektr Pau- kt, s Schönhei'nz, Werber; Jakob Grast, Strumpfweber; Lorenz .Monnenmann, Skrnir.pfweb«. Von Atzenberg: Johann Grorg Schaible, Taglöhucr; Margaretha,, Ulrich Günthucr. Wtltwe. Von Hir- sau: 'Gottlicb Friedrich Hammel. Von Lüzenhardt: Johann Georg Nonnenmann. Von Reubulach: Friedrich Ra«, Ihre Gläubiger werden daher aufgefordert, sich binnen 14 Lagen bei den betreffenden L'rts,Vorständen zu melden und ihre Forderungen geltend zu machen. Den 4. Juni *8*7" König!. Oberamt Marbach. Nachstehende Personen wandern sogleich aus. Wer Ansprüche an sie macht, hat solche unverweilt bei der betreffenden Orts-Dbrigkekt vorzubringcn. Bon Affatterbach: Alb recht Blürr; Matthäus Haug, ledig. Von Gronau: Eva Katharina Gentm, ledig. Bon Grosbokivar: Johann Friedrich Handke». Von Kirchberg: Adam Kleinknecht: Von Kleinbottwar: Johann Tobias Stidfes. Don Obristenfeld: Johann Ludwig Hamann, ledig, Von Rielingshausen: Georg Jakob Schelle. Von Sreinhcim: Joseph Veigel; Friedrich Leix; ^Christoph SÄilpp; Mi- chael ^Psistercr. Von Weiler z. Stein: Anna Marie SchÜchenmairrm, ledig. Won Winzerhausen: Elisübetha Lachclin. Den 9. Juni , 8,7- Kvni-l. Oberamt. Ravensburg. Nachfolgende haben von allerhöchster Stelle die Erlaubniß zu glnchbaldigen Luswanderung erhalten, und werden wegen allevfalsigen Verbindlichkeiten im Lande gehörig vertre- ten. -Es wandern aus: 1. Marianna Rößler von Hafenweiler, nach Beuern im Badenschcn; «. Samuel Kutterer von.hier, nach Paris; 3. Ferdinand Bober Lvn Wezröreute, nach Wien; 4. Krek-teniiä Grüvvdgel von Melde, nach Ruschweiler im Badenschcn; §. Johann Jakob Knoblauch, MN-hier .Nach Sachün; 6, Johann Georg Würger von hier, nach Trier; 7. Baptist Schlichte von Käldersberg, nach Ungarn; 6. Fidel Martin, von hier, nach Wasserburg im Waierschen; 9. Elisa- kffiha Laucr. von Kappel, nach Jllwangen, im Badenschcn; io. Karl August Weber, von hier, nach Kausbeuren km Waierschen. Wer an angewandte Answandernde rechtmässige Forderungen zu macken hat, möge solche binnen Jahresfrist bei der unterfertigten Stelle anmelden. Den 9. Juni >8:7. König!. Oberawt. Weinsberg. Martin Magerlen, Adlerwirth und Michael D-bold, Weingärtner, beede von Hölzern, haben die allergnädrqffe Erlaubniß erhalten mit ihren Familien nach Amerika auswandcrn zu dürfen. Es werden daher deren etwaige Gläubiger hiermit ausgerufrn, ihre Forderungen in Balde dem dortigen. Schultheiffenamt schriftlich snzuzeigen, wenn schon dirse Auswanderer aus ZahreS-Frist durch tüchtige Bürgen vertrctren werden. Den 9. Juni 16:7.. König!. Obercmt. Vaihingen, Johann Michael Maier, von Grossachsrnhrim; Christian Friedrich Dehn« von Horrheim und Ehristina Margaretha Haberlin von Rieth, wandern mit allerhöchster Erlaubniß aus dem Königreich aus und werden die Gläubiger derselben, wenn gleich hie Auswandernde binnen ZahrcchMst durch Bürgen verkrekten, werden hicmit ausgesordrik, ihre Forderungen sogleich «irrzuge- hen. Den 17. Juni 1^7- Köuigl.-Oberamt. Nettdingen.' Joseph Schilling von hier und dessen Ehefrau wandern nack Vtt singen in, Sig- marmgiÄen aus. Es werden daher alle diejenige , welche Ansprüche an dies«. Eheleute zn macken ha- ben' aükaesordert, solche innerhalb' Eines Jahres bei Unterzeichneter Stelle vorzubringen. Den Zi.li ,817.' Königs. Dberamt Tuttlingen Gedluckt bHottkieb Hafselbrink, Hof- und Kaazlei-Kupfcrdrucker, Guchvrucker. " 365 Nro. 47+ 1817. Königlich-Württembergisches SaMstüg, 26. ^ult. Königliche BerordttUNg v. itz. Juli »8,^.. wodurch der die ÄbzugsL und Nachstruerfreiheil betreffende Lundestngs-Beschluß bekannt g-Machr wird» Wilhelm re. >;ii näherer Bestimmung der in dem 18. Artikel der tenischsn Bundesacte den Unterthanen der teutschen Bundesstaaten zugesicherten Nachsteuerfreiheit von allem aus einem in den andern Bundesstaat übergehenden Vermögen ist durch einen ein- helligen Beschluß der teutschen Bundes--Versammlung v- -3- Juni d> I. folgendes festgesetzt worden l Ich Die Nachsteuer- Und Abzügsfreiherr von dem aus einem Lände in das ändere ge- bracht werdenden Vermögen bezieht sich auf a tl e t e u t s che Bundes st aat e ir gegen einander! rch Jede Art vön Vermögen/ welches von einem Bundesstaat in den andern übergeht/ es sey üus Veranlassung einer Auswanderung, oder alis dem Grunde eines Erbschafts-Anfalls, eines Verkaufs , Tausches, einer Schenkung/ Mitgift oder auf andere Weise , ist unter der bunbesvertragsmasigen Abzugsfreiheit begriffen/ Und Z.) j ede Abgäb e/ welche die Ausfuhr des Vermögens aus einem zum Bunde gehörenden Staate in den andern, oder deN flebergang des Vermögens-Eigen- rhums auf Angehörige eines andern Bundesstaats beschränkt/ wird für aufge- hoben örklart- Dagegen ist unter dieser Freizügigkeit nicht begriffen, jede Abgabe/ welche mir einem Erbschafts-Anfall, Legat, Verkaufe, einer Schenkung n. vergleichen verbunden ist, und , ohne Unterschied, ob bas Vermögen im Lande blecht oder hinausgezogen wird, vb der neue Besitzer ein Inländer oder ein Fremder ist, bis- her entrichtet werden Müßte, namentlich Collaceral-Erb'chaftsstener, Stempel- abgäbe u. d. gl./ auch Zollabgaben werden durch die Nachsteuer-Frerhe.it nicht ausgeschloffen. 366* /,.) Dis zum Vortbsrte der in einzelnen Staaten oder Gemeinden bestehenden SchuldentÜgungs - Cassen, oder überhaupt wegen der Communal-Schulden eingeführten Abzüge von auswanderndem Vermögen, werden durch den Arti- kel r8. der Bundes-Acte als aufgehoben angesehen. . Manumissionsgelder, da wo die Leibeigenschaft oder Hofhörigkeit noch zur Zeit besteht, sind , -in -so fern sie nur von den aus einem Bundesstaate in den .andern auswandernden Unterthanen zu entrichten wären, unter der Nachsteuer, freiheit begriffen. 5. ) Was den Loskauf von der Militär - Pstichtigkeit in Hinsicht auf Freizügigkeit anlangt, so behält sich die Bundes-Versammlung eine fernere Übereinkunft bis zur Festsetzung der Mllitär- Verhältnisse des Bundes überhaupt und der damit in unmittelbarer Verbindung stehenden Anordnungen über die Militar-Pflichtig- keit im Allgemeinen vor. 6. ) Die durch die Bundesacte festgesezte Nachsteuer - und Abzugsfreiheit findet ohne Unterschied statt , ob die Erhebung dieser Abgabe bisher dem landesherrlicherr Fiscus, den Standesherrn, den Privat-Berechtigten, Kommunen oder Parri- monial - Gerichten zustand; und die ausgesprochene Aufhebung aller und jeder Nachsteuer kann keinen Grund zu einer Entschädigungs-Forderung an den Landesherrn für die den Berechtigten entgehende Einnahme abgeben. Auch die Art der Verwendung des Abzugsgefails kann keinen Grund darleihen, dasselbe gegen die Bestimmungen der Bundesacte bestehen zu lassen. 7. ) Die besondern Freizügigkeits-Verträge werden, in so weit fte^ dasjenige, was die Bundesacte und dieser Beschluß der Bundesversammlung über die Freiheit von aller Nachsteuer enthält, begünstigen, erleichtern oder noch mehr ausdehnen, auch künftig aufrecht erhalten, — und dergleichen Verträge bestehen also in so fern, als sie den in der Bundesacte und in dem gegenwärtigen Beschlüsse aus- gestellten Normen nicht entgegen sind. 8-) Als allgemein geltender Termin, von welchem an die völlige Nachsteuer-Freiheit von allem nnswaudernden Vermögen in den teutschen Bundesstaaten statt haben soll, wird der erste Julius dieses Jahrs festgesezt,' unbeschadet jedoch der gün, stigeren .Bestimmungen, welche theils aus Verträgen verschiedener Bundesstaa- ten unter sich, theils aus landesherrlichen Verordnungen einzelner Regierungen hervorgegaugen sind. Es wird übrigens der Zeitpunkt der Vermögens - Exportation und des Ver- zichts auf das Unterthausrecht zur Richtschnur angenommen. Da wir nun diesen Beschluß nach seinem ganzen Inhalt in Unserm Königreiche in der Maße zum Vollzug bringen lassen wollen, daß dadurch den damit wohl ver- einbarlichen ausgedehnteren Freiheiten, welche theils die Landesgesetze unsern König- lichen Unterthanen in Hinsicht auf die Auswanderung zusprechen, theils die mit einzelnen teutschen Bundesstaaten schon früher geschloffenen oder künftig abzuschlie- senden besondere Freizügrgkeits - Verträge mit sich bringen dürsten, kein Eintrag ge- schehen soll: so verordnen Wir hierdurch, daß derselbe allgemein bekannt gemacht, 367 und in allen dahin einschlagenden Fallen als Richtschnur beobachtet werde. Gegeben Stuttgart, im Königl. Geheimen-Rathe, den 19. Juli 1817. ' Auf Befehl des Königs. Das von Pfarrer Neubert herausgegebene Schulmeisterbuch betreffend. Sämtlichen Schul - Conferenz - Direktoren wird hiemit aufgegeben , jährlich auf Jakobi dem Pfarrer Neubert, zrt -Oberholzheim, Biberacher Dekanats, zum Be- huf des von ihm herausgegebenen Schulmeisterbuchs und dessen Berichtigung alle in ihrem Distrikt vorgefallenen Veränderungen des Schullehrer-Standes bekannt zu machen, und demselben überhaupt für diesen Zweck alle Bei hülfe zu leisten. Dekret, Stuttgart, den i5. Juli 1817. Königl. Ober-Consistorium. Rechts - Erkenntnisse des Königl. Ober-Appellations-Tribunals. >-) Ja der Appellations-Sache von dem Königlichen Ober-Justiz - Collegium zwischen dem Königlichen Finanz-Departement, Sektion der Krondomainen, Jmplorantiu, Appellatin, nun Appellantin und der Dorfsgemeinde Rexingen, Ober- amts Horb, Jmplorätin, Appellantin, nun Appellatin, Spolien Klage wegen Pförch, genusses betreffend, wird confirmatorlsch erkannt. Tübingen den 29. Mai 1817- 2.) In der Revisions-Sache von dem Königlichen Ober - Apellations - Tribunal zwischen dem Ober-Justiz-Procurator Chambon, als Contradictor der Freihr. von Schleitheimschen Debitmasse zu Nordstetten Liquidaten, Appellaten, Revidenten, und dem Königlich Baierschen Kron-Aerar, Liquidanten, Appellanten, Revlsen, Lokation von Kapital-Zinsen betreffend, wird confir'matorrsch erkannt. Tübingen, den 7. Juni 1817. 2.) In der Revisions-Sache von dem Königs. Ober-Appellations-Tribunals zwi, scheu dem Grosherzoglich Badenschen Kollegial-Stift zu Baden Liquidanten, Appek- lauten, Revidenten, und dem Ober-Justiz-Procurator Chambon, als Contradictor der Freyh. von Schleitheimschen Debitmasse zu Nordstetten, Liquidaten, Appellaten, Revisen, Pfandrecht betreffend, wird das Erkermtniß voriger Instanz durchaus be- stätigt. Tübingen, den 7. Juni 1817. 4. ) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium zwischen dem Adlerwirrh Georg Michael Leicht zu Künzelöau, Beklagten, Appellaten, nun Appellanten, und dem Rothgerber Friedrich Knelier daselbst und Konsorten, Klager, Appellanten, nun Appellaten, die Richtung eines Güterwegö betreffend, wird refop, matorisch auf nochmaligen Augenschein erkannt. Tübingen, den 26. Juni 1817. 5. ) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium zwischen der Barbara Sauter tum curutore zu Nagold, Klägerin, Appellantin, und Johann Lohnet zu Thumlingen, Hberamts Freudenstadt, Beklagten, ^Appellaten, Holzver, kauf betreffend, wird durchaus konfirmatorisch erkannt. Tübingen, den 5. Juli 1817. 6. ) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium zwischen der Könißl. Ober,Finanz-Kammer, Sektion der Krondomainen, Namens des König, 363 sicher; -Ohex-Forstamts Engelberg, Beksagtin Appeslansin, und hem Müller Georg ferzex zu Plüderhausen, Hunds-Aufstokungs-Verbindljchkeit betreffend, Mich das rfenntniß voriger Instanz bestätigt- Tübingen/ den »7. Jul» 1826. RcchrS - Erkenntnisse des Königl. Ober - Justiz - Collegiums Auf erhobene Wechselklage des pensionirten Maitre d’Hotel Frastnelli zu LudwigShurg, Kl. gegen Frsiherrn Thaddäus von Freyberg zu, Wellendingen B?kl. wurde sezterer zu Bezahlung der eingeklagten Summe gehst Zinsen u. Kosten verffk-- theilt. Stuttgart/ den ?5? Juni 2817, 2.) In der Rechtssache erster Instanz zwischen Christoph Jakob Zwicker/ Wein- gartner von Untextnrssheiin , Kl. Nachbekl., und dem Grosherzogltch Badenschen Kammrrherrn Obristen Eberhard Ludwig Frecheren von Münchingen dahier, Bekl., Nachkl., am andern Theil, mehrere Forderungen aus einem Miethkontrakt betreffend/ wurde nach geführtem Beweis , auch beiderseits abgeschwornen Eiden theils aisosuto- risch, theils kondemnatorisch erkannt. ec>ä, 3.) Zn der Appellaxions-Sache von HeilhroNn zwischen dem Handelsmann Ahraham Verhamme zu Amsterdam/ Vorkl. Nachbekl./ Anten in der Vor- und Aken auch MitAnten in der Nachklage/ sodann dem Handelsmann Karl Friedrich Bach von Heilhronn/ Vorbekl. Nachkl. 2lten in der Vor-, und Anten auch MitAsen in der Nachklage/ Bezahlung des Kaufschillings für erhaltene Maaren in der Vor- und Leistung hes Interesse wegen nicht erfüllten Kaufeoncrakts in der Nachklage betreffend , wurde hinsichtlich der Vorklage auf Abtchwörung des Reinrgungs - Eides erkannt. Stuttgart/ den -7. Juni 1817. 4.) In der Acions-Sache von Nagold zwischen dem Handlnngshause Haueisen und Harpprecht zu Suttgart, Anten, und dem Bürgermeister Johann Jakob Schmid von Nagold Aten/ zwei Wechselforderungen betreffend, wurde auf Abl'chwöruug des den Klagern Appellanten vefexirten Eides erkannt, Stuttgart , ?. Juli 1817. Johann Georg Rapp von Feuerbach wurde als Verfasser einer bei Sr. K ö- tt i g l. Majestät ssingereichten Bittschrift, worinnen ex, früherer Warnungen ohn- geachtet, den Pfarrer M. Schmid zu Feuerbach abermals beschuldiget, holländische Erb- schaftsgelder unterschlagen zu haben, zu sechswöchiger Pestungs-Strafe, sofort Johann Georg'Mößner, Michael Geiger, Johann Hertmann, David Gracwohl, alt Jakob Doh und Johann Georg Bllkexsdörfer, welche jene Bittschrift. mir unterschrieben, jeder zu vierzehentägiger GefäNINiß-Mrafe hei geschmeidiger Kost verurcheilt. Stutt- gart, den zi, Juli »817, Unterm »9. Juli, wurden die beeden Unter - Lieutenants R ö sch eisen vom 5.; und v- Werber vom 7. Infanterie-Regiment wechselseitig verfeßt. Den zi. Juli, ist der Commandeur des 2. Infanterie-Regiments, -Oberst vom Stumpe, zn Stuttgart gestorben. Durch Königs. Rescript vom Juli ist die erledigte Stelle eines Commun- Rechnungs-Revisors zu Heilbronn dem vormaligen Amts - und Gerichtsschreiber zu Knittlingen, Schumacher, übertragen worden. Unterm 22. Juli wurde dem zur Pfarrey Altheim, Oberamts Riedlingen , nomi- mieten Pfarrer Johann Michael Sanier von Hpudorf, die Landesherrliche Bestä- tigung ertheilt, Der gewesene Hofmahler, Sebastian Philipp Holzhau , und dessen Ehefrau Elisa- beth, geb. Gerlach, zu Ludwigsburg, haben eine, durch ihre Erben bereits zur öffent- lichen Verwaltung übergebene Stiftung von ,45« si., theils zum Unterricht dürfti- ger Waisen aus her dortigen Bürgerschaft j theils zur Unterstützung der Armen, ex- richtet. Diese rühmliche Wohlthätigkeit, deren zweckmäßige Anwendung der Armen - Deputation für alle Zukunft zur besondern Pflicht gemacht ist, wird hierdurch be- kannt gemacht, Stuttgart, den Juli 1817, Sektion des Sliftungs-Wssens. H e ilbty n n, 'Der vormals unter dem Militär gestandene Jude Mayer Veit von Sontheim, zieht in fremden Landen herum und macht sich betrügerischer Hand- lungen schuldig , wobei er sich des Namens M, Mayer bedient. Mit der Warnung vor diesem Menschen ergeht die Aufforderung, daß er auf Betreten eingezogen und an die Unterzeichnete Stelle überliefert werden möge. Den ,8. Julius 1817. '"' ’' Königs. Oberamt. Gotteszell. Dir Merunq der jn dem Ä-chnungslanf für 18,7, bis >8,8. theils znm Schmalz Aussicd.n theils zury Kuchxbedarf erforderlichen Lutter wird Mittwoch d. §0. dis; Vor- mittags 9 Uhr dahier im öffentlichen Abstreicd an den Wemgstwehmenden verakkvrdirt werden. Diß wird nun zu dem Ende hjtmit vffentlich bekannt gemacht, damit sich die Liebhaber zu dieser Lieferung an dem gedachten Tage zur bestimmten Stunde mit obrigkeitlichen V«mögenS 7 ZengnUm versehen, bet der Verhandlung dahier «infmbpn ynd das weitere vernehmen mögen,. Den ,7, Zu.lj ,817. ' Königl, Iuckkhaus Pfleegamt. Ellwangen. Das bisher, auf Rechnung Königl, Hof- und Dowainrnkammer selbst tzewirtb- sthaftete SchWm't bei Ellwangen mit vom Nov. d. I. an auf 9 oder 12 Jahre jn Pacht gegeben werde». Qa* Wut umfaßt «ine aus 3 vereinigten Höfen gebildet« Maieroi, «ine Gchä'.erej zu 3oo bis 400 Stük, eine bedeutende Bierbrauerei, Branntsnweinbrennerei und Schenkstatte, untz «nktzair neben den erforderlichen w.shl eingerichteten WirkhfckaflSprdäuden 3.68 Morgen Aeckee, 262 M. Wie- sen, 2? M. Gärten, Z M, Hopfengasten und 1 gö M. Waid», welche Güter zehnt - und stErfrer überlassen werden. Neben Einräumung der mit dem Gute verbundenen bedeutenden Mw - und Handfrohnen und des der Bierbrauerei zuste-,enden Bannrechts auf mebrer» Wirthschasr«», erhält der Pächter ein nicht unbedeutendes Inventar an.Zk'y, Pckiss uud Geschirr, Betten, Hauörarb und den zur Brauerei und Brennerei rrsotb,rl^:e (JrUKAafte», D«s Gut. wi,d nicht nur im Ganzen, nach seiner bisherigen Ausdehnung , sondern auch ad-rs»»d«t in folgsnven Tbsilsn auSgebvten wrrdm: A) Die SchloßmMtrei mit x6i Ä- 2 .Viertel Ackerfeld, »3? M.,,3 V- Wiesen21 M. Baum« und Graszärlen, 3 M.° Hopfen-Zarten und M. Virhwqidm, in Verbindung mit der Brauerei und Brennerei, entwrdtt mit ober ohne die SchWs.atte, ü.» Di« SchenWtch mit dem gegenübrrlie. $7» / \, -..- <./ ■' gctiben Garten. C) Das Maiereigut Mittelhof mit ,53M. , \fc 33. Ackerfeld, -9 M. Z ifa V. Wiesen, i M. 2 V. Garten, und S> M. 1/2 D. Vicbwaide. I)) Der Schaafhof, verbunden mit der Schäferei zu Zoo Stük und in 5, M. 3 V. Ackerfeld. 45 M. 1 ,/2 V. Wiesen und 107 M. J i/2 B. Biehwaide bestehend. Die Pachtliebhaber können sich über die Verhältnisse bei dem Stadt- Kaineral-Amt ELwangen naher unterrichten, und werden auf Montag den »z. Äug. Vormittags 9 Uhr,.zur öffentlichen Verleihung auf das Gut selbst mit dem An fügen eingeladen, daß sie sich vor der Verleihung über Vermögen und übrig; Eigenschaften mit obrigkeitlichen Zeugnissen auszuweisen haben. Stuttgart, den 22. Juli 18,7. Sektion der Krondomainen. Denkendorf. Di» herrschaftliche Schaafwaide allda wird Montag den «>. Aug. d. I. Vor- mittags 10 Uhr, auf dem Rathhause zu Denkendorf auf 3 oder 6 Jahre im öffentlichen Aufstreich verliehen werden. Sie erträgt 600 Stük, und wird dem Bestänter das Schaashaus mit Wohnung, geräumiger Stallung und Futterböden nebst einem Gärtlen beim Haus mit übergeben. Die Liebha- ber müssen mit Meisterbriefen, auch in Rüksicht ihres Prädikats, und daß sie eine dem , i/afachen Wrtrag des Bestandgelds gleichkomniende Kaution entweder in baarcm Gelbe oder liegenden- Gütern leisten können, mit einem obrigkeitlichen Zeugniß versehen seyn. Zugleich wird bemerkt, daß am nämlichen Tage 29 Mrg. 1 1/2 Vrtl. 16 Rth. herrschaftlich« Wiesen zu Denkendorf sowohl thcil- iveise als in ganzen Stücken besonders an die Meistbietenden verpachtet werden, wodurch dem Schaaf- waidebeständer die Gelegenheit eröffnet wird, einen Theil der Wiesen zum Behuf einer Schaaf« Winterung sogleich pachten zu können. Den 16. Juli 1817. Landvogtcistcucrnmt.Rothenberg und Kameral-Amt Nrllingelr. Geislingen. Bis Montag den >8. August d. I. Vormittags o Uhr werden auf dem Rath- Hause der Oberamtsstadt nachstehende Kommun -Scho^fwaiden, deren Bestand an Martini d. I. zu Ende gehet, auf die nächsten 3 Jahre öffentlich verpachtet werden, wobei diejenige Pacht-Liebhaber, »velche sich durch Obrigkeitliche Zeugniße über Vermögen und Tüchtigkeit werden ausweisen können, sich einfmdcn wollen; als: von Waldhausen welche 226 Stük erträgt, von Gingen mit 4S0 Stük, von Deggingen, die Nordalpberg-Waide mit 460 Stük und die Braitenfeld-Waide mit 400 Stük die Sommerbergwaidr von Wiescnstaig mit 3oo Stük und von Grunbach mit i5o Stük. Den io. ;Suü 1817. Kvnigl. Oberamt Herr ende rg. Der hienach signalisirte Sohn des hiesigen Burgers und Taglöhners Gottlieb Kaltenbach, Jakob Friedrich, gierig vor 6 Tagen von seinen Ettern bei denen er auf Besuch war, weg, und leztere waren in der Meinung, er werde sich wieder zu seinem Lchrherrn, einem Schneidermeister ln Calw verfugen. Da er aber zwar dem Vernehmen nach in Calw angekommen, hingegen nicht zu seinem Lehrherrn gekommen ist, sondern sich heimlich entfernt hat, und inzwischen nichts von ihm in Erfahrung gebracht werden konnte, fo werden alle hochtöbliche Polizei-Behörden ergebenst ersucht, den Aufenthalt dieses jungen Menschen auskundschatten zu lasse«, und denselben, wenn etwas von ihm erfahren werden könnte, hieher zu liefern. Signalement. Derselbe ist iß Jahr alt, kleiner magerer Statur, hat weise Haare, blaue Augen, blasse Gesichtsfarbe, klein« Nase, mittelmassiges und spitziges Kinn. Die Kleidung besieht in 1 dunkelgrün tuchenem Rok, mit gelben Knöpfen, run- dem Huih, rothcm Halstuch, gelb und grün seidener Weste, Ankin Hosen und Stiefeln. Den 12. Juli '817. _ Königl. Oberamt. Göppingen. Das bienoch signalisirt« fEhewcib des Johann Georg Zänkers, Burgers und Strumpfwebers zu Boll, hiesige» Oberamts, hat sich schon einige Zeit von ihrem Mann entfernt, und soll im Lande herum vagiren. Sämintliche hoch- und wohstöbiiche Polizei - Behörden werden daher geziemendst ersucht, auf dieselbe zu fahnden, sie im Betretungsfsll zu arretiren, und zu Oberamt hieher einliefern zu lassen. Signalement. Die AnnaMaria Zankerin, von Ebingen gebürtig, ist *7 Jahr alt, klc ner Statur, hat blonde Haare, schwarze Augbraunen, ein etwas blatternarbigles, Md bleiches lauMchiks Gesicht, spitzige Nase, etwas aaf-ewvrfene Lippen M> hat eine.rasche, Sprach», Bel ifjtem Weglaufen war sie bekleidet mit einer Separatisten Haube, roih seidenen Hrlstuch, mit weisen Streifen, einem Granaten Nüster, dunkelgrün ttudenen Kittel und Rok, einen blau und gelb gestreiften Leindwandschurz. und Schnürstiefel. Den 7. Juli 7817. König!. Oberamt. Urach. Durch die Wiederbeifahung des am n. d. M. dahier aus dem Hausarrest entwichene» Maurers Andreas Vogel von Oberboihingen,. Oberamts Nürtingen , wird der erlassene Stekdrirf hie- mit ausser alle Wirkung gesetzt. 15. Juli >817.' Königl. Lbcramt. SPaiÄingen. Der in der Nacht vom ,7. auf den >8- v. M. aus hiesigem Gefängnisse ge- waltsamerweift ausgebrvckene, und durch Spähe Brief in dem RegierungsMatt Rro. 4s. verfolgte Jager-Pursche Matthias Braun von Frittlivgen wurde wieder zur Haft gebracht, welches zur Kenntniß derjenigen Behörden, welche nach ihm zu forschen ersucht wurden, gebracht wird. De» >4- Juli -617. Königl. Oberamts-Verweftrci. Gerabronn. Dem Georg Adam Schmidt, Mauren in Untereichrnroth, wurde in der Nacht vom ir. auf den ,2. diß, mittelst gewaltsamen Einbruchs aus seiner Kammer folgendes enkwenset, und zwar: 1 Stück fein fläch lenes Tuch von 3z Elten, 3 Stück mittelftines diks, jedes zu «Z Ellen, 12 Sträng gebleichtes Gar», 2. Mannshemd-r,. 2 Büdenhemder, 6 Merberhemder, 2 leinene Oberbett- ziechen, > dergleichen Unterbettzieche, 2 roth baumwollene Rastücher mit blauen Streife« und 3 leinene Kopfküchlcn. Da bis jetzt der Tbater unbekannt geblieben ist, so werden alle Obrigkeiten hiemir er- sucht, zu Entdeckung dieses Diebstahls gefälligst witzuwircken. Den 21. Juni i8»7-. K. Oberamt. Marbach. Die hiesige Burgers Tochter, Christine Magdalen« Haasts, 2b Jahre alt, die sich seit mehreren Jahren den Vornamen Louise brigelegt haben solle, hat sich einer Betrügerei verdächtig gemacht. Da sie abwesend, und ihr dermalizer Aufenhalts- Ort hin unbekannt ist , so wird sie aufgesordert, sich unverzüglich hier zu stellen, und über die gegen die vorgebrachte Klage Rehe und Antwort zu geben. Zugleich .werden die Königlichen Ober- und Polizei Aemrer ersucht ihr nirgends mehr den Aufenthalt zu gestatten, wenn sie sich nicht mit einem Legitimationsichem des hiesigen Oberamts auszuweisen vermag. De« 18. Juni 1817. Königl. Oberamt. Balingen. Fortsetzung der Anzeige von Auswanderern. Bon ErlaheiM: Joseph Cfrkel, vcrh. Lorenz Holdcnried, verb. Joseph Holdenricd, vcrh. Bon Geißlingen: Ignaz Schkaich, verh. Mag- dalene Lohr, ledig. Don Lausen: Johannes Bizcrj Wittwer. Johann Georg Gomzger, verh. Bon Thaitfingen: Johann Schandt, verh. Bon Ebingen: Johann Martin Groz, Zeugmacher, verh. Don Winterlingen: Jakob Kißling; Christian Maierz Jakob Baumann; Johannes Dek; Michael Keinath, sämtlich verh. Johannes Keinath, ledig. Den Z. Juni 1817. Königl. O'veramt. Baibingen. Mühlhausen. Michael Schlecht von Mühlhausen wandert mit allerhöchster Erlaubniß aus dem Königreich aus, und werden die Gläubiger desselben wenn gleich der Auswan- dernde binnen Jahresfrist "durch einen Bürgen vertreten wird, aufgcfordert, ihre Forderungen sogleich einzugeben. Den 12. Juli 1617. * Königs Oberamt. Wiblingen. Nachstehende Personen wandern mit Allerhöchster Erlaubniß aus, und werden daher sämtliche, welche an dieselbe Ansprüche zu machen habrn, ausgefordert, solche innerhalb eines Jahrs, binnen welcher Zeit für sie Bürgschaft geleistet wird, dahier anzugeben; als Matthias Müller, von Laupheim; Joseph Sänopp, von Buch; Viktoria Mariann, von Wangen; Johann Arnold von Dellmecsingen; Martin Bruchle von Sinningen; Joseph Stempfle von Dietenheim. Den 3o. Juni 1817. Königl. Oberamt. Reutlingen. Nachstehende Personen aus dem hiesigen Oderamt baden bereits allerhöchste Auswanderung- Erlaubniß thcils nach Rußland theilS nach Ungarn erhalten, und werden, da si, sich zum Theil schon auf die Steife begeben haben, inner-hatb eines Jahrs durch zurükgeiassciie Bürgen vertreten, als: Von Reutlingen : Philipp Jakob Sckmid, Schneider; Heinrich Maier, Weinaärlner. Bon Pfullingen: Ludwig Hornstein, Musikus; Johannes Hagenloch; Johannes Sckwarzz Johannes Raiser, .Weber; Johann Michael Kromer.; Johannes Rothmann, Weber; Johannes Hofmann, Wr- Ler; Zoftp Bauder,. Strumpfweber. Won Gomaringen:. Johann Georg FaNßer; Anna Maria Failßeriri. Won Bezingen: Stephan Früh, Taglöhner; Jakob Diegel, Weber. Won Erpsingcn: Friedrich Be;, Schmid; Johannes Mesch.; Weber; Johann Georg Merz- Lammwirth; Johann Michael. Nlesch, Bauer; Johann Georg Niesch- Weber. Won WillmaNdingen: Johannes Sigwuttd; Waltcs Ülmer; Mattheus Möek; Andreas Renner; Johannes Säuttcr; Mattheris Schneider, Tagl. Johann Georg Gomaringer. Bon Undingen: Johann Martin Gugel; Jakob Walter, Anna Ma- ria Walters Wittwe; Christoph Letsche, Wiliwcr. Den 5. Juli 18,7- König!» Oberamt. Tübingen. Folgende Personen aus dem hiesigen OberamtsiBezirk wändern theils nach Ame- rika- theils nach Ru.fland aus. Wer etwas an dieselbe zu fordern bat, wende sich an vie betreffende Örts-Obngkeiten. Won Tübingen : Johann Adam Seiger, lediger Mezger» Won Waldvrff: Johan- nes Nuk, Zimmcrmann, ledig» Bdn Kusterdingen: Johannes Jnnocens, Schneider, mit Weib und 4 Kindern.. Bon .Rommelsbach i, Johannes Schurr, Weber, Mit Weib und 4 Kindern; Johann Georg Schnizler- Weber, mit Weib und 4 Kindern; Anna Margaretha - Johann Martin Neuschelers Wittwe. Won Rüdgarten.: Karl August Ludwig Wenderle, Wagner- mit Weid und 2 Kindern; Johann Jakob Wirsum, Schneider- ürit Weib und 2 Kindern; Mark Schwenk, Bauer- mit Weib uNd 3 Kindern. Won AlteNbürg- Johann. Georg Welsch - .lediger Schäfer» Löst Lustnau» Bernhard Rupv, Zainenmacher, mit Weib lind S Kindern 5 Sebastian Kraus - ZiMMetmaun, mit Weib und 3 Kindern; Maria Barbara Frommin, ledig; Maria Katharina Näppin- ledig; Johann Georg Walker, Bauer. Wittwer mit 5 K staern» Den 6. Juli 1817» Königl. Dderämt» ÄtäubenreN. Nachstehende Person«, aus hiesigem Obcramts-Bezirk haben »Uerböchste Eriaiibniß zrim AnSwandern. Von Berinaringen: Jakob. Jehke, Burger und Weber mit feinem Weid» Wön Papperiiau: Georg Bohnaker, Laglöhner; JohavneS SchMrd» abgeschiedenes Ehe weib Mit ihren 3 Kindern, aNs verschick erren Ehen. Won Dkruveurrn i. Katharmä Eckvadin, .ledigj WöN Herrlingen: Andreas. Bitter- Burger UNV Schneidermeister, mit seinem Eheweib» Von Gethüüsen: Gottfried Schmid- lediger Schuster» Für ihre hirrlänvische WerbmdUchkntcn worden dit EmigraÄten auf Jahresfrist von ihren ausgestellten Bärgen vertreten, und.älir diejenige weiche irgend eine Absprache an dieselbe zu mächen haben- MWfordertj sich drßtvegen inner ^4 Wochen bei den betreffenden Orts »Borstanden zu melde«. Den 7» Juli 1817». Königl. Oberamt. TreffelhaUsen. Matthias Thierex, Hessen Schwester Maria Thierer- Daniel Schleicher von Treffelhauscn haben die Erlaubniß zum Auswandern nach Ungarn erhalten» Alle diejenigen» welche än dieselben Ansprüche zti Machrn.Laben- können sich nuN innerhalb Jahresfrist an den Stellvertreter derselben- Ambrosius Thierör in Tkeffelhausen- WeNvrn» Den 6» Juli *817. . Königl» Obekamt Geislingen. OssUdrn» Die fedrge Sibrile. Cathanna Schurr von Khmdett, wandert nach Regenspurg aus, und wikd von ihrem Pfleger - deM Schultheiß Bötzringrt in OhmdeN- rücksichtlich ihrer hierländischen Wcrbmdlichkeitest t Lahr lang vertreten» Den g>. Juli 1817» ., Oderami Kirchheiw. Weiler- Boßwälvek Schuitheisserei» Friedrich Kalmbach, ledig von Weiler- wandert nach Frankreich aus, Und wird für seine hierlaiidische Wcrbindlichkeit vön seinem Beiter Simon Kalm- bach- auf Jahresfrist vertMön» Den - Königl. Oderamt Kirchhenn. .Bissiiigcn a» d. T. Friedrich, Kk!;/ZiMmrrgkM.tzM Bissingen, wandert nach NicderotteNbach in Baiein aus - und wird für seine Hierlandische Berbindlichkeiten durch Johann Peter Euchner von Bissingkn i Jahr lang als Bürge vertreten. Den io. Juli i8>7» Königl. Dberamr Kirchhttm Oethling eu. Jakob GKz, Bauer von Oethlingen- wandert mit seiner Familie nacy Käuka- sien aus- Es haben daher.diejenige, welche an denselben Forderungen zu Machen haben, sich entweder selbst unvenvcilt mit ihm M, Reiste zu. schert.- öder rechtliche Klage zu erheben, wiewohl er auf. Jah- resfrist von dem,Caspar Berner zu Dethlingen- für stiNe hierlandische Verbindlichkeiten vertreten wird. Den ti» Juli i8i'7» ’ » , Köuigw DbekaMt» Kirckheim GedruAt bei Goctl ie d Ha sselbrink, Höf- und Kanzlei-Küpferdrücker, Buchdrucker» Nro. 48. 1817. Königlich-Württembergisches Samstag, 2. August. König!. Verordnung, das Abverdiencn der Verpficgungs Kosten der Vestungs-Sträflinge betreffend, vom Zo. Juli 1617. W i l h e t rn. rc. Wir haben auf den Uns wegen des Abverdienens der VerpstegungsMosten der Vestungssträfflinge gemachten Vortrag, nach Anhörung Unsers Geheimen-Rarhs, schlossen und verordnen hierdurch: I. ) Für die gewöhnliche Verpflegung eines Vestungs-Sträflings während der Dauer der Vestungs-Strafzeit, welche von der Straf-Anstalt selbst abgereicht wird, findet keine Ersatzleistung von Seite des Sträflings, weder in Geld, noch durch 'Abverdienen, Statt. Es versteht sich aber von selbst, daß diesenigen Vestungsarre- stanten, oder Sträflinge, welche sich mit Erlaubniß des Vestungs-Commando bessere, als die gewöhnliche Kost und Verpflegung in gesunden und kranken Tagen, abrei- chen lassen, den größeren Aufwand vollständig in baarem Golde zu vergüten haben. II. ) Diese Verordnung ist in Ansehung aller Vestungssträflinge sogleich nach der Verkündung in Vollzug zu setzen. Stuttgart, den 5o. Juli 1817. Auf Befehl des 'Königs. Königl. Gehcimer-Rath. Die Anwendung der Maximums-Preiße auf die Früchte der neuen Erndte betreffend. Da von einem -Oberamte' die Anzeige gemacht worden, daß Erzeugnisse der diesjährigen Erndte in einem höheren ," als dem in der Königl. Verordnung vom 10. Juni d. I. festgesetzten höchsten Preise verkauft worden seyen: so wird hierdurch zur Warnung allgemein bekannt gemacht, daß die in der gedachten Verordnung be- stimmten höchsten Preise so lange, als diese Verordnung nicht öffentlich zmückge- uommen seyn wird, ohne Ausnahme auch auf die Erzeugnisse der neuen Erndte an, zuwcnden , und die Uebertretungen nach den^Bestimmungen der -Verordnung zu be- strafen seyen. Decr. Stuttgart, den 1. 2luglist. 1817. Königs. Geheimer-Rath. Die französischen Laubthaler betreffend. Da Se Königs. "Majestät befohlen haben, daß die französischen Laub- Thaler bei Königs. Kaffen künftig nur zu 2 fl. 42 kr. angenommen werden sollen; So werden sämmttiche König!. Kassenbeamte hievon zur Nachachtung in Kenne--- niß gesetzt. Stuttgart, den äo.Juli 1617. Königs. Finanz-Ministerium,-v. Otto. Dir Aufstellung der Gemeinde - Deputirken beireffe -d. Diejenigen Königs. Oberamter, welche über die Vollziehung der Organisation der Gemeinbe-Depurivten ihre Berichte noch nicht erstattet haben, werden aufgefor- dert, dieselben unverwerlt an die Sektion der inner» Administration einzusenden. Stuttgart, den 3o. Juli 1817. Ministerium des Innern, v. Kerner. Die Verrechnung der von den Königs. Kaweralamtern geleisteten Frucktabgabcn betreffend. Auf die Anfragen mehrerer Kameralamter in Betreff der Fruchtabgaben, wesche auf Anweisung der Kö-ngl. Commission in Getreide-Angelegenhetten geleistet worden sind, wird hiemic im Allgemeinen verordnet, daß sich deshalb mit dem Kameralamte Stuttgart naturaliter zu vergleichen sey, und die abgebenden Beamtungen sodann wegen des Ersatzes der Früchte, oder deren Bezahlung nichts zu thun haben, son- dern dem Kameralamte Stuttgart dißfalls Bescheid werde ertheilt werden. Die Vergleichungen sind aber längstens binnen 1/4 Tagen an das K'ämeralamt Stuttgart einzusenden , damit solche eine baldige lieb erficht über die wirklich geleiste- ten Abgaben gewahren. Stuttgart, den rü. Juli 1817. Sektion der Krondomainen. Rechts-ErkennU-isse des Köe.igl. Oberjusn'z-Collegkums. 1. ) Zn der Ations - Sache von dem Oberamts-Gericht Mergentheim zwischen dem Burger und Mezgermerster Joseph Schuh als Pfleger der Veit Schmidtschen Kinder daselbst, und dem Schutz-Juden Veit Jonas allda, Anten, sodann dem Hofrath O. Röser zu Mergentheim, und dem Forst-Eandidaten Stephan Hubcrich zu Kirch- hausen , Aten ^ den Vorzug der Forderungen der Anten in dem Veit Schmidtschen Concurs betreffend , wurde auf Beweis erkannt. Stuttgart, den 5. Juil 1817. 2. ) In derAtions-Sache von Kirchheim unterTek zwischen den Gemeinden -Ober- und Unter-Lenningen, Bekl. Anten, an einem, und dem Amtspfleger Mutschler zu Kirchheim als Freiherrl. von Menzingenschen Guts-Inspektor in Sulzburg, Kl. Aten am andern Theil, eine Weiddrenstbarkeit betreffend, wurde die Urthel erster Instanz bestätiget. Stuttgart, den 10. Juli 1817. 5.) In Sachen des Stifts-Liquidators Gottfried Steinmann zu St. Gallen, Jäten, wider den Maffe-Curator in der Konkurssache der Gräfin Karoline von Fug- ger Brandenburg, Iren, eine Kapital-Forderung von 20,000 fl. nebst Zinsen, der- mal die Wiederherstellung in den vorigen Stand betreffend, wurde Int von der ge- genwärtigen Masse durch Urthel abgewiesen. Stuttgart, den 11. Juli 1817, k.) Die AtionS-Sache von Gerabrsnn zwischen Maria Barbara, Michael Knel- lers Ehefrau von Niederstetten, LNtin Antin und der Gantmasse ihres Ehemanns LAtin Atin, Jllaten-Forderung betreffend, wurde wegen Mangels eil er gegründeten Be- schwerde von Amcswegen verworfen. Stuttgart, den n. Juli 1817. Se. Königl. Majestät haben vermöge Deerets vom diß, den bisheri- gen Bataistons-Commandeur beim 2. Infanterie - Regiment, Obersten v. König, zum Regiments-Commandeur bei diesem Regiment ernannt. S e. König!. Majestät geruhten vermög höchsten Reseripts vom 29. Juli die erledigte Pfarrei Flacht, Diözese Leonberg, dem Pfarrer Kraft in Grömbach, Diözese Frendenstatt, und die erledigte katholische Pfarrei Jgershstm, Oberamts Mergentheim, dem Pfar- rer Bröh m in Straßdorf zu übertragen , den Pfarrer Paret zu Merklingen auf die erledigte Pfarrei Honau, Diözese Pfullingen zu versetzen, und dagegen die Pfarrei Merklingen dem Vikar S ch ö ll daselbst zu verleihen. Se. Königl. Majestät haben vermöge Reseripts vom 29. Juli gnädigst geruht, die reisige Förstersstelle in der G chwender-Hut, Comburger Oberforsts, dem bisherigen Unterförster Geyer in der Altensteiger Hut, die Unterförsters-Stelle zu Alrenhaußen, Comburger Oberforsts, dem gewesenen Menagerie-Inspektor Lais in Lndwigsburg, die Uncerfdrsters-Stelle zu Simmersfeld, Altensteiger Oberforsts dem gewesenen Hof-Jäger B u ch w a l d , und die Unterförsters-Srelle zu Oppelspohn, Reichenberger Oberforsts, dem gewese- nen Hof-Jäger Gröninger zu übertragen. Durch Königl. Rescript vom 19. Juli ist der bisherige Post-Offirial Lack- korn zu Hall zum Post-Verwalter daselbst ernannt worden. Durch König!. Rescript vom 29. Juli ist der Posthalter Hein zel mann zu Ißny auf sein Ansuchen entlassen und dagegen der Hirschwirth Rödel zu Jßny zum Posthalter ernannt worden. S e. Königl. Majestät haben vermöge Resolution vom 3i. Jnlii die erle- digte Grenzzollers-Stelle am Donau-Thor in Ulm dem vormaligen Hof-Eaffeesieder Schippert gnädigst zu übertragen geruht. S e. Königl. Majestät geruhten vermög höchsten Reseripts vom 29. Juli dem Waisen-Pfarrer, Schul-Jnspekror Zoller dahier, zum Zeichen der Anerken- nung seiner Verdienste um die Erziehung und den Unterricht der Wäisen-Kinder, die goldene Civil-Verdienst-Medaille, und aus eben diesem Beweggründe, dem Schul- lehrer K übler, die silberne Medaille zu verleihen, jedem der drei Provisoren am Waisenhause, Stapf, B randauer und Wetzet aber, ein Gratial zu Erkau- ft, ng von Büchern zu bewilligen. SfS Rottweil. Das zum Armensond der Stiftungs-Verwaltung Rottweil gehörige Maurer Gut in Fekenhaußen , Grunde vor- R,ortweil entlegen, wird Montur den u. August d. I. Vormittegs y Uhr au» du y Jahre von Gcorgii »8,7. bis ,826 im öffentliche« Aufftreich verliehen wer»«« EL bestehe! dastelb' aus einem Haus, Scheuer und Stallung unter einem Lach, Z I. » B. 3o R Zs' Garten, 3, I 2 B. 27 R- r>' Wiesen, 60 I. s 1/2 B. >4 R- 24' Leckern in 3 Zeigen. Der diajädrjg« Heu- und Winter-Er udterrrag wird dem Pächter in der Scheuer übergeben. Aber nur solche Li bhader werden zum Alttstrei.i) zuzelassen, weiche sich mit obrigkeitlichen Zeugnißen über ein gutes Prädikat, Kenntnis? im Akerbau und hinreichendes Vermögen zu Stellu-.g des erforderlichen UjeystandeS und einer Kaution von i5oo fl- answeisen können, und diele woll-m sich zur bestimmten Stunde in Fekcuhaußen bei der AuHrrichs-Verhandlung einsinoen. Den 19. Juli >3,7. Stiftungs-Verwaltung. E längen. Lader Bestand der Winterschaafwaide der Commun Obereßlingen vis narbst Miü>aeiis zu Ende geh», so wird Freitag den 5. Sept. d. I. Morgen'- 8 Üh-,. au dem hiesigen Rain Haus cme neue Verleihung auf 3 Jahre vorgenommen werden, lvovei d merkt wird, daß d'?e Waide mit 200 Slück n beschlagen werden kann, und der Beständer nrb.n fkry r Wohnung ein halb Dullel Garten Plaz anzüsprechen hat. Den 2l. Juli ,817. Koni ft. Oderamt. Göppingen. Die Sommersch-aiwarden der hiernach benannten Orte hiesigen Oberamts wer- den an ocn d.wirkten Tagen jedesmal auf dem Rathdauß zu Göppingen, Vormittags 9 Uhr, verlie- hen. >vozu die Liebhaber ungeladen werden, neimich: Dpnnerstag den 21. August die Schaafwaiveu von Alber Hausen zu ?.5o Stük. von Bünzwangen zu ,25 Stük, von Hattenhofen zu 500 Stük, von H.oan vls zu 400 Stük, von Schlierbach zu 35o Stük- Freitag den 22. August tu Waiden von ©a genrieth zu 175 Sr., von Sbou zu 450 St.» von Eschenbach zu »So St., von Heiningen zu 22S St. Dienstag de. 2b. August die Waiden von Holzheim zu 150 St., von Kirmeißltnge« zu ,00 Sk., von Schiclh' ztt 4S0 St. Freitag den 29. August die Waiden von Bartcnback zu 200 Stuf, von Lerchen- berg zu 80 -Sk.. Rechbrrgvausen -zu 17S St., von Obcrhaulen zu »Zo St-. Dienstag den 2. Sept. die Waiden von Uhingen zu «5o Siük, Diegeliperg zu 12Z Sr., von Schaafwirsen 12S St. Don- nerstag den 4. Sept. die Waiden von Faurendau zu 200 Stük, von Holzhausen zu ,40 St.!, von Oherwälvea zu l3o St., von Wangen zu 200 St., Freytag den i2ien Sept. die Weiden von Birenbach zu ,25 Sk., von Hobeim zu ,5o Sk., von Maitis zu ,76 St., von Ottenbach zu Zn St, Nachstehende Weiden werden in den betreffenden Or cn selbst, jedesmal Vormittags 9 Uhr 'bkNiehew werden, und zwar in Grätdingen Donnerstag den 28. August die Waide von Grüibingen zu 000 Sr., in Jebenhausen Freytag den 5ttn September die Wense von Jebenhausen zu ,76 St., in G-an--!vsen Dienstag den yten September dt« Waide von Ganslescn zu 35» St, in Dürnan Donnerstag den > tten September dir Waide von Dürnau zu 325 St., und von Gommelsbausen zu «oo St. D»n ,5:cn Juli 18,7. Äönigl. Oberamt. Münsingen und Oberamarchthal. Die Sommer-Schaafweide zu Bremelau, Mün- singer Oderamts, welche aus dem äbaetheiltcn gutsherrlichen Distrikt, 3zo. und auf dem Distrikt, der Gemeinde sZo. St., ertragt, sviir bis Montag den ,8ten künftigen Monats August aufs neue wieder, unv zwar- jeder Distrikt besonders, auf die 3. Jahrgänge -8l8- >8>y- und 1820. an den Meistbietenden verliehen werden, und haben sich deswegen die Bestandsliebhaber am ob- grmejdtem Tag, Morgens 9. Uhr, zu Bremelau einzufinden, und der Verhandlung anzuwohnen. Den 24ften. Juli igi?.' Kömgl. Oberami Münsingen und Fürstlich Thurn und Tarisches Rentamt Obermarchthal. Münsingen. Die Sommer Schaafwcioe nachstehender Kommunen, deren Bestand mit dem gcgenwärrigen Jahr zu Ende gehet, sollen wieder auf die nächst folgenden 3. Jahre, nemlich ans 1.8>8. >8ly. und 182». an den Meistbietenden verliehen werten, und zwar von Laichingen, welche Im ersten Jadr 675. Gr. in jedem der beiden Nachfolgenden aber 8ao. St. ertragt, unv von Sont- heim, bei der 35o. St. jährlich aufgestzlagen werden dürfen. Du Begandsiiedhadcr zu diesen vor- züjssich guten Ztlbwaiden baden sich bis Freytag den >5ten August dlß Ia.br auf dem Rathhans..?■» Larchingcn Vormittags 9. Uhr einzufinden, und der Verhandlung anzuwodnen- Mn -6. ut >8>7. König!. Öberdmi: G eislina en. Der bei dem 3. Königl. Reuter-Regiment gestandene Gemeine -Johann Enz von Mühlhausen, diffeitigen Oberamts» hat sich, vor--einigen Tagen aus der Garnison Ludwigsburg: ent- fern!, ohne sich bis jetzt wieder inzusiuden, weshalb derselbe als Deserteur anzfischen ist. Es werden daher sämtliche Obrigkeiten und Behörden ersucht, aui den E-z zu fahnden, im Bekr-tungSfaUc ihn zu arr.tiren, und wohlverwahrt entweder an das Regiments Cvmmaneo oder an das dissntige Ober- aini einlietern zu lassen. Den >7. Juli 16,7. Könial. Oberamt. L onberq. Der bei dem Infanterie.-Regiment Nro. 8- in Ulm gestandene Tambour Johann Jakob Baumeister von SchöUngen, hiesigen Oberamks, hat sich am 21. biß aus. der Garnison ent- fernt,.und ist wahrscheinlich deserkirt. Bekleidet war d rselbe bei seiner Entweichung mit einem grü en Nanqnin Wammes, blautüchenen .Hosen, Halbftiefeln, und einer Rusischen Kapp? mit Wachstum. Aut solchen wäre zu fahnd n. und ihm im Bettettungvfall wohlverwahrt zum hiesigen Ober amt einzuliefern. Den 28. Juli 1817. König!. Oberamt. Wahsingen. Der hienach näher siqnalisirte Matthäus Mattes Bauer von BÜz, Bah- ssngcr Oberam'.s. ist von Haus ^entwichen. Alle betreffenec Behörden werden hiemit geziemend er- sucht, aus diesen Entwichenen genau fahnden, und ihn im Bctretiu.asfalle bieher liefern zu lassen. Signalement: Matthäus Mattes, 28Jahre alt 5' 8" qryß ziemlich starken Körperbauesf schwarz-' brauner Haare» ichwärziichtrr Augen, breiter Nase, aufgeworfener Lippen ohne Körpergebrechen» Bei seiner Entweichung war er bekleidet mit , dreieckigten Hut. 1 blau tuchenen Ueberrock und darunter noch mit 1 blautüchenen Wanungs, > dergleichen Brusttuch, » schwarz seidenen Halstuch, (danebra Nabin er noch 2 Halstücher nämlich ein weih seidenes und ein schwarzfloret seidenes mit sich,) ferner gienc: er in starten Bauren-.SchUhrn und groben weihen Strümp-en auch Nahm de? Entwichene den aus einem verkauften Pferd erzielten unv «ingezogener, Kaufschilliug nur sich. Den m5. Juli ,8,7. König!. Oberamt. Brakenheim. Ma ssen bach hause n. Rudolph Seiffert, Richter und Schmid, hat sich yor ungefchr 8. Wscken von Haut; entfernt, um allem Vcrmuihen noch seiner Schuldenlast zu rntueben. Es wiry deswegen derselbe anfgeroroert, sich wieder tn fein Heimwesen zu begeben, und an alle obrigkeitliche Behüben die Bilte erlassen, falls sie Kunde von ihm haben oder bekommen, solche bieder mitzutheilcn. Den 24. Juli 18,7.' König!. Oberamt. Freudenstod r. Die bienan signalisine Christiane Koch von hier, welche am 3. Febr. d. I. ihr 2 1/2 jähriges verkrüp ltcs Kind bei ihrer Mutter'.dahier ab hotteunter dem .Vergeben., dass sie solches anderwärts in die Kost geben wolle, hat sich der Aussetzung diefis Kinds schuldig gemacht, und j darauf aus der hiesigen Gegend enriernt. Sammtliche Justiz. und Polii.si Behörden.werden, er- sucht, auf diese Person zu fahnden, und sic im Wetrcsiinasfall an die -.»ntekzeichnete Stelle einiiefern zu lassen. Signalement: Dieselbe 'ist Za Jahr'all,'mittlerer Droste, hat braune Haare., deral,si- ch-n Augen, glattes gefärbtes Gesicht, kleine spizige Nase und mittelmäßigen Mund. Hü ihrer Ent- fernung von hier, trug sie einen Haarkamm auf dem unbedeklen Kopf, ein roth baumwollenes Hals- tuch, langes blaues Kleid von Tuch o$cr. Barchent, ritte weifigedupftc cattiznene Schürze, schwarze Strümpfe und Schuhe .ohne Absätze. Den ,«). Juni >8,7. Königss Overamt. Gotreszell. Der S-ira/iing Anton Elser von Hohenstadt, Obcramts Aalen, der wegen mehr- facher The ich ah me und Beförderung des Falschmünzens unterm 3a. Juli >6,, zur 6 jährigen Zuchthauß-Sr-af« yerurtbeill worden war, und am yten nächst>n Monats dirsilde erstanden hätte, hat das Ende derselben nicht abgewartrt, sondern gestern Nachmittags Gelegenheit erergriffrn, zu entwei- ch«u. ES wirb daher gegen dcnsrlven gegenwärtiger Stekbries erlassen, und werden alle obrigkeitliche' -Behörden geziemend erfuchk, auf dens.Lbcn genau zu fahnden. u. im Betretungssalle wohlverwahrt bie- der einliefern zu laßen. Signalement: Anton Eifer ist 6' groß,-untersetzterSkÄwr/Zs'-Jirhre alt, graue dünnstchende Haare, vornen einen kleinen Klazkopf, graue Augenbra neu, blaue kleine Au- gen ^ breite Stirne, provortionirte Nase, grossen weiten Mund, mangelhafte Zahne, blasses An- gesicht, grauen Wart, gerade Beine, ohne besondere Kennzeichen. Er ist seiner'Profession ein gu- ter Graveur, und spielt das Ctarinet. Bei seiner Entweichung war er bekleidet mit einem runden Huch, weiß muielinencn Halstuch, violet zizcne Weste, graumrlirten grflikte lange Deivklrider, Strümpfe und Bändel -Schuhen, und einen blau tüchenen Ueberror mit Blezen aüsgebessert. Er führt mehrere sogenannt; Zeucher, oder Grabstichel bei sich zum Gräviren. Den 24. Juli ,317. " König!. Zuchthauspstegamt. Heidenheim. Die wegen Diebstahls hier in Verhaft und Untersuchung gekommene biernach signalisirte Elisabeth« Zeinerin von Merze:sielten fand am >y. dig G-legkuheit ans ihrem Grfäng- niß zu entkommen , weswegen -sämtliche hohe und niedere Pvtiz.i-Behörden diemir geziemend er- sucht werden, auf diese Person zu fahnden und solche auf Bettettrn wohlverwahrt hjeher rinliefer« zu lasse». Die-Zeinerin ist 20. Jar alt, ungefehr 5. S. 6. Z. goß, kleiner untersezter Statur^ hat weißlichte Haare und Augbraunrn, blaue Augen, gewöhnliche diase und Mund, volle Wangen, gute Zähne, rundes Kinn, runde Gesichtsform und bleiche Gesichtsfarbe, spricht den in hiesiger Ge- gend gewöhAlichcn Dialekt und war bcy ihrer Entweihung bekleidet mir einem schwarz und weiß grdrukten baumwollenen Kittel, blau und weiß gestreikten leinenen Rok, derxl. Schurz, r«?b bäum wolinen Halstuch mit weisen Umlauf,: schwarzen Bändelhaube und Pantoffeln. Alm b. entern Kennzeichen ihrer Person dient,' Last solche etwas vor sich gebürt zu gehen pflegt. Den 2>. Juli >817. König!. Lberamt. Herrenberg. Gültstein. Der dicnach signalisirte Soldat Jakob Binvcr von ©uirficin, hiesigen Oberamts, ist wegen eines Frucht-Diebstahls in Veroachl gekommen, hat sich von Haus ent- fernt und befindet sich nichts-beim Regiment. Hocklöbliche Behörden werden gehorsamst ersucht, auf die- sen Flüchtling zu fahnden, und ihn im Bekrettungs - Fall wohlverwahrt anher ei."liefern zu laßen. Signal eine nt. Binder ist ungefähr 3> Jahre alt, von grosser starker Statur, mißt nngeiahr- 6' 3", hat graue Äugen, langlichtrs Angesicht, gebogene Nase und schöne gerade Beine. Die Kleidung kann nicht genau bestimmt werden, doch bestehet sie wahrscheinlich in einem dunkelblauen Lammes, «nh entweder in weisleinenen oder in blauiuchencn Hosen nebst Stieseln. Den 7. Juni >8>?. König!. Oocramt. Neres^heim. Der hienach signalisirte ledige Diensiknecht Matthäus WLbrle von Lrechtrlfm- ge-N, hiesigen Oberamts, hat in Gesellschaft des dahier inhastirten ledigen Dirnfikr-cLts Andreas Schmid von Kirchheim, hiesigen Oberamts, zu C'rkheim, K. Bairisches Landgerickio Oitabenrrn einen 'qualificirten Geld-Diebstahl im Betrag von <)oo fl. begangen, und sich aus dem d.>ssgen Oberamt, ehe man seiner habhaft werden konnte, entfernt. Die bet»essende hoch - und wohböbl. Beamtungen werden daher ersucht, auf den Flüchtling gefälligst fahnden, ihn rmch, Betrrlen arretireu, und an daS hisfigetr Obersmt rmllfern zu lassen. Signalements Man Haus Wöhrle, lediger Dienßkneckt von Lrechtelfingen, ist Zo Jahr alt, untersetzter Statur, mistlfZ' b", hat blonde Haare, niedere Stirne, blonde Aügbraunen , blaue Augen, stumpfe Nase, volle Wa gen, proportionirtem Mund," kleines Kinn, trägt einen rochen starken Bakenbart, ist von bleicher Gesichtsfarbe, und har viele Blatt rrarben. Bekleidet war derselbe bei seiner Entweichung, mit einem neuen runden Hut mit breitem Band, schwarzseidenen Ober und weiß moussclinenen Unter-Halsbinde mir rokhrn Streifen gesteckt, dunkelblau tüchenen Uebe-rröck, -mit einem großen Kragen, dunkelblaue-lückenen schon etwas abgetragenen 8La.ru mes, weist, blau und rolh gestreiften baumwollene Weste, schwarz-ledernen.kurzen Hosen, baumwol- lenen blauen Strümpfen und-kurzen Stiefel. Den .22. Juli i8>7-'' König!. Oberamt. Kirchheim unter Lek. Nozingen. Der sv on im Jahr >8>i. wegen wiederholten Dieb- stahls mit Westungsarbeir bestrafte und wegen angrschuldigler Unterschlagung von Geldern und Esset» rrn bei miterzeichneler. Stelle wiederholt in llnkersuchuchung gekommene, Johann Friedrich Pietzmg, von Nozingen, dißeitigen Oberamts, ist - ans ^em^Tv»M>ortMM'.j?ö^N.^Krryn'nLlamt-Urach, ii\: der Macht vom io. v. M. durch gewaltsamen Ausbruch mus-dem AjytzKchtl Mezingcn entwichen-, rwd. har auf seiner Flucht zu NWngen Ksqpbpurer :W.?r»r^; abevmazh vsyerl Diebstahl an .Kleidern,, im Werth ron sty-fl. >6 kr. begangen. Sstumtsschr Nelizeistellen wer^6:,dass«r:.gezi«>nendfi.-rrfuckt,.. auf di sen höchst gefährlichen Flüchtling genau zu .fahnden, ihn auf .Betreten arretaren, unp-zum K. Kriminatamt Urach wohlverwahrt einlicsern zu lassen. S i g n aste chen.k: -Johann Friedrich Plesing,, von lStvzingen, beahscbikdeter Soldat, ist 2t, Jahr all, 6" 5'." groß,. tpirr!cv.cr.0uin;r, hat ein ova« les, rothcs Gesicht, schwarzbraune Haare, hohe Slirne, schwarze Augbraupen, hellblau» Augen- rothe, volle Wangen, kurze spizige Nase, kleinen Mund, gute Zahne, röthlichte starken Barth, ohne Backenbart, halbrundes Kinn, das linke Bein ist von einer Blcssur -am Knie einwärts gebogen. Seine Kleidung bestünde in einer baumwollenen weißen.Kappe, einem gran tuchenenO'-amms, rplhen Weste, schwarz seidenen Halstuch, schwarz ledernen kurzen Hosen, unh langen Baurenstiefeln. Den 22. May i8>7- König,, Oberamt. Kirchheim. Ludwig Sb urg. Beim Rothenakrr Wald auf der Markung von.Thawm wurde vor einigen Tagen ein todtrS Mädchen gefunden, das Z — st Jahre alt gewesen, und eben ss viele Wochen auf dem Platze tobt gelegen sein mochte. Es ist noch völlig unbekannt, wem dieses Kind angehörte , nnv fordert man daher alle diejenige, welche ein ähnliches Mädchen vermißen, oder sonst eine Auskunft geben könnten, auf welche Weise und mir wem das veninalüktc Kind in diese Gegend gekommen seyn könnte, hiemit auf, schleunige Nachricht bisher zu crttzeilen.. Kaffelbe harte blonde Haare und nur noch eine grosse seidengcwirkre rothe Haube auf dem Kopf; alle übrige Kleider und sonstige Kenn- zeichen fehlten. Den 2,3. Juni lG-J- " Köeigl. Oberamt. Gr uppenbach. Die zwei Kinder des in Hessighstm gewesenen Müdlksrechts Johann Göttlich Schwarz von Gruppenbach, mit Nomen Johann Christian» alt io Jahr st Monat, und Johann An- dreas, alt 5 Jahr, werden seit i Monat vermißt, und lausen wahrscheinlich auf dem Bettel herum. Alle hoch - und wollöbl. Behörden werden ersucht, diese Kinder im Belrernngsfall hieber emliefern zu lassen. Besigheim den 2st. Juli 1817. König!. Oberamt. Sckorndorf. Am vergangenen Samstag wurde ein auf dem Bettel ergriffener Stummer hier «»'"geliefert, und dem taubstummen Lehrer Alle in Gmünd zug«schickt, ob derselbe ihn nicht wegen sei- nes Herkommens aussorschen könne? Nachdem aber die Versicherung cingeloffrn, daß solches un- möglich gewesen, so wird dessen Signalement hienach eingcrnkt mit dem Ersuchen , das? von derjeni- gen obrigkeitlichen Behörde wo dieser S-umme hinweggcloffen ist, in möglichster Balde Nachricht an das hiesige Oberamt crtheilt werden möge, und mit der weiteren Bemerkung, daß derselbe sein Gehör zu haben scheine, indem er auf blasende und Saiten-Jnstrumentr sehr au merksam ist, und ein Wohlgefallen darüber bezeugt. Signalement: Alter: ungefehr 28 Jahr, Größe: 8 Zoll 5 Linien, Statur: untersetzt, Gesichtsform rund, Gesichtsfarbe braun, Haare und Augbraunen hellbraun, Augen blaue, Naie und Mund mittelmäßig, Wangen voll, Zahne weiß, Deine gerad, besondere Kennzeichen keine, eine Kappe von grauem Tuch und schwarzem Stilp, blau und weiß gestreiftes barchct Wammes sehr zerrissen, lange Zwilchhosen, ein reusten Hemd mit dem Buchstaben W. roth gezeichnet. Den a3. Juni >8'7- Köniql. Oberamt. Baknang. Nachstehende Personen haben die Erlaubniß erhalten, gegen Aufstellung tüchtiger Bürgen sogleich auswandern zu dürfen. Es werden daher alle diejenige, welche rechtliche'Forderun- gen und Ansprüche an dieselbe zu machen haben, andurch aufgeforden, solche innerhalb Jahresfrist bei Unterzeichneter Behörde einzugeben. Die Auswanderer sind: 1. Johann Christian Layer, Burger uxd Nadler von Baknang, mit Familie ; 2. Johann Jakob Kuhn, Burger und Weber daselbst mit Familie; 3. Jung Gottlieb Denzels Burger und Roihgerber von da, mir Familie z st. Gco g Adam Dreher, Schneider von der Rößcrömühl, mit Familie; 5. Johann Gottlieb Reeder, We- 38o Her von Sviegelkerg, mit Familie; 6. Johannes Frey, Taglöhner von Strümpfelbach, mit Fami- lie; 7. Christian Heinrich Stiefel, Weber vor, Jux, mit Familie; 8. Johann Michael Klinaers Wittwe; von Jur; 9. Israel Groß. Weber daselbst, mit Familie; >0. Gottfried Ganger, Ziegler von Murrhardt, mit Familie; u. Johann Christian Schnabel, Werber von Jur, mit Familie; J2, Martin Schram , Schneider' von Unterweisaeb, mit Familie; ,3. Johann Georg Schlapp, von Heutersbach mit Familie.; >4. Ferdinands Wilhelm Klink, Bau-r von Unrerwcissä-h mit Familie; ,5. Jakob Schwadcrer, Bauer von Strümpfelbach mit Familie; >6. Christian Klenk, Taglöhner ltasrlbst, mir Familie; 17. Philipp Fiker, Zimm'ermann von Ncufürstcnhütte, mir Familie; ,8. Zahann Mathaus Gruber, Schneider von Sulzbach, mit Familie; ,9. Johann Friderich Bauer, Fuhrmann von Murhardt mit Familie; 20, Johann Georg Werber, Schneider von Jux, mit Familie; 21. Andreas Grrstner, Weber von dort, mit Familie; 22. Johann Conrad Naher, Bur- ger und Schumacher daselbst, mir Familie, 23. Christoph Frrtedericd Mayer, Bauer von Murr- hardt, mit Familie; r4. Georg Christian Guterolf, Glaser von Sulzbach, mit Familie; 2S. Johann Jakob Reeder von Sulzbach, mit Familie; 26. Rosina Barbara Wahl, ledig von Mittclschönthal, 27. Sara Reiter, ledig von Heutersbach; 28. Gottlicbin Neumeister, ledig- von Fischbach; '29. Johannes Leibbrand, Burger und Ziegler von Uoterweissack, mit Familie; 3o. Johann Jakob Conrad, Burger und Bauer von Uurerweissach, mit Familie; Zi. Georg Jakob Breusch, Burger und Schneider von Unterweissach, mit Familie; 32. Christoph Friederich Fürchtner, Burger und Bauer von Oberweissach, mir Familie; 33. Johann Georg Seiz, und Michel Seiz ledig von Obermeissach; Z4. Johann Jakob Wohlenmaver, Burger und Schneider von Oberbrüben mit Familie; 35. Georg Michel Eiffenmgnn, Burger, und Bauer von Unter' brüden mit Familie; 36. Johann Abraham Meel, Burger und Bauer daselbst mit Familie; 37. Johann Jaköd Klenk, Burger und Bauer von Kollenbcrg, mit Familie; 38. Johannes Ober- mann, Burger und Bauer von Heutersbach mit Familie; 3y. Gottlieb Kieznle, Burger und Bauer von Maubach, mit Familie; 4o- Johannes Jenner von Mauback; 4i. Leonhard Fecht- uer von Kottenweilcr, mit Familie; 42 Erasmus H-Id von Maubach; 43. Johann Adam Lud- wig, Burger und Bauer von Stiftsgrundhof, mit Familie; 44. Adam Hahn von Bruch, mit Familie; 45. Conrad Ulm«r von Steinbach; 46. Johann Christian Ru pp von Sviegekberg, mit Familie; 47. Bck Ludwig Heimerdinger von dort, mit Familie 48- Die ledige'Maria Ro- ssna Weidain von Eiegelsbcrg; 49. Korbmacher Jonathan Röhrle von Hastnhof, wir Familie; 60. Johann Leonhard Röhrle, Burger und Zainenmacher von Harback mit Familie; 51. Johann Christian Schüzle, Burger und Hutmacher von Murrhardt, mit Familie; §2 Uhrmacher 'Matheus Geist von da, mit Familie; 53. Johann Adam Sckmid von Borderwestermurr, mit Familie; 64. Michel Krautter von Heutersbach; 55. Eva Maria Tiefenbachin, Wittwe von Schleiß- weiter; 56. Die ledige Eva Elisabekha Schieberin von Haussen an der Murr; 5j. Georg Peter Jung von Hascnhof mit Familie; 58. Albrecht Hofmann von Neusürsterhütte mit Familie; 69. Weber Kristiau Kabel, ledig von Hinterbuchelberg;. 6.0. Johann Friedrich Kauer von Baknang, mit Familie. Den >6 April i8>7-. König!. Dberamt. kiche Bälde. .. ,,. - - x - kcr. Dauer nach Rußland; Johannes Böhmler, nach Ungarn; Johannes Raisch, nach Ungarn. Bon W'armbrum: Georg Adam Rrxrr, nach Amerika; Johann Georg Wurster, nach Amerika; Johann Hartman»,' nach Ungarn. Bon Hirschlanden: Johann Georg Schütz, nach Ungarn. Don Di;,lügen: Marie Agnes Schröblin, ledig nach Ungarn. Bon Mrrkelingen: Johann Laure. nach Rußland. Bon Heimsheim: Heinrich Hausier, nach Rußland. Bon Haußrn, an der Würm: Michael Zimmrrmann, »ach Rußland. Den io. Juli 18,7. Königl. Oberamt. Gedruckt bei Gottlieb Hafsekbrink, Hos- und Kanzlei-Kupferdrucker, Buchdrucker. Nro. 4g. 1 8 I 7. m KöniLlich-Württembergisches Staats-llildReglttUllgs Samstag, g. August. König!. Verordnung wegen -es Instituts der Cautionrn, vom 7.- August 18.17. W i l () e l m , V 0 n G ottes. Gnaden Kö nig, vom Württemberg. Wir haben in Ansehung, der Cautionen der öffentlichen Diener, nach Anhörung:. Unsers Gehennen-Raths beschlossen, und verordnen-,, wir fokgt I.> Das durch die König!-. Verordnung vom. »2. Marz: i8o3. Aug. Vormittags 10 Uhr im öffentlichen Auf« streich durch Unterzeichnete Beamtung verkauft, wozu die Liebhaber cingelaven werdm. Den 7. Aug. 1817. Königl. Kameral 'Verwaltung. Rechentshofen. Die Unterzeichnete Stelle bat den Befehl erhalten, mit Verpachtung der bisher in Selbst Administration gestandenen Königlichen Bierbrauerei zu Rer' entsbo'en an den Meistbietenden auf 9 oder >2 Jahre, je nachdem sich Liebhaber zeigen, einen wiederholten Versuch zu machen, und daher zu dieser Verhandlung Montag den 1. September 1917. be in t Diese Bierbrauerei, welche sowohl in Rüksicht ihres Umfangs und der vorhandenen, alle mögliche Bequem- lichkeit umfassenden/ Einrichtungen, als auch der ausgebreileren Kundschaft, die bis jrzt auf derselben erhalten worden ist. unter die grösten im Königreich gezahlt w rdm darf, begreift neben den erfor- derlichen Wohn - und Oekonomie - Gebändrn folgende Appertinenzien in sich: eine Braniwembrennern mit 2 Brennhafen, die Vorrichtungen zu einer Essig- Siederei, eine ganz neu erbaute vorzügliche Mühle unterhalb dem Brauhaus mit 1 Gerb und 2 Wahl Gangen, ei.se kupferne Warme von 20 Armer», eine kleinere von 7 Amern, zwei kupferne Malz-Dörren ,. 1 Maisch - Maschine 1. Kühl- Ma sch ine 1 Waffcrdrukwerk, 2. kupferne Pumpen, mehrere große ©Urteilet und alle zu- dem aus- gedehntesten Betrieb derselben erforderlichen Brauerei - und KrLer-Grrätyschaften, wozu einen. B-stän- der nach seinem Wunsche mehr oder weniger Güter, an Ackern und Wiesen, ein Vonatd vo: Malz und Hopfen, lezteres gegen B-zahlung oder Berzinnsung, mit übergeben werden wird. Dir Liebha- ber werden hiermit eingeladen, sich an oben erwähntem Tage, Vormittags 9 Uhr, in Rechentshofen rinzusinden und die Bedingungen zu vernehmen, wobei bemerkt wird das; die Gegenstände der Ver- pachtung inzwischen täglich eingeschen werden können, das aber zum Bestand Ft-rmund wird zügelas- s«n werden, der sich nicht überfein Prädikat, und ein der Grö-ße des Pacht-Objekts entsprechendes Vermögen mit magistratischen oberamtlich gesiegelten Zeugnissen gehörig auszuweisen vermag, und eine der anderthalbfachen Bestands - Summe und der einfachen des Jnvr: tarimus' gl-ichkommend« Kaution entweder in baarem Geld oder in liegende» Gründen stellen kann. Den 29. Juli >817. Königl. Kameralamt Freudenthal. Ehingen an der Donau. Die Unterzeichnete Stelle ha- den Befehl erhalle», die ehemalige , Brigadiers Wohnung in Ehingen sammt Zugrhör im öffentlichen Aufstreich zu verkaui.n, daö Wohn- gebäude ist 3stvkig,t und steht von allen Weiten krei mitten in der Stadt; es enthält 2 gute gewölb- te Keller, Parterre 1 heizbares Zimmer, 2 Ncbcnziwmer, Küche und Gcwöib. in der'Belletage 4 Zimmer, worunter 3 heizbare sind, Küche und Sperskammer, .im Zten Skok 6 Zimmer , wovon 4 heizbar sind, und aus der Bühne 2 Kanuurru. Dazu gehört ein Waschhaus, ein Brunnen im Hef, Pferd-, Schwein, GeflügelSiallungkN, Wagen-Remis« mit Heuboden und ein Garten ungefähr aQj ein Viertel Morgen enthaltend, welche? alles in gutem Zustand und mit einer 8 Schuh.hohen Mauer umaWN ist. Die Barkaufs.Verhandlung selbst ist auf Montag Vormittag den 29. September be- stimmt. Inzwischen können die Kaufs-Liebhaber das Gebäude selbst täglich in Augenschein nehmen, und die Bedingungen bei Unterzeichneter Stelle hören. Den 2. August 1017. Königl. Kamera!. Amt. G mn nd. Die Sommerschafwaiden zu Bergau und Göppingen, welche erstere mit 202 Stük, lczterc mit 3oo Stük beschlagen werden kann, werde« den 28. Aug. d. I. Vormittags 10 tlhr in der hiesigen OberamtS- Kanzl>si an den Meistbietenden verliehen werden, welches mit dem Beisätze bekannt gemacht wird, daß sich die etwaigen Pacht Liebhaber mit den erforderlichen Zeugnissen aus- zuweiser. haben., Den 3». Juli 16,7. Königl. Oberamt. Stuttgart. Der unter, der Königl. GenSd'amerie zu Fuß gestandene Johann Matthäus Nest von Li bachhau Wn, Oberamts Ellwangen ist aus einem Transport von hier nach Hohen» lperg cm «8. dieß. desertirt. Es werden daher alle Behörden ersucht, auf denselben fahnden, ihn im Betrelungs-Fall arrenren und an unter;, ichnete Behörde cinliefern zu lassen. Den Z>. Juli ,817. Königl. Kommando der G-Nsd'armerie. Autha u sen. Der von Aushaussen im hiesigen Oderamt gebürtige Soldat, Benedikr Roth- haupt. weicher bei der iten Schwadron des >. Siruier-Regiments, das in Luvwiqsburg garnisonirt ist, kav» den- seinem .Regiment wegen einem Diebstahl, in Arrest.' Er entwich aber aus dcm.ftlben in der Rocht von, ,2. auf den ,z.'dieses N'opatS. und nahm seine kleine MonrinmgSstLke mir sich. Da von vemsttben, .den,ungeordneten Nachforschungen Ungeachtet, bisher nichts bekannt worden ist. und er daher auch sich' beigefanZen und eingebracht werden konnte: so werden alle hoch- und wchüöbiichr Posizei-B' börden geziemend ersucht, auf diesen Flüchtling genau fahnden, ihn im Betretungs-Fall »rretireu und entweder an sein Regiments-Kommando oder an Unterzeichnete Stelle einliefern zu lassen. Den 29. Juli >8'7- Königl. Oberamt Neresheim. Eßlingen. Friedrich Gschedler von Wendlingen, Gemeiner unter dem 1. Infanterie-Regiment ist den 3. Juni d. I. aus der Garnison Stuttgart desertirt. Alle Obrigkeiten werden ersucht auf diesen Deserteur zu fahnden, und ihn im Betrctungsfall an das Regimens-Eommando, oder an das Unterzeichnete Oberamt einlieftrn zu lassen. Den 28. Juli ,817. Königl. Oberamt. Heid anheim. Der bei dem Garnissns-Bakaillon gestandene Soldat Friedrich Kold von Och- senberg ist den 2b. Juni d. I. aus dem Militär-Spital zu Hohenasperg desertirt. 'Es werden daher' sämmtliche hohe - und niedere Polizei-Behörden ersucht, auf diesen Deleurteur fahnden, und ihn auf Wetretten wohlverwahrt entweder an die Unterzeichnete Stelle oder dessen Kommando einliefern zu lassen. Den 3,. Juli i8>7- , Königl. Oberamt. Leutkirch. Matthäus Müller von hier gebürtig, ist den 2. Juni d. I. von dem Königl. In- validen Korps in Komburg desertirt. Sämmtliche hoch- und wohllöbliche Obrigkeiten, werden daher geziemend ersucht, auf denselben zu fahnden, und ihn auf Betreten wohlverwahrt entweder an be- sagtes Korps oder hieher zu senden. Den Zi.Juli >817. Königl. Oberamt. Oehr in gen. Der unter dem 8- Infanterie-Regiment gestandene Johann Kadidorf von Char. lottenbcrg ist im Urlaub desertirt, und hat sich eines im Oberawt Waiblingen verübten Tuch Dieb- stahls sehr verdächtig gemacht. Alle Königl. Militär ■ und Civil-Bedörden werden nun ersucht, auf solchen fahnden, und auf Betreten an das Commando des 6. Infanterie-Regiments einljesern zu las- sen. Den xg. Juli 1817. Königl. Oheramt. Tuttlingen. Bon dem Garnisons-Bataillon zu Hohenasperg ist der Gemeine Friedrich Lang von Neubausen, hiesigen Oberamts, am 22. v. M. deserkirt. Derselbe stehet in einem Aller von 23 Jahren, 3 Monaten, und mißt 5 Fuß 6 Zoll. 2luf diesen Dcseurtenr ist allgemein zu fahnden, und wird die beifahendc Behörde ersucht, solchen entweder an bi- Unterzeichnete Stelle, oder an sein vorgeseztes Kommando nach Hohenasperg abliefern lassen zu wollen. Den 1. August 1817. Königl. Overamt. 58L Wü>n ge«. Der bei dem 6. Infanterie-Regiment gestandene Tambour Romanus Mark von Auf« ttaffi?, hiesigen Oberamts, ist dm i. d. M. aus der Gamifon Ludwig? bürg drseriirk.. Sämm Nicht Düs OdrDLeit««- werden ersucht, auf diesen Deserteur fahnden, ihn auf Betreten arretiren und wvbl- -verwahrt entweder hiehe.r oder an das betreffende ReKiments-Commaudo einliefetn. zu lassen. Dev 17. Iuii -8 >7. Königs. O beramt. Wiblingen. Der von Walpertsbofea,. diffeitigen Oderamts gebürtige und bei dem 3. Reuter- Regiment $u Ludwigsburg stehende Soldat Pantaleon Zweifel hat sich am 24. v. M. ans seiner Gar- nison entfernt,. und bisher nichts von sich hören lassen. Simmtlicke Justiz - und Polizei Behörden werden geziemend ersucht, auf diesen. Deserteur fahnden , denselben auf Beirrten arretire« und wohl- verwahrt anhero cjnlieftrn zu lassen. Den 2S. Iuii 181.7. König!. Oberamt. Braten heim. Dem Georg Friedrich Sommer, Burger und Bauer zu Zaberfeld, wurde fol- gendes entwendet: 6 kölschene. Bettziechen mit blauen Streifen, 6 dito Kissnsziechlen, 6 hänfene LeN.'cker. >2 ban-ene Mannshemv«, 7 Wcibshemder. 4 neue hänfene gemodelte Tischtücher, 4 einfache. Handzwehlen, 1 Kugelstutzer,, mit: einem auf dem- Lauf von Silber eingelegten Hirsch und Mem beinmen Stern, , hölzern« Lade mit zechchieden seidenen und flore»seche«en Tüchern , > steine» wer Schmalzhafen von, osj, 6 Pf., 28 Eh!. Kölsch» z5 Ehl., Fimmel Tuck, 38 @1)1. Werke- Tuch und 6 Etzl. Zwilch- Alle boch - und wobllöbliche Civil- und Miltar-Bchörden werden ersucht, zu Entdekung des Diebs das möglichste beizutraqen. Den 26. Juli >817» König!. Oberamt. Nekarhau se n. In der Nacht vom 28. auf den 29. bist, wurde durch gewaltsamen Einbruch durch eine mit einem eisernen! Gitter versehene Oeffnung in den Viebstall, um von da aus in daS Wohnzimmer zu kommen, aus dem Pfarrhaus zu. NekarhauKn- folgendes Diebischerw >se aus einem erbrochenen Kästchen entwendet: unaefähe .0 fl., an Geld. ■»> Duzent lllberne Löffel von welchen K folgendermaffrn gezeichnet smd: E I. G. D. den 28. Febr. 1-97 G. C. D» den »8. gebt. 1797. C. G. I!>. den. 8- May >762. I. G. v. den 24. Marl. >764. I. G» J>. den 24» Mark. 1764.; ferne* ein halb Duzent silberne Kaffee-Löffel. 1. Zuker-Klammer. Da nun an. Auskundschaftung dieses frechen Diebs, der vielleicht durch den Besitz oder Verkauf der gesrobicnen Waare sich venathen könnte, vie- les gelegen ist, so werden hiemit sammtliche Obrigkeiten, so wie besonders Silber Arbeiter und Händ- ler,. Denen etwas-von obigen Siüken angetragen werden, sollte, hievon benachriget, um. zu etwaiger Entdekung. des Diebs: alles anzuwenoenund dem hiesigen Oberamt di« unverweiUe Anzeige zu machen gebete».. Den- 3i. Juli. 18:17..' König!. Oberamt Nürtingen. Calw'. Der. PapiermachetgeseÜ-e Johann Vogt von Schutterwald im Baadenschen hat sich in der Nacht vom 7. auf den. 8: April v. I. eines Diebstahls schuldig, und darauf von Hirschau, Ober« amt§ Kalw, silwo er. in Arbeit stand. fiüchligt gemacht. Bogt ist auch wegen eines in der nem- sich.en Nacht verübten schweren Verbrechens im Verdacht An seiner Brifahung ist vieles gelegen, weßwegen alle Orts-Obrigkeiten und Polizrisiellen, insonderheit ab r diejenigen, in deren Bezirk eine Pavier Fabrik ist, ersucht werken , ans den Entwichenen fahnden,, und ihn nach feiner Beiladung wohl verwabrr an dir unterzeichnet*- Stelle- eihliefera. zu- lasser». Signalement. Wogt ijl nach feinem zurüküelassenen Wandcrbuch 82, Jahre alt, und aro. Er hat ein. ovales Gesicht, braune Haare, eine spitzige Nase, und gra -.e Augew. Den 29 Juli 1817. Königs- Knminalamt.. Cann siadt.. Der-, hienach bezeichnet« Knabe Johann Georg-, Krauß, ein Pfleegsobn des Michael Jaiser von Zazenhausen. hat sich vor einigen Tagen von Haus entfernt, und -zieh! wahrscheinlich dem Bettel nach. Alle- obrigkeitliche- Behörden werden daher ersucht, denselben aus Betteten zu anenren und gegen Ersatz der Kosten, bieh-.r emiiejern zu lassen., Signalemen t. Johann Georg Krauß r.t Jahr alt,, hat rundes: starkes- Gesicht, weise Zahne, dergl. Haare und: mittelmässige Nase. Bei si-inew Weggehen war- er bekleidet mit grau zeuge- «n Wawms,. hellblau gestrichener Weste und alten ledernen. Beinkleider mit Bandeln.. Den 1. August >817 König!.. Oberamt.. Gedruckt bei Gortlieb Hasselbrink, Hol- und Kanziee-Kupjerdrucker, Duchdruchrr» Nro. 5ot i B i 7- 569 Königlich-Württembergisches Samstag, 16. August. König!. Bcrordnung, dir Aufhebung der allgemeinen Fruchtsperre betreffend, vom i>.Aug. 16-7. Wilhelm, von Gottes Gnaden König vom Württemberg. Da mit dem Eintritt einer gesegneten Erndte die Gründe hinwegfallen, durch welche Wir zu Beschränkung ver Freiheit des Verkehrs mit den Lebensmiiteln, uNd namentlich zu Anordnung einer allgemeiner Fruchtsperre und zu gesezlicher Bestim- mung von höchsten Preisen der Früchte genöthigt worden sind: So haben Wir, unter Anhörung Unsers Geheimen-Raths, beschlossen und ver, ordnen hierdurch °- I- Unsere wegen der Fruchttheurung gegebene allgemeine Verordnung vom 8. November vorigen Jahrs, Staats- und Regierungs-Blatt 1816. Nro. 5i., die vom 16. Febr. lauf. Jahrs, wegen des Frucht-Aufkaufs, Staats - und Regie- rungs-Blatt 1817. Nro. ii., die vom 18. April, wegen Erhöhung des Ausfuhr- zolls, Staats-und Regierungs-Blatt Nro. *4-, die vom 3o. April, wegen Ver- kaufs der Ftuchtvorräthe der Kameral-StiftungS-Verwaltungen und der GutS- herrfchaften in kleinen Quantitäten , Staats - und Regierungs-Blatt Nro. 29., die Anordnung einer allgemeinen Fruchtsperre vom 7. Mai, ingleichem die wegen eines erhöhten Ausfuhrzolls für das nach Baiern gehende Vieh, Staats- und Regierungs-Blatt Nro. 36., endlich die allgemeine Veordnung vom 10. Juni wegen Aufnahme der Vorräche und Bestimmung von höchsten Preisen der Le- hensmittel, Staats- und Regierungs-Blatt Nro. ig. und diejenigen weiteren allgemeinen Verordnungen und Vorschriften, welche sich auf dieselbe beziehen, sind mit allen ihren Bestimmungen aufgehoben. II. In Ansehung des Kaufs und Verkaufs der Früchte, des freien Verkehrs mit dem AuÄande und der Ausfuhrzölle, treten die--gesazlichen Bestimmungen ein, die vor der allgemeinen Verordnung vom 8. Nov. U’16', statt Untren. III. Die Aufhebung der Einfuhrzölle von Früchten und der Frucht-Aceise hat nach der Verordnung vom 8. Nov. ,i6rb'. mit dem 3i Juli dieses Jahrs von selbst anfgehört ; sie werden in der vorher gesezlichen Masse für die Staatskasse eingezogen. 'I V- Die Bestimmungen im Art I. und II. wirken vom Tage'dsr^BÄlanntmachung derselben durch das Staats - und Regierungs-Blatt. V. Unsere Minister des Innern und der Finanzen haben für die Vollziehung die- ser Unserer .-Ordnung zu sorgen. — Gegeben Stuttgart, den n. August 1617. Wilhelm. Auf Befehl des Königs. V e l l n a g e l. Den Einfuhrzoll von Früchten, Mehl u. s. w. betreffend. Nach dem'die', in den Königl. Verordnungen vom 8. Nov. v- I. und den 16. Jan. d. I- für die Bef-reyung der Früchte, Erdbirnen, Mehl, Fruchtbranntwein und Reiß vom Einfuhrzoll und Steaßen-Geld, so wie die, in der späteren Veordnüng vom 10. Juni d. I. für die Neberlassung der Frucht-Verkaufsaccise an die Central, Leitung der Wohlthatigkeits - Vereine bestimmte Zeit mit dem lezten Julius d. I. verflossen ist, und daher die genannten Abgaben vom 1. August d. I. an, wieder als Revenüe dir Staats-Kasse eingetreten sind; so sieht man sich veranlaßt, sowohl das Publikum , als auch die Königl. Zoll - und Aerisämter zur ordnungsmäßige» Enttichtung und Erhöhung dieser Abgaben hiemit anzuweisen. Stuttgart, den 12'. August 1617. Sektion der Steuern. Schullchrer-Eonferenzen im Dekanat Geißlingen betr. Da der Pfarr.ee Anton Baur zu Unterböhringen, Geißlinger Dekanats, auf sein Ansuchen altexshalber unter Bezeugung der Zufriedenheit mit seinem. Fleiße von dem Ha Jeu einer Schullehrer-Conferen; befreit worden ist, so sah man sich ver- anlaßt, die Cönferenzen der Diözese Geißlingen, in eine zu vereinigen, welche in .-Geißlingen vom Helfer Honold daselbst und dem Pfarrer Herbst in Stötten abwechselnd von nun an gehalten werden wird. Stuttgart, den 5. August .*817. . Königl. -Ober-Consistorium. Rechts-Erkenntnisse des Königl. Äerjnstiz.Collegiums. i'O 'All der Ations-Sache von Weinsberg zwischen Philipp Weber zu Unrerheim- öach, Bekl. Achten, und Adam Hüble zu Kocherstein'sftld, Kl-Arten, L-iue..Ei'8-chafts- streisigkeit.betreffend-, wurde wegen Mangels in. den Fvrmalien durch Urthel non äevolutorie erkannt. Stuttgart, den 22. Juli 1847. e.) In der Appellations-Sache von Hall Mischen dem Sckmid.meistE-Kclletz und Melber,.Greylmger allda, Äs Vornründer der Melchior Großt?chen KilKer, JAten Anten, sodann der Maria Catharina Großrschen Testaments-Erben ebendaselbst, JNtön Aten, eineErbichafcS-Streirigkeit betreffend ,' wurde durch Uethe! erkannt ,- Laß diese Sache weder als Ation, noch als Nuilrtaten-Deduetion an das König!. Ober-Justiz- Collegium erwachsen seye. Stuttgart, den *9. Juli *817. L.) In der Acions-Sache des Wwlbhornwirths Hahn zu Magstadt, Bekl. Anten, gegen seine separrrte Ehefrau, ,Kl. Atin, pcro. slirneür, wurde äeseiroris erkannt, edel. ä.) In der Appellations-Sache von Oehringen zwischen Johannes Kirchner zu Pfedelbach, Kl. Anten an einem, und Jakob Horcher auf dem Breitenauerhof, Bekl. Aten am andern The-il, eine Encschavigungs -- Forderung aus einem Pacht betreffend, wurde Las Erkenntniß voriger-Instanz bestätiget. Stuttgart, den 5». Juli 1817. Da noch immer eine ziemliche Anzahl von PranumerationS-Gebühren für Staats- und Regierungs-Blätter vom zweiten "Semester d. I. im -RücHand befindlich sind, so findet man sich veranlaßt, die. betresicnden Stellen zu baldigster.Einsendung der Rückstände nochmals öffentlich aufzufordern. Stuttgart, den 12. August 1817. König!. Kassier-Amt für das Staats - und Regierungs-Blatt. S e. Königs. Majestät haben dem alleruntre thänigsten Gesuchs des Ober- Amtmanns v. Wolf, bisher in Tübingen, um Uebertraguug der-erledigten Oberam- tei Weinsberg durch König!. RestripL vom 9. August allergnädigst entsprochen. Durch König!. Rescript vom 29. Juli ist die erledigte Stelle eines Amt- manns in Unter-Türkheim, Oberamts Kannstadt, dem Commun-Rechnungs-Revi,o.r in den. beiden Oberämtern "Kannstaöt und Eßlingen, B r 0 d b e k übertragen worden, welcher das Aevisorat von dem erster» Oberamce beibehälr, von dein Oberamt Eß- lingen aber abzugeben hat. S e. König!. Majestät geruhten vermög höchsten RescripLs vom 19. Juli dem.Inspektor des Schullehrer-Seminars und der Stadst-GHulesn Eßlingen, De nze l, den Charakter eines Professors zu verleihen, auch denselben auf sei.'.! allerruttexthänig- stes Ansuchen, von der zugleich bekleideten Stelle eines-Drakons in Eßlingen zu entheben. Unterm 12. Juli erhielt der, auf die Pfarrei Waldenbsitg OüeramcS-Oehrin- gen, nominirte Vikar-Joseph Staudinger die landesherrliche Bestätigung. Se. K ö n i g M-aj e stäk habest vermög höchsten Rechripts vorn 9. d. M. den bei der Gesandtschaft in der Schweiz angestellt gewesenen Canzellisten Nahm und den vormaligen Page-Aufseher Hahn zu geheimen Eanze.llrsten 'am Schreib-Tische des. Geheimen-Räths gnädigst ernannt. S e i n e K ö n i g l. Majestät haben vermög'. höchsten Reseriszts vom 9. August Las erledigte Dekanat Schorndorf dein Dekan ivl. Kap-f von Pfullingen zu über- tragen geruht.. ,> r. . 'Durch.König!-- 'Resolution vorn 11. August ist die erledigte Stelle eines Un- teramts.- und' Irrenhaus-Arztes in'-Zwiefalten dem' ÜlshMgstij SpiÄ --Md^.Ärmsn- Arzt p. Elser in Ulm üb.ert.rageir worden. , j , st-. Se. König!. Majestät haben vermag Reskripts vom ,4. August gnädigst geruht, die reisstge Försters-Stelle in der Kaisersbachec Hut, Reichenberger Over- forsts, dem bisherigen Förster Fischer in Denkendorf, die reisstge Försters-Stelle in der Lorcher Hut, Engelberger .-Oberforsts, dem bisherigen Förster v. Baldin- ger in Saulgau, die hiedurch erledigte Försters-Stelle der Saukganer Hut, Zwie- feister Oberforsts, dem bisherigen Menagerie-Inspektor Müller, die Unterförsters, Stelle zu Walddorf in der Altensteiger Hut dem gewesenen Hofjager Hoch, und dre Unterförsters - Stelle zu Münst'ngen in der Grafeneker Hut, Uracher Oberforsts, dem gewesenen Hofjager- K a pp ler zu übertragen. Stuttgart. Nach einer Eröffnung der Regierung >£.3 Schweißer-Eanton's Zürch hat sich ein gewisser Ulrich Schellenberg von Winterthurs der unter dem Na- men Schellenberg-Biedermann eine Handlung-führte, als verschuldeter Betrüger von sehr schwerer Art flüchtig gemacht. Da nun Anzeigen vorhanden sind, daß sich derselbe nach Deutschland geflüchtet habe, so werden auf Befehl der König!. Section der innern Administration alle obrigkeitliche Stellen ersucht, auf gedachten Schellenberg, dessen Beschreibung hie- nach folgt, zu fahnden, denselben im Fall der Habhaftwerdung gegen Ersah der Ko- sten nach Zürch auszuliefern, Unterzeichneter Stelle aber unverweilte Anzeige hiervon zu machen. Beschreibung: Ulrich Schellenberg ist 4.7 Jahre alt, besetzter Statur, mißt ungefähr 5 Fuß 6 Zoll Zürcher Meß, (also ungefähr 5 Fuß 8 Zoll 6 Linien dieffeit. Dec. Meß ), hat hellbraune Haare, Vergleichen ziemlich mit Grau vermischte Augenbraunen, blaulichtgraue Augen, w.ovwn das linke fast blind, mittler re Nase und Mund und rundes Kinn. Ein besonderes Kennzeichen ist, daß er den Buchstaben R. mit der Kehle ausspricht. Seine Kleidung kann nicht angegeben werden, da er bei seiner Entfernung mehrere Kleidungsstücke mit sich genommen hat. Den 3i, Juli 1817. König!. Stadt-Direction. Stuttgart. Der K.aigl. Hof-Schauspieler Wilhelm Hartmann, welcher seinen Contrrcl gebrochen hat, und mit Hinterlassung beträchtlicher Schulden entwichen iss, wird hiermit edikaliter vorgeladen und aufgesorderc, sich sogleich bei der Unterzeichneten Behörde zu stellen, seine CoittractS- verbindlichkciten zu-erfüllen, und sich über sein Schuldenwesen zu verantworten. Den 8- August. »8,7. Konizl. Hoftheater-Direktion. Stuttgart. Am Donnerstag den s>. d. M., Vormittags 10. Uhr. wird über die Crtordernißi einer Anzahl von ungefähr 400 paar Schuhe-Solcn, in daZ hiesige Mlitair - Mentirungs-Magazin eine Abstreichs-Acrhandlung in dem Kriegs-CanzieftGebaude dahier vorgenommen werden, wobei sich diejenige, welche zu einer solchen Lieferung fähig sind, ^elnsinden können. Den ,3. August 1%1-r. Ahu::»>ilr«tis!,s-«ernon triv Königl. Kriegs-Departement. LudwigSburg. In der König!. Bauoerwaltung dahier, werden s eisene Skakketen-Thore, jedes 678 Pfund schwer, am Montag dm s5. diß Vormittags 9 Uhr unter Vorbehalt höchster Ra- tifikation im Aufstreich verkauft, wozu die Liebhaber eingeladen werden- Den 1 >. August ,8^7. \ _j Provisorische Hosbauverwaltung. Schöntha 1. Die nrt rzeichneke Beamtunz wird Samstag den 3o. Aug. Vormittags 9 Uhr eine Abstreichs-Verhandlt ng den Transport von 44 Studenten Truchen von hier bis Maulbronn im Gewicht von ungefähr ,42 Ctr. und unter dem Vorbehalt allerhöchst» Genehmigung vornehmen, wozu di« Tiehaber mit dem Beisaz auf die gedachte Zeit au mit eingeladen «erden, baß durch aus kein Nachgebot werde angenommen werden, und fremde Fuhrleute sich mit obrigkeitlichen Zeugnis- sen zu legitimirea haben, daß ihnen ein solches Fuhrwerk anvertraut werden dürfe. Den u. August 1817. König!. Oekonomie-Verwaltmig. Mergentheim. Auf allerhöchsten Befehl sollen nachstehende berrschoftk. GrundStüke dahier zum öffentliche« Verkauf gebracht werden, als: Die vormalige Dominikaner Kaserne nebst Um gebung. Dieses Gebäude, welches einige gute Keller bat, befindet sich innerhalb der Stadt-Mauer zunächst dem obcrn Thor; par terre sind 2 grosse Säle, die geräumige Küche, der Krcuzgang und mehrere Kammern. Im Stokgednude sind io heizbare Zinmrcr, st Kammern, 2 Sale und geräu- mige Vorplätze, auf der Bühne best'den sich große Raume zu Fruchtböden rc. Im Hof steht eine Holzhalle, Stallung und i scheuer, angebaut ist die für den Gottesdienst geschlossene Kirche. Hin- ter dem Gebäude befindet sich ein 7 O. Morgen großer Gemüs- und Baumgarten, deögl. vor dem Gebäude sin besonders umzäunler Gemiis-Garten. 2.) Das ausserhalb der Stadt liegende vorma- lige Kapuziner-Kloster nebst Garten. Das Kloster selbst hat neben einem guten Keller par terre den geräumigen Speiße-Saal, Küche und 2 Stuben nebst Kammer. Oben befinden: sich Zo Zellen wovon,6, heizbar sind. Hinter dem Gebäude ist ein ungefähr 4 Taubec-Morgcn g.wßer Gemüs- und Obst-Garten, worinnen » lausender Brunnen auch 1 Holzhaus und Keller sich befindet. Der Ver- kauf dieser Realitäten, welche Kaufliebhaber täglich emschen können , wird Donnerstag den 21. d. M. Vormittags 9 Uhr unter Vorbehalt allerhöchster Ratifikation im Cameralamts-Gebaude dahier vor- genommeu weroen. Den 7. August >817. Königs. Kameralamt. O b e r - S s n t he i m. In Gemashcit allerhöchster, höchster und hoher Anordnung sollen nach- benannte Limpurg- Sontheim- Obrrsonkhei'm'sche Domanial-Gcbäude, nämlich: 1) daZ ehemalige Amthaus, welches an dem Marktplätze, in der besten Lage des Dorfs befindlich, zwepgadig, sehr ge- räumig und mit mehreren heizbaren Zimmern, Kammern u. s. w., auch einem sehr guten Keller ver- sehen ist, nebst der hinter demselben aufgcsührten Sryeune, in welcher auch Stallungen eingerichtet sind, und hem zwischen diesen Gebäuden sich befindenden garrz beschließbaren Hofraum, so wie einem an der Scheune angelegten i/s Vrt. 21 Ruch, haltenden eingezäuntcn Pflanzen - Garten; 2.) Das vormalige Renkey-Gebäude in der Nähe des Fräuleinshofs, welches außer hinlänglichen Raum zum Bewohnen auch Stallungen und Futtcrräume enthält und eine sehr bequeme innere Einrichtung hat; 3.) Die gewesene Kutschen-Scheune außerhalb des Burghofs, welche dci ihrem bedeutenden Umfang mir massigen Kosten in ein geräumiges Wohn- und Nutz-Gebäude umgeschaffen werden kann, nebst einem in deren Nahe befindliche« Bauplatze im Wege des öffentlichen Aufstreichs an die Meistbieten- den unter Vorbehalt gemeinschaftlicher Genehmigung verkauft werden. Da nun zu dieser Verhandlung Montag der 25. August ,817. festgrsezt ist; so werden diejenigen Kauf-Liebhaber, welche sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Prädikat und Vermögen gehörig auszuweifen im Stande sind, »ingeladen, an dem gedachten Tage, Vormittags um 9 Uhr in dem Schloßgebäude zu Ober-Soniheim sich emzusinden, woselbst über die Verkaufs-Bedingungen die nöthige Auskunft erthcilt wird. Den b. August ,817. Königl. Cameralamt Vellderg. Gemeinschaftliches Renamt Ober-Sontheim. Rothenmüastcr. Zu Folge höhern Befehls wird das, der königl. Obersinanz-Kammer heim- gefallene Gut Prestenberg, welches nur 1 Stunde von Rottwesl entfernt ist, und neben einem Wohn- hausr an Wiesen 2 Mrg. 3 1/2 Vrt. 3o Rth., Akerfeld »5 Mrg. 2 Vrt. 4 Rth. enthält, am Don- nerstag den 28. dieß in der Eigenschaft eines gemeinen ZinnS - und Gült-Guts im öffentlichen Auf- streich verkauft werden. Zu dieser Verhandlung, welche auf dem Gut selbst, Nachmittags 2 Uhr vor sich gehen wird» werden nun die KaufS-Liebhaber mit der ^Bemerkung eingeladest, daß sie sich über ihre Vermögens - Umstände mit obrigkeitlichen Zeugnissen auszuweiscn haben. Den 7. August 18-7. , Königl. Kameralamt. Rottweik. Die hiesige sogenannte Herreustube oder das Officiers-Gebäude wird Samstag den Zo. dieß öffentlich verkauft werden. Dasselbe enthält in 3 Etagen u Zimmer mit 6 eistuen uns 2 erdenen Orfen, 2 Kammern und 2 Küchen; unter dem Dache 2 Böden mit Aufzug und Aufzuzstil; sodann x-»r terre Stallung für 3 Pferde » Chaisen-Remise, 3 Holzkarnmem und 1 Keller. Die 3g4 Verkan?s-Verhandll!ng nimmt an obgedachtem Tage Morgens y Uhr ihren -Anfang rn dem diesigen Kameralamts Zimmer und haben sich die Liebhaber mit obn'gkeittiL-en Zrvg-niffen über ihr Ver- mögen anszuw-istn. Bis zum Tage Ves Verkaufs kann das Gebäude täglich be ingens-. si ngt «erden'. Den 6. August 1817. König!. Kameralamt. Brakenheim. Bis Freitag den L2. Aug. >8,7. Vormittags y Uhr wird in der Stifrungs- Benvaltuug radier über die Lieferung des ungefähren jährlichen Bedarfs zu Kleidung der Atmosrn- Pfründner in Schwaigern, bestehend in 70 Edlen Leinwand, 3« Ehlen Zeug eineAbstrelchs-Verhandlung vorgenommen werden, wozu man die Liebhaber hiemit einladet. Dem, , >. 2lugust 1817. König!. Stiftungs Verwaltung. Ebersbergt Die bisher von dem herrschaftlichen SchaafInstitut benuzte, zum hiesigen Schloß- gut gehörige Schäfers-Wohnung, 4 Schaafstallungen > nebst 52 Mrg.^ Feld Gütern und einem Win- tergefvrth, wobei 500 Schaafe cingcschlagen werden können, werden höchsten Befehl gemäß, bis Mon- tag den >8- dieß» Morgens 8'Uhr auf die 8 Jahre von Martini i8>7 bis '825. an den Meistbie- tenden verliehe», dabei dem Bcstand-er der noch l icht eingeheimste Oehmd und anderer Gürer-Ertrag nebst dem Heu Vorrat!) überlassen, den» auch ein Versuch mit den Gebäuden und Stallungen nebst Winter-Gefvrth noch besonder gemacht und auf dieses hin die Fcldgüler stückweiß an einzelne Pachter zur Verleihung gebracht werden. Die Liebhaber zur Pachtung des einen oder andern werden daher eintzkladcn, sich an bemeldtem Tag unv^ Stunde auf dem Schloß in Ebersperg einsinden zu wollen- Den 6 August 18,7. Landvogtei St-eueramt des untern N-'kars und Kav^ralamt Baknang. Geislingen. Dis Montag den ,8. d. M. Vormittags y Uhr wird auf dem hiesigen Nath- hause außer denjenigen Schaafwaiden, deren Verleihung unterm >0, v. M. bekannt gemacht wurde, auch die Waide von Donzdorf, welche .3oo Slük Schaafe erträgt, wieder zur Verleihung gebracht wer- den, welches hiemit den Pachts-Liebhabern zur Nachricht bekannt gemacht wird. Den 6. Aug. 1817. König!. Oberamt. Crailsbcim. Bon dem 2. Jnfanterie-Negsi'ment ist der Soldat Jakob Nagel von Mcrkcrts- hofen, hiesigen Oderamts, den 12. Juni d. I. aus der Garnison Stuttgart deserliri. Alle hoch.- und wohllöbliche Justiz- und'/Polizei-Behörden werden daher ersucht,, auf diesen Flüchtling zu fahnden,- ihn auf Betreten zu arretirrn und wohlverwahrt entweder hicher oder sein Kommando einzuliefern. Den 4. August 18-7. Köniiil. Oberamt. Wangen. Der bei dem Reuter-Regiment gestandene Gemeine Christian Gerold von Jsny ist im Monat Juni d. I. im'Urlüub descrtirt. Man stellt daher das Ansuchen ans diesen Desevrteur zu fahnden, denselben auf Betrettrn zu arretiren, und wohlverwahrt hieher oder an das Regiments- Kommando auszuliefern. Den 6. Au gast ->7. König!. Oberamt. Leon berg. Dem Baurenknecht Georg Link aus dem Jhinger-Hof wurden heute früh folgende Effekten entwendet: » neu Dunkelblau tuchener Kittel mit hellen Knöpfen, , paar schwarz hirschle derne Hosen, - blau tüchen Wammes, mit halbrunden wrissen Knöpfen, > dreiekigten Hurh, » gelbseideneS Halstuch, 2 reustene Hemd er, » pr. baumwollene Strumpf, 1 silberne Ahr mit 2 Gehaus und einer breiten Kette von Silber, 1 siiberbeWlagrne Pfeisse. Der Verdacht fallt auf den Banren- knecht Gottfried Sauttcr von Kayh, Oberamts Hcrrenbcrg, der am lczten Samstag auf gedachtem Hof ausbezahlt wurde, sich aber während dieser Zeit bei Nacht jedesmal in den Hof geschlichen, und heute früh, während die Knechte gegessen die Kleider in einem Zwerchsack entwendet haben soll. Er war bekleidet mit einem hellblauen Wammes mit weise« Knöpfen, weis lederne»-Hosen, grau gestreif- ten Brusttuch mit runden Knöpfen, weis leinenen Strümpfen und Schuhen. Er ist ungr>ahr a3 Jahr alt, etwa 6 Fuß gross, har schwarze Haare, keinen Bart, und ist sehr starker Leibes Konstitu- tion. Er soll früher Soldat gewesen seyn. Auf denselben Menschen wird zu fahnden, und er im Betrctungs Fall an das Hiesige-Oberamt «irizuliescm gebeten. Den 4. August 1817. Königt. Oöcramt. Besighe i m- Barbara Geigerin, ledig, von Besigheim, hat sich eines Diebstahls sehr verdäch- tig gemacht, und sich sodann von Hause entfernt. Auch,l)at dieselbe i paar weise Strümpfe und r weises Halstuch mir > rochen Laus, beides mit C. J. bezeichnet, mitgenommen. ?llle hoch - und wvhllöbl. Behörden werden ersucht, dieselbe auf Betreten arretircn, und hrcher einliefern zu lassen Den 2->. Juli t6>7- König!. Obcramt. . Böblingen, Der wegen qualisicirten, auch wiederholten Diebstahls, wegen Hasardspiels und vagirendrn Lebens hier in Verhaft und Untersuchung gekommene Gottlieb Adam Schnept von Böb- lingen, bat sein Gefängnisi gewaltsam erbrochen und ist entflohen. Die König!. Oberämter werden himr.it ersucht, auf den Flüchtling welcher zwischen rü und 17 Jahren alt, fl eiset, übrigens etwas starker Person ist, weis.lichte Haare, graue Äugen, dicke Nase, mittleren Mund, blasses Gesicht und einen großen Kopf hat, in-ihren Amtsbezirken gefälligst zu fahnden, ihn auf Betreten handfest ma- chen unb wohlverwahrt hi eh er zmückliefern- zu lassen.. Schuepf trug bei seiner Entweichung ein altes durchaus vrrflicktcs mit seinem Namen bezcicknetes Hemd, ein grau wollenes ganz verschmutztes Wam- mes, eine gelbe schwarz gestreifte ebenfalls, ganz verschmutzte West», an welcher die Farben kaum mehr kennbar sind, grau tuchene alte lauge Holen, übrigens gieng er ohne Strümpfe und Schuhs und ohne Kopfbedeckung, und nahm seinen Weg Stuttgart zrr. Den.2.3.. Juli -617. K. Oberamt. Brakenhr im. Der hienach siMcckisirre Johann Michael Ktppker, iischloßer von hier, welcher am >. Juli durch W.einsberg in das Zuchthaus nach GotteSzell hätte transportirt werden sollen, ist aus dem Gefängnisse ln Löwenstein in der Nackt vom >. auf den s. Juli entsprungen.. Sammtliche Justi; und Polizei-Nehörden werden daher ersucht, auf diesen höchst gefährlichen Dieb, der schon 3 tti.it im Zuchthaus gesessen ist, zu fahnden, ihn auf Bettelten arretiren und gegen Ersatz der Kosten hiehex liefern zu lassen. Signalement. Koppler ist 87 Jahr alt, 6" 6'" groß, starker Gramr, bat schwarze Haare und Augen, braunes blattcrnarbigtes Angesicht, dicke Nase, und aufgeworfene Lippen Den 5. August >817, König!. Dbrramt. Leonberg. Jakob Ege, Weber von hier, hat sich mehrerer Diebstähle schuldig, und noch ehe man ihn arretircn konnte, flüchtig gemacht. Nach eiugezogener Erkundigung soll er zu mehreren ihm begegneten Perft-nen gesagt haben, er gehe in die Rhein- Erndte , da er aber nicht die- geringste Legitimakipn bei, sich hat. und zu vermukhen ist, daß er, eben auf dem Bettel umherläuft, so werden die samttMicheN Polizei-Behörden des Königreichs ersucht, auf denselben fahnden, ihn auf Wctretten arretiren, und wohlverwahrt hiesigem Oberamt einliefern zu lassen. Signalement. Ege ist So Jahr alt, ungefähr 5 Fuß 3 Zoll groß, hagerer Statur, schwarzer Gesichtsfarbe, hat braune Haare, angeloffene Zahne und kein besonderes Kennzeichen. Hehle ivet war er bei seiner Entweichung mit einer lekrrnen Kappe, roth gestreiften Zeug lens - Wammes, alten l-.vernrn Hosen, blauer Weste, leinenen Strümpfen und Schuhen mit Schnallen, Den 24. Juli >8,7. König!. Oberamt. Ulm. Der ledige Vauerknecht Stephan Münch von Jngstetten, K.^ Oberamts Mün singen, wel- cher wegen beabsichtigten Diebstahls-Einbruch unterm 4. v. M. von dem K. Obcramt Riedlingen an das Unterzeichnete K. Kriminal-Amt zur Lpao. Iuquis. verhaftet übergeben, und von diesem nach geschlossener Untersuchung unterm 14. d. M. gegen eidl. Sicherheits-Leistung seines Arrests ftins- wcilen wieder entlassen worden ist, hat diesen feigen Freiheits-Zustand dazu freventlich mißbraucht, unterm iS. d. M. in Ober-Dischingen, K. Oberamts Elüu/en, einen neuen Diebstahl zu d gehen, und sich hierauf flüchtig zu machen. Alle Obrigkeitliche- Behörden werden ldaher Hiemit ergebenst er- sucht, auf diesen hienach bezeichneten, der öffentlichen Sicherheit so gefährlichen Purschrn möglichst zu fahnden, und denselben auf Betrctten an die Unterzeichnete Stelle gegen Ersatz der Kosten wohlver- wahrt einliefern zu lassen. Signalement. Derselbe ist 28 Jahre alt, etwas kränk!., 5 Fuß 5 Zoll Z Linien groß, von untersezter Statur, langlicht fetter Besichtsform und blaßer Farbe, hat schwarze Haare, breite Stirne, schwarze Au gb re men, graue Augen, breiter Nase, Mittlern Mund, schmale Lippen, gute Zahne, volle Wangen, schwachen Bart, breites Kinn, gerade Beine, nnd starke Schultern, und ist bekleidet gewesen mit einem vreiekigten gewöhnlichen Banerhut, schwarzen 3 gS Halstuch, grsu tuchenen Weste, einem zwilchenen Janker, schwarz mit «eiben Knöpfen, kurzen schwarzledernen Hosen, zwilchenen Strümpfen, und Bandelschutzen. Den ,8. Juni >8,7. K. W. Kriminal-Amt der Landvvgtei an der Donau. Ulm. Der ledige vagirende Krattenmacher Eu stach Maier von Magenbuch, Großherzoglich Badcnscben Bezirks-Amts Ostcrach, gebürtig , Sohn drS bereits vor 12 Jahren verstorbenen sogenann, ren Scbindcr Johle, (Hannß Jerg Maier von Heubach, Oberamts Gmünd) ist in die dißorks gegen Weit Thurner von Wilsingrn, K. Obcrmnts Riedlingen, und Eons. anhängigen qualif. Diebstahis- Untersuchungs-Sache verflochten, deßcn gegenwärtiger Aufenthalt Unterzeichneter Stelle aber, außer daß er vor ungefähr 8 Wochen in der Gegend von Skeüßlingen sich aufgehalten, sonst durchaus unbekannt ist. Alle obrigkeitliche Dshörden, besonders auch vorermeldres Grvsherzogl. Daadenscken- Bezirks-Amt Osterach, werden daher biemit ergebenst ersucht, auf diesen hienach bczeichneten, hier- orts schon smalen nemlich im Jahr i8r3. und >814- wegen qualisic. u. respoc. wiederholten Dieb- stahls in Untersuchung gestandenen, der öffentlichen Sicherheit so höchst gefährlichen Pkirschen, möge lichst zu fahnden, und denselben auf Betretten an die Unterzeichnete Stelle gegen Ersatz der Kosten wohlverwahrt einliefern zu lassen. Signalement: Derselbe ist 20 Jahre alt, ungefähr 5 Fuß (> Zoll groß, von unterseztcr Statur, voller runder Gesichisform und gesunder Farbe, hat braun» Haare, erhabene Sirne, braune Augbraunen, blaue Augen, stumpfe Nase, gewöhnlichen Mund, hohe runde Lippen, gute Zähne, länglicht rundes Kinn, etwas eingebogene Beine, und breite Schultern, und ist sonst gewöhnlich bekleidet gewesen mit einem dreiekigtcn gewöhnlichen Bauernhut, roth seide- nen Halstuch, schwarz manschcsterne Weste, einem grau zwilchenen Jankerle und dergleichen langen Hosen, grauen Garn-Strümpfen und Riemen-Schuhen. Den ,3. Juni i8»7* K. W. Kriminal - Amt der Landvogtei an der Donau. Waiblingen. Die Unterzeichnete Stelle ist beauftragt, den vormaligen Postwagen Condukteuv Johann Friedrich Kaiser von hier wegen unmittelbaren Eingaben, und verübter Betrügereien in Unter, suchung zu ziehen, sein Aufenthalts-Ort ist aber unbekannt. Die Königl. Justiz- und Polizcistellen werden ersucht, ihn auf Betreten arretiren und wohlverwahrt hieher liefern zu lassen. Kaiser ist un- gefähr /,o Jahr alt, hat ein starke Postur, ein volles gut gebildetes Angesicht, hellbraune Haare blaue Augen, spitzige Nase, rundes Kinn und ist gut gewachsen. Er hat sich einige Zeit in der Gegend von Bibcrach und Ravensburg aufgehalten. Den 28. Juli >617. Königl. Oberamt. h Waiblingen. Bei der Unterzeichneter Stelle liegt seit dem April dieses Jsdrs eine Dalle wollenen Luchs, die sehr wahrscheinlich einem Luchfabrikanten gestohlen worden ist. Der rechtmässige Eigenthümcr wirb ausgesordert, sich innerhalb 4 Wochen a dato bei Oberamt zu melde». Den 4> August 1817. Königl. Obcramt. Dettingen am Schloßderg, Zell unter Aichelberg. Jakob Schneider, Friedrich Pfeffer, Schneider; und Goulieb Klein, Küblcr; verheurathcler Burger zu Dettingen; und Franz Hausch, Sst äse», ledig von Zeli, haben Auswanderungs-Erlaubniß erhalten. Wer irgend eine An- sprache an dieselben zu machen hat, muß solche unvcrwcnt anzcigen, um sie noch in "ihrer Gegen- wart ins Reine bringen zu können, wiewohl die Emigranten auf Jahresfrist durch Bürgen auch Nach ihrem Wegzuge vertreten werden. Den >8. April 1817. Oberamt Kirchhrim. Oberamt Horb. Nachstehende Personen wandern aus, und zwar Alexius Löhmü-ler, ledig von Eutingen ins" Badenkche; Johann Jedcte von Hochdorf, ledig ins Mekienburg'sche; Ignaz Augustin und Franz Baumgärtncr von Gündringen, nebst ihren Familien nach Ungarn; Joseph Schwitzer, ledig, von Althrim nach Ungarn; Rosine Weil Kieses, Schntzjuden Tochter, ledig von Baisingen ins SigmarinFche; Ehristiana Walz und Elisabetha Martini, ledig von Mühl, nach Nord-Amerika;. Ludwig Akermann, Wittwer von Mühl, nack Ungarn: Wunibald Rafz, mit seine» Familie von Aitdcim nach Ungarn. Wer Ansprüche an solche zu machen hat, hat solche bei der geeigneten Stelle innerhalb Jahresfrist vorzubringen. Den 24. April >817. Königl. Oberamt. Gedrukl bei G otti ieb Hasse lbrink, Hof- und Kanzlei-Kupferdrucker, Buchdrucker. Mo. i 8 i 7« SZ7 Königlich-Württemderglsches wniro«— Samstag, a3. August. Dssizicllcr Auszug aus d.>r unk-rm >6; Mai. d. I. von Sr. Königl. Majestät dem Hof-Gcrkcht- rrtheilken und a» oen Köm-zl. Geheimen.Rach ausgeschriebenen Instruktion. Vom ist. August »817. Das Hof- Gericht, welches aus dem Hof--Richter und i Aktuar besteht , übt unter den hienach festgesetzten näheren Bestimmungen die den -Oberämtern in ihrem Bezirkzustehende niedere Jurisdiktion über das gesammte Personal der st Stäbe des Oberst-.'-ofnieister- , des Oberst-Kammerherrn-, Oherst-Sta llmeistev-Amts und der Ober-Hof-Jnteudan;, so wie des Ober -Hof- Rath's ans, m so fern demselben nicht vermöge der Gesetze das König!. Ober-Iustiz-Coilegium als privilegirter Ge- richts-Scans angewiesen ist, und in so weit dasselbe entweder im unmittelbaren Dienst des Hofes sich bestndet, oder innerhalb der Oberämter, Stuttgart, Lüdwigs- burg, Canntstadt und Leonberg seinen amtlichen Wohnsitz hat. §. 2.. Es hat diese Stelle den Zweck, die Störungen des Hof-Dienstes, welche durch Avokation der Diener vor das ordentliche Forum entstehest könnten, vermittelst Auf- stellung eines eigenen der Gaminth-it der Oberhof-'Aemter untergeordneten und eben deßhalb mit dem Interesse des. Diensts und den Verhältnissen der verschiedene,n Dienststellen vertrauten Richters zu; verhüten, Einheit der Diöeiplin einzuführen und dadurch zu der Bildung eines wohlgeordnetest Ganzen aus dem zahlreichen und Derjchiedesten Bestimmungen gewidmeten Personal der Hof-Dienerschaft mitzuwirken. In Hinsicht auf diesen Zweck sind dem Hofrichter - Amt folgende Verrichtungen übertragen °> - ?- 3. A.) Ja Straf - Sache«. Was Himeine Verdrehen und Vergehe« betrifft, in so- weit deren Strafe vor- aussichtlich eine 8 tägige Jncarcerarioa oder e»ne Geldstrafe von io Reichscyalrrn üverscyre,Lea muß; so hat hrer das Hof-Gerichc blos das erste Verfahren vorzunea- Men, wobei die Fragen: ob ein Verbrechen vocha-nden?' ob es nöthig seo, si y des wahrscheinlichen Tharers vorläung durch Ergreifung zu wersichem?/ Wache A i# stalten zu Habkaftweronng des Abwesenden zu treffen, uns was zu sicherer Erhe- bung der vorliegenden materiellen Zndicien zu thua sey? vorzüglich den Gegenstaud der Hofrichterlichen Thatigkeit ausmachen , die. eigentliche Erim-.nal-Inqmsition a.-r dem Oder - uns Eriminal-Amt mittelst Uevergeoung des Verdächtigen an das erstere zu überlassen ist. §• 4* Was die Ausübung der dem Hof-Gerichte zustehenden eigenen Strafgewalt be^ trifft, welche von der visciplinarnchen Strafgewalt oer einzelnen Ober - Hof-Stube wohl zu unterscheiden ist, und sich auf 8 tägige Zneareeration, Geldstrafen bis zum Betrag von 1» Reichsthalern und Erkennung derjenigen Legalstrafen, welche auch den Oderämtern überlassen sind, erstreckt: so kann über die Grenze der Anwend- barkeit derselben keine allgemeine Regel gegeben, sondern es muß in jedem einzelne« Fälle der Beurtheilung des Hof-Gerichts überlassen werden, ob der gestiftete Scha- den oder die Gefährlichkeit der Absichten oder der Grad, in welchem sich die Aus- führung des verbrecherischen Vorhabens der Vollendung näherte, nicht eine h-ösi-re Strafe erfordere. Der Hof-Gerichts-Vorftand hat jedoch im Zweifelsfall nach Maas- gabe des folgenden 5. bei dem -Ober-Hof-Rath anzufragen. §. 5. Eine besondere Aufmerksamkeit hat das Hof-Gericht den Dienst-Vergehen des feiner Jurisdiction unterworfenen Personals zu widmen. Diese gehören zu seinem Ressort, in 0 fern ihnen nicht erklärte böse Absicht zum Grunde liegt, oder ein bedeutenderes gemeines Vergehen damit concurrirt. I« Fällen, wo ein unter Oer Jurisdiction des Hof-Gerichts stehender Diener sich fssrtzeseHter Nachlässigkeit und Verfehlungen im Dienste schuldig gemacht hat, bat das Hof-Gericht, falls es denselben nach vorgängiger Untersuchung der Beibehaltung im Dienste für unwürdig erachtet, a. ) dem betreffenden Ober-Hof-Amt hievon zur weitern Einleitung die motivirte Anzeige zu machen, in so fern dw Sache einen Diener aus der Classe derje- nigen betrifft, welche blos unter der Bedingung wechselseitiger vierteljähriger Dienstaufkündigung angenommen werden sollen. Zst aber b. y nach den bereits vorliegenden gesetzlichen Bestimmungen ein Antrag des Ober- Hof-Raths zu Entlassung des betreffenden Dieners nothwendrg, so har der Hof-Gerichts-Vorst-nd deßhalb von Amtswegen einen Dortrag im Ober-Hof- Rathe zu machen. .-Ohne vorhergehende Untersuchung kann jedoch ein solcher Antrag nie statt finden.. ° In so ferne ein solcher Diener auch noch eigentliche Strafe verwirkt hat, ist dieselbe nach Befund der Umstände entweder von dem Hof-Gericht für sich oder auf dessen Antrag von dem Oberhof-Rath, in so fern sie. dessen Straf-Gewalt nicht überschreiten würde, im entgegengesezten Fall aber von dem Kriminal-Tribunal nach vorgängiger Abgabe der Untersuchung^ -Acten an die ordentliche Inquisitions-Behörde zu erkenne». §. 6. Sind nach den vorhandenen Judicien eines Vergehens gegen den Angeschuldig- ten zu Erhaltung des Geständiffes Zwangs-Mittel rechtlich begründet: so können die- selben von dem Oberhof-Rath, in soweit die Jurisdiktion des leztern oder die des Hof-Gerichts überhaupt begründet ist, auf einen deßhalb von dem Hofgerichts- Vorstand zu erstattenden Vortrag nach Maasgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Ober-Hof-Raths-Jnstruktion §. i. pct. 9. erkannt werden. §'• 7- Jn Ehe - und Eheverspruchs.Sachen hat das Hof-Gericht in Gemeinschaft mit dem Oberhof-Prediger Len Versuch zu gütlicher Ausgleichung der entstandenen Streitigkeiten zu machen. Erst wenn dieser fehlschlagen sollte, ist die Sache zur wei- tern Verhandlung der ordentlichen Behörde zu übergeben. §- 8. Dem HofrichterAmt liegt 8.) Das gesezliche Executions-Verfahxen in liquiden Schulden - Sachen ob. -Als solche sind LiejeuigechPersonal-Klagen aller Art zu betrachten, wobei durch rechts- gültiges Geständnis; von Seiten der Schuldner die in Frage stehende Verbindlich- keit anerkannt, mithin blos die Saumsaal des Beklagten, Gegenstand des richter- lichen Einschreitens ist. Beweisführung bei fehlendem Gestandniß kann blos dann zugelassen werden, wenn lie nicht zu grosse Weitläufigkeit erfordert und wenn der Beklagte im Voraus das Beweismittel als bündig anerkannt und gleichsam auf dasselbe comprommittirt hat. Außerdem gehört dieselbe in die Sphäre der contentiosen Gerichtsbarkeit. 9- Auch das Contumacial-Verfahren in liquiden Schuld-Hachen gehört in Gemäs- heit des vorhergehenden §• zu den Rechten und Obliegenheiten des Hofrichter-Amts. ä, 10. Sind gegen Eine und dieselbe Person gleichzeitig mehrere Schuld klagen ange- 4o» bracht, und es waltet gerechter Zweifel darüber: ob das vorhandene Vermögen der- selben zu Bezahlung- der vorhandenen liquiden Schulden hinreiche; so ist der zur Kenntniß des Hof-Gerichts gekommene Schuldenstand, falls nicht der Verschuldete seine Zahlungsfähigkeit genügend darthun kann, (als in welchem Falle sogleich ein Zahlungs-Plan mit Zuziehung der Gläubiger zu entwerfen ist) dem ordentlichen Gericht zu Anstellung des Concurs-Verfahrens zu übergeben. §- M- Endlich C.) hat das Hofrichter-Amt die Vermögens -Obsignation bei allen dazu geeig- neten Todes - und Erbfällen, welche bei dem gestimmten Personal des Hofes Vor- kommen, vorzuNehmen und in Folge dieser Handlung auch der ResigNaöou beizu- wohnen, womit das Inventur - und Theilungs-Gericht feine Lhäcigkelt mg in nt. §. 12. Jede mit dem Hofdrenst ln officieller. Berührung stehende und der Jurisdiction des Hof-Gerichts unterworfene Person-hat die besondere V-roindlichkeit, die zu ihrer Keuitniß kommenden Vergehen der Kdmgl. Hofdierrerfchast dem Hofrichter-Amt anzuzeigeu. §- r3- Schuldklagen sind bei dem Hofrichter-Amt unmittelbar einzureichen. Ebendieß ist der Fall in Ansehung der von den Königl. Ober- und Criminal- Aemtern an dasselbe gerichteten Requisitionen. §. xk. Da das Hof-Gericht dem'Königs. Ober-Hof-Rath unmittelbar untergeordnet ist, so sind bei lehre rem alle gegen das erstere gerichtete Klagen wegen verweigerter oder verzögerter Justiz auzubringen. §. i5- Steht das Hofrichter-Amt im Zweifel, ob sich ein Vergehen für fein Ressort oder aber zu höherer Strafe eigne, fo hat es den Fall, eben so, wie seine Anträge auf Dienst-Entlassung wegen nicht doloser Dienst-Vergehen dem Köuigl. Ober-Hof- Rath zur Entscheidung ro.zulegeu. §. 16°. Ist der sOber-Hof-Rath in Fallen, wo es sich vornehmlich von der rechtlichen Ansicht einer'Sache handelt , mit der Ansicht des Hof-Richters nicht einverstanden: fo hat jener hierüber die gutächtlichö-Aeußerung der geeigneten Justiz-Behörde einzuholen.,-. §■ *7* Der Hof-Richter hat dis Verpsiichtung, sich auf Requisition der verschiedenen Ober- Hof- Beamten nach den bestehenden Rechts-Normen und seinem bestimmten Wirkungskreis, in amtliche Thätigkeit zu sehen. Bei Handlungen, die er von Amts wegen vornimmt, hat er die betreffenden obersten Vorstände von jenen im- merhin in Kenntniß zu setzen. Königs. O b er - H o f - R a th. Offizieller Auszug aus der unterm ,6. Mal d. I. von Sr. Königs. Majestät dem Ober-Hof- Rath erthcilten, und an den Königs. Gebeimen-Rarh ausgeschriebenen Instruktion. Bom »4. August 1817. Zum Geschäfts - Kreis des Ober-Hof-Raths gehören : r.) Die Feststellung allgemeiner Grundsätze über den Hof-Dienst überhaupt, in so fern sie nicht, blos das einzelne Ober-Hof-Amt, sondern das Ganze der Hofhal- tung betreffen, wobei die Beschlüsse des -Ober-Hof-Raths, in so fern sie nicht eine bloße Collegia! --Observanz bezwecken, jedesmal Sr. König!. Majestät zur Bestätigung vorzukegen sind. Neue Einrichtungen, bei welchen sämtliche Ober-Hof-Aemter intereffirt sind, wie z. B, Uebercragung der Geschäfte Eines Stabs auf einen andern, Gehalts-Er- höhungen oder Verminderungen, welche von der Art wären, daß sie, wenn gleich nur sei Eurem Stabe vorqenommen, ein Mißvcrhaltniß bei den Gehal- ten der Diener in den übrigen Stäben zur Folge hätten. Z.) Anordnung und vollständige Vorbereitung allgemeiner Hof-Feierlichkeiten, ß.) Alles, was, obgleich an sich minder wichtig, doch auf die Gesammtheit des Hofes und des Hofdienstes Bezug hat, als: Verfügungen, welche durch Reisen, oder sonstige 7lufenthglLS-Veranderungen Sr. M a j e st ät des Königs oder Ih rer Majestät der Königin bei der Hofhaltung nothwendig werden ; 6.) Alles, was zur Ober-Aufsicht über dies, dem Oberhof-Rathe unmittelbar muter- geordneten Stellen gehört; 6. ) Streitigkeiten, welche zwischen einzelnen Ober-Hof-Aemtern über die Grenzen ihrer wechselseitigen Amts-Befugniß oder sonstige Gegenstände des Dienstes ent- stehen sollten. 7. ) Würdigung der Beschwerden einzelner Stabs-Angehörigen gegen das ihnen Vor gesetzte Ober-Hof-Amt, worüber in Abwesenheit des betreffenden Ober-Hsf-Be- amtsn zu berath sch lagen, die Ansicht des Ober-Hof-Rach s. aber" jeöLs'rnsssk -S r. . Königs. Majestät vorzulegen ist; wobei sich übrigens von. selbst versteht, daß solche Beschwerden, welche eine gerichtliche Erörterung erfordern, von dem Ober-Hsf-Rathe nrcht anzunehmen, sondern an die Gerichtshöfe ru verweisen sind- 6.) Außerordentlicher Weise hat sich auch der Ober-Hof-Rath mit allen denjenigen Angelegenheiten zu befassen, worüber entweder Se. Königs. Majestät dessen 40 2 Gutachten erfordern werden , oder worüber sich einzelne Ober-Hof-Beamte die Ansicht desselben erbitten sollten. Endlich übertragen Seine Königs. Majestät 9.) dem, Äber-Hof-Rathe gegen dasjenige Hof-Personal, welches unter der Zuris- diktion des Hof-Ger-chks steht, in so fern nicht die eigene Straf-Befugnisi dieses letzteren einschlagen wurde, eine, bis auf vierwöchigen Arrest und eine Geld- buße von Zwanzig Reichsthalern sich erstreckende Straf-Gewalt, so wie das Recht, in Fallen, welche sich zur Entscheidung des. -Ober-HoftRaths oder des ,Hof-Gerichts eignen , auf Antrag dieses letzteren , Zwangsmittel zu Erhaltung eines Geständnisses nach Maasgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erkennen, letzteres jedoch nur nach vorher eingeholtem Gutachten der Criminal - Justiz- Be Hürde. Dieses ist auch in solchen Fallen nachzusuchen, in welchen der Dber - Hof- Math bei Ausübung seiner strafrechtlichen Gewalt oder bei vorkommenden sonsti- gen Rechtsfragen von der Ansicht des Hof-Richters abweichen würde. In Bezug auf das Verfahren bei Dienst-Entlassungen von Dienern, welche zum Hofe gehören , treten die Bestimmungen des Rescripts vom 10. Dez. 1816. rmd der H0f-Gerichts-Instrukti0n ein. §- 2- Bel diesem Anlasse setzen Se. Koni gl. Majestät auch fest, daß die Straft Gewalc der einzelnen Ober-Hof-Beamten beschrankt werden soll r i.) auf Verweise. L.) Erkennung von Geldstrafen, die die Summe von Sechs Reichsthalern nicht übersteigen dürfen, und ä.) ArLtzst-Strafen von der Dauer von höchstens drei) Tagen.. 3. Mit Aus nah ine der unter Nro. 1. 'r.. und 7.. des §• r. bezeichn eterr Falle hat der Dber-Hof-Rarh nur in so fern er es der Wichtigkeit der Sache wegen für nö- thig erachten würde, die Entscheidung S r. Konigl. Majestät einzuholen, und so lange dieses nicht geschehen ist, bleibt, derselbe für feine VerfügungLN gleich jeder anderen öffentlichen Stelle verantwortlich- §'- ü- Wenn gleich der Dber-Hof-Rath in Bezug auf alle , den Hof-Dienst und die Hofhaltung betreffende Gegenstände unter Sr. Konigl. Majestät unmittelbaren Befehlen steht, so ist derselbe doch dem Geheimen -Rache in alten- Len Beziehungen untergeordnet, wo es sich von. Handhabung, der allgemeinen Gesetze und der Haus- und Landcs-Derfassnng handelt.' Auch, steht es ihm frey, in diesen Beziehungen An- ragen bei den« Geheimen,Rache zu machen.. f 5- In Bezug auf Ausgaben, welche der Dienst des Hofs erfordert, ist der Ober- Hof-Rath lediglich an das Präsidium der Kömgl. Hof- und Domamen- Kammer gewiesen, mit welchem ec sich Leshalo m jedem einzelnen Falle in Eommumkari.n zu setzen, und bei abweichenden Ansichten, oder, wenn v n außerordentlichen in den festgesetzten Etats nicht berücksichtigten Ausgaben dre Rede ist, Sr- Koni gl. 2Aa- jegar Entscheidung einzuholen hat. §• 6. An den einzelnen Ministerien steht der Ober - Hof--Rath in einem eoordinicten Verhältnisse. Dre Miltheklungen an dieselben geschehen in Form von Protokollen. In allen Fallen, wo der Ober-Hof-Rath rum Behuse seiner Verfügungen die ,Amts-T,Hörigkeit der öffentlichen Behörden nöthig hat, sind von demselben die be- treffenden Ministerien zu requ iriren , welche den dies fälligen Aufforderungen mit der gebührenden Schnelligkeit und Sorgfalt zu entsprechen haben. König!. Ober -Hof-Rat h. König!. Verordnung, die gesetzlich« Bestimmungen über di« Auswanderungen betreffend. Vom »5. August 1817. Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Unsrer wiederholten Zusicherung vom 5. Juni zufolge, daß Unser getreues Volk in den Genuß derWohltharen des Verfassungs-Entwurfs, so weit sie nicht die Land- ständische Repräsentation betreffen, gesetzt weiden solle, festen Wir Uns hiemit ver- anlaßt, in Beziehung auf die §§. 71. 72. und y'3. dieses Entwurfs und unter Rück- sicht auf die früheren gesetzlichen Bestimmungen, das Recht der freuen Auswande- rung betreffend, nach Anhörung Unsers Teheunen-Raths, folgendes zu verordnen: $* l- J"der selbstständige Staats-Bürger har das Reckt, aus dem Königreichs auszu- wandern, so bald er dem ihm Vorgesetzten Beamten von seinem Vorsatze die Anzeige gemacht, seine Schulden und andere Obliegenheiten berichtiget, und unter Verzicht- leistung auf sein Bürger- und Unterthanen-Recht hinreichende Versicherung ausgestellt hat, daß er innerhalb Jahresfrist gegen König stind Vaterland nicht dienen, und eben so lang in Hinsicht ans die vor seinem Wegzuge erwachsenen Ansprüche vor den Ge- rüchten des Königreichs Recht geben wolle. §. 2. Da bei Eheleuten das Rechst, den Wohnort zu verändern, dem Ehemann allein zukommt, so ist eine Ehefrau nie befugt, gegen den Willen ihres Ehemannes aus- zuwandern. Selbst mit Bewilligung desselben kann sie nicht ohne ihn auswandern, 4o4 es wäre denn, daß die Trennung nur temporär seye, und der Ehegatte die Absicht^ der Ehefrau zu folgen, glaubhaft darchrrn würde- 5. ^ Söhne und Töchter, welche noch unter väterlicher Gewalt stehen, bedürfen dek Einwilligung des Vaters. Sind sie in!Ndec)ahrig, und wandert der Vater nicht zugleich aus °- so kann er ohne Erlaubniß des Magistrats,, oder bei Eremten ohne Erlaubmß des König!. Tu« telar - Rarhs diese Einwilligung nicht ertheilen. Zieht er aber Mit ihnen weg: ist er eine obrigkeitliche Erlaubniß einzuholen nicht verbunden. §. 4- Minderjährige, welche nicht unter väterlicher Gewalt stehen, namentlich also Kinder von Mitrwen, oder solche die einen Stiefvater haben, ohne von ihm adoptirt zu seyn, und andere, welche in Rücksicht ihrer Person einem öffentlich be- stellten Pfleger untergeordnet sind, bedürfen der Einwilligung des Pflegers. Pfleger aber können ohne Erlaubniß des Magistrats, oder bei Eremten, ohne Erlaubniß des König!. Tutelar-Raths, mchr in die Auswanderung eliiwilllgen. ' ^ ^'' ; " : .§• 5. Die Vokljahrigkeits - Erklärung rum B Hufe der eigenen Vermögens ^Verwal- tung befreyt zwar von der Einwilligung des Pflegers, aber nicht von der Erlaub^ «iß der Obrigkeit- ff. Pflicht der Obrigkeit ist es , vor Ertheilung der Erlaubniß genau zu erwägen, ob der Vortheil des Minderjährigen oder Pfleglings die Einw-lligung in. die Aus- wanderung erheische, mithin da, wo das Ziel der Auswanderung gar nicht bestimmt ist, oder die auswärtige Niederlassung und deren Bedingungen auf einem ganz un- gewissen Zuarnmentreffen künftiger Umstände beruhen, ihre Erlaubniß in der Regel zu versagen, und nur dann eine Ausnahme davon zu gestalten, wenn das Schick- sal des Pfleglings von demjenigen , mit welchem er auswandern will, so abhängig ist, daß von seinem Zurückbleiben noch größerer Nachtheil zu befürchten wäre, na- mentlich al o, wenn jüngere Kinder um ihrer Erziehung willen von der auswarp deruden Mutter nicht getrennt werden können. §■ T- Bekleidete der ?lus wandern de einen Staatsdienst, so darf sich derselbe, er mag fein Amt z»ivor freiwillig niedergelegt haben, oder davon entlassen worden seyn, nicht früher aus dem Königreiche entfernen, als bis er wegen seiner Arntsverwal- tung Rechenschaft abgelegt, oder', wenn seine persönliche Gegenwart nicht mehr nothwendig wärest bis er wegen der innerhalb eines Jahres nach seiner Resignation oder Entlassung etwa gegen ihn vorkommenden Ansprüche hinlängliche Sicherheit 4o5 geleistet hat. Nach Bestellung dieser Sicherheit kann ohne eins Erkenntnis; der be- treffenden Justiz-Stelle weder die. Auswanderung gehemmt, noch auch im W-der- spruchsfalle eine längere Dauer der Sicherheits-Leistung als auf ein Jahr von dem Staats-Diener gefordert werden. §• 8. Militairpflichtige können, so lange ihre Aushebung nach dem Erkenntnis; der Behörde noch eintreten kann, oder im Fall der bereits erfolgten Aushebung, so lange ihre Capitulations-Zeit nicht verflossen, und ihre Entlassung aus dem Militair nicht erfolgt ist, nicht auswandern, es wäre denn, daß sie unter väterlicher Gewalt stün- den , und vor erfolgter Aushebung zugleich mit dem Vater wegziehen wollten. §• 9. Sollte der AuSwandernde in einer Untersuchung befangen seyn, in deren Folge er voraussichtlich persönlich in Anspruch genommen werden wird, oder die wenig- stens ohne seine persönliche Anwesenheit nicht zu vollenden wäre: so kann er im er- sten Falle nicht vor Vollziehung des von der betreffenden Behörde zu erlassenden Erkenntnisses, im lezten Falle aber wenigstens nicht eher abziehen, als bis die Vol- lendung der Untersuchung seine Gegenwart nicht mehr erscrlert. §. 10. Ist derAuswandernde wegenZahlungsunfahigkeit nicht im Stande, seineSchul- den zu berichtigen, und wird dadurch ein Gancverfghren gegen ihn nöthig, oder'hat solches zur Zeit, als er seinen Entschluß auszuwandern anzeigt, schon begonnen, so hat er zwar nicht bis zu gänzlicher Beendigung des Gants, aber doch so lange im Lande zurückzubleiben, bis theils die wegen Vermögens-Zerfalls ihm zuerkannre Strafe, wo eine solche statt findet, an ihm vollzogen ist, theils die Schulden-Liyui- datisn beendigt, und dev, sogleich in der Ediktal-Citatian zu bestimmende Praclusiv- Termin verflossen seyn wird. Uebrigens hängt es nicht nur in Fällen, wo keine Strafe statt findet, von den Gläubigern ab, in den früher» Wegzug des Gautmannö einzuwilligen, sondern es bleibt auch im Gegencheile nach schon ausgesprochenem Praklusiv-Bescheide den Gläu- bigern Vorbehalten, bei vorwalrenden besonder» Umstanden, die sie vor dem Gant- gericht nachzuweisen haben, und über deren 'Statthaftigkeit dieses zu erkennen hat, ihre Einwilligung zur Auswanderung des Gantmanns zu versagen. §. 11. Was das Versprechen, innerhalb Jahresfrist gegen König und Vaterland nicht dienen zu wollen, betrifft, so ist solches in die schriftliche Urkunde mit aufzunchmen, in welcher der Auswandernde auf sein Bürger- und Unterthanen-Recht förmlich zu verzichten hat. H. **• Darüber, daß er wahrend gleicher Frist in Hinsicht auf alle vor seinem Weg- züge erwachsenen, hingegen erst spater bekannt werdenden Ansprüche vor den Gerichten des Königreichs Recht geben wolle, hat jeder Auswandernde einen tüchtigen Bür- gen zu stellen. - In dessen Ermanglung hat er sein Vorhaben , ausruwandern, durch dis öffent- liche» Blätter- bekannt zu machen, und bis zum 'Ablauf der Jahresfrist seinen Weg-' zvg auszuseßen;- es wäre.penn,■ daß das ihm .vargeseKte -Orts,Gericht mit Beistim- mung des Oberamts die 'Umstände so beschaffen fände/.daß. denjenigen, - Sie etwa eine 'Forderung an ihn zu machen hätten, ein kürzerer Zeitraum'zu ihrer Erklärung an- beraumt, und ihm nach dessen Abfluß der Wegzug gestattet würde. §■ i5. Durch die Unterschrift der Verzichts-Urkunde verliert- der-. Aaswaudemde sein Staats-Bürger-Recht. §• i4- Z'st der Auswandernde leibeigen: so tritt er durch den Wegzug aus der Leibei- genschaft , ohne daß er ein ManumiKons-Geld zu entrichten hätte. §• i5. Wenn ein Ehemann, vermöge des ihm zustehenden gesezlichen Rechts, den ge- meinschaftlichen Wohnort nach seiner Einsicht zu bestimmen und zu verändern, gegen den Willen seiner Ehegattin das Vaterland verläßt, um ausser demselben sich an einem bestimmten Otte niederzulassen; es sei nun, daß an diesem Orte die Bedur- . gungen seiner neuen Niederlassung schon zur Zeit des Abzugs fest bestimmt sind, oder erst bei seiner Ankunft an dem neuen Wohnorte bestimmt werden mäßen: so ß.am\ derselbe nicht als Desertor angesehen und behandelt werden; es wäre denn, a. ) daß er neben der Absicht, auSznwandern, zugleich die Absicht, das Band der Ehe aufzulosen, auf eine unzweideutige Weise erklärc, welches letztere auch in dem Falle geschieht, wenn er dadurch, daß er ein bestimmtes,Ziel seines Ässwandecns anzugeben nicht vermag, ein Vagabund wird; b. ) Oder wider den Willen seiner Ehegattinn ausser Europa ziehen wollte. c. ) Oder, wenn er nach einem mit der Ehegattin zuvor ausdrücklich eingegan, genen Vertrage, ohne ihre Einwilligung den gemeinschaftlichen Wohnort nicht än- dern zu wollen, dennoch wegzöge. ü.) Oder wenn die Ehegattin durch physisches Hinderniß, z. B. Krankheit, sich gehindert sähe , dem Manne zu folgen, und dieses Hindsrniß nach vorherigem Er- kentttnlß nicht blos temporär, sondern als bleibend, mithin die künftige Wieder- Vereinigung als physisch unmöglich sich darstellen würde. §. 16. Kann aber gleich unter den angezeigten Voraussezungen die Ehegattinn den Ehemann durch ihren Widerspruch an dem Auswandern nicht hindern: so ist sie doch in solchen Fallen nicht immer, wenigstens nicht sogleich, demselben zu folgen verbunden. Wenn nemlich der Ehemann bereits vor dem Wegzug aus dem Lands eine be- stimmte Niederlassung' und Aussicht auf einen sicherst Lebensunterhalt im Auslande hat, so darf die Frau dennoch nicht genöthigt werden, ihm sogleich zu folgen, nicht nur wegen eines temporären physischen Hindernisses, sondern auch wenn die Obrig, Fest die Ursachen ihrer Weigerung, z> B- wegen der Gefahren einer weiten Reise, eines ungesungen Clima n- rc. für vernünftig erkennt. Jedocss wird die Trennung alsdann blos als temporär angesehen, < und das Band der Ehe dauert auch-Lei. protestantischen Ehegatten nach dem Wegzug des Ehematrns noch fort. Hat der Ehegatte zwar euren bestimmten künftigen Ort der Niederlassung ans-^ erlesen, es sind hingegen Die Bedingungen der Niederlassung noch nicht bestimmt.: so ist die Ehegattinn nie eher zu folgen gezwungen, als bis der neue.Wohnort ganz fest ist, und selbst n enn dieses geschehen ist, treten noch die so eben benannten. Gründe der Dispensation von gleichbaldiger Nachfolge ein- §- *7- ; ;. Wünschen Kinder answandernder Eltern, welche zwar noch unter, väterlicher Ge- walt stehen, hingegen, was bei Söhnen nach dem zurückgelegten 16. Jahre-und bei Töchtern nach dem r/>> Jahre geschieht, bereits die Unterfcheiduugs-Jahre erreicht ha- ben, ohne die Eltern im Vater lande zurückzubleiben: so ist solches denselben zu. ge- statten, wenn nach dem Ermessen des Orts-Gerichts, oder bei Cremten des Trstekar-- Raths, gegründete Aussicht vorhanden ist, daß sie sich ohne Belästigung des Publi- kums allein fortbringen, oder bei Verwandten oder Bekannten die nöthige Unterkunft finden dürften. Im entgegengesetzten Falle aber, oder wenn sie nach eigener Nei- gung die Eltern begleiten, oder wenn jüngere Kinder vorhanden sind, welche in je- dem Falle den Eltern zu folgen haben, verlieren dieselben durch den Verzicht des Vaters gleichfalls ihr Staats-Bürgerrechtund können ohne besondere Wiederauf- nahme in bas. Königreich nicht mehr zurückkehren« §.. 18- Wandert aber nur der Eine von beiden Ehegatten aus, und sind gemeinschaft- liche Kinder vorhanden , welche noch unter väterlicher Gewalt stehen, so hat bei de- nen, welche die obenerwähnten Discretrons-Jahre noch nicht erreicht haben,, die Orts- Obrigkeit, oder, in so ferne, sie zu den Exemten gehören, der Königl. Tutelar-Rath "nach Prüfung aller. Umstande, zu bestimmen, welchen von beiden Ehegatten die Kin- der am. besten anvertraut, oder wie sie etwa bei einer größern Zahl unter beiden ver- thcrlt werden sotten? Haben die Kinder gedachtes Älter schon erreicht, so ist auch ihre eigene Neigung zu Rathe zu ziehen. fv rg>. Sein Vermögen nimmt der Auswandernde mit sich, ohne dass er bei seinem Wegzugs eine Nach-Stener davon zn bezahlen hatte, und ist diese Bestimmung auf alles dasjenige Vermögen anwendbar , das von Staats-Angehürigen, die nach dem 5, Juni d. I. auf ihr Unterthanen-Recht Verzicht geleistet, haben, epportirr worden ist. H. 20.... Gehet dem. Auswandern des Einen Ehegatten eine Ehescheidung voran:• so wird das gemeinschaftliche Vermöge,« nach den standes-Gesetzen, Herkommen oder Ehever- tragen auf die gewöhnliche Weise getheilr. Aber auch, wenn die Ehe durch den Wegzug des Ehegatten nicht getrennt wird, ist zwischen beiden Ehegatten eine, jedoch blos interimistische Vermögens-Therlung «ach.gleichen Grundsätzen vorzunehmen; jedoch, greift diese provisorische THeilung der Endtheilung nach dem Tode des Einen Ehegatten nicht vor, und hebt die beste- hende Gütec-Gememschaft nicht ruf. Haftet auf dem Vermögen desAuswandernden ein elterliches oder anderes Nuz- »ießungs-Recht, und wandert derjenige, dem dieses Recht zusteht, nicht zugleich mit ihm aus, so bleibt, wenn nicht der Nuznreßer in die Exporcarion einwiillget, Las Vermögen so lange im Lande als das Nuznreßungs-Recht dauerr. ' §. 22. Steht es in der statutarischen Nuznießung und Verwaltung mit auswandernder Eltern, so nehmen diese dasselbe ohne Einschränkung mit sich. §. 25. Hat aber ein auswandernder Vater oder eine auswandernde Mutter ein Nuz- «ießungs- und Verwaltungs-Recht auf dem Vermögen eines Kindes , das nicht mit ihm wegzreht, sondern im Lande zurückbleibt, so wird dieses Vermögen «m Laude zurückbehülten und nur die jährliche Nuzullgen, über Abzug der rechtlich darauf haf- tenden Lasten, werden ihnen verabfolgt.. §. 24. Wenn die Mit obrigkeitlicher Erlaubniß zurückbleibende Ehegattin aus ihrem ei- genen und aus dem zurückbehaltenen hinterfalligen Vermögen ihrer Kinder nicht hinreichende Alimente zu ziehen vermag, so ist der weggiehende Ehegatte Mittelst Zu- rücklassung eines Therls seines Vermögens, von dem er übrigens Eigenthümer in jeder Rücksicht bleibt, und den er nach Trennung der Ehe, zu Folge der Rechte des ersten freyen Zugs, an sich zieht, nach obrigkeitlicher Erkenntmß für Ergänzung der Alimente zu socgeu schuldig. §. r5. Ist der Auswaudernde ein Minderjähriger, der nicht mehr unter väterlicher Ge- walt steht, ohne zum Behufs der eigenen Vermögens-Verwaltung bereits für volljäh- rig erklärt zu seyn, oder befindet sich sein Vermögen aus irgend einem andern recht- lichen Grunde unter öffentlicher Administration, so kann mit Ausnahme des im §. 22. bemerkten Falls das Vermögen nur an den von der neuen -Obrigkeit des Auswan- dernden bestellten Pfleger desselben ausgefolgt werden. Unsere Beamten und Stellen werden nun angewiesen, nach diesen Bestimmun- gen sich von nun qn zu achten, besondere Anstandsfalls aber an die König!. Ober- Regierung zur geeigneten Verfügung zu berichten. Gegeben, Stuttgart, d. -5. Aug. 1817» Wilhelm. Auf Befehl des Königs. Vellnagel. König!. Verordnung den erweiterten Wirklings Kreis der Oberamts-Gerichre betreffend. vom r5. August 18,7. W i l he l m, Von Gottes Gjiaden König von Württemberg. Wir haben nach Anhörung Un eres Geheimen-Raths für nöthig erachtet, einst- weilen , bis die Umstände eine definitive Organisation der Untergerichts-Stellen ge- statten werden, zur Beförderung des Geschäftsgangs bei den Königl. Provincial-Ju- stiz-Collegien, welche künftighin Justiz-Collegien heißen sollen, und zur Beschleuni, gung der nredergerichtlichen Rechtspflege dre General-Verordnung vom 19. Oktob. itiii. in einigen Punkten abzuändern, und nachstehende Bestimmungen festzusetzen: 1. ) Dre Oberamts-Gerichte entscheiden für sich alle RechtSstreltigkeiten, deren Gegenstand nicht über 100 fl. betragt, in so fern derselbe nicht das ganze Vermögen einer Parthie ausmacht. Eben so erledige» dieselben für sich alle Concurs-Sachen, in welchen die ganze Masse die Summe von 1000 fl. nicht übersteigt. Kommen jedoch irr letzteren einzelne Forderungen von mehr als roo fl. vor, de/ ren Beurtheilung in Rücksicht auf Liquidität oder auf Priorität so schwierig ist, daß das Oberamcs-Gericht Bedenken tragt, für sich darüber zu sprechen, so hat es das Erkenntniß des Justiz-Collegii einzuholen, von welchem solche Anfragen ohne Verzug mit Beiseitsetzung anderer nicht besonders dringender Arbeiten sogleich zu erledigen sind. 2. ) Wenn in Gant-Urtheilen, welche die Justiz-Collegien in Zukunft noch fällen, einige Forderungen bedingt erledigt werden, z. B. daß die Legitimation noch nicht ganz berichtigt sey, -Original-Urkunden vorzulegen, Handlungsbücher zu be- schwören feyen re., so sind alle leicht und kurz abzumachende Punkte von den Ober- amts-Gerichten selbst zu erörtern, und nur umstandlrche Beweiß-Verfahren dem noch- maligen Erkenntnisse der Justiz-Collegien zu überlassen. 5.) Ohne Rücksicht auf die Summe sprechen die Oberamts - Gerichte über Pri- vat- Satisfactions- und Alimentations-Klagen wegen Schwängerung, wenn blö- der Betrag der Abfindung oder Alimente streitig, sonst aber altes im Reinen ist, oder mittelst Abschwörung eines deferirten oder referirten, von demjenigen, der schwören sott, unbedingt angenommenen Eides ins Reine gebracht werden kann. 4. ) Dasselbe findet auch in andern Rechtsstreitigkeiren statt, in welchen der Streit nur den Beweis des Factums betrifft, und dieser durch einen zu, oder zurück- geschobenen, von der Parthie, die schwören soll, ohne Bedingung angenommen Eid hergestellt wird. 5. ) Arrest-Anlegungen können von den Oberamts - Gerichten verfügt, das Er- kenntniß über die Justification des Arrests aber muß von dem Justiz-Collegio er- theilt werden. 6. ) Die Revision der nach den Lokations-Urtheln zu machenden Gant-Verwei- sungen geschieht nichts Mehr von den Justiz-Collegien, sondern von den Oberamts- Gerichten, und nur über Anstande, die sich dabei finden, ist ein Erkenntniß des Justiz-Collegiums einzuholen. 7. ) Die Revision der Gant-Kosten wird von den Commun-RechnungS-Revisoren gegen diejenige Gebühr vorgenommen, welche ihnen durch die neueste Verordnung für die Revision der Inventur- und Theilungs-Kosten ausgeketzt ist. Wenn aber die Oberamts-Gerichke Durchstriche, die ihnen gemacht worden sind, als ordnungswidrig bestreiten, cognosciren die Justiz-Collegien über diese Beschwerden. L.) Bleibt es noch ferner bei der Verordnung vom rr. Mai v- I-, vermög wek- cher den streitenden Parthien gestattet ist, in ihren RechtsstreirigkeiteN/ welche nach den obigen Bestimmungen ordentlicher Weise sich zur Entscheidung der Justiz- Colkgien eignen, auf die Dberarnts« Gerichte nrit Vorbehalt der Appellation zu compronunittiren, und in diesem Fall auch die Versendung der Akten zur Einholung eines Gutachtens bei der Juristen-Fakultat zu Tübingen, jedoch nur auf ihre.Kosten zu begehren.. Es soll aber die Versendung der Akten zu Einholung eines Gutach- tens von einem einzelnen innlandischen Necht-sgelehrren nicht mehr statt finden. An Vermeidung jedes Misverstands werden übrigens die -Oberamts- Gerichte ausdrücklich angewiesen, den Parthieen die rechtliche Wirkung dieses Compromittirens deutlich zu erklären, und in den Akten sorgfältig zu bemerken, auf welche Weise ermxrommrttirt worden ist.. fl.) Gegenwärtige Verordnung soll auf alle Falle angewendet werdem, in wel- chen das betreffende Justiz-Collegium noch nicht erkannt, oder die Nevision vorge- uommen hat., und ist in dieser Gemäsheit sogleich eine Ausscheidung aller Prozesse, welche derzeit .bei den Justiz - Collegien liegen, vorzunehmen, so daß diejenigen, welche nun der Entscheidung der Oberamts - Gerichte überlassen, sind, an dieselben unverzüglich zurückgesendet werden. \ io.) Bis zu einer definiriven Einrichtung der Jstiz-Wesens. im Königreiche sind die Prozeß-Tabellen der DberamLs - Gerichte nur oeuunal des Jahrs an die Iustiz- Collegien einzusendev. Gegeben, Stuttgart den iL. August 1817» W i l h e l in. Auf Befehl des Königs. V e ll n a g e l. Poss-Porto Freiheit des LaNdwirhschaftlichen .Vereins betreffend. Da S e- K ö n ig loche Majestät der Central-Stelle des errichteten fand« wirthschaftlichen Vereins für die an sie einkornmenden und von ihr ausgehenden als solche gehörig bezcichueten Briefe und Pakete die Postporto - Freiheit bewilligt ha- ben , welche jedoch den' einzelnen Mitgliedern des Vereins nicht zu kommt; so wird dieses zur allgemeinen Nachricht hierdurch bekannt gemacht.. Stuttgart, den 19.. August 1-817). -. Ministerium, des Innern.. Die Einsendung, desPferd Vrrbaiss-Conttffronsgcldes betreffend.. Die Königs-. .Ob?.r«Aecise«Asmter werden hiemit angewiesen, das Pferdverkauf- ConeessionSgeld in Zukunft an dis König!. GestüttL-Casse in Stuttgart, jedesmahl in den ersten'L Wochen nach dem. Quartal, zuverlässig einzusenden. Stuttgart, den »6. Äug. 2817) , Section der Steuern-. Die. Verzollung srewircr Deine betnssend.. Da Se- Königf.. Majestät in Absicht auf die Verzollung fremder- Weine gnädigst verordnet haben, daß. in Zukunft von allen in Fässern eingeführten Weinen ein -Zoll von Sechs-Gulden per Eimer erhoben,, bei den in Bouteillen eingehenden fremden Weinen hingegen, für welche der bisherige Centner-Zol! von 3 ff. 12 kr. fer- nerhin statt findet, Ein Drittel des Syorco - Gewichts als Normal Tara für Ein- ballage und BouLeillen in Abzug gebracht werden soll; so wird solches hiemit allge- mein bekannt gemacht, und den König!. Grenz--Zollämter» die Weisung ertheilt, diese Verordnung sogleich, nach dem Empfang derselben durch das Staats- und, Regierungs-Blatt,"in Vollzug zu setzen, wogegen die dißfalsige Verfügung vom 14. Marz. ,8,6. ausser Wirksamkeit tritt. Stuttgart, den 20. August 1817. Sektion der Steuern. Beschränkung des Larifmässlgen Durchgangszolls Da S e. K ö um gliche Majestät gnädigst verordnet haben, daß auf allen denjenigen kürzen Straffenstrecken, welche sich nicht langer als fünf Stunden durch das Königreich ziehen, durchgängig nur die Halste des tarifmassigen Durchgangs- zolis erhobest werden soll; so wird solches hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht und den König!. Greuz-Zollamteru die Weisung erlheilt, diese Verordnung sogleich, nach dem Empfang derselben durch das Staats-- und Regierungs-Blaat, in Anwen- dung zu bringen. Zugleich wird den Zollbeamten die genaue Beobachtung der Vorschrift des §. 3/,. der Zoll-Ordnung) wornach die von jedem Transitiver,den gewählte Routs durch das Land auf dem Zollzeicheu deutlich zu bemerken ist, hiedurch eingescharst. Stuttgart, den 20. August 1617. Sektion dev Steuern. Veränderte Benennung der seither sogenannten Tabacks-Regie- Da das bisher unter dem Namen Tabaks-Regie bestandene Institut künftig die Benennung „Verwaltung der T a b ack sg e fa l l e" führen und bei derselben in Handels-Angelegenheiten der Dbermagazins-Derw'alter Zindel, oder der Kon- trolleur Ziegler die Unterschrift besorgen wird ; so macht mau solches zur Nach- richt für den Handelsstand hiemit bekannt. Stuttgart, den 19. August 1-817* - Sektion der Steuern. Schullehrer-'Conferenzen in bcr Haller Diözese betreffend. Die Schullehrer-Conferenzen in der Haller Diöcese werden von nun an in Hall und in Jlshofen gehalten, am erste» -Orte vom Schul-Jnspektor Diakonus Gräte r und am zweiten vom Pfarrer Renner zu Gros-Altdorf, ob der Buhler. Stutt- gart, den 8. Aug. 18,7. König!. -Ober-Consistorium. Erkenntnisse des König l. Ehegnichld.'. Den 2,3. August 1817. wurden geschieden: 1. ) Maria Helena Stollsteiner geb. Stefan, von Murrhard, -Oberamts Bak- nang, Klägerin von Johann Georg Stollsteiner, gewesenen Schwäbischen Kreis-Dra- goner von Unter-Aichen, Amts--Oberan,ts Stuttgart, Bekl. ex cap. desert. malitio- sae, unter Verurtheilung des Beklagten in die Kosten. 2. ) Philipp Ludwig Grob, Bürger und Bauer in Altdorf, Dberamts Böblingen, Klager, von Anna Barbara geb> Trautwcin von Altenrieth, -Oberamts Tübingen, Bekl. ex cap. quasi desert. unter Vergleichung der Kosten, Z.)Georg Leonhard Heidenwag, Bürger und Weingärner zu Buoch, Oberamts Waiblingen, Kläger von Jakobine geb. Hofberger von Breuningsweiler, Bekl. ex cap. quasi desert. unter Vergleichung der Kosten. S e- K ö n i g l. Majestät haben durch Rescript vom 18. August dem Frei- herrn Wilhelm v. Krailsheim zu Morstein die Adelsdekoration des Königreichs gnädigst bewilligt. S e. Koni gl. Majestät haben vermöge Dekrets v. 18. diß, dem Oberlieute- nant Grafen v. Jenifon vom H Reuter-Regiment, die gebetene Entlassung aus Den Königl. Militair-Diensten ertheilt, vom 19. Mai den Geschäfts-Träger zu Pa- ris, Rittmeister 1. Klasse v. Schwarz, dem General-Ouartier-Meisterstab zugethcilt und zum Major ernannt, vom 20. dieß den Unter - Lreutenant v. Hafner, vom 6. zum 2. Infanterie-Regiment versetzt. Unterm 14. August wurde dem zur Pfarrei Winterstetten, Oberamts Waldsee yominirten Vikar Fidel Friker die landesherrliche Bestattigung ertheilt. Se König!. Majestät haben vermöge Rescripts vom i5. August gnädigst geruht, den reissigen Förster Vötter von Wcipershofen, Crailsheimer Oberforsts, auf die Rötenbacher Hut, Heidenheimer Oberforsts, und dagegen den reissigen Förster Feeser von Rötenbach auf die Weipertshofer Hut zu versetzen. Stuttgart. In der König!. Hof-Bau-Verwaltung allbier werden 26S Stük unbrlegte Spiegel Gläser, 82 bis 33" hoch, und 24 — 2z 1/2" breit, im Ganzen oder Partienweise Freitag den 29. laufenden Monats, Vormittags 9 Uhr, auf höchste Ratifikation im Anfstreich verkauft werden; bei weicher Verhandlung sich dir Liebhaber einsinden wollen. Den 2». August 18,7. König! Bau- uns Garten-Direktion- Stuttgart.' Bei unterzeichnet» Beamtung ist ausländischer Wiften, Roggen und Gerste zum Verkauf aus freier Hand ausgcsezt, und wird davon in größeren oder kleineren Quantitäten, wie es verlangt wird, gegen baare Bezahlung abgegeben- Es werden deßwegen die Liebhaber dazu ein- Veladcn, mit der Bemerkung, daß täglich von diesen Früchten zu haben seyen. Den 19. August 18,7. König!. Kameralamt allda. Stuttgart. Auf-hiesiger Markung, im Tbürlen, wird die Unterzeichnete S-elle , 1/2 Morgen AkerS, die mit Gerste angcvaul sind, am Dienstag d. ab. diß. an den Meistbietenden- verleihen. Es haben deßwegen die Liebhaber dazu an diesem Tage, Vormittags 9 Uhr, bei der Verleihung in der Kameralverwaltung zu erscheinen. Den 19. August -8 >7. Königs. Kameralamt. Stuttgart. Bon den herrschaftlichen Scewiesen Wörden 3 1/2 Vrt. 22 Rlh. vor dem Wil- helmsthor hinter der neu erbauten Wohnung des Kammerdimes Schenk, auf die Alleen stoßend, am Samstag d. 3v. diß im öffentlichen Aufstreich verkauft, wobei sich die Liebhaber Vormittags >« Uhr in Unterzeichneter Beamtung einsinden wollen. Den 19. August 1817. K. Kamerclrmt talclbst. Gmünd. Die Sommerschaaswaide zu Iggingen, welche mit 200 Stük Schaaken beschlagen werden kann, wird den 29. d. M. Vormittags >o Uhr in der hiesigen ObcramtS-Kanzici an den Meistbierhenden verliehen werden, welches mit dem Beisätze bekannt gemacht wird, daß sich die et- waigen Pacht-Liebhaber mit den erforderlichen Zeugnissen auszuwcisen haben. Den >6- August >8>7. König!. Obcraml- Dru ckfehler. S- 3go, Lin. n. von oben Verordnung statt Ordnung. Gedenkt bei Gotttieb Hasselbrink, Hoft und KanjleirKupferdrvckar, Buchdrucker. R r o. 5s. i 8 1 7« 4)3 Königlich - WüMembergischeS Dienstag, 26. August. Ktzniglichr Verordnung, Verfügungen in Schreiberei-Sachen betreffend, vom ro. August ,817. Wi lh e l m van Gottes Gnaden König von Württemberg. Die zu Untersuchung der Gebrechen des Schveiberei-Znstituts von Uns den n. Dec. vor. I. niedergesezte Commission hat über ihre bisherigen Berathungen und Arbeiten einen ausführlichen Bericht erstattet. Wir werden dem Ganzen und dem Einzelnen diejenige sorgfältige Prüfung widmen, welche die Wichtigkeit des Gegenstands für das Interesse Unserer Unter- halten fordert, haben aber aus dem Uns von Unserm Gehcimen-Rarhe gemachten Vortrag die Ueberzeugnng geschöpft, daß die Haupt-Anordnungen zu einer vollstän- digen 'Abhülfe der bisherigen Gebrechen und zur Reform des Schreiberei - Instituts mit der ganzen Organisation der Aemter zu genau zusammenhängen, um einzeln behandelt werden zu können. Um jedoch Unseren Unterhalten durch Abstellung einzelner Gebrechen und durch Vereinfachung der Geschäfte so schnell, als möglich Erleichterung zu verschaffen, haben Wir nach Anhörung Unseres Geheünen-Raths beschlossen, den Haupt-Anord- nungen in Ansehung des Instituts der Stadt- und Amtschreibereien einzelne Verfü- gungen in auf einander folgender Reihe vorangehen zu lassen, welche demnächst er- folgen, und auf die geeignete-Weife werden bekannt gemacht werden. Gegeben Scu^Zt>tt, den 20 August 1.81-7.. Wi l he l m. Auf Befehl des Königs Bell nagel. . S e. Königl. Majestät haben zu Vereinfachung der Schreiberei-Geschäfte nachstehende Verfügungen welche hiedurch, unter Beziehung auf das Künigl. Rescript von heutigen Tage zur allgemeinen Nachachtung bekannt gemacht werden: !.) Alle Beamte, welche eine Untersuchung in Straf- oder bürgerlichen Rechts, Seichen, oder eine öffentliche Verhandlung in Administrations-Sachen vorzunehmen und deswegen an eine höhere Stelle Bericht zu erstatten haben, sollen in Zukunft nicht nur das geführte Protokoll, sondern auch alle zum Bericht gehörige Beilagen, in sofern diese Acten-Stücke Eigenthum der Beamtung und nicht von fö großer Wich, tigkeit sind, daß aus dem Verlohrengehen derselben ein unersetzlicher Schaden ent- stände, nicht Mehr in Abschrift, sondern in der Urschrift an die höhere Behörde einsenden. II.) Bei Ehen, in denen die allgemeine Güter-Gemeinschaft vertragsmäßig fest, gesetzt wird, sindZubringens-Jnventureu vonAmtswegen künftig nicht mehr vorzunehmen. . III.) Eben so unterbleibt in Zukunft auf Absterben eines Ehegatten, der mit dem überlebenden in allgemeiner Güter - Gemeinschaft gestanden ist , und der keine Erben, als mit diesem erzeugte Kinder hrnterlaßt, die Eventual-Abtheilung des Vermögens zwischen dem überlebenden Ehegatten und seinen an die Stelle des ver, ftorbenen tretenden Kindern, so lange der überlebende Ehegatte nicht in eine neue Ehe tritt, und so lange die allgemeine Güter-Gemeinschaft fortdauert. I V.) Von Vermögens-Inventuren, Eventual - und Real-Vermögens-Abtheilun, gen sind in Zukunft keine Abschriften für die Amts-Registraturen (Jngrossuren) mehr zu fertigen, sondern cs ist den Parrhien anheim zu stellen, vb sie von diesen »!>>-<> Privat-Verhältniße betreffenden Rechts-Geschäften Abschrift-,, verlangen wollen, um solche selbst aufzubewahren. Da dieses am häufigsten bei Eventual-Abtheilungen der Fall werden dürfte, so wird festgesetzt, daß dieselben auch in diesem Falle, wenn es nicht aus besonderen Gründen nahmentlich verlangt wird, nicht ausführlich abgeschrie, hen, sondern blos im Auszug gefertigt werden sollen, in welchen e.) Die Liegenschaft zwar Stück für Stück, jedoch ohne Nebenlieger und Anstößer, ir.) von der Fahrniß nur dasjenige, was künftig der Revision unterworfen seyn kann, Stück für Stück, alles übrige nur summarisch, c. ) die Aktiva und Passiva spezifizier, d. ) der Eventual - Theilungs, Calculus mit der Versicherung des hmterfalligen Ver, rnögens wörtlich eiuzutragen sind. V. ) Zu den oberamtlichen Rechnungs-Abhören sollen in Zukunft die Stadt- und Amtsschreiber oder ihre Substituten nicht mehr beigezogen, und die Stelle des Actu, arö bei denselben soll durch den Rechnungs-Revisor versehen werden. VI. ) Die in der Commun-Ordnung Cap. 16. Abscl^n. 3. vorgeschriebene Com, mun-Rechnungs- und Exekutions-Relationen hören in ihrer bisherigen, alle Gemeinde» eines Oberamts mit einemmale umfassenden Form auf. Dagegen wird verordnet: **.) Sobald die Rechnungs-Abhör in einer Gemeinde beendigt ist, haben Oberamtmann und Revisor der Central-Behörde für die Commun,Verwaltung die Anzeige da- 4x5 von zu machen, und mit dieser Anzeige das Defect-Protokoll im Original zur Ein- sicht und den Abhör-Kostenzettel zur Dekretxir einzusenden. b.) lieber folgende Gegenstände, welche bisher in der Rechnungs-Relation vorgetra- gen wurden, nemlich SS.) l'iber wirkliche Kassen-Reste, 'und über einen durch Betrug oder grobe Nachlässigkeit entstandenen Rest an Naturalien und Materialien, bb.) über unpaffirliche Ausgaben, bei denen es an dem bei der Abhör gemachten Durchstrich nicht genügt, sondern wegen deren diejenigen, welche solche Ausgaben verursacht, oder auf öffentliche Caffen deeretirt haben, mit Stra- fen, für die kein bestimmtes Maas in den Gesetzen vorgeschrieben ist zu belegen, ex.) über Falsa et Dolosa 5 und öd.) über dasjenige, was bei der Abhör auf höhere Entscheidung ausgesezk oder nach der Sprache der Commun-Ordnung ad rekarsudruNgenommen worden ist, soll, wenn es bei der Abhör wirklich der Fall war, daß über diese Gegenstände etwas vorgekommen, unmittelbar nach Beendigung derselben berichtet werden Erläßt hierauf die höhere Behörde in einem der sub aa.) — dd.) aufgeführ- ten Falle condemnatorische Verfügungen, so hat sie den Beamten strenge zu be- obachtende Termine vorzuschreiben innerhalb welcher dieselben zu berichten haben, ob und wie diese Verfügungen vollzogen worden seyen. c.) Jedes Jahr hat die Central-Behörde für das Eommun-Rechnungs-Weseu eine Anzahl revidirter und abgehörter Amts - Pfleg - oder Gemeinde-Rechnungen mit ihren Beilagen im Original von den einzelnen Ober-Aemtern einzufordern, um dieselbe nach Form insbesondere aber nach der Materie vorschriftmässiq zu- prüfen , und hienach das Erforderliche zu verfügen. Mit der Ausführung dieser Verordnungen sind die Ministerien, insbesondere Las der Justiz und des Innern beauftragt. Stuttgart, den 20. August ifii7. Auf Befehl des Königs. Königs Geheimer-Rath. Verodnuugdie Einfuhr und Verzollung des Massel-Eisens betreffend. Da Se. Königs. Majestät zu verordnen geruht haben, daß die bisher verbotene Einfuhr des rohen oder Massel-Eisens wieder freygegeben, und das- selbe mit einem Eingangs - Zoll von a ch 6 Kreuzern per Centuer belegt werden solle; so wird solches hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Stuttgart, den tk- A ug u st 181I. Auf Befehl des Königs. Königs. Geheimer - Rath. 4i6 Rechts -Erkenntnisse beS König!. Ober-Justiz - Collegiums r.) In der Appellativns -- Sache von Leonberg zwischen Johann Georg Stieft bold ^ Herrschaft!. Bestandwirth zu Gotteszell, Kl., ANcen, und dem Magistrat zur Merklingen, Bekl., Aren, Schuldforderung von 638 fl. ans einem Mandats-Contract betreffend, wird die Urthel erster Instanz bestätigt. Stuttgart, den do. Jul- 1817. 2. ) In derArions-Sachevvu Waldsee zwischen Michael Sonntag zu Annaburg, Klag. Anten , und Joseph Stöble daselbst, Bekl. Aten, Abrechnungs-Streittgkeit betreffend, wurde die eingelegte Ation auf eingekommenen Beschwerdenlibell wegen Mangels einer Beschwerde von Amtswegen verworfen. Stuttgart, den 1. Aug. 1817. 3. ) In der Atrous-Sache von Ravensburg zwischen Fidel Lang dafzlbst Iren Anten und Johannus Rau ebendaselbst, Jäten Aren, Baustreitigkeit betreffend, wurde wegen Mangels einer erheblichen Beschwerde von Amtswegen verworfen, eod. 40 In der Debitsache des in dem Feldzug gegen Frankreich im Mai i&i5. ver- storbenen Unter-Lieutenants v. Wagner ans Stuttgart, wurde die Lokations-Urchel ausgesprochen. Stuttgart, den -3. Juli 1817. Se. König!. Majestät haben vermöge Rescripts vom -4. d. M. den Obriftjägermeister , -Oberforst - Meister zu Leonberg, von H u n 0 l t st e i n, zum, Chef der Section der Krön-Forste gnädigst zu ernennen, und das hierdurch erledigte Oberforst-Amt Leonberg dem Oberforstmerster von Gaisberg, bisher zu Rottweil, zu übertragen geruhet. S s - König!. Majestät haben vermag höchsten Rescripts v. 19. August die erledigt kathol. Kaplanei in Oedheim, Oberamts Rekarsulm, dem Kaplan Richter in Betgatreuthe zu übertragen geruht. Stuttgart. Nach einer Eröffnung der Regierung des Schweitzer-Canton's Zürch hat sich ein gewisser Ulrich Schellenberg von. Winterthur, der unter dem Na- men Schellenberg-Biedermanu eine Handlung führte, als verschuldeter Betrüger von sehr schwerer Art flüchtig gemacht. Da nun Anzeigen vorhanden sind , daß sich derselbe nach Deutschland geflüchtet habe, so werden auf Befehl der König!. Section der innern Administration alle obrigkeitliche Stetten ersucht, auf gedachten Schellenberg, dessen Beschreibung hic- nach folgt, zu fahnden, denselben im Fall der Habhastwerdung gegen Ersatz der Ko- sten nach Zürch auszuliefern, Unterzeichneter Stelle aber unverweilte Anzeige hiervon zu machen. Beschreib u n g : Ulrich Schellenberg ist 47 Jahre alt, besetzter Statur, mißt ungefähr 5 Fuß-6 Zoll Zürcher Meß, (also ungefähr 5 Fun 3 Zoll 6 Linien dieffeit. Dec. Meß), hat hellbraune Haare, dergleichen ziemlich m:t Grau vermischte Augenbraunen, bläulichtgraue Augen, wovon das linke fast blind, mittle- re Nase und Mund und rundes Kinn. Ein besonderes Kennzeichen ist, daß er den Buchstaben R. mit der Kehle ausspricht. Seine Kleidung kann nicht angegeben werden, da er bei seiner Entfernung mehrere Kleidungsstücke mit sich genommen hat. Den U- Juli 1817. König!. Stadt-Direction. Stuttgart. Bei Unterzeichneter Beamtung ist ausländischer Walzen, Roggen und Gerste zum Verkauf <>»$ freier Hand ausgesezt, und wird davon in größeren oder kleineren Quantitäten, wie es verlangt wird, gegen haare Bezahlung abgegeben. Es werden deswegen die Liebhaber dazu ein-, geladen, mit rer Bemerkung, daß täglich von diesen Früchten zu haben seyen. Den «9. August >617. . Kövitzl. Kameralamt allda. Stuttgart. Aul hiesiger Markung, im Thürlen, wird die Unterzeichnete Stelle , Morgen Akers, die mit Gerste ang-vaut sind, am Dienstag d. »ü. diß, an den Meistbietenden verleihen. Es haben deswegen die Liebhaber dazu an diesem Tage, Vormittags 9 Uhr, bei der Verleihung irr der Äarneralverwaltung zu erscheinen. Den 19. August »8>?. König!. Kameralamt. S f.u t f a r r. Von den herrschaftlichen Seewiesen werden 3 1/2 Vrt. 22 Rth. vor dem Wik- Helmsthor hinter der neu erbauten Wohnung des Kammerdienes Schenk, auf dir Alleen stoßend, am Samstag d. 80 diß im öffeuttich-n Äufsrrrich verkauft, wo ei sich die Liebhaber Vormittags ,» Uhr jn.MNterzrichurler Bramtung «»finde» wo len. Den 19. August »817. K Kameralamt daselbst. Weingarten. Nach gnädigstem Ncscript der Administrations-Sektion des König!. Kriegs- Departeweniö vom 19. vorigen Monats sollen die beedcn Kasernen nebst Gärten zu Ravensburg öffentlich an den Meistbietende» verkauft, werden. I.) Die obere Kaserne, vormals rin Karmeliter- .Kloster, ist ein aus 5 Flügeln bestehendes ganz von Stein erbautes Gebäude, wovon der erste Flü- gel gegen der Hauptstraße 146' lang, der zweite gegen dem obern Kloster-Gäschen u>4' lang, der dritte gegen dem Qckvnomte Höf 62' lang, der vierte der Breite nach an die evangelische Kirche angedaure Flügel 64-/2 lang, unv der fünfte der Länge nach an diese Kirche angebaute Flügel 45' laug ist, und enthalt im Souterrain 2 gewölbte Bierkeller, und I gewölbten Wein-Keller, im I Stok 2 heizbare Zimmer, 6 Kammern und r Kucke, im 2. Stok 7 heizbare Zimmer, 5 Kam- mern und 1 Küche, im 3. Srok 7 heizbare Zimmer, s Küchen und 4 Kammern, und unterm Dach, 5 Kammern. Zu diesem Gebäude gehört noch i kleiner Gemüs-Garten innerhalb des Klosterbofs, mit > Rohrbronnen, 1 mit einer Mauer umgebener Garten von u/16 Morgen, worinn 1 Rohr- bronnen, 1 Garten-Haus mit > Zimmer, und unter diesem 1 gewölbter Keller sich befindet, ferner gehört zu diesem Gebäude , grosser Hof mit > baufälligen OekonomieGebäude, enthaltend > Wasch- küche, 1 Gewölbe, a Viehställe mit einem Futtergang und mehreren Frucht - und Heuböden. II.> Die untere Kaserne, vormals ein Zucht- und Arbeits-Haut, ist ebenfalls ein ganz von Stem auf- geführtks Gebäude, 140 lang, 62/ breit, hat 2 kleine Angebäude, wovon jedes 35' lang und 2b 1/2' breit ist, und enthalt im Souswrvsin 2 kleine ungewölbte Keller, im 1. Stok 4 heizbare Zimmer, Z Holz.Remisen, Z Kümmern, 2 Küchen, und 1 Rohrbronnen mit steinernem Trog, im 2. Stok 6 heizbare Zimmer, und 1 Kappelle mit 4 grossen und ,3 kleinen Kreuz-Slükken, mit eisernen Git tern versehen, im 3. Blök 3 heizbare Zimmer, im 4 Stok s heizbare Zimmer und unter dem Dach 3 Kammern. Be, diesem Gebäude befindet sich 1 geschlossener Hof und ein mit einer Mauer um- gebener Garien. von 1/4 Morgen. Beede KasernemGedäube sind von guter Beschaffenheit, sie sind vorzüglich lauq'ich für Manufakturisten und Fabrikanten, und für Handel und Wirthichaft treibende Bürger. Sollten sich aber keine solche Liebhaber finden, so könnten diese Gebäude in mehrere Woh- nungen eingethciit werden, daher auch ein thcilwerser Verkauf vorgenommen werden wird. Der Ver- kauf geschieht nun Dienstag den 9. September, Vormittags so Uhr in jedem dieser Gebäude setost, dieß wird hiemit öffentlich bekannt gemacht, mit dem Anjügen, daß am Kaufschilling nach erfolgter gnädigster Ratifikation i/3tel sogleich baar, die übrigen 2/3tel aber in verzinnslicben Zielern nach Gefallen der Käufer bezahlt werden müssen. Den 9. August »8»7. König!. Kameralamt. Zwiefalten. Dmdic unterm rb. Juni d. I. vorgenommene Verleihung der Zie.elhütte und dazu gehörig n Güter zu Zwiefalten., die.höchste Genehmigung nicht erhalten hat, so wird das Ka- meralamt eine nochmalige Geftmt Verleihung vo nehmen, w-sch alb di. Liebhaber mit den erforder- lichen Zeugnissen versehen» Montag den 1, September Vormittags 9 Uhr, dahier erscheinen wollen. Den «3 August 1817. ^ , König«. Kameralamt. Münsingen. Der bei dem Königlichen 2. Infanterie-Regiment gestandene Gemeine Michail 4i8 Nupp von Feldstetten, hiesigen Oberamts, ist den ,7. Juni d. I. aus der Garnison Stuttgart de- fertirt. Alle Civil- und Militär-Behörden werden daher ersucht, auf denselben zu fahnden, ihn auf Betrettcn arretiren, und entweder hieher oder an sein Kommando wohlverwahrt einliefcrn zu lassen. Den 5. August 1817. , König!. Oberamt. Schorndorf. Ddr bei dem König!. >. Infanterie-Regiment gestandene Gemeine Johann Michael Sigle von Geradstetten^ hiesigen Obcramts, ist am 12. d. M. aus der Garnison Stuttgart dcjertirt. ^ Alle hoch - und wohllöbliche Obrigkeiten werden daher von Unterzeichnete Stelle geziemendst ersucht, auf diesen Ausrciser fahnden, ihn aus Betrctten arretiren und wohlverwahrt entweder chieher oder an das hochlöbliche Regiments-Kommando einliefern zu lassen. Den 14. August ,8>7- Königs. Oderamt. Weinsb er g. Der bei dem 6ten Infanterie-Regiment gestandene Rottcnn.eister Peter Rupp von Ellhofen, hiesigen Oberamls, ist in verflossenem Monat im Urlaub desertirt, und hat bisher nichts von sich hören lassen. Diß wird bekannt gemacht, um auf denselben zu fahnden , und solchen auf Betretten an das hiesige Oberamt einzuliefem. Den iZ. Julius 18>7- Oberamtmann. Untertürk he im. Dem ledigen Weiiigärtner Gottlieb Schwarz zu Untertürkheim sind gestern Nachmittag mittelst Erbrechung einiger Kästen gegen 3o fl. haar Geld in 24, 12, 6 u. 3 kr. Stuken und 6 Hemden entwendet worden. Der Verdacht dieses Diebstahls fällt auf den Johannes Schwarz einen Bruder des Bestohlenen, welcher von Uiltertürkheimer Bürgern mit einem alten Sacke auf dem Rücken auf dem Wege gegen Stuttgart gesehen worden ist. Alle hoch- und niedere Polizei- Stellen und obrigkeitliche Behörden werden ersucht, auf diesen Johannes Schwarz, dessen Signalement hie nach beigefezt ist, fahnden, ihn auf Betrctten arretiren und hieher einliefern zu lassen. Signa- lement: Johannes Schwarz ist langer Statur, ungefähr 6 Fuß 2 Zoll groß, hat schwarzen Bart, «n dem rechten Auge eine Narbe; spricht etwas stark, und ist gewöhnlich bekleidet mit einer tuchenen Kappe, mit schwarzem Wachstuch überzogen, blau lüchenem Wamms, grauen wcrkenen Hosen, weiser Weste und Bändel-Schuhen. Den >2. August >817. Königl. Oberamt, Kannstadt. Urach. In verflossener Nacht, sind aus einem hiesigen Kriminal-Gefängnisse die beiden, wegen Diebstähle in Verhaft und Untersuchung gekommene Jnquisiten, Jeremias Kachele, lediger Baurcn- knecht von Böhringen, Obcramts Urach, und Georg Balthasar Zeller von Dettingen, Oberamts Urach, Strohschneider, vulgo Strohjörg, gewallsamerweise ausgebrochen, und haben sich flüchtig geinacht. Alle Königl. Justiz- und Polizei-Stellen des Jnnlandes'werden geziemend ersucht, auf bei- de unten genau beschriebene entlassene Jnquisiten genaues Augenmerk zu richten, sie im Betrettungs- Falle arretiren, und als schwere Verbrecher wohlverwahrt, gegen allen Kostens-Ersatz hieher liefern zu lassen. Signalement, 10 Des Jeremias Kachele. Derselbe ist 36 Jahre alt, 6 Fuß groß» hat dunkelbraune Kopfhaare, dergleichen Augen, braunen, solchen starken Bart, hohe Stirne, graue tiefliegenden Augen mit scheuem Blike, etwas grose Nase, bergt. Mund, etwas hervorstehendes Kinn, blaiche Gesichts-Farbe,, oval« Gesichtsform, ohne körperlichen Fehler. t Bekleidet war er in einem schwarzen Halsbinde, rothen Brusttuch, blauen Wammes mit Stahlknöpfcn, kurzen schwarzen leder- nen Hosen, schwarzen zerißenen Strümpfen und Schuhen ohne Schnallen, bcdekt mit einem 3 ckig- tcn Bauren-Huth. 2.) Des Balthas Zeller. Dieser ist 53 Jahre alt, 6 Fuß groß, hat schwarze Haare,, braune Augenbraunen ,, dergl. Augen, kurze breite Nase, breiten Mund, weise Zähne, run- des Kinn,, eingefallene Wangen, bleiche Gesichts-Farbe, starken Bart, starke Statur, seine Kleidung besteht, in i alten schwarzen 3 ekigten Bauren-Huth, weißzwilchenen Wammes, dergleichen Brust- tuch, mit Pelz gefuttert,^schwarze kurz ledernen Bandelhosen und Stiefeln. Den i>. Äusiust 2817. Königl. Kriminalamt. Neurbürg. Christoph Friedrich Dürr, Burger und Nagelschmid von Calmbach, hiesigen Oberamts, hat sich vor circa 5 Wochen von Haus entfernt, und bis jezt noch nichts von sich hören lassen. Sämmtliche Polizei-Behörden werden geziemend ersucht, obigen Dürr auf Betretten hieher transportiren zu lassen. Gedachter Dürr ist 3> — 35 Jahre alt,. mitlerer untersezter Statur, hat blande Haare , grossen Mund,, breite Aase,, breites Kinn,, und gerade Beine,, sonsten aber kein äusser- liches Kennzeichen. Seine Kleidung bestund ln einer ledernen Kappe, in einem blau gestreiften bar- chet Wammes, langen, leinenen Hosen, leinene Strümpfe und Schuhe. Den >2. August »817. Königl. Oberamt. Gaildorf. Hicnach signali'sirter Taubstumme hat sich vor einigen Wochen von Haus ent- fernt, und ist inzwischen ni4t wieder zurükgekommen. Es werden daher alle Polizei-Behörden ersucht, Nachforschungen gegen den'elben einzuleiten und ihn im Aufsindungsfall gegen Ersaz der Kosten hie- hrr liefern zu lassen. Der Taubstumme ist Jakob Kiesel, gebürtig von Münster, disseit. OberamkS, 40 Jahr alt, starker St-ttur, geht gebükt, hat ein glattes rundes Gesicht, breite Nase, braunes glattes Haar, reibt im Gehen die Knien gegeneinander; ist bekleidet mit einer blauen Kappe, blau wollenem Brusttuch, z-oilchenen Hosen und geht barfuß. Den 6. August 1817. Königl. Oberamr. Herren b erg. Dem Bauer und Bürger Jakob Friedrich Seyfried von Hildrizhausen entlie- fen vor einiger Zeit 2 Kinder, nehmli'ch » Knabe und ein Mädchen, und konnten aller Bemühun- gen ohnerachtet bis jezt nicht beiqebrackt werden. Da sie [nun höchst wahrscheinlich auf dem Bettel herumziehen, so werden alle königliche Behörden geziemendst und dringend ersucht, auf diese hienach signalisirte Kinder auf das genaueste zu fahnden/und sie auf Betretten anher cinliefern zu lassen. Signalement. Der Knabe, Johann Marlin, ist i3 Fahr alt, mittelmässiger Grüße, hat schwar- ze Äugen, gross Nase, gelblichte Haare, starkes volles Gesicht, und an dem rechten Aug 1 Narbe. Bei seiner Entweichung war er bekleidet wie 1 grünen Pelzkappe, 1 Zwilchwammesle, dito langen Holen, » weis zizene Weste, weisen Strümpfen und Bandelschuhen. Das Mädchen, Dorothea» ist 26 J-or alt, mittelmaffige» Grosse, hat schwarze Augen, grosse Nase schwarzes dermalen kurzes Haar volles starkes Gesicht. Sie war bekleidet mt 1 schwarzen gedupften Kittel, , schwarzer Ha^e, » blauen barchet Sctblc mit » grünen Band, i blauen Friesrok unten mit r weisen Bändel h/lejt. Den 3. Aug. 1817. Königl. Oberamt. Nürtingen. Da sich neuerlich die Schaaf-Pocken -Krankheit unter den Schaafheerden zu Liesenhofen, Dachenhausen und Unterboihingen, hiesigen Oberamts, zeigt, und zu Verhütung jeder weiteren Verbreitung dieser anstehenden Krankheit alle vorgeschriebene Maasregeln bereits angeordnet sind, so werden jedoch sammtliche Schaafhalter, Schäfer, und Pförchmeistcr hievon auch öffentlich brnachrichtiget, um sich und ihre Heerden vor jeder Anstekung möglichst hüten zn können. Den 16. August >817. Königl. Oberamt. Oehringen. Nachbenannte aus den in dm Jahren 18,2. und 1813. und früher gewesenen Feldzügen nicht mehr zurükgekommene Personen, und deren allenfallsize Erben oder Gläubiger wer- den hiemit ausgefordert, sich innerhalb 4 Wochen bei Unterzeichneter Stelle oder den betreffenden Unter - und StaaoS-Schultheissenämtern zu melden, widrigenfalls erstere zu gewärtigen haben, daß ihr Vermögen vertheilt wird, und leztere, daß sie nach Vertheilung des Vermögens mit ihren An- sprüchen nicht mehr gehört werden. Die Abwesende sind von Oehringen: Friedrich Leidner; Hein rich Weber; Christian Keßler. Von Hohenaker: Conrad und Christoph Kurz. Bon Helden : Ja- kob Rüger. Von Ekartsweiler: Johann Martin Stepper. Von Kappel: Johann Michael Ham- mel. Joseph Dreher. Von Weinsbach: Georg Friedrich Leiblich. Von Obersöllbach: Georg Martin Müller; Johann Georg Schindel; Johann Friedrich Schindel. Von Thannen: Leonhardt Giebler. Von Lohm: Albncht Denner; Michael Hänselmann. Von Kirchensall: Michael Den- ver. Von Langcnsall: Georg Laidig. Von Mangcldsall: Leonhardt Breuninger. Von Feßbach: Johann Martin Giebler. Von Langenbeutingen: Johann Christian Scheerer; Christian Kubach; Christian Pfeiffer; Friedrich Bitsch. Von Baumerlenbach: Christian Bender; Peter Guide. Von Michrlbach: Johann Friedrich Ungerer; Johann Michael Happoldt. Von Untersöllbach: Martin Bürger. Von Vorderespich: Johann Michael Buhler. Von Neuenstein: Georg Weber; Georg Heinrich Melber; Johann Michael Färber; Georg Christian Michelselver; Johann Christian Freier; 4a o Johann Michael? Zorn; Karl Friedrich Jan; Christian Welk; Johann Martin Schnell. Bo» Pftdelbach: Max Brrcbt; Kilian Bauer; Konrad Krokenberger; Michael Höfmann: Wer- röhter; Gottlieb Herrmann. Bon Oberohrn: Michael Hofma m. Non Hruberg: Franz Halt-; Augustin Bauer; Michael Schuster; Johannes Schlachter; Leonh«rdr Engel Bo - Bu. rn: Andreas v. O-nhausen; Johann Georg Bauer. Von Untersteinbach: Michael Rükert; Konrad Kittcrer; Johann Friedrich Frei. Von Dübl: David Häiele; Lorenz Maier. Bon Büttelbronnr Albrecht Jlg. Won Windischenbach: Johannes Gerbera; Johann Söhnte;. Albrecht Smu. Won Wörrcnberg: Georg Leonhardt Weist. Won Forchtenbcrg: Christian Romiq. Von Fenöbach: Martin Salzer; Friedrich Wolff; Michael Hammel; Johann Frank; Georn Sauer. G-org Carle, Michael und Adam Dalismann. Don Eindringen: Martin und Johann Michael Carle, Frie- drich Schumacher, Martin Volpp, Johann Michael Marx, Johann Heinrich Braun, Zacharias Fell, Carl Ludwig Weidmann; Georg Michael Lindheimer, Georg Michael Alker Jakrb Friedrich Gebert, Christian Ludwig Hornung. Won Ohrnberg: Johann Mezger, Georg Köhler, Carl Meister Michael Schaufler, Christian Scheu-ng, Georg Friedrich Guldig. Von Wohlmutyhau>'en: Johann Christian Carle. Won Neufels: Martin Wolperr, Leonhard Kneller. Johann Christian fnelUr, Friedrich Fei- nauer. Won Orhachshof: Johann Georg Feinauer. Won Zweiflingen: Michael Banr. Von Pfahl- bach: Johann Ludwig Zentler, Christian Knmr. Von Eichach: Christian Gebert. Von Friedricbsruhe: Michael Carle, Georg Klein, Jobann Frank.. Won TiefenfaU: Peter Hambreckt, Michael Romig. Bon Waldenburg: Ludwig Schmidt, Michael Singer; Anton Ensinger, Ludwig Koch; Christian Hezer, Michael Schnurre»,. Michael Laidig Heinrich Gendel. Von Kuyserzell: Leonhardt Kö>;, Andreas Schnurrer, Philipp Himmel, David Köhler, Martin Heruold: Won W.lzhaag: Friedrich S^ulz. Won Gaisbach: Leonhardt Setzer. Von Rüblingen r Johann Georg Otterbach. Von Künsback: Michael Salm. Von Obcrsteinbach: Johann Georg Otterbach. Von Büchelberg: Joh. Gvldenbott. Von denthal: Fried. Ott, Mich. Schoch. Won Winterrain: Fried. Wurst. Won Sailach : Georg- Funken.. Den I. August 1817. Königl. Dberamt. Detting e'n a m G ch lo ß b er g. Der ledige Schmid Johannes Nagel , von Dettingen, wan- dert in die Schweiz aus, und wird von dem Schlosser Jakob Dettinger, von da , rüksichtlch seiner hierlandischen Verbindlichkeiten 1 Jahr lang vertreten. Den 6. Aug. ,817. Oberamt Kirchbcim. Kirchheim u. T. Ludwig Friedrich Rupp, von hier, der schon längere Zeit zu Boston, in Nordamerika, rtablirt ist, wandert nun dahin ans, und wird von seinem Pfleger,, dem Rothochsen- wirfh Wernlr, als Bürge auf Jahresfrist vertreten. Den n. August 1817. Oberamt Kirchheim. Tettnang. Anna Maria Brielmairr; von Singlingen; Theresia Manz, von Bizenhofen; Agatha Wirrling, von Wiggenhausen; wandern in das Badensche und Katharina Sautcr von Ber- nau in die Schweiz aus. Wer Ansprüche an diese zu machen hat., hat sich iunerbalb 1 Jahres ßu melden. Den 9. August >8'/. ^. Königl. Oberamt.. Tuttlingen. Der ledige Johann Jauch von Schwenningen wandert nach Sunthausen im Dadenschen aus, und sind daher alle Ansprüche, welche an denselben gemacht werden wollen, binnen Vahressrist bei Unterzeichneter Stelle vorzubringen. Den S. August >8>7. K. Obrramt. Vaihingen, Mühlhausen. Paul Wenz von Mühlhausen wandert mit allcrgnädigster Er- laubniß, mit Familie aus dem Königreich aus, und werden daher die Gläubiger desselben aufgesordert, ihre Forderungen, wenn gleich derselben binnen Jahresfrist vertreten wird; sogleich einzugeben. Den 4. August 1817. Königl. Obcramt... Vaihingen, Nnß^dorf. Johann Jakob Schwerdlle von Nusdorf, hat die allergnädigste Erlaubniß erhalten, nach Frankreich auswandern zu dürfen, und sind daher die allenfalsiae Ansvrücke an denselben, ob er gleich binnen Jahresfrist vertreten wird, sogleich geltend zu machen. Den 8. August 1817. Königl. Oberamt. Gedrukt bei Gottlieb Hasselbrink, Hof- und Kanzlei Kupferdrucker, Buchdrucker. Samstag, 5o. August. r= — , i))'.' " —■—-— lr—rtl Königliche Verordnung, die Militär-Verdicnff-Ordens-Pensionen betreffendt vom 25. August 1817* W i l Helm von Gottes Gnaden König von Württemberg. Dg es; Unser Mille ist, daß das Vorrücken in den Genuß der — mit Unserem. Militair-Pssdienst-Ordense rbundenen Pensionen 'in Zukunft nach einer bestimmten Ordnung geschehe, so wie, daß überhaupt die— von Unseres Herrn Vaters Majestät unv Gnadey wegen Verwendung der Dotation dieses Ordens gegebenen allgemeinen Bestimmungen der Ausführung immer naher gebracht werden, so finden Wir Uns bewogen, in dieser Beziehung Folgendes als Norm festzusetzenr 1* Die Bestimmung, nach welcher von den Ordens-Einkünften , wenn sie dereinst auf die Summe von 36,400 fl. ergänzt seyn werdelr, r. Großkreuze, jeder jährlich 2000 fl. — — — 4000 fl. 4. Commandeurä erster Klaffe, jeder jährlich 1,200 st. —> 4800 — 12. Eommandeurs zweiter Klasse, jeder jährlich 1000 fl. — 12000 — 5r. Ritter, jeder jährlich Zoo fl/ — ,56oo— erhalten sollen, bleibt die Grundlage des Ganzen und ist als das Ziel anzusehen, auf dessen allmähliche Erreichung nachstehende Vorschriften gerichtet sind. §.2. Für jeft bleibt die normatmäßige Pension der Ordens - Mitglieder folgender- maßen festgesetzt: 42? die eines Groskreuz jährlich auf — — — l2oo fl. die eines Commandeuxs erster Klasse auf —• -,' 800 — die eines CommaudeurS zweiter Klaffe auf —- — 600 — die eines Ritters auf — '— — — — ioo — 3« diese (einstweilige) normalmaßige Pension rückt jeder vor, den die Reihe trifft, in so weit der gegenwärtige — von der Norm abweichende Besitzstand solches zuläßt. §. 3. ■ Damit m Zukunft keine Klaffe von Ordens-Mitgliedern gegen die andere in Nachtheil gesetzt werde, so soll jeder Ordens-Klasse ein bestimmter Antbeil an den Ordens-Einkünften zugeschieden werden, welcher den Fond der betreffenden Klasse bildet, wie solches für den Fall, daß die Ordens - Einkünfte auf 36,400 st. ergänzt seyn werden, §. 1., bestimmt ist.f Von den gegenwärtigen Ordens-Einkünften aber, welche 24,000 fl. betragen, sollen s) der Klasse der Groskreuze — — — — 2400 st. b) der ersten Commandeurs-Klasse — — — 3200 — c) der zweiten Commandeurs-Klasse — — — 7200 — ä) der Ritter-Klaffe — —- — — — 11200 — zugeschieden werden, wie solches in dem Anhang Naher bestimmt ist. §-4- ; Da sich gegenwärtig in den höheren Klassen eine größere, als die normas- masiige Zahl von Ordens-Mitgliedern , im Genuß von Pensionen befindet, und da der Betrag der Pensionen den'Fond der respectiven Klassen übersteigt, fö- sollen die Pensionen, in so weit sie den Fond der betreffenden Klasse übersteigen, in diejenige Klasse , zu deren Fond sie erweislichermaßen gehören, und wenn dieses nicht auszu- mitteln ist, in die nächstfolgende niedere Klasse übertragen werden. §. 5. Wenn in Zukunft eine Ordens-Pension erledigt wird, so sind folgende Regeln zu beobachten: a. ) Die erledigte Pension fallt der Klasse anheim, zu deren Fond sie gehört. b. ) Gehört die erledigte Pension zum Fond einer niederern Klasse, so haben nicht nur die Mitglieder dieser Klasse, sondern auch diejenigen Mitglieder der höheren Klaffen, welche zuvor Mitglieder jener niederern Klasse waren, und noch keine Pension, oder wenigstens nicht die normalmäßige Pension jener niederern Klasse beziehen, das Recht in die erledigte Pension vorzurücken. c. ) Das Vorrücken geschieht nach der Ordens-Anciennäte, namentlich nach der Ord- nung, in welcher die Ordens-Mitglieder in diejenige Klasse aufgnommen wor-- Len, deren Fond die erledigte Pension angehört. -425 d. ) Das Vorrücken findet nur in soweit statt, als der Vorrückende die normalmas- sige Pension derjenigen Klasse, zu deren Fond die erledigte Pension gehört, noch nicht vollständig bezieht^ (Es kann also z. B- ein Cvmmandeur, der 200 si. aus der Commandeurs-Klasse bezieht, aus der Ritter-Klasse nur noch 10O fl. erhalten. ) e. ) Wer von einer niederer» Klasse in die Pension einer höheren Klasse vorrükt, laßt dagegen die aus dem Fond dev erster« bezogene Pension zurück, in soweit er nämlich durch das Vorrüken dafür entschädigt wird. (Wenn also z. B. ein Eommandeuc, der bisher :oo fl. aus der Eommandeur-Klasse und ioo fl. auS der Ritter-Klasse bezogen hat, in ioo fl. die in der Commandeurs - Klaffe erle- digt werden, vorrükt, so laßt er dagegen die bisher aus der Ritter-Klasse be- zogene ioo fl. zurück.) - §. 6. Nach der Vorschrift des §. 5 lir. b. c. können nur diejenigen Mitglieder des -Ordens vorrüken, welche nach Promulgation der Ordensstatuten vom 6. Novem- vember i8o6 ernannt worden, indem sich die Dotation des Ordens auf die älteren Mitglieder das Ordens nicht weiter erstrekt, als in der Dotations-Urkunde vom 20. Januar 1810. ausdrüklich bestimmt ist. §* 7* Da nach §. 4. und 5. ein Mitglied einer höheren Klasse seine Pension ganz oder zum Theil aus dem Fond einer niederern Klasse beziehen kann , so soll ausser der Liste, in welche, wie bisher, die Ordens-Mitglieder nach den verschiedenen Ordens- Klaffen und ihrer durch die Ernennungs-Dekrete festgesezten Anciennets einzutragen sind, (Ordens-Rangliste) eine besondere Liste (Ordcns-Pensionsliste) geführt werden, in welcher die Verwendung des •— einer jeden Ordens-Klasse zugeschiedenen Fonds nachzuweisen ist. Mit Hülfe dieser beiden Listen ist sodann zu bestimmen, wer in den Genuß einer erledigten Pension zu treten habe. §. 6. Wer sich gegenwärtig in dem Genuß einer Pension befindet, bleibt darin, so lange er nicht durch gerichtlichen Spruch oder durch Erkenntniß des Ordens- Kapitels, des Ordens für verlustig erklärt wird. Wer in auswärtige Dienste tritt, oder sich außer Landes begiebt, kann die Ordens-Pension nur mit Unserer besonderen Erlaubniß fortbeziehen. §. 9. Um in eine erledigte Pension vorzurücken, wird erfordert , daß ein Ordens- Mitglied in Unserem aktiven Militärdienst angestellt sey. In Ansehung der Prinzen Unseres Hauses, welche Mitglieder des Ordens sind, bleibt es bei der bisherigen Observanz, Hach welcher dieselben, wenn Wir es nicht ausdrücklich anders bestimmen, keine Ordens-Pension beziehen. 10. Die Fonds der verschiedenen Ordens-Klassen sollen nach Maßgabe des Heim- 42.4 falls der Pensionen, welche.gegenwärtig dieMaltheser-Commenthnrebeziehen, nach der Rang-Ordnung der Klaffen ergänzt werden, Jo daß bßi der Klasse der Groß- kreuze der Anfang damit zu machen ist- In so lveit. der Fond einer Masse ergänzt wird, sollen auch die Pensionen der Mitglieder dieser Klasse bis zum (desi'uiuoen) normalmäßigen Betrag (§• 1.) ergänzt werden, wobei die nämlichen Grundsätze in Anwendung kommen, wie beim Vorrücken in erledigte,Pensionen. §. ill. ■ - Ueber das Vorrücken in eine erledigte Ordetts-Pension hat der Kriegs-Minister unter'Zuziehung von 2 Ordens-Mitgliedern u'sid des Ordens-Sekretairs, nach vor- stehenden Normen zu entscheiden, und die Entscheidung Uns zur Bestätigung vor- zulegen. Zweifelhafte Fälle behalten Wir Uns vor, an das Ordens-Kapitel zu verweisen. Gegeben, Stuttgart, den 25, August 1817. Wilhelm. Auf Befehl des Königs. Kriegs-.Ministerium. Graf v. F r a u q u e m 0 n r. Anhang zu vorstehender Verordnung. Von den 24000 fl., aus welchen gegenwärtig die Ordens-Einkünfte bestehen, sollen zugeschieden werden: I. ) der Klasse der Groskreuze, 2. Portionen, welche gegenwärtig Groskreuze beziehen k i-oofl. 2400 fl. II. ) der ersten Commandeur-Klasse, 4. Portionen, welche gegenwärtig Eommandeurs iter Klasse beziehen — —- — k 800 fl. — Z200 fl. III. ) der zweiten Commandeurs-Klasse, 1. Portion, welche gegenwärtig ein Groskreuz bezieht — rooo fl. 6. Portionen, welche Eommandeurs rter Klasse be- ziehen k 600 fl. — —- — —* 36oo fl. 1. Portion, welcher ein Eommandeur ir Klasse bezieht—- 600 fl. 2. Portionen, welche Eommandeurs 2t Klasse be ziehen k 5oo fl. —* — — — 1000 fl. 2. Portionen, welche alte (vor Promulgation der * Ocdensstatuten ernannte) Eommandeurs bezie- hen, k 200 fl. — — — — 4vo fl. Von 7 Portionen, jede k 400 fl- , welche gegen- wärtig Eommandeurs ir u. -r Klasse beziehen, hieher der Betrag um welchen Liese Portionen die Ritter-Pension übersteigen, k 100 fl. — 700 fl. 7200 fl. IV.. Her Ritter-Klasse,' Von den in der zweiten Eomma nd en rs-K.lasse zuleHL erwähnte» 7. Portionen hieher der Ueberrest h 3oo fl. — riüo fl. 27. Mtter-Poptionen^-5oo ff. - —^7 8100 fl. 4. Ritter-Portio ne n ü roö fl. — — —* 800 fl. 2. Ritter-Porttonen ä 100 jl. — , — — »qq ■ 11200 fl. i-, ;'i ;;■■■(.:• >r' ■'' : 2 .,000 fl. Dekanniinachussg des Gehekmen-Nath's, die Zurückweisung der bei dieser höchsten Stelle einkommenden, zu ihrem Geschäfts-Kreise.nicht gehörigen Eingaben berreffend, vom 27. August i8>7> Da man sich zu der Anordnung veranlaßt gesehen hat, daß alle diejenigen bei dem Königs. Geheimen-Rathe einkommenden amtlichen Berichte und Privat-Eingaben, deren.Gegenstand sich für den dieser Behörde angewiesenen Geschafts-Kreiß chicht eig- net, auf Kosten Äer., Einsender durch die Geheime -Raths-Registracur zurückgeschikt werden^, so wird solches hierdurch unter Hinweisung auf die Organisation des Königs. Geheimen-Raths vom 8. Nov. 1816. (Staars- und Regierungs - Blatt von 1816. Nro. 5i.) und auf §.36. des Verfassungs-Entwurfs mit dem Anfügen allgemein bekannt' gemacht, daß nähmentlich Reeurse an den Geheimen-Rath nur von Verfü- gungen einzelner Ministerien oder Departements-Chefs, wenn sich ein dritter dadurch beschwert glaubt, mithin nicht' Recurst von Verfolgungen der den Ministerien un- tergeordneten Eentral-Stellen statt finden, vielmehr Beschwerden gegen Verfü- gungen von Central-Stellen zunächst bei dem vorcwsezten Ministerium anzubringen sind. Stuttgart, den 27. 2lugust 1817. König«- Geheimer-Rath. Erkenntiffe drs' Königl. Obrrjustiz-CollegiumZ. 1. ) Die Ations-Sache von dem Oberamts-Gericht Nekarsulm, zwischen Thomas Küchner zu Bachenau JAten, nachher JNteu, nun 2lnten, und Melchior Kraut eben- daselbst JNten, nachher JAten, jezt Aten, xmo actionis sxollL, nun Wiedereinsez- ung in den vorigen Stand betreffend, wurde sowohl wegen Mangels der appelablen Summe, als eines anderen appellablen Gegenstandes von Amtswegen verworfen. Stuttgart den 2. August 1617. • 2. ) In der Ations-Sache von Nagold zwischen dem Handlungshaus Haueisen und Harpprecht dahier, Anten, sodann dem Bürgermeister Johann Jakob Schmid von Nagold, Aten, Vorzugsrecht im Gant betr., wurde, nachdem der Antische Theil Len ihm von dem Aten zugeschobenen Eid abqeschworen, relormatoris erkannt- Stuttgart, den 4. August 1817. 3. ) JmSacheft erster Instanz zwischen Franz, Grafen v. Goltstein, Kl-, u. den Grafen v. Mernberg, Bekl., Rentenforderunq betr., werden leztere vorderhand von der Klage entbunden, eod. 4. ) Die Ations-Sache von Marbach zwischen dem gewesenen Schultheißen Da- vid Wildermuth zu Pleidelsheim, Bekl. Anten, und dem Gerichtsverwaudten Georg Adam Geiger allda, Kl. Aten, wurde wegen Mangels an gegründeter Beschwerde von Amtswegen verworfen, eoä. S e. Königl. Majestät haben durch höchstes RescripL vom r5. August den seitherigen Ober - Justlz-Revisions-Rath Georgii zum Präsidenten des königlichen Ober-Zustiz-Collegiums gnädigst ernannt.. ^ - S e. König l. Majestät haben vermöge Rescripts vom 23. d. M.' den zu einem besonderen Geschäft hieher berufenen Advokaten Or. K r e h l von Nürtingen, zum Collegixn-Afsessor gnädigst ernannt. Unterm 2.1. Aug- wurde der Oberlieutenant v. Wagner vom isten zum äten Reuter-Regiment, und unterm »3. der Ober-Lieutenant von Neuß vom 3ten zum isten Infanterie-Regiment, und dagegen derOber-Lieutenant G ü nt h,n e r von diesem zu jenem Regiment versezt. S e. Königliche M a j est ä t geruhten vermög höchsten Rescripts vom 22. Aug. den D. der Medizin, Christian Gmel i n, von Tübingen zum ordentlichen .Lehrer der Chemie und der Pharmacie, und Den bisherigen Lehrer am landwirthschaftkichen Institut zu Hofwyk O. S chü b- ler zum ordentlichen Lehrer der Natur-Geschichte im Allgemeinen, und insbesondere der Botanik, an der Universität Tübingen zu ernennen. S e. Königl. Majestät haben vermög höchsten Rescripts vom 23. August, das erledigte dritte Diakonat in Eßlingen, dem Vikar und Repetenten lVI. Klemm Stuttgart, ,zu übertragen geruht. Kapsenburg. Mit dem öffentlichen Verkauf NN die Meistbietenden in großen oder kleinen Parthieen, je nachdem sich Liebhaber zeigen, von ohngefähr 10 (Zentner Wolle, die Heuer von Land- schaafen erzeugt worden, wird Montag den 1. Sept. l. I., Vormittags io Uhr, dahier unter Vorbe- halt höchster Genehmigung ein Versuch gemacht werden, wozu sich die Liebhaber ejnsindm wollen. Den »8. August >8,7. Königl. Kameralamt. Hall. Vermög höchster Entschließung des Königs. Kriegs-Departements, Ädministrat. Section, vom lg. Jul. d. I. wiro die in Unter-Limburg stehende Eastrne mit Rechten und Beschwerden unter Vorbehalt des Eigcnlhums-Rechts und der höchsten Ratifikation im öffentlichen Aufstreich verkauft werden. Dieses hölzerne Gebäude liegt an der Straße nach Comburg, und besteht aus 2 Stockwer- ken. In diesen befinden sich i3 große Zimmer mit i5 Oefen, und 3 große Böden mit 2 Kammern; unten ist ein Holz-Reservoir zu ohngefähr 170 Klafter Holz.' In dem vor dem Haus befindlichen und verschlossenen Hof sicher'noch ein Neben-Gebaude, weiches zur Küche eingerichtet war,' und das gleichfalls mit verkauft wird. Zu diesem Verkauf wird nun Freitag der ,2. September d. I. be- stimmt, und die allenfalsigen Liebhaber eingeladen, sich an demselben Tag Morgens y Uhr in der Kameral-Verwaltung dahier einzufinden, der Verhandlung daseibst anzuwohnen, und sich rucksichtlich ihres Vermögens mit obrigkeitlichen gesiegelten Zeugnisse auszuweisen. Uebrigens wird noch bemerkt, daß dieses Gebäude zu einer Fabrik, da es nicht weit von dem Kocher entfernt ist, sehr gelegen sey, und daß die Aufbringung des Kaufschillings in Z Terminen, nämlich ,/3baar, 2/Z aber in angemesse- ne» Zielern bedingt werde. Den ilg. Aug. r8l?- Königl. Kameral-Amt. Reuth in bei Wildberg. Da der Bestand des herrschaftlichen Maierey-Guts bis nächst Grprgi zu Ende gehet: so wird solcher auf andere 9 Jahre , nämlich von Georgii 1816 bis 1827 wieder öffeMlich verliehen. Hiezu ist Dienstag der s3ste September d. I. festgesetzt, an welchem Tag die Bestandlustige Morgens yUhr auf dem Rakhhaus in Wildberg sich cinsinden können, und mit obrig- keitlichen und obermntlich bekräftigte» Zeugnissen beweisen müssen, daß sie einen ehrbaren Lebens- wandel zu führen gewohnt sind, den Feldbau aller Art und die Viehzucht, so.wie überhaupt alles, w»s..zm Land-WttthschFt gehört, verstehen..,, zur Einrichtung auf dem Gut, desgkcichm zur LcistuM einer Cäution von >3oo fl. hinlantzlichcS eigenes freies Vermögen besitzen, indem eine durch einen Dritten geleistete Bürgschaft nicht angenommen wird. Das Maierey.Gut, welches in einem Wohn- u»d Heuyaus, Stallungen, Scheuer und hinter dieser m einem kleinen Gras - und Wurzgarten , so- dann in io» M. Aecker in allen drey Zeigen und 33 M. Wiesen bestehet, auch das Waid-Recht auf Wildbergcr Markung f^r 200 Stück Schaafwaar hat, kann alle Tage im Augenschein genommen werden. Den 2». August 1817. König!. Land-Vogtey Steuer-Amt Hirsau. König!. Kamera! Amt Reutbin. Markgröning en. Montag den ,5. Septbr. d. I. Bormittags 8 Uhr wird über das Be- dürsniß an wollenen und leinener» Kleidern für sammtliche Festungs - Sträflinge, auf das nächste Winterhalbjahr /_.fo wie über «ine Parthie ein - und zweischläferiger Strohsäcke und zweischläferiger Leintücher ein öffentlicher AbstreichS-Accord vorgrnomwen werden, wozu die Liebhaber, mit obrigkeit- lkchen Zeugnissen versehen, daß sie eine Kaution von ,5oo fl. zu leisten im Stande seyen, zur be- stimmten Zeit in hiesiger Kameral-Vcrwaltung sich rinsinden können. Den 22. August 1817. König!. Kameral-Amt. Leutkirch. Da die hienach genannten, aus hiesigem Oberamt gebürrigen Soldaten, welche seit dem Russischen Feldzug vermißt werden, nun laut allerhöchster Verordnung vom 28. Fcbr. d. I. Staats - und Regierungs - Btatt dir» >4. für todt anzuncbmen sind, so werden alle diejenigen, welche eine rechtliche Ansprache"oder Forderung an deren Verlassenschaft zu haben glauben, hiemit aufgefor- dert, solche binnen 4 Wochen, bei dem hiesigen Oberamt mit den nöthigen Beweisen einzugebcn, widrigenfalls das Vermögen derselben an die nächste Verwandte derselben vertheilt werden wird. Dieselbe sind: Johann Michael Vögele, Meinrad Bug, Johann Jakob Pfister, Mathias Brändle, Gotrlirb Frei, Johann Jakob Maier, Paulus Reiser, Johann Wilhelm Hofmann, Kaspar Thomann, Andreas Vetter, Franz Xaver Haberle, Lukas Westermaler, Daniel Rau," Mathias Käbcle, Matheus Wilhelm Hinkeldei, sämmtliche aus der Stadt Leutkirch. Benedikt Brändle, Bernhardt Knstadler, Joachim Woltgang, Thomas Säger, Anton Bainder, aus dem Ort und Schullheiserei Aichstetten. Jakob Egte, aus dem Ort und Schullheiserei AltmannShofen. Alois Ehrmann, aus Buch. Joseph Graf, aus Eschach, Schullheiserei Altmannshofen. Adam Schuster, Johannes Häfele, Konrav Schiller, Franz Anton Schuster, Johannes Karrer, aus dem Ort und Schulthcisere, Berkheim. Johannes Schmid, von Jlterbachen, Georg Graker aus Bonlandcn, Schuttheisirei Berkheim. Johann Georg Gröler, Willibald Hau, Johann Georg Rau, Wnnibfld Hau., aus dem Ort und Schulrhei- serei Diezelshofen, Alois Waizenegger, aus Hünlishofen, Anton "Rist, aus RiedUngs, Franz Anton Rast, aus Siegroth, Schvlthesserei Diepolshofen. Alois Badenmüllcr,'Johany Evang. Emaus, Johann Georg Musch, Johannes Weiß, Silvester Rolhhäußler, Sebastian König, Schullheiserei und Ort Ellwangrn. Thomas Kraus, auS Tristolz, Michael Peter auS Wirrenweiter, Schulthsse- rei Ellwangen. Johann Georg Joni, Isidor Röhr, aus der Schullheiserei und Orr Gevrazhofcn, Jolepv Anton Reutlinger, Zacharias Rudhard, aus Engelbolzhofen, Joseph Rndhard, Johann Adam Lorpscher, aus Er.grraz Hofen, Michael Bernhard, Johann Baptist Maier, a»S Liczenhofen, Alois König, Anton Bodenmuller, Johann Martin Lerpscher, Franz Joseph Roz, Sebastian Moser, aus Mährazs.oiesi, AivischPrems^ aus Nannenbach, Zacharias Roth, Johann Baptist Al recht. Johann. Jakob Oberhoftr. Vevernt Mahler, aus Toberazhoftn, Paul Schadier, aus 'Linterazhofen, Schult- hnserei Gebrazhofen. Philipp König, Johann Repumuk König, Martin Wagner, Johann Georg Küchle, Johann Bapust Borger, Michael Schwarz, aus der Schultheiserei und Ort Hauerz. Mi- chael Bnlscher, aus Flvders, Jakob Paul, aus Kästlenöwald. Joseph Janser, aus Obersauzenwatd, Franz Xaver Z h, au? Äuwerrhe, Schullheiserei Hauerz: Ignaz Würfel, Willibald Riedl«, auS dem Ocl u. S 'Ulth. Haslach. Stephan Kleber. Marzell u. Tdomas Speker, Aaron Brbg Benedftt Uhr, au. dem Ott uno Schultheljerei Herlazyofrn, Jokab Hohl, Anton Küchle, von Äümishvfen, Ztzhann Nepomuk Stökle, aus Bettelhofen, Joseph Union Kutter, Isidor Peter, Konrad Dorn, Johann Martin Zeh, Gratus Reck, aus Uxlan, Schultheiserti Herlazhofen. Mathias Traut, AntoN Dietrich, Johannes Traut. aus Ausnang, Bernhard Küchle , aus Beischlechts, Franz Joseph Her- ders. aus Bergs, Jos.u. Xaver Fehr, aus Bemmlings, Anton Traut aus Dietmanns, Schültheiserei Hofs. Gotthard Oehlmaier, Johann Seeberger, Anton Kößler, Johannes Rapp, Joachim Nedle, Konrad Wächter, Joseph Gramer von Kirchdorf, Johann Krafft, Franz Joseph Brandle /aus Ober- opfingen, Fridolin Senrmler, Johannes Gramer, Joseph Bail, aus Unteropsingen, Schültheiserei Kirchdorf. Johann Martin Baland, Johannes Reisachcr, Anton Diem, Anton Grozzer, Matheus Heim, Joftph Halber, kSchulthc-iserei und Ort Mooshausen. Xaver Ädelfpergcr, aus Ferthofcn^ Anton Frömmlet aus Aiirach, Mrrtin Edelmann, aus Matstettey, Joseph' Scheerer aus' Schmidts'. Joseph Gantncr, aus Rieden, Karl Eggensperger ausThrecrz, Benedikt' Nattcrer, aus Wazenai, Joseph Redle, aus Pfänders, Schuttheiserei Mörshausen. Andreas Barbcisch, Michael Ricdmüller, «us Niederhofa, Matthias Gronmaicr, aus Lauben , Johann Michael -Heinz, aus Ottmannshofen, Schültheiserei Niederhofen., Georg Steuer, Lorenz Steuer, aus dem Ort und Schültheiserei Roth, Gotrliev Angele, Thomas Siegel, aus Murrwangen, Sebastian Gaßlcr, aus Obermittclried, Michael Schöllhorn, Konrad Riedmann, Johann .Georg. Schmid, aus Oberzell, Johann Georg Wenihcim, aus Senden, Joseph Jmmann, aus Unterzell, Schültheiserei Roth. Franz Xaver Paul, Bernhard Naß, Matthäus Zimmermann, aus dem Ort und Schültheiserei Scibrauz, Joseph' Vonihr, Max Vonihr, aus Rjppolshosen, Alois Burkhardt, Joseph 2lnton Ruf, Joseph Weisenberger, aus Starkenhosen, Anton Schneider, Balthas Hirschauer, Kaspar Reuter, aus Wengenrcuthel Schult- beiserei Seibranz. Martin Butscher, aus dem Ort und Schültheiserei Tautenhofcn, Sebastian Wiedmann, Johann Michael Mezeler, Johannes Graf, Anton Rök, aus Hegelbach, Franz Josepch TornuS, aus Lauzenhofen, Franz Xaver Schad, aus Weipolzhöfcn. Ignaz Bar-, aus Willerazhofen, Schültheiserei Laütcnhoscn. Johann-Musch, Anton Angele. Joseph Maier, Joseph Mutsch, Joseph Ruf, Jakob Goppel, Romuald Lcuicmaier, Joseph Grekeisen, Georg Maier, Klemens Wüst, Se- bastian Maier, -Jü'kob Gütet, Sebastian Rökelstein, Kaspar Maier-, Joseph Hafcnmaier, aus dem Ort und Schültheiserei Thannhcim. Joseph Anton Sonntag, -Magnus Sonntag , aus dem Qr-ts u. Schültheiserei Walkershosen, Jos. Patent, a. Wöchelsbronn, Joh. Martin Bernhard aus Rhein h- Cchuttb. Waltershofen. Mich. Butscher, a. Aderazhofen, Mart. Knittel a.Balterozhosen, Alois Münsch' v. Luktolsberg, Franz Jos. Mcndler, aus Neumühle, Mathias Nattcrer, Xaver Gutscheri a. Wie- lazhosen, Schültheiserei Wuchzenhosen. Matthäus Hohl, Sebastian Fimpel, Georg Frömmlet« Mathias Näricrer, Franz Xaver Dcuringcr, Joseph Kling, aus der L-tadt und Schuldheiserei Wur- zach. Alois HirlemannauS Albers, Anton Schäffeler, aus Bauenhofen, Konrad Gaier, aus Got- spolzhofen, Kaspar Sigg, aus Räthclenberg, Schültheiserei Wurzach. Kaspar Greiß-, aus dem Or- und Schutt! eisern Urterzeil, Joseph Anton Maier, aus Aucnhosrn, Remig Schneider aus Haid,- Franz Anton Fäßlcr, Jgna) Steuerhaus Herberazhofen, Johann Georg Waizenegger, Johann Martin Theuringer, aus Mailand, Franz Banjdcr, Franz Joseph Hangler, Benedikt Krug, Karl Echaible, aus Reichenhofcn, Schültheiserei Unterzell. Den ,8- Juli 1817. König!. Oberamt. Vaihingen, Horrheim. Johannes Rein, Schneider von Horrheim wandert mit allerhöch- ster Erlaubmß aus dem Königreich aus, und werden die Gläubiger desselben , wenn gleich der Aus- wandernde binnen Jahres-Frist durch einen Bürgen vermtten wird, hiermit aufgefordert, ihre For- denmaen sogleich cinzuaeben. Den >9. Juli >817. Königs. Oberamt. Weilhcim. Jakob Maier, Schäfer von Weilheim a. d. T-, wandert mir- seiner Familie nach Nördlingen im Königreich Waiern aus, und wird von seinem Schwager Michael Wegner in Weil- heim rükstchttich seiner hicrlandischen Verbindlichkeiten ein Jahr lang vertreten. Den 26. Juni >817. Königs. Oberamt. Gedrukt bei Gottlieb Hasselbrink, Hof- und Kanzln-Kupserdrucker, Buchdrucker. i 8 i 7, N r o. 54, 4-9 Königlich - Württembergischeö g§ Samstag, 6. September. Das Tragen von militärischen Auszeichnungen betreffend, vom 26. August ,617. Da es Sr. Königlichen Majestät Wille ist, daß militärische Auszeichnmr- gen, wie Hut-Cokdon4 und dergleichen, ausschließlich nur von Militär-Personen getragen werden; so wird solches mit dem Befehl bekannt gemacht, daß solche Aus- zeichnungen von allen im Civil angestellten Personen, welche dergleichen bisher ge- tragen haben, sofort abgelegt lind in Zukunft nicht mehr gebraucht werden sollen.. Stuttgart den 26. August 1817. Auf Befehl des Königs. Königlicher Geheimer Rath'. Borschrist, dir Ablieferung, der Acten von nndergesczten Commissionen betreffend > vom 27. August ist,7. Es wird in Beziehung auf die bei vorübergehenden Commissionen verhandelten Akten hicmrt Folgendes verordnet: ist Rach Beendigung der Geschäfte einer Eonunission hat dieselbe die bei ihr verhandelten Acten entweder derjenigen obern Behörde, von welcher sie niedergesezt wurde f zu übergeben, oder wegen Ablieferung, derselben bei eben dieser Behörde Weisunq einzuholen. 2) Die von andern Behörden mitAethei.lt erhaltenen Arten sind jenen zurük- zu geben. 5). Wird eine wegen ernes vorübergehenden Geschäfts niedergesezte Commission, we'l das ihr aufgetragene Geschäft vielleicht als nicht definitiv beendigt angesehen werden konnte, nicht förmlich aufgelöst, so hat dieselbe am Schluß jedes- Kak-mder, Jahres der committirenden Behörde eine Anzeige von dem Stand ihrer Geschäfte zu machen, damit diese über hie Notwendigkeit und Zwekmässgkert ihrer Fortdauer zu kMeuusu vermöge. ä) Gegenwärtige Verordnung findet ihre Anwendung auf alle noch bestehenden und künftig niederzufezenden EommWonen, auch auf diejenige, welche bereits aufge- löst worden find, oder aufgchört haben, ohne daß bisher Die Arten übergeben wor- Den waren. 5) Für die genaue Beobachtung dieser Vorschriften ist der Vorfizende jeder Com- mission , so wie der derselben beigegebene Serretar oder Actuar besonders verantr wörtlich. Stuttgart den 27. August 1617. Königlicher Geheimer Rath. Umgetds - Sachen beireffend. Da nach der Verordnung vom -7. Juni dieses Jahrs die Umgelds - Paten? tisirnng der Branntwein-- und Essig * Commerzianten in dem gegenwärv.gcn Mo- nat aufs neue p. Martini 1817/18 , und ohne die damit sonst in Verbindung ge- sczte Handwerks- und Hattdels-Accise-Classification vorzunehmen ist, was mithin von den Camera! - Verwaltern, Ober - und Unter-Umgeldern und einer Urkunds-Person jeden Orts, auch dem Stadrschrciber als Actuar, ohne Beiziehung der Ober - und Unter - Ärciser geschehen kann; so wird den Camera!- Beamten und Ober-Umgeldern dermalen die Besorgung dieses Geschäfts auf die gedachte.Weise und mit dem An- hang aufgegeben, bei der ganzen Verhandlung die besondere Instruktion vmn iS. Mai i8i5 im Auge zu behalten. Den -. Sept. 1817. Sektion der Steuern. Crtenntvisse b«z Königs. Obttjustiz-CoTrMrns. 1) Auf erhobene Wechselklage des Jsaae Levi von Stuttgart, wider den Ober- sten und Regiments - Commandeur, Carl v. Seeger, wurde leztcrer zu Bezahlung der eingeklagten Summe nebst Zinsen für schuldig erkannt. Stuttgart den 3. Aug. 1817. 2) In der Rechtssache erster Instanz, zwischen Friderike Bühlmaier, geborne VON Lanhausen, cura cur. leg. zu Mönchsro'th im Königreich Baiern, LNtitt, Produ- zeu'tin, sodann der Freyherrlrch .Philipp Carl Fried, v. Thannhausenschen Debit, Masse - Curare!, und insbesondere den Erben der verstorbenen Generali» v. Wecnek, 'Protzurten, wurde erkannt, daß das angesprochene Absouderungsrecht nicht Statt finde. Stuttgart den 9. August 1817. D In der A ppellations-Sache von dem OAGericht Ulm, zwischen den Gebrü- dern Kindervater daselbst, Bekl. ANten an einem, und den Johann Martin Herlen- schen Relikten in Straß bürg. Kl. Aten, am andern Theil, pcto locat. conduct. wurde die Urthel voriger Instanz bestätiget. Stuttgart den n. August 1817. 4) Auf die von Tobias Lcibherz zu Düringen in seiner Losungsstreitigkeit wider Michael Herei daselbst erhobene Nichtigkeitsklage gegen das Erken» tmß des OAG. Sulz , wurde dasselbe wegen Inkompetenz des Gerichts als nichtig aufgehoben. Stuttgar den 16. August 1817. Erkenntnisse des Königs. Ehegerichlk. D e n 2 o. August 1817. wurden geschieden. 1. ) Ferdinand Mühleiseu, Burger und Bauer in NellingSheim, Oberamts Rothen- bürg, Kläger, von Elrfassethe geb- Weimar von La, ex capite quasi desertionis, Unter Verurtheilung der Beklagten in Die Kosten. 2. ) Rosina Müller ged. Reinwals von Schwaigern, Oberqmts Brakercheim, Klä, gerin von Georg Müller, Burger und Oel-MüÜer von La , Bekl- ex cap. adulterii unter Verurtheilung des Beklagten in die Kosten. 3. ) Stadtschreiber Christian Ferdinand Schund in Künzelsau, Kläger von Louise geh. Theuß von Freudenstadt, Bekl. ex cap. quasi desert. unter Verurtheilnng der Beklagten in die Kosten. Den 27. August 1817. wurden geschieden: 1) Jakob Friedrich Frist, Bürger und Bauer zu Oelbronn, Oberamts Maul- bronn, Klager von Anna geb- Burkhard von Unter-Reichenbach, Oberamts Neuen- burg , Bekl. ex capite quasi desertioni.? unter Vergleichung der Kosten. 2) Johann Georg Ley, Bürger und Bauer zu Onolzheim , Oberamts Crails- heim, Kläger von Catharina geh. Fertinger von da, Bekl. ex cap. quasi desert. unter Verurthöilung der Bekl. in die Kosten. 2) Schullehrer Johann Friedrich Ruprecht von Hohlbach, Oberamts Künzelsau, Klager, Producent von seinem entwichenen Eheweib, Susanne Marie, geb. Kief.-r von da, Bekl. Product, ex cap, adulterii praesumti unter Verurtheilung der Bekl- in die Kosten- /,) Johann Martin Mezger, Bürger und Zeugmacher in Balingen, Klager von seinem Eheweib Johanne, geh. Zollinger von da, Bekl. ex cap. quasi desert. unter Verurtherlung der Bekl. in die Kosten. S e. Königliche Majestät haben vermöge Dekrets vom 29. Äug. dem Unter- Lieutenant Jäger vom 6. Infanterie-Regiment die gebetene Entlassung aus den K. Mil i ta r- Dien st e n e rth eilt. S e. Koni gl. Majestät haben vermöge höchsten Reseripts vom 27. August die erledigte Pfarrei Grömbach, Diärese Freudenstadt, dem Vikar M. Ehemann in Kirchenteilisfurth zu übertragen geruht. S e. Königs. Majestät haben vermög höchsten Reseripts vom Za. August, die erledigte Pfarrei Löchgau, Diöcese Besigheim, dem Vikar Süskind in Sin ver- fingen zu übertragen geruht. S e. König l. Majestät haben auf'erhaltenen Bericht über die vor-'-glich gre Amtsführung des Schultheißen Friedrich S ta h l zu Oppeltzbohn, Oberamts Wmblirr- gen, demselben als Merkmal der allerhöchsten Zufriedenheit, die goldene Civil-Ver- dienst-Medaille gnädigst verliehen. Stuttgart. Nach einer Eröffnung der Regierung des Schweitzsr-Canton's Zürch hat sich ein gewisser Ulrich Schellenberg von Winterthur, der unter dem Na- men Scheilenberg-Biedermann eine Handlung führte, als verschuldeter Betrüger von sehr schwerer Act flüchtig gemacht. Da nun Anzeigen vorhanden sind, daß sich derselbe nach Teutschland geflüchtet habe, so werden auf Befehl der Königl. Section der innern Administration alle obrigkeitliche Stellen ersucht, auf gedachten Schellenberg, dessen Beschreibung hre- nach folgt, zu fahnden, denselben im Fall der Habhaftwerdung gegen Ersatz der Ko- sten nach Zürch auszuliefern, Unterzeichneter Stelle aber unverweilte Anzeige hiervon zu machen. B e sch r e i b u n g Ulrich Schellenberg ist 47 Jahre alt, besetzter Statur, mißt ungefähr 5 Fciß 6 Zoll Zürcher Meß, (also ungefähr 5 Fuß 8 Zoll 6 Linien diesseit. Dee. Meß), hat hellbraune Haare, dergleichen ziemlich mit Grau vernujchte Augenbraunen, blaulichtgraue Augen, wovon das linke fast blind, mittle- re Nase und Mund und rundes Kinn. Ein besonderes Kennzeichen ist, daß er den Buchstaben R. mit der Kehle ausspricht. Seine Kleidung kann nicht angegeben werden, da er bei seiner Entfernung mehrere Kleidungsstücke mit sich genommen hat. Den 3*. Juli 1817. Köuigl. Stadt-Direetion. E l lw an gen- Die Unterzeichnete Stelle hat von dem Königs. Kriegs-Departement den Befehl erhalten, die Kaseriien-Gcbaude zu Ellwangen, nämlich das sogenannt« dehrbach'sche und Schwarzach- sc! e Haus nebst Zu-ehord«, im öffentlichen Aufstreich zu verkaufen. D.iS erster« Gebäude liegt in der Mit!« der S.adt an der Straße nach Dinkelspübl; ist sehr massiv gebaut. Z Stockwerk« hoch, hat eine» sehr geräumigen Keller, 2 Küchen, 2 Speise Gewölbe, :4 hnzbo.re Zimmer und L Böden unterm Dach. Hinterm Haus ist ein sehr geräumiger Hof, ein Neben-, ebäude mit 2 Zimmern und einer Wasa küche, ein besonderes Stallgcbaude und ein Küchengartcn. Das Schwarzacd'schc Haus steht in einer Nebeagasse, dem sogenannten Apothekergatzchen — ist massiv, 3 Stockwerke hoch gebaut, enthält «inen gewölbten Keller, 8 heizbare Zimmer, 6 Kammern und eine Küche'-;' chimerm .HauS einen Hof, ein besonderes Stallgebäude, ein Waschhaus und cm kleines Kückengjrtche«. Der Verkauf gesch-iehet unter Vorbehalt des Eigenthumsrechts und der allergnädigsten Ratification und unter der Bedingung, daß der dritte Liheil der Kauls-Summe haar, die übrigen zwei Drittheile aber in Z-elern bezahlt werden. Die öffentliche Aufstreichs -Verhandlung wird von der Unterzeichneten Beamtung am 24. September d. I., Bormittags ro Uhr, vorgenommea, übrigens kennen die Kaufs-Liebhaber vorher noch zu jeder ihnen beliebigen Zeit die Gebäude und Bestand! heile eiasehen. Den 27. August 1817. Statt Kameralamt. Ulm. In der Kameral-Verwaltung Ulm werdcn^am Montag den >5. September, Vormittag *0 Uhr. ungefähr 9 Centner Kupker von guter Beschaffenheit unter Vorbehalt höchster Genehmigung an den Meistbietenden verkauft. Den 3o. August 1817. Königl. Kameral - Verwaltung. Tüb in gen« Die Lieferung von 7 3/4 Centaer Salpeter, welche Stadt und Amt Tübingen an das Königl. Arsenal zu LudwWburg zu leisten hat, wird am Mittwoch den »7. Sept. Morgens 9. Uhr auf dem hiesigen Rathbaus im Adstreich vcraccordirt werden, wobei sich die Liebhaber eir.smden können. Den 26.. August >817. Königl. Lbcramt. Gedrukt bei Gottlicb Hassel.bri.uk, Hof- und Kanziei Kupserdrucker, Duchdrucker. Nro. 55, 1817. 433 Königlich-Württembergisches Staats- undRegittiiilgs-Biatl. Dienstag, 9. September. Königliches Rrftript, das Ausfchreiben der Jahrssteucr t8J| betreffsnd, dd. 4. Srpt. 1817* W i l h e l m, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Unser Finanz-Minister bat Uns den Entwurf des Finanz-Etat für das Etats- Zahr von Georgii 18^ vorgelegt. Wir haben diesen Entwurf einer eigends niedergesetzten Commission zu genauer Durchsicht und Prüfung übergeben. Das Resultat dieser Prüfung ist in Unserem Geheimen-Rathe vielseitig erörtert und Uns vorgelegt worden, und Wir haben hierauf den Finanz-Etat für daö laufende Jahr sanctionirt. Auf diesen Etat ist zu Bestreitung des Staats-Aufwands die bisherige Jahres- Steuer-Summe von 2,^00,000 si. gebracht worden, und es ist überdieß nothwen- dig, daß der Staatskasse die noch in keinem Etat aufgenommenen Kosten der Stande- Dersammlung ersetzt werden. Wir haben es Uns seit dem Antritt Unserer Regierung zum Gesetz gemacht, die t-asten Unserer Unterthanen zu erleichtern, und das Abgaben - System zu mildern, wo Wir nur immer konnten, die Ausgaben da einzuschranken, wo die Bedürfnisse des Staats es irgend zulicßen, zugleich aber auch für die verschiedenen Zweige der Staats- Verwaltung hinreichende Fonds zu bestimmen, ohne welche der Zweck derselben nicht erreicht werden konnte Schon unter der Regierung Unsers -Herrn Vaters, des verewigten Königs Majestät und Gnaden, hatten von den während der Kriegszei- ten eingeführten Abgaben, vhngeachtet die Folgen des Kriegs noch zum Theil fort- dauert-n , nicht'nur diejenigen, welche durch den Krieg unmittelbar veranlaßt wor- den waren, aufgehört, sondern es wurden auch andere AbLahen, namentlich die Ka- picalstener, nicht mehr ausgeschrieben, die ViktualiemAceise wurde im letzten Etats- Jahre aufgehoben, und die Straßenbau-Abgaben au der Granze gemildert, auch ward die Einnahme von dem Post - Ertrag durch Aufhebung mancher beschrankenden Einrichtung bedeutend gemindert. Wir haben überdies gleich im Anfänge Unserer Regierung neben mannichfachen Milderungen in dem Tarwesen, das Lästige der Stempel-Abgabe. aufgehoben, und den voll Kolonial-Waaren noch bezogenen höhern Jmpost auf einen mastigen Ein- gangs-Zoll herabgesetzt. Nachsteuer und Abzug fallen ganz oder doch grösttentheils hinweg, und die ausgesprochene Freyheit des Botenwesens muß nothwendig die Ein- nahme von Posten noch mehr verringern: auch das Institut der haaren Caurions- Leistungen, welches sonst außerordentliche Hülfsmittel darbot, ist aufgehoben worden, und Wir beschäftigen Uns in diesem Augenblick mit Einrichtungen, welche zur Er- leichterung Unserer Unterthanen gereichen, die Einnahme der Haupt-Staats-Kasse aber vermindern werden. In allem dem, was Unsere persönlichen Bedürfnisse und Unsere Hofhaltung be- trifft, sind große Einschränkungen gemacht worden. Wir haben eine bestimmte Summe gesetzt, welche nicht überschritten werden darf; Unser Hof- und Domänen-Kammer - Gut, welches- bisher directe und indi- rerte Steuern bezogen hatte, wird nun ganz nach dem Verfassungs - Entwurf be- handelt. Es bezieht diese Steuer nicht nur nicht mehr, sondern es wird vielmehr selbst schon zur gegenwärtigen Jahressteuer beytragen. Die uralte Klage des Würrtem- bergischen Volkes über das Jagdwesen kann nicht mehr gehört werden. Wir haben die Vollziehung der von Unsers Herrn Vaters Majestät und Gnaden zu Ausrottung des schwarzen Wilds und Verminderung des übrigen Wildstands getroffenen wirk- samsten Maasrcgeln durch Wieder - Einführung eines bleibenden Landes - Instituts gesichert. Auch die Thiergarten sind vermindert worden. Die Kriegs - und andere Frohnen und die deshalb erhöhten Communal - Abgaben drücken nicht mehr das Land, und die sehr verminderten Militär - lind Hofstaats-Frohnen werden bezahlt. Aber auch in verschiedenen Staats - Verwaltungs - Zweigen und selbst in solchen, weiche Unsere auswärtigen Verhältnisse betreffen, haben Wir Einschränkungen 'vor- genommen. Wir haben den Bestand des Militairs sehr bedeutend verringert, und demselben eine feste, dei-n Wohl des Staats angemessene, die Freiheit der Staatsbürger nicht beschwerende Einrichtung gegeben. Wir hielten Uns aber auch für verpstichret, bey dieser neuen Einrichtung für den anständigen Unterhalt dieser Claffe von Staats- Bürgern , und den der überzählig gewordenen Offiziere, welche dem Staate ihre Dienste gewidmet hatten, zu sorgen. Gleiche Fürsorge fordern von Uns die Bedürfnisse der in den verschiedenen Zwei- gen der Staats-Verwaltung eingestellten Diener-Elasten. Es mujjr^i die Besoldung-'!! nach einem ^cfieV-e.it Mqasstüahe neu vcguür Len , es mußten aber auch bey manchen befttb.ridcn Behörden Persona! - Verm»., gen statt finden,, und durch die Cvnstitiurung eines neuen OrrichkShofes, der ulen Instanz für Criminal-Sachen, einem allgemein gefühlten Bedürfnisse abgehol'fen wer- ^ 4 »» , t rf\ f"o! t fi"!*? 1; f CT*i \ » i'Si }■> m /• /\ /• P ^ (Cv. »■> \ • ♦ rn * 4.» i», fb ,-v & * X ; V'V ’,\n t A k wer- MehkilN- fen werden. Für die katholische Kirche werden in diesem Augenbtik erweiterte Einrichtungen gemacht, es muß ein Bisthum und ein eigenes katholisches Kirclftngut funtzirr und auch das der evangelischen Kirche vorn Kammergut ausgeschieden werden. Der Verfassungs-Entwurf wird auch in dieser Beziehung in Vollzug gesezt. Eigene Commissionen find damit beschäftigt; die protestantischen und insbesondere d;e katholischen Bildungs-Anstalten werden erweitert und verbessert, und den Stiftungen sind bereits und werden immer mehr die fremdartigen Lasten, die für andere Zweige der öffentlichen Wohlfahrt auf ihnen ruhten, abgenommen. Diese Lasten wachsen der Staats - Caffe zu. Alles dieß muß nothwendig bey verminderten Einnahmen den Etat der Ausgabe um so mehr vergrößern, als es Unser bestimmter Wille ist, daß zwar für alle noth- wendige Verwaltungs-Zweige, die erforderlichen Summen im Erat angewiesen , der Etat selbst aber, was in vorigen Zeiten bey manchen Rubriken geschah, namentlich die für Unsere Hofhaltung bestimmte Summe, nicht überschritten werde. Das verflossene Jahr entblößte die Ober - Finanz - Kammer von ihren Vorrathen an Früchten, welche häufig ganz unentgeldlich, durchgehends aber nur in Gnaden- Preisen an Unterthanen und Diener abgegeben wurden; sie konnte bey verminderter Naturalien-Einnahme in den höheren Preißen der Erzeugnisse keinen Ersaz für den Minder-Betrag und andere Ausfalls finden. Noch dermalen ist ein verh-altnißmaßig bedeutender Theil der Steuern des vori- gen Jahrs im Rückstand, und die Staats-Kasse konnte nur durch außerordentliche Hülfsrnittel in dem Stand erhalten werden, die ihr obliegenden Zahlungen noth- dürftig zu leisten. Es ist auch vorauszusehen , daß in denjenigen Staats - Verwaltungs-Zweigen, welche noch nicht gehörig vrganifirt, und deren Special-Etats noch nicht begründet find, noch manche Ausgaben - Erhöhung, zumal im Anfang zu den ersten Elnrich- tungen statt finden werde, und es ist daher eine Verminderung der bisherigen Jahrs- Steuer-Snmme und ein längerer Aufschub im Wieder-Ersaz der Landtags-Kosten für die StaatS-Caffe durchaus nicht zuläßig. Wir glauben aber auch, daß Unsere Unterthanen in der Entfernung alles dessen, i- -> was in den vorigen Kriegszeiten ihren Wohlstand nisderdrük-e, in den großen §>, lcichteruugen, die ihnen zugegangen sind, und ein großer Theil der Steuer-Con- rcibuenten in den hohen Preißen, in welchen alle Feld-Erzeugnisse bisher ver- werthet werden konnten, und verwerthet werden können, hinlängliche Mittel, finden werden, die Umlage jezt zu bezahlen. Wir haben daher die Umlage einer Jahrssteuer in der bisherigen Summe von — 2,400,000 fl. — und, zum Ersah der Kosten der Stande - Versammlung, während ihrer 26 monatlichen Dauer, mit dem Zusatz Eines Zehenrheils einer Jahrssteuer als dringend nothwendig beschlossen, und sehen Uns/ da zu Unserem Bedauern die von Uns ausgesprochenen Bedingungen, von welchen die vollständige Einführung der landständischen Verfassung und die Einberufung einer neuen. Stande, Versammlung allein abhängig ist, noch nicht eingetreten sind, in die Nothwendig- keit gesezt, dieselbe hiemit auszuschreiben. Wir verordnen daher, nach Anhörung Unsers Geheimen-Raths, wie folgt: I.) Die Staats, Steuer für den Jahrgang 1817/18. soll in der bisherigen Summe von r, 4 0 o , o o o. ff. —- und zum Ersatz der sich auf 260,000. fl. — belaufenden Kosten der Stande, Versammlung i/iotel der Jahrssteuer mit 2 4 0, 0 o o. fl. — nach den bestehenden Vorschriften umgelegt, eingezogen und an Unsere Ober, steuer-Casse eingeliefert werden. II ) Der Adel hat, wie bisher, zu dieser Steuer nach Maaßgabe des Adelstatut- •§. 44. 45- beyzutrageu. Nur sind die ritterschaftlichen Schlösser und die dazu gehörigen Gebäude mir Ausschluß der Maierey - Gebäude von dieser Steuer frei). III. ) Die Hof, und Domainen-Kaimner trägt nach dem §. 200. des Verfassungs- Entwurfs zu dieser Steuer bei). IV. ) Die Gefällsteuer wird nach den Bestimmungen des §■ 41. des Adelsstatuts suspendirt. V. ) Das Departement der Finanzen , Sektion der Steuern, ist angewiesen, diese Steuer sogleich auf die einzelnen -Oberämter zu repartiren, und jedem -Ober- Amte die dasselbe treffende Steuerquote bekannt zu macheu. VI. ) Die vermöglichen Steuerpflichtigen sind zu Entrichtung ihrer Schuldigkeit nach den Gesetzen strenge anzuhalten, gegen die wahrhaft unvermöglichen hin- gegen ist mit der gebührenden Schonung nach Vorschrift der Instruction vor» 7. April, v. I. zu verfahren. VII. ) Unser Finanz-Minister ist mit der Vollziehung beauftragt. Indem Wir diese Unsere Verordnung hierdurch bekannt machen, erwarten Wir von Unfern Königlichen Oberämt-ern, Stadt- und Amts-Vorstehern, und Magistraten, so wie überhaupt von allen denjenigen, welche mit der Umlegung und dein Einzug der ausgeschriebenen Steuer beauftragt sind, um so zuversicht- licher , daß sie sich beeifern werden, den ihnen dißfalls obliegenden Pflichten mit zweckmäßiger Thatigkeit Genüge zn leisten, als Wir hiernach ihre Pflichttreue und Dienstfahigkeit aömessen, gegen diejenigen aber,welche sich eine schuldhafte Vernachläßigung ihrer Obliegenheiten oder eine ungebührliche Nachsicht zu Schul- den kommen lassen, eine ihrer Verschuldung angemessene strenge Ahndung eintretey lassen werden; so wie ohnehin diejenigen, die sich beharrlich weigern würden, den hi eh er einschlagenden Functionen nach Maßgabe ihrer Diensts - Verhältnisse sich zu unterziehen, sich ihrer Aemter von selbst verlustig machen würden. Insbesondere wollen Wir Unfern Königlichen Ober-Beamten aufgegeben haben, auf alle diejenigen ein wachtsames Auge zu richten, welche sich unterfangen sollten, unter dem Vorwände, die ausgeschriebene Steuer sey stmt den Landständrn nicht verabschiedet, ihre ununterrichteten Mitbürger zur Widersetzlichkeit aufzu- reihen, oder auch nur sich selber eine solche Verletzung des bürgerlichen Gehorsams, zu Schulden kommen zu lassen, Damit gegen dergleichen Ruhestörer und Ungehor- same nach der Strenge der Gesetze verfahren werden könne. Denn so lebhaft Wir auch wünschen, Uusern Verfassungs-Entwurf unter den am -8ten Mai und 5. Juni ausgesprochenen Bedingungen in jeder Beziehung in Wirksamkeit treten zu sehen; so ist es dennoch Unsere heilige Regentenpsticht, bis dahin nichts zuzugeben, was den ungehinderten Gang der Staacs-Verwaltung stören, und dadurch der Wohlfarth der Uns anvertrauten Staats - Angehörigen ver- derblich werden könnte. Gegeben , Stuttgart den 4. September 1817.' Will) e l in. Auf Befehl des Königs Sß e U » a g c [. S e. Kö n ig l. Majestät haben vermöge Dekrets vom 4. dieß , dein Hanpt- mann ister C lasse, v. L asb erg, den Majors-Charaeter ertheilt. Aalen. Die Wknterschafwaide zu Wöllstein bei Abtsgmünd, welche ungefähr roo bis >20 Stük ernährt, wird am Sumstage, den 20 d.. Nachmittags 2 Uhx in dem großen Wirthö>ause zu Ä?ts- Gmünd unter Vorbehalte herrschaftlicher Genehmigung auf die drei Jahre von Martini »8>7 bis 1820 an den Meistbietenden verliehen werden. Zu dieser Verhandlung ladet die Li-bhaber ein, den I. Sept. 1817. - König!. Kameralamt. Gmünd. Die Sommerschafwaide zu Weiler, welche mit 200 Stük Schafe beschlagen werden kann, wird den 2g. ?. M. Vormittags 10 Uhr in der hiesigen Oberamts-Kanzlei an den Meistbie- tenden verliehen werden, welches mit dem Beisaze bekannt gemacht wird, daß sich die etwaigen Pacht- Liebhaber mit den erforderlichen Zeugnissen auSzuweisen haben. Den 3o. August 1817. König!. Oberamt. Gmund. Da der erste Verleihungs-Versuch der Sommerschafwaiden von Burgau und Göp- pingen der Entwartung nicht entsprochen hat; so werden dieselben dm »3. September, Vormittags io. !!;>. in der hiesigen Lberamts-Kanzlei zur wiederholte» Verleihung gebracht. welches hiermit b:- kanur gemacht wir?'/ Den So. August 1817. ßlckckgl. Oberamt. v n ll> Vermag höchster Entichlreßung deS König?. Kriegs Departements, Ad-ninistrst. Section, vom ,t). Jul. d. I. wird die in Unter.Limburg stehend? Ca^rne mit Nehlen und Beschwerden unter Vorbehalt des Eigenthums • Rechts und der' höchsten Ratifikation im öjfenilichen' Aufirrcich verkauft wmden. Dieses hölzerne Gebäude liegt an der Straße nach Eoniburg, und besteht aus 2 Stockwer- ken. In diesen befinden sich ,3 grosse Zimmer mit i5 Oefen, und 3 große Böden mit 2 Kammern; unten ist ein Holz Reservoir zu ohngelabr 170 Klafter Holz. In dem vor dem sdauS befindlichen und oerschlvffen>» Hof stehet noch ein Neben Gebäude, welches zur Küche eingerichtet war, und das gleich saus mit verkauft wird. Zu diesem Verkauf wird nun Freitag der >2. September d. I. be- stimmt , und die. allenfalsigrn Liebhaber eingeladen, sich" an demselben Tag Morgens 9llbt in der K a Ni oral - V e r wä l t u n g dahier cinzufindeii, der Verh rndlnng daselbst anzuwohnen , und sich rücksichtlich ihres a$r mögens • mit obrigkeitlich n gesiegelten Zeuzniffen auszuweisen. Uebriacns wird noch bemerkt, daß dieses Gebäude zu einer Fabrik, da es nicht weit von dem Kocher entfernt 'ist, sehr gelegen se', und daß d:e Am'bnngung des Kaufschillings in Z Terminen, nämlich >/3 baar, 2/z aber in angemesse- nen Zielern bedingt werde. Den >8- Aug. igl?. Königl. Kameral-Amt. Munderkin gen. Zufolge Dekrets vom >q. d. M. wird das vormalige St.Leits Kaolanri- haus zu Munderkingen, Dienstag den 3o. Scpt- d. I. in Aufstrich verkauft werde". Dasselbe ist 36". 33 b. z,r eistokigt und enthalt einen gewölbten Keller, 2 heizbare Zimmer, 3 Kammern. eine Küche nebst Scheuer-Einrichtung und Stallung unter einem Dach. Liebhaber werden za 0 r L-Hand- lung cingeladett. Den 3a. August 1817. König!. K'omeralamk. euth > n bei Wilvberg. Da der Bestand des herrschaftlichen Maicrey Guts bis nächst Gcorgi zu Ende gehet: so wird solcher auf andere y Jahre, nämlich von Georg« i6>3 bis 1827, wieder öffentlich verliehen. Hiezu ist Dienstag der s3ste September d. I. festgesetzt, an welchem Tag die Bestandlustige Morgens yUhr auf dem Rathhaus in Wildberg sich einsinden können, und mit obrig- keitlichen und oberamtlich bekräftigten Zeugnissen beweisen müssen, daß sie einen ehrbaren Lebens- wandel zu führen gewohnt sind, den Feldbau aller Art und die Viehzucht, so wie überhaupt alles, was zur Land-Wirthschaft gehört, verstehen, zur Einrichtung auf dem Gut, desgleichen zur Leistung einer Caulion von i3oo fi. hinlängliches eigenes freies Vermögen besitzen , indem eine'lUirch einen Dritten geleistete Bürgschaft nicht angenommen wird. Das Maierey-Gut, welches in einem Wohn- unv Heuhaus, Stallungen, Scheuer und hinter dieser in einem kleinen Gras - und Wurzgarten, so- dann in r»o M. Aecker in allen drcp Zeigen und 33 M. Wiesen bestehet, auch das Waid Recht auf Wildbergcr Markung für 20» Stück Schaafwaar hat, kann alle Tage im Augenschein genommen werden. Den 21. August 1817. Königl. Land Vogtcy Steuer-Amt Hirsau. Königl. Kameral Amt Neulhin. Markgröningen. Montag den i5. Scptbr. d. I. Vormittags 8 Uhr wird üb:r das Be- dürsniß an wollenen und leinenen Kleidern für sämmtliche Fesiungs-Sträflinge, auf das nächste Winterhalbjahr, so wie über eine Parthie «in - und zweischläferiger Strohsäcke und zwesschlaferiger Leintücher ein öffentlicher Abstreichs.Accord vorgenommen werden, wozu die Liebhaber, mit obrigkeit- lichen Zeugnissen versehen, daß sie eine Caution von -5oc> ss. zu leisten im Stande scyen, zur be- stimmten Zeit in hiesiger Kameral.Verwaltung sich einsinden können. Den 22 August 1817- Königl Kameral Amt. Maulbronn. Die Anlegung einer Chaussee von Maulbronn gegen Freudenstein, aut 662 Ru- ten, welche zu planiren — und mit Stein zu beschlagen sind, und wobei auch mehrere Maurerarbeit an Detcl- und Grwöld-Dohlen rc. vorkommt, wird jm Abstreich an tüchtige Männer verakkordirt, am Mittwoch, den 3. Sept. ,817, Vormittags y Uhr bei dem Königl. Kameralamte zu M ulbrvnn, wo sich die Liebhaber einsinden mögen, welche mir obrigkeitlichen Zeugnissen über Prädikat und Ver- mögen sich ausweisen können. Den 23. August 1817. Königl. Kameralamt. Stuttgart- Der bei dem zweiten Infanterie-Regiment gestandene Gemeine, Christian Gott- lob Franz von hier, ist den 24. Juni d. I. aus dev diesigen Garnison desertirt. Sammtliche obrig- kertltche Behörden werden daher ersucht, auf diesen.Deserteur fahnden, und ihn aut Bctrerten an daS nächsigelegene Regiments -Commando oder an die Unterzeichnete Stelle einliefern zu lassen. Den 4. August 1817. Stadt - Direktion. Crailsheim. Der bei dein Garnisons-Bataillon zu Hohcn-Asperg gestandene Soldat, Konrad Pfisterer, von Jagstein, hiesigen Oberamts, ist am 2. d. M. aus dem Garnisons-Spital desertirt. Alle hoch und wohllöblichen Justiz - und Polizei-Behörden werden daher ersucht, auf diesen Flüchtling zu fahnden, ihn auf Betreten arretiren, und wohlverwahrt, entweder hirher oder an sein Commando einliefern zu lasten. Den 24. August >8,7. König!. Oberamt. Horb. Erasmus Schorp von Birnngen, Obermann beim König!. .5. Infanterie - Regiment, hat sich ^nach beendigter Urtaubszeit von Bieringen entfernt, und ist seither nicht bei seinem Regiment eingetroffen; wahrscheinlich ist er desertirt; weßhalb all« obrigkeitliche Behörden ersucht werden, auf denselben zu fahnden, und ihn im Betrettungsfalle entweder an sein Regiment oder an Unterzeichnete Stelle auszuliefern. Bei seiuer Entfernung trug er einen grauen Uederrock und einen runden Huth; übrigens ist er von großer schlanker Statur und gegen 40 Jahre alt. Den 2z. August 1817, ' ‘ König!. Oberamt. Kirchheim u. T. Der unterm 24. v.M. von der Schanz entlassene, und dem König!. Garni- sons Bataillon zugeiheilte Soldat, Johannes Zimmermann, aus Kirchheim , Hot sich zu Anfang die- ses Monats aus seiner Garnison entfernt. Es werden daher alle hoch und wohllöbliche Polizei-Be- hörden andurch geziemend ersucht, auf denselben fahnden, ihn im Betrettungsfall arretiren, und dein Königl. Garnisons-Bataillon in Ludwigsdurg wohlverwahrt zuliefern zu lassen. Den 17. Aug. i8>7' Königl. Oberamt. , Nagold. Der bei dem Infanterie-Regiment Nro. 5 gestandene Gemeine, Michael Bolz, von Egenhausen, hat sich aus der Garnison Stuttgart entfernt, daher alle Justiz- und Polizei-Behörden ersucht werden, dessen Beifahung zu bewirken Den 22. August >8'?. König!. Oberamt. Nürtingen. Der bei dem Infanterie-Regiment Nro. >. gestandene Gemeine, Johann Michael Klingler, von Grabenstetten, ist den >2. Mai d. I. aus der Garnison Stuttgart desertirt. Sämmt- liche Königl. Polizei - Behörden werden geziemend ersucht, auf dielen Deserteur fahnden , und ihn auf Betrctten wohlverwahrt dem König!. Regiments.Commando oder dem hiesigen Ooeramt .einliefern za lassen. Den 29. Aug. >8>7. Königl. Oberamt. Oe bringen. Da sich der unter dem 6. Infanterie-Regiment gestandene Soldat, Christian Siegele, von Neuenstein, ungeachtet der Aufforderung, nicht bei seinem Regiment eingestellt hat, ;fo werden alle Obrigkeiten ersucht, denselben aufBetrettiN entweder zu seinem Regiment odvc hieher mit sicherer Begleitung einliefern zu lassen. Den -26. Aug. >8,7. _ Königl.. Oberamt. Neutlinge n. Da der Soldat, Johann Georg Koch, von hier , am 22. d. Nachmittags, auS der Garnison .Hohen - Asperg desertirt ist, so werden alle hoch und wohllöblichen Behörden hiemit er- sucht, auf denselben fahnden, und ihn auf Betreiten an die Unterzeichnete Stelle wohlverwah rt einlie- fern zu lassen. Den 2b. Aug. 15317. Königl. Obera.mt. Wangen. Der bei den 3. Reuter-Regiment gestandene Gemeine, Mathcus Christian hstrnsiler, von Wangen, hat sich am 7. Aug. d. I. unerlaubter Weise aus der Garnison Ludwigsdurg entfernt, und ist aller Wahrscheinlichkeit nack desertirt. Man stellt daher das Ansuchen, auf diesen Deserteur zu fahnden, und denselben-auf Bettelten zn arretiren, und wohlverwahrt hieher oder an das ReginhentS- Eommando auSzulicfern. Den >3. Aug. 18,7. Königl. Oberamt. Wiblingen. Dem Bauern, Joseph Rübling, von Beuren, diesseitigen Oberamts, wurde vn- erm 6 d. gewaltsamer Weise eingebrocben, und folgendes entwendet: 1) 1 kupferner Watchkessel im Wertb fl. >0. 2) 55..Ellen halbgeblejchtes. abwerkenes Tuch zu. ,5 kr. — ,3 st. 45 kr. 3) b Elten Zwilch, ebenfalls halbgevlcicht, ü 15 kr. — - fl. 30 kr. 4) u ssachsene, meist noch neue Mannst 44» hemder, worunter einige mit J. N. vornen rotl, gezeichnet waren ä r fl. — fl. 5) i abwerf eneS neues Hemd, ungezeichnet a i fl. 6) 6 Weiberhemdcr, mit flach jenen Aermeln und abwerkencn Untcrsiöken, mit M. L. roth gezeichnet & i fl. — 6 f!. 7) 2 neue blau und weiß gestreiften köll- schene Bettziechen a 3. — 6 fl. 8) > neue, blau und weiß gestreifte abwcrkene Pfülbenzieche a 2 fl. y) , neues abwcrkencs Leintuch, ungezejchnet ,1 fl. 3o fr. 10) 1 ditto gewürfeltes Lischtuck a 2 fl. i>) r abwerkencs Aschentuch ä 1 fl. Zusammen 55 fl. 4Z fr. Die König!. Civil- und Militär-Be- hörden werden ersucht, gegen diese Effekten die geeignete Spähe zu verfügen. Den 16. Aug. >817. König!. Lideramt. Wiblingen. Dem Bürger und.Taglöhner, Joseph Schneider von Donaustetten, diesseitigen Obcramts, wurde am >0. d. aus seiner Kleiderkruche 20a fl. Geld gestolen. Diese Summe bestand aus fl. französischen Thalern, 2 französischen Karolins und i ungarischen Thaler. Ungefähr z5 fl. an 24 Kreuzer srüken, und das übrige in lauter österreichischen und baierischen Kronenthalcrn, welches Geld sich alles in einem gewöhnlichen,Beutel von sogenannten Rupfen befand. Die König?. Civil- und Polizei »Behörden werden ersucht, gegen diesen Dieb die geeignete Spähe zu verfügen. Den 20. Aug. »8,7. " König!. Oderamt. Herrenberg. Heute Nacht wurde dem Johann Martin Baumann von Entringen, diesseitigen Oberamts, gewaltsamer Weife in sein Haus gebrochen, und ihm aus einem Trog, den er oben auf der Bühne sieben hatte, eine Summe von 200 fl., baareS Geld, nämlich eine petfchierte Rolle von 100 si. mit Kronenthalcr, und 100 fl. in 34 Kreuzcrstücken entwendet. Der Diebstahl geschah durch s Mannspersonen, welche das Weib des Baumann, durch das verursachte Geräusch aufgeweckt, noch erdichte, als sie sich zum Haus hinaus flüchtig machten. Der eine dieser Männer hatte eine brennende Laterne, und dieselbe liessen einen Zwerchsak mit 6. 8. bezeichnet, und «inen alten ledernen Bücksen- ranzen zurük. In dem Haus waren alle Thürcn geöffnet, ohne daß ein Schloß verlezt war, auch ist der Haußtlopfer 'mit einem abgerissenen Hemdkragen umbunven gewesen, der mit den Buchstaben II. B. bezeichnet war. Hoch und Wohllöbliche Polizei-Behörden werden gehorsamst ersucht, diesen Diebstahl in jenseitigen 'Amtsbezirken gefälligst bekannt machen zu lassen, und solte etwas davon in Erfahrung gebracht werden, baldige Anzeige anher zu machen?. Den 20, Aug. »6,7. K- Lberamt. Marbach. Bei hiesigem Oberairit befindet sich ein Quantum von 6 3/4 Pi- wollenen Garns kn Verwahrung, welches die Ehefrau des Gsttlieb Raichle zu Murr, vor ohngefahr 5 Wochen von einer ihr mflekannten Weibsperson um einen geringen Preis erkauft zu haben oorgiebt. Das Garn besteht ans verschiedenen Sorten, und cs findet sich darunter gezwirntes und ungezwirntes, seines und grobes Garn. Dieser Umstand und der geringe Kaufpreis lassen verinuthen, daß entweder die Angab» der Raichlin über die Erwerbungsart des Garns nicht richtig, — oder daß solches gestohlene Waare fenn möchtr.' Man bringt daher die Sache zur öffentlichen Keuntniß, und fordert diejenigen, welche eine Ansprache an das Garn inachen, und solche genügend erweisen zu können glauben, auf, sich bin- nen 6 Wr'chcn bei hiesigem Oberamt zu melvcn, widrigenfalls auf andere Weist über das Garn ver- fügt werben wird. Den 25. August >817. König!. Lberamt. Marbach- Nachstehende Personen aus hiesigem Obcramt wandern aus. Wer Ansprüche an sie zu machen hat, wird aufgefordert, solche sogleich bei der betreffenden Orts Obrigkeit vorzubringen. Von Marbach: Friedrich Omerle, Schuster; Marie Magdalene Mühlbach, ledig. Von Affaltrrbach: Chrifldph Feilst, Zimmermann; Michael Feibl. Von Bcilstem: Johann Goillieb Wieland, ledig. Non Grosbotkwar: Christoph Schräg, lediger simmermann. Von Höpfgyeim: Georg Sperr, Friedrich Handle und Christian Zick, Weingartner. Von Pleidelsheim: Gotllieb Baas, Glaser, Ia/ob Ellinger, und Ludwig Klein, Weingartner, Jakob Stetter, ledig. Von Rielingshausen- K-nrcid Mergenthaler, Mezger; Johannes Sanzenbachrr, Kronenwirth; Jakob Friedrich Schelle, Weber; Karl Gchmidgall. Von Steinheim: Friedrich Walker, Mezger; Sebastian Braun, Nachtwächter; Friedrich Scharpf, Schmidt; Georg Kazenstrin; Christian Straub; Christian Murkhardtsmairr; Friedrich Dommcr; Michael Huber; Philipp Straub; Friedrich Wrippert. Den 2L. Mai »817.' Königl. Ob kramt. Hetzrpks Toltlieb Hasselbrink, Hof- und Kanzlei Kupserdrucker, Buchdrucker. Königlich - Württemöergisches Samstag, i5. September. Königliche Verordnung, Verfügungen in Ansehung des Schreiberei-Wesens betreffend, vom Z^n September 1817. Se Königs. Maj. haben m Betreff des Schreiberei-Wesens ferner folgen- des verordnet: I. ) Die Stellung der Gemeinde-Rechnungen geschieht zwar in der Regel durch die Stadt - und Amts-Schreibereien, sie kann aber dem Rechner selbst überlassen werden, wenn dargethan wird', daß sie durch ihn so gut und wohlfeiler versehen werde, als durch die Stadt- und Amtsschreiberei. Es ist die Erlaubniß, die Rech- nungen, ohne Mitwirkung der Stadt- und Amtsschreiber stellen lassen zu dürfen, be- sonders Gemeinden kleiner Dörfer und Weiler, welche an Gemeinde-Eig-nthum wenig oder gar nichts besitzen und die Gemeinde-Ausgaben ganz oder doch größten- theils durch Umlagen bestreiten, nie zu erschweren. II. ) Die Gemeinde-Rechnungen solcher kleiner Dörfer und Weiler werden zwar wie bisher, jährlich revidirt und oberamtlich justisizirt, hingegen wird, zu Verminde- rung der Kosten verordnet, daß die Abhör derselben von dem -Oberbeamten und Re- visor iir^der Oberamts-Stadc vorgenommen werden, und eine Ausnahme hievon nur' dann Statt finden soll, wann die Abhör ohne eine Untersuchung an Ort und Stel- le nicht möglich wäre. In diesem Fall aber sind die Kosten nicht der Gemeinde- Kasse, sondern denjenigen.zuzuscheiden, welche bey der Untersuchung als schuldhaft erfunden werden, und es ist deswegen jedesmal von einer solchen Untersuchung mit Beischluß des Protocolls und des Kostenzettels an die Section der Commun-Ver- waltung Bericht zu erstatten. 1110 In denjenigen Gemeinden, in welchen das Recht, an der Benutzung des Gemeinde-Eigenthums Theil zu nehmen, nicht aus einem persönlichen Bürgerrechts- Verhältniß fließt, sondern auf einem unter privatrechtlichem Titel erworbenen Real- recht beruht, in welchen also sowohl der Ertrag des Gemeinde-Vermögens als die Gemeinde-Ausgaben unter den einzelnen Einwohnern lediglich nach der Zahl der von ihnen erworbenen' sogenannten Gemeinde-Gerechtigkeiten vertheilt werden , ist es lediglich dem eigenen Gutbeft'nden der Besitzer der Gemeinde-Gerechtigkeiten zu über- * lasten, wie sie ihr ungetheiltes Eigenthum verwalten mnd in welcher Arr sie von dein Verwalter desselben Rechnung fordern wollen. Von Stellung dieser Rechnung sind demnach die Stadt - und Amcsschreibereien, wenn sie nicht aus besonderem Ver- trauen hiezu requirirt werden, ganz ausgeschlossen, von dem Oberamte aber ist mit Strenge darauf zu halten, daß von dem Rechner jährlich auf einen bestimmten Ter- min eine mit den erforderlichen Beweis-Urkunden versehene Rechnung schriftlich abge- legt, diese sammtlichen Gemeinde-Rechtsbesitzern zur Eiusicht und Prüfung vorgelegt, wenn sie nichts dagegen zu erinnern finden, durch ihre Unterschrift anerkannt, im entgegengesetzten Fall aber die Rechnung rnit ihren Beylagen und den dagegen ein-- gekommenen Erinnerungen dem -Oberamt übergeben werde. Dieses hat die Anstande zu untersuchen, und entweder von Amtswegen zu ent- scheiden, oder solche der geeigneten Stelle zur Eutscheidung vorzulegen. Dagegen findet, so lange nicht von Gemeiude-Rechtsbesitzern förmliche Klagen erhoben werden, keine Revision und Abhör dieser Rechnungen statt, die übrigens sarnmt ihren Bey- lagen sorgfältig aufzubewahren sind, um in späteren Fällen darauf zurückgehen zu können. IV.) Damit die Kosten der Loeal-Rechnungs-Abhbren, wo solche Statt finden, nicht ohne Noch vergrößert werden, wird verordnet, daß: a) Die Ausstellungen (Defecte), welche bey einer Rechnung gemacht worden sind, vor der 'Abhör schriftlich und vollständig beautwordet werden. b') Der Rechnungs-Revisor das Defect-Protoeoll mit den Beantwortungen dem Oöeramte vor der Abhör zur Einsicht und Prüfung der Beantwortungen vor- lege, daß c) nicht weiter, als die mit der Abhör wirklich versäumte Zeit angerechnet werden, und daß ’ d) wenn eine Abhör außerhalb des oberamtlichen Wohnsitzes mehrere Tage dauert, der Oberamtmann derselben nicht von Anfang bis zu Ende, sondern nur so lan- ge anwohnen solle, als zur Untersuchung der auf ferner Entscheidung beruhen- lven Anstände und zu Ortheilung der Abhör-Recesse nöchig ist. Mit der Vollziehung dieser Verordnungen ist das Ministerium des Innern be- auftragt. Stuttgart, den 5ten September »617. Auf Befehl des Königs. Königlicher Geheimer-Rath. 443 Dü Acclft - Entrichtung von Wildhäuten , welche von Königlichen Administrationen verkauft wer- den, betreffend. Da von denjenigen Wildhauten, welche von Königs. Administrationen verkauft werden, die Accise eben so, wie es in der Accife - Ordnung bei andern Verkäufen dieser Art vorgeschrieben ist, von den Käufern zu entrichten ist r so wird solches zur allgemeinen Nachachtung hiemit bekannt gemacht. Stuttgart, den 2. Septem- ber 1817. Sektion der Steuern. Die Mitglieder des zu bildenden landwirthschastlichen Vereins betreffend. In dem usiterm >. August d. I. ergangenen öffentlichen Aufruf an die vater- ländischen Landwirthe und Oekonomen wegen Bildung eines landwirthschaftlichen Vereins (Staats - und Regierungs-Blatt Nro. 49-) ist ausdrücklich, bemerkt worden, daß diejenige, wekche in dresen Verein ausgenommen zu werden wünschen, anzeigen möchten, auf welche Weise sie zu dem Zwecke desselben mitzuwirken gedenken. Von einer großen Anzahl der Bewerber, welche sich bis jetzt gemeldet haben, ist diese Anzeige unterlassen worden, und man sieht sich hierdurch' veranlaßt, dieselbe hiedurch aufzufordern, diesen Mangel noch zu ergänzen, und dabei zu bemerken, welchem Zweige der.Landwirtschaft oder der damit in Verbindung stehenden Facher sie sich bishev vorzüglich gewidmet haben, um dadurch die Unterzeichnete Stelle in den Stand zu setzen, die -Organisation des Ganzen vollenden zu können. Stuttgart, den 5. Sept. 1817. Central - Stelle des Landwirchschaftl. Vereins. Rechts-Erkenntnisse des König!- Oder Justiz-Collegiums. ,.) In der Ations-Sache von Crailsheim, zwischen der Ehefrau des Perücken- machers Schulze daselbst, modo deren Erben, Anten, und dem Kaufmann Johann Friedrich Welsch, ebendaselbst, auch Königl. Seetion der Krondomainen, Aken, Vorzug im Eonkurs des Schulze betreffend, wurde reformatorie erkannt. Stutt- gart, den 1-. August 2817. 2-^> In der Ätions - Sache von Neresheim, zwischen dem Gärtner Resch zu Trugenhofen, Bekl. Anten, und Franz Joseph Knoblauch zu Bdhmenkirch, Kläg. Aten ,. eine Kaufschillings - Forderung betreffend, wurde' die eingelegte Ation als unstatthaft und unförmlich durch Urthel verworfen. Skrttg. den 1,2. Ang. ,817. 3.) Die Nichtigkeitsklage der Bürger Georg Friedrich Schaible und Michael Seeger von Fünfbronn, gegen das Erkenntlich des Oberamts - Gerichts Nagold in deren Rechtssache gegen Adam Theurer daselbst, ein rückständiges Leibgeding betref- fend , wurde als unstatthaft verworfen. Stuttgart, der; 19. Anglist 1817. Erkenntnisse des Königl. EhegerichtS, De» 3- Sept. 18 >. 7. wurden ge f ch reden: 1.) Gottfried Zech, Bürger und Becker zu Jsny, Oberarms Wangen, Klager von Anna Maria geb. Zeller von da, Bekl. ex capite adulterii, unter Verurther- lung der Bekl. in die Kosten. 2.) Waldhornwirth Friedr. Christoph Hahn von Magstadt, Oberamts Böblin- gen , Kl. von Christiane geb- Böhmler von Eltingen, Oberamts Leonberg, Bekl. ex capite quasi desert. unter Vergleichung der Kosten. 5.) Louise Baumann geh. Biehringer von Kirchberg, Klagerinn von Friedrich Baiimann, Commun-Rechwung-s-Revisor in Crailsheim, Bekl. ex cap. quasi desert. unter Berurtheikung des Beklagten in die Kosten. 4.) Anna Maria Schnait!) geb- Hechler von Unterjesingen, Oberamts Herren^ berg, von Gottlieb Schnaith von da, Bekl. ex capite quasi desert. under Verglei- chung der Kosten. S e. Königs. Majestät haben vermöge höchsten Rescripts vom 7. Sept- dem Ober-Finanzrath E n s l i n , wegen hohen Alters , mit dessen ganzem Gehalte, in den Ruhestand zu versetzen geruht, und die hierdurch erledigte Stelle eines Ober- Finanzraths bei der Section der Staats-Rechrmngen dem Landvogtei-Steuerrath Harpprecht zu Oehringen gnädigst übertragen. Durch Königl. Resolution vom 8. Sept. ist die Stelle eines Oberamts-Wund-, antes zu Künzelsau dem Wundarzt Christian Friedr. Baur daselbst übertragen worden. Georg Friedrich Streich, gegenwärtig Rechnungs - Commissär in Reuttlin- gen, ist zum Königs. Notar ausgenommen, und in dieser Eigenschaft verpflichtet und heute be» dem Königs. Ober-Tribunal immakrikulirt worden. Tübingen, den 5. Sept. 1817. Stuttgart. Die herrschaftliche Bierbrauerei und Branntenweiubrennerei allhker vor dem Tübinger Thor, mit welcher auch das Recht, Wirthschast zu treibe», verbunden ist, und welche ge- genwärtig einen ausgedehnten Betrieb hat, wird zum Verkauf ausgcsetzt; mit der Verkaufs-Ver- handlung aber auch zugleich der weitere Versuch verbunden werden , entweder daS Brauhaus samt der Kranntenweinbrennerei und der Wirthschafr, oder nur die Wirthschast ohne die Bierbrauerei und Dranntemveinbrennerei an den MeistbiNhenden auf 9 bis >2 Jahre zu verpachten. Dem Käufer wie dem Pachter des Ganzen wird das große Wohngebäude samt den Kellern und Biehställen, die Bierbrauerei und Branntenweinbrennerci mit allen Gerachschaften, insbesondere aber die neue kupferne Braupsanne von 9 Eymer im Gehalt, überhaupt alles, was zum vollständigen Betrieb der Bier- brauerei und Branntcnweinbrennerei gehört, ei» Borrach von ungefähr 600 Eymer Bierfässer. Morgen Gras -, Baum-, und Küchengarken bei dem Haus, 2 Kegelbahnen/» Billard, altertet) Fuhr- gcschirr, und das in dem bisherigen Pacht-Juventarium beschriebene weitere Mobiliar überlassen wer- den. Die Verkaufs- und Vcrpachtungs Verbandluug wird Mitwoch den 8. Oct. d. I. Vormittags y Uhr i» dem Kanzlei-Gebäude der Krsn-Domänen-Section vorgesommen. Käufer »der Pächter tritt mit dem Termin Lichtmeß igi8 in den Betrieb dieses Gewerbes ein, und kann fich jeder Liebhaber noch vor der Verkaufs- oder Verleihungs-Verhandlung von den näheren Bedingungen bei dem Ka- in cran Beamten dahier unterrichten. Uebrigcr.s wird kem Kaufs- oder Paü-tliebhader bei der Ver- handlung zugrlassen, welcher sich nicht über sein Prädikat und seine Vermögens-Umstände durch legale obrigkeitliche von dem betreffenden Lberamt vensicirte und- gesiegelte Zeugnisse bestimmt legitimste» kann. Dm 9, Sept. 1817. Section der Krou-Domänm. 44* Stuttgart, Hebet die Lieferung einer Anzahl von ungessthr 400 Stück Neiffe-Halftetn, wir» am Dienstag, den »6ten dieses, eine Abstrcichs.Verhandlung vvrgchen, bei welcher sich diejenige« Sattlermeister. welche zu einem solchen Accord Lust und Fähigkeit haben, Vormiltags »oUhr in dem Kriegs-Canzlei-Gebaude dahier einsinden können. Den 9. Scpt. ,817. Administration^ Sektion y,s K. Kriegs-Departements. Stuttgart. Von der Wasserleitung in dem Königl. Schloßgarten zu Ludwlgsdurg ist in brr Nacht vom sten auf den 3ten dieses Monats einen Hahnenbolz von Messing circa 65. Pf. schwer, 8f Zoll im Durchmesser und innen circa 5 Zoll weit/ entwendet worden. Demjenigen nun, welcher den Dieb zu entdecken im Stande ist, wird eine Belohnung von s>5 fl. zugesichcrt. Den 9. Sptbr. 18,7. Königl. Bau - und Garten-Direktion- Urach. Mittwoch den >. Oct. d. I. werden von früh 8 Uhr an zu Urach, von den Alp'- Gestillten St. Johann und Offenhausen., 22 dreijährige, 22 zweijährige, »6 jährige und is, heuriar ganz fehlerfreie Hengst- und Stuttensoblen gegen gleich baarc Bezahlung im öffentlichen Ausstreich verkauft werden; wobei die Liebhaber sich einflnde« wollen. Stuttgart, den ,o. Sept. >6,7. Kögigl. Geffütts-Direction. Kl 0 st er- U r sp r ü n g. Da der Bestand des hiesigen MaicrehgutS, welches in 4 Jcht. Gar- zeichnete • ... - or.ifftteicb vi verpachten, wozu Dienstag der 23. dieses Monats tia*i>cm sich'lcbl,^e g hienüt mit dem Anhang bekannt macht, daß diejenigen, welche zu die- Äen ersag en Tags, Morgens 7 Uhr in dem Kloster-Ursprung sich einsinden und sätä ch»« *» ---- sjastf» *"ä -«MS Ä f« Stabs. ,st /'"^Verkauf au-^etzt. Dolche ^hen Garten daher,. Zinst der Cameral- sung und. g Kr. «ns .'Rauchhenne, auch muß der Inhaber jährlich i Holz ins Göp- Berwaltung ^oppinge^» Lorch jährlich 2 Vrsg. Dinkel. 2 Vrlg. Haberund ein Laib, pmgcr l"h' 3 neuerbauten Wasch-, Back- und BrennhauSle. Ferner Br°d reichem Dw Halste 1 a. > ^ l8r Ruthen Wiesen und 2 Mrgn. 3 Vrtl. ..^Nu- ' ^Äer^in-frey Die staufsliedhader können sich täglich bey dem Stabs.SchiUtheisienamt Hohen- u" unlei9Mfotn ttfunKn und mit demselben, unter Vorbehalt des Aufstreichs, welcher Freitag SÄ »•(«.»* »« »^6«. MAW. f’'”' ^'utcgartsi Der best dem ersten Revler-Restiment «l-stwde»» Gemeine Ederhm-dkndmE.dl' tel von Stuttgart, ist den 11. Juli d. I. aus der Garnison LudwigHurg de,ntlrt. Sämnitttch^Po^ livi-u-Bedördi-n werden daher ersucht, auf denselben zu fahnden uns ihn,m -U-w.der an sein Regiments-Commando oder an di, Unterzeichnete St6le e.nz^-rm ^^«.^.8.7. i-,e,ittaart. Gottlieb Spingler, Tramsoldat, von Bothnanz. hiesig«« ObeksmtS, gebürtig, m s.™ 4, -V„I h I. aus der Garnison Ludwigsbura entwichen. Sammttlche hoch- und wohllübli- ',1s, mvi-lü-Bebörden werden daher geziemenst ersucht, auf denselbeu zu fahnden, auf Betreten zu ?-rd?tten entweder an das Königl. Artillerie-Rigiment nach Ludwigsburg oder das unterzeichne- verhafttn und entweder az , ^ 6 * Amts-Ob. ramt. ^'^§e'i^enheim Der bey dem Königl. Garnisons-Bataillon gestandene Gemeine Loristian «-»is, non Äsende!» und der bey dem 3terr Neiter-Rrgiment gestandene Gem. Jakob Obrrglok von ^ sind ^nd zwar erflerer aus dem Garnisons-Spital und letzterer m Urlaub im Monat Juni v. I. deftrtirt. S^nmÜjche hohe und niedere Polizey-Behörden werden geziemend ersucht, auf diese öeyden Deserteurs fahnden 'und sie im Betretungsfalle arretiren und wohlverwahrt entweder hieher oder an ihre Vorgesetzten Commando'S teinliefern zu loffen. Den 8;cn Seprbr. 1817. _. Königl. Oberamt. Nürtingen. Johann Ulrich Frank, Kanonier bey dem Königl. Artillerie Regiment von Ober- boihingen gebmtig, ist am -. Julius dieses Jahrs aus der Garnison Ludwigsburg des-rrirt. Die .Königl. Polizey Behörden werben geziemend ersucht auf diesen Deserteur fahnden und ihn auf Be- treten an das Königl. Regmients-Commando oder die Unterzeichnete Stelle »vodlverwahrt einliefern zu lassen. Den 6. Sepibr. 1817. Königl. Obe.amt. Stammheim, Oberamts Ludwigsburg. Der von Stammheim gebürtige Soldat Christoph Klein ist am ssitcn Jul. dies; Jahrs aus ter Garnison Stuttgart von dem stcn Infanterie-Regi- ment entwichen: man bittet deswegen aus solchen zu fahnden und ihn im Beiretungs'alle entweder hieher oder andas Regiments-Eommando zu Stuttgart abliefern zu lassen. Den irl Sept >8,7. Königl. Oberamt. Besigheim. Bey der Unterzeichneten Stelle ist gegenwärtig ein Pursche, angeblich Erasmus Müller von Kleimvelzheim bey Seligenstatt am Main, im Verhaft, welcher mehrerer verübter Dieb- stähle sehr verdächtig ist. Es find bey demselben nachbenannte Effecren gefunden worden, deren Ei- gentbümer disseitS unbekannt, und die ohne Zweifel entwendet sind, nämlich: 1 sehr guter und bey- tiahe noch neuer Kupferhafen, > Mörser mit Stempel im Gewicht von 4 Pfund, 1 darchetne, blau gestreifte Bettzieche, > blsugestreiste darchetne Schürze und i gelb zizeuc Schürze, (beydr für Mäd- chen ungefähr >Z Jahren), r weiß mouftlinenes gesticktes Halstuch und 1 blau punktirtes mouscline- nes Halstuch, - weixmeuselinrnes Halstuch mit kleinen Randstreifen, > rothgestreiftes und 1 blau- rolh gestreiftes Sacktuch, 2 weiße flächsene Halstücher ohne Zeichen, > hänfenes Halstuch, 1 paar wcjße baumwollene Weiverstrümpfe, 1 abwerkenes Leintuch, 1 paar Handschuh von Nanquin. , dun- keldlaurüchrner Ueverrock, schon ziemlich abgetragen. Außcrdem hatte derselbe an unbedeutenden Bi- joulerie-Waaren bey sich: 76 semilorne, zum Th.it seicht vergoldete, Ohrenringe, >3 semilorene Fin- gerringe, - silbernes, desgl. 12 semilorne Herzchen, ,, weißgesottene Eachets von ComKvsition. Eras- mus Müller selbst ist ein Mann von 56 Jahren, hat den rheinländischcn Dialekt, und ist, nach seinen Angaben bey den Verhören, ledig, u«erachtet er sich an andern Orten für verhenrathet ausgegeven hat. Er ist von großer, ziemlich starker Statur, hat schwarze mit grauen gemischte Haare, etwas breite Stirne, gräülichte Augen, proportiosirke Nase und Mund, mangelhafte Zähne, hagere einge- fallene Wangen und ein rundes Kinn. Seine Kleidung besteht in einem runden Hute, schwarz und roth gestreiftem seidenem Halstuch, graulichten lieberrock, schwarz und röthlich gestreifter Weste, tun- lelblanen langen Hosen und Stiefeln. Sämmtliche Behörden, welche von dem Müller etwas nähe- res bekannt ist, werden ersucht, der Unterzeichneten Behörde solches mitzutheilen, so wie die Eigen- thümer der bey dem Müller gefundenen Effekten aufgesordert werden, sich an das hiesige Obcraml zu wenden. Den ,4. August 1817. Königl. Oberamt. F^ldstetten. Daniel Schwid, Weber, vormaliger Bürgermeister, hat sich ohne Vorwissen der Obrigkeit mit seiner Familie, einem Eh,weil, und Z Kindern von Haus entfernt und wahrschein- lich an Auswanderer angeschlossen; ich ersuche daher all« betreffende Mvil- und Militair Behörden auf den Flüchtling genau zu fahnden, ihn auf Bettelten mit seinen Familienglicdern arretiren und hieher einttefern zu lassen. Len s. Sept. i8>7- Königl. OberamlMüvsingen. Gaildo rf. Johann Klenk. Bürger und Söldner in Spök, hat fick am 12. Juli d. I. unttr der Angabe, daß er „ach Wolfeubrück ;u siiner Mutter gehen, und dortrn ein Rino kaufen wolle, mit 40 fl. Geld vom Hause wegbcgeben, nach erhaltenen Nachrichten sich in Neuenstadt am Kocher in- zwischen sehen lassen, hingegen dis jetzt nicht wieder zu HauS eingefunden. La ba:an gelegen ist, densMn zur Hand zu bringen, indem seine Familie in einer drückeoden Lage stch befindet, sv werr k 4f den alle Justiz- und Polizei- Behörden ersucht, die deßhalb erforderliche Verfügungen zu treffen, unv tm Fall etwas von demselben in Erfahrung gebracht würde, Nachricht hieher zu ertheilen. Signalement: Der Klenk ist ci'ros 3« Jahr alt, untersetzter Statur langlichten Angesichts, gesunder Farbe , hat gelbe Haare, etwas gebogene nicht kleine Nase, blaue Augen, etwas große« Mund, gute Zähne und keine besondere Kennzeichen. War bekleidet mit einem sogenannten Schaum felhut, schwarz seidenen Halstuch, alt roth wallnen Wammcs, alt zwilchene» Kittel, dunkelblau tuchenen Brusttuch, schwarz ledernen Hosen, gelb und grün wollenen Hosenträger, grau wollene« Strümpfen und Schuhen mit gelben Schnallen. Den 27. Aug. >817. " König!. Oberamt. Herrenberg. Jakob Christian, Jakob Hipp, Schneidersfohn von Hagelloch, hiesigen Ober- amts ) har sich von Haus entfernt und läuft aller Wahrscheinlichkeit nach auf dem Bettel herum. Derselbe ist 12 Jahr alt, ganz kleiner Statur. War bekleidet mit einem grauen zerrissenen WamS- le, einer schwarzen Weste, langen Hosen, einer Nussenkappe und geht barfuß. Hoch- ünd Wohllöb- liche Behörden werden nun ersucht auf diesen Knaben fahnden und ihn auf Betreten anher einlie- fern zu lassen. Den iq. August 1817. König!. Oberamt. Herrenb erg. Conrad Eberle von Hildrizhausen, hiesigen Oberamts, welcher 8 Jahre lang Bestsndmaier auf dem herrschaftlichen Landgut bei Rothweil war, sich aber geraume Zeit wieder iw Hildrizhausen aufgehalten, hat, nachdem er sich durch Erbrechung einiger Keller , mehrerer Diebstähl« schuldig, sich flüchtig gemacht. König!. Hoch - und Wohllöbliche Behörden werden ersucht, auf diese« hienach beschriebenen Flüchtling zu fahnden, und auf Betretten ander einliefern zu lassen. Signalement: Conrad Eberle, 56 Jahr alt, ist kleiner Statur, etwa 5 Fuß groß, hat ei« blatrernarbigtes Gesicht, einen Kahlkopf, braune Haare, etwas großen Mund. War bekleidet mit a dreieckigrent Huth, alt schwarz seidenem Halstuch, weißem Zwilchkittcl, alt roth tuchenem Brust- tuch, alt ledernen Hosen, weiß leinenen Strümpfen und Schuhen mit Bändel. Den ,6. Aug. 1817. Königs. Oberamt. Maulbronn. Louis Clappier, lediger Schuhmacher von Groß-Villars, 21 Jahre alt, welcher angeklagt ist, den Gottfried Trefsinger von Derdingen auf eine grobe Weise mißhandelt zu haben, wird, da er sich flüchtig gemacht hat, hiemit aufgefordert, sich ohne Verzug in seinem Heimwesen einzufiuden und zu verantworten. Zugleich werdm alle Hoch- und Wohllodliche Polizeystellen gezie- mend ersucht, den Clappier, im Fall er sich betreten lassen würde, sogleich arretiren und gegen Ko- strnersatz an die Unterzeichnete Stelle einliefern zu lassen, wobey noch bemerkt wird, daß Clappier mit einem Wandcrduch versehen ist. Den n. August >8.7. Kömgl. Oberamt. Schorndorf. Der ledige Lorenz Straub von Hochstetthäuslen , Oberamts'Gmünd, welcher unten naher bezeichnet ist, hat sich vor 4 Wochen eines bedeutenden Diebstahls schuldig — gleich darauf aber flüchtig gemacht, und um sein Fortkommen zu befördern, hat er denjenigen Paß beibe- halcen, welchen er Heuer zu seiner vorgehadten Auswanderung nach Amerika vom König!. Oderamt erhielt. Nach der Angabe seiner Mutter war er Willens in die Schweiz zu gehen. Alle resp. Justiz- uns Polizei-Beamte werden daher gehorsam st ersucht, nach diesem Flüchtling, welcher sich auch schon früher mehrerer Verbrechen verdächtig gemacht Hagen solle, strcüg fahnden, tihn im Betrettungsfall arretiren — und sodann der Unterzeichneten Stelle eiatiefern zu lassen- Signalement: Derselbe ist 40 Jahre alt, 6 Fuß groß, von starker Statur, oben etwas hervoryängend, hat eine langlichte Gesichtsform, weißgclbe Farbe, schwarzbraune Haare, hohe Stirne, blaue oder graue Augen, lange spitzige elngehogene Nase, eingefallene Wangen, proporlionirte« Mund, gute Zähne, hervor- stehendes Kinn, gerade Weine und eine rohe Aussprache. War bekleidet mit einem dreieckigten, auf einer Seite herunterhängenden B«unnhut, mit einem röthUckten floretseidenen Halstuch, mit einem blau gestreiften darchetcn Westlen, mit einem rothgrauen tuchenen Wamms, mit r Paar schwarz leverneu kurzen Hosen und darüber mit lang weißen zwilchenen guten weiten Hosen, mit guten leinenen Strümpfen, und abwkchslungswcise mit Schuhen mit Bändel gebunden, und mir Fuhr- mannsstiesrln, trägt einen ordinären — aber bald weiß, bald haselnüssenen S.ock. Den sä. Aug. 18,7. König st Oueramtt 448 Wiblingen. Der hienach bezeichtieke Joseph Sachs angeblich von Leifstetien, Oberamktz Krailsheim, ist am 2b. d. Morgens frühe 7 Uhr aus seine» Arrest dahier entwichen. Sämtliche K. Civil- und Militärbehörden werden ersucht, aus.denselben fahnden, und im Betrettungsfall ihn wohlverwahrt hieher einliefern zu lassen. Signalement. Joseph Sachs von Teilsretten, 16 Fahre alt, § Fuß § Zoll groß, ha! braune Haare, schmale Stirne, blaffe Gesichtsfarbe, proportio- nirte Nase, blasse Wangen, großen Mund mit aufzowOrfenen Lippen, breites Kinn, trägt , alten runden Hut, 1 altes graues Halstuch, , alten scheckig!en kurzen Mutzen, - Leib!« gleicher Art, kurze alte lederne Hofen und Stiefel. Den 28. Aug. 1817, Königl. Oberamt. Lconberg. Ein Schnitter, dessen Name unbekan t ist, hat diese Woche an einen hiesigen Gürt- ler eine 6^ Loth schwere läng lichte innen vergoldete Dose, auf dem Deckes sowohl als auf den beyden Seiten und im Boden mit Rosenkränzen, so ausgestochen sind, versehen, unter dem Vorwand, daß er sie in der Gegend b-y Durlach gesunden habe, verkauft. Es wird deswege» der rechtmäßige Ei- genthümer dieser Dose hiemit aufgefordert, seine Ansprüche an diese Dose innerhalb 4 Wochen um so gewisser bey Unterzeichneter Stelle, bcy welcher diese Dole deponirt ist, darzuthrm, als solche nach solcher Frist dem Käufer zugestellt wird. Den 22. August >8,7. König!. Oberamt. Hohengehren. Michael Hofer,, Bürger und Schrcinermeister daselbst, sucht seit einiger Zeit die Leute durch allerlei) Vorspieglungen zu Grldanlehnungen zu bewegen, ohne daß er solche hemizu- bczahlen rm Stande ist. Unterzeichnete Skelle findet sich deswegen veranlaßt, denselben hiemit für vttindtodt zv erklären, daher jedermann es sich selbst ruzuschreiben hat, wenn ex durch irgend einen Verkehr mit dem Michael Hofer betrogen wird. Den 6. Sept. »817. Königl. Oberamt Schorndorf. Tettnang. Da in dem hiesigen ObuamtS-Berirk die Erneurung des Untcrpfandsbuckes vov- genvwwrn wird, so werden andurch alle diejenigen ausgefordert, binnen drey Monaten a ckalo ihre in Händen habende gerichtliche Obligationen, Schuldverschreibungen, Unterpfänder oder sonstige Pfand- rechte welche sie von einem vom hiesigen Oberamtsangehvrigen besitzen, oder ihnen privative ver- pfändet wurden, an den hiezu ausgestellten Substitut Müller in Teltnang emzureichen, oder die nachtheiligen Folgen, welche auf den Unterlassungsfall entstehen, sich selbst zvzuschrriden haben. Am 1. Sept. ,617. f Könizl. Oberamt. Gerlingen, Leonberger Oberamts. Johann Adam Elsaßer, Bürger und Taglöhner, dessen Schulden-Liqriidation am Montag den -gten August vorgcnommen werden wird, ifl am 3ten dieses M. auf den Pforzheimer Markt geritten, hat sein Pferd daselbst für 40 fl. verkauft und indessen nichts mehr von sich hören lassen. Alle Hoch und Wohllödliche Behörden werden geziemend ersucht, auf diesen Flüchtling fahnden und ihn im Betretlungsfall hiesigen Oberamt einliesem zu lasse«. Leon- berg, den ,3. August 18-7. “ König!. Oberaml. Heid en h e im a. B. Da der Feiertag Mathai Heuer auf eisen Sonntag fällt, so wird der Jahrmarkt, den hiesige Stadt an diesem Tage abzuhaltcn berechtigt ist, Heuer am Montag den 27. Sept. mit einem Schaserlauf abgehalten, und mit Allerhöchster Genehmigung am folgenden Dienstag ein Schasniarkr damit verbunden werden, wovon das Publikum hierdurch in Kenntniß gesetzt wird. Den 12. Septbr. 1817. Königl. Oberaml uno Stadtmagistrat. Leonberg. In dem Ort Warmbronn hiesigen Obcramts sind die Pocken vute-r der Schaf- heerde ausgcbröchen, welches zur Warnung wegen dem Verkehr mit diesem Ork hiemir öffentlich be- kannt gemacht wird. Den 20. Aug. »617. Königl. Oberaml. D r ti cf f e h ler: Seile 4Zi. Linie 6. von unten ist zu lesen: Diakon Süskind statt Vikar S ü s k i n d. Gedrnkt bei Gottlieb Hasselbrink, Hof- und Kanzler.Lupsrrdrucker, Buchdrucker. Nrv> 5?* 1817. 44y Königlich-Württemberglsches Staats-u»r Regierungs-Blatt, Samstag, 20. September, Königl. Dekret an das Finanz-Ministerium und das Hofkammer-Präsidium, das Verbot, Requisi- tionen für die Civil-Liste an «sraais - Behörden zu wachen, perrrssend. ^ Vom »2. Sept- rL»/. ~ Bei der Bestimmung einer Civil-Liste gieng Meine Absicht dahin, daß dagegen alle weiteren Prästationen der Staats - Caffen für die Hofbehörden cefsiren sollten. Ich habe jene auch unumwunden ausgesprochen, muß aber jetzt in Erfahrung bringen, daß ihr nicht von allen Seiten her gemäß gehandelt wird. Ich verfüge daher: 1) Es ist jeder Hof-Stelle untersagt, Requisitionen an Staats-Behörden zu machen, und 2) den letzteren verboten, jenen zu entsprechen.. 3) Der Bedarf an Geld und Naturalien für die einzelnen Hofbeamtungen, wird von dem Hof-Kammer-Präsidium aufgebracht werden. Ließe es dieses an der Deckung jemals fehlen, so haben sich die untergeordneten Stellen deßhalb an ihre Vorgesetzten Oberhofbeamte und diese an den Hof-Kammer- Präsidenten, und erforderlichen Falls an Mich zu wenden, niemals aber an den Finanz-Minister oder die ihm untergebenen Behörden. 4) Sollten in außerordentlichen Fallen Geld - oder Natural -Requisitionen an Staats -Behörden nöthig werden, so ist solchen nur gegen haare Bezahlung oder 'auf Anweisung des Hof-Kammer-Präsidenten zu entsprechen, der sie zu ertheileu ' allein ermächtigt ist. : 5) Würde dieser Vorschrift entgegen gehandelt, so ist der Geld-Werth der requirirten Sache von der verlangenden und abgebenden Stelle zu gleichen Theilen an die Staats - Caffe zu bezahlen, ohne daß der E.inwand, jene sey znm Nutzen des Hofs verwendet worden, hierunter eine Aenderung bewirken könnte. 45a Der 'Finanz - Minister und der Hof-Kammer - Präsident sind für die genaue Befolgung dieser Verordnung verantwortlich und haben hiernach das weiter Erfor- derliche, jeder in seinem Wirkungs-Kreise, zu besorgen. Stuttgart, Len 12. Sep, tember 1817. W i lh e l m. Königliche Verordnung, di« baare Bezahlung der Koflen betreffend, welche durch Reise» des Königs, der König!. Famiüe, und des König!. Hof-Staats entstehe». Vom -2. Sept. 1&17. Den Befehlen Sein er Majestät des Königs gemäß, soll bei Hüchst- Ihren Landreisen weder von den Beamtungen, und namentlich den Post-Aemtern, noch von Gemeinden oder Privat-Personen irgend eine Abgabe geleistet werden, ohne daß diese baar bezahlt würde. Keine Einwendung kann auf deit Fall, da irgend Jemand dieser Verfügung entgegen handelte, vor dem Verluste der Forde- rung schützen, der alsdann unvermeidlich ist. Diese Verordnung tritt bei Reisen der Königs. Familie oder der zum Königs. Hof-Staat gehörigen Personen auf gleiche Weise in Wirksamkeit. Stuttgart, den 12. September 1617. Auf Befehl des Königs. Königl. Hof - Kammer - Präsidium. Rechts-Erkenntnisse des Königl. Ober-Tribunals. 1) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium zwischen Der Dorfs-Gemeinde Ehningen, Oöeramts Urach, Kl. Ncin, und der Stadt- Gemeinde Reutlingen, Bekl. Atin, Wiederlosung von Waldungen betreffend, wird die Urrhel voriger Instanz bestätigt. Stuttgart, den 1/,. August 1817. 2) In der Appellations-Sache von dem Königs. -Ober-Justiz - Collegium zwischen Den Handelsleuten Landauers Söhne in Stuttgart, Vorbekl. Wiederkl. Nten, und der Stadt und dem Amte Herrenberg, Vorkl. Wiederbekl. Aten, Transport-Abrech- nung betreffend, wird das vorrichrerliche Erkenntniß in der Vor - und Nach-Klage lediglich bestätigt. Stuttgart, den 16,. August 18:17. .3) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium zwischen Dem Freiherrn Anton von Freyberg zu Gros-Almendingen, Bekl. Nten, und dem Joseph Schwegler^ zu Ehingen, Kl. Aten, Bürgschaft betreffend, wird Letzter derer Beweisführung für verlustig erklärt, und Ersterer, reformatorrsch, von der gegen ihn erhobenen Klage entbunden. Stuttgart, den 21. August 1817. 4) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Eollegium zwischen Dem Königl. Finanz-Departement, Section der Krön-Domainen, Kl. Nten, und Der Stadt-Gemeinde Tuttlingen, Bekl. Atin, eine Spolien-Klage betreffend, wird Das Beweis-Erkenntniß der nachstvorigen Instanz bestätigt. Stuttgart, den 4. September 1817. 5) In der Appellations-Sache von dem Königs. Ober-Justiz-Collegium zwischen Der Handlungs - Gesellschaft Daümiller, Stölzlen und Kolb zu Ulm, Bekl. Nten, 45i und der Schuhmacher Straffer'schen Wittwe Daselbst, Kl. Atin, eine Lieferungs- Forderung betreffend, wird die Appellation wegen Mangels an einer Beschwerde Durch Urthel verworfen. Stuttgart, den September 1817. 6) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium zwischen dem Handelsmann Vaihinger zu Heilbtonn, Kl. Nten, und dem Handlungshaus Georg Friedrich Rund daselbst, Bell. Atett, Schadens-Ersatz betreffend, wird die Berufung aus gleichem Grunde abgeschlagen. Stuttgart, den n. Srpt. 18x7. Erkenntnisse de8 Königlichen Ober -Justiz-EolleziumS. xs) Die AppellakisnS - Sache von dem -Ober-Amts - Gericht Heilbronn zwischen Dem Kamsral-Amts -Unterpfleger Joseph Emendörfer, Bekl. Anten, und der Ehefrau des Michael Antrirter, Lammwirths und Zollers zu Sulzfeld im Badischen, Kl. Atin, axxoäo deren Erben, die Berechnung des der Kl. von der Erbschaft der Ehefrau des Bekl. gebührenden Pstichtcheils, jetzt die Zulässigkeit des von dem Bekl. ange- brachten Gesuchs um Adcitatisn der Schwester und Schwester Kinder feiner verstor- benen Ehefrau betreffend, wurde wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde von Amtswegen verworfen. Stuttgart, "den 21. August 1817. 2) In Sachen erster Instanz zwischen dem Güterpffeger der alt Heinrich Kirsch- nerfchen Debitmasse zu Denkendorf, Kl., und der K. Ober-Finanz-Kammer, Namens der Ökonomie - Verwaltung in Denkendorf, Bekl-, verschiedene Forderungen betref- fend, wurde theils absolucorisch, theils eondemnatorrsch erkannt. Stuttgart, den 2Ü. August 1617. S) Di« Nichtigkeits-Klage des Jacob Buhler von Oberboyhingen, Outen, gegen die ledige Dorothea Schmid von da, Oati'n, pcto satisfadionis privatae et a ihn er. talionis prolis, wurde von Amts wegen als unstatthaft verworfen. Stuttgart, den 3. September 1817. Erkenntnisse des Königl. Ehegerichts. De» 10. Sept. 1817. wurden geschieden: >0 Johann Jakob Buhler, Bürger und Bauer in Haussen, Oberamts Bra- kenheim, Klager von Rosine Eatharine geb. Weber , von Lehrensteinsfeld, Beklagt, ex capite adultem, unter Verurtheilung der Bekl. in die Kosten. 2.) Michael Meps, Bürger und Bauer in Sigisweiler, Oberamts Gerabronn, Klager von Maria Barbara geb. Deßner von da, Bekl. ex capite quasi, desert. unter Vergleichung der Kosten. 5.) Alt Jakob Schneider, Bürger und Weingartner zu Weiler., Oberamts Schorndorf, Kläger von Christine Magdalene geb- Bauer von da , Bekl. ex cap. quasi desert. unter Verurtheilung der Bekl. in die Kosten. 4.) Christine Charlotte Scheuch geb. Widmann von Lorch, Kläger von Franz Anton Scheuch, Unterförster allda, Bekl. ex capite quasi desert. unter Verglei- chung der Kosten. 45a S e. Königs. Majestät haben Allerhöchst Ihrem General - Major, Grafen v. Beroldingen, die Erlaubniß gnädigst ertheiit, den von des Kaisers von Rußland Majestät ihm verliehenen St. Annen -Orden erster Klasse annehmcn und tragen zu dürfen. S e. Königs. Majestät haben vermöge Dekrets vom 7. dieß den Unter- lieutcnant Grafen v. Degenfeld vom 3. zum 2. Reuter-Regiment versetzt, und den Oberlieutenant v. Kurrer vom 6. Infanterie-Regiment auf sein Ansuchen penstonirt, auch vom 17. d. M.. den Unterlieutenant v- Schaad vom 2. zum 4- Infanterie- Regiment versetzt. Den 9. Septcmb. ist der Unterlieutenant Desseker vom 4. Infanterie-Regi- ment, zu Gondershofen im Elsaß , und ain -4- dieß der penstonirte General-Lieute- nant v. Lilienberg zu Ludwigsburg mit Tod abgegangen. 6«. Königs. Maje st a t haben durch Reseript vom' 12. d. M. das erle- digte Oberamt Tübingen dem Oberamtmann S e u b e r t von Lorch übertragen. Se. Königs. Majestät geruhten vermöge höchsten Rescripts vom n. Sept. den Professor Oe. Flatr in Tübingen, unter Beibehaltung der Stelle eines Super- attendeucen am theologischen Seminar, zum ersten Professor der Theologie, an der Universität Tübingen und zum Probst der St. Georgen - Kirche und ersten Früh- Prediger, daselbst >— den Professor Dr. Bengel zum zweiten Professor der Theologie, Dekan der St. Georgen-Kirche und zweiten Früh - Prediger, mit Beibehaltung seiner Superat- tendenten "Stelle, den Professor Or. Bahnmeier zum dritten Professor der Theo- logie und dritten Früh-Prediger, den bisherigen Diakon und Professor Or. Wurm zum vierten Professor der Theologie und vierten Früh-Prediger, mit Enthebung von ferner Diakonats Stelle, den ProfessorDr. Stendel, mit Beibehaltung seiner Stelle als Ober-Helfer, zum fünften Professor der Theologie zu ernennen. S e. Königl. Ma j e sta t haben vermög höchsten Referipts vom 11. Sept. den bisherigen Pfarrer Welsch zu Illerrieden, Ober-Amts Wiblingen, auf sein Ansuchen von seinem Amte, entlassen. Stuttgart. Im Kornhaus dahier werden am Dienstag den ^3. dieses'2,000 Stück zwilchene Aruchtsäcke von verschiedener «Größe im Aufstreich gegen paare Bezahlung verkauft, wobei sich die Liebhaber Bormittags 9 Uhr cinfindni wollen. Den 12. September 1817. König!. Cawer-il,Awt. Gottes zell/ Da der, unrerm 3o. Juli. d. I, über die Lieferung der, bei hiesige» In'li- tnt ln'dev,'Mchvungslaussre. zum Schmc-lzanesieden und Küche- Gebrauch erfordern? etracht- !iäen Qualität Butter wiederholt «WWoffene Akkord gnädigst nicht genehmigt, sondern b-wblen worden ist, auf ein Neves Liese Lieferung im' Ad streich zu verakkordiren: so wird biemit zu dem .Ende öffentlich bekannt gemacht, das- Sawstag den -27. dieses, Vormrtkazs 9 Uhr,Li« Abstreichs Ver- handlung hierüber werde vorgenommen werden, daß sich die Liebhaber an sbengcdachinn Tagr zur bestimmten Stunde mit obrigkeustchen Vermögens-Zeugnissen versehen, dahier «insiirden und das schei- tere vernehmen wollen. Den >o. Sept. »8»7. Königliches-. Zuchthaus - H'fleg - Amt. Gedrukchbei Gottlieb Hasselbrink, Hof- und KanzleffKupferdrMer, Buchdrucker. N r o. 58. 4 8 i 7. 4$3 KömgliH - Württembergisches SküktS. snd ReZiersngs-Blatt Samstag, 27. September. König!. Verordnung, die Organisation des Justiz-Departements betrcfleud. Vom r3« Sept. i8>7- W i l h e l m , von Gottes Gnaden König von Württemberg.' Wir haben Uns über die Organisation der höchsten Justiz-Stelle des König- reichs Vortrag erstatten lassen, und hierauf, indem Wir Uns Unsere Entschließung über die definitive Einrichtung der übrigen Gerichts-Stellen Vorbehalten, nach Anhö- rung Unseres Geheimen Raths beschlossen und verordnen wie folgt: I. Es wird eine oberste Justiz-Steelle auch für Criminal-Sachen, unter der Benennung Ober - Tribunal, in Unserer Hwnpt - und Residenz - Stadt Stuttgart, bestehen, welche sich in einen Criminal-Senat, einen Civil-Senat, und das Ehegericht der evangelischen Confesfi'ons - Verwandten, abtheilt und unter' einem Prasidenden steht. Die.Falle, wo sich das Collegium in vollem Rath versammelt, oder Mitglieder des einen Senats zu den Sitzungen des andern beigezogen werden können, wird die zu ertheilende Instruktion bestimmen. a.) Der Criminal - Sen^t bildet die rte Instanz in Criminal-Sachen. Der Wirkungs-Kreis dieser obersten Stelle wird durch eine besondere In- struktion bezeichnet, welcher die Bestimmungen des Verfassungs-Entwurfs §■ 17o. i73. 179- 180. ister Absatz zu Grunde zu legen sind. Brü zur Ertheilung dieser Instruktion wird dem Criminal-Senate des Obertribunals der Geschäfts-Kreis, des bisherigen Ober - Justiz-Revisorinms, in der Maße übertragen, daß derselbe die bisher vom Criminal-Tribunals vor- schriftmäßig an das Justiz-Ministerium zur Revision zu bringende Straffalle, und zwar diejenigen, in welchen keine höhere als fünfjährige Fsstungs - oder Zuchthaus- Strafe in Anwendung kommen soll, als Gericht zu erledigen hat, auch in solchen Fallen eine Milderung oder Schärfung des Erkenntmsses der ersten Instanz, wenn ver^Criminal-Senat des Ober-Tribunals sie für rechtlich begründet halten wird, für sich, ohne darüber einen Vortrag an Uns zu erstatten, auszusprechen befugt seyn soll. Der Criminal-Senat soll sobald als möglich constiruirt werden. b) Der Civil-Senat des Ober-Tribunals tritt sin die Stelle des bisherigen Ober- Appettations-Tribunals. Er hat längstens M Jage nach Martini d. I. in Thätigkeit zu treten. , ^ e) Mit dem Ober-Tribunale bleibt das protestantische Ehe-Gericht wie bisher verbunden? Jeder Senat erhält einen Direktor, deren einer künftighin auch Direktor des Ehegerichts ist, und 6 Rathe; das Ehe-Gericht 3 Raths, unser diesen 2 geistliche Mitglieder des Ober-Eonsistoriums. II.) In Betreff der übrigen bestehenden Justiz-Stellen, setzen Wir, bis zur er- folgten Revision der Organisation sammtlicher Staatsbehörden, einstweilen folgen- des fest - 1) Das Criminal- Tribunal', welches C r i m i n a l - G e r i ch t s h 0 f und dessen Rathe O b e r - I u st i z - R a L h e heißen sollen, theilt sich, wie bisher, in zwei Sektionen ab. Die näheren Bestimmungen über Berufungen gegen Erkenntnisse des Cri- minal-Gerichtshofs von dem Angeschuldeten, oder von Staatswegen, werden durch die Instruktion (Art. I. a.) gegeben werden. Bis dahin gehen die Re- curse an den Criminal-Senat des Ober-Tribunals in der Art, wie sie bisher an das Revisorium statt fanden. Bey dem Criminal-Gerichtshof, dessen beiden Sek- tionen ein Präsident versteht, werden provisorisch ein Direktor , ein Vorsitzender Rath — Geheimer Ober-Justizrath —- und 16 Rathe und Assessoren eingestellt. r) Das Oberjustiz-Colleginm behalt bis auf weitere Verfügung seine bisherige Einrichtung und besteht so lange aus einem Präsidenten, einem Direktor, einem Vorsitzenden Rath, •— Geheimen Ober-Justizrath — und 16 Rathen und Assesso- ren. ” Es bl gibt in zwei Sektionen abgetheilt. 5) Der Tutelarrath behält ebenfalls provisorisch seine bisherige Einrichtung. 4) Bei diesen Collegien hat der Direktor oder der Vorsitzende Rath, so oft der Präsident die Leitung des Collegiums oder Senats übernimmt, als erster Stim- mender an der Berathung Theil zu nehmen, und sich den Arbeiten eines Raths nicht zu entziehen. In denjenigen Collegien, die aus mehr als Einer,Abthei- lung bestehen, hat ein Canzley-Vorstand die unmittelbare Aufsicht über, die Canzley-Geschäfte, wohnt den Collegial-Sitznngen in der Regel bey, und führt in einer vollen Sitzung das Protokoll. 5) Das Institut der Justiz-Collegien und der Criminal-Rathe wird gleichfalls einstweilen beibehalten. Die Justiz-Csllegien erhalten in ihrem dermaligen Bestand eine Personal- Verstarknng mittelst Beigebung von Referendarien. Sie theilen sich in Sektionen. Denjenigen Criminal-Aemtern, welche nach der Uns gemachten Anzeige einer Assistenz vorzüglich bedürfen., werden Assistenten beygegeben- Die Referendarien und Assistenten erhalten keine permanente Anstellung bey die- sen Stellen, wie dieses bei) den vorgenannten übrigen Staats-Dienern der Fall ist. Wir hegen aber die Zuversicht, daß sie sich der Ausarbeitung der vorhandenen Geschäfts-Rückstände, zu welcher sie zunächst bestimmt sind, mit allem Eifer widmen werden, und eröffnen ihnen sodann die Aussicht auf Beibehaltung ihrer Besoldung und auf Anstellung im Justiz <- oder administrativen Fache, je nachdem sie sich für das Eine oder das Andere mehr eignen werden. in.) Unser Justiz-Minister ist mit der Vollziehung der gegenwärtigen Verord- nung^ beauftragt , die Wir bey Unserer festen und bestimmten Ansicht, den Gang der Justiz-Verwaltung möglichst zu beschleunigen, schon jetzt zu erlassen, für gut ge- funden haben. Gegeben, Stuttgart, den -3. September 1817. Wilhelm. Auf Befehl des Königs. Vellnagel. König!. Rrstript, die Abgabe von Apotheker. Maarenund einen bedingten Vorzug der Forderungen der Apotheker im Gant betreffend. Vom 21. Sept. 1817. Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Zu näherer Bestimmung-der Normal-Verordnung vom r6. Juli i8i5. (Staats- *>nd Regierungs-Blatt vom Jahre i8i3. Nr. 32. S- -65) und zur Sicherstellung 'der Apotheker in Ansehung ihrer Forderungen für diejenigen Arznei-Mittel, welche sie in Gemäßheit jener Verordnung an unbemittelte Kranke abgeben, haben Wir auf Len Vortrag Unseres geheimen Raths beschlossen und verordnen andurch: 1) Die Verbindlichkeit der Apotheker, die auf Rezepte geprüfter und zur Praxis legitimirter Aerzte und Wund-Aerzte abzugebenden Arzneien anzuborgen, tritt nur dann ein, wenn auf dem Rezept von dem Arzt ausdrücklich bemerkt iss, daß Gefahr auf dem Verzug hafte, oder Laß der Kranke des Anborgens bedürftig sey. 2) In den ar,gezeigten beiden Fällen, also mit.Ausnahme der Forderüngen für andere .von Apothekern verkaufte Waaren und für Vieh-Arzneien, sind diejenigen Forderungen der Apotheker, welche innerhalb sechs Monaten vor ausgebrochenem Gant desjemgen, dem Arzneien abgegeben wurden, entstanden sind, insofern sie nicht von öffentlichen Kassen übernommen werden, gleich den Kosten der letzten Krankheit, im Gant, vermöge des ihnen hierdurch ertheilten Vorzugs-Rechts, in der ersten Class? zu loeiren. Diese Unsere Verordnung soll zur.allgemeinen Nachachtung öffentlich bekannt gemacht werden. Gegeben, Stuttgart den ;i. Sept. 1817.. J? Auf Befehl des Königs. Königlicher Geheimer-Rath. dm'gl Verordnung, weitere Verfügungen in Ansehung des Gchreiberci WesenZ betreffend. Vom >o. September 18,7. Ge. K ö n i g l. Majestät haben sich über das Gutachten der wegen des Schreiberei-Wesens niedergesetzten Commission weitern Vortrags erstatten lassen, und hierauf folgendes verordnet: I. Die Behandlung des Steuer-Wesens betreffend, so ist a.) der jährliche Steuersatz in der Regel in allen Gemeinden des Königreichs, wie bisher, durch die Stadt - und Amtsschreibereien vorzünehmea, welchen auch die Verfertigung neuer Steuer - und Güterbücher, wo solche nöthig sind, zusteht. Wird jedoch dargethan, daß durch eine andere Person diese Geschäfte eben so gut uud wohlfeiler, als durch die Sradt - und Amtschreibereien, verrichtet werden können, so soll hiezu auf Ansuchen der Magistrate von der Section der mMun-Verwaltnng Erlaubnis ertheilt werden. In denjenigen Gemeinden der neuerworbenen Landestheile aber, in wel- chen , seitdem sie unter württembergifche Hoheit gekommen, keine neue Steuer- und Güterbücher verfertigt worden sind, und die Steuer-Verfassung unverän- dert geblieben ist, wird es den Gemeinde-Vorstehern überlassen, ob sie das Ge- schäft , das jährlich nöthig ist, um die im Besitzstand des steuerbaren Vermö- gens vorgegangene Veränderungen zu untersuchen, und des von jedem Contri- buenten im nächsten Jahr zu vertrerende Steuer-Capital richtig zu stellen, den Stadt und Amtsschreibereien, oder denjenigen Personen, welche dasselbe vordem besorgt haben, übertragen wollen. d,)"Außerdem aber werden die Stadt - und Amtsschreiöereien von Georgi i3-8 an mit den Steuer- Geschäften nichts mehr zu schaffen haben. Die Verfertigung von Steuer-Empfangs, und Abrechnungsbüchern und von Steuerzetteln, die Gteuer-Umlegung und dis jährliche Abrechnung mit den Steuer-Contribusnten gehört.von dem gedachten Zeitpunkt an nicht mehr zu ihrem Geschäfts-Kreis, indem alle diese Geschäfte bei der künftigen Einrichtung dem Steuer-Einbringer überlassen werden können. c. ) Ueberall, wo der Einzug' Deu von den Gemeinden an die Amtspflsg-Tasse einzu- liefernden Steuern mit der Verwaltung des Gemeinde-Vermögens verbunden war, soll derselbe davon getrennt, und in jeder Gemeinde durch die Wahl der .Bürgerschaft ein tüchtiger rechtschaffener und mit hinlänglichem Vermögen an- gesessener Mann ausgestellt werden, welcher diese Steuern und den Brandschadens- Beitrag einzuziehen, an die Amtspflege einzuliefern und darüber Rechnung ab- zulegen hat. Die Amts -Mergleichungs-Kosten sind jedoch in Kriegszeiten nicht" unter dem Amtsschaden, sondern besonders umzu legen, und über diese hat nicht der Steuer-Einbrlnger, sondern der Rechnnngführenöe Bürgermeister mit den einzelnen Steuer-ContribUenten sowohl- als mit der Amtspsiege-Casse Abrechnung zu treffen. d. ) Die Steuer-Umlage erhalt eine einfachere und zweckmäßigere Einrichtung, indem sie von Georgi i8st8 an in allen Gemeinden nach sogenannten Simplen gesche- den so!!. Da, wo diese Art der Umlagen bereits üblich ist, kann-die bestehende Form einstweilen beibetzalten werden, in allen übrigen Gemeinden aber, diejenige ausgenommen, in denen von ihrer frühern Verfassung her noch die Vermögens- Steuer besteht, wird ein gleichförmiges Steuer-Simplum in der Maße ernge- führr, daß auf jeden Gulden Steuer-Kapital -§• kr. oder 1 Heller (den Kreuzer in diesem Faste zu 8 Heller gerechnet) mithin auf loofl. Steuer-Kapital 12^-kr. als Simplum berechnet werden. Nähere Vorschriften über die Behandlung dieser in einem großen Theil der Gemeinden des Königreichs neuen und unbekannten Art der Umlegung und des Einzugs der Steuern werden demnächst erfassen werden. H. Die in der allgemeinen Verordnung vom 19. Juni 1808. §. 20. enthaltene Bestimmung, daß die Aktuars-Stelle» bei denjenigen Dorf-Gerichten in den neuer- wsrbenen Landen, in denen es an tüchtigen Männern hiezu fehlt, von den Amts- Snbstituten versehen werden sollen, wird dahin beschränkt, daß die Versetzung des Aktuariats durch den Substituten von nun an nur daun.gestartet feyn- soll», «.'eun die Gemeinde-Vürstecher selbst darum bitten, und^ sich ausweisen , daß in ihrer Ge- meinde kein hiezu tauglicher Mann vorhanden se^. Ilk. Zur Abkürzung unnöthiger Weitläufigkeiten im Rechnungswesen wird vor- läufig und bis eine neue Rechnungs-Instruktion gegeben seyn wird, verordnet: a.) lieber die Verwaltung der im Befiß einer Gemeinde oder andern Corporation befindlichen Natural-Vorrcithe und Materialien, sie möge von dem Hauptrechner oder einem Unterrechner geführt werden, soll in Zukunft keine besondere Rech- nung gesstellt, sondern es soll am Ende jeden Jahrs .das über diese Verwaltung das ganze Jahr über geführte, abgesonderte Manual, in welches jede Einnahme oder Ausgabe mit den erforderlichen Beweisen einzutragen' ist, in allen Rubriken ergänzt, abgeschlossen und der HaupcrechnunZ sammt einer tabellarischen, nach dem angeschlossenen Formular, Beil. A., gefertigten Ueberstcht über Einnahme, Ausgabe, Sturz-Vorrath, Abgang oder Vorschuß beigelegr werden. st>.) Den Jahrsrechnungen soll künftig kein Jnventarium über die bei den Gemeinden und andern Korporationen vorhandene Mobilien augehängt, sondern.es soll nach einem von der Section der Commun - Verwaltung vorzuschreibenden Muster ein besonderes Jnventarium verfertigt und in der Registratur aufbewahrt werden, welches bei der jährlichen Rechnungs-Stellung in Ansehung des Zuwachses und Abgangs revidirt, und, ob dieses geschehen, bei der Rechnungs-Abhör untersucht werdest soll.. och Wenn sich bei Verrechnung der einzelnen Einnahmen- und Ausgabe-Posten auf eine der Rechnung beiliegende Urkunde bezogen wird, so soll das Wesentliche der Sache nur mit wenigen Worten unter Verweisung auf die beiliegende Urkunde ailgezeigt, und die Summe ohne Spezifikation ihrer einzelnen Bestand- 458 theile eingeseßt werden. Es ist durchaus nicht zu gestatten, daß der Inhalt einer der Rechnung beiliegenden Urkunde wörtlich oder auszugsweise in der Rechnung wiederholt werde. IV. Zu Abkürzung der Inventuren und Theilungen wird verfügt: r>.) Wenn bei einer Realabtheilung die einzelnen Erben um ihre Erbs - Portionen abgefertigt sind, so ist, was jeder derselben crbsweise erhalten hat, in dem für ihn auszufertigenden Theilzettel Stück für Stück zu beschreiben, dem Thcilungs- Protokoll aber ist nur eine summarische Uebersicht nach dem hienach stehenden Formular, Beil, ß., anzuhängen. Zur Vorsicht sind die Looszettel über Liegen- schaft und Fahrniß, oder, wenn die Vertheilung nicht durch das Loos, sondern durch eine gütliche Uebereinkunft geschehen ist, das hierüber geführte Protokoll mit dem Theilungs - Protokoll in der Registratur aufzubewahren. Im Jnven- tarium aber ist bei jedem Grundstück, bei jedem Activ-Posten und von .r Fahr- niß bei den Pretiosen am Rande der Name des Erben beizusetzen, t- • jedes dieser Stücke zugetheilt worden ist. b. ) Da, wo es bisher üblich gewesen ist, bei Theilungen, wo mehrere.Activ und Passiv-Posten vorhanden waren, nach der Erbsverweisung noch eine segeu nute Activ und Passiv -Verweisung dem Theilungs - Protokoll anzuhängen, die- selbe jedem im Jnventarium schon beschriebenen Activ - uns Passiv - Posten .noch einmal einzutragen, und die Art der Verweisung anzureigen, har dieses für die Zukunft zu unterbleiben. Hingegen ist im Jnventarium bei jedem Acüv - und Passiv-Posten die Art der Verweisung am Rande zu bemerken. c. ) Von geschlossenen Bauern - Gütern, die unvertheilt von einem Besitzer auf den andern übergehen, ist bei der Inventarisation nicht jedes einzelne Grundstück mit Nebenliegern und Anstössern aufzuzeichnen, sondern das Gut ist nach seinen Hauptbestandtheilen, Garten, Wiesen, Ackern, Weinbergen, Waldungen jc. und deren Meßgehast zu beschreiben, und die darauf haftenden Rechte und Beschwerden sind kurz anzuzeigen. ä.) Wenn bei der Inventarisation der Fahrniß unter Fahrniß - Stücken derselben Gattung mehrere von gleicher Beschaffenheit, mithin auch von gleichem Werthe vorhanden sind, wie dieses z. B- gewöhnlich bei dem Leib- und Bcttweißreug u. s. w der Fall ist; so soll nicht jedes Stück einzeln, sondern alle Stücke von gleicher Gattung und Beschaffenheit sollen zusammen beschrieben, der Anschlag des einzelnen Stücks' zwar innerhalb Falzes bemerkt, der Anschlag aller Stücke zusammen aber in einer Summe außerhalb Falzes eingesetzt werden. . V- Die Gantverweisungen sind dadurch abzukürzen, daß, nachdem der Activ- rmd Passiv-Stand vollständig beschrieben, und die wirklich vorhandene Insolvenz berechnet ist, in dem Verweisungs-Protokoll kurz angezeigt wird: tu) Wenn die Masse durch die mit einem Vorzugsrecht versehenen Forderungen 45g erschöpft wird, cm welchem Gläubiger die Bezahlung aufgehört, und wie viel dieser an seiner Forderung noch erhalten hat, 1>.) wenn hingegen von der Masse noch etwas für die Gläubiger der 5ten Klasse übrig bleibt, wie viel hievon auf jeden Gulden der in diese Klasse loeirten Forderun- gen komme. Die einzelnen Gläubiger sind zwar mit ihren Forderungen auf bestimmte Vermögensrhelie zu verwerfen, und die Verweiszettel sind für dieselben auSzu- fertigen, es ist aber nicht ndthig, in dem Verweisungs-Protokoll die Verweisung jedes einzelnen Gläubigers mit Weitläufigkeit nachzutragen, sondern es ist in dem voranstehenden Jnventarium unter dem Activ-Vermögen bei jedern einzel- neil Bestandtheile derjenige Gläubiger, dem derselbe angewiesen worden, und bei den Pa-siv-Schulden bei jedem Posten die Art und Werfe, wie derselbe ver- wiesen worden, oder ob er ganz öder szum Theil durchgxfallen fty, am Rande kurz zu bemerken. Bei Herstellung des Znventariums -st die unabänderliche Regel zu beobachten, daß die Passiv-Schulden streng in -derjenigen Ordnung, in welcher dieselbe, vermöge des Lokations-Urtheils die Bezahlung zu erwarten haben, eingetragen werden Die Ministerien, insbesondere die der Justiz lind des Innern haben jedes in feinem Theil für die Vollziehung dieser Anordnungen zu sorgen. Stuttgart, den 10. September 1817. Auf Befehl des Königs. , Köttlgttcher Geheimer-Rath. Verordnung, den Zwischenhandel der inländischen Kausicute betreffend. Um- Unordntingen und Defraudationen des EiugangSzolls vorzubeugen,^ welche bei dem, den inländischen Kaufleutcn gegen Entrichtung des Transitozolls gestatteten Zwischenhandel begangen werden können, wird hierüber folgende nähere Vorschrift ertheilt:. „ ^ w ,. 1. ) Unter Zwischenhandel wird dasjenige Geschäft verstanden, wodurch der in- ländische Kaufmann ausländische Maaren für eigene Rechnung einkauft und jolche sodann unmittelbar ins Ausland wieder abseht. 2. ) Die Verladung der auf dem Wege des Zwischenhandels ins Ausland ver- sandt werdendest Maaren kann nach Maasgabe der in §. 4i- der Zollordnung ent- haltenen Bestimmung, nur vor einem öffentlichen Waag- und Lagerhaus unter Auf- sicht der Zoll- und Waaghausbeamten geschehen. 5.) Für jede Waarenquantitat, welche auf diese Art an einen ausländischen Käufer, oder Kommissionär abgeschickt wird, hat der Versender einen ordentlichen Frachtbrief, nach Vorschrift des §. 27. der Zoliordnung, auszustellen, und dem Orts- Zollamt zu präsentsten, von welchem unter'Beidruckung des Amtssiegels und Allegi- rung der Nummer des ZoSzeichens die geschehene Bezahlung des Durchgangszolls auf dem Frachtbriefe zu beurkunden ist. 46o 4. ) Der Important und Versendet solcher Zwischenhandelsgüter, auf welchem die ZollpflichtigkeLt"haftet, bleibt für die wirkliche Ausfuhr derselben ins Ausland teil ent, und es ist deßwegen seine Obliegenheit, sich hiezu eines zuverlaßigen Fracht fahrertz zu bedieüen. ^ 5. ) Eine als Transits - oder Zwischenhandelsgut deklariere Waare verliert diese Eigenschaft durch die Nichterfüllung ihrer Bestimmung ins Ausland, namentlich durch den Wiederverkauf an einen Inländer, durch das Herausnehmen aus dem öffentlichen ^agerhause und Einlagern in einem Privathause. Die Waare geht hie- durch in Eiugangsgut über, und wenn in einem solchen Falle der Eigenthümer, der dieselbe importiere, die Entrichtung des tarifmäßigen Emgangszslls unterlassen hat, so ist er der in den ZqttgeseHen auf die Absicht einer Zolldestaudation bestimmten Strafe unterworfen; es wäre denn, daß in Ansehung der Niederlage in einem Pri- vatmagazin nach Maasgabe der Verordnung vom 1. Februar d. I. besondere Dispen- sation ertheilt worden seyn würde. Wonach sich die Königs. Oberzoll-Aemter, so wie die Handesleute g?nau zu achten haben. Stuttgart, den 2a. Sept. 1817. Sektion der Steuern.. Rechts - Erkenntnisse KLnlgl. Obcrjustiz - Collegiums. f 'j der' Gemeinde Oberopsingsn, KlLtz-rin gegen den Grafen von Schasberg zu Thannhausen Beklagten, Beholzungsrecht betreffend, wurde auf.Be- weis erkannt. Stuttgart, den 6. Sept. 1817 2-) In der Ations-Sache von Bibcrach zwischen Barbara, Johann Georg Fiks zu Arsenhausen Eheweib cum. cur. Jntin Äntin und dem in der Konkurssache ihres Ehemanns bestellten Güterpfleger, Jakob Bauer, Oekonomie Verwalter daselbst, Jten Aren, das Beibringen der Antin betreffend, wurde auf Beweis erkannt. Stuttgart, den 11. Sept. 1817. 3.) In der Rechtssache mehrer Bauern und Söldner zu Ober-Stozingen Inten wider den Frhrn. v. ümgelder daselbst, Jten, die Eigenschaft der Zutschen Söld- ner betreffend f wurde die Inten mit ihrem Repliksatze ausgeschlossen, die Sache von Amtswegen für beschlossen angenehmen, und die Inten mit ihrer possessorischen Klage unter Verurcheilung in die Prozeß-Kosten abgewiesen. Stuttgart, Len September 1817. Werzeichniß über die ln wichtigen Fällen gefällte Straf-Erkenntnisse. 22. Juni w urde der zu Rottenburg in Verhaft und Untersuchung gekomme- ne Aol). Gotclieb Bühler von Herrenberg, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Kosten - und Schadens-Ersatz mit ömonarhlicher Vestungsarbeit belegt. An demselben Tage ist gegen den zu Ellwangen verhafteten Joseph Mayer von Pfannensire!, Oberamts Aalen, wegen begangener Diebstähle, eine ömonathliche Vesturigsftrafe erkannt , und rücksichtlich der Kosten und des Schadens das Ange- messene verfügt worden. Unter dem 17- Juni wurde der zu Göppingen in Verhaft und Untersuchung ge- kommene Georg Seiz von Großeißlingen, Oberamts Göppingen, und dessen Mit- schuldiger , Johann Georg Großmann von Guffenstadt, Oberamts Heidenheim, we- gen begangener Fälschung und verübten Schafdiebstahls, jeder neben Ein rech nung eines Theils des erstandenen Arrests, noch zu einer ämo nach liehen Vestungsarbeit so wie zum Ersaß aller Kosten und des Schadens, zu gleichen Theilen, verurtheilt. An demselben Tage wurde der zu Ellwangen verhaftete Michael Rapp von Steinenkirch, Oberamts GeißliNgen, wegen grossen und ausgezeichneten Eleld- Diebstahls, neben dem Ersätze der Kosten und des Schadens, mit vierm.matlicher Zuchthaus-Arbeit bestraft. Den 16. Juni ist der zu Elkwangen in Verhaft und Untersuchung gekommmr Taver Kimmich von Aichhalden, Oberamts Oberndorf, wegen Fälschung und Diebstahls, neben dem Kosten - und Schadens-Ersatz, mit einer zehnmonatlichen Vestungs-Arbeit belegt worden. An demselben Tage ist gegen die wegen Bigamie zu Ludwigsburg verhaftete Anna Maria Wintermann von da, neben dem Ersätze aller Kosten eine einjährige Zuchthaus-Strafe erkannt worden. An demselben Tage wurde der zu Ulm in Verhaft und Untersuchung gekommene Johann Schenzinger von Schwendi, Oberamts Wiblingen, wegen wiederholten Kirchen,Diebstahls , neben dem Ersätze alter Kosten und des Schadens zu einjähri- ger Vestungsarbeit coudemnirt. An demselben Tage ist dev zu Heilbronn verhaftete Ludwig Donner von Asch haust n, Oberamts Küuzelsau, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersatz aller Kosten, mit sechsmonatlicher Vestungsarbeit belegt worden Am 20. Juni wurde gegen den zu Mergentheim in Verhaft und Untersuchung -gekommenen Michael Horcher von Windischenbach, Oberamts Oehringen, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Kosten und Schadens-Ersatz, eine viermonacliche Vestungs-Arbeit erkannt. An demselben Tage wurde der zu Rottenburg verhaftete Jud Low Ottenheimrr von Nordstetten, Oberamts Horb, wegen mehreren Betrügereien neben dem Ersätze aller Kossen und des Schadens zu fünfmonatlicher Zuchthausstrafe verurtheilt. Au demselben Tage ist gegen den zu Eßlingen verhafteten Christian Friederich Reinhaut von. Stuttgart, wegen eines qualifieirten, mehrerer ausgezeichneter und verschiedener kleiner wiederholter Diebstähle, neben, dem Ersätze der Kosten und des Schadens eine einjährige Zuchthausstrafe nebst Willkomm und Abschied mittelst Ru- thenstreiche, ausgesprochen, und die uachherige Einsperrung in ein Zwangs,Arbeits- Haus bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf sechs Monate, verfügt worden. An demselben Tage wurde die zu Ulm in Verhaft und Untersuchung gekommene Barbara Schwenk von da, wegen wiederholter Diebstähle, neben dem Ersätze aller /j 6.2 Kosten und des Schadens zu einjähriger Zuchthausstrafe und nachhenger Verwah- rung in ein Zwangs-Arbeitö-Haus bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf acht Monate condemnirt. An demselben Tage ist die zu Ludwigsburg verhaftete Marg. Friederike Brandle von da, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersätze aller Kosten und des Schadens, mit sechsmonatlicher Zuchthausstrafe belegt worden. Den 28. Juni wurde der zu Ellwangen verhafteteJoh. Seyffert von Neresheim, wegen verübter qualiffcirter Diebstähle, neben dem Verluste seiner Thorwarts -- und Nachtwächters-Stelle und dem Ersätze der verursachten Kosten und Schäden unter Aufrechnung eines Theils der erstandenen Haft noch mit einer fünfmonatlicher Vestungsarbeit bestraft. An demselben Tage wurde der zu Ulm verhaftete Joseph Holzle von Andelfi'u- gen, Oberamts Riedlingen, wegen ehebrecherschen Coucubinats und verübter Feld- Diebstähle zu einer neunmonatlichen Vestungsarbeit und dessen Mitschuldige die Elisabeth« Rettich von da, zu vier- und einhalbmonatlicher Zuchthausarbeit verur- theilt, und in Rücksicht der Kosten und des Schadens das Angemessene verfügt. An demselben Tage ist der zu Ulm in Verhaft und Untersuchung gekommene Conrad Lu; von Riedlingen, wegen ehebrecherischen Jncests, zu neunmonatlicher Vestungsarbeit, und die Mitschuldige Romula Lu; von da, zu neunmonatlicher Zucht- hausstrafe, wie auch zum Ersätze aller Kosten zu gleichen Theilen, verurtheilt worden. Au demselben Tage wurde gegen den zu Ellwangen ln Verhaft und Untersuchung gekommenen Christian Frank von Affalterwangen, Oberamts Neresheim, wegen aus- gezeichneter Diebstahle, neben den Kosten und Schadens-Ersatz, eine sechsmonatliche Vestungsstrafe erkannt.- Unter dem 2. Juli ist der zu Ludwigsburg verhaftete Jakob Weber von Ellho- fen, Oberamts Weinsberg, wegen Diebstahls und Vagirens, neben dem Ersätze aller Kosten und des Schadens, mit viermonatlicher Zuchthausstrafe belegt worden. An demselben Tage wurde gegen den zu Ulm verhafteten 1. ) Johann Baptist Diemer von Albersweiler, Oberamts Ehingen, wegen ehe- brecherischen Coucubinats, Vagabuudität und verübter gewaltsamer Befreiung einer Verhafteten eine einjährige Vestungsarbeit, und 2. ) gegen Johann Rehm von Kappel, Oberamts.Riedlingen, als Mitschuldigen bei dem letzten Vergehen des Diemer, eine sechsmonatliche Zuchthausstrafe erkannt, und rücksichrlich der Kosten das Erforderliche verfügt. An demselben Tage ist der zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Johann Biutharö von Mellingen, Oberamts Eßlingen, wegen Bienen-Dieb- stahls, neben dem Kosten - und Schadens-Ersatz, mit einer viermonatlichen Zuchthaus- Arbeit bestraft worden. An demselben. Tage wurde der zu Mergentheim verhaftete Philipp Schmid vcn Hohenhard, Oberamts Crailsheim, wegen verübter Diebstähle, neben dem Ersätze aller Kosten und des Schadens zu fünfmonatlicher Zuchthausarbeit verurtheilt. An demselben Tage ist der zu Göppingen in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Ferdinand Sigiti von Gmünd, wegen begangener Diebstähle, mit Einrechnung seines Seortations-Vergehens zu viermonatlicher Vestungsarbeit und zum Ersähe der Kosten und des Schadens verurtheilt worden. Den Juli wurde der zu Ulm. verhaftete Leopold Schlemmer von Buchau, -Oberamts Riedlingen, wegen eines großen und anderer ausgezeichneter Diebstähle mit zehnmonatlicher rrnd dessen Mitschuldiger, Martin Müller von La, mit neun- monachlicher Vestungsarbeit belegt, auch rückstchtlich der Kosten und des Schadens das Angemessene verfügt. Alt demselben Tage ist der zu Göppingen in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Johann Adam Napp von Vorderwestermurr, Oberamts Baknang, wegen drit- ten Diebstahls, neben dem Ersähe aller Kosten und des Schadens, zu einer einjäh- rigen Zuchthausstrafe, und nach höriger Verwahrung in einem Arbeitshause auf we- nigstens 6 Monathe, verurtheilt worden. Unter dem 5. Juli wurde der zu Mergentheiin verhaftete Georg Michael Schupp von Adülzfurth, Oberamts Oehringen, wegen mehrerer, zum Theil ausgezeichneter, Diebstähle, neben dem Ersah der ihm zugeschiedeuen Kosten und des Schadens, mit sechsmonathlicher Zuchthausstrafe bestraft. An demselben Tage ist gegen den zu Heilbronn in Verhaft und 'Untersuchung gekommenen Friederich Graf von Maibach, Oberamts HM, wegen dritten Diebstahls, neben dem Ersähe aller Kosten, eine achtmonatliche Zuchthausstrafe ausgesprochen, und die uaehherige Einsperrung in ein Zwangs-Arbeits-Haus auf wenigstens drei Monate verfügt worden. An demselben Tage wurde der zu Urach verhaftete Stephan Friz von Anhausen, Oberamts Münstngen,. wegen bedeutender Geld-Unterschlagung neben dem Ersähe der ihm zuerkannten Kosten und des Schadens zu fünfmonatlicher Vestungsarbeit verurtheilt. An demselben Tage ist der zu Mergentheim in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Georg Bartelmöß von GamersfelS, Oberamts Gerabronn, wegen eines großen Diebstahls mir viermonatliHer Vestungsarbeit belegt worden. 2ln demselben Tage wurde gegen den zu Ellwangen verhafteten Michael Häm- meret' von Unterrombuch, Oberamts Aalen, wegen eines großen und gualistcirten, Diebstahls, eine achtmonatliche Vestungsarbeit und gegen seinen Mitschuldigen, Dominikus Huber vdn Obermedliirgen, im Königreich Baiern, eine viermonatliche Zuchthausstrafe erkannt, und die nachherige 2lusweisung des lchtern auS den Königs. Staaten, auch rücksichtlich der Kosten und des Schadens-Ersatzes das Angemessene verfügt. , Den 8. Juli ist der zu Ludwigsburg an Verhaft und Untersuchung gekommene Johann Georg Luz von Erligheim, Oberamts Besigheim, wegen mehrerer zum Theil großer , und qualisicirter Diebstähle neben dem Ersähe der Kosten und. des Schadens zu einjähriger Vestungsarbeit und. nachheriger Einsperrung in ein ZwangS-Arböits, 6 4 Haus bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens « uf echs Monate, verurtheilt worden. An demselben Tage wurde der zu Rottenburg verhaftete Jakob Friedrich Schwei- kert von Walddorf, Oberamts Tübingen, wegen wiederholten und qualiffcirten Dieb- stahls, neben dem Kosten-- und Schadens - Ersätze mit zehnmonatlicher Vestungs- Arbeit bestraft. Unter dem g. Juli ist gegen den zu Altdorf in Verhaft und Untersuchung gekomrucneN Wilibald Lüz von Schelklingen, wegen ausgczerchneten Pferd-Diebstähls, neben dem Ersätze aller Kosten und des Schadens eine viermonatliche Vestungsarbeit erkannt worden. Au demselben Tage wurde der zu Ludwigsburg verhaftete Johann Pfetsch von Oßweil, Oberamts Ludwigsburg, wegen qualiffcirten Diebstahls, und Diebstahls- Attentats neben dem Kosten- und Schadens-Ersatz mit viermonatlicher Vestunas- Arbeit belegt. An demselben Tage ist der zu Göppingen in Verhaft und Untersuchung gekom- mene.Johann Kreißer von Gsrstetten, Oberamts Heidenheim, wegen dritten Diebstahls, neben dem Ersätze aller Kosten und des Schadens zu einjähriger Vestungsarbeit und zu nachheriger sechsmonatlicher Verwahrung in ein 2lrbeitshaus verurtheilt worden. De« 12. Juli wurde der zu Ulm verhaftete Johann Georg Seybvld von 'Alt- heim, Oberamts Albek, wegen Brandstiftung, neben Bezahlung aller Kosten und des gestifteten Schadens zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe verurtheilt. An demselben Tage ist der zu Mottweil in Verhaft und Untersuchung gekommene Johann Friderich Mauthe von Ebingen, Oberamts Balingen, wegen großen und qualiffcirten Diebstähls, neben dem Kosten - und Schadens-Ersatze mit fünfmonatli- cher Vestungsarbeit bestraft worden. An demselben Tage wurde gegen den zu Altdorf verhafteten Johann Pfahl von Langendorf, im Königreich Baiern, und Silvester Lorinftr von Wangen, neben dem ErsgHe der ihnen zugeschiedenen Kosten folgende Strafen erkannt: •i.) gegen deü Zuquisittn Pfahl wegen vagirendem Lebenswandel, ehe- brecherischem Concubinat und Fälschung eine fechsmonatttche Zuchthausstrafe, und nachheriger Ausweisung aus den Königl. Staaten, und 2.) gegen den Mitiuquisiten Lorinser wegen wiederholtem vagirenden Lebens- wandel, wiederholter Fälschung und Diebstahl, eine achtmonatliche Zuchthausstrafe. An demselben Tage ist der zu Mergentheim in Verhaft und Untersuchung gxfommkne Andreas Schön von Hall, wegen verübter großer qualiffcirter Diebstähle, neben dem. Ersätze des verursachten Schadens und Bezahlung aller Kosten mit sieben- monatlicher Vestungsarbeit belegt worden. An demselben Tage wurde gegen den zu Mergentheim verhafteten Michael Dörr von Vorbachzimmetn, Oberamts Mergentheim, wegen wiederholten qualisizirten Dieb- stahls, neben dem Ersätze der Kosten und des Schadens eine scchsmonatliche Ve- jHngs-Arbeit ausgesprochen. An demselben Tage ist der zu Rottweil in Verhaft und Untersuchung gekom- 465 mene Johann Raucer von Röthenbachs Amts Oberndorf, wegen Diebstahls und Be* trugs zu einer vieemonatlichen Vestungsarbeit verurtheilt worden. Unter dem löten Juli wurde die zu Ulm verhaftete Magdalena Müller von Achstetten, Oberamts Wiblingen, wegen dritten ausgezeichneten Diebstahls, neben Bezahlung der ihr zugeschiedenen Kosten, zu einer sechsmonatüchen Zuchthausstrafe und nachheriger dreimonatlicher Einsperrung in ein Zwangs-Arbei rshaus condemniit. Den röten Juli ist der zu Altdorf in Verhaft und Untersuchung gekommene Johann Georg Staudacher von Habersweiler, Oberamts Tettnang, wegen-Straßen- raubs, neben dem Ersäße aller Kosten und Verlust seiner silbernen Militär-Verdienst- Metaille mit dreijähriger Vestungs-Arbeit bestraft worden. An demselben Tage wurde der zu Calw verhaftete Jacob Frohumayer vou Deu- fringen , Oberamts Böblingen, wegen vollbrachten — durch eine sehr schwere Miß- handlung des Beraubten ausgezeichneten, und mit-einem Attentat des Raubmords verbundenen Straßenraubs, neben dem Ersäße aller Kostm und des Schadens, mit achtzehnjähriger Zuchthausstrafe belegt. Unter dem igten Juli ist der zu Rottenburg in Verhaft und Untersuchung ge- kommene Johann Kramsr vou Hailffugen, Oberam.tS Herrenberg, wegen großen' Diebstahls, neben dem Ersäße der ihm zuerkannten Kosten und des Schadens, zu viermonatlicher Vcstuuzsarbeit verurtheilt worden. An demselben Tage wurde gegen den zu Rottweil verhafteten Jakob Schneider von Pfäffingen, Oberamts Balingen, wegen qualisicirter Diebstähle neben dem Ko- stens - und Schadens-Ersäße, eine sechsmonatliche Vestungsarbeit erkannt. An demselben Tage ist gegen den zu Heilbronn in Verhaft und Untersuchung gekommenen Johann Michael Keppler von B raren heim, wegen wiederholten Dieb- stahls und Fälschung, neben dem Ersäße des übrigen Schadens, und Bezahlung sämmtlichcr Kosten, eine fünfjährige' Zuchthaus - Strafe ausgesprochen , und die nachherige Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus auf wenigstens zwei Jahr ver- fügt worden. Unter dem -2. Juli wurde der zu Göppingen verhaftete Gottfried Weller von Kaisersbach, Oberamts Lorch, wegen wiederholten Diebstahls, neben duu Ersäße des ihm zugeschiedenett Kostens und Schadens, zu anderhalbjähriger Veftungs- Strafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus auf sechs Monathe de urrheilt. Den 26. Juli ist der zu Heilbronn in Verhaft und Untersuchung gekommene Andreas cReuzhammer von- Lämmerspach, Oberamts Baknang, wegen eines großen und ausgezeichneten Diebstahls neben Bezahlung aller Kosten , mit viermonarlieher Vestungs-Arbeit belegt worden. An demselben Tage wurde gegen den zu Urach verhafteten ^Johann Krieg von Owen, Oöeramts Kirchheim, wegen nächsten Versuchs der Sodomie neben dem Gesäße aller Kosten und des Schadens, eine zweijährige Zuchthaus-Strafe erkannt. An demselben Tage ist die zu Eßlingen in Verhaft, und Untersuchung gekom- mene Anna Marie Schöllhammer von Nekardenzlingeu, Oberam cs Nürtiilg eu, wegen 466 -wiederholter, zu in Thrill ausgezeichneter großer, Diebstähle, neben dem Kosten - und Schadens-Ersatz, zu einer vierjährigen Zuchthaus-Strafe, und nachheriger Verwah- rung in einem Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf neun Monathe, verurtheilt worden. 'An demselben Tage wurde der zu Eßlingen verhaftete Georg Michael Eisenhart von Deufringen, Oberamts Böblingen, wegen großen und ausgezeichneten Dieb- stahls, neben dem Ersähe des noch nicht vergüteten Schadens und Bezahlung sämmtlicher Kosten, mit achtmonatlicher Vestungs-Arbeit bestraft. An demselben Tage ist gegen den zu Mergentheim in Verhaft und Untersuchung gekommenen Georg Andreas Hornung von Michelbach, Oberamts Gecabronn, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersähe aller Kosten eine sechsmonatliche Nestlings-Arbeit erkannt, und die nachherige Einschliessung in ein Zwaugs-ArbeitS- haus auf drei Monathe verfügt worden. Unter dem 29. Juli wurde der zu Göppingen verhaftete Wilhelm Malsch von Steinheim, Oberamts Marchach, wegen wiederholten Diebstahls neben dem Kosten und Schadens-Ersatz, mit sechsmonatlicher Vestungs-Arbeit belegt. An demselben Tage ist der zu Ludwigsburg in Verhaft und Untersuchung ge- kommene Philipp Redwiz von Diefenbach, Oberamts Maulbronn, wegen verübter Diebstahle, Fälschungen und Verwundung seiner Ehefrau neben dem Ersätze alter Kosten, zu einer zehnmonatlichen Vestungs-Arbeit verurtheilt worden. Den 3i. Juli wurde der zu Ulm verhaftete Matthäus Kcppler von Dingen, Fürstl. Sigmaringenfcher Herrschaft, wegen Diebstahls , Wiedersetzkichkeit und ande- rer Vergehen zu sechsmonatlicher Zuchthaus-Strafe und nachheriger Ausweisung aus den K- Staaten, dessen Mitschuldiger Jakob Jehle von Regglisweiler aber zu sechs- monatlicher Zuchthaus-Strafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs-Arbeits- haus bis zu erprobter Besserung jedöch. wenigstens auf sechs Monathe verurtheilt, «uch rücksichtlich des Kosten - und Schadens-Ersatzes das Angemessene verfügt. An demselben Tage sind gegen die wegen wiederholten Diebstahls und anderer Vergehen in Untersuchung gekommene Cresceutia Türk von Wildburgstetten, im Königreich Baiern, und ihre Mitschuldige, neben dem Ersätze der demselben zugeschiedenen Kosten folgende Strafen «rkannt werden. r.) Gegen die Znquist'tin Türk eine neunmonatlichc Zuchthaus-Strafe und nachherige Ausweisung aus den Köuigt. Staaten- 2.) Gegen Xaver Bayer von Iggingen, Oberawts Gmünd, eine scchsmonatliche Vestungs- Arbeit, und -Ich- Gegen Maria ?lnna Tränkler von Hammerstetten, im Königreich Baiern, eine vier- Monatliche Zuchthaus-Strafe'mit nachheriger Ausweisung aus den König!. Staaten. An demselben Tage wurde der zu Mergentheim verhaftete Franz Kostmaier von Barlen- stein, Oberamts Gerabrpnn, wegen grossen, und gnalificirten Diebstahls zu vürmonarlicher und der Mit-Jnquiflt Moritz Schutzmann von da, wegen wredetholken Diebstahls, mir sechs- monatlicher Vestungs-Arbeit belegt, und in Rücksicht der Kosten und des Schadens das Er- forderliche verfügt, ... Erkenntnisse des König!. Ehegeri'chtS Den 17. Sept. 1817. wurden ge sch jeden r 1) Emanuel Ludwig Käfevle, Burger und Rothgerber zu Waiblingen, Kläger, von Ev» Margaretha geb. Oettinger von Schwaikheim, Bekl. ex cap. quasi desertionis unter Wer- urtheilung der Bekl. in die Kosten. 2.) David Klein, Burger und Weingartner in Sillenbuch, Oberamts Canntstadt, Kl., von Anna Maria geh. Edler von Wangen, Bekl. ex cap. quasi desertionis unter Ver- gleichung der Kosten- z.) Christoph Walker, Sattler in Kirchentellinsfurt, Oberamts Tübingen, Kl., von Anna Maria geb. Lumpp von Kusterdingen, Bekl. ex eap. adulterii unter Vergleichung der Kosten. Der, den 20. Juni dieses FahrS in einem Alter von 84 Fahren verstorbene, refignirte Pfarrer Carl Anton Cnderle von Zußdorf, Oberamts Ravensburg, hat durch ein Testament vom 15. Mai l8iZ. folgende Stiftungen errichtet: 1. ) Für die Armen der Pfarrei 3000 fr. 2. ) Der Kirchenpflege 600 fl., nebst mehreren Instrumenten für die Kirchenmusik. Z.) Der Pfarrstelle, seine in 4z r Banden bestehende Bibliothek. 4.) Dem Waisenhause zu Ludwigsburg, ioo fl. Diese rühmliche Wohlthatigkeit wird auf höhern Befehl öffentlich bekannt gemacht. Stuttgart, den 16. Sept. 1817. Sektion des Stiftungs-Wesens. Se. Königl. Majestät haben unterm 19. diß, den Hauptmann rter Klasse von Vollmer vom 7. zum 6., den Unterlieutenant v. Schilling vom 5. zum 8. unterm 20. diß, den Major von Brecht vom Z. zum Z., den Major Grafen v. d. Lippe vom 4. zum Z., und den Oberst-Lieutenant v. Löffler v. g. zum 4. Infanterie-Regiment versezt, auch unterm 2Z. diß, den Major v. Boelter im 3. Reuter-Regiment, auf sein Ansuchen penst'onirt. Se. Königl. Majestät haben vermög höchsten Rescripts vom 20. Sept. die erledigte Stadtpfarrei Liebenzell, Diöcese Wildbad, dem Pfarrer M. B u t t e r s a k in Langenbrand, eben dieser Diöcefe zu übertragen geruht. Durch Königl. Rescript vom 6 Septr. wurde der Bitte des Posthalters v. Stahl in Gmünd um Erlaubniß zu Abtrettung des Poststalls an seinen Tochterman Ignaz Kramer, und um Adjunetion desselben auf den Postdienst gnädigst entsprochen. .Se. Königl. Majestcht haben vermöge',Reseripts vom 20. Septbr. die reisige Försters-Stelle in der Blizenreuter Hut, Altdorfer Overforstö, dem bisherigen Cabinetö- Courier Sterk gnädigst zu übertragen geruht. Der Rechtskandidak,Eduard v. Elben aus Stuttgart ist mach erstandener Prüfung unter die Zahl der K. Advokaten ausgenommen, in dieser Eigenschaft verpflichtet, und heute bei dem K. O. Fustiz-Collegium immatrikulirk.worden. Stuttgart, den 9^ Sept. 1817- 468 Marggröningcn. Die Lieferung deS Brods für die Sträfling« des hieflgen ZuchthausieS wird Montag den 6. Oktober d. I. Vormittags y. Uhr im hiesigen Zrkckthawßr ein öffentlicher Adstreich veraccordirt werden, wozu die Liebhaber hiemit eingeladen werden. Den. r8- Sept. >0,7. ^ Königl. Zir-t - HauS - Pfltg - Amt- Brakenheim. Da die auf heute bestimmt gewesene Verleihung der hiesigen Connnun Däm- mer- und Winter - Schaafwaide, welche 65o Slük Schaafwaare ertragt, wovon der Beständer 600 Stük, und die Gemeinde 5o Stüke omfchlagen darf, verschiedener Umstände wegen nicht state gehabt hat, und daher Donnerstag den 9. Oct drescS ZahrS eine Werlrihung auf 5 Jahre von Mich. v. Z. an, öder auch je nachdem sich Liebhaber zeigen, auf kürzere Zeit versucht werden wird, so wird sol- ches mit dem Anfügen bekannt gemacht, Laß der GestanLer das hiesige SchaafhauL, Stall und Zuge Hörde, nebst 1. M. 1. Brt. Nt. Acker und Land zu benützen, auch den Winter-Plörch von alt Martini bis alt Gertraude zu genießen hat, und sich die Liebhaber an obey bemeltem Tage Morgens 10. Uhr mit obrigkeitlichen Zeugnissen über Pradicat und Vermögen versehen, auf allhiesizem Rathhaufe einsinden und- der Verhandlung anwohnen können. Den. 2x. Sept. 18-17. x KMigl- Oberamt. Neresheim. Zur Verleihung nachstehender Commun - SLaafwaiden, sind folgende Termine bestimmt, als : den 7. Okt. von Neresheim auf 700 Stück. Aureheim 702. — Großküchen 5oo. — Kleinkuchcn'500— Ommenheim 1000.— Dehlingen sioo.— Den 6. Okt. Dennkngen 3oo.— Eglingen 36o.— Dischinge» 400., — Wallmertshofrn. 200. — Trügenhofen aoo. •— Den 9. Okt. Dunstükiaßen 4S0. — Kößivgen 400. — Sei weindvrf 276. — MörtintzerhLh 400 — Azmemmmge» 5oo» — Dorfen »So. — Hertsfrlshsustn 3oo. — Den 14. Okt. von Dorfwerkingen 500. — und zwar durch das Fürst!. Nent-Amt dahier, ferner: den >4. Okt. von Weiicrmrrkingen auf 3So Stück. Unterrifsingen 200. —- Oberrisfingen 100.. — Ekfingen »ovo. — Stetten 700. — Den i5. Okt. von Walds Hausen aus ho» Stück. Simmisweiler 400. — Beuren 35o. —, MichellelS 3oo. — Geiselwangen »3o. — Flochberg 25&. — Wäldern 325. — Dirgeuheim »So. — Aushaufe» 35o, — Ebnat 600, — Pacht- lieb Haber weiden nun eingeladen, sich an den bemeldten Tagen in der Lammwirthschaft dahier jedes- mal Vormittags 9 Mr ein zufinden und sich mit den nöthigen Vrrmögens-Z-ugniffen oder tüchligrn Würgen aus dem hiesigen Ober-Amt zu versehen, und wird noch bemerkt, daß kkme Nachgebotte auf vorstehende Schaafwardcn angeuommen werden. Den 6. September >817. Königl. Ober- Amt, Wa.ibkrn gen. Da der Bestand der Wintkrschaafweidr von Strümpfelbach, hiesigen Obrramts, welche 2S0. Stück Echaafe ertragt,- an nächst Martini zu Ende geht, so wird bis Dienstag den 3o, September d. I- Vormittags 10 Uhr auf hiesigem Ralhhause eine neue Verleihung auf 3 Jahre, nämlich von Martini »8i|, vorgrnommen werden, wozu die Pachtlustige eingeladen werden. Den 14. September »817. Königl. Odcramt. Weingarten,- fHäufer-Verkauf.) Dienstag den 3o. Sept. werden nachstehende Häuser in Altdorf: ». das Lstockigte vormalige Helferat Haus mit 22-Ruthen Garten dabei, das'vormalig Lstöckige Weigesssche WeuesiuaG Haus mitmrgrfähr^ >0 Nkhn. Garten, und 3. das ehemalige Schul- haus ebenfalls sstöckigt mit einem £ Morgen, 9! Rthn. großen Gemäß - Garten, an den Meistbieten- den öffentlich verkauft werdest. Diese Häuser sind besonders für Fcucrarbeiter gut gelegen. Die Liebhaber haben sich gedachten Tags Morgens 10, Uhr im Camerat - Amts - Zimmer einzu finde,. Den »2. Sept. »817.. Königl. Cameras-Amt. Stuttgart. Der bey tra 8f.cn Infanterie- Regiment gestandene Tambour Karl. Springer von Stuttgart ist den ag'fcn Juli d. I. aus der Garnison Ulm desettirt. Sämtliche Polizeibehör- den werden daher erficht, auf denselben zu fahnden, und ihn im Ketvetungsfalle entweder an sein Megimrnts - Command«, oder an die Unterzeichnete Steile einzuliefern. Den 10. Sept. 1817. tu- Königl. Stadt- Direction. Gedrukt bei Gottlieb Hasse lbrink,. Hof- und Kanzlei-Kupferdrucker, Buchdrucker. Beil. ,A. Summarische'Uebersicht über die Naturalien - und Materialien-Verrechnungen. Na L u r alte n Summe S u m m e Vorrath j], ; UNd .der d er Remanet. nach Abgang. Vorschuß. B e m e r k u n g e n. Materialien- Einnahme. Ausgabe. dem Sturze. Früchte. \. , ' - : Rocken .... Dinkel Haber Wein .... u. s. w. X , '>/'*'. V''' - Beil. 'B. E r b s - B e r >v e i s u n g. Name» der Erben. Forderung der Erben. Empfang der Erben an Hat zu viel empfan- gen und zur Gleichste! lung zu bezahlen ar den Miterben. Hat zu wenig empfangen und zur Gleichstellung einzunehmen bey^emMite erben. Liegenschaft. ' Fahrniß. Einzunehmende Schulden. Summ 2) N. N. b) N. N. U. s. w. - Summa: ;• \ 1 V N l V. 5g , 1817, 469 Königlich - WüMembergisches Staats- var Regieruags-Blatl. Samstag, k, Oktober. S e. Königs. Majestät haben in Beziehung auf das Schreiberei) --Wesen ferner verordnet, daß in Amtsorten ohne Rathhaus ein Arbeits-Zimmer für den Stadt- und Amtsschreiber oder dessen Susstituten auf Kosten.der Gemeinde einge- richtet und mit Holz und Licht versehen werden , dagegen-aber die Anrechnung vom> Logisgeld aufhören soll. Welches hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht wird.- Stuttgart den -5. Sepc. 1817. A u f B e f e h l d e s K d n i' g ».• Königs. Geheimer Rath. Vorkehrung wegen der Lungru- Entzündung unter dem Rind-Vieh.' In verschiedenen Gegenden des Reichs zeigt sich gegenwärtig unter dem Rind- Vieh die in Eiterung übergehende L u n g e n - E n t z ü n d n n g , sogenannte n a ss e oder weisse L u ng e n - FA u l e, welche nicht selten tödrliche Folgen hat. Diese möglichst zu vermeiden, wird folgende Verordnung gegeben. Ein Anfangs trockener, späterhin mehr oder weniger loser, Husten stellt sich, bei dem Rind-Vieh ein. Viele auf diese Weise erkrankte Thiere genesen zwar'^ ohne ärztliche Hülfe. Bei andern hingegen erfolgt trockener Mist-Abgang, Mat- tigkeit und geringere Eßlust g bei den Kühen vermindert sich die Milch und nimmt eine schleimigte Beschaffenheit an, welche gewöhnlich nach dem Erkalten erscheint. Spater wird das Uthemholen sehr beschwerlich ; die Kranken entfernen ihre Schul- tern und Vorder-Beine möglichst von der Brust, bekommen wässerige Gejehwülsie an derselben und fallen. Bei der Oeffnung zeigt sich gewöhnlich Wasser in der Brusthöhle, das Brust, Fell ist an verschiedenen Stellen mit einer dicken Sulzhaut versehen. Die Lunge erscheint größtentheils sehr aufgetrieben, fast marmorirtv Heinz Zerschneiden solcher Stellen findet man aye'fchwammigte Beschaffenheit! verschwinden/ uyö an deren Stelle eine dichte, verschiedenartig 'gefärbte' Masse.' Sobald sich der 'Husten ernfindei, ist es räthlich, den daran, leidenden erwachsenen Thieren mittlerer Größe, täglich 5 bis >4 mal, einen Eßlöffel voll von folgendem Pufver herzu bringen : Man nehme Schwefelhlumen, oder fein gestoßenen gelben Schwefel, VZachholder- Beer-Pulvcr, Kochsalz — von jedem gleich viel, und menge solchesgut un- ter einander. Kleineren gibt man verhältnismäßig weniger, großen Ochsen oder Kühen mehr, man vermeide den Einfluß naßkaiser - Witterung so viel möglich, und gebe nicht starknahrettdes Futter, namentlich keine Körner. Hat sich in einem Stall ein-Kranker eingefunden,. bei welchem ein höherer Krankheits-Zustand der Lungen - Entzündung sich äußerte, so versäume man ja nicht den Gebrauch obigen Pulvers, bei allen Zuständen, und fahre so lange bei jedem einzelnen fort, bis aller Huste-n.. sichverloren hat. Kommen die obenbeschriebene Krankheits-Zufälle weiter, so lasse man, nach Beschaffenheit des Pulses, an der Halsader Blut heraus, gebe sogleich erwachsenen Thieren mittlerer Größe 1 Pfund Friedrichs --Salz, reibe zugleich auf, beiden Seiten des Rückgrats in Die Rippen eine Stelle einer. Hand groß mit Biaseu-Salben ein,7 welche aus einem Quint. Euphor- bienharz, 2 Quint, spanisch Fliegen-Pulver, 2 Quint. Terpentin und 1 Loch Schwei- nen Fett bereitet worden. Mit dem Friedrichs-Salz wird in kleinen Gaben so lange fortgefahren, bis weiche Oeffnung erfülgt, mit .der Blasensalbe, bis sich starke Hitze und Ausschlag an der eingeLiebenen Stelle einsindet. Sobald sweicher'MistÄbgang' vorhanden ist, gebe'man täglich' 4 —Z mal einem erwachsenen Thier mittlerer Größe eine Gabe folgenden Pulvers: Nehme Spiesglanzleber, Schwefel-Blumen von jedem \ Quint. Koch - Salz, schwarzes Mehl, von jedem 1 Quint., und mache, es mit Wasser zu einem Taig. Wird der'Husten, los, so gebe man mit diesem Pulver ein halb Loth Arnika- Wurz ein.' , , tz.'. ,. Kranken' wird nur laues Master und'gyff getrocknetes Heu oder gxufies. Fucher, letzteres besonders'-'in' der ersten .Periode ivorstehabteri. ^Sd langd die Lungen-Entzün- dung in einem Orts, herrscht, und'sdst'essMo-Hen'm'sch'her,. ist jeder Rindvieh-Handel streng zu verbieten^' Firröst sich Aslegenheit.,' zur. Absonderung! des Erkrankten , so benutze inan solche. D« aber die Krankheit nach allen Erfahrungen nicht ansteckend ist, fob wäre es .überflüssig, kostbare Absonderungs-Anstalten treffen zu lassen. Alle Th eile der kranken Thiere dürfen, falls sie geschlachtet, werden sollten, in dem Auf- enthaltsort derselben benutzt werden. ^ Stuttgart. In, der.Iö'nigl. Medicmal-Sektron, den 26. Scpt. 1817. Rechts-Erkeyntnisse des Königl. Oberjustiz - Collegiums ich In dev AÄbn's-Sache von KrailVlleim zwischen Maria Barbara Reh min ZU Jagstheim, cum cur. Kl. Autin. und Johann Georg Köhler von Stökenhof 471 cum cür. Bekl- Aken, puncto. satisfaction.: priyatae' et alimentat. prolis. wurde At, nach einem von Antin geschwornem Eid, zur Alimentation des Kinhes und Ent- schädigung der 'Aircm vernrtheilt. Stuttgart den ist. Sept. 1817. 2.) In der Rechts-Sache ,fter Instanz zwischen dem -Oberamts Thierarzt Lt. Vöhringer zu Reutlingen Kl. an einem, und dem Hofmedikus D. Memmingex daselbst, Bekl., am andern Theil, xcto. i..j»riarui«, wurde kondemnato.rjsch erkannt. eyÄ. ^ SZ'Die Ations-Sachc von Calw zwischen dem Fuhrmann Valentin Schrots) Bekl-, Anten, und dem Tnchfabrikanten Braun, Kl. Uten, Heide von Ealw, Schaden^- Ersaz betr., wurde wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde von Amtswegen verworfen. Stuttgart den 18. September 181-7,. Erkenntnisse des König!. Ehegerichts Den r 4. Sept. 1817. wurden geschreden: 1. ) Matthäus Pfeffer, Bürger und Bauer zu Endingen, .-Oberamts Balingen, Kl. von Anna Maria geb- Kammer von da, Beklagtin, ex cap. quasi desertio-» nis unter Verurtheilung der Bekl. in die Kosten. 2. ) Jakob Hohloch Burger und Bek zu Reutlingen, Kläger von Helene geb. Müller von da, Bekl. ex cap. quasi desertionis unter Verurtheilung der Beklag- ten in die Kosten. 3. ) Friderike Mäurer geh. Wirth von Oehringen, Klägerin von Christoph Maurer, Bijoutier allda, Bekl. SX cap. quasi desertionis unter Verurtheilung des Beklagten in die Kosten. 4. ) Wurde in,der Ehescheidungs-Ktag-Sache des Johann Georg Mayer, Bur- gers und Banken, zu Oherjettingen, Oberamts Herrenberg, Kl. gegen Katharina geh. Stokiuger von da, Vekl. ex cap. aäulterii praesuniti beiden Theilen besserer Beweiß auferlegt. Seine Königliche Majestät haben unterm 27. Sept. folgende Beförde- rungen bei der Artillerie vorgenominru: Zu Haufftleuten I. Klasse, die bisherigen Ober-Lieutenants: v. Sonntag, v. Lenz, v. Fab er du Four und v. Schüz. Zu Hauptleuten II. Klasse, die bisherigen Ober-Lieutenants: v. Milz, v.Kaüß- ler und v. Rabus. Zu Ober-Lieutenants, die bisherigen Unter-Lieutenants: v. Himberger, v. Bech- linger und v. Renz. Auch haben Allerhüchstdieselben unterm nämlichen Tage die Unter-Lieutenants: v. Rüpplin, vom General-Quartiermeister-Stab, v. Gr'ebner, vom isten Reuter-Re- giment u. v. Reich!in vom /,ten Reurer-Regiment zu Ober-LieutenantS ernannt, u. Lehrern vom 4ten zum 3ten und dagegen den Unter-Lieutenant Dieter vom 3ten zum 4ten Reuter-Regiment verseht, und dem seitherigen Divisions-Adjutanten Rittmeister ster Klasse v. Grass, die erledigte Rittmeisters-Stelle rster Klasse im ZLsn Reuter- Regiment übertragen. Der Iuris (H-uicuclntus Johann Friedrich Ernst Hohbach, von Krailsheim, ist nach erstandener Prüfung in die Zahl der Königl. Advokaten ausgenommen und bei dem Königl. -Ober - Justiz -- Collegium immatrikulirt worden. Stuttgart, den i3. September 1817. Tübingen. Universität. Den 28. Sept. 1817. Die Königl. Universi- tät die vor zwei Tagen so glüklich gewesen war, bei der Durch-Reise Ihrer Majestäten des Königs und der Königin durch einige Abgeordnete des aka- demischen Senats den Ausdruck ihrer tiefsten, dankbarsten und vertrauensvollsten Ehrfurcht darzubrinZen, feierte heute insgesammt mit den lebendigsten Gefühlen einer solchen Gesinnungen entsprechenden, Freude zum erstenmal das Geburts-Fest Ihres a l l g e l i e b ,t e n K ö n i g s. Die Feier wurde in dem großen Hörsaale gehalten, wohin sich , eingeladen durch ein von dem Professor der Beredsamkeit verfertigtes lateinisches Programm, die Lehrer .und Studirende zu 2luhörung einer Rede von demselben versammelt hatten. In dieser versuchte der Redner im Namen 2(1!er mit den Gefühlen des de- votesten Dankes für so viele schon in diesem ersten Regierungs-Jahre erfahrene Beweise der allerhöchsten Huld und Gnade zugleich die ungeheucheltsten Wünsche für das ununterbrochene Wohl Sr. Koni glich e n Majestät auszusprechen. Hierauf vereinigten sich die Lehrer und Angestellten der. Universität mit den Mitgliedern des Königlichen -Obertribunals und andern Königl. Staats - Dienern zu einem frohen Mittags-Mahle in dem akademischen Senats-Saale, bei welchem dieselben innigen Wünsche einstimmig ertönten. Rektorat-Amt der Universität. Stuttgart. ES ist die hiksige Residenz »Stadt in den ersten 7 Monaten d. I. besonders aber in der Halste dieses Zeitraums vom Lande aus mit vielen Haus - und Straßen-Bettlern täg- lich beimgesucht morden, welche zu diesem gemeinschädlichen Erwerbe von ihren Wohnorte« auf lan- tzere Zeit eigends ausgelaufen sind. Die Unterzeichnete Stelle sieht sich veranlaßt, öffentlich bekannt zu wachen, baß in dieser Periode von den Polizeidienern und den bier stativnirten Gensdarmen über dem Haus- und Straßen-Bettel in der Stadt und deren näs sten Umgebungen ergriffen worden sind, und zwar aus dem Ober-Amte Aalen 2. Backnang 36. Bahlingcn 15. Besigheim Brackenheim 6. Böblingen 96. Biberach 1. Calw 2,. Eantstadt 49. Ehingen 1. Ellwangeng. Eßlingen 63. Freudenstadt 5. Gaildorf 15. Geißlingen >2- Gmi'nd 15. Göppingen 35. Hall 8. Herde «heim Z. Heilbrvnn 1. Herrenberg 24. Horb z. Krrchhcim so. Künzelsau 4- Lronberg ,2 Lorch ,4. Ludwigsburg 22. Marbacb >8- Maulbronn 7. Münsingen Z. Mößkirch s. Na- gold rZ. Nekarfulm -i. Nereshcim 5- Ncuenburg $. Nürtingen 2S1. Oberndorf ,Z> Reutlin- gen 20. Niedlingen r. Rottenbürg 6. Rottwril Z. Schorndorf 83- Spa-ichmgen >8. Aus der. Stadt und den dazu gehörigen Weilern Stuttgart 189. Aus dem Amts Ober-Amte Stuttgart 676 Aus dem Ober -Amte Sulz 7. Tettnang i. Tübingen 82. Tuttlingen 6. Ulm 1. Urack> 82. Waihingen 14. Waiblingen 52. Wünsbcrg 9. Wiblingen Ausländer >34. Zusammen 2,162 Personen. Deu 0, Sepr. 1817. Königs. Ober - Polizei-Direktion. Stuttgart. Die Erfahrung zeigt, d«ß häufig, bennders an Wochenmarkttagen, Leute vom Lande mit Sand, Schwefelbolz, Binsen, Schcfzgenheu, Ofeinzhren, Kochlöffel, Blumen, Obst, Besen, Wachhvlderholz und andern Waaren von unbedeutenden, Wechhe hieher kommen, mit ihren Waaren hausiren und unter diesem Vorwände betteln. Um diesem Uchclftandc zu begegnen, wird gndurch vererdnet: -) Das Hausiren mit erst berührte, Waaren ist und bleibt verböten. 2) Diejenigen, welche mit solchen Waaren handeln, haben auf dem Dorotheen-Platze (ehemals Baren-Platze) oder auf dem freien Platze am Ende der Schulstraßr gegev. die Königsstraßc zu, ihre Waaren seil zu bieten — oder können diese Waaren in den Straßen zum Verkaufe ausrufen. Diejenige welche diesem Berbothc zuwider handeln, und ohne gerufen zu seyn in die Häuser gehen, um ihre Waaren feil zu bieten, werden vom 1. Okt. d. I. anfangend mit der Lonfiskation, der Waare und nebst diesem das Erstemal mit 24stündlger, das Zweitemal mit 48stünbiger Älhurmstrafe belegt, im Wiederholungsfälle hingegen noch schärfer bestraft. Den 7. Sept. 1817. König!. Ober - Polizei - Direction. Mark g r ön in g e n. Mittwoch den yten Oktober dieses Jahrs Vormittags 8 Uhr wird in hiesiger Kamera! Verwaltung über das Brod-Gedürtniß für sämmttiche Vestungs-Sträflinge auf das nächste Winterhalbjahr vom 1. November 1817 bis letzten April 1816, ein öffentlicher Abstreichsakkord vorgenommen werden, wobei die Liebhaber, mit obrigkeitlichen Zeugnissen »ersehen, daß sie eine Eau- tion von tooo fl. zu leisten im Stande seyen, um bemeldte Zeit daselbst sich einsiaden können. Den 26. Sept. 1817. Königl. Kameral - Verwaltung Brackenheim. Durch die Erbauung neuer Orgeln in den Ortskirchen zu Schwaigern und Kleebronn sind die alten Werke^entbehrlich geworden. Man gedenkt nun dieselbe Samstag den 4. Okt. Vormittags 9 Uhr in hiesiger Ttiftnngs-Verwallung unter Vorbehalt höchster Genehmigung im öffen- lichen Aufstrciche zu verkaufen und ladet daher die Liebhaber mit dem Bemerken zu dieser Verhand- lung ein: daß das Schweigerer Werke — natürlich nach vorheriger Reparation — in einer andern kleineren Kirche noch gute Dienste leisten würde, daß hingegen M dem Kleebroiinrr-Werke, welches schon seit dem Jahre 1812 znsammengelegt — und indessen allzuMtigeihaft geworden ist, keine Aus- besserung mehr anschlägt. Damit sich übrigens die Liebhaber von der Beschaffenheit der einzelnen Theile, deren Aufführung zu weitläufig wäre, des Näheren überzeugen können, so steht es ihnen frei, sich vor der Verkaufs-Verha'dlung an Ort und Stelle zu begeben und nach vorheriger Meldung bei dem gemeinschaitlichen Amte dieselbe» zu beaugenscheinigen. Den 25. Sept. >817. Königl. Stiftungs-Verwaltung. Heidenheim. Bei dem hiesigen Armen-Jnsiitut sind in bedeutenden Ouanritaten nachbemeldte Waaren um beigesetzke Preise zu haben: ungebleichte^abwerkene Bändel ü ,6 bis ,6 kr. pr. 100 Ellen. Lichtcr-Körbe,6 — 6kr. pr. St. Strick-Körbe aStr. pr St. Arm-Körbe 222 — 24kr. pr. St. Futter-Krezen 4 5 — 6 kr. —8 kr. pr. St. Kochlöffel ab —9 kr. pr. Dutzend. Hölzerne gut ausgekrocknete Schuhzwecke k 4 kr. pr. Schoppen. Trag-Bauste 4 2 — 3 kr. pr. Sh-- Fliegenwedel ü 3 kr. pr. St., welches himic mit dem Anhänge öffentlich.bekannt gemacht wird, daß M Liebhaber sich an den Stiftungs-Pfleger Herrn Raths-Verwandten Burr dahier zu wenden haben. Den ,y. Sept. »817. Königs. Oberamt. Horb. Das herrschaftliche Pa.ctguth zu Bern.stMn verbunden mit einer Wirlhsch^fts-G-rech- tiqkeit, Bierbrauerei, Branntenweinbrennrrci und einer herrschaftlichen Ziegelhütte, nebst 1 Morgen 1 i V. 33 Ruthen Gärten, 37 M. »z V. 42 Ruth. Wiesen, 96 M. >. B. *o Ruth. Aecker in 3 Zellgen, 3 M. 6 Ruth, ewiges Kleefeld, i; V. 37 Ruth. Weiher. 53 M. i3 Ruth. Viehwsiv«. und dem Recht zu einer Schaaf-Heerde von 10c» Stück, für welche auch auswärtige Markungen, jedoch nur bedingungsweise, benutzt werden dürfen, nebst andern jährlichen Beiiiutzungen, als:'3» Kiatrer Thannrn - Brennholz uno 6 | guter Stroh, solle auf höchsten Befehl auf 9 Jahre, nämlich von Martini 1817 bis dahin -826, im öffentlichen Au Ostreich frisch verliehen werden. Die Unter- zeichnete Stelle wird daher, unter der Leitung des Königl. Landvogtci-Steueramts, diese Verhand- lung, auf dem Kronguth Bernstein, Dienstag den »1. Nov. l. I., Vormittags »o Uhr, vornehmen; wozu die Liebhaber unter der Bemerkung hiemit öffentlich eingeladen werden, daß nur lolche Perso- MN jjt der Verhandlung zugelassen werden, welche sich mit obrigkeitlichen und ober-amtlich geregelten Zeugnissen über ihr Prädikat, Kenntnisse rm-.Feldbau und Vermögens.-Bestand hinreichend «ußmeise» können. Reben der erforderlichen .landwithschastUchen Einrichtung mit Vieh, Futter» Borsäehe, Schiff und Geschirr hat der Pächter die erbosende Bestands-Summe, in liegenden Gründen^ zweifach gerichtlich zu versichern, oder einen Jahres Bestand voraus zu bezahlen. Die vorhandene Wohn- und Wirthschafkö- Gebäude, Stallungen, Bierbrauerei und Brennerei - Einrichtungen • und Keller rc. sind durchaus ganz solide und in dem besten Zustand. Den 12. Sept. »8,7. s. Königl. Kameralamt. Denkendorf und Justingen. Bon den auf eine Musterschäferei zu beschränkenden Schaf- hectden der Königl. Mer-Finanzsammer sind noch folgende Stücke zum Verkauf ansgesetzt: von der Iustinger Schäferei, i3o Mutterschaft, l\o Zerlschafe, 2.35 virr- nnv zweischau-e.'igr Hammel, aS'Md- derlammer, 60, Hammeliämmer und 40 Kilbcrlammer; von der Denkendorscr Schäferei, 10 Wilder, 1-46 Mutterschafe, by Zeilschafe, 77 Hammellänunrr, 10 Widdrrlämmer. 27 Hummellämmer und 42 Ktlberlämmer. Alle Spanische Stammart. Der Verkauf der Iustinger Sckafe geschieht in Justingen den >3. Okt. Vormittags, uud der Verkauf der Denkendorfer Schaafwaare zu Denkcndorf am >5. Okt- Vormittags, vorzugsweise an. Inländer in größeren und kleineren Parhien. jedoch nur gegen haare Bezahlung. Da die Genehmigung auf der Stelle crthcilt wird, so kann die Waare sogleich übernommen werden- Auch wird bei der Verkaufs-Verhandlung in Justingen zugleich ein Tberl der herrschaftlichen Schafwaide von Justingen, und zwar die Gundershv'er Markung zu 300 Stück auf dir drei Jahre von Georgii 18" im Aufstreich verpachtet werden. S'uttzark, Len 26. Sept. 18-17. ©fetten der Krondomarien. T ut tling en. Die Comrnun - Schaaswaide» der zum hiesigen Oberamt gehörigen Orte Wurm- lingen im Erlrag von 150 Stück, Nietheim von 100 St., Summingen von ,00 St., Hansen ob Verena von >00 St , Friedingen von 3oo St., Ncndingen von So St. und Schwenningen von 170 St. Mutterschaafen werden am Mittwoch, den 24. Oct. und zwar die vier erfteren am Vor- mittag, die 3-letztern. aber am Nachmittag auf die drei Jahre 1818, 1814 nrd 20 an den Meistbie- tenden auf dem hiesigen Rathhause verliehen werden, wozu man die Pacht liebhaber cinladet. Den 17. Seht. >8-7. ^ - Königl. Oberamk. Wiblingen. Die Sommerschafwaiden nachstehender Orte werden für das Jahr »818 an den beigese-tzten Tagen Vormittags' 8 Uhr in der hiesigem ObrramtS-Kanzlei verpachtet, wozu man die Liebhaber hiemit einladet, als am Sten Oktober: Gögglingen mit 200 Stück, Donaustetten mit 100 St, Dellmesingen mit 200 St.,--und Sullmingen' mit 120 St.; am ylen Oktober: Nintingen mit >So St., Baustellten mit 200 St. und Schönebürg'Mit 100 @t.; am ,otrn Oktober: Orfen- hanstn mit 120 St., Bussenarshaufen mit 80 St. und Waltperts Hofen mst 6c> St.; «m >,trn Ort : Roth mit 120 Sk., Bühl mir >20 Sr., Schweedi mit 120 und Großschafhauscn mit 60 St.; am ,5.Okt.: Jllerrieden ioo@t., Wangen mit 100 St., Dorndorf mit La St?, Obrrkirchbrrg mit60 Sti, Anterkirchberg 120,St.; am 16.Okt.: Reggliswciler mit ,50St., Hörenhausrn mit roo St. u. Wri- heugzcll ,So St.;' am 17. Okt.: Oberbalzheiim 120 St., Unterbalzheim mit 120 St. und Secringen mit 80 St.;. am ,8. Okt.: Schnür pfimgrn mit 100 St., Beuren mir 60 St., Ammer st er; er mit 80 St- und Weinstetten mit ioc> St.; am 2s. Okt-: Steinbcrg mir 100 St., Altheiw mit 120 St.» Bihlcsingen mit 80 St. und Heudangen mit .100 St. ;. am s3. Okt.: Wain mit 120 St., Autta- gershofen mit 60 St., Unterweilrr mit iov St. und Essendorf mit 2o St. Den 18. September 18.17. Königl. Oberamt. Zwiefa lteu. (Brod-Mehl- und Oehllieferungs-?/ccord.) Der Bedarf an Brod, Me bl und Brennötzl für das hiesige Kömal. Institut von Martini >8>7 bis Georgi 18:8, wird am >4. Oktober Vormittags 4 Uhr dahier im Abstreich, veraccordirt werden, wozu sich die Liebhaber, welche sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen über hinlänglichesst Vermögen auSweisen können, cinsinden wollen. Den 27. Sept. ,817. Königl. Ober-Inspektion des Irrenhauses. Mün singen. Der Dessrteur Johännes Zimmermann aus Kirchheim, welcher in Ehingen ausge- grifsen wurde/und an dass Königl. Commando des ^Garnisons-Battaillön in Ludwigsburg abgeliefert werten sollte , ist. auf dem Trsnsvorkc in Feldstetten entflohen. Alle betreffende Königl. Civil - und Militärbehörden werden daher ersucht, auf ihn zu fahnden, und ihn im Belrettungsfalle wohlver- wahrt an sein erwähntes hoch löblich cs Commaudo abliefern zu lassen. Den 12. Sept. rZl?. Königl. Oberamt. Oe bringen. Die bei dem 6ten und 8ten Infanterie- Regiment gestandenen Johann Kaltdorf vom Charlottenberg, und Leonhards Michelfelder von Michelbach Habens sich, und zwar der Erstere aus seiner Garnison Ludwigsburg, und der Letztere, aus seinem Urlaub schon voreiniger Zeit ent- fernt, und sind der Wahrscheinlichkeit nach desertirt. Cs werden hiew.it alle .hoch und wohllödliche. Tehörden ersucht, auf dieftlben zu fahnden,, und sic km BrttrttungsfaÜe wohl verwahrt an die Unterzeichnete Stelle rmlicsern-zrulassen. Den 10. Sept. 1817*. König!. Oberamt. Ravensburg. Der unterm 8ten Königl. Infanterie-Regiment gestandene Gemeine -Anton Waidmann von Edensbach, diesseitige:! Oberamtsbezirks , ist den 9. Juli d. I. aus der Garnison Ulm desertirt. Alle Königl. Civil- und Militär-Stellen werden nun geziemend ersucht, auf diesen Deser- teur zu fahnden, und ihn aus Betretten zu arretiren und entweder der Unterzeichneten Stelle oder seinem Commando einzuliefern. Den. y. Sept. iZlst. Königl. Oberamt. Rcuttlingen. Den. 5. Juli dieses Jahrs ist der Soldat Johann Hornstein von Pfullingen hiesigen Oberarms gebüni.,, aus der Garnison U!m von dem gten Infanterie-Regiment desertirt. Alle hoch- und wohüö'sli-den Behörden werden daher ersucht, auf diesen Deserteur genau zu fahnden, und. ihn im Betrettungöfalle zu arretiren, und wohlverwahrt der Unterzeichneter Stelle einliefern zu lassen. Den. 12. Sept. -8'7- Königl. Oberamt. Spaichingen. Der bei dem Königl. 2ten Infanterie-Regiment gestandene Gemeine Johann Evangelist Drnkinger von Wehingen, ist am 15. Juni d. I. aus der Garnison Stuttgart desertirt. Es werben daher sämtliche Polizei-Bchörden hiemit ersucht, auf diesen Flüchtling zn fahnden, und denselben im Bctrettungsfalle entweder an Unterzeichners Oberamt, oder an dessen Regiments - Com- mando zu Stuttgart cinliefern zu lassen. Den. i. Sept. 1817. Königl. Obcramt. Böblingen. Der 17jährige Gottlied Adam Schnepf von hier, welcher wegen wiederholter Diebstähle hier in Untersuchung.gekommen ij^, hat gestern sein Gefängnis abermals gewaltsam erbro- chen und sich flüchtig gemacht. Alle hoch- und wohllöblichen Polizeistellen werden daher geziemend ersucht, auf diesen gefährlichen jungen Menschen, dessen Person hiensch näher beschrieben ist, fahnden, und ihn auf Betretten hieher ausliefern zu lassen. Signalement: Schnepf ist von kleiner, übri- gens etwas starker Person, hatweisliche Haare, graue Augen, dicke Rase-, mittleren Mund, blas- ses Gesicht, und einen .großen Kopf. Er trug bei seiner Entweichung ein altes verwirktes Hemd, ei« bauwollenes ganz vetschmuzte.s WamNrs, eine dunkelgrüne: tuchene Weste, kurze gelblederite Hosen mit einem allen ledernenMiemen anstatt eines Hosenträgers, ärrfgebunden, ein schwarzseidenes Hals- tuch, und gieng übrigens- ohne Strümpfe und Schuhe und ohne Kopfbedeckung, und nahm seinen Weg Tübingen zu. Den. c, Sept. 1817. Königl. Oberamt. Calw, Der ledige Bamenkuecht Jakob Koch von alt Nurfra, .Oberamts Nagold, welcher sich eines Diebstahls schuldig machte, und deßwcgen von der Unterzeichneten Stelle in Untersuchung gezo- gen werden sollte, hat sich vor, seiner Berhaftnehmung von Haus entfernt. Alle Polizeibehörden wer- den daher ersucht, aus dieser Flüchtling zu fahnden, und ihn im Bttretkungsfall arretiren, und wohl- verwahrt an-die Ltttrrzeichnete Stelle cinliefern zu lassen. Signalement: Koch ist Zü Jahre alt ungefähr 5 FüßstS Zoll groß, stärker Statur, er hat gelbe Haare, blaue Augen, eine gerade Nase, einen grossen Mund, ein rundes Kinn, gute Zahne, und ein rundes Wrisses Angesicht. Den. 8. Sepr. 1817. Königl. Krimina'amt. Calw. DieHagantin Barbara Herrmann von Zuffenhausen gebürtig, hat sich zu Anfang dcs vorigen Monats in Liebeisperg, Oberamts Calw, wo man sie wegen Concubinats- und Diebstahls- 476 Teilnahme arreti'ren wollte, flüchtig gemacht. SammtMe Polizeibehörden werden nun- ersucht, auf sie zu fahnden, und sie im Falle der Bcisahvng wohlverwahrt au die Unterzeichnete Stelle einliefern zu lassen. Signalement. Barbara Hermann ist etwa 40 Jahre alt, ungefähr 5 Schuh, 5 Zoll groß, hagerer Statur, hat schwarze Haare, schwarze Augen, schmale Lippen, einen kleinen Mund, und «in langlichtes Angesicht von brauner Farbe.. Sie führt einen Buben von ru bis 13 Jahren bei sich. Den >2. Sept. 1817. König!. Criminal-Amt. Baihingen, Horrheim. Georg Friedrich Siegle, ledig, Baurrnknecht von Horrheim, hie- sigen Obcramts, der sich eines Farrendiebsiahls verdächtig machte, hat sich gestern von Haus flüchtig gemacht. Alle Hoch- und Wohllöbliche Obrigkeiten werden nun geziemend ersucht, auf den Siegle zu fahnden, ihn auf Betreten zu arretiren und wohlverwahrt an das hiesige Oberamt einliefern zu lassen. S i gln a l e in e n t. Sieglen ist 5 Fuß >o Zoll groß, robuster Statur, blasser Gesichtsfarbe, hat braune Äugen, schwarzbraune Haare mir dazwischen befindlichen haarlosen Platten, proportionirre Nase und Mund und eingefallenen Wangen. Bey siinem Entweichen war er bekleidet mit einem hlarttüchenen umgeschlagenen Wammes, mit starken metallenen Knöpfen, einer schwarzgestreiften Man- schester-Weste, schwarzen hirschlcdernen Hosen und langen Dauernsticlen, welche über die Hosen her aufgeschlagcrff waren. Den «9.. August >817. König!. Oberamt. Biberach. Nachstehende Personen haben die Erlaubniß zum Auswandern gegen Aufstellung tüchtiger Bürgen erhalten. Es werden daher alle diejenigen, welche rechtliche Forderungen und An- sprüche an dieselben zu machen haben, aufgefodcrt, solche innerhalb Jahresfrist bei der Unterzeichne- ten Behörde einzugeben. Die Auswanderer sind: der ledige Alois Ländle von Unterdettingen; der ledige Kunstgärtner Johann Georg Bidermann von Birkcnhart; die ledige Christina Matt von Bi- berach; der ledige Jnnpcens Hofgärtner von Ochsenhausen; die ledige Julian« Häfelin von Ehrcn- sperg; Johann Jacob Gutermann, Goldarbeiter von Biberach nebst Familie; der ledige Joseph An- tvn Schmid von Beuren ; der ledige Joseph Schlachter von Hurbel; der ledige Joseph Pflug von Miktelbibcrach; der lediüe Joseph Heß von RemsteltiN; der ledige Remigius Ersing von Attenwci- lcr ; der ledige Johann GeorgGaupp, Chirurg von Biberach; der ledige Joseph Schmid von Un- tersulmetingcn und seine ledige Schwester Maria Schmid; der ledige Peter Eger von Warthausen;. Johann Martin Linder von Kirchberg mit seiner Frau und drei Kindern. Den 3. Sept. 1817. König!. Oberamt. Waldsee. Von den Auswanderungen des Johann Walz von Aulendorf, nach Frankreich, — des Franz Xaver Huber von Csscndorf, nach Frankreich, — dcs Alvys Steinhäuser von Waldsee, nach Eaiern, — des Xaver Reisacher von Dietmans, ins Ercßherzogthum Baden, — der M. Anna Heine von Chrensberg, nach Baiern, — des Lorenz Stropp von Waldsee, nach Oesterreich, welche ihre bürgerliche Aufnahme im Ausland beurkundet haben, und von den betreffenden riesseitigcn Orts- Vorständen durch gesetzliche Jahresfrist vertretten werten, wird Jedermann, der an Ein oder dem Andern rechtlichen Ausprnch haben sollte, in Kenntniß gesetzt. Den 2a. August >8,7. König!. Oberamt. Nürtingen. Neuffen. Die beide Würger, Friedcrich Walz, Schneider, und Jakob Walz, Weber,. aten'Orts, haben, nachdem sic die erforderliche Stcllvcrtrclter auf 1 Jahr gesetzlich gestellt, die allergnädigste Erlaubniß erhalten, sogleich nach Ungarn mit ihren Familien auswandern zu dür- fen, um nun jedoch noch vor deren Abzug das Schuldenwesen dieser genannten 2 Männer möglichst ins Reine zubringen, so werden die Gläubiger derselben hiemit öffentlich aufgcrufen. hre Forderun- gen in der Skadtschrciberei Neuffen in möglichster Zeitkürze gehörig einzugcben, um die 1 öthtge Ver- weisungen, der Güterkaufschillinge alsdann darnach bewerkstelligen zu können. Den »8. Juli 18,7. König!. Obrramt. Gcdrukt. bei Gottlieb Hasse lbriirI, Hof- und Kanzlei - Kupferdrucker, Buchdrucker. Rt V. 60. 1817« »77 Königlich - Württembergisches taals- und Rcgieruiigs-Biatt. Samstag, 11. Oktober. Königl. Verordnung» die Apanage-Schlösser betreffend. Se. Königl. Majestät haben vermöge höchsten Rescripts vom 3s. Seflt. eine eigens Behörde niedergefetzt, welche die -L>ber-Aufstcht über die Apanage-Schlös- ser, die zur Wohnung für die im Lande wohnende Mitglieder der Königl. Fa-nil-e bestimmt sind, zu führen, und über Alles, was sich auf die Bewohnung, die Bau- lichkeiten und die Meublrrung derselben bezieht, zu erkennen und zu verfügen hat, und der das in den Apanage-Schlössern angestellte Personal unmittelbar unter- geordnet ist: diese Behörde besteht aus einem Chef, dem Finanz-Minister, einem -Ober - Schloss - Hauptmauu , dem hierzu bereits ernannte» Kammerherrn August von Phull, und einem Apanage - Rath , wozu der Hofrath, seitheriger Hofkameral - Verwalter, Bressand, ernannt worden ist. Erkenntnisse des Königl. Oder-Justiz-CsllegmmS. 1. ) In der Rechtssache zwischen Lader Dettling et cons. in aeris genannt, als Besttzer des obern Jsenburgerhofs, Producenten an einem, und dem Contradictvr in der Conkurssache des Königl. baierifchrn Kammerherrn Joseph Keller von Schleit, heim, Producten, wurde auf geführten Beweis zur.Purisikat-on der unterm 12. April 1814 ausgesprochenen Loeations-Urthel ein Erkenntniß ercheilt. Stuttgart, den 1,9. September 1617. 2. ) In der Rechtssache zwischen Blasius Winz und Simon Lohmüller, als Besitzer des untern Jsenburgerhofs, Producenten wn einem, und dem Contradretor in der Conkurssache des Königl. baierrschen Kammerherrn Joseph Keller von Schleit- heim, Producten am andern Tsteil, wurde auf geführten Beweis zur Purification der am 12. April 1814 ausgesprochenen Loeations-Urthel ein Erkenntnjß ertheilr. Stutt- gart, den ,9. September 1.817. 3. ) In Sachen der in den Akten .benannten Erben des verstorbenen K. K. Raths und Fürst!. Constanzifchen Geh. Raths Freist. Franz Conrad von Lenzenfeld, JNren Prodücenteu an einem, wider den Conträbietor in der Debitsache des Königl. k 7 8 baierischen Kammerherrn Freih. Joseph Keller von Schleitheim Jäten Producten am andern Theil, Location im Conkurs betr-, wurde auf geführten Beweis zur Purifi- eation der unterm ir. 2lpril 1814 ausgesprochenen Locations-Urthel ein Erkenntniß ertheilt. Stuttgart, den 19. Sept. 1817. ä-) In Sachen des Hoffaktors Hagum Hänle zu Braunsbach, Kl. gegen Jakob FZycrabend, Bauern zu Arnsdorf Bell., Anlegung eines Arrestes betreffend, wurde auf erhobene Beschwerde des Klägers das Verfahren des Oderamts-Gerichts zu Hall aiS Nichrig kassirt. Stuttgart, den 20. Sept. 1817. Gotteszell. Die Meisten der Gefall-Obereinbringereien, diesseitigen Bezirks, haben der bestehenden Königlichen Verordnungen und der ihnen ertheilten ober- und revisoratamtlichen Recesse ungeachtet, die auf das erste Quartal, den 1. Juli d. I., zu erheben und an das hiesige Pflegamt zu liefern gewesenen Gefallgelder noch nicht eingesendet, dadurch nun aber eine Stockung in Berichtigung der der diesseitigen Instituts - Easse obliegenden verschiedenen Zahlungen bewirkt. Man sieht sich daher um so mehr veranlaßt, diese säumigen Obereinbringereien an die unverweilte Einlieferung der eingegangenen Gefalle zu erinnern, als bereits das zweite Quartal verfallen ist, wo denselben die Leistung einer neuen Gefall-Lieferung obliegt, und erwartet daher, daß die zu machenden Lieferungen in desto größern Sum- men geschehen werden. Den 2. Oktober 1817. Königliches ZuchthauS-Pflegamt. Seine Königliche Majestät haben, vermöge höchsten Rescripts vom 5. Oktober, den Freiherrn v. Malchus in Königs. Dienste ausgenommen, und ihn vorläufig bis zu Vollendung der bevorstehenden Organisation des ganzen Finanz- Departements zunächst unter dem Finanz-Minister, zum Präsidenten dev- nach dem Verfassungs-Entwurf niederzusetzenden Etars-Kommission, auch zum Ditt,Präsidenten des Ober-Finanzkollegiums und der übrigen zum Finanz - Departement gehörigen Sektionen, Administrationen und Direktionen ernannt. Seine Königliche Majestät haben unterm j. d., den Unter-Lieutenant Dieter vom 4ten Reuter-Regiment zum 5ten und dagegen den Unter-Lieutenant Holder vom 5ten zum äten Reuter-Regiment versetzt. S e. Königliche Majestät haben vcrmög höchsten Rescripts vom 1. Okt. die erledigte katholische Pfarrei Gunningen, Oberamts Tuttlingen, dem Priester und bisherigen Schullehrer in Gmünd, Felix Rauscher —- die erledigte katholische Pfarrei Aichelau, Oberamts Münsingen, dem bisherigen Pfarrer Knoblauch in Bühl, Oberamcs Rottenburg — die erledigte katholische Pfarrei Oberstetten, Oberamts Münsingen, dem bisheri- gen Pfarrer Hochstetter in Uttenweiler —• die erledigte katholische Pfarrei Margarethenhausen, Oberamts Balingen, dem bisherigen-Vikar Schwarz Hauer in Laupheim — die erledigte evangelische Stadtpfarrer Bietigheim, Diöcese Besigheim, dem bis- herigen Stadtpfarrer Seih in Ebingen und die neu errichtete Stelle eines Musiklehrers und Musikdirektors an der Univer, sicät Tübingen, dem Privatlehrer der Musik, Sischer/ zu Stuttgart zu übertragen geruht.. Durch Königs. Resolution vom -Ort. ist die erledigte Spital- und Armem Arzt-Stelle in Ulm dem bisherigen Unteramts-Arzt im Oberamt Riedlingen, Or. Gramm übertragen worden. Sei n e königliche Majestät haben heute unter Len Zöglingen der Stutt, garter Waifen--AnstalL Höchftderselben Geburtsfest durch das allerhuldreichste Geschenk von fünfhundert Gulden gefeiert. Ehrerbietigster Dank dem erhabenen Wohl» thater. Stuttgart, den 27. Sept. 1817. Die Vorsteher des Königs. Waisenhauses. Der Königliche Schulinspektor und Kämmerer des Landkapitelts Neuhausen, Pfarrer Schlichter in Unterboihingen, Oberamts Eßlingen, hat eine ihm zuer- kannte Forderung von Ein Hundert und f ü n fz i g Gulden an den Schul- fond von Unterboihingen mit der Bestimmung abgetreten, daß von den jährlichen Zinsen das Einkommen des Schullehrers verbessert werden soll. Diese ausgezeichnete Handlung wird auf Befehl des Königlichen Ministeriums des Kirchen, und Schulwesens öffentlich belobt. Stuttgart, den 5o. Sept. 18x7.; Königlicher katholischer Kirchenrath. HF WM Hill > IL«aiaattIg»aM«Bl^ Ludwigsburg. Bei dem Kbnigl. Arsenal daselbst werden mir höcyster Genehmigung an unten bemerkten Tagen mehrere dem Militär entbehrliche alte Waffen und sonstige Artikel gegen glcichbaare Be- zahlung an die Meistbietende öffentlich verkauft, und die betreffende Liebhaber, vorzüglich auch Büchsenma- cher und Schwerdfeger zu diesem Verkauf anmit ringeladeti. Die wirkliche Versteigerung wird in folgender Ordnung vorgenommen : Am Mittwach den ,Z. Dkt. kommen beim Verkauf vor: starke.Sailer/Langzüge, ' Wagcnbläurn, Radschuhe, Ladzeng vom Geschüz, Bandrrolls von Kamrelgarn und Wollen verschiedener Farbe, Marschpfeifen, Zelten und Zugehör, eisernes Kochgeschirr, Feldflaschen, Zimmer-Aerte, worunter be- sonders sehr schöne von der ehrmaligen Garde, Schippen, Schaufeln, Bikc-l, Schurzfelle, n. dg!. Am Donnerstag den xb. Okt. werden käuflich hingegeben: alte ganze ffurzenHarmschs und einzelne Theile derselben, Streitkolben und Morgensterne, Spieße zu spanischen Reitern, eiserne polirte Kaskets mit wollenen Rauppen von der ehemaligen Garde zu Pferd, Osfiziers-Degrn weissgaruirt, Hand, werks- und Hanshaltungs-Artikel, nämlich: Feuerhaken, Maurerhauen, Zugwenden, Wassrrgölten, Pechfakeln, zwilchene Kessel- und Kasserol-Sacke u. dgl. Am Freitag den 17. Okt. und folgende Tage geht der Verkauf von alten Waffen, nämlich: eine bedeutende Anzahl Karabiner, Pistolen, gewöhnliche und Standbüchsen, auch gezogene Stutzer und Muskete, so wie einzelne stürzen« und lederne Säbel- scheiden, Gefäße und Klingen, vor sich, und zu gleicher Zeit wird altes Guß-Eisen, worunter Pöller und ein bedeutendes Quantum altes geschmiedetes Eisen, käuflich veräußert. Späterhin und zwar «rstmals Am Montag den 3. Nov. verkauft man silberne Dfsizicrs-Jagbschnüre, und faden« derglrichen von Soldaten, eine bedeutende Anzahl lederne und silzene Tzakos, unter welch letztem mehrere neue befindlich, Kartouches, Kuppeln, Gewehr-Riemen, u. dgl. Am Dienstag den 4. Nov. werden den Liebhabern käuflich überlassen: Patrontaschen, Tornister, Mantel-Riemen, Bajonetschribeu und anderes Ricmwerk, Sporn und Karabiner-Haken, ü. dgl. Am Mittwoch den '5. Nov. und die folgende Tage wrdren zum öffentlichen Verkauf gebracht: englische OfsizierH und vormalige Leibfäger-Gättsl, worunter einige neue und mehrere gute befindlich, ferner deutsche und ungarische Reiter Särrel, einzeln« Sattelbestandthrile, Zäume aller Art, Trensen, Reis«Halfter, Wallrappen und Chabraquerr, zum größrrn Theil noch ganz neu, Fuhrgeschirre und einzelne Theile derselbrn, namentlich aber eine bedeutende An- zahl noch guter Fuhrsältel, Peitschen» Teppiche, Teppich-Gurten, Futtersäk«, Futtertomiffer, Puzzeug- tornister mit Puzzeug und sonstige Stall-Requisiten, worunter besonders Strohsiühle und einige Eng- lisir-Maschinen sich befinden. Den 3. Okt. 1817, König!. Arsenal-Direktion- 48o Nottenburg. Nachdem die yjährigr Destandzeit des hiesigen Spitalguts mit Georgü >6'8- jene des Schadenweilerhoss aber schon mit Lichtmeß ,8>8- sich endiget: so werden mit G-mcomssiUng König!, hochprcißikchcr Sektion drS Stiftungswcsens obige a Güter, und zwar das Spitalgut zu Rottenbnrg am Mittwoch den 22. Okdd. I. das eine halbe Stunde von hier entlegene Schadsnwttter- Hosgut aber am Donnerstag den 23. Okt. neuerlich von >8>8 bis >827. aus weitere y Jahre an solidt- im Königreich angesessene Männer im Aufstreich verpachtet werden. Das Spitalgut zu Rot- tenburg bestehet in allen 3 Zeigen in a»4 Morgen Ackers und 72 Morgen Wiesen. Die Accker und Wiesen liegen alle entweder auf oder wenigstens zunächst an der Rottenburger Markung, auch wird das Waidrrcht auf 24 Stük Rindvieh mit Verliehen. Zu Betreibung dieses Spitalguts werden den« Weständer die vorhandenen b Vieh- und Pferd.Stalle, Schweinstalle, 2 Scheuren, der eingeschlossene Hof samt Dunglege und Brunnen, Und ein Küchengarten beim Spital nebst einem Keller, auch die Wohnung für eine Familie, nebst Gesinds- und Gcrüstkammern im Spital eingeräumt. Ferner wird dem Bestander das von dem vorigen Pachter zurüklassende vorhandene Rindvieh , bestehend aus 6 Hagen, welche der Beständer zu Bedienung des Rindvieoes der Stadt Rottrnburg und Ehingen zu ballen verpflichtet ist, dagegen von jedem Sprung 4 kr. zu beziehen hat, >2 Zugochsen und Stier, 10 Kühe und 20 Stük Schmalvieh, das vorhandene Arbeits-, Stall-, Fuhr- und Baurrngeschirr, und ein Worrath von 458 Centn« He« und Oehmd, 1000 Stük Stroh und >00 Wägen voll Dung mit in den Bestand übergeben, wofür derselbe nichts an baarrm Geld zu bezah- len, sondern allein daS, was er am Anfang deS Bestands übernommen, am Ende desselben wieder in eben demselben Maas-Zustande und Viedwerth abzutreten bar. Alle Grundstemen, ZinS und Gülten behaltet die Stiftungs-Verwaltung auf sich, und der Bestand« bekommt alle Jahr unenlseld- lich 1000 Stük Stroh vom Zehenden, 10 Klafter weiches Holz und 400 Büscheln Tannen - Ncisach aus den Spitalwaldungen, welche er aber selbst auf seine Kosten nach Haus zu führen bat. Das Schadenweilrr Hofgut mit den dazu gehörigen beinah« ringsum daS Wodnhaus herumliegenden Gü, lern ist nur eine halb« Stunde von der Stadt entfernt, und bestehet aus einem für 2 Familien ein- gerichtete» Schlößchen oder Wohnhaus, von welchem man eine schöne Aussicht in das Nekk.rr - und Ammerthal hat, einer besondern SLeuer, einem TchaafhauS, unter welchem ein Keiler sich befindet, _4 Biehställen und einem Waschhaus samt Wasenschopf und Bronnen, sodann aus Zo Morgen Ackers in der ersten, 84 Morge* in der zweiten, und 27 Morgen in der dritten Zelg, zusammen also 91 Morgen Ackers, «4j Morgen a» Wiesen, Klee und Gärten, und aus Morgen Weinberg. Dem Bestander wird zu >8 Stük Rindvieh das zum Hof gehörige Waidrrcht eingeraumt, und die Benutz- ung von >2 Morgen Wiesen im Bühlerthal, welche eigentlich nicht zu dem Hos gehören, gestattet, »uw bekommt der Bestände! alle Jahre von dem Spital 600 Stük Zeheudstroh, 8 Klafter Laubholz» und 400 Büscheln Rcisach, und wird ihm daß vorhandene Schiff und Geschirr auf dir Dauer des Bestands zum Gebrauch eingeraumt, so wie ihm auch bei dem Aufzug der Vorrath von 242 Cent» uer Heu und Oehmd, und 1400 Stük Stroh gegen den Wiederersaz bei dem Abzug imentgeld- lich überlassen wird. Di« Schuren, Zins und Gülten behaltet die Stiftungs- Verwaltung ebenfalls auf sich. Die Pachtliebhabcr muffen im Königreich verbürgert und angesessen sein, glaubwürdig« obrigkeitliche, von dem betreffenden Oberamt verificirte und gesiegelte Zeugnisse bcibrinzen, daß sie ehrlich, fleißig, von guter Aufführung, des Feldbaues verständig, und im Stande seyen, hinreichende Kaution zu stellen, welche für jedes dieser 2 Güter entweder in liegenden Grundstücken dopvllt, oder in guten Kapitalbricfcn einfach für diejenige Summe zu bestehen hat, .welche das Besttrrrdzrld auf 1 Jahr und ker Anschlag deS übergebenen Wiehes zusammen ausmacket. Obiges Vorhaben wnv nun hiemit mit dem Anhang öffentlich bekannt gemacht, daß die Liebhaber die Güter täglich in Au- genschein nehmen, und sich am 22. Okt., Morgens 9 Uhr, hier auf dem Rathhause bei der Verlei- hung der Spitalgüter, und am 28. Okt.,' Morgens 10 Uhr, auf dem Schadenweilrr Hot bei der Hof Verpachtung elnsinden können, wo ihnen alsdann das Weiter« eröffnet werden wird Den ’3. Okt. 1817. - König!. Stillungs-Verwaltung allda. Gedrukr bei Gottlieb Hasselbrink, Hof- und Kanzlei-Kupferdrucker, Buchdrucker. 481 Nro. 6t. 1 8 1 71 K öniglich-Württem bergt sches Dienstag, i4. Oktober- Verordnung in Betreff der, den Bewohnern und Nutznießern herrschaftlicher Gebäude und Güter obliegenden Verbindlichkeiten» Da man die Erfahrung gemacht hak, daß die Bewohner und Nutznießer fjerr* schaftlichcr Gebäude und Güter die ihnen obliegenden, auf wiederholte Verordnungen sich gründenden, Verbindlichkeiten nicht überall genau erfüllen; so findet man sich veranlaßt, hierüber folgende Vorschrift zur pflichtmäßigen Befolgung zu ertheileu: §- i. Zeder, dem ein herrschaftliches Gebäude entweder als Amtswohnung, oder gegen Entrichtung eines Miethzinses angewiesen wird, hat sich mit der besteh-n- den Einrichtung des Hauses, wie er solches beim Aufzug antrifft, zu begnügen, und ist nicht befugt, ohne hinreichenden Grund irgend eine Veränderung zu verlangen, vielweniger solche selbst vornehmen zu lassen. Sollten aber Amts- oder andere einer besonder» Beachtung würdige Verhältnisse eine solche Veränderung erheischen; so ist hierüber bei derjenigen Beamtung, welcher die Verwaltung des Gebäudes anver- traut ist, die Anzeige zu machen, und diese hat die hiezu erforderliche höhere Geneh- migung einzutzolen. Einrichtungen, welche blos auf die Bequemlichkeit der Bewohner abzwecken, sollen niemals Statt finden. Wer dieser Vorschrift zuwiderhandelt, hat den dadurch entstehenden Aufwand nicht nur selbst zu leiden, sondern auch nach Beschaffenheit der Umstande sich gefallen zu lassen, daß das. Gebäude auf seine Kosten wieder in den vorigen Stand her^e- stellt werde- §. j- Die Bewohner und RutznieFer der herrschaftlichen Gebäude haben wahrend der Zeit des Besitzes alle kleine Reparationen, und alle sogenannten Flickarbeiten auf ihre Kosten zu besorgen; dahin gehört die Erhaltung Der Fenster, Laden, Thüren und Thore, so wie das Säubern und Putzen der eiseuen und irdenen -Oefen, die Ausbesserung der Backofen, das Weissen in den Zimmern, Fluren, (Oehren) Gän- gen und Treppen-Gehausen, das Anstreichen der Küchen, so wie das Reinigen der Kamine, und Saubern der Winkel. Nur das AuSweissen der Kanzlei- und Amtszimmer, und das Verputzen der -Oefen in denselben darf auf herrschaftliche Kosten vorgenommen werden. Die Erhaltung der Kessel, Wasser- und Dfenhäfen, der sogenannten Schisslein, der hölzernen Wasserbänke, der Hausglocken und der Faßliegerlinge, ist, wenn die- selbe zum Eigenthum der Herrschaft gehören, ebenfalls Sache der Nutznießer, wenn aber einer dieser hier genannten Gegenstände entweder bereits fehlt, oder abgängig wird; so muß die Anschaffung desselben auf Kosten des Bewohners besorgt werden, indem die Herrschaft sür diese unter das HauSgerathe zu zahlenden Bedürfnisse nicht zu sorgen hat. Wer Vieh-, Schwein- und Geffügel-Stallungen zu benutzen hat, muß neben den zum Theil oben erwähnten, in allen Fallen selbst zu bestreitenden kleinen Repa- rationen, noch folgende auf seine Kosten bestreiten, nämlich, die Ausbesserung der , Böden und des Pflasters, der Wandungen von Dielen oder Brettern, die Erhal- tung der Krippen, Tröge und Rauffen. Wenn aber der Nutznießer das Gebäude sechs Jahre, genossen hat; so ist er verbunden, auch die Herstellung neuer Böden und Pflaster, der Tröge, Krippen und Rauffen und der Wandungen von Dielen oder Brettern, auf seine Kosten zu besorgen. §. 3. Wenn durch die Nachlaßigkeit eines Gebäude-Bewohners oder Nutznießers, irgend ein Schaden entsteht, und deswegen ein Bauwesen oder eine Verbesserung vorgenommeu werden muß; so sind die hiedurch verursachten Kosten von jenem zu bestreiten. Zu Abwendung aller hierauf sich gründenden Ansprüche, haben die Hausbewoh- ner dafür besorgt zu seyn, daß die Fenster, Laden, Thüren und Thore gehörig beschlossen, oder angelegt werden, damit nachlaßigerweise nichts daran zerbrochen oder beschädigt werde. In Bezug auf Fenster-Reparationen wird dabei ausdrücklich verordnet, daß, wenn durch Sturmwind oder Hagel Beschädigungen an Fenstern Vorfällen, welche mit Läden versehen sind, die Kosten der Herstellung in keinem Falle von der-Herr- schaft übernommen werden können ; wenn aber die Fenster nicht mit Laven versehen sind, so dürfen die Kosten der Herstellung in Anrechnung gebracht, jedoch muß urkundlich erwiesen werden, daß der Schaden durch Gewitter re. verursacht worden ist, weshalb die Anzeige bei der betreffenden Beamtung längstens 24 Stunden nach entstandenem Schaden geschehen muß. Besonders ist es aber eine -Obliegenheit der herrschaftlichen Hausbewohner, auf Feuerstätten ein wachsames Auge zu haben, und darauf zu sehen, daß nicht übermäßig gefeuert und geheizt, und daß dadurch die Oefen nicht zersprengt werden. Auch werden alle und jede Verrichtungen in den Küchen, ^Oeyren sund auf Keller-Gewölben, welche das Gebäude erschüttern und beschädigen können, namentlich aber das Holzspalten aufs strengste verboten. Ferner haben die Bewohner dafür zu haften, daß durch das 'Ausgießen des Wassers, und Verschütten in den übrigen Theilen des Hauses, kein Schaden entstehe^ -und das häufige Abfaulen der Balken vermieden werde, weswegen die früheren-Ver---- ordnungen, welche das Waschen und das Aufstellen von Hüner- und Gänse-E lassen in den Wohngebäuden verbieten, aufs neue erngescharft werden. Eben so muß von den Gebäude - Bewohirern und Nutznießern dafür geborgt werden, daß die Fenster überall reinlich gehalten, und das Abstehen derselben verhütet werde, daß sich die Ablauf-Rinnen und Kanäle nirgends verstopfen, weswegen sie auf Kosten der Bewohner von Zeit zu Zeit, und besonders des Winters, fleißig zu reini- gen und vom Eise zu befreien sind. §• 4- QU Vermeidung aller etwaiger ungegründeter Entschuldigungen, ist jedem Nutz- nießer eines herrschaftlichen Gebäudes eine genaue Beschreibung von dessen Zustande und Beschaffenheit zuzusteklen, worin besonders die Anzahl der darin enthaltenen beweglichen Stücke an Fenstern, Thüren, Laden, -Oftnlcheltern, Kesseln u. f. w. genau angegeben ist. Der Gebäude-Bewohner hat eilte solche Beschreibung durch seine Unterschrift anzuerkennen, und die verwaltende Beamtung, die herrschaftliche Baumeister und Aufseher haben nicht nur gelegenheitlich der Jahresbau-Beaugenscheinigungen und anderer in den Wohnorten der Nutznießer tzorkommeirden Geschäfte nachzusehen, ob keine Unordnung irgendwo vorwalte, und dieselbe zur gehörigen Rüge zu bringen, sondern es ist auch bei einem eintretenden Sterbe- oder andern Veränderungsfall in dem Wohnorte des Beamten durch diesen, und außerhalb seines Wohnbezirkes, von den herrschaftlichen Unterpsicgern, unter Zugrundlegung der oben augeordneten Ge- bäudebeschreibung, eine Unteriuckung vorzunehmen, ob sich alles in gehörigem Stande befinde, lind wenn ein, durch die Nachlässigkeit eines Bewohners, entstandener Scha- den entdeckt wird, der Ersatz von den: betreffenden Theile tu Anspruch zu nehmen. §. 5. Da man aus verschiedenen Rücksichten für nöthig erachtet hat, das Reinigen der Kamine in den herrschaftlichen Gebäuden nicht mehr der Beforgmrg der Bewoh- ner :u überlassen; so will Man hierdurch verordnet haben, daß dieses Geschäfte von den eigens ausgestellten Kaminfegern, für Rechnung der Verwaltungs-Caffen vorge- nommen, die Bewohner aber von Seiten jener Lassen zum Ersaze des sie betreffen- den'Z-gcr-Lohns an gehalten werden. §■ 6- Wenn der Genuß von herrschaftlichen Gütern gegen ein Pachtgeld, oder ohne ein solches von früherer Zeit her schon eingeraumt ist, so hat der Nutznießer, wenn nicht die Pacht-Bedingungen etwas anderes vorschreiben, das Ausbessern der Zäune und Gehäge, das Nachsezen, Umgraben und das Saubern der Baume auf seine Kosten zu bestreiten. Für die Zukunft aber wird verordnet, daß die Unterhaltung und neue-Herstel- lung der Zäune und Gehäge von der verwaltenden Beamtuug besorgt, unD im leztern Fall 3/4 Th eile der Kosten von der Herrschaft, und 1/4 Theil von dem Nutznießer, im ersteren Fall -aber umgekehrt 1/4 Theil von der Herrschaft und tz/4 Theile von dem Nutznießer übernommen werden. Stuttgart, den 2. Oktober 1817. Königliches Finanz-Ministerium. Königliches Hof-Kammer,Präsidium. D.k:,r an sawwtliche Landvogtei-Stcuerrathe und Oberämter, den Steuer-Einzug betreffend. Da die Haupt-Repartition der durch das Königs. Rescript vom 4- d. M. um- zulegen und .einzuziehen befohlenen Staats-Steuer für den Jahrgang 1817/18 um der, in Folge der darin enthaltenen Bestimmungen namentlich auch wegen Beste», rung des Hof- und Domainen-Cammerguts, in dem General-Kataster vorrunehmen- den Abänderungen willen dermalen noch nicht ausgeschrieben, der Einzug derselben aber um so weniger aufgeschoben werden kann, als bereits 5 Monate abgelaufen sind; so wird den Königlichen Ober-Aemtern aufgegeben, den Steuer-Einzugs nach der Umlage vom lvzten Jahr 1816/17 in der Maaste vornehmen zu lassen, daß nach derselben 'vorläufig zwei Terzen bis zur definitiven Repartition, woraus der übrige Steuerrest sich ergeben wird, eingezogen werden. Wobei dieselben zugleich erinnert werden, den Einzug hauptsächlich in den Monaten Oktober, November und De- zember mit allem Nachdruk zu betreiben. Auch haben die Königs. Oberämter sich den Einzug der Steuer-Rükstande vom vorigen Jahr mit Ernst angelegen sein zu lasten, widrigenfalls sich der nemlichen Verfügung zu gewärtigen, welche unterm 24. Okt. 1816. (Staats,und Regierungs- WattstNro. 48.) getroffen wurde. Den Landvogtei-Steuerräthen wird aufgegeben, nach Maasgabe der, unterm 1. Okt- r8'6. (Staats - und Regierungs-Blatt Nro 45.) erlassenen Verordnung selbst nach dem Einzug der Steuer,Rükstände zu sehen und die Renitenten anzuzeigen. Stuttgart, den 10. Okt. 1817. Künigl. Finanz,Ministerium. v. Otto. S'e ine Königliche Majestät haben vermöge allerhöchsten Rescripts vom T. Okt. d. I. den bisherigen Königs, ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtig, ten Minister am Königl. Baierisehen Hofe, Staats-Rath Grafen v. Gallatin, in gleicher gesandrschaftlicher Eigenschaft an dem Königs. Französischen Hofe gnädigst ernannt; an dessen Stelle ist der seitherige Königs. Gesandte am Groß - Herzogs. Badi- schen Hose , Staas-Rath, Freiherr G r e m p v. F r e u d e n st e i n , zum ausseror- dentlichen bevollmächtigten Gesandten an dem Königs. Baierischen Hofe ernannt, und 485 der Gesandtschafts-Posten an dem Groß-Herzogl. Badischen Hofe dem zum aus- ferordentlich bevollmächtigten Gesandten an diesem Hofe ernannten Kammer-Herrn, Geheimen Legations-Rotb; Grafen v. Mü linen, gnädigst übertragen worden. Stuttgart. Zn eirum iitefigcu Privakhause wurde den 14. v. M. ein schon in Fäulniß über- geqangenrr k'oer^s von 4 bis 5 Monaten in eint Schachtel eingepackt gefunden Die Mutter dieses Kindes könnte bis j?;t nicht ausgckundschaftct werden, e§ wird daher auf Befehl Königlichen Crimi- mrnal T-.ibunals jener Vorfall mit der Aufforderung öffentlich bekannt gemacht, Unterzeichneter Stelle, wenn jemand von der Mutter des gefundenen Foetn? etwas bekannt sein sollte, es anzuzeigen. Den Den 30. S?vt. 1817. “ ■ König!. Stadt Direktion. Ludwigs bürg. Bonder Königlichen Orangerie allhier sind zu Folge allerhöchsten Befehls vom 7 dieß 1,9 hochstämmige Bäume in Kasten, theils mit, theils ohne leztere, 8 Stük ditto in Kübeln, 6b'Stük Orangerie-Spaliere in Kübeln, und 289 Stük ditto in Scherben; sodann fa Etliche in Scherben befindliche erotische Gewächse in ohngefahr 2,400 Stük bestehend, worun- ter viele Feigen - Granat'en. Ldororer-Eypreßen - und Myrrhen-Bäume, Hortensien, Volkamerien, Geraniums, Heliotropiums, Mesembrianthcmnm, Sparnum, Lavandel und andere seltene und schöne Pflanzen in mehreren Sorten sich befinden, zum Verkauf ausgesezt. Dieser Verkauf wird in Par- thien von 6 bis i5 Stük vmgenommen und mit den hochstämmigen und Spalier-Bäumen, Donner- stag den LZ. dieß. mit den erotischen Pflanzen aber am Freitag den 24. angegangen und am Samstag darauf fortgetabrcn werden. Di« Liebhaber wollen sich nun an gedachten Tagen icdeSmahl .Morgcos y Uhr i» den Orangerie-Hauftrn allhier «infindcn. Den 9. Ort. >8 >7. Provisorische Hos-Bauverwaltung. Eßlingen. Für den Bedarf des hiesigen Hospitals und des Krankenhauses wird am Mittwoch den 22. d. M. Vormittags >0 Uhr die Lieferung eines beträchtlichen Quantums hänfener Leinwand, a?ch Tisch - und Bettzeug im Wege des Abstreichs verakkordirt werden. Die Akkordsliebhaber werden cingeladcn, sich um die bemcldke Stunde bei der Unterzeichneten Stelle cinzusindcn, mit dem Aussigen, daß jeder Akkaidant hinlängliche Bürgschaft zu stellen habe, und daß nach geschehenem Abstreich durch- - aus kein Nachgebot angenommen werde. Am 8- Oer. -8,7. König!. Stittuags-Vcrwaltung. Hohen-Entringen. Die Unterzeichneten^, sind desuftragt, das Herrschaftll Maiereiguth zu Hohen Entringen auf 12 Jahre lang an den Meistbietenden öffentlich zu verleihen, worzu Mittwoch der 29. Okt. bestimmt ist, und wobei dir Liebhaber in dem Malerei-Haus zu Hoden-Entringen Vormittags 9 Uhr zu erscheinen haben. Dieses Maiereiguth begreift in sich: Dir Maieceiwohnuna mir > guten Keller, , grosse und 1 kleine Scheuer mit hiwängl. Futterböden, Rindvieh - Pferd- Schwein- uud Geflügelstallungen, I Wasch-, Brenn - und Bakhaus, sodann ausgerittene Weinberge -3 >/a Vrt., Gärten und Länder 2 Vrt., Arker 8y Mrg. r Vrt., Wiesen 3r M. und ödes Feld und Waidgarig 19 Mrg. Hiebei wird besonders bemerkt, daß diejenige, welche dieses Gnth in Pacht zu nehmen gedenken, sich in Hinsicht ihrer Brauchbarkeit und Kenntniß im Feldbau, so wie ihres Vermögens mit r obrigkeitlichen und von dem Oberamt bekräftigten Zcugniß gehörig auszuweifecr hab.N, indem jeder, der dieses nicht vorzulegen vermag, von der Verhandlung ausgeschlossen wird, wornach sich also dir Pacht-Lirbabrr genau zu achten haben. Die Bedingungen werden bei der Ver- handlung bekannt gemacht werden. Den 4. Okt. 1817- Landvogtei-Steuer-Rath am mittler« Nekar und Camrral-Berwalttt zu Tübingen. Balingen. DieCommun-Schaafwaiden von nachbcnanntcn diesseitigen Oberamts-Orten werden, auf die 3 Jahre >8 >8, 18 lg und 1820 an den untenbemerktcn Tagen jedesmal Vormittags um 9 Uhr auf dem hiesigen Rathhaufe im Arttstrrich verliehen werden, und zwar: die Winterfchafwaidr von Geißlingcn zu 80 Stücken Donnerstag den a3. Okt., die Sommer-Schafwaiderr von Ofldorf zu 280 Stücken Freitag den 24. Okt-, von Burgfelden zu 54 Stücken Samstag den Okt., von Hos-ingen zu 120 Stücken Montag den 27. Okt.. von Thüringen zu 220 Stücken Donnerstag den 3o. Olt-, von Meßsietten zu 200 Stücken Montag den 3. Nov., von Umerdigisheim zu 200 Stücken 486 . Dienststag den 4. Nov., von Aillhausen zu iso Stücken Donnerstag den 6. Nov., von Balingen zu Soo Stücken Freitag den 7 Nov., wobei sich die Pachtliebhaber an den bestimmten Lagen mit Mei- ster- und Concessions-Briefen und obrigkeitlichen Vermögens.Zeugnissen versehen, einsinden können. Den l. Okt. »8»7. Königs. Oberamt. Gmünd. Die.SommerschFwüide zu Läutern, welche mit 20c» St. SLaafrn beschlagen wer- den kann, wird Montag den 27. d. M. Vormittags 10 Uhr in der Hiesigen Oderamts - Kanzlei an den Meistbierendrn verliehen werden; welches mit dem Beisatz« bekannt gemacht wird, daß sich die etwaigen Pachtliebhaber mit den erforderlichen Zeugnissen auszuwnsen haben. Den 4. Okt. »617. Königs. Obcramt. Stuttgart. Der bei dem Ilten Jntanterie-Regiment gestandene Tambour, Karl Springer von Stuttgart ist den 26. Juli d. I. aus der Garnison zu Ulm desrrtirt. Sämmtliche Polizeibehörden wer- den daher ersucht, auf denselben zu fahnden, und ihn im Brtretunzsfalle entweder au sein Regiments« Commando, oder an die Unterzeichnete Stelle rinzuliefern. Den 10. Scp'. Königs. Stadtdirrktion. Gmünd. Der bei dem >. Infanterie-Regiment gestandene Gemeine Bernhard Aich von hier, ist den 14. Juli d.J. aus der Garnison Stuttgart desrrtirt. Es werden daher alle hoch - und wohl- löblichen Obrigkeiten ersucht, auf denselben fahnden, und ihn aus Betretten wohlverwahrt Unterzeich- neter Stelle überliefern zu lassen. Den >2. Sept. >8,7. König!. Oberamt. Ehingen. Von dem »sten- Reuter - Regiment ist der Gemeine Matheus Schwerttr von Fran- kenhosen am 8ten Juli d. I. desertirt. Sämmtliche Militär und Civil D.Hörden werden daher ersucht, auf diesen Deserteur fahnden, und denselben entweder hieher oder an das- Regiments-Com« mando «inliefern zu lassen. Den 4 S,pt. >817. König!. Obrramt. Schorndorf. Geradstetten. Der bei dem Infanterie - Regiment gestanden? Gemeine Johann Michael Siegle ist am 12 Aug. d. I. aus der Garnison Stuttgart desrrtirt. Es werden daher alle hoch- und wohÜöblicke Juststiz - und Polizei-Behörden ersucht, denselben auf Betretten dvuevest »u machen, und entweder an sein Regiment oder an das hiesig« O'srramt eir,liefern zu lassen. Den 2v» Sept. »817. König!. Obcramt. Ludwigs bürg. Samstag den 27. September Abends zwischen 8 und y Uhr wurde auf der Straße bei Zuffenhausen eine Frau von einer unbekannten Mannsperson thätlich angefallen, die aber wegen herangekommener Hülse im Augenblik flüchten mußte, und ein schwarz sammctnes Käpp- chen mir lakirtem Stilp nebst dem bei sich getragenen entblösten Stokdegen zurükließ. Man bittöt nun, auf dieselbe zu fahnden und sie im Betretungsfall hieher transvortircn ,zu lassen. Beschreibung« Der Thater war nicht so gar groß, aber starker Statur, hatte ein langes braunes Haar, dunkel- h.auen Frak; weislich tr Hosen, Stiefel und erhielt über den Kopf einen Stokstreich, aus welchen iym sogleich das Blut herunterlief. Den 4. Oktober >817- Kömgl. Oberamt. Dettingen, Der oberirke, Jakob Diez, Bürger und Bauer von Dettingen, 'hiesigrn Ober- amts, hat am d. aus eine listige Weise ». pr. Stiere für 86 fl. auf Korgsnst erkauft, dieselben aber «iw folgenden Tag auf dem Rrutkinger Markt wieder verkauft, und sich dann mit dem eingenommenen Erlös entfernt. Es werden daher olle betreffende Polizeibehörden geziemend ersucht, auf diesen Be- trügt», der, weil er eine Siche! mitgenommen, sich auf die Alp in die Erndte bearden Haben dürfte, ge- nauest fahnden, und ihn im ErgreifungSsallr, mit feinem vorräthigc» Gelte an die unterzeichnet« Stelle wohlverwahrt einliefern zu lassen. Signale ment. Diez ist Zy Jahre alt, oroxer Statur, hat eine spitzige, Gesichts form, bleiche Gesichtsfarbe, schwarzbramie Haare und Avgenhramren, gebogene Nase und schwarzen Bart. Seine Kleidung besteht in » dreiekigten spitzigen Hur, 1 schwarz seidenen Halstuch, rotdttzchenrm Brusttuch, weißem Zwilchknkel, schwarz ledernen Hosen, weiß lernen«» Dtvüm« pf n und Sticsiin, auch hat er einen blau lü'chenen mit rot hem Fukter Versehenen Sonntags-Rock mitgenommen. Den 4. L'ktod. 181.7. Köni-l. Obcramk Ks.cdheim. -".Scksrndor f. Die hi.nach signalisirte ledige 'Anna Maria Schnieppin von W-ldhausen, welche wegen Diebstahls hier in Untersuchung, gekommen, ist gestern Abend ihrem Conduckrur aus dem We- 487 von Baknang I)?r, entwichen. Es werden daher sammtliche hoch - und wohllöbl. Obrigkeiten hiermit ersucht, auf dieselbe fahnden, sie auf Betreten arretiren und wohlverwahrt.dem hiesigen Oberamt cin- licfern zu lassen. Die Schnippln ist Jahre alt, untersetzter 'Statur, 6 Schuh, 5 Zoll hoch, hat hellbraune Haare und Augbrauncn, dike Nase, aufgeworfenen Mund, volle Wangen, und war der ihrer Entweichung mit einem braunen Wifling-Rok, rcthem zizencn Lcible, weißen Strümpfen ^und nirdern Schuhen bekleidet. Den >2. ©ept. 18,7; Königs. Obcramt. Urack. Elisabeth Carl Hümmels Wittwe von Eningen, hiesigen Oberamts, hat sich eine' aber- maligen sehr bedeutenden Kleider-Djebstahks schuldig und mit ihrem sechsjährigen Mädchen flüchtig gemacht. Sie ist 32 Jahre alt, starker untersezter Statur, hat braune Haare, rundes Angesicht, und unten am Kinn eine alte Wunde von einem Falle. Sie war bei ihrer Entweichung mit einer grün zizenen Haube, einem blau roth gestreiften Barchent-Kittel, einer weiß und blau gestreiften leinenen Schürze, einem leinenen halb geblaichten Nokr mit schmalen rothen Streifen und mit Quartier-Schuhen ohne Schnallen und ohne Adiaz bekleidet. Das Kind trug ein blaues rothMreiftes Rökchen von gekippten Barchent. Alle Königl. Civil- und Polizei-Behörden werden daher ersucht, die Diebin im Bctretungs-Fall anhaltcn, und gegen Ersaz der Kosten hieher einliefern zu lassen. Den. ,4. Sept. »8,7. Königl. Oberamt. Wiblingen.! (Steckbrief.') Der 12jährige Knabe, Joseph Mistel von Laupheim,» hat sich eines Gelddiebstahls, unter sehr beschwerenden Umständen, an einem andern Knaben gleichen Alters schuldig i!nd hierauf flüchtig gemacht. Die betreffende Königl. Behörden werden' deßweacn ersucht, auf diesen Knaben zu fahnden, und ihn im Bettel » UNMal! wohlverwahrt an Unterzeichnete Stelle cinliefern zu lassen. Personalbeschreibung: Mistel ist ungefähr 5 Fvß groß, besetzter Statur, bat eine runde Gesichtsform, frische Gesichtsfarbe, gelblichte Haare, dergleichen Augdraunen, die Farbe der Augen ist unbekannt, eine proportjonirte Nase, mittelmäßigen Mund, rvlhe starke Wan- gen, gule Zahne, rundes Kinn. Als besonderes Kennzeichen wird bemerkt, daß er vom Wirbel an bis auf die Stirne einen fingerbreiten haarlosen Strich, von einer Kopfwunde herrühr.nd, habe. Bekleidet war er mit einem ganz rokhcn seidenen Halstuch, einer blau und weiß gestreiften Weste, .dergleichen Mutzen (Wamms) von einem sogenannten Ulmerschccken, schwarz lederne Hosen, und geht ohne Strümpfe und Schuhe. Den 20. Aug. >8,7. Königl. Obcramt. Wiblingen. Verflossenen Mittwoch den 3. d. M. wurde in dem Westernach-Fluß auf Stettcr Markung ein männlicher Leichnam auf dem Gesicht liegend gefunden. Nach dem Erfund der ans demselben vsrgenommenen Legalinspektion war der Verstorbene ohngefähr 28 bis 3» Jahr alt, und maß 4 Schuh 10 Zoll Pariser Maas. Er war bekleidet »sst einem weißen guten zwilchenen Muzen mit weiß beineney Knöpfen, langen.schwarz leinenen Hosen mit einem aus iEnden gemachten grü- nen wollenen Hosenträger, schwarzlcdcrncn Halbstieseln, einem schwarzseidencn Halstuch in einen Knopf zusammen gebunden. Kopfbetckung wurde keine vorgcfunden. Das Hemd war ganz zer- lumpt. In dem Wammssa? hatte er einen blechenen Löffel und e>n altes blau und roih gestreiftes Saktuch, in dem Hoftnfak in einer schwarzledernen Scheide ein schwarz beinencs Messer und Gabel nebst einem weiß ledernen Dcutrlchcn, worinn sich einige halbe Kreuzer und Pfenninge befanden. Ge- grwartiges wird zu dc.m Ende zur allgemeinen'Kenntniß gebracht, damit diejenigen, welche J<- manden vermissen dessen Signalement mit dem vorstehenden übercinstimmt, hievon, um das Nähere erfahren zu können, anher die Anzeige machen mögen. Den 9. Sept. »817. Königl. Oberamt. Urach. Da von denen in den inländischen politischen Zeitungen und dem K. Staats- und Reaicrungs-Dlatt als Entwichene ausgeschriebenen Crimmal-Arrcstantea Georg Balthasar Zeller von Dettingen unter Urach, und Jeremias Kachele von Böhringen, O. A. Urach der ieziere heute wieder dahier eingrbracht ist, so wird der diesfalls erlassene Strkdrief in Beziehung auf die veqnttirfe Wiederbeifahung des Kachele hiedurch ausser Wirkung gesizt. Den 20. Sept. >8,7. Königl. Kriminalamt. 488 Kirchheim"u. T. Da das in zPfleegschast stehend;. Vermögen des im Russischen 'Feldzüge zurückgedlicbenen Johann Friedrich Haßr von hier, nach der ergangenenen allerhöchsten Verordnung vcrrhcjit werden darf, so werden die alienfalsige Gläubiger drffeibcn hjemit aufgcsordert, sich inner- halb 6 Wochen a- dato - bei dem hiesigen Waifengrricht r« melden, und ihre Ansprüche geltend zu macken, indem nach Vrrfluß des anberaumren LerminS, das Vermögen dieses Verschollenen den bereits bekannten Erben ausgcfolgt werden wird. Den 20. Scpt. 1817- Ksnigl. Oberamt. Balingen. Alle diejenigen, welche an das Vermögen nachstehender, feit dem russischen Feldzuge >8,2 und »8,3 vermißten, nun für tobt erklärten, Soldaten aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu machen haben, werden aufgefördert, solche innerhalb 6 Wochen prremtonscher Frist bei der disseitigen Stadtschrriberei cinzugeben und zu beweisen; indem nach Ablauf dieses Termin.es das Vermögen derselben an die nächsten Verwandten verlheilt werden wird. Von Endlagen Johann Georg Pfeffer. Engstatt: Johann Martin Stoz; Abraham Stoz; Matthäus Maier; Mildelm Didra. Erlaheim: Gregor Straub ; Earl Walter; Leander -G-ith; Cornelius Straub; Vital Mayer; Jakob Walter; Johann Welte; Ignaz Sieber; Peter Sieber; Matthäus Marx. Erzingrn: Christian Jrtter. Grißlwgen: Fidel Koch; Maximilian Renner; Simon Knaisch; Raphael Müller; Landalin Träger; Gabriel Müller; Adrisn Knaisch; Anron Koch. Heselwangen: Johann Martin Zetter;- Michael Zentcr. Höflinge«: Christian Evpier. Lauffrn: Ludwig Stoz. Lauttlingen: Alois Scharrer. Margarethhausrn: Donatius Spohn. Oberdig isheim: Gvrttieb Schlagen häuf. Onstmettingen: Ludwig Bosch; Gottfried Gomeringer; Jakob Mezaer; Jakob Jelter ; Johannes Zetter. Osidorf: Johann Martin Bötsch ; Karl Bötsch; Goitlicb Bötsch; Johann Martin Schüler. Pfeffingen: Baltas Bizer; Georg Philipp Speidel. Strcnhan: Johannes Schneider. Lhailsingen: Georg Mez. Thiermgen: Johann Georg Eppler; Johann Georg Mattes; Matthäus Link. Truchtelfingen: Jakob Kauz; Michael Hertrr; Adam Mayer; Baltas Mayer; Heinrich Müller. Weilheim r Johannes Haigis ; Johannes Wismann. D-n 8. tzsept. -817. Königl. Oberamt. Wangen. Nachstehende Personen sind ausKrwändcrt: als Thomas Greif von Schwarzenbach nach Lau krach imMesterneich. Katharina Martin von Bertenschweiler nach Thumen im Bairr.; Jo- .seph Jack von Boden nach Sonthofen im Baier.; Magdalena Wagenknecht von Kettenschweiler nach Schwarzen, Jt. Baier. Landgerichte Lindau; Agatha Hirscherin von Korb nach Hehenreulr in gedach- tem Landgericht; Elisadetha^Wörz von R-mpach nach Babenhausen im Baier.; Agatha Bodrnmüller' von Bettenschweilrr nach Bregenz imOesterr.; Jacob Felle von Jßny nach Memmingen; Apollonia Widemanu von Jßny nach Lörgstrin in Böhmen; Anna Magdaken« Majerin von JZny nach Augs- burg; Franz Joseph Pfänder von Ramhaus nach Flrchkngen im Badenschen; Mathias Jäger von Jßny nach unterschneidkn, K. Baier. Stadtgerichts Kempten; Franz Joseph Trautmann von Mühl- bolz nach Höchst im Oesterr.; Remig Siegel von Blodtwieien nach Ettisbrrg im Baier.^; Magnus Majer voi? Schwarzenbach nach Buchenberg im Baier.; Veronika Nunnenmacher von Zclbers nach Effratsweiler im Sigmarmg. ; Johanna Klotzingen von Blootwiesen nach Kreuzthal in Baiern; Bar- bara Baumann vnn Holzleute nach Widdum im Königreich Bsiern. ^ Wer Forderungen an rirscibe zu machen hat, wolle sich in Leiten an die Eltern, Pfleger oder Burgen derselben wenden. Den so. Aug. 18,7. Köuigl. Obrramt. Beutel spach. Da der berechtigte Vieh- und Krämermarkt auf den 3<>, Okt. als den Tag vör dem Rrsormakonsfest, und wahrscheinlich mitten in den Herbst fallt, so wird derselbe erst in der darauf folgenden Woche, nämlich Donnerstag den 6. Nov. "abgehalten werden, welches hiemit zu jedermanns WWnjchafk bekannt gemacht wird. Den s. Okt. »817. Oberamt Schorndorf. Gedrukt bei Esttlieb Haffeibrink, Hof- und Kanzlei-KupferLrucker, Buchdrucker. Nro. 62. 4ög 1817t Königlich-Württem belgisches taatö-lliir Regter«»gs-Blatl Samstags 18. Oktober. Erkenntnisse des Königs Ober-Justitz-Collegiu ms. 1. ) In der Ations- Sache voll Heilbronn zwischen dem Traiteur Arnold zu Sontheim, Bekl. Anten, und dem Schultheißen Wagner zu Klein - Bottwar, Kl. Aten, einen Lehrkontrakt betreffend, wurde die eingelegte Ation wegen. Mangels der appellablen Summe von Amtswegln verworfen. Stuttgart, den r5.. September 1817. 2. ) In der Ations-Sache von Ehingen zwischen Alt Joseph Raible, Bürger von Nordstetten, Kl. Anten und Barbara, des gewesenen Hechtwirths Martin Raible zu Ehingen Wittwe cum curatore, Bekl. Atin die Ungültigkeit eines Testaments betreffend, wurde reformakorisch erkannt Stuttgart, den 26. Sept. 1817, '■’.y Auf erhobene Wechselklage des -Ober-Juftiz-Prokurators Feuerlein wider ben> Kaufmann Joh. G- L- Winter zu Aalen wurde lezterer zu Bezahlung der einklagte«-' Forderung für schuldig erkannt, eocT. j,;: v. Veezrichniß übet die in wichtigen Fällen gefällst Wraf. Erkenntnisse vom Monat Anguss ig'i-. Den 1 wurde der zu Mergentherm verhaftete Georg Albrecht von Ettenhausen, Oberamts Küuzclsau, wegen wiederholten Diebstahls, neben demElsatze aller Kosten, zu sechsmouatticher Vestungsarbeit und irachheriger Verwahrung in ein Zwangs- Arbeitshaus, auf wenigstens drei Monate verurtheikt. An demsechen Tage ist gegen den zu Mergentheim in Verhaft und Untersuchung gekommenen Michael Ort von Laibach, Oberamts Künzelsau, wegen Theillnuhnw an mehreren ^Diebstählen, eine' neuninonatlicheoZuchthausstrafe erkannt, und ruckstchtirch der Kosten und des-Schadens das Angeinessene verfügt worden. An denselben Tage wurde der -.zu-,Rottweil verhaftete Christian Benzing von Sch"venningen, Oberamts Tuttlingen., 'wegen wiederholten. Diebstahls neben dem Ersätze der ihm zugeschiedenen Kosten und .des Schadens mit sünfmonMkcher Zucht- . Haus strafe belegt. 9 0' Unter dem 2. wurde der zu Ludwigsburg in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Geor^ Christ von Bisstngen, Oberamts Ludwigsburg, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Kosten- und Schadens-Ersatz zu siebenmonatiicher Zuchthaus- Strafe und nachheriger Verwahrung in einem Arbeitshause bis zur erprobten Besse- rung, jedoch auf wenigstens drei Monate verurtheilc. Den 5. ist der zu Eßlingen verhaftete Johann Georg Kern von Schramberg, Oberamts -Oberndorf, wegen Diebstahle und versuchter Paßverfalschung, neben dem Ersätze aller Kosten und des Schadens, mit fünfmonatlicher Vestungsarbeit bestraft worden. An demselben Tage wurde gegen die zu Ulm in Verhaft und Untersuchung gekommene Crescentia Müller von Achstetten, Oberamts Wiblingen, wegen großen Diebstahls, neben dem Kosten- und Schadens-Ersatz eine achtmonatliche Zuchthaus- Strafe erkannt. An demselben Tage ich der zu Calw verhaftete Anton Friz, von Un.terthalheim, Oberamts Nagold, wegen qualificirten Diebstahls und attentirten Betrugs, neben dem Ersätze der ihm znerkannten Kosten und des Schadens mit achtmonatlicher Vestungsarbeit belegt worden. Unter dem 6. wurde der zu Mergentheim, in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Scribent Ludwig Bühner von Oehringen, wegen Unterschlagungen und Fäl- schung, neben dem Kosten- und Schadens-Ersaß, auch Unfähigkeits-Erklärung zu Bekleidung eines öffentlichen Amts, zu anderthalbjähriger Vestungsarbeit verurcheilt. An demselben Tage ist gegen den Vestungs-Sttäfling Peter Bayer von Kappel, Oberamts Riedlingen, wegen Entweichung von dem Straforte, eine einjährige Vestungsarbeit ausgesprochen worden. An demselben Tage wurde die zu Calw verhaftete Margaretha Jschinger von Wilbberg, Oberamts Nagold, wegen großen Diebstahls, neben dem Kosten - und »Schadens-Ersatz mit fünfmonatlicher Zuchthausarbeit bestraft. An demselben Tage ist der zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Ulrich Huttenlocher von Plochingen, Oberamts Eßlingen, wegen begangener Diebstahle, neben dem Ersätze aller Kosten und des Schadens, zu achtmonatlicher Vestungsarbeit und nachheriger viermonatlicher Einschließung in ein Zwangsarbeit- hau- verurtheilt worden. An demselben Tage wurde der zu Eßlingen verhaftete Johann Buhl.von Berneck, Oberamts Nagold, wegen des gegen ihn erhobenen, in einem herrschaftlichen Gebäude verübten großen Diebstahls neben dem Kosten - und Schadens-Ersatz mit achtmonat- licher Zuchthausstrafe belegt. An demselben Tage iss gegen den zu Ellwangen in Verhaft und Untersuchung gekommenen Franz Joseph Strobel von Fachsenfeld, Oberamts Aalen, wegen meh- rerer, zum Theil ausgezeichneter in Gesellschaft von Vaganten begangener Diebstähle, und wegen ehebrecherischen Conrubinats, neben Bezahlung der Arrest- und Untersu- chungökosten, so wie neben dem Ersatz des verursachten Schadens unter solidarischer Verbindlichkeit mit seinen Consorten, eine dreijährige Zuchthausstrafe unter Vorbe- halt eures Strafzufaßes auf den Fall einer sich in Zukunft ergebenden größeren Ver- schuldung ausgesprochen, und die nachherige Emsperrung in ein Zwangsarbeitshaus bis zrrr erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf ein Jahr verfügt worden. Den 6. wurde der zu Göppingen verhaftete Johann Brauch von^Herdenheim, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersah der Kosten und des Schadens, zu einer sechsmonatlichen Zuchthausstrafe und nachheriger Entsperrung in ein Zwangs- Arbeitshaus auf drei Monate verurtheilt. An demselben Tage ist die zu Heilbronn in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Clara Becker von Ebersbach, Oberamts Weinsberg, wegen wiederholten Dieb- stahls und Vagirens, neben dem Kosten - Und Schadens-Ersatz mit viermonatlicher Zuchthausarbeit bestraft worden. An demselben Tage wurde die zu Rottweil verhaftete Ehristina Köhler von Sulz, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersätze aller Kosten und des Scha- dens zu einjähriger Zuchthausstrafe und nachheriger Verwahrung in einem Zwangs- Arbeitshause bis zu erprobter Besserung jedcch wenigstens auf neun Monate verur- theilt. An demselben Tage ist gegen den zu Calw in Verhaft und Untersuchung gekom- menen Jakob Roa Hammer von Calw wegen wiederholten Diebstahls, auch wieder- holten Bettelns und Vagirens, neben dem Kosten-Ersatz eine einjährige Zuchthaus- Strafe ausgesprochen, und Lessen nachherige Einfperrung in ein Zwangsarbeitshaus bis zur erprobten Besserung, jedoch wenigstens auf neun Monate "verfügt worden. An demselben Tage wurde gegen den zu Rottweil verhafteten Martin Rapp, von Dürkheim, Oberamts Spaichingen, wegen wiederholten Diebstahls, neben Ver- urtheilung in die Kosten eine viermonatliche Vestungsarbeit erkannt. An demselben Tage ist der zu Göppingen in Verhaft und Untersuchung gekom, mene Anton Mun'z von Vorderlimmthal, Oberamts Gmünd, wegen Lhatlicher Miß- handlung seines Vaters, und wegen mehrerer zum Theil ausgezeichneter Entwendun- gen im elterlichen Hause, neben dem Ersätze der Kosten und des Schadens mit vier- monatkicher Vestungsarbeit belegt worden. Unter dem 9. wurde der zu Heilbronn verhaftete Friedrich Reichert von Bass, nang, wegen mehrerer kleiner und zum Theil ausgezeichneter Diebstähle neben dem Kosten - und Schadens-Ersatz mit viermonatlicher Vestungsarbeit bestraft. An demselben Tage ist der zu Ludwigsburg in Verhaft und Untersuchung gekommene Gottfried KaUenberger von Kkein-Jngersheim, Oberamts Besigheim, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersätze alter Kosten und des noch vorhandenen Schadens zu fünfmonatlicher Zuchthausstrafe verurtheilt worden. An dem elbett Tage wurde gegen den Vestungssträfling Jakob Bosch von Ober- Elchingen, wegen Entweichung von seinem Straforte, eine weitere sechsmonatliche Vestungsarbeit erkannt. An demselben Tage ist der zu Rotten bürg verhaftete Johann Georg Beck von Gnibel, Oberamts Tübingen, wegen wiederholten Diebstahls, neben Bezahlung aller Kosten urd des Schadens zu einer sechsmouaclicher Zuchthausstrafe verurtheilt worden. An demselben Tage wurden der zu Ellwangen in Untersuchung gekommene Joseph Graf von Baldern, wegen Jncests, mit einjähriger Vestungsarbeit und seine mitschuldige Stief Tochter Francisea Beckin von da, mit achtmonatlicher Zuchthaus Strafe belegt, und beide Theile zu Bezahlung der Untersuchungs-Kosten verfallt. Den i5. ist der zu Mergentheim verhaftete Joseph Anton Tebald von Berlin Hingen, Oberamts Künzelsau, wegen versuchten Mords, zu zwölfjähriger Zuchthaus- Strafe, so wie ztim Ersaß sammtlicher Kosten verurtheilt. An demselben Tage wurde gegen den zu Mergentheim verhafteten Christoph Mayle von Sulzbach, Oberamts Gaildorf, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Kosten- und Schadens-Ersatz und halbstündiger Aufstellung auf die Schand- büh.ne mit aufgeheftetem Zettel „Pflug - Dieb" eine sechsmvnatliche Zuchthausstrafe und nachherige dreimonatliche Verwahrung in einem ZwangSarbeitsha'use erkannt. Unter dem i5. ist der zu Rottenburg in Verhaft und Untersuchung gekommene Daniel Ulmer von da, wegen großen und ausgezeichneten Diebstahls und wegen Spielexcesses, neben dem Ersätze der Kosten und des Schadens mit fünfmonatlicher Vestungsarbeit belegt worden. An demselben Tage wurde der zu Rottweil verhaftete Johann Baplist Schmid von Loßburg, Oberamts Freudenstadt, wegen großen wiederholten Diebstahls auch Fälschung, neben dem Ersätze aller Kosten und des Schadens mit neunmonatlicher Zuchthausstrafe belegt. An demselben Tage ist gegen den zu Göppingen in Verhaft und Untersuchung gekommenen Johann Georg Rockenhanser von Lorch, wegen eines großen und meh- rerer kleiner Diebstähle, eine neunmonatliche, und gegen seinen Mitschuldigen Johan- nes Rick von da, eine viermouatliche Vestungsarbeit erkannt, auch rücksichtlich der Kosten und des Schadens das Erforderliche verfügt worden. Den r6. wurde die zu Eßlingen verhaftete Friedrike Förster von Ludwigsburg, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersätze der Kosten und des Schadens zu zweijähriger Zuchthausstrafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangsarbeitshaus bis zur erprobten Besserung, jedoch wenigstens auf die Dauer von zwei Jahren ver- urtherlt. An demselben Tage ist der zu Mergentheim in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Georg Martin Me; von Dörrenzimmern, Oberamts Hall, wegen ausgezeichne- ten- Hausdiebstahls, neben Erstattung sammtlicher Kosten und des Schadens, zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafe verurtheilt worden. An demselben Tage wurde der zu Ulm in Untersuchung gekommene Thomas Allgayer, Schultheiß zu Pappelau, Oberamts Blaubeuren, wegen Fertigung falscher gerichtlicher Unterpfands-Zettel, neben dem Kosten - und Schadens-Ersatz, auch Cas- sation von seinen bekleideten Aemtern, mit viermonatlicher Vestungsstrafe mit ange- messener Beschäftigung innerhalb der Vestung belegt. An demselben Tage ist der zu Heilbronn verhaftete Joh. Gottlieb Hübsch von Berwinkel, Oberamts Baknang, wegen wiederholten großen Diebstahls, zu neun monatlicher, Georg Reeder von Hohenbrach aber, wegen Lhetlnayme an dem gedach,. ten Diebstahl des Hübsch, so wie wegen anderer Vergehungen zzr orer und einhalb-- monatlicher Vestungsarbeit vernrtheilt, auch wegen LeS Ersatzes der kosten und de» Schadens das Geeignete verfügt worden. Der Beschluß folgt. Seine Königliche Majestät haben unterm r5. Oktober den Hauptmann 2ter Klasse v. Kurz vom 5ten zum 6ten, und den Hauptmann Lter Klaffe v. Rein- hard vom 6ten zum 5ten Infanterie-Regiment versetzt. Seine Königliche Majestät haben vermag höchsten'Reseripts vom i5. Oktober die erledigte Pfarrei Langenbrand, Diörese Wildbad, dem Pfarrer Cella-- r i u s in Jöni, Diörese Biberach zu übertragen geruht. Seine König l. Majestät haben vermöge höchsten Reseripts vom 10. Okt. den Stiftungs-Verwalter Reichert in Heilbronn, auf sein allerunterthanigstes Ansuchen, in den Pensions-Stand versezt. Se. Königs. Majestät haben vermög Reseripts vom rä- Okt. das erledigte Oberzoll- und Ober-Accise-Amt in Ludwigsburg dem vormaligen Haußhofmeister Groß daselbst gnädigst zu übertragen geruht. Stluttgart. Für den Landbcscheeler-Stall Min:, werden Montag den 3. Nov. Vormittags r« Uhr» 3 5oo Etr. Heu, und >4; Fuder Stroh, unter Vorbehalt der höchsten Genehmigung im Abstreich zur BeUiefernng verakkodirt, wobei die Liebhaber zu bestimmter Zeit im Königs. Marstall sich einsinven wollen. Den «5. Okt. ,817. Königs. Gestüts Kaffe. Stuttgart. Es sind H ,0 Morgen Ackerfeld auf hiesiger Markung lm Thürlcn Viertel und halb Morgen weis zur Benutzung für das nächstkünftige Jahr an die Meistbietende im öffentlichen Aufstrcich zu verleihen, und werten die Liebhaber eingeiaden, sich am Mittwoch den 22. dieses Monats Vormittags >0 Uhr bei der Verhandlung in der Unterzeichneten Beamtnng einzusinden. Den 11. Oktober 1817. _ Königs. Eaweralamt dahier. Stuttgart. Bei Unterzeichneter Stelle ist eine bedeutende Anzahl brauchbarer Frucht-Säcke zum Verkauf ausgesetzt, die aus freier Hand gegen baare Bezahlung abgegeben werden Den 11. Oktober ,8-7. König!. Eaweralamt allda. Oberamt Ehingen. Nachstehende Sommerschaafwaiden des hiesigen Oberamts werden auf ein oder mehrere Jahre an nachbenaantcn Tagen, jedcsmahl in der früh 6 Uhr in der Oberamks- Egyziei an den Meistbietenden verpachtet, wobei sich die Liebhaber zu gedachtcr^Zelt einzufinden haben, und zwar: Freitag, den 24. O^t. von Niederhofen, ertragend 100 Ätük; Neichenstein 200 Slük; Kirchen 200 St.; Baach >25 St.; Pfreunstetten i3o St. Samstag den »5. Ort. Bischingey mit i5o St.; Oepsingrn >3o 7. Königs. Oberamt Gmünd. Die ans den 27. d. M. festgesetzte Schafwaidverleihung zu Lautern kann an diesem Tage wegen eingetretencn Hindernissen nicht vorgenommm, und muß auf den 3o. d. verschoben wer- den, welches hiemit allgemein bekannt gemacht wird. Den 7. Okt. >817. König!. Oberamt. Lorch. Die btt Komm«» Lorch zuständige Winterschaafwaide, welche mit 500 St. beschlagen werden darf, wird am Montag den 3. Nov. d. I auf dem hiesigen Rathauft auf die Periode von Martini 18»7- bis Ambrosii i8ig. an den Meistbietenden verliehen werden, welches unter der Be- merkung bekannt gemacht wird, daß sich allenrallsige Liebhaber, mit hinlänglichen Zeugnissen versehen, bei der Verhandlung Nachmittags - Uhr emsinden können. Den >4. Okt. >817. Königl. Obcramt. *— — Nagold. Der von seinem Bataillon entwichene, Soldat Johann Stikkcl vom Dorf Altenstaig, diesseitigen Oberamts, wird hiemit aiftgefordert, sich längstens innerhalb 14 Tagen hei seinem Batail- lon in Hohen-Asperg cinzusinden, widrigenfalls er als Deserteur angesehen würde. Den so. Sept. ,§17. " König! Oberamt. N e r es heim. Joseph Dayr von Baldern, hiesigen Oberamts, welcher unterm 8. Infanterie- Regiment in Ulm stand, ist am 3o. v. M. aus seiner Garnison daselbst dcsertirt. Alle hoch - und wohllöbliche Militär - und EivilBehörden, werden daher dienstfreundlich ersucht, auf diesen Deser- teur xu fahnden, ihn im Betretlungsfalle zu arretircn, und wohlverwahrt entweder hieher oder an das hochlöbl. Garnisons-Bataillon in Ulm einliefern zu lassen. Den >7. Sept. ,1817. Königl. Oberamt. H'errenberg. Heute Nacht wurde dem Ludwig Hök, Kauer in Pfaefsingen, hiesigen Ober- Amts, ein 3jahrigrs Rind aus dem Stall entwendet, und konnte dis jetzt noch nicht in Erfahrung gebracht werden. Dasselbe ist von Farbe gelb, an dem Kopf befindet sich ein kleines Sternle, und hat schöne Horn. Alle hoch und wohllöbliche Behörden werden gchorsamst ersucht, daß wenn dieses Rind jemand zum Verkauf angetragen, oder sonsten ausgekundschaftct werden sollte, der Unterzeichne- ten Behörde sogleich hievon Anzeige gemacht werden. Den n. Okt. 1837- Königl. Oberamt. Marbach. In der Nacht vom 22. auf den 2Z. März d. I. wurden dem hiesigen Bürger und Seifensieder Gottlob Schunemeyer, aus einem Wandkästchen ungefähr ,3o fl. brares Geld, in Sor- ten aller Art, zwei silberne Sackuhren, wovon die eine mit einer silbernen Kette, die andere mit einem rothen Band versehen war, ein Paar silberne Schuhschnasten, eine dergl. Jarretjer-Schnalle, und zwei silberne Eßlöffel entwendet; ebenso wurden dem Becker-Meister, Wilhelm SLwäblen dahier im Mai v. I. aus einem Wandkastchen bei 80 fl. Geld gestohlen. Bon diesen Diebstählen wird das Publikum in Kenntniß gesetzt, mit dem Ersuchen, falls von den Dieben etwas in Erfahrung oder von den entwendeten Gegenständen etwas zur Hand gebracht werden sollte, dem hiesigen Oberamt Anzeige zu machen. Den 10. Oktr 1817. Königl. Oberamt. Dehringen. Dem dicßseiii'gcn Oberamis - Untergebenen Georg Wüst von Belzhag wurden am 26. Sept. Nachmittags zwischen 4 und 6 Uhr aus einer in der Kühnen-Kammer stehenden Lruche und einem Behälter folgende Sachen genommen: 1 Ueberzug über ein zweischläseriges Bett mir blau und rothen Streifen und grauen Steinen mit einer rothen 2 Finger breiten Borte in der Mitte herauf mit R. roth bezeichnet , wcisse flächsene Pfulbenzieche ganz neu mit E. gezeichnet, ■t schwarz kreppener noch neuer Wriber-Rock unten mit einer 2 Finger breiten Besetzung von Krepp. v. ganz ncne flächsene Weiber-Hemdcr mit R. W. und E. W. bezeichnet. > fein flächsencs Weiber- Hemd. 4 Ehl. weiß und schwarz gestreiften Krepp von ganz schmalen Streifen, i , feines wcisscs Ziechlcn über ein Kinder-Bett mit R. gezeichnet. 1 Band - Haube von schwarzen Bändern. 1 pr. gute Schuh. 1 pr. baumwollene Strümpfe, i Pr. schwarze hirschlederne schon c>was getragene Hosen, b Ehl. hänfenes Tuch. , trilchencs schon gewaschenes Tischtuch. 1 altes Hemd; und zu- gleich das chiäbrigr Mädchen, das zur Obsorge für das kleinste einjährige Kind zu Hausse war mit dem Holz-Beile erschlagen. Im ganzen Hause wurde nichts »erruft, selbst das Holz-Beil mit dem das Kind erschlagen wurde, fand sich an dem gewöhnlichen Orte wieder, und auch die Schlüssel mit denen Truche und Behälter geöffnet wurden, waren am gewöhnlichen Orte wieder. Es ist daher bei dem Mangel an Jndicien um so nöthiger darauf zu sehen, den Besitzer irgend eines solchen Mo- biliar-Stückes zu entdecken, und dadurch dem Mörder naher auf die Spur zu kommen. Dies« so wichtig« Sache wird sLmmllichen Zusilz- und Polizei-Behörden zur sorgfältigsten Spähe empfohlen. Den 3. Oft. >8'7- Königl. Obrramt. Tuttlingen. Zu Renquisdauftn, hiesigen Oberamt, wurde das zur Cvmmunfrucrsprrze geh-, rige mössinze Wend-Rohr sammt Kragen, im Werth von 55 fl., entwende!; und wird hiedurch jeder- mann ersucht, zu Auskundschaftung des Rohrs und Entdekung des bis jezt noch unbekannten Diebe- möglichst beizutragen. Den s3. Srpt. 1817. Königl. Oberamt. Balingerf. Am letzten Ebinger Jahrmarkt, den 9. dieses, haben drei sehr bejahrt« Weibsleute mittelst Anwendung verschiedener Gauner Kunstgriffe einem Bauern seinen Geldbeutet aus der Tasche gestohlen, unmittelbar nach vollbrachter Lhat, gerade, als sie den Raub theilen wollten, wurden sie von dem Bestohlenen ertappt, zwei davon festgehalten und der Obrigkeit übergeben, während die dritte sich zu emfernen Gelegenheit fand. Das eine der fcstgehaltenen Weiber nennt- sich Elisabeth« Dorothea Gabele von Lindach, Oberamts Gmünd, und das andere Katharina Bernhard von Laibach» Ober-awts Knnzelsau, und beide wollen das dritte Weib nur ihrer Gestalt nach kennen, und nichts Näheres von ihr wissen. Es ist zu vermuthen, daß diese drei Weiber schon- längere Zeit zum Zweck, gemeinschaftlicher Marktdiebereien in Verbindung stehen, und daher sehr daran gelegen, dir Entflohene, deren Signalement, wie iS die Verhafteren angeben, hienach angrzeigt ist, zur Hand zu bringen. Man ersucht daher die betreffenden obrigkeitlichen Behörden, auf sie fahnden, und sie im Betretungs- ffalle an Unterzeichnete Stelle emli-fern zu lassen. Signalement: Die Entflohene ist ffcf in 60 Jahren, mittelmäßiger Grüße und etwas starker Statur, hat schwarze Haare, etwas eingefallenes Gesicht, mittelmäßigen Mund und kleine Nase; spricht den Baicrischen Dialekt und gibt die Gegend von Ulm für ihre Heimath auS. Sie ist bekleidet mit einer Haube nach Art der katholischen Weibsleute mit breitem Bande, einem schwarzen zeugrnen Kittel mit einem Schwänze nach Baierischer Tracht, rothem baumwollenen Halstuche, schwarzem zeugenen Nocke, eben solcher Schürze, grauen wollenen Strüm- pfen und ebenen Bändelschuhen. Den 12. Oktober »317. Königl- Oberamt. Diberach. Die ledige Johanna Dhrenbcrger von Oberdischingen, Oberamts Ehingen, ist dahier im vorigen Jahr wegen Diebstahls in Verhaft und Untersuchung gekommen, mußte aber wegen ihrer ' nahen Entbindung vor geendigter Untersuchung gegen juratorische Caution ihres Haftes entlassen werden. Da der Aufenthalt dieser Di'rne derzeit unbekannt ist und dieselbe höchstwahrscheinlich in dem Lande herumvagirt, so werden sämmtliche obrigkeitliche Behörden ersucht, auf sie zu fahnden, sie im Betretungsfall arrrtiren und wohlverwahrt hieher einliefern zu lassen. Signalement: Die Ohrenberger ist mittlerer Größe, starker Statur, runder Gesichtsform, bräunlichter Gesichtsfarbe, hat schwarzbraune Haare, hohe Stirne, schwarzbraune Augbraunen, schwarz« Augen, kleine dicke Nase, volle Wangen, proportionirten Mund, etwas aufgeworfene obere Lippe, gute Zähne, starkes rundcS Kinn. Kleidung: Kleine Haube mit schwarzem Boden und schwarzscidcnen breiten Bändern, schwarzseidenes Halstuch mit blauen Streifen, weiße Strümpfe mit rothem Zwickel, fchwarzlederne Schuhe, roth und weiß gehupftes WammcS und dergleichen Rock. Uebrigens ändert sie öfters ihre Kleidung, und hat zuweilen statt der Haube ein Sacktuch von verschiedenen Farben um den Kopf gebunden, manchmal trägt si« im bloßen Kopf Haarlocken. .Den 7. Okt. 1817. Königl.Oberamt. Hall. Der hienach signalisüte Zimmergescll Christoph Klöpfer, hat wahrend er bei dem Aim- mcrweister Böck'le allhier m Arbeit gestanden, sich des Adsägrns der Stützen und Streben, an dem von Unterwöhrt über den Kocher in die jenseitige Garten gehenden Steeg verdächtig gemacht, und den Verdacht dadurch bestärkt, daß er sich bevor die Untersuchung begonnen werten Sonnte, von hier entfernte. Sämmtliche Civilbehörden werden ersucht, denselben auf Betreten arrrtiren und hieher einliefern zu lassen. Signalement. Derselbe ist von Löwenstein grbürtig, 36 Jahre alt, 6 Schuh 8 Zoll hoch, starker Statur, hat breites rothes Gesicht, schwarzbraune Haare, dergleichen Augbraunen,. blaue Augen, große Nase, breiten Mund, volle Waugen, gute Zahne, rundes Kinn, starken Bart mit Backenbart, und tragt die silberne Militär-Verdienst-Medaille, auch meistens bunkttblau lückene Klei- der. Den 10. £)ft. 1817. Königl. Oberamt. 4g6 Nürtingen. Der hixpach bczeichnetr Küblerjunge Johannes Locher von Bamen, hiesigen Oberamts, bat sich vör einig n Wochen von seinem dortigen Meister Konrad Hobler entfernt. Da man aller Nachforschungen uneraütet bis jetzt nichts von seinem Aufenthaltsorte in Erfahrung brin- gen ko nnte, so werden.' iammlliche respektive Ortsobrigkeiten und Polizei Behörden amtlich ersticht, den Fli'iü tling zu verfolgen, ibn im B> trctungsfall zu arretiren und wohlverwahrt zur unrerzeic! neten Steile eiozuliesern. Johannes Locher von Damen ist 17 Jahre alt, 4 Schuh 3 Zoll hoch, hak einen süwäckllüen Körperbau, ein bestes ungesundes Aussehen, schwarzbraune Haare, blaue.Augen, gewöhn- lichen Mi-nd und Nase. Bei seinem Weglausen war er bekleidet mit einer levernen Srilzkspoe, einem zwilchenen Wamms, blauküa ener Weste, laugen zwilchenen Hosen und Bändelschuhcn. Den g. Okt. 2617. Königl. Oberamt. Gerabronn. Da die bienach genannten aus den unmittelbaren Obcrawts Orten gebürtigen und seit dein russischen und früher» Feldzügen vermißten Soldaten in Gemasheit der General- Verordnung vom 28. Fe-r. 1817. (Regierungs-Blatt N>o. 14) nunmehr für todt anzunehmen sind; so wcr.cn alle Gläubiger derselben hiemit ausgerusen ihre Forderungen mit den erforderlichen Bcwciß- Documentcn belegt, innerhalb 6 Wochen von heute an bei den betreffenden Waisengerickken eiuzuge- bcn, widrigenfalls das Vermögen der Soldaten an ihre Erben ohne Rücksichtnahme auf dcrgl icken nicht angezeigte Schulden verkheilt werden würde. Die Soldaten sind: Michael Kilian, von Raicka; Johann Leonhard Keitel, von Lindlein; Johann Michael Kaser, von Scbmal- felden; Johann Georg Keller, von Wolfsgreuth; Christoph Ehrmann, von Schrozberg; Mickacl Kopp , v ott Schrozberg; Georg Botsch von da; Michael Stüz von da; Andreas Albrecht von da; Jakob Schüttler, von Crailshansen; Johann Sckuch, von Zell; Stief-Sohn des Michael Marker! vvltzv Han; Jakob Georg Schüttler, von Sigiswrilcr; Johann Andreas Wirth, von Schmalfclden; .Friedrich Dumwler, von Schrozberg; Stefan Hächtel, von Schrozberg; Geora Müller von.Crails- haufen ; Georgs Leonhord Förster, von Hengstfeld; Johann Conrad Naser, von Grvßbareweiirr; Georg . Michael Drog, vom Hegenau; Georg Michael Göller; von Kleinbärewesier; Georg Michael Vogt, .von Gemhagen; Andreas Weber, von Schmalfelden; Johann Georg Werbbrecht» von-Funkstadt; Lco.hatd Horn, vou Lcuzendori; Andreas Fächß, von Hengsiftld; Johann L.onhard Kekt, von Wie- , fenbacd; Johann L.onhard Rohn, von Brettheim; Andreas Sakteuter» von da; Michael Hahn; von Hilkarlsl,aussen; Leonhard Michael Rer, von Herpertshausscn; Johann Georg Eisenmann von Äeubach; Georg Mich cl Hammel, von Kleinbärcweiler; Georg Michael Ne der, von Hegen au; ..Michael Hofmann, von sIa.tth.rusen, Johann Andreas Blumenstock, von Kleinbärcweiler; Jakob Probst, von Wallhaustcn, Georg Veit Bullinger, von Michelbach an der Lück.; Johann G-.org Wrü:manu., von Blaufelden; Johann Georg Teuscher, von Wiridischbokenseld; Johann Michael Popp, von Schmalseiten; .Jakob Leidig, von Roth am See; Michael Kranz, von Prettcnfcld; Maltas Bräuvinger, von Musdorf; Johann Michael Wollmershuuffer von Windii'chdokrv.feld. Wel- ches hiemit ösftnllich bekannt gemacht wird. Den 5. Scpi. >817- Königl. Oderamt. Neresh c im. Der wegen eines zu Erkheim, K. Baiern. Landgerichts Ottabeuren, verübten egtalisicirlcn Gelddiebstahls aus seiner Htimalh entwichene lciige Dirnstknecht Matthäus Mohr e von Mrockrelfingen, hat sich bei dem dasigen Oberaml freiwillig gestellt, daher der, gegen denselben unterm La. v. M. erlassene Sukocief hiemit ausser Wirkung gcfezt wird. Oe-, 24. Se.tt. »8,7. . ,. Königl. Oderamt. Wrakenheim.. Ln der Stadt Schwaigern diesserkigen Oberamis, ist vnr.r den Schatten tie Pokcn Krankh.it ausgebrschennnd daher aller Verkehr acht Schaufwa.-re wir derf.lden, bis auf «euere Verordnung verboten. Welches zur allgemeinen Kenntmß gebracht wird. Den »; Ok- >8,7. Königl. Oberamt. Gedrukt bei Gottlieb Hasselbrink, Hof- und Kanzlei Kupfrrdrucker, Buchdrucker. N r o. 62. >817. 4S7 Königlich - Württembergisches Staats- »»d Regierungs-Blatt. Donnerstag, 20. Oktober. Herbst General-Nescript auf das Jahr 18,7. In der Voraussetzung, daß die Königs. Cameras-Beamten in Abstckt auf die bevorsteheuve Weinlese das Ndthige vorbereitet haben werden, werden denselben wegen der Herbstanstalten und Erhebung der herrschastsichen Weinqefälle, unter Verweisung auf die bestehenden älteren und neueren Verordnungen, nachstehende Vorschriften ertheilt:. 1. ) Mit der Weinlese darf sowohl im Allgemeinen als auch insonderheit in den herrschaftlichen Weinbergen sogleich angefangen werden. 2. ) Da der IHc instock durch dic schon in dci« rcstcn Trugen dieses Monats, noch mehr aber in der letzten Woche, eingefallenen Fröste so sehr Roth gelitten hat, daß irur das in der Zeitigung etwas weiter vorgerückte unbeschädigt geblieben seyn kann, so haben die Cameras-Beamten nicht nur bei den eigenen herrschaftlichen Weinbergen strenge darauf zu halten, daß Nicht die erfrornen Trauben mit den noch erhaltenen gesunden vermengt werden, sondern auch in Gemeinschaft mit den Oberamrleuten die Anordnung zu treffen, daß von den Privat-Weinbergbesitzern auf gleiche Weise verfahren, und die unbeschädigt gebliebenen Trauben abgesondert zusammen gelesen werden. t - 3. ) Die Herbstagstalten find genau nach dem Bedürfniß, also mit Beobachtung der größtmöglichen Sparsamkeit, zu treffen, und es ist daher aller Orten, wo, wegen Geringfügigkeit, des Ertrags, das Ausrüsten - einer öffentlichen Kelter nicht nöthig wird, nach Umstanden, entweder 2.) die Zehent- und Theilgebühr von dem Vorlaß nach der Eiche, von dem Druck hingegen nach einer unpartheiischen Schatzung zu nehmen, oder es ist b.) solche nach Rauem zu erheben, und zum Allspressen desselben eine Privat-Trotte zu miechen, oder auch das an Rauem Erhaltene zu verkaufen; wenn aber t.) das Zehent - und Theilgefall zu gering in der Menge ausfüllen sollte, so darf, nach vorgängiger pflichtmäßiger Schätzung desselben, Geld, und zwar nach dem Mittelprerfe des betreffenden Ortes, dafür genommen werden. 4g8 40 Die ständigen Weingefälle sind, so viel möglich, zum Einzug zu bringen. 5. ) Wegen der Abgaben unter den Keltern verordnet man., daß " a0 der Tagwein und die Gülten, wenn das Gefall so weit zureicht, vollständig, — lb.) an den laufenden Besoldungen und Peirsionm hingegen nur der vierte Theil, jedoch mit der Ausdehnung^ daß kein Prätendent weniger als einen Eimer Wein, insoferne seine Forderung so viel beträgt, zu empfangen haben soll, abgereicht werde. • 6. ) Das nach Abzug der Prästationen übrig bleibende Gefäll ist in die herr- schaftlichen Keller zu bringen, und bis auf weiter« Verordnung daselbst aufzubewahren. Sogleich nach beendigtem Herbst haben übrigens die Cameral - Beamten den vorgeschriebenen Nachherbst-Bericht zu erstatten, und solchem die gewöhnliche Wein- und Fässer-Tabelle beizulegen. Stuttgart, den 20. Oktober 1817. S e. Königl. Majestät haben vermög Rescripts vom 20. Oktober die er- ledigte zweite Registrators-Stelle bei der Registratur der älteren Kirchenräthlichen Akten dem Hofrath Doering gnädigst zu übertragen geruht. Stuttgart. Bis künftigen Mittwoch den 29. dieses Monats, werden auf dem Platz vor dem Arsenal in Ludwigsburg, von Vormittags 9 Uhr an, 45 Stück brauchbare Militär., Zug - und Neut- Pferde, gegen gleich baare Bezahlung, im öffentlichen Ausstreich verkauft, welches hiemit zur allgemel- ien Kenntniß gebracht wird. Den 22. Okr. >8>7- ^ ; _ König!. Kriegs-Departement, Admimstkations-Sectlon. Hohenheim. Zn der herrschaftlichen Baumschule dabicr werden nachstehende Baumstämme in den beigesezten Preißen, und zwar: 100 Gtük hochstämmige Kirschenbäume ü 20«. 24 kr. 20 St. Kirschen - Pyramiden a rau. i5 kr. ,76 St. Pstaumen-Spalier a >2 u. iSkr. 12 St. Mandel- Pyramiden a 13 u. rSkr. 4P St. Welsch Rußbäume a 3.0 fr. Itzäo St. hochstämmige Atpfell'äume k 26 kr. i5o St. Avselbäum« ans Johannis Skammchen als Zwcra oder Svalicr-Bäume » >5 u. 20 kr. Iioo hochstämmige Birnbäume ü sskr. 12 LnitttN als Zwerg - oder Spalier - “üümr :5«. 20 kr. 5oo St. gemeine Johannisbccrstauden 2«. 3 ft. tb.ils in diesem Spätjahr, theils im künftigen Frühjahr verkauft werden, und haben sich die Liebhaber dcßhalb an den Hofgärtncr Walker zu .Ho- henheim zu wenden. Den ib. Okt. 1817. Kamcralamt allda. Nürtingen. Samstag den >. Nov. I. I. wird bei der Unterzeichneten Beamtung ungefähr 764 Pf. gutes flächsencs Garn, gegen baare Bezahlung im Mfflreich verkauft werden, wozu die Liebhaber einlaret; den 14. Okt. 18,7. Königliche Stiftungs-Verwaltung. Winterlingen. Die der Commun Winterlingen zuständige Sommerschaaf- Waide, deren Bestand lcztmals nur auf r Jahr gnädigst ratisicirt worden ist, mithin am s5. Nov. d. I. wieder zu Ende geht, wird auf fernere 3 Jahre, nämlich von Katharina >817- bis 1820- im öffentlichen Aufstreich am Montag den 10, November Morgens y, Uhr auf dem Rat! haus zu Ebingen verliehen werden. Die ganze Schaaf-Waide erträgt 3oo Stük, wovoa. einige die Bürger, der Bestander aber den grösten Lheil aufzuschlagen hat. Sämtliche Bedingungen gründen sich auf die vorhandenen allerhöch- sten Bestimmungen; die Pachkliebhabcr werden nun hiezu unter dem Anhang cingeladen, daß sie bei der Verleihung sich durch gültige Meister- oder. Concessionsbriefe als auch in Hinsicht auf ihr Bermö- mögen und Prädikat durch obrigkeitliche Zeugnisse zu lcgltimiren haben. Den >o. Okt. 1817. Königl. Beantung. B raken'heim. Der wegen Schäaf-Dkebstahls kn Mtersuchling befangene und auf iuvdtov'ti ftfee 'ßauftö« dem. Arrest entlassene Sckaafknecht Jakob Kohlhammer von Meimsheiin ist heimlich entwichen. Sammtliche Civil - und Polizei-Behörden werden ersucht auf denselben zu fahnden, ihn im Brtretungssall qrretiren und gegen Ersatz der Kosten hichcr einliefern zu lassen. Signalement: Jakob Kohlhammer ist 34 Jahre alt und b Fuß groß, hat em blatternarbigtes ovales Antzesicht, schwarzbraune Haare, spssiges Kinn und kleinen Mund. Bekleidet ist er entweder mit einem weissen zwilchenen oder blau tuchenen mit rotriem Tuch durchschossenen Schascr-Rok, kurzen ledernen Hosen und tragt bald Stiesel bald Schuhe. Den 32. Sept. 1817. König!. Oberamt. Göppingen. Ein unbekanntes, hieizach naher bczejchnctes Weibsbild, hat gestern Abend Gelegenheit gefunden, dem Eheweib des Jakob Kurzen von Haubersbronn, Oberamts Schorndorf, in dem, zum hiesigen Oberamt gehörigen Dorf Kleineislingen, attwo sie miteinander übernachten wollten, eine bei sich gehabte Zaine, worin 25 fl. an Geld, 3 Pf. Butter und Zo Stök Eier befind- lich gewesen, abzunehmen und sich hierauf damit flüchtig zu machen. Alle hoch? und wshllössüche OMobrigkeitcn werden daher gehorsamst ersucht, auf diese Diebin fahnden, und sie im Delrettungs- Falle wohlverwahrt anher einliefern zu lassen. Signalement. Dieselbe sey ihre« Angabe nach hg Jahr alt. hat graue Haare, schmales Gesicht, lange Nase, Mittlern Mund, mangelhafte Zahne, und an der untern Lippe Z schwarze Punkte. Bekleidet sey sie gewesen mit 1 rvthem Tüchlen, das sie um den Kopf gewunden habe, rsthem Rok und blauem Scburz mit weifen Streifen, l braun gestriktem Kittelen, grauen Strümpfen und niederen Schuhen. Den uv Okt. 18x7. Königl. Öberamt. Kirchheim. u. T. Georg Reichert, von Groß-Jngersheim, 'Bessigheimer Oberamts, gebürtig welcher sich seit einiger Zeit als Bestand-Schäfer zu Roßwälden, im biefiacn Ob-ramt aufhält, läßt sich in bedeutende Schaafhändel ein, und weiß sich Credit auf Bürgschaft zu verschaffen. Da aber derselbe weder in Groß.Jngersheim, noch in Roßwälden einiges Vermögen besitzt, mithin keine Sa- tisfaktion leisten kann, so wird das Publikum vor Schaden und Nachtheil vor ihm j, hiemtt gewarnt. Den 1. Okt. 1817. orontgl. Oberamt Nürtingen. Linsenhofen. Der hiedurch bezeichnete Schulknabe des Jakob Kuhn, von Linsenhofen, hiesigen Oberamts, ist schon im vorigen Frühjahr von dem Hause ferner Aeltcrn ent- laufen, nachher aber auf dem Bettel zu Stuttgart angetroff.n, und dem. Königl. Oberamt^ cingelie- fcrt worden. Seit ungefähr >0 Wochen bat sich nun derselbe wieder entfernt, unj5 indessen nichts mehr von sich hören lassen, als daß er erst vor ,4. Tagen in Baknang gewesen, und wieder dem Bettel nachgegangen sey. Es werden nun sämmtl resp. Ortsobrigkeiten und Polizeibehörden amtlich ersucht, den Flüchtling zu verfolgen, ihn im Betrettungs - Fall arreüren, und wohlverwahrt Unter- zeichneter Stelle einliefern zu lassen. Matheus Heinrich Kuhn, m Jahr alt, mittelmässig groß, hat braune kurz abgeschnittene Haare, schwarze Augen, ein ganz volles Gesicht, gewöhnl. Mund, etwas, aufgeworfene Lippen, und ist überhaupt zu seinem Alter von starkem Körperbau. Bei seiner Ent- weiche,g war er bek.eider mit kurzen leinenen Hosen, baarfuß und ohne Kopfbedekung, Den 14. Okt. 1817. Königl. Oaeramt. Calw. Von'hiesigem Oberamt wandern folgend« Personen au§: Von Neubulach: Johannes Roller, Kübler Obcrhaugstett: Johannes Ohngemach, Schuster, diese Beide nach Rußland. Von Stammbeim: Johannes Strienz, lediger Schneider nach Hanau. Bon Hirsau, Christian Daniel Weinman", Strumpfweber nach Lyon in Frankreich. Bon Calw:' Rosina Margaretha Schöttlin nach Ichtershausen in Sachsen, Wer irgend eine Ansprache an diese Auswanderer zu machen, hat dieselbe binnen Jahresfrist bei do» betreffenden Ortsobrigkeiten vorzubringen. Den 1. August 2617- Oberamt Calw. Göppingen. Nachstehende, Jnnwohner des hiesigen Oberamts haben die allergnädigste Erlaub- niß zum Auswandern erhalten, nä«ilich von Börtlingen: Michael Herb. Von Bünzwangen: Phiti'pp öoo Zwicker. Bon Dürnau: Michael Mehr. Bon Gammelshausen: Anna Marka Rieker. Von Hatten- hofen: Gottlieb .Schweizer, Jakob Friedrich Attinger. Bon Jebenhausen: Michael Kill, Johannes Würger, Philipp Albrecht. Bon Schloth: Andreas Blanßing. Bon Uhingen: Peter Allmendinger. Von Wangen: Mathes Kähnle. Alle diejenige, die an vorgemeldtc Emigranten eine rechtliche An- sprache zu machen haben, rperden aufgefordert, sich deßhalb an die betreffende Schullhcißcu-Aemtrr zu wenden. Den 24. Sept. 1817. Königl. Oberamt, Kirchheim u. T. Johann Gottlieb Schemwing, englischer Perrsionair: von hier, wandert mit feiner Ehefrau nach Hannover aus, und der hiesige Burger und Bortenmacher Johannes Hausmann vertritt denselben auf Jahresfrist als Bürge. Den 17. Sept. >8:7. Königl. Oberamt. Nürtingen. Nachstehende hiesige Amtsuntergebene haben die Erlaubniß zur gleichbaldigen Auswanderung erhalten, und werden durch Bürgen ein Jahr lang vertreten werden. Diejenige, welche an einen oder den andern dieser Auswanderer eine AnjPrache zu machen haben, werden auft gcfordert, solch- binnen Jahresfrist geltend zu machen. Nürtingen: Christian Haive. Aich: Johann Veit Koch. Rosina und Anna Maria Müllerin. Altdorf: Stephan WetzelS Wirtib. Beuren: Adam Wivmann. Frikenhausen: Jakob Rein, Weber. Grabenstetten: Johann Staiger, Bauer. Grafenberg: Jg. Philipp Jakob Doster, Weingartner, Johann Georg Doster, Weingärtner, Jakob Friedrich Müller, Johannes Pläher, Johann Georg Mollenkopf. Grözingen: Jakob Müller, Jakob Hutt. '-wosbett- lingen: Johannes Ebinger, Wagner. Rekkarthailsingen: Jakob Müller, Bauer, Jakob Fischer, Bauer, Johannes Müller,.Taglöhner. Oberboihingen: Christian Vogel. Reudern: Johannes Krohmer. Den 2s. August 1817. König!. Oberamt. Reuttlingen. Fortgesetzte Bekanntmachung von Auswanderern. Nachstehende Personen aus dem hiesigeu Oberamt haben bereits allerhöchst- Auswanderung^ Erlaubniß erhalten, und werden, da sie sich schon zum Lheil auf die Reise bcg-b-n haben, innerhalb eines Jahrs durch zurückgeiafsene Bürgen vertreten, als von Reuttlingen. Johannes Hafner, ledig, Matkheus Hammer, Johannes ©vHmß« MlNkivv Vottelcr, Christoph Bohrer, Johannes Schäfer, Matheus Botteier, Heinrich Hummel, Joh. Marlin Avuiriri, J„kvd M-zg«r, Johannes Reicherter, Johannes Vollmer, Johannes Wucherer, Jakoh» Wucherer, Joh. Georg Kehrer, Daniel Vollmer, Wittwer. Bon Pfullingen. Mag- dalena ,Wursch>kln,t Dorothea Kli'ngensteinin. Von Bronnen: Anna Maria Bruder, Anna Maria Heinzclman. Vom Erpsingen: Johannes Her-man Müller. Den 1. Sept. >817. Königl. Oberamt. Rommelshausen. Die Wittwe "Sibiila Merzin von Rommelshausen, hat die Erlaubniß erhalten mit ihrer Familie nach Ca-'e asten auszuwandern. Für sie ist auf die gesetzliche Frist Fried- rich David Pfund alldort Bürge. Wer demnach irgend eine Forderung an die Merzin oder ihre Fa- milie zu machen hat, wolle sich an die Königl. Ämtsverwcserei Rommelshausen wenden. Den 20. August 1617. Königl. Oberamt Cannstatt. Nachstehende Personen aus hiesigem Obcramts-Bezirk wandern aus. Es werden daher diejenige, die au eine oder die awdere derselben gegründete Ansprüche zu machen haben, hierdurch auf- gefordert, dieselbe binnen eines Jahrs bei der- Unterzeichneten Stelle darzuthun. Von Lonsingen : Elisabetha Egger, ledig. Mezingen: Jg. Georg. Konrad Klctt, Weingartner; Michael Schmauder, Glaser.; Georg Adam Stell, Strumpfweber; Aevrg Adam Knittel, Zeuzmacher; Georg Friedrich Henning, Schlosser; Johannes Röhrer, Mezger-, Johann Christian Strohheker,. Schmid. Von Trailfingrn. Jeremias Zluhan; Georg Friedrich Mundrrich; Johann Adam Werber; Jg. Johannes Göz; Jakob. Herrmzrnn. Von Rirtheim: Clemens, Ruvppä Von Mittelstadt: Christoph Vollmer, Skei-nhauer; Johann Georg. Schlotterbek,, ledig. Den 3. Okt. n8>7- König!. Oberamt. Vaihingen- Horrheim. .Erhorcht Gr^ßmann von Horrheim wandert mit allerhöchster Erlaub- niß aus rem Königreich, aus'und werden die Glauvigft.veffelden, wenn gleich d-r Auswandernde binnen Fahrrs'frM dusch einen Bürgen vertreten wirdss-hiemit aufgesordert, ihre Förderungen sogleich einzugeben. Den >6. August 1817. "'' -Königl. Oberamt. Grdrukt bei Gottlieb Hasselbrink, Höft Kanzlei - Kupferdrucker, 'Buchdrucket. Nro. 64. 5oi iSl?. Köntglich-Württemvergisches Staats- «»dRcgttkuiigs-Blatk. Samstag, 26. Oktober. i — -' >" >>" > » - Die Eingabe von Reisekosten- und Diaten-Rechnungen betreffend. Den Befehlen Seiner Königlichen Majestät gemäß, soll künftig bey sämmtlichen Hof-Stellen die Eingabe von Reisekostens - ^und Draten - Rechnungen, bey Verlust der Forderungen, inner längstens 14 Tage nach der Beendigung der Reife geschehen. Bei gleichem Nachcheil haben alle diejenigen Personen, welche noch Reistkostens- und Diaten-Forderungen an die verschiedene Hofkaffen zu machen haben, ihre rück- ständigen Rechnungen bis zum 1. Nov. d. I. einzugeben. Stuttgarts den 23. Oktober 1817. Auf Befehl des Königs Königs. Hofkammer-Präsidium. Rechtserkenntnisse des Königs. Ober-Tribunals zu Tübingen. 1) In der Appellationssache von dem Königl. Oberjustizkollegium, zwischen der Witt'we des Schreiner-Meisters Mayer in LudwiWurg, Vorklagerin, Wiederbett. Appellantin, und den Erben der Rosine Strauß daselbst, Vorbekl. Wiedeckläger, Appellaten, gegenseitlge Forderungen betreffend, wird die Berufung wegen Mangels an einer Beschwerde durch Urthel verworfen. Den 26. Sept. 1617. 2) In der Appellationssache des Leonhard HindererS zu Gochsen, Oberamts Nekarfulm, Beklagten, Querulanten, Appellanten, gegen die Ganntmasse des Johann Georg Siegle daselbst, Kläger, Quärulaten, Appellaten, eine Kaufschillingö- Forde- rung betreffend, wird die Urthel vorigen Instanz erklärend bestätigt. Den 2». Okt. 1817. 3) In der Appellationssache des Johann Georg Karg gewesenen Kronenwirths zu Wurz ach, Beklagten Appellaten, nun Appellanten, gegen Johann Georg Wag- gershauser, Posthalter in Ravenspurg, Klager Appellanten, jetzt Appellaten, Ent- schädigungs-Ansprüche betreffend, wird das Erkenntmß voriger Instanz theils bestä- tigt, rheils abgeändert. Den 21. Okt. 1617. 4) In der Appellationssache des Tabakmüllers -Schwab zu Heilbronn, Vorkta, gers, Miederbeklagten Appellanten, gegen die Erbin des Oberamts-Kerichtsaffessors Müller daselbst, Vorbeklagte Wiederklägerin, Appellatin, Pachtgeld und Entschädi- gung betreffend, wird auf weiter,n Beweist erkannt. Den 21. Ort. 181 f, 5) In der Appellationssache der Königlichen Lehensektion, Jmploratin, Äppellan, tin, gegen die Allodial--Erben des Freiherr» Carl von Kniestedt zu Heutingsheim, Imploranten, Apellaten, die Nutzung aus einem heimgefallenen Lehen-Zehent-Drit- tel betreffend, wird die Urthel voriger Jnstauz bestätigt. Den 21. Ort. 1817. 6) In der Appellationssache des Wegmeisters Pfisterer zu Stuttgart und Con- sorten, Beklagten Appellanten, gegen den Fakob Barreis zu Neufürstenhütten, Kläger Appellaten, ArrordS-Abrechnung betreffend, wird das vecurtheilende Erkennr- niß voriger Instanz bestätigt. Den ri. Okt. 1817. 7) In der Appellationssache des Herrn Grafen von Quadt-Jsny, Klägers Ap- pellanten, gegen den Herrn Fürsten von Metternich-Winneburg-Ochsenhausen, Be, klagten Appellaten, eine Renten-Forderung betreffend, wird reformatorifch, Beklag- ter zu Entrichtung des befragten Rente-Quantums verurtheilt. Den 21. Okt. 1817. 8) In der Appellationssache zwischen der Gräflich von Haßfeldischen Vormund- schaft zu Waldmannshofen, Beklagter Appellantin, und dem Schutzjuden Hona Abraham Levi in Bayreuth Kl. Appellaten, eins W.'chselforderung brtr. wird abän- dernd beklagter Theik zu dem Reinigungseide zugelassen. Den 21. Oktober 1817. Erkenntnisse des König!. Ober - Justiz - Collegiums. 1) In der Ationsfache von Leoffberg zwischen Conrad Stähle, Gerichts-Verwand- ten zu Heimerdingen, nun dessen Erben Bekl. Anten, wider die weil. Johann Georg Jäck- lens, gewesenen Bürgers und Bauern daselbst, hinterlassenen Kinder erster Ehe, Kl. Aten, wurde das Urthel voriger Instanz theils bestätigt theils abgeändert, unter Verglei- chung der Prozeß-Kosten. Stuttgart, den 3. Okt. 1817. 2) In dev Rechtssache Ferdinands Freiherrn von Adelsheim zu Wachbach, Klä- gers gegen Carl Friedrich Ernst, Georg Adam, Augustin und Carl Joseph, Frei- herren von Adelsheim zu Wachbach Bekl., die rechtliche Wirkungen der Ehe des Klägers betreffend, wurde der Bitte des Letzter» in der Hauptsache entsprechend erkannt. Stuttgart, den 8. Okt. 1817. 5) Die Ationssache von Neckarsulm zwischen dem Ober-Umgelder Klem in Ko- chendorf, Bekl. Anten, an einem und dem vormaligen Cameral-Ämts-Diener Michael Kreb dahier, Kl. Aten, am andern Theil wurde wegen mangelnder Summa appella- bilis von Amcswegen verworfen. Stuttgart, den 17. Okt. 1817. Berzelchniß über die in wichtigen Fällen gefällte Straf-Erkenntnisse vom Monat August 1817. (Beschluß.) Den i6ten wurde gegen die zu Heilbronn in Verhaft und Untersuchung gekommene Catharina Walter von Löwenstein, Oberamts Weinsberg, wegen wieder- ■ 5o5 holten Diebstahls-, neben dem Ersäße aller Kosten eine viermouatlichs Zucht hauZ- strafe erkannt. An demselben Tage ist der zu Mergentheim verhaftete Ludwig Fick von Weift bach, Oberamts Künzelsau, wegen mehrerer theils allein, theils in Gesellschaft be- gangener, zum theil ausgezeichneter und qualificirter Diebstähle ,- zu einer Destungs- strafe von einem Jahr, und dessen Mitschuldiger Michael Gündel von da, zu einer VestungSstrafe von acht Monaten verurtheilt und rücksichftich des Schadens und Kosten^ Ersatzes das Erforderliche verfügt worden. An demselben Tage wurde der zu Altdorf in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Aloys Müller von der Höhe, Oberamts Leutkirch, wegen verübten Frucht- Diebstahls und versuchter Wilderey, neben Verurtheilung in die Arrest- und Unter- suchungs-Kosten mit einer viermonatlichen Vestungsstrafe, nebst der Geldbuße von 20 Pf. Heller belegt. An demselben Tage ist gegen die zu Ludwigsburg verhaftete Maria Catharin« Lachenmayer von Stuttgart, wegen wiederholt begangener Unzucht in der Restdeuz neben dem Ersätze aller Kosten, eine anderthalbjährige Zuchthausstrafe ausgesprochen» und die uachherige Einsperrung in ein Zwangsarbeitshaus auf sechs Monate verfügt worden. An demselben Tage wurde die zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung, ge- kommene Elisabeths Barbara Rapp von Aldingen, Oberamts Ludwigsburg, wegen wiederholten Diebstahl?., »eben dem Ersähe der Kosten und des Schadens zu sechs- monatlicher Zuchthausstrafe, und nachheriger Einsperrung in ein Zwangöarbeitshaus bis zu erprobter Besserung auf drei Monarhe verurtheilt. Unter dem 19. ist der zu Ulm verhaftete Johann Zoller von Söllingen, Ober- amts Ulm, wegen wiederholten Diebstahls , neben dem Kosten und Schadens-Ersaft zu, sechsmonatlicher Vestungsarbeit und nachheriger dreimonatlicher Verwahrung in ein ZwangsarbeitshauS verurtheilt worden. An demselben Tage wurde der zu Gerabronn in Verhaft und Untersuchung, ge- kommene Jakob Zott von Kt. Allmerspan, Oberamts Gerabronn, wegen großen Diebstahls, neben dem ihm zuerkannten Kosten- und Schadens-Ersatz- mit fünfmonat-- licher Vestungsarbeit belegt. An demselben Tage ist der zu Ulm verhaftete Michael Mayer von Ettenschieß, Oberamts Alpek, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Kosten- und Schadens- Ersatz mit fünfmonatlicher Vestungsarbeit bestraft worden- Den 20. wurde gegen den zu Mergentheim in Verhaft und Untersuchung, ge- kommenen Johann Matches von Sulzbach, Oberamts Gaildorf, wegen wiederholten. Diebstahls, auch groben Betrugs und Fälschung , neben- dem Ersätze aller Kosten un d des Schadens, eine einjährige Vestungsarbeit er tan nt. An demselben Tage ist der j-u Rottweil verhaftete Raymun-d Stehr von Bären- thal, Sigmariugischer Herrschaft , wegen versuchter Wilderey und Widersetzlichkeit, neben dem Verlust seines Gewehrs und Bezahlung von 20 Pf. Heller, zu ^sechsmo- natlicher Vestungsarbeit und nachheriger Ausweisung aus den König!. Staaten, und dessen Mitschuldiger, Johann Friz von Irrendorf, Oberamts Tuttlingen, we, gen gleichen Vergehens, neben der Confiskation seines Gewehrs und Bezahlung von 2« Pf. Heller zu viermonatlicher VestungsarbeiL verurtheilt, und rücksichtlich der Kosten uns Ersatz des Schadens des Angemessene verfügt worden. An demselben Tage wurde der zu Calw in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Johann Andreas Walker von Aidlingen, -Oberamts Böblingen, wegen wie- derholter Fälschung, neben dem Ersätze aller Kosten und des Schadens, mtt zwei< jähriger Zuchthausstrafe belegt. Unter dem -r. ist der zu Heilbronn wegen wiederholten Diebstahls verhaftete Caspar Lehre von Ellhofen, neben dem Kosten - und Schadens-Ersatz mit einjähriger Zuchthausarbeit bestraft worden. An demselben Tage wurde gegen den zu Rottenburg in Verhaft und Untersu- chung gekommenen Bernhard Schmid von Dettenhausen, -Oberamts Tübingen, wegen Diebstahls, Körper-Verletzung und Widersetzlichkeit, neben dem Ersätze aller Kosten eine viermonatliche Vestungsstrafe ausgesprochen. An demselben Tage ist der zu Calw verhaftete Michael Böttinger von Ostels- heim, Oberamts Calw, wegen der gegen ihn erhobenen ausgezeichneten Diebstähle und wegen Betrügereien, zu einer sechsmonatlichen und dessen Mitschuldiger Simon Gräber von Gächingen, Oberamts Calw, zu fünfmonatlicher VestungsarbeiL und zu dem Kosten - und Schadens-Ersatz unter solidarische» Verbindlichkeit verurtheilt worden. An demselben Tage wurde gegen die zu Ludwigsburg in Veracht und Unter- suchung gekommene Johanna Elisaüetha Weber von Freudenthal, Oberamts Besig- heim, wegen wiederholten Diebstahls, neben halbstündiger Ausstellung auf der Schandbühne mit aufgehaftetem Zettel ,,Feld - Diebin" und-neben dem Kosten- und Schadens-Ersatz eine einjährige Zuchthausstrafe erkannt, und Die nachherige Einsperrring in ein Zwangsarbeitshaus auf sechs Monate angeotdnet. An demselben Tage find die zu Ulm verhafteten Franz Laver Wohlhüter von Bibcrach, und Johann Veil von Ummendorf, Oberamts Biberach, wegen ausgezeich- neter Diebstähle, neben dem Ersätze der Kosten und des Schadens zu gleichen Thei- len, jeder mit neunmonatlicher Vestrmgsarbeit belegt worden. Den 20. wurde der zu Heilbronn in Verhaft und Untersuchung gekommene Friedrich Neumeister von Altlautern, Oberamts Weinsberg, wegen ausgezeichneter Diebstähle neben dem Ersätze aller Kosten und des Schadens mit sechsmonatlicher VestungsarbeiL bestraft. An demselben Tage ist der zu Göppingen verhaftete Heinrich Plüderhauser von Rechöerghausen, Oberamts Göppingen, wegen mehrfacher, zum theil großer und ausgezeichneter Diebstähle, neben dem Ersätze der ihm zugeschiedenen Kosten und des Schadens zu achtmonatlicher Veftungsarbeit verurtheilt worden. An demselben Tage wurde die zu Rottenburg in Verhaft und Untersuchung ge- kommene Catharina Elisabetha Aicheler von Lustnau, Oberamts Tübingen, wegen wiederholten und großen Diebstahls, »eben dem Ersäße allerKosten und des Schadens zu einer halbjährigen Zuchthausstrafe verurtheilt. Unter dem -6. sind wegen Entweichungen von der Vestung und Diebstahls, die Vestungssträflinge Christian Friedrich Braun von Reutlingen und Johann Schuhmann von Bartenstein, Oberarms Gerabronn, neben dem Ersatz der Kosten und des Schadens, der erste zu anderthalbjähriger und der zweite zu zehnmonatli- cher Vestuugsarbeit verurtheilt worden. De» 2 7- wurde der zu Eßlingen verhaftete Johann Glaser von LudMigsburg, wegen wiederholten Diebstahls, neben Bezahlung der Kosten und des Schad-ns, mit ein und einhalbjähriger Vestungsarbeit belegt, und die nachherige Einsperrung in ein ZwangSarbcitshauS auf wenigstens ein Jahr angeordnet. An demselben Tage ist der zu Eßlingen, in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Johann Georg Mayer von Steruenhronn, Arntsobemrnts Stuttgart, wegen ToLtung des Friedrich Mayer von da, neben dem Ersätze aller Kosten zu zwan- zigjähriger Zuchthausstrafe verurtheilt worden. An demselben Tags wurde der zu Mergentheim verhaftete Caspar Krayaufmüller von Niederhall , Oberamts Künzelsau, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersatz des übrigen Schadens und Bezahlung aller Kosten zu dreijähriger Vestungs, arbelt und nachheriger Verwahrung in ein Zwangsarbeitshaus auf ein Jahr verurtheilt. An demselben Tage ist gegen die zu Calw in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Gottliebin Großhauus von Altenstaig, Oberamts Nagold, wegen Ehebruchs, Schwangerschaft, und, Geburts-Verheimlichung auch hinzugekommener gefährlicher Be- handlung ihres neugebohrnen Krudes, neben dem Ersätze sämtlicher Kosten eine vierjährige Zuchthausstrafe erkannr worden. An demselben Tage wurde gegen den zu Ludwigsburg, verhafteten Conrad Krapf von Bönnigheim , Oderamts Besigheim, wegen wiederholter, zum Theil aus- gezeichneter Diebstähle, auch Wiedersetzlichkeit, neben dem Kosten - und Schadens- Ersatz eine zehnwonatliche Vestungs-Acbeit ausgesprochen, und die nachherige Ein- sperung in ein Zwangsarbeitshaus auf sechs Monate verfügt. Unter dem 28. ist der zu Stuttgart in Verhaft und Untersuchung gekommene Johann Georg Pichon von Stuttgart, wegen Verbreitung einer der öffentlichen Ruhe und Ordnung nachtheiligen gefährlichen Schrift, neben Bezahlung der ihm zugeschiedenen Kosten mit einer halbjährigen Vestungsftrafe belegt und zugleich ver- ordnet worden, daß er nach deren Erstehung unter strenge polizeiliche Aufsicht gestellt werden solle. Den 2g. wurde der zu Ellwaugen verhaftete Johann Taglieber von Utzmem- mingen, Oberamts Neresheim, wegen wiedecholter ausgezeichneter Diebstahle, ne, ben'dem Ersätze aller Kosten und des Schadens mit einjähriger Vestungsarbeit bestraft. Unter dem 5o. ist der zu Ulm inVerhaft und Untersuchung gekommene Leonhard Lindle von Deufstetten, Oberamts Crailsheim, wegen ^wiederholten ^Diebstahls, 5o6 «eben dem Kosten und Schadens-Ersatz zu vlermonatlicher Zuchthausstrafe verur, theilt worden. An demselben Tage wurde der zu Calw verhaftete Thomas Wurster von Otten- hausen, Oberamts Neuenbürg, wegen wiederholter und zum Theil ausgezeichneter Diebstahle, neben dem Ersätze aller Kosten und des Schadens zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafe verurtheilt. An demselben Tage ist gegen den zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekommenen Carl Auberle von Böblingen, wegen wiederholten Betrugs, neben Bezahlung sämtlicher Kosten und Ersatz des verursachten Schadens eine einjährige Zuchthausstrafe erkannt, und dessen nachherige Einsperrung in ein Zwangsarbeits- Haus auf neun Monate verfügt worden. Postwagen-Versendungen narb den Niederlanden und Holland letreffend. Da sammtkiche Postwagen-Versendungen nach den Niederlanden und Holland neben' dem Frachtbrief mit einem besonder» Verzeichniß in Französischer Sprache, worin die in den versendenden Fässern, Kisten, Ballen und Paketen befindliche ein- zelne Gegenstände nach ihrer Beschaffenheit und nach ihrem Werth deutlich, umständ- lich und gewissenhaft aufgeführt stehen, versehen seyn müssen, und die nicht mit einem solchen Verzeichniß in jene Gegenden versendende Stücke von der Grenze zm'ückgefandt werden, so wird solches auf Auftrag König!. Oberpost-Direction zur allgemeinen Kenntnis gebracht, Stuttgart, den n. Oft. 1817. ■ Königs. Haupt - Postamt. Se. K ön igkl ch e Majestät hüben unterm 16. diß den bisher penstonirten Obrist-Lieutenant v. Moegelin bei dem 2. Reuter-Regiment zugetheilt, und unterm 2i, dem Ober-Lieutenant v. Reich l in, vom 3. Reuter-Regiment, die gebetene Entlassung aus dem Königlichen Militaire ertheilt, und an dessen Stelle den Uuter- lienteuaut v. Romerio desselben Regiments zum Ober-Lieutenant ernannt. Den 4. Oktober ist der pensionirte Lieutenant v. Mayersbach zu Oehringen? gestorben.. ^ Se. Konigl. Majestät haben bei Aufhebung des Instituts der Cautionen (Staats - und Regierungsblatt Nro. äg) mittelst Rescripts vom 2. Aug. d. I. den bei dev Cautionen-Casse angestellt gewesenen Assistenten Knapp zur Sraa-tsschulden- Zahlungs-Casse als Buchhalter versetzt. Unterm i'6. Okt. d. I. wurde dem zur katholischen Pfarrei Wiesenstetten, Ober- amts Horb, nominaten Vikar Ernst Georg Johle v die landesherrliche Bestä- tigung ertheilt. ■ Se. K ü n i g k. Maj estät haben vermöge RescripLs vom -5. Okt. gnädigst geruht: die erledigte reisige Försters-Stelle zu Dellberg, Erailshermer Qberforsts, dem reißigen Förster Rast in Mülaker, und die hiedurch erledigte reißige Försters- Stelle zu Mülaker, Stromberger Oberforsts- dem bisherigen Uut-erförster Greu- l l n g von Kloster Weil in der Siltenbucher Hut, Leonberger Oöerfocsts, zu über« tragen. Durch Königs. Resolution vom 19. Oft. ist die erledigte Stelle eines. Oksvamts« Arztes in Ludwigsburg dem bisherigen Lanbvogtei-- und Oberamts «Arzt O. .Wun- derlich in Sulz übertragen worden. Durch Königs. Resolution vom 21. September ist der vormalige Postverwalter Gmelin von Sulz zum Postmeister in Heidenheim ernannt worden. Stuttgart. Bis Donnerstag den 3o. diß werden in dem Königlichen Postgebaude einige alt« Truchen, Wägen mit eisernen Achsen und Sperrketten so wie auch eineParthie altes Rädreif-Essen an den Meistbietenden verkauft werden^ wobey die Liebhaber Vormittags 9 Uhr sich einsinden wollen» Den 22. Okt. 1817.' Königs Haupt-Postamt» Stuttgart. Die Unterzeichnete Stelle wird bis Mittwoch den 29. d. M. die Lieferung eines bedeutenden Ouantums an Heu und Stroh für das König!. Gestütt nach Scharnhausen, Kl. Hohen- heim und Weil in Kl. im Abstreich verakkordiren, wozu sich die Liebhaber an gedachtem Tage Vor- mittags um 10 Uhr auf dem Srkretariats-Zimmrr der Hof-und Domainen Kammer einsinden wollen» Den 21. Okt. 1817. Königs Hof-Kameral Verwaltung Scharnhausen. Gotteszelt. Zuchthaus. Bey der Unterzeichneten Beamtung werden an den hienach be- nannten Tagen folgende meist sehr beträchtliche Naturalien-Liefernngen für's hiesige Institut bis Gcorgii -8'8. im öffentlichen Abstreich verakkordirt werden. Es werden daher diejenigen, welche der- gleichen Lieferungen zu übernehmen gedenken, hiemit eingeladen, an diesen Tagen zur bestimmten Stunde mit obrigkeitlichen Vermögens-Zeugnissen versehen, bey der Verhandlung dahier zu erscheinen, ihre Offerte zu Protokoll zu geben, und sich das weitere zu gewärtigen. Die Naturali'cn-Lieferungen sind folgende, und werden verakkordirt: Die Grundbirn-Lirferung, Mittwoch den 29. diß, Vormit- tags 9 Uhr, die Erbsen - Linsen - und Kochgersten-Lieferung, Nachmittags 2 Uhr, sodann die Koch- nicl)l Lieferung. Donnerstag den 3o, diß, Vormittags 9 Uhr, die Reps-Del Lieferung, Nachmittags 2 Uhr. Den >3. Okt. ,817. Königs. Auchthaus-Pflegamt. Bib erach. Die Sommer-Schaafwaide von Wennedach, hiesigen Oberamts, welche i5o Stük Mutterschaafe und 100 Stük Lämmer erträgt, deren Bestand bis nächst Georgii zu Ende geht, wird bis Samstag den 8. Nov. d. I. Morgens 10 Uhr an den Meistbietenden auf dem hiesigen Nath- hause verliehen werden, wozu man die Pachtliebhaber einladet. König!. Oberamt. Niedsingen. Nachstehende Schaafwaiden werden entweder auf ein oder drei Jahre, je nach- dem sich Liebhaber hiezu zeigen werden, an nachbestimmten Tagen, jedesmal Vormittags y Uhr auf dem hiesigen Rathhause an den Meistbietenden verpachtet werden, wobei sich die Liebhaber zu ge- dachter Zeit cinzusinden haben, nud zwar: Dienstag d. 4. November d. I. Ittenhausen ,5v Stük; Dürrenwaltstettcn ,50 St.; Upflamör 100 St. Mittwoch d. 5. Nov. d. I. Mörsingen >50 St. Undingen 400 St.; Mohringen 150 St; Donnerstag |b. 6. Nov. d. I. Altheim 200 St.; Egelsin- .qcn J20 St.; Andelsingen -So St. Freitag den 7. Nov. d. Z. Bcchingen 100 St.; Alleshausrn 120 Stük. Den 17. Okt. -8»?, König!. Oberaint. Hohengehren. Der im 5. Infanterie-Regiment gestandene Gemeine'Johannes Held ist am 17. Sept. d. I. in Urlaub desertirt. Es werden daher sämmtliche Polizey- Behörden hiemit ersucht, denselben im Betrkttungs-Fall arretiren, und wohlverwahrt entweder an das betreffende Regiments- Eommando oder an Unterzeichnete Stelle einliefern zu lassen. Den 20. Ott. -8-7. jKönigl. Oberaint Schorndorf. Z«.3 Stuttg art« Der hirnach bezeichnete Privatpgstscribent Wolfgsng Fifchev, auch Christoph KauderS ist am 2y. v. M. von Neustadt auf dem Schwarzwalv im Großherzsgthum Baden entwichen, nachdem er beinahe 2000 fl Postgelder entwendet halte. Man fleht sich durch das Ansinnen der Großherzvgl. Badenschen Ober Postdirection veranlaßt, allen innländischen Ortsvorstehern. Potizeibehörden und Oderämtern auszutragen und die ausländischen Polizeibehörden zu ersuchen, den Flüchtling zu versvl- grn, ihn im Betreiungsfalle zu arretiren und wohlverwahrt nach Neustadl auf den Schwarzwald zu liefern. Personalbeschreibung. Dieser Wolfgang Fischer, der aber Christoph Klauders heiße, und ehmals zu Eger in Böhmen Steuer-Einnehmer gewesen seyn soll, ist seit zwei Jahren alS Pest- Sekretär zu Neustadt angestellt. Er ist 40 Jahre alt, schlanker Statur, 5 £ Schuh groß, hat «inen Glatzkopf, und wcnchie schwarze über die Stirne gestrichene Haare, eine hohe Stirne, schwarze Augenliedcr, braune Augen, einen durchdringenden Bliä, einen schwarzen starken Bart» «ine mittlere Nase und Mund, und eine schwarzgelbe Gesichtsfarbe. Er trug bei der Entweichung lange graue Beinkleider mit grüner Einlassung, einen gleichen Kaput-Rock mit grünem Kragen und eine russische Kappe. Er spricht den österreichischen Dialect und mehrere Sprachen, schreibt geläufige Kanzleistbrift, ist im SiMstechen erfahren, dürfte, falsche Passe und andere Urkunden bei sich haben, und wird von dem entwendeirn Gelds mit sich führen; er besitzt viele Kenntnisse in Postgeschaften. Den 27. Okts- bcr >817. ^ Königi. Section der innern Administration. Neuenbürg. Gestern Abend zwischen 6 und 6 Uhr, find aus einem diesigen Gefangniß 2 Arrestanten entwichen, an deren Habhaftwertung sehr viel gelegen ist. Der eine Johannes Gentner, von Conweiler, hiesigen Obrramts, ledig, 21 Jahre alt. DaurenkneM, 6 Fuß groß, ein sehr ge- fährlicher Dieb, hatte ein Wammcs von Zwilch, > pr. Hosen von; nemlicheu Zeug, leinene Strümpfe Schuhe und einen alten Waurenhut; Der ankere Andreas Friedrich Mcrkle, von Langenalb, baa- dischen Ob-ramrs Ptorzheim, Sägmüller, 44 Jahre alt, verhcurathet, 5 Fuß, 5 Zoll groß, war mit einem blau und weisgesirriktev Wammes von barchet, fckwarzseidenew Hotsruch, kurzen gelblichten ledernen Hosen schwarzen Strümpfen, Schuhen, «nv einem d:8'-. vermißten Sol- daten Michael Bertschen von Eberstadt unter seinen landrechtll Erben vertbeiien zu können, werden dessen. allenfalsige Creditoren hiennt aufgefordert, ihre Ansprüche binnen 3 Wochen dem dortigen Staabsfchulthkiscnamt schriftlich anzuzeigen. Den ,2- Okt. Konrgl. ^.eramt. Weil der Statt. Carl Unstler, Strumpfweber, wandert nach Etam in Frankreich aus; wer Ansprüche andenseiben zu machen berechtigt ist. hat solche binnen Jahresfrist bet der Weamtrmg daselbst vorzubrinqen, woselbst er aus diese Zeit durch einen tüchtigen Burgen vertreten w-.rd. Den LZ. Sept. ,8,7. Königl. Lbrramt Lconbera. Weil die Stadt. Der ledige Conrad Schönmger, Schumacher von Weil der Stadt gebürtig, wandert nach Lyon in Frankreich-, aus: Alle diejenige, die Ansprüche an ihn zu machen habm, werden hremit aufgesordeft, solche binnen Jahresfrist der Beawtung in Weil der Sucht, wo ft-n Bruder Joseph Anton Schöningrr dre gesezl-.ch ilährige Bürgschaft für rhn leistet, um ,o gewisser «uzuzeiaen, als sie nachher damit nicht mehr gehört wurden- Den >y. Sept. ,8,7 Konrgl. Oberamt Leonbcrg. Gedruckt bei Go ttlreb Hasselbrink, Hof- und Kanzlei-Kupferdrucker, Buchdrucker. N r v. 65. >817. S-A Königlich - Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt Monlag, 27. Oktober. BerordnANg, den Steuer -Einzug betreffend. Da, ungeachtet der unterm 4ten vorigen und roten dieses Monats erlassenem ernstlichen Aufforderungen, beinahe keine Lieferungen weder an den Steuer-Rück- ständen, noch an den laufenden Steuern bis jetzt geschehen sind, unter solchen Um- standen aber es der Staats-Kasse unmöglich ist, die auf nächst Martini verfallenden Besoldungen und übrigen großen Ausgaben zu bestreiten: so haben S e. Königs. Majestät, auf den A! lerh ö chstden selb en von dem Königs. Geheimen - Rathe gemachten Vortrag, folgende dem König!. Finanz - Ministerium zur weitern Verfü- gung mitgetheilte Verordnung erlassen: 1. ) Alle Kameras-Beamten, mit Inbegriff der Forst- ZoG Umgekds - Accis- und anderer Kassen-Beamten, sollen noch vor Martini ihre fämmtlichen Kassen-Vor- rathe , in so weit sie derselben nicht zu dringenden Amts-Ausgaben bedürfen , hieher einsenden. 2. ) Allen Kassen-Beamten ist bei Cassation verboten , von nun an irgend eine Besoldung, weder an sich selbst, noch an Andere, außer an die Kirchen - und Schuldiener zu bezahlen, es sey denn, daß sie von dem Steuer-Rathe hiezu schrift- lich legitimirt werden. - 3. ) Die Steuer-Räthe sind nicht befugt, diese Legitimation eher zu errheilen, als bis a. y der Steuer-Rückstand von 1816$ 7 baar, oder durch Abrechnung an liffniven Forderungen des Oberamts oder durch Nachlaß berichtiget, und bis b. y an der für das Etats-Jahr 1817/^8 provisorisch ausgeschriebenen Steuer der Dritte Thsil baar zur Obersteusr-Kasse eingesiefert, oder auf Anweisungen der Kriegs - und der Staatsschulden-Zahlungs-Kasse bezahlt ist. So lange von einem Oöerainte nicht diese beiderlei Schuldigkeiten abgetragen ßnd, darf in einem solchen Äberamte keinem weltlichen Diener, ohne speeieile Er- laubniß des Finanz - Ministers, einige Besoldung ausbezahlt, oder hiezu von dem Steuer-Rathe die Legitimation ertheilt werden. /,.) Den Steuer-Rathen und den Ober-Beamte« wird die ihnen unterm itcii Oktober vorigen Jahrs wegen der Eintreibung der verfallenen Steuern gegebene Vorschrift aufs Neue eingeschärft, mit dem Anhang, daß zu den nochwendig erfun- denen Steuer-Exekutionen nicht nur gewöhnliche Preffer, sondern auch, nach Be- schaffenheit der Umstaude und bei auffallender Widerspenstigkeit oder Saumseligkeit, die Amtspsteger auf Kosten der schuldhaften gutsherrlichen Beamtungen, Kommurr- Vorsteher oder einzelner Steuerdebenten gebraucht werden können. 5.) Sollten aber diese Maßregeln nicht wirksam genug seyn, so werden hiemit die Steuerrathe selbst ermächtigt, die Exekution vorzunehmeu und dafür außerordent- licherweise Diäten anzurechnen. Da die Rothwendigkeit, daß die Lasten der Staats-Verwaltung getragen, und zu dem Ende die zu ihrer Bestreitung erforderlichen Steuern entrichtet werden müs- sen, unverkennbar, auch von keiner Seite noch mißkannt worden ist, so werden Seine Königliche Majestät um so weniger zugeben. daß irgend ein Unterchan sich denjenigen Pflichten entziehe, ohne deren Erfüllung der Gang der Verwaltung gelähmt werden müßte, als Sie nicht allein Sich Selbst allen möglichen Be- fchranknngen unterworfen, sondern mich in sämmtlichcn Theilen der Verwaltung alle derzeit nur immer thunlichen Ersparungen angeordnet haben. Dieser Allerhöchste Entschluß wird hiemit sämmtlichen Kduigl. Beamten und Unterthanen eröffnet, ersteren aber wird zugleich die genaue Befolgung der eben ertheilten Vorschriften sowohl, als auch überhaupt der richtige und fortgesetzte Einzug der Steuern aller Art bei persönlicher Verantwortlichkeit mit dem Bedeuten zur besondern Pflicht gemacht, daß jede Saumseligkeit ernstlich geahndet werden wird, in welcher Beziehung auch dem Fichauz -Ministerium aufgegeben worden ist, am Schluffe jeden Monats Sei ne r Kö n ig l i ch e n Majestät eine ämterweise gefertigte Uebersicht von dem Erfolge des Steuer-Einzugs vorzulegen. Stuttgart, den *4- Oktober 1817. Königliches Finanz - Ministerium. v. Otto. Erkenntnisse des 'Königlichen Ehegerlchts. Den 22. Oktober 1817 wurden geschieden: i.) Friderike Albig, geborne Heinlin von Pfeddelöach, Klägerin von Andreas Albig Bürger Und Schneidermeister in Kochendorf,'Oberamts Nekarfukm, Bekl. ex capite quasi desert. unter Verurtheilung des Beklagten in die Kosten. - 511 2.) Daniel Fausel, Bürger und Landkramer in Ehningen, Oberamt» Urach, Kläger von Anna Maria, geb- Braun von da, Bekl. ex Lupile desert. unter Vergleichung der Kosten. Z.) Johann Friedrich Baumann, Zimmermann in Sattelwesler, Oberamts Crailsheim, Kl. von Anna Dorothea, geh. Hüttner von Wüstenau, Bekl. ex capite ackiltei'ii. Biberach. Die Sommerschaasw'.ide von Moselheim, hiesigen Oberamks, welche ioc» Stück Mutkerschaafe und 5a Stück Lämmer erträgt, deren Bestand bis nächst Georgii zu Ende geht, wird bis Samstag den 8. Nov. d. I. Morgens ><> Uhr an den Meistbietenden auf dem hiesigem Rath« hause verliehen werden, wozu man dir Pachtliebhaber einladet. Den sti. Oktober ,6,7. König',. Oberamt. Eßlingen. Der 12 Jahr alte Söhn des hi-esigen Weingartners Jakob Wolf, Namens Jakob- hat sich am 1. Mai d. I. von seinem elterlichen Hause entfernt und seither nichts mehr von sich sehen lassen. Er ist ungefähr 4 Fuß groß, starker untersetzter Statur, hat ein rundes Gesicht, rothe volle Wangen, kleinen Mund, dicke kurze Nase» schwarze Augen, braune Haare, gerade Beine, redet etwas anstoßend und durch die Nase. S.lmmiliche obrigkeitliche Behörden werden^ auf diesen Knaben aufmerksam gemacht und gcbrcen, zu dcssen Beifayung die gesetzliche A.statten treffen, so wie den.isel- ben auf Betreten gegen Ersatz der Kosten der Unterzeichneten Stelle überliefern zu lassen. Den 23. Oktober 1817. Königs. Oberamt. Freudenstadt. Gegen einen gewissen Schnallenmacher, dessen Namen und Herkunft bis jetzt unbekannt ist, einen schon, bejahrten Mann von mittlerer Größe und hagerem Körper mit blaue-u WammeS und dreieckrgtem Hut bekleidet, der zu Zeiten die Orte Göttrlsiuzen und Si.-ninerSfel» besucht, und verschiedene Kunstfertigkeit,m besitzen, namentlich das Versilbern unedler Metalle verstehen soll, besteht der Verdacht, dem entwichenen Schreiner Hiob Roller von Götte! sin gen bei dem Versuche falsches Geld zu münzen, an die Hand gegangen zu seyn. Sammlliche Justiz- uno Polizei - Stellen werben daher ersucht, auf diesen Mann zu fahnden und ihn im Betretungsfalle an die unt.rzcichnete Stelle abtiefern zu lassen. Den 20. Okt. 18,7. KönigtiLes Oberamt. mcrmeister von den Verdacht dadurch bestärkt, daß er sich bevor die Untersuchung begonnen werden konnte, von hier entfernte. Sämmliiche Civilbehörden werden ersucht, denselben .auf Betreten arrrtire« uns diehrr rin'.iefern zu lassen. S ig na.l ein e.nt. Derselbe ist von Löwenstein gebürtig, 30 Jabre alt, 6 Schuh Z Zoll hoch, starker Statur, hat breites rothrs Gesicht, schwarzbraune Haare, dergleichen Augbrauner», blaue Augen, große Nase, breiten Mund, volle Wangen, gute Zahne, rundeS Kinn, starken Bark mit Backenbart, und tragt die silberne MMtär-Berdienst-Medgille, auch-meistens dunk.sdlau töchenr Klei- der. Den 10. Okt. «817. Königs. Oberamt. Heilbronn. Johann Michael Kepp krets chom ;y. I li d. I. wegen wiederholten nach Gotkcszrli tranSportirt werden, wußte aber in der Nacht vo-n Gefängnisse zm Löwenßcin zu entfliehen, wurde jedoch am -0. August Oberamts Weinsberg, wieder entdeckt und verhaftet, und bei ihm noch folgende Effecten, die er i, 1, als: silbernes Gürtelscklößchen, i. hölzern ler von Brackenheim sollte in Gemäßheit allerhöchsten De« !N Diebstahls zu Erstehung einer 5jährigen Zuchthausstrafe auf den 27. Juli aus dem n einer Scheuer zu Ellhofen, in r einer Klinge im Wald gefunden haben will, angetroffen, Schiüffelform, » ein eisenes französisches Schlüssele, » altes zerbrochenes Messer, 1 DreuuglaS, » grüne Samme'kappe mit Fischotter Krem, » gerissenes Huiwachstuch, i gelbes Pfund Wachs es l Pfund, * Strang meisten Federn k \ Pf-, 1 Strang schwarzen Faden Tg Pt., 4Heiligenbildlen, 2 Pfauen- Fedcrn, 2.3 Brücke gesponnene blaue Knöpfe, > blau und roth gesteintes, noch ganz neues, baumwol- lenes Tuch> i ganz rothcs baumwollenes ditto mit gelbem Lauf mit 6. R. bezeichnet, , rvth, blau, weist und gelb gesteintes baumwollenes ditto, i weiß musftlinenes ditto, 1 schwarzseidenes ditto, 1 ditto ditto mit roth und weißem Lauf, 1 ditto ditto mtt weiß und blauem Lauf, und cs 5 Ellen gebleichte Sachsens Leinwand. Da bis jetzt der Eigmthümer diesir Sachen noch nicht ausfindig gemacht werden konnte, der höchste Verdacht aber vorhanden ist, daß diese von Kcpplcr entwendet worden seyen; so werden hiermit alle diejenige, denen oben beschriebene Stücke auf was immer für eine Art abhanden gekommen sind, ausgefordert, der Unterzeichneten Behörde zu Fortsetzung der Un- tersuchung gegen Ärppler sobald als möglich Anzeige hievon zu wachen. Den 22. Okt. “1817. König!. Eriminalamt Heilbronn. Oehringen. Dem dießseitigen O'oeramts - Untergebenen Georg Wüst von Belzhag wurden km 26. Sept. Nackmittags zwischen 4 und 6 Uhr aus einer in der Bühnen-Kammer stehenden Truchr und einem Behälter folgende Sachen genommen: « lUbrrzug über ein zweischlaseriges Belt mit blau und rothcn Streifen und grauen Steinen mit einer rothen 2 Finger breiten Bort« in der Mitte herauf mit R. roth bezeichnet" » weisse flachsen« Pfulbenzieche ganz neu mit L. gezeichnet. ' schwarz kreppener noch neuer Wciber-Rock unten mit einer 2 Finger breiten Besetzung von Krepp. L ganz neue flachseir« Weiber-Hemter mit R. W. und E. W. bezeichnet. , fein flachsenes Weiber- fumb. 4 Ehl. weiß und schwarz gestreiften Krepp von ganz schmalen Streifen, i feines weisscs rechten über ein Kinder-Bett mit R. gezeichnet. , Band-Haube von schwarzen Bändern, r pr. gut« Schuh, i pr. baumwollene Strümpfe, i pr. schwarze hirschlederne schon etwas getragene Hosen, b Ehl. hänfenes Tuch. 1 trilchcncs schon gewaschenes Tischtuch, i altes Hemd; und zu- gleich das yjabrige Mädchen, das zur Obsorge für das kleinste einjährig« Kind zu Hausse war mit dem Holz-Beile erschlagen. Im ganzen Hause wurde nichts verrükt, selbst das Holz-Beil mit dem das Kind erschlagen wurde, fand sich an dem gewöhnlichen Orte wieder, und auch die.Schlüssel mit denen Truche und Behälter geöffnet wurden, waren am gewöhnlichen Orte wieder. Es ist daher bei dem Mangel an Judicien um so nölhiger darauf zu sehen, den Besitzer irgend eines solchen Mo- biliar-Stückes zu entdecken, und dadurch dem Mörder naher auf die Spur zu kommen. Diese so wichtige Sache wird sämmllichen Justiz- und Polizei-Behörden zur sorgfältigsten Spähe empfohlen. Den 2. Okt. i8'7- Königl. Oberamt. Buchau. Die unterzogene Stelle ist zu Erneuerung der Unterpfands-Bücher in dieffeiligem Unteramt allergnädigst legirimirt- Es werden daher alle diejenige, welche an die hicnack beschriebene Eommunen oder die in demselben sich befindlichen Corporation«« und begüterte Personen, aus was immer für einem Rechtsgrundc eine gerichtlich versicherte, oder sonst gesetzlich privilegirteForderung zu machen habe», au^gefordert, von heute an binnen einem pmtntorifcben Termin von k Satyr ihre in Händen habende dieß- fallsige Schuld, oder sonstige Beweiß-Dokumente in Original - oder begiaublcr Abschrift an unterzogene Stelle, um so gewisser portofrei, und nebst Beilegung des Briefträgerlohns einzusenden, ats solche ss»st nach Werfluß obigen Termins nicht mehr angenommen werden, und jeder die für ibn daraus entstehende Nachtheile sich selbst zu zuschreib-n Härte- Zu diesseitigem Unteramt gchörrn..Stadt und Schloß Buchau sammt dem Henauhof, die Schuttbeißercien Allcshauscn sammt Brasenberg, Bezen- wcller, Bischmannshausin, Brannenweiler sammt. Michclsbof und Ziegelhof, Dirnau, Dürmentingeu sammt dem Seelenhof, Fasanrnhof und Schütte, Grvßtisscn, Kanzach sammt der Bollocherwühle, Kappel mit dem Brukbof und Dtkobeurrsthchs, Kieintissen, Marbach mit dem Rettberghof Mmdereute, Moosburg sammt Brakcnhofcn, OggelDausen, Serkir'ch sammt Dedemahlr. Tiefenbach mit dem Streitberghof, Uttrnwciter mit dem Hof Dettenberg und der Runt-umühle. Den 7. Okt.'8'7- Königl. Amt und AmtSschrcibcrei. Gedrukc bei Gottlieb Hasselbrink, Hof und Kanzlei-Kupserdrucker, Buchdrucker. Nro. 66. 1817. Ol > Königlich -Württemdergisches Staats- «nd Regierungs-Blatt. Donnerstag, 5 Da die, durch die Königs. Verordnung vom 10. Juni d. I. getroffene Anord- nung , wonach die Frucht-Accise ohne Unterschied am Ort des Verkaufs entrichtet werden soll, allgemein beyzubehalten, und somit die Bestimmung der Accise-Ordnung §. 4--, daß die Früchte, welche zum Verkauf in andere Orte abgeführt werden, am Ort der Abfuhr zu veracclsiren seyen, aufgehoben ist, so wird solches zur Nach, achtung bekannt gemacht. Stuttgart, den 21. Okt. 1617. Auf besondern Befehl. Sektion der Steuern. Polizey-.Verordnung, die vorsichtige Behandlung des Feuers betreffend. Bey der wiedereintretenden kalten Jahreszeit ist der häufigere Gebrauch deö Feuers und Lichtes in deiOWohnungen wieder nothwendig; daher dieffiesigen Ein- wohner zur Verhütung eines Unglüks durch Feuer zur genauen Beobachtung der bestehenden Feuer-Polizei-Ordnung aufgefordert, dieselbe vor nachlässiger Behand- lung des Feuers und Lichts ernstlich gewarnt, und zu dem Ende folgende Vor- schriften zur pünktlichen Beobachtung erneuert werden. 1. ) Das Troknen des Holzes in den Ofenlöchern oder Kaminen ist bei schwerer Strafe verboten. ’ 2. ) Jeder Haufibewohner hat die Pflicht, nicht nur selbst auf Feuer und Licht die genaueste Sorgfalt zu richten, sondern auch darauf zu sehen, daß sein Gesinde deym E.n Heizen der Oefen und bey in Feuern auf den Kochheerden mrc aller Bel.utsrmkeit zu Werk gehe und besonders die Oefen von dem Ruß fleissig gcremlget werden. S.) Die Sorgfalt eines jeden Hausvaters erfordert weiter dafür zu sorgen, daß des Nachts vor Schlafengehen die Thüreil der Kaminen, in welchen den Tag über gefeuert worden, wohl verwahrt, und die Kohlen und Asche auf dem Heerde zusammengekehrt und ausgelöscht, auch zu grösserer Vorsicht mit einem irdenen Dekel zugedekt werden. Eben so ist 4. ) Die genaueste Aufmerksamkeit auzuwenden, daß die Dienstboten nicht mit blosen Lichtern in ihre Schlafkammern, die sich auf den obern Böden der Häuser befinden, gehen, sondern sich der Laternen bedienen, auch blödsinnigen Personen und Kindern ohne Aufsicht weder Kohlen noch Licht überlassen werde. Endlich wird. 5. ) Den in Holz arbeitenden oder mit andern Feuergefährlichen Materialien sich beschäftigenden Handwerkern das Tabakrauchen während der Arbeit bey empfindlicher Strafe untersagt. Königliche Ober- Polizei) - Direktion. Erkenntnisse des König!. Ober - Justiz - CollegiumS. 1. ) Zn der Nullitäten Klagsache Des Anton Kästle zu Burghöfen , c«n, cur Bekl. Querulanten, gegen Anton Bailer zu Burgrieden Kl. Ouerulareu, Schuld, forderung betreffend, wurde auf Beweist durch Eid erkannt. Stuttgart den 2». Oktober *817- 2. ) In Sachen Joseph Eggle, Pfarrers zu Erolzheim, Kl. gegen Freiherrn v. Bömmelberg Zehntgerechtsame betr. wurde a.) in Betreff des kleinen Zehnten überhaupt, und der Bezehntung des Repses insbesondere Klag. Beweis auferlegt, S.) wegen des Novalzehnten zu Recht erkannt, daß die Krrche zu Erolzheim bei dem Recht desselben in dem Pfarr-Bezirk gehandhabt werde, so c.) wegen Kl. Bcfriguiß zu Erhebung des Novalzehnten auf Beweis erkannt. Stuttgart, den 21. Okc. 1617. 3. ) In Sachen des Ober - Bürgermeisters Herrmann Krämer zu Schussencied und mehrerer grfl. Sternbergscher Lehenleute Kl., wider die Herrn Grafen von Sternberg Bekl., verschiedene Holzleistungen betreffend, wurde auf Beweist erkannt, eod. , , 4. } In der Ation-Sache von Ehmgen zwischen der verwlttweten Stiftungs- Verwalterin Gundler zu Eßlingen cum curat. Antin an einem, und dem Steuer- Amt Rothenacker und Eons. Aten am andern Theil, Vorzug im Konkurs betreffend, wurde das Lokations-Urtheil 1. Instanz theils abgeändert, theils bestätigt, eod. 5. ) Auf erhobene Wechselklage des Oberjustiz-Prokurators Georgii als Jndos- sators des hiessgen Handlungshauses Stahl und Federer, wider den Handelsmann Burk zu Güglingen, wurde lezterer zu Bezahlung der eingeklagten Summen von resp. 60 fl. 7b fl. und b6 fl. nebst Verzugszinsen für schuldig erkannt. Stuttgart , den 23. Okt. 1817- 6. ) In der Appellations-Sache von Oberndorf zwischen Jakob Sikinger von Rothenberg, Bekl. Anten, und Anna Maria geb. Mößner, Jakob Oslanders Ehe- weib allda, cnm cur. Kl. Acln, peto palevn. et alim. proliswurde das von dem Richter erster Instanz ausgesprochene Jncerlocut in Absicht auf den Cautions-Punkt wegen materieller Nichtigkeit als null und nichtig aufgehoben, eoä.. Erkenntnisse des Königs EhegerichtS. Den 2^9. Oktober 1817. wurden geschieden: »O Johann ^ndreas Diez, Burger und Bauer in Knittliun^»r , ««M «°» S-P»l- grtolWM. % et craflmn‘S ms unter Verurtheilung der Bekl. in die Kosten.. Masi deseetro- 2. ) Oberacsiser Andreas Friedrich. Kolb in Böblingen, Kl. von Catharine geb- Schötlhammer von Jselshauseü, Oberamcs Nagold, Bekl. ex cap. quasi desert. unter Vergleichung der Kosten. 3. ) Georg Adam Gschwend Burger und Ochsenwirth in Derdingen, Oberamts £20 Maulbronn, 5t(- von Christine geö. Nuber von da, Bekl. ex aap. quasi deserv. unter Vergleichung der Kosten. 4.) Jakob Friedrich Bölzle Burger und Mezgsr in Tübingen, Kl- von Cathari- na geb. Baumann von da, Bekl. ex cap. quasi desert. unter Vergleichung der Kosten. S e. Königl. Majestät haben unterm 2 3. vorigen Monats den seitherigen Oberamts-Aktuar B a r d i l i, als Auditor bei der iten Reuter-Brigade zu Lud- wigsburg angestellt, und dagegen den Auditor Stängel von der iten zur rten Reuter-Brigade — mit dem Wohn- sitz Stuttgart — versetzt; unterm 2. d. M. den Unterlieutenant Hahn vom 3ten zum iten — und da- gegen den Unterlieutenant v. Brandenstein vom iten zum 3ten Jnfanterie- Negiment, und unterm 5. d. M. den Unterlieutenant v. M 0 l i t 0 r vom 4ten zum 2ten In- fanterie-Regiment versetzt. Am 29. Oktober ist der Unterlieutenant Bregenzer vom 8ten Infanterie, Regiment in der Garnison Ulm gestorben. S e. Königl. Majestät haben vermög höchsten Reseripts vom 26. Oktober den General-Vikariats-Rath von Mets in Ellwange» , auf sein allerunterthanigsteS Ansuchen, mit Pension in den Ruhe-Stand zu versetzen geruht. S e. Königliche Majestät haben vermög höchsten Reseripts vom 28. Oktober die erledigte Pfarrei Steinenbronn, Diöeese Stuttgart, dem Pfarrer ZI. Hafner in Neuenhaus, Diöeese Nürtingen, zu übertragen und den Pfarrer ZI. Schöll in Salach, Diöeese Göppingen, auf sein allerunterthanigsteS Ansuchen, in den großen Pfarr-Ruhe-Gehalt einzusezen geruht. S e. Königl. Majestät haben vermög höchsten Reseripts vom 5. Novemb- die erledigte katholische Pfarrei Apfelbach, Oberamts Mergentheim, dem katholischen Stadtpfarrer Dürrlewang er in Tübingen zu übertragen geruht. Se. Königl. Majestät haben vermög höchsten Reseripts vom 3i. Oktober die erledigte Lehrer-Stelle an der 2. Classe des Gymnasiums in Ehingen, dem Präzeptor Freudenreich daselbst, mtt dem Titel eines Oberpräzeptors zu über- tragen geruht. Se. Königl. Majestät haben vermöge Reseripts vom 1. November die Oberumgelders - Stelle in dem Cameralbezirk Sindelfingen dem Oderumgelder Kreusser in den Cameralbezirken Weil im Schönbuch und Nellingen, und die Oberumgr'der-Stelle in dem Cameralbezirk Merklingen, dem Oberumgelder La iblin u- dem Cameralbezirk Hirschau, zuzutheilen geruht. Der Rechts-Kandidat Franz Anton Zimmer aus Abbtsgmünd ist nach erstan- dener Prüfung inner''feie Zahl der Königl. Advokaten ausgenommen, in dieser Eigenschaft verpflichtet, und heute bei dem Königs. Ober-Justiz-Koklegium immatri- kulier worden- Stuttgart, den 24. Okt- 1817. Durch Königs. Resolution vom i. Nov. ist die erledigte Unteramts-Aizt-Stelle zu Laufen, Obenamts Besigheim, dem practicirenden Arzte ll. Stiriz daselbst übertragen worden. Durch Königs. Resolution vom 23- Oktober ist der Faskenwirth Schmalzigaug in Heilbronn zum Post-Stallmeister ernannt worden. "Se. Königs. Majestät haben dem Joseph Birk von Kümrazhofen, Ober- aints Waldsee, als Erfinder und Verfertiger verschiedener nüzlicher Maschinen, die silberne Civil-Verdienst-Medaille gnädigst ertheilt. Se. Königl. Majestät geruhten vermög höchsten Rescripts vom 27. Oktober den beiden bisherigen Professoren an der katholischen Landes-Universität in Ellwangen, D. Wächter, Pfarrer in Sulmingen, und Q. Bestlin, General-Vikariats-Rath und Pfarrer in Rohlingen, die nachgesuchte Entlassung von ihren Lehrstellen zu ertheilen, und dagegen zum Professor des Kirchenrechts und der Kuchen-Geschichte an der katholischen- theologischen Fakultät zu Tübingen den Professor der Geschichte und Oberbibliothekar daselbst, D. von Dresch, mit Beibehaltung seiner gegenwärtigen Dienstverhältnisse, und zum Professor der Moral - und Pastoral-Theologie an eben dieser Fakultät den bisherigen Dekan Pfarrer E y th in Dermertingen zu ernennen. Durch eben dieses Rescript wurde der Personal-Bestand der katholisch- theologi- schen Fakultät an der Universität Tübingen auf folgende Weise bestimmt" Der erste Lehrer —• für das Kirchenrecht und die Kirchengeschichte, ist Professors. vonDresch. Ebenderselbe ist zugleich für das erste Halbjahr Dekan der katholisch-theologischen Fakultät. ... Der zweite Lehrer — für die griechische Sprache und die Exegese des Neuen Testaments ist der bisherige Professor an der katholischen Landes-Universität in Ell- wangen, D. G r a H. Der dritte Lehrer — für die Dogmatik, ist der seitherige Professor derselben in Ellwangen, O. Drey. Der vierte — für die orientalischen Sprachen und die Exegese des Alten Testaments, ist der seitherige Professor in Ellwangen, Herbst. Der fünfte ■— für die Moral- und Pastoral-Theologie, ist der bisherige Dekan und Pfarrer von Dormettingen, Eyth. Zum Direktor des hohern katholischen Konvikts in Tübingen mit welcher Stelle die katholische Stadtpfarrei verbunden wird, wurde ernannt der bisherige Pfarrer und Schul-Inspektor Sperl in Unter-Schnaitheim. Zufolge der (im Staats - und Regierungs-Blatt vom Zo. Okt. Nro. 66.) bekannt gemachten neuen Organisation der Gymnasien in Ellwangen und Nottweil ist gegenwärtig der Personal-Bestand dieser Institute folgender. I.) Bei dem Gymnasium in Ellwangen Rektor der ganze« Anstalt, Professor Werfer, zuvor Professor in Nottweil. Oberes Gymnasi um: Die Professoren, Werfer, Rektor Frey, bisher Professor in Ellwangen; (die dritte Professur ist dermalen noch unbesezt.) — Gebhard bisher Professor am Gymnasium in Ehingen; Me sse r sch m i d, bisher Lehrer an der lateinischen Lehr- Anstalt in Gmünd, Unteres Gomnasium: Lehrer der 3. Classe Professor Fuch-s, bisher Lehrer dieser Nässe; Lehrer der 2, Classe; der seitherige Verweser de selben Caplan Hoegg, Professor, Lehrer der 2, Abtheilung der ersten Classe, Vogel mann, Präzeptor, bisher Lehrer in Ellwangen. Die Lehrstelle der ersten Abtheilung ist dermalen noch nicht besezt, Lehrer der Zeichnungskunst: Joseph W inte rg erst von Schrozheim; Lehrer der Calligraphie, provi orisch Präzeptor Vog elmaitit. Lehrer der französischen Spraye einstweilen Schulgehülfe Heim von Bronnen. II.) Bei dem Gymnasium in Rottweil.' Rektor der ganzen Anstalt, B e ck, seither Professor in Rottweil und Benefiziat zu Allerheiligen, Oberes Gymnasium: Die Professoren : Beck, Rektor; Wei nsch enk , seither Professor in Rott- weil, zugleich Benefiziat zu St. Maria; Hirsch er, seither Repetent am Priester- Seminar in Ellwangen, nun zugleich Caplan an der r. Pfarr-Kirche in Rottweil; Brander, bisher Professor in Rottweil, Die noch nicht besezte Professur der Mathematik und Physik versieht dermalen der Cooperator an der Stadtpfarv-Kirche, und zugleich Lehrer der französischen Sprache, Krach, Unteres G y m n a si u m. Lehrer der 3, Classe der seitherige Lehrer derselben, Professor Kistler, Die Lehrstelle der r, Classe versieht provisorisch der Vikar Hausier von Un« terkochen./ Lehrer dev 2, Abtheilung dev 1.. Classe, O ßwald, Praeeptor, zuvor Schul- gehülfe in Heilbronn, Die Lehrstelle der r, Abtheilung ist dermalen noch unbesetzt. Der Unterricht in der Naturgeschichte, dem Zeichnen und der Musik ertheilt der bisherige Lehrer dieser Facher, Professor Maier, und den in der Calligraplste provisorisch, Präceptor O ß w a l d. Löwenthal- Gnädigstem Beseht zu Folge werden folgende Gebäude und Gärten zu- Löwen« chat an die Meistbietenden öffentlich vnkaust werden: >,) Das normalige Kloster-Gebäude, wtkch-s zu einer Kaserne.eingerichtet worden, nebst der an dieselbe angrbaute Kirche, so zusammen ein Vierek bildet, und massiv von Steinen gebaut ist. Die 3 Flügel der'Kaserne sind zweistökigt, im ganzen 46j. Schu lang und 49 Schu breit. Ünter denselben sind 2 gecremte Keller, jeder';» ungefähr 4«o Aimern, und 2 Gemäß- Keller. Der erste Swk enthält 6 heizbare Zimmer, 7 Kam, mern und 2 Köchen, und der ste Stsk >0 heizbare Zimmer und ,o Kammern. Die Kirche ist 218 Schu lang und 3g Schu breit, der Altar, und die Kirchen Uhr werden, wen» sich Liebha- ber dazu finden, besonders verkauft werden. 2.) Das durch einen 53 Schu langen bedekten Gang mit der Kaserne verbundene Spital-Gebäude, S8 Schu lang, und 4b Schu breit, gleichfalls 2 stt- kigt, massiv von Steinen gebaut, worinn im ersten Stok » heizbares Zimmer, 2 Kammern, 1 Wasch- küche und r Brennküche, im 2tcn Skok 3 heizbare und 3 unheizbare Zimmer und , Küche, unter dem Dach 2 geräumige Kammern. 3.) Ein Holz-Schopf, 55 Schu lang und 12 Schu breit uns ein an solchen angebauter Stall zn 3 Stük Rindvi-h mit einem Heuboden. 4.) Die Schweinstalluit- gen, ein Gebäude von Holz zu ,4 Schweinen, nebst einer Wohnung für den Schweinhirton. £>.) 2 ganz kleine Gärten vor der Kaserne, wovon der eine 16' lang und g‘ breit, der andere aber 32' lang und io' breit. 6.) Ein Gärtlein, zwischen der Kaserne und der Kirche I12' lang m nd 112' breit, worinn ein steinernes Rohrbrunnen-Geschert und ein guter Gumpbnuinen. 7.) Ein Gras- Baum - und Wurz-Garten ca 3 Mrg. 3 Wrt. im Meß haltend. 8-) Ein Gras-Plaz, der vormalige Kirchhof, 124 Dchu breit, >58 Schu lang. AlleS vorstehende fliegt beisammen und ist mit ein« >0' hohen Mauer umgeben Die Kaserne wäre bey einer zwekmäsigen Einrichtung zu einer Fabrik« geeignet, würde aber diese nebst der Kirche abgebrochen, so wäre das ganze zu einem äusserst angenehmen und erträglichen Landgut zuzurichten. Nur 5 (Stunde ist es von dem Bodrnsxe entlegen. Der Verkauf wird Mi twoch den >2. Nov. d. I. Vormittags y Uhr in der Trauten-Mühl, zunächst vey Löwenthal, vorgenommen, welches hiermit öffentlich mit dem Ansügen bekannt gemacht wird, daß am Kaufschilling nach erfolgter gnädigster Ralisika ion ,/ztel baar, die übrigen 2/3tel aber in ver- zinßlichen Zielern zu bezahlen sind, und daß die Kaufs- Liebhaber mit obrigkeitlichen BermögenS- Zeugnissen versehen bey der Aufstreichs-Berhandlung zu erscheinen haben. Den ,Z. Okt. ,817. Königl. Kameral-Amt. Weingarten. Das vormalige Pfarrhaus zu Altdorf, welches sstökigt, und gut gebaut ist, wobcy sich eine besondere Waschküche mit einem Rohrbronnen, eine Scheuer mit Stallung und Wagenschopf und ein geräumiger Hof befindet, ist zum Verkauf gnädigst ausgesezt, mit dem An- fügen, daß auch der dabey befindliche Baum- Gras- und Gcmüß - Garten, l 7/Z Jchrt. groß, i» Kauf gegeben wird, wenn sich Liebhaber hiezu zeigen sollten; eS wurde aber auch ein BermiethungS- Verfuch befohlen. Zn diesem Verkaufs - und Pachtungs-Versuchs ist Dienstag der n. Nov. 83&c« mittags 10 Uhr bestimmt, wozu sich die Liebhaber im Kameral-AmtS-Zimmer cinsinden wollen. Den j6. Okt. >8>7- Königl. Kameral-Amt. Tübingen. Die Unterzeichnete Stelle ist beauftragt, rin bedeutendes Quantum an gutem Heu im Abstreich zu erkau-en, worzu Mittwoch der 12. Nov. bestimmt ist, und die Liebhaber eingelade» werden, Vormittags 9 Uhr auf dem Psteeghof zu erscheinen. Den 27. Dkt. 1817. Königl. Crmeral-Amt. Aalen, Am Mittwoch^den 19. November dieses Jahrs, Vormittags 10 Uhr, werden auf fat», Nathhauie dahier folgende Schaafwaiden verliehen: i.) Unterkochen mit 200 Stücken auf die drei Jahre 181g, 1819 und 1820. 2.) Schechjngen und Leinweiler mit 3oo und resp. 25o Stücken auf das Jahr 1818, wozu die berechtigten Schaafhalker eiügeladen werben. Den 20. Oktober 18.7. _... .. „.. Königl. Oberamt. Balingen. Die Commun-Schaafwaiden von nachbenannten dlesseltlgen Amts.Orten, deren Bestand-Zeit mit dem heurigen Jahre zu Ende geht, werden auf die Jahre >8>8. itz.q und ,82s, an den hienach bemeldtcn Tagen, jedesmal Vormitnws um 9 Uhr, aus dem hiesigen Rathhause im An.sstreich verliehen werden, und zwar: dir.Sommer-Schaaswaide von Engstatt zu 80 Stücken, Mon- tag den 17.'November; von Oberbigisheim zu Zoo Stücken, Dienstag den >8. November; von Pfef- fingen zu 210 Stücken, Donnerstag den 20. November; von Erlabeim zu 70 Stücken, Freitag den Li. November Die Pachtliebhab-r können sich an den gedachten Tagen, mir Meister- und Eonces- sions - Briefen und obrigkeitlichen Vermögcnszeuaniffen versehen, einsinden. Den 20 Oktober >8,7. König! Oberamt. Dußlingen. Die Kommun-Schaafwaid» zu Dußlingen, hiesigen Oberamts, welche Zoo Stück erträgt, wovon aber die Bürgerschaft einen großen Tbeil ausznschlagen berechtigt ist, deren Bestand bis Marti n j,u Ende geht, wird auf die folgende drei Jahre von Martini -817 bis 1820, Donners- tag den i3. November d. I. Vormittags auf dem hiesigen Rathhause an den Meistbietenden verlie- hen, wobei sich die Liebhaber einfinden mögen. Den 23. Oktober 1817. König!. Oberamt Tübingen. Kapfcnburg. Die seither mit dem großen Maiereigut in Kopfenburg in die Pacht gegebene Schaafheerde soll mit dem sammklichen Schäferei- und Pförchgeschirr mit Vorbehalt höchster Geneh- migung in Aufstreich verkauft werden. Sie besteht in ?>) deutschen oder Landschaafen: »97 Stück Mu'tkrschaaten; 64 Stück Zeisschaasen; , ly S-t. vier und zweischaufligen Hammeln; 7b St. Hämmcle und Kälber Lämmern; in b.) fein spanischen Schaafen, 3 St. Widder. Der Verkauf geschieht auf Kavfcnburg Donnerstag den 6. November, !. I. Vormittags in größern und kleinern Partbien so, wie sich Liebhaber zeigen, und wird noch bemerke, daß zur Pachtung eines gesunden Winter-StaUs, brr Winter-Waide bis Georgii 1818 und die Sommerwaidc von Georgii ,8>8 an, auf ein oder mein er« Jahre für das «schaafoirh dahier vorzügliche Gelegenheit vorhanden seye. Den 23. Oktober »817. König!. Cammeralamt. Oeffingen, Die herrschaftliche Schaakwaide daselbst, welche zu 325 Stük Schaafen berech- tigt ist, die ein Beständer einschlagcn darf, wird von Georgii i8>8. bis dahin, >82». auf 3 Jahre an den Meistbietendkn verliehen werden, und dabei bemerkt , daß Beständer weder Wohnung noch Güter-Genuß, hingegen von Fürschlagung des Pförcks Mittags 6 und Nachts 4 kr. einzuziehcn habe. Da zu dieser Verhandlung Sam' aa der >z. Nov. bestimmt ist; so wird solches hiemit be- rännt gemacht, damit die Pachtliebhaber welche ihre Meister- oder Concessions Briefe vorzulegen, auch sich mit obrigksstll'chen Zeugnissen ihrer. Aufführung und besizenden Vermögens halber zu legiti- mircn haben, sich Vormittags y Uhr auf dem Rathhause in Oeffingen cinfin ert mögen. Den >5. Okt, ,8,7. König!, Landvogtei-Steueramt am Rothenberg, und Kameral-Amt Waiblingen. Tübingen. Die Sömmerschaafwaide zu Ackenhausen, hiesigen Oberamts, wird von Georgii bis Martini auf 3 Jahre iw öffentli' ei! Aufstreich verliehen; sie ertragt 200 Stük, kinichlüfsig von z5 Srük Frey Schafen, welche der Schultheiß und P örch -Meister auszuschlagen berechtigt sind. Die Liebhaber hiezu können sich nun, am >z. Nov, d. I. Vormittags y Ubr auf dem hiesigen Ralh- haus einfinden, und die nähere Bedingungen vornehmen. Den 26. Okt. 1817. König!. Oberamt. Balingen. Der bey dem 2ten Königl. Infanterie Regiment gestandene Gemeine Tiberius Müller von Geislingen ist den y September d. I, aus der Garnison Stuttgart dcsertirt. Sämmt- kiche hoch - und wohklöbliche Polizey-Bebörden werden daher ersucht, auf denselben zu fahnden, und ihn im Betretungsialle entweder an sein Regiments - Commando oder an die Unterzeichnete Stelle iknliefern zu laffen. Den 21. Okt. ,8,7. , ^ Königl. Obcramt. N ürkin gen. Bei der Unterzeichneten Stelle ist von einem hiesigen Bürger kürzlich eine noch brauchbare Wagen Wende übergeben worden Der rechtmässige Eigenrhümer Kat binnen 4 Wochen sich hier,ni melden seine AnsprMt zu beweisen, und kann die Wende sofort in Cmvkab'o, " hn.cn. Den 16. Okt. 1817. König!, Oberamt. Gedruckt bei Gottlieb Hasfelbrink, Hof- und Kanzlei - Kupferdrucker, Buchdrucker. NL9. 68. 18 i 7* s-5 Königlich-Wükttembergisches Staats- uildRegittailgs-Blalt. Gälst steig, i5, NoviMbek« ÄufhebüNg der Straf.K-r0rhnuttg vom f, Geht. tgtt< wegen Entwekivung König!« mit dem König!. Nahmen oder Wappen bczerämetcn Eigcnthums berrcffeud. Vom *7. Sept. »817, Da S e- Königl. Majestät gnädigst verordnet habest, daß die wegen Bestra- ffnng der Entwendung oder Unterschlagung Königlichen Eigenthums ettheilte, nt der Verordnung wegen des Host Diebstahls vom i3. Der. i8r6. (Staats - und Regie- rungs^Blatt 1817. Nro.- 3-) lüchk namentlich aufgehobene gesetzliche Vorschrift vom 7. Seht. 1811. ausser Wirkung gefegt seytt, ttstv demnach Vergehen dieser Art nach den vorher beobachreten Straf - Rechts - Normen bestraft werden sollen: So wird solches hierdurch den Gerichten zur Nachachtung bekannt gemacht. Dekretum, Stuttgart ,- den 17. Sept.- 1817. Auf Befehl des Königs.- Königl. Geheimer Rath. Den Ausgangs - Zoll von Hürttbkvcketk Und HömspLhnett betreffend. Da der Äusgüngszoll von Dornbroken und Hornspahnen auf 16 kr st. Ctr. unter der Bestimmung herabgesezt worden ist, daß zu Verhütung falscher Deklarationen die Colli ben der Ausfuhrstatiott einer genauen inneren Visitation unterworfen werden sollen; so wird solches zur allgemeinen Nachachtung hiemit bekannt gemacht. Stuttgart, den 4. Nov. 1817. Auf Befehl des Königs. Sektion der Steuern. Die Einsendung der Quittungen für die im Namen der Haüpt-7-autionen-Kasse bezahlten Zinse letr. Da ist- Folge der Königliche« Verordnung vom 7. August d. I., «ach welcher das im Jahr 1089- errichtete Institut der Cautionen aufgehoben worden ist, auch die bisherige Haupt>Cautionen-Kaste aufgelößt wurde; fr ist es nöthig, daß die Amtspstegen die Verzeichniße über die für Rechnung dieser^ Kasse von Georgii 1817. bis zu Aushebung des Kautionen- Instituts bezahlten Cautionen-Zinse, nebst den Quittungen, in Balde an den bisherigen Kassier, Geheimen Oberstnanz-Rach Feder, einsenden, damit dieser chiedurch in den Stand gesezk wird, seine Rechnung abschlies- sen zu können. >»6 Die Königs. Oberämter werden daher hiemit aufgefordert, die ihnen unter- geordneten AmcZpfleger zn unverzüglicher Einsendung dieses Verzeichnißes anzuweisen. Stuttgart den 5. November 1817. Sektion der Staats-Rechnungen. Bekanntmachung die Eingabe der Verdienstzettel bcy der König!. Hof-Lau-Kaffe berreffcnd. Da eine Ordnung in der Bezahluug bey der Hof-Bau-Kasse unmöglich wird, wenn nicht die betreffende Künstler, Handwerksleure, Lieferanten und dergleichen, immer sogleich nach vollendeter Arbeit, oder Lieferung ihre Verdienst-Zettel bey der Unterzeichneten Stelle eingeben, was bis je-zt der in den öffentlichen Blattern unterm 20. Juni dieses Jahrs erfolgten Aufforderung unerachtet nicht immer befolgt worden ist, so sieht sich die Unterzeichnete Stelle zu der Bekanntmachung veranlaßt, daß die etwa noch rückständige Zettel von bereits vollendeten Arberten, Lieferungen und dergleichen, innerhalb 14 Tagen, in Zukunft aber die Zette! über jede besondere Arbeit, Lieferung und dergleichen jedesmal auch besonders und zwar «.) bey geringen und laufenden Arbeiten jedesmal i^Tage nach vollendeter Arbeit, L.) über Lieferungen aber 3 Tage nach vollendeter Lieferung und endlich c.) die Verdienst-Zettel über bedeutende Bckuarbeiten spätestens 6 Wochen nach vollendeter Arbeit einzig und allein bey der Unterzeichneten Stelle einzugeben sind, widrigenfalls die'- selbe nicht mehr angenommen, noch viel weniger werben bezahlt werden. Stutrgart, den 7. November 1817. ich Königl. Bau- und Garten-Direktion. Recht?-Erkenntnisse des Königl. Lber-Justitz-CollegiumS. 1. ) Die Atiöns-Sache von Hall zwischen Georg Michael Hartmann zu Uttenhs- fen, Bekl. Anten, und Georg Michael Sekel daselbst, Kl. Aten, Abrechnungsrest be- treffend, wurde sowohl wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde als auch wegen versäumter-Italien von Amtswegen verworfen. Stuttgart, den 5. Nov. 1817. 2. ) Die Ations-Sache von Urach zwischen Jakob Heimerdinger Müller in Kal- tenwestheim, Kl. Anten, und Ludwig Stock, Adlerwirth in Mezingen, Bekl. Aten, Schadens-Ersatz betreffend, wurde wegen Mangels einer appellabeln Summe von Ämtswegen verworfen eod. Z.) Tue Ations - Sache von Gerabronn zwischen Michael Renner, Bäcker zu Hengstfeld und Cons., Bekl. Anten, und Johann Michael Walter in Brettenfeld, Kl. Aten, Vergleichs-Aufhebung betreffend, wurde wegen Mangels in den Formalien von Amtswegen verworfen. Alle an das Königl. Obertribunal und Ehegericht gehörigen Eingaben und Be- richte sind von heute an nach Stuttgart zu übersenden. Stuttgart, den *3. Nov- 1817. Königl. Obertribunal-Kanzley. S e. K ö n i g l i ch e M a j e st ä t haben vermöge allerhöchsten Rescripts vom 3. d. Monats den Geheimen-Rath und Staats - Minister v. Wangenheim zu Ihrem bevollmächtigten Gesandten bey der Bundesversammlung in Frankfurt mit Vorbehalt seiner bisherigen Stelle als wirklicher Geheimer-Rath'*'gnädigst ernannt, sooann vermöge höchsten Rescripts v. io. d. M. den Geheimen- Rath Staats-Minister v. L ü h e, dem von ihm geäußerten Wünsche gemäß, von dem bisher bekleideten Ministerium des Justiz - Departement entbunden, und dieses Ministerium dem Geheimen-Rath v. Neurath mrt Beybehaltung seiner Stelle als Präsident des Obertribunals, sodann das Ministerium des Innern, von dessen provisorischer Bekleidung der Geheime-Rath v. Kerner, seinem Wunsche gemäß, entounden worden ist', so wiedas vakante Mini- sterium des Kirchen - und Schulwesens, dem Geheimen-Rath und bisherigen Finanz- Minister v. Otto, das Portefeuille des hierdurch erledigten Finanz - Ministeriums aber provisorisch dem Präsidenten v. Malchus übertragen. Seine Königliche Majestät haben durch das höchste Restript vom 3o. Okt. den Rechts-Kauditaten Friedrich Wilhelm v. König in Heidelberg, znnr Assessor bey dem Finanz-Departement, mit Vorbehalt seiner näheren Emtheilung bey demselben^ gnädigst ernannt. S e. Königl. Majestät haben vermöge allerhöchsten Rescripts vom 7. d M- auf das allerunterthanigstes Ansuchen des Geheimen Hofraths Cotta um Er-, neurung und Bestätigung des von seinenVor-Eltern mit dem Prädikat von Cotten- dorf geführten Adels, solchen auf ihn und seine eheliche Nachkommenschaft wieder zu übertragen geruht. S e- Königs. Majestät haben vermöge Dekrets vom 11. Nov. dem Han- delsmann Andreas Friedrich Lang von Blaubeuren, auf sein Ansuchen, üen früher geführten Titel eines Commercien-Raths in Gnaden wieder verlieben. S e. Königl. Majestät haben vermöge Restript vom 6. Nov. die erledigte Unterfdrsters-Stelle zu Gomaringen, in der Mössinger Hut, Tübinger Oberforfts, dem vormaligen Parkjäger Conradi zu Monrepos gnädigst zu übertragen geruht. Der Rechts-Kandidat Paul von Roth aus Ulm, gegenwärtig in Heilbronn sich aufhaltend, ist nach erstandener Prüfung, zum Königl. Advokaten aufgenommen, in dreier Eigenschaft verpflichtet, und heute bei dem Königl. Ober-Tribunal immatri- kulirt worden. Tübingen, den -5. Okt. 1817. Bey der Sektion des Mcdicinal-Wesens wurde nach erstandener Prüfung und geschehener Verpflichtung öem Medicinae Doctor Lechler von Pfeffingen, Oberamts Balingen, die Erlaubniß zur Ausübung der Medicinischen Praxis ertheilt. Stuttgart, den ü. November 18.7. Tübingen. Universität. Auch die hiesige Universität feyerte in den abgewichenen Tagen mit den lebhaftesten Empfindungen der Freude und des Danks gegen Gott sowohl als gegen die Manen der grossen Stifter und Förderer der Reformation das dritte Sekularfest derselben. Den vollständigen Hergang der dabei gehaltenen Feierlichkeiten, die weniger auf äußeren Prunk und Geräusch, als dem Geiste der wichtigen Angelegenheit gemäß, auf geistige Erhebung des Verstau- Les und des Gemüths berechnet -waren , gibt das für diesen Zweck öffentlich gedruck- te Programm an, und eine ehestens erscheinende Sammlung der in diesen Tagen von öffentlichen Lehrern nnd Studirenden gehaltenen Reden wird dem Publikum das nähere Detail, dessen Einrückung hier zu weitlauffg fey» würde, weiter vorlegen. Mach geendigten Festivitäten, deren Schluß noch von einer schönen Beleuchtung des Universitäts-Gebäudes und mehrerer Privatwohnungen .begleitet war, wurden am folgenden Tag den 6- Mop. als am Geburtstage des verewigten Königs Friderich die von Höchst demselben gistifteten Preist - Medaillen unter mehrere Srudirende, deren eingegangeue Abhandlungen auf die vorgelegten Preißaufgaben gekrönt wurden, vor dem versamm-lccn Senat ausaeHeilc. Den Preist erhielt im Fache der Theologie, deSSeminarist, M. Heinrich Christian Wilhelm Kapf von Grosbertlingen; öffentlicher Belobung würdig erklärt wurde eine andere Abhandlung von M. Gott- fried August H a u f aus Ludsoigsburg ; im Fache Her Jurisprudenz Karl Friedrich Haas von Hochdorf; öffentlich belobt wurde eine andere Abhandlung von Ferdi- nand Ma h l aus Weissach. Der medizinischen Fakultät wurde dißmak auf die vorgelegte Frage keine Preist- schrift eingereicht, Pon den der.Köhren Chirurgie Befllissenen hingegen unterwarfen sich vier dem für den Zweck der Preist -Pus.chei.lung erforderlichen Examen. Drei davon Albert Müller pon Grosaspach, Friedrich Kepple.r aus Pleidelsheim, Johannes Palm aus tUm zeichneten sich sowohl durch Geschicklichkeit und Gewand- heit im Operiren, als Sachkenntnist gleich gut aus, so dofi durch das Loos ent- schieden wurden muffte, wem per Preist durfte zuerkannt werden. Diest entschied für den leztern, Johannes P a l m Nichts desto weniger wurde auch der vierte Mitkämpfer, Cars H to l l Ms Stuttgart, wegen seiner theoretischen Kenntnisse des öffentlichen Lobes würdig erfunden. Aus der philosophischen Fakultät erhjelt den Preist diesmal im kameralistischey Fache, Wilhelm Albert Bau mann aus Waldbach, Weinsberger Oberamts. Die naher mo.tivirt.en Ilrtheile der verschiedenen Fakultäten, so- wie die neue» P'-eistaufgaben für das »ächstk.ünftige Jahr enthält das auf diesen Acht hesondfrs gedruckte lateinische Programms Noch bemerken wir, daß mit dieser Prerffvertheilung zugleich verbunden wurde, die Vertheilnng der vom hiesigen akademischen Senat.mit allerhöchster Bewilligung zuerkannten in zweckmassig auserlesenen Büchern bestehenden Geschenke an die vier aus verschiedenen Fakultats - Wissenschaften .erlesenen jungen .Redner hck. Christian Heinrich Dörner, aus Renffen, Johann Melchior.Kohlmann, aus Bremen, Wilhelm von Breitschwerdt aus Stuttgart, Georg Klett aus Heilbronn die Tags zuvor am 5. November im öffentlichen Hörsaale zur Feier des Reformations- Festes waren aufgetreten. Das Rektoratamt. Freudenstadt. Nach einem von dem Großherzoglich Badenschen Stadtamt Freyburg an das hiesige Oberamt erlassenen Schreiben ist in der Nacht vom 21. auf den 22. d. M. der hienach beschriebene Wendelin Mäher, gebürtig von Nord- Weil, Gxoßherz.oglich Badenschen Bezirk-Amts Kenzirige«, gus^dem.KtatztHupm irr Freyburg auf eine äußerst gewaltsame Art .ausgebrochen. Derselbe Wurde schon ja* Jahr i8i3 wegen Raub und Diebstahlen zu. einer.55jährigen Zuch.kh-usstrafe ver.ur, theilt, welcher er aber den ,6. Juni 1.815 entgieng, und.konnte erst am 37. jpept,. D. I. wieder verhaftet werden. Dieser eben so gewandte als mit Außerordentlicher körperlicher Starke ausgerüstete Verbrecher, entgieng.aber auch der neuerlichen Ün- Versuchung über schwer gegen ihn vorliegende Anzeigen .verübter wiederholter Dieb- ft ,hie, Rgubs auch Raubmords durch seinen erwähnten Ausbruch. Er hat sich bis- her selbst amtliche Zeugnisse und Passe, letztere als von dem Großherzoglich Haden- scheu Bezirk-Amt Ienzingen oder Schwarzenberg im Dorgrlberzischeir ausgestellt, verfertiget, auch in den letzten Jahren den Namen Joseph Gutensohn von Schwar- zenberg angenommen. Wendelin Mayer ist ein Müller, 3o Jahr alt, 5 Fuß 6 Zoll groß, hat einen schönen Körperbau, braune Haare, eine runde Stirne, starke Au- genknocheu, .blonde Aughraunen, graubläuliche Augen, eine wenig gebogene Nase, einen mittelmäßigen Mund, schmale Lippen, gute kleine Zähne, ein rundes Gesicht, von gesunder .lebhafter Farbe, ein rundes Kinn, einen blonden Bart, und starke Glieder. Sämmtliche obrigkeitliche Behörden werden dem von dem Badenschen D.tadtamt Freybucg gemachten Ansuchen gemäß gebeten, auf diesen Verbrecher ge- nau möglichst fahnden und ihn bei Betreten auf das strengste verwahrt, gegen Er- satz der Kosten, an das Badensche Madtamt Freyburg emüeftrn zu lassend Den ,3o, Ott. 1.817.' Sönigft Oberam.t. Stuttgart. Die Unterzeichnete Stelle macht hiemit bekannt, daß in dem MenatOktober die in nachstehendem summarischen Ercract enthaltene Bettler in allhiesiger .Zftsidrnz a«sAekang«N worden sind, als vom Oberamte Brcknang3. Blaubeureni. Böblingen tz. Aannstadty. Ellw-ngen 2.''. Gatldvrk-.' ArMin-ra.,. 'Gmünds. Halls. Kirchheims. Ludwigsburgs- Hp'rcha, "'W-xb-ch st..' Maulbronns. 'NerrSheims. Nürtingens. Renttinzenst. Rottenbu.rgd. Schorndorfs. Spaichin- gen 4. von der Stadt und den dazugehörigen Weilern Stuttgart?. Amts-Dbeesmtr Mklttgärt ", Tübingen I. Urach s. Maihingenh, Waiblingen 3. Ztlsammen 7> Personen. Den. Z.. Nov.. *8:7. Köniql. Ober-Volizei Direcrion. Stuttgart. In Gemäßheit höchsten Auftrags wird wegen Brischaffung des Heu- und Stroh- Bedarfs für den König!. .Hof- und Leibstall dahier auf die Periode vom Jan. bis letzten August .künftigen Jahrs, Samstags den 2() d. M> ein Versuch durch Vornahme eines .öffentlichen Ab streich- Akkordes unter Vorbedalt höchster atiftfattost gemacht werden^ wobei sich die Liebhaber, an ermeldte« Tag«, Vormittags g Uhr .auf dem Amtszimmer der unterzeichnst« Stelle einßnden wollen. Den ,3. Nov. >8'7-'' Köurgl. OberhoftCaffeuamt. Stuttgart. Da man die Lieferung .einer beträchtlichen Anzahl ungariicker Sattel Banme, welche jedoch aus gewachsenen Zwieseln von hartem Holz bestehen müssen , zu verakkodiren gedenkt; so wird solches teiemit zur öffentlichen Kenntnist gebracht, damit diejenige, welche Last « Fstw. keit haben, eine solche Lieferung zu übernehmen, sich am Sawstag, den 22. dieses Monat , Barmil iags so Uhr, in dem Kriegs-Ministerial-Gebäude einskndcn, und das weitere vernehmen können. Den 7. Nov. 18,7. ,. Administrations-Sektion des Köuigl. Kriegs-Departement, Markgröningen. Die Lieferung des Bedarfs an Zwilch, Neusten- und Abwerkcn Tuch für die Dtraflinge des hiesigen Zuchthauses wird Montag den 24. November d. I. Vormittags 9 Uhr in öffenmchen Avstreich verakkodirt werden. Den 7. Nov. -8s?. K. Zuchthaus Psieg Amr. Brakenh'rkm. Da der Bestander des, dem hiesigen Hospital gehörigen, aus 59 1/2 Morgen Aeker und 8 Morgen Wiesen bestehenden Widdumauths, welches das Basels Biel) hallen u> d an die Universität Tübinqen die dritte Garbe abgeben muß, gestorben ist und seine Wiktwe «reywillig vom Bestand abstehen will; so wird man Samstag den >3. Dezember d. I. Nacbmittags 2 Uhr auf hiesigem Rathhause zu Folge eines von der Königl. Sektion des Sriftungswesens erhaltenen Auftrags, das gesammte Gut mit der Auflage der Basel-Vieh - Haltung von künftig Lichtmeß an auf 12 Jahre unter Vorbehalt höchster Genehmigung wieder verpachten, zugleich aber auch eine stückweise Verlei- hung versuchen , und wegen Haltung des Vasel-VieheS auch über die schuldige ohnentgeldliche Bnttihr des von der Universität Tübingen in Haberschlacht beziehenden Geiäll-Weins einen besondern Kon- trakt abschließen. Dieses Vorhaben wird daher unter dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß ge- bracht: daß sich die Liebhaber über ihre Vermögens-Umstände und Imidwirthscbaftliche Kentuniße vor- theilhaft müssen ausweisen können. Den >0. Noo. >8>?. Königl. Stiftungs Verwaltung. Aalen. Heuchlingen. Am Mittwoch den 19. Nov. dieses Jahrs, Vormittags io Uhr wird die Sommer-Schaafwaide von Heuchlingen, welche 200 Stük erträgt, aus dem Rathbause dahier verliehen, wozu die berechtigten Schaafhalter hiemit eingeladen werden. Den 3o. Okt. 16,7. Königl. Oberamt Aalen. Arnegg. Die hiesige herrschaftliche Schaak-Waid, welche 120 Stük erträgt wild Freitag den ai. Nov. Vormittags lo Uhr bei dem Kamera! Amt Blaubruren aut weitere 3 Jahre verliehen, wo- bei sich die Liebhaber cinsiuven, und glaubhafte Zeugniße ihres Prädikats und Vermögens mitbrin- gen wollen. Blaubeuren, den 3o. Oktober >817- K. Kamera! Amt allda Biber ach. Di« Sommerichaafwaide ,.) von Maselheim, welche »oo Stük Mutterschaafe und 50 Stük Lämmer und 2.) von Wrnnedach welche 100 Stük Mutterschaafe und 26 Stük Lämmer er- trägt, deren Bestand bis nächst Georgii zu Ende gebt, wird bis Samstag den 20. Dec diß Jahrs, Morgens 10 Uhr «ochmals an den Meistbietenden auf dem hiesigen Rathhaus verliehen werden, wo- zu man die Pachtiiebhaber einladet. Den 9. Nov. »817. Königl. Oberamt. Nagold Die Commun-Schaa-waide zu Ebhausen, welche 2sc> Stük erträgt, wird bis Freitag den 2,. Nov. auf 3 Jahre, nemlich von Lichtmeß 1818 bis 182, an die Meistbietende, welche sich mit Concessious-Briesen segitimiren können, aus dem Rathhaus zu Ebhausen Morgens 9 Uhr verlie- hen werden. Den 4. Nom 1317. Königl, Oberamt. Alpcck. Der von Rammingen gebürtige Joseph Bauer, Trommelschläger im Königl 2. Infan- terie Regiment. ist am 29. Sept d- I. aus der Garnison Stuttgart entwichen, es werden daher alle Eivil- und Militär-Behörden ersucht, denselben aus Betreten entweder bicher, oder an sein benanntes Regiment gefänglich einzuliefern. Den 21. Okt. 1817- Königl. Oberemt. G m ü n d. Da der unter dem Garnisono Battaiiton gestandene Obermann Gotiliev Oker v. Uzstet- ten den 5. Juli d. I. aus der Garnison.Hohen Aspcrg deserurt ist, so werden alle hoch und wohl- löbl. Behörden ersucht, auf ihn fahnden und denselben auf Betreten wohlverwahrt drr Unterzeichneten Stelle überliefern zu lassen. Den 12. Ott. 1817. Königl. Oberamt Göppingen. Der Soldat Christian Müller von hier, unter dem Garnisons D-ttaillon Hohen« Aspcrg stehend, ist im Urlaub desettirt. Sämmttiche Königl. Militär- und Civil Obrigkeiten werden daher geziemend ers clt, gedachten Desertier Müller auf Bettelten arretwen, und odlverwahrt an das König!. Festungs-Commando Hohen Asperg abliefern zu lassen. Den 4• Nov. 1817. Königl. Oberamt. Urach. Auf den Daniel Lotterer von Emingen, der in der Nacht vom io. ouf ten 11 d. M. aus der Garnison Overbronn im E.saß desertirt ist, und > Mantel 1 Collet, 1 Weste, , Hemd, : paar Soken. 1 paar Schuh und » paar Nescrv-Sohttn mitgenommen hat, werden alle Königliche hoch- und wobllöbliche Behörden ersucht, zu fahnden, denselben auf Betteten arr tire», um wohlver- wahrt- hietzer cinliejetn zu lasse». Den 2,. Okt. 1817. Königl. Oberamt. 53, Stuttgart. Aus einem hiesigen Privathauß sind am 3c». v Nachmittags zwischen 3 und 5 Uhr mittelst gewaltsamen Einbruchs nachstehend« Kostbarkeiten und Effekten entwendet worden, als » silberner Stickhaagen, i silbernes NadklbüchSlein mit i Sckraussiin, > silbenre Zucker-Klemme, r silbernes Bpchsclsioj-, > silberne Reißfeder, 2 silberne Caffer-Löffrl, > große Denkmünz, in welcher auf der einen Seite der König von Danemarck und aus der- andern Seite ein Th eil von dem Schloß Koypenhagen geprägt ist. r Denkmünz die Geburt Christi, > Frkedens-'Denkmuitz, und ferner ei» Denkmünz- 8 silberne Eßlöffel, , goldene Iilender Uhr, in welcher, auf dem Werk Hartdorn in Stutt- gart steht, 4 baumwollene hellblaue gelb geküllirte Naßtücher, ungefähr 8 bis io leinene, uiti rorh und, U!Ia Läuflein eingefaßte Naßtücher, ungeiähr 3 bis 4 bapiistmousiinene Halstücher, 3 Kragen, 1 seidenes mehrfarbiges Franzen Halstüchle, i schwarz seidenes dito mit grünen Läu-chen, 1 baum- wollenes btto mit grünen und rotbcn Franzen, 2 leinen; Naßtücher mit rothe und blaue Lauchen. Es werden daher nicht nur sämtliche Justiz - und Polizei-Stellen -es Königreichs ersucht, aus die Entdeckung des Thäters und Wied-ranfchaffuug der entwendeten Stücken-thalig Mitwirken zu wollen, sondern auch insbesondere jedermann aufgesordert, im Fall etwas von diesen Stücken zum Verkauf gebracht werden, oder sonstige Wissenschaft davon erhalten sollte, solches %\k Anzeige zu bringen. Den i. Nov. 181-7. Königliche Ober-Polizei.Direktion. Stuttgart. Seit dem dieses Monats vermißt man aus einem Hiesigen Privathauß..neben einer »Lumme. Geldes in Kronenthalern, 3 weiße Sacktücher mit rothen Läufen und E. S. bezeichnet». Indem man dieses zur allgemeinen Kenntnis; bringt, wird zugleich Jedermann, der Wissen schalt von den entwendeten Gegenständen erhält, aufgefordert, davon bei 0 r Unterzeichnete Behörde Anzeige zu machen. Den 5. Nvv. >817. Königs. Ober-Poüzei Direkuon. Stuttgart. Der hienach bezeichnetePrkvalpostscribentWolsgangFischer, auck Christoph KauderS ist am 2g. v.M. von Neustadt auf dem Schwarzwalv im Großherzogthum Baden entwichen, nachdem er beinahe 2000 fl. Postgelder entwendet hatte. Man sieht sich durch das Ansinnen der Großherzogl. Dadenschen Ober. Postdirection veranlaßt, allen innländischen Ortsvvrstehern, Polizeibehörden und Oberämtern aufzutragen und die ausländischen Polizeibehörden zu ersuchen, den Flüchtling zu verozl- g.m, ihn im Betretungssallr zu arretiren und wohlverwahrt nach Neustadl auf. den Schwarzwald zw liefern. Personalbeschreibung. Dieser Wolfgang Fischer, der aber Christoph Klaubers heiße, und ehmals zu Cger in Böhmen Steuer-Einnehmer gewesen seyn soll, ist seit zwei Jahren als Post - Sekretär zu Neustadt angestellt. Er ist 40 Jahre alt, schlanker Statur, 5 z Schuh groß, hat einen Glatzkopf, und wenige schwarze über die Stirne gestrichene Haare, eine hohe Stirne.' schwarze Augmliever, braune Augen, einen durchdringenden Blick, einen schwarzen starken Bart, eine mittlere Nase, und Mund, und eine schwarzgelbe Gesichtsfarbe. Er trug bei der Entweichung lange graue Beinkleider mit grüner Einfassung, einen gleichen Kaput-Rock mit grünem Kragen und eine russische Kappe. Er spricht den österreichischen Dialcct und mehrere Sprachen, schreibt geläufige Kanzleischrsst, ist im Sigillstechcn erfahren, dürste falsche Pässe und andere Urkunden bei sich haben, und wird von dein entwendeten Gelbe mit sich führen; er besitzt viele Kenntnisse in Postgeschaften. Den 21. Okto- ber 1817. Königl. Ober-Polizei-Dirmion. Stuttgart. Das hienach bezeichnete Mädchen, angeblich Anna Maria Müller von Nördlin- gen, welches unter dem falschen Vorgeben, eine« Verwandten dahier zu besuchen, vor' wenigenTagen hicher gekommen ist und von einem hiesigen Bürger aus Mitteiden ausgenommen wuroe, ist in vergangener Nacht entwichen, und hat sich noch überdieß eines Kleider-Diebstahls schuldig gemacht, Es werden daher sänimtliche Justiz- und Polizei-Behörden des KönigSreicks ersucht, auf dieses Mäd- chen genaust zu fahnden, und sie auf Betrctten arretiren und unter sicherer Begleitung an die Unter- zeichnete Stelle einliefern zu lassen. Signalement der Anna Maria Müller: dieselbe ist«. Jahr alt, hat ein gutes Aussehen und dunkle Haare. Sie trägt ein weiß und blau gedupftes Jäk- chen und'Rock, ein rokh und gelbseidenes Halstuch, weisen Schurz, weise Strümpfe und Schuhe. Ihre Haare sind in einem Zopf geflochten und mit einem Kamm ausgestekk. Die entwendete Kl.ider 55* find firi rvkhg'ewärfeltes Augkens-Kseid mit kurzen "Ktimtiti, ein Lilla zizenerr Nock Mit einem schwarz und weifen Kränzchen, ein weißieinener Schurz und ein Frauenzimmer Haarkam. Den Zv. Eept. i6»y... _ König!. Oder-Polizei Dirrkkron. Balingen. Am letzten Ebinger Jahrmarkt, den y. dieses, haben drei sehr bejahrte Weibstevtr Mittels: AgweNduNg verschiedener Gauner Kunstgriffe einem Bauern feisten Geldbeutel aus der Lasche gtffohlen, unmittelbar nack vollbrachter Thal, gerade, als sie den Raub theilen wollten, wurden fie von dem Bestohlenen ertappk, Mer davon festgehalten und der Obrigkeit überatben, w'a«d die dritte sich zu -emfmffff Gelegenheit fand. Das eine der festgehaltencn Weiber nennt sich Cli-abttk« Dorotd'ea Gäbelc von Liridach, Oberamts Gmünd, und das andere Katharina Bernhard vor Laibach, Öberamts Künzelsaü, uttv beide wollen das dritte Weib nur ihrer Gestalt nach kennen, und nichts Näheres von ihr wissest. Es ist zu v'trmuthen, das; diese drei Weiber schon längere Zeit ,mr Zweck gcmcinschaf'iicher Marktdiebereien in Verbindung stehen, und daher sehr daran gelegen, die Entflohene, deren Signalernettt, wie es die Berhaftctcn angeben, hienach angezeigt ist, zur Hrnd zu bringen. Mau ersucht daher die betreffenden obrigkeitlichen Behörden, auf sie fahnden, und sie im Bekreiimgs- falle an Unterzeichnete stelle eivtiefern zu lassen. Signalement: Die Entflohene ist tief in 6w JadreN, mtttelmäßizer' Größe Und ekwaS starker Sratux, bat schwarze Haare, etwas eingefallenes Glicht, mittelmäßigen Mund und kleine Nase; spricht den Baierischen Dicklekr und gibt die Gegend von Ala» für ihre Heimath aus. Sie ist bekleidet mit einer Haube nach Art der katholischest Weibsleute mit breitem Bande, einen: schwarzen ze'ugenen Kittel mit einem Schwanz« Nach Baretischer Tracht, rolbeNr baumwollenen Halstuche, schwarzem zeugenen Rocke, ebeN solcher Schürze, grauen wollenen Strüm- pfen Und ebenen Bänkelschuhen. Den iz. Oktober 1Ö17'. König!-' Obcram:. Netten bürg.- Zu dem unterm r8. biß, wegen denen aus hiesigem Gefängnis entwichetreH, Johannes Gcutner von Comweiler und Andreas Fne'-rich Werkle von Langenalb erlassenen 'Steck- brief, wird gemäß der inzwischen erhaltenen näheren Nachrichten, nschttäglied.' bemerkt, das; Gcnkner sich auf der Flucht durch ein dunkelblaues Wammes, lange weise -Hosen und ein« v.*rfs». Weste am» gekleidet, und Mit ersten: grossen Messtr versehen in Gesellschaft sei es Äs: wrterr 'sa ttle, den Weg in den andern Lhrtt des Schwarpvaldes, wahrfcheinlich aff deist Murzfluß hinaus genowRen habe. Den 24. Okt. »817,. ... -Eöuigl. Obrrllmt, Wei'kheim.' Da der wegen Dkebflahls sntwichests Invalide, Johannes Lumpp, von Ohmden gebürtig, heute euigefangen worden ist/ so wird der unterm- t. d° erlassene Steckbrief anmit zi-rückge- nonrmcn. D'eN 6> Rov- i8ip.. .. Oberamk Kirchheim. Nürtingr n. Bey der Unterzeichneten Stelle ist am &i. vorigen Monats eine auf d m hscst- gcn VielnNM'kr'gefundene Summe Gelds üdergebcn worden, welche wahrscheinlich durch eintt wegen MarkldiebstahkS hier verhafteten Juden Jemanden entwendet und nachher weggeworfen worden ist. Der rechtmäßige Eigenkhümer dieses Gelds wird öffentlich aüfgerüfen, über seine Ansprache her dem Königliche« Kriürinala'Mk tlrach/ wohin das Geld übergeben wird, sich auszuweisen, und die Art, wie er »m dasselbe gekommen ist/ aNzUgeveN. Den L. No». iSt?, Königk. Oberamt. SpaichlNgeN.- Der durch kaiserliche Privilegien schon früher bestandene und durch ein neueres königliches Dekret bestätigte Frucht- und Biktualien-Marti in der hiesigen Amtsstadt, wird von nun an wieder von 8 zu 6 Tagen, und zwar jedesmal am Mentag. abgehalten Werden. Der erste Markt findet am Montag den iöv biß statt, wovon Vas Pübliküm mit dkm Bemerken in Kenntnis; prsezt wird, daß sich Die W rkaufcr, Und besonders diejenige/ wekn e am meisten'Früchte auf den Markt bringen, neben den äußerst mäßigen Gebühren besonderer Begünstigungen zu erfreuen haben. Den Nov. «8>7- König!. Oberamt. Welk die Stadt. Die ledige, Anna Maria Anöpplitt von hier wandert Nach Neuwied in Preußen aus, wer Ansprüche an dieselbe', z« machen hat', wird hirmit aufgefordert, solche binnen Jah- resfrist der Beamtung Vafelbst anzu'Zcben. Den 3s. Okt. »Ms. Königl. Oberamt Leonherg, Gedrukt bei Gottkieb Hasselbrin?/ Hof- und Kanzlei Kupfrrdrucker, Buchdrucker. Nro. 69. 1817. Königlich-Württembergisches LaatS- undNegtttllNgs-Bla Samstag, 23. November» Einberufung der Evangelischen Schul.Jncipicnten und Schul-Provitoren. SaMMtliche deutsche Schul - Provisoren und Schul - Jneipienten, evanqelis ner Konfession, welche sich zur Spathlings Conkurs-Prüfung gemeldet haben, und n cht durch besondere Dekrete abgewiesen worden sind, werden hiermit aufgefovdert, und zwar die Schul-Jncipienten den -9- November sind die Schul-Provisoren den 8. December Morgens 8 Uhr auf der Obcr-Consistorialr Registratur zu erscheinen, wo ihnen das weitere wird eröfnet werden. Stuttgart, den 1^. November 1817. Königs. Ober-Consistorium. Di? HerauZqrbs eines Psarrbuchs betreffend. Nean hat unterm 8 Jul. d. I. den Pfarrer M. NeuberL in Ob er-Holz beim i tt'* losAtUWxrt. 4t-t hsiA unw ikt-M fv «t £ t * t /* o fi * »t h 0 H ÄXftlrr i Mb Da nun nach einer An'zeW des 'Rechnungsraths Wolfram ans dieser Gele- genheit von den ""' von ihm veri zu andern werden die -GriziRchn' oes usrchS darauf aufmerksam gemacht, und angewre.. Rechnungsrash 0 iffra tn für die Zukunft um so mehr mrt dergleichen Zurm-fr Ut- en zu verschon.- 0.1 r ohmhm tue Pfarr-Eompetenzen in der Regel in allen Pfarr» Registratur. ^ soM-n. Stuttgart, den -m» November -8,7. Könrgl. Ober - Consistorium. Erkenntnisse des Königs. Ober-Zustiz - ColleMmS. 1) DieAtions-Dache des Martin Weipprecht von Pfeddelbach, Bekl. Anten, wi- der Catharine Schluchrer zu Windischenbach cum cur., Klirr Min, puncto sZtissuct. privat, ex stupro et aliment. prolis. wurde sowohl wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde als versäumter Nochfrist der Akten Einlegung von Amtswegen verworfen. Stuttgart, den rg. Okt- 1817. 2) Zn der Appellations-Sache von dem hiesigen Stadtgericht zwischen dem Bild- hauer Georg Schmio allhier, Kl. Anten an einem, > nd dem hiesigen Gerichts-Ver- wandten Lotter als cur. des, in Kaisers. Russischen Diensten beffudlichenRittmeisters Tiedemann, Bekl. Aten, eine Schuldforderung betreffend, wurde das unterrichcer- liche Erkenntniß vom 3. Sept. d. I. wegen unheilbarer Nullität im Beweis-Verfah- ren von Amtswegen aufgehoben. Stuttgart, den 3. Nov. 1817. 5) Die Appellations-Sache von dem -Oberamts-Gericht Bessigheim zwischen Michael Edelmann zm Erligheim, Kl. Aten, modo Anten, und dem Johann Georg Kaß allda, Bekl. Anten modo Aten, Losung betreffend, wurde wegen offenbaren Mangels in Beobachtung der Appellations-Förmlichkeiten von Amtswegen verworfen. Stuttgart, den 7. Nov. 1817. 4) In Sachen Stephan Rust zu Staudach Kl. gegen Franz Joseph Freiherrn *. Rehling zu Bettenreute, Bekl., Holzgerechtsame betreffend, wurde auf Beweiß erkannt. Stuttgart, den 10. Nov. 1817. Berzeichniß über die gefällten Straf-Erkenntmsse des Königs. Criminal- Gerichts - Hess vom Monat September >8 >7. Den 2. wurde die zu Ludwigsburg verhaftete Margaretha Buck von Boll, Ober- amts Göppingen, wegen, eines kleinen und einfachen, aber vierten Diebstahls, neben dem Ersätze aller Kosten, zu einer zehnmonatlichen Zuchthausstrafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangsarbeitshaus bis zu erprobter Besserung, jedoch wenig- nigstens sechs Monate lang, verurtheilt. An demselben Tage ist gegen den zu Ludwigsburg in Verhaft und Untersuchung gekommenen Joseph Eberhard von Enzberg, Oberamts Maulbronn, wegen ausgezeich- neter Diebstahls neben dem Kosten - und Schadens - Ersatz eine sechmonatliche Zuchthausstrafe ausgesprochen .-wrden. Au demselben Tage wurde der zu Ulm verhaftete Johann Schnizler von Det- tingen, Oberamts Urach , wegen Diebstahls und Urkunden - Verfälschung neben Be- zahlung «Iler Kosten mit fünfmonatlicher Festungsarbeit bestraft. An demselben Tage ist gegen den zu Mergentheim in Verhaft und Untersuchung gekommenen Ludwig Salm von Thalheim, Oberamts Heilbronn , wegen großen Be- trugs , neben dem Kosten - und Schadens - Ersatz eine sechsmonatliche Zuchthaus- strafe erkannt worden. An .demselben Tage wurde der zu Mergentheim verhaftete Johann Baptist Schrei- ner von da, wegen Veruntreuung und Diebstahls neben der Erstattung der Kosten und dös Schadens z» fechsmonatlicher Festungsarbeit innerhalb der Festung kondemnirt. 535 Unter dem 3. ist die zu Ludwigsburg m Verhaft und Untersuchung gekommene Christiane Holzwarth von Nekkarrems, Oberarms Waiblingen, wegen Schwanger- schafts * Verheimlichung, heimlicher Geburt und gefährlicher Vernachlässigung ihres Kindes, neben dem Ersätze aller Kosten mit zweijähriger Zuchthausstrafe belegt worden. An demselben Tage wurde gegen den zu Ludwigsburg verhafteten Johann Hofer von Pleidelsheim, Oberarms Mardach, wegen wiederholter Diebstähle, neben dem Ersätze der Kosten und des Schadens , eine einjährige Zuchthausarbeit ausge- sprochen , und die nachherige Einsperrung in ein Zwangsarbeitshaus bis zu erprob- ter Besterung, jedoch wenigstens auf sechs Monate, verfügt. An demselben Tage ist der zu Ellwangen in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Joseph Müller von Matzenbach, Oberamts Crailsheim, wegen grossen Dieb- stahls neben dem Ersätze der Kosten und des Schadens mit sechsmonatlicher' Zuchc- hausarbeit bestraft worden. An demselben Tage wurde gegen den zu Calw verhafteten Johann Georg Gauß von Nonnenmiß, Oberamts Neuenbürg, wegen grossen Diebstahls neben Bezahlung der Kosten und des gestifteten Schadens eine fünfmonatliche FestungS- arbeit erkannt. Den 5. ist der zu Eßlingen verhaftete Johann Wurster von Altburg, Ober- amts Calw, wegen ausgezeichneten Diebstahls und Fälschung, neben dem Ersätze des noch unvergüteten Schadens und der ihm zugeschiedenen Kosten zu achtmonat- licher Zuchthausstrafe verurtheilt worden. An demselben Tage wurde gegen den zu Mergentheim verhafteten Heinrich Vogt von Mistlau, Oberamts Gerabronn, wegen wiederholten ausgezeichneten Diebstahls, eine einjährige, und gegen die Mitschuldige Barbara Seitter von En- geihartshausen , Oberamts Gerabronn ^ eine achtmonatliche Zuchthausstrafe erkannt, und rückstchklich der Kosten und des Schadens das Angemessene verfügt. An demselben Tage ist der zu Nottweil in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Jakob Haller von Thaiheim, Oberamts Rottenburg, wegen Fälschung und ausgezeichneten Diebstahls neben dem Ersätze aller Kosten mit viermonatlicher Zucht- hausstrafe belegt worden. Unter dem 6. wurde der zri Rottenburg verhaftete Joseph Lohmüller von Nord- stetten, Oberamts Horb, wege« vierten Diebstahls und anderer Vergehen, neben Bezahlung aller Kosten und Ersaß des noch übrigen, Schadens zu ein und einhalb- jähriger Festungsarbeit und nachheriger Einsperrung im Zwangsarbeitshause bis zu erprobter-Besserung, jedoch wenigstens auf ein Jahr, verurtheiit. ( Die Fortsetzung folgt. ) Seine Königs. Majestät haben unterm 7. diß, dem penstonirten Obersten von B e q u i g n 0 ll i , den französische St- Ludwigs-Orden, und unterm 10. diß, dem penstonirten Obersten v. Wolfs, den Rustschen St. Wla- dimir-Orden 4. Klaffe, annehmen und tragen zu dürfen, erlaubt. Unterm i5. diß haben' Allerhöchstdieselben dein Unter-Lieutenant bei der Leib- •lln Garde zu Pferd, Prinzen Alexander v, Hohenlo-ie- O eh ring en, die gebetene Entlassung aus den Königl. Misitär-Diestkn- eriherlr, und unterm i45. den Hauptmann Klasse v. Rae ch Haupt vom 6. Infanterie- Regiment, auf sein Ansuchen ins Königl. Juvakiden-Corps verletzt. Durch Königl. Resolution vom n, Rsv. ist die erledigte Stelle eines Unter- amts -Arzts in Riedlingen dem Unteramts-Arzt D. Kohn von Altshausen über- tragen worden. Durch Königs. Resolution vom 17. Nov. ist die erledigte Oberamts-Arztsstelle in Sulz dem practicirenden-Arzt v. Paulus in Stuttgart übertragen, und dem tlu teramtö-Arzt D. Beyerle in Ochsenhausen, Oberamts Biberach, die nachgesuchke Entlassung von dieser Stelle, unter Belastung seines Amts-Charakters ertheilt worden. Durch eine zu Kassel, im Kurfürstenthume Hessen, anhängig« Untersuchung hat sich gezeigt, daß seit mehrerern Jahren eine große Anzahl von Räubern, Dieben u. Gaunern, die unter einander in Verbindung stehen, von Zeit zu Zeit in Kassel, be- sonders während der Messen heimliche Aufnahme gefunden , und eine Menge von Diebstählen und Betrügereien theils wirklich ausgeführt, theils auszuführen gesucht haben. " Da sich nun von dieser Bande die unten bezeichneten Individuen noch in Freiheit befinden, an deren Habhaftwerdung aber um so mehr gelegen ist, je ge- fährlicher dieselben der öffentlichen Sicherheit sind: so erhalten alle -Oberämter, Po- lizei-Kommissärs und Polizei-Inspektoren, Unterämter und -Ortsvorsteher die Weisung, auf diese gefährlichen Menschen zu fahnden, und sie im Betretungsfalle verhaften zu lassen; hievon aber ist schleunigst durch das betreffende Oberaml die Anzeige anher ru machen, damit wegen Bestrafung dieser Verbrecher die Einleitung getroffen werde. Stuttgart, den 18- Nov. 1817. Sektion des Jnnern-Administration. Ver; eichniß und Beschreibung der zu verfolgenden Mitglieder vorerwähnter Diebs-Bande: I. I er e mias N athan Straus, Jeremie Hof genannt, weil er sich ei- nige Zeit in Hof (Fürstenthums Niederhessen) aufgehalten hat, ist Zg^bis 40 Jahr alt, 5 Fuß 5 Zoll groß, hat braune Haare und Augenbraunen, feine Stirne, blaue Augen, mittelmässige Nase und Mund, gute Zähne, braunen Bart, rundes Kinn, ovales Gesicht und gesunde Farbe. Er giebt gewöhnlich vor, daß er einen Handel mit optischen Gläsern treibe. II. Lea Straus, gebohrne Lazarus, die geschiedene Ehefrau des vorigen, ist Z7 bis 38 Jahr alt, 4 Fuß 8 Zoll groß, untersetzter Statur, gibt vor aus Step- pach im Badenschen gebürtig zu seyn, hat schwarze Haare und Augbraunen, bedekte Stirne, braune Augen, kleine Nase, mittelmäßigen Mund, gute Zähne, länglichtes Gesicht und am rechten Nasenflügel eine Warze. III- A nchel I ose p h, auch Chrishaber genannt, vorgeblich aus Breßlau, ist 3o Jahr alt, o1 3 1/2" groß, hat schwarzes Haar, bedekte Stirne, braune Au- gen und Augenbraunen, mittelmässige Nase und Mund, röthlichen Bürt, rundes Kinn, ovales Gesicht und bräunliche Gesichtsfarbe. Derselbe ist am 27. August i8i5. von Der Polizei zu Cassel eingezogen,-.jedoch am 17. Sep. d. I. über Eschwege, Mühl- hausen, Langensalze, Weisensee, Naumburg, Leipzig, Dresden u- s. w. nach Bres-. lau auf den Schub gegeben worden — vielleicht derselbe, welcher in Christen- sen s Verzeichniß von Räubern, Dieben re. rc. Nro. XVII. angeführt ist. IV. Joachim L i p p m an n, B& o maye r oder blaue Mayer genannt, ist Z7 Jahr alt, mehr klein als groß, schlanker Statur, hagerem Angesichts, hat dun, kelbraune Haare, Augenbraunen und Bart, eine hohe kahle Stirne, graue Augen, lange breite Nase, werten Mund, große gelbe Zahne und kurzes rundes Kinn, geht etwas gebükt. V. Moses Meyer, Schön Meyer Moses genannt, ist etwa 34 Jahr alt, 5/ 3 bis groß und gesetzter Statur, hat braune Haare und Augenbraunen, nie, dere Stirne, kleinen Mund, blaue Augen, dike breite Nase, rundes gespaltenes Kinn, glattes und volles Gesicht, frische Gesichtsfarbe, großen Backenbart und kleine Nar- ben auf der Stirne über dem rechten Auge, so wie auch mitten auf dem Kopfe, geht gut gekleidet, spricht französisch im Elsässer Dialekte und ist sehr freundlich. VI. Abraham oder Afrom Laas, ist lang von Statur, hat schwarze Haare, schwarzbraune Augen, starken Bakenbart, einen lackg gespaltenen Mund und eine etwas "spitzige Nase. — Derselbe, welcher in Christensens Verzeichniß rc. rc. Nro. VI.'aufgeführt steht. VII. Ar» n Jfaak, Klei tt oder Krum Arendche, Blauweibchers Are nd che, Nennt sich auch Aron L evi, ist 3o — 35 Jahr alt, und 5/ 5—6" groß, hat schwarzbraune Haare, braune Augen, ein langlicht aber dik'es Gesicht, er geht gut gekleidet und ist oft beritten. VIH, Abra h ain aus Amsterdam, Abrahamche oder Afrömche Hol- länder genannt, ist 24 — 26 Jahr alt, etwa 5' 5" groß, von starkem Körper- baue , hat blondes glattes Haare, welches er vor der Stirne auf eine Seite ge- strichen tragt, rvthlichen Backenbart, braune Augen, kleine Nase, volles Gesicht, geht gut gekleidet, und ist sehr gesprächig. (Christensens Verzeichniß Nro. IV.) IX. Hermann Sch 0 psel, ist 26 — 3o Jahr alt, von grosser und schlan- ker Statur, hat blondes Haar, einen starken etwas röthlichen Backenbart, schwarz- braune Augen und kleine Nase, geht etwas gebückt, nnd ist ebenfalls sehr gesprächig. X- Lion aus Bischburg bei Bamberg, ist etwa 40 Jahr alt/ mißt 5 Fuß Z — 7 Zoll, robust, hat blondes Haar und Backenbart, längliche Nase, breiten Mund, länglich glattes Gesicht. Er ist kurzsichtig, so daß er alles, ■ was er genau sehen will, nahe vor die Augen halten muß. XI. Joseph Hermann aus Pohlen'/ ist 28 Jahr alt, ungefähr 5' 5" groß und robust/ hat schwarzbraunes Haar und Backenbart, bedekte Stirne, etwas sangliche Nase, blau graue Augen, rnittelmässigen Mund, gesunde etwas bräun- liche Gesichtsfarbe, einen raschen Gang und geht gut gekleidet. XII. Jakob Meyer Laube, schwarz Jarnkvsgen, auch K affe b ohne genannt, gibt vor, aus Hambnrg gebürtig, und in Calbe an der Milde wohnhaft zu seyn, ein Sohn des berüchtigten Herz Freßer, ist etwa 5- Jahr alt, 5' 538 3 — 4/; groß, von sehr muskulösem Körperbaus , hat schwarzes Haar und schwärz- liche Gesichtsfarbe, seine Gesichtszüge verziehen sich beim Sprechen leicht in ein Lächeln , er pflegt sich gewöhnlich anständig zu kleiden. .XIII. Jakob Rosenbau m, Utrop genannt, aus Stadlberg im Herzog- thume Westphalen gebürtig, ein sehr gewandter Taschen-Dieb, ist 45 Jahr alt, 5^ 7" groß, hat schwarzbraune Haare, dergl. ^l.ugenbr.auncn und Augen, gewöhnliche Nase undMund, rundrsKinn, ovalesGesicht, blasse Gesichtsfarbe und kann nichtschreiben. Derselbe wurde im Monat Merz d. I. zu Cassel wegen TaschendiebstahlS zum Zuchthause verurtheilt, gerieth wegen eines in jener Straf-Anjsialt verübten Ver- brechens gleicher Art von Neuem in Untersuchung, wußte sich aber im August d. I. wieder in Freiheit zu sezen. Stuttgart. Biß künftigen Donnerstag den 27. d. M. wird in der Calwer - Straße vor der Kaserne der reutenden Eensd'armen Vormittags 10 Uhr, ein zum Zug taugliches Militär-Pferd i.-r, öffentlichen Äufstreich verkauft werden, welches hiemit zur allgemeinen'Kermtniß gebracht wird. Den 2l. Nov. .1817. Commando der König'. Gensd'armerie. Laufen. Vermag Königl. Hof- und Domainen-Kammcr Dekrets vom 7. dieses Monats sollen die vormaligen Oberamtei-Gebaude mir Augehör verkauft werden. Die Gebäude und Gärten stehen auf einem erhöheten Felsen und bilden eine Insel im Nekkar-Strom. Die Lage und Aussicht ist 'vorzüglich schön, angenehm, und deswegen allgemein bekannt und berühmt. Eine im besten Zustand befindliche strinene Brücke über einen Arm des Nektars führt zu den Gebäuden und Gärten. Gleich innerhalb der Brücken ist rechter Hand ein Kuchengarten von ungefähr, 1/2 Vrtl. im Meß, linker Hand bangt der größere Garten mit einem Bogengang von Wein-Reben an, zunächst am Ho'thor rechts, befindet sich eine Wagen-Remise, dann folgt eine Scheuer, ein Vieh- und ein Pferde Stall, rin ganz steinener Thurm, vormals Wachthurm mich guten Böden zu Holz-Lagen, an weichen Schwein- Gänse- und Geflügel Stallungen angebaut sind. Die Wohnung selbst ist nstockigt, im ersten Steck sind 2 heizbare Zimmer mir Kammern, im 2. Stock 6 in einander gebenden Zimmer, wovon 4 heiz- bar sind» ein Oehrn, eine Spcißkammer, eine Küche, unter dem Dach noch mehrere Kammern, und Fruchtböden, unter dem Gebäude ein großer gewölbter Keller. Der Hof ist gros und gut gepflastert, im Hof stehet ein laufender Brunnen, mit einem eisernen Kasten. Dann folgt der größere Blumen- und Kuchen-Garten mit 3 Laubhüttlen. Bon der unt.rn Abteilung des Gartens führt ein Steeg über einen Wasserablauf-Bach auf eine kleine sehr anmuthige Insel mit Buschwerk im Nrkkar. Die Ge- bäude und Gärten sind in dem besten Zustand, und zu jedem Ge wer- auch wegen der Lage des OrtS vorzüglich geschickt. Ein Privatus würde den angenehmsten Aufenthalt haben! Dir Verkaufs Ver- handlung wird am Dienstag den >6. Dezember d. I. Vormittags 10 Uhr auf dem Rathhaus allhicr vorgcnommen werden, die Liebhaber mögen vorläufig das Ganze in Augenschein nehmen, und die an- nehmlichen Bedingungen vernehmen. Den >Z. Nov. 1817. Hofkameralamt. •. .Sp i eHchlb ei-.gr Bcy der hiesigen au'gehodene» Königlichen Spiegelsabrik befindet sich noch ein bedeutender Vorrath von unbclegken Spiegel-Glasern zerschiedenerGröße, namentlich 3.217 Sink, von 29chis 35 Zoll hoch, und. >8 bis 28 Zoll br.it, ,,v35 S'ük, von 4 bis 19 Zoll hoch, und 3 .bis >. Zoll breit, und 4> Stük Preßgläser zerschiedener Größe, mit welchen zu Folge allerhöchsten Befehls, ein öffentlicher Verkaufs-Versuch sowohl in großem und kleinern Panhien, als auch ,'m gan- zen gemacht werden solle. Dieser Verkauf wird nun am Mittwoch den 17. Dcc. d. S.,\ Morgens"»« 9 Uhr, unter Vorbehalt höherer Genehmigung b,i hiesiger Fabrik öffentlich vorgenommen werden. ' Dir Liebhabvr welche sich jedoch mit den erforderlichen Brrmögens-Zeugnißen zu legitimiren haben» -werden mit dem Anhang hiezu einaeladcn, daß ihnen auch noch vorher die Einsicht der Maare täg- lich offen stehen werden. Den 12. Nov. >8-7- König?. Fabrik Amt. Biberach. Die Svmmerfchaafwaide von Winterreuti welche 100 Stük Muttertchsiafe und So Slük Lämmer erträgt, wird bis Freitag den 2g. Nov. d. I., Morgens 9 Uhr, in M-uerreuti auf » bis z Jahre, je nachdem «^ Liebbaber zeigen, an den Meistbietenden verliehen werben, wozu ma» die Packtliebhaber rmiadet. Len >,. Nov. i8>7- König!. Lberamt. Nürtingen. Die Sommerschaafwaiden der nachgenannten Orte des hiesigen Oberamts wer« den am Samstag den i3. Dec. d 3- Bormittags n Uhr, auf dem hiesigen Rathhause auf Z Jahre von 18 18/21 an die Meistbietenden öffentlich verliehen werden, nämlich die Waide von Aich mit 3o® Stäken, Großbettlingen im ,. und 2. Jahre 225 Stuken, im 3. Jahre soo Stäken, Grafenberg mit >75 Slüken, wobei die zu Uebernahme solcher Pachte berechtigten Liebhaber mit obrigkeitlichen Ver- mögens und Prädikats-Zeugnißen versehen, sich einzusinden eingeladen werden. Den 11. Nov. 16,7. Königl. Ober-Amt. Stuttgart. Christian Friedrick Eberhard Noller von hier, Gemeiner bei dem Königl. Infanterie- Regiment Nro 4. ist aus seiner Garnison Reickshofen im Elsaß desertirt. Es werden daher sämmt- liche Justiz- und Polizry.Behörde,, gebeten, auf diesen Deserteur fahnden, ihn auf Betretten arreti- ren, und wohlverwahrt »jeher eiuliesern zu lassen. Den ,5. Nov. >8,7. Stadt-Direktion. Ludwigsburg. Es ist »er Gemeine Friedrich Franz Carl Erhard von hier am 2. vorigen Monats aus hiesiger Garnison von dem 6. Infanterie-Regiment entwichen. Man bittet deßwegen auf denselben zu fahnden, und ihn im Betretrungs-Falle hieher eiuliesern zu lassen. Den 17. Nov. 18,7. , Königl. Oberamt. ^ Hall. Der bei dem ü. Infanterie Regiment gestandene Gemeine Johann Michael Kochendörfer aus Jlzhoffen ist im Monat Juni im Urlaub desertirt. Sämtliche Polizei-Behörden werden daher er- sucht, ihn >m Betretungsfalle zu arreciren und entweder an fein Regiments-Commando oder dem hie- sigen Oberamt cinzuliefern. ^Dcn ,7. Okt. 1817. Königl. Oberamt. Oeh ringen. Der Obermann von dem Infanterie. Regiment Nro. 4. Ludwig Schäle von hier, ist in der Nacht vom auf den 2. dieß aus der Garnison Oberbronn im Elsaß desertirt. Sammtlichr Justiz - und Polizey - Behörden werden daher ersucht, auf diesen Deserteur fahnden zu lassen. Den 14. Nov. 1817. Königl. Oberamt. Balingen. Der ledige, hienach signalisirte Schneider-Geselle, Christian Strobel von From- mem, hat sich des Verbrechens eines grossen Diebstahls schuldig, und unmittelbar nach der Ent- deckung flüchtig gemacht. Man bittet die betreffenden Behörden, nach ihm fahnden, und ihn auf Delretten anher cinlicfcrn zu lassen. Signalement: Strobel ist 18 Jahre alt, 5 Fuß 2 Zoll g-oß, trägt einen runde,, Hut, schwarzes flocetftidenes Halstuch, grünes kurzes Wammes, grüne Weste, lange weise Hosen, weisse leinene Strümpfe, und neue Riemen-Schuhe. Den 12. Nov. >8,7. Königl. Oberamt. Calw. Johann Georg Dinger, Maurergeselle, ledig von Calw, ist der Theilnahme an einer Un- terschlagung verdächtig. Er wurde deßhalb verhaftet und sollte an die unterzeichnere Stelle eingelie- serc werden, entsprang aber auf dem Transport zwischen Neuenbürg und Calw seinem Kondukteur. Alle Polizeistclleu werden nun ersucht: auf diesen Flüchtling fahnden, ihn auf Betreten arretiren, und an die Unterzeichnete Stelle einliefern zu lassen. Dinger ist Zo Jahre alt, 5' 4" 6"' groß und ha- gerer Statur. Er hat schwarzbraune Haare, und ein länglichtes braunes Angesicht. Den 4. Nov. ,8,7. , Königl. Cameral-Amt. Hcrrenberg. Der ledige beabschicdcke Soldat Johann Martin Sauter von Bohnvorf. hiefl- ge» Obcramts, welcher wegen Prellerey m Untersuchung kam, und nach geleisteter eidlicher Caution nach Haus entlassen wurde, hat sich aus seinem Geburtsort entfernt. Hoch- und wohllöbliche Be- hörven werden geziemendst ersucht, auf diesen Flüchtling, der hienach signqlisirt ist, zu fahnden, und ihn im Bct'.ettungS-Kall wohlverwahrt anher ein«,fern zu lassen. Signalement: Sauter ist »4. Jahr alt, 6" groß, schlanker Statur, hat gelbe Haare, etwas grose Nase, kleine Lippen und Mund», gute Gesichtsfarbe und ist mit der Epilepsie behaftet. Bei seiner Entweichung trug er J .ß4o? rine,g?ünc Kapp« mit einem Ktilp, sin schwarz seidenes Halstuch, t weiß wollene- WammeZ, » weise Weste, wrisse lange leinene Hosen und Stiefel. Den 14. November 181'7 König!. Oberamt. Maulbronn. Zn der Nackt vom 6. auf den 7* d. M. machten sich nächste,nati,.ne >Aunlieb Hdifäß von Jllingeti, diesseitigen Oberawts, und Johannes Müller von Mittelstadt, DberamrS Urach, ein.s wir Einbruch verbundenen Diebstahls im Pfarrhaus zu Lienzingen schuldig, worauf ersterer vor seiner Habhastwerdung, lezterer aber nachher aus dem Gelangiuß in Illingen entsprang. Da nun an der Wiederergreisung dieser berüchtigten Diebe viel gelegen ist, so werden sammtüche poli- zcylicke Behörden ersucht, auf dieselbe fahnden, Und sie aus'Betretken anher rinliekern zu lassen. Signalement. 1.) Gdtklieb Hofsöß ist 40 Jahre alt, 6 Schuh groß, hat schwarze Haare und Backenbart, Und zeichnet sich durch einen besonderst verdächtigen Blick aus. Er trug bei seinem Einweichen einen blau tuchenen Uebrrrück und Stiefel. 2.) Johannes Müller ist 5 Fuß 6 Zoll groß, 84 Jahre alt bat brauste Haare und ein breites blasses Angesicht. Derselbe ist gekleidet mit einem blau tüclenen Wawmes, einer weissen Kappe» einem paar leinenen langen Hosen, Schüben, und ist ohne Hemd. Den >0. Okt. >817. Königl. Obrramt. Nagold. Johannes Hux, Weber voll JselShausen, hat sich wegen einem begangen-n Diebstahl flüchtig gewacht. Da derselbe erst kürzlich wegen eines gleichen BetgehtnS mir Beftungs-Strase be- legt worden und überhaupt wegen seiner übrigen Aufführung ein für dir öffentliche Sicherheit gefähr- licher Mensch zu werden beginnt, so wird dessen Drifahung notbwendig, und deswegen alle Ortsobrig- keilen ersucht, hiezu die zweckdienliche, Maasreaeln zu ergreifen, Und iw Betretungsfull denselben wohl- verwahrt hieher liefern zu lass-n. Signalement: Hur ist 20 Iaht alt, und ungefehr 5 Fuß groß, hat schwarze Ha. re und dergleichen Augbraunen, hohe Stirne, blave Augen, stumpfe Na- fe], rundes Kinn. Sein Gesicht hat eine bleiche Farbe und Spüren von den Pocken» Seine Klei- dung bestünde bei seiner Einweichung in t weis baumwollenen Kappe, 1 dunkelblauem tuchenem Wam- wes mit weissen'metallenen Knöpfen und dergleichen BrerWitd. 1 paar langen weisen zwilchenen Wei-ikteiderU, und Schuhen mit Bandeln. Den 17» Oktober 1817. Königl. Oberamt. stkottenburg. Der wegen wiederholten Diebstahls bei unierzeichnetcr Stell« in Verhaft riech Un- tersuchung gekommene Jakob Herrmann, Burger und Zimmermann zu Memikih, Obrramls Tübin- gen, 63 Jahr alt, ist gegen juratvrtsche Calttion des Arrestes entlassen, und ihm die Erlaubnis ge- geben worden, seinem Gewerbe, daß er besonders in den Oberämterst Stuttgart, Cantstaor, Levn- berg und Eßlingen durch Taglötznern und Gesellcnweise Arbeiten bei Zimmerleuten treibt, n- chge- hen zu dürfen, da er sich nun seither nickt wieder ringefuNdest hat, Und das gegen ihn ergangene Etraf-Erkenutniß vollzögen werden sollte; sö werden die hochlöbliche Obcrämtcr und sonstigen Pvsiikp- Behörden von Amtswegen rrsuckt, auf gedachtest Hermann fahnden, und ihn auf Betrrtten hieher liefern zu lassen. S >g n a! e m t r. t: Herrmann ist 36 Jahre alt, 5 Schuh 7 Zoll groß, ziemlich vitersrztrr Statur, breitschulterig, hat'einr djko etwas gebogene Rase, ziemlich rundes Gesicht, reihe Wangen, graue Äugest, rundes Kinn, ist gewöhnlich bc'klew'er mit einem weissen Iwilchkittct. biastem Wrustluch, zwilchen.n kurzen Hosen, grauen Strümpfen, Schuhe, und trägt einen dreiekigtest Bauern- hut. Den >o. Nvv. 18'7. König!. Kriminal.Amt. Eßlingen. Johann G vrg Schlienz, Svbn des Johann Leonhard Schlicnz, Wemgärtners zu Seerach, hiesigen OberamtS, wird feit dem >6. Sept, d. I. von seinen Eltern vermißt, und hat sich inzwischen zu Plieningen auf den Fildern sehen lassen, wo er seinen 1» jährigen Bruder, der ich ohne Erlaubniß von Hauß entteknt habe, zu suchen vorgab. Er ist >3 bis '4 Jahr alt, etwas ülrr 4 SchU hoch, und tfi* sein Alter mehr untersetzter als hagerer Statur, rr nden rölhlichen Gesichis, weißer Haare, blauer Augen , g tadcr Beine, etwas leiser Sprache unr> trug bei seiner Enlscr ustg em blaues noch gri es Wawrnes, schwarres Flvr-Halstuch, schwarz lederne abg/lrag'ene Hosi", graue abwcrkene Strümpfe, Schutze Mit gelben lneßingrrwn Schnallen. Die Königl. Posizei-Dclörden wer- den ersucht, auf diesen Knaben fahnden, und ihn «ns Betreten hieher irefern zu lösest. Den 26. Ok:. 1817. König!» Oberamt» Gedruckt bei G. Hasseckbrink. Hof- und ««-.rztei •• Kuy-Evckrr, Bach-racker. Nrv. 70. 1817, 541 Königltch-Württembergisches zierungS-Blatt. Dienstag- 26. November. König!. Bekanntmachung von Abänderungen in den Berwaltunzs-Nrundsätzen und Formen, vom ' »8. Nor». »817- (Mit »1 Beylagen! — XI.) Wi l he l m, von Gottes Gnaden König von W ü r t t e mb e r'g. Wir habere in nachstehenden Edikten und Verordnungen die Ursachen und die Gründe entwickelt, aus welchen Wir Uns theils zu wesentlichen Abänderungen in Len Verwaltungs-Grundsätzen, welche bisher Statt gehabt haben, theils aber auch 'zu einer gänzlichen Umbildung der Verwaltungs-Formen veranlaßt gesehen haben. Wir haben zugleich verordnet, daß dieje Edikte und Verordnungen, nahmlich I. jenes über die Abänderungen, welche Wir in dem Abgaben-Wesen vorläufig theils angeordnet haben, theils vorzukehren beabstchrigen; II. jenes über die Aufhebung der persönlichen Leibeigenschafts-Gefalle und über die Gestattung der Ablösung der sogenannten Feudal-Abgaben; III. jenes über die Verstärkung des Tilgungs-Fonds für die Staats-Schuld; IV. jenes über die Eintheilung des Königreichs in vier Verwaltungs-Bezirke; V. jenes über die Anordnung der neuen Verwaltungs-Formen, und über die Res sort-Verhältnisse für den Geheimen-Rath, das Justiz-Departement, für das Departement des Innern und der Finanzen; VI. jenes über die Constituirung einer Staats-Controle; VII. beßgleichen einer Ober-Rechnungs-Kammer; Vlil. jenes über die Besoldungen der Staats-Diener; IX. jenes über die künftige Penfionirung derselben; X. endlich jenes über die Aufräumung des Retardats — und XI. über das Ausstands-Wesen durch das Staats- und Regierungs-Blatt zur allgemeinen Kenntniß gebracht werde. Wir bezwecken bei sämmtlichen, in diesen Edikten verfügten Anordnungen die Begründung und die Erhöhung der Wohlfahrt Unseres getreuen Volkes, un- wollen und erwarten daher auch , daß denselben pünktlich nachgelebt werde. Gegeben, Stuttgart den 18. Nov. 1817. Wilhelm. Auf Befehl des Königs. der Staats-Sekretär, V e l l n a g e l- -König!. Bekanntmachung deZ Personas-Etat vsn den Departements der Justiz, des Innern und dcS Kirchen- und Schulwesens, und der Finanzen. Vom *8. Nov. 1617. ( Mit 3 Beilagen. A. JB. C.) Wir haben in den unter A.U.6. beiliegendenVerzeichnissen einem jeden Staatsdiener diejenige Stelle angewiesen, welche derselbe in der neuen Verwaltungs-Ordnung ein- nehmen soll. Wir wollen, daß ein jeder, ohne eine weitere Benachrichtigung ab- zuwarten, sich so zeitig auf den ihm angewiesenen Posten begeben soll, damit tue Collegien ohnfehlbar den 2. Zanuar 1818. ihre Sitzungen eröffnen können, und befehlen zugleich, daß die Chefs der Central-Stellen, sodann die Präsidenten einer jeden. Regierung, und die Directoren eines jeden Gerichts - Hofs und einer jeden Kammer, dem betreffenden Departement-Minister eine Nachweisung von dem eingetretenen Dienst-Personal, und auch von denjenigen einsenden sotten, welche die- sem Befehle das schuldige Genüge nicht geleistet haben. Gegeben, Stuttgart den 18. Nov. 1817. Wilhelm. Auf Befehl des Königs. der Staats-Sekretär, V e l l n a g e l. .Anordnung einer Organisntions-Vollziehungs-Commission. Vom »8. November 16,7. Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Wür Lemberg. Wir haben beschlossen, die Vollziehung der in Unfern Organisations-Edikten vom heutigen Tage enthaltenen Anordnungen einer besonderen Commission zu über- tragen, welche alle in Beziehung auf diese Vollziehung erforderlichen Maßregeln, über- haupt alle Vorkehrungen zu veranlassen und zu verfügen haben soll, damit die neuen von Uns vorgeschriebenen Verwaltungs-Formen ihre vollständige Ausführung erhalten, sind damit die neuen Behörden in dem festgesetzten Termin in Dienstrhätig- keit treten können. Diese Commission, welche aus Unserm Geheimen-Rath von Mauel er, dem Staats-Sekretär von Vell nagel, dem Geheimen-Rath von Wächter, dem Präsidenten von Malch us, dem Vice-Prasidenten der Ober-Regierung, Staatsrath v. S chmiß- Gr ol- le n b u r g , dem Direktor des Steuer-Collegiums, Staatsrath v. W eckher li n, endlrch aus dem Kanzlei-Direktor der 2. Abtheilung des Geheimen - Raths, P i- storius, bestehen soll, hat daher alle für den vorstehenden Zweck erforderlichen Anord- nungen zu treffen, in den Fällen wo sie dieses für nothwendig erachtet, mit den Departements-Ministern zu communiciren, diejenigen Gegenstände welche Unserer höchsten Entscheidung bedürfen möchten, zu dieser Uns vorzulegen; so wie alle auf die Vollziehung der Organisation Bezug habenden Anfragen an dieselbe zu rreyten, und alle Berichte unter der Aufschrift: an die O rgan i sati 0 n s-V0 llziehun gs-Co mmi ssio tt 5*5 an dieselbe zu erstatten, und an Unsern Geheimen-Rath von Maucler abzugeben sind. Gegeben, Stuttgart, den 18. Nov. 1817. Wilhel m.. Auf Befehl des Königs. der Staats-Sekretär, V e l l n agel. Die Festsetzung ders Dienstkleidung der Staats-Diener betreffend. Dom i3.Nov. »8»7. Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Wir bestimmen die Dienstkleidung der Staats-Diener in den verschiedenen Zwei- gen der Verwaltung, wie folgt: §. 1. I. Für das Personal in dem Ressort des Justiz - Departements, des Ober-Tribunals , ein dunkelblauer Rock mit amaranth-rothem Kragen und Auf- schlägen, und für die Staats-Uniform mit denjenigen Abstufungen für die Bezeich- nung der verschiedenen Dienstgrade, so wie dieselbe durch Unsere Verordnung vom -5. Aug. d. I. vorgeschrieben worden sind, für jene der untergeordneten Gerichts- Höfe aber mit denjenigen Abstufungen, wie dieselben nachstehend für die Verwal- tungs-Behörden vorgeschrieben find. §• 2.. II. Für das Personal in den Ministerien des Innern und der Finanzen, und zwar für die gewöhnliche Dienstkleidung ein dunkelblauer Uniform - Frack, welcher über die Brust gerade herunter mit acht Wappenknöpfen schließt, mit stehen- dem Kragen und runden Aufschlagen, für die Präsidenten und Directoren von Scharlach-rothem Sammet; für die Räche, Assessoren, Sekretärs, Registratoren und Ober-Revisoren aber von Tuch von gleicher Farbe, weißes Gitter und lange Beinkleider von blauem oder grauem Tuch, in Stiefeln, dreieckigter Hut mit einer Kokarde und doppelter Schleife; für das Personal in dem Ressort des Ministeriums des Innern, von G 0! d, für jenes in dem Res- sort des Ministeriums der Finanzen, von Silber, mit einem Uniform-Degen. §. 3. Als Staats-Uniform, ein Rock von ganz gleichem Schnitt, mit der nahmlichen Farbe für Kragen und Aufschläge, mit Gillet und kurzen Beinkleidern von weißem Tuche, mit einer Stickerei von dicht geschlossenem Eichenlaubs; für das Ressort des Ministeriums des Innern von Gold!, für jenes der Finanzen von Silber, in nachstehender Abstufung, nahmlich: a.y für die P raßde Uten, zwei breite Streifen auf dem Kragen, und um den Aufschlag, sodann eure Streife auf der Patte der Rocktasche; L.) für die Directoren bei den Central - Stetten und bei den Provinzial- Cottegren, und für die Vortragenden Räthe in den Ministerien, eine breite und eine schmale Streife, nebst Stickerei auf der Patte der Rocktasche; c.) für d i e Räche bei den Central - Stetten , eine breite Streife auf dem Kragen, um die Aufschläge und auf der Patte; d-~) für die Räche bei den Provinzial-Collegien, gleiche Streifen, ohne Sticke- rei auf der Parte; e.) für die Assessoren und den Kanzleivorstand, eine schmale Streife auf dem Kragen und um den Aufschlag; /) für die Sekretärs, Registratoren und für die Rechnungs-Revisoren, eine gleiche Streife blos auf dem Kragen; g.) Für die Buchhalter, Kanzellisten und Rechnnngs-Probatoren endlich, soll die Dieiistklerdung in einem einfachen Uniformö - Frack von dunkelblauem Tuche mit Wappenknöpfen, ohne farbigen Kragen und Aufschläge, mit weißen Unterkleidern bestehen, die letzte unter g, begriffene Classe aber feine Degen tragen. k- Für das Forst-Personal bei der Ccntral-Ste.lle und bei den Provinzial-Collegien bestimmen Wir die nahmliche Uniform von dunkelgrüner Farbe in der Art, daß a.~) der Direetor und die Mitglieder des Ob er-Forst-Rath es die nahmliche Sticke- rei, wie jene Lei den übrigen Central-Stellen; L.) dir Kreis-Ober-Forftmeister aber die nahmliche breite Stickerei, wie die Rathe bei diesen CeMral-S testen, jedoch anstatt des Degens einen Hirschfänger tragen, und Laß die Röcke unten aufgeschlagen seyn sollen. §•' 5. Hinsichtlich auf das Cassen-Personal sollen, und zwar die Directoren, die Ein- nehmer und die Zahlmeister bei der Staats-Haupt-Casse und bei der Stacits-Schul- den-Casse, gleiche Amtskleidung, wie die Directoren und Rathe bei den Central- Stellen, die Controleure, wie die Rathe bei den Provinzial-Collegien; das übrige Personal aber diejenige Dienstkleidung tragen, welche vorstehend in dem §. 3. für diejenigen Beamten, mit welchen dieselben dem Grad nach rangiren, vorgeschrieben ist; die Kreiseinnehmer und Controleure hingegen, die crstere — jene der Assessoren, und letztere — jene der Sekretärs- §- 6. Sämmtl'che Staatsdiener sollen in den Sitzungen , sodann in allen Fällen, wo dieselben vor Unserer höchsten Person oder in einem amtlichen Verhältnisse er, scheinen, so wie überhaupt bei allen öffentlichen Veranlassungen in dem vorgeschrie- benen Amtskleide gekleidet seyn. Gegeben, Stuttgart den 18. Nov. 1817. W i l h e l m. Auf Befehl des Königs r der Staats-Sekretär, V e l l n a g e l. Personal-Organisation des Departements der auswärtigen Angelegenheiten. Vom >8. Nov. 18*7. Wi l h el m, vo »Gottes Gnaden König von Württemberg, Wir haben in Unserem Edikt vom heutigen, in Betreff der Organisation der Verwaltungs.Behörden, §. 70. ausgesprochen, daß mit dem Departement der aus- wärtigen Angelegenheiten die Ober-Aufsicht über das Königl. Archiv, und die bis- herige Seetion der Lehen vereiniget werde, und bestimmen andurch in Absicht auch 5 45 dieses Departement weiter^ daß im übrigen dessen Ressort-Verhältnisse dieselben ver- bleiben sosten, wie solche in Unserer Verordnung vom 6- Nov. v- 2-, regulirt sind. Dieses vorausgesetzt, wollen Wir den Personal-Etat dieses Departements fest- gesetzt haben, wie folgt: I. ) Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Geheimer--Rath, Htaats-Mini ster Graf v. Z e p p e l in, II. ) Ministeriat-Direktor, Staats-Rath v.Reuß, III. ) Vortragende Räche: 1. ) v. Feuerbach, Staats-Rath, zugleich Dice-Ministerial-Direktor, 2. ) v. Hartman n, Geheimer-Legationsrath,' 3. ) v. S ch ott, Geheimer-Legationsrath, 4. ) v. B i l finger, Gsheimer-Leg,ationsrath. IV. ) Ministerial-Sekretar und Kanzlei-Direktor, Roser, Legßtionsrath, bisher zweiter Ministerial-Sekretäc heim Departement des Innern, demselben beigegeben: Sigel, Legatious-Sekretar und Registrator. V-) Geheime Legations-Sekretars: 1.) v. A r a nd, ) v. Linden, ) v. Wächter, ) Elsässer, mit dem Titel als Legations-Rathe. letzterer bisher bei der Lehens-Sektion. VI. ) Erster Geheimer-Registrator, Harpprecht, mit dem Titel als LegatioirS- Rärh. Assistent Bayer, mit dem Titel als Sekretär. Zweiter Registrator für die Lehens-Hachen , G e i sh e im er, Mit dem Titsl als Kanzleirath, bisher bei der Lehens-Sektion. VII. ) Wappen-Censor, Professor Lebret, Bib.liothekar. VIII. ) Geheime Kanzellisten: 1.) D acht ler, mit Sekretärs-Charakter, r.) Litzenmarer, zugleich Wappenmahler: 3.) Gustav v. Bä" ^ 40 Gustav v. B L r, mir dein Titel als Sekretär, S ch ö n e r, bisher Assistent beim Schreibtisch des Ministeriums dss2 nnern. Sodann für das Archiv: I. ) Zur Oberaufsicht über Haus - Md Staats-Archiv, als Archiv-Direktor: - v. Kaufmann, Staatsrath, II. ) Geheime Archivarien: ■ r ) v. Zager, Regierungsrath, 2. ) Erbe, 3. ) S che ff er, 4. ) Pfass, 546 III.) Gsheimer-Kanzellist Sutor, mit Sekretärs-Charakter. Gegeben Stuttgart, den 18. Nov. 1817. Wilhelm. Auf Befehl ves Königs der Staats-Sekretär, Vellnagel. Die Festsetzung der Dienstkleidung des Departements der auswarticen Angelegenheiten. Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Wir bestimmen die Uniformirung des Departements der auswärtigen Angele- genheiten , wie nachsteht: I.) G e w ö h n l i ch e U n i f 0 r m 1. ) Der Minister, als Chef des Departements trägt die Uniform der Geheimen Räthe. 2. ) Der Ministerial-Direktor einen dunkelblauen Uuiforms--Rock mit stehendem Kragen und runden Aufschlägen von hellblauem Sammt, vornen mit acht weisseir. Wappen-Knöpfen, ganz zugeknöpft, mit drei solchen Knöpfen auf jedem Aufschlag, drei dergleichen unter jeder Tasche, zwei an den Häften und zwei unten in den Rockfalten, sodann weiffe Weste und dunkelblaue lange Beinkleider, statt deren im gewöhnlichen Dienst auch graue oder Nankin-Beinkleider getragen werden können, Stiefel, einen dreiekigten Hut mit Kokarde und doppelter silberner Schleife und einen Degen mit schwarzem Griff. Z.) Die Vortragenden Rathe und der Archiv-Direktor tragen dieselbe Uniform, nur sind Kragen und Aufschläge von Tuch. 4. ) Der Kanzlei-Direktor, die Archivarien, die Geheime Legations- Sekretärs und die Registratoren haben die Uniform der Räthe, nur sind auf den Aufschlägen statt drei, zwei Knöpfe angebracht. 5. ) Die Kanzellisten tragen die Uniform des Kanzlei-Direktors mit dem Unter- schied, daß Kragen und Aufschläge die Farbe des Rocks haben, daß dabei weder Degtn, noch auf den Aufschlagen Knöpfe getragen werden, und der ganze Rock einen Vorstoß von hellblauem Tuche hat. Die Schleife au dem Hut ist nur einfach. 6. ) Der Kanzleidieuer hat die Livree eines Kammer-Lakaien, und 7. ) Die beiden Aufwärter tragen die Livree der Hofbedienten. II.) Kleine Staats-Uniform. 1. ) Der Minister tragt die Uniform wie die Geheimen Rathe. 2. ) Der Ministerial-Direktor hat einen dunkelblauen, vornen mit acht weisseN Wappenknöpfen versehenen Hof-Rock, mit Kragen und Aufschlägen von hellblauem Sammt, welche so wie die Taschen - Klappen, nach dein für das Dber-Tribunal vorgeschriebenen Muster, in Silber gestickt sind, die Knöpfe auf den Aufschlägen «nd unter den Taschen fallen weg. Die übrigen sind, wie bei der gewöhnlichen Uniform angbrachr, sodann weisse Weste und weiffe kurze Beinkleider, weiffe seidene Strümpfe, Schuhe, silberne Schnallen und Hut und Degen wie bei der gewöhnlichen Uniform. 547 Dieselbe Uniform tragen als gewöhnliche Uniform die bei fremden Höfen be- glaubigten Königs. Gesandte. 5.) Die Vortragenden Aäthe und der Archiv-Direktor haben dieselbe Uniform, mit dein Unterschied , daß die Taschen - Klappen hinwegfallen, und Kragen und Aufschläge von Tuch sind. 4-) Der Kanzlei-Direktor, die Archivarien, die Geheimen Legations-Sekretäre und die Registratoren haben die Uniform der vorhergehenden Classe, und unter- scheiden sich von dieser nur darinn, daß auf den Aufschlägen blos eine Reihe Sti- kerei sich befindet. 5.) Bei den Kanzellisten besteht die Staats-Uniform in dem gewöhnlichen Uniforms-Rock mit Unterkleidern, wie bei der vorhergehenden Classe. Hl.) Große S t a a t s - U n i f o r m. Sie wird nur von dem Minister und den bei fremden Höfen aeereditirten Königs. Gefandten getragen ^ und besteht in einem Hof- Rock von scharlachrothcm Tuch mit Kragen und Aufschlagen von hellblauem Eammt, der Schnitt, die Stikerei und die Knöpfe daran sind dieselben, wie bei der grossen Uniform der Königlichen -Ober- Hof-Beamten. Die übrigen Kleidungs-Stücke wie bei der kleinen Staas-Uniform. Gegeben Stuttgart, den i8. November 1817. W i l h e l m Auf Befehl des Königs. der Staats-Sekrätar Vellnagel. Se. Königs. Majestät haben vermöge höchsten Reseripts vom 18. d. M. unter Beziehung auf das Edikt vom nämlichen Tage, bie Organisation der Ver- waltungs-Behörden betreffend, den Personal-Etat des Geheimen-Raths als der ober- sten Staats-Behörde und der Kanzleyen desselben folgendermassen bestimmt. /r.) für die erste Abtheilung, bei welcher S e- Königs. Majestät selbst das Präsidium führen: Ordentliche Mitglieder: 1. ) Der Präsident der zweiten Abtheilung, wozu der Geheimer Rath und Staats- Minister v. der Lühe ernannt worden ist. 2. ) Der Minister der Justiz, Geheimer Rath v. N eur ath; 30 Der Ministercher auswärtigen und Familien-Angelegenheiteu, Geheimer Rath, Staats-Minister Graf v. Zeppelin; 4. ) Der Minister des Innern und des Kirchen-und Schulwesens,'Geheimer Rath v. O t t 0. 5. ) Der Minister des Kriegswesens, Geheimer Rath, Staats-Minister Graf v. F r a n q u e m out. L.) Der Minister der Finanzen, au dessen Statt der mit dem Portefeuille vom Finanz-Ministerium provisorisch beauftragte Präsident v. Malchns; Endlich ^.) Der Minister der Residenz-Polizey, Geheimer Rath, Staats-Minister v. P h u l-Rst e p p u r. Der Staats-Sekretär von Ve l l l n a g e l. 548 Kanzlei 10 Direktorv. Leyp old. 2. Expeditoren,-: Lebret, Geheimer Registrator. W e i s se r , Geheimer Sekretär, K östlin - Geheimer Sekretär, r.) Kanzellisten: KUrz. Sekretär/ Geheimer Äanzellist. Hahn, Geheimer Kanzellist. B.) Für dre zweite Abtheilung: I.) Präsident,. GeheiMer-Rath und Staats-Minister v. d. L ä he, li.) Dcöentliche Mitglieder, i — 6.) oie bei der ersten Abtheilung unter 2 bis 7 äufgeführten Departe- ments-Chefs. 7.) GeheiMer-Rath, Oberhof-Zntendant, Hof-Kümmer Prästden-t v. Maucler, L.) Geheimer-Rath v. Wächter, 9. ) Geheimer-Rath v. Hartnr ann, 10. ) Geheime'-Rath v. Lein pp, 11. ) Gehermer-Rath v. Kerner, ausser Viesen sollen in den §. i»> des Edicts bestimmten Fallen, die Vorstan« De des Dbertribunals, als ordcntl. Mitglieder einberufen werden. Kanzlei. 1. ) Direktor: Pistorius, seither -Ober-Tribunalrath. 2. ) Expeditoren: v. Kaufmann, Hofrath und Geheimer-Sekretar, bisher Assessor bei der Sektion der innern Administration, G ünz l er, Geheimer Registrator, Paul v. Roth, Geheimer-Sekretör, seitherAdvokat. 3. ) Kanzellisten: Nahm, Geheimer-Kanzellist; Gneiting, Geheimer-Canzellist, i bisher Substitut in Reuttli'ngen. Sodann haben Seine Künigl. Majestät die hienach genannten Staats- Diener bestimmt, ausserordentlrcherweise für Vas laufende Jahr an den Sitzungen und Berathungen des GeheimenMaths Thcil zu nehmen, und zwar: bei der ersten Abtheilung: den Geheimen-Rath, Oberhof-Zntendanten, Hofkammer-Präsidente« v. Maucler, ordentliches Mitglied der zweit n Abtheilung; bei der zweiten Abtheilung : 1. ) den Präsidenten v. Riedet.ei, 2. ) den Ober-Tribunal-Prästdenten v- Gros, 3. ) den Öber-Tribunal-Präsidenten v- Georgii, 4) den Staatsrath v. Weckherlin. . ■ -- - !- - -' ■» - ",l G.vruak bei Gottlied Hasfrlbriyk, Hof- und Kanzni-Kupferdrucker, Buchdrucker. Rro. 71« 1817, 549 4 Königlich - Württemvergisches Staats- «ad Regicrusgs-Blatt. Donnerstag, 27. November. In einigen Epemplckren der Beilage sud idir. 8. zum Staats- und Regierungs- Blatt vom -5. Nov., den Personal-Etat des Departement des Innern und des Kirchen - und Schulwesens betreffend, sind Seite 2. beim evangelischen Consistorium, nach demRegistrator, ausgelassen worden: K a n z e ll i st e n: i. Fleischhauer. 2. Schmid. Seite 7. bei den Sekretärs steht die Ziffer 1.) zweimal, Statt des 2ten 1.) ja setzen: 2.) Seite ii. sind die Worte: „Unter dem Präsidium des Polizei-Ministers,, weg, zustreichen. Die Einsendung der rückständigen Gefälle an die Zucht- und Waisenhaus - 4k sieg ».Aemtrr betreffend. Durch die Beschwerden ffer Zucht-- und Waisenhaus - Weg - Aernter über chle säumige Lieferung der Zucht-- und Waisenhaus-Gefälle sieht man sich veranlagt, sämmtliche -Obereinbringer unter Verweisung auf die Vorschriften vom-.. Da- 8 >>. H. 18 — 20. (Staats- und Regierungs-Blatt Beilage zu Nro. ,9 1 uird vc r I. März i8f5. (Staats * und Regierungs- Blatt pag. 91 —> 9-.) ailg'weistn , daß sie alle Quartale die gefallenen Gelder an die betreffenden Pstegärntcr bei V^rmei- düng der festgejezte» Legatstrafe von 1 kleinen Frevel einsende«, und auch if>vc Un# tereinb ringer zu den gehörigen Quartal - Lieferungen der Gefalle antzalten iollen. Stuttgart, den r5. November 18,7. Sektion der Coinmun-Vecwartung.. ' Die Bezahlung rückständiger Irr-wüsten-Gelder b?kr.effnid. Da die Ober - Inspektion des Irrenhauses in Zwiefalten die Anzeige gemacht hat, daß die Kostgelder der Irren, der an vre zahlungspstichtigen Stellen erlassenen Monitorien unerachtet, sehr sparsam eingeheu, so- werden die Königlichen Peamtun- gen angewiesen, für die baldige Abtragung der rückständigen Kostgelder und für die richtige Bezahlung derselben an jedem Ouartal ernstliche Sorge zu tragen. Stuttgart, den i5. November 1817. Sektion der Commun-Verwaltung. Stuttgart. Aus einem hiesigen Privathauß sind am 3p. v M. Nachmittags zwischen 3 und 5 Udr.mittelst gewaltsamen Einbruchs nachstehende Kostbarkeiten und Effekten entwendet worden, alS 1 silberner 'Stickhacken, 1 silbernes Nadelbüchslein mit , SLräuflein, » silberne Zucker-Klemme, 1 silbernes Buch schloß, 1 silberne Reißfeder, 2 silberne • Caffee-Löffrl, > große Denkmünze, in welcher auf der einen Seite der König von Danemarck und auf der andern Seite ein Theil von dem Schloß Koppenhagen geprägt ist. i Denkmünz die Geburt Christi, 1 'Friedens-Denkwünz, und ferner ein Denkmüuz, 8 silberne Eßlöffel, , goldene Zilinder Uhr, in welcher auf dem Werk Hartdorn in Stutt- gart sieht. 4 baumwollene bellblaue gelb getüvielte Naßtucher, ungefähr 9 bis 10 lemeve, mit roth Es werden daher nicht nur sämtliche Justiz - und Polizei-Stellen des Königreichs ersucht, auf die Entdeckung des Thäters und Wiederanschaffung der entwendeten Stücken thätig Mitwirken zu wollen, sondern auch insbesondere jedermann aukgrfordert, im Fall etwas von diesen Stücken zum Verkauf gebracht werden, oder sonstige Wissenschaft davon erhalten sollte, solches zur Anzeige zu bringen. Den i. Nov. 1817. Königliche Ober-Polizei Direkiion. Stuttgart. Seit dem 1. dieses Monats vermißt man aus einem h^ggen Privathauß neben einer summe Geldes in Krvnenthalern, '3 weiße Sacktücher mit tothcn £äufen und E. S. bezeichnet. Indem man dieses zur allgemeinen Kcnntniß bringt, wird zugleich Jedermann, der Wissenschaft von den entwendeten Gegenständen erhält, aufgefordert, davon bei d.r ustterzejchnete Behörde Anzeige zu machen. Den 5. Nov. ,6-7. Königl. Ober-Polizei-Direktion. Stuttgart. Der biena» bezeichn«? Privatpoftscrident Wolfgang Fischer, auch Christoph Kauders ist am 2y. v. M. von Neustadt auf dem Schwarzwald im Groß Herzogthum Baden entwichen, nachdem er beinahe 2000 fl. Postgelder entwendet hatte. Man sieht sich durch das Ansinnen der Großherzogl. BaSenschen f“ ~ Oberämtern gen, ihn im Uetrekungsfalle zu arrrtiren und wohlverwahrt nach Neustadt auf den Schwarzwald zu liefern. Perso n a lb.e schr ei bu n g. Dieser Wolfgang Fischer, der aber Christoph Klaubers heiße, unv ehmais zu Eger in Böhmen Steuer - Einnehmer gewesen seyn soll, ist ftji zwei Jahren alS P. st - Sekretär zu ^Neustadt angestrllt. Er ist 40 Jahre alt, schlanker Statur, 5 } Schuh groß, hat einen Glatzkopf, und wenige schwarze über die Stirne gestrichene Haare, eine hohe Stirne, schwarze Augenlieder, braune Augen, einen durchdringenden Blick, einen schwarzen starken Bart, eine mittlere Nase und Mund, und eine schwarzgelbe Gesichtsfarbe. Er trug bei der Entweichung lange graue Beinkleider mit grüner Einfassung, einen gleichen KaputrRsck mir grünem Kragen und eine russische Kappe. .Er spricht den österreichischen Dialekt -und mehrere Sprachen, schreibt geläufige Kanzlei schrif't, ist. im Sigillsi.e-chcr- erfahren, dürfte falsche Paffe und andere Urkunrest bei sich haben, und wird von dem entwendeten.Meide mit sich-führte der 1817. K ötten burg am 4!i cf .vLen worden., weif diese Kirche zu stärkere Orgel erhallen har, und die bisherige Ast nao, höchstem Der Kasten.derselben rn welchem sich das Orgelwerk b» findet, chat einen matt grünen Marmor, mit 3^ einen,. Doch,:' erhaben, sie eine Befehl zuli! Verkauf ausgesezl: 651 einem Lack überzogen, und die Verzierungen sind vergoldet. Sie bat lammt dem Gnadenbild 34 r/a‘ in der Höhe, 20 Schuh in der Breite, und ist >8 Schuh tief, versehen mit 25 klingenden Registern, 2 Clavier vom tiefen C. ln§ in das 2. F. mit 4 Blasbalgen die ganz unbeschädigt sind. Das Po« sitio sizt oben auf dem Hauptwerk, und das Principal stehet gleich dem Hauptwerk 4 Fuß im Ge- sicht. Das Haupt-Manual 1) den Prinzipal 3 Fuß im Gesicht; 2) C-mbal >A Fuß von Zinn; 3) Mixtur 1 Fuß 4fach von Zinn; 4) das Hörnlin i‘fi Fuß 2 fach von Zinn; 6) Super Oktav 3 Fuß von Zinn; 6) Quint, 3 Fuß von Zinn; 7) Oktav 4 Fuß von Zinn; 8) Spitz-Flöte von Zinn 4 Fuß; 9) Piffern 8 Fuß 2sach vom eingestrichenen A. biß ins C; 10) Solicionat 3 Fuß von Zinn. 11) Biol di gumba 8 Fuß von Zinn, wobei der Baß und Diskant getheilt werden kann; 12) Travers 4 Fuß von Zinn, wo Baß unv Discant ebenfalls getheilt werden können; ,3) Flöte von Holz 4 Fuß; ,4) Copula 8 Fuß von Holz; i5) Tromba 8 Fuß von Zinn, wobei Baß und Diseant ebenfalls getheilt werden können; >fl) Principal vier Fuß von Zinn im Gesicht; 17) Mixtur i Fuß 3fach von Zinn; >8) Oktav 2 Fuß von Zinn; 19) Super-Oktav , Fuß von Zinn; 20) Flaudouette 2 Fuß von Zinn; 21) Copula 8 Fuß von Holz. Das Prdrl 22) Principal-Baß 8 Fuß von Zinn im Gesicht; 28) Quint Baß 6 Fuß von Holz; 24) Subbaß >6 Fuß von Holz ge- deckt; 25) Supec-Ventill zum Positiv. Mit Verkauf dieser Orgel wird Dienstag den 9 D ec? mb er fürgegangen; und es wollen sich die Kaufs-Liebhaber gedachten Tags, des Nachmittags um 2 Uhr, in dem Kameral-Amt einfinden, und der Verkaufs-Verhandlungi beiwohnen. Inzwischen aber kann die Orgel nach ihren Bestand Theüen, welche alle auseinander und in die Ordnung gelegt sind, täg- lich besichtigt werden. Den 7. Nov. >817. Kameral-Amt. Gotteszell. Zuchthaus. Die Lieferung des, von jetzt bis Georgii >8,8. b-ei dem hiesigen Institut erforderlichen Kochmehls wird Donnerstag den 4. Dcc. p. I., und di? Lieferungen des- Be- darf- an Linsen und Kvchgerste Frrirag den 5. D?c. d. I. , jedrsmahl Vormittags' y Uhr, auf ein neues im öffentlichen Abstreich verakkodirt werden. Diß wird nun hiedurch mit dem Anhang öffent- lich bekannt gemacht, daß sich die Liebhaber hiezu an den gedacht. 11 Tagen zur bestimmten Stunde mit obrigkeitlichen Vermögens-Zrugirrßen versehen, bei der Verhandlung dahier einzufinden, und das Weitere zu vernehmen haben. Den s>. Nov. >617. K. Zuchthaus Pflegamt. Stuttgart. Der auf Requisition der Regierung'des CanlonS Zürch, gegen Ulrich Sckcllen- berz aus Winterthur unrerm 3. Juli d. I., erlassene Stckbrief, wird hiemit, auf neueres Ansuchen gedachter Regierung, wieder zurückginomwcn. Den >4. Nov. 18,7. K- Skadt-Dircction. Stuttgart. Der bei der Kanzlei des Dcpa-tements der auswärtigen Angelegenheiten bisher sngestellte Ferdinand Grötsch ist vor Ertdeiluna d er von ibm nackgesückt-.n Dienst- Entlastung heim- lich entwichen. Zu Folge erhaltener -höchster Weisung wird derselbe hiemit aufgefordert, sich ohne Ver- zug hier zu stellen, um sowohl wegen seiner unerlaul-ten Entfernung, als- auch wegen seiner vorigen -Dienstvrrbällniffe Rede und Antwort zu geben. Den ,4. Nov. 1817t K. Stadt-Direction. Sttuttgail. Da der Küfer Ludwig Goppelt und dessen Eheweib, aus Crailsheim, sich mehre- rer grober Betrügereien schuldig gemacht, und sich von Haus entfernt haben, so werden sämtliche Justiz - und Polizei Behörden ersucht, auf dieselbe genau fahnden, sie auf Betreten arretirrn und der Unterzeichneten StB« zuführen zu lasse,,. Den ,4. Noo. i8>7- K. Oder-Polizei-Direction.' Heidenheim. Da von dem Aufenthalt des bei dem 2. Reuter-Regiment in Eßlingen gestan- denen Gemeinen Mathias Monz von Heuchlingen, hiesigen Oberamt-, seit Pfingsten diß Jahrs nichts bekannt ist, und daher anzunehmrn ist, daß er im Urlaub defertirt sein werde; so werden sämmtl. hohe und niedere Polizey Behörden hiemit geziemend ersucht, ans diesen Deserteur zu fahnden und ihn.auf Berreite» wohlverwahrt entweder Hicher oder an dessen Commando einst-wrn zu lasser. Den 6. November >8,7. fiümnl. Oberamt. Horb. Der beim Königlichen Garnisons Bataillon zu Hohcnasbcra als Gemeiiror stehende Soldat Anton Findling von Salzstetten, hat sich während seiner Urlaubs-Zeit von Haust entfernt; 55a und ist sein wirklicher Aufenthalt unbekannt/ Da er unlängst cmberufen wuche; so wird ders ekbe hiemit öffentlich aufgefordert, sich binnen 4 Wochen bei seinem Bataillon einzusinden, widrigenfalls er «ts Deserteur angesehen werden würde. Den 7. Nov. 18-7. König!. Oberamt. Nagold. Der bei dem Infanterie-Regiment Nro 7. stehende Gemeine Jakob Roller, von Rhumbrsnn, diesseitigen Liberamts, wird hiemit aufgcfordert, sich innerhalb 4 Wochen, entweder bei hiesigen Oderamt oder bei seinem Regiment, zu stehen, widrigenfalls er als Deserteur angesehen werden würde. Den so. Okt. >8,7. König!. Oberamt. GöPvingen. Der ,3 jährige Knabe. Melchior Ziegele, ältester Sohn des Bürgers und Tag- löhners, Johannes Ziegcle von Heiningen, ist schon im August dieses Jahrs von seine» Eltern enilof- fen, und hat sich indessen nickt wieder'bei denselben cingefm'.den. Da derselbe dem Vernehmen nach, sich in Kannstadt eines Betrugs schuldig gemacht, indem er auf einen andern Nahmen Geld ausge- nommen hat; so wird nicht nur hiemit jedermann vor diesem Betrüger gewarnt, sondern cs werden auch alle hoch - und löbliche Obrigkeiten geziemendst ersucht, auf den hrcnach näher bezeichnet«!, Knaben zu fahnden, und ihn wohlverwahrt an Unterzeichnete Behörde liefern zu lassen. Sign aleme nt: Gr ist iZ Jahr alt, 5 Fug groß, runder blatternarbiger GefichtSform, braunrother Gessä tsfärbe, gelber Haare, und Augbrarmen, blauer Augen, proporkionirter Nase, mittelmäßigen Munds, voller Wangen guter Zäbu'e, und rundes Kinn. Er war bekleidet mit einer schwarzen ledernen Kappe, fchwarzbrau- «en Halstuch, weißzwilchenem Wamme?, blau und weiß gestreift zcuaener Weste, kurzen zwilchenen Hosen, leinenen Strümpfen, und Schuhen mit Bändeln. Den b. November 1817. , • - Könml. Oberamt. De l t in gen. Dem Bauer Michael König daselbst, wvrdcn am Samstag d n 26. v. Monats witterst Einbruchs in sein Haus 46 .fl. 3o ft. Gelds an 101 Stüken a 24 kr. 3o, Stük a >L fr. und 1 Stük a 6 kr. in einem großen und von starkem alten Hostnlcder zusammengesetzten Geldbeu- tel, und 55 fl. an 8 Kronenthalern und 2.4 und >2 kr. CLtüken in einem gleichen Beutel, der in eine abgelrcnnte Hountascle gelegt war, mithin die Summe von ,01 st. 3» kr. entwendet, ohne das bis jetzt der £f;äht ausfindig gemacht werden konnte. Dieser beträchtliche Diebstahl wird nun hiemit öffentlich bekannt gemacht, mit dem Ersuchen, daß derjenige, welcher entweder von dem unbs« kannten Thater, oder dem gestohlenen Geld, etwas in Erfahrung bringen würde, solches Unterzeich- netem Oberamt mitrheilen möchte. Den >- Nov. 18,7. K. Oberamt Kirchbeim- Tübingen. In dem Freyherrl. v. St. Andreischen Schloß zu Kresback ist in der Nacht vom 3 — 4. Nov. d. I. durch gewaltsamen Einbruch aus der enck gewaltfanurweise erbrochenen Guts herrschaffll- Geld-Kasse die Summe von 2962 fl. in pits.'l ivtcn Rollen mit ganzen, halben und Viertels Äronen-Lhalern, »4kr. 12kr. und 8kr. Stüken. und q kaiserlichen Dukaten gestohlen worden, vdn« daß man biß jezt einem Thäter hätte auf die Spur kommen können. König!, hcchlöblrche Justiz - und PolizepBehörden werden nun geziemend ersucht, diesen bedeutenden Geld. Diebstahl den Amis- Untergebenen bekannt machen zu lassen, und dazu witzuwirken, daß der Thater wo möglich ausge- kundschaftet, und wohlverwahrt anher» eingelirfert werde. Auch wird insbesondere noch bemerkt, daß derjenige, welcher den Thäter entdeckt, eine angemessene Belohnung erhält. Den 5. November 1817. Königl. Oberamt. Urach. In der Nacht vom -8». aus den Zi. Ok'. d. I., wurde dem Mahkmüllrr Johann Martin Rühm von Mittelstadt, ein Pferd aus dem Stall entwendet; daßelde ist ungefähr rbFaust hoch, ein achter Goldfalch, mit einer weißen Mahne und Schweif, und zwei weißen hinteren Füssen, auch ist es'besonders daran kennbar, das; es oben vom Kopfe an, bis an dir Rase eine schöne Blaffe hat. Alle Königl. hoch - und- wodliöbl. Behörden, werden daher geziemendst ersucht, au' das Pferd und den Dieb gefälligst fahnden zu lassen, und wenn von dem einen oder anderen etwas, in Erfahrung zebrach» würde, gefälligste Anzeige hieher zu machen. Den 5. Nov. *817.3 K- Obkramt. ' Gedruckt bei G. Hasselbrink, Hof- und Kanzler-Kupferdrucker, Buchdrucker. i 8 i 7. 553 Nro. 72. Kömgttch-Württembergisches Staats-»»dRegitt»«gs-Bl<>tt. Samstag, 29. November. An die Königl. Ober- und Kamcral Beamten, den veränderten Geschäftsgang bctv. Da bei denjenigen Steilen, welche nach den Allerhöchsten Organisations-Edikten vom 18. Nov. d. I., aufgelöst und auf das Land verlegt werden, die Geschäfte vom 14. Dec. bis zu der auf den 2. Jan. 1818. bestimmten Eröffnung der neuen Kanzleien geschloffen werden; so macht man solches den Königs. Ober - und Kaine- ralbeamren mit der Weisung bekannt, dasi sie bis zum 1/,. Der. nur dringendere Sachen noch an die gedachten Stellen zu bringen, von gedachtem Tage an aber ihre Vortrage, insofern sie nicht dringende Gegenstände betreffen, worüber in der befragten Zeit an die betreffenden Ministerien selbst die Berichte zu erstatten sind, zurückzuhalten und erst mit dem Schluffe dieses Jahrs an die betreffenden neuen Stellen eiuzusenden haben. Stuttgart, den rst. Nov. 1817. Königl. Organisations-Vollziehungs-Commission. Rechts - Erkenntnisse d^s Königl. Ober-Justitz.Collegiums. ,.) Die Appellations-Sache von dem Oberamts-Gericht Calw als Remissions- Gericht zwischen dem Stiftungs-Verwalter Dicbold zu Böblingen, Bekl. Anten, und dem Bürgermeister Klein, allda, Kl.'Aten, eine Hauämiethe betreffend^ wurde wegen offenbaren Mangels einer Beschwerde von Amtswegen verworfen, auch der Bekl. Diebold wegen dieser muthwilligen Appellation sowohl, als wegen der von ihm den ganzen Proceß hindurch gemachten Versuche, die Erledigung der Sache in die Länge zu ziehen, zur g wührenvenStrafe gezogen. Stut'gart, den 3. Nov. 181 2.) In der Appellas : ns-Sache von Neuenbürg zwischen Johann Häufler daselbst, Bekl. Anten an einem, O Christi na Catharina Raufer daselst, cüm curat Kl. Atin am andern Theil, eine Heirachgu tsforderung betreffend, wurde das Erkenntnis voriger Instanz bestätigt Stur.gatt, den 17. Nov. 1817. 5.) Die Appellations-Vorklags der Gemeinde Mönsheim, Oberamts Maulbronn, Wiederkl. Antin, wider Tobias und Georg Schrcnshun , Müller in Jglingen, nunmehr Tobias Schraishun, und Joseph Roller ^dajelbst, Vorbekl. Wiederkl. , Ate», Wässerungsrecht und Schadens-Ersatz betreffend, wurde wegen offenbaren Man- gels an einer Beschwerde von Amtswegen verworfen, eoä. 4.) In der Nullitäten Klagsache voiz Blaubeuren, zwischen Johann Georg Leh- ner von Ueberkingen, Oberamts Geißlingen, Bekl. Inten, an einem und Johann Zeller von Nellingen, Oberamts Blaubeuren, Kl. Jäten, einen Hauskauf betreffend wurde das unterrichtliche Erkenntnis; wegen Nichtigkeit von Amtswegen aufgehoben, eod. Verzeichniß über die gefällten Straf- Erkenntnisse des Königl. Criminal- Gerichts -Hofs vom Monat November 18,7. (Beschluß.) Den 6t?n ist gegen den zu Stuttgart in Verhaft und Untersuchung gekom- menen Christoph Döttling von da, wegen Injurien, verschuldeter Veranlas- sung'eines Auflaufs, wegen Verbreitung einer höchst unvorsichtig verfaßten Flug- schrift, und wegen sonstiger verfänglichen Aeußerungen, neben dem Ersätze der ihm zugeschiedenen Kosten über den erstandenen Arrest noch eine halbjährige Festungs- strafe erkannt worden. An demselben Tage wurde die zu Mergentheim verhaftete Maria Friderik« * Waldström von Hall, wegen grossen Diebstahls, neben dem Kosten- und Schadens- Ersatz mit viermonatlicher Zuchthausarbeit bestraft. An demselben Tage ist der zu Ellwangen in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Albrecht Schmid von Gaildorf, neben dem Ersätze der Kosten zu viermonatlicher Festungsarbeit verürtheilt worden. Den 9. wurde die zu Göppingen in Untersuchung gekommene Viktoria Braun von Gmünd wegen Veruntreuung und falschen Ehebruchs-Bezüchts neben dem Er- bes Schadens und der ihr zugeschiedenen Kosten mit sechsmonat-licher Zuchthaus- strafe belegt. An demselben Tage ist gegen den zu Calw verhafteten Sebastian Sußguß von Osterach, im Sigmaringischen, wegen grossen Diebstahls und Fälschung, neben dem Kosten - und Schadens-Ersatz eine viermonatliche Festungsarbeit erkannt, und die nachherige Ausweisung aus den Königl. Staaten verfügt worden. An demselben Tage wurde der zu Aalen 'in Untersuchung gekommene Johann Mannes von Zang, Oberamts Heidenheim, wegen falscher Anklagen und Beschwer- den, so wie wegen der gegen seine Vorgesetzte und andere Personen sich erlaubtem Injurien, neben dem Ersätze aller Kosten zu viermonatlicher Zuchthausstrafe verürtheilt. Unter dem i3. ist der zu Urach verhaftete Andreas Vogel von Oberboihingen, Oberamts Nürtingen, wegen wiederholten Diebstahls neben dem Ersätze der ihm zugeschiedenen Kosten und des Schadens zu vier und einhalbjähriger Zuchthausstrafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangöarbeitshaus bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf ein Jahr, verürtheilt worden. £■5 i An demsi'lbeii Tage wurde der zu Eßlingen in Verhaft uns Untersuchung ge- kommene Johann Georg Wäger von Krummenacker, OberamLS Eßlingen, wegesr mehrerer zum Theil ausgezeichneter Diebstahle neben dem Kosten - und Schadens- Ersatz, mit Einrechnung eines Theils des erstandenen Arrests, mit viermonatlicher Festungsarbeit bestraft. An demselben Tage wurde gegen den zu Heilöronn wegen großen und ausge- zeichneten^ Diebstahls verhafteten Eberhard Sprecher von Pfaffenhofen, Oberamts Brackenheim , neben dem Ersätze aller Kosten und des Schadens eine viermonatliche Festungsarbeit erkannt. An demselben Tage ist der zu Mergentheim in Verhaft und Untersuchung ge- kommene Christoph Fell von Bubenorbis, Oberamts Hall, wegen begangener Dieb- stahle neben dem Ersätze der ihm zuerkannten Kosten und des Schadens mit vier- monatlicher Zuchthausstrafe belegt worden. An demselben Tage wurde gegen den zu Mergentheim verhafteten Adam Unter- zuber von Gailenkirchen, Oberamts Hall, wegen wiederholten grossen Diebstahls neben dem Kosten - und Schadens-Ersatz eine einjährige Zuchthausstrafe erkannt und die nachherige Ernsperrung in ein Zwangsarbeitshaus auf neun Monate ver- fügt. An demselben Tage ist der zu Göppingen in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Johann Barreis von Walkerspach, Oberamts Lorch, wegen eines ausgezeich- neten und mehrerer kleiner Diebstähle, neben dem Ersätze der ihm zugeschiedenen Ko- sten und des Schadens zu fünfmonatlicher Zuchthausstrafe verurtheilt worden. An demselben Tage wurde gegen den zu Urach verhafteten Johann Georg Eppinger von Nozingen, Oberamts Kirchheim, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersätze aller Kosten und des Schadens eine sechsmonacliche Festungsarbeit erkannt. An demselben Tage ist der zu Ulm in Verhaft und Untersuchung gekommene Balthasar Braig von Jngstetten, Oberamts Münsingen, wegen Diebstahls neben dem Ersätze der ihm zuerkannten Kosten mit viermonatlicher Festungsarbeit belegt worden.' Den 16. wurde der zu Mergentheim verhaftete Ludwig Carle von Pfedelbach, Oberamts Oehriugen, wegen wiederholten Diebstahls neben dem Kosten - und Schadens-Ersatz zu einjähriger Festungsarbeit und nachheriger Einsperrung in ein Zwangsarbeitshaus auf sechs Monate verurtheilt. An demselben Tage ist der zu Ludwigsburg in Verhaft und Untersuchung ge- kommene Johann Christoph Wägerle von Bönnigheim, Oberamts Besigheim, wegen mehrerer ausgezeichneter Diebstähle zu sechsmonatlicher, und sein Mitschuldiger, Jung Gottfried Kölle von da, zu viermonatlicher Festungsarbeit und zum Ersätze der ihnen zugcschiedenen Kosten und des Schadens verurtheilt worden. Unter dem t79 Mrg. 1 Vrt. Acker, Wiesen un>d Gärten gehören, deren bisheriger Pacht an nächst Lichtmeß zu Ende geht, soll nach allerhöchstem Befehl entweder auf g oder 14 Jahre neuerlich verliehen werden. Die Unter- zeichnete Stelle wird unter Leitung des Landvogtei-SteueramtS diese Verleihung Samstag den 2«. December >817. Vormittags >o Uhr in Liebenstcin vornehmen, e§ werden aber nur solche Liebhaber zum Ausstreich zugelassen, welche sich mit obrigkeitl. oberawtlich gesiegelten Zeugnissen ausweisen, daß sie ein gutes Prädikat, die erforderlichen Kenntniße vom Feldbau und hinreichendes eigenes Ver- mögen haben, sich gehörig xinrichten, und Zooofl. Caution leisten zu können. Den 2>.. Nov >817. Königl. Cameralamt. Heidenheim. Die Unterzeichnete Stelle hat den Befehl erhalten, die Lieferung der dißjahri- gen HewBesoldungen, in 20 Wannen bestehend, im Abstreich zu verakkordiren. Da nun zu Treffung des ?lkkords Montag der iS. nächsten Monats December anbcraumt ist; so haben diejenige, welche zu dieser Entreprise Lust bezeugen, sich an bemelvrem Tag, Vormittags um y Uhr, in der 'Kameras- Amts-Wohnung einzufmden. Den 20- Nov. 23 >7- Königl. Kameral-Amt. Crailsheim. Der beim Königlichen Garnisons-Bataillon bei der 2- Compagnie unter Haupt- mann von Massenbach zu Hodenasberg gestandene Soldat, Johann Anton Cranz von Satteldorf, hiesigen OberamtZ, hat sich am >b. dieses Monats ohne Erlaubniß aus seiner Garnison entfernt, und 6 Uhren, welche ihm von einigen Camcraden zum repariren übergeben wordensind, mitgenommen. Alle hoch - und wohllöbliche Beamtunzcn werden geziemend ersucht, auf denselben fahnden, ihn auf Betretten arretiren, und wohlverwahrt an das hiesige Oberamt einliefern zu lassen. Den 22. Nov. >8.7. Königl. Oberamt. 56e Neres he im. -Joseph Schwager von Neresheim, Gemeiner bei dem Königs- Infanterie- Regiment Nro. 8- in Ulm, wurde im December i8.5. mit Urknb nach Haus entlassen, von wo er sich sogleich entfernt hat, ohne sich inzwischen weder in seiner Heimath einzufinden, noch von sei- nem Aufenthalt Nachricht zu geben, daher derselbe als Deserteur betrachtet wird. Alle hoch - und wohllöbliche Militär und Eivil-Behörden, werden daher» ersucht, auf diesen Schwager zu fahnden, ihn im Wetrettungsfalle zu arretiren, und entweder an das unterzeichnet« Oberamt oder an das RegimentsCommando in Ulm wohlverwahrt einliefern zu lassen. Den i8. November 18-7. Königl. Oberamt. Nengershaufen. Der Soldat Andreas Schanzenbach aus Nengershaufen, hiesigen OberamtZ, gebürtig, ist am >8. Sept. d. I. aus der Garnison Oberbronn im Nieder-Elsas desertirt. Es wer- den daher die Justiz- und Polizey - Behörden ersucht, denselben auf Bettelten arretiren und entwe- der hieher oder an daZ Königl. 4. Jufanterie - Regiment auslicfern zu lassen. t Den 22. Dktober i8»7- Königl. Oderamt. Reutlingen. Der bei dem hiesigen Commun Rechnungs-Revisorat angestellt gewesene Sub- stitut Earl Friedrich Kauz von Stuttgart, hat mit Hinterlassung ziemlicher' Privatschulven, und ohne über einen Theil der von ihm eingezogenen amtlichen Gelder Abrechnung und'Zahlung gepflogen zu haben, sich ohne Abschied von hier-wegbcgebcn, und auch bis jezt von seinem dermaligen Aufent- halt nichts wissen lassen. Derselbe wird daher ausgerufen, sich ohnverweilt vor dem hiesigen Ober- amt einzusinden, und seine Angelegenheiten in Ordnung zu bringen, um am Ende nicht genvthigt zu sryn, noch ernsthaftere Maaßregeln gegen denselben ergreiffen zu müssen. Den 17. November »617. König!. Oberamt. Marbach. In der Nacht vom 3. auf den 4. dieses Monats, sind dem hiesigen Gaffenwirth NNd Sibmacker, Wilhelm Sanzenbachcr, mittelst Einsteigens in sein Hans und gewaltsamer Deh- nung eines Schrrib-Pults ungefähr 4Sofl. baares Geld, größerntheils in ganzen und halben Kronen, thalern bestehend,. silberne Sprmg-Uhr, und 1 flacher silberner Eßlöffel entwendet worden. Unter dem Gelbe zeichnen sich ein ganz neuer preusischer Lhaler, ein altes französisches Geld-Stück, 36 kr. im Werth, und 2 Kronenthalern aus, von denen der eine am ganzen Rand herum stark beschnitten, und an dem andern am obern Theil, ein kleines Stück herausgefeilt ist. Mit dem Gelbe wurde ein gestriktrr Tabaks-Beutel, von röthlickter Farbe, mit einer rochen und gelben Schnur zusammengczo- hcn, und ein kleines, von verschiedenfarbigten Perlen, gestriktes Dcutelchen entwendet. Die Ubr ist besonders daran kenntlich, daß auf dem silbernen Spring-Dekel derselben eine kleine Oefnung in der Größe eines Groschen - Slüks, mit einem Glas versehen, angebracht ist, durch das die aufdcm Ziffer- Blatt, neben den grösser» deutschen befindliche kleine Ziffern gesehen werden; an der Ubr befindet sich eine von Haaren geflochtene Schnur mit einem stählernen Schlüssel. Dieser Diebstahl, der von einer im Sanzenbacher'schen Hause genau bekannten Person verübt worden zn seyn scheint, von der man bis jezt keine gegründete"Judicien hat, wird hicmit öffentlich bekannt gemacht, mit dem Ersuchen hieher Nachricht zu geben, sobald von dem Thaler etwas bekannt, ober von den entwendeten Gegen- ständen etwas deygebracht wird. Den 6. Nov. ,8>7. Königl. Oberamt. Unterheimbach. Jakob Waller, Bürger und Schaafknccht zu Urt-rhe mbach, hat sied eines wiederholten Diebstahls höchst verdächtig gemacht, wurde aber flüchtig, ehe er arretirk werden konnte. Alle hoch - und wohllöblichc Obrigkeiten und Polizeistcllen werden nun ersucht, auf denselben zu fahn- den, ihn auf Betrctten zu arretiren, und wohlverwahrt hieher zu liefern. Signalement: Der- selbe ist 34 Jahre alt,'ungefähr ü Fuß groß, von starker Statur, hat g lblichte Haare, rundes röthlichtes Angesicht/ hellbraune Augen und Augbrarmrn, kurze spitzige Nase, Mittlern Mund, gute Zähne, rundes Kinn, gerade Beine, und sonst kein sichtbares Kennzeichen. Bei seinem Entweichen war er mit 1 dreiekigttn Baurenhut, baumwoücncuen Halstuch mit weissen Läufen, einem alttn Baurenzwilchkittcl mit breiten weissen Knöpfen bekleidet, und trug ein grau wollenes Brusttuch mir runden weissen Knöpfen. Den >4. Nov. >8,7. Königl. Odernmt. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Hof- und Kanzlei - Kupferdrucker, Buchoruüer. Rlv. i 8 i 7, Königlich-Württem belgisch es Starts- uni» Regierungs-Matt. Dienstag, 2. D e cemöer. W i l h e l m, von Gottes Gnaden König von W ü r t t e m borg. Bei der im Ganzen gesegneten Aernte des gegenwärtigen Jahres, und bei den nahen Aussichten auf die Begründung einer allgemeinen Freiheit für den Frucht-Ver- kehr in Deutschland hat es Uns zu einer ^erfreulichen Beruhigung gereicht, durch die General- Verordnung vom 11. Aug. d. I. die Freiheit des-Frucht - Verkehrs in Unseren Staaten wieder Herstellen zu können. Wie gerne Wir auch fortfahren möch- ten, Unfern getreuen Unterthanen diese wohlthatige Freiheit auch ferner noch'in ihrem ganzen Umfange zu gewähren, so sehen Wir Uns dennoch theils durch den fortdauernden hohen Stand der. Gecreide-Preiße, theils durch die in einigen Nach- bar-Staaten vorgekehrten Beschränkungen, endlich auch durch die dringenden Kla- gen, welche von mehreren Dberämtern über die nachtheiligen Wirkungen dieser ho- hen Preise geführt werden, genöthigt, solche Maßregeln Vorkehren zu lassen, durch welche die unbegüterte Volks-Klasse gegen eine übermäßige Steigerung derselben möglichst sicher gestellt werde. Indem Wir nachstehende Verfügungen treffen, er- klären Wir zugleich, Laß dieselben nur auf so lange in Anwendung gebracht wer- den sollen, bis die damaligen Verhältnisse auf eine vollkommen beruhigende Weise sich geändert haben werden. Wir verordnen daher, nach Anhörung Uufers Geheimen-Raths, wie folgt: Die stlusfuhr von Kartoffeln und von Branntwein soll gänzlich und bei Con- fiscätions-Strafe verboten seyN. §- Wir beschränken die Ausfuhr von Brodfrüchten und Mehl, von Haber und von Ackerbohnen in dis benachbarten Staaten auf nachbcnannte HaupLzgll - Stationen, und auf die durch dieselben führenden Straßen, nämlich: a) nach Bay ern, über Wanken, Ferthofen, Ulm, Neresheim, Ellwangen, Blaufelden und Mergentheim; I») in die Schweiz, über Tuttlingen, Friderichshafen, samt de» Beizollstatten Nonnenbach und Langenargen; e) in das Vo ra r lb erg, über Friderichshafen samt Nonnenbach und Langenargen; d) i n däs Groß Herzogthum Baden, über Schönthal, Heilbronn (welche zugleich die Ausfuhr-Stationen nach Dacmstadt bilden) Knitclingen, Neuenbürg und Freudenstadr; e) i n d je Fü rst e n th ü m er H o h e n; o l le r n, über Balingen, Tübingen und Ebingen. Diese Stationen dürfen bei TonfiscationS-Strafe nicht umgangen werden. 2. Die Ausfuhr nach Bayern, nach dem Vorarlberg, in die Schweiz und in die Fürstenthümer Hohenzvllern soll ganz den nämlichen Zollansätzen unterworfen werden, welche an den Baierischen Mauth-Aemtern von dem nach Württemberg ausgehenden Getreide und Mehl erhoben werden. 4. Wir befehlen/ daß hinsichtlich darauf, daß der baierifche Ausgangszoll 'mit den Getreidepreifen steigt oder fallt, die Oberzoller auf einer jeden der vorbenannten Zoll-Stationen von 14 zu 14 Tagen genaue Erkundigung einziehen sollen, wie viel an Ausgangszoll von jeder Getreide - Gattung auf dem gegenüber liegenden Königl. Bairischen Mauth-Amte erhoben wird. Diese Zollsätze hat der Oberzoller in Gemein- schaft mit dem'ersten Beamten , welcher an der Zollstatt wohnt, oder wo ein solcher nicht vorhanden ist, mit dem ersten Orts-Vorsteher in ein fortlaufendes Protokoll zu verzeichnen, zugleich aber auch zu, berechnen, wie viel nach der Reduktion in würt- tembergisches Maas in den nächstfolgenden 14 Tagen an Ausgangszoll von jedem 'Scheffel erhoben werden solle. Das Resultat dieser Berechnung soll ebenfalls und sogleich in das so eben vor- geschriebene Protokoll eingetragen, die Richtigkeit der Angabe und der Berechnung von dem Oöerzoller und Beamten oder Ortsvorsteher mittelst ihrer Unterschrift be- scheinigt, das Protokoll selbst aber bei dem Justrz-Beamten verwahrt, und seiner Zeit der Zollrechnung beigeschlossen werden. §. 5. Der Ausgangszoll auf den Stationen Tuttlingen, Tübingen, Balin- gen und Ebingen soll lediglich und ganz nach demjenigen sich richten, welcher in Friderichshafen erhoben wird- Zu dem Ende sollen der Justiz * und der Zollbeamte an diesem letztem -Orte» von 14 za i4 Tagen an die Justiz-- und Zollbeamten der so eben genannten Station neu die Veränderungen mittheilen, welche in den Zollsätzen Statt gefunden haben, welche von diesen ebenfalls in ein besonderes Protokoll zu^verzeichnen sind. $- 6- Bei der Ausfuhr nach Baden und Darmstadt auf den in §. benannten Stationen soll auch ferner nur der bisherige AusgangSzatt bezahlt werden. §- 7- Wir wollen, daß d»er kleinere Granz-Verkehr in der Maasgabe unbeschrankt er- halten werden soll, daß die Bewohner der an der Gränzegetegenen Badenschen, Darm- ftadtschen und Hohenzollernschen -Orte, für ihren Consumtions-Bedarf Quantitäten bis zu vrer Scheffel rauher, oder zwei Scheffel glatter Früchte für jeden einzel- nen Käufer, auch auf andern, als auf den im §. 2. vorgeschriebenen Ausfuhr-Sta- tionen gegen Entrichtung des bisherigen AuSgangszolles sollen ausführen können, wogegen es aber für größere Quantitäten unter allen Umstanden bei den im so eben erwähnten §, 2. vorgoschriebenen "Ausgangs-Stationen, sein Bewenden behalten soll. §. 6. Die Durchfuhr ausländischer Früchte soll lediglich dem bisherigen Durchgangs- foll unterworfen bleiben. Es sollen aber die Zollbeamten verpflichtet seyn, an der ingangs-Station die Ladung genau zu untersuchen, und dem Durchführenden ein mit dem Aints-Sigill versehenes Zeugniß auszustellen, in welchem alle Artikel nach ihren verschiedenen Gattungen, nach Anzahl oder Maas genau beschrieben, und alle Zahlen mit Worten deutlich ausgedruckt seyn müssen, welches Zeugniß der Durch- führende au der Ausgangs - Zollstatte wieder vorzuzeigen hat, wo dasselbe mit dem Inhalte der Ladung genau zu vergleichen ist. §■ 9* In dem Fall, daß Unsere Untertanen, welche Früchte auf inulandische Frucht- markte verführen, die Fürstlich Hohenzollernsche Lande passieren müssen, soll der Beamte ihres Wohnorts denselben unentgeldlich ein schriftliches Zeugniß über den Betrag und die Gattungen der Früchte ausstellen, mit welchen dieselben sich sowohl «u der diesseitigen Granze, als bei dem Beamten der Ablade - Station ausweisen müssen. 564 Dieser Letztere hat denselben sodann nach vorgängiger Untersuchung unter das Zeugniß zu bescheinigen, daß sie ihre Ladung vollständig auf den Markt gebracht haben, welches Zeugniß dieselben bei ihrer Rückkunft ihren Orts-Vorstehern wieder vorzulegen haben. Wer diese Vorschriften nicht beobachtet, soll mit der Consiskation der Ladung, oder des Werths derselben bestraft werden. '' §. 10. Von den Strafen und von dem Betrag der Confiskationen, welche wegen Zu- widerhandlungen gegen diese Verordnung werden verfügt werden, soll dem Anbrin- ger d?e Hälfte als Delations-Gebühr abgerercht werden. Da Wir bei dieser Verordnung lediglich das Belt? Unserer getreuen Untertha- ncn vor Augen haben; so erwarten Wir von denselben, so wie au ; von Unser» Beamren und Dienern > daß sie derselben pünktlich nachkoMmen, An jeder von ihnen nach Kräften zu ihrer Vollziehung beitragen v. ° lei-Direetors Stähle für die Regierung daselbst, und des Finanz-Assessors P fe i U siike r für die Kammer daselbst. IV.) Für den Donäukreis: der Director des Appellations-Gerichts in Ulm v. Pfir- zer, für dieses Gericht insbesondere, und zur Leitung in Ansehung der übrigen Kollegien unter Beigebung des Kanzlei-Directors S-H lotrerbek für die Ae- gierung. in Ulm, und des. Kanzlei - Direccors P fe i ffe r für die Finanzkammer daselbst. Anfragen, welche etwa in Beziehung auf die Wohnungen' der bey den gedach- ten Collegien angestellten Diener zu machen seyn möchten, sind daher allein an die gedachten Commessarten zu richten, welche darauf nach der Instruktion, die ihnen ertherlt werden wird, das werrere besorgen werden. Zu dem Wirkungskreise der Unterzeichneten Commission gehört ferner auch die weitere Einleitung auf Vorstellungen, die in Beziehung auf die emanirte Personal- -Organisation von Seiten der verschiedenen Staatsdiener gemacht werden könnten. Dahin gehören namentlich: 1. ) Bitten um Anstellung von Seiten bisher in Aktivität gestandener und in der Organisation übergogangener Diener, a.) Anmeldungen um Stellen, die nach dem projectirten Personal-Etat noch nicht besetzt worden sind, 2. ) vereinte Bitten der betreffenden Diener, ihre Stellen gegeneinander umtau, scheu zu dürfen, 4.) Vorstellungen wegen nicht berücksichtigten Dienstalters bei Dienern gleicher Kathegorie. In Beziehung arff den letzten Fall wird jedoch bemerkt, daß Beförderungen anderer Diener, die bisher in gleichen oder selbst untergeordneten Verhältnissen mit den Reklamanten standen, nicht als ein gültiger Grund zu Beschwerden angesehen werden können. Eben so wenig, als diß, kann irgend eine andere Reklamation berücksichtigt wer, den, wobei man sich jedoch insbesondere veranlaßt sieht, auf den Jnnhalt §. 2. in dem achten Edict aufmerksam zu machen. Indem die Unterzeichnete Commission dieses Alles zur öffentlichen Kenntniß bringt, fügt sie noch bei, daß alle Erklärungen und Gesuche, welche sich für sie eig- nen, nicht anders als schriftlich angebracht werden können. Stuttgart, den 25. Nov. 1817. K. Orgaiiisati»ns-Vollziehungs-Commiffron. Maueler. « ’ * , ,. -j * Se. Kö n ig l. Majestä t haben aus wohlwollender Fürsorge für die zudenPro- vinzial-Stellen bestimmten Staats,Diener den Befehl zu ertheilen geruht, daß die Lehranstalten in den Scadten, in welche Kanzleien verlegt werden, wo es ndthig ist, zweckrnässige Verbesserung und Erweiterung erhalten sollen. Es werden deshalb sogleich die nöthigen Einleitungen getroffen werden, um den befragten Lehranstalten eine solche Einrichtung zu geben, daß die Familien-Vater irr dieser Beziehung vollkommen beruhigt seyn können; welches hicmit öffenlich bekannt gemacht wird. Stuttgart, den i. Dec. 1817. K- Drganisations-Vollziehungs- Kommission, Maucler. * * * Da es bei dem Herannahen der, für die Eröffnung der Provinzial - Kanzleien selbst, und insbesondere für den Aufzug der Kollegial - Vorstände und neu angestell- len Diener bestimmten Termine durchaus nothwendig ist, daß der Personal-Stand der Diener jeder Kanzlei so schleunig als möglich definitiv festgestellr werde, so kann die Unterzeichnete Kommission Vorstellungen von Dienern, welche sich auf die An- stellung derselben beziehen, nur noch bis zum 12. d. M. annehmen, welches hiemit zur Nachricht öffentlich bekannt gemacht wird. Stuttgart, den 5. Dee. 1817. König!. -Organisattv-ls-Vollziehungs-Komryiffion. M a u c l e r. * * * S e. König!. Majestät haben die von dem Regierungs-Präsidenten von Linden in Ellwangen und dem Regierungs-Präsidenten Grafen v. Waldburg« Zeil in Reuttlingen, — so wie die von den Regierungs-Rathen Kleiner in Stuttgart und v. Wöllwarth in Ludwigsburg, nachgesuchte gegenseitige Dienst- Vertauschungen gnädigst genehmigt. Höchstdieselbe haben ferner zu verfügen geruht, daß das Erdgeschoß in dem alten Corps de Logis des Schlosses zu Ludwigsburg nebst dem Erdgeschsße der daran stoßenden beiden Pavillons zur Aufnahme der Kauzleien der nach Ludwigsburg be, stimmten Regierung und Finanz-Kammer eingeisichtet werden soll, und das bishe- rige Langvogtei - Gebäude dem Regierungs-Präsidenten als Amtswohnung anweisen lassen. Stuttgart, den 3. Dec. 1817. König!. Organrsations-Vollziehungs-Kommission. M a u c l e r. * * S e. König!. Majestät haben das Vikariats - Gebäude in Ellwangen zur Aufnahme für die Kanzlei des Gerichtshofes — und das Universitats - Gebäude für die Kanzleien der Regierung und Kammer daselbst zu bestimmen und ferner zu ver- fügen geruht, daß das sogenannte Stadthalterei-Gebaude dem Regierungs-Präsiden- ten in Ellwangen als Amtswohnung angewiesen werden solle. Stuttgart, den 4. December 1617. König!. -Organisations-Vollziehungs-Kommiffron. M a n c l e r. -W8 Verordnung wegen Herabsetzung deS Durchfuhrzolles von Silber. Se. Königs. Majestät haben vermöge Resolution vom 26. Dieses Monats zu verordnen geruht, daß der Durchfuhrzoll von Contanti (geprägtem Silber) rohem Silber und Silber-Fabrikaten welche auf der Route zwischen Frankfurt und Augs- burg durch Württembergifches Gebiet kommen, vorläufig auf drey Kreuzer von hun- dert Gulden herabgesetzt werden soll, wogegen es in Ansehung des auf den Königl. Postwägen von und nach Baiern transitirenden baaren Geldes bei der durch die Verordnungen vom 6. u. 20. Dec. 1809. (Staats- und Regierungs-Blatt S. 497. und 5o6.) bestimmten Zollfreiheit fernerhin sein Verbleiben behalten soll. Stuttgart, den 27. Nov 1817. Königl. Finanz-Ministerium. Rechts-Erkenntnisse des Königl. Obertribunals. 1. ) In der Appellationssache von den Königl. Ober-Justiz,Collegien, zwischen Andreas Trick zu Höhnweiler, Oberamts Oberndorf, Bekl. Nten, sodann der An- na Maria Walter cum cur. zu Römlensdorf, Kl. Aten, Privatgenugthung und Kindsernährung betreffend, wird die Berufung wegen Mangels an einer Beschwerde durch Urthel verworfen. Tübingen, den 2«. Okt. 1817. 2. ) In der Appellationssache von dem Königs. Ober-Justiz-Collegium zwischen dem Freiherrn Bernhard v. Hornstein, K. Venerischen Geheimerrath und Landmar- schall auf Orsen und Bußmannshausen, Bekl. Nten, und den Fürst Oettingen- Wallerstein'schen Geheimenrath Strehlin zu Harburg, Bekl. Aten, eine Schuld, forderung betreffend, wird die Appellation aus gleichem Grunde abgeschlagen und ANt wegen seiner muthwilligen Streitsucht neben dem Ersatz der Prozeßkosten mit einer Fiscalstrafe von 20 Thalern belegt, eod. ^ 3.) Zn der Revisionssache von dem K- Oberappellations-Tribunal zwischen dem Stiftsfräulein v. Humbracht, cum cur. zu Frankfurt a. M-, als Testaments-Erbin des Grafen v. Limburg Styrum, Bekl. Ntin, nun Revidentin, und den Erben des Wolfgang Fischer zu Wilhermsdorf, Kl. Aten, setzt Revisen, am andern Theil, eine Schuldforderung betreffend, wird confirmatorisch erkannt, und Revident, -neben dem Verlust der Succumbenzfumme, in die Erstattung der Prozeßkosten verurtheilt. eoä. 4.) In der Appellationssache von dem K. Ober-Justiz - Collegium zwischen der Wittwe des Handelsmanns Stahl zu Böblingen, unter Beistand ihres gerichtl. be- stellten Kriegsvogrs, Kl. Ntin, Productin, nun abermals Ntin, sodann dem Forst- Kassier Naht zu Ulm, Bekl. Aten, Produzenten, nun wieder Aten, die Rechtmäßig- keit verschiedener von dem Bekl. an einige Gläubiger des verstorbenen Forst - Reno- vators Stahl von dessen Guthaben geleisteten Zahlungen betreffend, wird, reformato- risch, Bekl. At zu Bezahlung der eingeklagten Summe verurtheilt. Tübingen den 10. Nov. 18x7. Erkenntnisse des Königl. Dbcr-Justiz-Collegiums. !•) In der Ations-Sache von dem Oberamts-Gericht Gaildorf, zwischen dem französischen' General v. Kister zu St. Arold in Frankreich, JNten Anten, und der Julie Schmalacker geb. Mützel zu Ober-Sontheim JAtin Atln, die Justiffkation eines Arrestes betressend, wird die Berufung wegen Mangels einer Beschwerde durch Urthel verworfen. Stuttgart den n. Nvv. 1817. 2. ) In der Konkurs-Sache des verstorbenen Kammerherrn n. Oberforst-Meisters v. Stromberg, Freiherrn Carl Friedrich Philipp v- Seckendorf, wurde , nach vollen, detem Liquidations und Prioritäts-Verfahren von sämtlichen in den Acten benannten Creditoren, die Classlficatoria ausgesprochen, eod. 3. ) Die Ations - Sache von Heilbronu, zwischen Schullehrer Jakob Gros von Sulzfeld im Großherzogthum Baden, uxorio nomine, Klagers jetzt Appellanten, und Heinrich Renz zu Frankenbach Beklagten jetzt Appellaten, die Erfüllung eines angeblichen Kauf-Contracts betreffend, wurde wegen offenbaren Mangels in Beobach, tung der Appellarions - Förmlichkeit zumal in Hinsicht, auf die materielle Beschaffen, heit des Gegenstandes von Amtswegen verworfen. Stuttgart, den 12. Nov. 1817. 4- ) In Wechsel-Klagsachen des Prokurators D. Schott, als Indossatars deS Handlungshauses Glocker und Ulmer in Augsburg, Kl. wjder den Handelsmann Winter in Aalen , Bekl., eine Wechselrest von 341 fl. 48 kr. betr. , wurde Bekl. zu Bezahlung der eingeklagten Forderung für schuldig erkannt. Stuttgart, den i3. Nov. 1817. 5.) I» der Ations-Sache von Stuttgart zwischen Henriette Göz, geb- Zimmer, mann von da, cum cur. Vorkl. Wiederbekl- Anten, und ihrem abgeschiedenen Ehe- gatten, Oberpolizei-Commiffar Göz ebendaselbst, -Vorbekl. Wiederkl. Aten, Alimen, tation eines Kiudes und Ueberlassung desselben an den Vater betreffend, tbnrde das ErkenNtniß erster Instanz bestätiget. Stuttgart den -5. Nov. 1817. Bekanntmachung in Betreff der Abgabe des'iStaats - und Regiernngs-Blatts an die König!. Kanzlei-Behörden. Um die für das Jahr 1818. erfordert werdende Anzahl von Staats - und Regie- rungs-Blättern bestimmt zu wissen, und die Abgabe ordnungsmäßig besorgen zu können, ist es unumgänglich nothwendig, daß von jeder neu gebildeten oder fortbe- stehenden Königs. Kanzlei-Behörde, welche Frei-Exemplare zu beziehen hat, bei Zei- ten und jeglichen Falls noch vor Ablauf dieses Jahrs ein detaillirtes Verzeichniß, worin das Erforderniß für das aktive, fix angestellte Dienst-Personale und die Re- gistraturen genau angegeben ist, an das Speditions-Comtoir Übermacht werde. Für die in Stuttgart verbleibende Stellen wird die betreffende Anzahl von jedem erschei- nenden Blatt den Kanzlei-Dienern und Aufwärtern eingehändigt, den in anderen Städten des Reichs befindlichen Kanzlei-Behörden aber in verschlossenen Pakets durch die Post zugesendet werden. Se Königs. Majestät haben vermöge allerhöchsten Refcripts vom 2. Der. d. I-, den Ministerial-Director im Departement des auswärtigen Angelegenheiten, Staats-Rath v. Reuß, zum ausserordentlichen Mitglied der zweiten Abtheilung des Königs. Geheimen-Raths für das laufende Jahr zu bestimmen geruht. Seine Königl. Majeftät haben unterm -8. vorigen Monats dem Ober« Lieutenant Geß vom r. Infanterie,Regiment, die gebetene Entlassung aus dem K. Militair ertheilt, nnterm 3o. desselben, den Unterlieutenant v. Bald in ger vom i. Infanterie» Regiment als Quartiermeister,Lieutenant zum General-Quartiermeister-Stab, und unterm 3. dieß Monats den Unterlieutenant Fa ekler vom 2. zum 1. Reuter, Regiment versetzt. Durch Königl. Resolution vom 1. Der. hat der zu der Regierung in Ulm be, stimmt gewesene Oberregierungs,Rath v. Linden die nachgesuchte Entlassung aus Königl. Diensten erhalten. Seine Königl. Majestät haben durch ein an den Staats-Sekretär ge, rechteres Rescript vom 27. Nov., die Kabinets,Sekretäre Gäettner und Pfei, fe r, bisher Legations-Rath, zu Geheimen Legations - Räthen, und den Kabinets- Sekretar Goes zum Legations-Rath zu ernennen gerecht. Se. Königl. Majestät haben durch höchstes Dekret vom 3o. Nov. d. I., den bisherigen Rath bei der Sektion der Commun-Verwaltung, Gock, den bisheri, gen Hof-Kammer,Assessor Stendel, und den bisherigen Stabs-Cassier der Ober- hof,Intendanz, Fecht, zu Hof- und Domainen-Räthen, den bisherigen Hofkammer-Revisor Gärtner zuM Kanzlei, Direktor der Hof- ^rnd Domainen-Kammer, den Sekretär bei der Regierung des Neckarkreises, Hörner, und den Rech- nungs-Revisor bei der Regierung des Donaukreises, Plank, zu Rechnungs-Revi- soren bei der Hof, und Domainen-Kammer, ernannt; auch dem Hofkammer - Sekre- tär Kleinknecht, als ersten Expeditor, den -Titel als Kgnzleirath gnädigst ertheilt. Sodann sind bei der Oberhof-Kaffe eingestellt worden: als Oberhof-Kaffier, der Hof- und Domainen,Rath Tafel; als Contreleur, der bisherige Hof-Kammer- Revisor Wiede rsheim. Se. Königs. Majestät haben vermöge Resolution vom 27. Nov. die vierte Sekretärs,Stelle in der Kanzlei des Königl.Finanz,Ministem dem bisherigen Extra- Probator S chmid lin gnädigst zu übertragen geruht. Klein Hohenheim. Auf dem K. Mairreyguk Klein Hohenheim werden bis Donnerstag den '*1. Drccmb. "d. I., >4 Stük Kühe und Kälbeln, theilS in Allgäuer- und theils in Schweizer-Ratze bestehend, worunter 2 Gärten Kühe, im Aufstreich verkauft werden, wozu sich die Liebhaber am be- Himmten Tag« Vormittags »m 10 Uhr in Kl. Hohenheim rinsinden mögen. Den 29. Nov. ,817. Königl. Hof-Kameral Verwaltung. Rottenburg. Da die in dem Königl. Regierungsblatt Nro.tm,, der Hofzcitung vom ;8.Okt. Nro. >67. und dem schwäbischen Merkur vom 9- Oktober. Nro. 209. auf den 22. des vorigen Monats Oktober bestimmte Verpachtung des hiesigen Spitalguts nicht zu Staude gekommen ist , so wird die Verleihung dieses in 214 Morgen Ackers in allen 3 Zeigen und 72 Morgen Wiesen bestehende Gut auf 9 Jahren , nemlich von künftigen Georg« 1818. bis dahin 1827. an mit wiederholt bekannt ge- macht , und werden die Pachtiiebhaber hiezu auf Dienstag den 23. dieses Monats Dccember Vormit- tags 9 Uhr auf haS hiesige Rathhauö eingrladen. Den 29. Nov. ,8-7- Königl. Stiftungs-Verwaltung. Rotten bürg am Neckar. Die in der allhiLsigen erst«» Stadipfarr-Kirche gestandene ganz gute Orgel ist deßwegen ausgebrockrn worden, weil dies« Kirche zu einem sDohm erhaben, sie eine stärkere Orgel erhallen hat, und di- bisherige ist nack höchstem Befehl zUm Verkauf ausgrsezt: Der Kasten derselben in welchem sich das Orgelwerk befindet, hat emen matt grünen Marmor, mit einem Lack überzogen, und dir Verzierungen find vergoldet. Sie hat sammt dem Gnadenbild 34.1/2' in der Höhe, 20 Schuh in der Breite, und ist 18 Schuh tief, versehen mir 25 klingenden Register», s Ciavier vom kiesen C. bis in oas 2. F. mit 4 Blasbälgen die ganz unbeschädiget sind. Das po- sitiv sizt oben auf dem Hauptwerk,/und das Princ'pal stehet gleich dem Hauptwerk 4 Fuß im^Ge- sicht. Das Haupt Manual r) den Prinzipal 6 Fuß im Gesicht; 2) Cürchal 1/2 Fuß von 3imr,i3) Mixtur 1 Fuß 4 fach von Zinn; 4) das Hsrnlin 1/2 Fuß 2 fach von Zinn; 5) Super-Oktav a Fuß von Zinn; 6) Quint, 3 Fuß von Zinn; 7) Oktav 4 Fuß von Zinn; 8) Spitz-Flöte vo« Zinn 4 Fuß ; 9) Piffern 8 Fuß rfach vom eingestrichenen A. biß ins C; 10) Solieional 8 Fuß von Zinn, u) Viol di gamba 8 Fuß von Zinn, wobei der Daß und Diskant getheilt werde» kann; 12) Travers 4 Fuß von Zinn, wo Baß und Dtscant ebenfalls getheilt werden können; r3) Flöte von Holz 4 Fuß; 14) Copula 8 Fuß von Holz: :5) Tromba 8 Fuß von Zinn, wobei Baß und Discanl cbestfalls getheilt werden können; ib) Principal vier Fuß von Zinn im Gesicht: 17) Mixtur 1 Fuß 3fach von Zinn; i8) Oktav 2 Fuß von Zinn; >y) Super-Oktav » Fuß von Zinn; so) Flaudouett« 2 Fuß von Zinn; 21) Copula 8 Fuß von Holz. Das Pedal 22) Principal-Baß 6 Fuß von Zinn im Gesicht; 23) Quint Baß 6 Fuß von Holz; 24) Subbaß >6 Fuß von Holz ge- deckt; «5) Super-VenlUl zum Positiv. Mit Verkauf dieser Orgel wird Dienstag den 9 Decrmber fürgegangen; und es wollen sich di« Kaufs-Liebhaber gedachten Tags, des Nachmittags um 2 Uhr, in dem Kameral-Amt. einsindrn, und der Verkaufs-Verhandlung beiwohnen. Inzwischen aber kan» die Orgel nach ihren Bestand-Theilen, welche all« auseinander und in die Ordnung gelegt sind, täg- lich besichtigt werden. Den 7. Nov. »817. Kameral-Amt. N»reSheim. Joseph Schwager von NereSheim, Gemeiner brr dem Königl. Jnfanterie-Regr- ment Nro. 8 in Ulm, wurde >m Der. >8>5. mit Urlaub «achHauß entlassen, wo er sich sogleich ent- fernt hat, ohne sich inzwischen weder in seiner Heimath «inzufinden, noch von seinem Aufenthalt Nach- richt zu grden. daher derselbe als Deserteur betrachtet wird. Alle hoch- und wohllöbl. Militari- und Civil-Behörden, werden daher ersucht, auf diesen Schwager zu fahnden, ihn im Betretungs-Falle z« arreticen, und entweder an das unterzeichnet» Obrramt ober an das Regiments Commando in Ulm wohlverwahrt einlresern zu laffen. Den ,8. Nov. r8»7- Köaigl. Oberamt. Tuttlingen. Von dem 7. Infanterie-Regiment ist der Gemeine Joseph Laut von Durchhau- sen, hiesigen Oberamts, desertirt. Es werden daher all« Militär- und Civil-Behörden ersucht, auf diesen Ausreißer gehörig fahnden, und ihn, wen» er betreten werden sollt«, entweder hikher zur Un- terzeichneten Stelle, oder zu dem König!. Command» des 7. Infanterie - Regiments nach Ulm unt«r sicherer Eskorte abliefern zu laffen. Den ,3. Noy. 1817. König!. Obrramt. Ludwigsburg. Der i3 jährige Johannes Schuster von Geisingen, ein gut gewachsener und sauberer Bube, mit einem blauen Wammes bekleidet, ist vor i4 Tagen seinem Kosthcrrn entloffen. Man bittet deßwegen, ihn arf Betreten an die Unterzeichnete Stelle audzuiikfern. Den 22. Ro». >8 >7- , , König!. Oberamt. Göppingen. Alle hoch» und wohllöbliche Jusiitz- und Polizey»Behörden werden hierdurch geziemendst ersucht, auf den mehrerer ausgezeichneten Diebstähle angeschuldigten ledige» Dimßknecht Lorenz Straub von Hochstätt, Oberamts Gmünd, von unten anqezeigter Personal-Beschreibung, faynden, ,hn im Berrettungs - Falle arretiren, unv an di« Unterzeichnete Stell» ausliefern zu lassen. Signalement: Derselbe ist 4° Jahre alt, 6 Fuß groß, vo» starker Statur, hat eine länglichte Gesichtsform, schwarzbraune Haare, hohe Stirne, blaue oder grau« Augen, lange spitzige eingeborene Nase, eingefallene Wangen, proportionirten Mund, bevorstehendes Kinn, gerade Beine, und eine rohe Aussprache. Bei seiner Entweichung war er bekleidet mit einem dreiekigten Bauernhut, mit einem röthlichcn florerftidenen Halstuch, mit einem blaugestreiften barchentnen Westlen, einen rolh grauen tuchenen Wammes, mit > paar schwarzledernen kurzen Hosen, und darüber mit langen «rissen zwilchenen Hoffen, mit leinenen Strümpfen und Bändelschuhen. Den 22. Oktober ,8»?. Königl. Criminakamt und Landvogtei an der Fils und Rems. Gecäbronn. Durch die Genkd'armerie wurde am 20. d. M. in dem Ort Blaufelden ein taubstummer Mer,Wergriffen, und eingeliefert, dessenHerkunft undHcimath man nicht erfahren konnte, weswegen er dahier in Verwahrung behalten wurde. Nach der mit ihm versuchten Zeichen-Sprache scheint er aus dem Bäurischen und von Profession ein Schuhflicker zu seyn, auch die Absicht gehabt zu haben, nach Frankreich zu einem dort befindlichen baierischen Truppen - Corps zu reisen. Indem man dessen Signalement hier unten noch beisetzt, werden hiemit alle Obrigkeiten um Nachricht über dessen Herkunft, wann fie bekannt seyn sollte, ersucht. Signalement: Der Taubstumme ist ein Mann von ungefähr 3o Jahren, 5 Schuh 6 Zoll groß, hagere Statur, langlichter Gesichtsform, hat bleiche Gesichtsfarbe, braune Haare, graue Augen, braune Augbraunen, gerade Nase, mittelmäsigen Mund, eingefallene Wangen, gute Zähne, rundes Kinn, schwarzen Bart, hat eine kahle Platte am Kopf, die er durch einen rücklings gethanen Fall erhalten haben will. Kleidung: 1 weis baum- wollene Kappe,, r weiß leinenes Halstuch, rvth und weiß manchesterne Weste zu blautüchencn Warn- mes, kurze schwarzlederne Hosen, Stiefel. Den 24. Nov. 1817. König!. Oberamt. Geradronn. Vergangenen Mittwoch ist ein Arrestant, mit Namen Englert der von demOber- amt Mergentheim hieher geliefert werden sollte, auf dem Transport in Blaufelden entwichen. Sein Name ist Conrad Englert, Scbaafknecht von Kocherthüren, OberamtS Nekarsulm. Bei seiner Entwei- chung trug er gestreifte Uebcrhosen, Stiefel, weißes Wammes und dreieckigten Huth- Er ist 87 Jahr alt, 5' 7" Größe untersetzter Statur, runde Gesichtsform, gesunde Gesichtsfarbe, schwarze Haare, ge- bogene Nase, mittelmasigen Mund, halbvolle Wangen , ovales Kinn, schwarzen Bart, gute Zähne. Sämmtliche Polizeistellen des Königreichs werden ersucht, aus diesen Flüchtling zu fahnden, und wohl- verwahrt im Betre'ungsfall hieher einliefern zu lassen. Den 14. Nom 1817. K. Oberamt. Kirchherm u. T. Der, angeblich unter dem Kvnigl. Württembergischen Jnfanlerie-Regiment v. Phull gestandene und seit einem Jahr beabschiedeke Soldat Maier, seiner Profession ein Schumacher, hat am 24. a. d. 26. May in einem Wirthshaus zu Unterlenningen übernachtet, daselbst einen Dieb- stahl von Bettstücken, auf eine listige Weise begangen, und sich dann davon gemacht. Er hat zer- schiepene Orte als seine Heimath angegeben, in Unterlenningen: daß er bei Welzheim zu Haus seye, an einem andern Orte: daß er von Gräningen seye, und ausgegeben, daß er mit Porzellain-Geschirr, auch mit Flachs handle. Er ist ungefähr 5' 7" groß, hat ein röthlichtes zottlichtts Haar, und rölh- lichen Backenbart, war bekleidet mit 1 runden Hut, schwarzem Halstuch, 1 allen blauen Collet, 1 roth gelupften Weste, blauen langen zerrissenen Hose», und Stiefeln, bei sich trug er einen Ruckkreben, und einen Sack den er mit Moos angefüllt hatte. Alle hoch - und wobllobl. Behörden werden gezie- mendst ersucht, den vorbezeichneten Menschen auskundschaften und im Betretungsfall hieher einliefern zu lassen. Den 29. Nov. 1817. K. Oberamt. Druckfehler. In dem fünften der unterm 18. v. M. ergangenen Königs. Edicte, welches die Organisation der Verwaltungs-Behörden betrifft, sind Seite 28. in §. 62. nach den Worten ,,neueren Landestheile" die Worte : „und die Ueberweisung derjenigen" einzurücke». Im §.65. eben dieses Edikts S-29. ist nach den Worten: Es sollen für dieje- nigen" das Wort: „streitigen" beizufügen; und ebendaselbst, Zeile 5- statt „sind" „ist zu sehen. Gedruckt bei G0ttlieb Hasselbrink, Hof - und Kanzlei-Kupferdrucker, Buchdrucker. i 8 i 7* Nro. 75. ■81 Königlich - Württembergischeö laaks- »lib Regler«i>gg-B!at! Samstag, iS, December. Nach der Intention Se. König l. Majestät soll längstens am 1. Jan. r6i8. eine, die eingekommenen Beschwerden berücksichtigende, Ordnungslisteder bei den verschiedenen Behörden Angestellten bekannt gemacht werden, und sind sodann nach Maßgabe dieser Lifte die Besoldungen nach dem festgesetzten Dienstalter klaffenweise zu bestimmen, und seiner Zeit auszubezahlen. Auch wollen S e. K ö n i g l. Majestät, daß diejenigen Individuen, welche nach geschehener Bekanntmachung der erwähnten Ordnungsliste, der Bestimmung des achten Organisations-Edikts §. 2. zu Folge, auf eine Ergänzungs-Pension Anspruch machen zu können glauben, sich deshalb alsdann an das Königliche Finanz-Ministe- rium wenden, welches angewiesen worden ist, Allerhöchstdenselben hiernächst in dem Königlichen Geheimen-Rath Vortrag zu erstatten. Indem die .Unterzeichnete Kommission hiervon öffentlich Nachricht gibt, sieht sie sich zugleich zu der Bemerkung veranlaßt, daß, um den erwähnten Allerhöchsten Be- fehl rücksichtlich der zu entwerfenden Liste der Diener vollziehen zu können, auf den Termin, welcher durch die dffentlicheBekanntmachung der unterzeichnetenKommission vom 3. d. M. für die Einreichung derjenigen Vorstellungen von Dienern gegeben ist, die sich auf die Anstellung derselben beziehen, streng gehalten, und eine erst nach dem- selben einlaufende Vorstellung gar nicht mehr berücksichtigt werden wird. Stuttgart den 5. Dec. 1817. Königl. Organisationo-Vollziehungs-Kommission. M a u c l e v. * * * 58 r S e. Königl. Majestät haben auf die in Betreff der PerfonaUOrganisation der neuen Verwaltungs-Behörden eingekommenen Gesuche, vermöge Entschliessung vom 7. Dec. Folgendes zu verfügen geruht: 1. ) Die Dienftvertauschung des Finanz-Assessors Hofer in Ludwigsburg mit dem Finanz-Assessor Ziegler in Reutlingen, und der Ober,Tribunals-Kanzellisten H e ek e n m ü ll e r und Bir mit den Kanzellisten des Appellations-Gerichts-Hofes für den Neklar- und Schwarzwald-Kreis, Rain men st ein und Cronberger, wer- den genehmigt; 2. ) der Pupillenrath Wekherlin zu Ulm erhält die nachgesuchte Entlassung aus Königlichen Diensten in Gnaden ; 3. ) dre dadurch erledigte Stelle eines Pupillenraths wird dem Regierungsrach Weis mann in Ellwangen, 4. ) die hierdurch offen gewordene Rathsstelle bei der Regierung in Ellwangen dem bisherigen Kameralverwalter, Steuerrath Sprosser in Aotweil, 5. ) die offene vierte Rathsstelle bei der Finanzkammer in Ludwigsburg dem bis- herigen Kameralverwalter, Hofrath Widenmann in Künzelsau, übertragen; 6. ) der v. Mayers bach ist zum ersten Kanzellisten bey dem Finanz-Ministerium mit Sekretärs-Charakter ernannt. Versezt werden 7. ) Der Regierungsrath Gros in Reutlingen zur Regierung in Ulm, wogegen der Regierungsrarh Boger bei der Rigierung in Reutlingen bleibt, 8. ) der bei der Regierung in Ellwangen angestellte Rechnungsrevisor Klaiber als Revisor zur Retardaten - Kommission im Finanz-Departement, 9. ) der Sekretär Epplen, v,on der Regierung in Ellwangen, als Revisor zu der Retardaten-Kommisstou im Departement des Innern, 10. ) der Rechnungs-Revisor Ma k bei der Finanzkammer in Ellwangen gebetener- maßen als Kanzlist zu der Finanzkammer in Reutlingen, 11. ) der Registrator Köhler bei der Stadt-Direktion allhier in gleicher Eigen- genschaft zur Finanzkammer in Ellwangen, 12. ) der beim Kriminal-Gerichtshof in Ellwangen angestellte Kanzellist Stück- l en in gleicher Eigenschaft zu demAppellarions-Gerichts-Hofe in Ulm, *3.) der Finanz-Ministerial-Kanzellist H 0chstetter in gleicher Eigenschaft zu dem Forst-Rath, und i/j.) der hei der Staats-Kontrole angestellte Kanzellist Burger in gleicher Eigenschaft zum Finanz-Ministerium. Endlich i5.) ist der bei dem Kriminal-Gerichts-Hofe in Ellwangen angestellte Kanzellist Scheiffele zum Registrator bei der Stadtdirekrion allhier ernannt. Die Unterzeichnete Kommission macht diese Dienstveränderungen unter Beziehung auf die Bestimmungen, welche das allerhöchste Rescript vom 18. Nov. d. I. (Staats- und Regierungs-Blatt Nro. 70. Seite 5/>2) in Hinsicht der damit eröffneten Personal- Listen und des Aufzugs der Diener enthält, hiedurch öffentlich bekannt. Stuttgart, den 8. Dee. 1817. Königliche Organisations-Vollziehungs-Kommission. M a u c l e r. 583 Die an die Zoll - Aemter erlasftne Instruction wegen des FruchL'Verkehrs betreffend. Den König!. Ober-Zollämtern Wangen, Ferthofen, Ulm, Neresheim, Ellwangen, Crails« heim, Mergentheim , Tutkiingen, Friderichshasen, Balingen Tübingen rmd Ebingen ist in Beziehung auf die, durch die General- Verordnung vom 30. Nov. d. I. verfügte Erhebung eines erhöhten Zolls von den nach Baiern, in die Schweiz, in das Vorarlberg und in die Fürsten?hümer Hohenzollern ausgeführt werden den Brodfrüchten, Mehlhaber und Ackerboh- nen folgende nähere Instruction ertheilt worden: i) Jede bei der Zollstatt erscheinende, zur Ausfuhr bestimmte Ladung mit Getreide oder Mehl ist m Absicht auf die deklarirte Gattung und Qualität durch den Zoll-Beamten oder einen der ihm beigegebenen verpflichteten Osfr'eianten genau zu untersuchen. In dem Fall, daß bei dieser Untersuchung sich ein Verdacht über die Richtigkeit des von dem Exportanten angegebenen Maaßes ergibt, hat der Zollbeamte zur urkund- lichen Nachmessung zu schreiten. Wenn sich nun ein Ueberschuß ergibt, der nicht mehr als ein halb Simri auf einen Scheffel beträgt, so wird die Verzollung ohne besondere Rüge nach dem Erfnnd des Nachmeffes vor genommen. Ist aber ein größerer Ueberschuß vorhanden, so muß solcher arrctirt, und die Sache nach Vorschrift des §.29. der Zollordnung dem Ju- stiz-Amt zur gesetzlichen Verfügung übergeben werden. A.) Bei der Reduction des Baierischen in Württemberglsches Maas ist der Baierische Scheffel gerade zu 10 Württembergischen Simri anzunehmen. ( 3. ) Für den erhobenen Zollbetrag hat der Zollbeamte nach den bestehenden Vorschriften vollständig mit Zeichen zu qulttiren. 4. ) Der crhöhcte Ausfuhrzoll ist zwar, so wie solcher eingeht, in das gewöhnliche Aus gangs-Journal einzutragen, in der Quartal-Rechnung aber ist das besäst, in so weit als dasselbe den gewöhnlichen tarifmäßigen Zoll - Ansatz übersteigt, unter einer beson- dere Einnahms-Rubrik zu verrechnen. 5. ) Am 15len und letzten jeden Monats hat das Ober-Zollamt an das Königs. Stcuer- Eollenium zu berichten, wie viel in dem verflossenen halben Monat an erhöhktem Aus- fuhr-Zoll , nach Abzug des gewöhnlichen Zollbetrags gefallen ist. 6. ) Haben die Ober-Zollämter die Beizoller an den zur Ausfuhr nicht bezeichneten Zoll- statten ernstlich anzuweiftn, die etwa an solchen Beizollstätten erscheinenden, für das Ausland bestimmte Frucht - Transporte auf das geeignete Ober-Zollamt und die dahin führende Straße zu verweisen. Uebrigens aber haben dieselbe dergleichen Transports selbst, in ein besonderes Register zu uotiren, und dem Ober-Zollamt bei Zeiten Nach- richt davon zu geben, um untersuchen zu können, ob der Transport auch wirklich dort erschienen und verzollt worden sey. Ueberhaupt ist es den Zoll-Visitatoren und Bei- zollern ernstlich einzuscharfen, daß sie ihr vorzügliches Augenmerk auf Zuwiderhan, delnj>e gegen die vorliegende neue Verordnung richten sollen. Stuttgart, den 5. Decemb. 1817. Körrigs. Finanz-Ministerium. Die Amislitck der bei den neuen Finanz-Behörden angcstellten Räthe betreffend. Oberfinanz-Räthe. S e. Königl. Majestät haben vermöge Resolution vom 6. Der. die Amts- Titel der bei den neuen Finanz-Behörden angestellten Rathe auf nachstehende Weise bestimmt: 1. ) Bei dem Oberfinanz-Collegium, 2. ) bei der Staats-Controlle, 3. ) Bei der Oberrechnungs-Kammer: Ober-Rechnungsrathe. /,.) Bei dem Steuer-Collegium: Ober-Steuerrathe 5. ) Bei dem Forstrath: Forstrathe. 6. ) Bei dein Bergrath: Bergrathe. 7. ) Bei der Staats-Schulden- Verwaltung: 8. ) Bei der Ausstands-Commis- fion: 9. ) Bei der Reterdaten-Kom mission: 10. ) Bei den Provinzial-Finanz- Kammern: j Die bei den letzten 8 Stellen eingetheilten Rathe, denen bisher der Titel: „Oberfinanz-Rath" beigelegt war, können solchen fernerhin führen, so wie denje- nigen , welchen bisher Ausnahmsweise ein höherer Titel, als: Geheimer-Oberfinal,z- Rath oder Oberforstrath verliehen war, solcher für ihre Person ebenfalls Vorbehal- ten bleibt. Stuttgart, den 7. Dec. 1L17. K. Finanz-Ministerium. Malchus. Finanz - Rathe. Die Zöglinge der diesjährigen neuen Promotion der evangelischen Seminari- sten werden hiemit angewiesen, sich Donnerstags den 18. d. M- in dem für sie be- stimmten Seminarinm zu Blaubeuren einzufinden. Stuttgarr, den 6. Dec. 1817. Königlicher Studienrarh. Aufforderung an die Königs. L7beramter und Post-Aemtcr in Betreff der Bestellung und Pränumera- tion auf das Staats - und Regierungs-Blatt fürs erste Semester >8>3. Die Königl. Oberämter und Postämter werden hiemit aufgefordert, wegen der fürs erste Semester 1818. für jeden Oberamts - oder Postamts-Bezirk erfordert wer- denden Anzahl von Staats - und Regierungs-Blattern, die Bestellung, wo mög- lich unter Anschluß des Pränumerations-Betrags, noch vor Ablauf dieses Jahrs un- fehlbar zu machen, und im Fall, daß die Pränumerations-Gelder nicht sogleich mit eingesendet werden könnten, für deren Einzug und Ablieferung in möglichster Bal- de besorgt zu seyn. Stuttgart, den 10. Dec. 1817. Königl. Kassieramt für das Staats - und Regierungs-Blatt. Gedruckt bei Gottlieb Hasselbrink, Hof- und Kanzlei - Kupferdrucker, Buchdrucker. Nro. 76. 1817. hi Königlich-Württembcrgischek Staats- ulidRegteruags-Blat Dienstag, r6. December. Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. ^ Nach vollendeter Organisation der Staats-Behörden sehen Wir Uns veranlasst, lN Beziehung auf Unseren Hof-Etat Folgendes auzuordnen: Für denselben bestehen zwey oberste Uns unmittelbar untergebene und einander coordinirte Behörden: A. ) Der Dber-Hof-Rath, B. ) Die Hof- und Domainen-Kammer. Hr. 7. Von dem O ber-H of-Rath. §• i. Der Ober-Hof-Rath ist nach Maaßgabe der Rescripte vom iZ.Nov. 1816.. und vom 14. August 1817. die oberste anordnende und leitende Stelle in Angele- genheiten des Hof-Dienstes und die oberste Jurisdikcions - und Disciplinar - Behörde für alle zum Hofstaat nach seinen verschiedenen Abtheilungen gehörige Diener. §. 2. Die Bestimmungen der angeführten Rescripte werben mit den, in den nächstfolgenden beiden §§. enthaltenen Ausnahmen aufrecht erhalten. §• 3. Unser Hofkammer-Präsident soll zu Unfern Ober-Hof-Beamten gerechnet werden, und als solcher Mitglied des Ober-Hof-RathS feyn. Wenn ihm vermöge seines Dienstalters nicht zukommt, vorsthendes Mitglied dieser Behörde zu seyn , 'so soll ihm jeden Falls die Gefchäftsleitung zustehen, und ihm hiernach die Eollegial- Kanzlei speziell untergeordnet sevn. §■ 4- Von dem Ober-Hof - Rarh werden nachfolgende Stellen in Ankunft un- mittelbar reffortiren r 5 j 8 a. ) Die Hof-Capelle (Hof-Geistlichkeit) in den geeigneten Beziehungen; L.) Das Hof-Gericht; c.) Die Hof-Aerzte. §. 5. In Ansehung der Entlaßbarkeit Königs. Hof-Diener bleibt es bei den Bestimmungen des RefcriptS vom 20. Dec. 1816. 6. Die näheren Bestimmungen über den Geschäftskreis des Dber-Hof-Raths find aus Unserer, unter dein 16. May i8t7. ergangener, und in der Beil. voll- ständig abgedrucktcr Verordnung zu entnehmen. lir. II. Von der Hof- und Domainen-Kammer. §. 1. Die Hof- und Domainen--Kammer ist die oberste Verwaltungs-Behörde: 1. ) Für die zur Krone gehörigen Gebäude, Güter und Eigenchums-Stücke aller Art, welche für den Gebrauch des Königs, der K ö n i g i n , des Königs. Hof-Staats und der übrigen Hof-Behörden bestimmt worden, so wie für die- jenigen Einkünfte, welche zu gleichem Zweck auf die Haupt-StaatS-Kasse an- gewiesen find. (Civil-Liste). 2. ) Für die zu den Familien - Domainen (Kammerschreibcrei- Gut) gehörige Ge bäude, Güter und Eigenthums-Stücke jeder Art, so wie für die daraus flie- ßenden Revenuen. §. 2. Für die Erhaltung des Grund-Vermögens der Civil-Liste und der Fami- lien-Domainen ist das Verwaltungs-Collegium verantwortlich. §.3. Wenn in außerordentlichen Fällen von einer Schmälerung, Beschwerung oder wesentlicher Veränderung desselben die Rede würde, wird der König hierüber das Gutachten der II. Abtheilung des Geheimen-Raths erfordern und Seine Be- fehle hiernach und nach den Bestimmungen des Verfassungs-Entwurfs der Hof- und Domainen-Kammer ertheilen. §. 4. Bis zur Emanirung einer besonder» Instruktion, die Wir diesem Colle- gium zu ertheilen Uns Vorbehalten, wird sich dasselbe in Bezug auf Verwaltungs- Normen nach den Vorschriften richten, welche Wir in Unseren verschiedenen Edikten vom 18. Nov. 1817. den Verwaltungs-Behörden gegeben haben. §. 5. Es besteht Die Hof- und Domainen-Kammer «.) aus einem Präsidenten, b. ) aus einem Direktor, c. ) aus einem Justitiar, d. ) aus drey Räthen, sodann e. ) aus einem Kanzlei-Director, nebst dem erforderlichen Revisions- Erpeditions- und Registratur-Personal. In Ansehung der Entlaßbarkeit der Diener der Hof- und Domainen-Kammer bleibt es bei den Bestimmungen des in der Beilage (B.) abgedruckten Rescripts vom 27. Ayril 1817. §. 6. Das Verhaltmß der Hof - und Domainen-Kammer zu den verschiedenen Staats-Behörden ist ein den Ministerien coordinirtes. ö79 Den Provincras-Stellen, welche jenen untergeordnet sind, kann die Kammer jedoch keine Befehle erthsilen, sondern unter Benachrichtigung der Departements- Chefs nur unmittelbare Requisitionen an sie ergehen lassen. §. 7. Der Präsident steht gegen die Kammer in demselben Verhältnisse, wel- ches zwischen dem Finanz-Minister und dem Ober-Finanz-Collegium durch Unser or- ganisches Edikt vom 18. Nov. 1817. Nro. V. festgesetzt worden ist. Von den Fallen, in welchen er gegen die Ansicht der Mehrheit der Kammer entscheidet, hat er Uns bei seinem ersten Dortrage nach der betreffenden Sitzung, Anzeige zu erstatten.. - §■ 8. Die Hof - und Domainen-Kammer ist sowohl gegen den Oberhof-Rath, als gegen die vier Oberhof-Stabs -Beamte in einem coordinirten Verhältnisse. § g. Jeder Oberhof-Beamte ist gleich einem Departenlents-Minister, für die Summe bey derOberhof-Kasse accreditirt, die Wir für seinen Etat festgesetzt haben. §. 10. Für die Verwaltung ihres Departements sind Unsere Oberhof-Beam- te nur Uns Selbst verantwortlich. Jeder derselben hat am ,5. Julii jeden Jahrs Uns einen umständlichen Rechenschafts-Bericht über die von ihm geführte Admini- stration vorzulegen und in demselben seine Vorschläge zu etwaigen Abänderungen und Verbesserungen in seinem Departement aufzunehmerss, über deren Zweckmäsigkeit Wir alsdann Unsere Hof - und Domainen-Kammer vernehmen werden. §■ n. In der Verwaltung selbst hat jeder Oberhof-Beamte nur Unseren Befeh- len und Verordnungen und seinen eigenen geprüften jund gewissenhaften Ansichten zu folgen. Er ist jedoch verbunden'. 1.) Bei Akkorden und Anschaffungen, welche die Summe von zweitausend Gul- den und darüber betragen, vor definitiver Abschliessung des betreffenden Rechts- Geschäfts die Königl. Hof- und Domainen-Kammer um ihr Gutachten zu vernchmen. Nimmt er Anstand in Folge desselben zu verfahren, so darf er nach einer, von jenem abweichenden Ansicht nur alsdann handeln, wenn er auf erstat- teten Bericht, von Uns schriftlich dazu bevollmächtigt worden ist. ,.) Es kann keine Veräussernng vonJnventar-Stüken oder sonstigen Vermögens- Theilen von einem Oberhof-Beamten ohne Zustimmung der Hof- und Do- mainen-Kammer, als Curatel des Krön - und Familien-Vermögens, vorgenom- men werden. Das genannte Verwaltungs-Collegium kann jene nur alsdann ertheilen, wenn es für die Verwendung des Erlöses aus den erkauften Objekten in das Stamm-Vermögen der Krone, genügende Sorge getragen hat. Würde, wider Unser Erwarten, einer Unserer Oberhof- Beamten der kaum angeführ- ten beiden Verordnungen (ad. ». und x.) entgegen handeln, so sollen die vorschriftswidrig abgeschlossenen Geschäfte nicht allein null unt>' nichtig ferm, sondern Wir behalten Unserem Hof-Fiskus auch allen und jeden Regreß ge- gen die Contravenienten ausdrücklich vor. ' Endiia- hat 3.) jeder Oberhof-Beamte am ersten eines jeden Monats Uns unmittelbar nach der ihm darüber besonders ertheilten Instruktion anzuzeigen, welche Verän- derungen in seinem Stabe vorgegangen sind. Wir werden alsdann diese Berichte Unserer Hof- und Domainen-Kammer zur Notiz zufertigen lassen. §. 12. Die Verrechnung sammtlicher Kosten der Verwaltung der Oberhof- Aemter geschieht in Zukunft durch die Oberhof-Kasse, wornach also alle Special- Kassen aufhören. §. i3. Die Oberhof - Kasse steht ausschließlich unter der Hof- und Domainen-' Kammer. Bei derselben sind angestellt: a.) ein Oberhof-Kassier, 3.) ein Kassen-Controlleur, c. ) ein Buchhalter und d. .') ein Aufwärter. §. 14. Der Oberhof-Kassier hat zwey abgesonderte Rechnungen, a.) für die Civil-Liste, L.) für die Familien-Domainen zu führen und gegen die Hof- und Domainen Kammer abzulegen, welche Uns die Resultate, die sich hieraus ergeben, unmittelbar anzuzeigen hat. §. i5. Auf den Grund und innerhalb des, einem jeden Dberhof-Beamten bey der Oberhof-Kaffe bewilligten Credits steht es jedem derselben zu, Zahlungen auf die Oberhof-Kaffe anzuweisen. §. 16. Ec sendet zu dem Ende die Rechnungen, die an ihn eingegeben worden sind, oder die Gehalts - und andere Forderungen seines Stabs mit einer Zahlungs- Requisition jeden Sonnabend an die Hof- und Domainen- Kammer, deren Präsi- dent und Direktor sodann gemeinschaftlich zu untersuchen haben, ob die Honorirung derselben keinem gesetzlichen Anstande unterliegt und diese sodann am folgenden Mon- tage an die Oberhof-Kaffe verfügen. ^ h. 17. Ausgaben die den Erat überschreiten, dürfen von den Vorständen Unserer Hof- und Domainen - Kammer nur in Folge eines an die Hof- und Domainen- Kaminer erlassenen Special-Befehls auf die Kasse decernirt werden, bei Vermei- dung des sonst gegen sie zu ergreifenden Regresses. ^ §. 18. Unsere Ober-Hof - Beamte haben dafür zu sorgen, daß Forderungen an ihre Verwaltungen ohne Zeitverlust liquidirt, und längstens acht Tage nach er- folgter Liquidation der Hof- lind Domainen-Kammer zur Bezahlung zugewiesen werden. Sie sind Uns persönlich dafür verantwortlich, daß keine Forderungen an ihre Administrationen zurückbleiben, und so weit dieses von ihnen abhängt, keine Schul- den entstehen« §. ig. Zur Befriedigung täglich vorkommender kleiner Ausgaben, besonders tolcher, die nicht fixirt sind, oder gar zu sehr in das Detail gehen, wird die Hof- 581 und Domainen - Kammer jedem Ober - Hof- Amt einen Vorschuß leisten, der, so viel eö thunlich ist, auf das Bedürfttiß ein er Woche berechnet werden soll. §. 20. Eine besondere Verordnung wird bestimmen, welche jAusgaben von die- sem Vorschüsse zu bestreiten sind, und wie hoch sich lezterer belaufen darf. §. 2i. Der Vorschuß wird von dem Ober - Hof-Kassier an den Stabs- Secretär eines jeden Ober-Hof-Amts ausbezahlt, der für die richtige Verrech- nung desselben nach Maaßgabe der Befehle verantwortlich ist, die ihm wegen der Verwendung durch den Stabs-Chef werden ertheilt werden. §■ 22. Es hängt von jedem Ober-Hof-Beamten ab, in dessen Departement mehrere Unter-Abtheilungen sind, die Seetions - Sekretärs für Gegenstände ihrer Abtheilung als Particular-Rechner des Stabs -Sekretärs aufzustellen. §. 23. Ein neuer Vorschuß kann nur alsdann bewilligt werden, wenn der vor- her ertheilte durch genügende Verrechnung gegen die Hof- und Domainen-Kammer zu drei Viertheilen liquidirt worden ist. §. 24- In die von jedem Stabs - Sekretär zu besorgende Stabs-Hand-Kasse werden von dem Ober-Hof-Kassier auch sämmtliche, in Zukunft durchaus monatlich auszuzahlenden Gehalte des Stabs abgeliefert, deren Ueberweisung an die einzelnen Besoldungsberechtigte von dem Stabs-Sekretär sodann zu bewirken ist. §. -5. lieber alle Einnahmen, welche für die einzelnen Ober-Hof-Stabe aus andern Ouellen als aus der -Ober-Hof-Kasse fließen, haben die Stabs-Sekretärs Haupt-Journale, und die Sektions-Sekretärs Partikular-Journale zu führen. §. 26. Am Schlüsse einer jeden Woche sind diese Journale mit dem Vidit. der Ober - Hof-Beamten versehen, von lezteren der Hof- und Domainen-Kammer zuzusenden. Aus denselben muß ersichtlich sein, wie viel in der verflossenen Woche, das ,, Soll " der Einnahme betragen hat, wie viel hiervon baar eingegangen, und wie viel noch ausständig ist. Die Bestände ist die Hof- und Domainen-Kammer zur Ober-Hof-Kasse einzu, ^ehen berechtigt. §■ ?7- Als oberste Verwaltungs - Behörde für die Königl. Familien,Do, maitten sind der Hof- und Domainen-Kammer die acht Hof-Kameral-Aemter 1.) Stuttgart, *.) Scharnhausen^ 5.) Stetten, 4. ) Stammheim, 5. ) Lauffen, 6. ) Winnenden, 7. ) Herrenberg, und 8. ) Altshausen untergeben. In den seitherigen Dienst-Verhältnissen dieser Aemter zu der Kammer wird vorerst keine Aenderung getroffen. ' §. 28'. Wir wollen, daß die vorstehend angeordnete Geschäfts- Behandlung mit dem i. Januar 1818. beginne, und werden die hierauf Bezug habende Personal- Organisation unverzüglich bekannt machen. Gegeben, Stuttgart, Len i8i7. W i f h e f rn. ?Usf Befehl des Königs, der Staats-Sekretär Velln o g'e l. Beilage A. Der Kö n i g an be » >0 ber - Hof - Ra t h. Bei der unterm i5. Rov^ vorigen Jahrs erfolgten Anordnung eines Ober- Hof-Raths als Central'-Stelle für den gesammten .Hof-.Sta'at"war es Meine Absicht,i eines -Theils die Borbereitung mnd Ausführung aller die Gesainrntheir des Hofes berührenden Einrichtungen, Geschäfte und sonstiger Angelegenheiten zu erleichtern andern Theils zu Erhaltung der Ordnung und Beförderung eines zweckmäßigen Zu- sammenwirkens der einzelnen Thcile Meiner Hofhaltung eine Oberaufsicht einzuführen. Nach diesen Rücksichten ertheile Ich nunmehr dein -Ober- Hof-Aathe über sei- nen amtlichen Wirkungs,Kreis und die Geschäfts - Behandlung bei demselben folgen- de Jnstrucktiou. §. i. Zum Geschafts-Kreise des Ober-Hof-Raths gehören: 1. ) Die Feststellung allgemeiner Grundsätze über den Hofdienst überhaupt, in so fern sie nicht bloß das einzelne Ober-Hof-Amt, sondern das Ganze der Hof-Haltung betreffen ,.wobei die, Beschlüsse des Ober-Hof-Ralchs , in so . fern sie nicht eine bloße Eollegial-Observanz bezweckest, jedesmal Mir zur Bestätigung vorzü fegen" sin dz 2. ) Neue Einrichtungen, bei weichen sammtliche Ober-Hof-Aemter interessirt sind, wie z. B. blebertragung der Geschäfte eines Stabs auf einen andern, ■ Gehalts -Erhöhungen oder. Verminderungen , welche von der Art wären, daß sie, wenn gleich nur bei einem Stabe vorgenommen, ein Miß-Verhältuiß bei den Gehalten der Diener in den übrigen Staben zur Folge hätten; 3. ) Anordnung lind vollständige Vorbereitung a! lg em ein e r Hof-Feierlichkeiten; 4-d Alles , was, obgleich an sich minder wichtig, doch auf die Gesammtheit des Hofes und des Hof-Dienstes Bezug hat, als: Verfügungen, welche durch Reisen, oder sonstige Aufenthalts-Veränderun- gen des Königs oder der Königin bei der Hofhaltung nothwendig werden; L.) Alles, was zur Ober-Aufsicht über die dem Ober -Hof- Rathe unmittelbar . untergeordneten Stellen gehört; tb.)-Streitigkeiten, welche zwischen einzelnen Ober - Hof-Aemteen über die Grenzen ihrer wechselseitigen Amts-Befugniß oder sonstige Gegenstände des Dienstes entstehen sollten. 7.) Würdigung der Beschwerden einzelner Stabs-Angehörigen gegen das ihnen vorgesezte -Ober-Hof-Amt, worüber in Abwesenheit des betreffenden Ober- Hof-Beamten zu berathschlagen, die Ansicht des Ober-Hof-Rath.s aber jedes- mal Mir z.ir Bestätigung vorzulegen ist: wobei sich übrigens von selbst ver steht, daß solche Beschwerden, welche eine gerichtliche Erörterung erfordern, von dem Ober - Hof-Rache nicht anzunehmen, sondern an Die Gerichtshöfe zu verweisen sind. 6.) Außerordentlicher Weise hat sich auch- der Ober-Hof-Rath mit allen denjenigen Angelegenheiten Zn befassen, worüber entweder Ich dessen Gutachten erfordern werde, oder worüber sich einzelne -Ober-Hof-Beamte die Ansicht desselben ec? bitten sollten. Endlich übertrage Ich 9.) dem Ober-Hof - Rathe gegen dasjenige Hof-Personal, welches unter der Ju- risdiction des Hofgekichts steht, in so fern nicht die eigene Straf-Befugni-st dieses lczteren einschlagen würde, eine bis auf vierwöchigen Arrest und eine Geldbuße von zwanzig Reichsthalern sich erstrebende Straf-Gewalt, so wie das Recht, in Fällen, welche sich zur Entscheidung des Ober-Hof-Raths oder des HofgerichtS eignen, auf Antrag dieses lezteren, Zwangs-Mittel zu Erhal- tung" eines Geständnisses nach Maassgabe der gesezlichen Bestimmungen zu er- kennen , lezteres jedoch nur nach vorher erbetenem Gutachten der Cruninal- Justiz- Behörde. Dieses ist auch in solchen Fallen nachzusuchen, in welchen her Ober-Hof-Rath bei Ausübung seiner'strafrechtlichen Gewalt oder bei vorkommenden sonstigen Rechts- Fragen von der Ansicht des Hof-Richters abweichen würde. In Bezug auf das Verfahren bei Dienst, Entlassungen von Dienern, welche zum Hofe gehören, treten die Bestimmungen des Resrripts vom ro. Derember 1816. und der Hos-Gerichts-Instruktion ein. §■ 2. Bei diesem Anlässe seze Ich auch fest, daß die Straf-Gewalt der einzel- nen Ober-Hof-Beamten beschrankt werden soll: 1. ) Auf Verweise, 2. ) Erkennung von Geld-Strafen, die die Summe von sechs Reichsthalern nicht übersteigen dürfen, und 3. ) Arrest-Strafen von der Dauer von höchstens drey Tagen. Körperliche Züchtigungen als Strafmittel sind, als der Würde des Kdnigl. Dienstes entgegen, durchaus unerlaubt, und ein Hof-Beamter, der sie in Anwendung bringen würde, hat die Entfernung aus Meinen Hof-Diensten unfehlbar zu gewärtigen. §. 3. Mit Ausnahme der sub. Nro. 1. 2. und 7. des §. 1. bezeichneten Falle, hat der Ober-Hof-Rath nur in sofern er es der Wichtigkeit der Sache wegen für nö- thig erachten würde, Meine Entscheidung einzuholen, und so lange dieses micht ge- schehen ist, bleibt derselbe für seine Verfügungen gleich jeder andern öffentlichen Stelle verantwortlich. 4. Wenn gleich der Ober-Höf-Rath in Bezug auf alle, lediglich den Hof- Dienst und die Hofhaltung betreffenden Gegenstände unter Meinen unmittelbare!' 584 Befehlen steht, so ist derselbe doch dem Geheimen-Rathe in allen den Beziehungen untergeordnet, wo es sich von Handhabung der allgemeinen Gesetze und der Haus« und Bandes-Verfassung handelt. Auch steht es ihm frei, in diesen Beziehungen Anfragen bei dem Geheimen-Rathe zu machen. §. 5. In Bezug auf Ausgaben, welche der Dienst des Hofes erfordert, ist der Dber-Hof-Rath lediglich an bas Präsidium Meiner Hof - und Domainen-Kammer gewiesen, mlt welchem er sich deßhalb in jedem einzelnen Falle in Communikation zu setzen und bei abweichenden Ansichten, oder wenn von ausserordentlichen, in den festgesezten Etats nicht berücksichtigten, Ausgaben die Rede ist, Meine Entscheidung rinzuholen har. §. 6. Zu den einzelnen Ministerien steht der Ober-Hof-Rath in einem coordi- nirten Verhältnisse. Die Mittheiluugen an dieselben geschehen in Form von Protokoll- Extrakten. Zn allen Fällen, wo der Ober-Hof-Rath zum Behufe seiner Verfügungen die Amtsthatigkeit der öffentlichen Behörden nöthig hat, sind von demselben die betref- fenden Ministerien zu requiriren, welche den dißfälligen Aufforderungen mit der ge, bührenden Schnelligkeit und Sorgfalt zu entsprechen haben. Hienach Allem hat der Ober-Hof-Rath sich zu achten und das Erforderliche bekannt zu machen. Stuttgart, den i6. Mai 1817. Wilhelm. Vellnagel. Beilage B. Der K ö rr i g a n das Präsidium der Hof- und Domainen-Kammer. Ich finde Mich bewogen zu bestimmen, daß die bei der Hof- und Domainen- Kammer angestellten Diener hinsichtlich der Entlaßbarkeit vom Dienste nach densel- ben Normen, wie die übrigen Staats-Diener, behandelt werden sotten. Ich behalte Mir jedoch hierbei ausdrücklich vor, jene Diener nach Gutbefinden von der Hof-Kammer auf andere ihren Kenntnissen angemessene Stellen in dem ei- gentlichen Staats-Dienste zu versetzen, so daß letzere ihnen für ihre früheren Dienst- Verhältnisse hinreichende Entschädigung gewahren. Hinsichtlich des Kanzleidieners der Hof- und Domainen-Kammer und der bei diesem Collegium weiter angestellten niedern Offirianten, bleibt es bei der für Meinen Hof-Staat gegebenen dißfälligen Bestimmungen. Dem Präsidium der Hof- und Domainen-Kammer gebe Ich solches zur Nach- a htung in vorkommenden Fallen gnädigst zu erkennen. Stuttgart, den 27. April itiij. Wilhelm. Velln a g e l. 585 Provisorischer Sitz des Appellalions-Gerichts-Hofes des Nekkar- und Schwarzwold-Kreises. S e. Königliche Majestät haben vermöge Dekrets vom 3. Dec. l. I., die Stadt Tübingen zumSiz des Appellations-GerichtS-Hofes desNekkar- und Schwarz- waldkreises provisorisch, und bis in Rottenburg die für das Personare dieses -Ge- richtshofes erforderliche Wohnungen vorhanden seyn werden, zu bestimmen geruht. Stuttgart, den 3. Dec. 1817. Königliche Organisations-Vollziehungs-Kommission. Mauel er. Königs Verordnung vom ,0. Dccemb. 1817. in Betreff der Bestimmung eines Termins zu Ein- reichung der Straf-Nachlaß-Gesuche in Zoll. Accise und Nmgclds Verfehlungen. Da manche wegen Zoll- Accis- oder Umgelds-Bergehungen gestrafte Personen oft sehr spat und erst nach bezahlter Straf- und Anzeige-Gebühr, Beschwerde darüber einreichen und um Nachlaß bitten, hierdurch aber manche Mißverhältnisse entstehen, und nicht selten den Supplikawe» hiebei die Beweisführung in Beziehung auf die zur Unterstützung ihres Gesuchs dienende Thatsarhe sehr erschwert wird; so wird verordnet, daß der in der Beilage zu dem Wersassungs -Entwurf „besondere Bestimmungen auS Veranlassung und in Hinsicht der Ver- fassung" §. u. zu Einreichung der Beschwerden über angesetzte Forst-Strafen bestimmte 3 monatliche Termin auch bei Gesuchen um Nachlaß der wegen Zoll - Accis - oder Umgelds,Ver, fchlungen angesetzten Strafen Anwendung finden, und nach Ablauf dieser, von der Zeit der Eröffnung des Straf-Erkenntnisses an, zu berechnenden g monatlichen Frist, keine solche Be, schwcrde mehr angenommen werden solle. Stuttgart, den 10. Dec. i§ 17. Königliche Ministerien der Justiz und der Finanzen. Die ?CmtStitct der bei den neuen Behörden im Departement des Innern angestellten Rathe betreffend. Se. Königl. Majestät haben vermöge Allerhöchster Entschließung vom Lten dieses, die Amtstitel der bei den neuen Behörden im Departement des Jnnem an, gestellten Rathe auf folgende Weise gnädigst bestimmt: 1. ) bei dem Oberregierungs-Collegium: Oberregierungs-Räthe, 2. ) bei dem evangelschen Consistorium: Oberkonffstorial-Räthe, 3. ) bei dem katholischen Kirchenrath: Dber-Kirchenrathe, 40 bei dem Studienrath: Oberstudienräthe, 5. ) bei der Postdirection: Posträthe, 6. ) bei dem Medieinal-Collegium: Medicinalräthe, 7. ) bei dem Baurath: Bauräthe, 8. ) bei der Retardaten-Commisswn, ] g0 bei der Commission für das Js-/ raelitifthe Kirchen-Schul-u. Stift l Regierungs-Rathe. tungs-Wesen, ,! 10.) bei den Provincial-Regierungen, ) Diejenigen Räthe, welche den v. 2. — *o. genannten Stetten, zugetheilt sind, und denen bisher de Titel„Qberregierungs-Rath" beigelegt war, können diesen Titel fernerhin fortführen. Ueberhaupt wollen Se. Koni gl. Majestät denjenigen, welchen seither Aus- nahmsweise em höherer Titel, wie z. B- der eines Geheimen,Hofraths re. verliehen war, solchen für ihre Person ebenfalls fortzuführen gestatten. Stuttgart, den ^ten Der. 1817. K- Ministerium des Innern u. des Kirchen, u- Schulwesens- v. £> 11 o- Königl. Verordnung vom io. Dec. ,817. die Bestrafung der Contravenrionen gegen die Baugesetze m den Nesidenz-Stavten berrestcuv. S e. Königl. Majestät haben in Hinsicht dessen, was bei Errichtung von neuen oder Reparation alter Gebäude in Stuttgart und Kannstadt zu beobachten ist, zu verordnen geruht: i.) In Hinsicht auf die Verbindlichkeit zu neuen Bau,Einrichtungen oder zu Reparirung oder Veränderung bereits stehender Gebäude, die Erlaubniß der Bau- PolizeuBehörde einzuholen, verbleibt es bei der 'Verordnung vom 22. Dkt. 1810., nur mit der Abänderung, daß nach der Verordnung vom 12. Nov. 1816. die Auf- sicht über das Privat,Bauwesen dem Polizei,Ministerium allein zusteht. 2 ) So oft die Einholung der zu einem Bauwesen erforderlichen Erlaubniß ver, säumt, oder die mit der Erlaubniß ertheilte Vorschrift übertreten worden ist, hat so, wohl der Bauende als der Handwerksmann, der sich dazu hat gebrauchen lassen, eine Strafe von zehn Gulden zu erlegen, welche bei erschwerenden Umständen bis auf das dreifache erhöht, oder auch durch eine Jnearcerations,Strafe geschärft wer, den kann. 5.) Wenn ein ohne vorherige Erlaubniß unternommenes Bautvesen den Ban- Polizer-Gesetzen zuwider lauft, oder sonst für das Publikum schädlich oder gefähr- lich ist, ober zu Verunstaltung einer Straße oder eines öffentlichen Platzes gereicht, oder wenn nach eingeholrer Erlaubniß die aus hinlänglichen polizeilichen Gründen ertheilten Vorschriften überschritten worden sind; so ist der Bauende zu Abänderung der gesetzwidrigen oder sonst unzuläßigen Baueinrichtung anzuhalten, oder, wenn dieses auf kerne andere Art geschehen könnte, das Bauwesen ganz niederzurerffen. 40 Sammclich vorstehende Bestimmungen sind auf alle Gebäude in den Residenz- Städten wie auch in Cannstabt und auf den Marknngen derselben anzuwenden. Stuttgart, den 20. Der. 1817. Königliche Ministerien der Justiz und der Residenz-Polizei. Die Verlegung des innlandischen General-Vikariats und des Priesters-Seminars nach Rottenbmg betreffend- Seine Königl. Majestät haben den Sitz des innlandischen General, Vikariats und des Priester,Seminars von Eliwangen nach Rottenburg zu verlegen geruht. Zu dieser, im Einverständnis des General,Vikariats, bereits vollzogenen Anordnung wur- den H ö ch ll d i e se l d t n schon duech die, in so vielfacher Hinsicht wohlthättg- Errichtung einer kathouschttheologischen Fakultät in Tübingen in Verbindung mit einem Eonvikre für d,e Stu- direndeu der katholischen Theologie, bestimmt. Dem innlandischen General - Vikariat? wäre bei der Fortdauer des Sitzes, in Ellwangen Hie Thellnahme «m der Aussicht über die Studien der Canvldaten des katholischen geistliche» 587 Standes eben so sehr erschwert gewesen, als sie ihm nun durch die nahe Lage der Stadt Rottenburg bei Tübingen erleichtert wird. Sodann ist die Stadt Ellwangen von dem weit größeren Theile des katholischen Würt- tembergs entfernt, wogegen Rottenburg ihm nahe liegt. Das General - Vikariat und die katholischen Unterthanen können daher durch diese Verle- gung nur gewinnen. Um jedoch dem General - Vikariat und die katholischen Unterthanen in denjenigen Landes - Thkilen, die von Rottenburg entfernter sind ^ der lLtadt Ellwangen aber naher liegen, eine angemessene Erleichterung, und zugleich der Stadt Ellwangen einen Beweist der höchsten Fürsorge zu geben, genehmigten Se. König!. Majestät, daß nach dem Wunsche des General - Vikariats, eine diesem untergeordnete kirchliche Stelle, unter der Benennung: B i s ch ö f f l i ch e s Commiffariat, in Ellwangen bestehen bleibe, das nach der ihm von dem Vikariat zu ertheilenden Instruk- tion, und unter der Verantwortlichkeit gegen jenes, einen Theil der kirchlichen Geschäfte, für den ihm angewiesene Bezirk erledige, worüber den betreffenden Dekanen und Pfarr - Geistlichen die erforderliche Weisung bereits zugegKigen ist. Der Bezirk dieses bischöfflichen Commiffariats umfaßt den ganzen vormaligen Sprengel des Gencral-BikarialS Ellwangen, mit alleiniger Ausnahme des für Rottenburg schiklicher gelegenen Landkapitels Neckarsulm, und enthält daher folgende Dekanate ( mit irr Pfarreien ) nach ihrer dermaligen Eintheilung: 1. ) Dekanat Buchheim samt Krautheim. (Sitz in Schönthal.) 2. ) Dekanat.Dillingen und Elchingen, (Sitz in Oberstotzingen. ) 3. ) Dekanat Ellwangen mit einem Theile der aufgelösten Landkapitel Bühlerthann undLauchheim. 4) Dekanat Untcrkochen (Sitz in Dewangen) mit dem übrigen Theile jener aufgelösten Landkapilel. 5. ) Dekanat Mergentheim. 6. ) Dekanat Neresheim. 7. ) Dekanat Gmünd. Das Commiffariat selbst besteht aus einem Direktor, zwei Commiffariats - Rathen, einem Sekretär, und einem Sekretariats-Adjunkten. Zufolge höchster Resolution vom 9. Nov. ist zum Direktor des Commiffariats ernannt, der bißherige General-Vikariats-Rath D. Bestlin, Pfarrer in Röhlingen; — Zum ersten Commiffariats - Rath, der bisherige General-Vikariats - Rath, Stistspfarrec Huberich in Ellwangen; Zum zweiten Commissariatsrath, der Dekan, Stadtpfarrcr Rüge! in Ellwangen. Zum Sekretär: der bisherige General-Vikariats-Sekretär Abele und zum Sekretariats- Adjunkt der Stifts-Kaplan Dreyer in Ellwangen, bisher iu gleicher Eigenschaft bei dem General-Vikariat, angestellt. Durch höchstes Resc ipt vom 9. d. M. ist sodann im Einverstandniß der kirchlichen Dberbehörbe für das General-Vikariat in Rottenburg die Zahl der Raths auf Sechs Geist- 563 Eiche, wovon Einer zugleich Regens des Priester,Seminars, der Andere Pfarrer an der fünf* tigen Domkirche sein soll, und einen welttichen Rath, mit dem Titel „Justiz-Rath"' der zugleich Kanzlei,Verwalter ist, — das Kanzlei-Personal aber für jezt auf r Sekretär, i Registrator, und 2 Canzcllisten bestimmt. Die Geistlichen Rache des General-Vikariats sind: i.) Der bisherige General-Vikariats-Rath in Ellwangen, Wagner, seither zugleich Regens des Priester, Seminars auf dem Schönenberg; 2) Der bisherige General-Vikariats - Rath und Pfarrer in Lauchheim, vormals Dekan, M eß mer. z.) Der geistliche Rath und bisherige Dekan und Stadtpfarrer in Oberndorf D. Häßler. 4) Der bisherige Pfarrer in Schörzingcn, Oberamts Spaichingen, vormals Dekan, Beda Pracher. 5) Der bisherige Dekan des Landkapitels Laupheim, Pfarrer Dossenberger in Orsenhausen. 6.) Der bisherige Dekan des Landkapitels Rottenburg, Jaumann, zugleich Stadt- (künftig Dom) Pfarrer in Rottenburg. Die Stelle eines Jnstizrathö und Kanzlei-Verwalters ist dem bisherigen Assistenz-Rath bei dem k. katholischen Kirchenrath, D. Koch, übertragen. Zum Sekretär des General-Vikariats wurde ernannt: der bisherige Criminal - Amts- Aktuar Sautte rm ei stcr in Rottenburg. Zum Registrator: der bisherige zweite Registrator bei dem Crirninal-Tribunal in Eßlin- lingen, K l 0 tz. Zum ersten Kanzellisten: der bisherige Stadtschreiberei-Scribent Joseph Abbt in Rotten, bürg, und zum zweiten Canzellisten: der bisherige Stadtschreiberei, Gehülfe in Ellwangen Philipp Demeter. Bei dem Priester-Seminar in Rottenburg ist der bisherige Regens des Seminars auf dem Schönenberg, General-Vikariats-Rath Wagner mit Rücksicht auf seine Gesundheits- Umstande jener Stelle enthoben, und dieselbe dem General-Vikariats-Rath Dossemberger verliehen, der bisherige Sub-Regens Haller aber in gleicher Eigenschaft nach Rottenburg versezt worden. Stuttgart, den 11. Deeember 1817. Ministerium des Innern und des Kirchen, und Schul-Wesens, v. Otto. Rechts-Erkenntnisse des König!. Oberjustiz-Collegiums. In der Ations-Sache von dem O. A. G. Oehringen zwischen Georg Weber zu Pfahlbach, Bekl. Anten, und Johann Andreas Weber zu Berndshausen, Kl. Aten, eine Bürgschafts-Verbindlichkeit betreffend, wurde die Urthel ister Instanz refor mirt und Kl. At. mit seiner unstatthaften Bürgschafts-Klage abgewiesen. Stuttgart den 1. Deeember 1817. LG 2. ) In der Ations-Sache von Mergentheim zwischen MariaMargaretha, des Con, rad Waag in Vorbachzimmern Ehefrau, Kl. Antin an einem, und den Conrad Waagsschen Güter-Pfleger Iah. Jakob Mann auch Johann Michael Blumenstock daselbst, Bekl. Aten am andern Theil, Eigenthums-Ansprüche der Klägerin auf die aus der Ganntmaffe ihres Ehemanns an den Beklagten Blumenstock verkaufte Lie- genschaft betreffend, wurde unter Verwerfung des Antischeu Restitutions - Gesuchs, das Erkenntnis voriger Instanz bestätigt, und Antin in die Proeeß-Kosten dieser Instanz verurtheilt. «Stuttgart, den 2. Dec. 1817. 3. ) In Sachen erster Instanz zwischen Caroline von Weinbach geb. Freyin von Syrgenstcin cum. cur. leg. in Kempten, Kl. gegen Johann German Freiherrn von Syrgenstein in Lauingen, Bckl. ?lllodial- Qualität einiger Bauernhöfe betreffend, wurde auf Beweis erkannt. Stuttgart, den 4- December 1817. 4. ) In der Appellarions - Sache von Ludwigsburg zwisthen dem Bürgermeister Gottlieb Sprößer daselbst, Bekl. Aten und dem Sonnenwirth Michael Geißelmann allda, Kl. Aten, Schadens - Ersah wegen eines Bauwesens betreffend, wurde das Erkenntniß erster Instanz reformit, compe s. exp. ,eod. Erkenntnisse des Königlichen Ehegerichks. Den ii. December 1617. w u r d e n g e sch r e d e n ; 1. ) Friedrich Mevius, Königl. Hvfschauspieler in Stuttgart, Klager,'von Elisaöethe, gebohrne Jasinska aus Warschau, Bekl., wegen böslicher Verlassung, unter Verurtheilung der Bekl. in die Kosten. 2. ) Christian Marx, gewesener Ochsenwirth zu -Ober-Urbach, -Oberamts Schorn, Dorf, Kläger von Maria geb. Bantlin von da, Bekl., wegen beharrlicher Wider, spenstigkeit in Fortsetzung der Ehe , unter Vergleichung der Kosten. 3. ) Johann Mayle, Bürger und Metzger zu Thamm, Oberamts Ludwigsburg, Kläger von Maria geh.j Zaiser von da, Bekl., wegen beharrlicher Widerspenstig, keit in Fortsetzung der Ehe, unter Vergleichung der Kosten. Die Sonntags-Feyer betreffend. Bei der zunehmenden Gleichgültigkeit gegen die Feyer der Sonn, und Fest- tage, sieht sich die Königl. Ober-Polizei-Direction veranlaßt, die hiesigen Einwohner auf die strenge Beobachtung der über diefen Gegenstand bestehende Landes-Gesetze zu verweisen. - Es bleiden demnach alle werktägige Geschäfte, seye es ini.Feld oder zu Hause, an Sonn - und Festtagen bey Strafe verboten. Dem zu Folge müssen alle Handwerker besonders aber die Schuster, Schneider, Rothgerber, Hafner und Weber, ihre Arbeiten an Sonn- und Festtage einstellen. Nur wahre Noch falle werden hievon, jedoch erst auf vergangiges Erkenntniß der Unterzeichneten Behörde, ausgenommen. Insbesondere sollen aber an Sonn - und Festtägen i.O die Bäcker um 8 Uhr Morgens ausgebacken haben, auch -0 die Mezger nach 6 Uhr kein Fleisch mehr abgeben, kein Vieh schlachten, und keines in Las Schlachthaus führen. Sie sollen nur zur Abendszeit nach völ- lig geendigtem Gottesdienste, Vieh in die Stadt einführen. 3.) Näherinnen und Wäscherinnen dürfen eben so wenig den Sonntag mißbrauchen. 40 Kauf- und Handels- auch andere Gewerbs-Laden müßen unter der Pre- digt und zwar an dem Vor - und Nachmittag bei Strafe geschloffen bleiben. Des Hausirens und Ausrufens der Maaren hat sich Jederman zu enthalten. Eben so wenig ist L.) der Verkauf des Obstes und der Vietualien unter der Vormittags - und Abend- Predigt gestattet. 6. ) Das Handeln der Juden an Sonn- und Festtagen bleibt ebenfalls verboten, und sollen 7. ) Handwerks-Zusammenkünfte u. Gesellen-Gebot an solchen Tagen nicht statt finden.. 3.) Das Zechen in den Wein-Bier und Kaffee-Häusern soll wahrend der Pre- digt nicht geduldet werden. Es ist Niemanden das Zechen in diesen Hau- sern zu einer solchen Zeit gestattet. Wer dawider handelt und darüber" an- getroffen wird, unterliegt einer Geld- oder nach Umstanden einer Arrest-Strafe. Die Biltiards dürfen erst nach dem Ende des vormittägigen Gottesdienstes abgedeckt werden. 9. ) Das Tanzen an Sonn - und Festtagen ist verboten, und- michin auch das Tanzen von Samstag in den Sonntag. 10. ) Das Auf- und Abladen der Güterwagen gehört zu den werktagigen^Arbeiten und bleibt mit denselben verboten. Indem man die hiesigen Einwohner auf diese Gesetze hinweißt, wird zugleich beigefügt, daß zu deren Handhabung Umgänge statt finden werden, und daß dieje- nigen, die dagegen handeln , mit den festgesezten Strafen werden belegt werden. Stuttgart, den 6. December 1817. Königliche Ober - Polizei - Direktion. Seine Königl. Majestät haben unterm 9. diß den Unterlieutenant von Lancken 1. vom 2. zum 5. Infanterie-Regiment versetzt. S e. Königl. Majestät haben durch Allerhöchstes Dekret vom 8; diß, den bisherigen Geheimen-Legations- Sekretär, Legations - Rath v. Wächter zum wirkli- chen Legations-Rath denn Departement der auswärtigen Angelegenheiten ernannt. S e. Königliche Majestät haben unter dem 6. Der. l. I. den zum Assessor der Finanz-Kammer in Ellwangen ernannten, bisherige» Landvogtei-Steuer- Rath Schmitt in Hirsau auf sein allerunterthanigstes Ansuchen, in Pensions- Stand zu versetzen geruht. Se. Königl. Majestät haben vermöge Entschließung vom 7. Dez. die er- ledigte Stelle für die Redaction des Staats- und Regierungs-Blattes dem Profes- sor O. Michaelis zu übertragen geruht. S e. König l. M ajestat haben vermöge höchsten DecretS vom io. d. M. den bishengen Hof-Kammer-Revijor Hoemer zum Hof-Oeconomie-Sekretär, den bisherigen Extraprobator Ergenzinger zum Rechnungs-Revisor bei der Königl Bau-- und Garten-Directrou, und den Architekten Dillenins zum Baue Concroileur bei derselben gnädigst ernannt. gr- S e. Königl. Majestät haben durch höchstes Decret vom 10. December de» bisherigen Excra-Probator Binder zum Rechnungs-Revisor bei der Hof- und Domainen-Kammer ernannt. Seine Königl. Majestät haben vermöge höchster Resolution vom Zo. Nov. d. I., das erledigte zweite Diakonat in Tübingen dem Repetenten M. Pces- sel von Stuttgart, die erledigte Pfarrer) Unterweiffach, Diözese Baknang, dem Pfarrer Peste ll zu Michelvach, Dekanats Gaildorf, und das Präzeptorat an der 5. Klasse des Gymnasiums zu Heilbronn, dem Prazcptorats-Vikar Kißling allda gnädigst zu übertragen geruht. Se- Königl. M aj e zrät haben vermöge Rescripts vom 5. d. M-, die erledig- te Pfarrey Aurich, Drözese Vaihingen, dem Pfarrer Leyrer in Clever-Sulzbach, Diözese Neuenstadt, gnädigst zu übertragen geruht. Vermag Rescripts vom Der. haben S e. Köngl. Majestät das erledigte Diakonat Güglingen, Diözese Brakenheim, dem Vikar Schöll zu Botenheim, gnädigst zu übertragen geruht. Se. Königl. Majestät haben vermöge höchsten Rescripts vom 5. Dee., zum Vorsteher des evangelisch theologischen Seminars zu Blaubeuren den Rektor der lateinischen Schule zu Eßlingen, M. Reuß, mit dem Titel eines Ephorus und dem Range des Rektors am hiesigen Gymnasium, und zu Professoren an jenem Se- minar, Die beiden Repetenten zu Tübingen M. Vaur und M. Kern, gnädigst zu ernennen geruht. Stuttgart- Der Königl. Preußische Proviantmeister Fritze aus Crossen der sich höchst bedeutender Defeete au dem ihm anvertraut gewesenen Königl. Guts hat zu Schulden kommen lassen, hat sich der gegen ihn angeorduet gewesenen Kriminal-Untersuchung durch die Flucht zu entziehen gewußt, auch soll sich dersel- be den 5i. -Ort. d. I. unter dem Namen eines Barous C. W. von Thiem zu Nürnberg aufgehalten haben. Sammclrche Königl. Oberämter werden nun angewiesen, gedachten Fritze, des- sen Signalement hier unten beigcfügt lst, so bald sich derselbe im Königreich betre- ten lassen sollte, sogleich zu. verhaften, und hierüber an die geeignete Regimina-l- Behörde zur weitern Verfügung die Anzeige zu machen. Auch wird noch angefügr, daß nach einem von dem Königs. Preussischen Kriegs- ministerium gemachren Anerbieten, ausser den zu vergütenden gewöhnlichen Kosten und baaren Auslagen, noch eine besondere Prämie von zweihuudertThalern Preussisch- Courrant für die Ergreifung und Ablieferung des Fritze ausbezahit werden wird. Stuttgart, den L. Dec. 1817. Sectlon der innern Ahminiftration. S ig n aleme n t: Der Proviantmeister Carl Friße ist aus Berlin gebürtig, unge, fahr Zz. Jahre alt, seit dem Monat -October i8i5. Rendant des Magazins zu Cro- sen, von mittlerer untersezter Statur 5. Fuß 5 bis 6. Zoll; hat blondes schwaches Haar, blonden Backenbart und Augenbraunen, kleine blaue Augen, starke rothe Augenlieder, starkes etwas pokennarbiges Gesicht, regelmäßige Gesichtszüge und ei- ne deutliche Aussprache, spricht die französische Sprache geläufig und ist üerhauptvon guter Bildung. — Bei) seiner Entweichung ist derselbe mit einem grünen kurzen Dberrok bekleidet gewesen und hat von Crossen Equipage, bestehend in einer gelbla- quirten halbverdekten Chaise und 2. englisirten Rappen, auch einen Kutscher, der einen blauen Oberrok mit rothem Kragen angehabt, mit sich genommen. Marbach. Am 5. dieses Monats hat sich in hiesiger Stadt ein unbekanntes ungefähr 6 — 7 Jahre altes Mädchen cingefunden. Es kann wegen Nahmen und Herkunft keine Auskunft geben, als daß eS den Bornahmen Maria Christin« führen, und aus Schömb.rg gebürtig sein will. Es wurde daher nach Schömberg, Rottwciler Oberamls, und von da nach Schömberg, Freudensiadter Oberamts, geführt, aber, weder in dem einen noch in dem andern Ort als einheimisch erkannt. Die Obrigkeit des Orts, wo dieses Mädchen vermißt werden sollte, wird nun ersuckk, es sogleich in Marvach abholen zu lassen. Den 3o. Oktober >6,7. König!. Oberamt. Nagold Katharina Stikel, ledig, von Walddorf, hat sich nach Begehung eines Frucktdicb- stahls flüchtig gemacht. Da deren Beikahung von wesentlichem Jn-eresse ist, so werden alle Orrsobng- keiten ersucht, zu Erreichung dieses Zwecks auf eine zweckmäßige Weise mitzuwirken als rveßwegen von deren Person folgende Beschreibung gemacht wird. Solche "ist 25 Jahr alt und ungefähr § Fuß, 4 Zoll groß, von untersetzter Statur, hat schwarzgelbe Haare, blaue Augen, breites Gesicht mit Som- me, flecken und aufgeworfene Lippen. Ihre Kleider, so solche mitgenommen, sind von zerschledener Art, daher deren Anzug nicht bestimmt angegeben werden kann. Den 21. Okt. >8,7. Königl. Oberamt. Tuttlingen. Aus dem zum hiesigen Oberamt gehörigen Orte Weigheim ist vor einiger Zeit ein ffnabe von >2 Jahren, Namens Sebastian Pippus, entloffcn, und bis jezt nicht wieder nachHauß zurückgekomwen. Da man von seinem Auffenthalte seither nicht die mindeste Nachricht erhalten konnte, so werden sämmtliche Justiz- und Polizei-Behörden ersucht, diesen Knaben auf Betreten unter Escor- te hieher bringen zu lassen. Den 7, Nov. 1817. ^ Königl. Oberamt. Weilhcim. Der, erst den 7. v. M. aus dem Zuchthaus Markgröningen, entlassene Johannes Lumpp von Weilheim, hiesigen Obcramts, har abermals einen Diebstahl begangen, und als er heute dcßwegen arretirt werden sollte, durch einen Sprung, aus einer 2 Stock hohen Bühnenkammer die Flucht ergriffen. Alle betreffende Polizei-Behörden werden daher geziemend ersucht, auf diesen Flüch- ling fahnden und ihn im Ergreifungsfalle wohlverwahrt an d>e unterzeichnele Sielle einliefcrn zu lassen. Lumpp ist Invalid, leb., 24Jahre alt, unt-rsetzter Statur, hat schwarzbraune Haare, schwarze Augbraunen, hohe Stirne, sä-warzgraue Augen, gerade spitzige Nase, schmale Wangen, gewöhnlichen Mund, gute Zähne, spitziges Kinn, gerade Beine. Er war bekleidet mit einer grünen Sammetpelz- kapp, einem dunkelblauen Wammes, einer roth und weißgestreifter Barchetweste, schwarz ledernen Hosen, schwarz wollenen Strümpfen, und Schuhen mit Schnallen. Den ,. Nov. >8,7. Oberamt Kirchheim. Druckfehler.^ Seite 670. ist Lei der Ernennung des bisherigen Stabs-Kassiers der -Obrhof- Jntendanz zum Hof- und Domainen-Rath Feucht statt Fecht zu lesen. ^ Gedruckt bei G. Hasselbrink, Hof- und Kanzlei - Kupiervrucker, Buchdrucker. N r o. 77. 1 8 i 7* 5g.., Württembergisches Regicroiigs-Bllltt. Samstag, 20. December. Bestimmung der Behörde für die LiquiVirung der Hof-Cassen-Schu!dcn. Da in Folge der neuesten Staats-Verwaltungs-Organisation die zu Liguidirung der verschiedenen Hofkassen-Schulden unter dem r8. Dec. 1816. niedergesehte Com- Mission aufgelößt, und mit der, durch das Organisations-Edikt vom 18. Nov. die- ses Jahrs Nro. XI. ungeordneten Commisiion vereinigt worden ist, so wird dieses den sammtl. Hvfkaffen-Glütwigern z» ihrer Nachricht und mit dem Anfügen hierdurch be- kannt gemacht, daß sie sich mit ihren, die Liquiditüng und Abtragung ihrer For- derungen betreffenden, Anfragen und Gesuchen vom 1. Januar *8*8. an, an die ge- dachte Commission zu wenden haben , von welcher Stelle demnächst auch diejenigen Einleitungen und Vorkehrungen öffentlich werden bekannt gemacht werden, weiche zu einer geordneten und sichern Berichtigung ihrer Forderungen bereits getroffen worden sind. Stuttgart, den *6. Dec. 1817. Präsidium der Königs. Hof- und Domainen-Kammer. Freiherr v. M a u c l e r. Den Termin für die Abrechnungen rc. mit dem Haupt Caffen betreffend. Um Mißverstandttißen zu begegnen, welche in Ansehung der Geldlieferungen von den-untergeordneten Kassen an die Hauptkassen, so wie in Betreff der gegen- seitigen Abrechnungen und Vergleichungen aus Anlaß der neuen Verwaltungs-Be- stimmungen entstehen könnten, wird hierdurch sammtlichen Königs. Kassen-Verwaltun- gen zur Nackachtimg bekannt gemacht, daß das Rechnungs-Jahr nicht unterbrochen wird, vielmehr alles, was darauf Bezug hat und damit in Verbindung steht's bis zum Schlüsse desselben auf Georgii 1818. in der bisherigen Verfassung bleisst. Stutt- gart, den x5. Dec. 1817. Finanz-Ministerium, Malchus. Königlich - Lauts- und I §94 Verordnung, dir Zsllfreiheit brr Mahlfrüchte betreffend. Da Se. Königl. Majestät gnädigst verordnet haben , daß zur Erleichte- rung des wechselseitigen Verkehrs das Getreide, welches die Unterthanen an der Gräuze zum Vermahlen auf die ihrem Wohnsitz zunächst gelegenen auswärtigen Mühlen bringen, auf der ganzen Gränze des Königreichs gegen die Nachbar- staaten, unter Anbedingung des Reciproci, zollfrei gelassen werden solle; fo wird solches mit folgenden gegen mögliche Mißbräuche gegebenen Bestimmungen zur all- gemeinen Nachachtung bekannt gemacht: 1. ) Für die aus einem inländischen -Ort zum Mahlen ausgehende Frucht muß jedesmahl von dem Ortsvorstand eine besondere Urkunde abgegeben werden, welche bei der Ausfuhr dem Granzzoller vorzuweise» und von diesem zu visiren ist. Bei der Rückkehr des Mehls ist eben dieselbe Zollstätte einzuhalten, und muß dabei sowohl dem Gränzzoller als dem Ortsvorstand wieder Anzeige gemacht werden, welch letzterer sofort das Mehl-Erzeugniß mit der abgeführten Fruchtquantität genau zu vergleichen, und sich davon zu überzeugen har, daß nichts im Auslande zurück- geblieben sey. Ueber dergleichen Aus- und Einfuhren Von Mahlfrüchten und Mehl haben die Ortsvorstände besondere Register zu führen, und solche am Ende jeden Ouartals dem Grenzzoller zu übergeben, der sie dem Zoll-Journal beizulegen hat. 2. ) In Ansehung der vom Auslande auf inländische Mühlen kommenden Früchte, welche nun der in §. 5r. der Zollordnung bestimmten Verzollung nicht mehr unter- worfen sind, wird hiemit verfügt, daß jedem ausländischen Mahlkunden bei der Rück- fuhr des Mehls von dem inländischen Müller eine kurze Urkunde mitzugeben sey, worin die Quantität des Mehls, und das solches aus den von dem Erportanten eingebrachten Früchten erzeugt worden, ausgedrückt seyn muß. 3. ) Die susi. Nro. i und - ertherlten Vorschriften sind an der ganzen Gränze des Königreichs zu beobachten. Uebrigens wird den Beamten aufgegeben, Bericht bisher zu erstatten, wenn sie in Erfahrung bringen sollten, daß in einem der Nachbarstaaten hinsichtlich der Zoll- freyheit der Mahlfrüchte Las Reciprocum nicht beobachtet werde. Stuttgart, den u. Dec. 1817. König!. Steuer-Collegium. Krchts-Erkrnntnisse des König!. Ober-Iustiz-Collegiams. 1) In Sachen erster Instanz^ zwischen dem Fürsten Nikolaus Esterhazy zu Ei- senstadt, Kl., und den Gräfl. Sternberg'schen Erben, Bekl., eine Schuldforderung sammt Verzugszinsen betreffend, wird verurtheilend erkannt. Stuttgart den 11. Dec. 1617. 2.) In der Appellations - Sache ,von Kirchheim zwischen dem Stadtschreiber Schmid in Urach, Bekl. Anten und Mit-Aten an einem, sodann dem Ober-Justiz- Rath Rößlin in Eßlingen, Kl. Aten und Mit-Anten am andern Theil, Schadlos- h ilcüng wegen verfälschter Obligationen betreffend, wurde reformatorisch Bekl. Ant und Mir-At in die Bezahlung der eingeklagten Ersatz-Forderung von rar fl. So kr. sammt Zinsen verurtheilr. Stuttgart, den i3. Dec. 1817, I 1 5iß Z.) In Sachen der Christian- Haas von Endrittgen, Kl. gegen den Obersten von Münchingen, Vekl., Privat Genugthuung betreffend, wurde condemnatone er- kannt. eod. S e. Königs. Majestät haben 17. December Tage, den, dem r. Reu- ter-Regiment zugetheilten, Rittmeister 2ter Klaffe v. Bül ow, zum Divisions-Adju- danten des General-Lieutenants, Divisionaire Prinz Adam von Württemberg Durchlaucht ernannt. S e. Königs. Majestät haben in einem Dekret vom 9. d. M. genehmigt, das dem Oberregierungs-Collegium für das Regierungs-Bureau 2. Ober-Revisoren und 1. Revisor beigegeben werden, und zu den erftgedachten 2 Stellen den, zum Revisor nach Ludwigsburg bestimmt gewesenen bisherigen Rechnungs-Rath S ch mid, und den bisherigen Commun-Rechnungs-Revisor Stängel in Gmünd, zu letzterer Stelle aber den bisherigen Rechnungs - Commiffaire Widenmann in Oehringen allerglVdigst ernannt. , S e. Königs. Majestät haben durch Allerhöchstes Rescript vom 9. biß, bei der, für die hiesige Haupt- und Residenz-Stadt, und für die Stadt Kannstadt, angeotdneten Direktion anzustellen geruht: den bisherigen Dberfinanz-Kammer-Registrator Seeg er, als Revisor; den bisherigen Commun-Rechnungs Revisor Binder als Revisor; den hiesigen O-beramts-Aktuar Stein, für die Theilungs-Geschafte; den bisherigen Assistenten bei dem Tutesaraths-Sekretariat Böhm, als Revisor. Se- Königs. Majestät haben vermöge Resolution vom 12. Dee. demRech- nungs-Rath Ritter als Ober-Revisor, und die beiden Estraprobatoren Herdcle und Silcher als Revisoren bei dem Rechnungs-Bureau des Finanz-Ministerii anzustellen geruht. Se. H'önigl. Majestät haben vermöge höchster Resolution vom 1$. d. M. die erledigte katholische Pfarrey Alt-SteuSlingen, Oberamts Ehingen, dem Pfar- rer Wiehn in Kirchen , ebendieses Oberamts, übertragen. Se. Königs. Majestät haben vermöge höchsten Rescripts vom 17,. d. M. das erledigte Diakonat Münsingen dem Pfarr-Vikar M. Hochstette r zu Hohent- wiel gnädigst übertragen. Durch Kdnigl. Resolution vom 10. Dec. ist die erledigte Unteramtsarztö-Stelle in Ochsenhausen, OberamtsBiberach, dem practicirenden Arzt 0. Bodenmülkec von Ehingen übertragen worden. Seine Kdnigl. Majestät haben vermöge Resolution vom 29. Nov. d. I., dem Chirurgen L essi n g von Owen, Oberqmts Kirchheim, wegen seines lobenswer- then Benehmens bei der Einrichtung eines Schenkel-Bruchs des bei einem Bauwe- sen verunglückten Werkmeisters Bernhardt von Freudenstadt, die silberne Eivil-Ver- dienst-Medaille ertheilt. Stuttg a rt. Die Lieferung des Bedarfs an Kohlen für die Feuerwerkstätte des Königlichen Arsenals in Ludwigsburg, vom l. Marz 18 ff. welcher in 1200 Zubern Buchenen, und Zoo Zubern tannenen Kohlen besteht, wird am Dienstag den 3o. Dec. Vormittags >o Uhr, in dem Kriegs- Ministerial-Gebaude dahier, atr solche tüchtige Lieferanten im öffentlichen Abstreich vergeben werden, welche sich mit obrigkeitlichen Zeugniffen, daß sie einen solchen Aceord zu übernehmen, und zu erfül- len im Stande sind, ausweisen können. Welches hiemit öffentlich bekannt gemacht wird. Den ,5. Dec. i8>7- Administrativ-Section des K. Knegs-Devartemrvt. Alts Hausen. Die herrschaftliche Ziegelhütte dahier, wovon die Bestandzrrt mit Lichtmess ,8-8. zu Ende geht, wird bis Dienstag den 3c>. December wieder auf q Jabre verliessra werden. Dieselbe besteht in einer Wohnung für den Ziegler mit Stallung und Ziegel-Magazin, einem großen Brenn- Ofen zu 3o,ooo Stük Maare, einem Arbeits- und Trokhaü.s mit 3 Böden übereinander, und ei- ner besonder» Hütte zu Aufbewahrung des Holzes, nebst einer in der. Nähe der Ziegelhütte befind- lichen Leimengrube. Mit dem werden in Pacht gegeben 3 Vrt. 2S Ruthen Gärten, , Jcht. 3 Vrt. 80 Rthn. Wiesen und 3^ Vrt. Allmendstäcke. Ferner werden dein Destander unentgeldlich übrrlasscn alljährlich 200,000 Stük Torf oder Waasen, und dir erforderliche Anzahl Frohnfuhren zu Biführur.g der Kalksteine. Die Verhandlung wird an obigem Tag, Vormittags 9 Ubr, im kameralamtlicken Ge- schäftszimmer dahier vorgenommen, und wollen sich die .Pachtliebhaber mit obrigkeitlichen Zeugniffen versehen und daß sie eine Caution von 400 fl. zu leisten im Stande sind, dabei einfinden. Dcn 2b. Nov. >817. König!. Hof-Kammeralamt. Walddorf, HäSlach, Altenrieth. Die Kommun-Schaafwaidrn zu Walddorf, Häslach und Altenrieth von welchem die rrstere 35o St. erträgt, werden bis künftigen Samstag den 3. Januar i8>8., Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhaus zu Walddors auf 3 Jahre verliehen, wozu die Liebha- ber eingeladen werden. Dieselbe haben sich mir den nöthigrn, obrigkeitlichen Zeugniffen.zu versehen. Den 20. November 1817. Königs. Beamrurig daselbst. Balingen. Die der Csmmun Geislingen zuständige Sommer Schaafwaire und Wintcr- Futtcrung, welche erstere 200, letztere hingegen 80 Stük Zucht- und Gö!tw«are ertragt, wird am Dienstag den 30. December, auf 3 Jahre, nähmlich von Gcorgii rstrZ. bis *821, aufs.neue verlie- hen werden. Zur Winterung von 80 Stuken wird einem Pachter das Futter von 7 4 Mrg. zwei- mädigen Wiesen und Stroh von 7I Mrg. guter Aeker, kostenfrei in die Scheuer geschafft, und geräu- mige Stallung hiezu in dem Rarhhause angewiesen. ^ Die Pachts - Liebhaber können sich gedachten Tags, Vormittags um qUhr. mit Meister-Concessions-Briefen und obrigkeitlichen Vermögens-Zeugnis- sen versehen, auf dem Rathhause zu Balingen einsinden und die weiteren Bedingungen vernehmen. Den 29. November >817. König?. Oberamt. Brakenhcim. Da die in dem Staats- und Rcgierungs-Blatt Nro. 66. und in dem Schwä- bischen Mcrkur Nro. 253. auf den i3. December angezcigte Verpachtung des hiesigen Wittum-Guths mißlungen ist; so wird Samstag den 3. Januar >8:v , Vormittags, y Uhr, auf hiesigem Ra ih Hause «in abermaliger Versuch zur Verleihung dieses Guts gemacht werden, was man unter Bezug auf ebgedachte Nummern, mit dem Anfügen andurch zur allgemeinen K-nntniß bringt, daß mit Vorbehalt höchster Genehmigung den Liebhabern Wohnung, Stallung und Scheuer cingeräumt, die bei der ersten Verleihung gemachten Bedingungen aber möglichst werden erleichtert werden. Den ,5. D-c. 18,7. König!. Stiftungs-Verwaltung. Druckfehler S- 5gi. Z. 2. von obenstatt Hoemer zu lesen -,Hörner." Gedruckt bei Gottlieb Hasselbrink, Hof- und Kanzlei-Kupferdruckrr, Buchdrucker. Rt o. 78. 1817^ 6» Königlich - Württembergisches Staats- «ad Rcgtcruags-Blatt. Samstag, 27. December. Königl. Verordnung die Verpflichtung der Staats-Diener betreffend. Vom 24. Dec. 1817. Wilhelm, vom Gottes Gnaden König von W i'i t 11 e m fr e r g. Nach vollzogener -Organisation der höheren Staats-Verwaltungs-StellenUnseres Königreichs, verordnen Wir in Absicht auf die Eidesleistung der dabei) eingestellten Staats-Diener, wie folgt: 1.) Die Geheimen-Rathe, die Präsidenten der Central-Stellen und der Regierun- gen , auch die Vorstände der Ministerien legen den Dienst-Eid in Unsere eigenen Hände ab- H.) Die Direktoren, Rathe und Assessoren bei) den Ministerien und Eentral- Stellen in Stuttgart, so wie das bei den Ministerien selbst angestellte Canzlei - und Rechnungs-Personal, werden von den Deparccments-Chefs beeidigt. Die Direktoren der vier Gerichtshöfe, Kreis-Regierungen und Finanz-Kammern legen gleichfalls m die Hände des Departements-Chefs den Dienst-Eid ab. Ui.) Die Rache und Assessoren bei den Kreis-Regierungen werden von den Re- gierungs-Präsidenten , die Rache und Assessoren der vier Gerichts-Höfe, der Direk- tion für Stuttgart und Kannstadt, und der Finanz-Kammern von dem Direktor dec Behörde, bei) welcher sie eingestellt sind , beeidigt. Eben so werden die Kanzlei-Direetoren und das ganze Kanzlei- und Rechnung«, Personal bei den hiesigen Central-Steilen sowohl, als bei den vier Gerichtshöfen, den Kreis-Regierungen, der Direktion für Stuttgart und Kannstadt und den Finanz- Kammern von den Präsidenten und von den Direktoren der Behörden, bey denen sie angestellt sind, in Unsere Pflichten genommen. IV. ) Wir bevollmächtigen die Departements-Chefs und Präsidenten, in Verhin- derungs-Fallen beit betreffenden Präsidenten und Dircctoren Sen Auftrag zur Eides- Abnahme zu ercheilen. V. ) Diese Unsere Verordnung ist zur Nachachtung durch das Staats - und Regierungs-Blatt bekannt zu machen. Gegeben, Stuttgart, den 24- Dec. 1817. W i l h e l m- Auf Befehl des Königs der Staars-Sefretar Vell nagel. S e. Königs. Majeff ät haben vermöge allerhöchster Entschließung vom 19. d. M. den Ober-Äegierungsrach Reu ß in Ludwigsburg zurRetardaten-Crmmiffion, Section des Innern, gnädigst versetzt , und die hierdurch erledigte Regierungsraths- Stelle in Ludwigsburg dem Regierungsrath Schott übertragen, welches hiermit bekannt gemacht wird. Stuttgart, den 20. Dec. 1817. Königl. Organisations - Vollziehungs-Kommission. Ma ücler. * * * Seine Königliche Majestät haben, auf das vvn vielen Eingesessenen des Kameral- Bezirks Rottweil angebrachte Gesuch, den zum Regierungs-Rath in Ellwangen ernannten Kameralvcrwalter Sproß er auf seiner bisherigen Stelle zu belassen geruht. Stuttgart, den 22. Dec. 1817. Königl. OrgauisationS-Wollziehungs -Kommission. Maucler. Se Königl. Maj haben, rücksichllich der bei den verschiedenen Departements noch m ledigten Stellen, nachstehende Verfügungen zu erlassen geruht: ^ Es Werden ernannt bei dem A) Justiz-Departement. 1.) Ober Tr ib u n ai. Zum Kanzlei-Diener : M e ykele, bisher Pedell des Ober-Justiz - CoNegiums. Auswärter: K r aus, Ofterdin g er und Kolb, bisher Boten des Ober-Justiz-CollegiumS. II.) Kr im ina l- Gericht s - H 0 f zu Eßli ngen. Expeditor-: Frisch, als Rechnungs-Revisor, bisher Stiftungs-Rechnungs, Revisor Zu Eßlingen. III.) App el kationS -GerichtS-Hof (vorerst) zu Tübingen. Kanzlist: Katz, bisher Magazins-Verwalter bei dem Hof-Theater. Kanzlei - Diener: Mayer, Pensionär. Auswärtcr: Groß, bisher Bote bei dem Ober-Tribunal. IV. ) Krim inal-Greicht s- Ho f zu Clwangen. Expeditor: Faber, als- Rechnungs,-Revisor, bisher Substitut in Melz'eim. Kanzlisten : Brecht, bisher Assistent bei dem Ober - Post - Amt Stuttgart; Korsinski), bisher Soufleur bei dem Hof-Theater. Kanzlei-Diener: Schlager: gewesener Militär. V. ) Ap p ellati ons - Geri chts-H of zu Ulm. Expeditoren: Beck, bisher Buchhalter bei der Zoll -Rechnungs-Kammer; Ge bhardt bisher Extra - Probator, beide als Rechnungs - Revisoren: Kanzler-Diener: Eckert, bisher Aufwärter bei dem Tutclar - Ralh, Aufwärterr Heinrich Th rel e r von Stuttgart. L.) Departement des Innern. I) Ministerium. Aufwärter: Go ll mer, bisher als solcher bei dem Cult - Ministerium: I I.) E v a n g e! i sch e s - C o n sist oriu «r. ArHvarter: Scha rch, bisher als solcher bei demselben. III.) M e d i c in rrl - K ol legi u m. Aufwärter: Barth, bisher als solcher be^ der Sektion der Krön -Domamen- . IV.) Bau-Rath. Aufwärter : Gla ser, bisher Lnndvogtei - Aufwärter in Stuttgart. V.) Regierung in Ludwigsbnrg. Erpeditoren: Gaul, als Sekretär, bisher Sekretär bei der Mcdicinal - Sektion ; Leypold, als Rechnungs-Revisor, bisher Kommun-Rechnungs-Revisor zu Horb. Kanzlisten: Ku rz- bisher Kanzlist bei der Stiftunzs - Sektion; Schweizer, bisher Arsenal-Schreiber. Kanzlei-Diener: Fischer, Pensionär. Au.fwärter: He ß, bißher Landvogtei -Aufwarter in Ludwigsburg, Vst.) Regierung in Reutlingen. Assessor: Boßert, bisher Rechnungs-Revisor bei derselben. Expeditor: Ovelog, als Rechnungs-Revisor, bisher als solcher in Spaichingen.' Kanzlist: Schölt gen, bisher Bauschreiber in Stuttgart. Kanzlei-Diener: Schänzel, bisher Aufwarter bei drn Sektionen des Mcdicinal-! Straßen - Bau- Wesens. ,. Aufwarter.: Wagner, bisher Landvogtei-Aufwarter in Calw. VII,) Regier u n g i n ll I m Expeditor: Sieß, als Rechnungs - Revisor, bisher Buchhalter bei der Ober - Finanz- Kammer.. 6oo v'.. v Kanzlei * Diener: B l a n? , gewesener Militär. Aufwärter: Prinz, bisher Landvogtei- Aufwärter in Ulm. VIII.) Negierung in Ellwangen. Rath: KrauS, bisher Beamter in Bietigheim. Expeditoren: v. Herz, als Sekretär, bisher als Ober-Regierungs - Sekretär. St rö l in, als Rechnungs-Revisor, bisher Extra - Probator. Kanzlisten: Feuer lein und Mezger, bisher als solche bei der Stifiüngs - Sektion. Kanzlei-Diener: Xaver Fürst, vormals Regierungs-Kanzlei-Diener zu Ellwangcn. Aufwarter: P r e i ß e r, bisher Aufwarter bei der Sektion des Land - Bau - Wesens. IX.) Stadt-Direktion zu Stuttgart. Aufwarter: Späth, Pensionär. C.) Finanz-Departement. I.) Ministerium. Kanzl'st: (die noch offene Stelle wird vor der Hand nicht besezt.) Aufwarter: Mohl, bisher als solcher bei der Staats - Controle. II.) S ta ats - C on t r o l e. Rath: (die noch offene Stelle wird vor der Hand nicht besezt.) Kanzlist: (die noch offenen beiden Stellen werden vor der Hand nicht besezt ) Aufwarter: Mitter, vormals Bibliothek - Diener. III.) Ob e r - R e ch n u n g s - K a m m e r. Kanzlei-Diener: Christoph Schippert, von Stuttgart. Aufwärter: Döttling und Rapp, bisher als solche bei der Sektion der Staats- Rechnungen.' IV.) Steuer-Kollegium: (Wegen des dabei angestcllten, noch nicht genannten, Personals wird das Erforderliche noch bekannt gemacht werden ) V. ) Forst-Rath. Aufwarter: Endtner, bisher als solcher bei dem Forst-Rath. VI. ) Berg-Rath. Rath(Die noch erledigte Stelle wird vorerst nicht besezt.) Auswartcr: Bader, bisher als solcher bei dem Berg-Rach. FVIT) Kammer in Ludwigsburg. Rath: G o ck, bisher Kameral-Verwalter in Ellwangen. Expeditor: Autenr'eth, als Rechnungs-Revisor, bisher Extra-Probator. VIII.) Kammer in Reutlingen. Assessor: S ch e f f o l d, bisher Amtmann in Bopsingen. Krmzellist: Derer, bisher Kopist. Kanzlei - Diener: Schäzler, Pensionär. Aufwärter: Rieß, gewesener Militär. IX.) Kammer in Ulm. Expeditoren: Kuhn, als Sekretär, bisher Buchhalter bei der Dber-Finanz-Kammer. D o b e l m a n n, als Registrator, bisher Registrator bei der Obersinanz-Kammer. Kanzellist: Miller, vormals als solcher bei dem Ober-Censur-Kollegium. Kanzlei-Diener: H a p p o l d, bisher Aufwärter bei der Accise-Rechnungö-Kammer. Aufwärts: Wißmann, Pensionär. X. ) Kammer in Ellwangen. Assessor: Fenninger, bisher Kameral-Berwalter in Heiligen - Kreuzthal. Expeditor: Bardiii, als Rechnungs-Revisor, bisher Extra-Probator. Auswartcr: Kirgis, bisher als solcher bei dem Stempel-Amt in Stuttgart. XI. ) H au p t-S t a ats-Kasse. Aufwarter: Bach, bisher als solcher bei derselben. (Das übrige Personal bei der Provincial-Kassen - Verwaltung wird seiner Zeit ernannt werden) XII.) Staats-Schulden,Verwaltung. (Wegen des dabei angestellten noch nicht genannten Personals wud das Erforderliche noch bekannt gemacht werden.) Durch vorstehende Ernennungen, welche die Unterzeichnete Stelle hiermit öffentlich, und insbesondere denjenigen, welche sie betreffen, zur Nachachtung bekannt macht, ist die Personal- Organisation (mit Ausnahme der ad I_.it. C. Xro. IV. und XII. bemerkten Central-Stellen) g schlossen. Die in Folge derselben bei den verschiedenen Kanzleien angestellten Individuen haben sich nun unverzüglich an den Ort ihrer Bestimmung zu begeben. Würde das eine oder andere der- selben am 2. Januar 1818, als dem Tage der Eröffnung sammtlicher Kanzlei-Behörden, auf seinem Posten fehlen, ohne von dev Unterzeichnern Stelle hierzu autorisirt worden zu seyn, so wird diß so angesehen werden, als ob der Nicht-Erschienene um seine Entlassung eingekommen wäre. Stuttgart, den 22. December 1817. König!. Organisations-Vollziehungs-Kommission. M a u c l e r. @ e. Königs. Mage st at haben tzebmage Mlerhöchsten. Dekrets vom heutigen Tage allergnädigst geruht, zu PrseuraLqren 1. ) bei dem Ober,Tribunal: den bisherigen Ober-Trib. Procurator v. Gmelin, so wie die bisherigen fünf ältesten Oberjustiz-Procuratoren Schweizer, G e or g i i, Mose v den altern , M ü ller und M ö r i ck e, 2. ) bei dem Appellations-Gerichks/Höfe zu Ulm: Die bisherigen Oberjustiz - Procuratoren Er b e , Fr a n k und Cha mb o n,, sodann die Advokaten Friedel, Wohl hach und Cap oll in Ulm, und 3. ) .bei dem Appellations-Gerichts-Hvfe zu Tübingen r öie übrigen Oberjustiz:-.Pcocuratsren U, Schott, Moser den jüngern, Feuerlein und v Schmid lin, desgleichen den Advokaten Rapp zu Sindelfingen, und den unterm 17'. d. M in die Zahl der Königl. Advoka- ten aufgenomemen August H 0 ch zu Rottenburg %w ernennen. Stuttgart, den 19. Dec. 1817. Königl. Justiz-Ministerium. Den Transport von Früchte auf den Straßen von- Enzberg nach Neuenbürg betreffende Man findet sich veranlaßt, hstmit zur allgemeinen Nachachtung bekannt zu man- chen, daß zwar den Königlichen Unterthanen gestattet scy, Früchte, welche sie von einem Theil des Königreichs in den andern bringen wollen, auch auf der, von Enzberg durch daö Badensche über Pforzheim nach Neuenbürg ziehenden Straße zu verführen, Daß aber in jedem solchen Falle die, in §. 9. der General-Verordnung vom 3o. v. M. für die, durch das Hohenzollernsche Gebiet passirendeu Früchte vor- geschriebene, Vorsichts-Maaßregel beobachtet, mithin von dem Beamten des Abfuhr- prtes ein. schriftliches Zeugniß über die Gattung und Quantität der Früchte ausge- stellt, dasselbe sowohl an der diesseitigen Grastze als bey derm Beamten des Ablader Orts vorgewiesen, sofort von diesem Beamten, die Ladung untersucht, und die Rich- tigkeit des Erfunds auf dem Zeugniß beurkundet, hierauf aber letzteres dem Orts- vorsteher, der es ausgestellt hat, zurückgebracht oder zurückgeschickt werden müsse. Stuttgart, den 17. Dec. 1817. Steuer-Collegium. Die Ausfuhr von Kochgersie, Malz und den verschiedenen Gattungen von Mehl betr. ■ Durch eingekommene Anfragen sieht man sich veranlaßt, Hst mit zur allgemeinen Nachachtung bekannt zu machen , daß die, in der Genera!-Verordnung vom 3». v. M. enthaltenen VerfÜLungen wegen der Früchte- und Mehlausfuhr auch auf gerän- delte oder Kochgerste und Malz, so wie auf alles Mehl, mithin auch auf Gries, Gfüze, Stärkemehl, und Puder anzuwenden. scpen. Stuttgart, den 18. Dec. 1817. Steuer-Collegium. Die Vereinigung der Dberzoll« und- Obcr-?ltti>'e-Aemter Mergentheim und Creglmge« betreffend. S e- Königl- Majestät haben vermög höchster Resolution vom r8. dieses Monats gnädigst verordnet,, daß das Ober-Zollamt Cregliwgen mit dem Ober-Zollamt Mergentheim vereinigt, und solches, nebst dem Olstr-Accise.- Amt Mergentheim dem bisherigen Ober-Zoller in Creglmgen und .Ober-Zoller des Distrikts' Weikersheim, Lutz, übertragen, sodann das Ober-Aecife-stlmt vom Cameral-Distrikt Werkersheim, von Creglingen dahin verlegt, und ; das Ober-Accise-Amt Weikersheim mit dem bisherigen Ober-Zoll - und Ober- Meise - Amts - V erwefer in Mergentheim , Rath B e se l, als Amts - Verweser be- sezt werde. Nechts-Erkcnntmsse deS Civll-Srnats des König!. Dber-Tribunills. 1. ) In der Appellations-Sache der Freyherrss. von Ellrichshausischen Vormund- schaft zu Affumstadt, Bekl. Anten, gegen Philipp Mitsch und dessen Streitgenossen zu Westernhausen, Kl. A'ten, Pacht - Entschädigung 'betrestend, wird die Berufung wegen versäumter Nothfrist der Akcen-Petition für verlassen erkannt. Stuttgart den 19. December r8i7. 2. ) Ebenso wird Hofrath Hesler all hi er in der Rechtssache des Stadtschreibers Ksrnbek zu Hornberg gegen denselben , den Rest einer Schuldforderung betreffend, feiner Berufung, aus gleichem Grunde, für verlustig erklärt, eod. Erkenntnisse des Königs. Ehegerichts. Den 18. Dece m b e r 1817. wurden g e sch i ed e n: 1. ) Meäin. 'D. Franck in Stuttgart, Klager von Dorothea geb. Hafer von da, Bekl. wegen beharrlicher Wiederfpenftigkeit in Fortsetzung der Ehe, unter Verurthei, urig der Bekl. in die Kosten. 2. ) Carl Leopold Luz, Bürger und Bauer in Oberreichenbüch, Oberamts Calw, Kl., von Agatha geb Klmk von Neuweiler , Bell., unter Verurtheilung der Be- klagtin in die Kosten. Da die beuöthigten Verzeichnisse über die für's Jahr 1818. erfordert werdende Anzahl von Frei - Exemplaren des Staats - und Regierungs-Blatts noch nicht von allen Königs. Kanzlei-Behörden übergeben worden , und bis jetzt auch nur von sehr wenigeich K> Oberämtern und Postämtern Bestellungen und Pränumerations-Gelder für's erste Semester 1818. eingegangen sind, so sicht man sich veranlaßt, beides hiemit nochmals in Anerinnerung zu bringen. S e. K ö n i g l. Majestät haben unterm 19. dis Monats dem Unter-Lieute- nant von Berlichinge n im 3. Neurer-Regiment j und unterm 20. diß. dem Oberlieutenant von Neuß vom *■ Jnfanterie-Negimet die nachgesuchte Entlassung aus dem Königl. Militaire gnädigst ertheilt. S e. K ö n i g l. M aj e ft ä t geruhten, vermöge' Höchster Resolution vom 23. Dec. den Repetenten S ch w a b zum ordentlichen Professor an dem Obern Gymna- stum in Stuttgart zu ernennen. Se. Kani gl. Majestät haben vermöge höchster Resolution vom 18. d. M. das erledigte Diakonat Ebingen dem Vikar Schmiblin in Schnaitheim, Diöze- se Heivenheim, die erledigte Pfarrei Affalterbach, Diözese Marbach, dem Pfarrer Sch» m i d zu Gomadingen, Diözese Urach, und die Erledigte Pfarrei Upfingen, Diözese Urach, dem Vikar Weihenmeier von Ehningen, Diözese Pfullingen, gnädigst pi übertragen geruht. Stuttga r t. Bei der Sektion des Medicinal-WesenS wurde nach erstande- ner Prüfung und geschehener Verpflichtung dem Med. D. C am me rer von Gros- Bottwar die ErlauLniß zur Ausübung der medicinischett Praxis ertheilt. De» -r. December 1817. Durch Königs. Resolution vom 19. Dec. ist die erledigte Post-Stallmeisters- Stelle in Tübingen dem dortigen Trauben-Wirth Co m m ere l l übertragen worden. Stuttgart. Am Montag, den 29. Dec. Vormittags 10 Uhr, wird die Lieferung eines Quantum weiß abwerkener Leinwand in das hiesige Msntirungs-Magazin, in dem Kriegs.Ministerial- Gebäude dahier im öffentlichen Abstrrich verakkordirt, und solches Hiernit bekannt gemacht. Den K). December 1817. Königll Kriegs - Departement, Administrations-Sektion. Stuttgart. Der Abgang von 240 Pfertzten bei den König!. Router-Regimentern, wird er- gänzt, und daher die Lieferung derselben am Montag den 5. Januar 1818. Vormittags >0 Uhr, in dem Kriegs - Ministerial-Gebäude dahier an solche Männer im öffentlichen Abstr.ick. ver«kkordlu werden, welche durch obrigkeitliche Zeugnisse darthun können, daß sie dir erforderlichen Kemitvife, und das Vermögen zu einer solchen Lieferung besizen. Welches hiemit öffentlich bekannt geniachc wird. Den >9. DecMber 1817. König!. Kriegs-Departement, Administr»rions - Sektion. Kirchheim unter Teck. Deserteur. Der beim Kön. Artillerie,Regiement gestandene Ka- nonier Wilhelm Bandle von hier, hat sich den 27. vorigen Monats aus der Garnison in Ludwigs- burg entfernt, und ist jetzt noch nicht zurückgekommen. Da nun derselbe, laut eines Schrcibcns wirkkich dcsertirt ist, so werden sämtliche Polizei-Stellen ersucht, auf denselben fahnden, ihn im 83c trettungsfal! arretiren, und an das betreffende Regiments - Commando transporliren zu lassen. Den 2. De-. 1U17. K. Obcramt. Neresheim. Joseph Schwager von Ncreshrim, Gemeiner bey dem König!. In-. Regt. Nro 8. in Utm, wurde im Decbr: 18,5. mit Urlaub nach Hauö entlassen, von wo er sich sogleich entfernt hat, ohne sich inzwischen in seiner Hnmarh emzusinden, noch von seinem Aufenthalt Nachricht zu geben, daher derselbe als Deserteur betrachtet wird. Alle Hoch- und Wobllöbliche Civil- und Mi litair-Behörden werden daher ersucht, auf diesen Schwager zu fahnden, ihn im Betrcttungssall z>. arretiren, und entweder an das Unterzeichnete Qb-ramt oder an das Regiments-Commando in Ulm wohlverwahrt einliescrn zu lassen. Den -8- Rovbr: 18,7. Königl. Oderamt. Ravensburg. Deserteur. Der beim K. 8. Jnstr-Ngmt. in Ulm gestandene Soldat Matth: Nattcrer von Altdorf, ist im vorigen Monat von Hause im Urlaub drsertirt. Alle hoch- und Wohllöbliche- Civil- und MiUtair-Behörden werten geziemend ersucht, auf ihn genau zu fahn- den, ihn auf Kctrctten zu arretiren, und enkwider zu seinem Regiments-Commando, oder an die Unterzeichnete Stelle einzuiiefern. Den 6 Decbr. >817. __ K. Qberamt. Reuend ürg. Der unter dem 18. Octobcr d. I. erlassene Stekbrief nach den 2 entwichenen Arrestanten Andreas Werkle und Johannes Gantner wird hiemit zurückgenommen, indem sich irstc- rer den 2. Dec. d. I. wieder freiwillig stellte, der andere aber auf diffeitrzr Requisition von einer Badischen - Behörde heule ausgeliefert wurde. Den 4. Dec. 1817. K. Oberamt. Gedruckt bei Gottlieb Hasselbrink, Hof- und Kanzlei.-Kupserdrucker, Buchdrucker. 6o5 Rro. 79' 1817, Königlich - WürttembergischeS tuti- llüd Regier«ügö-Bl E. D er Kan zlei-D ir ekt or. Sern Gehalt ist bereits bestimmt. ^.Expeditoren. I. Claffe. i. Majer, Sekretär. II. Claffe. 1. Pfeilsticker, Rechnungs - Revisor. 2. Zenneck, Recknungs-Revisor. 3. Aich, Sekretär. III. Claffe. i. Schott, Registrator. 6. Kanzlisten. I. Claffe. 1. Heckenmüller. 2. Bir. II• Claffe. i. Fleischhauer, s. Katz. H. Diener des Gerichts. I- Kanzlei-Diener. Majer. II. Aufwärter. Groß. Der Gehalt dieser Diener ist bereits bestimmt. 5. C rimi n a l-G eri ch t s-H o f für den Jagst- und Donau- Kreis in Ellwangen. A. Direktorium. Der Gehalt des Collegial-Direktors ist bereits bestimmt. r» t« B. Rathe. I. (Stoffe. 1. von Eyb- 2. Hiller. 2- Hummel- II. Claffe. 1. von Neubronner. 2. Müller. 3. Stürmer. C. Asse sso ren. i. Hufnagel. . Gmelin. . Cleß. D. Der Kanzler-Direktor. Sein Gehalt ist bereits bestimmt E. Expeditoren. X Claffe. i.. Heyd, Sekretär. II. Claffe. i. Zorer, Sekretär. L. Holland, Registrator. III. Claffe. i. Faber, Rechnungs-Revisor. F. Kanzlisten. I. Claffe. t. Herrmann. z. Brecht. II. Claffe. 1. Beaupre. 2. Korsinsky- G. Diener des Gerichts. I. Kanzlei-Diener. Schlager. II. Au fwärte r. Fack. Der Gehalt dieser Diener ist bereits bestimmt. Appeklations-Gerichts-Hof für den - Jag'st- un d^D onau- Kreis t it Ulm. A. Direktorin m. Der Gehalt des Kollegial-Direktsrs ist bereits bestimmt B. Räthe I. i. Estlch. Dapp.. 3. v. Prümmer. U. Claffe. 1. Bauer. 2. Braun- 3. Dann. Pupillen-Räthe mit dem Gehalt der Räthe II. Classe. 1. von Bolz. 2. Weißmann. D. Assessoren. 1. Boßler. 2. Geß. 3. Mayer-. E. Der Kanzlei-Direktor. Sein Gehalt ist bereits bestimmt. F. Expeditoren. /. Classt. i. von Martens , Sekretär. 6X2 II. Classe- 1. Frick, Registrator. 2. Malblank, Sekretär. 3. Beck, Rechnungs-Revisor. III Gasse. ^ x. Gebhard , Rechnungö - Revisor. G. Kanzelisten. I. Classe. 1. Binder. 2. Gaßer. II. Classe. 1. Griinminger. 2. Stücklen. H. Diene rdes Gerich ts. I. Kanzlei-Diener. Eckert. II. Aufwar t e r. Thieler. Der Gehalt dieser Diener ist bereits bestimmt. Gerichts-Prokuratoren, x. Ober-Tribunal. ,. D. Gmelin. 2. Schweizer. 3. Georgii. Moser I. 5. Müller. 6. Moricke. 2. Appellations-Gericht (vorerst) ; u Tü bl n g e n. 1. D. Schott. 2. Moser II. 3. Feuerlein. 6 4. D. Schmidlin, 5. Rapp. 6. Hoch. 3. Appellations-Gericht zu U lin. 1. Erbe. 2. Franck. 3. Chambon. 4- Friede!. 5. Wohlbach. 6. Capoll. II. Departement der auswärtigen Angelegenheiten. a. Der Minister. b. Der Ministerial-Direktor hat den Gehalt eines Ministrrial-DepartementS-Vorstands. c. Vortragende Räthe. j. Erster Rath. Viee-Direktor, Staats-Rath v. Feuerbach hat den Gehalt der Direktoren bei) den Criminal - und Appellations-Gerichtshöfen. r. Weitere Räthe 1. von Harrmann. 2. von Schott. 3. von Bilsinger. Sie haben den Gehalt der Vortragenden Rathe in den Ministerien. Ausserordentlicher Rath. Legations-Rath v. Wächter. d. Der Kanzlei-Direktor hat den Gehalt eines Ministerial-Kanzlei-Dorstands. e. Geheime-Sekretars i. Erster Sekretär. Legations-Rath von Arand hat den Gehalt eines Assessors bep den Appellations-Gerichtshöfen. a. Weitere Sekretärs. Mit dem Gehalt der Expeditoren L Classe bei den Ministerien. 1. Legations-Rath v. Linden. 2. Legations-Rath Elsaßer. f Sekretär des Ministers. Sigel. mit dem Gehalt der Dber-Tribunals-Expeditoren III. Classe. g. Geheime Registratoren. 1. Legations-Rath Harpprecht, mit dem Gehalt des Expeditoren I. Classe bey den Ministerien. 2. Kanzlei-Rath Gersheimer, mit dem Gehalt der Expeditoren II. Classe bey den Ministerien. h. Geheime- Kanzellisten. mit dem Gehalt der Kanzlisten bey Zen Ministerien. 1. Sekretär Dachtler. 2. Lißenmayer. 3. Sekretär Gustav von Bar. 4. Schöner. Archiv. 1 • Direktor. Staats-Rath von Kaufmann, mit dem Gehalt der Vortragenden Räthe bey den Ministerien. 2. Geheime.. A r ch i var i e n. I. Classe. Mit dem Gehalte des Provinzial-Regierungs-Rathe I. Classe. 1. Regierungs-Rath von Jager. , 2. Erbe. II. Classe. mit dem Gehalte der Provinzial-Regierungs-Rathe II. Classe. 1. Scheffer. 2. Pfaff. 3. G eheimer - Kanzlist. Sekretär Sutor. mit dem Gehalte der Kanzlisten bey den Ministerien. 6i5 X Diener-Personal bei dem Departement. Kanzlei-Diener. Burzhayn (zugleich Staabs-Diener bei dem Oberst-Kammerherrn-Amt. ) A u f w ä r te r. i. Schall. 2- Pfeifer. Z. Strichele. beziehen den für sie besonders bestimmten Gehalt. III. D e p a r t e m e n r des I n u e r tt. I. Ober - Regierung. a. Der Minister des Innern. b. Der Vice-Prasi'dent. Er hat den Gehalt eines Ministerial-Departements-Vorstands. c. Rathe mit dem Gehalt der Vortragenden Rathe bei den Ministerien. 1. Walther. 2. Knapp. 3. Wächter. 4. Waldbaüer. 5. Grüneiscn. 6. Dünger. d. der Kanzlei-Direktor. Er hat den Gehalt der Ministcrial-Kanzlei-Vorstände. e. Expeditoren. I. Gasse. 1. Kanzlii-Rath Weckherlin, Sekretär. 2. Kanzlei-Rath peyvold, desgleichen 3. Kanzlei Rath Renz, desgl. 4. Kanzlei-Rath Lerch, desgl. II Gasse. 1. Schmidt, Ober-Revisor. 2 Widmaier, Registrator. 3. Wagner, Registrator. 4. Stängel, Qber-Revisor. 5 Widenmann, Revisor. f. Kanzlisten. 1. Wächter. 2. Hettich. Z. Reick mann. 4. Schöttle. Ihr Gehalt ist in dem Edikt bestimmt. g. Diener-Personal. Kanzlei-Diener. Benziug. u f w a r t e r. 1. Gollmer. ^ 2. Schall Zhr Gehalt ist schon bestimmt. II. Evangelisches Confistorium. a. Direktorium. Der Gehalt des Eollegial-Direktors ist bereits bestimmt. b. R a t h e. 1. v. Süskind (zugleich Direktor des Stndien»Raths) 2. v. Wächter, mit dem Titel als Vice-Direktor. g Schümm. 4. Dr. Flatt. 5 d'Autel. 6. Zager. Ihr Gehalt ist bereits bestimmt. Die beiden ausserordentlichen Rache: Prälat Dr. v. Griesinger und v. Bar behalten ihren seitherigen Gehalt. c. Expeditoren. I. Classe. 1. Wächter, Sekretär. / 6i II dtaffe- i. Ganpp, Sekretär. III. Chasse, i- Mütter, Registrator. d. Kaazliste». I Elaste, i. Fleischhauer. II. Gasse.! i Schmid. c. Dien e r- P e r so nal. ?! ufwarter Sckarch. Sein Gehalt ist schon bestimmt. III, Catholischer Ki r ch e rr - N a t h. a. Direktorium. Der Gehalt des Collegial-DirektorL ist bereits bestimmt. b. Rath e. i. Rcibel. r. v. Soden, z v. Werkmeister 4. Schedler. Zhr Gehalt ist schon bestimmt. e. Expcditoren. I. Gasse. 1. Lerch, Sekretär. II. Gasse. I. Ruckgaber, Registrator. III. Gasse. 1. Weber, Sekretär. d Kan z listen. I. Gasse. 1. Dietle. t i8 II. Classe, I. Fehler. e. Diener --P erson a l. Aufm ärt e r. Schall. Sein Gehalt ist schon bestimmt. IV. Stu dien -Rat h. a. Direktorium. Der Gehalt des Collegial-Direktors ist bereits bestimmt. b Räthe. 1. Schübler. 2. v. Werkmeister. Z. Schwab. 4. glatt. 5. Schedler. 6. Jäger. Ihr Gehalt ist bereits bestimmt. Diejenigen Individuen die bei dem evangel. Consistorium oder bei dem kalhol. Kirchen- Raih und dem Studien-Rath zugleich Dienste leisten, beziehen nur den Gehalt der einen Stelle, ohne für Bersehung der andern eine Zulage ansprechen zu können. e. E x p e d i t o r e n. 1. Hezer, Sekretär. 2. Stahl, Registrator. Sie beziehen den Gehalt der Expeditoren^der Central-Stellen II. Classe. ei Kanzlist. Siegelcn. Er bezieht den Gehalt der Kanzellisten der Central-Stellen II. Classe. e. Diener-Personal. A u fw arter. Elsaßer. Sein Gehalt ist bereits bestimmt. .'. *■. >, - : 6jg V. M e d i c i n a l < C o ll eg iu IN. a. Direktor. Staats-Rath v. Mohl. Sein Gehalt ist bereits bestimmt. b. Rath e. 1. v. Duvernoy. 2. v. Reuß. 3- v. Hardegg. 4. v. Jager. Z. Walz, L-md-Thier-Arzt. Ihr Gehalt ist bereits bestimmt. Ausserordentliche Räthe. mit dem Rechts nach ihrem Dienstalter in die ordentl. Stellen vor zu rücken. 1. Ludwig. 2. Fiedler. Z. Klein. 4. Schelling. Sie behalten ihren seitherigen Gehalt. Ausserordentlicher Beisitzer. Ober - Thier-Arzt Hördt. c. Expeditor. Haug, Sekr. und Registrator mit dem Gehalt der Expeditoren der Central-Stellen II. Claffe. d. Kan zlist Stadelbauer. mit dem Gehalt der Kanzlisten der Central-Stellen II Claffe. e. D i e ne r- Perso n a l. A u f w a r t e r. Barth. Sein Gehalt ist bereits bestimmt. VI. Bau-Rat h. a. Direktorium. Der Gehalt des Collegial-Dircktors ist bereits bestimmt. b. Käthe. 1. Major v. Dartenhoser. 2. Beuerlin. Z. Klinsky, zugleich HvfbauMeistec. 4. Barth. 5. Ezel. Ihr Gehalt ist durch das Edikt bestimmt. c. Expeditoren. X Elaste. 1. v. Mayr/ Sekretär. II. Elaste. i. Stimme!, Rechnungs,Revisor. III. Elaste. 1, Kaipff, Registrator. d. Kanzlisten. X Elaste. I. v. Lob (Bau»Zeichner.) II. Elaste. 1. Wiedenhoser. 2 Kaps. e. Diener-Personal. Aufwärter. Glaser. Sein Gehalt ist bereits bestimmt. VII. Regierung in Ludwigsburg. a. Direktorium. Der Gehalt des Präsidenten ist so wie der des Direktors bereits bestimmt b. Räthe. X. Elaste. 1. v. Hirrlinger, mit dem Titel als Vice-Direktor. 2. Kleiner. tzr 1 //. Ctasse. .1 Hochstelter. 2. Schott. c. ?i sscsso r e n. 1. v. Kl.tt. 2. Gmelin. e/. Der Kanzlei,Direktor. Sein Gehalt ist bereits bestimmt. e. Expedi toren. i. Classe. 1. (Saul/ Sekretär. 2. Weckheelin, Sekretär. 3. Schober, Registrator. II. Slaff«. 1. v Schott/ Sekretär. 2 Schätz, Registrator. Z. Leypols, Rechnungs-Revisor. 4. Schütz, Rechnungs-Revisor. f. Kanzlisten. i. Ciasse. i Kurz. 2. Metz. ii. Classe. 1. Müller. 2. Schweizer. g. Diener -- Per fonaf.- Kanzlei-Diener. Fischer. Aufwärter. Heß. Der Gehalt tiefet' Diener ist bererts bestimmt. * sje 6^2 VIII. Negierung in Rep klingen. a. Direktorium, wie bey der Negierung in Ludwigsburg. b. Räthe. i. Classe. x. v. Dw. s. v. Seckendorf. n. Classe. i Hartmann. 2. Boger. c. A ssessoren. i Schmalzigaug. 2. Boßert. d. Kanzlei-Dir ektor. Wie bey der Regierung in Ludwigsburg. e. Expeditoren. i. Classe. a. Bonhöfer, Registrator. 2. Fromman, Registrator. Z. Scheffold, Sekretär. n. Classe. 1. v. Hohbach, Sekretär. 2. Waiblinger, Rechnungs-Revisor. 5. Huber, Sekretär. 4- Ovelog, Rechnungs-Revisor. f. Kanzlisten. i. Classe. j. Balkhcimer. 2. Neuster. ii. Classr 1 - Schöltgen. 3. Golther. g. Diener-Person» Kanzlei-Diener. Schänzel. Aufwarter. Wagner. wie bey der Regierung in Ludwigsburg. IX. Regierung, in Ulm. a. Direktorin m. wie bey der Regierung in Ludwigsburg. b. Rathe. i. Classe. a. v. Weiden, mit dem Titel als Vice-Direktor 2. Groß. ii. Classe. x. Haas. a. Hauff. 1 c. Assessor? n. 1. v. Bagnato. 2. Böcklin. d. Der K'a nzlei-Direktor. wie bei der Regierung in Ludwigsburg. t. Expeditoren. i. Classe. 1. v. Hirrlinger, Sekretär. 2. Walser, Registrator. 3. Scheidemantel, Rechnungs-Revisor. n. Classe. 1. Sieß, Rechnungs-Revisor. 2. Kohrmg, Registrator. Z. Röslin ) Sekretär. 4- Vogt/ Sekretär. f- Kanzlisten. x, Gasse. 1. Natterer. 2. Zeller. u. Classe. i Rannest. ». Bechstein. g. Diener-Personal- Kanzlei-Diener. Blank. A u fw a r t er. Prinz. wie bey der Regierung in Ludwigsburg. X. Regierung in Ellwange a. Direktorium, wie bei der Regierung in Ludwigsburg. b. Rathe. i. Classe. i,. Seeger. a. Milz. n. Classe. i. Eisenlohr, s. Kraus. c. Assessoren- i. Hofacker. Millauer. d. Der Kanzlei-Direktor, wie bei der Regierung in Ludwigsburg. ^.Expeditoren, r. Clafse. r. v. Herz, Sekretär. 2. Biek, Registrator. 3.. Högg, Sekretär. n. Classe. i- Bach, Sekretär. j. Kielmauu, Rechnungs-Revisor. 3. Kvrmeßer, Registrator. 4- Strölin, Rechnungs-Revisor. f Kanzlisten. i, Classe. i. Niemez. -. Serer. n. C lasse. 1. Feuerlein. 2. Meßger. G. Diener- Pers o n a l. Kanzlei-Diener. Eaver Fürst. Aufwarker. Preißer. wie bey der Negierung in Ludwigsburg. XI. Stadt-Direktion in Suttgart. a. Direktorium wie bey der Regierung in Ludwigsburg. b. Räthe. i. Class». 1. von Wdllwarth. 2. Boger. ii. Claffe. 1. Zeller. r. Graf von Seckendorf. c. Assesso r. von Neuß. d. Kanzlei Direktor, wie bey der Regierung in Ludwigsburg. e. Expeditoren. i. Claffe. 1. Hochstetter, Sekretär. 2. Seeger, Rechnungs-Revisor. 3. Schwarzmann, Sekretär. ' ii. Claffe. 1. Scheiffele, Registrator. 2. Binder, Rechnungs-Revisor. 3. Stein, Sekretär. 4• Böhm, Rechnungs-Revisor. f Kanzlisten i. Claffe. i. Weib len. ii. Claffe. 1. Mögling. 2. Dreiß. g. Diener - Per sonal. Il u f w ä r t e r. Späth wie bey der Regierung in Ludwigsburg. IV. Finanz - Departement. 1. Ober - Finanz - Collegium, ß. der Finanz - Minister. b. Der Vice - Präsident. Er har den Gehalt eines Ministerial-Departements-Vorstands. 6 a 7 c. Rathe mit dem Gehalt der Vortragenden Rathe bei) den Ministerien- 1. von König, zugleich Direktor der Ausstands-Commission. 2. Späth, 5. Frisch. 4• Nördlinger. 5. Geßner. 6. Nikolai. d. D e r Kanzlei-Direktor. Er hat den Gehalt der Ministerial-Kanzlei-Vorstande. e. Expeditoren. i- Claffe. 1. König, Sekretär. 2. Herdegen, Sekretär. 3. Ritter, Dber-Revisor. 4- Steffeirn, Registrator. ii. Classe. 1. Rast, Registrator. 2. Unfried, Sekretär. 3. Schmidlin, Sekretär. 4. Herdtle, Revisor. 5. Silcher, Revisor. f Kanzlisten. 1. Sekretär von Mayersbach. 2. Föttinger. 3. Sadler. 4. Burger. Ihr Gehalt ist in dem Edikt bestimmt. g. Diener - Personal. Kanzlei - D.iener. Rau. Aufwart er. 1. Schuhmann. 2. Mohl. Ihr Gehalt ist schon bestimmt. 6-8 II. Staats * Contra T e. a. Der Prdstoe n t. Die Stelle wird dermalen von dem Vire-Prasidemten des Ober-Fuiarrr-Colleaium versehen. I. Der Di rektor. Sein Gehalt ist in dem Edikt bestimmt. c. RaLhe. 1. Feder. 2. Müller. 3. von Herdegen. 4. noch nicht beseht Ihr Gehalt ist bereits bestimmt. d. Expeditoren. I. SUffe. 1. Halm, Registrator. Bischer, Sekretär. Benz, Sekretär. II. Claffe. Seubert, Buchhalte«. Frankel, Buchhalter. Feder, Buchhalter. ui. Claffe. 1. Winter, Buchhalter. 2. Prinz, Buchhalter. 3. Paulus, Buchhalter. e. Kanzliste n. 1. Claffe. j. Maier. 2. Schönlin. 11. Claffe. 2. 3. r. 2. 3. 1. 2. noch nicht besetzt f.' Diener Au fm d rte r. . Mitten Sein Gehalt ist schon bestimmt.. Personal. ' 629 III. O b e r - R e ch n u n g s - Kam m e r. n. P r a si d e n t. Er bezieht den Gehalt eines Geheimen-Raths der II. Abtheilung. b. Direktoren. iter Direktor: Staats-Rath von Massenbach. 2ter Direktor: Staats-Rath von Raht. Der Gehalt eines jeden dieser Direktoren ist in dem Edikt bestimm!. c. Rat h e. i. Classe. 1. Mosthaf. 2. Müller I. 3. Autenrieth. 4- von Dünger. 5. Spittler II. 6. Rast. ii. Elaste. i. Stein. 3. Dieterich. i 3. Hartmann. 4. Harpprecht. 5. Ludwig. 6. Roth. d. Kanzlei-Direktor. Er hat den Gehalt eines Kanzley-Direktors bei) den Appellations-Gerichtshöfen. e. Expeditoren. i. Elaste. 1. BaHiilg, Ober-Revisor, zugleich Rath bey der Ausstands-Commission. 2. Hi einer. Sekretär. 3. Schleich, Ober-Revisor. 4- Wolfram, Ober-Revisor. 5. Fischer, Ober-Revisor. 6. Keyl, Ober-Revisor. 7- Roth, Ober-Revisor. 8. Ruthardt, Ober-Revisor. ii. Elaste. 1. Schweickberr, Ober-Revisor. 2. Förster, Oder-Revisor. 3. Gmelin, Ober-Revisor. 4. Wluter, Ober-Revisor. W » » 63o 5. Klemm, Ober-Revisor. 6. Bührlen, Registrator. 7. Rosetzky, Registrator. 8. Paulus, Registrator. Z. Volz, Ober-Revisor. m. Clafse. 1. Autenri-eth, Ober-Revisor. 2. Lauer, Ober-Revisor. 3. Buhler, Ober-Revisor. 4. Faber, OberRevisor. 5. Binder, Ober-Revisor. 6. Kaufmann, Ober-Revisor. 7. Mayer, Ober-Revisor. 8. Keller, Sekretär. f Kanzl istett. I. Claffe. 1. Jakobi. 2. Möricke. II. Classe. 1. Steidle. 2. Sußdorf. g. D iener-Perso n al Kanzlei- Diener. Schippert. A u f w ä r t e r. Döttling. Rapp. Der Gehalt dieser Diener ist bereits bestimmt. IV. S t e u e r - C 0 ll e g i u m. (Die Ordnungs-Liste wird hiernächst publicirt werden.) V. Forst-Rath. a. Direktorium. Der Gehalt des Collegial-Direktors ist bereit bestimmt. b. Räthe. 1. v. Jäger. 2. Grütter. 5. v. Phull.' 4. Schikharv. Ihr Gehalt ist bereits bestimmt. Die Geschäfts des Justitiariats besorgt der Justitiar des Steuer-Collegium. 63i e. Expeditoren. i. Classe. s. Müller, Sekretär. u. Classe. i. Henseler, Registrator. in. ß(affe.: i Reiter, Sekretär. d. K a nzlisteN- i. Classe. i. Sekretär Hochstetter. li, Classe. 1. Göriß 2. Plan-Zeichner — noch nicht besetzt. e. D i e n e r -Perso n al. Aufwärter. Endtner. Sein Gehalt ist bereits bestimmt. VI. Berg-Rath. a. Di rekto riu in. Der Gehalt des Collegial-Direktors ist bereits bestimmt. b. Rät h e. 1. Maier. 2. v. Bilfinger. 5. Wepfer. 4- noch nicht besezt. Den Gehalt der Rathe bestimmt das Edikt. Die Geschäfte des Zustitiariats besorgt der Justitiar des Steuer-Collegium. c. Expeditoren. 1. Münzing, Sekretär. ä 2. Treuw, Registrator. mit dem Gehalt der Exped. der Central-Stellen li. Classe. d. Kanzli st. i. Klappenbach. mit dem Gehalt der Kanzlisten der Central-Stellen II. Classe. 0. 32 e. Diener- P e r so n a i. A u f w ä r t e r. Bader. Sein Gehalt ist bereits bestimmt. VII. Kammer in Ludwigsburg. a. Direktorium. Der Gehalt des Collegial-Direktors ist bereits bestimmt. h. Kreis -Ober - Forstmeiste r. Er bezieht den Gehalt des Collegial-Direktors. c. Ra t h e. i. Claffe. 1. Jager. 2. Bardili. n. Claffe. 1. Widenmann. 2. Gock. d. Assessoren. 1. Ziegler. 2. Mayer. e. Kanzlei-Direkt o r. Sein Gehalt ist bereits bestimmt. ./Expeditoren. i. /(äffe. x. Appolt, Sekretär 2. Haag, Registrator. 5. Erbe, Rechnungs-Revisor. ' k- Jaritz, Rechnungs-Revisor. u. Claffe. 1. Warth, Sekretär. 2. Bilfinger, Registrator. 3. Klett, Sekretär. k■ Autenrieth, Rechnungs-Revisor. g. Kanzliste n. ' i. Claffe. x. Schreyer. 2. Fröhlich. ii. Claffe. 1. Müller. 2. Burnitz. 633 h. Diener, Personal. Kanzler-Diener- Biber. Aufwärter. Göhler. Der Gehalt dieser Diener ist bereits bestimmt. VIII. Kammer in Reuttlingen. a. DirekLoriu m. wie oben bei der Kammer in Ludwigsburg. b. Kreis O b er so rst me i ste r. wie oben bei der Kammer in Ludwigsburg. e. R ä t h e. i- Clüffe. 1. Dörr. 2. Hofacker. u. Cl-sse. 1. Speidel. 2. Spönlin- d. Assessor en. l. Hoser. 2- Scheffold. e. Kan zlei. D ir eeto r. Der Gehalt ist bereits bestimmt. f Expedit ore n. i. Glnffe. 1. Arledter, Sekretär. 2. Bolz, Registrator. Z. Haackh, Rechnungs-Revisor. 4- Lindner, Registrator. ii. Classr. i. Heller, Sekretär. <2. Fetzer, Rechnungs - Revisor. Z. Köstlin, Rechnungs-Revisor. 4. Gärttner, Sekretär. g. Kanzliste n. 1. Classe. 1. Mack. 634 2- Herberer. n. Classc 1. Staigcr. 2. Decker. h, Diener-Personal. Kanzlei-Diener. Schatzler. Aufwärter. Ries. Der Gehalt dieser Diener ist schon bestimmt. IX. Kammer in Ulm a. Direktorium, wie oben bei der Kammer in Ludwigsburg. b. Kreis Oberforstmeister, wie oben bei der Kammer in Ludwigsburg. c. Räthe. I. Elaste. i, Sterk. 2. Uhl. II. Elaste. i. Raser. 2. Minner. d. Asse ss o r e n. 3. -Oetinger. 2. Dörnfeld. e. Ka nz l ey - D i re Ft 0 v. Dessen Gehalt ist bereits bestimmt. f. Expeditoren. I. Elaste. 1. Hohbach, Sekretär. 2. Klemmer/ Sekretär. 5. Dobelmann, Registrator. 4. Daß/ Registrator. II. Elaste. 1. Kuhn/ Sekretär. r. Enchelmayer/ Rechnungs-Revisor. 3. Pfleiderer/ Rechnungs-Revisor. 4. Beüon/ Rechnungs-Revisor g. Kanzlisten. 1. Elaste. i. Miller. von Welz. n. Classe. t. Ruprecht. 2. Semler. h. Diener -> P erso nal. Kanzley-D iener. Happold. Aufwärter. Wißmann. Der Gehalt dieser Diener ist schon bestimmt. X. K a m m e r in E l l tv a n g e it. a. Direktorium.. wie oben bey der Kammer in Ludwigsburg. b. Kreis D b e r - Fo r stm ei st er. wie oben bey der Kammer in Ludwigsburg. c. Rath e- i. Classe. i. von Werneck. 2. Stockmayer. 11. Classe. i. Herzog. 2. Rau. cl. Assess oren. i Pfeilstickcr. 2. Fenninger. e. Kanz lei-Direklor. Sein Gehalt ist bereits bestimmt. J. Expeditoren. 1 Classe. 1. Bob, Sekretär. 2. Falk, Sekretär 3. Schlageter, Rechnungs - Revisor. 4. Mager, Registrator. u. Classe. 1. Leinslier, Sekretär. 2. Köhler, Registrator. z. Mögling, Rechnungs - Revisor,. 4. Bardili, Rechnungs-Revisor. g. Kanzlist en. 1, Classe. 1. Beck. 2> Niethammer. 11. Classe. 1. Schmidt. 2. Sekretär Benz. 636 h. Diener-Person al. Kanzlei-Diener. Springer. »^ Aufwart er. Kirgis. Der Gehalt dieser Diener ist bereits bestimmt. Xl. Lassen-Verwaltung. I. Haupt-S taats-Ka sse. a. Direktor. Sein Gehalt ist durch das Edikt bestimmt. b. Ober- Einnehmer. Wächter. c. Ober-Zahlmeister- Pfaff- Der Gehalt beider ist gleichfalls durch das Edikt bestimmt. d. Control eurö. i. Ruef. 2. Hoß. Ihr Gehalt ist schon bestimmt. e. Expeditor., i. Haug, Sekretär. Er bezieht den Gehalt der Expeditoren der Central, Stellen II. Claffe. f Kanzellisten. i. Claffe, Hohl. u Claffe. Keller. Aufwärts r. Bach. Sein Gehalt ist durch das Edikt bestimmt. II. Kreis-Cassen. III. Berg -Casse. IV. P oft.Casse. Die Personal-Organisation wird seiner Zeit bekannt gemacht werden. XII. S taat s - S ch u lde n - V erwa l t un g. Die Ordnungs » Liste wird hiernachst publicirt werden. Stuttgart, den r8. Dee. 1817. Königliche -Organisations-Vsllziehungs-Commrsston. M a u c l e r. Verbesserung: S- 62Z. Zeile 16. v. oben zu sehen Rumel statt Groß. G c d r u cf t S>.:i G. H a sse l b»i n;, Hof - uns Kanzlei. Kupferdrucker, Buchdrucker. Register des Königlich Württembergischen Staats-und Regierungs-Blatts v o m Jahr 1817. (Durch die ohne Beisaz angehängten arabischen Zahlen werden die Seiten bezeichnet.) ?. Chronologisches Verzeichnis; der in diesem Bande enthaltenen Geseze und Verordnungen rc. SS 0 tt i 8 1 6. November. 25/29. Verordnung, die Einführung von Waisen Portionen bey der allgemeinen Gsilichen Wittwen- Kaffe und die nähere Erläuterung des Fimdations - Gesetzes in Hinsicht auf die Lbeilnabme Water- und Mutcrloser Waisen an der Wittwen-Portiou ihrer Stief- Muker betreffend. 6>. December. i3. König!. Verordnung, bic Bestrafung der gewaltsamen Widersetzlichkeit gegen die Obrigkeit betreffend. ,3. — König!. Verordnung. die Aufhebung der Verordnung vom Sy. April'8i4- wegen Ausdehnung deS Gesetzes von Bestrafung des Hof-Diebstahls und eene vorläufige neue ge- setzliche Bestimmung dieses Verbrechens belressend. 14. — König!. Verordnung, die Aufhebung der Verordnung vom 6- Dec. 1806. die Präsumtion des Doli bey allen Kaffen Resten betreffend. 14. ' so. König!. Verordnung, über die Enllaßbarkeit der Hof-Beamten und Diener. 84. 28. Aufforderung, die Eiuyabc der Forderungen an die König!. Hof-Kaffen vctr 3. — Bekanntmachung, die Vrrtheilung der freiwilligen Veytrage für die verwundete Krieger betr. ,y. 3i. König«. Verordnung, die Organisation des Oberst-Kammer Herrn-Gtabs betr r. — Die Einlieferung von Leichnamen an die anatomische Anstalt zu Tüvinge- betr. 2. — Verordnung, das Verfahren der Eriminal- und Obcr-Aemter bey Fertigung und Einsendung der Verzchchnjffe über Criminal-Untersuchnngs-Kosten betr. i5. Von 1 8 1 7* Januar. 3. Verordnung, in Betreff der Bittschriften und anderer Eingaben. — Bekanntmachung, ei ige den König!. Oberämtern zur Erteoigung zu überlastende Geschäfts-Ge genstände berreffendz 3. 4 4- die Behörde für die Gesuche um Aufschub der. Vollziehung von Leibesstrafen betr. 17. 7. Prorogation der Verhandlungen über die Landstandische Verfassung. 9 —' König li zVrrordnung, Wohl,thatigkeilZ - Vereine für das gesammto Königreich und die Armen- Anstalten betreffend/ 9. — Cirkulare an sämtliche Landvogceyen, diese Vereine betreffend. 9. 5. Aufforderung zur Eingabe der Forderungen an die König!. Kriegs-Kasse. »7. 9. Verordnung den Pferde-Berkauf betreffend, sc. 15. Königl. Verordnung, die Tilgung der auf den König!. Kassen haftenden Zahlungs-Rückstände betreffend. 21, — König!. Verordnung die allgemeine Einführung der Kirchen-Convente in den kalhollchm LandeS- Theilen betreffend. 33. 16. Aufhebung des Eingangs-Zolls vom Reis. ar. »8. Allgemeine Verordnung,^ Maasregeln zu Abwendung des Wildschadens , besonders das Commun- Wildschützen-Jnstitut betreffend. 29. Beilage B. Zusammenstellung der Verordnungen in Ansehung des Commun-Wildschützen- Jnstituts. 3o. Beilage B. Anweisung, wornach sich die ausgestellten Commun-Wildschühen zu verhallen '< haben 31. 2t, Herabsetzung deS Eingsns-ZollS von gemeinem Bein und Horn, von Hornspane« und Klauen, 32; — Aufhebung der Verordnung wegen Erstattung vierteljähriger FiSkal-Prozeß-Berichte, Z6- — Dir Ausführung von Haderspreu betr- Zb. — Die Einreichung der Bittschriften um Aufstellung eines Billard, oder Errichtung eines Kaffee- Hauses betreffend. ,87. 23. Königl. Verordnung eine Milderz>,g der wegen der Volks - Entwaffnung .feit bem Jahre -8»6. ergangenen Gesetze b^tr. 4Z. 28. Das Bifiren der Reisepässe in den Gränzen bctr.^ bn. — Die Pastoral-Eonkurs-Prüsungen,der katholisch n Geistlichen betr. hy. — Die Conkurs Prüfungen der katholischen Schullehrer und Schulkanditzaten betr. 69. 3e. Gesetz über die Preß-Freiheit, 41. Februar. ,. Verordnung in Zoll- und Handels-Sacken, §7. — General-Verordnung die Provisorische Einführung einer verbesserten Einrichtung des Stempel- Wes-ms betr. 5z. , 4, Bekanntmachung wegen des den einzelnen Oberamtern pachtweise überlassenen Rechts nach Sal- peter zu graben. 77. 13. Auflösung des Obcrforst-Amts Ludwigsburg. 89- 14. Die überhandnehmende Auswanderungs-Sucht betr. 87. — Zoll-Vergehungen betr. 97. »6. General-Verordnung den Frucht-Aufkauf betr. 86.1 *7. Königl. Verordnung die Vereinigung des Münz- und Medaillen- des Kunst- des Mineralien^ und des Naturalien - und Thier-Kabinels mit der Königl. öffentlichen Biblio- thek betreffend. 97. 20. Warnung vor dem Genuß verfälschten Biers und Essigs, 97- 28. Bekanntmachung, die von dem Russischen Feldzüge vom Jahre 18,2. und von den vorhergehen- den Feldzügen vermißten Würtemdergischen Offiziers und Soldaten betr. »vy. März. 3. Rede, gehalten von Seiner Königl. Maljestat in dem Saale der Stande-Versammlung bei Wiedereröffnung derselben, io5. 5 14. Aufhebung einer, die Vertrags-Freiheit der Eltern in Aenmchter Ehe in Ansehung der religiö sen Erziehung der Söhne beschränkendeni Bestimmung .des RettgionS-Edikts. rzr. 15. Eingabe der Stände - Versammlung die Anwesenheit der Geheimen-Räthe, bei d,«y. .ständischen Verhandlungen betreffend. 12S. 16. Geheimen - Raths - Nescript hierauf. >29. 15. Bestimmung des Ausfuhr - Zolls von abgegerbtem Haber- i'3l. — Die Auswanderung nach Rußland betreffend. 160. ,3. Eingabe der Stande - Versammlung, die Wahl des Dr. Weis haar zum provisorischen Vice- prasidenten betr. ,3z. ,9. GeheimeN'Raths-Rescripl die König!. Bestätigung dieser Wahl betreffend. >33. ,z. Die bei den Pässen für Auswanderer zu gebrauchenden Formularien betr. ,33. Aufruf der Central-Leitung des Wohlthatigkeits-Vereins an die Oberamtsleitungen 142. sä. Nachtrag, die evangelische Schnl-Confcrenz-Direktoren betr. 134. 24. Die König?. Driefpost betr. 14,. 27. Königl- Verordnung, den Titel der gelehrten Rathe bcp der Sektion des Medicinal-Wesens betreffend >42- — Verordnung wegen Aufhebung der Selbstpfandung für das Preßgeld. r68. »y. Weitere Belehrung für vie Königl. Unkerthanen welche auszuwandern die Absicht haben. 149. 3>. Verlängerung des General-Parbons bis zum ,. Juni >817- >5o. April. Post-Verordnung, die Geld-Vcrsenbimgen betr. VSt jo. Verordnung, dieiDelations-Gebühr bcy Zoll-Vergehen in Hinsicht der Frucht-Ausfuhr betr. ,§7. — Verordnung dir ohne oder mit ungültigen Paffen in das Königreich kommende Fremde betr. 17a. 12. Eingabe der Stande-Versammlung die Fruchttheurung betr.' >77, ,7. Gehe-mcn-Raths Nescript hierauf. 178. 11. Verbot der Veräußerung liegender Güter durch Loose oder Lotterien, 769 14. Die zwischen dem Königreich WKtemb«rg und Mehreren Deutschen Staaten festgesetzte gegenseiti ge Abzugs- und Nachsteuer Freiheit betr. 186. 15. Königl. Rescripr an sämtliche gemeinschaftliche Obrrämter und Magistrate, die Versorgung der Armen und die Wirksamkeit der WohlthätigkeitS-Vercine betr, 165. — Königl. Verordnung Anlehnungen von Geldern und Früchten zu. Bestellung der Felderund zur Sustentation betr. 167. —. Beschafrigungs-Mittel für arbeitslose Arme betr. 169. — Verfügung in Betreff der Abgabe von Saatsrüchten von den Vorräthender milden Stiftungen. 770. 17. Königl. Verordnung, die Ausdehnung der den einzigen leiblichen Söhnen in Ansehung der Mili- tairpflichtigkeit ertheilten gesetzlichen Begünstigung auf Adoptiv-Söhne betr. 183» — Die Pflanzung von frühreifenden Gewächsen betr. -87. ig. Allgemeine Verordnung die Verzollung der ins 'Ausland gehenden Nahrungs-Mittel betr. ,79. — Eingabe der Stande - Versammlung wegen Benennung der zur Commission in Frucht-Angelegen, heiten gewählten Mitglieder, »81.. — Verordnung in Betreff der Einliefrrungen des Salpeters in daS Königl. Arsenal; 188. — Ankündigung des Königl. Ober-Consistoriums, die neue Einrichtung der vormals Oehlschläger- scheu Lehr-Änstalt betr. - « 19. Geheimen - Raths - R'script an die Lrrsammelten Landstande die Umlage der JahreS-Lteuer für das Etats-Jahr von l8><>. — >817. betr. iffi. — Königl. Verordnung die Umlage der Jahrs-Steuer für den Jahrgang von >816. — '8-7-betr. >81. 20. Verordnung die Bestrafung des zu langen Aufenthalts in Wirlhshäusem betr. ,86- 22. Verordnung die Zollzeichrns-Ausstellung betr. 188, 6 23. König!. Rescript an die Versammelten Landstände, die Stimmen-Mehrheit bey den Verhandln»« gen über die Verfassungs-Angelegenheit betr. 185. nebst Beil. I. bis Y. 193. s§. Erklärung der versammelten Landstäude auf dieses Königl. Rescript, 201. 27 Gehcimen-Ratbs-Rescript auf diese Erklärung. 208. 28. Die Sicherstellung der mit der Post nach Frankreich abgehenden Pakete betr. 206. 29. Verordnung die Veraccisirung des Scklacht-Viehs betr. 2,3. 30. General-Rescripl an sämtliche Oberämter, auch Camera! und Stiftungs-Verwaltungen, den Verkauf der herrschaftl. Frucht-Vorräthe betr. 209. Allgemeine Bekanntmachung wegen der bey der großenThcurung konstituirtenpermanenten Com- mission, 212. Mai. 1. Geheimen-Ratks-Rescript an die versammelten Ländständr die Vorlegung des Resultats ihrer Be- ralhung über das Rescript vom 27. April betr. 206. — Deßalelchen einen im Skandehaus und vor demselben stattgefundcncn Zusammenlauf betr. 20S. 2. Königl. Verordnung den unmittelbaren Correspondenz-Verkehr der Köuigi. Behörden und Amts- stellen mit Auswärtigen betr. 221. 3. Königl. Verordn, die zu Ausstellung tüchtiger Aerzke zu beobachtenden Maasregeln betr. 269. 5. Die Eingabe oon 8 evangelischen Prälaten wegen ihrer laiwsinndffchen Verhältnisse beir. 222. — Die Accise Freiheit der Wotlthätigkeils-Vereine beir. 22Z. — Dekret der in Thcurungs Angelegenheiten ni-derg-sctzten Commiffion i» Betreff der alle »4 Ta ge zu erstaltcnven Bericdte über ven Verkauf der Worrächigen Früchte, 22Z. — Desgleichen in Betreff der Einsendung der Frucht Preis oder Schrannen-Zetlel, 224. — Belehrung über dle unter dem Rindvieh herrschende Sterz Seuche, 224. — Wiederholte Verordnung in Betreff der Verfügungen welche di« Oberämter den Obercimts-Aerz- ten mitzutheilen habe», 287. — Die von den jüngern Aerzlen einzusentenden Specimina betr. 287. 7. Königl. Verordnung die 'Anordnung einer allgemeinen Frucht-Sperre betr. 217. — Königl. Verordnung die Erhebung des Auslubrzolis für das nnch Baiern gehend« Vieh betref fend 220. Vcrgl. Beilage zu Liro 3o. — Weitere Warnung und Belehrung für b.e Auswandcrnden, 221. 8. Eingabe der Siände-Vevsammlung aus das Rescript vom i. Mai, 229. 11. König!. Rescript hierauf, 238. 9. Berorsnung wegen der Wahr und Destätiguug der Heiligen.Pfleger. 22S. 14. Dekret der in Tbrurunas-Angeiec enheiter. nicd rgcsctzten Commiffion, den Verkauf der Herrschaft' liehen Frucht Vanäthe betr. 238._ ,9. Die Concurs.Prüfung der evan-jklischen drulschcn Schullehrer, Provisoren und Jncipienten betref- fend. 246. 20. Königl. Verordnuna die beim Königl. Militär anwendbaren Disciplinar-Strafcn betr. 245. — Das innländische Geue.al Vikariat de r. 245. 28. Verordnung die von' n Königl. Ca cral Ae rttcrn auf den i- Juni d. Z. «inzu sendenden Frucht- Verkau.s-Succeß Berichte bcir. 26. Königl- Rescript an die Versammelten Land-ande, die Annahme des Königl. Verfassungs-Er.tr .wurfö mit den beigcfügirn Msbifikalionen betreffend. 257. 3». Bekanntmachung weg n ew.cr, oen gering besoldeten Schuldst nern zugetacheen Unterstützung mit Brodfrüchten' 279. 7 Juniuk-. 2. Die Wiederherstellung drs Votenwesens Herr. 278. z. Dekret der Sekti» diu Steuern, die Bestimmung der Grenzlinie zwischen einem Kalb und Rind, hinsichtlich der Achlackt-Accis« bctr. syo. — Die Transportlckei .e über die Gefangenen Herr. 299. — Die Feuer d»s Re 0 malion Festes bctr. 2y>. 4. Erklärung der Stände Versammlung auf das Königs. Neseript vom 26. Mai 1817. 278. — König!. Rescrivt an die Stände-Bersammlung die Auflösung derselbe» betr- 274. 6. Königs. Bekvnlntmachung die Auflösung der Staude-Versammlung.brtr. 27S. Beilage dazu, agi. — Bekanntmachung des König!. MiM-riu-ns d-S Innern , gedachte. Auflösung rc. betr 27Ü. 6. Bekanntmachung w-llche Schweine iu ?tbsicht auf dir Schiachl-Accisc als Lauser-Schwein« zu be- ha wein , llgS. 7. BekanMnachurig, nicht bestellbare Postwagen - Retourstücke betr. 3or. — Aufforderung. die Schulden der Ober >. Kriegs - Kaffe betr. 3oa. _ Allgemeine Nerord-urg dir Organisation der Ärm.iade - Depukirten betr. Zog. —. Formular zu Beeidigung aersetben- 3lS. 9. Verordnung wegen der ÄMvanderer. 29^. — Aufforderung, die Fo/d,range« au die König!. Ober-Hof-Kasse, oder an die derselben unter geordnet« Tpnial-Hofkasftn betr. Sos. 10. König!. Verordnung d,e Auszeichnung fd;ntttci>: Frucht-Borräthe im Königreiche und die Bestim- mung eines höchsten Preises betr. sy3. n. Die Errichtung einer freiwilligen HüGs..Kasse betr. 3,6. — Die Einsendung der Ärstütts-Beiträge betr. 3>8. — Organisation des Köni'gl. Kriegs Ministeriums. ^ 32,. —> Die von dem Russischen und de. früher« Feldzügen her vermißten Soldaten betr. 3Zo. »Z. König!. Verordnung wodurch die §.§ 34, 40. der besonder» D stimmung u d«S, Berfaffungil- Enkwurfs vom Z. März 18,7. als allgemein gesetznch verd-ndr-.d erklärt werden, 3o5. mit Beilage A. B. und G. 20b. fl. — Befehl zur Sichts-Erstattung über die vollzogene Aufstellung der Gemeinde-Drputirten 3,S. ist. Herabsetzung des Einiuhr.Zolls von Kaffee Surrogaten. 3 <8. — Die Vergleichung der Csnieral-Aemter und Amtspflegen mit der Allgemeinen Staatsschulden Zahlungs-Kasse betr. Z38. 17. Erndte-Gcneral-Rescrivt auf das Jahr 16,7. Za3. 20. Die neue Ausgab- der Pestalozzischrn Werke bctr. 346. — Die Eingabe der Zettel übe^ Bau Arbeiten und Lieferungen an di« Königs Bau - und Garten- Direkcion berr. 347. 21. Erneuerte Bekanntm-rchunz wegen der Aufnahme von Kranken und,Schwängern in bas Clinikum in Tübingen, 34z. 25. Die Entschädigung der Weg-Inspektoren betr. 329. 27. Verordnung die Verlegung d-s Termins zur Vornahme der Branntwein- und Essig-Umqelds- Clasnsikation so wie der Handwerks - und Handels-Äecise-Klassifikation bet.. 3^3. 29- Ausschreiben an die Camera! Verwallungen die schleunige Erstattung von Frucht-Vorraths-B-lich- ten betr. nebst Formular, 337- ^ 5«. Verordnung wie es mit den im Königreiche gelegenen „Gütern der Ausländer hinsichtlich der Frucht-Sperre zu halten s-.-y, 342. Julius. 2. König!. Verordnung das Verbot des Verkaufs der Früchte auf dem Halme betr. Z4>. 3 g. Die Behandlung der zurückkehrenden Auswanderer betr. 34g. ^ 7. Verordnung den Abtrag und die Beitreibung schuldiger Fruchtlieferungen brtr. Zig. rk. Vorschrift für die Königl. Zollämter wegen der retourgrhenden Markt-Waaren, 857. ,3. Die Vereinigung der Direktion der Tabacks-Gefalle mit der Sektion der Steuern betr- 35j. iS. Das vom Pfarrer Neübert herausgrgcbenr Schulmcisterbuch betr. 367. 17. Die bevorstehende Erndte betr. 657. >9. König!. Verordnung wodurch der die Abzugs- und Nachsteuer-Freyheit betreffende deutschenVun- des-Tags-Beschluß bekannt gemacht wird, 3651. 28. Die Verrechnung der von den König!. Cameral-Aemtern geleisteten Frucht-Abgaben betr. 874. 00. Königl. Verordnung das Abverdienen der VerpflegunZs-Kosten der Westungs-Slräflinge betref- fend. Z78. — Die französische Laubthaler betr.' 374. — Dir Ausstellung der Heimmde-Deputttteir betr. 874. August. i/"Die Anwendung der Maximums-Preise auf die Früchte der neuen Erndte betr. 873. — Aufforderung zu einem Landwirths-dastlichen Vereine, 882. 5. Die Schullehrer-Conferenzen im Dekanat Geislingen betr. 890. 6- Verordnung wegen der nöthigen Beyfümnnmg der Kirchen-Convcnte und Magistrate zur Aus- leihung der Kapitalien der milden Stiftungen, 882. 7. Königl. Verordnung, das Institut der Eautionen betr. 38,. 6. Die Schullehrer-Conferenzen in der Haller Diözese betr- 4,,. (i. Königl. Verordnung die Aufhebung der allgemeinen Fruchtsperre betr. 88y. 32. Den EinfudrzoU von Früchten, Mehl rc. ;c. betr. 3qo. 14. Offizieller Auszug aus der unterm 16. Mai d. I. von Sr. Königl. Majestät dem Hssgk- richt ertheilten und an den Königl. Geheimrnrath ausgeschriebenen Instruktion, 897. — Desgleichen aus der unterm 16, Mai d. Z. von Se. Königl. Maj. dem Oder-Hofrath er- theiten und an den König!. Geheimen-Rath ausgeschriebenen Instruktion, 40». 15. König!, Verordnung die Gesetzliche Bestimmungen über die Auswanderungen betr. 408. — Königl. Verordnung den erweiterten Wirkungskreis der Oberamts-Gerichte betr. 4^8- 16. Die Einsendung des Pfervverkaufs-Concessionsgeldes betr. 410. 16. Die Postvorto-Frechcit des Landwirthschaftlichen Vereins betr. 410. — Veränderte Benennung der seither sogenannten TabackS-Regie, 4,1. so, Verordnung die Verzollung fremder Weine betr. 410. — Beschränkung des tarismätzigen Durchgangs-Zolls, 411, — Königl. Verordnung Verfügungen in Schreiberei-Sachen betr. 4>3, 24. Verordnung die Einfuhr und Verzollung des Maffel-Eisens betr. 4-5. LZ. K. B. die Miiitär-Verdienst-Ordens.Pensionen betr- 421. nebst Anhang, 424. 26. V. das Tragen von militärischen Auszeichnungen betr. 429. 27. Bekanntmachung des Geheimenraths. die Zurückweisung der bei dieser höchsten Stelle einkom menden, zu ihrem Geschäftskreise nicht gehörigen Eingaben betr. 426. — Vorschrift, die Ablieferung den Acten von niedergcsetzten Commissionen betr. 429. September. 2. Verordnung die Umgelds-Patentisicung der Branntwein'- und Efsig-Kommerzianten betr. 480. — Verordnung die Accise- Entrichtung von Wilvhäueeu welche von Köujgl. Administrationen ver kauft werden betr, 448. 4. Königl. Reskript, das Ausschreiden der Zahrösteuer von i8öz. betr. 488. 9 5. Königs. Verordn, Verfügungen ln Ansehung deS- Sckreibtrri-WesenS Herr. - 44,.' — Die Mitglieder des zu bildenden lanhw'irkhschastWen Vereins betr. 44^> io. K. V. weitere Verfügungen in Ansehung des Schreiberei - Wesens betr. ^56. mit SBcif. A. und Ij« 13. K. D. das Verbot, Rrauifrlicnen für die CiviUkrste an Staats-Behörden zu machen betr. 44q. — IÄ, B> die baare BezählüM' der Kosten betr. welche drisch Reisen des König s, der Königlichen Familie und des Kösrsgl. Hofstaats cnstehrrt, °-°45<*,° 2>. Ä. B. dir Abgabe von Apotheker - Waaren und einen bedingten L-Srzug der Forderungen der ' Apotheker im Gant betr. ,,55. 23 K, B. die Organisation des Justiz-Departements betr. 453. —. SB. den', Zwischenhandel der innländkschett Kaufleute betr. 45g. — K. B. das Logisgeld der Sradt- und Amtsschreiber betr. 4ü>). 26. Vorkehrung wegen der Suugei'.-Entzvndurig unter dem Rindvieh, 4öy. Zv. K. B. vie Apanage.Lchlösscr betr. 47?. Oktober. 2. Verordnung in Betreff der den Bewohnern und Nvzuiesern herrschaftlicher Gebäude und Güter obliegenden Verbindlichkeiten, 48.«. 10. Dekret an sämtliche Landvogici.Sreur,räche und Oberämtcr, den Steuer-Einzug betr. 464. 17, Aufhebung der Sttaf-Weroid-i-un.. vom 7. September ,Li>. wegen Enlwentvng des König!, mit dem König!. Nahmen oder Wappen bezrichnrtrn Eigenthumö, SsS. 20. Herbst-General-Äescrep! auf das Jahr 18:7. 497. s>. V. die Frucht-Aceift bekr. Z,6. '22. Dir Postwagen-Versrnduugrna nach den Niederlanden und Holland betr. 566.4 n3. K. V. die Cistgabe von Reisekosten und Diäten-Ncchrnmgcn bei) den K. Hofstrllen betr. 5or. 24. An den Steuer.Einzug betr. 40g. sS. B. di« kMhol.iscdsn Lei'ran Ser!! e» km Königreiche betr. 5i3. — Vcrzeichniß der >n das katholisch« Couvrkl in Lübingcn aufgci7vu-.»!encn Siudirendcn, Z>§. Novelnber. 4. B. den Alisgangs-Zöu von Hornbrockrn und Hornspahuen betr.. K*ß:': 5. Die Einsendung der Quittung'u für die ich Nanien der ^ Hkupr-Eauiiencn-Kaffe bczahltenAinse betr fftnd 5?-2. - 6. Dekret an sämtlich«.Ca'iNrral-Armtrr den Einzug der Ausstände betr. 8,7. 7. Bekanntmachung die Eingabe der V.rdienstzettel tz.y der K. Hofbau-Kassr betr. S26. 8. Polizey-Brrordnung die ycrfichlige Det-anblüng des Feuers h«lr. 5>di. ,4. Einbr.rufung der evangelischen EÄul-Jnerpienirn und Schul. Provisoren betr. 533. — Die Herausgabe eines '!?s,nrouü s che Ir. >5. Die Einsendung der rückständigen Ge.fäSe. an die sucht - und Waisenhaus.Ppegamter betr. §49. — Die Bezahlung rückständiger Jrrcii-Kekgelder betr. §49-. »v. Königl. Beknuntnrachung von Abänderungen i«' de» V.'rchattungs'Grundsatzen und Formen, 24'' mit Eilj König!. Q rg a n >. s^i t ion,S - Eo i k tc n von 1. — XI, bez. nämlich f. über die^AdüNdcrungdn iü dem Abgabeu-Weseu II. über die Aushebung, der- persönlichen Le»d«id"'schsftsiGesäLe und über die Gestattung der Ablösung der sog-nannten Fenvas.-AdgaVenff ^ ^ IN. über dir Lerstärkung des Ljlgungs-Fonds für die Stachs,schuld,- kV. ..ubit die tMkyeilaua des Königreichs in vier WrrrröUungs,Bezirk«, C1o17.) (-9 1 10 V. über die Einordnung der neuen Verwaltungs-Formen und über die Ressort - Verhaktnisse für dm Geheimen - Rath, das Justiz- Departement, das Departement des Inner» und der Finanzen, VT über oje Eonstituirung einer Staats-Cantrole, V^k. desgleichen einer Obcr-Nechnungs Kammer, VIII. über dir Besoldungen der Staats Diener, IX. Über die künftige Pensionirnng derselben, X. über die Aufräumung des Retardatö, XI. über das Ansstands-Wiffen. ,8. Kömgi. Bekanntmachung des Personal-Etats von den Departements der Justiz, des Innern und des Kirchen - und Schulwesens, und der Finanzen S/,s mit Z Beil. A. B. C. ■— Anordnung einer Or-anisakionS^Bollziehungs.Commission, S42. — K. B. die Festsstzung der Dienstkleidung der Staats-Diener bctr. 648. .— Personal-Organisation des Departements ’ct auswärtigen Angelegenheiten, 544. — K. V. die Festsetzung der Dienst-Kleidung des Departements der auswärtigen Angelegenheiten betreffend. S/,6. — Personal-Etat des K. Grhrimcn-Raths und der Kanzleyen desselben, Z47. sZ. Bekanntmachung an die König!. Ober- und Kamera!-Beamten, den veränderten Geschäftsgang betreffend 65z. — Bekanntmachung der K. Ortzanffations Wollziehnngs - Commission, ihre Constituirung und die an sie zu richtende Reklamationen betr. 665. £>7. Verordnung wegen Herabsetzung des Durchfuhrzolles vom Silber, 66?. 3o. K. V. das Verbot der Ausfuhr von Kartoffeln und Branntwein, und die Beschränkung der Aus- fuhr von Brodfrüchlen und Mehl rc. auf gewisse HauptzoL-Stationen betr. 66>. December. 1. — 22. Verschiedene Bekanntmachungen der K. Organisations-Vollziehungs-Commission 5öü. 667. 578. 674. §86. 5q8. 605. 6. Die an die Zoll-Ärmter erlassene Instruktion wegen des Frucht Verkehrs betr. 676. 6.' Die Sonntags-Fcyrr bctr 68y. 7. L>e Anus Dtel rer bei den neuen Finanz-Behörden Angestellten Rathe betr. 676. K. V. die Organisation des Ob«rh 0 fra t h6 und der Hof- und Domaine n-Kam- mer I'fh- 677. mit Beil A. und B 10. Aufforderung an die K. Oberömter und Postämter in Betreff der Bestellung und Pränumera- tion auf ras Staats - und RcgirrungS Blatt fürs erste Semester vom I. >8,8. 676. 9. Die Amtstitcl >cr bei den neuen Behörden im Departement des Jnnem angeffellten R8th« betreffend. 6ZZ. ,0. K. V. in Betreff der Bestimmung eines Termins zu Einreichung der Straf-Nachlaß-Geluche in Zoll Accise - und llmgelds Verfehlungen, 585. --- K. V. dir Bestrafung der Contraventionen gegen die Baug«setzr in de« Residenz-Städten betr. 686.' n. Die Verlegung des ivnkändischen General-Vikariats und deS Priester Seminars nach Nottenburg betr. 586. 14. Verordnung die Zollfrcihnl der Mahl-Früchte betr. 594. 16. Den Termin für die Abrechnung mit den Havpt-Kaffe« betr. 698. 16. B° stimmung der Behörde für die Liquidirung der Hofkasscn Scknloen, 698'. >7. Dm Transport der Früchte auf der Straße von Enzberg nach Neuenbürg betr. 602. i8. Dir Ausfuhr von Kochgerste. Malz und den verschiedenen Gattungen von Mebl betr. <,02. — Die Vereinigung der Obrrzoll und Odiraccift-Armter Mergentheim und Creglingen bstr. s,02. ig, Ernennung von Procuratore» bei dem Ober-Tribunal und den Appellatisns-Gerichtshöfen, (>oi. 22. Nachtrag, die Personal Organisation der Departements betr. SyZ. 24. Ä. N. dir- Verpflichtung der Staats Diener betr. 5g7 28. Bekanntmachung der Ordnungs-Liste der neu organisirten Departements, 605. I I. Alphabetischer Real-Inder. A Abgaben. Königl. Edikt die Abänderungen in dem Abgabe«- Wesen, insbesondere die Aa^ebuna der persönlichen Leibeigenschafts-Gefälle und die Gestattnug der Adlöfting der >oarnnn-!ks» Feudal Abgaben ;c. betr. 541. Beil. l. und II. Ab schriften. Sind stempelsrey, 60. A bzug und Nachsteuer. Welche Fälle von den Obcrämtern zu erledigen,'3. Gegen welche deutsche und andere Staaten die Abzugs-Freiheit statt finde, >86. O«r Beschloß ver deutschen N-a«des Versammlung, die Abzugs - und Nachsteuer-Freiheit betr., wird als Richtschnur in den riischla g-nden Fällen bekannt gemacht, 365. A c cise. Accise von ins Ausland verkaulten Pferden, 2,. Vom Schlachtvieh, 213. Accis - Freiheit der Wohlthatigkeits-Vereine, 222. Brsiimmung der Granzlinie zwischen Kalb und Riad, hin- sichtlich der Schlachr-Accise, sgo. Inzl. die Läufer-Schweine betr. 343- Termin zur Vorrahnr der Handwerks- undHandelS-Accise -Elaffifikation, 3qZ, 43». Aufhebung der w»gen der Frudt- theurun- zugestandenen Accis Freiheit, 38y. Dißfalsige Erinnerung 3g». Accise-Entrichtung von herrschaftlichen Wildhäuten, 448. AcciS-AuSstände sollen vorzugsweise beigetcieben werden 517. Wo künftig die Frucht-Accise'zu entrichten, 5,8. Termin zur Einreichung der Straf. nachlaß-Gesuche bei Accise-Vcrfehlungrn, 585. Die Ober-Accise-Aewlrr Me rge nth ei m und Wei k c r s h e im betr. 602. Acten. Vorschrift, die Akten - Versendung in Rechtssachen betr. 410- Ingl. die Ablieferung dep Acrcn von nftdergesctzten Commissionen betr. 42g. Actuare. Von wem die Aktuars-Stelle bei den Derfgerichten zu versehen, 467. Adel siche Gutsbesitzer. Die htz. 3/, — 4g. des K. Werft,ffungs - Entwurfs vom 3. März rsiig. die Abwendung der Wildschäden betr., haben auch in Ansehung dergutsherrlichen Jagd-Distrikte Gesetzcs-Äraft, Adoption. Die einzigen A d 0 p t i v - Dö hn e sollen dir Begünstigung der rinzkrn leiblichen Söhne in 'Ansehung der Militärpflichtigkcit genießen, >83. Genaue Prüfung der vorkommn'.ven Fälle, edeno. Acrzte. Vorschrift die 8pecli,ch„8 der jüngern Acrzte betr. 287. K. V. die zuAufsiellung tüci tiger Aerzie zu beobachtenden Maasregrln berr. 26g. — Oberamis-Arrzte. Die betretenden Verordnungen sollen ihnen von den Oberäm'ern mitge- thtiit werden, 237. Acker b 0 hnsn. Erhöhter Ausfuhrzoll , ,7g. Die Ausfuhr gänzlich verboten, 217. Höchster Preis. 2ysi. Diese Verfügungen wieder aufgehoben, 38g. Beschränkung der Ausfuhr aus gewisse Haupt-Stationen, 56a. (2*) Amt'Spflegen. Dir Vergleichung derselben mir der HHkLLtSfKulden-Kaise erinnert, zzz. Jnzl. die Einsendung Der Zins-Quittungen zur cbema igen Haupt-Cautionen Kasse, 5z5. Amts sch reib er. Vorschriften für dieselben, die Einziehung und Verrechnung der SLmpel-Geüüh- ren betr. 5y. Jngl. die Stellung und Abhör die Gemeinde - Rechnungen bctr. re. 414. 44». 457. Behandlung des Steuer-Wesens, 406. Logis-Geld, 469. A pa n a g'e -S ch löß« r. Niedersetzling einer eigenen Behörde zur Oder-Aussicht über solche, 477. Apotheker. Verordnung die Abgabe von Apotheker-Waaren und den bedingten Vorzug der Apo- theker-Forderungen rm Gant bctr. 455. Appellations-Gerichte. Der Civil-Senat des Ober-Tribunals tritt an die Stelle des bishe- rigen Ober-Appellati on -Trib un a 13, 454. 626. Errichtung von zwey Av v et! a t i on S- G «richten in den Kreisen des Königreichs, 54?. Beil. IV- S. 4. Geschäftskreis und Organi- sation derselben, ebcnd. Beil. V. S. 10. Personal-Bestand, 542. Beil. A. 2y?. Provisorischer Sitz des Appell. Ger. Hofes des Nekkar- und Schwarzwald-Kreises 56S. Ernennung von Prokuratoren, 602. Ordnungs-Liste, 607. fl. Archiv. (K. Haus - und Staats) die Oberaufsicht über dasselbe wird mit dem Departement der auswärtigen Angelegenheiten vereiniget, 544. Personal Bestand, S4S. 6,4. Armee, Königliche. Nachricht von der Nertheilung der Beitrage für Verwundete, 19. Erklärung die von dem.Russischen Feldzuge von >8,2. und von den vorhergehenden Feldzügen vermißten Offiziers und Soldaten betr. 109. Rechtliche Wirkungen dieser Erklärung, >09. 35©. Verlän- gerung des General-Pardons für Dcscrtcurs, >5o. K. V. die Disciplinarsirasen bctr. 246. 42. Hauptzoll« , Stationen.zur FruchtckAussuhr nach Baiern, 662. - W a 11 - Dc v ar l e m c uk. - Aufruf zur Eingabe der Frrdrrungcn an die Bau- und Garten- K asie 4. Dir' JabrS. Vergleichungen monirt, '34- Vorschrift Wegen der Eingabe der Verdienst- unv- Liefcrungs Zettel'vev der Hofbaukasse, 847. 626. — O verbau-Rath. Conslilmrung desselben , 541. Beil. V. S. >5. Perfvnal-Destärrd',' §412: Beil. B. S. 6. Die Sektion d es Landbau wese ns ist aufgelegt, 541 - Beil. V- (S. Z>.) 619. Bauern -Lehen, S. Lehenwescn rc. Baumwolle. Der bisherige Zstsatz-Zosl von derselben hört auf, 67. ■ Bein. Herabgesetzter Einfuhrzoll von gemeinem Bein, S2. Bergrath. Die Sektion des Bergwerks-Eisen- und Salinen-Wesenswiid als Bergrath constituirt Z4-. Beil. V. S. 22. und Z>. Personal-Bestand deffelbcn, 642. Beil- 6. S. 4- 63-. «richte. Sind stempelfrei, 6a. esoldungey,' Was die Kassenbeamten und Steuerräthe wegen derselben zu beobachten, 609. K. Edikt, die Besoldungen der Staatsdienec bctr.-54,. Seil, VIII. estandbri cf«. Sind.stempelfrei, (10., ibli 0 t h ek, öffentliche, Bereinigung des Münz- und Medaillen-, des Kunst- deSMineralien- des Naturalien- und Thier-Kabine.ts mit derselben, 69. Direktor, ebrnd. i cr. Warnung vor dem Genuß des verfälschten, 97. Erhöhter Ausfuhrzoll, ,80. Die Ausfuhr gänzlich verboten,. 2>7. Diese Verfügungen wieder, aufgehoben, 38g. illard. Die Bittschriften um Erlaubniß dazu sind bey der Steuer-Sektion einzureichen, 37. i ttschr l ft.e n. S. Eingaben, lut-Zeh ent. S. Zehenten» 0 t e n w c se n. Wiederherstellung derselben, 278. r anntw ein. Termin zur Bornahme der Umgelds-Classifikation bey den Branntwein-Commerzian- ten 34,3, 43o. Die Ausfuhr des Branntweins gänzlich verboten, 561, Brautlauf. Aufhebung' dieses Lcibeigenschafrs. Gefälles im ganzen Königreiche vom i. Jan. -8,3. an, 54,. Beil. II. S. 2. B u chd ru ü e r e y e » und Buchhandlungen. Gesetz über Preßfreiheit, 41. Naber« Be- ßitmiumgen was zu drucken und zu verbreiten verboten ist cbend, tz. 3- st. Bestrafung der llebcrfre'tcr, 42 §. x3. fl. Dißf.lsige Debordc, 44. h. 27. Weitere Vorschriften für Verfasser, Drucker und Verleger von Schriften, 43. ($. ,5. fl. Auibcbung des Ober-Een für-Colle- gium und d-r Büch er-Fiskale, 44- tz. 28. Polizeiliche Ccnlral-Aussich't über das Büchrr- Wescn, ebend. tz. 29... C Ca m eral-A'e m'ter. Vorschriften für dieselbe, den Verkauf der herrschaftlichen .Frucht-Worrathe betr. 209, 2.38, -Bericht-Erstattung darüber, 223, 253. Frucht-Vorrathtz-Berichte -SZ7. Formu- lar dazu , 333. D-r Einsendung der Vergleichungen mit der Staatsschulden - Kasse erinnert, 33g. Bocstbriften zm Beitreibung der schuldigen "Gült -. und Zehent-Früchte , Z49. Verrech- nung der -/.eleisteken Frucht-Abgaben, 574. Einzug der Ausstände 22, 609, '5 <7. Den verän- derten Geschäftsgang betr. 553. Campeche. (Blaio-H'dlzck Zoll, S7. -' > i4 Cavitalien der müden Stiftungen, S. Stiftungen. Ni t -titn. Stempel der Special. C«i»tronen, Sg. Aushebung des Instituts der CautKnert., 38». Wie es mit tcn civgelcqtcn Cautions > Capitalien, zu halten, ebend. Dir Einsrnv-iNZ der Jins- Ouiklungen zur ehemaligen Haupt-Caussonen-Kaffe erinnert, 52L. 8rn lux-Wesen. Gesetz über bie Preß - Fr e ih e i t, 41. Aufhebung des Ob er-Ce n sur - .C o l- legiums und der Bücher Fiskale, 44. §. *8. C rem 0nien Mejster. Werden dem Oberst-Kammerherrn untergeordnet, >. Ci -tionen. Sind stempelsrei, 60. Civi! Liste. Verbot der Requisitionen an Staats-Behörde» für dieselbe 444. Sie steht unter der V rwoltung der Hof- und Domänen-Kammer, 678. Dir Rechnung führt tie Ooer-Hof- Kasse, 5go. Clinicum in Tübingen. Einlieferung von Leichnamen, Ausnahme von Kranken und Schwan- geren, 3g3. Cochenille. Zell, 67. Co'onial-Waaren. Provisorische Verfügung, den Colonial - Waaren-Jmpost betr., 5j. Di« be- sondere Verrechnung desselben hört künftig auf, ebend. Commissionen. Vorschrift, die Ablieferung der Acten von denselben betr. 429. Communen (Gemeinden), In wir fern denselben der Gebrauch von Feuer-Gewehren gestattet ist, 45. ö. 3. Verbindlichkeit zu Versorgung der Armen, >67. Allgemeine Verordnung, »ie Or ganisation der G cm e! nd e-D ep u t i r t e n betr. 3og. Befugnisse derselben312. f. Fcumu lar zur Beeidigung, Z,Z. Die Berichte wegen ihrer Ausstellrng erinnert, 874. Die Sektion der Commu »-Verwaltung beim Dip. des Innern ist aufgelöst, 541. Beil. V. S. 3i. C 0 MM u N Rechnungswesen. Vorschriften, die Stellung und Abbör der Gemeinde-Rechnungen betr. 4.4. f. 441. Insbesondere in Ansehung der Natural-Vorräthe und Materialien, 467. Formular dazu, ebend. Beil. A C 0 mmun - Wild Mützen. Herstellung des ComnoD»- Wildschützen - Instituts und Ausdehnung des selben auf die neuen Lande, 29. Ingl. auf die gutsherrlichen Jagd-Distrikte, 3o5. Zusom menßellnng der dießkalsizen Verordnungen, Zv, 807. Anweisung, wornach sich die Commun- Wildschützen zu verhalten haben, 3i. 3o8. Compkßmiß. Vorschrift, das Comprowittiren auf die Oberamts-Gerichte betr. 410- Coirtracte. Stempel-Surrogat bey denselben, 60. §. a- Die nicht zur gerichtlichen Erkenntnis! kommen, sind sirmpkifrei, ebend. h. 4. Cv pu la ti on s - S ch c i n e. Sind stempelsrei, 62. Cordons auf den Hüten, und andere militärische Auszeichnungen sollen von Civil-Personen niÄü mehr getragen werden. 429. Cvrrispondenz mit Auswärtigen, S. Auswärtige AnAelege-heiteii. Criminal- Gerichtsba, kcit. Verordnung, das Verfahren nv Crimiual - und Ober - Aewter bey Fertigung und Einser.dung brr Verzeichnisse über Criminal-. Untrrfuchunzs - Kosten betr. j5. Mrlderung verschiedener Straf - Grfttze, S. Skrassachen. Cr im inal- Sena t des ObrrrrDunalS. Errichtung und Wirkungskreis desselben, 453. Welche Straf-Falle vos demselben zu erledigen, 4S4/ Crim inal-Tribunal. Die Gesuche um Aufschub. Der Vollziehung von Leibcsstrasen sind bey dem- selben eioxnrcichen, >7. -— Erhalt die Benennung „ Crim i n a l- G e rich ts b 0k" und die Rälhe den Titel, Oberiust izräthe. 4§4. Wird »uezeiöst und dagegen zwcy C rimin al- Gerichtshöfe je einer für zwei Kresse des Königreichs, errichtet, 24». Beil. IV. S. 4- Beil. V. S. n. Personal-Bestand derselben, §42. Beil- Nr. A. Ordnungs- Liste, 607. 1Ö D. Degras (Weibcrfett). Berichtigung des dießsalsigen Druckfehlers im Zoll-Tarif vom I. >812. > 7 6- Delations-Gebühren. Bey Verfehlungen gegen die Verordnungen wegen der Frucht - Ausfuhr, >57. ss», 564. Beim Verkaufe- dxk Frucht auf dem Halm«, 342. D cpart- m en rs, D cpartem en ts-Cb e fs. (Minister, Ministerien). Benennung derselben S41. Beil. V. §. 2. Obliegenheiten. Befugnisse und Vera twortlichkeit der Departements-CheiS, ebekd. S. 3. 7. §. >4. f. Neue Organisation der Departements der Justiz — des Innern — und der Finanzen, ebenv. S. 9. f. Personal-Bestand, S42. Beil. A, B, C; Jngl. des Dep.der auswärtigen Angelegenheiten, S44. DtMstklerdung der drcnrr Key aed. Departements, 54Z. 646. Ordnungs-Liste, 6o5. f, (Bergl. Finanz - Dep. Justiz- Dep. rc- tc.) Deserteurs. Verlängerung des General-Pardons für dieselbe, 150. Deutscher Bund Der Beschluß der deutschen Bundes - Versammlung, die Abzugs - und Näch- ste, -er Freiheit betr. wird als Richtschnur in den einschlagenven Fällen bekannt gemacht, 36Z. Diäten und Reisekosten. Die dießsalsigen Rechnungen sind stempelfrei, üo. Controlc der Diä- ten - Anrechnungen der Weg-Inspektoren, 329. Termin zur Eingabe der Reisekosten - und Diä» ten-Rechnungen bep den Hosstellen, Zn>. Dinkel. Erhöhter Ausfuhrzoll, 17g. Die Ausfuhr gänzlich verboten, 217. Höchster Preis, 296. Diese Ski iüaunge» wieder ausgehoden, 889. DurchgangS-Zoll. S. Zvllsachcn. E. Ehe-Sachen. Rechtliche Wirkungen des präsumtiven Todes der vermißten Soldaten in Hinsicht der ehelichen Verhältnisse, »09. Wie die Bcibrnchte zu den Heiraths-Gesuchen der zurückge- blieben Ehegatten einzurichten, ebend. und 350. Das protestantische Ehe-Gericht wird mit dem Ober-Tribunal in Stuttgart verbunden, 454, 52b. Eid. K. V. Die Leistung des Diensteides von den Staatsoimern betr. 697. Einfuhr-Zoll. €>. Zollsachen. Eing rb eu (Bittschriften, Memorialien rc.) Ei'nscharfung der bestehenden Verordnungen in Betreff derselben, insbesondere die Rubriken, Beiberichte rc. betr. 2. Sind stempelsrei, 60. Bekannt- machung, die Eingaben an den K. Geheimen-Rath betr. 42A. Einkorn. Erhöhter AusfuhrzoS 179. Dir Ausfuhr gänzlich verboten, 2,7. Höchster Prchs, 296. Diese Brrfügungen wieder aufgehoben, 38y. Eisen. Die Einfuhr des rohen oder Massel-Eisens wieder gestattet, 4,5. Zoll, ebend. Erblehen. S Lehenwesen rc. Erbsen. Erhöhter Ausfuhr-Zolls ,79- Die Ausfuhr gänzlich verboten, 217. Höchster Preis, 296. Diese Verfügungen wieder aufgehoben. 869. Erbs-Verweisung. Formular dazu, 458. Beil- B. Erdbirn e n. S. Kartoffeln. Erndte-General-Rescript für das Jahr >817. 323. Erinnerung gegen die zu frühe Vornah- me der Erndte, 357. Essig. Warnung vor de» Genuß des verfälschten, 97. Die Auskubr des Essigs verboten, 2,7. Wieder gestattet,. 389, Termin zur Vornahme der UmgeldS - Classisikativn bey Essig - Kommer- zianten, 343» 43«. ü- Fall, großer und kleiner. Aufhebung desstlberz im ganzen Königreiche vom »trn Jan. I8»8 an S41. Bett. II. ! e r. ® e rv c h r. S. Gewehr. Finanz-Departement. Neue Organisation desselben-gfy’i; Beil. V. §. 40. f. O;b er - Finanz- CoUegium. ebend. h. 41. Personal-Bestand dieses, Deport. ‘6y;.-(Seit. C.) 600.' Drenstkleidung der dabey angrsteüten Personen, 543; Amts - Lirel der bei den neuen Kinanz- Behörden angestelltcn Rathe, 57b. F in a-nz-Kammern. Bildung und Sitz derselben in de» vier Kreisen des Königreichs. 641. Beil. IV. Geschaflskreis, ebend. Weil. V. S. a3> §.'47. Personal-Bestand, 64 2. (Beil. V- S. g.) 60 1. 632. Tu Fiskal-Prozesse. S. Prozesse. Flug schützen. Aufstellung von solchen zu Wegschießung der schädlichen Vögel, Zo. Forst-und Jagd-Wesen. MaaSregeln zu Abwendung des Wildschadens, ay-.zoS. Dießfalsige Verantwortlichkeit der Forst-und Jagd-Bedieiuen, 3o. (Berg!. Wildschaden.) Auflösung oes Dberforstamls Ludwigsburg, 89. Eintheilung sämmtlicher Forste in vier Haupt-Bezirke/ästr. Beil. V. S. 2g. Kreis- Ol' e r f'o r stmei st er, ebend. Uniform 6,4. Forst-Rath- Die Sektion der Kronforste wird als solcher konstuuirt. 54 r. Beil. V. S. 31. GeschWskreis desselben, ebend. S. .22. -Personal-Bestand, 542. Beil. 6. (S. 4.) 630. Dienst- kleidung, 544. Frachtbriefe. Sind stewpelftei, Z9. Frankreich. Abzugs-Freiheit mit diesem Reiche, ,67. Was wegen Sicherstellung der mit der Post dahin abgeh-inden Pakete zu beobachten, 20Ü. Frohnen, Frodngöldest-' rAufhebnüg derer, die von der persönlichen Leibeigenschaft herrühren, 641. Bellt II. ®V *f;; 'Adtösbarkeit der übrigen, ebene, tz. »b. Erklärung der ungemesse- - men als --.gesetzlich, ebendi f§. 17- • Früzch r'e (Brodfrüchre, Getreide).' Eeneral-BrrorbnL'ng, den Frucht-Aufkauf betr. 85. Abgabe von Saat-und Susterttarions -Früchte») >67. Erhöhung des Ausfuhrzolls, 179. Verkauf der he,r- .. sch-aftl. Fruckr.Vorräkhe, 299, 238. Nirdrrsehung einer eigenen Commission deshalb^, 2-2. Allgemeine Fru ch t-Sch erre, 2 >7. 842. -^Frucht - Verkaufs - Berichte 233, 263. Einsen- dung der Fruchtvreis-Zettel '22?4. Aufzeichnung -sämmtlicher Frucht - Borralhe, 293. Bestkin- «mng eines höchsten Preises 2y6t Erstal'küng von Frucht - Vorrachs - Berichten, 387. For- mular dazu, 338. Verbot, Früchte-aus dein Halm zu verkaufen, Z41. Beitreibung der schul- digru Gült- und Zehent-Früchte, 349. Erinnerung gegen die zu frühe Vornahme 'der- Erntke, 327. - Anwendung der Ma.z-imums-Preise auf die Frümkr der neuen Erudle, 878. Wie di« Frucht-Abga'-en der Cameral-Aemter zu verrechnen, Z7!,. Aufhebung der allgs'm ei- nen 'F-rucht - S yerve,- und Wiederherstellung drS L..uchetz wie vor dem St-rn Äov.. * 3. V-- 889. Wo künftig die Frucht i Accife. zu, entrichten, 51,8. Beschränkung der Fruän Ausfuhr aus gewisse Hauptzoll - Stationen und weitere Äüas:öc;e!n gegen die üvermät-iar Steigerung ^er Frucht-Preise, 66,. f. S75. .üa«. Zollkreiheit der Mahssrüchke, 694. Den LrimSporl der Früchlt auf''der Straße von Enzberg stach Äruenbürg b--(-'h>.>2. ,V;S: ,,,t:ii>-'' , ©• ••7 ni GA ii tssa ch dn. Borsthrlften^ rür die Obttamts-Gnichte. die Behandlung der Gantsachen betr. 400. Vorzug der Apotheker - Forderungen im Gant, 465. Verfügungen ''zu- Mkützung der G Verweisnngen, 458. Ze b äude. Berorduuna in Betreff der den -Bewohnern herrschaftlicher Gebäude »ln!« genden Verbindlichkeiten, 4§>. Mie die franz. Laubtbalcr bei den Kr Kassen an),mrehmen, 874. Herabsetzung des Durchfuhr-Zolls von Contanti. §68. Gemeinden, GemeindeDrputirle, S. ComAiünen.' G e n er a l - P a r 0 0 n, S. Deserteurs. General-Vikariat, S. Kirchenwesen. Gerste. Erhöhter Ausfuhrzoll, 179. Die ?susfuhr gänzlich verboten, 217' Höchster Preis, 296. Diese Verfügungen wieder aufgehoben, 889. Die Ausfuhr der Kochgertze betr. 602. Gestütts - Wesen- Termin zu Einsendung rer Gcstüits-Zftiträge, 3 >8. Ingl. derPscrdevirkuufs-- Conceffionsgelder, 4-0. Land - Gestütts - Kommisisron, 541. Veil. Y. S. i5. Getreide, ©. Früchte. Gewächse. Bekanntmachung, die Pflanzung früh reifender Gewächse betr- 187. Gewehr. Milderung der wegen der Volks - Entwaffnung seil 1806 ergangenen Gesetze, 4§. Wem künftig der Besitz und Gebrauch eineö Feuer-Gewehrs gestattet ist, ebend. §. 1. ff. Strafe der llebertrcrer, ebend. §. 6. und 7. Grunvbirnen, S. KartvffeIn. Güter, liegende. Dürfen künftig nicht mehr durch Lotterien ausgcspielt werden, 169. Aushebung der Lehenbarkeit der Bauerngüter. S. Ledenn>csen u. — — herrschaftliche. Verordnung in Betreff der den Nutznicssern derselben obliegenden Ver- binvlichkeiten, 48a. Gymnasien. Titel der an dem Mittlern Gymnasium zu Stuttgart angestelltcn Lehrer, §0. Organisation der Gymnasien zu Ellwangen und Nollwril, Z-3. Personal-Bestand, §21. 522. H. Haber. Was bei Erhebung des Zolls von Haberspreu zu beobachten, 36. Ausfuhrzoll von abgegerbtem Haber (Haberlern) >3>. Erhöhter Ausfuhrzoll vom Haber, 179. Dessen Aus- fuhr gänzlich verboten, 217. Höchster Preis, 296. Diese Verfügungen wieder aufgehoben, 369. Beschränkung der Ausfuhr des Habers auf gewisse H'auprzoll Stationen, Z62. Handel. Provisorisch« Verfügung in Handelssachen, insbesondere un Zwischenhandel blkr. §7. 469 Handelsbüchcr, Frachtbriefe und Ladscheine sind sirmpelfrei, §9. 6v. Termin zur Vornahme der Handels - Accis - Claffisic-tion. 343. 4Z0.' Hand lohn. Ablösbarkeit desselben, §41. Beil. 1J. S 4. Handwerks - Sachen. Welche Handwerks Dispensationen von den Oberawtern^zu erledigest, 3r Kundschaften, Lehr- und Meister-Briefe, und Wandcrbücher sind stempelsrei, §9. Angl. Handwerks-Conti und Rechnungen, 60. Termin zur Vornahme der Handwerks-Accis- Claffisication, 34g. 430. Hasen Verminderung derselben, 29- Anstellung von Treibjagen, 3o. Hauptrecht. (Besthaupt.) Aufhebung dieses Leibeigenschafts - Gkffills im ganzen Königreiche vom 1, Januar >8>S an, §4l. Beil' II. S. 2. (1817} (3) v i8 HSerdLrecktt. Aufgehoben, §4r. Beil 11. S. 2. Heiligen-P» leger. Wahl und Bestätigung derselben, 22.'. g- Herbst - General - Rescript für ras I.ikr 1817, 497. Absonderung der erfrorncn Trauben von den gesunden, ehend. Abgaben unter den Keltern, 498. Herrschaft-GebäuSe, S. Gebäude. Herrschaft- Güter, S. Güter. Hirsen. Erhöhter Ausfuhrzoll, 179 Die Ausfuhr gänzlich verboten, 217. Höchster Preis, 296. Diese Verfügungen wieder ausgehoben, 389. >. Ho f - Diebstahl. Ausübung der Verordn. vom 29. April 1814 und vorläufige neue gesetzliche Bestimmrmg dieses Verbrechens. 14. Aushebung der Straf - Verordnung vom 4. September 1811 wegen Entwendung ches Königl. Ergenthums, 625. Hof» und Domänen - Kammer, Organisation und Geschasiskreis derselben, 5/8. ff. Verhält- nisse des Hosk«mme,r - Präsidenten, 577. 579. O der - Hof - Kasse, 58o- Hof- Kameral - Aemter, 28 >. Königl. Veroronnng die Entlaßbarkeit der bei der Hof- und Domänen-Kammer angestelüen Diener betr. 634. Die Liquidirungs - Kommission der Hof- Kassru - Schulden wird aufgriös't und die Gläubiger an die Ausstands - Kommission (54l Beil. X!.) gewiesen, S93. Hof-Gericht, 's Justiz-Behörde für dir Hof Dienerschaft) Auszug au? der demselben ertheilten Instruktion, 897. Steht unmittelbar unter dem Ober-Hosralh, 578. Hofstaat, Königlicher. Organisation des Oberst - Kammerhern - Stabs 1. Auffor- derung wegen der Hvskassen- Schulden, 4. 802. 698. Königl Verordnung die Eut- laßbarkrit der Hof - Beamten und Diener betr.. 8b. §78- Die Hof - Stellen dürfen keine Nequisationen für die Civil-Liste an die Staats-Behörden mache«, 4.1.9. Bei Reisen des Hofstaats soll keine Abgabe anders als gegen baare Bezahlung, bei Verlust drr Forderung, geleistet werden, 400. Termin zur Eingabe der Reisekosten - und Diären -Rechnungen bei den Hof - Stellen, 5o>. _ —Ox>ber - Hof- Nath. Auszug aus der demselben rrtheilttn Instruktion, 401. Weitere König!. Verordnung die Orgaeisation und den Geschaitskreis desselben Herr., S77. 582. Horn, Hornbrocken, Hornspähne. Herabgesetzter Einfuhrzoll, Z2. Lusgangszoll, S2S. Hü iss - Kasse, Errichtung und Plan einer sre,«willigen Hülfs - Kasse, 8 >6. Hundehütten (Hundslege) AbiöSbarkeit der LießfMgen Verpflichtung, 541. Beil. 11. S. 8. Indigo. Zoll, 57. Innere Verwaltung, Departement des Innern. Neue Organisation desselben und Verbin- dung mit dem Departement des Kirchen - und Schulwesens, 54,. Be-!. V. S. n. Geschaftskreis, cbcnb. §■ 3o. Demselben untergeordnet» Stellen, cbend. S. ,3. ss. Personal- Bestand , 542. (Beil. 13.) S99. Dimst-Kleidung, 243. Amts Titel der bei den neuen Behörden angestellten Näthe, 592. Ordnungs-Liste, tu9. ff. (Bergt. Kuchen - «nd Schul- wesen, Regierung k. ) Inventuren. Stempelgebühr, 59. Wie es mit deren Verrechnung und Einzug zu halten, 59. 60. Verfügungen zu Abkürzung der Inventur Ges-bäsre, 4,4. 458. Irrenhaus. Dir Eilsendung der Kostgelder erinnert, 347. Juden/ Kommission für das Israelitische Kirchen-Schuh- und Stiftungs-Wesen, 241. Beit. V. €5. 15, Justiz - Departement. Neue Organisation desselben, 458. 2.4!. Beil. V. S. 9. Wie es mit den «Klagen, über verzögerte Justiz zu halten, ebcnd. §. 24. Dir Orcr-Aassi^r «Md Leitung der Redaktion des Staats - und Regirrurrgs - Blatts wird mit dem Justiz - Departement «pfct'ni-of. ebend. S. i». §.20. Personal-Bestand dieses Departements, 542. (Beil. iüii. A» -yg." Dt'-nstkleiduNH, 543.’ Ordmrngs-Liste, 605. — Ober - Tribun»!. Errichtung desselben als Oberster Justiz-Stelle, 453. Eintheilung in Senate und Wirrungskris, 4§Z. 4Z4- Ernennung von Prvkuratoren, 602. 6rs. Ord- nu.'-zö-Llst«, 6o5. __ — Ober- Justiz - Collegium. Auflösung desselben, an seine Stelle treten dre beiden in die Kreise verlegten Appellations-Gerichtshöfe, 641. Beil. V. S. 9. (S. AppcUatisnkN.) ■r- — Criminal - Gerichtshöfe, S. Criminal-Gerichtsbarkeit K. Kaffeehaus. Dir Erlanbniß zu Errichtung eines solchen ist bei der Sektion der Steuern nachr zu suchen, Z7. Kasf.ee- Surrogate. Herabgesetzter Einfuhrzoll, 3>8. Kalender. Stempel der ausländischen, 69. Kartoffeln (Erdbirnen, Grundbirnen). Erhöhter Ausfuhrzoll, >79. Die Ausfuhr gänzlich ver- boten, 2,7. Höchster P«is, 396. Diese Verfügungen wieder aufgehoben, 3Zy. Die Aus- fuhr der Kartoffeln wird abermals gänzlich verboten, 561, K« ssen - Neste. S. Staatskassen. Kernen. Erhöhter Ausfuhrzoll, 179. Die Ausfuhr gänzlich verboten, 2,7. Höchster Preis« 296- Diese Verfügungen wieder aufgehoben, 889. Beschränkung der Ausfuhr der Brodfrüchte auf gewisse Haupizoll- Stationen, 662. Kirchen - Convente, S. katholisches Kirchenwesen. Kirchen wesen (überhaupt) Das Ministerium des Kirchen - und Schulwesens wird mit dem Departement des Innern vereiniget, 527. 64,. Beil. V. S. i«. Geschäflskreis desselben, ebend. §. 3o. Demselben untergeordnclc Stellen, ebend. S. >Z. ff. Personal-Bestand, 642. Weil. Lit. B. 616. — — Katholisches. Allgemeine Einführung von Kirchen - Conventen in den katholischen Landestheilen, 53 ff. Pastoral-ConcurS-Prüfungen der Geistlichen, 69. Das General- Vikariat betr. 245. 299. Verordnung die kathol. Lehranstalten betr. 6r3. Vereinigung der Universität Ellwangen mit der Universität Tübingen in der Eigenschaft einer Theolo- gischen Fakultät, Z>4. Personal-Bestand, 6,2. Errichtung eines höher» kathol. Konvikts zu Tübingen für die Kandidaten des geistliclen Standes,, 614. Vcrzcichniß der in dasselbe ausge- nommenen Studierenden, 5,5. Direktor, 621. Verlegung des General - Vikariats und des Priester-Seminars nach Kottenburg, 686. Bischöfliches Kommissariat in Ellwangen, 587. General - Vikariats-Räthe, 588. — _ Protestantisches. Eingabe verschiedener Prälaten, die Herstellung der landständischen Verhältniffe betr. 322. Feier des Rrformations - Festes, vyr. Die Herausgabe eines P fa r r- buchS betr., 533. Confistorium, S41. Bcil. V. S. 14. Personal-Bestand, 542. Beil. B. S. 2. 616. Titel der dabei «"gestellten Käthe, 686. Klauen. Herabsetzung dcö Einfuhrzolls, 32. ". König. Bei Reifen des Königs und der Königs. Familie soll keine Abgabe anders als gegen baare Bezahlung bei Verlust d.dr Forderung geleistet werden. 460. (Bergl. Civil-Liste). Königliches Haus. Niedersetzung einer eigenen Behörde zur Ober-Aufsicht über die von den Mirgliedern der Keuigl. Familie im Lande bewohnten Apanage-Schlösser, 477. Königlicher Hofstaat. S. Hofstaat. Königreich. Aöuigl. Evikr, die Eintheilung des Königreichs in vier Kreise und Verwaltungs- Bezirke bKr,, 641. Beil. kV- 20 Kreise. Eintbrilung des Königreichs in vier Kreise und Benennung derselben- 6/,,. Beil. IV. Kriegs-Departement. Behörde zur Untersuchung der Schuwen bei dem .Kriegs - Depart. 17. Vorladung der Gläubiger, 802. Neue Organisation deS Kriegs --Ministeriums. Zar. Küchengefälle (sogenannte) Sollen zu den Geldzinscn geschlagen und nie mehr in natura erhö- ben werden, 54i. Beil. II. €>. 5. Knnst-Cabinct. Mit der K. öffentlichen Bibliothek vereiniget, 89. 9. Lager- und Waaghäuser- Verlängerung des Termins für die zum Zwischenhandel daselbst nie^, dergelegtm Maaren. 57. Herabsetzung der Gebühren, 58. Landstände. S. Stände. LAndwirth schalt. Aufforderung zu einem Landw i r thschgftlich en Verein, Z84. Post- porto - Freiheit desselben, 410. Mas wetzen der Aufnahme zu beobachten, .443. Laubthaler. W-r die französische Laubthaler-bei den K. Kaffen anzunehmen, ,874. Laudemien. Abl-lbrrkrit derselben, 54». Beil. II. S. 4. Lehen. Die bisherige Sektion der Lehen wird mit dem Departement der auswärtigen Angelegen- heiten vereiniget, 544... Lehenwesen der Bauerngüter, Aufhebung der Lehenbarkeit der Bauerngüter, 547. Dnl. II. S- Z. Nähere Bestimmungen in Ansehung der Fall - Lehen, ebend. in gl. der Erb leben, ebrM». S. 4. Ablösbarkeit der Laudemien, der jährlichen Grund-ALsavrn von > fl. 3o kr. und weniger, ingl. der Theilgebühren, ebend. S. 4—6. Allgemeine Bestimmungen für dir Ab- lösung , ebend. S. 6. Leibesstrafen, Straf-Sachen. .Leibeigenschaft. Die persönliche Leibeigenschaft mit allen ihren Wirkungen ist vom i. Januar »8>8 att im ganzen Umfange des Königreichs aufgehoben, 64». Beil. II. S. 2. Weitere diestsalsige Bestimmungen, ebend. Leibhahnen, Leibhennen, Leidschillinge, Leibsteuern. Dtöse persönliche Leibeigen- schalks - Gefälle sind vom >. Januar >8-8 an im ganzen Königreiche aufgetzvhkn, 641. Beil. II. S. 2. e Leichname. Einlleferung derselben an die anatomische Anstalt zu Tübingen, s. Linsen. Erhöhter Ausfuhrzoll, 179. Die Ausfuhr gänzlich verboten, 217. Höchster Preis, 296. Diese Verfügungen wieder aufgehoben, 38g. Lotterien. Liegende Güter dürfen nicht mehr dmch Lotterien ausgrspielt werden, 169. Lungen - Entzündung unter dem Rindviehs S. Viehseuche. Magistrate. Gesetzliche Bestimmung di« Wahl und Amts-Dauer derselben betr., 3,5. Mahagoni-Holz.' Verzollung desselben, 57. Malz. Erhöhter Ausfuhrzoll, 179. Die Ausfuhr gänzlich verboten, 2,7. Höchster Preis,^296. Diese Verfügungen wieder aufgehoben, 38g. Versuch den Malzschlamm zu Brod zu verbacken, 226. Die Ausfuhr des Malzes vsrr. 602. Markt - Maaren, S. Waaren. Massel - Eisen, S. Eisen. Medicinal - Wesen. Warnung vor dem Genüsse veValschten Biers und Essigs, 97. Die gelehrten Rälhe bei der Brktion des Medicin«!-Wesens erhalten den Titel: „Medicinal- Rstthe", >42. Medicinal - Collegium, 641. Deck. V. S. >6. Personal-Bestand desselben, 642. Beil. JL.it. B. S. 5. 619. Kreis - Medicinal - Rath, 64». Weil. V. S. 19. (Vergl. Aerzce rc.) M e h l- Erhöhter Ausfuhrzoll, 179. Die Ausfuhr verboten, 2,7. höchster Preis, 296. Diese Birsüguugen wieder ausgeboben, 389. Beschränkung der Ausfuhr auf gewisse Haupizoll- Stationen, 562. Erläuterung dieser Verordnung, (>02. Militär. ~3t. V.die bei Dein Militär anwendbaren Disciplinar-Strafen betr. 245. Die Pensionen des Militär-Verdienst.-Ordens belr. 421. Cordons auf den Hüthen und andere militärische Auszeichnungen.sollen nickt von Civildienern getragen werden, 429. (S. Armee. ) M ilitär-Pfl ichtig keil, Begünstigung der einzigen Adoptiv-Söhne in Hinsicht derselben , i83. M i l i t ä r - W e r d i e n st - O r d e n. S. Orden. M i n era lie n- Cab in ek. Mit der K. öffentlichen Bibliothek vereiniget, 89. Minister, M inist er ia l-D ep a r te m ents. S. Departements. Münz- und M ed all len-C a b inet- Mit der K. öffentlichen Bibliothek vereiniget, 89. N Nachsteuer. S. Abzug. Naturalien - und L hier-Ca bin c t. Mit der K. öffentlichen Bibliothek vereiniget, 89. O Oberst mtcr, Ob er a mtl eute. Gegenstands welche denselben zur Erledigung überlassen werden, 3. Wie sie bei Fertigung und Einsendung der Verzeichnisse über die Crimina!-UnterMchuugs- Kosten zu verfahren haben, \5. Inwiefern denselben bi« unmittelbare Corresposdcnz mit Auswärtigen gestattet ist, 22Sie sollm den Qberamls-Aerzten Sir betreffenden Verfügungen witthriirn. 2Z7. Ei.tttzeilung der sämtlichrn Obrrämter unter vier' Verwaltungs-Bezirke (Kreisel §41. Beil. iv. Bekanntmachung den neuen Gefthäftsgasz betr. 553. Obe ramls -- Aerzte. G. Aerzre. Ober amts-Gerichte. Die Erstattung der vierteljährigen Fiskal-Prozeß-Berichte hört künftig ans, 36. Erweiterter Wirkungskreis der Oberamts-Gerichte, 408 Ober-Bau-Rar h' S. Bau - Departement. Obe r - C ensur- Col l e gi u m. S. Cer,sur-Wesen. O ber-Fin amz-C o l! e giu m. G. Finanz- Departement. Ober-Hofkasse, S. Hof- und Domänen - Kammer. O be r-N ech n u n g seKa m m e r. S. Staats «Rechnungen. Ob er-Ne gicrungs^ Collegium. S. Regierung. Obe r- Tribun a l. S. Justiz - Departement. O b r r ft - K a m m e r h e r r n - S t a b. S. Hofstaat.' Obsignationen.' Stempelgebühr, 69. Wie es mit deren Verrechnung und Einzug zu hallen,' 59- bö. Orden- Königs. Verordnung die Militär-Verdienst-Ordens-Pensionen betr. 421. Organisation, neue. König!. Edikte , die'neue Organisation der Slams-Verwaltungs-Behörden betr. 641. Weil. T.-Xf. Lit. A. 11. C. Anordnung einer Organisarions - Vollzie hung - Kommission, 642. Prkamttmachuugrn derselben, 553.' 665-67. 578, 674. 585» 5gS. 6o5. Ordnungs- Liste der neu organisirten Departements, 6o5 ff. P. Passe. Stempel der Reisepässe, Z9. Visirung derselben an den Granzen, 69. Formular zu Pässen für Auswanderer, >33. Einscbärfting der Verordnungen wegen der Passe der Fremden, >70. Pastor al - Concurs - Prüfungen, S. Prüfungen. Pensionen. König!. Verordnung die Militär-Verdienst-Ordens-Pensionen betr. 421. Königl. Evikt, die Pensionirung der Staatsdiener betr. 641. Bei!. IX. Personal - Leibeigenschaft, S. Leibeigenschaft. 22 P' än d 'I n n. Die Selbst,'Psanbung Wegen verweigertem Preßaeld bei herrschaftlichen Forderungen aufge'yben. 186. Pferde. Das Verbot des Verkaufs von Pferden unter drei Jabreu jn« A'-slanv wird aufgehoben, 21, Arcise, ebend. Wann und wohin die Pferde, Verkam? Conc< ssionsaelder einzuschicken, 4,0. Pvliz'i, Polizei - Verordnungen. Polizei-Au ksiich't &?w das Bin- fircf-.n, 44. Was bei een Transportscheinen der Gefangenen zu beobachten, 209. ßinr ä-tung d - Feuer. Polizei- gesetze, §18. Verzeichuiß und Beschreibung einer in Kassel entdeckten.Diebs-Bande, 536, König!. Verordnung, die Bestrafung der Contravenrionen gegen die Dangesehe in den Residevz- StLdtrn Herr. 686. Einschärfung der 'N/rordn. wegen der Sonnrags - Feier, 6S9. Po st wesen. Aufhebung der eigenen Verwaltung des Poststalls zu Sinkt gart, ist.o. Briefpost in das Großherzogthum Baden und nach? Fraskwrt -4>. Verlegung der Post-Station von Dörzbach nach AUringcn, »48. Die Geld-Bnfendungon detr.",2i. Sicherstellung der nach Frankreich abgehenden Packet«, 206. Verzeichniß nicht bestellbarer Postwagen - Rewur« stücke, 3or. Postporto-Freiheit des landwirthschaftlichen Vereins, 410. Was. lär den Post- wagen = Versendungen nach den Niederlanden und Holland zu beobachten, 606. Preß - Freiheit, S. Buchdruckereien rc. Preß - Geld, S, Pfändung. Protokolle. Sind stcmpelsrei, 60. In welchen Fällen solche künftig von den Beamten in original! kinzuschicken, 414. Provinzial - Kollegien. König!. Edikt, die Eintheilung des Königreichs in vier Verwaltungs- Bezirke, und die Errichtung von Criminal- und Appellatrons-Gerichtshöfen, mgt. von Pro- vinzial-Regierungen und Finanz-Kammern rc. bctr, 641. Beil. IV- (Vergl. Finanz-Depar- tement, Justiz. Departement rc.) Prozesse. Auffergerichtlichtliche Eingaben in Rechtsflreitigkeiten verboten', 2. Ausrrahme ebend. Die Erstattung der vierteljährigen Fi s kal-P roze ß -W e r ich t« von den Sr«dt- und Ober- amts - Gerichten soll künltig unterbleiben. 36. Prozefischriften sind stempelfrei, 60. Die Prozeß-Tabellen find jährlich nur Einmal eiuzuftndsn, 410. Prüfungen. P 0 st 0r al-C0ncur s - Pr üfung en her kothol. Geistlichen, 69. Concmsprüftingen der kathol. Schullehrer und Schulkandidaten, 69. Jngl. der evangelisch-n Deutschen Schullehrer Schulprovisoren und Kmrdidaten, 246. Was wegen der Prüfungen der Arznei-Wissenschaft Kandidaten und Aerzte zu beobachten. 269. Pupillen-Wesen. Die Funktionen des Lutelar-Naths werden den Appellations - Gerichts- Höfen übertragen, 54». V. S. >o. Anstellung von Pu Pillen-Rathen, ebend. Q. Quittungen, Sind strmpeelfrei 60 Die Einsendung der Zins-Quittungen zur Kautionen-Kasse erinnert, S2S. R. Regierung. Ober - Regierungs - Collegiuiya Bildung desselben, Geschaftskreis und Vcr- hältniß zum Minister des Innern, 641. Beil. V. S. iZ. Personal-Bestand, S42. Beil. v B. ©. 1. 6-5. — — Provinzial - Regierungen. Errichtung und Sitz derselben, 551. Beil. IV. Ge- schäftskreis, ebend, Bcil. V. S. i5. §, 34. Personal-Bestand, 642. (Beil. B. 0. 7. ff.) 599. 620 ff. Regierungs - Blatt (Staats - und). Bestellung und Bezahlung desselben, 79, 272, 724, Z9,. §59, 664, 669, 57-6. 6o3. Die Kommission des Staats - und Regierungs- Blatts wird mit dem Justiz-Ministerium vereiniget, 641. Beil. V. S. 32. Reis. Der Einfuhr - Zoll aufgehoben, 21. Wieder hergcfieür 389. Reisen des Königs, S. König. Rel iyions Edikt. Aufhebung der im tz. 6. des Relig. Edikt von ,606 entbatenen beschränken- den Br stimm un gen die religiöse Erziehung der Kinder aus gemischter Ehe betr. ,3,. Retardnt. Königs. Edikt die Ausräumung des Retardüts und die Nicdersetzung einer eigenen Rekardaten - Kommission betr. 54». Beil. X. Personal-Bestand derselben, ödend. S. 2. Roggen. Erhöhter Ausfuhrzoll, 179. Dir Ausfuhr gänzlich verboten, 2,7. Höchster Preis, 296. Diese Verfügungen wieder aufgehoben, 889. Rubricken. Me Eingaben an Sr. Majestät den König, oder die chöhern Königs. Stellen müssen damit versehen seyn, 2. R u nkelrüdeNt nwmdung derselben beim Wrvdbacken, 3c). S. Salpeter. Das R^>t nach solchem zu graben, ist den einzelnen Ober-Remtern pachtweise zn überlassen, 77.' j ^ Schreiberei - Wesen. Verfügungen zu Bernnfachüng der Schreiberei-Geschäfte, und zu Ab- stellung der Gebrechen betr. 4-3, 441, 456. Schuld - Verschreibungen. Stempel der gerichtlichen, 59. Die andern sind stemv.lfrei. 60. §• 4- Vorzüge der Schuld-Verschreibungen über angeliehenes Geld zu Saar - uns Sußenta- ^ tionS - Früchten, >68. Schulwesen (überhaupt) Unterstützung der gering besoldeten Schuldiener mit Urodfrü hten, 279. Die Gudscriplio», auf Pestalozzi's Werke betr. 846. Das .Ministerium de - Kirchen - und Schulwesens wird mit dem Departement des Innern vereiniget S41. Beil. V. S. 11. (Berg!. Kir-chenwesen) Die Aussicht über die lateinischen Schulen wird dem Stud ie n- Rath übertragen, ebend. S. 14. §. 33. Vcrhältniffe der Genet-l -Superintemdrntrn uttd der Dekan r der kathol. Landkapitel zu den Provinzial-Regierungen in Betreff des Schulwesens, ebend. S. 19. —- — Katholisches.. Concurs-Prüfungen der Schullehrer rc. 69. Königs. Verordnung [tote kathol. Lehranstalten betr. 5,3. — — P rote stau risch es. Neue Einrichtung des vormals Oeblschlager'schen Jnst'nts, 169. ConcurS Prüfungen der deutschen evangel- Schullehrer, Schulyrovstörrn uns Fuciptenten betr. 246, 53z. Des Plärrers Neuberr Schulmeister - Buch betr. 367. Nachtrag zu den Schullehrer - Conferenzen, i3a, 890, 4* >, Schweine. Welche in Absicht auf die Schlacht-Accise als Läufer-Schweine zu behan- deln, 848. Silber. Herabsetzung des Durchfuhrzolls von rohem und geprägtem Silber (Content.) und von Silber-Fabrikaten, 538. S p«z erey--Wa aren. Verzollung derselben, 57. Spiel K arten. Stempel derselben, 58-' - , Staats-Controle. Königs. Edikt, die Eonstituirung einer Staa ts-Cantr 0 le betr. 541. Bell. Vl. Wirkungskreis dsrselven, ebend. §. 1. ff. Personal-Bestand, 642. Beil. 6. '§>, 1. 6a8. S tag ts - D ien ec. Wodurch vir Preßfreiheit gegen dies.sib« verletzt wird, 42. h. 8. Was sie selbst bry dem Drucke.ihrer Schriften zu beobachten haben, ebend. §. 10. Strafe der llebertreter, tz. 14. Allen Staats-Dienern ist der Gebrauch von Feuergewehrea gestattet, 45. Künigl. Edikt die Besoldungen betr, 5i>. Best. VI-!. Inql. die Pensionirnng der Staarö-Diener, ebend. Be>l IX. Verzeichnis? der dry dem Justiz Depari. angestellten Personen 642. Beil. X- In gl. bei dem Departement des Innern, des Kirchen - und Schulwesens, ebens. Beil. v.— Bei dem Finanz-.Departement, ebend. Beil. 0. Ä i c rK k lei du » g der -Staats - Dimer, £>43. 546. König!. Verordn, dir Verpflichtung derselben betr. .597. Ordnungs'-Liste,, üo5 ff. 24 Staats - Kassen. Das Gesetz,. vom 6, Decrmber 1806 die Pra'umtion des Doli bei allen Kassen - Resten betr., wird ausgehoben, >4. Bildung eines Fonds zu Tilgung der Aabluntzs - Rückstände bei den Königl. Kassen, 21. (S. AuSstande) Wie künftig die Cautionen der Kassen-Beamtcn zu leisten, 4Sr. Haupt - Staats - Kasse, 5ui. Beil. V. S. 25. Kreis - Kassen, ebend. S. ab. Die Sektion der Staats - Kassen wird aufgelöst, ebcnd. S. 3i. Personale der Kassen - Verwaltung, 542. Beil. 6. S. 7: 636. Termin für die Abrechnungen re. mit den Hauptkassm, 6y3. Staats - Rechnungen.' Dir Sektion der Staats - Rechnungen wird aufgelößt, 5g>. Beil. V. S. Königl. Edikt, die Constituirung einer Ober - Rechnu.ng^ - Kammer betr. 5/, n Beil. VIl. Compctenz derselben, ebeud. K'ir. 1. Innere Organisation, Tit: s. Geschäftsgang und Verfahren, Tit. 3. Person«!-Bestand, 642. Beil. 6. S. 2, 629. Staats - und Reglern ngs - Blstt, S. Regierungs-Blatt. Staats - Schuld. König!. Edikt über die Verstärkung des Tilgungs-Fonds kür die Staatsschuld, 54>. Beil. I!i. Schuld en - Verwaltu ngs - und Tilcungs - Kommission, ebend. S. 6. Grschastskreis derselben, 541. Veil. V. S. 28. §. 62. Persona! - Bestand, 642. Beil. 6. S. 6. Staats - Verfassung. König!. Verfassungs - Entwurf, io5- Von den Ständen nicht ange- nommen, 278- Die Wohlthaten desselben dem Volke dennoch zu gesichert, 276. Die tz§. 84-40 desselben, die Abwendung des Wildschadens betr., werden als allgemein gesetzlich verbindend erklärt, 3o5. Staats - Verwaltung. Königl- Edikte di» Abänderungen in den Verwaltung«-Grundsätzen und Formen betr. §4,. Beil. I. - XI. (Vergl. Kinanz-Departement, Justiz - Departement ic.) Stad tsch reib er. Vorschriften für dieselben, die Einziehung und Verrechnung der Stempel- gebühren brlr. 59. Jngl. die Stellung und Abhör der Gemeinde - Rechnungen betr. 4,4, 441, 457. Behandlung des Steucrweseus, 45b. Loois-Gclr>, 469. Stande, Stande - Versammlung. Weitere Vertagung derselben, q._ Wieder-Eröffnung und Ueberqabe des Königl. Verfassungs-Entwurfs, 10S. Eingabe der Stände-Versammlung, die Anwesenheit der Geheimen Rache bei den ständischen Verhandlungen betr. 126. Gebermrn- Ratbs -Rescript deshalb, ,29.. Wahl eines ^Vice-Präsidenten, i33. Eingabe die Frucht- theurunq betr. 177- Ged. Raths Rescr. darauf, 17s;. Desgl. die Umlage der Jadrtsteuer von betr. >8>. Königl. Rescr. die Stimmen - Mehrheit bei den Verhandlungen über die Verfassungs-Angelegenheit betr. >85. Aktenstücks dazu, 193 ff. Erklärung der Stände darauf, 201. Geh. Raths Rescripte darauf, 2o3, 205. Jngl. einen im Stand,Haus und vor demselben ststtgefundenrn Znsammenlaus betr. 20S. Eingabe die Stimmen-Mehrheit betr. 22g. K önig!. Rcscript darauf, »33. Königl. Ultimatum, die Brrfaffungs - Angelegenheit' betr., ?.5j. Erklärung der Stände darauf, 278. Königl. Rescrivt, die Auflösung der Stande-Vcrsammlung betr. 274. Bekanntmachung deßhalb, nebst Beilage, 275, 281. Stempel - Wesen. Neue Einrichtung desselben, 56 ff. Stempel - Surrogat bei Taxabitien und Contracten, 6c>.. Sterz - Seuche, S. Vieh-Seuche. Steuer - Wesen. Umlage der Jadressteuer von f&rri >62. Jngl. von \\\\i 433. Bersügun- gen die künftige Behandlung des Steuerwesens betr. 456. Verordnungen den Steuereinzug betr. 484, Sog. Königl. Edikt, die Abänderungen in dem Abgabenwesen, Aufnahme eines Grund-Katasters rc. betr. 541. Veil. I. Die bisherige Sek ivn der direkren und . indirekten Steuern bildet das Steuer - Collegium, womit zugleich die Tabacks- und Galt Administration vereiniget wird, 367, §4'i- Beil. V. S. 22 und 3i. Personal- Bestand, 542. Beil. 6. S. 3. Stiftungen hFainilien-, mildere.) Beitrage derselben zur Armen-Verjorgung, 10, 166, Abgab von Saat-Früchten, rc.' 170 Versauf der Frucht-Vorrathe, 209, 224, 238. Wahl und Bestätigung der Heiligen - Pfleger, 226. Wie es mit Ausleihung der Capitalien der milden Stiftungen zu halten, 364. Dießfalsig« Verantwortlichkeit der Beamten und Pfleger ebend. Die Aufsicht über die Stiftungen wird den Provinzial - Regierungen übertragen, 64» Veil. V' S. 17. Die Sektion der Stiftungen aufgelößt, cbend. S. Z>. Sträflinge. K. V. Das Abverdienen der Verpflegungs-Kosten der Vesiungs - Sträflinge betr. 873. Str a f-S/ä ch e n. Milderung der Ver. vom 6 März i9>o die Bestrafung der Widersetzlichkeit gegen die Obrizkeit betr. >g. Den Hof-Diebstahl betr. 52g (0. Hof - Dielstahl.) Aushebung der Ver. vom ü Dec. >606. die Präsumtion des Doli bei allen Kassn-Resten betr. Wo das Gesuch um Aufschub der Vollziehung von Leibesstrafen gnzubrivgcn, 17. Milderung und Bestimmung der Strafe wegen zu langen Aufenthalts in den W.rthshauflrn", 186. Termin zu Einreichung der Strafnachlaß ^Gesuche in Zoll - Accise und Umaelds-Verfehlungen, 685. Bestrafung der Contraventionen gegen die Baugesctze in den Residenzstädten, 586. Dlfliptinat- Strafen bey dem Militär S. Militär. Straffen Brücken-und Wasserbau. Die dicßsälsige Sektion mit jener des Landbauwescns vereiniget, bildet den Bau-Rath, 64,. Beil. V. S- 3l. (Vcrgl. Bau-zDepart.) Studien. ^St u d i e n-Rat l), Schl. Beil. V. 0. Ich- Ihm wird die Aufsicht über die latein- ischen Schulen übertragen ebend. Personal-Bestand, S42. 13. S. 4. 618. Stuttgart. Einschärfung der Feuer-Polizeigesetze, 5,8- Bildung einer eigenen Direktion für die Städte Stuttgart und Kan stabt mit ihren Markungen Schi. Beil. IV. <5. 4 § 3. Geschäiiskreis derselben» cbend. N 'd Beil. V. S. 10. Personal - Bestand, §42. Beil. >3. (S. ii.) Sy5 622. Bestrafung der Contraventionen gegen die Baugesctze in Stuttgart und Kan- stadt, 586. Einschärfung der Verordn, die Sonntags-Feycr betr. 58y. T Ta b a?s' G e fa lle. Die Direktion derselben wird mit der Scction der Steuern vereiniget, 357. Die Tabaks - Regie, heißt künftig,, Verwaltung der Tabaks-Gefälle, " 411., Taufscheie. Sind stempelsrci, 60. Taren. Srcmpel - Surrogat bey Taxabilien , 60. Testam? n r.e. Siuo stempelfrei, 60. The i l - K e b ü hr c n. Ablösbarkeit derselben , 54,. Beil. II. S. 6. Lhrilu-ngen. St-mprlgebühr, §9. Wie es mit deren Verrechnung und Einzug zu basten, gy, 60. Verfügungen S« Abkürzung der Geschäfte bey THeilungen, chich, 458- Formular einer Erbs Verweisung, 453. Beil. R. Tilgungs-Fonds, S. Staatsschuld. Titel. Der Criminal - Tribunal-Raths, 4S4. Amts-Titel der bei den neuen Finanz-Behörden an- gestellten Räthe, 57b. Jngl. beim Depart. des Innern, 535. Tutelar-Nath, S. Pupillen-Wesen. U. Umzeld. Termin zur Vornahme der Umaelds-Elassisikation bey Brantwein-und Essig-Commer- zianten, 343. 43o. Die Umgelds Ansstände sollen vorzugsweise eingetricben werden, 2,7 Termin zu Einreichung der Strafnachlaß - Gesuche bei Umgelds Verfehlungen, S62. Uniform oder Dienstkleidung der Staatsdiener, S. Staatsdirner. Universität Ellwang en. Wird in der Eigenschaft einer katholischen theologischen Fakultät mit der Universität Tübingen vereiniget, 5,4. Personal-Bestand, §21. Universität Tübingen. Vereinigung der Universität EUwangen mit Tübingen, 6,4 Errichtung eines höher« kacholil'chon Konvikt- für die Kandidaten des' Geist ichcn Standes, ebend. Verzeichnis der in sola cs aufgcnommenen Studierenden, g>5. Direktor. §21. Nesor- mations - Zubelfeyer, S27. Preis-AuStheilung, S28. das Clinicum betr. S. Elinicum. Unterpfands-Zettel» Stempel derselben, 5«). (1817-.) 4 *6 V- Be'r f a itu ng, S. Staat? - Verfassung. Vermiete Ggl-aten, S. Armee. Vieh. Stempel der Vieh-Urkunden, 5q. Accise vom Schlachtvieh, 2,3. Aussubr-Zoll von demnach Baiern gehendem Vieh, 220. Granzlinie zwischen einem Kalb und Rind hinsichtlich der Schlacht- Accise, 290- Vieh-Seuche. Belehrung über die unter d-m Rm-v! b herrschende Sterz-Seuche, 224. Vorkeh- rungen wegen der Lungen - Entzündung unter dem Rindvieh, 469. V olkZ- Bewaffnung. Milderung der seit dem I. 1806 ergangenen Gesetz« wegen der Volks-Ent- waffnung, 45. (Vergl. Gewehr) Vollmachten. Stempel derselben, Zy. W. WaSg Hauser, S. Lagerhäuser. Maaren. Erläuterung, dir Bestrafung der Verfehlungen beim Abladen zollbgrer Maaren betr. 97. Wie dir retour gehenden Markt -Maaren von den Zollämtern zu behandeln, 3S7. (Berat- Colonial - Specerey - Waaren rc.) Waisen, Waisen -Porti0nen, S. Wittwen-Kasse. Waisenhäuser. Die Einsendung drr rückständigen. Gefälle erinnert, 549. Warzen. Erhöhter Ausfuhrzoll, ,79. Die Ausfuhr gänzlich verboten, 317. höchster Preis, 296. diese Verfügunzen wieder aufgehoben, 889. Wechsel-Sachen. Werden den Appellation? - Gerichtshöfen übertragen, 94,. Beil. "V- 10. Ausnahme bei Stuttgart, edrnd. Wechsel-Verschreibungen sind stempelfrei, 60. Weg «Inspektoren. Entschädigung derselbe«:, Z29. Cvntrole. ihrer Diäten-Anrechnungen, ebend. Weglösin, Ab-ösbarkeit derselben, Z41. Beil. II. S. 4. Weine, Fremde. Verzollung derselben, 410. Wrlschkorn. Erhöhter Ausfuhrzoll, >79. die Ausfuhr gänzlich verboten, 217. höchster Preis, 296. diese Verfügungen wieder aufgehoben, 889. Wild häute. Die Aceise von den — von Kön. Administrationen verkauften Wildhauten hat der Käufer zu entrichten, 448. Wildschaden. Maascegeln zu Abwendung desselben, 29. Herstellung des Commun-Wildschützen- Jnstituts und Ausdehnung desselben auf die neuen Lande, Zo. (Vergl. Commun - Wildschützen-) Die § § 34 — 4° des K. Berfassungs Entwurfs den Wildschaden, betr. werden als allgemein gesetzlich verbindend erklärt, 805. Wirthshäuser. Milderung und Bestriimiung der Strafe wegen den zu langen Aufenthalt in den- selben, i36. Wittwen-Kasse. Ver. die Einführung von W aj se n - Port i onen beider allgemeinen Geist- lichen Wittwenkasse und dir nähere Erläuterung des Fundation- Gesetzes in Hinsicht auf die Theilnahme Vater-und Mutterloser Massen an der Wittwen - Portion ihrer Skief-Mutter betr. bi. Kön. Edikt, die Pensionirung der Staats-Diener und die Bildung einer Wittwen- Kasse für Civil-Diener betr. 54», Beil. IX. W ohlthä tigke it s-B er e ine. Errichtunz derselben y. Ce ntral-Leitu ng, 10 Oberamts- und Lokal-Leitungen, ebend. Aufruf, >42. Weitere Bestimmungen die Wirksamkeit die- ser Vereine betr. fl. Wer von Amts wegen ein Mitglied .der Oberamts - und Lokal- Leitungen seyn soll, 166. AcciK-Zrciheit dieser Vereine, 228. Wollt«e Tuch-Waaren. Einfuhr-Zoll derselben, 57. / 2 7 'S Z- Aehenten- Gen. Rescr. die Verleihung der Herrschaft!. Zehenten betr. nebft weitern Vorschriften (Erndte-Gen.) 3-3. Baldige Lieferung der von Zehent Pachtern schuldigen Früchte, 3zo. Ablösbarkeit des lebendigen oder Blut-Zehenten, 54'. Beil. JJ. S. 8. Zeitungen. Unter welchen Umstanden solche der Censur unterwerfen, 42, §. ij. Stempel.derselben Sy. Z oll- S a ch cn. Herabsetzung des Einkuhr-ZollS von gemeinem Wein und Horn, von Hornspänen und Klauen, Z2 — Ausgangs - Zoll von Hvrnbrvcken nnd Hornspänen/5-5. Die Eolii genau zu visitiren, cbend. Was bey Erhebung des Zolls von Haberspreu zu beobachten, 36. Pro- visorische Verfügungen in Zoll-und Handels-Sachen, insbesondere den seitberigen Eolonial- Maqren - Zmpsst betr. 67. Zoll von abgrgerbtem Haber, (Haberkorn) 131. Berichtigung eines Druckfehlers im Zoll-Tarif vom I. 1812. ,76. Erhöhung des Ausfuhr-Zolls »osrden ins Ausland gehenden Brodsrücktcn und Nahrungs-Mitteln, vjq, Einscharsrwg der Wer. dir Ausstellung der Zoll; eichen und Beiz eichen betr. >88. Ausfuhr-Zoll für das nach Bai- ern gehende ^8ieh, 220. herabgesetzrr Einfuhrzoll von Kaffee-EuroKatrn, 3>8. Wie die re- tour gehenden Markt.Waaren von den Zollämtern zu behandeln, 767. Di- wegen der Frucht- theuerung getroffenen Vcrmzungen in Jollsachen hören mit dem rten August auf, 38g. dieß- falsige Erinnerung, 3yo. Zoll von fremdem Weine, 4'»- Beschränkung :-.■*§ tarifmäßige« Durch« gangs-Zolls, 411. Einfuhrzoll von rohem oder Massel- Eisen, 415. 58cr, den Zwischenhandel der innländischen Kaufleute betr. gS'y. die Ausfuhr von Brodfrüchten und Mehl K. wirs auf gewisse Hauptzoll- Stationen beschränkt, 662. Dießfalsige Instruktion für die Zoll-Aemter 5j5. Herabsetzung des Durchfuhrzolls vom Silber 666. Termin zu Einreichung der Strafnachlaß- Gesuche bei Zoll - Verfehlungen, 586. Zoll-Freiherr, der von den Grauzbcwohncrn auf die näch- sten auswärtigen Mühlen zum Vermahlen gebrachten Früchte, 594. Bei dem Transport der Früchte auf der Straße von Enzberg nach Neuenbürg durch dasDadensche find die in dcrEen. 83. von 3o. Noo- vorgeschriebencn Vorsichts -Maasregeln zu beobachten, 602. Gedachte Verordn- ist auch auf die 'Ausfuhr von Kochgersie, Malz und den verschieden n Gattungen von Mehl an- wendbar, eb-nd. Vereinigung der Ober-Zollämter Mergentheim und Cr'eglingen, 602. Zuchthäuser, Die Einlicferung der Gefalle erinnert, 478. 649. HI. Ort-Register. Altshüissen, S3-. Balingen, -56?. 565. 5/5. Ältrenfeid, ?L3z Briti beim, 667. Biihierihainl, 58/. EHmstadt. :y>. 536. Craiiödelni, 5/5. Creglingeri, 602. Dewangen, 58/. Diilingen, 58/. Ebingen, 56-. 563. 5/5. Ehingeli, >g>. Ebningen, -So. iClvtilgen, 587. Ellir-angen, 5»3. 5-1,66s. 565. 56/. 5/5. 586. 58/. Enzberg, fco?. Fertbvfen, 56a. 5/5. FreEnstadt, 56-. Friedrlchshafen, 5L-. 5/5. GtickinZen. 3o3. Geißlingen. 5go. Gmünd, 58/. GroS-Lanpheiru, g8, Hall, zu. Harthausen, y8. Heilbroun, 56-, 563. Herrenberg, 4Lo. 58i. Hvchdvrf, 248, IlShvfen^ 4"• Klern-Laupheim, 98- Knlnlmg'eii. 66?., Kraurhehm, 687, 28 Langenargen, 56-. Lauckheim, 56?. Laufen, 243. 581. Lonsingen, 3o3. Ludwigsburg, 8g. i34. 565. 567. Mebgentheim, 562. 575. 587. 602. Merklingen, 4i6. Neckarsuim, 587. Necesheim, 56-, 575.587. Neuenbürg, 56-. 60-. v. H-datneo,, 3-g. Abel, ,58, 2»-. Abele, 587. 606. Abt, ,8». 588. Gr. Adelmann, -46. v. Adelsheim, 5o2, Aich, 609. Aichelec, 504. Aigner,5,6. Aigster, g>. Z01. v. Alberti, ,34, Albig, 5. 245. 6,3. Allerer, 532. Arnold, 48g. Aftber Simon, -4 >. Auberlc, 3->. 5°6. d'Autel, si>6. Autenticrh, ,oo. 60,, 62g, 63o> 63-, Neuffen, ,34. Neuweiler, >34. Nonnenbach, 662. Nuspflingen, 47. 270. Oberlenniugen, 3?4. Oberndorf, -g-. Oberopfingeu, 460. Oderstozingen, SS/. Pforzheim, 6v-> Ravensburg, ,g>. Reutttingen, 45°. 566, Reringm, 867. Tuttlingen, 460, 56-. 563, Riedlingen, >9>. 675, Rotlcnburg, 565. 585, 586. 587 Rvttweil, 5i3. 5-r. Scharnhausen, 58i. Schönthal, 56-, 587. Stammheim, 56,. Stetten, 58,. Stötten, 3g». Stuttgart, 58,. 586. Tübingen, 5,3. 56r, Ulm, 56-, 566. 57?, Unterkochen, 667. Unterlenningen. 074. Waidsee, ,g>. Wangen, 56-. 5^5. Weikersheim, 63,. >. Winnenden, 6°3. 5-5. 565. IV. P e r s 0 n e n Bach, o58. 601 .6-5. 636. Bacher, 3Z-. Wachmann, ,,8. Bader, gg.33-.Jl6.63-.6oo. v. Bär, 545, 614. 6,6. Bärle, 5 >5. Bäuerle, ,74. v. Bagnato, 6-3. Bahnmaier, 46-. Daier, gg. 4go.545.55g.468 Bailer, 5,g. 55». Maisch, 333. Baither, 4g. v- Baldingec, 3g-. 5/°. Balkheimer, 62-. v. Bardele en, 33. Bardiii, >35.520. 565 63- 635. 601. Barrels, 5°-. 555. Bartelmöß, 463. Barth, 5gg. 6,g. 6-0. Bauer, g>. 271. 35,. 46» 5,5. 6> 1. Baulnaiin, >7i.444-5ii.5-8 v. Banmbach, >,4. Batzing, 62g. Baumeister, ,g. Baur, 92. 142. 5g°. 444 5g>, 6°5. v. Bapha, 78. 204. Beau^rö, Kio. -Register. v. Beckiinger, 47 w Beckstein, 6-4. Beck, 7g, 4g>- 492.522. 5 99. 612. 655. Becker, 92. 49'. Beda Pracher, 71. 588. Beer, 3--. Becrhalter, 5,5. Behles, 7,. Bellon. Bengel, 452. Benz, 626. 655. Benzing, 4gg. 6,6. v. Begnignoile, 53. v. Berlichingen. 6»z v. Berndes, ,35. Berner, 35g. Gr- v. Beroidingen, Besei, 6°3. Besiner Bestii» ,6-1. 687. 35elfter, 5 >5. Beuerli», >42. 6«o. v. Benliviz, -35. v. Beust, -58. 3oi. . Beperle, 555. Bezold, -40. Biber, 653. u. Biedenfeld, >5g. . Biedermann, 271. Biek, 6-5 v. Bilsingcr, 545. 6,3. Bilftnger, 270. 63-. Binder, 5g,.5g5.6,2.6rü.65c> Binkelmann, -3g. Birk, »2,. Gr. v. Vissingen, 46. Bissinger, >gi. Bitz, -4-. Vitzer, -5. Brr, 574.'609. 3z, Blank, 6°°. 624. v. Blattmacher, >3. Blikersdörser, 368. Blind, 55/. Blum, 25, Blumenstetter, 5,6. Blumrnsivck, 77. ,7,. 56g. Bodenmüller, -04. 5g». Böckiin, 6-3. 533.Böhm, 5g5. 626. , Biuthard, 46-. Bob, 6.55. V Bökelberg, 3°,. S6fiten, 335. Böijle, 5-a. v. Bömmelberg, 5>g, . Bövxle, 55-. . Bötkingkt, 3;. 5o,4. Boger, -4-. »74. 6--. 6-5. Bohl, -38. Bohm, 118. 63, Bokshsiiimer, >Z4. Bolz, 385. 633. 2 9 Bvhn Hofer, 62s. v. Bon;, 247. v. Boruhäuser, 3--. Bosch, 49 >■ t Boff, 359. »offert, 79. S99. 622. Bo»vier, m, 333. Nräkle, S-sö. 3s6. Briiudle, 171. 4®*- Bräuchie, 207. Braig, S55. Brandauer, 978. y. Brandenstein, 820. Brander, 5-2. Brauch, 49'- v. Braun, >8. 3->. Braun, 17«. >72. 225-471 5o5. 55/f. 61 l. v- Vrannmüller, 29,- v. Brecht, 467. Brecht, 3-3, 699. 610. Bregenzer, 3 .>0. Breitmaver, »5. v. Breitschwerdt, 5a3. Brenner, 2Z9. Dreisand, 70. 47 7- v- Breuning, 38. Brensch, 90. Brvdbetk, 391. Bröl'm, 075. Brüte!, 33a. Br ose, i ga. v Brnckmann, ,47. Bruckmaun, 2S7. Brügmann, 323. Buchwald. 876. BnE, 534. Bnhl, 4yo. Buhler, 189. BtMer, 451. 4'6o ^63o, D st Kl man er, 49. 43o. BüKrlen, 63o. Düvner, 490, v. Bnlow, 5g5. y. Bunan, 1. Bunz, 607. Burger, S74. 627. Burk, 5ig, j Burkhard, 118. 15 *. Burniz, 63s. Biirzhahn, 6,5. Buttersak, 467. v. Camtnerer, 9-. Cammerer, 604. Capvll, 602. 6,3. Carle, 555. Eaipar, 70. Casoart, 608. Cellarins, 498. Chambvn, 3S7. 602. 6,3. Christ, 4go. Lhristinann, 134. ». Cless, 347, Cleff, 610. Eloffius, 191. F. v Colloredo, 270, Commereil, 604. Conradi, 527. v. Consta»lin. 3,3. v. Evrnvkte, Sa. Cotta, So. 3,6. 527- Cranz, 525. Cronberger, 5/4. 606. Cuhvrft, 322. Dachtler, 545. 6>s. Daigeie, 7>. Dan», Lu. Dannec, 461. Dapp, 6>>. Daum, 240. Danmüller, 155 45o. Dauuer, 190. Gr. v. Degenfeld, 45*, Degginger, 351. Dekninger, 536. Deker, 347- 6o>. 63s. Demeter, 583. Denzel, 33. 391. Deffeker, 45-. Dettling- 477-554.600.63a Diebold, 207. »53, D'-enier, 462. v. Diese,ihofer, 35 Dieter, 471 478. v. Dieterich, 24. 607. Dieterich, 204. 629. Dieterlen, 3r>.Dietle, Diez, s>g- Dilger, 5,5. DilieniuS, >74. -091. Dimler, 5,6. v. Dizinger, 608. Dobelmann, 71. 60 >. 6Z4 Döring, 498. Dörnrr, 526. Dörnfeld, 6Z4- 635. Dörr, y3. 464. Dötschinann, 33. Doh, 369. Dorner, 92. Dossenberger, 58-3. Dreiß, 626. v. Dresch, 621. Drev, 5-l. Dreyer, 687. v. Dünger, 629. Dünger. 6,5. Dürr, 3g, Dürrieivanger, S20. v. Dnltenhvfer, 6r„. v- Duvernop, 3,2. 619, Ebert. 351. Ederbatdt, 534. E>net, 240. Ekkard, 135. Eckart, 1-90, Edelmann, 280, 534. 553- Cge, 366- Cgelhaf, ^ 606. Sigle, 175. 5 ,g. v. Egloffstein, So. Ehmann, >ro. t>. Ehreufeld, 822. Ehret, 20g. Ebrmann, 91. Eisendach, 325. Cisenhart, 466. Eijenlohr, 624. Ciffler, 559. Ckensperger, 242. Ekert, 70- 5i)g. 612. v. Slbeii, 467. Elben, 3o2. v. Ellrichshausen, 46. 34' 6o3. Eilmert, 606. Elsaesser, >3», 546, 60 614. 618. Elser, 38. 3g>. E-nendöcfer, 45,. Cm»,er-, 71. 5,6. En i eitmüer, 169. 634' Enderle, 467. Endriß, 49. Endner, 600. 65i. Euslin, 4 44. Evpinger, 555. Lpplen, 67 s. . Erbe, ,5g. 54ö. 607. 6i‘, 6 > 4. 63». Ecgenzinger, 69,. Lssich, 61 >. Esslinger, 99. F- v. Lstehhazy, 694. Eudverle, 4g. Evth, 521. 528,. Gr s. Ezdorl, -rS.- Ezel, 248- 610. V. Epb, 6 in, Faber, 5o.3,0.599,6,0.431'» t). Fah r du Four, 4?>. Fack, Facklec - S70. Fahrion, 3-4. Falk- 433- Faltcr, 4g. Fänihader, 6»7. Fausel, 5,,. Fauftr, 3$i. Feder, 628. Feescr, 412. Fell-, 555. Fenninger, 6o>.S3s, Ferndus, 35». Fetzer, 565. sor. Feucht, >35. 5/o. 692- Feucbt ngec, 606. 0. Feuerbach, 545. 6-5. Feuerlnn, 489. 600. 80-. 6! 2. 6 2 5. Fcyerabend, 478. Fevler, 6,8. Fick, 46o. 5o5. Fiedler, >8. 6>g. FieK, ,8. Figel, -5. u. Finck, 247. 32,. 334. Finck, --j--. Firiiha >er, 247-. Fischer, -,6. gr. >,o. ,,8. , 147. 2<4o. 36o.3g2. 568. 69g. 621. 629. Flatt, 452. 616. 6-8. Fiatti-H, 91. Fleischhauer, 54g. 60g. 617. - Fleischnianu, 6og. Föhr, 52,. Förster, 62g. Föttinger, »8- 627. Foiidiig, 25. Förster, 492. Frankei, 628. Frank, >18- 55o. 462. 6or. 6o3. 6i3. Gr. v. Franqnemonl, 3a>, 5.17. Franz, 606. Frasinelli, 568. Fremd, 46. Freudenreiche S20. 3o Frey, 5ä2. 556. 425, 5o5. 599.620 ». Freyberg, 24Ö. »70, 240, 36o. 35o. 368. 45o, Frevtag, 5,5. v. Frick, 605. Jvicf, 209. 431. 6>»- Fricker, 2«4- 4'2. Friede!, 602. 6,3. Friedle, 35g. Friedrich, 556. Friesiuger, 35». Gmelin, 426. S07. 602. 610. ü>2. 621. 62g, Gneiting, 548. Geck, >62. 870. 601. 6Z2, Göhring, >76. v. Göriz, >7. 323. Göriz, 63i. Gös, 570. Göhler, 533 Frisch, 179. 698. 607.6-7, Göz. *4o. 271. 569. Geld, 516 Gollmer, Sgg. 6iß. Golrher, 385, 606. 62Z. Gr. v. Golk stein, 4-5. Gottschick, 38. Gräber, 604. Gräber, 4>>. i). Grass. 172. Fritz, 463. 490. 5o/f Fritze, 691, Fröhlich, 3,6. 63a. Frohnminer, 463. Fromman; 642. Früh, 47- Fuchs, 2?,n. 5'2.. Gr. v. Fugger, 78, 374. Grass, 385. 46S. 492. Fürst, 600. 6r5, Gramm, 479. Funk, 331, Gratwohl, 368. Gray, 521. Gänsler, 70. v- Grebucr, 47». v- Gärtner, 22.5. Greiner, >00. »8». Gärtner, 24. 38. 870. ßZZ.Grem v, Fceudenstein, >8. v. Gaisbecg, >. 4>6. 606. ,74. 484. Gr. v. Gallatin, 464. Greuling, 5o6. Gaspar, 3«o. Gasser, 6--. Gassmann, > ,3. Gange!, >?3. Ganger, 33o. Gaul, 5gg. 621. Gaupp, >8>. 6,7. Gauß, ->3. 555. Gay, i3r. Gebhard, 622. 699. 6>». Geige, >19. Grieb, -06. 33». v. Griesinger, 6,6.' 6i3, Grimm, 5,5. Grim inniger, 6,-. Grob, 4i>. Gköninger, 275. v. Groß. 548. Groß, >58. 207. Z02. 3g•. 4g3, 56y. 574. 598,606. 609. 623. 656. Grvßhanns, 5o5. Geiger, 49. 368. /,-s. Groß mann, 461. ('i , ,li.... r. _ Geißheimec, 545. 614, Geißelmann, 58g. Geist, s5. Gcmming, -8». v. Gemmingen, 87. So. Genth, 557. v. Georg» S49. 6»5. Groz, - 5?. Grütre'r, 63«.' Grünei'en, 6,5. Grundier, 2r5. 55g. Gftinvend, 519. Gsell, 98. Güudel, 5n3. Georg», 426.5,9^602, ßis.Günider, 90. rt 2* fl */* dk/ A /. n 12 t ,5 *• f\ n Gerber, §4- 247- Gerlach, 241. -Gerold, 322. Geß, 57«. 6>i. v. Getzlec, --S. Geßner, !?. r-a, 63j, Geyer, 5;5, Günth»er, 4v.6. Günzler, 18. *S. 248. 5/,8. Gundlec, 6,9. Gunjerr, 38. Haackh, 633. Haag, 20. 622. Haas, 47. n6. 826. 528. 6g5. 523. Habler, 119. Haderer, 822. Haberlen, >58. 3-4. 566. Hagele, 4?- 332. Hämmerle, 247. Hänle, 478, Häuser, 46. >5i. 190. '29. v. Hafner, 4>-. Hafner, 47. 33-. 5i6. S20. Haßl, 47- Hahn, 391. 444. 320. 5.,Ö, 628. Hailer, a5. 2-5. 5,5. Hak, ,8. Gr. v. Hallberg, 98. v. Haller, 3> Haller, 178. 533. 383- Halm, 48. Halt, 333. Hammer, 271. 491. Hammerer, 463. Hapyold, 3?. 601. 635. v. Hardegg, 619. Hardegg, >76. Harpvrecht, 444. 54S. 614. 626). v. Hartizsch, 358. v, Hartmann, i35.54S. Z48. Hartmann, 1 s5. 226. 3-4- 5-6. 622. 629. Häßler, 588. Haulrer, 325. 622. Haueisen, 368. 425. Hauff, 98. 523. 565. 5-8. 62.5. Häufler, 553. v. Haiig. 225. Hang, 225. 619. 636. Hanger, «08. Hauser, > 19. Haußiiiann385. Haue, 17S. Gr. v- Hazfeld, 5or. Heckenmüller, 674. 60g. Hechele, 608. Hebt«, 22L. Heeß, > >». Hefcle. 5iü. v. Hegel, 117. Hedl. -5. Hei»enwaa, 4,-. Hei'len. 1,)!. Heiteiuaun, 191.' Heim, 522. Heimerdinger, 626. Heiinpel, 241. Heinemann, >72. Heinrich, 353. Heinzelmann, 5?5. Heller, 358. 635. Hemmcrich, 332. Henseler, 65 t. Heuser, 556. Hiusinger, 46- Hecbst, 890. 321. v. Herda, 1. v. Hcrdegen, 628. 'Hcrdegen, >3. 6,7. Herberer, 5,5. 634, Herbtle, 5q5. 627. Herleu. 43o. Herlikofer, 5,5. Herrmann, 558. 368. 6,0. Hertfelder, 118. v. Herz, 600. 626. Herzer, 368. S16. Herzog, 655. Hest, i ,5. 1-5.5>5, 599,621.. Hehler, ,42. 6o3. Hettich, 6,6. Heuß, r,4. Heyd. g3. 606. 61 o. 3)ezec, 2S. 11g. 6,8. Hiemer, 629.' Hegel, 43», Hiller, 6,0. Hilzinger, -4. v. Himberzer, 47-- Hin derer. 5o.i. v. Hirrlingcr, 620. 6-3. 'Hirscher, 5-2.2. 558. Hoch, 3g2. fiot. 6,3. Hochstetter ,5-. 226. 5or. 478.574.595.62 - .626.53,. Höge, 522. 6-5. Holder, >üo. 32*. 478. Höptle, 5,5. Horcher, -3. 3g 1. 46-. Hördt, 6,9. Hörner, 870. 5g>. 896.606. Hofacker, 385.565. 624.6)3. Hofer, 535. v. Hon mann, 6«6. Hossmann, riZ. ,8,. Hoger, 209. v. robbach, 6-2. Hol,dach, 604. F. v. Hcyenlvhe, -45. Pk.v.HvbenI.Sehruigen,S'36.KaIleni'crger. iy, v. Kapf, 3-3. Kaps, 79. 5gr. 5-8, 6ofi. 62 0. Karg, 47. 5oi. Kah, 5c)8. 609. ». Kaufftnaun, 247. 321. 51|5, 5,,8. 614. Kaufmann, rSS. 63o, Kaulla,, 70. v. Kanzler, 471. v. Koch Irr, 190. ... Kelle*, iSg. S91. 63o, 636. König. 18. 56. 627. Keller v. Schleirheim, 36 7,. v- Könneriz, »84. HM, 6.16.' Hob loch, ,7> - Heliand, 114. 6,e>. Holzhiu, 36g. Holuiiger, y». Holzle, 4-6°. Holzwarth, 533. Hvuold, Zyo. v. Hör-.irrten, '8. v. Hornstei», 568. Hornung, 466. Hoser, S74. 653. Hoß, 46. 247. 636. Huber, >8. 190.. 463. 62 Huberich, 5j4, 53/. Hufnagel, 610. Hüble, 390. Hübsch, 492. v. Hügel, 3-1. v. Hüuersdorf, 241. t>. Hüpede», 24. Hutter, 47' 190. Hukle, 5. v. Hu in bracht, 46.2703k Hummel, 610. V. Hmioltstesn/ 4i6. Huttenlocher, /,go. Hnttiicr, 3.58.' Jäeklen, 5o-. v- Jäger, 54.3. 614. 61g. 63o. 618. 662. Jakobi, 63o- Jakob, 500. Jaritz, 602. Jauckstetter, 271. Jäumann, 48. 588. Jehle, 466. Klein, 207. 467. 553. 61g., Krehl, 426. Gr. v. Jeuijson, 3oo. 412. Kleiner, 567. 620. v. Kreis, ,9 Knapp, 5o6. Gi5. Kneller, 367. 3;5. Knie, j51. v. Knies,edt, 1. 5o. 70. lÜg. 5o2. Knoblauch, 4 43 478. Koch, i)3. iSi. 588. Kockendörfer, 24.7. Köhler, 470. v- Köhlreuter, 523. ^Kölle, 2.42. 555. v. König, 3/5. 527. 627. v. Kurz, 4y3. Kurz, 90. >L«. 548. 5yz. 62 1. Kplins, 2 58. Labadie, 207, Lachenmaier, 5o3. Lackorn, 675. raibliu, 5io. Laiß, 5,8. 5/5. Laiffler, 90. Landauer, 45o. Landsee, 58. Lang, 90. 134. *71. »814 471. Köslin, 548. 655. 551. 416. 5i6. 827 Kemps, 206. 5,5. Köhler, 491. 374, 655. Laiigensee, 271. Keppler, 465." 486. 028. Kob,Hund, 55g. v. Lanken, 3oi. Lg». Kern. 4g». 5yi. 607. Kohlman», 628. v. Lajtberg, 4^7- v. Kerner, 17.99.527,648 , Aotzring, 624. Lauer, 63o. Kesenlieinier, 272. Kolb, 9g. 100. 5ig, 5Z8. Lazarus, 92- v. Kekrler, 18. 607. Lebert, 556. Ke ul, 100. 629. Kolltnann, 2 26. Lebret, 545. 548. Kielmaun. 6-5. Konold, 324. Lechler, -40. 527- Kielmaver, 89. Korb, 172. Legler, 270. S.Kienzle, »8. Kormesser, 625. Lehner, 554. Kiefer, -7>- Kornbeck, 6o5. 142.. Lehre, 5o4. KlÜs, 173. 'Kvstmaier, 466. LeU'heri, 430. Kimmich, 461. Koxsinsky, 5gg. 610. Leicht, S67. Kindervater, »3o. Krach, S22. LeinSlier. 635. King, Krämer, 322. 519. v. Lempp, 543. Kirchner, -3. S91. Kraft, 353. 876. v- Lenz, 471. Kirgis, 601. 636. u. Kreilshelm, 4 >2. Lenz, 246. Kirschner, 46. 4'>- Krauler, 465. 467, v. Lenzenfeld, 477. . Kißling, 5g >. Krapf, 5o5. Lerch, 6,5. 617. v. Kister, 568. Krauch, 58. v. Lerchgeßner, 19. Kistler, 622. Krauß, 53i. 556. 8g8. 600, Lessing, 5g5. Klailier, 57/,. Klappenbach, 65i. Klazel, i51. v. Klein, 5. 607, 624. Kraut, 425. Krauaufiuüller, So5. Kreb, 5«2. v. Jent, 332. Jla, 516. Johler, 5o6. Jonas, 172. 3.74. Jschingek, 4ge>. Junginger, 555. Kabel, 142. K^serle. 467. Kas, 1.57. 384' 554. Kästle, 619. v. Kahld.n, So.. Kaixf, 620, Kleinknecht, 25. 570. Krespack, 3oa. Klemm, 114. -48. 426.802. Krenßer, i5g. 464. 520. Klemmer, 634. Klink, 280. Klert, 528, 622. Kling, 5,5. ». Klett, 621. KliuSkp. Kloos, 4- Kloz, 588. Alozbücher, 55/. Alnpfel, 606. Klump, ho. Krieg, 465. Kuch, 91. Kuenz, 607. Kngler, 190. Kuhn, 3o,. 553. 536, 601, 60’. 624. Kubier, -42. 3/5. Küchuer, 4-5. Kümmerer, 92. Aurfeß, 552. v. Kurrer, 45-. v. Lesuire, 25. Gr. v. Leutrnm, -. 34/. Leni.e, 5o. ,38. -Lev!, 358. 384, 45o. 002. Len, 45>. v. Levpold, 548. Leypold, 56o. 699.615.61r» Levrer, 585. 5gi. Liebeisen, 5Z7. Lieble, 241. v. Lienhardt, 70. Lresching, 5o2. v. Lilienberg, 453. Lindaner, 5i5. v. Linden, 64.5. 565, 567, 5/o. 614. v. Linden«», j, Lindle, 5o5. Linduec, -4. 635. 3r v- Link, 3-2. Link, 25. 91. Ljpp. 3oo. Si5. Gr. «. d. Lippe, 114, 467- List, 557. Litzenmaier, 545, G14. ». Lob, 620. Lochor, 608. Lochner, yZ. y. Löffier, 467. Low, 70. 084. Lohmüller, 477' 535. Lohnet, 367, Lorenz, 92. Lorinser, 464. Lotter. 822. 534. Ludwig, 171, 247; 619,629. v. d Lühe, 174. 5-7. 547. 548. Lüllich, 5-i. LuipWid, 1.5a. v- Lstjvw, 222. Luz, 462,463. 464. 556. 6o3. Machland, 2Z9. Mack, 653. Müder, 556. Magerls, 300, .Maurer, 4 71. Mager, 635. Magg, 122. Mahl, 5-8. v- Maier, 174- Maier, 49. 7.9. g>. ^3. n3. 114.117. ii8. 119. 158. 99. r/l. \79- 212. 271. 334. 40P. 33,1. 36o. 36(i. 47i.5oi 5o3. 5o5. 6i5 352. 528.. 298. 1,-6. 609. 611. 628. t>3o. 63-1. 022. Mak, 074. Malblank, 612. v. Malchus, 478. 527.542. 547. Mann, 77. 58g. Gr. v. Mandslslol), 60S. Malsch, 466. Mannes, 554, Mantel, 5i6. v. Martens, 114. 611. Marr, 172. 589. v. Massenbach, 629. Mast,, 291. Mathauer, 1-0. Matthes, 5aZ. Mancher, 272. y. Maucler, 5-5. 542.548. Wanrer. 515. Mante. -73. 35i, 464. Man, 607. Mayer. S. Maier, v. Mayer», -47. v.Mayersbach, 506.57.4. 627.. Mavle, 492. 589. v. Mayr, 620. MebeS, 17-. Meister, 802. Melber, 141. Memminger, 48. 471. Mens, 401. Merz, 49. 516. Messerschmid, 52-. Me inner, 568. v. Metz, 5-c>. 607. Metz, 621. Metsch, ig. Fr. v. Metternich, 117.501. Mevius, 58g. Meydeie, 5g8. 606. Mez, 492. Mezger, 49-32-.3Zo.43i. 516. 600. 62,5, Michaelis, 590, Mieg, 38. Mieble, 246. Mielich, 351. Miezenheim, 606. v. Milz, 471. Millaner, 624. Milz, 624. Minderer, -5. Minner, -4. 6Z4. v. Misani. 5o. Nlilsch, 46. 346. 6g3. Mittelmann, 5 i5. Mittcr, 200. 626. n. Mögelin, 5o6. Mvgling, 3-2. 626, 655. 612. Möhler, 5i5. Möricke, 602. 63o. Mößner, 35g. 368. v. Mohl, 619. Mehl, i4i. i5g. 553. 600. 627. y. Molitor, 520, Mob, 531. Moltec, 90. Momma, 32-. v. Moser, 3-3. Moser, 602, 612. Mosthaf, 17g, 62g. Motz, 242. Mnhleisen, 43i. Gr. v. Mülinen. 1. 435. v. Müller, 112. 246. Müller, 24. 91. 92, 172. 2/,2. 32g. 532.,33g. 3g2. 451, 463. 465. 4go.5o2. 5o5, 5-8. 535. 601.602, 606. 610. 612. 617,621. 628. 62g. 631. 632.634. v, Münch, 98. 546. v- Münchhausen, -25. v Münchingen. 190. 363. 596. Munzing, 631. Mnnding, 280. Munk, 222. Münz, 24,. 491. Mutschelknaiiß, 167. 172. v. Mutschler, 607. Mutschler, 274. .Nadler, 117. Nahm, .4-. 391. 543. Naht, 568. Nanu, 226. Napp, 463. Nast, 5o6. 556. 627, 62g. Natterer, 624. Nezele, i5. Neidhard, 384. Nestel, 38. n. Ncttclhorst, i35. Neubert, 267, 535. Neubrand, 5iS. v. Neubronner. 610. Neuffer, 847. 622. Neumeisier, 5o4. NeunhKfer, 27g. v. Neurath. 207. 325. S27. 547. Neuz, 56g. v Nick, 558. Nicolai, 022, 627. Niebel, 117. Nieffer, 158. Niemetz, 6a5. Nille, 516. Nördlinger, 627., Gr. 1». Normann, 4. Notier, >41. Niethammer, 635. Obermaier, 71. Okerndörfer, 351. v. Oelhafen, 035. Oehls-bläger, 18g. Oestreicher, 3L5. Oeringer, 5o. 385. 684- F. v. Oettingen-Walkerstein, ^ 270. Offner, 5o. Ofterdinger, 5g8. 607. Ltzneberg, 171. Orr, 46g. Gr. v. Orsa», 280. Ortiieb, uB. Oser, 246. Oslander, 5o. Offwald, 52 2. Ott, 358. Ottenheimer, 461. v. Otto, 174. 627.' 547. Onelog, 599. 622. v. Ow, 622. v- Palm, 78. 1Z2. -38. Palm, 528. Witter, -26. Paret, 17 4 • 876. Paulus, 556. 628. 620. Pestalozzi, 546. Pestell, 5g 1. Psass, 545, 614. 636. Pfahl, 464- Pfaus, 172. Pfeffer, 471. Pfeiffer, 566. 570. 6,5. Pfeilstickcr, 565. 609. 635. Pfetsch, 464. Pfisterer, S02. v. Psitzer, 566. Psizmaier, i5-, 264. Pflanz, 5,5. Pflciderer, 654. v. Phull, 477. 650. v. Phull-Riprur, 1. 46. 9g 54^. Picffvn, 5o5. Pistor, 175. PistvriuS, 54-. 548. v. Plank. 18. Plank, 570. Pleicd, 353. v. Pieffen, 78. >5-. n. Pleiten, --5. 33 Plüöerhäuser, 5o4» Renner, ,903 §rr. L-6> Ruf, gr. 100. 666, Schickharbt, »5r, *5», 66»' v. Podeoils, i58. Renuiiiss, 98. Angel, 79. 537, Schiefer, 587, Poppele, 5 >6. Rentschler, 2-5, Rücker^ 26g. v. Schiller, > >y. freister, 6oo. v. Renz, 47'. Kühlen, 206, v. Schilling, 467- Nessel, 59,. Renz, 558. 6,5, Ruland, 166, Schippert, 67S. 600. 660» Preys, >5g. 171» Kesch, 446, Rummel, 623. 666, Schirte, 516. Prinz, 600. 624. 628, Rettenmaier, 5,6. Rund, /,?>. Schlager, S99. 610. Probst, 90. Rettich, 462, Ru off, 65 >. Schlageler, 663, Prozer 556, Neuling!, 626, Rnppert, 55g, Schlak, 685. v. Prümmer, 611, v-Reuß, 426.548.56g„ 606'. ,Rupplin, 471, Schlegel, 11S. Gr, v. Pückler, 142, 619. 62 6. Ru pp recht, 66o, 45r, 655, > Schleich, -71. 629. Neuß, 148. 8g>. 89", Rust, 534. Schleicher, 66-. Gr. v. Qnadf, S02, Reuter, 55g. Ruth, 651, Schlemmer, 466, ReNzhammer, 468, Ruthardt, 62g. Schlenker, 48. Raaser, 3-2. 6Z4, Rer, 26g, Schlichter, 479. v, Raben,'58.- Repscher, -4. Sadler, >8.6-7. Schlozer, 6-6. v. giabns, 471 •• v- Rheinwald, 621, Sailer, 622. Schlotterbeck, 868, v- Racknij, >54. 174, v. Richter, 146. Sallmann, -5, Schlnchter, 864. v. Rohr, 145. 6-9.. Rick, 492, Salm, 554. Schmaiacker, 56g. Raible, 48‘g. 556, »'• Rieckher, 416, Samuel, 70, Schmalzigaug, 5- r. 568.6-2. Nasser, §t. 556, Rieckher, -42. 621, Sartorius, 638, Schmezer, rr6. Raith, 4g, Ried, »74, Sattler, 865. 608, Schmitz, 4. 18. r§. 47. 48, Rammcnstem', 674,606, v- Niedesel, 848, Sauer, 5>6, 49.79. 91. >46.204.248, Na Mining er, 608. Riecker, 207. Santer, 178. 66 r. 667. 669 v 3-5. 5 46. 668. 674 4-5. Kamp old, 167, Riem pp, , 7,. Sautermeister, 583. 461. 48». 462. 492. 804. Ramsaucr, >89. Rieß, 601. 664» Schädel, i5g. 864. 849-. 584. 894. 5g5, Rapp, >78, 240. 628,634 , Rieth , 207. Schacher, 247, 604, 6iö. 617, 655, ) 63'. 461. 4q f, 5o3, 60ov Olt schett, i v. Schatz, 482, SchMidllN, i52. ,70. 87«, 602. 613, 6So, Ritter, 5g5. 627° Schäfer, 7>. 602. 604. 6i5, 627, Rathfeldek, 3-6. Mittler, -72. Gr. 0. Schäsberg, 46a- Schmitt , 5g9». -7». Schätz, 621. ». Schmitz-Grollenburg, 54-- Ratüsam, 5 >5, Rockenyänser, 4g2, Echätzler, 601, 664, Schmoller, -5. Rau, 114.365.4i6.62 7,635-Nober, 92^ Schaffert, 9». Schnabel, 78, 887. v. Rauchhanpt, S66, Rodel, 3/8. Schafner, 587. V' SchnadowS, 92, Rannest, 624, v-Röder, '64, Schaible, 446. Schnaittz, 444. Ranscher, 478, Roder, 4g- Schall, 6,5. 616. 618, Schneider, 48». 465. 588» Rauser, 553, Rohm, 270. Scharzel 5gg. 6-3. Schnellinger, 36». Rauter, 46S. V. Römer, ,7. 3«, Scharch, 5gg. 617. Scknkzler, 564. Reeder, 496. Römer, 608. V. Scharfenstein, 7g, v. Schnnrrer, 647, Redwiz, 466, Rösch, 67. 78. Lar, v. Scharxf, 114. 36 r. Schnurrer, 608, Rehfuß, 70- Röschelsen, 668. Schatzler, 601. Schoch, 68. Rehling, 534, Möser, 674. Schedler, 617. 6,8. Schoder, 62r. Rehm, 462, 470, Röslcr, 18. Scheffer, 648. 6>4. Schöll. 246. 678. 52'». 5gr. Reibet, 617» Rößlin, 894. 607. 624, Scdeffold, Kor. 6-2. 638, Schöllhammer, 465. Reichardt, 686. Roller, 884. Scheiden,ancel, 6-6. Schöltgrn, ng- 5gg. 6r6. Reichert, 49-. 496, v. Romerio, 806. Scheiffele, 874. 6-6. Schön, 464. Reichte, -69. Rommel, 638, V- Scbele, r>4. Schöner, 548. 614- v- Reichlin, 4/*. L»6, Ronald er, 48- Schellend erg, 692. 4'6.43r.Schoninger , 5,6. Reichmann, 6,6. Roser, 204. 848. Schelling, 69. -4k. 619. v. Scdönlin, 6-1. v. Reinhard , 3/. 4g3. Rosetzkp, 660. Schenzinger, 46k. Schvnlin, 6-8. Reinhard, n6. ,52. 46k, Rosset, 71. Scherenbacher, 47, Schönweiler, 5i6. Williger, 164, v. Roth, 648. Scheuch, 481. Schöttle, 6>6. v. Reischach, 46', Roth, 80. ,88. 247, 246, Schmerlen, -7», Scholl, -8. ro». 248. Reiser, -4»- 622. 827. 62g. Schcnrer, 4g. Scholz, 6-3. Witter r ö°v 5. 516, dZ r.Ruikgüper, 6»/. Schick, *72, v- Schott, 545. 616« 621. (i»*7-) 5 34 Sch kt t, 2S0. 56g. 5gB. 608. 609. 6 I 2. 6» 1, Schräg, siy1. S-hraishuu, 554. Schreiber, 554- Schreyec, 632. Schroll/,- 471 - Schubert, 207. 1 Schübler, 347. 426. 6 Schule, 241. v. Schütz, 4- 4v- Schütz, 621. Schuh, 374. Schulz, 33o- Schulze, 443,. Schumacher, 174-56g. Sckumunn, >>8. 466. 627. Schümm, 616- v- Schnntter, 3i3. Schupp, 465. Schwab, 5o2. 603. 6rf Schwaderec, 358. v- Schwarz, 412. Schwarzbauer, 4/8. Schwarzmann, 6-6. Schwegler, 27». 460. Schweickherr, 629. Schweiler, 464. Schweizer, -9. 299.60- 6 j 2. 621. Schwenk, 461. Gr- p. Seckendorf, >. 3 626. r- Seckendorf, 58g. 6-2. Seber, 171. v- Sseger, > >4. 4'"- Seeger, 38. 5o. i5s. - 33o. 441. 5g5. 6-4. 62 Scilter, 335. Selz, 461. 478. Sckel, 5-6. 1 Semler, 635. Serer, 6-5. v- Seubert, >58, Seubcrt, >5>. 48». 6-8. Sepbold, 464- Sepffer, -4. Sepffert, 4S2. Seyfried, 46. Sieber, >18. Siegel, go. Siegele, 4. 618. Siegle», >7-. 5s>. 556. Siess, 5gg. 6? 4. L»2. Sigel, 543.6)4. Sigill, 433. Siglvch, 5. Sigmund, z3>, Sikiuger, 5,9. Silcher, 479. 5g5. 6-7.. v. Soden, 1. 617. Sommer, 300. 18. p. Sonntag, 471. Sonntag, 416. p. Sorgenstein, 58g. v. Späth, 18.48.00.3 Späth, 600. 626, 627. Spang, >5i. Specht, -> 7. Speidel, 6zz. 5o5. Sperl, Sri. Sperr, 46. - Spittler, 372. Kiy. Spönlin, 6z z. Sprecher, 555. k- Spriegel, 558. Springer, gg. 6z3. Sprosser, 5-4. 38g. 5gk Stadelbauer, 14z. 61g. Stadelmann, 606. Stadler, >71. Stadel, >90. Stähle, 5o2. 563. .606.Stängel, 5ro. 5y5. 6>6. v- Stahl, 467. Stahl, 4z 1. 568. 618. Staiger, 6z4. v- Stal», 98. Stammler, 93. Stapf, 3/5.' Stark, 99- Staudacker, 46s. Staubenmaicr, >91. Staudinger, 391. Steck, 280. 6,17. Steffelin, 627. Stehr, 5oz- Stelchcle, 6,5. Steidle, 6z2. Stein, 204. 5g5. 626. 6 Steinbronn, 557. Steiner, 6. Steinhoser, 143. >74. Stelnle, 12a. Stein mann, 374. Stemmer, S67. Steck, 4*5-7- *34- Gr- v- Sternberg, 98. 5-> 9. 5g4- v. Stetten, 38. Stendel, »4. 472^ 570. Stieflwld, 4>v. -Stier, >58. Stinimel, 6-0. Stiriz, Z34 5a>- Stock, 520. Stockmaier, >>.9. zrr- 609. 73>. Stoble, 4 >6- Stöcklen, 300- 31. -Stell, 9-. 3 ZS. SrS. K toll stein er, 41 >. Straffer, >33- 461- Ctraubenninuer, 5-6, Strauff, 27>- 5»-. StreKlin, -569. Streich, 444. Streker, >27.353. Stricker, 09. Strobel, 3.5 >. 49a. Strobel, 3-2. Strülin, 6oo- 6-5. !- Stnbenvcll, 608. Scüklen, 2O0. 574. 611. Stürmer, 565. 6,0. vl Stumpe, >34-358. Stumpf, >18. Stumpp, 33'. Sturni, >20. p- Süßklnd, 6,6. Snßkind, 431- Süßdorf, 63?. Süsser, 33'- Slissguß, 534. Sutfel, 329- Sutor, 546. 614. Tafel, 24. 070. Täglicher, 5o5. 606. Pr- v. Tari^, 247. - Tebald, 492. Teichmann, >00-3,2. v- Tessin, 78. Thalaker, 361. -9. v. Thannhausen, 43,. Thcurer, 443- Tl/ieler, 5gg. 6--. v. Thumb, z>5. F. v. Thurn u. Taris, >5-. 2 12. Tränkler, 466. Traub, g->. 4-5. Trefz, -7-. Treu«, z-5. 631. Trick, >3.1. 568. Tschernin«, 291. 609. Türk, 46b. 4). Lungern, > >7. liebele, 4- Ulil, (>54. p. UllN , 's?- 'Z3. ,7»; Ulmer, Z>-. 4g-. Ulrich, -33. v- Umgelder, 460. Unfricd, 25. .79. 627 Unhold, -> 73- Unterzuber, 555. v- Uz, >g«. 279. Vaihinger, 46 >- p- Varnbnk/lcr, -4. Dass, 6z^. 'Veil, -204. v. Vellnagel, Z42- 547. Wellnagel, >58. Verdamme, -368. Veschle, >73. Bester, 346-. Veyhelmann, iz. Veyhl - >7-- Vischer, 628. Vögele, 70. Vohringer, 471. ;U• Völker, 4)7. Völker, 312. Vogel, 322. 378. 554. Vogelmann, 5>5. 5-2. Vogt, 26. 37g. 5g5. 6-4. ». Vollmer, 467. Vollmer, 5,6. v■ Volz, 6,1 >. Bolz, 630. Vofficr, 611. Waag, 77. 58g. Wächter, 5.21. 636. v- Wächter, 70. 99. 131. 541. 547. 04!. 5go. Ooö. 613. 616. Wächter, 38. 70. 615. 616. Wägerle, 555. Wäger, 555. Waggershauser, 47. 5o>. v- Wagner, 4;6. 4,6. Wagner, 489.516.588.^99. 6,5. 6.3, Wahrenbecger, ^;g. Waibel, 24,. 55 mWlHtr, 622. Wakenhut, 27'• Walddaner, 179. 212. 6,5. F- w- Waldburg-Wolfegg- Wald sei-, 207. ©t- v. Waldburg-Zeil, S67. Waldström, 554. Walker, 347. 4>7- 804. Walser, 0*3. Walter, 3:4. 33S.,5o2.526. 6,5. Walz, 5o. 61g. Wandel, 558. Wange«heim, 5-6. Gr- v.Wartemhecg, 187.38$, Warth, f’32- Wastn-ann, 280. 319. ». Weber, 3S8. 3 '4. Weber, 3/- 3j°- 452- 804. 588. 6oö. 617. *. Wechmar, 1. Weckherlin ,' >79- r>-. £43. 548. ^Weaherlm» -4- -5. £74. 6,5. 6r,. Wehrstein, >73. Weiblen, 6-6. Weigand,, 119. Wekgard., >7>. Weikenmeier, 6»$. v- Weinbach, £89. Weinschenk, 5--. Weipprecht, £34- WeiShaar, izg. Weiß,, So. 134. 141. 191. 5,6. 558. Weiffer, 78. 92. 55-, 543. Meistert, 333. Weiffmann, 574.-614. W.eizsäkcr, -5. v. Weiden, 62z. Weller, 465. Welsch, 238. 443. 412. v- Welz,, 6-$. Wenzel, 3,6. Wepfer, 64-- Werfer, 5,6. 5s>. 5-2. v. Werkmeister, 6,7. .6,3- n. Werneck, >. 6z5. Werner, 5o. ,9-. Wetzel, 3 5. Wirker, 93. Wldenmann, 874. 595.6,6. 63-,. Widniaier, '6,5. Widmann, 78. 9g. Wiedenhoftr, 62,» Wiedersheim, -5. £7». WieKn, 5g5. Wieland, --6. Wildermnth, 4-5. Winter, 71. 489. 569.6-8. 6-9. WmtergerA, 5- -- Winterniann, 4>>- Winz, 4,7. Wißmann, 601.635. Wittich, >58. Wacher, >8,- Wdlfle, Z53. v Wöllwarth, i. 567.6,5. Wörner, 5,5. Wörz, >>9- Wohlvach, 6c>,. 61,z. Wohlfahrt, 359. Wvhlhüter, 604. v. Wolf, 3hl- 5z5- Wolf, 24 i- 335. 5,6. v-Wolfacrh, 4-- Wolfram, 633. 6-9. v. Wolfskrhi, Z8. Wolter, ,5,. 563. Wucherer, -07. v. Wullen, -4. Wnnder, 5--. Wunderlich, 3 o-. 3,4. 5o?. Wurm, 48-. Wurster, -60. 5s6. 834. Land er, »a,. Zahn, >54. >5-. Aaiger, 93. v. Zech,3-3. Zech, 443- Zeller, 99. >88. 385. SS4, 654. 6-6. Zenneck, 609. Gr. v- Zeppelin, 848-, $\f. Zerweck, >00. Ziegler, 78- >78. 3--. 8/4. 6a Zimmer, 8-«. Zimmerle, 5,5. Z-,6. Aimmerman», 3,-. v- Zinkernagel, Jorel, >58. Zoller, 3 75- 5oS- Zorer, 6,s. Zütt, 5o3. Zwicker, >9»- -97. allst» N12<136719324010 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15