x Königlich Württembergisches Staats- » ^. X' -f. • ■' und Rcgiertlilgs - Blatt vom Zahr 1821. Stuttgart, gedruckt bei G 0 t t l i e b H a f s e I b r i n k. 1 1 Mo. i. Königlich-Württembergisches Montag den i. Januar 1621. L. N n m i t t e l b a^r e Königliche Dekrete. A.) Ordens - Verleihung. ^eine Königliche Majestät haben Württembergischen Krone -zu ernennen ge, vcrmöge gnädigsten Dekrets vom -heutigen ruht. Tage den Ober-RechnuiigsRath Herzog Stuttgart den Ar. December ,8ro. zum Ritter des Königlichen Ordens der Vice-Ordens-Kanzler, StaatS-Mniister PhulU ^.) Dienst-Nachrichten. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 5l. v. M. dem Geheimen Rach von Wächter das Prädikat „ Excellenz" zu verleihen; dem Präsidenten des Criminal - Senats vom Ober-Tribunal von Gros, seit- heriges außerordentliches Mitglied des Ge- heimen 'Raths, rnm zweiten Geheimen Nach und ordentlichen Mitglied dieses Col- legiums, und den Staats-Rath von Fischer, bis- her außerordentliches Mitglied des Gehei- men Raths, zum ordentlichen Mitglied desselben zu ernennen; sofort zu außerordentlichen Mit- gliedern des Geheimen Raths für das Jahr .182» den Ober - Regierungs - Rath von Schmidlin, und den Ober-Finanz-Rath von Herdegem zu berufen geruhet» Ll. Verfügungen der Departements» Des Justiz-Departements. Des Justiz - Ministerium. Der Referendär zweiter Classe Johann Jakob Widmann aus Balingen, wel- cher bei der mit ihm vorgenommenen er- sten Dienst-Prüfung das Zeugniß dritter Elasse erhalten,, und sich seit dem 11. Fe bruar 1820 als Assistent bei dem Königs. Oberamtsgerichte Tuttlingen befunden hat, ist auf sein Ansuchen dem König!. Ge- richtshöfe in Tübingen zugetheilt worden» Stuttgart den *8. December 1820. Maucler. Dienst - Erledigung. Durch das am 22. v. M. erfolgte Ab- rei Burgsiall, Dekanats Msrbach, erledigt leben des Pfarrers Mörrke ist die Pfar- worden. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. Nro. 2. * Königlich-Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt. Samstag den 6. Januar 1621, I. Unmittelbare Königliche Dekrete, Dienst-Nachrichten. eine Königliche Majestät habe« vermöge höchster Entschließung vom 27. v. M. den katholischen Pfarrer Zinsmeister in Rammiugen auf sein Ansuchen in den Ruhestand versetzt, und demselben einen jährlichen Ruhegehalt gnädigst bewilligt; vermöge höchster Entschließung vom 3c>. v. M. die erledigte Kaplanei zur heiligen Maria in Rottweil dem Professor Bran- der am Gymnasium daselbst, und die erledigte katholische Kaplanei kn lenbach, Dekanats Neckarsulm, dem Pfar- rer Gotthard in Stockheim gnädigst übertragen. Unterm 3o. v. M. wurde dem zur katholischen Pfarrei Scebronn, Land-Kapi- tels Rvttenburg ernannten Pfarrer Vicker, von Wendelsheim, die König!» Bestätigung ertheilt. 4 II. Verfügungen der Departements. A*) Der Departements der Justiz und der auswärtigen Angelegenheiten. Der Ministerien der Justiz und der auswärtigen Angelegenheiten. In Betreff einer provisorischen Uebereinkunft mit der Großherzogl. Badenschr» R-glerung über dir Einrichtung der höheren Civil. Gerichts-Instanzen für den Condominat-Ort Widdern. Die Köulgl. Württembergische und die Großherzogl. Badensche Regierungen haben für nrthwendig erachtet, zur Beförderung der Justiz-Pflege in dem unter der beider- seitigen Staatshoheit befindlichen Condomi- nat-Orte Widdern sich über angemessene Provisorische Einrichtungen der höheren In- stanzen bei de-r Civil - Rechts - Verwaltung zu vereinigen; so wie dieses schon im Jahr 1809 in Ansehung der Strafrechts-Pflege geschehen ist. In Folge der eingeleiteten besonderen Un- terhandlungen ist nun hierüber eine Ueber- einkunft, als provisorische Norm, abge- schlossen und beiderseits genehmigt worden, welche hier im Auszuge zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird- ,.) Für die zweite oder Appellations- Instanz in der Civil - Rechts - Pflege werden für den Condominat-Ort Wid- - dern theils der Königl. Württember- gifche Gerichtshof in Eßlingen, theils das Großherzogl. Badensche Hofgericht in Mannheim, nach einem einzuführen- den Turnus bestimmt. An diese Stellen gehen a) die Appellationen, Nullitäten-Klagen; welche nie bei dem Unterrichter anzu- bringen sind, Klagen wegen verzöger- ter oder verweigerter Justiz. Dieselben besorgen b) die Ober-Aufsicht über die erste In- stanz im Allgemeinen, und insbe- sondere über das Pupillen-Hypothekeu- und Depositen - Wesen. Was c) die Art der Appellations-Ergreifung und Einlegung, so wie die Grund- sätze, wann appellirt werden kann, be- trifft, so werden hierüber die Wärt- tembcrgischen Gesetze in Anwendung gebracht, d) die Prozeß-Behandlung aber in der zweiten Instanz richtet sich nach den Formen des betreffenden Gerichts; hingegen wird der materiellen Ent- scheidung immer das Württembergische Recht zu Grund gelegt, r.) Der nach dem vorhergehenden Arti- kel einzusührende Turnus wird in der Art bestimmt, daß derselbe a) von Jahr zu Jahr unter den beider- seitigen Appellations-Gerichten wech- selt, jedoch mit der auf die Verhält- nisse der beiderssitigen Antheile an dem Ort gegründeten Modification, daß b) gleichwohl der dritte Turnus zwei Jahre für das Großherzogl. Ba- densche Appellations-Gericht dauert; c) mit dem Turnus in der Cioil-Rechts- Pflege wechselt auf gleiche Weise der schon eingeführte Turnus in der Straf- Rechts-Pflege; Z) der Jahrs-Turnus fängt jedesmal mit dem i. Januar zu laufen an, und wird in der Voraussetzung, daß der schon bestehende Turnus bei der Criminal - Rechts - Pflege mit dem i. Januar des künftigen Jahrs an das Großherzogthum Baden übergeht, zu gleicher Zeit auch bei der Civil-Rechts- Pflege von Großherzogl. Badenscher Seite zuerst in Ausübung gebracht; wobei noch weiter bestimmt wird, daß von der Ratification der gegenwärü- grn ttebereinkunst an, die Appellations- Falle an das Großherzogl. Appella- tionsgericht gehen und von demselben nach den Bestimmungen dieser Ue, bereinkunft werden erledigt werden. 3. ) Bei der Civil - Rechts - Pflege wird durch den Tag des ausgesprochenen ersten Instanz-Unheils, von welchem appellirt wird, bestimmt, vor welches der beiden höheren Gerichte zur Zeit des Wechsels die Berufung gehört. Klagen über verzögerte oder verwei- gerte Justiz find an keine Zeit gebun- den , ebenso auch andere Klagen oder Instructions-Einholungen; diese gehen an diejenige höhere Behörde, die ge- rade zur Zelt der Eingabe den Tur- nus hat. 4. ) Wenn in Prozeßsachen Jncident- Verfügungen einer höher» Behörde er- lassen worden sind, und die definitive Erledigung nach dem Turnus an das , höhere Gericht des andern Souverainö hommt; so hat der Richter erster Jir- stanz alles den Akten getreulich beizu- legen, und an den höhern Richter mit solchen einzusenden; so wie auch die höheren Gerichte selbst auf Ansuchen einander alles Benöthigte miltheilen werden. Handelt cs sich hingegen von nicht prozessualischen Gegenständen, so bleibt 6 .eine Sache bei derjenigen hoher» Be-. Horde., wo sie einmal angebracht ist, .Wenn auch vor der definitiven Erledi- gung der Gerichtsbarkeits-Wechsel vor sich gehen sollte. £,) Prozesse bleiben, wie es sich von selbst versteht, des Wechsels ungeachtet, bei demjenigen Gerichte, wo sie einmal anhängig sind.« .6,) Das Rechts * Mittel der Restitution wird, so lange der Prozeß noch bei dem Unlexgerichte anhängig ist., auch bei demselben angebracht und kann nur dann den höheren Instanzen zugewiesen werden, wenn die Sache durch andere Rechts-Mittel dahin gebracht ist« 7«) Wird die Visitation der ersten In- stanz für nöthig befunden, so geschieht solche durch Commissarien der beiden höhern Gerichte gemeinschaftlich und auf Kosten der beiden Souverains, die sich auch über die durch die Resultate nöthig werdenden Verfügungen vcreini- nigen werden.. Die rommissarische Un- tersuchung eines speciellen Falls aber wird einseitig von demjenigen höhern Gerichte, das gerade den Turnus hat, oder bei welchem die Sache nach §. 5 anhängig ist, angeordnet und von dem- selben über das Resultat entschieden« Macht jedoch das Resultat eine Nor mal - Verordnung oder Aenderung nö- thig ; so haben sich beide höheren Ge- richte darüber zu vereinigen, ehe sie Gültigkeit haben kann. 8.) Die Erkenntnisse und Verfügungen jeder der höhern Gerichts - Behörden ergehen, wie es auch bei CUminal- Sachen geschieht, in gemeinschaftlichem Namen» 9») In Rücksicht der Familien - Angele- genheiten der Freiherren von Zyllen- hardt und von Gemmingen bleibt eS bei der schon bestehenden provisori, schen Uebereiukunft, daß solche als Eremte und zwar die von Gem- mingen bei den Württembergifchen und die von Zyklen Hardt bei den Badenfchen höheren Gerichten ihre In- stanz haben.« io») Als dritte Instanz ist immer das- jenige höchste Gericht der beiden Sou. verains das geeignete, bei welchem die zweite Instanz war; es geht demnach die weitere Berufung von dem Gerichts- höfe in Eßlingen an das König!. Ober- Tribunal in Stuttgart, und von dem Hofgerichte in Mannhein an das dor- tige Ober-Hofgericht. n.) In Ansehung des Revisions-Mittels wird es ebenso gehalten, wie es damit in dem betreffenden Staat gegen seine ausschließlichen Unterchanen gehalten, wird. »r .) Da kn Widdern die Anwendung der Württembergischen Gesetzgebung herge- bracht ist, so hat eö hierbei fernerhin sein Bewenden, (Genehmiget , Carlsruhe den s,. No- vember rLro; Stuttgart den 6, Dccember *8ao.) Stuttgart den 28. December 262«. Maucler. Wintzingerode, V-) Des Departements des Inner«: 1. des Ministerium des Innern. Die Belebung des Gensd^armerK»Obermanns Hehl in Tuttlingen betreffend. Der zu Tuttlingen stationirte Gendar- merie-Obermann Hehl hat innerhalb we- niger Wochen den berüchtigten Gauner Joseph Gugelhan, von Upflamör, sodann dessen Genossen, den Vaganten Andreas Mayer, von Weildorf, und noch weitere drei der öffentlichen Sicherheit gefährliche Personen, allein und ohne weitere Bei hülfe, mit lobenswercher Unerschrockenheit und Klugheit aufgcfangen, und zur ge- fänglichen Haft gebracht- Vermöge höchsten Befehls vom rk.d« M- wird dem gedachten Obermann Hehl des- halb die verdiente Belobung ertheilt. Stuttgart den 27. December 1820. v, Ott 0. 2, Kdni gliche Regierung des Neckar - Kreises- Bekanntmachung, dir Sarl v. Knicsiedl'schr Stiftung brtrrssrnd. Mach einer testamentarischen Anordnung des im Jahr 2815 in Carlsruhe verstor- benen Großherzoglich Badischen Gehei- men Raths von Kniestedl ist eine be- deutende Summe zu Errichtung einer mil- den Stiftung aus dessen Verlassenschaft aus- gesetzt, und dem Rentamtmann Zeller in Klein - Bottwar, Oberamts Marbach, als dem zum voraus ernannten Administrator der Stiftung, von dem Stifter aus vefon- derem Zutrauen die nähere Ausführung der wohlchätigen Absichten desselben in Bezie» hung auf die Verwendung der Stiftungs- Einkünfte übertragen worden. Die in Folge dieser Verfügung von dem Rentamtmann entworfene Sristuugs - Ur- 8 künde hat vermöge Allerhöchster Ent- schließung vom -6. v. M. die Aller- höchste Genehmigung erhalten, und die Vollziehung derselben soll mit dem 28. Ja- nuar künftigen Jahrs zum erstenmal ins Leben treten, weshalb man sich veranlaßt findet, diese Stiftung mittelst nachstehen-, den Auszugs aus der Stiftungs - Urkunde zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, da- mit diejenigen, welche nach den Statuten der Stiftung Ansprüche an den Genuß der Stipendien derselben zu machen haben, sich darnach zu richten wissen» ß. i. Die Stiftmrg erhält die Benennung „Carl von Kniestedt'sche Stiftung." §- 2. Sie ist ausschließlich für Württemberger bestimmt oder solche, denen das Jndigenat- recht zukommt. Nothwendige Bedingung aber ist der gewöhnliche Wohnsitz innerhalb des Vaterlandes. ss. 3. Der Grundstock darf nicht nur nicht ver- mindert, sondern er wird nach und nach auf fünfzig tausend Gulden gebracht werden. Die §jf. 4 bis 15 enthalten Bestim- mungen für die Verwaltung, deren Be- kanntmachung hier überflüssig ist. ff. 16. Die Austheilung geschieht am Carlstag oder 28. Januar jeden Jahrs. Diejeni- gen, welche sich um einen Beitrag bewer- ben wollen, müssen ihre Gesuche künftig vor dem 1. December den betreffenden Stellen übergeben; später einlaufende Ge- suche können nicht mehr berücksichtiget wer- den. Die Gesuche müssen portofrei einge- sendet werden, und mit den nöthigen Be- weisen belegt seyn, und zwar hat man sich zu wenden: 1. ) Wegen Wittwen-Portionen und Gra- tialien für Kranke, Gebrechliche und Hülfiose an die Administration; 2. ) wegen Stipendien für die Universität Tübingen unmittelbar an den akademi- schen Senat; für das obere Gymnasium zu Stuttgart an das Rektowtamt die- ser Anstalt. Z.) Wegen der nur periodisch eintreten>den Bau-Beiträge zu Schulhäuftrn theils an den evangelischen Synodus, theils an den katholischen Kirchenrath; je nachdem der Turnus diese oder jene Glaubens-Verwandte trifft, wovon in vorkommendem Fall Nachricht ertheist werden wird. ff. 17« und 18. Die Stiftung beschränkt sich auf drei Haupt-Abtheilungen, auf welche alljährlich 9 der Überschuß l?cf Stiftungs - Einkünfte gleich ausgeiheili wird: A. auf Wittwen - Portionen, theils zu 5o fl., theils zu r5 fl. für Wittwen aus dem Mittelstände ohne Rücksicht auf die verschiedene Art des christlichen Glaubens-Bekenntnisses. Der gewöhn- liche Wohnsitz der Wittwe muß aber innerhalb des Neckar-KreifeS seyn, wie solcher durch das Edikt vom -5. Nov. 1817 bestimmt ist und können nur Wittwen konkurriren, die drei unerzo- gene Kinder, nämlich Söhne unter ro, Töchtern unter 17 Jahren haben, ausgenommen sie hatten das 60. Jahr zurückgelegt, und bei großer Kränklichkeit keine Kinder, die sie hinlänglich un- terstützen könnten. Nur ausnahms- weise können aus den an den Neckar-- Kreis angränzenden Ober - Aemtern Wittwen von Geistlichen und von Leh- rern an gelehrten Anstalten und Schu- len bis zum Präzeptor einschließlich zu- gelassen werden, wenn sic fünf unerzo- gene Kinder besitzen, oder bei zurück- gelegtem 60. Jahr und großer Kränk- lichkeit drei derselben. Der Begriff „Mittelstand" ist dieser Stiftung beschränkt auf Wittwen von Geistlichen, von Lehrern an gelehrten Anstalten und Schulen, bis zum wissenschaftlich gebildeten Leh- rer einer Real - Schule und bis zum Präzeptor einschließlich, auf Civil- Staatödicncr bürgerlichen Standes, vom Rath einschließlich abwärts, so- dann auf Beamten der Standes- und Guts-Herrn und der Gemeinden, in- sofern alle diese förmlich wissenschaftlich gebildet sind, oder dem Schreiberstande angehörcn, ferner auf Wittwen von Aerzten und wissenschaftlich gebildeten Wund -Acrzten , von privatisirenden Gelehrten, von Advokaten, Substitu- ten, Renovatoren und ähnlichen An- gestellten ; endlich von Apothekern, ge- bildeten Kaufleuten, Fabrik-Inhabern und anerkannt gebildeten Künstlern. In besonderer Anerkennung des Wertheö eines treuen Lehrers können auch die Wittwen von nicht wissenschaft- lich gebildeten Real-Lehrern, Kollabora- toren und von Lehrern an deutschen Schulen bei den Portionen zu r5 fl» , konkurriren. Wiltwen, welchen die Erziehung f mehrerer Kinder obliegt und die an- derwärts keine oder wie z. B. die Wittwen der Geistlichen keine genü- gende Pension haben oder von der Ge- meinde ihres Wohnorts keine Unter- stützung zu erwarten haben, werde» vor anderen berücksichtiget und bei gleichen Umständen haben sich Wittwen aus den Orten Klein-Bottwar und Heutingsheim eines Vorzugs zu erfreuen, auch wird das höhere Alter berücksich- tiget. Wer nun Ansprache an diese Classe der Stiftung machen will, hat über Vermögen, Alter, Kinderzahl, Stand und Familienverhältnisse, GesundheitS- Umstäude, verschlossene Zeugnisse von geistlichen und weltlichen OrtS - Vor- stehern, oder Obcrämtern und Ober- amts-Richtern beizubringen. . Die zweite Classe der Stiftung ent. hält Unterstützungen für Kranke, Hülf» lose, Arme, Alte und Gebrechliche je- der Art und jeden Standes Mit beson- derer Berücksichtigung der Orte Klein- Bottwar, Heutingsheim und Rübgarten. Diese Unterstützungen sind auf die Oberämter Marbach und Ludwigsburg beschränkt; es muß aber der Nochstand des Empfängers von dem geistlichen «nd weltlichen OrtSvorsteher, oder statt des letzteren von dem Ober - oder Un- ter-Amts-Arzte glaubhaft in verschlos- senen Zeugnissen bestätiget seyn. Ausnahmsweise darf die Summe von 5o fl. jährlich an derlei Personen außerhalb der bezeichneten Oberämter vertheilc werden. C. Die dritte Abteilung, für das Erzie- hungswesen begreift die zwei Unter- Abtheilungen: i.) Stipendien zu Be- förderung der Wissenschaften; Bei- trage für das deutsche Elementar. Schulwesen. r.) Die Stipendien find nur für evan- gelisch lutherische oder reformirte Söhne von Eltern aus dem bezeichneten Mit- telstände bestimmt, und zwar sollen hieran jährlich 5o fl. einem oder zwei Jünglingen, welche in dem ober» Gymnasium studieren, ohne Rücksicht welchem Theile des Landes der Can- didat angehöre, zu Tbeil werden, alles weitere aber, was auf diese Classe fällt, Studierende auf der Universität in Tübingen in jährlichen Portionen von Lost, erbalten, deren Eltern in dem Neckar - Kreise wohn-,,, oder zur Zeit ihres Ablebens gewohnt haben; aus- nahmsweise kann der akademische Se- nat einen Jüngling, welcher sich durch Betragen, Fleiß, Talente und Kennt- nisse vorzüglich »uözeichnet, auch, wenn er.dem Neckar- Kreise nicht angehörr, und aus einem geringeren Stande ist, das Stipendium als Prämie jmheilen. Nothwendige Bedingung bei allen, welche das Stipendium empfangen, sind unzureichende Mittel, gute Sitten und bei mehrerer Conrurrenz werden Heils ausgezeichnete Kenntnisse, theils die Familien-Umstande, cheils bei gut- prädizirten Söhnen die Verdienste der Väter, theils die Candidciten von Klein'.Bottwar und Heutingsheim be- rücksichtiget. Bon vollbürtigen Brüdern oder von Halb-Brüdern, wovon eines der Eltern noch am Leben ist, kann nur einer das Stipendium zu gleicher Zeit genießen, und ein Sohn einer Wittwe kann dessen nicht theilhaftig werden, so lange seiner Mutter aus dieser Stiftung eine Mittwen - Portion zufließt. Spätere schlechte Aufführung und Unfleiß begründen die Entziehung des verwilligten Stipendiums und wurde namentlich in Absicht auf Duelle be- stimmt, daß unter keinen Umständen einem, der zu einem Duell herausge- fordert hat, das Stipendium zukom- men, und daß ein Candidat vor je- desmaligem Empfang sich auf Ehre schriftlich erklären solle, sich einer sol- chen Herausforderung noch nie schul- dig gemacht zu haben. Diejenigen, welche sich um den Genuß eines Stipendiums bewerben wollen , haben ihrer Eingabe die nö- ihigen Dokumente über Stand, Ver- mögen, Wohnort und Familien-Um- stände anzuschließen, und über ihre Kenntnisse, Fleiß und Aufführung ver- schlossene Zeugnisse von sämtlichen Leh- rern, bei welchen sie Unterricht haben, beizubringen, a.) Die für das deutsche Elementar« Schulwesen bestimmte Unter - Abhei- lung wird jedesmal gesammelt bis zu einem Fond von -ovc, fl. und sodann zu Erbauung oder Verbesserung deut- scher Schulhäuser verwendet, in Bei- trägen, die nicht unter 5oo fl. betragen dürfen; die Baulast muß aber einer bedürftigen Gemeinde "obliegen. Diese Stiftung dehnt sich über das ganze Königreich aus; nur werden die Ge- meinden Klein - Bottwar, Heutings- heim und Rübgarten, wenn sie je konkurriren sollten, besonders berück- sichtiget. Bei dieser Abtheilung der Stiftung sinder der Turnus statt, daß die dritte, sechste, neunte AuStheilung katholischen, die erste, zweite, vierte, fünfte, siebente, achte und zehnte aber evangelisch - lucherischen oder reformir- ten Gemeinden zukommt. Der ig. und so. (J. beschäftigen sich mit Bestimmungen über zweck- mäßige Aenderungen, und der jj. 21 verordnet, daß ein Zuwachs durch Stiftungen und Legate, im Fall hierü- ber nichts besonderes bestimmt seye, dem übrigen SliftungS - Vermögen gleich gehalten werde. Indem dieser wesentliche Inhalt der Stiftungs -- Urkunde hie mit allgemein be- kannt gemacht wird, bemerkt man zugleich in Ansehung der ersten Auöthcilung der Stiftungs-Einkünfte von 1820 bis 1821, welche am 28. Januar ,8ri statt haben wird, daß für diesmal, neben dem Stipen- dium von 5o si. für das obere Gymnasium zu Stuttgart, nur ein Stipendium von 5o ff. der Universität Tübingen zukommt, und nur drei Wittwen-Portionen, eine zu 5o ff. und zwei zu r5fl. vertheilt werden; auch daß für dieses Jahr zu Einreichung der Gesuche um diese Beiträge ausnahms- weise bis zum »5. Januar 1821 Raum gegeben wird. Ludwigsburg den 23. December 1820. Roell. Dienst - Erledigung. Durch das am 23, v. M. erfolgte Ab- rei Nattheim, Dekanats Heidenheimer- leben des Pfarrers Gmelin ist die Pfar- ledigt worden. Gedruckt bei G. Hasselbcink, Buchdrucker. Samstag den i5. Januar i&2,„ I* U n m i t t e lb a re König l i H e Dekrets- Dienst-Nachrichten« >^eine Könlglkche Majestät haben unter dem 5. d. M. dem Weg - Inspektor Baum lein auf sein Ansuchen den Cha- rakter als Oberlieutenant ertheilt. Unterm g.d. M. wurde dem von Buch gebürtigen, zur katholischen Pfarrei Eich halden, Landkapitels Oberndorf, ernannten Vikar Michael Wann er, und unterm nämlichen Tage dem vsn Ellwang gen gebürtigen, zur katholischen Pfarrei Neurungen, Oberamts Geißlingen, ernann- ten Vikar Joseph Aloys Mayer in Zipp- linge» die Königliche Bestätigung ertheilt-« - II Ver f « g u n g tri der D ep a r i ements. A<) Des Justiz-Departements; Des Justiz - Ministerium. Der Referendär zweiter Classe, Christian OberamlS Mergentheim, welcher bei der Friedrich Orplich, von Weikeröheim, mit ihm vorgenommenen ersten Tienst? Prüfung das Zeugiiiß dritter Cla.ffe schal- sein Ansuchen dem Kövlgl. Gerichtshöfe ten und seit dem 10. Februar 1B20 als in Tübingen zugetheilt worden. Assistent bei dem König!. ObersmtSgericht Stuttgart Yen 4. Januar »8r>. „Reutlingen Dienste geleistet hat, ist auf Maucler. V.) Des DeparrementS des Innern: 1. des Ministerium des Innern. 'Den Besuch der Landes 'In dem gegenwärtigen Winter ^Halbjahr besinden sich auf der Landes - Universität Tübingen: j. Theologie Studierende von der protestan- tischen Consessivn: Würrtemberger ^ .&) ■ im König!. Seminar.. * , 98 b) in der Stadt ...... ro 2. Ausländer ........ 64 — >7* II. Theologie Studierende von der katholischen Confession: 1. im König!. Convikt. , , ♦ 41 2, Ausländer ........ 6 — 46 III. Rechtswissenschaft Studierende: i. Württemberger...... »55 Ausländer — r66 IV. Medicm und Höhere Chirurgie Studierende: I, Württemberger ...... 5o Ausländer ........ 18 höhere Chirurgie ...... 3 Universität brtrrffc»^« Höhere Thier- Arzneikundö ,. 1 Niedere Chirurgie ...... ,4 Niedere Thier-Arzneikunde. » — 9'1 V. Philosophie Studierende: 1. Württemberger a) im König!, protestantischen Seminar....... g7 b) im König!, katholischen Con- vikt 38 c) in der Stadt...... 15 2. Ausländer ........ 6 — i56 VI Kameralwissenschaft Studierende: I.« Württemberger ...... 101 Ausländer ,. , .— io5 Die Zahl der Studierenden beträgt demnach an Inländern...... 6/,r an Ausländern. 98 7-io Stuttgarts den io. Januar rün. v. Otto. iS 2. Des Kbnigft Studie.»raths. Bekanntmachung iu Betreff der hlern-ichst starr habend^ P üftr».z solcher JÄnglürZt, Welche für daS Studium «ner Hebern WWaschast die ün'vsrsirät Herrchen wollen. Die diesjÄrige Frühlings-Prüfung der Studien - Candidaten, welche nach einer neueren Verordnung vom -«6. Jan. iv»o (Staats ^ und Regierungs - Blatt Nro. ä) je am zweiten Montag des Monats Februar ihren Anfang nimmt, wird,am 12. künf- tigen Monats und die folgenden Tage wie- derum in dem hiesigen König!. Gymnasium statt haben. Diejenigen Jünglinge, welche auf nächste Oster» die Universität für das Studium der Rechte, der Medicin, der höher» Chirurgie oder der Kamera! -Wis- senschaften beziehen, oder von der Kameral- Wissenschaft zum Studium der Rechts- Wissenschaft, von der niederen zur höhere» Chirurgie, oder von der höheren Chirurgie zur Medicin übertreten wollen, haben sich .demnach, wenn sie auf ihre Gesuche um Zulassung zu jener Prüfung nicht durch besondere Erlasse zurückgewiesen worden sind, oder noch zurückgewiesen werden, am 12. Februar und folgende Tage, je Mor- gens 7 Uhr, im hiesigen Gymnasium ein- zusindcn, und Tags zuvor bei dem Rektor dieser Anstalt zu ryelden. Stuttgart den L. Januar 162!. Süskind» 3. Des König!. Medicina! « CollegfumS- Von dem König!. Medicinal - Collegio .wurde dem Med. et Chir. Dr. Friedrich Höring, von Willsbach, Oberamts Weins- berg, gebürtig, nach erstandener Prüfung in der Medicin, höher» Chirurgie und Ger burtshülfs, und dem Med. Dr. Carl Kämmerer, von Rottweil gebürtig, »ach erstandener Prü- fung in der Medicin , die Erlaubnis; zur ,Ausübung dieser Wissenschaften ertheilt. .Stuttgart.den ri. Januar ,8ri. Mas,enbach. Dienst - Erledigungen. Durch das am ,8. v. M. erfolgte Ab- leben des Pfarrers Marx ist die katholi- sche Pfarrei Gündringen, Dekanats Horb; durch das am 29. v. M. erfolgte Ab- leben deS Pfarrers Kocher die katholische Pfarrei zn NaSgenstadt, Oberamts Ehin- gen; Lurch das am r.d.M. erfolgte Ableben des Pfarrers Kern die Pfarrei Oberstetten, Dekanats Blaufelden, und durch das am 2. d. M. erfolgte Ab- leben des Pfarrers Scherer die katholische Pfarrei Ballmertshofen, Dekanats Neres- heim, erledigt worden;- Gedruckt bei G. tzasselbrink, Buchdrucker. l7 Nro. 4. Königlich -Württembergisches Staats- und Regicrungs- Blatt. Montag den i5. Januar 1811. I. K ö n igli che Verordnung. Die verlängerte Vertagung der Stände-Versammlung b-treffnd. Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. a nach der Uns zugekommenen Anzeige die von der Kammer der Abgeordneten zur Prüfung des Haupt-Finanz-Etats ge- wählte Commission ihre Arbeiten in der mit dem 22. dieses Monats zu Ende ge- henden Zeit der durch Unser Rescript vom ro. December vorigen Jahrs angeordneten Vertagung der Stände - Versammlung zu beendigen nicht vermag, und zu diesem Geschäfte wohl noch einiger weiterer Wochen bedürfen wird; so haben Wir, damit ihre Glieder bis zur Vollendung der ihnen auf- getragenen wichtigen Vorbereitungs-Arbeit nicht durch andere Beschäftigung gestört werden, nach Anhörung Unseres Gchei» men Raths beschlossen, die Vertagung der Stände, Versammlung vom n. d. M. bis zu dem 5. Februar dieses Jahrs zu verlängern. Wir erwarten, daß die Mitglieder der Stände-Versammlung sich an dem letztge- nannten Tage hier wieder einfinden werden, damit an dem folgenden die Verhandlun- gm derselben fortgesetzt werden können. Gegeben, Stuttgart den i5. Jan. 1821. W i l h e l m. Der Minister des Innern: v. Otto. Auf Befehl des Königs. Der Staats - Secretär r Vellnagel, i8 II. Verfügungen der Departements. Des Justiz-Departements. Des Justiz - Ministerium. Der Referendär zweiter Classe August Pfäfflin, von Roseufeld, Oberamts Sulz, welcher bei der mit ihm vorgenommenen ersten Dienst Prüfung das Zeugniß dritter Classe erhalten und seit dem 22. Februar i8ro als Assistent bei dem Königl. Ober amtsgerichte Sulz Dienste geleistet hat ist aus sein Ansuchen dem Königl. Gerichts Hofe in Tübingen zugetheilt worden. Stuttgart den rr. Januar 1821. Maucler. Gedruckt bk! G. Hüfselbrink, Buchdrucker. *9 Nro. 5. Königlich - WürttembergischeS Staats - und Regierungs - Blatt. Samstag den 20. Januar i8ai, I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst - Nachrichten. Seine Königliche Majestät haben vermöge allerhöchster Entschließung vom ii. d. M. die erledigte Pfarrei Holzelfin- gen, Dekanats Reutlingen, dem Pfarrer Dinkelacker in Rommelsbach, Dekanats Tübingen, gnädigst übertragen. Sodann haben Höchstdi cfelben durch höchstes Dekret vom 12. d. M. dem Kan- zeilisten Beaupre bei dem König!. Ge- richtshöfe zu Ellwangen, und dem Kanzellisten Roschmann bei der Ausstands - Commission zu Stuttgart die uachgesuchte Erlaubniß ertheilt, ihre Stel- len gegenseitig vertauschen zu dürfen. Ferner haben Höchstdieselben ver« möge Entschließung vom ,3. d. M. die erledigte Pfarrei Renningen, Dekanats Leonberg, dem Pfarrer Fab er in Weins- heim, und vermöge Resolution vom 14. d. M. die erledigte Haupt-Salz-Cassiers-Stelle dem bisherigen Tabaks- Gefäll- Cassier Ziegler gnädigst zu übertragen geruht. Die Nebertragung der durch die Resigna-- tion des bisherigen Posthalters Prielr maier zu Friedrichshofen, Oberamrs Tett- nang, erledigten Posthalters - Stelle daselbst an den dortigen Gastwirlh Kees hat durch Königl. Entschließung vom 11, d. M- die höchste Bestätigung erhalten. 20 II. Verfügungen d e r Departements. A.) Des Departements des Innern: Des Königl. katholischen Kirchenraths. ») Dir Dienst, Prüfung der katholischen Geistlichen betr-affend« Die Dienst - Prüfung der katholischen Geistlichen für das laufende Jahr wird auf den 8. Mai festgesetzt, und es findet zu keiner andern Zeit und in keinem an- dern Orte eine außerordentliche Prüfung statt. Dabei werden nur diejenigen Geist- lichen zugelaffen, welche im Jahre »8*8 und früher Priester geworden sind. Die Candivaten haben sich vier Wochen vorher schriftlich zu melden, und, wenn keine Abweisung erfolgt, am Montag den 7. Mai, Abends h Uhr, auf der diesseiti- gen Kanzlei zum Einschreiben zu erschei- nen. Nebrigens beruft man sich auf die im Staats- und Regierungs-Blatt vom 16. Februar 1819. S. 111 bekannt gemachten Anordnungen. Stuttgart den 11 ♦ Januar 1821. Camerer. b) Die Prüfungen der katholischen Schullehrer und Schul, Candidatcn bttreffmd. Die ordentliche Dienst - (Konkurs-) Prüfung dahier in Stuttgart s) für diejenigen Schullehrer, welche Schul-Ji'.cipienten bilden wollen; d) für die Schullehrer und Provisoren, welche in Stadtschulen angestellt zu werden wünschen, und c) für alle bereits in Folge der früher bei den PrüfungS - Commissionen er- standenen Prüfung angcstellten Lehrer, welche befördert werden wollen, ist dieses Jahr auf den 22. Mai festgesetzt. Die Gesuche um Zulassung zu dieser Prüfung müssen vier Wochen vorher mit schuiinspectoratamtlichen Bciberlchte einge- relcht werden; die Candidatcn selbst aber haben sich, wenn keine Abweisung erfolgt, am Montag den 21. Mai, Abendö 4 Uhr, auf der diesseitigen Kanzlei zum Ein schrei, den zu stellen. Dabei wird den Schullehrern und Pro- visoren ein für allemal bemerkt, daß sie bei Stadtschulen nicht als wirkliche Lehrer angestellt, und auch von ihrer dermallge» Stelle nicht auf einen bessern Dienst be« fördert werden können, wenn sie sich nicht durch die dahier zu erstehende Beförde- rungs - Prüfung dazu befähiget haben. Die Schul. Inspektoren werden ange- wiesen, die Schullehrer und Provisoren ihres Bezirks auf diese Verordnung besonn derö aufmerksam zu machen, da künftig keine Entschuldigung mehr berücksichtiget werden kann. Die zwei ordentlichen Prüfungen für Provisoratr und für die erste Anstellung auf einen Dorfschuldienst werden in de« Prüfungs-Städten Rottweil, Neckarsulm, Ellwangen, Riedlingen und Ravensburg den 2?. Mai und >6. September abge- halten. Die Candidaten sollen sich jeder- zeit 14 Tage vorher bei dem versitzenden Prüfungs - Commissär melden, und am Tage vor der Prüfung zum Einschreiten erscheinen. Stuttgart den n. Januar i8ti; Camerer. B.) Des Kriegs-Departements. Des Ober - Rekrutirungsraths. Vorladung der Militärpflichtigen zur Berichtigung der Rekrutirungs - Listen und zur Ziehung des Looses für di« diesjährige Aushebung. Den 3. Februar d. I wird in sämtli- chen Oberamts-Bezirken die Berichtigung der Listen und die vorläufige Prüfung der Befreiungsgründe zum Behuf der diesjähri- gen Aushebung vorgenommcu, und hierauf zur Ziehung des Looses geschritten, wozu die ln den Stuttgarter allgemeinen Anzeigen Nro 8 und 9 benannten Militärpflichtigen, deren Aufenthaltsort außer Landes oder unbekannt ist, so wie überhaupt alle im Jahre 1800 geborne Jünglinge, denen keine besondere Ladung zugekommen seyn sollte, hierdurch öffentlich vorgeladen wer- den. Für diejenigen, welche nicht erscheinen, wird das Loos durch Andere gezogen, und von Jedem, der es unterläßt, die Befreiung von der Aushebung, die ihm zu Statten kommt, entweder selbst oder durch Andere bei seinem Oberamt anzuführen, wird vor- erst angenommen, daß er keine Befreiung anzusprechen habe. Da nun die vorläufige Prüfung der Befreiungsgründe den Zweck hat, die Mi- litärpflichtigen über das, was ihnen zu be- weisen obliegt, zu belehren, so haben die Nichterscheinenden sich selbst zuzuschreiben, wenn sie, aus Mangel an dieser Belehrung, sich an dem ihnen obliegenden Beweise versäumen würden. Stuttgart den »5. Jan. i8ai. Kapff. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. s3 Mo. 6. Königlich-Württembergisches Staats - und Dienstag den »3. Januar »821 I. Unmittelbare Königliche Dekrete, K eine. n. V e r f ü gu n 9 e n der Departements. Des Departements der Finanzen: des Finanz-Ministerium. Verordnung, dir Nachzrbote $ei öffentlichen Auf- und Abstreich - Verhandlungen ü^er Gegenstände der Finanz »Verwaltung betreffend. a bei öffentlichen Auf- und Abstreich- Verhandlungen über Gegenstände der Fi- nanz - Verwaltung die Nachgebote sehr überhand genommen haben ; so wird, um diesem Mißbrauche und den daraus ent- stehenden nachtheiligen Folgen zu begegnen, hiemit verordnet, daß künftig in der Regel keine Rücksicht mehr auf dergleichen Nach- gebote genommen werden soll. Um so nachdrücklicher wird aber den Finanz-Behörden, welche öffentliche Auf- und Abstreich-Verhandlungen vorzunehmen haben, zur Pflicht gemacht: i» Dergleichen Verhandlungen in Zeiten und in zureichender Ausdehnung öf- fentlich bekannt zu machen , und sich hierüber in den Protokollen genügend anszuweisen; r. urkundliche Schätzungen, welche den Versteigerungen zur Grundlage die- neu feilen, nur sächverstäbdigen, recht- lichen und verpflichteten Personen, die in der Sache nicht betheiligt sind, zu übertragen; 3*. bef der Verhandlung selbst die ge- setzlichen und administrativen Vor- schriften aufs-genaueste zu beobachten,, ^ und L, auf unerlaubte Einverständnisse der Kauf - Pacht - und Miethlustigen un- ter sich ein wachsames Auge zu haben., Zu .den höhern Verwaltungsstellen, welche hie Auf - und Abstreich - Verhandlungen entweder selbst zu genehmigen oder dem Königlichen Finanz«Ministerium zur Ge- nehmigung vorzulegen haben , versieht man sich, daß sie darüber , ob alle Erfordernisse beobachtet, der wahre Werth wirklich erzielt, und das Interesse der König!. Ober-Finanz« Kammer^ auf keine Weise verletzt worden sey , genaue Prüfung anstellen, und nach dem Ergebniß derselben ihre Entschließung fassen, oder ihre Anträge bei dem Königin Finanz-Ministerium machen werden. In ^ besondern 'Fällen, wo sie ein Nach- • gebot aus erheblichen Gründen für statt- haft halten, und es den Umständen ange- messen finden werdendaß der Nachbieter unter Vorbehalt eines nochmaligen Auf- oder Abstreichs verbindliche gemacht werde, ist vor Annahme des Nachgebors die Sache dem Finanz-Ministerium zur Entscheidung vorzulegen. Diejenigen Offerte, welche zwar nach bereits erfolgtem letzten Streich und Zu- schlag , jedoch noch vorher angebracht wer- den, ehe das Protokoll von den Urkunds- Personen Unterzeichner, und dadurch die Verhandlung geschlossen ist, sind nicht als unzulässige Nachgebote zu betrachten; viel- mehr ist in diesem Falle der Auf - oder Abstreich auf der. Stelle zu erneuern. Obschon übrigens bei Verträgen, welche in Folge eines öffentlichen Auf- oder Ab- streichs geschloffen worden sind, eine Klage über Verletzung in der Regel nicht Statt findet ; so versteht es sich doch von selbst, daß im Fall eines der Ober-Finanz-Kam-. mer nachtheiligen Einverständnisses unter den Licitanten oder eines vorgegangenen Betrugs oder wesentlichen Jrrtbnms der Ober - Finanz - Kammer auch nach erfolg- ter Genehmigung des Vertrags, das in den Gesetzen gegründete Recht zusteht, je nach den Umständen entweder auf Wiederaufhe- bung des Vertrags oder auf Entschädigung zu klagen., chienach haben sich nun sämtliche Finanz- stellen zu achten. Stuttgart den 8. Januar 1821*. W e ckh er lin. Gkvrucki bei G. Hasselbrtuk, iönchdruckts, Rro. 7. Königlich-Württembergifches Staats - und Regierungs - Blatt. Montag den 29. Januar »821. I. Unmittelbare K ö niLliche D e krete. Keine. II* Verfügungen der Departement-. Des Justiz-Departements. Dir in dem Monat December 182« von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochene Erkenntnisse betreffend. In dem verflossenen Monat December sind von sämtliches Gerichtshöfen des Kö- nigreichs nachstehende Erkenntnisse Ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen bemerkt wird, daß nur solche Urtbeile der Lriminal - Gerichts - Stellen in das Staats - und Regierung« - Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche Frciheits ; Strafe erkannt wird« A) Obertribunaj. /. Criminal - Senat. Den ,2. December wurde: von dem Criminal>Senate des GerichtS- r. Die von Joseph Strobel zu Weigr Hofs in Tübingen wider ihn, wegen heim, Oberarms Tuttlingen, gegen das Pserde>Diebstahls, unter dem »4. Aug. i6 d. I. gefällte (in dem Staats - und NegierungsBlatt Nro. 5r. S. 486 eingerückte) Straf-Erkenntniß erhobene Berufung, als durch das spätere Be- treten des Weges zur Gnade verzichtet, weggewiesen, und Rekurrent in die Ko- sten zweiter Instanz verurtheilt. Den io. Deccmber wurde: r. In der Rekurssache des vormaligen Bürgermeisters Bäuerle zu Essingen, Oberamts Aalen, das von dem Crimi- nal-Senate des Gerichtshofs in Ellwan- gen unter dem 29. Mai 1819 gefällte (in dem Staats - und RegierungS-Blatt Nro. 3y. S. 35 r enthaltene) Straf- Erkenntniß, nach weiterem Untersuchungs- Verfahren , dahin abgeändert, daß Re- kurrent nicht nur wegen des Verdachts einer beabsichtigten Unterschlagung von Amrsfchadensgeidern, sondern auch we- gen angeschuldigten Kaffen.Restes von der Instanz zu entbinden, hingegen wegen Fälschung einer Rechnungs-Urkunde und damit versuchten großen Betrugs, dessen er nach dem Erkenntniß erster Instanz II. Civil Den 1. December wurde: 1. die gegen das von dem Csvil - Senate des Gerichtshofs in Eßlingen unter dem für überwiesen anzunehmen, sodann we- gen des in Ansehung jener Amisscha- densgelder ihn jedenfalls treffenden gro- ben Rechnungs-Unordnung und weiterer Unrichtigkeiten in seinem Kaffen - und Rechnungswesen von seiner Stelle als Bürgermeister zu cassiren, zu jedem öf- fentlichen Amte für unfähig zu erklären und mit einer viermonatlichen Zucht- hausstrafe in Gvtteözell zu belegen, auch zum Ersätze sowohl seiner Arrest AzungS- und der UnterstichungS - Kosten, als auch der Kosten der Rekurs.Instanz an- zuhalten sey; und endlich 3. in der RekurSsache des Johann Georg Mattmann, von Moosbeuren, Ober- amts Riedllngen, dag gegen ihn wegen nächsten Versuches der Nothzucht von dem Criminal-Senate des Gerichtshofs in Ulm unter dem r3. September ,820 gefäilw (in dem Staats - und Regie- rungs -Blatt Nro. 65. S. 5?3 cnffge- nommene) Straf - Erkenntniß lediglich bestätigt, und Rekurrent In die Kosten der zweiten Instanz verurtheilt. - Senat. 7. Juni d. I. gefällte defertorifche Er- kcnnlniß im Wege der Appellation uach- gesuchte Restitutio,: der Landkrämcr Ja- ( 2 7 tob Jäger und Jakob Friedrich Vurgcr zu Ehningen, Klager, Appellanten, wider den Bärcuwlrth Gölz in Bernhausen, Beklagten, Appellaten, einen Kauf- Vertrag betreffend, als vor denselben Richter gehörig, weggewiesen, und appel- lantischer Theil in die seinem Gegner hiedurch verursachten Kosten verurtheilt. Den 8. December wurde: . in der Appellationösache von dem Civil- Senate des Gerichtshofs in Ulm zwi- schen der Kcnigl. Ausstands - Commis- sion, Vorbeklagten, Wiederklägerin, Ap- pellanrin, und dem vormaligen Guts- Beständer Georg Rommel zu Justingen, Vorkläger, Wiederbeklagten, Appellaren, gegenwärtig die Wiederklage wegen eines Pachtgeld-Rückstandes betreffend, das Nr- theil voriger Instanz vom i3. April <819 dahin abgeändert, daß Wiederbeklagter diesen Rest samt Verzugs-Zinsen zu be- zahlen schuldig sey; jedoch unter Ver- gleichung der Kosten dieser Instanz. Den 11. December wurde: 3. in der Appellationssache von dem Ckvil- Senate des Gerichtshofs zu Tübingen zwischen dem vormaligen Rentbeamteir Christian Friedrich Rümelin zu Kilchberg, Kläger, Appellanten, sodann der Frei- herrlich von Tessin'schen GutZherrschafc daselbst, Beklagten, Appellaten, Dienst- Entlassung, Privat - Genugthuung und Schadens-Ersatz betreffend, die Beru- fung theils wegen Versäumnisses der percmterischen Frist zu Einreichung der Beschwerdenschrift, theils wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde von Amts wegen verworfen. Den i5. und 22. December wurde: 4. in der Appellationssache von dem Civil- Senate des Gerichtshofs zu Eßlingen zwischen den Erben der Ehefrau des Advokaten Gemming zu Heilbronn, Be- klagten, Appellanten, und dem Kronen- wirth Meurer zu Bönnigheim, Kläger, Appellaten, eine Schuld-Forderung be- treffend ; 5. in der Appellationösache von dem Civil- Senate des Gerichtshofs zu Ulm zwi- schen Jakob Essinger, als Bevollmächtig- ten des Johann Gebhard, von Buchau, Kläger, Appellanten, und Joseph Graf zu Engeliz und dessen Streitgenossen, Beklagten, Appellaten, Vorzugsrecht im Gante betreffend,, und 6. in der Appellationssache von dem Civil- Senate des Gerichtshofs zu Tübingen zwischen Anne Marie, Ehefrau des Franz Michael Biestnger zu Rottenburg, Liqui- dantin, Appellantin, und der Ganrmasse ihres Ehemanns, Liquidatin, Appellatin, -8 die Lokation des Beibringens des Appel- lantin betreffend, die Berufung, je wegen Versäumung der Nothfrist zu Einrei- chung der Beschwerdenschrift von Anus wegen für verlassen erklärt» Den i3. December tourte: 7. in der Appellationösache von dem vor, maligen Ober-Justiz-Collegium zwischen der Königl. Finanz - Kammer zu Lud- wigsburg, Klägerin, Appellantin, und den Erben des vormaligen Pflegers, Hofrath Helgelin zu Heilbronn, Beklag- ten, Appellaten, Erstattung bezogener Amts-Nutzungen betreffend, das Er- kenntniß voriger Instanz vom 27. August 1816 bestätigt, und appellantischer Theil in die Prozeß-Kosten verurtyeilt; 8-. in der Appellationssache von dem Civil- Senate des Gerichtshofs zu Eßlingen zwischen dem Contradictor in der Debit- süche des verstorbenen General - Majors von Bischer zu Ludwigsburg, Beklagten, Appellanten, und Jakob Joseph Heiden in Eßlingen, als Cesflonar dos Moses Bacher aus Hechingen, Kläger, Appel- laten , das Eigenchum von Schuldschei nen betreffend , das unter dem K. Juni d. I. gefällte ErkenntNiß voriger Instanz, unter Vergleichung der Kosten,, lediglich bestätigt» Den rr. December wurde: g. in der Appellationsfachc von dem Civil- Senate des Gerichtshofs zu Tübinge» zwischen Johann Dreher zu Haufen am Thann, Beklagten, Querulanten, jetzt Appellanten, und Fidel Mager, von Neukirch, Kläger, Quernlaten, nun Appellaten, Wirthschaftskauf betreffend, die Berufung wegen Mangels an einer Beschwerde von Amts wegen verworfen, und dem Appellanten wegen seiner muth- willigen Streitsucht eine scchötägige Ge- fängnißstrafe zuerkaunt, und ^0. in der Appellationösache von dem Civil- Srnale des Gerichtshofs zu Ulm zwischen der Witlwe des Georg Aichroth zu Boll, Beklagten, Appellant!», und Christoph Aichroth daselbst, Kläger, Appellaten, Vergleichs-Erfüllung betreffend, die Be- rufung wegen innerer Grundlosigkeit von Amts wegen verworfen. * 9 III, Ehegerichtlicher Senat. G L s ch i e d e n wurde n : De« 7. December-r 1* David Hamlehle, von Wendlingen § Oberamts Eßlingen , Kläger, von Ca- charine, geb. Schmid von da, Beklag- ten, wegen beharrlicher Widerspenstigkeit in Fortsetzung der Ehe, unter Verur- teilung der Beklagten in die Kosten. r. Christian Friedrich Künzer, Sailermei- ster zu Waiblingen, Kläger., von Jo- hanne Margarethe, geh. Behringer von da, Beklagten, wegen beharrlicher Wider- spenstigkeit in Fortsetzung der Ehe., un- ter Vergleichung der Kosten. 3. Margarethe, geb.Wohlfarth, von Mönch- Hof, Oberamts Welzheim, Klägerin, von Gottlieb Jäger von da, Beklagten, we- gen Ehebruchs, unter Verurtheilnng des Beklagten in die Kosten. Den 14. Decemb.er: 4» Christoph Oettinger, Bäcker zu Schwaik- heim , Obcramts Waiblingen , Kläger, von Dorothee, geb. Wieland von da, Beklagten, wegen Ehebruchs, unter Ber- it rth ei luug der Beklagten in die Kesten. 6. Johann Michael Häring, Bäcker zu Vaihingen, Kläger, von Regine, geb« Fröschler von da, Beklagten, wegen be- harrlicher Widerspenstigkeit in Fortsetzung der Ehe, unter Verurtheilung der Be- klagten in die Kosten» B) Kreis - G e r i ch t s h - f L Gerichtshof für den Neckar-Kreis. i.) Cr i m l n Am 1. December wurden ver- urtheilt: l> die zu Maulbronn in Untersuchung ge- kommene Catharine Caroline Hasser, von Lachweiler, Oberamts Wcinsberg,, wegen wiederholten und ausgezeichneten Diebstahls und Betrugs, Angabe eine« ö.l - Senat. falschen Namens und Geburtsorts bck der Untersuchungs-Behörde, frechen Lü- tzens vor Gericht, fortgesetzten unzüchti- gen Lebenswandels undVagirenS, neben dem Ersätze des Schadens, und ihrer Arrestauch der Untersuch- gö- Kosten zu zehen monatlich er Zucht- hausstrafe, nebst einem ihrer körperlichen Beschaffenheit angemessenen Abschied, und zu nachheriger Einschließung in ein Zwangs - Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens jedoch auf die Dauer von fünf Monaten; 3* auf die von dem Oberamtsgerichte Lud- wigsburg geführte Untersuchung: a) Georg Adam Jägle, von Eberdin- gen, Oberamts Vaihingen, wegen wie- derholten Diebstahls, ConkubinatS und Vagirens, neben dem Ersätze des Scha- dens und Bezahlung seiner Arrest -, auch der Hülste der Untersuchungö- Kosten zu zwei und einhalbjähri- ger Zuchthausstrafe mit Willkomm und nachheriger Einschließung in ein Zwangs - Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens jedoch auf die Dauer von achtzehen Monaten; b) Johanne Elisaberhe Weber, von Freuden hal, Oberamts Besigheim, we- gen wiederholten Diebstahls, Conkubi- natS und Vagirens, neben Erstattung ihrer Arrest- Azungs - und der Hälfte der Untersuchungs-Kosten, auch Ersatz des Schadens zu achtzehenmonat- licher Zuchthausstrafe und nachheriger Einschließung in ein Zwangs-Arbeits- haus auf neun Monate; 5. der zu Stuttgart in Untersuchung ge- kommene Küferknecht Ferdinand Daniel Schwarz, von Münster, Oberamts Cannstadt, wegen wiederholten Diebstahls und Namens-Fälschung, neben dem Er- sätze des Schadens und Bezahlung sei- ner Arrest- Azungs- und Untersuchungs- Kosten zu drei und einhalbmonat- licher Festungsstrafe; 4. die zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Christine Münz, von Ulm, wegen dritten Diebstahls und Vaga- bundiert, neben dem Ers-tze des Scha- dens und Bezahlung ihrer Arrest - Azungs - und Untersuchungs-Kosten zu achtmonatlicher Zuchthausstrafe und nachheriger Einschließung in ein Zwangs- Arbeitshaus auf wenigstens vier Mo- nate» Am 7. December wurde: 5. gegen Catharine Epple, von Feuer- bach, Amts-Oberamts Stuttgart, welche zu Maulbronn in Verhaft kam, wegen dritten Diebstahls, Angabe eines falschen Namens und Geburtsorts vor Gericht, auch wegen wiederholten Vagirens und Bettelnd, neben Erstattung sämtlicher Arrest - Azungs - und Untersuchungs- Kosten eine achtmonatliche Zuchthaus- strafe und nachherige Einschließung i* 3i ein Zwangs. Arbeitshaus bis zu erprob- ter Besserung, mindestens aber auf die Dauer von vier Monaten; 6. gegen den zu Marbach in Untersuchung gekommenen Juden Lörv Ottenheim er, von Nordstetten, Oberamts Horb, wegen wiederholten Betrugs, neben dem Ersätze des Veruntreuten und Bezahlung seiner Arrest - Azungs - und Üntersuchungs. Kosten eine achtmonatliche Zucht- hausstrafe erkannt. Am 8. December wurde: 7. der zu Eßlingen in Untersuchung ge- kommene Johann Jakob Ma yer, Schu- ster von Endersbach, Oberamts Waib- lingen , wegen wiederholten Diebstahls und Vagirenö, neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung der Untersu- chungs - Arrest - und Azungs - Kosten mit neunm0natlicher Festungsstrafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs - Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, mindestens aber auf die Dauer von fünf Monaten belegt. Am ir. December wurde: L. der gegenwärtig im Zuchthause zu Lud- wigsburg besiudlichen Marie Agnes Maier, von Ehningen,Oberamts Urach, wegen wiederholten Betrugs, neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung der Untersuchungs-Kosten eine sechs monatliche Zuchthausstrafe zuer- kannt. Am 14. December wurden ver- urtheilt: 9. die zu Stuttgart in Untersuchung ge- kommene Caroline Mayer, von Lud- wigsburg, wegen wiederholter verbots- widriger Rückkehr in die Residenzstadt Stuttgart und wegen Vagirenö, neben dem Ersätze der Arrest - und Untersu- chungs-Kosten zu vier monatlich er Zuchthausstrafe; 10. der vormalige Substitut Carl Mez- ger, von Affaltrach, Oberamts Weins- berg, wegen rückstchtlich seiner damaligen amtlichen Verhältnisse ausgezeichneter Unterschlagung von Stempel - Geldern, und wegen zu viel eingezogener Theilungs- Kosten, neben dem Ersätze des Unter- schlagenen, und zu viel Erhobenen, auch Bezahlung sämtlicher Untersuchungs-Ko- sten zu viermonatlicher FesiungS- sirafe mit angemessener Beschäftigung innerhalb der Festung ; 11. Ludwig Friedrich Laib len, von Waib- lingen, wegen Bigamie, neben Bezahlung der Üntersuchungs - Kosten zu fünf- zehen m 0 n a t l i ch e r Festungsstrafe. Am lg. December wurde: ir. gegen den zu Stuttgart in Unterste chun g gekommenen Schul-Provisor Jakob Friedrich Wölb old, von Sindelfingen, Obcramts Böblingen, wegen mehrerer fortgesetzter und gewerbsmäßig verübter Betrügereien, neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung seiner Arrest» und Untersuchungs - Kosten eine vier- monatliche Festungsstrafe mit ange- messener Beschäftigung innerhalb der Festung erkannt, auch derselbe von sei- ner Schul - Provisorars - Stelle entsetzt, und zu Bekleidung irgend eines öffent- lichen Amtes für unfähig erklärt. An demselben Tage wurden: rA. folgende zu Stuttgart in Verhaft ge- kommene Inquissten, nämlich d) Christoph Heinrich Specht, von Zell, ObcramtS Eßlingen, wegen theils voll- brachten theils versuchten wiederhol- ten großen und ausgezeichneten Dieb- stahls, neben Ersatz des Schadens und Bezahlung seiner Arrest -, auch | der Untersuchungs - Kosten zu dreijähri- ger Zuchthausstrafe und nachherigcr Einschließung in ein Zwangs - Arbeits- haus auf ein Jahr; b) Leonhard Mutschel k n a u s, vonKlein- Aspach, Oberamts Marbach, wegen Versuchs der Beihülfe zu einem großen und ausgezeichneten Diebstahl, neben » Ersatz seiner Arrest - und der Unter suchungs-Kosten zu viermonatlicher Zuchthausstrafe verurtheilt. Am rr. December wurde: 14* der zu Besigheim in Untersuchung ge- kommene Jakob Schauler, von Ulm, wegen wiederholten Diebstahls, nebc« dem Ersätze der Untersuchungs - Kosten mit v i e r m o n a t l i ch e r Fcstungsstrafe; »b. Barbara Frdschle, von Kemnalh, Oberamts Stuttgart, wegen eines mit Fälschung verbundenen Betrugs, so wie wegen wiederholter Unzucht - Vergehen, neben Bezahlung sämtlicher Kosten mit fünfmonatlicher Zuchthausstrafe belegt. Am 26. December wurden verurtheilt: „6. der zu Heilbronn in Untersuchung ge- kommene Jakob Heinrich Weber, von Ellhofen, Oberamts Weinsberg, wegen vierten Diebstahls und wegen Ueber- schreitung der Confination ln dem Ort Ellhofen, neben dem Kosten - und Scha- dens-Crsaye zu v ie rz ehnm vna tl i ch er Zuchthausstrafe und nachheriger Ein- schließung in ein Zwangs - Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sieben Mo- tt a t e n; »7. Christoph Friedrich Vogt, von Nel- 2 33 lingen, Oberamts Eßlingen, wegen wie- derholten Diebstahls, neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung seiner Arrest - Azungs - und Untersuchungs- Kosten zu fünfzehnmonatlicher Fe- stungsstrafe und nachheriger Einschließung in ein Zwangö-ArbeitshauS bis zu er- probter Besserung, wenigstens jedoch auf sieben Monate; 18. die zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Rosine Margarethe Heubach, von Eßlingen, wegen dritten und aus- gezeichneten Diebstahls und wegen wie- derholten müßigen Umherlaufens, neben Bezahlung sämtlicher Kosten zu zehn- monatlicher Zuchthausstrafe und nach- heriger Einschließung in ein Zwangs-Ar- beitöhaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens jedoch auf die Dauer von fünf Monaten; il). der zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Friedrich Hübner, von Hochdorf, Oberamts Waiblingen, wegen zweier Diebstähle, wovon der eine ein großer ist, neben dem Kosten - und Schar dens-Ersatze zu drei und ein halb- monatlicher Festungsstrafe. Am 3o. December wurde ver- urtheilt: *o. Christiane Dorothea Hieber, von Eglosheim, Oberamts Ludwigsburg, we- gen wiederholter Unzucht in der Residenz- stadt Ludwigsburg, wiederholten Vagirens und Unterschlagung, neben Erstattung ihrer Arrest - und Untersuchungs-Kosten zu achtmonatlicher Zuchthausstrafe mit Abschied; ai. die zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Johanne Graf, von Warth, Oberamts Nagold, wegen eines großen Hausdiebstahls, Fälschung einer öffentli- chen Urkunde, Angabe falscher Namen und Geburtsorte und Vagirens, neben dem Ersätze des Entwendeten und Be- zahlung ihrer Arrest - Azungs - und Un- tersuchungs-Kosten zu sieben monatli- cher Zuchthausstrafe. r.) C i v i l - S e n a t. i. In der Appellationssache von dem vo- und Moses Abraham Hochstetter, Han- rigen Oberamtsgerichte zu Heilbronn delömann zu Heinsheim im Großherzog- zwischen dem Adlerwirth Johann Gott- thum Baden, Kl., Aten, Schuldforde- fried Gschwend daselbst, Bekl., Anten, rung aus einer Jntercession betreffend, 34 «utbe vermöge Beschlußes vom i?., insin. den 29. Nov. unter Abänderung des am 18. Januar 1814 eröffneten unterrichterlichen Erkenntnisses dahin er- kannt, daß Bekl., Ant, von der gegen ihn angestellten Klage unter Compenst- rung der Kosten erster und zweiter In- stanz zu entbinden sey. 2. In der Appellationssache von dem vor- maligen Stadtgerichte Sttckrgart zwi- schen dem Kaufmann Neef daselbst und mehreren andern in den Akten benann- ten Gläubigern des in Conkurs gerathe- nen Kaufmanns Kylius, vormals zu Berg, Lnten, Anten, und der Ehefrau des genannten Kylius, nun zu Schut- txrn im Großherzogthum Baden, geb, Ströhlily Mit-Lnrin, Atin, Location ei- ner Forderung im Gante ihres Ehe- manns betreffend, wurde gegen das am g. Febr. 1818 eröffnet? Locations - Ur- theil am 7. Nov., lnsin. den § Dec. unter Vergleichung der bisher aufgegan- nen Prozeß-Kosten, jedoch mit Beweis- Vorbehalt für die Atin, reformatorisch erkannt. 3, In der Rechtssache erster Instanz zwi- schen David Eßlinger, Sattler in WeinS- berg, Kl., Producenten an einem, und dem Hofrath von Fezer zu Stuttgart, vormaligen Oberamtmann zu Weins berg, Bekl., Produkten am andern Theil, S-hadcns - Ersitz betreffend, wurde ver- möge Erkenntnisses vom 2!., und pM. den 29. Nov. u. 2. Dec. der Beklagte von der gegen ihn angestellten Klage entbunden, und der Kläger in die Kosten des Prozesses, auch wegen muthwilligen Streits zu einer Gefängnißstrafe von acht Tagen verurtheilt. 4. In der Appellation? fache von dem Oberamtsgerichte zu Stuttgart zwischen Leopold Vogel, von Harthausen, Bekl., Anten, und Michael Widmann, Schäfer zu Untersielmingen, Kl., Aten, Scha- dens. Ersatz- Forderung betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 18. September und publ. 3. Nov. das ttnterrichterliche Crkenntniß vom 12. Jun. d. I. unter Vergleichung der Kosten der zweiten Instanz beziehungsweise bestätigt und abgeändert. 5. in der Appellativnssache von dem vor- maligen Stadtgerichte Stuttgart zwischen den Georg Friedrich Weigle'schen Erben von Schwaikheim, Kl., Anten, und dem Schustermeister Gottlieb David Lin- denmayer von Stuttgart, Bekl., Aten, eine Hauskaufschillings-Forderung betref- fend, wurde vermöge Beschlusses' vom 2. Oktober und ins. den November das unterrlchterliche Urtheil voin 15. März 35 i8t9 dahin reformirt, daß der Bekl., At, schuldig sey, die eingeklagte Summe von iooq st. nebst Zinsen, so wie sämt- liche Prozeß-.Kosten erster und zweiter Instanz dem Kl., Anten, zu ersetzen. 6. In der Schuldforderungs-Klagsache der Erben des verstorbenen Hoffactors Götsch Moses zu Ludwlgsburg, Kl, gegen den pensionirten Major von Grimmenstein zu Waiblingen, Bekl., wurde durch Er- kennlniß vom i5., ins. ?8. November, der Beklagte zu Bezahlung der einge- klagten Posten nebst Zinsen unter Ver- urtheilung in die Prozeß - Kosten verur- theilt. 7. In Sachen erster Instanz zwischen dem Hofschmied Schaufele zu Stuttgart, Kl., und der Königl. Ausstands-Com- mission daselbst, Bekl., Verzugszinsen- Forderung betreffend, wurde durch Be- scheid vom 9. Oktober und ins. den 8. Decemb-er die Beklagte unter Ver- urtheilung in die Kosten des verzögerten Prozeßes für schuldig erkannt, sich auf die gegen sie erhobene Klage einzu- lassen. Ganz auf gleiche Weise wurde an demselben Tage und wegen des gleichen Prozeß-Gegenstandes erkannt: 8. in Sachen erster Instanz zwischen dem Hofwagner Herrmann in Stuttgart, Kl., und der Königl. Ausstands-Conmmission daselbst, Bekl.; 9. in Sachen erster Instanz zwischen Ge- org Friedrich Landauers Söhnen in Stutt- gart, Kl., und der Königl. Ausstands'- Commission daselbst, Bekl.; 10. in Sachen erster Instanz zwischen dem Hofsattler Fröhlich in Stuttgart, Kl., und der Königl. Ausstands-Commission daselbst, Bekl.; 11. in Sachen erster Instanz zwischen dem Kaufmannn Fohr in Stuttgart, KI., und der Königl. Ausstands-Commission daselbst, Bekl., und ir. in Sachen erster Instanz zwischen dem Hofschreiner Schweikle zu Stuttgart, Kl., und der Königl. Ausstands-Com- mission daselbst, Bekl.; i3. in der Appellatlonssache von dem Ober- amtsgerichte Stuttgart zwischen der Stift tungs - Verwaltung Eßlingen, Lnlin, Antin, und dem Apotheker Waldbauer zu Möhringen, als Administrator der Reicher'schen Curatel daselbst, Mift Lnten, Aten, Vorzugsrecht im Gante des Wilhelm Grieb zu Möhringen be- treffend, wurde unterm 6. Oktober und publ. ,9. November das von dem Richter »origer Instanz unterm ri. Juni iißxg gefällte Prioritä-rs-Erkenntniß un- 36 ter Verurtheilung der Antin in die Kosten dieser Instanz bestätigt. 14. In der Appellationssache von dem vor- . maligen Oberamtsgerichte Leonberg zwi- schen den in Akten benannten Geschwi- stern des für todt angenommenen Sol- daten Johann Georg Klingel, von Wims- Heim , Bekl., Anten, an einem u-O der ledigen Christine Dorothee Rcule von da, mit ihrem gerichtlich verpflichteten Geschlechts - Vormund , Kl., Atin, am andern Theil, verschiedene Ansprüche an die Klingel'sche Verlassrnschaft aus dem Grunde unehelicher Schwängerung be- treffend, wurde das unterrichterliche Ur- theil vom 4» Juli 1818 durch Urtheil vom 4. September, ins. den 27. Oktober theils für rechtskräftig erkannt, theils beziehungsweise bestätigt und abgeändert, unter Vergleichung der Kosten beider Instanzen. 15. In der Appellationssache von dem vorigen Oberamtsgerichte Vaihingen zwi- schen der verwittweten Stabskellerin Wer- ner daselbst mit ihrem Kriegsvogt, Bekl., Antin, und den Erben des Anwalds Oestreicher, von Klein - Glatrbach, Kl., Aten, eine Aulehens - Forderung betref- fend , wurde vermöge Beschlusses vom 1. December durch ein am 9. desselben Monats eröffnetes Urtheil das von dem Richter voriger Instanz den 16. Juli 1818 ausgesprochene Erkenntniß unter Verurtheilung der Bekl., Antin, in die Kosten dieser Instanz lediglich bestätigt. ,6. In der Rechtssache erster Instanz zwischen der Ehefrau des Kaufmanns Bahnmaier zu Eßlingen, Klägerin, und der verwittweten Freifrau von Röder zu Stuttgart, Bekl., Schuldforderung betreffend, wurde die Bekl. durch Urtheil vom 25. Oktober und insin. ■§•. December von der gegen sie angestellten Klage un- ter Compensirung der Prozeß - Kosten entbunden. 17. In der Appellationssache von dem vo- rigen Stadtgerichte zu Stuttgart zwischen dem Hofschuhmacher Johann Friedrich Mayer daselbst, Bekl., Anten, und dem Kanzlei - Rath Geisheimer ebendaselbst, Kl., Aten, Bürgschaftsfordcrung betref- fend , wurde vermöge Beschlusses vom 2». Nov. und publ. den 9. Der. nach der von dem Kl., Aten. geschehenen Eidesleistung das unterm 2g. December 18,9 bedingt ausgesprochene Urtheil für unbedingt erklärt. 18. In Wechsel-Klagsachen des Handlungs- hauses Stahl und Federer in Stuttgart, Klägers an einem wider den Handels- mann Johann Christian Dinkelacker zu Sindelfingen, Bekl., am andern Theil, 2? wurde am 22« December der Beklagte in die Bezahlung des eingeklagten Wech- sel * Forderungsrests von 46 fl. ao kr. nebst Verzugszinsen zu 5 pCt., vom 7. März 1820 an zu berechnen, so wie in alle Kosten und Schäden verurtheilt. 19. In der Rechtssache erster Instanz zwischen der Ehefrau des Säckler-Mei- sters Johannes Grieb zu Sindelfingen, mit diesem ihrem gesetzlichen Kriegsvogte, Kl., und dem Ober-Regierungsrath, Ober- amtmann Fischer zu Böblingen, und dem vormaligen Oberamts-Aktuar, jetzi- gen Amtsverweser Haas zu Sindelfingen, Bekl., Entschädigung wegen widerrecht- licher Behandlung betreffend, wurde ver, möge Beschlusses vom r8. November und ins. 12. December die Klägerin unter Verurtheilung zu Erstattung samt- Nachträge vom Am 10. November wurde: ai. die Debitsache des gewesenen Ober- Lieutenant Joachim Friedrich von Maltiz, und an demselben Tage: 22. die Debitsache des gewesenen Unter- Lieutenant Wilhelm Friedrich von Maltitz durch Verweisung zur Erledigung ge- bracht. licher in diesem Rechtsstreite verursach- ten Kosten mit ihrer unstatthaften Klage abgewiesen. ao. In der Appellationssache von dem Oberamtsgerichte Maulbronn zwischen Johannes Vollmer, von Oetisheim, Kl., Anten, und dem Bürgermeister Gott- fried Ade daselbst, Bekl., Aten, Rech- nungs - Ablegung über die gemeinschaft- lich gepachteten Fruchtzehnten im Jahr 181a betreffend, wurde durch Dekret vom 2. Oktober ins. den 18. December die von dem Kl., Anten, gegen das oberamtsgerichtlichc Urtheil cke publ. io. Mai d. I. ergriffene Berufung wegen Mangels an einer gegründeten Be- schwerde unter Verurtheilung des Anten in die Prozeß Kosten dieser Instanz von Amts wegen verworfen. M 0 n a t November. 23» In der Appellationsache von dem vormaligen Oberamtsgericht- Bracken- heim zwischen dem HofgäLtner Richter zu Stuttgart, Inten, in dem Gante des Johann Georg Günthner, von Catharinen-Plaisir, und Anten an einem und der Ehefran des Ezechiel Günthner zu Wahlheim, Johanne Catharine, Mit-Jntin, in bemeldtem Gant-Prozeß 28 und Atm am andern Theil, die Rück- erstattung von 700 st«, als einer Schuld der Günthner'schen Gantmasse - Curatel betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom >4. August und ins. den >9. Sep- tember 1820 die Berufung wegen ver säumter Nothfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrist von Amts wegen für verlassen erklärt, und der Ant in die durch seine Berufung verursachten Kosten verurtheilt. (?/. Gerichtshof für den Schwarzwald-KreiS. i.) Crlmlnal-Senat. Am 4. Deeember wurde: i. 3) der suspendirte Schultheiß Rie kert in Lustnau, Oberamts Tübingen, wegen Fälschung einer Brod.Lieferungs-Quit- tung und mittelst derselben versuchten Betrugs, wegen unbefugten Bezug» einer Holz-Besoldung, so wie wegen mehrerer eigenmächtigen Verfügungen über das Eigenlhum der Gemeinde und zu deren Nachtheil, auch wegen Dienst- nachläßigkeit, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des der Gemeinde verur- sachten Schadens, so wie der hälftigen Untersuchungs-Kosten des Schultheißen- Amts entsetzt, zu Bekleidung einer öffentlichen Stelle für unfähig er- klärt und mit dreiwöchiger Ge- fängnißstrafe belegt; Id) der suspendirte Bürgermeister S ch a al, von Lustnau, wegen Fälschung einer Quartier» - Rechnung und damit ver übten Betrugs, wegen Theilnahme an einem Betrugs - Attentat mittelst eines gefälschten Brod - Lieferungs - Scheins, dann wegen Unterschlagung von vier Scheffeln Commun-Haber, eigenmäch- tiger Verfügungen über das Vermögen der Gemeinde zu deren Nachtheil, end- lich wegen grober Fahrläßigkeit in Ver- waltung des Eigenthums der Commun, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des Schadens, so wie der hälftigen Un- tersuchungs - Kosten des Bürgermeister- Amts entsetzt, zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes für unfähig er- klärt und zu sechs monatlich er Festungs - Arbeitstrafe verurtheilt. Am 7. Derember wurde: 2. der zu Rottenburg in Untersuchung ge- kommene Unterförsier Johann Arnold in Hundersingen, Oberamts Riedlingen, vormaliger Hutamtsverweser zu Rosek, -9 wegen Bestechung, deren et* für über- wiesen angenommen worden, so wie we- gen- Annahme einer unerlaubten Zech- Freihaltnug, neben Confiscation der von ihm angenommenen vier kleinen Thaler, seiner Stelle als Unterförster entsetzt, - zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes für unfähig erklärt und zu Erstat- tung sämtlicher Untersuchungs-Kosten verurtheilt. An demselben Tage ist: 2. die ledige Gottliebin Götz, vonTrail- finge», Oberamts Urach, wegen wieder- holten und dabei ausgezeichneten Dieb- stahls , auch wegen eines durch Anlehen unter falschen Vorspieglungen verübten Betrugs, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze der entwendeten Geldsumme, so wie der Arrest - und Untersuchungs- Kosten zu ein und einhalbjäbriger Zuchthausstrafe mit derbem Willkomm und zu nachheriger, wenigstens einjäh- riger Einsperrung in ein Zwangs- Ar- beitshaus verurtheilt worden. Am 8. December wurde: 4. Johann Georg Rühle, von Bezingen, Oberamts Reutlingen, wegen ehebrecheri- schen ConkubinatS, neben Zuscheidung der Hälfte der Untersuchungs-Kosten zu drei und etuhalbmonatlicher FestungS» Arbeit verurtheilt. Am n. December ist: 5. Friedrich Martin, von Alpirspach, Oberamts Oberndorf, wegen einer Real- und einiger Verbal-Injurien gegen seine Mutter, ausgestoßener Drohungen gegen den Oberbeamten und unbotmäßigen Be- nehmens in dem Gefängnlß unter Ein- rechnung eines Theils des erstandenen Arrests als Strafe, neben der Verbind- lichkeit zum Ersätze sämtlicher Untersu* chungs - Kosten, so wie des von ihm ln dem Gefängnisse gestifteten Schadens mit drei und ein halbmonatlicher Zuchthausstrafe belegt worden. An demselben Tage ist: 6. die zu Sulz in Untersuchung gekom- mene Benedikta Steiner, von Birken- hard, Oberamts Biberach, wegen Ver- bindung mit Gaunern, Betrugs durch Annahme eines falschen Namens und dabei hartnäckig fortgesetzten Läugnenö, dann wegen längere Zeit angcdauerten ConkubinatS und Vagirens, ferner we- gen nachgefolgter Theilnahme an zwei Diebstählen, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze ihrer Verhaft-, so wie eines noch zu bestimmenden Ancheils an den Untersuchungs Kosten und des Schadens zu neunmonarlicher Zuchthausstrafe, nebst Willkomm und zu nachheriger we- nigstens fünfmonatlicher Einfper- 4o rung in einem Zwangs-ArbeitShause ver- urthellr worden. Am rj. December wurdet 7. der zu Oberndorf in Untersuchung ge- kommene Scribent August Christian Ziegler, von Stuttgart, wegen mehr- facher Unterschlagung zum Theil bedeu- tender und nur zum Theil ersetzter Geld- summen, welche von demselben in seiner amtlichen Eigenschaft als gewesener ver- pflichteter Privat-Gehülfe des Oberamt- manns Daub in Oberndorf, zu Besor- gung an die Gläubiger eingenommen worden, erschwert durch zum Theil ganz unbefugten Einzug jener Gelder, und durch Fälschung eines von ihm ausge- stellten Empfangscheins zu Verhütung der Entdeckung seines Vergehens, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des ge- stifteten Schadens, so wie sämtlicher Untersuchungs - Kosten, zu Bekleidung einer öffentlichen Stelle für unfähig er- klärt, und zu a ch tm 0n at li ch er Festungs- strafe mit angemessener Beschäftigung verurthcilt. Am i5. December ist: ö. Anne Marie, Johannes Werners Ehefrau, von Bohndorf, Oberamts Herrenberg, wegen wiederholten und aus- gezeichneten , übrigens kleinen und zum Theil ersetzten Diebstahls, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze sämtlicher Untersuchungs-Kosten, so wie des ver- ursachten Schadens, so weit solcher noch nicht geleistet ist, zu viermonatlicher Zuchthausstrafe verurtheilt worden. Am »8. December wurde: 9. Matthäus Schiedlnger, von Hossin- gen, Oberamts Tuttlingen, wegen großen und ausgezeichneten, auch in Genossen- schaft verübten Diebstahls, so wie wegen Medicastrireuö, neben der Verbindlich- keit zum Ersätze des Schadens, so wie seiner Haft - Azungs-, und sämtlicher Untersuchungs-Kosten, unter Einrech - mg eines Theils des von ihm erstandenen Arrests, noch, mit fünfmonatlicher Festung« - Arbeitsstrafe belegt; ro. der zu Nagold in Untersuchung ge- kommene Joseph Kreidler, von Alt- heim , Oberamts Nagold, wegen zwar kleinen und ersetzten, jedoch im rechtli- chen Sinn dritten Diebstahls, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze seiner Haft- Azungs - und der Untersuchungs-Kosten zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafe und zu nachheriger wenigstens dreimo- natlicher Linsperrung in ein Zwangs- Arbeitshaus verurtheilt. Am 19. December ist: 11. der gewesene Brüderschafrs - Pfleger Liebermann zu Rottweil wegen des von Uw als Waldmeister gefetzten Cas-- sen - Rests unter Berücksichtigung der' ihm zur Seite stehenden Milderungs- Gründen, neben Entlassung von den durch ihn bekleideten Aemtern und Unfähig- keit^ Erklärung zu Bekleidung einer ver-- rechnenden Stelle zu einer Geldbuße von zwanzig Reichöthalern und zum Ersatze der UnrersuchcmgS - Kosten verurtheilt; 2v der Stadt - Pfleger und vormalige Sradt-Baumeister Moriz Steiner, von Rottenburg, wegen Verwendung bf-' fentiicher Gelder zu unpassirlichen Aus- gaben und unterlassener Verrechnung' derselben, neben Vcrurthcilung in den Ersatz des Schadens und der Untersu- chungs-Kosten von den durch ihn be- kleideten Commun - Stellen, entlassen worden. Am ,o. December wurden:' $«■ folgende Bürger von Matten, Ober-- amtö Freudenstadt, welche sich entweder' als Miturheber oder als gewöhnliche Theilnchmer an dem daselbst in der Nacht vom 8. auf den 9. März, »819 entstan- denen Aufruhr und den dabei vorgefal- lenen Unordnungen, so wie an den gegen ih e Vorgesetzte böchsten Orrs vorgebrach, ten groben Vcrläumdungen und ander- wärtigen! Beschimpfungen mehr oder mlndee thLtig- gezeigt haken^ mir nach-- stehenden Strafen belegt 1 a) der suspendirte Gen eivke- Rath Chri- stian Mutz mit fünfzehenmonat^ licher; b) der suspendirte Gemeinde - Rath An» dreas Schillinger nir dreizehen- monatlicher; c) Michael B eilharz mit dreizehen/ monatlicher; ä) der' suspendirte Gemeinde - Deputirte Johann Georg H a u g mit d r e i z e h e n- mo natlicher; e) der suspendirte Gemeinde - Deputirte Mathäuö Ekkardt mit zwölfmonat- licher7 f) her suspendirte Gemeinde - Deputirte Jakob H a r r mit z e h e n m 0na t l i ch e r, und' g> der suspendirte Gemeinde-Rath Bern- hard F i n k b o h ne r mit se ch s m 0 n a t- licher Zuchthausstrafe; sodann h) der Gemeinde -- Deputirte Friedrich Seeg er mit fünfzehenmonatli- cher 7 i) Friedrich Renner mit vierzehen- monatlicher; L) Christian Meigold mit Vrekzehem monatlicher; 2 kl l) Gottlieb Mayer mit dreizehen- monatlicher; m) der suspendirte Gemeinde-Deputirten- Aktuar Johannes Beilharz mit neunmonatlicher; n) der suspendirte Gemeinde -- Deputirte Mathäus Heß mit siebenmonatll- cher; o) Jacob Kübler mit sechs - und eil, halbmonatlicher; Jacob Schlaich mit fünfmonat- licher; endlich q) der suspendirte Bürgermeister Mathäus Knaus mit dreimonatlicher Fe- stungS - Arbeitstrafe. Daneben sind die unter Lit. a. b. d. e. f. g. h. m. n und q vorkommenden Individuen ihrer bisherigen Stellen ent- setzt und zu Bekleidung öffentlicher Aem- ter für unfähig erkannt, auch sämtlich vorbenannte Personen zu Erstattung an- gemessener Theile an den Untersuchungs- Kosten verurtheilt worden. Am rr. December wurde: i/,. der suspendirte Schultheiß und Helli- genpfleger Mathias Dreher, von Hau- sen am Thann, Oberamts Spaichingen, wegen der bei der Heiligenpflege und einer ihm anvertraut gewesenen Seque- ster-Verwaltung durch Kassen-Eingriffe gesetzten Geld-Reste, sodann we-cn theils dolosen, theils culposen Pflegschafts-RcstS und endlich wegen Unterschlagung meh- rerer, seiner besonder» Vorsorge anver- trauter Gelder, von allen bis jetzt be- kleideten Stellen cassirt, zu jeder öffent- lichen Anstellung für u n f ä h i g erklärt, und neben Erstattung des verursachten Schadens samt Zinsen, so wie sämtlicher Untersuchungs-Kosten mit siebenmo- natlicher Zuchthausstrafe belegt; »5. Joseph Klenk, von Unterthalheim, Oberamts Nagold, wegen Ehebruchs mit der ihm in verbotenem Grade ver- wandten Agatha Klenk von da, neben Zuscheidung der Hälfte der Untersuchungs- Kosten zu einer Festungs - Arbeitstrafe von drei Monaten und 6 Tagen verurtheilt. Am 28. December ist: 16. a) Jacob Baur, von Kiebingen, Oberamts Rottenburg, wegen wieder- holten Ehebruchs zu sechsmonatli- cher Festungs- Arbeitstrafe; b) Sabina Zahn von da, wegen glei- chen Vergehens zu zwanzigwdchi- ger Zuchthausstrafe verurtheilt, und jedem Jnquisiten die Erstattung der hälftigen Untersuchungs-Kosten auferlegt «orden.j 45 Nachtrag vom November. Am »3. November wurde: der Schultheißen - Stelle, so wie der der Schultheiß Jacob Ldrcher, von Bein« Verbindlichkeit jit Erstattung der Unter« berg, Oberamts Neuenbürg, wegen Kör- fuchungs - und Kur - Kosten mit einer per-Verletzung, neben Entlassung von Geldbuße von einer großen Frevel belegt» ».) Civil - Senat. Am 5. December ist: in der Appellationssache von dem Ober« amtsgerichte Horb zwischen dem Juden Moises Marx, von Baisingen, Kläger, Anten, und Conrad Raible, RdßlenS« wirchs Wittwe, von Gdttelfingen, Bekl., Atin, Forderungen aus einem Darlehens- und aus einem Tauschvertrag betreffend, das die Berufung an den hiesigen Ge- richtshof wegen Mangels der Appella- tionssumme abschlagende oberamtsgericht- liche Dekret vom io. August d. I. unter Verfällung des Anten in die da- durch verursachten Kosten bestätigt worden.' Am 8. December wurde: ».in der Nichtigkeits- und Arionssache von dem vormaligen Oberamtsgerichte zu Neuenbürg zwischen dem RaihKorn- bek, von Calmbach, Liquidanten, im Concurs des alt Michael Seeger, von Schwann, Querulanten, Anten, sodann Ludwig Atdinger von da, und Consor, ten, Mit - Liquidanten, Querulaten> Aten, Liquidät und Vorzugsrechte ekn- geklagter Forderungen, so wie die Gül- tigkeit des Verkaufs der Seeger'scherr Liegenschaft betreffend, Querulant nicht nur mit der von ihm erhobenen unge- gründeten Nichtigkeits - Klage, sondern auch mit seinen Einwendungen gegen den Liegenschafts - Verkauf abgewiesen , im übrigen aber das oberamtsgerichtliche LokationsUrtheil theils bestätigt , theils abgeändert, und wurden die in dieser' Instanz verursachten Kosten zum Theil dem Anten zugeschieden, zum Theik zwischen den Parthieen compensirt. An demselben Tage ist: 3. die gegen ein Erkenntniß des Oberamts- gerichts Tübingen ergriffene Berufung des Christian Naget, von Sikenhaufen, Bekl., Anten, wider Anna Marie- Schäfer daselbst, Kl,, Atin, uneheliche Schwängerung betreffend, wegen Ver- säumung der Nothfrist zu Einreichung! der Beschwerdeschrift unter Verfällung 44 des Anten in die hierdurch verursach- ten Kosten für verlassen erkannt worden. Am rr. December wurde: 4. in Der Appellatkonssache Des DionifiuS Straub, Adlerwirths von Bieringen, Liquidanten, Anten, gegen den Güter- pfleger Des Ignaz und Joseph Albus von Da, Liquidsten, Aten, verschiedene Forderungen betreffend, das Verfahren des Oberamtsgerichts Horb als gesetz- widrig aufgehoben, das Oberamtsgericht in die dadurch verursachten Kosten ver- urtheilt, und ein neues Verfahren an- geordnet. Älm i3. December wurde: 5. Inder Nullitäten - und Apprilationssache von dem Oberamtsgcrich^e Reutiiingen -zwischen dem suspeudirren Advokaten Fetzer daselbst, Bekl., Qnten, Anten, und Christoph Friedrich Koch, von Eh- ningen, Kl., Quoten, Aten, Rechnung über empfangene Gelder zu Besorgung eines Schuld - Akkords betreffend, das von dem Untcrrichter am 27. Aprkl d. I. ausgesprochene Erkenntniß bestätigt, und Qnt in Die Kosten zweiter Instanz verurtheilt, auch wegen muthwilligen ProzcssirenS und Appellircns mit einer Fiscalstrafe von fünf Rcichsthalern belegt; 6. die von dem sufpendir.'en Advokaten Fetzer zu Reuttlingen erhobene Nichtig keitsklage gegen einen Bescheid des Ober- amtsgerichks Daselbst, vom a3. Jariuar 1817 in seiner Rechtssache wider Chri- stoph Friedrich Koch, von Ehningen, einen Mandats Contrakt betreffend, als unstatthaft verworfen, und der Queru- lant in die Kosten Dieser Instanz ver- urtheilt. Am 19. Dezember ist: 7. die gegen ein Erkenntniß des OberamtS- gerichtö Reuttlingen ergriffene Berufung der Erben der Anna Maria Mak, von Oberhausen, Bekl., Anten, -wider die Erben des Matthäus Bertsch zu Asperg, Kl., Aten, Ansprüche aus einer Schen- kung betreffend, wegen Versäumung der Nothfnst zu Einreichung der Beschwcrde- schrift unter Verfällung der Anten in die hierdurch verursachten Kosten für verlassen erkannt Worden. Am 20. December wurde: .8. in der Appellationssache von dem vor- maligen Oberamtsgerichte Horb zwischen der Freiherrlich von Raßler'schen Vor- mundschaft und dem Freiherrn Joseph von Raßler zu Weitenburg, Kl., An- ten, und der Gemeinde Bdrstingen., Bekl. , Atin, das Schafweiderecht auf Bvrstinger Markung betreffend, das erst- richterliche Erkenntniß unter einer ab- ändernden Modifikation und unter Vcr- L5 gleich ung der Prozeß--.Kosten Seiber In- stanzen bestätigt. Am rr. December wurde: g. in der Nichtigkeils - und Appellations- sache von dem vormaligen Oberamtsge- richte zu Balingen zwischen dem vor- maligen Polizei - Inspektor Christian Wiedmann daselbst, Bekl.., Anten, Qucrulaten, und der Wittwe Elisabeths Pfister ebendaselbst, cum curatore., Kl., Mit - Antin, O.uerulantin, pcto äebiti et compensationis unter Ver^ werfung der unstatthaften Nichtigkeits- klage das unterrichterliche Erkenntnis da- hin reformirt, Laß der Ant Wiedmann der Klägerin , Mit - Antin, die für sie an zwei Posten eingenommenen Sum- men zu erstatten schuldig, und ihm bloö der Abzug seiner im Pfister'schen Gant unbefriedigt gebliebenen Forderung und seiner an die Mit-Anstn geleisteten Zah- lung gestattet seyn solle, unter Beweis- Vorbehalt für den Aisten wegen einer behaupteten weitern Zahlung, und unter theilweiser Condemnatlon des Anten in die Prozeß-Kosten zweiter Instanz. An demselben Tage iste io. in der Aiionösache von dem Oberamts- gerichte zu Herrenberg zwischen Johann Martin Kaz und dessen Eheweib Elisa- beth« zu Thailfiugen, Kl., Anten, so dann Georz Heinrich Hsug auf dem Hof Hohen-Reuthin., Bekl.,, Atm, die Vollziehung des rechtskräftigen Kazischen Eanturtheils und Schadens-Ersatz betref- fend , die Appellation wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde unter Verfüllung der Anten in die Kosten die« iser Instanz verworfen worden. Am 29. December wurde: Li. in der Rechtssache erster Instanz zwi- Ischen den Erben des Kaufmanns Chri- stoph Friedrich Jenisch ln Stuttgart, Kläger, und der Gräfin Amalie von Uexküll - Gyllenband, .geb. von G'ollniz zu Rottenburg, cum curatore, Bekl., eine Waaren-Schuldforderung samt Zin- sen betreffend, die Beklagte auf den ihr zugeschobenen und von ihr abgeschwore- neu Haupt - Eid von der angestellken Klage entbunden, mnter Ausgleichung der Prozeß-Kosten. Am 5o. December wurde: ir. in der Ationssache von dem vormali- gen Stadtgerichte zu Nagold zwischen .Johann Michael Kemps, von Ebhausen, Bekl. , Antcn, und Jakob Kampf, Sattler in Altenstaig, Kl., Atem, eine vSchuldforderung betreffend, der von dein Bekl., Anten, in Folge Erkennt- nisses des vormaligen Ober-Justiz Colle- giums vom 24. December 181-4 äuge- 46 tretene Beweis, als unstatthaft verwert fen, sofort der demselben durch gedach- tes Erkenntnlß nachgelassene Beweis für verlassen erklärt, und in der Hauptsache erkannt, daß eS bei dem gedachten Er- kenntniß vom ,4. December 1814 un- bedingt fein Verbleiben, auch der Bekl., Ant, sämtliche inzwischen erwachsene Prozeß - Kosten zu tragen habe. An demselben Tage ist ferner: s3. in der Appellatkonssache von dem Ober- amtSgerichte Tübingen zwischen Friedrike III. Gerichtshof fü x.) Crimln « Am 2. December wurde: t.r der bei dem Oberamtsgerichte Welzheim in Untersuchung gestandene Ulrich Ba- reis, von der Strauben, wegen wieder- holten Vagirens und BettelnS, neben Bezahlung sämtlicher Kosten , zu einer seinen kränkliche» Umständen angemesse- nen einmonatlichen Zuchthausstrafe zu Gotteszcll, und nachheriger dreimo- natlicher Reclusion in das ZwangS- Arbeirshaus zu Ellwangen; r. Maria Margaretha Buckler, von Aalen, welche bei dem Oberamtsgerichte Welzheim in Untersuchung gekommen, wegen zwei verübter kleiner Diebstähle, Lenz von da, Vorbckl., Nachkl., An- tin, und dem Referendär, uunmehrigen OberamtSgerichtS - Aktuar Panzer zu Leonberg, Vorkl., Nachbekl., Aten, Privat-Genugthuung und Kindes-Ernäh- rung betreffend, der von der Antin an- getretene Beweis als unstatthaft verwor- fen, und das erstrichterliche Erkenntniß unter Verfüllung der Antin in sämtliche Prozeß-Kosten zweiter Instanz bestätigt worden. den Jaxt-KreiS. k « Senat. welche jedoch im rechtlichen Sinn als wiederholte erscheinen, und von welchen zugleich der eine als Hausdiebstahl aus- gezeichnet war, so wie wegen Vagirens, neben dem Ersätze des Entwendeten, in so weit solcher noch nicht geschehen ist, auch neben Bezahlung der Arrest-. Azungs- und Untersuchungs - Kosten, zu einer zweimonatlichen Zuchthausstrafe in Markgröningen, und nachheriger zwei- monatlicher Einsperrung in dem Zwangs - Arbeitöhause zu Ellwangen , verurtheilt. Am 9. December wurde: 3. ln der von dem Oberamtögerichte Hei- 47 denheim geführten Untersuchungs-Sache gegen Johann Georg Maier, vonGus- senstadt, erkannt, daß derselbe wegen verübter schwerer, tätlicher und wörtli- cher Injurien gegen den gewesenen Schult- heißen Maier in Gussenstadt, und gegen den nunmehrigen Schultheißen Fink da- selbst, sodann wegen vorgebrachter, als ungegründet erfundener Anschuldigungen gegen die genannte Schultheißen, so wie wegen respektwidrigrn Benehmens vor dem Oberamt, neben Bezahlung eines Theils der Untersuchungs - Kosten, von seiner Stelle als Obmann der Ge- meinde - Deputirten zu entfernen, zu Bekleidung der Stelle eines Mitglieds des Gemeinderaths für unfähig zu er- klären, und zu dreimonatlicher Fe- stungsstrafe zu verurtheilen seye. Am 12. December wurde: 4. a) der bei dem Oberamtsgerichte Welz- heim in Untersuchung gestandene Jarob Schuster, von Pfahlbronn, Oberamts Welzheim, wegen mehrerer theils allein, theils in- Genossenschaft verübten kleiner und erster Diebstähle, wovon einer qua- lisicirt und zwei ausgezeichnet sind, neben Ersatz des Schadens unter solidarischer Verbindlichkeit, und Bezahlung der eige- .«en Arrest, Azungs - und T% der litt; tersirchungs - Kosten, zu se ch S m orssst- - licher Festungöstrafe; sodann k) Johannes Straub, von Muthlangen, Oberamts Gmünd, wegen wiederholten, in Gemeinschaft mit gedachtem Schuster verübten, theils qualificirten, theils aus- gezeichneten Diebstahls, neben Ersatz des Schadens sub obligatione in so- lidum, und Tragung seiner eigene.» Arrest- und Azungs-, auch ^ der Untersuchungs-Kosten, zu achtmonat- licher Festungsstrafe ; und <0 Michael Fütterlittg, von Muthlan, gen, wegen dreier mit dem erwähnten Schuster verübter Diebstähle, worunter einer ausgezeichnet ist, so wie wegen Ankaufs gestohlener Waarcn, neben gleichmäßigem Schadens-Ersatz, auch Tragung seiner eigenen Arrest - und Azungs - und A an den Untersu- chungs-Kosten, zu einer ein und ein- halbjährigen Festungssirafe und nachheriger wenigstens sechsmonal- sicher Recluston in ein Zwangs - Ar- beitshaus; auch an demselben Tag: 5. der bei dem Oberamtsgerichte Gera- bronn in Untersuchung gestandene Jo- hann Georg Brand, von Kirchberg, Oberamts Gerabronn, wegen wiederholten BettelnS und müßigen Herumstreichens,, nuben Bezahlung seiner Arrest; Azungs- und Untersuchung«:Kosten- ;u vierwö, chiger Festung«strafe und nachberiger' Reclusion in das Zwangs - Arbei-shauS zu Ellwangen auf die Dauet von drei: Monaten verurtheilt. Am December wurde:: 6.. die bei dem' Oberamtsgerichte Heiden-: heim in Untersuchung gekommene Anna Pfister,. Ehefrau des Johann Georg Pfister,, von Zchig, ObcramtS Heiden« heim , wegen oerübier schwerer Körper- Verletzung, neben Bezahlung sämtlicher' Kosten, zu' achtzehenmonatlicher. Zuchthausstrafe i,r Ludwigsburgi verur- cheilt.. Am rA. December' wurde:' T.. der bei dem Oberamtsgerichte Heiden- heim. in Untersuchung gestandene Joseph Erdle, vowKlein-Nördlingen im König- reich Baiern, wegen- vieler in Gemein- schaft mit zwei anverwGenossen- verübtem ausgezeichneten zum Theil Feld-Diebstäh- le , neben Bezahlung seiner Arrest-: ThungS - und' Untersuchungs-Kosten,, desgleichen Ersah des Schadens, sub> obligatione' ln solidum, zu öffentlicher Ausstellung als „Felddieb" und fünf«: monatlicher Festungsstrafe verurtheilt.. Am »8. December wurde: 8. der bei dem Oberamtsgerichte Schorn- dorf in Untersuchung gewesene Schul- meisterWilhelm Braun, von Balt- mannsweiler^ welcher neben einem Poli- zei- Vergehen durch Schießen im Dorfe, der' Fälschung einer öffentlichen Urkunde ln betrügerischer Absicht sich schuldig ge- macht hat, neben Bezahlung sämtlicher Untersuchungs-Kosten, von seiner Stelle als Schulmeister cafsirt, zu Beklei- dung eines öffentlichen Amtes für un- fähig erklärt, und zu einer Festungsstrafe von sechs Wochen; ferner g». die bei dem Oberamtsgerichte Mergent- heim in Untersuchung gewesene Elisabeths Margaretha Neubert, von Weikers- heim, wegen eines kleinen, aber durch Aufsprengen einer Thüre ausgezeichneten, so wie wegen eines verübten großen Dieb- stahls ,. welche: Diebstähle im rechtlichen Sinne: als zweiter erscheinen, neben Be- zahlung ihrer' Arrest - AznngS« und f der Untersuchungs.Kosten, auch neben dem Ersätze des Entwendeten, in so weit solcher noch nicht geschehen, zu neunmonatlicher Zuchthausstrafe in Ludwigsburg; und io., der von dem Oberamtsgerichte Nere«- heim untersuchte- Joseph: Traub,, von 49 Dischingen, wegen theilö verübter, theils attentirter Wilderei, neben Bezahlung der Hälfte der UntersuchungS - Kosten, und dem Ersatz der Arrest - und Azungs- Kosten, auch neben der Confiskaüon seines Gewehrs, zu drei und einhalb- monatlicher Festungsstrafe verurtheilt. Am 29. Decembcr wurde: 11, die verwittwete Magdalena Kurz, von Hößlenwarth, welche bei dem OberamtSr gerichte Schorndorf in Untersuchung stand, wegen Widersetzlichkeit mit thätlicher Mißhandlung gegen einen obrigkeitlichen Diener, neben Bezahlung von '■§ der UntersuchungS - Kosten, zu viermonat- l i ch e r Zuchthausstrafe in Älarkgrö- ningen; und is. der bei dem Oberamtsgerichte Neresheim in Untersuchung gekommene Xaver W en- ger t, von Hofen. Oberamts Neresheim, wegen in Genossenschaft verübter Körper- verletzung, zu viermonatlicher Fe- stungsstrafe verurtheilt, und wegen der verursachten UntersuchungS - und Kur- Kosten das Angemessene verfügt. Am 3o. December wurde: i3. in der von dem Oberamtsgerichte Hel- denheim geführten Untersuchung gegen die Gemeinde-Deputirten Conrad Barch und Consorten von Söhnstetten, Ober- amts Heidenheim: a) Jacob Gösele wegen verweigerter Ausfolgung der Gemeinde-Rechnungen zu Söhnstetten von den Jahren 1816 bis 1818 an das König!. Oberamt, so wie wegen gegen den Oberamtmann Mögling zu Heidenheim bei der Königs. Regierung des Jaxt - Kreises in Be- ziehung auf diese Rechnungen vorge- brachter falscher Beschuldigungen, neben Entfernung von seiner Stelle als Ob- mann der Gemeinde - Deputirten, und Unfähigkeits-Erklärung zu Bekleidung der Stelle eines Gemeinde-Deputirten, zu vierwöchiger Gefängnißstrafever- urtheilt; sodann 8) gegen den Gemeinde- Deputirten Con- rad Barth wvgen Theilnahme an dem von Jacob Gösele zu Schulden gebrach- ten Vergehen, zu der schon unterm Nov. d. I. gegen ihn ausgespro- chenen Festungsstrafe von zwei Mo- naten, noch ein weiterer Zusatz von vierzehen Tagen erkannt, auch der- selbe von seiner Stelle als Gemeinde- Deputirter entfernt; auch wurden c) die Gemeinde - Deputirten Johannes Niederberger, Christian Kolb, Johannes Maier und Georg Friedrich Prinzing, wegen gleichmäßiger Theil- nahme air den Vergehen des Jacob Gösele, neben Entfernung von ihren 4 5o Stellen als Gemeinde - Deputirte, und zwar Johannes Niederberger zu drei- wöchiger Gefängnißstrafe; die übri- gen Jnculpaten, Christian Kolb, Jo- hannes Maier, und Georg Friedrich 2.) Civil Am 4* December wurde: i. in der Appellarionssache von dem Ober- amtsgerichte Mergentheim zwischen Con- rad Mögel, von Kreglingen, Beklagten, Appellanten, und Matthäus Kleider, von Oberndorf, Kläger, Appellaten, eine Schuldforderung betreffend, das unter- richterliche Urthcil theils bestätigt, theils in Absicht auf das Beweis - Thema re- formiert, unter Vergleichung der Kosten beider Instanzen. Am 6. December: in der Appellaiionssache von dem Ober- amtsgerichte Ellwangen zwischen dem Bäckermeister Joseph Köhler zu Neuler, Beklagten, Appellanten, und Maria Kieninger von da, cum curatore, Klä- gerin, Avpellatin, Verbindlichkeiten aus einem Kaufvertrag betreffend, der Appel- lant gegen den Ablauf des Fatalö der App-Ilalions - Jntcrposition restituirt; 3. in der Appellationssache von dem Ober- amtsgerichte N-resheim zwischen dem Bürgermeister Berberich und Consorten Prinzing aber jeder zu vier zehen- tägig er Gefängnißstrafe verurtheilt, und wegen des Kosten - Punkts da» Geeignete verfügt. r Senat. v»n Aufhausen, Beklagten, Appellanten, und Caspar Mendel, von Rötlingen, und Consorten, Kläger, Appellaten, Eigen- thums - Ansprüche betreffend, die Beru- fung wegen versäumter Nothfrist z« Ein- reichung der Beschwerdenschrift für ver- lassen erklärt, unter Verurtheilung des Appellanten ln die Kosten dieser In, stanz. An demselben Tage wurde: 4. in der Berufungssache von dem Ober« amtsgerichte Hall zwischen Friedrich Schneider, von Rieden, Beklagten, Ap- pellanten, und Christian Mak daselbst, Kläger, Appellaten, eine Schuldforderung betreffend, die Appellation wegen Ver- säumung der Nothfrist zu Einreichung des Gravatorial-Libells, für verlassen er- klärt, und der Appellant in die Kost«, dieser Instanz verurtheilt. Am g. December wurde: L. in der Appellationösache von dem Ober- amtsgerichte KünzelSau zwischen den Gabriel Walz'schen Kindern zu Asch- 5i Hausen, Klägern, Appellanten, und den Kuhn'schcn Kindern daselbst, Beklagten, Appellaten, Ansprüche auf anerstorbenes elterliches Vermögen betreffend, die Be- rufung wegen versäumter Nothfrist zu Einreichung der Bcschwerdenschrift für verlassen erklärt, und die Appellanten in die Kosten dieser Instanz verurtheilt; 6. in der Berufungssache von dem Ober- amtsgerichte Ellwangen zwischen Joseph Wolf zu Dinkelsbühl, Kläger, Appel- lanten, und der Hauberschen Gantmasse zu Schnepfenmühle, Beklagte, Appella- tiv, Location im Conkurs betreffend, die Appellation wegen Ablaufs der Noih- frist zu Einreichung des Gravatorial- Libells, für verlassen erklärt, und der Appellant in die Kosten gegenwärtiger Instanz verurtheilt; 7. in der Ationsfache von dem Oberamts- gerichte Oehringen zwischen dem vor- maligen Jusiizrath Kober zu Adolzfurth,, Kläger, Appellant, und dem Güter- pffeger der Gantmasse der Wittwe des Friedrich Sekel zu Untersteinbach, Be- klagten, Appellaten, eine Hypotheken- Forderung betreffend, die Appellation wegen Mangels einer gegründeten Be- schwerde unter Verurcheilung deö Appel- lanten in die Kosten dieser Instanz ver- »verfetK Am ,6. December wurde: 6. in der Berufnngssache von dem Qber- amtögerichle Aalen zwischen dem Drei- königwirth Roschmann zu Aalen, Be- klagten , Appellanten, und der Wittwe des Bürgermeisters Enslin daselbst, Klägerin, Appellatin, Zinse aus einem rückfälligen Vermögen betreffend, das von dem Richter erster Instanz gefällte Urtheil bestätigt, jedoch mit Beweis- Nachlaß, unter Vergleichung der Kosten zweiter Instanz. Am ro. December wurde: 9. in der Appellationssache von dem Ober- amtsgerichte Mergentheim zwischen Frie- drich Bauer, von Nassau, Beklagten, Imploranten , Appellanten, gegen das Fürstlich Hohenlohesche Rentamt Wei- kersheim, Kläger, Jmploraten,, Appel- laten, rückständige Abgaben betreffend, das vorgebrachte Restiturions Gesuch ge- gen Ablauf der Nothfrist zu Einrei- chung des Gravatorial - Libells abgeschla- gen ; und endlich ist am 2g« December: ro» in der Appellations - und respektive Nullitäten Klagsache von dem Oberamrö- gerichte Welzheim zwischen Daniel Hin- derer zu Rudersberg, als Güterpflcger der alt Göttlich Hinderersch n Gant» Masse daselbst, Appellanten, Querulanten, 5r und Georg Michael Abele, von Lorch, als Güterpfleger der jung Gottlieb Hin- dererschen Gantmasse, Appellaten, Que- rulaten, Absonderungsrecht betreffend, d'e eingewandte Berufung, sodann das Restitutionö - Gesuch .gegen den Ablauf der Nochfristen und die eventuell ange- brachte NichtigkeitS - Klage, von Amts wegen als unstatthaft verworfen, auch der Appellant, Querulant, in die Kosten der zweiten Instanz verurcheilt wor- den. IV. Gerichtshof für den Donau-Kreis. i.) Crimlnal - Senat. Den 4. December wurden verurtheilt: r. der bei dem Oberamtsgerichte Leutkirch in Untersuchung gekommene Franz Io, seph Schuster, angeblich von Pfärrich, wegen zweier großer und unter erschwe- renden Umständen verübter Diebstähle, welche dessen ersten Rückfall begründen, und wegen wiederholter Landstreicherei, neben dem Kosten, und Schadens-Ersatz zu einjähriger Festung- - Arbeits- strafe ; auf die von demselben Oberamtsgerichte geführte Untersuchung der Kaufmann Johann Joseph S chmid, von Leutkirch, wegen Eidesbruchs, wegen Ehebruchs und wegen schwerer Injurien, unter Ein- rechnung eines Theils des erstandenen Arrests und Verfüllung in die Kosten zu fünfmonatlicher Festungsstrafe; 3. auf den Grund der von dem OberamtS- gerichce Ulm geführten Untersuchung Felix Althammer, von Leiphcim, we- gen Diebstahls, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des gestifteten Schadens, unter Aussetzung des Kosten - Punkts zu einer sechsmonatlichen FestungS- ArbeitSstrafe und nachheriger Auswei- sung aus dem Königreiche, unter Straf- Androhung auf den Wiederbetretungs- fall. Am 7. December wurde: ä. gegen den bei dem Oberamtsgerichte Saulgau in Untersuchung gekommenen Bonaventura Renz, von Saulgau, wegen Injurien, muthwilliger Beschädi- gung fremden Eigenthums Und Wider- setzlichkeit gegen obrigkeitliche Diener mit thätlicher Mißhandlung derselben, welch letzterer derselben für überwiesen ange, 53 nommen wurde, so wie wegen frechen und beharrlichen Läugnens, neben der Verbindlichkeit zum Kosten - und Scha- den - Ersatz, eine vier monatliche Fe- stungs - Arbeitsstrafe erkannt; 5. auf die von dem Oberamtsgerichte Kirch- heim geführte Untersuchung gegen Sa- lomon Hakh, von Lindorf, wegen wie- derholten Diebstahls, unter Zuscheidung sämtlicher Kosten, eine viermonatli- che Festungs-Arbeitsstrafe, mit Berück- sichtigung seiner Körper - Beschaffenheit ausgesprochen; 6. Catharine Heumann, von Blochin- gen, auf die bei dem Oberamtsgerichte Saulgau geführte Untersuchung zwar von dem wider sie entstandenen Ver- dachte einer strafbaren Vernachläßigung ihrer Leibesfrucht freigesprochen, dagegen derselben wegen wiederholten Vagirens und Bettelnd, auch wegen Fleisches- Vergehenö, neben Zuscheidung eines an- gemessenen Theils der Arrest- AzungS- und Untersuchungs-Kosten, eine zwei, monatliche Zuchthausstrafe zu Mark- gröningen und nachherige Einsperrung in dem Zwangs - Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von drei Mona- ten zuerkannt. Den ii. December wurde: 7« auf die von dem Oberamtsgerichte Ulm geführte Untersuchung: a) die Wittwe Margaretha Braun, von Ulm, wegen versuchter Kuppelei, auch wegen gewerbsmäßig getriebener Flei- sches-Vergehen, in Betracht ihrer schon mehrmals wegen liederlichen Lebens fruchtlos erstandener bedeutender Stra- fen, ferner wegen frecher und beharrlicher Lügen vor Gericht, mit einer einjäh- rigen Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg, und nachheriger Einsperrung in dem Zwangs - Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf sieben Monate; t>) die ledige Anna Maria Körner, von Ulm, wegen gleicher Vergehen, in Be- tracht ihrer gleichfalls wegen liederlichen Lebens erstandener Strafen, mit vier- monatlicher Zuchthausstrafe und nachheriger Einsperrung in dem Zwangs- Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf se ch s Monate belegt. Zugleich wurde jeder dieser beiden In- quisitinnen ein angemessener Theil an den UntersuchungS - Kosten zugeschieden. Am i3. December ist: 8. auf den Grund der von dem Oberamts- 64 gerichke Kirchheim geführten Untersu- chung gegen Jakob März, von Oeth- lingen, wegen gefährlicher und mit blei- bendem Nachtbeile verbundener Miß- handlung des Müllerknechts Johann Jä- ger, von Dettingen, neben Zuscheidung seiner eigenen Arrest AzungS - und eines angemessenen Theils an den Unter- sttchungs - und HeilungS - Kosten, eine se ch s m o n a t l i ch e Festungsstrafe; g. gegen die bei dem Oberamtsgerichte Ulm in Untersuchung gekommene Anna Maria Bokstadt von da, wegen Ehe- bruchs, längere Zeit fortgesetzten Vagi- rens und Bettelns, asotischen Lebens und ungebührlichen Betragens vor Ge- richt, neben Zuscheidung eines angemes- senen Theils der Untersuchungs - Kosten, eine zehnwöchige Zuchthausstrafe zu Markgröningen, und nachherige Ein- Sperrung in dem Zwangs - Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung,, wenigstens aber auf die Dauer von drei Monaten erkannt; 10. Magdalena A u er, von Gutenberg, wegen fünften Fleisches-Vergehens, über die ihr unterm ,7. Juni 1818 wegen vierten Fleisches - Vergehens zuerkannte viermonatliche Arbeitsstrafe in herr- schaftlichen Geschäften, neben Zuschei- dung der Untersuchungs-Kosten mit einer weitern viermonatlichen' Arbeits- strafe in herrschaftlichen Geschäften be- legt worden. Am 18. December wurden ver- u r t h e i l t: 11. auf die von dem Oberamtsgerichke Göppingen geführte Untersuchung: 3) Catharina Hösch, von Heilungen, wegen mehrerer theils großer gewerbs- mäßig , theils in Genossenschaft verüb- ter Diebstähle, welche ihren ersten Rückfall begründen, zu zweijähri- ger Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg, und nachheriger Einsperrung in dem Zwangs - Arbcitshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf sechs Monate;, b) Ursula Fa Ich, von Ulm, wegen großen Diebstahls und gewerbsmäßiger Begünstigung von Diebstählen, zu zehnmonallicher Zuchthausstrafe zu Markgröningen. Zugleich wurden beide Jnquisttknnen zu-m SchadenS-Ersatze verurcheilt, der Kosten- Punkt aber noch ausgesetzt; U. der bei dem Oberamtsgerichte Wiblin- gen in Untersuchung gekommene Johann Michael Geiger, von Hüttisheim, wegen zum drittenmal wiederholter Land- streicherei , neben Verfällnng in die Kosten, zu einer Zwangs - Arbeitshaus- 55 strafe zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf sechs Monate, und zugleich verfügt, daß Geiger nach seiner Entlassung unter genaue ortspoll- zeiliche Aufsicht gestellt werde; »3. Melchior Greeß, von Laugenau, Ober, amtS Ulm, wegen eines qualifizirten und unter erschwerenden Umständen verübten kleinen Diebstahls, neben dem Schaden- und Kesten-Ersätze zu fünfmonat- licher Festungs - Arbeitsstrafe; 14. der bei dem Oberamtsgerichte Saul- gau in Untersuchung gekommen» Chri- stian Mayer, von Oberdigisheim, we- gen fortgesetzter Fälschungen öffentlicher Urkunden, auch wegen wiederholter Land- strelcherei und Bettelns, ferner wegen Lügen vor Gericht zu sechs monatli- ch e r Festungs - Arbeitsstrafe; 15. Crescentia Nagel, vsn Vörlngen, welche bei dem Oberamtsgerichte Ulm in Untersuchung kam, wegen sieben klei- uer und ersetzter Markt-Diebstähle, neben Zuscheidung der Untersuchungs - Kosten, zu vier und ein halbmonatlicher Zuchthausstrafe zu Markgröningen und nachheriger Ausweisung aus dem König- reich, unter Straf-Androhung für den Wiederbeiretungsfall; »6. der bei demselben Oberamtsgerichte in Untersuchung gekommene Johannes Baier, von Langenau, wegen eines großen und unter erschwerenden Um- ständen an seinem Dienstherrn verübten, jedoch grdßteniheils ersetzten Diebstahls, neben Verfüllung in den Kosten - und Schadens-Ersatz zu sechsmonatlicher Festungs - Arbeitsstrafe. Am r3. December wurde: 17. gegen Jacob Thumm, von Bolheim, Oberamts Heidenheim, auf die bei dem Oberamtsgerichte Ehingen geführte Un- tersuchung wegen zwar kleinen und er- setzten, aber durch Einsteigen qualificir- ten und unter erschwerenden Umständen verübten Diebstahls, neben Zuscheidung sämtlicher Untersuchungs - Kosten, eine vier monatliche Festungs-Arbeitöstra- fe erkannt; i€. der bei dem Oberamtsgerichte Tettnang in Untersuchung gekommene Johann Georg Mbsle, von Beznau, wegen zwar einfachen und größtenrheils ersetz- ten, über großen und wiederholten Dieb- stahls, neben Verfällung in den Kosten- und Schadens - Ersatz mit a ch t m 0 n a t- licher Festungs-Arbeitsstrafe belegt; ferner wurden verurtheilt: i§. 3) auf die von dem Oberamlsgerichte Ulm geführte Untersuchung Georg Wi! t- mann, von Braitingen, wegen mehr- jährigen Conkubinats, so wie wegen Land- 56 streicherei und Bettelns, sodann wegen Fälschung öffentlicher Urkunden, ferner wegen frecher Lügen vor Gericht zu siebe »monatlicher Festungs * Ar- beitsstrafe, mit Rücksichtnahme auf feine körperliche Beschaffenheit; ki) Maria Margaretha Rögelein, von Seidelsdorf, Königl. Baierischen Land- gerichts Dinkelsbühl, wegen mehrjähri- gen Conkubinals, Landstreicherei und Bettelns, sodann wegen Mitwissenschaft und Theilnahme an den dem Georg Wittmann zur Last fallenden Fälschun- gen öffentlicher Urkunden, so wie wegen frecher und hartnäckiger Lügen vor Ge- richt zu fünfmonatlicher Zuchthaus- strafe in Markgröningen mit Abschied und nachheriger Ausweisung aus dem Königreich unter Straf - Androhung auf den Wiederbetretungsfall. Zugleich wurde jedem dieser beiden Jn- quisiten ein angemessener Theil der tim tersuchungs - Kosten zugeschieden. Am r8. Decembcr wurden ver- u r l h e i l t: 20. der bei dem Oberamtsgerichte Saulgau in Untersuchung gekommene Mathias Nell, von Bollstern, wegen wiederhol- ter Landstreicherei und einbekannten Flei- sches - Vergehens, neben Zuscheidung sämtlicher Unlcrsuchungs - Kosten, zu fünfmonatlicher Einsperrung in das Zwangs - Arbeitshaus zu Ulm; 21. der bei demselben Oberamtsgerichte in Untersuchung gekommene Thomas Con- rad, von Oeffingen, wegen fortgesetzter Verläumdung des Oberamts Riedlingen und wegen fortgesetzter öffentlicher Inju- rien gegen daö Oberamtsgericht daselbst, ferner wegen Jnjurirung des Schult- heißen Grether, von Oeffingen, auch wegen versuchter gewaltsamer Entsetzung des Wilhelm Steiner aus dem Besitz eines erkauften Hauses, neben Verfül- lung in einen angemessenen Theil der Untersuchungs-Kosten, zu einer Festungs- strafe von zehen Monaten; 22. auf den Grund der von dem Ober* amlSgerichte Göppingen geführten Unter- suchung Johannes Reiß, von Albers- hausen, wegen verübter erster, kleiner, zum Theil ersetzter, jedoch qualifirirtcr Diebstähle, neben Zuscheidung sämtlicher Untersuchungs-Kosten, zu einjähriger Festungs-Arbcilsstrafe mit Rücksicht auf seine körperliche Beschaffenheit; ,3. der bei dem Oberamtsgerichte Wan» gen in Untersuchung gekommene Be- nedikt Mayer, von Eberspach, Ober- amts Saulgau, wegen eines einfachen, in Genossenschaft verübten großen, zum Theil ersetzten, aber den zweiten Rück- 5? fall begründenden Diebstahls, Lessen der- selbe seines LüugncnS ungeachtet für über- wiesen angenommen wurde, sodann we- gen unerlaubter Ueberschreitung des ihm polizeilich angewiesenen Aufenthaltsorts, neben Verfüllung in den Schaden - und Kosten - Ersatz, ju einer FestungS-Ar- beitsstrafe von eilf Monaten und nachberiger Ekusperrung in dem ZwangS- Arbeitshause bis zu erprobter Besserung,, wenigstens auf die Dauer von sechs Mo n a t e tu Zugleich wurde verordnet, daß Mayer nach erstandener Strafe unter strenge polizeiliche Aufsicht gesetzt werden solle. Am 3o» D ece mb er wurde: 24. gegen die bei dem Oberamtsgerichte Ravensburg in Untersuchung gekommene Joseph» Kreyer, von Sonntag, Kai- serlich Odsterreichischen Landgerichts Son- nenberg, wegen Aussetzung ihres Kindes, neben Verfüllung ln ihre Arrest- Azungs- und Untersuchungs-Kosten, vier mo- natliche Zuchthausstrafe in Markgrö- ningen und nachherige Ausweisung aus dem Königreiche, unter Straf - Andro- hung auf den Wiederbetretungsfall aus- gesprochen a-5. auf die von dem Oberamtsgerichte Ulm geführte Untersuchung Maria Anna Selm er, von Söflingen, wegen irr mörderischer Absicht an ihrem neuge- bornen Kinde verübter Gewalt, sodann wegen kleinen Hausdiebstahls, auch wegen Unterschlagung, neben dem Ersätze des Schadens und Zuscheidung eines ange- messenen Theils der Untersuchungs - Ko- sten, unter Einrechnung eines Theils des erstandenen Arrests, eine Zuchthausstrafe von drei Jahren und neun Mo- naten erkannt, rürksichtlich des an Jo- seph Schik, von Stetten, Oberamts Wiblingen, angeblich verübten Diebstahls aber die Jnquisitin von der Instanz ent- bunden» Zugleich wurde verordnet, daß Jn- eulpacin nach erstandener Zuchthausstrafe den Rest der ihr unterm 14. Oktober 1819 (Staats - und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. S. 654) zuerkannten Zwangs - Arbeitshausstrafe nachträglich zn erstehen habe» Ferner wurden verurtheilkr 26. auf den Grund der von dem Ober- amtsgerichte Ulm geführten Untersuchung Carl Ludwig Boley, von Biberach, wegen dritten Diebstahls, neben dem Ersätze sämtlicher Kosten und unter Vorbehalt eines Strafzusatzes auf den Fall, daß sich durch die noch anhängige Untersuchung ein weiterer Reat desselben ergeben sollte, zu fechsmonatlicher & 5$ Festungs - Arbeitssträfe und nachherkger Elufperrung in dem Zwangs - Arbeits- haus- zu Uim bis zu erprobter Besse- rung , wenigstens aber auf die.Dauer von drei Monaten; 7. auf den Grund der von demselben Oberamtsgerichte vorgclegten Untersu- chung Joh. Nepomuk Zacher, von Dietenheim, Oberamts Wiblingen, we- gen wiederholter ausgezeichneter Dieb- stähle , neben der Verbindlichkeit zum Ersätze sämtlicher .Kosten, zu .einer Am 1. D e ce mb er wurde: . in der Ationssache von dem ObcramtS- ^erichte Göppingen zwischen Johann Georg Strobel, von Maitis, Kl., An- ten, und Anna Cathar^! a Strobel von da, Bekl., -Atin, Befreiung von fer- nerer Abrcichung eines Leibgedingö be- treffend, die eingewandlc Berufung we- gen Mangels .einer gegründeten Be- schwerde, unter Verfüllung des Anten in die hiedurch veranlaßten Kosten.ab, gewiesen; r. in der Ationssache von dem ObcramtS- gerichte Wiblingen zwischen den Michael Bruer'schen Relikte» zu Dietenheim, v i e r m 0 n a t l i ch e n FestitngS - Arbeits- strafe ; 28. die bei dem Oberamtsgerichte Geißlin- gen in Untersuchung gekommene Maria Anna Straub, von Wiesenstaig, .wegen zweiten Diebstahls, neben Zuscheidung eines angemessenen Theils der Untersti- chungS- Kosten, zu einer dreimonat- lich e n Zuchthausstrafe zu Lvdchigsburg und nachherigcr Einspcrrung in dem Zwangs - Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber , auf die Dauer von zwei Monaten. -Sen a t. Bekl., Anten, und Michael Geiger» von Hainingen, Kl., Aten, Schuldforde? .rung betreffend, die eingelegte Berufung wegen innerer Grundlosigkeit, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten verworfen; 3. die negatorische Klage der Fürstlich Zeil« Wurzach'schen Vormundschaft gegen die Stiftungs-Verwaltung zu Lemkirch, Kir- chenbau - Concnrrenz - Verbindlichkeit be- treffend , wegen nicht begründeten Ge- richtsstandes der Bekl., abgewlefen. Am 5. Docember ist: 4. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Tettnang zwischen Theresia Karg daselbst, mit ihrem gesetzliche« Beistand,, Kl., Autin,. unb Joscpb Dortenmann' von da, Bekl., Aten,. Ersatz-Iorderui g aus geführter Pflegschaft und angebliche" Bürgschaft betreffend , das Erkenntniß des Richters voriger Instanz ,, unter" Vergleichung der Kosten zweiter Instanz,, bedingt unter Vorbehalt etwaigen bessern' Beweises des Klagegrundes ■ bestätigt: worden» - Air, 8. Decemben wurde: L. die Nullitäten - Klagsache des fürstl«. Taxis'sch'en Ober - Rentamts Buchau,. Querulanten, gegen Jakob Schlegel, von' Dürmetingen, Querulaken, und das Ober- amtsgericht Riedlingen, den Verkauf ei« ner Holz - Gerechtigkeit betreffend, durch' Ordination erledigt; 6t der Rekurs der Conrad Walz'schein Eheleute von Justingen, gegen dasGant- Erkenntniß und Gant - Verfahren des Oberamtsgerichts Mün singen verworfen, und wegen Entstellung der Wahrheit' Walz zu viertägiger Eirithürmung, des-' fen'Eheweib aber zu zweitägiger Ein-' thürmung verurtheilt. Am ix. De rem b er ist: 1 7» in der Alionssache von dem vormaligen' Oberamtsgerichte Biberach zwischen Jo- seph Correy und Conforten von Ober- ddrf/- Kl.,. Anten, und Balchasar Aschen brenner daselbst f Bekl., Aren , Zurück- forderung zu viel bezahlter ©teuren; jetzt Versäumung des Beweis - Termins be- treffend, die Berufung wegen versäumter' Nolhfrist zu Einreichung der Beschwer- deschrifc, unter Verurcheilung der Anten in die Kosten, für verlassen erklärt,. und> 8« in der Rechtssache erster Instanz zwi- schen den Anton Fuchs'schen Eheleuten von Oberhofen, Oberamts Ravensburg,. Kl.,, und der gräflich von Sternbcrg- schen Patrimouial'Herrschaft Weißenau, Vekl., die Vindication der Nutzung eines Falllehengnts und einiger Fahrniß- stücke betreffend, unter Vergleichung der Prozeß-Kosten, theils abfolütorifch, lheils kondemnatorisch erkannt worden». Am 19». De c e mb e r w urde: 9« in der Ationssache von dem vormaligen Oberamtsgerichte Biberach zwischen den Gottfried Halder'.schen Kindern, bezie- hungsweise deren Erben, aus Kirch- berg , Lnten, Anten, und den Gläubi- gern der dritten Klasse des Christoph Vogt daselbst, Mit - Lnten, Aten, Vor- zug in dem Gante betreffend, die ein- gewandle Berufung wegen nicht beobach- teter Ations, - Förmlichkeit, unter' Ver- urtheilung der Anten in die Kosten zwei,' ter-Instanz, verworfen 6» io.* in der Ationssache von demselben Oberamtsgerichte zwischen der Wittwe Gerster, von Winterreuthe, nun deren Erben, Lntin, Amin, und der Anton Gerster'schen Gantmasse daselbst, Latin, Atin, Vorzug des Leibgedingö in dem Gante betreffend, die ergriffene Beru- fung wegen innerer Grundlosigkeit, unter Verurtheilung der Antin in die Kosten von Amts wegen verworfen. Am 22* December wurde: Ai. in der Ationssache von dem vormali- gen Oberamtsgerichte Biberach zwischen der Gemeinde Birkendorf, Bekl., An- tin, und Ioh. Georg Mermann und Consorten, Kl.., Aten, Uebernahme der Lasten und Abgaben von Wiesen betreffend, nach geführtem Beweise, das von dem vormaligen Provinzial - Justiz- Collegium in Nlm in erster Instanz gefällte Erkenntniß, unter Vergleichung der Kosten, abgeändcrt; 12» in der Ationssache von dem vormaligen Oberamtsgerichte Ravensburg zwischen Mathias Keskicheimer zu Hochberg, Kl., Anten, und Mathias Fischer zu Emel- hofen und Consorten, Bekl., Aten., Bürgschafts - Leistung betreffend, das von dem vormaligen Provinzial - Justiz« Collegium in Ulm in erster Instanz ge fällte Erkenntniß, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten, bestätigt; i3. die Ationssache von dem vormaligen Oberamtsgerichte Wangen zwischen dem Forstverwalter Ioh. Neukam zu Wurzach, dem Schultheißen Kling und Alois Jäger zu Truschwendi, Imploranten^ Anten, und den Erben des Posthaltcrs Philipp Jakob Leber, von Holzleuthe, Jmploraten, Aten, Kosten - Ersatzforde- rung wegen unrichtiger Vermessung be- treffend, worin das vormalige Provinzial. Justiz - Collegium in Ülm in erster In- stanz erkannte, durch Ordination erle- digt; -4. in der Ationssache von dem vormaligen Oberamtsgerichte Göppingen zwischen Christoph Pfaff, von Heslach, Kl., Anten, und Johannes Schott, von Hoch- dorf, Bekl., Aten, eine Forderung von einem Ehausseebau-Akkord betreffend, die eingewandte Berufung wegen Mangels an der appellablen Summe, uittcr Ver- urtheilung des Anten in die Kosten, verworfen; »5.» in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Münsingen zwischen Wilhelm Eberhard, von Mehrstetten., und Mag- dalena Haueisen, von Böttingen., cum curatore, Kl., Atin, Ansprüche aus unehelicher Schwängerung betreffend, die ergriffene Berufung wegen Versäumung -der Nachfrist zu Einreichung der Be- schwerdeschrift für verlasse« erklärt, und Ant in die Kosten zweiter Instanz ver- urcheilt.» Am r5. December wurden: *6. die Ich.' Georg Hutterfchen minder, jährigen Töchter von Amtszell, Lnten, Anten, Inten, in ihrer Ationssache wi- der die Gläubiger des Eduard Friker, von Haslach, Laten, Aten, Jäten, Be- zahlung einer gemeinschaftlichen Schuld betreffend, gegen die versäumte Noth- fristen der Berufung in den vorigen Stand wieder eingesetzt und weitere Ver- handlung eingeleitet. Am rg. December wurden: »7. in der Ationssache eon dem vormali- gen Oberamtsgcrichte Göppingen zwischen dem Besitzer der Untcrn-Mühle, Georg Hofele, nunmehr Johannes Schcuerle zu Rechberghausen, unter dem Beitritt der gräflich Degenfeldschen Vormund- schaft, Kl., Anten, und dem Obern» Müller Bernhard Weichmüller ebenda- selbst, Bekl., Aten, Wehrbau - Concur- renzpflicht betreffend, das von der Juri- sten - Fakultät zu Tübingen in erster Instanz au die Hand gegebene Erkennt- -niß, unter Vergleichung der Koste« zweiter Instanz abgeändcrt; *8. die Nichtigkeitsklage des Unterförstdrs Franz Joseph Lvchmüller zu Grünkraut^ ' in dessen von dem Oberamtsgerichte Ravensburg entschiedener Streitsache mit Joseph Beutele, von Blaser, Bezah- lung geleisteter Stelnfuhren betreffend, mnter Verurtheilung des Querulanten .in die Kosten, als unstatthaft verworfen« Ebenso wurde erkannt: xg. auf die Nullitätenklage des Georg Ja- >kob, Jakob Durst, und Johann.Georg Kehm, von Blaubeuren, Bekl. , An- den, Qnten, gegen Jakob Wälde, .von .Freudenstadt, Kl., Aten, Qaten, Entschä- digungs - Ansprüche wegen nicht erfüllten Vertrag«, nun Bitte um Aufhebung des Erkenntnisses des Oberamtsgerichts Blau- beuren nach verlassen erklärter Berufung betreffend. Am 2o. December wurde: rn. in der Ationssache von dem vormali- gen Oberamtsgerichte Riedlingen zwischen den sogenannten. Neuhäußlern, von Dür- mentingen, Kt., Anten, und der Mehr- heit dieser Gemeinde, Bekl., Alin, Be- nutzu>tg eines Waldes betreffend, das von dem vormaligen Provinzial - Justiz- Collegium in Ulm gefällte Erkenntnis 62- unter Verurteilung der Appellanten in die Kosten bestätigt;' LI. in der Ationssache von dem Obcramts- gerichte Wangen zwischen dem Kauf- mann Heinrich Schnabel in Stuttgart,. Kl., Anten, und Nikolaus Mayer in- Wangen,. Bekl., Aten, eine Schuld- forderung betreffend, die eingelegte Be-, rufung wegen innerer Grundlosigkeit a verwor'en, und Ant ln die Kosten ver- urteilt; 23. die Klage des' Stadtrats zu Ried-- lingen, Kl., gegen den katolifchen Klr-- chenrach, Bekl«, auf Aufhebung der Ver- bindung der St. Catharinen - Pfründe' mit dem Dekanats-Vikariat,. als zur richterlichen Entscheidung, nicht, geeignet «tgewiesen; ,3. in der A-ionssache von dem vormalk- gen Oberamtsgerichte Bterach zwischen" dem Fürstlich' Mettern'ch'schen Obere Rentbeamten Kirn' zu Ochsenbausen,. Bekl., Nachkl., Anten, und Anton Geiß, von Albormeiler, nun dessen Er-- ben, Kl., Nahbekl., A'en,. Ersatz eines Kapitals betreffend, erkannt, daß. Ant.dasjenige,, was ii>m durch Urteil vom 28. April 1820 (Staats - und Rrgierungs Blatt , von 1820 pag. 271), zu beweisen noch nachgelassen worden, nicht erwiesen habe; 2.4.. in der Auonssache von dem Ober- amtsgerichte- Kirchheim zwischemMichael Schumacher, Müller zu Weilheim, Bekl., Anten, und Johann- Georg Müller und Cons. daselbst, Kl., Aten, eine Wäs- serung betreffend,. die eingelegte Beru- fung, unter Verurteilung des Appel- lanten in die Kosten, wegen innerer Grundlosigkeit verworfen;' ,5. in der Ationssache von dem Oberamls- gerichte Waldsee zwischen den Johann Nepomuk Linder'schen Erbsintercssenten in Schweinhansen, Bekl., Anten, und Johann Georg Ege, von Hagenbuch, Kl., At«n, Hypothekarklage, betreffend, das Erkenntniß erster Instanz, unter Verurteilung des Anten in die Kosten zweiter Instanz bestätigt; endlich ,6«.in der Ationssache von dem vormaligen" OberamrSgcrichte Ehingen zwischen der Gemeinde Dcppenhausen, Jotin, Antifl, - und der Stadt Munderkingen, Jntin,' Alin, Scha'weiderecht betreffend, das erstrichterliche Erkenntniß unter nähere»' Bestimmung desselben bestätigt, dt Kosten zweiter Instanz aber verglichen«' Stuttgart den 2g. Januar ,8u. Maucler.- Gedrückt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. 63 Mo. 8. Königlich -WürttembergischeS Staats - und Reaterunas - Blatt. Mittwoch den 7. Februar i8u. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst - Nachrichten. >Dekne Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 18. v. M. den Oberamtsgerichlö - Aktuar Model zu Crailsheim als solchen zu dem Königlichen Oberamtsgerichte in Ulm zu versetzen ge-, ruht. Sodann haben Höchfidieselben durch höchste Entschließung vom 21. v. M. die erledigte Pfarrei Biberöfeld, Diöcese Hall, dem Pfarrer Wolfs in Hausen, Diöcese Brackenheim; vermöge Entschließung vom 2^. v. M. die erledigte evangelische Pfarrei Ersingen, Diöcese Biberach, dem Präzeptor und Pfarramts-Verweser Merkte zu Leut- kirch \ die erledigte katholische GarnifonS-Pfar- rei auf dem Hohenasperg dem Vikar Spre-- ter in Altshausen; die erledigte evangelische Pfarrei Nette weiter, Diöcese Calw, dem Pfarrer Vot- leler zu Hausen ob Lonthal, und die erledigte katholische Kaplanei in Wie- senstaig dem Vikar Beck in Untergriesheim gnädigst übertragen. Vermöge böchster Entschließung vom r6. v.M. ist der Regierungs Sekretär Sch es- fold in Reutlingen in gleicher Eigenschaft zur Negierung nach Ulm versetzt worden f und vermöge Entschließung vom Z>. v. M. der bisherige Unioersiläts - Fechtmeister 64 Roux in Tübingen, in den Ruhestand vec- f'fet, und t>!e dadurch prlefcujte Fechtmeisters- Steile dem Fechtmeister Kastropp aus Marburg übertragen worden. Ferner haben Hdchstdie selben ver« möge Resolution vom 2. d. M. die erle- digte Revisors ^ Stelle bei der Finanz- Kammer in LudwigZburg dem bisher bei der Ausstands - Commission angestellten Ober-Revisor Binder gnädigst zu über- tragen geruht. Unterm 20. v. M. wurde dem zur neu- errichteten katholischen Pfarrei Heiligen- brunnen, Landkapitels Horb, ernannten Vikar Johann Evangelist Rösch in Bdr- siingen die Königliche Bestätigung erlheilt. II. Verfügungen der Departe me n t s. Des Justiz-Departements. Des Justiz - Ministerium. Der Rechts - Candidat Franz Anton Schabell, von Inge!fingen, Oberamts Kü rzelsau, welcher bei der mit ihm oor- genommenen Die>ist-Prüfung das Zeugniß dritter Tlaffe erhalten hat, ist auf sein An suchen als Referendär zweiter Classe bei dem Königl. Gerichtshöfe in Ellwangen ausgenommen worden. Stuttgart den 25. Januar >8,i. M a u c l e r. Dienst-Erledigungen. Unterm 19. v. M. wurde dem Ober- Lieutenant v. Michelberger der Artille- rie die nachgesuchte Entlassung aus dem Militär, mit Beibehaltung des Charakter-, als Ober-Lieutenant, bewilligt. Berich In der Bekanntmachung des Mediclnal. Collegii, die Prüfung des Vled er jChir.. Dr. Haar betreffend, (Staats - und Re» Den '9. v. M. ist der Revisor Gbj bei der Zoll - RechnungS - Kammer, und den ,4. v. M. der Oberamrs - Arzt Or. Brotbeck zn Aalen gestorben. i g u n g. gierungS Blatt Nro. vom Jabr 1820) ist Linie 2, statt Med. et Ghir. Candidat, „Med. et. Chir. Doctor“ zu lesen. Gedruckt dei 8. Hasselb rin k, Buchdrucker» 65 Nro. 9. Königlich - Württembergisches Freitag de» »6. Februar 18,*. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst - Nachrichten. ^eine Königliche Majestät haben vermöge Entschließung vom i. d. M» den Di-, der Philosophie Jacob Ger lach, von Genf, zum außerordentlichen Professor der französischen Sprache an der Universität Tübingen zu ernennen geruht. , Sodann haben Höchstdkeselben ver- möge Entschließung vom nämlichen Tage die erledigte katholische Caplanei in Waldsee dem Vicar Maier in Weil der Stadt; vermöge Entschließung vom r.d.M. die erledigte evangelische Pfarrei Ensingen, Diözese Vaihingen, dem Diakon Mohr i» Winnenden, Diözese Waiblingen; vermöge Entschließung vom 7. d. M. die erledigte Caplanei zum heil. Rochus in Mergentheim dem Professor Gail er daselbst, und vermöge Resolution vom 9. d. M. die erledigte Kamera! - Verwaltung Zwiefalten dem vormaligen Kamera! - Verwalter in Neuenbürg, Fez er, gnädigst zu übertragen geruht. Unterm 3. d. M. wurde dem zur Ca- planei in Grunzheim, Dekanats Ehingen, ernannten Caplan Egle, von Seekirch, die König!. Bestätigung ertheilt; unterm 7. d. M. wurde der pensionirte 66 Obrisi v. Koseritz auf sein Ansuchen wie- der in Dienstthätigkcit gesetzt, und dem dritten Infanterie.Regiment zugecheilt; auch den Unterlieutcnants ».Bischer des dritten Reiter-RegimentS und Dün- ger der Artillerie dir nachgcfuchre Entlas- sung aus dem Militär, und zwar ersteren mit dem Charakter als Oberlieutenant er- lheilt, und unterm 9. d. M. wurde der der Gens- d'armerie zur Dienstleistung zugeiheilte Artillerie-Unterlieutenant v. Wallbrunn zum Oberlieutenant ernannt-; der dem ersten Reiter - Regiment zuge- theilre Unterlieutenant v. Malchus bei dem dritten Reiter- Regiment eingotheilt; der Unterlieutenant Graf v. Waldburg- Zeil - Trauchburg des ersten Infanterie- Regiments zur Artillerie versetzt, und endlich der dem zweiten Infanterie - Regiment zugetheilte Oberlieutenant 0. Schade bei dem ersten Infanterie-Regiment eingetheilt. II. Verfügun g e n derDepartrments. Des Departements des Junernr des MmLsierimn des Innern. Allgemeine Bekanntmachung, dir landwirt-schaftt-chen Fest« b-tress>-nd. Damit der bei Gründung deö landwirth- fchaftlicheu Festes zu Cannstadt Vorgesetzte Zweck, die Verbesserung der Viehzucht durch Auszeichnungen zu befördern, umfassender erreicht werde, haben Sr. Königliche Majestät allergnädigst anzuordnen ge- ruht, daß zugleich auch jährlich in den sieben OberamtS -Städten Biberach, Ried- lingen, Münsingen, Göppingen, Hall, Be» stgheim und Rottenburg, je »6 Preis- Medaillen an die Besitzer der vorzüglichern im Lande gefallenen und erzogenen Pferde, Rindvieh-Stücke, Schafe und Schweine ausgecheilt werden sollen. Um die E-genthümer der Pferde über den Werth derselben vorher zu belehren, wird der König!. Land-Ober-Stallmeister künftig bei Regulirung deö Bescheel - Re- gisters die hiezu auf die Bescheel - Platten einberufenen vierjährigen Hengste und Stu- ten untersuchen. Au dem von dem Oberamt obiger Städte 6? bekannt gemachten Tage haben alle um Preise sich bewerbenden Eigenthümer, ihre Thiere mögen zuvor geprüft worden seyn oder nicht, zur festgesetzten Stunde in der Oberamt- - Stadt mit den vierjährigen Hengsten und Stuten, zweijährigen Zucht- Stieren und Kühen mit dem ersten Kalb, vicrschauflichen feinwolligen Widdern und Mutter-Schafen, so wie den Ebern und Mutter - Schweinen, versehen mit den er- forderlichen Zeugnissen der Abkunft zu er- scheinen, und durch das niedergesetzte Schau- Gericht die Prüfung vornehmen zu lassen, welches dann den ersten und zweiten Preis je an zwei Hengste, zwei Stuten, zwei Zucht-Stiere, zwei Kühe, zwei Widder, zwei Mutter - Schafe, zwei Eber und zwei Mutter-Schweine ercheilen, und die Namen der Eigenthümer durch öffentliche Blätter bekannt machen lassen wird. Alle Pferds, welchen in den sieben Ober- amt§ - Städten Preise zuerkannt wurden, müssen am 27. September Mittags zu Cannstadt sich einfinden, um zur höher» Preis - Ertheilung gezogen werden zu kön- nen; die Eigenthümer derselben erhalten für stde Stunde der Entfernung, worüber eine oberamtliche Urkunde mirzubringen ist, fünfzehen Kreuzer Reise - und Einen Gulden Aufenthalts - Kosten,Entschädigung. Die Eigenthümer der Rindvieh - Stücke und Schweine, welchen in den Oberamts- Städten Göppingen und Besigheim Preise zuerkanM wurden, haben gegen gleiche Ent- schädigung ihre Thiere am obigen Tage in Cannstadt zu stellen. Bei der alle Jahre am 27. September Mittags zu Cannstadt beginnenden Prüfung der vorzüglicher« Pferde, Rindvieh-Stücke, Schafe und Schweine, wozu jeder Eigen- thümer eittgeladen ist, wird ohne Rücksicht auf frühere Auszeichnung oder andere Be- ziehungen nur dem Besseren der Preis zuerkannt werden, jedoch mit der Beschrän- kung bei den Schafen, daß diejenigen Schafhalter, welche Preise für ein Ge- schlecht erhalten haben, in den nächsten drei Jahren zu der Bewerbung nicht zu- gelassen werden. Die im vorigen Jahre stattgefundene Weit- Preise fallen durch vorliegende Anordnung weg. Zu dem mit dem landwirthschaftlichen Feste verbundenen Wettrennen wird der Königl. Land-Ober-Stallmeister am Tage der Preis - Vertheilung in den sieben ge- nannten Oberamts - Städten von den vor- handenen , zum Rennen tauglichen, im Lande gefallenen und erzogenen Pferden je drei auswählen, deren Eigenthümer ebenfalls die obige Reise - und Aufenthalts - Kosten- Entschädigung erhalten; sie haben sich aber, 68 fo wie überhaupt alle, welche sich zum Wettrennen in Cannstadt einfinden wellen, mir einem Zengniß über die Abkunft ihrer Pferde zu versehen. Der erste Rennpreis besteht in einer Medaille und 3o Dukaten. Der zweite in einer Medaille und io Dukaten. Der dritte in einer Medaille und 10 Dukaten. Endlich wird zu Erhöhung des allgs- meiner» Interesse bei dem landwirthschaft- lichen Feste auch die Vorkehrung getroffen werden, daß die bei dem landwirthschaftli- ch n Vereine und Institute vorgekommenen,- der oss entliehen Attfmerksamkeit würdigen Natur - und Kunst - Produkte zur Schau gestellt werden; wer daher irgend ein der- gleichen Produkt öffentlich bekannt machen will, wird hiedurch eingeladcn, entweder am 27.September Nachmittags sich damit in Cannstadt einzufinden, oder dasselbe vor Ende Augusts an die Central * Stelle des landwirchschaftlichen Vereins, mit schrift- licher Angabe der sich auszeichnenden Ei- gcnthümlichkeiten, so wie der Anwendung, einzusenden. Stuttgart den 7. Februar ,8,i. v. Otto. Gedruckt bei G. Hasseldrink, Buchdrucker. 69 Nro. io4 Königlich-WümembergischeS Staats - und Regierungs - Blatt. '***+ Dienstag den 37. Februar 182». Königliche V Die Einführung des Landboten» un W i l h von Gottes Gnaden Ki a Wir Uns in dem mit dem Fürsten von Thurn und Taxis abgeschlossenen, und von Uns unterm g. September 1619 genehmigten Post-Lebens-Vertrag die nä- heren Bestimmungen in Ansehung des Land- boten - und Güter-Fuhrwesens Vorbehalten haben; so verordnen Wir nach Maßgabe der hierüber vertragsmäßig festgesetzten Grundsätze und nach Anhörung Unser- Geheimen - Raths, wie folgt:' e r 0 r d n 11 it g. d Güter »Fuhrwesens betreffend. e l m, nig von Württemberg. 1. Alle Versendungen von Briefschaften, Geldern, Akten und andern Gegenständen, rücksichtlkch welcher zum Vortheile der Staatskasse für verschiedene Staats - Be- hörden und Anstalten ein Post - Freithum nach den Gesetzen besteht, werden und sol- len auch künftig durch die Post geschehen. Eben so haben alle Königliche Stellen in Ansehung desjenigen amtlichen Briefwech- fels und solcher Versendungen, wofür das Postporto seither von den Königs. Kassen der Postkasse vergütet worden ist, der Posten fortwährend wie bisher-sich zu bedienen, und dieses auch Lei ihrem amtlichen Brief- wechsel unter sich und ihren gegenseitigen Versendungen in Sachen der Partien, von welchen das Postporto zu erstatten ijl, zu beobachten. Dagegen können II. zum Behufs des übrigen öffentlichen und PrioatverkehrS im Innern des König- reichs nach allen Richtungen gehende, rei- tende und fahrende Boten sich hin und her begeben. Dieselben dürfen jedoch unterwegs keine Pferde wechseln, Nothfälle, ;■ B. bei dem Erkranken eines Pferdes und Vorspannen, ausgenommen. Auf denjenigen Straßen, wo kein regel- mäßiger Postenlauf besteht, findet in An- , sehung der durch die Landboten und Fuhr- leute zu versendenden Gegenstände keine Beschränkung statt, und eben so ist auch jeder Bote oder Fuhrmann, der von einem Ort ausgeht wo sich keine Post befindet, Briefe und Effekten ohne Unterschied, so- wohl für seinen Bestimmungsort, wenn gleich daselbst ein Post - Amt aufgestellt wäre, als auch für die an seinem Weg oder im Umkreise seines Bestimmungsorts liegenden Ortschaften. in sofern in diesen die Post keine Briefe oder Pakete abgibt, zu übernehmen und daselbst abzugeben be- rechtigt. Wenn hingegen beide Orte, für deren wechselseitigen Verkehr ein Bote oder ein ordinäres Fuhrwerk aufgestellt ist, durch eine Post In Verbindung stehen, so treten für diesen Fall folgende Beschränkungen ein: i.) In Hinsicht auf die zu versendenden Pakete und andere Effekten haben sich die Landboten und Güter - Fuhrleute mach dem, als Beilage hier beigedruckten Verzeichnisse zu achten, worin die Ge- genstände genauer bezeichnet sind, de- ren Versendung der Post ausschließ- lich Vorbehalten ist, so wie diejenigen, zu deren Uebernahme die Post nicht angehalten werden kann, und endlich solche, welche nach der Willkühr des Aufgebers durch die Post oder durch Boten oder Land - Fuhrleute versendet werden können. In Ansehung derjenigen Effekten, welche bei einem Gewichte von mehr 71 als 2 5 Pfund von dem Posizwangs befreit sind, verbleibt es bei der be- stehenden Vorschrift, wornach jeder Aufgeber berechtigt ist, die von ihm zu versendenden pvstmäßigen Güter, wenn sie gleich für verschiedene Em- pfänger bestimmt sind, unter der Adresse an eine Person zusammen zu packen, oder auch postmäßigen Gütern solche, die nicht postmäßig sind, beizupacken. z.) Briefe darf der Landbote, wenn gleich zwischen dem Orte, wo er ab- geht , und seinem Bestimmungsort eine Post^Verbindung ist, von beiden hin und her befördern, in die an sei- nem Weg oder im Umkreise seines eigentlichen Bestimmungsortes bestich- lichen Ortschaften aber nur dann, wenn dort die Post keine Briefe abgibt. Es ist daher dem Landboten, wenn er unterwegs einen Ort berührt, wo ein Postamt sich befindet, nicht gestat- tet, in diesem Orte Briefe auözugeben oder zu übernehmen, sie seyen denn in solche, auf seiner Bahn befindliche Ortschaften bestimmt, worin von der Post keine Briefe abgegeben werden» 3.) Mit Vorbehalt eben derselben Aus- nahme ist hem Landboren verboten, der Post zur Versendung gehörige Gegen- stände und Briefe an andere Landbo- ten zu übergeben oder von diesen zu übernehmen. 4») Der Landbote darf an den, zum Ab- gang der reitenden und fahrenden Posten bestimmten Tagen nicht an denselben Ort abgehen, es würde denn die rei- tende Post alle Tage durch - oder ab- gehen. 6.) Auf Straßen, auf welchen regel- mäßig die fahrende Post geht, darf der Landbote zu seinem Gewerbe sich keiner Kutsche, Kalesche, noch eines denselben ähnlichen Gefährtes bedienen; doch ist ihm gestattet, auf seinem Wagen auch Reisende von einem Orte des Lan- des in das andere zu bringen, und deshalb auf dem Wagen einen Sitz einzurichten. III. Ins Ausland sollen weder Briefe noch solche Pakete, welche nach ihrem Inhalte oder Gewichte (Art.N. ,.) selbst im In- nern nur durch die Post zu versenden sind, durch Boten gebracht werden» Es darf deswegen der Landbote ins Aus- land gerichtete Briefe nur zur Aufgabe an ei;, inländisches Postamt, das er auf sei- 7 3 nem Weg oder in seinem Bestimmungs- ort antrifft, übernehmen. Postmäßige Pakete hingegen dürfen von dem Boten, wenn im Orte seines Abganges eine Post ist, gar nicht, wenn aber in dem Ort, aus welchem er abgeht, kein Postamt sich befindet, nur zur Ueberlieferung an das- jenige inländische Postamt, welches er zu- erst auf seinem Weg anlriffr, übernommen werden. IV. Die Aufstellung von Landboten bleibt den Gemeinden und Amts-Körperschaften unter der Aufsicht der Oberämter überlassen. Es sind aber zuvor die Könkgl. Postämter, welche in dem Ort, aus welchem der Bote abgehen, oder an der Straße, welche der, ' selbe einhalten soll, sich befinden, um ihre Erinnerungen zu vernehmen und diese, wenn sie gegründet sind, zu beachten. Auch ist da, wo keine Postämter bestehen, sondern zur Beförderung der Briefschaften ans nächste Postamt Stations-Boten auf- gestellt sind, welche einen jährlichen Lohn ans Kameral - Kassen beziehen, im Fall irgend eine Abänderung in der bisherigen Einrichtung beabsichtigt wird, vorher mir den. betreffenden Kameral - Beamten Rück- sprache zu nehmen. Als Landboten sollen rechtschaffene, im Lesen, Schreiben und Rechnen hinreichend erfahrene Männer angenommen werden, und dieselben angemessene Sicherheit leisten. Die mir den Landboten zu errichtenden Dienst-Verträge sind zur Prüfung und Ge- nehmigung der betreffenden Kreis-Regierung vorzulegen, welche auch über eintretende Einreden Königl. Poststellen und über an- dere Anstände nach den in gegenwärtiger Verordnung enthaltenen Bestimmungen, zu entscheiden hat. Der General - Direktion der Königlichen Posten ist von der Kreis-Regierung nach sechs Wochen, von Bekanntmachung dieser Verordnung an, ein Vcrzeichniß aller in Gemäßheit derselben im Kreise aufgestellten, oder schon seit längerer Zeit bestehenden und beibehaltenen Boten mitzutheilen. In diesem Verzeichnisse muß der Name des Boten, der Ort von welchem, und der Tag, an welchem er abgeht oder fährt, der Ort wohin er sich begibt, die Straße, welche dem Boten zu seiner Reise vorge- schrieben ist, und der Betrag der Sicher- heits-Leistung desselben aufgeführt seyn. Sollten nach diesem Zeitpunkte noch wei- tere Boten ausgestellt werden, so hat bievon die Kreiö-Regierung eine gleich umständ- liche Nachricht der General - Direktion der Königl. Posten nachträglich zu geben. Wenn in der Folge ein Bote vom Dienste kommt, und ein anderer angcstellt wird, ohne daß im Tage des Botengangs, im Bestimmungsort und in der einzuhaltenden Straße, oder in den schon einmal genehmig- ten Bedingungen des Dienst-Vertrags eine wesentliche Veränderung vorgenommen wird, in welchem Falle weder eine vorherige Rück- sprache mit den Post - Behörden noch eine Prüfung und Genehmigung von Seite der Kreis-Regierung erforderlich ist; so hat das Oberamt die Obliegenheit, von der, in der Person des Boten eingekretenen Verände- rung und von der geschehenen Sicherheits- Bestellung nicht nur die betreffenden Post- ämter, sondern auch die General-Direktion der Königl. Posten schriftlich in Kenntniß zu setzen. - V. Ein Ordinari-Fuhrwerk in Kutschen, Ka- leschen oder ähnlichen Gefährten darf auf Straßen, worauf regelmäßig der Postwa- gen geführt wird, nicht gehen, es sry denn von dem Erbland^Postmeister im Wege der Verpachtung, welche ihm Vorbehalten ist, zugelassen. Unter einem Ordinari-Fuhrwerk wird das jenige verstanden, welches das Jahr hin- durch alle Wochen oder alle vierzehn Tage, oder alle Monate an einem gewissen Tag ab - oder zufährt, und Personen, Maaren und Pakete, ohne vorher von jemand be- sonders bestellt zu sepii, hin - und herfährt. Die Ordinari-Kutsche, welche schon seit früheren Zeiten zwischen Stuttgart und Ludwigsburg täglich hin - und hrrgieng, und unter der Beschränkung, daß sie mit keinen Gütern, Paketen, Briefen und Gel- dern, die weiter als Nach Stuttgart oder Ludwigsburg gehen, befrachtet werden dürfe, von dem Verbote des Ordinari-Fuhrwerks ausgenommen war, soll auch künftig unter gleicher Beschränkung wieder bestehen. Wir überlassen aber dem Erbland-Post- meister diese Ordinari-Kutsche unter eben denselben Bedingungen, unter welchen sie vormals für Rechnung der Finanz-Kam- mer verpachtet war, einem dazu geekgen- schafteten Einwohner von Stuttgart oder Ludwigsburg zu verleihen und den Pacht- zins zu beziehen. VI. Bei dem Landfuhrwesen finden künftig keine weitere s Beschränkungen statt, als diejenigen, welche den Laudbotcn in dem Art.II. $.1.2.3.5. und in dem Art. lil. 74 VSrgeschrieben, und von dem Landfuhr- mann innerhalb des Königreichs ebenfalls genau zu beobachten sind» Wenn aber demselben im Auslände Ge- genstände, welche im Königreiche der Post zur Versendung Vorbehalten sind, übergeben werden; so darf er sie, in soferne deren Einfuhr nicht überhaupt verboten ist, unter Beobachtung der Zollgesetze ins Königreich und bis an seinen Bestimmungsort bringen, wo dieselben, wenn sie an einen Einwohner des Orts gerichtet sind, diesem, oder wenn sie weiter befördert werden sollen, dem Post- amte ju überliefern sind, nnd der Landfuhr- mann ist nicht verbunden, dem Postamt an der Grenze, wo er ins Königreich ein- tritt, dergleichen Gegenstände oder den Frachtbrief abzugeben, oder von jener Grenze an bis an seinen Bestimmungsort rin Postporro dem Pojlamre z-v bezahlen» m Den Ob erämkern liegt es ob , dis ihnen von den Postbeamten angezeigten Verge- hungen gegen den Inhalt dieser Verord- nung und der Postgesetze zu untersuchen, und die Strafen, nach dem Maße der ih- nen im Allgemeinen zustehenden Befugnisse, zu erkennen, oder die,Akten der geeigneten Be- hörde zur Stras-Bestimmung zu übergeben. In jener Beziehung haben die Oberäm- ter auf Ansinnen der Postbeamten solche Boten und Fuhrleute, gegen welche der Verdacht einer Uebertretung der Gesetze begründet ist, durch die Orts - Polizei- Behörde anhalten, und ihre Wagen und die Gegenstände, welche sie führen, in Bei- seyn des Postbeamten durchsetzen zu lassen. Finden sich darunter solche, deren Beför- derung den Boten und Fuhrleuten nicht gestattet, sondern der Post ausschließlich Vorbehalten ist, so ist zum Behuf der Straf - Bestimmung das entzogene Porto von dem Postbeamten zu berechnen , und diejenigen Gegenstände, welche nicht an einen Einwohner desselben Orts gerichtet sind, sondern weiter versendet werden müssen, sind zu diesem Zwecke den Post- beamten gegen Quittung zuzustellen. Zn Ansehung der Strafen bleibt es bei den frühern Bestimmungen; insbeson- dere besteht bei einer Uebertretung der Vorschriften in Beziehung auf die des Post zur Beförderung vorbehaltenen Ge- genstände die Strafe in Gemäßheit der Ver- fügung vom 17. Juni 1817 in dem zehenfa- chen Betrage des tarifmäßigen Postporto» Der Oberamtmann hat den Einzug zu besorgen und 7% dieser Strafe dem Kame- ra! - Verwalter zur Verrechnung für die 7.5 Staatskasse, -/¥ aber als Ersatz des der Post-Anstalt entgangenen Porto dcmPest- beamten, auf dessen Anzeige die Untersu- ch rmg vorgenommen Worden, oder welcher dem Oöeramtssitz am nächsten ist, zur Verrechnung für die Ober - Postkaste zu übergeben» Gegen denjenigen, welcher ein Ordinark- Fuhrwerk (dem Art. VI zuwider) sich an- maßt, ist die in der Verordnung vom D.ecember a3i5 festgesetzte Strafe von zehen Reichschalern zu erkennen., welche der Staatskasse zugehört. Geschehen, Stuttgart den r6» Febr. 182L W i l h e l m» Der Minister des Innern: v. Otto» > Auf Befehl bes Königs» Der Staats - Sekretäre ^ Vell«agel» V e r z e i ch n i ß derjenigen Gegenstände , welche außer dem Briefwechsel, worüber die Verordnung'die genaueren Bestimmungen enthält.: I. ausschließlich der Post zum Transport Vorbehalten sind ; kl« welche die Post zur Beförderung zu übernehmen nicht verbunden ist, und UI. welche willkührlich durch die Post oder durch Boten und Fuhrleute befördert werden können» I. Der Post sind zum Transport ausschließ- lich Vorbehalten: A) Ohne Unterschied des Gewichts und Werths. Alles Geld, Pretiosen aller Art, na- mentlich verarbeitetes und unverarbei- tetes Gold und Silber, geschliffene und ungeschliffene Edelsteine, Perlen, goldene und silberne Uhren., Bijoute- rie - und Galanterie - Waaren, in so- ferne sie aus Gold oder Silber' verfer- tiget, oder mit echten Edelsteinen oder Perlen besitzt sind, Gold - und Silber- : stoffe, echte goldene und silberne Borten^ L) Wenn die Pakets aS Pfund und we- niger im Gewichte haben. 76 Baumwolle (verarbeitete), Baumwol- len - Fabrikate, Bernstein und Fabrikate davon, Blumen, gemachte, Borten, unechte, Bücher, gebundene und ungebundene, China, Edelsteine (halbe), z. B. Agat, Jaspis, Carniol, Onix rc. Elfenbein und Fabrikate davon, Fischbein und Fabrikate davon, Flit'ern von Gold und Silber (echt und unecht), Floretseide, verarbeitete und unverarbei- tete, Galanterie - Maaren, unechte, Karmin, Korallen und Fabrikate davon, Kupferstiche, Landkarten, Leder, feines, Saffian, Corduan, Malereien (ohne Gläser), Meerschaum, Meerschaumköpfe, Musikalien, Naturalien von Fossilien und Pflanzen, Perlenmutter und Fabrikate davon, Putzwaaren, Quinquaillerie - Maaren, Saiten, Schildkröten - Maaren, Seide und Seidenwaaren, Spitzen, Shawls, Spielkarten, Tabak, Tapeten, Thee, Wollen - Fabrikate. II. Die Gegenstände, welche die Post zur Beförderung nicht anzunehmen verbun- den ist, und den Boten und Fuhrleuten ohne Unterschied des Gewichts und Werths zum Transport überlassen wer- den , sind: i.) Alle flüssige und für die Postgüter verderbliche Sachen und alle durch Rei- bung oder Luftzudrang leicht entzünd- bare Gegenstände, wie Schießpulver, Schwefel, Farbwaaren rc. ,.) Leicht zerbrechliche Gegenstände als Spiegel, Glaswaaren, Porzellain, Fay- ence , Steingut, Kinderspiel - Maaren, Maschinen oder künstliche Merke, deren innere Einrichtung auf dem Postwagen Schaden leiden und dergleichen. Solche zerbrechliche Gegenstände wer- den, jedoch wenn -sie nicht von zu großem Umfang und Gewicht sind, zwar auch von der Post zum Transport übernom- men, jedoch in Ansehung der Zerbrech- lichkeit nur auf die Gefahr des Ver, senders. % 77 Z.) Die dem Verderben oder der Fäulniß unterworfenen Viktualien, als Fleisch, Fische, Federvieh, Wildpret, snsch- Baum - und Gartenfrüchte, iiv* «ud ausländische Gewächse. Die Post nimmt nur ausnahmsweise: z. B. Baum- und Gartenfrüchte, in- und ausländische Gewächse rr. auf Ge- fahr des Versenders an. 4.) Ohne Unterschied des Gewichts und Werths sind den Boten und Fuhrleuten zum Transport die Sachen- überlassen, die wegen zu großen Raums sich nicht schicklich auf dem Postwagen packen lassen, z: B. Meublcö und dergleichen, so wie auch nachstehende Gegenstände alsr Arsenik, Auripigment, Baumwolleballen , Baumwolle (unver- arbeitet) , Veinschwarz, Bettsedern, Bleiweiß,- Campfer, Darme, Eisen und alle grobe' Gattungen von- Eisenwaaren, Enzian, Felle, rohe und- ungegerbte Häute , Firniß (nasser), ^ypö, Glätte, Grünspahn , Hafnerwaaren , Harz , Hausratb ,• Kdllnische Maaren,, Kreide, Kremserweiß, Leder, Sohl - Rinds - und Kalbleder, Leimleder, Mar>nor, Materialwaaren, (nasse ent- zündbare beschmutzende) Meubleö, P-ch, O.ueksilber , Salz, Schiefer steine, RechnungStaseln> Schwefelbläthe, Schmälte, Wachstaffen t,, Zunder- lll. Ohne Unterschied des Gewichts und Werths können nachstehende Gegen- stände willkührlich mit der Post oder durch die Boten und Fuhrleute be- fördert werden: Alabaster, Alabasterarbeit, Aloe, Ambra, Ananas, Anis,. Apochekerwaaven, ApfelsinenArzneien, Austern, Balsam, Bastwaaren, Baumwollengarn, Bergblau,, Berggrün, Berlinerblau, Vifem, Blech (Sturz und verzinn- tes), Vlechfabrikate, Blei und Fabri- kate, Bleizucker, Borax, Cacao, Caffee, Capern, China, Cameel- garn, Cameelhaare, Castünien, Choco- lade, Cibeben, Cichorien - Caffee und Wurzeln, Citronar, Citronen, Colo- qulnten, Conditoreiwaaren. Datteln, Dochtgarn,' Erze alle Gattungen, ?3 Jaden, Farbhölzer, Farbkästchen, Fayence, Federn, Schreib - und andere Federn, Fenchel, Feigen, Firniß, trockener Fer- nambuk, Feuersteine, Fifchotterfelle, Flachs, Früchte, Baum - Garten-und Feldfrüchte, Garn, leinenes, Galgant, Galläpfel, Gewehre, Gewürze, in soferne bei ei- nigen Gattungen nicht Ausnahmen gemacht sind, Glaswaaren, Gläser, optische, Glasperlen, Gummi, Grüze, Haare, Hausenblase, Hanf, unverarb KsL und verarbeitet, Hirschhorn, unverar- beitet, Holz, ausländisches, Cedern, Kork, Ebenholz, Meerrohre, rc. Horn, Indigo, Ingwer, Instrumente, musikali- sche, physikalische, ^astronomische Ed dergl.,, Kalmus, Kindsrspielwaaren, Kochenille, Königsgelb, Koriander, Kork, Kräu- ter, Krapp, Kupfer, Lebkuchen, Lack, Lackmus, Leim, Lein- wand, Limonen, Lorbeer-Psianzen und Blätter, .Maler.eien.mit Gläsern, Mandeln,Manna, Messing, Marmorwaare, Mastix, Milch- zucker, Muskatnuß, Meapolitanergelb, Neublau, .Nürnberger Holzw-mren, Oblaten, Obst, Oliven, Opium, Orleans, Palmen, Papier, Schreib - Druck- Pack - und gefärbtes Papier, Pap- pendeckel, Pastell, Pfeffer, Pergament, Pelz - und,Rauchwerk, Pomeranzen, Porzellan:, Puder, .Reis, Rhabarbar, .Rosinen, Rdchel, Saamen, landwirthschaftllche, Feld- Garten - Holz - und Blumensaamen, Saffran, Sago, Seilerwaaren, Saßa« parille, Schirme, Senf, Schrot, Schüttgelb, Schwämme, Seuesblätter, Serpentin und Arbeiten davon, Sie- gellack , Spiegel, Stärke, Stahl, Steingut, Sternanis, Storax, Stöcke (Röhre) , Süßholz , Tombak, Trüffeln, Trippeln, Mren , hölzerne., Ulmer Gerste, Ulmer Brod, .Unschlittllchter, Vanille, Wachs, Wachslichter und Wachsfabri- kate, Weinstein, roher und präparir- ter, Wolle (Schafwolle), Wollen- garn, Zinn. Zucker, Zwirn. 7Z I. il n mittt lböte Kö n ig lichs Dekrete. Die n st - Mg chrichte u. Seine Königliche M ajestätHaben 'vermöge Entschließung vom 16. d. M. die erledigte Pfarrei Burgstall, Dekanats Mar- bach. dem Pfarrer Sattler zu From- mern, Dekanats Balingen; vermöge Entschließung vom i8. :d. M. die erledigte Pfarrei Malmsheim, Diözese cheonberg, dem Pfarrer M. Grati a uns in Hengen, Diözese Urach,, .und vermöge Entschließung vom LZ. d. M. die erledigte Stadtpfarrei Güglingen, De« kanatö Brackenheim, dem Pfarrer Wur- ster in Oberurbach, Dekanats Schorndorf,- übertragen. Unter dem r8. d.M. wurde der Haupt- mann zweiter Elasse v. Häußler, vom 'zweiten zum siebenten Infanterie-Regiment wersetzt. s II. V e rf üguugen H e r Departements. Des Justiz- De p a rtements. Des.Justiz - Ministerium. Der Referendär zweiter Tlasse Maximi- lian v. Himberger aus Tettnang, wel- cher bei der mit ihm vorgenommenen er- sten Dienst, Prüfung das Zeugniß dritter Classe erhalten, und sich seit dem 6. April als Assistent bei dem König!. Ober» amtögericht Heilbronn befunden hat, ist auf sein Ansuchen dem Königl. Gerichts- höfe in Eßlingenzugetheilt worden. Stuttgart den 16. Februar 1811* Maucler. So- D kenst - Ekledigu ng err. Die evangelische Pfarrei Kemnath, Diö- zese Stuttgart, ist durch das Ableben des Pfarrers iVl. Baumann, und die katholische Kaplanei zu Hayingeir, OberamtS Munsingen, Landkapitels Zwie- falten, durch das Ableben des Kaplans Wied in Erledigung gekommen. Am 16. d. M. ist der katholische Land- rapitels-Kümmerer, Schul» Inspektor und Pfarrer Held zu Dellmensingen, Dekanats Wiblingen, gestorben. Unterm .< 6. d. M. wurde dem Haupt- mann zweiter Elaste von Liesch ing des siebenten Infanterie - Regiments, die nach- gesuchre Entlassung aus dem Militärdienst ertheilr, und am nämlichen Tage ist der Unterlicute- nanr Götz vom General - Quartiermeister- stab zu Ludwigsburg gestorben^ I Gedruckt bei ©. Hasserbrink, Buchdrucker. Rro. m. Königlich-Württembergisches Staats - und Regierungs - Blatt. Ij-* * ,. 4>,g tri Jxyi. Samstag den 3. Marz r8»t. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. H, Verfügungen der Departement-. De- Justiz-Departements. Die kn dem Monat Januar »821 von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochene Srkenntnlff» betreffend. In dem verflossenen Monat Januar sind von sämtlichen Gerichtshöfen des Kö- nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen bemerkt wird, daß nur solche Urtheile der Crimlnal - Gerichts - Stellen in das Staats-und Regierungs - Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche Freiheits-Strafe erkannt wird. A) O b e r t r i b u n a k. i. Criminal - Senat-. Den ,0. Januar wurde: gegen denselben wegen wiederholter grnnd, I. Inder Rekursfache des Daniel Becks, loser Beschuldigungen wider den gewer von Stetten, Oberamts Cannstadt, das fenen Oberamts-Aktuar Sattler nnv den 8r Orts Schultheißen Dietelbach, auch eines Bestechungs - Versuches bei genanntem Sattler, von dem Criminal Senate des Gerichtshofs zu Eßlingen unter dem 4. März 18:9 gefällte, (in dem Staats- und Regierungs Blatt Nro. 20. S. 176 eingerückte) Erkenntniß in der Hauptsache geschärft, und Rekurrent zu einer fünf- monatlichen Zuchthausstrafe in Mark- gröningen , neben Confiskalion des Ge- schenkes und dem Kosten - Ersatz verur- theilt. Den 23. Januar wurde: x. Inter Rekurösache der wegen Diebstahls- Begünstigung und Verbergung eines Ge- fangenen zu Cannstadt in Untersuchung gekommenen Ursitla Späth, von Fuch- senhof, Oberamts Göppingen, das von dem Criminal-Senate des Gerichtshofs zu Eßlingen unter dem *0. Juli v. I. ausgesprochene (in dem Staats - und Regierungs-Blatte Nro. 46 enthaltene) Erkenntniß, unter Verurtheilung des Rekurrenten in die Kosten zweiter In- stanz, lediglich bestätigt. Den -7. Januar wurde: r. In der Rekurssache des vormaligen Schul-'heiß Vüchle, von Oehlbronn, Oberamts Maulbronn, das von dem Criminal - Senate des Gerichtshofs zu Eßlingen unter dem .0. Oktober v. I. gefällte, (in Nro. 67 des Staats- und Regierungö - Blatts vorkomwende) Er- kenntniß abgeändert, und der Angeschul- digte, wegen eines mit Fälschung ver- bundenen Pflegschaftsrestes, neben Er- stattung der Zinsen aus der unterschlagenen Summe bis zur Zeit des geleisteten Rests - Ersatzes, zu sechswöchiger, seiner körperlichen Beschaffenheit angemessenen FcstungS - Arbeit verurtheilt, zu Beklei- dung eines öffentlichen Amtes für un- fähig erklärt, und in die Kosten beider Instanzen verfällt; 4. in der Rekurssache des Salomon Hakh, von Lindorf, Oberamts Kirchheim, wurde das wider ih.n wegen wiederholten Diebs- stahls von dem Criminal - Senate des Gerichtshofs zu Ulm, unter dem 7«De- cember v. I. gefällte, (in Nro. 7 des Staats - und Regierungs - Blatts von 1811 enthaltene) Straf - Erkenntniß le- diglich bestätigt, und Rekurrent in die Kosten zweiter Instanz verurtheilt. ör 11. Civil - Senat. Den r. ir. ,5. 19. u. 29. Januar wurde in den Appellations- Sachen: r. Von dem Cisil - Senate des Gerichts- hofs zu Ulm zwischen Stephan Herdter zuHayingen, Imploranten, Appellanten, und Mathias Weber allda, Aufhebung eines Kaufvertrags, nun Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend; » von dem Civil.Senate des Gerichtshofs zu Eßlingen zwischen Gottlieb Ottenba- cher zu Murrhardt, Beklagten, Appel- lanten , und den Casimir Seeger'schen Eheleuten daselbst, Kläger, AppeUaten, Besitz - Entsetzung betreffend ; 3. von dem Civil-Senate des Gerichtshofs zu Ellwangen zwischen Michael Rein- hard zu Oehringen, Kläger, Appellan- ten, und den Erben dcö Peter Conrad zu SchwWronn, Beklagten, Appellaten, Entschädigung betreffend; 4. von dem Civil^Senate des Gerichtshofs zu Tübingen zwischen dem Kaplan Hark- mann zu Volimaringon, Kläger, Appel- lanten, und der Gemeinde Dautmergen, Beklagten, Appellatin, Zurückgabe seque- str'rter Vermdgensstücke betreffend; 5. von eoendemselben Civil.Senate zwischen den Erben des Conrad Dieringer zu Gunningen, Beklagten, Appellanten, und Friedrich Manche zu Schwenningen, Kläger, Appellatm, Ansprüche aus einem Pachtnachlasse betreffend; und 6. von demselben Civil - Senate zwischen Michael Kirn, Rothgerber zu Altcnsteig, Kläger, Appellanten, und dem Matzi» strate daselbst, Beklagten, Appellatm, eine subsidiarische Klage betreffend, die Berufung je wegen Versäumung der gesetzlichen Nochfrist zu Einreichung dex Beschwerdenschrift von Amts wegen für verlassen erklärt. Den li. ,9. 29. Januar wurde in den Appellarionö-Sachen: 7. von dem Civil. Senate des Gerichtshofs zu Ellwaugen zwischen der Juden - Ge- meinde zu Olnhausen, Obckamts Neckar- sulm , Kläger, Appellanten, und dem Staatsrache Grazen von Berlichingen zu Jaxchausen, Beklagten, Appellaten, Beisitzgeld betreffend: sodann 8. von demselben Civil - Senate zwischen Moriz Blau auf dem Railhof, Oberarms Künzelsau, Beklagten, Appellanten, und dem Johann Georg Deuber zu Büttel- bronn, Kläger, Appellaten, Losung be- treffend ; und 9. von dem Civil-Senaie des Gerichtshofs 84 z« Tübingen zwischen der Wittwe des Sebastian Blesinger zu Rottenburg, Klä- gerin, Appellantin, und dem Silchen, Beneficium allda, Beklagten, Appella- ten, Gülifrüchte betreffend, die Beru- fung, je wegen Mangels an einer Be- schwerde von Amts wegen verworfen. Den 8. Januar wurde; 10, In der Appellationssache von dem vor- maligen Ober-Justiz-Collegium zwischen dem Königlichen Fiskus, Vorbeklagten, Wiederkläger, Appellanten, Appellaten, und dem Staats-Minister Grafen von Normann-Ehrenfels, jetzt dessen Lehens- Nachfolger, Vorkläger, Wiederbcklagter, Mit-Appellanten, Appellaten, wechselsei- tige Ansprüche wegen der Lehen Ehren- fels und Mashalterbuch betreffend, das Erkenntniß voriger Instanz, jedoch unter Nachlassung des Beweises über einen Punkt in der Vorklage, mit Verglei- chung der Kosten dieser Instanz, bestä- tigt; und n. in der Appellationssache von dem vor, maligen Ober-Justiz-Collegium zwischen der Königl. Ober-Finanz-Kammer, Be- klagten, Appellanten, und der Gemeinde Sontheim, Klägerin, Appellatkn, Ent- schädigung aus einem Pacht - Vertrags betreffend, das unter dem 5v. Okr. 1818 ausgesprochene Erkenntniß, da der be klagte Theil den ihm darin nachgelasse« nen Beweis nicht hergestellt hat, sowohl in dem Haupt - als Kosten - Punkte für purlstcirt erklärt. Den 19. Januar wurde: ir, In der Nichtigkeits-Klage der Gensra- lin von Werneck'schen Erben zu Neu- bronn r Imploranten, gegen Friederike Bühlmaier, geb. von Thannhausen zu Mönchsroth, cura cur., Jmploratiu, Vorzug im Gante betreffend, die erho- bene Klage als unstatthaft von Amts wegen verworfen. Den rr. Januar wurde: r3. In der Appellationssache von dem Ck- ,vil - Senate des Gerichtshofs zu Ellwan- gen zwischen den Erben des Dreikvnkg- w.rths Frizlen zu Hall, Kläger, Appel- lanten, Wieder-Appellanten, und David Friedrich Holch daselbst,'Beklagten, Ap- pellaten, Wieder - Appellaten, die Be- nutzung des Vermögens eines legitimkr- tcn Kindes, und Alimenten - Ersatz be- treffend, die Berufung des Johann Con- rad Wolf und dessen Ehefrau, als hie, her nicht erwachsen, abgewiesen, ln An- sehung der mitappellantischen Tochter, der Friederike Grettenbcrger, das deser- torische Erkenntniß des vorigen Richters vom 4. Januar 18^0 von Amts wegen aufgehoben, die Appellation der übrigen Appellanten aber Hegen Mangels an einer Beschwerde verworfen, und densel- ben die Eingabe eines Restitutions rGe- suches bei dem Richter voriger Instanz anheimgestellt. Den r6. Januar wurde: M* In der Appellationssache von dem Ci- vil-Senate des Gerichtshofs zu Eßlin gen zwischen der Stadt-Gemeinde Stutt- gart, Beklagt!», Appellantin, Wieden» Appellanrin, und den Erben des Bür- germeisters Renner, von Dornstedt, Klä- ger, Appellaten, Wieder-Appellaten, eine Teichel - Lieferungs - Forderung betreffend, die Berufung wegen Mangels der appel- lablen Summe von Amts wegen verworfen. IIL Ehegerichtlicher Senat. Geschieden Den rr. Januar r ju Johann Georg Rößle, von Neuenstadt, Oberamts Neckarsulm, Kläger, von Ca- roline Dorothee, geb. Gebhard von da, Beklagten, wegen Ehebruchs, unter Ver- urtheilung der Beklagten in die Kosten. Jakob Hengsteler, von Oberriexingen, Oberamts Vaihingen, Kläger, von Eli- sabeths, geb. Rothaker von da, Beklag- ten, «egen beharrlicher Widerspenstigkeit in Fortsetzung der Ehe, unter Verglei- chung der Kosten. 2. Jakob Keltere^ Schuhmacher von Vai- hingen, Kläger, von Johanne, gebornr Schönheinz, von Mülaker, Oberamts Maulbronn, Beklagten, wegen beharrli- cher Widerspenstigkeit in Fortsetzung der Ehe, unter Vergleichung der Kosten^ wurden: Den 18. Januarr 4. Johann Jakob Beil, von Botenheim, Oberamts Brackenheim, Kläger, von Friederike, geb. Vdll von da, Beklag- ten, wegen beharrlicher Widerspenstigkeit in Fortsetzung der Ehe, unter Verglei- chung der Kosten. 5. Michael Hübner, Weber von Hochdorf, Oberamts Waiblingen, Kläger, vonRo- stne, geb. Wißmann von da, Beklagten, wegen beharrlicher Widerspenstigkeit ln Fortsetzung der Ehe, unter Vergleichung der Kosten. Den »5. Januar: 6. Eva Catharina, geb. Karrer von Tü- bingen, Klägerin, von Johann Schuh- macher von da, Beklagten» wegen be- harrlicher Widerspenstigkeit in Fortsetzung 86 der Ehe, unter Venmheilung des Be- klagten in die Kosten. 7. Johannes Gugel, von Tübingen, Klä- ger, von Rosine, geb. Kurz von da, Beklagten, wegen beharrlicher Wider- spenstigkeit in Fortsetzung der Ehe, unter Berurtheilung der Beklagten in die Kosten. 8. Anna Barbara, geb. Hblz, von See- burg, Oberamts Urach, Klägerin, von Stephan Künkelin, Bäcker von da, Be- klagten , mittelst Aufhebung der Ehe wegen Irrthums, unter Berurtheilung des Beklagten in die Kosten. B) Kreis - Gerichtshöfe. /. Gerichtshof für den Neckar-Kreis. I.) Criminal- Senat. Am r. Januar wurden verur- theilt: r. Heinrich Funk, von Ludwigsburg, we- gen entfernten Versuchs einer Nothzucht, neben Zuscheidung seiner Arrest- Azungs- und Untersuchungs - Kosten, zu neun- mouatlicher Festungssirafe; 2. a) Christine Margarethe Fißler, von Bonfeld, Oberamts Heikbronn, wegen wiederholten müßigen Herumlaufens untz Unzucht, auch ungebührlichen Betra- gens vor der Polizei-Behdrde zu Heil- bronn, neben Bezahlung ihrer Arrest- Azungs - und der Hälfte der Untersu- chungs-Kosten, zu viermonatlicher Zuchthausstrafe; d) Christine Günther, von Heilbroun, wegen zum viertenmale wiederholten Ehebruchs, neben Bezahlung von \ der Untersuchungs-Kosten, zu vierzigwd- chiger Zuchthausstrafe. Am 5. Januar wurder 3. der zu Eßlingen in Untersuchung ge, kommcne Joachim Hof, von Schnait- heim, Oberamts Heidenheim, wegen ei- ner kleinen Veruntreuung und mehrerer Diebstahle, worunter ein großer und ein Häusdiebstahl begriffen ist, neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung seiner Arrest- Azungs - und Untersu- chungs-Kosten, mit fünfmonatlicher Feftungöstrase belegt. Am 9. Januar wurde: 4. dem Johannes Barth, von Wangen, Oberamks Cannstadt, der zu Eßlingen in Untersuchung gekommen ist, wegen 8/ gefährlicher Mißhandlung seiner Familie, neben Verurteilung in seine Arreste und Untersuchungs-Kosten, eine viermo« narltche Zuchchausstrafe mit Will- komm znerkannt. Am m Januar wurden verur» theil t: 5. Ernst S ch onhu t, der ältere, von Lau- fen , wegen wiederholter Felddiebstähle und Baum-Verderbens, neben der Ver- bindlichkeit zum Ersätze des Schadens und Bezahlung der Umersuchungs - Ko- sten, zu e inständig er Ausstellung auf der Schandbühne mit aufgeheftetem Zettel „ Baumdieb und Baum-Verder- ber" und zu einjähriger Zuchthaus- strafe, auch nachheriger Einschließung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprob- ter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Monaten; 6. die zu Heilbronn in Untersuchung ge- kommene Christine Gehring, von Bie- tigheim , Oberamts Besigheim, wegen mehrerer wiederholter Hausdiebstähle, einer kleinen Veruntreuung, grober Lü- gen und unverschämten Betragens vor Gericht, auch wegen Scvrtation, neben Bezahlung ihrer Arrest - Azungs - und Untersuchungs - Kosten zu siebenmo- .natlicher Zuchchausstrafe. Am >5. Januar wurde: 7. der Barbara Fröschle, von Kemnath, Oberamts Stuttgart, wegen sechsten Scor- tations.Vergehens zu der am -2. Dezem- ber vorigen Jahrs gegen sie ausgespro« chenen fünfmonatlichen Zuchthaus- strafe (Staats - und Regierungs-Blatt v. I. >81,. S. 3r.) ein Zusatz von einmonarlicher Zuchthausstrafe.zuer-- kannt. An demselben Tage wurde: 6. Johann Jakob Pfeifer, von Stutt- gart, wegen betrügerischen G-ld - Ein- sammelns, mit Rücksicht auf die weg n Beeinträchtigung fremden Eigenthums schon früher erstandenen Crim'nalstrafen, neben dem Ersätze des Eiugesammelten und Bezahlung seiner Arrest - Azungs- nnd Untersuchungs Kosten mit viermo- natlicher Fcstungsstrafe belegt. An demselben Tage wurden ferner v e r u r t h e i l l: g. a) der zu Weinsberg in Untersuchung gekommene Friedrich Horlacher, von Jaxchausen, Oberamts Neckarsulm, we- gen verschiedener Hauödiebstähle, ferner wegen eines qualifizirten und großen Dieb- stahls, auch frecher Lügen vor Gericht, neben dem Ersätze des Entwendeten und Bezahlung ---der Untersuchungs-Kosten, zu sechszehnmonatlicher Zuchthaus» 88 strafe und einer körperlichen Züchtigung ‘ mit zwanzig Stockstreichen; K) Johann Friedrich Keppler, von Bkz- feld, Oberamts Weinsberg, wegen eines qualifizirten und großen Diebstahls, ne- ben Bezahlung von | der Unterfuchungs« Kosten, und Verlust der Militär-Ver- dienst - Medaille, zu n e u n m o n a t l i* cher Festungsstrafe; 10. Christiane Friedrike Frank, von Bie- tigheim, OberamtS Besigheim, wegen Ehebruchs und Schwangerschafts »Ver- heimlichung, neben der Verbindlichkeit zu Erstattung von § der Untersuchungs- Kosten , zu acht und ein halbmo? natlicher Zuchthausstrafe. Am 16. Januar wurde: 11. Philipp Enderle, Schultheiß von Höpfigheim, Oberamts Marbach, wegen vieler aus grober Fahrläßigkeit bei Be- stellung von Unterpfändern, und Führung des Unterpfands-Buchs begangener Ver- fehlungen und sonstiger Versehen in sei- ner Amtsführung, neben Verurtheilung zum Schadens - Erßitze und Bezahlung von f der Unterfuchungs *, fo wie von L der Unterpfandsbuchs - Renovations- Kosten von seinem Dienst, als Schult- heiß entlassen und mit vierwöchi- ger Gesängnißstrafe belegt. Am 18. Januar wurde: 12. die zu Stuttgart in Untersuchung ge- kommene Catharina Schüle, vonKirch» heim, wegen fortgesetzter Unzucht in der Residenzstadt und Vagirens, neben Be- zahlung ihrer Arrest- und Azungs- auch •§ der Unterfuchungs - Kosten, zu drei und einhalbmonatlicher Zuchthaus- strafe verurtheilt. Am ,o. Januar töurder 13. dem Rudolph Springer, Wein- gärtner zu Heilbronn, wegen Verwendung einer bedeutenden Summe psiegfchaftlicher Gelder in seinen Nutzen, neben der Ver- bindlichkeit zu Erstattung der veruntreu- ten Geldsumme samt Zinsen, und zu Bezahlung der Untersuchungs-Kosten eine einjährige Zuchthausstrafe zuerkannt, auch derselbe zu Bekleidung eines öffent- lichen Amtes für unfähig erklärt. Am -3. Januar wurden ver- urtheilt: i4* der im Zwangs-Arbeltshavse zu Eßlin- gen befindliche Christoph Lang, von Winnenden, Oberamts Waiblingen, we- gen gewaltsamen Ausbruchs aus den» Zwangs - Arbeitshause und begange- ner Veruntreuungen zu einem Zusatze von dreimonatlicher Zwangs - Ar- beitshausstrafe und einer körperlichen % Züchtigung mit fünf und zwanzig Stockstreichen; r5. der z» Eßlingen in Untersuchung ge- kommene Melchior Steegmayer, von Albershausen, Oberamts Göppingen, we- gen wiederholten und großen Diebstahls, neben dem Ersätze seiner Arrest- und Un- tersuchungs-Kosten, auch deö Schadens, zu sechs monatlich er, seiner etwas schwa- chen körperlichen Beschaffenheit angemes- senen Festungsstrafe und nachheriger Ein- schließung in ein Zwangs - Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf drei Monate; >6. die zu Stuttgart in Verhaft gekom- mene Marie Regkne Friedrike Reich- mann, von Göppingen, wegen wieder- holter Unzucht in der Residenzstadt, mit Incest verbunden, neben Bezahlung ih- rer Arrest- und Unterstrchungs. Kosten, zu sechsmo,tätlich er und achttägi- g e r Zuchthausstrafe. Am a5. Januar wurden ver- urtheilt. r r7. Andreas Münz, von Murrhardt Oberarms Backnang, wegen nächsten Versuchs eines qualisielrten und großen Diebstahls, welcher als dritter Diebstahl erscheint, auch Wegen Lügens vor Ge- richt, neben Bezahlung säintlicher Un- tersuchunZö-Kosren,. zu einer Züchtigung mit fünf und zwanzig Stockstrek- chen, und zu sechs monatlich er Fe- sinngsstrafe, auch nachheriger Einsper- rung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von drei Monaten; *8. Michael Völker, von Bonfeld, Ober- amts Heilbronn, wegen fortgesetzter Miß- handlung seiner Mutter, neben dem Er- sätze der Untersuchungs-Kosten, zu zwet- jähriger Zuchthausstrafe; »Z. kl) Andreas Kolb, von Oetisheim,, Oberamts Maulbronn, wegen Anstif- tung der Mißhandlung des Waldschützen Mayer in Oelbronn, neben Bezahlung seiner Arrest - Azungs - und £ der Un- tersuchungs-Kosten zu sechsmonatlk-- ch er Fesiungssirafe; b) Georg Adam Lehrer,, c) Jakob Walter, d) Jakob Lehrer, und s) Matthäus Vollmer, von Oetis- heim, wegen in verabredeter Verbin- dung verübter thätlichsr Mißhandlung des Waldschützen Mayer, neben Be-^ zahlung seiner eigenen Arrest- und £ der UmersuchungS - Kosten ,, jeder zw viermonarlicher Festungssirafe. Von- dein Heilungs - Kosten des Wald- schützen Mayer wurden dem Andreas Kolb £ und den übrigen vier Inqnisiten 9° jedem £ unter solidarischer Verbindlich- keit ^geschieden. 2.0* a) Peter My lins, gewefttter Schult« Heiß zu Thalheim, OberamtZ Heilbronn, wegen einer während seiner Amtsführung als Schultheiß verübten Verfälschung öffentlicher Urkunden in' Eigennütziger Absicht, und wegen grober Fahrläßig, keit, neben Bezahlung des der Almo- sen-Pflege zu Thalheim schuldigen-Ca- pitalrests nebst Zinsen und ss der Un- tersuchungs-Kosten, zu zweimonat- licher Festungsstrafe mit angemessener Beschäftigung innerhalb der Festung, auch wurde die Unfähigkeit zu Be, kleidung eines öffentlichen Amtes gegen ihn ausgesprochen; fe) Conrad Gmehlich, vormaliger Hei- ligenpfleger und Gemeknderath -zu Thal- heim , wegen vorsätzlicher Verletzung seiner Amtspflicht, als vormaliger Al- 2.) Civi i. durch einen unter richterlicher Leitung zu Stande gekommenen Vergleich der Creditoren unter sich und mit der Wittwe des Gemein-Schuldners d. d. iti. Nov. «nd respect. 22. Dez. 1820, hat das De- bitwesen des seit dem russischen Feldzüge vermißten Obristen und Bataillons-Com- mandeurs Leopold von Schmid auf Alten- mosenpflsger, durch Verfälschung öffent-- licher Urkunden, neben solidarischer Ver- bindlichkeit zu Bezahlung des von Peter Mylius der Almosenkasse entzogenen Ca- xitalrests samt Zinsen, auch ^ der UniersuchungS - Kosten, zu vierzehn- tägiger Gefängnißstrafe, und wurde daneben Cassation von seiner Stelle als Gemeinderath, und Unfähigkeit zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes gegen ihn ausgesprochen. Am 3o. Januar wurder 2i. gegen Eva Carolina Oberländer, von Groß-Bottwar, Oberarms Marbach, wegen Ehebruchs, Scortatiou und wie- derholter Calumnke, neben der. Verbind- lichkeit zu Bezahlung der Untersuchungs- Kosten, eine fünfmonatliche Zucht- hausstrafe und Züchtigung mit vier und zwanzig Streichen erkannt. - Senat. stadt, vom vormaligen Königl. Infan- terie-Regiment Nro. 6. seine Erledigung erhalten; in der Appellationssache des Maximilian Unkel, von Winnenden, .Namens seiner Ehefrau, Kl., Anten, gegen Ferdinand Huß, von Großheppach, Vekl., Aten, die Erstattung des Abgangs von dem mütterlichen Erbgut der klägerrschen Ehe- frau betreffend, wurde vermöge Beschlus- ses vom i5, Nov. und publ. den 6« Dez. 1820, wegen versäumter Nolhstist zu Anmeldmtzjder. Berufung an den hohem Richter von Amtswegen non devolnto- risch erkannt, und der anmaßliche Ap- pellant zum Ersätze der Kosten dieser In- stanz verurtheilt. 3. In der AppellatkonSsache von dem vor- maligen Stadtgerichte Stuttgart zwi- schen dem^Tuchmacher-Obcrmeisier Eber- len zu Stuttgart, Nachkläger, Anten, und dem Schneidermeister Scheerer da- selbst, Nachbekl., Aten, Vertrags - Er- füllung und Abrechnung betreffend, wurde durch Beschluß vom i2.Decem- der »820 und ins. den 19. Jan« 182» unter Vergleichung der Prozeß -.Kosten beider Instanzen und mit Beweis-Vor- behalt für den Aten reformatorisch er- kannt. 4. In der Appellationssache von dem Stadt- gerichte zn Stuttgart zwischen Gottlieb Kühner, Schuster daselbst, Bekl., An- ten, und dem Schuster Kornbrust zu Vaihingen, Kl., Aten, Erfüllung eines Schuh - LieferungsAkkords betreffend, wurde die von dem Beklagten gegen das am 5. August 1820 eröffnete erst- richterlichs Urtheil eingewandte Berufung unterm i5. Nov«, ins. den 4« Deeem» ber 1820 wegen versäumter Nochfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrist unter Verurtheilung des Anten in die Kosten von Amts wegen für verlassen erklärt. 5. In der Klagsache des Andreas Lillich, von Rielingshausen, Oberamts Marbach, ^ekl., Inten, gegen Gottlieb Desselben ger, Lammwlrch von Groß - Aspach, Oberamts Backnang, und Christian Gru- ber, von Murr, Oberamts Marbach, Kl., Jäten, Schuldforderungen betref- fend, wurde die von dem-'Bekl. gegen das ihm am 17. April 18,0 eröffnete oberamtsgerichtliche Erkenntlich erhobene Nichtigkeitsklage vermöge Beschlusses vom 5. und fnf. den 20. Januar unter Vcrurtheilmig des Inten in die Kosten s als unstatthaft verworfen». 6'. In der Rechtssache erster Instanz zwi- schen dem Kaufmann Georg Friedrich Sattler zu Stuttgart, Kl., und der vrrwitkweten Maforin von Fridolin zu Cannstadt, Bekl., eine Waarenschuld betreffend, wurde unterm 10. September und ins. den 3. Oktober 1820 auf den angetragenen und von der Bekl. ange- nommenen Eid erkannt. 7. In der Appellationssache von dem Ober- armsgerichte Backnang zwischen dem 9S Oberamtsarzt Dr. Kehringer zu Gmünd, Kl., Anten, und dem Rosenwirth Buck und Bäcker Wieland, von Sulzbach, Oberamts Backnang, Bekl., Aren, For- derung für gelieferten Hopfen betreffend, wurde die gegen das erstrichterliche Ur- theil vom io, April 1820 ergriffene Berufung wegen Mangels einer gegrün- deten Beschwerde unterm 5. und ins. den 16. Januar von Amts wegen ver- worfen, und der Ant in die Kosten die- ser Instanz verurlheilt. 8, In der Appellativ,issache von Bracken- heim wurde- vermöge Beschlusses vom 14. August und ins. den rg. Septem- ber 1810 wegen Versäumnisses der Norh- frist zu Einreichung der Veschwerde- schrift die von dem Hsfgärtner Richter zu Stuttgart, als Liquidanten in dem Gante des Johann Georg Günthner, von Kleebrvnn, gegen das von dem vor- maligen Justiz-Collegium zu Rottenburg an Hand gegebene und am 7. Juli 18,9 «öffnete Erstigkeits-Urtheil ergris, fene Berufung von Amts wegen für verlassen erklärt, und der Ant in die dadurch verursachten Kosten verurtheilt. g. Durch Beschluß vom 18. December 1820 und ins. den 18. und 19.Januar ,8rr wurde in der Appellationösache von dem Oberamtsgcrichte Neckarsulm zwischen Abraham'Aschur, von Nufrin- gen, Kl., Anten, und dessen Schwager und Schwester, den Isaak Moses'scheu Eheleuten von Olnhausen, Bekl., Aten, die Erbcheilung der eltöplichdn Verlas- senschaft beider Theile, auch Vindikation verschiedener Iahrnißstücke betreffend, das Urtheil erster Instanz vom 5. Novem- ber 1817 lediglich bestätigt, und Kl., Ant, in den Ersah der in zweiter Instanz aufgcgangenen Prozeß-Kosten verurtheilt. io. In der vor dem Stadtgerichte Stutt- gart verhandelten Rechtssache zwischen der Königl. Ober-Finanz-Äammer, Kl., und den Kindern des zu Brackenheim verstorbenen Kameral-Verwalters Klai, ber, Bekl., den Ersatz eines Rechnungs- Restes betreffend, wurde unterm 26. No- vember 282» und ins. den 28. Decem- ber 1820 und 8. Januar 1821 die von beiden Thcilen gegen das stadtgerichtlkche Erkenntniß vom 21. August ,829 ein- gewandte Berufung auf Selten der Kl.' zu. Folge ihrer abgelegten Erklärung für verzichtet angensmmeift auf Seiten der Bekl. ober wegen Versäumnisses der Frist zu Einreichung der Beschwerde« schrift für verlassen erklärt, unter Ver- urtheilung der Bekl. in den Ersatz der in dieser Instanz aufgegangenen Prozeß- Kosten. !. In der Appellatksns'sache von dem Stadtgerichte Stuttgart zwischen dem Sradtrathe Friedrich Dceg allda, Bekl., Anten, und dem Stadirathe Beker da- selbst, als Verwalter der Kaufmann Heigelinschen und Landauerschen Debit- masse, Kl., Aren, in der Hauptsache eine Spolienklage, hier die Zulüßigkeit der von dem Kl. übergebenen Fragstücke und Gegenbeweis - Antretung betreffend, wurde vermbge Beschlusses vom 19. De« cember 1820 und inst den 23. und ‘27, Januar 1821 die Berufung wegen Mangels an einer gegründeten Be- schwerde von Amts wegen verworfen, unter Verurtheilung des Anten in die in gegenwärtiger Instanz verursachten Kosten. //. Gerichtshof für den Schmarzwald-Kreis. 1.) Criminal - Senat. Am ,5. Januar ist: . Martin M a a g, von Ebingen, Oberamts Balingen, wegen mehrerer fortgesetzten, im rechtlichen Sinne, brüten, großen und ausgezeichneten Diebstähle, sodann wegen einer jedoch minderbedeutenden Verun- treuung, zu vierjähriger Zuchthaus- strafe nebst Willkomm und Abschied, und zu nachheriger Einschließung in einZwangS- ArbeilshauS auf wenigstens z w e i I a h r e, so wie zum Ersätze des Schadens, seiner Haft- und eines angemessenen Theils an den Untersuchungö, Kosten verurtheilt worden. Am 18» Januar wurdet . Maria Straub, von Nordstetten, Oberamts Horb, wegen zwar kleinen aber dritten, und kn Genossenschaft verübte». Diebstahls, und wegen Bettelns, zu einer siebenmonarlichen Zuchthaus- strafe und zu nachheriger wenigstens drei und ein halbmonatlicher Einsper- rung in ein Zwangs - Arbeitshaus ver- urtheilt, das Erkcnntniß über den Kosten- punkt aber bis zu der auf noch ausstehm- der Verifikation beruhenden definitiven Aburtheilung ihrer Mitschuldigen zur Zeit noch ausgesetzt. Am 26. Januar wurde: 5. 0) der resignirte Schultheiß Ludwig Kühfueß, von Bempflingen, Ober- amts Urach, wegen verschiedener Dienst« und gemeiner Vergehen, namentlich wegen Führung von Nebenrechnungen 94 durch Verheimlichung eines Commun- holz - Erlöses und Verwendung deffel- len, so wie eines der Commun von.der AmtSpflege geleisteten Chaussee *, Bau- k-sten'EysatzeS zu ungefetzmäßigcn Aus- gaben, verbunden mit Fälschung des Flecken - Protokolls , sodann wegen be- trüglicher Verrechnung eines fälschlich übersetzten Baukosten-Zettels und Ver- Wendung des Mehrbetrags zu unpafsir- lichen Zechen, ferner wegen eigenmäch- tig ohne Abstreich, und unvorsichtig ab- geschlossenen Mauer - Bauakkords für Rechnung der Commun, neben dem Er- sätze des der letzter« verursachten Scha- dens samt Zinsen, unter solidarischer Verbindlichkeit, von feinem Amte ent- setzt, zu jeder öffentlichen Stelle für unfähig erklärt, und mit fünf- wöchiger Zuchthausstrafe belegt, auch in •§- der Untersuchungs - Kosten verur- theilt; b) der resignirte Bürgermeister Jakob Lieb, von Bempflingen, wegen der sub a bezeichnten, ihm mit feinem vor- genannten Mitschuldigen Kühfueß in Ge- nossenschaft zur Last fallenden Vergehen, dann aber wegen unordentlicher Rech- nungsführung und dadurch verschuldeten bedeutenden Kaffenrests, unter gleicher solidarischer Verbindlichkeit zum Ersätze der der Commun-Kasse durch Verheim- lichung entzogener Gelder, alleiniger Ver- bindlichkeit zur Erstattung des ihm gezoge- nen Rechnungs-RemanetS samt Zinsen vom Tage der Liquidation, so wie von <§ an den Untersuchungs-Kosten, neben Entsetzung vom Amte, und Un f äh i g- keits -Erklärung zu jeder öffentlichen Stelle, zu zweimonatlicher Zucht- hausstrafe vrrurlheilt. An demselben Tage ist: 4. Anton Häberle, von Rottenburg, wegen dritten Diebstahls und wiederhol- ten Vagirens, neben der Verbindlich- keit zum Ersätze des verursachten Scha- dens, so wie zu Erstattung seiner Arrest- und Untersuchungs-Kosten, mit acht- monatlicher Zuchthausstrafe und nach- heriger wenigstens vier monatlich er Einsperr'ung in ein Zwangs-Arbeitshaus belegt worden. Am aß. Januar wurde: 5, Tomas Friedrich Bek, von Tübingen, wegen zwar kleiner aber wiederholter -Diebstähle, wovon einer ein ausgezeich- neter ist, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des gestifteten Schadens, so wie zu Erstattung seiner Haft-Azungs - und sämtlicher Untersuchungs-Kosten, zu d r ei und ein halbmonatlicher Festungs- strafe verurteilt. 9& Erkenntnisse irr Revisions - Fallen. A m Januar ist: i. gegen die zu Horb in Untersuchung ge- kommene Theresia Ströbel, von From- menhausen, Oberamts Rottenburg, er- kannt worden, daß dieselbe wegen ver- übten Kindsmords mit dem Schwerte vom Leben zum Tode zu bringen, und der Ersatz ihrer Arrest - Azungs- De- fensionö -, sämtlicher Untersuchung?- und der Hinrichtungs-Kosten aus ihrem Ver- mögen zu leisten sty. Auf den Sr. Königs. Majestät durch das Kvnigl. Justiz - Ministerium zum Behuf etwaiger Begnadigung er- statteten Vortrag haben Hdchstdiesel- ben vermöge Dekrets vom ,r. Decem- ber v. I. der Delinquentin die zner- kannte Todesstrafe gnädigst erlassen und solche auf eine sechözehenjährige Zuchthausstrafe gemildert. Am ,r. Januar wurde: r» auf die bei dem Oberamte Reutlingen und dem vormaligen Criminalamt Urach angefangene, von dem Oberamtsgerichte zu Reutlingen beendigte Untersuchung erkannt, daß a) der gegen Franz Joseph Vollmann, von Bronnen, erhobene Verdacht frü- her von ihm allein gefertigten und auS- gebrnsn falschen Geldes in Ermange lung näheren Beweises auf sich zu Ut ruhen habe, daß aber Jnquisit wegen des später in Gemeinschaft mit seinen nachstehenden Genossen durch Verfer- tigung falscher Münzen begangenen, obwohl nicht durch wirkliches Ausgebe» derselben von ihm vollbrachten Münz» Verbrechens, dann wegen Verschuldung in Hinsicht des von feinen gedachte» Genossen geschehenen betrüglichen Aus- gebeuS einiger falschen Münzen, welche er zu einem ander« nicht sträflichen Zweck früher gegossen, und diesen nach- her überlassen, so wie wegen eigenen Ausgebens eines als falsch eingewech- selten weiteren SechöbäznerS, endlich wegen in Genossenschaft verübten, zwar kleinen und ersetzten, aber qualifizirten Diebstahls, unter Berücksichtigung der vorwaltenden Milderungsgründe und Einrechnung eines Theils feines er« stände,ren langen und schweren Arrests noch zu fünfjähriger Zuchthaus- strafe, so- wie zu Bezahlung der Hälfte seiner Arrest - Azungs - DefensionS- und eines Viertheils der Untersuchungs- Kosten ; b>) Jakob Maier, von Bronnen, wegen betrüglichen Ausgebens einiger falsche» Münzen ohne erwiesene Th eil nahm; cm deren Verfertigung, so wie wegen nachherkger Miturheberschaft an dem bei vorgenanntem Vollmann angeführ- ten , aber auch von ihm nicht durch wirkliches Ausgeben der gemeinschaft- lich verfertigten falschen Münze voll- brachten Münz-Verbrechens, in Hinsicht der für diesen Jnquifiten auf gleiche Art sprechenden MilderungS - Gründe und verhältnißmäßiger Berücksichtigung seines erstandenen, jedoch minder lan- gen Arrests gleichfalls noch zu fünf- jähriger Zuchthausstrafe, so wie zu Bezahlung seiner Arrest- AzungS - De- [ fensions - und eines Viertheils der Un- tersuchungS - Kosten ; c) Marquard Eisele, von Bronnen, wegen des zuerst in Genossenschaft mit ,.) CivLl - Am 3. Januar wurden:/ 1* In der Appellationssache von dem Ober- amtSgerichte zu Reuttlingen zwischen dem Pfarrer M. Dörr, von Erpsingen, Be- klagten , Anten, und Charlotte Braun, von Tübingen, cum euratore, Klägerin, Alin, Genugthuung wegen nicht erfüll- ten Eheversprechens betreffend, und i, in der Appellationssache von dem Ober- amtsgerichtr zu Reutlingen zwischen den 3 - Schuhmachern Johannes Rösch und Cons. von da, Beklagten, Anten, und den den beiden vorbenannten Jnquisitsn unternommenen, dann aber später für sich allein fortgesetzten und durch wirk- liches Ausgeben der selbst gefertigten falschen Münzen vollbrachten Müüz- Verbrechens, unter ebenmäßiger vor- hältnißmäßiger Berücksichtigung der bei den beiden andern Jnquisiten erwähn- ten rechtlichen Milderungs-Gründe zu zehenjähriger Zuchthausstrafe, so wie zu Bezahlung seiner Arrest- AzungS - Defensions * und eines Vier- th ei ls der Unterfuchungs. Kosten verur- theilt ftyn solle. Se. Majestät der König haben aber durch höchstes Dekret vom b. Febr. diese Strafe auf die Dauer von sieben Jahren im Wege der Gnade gemildert» Senat. Lederhändlern Koch und Nestler, von Weil der Stadt, Klägern, Aten, eine Forderung ans einem Vergleich betref- fend, die ergriffenen Berufungen wegen Versäumung der Nachfrist zu Einrei- chung der Beschwerdeschrifreu unter Ver- urtheilung der Appellamen in die Kosten dieser Instanz für verlassen erkannt-. Am 5. Januar ist: . In der Rechtssache erster Instanz znst' scheu der Königl. Retardaten-Commissiori, Sektion der Finanzen, Klägerin , und 97 den Erben des Schiffers Adcm Rehfues zu Aach, Beklagten, Ersatz doppelt empfangener Zahlungen betreffend, ron- dcmnatorisch jedoch mit Beweis-Vorbe- halt für die Beklagte,, unter Compen- ffation der Prozeß Kosten erkannt worden.. A m g. 3 a n u a r w u r d c n: 4„ In der Ationssacke von dem Oberarms- gerichte Sulz, zwischen Johann Friedrich» Trük, oon Dornsterten, Kläger, Anten,l Mir-Aten, und Barbara Sieber, von Türrenmetsiettcn, Beklagten^ Atin, Mit- Antin, Entschädigung wegen Aufhebung eines Cbeverlöbntffes betreffend, die von beiden'. Theilen ergriffenen Berufungen wegen Versäumung der Noihfrist zrr Einreichung der Beschwerdeschriften un- ter Vergleichung der Kosten für verlassen erklärte Am ,7. Januar istr 5. In der Alionssa.che von dem vormaligen Oberamtsgerichte Horb zwischen Franz Joseph Widemann, von Börstingen, Vorbeklagten, Nachklffger, Anten, und der Freiherrlich von Raßlerschen Guts- herrschafr zu Weitenburg, Vorklägerin,, Nachbeklagtcn, Atin, gegenseitige Ent- schädigungs.Ansprüche aus einem Pacht- Vertrage betreffend, das erstrichterliche Erkenntniß unter Verfüllung des Anten in die Kosten zweiter Instanz bestächt; 6. in der Rechtssache erster Instanz zwi- schen dem Ober-Finanzrach v. Spittler in Stuttgart,, als Besitzer des Ammer- hofguts, Kläger, und dem Königlichen Steuer.Collegium in Stuttgart, Bekl., Entschädigung wegen entzogenen Rechts des Umgclds.Bezugs betreffend,, die be- klagte Stelle von der Klage unter Ver- urteilung des Klägers, in die Prozeß- Kosten entbunden worden^ Am 16. Januar wurde? 7«. In der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Herrenberg zwischen dem Hof- Seckler Lienhardt zu Stuttgart, Liqui- danten , Anten, und dem Güterpfleger der Gantmaffe des Barbierers Jakob Friedrich Schindele , von Gärtringen, Johannes Erhardt daselbst, Liquidsten, Aten, unrichtige Verweisung einer For- derung betreffend, die ergriffene Beru- fung wegen Mangels an einer gegrün- deten Beschwerde unter Veruribeilung des Anten in die Kosten dieser Instanz abgewiesen;' 8«. in der Rechtssache erster Instanz zwi- schen Joseph Fallmann, von Börstingen, Kläger, und der Freiherrlich von Raß- lerschen Vormundschaft zu Weitenburg, dann dem Obrist-Lieutenant Baron Jo- seph von Raßler, Bekl., verschieden» Entschädiguugs - Ansprüche aus einem 5 98 Pacht - Contrakt betreffend, der beklagte Theit zu Bezahlung der eingeklagten Forderungen und Erstattung der Prozeß- Kosten. verurcheilt. Am 9. Januar ist: 9. In dcr Ationssache von dem Oberamts- gerichte Balingen zwischen Christian Widmann, vormaligem Polizei-Inspektor daselbst, Bekl., Anten, und feiner Ehe- frau Anna, geb. Wagner, cum cura- tore, Klägerin, Atin, Alimenten - Rei chung betreffend, die 'Appellation wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde abgewiesen und Avl in die Kosten dieser Instanz verurtheilt; 10. in der Ationssache von dem vormali- gen Oberamrsgerichte Nürtingen zwischen dem Eheweib des Alt Jobann Georg Fcmpel, von Unter - Ensingen, Bekl., Anün, und dem Ochsenwirth Daoid Srumpp, von Köngen, Kl., Aten, An- fechtung eines Vergleichs betreffend, das erstrichterliche Urcheil unter der Bedin- gung der Abschwörung des dem Kläger, Aten, auferlegten Ergänzungs-Eides be- stätigt, auf den Fall der Verweigerung dieses Eides aber der Beklagte von der Kiage freigesprochen und jedenfalls die Compensatio» der Prozeß-Kosten erkannt • worden. Am 23. Iatutav wurde: 11. In der Ationssache von dem vormali- gen OberamLZgerichte zu Nagold zwischen Moses Abraham Herger und Benedikt Maier Herzberger zu Brette«, Kl., Anten, und Johann Georg Maier, von Ober-Haugstett, Bekl., Aten, Emschä- digung für ein in der Gewährzeit ge- fallenes Pferd betreffend, nachdem schon früher das obcramtsgerichtliche Erkennt- niß aufgehoben worden war, den Klägern, Anten, die Abschwörung eines Ergän- zungs-Eides auferlegt und für den Fall der Ableistung desselben in der Haupt- sache coüdemnatorisch erkannt unter Ver- gleichung der Prozeß - Kosten, für den Fall der Eides - Verweigerung aber der Bekl. von der Klage freigesprochen, un- ter Verurihcilung der Kläger in die Prozeß - Kosten. Am 2/,. Januar ist: 12. In der Ationssache von dem als Re- missions - Gericht bestellten vormaligen Obcramtsgerichto Reutlingen zwischen der vormaligen Sektion der Krön - ®o' mänen des Königl. Departements der Finanzen, auch der Stadt Tübingen, Kl., Anten, und dem Maurermeister Carl Stoll und Consorten von da, Bekl«, Aten, Zurück Erstattung erhaltener Vor» 99 schüsfe zu einem Brückenbau betreffendA das erstrichterliche Erkenntniß ebgeäu- dert und auf Cvndemnation der Bekl., jedoch unter Vergleichung der Prozeß- Kosten erkannt; iS. in der Ationsssche von dein vormali- gen Oberamtsgerichte Herrenberg zwi- schen der Ehefrau des Substituten August Hofacker in Bohndorf, Klägerin, Antin, und Johannes Werner, Oelmüllers Sohn daselbst, Bekl., Aten, eine anbe- dingte Erblosang und Wieder-Einsetzung in den vorigen Stand gegen die Ver- säumung der Losungs Förmlichkeiten aus dem Grund eines Betrugs betreffend, das erstrichterliche Urtheil bestätigt und die Antin in die Kosten zweiter Instanz veruriheilt worden. Am :6. Januar wurde: rä' In der Ationsfache von dem vormali- gen Oberamtsgerichte Rottenburg zwi- schen dem Güterpfleger der Florian Stähleschen Gantmaffe, Bürgermeister Kienzle, von Obernau, Bekl., Anten, und den Simon Leondhardschen Eheleu- ten daselbst, Kl., Aten, RechnungS- Ableguug betreffend, das unterrichterliche Erkenuiniß unter Verfallung des Anten in di« Kosten zweiter Instanz bestätigt. Am 7'o. Januar wurde: i5» In der Ationsfache von dem Oberamts- serichte Freudenstadt zwischen Marbaus Bühler, von Reinerzau, Bekl., Anten, und Christine Heinzelmann, von Freu- denstadt, Klägerin, Atin, Leibaedings- Vcrtrag betreffend, daö erstrichterliche Urtheil bestätigt und Ant nicht nur in die Kosten zweiter Instanz verunheilt, sondern auch wegen muthwilliger Streit- sucht mit einer Fiskalstrafe von fünf Reichöthalern belegt. Am 3i. Januar ist r 16, In der Ationsfache von dem Oberamts- gerichte Urach zwischen den Handelsleu« ten Johannes Finkh und Sohn zu Reutlingen, Imploranten, Anten, und dem Curator des Hieronimus Sauter, von Ehningen, Iren, Aren, die Ver, Weisung einer Waarcn - Schnldforderuug auf das in der väterlichen Nutznießung stehende mütterliche Vermögen des Cri- dars betreffend, und 17. in der Akiorssache von dem Oberamts- gerichte Sulz zwischen Christine, Ma- thäus Sauers Eheweib von Reuthin, cum curatore, Klägerin, Antin, und Abraham Wenkler, Pflugwirlh in Dorn- han, Beklagten, Aren, Herausgabe eines Abrechnnngs - Rests und Rechnungs- Ablegung betreffend, reformarorisch er- kannt worden, unter Vergleichung der Prozeß-Kosten. «4 100 An eben diesem Tage wurde ferner: 18. In der Aüonssache von dem vormali- gen Oberannsgerichte zu Tübingen zwi- schen dem ehemaligen Land - Umgelder Kegele zu Lustnau, Bekl«, Anten, und -dem gewesenen AmtSpsteger Kling, von Bcbenhausen , Kl., Aten , Schadens- Ersatz aus einem VevollmachtigungS- Vertrag betreffend, auf die Abschwörung des dem Kl., Aten , zurückgeschobenen Haupt-Eides, unter theilweiser Abände- rung der vom Uuterrichier bestimmten Eides'Formel erkannt, und auf den Fall der Eides - Leistung der Vckl. in der Hauptsache condemmrt, unter Compen- salion der Prozeß-kosten dieser und der vorigen Instanz, für den Fall der Eides- Verweigerung aber der Bekl. von der Klage freigesprochen und Kläger in die Prozeß-Kosten erster und zweiter Instanz verurtheilt. ff/. Gerichtshof für den Zart-Kreis i.) C r i m i n s l - Senat. Am 2. Januar wurden: In Folge der von dem Oberamtoger'cbte Oehringen geführten Untersuchung, wegen in Gemeinschaft verübter, durch nächt- lich-' Aiistauren erschwerter Körper-Ver- letzung : a) Johann Georg Mathias, von Garn- berg, Oberamts Künzelsau, neben Be- zahlung seiner Arrest - Azungs - und der Hälfte der Untersuchungs-Kosten, zu sechsmouatlicherFestungsstrafe, und b>) Philipp Hammel, von Garnberg, desselben Oberamts, neben Bezahlung feiner Arrest - Azungs - und der Hälfte der Unterluchungs - Kosten , zu vier- monatlicher Festungsstrafe verurtheilt. Am p. Januar wurde: 2. Barbara Schwarz, ledig, von Rosen- bcrg, zu Folge der von dem Oberamts- -gerichtc Ellwangcn geführten Untersu- chung, wegen mehrjährigen Vagirench Conrubinats und thä-licher Unterstützung ihres Beihälters, zum Behuf seiner Entweichung, neben Bezahlung sämtlicher Arrest - Azungs - und Untersuchungs- Kosten , zu einmonatlicher Zucht- hausstrafe in Markgröningen, und nach' herlger dreimonatlicher Einsperruug in dem Zwangs - Arbeitshanse zu wangen; ferner an demselben Tage: 3. die bei dem Oberamtsgerichte Gaildorf lOl in Untersuchung gezogene Maria Oker in, ledig, von Kemnachen, wegen Fälschun- gen , Bettelns und VagironS, und we- gen Scortation, sodann wegen Lügen vor Gericht, neben Bezahlung sämtlicher Arrest - AzungS - und Untersuchungs- Kosten, zu zweimonatlicher Zucht- hausstrafe in Markgröningen, und nach- hcriger zweimonatlicher Einsperrung in dem Zwangs - Arbeitshausc zu §11- wangen verurtheilt. * Am ii. Januar wurden: 4, die bei dem Oberamtsgcrichte Welz- heim in Untersuchung gekommene Joseph« Lang, von Kirchheim, Oberamts Neres- heim, wegen driiten Diebstahls, und fort- gesetzten unzüchtigen Lebenszu neun- monatlich er Zuchthausstrafe in Lud- wigsburg, und nachheriger dreimonat- licher Rekluston in ein Zwangs Arbeits- haus, so wie zum Ersätze des Schadens und sämtlicher Kosten; wie auch an demselben Tage: 5. der bei dem Oberamtsgcrichte NereS- heim in Untersuchung gekommene MatheS Gutknecht, von Zang, Obcramts Hei- denheim, wegen dritten Diebstahls, zu einer sechsmonallichen FestungS-Ar- beitsstrafe, und nachheriger dreimonat- licher Rekluston in ein ZwangS-ArbeitS- Hans, so wie zum Schadens - und Kosten- Ersatz vcrurcheilt» Unterm 16. Januar wurden: -6. Joseph Belstler, von Weisenstein, Obcramts Gcißlingen, auf die von dem Oberamtsgerichte Aalen geführte Unter- suchung , wegen wiederholten Vagirens und Unzucht-Vergehens, neben Bezah- lung der Arrest - und Untersuchungs- Kosten, zu vierm0natlicher Cinsper- -rung in das Zwangs - Arbeitshaus in Ulm; sodann an demselben Tage: 7,. der bei dem Oberamtsgerichte Hall in Untersuchung gestandene Jude, Judas David, von Unterlimburg, Oberamts Hall, wegen in Gemeinschaft mit Johann Specht, von Skeinbach, attentirt-en und 'verübten Betrugs an dem Bauren Mar- tin Hammer, von Hesscntl al, sowie wegen versuchter Verleitung des Johann Specht zu Ablegung eines falschen Zeugnisses, und endlich wegen versuchten Mißbrauchs des Eides, neben Bezahlung der Hälfte der Untersuchungs-Kosten, zu viermo- natlicher Zuchthausstrafe in Markgrö- ningen verurtheilt. Am ikU Januar wurde: 8. Sebastian Pfeifer, von BernSfelden, welcher bei dem Oberamlögerichte Mer 102 geuchelm in Untersuchung stand, wegen verübter Mißhandlung des Schmids Söl- ler zu Äsfeld und Vilchland, und wegen eines, jedoch erst während der Mißhand» lung beschlossenen und vollführten Raubs, neben dem Ersätze des erweie lichen Scha- dens, so weit dieser nicht bereits geleistet worden, sodann neben Bezahlung der- Arrest - Azungs - und Unlersuchungs» Kosten, so wie der etwa verursachten Hei- lungs-Kosten, unter Berücksichtigung der verminderten Zurechenbarkeit des Jnqui» siten, und der vorliegenden übrigen mil- dernden Umstände, zu ein und ein halbjähriger Festungsstrafe, und nach- heriger Ausweisung aus den Kdnigl» würltembergischen Staaten verurteilt. Am r3. Januar wurden: §. Aloys Walz, von Laibach, welcher Lei- dem Oberamtsgerichte Künzelsau in Un- tersuchung gekommen, wegen eines, an dem Schäfer Reinhard zu Assumstadt verübten großen, qualifizirten, im recht- lichen Sinne dritten Diebstahls, unter Vorbehalt eines Strafzusatzes, der etwa durch die weiter angeordnete Untersuchung begründet werden sollte, so wie der Be- stimmung ded Kostenpunkts, mit drei- jähriger Festungs - Atbeitsstrafe, und nachheriger Einsperrung in das Zwangs« Arbeitshaus zu Ellwangen bis zu er probter Besserung, wenigstens aber ans die Dauer von einem Jahre belegt; auch a n d e m se l b e n Tage: io. Johann Carle, von Willspach, Ober- amts Weinsberg, der bei dem Oberamts- gerichte Oehringen in Untersuchung stand, wegen kleinen einfachen, aber wiederhol- ten Diebstahls, neben Bezahlung seiner Arrest - Azungs - und der Hälfte der Untersuchungs-Kosten, zu fünfmonat- licher Festungsstrafe verurtheilt» Am 25. Januar wurde: in Taver Egele, von Elchingen, welcher bei dem Obcramtsgerichte Neresheim in Untersuchung gestanden, wegen des als Unter - Accifer L-urch Cassen - EIngrisse gesetzten Rests, und wegen Vermischung der öffentlichen mit seinen Privatgeldern, neben Bezahlung der Untersuchungs- Kosten und Berichtigung der allenfallsi- gen Ersatz-Posten, von seinem Amt ei- nes Unter - Acciferö , so wie von seinen übrigen Aemtern cassirt, zu Beklek- Lung eines öffentlichen Amtes für un- fähig erklärt, und zu z eben wöchige^ Zuchchaussirafe zu Markgröningen ver- urtheilt. Am iy. Januar wurde : i2. Georg Michael Steinbrenn er, von Wakershofcn, welcher beider» Oberamts- gerichte Hall in Untersuchung stand, w»- flert verübten kleinen, ersetzten, aber qua« lifizirten und zweiten Diebstahls, dessen er für überwiesen angenommen wurde, neben Bezahlung sämtlicher Kosten, zu z eh e n monatlicher Festungsarbeit ver- urtheilt, dagegen wegen BezüchtS eines verübten weitern großen Diebstahls nach fruchtlos erstandenen Zwangsmitteln von der Instanz entbunden; sodann wurden an demselben Tage: 5. drei bei dem OberamtSgerichle Hei« denhekm in Haft und Untersuchung ge- kommene Inden-Jungen, die sich fälschlicher Weise für Abraham Levi, Joseph Levi und Isaak Maier, von Je- benhausen, Oberamts Göppingen, an?« gegeben, ohne daß bis jetzt ihre Namen und Geburtsorte ausgemittelt werden konnten, wegen ersten kleinen, jedoch in jedem Antheil einem großen nahe kom- menden , durch Gaunerkünste gemein- schaftlich verübten Diebstahls, unter Vorbehalt eines Strafzusatzes, je nach dem Ergebuiß der über ihre persönlichen Verhäluisse weiter zu psiegenden Unter- suchung , neben Bezahlung sämtlicher Kosten und Ersatz des gestifteten Scha- dens je zu viermonatlicher Zucht- hausstrafe in Markgröningen ui’.fc einem Abschied von zehen Stockstrelchen ver« urtheilt. Unterm So. Januar wurde: H. in Folge der von dem Oberamtsgerichte Gaildorf verhandelten Untersuchung: a) Michael Kettemann, von Mittel, Fischbach, Oberamts Gaildorf, und b) dessen Stieftochter Catharina Röger, wegen ehebrecherischer Blutschande, un- ter Berücksichtigung der vorliegenden Milderungs-, Gründe, neben Verurthei« lung in die Untersuchungs-Kosten, mit solidarischer Verbindlichkeit, und zwar ersterer zu achtzehcnmonatlicher Zuchthausstrafe in Gotieszell, und letz- tere zu zwölfmonatlicher Zucht, hausstrafe in Ludwigsburg; sodann an deinselben Tage: »5« die unterm 12. Febr. vorigen Jahrs zu achtmonatlicher Zuchchausstrafe und viermanatlicher Reklusion in rin Zwangs, Arbeitshaus verurtbeilte Anna Maria B u l l k n g, von Alfdorf, Oberamts Welz- heim, in Folge einer vor den Oberamts- gerichten Gaildorf und Ellwangen ge- führten weitern Untersuchung wegen ei- nes neuerlich erhobenen weitern großen Diebstahls, neben Bezahlung der Unter, suchunßs-Kosten und Ersatz des Entwen- deten, noch zu einer weitern viermo- natlichen Reclusiou in dem Zwan'gs- Arbeitßhaufe, in welchem sie sich bereits befindet, verurtheilt. io4 Erkenntnisse in Revisions-Fallen. In der vor dem Oberamtsgerichte Aalen: verhandelten Untersuchungs-Sache gegeu die Johann Jakob Riesenmaimscherr Eheleute von Fachsenfeld Oberamts) Aalen, wurde erkannt, daß Johann Ja- kob Riesenmann, Schullehrer zu Fachsenfeldund dessen Ehefrau, Elisa- betha Magdalena ,, gebvrne Fuchs, von- Heubach, eines mittelst Verschwörung) an dem penstonirten gutsherrschaftlichen. Verwalter und Schullehrer Sartori zu Fachsenfeld, verübten Giftmords, und einer unter gleichen Umständen verübtem Vergiftung der Ehefrau desselben, für- schuldig zu erklären, und sonach beiden Jnquislten auf denRichtplatz zu schlei- fen, dort aber zuerst die Ehefrau mit dem Schwerte, sofort der Ehemann) mit dem Rade von oben, vom Lebew ' CiviL Am 9* Januar wurde: r. In der Ationssache vor denn Oberamts- gerichte in Mergentheim zwischen Lud- wig Weißmann zu Althausen, Vorbe- klagten, Nachkläger, Anten , und Jo- hann Bauer von daher, nunmehr dessen' Erben, Vorkläger, Nachbeklagte, Aten, Schuldforderungen in der Vor - und zum Tode zu bringen, und der Körper auf das Rad zu flechten, daneben jedes derselben seine Arrest - Azungs - Ver- theidigungs - und Exeoutioris - Kosten zu tragen habe, beide aber für die Kosten der Untersuchung und der versuchten Heilung der Sartorischen Ehefrau soli- darisch verhaftet bleibeu sollen.. Seine Königliche Majestät haben aber die gegen den Ehemann er- kannte- Todesstrafe durch das Rad in die Strafe des Schwerts mit Beibehaltung der sonst mit jener Strafe verbundenen Aufsteckung des Kopfs auf einen Spieß im Wege der Gnade gemildert, worauf an beiden Eheleuten die Todesstrafe durch das Schwert am 8. Januar die- ses Jahrs in der Oberamtsstadt Aalen vollzogen- wurde«- - Senat»- Rechnungs-Ablegung in der Nachklage betreffend, die Berufung wegen Ver- säumung der Nothfrist, zu Einreichung der Beschwerdenschrift, für verlassen er- klärt, und der Ant in die Kosten der zweiten Instanz verurtheilt; r. in der Rechtssache der in actis genann- ten Frohnbauren zu Gebenweiler, Kläger, ig5 und den Erben des verstorbenen General- FeldzeugmeisierS, Grafen von Pückler, Beklagten, angeblich widerrechtlich ange- sprschene Frohndienste betreffend, die Beklagten unter Verurtheilung der Klä- ger in die Kosten dieser Instanz, von der Klage entbunden, jedoch diesen Be- weis nachgelassen. Am i3. Januar wurde: Z, In der von dem vormaligen Oberamts- gerichte Hall verhandelten, durch die Königs. Justiz - Retardaten - Commission entschiedenen Streitsache zwischen dem Expeditionörath, Kamcralverwalter König in Gaildorf, Kläger, Anten, und dem Johann Georg Hannemann, Beklagten, Aten, Bezahlung zweier Pfandschulden betreffend, die Berufung wegen Man- gels einer gegründeten Beschwerde, un- ter Verurtheilung des Anten in dis Kosten dieser Instanz verworfen; /i. in der Streitsache zwischen der Heili- genpflege zu Bartholom«, Jmplorantin, und der Freiherrlich von Holzischen De- bitmasse Jtin, eine Kapitalforderung be- treffend, die von der Heiligenpflege Bartho- lomä nachgesuchte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, aus Mangel eines Grundes hiezu verworfen», und dieselbe unter Verurtheilung in die Kosten dieser Instanz, mit ihren Ansprüchen an den Freiherrn von Hol; verwiesen. Unterm »5. Januar wurde: 5. In der Ationssache von dem vormaligen Oberamtsgerichte Gerabronn zwischen der Gemeinde Eichenroth, Beklagte, Antin, gegen Johann Bernhard Herrschner, von Schöngras, Kläger, Aten, Entfchädi- gungsfordcrung betreffend, das unterrich- terliche Urtheil unter Verwerfung des angebrachten Rcstitutisnsgesuchs bestätigt, und Ant in die Kosten dieser Instanz verurtheilt. Unterm er. Januar wurde: 6. In der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Nereshcim zwischen Joseph Maier, vormaligem Wirth in Aufhausen, Kläger, Anten, und Joseph Maier, Bräumei- sier allda, Beklagten, Aten, die Auf- hebung eines Kaufs betreffend, das von der Kbnigl. Retardaten - Commission in Rottenburg gefällte Erkenntniß, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten bestätigt 7* in der Ationssache von Ellwanzen zwi- schen Joseph Maier, von Kottspicl, Kläger, Anten, und Hayum Israel, vom Oberdorf, Beklagten, Aten, das von dem vormaligen Provinzial-Justiz-Colle- gium in Ulm ausgesprochene Erkenntniß 4 Unter Vergleichung der Kosten dieser Instanz in der Hauptsache zwar bestäugt, jedoch Beweis nachgelassen. Am ,4. Januar wurde: 6» in der Arionssache von dem vormaligen Provinzial-Justiz-Collegium in Ludwigs- burg zwischen dem Staabs-Schulcheißen Rex zu Miesenbach, und den in Akten benannten Consorten desselben, Llquidan- ten, Anten, dann dem Kdnigl. Baiern- schen Stadtgerichts - Assessor Rücker zu Hof, Liquidanten, Aten, Lokation im Conkurs der Gläubiger betreffend, der dem Anten auferlegte Beweis für ver- lassen erklärt, und das unterm 7>Sept. 1614 erbffnete Urcheil erster Instanz, lediglich bestätiget, unter Verurtheilung der Anten in die Kosten dieser Instanz. 9. In der Alionssache von dem vormaligeu Oberamtsgerichte Gerabronn zwischen den Seitenverwandten der verstorbenen Anna Barbara Busch, geborne Herrmann zu Scheinbach, Kläger, Anten, und An- dreas Busch zu Scheinbach, und dessen Erbin, Maria Barbara Wirth, geborne Busch, unter Beistand ihres Ehemanns Johann Georg Wirth zu Asbach , Be, klagte, Atin, Erbschafts-Ansprüche be- treffend , das Urtheil voriger Instanz bestätigt, und Kläger, Anten, in die Kosten dieser Instanz verurtheilt. Am r?. Januar wurde: 10. In der Alionssache von dem ehemali- gen Oberamtsgerichte zn Künzelsau zwi- schen dem Lbwenwirch Johann David Maier in Oehringen, als Lnten, und Cefstonar des von dem Amtmann Weigel in Löwenstein, bei der Gantmaffe des Kronenwirths Happold zu Braunsbach, eingeklagten Kapitals von i55o fi., An- ten , und dem Kaufmann Schwarz zu Hall, Luten, Aten, die Zurückgabe eines Kapitals von i55o si. betreffend, das Urtheil erster Instanz, unter Verurthei- lung der Anten, in die Kosten zweiter Instanz, jedoch mit Beweisnachlaß be- stätiget ; 11. in der Ationösache von dem Oberamts- gerichte Schorndorf zwischen Johannes Wieler, von Haubersbronn, für sich und seine Kinder erster Ehe daselbst, Be- klagten, Anten, und Anna Maria, Jo- hann Bühlerö Wittwe allda, unter Bei- stand ihres gerichtlich bestellten Kriegs« vogts, und des Pssegers ihrer unmün- digen Kinder, Johannes Rübe, Kläger, Aten, Gültigkeit einer Liegenschafts« Schenkung betreffend, die ergriffene Be- rufung wegen Ungrundes der erhobenen Beschwerde, unter Verurtheilung der Anten in die Kosten dieser Instanz, von Amts wegen verworfen. 107 Am 5o* Januar wurde: ii. In der Arionssache von dem Ober» amsgerichte Künzelsau zwischen dem Fürstlich Hohenlvheschen Rcntbeamten Maler zu Künzelsau, Beklagten, Anten, und Johann Christoph Bühl, Georg 1 7F, Gerichtshof für ,.) C r i m l n Am 8. Januar wurden verur- theil t>: i. Johannes Frank, von Feldstetten, Oberamts Münstngen, wegen fortgesetzter Asotie und Landstreicherei, neben Ver- fällung in sämtliche Untersuchungs - Ko- sten , zu einer Zwangs-Arbcitöhansstrafe zu Ulm, vis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf sechs Monate, unter Vorbehalt eines Straf - Zusatzes , falls durch die noch anhängige weitere Untersuchung sein Reat sich erhöhen sollte', -. Magdalena Wöhrlin, von Naltheim, Oberamls Heidenheim, wegen Miturhe- berschaft an einem großen Diebstahl, neben Verfälltmg in den Schadens-- Ersatz, zu v i e r m o n a t l i ch e r Zucht- hausstrafe zu Markgröningen, die Ent- scheidung über den Kosten - Punkt aber noch ausgesetzt; Michael Wibel und Johann Caspar Sallmanns Wittwe von da, Kläger, Aten, Schadloshaltung betreffend, daö Urtheil erster Instanz bestätigt, und Beklagter, Ant, in die Kosten verurcheilt, den Donau-Kreis. l - Senat. 3. auf den Grund der von demOberamts- gerichte Göppingen geführten Untersu- chung Johann Walter, von Uihingen, wegen versuchter Fälschung, und zum zweitenmal wiederholter Landstreicherek, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze sämtlicher Kosten, zu zweimonatli- cher FestungS-Arbeitsstrafe und nachhe- rlger Einsperrung in dem Zwangs - Ar- beitshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Monaten; 4. Michael Bitterling, von Göppingen, welcher bei demselben Oberamtsgerichte in Verhaft und Untersuchung kam, we- gen Conkubmats, thätlicher Mißhandlung der Wittwe Schnell, von Göppingen, und wegen lebensgefährlicher Drohungen, deren er zum Theil für überwiesen an- genommen wurde, neben Zufcheidung eines angemessenen. Theils der Untersu- 10Ö chungs - Kosten zu einer nach seiner Körper - Beschaffenheit zu bemcssenden viermonatlichen Festungs - Acbeitö- strafe; 5. der bei dem Oberamtsgerichte Wiblin- gen in Untersuchung gekommene Simon Zehrfelder, von Kodalshofcn im Kö- nigreich Baiern, wegen dreier complott- maßig verübter Diebstähle, nachgefolgter Diebstahls - Theilnahme und Angabe eines falschen Namens, ferner wegen Lügen vor Gericht, Landstreicherei und Rückkehr in das Königreich, ungeachtet der früher erfolgten Ausweisung, neben der Verbindlichkeit zum Ersatz eines angemessenen Theils der Untersuchungs- Kosten, zu einer siebenmonatlichen Festungs-Arbeitsstrafe mit Abschied und nachheriger Ausweisung aus dem König- reiche unter Androhung empfindlicher Ahndung auf den Wiederbetretungsfall; 6. auf den Grund der von dem Oberamts- gerichte Kirchheim geführten Untersu- chung : a) Herrmann Bacher, von Wendlingen, wegen complottmäßig und in Genossen- schaft verübter Verwundung und Miß- handlung des Caspar Rehm von da, neben Verfällung in die Hälfte der Untersuchungs - und Heilungs - Kosten unter solidarischer Verbindlichkeit, zu virrmonatlicher Festungs - Arbeits- strafe, und b) dessen Bruder, Gottlieb Bacher, wegen gleichen Vergehens, neben Zu- scheidung der andern Hälfte der Unter- suchungs- und Heilungs Kosten, gleich- falls unter solidarischer Verbindlichkeit, zu drei und einhalbmonatlicher FestungSstrqfe. Am i3. Januar ist: 7. gegen den bei dem Oberamtsgerichte Ulm in Untersuchung gekommenen Jo- hannes Rau, von Ulm, wegen gewalt- samer Widersetzlichkeit gegen die Obrig- keit, Gotteslästerung, Drohungen und Injurien, auch wegen höchst frechen und unbotmäßigen Benehmens während der Untersuchung, neben dem Ersatz sämt- licher Kosten, unter Einrechnung eines Theils des erstandenen Arrests, ein- jährige Festungs.Arbeitssirafe mit der- bem Willkomm erkannt worden. Am 16. Januar wurden ver- u r t h e i l t: 8. der bei dem vormaligen Criminalamte Göppingen in Untersuchung gekommene suspendirte Land - Cameralamts - Kasten» knrcht Johann Jakob Unkel, von Göppingen, wegen eines theils durch unerlaubte Eingriffe in die ihm anver- trauten Frucht - Vorrache und deren Verwendung in eigenen Nutzen, theils durch grobe Fahrläßigkeit und Unordnung in seiner Amtsführung verschuldeten und mit unerlaubten Verkäufen von Zehent- und Gültfrüchten, mit Fälschungen in den Kasten - Partikularien und einem entfernten Versuch zu Verfälschung des Sturzzettels verbundenen großen, jedoch theils durch abschlägige Zahlungen, theils durch bürgschaftlicheSicherheitsleisiung ge- sicherten Kassenrests, neben Entsetzung von seiner Kastenknechts-Stelle und Unfähigkeits-Erklärung zu Bekleid u n g eines öffentlichen Amts, zu einer zweijährigen Fe- stungS - Arbeitöstrafe mit einer seiner Körper-Beschaffenheit angemessenen Be- schäftigung und zum Ersatz des Schadens nebst Verzugszinsen, so wie sämtlicher Untersuchungs - Kosten; 9. auf die bei dem Oberamtsgerichte Kirch- hrim geführte Untersuchung: a) Christine Linsenmaier, von Holz- maden, wegen eines unter erschwerenden Umständen verübten großen Diebstahls und eines einfachen Unzucht-Vergehens zu siebenmonatlicher Zuchthaus- strafe zu Markgröningen; deren Vater Johann Georg Linsen- maier von da, wegen Dicbstahls- Theilnahme, so wie wegen mehrerer einfacher kleiner Diebstähle, mit Rück- sicht auf die früher wegen dieses Ver- brechens erstandene Strafe, zu fünf- monatlicher Fesiungs - Arbeit, unter Vorbehalt der Entscheidung über den Kosten - Punkt; io. Oswald Müller, von Achstetten, welcher bei dem Oberamtsgerichte Ulm in Untersuchung kam, wegen mehrerer einfacher kleiner Diebstähle und eines ausgezeichneten Diebstahls, so wie wegen längere Zeit gedauerter Landstreicherei, mit Rücksichtnahme auf die früher wegen Diebstahls erstandene Strafe, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des gestifteten Schadens und eines angemessenen Theils der Untersuchungs-Kosten, zu fünfmo- natlicher Festungs-Arbeitsstrafe und nachheriger Einsperrung in dem Zwangs- Arbeilshaufe zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens auf die Dauer von vier Monaten. Zugleich wurde bestimmt, daß Jnquistt nach erfolgter Entlassung aus dieser Anstalt unter strenge polizeiliche Aufsicht gestellt werden solle. Am 18. Januar wurden ver- u r t h e i l t: n. auf die von dem Oberamtögerichte Trltnang geführte Untersuchung: a) Maria Anna Riedmann, von Bi- US zr »Hofen, wegen Ehebruchs, versuchter Kinds-Abtreibung, entfernten Versuchs des Kindsmords und versuchter Kinds, Aussetzung, zu drei und e i n h a l b, jähriger Zuchthausstrafe zu Ludwigs, bürg; b) Johann Georg Wolfensberger, von Bizenhofen, wegen Ehebruchs und intellektueller Urheberschaft bei der von der Ri'edmann versuchten Kinds-Abtrei- bung , zu zweijähriger Festungs- Arbeitsstrafe; auch wurde-jedem dieser beiden Jnquisiten ein angemessener Theit der Untersuchungs-Kosten zugeschieden; S2v der bei dem Oberamtögerichte Kirche heim in Untersuchung gekommene Jo- hannes Strehke, von Böhringen, we- gen eines großen, wiederholten und unter erschwerenden Umständen verübten Dieb, stahls, neben Verfällung in den Scha- den, und Kesten-Ersatz, zu sieben- monatlicher Festungs -Arbeitsstrafe.. Am 20. Januar ist: i3. auf den Grund der von dem Ober- amtsgerichte Waldfte geführten Untersu, chung gegen Anton Ereth, von Bins- dorf, wegen Bienen - Diebstahls, so wie wegen wiederholter Landstreicherei und Bettelns, neben Zufcheidung sämtlicher Untersuchung? - K-sten, dreimonatli- che Festungö.Arbeitsstrafe und nachhenge Einsperrung in dem Zwangs , Arbeits- Hause zu Rottenburg bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf fünf Monate erkannt worden. Am rr. Januar wurden »er- urtheilt: 14. auf die bei dem Oberamtsgerichte Saulgau stattgehabte Untersuchung: a) der süspendirte Unterförster Gottlieb Reutter zu Lichtenfeld, wegen Verun, treuung von herrschaftlichem Holze, ferner wegen Versuchs einer Fälschung, so wie wegen beharrlichen Läugnens und Lügen vor Gericht, neben Entsetzung von seiner Unterfdrsterö-Stel, ke, zu drei und einhalbmonat« licher Fcsiungsstrafc; b) der Revierförster Earl Obermüller zu Altshausen , wegen gleicher Berge, hen, neben Entsetzung von seiner Revierförsters- Stelle, zu drei- monatlicher Festungöstrafe mit an, gemessener Beschäftigung innerhalb der Festung«. Zugleich wtirde wegen des Schadens, und Kosten - Ersatzes das Angemessene verfügt.. i5* Ottilie Hunsrnger, von Seckirch, welche zu Biberach in Untersuchung kam, wegen vieljähriger Landstreicherei, zum Theil in Verbindung mit berüch- tigten Jaunern, wegen unerlaubter Ue- berschreilung ihrer Confination, ferner wegen fortgesetzten unzüchtigen Lebens- wandels und Conknbinatö, so wie wegen Mitwissenschaft und nachgcfolgtcr Theil- nahme an Diebstählen, endlich wegen Angabe eines falschen Geburtsorts vor der Obrigkeit, unter Einrechnung eines Theils des erstandenen Arrests, noch zu einer sechs monatlichen Zuchthaus- strafe zu Markgr'onigen, so wie zum Ersatz des Schadens und der Kosten und zu nachheriger Einsperrung in ein Zwangs - Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf sechs Monate; zugleich wurde bestimmt,daß Juquisilin nach Erstehung dieser Strafe unter strenge polizeiliche Aufsicht gestellt werden solle. Am i/i, Januar wurden: 6. auf die von dem Oberamtsgerichte Waldsee geführte Untersuchung: a) Anton Kloz, von Biberach, wegen vier in Genossenschaft verübter, zum Theil ausgezeichneter und erschwerter Diebstähle, die den zweiten Rückfall desselben begründen, sodann wegen Fäl- schung und Landsireicherei, so wie wegen frecher Lügen vor Gericht, mit einer Festungs - Arbeitsstrafe von Einem Jahr und fünf Monaten und »achherigen Einsprrrung in dem Zwangs- Arbeitshause zu Ulm auf die Dauer von sieben Monaten belegt; d) gegen den Scheerenschleifer Taver Wohlhüter, von Biberach, wegen vier in Genossenschaft verübter, zum Theil ausgezeichneter und erschwerter Diebstähle, v i e r z e h e n m- o n a t l i ch e Festungs - Arbeitsstrafe erkannt; auch wurde gegen beide Jnquisiten wegen des Schadcus - und Kosten - Ersatzes das Angemessene verfügt. Ferner wurden an demselben Tage verurtheilt: »7. der bei dem Oberamtsgerichte Blau- beuren in Untersuchung gekommene Jo- hann Georg Kramer, von Dornstet- ten, wegen thätlicher Mißhandlung seiner Mutter, auch wegen liederlichen Lebens- wandels , und ehrenrührigen Betragens gegen sein Pfarramt, neben dem Er- sätze sämtlicher Kosten, zu sechsm 0 nat- l ich er Festungs-Arbeitsstrafe, und nach- heriger Einsperrung in das Zwangs-Ar- beitshaus zu Ulm bis zu erprobter Bes- serung, jeden Falls aber auf die Dauer von zwei Monaten; 18. der bei dem Oberamtsgerichte Wiblin- gen in Untersuchung gekommene Anton Miller, von Hochwang, Fönigl. Bai- rischen Landgerichts Günzburg, wegen einfachen kleinen, aber wiederholten Dieb- stahls , so wie wegen wiederholter Land- streicherei, neben dem Kosten- und Scha-- dens - Ersatz , zu v i e r m o n a t l i ch e r Festungs-Arbeitsstrafe, und nachheriger Ausweisung aus dem Königreich, unter Androhung empfindlicher Ahndung aus den Wiederbeiretungsfall;, ig» Adam Frech, von Jebenhausen, wel-, cher bei dem Oberamtsgerichte Göppin- gen in Untersuchung kam, wegen zweier,, theils qualifizirter, theils erschwerter Dieb- stähle , und wegen unbefugten Gewehr- besitzes, neben der Verbindlichkeit zum. Schadens-Ersatz,. und. Zuscheidung eines angemessenen Theils der Untersuchungs- Kosten, zu f e ch s mo n atlicher FestungS-- Arbeitsstrafe, und einer Geldbuße von. zwei kleinen Freveln; o. auf die von dem Oberamtsgerichte Tett-. nang vorgenommene Untersuchung: s) Johann Georg Stöckler, von Schlucht,, Königs. Bairischen Landgerichts Jm- menstadt, wegen wiederholter zum Theil. gualifizirter und ausgezeichneter Dieb- stähle , ferner wegen verbotswidrigen Wiedcrbetretcns des Königreichs, auch wegen Conkubinats- und Landstreicherei, neben der Verbindlichkeit zum Schaden- Ersatz, und Zufche.idung eines angemesse- nen Theils der Untersuchungs-Kosten, zu. fü n szeh nm o n a t l i ch e r Festungs-Ar- bcitöstrafe mit Abschied, und nachherigcr Ausweisung aus dem Königreich, unter Androhung geschärfter Strafe auf den Wicderbetrelungsfall; h), Genovefa Nawarr, von Blumegg, wegen wiederholter Theilnahme an einem Diebstahl, so wie wegen fortge- setzten Conkubinats und Landsircicherei, neben Zuscheidung eines angemessenen Theils der Kosten, zu sechs monatli- cher Zuchthausstrafe in Markgrönin- gen, mit Willkomm und nachheriger Einsperrung in dem Zwangs - Arbeits- haust zu Ulm bis zu erprobter Besse- rung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Monaten ; zugleich wurde verordnet, daß Inquisiiin nach erstan- dener Strafzeit unter genaue polizei- liche Aufsicht gestellt werden solle. Am i5>. Januar istr an. auf den Grund der von dem Ober- amtsgerichte Ravensburg, geführten Un- tersuchung :• a) Conrad Ad ler, von Mackenhofen, wegen eines unter erschwerenden Um- ständen verübten großen, jedoch ersetz- ten Diebstahls, ferner wegen zwei klei- ner einfacher Diebstähle, auch wegen intellektueller Urheberschaft bei Ablegung eines falschen Zeugnisses vor. der Obrig- 113 leit, neben Verfällung in einen ange- messenen Theil der Untersuchungs, Kosten und in den Ersatz des gestifte- ten Schadens, mit si eben monatli- ch e r Festungs - Arbeitsstrafe; b) Joseph Dietenberger, von Filden- moos , wegen unmittelbarer Beihülfe zu dein von Adler verübten großen und erschwerten Diebstahl, neben Zn- scheidung eines Theils der Untersu- chungs-Kosten, mit viermonatli- ch er Festungs - Arbeitsstrafe belegt worden. Am -9. Januar wurden ver- urtheilt r 2,. der bei dem Oberamtsgerichte Kirch- heim in Untersuchung gekommene Jakob Eppinger, von Oethlingen, wegen thätlicher Mißhandlung seines Vaters, neben Verfällung in sämtliche Untersu- chungs-Kosten, zu sechsmonatlicher Festungs - Arbeitsstrafe; -3. Gottlieb Walter, von Machtolsheim, welcher bei dem Oberamtsgerichte Blau- beuren in Untersuchung kam, wegen durch grobe Fahrläßigkeit bewirkter Brandstif- tung und polizeiwidrigen Gebrauchs ei- nes Feuergewehrs, neben dem Ersätze des gestifteten Schadens und Verfällung in die Untersuchungs - Kosten, zu vier monatlicher Festungsstrafe mit einer seiner Körper - Beschassenheit angemesse- nen Beschäftigung innerhalb der Fe- stung ; 2/». auf den Grund der von dem Ober- amtsgerichte Ulm geführten Untersuchung Johann Niebling, von Langenau , wegen mehrerer kleiner und einfacher Diebstähle, auch wegen eines kleinen, aber ausgezeichneten Diebstahls, neben dem Kosten» und Schadens - Ersatz, zu drei und einhalbmonatlicher Fe- siungs-Arbeitsstrafe; 26. die bei dem Oberamtsgerichte Ried- lingen in Untersuchung gekommene Bar- bara B e r l 0 ch e r, von Buchen, KanronS St. Gallen, wegen wiederholten Ehe- bruchs , kleinen und ersetzten Kirchen» Diebstahls, Ueberschreitung des Verbots des Wieder-Eintritts in das Königreich, sodann wegen Landstreicherei und Bet- telnö und wegen Lügen vor Gericht, neben Zuscheidung eines angemessenen Theils der Untersuchungs-Kosten, zu zehenmonatlicher Zuchthausstrafe mit Abschied und nachheriger Auswei- sung aus dem Königreich unter Andro- hung empfindlicher Strafe auf denWie- derbetretungsfall; 26. Johann Braun, von Riedlingen, 5 welcher bei dem Oberamtsgerichte da- selbst in Untersuchung kam, wegen thät- licher Mißhandlung seines Vaters, neben Erkenntnisse in Am ro. Januar ist: auf den Grund der von hem vormaligen Criminalamte Altdorf und dann von dem Oberamtsgerichte Leutkirch geführten Untersuchung Andreas Braun, von Muttersweiler, wegen eines in Genossen- schaft und unter erschwerenden Umständen verübten Raubs, wegen sieben Dieb- stählen, welche zwar klein, unter denen aber einer qualisizirt und die übrigen unter erschwerenden Umständen und sämtlich in Genossenschaft und gewerbs- mäßig verübt sind, sodann wegen nach- 2.) Civi Am g. Januar ist: r. In der Ationssache von dem OberamtS- gerichte Blaubeuren, als Remissions- gericht zwischen Johannes Döbler, Jo- hannes Beßler und Genossen von See- burg, Kl., Anten, und der Stadtge- meinde Münsingen, Bekl., Atin, Mühl- bannpflichtigkeit betreffend, die einge- wandte Berufung wegen Mangels in den Verfällung in sämtliche Untersuchungs- Kosten, zu einjähriger Festungs- Arbeitsstrafe. Revisions-Fallen. gefolgter Theilnahme an einem Markt- Diebstahl , ferner wegen Landstreicherei und endlich wegen Conkubinats und Angabe eines falschen Namens vor der Obrigkeit, unter Einrechnung eines Theils des erstandenen Arrests, zu einer sechs und einhalbjährigen Zuchthaus- strafe in Gotteszell und zum Ersatz des verursachten Schadens, so wie zu Be- zahlung seiner Arrest - Verpflegungs- Vertheidigungs - und eines angemessenen Theils der Untersuchungs - Kosten ver- urtheist worden. - Senat. Förmlichkeiten, unter Verurtheilung der Anten in die Kosten verworfen worden. Am 19. Januar wurde: 2. In der Nichtigkeits - und Ationssache von dem Oberamtsgerichte Biberach zwi- schen Abraham und Hirsch Maier auS Laupheim, Liquidanten,^ Anten, und den in den Akten genannten Gläubigern der letzten Klasse in der Gantsache des Jo- Hann Georg Schmid, von Westerflach, Mit Liquidanten, Aten, Beitritt zu einem Nachlaßvergleich betreffend, die einge- wandte Berufung, neben Verwerfung der unstatthaften Nichtigkeitsklage und unter Verurtheilung des Anten in die Kosten dieser Instanz, nicht angenommen. 3. In der Ationssache von dem vormaligen Oberamtsgerichte Viberach zwischen Fran- ciska Hog, von Offenburg, cum curs- tore, Kl., Antin, und der Landschafts- kaffe zu Ochsenhausen, Bekl., Atin, so- dann Joseph Bendel, von Sreinhausen, Adcitaken, die Gültigkeit der Cession einer Forderung betreffend, das von dem vor- maligen Provinzial-Justiz-Collegium in Ulm in erster Instanz gefällte Beweis - Erkenntniß aufgehoben, und die ndthige weitere Verhandlung angeordnet. Am ,3. Januar ist: 4. In der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Wangen zwischen Walpurga Werz, geborne Bosch, Ehofrau des ge- wesenen Kißlegg-Wurzachschen Landschafs- Kassiers Werz, Liquidantin, Antin, und den Gläubigern erster Klasse ln dem Conkurse ihres Ehemanns, Liquidaten, Aten, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf des Beweis- termins betreffend, die eingewandte Be rufung wegen Mangels einer gegründe- ten Beschwerde, unter Verurtheilung der Antin ln die Kosten dieser Instanz verworfen worden. Am 26. Januar wurde: 6. In der Ationssache von dem OberamtS- gerichte Ravensburg zwischen Josephs, Wittwe des Braumeisters Franz Anton Lauterwein zu Altdorf bei Weingarten, Bekl., Antin, und dem Handelsmann Joseph Vollrath zu Alldorf bei Nürn- berg, Kl., Aten, eine Hopfen-Lieferung betreffend, das Erkenntniß erster Instanz, unter Verurtheilung des Aten in die Kosten zweiter Instanz bestätigt. Am 3o. Januar wu *de r 6. In der Ations- und Nichtigkeits Klag- sache von dem Oberamtsgerichte Mün- singen zwischen dem Kaufmann Johann Georg Baur in Ulm, Liquidantcn, An, ten, Querulanten, und der Gantmasse des Michael Fülle, von Ennabeuren, Aten, Querulaten, die Gantverweisung der Baur'schen Forderung betreffend, die eingewandte Berufung wegen versäumter gotägiger Nvthfrist für verlassen erklärt, und Querulant mit seiner grundlosen Nichtigkeitsklage, unter Verurtheilung in die Kosten dieser Instanz abgewie- sen; n6 7. In der Rechtssache erster Instanz zwi- schen Andreas Rauer, Lehenbauren zu Oberhöfen, Oberamts Biberach, Kl., und dem Grafen von Stadion zu Warthansen, Bekl., angesprochene Steuer- und Kriegskosten - Freiheit, nun Holz- Gerechtigkeit und diesfällige Entschädi- gung für die vergangene Zeit betreffend, das Erkenntniß vom 3i. Dec. 18,9 (Staats - und Regierungs - Blatt vom Jahr 1820, pag. 53) wegen des dem Kläger in demselben noch nachgelassenen, aber nicht angetretcnen Beweises für purificirt erkannt, und sonach der Be- klagte unter Vvrurtheilung des Klägers in sämtliche Kosten von der Klage gänz- lich freigesprochen; eben so wurde erkannt: 6. In der Rechtssache erster Instanz zwi- schen Anton Luz, Lehenbauren zu Ober- Höfen, Oberamts Biberach, Kl., und dem Grafen von Stadion-Warthausen, Bekl. , angesprochene Steuer - und Kriegskosten-Freiheit, nun Holz-Gerech- tigkeit und diesfällige Entschädigung für die vergangene Zeit betreffend. Endlich ist: g. In der Ationösache von dem vormaligen Obcramtsgerichte Göppingen zwischen Heinrich Liebhard, Wagmeister daselbst, Bekl., Anten, und dem Handlungshause Heinrich Färber und Sohn in Biberach, Kl., Aten, Ersah eigenmächtig aus dem Waghause abgegebener Wolle betreffend, das von dem vormaligen Provinzial- Justiz - Collegium in Ulm in erster In- stanz gefällte Erkenntniß, unter Verur- theilung des Anten in die Kosten be- stätigt worden. Stuttgart den 3. Marz r8,r. Maucler. Gedruckt bei G. Hassel drin», Suchdrucker. Nro. 12. Königlich-WürttembergischeS Staats - md RczicranO - Blatt. Sonntag den 4. !ÜUvv$ r8»i. I. Königliche Verordnung. Ersetz, die Aushebung für das Jahr iL-i betreffenö» Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. ir haben nach Anhörung Unseres Geheimen RathS und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, die Zahl der für das Jahr »6ai auszuhebenden Rekru- ten auf Viertausend Mann in der Maaße festgesetzt, daß die ungehorsam Abwesenden und die wegen Berufs Auögenommenen, in so fern die Aushebung sie trifft, als gestellt in die Rekrutenzahl eingerechnet werden. Demnach verordnen und verfügen Wir daß aus der Zahl der im Jahre 1800 ge- bornen Jünglinge Viertausend Mann in der angegebenen Art ausgehoben werden. Unsere Minister des Innern und de» Kriegswesens sind beauftragt, hiernach in Gemäßheit des Rekrutirungs Gesetzes vom 7. August 1819 das Weitere anzuordnen. Gegeben Stuttgart den März »ün. W i l h e l m. Der Minister des Innern: v. Otto. Der Minister des Kriegswesens-. Graf v. Franquemont. Auf Befehl des König«. Der Staats - Sekretär: V e l l n a g e l. * ii8 U. Verfügungen der Departements. Der Departements des Jnnern'und des Krieges. Des Ober - Rekrutirungsraths. Die nach dem Gesetz vom März 182» Heuer auszuhebenden 4000 Rekruten sind auf die Kreis - und Oberamts - Bezirke- I. Neckar-Kreis. Zahl Oberamt. der Militärpflich tigen. der Rekruten. Backnang 200 j 77 - Besigheim. .... 226 76 Bdblingen...... 187 62 Brackenheim.. *. 202 67 Cannstadt ..... 189 65 Eßlingen ..... 202 r, .■ -6^ Heilbroyn ..... 164 . 55 Leonberg...... 168 56. Ludwigsburg.... 177 ög Marbach...... 222-' ?4 Maulbronn .... 164 55 Neckarsulm .... 207 69 Stuttgart 271 91 Vaihingen..... 149 5o Waiblingen .... 254 ■ 78 ÄibeinSberg. .... 220 74 Summe. 0210 1070 näch Verhältniß der in den Rekrutirungs- Listen verzeichneten Anzahl von Militär- pflichtigen folgendermaßen vertheilt worden. II. S ch w a r z w a l d - K r e i s. Oberamt. Za der Militärpflich tigen. hl der Rekruten. Balingen p.;... 222 74 Calw ....... 172 57 Freudenstadt.... 219 73 Herrenberg. .... 208 60 Horb ....... 166 55 Nagold ...... ,225 75 - Neuenbürg .... i55 5i Nürtingen..... 213 7i Oberndorf..... 175 58 'Reutlingen... 210 70 , Rottenburg .... 256 79 Rottweil, ..... 147, 49 Spaichingen.... 167 52 Sulz ( 164 55 Tübingen ..... 25o 77- Tuttlingen..... 195 65 Urach 222 74 Summe. 5540 1115 1! ( m. Iaxt - Kreis. Ob er am'u Zahl der Militärpflich tigen. der ) Rekruten. Aalen ....... 149 ■56 Crailsheim .... 181 66 Ellwangen..... 188. 63 Gaildorf 207. 69 Gerabronn .... 216 72 Gmünd ...... i44 48 Hall. 179 60 Heidenheim .... i85 61 Künzelsau..... 267 89 Mergentheim ... 217 ' 73 Neresheim 161 54 Oehringen..... 257 86 Schorndorf .... 280 88 Welzheim 169 56 Summe. 2781 929 • - IV. Donau - Kreis. I. Neckar-Kreis II. Schwarzwal! III. Jaxt - Kreis Ober amt. : , f ;• ,; Zahl . der Militärpflich tigen. der Rekruten- Biberach.. 162 54 Blaubeuren 109 56 Ehingen ...... 171 ^7 Geißlingen.... i57 53 Göppingen .... 240 . 80 Kirchheim -.... 206 69 Leutkirch..... ^ "9 46 Münsingen .... 124 4i Ravensburg.... i5i ,5o Riedlingen .... - 171 57 Saulgau ..... i56 52 Tettnang ..... 149 5o Ulm ........ i75 59 Wald^ee ...... 108 56 Wangen ix3 58 Wiblingen..... i5i 44 Summe. 2462 822 l a t i 0 n. 3ji5 1073 - Kreis 354o in5 2781 9S9 Mt 2462 822 182 61 aller vier Kreise. 11980 4000 120 Vorladung der Militärpflichtigen zur heurigen Aushebung» Den 6, April in Vaihingen, Weknsberg, Nürtingen,. Die Rekruten'Aushebung für das heu- rige Jahr wird in den verschiedenen Ober« amtö- Bezirken des Königreichs an hienach bemerkten Tagen vorgenommen, als: Den 16. März in Waiblingen,. Backnang,. Herrenberg, Balingen, Hall, Nereöheim, Geißlingen, Biberach. Den 20. März in Cannstadt, Marbach, Freudenstadt, Tuttlingen, Oehringen, Heidcnheim,. Göppingen, Waldsee. Den i3.. März in Eßlingen, Besigheim, Nagold,. Spal- chinge», Künzel-Sau, Aalen,, Kirchheim,. Leutkirch. Den 27. März in dem Amts-Oberamt Stuttgart, Bracken- heim, Neuenbürg, Rottweil, Mergent, heim, Gmünd,, Münstngen, Wangen.. Den 5o. Mä rz rn Böblingen, Heilbronn, Calw,. Obern- dorf, Gerabronn, Schorndorf, Ehingen,, Tettnang, Stadt Stuttgart. Den. 2. April »n Leonberg, Neckarfulm, Tübingen, Sulz,.. Crailsheim, Welzheim, Blaubeuren,, Ravensburg. Horb, Ellwangen, Gaildorf, Wiblingen,. Saulgau.. Den 10. April ln Maulbronn, Ludwigsburg, Urach, Rot- tenburg, Ulm, Riedlingen.. Den 13.. Apr.il. in Reutlingen». Hierzu werden die Militärpflichtigen, am deren Altersklasse heuer die Reihe der Aus- hebung ist, nämlich die im Jahr -800 ge- b.ornen Jünglinge, unter den im Rekruti- rungs - Gesetz vom 7. August :81g ango- drohtcn RechtSnachtheilen hierdurch vorge» laden, wobei, zu ihrer Belehrung, folgendes, bemerkt, wird 1. ) Jeder Militärpflichtige hat sich an dem Tage, der Aushebung in dem Hauptort desjenigen Oberamtsbezirks,, dem er nach den Bestimmungen des Art. 6. des Rckrutirungs.Gesetzes an- gehört,. einzufinden.. 2, ) Diejenigen, welche eine Befreiung wegen Familien-Vcrhältnisse (als ein- zige oder älteste Söhne, u. f. w.) oder wegen Berufs (als Studirende,. Schulprovisoren u. s w.) ansprechen,. können solche durch ihre Eltern, Vor- münder oder sonstige Bevollmächtigte geltend machen; dagegen 2.) wird jeder, welcher bei der Aus- hebung nicht erscheint, für diensttüch- tig angenommen, in so ferne seine Dienstuntüchtigkeit nicht notorisch ist. 4„ Wer einen Befreiungsgrund bei der Aushebung anzuführcn versäumt, kann solchen späterhin nicht mehr geltend' machen;; auch hat 5.) absichtliches oder verschuldetes Weg- blciben von der Aufhebung die weitere nachlheilige Folge, daß der Nichler- scheinende, in so ferne ihn die Reihe t trifft, und keine Befreiung für ihn nachgewiefen wird, unwiderruflich zum Contingent bezeichnet, und seiner Zeit mit verlängerter Dienstzeit eingereiht, in so ferne ihn aber die Reihe nicht trifft, mit Gefängnißstrafe belegt wird. 6. Gegenwärtiger Aufruf gilt allen Mili- tärpflichtigen , denen keine besondere Ladung zugekommen seyn sollte, be- sonders aber denen, welche als abwe- send in Nummer 36 der Scuttgar, ter allgemeinen Anzeigen namentlich angeführt sind. Stuttgart den 3. März i8n. Kapff. bei G. Hassetbrtnki Buchdrucker. 123 Rro. *5, Königlich-WürttembergrscheS Staats - und Regrerunas - Blatt. Mittwoch den 7. Marz 1821'. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst-Nachrichten- ^eine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom ,i. v. M» - der von dem Posihalter Plag zu Obern- dorf nachgefuchten Adjunktion seines Sohnes Franz Joseph auf den dortigen Postdienst die allerhöchste Bestätigung zu ertheilen geruht. Sodann haben Höchstdieselben ver, möge Entschließung vom -ä. v. M. die erledigte Stadt-Pfarrei Beilstein, Dekanats Marbach, dem bisherigen Diakon Sälzlin allda, gnädigst verliehen. Ferner haben Höchstdieselben um term »7. v. M. dem Salomon Jakob Kaulla kn Stuttgart, auf sein Ansuchen, den Titel eines Königl. Württemkerglschen HofAgenten ertheilt, und zugleich erlaubt, den ihm von Seiner Majestät dem König von Baiern verliehenen Titel eines Königl. Bayrischen Hof-Agenten in den diesseitigen Staatcn führen zu dürfen, und vermögt Entschließung vom nämlichen Tage wurde zur katholischen Pfarrei Kirckst berg, Landkapitelö Biberach, dem gewese- n»n Pfarrer in Frommenhofen, Dreyer^ die Königl. Besrärigurg ertheilt. Anterm 1-4.- v. M. wurde an die Steile des den 22. v. M. zu Ludwigöburg gest^ 134 denen Oberlieutenants v. Rappold, der dem fünften Infanterie-Regiment bisher zngetheilte Oberlieutenant Dürr beim sechsten Infanterie-Regiment, und II. V e k f ü s u n g e n d ^.) Des Justiz Des Justiz - r. Der Rechts-Candldat Christian Friedrich Hartmann aus Heidenheim, welcher bei der von ihm erstandenen ersten Dienst- Prüfung das Zeugniß zweiter Classe „sehr gut bestanden" erhalten hat, ist auf sein Ansuchen, als Referendär zweiter Classe bei dem Königs. Gerichtshöfe in Eßlingen aufgrnommen worden. Stuttgart den 26. Febr. 1821» Maucler. nnterm ,7. v. M. der dem achten In fanterie-Regiment bisher zugetheilte Ober- lieutenant Pfau beim sechsten Infanterie- Regiment eingetheilt. er Departements. - Departements. Ministerium. 2. Der Rechts-Candidai Georg Carl Baue, von Blaubeuren, welcher bei der mit ihm vorgenommenen ersten Dienst. Prüfung das Zeugniß dritter Classe „gut bestanden" er- halten hat, ist auf sein Ansuchen als Re« ferendär zweiter Classe bei dem Königl. Ge- richtshöfe zu Eßlingen ausgenommen wor- den. Stuttgart de» 1. März 182r. Maucler» B.) Des Departement- des Jnnernr 1. Des Königl. evangelischen Consistorium. Schul• Conferenz»Direktoren betreffend. Als Nachtrag zu den bekannt gemach- suchen wegen Kränklichkeit die Direktion len Schul. Conferenz-Direktoren wird hie- der Schul-Conferenzen abgenommen, dieser mit zur Kenntniß gebracht, daß dem Pfar- Conferenz-Bezirk mit dem von Neenstetten rer Stuckrad in Luitzhausen auf sein An- vereinigt, und Pfarrer Baur, von Ettlen- 12Ö schieß, zum Teilnehmer an dieser Confe- zirks die Stadt Heidenheim bestimmt, urch renz - Direktion ernannt worden ist. unter Oberleitung des Dekans der Pfarrer Ferner ist nach Beförderung des Pfar- Keller, von Fleinheim, zum Direktor rerö Votteler in Hausen, Heidenheimer dieses Conferenz - Bezirks ernannt worden. Dekanats, bisherigen Schul Conferenz- Stuttgart dey ro, Febr. r8,i. Direktors, ^um Conferenz - Ort seines Be- Wächter. 2 «• Des Kövigl. MsLirinal - CollegiumS. r. Von dem König!. Medicinal - Collegio wurde dem Karl Wilhelm Eschenmayer, von Dürrmenz, Oberamts Maulbronn , nach erstandener Prüfung in der Thier- Heilkunde , die Erlaubniß zu Ausübung dieser Wissenschaft ertheilt. Stuttgart den r6. Febr. r8,r» Massenbach« r. Von dem König!. Medicinal - Collegio wurde dem vr. Hermann Brandeis, aus Prag gebürtig, nach erstairdener Prü- fung in der Medicin , Augen - Heilkunde und Geburtshülfe die Erlaubniß zur Aus- übung dieser Zweige ertheilt. Stuttgart den 28. Febr. 18,1. Massenbach. C.) Des Kriegs - Departements. Des Kriegs - Ministerium. Bekanntmachung des Kriegs - Är'nisterinms in Betreff der Prüfung derjenigen Jüngling«,, welche in die Anstalt für Offiziers -Zwinge -ausgenommen werde» wollen^ Am r. April wird die Prüfung derje- nigen jungen Leute, welche sich um die Aufnahme in die Königliche Anstalt für Offiziers-Zöglinge bewerben, vorgenommen werden. Hiebei wird bemerkt, daß die Bewerber 1.) einen gesunden und fehlerfreien Kör perbau Haben, und solches durch ei» ärztliches Zeugniß Nachweisen, und r.) das sechzehnte Jahr zurückgelegt haben müssen, welches durch den Taufschein zu beurkunden ist; 3.) müssen sie von Hause eine jährliche Zulage von wenigstimö »5o si. Nachweisen können; 4») müssen sie über ihr bisheriges Wohl- verhalten und über ihr Studium die Zeugnisse ihrer früher» Lehrer eingeben, wobei bemerkt wird, daß sie in der Re- gel diejenigen Kenntnisse besitzen müssen, welche man von einem Jüngling erwar- tet, der mit gutem Erfolge die achte Klasse des ober» Gymnasiums zu Stutt- gart absolvirt hat. Diejenigen Jünglinge, welche sich diesem z« Folge zur Aufnahme geeignet halten, haben sich Sonntag den April d. I., Vor- mittags 9 Uhr, in der Kanzlei des KriegS- ' Ministeriums kn Stuttgart persönlich zu melden, wo sie hinsichtlich der zu bestehen- den Prüfung das Weitere erfahren werden- Stuttgart den 2. März. 1821« Graf v. Franquemont. Dienst -Erledigung. Unterm 24. vorigen Monats wurde der Unterlieutenant Holder im sechsten In fanterie - Regiment »nf sein Ansuchen pensionirt. Gedruckt bei G. Hasselbrlnl, Buchdrucker. 127 Nro. i4» Königlich -Württembergisches Staats - und Negierungs - Blatts Montag den 12. Marz r8rr. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst - Nachrichten. ^eine Königliche Majestät haben vermöge Entschließung vom 2. d» M. die erledigte Pfarrei Suppingen, Dekanats Blaubeuren, dem Präzeptor M« Zeller, von Besigheim, übertragen. Sodann hat am 20. vor. Monats der zur Pfarrei Adolzhaustn, Didcese WeikerS- heim, ernannte Pfarr r Vikar Ammon zu Criesbach die höchste Bestätigung er« halte». Ferner wurde am 26. vorigen Monats die Wahl des N. Braun zum Präzeptor an der lateinischen Schule zu Cannstadt be- stätigt, und der bisherige Präzeptorars- Assistent Bonzelius allda, zum Lollabor rator an eben derselben ernannt. Unterm 6. dieses Monats wurde der dem ersten Reiter - Regiment aggregirte Ritt- meister zweiter Klasse v. Adels heim zum König!. Invaliden - Corps versetzt. 1,8 fl. Verfügungen der Departements. A.) Des Justiz-Departements. Des Justiz - Ministerium. - Der Rechts - Candidat Friedrich Ludwig Krauß, von Weikersheim, Oberamtö Mergentheim, welcher lei der mit ihm vor, genommenen ersten Dienst - Prüfung das Zeugniß dritter Classe „gut bestanden" er- halten hat, ist auf fein Ansuchen als Re- fcrendär zweiter Classe bei dem König!. Gerichtshöfe in Ellwangen ausgenommen Morden. Stuttgart dm 5. März,i8ri. M a u c l e r. L.) Des Departements des Innern: Des Königl. Studkenraths. «ekarrntmachunz der zum akademischen Studium höherer Wissenschaften legitimirtcn Jünglinge. Nachstehende Studien - Candidaten sind in Folge der von ihnen am ir. und i3* d. M. erstandenen gesetzlichen Prüfung, zur Beziehung der Universität für das Studium höherer Wissenschaften legltimirt worden: A) Für das Studium der Rechts- wissenschaft. Carl Friedrich Baud er, von Stuttgart; Friedrich Bauer, von Waldsee; Friedrich Ernst Blcibel, von Tübingen; Alexander Burger, von Nercsheim; Christian Conz, von Tübingen; Carl August Firn Haber, von Aldingen; Carl Friedrich v. Gemm ing.en, von Reut- lingen ; Moriz Heinrich Burkhard Pfafs, vor» Stuttgart; Georg Rapp, von Stuttgart; Wilhelm Renz, von Marbach; August Ludwig Reyscher, von hinter» Riexingen; Heinrich Ludwig Riecker, von Wildberg; Gottlob Schweizerbarth, von Sttttl- ßart; Johann Joseph Steiger, von Kißlegg; Ferdinand Carl Friedrich Stierbin, von Etlwangen; Johann Friedrich Sting, von Balingen; Christian Gottlieb Str'olin, von Stutt- gart ; Gottlob Adolph Veiel, von Marbach; Levin, Graf v. Wtntzingeroda, vm Stuttgart. B) Für das Studium derMedieln und hdhern Chirurgie. Ulrich Bauer, von Schorndorf; Albert Becher, von Stuttgart; Joh. Nepomut Blumenstetter, von Zwiefalten; Ludwig Heinrich Jenisch, von Nürtingen;. Johann Heinrich Kreuser, von Schorn- dorf; Gustav Friedrich Mär kl in, von Tübin- gen ; Georg Heinrich Nick, von Leonberg» Carl Friedrich Renz, von Zreudenstadt; Joh» Christoph Schütz, von Hildrizhan» ftn; Friedrich Sicherer, von Heilbronn; Stephan Steinhardt, von Riedlingen. 6) Für das Studium der Kame- m e r a l w i s se n sch a f t e n. Georg Albert Hardegg, von Ludwigsburg; Johann Ludwig Krauß, von Mergent- heim ; Joh. Georg öindauer, von Zaisersweiher; Carl Christian Mörike, von Heidenheim; Rudolph Friedrich Moser, von Stutt- gart ; Joh. Christ. Nüßlin, von Biberach; Carl Friedrich Riecker, von Mildberg; Max Steinhäuser, von Waldsee; Franz Georg Stumps, von Eßlingen; Joseph Veit, von Ellwangen; Franz Wächter, von Stuttgart. Stuttgart den »9. Februar tön. Süskind. 'i3o Dienst - Erledigungen. Am 2. dieses Monats ist der aggregirte Unterm 7. d. M. wurde der Hauptmann Hauptmann zweiter Klasse v. Rauchhaupt erster Klasse im vierten Infanterie- Regi- des ersten InfanterieRegiments zu Gdp- ment, Major Graf v. Seckendorfs auf piirgen gestorben. sein Ansuchen pensionirt. Gedruckt de! T. H'asselbrink, Buchdrucker. Nrv. iS. Königlich - WürttemSergisches Staats - und Regterungs - Blatt. Donnerstag den *5. Marz *821* I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst-Nachrichten. ^eine Königliche Majestät haben vermöge Entschließung vom 7» d. M. die zweite Hauptlehrer - Stelle an dem Schul- lehrer-Seminar in Eßlingen dem M. Bär- daselbst mir dem Charakter als Con- rektor übertragen. ^ Unterm 9. dieses Monats wurde der ^auptmann zweiter Klasse des siebe Men Infanterie - Regiments, v. B a u m a n n r zum Hauptmann erster Klasse im vierten Infanterie - Regiment ernannt , und dagegen der dem ersten Infanterie-Re- giment zugetheilteHauptmann zweiter Klasse, v. So eg er, beim siebenten Infanterie- Regiment elngecheilt. i3« H. Verfügungen d e r D e p a r t e m e n t S. « > Des Departements der Finanzen: des Finanz-Ministerium. Dtst-mmungen für den Kasten- und Keller- auch Lchsabgang be! oberfiüanzlamttierllchc» Vorrächen. Se. Königs. Majestät haben durch höchste Entschließung vom ,6. Nov. r8,s folgende Bestimmungen für den Kasten, und Keller - auch Achsabgang bei ober- finanzkammerlichen Vorräthen zu -genehmi- ge» geruht. i«) Für den Kasten - und Kellerabgang von neuen Borrälhen wird als Maxi- mum nach Maßgabe der allgemeinen Verordnung vom »3. Mai 1761 fest, gesetzt , je von 100 Scheffeln Früch- ten 3 Scheffel, und von 100 Eimer« Wein 4 Eimer. In Absicht auf kleinere Verwaltungen, deren Vor- rath an alten und neuen Produkten die Summe von 8no Scheffeln Früch- ten und 76 Eimern Wein nicht über- steigt, bleibt es jedoch, was die neuen Vorräthe betrifft, bei der allgemeinen Verordnung vom rg. Mai >769, wor- nach je auf 90 Scheffel 5 Scheffel, und vom Wein 5 vom Hundert als zuläßiger Abgang anerkannt werden. 3 ) Von den alten Früchten und Wei- nen wird künftig > a) von Früchten nur 1 Scheffel vom Hundert, und 3b) vom Wein nur Eimer vom Hun- dert als Abgang zuläßig erkannt, der- gestalt, daß bei den ad 1) bemerk- ten kleinern Vorräthen dieses Maxi- mum je auf 90 Scheffel alte Frucht seine Anwendung findet, und daß bei Weinvorräthen unter 76 Eimern i§ Prozent berechnet wird. Z) Dieses Maximum für neue und alte Vorräthe wird als Regel für die Rech- nungs-Periode vom i.Juli bis ;uw 3o. Juni eines jeden Jahres ange- wendet. Es finden jedoch folgende Ausnahmen hievon Statt: a) Wenn eine Verwaltung zwischen dem i.Mai und So. Juni noch Lie- ferungen an Getreide oder Wein empfängt, so kann daoon nur dir Hälfte des regulatiomäßigen Betra- ges, also bei neuenFrächten if vom Hundert, bei alten Früchten \ vom Hundert, bei neuem Wein 2 vom Hundert, bei altem Wein § vom Hundert, als Abgang zugelassen werden. i>) Von denjenigen Vorrälhcr,, welche innerhalb der ersten zwei Monate nach dem Sturze vom Kasten oder aus dem Keller kommen, wird nur die Hälfte des für die alten Vor- räthe bestimmten Maximums , und zwar bei den Früchten §•) bei den, W-In i| wra H"E°« als Abgang berechnet. ä.) Wenn Getreide oder We'n von ei- nem Orte zum andern geführt wird; so kann von dergleichen Lieferungen der Achsabgang nach dem bestehen» den Tarif, wobei die Entfernung und Beschaffe,,heir der Wege in Betracht Iemmt, doch nicht ohne nähere Prü fung des wirklichen Verlustes mn&c fetzt werden, sondern es soll bei der Ankunft in Gegenwart des Kamera!» Beamten oder Buchhalters das Gei treibe nachgemeffen, der Wein geeicht, und nur der urkundlich erfundene und attestirte Abgang, übrigens i» keinem Falle weiter als das bisherige Maximum verrechnet werden. Für das weiter Fehlende sind die Fuhrleute verantwortlich, welche hierauf beim Abordnen aufmerksam zu machen sind. Wo Filialkästen oder Keller noch beste» Hen, ist statt des Beamten oder Buchhal- ters .sine verpflichtete Urkundsperson heizu- ziehem Endlich bleibt es in Beziehung auf ei- nen Abgang oder Ueberfchuß bei Herrschaft» lichem Getreide oder Wein bei den Be- stimmungen der Dienst - Instruktionen für Kastenknechte und Küfer , wornach, wenn sich ein unpassirlicher Abgang ergeben wür- de, und der angestellte Diener.sich dcßhalb nicht vollkommen rechtfertigen könnte, der» selbe nicht nur diesen Abgang aus eigenen Mitteln zu ersetzen, sondern auch noch eine angemessene Bestrafung, und nach Erfund der Umstände sogar Dienstentlassung zu .gewanrn hat; daß aber, wenn ver wirkliche Abgang nicht so viel betragen sollte, als nach dem angenommenen Maximum pas- siven könnte, ein Kastenknecht oder Küfer bei Verlust seines Dienstes' sich nichts da- von zueignen f oder selbst, wenn etwa gar kein Abgang vorhanden wäre, nicht d-S Geringste für sich ansprechen darf. Stuttgart den s. März »Sri. Weckherl! tu Dienst-Erledigungen. Unterm ii. dieses Monats wurde der Den iS. dieses Monats ist zu Stutt- Unterlieutenant Wencher der Genöd'ar- gart der Ober - Finsnzrath Rast ge- merie pensionirt. storben. Gedruckt bei G. Hassrlbrink, Buchdrucker, Rlv. 16. Staats - und Regieruags - Blatt. Mittwoch den *1. März i8»». p j 4 *r * rr“* * b Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst-Nachrichten. Eelne Königliche Majestät haben vermöge Entschließung vom io. d.M. die erledigte katholische Pfarrei Unter - Gries-, heim,. Landkapitels Neckarsulm, dem Vikar Heß, von EngertShofen, übertragen. Unterm to. d. M. wurde dem von Mengen gebürtigen, zur katholischen Ka- planei in Arnach, Landkapitels Waldsee, ernannten Vikar Simon Beller die Kö- nigliche Bestätigung ertheilt, und unterm »5- d. M. den beiden Haupi- leuten zweiter Klaffe, v. Wölkern des fünften und v. Se eg er des siebenten Im fanterie , Regiments, die Erlaubniß er> theilt, ihre Stellen gegenseitig, zu vevtan- schrn. 136 n. Verfügungen der Departements» Des Departement- des Jnnernr r. des Ministerium des Innern. Die neue Brandschadens-Umlage betreffende Die am 5. November 1819 ausgeschrie- bene Brandschadens - Umlage von 6 kr. für das 100 fi. Gebäude-Anschlag ist durch die der Stadt Mengen zugegangene Ent- schädigung von 61,776 si. und die seitherigen weitern Brandfälle beinahe erschöpft, wo- durch das Bedürfniß einer neuen Brand, fchadens »Umlage eingetreten ist. Seine Königl. Majestät haben daher solche durch allerhöchste Entschließung vom 9. d. M. auf 4 kr. vom 100 fi. Gebäude - An- schlag festgesetzt. Die Königl. Oberämter erhalten demnach den Befehl, zu Vollziehung dieser Umlage die erforderlichen Vorkehrungen und die zuverläßige Einleitung zu treffen , daß die erste Hälfte derselben bis 1. Mai, die zweite aber bis r. September d. I. zum Einzug gebracht, und an die Brandscha- dens - Kasse eingeliefert werde. Da man übrigens die Bemerkung ge- macht hat, daß die Urkunden über den Betrag der letzteren Umlage zum Thei! sehr mangelhaft und spat eingesendet wer- den find, so werden die Königl. Oberämter wiederholt angewiesen, diese RepartitionS- Urkunden über den Betrag der Umlage nach dem am r 8. März 1816, Staats- und NegierungS - Blatt Nro. i3 ertheilten Formular mit vollkommener Genauigkeit zu fertigen und binnen vier Wochen, fo wie die Abrechnungen der Amtspflegcr über die eingelieferten Brandschadens-Beiträge (letztere in doppelter Ausfertigung) nebst de« Interims - Quittungen an die Vrand- schadenS-Versicherungs-Kasse um so gewisser eiuzusenden, als der Brandschadens- Ver« stcherungs - Kassier angewiesen worden ist, auf den Fall, daß dergleichen Urkunden wieder mangelhaft oder zu spät eiukommen sollten, hievon die Anzeige zu machen, uni gegen die Schuldhaften die geeigneten Maß- regeln eintreten lassen zu können. Stuttgart den i3, März i8n. v. Ott». 2* Des Königl. Studienraths. Di« Anordnung der Visitation der lateinischen Lehranstalten des Könlzreichs betreffend/ Da wegen der Visitation der lateinischen Lehranstalten des Königreichs einige neue Anordnungen getroffen worden, so wird sämtlichen Scholarchaten in den unten ge- nannten Städten aufgegeben, die Lehrer zur ungesäumten Abfassung der jährlichen Schul - Berichte aufzufordcrn und diese innerhalb vier Wochen an die unten ge- nannten Visitatoren einzusende«. Die Verzeichnisse er Schule, welche diesen Schul - Berichten belgelegt werden, sind mit möglichst genauer Angabe der Anzahl, welche nach dem voraussichtlich erfolgenden Austritt und Eintritt von Schülern um die Zeit der Frühlings-Con- firmation vorhanden seyn wird, und mit Bezeichnung der künftigen Bestimmung der Schüler, so weit von den Eltern der- selben im Allgemeinen oder Besonder« ent- schieden ist, abzufassen, in den Lehrplanen aber ist immer die Zahl der Stunden, die jedem Lehrfach gewidmet sind, besonders auszuwerfen. In den künftigen Jahren sind diese Schul > Berichte jedesmal vor Ostern durch die betreffenden Schorlarchatr an d.e Visitatoren einzufchickcn. 1. An den Gymnasiums.Rektor Franz in Stuttgart sind einzusende» die Schul - Berichte von Baknang, Veil- stein, Besigheim, Bietigheim, Vön- nigheim, Brackenheim, Cannstadt, Eß- lingen , Groß - Bottwar, Güglingen, Heilbronn, Knittlingen, Laufen, Lud- wigsburg, Marbach, Markgröningen, Murrhavdt, Neuenstadt, Vaihingen, Waiblingen, Weinöberg, Winnen- den. II. An den Professor Schott in Tübin- gen die Schul - Berichte von AlpirS- bach, Balingen, Biberach, Böblingen. Calw, Ehingen, Freudensiadt, Herren- berg, Leonberg, Nagold, Neuenbürg, Neuffen, Nürtingen, Pfullingen, Ravensburg, Reutlingen, Rosenfeld, Sindelfingen, Sulz, Tübingen, Tutt- lingen, Wildberg. III. Av den Rektor Gräter kn Ulm von Aalen, Blaubeuren, Bopfingen, Göppingen, Giengen, Heidenhelm, Kirchheim, Münsingen, Urach. IV. An den Rektor der Real - Anstalt in Stuttgart, Weckherlin, von Crails- heim , Hall, Jngelfingen, Kirchberg, Langenburg, Möckmühl, Oehringen, Schorndorf, Weikersheim. ( s38 Und da künftig auch die lateinischen Lehranstalten in Ehingen, Gmünd, Horb,. Mergentheim, Rottenburg, Risdiingsn, Waldsee, Tettnang, im gegenwärtigen Jahr auch in Mengen und Scheer mit Zuziehung der betreffenden Dekane oder Schul-In» spektoren visirirt werden sollen-. so wird den Lehrern an diesen Anstalten von den Bist- 3. De» Königs. Me Von dem König!. Medicinal - Cvllegio wurde dem Johann Michael Münchin- ger, von Oetishelm, Oberamts Maulbronn, nach erstandener Prüfung in der Thier» tatoren eine schriftliche Anweisung zukom. men, nach welcher sie die Schul-Berichte abzufassen und auf die von den Visitatoren zu bestimmende Zeit zur Usbergabe bereis zu halten haben. Stuttgart den ö» März r8n. Süskind. lein al-Eol kegin ms. Heilkunde, die Erlaubniß zu Ausübung dieser Wissenschaft ertheilt. Stnttgart den i5. Mürz »8,1. Massenbach. Dienst-Erledigungen. Der RegkernngS - Revisor Kiel mann zu Eüwangen ist, auf den Antrag des Königs. Geheimen - Raths, vermöge aller- höchster Entschließung vom 3. d.M., aus dem Staats-Dienste entlassen worden. Durch das am n. d. M. erfolgte Ab- leben des Professors Kielmann ist dis Pfarrei Plieningen, Diöcese Stuttgart, in Erledigung gekommen. Gedruckt tri G. Ha sfeldrluk, Buchdrucker, Mo. 17* Königlich -WümembergischeS Staats - und Regierungs-Blatt. Donnerstag den 22. Marz 1821. Königliche Verordnung. Gesetz, di« Uebernahme der Staatsschuld von den neuen Landestheilen betreffend. Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. bu Vollziehung des fi. 119. der Verfas- sungs «Urkunde, die auf den neuen Landes- theilen haftenden Staatsschulden betreffend, verordnen und verfügen Wir, nach Anhö- rung Unseres Geheimen Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen Ständer §. 1. £3on den ln dem angeschlossenen Ver- zeichnisse genannten 5o Steuer - Contribu- tivns - und Landschaft» - Kassen vormals reich» - und kreisständischer Gebiete , wer- den unter den beigefügten besondern Be- stimmungen 2,83j,3oo fi. Passiv-Schulden zur Staatsschuld übernommen; und die, über Abzug der in diesem und im vorigen Finanz-Jahr denselben vorläufig geleisteten Unterstützungen von i52,3i/, fl. noch übri- gen 2,679,986 fl. als eine vom r.Juli .820 mit 5 vom Hundert verzinsliche Kapital» schuld auf die Staatö-Schulden-ZahlungS» Kasse angewiesen. ss. r. So wie die von den Kassen der gedach- ren Landeötheile zu übernehmenden Schul- densummen durch freiwillige Uebereinkunfl bestimmt worden sind, werden auch mit den noch übrigen Landschaften und vorma- ligen Reichsstädten die bereits eingeleiteten Vergleichs-Unterhandlungen fortgesetzt, und sofort die sich weiter ergebenden Summen nachträglich zur Staatsschuld übernommen werden. §. 3. Durch die Leistung der auSgeworfenen Aversalsummen werden alle und jede For- derungen und Ansprüche der betheiligten einzelnen Kassen gegen den Staat aufge- hoben; der Staatskasse hingegen bleiben ihre Aktiv - Kapitalforderungen samt Zinsen bei jenen Kassen Vorbehalten, in so fern sie nicht auf einzelne ausdrücklich verzichtet hat. 0. 4. Die betheiligten Kassen behalten ihr ge- samtes Aktiv e Vermögen, in so weit sie hievon nicht einzelne Ansprüche und For- derungen der Staatskasse ausdrücklich ein- geräumt haben; sie erfüllen dagegen aber auch alle bisher auf ihnen lastenden Ver- bindlichkeiten , in so weit der Staat für dieselben nicht besonders eingetreten ist, oder durch Ueberweisung auf die zugestandenen Ayersalsummen noch eintritt. jf. 5. Auf Abrechnung an diesen Aversalsum- men sind zuerst die der Staatskasse bei den betheiligten Kassen zustehenden Aktiv-Kapi- tal - und Zinsforderungen auf die Staats- Schulden - Zahlungs - Kasse zu überweisen. Zu Ausfüllung des übrigen Betrags hängt die spezielle Ueberweisung der Gläu- biger lediglich von den betheiligten Kassen ab, welchen auch überlassen bleibt, sich mit ihren Gläubigern in Absicht auf künftige Erhöhung des Zinsfußes, über Zahlungs- fristen wegen der Zinöreste und andere vor- kommende Anstände zu vergleichen. §. 6. Die von dem früheren landschaftlichen Verband herrührenden Körperschafts Kassen sind in der Regel, und wo es möglich ist, binnen Jahresfrist aufzulvsen. Die nach vollzogener Schulden - Ueberweisung an die Staats - Schulden - Zahlungs - Kasse noch übrigen Passiv-Schulden und andere Ver- bindlichkeiten , so wie die Aktiven werden daher auf die einzelnen betheiligten Gemein- den nach dem bisherigen Conkurrenz-Ver- hältniß und mit Rücksicht auf die einschla- genden besonderen Bestimmungen, Rechts und Gewohnheiten, ausgeschieden werden» Den auf einzelne Gemeinden verwiesenen Gläubigern bleibt jedoch die Gesamtheit der zuvor betheiligten Orte subsidiarisch ver- bindlich, bei welcher in dieser Hinsicht auch jede einzelne Gemeinde sich alljährlich aus- zuweisen hat, in wie weit die auf sie ver- theilten Verbindlichkeiten erfüllt seyen. §. 7' Die Forderungen einzelner Leistungen an die aufzuldsenden Korporations - Kassen sind in der Regel, wie jene anderer Gläu- biger zu behandeln. Dürftigen Gemeinden bleibt jedoch über- lassen, wenn eine ihnen zugehörige Stif- tung nach vollkommen erfülltem Stiftungs- Zweck noch einen Vermögens - Ueberschuß hat, solchen zur Schuldentilgung in so weit in Anspruch zu nehmen, als die Stiftung wegen künftiger Vermehrung der für ihren Zweck erforderlichen Ausgaben desselben vor- aussichtlich nicht selbst bedarf. §. 8. Die Auseinandersetzung der bisherigen Körperschafts-Kassen mit ihren Gläubigern, die neue Einweisung der letzteren, so wie die Auflösung der Kassen ist unter der Lei- tung der Oberämter zu bewirken, welche in Anstandsfällen von der vorgefetzten Regie- rungs-Behörde Bescheid einzuholen haben, f* 9- Für die nach $. i. eintretende Vermehr rung der Staats-Schuld um ,,679,986 fl. werden der Staats - Schulden- ZahlungS- Kasse neue Deckungsmittel in der Maße zu- gewiesen, daß der nach $. 4* des Staats- Schulden - Statuts anzuweisende jährliche Beitrag um die jener Kapital-Vermehrung entsprechende Zinssumme mir einem Zehent- theil Zulage erhöht wird. Gegeben Stuttgart den »4. März 18x1. Wilhelm. Der Minister des Innern: v. Otto. Der provisorische Chef des Finanz - Departements: v. Weckherlin. Auf Befehl des Königs: Drr Staats-Sekretär: Vellnagel. Beila-e zu dem Gesetz wegen Uebernahme der Staatsschuld von den neuen Landestheilen vom i/j. Marz »821. Verzeichniß der von den Steuer - Contribntions - und Landschastskass-n der vormaligen re'chs - und kreisständifchen Gebiete nach getroffener Ncbereinknnft auf die Staats- Schulden- Zahlung» -Kasse zu übernehmenden und vom 1. Juli 1820 an zu verzinsenden Passiven. 14* Namen der beteiligten Land- schaften und Städte. Grundherrschaft. Auersal sum me der auf den Gesamlstaat zu überneh- menden Passiven. Vorläufig erhaltene Un- 1 tersiützimg. Bleibt z« übernehmen. Besondere Bestimmungen. st- fi. fl- Jart Kreis. JnLrlfingen. Der Fürst von 2Z000 800 32200 Woneben dleStaatskasse die Limpurg« Hohenlohe- Ochringen. Der Staat. ■&300 • ÖOOO wegen der vormals Mainz!« scheu Besitzungen zu leisten- den Sustentations-Beitrage bestreitet; die Landschafts- kasse aber dagegen die An- sprüche wegen der früher auf sie angewiesenen Gehal- te, in sofern sie gegründet sind, zu vertreten hat- Schmidelfeld. Limpurg» Der Graf von 5ooo 5eoo Gaildorf. Limpurg- Pückler. D-r Staat, 4800 4800 Solms«Affenheim. Limpurg- der Graf von Kaldeck und der Zrafv. Isenburg. OerZürstv.Collo- 1200 1300 Groningen. redo-Mannsftld. Schwarzwald-Kreis. Rottenmünster. Der Staat. 5oooo 700 4g3oo -Rottweil ohne die Stadt. Der Staat. 143000 5ooo 140000 Der Staatskasse werden da- *35ooo 65oo l ssKEisannEftEBswajr/: 1 228500 gegen die Ansprüche auf die Crnknrrenz der an Baden abgetretenen Orte, so wie deren Antheil an den Akti- ven der Landschaft einge- räumt, indem alle über vor- stehende ,45,000fl. vorhan- dene Passiven von den würt« tembergische» Gemeinden der vormaligen Landschaft vertreten werden. Namen der beteiligten Land- schaften und Städte. Grundherrfchast. , Aversal- | summe der 1 auf den ’ Gesamtstaat | zu üderneh- j inenden I Passiven. [ Vorläufig verhaltene Un- terstützung. Bleibt. zu übernehmen. Besondere Bestimmungen. Donau-Kreis. fl- st- st. Zwiefalten« - Der Staat. 5oooo »4»4 53536 Daneben verzichtet der Staat auf eine nnverzinsli- che Forderung an die Land« schaft von 8962g fl.; woge« gen übrigens die Forderung der Landsfl)gftskasse^an die vormalige Kreiskasse als aufgehoben zu betrachten ist. Weingarten. Der Staat. 460000 40900 419100 MitJnbegriff der früher ab, gerissenen und jetzt wieder mit der Landschaft vereinig- tenTbeile.nämlichdesLlmtö Ausnang, der 3-Hofe, der Vogtei Holen. Liebenau und der 3 Hofe in Baienfnrt- Auch wird hiedurch der in demMünchner Staats-Ver- trag begründete Anspruch an die Staatskasse, wegen der Herrschaft Blumenegg bin Vorarlberg) ausgegli, chen. Schemrrberg. Der Fürst von ThurnundTarik. aöooo 600 24400 ; Buchau. V Derselbe. 100000 11 ovo 89000 1 Der Landschaft bleiben die Ansprüche an den Fürsten von Taris, als Nachfolger des Stifts Buchau, welches früher an den Kriegslasten, wovon die Schulden Herrn!)- ren, keinen Tbeil genom- men, wohl .aber gegen meh- rcreGläubiger feinen Credit eingelegt, und von feinen Domainen verpfändet hat, um so mehr Vorbehalten, alS !sic noch sehr belastet ist. 640000 53g, 4 586086 Aocrsal- Ä summe der ! Namen ! auf den ' Vorläufig Bleibt der betheiligten Land- | Grundherrschaft. Gesamtstaat zu überneh- menden -erhaltene Un- \ terstützung- P Besondere Bestimmungen. schäften und Städte. übernehmen. ! Passiven. Donau-Kreis. I“" fi. P- Fraukenhof-n. Der Fürst von ThurnandTariS. 8800 5oo 83 00 Obermarchthal» Derselbe. 108000 36oo 104400 Scheer. Derselbe. 120000 2600 117)00 Wald fee. Der Fürst von ß55ooo IOOOO 245000 Der Staatskasse wird dage- Wald bürg- Wolf- egg - Waldsee. gen der Anspruch auf das von dem Fürsten an sich ge- zogene Vermögen der land- schaftlichen Chaussee-Kasse eingcräumt. Wvlftgss. Derselbe. 226000 8000 »17000 Neutrauchburg. Der Fürst von Waldburg * Jeil- Trairchburg. 1S0000 8000 ■ 122000 Außer den früher schon auf die Staats- Schulden- lnngs- Casseübernommenen 6370 fl. Passiv-Capitalien. Durch die Aversalsum» me wird insbesondere auch der Anspruch wegen der \ an Baiern abgetretenen Schuldheißercien Wengen und Weiler ausgeglichen, \ welchen die Staatskasse in Gemäßheit des Münchner Staats - Vertrags zu per» treten hätte. Aei'l» Derselbe. 100000 45oo g55oo Wur.zach» Der Fürst von i35ooo 10000 i»5ooo Die Ansprüche an die »un unter baierischer Oberhohe" Walddurg - Zeii- stehenden, früher zur Land» Wurzach. schaft gehörig gewesenen Orte Aitrach und Ferthose" bleiben der LandschaftskE Vorbehalten. Gtttenzell. Der Graf von 82000 600 31400 Törring - Guten- ze«. -. - ui38oo 47700 | IOÜ61OO j i45 Avecsal- summe der Namen der betheiligten Land- schaften und Städte. Gcundherrschaft. auf den Gcsamtstaat zu überneh- menden Vorläufig erhaltene Un- stützung. Bleibt zu übernehmen. Besondere Bestimmungen. Passiven. Donau-Kreis. l>- st. st. Egloffs. Der Fürst von i3ooo >000 »2000 Dem Staate werden dage- Mndisch - Gräz gen die Ansprüche auf die Conkurrenz der jetzt unter baierischer Oberhoheit ste- henden Orte der vormali- gen Landschaft eingeränmt. Weißenau. Der Graf von Sternbrrg. 28000 1000 *1000 Schuffenned. Derselbe. I10000 4000 106000 Aulendorf. Der Graf von 60000 3eoo 47000 Köniaseaa- Aulrndorf. K'önigseggwald. Derselbe. 41000 >200 39800 Ebenwriler. Ebendits.r. >35oo i55oo Roth. Der Graf von >28000 I loov 117000 Wodurch insbesondere auch !rbach - Marter- die Ansprüche wegen der an berg-Rorh- Baien, abgetretenen Orte Karrdorf und Stein dach ausgeglichen werden, welche die Staatskasse in Gemäß« heit des Münchner Staats- Vertrags zu vertrete» ge- habt hätte. Ochsrnhausen. Der Fürst von 35oooo 12200 338ooo Metternich. 7335oo 33aoo 700300 Namen der betheiligtcn Land- schaften und Städte. Grundherrschaft. Averfal- summe der auf den Gesamtstaat zu überneh- menden Vorläufig erhaltene Un- terstützung. Bleibt »u übernehmen. Besondere Bestimmungen. Passiven. Donau-Kreis. fl. fl- Heggbach. Die Grafen von Waldbott * Bas- fenhei'm und von Plettenberg. 3oooo roov 29000 Mit Inbegriff von Mietin- Sen und Sulmingen. Jßny, vormalig« Reichsstadt». Der Graf von Quadt-Jßny. 80000 >0008 70000 Gegen Aufhebung der m* gebrochenen Umgelds- Ent» schädignng, und überhaupt aller weitere» Ansprüche an den Staat, welcher dagegen die Ansprüche des Grafen v. Quadt zu Gunsten der Stadt zu vertreten, übri- gens auch gegen diesen die Theilnahme an den Schul- den der vormaligen Reichs- stadt geltend zu machen hat. 110000 11 000 99000 Zusammen. s83a3oo i5a3i4 2679986 Gedruckt bei G. Hassel brink, Buchdrucker, Rro. >8. KönMiH-WürttemkergischeS taats - und Regiemngs - Blatt. ^'. ;'i |. V" <&&****><***& &>4y*te&^&*i*0^r>0ir^ß^%, Dienstag den 27; Marz 18ai-. I- Uihbittel b are Königlich S Detrete. Dienst-Nachricht. eine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom iB.-b. M. die Stelle eines Oberamtsgerichts-Aktuars zu Balingen dem Advokaten Hobbhahn daselbst, und vermöge Entschließung vom ig» d» M. die erledigte Pfarrei Beutelsbach, Deka- nats Schorndorf, dem Pfarrer Vaihin- ger zu Meimsheim, Dekanats Bracken- heim, übertragen. Sodann haben Höchsidieselben m 20» d, M» den Commandeur deS vierten Reiter » Regiments, Obersten v on Milkau, in Berücksichtigung der von demselben geleisteten Dienste, mit einer erhöhten Pension zur Ruhe gesetzt; a» dessen Stelle MerhöchstIhren Adju- tanten und seitherigen Direktor der Ge- heimen Kriegs-Kanzlei, Obersten Grafen v. Sontheim, unter Beibehaltung der ersteren Stelle, zum Commandeur des vierten Reiter - Regiments , und den seitherigen General-Ouartiermeister- Lieutenant, Obersten v. Bang old, zu AllerhöchstZhrem Adjutanten ernannte *48 II- Verfügungen der Departements. Des Devaiikemenrs deS Innern r ». des Ministerium des Innern. a) Den Fourage-Vergütuuqs - Preis für die Gensd'armerie betreffend. Den sämtliche,, AmtSpsicgen wird hie- mir eröffnet , daß der VergürungS - Preis für die in den Monaten Januar, Februar und März d. I. an die Gensd'armerie b) Die Belobung des Oberamtmanus Da Seine Königs. Majestät auf eine Merhöchstdenselben sorgelegte Eingabe des Stadtraths und Bürger * Ausschusses zu Rottcnburg in Betreff der Verdienste des Oberamtmanns Deißler daselbst um das städtische Rechnungswesen, vermöge höchster Entschließung vom *4» d. M. dem- selben nicht nur die allerhöchste Zufrieden- heit mit seinen erfolgreichen und uneigen- nützigen Bemühungen um Wlederherstel, abgegebene Fourage auf ,8 kr. für die Rarion festgesetzt worden ist. Stuttgart den 17. März 18*i. ». Otto. Deißler zu Rottenburg betreffend. lung der Ordnung in dem VerwaltungS- und Rechnungswesen der Stadt Rotten« bürg zu erkennen gegeben, sondern auch weiter verordnet haben, daß derselbe wegen des hiebei an den Tag gelegten Dienst- Eifers öffentlich belobt werden soll; so wird solches hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Stuttgart den 10. März i8si. v. Otto. r Des König!, evangelischen Conslstorlum. a* Das Anschaffen einer von dem Sekretär Schmidlin zu Stuttgart heraukgegrbeu « Schrift aut den Gemeinde- und Stiftung--Kaffen betreffend. Sämtlichen gemeinschaftlichen Oberam- zweckmäßige und gemeinnützige Schrift lern wird hiemit die von dem Sekretär „ Ucker öffentliche Kinder - Ind"- Schmidlin zu Stuttgart herausgegebene strie - Anstalten überhaupt, und *49 „insbesondere für Württemberg, „Stuttgart zum Anschaffen ci. 3 Gemeinde - und SllftungS - Kaffen empfohlen, und verstehet man sich zu ihnen um so mehr, daß sie dieser Aufforderung entsprechen werden, als die Industrieschulen das wirksamste Mittel sind, dem Müßig- b) Schul »Tonferenz Dem Dtadtpfarrer Meister zu Wei- kersheim ist die erledigte Schul- Conferenz- Direktors- Stelle der Weikersheimer Didcesc; dem Pfarrer LI. Wucherer in Zweren- berg die durch die Beförderung des Pfar- rers M. Reiniger, von Neuweiler, in Erledigung gekommene Schul - Conferenz- Direktors-Stelle in dem obern Theile der Calwer Diöcese; dem Pfarrer Bächelin zu Schwaikheim die durch die Beförderung des Diakonus M. Mohr in Winnenden erledigte Schul-Conferenz-Direktors-Stelle gang und Bettel der Kinder zu steuern, und sie zu gesitteten und arbeitsamen Men- schen zu bilden. Stuttgart den i3, März 18*1. Auf besonder« Befehl» Wächter. Direktoren betressrnd. des Winnender Distriktes übertragen, und der Pfarrer Zais, von Gräfenhausen, auf feine Bitte der Conferenz - Direktion des Neuenbürger Bezirks, welche er mit lobens- werthem Fleiße geführt hat, enthoben, und der Diakonus Seybold zu Wildbad zum Schul - Conferenz - Direktor ernannt wor- den; welches daher zur öffentlichen Kennt- niß gebracht wird. Stuttgart den i3. März i8ji. Wächter. 3. Des König!» Med«elnak- Cokleglum». Belehrung über die Klanen »Seuche der Lchafe und hierauf sich beziehende Anordnung. Seit dem Jahr 1814 hat sich besonders unter den feinwolligen Schafen eine früher in Frankreich bekannt gewordene Krankheit auch in Deutschland allgemeiner gezeigt, die sogenannte Klauenseuche. Im 1.18.6 wurden die den günstigsten Erfolg leisten-- den einfachen Heilmittel dagegen öffentlich bekannt gemacht, aber wie die Erfahrung zeigte, nicht immer oder zeitgemäß ange- wai dt. Um alle Schafbesitzer über diesen Gegenstand in Kenntniß zu sehen, und da» «US demselben entspringende Nachtheilige möglichst zu entfernen, wird daher folgende Belehrung und Anordnung gegeben r Während der Winter-Monate, wenn die Schafe bei vielem Stall-Aufenthalte nasse Stellen öfters zu betreten, oder darin zu verweilen haben, bemerkt mau, daß sie einen oder mehrere Füße schonend, oder kaum aufsetzend, lahm gehen. Wird man dies sogleich gewahr, so findet man die Klauen des ergriffenen Fußes ungewöhnlich warm; diese Wärme verliert sich bei fort-, bauernder erhöhter Empfindlichkeit; unter- sucht man die Klauen genauer, so findet man dieselben mehr und minder ange- schwollen, und bei dem Druck auf die hör- nigten Theile sowohl der Wände als der Sohlen, Strahlen und Ballen., eine Schmerz äußernde Stelle, die häufig sich schon durch eine veränderte Farbe ans- zeichnet. Ist der Sitz des Nebels in den weichen untern Hormheilen, so werden diese allmählkg abgestoßen, und die Heilung er- folgt öfters von selbst in io—14 Tagen; ist er utiL; den fester» Wänden, so wer- den die blutreichen empfindlichen Theile immer mehr krankhaft ergriffen, und nicht selten wird bei mangelnder Hülfe das Organ der Hornbildung, der Saum ver- letzt, und die ganze Klaue geht mit diesem verloren. Je ausgebreiteter das Geschwür, je näher der Krone oder dem Saume, desto mehr leidet das erkrankte Thier, bei dem Unvermögen auf dem kranken Fuß stehen zu können, und. Abmagerung stellt sich ein. Obgleich die Krankheit bei trockener Witterung nicht vorzukommen pflegt, bald viele, bald nur einzelne einer Heerde er- griffen erscheinen, die ergriffenen öfters auch zwei bis dreimal nach einander wäh- rend des Winters in zwei bis drei ver- schiedenen Jahrgängen wiederholt erkran- ken, so erfordert es dennoch die Vorsicht, solche so viel möglich von den übrigen so, gleich abzusondern, in trockene Ställe bringen, und darin bis zur gänzlichen Heilung zu belassen. Hat man die durch Schmerz und Far- ben-. Veränderung sich auszeichnende Stell? der kranken Klaue aufgefunden, so entfernt man sogleich die hornigten Theile mittelst eines scharfen Messers nach dem Umfang des k.ankhafcen Zustandes, und befeuchtet solche mit einer Wicke, bereitet aus Werk (abgängigem Hanf oder Flachs) und ge- tränkt mit Spießglanzbutter; für ein Loch derselben, hinreichend um Lo Stellen da- mit zu befeuchten, darf jeder Apochckcr zu diesem Gebrauch höchstens vier Kreuzer ohne Gefäß verlangen. Zu verhindern, daß die äzeude Spießglanzbutter nicht zufäl- lig getroffene Theile an Kleidern, Händen :c. Zwecklos verändern, hat man solche nur mit kaltem Wasser sogleich zu befeuchten. Ist am folgenden Tage die gedupfte Stelle nicht trocken, sondern nässend, so wird das Befeuchten mit Spießglanzbutter wiederholt; ist sie aber trocken, so bestreicht Man dieselbe mit einer einfachen Salbe aus Harz und Fett zusammengesetzt, wozu die Meisten sogenannten Karrensnlben taugen, auch die braune, aus Schiffstheer bestehende, wenn nicht viele Klauentheile durch Krank- heit und Operation verloren gegangen ln diesem Falle muß letztere mit etwas Fett vermischt werden. Das Be- reichen mit der Salbe wird bis zu gänz- licher Heilung fortgesttzt. Verband mit Leinwand vorsichtig ange- legt, erfordern nur die der Krone zunächst liegenden Stellen. Statt der "'Spießglanzbuttcr, die sich im Erfolg sehr bewährte, kann man auch ver- dünnte Salpetersäure anwenden; will man flch des gleichfalls häufig angewandten, aber minder schnell und sicher wirkenden Kupfer- Vitriol - Pulvers, oder anderer Kupfer- Mischungen bedienen, so sind die damit be- schäftigten Schäfer auf die für die Ge- sundheit so nachtheiligen Einwirkungen des Kupfers genau aufmerksam zu machen. Jedem Schafhalter wird hiemit zur Pflicht gemacht, den Ausbruch der Klauen- Seuche bei feinen Thieren sogleich dem Pferchmeistrr anzuzeigen, welcher auf die sorgfältige Behandlung der Kranken zu wachen, und bei vorkommendcn Hinder- nissen die amtliche Anzeige zu machen hat, damit solche durch Sachkundige bei Zeiten gehoben werden können. Für Schafe, welche mit der Klauen- Seuche behaftet sind, am wenigsten für solche, welche auf Schafmarkte geführt werden sollten, darf kein Ortsvorsieher Ge- sundheits-Urkunden, bei scharfer Ahndung, ansstellen. Stuttgart den 16» März i8jj. Maffenbcrch. 4... König!. Seminar - Inspektor«!» 2:e Prüfung der in das Haupt«Schukchrer - Seminar uw aufzunrhnmrven Jünglinge betreffend. Die Prüfung derjenigen Jünglinge, den 11, April d. I. statt finden. Es welche in das König!. Haupt-Schullehrer- haben daher die jungen Leute an dem ersten bemiuarium ausgenommen werden wollen, dieser Tage, Morgens halb 8 Uhr, in dem wird Mittwoch den 11. und Donnerstag hiesigen Seminar-Gebäude für diesen Zweck zu erscheinen und sich gefaßt zu halten, daß sie vor Mittag des zweiten Tages nicht entlassen werden können. Zugleich werden auch diejenige Donnerstags den >2. zu er- scheinen aufgeforderr, welche erst an Georgil 18.1* ausgenommen werden wollen, um die Erfordernisse kennen zu lernen, nach welchen ihre Aufnahms-Fähigkeit beurcheilt wird. Eßlingen den 21. März 1811. Denzel. 5. General - Direktion der Königl. Württembergifchen Posten. Bekanntmachung, di« Einführung »ines neuen Postwagen »Curfts zwischen Stuttgart und Ulm, und die Anstellung d:s bisherigen Postwagen - Cursts zwischen Stuttgart und Göppingen betreffend. Dem Publikum wird bekannt gemacht, daß die Pvst.vagenfahrt, welche bisher am Montag von Stuttgart nach Göppingen, und von dort am Dienstag nach Stuttgart Statt hatte, vom ».April d. I. an ein- gestellt wird. Dagegen ist die Einrichtung- getroffen worden, daß vom April d. I. an, alle Sonntage , vom April bi» Ende Septem- ber früh 7 Uhr, und vom Oktober bis Ende Mär; früh 3 Ubr, ein Postwagen von Statt- gart über Eßlingen, Plochingen, Göp-stn- gen, Mißlingen und Luizhaufen nach Ulm abfahren, und von Ulm alle Dienstag auf dem nämlichen Wege zurückkehren wird. Die Abfahrt des Wagens in Ulm ge'- fchieht vom April bis Ende September früh 7 Uhr, und vom Oktober bis Ende Mär; früh 8 Uhr. Frankfurt a.M. den 14. März i-8*i» Alexander Freiherr v. VrintS'- Berb erich. Dienst-Erledigung. Am rr.d.M. ist. der penstsnkrie Oberst v. Bequignolle zu Ulm gestorben. Gedruckt bei G. Haffelbriuk, Buchdrucker, i55 Nr». -9. SönigUch-WürttembergischeS Staats - und Regierungs - Blatt. Dienstag den 3. April 18*1. U Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst-Nachrichten. Tekne Königliche Majestät Habens '. erwöge Entschließung vom ,1. v. M. die erledigte Pfarrei Natkheinn, De- kanats Hcidenheim, dem Pfarrer Raser in Sersbeim, Dekanats Vaihingen; die hiedurch in Erledigung gekommene Pfarrei Seröheim dem Pfarrer Schmid zu Haufen ob Verena, Dekanats Tuttlin- gen, und vermöge Entschließung vom 24. v. M. die erledigte Pfarrei Frommeuhausen, Oberamts Ravensburg - dem Vik^r Bäuerlen in Mergentheim- gnädigst über- tragen. i&4 H. Verfüs tt nH en der D ep a kLtm e nf s. A*> Des Justiz - Departements» Des Justiz - Ministerium. Der Rechts-Candidat Anton Bellino, sein Ansuchen als Referendär zweiter Classe von Rottenburg, welcher bei der mir ihm bei dem Königl. Gerichtshöfe in Tübingen vorgenommenen ersten Dienst-Prüfung das ausgenommen worden. Zeugniß.dritter Elaste erhalten hat, ist auf .Stuttgart den 27. März 1821.. M a u c f c r. B.) Des Departements des Innern: u Des Königl. kath Das Schul -Iirspektorat Da. dem Pfarrer Schmid zu Obersta» dion wegen Kränklichkeit die nachgesuchte Entlastung von dem Schul-JnspektoratMun- derkingen erthtzilt wurde, so Hat man diese Stelle dem Stadt-Pfarrer Sch wer dt in Munderkingen übertragen. Zugleich wird unter Bestehung auf die neue Eiucheilung der katholischen Schul- rlischen Kirchenraths. Muuderklngou. betreffend. Jnspektorate (Regierungs-Blatt v. 9.N0V. 18-0 Nro. 62) die Pfarrschule in Alber« weiler von dem Schul-.Jnspektorat Ehingen getrennt, und dem Schul-Jrrspektorat Mun« derkingen einverleibt. Stuttgart den sz* März 18a 1. Camerer. 2. Des Königl. Studienraths. Die Einsendung der Märzen wegen'hpr^Kahr-Märkte zum Behuf der Aufnahme in den Kalende ^ ..betreffend.. Um 1>aS Verzeichniß der Jahr«Markte, ang§wiesen> van jeder bleibenden Vcrände« -welches den Land - Kalendern beigefügt rung^mit Jahr.,. Märkten in Orten ihres wird, möglich vollständig und richtig..gehen also wenn ein ne^uer Jahr« zu können, werden die Königl. Obe - m,rer Markt eiugesührt, oder ein seitheriger aus« I -> gehoben oder die Zeit zur Abhaltung des- eben dieser Stelle zur Kennlniß zu brin» selben anders bestimmt wird, jedesmal dem gen, wenn sie etwa bereits in das seitherig Königs. Studienrathe als der Ln'sichtS- ge Märkte - Vereichniß eingeschlichene im Behörde für die Redaktion der K lrnder richtige Angaben bemerken, die Anzeige zu machen. Zugleich werden Stuttgart den 19. März 18m die Königs. Oberämter aufgefördert, e« SüskLnh, C.) Des Departements der Finanzen: des Finanz-Ministerium. Königs. Verordnung in Betreff des Nach einer bereits unterm 28. Novem- ber i8to (Staats - und Regiernngs-Blatt Nro. 70) bekannt gemachten allerhöchsten Entschließung haben @c. Königs Maje- stät ein statistisch-topographisches Bureau zu errichten geruht. Dasselbe hat die Be- stimmung , eine genaue und vollständige Landes-Volks- und Ortskunde von Würt- temberg zu liefern, und die in jedem Jahre hierunter sich ergebenden Veränderungen sorgfältig zu sammeln, so daß jede Regie- rungs-Behörde und jeder Württemberger fortdauernd eine richtige und umfassende Kenntniß von dem Zustande und den Ver- hältnissen des Vaterlandes sich zu verschaf- fen, Gelegenheit habe. Um nun diesen Zweck erreichen zu kön- siatlstisch- topographischen Bureau. ncn, haben Se. Königs. Majestät ver- ordnet, daß sämtliche Provinzial - Stellen, und Beamte^ namentlich auch die Geist- lichen, Aerzte und Ortsvorsieher denjenigen Anforderungen, welche das Bureau in der angegebenen Beziehung an sie zu machen für nöthig erachten wird, pflichtmäßig zu entsprechen gehalten seyn sollen. Insbesondere werden dieselben angewie- sen, die tabellarischen Fragen-Plaue, welche das Büreau zu bestimmten Zeiten aus, schicken wird, mit Fleiß zu beantworten, und zur gesetzten Zeit pünktlich ausgefüllt, und mit ihren Unterschriften versehen, an dasselbe zurückzusenden. Dabei wird bemerkt, daß man es gerne sehen wird, wenn auch Liebhaber der Va- '■ .(y 156 terl'ands künde, welche flicht: amtlich dazu- verbunden sind> dem Büreau ihre, Beobach- tungen und gesammelte Nachrichten mit- theilen und somit zur. Besörderung, des Vorgesetzten gemeinnützigem Zweckes beitra- gen werden. Stuttgart den 26.. März ,821. W e k h e r l i n. Dienst-Erledigungen. ^ > Die evangelische Pfarreb Heimerlingen,. Dekanats Leonberg, ist durch das unterm L 2» v. M. erfolgte Ableben des Pfarrers: M. August Ferdinand Lenz, und die evangelische-Pfarrei Welzheim, De»- kanats Schorndorf, durch den am rZ. v. M. erfolgten Tod des Pfarrers Itl Stein- hofer daselbst in Erledigung gekommen. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker- i§7 / Ms. 20. Freitag detr 6. April 1821. f» Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst - Nachrichten. ten Minister am Königl. Baierifchen Hofs zu ernennen geruht. '' Unterm r. dieses Monats wurde dem vormaligen Unterlientcnam von Graff die nachgesuchte Erlaubniß erthcilr, die Armee - Uniform zu tragen. ^e!ne Königliche Majestät haben durch Allerhöchstes Dekret vom 26. vori, gen Monats den bisherigen Vice - Präsi- denten des Königlichen Ober - Regierungs-. Collegii, Staats - Rath, Frciherrn von Schmitz * Grollenburg, zum außer- ordentlichen Gesandten und bevollmächtig lU II. Verfügungen d e r Departements. Des Departements des Jnnernr Rektoratamt der Universität Tübingen. auf der Universität Tübingen, wie sie von der akademischen bestehende Sommer-Halbjahr angekündigt sind. 'Bekanntmachung der Vorlesungen Behörde für das Theologie. a) Evangelische Fakultät. Die öffentlichen Vorträge über Religio»' und Christemhum für Studirende der evan- gelischen Consession aus allen Fakultäten wird 0. Steudel jeden Donnerstag von 8—9 Uhr halten» Ueber die christliche Dogmatik setzt D. Wurm seine öffentlichen Vorlesungen von 8—9 Uhr, und sein Examinato- rium wöchentlich in zwei Stunden fort. Eben diese Wissenschaft wird Prälat D.. Vengel in .einem halbjährigen Lursu» öffentlich vortragen von 7—L Uhr. Die christliche Moral wird in öffent- lichen, auf einen halbjährigen Clirs berech- neten Vorlesungen gelehrt, n id diese dem- nächst noch bestimmter angezeigt werden. Die wichtigsten Beweisstellen der- selben erläutert Diakonus M. Presse! wöchentlich in r Stunden. Supplemente zu seiner Einlei- tung ins A. T. gibt D. Steudel in einer wöchentlichen Stunde, die er noch bestimmen wird, öffentlich. Die Weissagungen des EsajaS wird Ebenderselbe öffentlich Nachmittags von 4—5 Uhr zu erklären fortfahren. Die kleinen Propheten erläutert Prof. Jäger von 3—4 Uhr in Privat, Vorlesungen. Ueber die meßianischen, im N. T. angeführten Weissagungen des A. T. hält O. Steudel Privat - Vorlesungen Vormittags von 10—n Uhr, an den Tagen, an welchen Prälat D. v. Flatt nicht lese» wird. Die Erklärung der Paulinischen Briefe wird Prälat I). v. Flatt, wenn es seine Gesundheit gestattet, von ic—11 Uhr fortsctzen. Die katholischen Briefe erläutert D. Wurm in Privat - Vorlesungen vow 2—4 Uhr. Den zweiten Theil der christlichen Kirchengeschichte tragt Prälat O. B en- gel öffentlich von n—n Uhr vor. Zur historisch-vergleichenden Dar- stellung der dogmatischen Haupt- systeme gibt Ebenderselbe nach dem Plank'schen Abriß, Anleitung. Die Pädagogik, mit Rücksicht auf den besondern Beruf des Predigers, wird Re', petent Schmid vortragen. Die homiletischen und katecheti-. sch en Uobu n g en des Prediger-Instituts wird Ebenderselbe leiten, und damit wie bisher wöchentlich in einer Stunde die öffentliche Censur der in diesem Institute gehaltenen Vorträge verbinden. Die vaterländischen Kirchen-und Schulgesetze erläutert in Verbindung mir Uebungen Prof, und Dekan Münch. b) Katholische Fakultät. Ueber biblische Archäologie und Ge- schichte des jüdischen Volkes liest D. Herbst dreimal wöchentlich. Die allgemeine Ei lo tung ins N. T. trägt ll. F e i l m o se r zweimal wöchentlich vor. D. Herbst setzt seine exegetischen Vorlesungen über das Buch Hiob fort, wöchentlich dreimal. Die Briefe an Timotheus und Titus erläutert D Feilmoser in vier, den Brief an die Philipper und den zweiten an die Korinther in eben so vielen wöchentlichen Vorlesungen. Den zweiten Theil der christlichen Kirchen ge schichte trägt nach Dannen- mayers Lehrbnche D. Herbst täglich vor. Kirchenrecht der Katholiken lehrt Prof. D. v. Dresch. Apologetische Theologie trägt vor D. Drey wöchentlich dreimal. Ueber Dogmatik halt Ebenderselbe fünf, und über Dogmengeschichte zwei Vor- lesungen wöchentlich. Die Vorträge über christliche Moral setzt I). Hirscher fort wöchentlich fünf- mal. Katechetik und Homiletik wird der- selbe täglich lehren, und damit Uebungen im Ausarbeiten und Vortragen verbinden. Derselbe wird die schwereren Stellen dor evangelischen Perikopen homile- tisch - praktisch erläutern. Rechtswissenschaft. Die Methodologie erklärt Prof. D. Christ. Heinr. Gmel in öffentlich wöchent- i6o lrch r Stunden von 4—5 Uhr' nach feinem Lehrbuch. Ueber Encyklopadie und Methodo- logie nach Eisenhart hält Bibliothekar L>. Clossius wöchentlich in 5 Stunden Vor- lesungen. Ueber Literatur der Rechtswissenschaft Ebenderselbe nach Hugo wöchentlich -in 4 Stunden. Zu Vorlesungen über Rechtsgesch ich- te erbietet sich Prof. D. Christian v. Gm e- lin nach eigenen Heften. Dieselbe tragt auch Prof. D. Schräder nach Hugo von 6—4 vor. Zu Vorlesungen über Institutionen des römischen Rechts erbietet sich Prof. D. Christ, v. G Niel in nach Hof- acker, Prof. I). v. Mal blank nach der Höpfncrischen Ausgabe des HcinecciuS von 2—3. Auch wird Prof. Wächter darü- ber nach Warnkönig lesen von 5—4 Uhr. Dir Vorlesungen über die Pandekten wird Professor D. v. Malblank über sein Lehrbuch in den gewöhnlichen Stun- den von a—10 und von 11—ir fortsetzett» Auch wird Prof. 13. Schräder seine Vorlesungen über die Pandekten nach Günther anfangrn und in denselben Stun- den halten. Ueber das römische Erbrecht halt Prof. Wächter Vorlesungen in wöchent lich 5 Stunden von 4—5 oder n— is nach Schweppe. Ueber das Kirche »recht erbietet sich zu Vorlesungen Prof. 13. Hofacker. Auch trägt Prof. D. Michaelis nach Böhmer dasselbe vor von 10—11 Uhr. Das deutsche Privatrecht lehren Prof. 13. Christ. Heim. Gmclin nach Runde von 8—9 Uhr, und Prof. 13. Mi< chaelis nach seinem eigenen Grundriß zu Vorlesungen üb er das deutsche Privatrecht, nebst Beifügung drö Cameral. Rechts, von 4—5 Uhr. Ueber das gemeine und württem« belgische Strafrecht hält Prof. Wäch» ter Vorlesungen nach Grolmann in wö- chentlich 6 Stunden von 8—9 Uhr. Das württemb er gische Privat- Recht lehrt Prof. 13. Schmib nach Weißhaar von 7—8 Uhr. Zn dem Wechsel-Recht erbietet Vor- lesungen Prof. 13. Hofacker. Den Civil - Prozeß trägt Prof. 0- v. Malblank nach eigenen Heften Mor- gens von 7—8 Uhr vor. Den gemeinen und Württember- gs scheu Criminal-Prozeß mit prakti- schen Uebungen Prof. 13. Hofacker nach feinem eigenen Buch: U eber sicht des Straf, Prozesses, Tübingen 18,0, lim 8 Uhr. Den Conkurs - Prozeß lehrt Prof. B. Schm i d zweimal wöchentlich von 5—6 Uhr. Zu examinato risch en Uebungear erbietet.sich Prof. D. Michaelis. Heilkunde. Encyklopädie der Heilkunde trügt Prof. B. Hofacker vor. Vorlesungen entweder über allgemeine Naturwissenschaft oder über Mine-' ralogie ist Prof. D. §. G. Gmelin zu halten erbötig. Botanik in näherer Beziehung auf Medizin in Verbindung mit Pflanzen- Demonstrationen licet Prof. Schüb - ler von 2—3 Uhr wöchentlich 5 Stunden. Pflanzen - Physiologie liest derselbe in 5 Stunden der Woche von 8—9 Uhr oder 9—10 Uhr.' An Donnerstagen hält derselbe bota- nische Excursionen. Eben so wird Prof. D. Sigwart b 0 - tanische Demonstrationen und Ex- kursionen halten. Echem ie wird Ebenderselbe vortragen. Pharmacevtische Chemie in Ver- bindung mit Maaren-Kunde wird in der Stunde von io-—n Uhr Pros» D. C. G. Gmelin vortragen. Anatomie des Menschen wird Pros. B. Baur in der Frühstunde von 6—7 Uhr mit Demonstrationen lesen. Derselbe erbietet sich zu anatomischen .Repetitionen» Physiologie der Thiere wird Prof. B. H ofacker vortragen» Matcria medica trägt Prof. D. F. @» Gmelin vor. Toxicologie durch Versuche erläutert, Mtrd Prof. B. Rapp vortragen. .Vice-Kanzler B. v. Autenrieth wir» .allgemeine Pathologie vortragen, mir welcher sein praktischer Lehr - Cursus be» .ginnt, der in den nächsten Jahren nicht mehr unterbrochen werden wird« Derselbe wird auch wahrscheinlich ge- richtliche Arzneikunde vortragen, und besorgt, wie gewöhnlich, von 11—12 Uhr das Cllnicnm seinem medicinischen Theile nach. Prof. D. Ri ecke irägt den zweiten Th eil der Chirurgie vor, und besorgt den chirurgischen und geburtshülflichev Theil des Clinicums. Derselbe erbietet sich zu Vorlesungen über die Geburts hülfe. Prof. B. v. Gärtner trägt gleichfalls ^Chirurgie und Geburtshülfe vor, und erbietst sich jit Repetitionen über diese Fächer. D. Weber setzt die in dem Winter» Halbjahre angefangenen Vorlesungen über gerichtliche Arrneikunde fort, und erbietet sich zu Vorlesungen über Kinder« Krankheiten dreimal in der Woche und zu medicinischen Repetitionen«. Philosophische Wissenschaften. Prof..Schott trägt öffentlich von 7—8 Uhr die Metaphysik vor, und erbittet sich zu Privat-Vorlesungen über die En« cyklopädie der philosophischen Wis- senschaften nach Schulze, oder über allgemeine Geschichte der alten oder neuen Philosophie. Prof. D. v. Dresch trägt das Natur- Recht oder das Europäische Volker- .Recht, vor» Prof. v. Eschenmayer trägt öffentlich von 10—11 Uhr das Natur-Recht vor,, privatim sitzt er die Vorlesungen über die übrigen Theile. der Religions-Philo- sophie. von 7—3 Uhr fort. Prof. Si'gwart lehrt von 8—9 Uhr die Logik, und wird auf Verlangen von ,,—12 Uhr, oder zu einer andern belie- bigerrStunde,die Metaphysik vortragen. Mathematik und Naturlehre. Prof. v. Pfleiderer erklärt öffentlich von g'—10 Uhr den zweiten Theil der theoretischen Physik. Prof. v. Bohnenberger lehrt von 5—6 Uhr die Experimental - Physik und erbietet sich zu Vorlesungen über die Algebra. Geschichte. Repetent Hang wird die Geschichte des Mittelalters dreimal in der Woche voriragen. D. Eifenbach liest über württem- bergische Landes - Geschichte zur be- liebigen Stunde. Schöne Wissenschaften, alte und neue Sprachen und Literatur. Prof. Conz wird von 4—5 Ubr Höra- zens Briefe und den Ajax des So- phokles' erklären« Prof. Tafel trägt von 9—10Uhr En- cyklopädie der römischen Div rer, Geschichtschreiber und Redner vor« Ach wird er entweder TheophrasiS Charaktere,, oder das , .und ,Buch drr Annalen des Taritus zu einer be- liebigen Sumd" erklären, und erbietet sich zu Uebungen im Lateinischen. 163 Prof. Emmert wird öffentlich ft* einer beliebigen Stunde sein Buch A Collection °f Voyages and Travels erklären, priva- tim erbietet er sich zu Vorlesungen über italienische und englische Sprache. Prof. O. v.Scheerer erklärt öffentlich von s— 3 Uhr den zweiten Theil des Numa Pompilius von Florian in Verbindung Mit praktischen Uebungen lind Gesprächen, privatim setzt er seine Vorlesungen über die französische Sprache fort. Prof. Ger lach wird viermal in der Woche öffentlich über die französische Sprache lesen , und erbietet sich auch zu Privat-Vorlesungen liber dieselbe. Zu Vorlesungen über philo logische und andere wissenschaftliche Gegen- stände erbieten sich auch die Repetenten des evangelischen Seminartums, namentlich erbietet sich Repetent Pauly zu einer Ue- bersicht der griechischen Symbolik. Auch erbieten sich die Repetenten des ^acholischen Convikts zu Prioat-Vorlesungen über philologische und philosophische Gegen- stände, namentlich erbietet sich Repetent Schöninger zu Privat-Vorlesungen über Trigonometrie. Staatsrvirthschaft. Enzyklopädie der ökonomisch-po- etischen Wissenschaften trägt Pros. Fulda von n — tt Uhr nach seinen Grundsätzen der ökonomisch-politi- schen oder Kam eral-Wissenschaften, zweite Ausgabe, Tübingen 1L20, vor. Reine Mathematik mit besonderer Rücksicht auf die Bedürfnisse der Studi- erenden der Staats - Wirchschafr wird Prof» Poppe nach seinem Lehrbuch der rei- nen Mathematik, zweite Auflage, Frank- furt iLro, 6 Stunden wöchentlich von 9—10 Uhr lehren. Oekonomlsche Botanik, oder Bo- tanik in näherer Beziehung auf ökonomische Wissenschaften überhaupt in Verbindung mit Pflanzen - Demonstrationen und den Grundsätzen der Pflanzen-Physiologie trägt Prof. Sch übler von 4—5 Uhr vor. Forstbotanik in Verbindung mit der Physiologie der Forstgewächse und Bodenkunde, als Einleitung in die Forstwissenschaft, lehrt Prof. Hundesha- gen. L andw irth sch aft lehrt Prof. v. Forst- ner Morgens von 7—3 Uhr, oder in einer andern den Zuhörern bequemen Stunde.. Eneyklopädie der Forstwissenschaft irnd Forstpolizei trägt Prof. HundeS- Hagen von 8—9 Uhr vor. Specielle Technologie trägt Prof. Poppe nach seinem Lehrbuch der spe» cieilen Technologie, Stuttgart i nd Tübingen >8,o, von io—11 vor. Zu Vorlesungen über die Landwirth- schafts - Polizei erbietet sich Professor v. Forstner. Zu Vorlesungen über die Polizei-Lehre,, verbunden mit Polizei-Recht, 5 Stun- den wöchentlich, Abends von 5—6 Uhr erbietet sich- Prof. Kr eh l» Zu Vorlesungen über die Grundsätze der Finanz - Wissenschaft erbietet sich Prof. Fulda» Die Grundsätze des Steuerwesens insbesondere wird Prof. Krehl 5 Stun- den wöchentlich von 3—-4 Uhr vertragen. Der Anfang der Vorlesungen ist auf den 2. Mai festgesetzt. Tübingen den 2. April 1821. D. Drey. Dienst- Erledigung. Die evangelische Pfarrei Neuukirchen, 17. v. M. erfolgte Ableben des Pfarrers Dekanats Welkersheim, ist durch das am Wengert in Erledigung gekommen. - •. • ; .. .. ■ ’ " i j' Gedruckt bei G. Haffelbrink, Buchdrucker. »65 Mo. 21. Königlich -WürttemöergischcS Staats - und Regterungs - Blatt. Freitag den »3. April 1821. I. Unmittelbar« König liche De kret«. Dienst» Nachrichten. ^elüe Köwlglkche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 6. b. M» die katholische Pfarrei Winzeln, Landkapi- tels Oberndorf, dem Kaplan und Präceptor Schwalb old zu Biberach übertragen. Sodann haben Höchstdieselben ver- möge Resolution vom 10, d. M, gnädigst geruht: Dem Ober - Finanzrach von Spittler die nachgesuchte Versetzung in den Ruhe- stand mit Pension in Gnaden zu bewilli- gen; dem bisherigen Tabaks-Magazins-Ver- walter Zindel die Salz - Magazins - Ver- waltersstelle bei der Saline Friedrichshall zu übertragen; den bisherigen Gradirmeister Geb har di, von Hall, zum Materialien- und Holz- Verwalter in Friedrichshall mit dem Titel eines Eontrolcurs, und den bisherigen Berg.Cadet von Osten ln Hall zum Salinen > Inspektor in Hall zu ernennen. N Vekfügungen der Departements. Deö DepartemerttS dfe in dem Monat Februar 1621 von den Gerichtchöftn des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnisse betreffend. In dem verflossenen Monat Februar sind von sämtlichen Gerichtshöfen des Kö- nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen Worden, Wobei iw Allgemeinen bemerkt wird, daß ’nur solche Urtheile der Crimknal - Gerichts -Steilen in das Staats - und Regierung- - Blatt ausgenommen Werden, Wodurch eine längere, als dreimonatliche Freiheits-Strafe erkannt wird. A) O b e r t r i b u n a l. i. CrLminal - Senate Den 3, Februar wurde: wegen abermaliger Entweichung von der *’ In der Rekurssache des FestungS-Sträf- Festung von dem Crimlnal -Senate! des lings Frey aus Gmünd das gegen ihn Gerichtshofs zu Eßlingen unter dem *68 14. Nos. v.J. gefällte (kn dem Staats- und Regierungs - Blatt Nro. 75. S.658 eingerückte) Erkenntniß im Wesentlichen bestätigt, die erkannte Festungsstrafe aber in eine Zuchthausstrafe, nach dem beste- henden Vergleichungs-Verhältnisse, ver- wandelt, und Rekurrent in die Kosten der zweiten Instanz verurtheilt. Den 17. Februar wurde: 2* in der Rekurssache des Jakob März, von Oellingen, Oberamts Kirchheim, das II. Civil Den 5. g. und Februar wurde in den Appellationssachen: r. von dem Civil - Senate des Gerichts- hoss zu Eßlingen zwischen der Ehefrau des Johann Georg Hafners zu Neu- stadt, Oberamts Waiblingen, und deren Geschwistern, Imploranten, Appellan- ten , und der Gantmasse der Wittwe Kvlz allda, Imploratin, Appellatin, VatergM betreffend; 2. von dem Civil-Senate des Gerichtshofs zu Tübingen zwischen Johann Schwarz, von Leinstett, Oberamts Sulz, Beklag- ten , Appellanten, und Conrad Schier- len daselbst, Kläger, Appellaten, Leib- geding betreffend; von dem Criminal-Senate des Gerichts- hofs zu Ulm gegen ihn wegen gefährli- cher , mit bleibendem Nachtheil verbun- dener Mißhandlung des Joh. Jäger, von Dettingen, unter dem i3. Decem- ber v. I. gefällte (in dem Staats - und Regierung - Blatt vom 1821. Nro. 7* S. 64 vorkommende) Erkenntniß abge- ändert, und Rekurrent, neben Verfällung ln die Kosten zweiter Instanz, zu einer viermonatlichen Festungsstrafe verurtheilt. - Senat. 5. von dem Civil - Senate des Gerichts- hofs zu Ulm zwischen dem herrschaftli- chen Maier Johann Georg Kober ln Thiergarten, Oberamts Saulgau, Klä- ger , Appellanten, und Johann Georg Volk zu Pfullingen, Beklagten, Ap- pellaten, Abrechnung betreffend, und 4. von dem Civil - Senate des Gerichts- hofs zu Tübingen zwischen Jakob Frie- drich Schrägle zn Neunek, Oberamts- Freudenstadt, Beklagten, Appellanten, und Andrea» Trück daselbst, Kläger, Appellaten, Brenn - und Bauholz-Ab- gäbe betreffend, die Berufung, je wegen Versäumung der gesetzlichen Nothftist zu Einreichung der Beschwerdenschrift, von Amts wegen für verlassen erklärt. Den ig.^Febru ar wurde: Z. in der Appellationssache von dem Civil» Senate des Gerichtshofs zu Tübingen zwischen den Bäcker Stephan Schmid'» fchen Eheleuten zu Ofterdingen, Kläger, Appellanten, Wieder - Appellanten , und Johann Martin Sulz allda, Beklagten, Appellatcn, Wieder-Appellaten, Ehren» kränkung und Entschädigung betreffend, die Berufung wegen Mangels an einer Beschwerde von Amts wegen verworfen. Den 5. Februar wurde: 6» kn der Appellationssache von dem Civil» Senate des Gerichtshofs zu Ellwarigen zwischen der Ehefrau des Heinrich Mez- ler zu Niederstetten, Liguchanlin, Ap- pellantin, Wieder-Appellantin, und der Gantmasse ihres Ehemannes, Liquidatin, Appellatin, Wieder - Appcllalin, eine Beibringens - Forderung betreffend, das Urthell voriger Instanz vom 28. Februar *820, unter Verurtheilung der Appel- lantin in die Kosten dieser Instanz be» stätkgt. Den 9. Februar wurde: 7» kn der Appellakionssache von dem vor- maligen Ober Justiz-Collegium zwischen dem Freiherrn v. Bbmmelberg zu Erolz- heim, Beklagten, Appellanten, und dem Pfarrer Eggle daselbst, Kläger, Appel- laten, NovastZehntm Bezug betreffend, ' i das unter dem ,r» Oktober 1817 gefällte erstrichterlichs Erkeuntniß bestätigt, und Appellant in die Kosten dieser Instanz verurtheilt. Den rr. Februar wurde: 6. in der Appellarionssache von dem Ckvil- Senate des Gerichtshofs zu Ulm zwischen der Ehefrau des Georg Lorenz Käser zu Schmalfelden, curri curutore, Jm- plorantin, Appellantin, Wieder-Appel- lautkn, und der Gantmasse ihres Ehe- manns, Imploraten, Appellaten, Wie- der « Appellaten, Zulassung zum Genüsse der weiblichen Rechts - Wvhlthaten be- treffend, das unter dem r8.August *8)8 ausgesprochene appellations - richterliche - Urtheil, unter Verurtheilung der Ap- pellantkn ln die Kosten dieser Instanz bestätigt. Den 16. Februar wurde: 9. io der Appellationssache von dem Civik- ii Senate des Gerichtshofs zu Eßlingen zwischen der Curstel des Carl Reinhard, Freiherrn v. Gemmingen, Kläger, Appel- lanten, und dem Ernst Eugen, Grafen v. Gbrliz zu Ludwrgsburg, Beklagten, Appellaten, die Zuläßigkeit einer Spo- lien-Klage betreffend, das untere dem 24. September 18^9 gefällte erstrichtek- liche Erkennwiß, mit Nachlassung eines Beweises für den appellanrifchen Theil und unter Vergleichung der Kosten die- l ftr Instanz bestätigt. Den »6. Februar wurde: ro. in der Appellationssache soir dein Civil- Senate des Gerichtshofs zu Elbwangen zwischen Mathäus Maier, von Kirch- heim, Oberamts Neresheim, Appellen-. len, und der Gantmesse des Veit Hafcle daselbst, wie auch Xaver Wecker, als B-siher der verkauften Liegenschaft, Ap- pcliaten, Leiögeding betreffend, das unter dem 2Z.September igry ausgesprochene Erkenntnkß voriger Instanz, nute: Ver- gleichung der in dieser Instanz «ufgs- gangenen Kosten abgeändert. IIL Ehegerichtlicher Senat. Den i. Z. 15« und 22. Februar: •j. Georg Martin Heß, Bäcker zu Roß- wag, Oberamts Vaihingen, Kläger, von Catharine, geb. Rammensteln von da, , Beklagten ; 2. Michael Schönleber, Kronenwirch zn Well im Schönbuch, Oberamts Böb- lingen, Kläger, von Christine, geb. Speidel von da, Beklagten; 5. Eva Cathsrina, geb. Bäsler von Eß- lingen, Klägerin, von Jakob Friedrich Wiöbeck, Schneider daselbst, Beklagten, je wegen beharrlicher Widerspenstigkeit in Fortsetzung der Ehe, unter Verurchei- lung der Beklagten in die Kosten. 4. Melchior Hodum, Nadler zu Giengen, Oberamts Heidenheim, Kläger, von Anne Marie, geb. Gerold von da, Be- klagten ; wurden; 5. Jakob Schäfte, von Breumkrgörveiler, Oberamts Waiblingen, Kläger, von Christine Catharine, geb. Diener von da, Beklagten; 6. Gottlieb Hüctmann, Musikus bei der zweiten Infanterie-Brigade, von Lud- . wigsbnrg gebürtig , Kläger, von Rosine, geb. Etzel aus Stuttgart, Beklagten; 7. Friedrich Bertrand, Weginspekior zn Heilbponn, Kläger, von Eliftbeihe, geb. Herz, von Stuttgart, Beklagten,/ ebenfalls je wegen beharrlicher Wider- spenstigkeit die Ehe fortzufetzen, jedoch unter Vergleichung der Kosten; sodarm Z. Anne Marie, geb. Münz, von Hestist wangen, OberomtS Balingen, Klägerin, von Benedikt Jeule r, Zimmermann all- da, Beklagten; g* Friedrich Weber, Conditor zu Leiltkirch, Kläger, von Barbara, geb. Weixler von da, Beklagten, und Barbara, geb. Freitag, von Noten« acker, Oberamts Ehingen, Klägerin, von Johann Georg Kramer von da, Be- klagten, je wegen Ehebruchs, unter Ver- urtheilung der Beklagten in die Kosten. v) Kreis - G /. Gerichtshof für r.) Cr im in Am i. Februar wurde: *« dem Georg Martin Blank, von Sont- heim, Oberamts Heilbronn, wegen eines großen und ausgezeichneten Betrugs, neben dem Kosten - und Schadens - Er- sätze, eine viermonatliche Festungs- strafe zuerkanut. A m 3. Februar wurde: r. der zu Maulbronn in Untersuchung ge- kommene Albrecht Wirth, von Ensin- gen, Oberamts Vaihingen, wegen ge> tvalrchatiger Widersetzlichkeit gegen den in Ausübung seines Amte-», begriffenen Dorsschützen Knödel, von Schützingen, so wie wegen grober und gefährlicher Mißhandlung desselben, auch Mißhand- lung der Begleiter des letzteren, neben Verrmheilung in feine' Arrest - und , i ■- Eva Cathaxina, geb. Braun, vo« Bernek, Oberamts Nagold, Klägerin, von Conrad Seeger, Weber daselbst, mittelst Aufhebung der Ehe wegen Jrr- thums, unter Berurcheilung des Beklag- ten in die Kosten» e r i ch t s h S f e. den Neckar-Kreis. a l - Senat» Azungs -, auch die Hälfte der Untersu- chung« -, so wie kn die JnspeküonS- und Heilungs-Kosten des Knödel und seiner Begleiter, mit viermonatli- cher FestuugS -Arbeit-sstrafe belegt. A m 6. F e b r u a r wurden 3. der gewesene Zoll- Visirator Uhl in Laufen, Oberamrs Besigheim, weger, wiederholter grober Injurien gegen den Orts-Vorstand und wegen Bestechungen, neben Ersatz der Arrest - mrd Uutersu- chungs - Kosten, auch Eonfiskation dcö ihm zum \ ehuf der Bestechung gegebe-. neu Geldes, zu dreimonatlicher FestuugSstrafe verurtheilt, und zu Be- kleidung eines. öffentlichen AlmttS für unfähig erklärt. 1?2 An demseiben Tage wurde: ^ 4. der Christiane Günther, von He!l- Lronn, wegen Lägen vor Gericht ein Zusatz von vierzeheu Tagen zu der -am -.Januar d.J. wegen wiederholten Ehebruchs gegen sie ausgesprochenen vierzigwöchigen Zuchthausstrafe zuer- kann:. Am 8. Februar.wurde: L. der suspendirte Heiligenpfleger Martin Wilhelm zu Jlsfeld, Oberamts Be« sigheim, wegen Betrugs und Fälschung,, auch Nachläßigkeit in Führung seines Amts, so wie bei Verwaltung einer Pflegschaft von seiner Stelle als Heili- genpfleger und den sonst etwa von ihm bekleideten öffentlichen Aemtern entlas- sen, auch in sämtliche Untersuchungs- Kosten verurtheilt. An demselben Tage wurde: 6. der Christiane Margarethe Fißler» von Bonfeld, Oberamts Heilbronn, «egen unzüchtigen Zuwandels und wie- derholten Vagirens ein Zusatz von ei- nem Monate zu der am 2. Januar d. I. gegen sie ausgesprochenen vier- monatlichen Zuchthausstrafe zuer- kannt, auch derselben ihre Arrest - und Azungs-, so wie die Hälfte der neuen Untersuchung« - Kosten zugeschleden. An demselben Tage wurde ferner: 7. Conrad Wörz, Bäckergeselle von Zuff fenhausen, Oberamts Ludwigsburg, we- gen wiederholter Wanderbuchs-Fälfchung und Vagirens, neben Bezahlung der Untersuchungs-Kosten zu dreimonatlü ch e r FestuugS - Arbeit, und nachheriger Einschließung in ein Zwangs - Arbeit^ Haus auf zwei Monate verurtheilt. Am i3. Februar 'wurden vek- u r th ei lt: 8. Carl Kögel, von Heilbronn, wegen fortgesetzten Ehebruchs und versuchter Bigamie, neben Bezahlung seiner Arrest- Azungs - und Untersuchungs-Kosten, J# n eu »monatlicher Festung- - Arbeit^ strafe; g» Elisabeths Dorothee Hemmlnger, von Eßlingen, wegen vierten Diebstahls, neben Bezahlung ihrer Arrest - Azungs - und Untersuchung« - Kosten, zu sechs u n d ein halbmonatlicher Zuchthausstrafe und nachheriger Einschließung in ein Zwangs - Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von drei Monaten. Am i5. Februar wurde: 10. Christian Bauer, von Möckmähk, Oberamts Neckarsulm, wegen unzüchtl: i73 fie* Betastung eines unmannbarsn Mäd- chens, neben Verurcheilung in seine Ar- rest- Azungs- und Untersuchungs Kosten, mit viermonatlicher Zuchthausstrafe; Georg Michael Kerfer, von Unter- türkheim, QberamtS Cannstadt, wegen Mittelst Fälschung verübter Betrügereien, Diebstahls, und verschuldeter Insolvenz, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des Schadens, sowie seiner Arrest- und Untersuchungs-Kosten mit einjähri- ger Zestungssirafe; *2. die zu Heilbronn in Untersuchung ge- kommene Catharine Rosine Bey erlin, von Mockmühl, Oberamts Neckarsulm, wegen dritten Diebstahls, neben Zuschei- düng ihrer Arrest-AzungS - mrd Unter- suchungs-Kosten, mit sechs monatli- cher Zuchthausstrafe nebst Willkomm und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs - Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf drei . Monate belegt. Am 17. Februar wurde: gegen Eberhard Schmid, von Lien- zingen, OberamlS Maulbronn, wegen in der Trunkenheit mehrfach 'zu Schuld gebrachten injuridstn Benehmens gegen seine Mutter und fortgesetzten asotischen Lebenswandels, neben der Verbindlich- keit zu Bezahlung seiner Arrest-Azungs- uud Untersuchungs - Kosten , eine sechs- monatliche Zwangs-Arbeitshaussirafe und nachherige polizeiliche Aufsicht er- kannt. Am r,. Februar wurden vtzr« u r th e r l t: *4« Florian Bazenschläger, von Weil der Stadt, Oberamts Leonberg, wegen eines unter erschwerenden Umständen verübten kleinen Diebstahls, und eines Unzucht - Vergehens, neben Bezahlung seiner Arrest - und Azungs - auch der Hälfte der Untersuchung« - Kosten zu vierthalbmvnatlicher Festungs- strafe ; 15. Rosine Dankes, von Jaxtfeld, Ober- amts Neckarsulm, wegen unehelicher Schwängerung, verheimlichter Schwan- gerschaft, versuchter Abtreibung ihrer Leibesfrcicht, heimlicher und hülfloser Entbindung und Versuchs der heimlichen Wegschaffung ihrer Geburt mit einiger Rücksicht auf ihren erstandenen Arrest, zu einjähriger Zuchthausstrafe und Bezahlung sämtlicher Untersuchungs, Kosten. Am -7. Februar wurde: 16. der zu Weinsberg ln Untersuchung ge- kommene Christian Klenk, von All- mersbach, wegen verübter Diebstähle, welche zum Theil ausgezeichnet sind, und worunter ein großer ist, neben Ver- urchei.ung zum Ersätze des Entwendeten, und zu Bezahlung sämtlicher Kosten, mit sechsmonatlicher FestungS - Ar- beitsstrafe belegt. An demselben T^age wurde: 7.. der vormalige Staduimgelder und su- spendirte Stadtrach Gottlob Werner -.) Civil . In der ConkurSsache zwischen sämtlichen Competenz - Gläubigern des Freiherrn Car von Killinger zu Schwabbach, Ober'w.ts Weinöbcrg, Inten, an einem,, und dem vcrordneten Güterpsieger und Conkradiktor, Kanzleirach Geitcheimer zu Stuttgart, Jäten am andern Theil, wurde unterm 4. Sept-, ins. 5,. Okr. »82vdasErstigkelts-Urcheilau§gcsprochcn. . In der Appellationssache von dem Ober- amtsgerichte Heilbronn zwischen Ferdi- nand Carl Kpail, Weinschenk daselbst, und den Kindern des Hnsfchmids Georg Oechölln allda, eurn curatore, Johann Georg Hofmann, Kl>, Anten, und Wie- der - Anten, und Caspar Lang, Burger und Herrschaft-Küfer ebendaselbst, Bkl., Aten, und Wieder - Äton , eine Bau- Slr Hi,; Feit betreffend , wurde die gegen das unterrichterliche Crkenntniss einge- xu Wemsberg wegen fortgesetzter Betr^ gereien von seiner Stadtraths - cassirt, zu Bekleidung eines öffentliche!' Amtes für unfähig erklärt/ und riebe" Bezahlung der Untersuchungs - Kosten zu neunmonatlrcher seiner körpsllb chen Beschaffenheit angemessener Festuug^ strafe verurtheilt. - S e n a t. legte Berufung unterm 19. Dec. 1810/ ins. den 20. Jan. -821 wegen Ver- fäumniß der Nochsrist zu Einreichung der Beschwerdeiischrist unter Berurtheb lung der Anten in die Kosten von Amt§ wegen für verlassen erklärt. 3. In der Appellationssache von tcrw Stadtgerichte Stuttgart zwischen dcw Buchhändler Sonnenwald daselbst, Beki" Anten, und dem Buchhändler Ritter i" Gmünd, Kl., Aten, Forderung sü* Commisstons Artikel betreffend , wur^ die gegen das unterrichterliche Erkennt- miß de pubi. ß.August ,8.9 ztu;4*f Berufung unt.erm 9. und ins. den iV «ab '.>8. .Jag. 182,1 wegen Versäumnis der Nochsrist zu Einreichung der £$c'' schmerdenschrisr von Anus wegen für lassen erklärt, und Ant in die Prozess Kosten, dieser Instanz verurtheilt. 4. in der Appellationssache von dem Ober- amttgerichte Brackenheim zwischen dem ledigen Gottlob Menz, von Neipperg, cum curatore, Bekl., Anten, und der ledigen Catharine Hafner von da, cum curat., Kl., Atin, Ansprüche aus un- ehelicher Schwängerung betreffend, wurde die gegen das unterrichterliche Erkennt- niß äe xudl. r8. und 26» Jul. 1820 erhobene Beschwerde durch Erk-enntniß vom 5., publ. den 28. Dec. desselben Jahrs theils für nicht anher erwachsen erklärt, theils wegen Mangels an einem hinreichenden Grunde von Amts wegen verworfen, und Ant in d!e Kosten die- ser Instanz vernrtheilt. b. In der Rechtssache erster Instanz zwi- schen dem Amtmann Fischer zu N ufen, Kl., und dem Ober-Finanzrath v. Sen« berk zu Stuttgart, Bekl., Waid-Geld- Forderung betreffend, wurde am 9. Fe- bruar 1821 nach Abschwörung des von dem Bekl. dem Kl. angetragenen Eides vermöge Beschlusses vom ic>. November 182» der Bekl. unter Verurtbeilunss'in sämtliche durch diesen Rechtsstreit ver- ursachten Kosten für verbunden erklärt, dem Kl. die eingeklagten i 70 ff» 38 kr. zu bezahlen. 8. In der Appellation?fache von dem vor- maligen Oberamtögertchke zu Marbach zwischen Christian Gottlieb Dähn, Fär- ber in Steinheim an der Mnrr, Bekl., Anten, und Christoph Schmierer, Ge- richts - Verwandten daselbst, als Pfleger des ledigen Christoph Kächler von da, Kl., Aren, Entschädigung aus einer ge- führten Pflegschaft betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 3o. Decewber 1820 und publ. so» Januar 1821 die Berufung wegen Mangels der gesetzli- chen Appellationssumme unter Verur- theilung des Anten in die dem Kl., Aten, dadurch verursachten Kosten für anher nicht erwachsen erklärt. 7. In der Appellationssache von dem Ober- amtsgerichre Ludwigsburg zwischen Mar- garethe Schäfer, von Plaitcnhardt, Ober- am!s Stuttgart, cum curat., Kl., An- ti», und dem Unterrörster Thomas Leins, von Gailenkirchen, Obcramts Hall, Bekl., Aten, verschiedene Forderungen betreffend, wurde mittelst Erkenntnisses vom 3. Oft., ins. den 20. und 28. Dec. >182» die von der Kl., Antin, gegen das Unheil erster J"stanz ergrif- fene Berufung wegen Versäumnisses der Nvthfrist zu Einreichung der Beschwer- denschrift unter Verurtheilung d^r Antin in die Kosten dieser Instanz von Amts wegen für verlassen erklärt. 176 IL Gerichtshof für den SchVarzwald-Kreis, r.) Crim inal-Senat. Am i5. Februar ist: Tomas Bolz, von Deilingen, Ober- amts Rottweil, wegen eines zu Stetten verübten Kirchendiebstahls, dann wegen mehrerer kleinen nur zum Theil ersetzten Diebstähle, so wie wegen eines Dieb, stahls-Attentats, auch unredlichen Be- sitzes einer gestohlenen Sache, neben der Verbindlichkeit zum Schadens - Ersätze, und zu Erstattung seiner Arrest-Azungs- und sämtlicher Untersuchungs-Kosten, zu einer sc chsm 0 natlichen Festungs-Ar- beitsstrafe verunheilt worden. Am u, Februar wurde: 1, Johann Georg Keinat h, von Dettingen, Oberamts Urach, wegen eines großen, in Genossenschaft verübten und ausge- zeichneten Diebstahls, so wie wegen Ge- brauchs eines fremden Wanderbuchs, neben der Verbindlichkeit zum Schadens, Ersatz, so wie zu Bezahlung seiner Haft - und der hälftigen Untersuchungs- Kosten , mit si eb e n m 0 n a t l i ch er FestungS - ArbeitSstrafs belegt; 3. auf die vor den Oberamtsgerichten zu Sulz und Tuttlingen statt gehabte Unter- suchung : a) Joseph Gugel Han, von Upsiamör, Oberamts Riedlingen, wegen zweier großen in Genossenschaft sehr gefährlicher Gauner verübten durch gewaltsamen Einbruch qualisizirten Diebstähle, wegen eines in gleicher Genossenschaft verüb- ten Einbruchs-Versuchs, sodann wegen eines in Genossenschaft des hienach vor- kommenden Johannes Baumgärtner mit großer Verwegenheit ausgeführten, durch Aufsteiger: und Einbruch quali- stzirten großen Diebstahls, ferner wegen zweier in Genossenschaft mit Cecilie Zuber verübten, thekls durch Einbruch qualisizirten, theils durch Einstekgen ausgezeichneten Diebstähle, so wie wegen eines allein verübten Einbruchs und einfachen Diebstahls, auch wegen ehe- brecherischen Couknbinats, Betrugs durch Angabe falschen Namens und Führung falscher Urkunden, endlich wegen^nehrjahrigen Vagirev-s, zu einer vierjährigen Zuchthausstrafe nebst derbem Willkomm und Abschied, und zu nachheriger wer^gstens zweijähri- ger Einschließung in ein Zwangs-Ar- beitshaus vernrtheilr; b) der heimathlose Johannes Banm- gärtner, wegen eines in Genossenschaft * 77 Gugelhalis unter erschwerender Theil- nähme verübten, mehrfach qualifizirten Diebstahls, mit Rücksicht auf drei von ihm wegen Diebstahls bereits erstandene peinliche Strafen, sodann wegen nach- gefolgter Teilnahme an einem von andern angeblich zu Basel verübten be- deutenden Diebstahl, - ferner wegen mehrjährigen Conkubinats und Betrugs durch wiederholte Angabe falschen Na- mens , und endlich wegen wiederholten mehrjährigen Vagirens, mit einer Zucht- hausstrafe von drei Jahren und acht Monaten belegt; c) die Ehefrau des obengenannten Gu gel- han Magdalene, geb. Kohlmus, wegen nachgefolgter Theilnahme an drei von ' ihrem Manne verübten Diebstählen, in Rücksicht der früher erstandenen Stra- fen , sodann wegen wiederholten Vagi- rens und wegen Betrugs durch Angabe falschen Namens, auch frechen Lügens vor Gericht, neben einer körperlichen Züchtigung von zwanzig Ruthenhieben, zu achtmonatlicher Zuchthausstrafe und nachheriger wenigstens viermonat- licher Einschließung in ein Zwangs-Ar- beitshaus verurthcilt; ä) die bereits unterm 20. Oktober v. I. (Staats - und Regierungs - Blatt von 1.8,0 S.6v3) zu fünfmonatlicher Zucht hausstrafe verurtheilte Therese Burk- hardt, von Hermatingen,, im Fürsten, thum Sigmaringen, wegen der neuer- lich gegen ste erhobenen Verbrechen, nämlich wegen nachgefolgter Theilnahme an dem von Joseph Gugelhän und Jo- hannes Baumgartner gemeinschaftlich verübten oben angeführten Diebstahl, und wegen Betrugs durch Angabe fal- schen Namens, auch wegen großer Frech- heit im Lugen, neben einer körperlichen Züchtigung von zwanzig Ruthenhieben, mit einer weiteren zwei und ein halbmonatlichen Zuchthausstrafe belegt. Zugleich wurde wegen des Schaden- und Kosten - Ersatzes das Angemeßene verfügt. v Am 26. Februar ist: ä. die ledige Therese Aichelmann, von Epsendorf, Oberamts Oberndorf, wegen mehrerer ersten und kleinen Diebstähle, worunter ein durch Einsteigen qualifizir- ter, neben der Verbindlichkeit zum Scha- dens - Ersätze und zu Erstattung ihrer Haft - Azungs - und Uiitersuchungs-Ko- sten, unter Berücksichtigung der von ihr wegen Diebstahls bereits erstande- nen polizeilichen Correktion, zu fünfmo- natlicher Zuchthausstrafe vermcheilr worden.. i^3 2.) Civil Senat. Am 6. Februar wurden: i. In der Appellationssache vondemOber- omtSgerichte zu Herrenberg zwischen Jung Johannes Bühler zu Bohndorf, Kl., Inten, Anten, und dem Adlerw'rth Mast und Cons. daselbst, Bekl., Jäten, Aten, eine Eigenthumsklage betreffend; in der Appellationssache von dem Ober- amtögerichte zu Reuttlingen zwischen Ja- kob Bester und Const von Gomaringen, Bekl., Anten, und der Gemeinde Groß- engstingen, Kl., Atin, Entschädigung wegen Wcüdübertriebs betreffend, die er- griffenen Berufungen wegen Versäumung der Nothfrist zu Einreichung der Be- schwerdeschriften unter Verfällung der Anten in die Kosten dieser Instanz für verlassen erkannt. Am 7. Februar wurden: S. in der Ationssache von dem vormaligen Oberamtsgerichte zu Rottenburg zwischen Margarethe Holzherr von da, cum cu- ratore, Bekl., Äntin, und Joseph Holz- herr und Cons. daselbst, Kl., Aken, die Vindikation eines Hauses betreffend, und 4. in der Ationssache von dem vormaligen Oberamtsgerichte zu Horb zwischen der Gemeinde Nordstetten, Kl., Amin, und dem Bürgermeister Schertlin u. Cons. von Horb, Bekl., Aten, Versteurung eines Waides betreffend, die erstrichter- lichen Erkenntnisse unter Vergleichung der Prozeß-Kosten beider Instanzen ab- geändert. An demselben Tage ist: 5. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte zu Urach zwischen Johann Georg Hummel, von Ehningen, Kl., Anten, und Mathias Leuze, Traubenwirth da- selbst, Bekl., Aten, Schadens-Ersatz betreffend, das erstrichterliche Erkennt- niß bestätigt, und Ant in die Kosten zweiter Instanz verfällt; 6. in der Ationssache von dem vormaligen Oberamtsgerichte zuRoltenburg zwischen Moriz Bifingers Wittwe von da, cum curatore, Liquidantin, Antin, und der Gantmasse ihres verstorbenen Ehemanns, Lignidatin, Ami, Beibringens-Forde- rung betreffend, das erstrichterliche Er- kenntniß theils bestätigt, theils abgeätt- dert worden, unter Vergleichung der Prozeß-Kosten zweiter Instanz. Am 14. Februar wurde: 7. in der Rechtssache erster Instanz zwi- schen Georg Friedr. Lenz, Kaufmann zu Urach, Kl., und dem Oberamtmanr» Engel zu Nagold, Bekl., eine Schuld- Forderung betreffend, nach Abschwbrung des dem Kl. deferirten Haupt - Eides, das unterm i5* @cpt. 1820 bedingt ■ ausgesprochene cond?mnatorische Urcheil unbedingt bestätiget, unter Verurthellung des Bekl. in die neuerdings aufgegan- genen Kosten; 6. die Ationsfache von dem OberamtSge- gerichte zu Nagold zwischen Barbara, Alt Friedrich Wursters Ehefrau von Bernek, Kl., Antin, und dem Schult- heißen Christian Dürr und Co-ns., Bekl., Aten, Entschädigung betreffend, wegen Mangels an der Ationssumme unter Verurrheilung der Antin in die Kesten dieser Instanz weggcwiesen. Am 16. Februar ist r 9. in der Ationsfache von dem vormaligen Oberamtsgerichte zu Horb zwilchen der Frciherrlich von Raßlerschen Gutöherr- schaft zu Weitenburg,. Kl., Antin, und MathäuS Blank und Conf. von Bsi- singen, Bekl., Aten, Gültreichung be- treffend, erkannt worden, daß eö bei dem unterm 9. Febr. 1820 in zweiter In- stanz ausgesprochenen, bedingt bestätigen- den Urcheil nunmehr sein unbedingtes Verbleiben und Antin die weiteren Ko- sten zu tragen habe. Am ,0. Februar wurden: 10, in der Ationsfache von dem Oberamts- gerichte zu Tübingen zwischen Jakob Lang, Zimmermann in Walddorf, Bekl., Anten, und Elisabeths Barbara Nestlin, von Weil im Schönbuch, Kl., Atin, Kindes- Anerkennung und Ernäh- rung betreffend, und 11. in der Ationsfache von dem Oberamts- gerichte zu Nagold zwischen dem Hirsch- wirth Kemps, von Nothfelden, Bekl.,. Anten, und dem Löwenwirth Graf, vor, Ebhausen, Kl., Aten, Festhaltung eines Pacht - Vertrags betreffend , die einge- wandten Berufungen wegen Versäumung der Nothfrist zu Einreichung der Ve- schwerdeschriften unter Verfällung der Antin in die dadurch verursachten Koste» für verlaffen erkannt. An demselben Tage ist: rr. in der Rechtssache erster Instanz zwi- schen dem Gastgeber Heinrich Speidel zu Ludwigsburg, Kl., und dem Justiz- Assessor Christen in Rottenburg, Bekl., eine Schuld - Forderung betreffend, der Beklagte von der Klage entbunden und Kläger in die Prozeß-Kosten vcrurtheilt, demselben jedoch noch Beweis seines Klagegrundes nachgelassen worden. Am ri. Februar wurde: rZ. in der Ationsfache von dem vormali- gen Oberamtsgerichte zu Oberndorf zwischen dem Gewehrfabrik - Inspektor Ulrich zu Rottweil, Bekl., Anten, und Tem Kaufmann Friedrich Schmid zu Bern, Kläger, Aten, Schuld- Forderun« gen aus einem Lieferungs - Akkord be- treffend, das crstrichterliche Erkenntniß bestätigt und Ant in die Kosten zweiter Instanz verurthcilt; M« in der Ationsjache von dem Oberamts- gerichte zu Freudenstadt zwischen dem Kameral - Verwalter Martz in Alten- staig, Kl., Anten, und Jakob Pfeifle zu Göttelfingen, Bekl., Aren, Wande- lungs t Klage betreffend, reformatorisch erkannt, unter Vergleichung der Pro- zeß-Kosten^ beider Instanzen. An demselben Tage sind: »8, in der Ationssache von dem vormali- gen OberamtSgerichte zu Sulz zwischen der Ehefrau des Christian Bilger zu Böhringen, cum curat., Kl., Antin, und Andreas Wegenast, von Holzhau- , sen, Bekl., Aten, uneheliche Schwän- gerung betreffend, und u6. in der Ationssache von dem vormali- gen Oberamtsgerichte zu Horb zwischen der Wittwe des Adlerwirths Widen- mann zu Tübingen, cum curat., Li- quidantin, Antin, und der Ehefrau des in Gant gerathenen Juden Immanuel Samuel, von Mühringen, cum curgt., Mit-Liquidantin, Atin, Zurückforderung Rer Beibringens betreffend, die erstrich- terlichen Erkenntnisse unter VerfällunZ der antischen Partien in dis Prozeß- Kosten zweiter Instanz bestätigt worden. Am »3. Februar wurde: j'7f in der Ationssache von dem- Oberamts- gerichte zu Freudenstadt zwischen der Wittwe des Amtspffegers Beck, von Rekchenbach, cuni ouraurre-, Imploran- rin, Antin, und der Gantmasse des Kauf- manns Osiandcr zu Baiersbronn, Itin, Min, Absonderungsrecht betreffend, das erstrichtcrliche Erkenntniß theils bestätigt, rheils abgeändert, unter Vergleichung der Kosten beider Instanzen; 18. in der Nichtigkrits-Klag - und Ations- fache von dem vormaligen Oberamtsge- richte zu Rottenburg zwischen der Ge- meinde Frommenhausen, Bekl., Queru- bantin, Antin, und dem Pfarrer Kern zu Hirrlingen , Kl., Qaten, Aten, Zeheutreichuffg betreffend, daö erstrich- terliche Erkenntniß abgeändert, und auf Einleitung des vom Unterrichter als unerheblich verworfenen Beweis-Verfah' rens erkannt, unter Vergleichung der Prozeß-Kosten beider Instanzen. Am -7. Februar wurde: rg. in der Nichtigkeits-Klage und Ations- sache von dem Oberamtsgerichte zu Rot- tenburg zwischen Johann Martin Kaz, Vater und Sohn zu .Remmingsheim, Kl., Aten, jetzt Querulanten, Anten, und Johannes Hertkorn daselbst, Bekl., Anten, jetzt Qaten, Aten, das Eigen- chum eines Hofraith - Platzes betreffend, wegen mangelnden Nichtigkeit^ - und Be- schwerdegrundes abweisend erkannt, un- ter Verfüllung der Qnten, Anten, in die Kosten dieser Instanz; o. in der Acionssache von dem Oberamts- gerichts Freudenstadt zwischen Johann Adam Rapp, von Böfingeu, Kl., An- ten, und Joh. Georg Schmiß u. Cons. zu Pfalzgrafenweiler, Be?l., Aten, die Gültigkeit eines Pfandrechts betreffend, das oberamtsgerichtliche Erkenntniß vom 2g. November i8,g als nichtig aufge- hoben, und diese Sache zu nochmaliger Verhandlung und Entscheidung an das in die bisherigen Prozeß-Kosten verur- thcilte Oberamtsgericht in Freudenstadt zurückgewiesen. Am ,8. Februar sind: t. in der Rechtssache erster Instanz zwi- schen dem quieScirenden VerwaltungS- Rach Tobias von Wächter zu Mem- mingen f Kl,, und dem Obrist - Lieute nant Baron Joseph von Raßler, sodann der Frekherrlich von Raßler'schen Cura- tel zu Weitenburg, Bekl., eine Kapital- und Zins Forderung betreffend, die Be- klagten sowohl in der Hauptsache als im Prozeß-Kostenpunkt condemnirt worden. Ganz auf gleiche Weise wurde an demselben Tage und wegen des gleichen Prozeß-GegenstandeS: 22. auf die Klage des König!. Baierische» Appellationö-Gerichlöraths Qr. v. Wäch- ter zu Memmingen ; r3. auf die Klage des Ulrich Benedikt von Wächter zu Memmingen: r/,. auf die Klage der Johann Jakob von Zollerschen Curatel und der majorennen Regine von Zoller, cum curatorß, zu Memmingen; 25. auf die Klage des quieScirenden Rent- beamtcn Tobias Pilgram, von Mem- mingen , und 26. auf die Klage des Johann von Heuß auf Trunkelsperg zu Memmingen, im Namen seiner Ehegattin Regine, geb. von Ctoll, gegen dieselben Beklagten erkannt. UL Gerichtshof für den Iaxt-KreiS. r.) C r i m! n a l - Senat« Am r» Februar wurde: Oberamts Neresheim, ln Folge der vor * Francisca Brenner, von Waldhausen, dem ÖberamtLgerichte Neresheim gegen 182 sie verhandelten Untersuchung, wegen mehrerer einfachen, größtentbeils ersetzten Diebstähle, worunter ein großer Diebstahl sich befindet, neben dem Kosten - und Schadens - Ersatz, zu einer viermo- natlichen Zuchthausstrafe in Mark- gröningen verurtheilt. Am 6. Februar wurde: in der vor dem Oberamrsgerichte Hek- denheim verhandelten Untersuchungssache gegen Bernhard Mailänder zu Flein- Heim und Consorten, Bernhard Mailän- der von dem Verdachte einer Verläum- düng des Oberarntmanns Mögling zu Heidenheim freigesprochen; dagegen aber wegen gegen den Schultheißen Burgi zu Fleinheim ausgesprochener öffentlicher und schwerer Injurie, so wie wegen vor versammelter Gemeinde und in Gegen- wart des Oberbeamten bezeugter Unbot- mäßigkeit und wegen Aufreihung mehre- rer Gemeinde-Glieder zu Verhinderung der Vollziehung eines oberamtlichen Be- fehls , neben Bezahlung eines angemes- senen Theils der Kosten, unter solidari- scher Verbindlichkeit mit den übrigen Angeschuldigten, von seiner Stelle als Obmann der Gemeinde-Depurirten ent- fernt, zu Bekleidung der Stelle eines Gemeinde - Deputirten und Gemeindr- Raths für unfähig erklärt, und zu dreimonatlicher Festungsstrafe ver- urtheilt. An demselben Tage wurde: 3. Franz Philipp Seeger, von Gundel- hardt, Oberamts Crailsheim, welcher bei dem Oberamtsgerichte Hall in Haft und Untersuchung gekommen, wegen vierten qualifizirten, jedoch kleinen Diebstahls, neben Bezahlung sämtlicher Kosten und Ersatz des gestifteten Schadens, zu zweijähriger Zuchthausstrafe in Got- teszell, und nachheriger Einsperrung in das Zwangs-Arbeitshaus in Ellwangen bis zu erprobter Besserung, jedoch we- nigstens auf die Dauer von neun Mo- naten verurtheilt. Unterm 8. Februar wurden: 4. die bei dem Oberamrsgerichte Gaildorf in Untersuchung gestandene: a) Barbara Krauter, von Laufen am Kocher, wegen Vagirens und wegen mehrerer kleinen, aber gewerbsmäßig verübter und im rechtlichen Sinne drit- ter Diebstähld, neben solidarischer Ver- bindlichkeit zum Ersatz des gestifteten Schadens, und neben Bezahlung der eigenen Arrest- Azungs- und f der Untersuchungs-Kosten, zu fünfmonat- licher Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg und sechs monatlicher Reclusion in ein Zwangs - Arbeitshaus; i83 i») Christine Bekin, von R'vthling, Oberamts Crailsheim, wegen derselben Vergehen, neben solidarischer Verbind« lichkeit zum Ersätze des gestifteten Schadens, und neben Bezahlung der eigenen Arrest-Azungs - und st der Un- tersuchungs - Kosten, zn zehnm 0 nat- licher Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg und viermonarlicher Reklusion in ein Zwangs'-^Arbeitshaus; und e) Carharine Wahl, von Laufen am Kocher, wegen nachgefolgter Theilnahme an mehreren Diebstählen der Krauter und Bekin, in Betracht ihrer früheren Bestrafungen, neben Bezahlung der eigenen Arrest - Azungö - und f der Unters«chungs Kesten, zu viermonat- licher Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg vcrunhcilt.. Unterm rZ. Februar wurde: 5. Catharine Anti fuhr, von Münster, OberamtS Gaildorf, welche bei dem Oberamtsgerichte Hall in Untersuchung stand, wegen großen, ausgezeichneten und vierten Diebstahls, desgleichen we- gen intellektueller Urheberschaft an der Fälschung eines Reise-Passes, so wie wegen Vagircns, neben 'Ersatz des Scha- dens und Bezahlung ihrer Arrrst-Azungs- undstder Untersuchungs Kosten, zu fünf» zehen monatlich er ZuWaUsstrafe za ' -i''. • ; ; '"V' Ludwigsburg mit Willkomm und Ab- schied, und nach Erstehung dieser Strafe zu wenigstens fech s m 0 n a t l i ch e r Re- kln sien in das Zwangs - Arbeitshaus zu Ellwangeu verunheiltz ferner wurde an demselben Tage: 6° die bei dem Oberamtsgerichte Welzheim in Untersuchung gekommene Ehefrau des Friedrich Stohrer, Christine, za Ge, Hausen bei Bruk, wegen Theilnahme an der im Jahr 18,9 von ihrem Ehe- mann verübten Brandstiftung und frühe- rem Abbrennen seines eigenen Hauses, beides in betrügerischer Absicht, so wie wegen mehrerer hinzugetretener erschwe- render Verfehlungen, neben Verurthei- lung in ihre Arrest - Azungs - und f der Untersuchnngs - Kosten , mit zwei- jähriger Zuchthausstrafe in Ludwigs- burg belegt. Am i5. Februar wurden: 7. auf den Grund der vor dem Oberamts- gerichte Ellwangen geführten Untersu- chung : a) Johann Michael Sturm, von Han- Zeichenbuch, wegen vierten, jedock) ein- fachen und kleinen , Diebstahls, zu ne.unm 0 natliche r Zuchthausstrafe in Gottes zell mit derbem W jllkö m m und Abschied, und uachhenger Ein- sperrung in das Zwangs-Arbeitshaus 5 i84 zu Ellwangen bis zu erprobter Besse- rung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Monaten; l>) Johann Georg Schilling, von Klein - Alldorf, wegen gleichen in Ge- nossenschaft mit Siurm verübten Ver- gehens, das auch bei ihm als vierter Diebstahl zu prädicircn ist, in Rücksicht der von ihm früher schon erstandenen härter» Strafen, zu fünf zehenmo- natlich er Zuchthausstrafe in Gottes- zell mit derbem Willkomm und Abschied und nachheriger wenigstens sechs monatlicher Einsperrung in das Zwangs Arbeitshaus zu Ellwangen verurtheilt, auch jeder in die Bezah- lung der Arrest- und Azungs Kosten, beide aber zusammen mit solidarischer Verbindlichkeit in den Ersatz des ge- stifteten Schadens, in soferne solcher noch nicht vollständig geleistet, und der sämtlichen Untersuchungs - Kostet: ver- fällt. Unterm i". Februar wurde: 6. Michael Schleicher, von Wäschen- beuren , welcher bei dem Oberamtsge- richte Welzheim in Untersuchung gestan- den, wegen Mißhandlung seines Schwie- gervaters, Fälschung seines Wanderbuchs, Injurien gegen den Oberamtsrichter, Unbotmäßigkeit gegen seinen OrtSvorge setzten und Vagirens, neben Bezahlung sämtlicher Arrest - Azungs - und Unter- suchungs-Kosten, über den erstandenen Arrest, von dem ihm Ein Monat als Theil der Strafe angerechnet worden, noch zu zweimonatlicher Festungs- strafe und zweimonatlicher Emsper- rung in das Zwangs - Arbeitchaus zu Ellwangen verurtheilt. Am 20. Februar wurde: 9. Aaver Werber, von der Srrcitmühle, welcher bei dem Oberamtsgerichte Gmünd in Unterfuchung gekommen, wegen gro- ber Körper - Verletzung des Michael Hofele, von Zischberg, neben Verurthei- lung in sämtliche Kosten und der Ver- bindlichkeit zum Schadens - Ersatz, zu einer F-stnngsstrafe von sechs Mona- ten verurtheilt. Unterm 2,. Februar wurde: 10. Barbara Kling. von Bühlerchann, welche bei dem Oberamtsgerichte Ellwan- gen in Verhaft und Untersuchung ge- kommen, wegen einer verübten, zwar klei- nen, aber ausgezeichneten Amotkon, we- ' gen Unzucht und Vagirens, in Erwä- gung der wegen Beeinträchtigung frem- den Ekgemhums schon wiederholt erstan- denen polizeilichen und peinlichen Stra- fen, neben Bezahlung ihrer Arrest- »85 Azungs- und Untersuchung^ - Kosten, einer lechsmonatlichen Zuchchaus- auch neben Ersatz des Entwendeten, zu strafe in Ludwigtburg verurcheilt. Erkenntnisse in Revisions-Fallen. In der von dem Oberamtsgcrichte Welz- heim verbandelten UniersuchungSsache gegen den Söldner Friedrich Stohrer, von Gehhausen bei Vruck, Oberamts Welzheim, ist am 6. Februar ,821 er- kannt worden: daß der Angeschuldigte wegen des im Jahre »816 durch bösli- ches Abbrenuen seines eigenen einzeln stehenden Hauses begangenen groben Be- trugs, dann wegen des in gleicher Absicht im Jahr 18-9 verübten abermaligen Anzündens seines neu erbauten, zur ,.) C i v i Den 7. Februar wurde: ». in der Appellationssache von dem Ober- amtsgerichte Gaildorf zwischen Regine Roller, von Wolfenbrück, Brkl., Au- ün, und Barbara Jung, von Münster, Kl., Aiin, eine Forderung aus einem Vertrage betreffend, das Urtheil des vori- gen Richters abgeändert, unter Ver- gleichung der in beiden Instanzen auf- gegangcnen Kosten. Am i». Februar ist: 2. in der Ationsstche von dem vormaligen Oberamtsgerichte Künzelsau zwischen dem Hälfte seinem verheiratheten Sohn ge- hörigen Wohnhauses, welches letztere Verbrechen als eine wirkliche, obwohl einfache Brandstiftung anzusehen war, mit zwölfjähriger Zuchthausstrafe in Gotteszell zu belegen, und neben Ersatz des erzielten betrügllchen Gewinns und des gestifteten weitern Schadens, seine eigene Arrest -« Azungs - und f der sämtlichen Untersuchungs - Kosten zu er- statten schuldig seye. - Senat. Schultheißen Herrmann, von Criesbach, Kl., Anten, und Georg Holch, von Bobachshof, Bckl., Aren, einen Kauf- Contrakt betreffend, die Berufung wegen versäumter peremtorischer Frist, zu Ein- reichung der Beschwerdeschrift, unter Berurthcilung des Anten in die Kosten zweiter Instanz für verlassen erklärt wor- den. Am ro. Februar wurde: 2. die Berufung in der Ationsfache von dem Oberamtsgcrichte in Hall zwischen Jakob Hübsch, Gemeindeschäfer in Hes- lös senchal, Äorkl., Nachbekl., Anten, gegen die Gemeinde Heffenthal, Vorbekl., Nachklagerin, Antin, Entschädigung aus einem Mierh- Cvntrakt betreffend, wegen versäumter Nochfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift für verlassen erklärt; ferner wurde an diesem Tage: 4. in der Ationssache von dem vormaligen Oberamtögerichte Crailsheim zwischen Ja- kob Kränzlein in Ansbach, Kl., Anten, gegen den Sonnenwirth Lindner in Crails- heim, Bekl., Aren, eine Liedlohns-For- derung betreffend, das Urcheil erster In- stanz, jedoch mit Beweißnachlaß bestätigt, unter Verurtheiluyg des Anten in die Kosten. An demselben Tage wurde: 5. in der Ationssache von dem vormaligen Oberamtsgerichte zu Gaildorf zwischen der Sophie Wieland zu Seehölzle, Oberamts Gaildorf, Kl., Antin, und Gottlieb Nothdurft zu Frankenberg, des- selben Oberamts , Bekl., Aten, die Alimentation eines Kindes und die Wie- dererstattung der Tauf - und Kindbett- Kosten betreffend, das Urtheil erster In- stanz bestätigt, und Antin in dis Kosten zweiter Instanz verurtheilt. Am 17. Februar ist: 6. in der Ationssache von dem Overamts- gerichte Hall zwischen Leonhard Wurst, Müller in Bubenorbis, Bekl., Anten, und Heinrich Ruth, gewesenen Wirch zu Neunkirchen, Kl., Aten, eine For- derung von >60 st. So Er. betreffend , das Urtheil erster Instanz jedoch mit Br- weisnachlaß bestätigt worden, unter Ver- urcheilung des Anten in die Kosten die- ser Instanz- Unterm 17. Februar wurde: 7. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte in Künzelsau zwischen Georg Michael Schalk, von Herrenthierbach, Kl., Anten, und dem Johann Georg Schalk, von Ettenhausen, Bekl., Aten, eine Schuldforderung betreffend, die Be- rufung wegen versäumter Nothfrist für vsrlaffeu erklärt, nnd L. in der Ationssache von Gmünd zwischen dem Kaufmann Franz 'Stahl daselbst, Liquidanten, Anten, und der Gantmasse der weiland Salome Stahl, Kaufmanns Wittwe allda, Liquidatin, Atin, eine Schuldforderung betreffend, die Beru- fung wegen versäumter peremtorischer Frist zu Einreichung der Beschwerde- schrift, unter Verurtheilung des Antens in die Kosten dieser Instanz für verlas- sen erklär!. iö7 Am ry. Februar wurde: An demfeben Tage wurde: Z. in der Ationösache von dem Oberamts- gerichte in Künzelsan zwischen Johann Georg Schmezer, Burger und Fuhr- mann allda, Kl., Anten, und Michael Stein, von Hohbach, Brkü, Aten, einen Kauf-Contrakt betreffend, die Berufung wegen versäumter No-thfrist zu Einrei- chung der Beschwerdeschrift für verlassen erklärt, unter Verurkheilung des Anten in die Kosten dieser Instanz. An demselben Tage wurde: io« der von dem Andreas Mayer, von Dorfen , Oberamts Neresheim, gegcu das von dem Oberamtsgerichts Neres- heim ausgesprochene Gant - Erkenntniß ergriffene Rekurs, wegen versäumten Termins zur Einreichung der Rekurs« fchrifk, für verlassen erklärt. IV, Gerichtshof für I») C r i m l ti Am i. Februar ist: i« gegen die bei dem Oberamtsgerichte Riedlingen in Untersuchung gekommene Agathe Rödler, von Alleshausen, we- gen Diebshehlerei und nachgefolgter Theil- nahme an mehreren von Nikolaus Muschel und Consorten verübten Diebstählen, r i. in, der Alionssache von dem Oeramts- gerichte Crailsheim des Friedrich Kop.p zu Asbach, Kl., Anten, gegen Andreas Baumarm daselbst, Bekl., Aten, Leib« grdings-Abreichung betreffend, das von ■ dem Provinzial-Justiz-Collegium zu Ulry ausgesprochene Urthcil bestätigt, unter Verurtheilung des Anten in die Pro- zeß - Kosten. A m 2 3. Februar wurde: ja. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Ellwangen zwischen Franz Rieg- gers Wittwe^ von Pfahlheim, Bekl., . Antin, gegen Jonas Israel, von Ober- . dorf, Kl., Aten, eine Forderung von Loo fl. betreffend, das Unheil des Ober« amtsgerichss unter Verurtheilung des- desselben in die Kosten wegen Inkompe- tenz, als nichtig aufgehoben. den Donau-Kreis» l - S e n a r. ferner wegen Conkubinats, Landstrelchere! und Lügen vor Gericht, neben Verfüllung in den Schadens- und Kosten-Ersatz fünfmonatliche Zuchchansstraft zu Markgröningen erkannt worden. A m 3. § o b r u a r w u rd e: x, die bei dem Oberamtsgerichte Leutkirch 188 tn Untersuchung gekommene Genoveve Schornstein, von Altenstädt, K. K. Oesterreichlschen Landgerichts Feldkirch, wegen verbotener Wiederbetretung des Königreichs, und wiederholter Landstrei- cherei, ferner wegen Conkubinats und ' falscher Angaben vor der Obrigkeit, neben Verfüllung in einen angemessenen Theil der Unlersuchungs - Kosten zu fünfmo- natlicher Zuchthausstrafe in Markgrö- ningen nebst Abschied verurthcilt. Zugleich wurde verordnet, daß Jnqui- sitin nach erstandener Strafe unter An- drohung geschärfter Ahndung auf den Wiederbetretungsfall aus dem Königreich ausgcwiesen werden solle. An demselben Tage wurde: 3. auf die bei dem Oberamtsgerichte Geiß- lingen geführte Untersuchung Catharine Berchthold, von Gospach, wegen wie- derholten Ehebruchs und Lügen vor Ge- richt, neben Verfüllung in die Hälfte der Untersuchungs-Kosten mit drei und ein halbmonatlicher Zuchthausstrafe in Markgröningen belegt. Am 5. Februar wurden verur- t h e i l t: 4. auf den Grund der von dem Oberamtö- ger' ")te Te-mang geführten Untersuchung: , a) Xaver Fuchs, von Mehetsweiler, we gen sechs theiks großer, theils qualiflzir- ter, theils unter erschwerenden Umstan- den und größtentheils in Genosseuschast, .auch gewerbsmäßig verübter Diebstähle, welche bei demselben den ersten Rückfall ausmachen, zu vierjähriger Festung»- Arbeirsstrafe; d) Xaver S ch ü t t e r l e, von TennenmooS, wegen sechs wiederholter, theils quatich zirter, rheils unter erschwerenden Um- ständen und größtentheils in Genossen- schaft , auch gewerbsmäßig verübter Diebstähle, noch über die bereits unterm *8. Febr. v. I. (Staats - und Regie- rungs-Blatt v. i8^o. p. 167) wegen an- derer Diebstähle gegen ihn ausgesproche- ne neunmonatliche Festungö - Arbeits- strafe , zu einer weitern Festungs - Ar- beitsstrafe von vier Jahren; e) der Wachszieher Benedikt Lingg, von Ravensburg, wegen der ihm in der Un- tersuchungssache gegen Fuchs und Schüt- terla zur Last fallenden gewerbsmäßig getriebenen Dieb-hehlerer und Teil- nahme an dem Gestohlenen zu einer zweijährigen Festungs-Arbeirsstrafe, unter Vorbehalt des weitern S-raf- ErkennlnisseS in Betreff der ihm kn Untersuchungssachen gegen Joseph Pst- ster, von Willisau, und Genossen zur Last fallenden Vergehen; zugleich wurde i89 gegen' sämtliche Inquisiten hinsichtlich des Kosten und Schadens - Ersatzes das Ltngemeffene verfügt; 5. die bei dem Oberamtsgerichte Ulm, in Untersuchung gekommene Marie Can- dida Maier, von^Biberachzell, Kduigl. Baierischen Landgerichts Roggenburg, wegen fortgesetzten, jedoch einfachen Haus; Diebstahls, wegen fortgesetzten unzüchli- tigcn Lebens und polizeiwidrigen Herum- ziehens , ferner wegen Theilnahme an Fälschung einer öffentlichen Urkunde, auch frecher Lügen und ungebührlichen Benehmens vor Gericht, neben Ersatz des gestifteten Schadens zu sechömo, natlicher Zuchthausstrafe zuMarkgrö, uingen und nachheriger Ausweisung aus dem Königreiche, unter Straf - Andro- hung auf den Wiederbetretungsfall; der Kosten-.Punkt aber noch ausgesetzt. Am :i, Februar ist: 6. gegen Donat Kaplan, von Wolpert- schwende, welcher bei dem Oberamtsge- richte Waldsee in Untersuchung kam, wegen zweier unter erschwerenden Um- stäirden verübter Kirchen Diebstähle und wegen zum Theil betrügerischen Bettelns, neben Verurtheilung in den Kosten - und Schadens Ersatz, einjährige Festungs-. Arbeitssirafe erkannt worden. Am ,5. Februar ist: 7« auf den Grund der von dem Oberamts- gerichte Ulm geführten Untersuchung ge- gen den Oberamts Diener Leonhard Schwager daselbst, wegen Ehebruchs, und wegen intellektueller Urheberschaft bei Fälschung einer Privat' Urkul.de, neben dem Ersatz sämtlicher Kosten eine drei und e i» h a l b m o n a t l i ch e Fe- stungöstrafe, mit Rücksichtnahme auf seine körperliche Beschaffenheit ausgespro- chen worden. Am 19. Februar wurde» ver- urtheilt: 8. auf die von dem Oberamtsgerichte Ra- vensburg geführte Untersuchung: a) Ursula Friker, von King, wöge« fünf zum Theil großer und meisientheils in Genossenschaft, auch gewerbsmäßig verübter Betrügereien, ferner wegen drei kleiner Diebstähle, worunter zwei Haus- diebstähle, so wie wegen Verletzung des Handgelübdö, Gebrauchs eines falschen Tauf-Zeugniffes und unzüchtigen Lebens- wandels, zu einer Zuchthausstrafe in Ludwigsburg von ein und einem halben Jahre, mit einer ihrer kör- perlichen Beschaffenheit angemessenen Beschäftigung; b) Beronika^S check, von Neukirch, we- gen sechs neuerdings gegen sie erhobener, zum Theil großer und in Genossenschaft auch gewerbsmäßig verübter Betrüge- reien, so wie wegen Beihülfe zu einem großen Betrug, über die bereits unterm 5. Januar r8ro (Staats, und Regie- rungs-Blatt v. r8ro pag. 120) gegen sie ausgesprochene neun und ernhalb- monatliche Zuchthausstrafe, zu einer weitern Zuchthausstrafe von neun Mo- naten. Zugleich wurde gegen beide Jnquk- sitin wegen des Kosten; und Schadens- Ersatzes das Angemessene verfügt. An demselben Tage ist: . gegen Johann Rall, von Ehningen, Oberamts Urach, welcher bei dem Ober- amtsgerichte Saulgau in Untersuchung kam, wegen wiederholter Wanderbuchö- Fälschung, wiederholter und längere Zeit fortgesetzter Landstreicherei, sodann wegen Unbotmäßigkeit gegen den ihn arretiren- den Gensb'armes, auch wegen Conku- binats und Lügen vor Gericht, neben Berfällung in sämtliche Untersuchungs- Kosten , viermonatliche Festungs- Arbeitsstrafe und nachherige wenigstens dreimonatliche Einsperrung in einem Zwsngö-Arbeitshaufe erkannt worden. Am 22. Februar wurde verirr- t h e i l t: ao. auf die von dem Oberamtsgerichte Leut» kirch geführte Untersuchung, Franz Jo- seph Lau, von Motten, wegen zweier großer und qualisiMer Diebstähle, welche dessen ersten Rückfall begründen, ferner wegen nahen Versuchs eines qualifizirten Diebstahls, sodann wegen Betrugs, Landstreicherei und frecher Lügen vor Gericht, yeben Berfällung in den Scha- dens- und Kosten , Ersatz, zu acht- zehn m o n a t l i ch e r Festungs - ArbeitS- strafe mit derbem Abschied. Zugleich wurde verordnet, daß Jnquk- sit nach erstandener Strafe, unter An- drohung empfindlicher Ahndung auf den Wiederöetretuugsfall, aus dein König- reiche auögewissen und an das Königl. Baierische Landgericht Weiler gefänglich eingeliefert werden solle. An demselben Tage ist: n. gegen Marie Anne Straub, von Wiesenstaig, welche bei dem Oberamts- gerichte Grißlingen in Untersuchung kam, wegen eines in Gemeinschaft verübten Leinwand-Diebstahls, ferner wegen Land- sireicherei in Verbindung mit berüchtig- tem Diebsgesindel und nachgefolgter Theilnahmr an mehreren von diesem 4 »eniVen Diebstählen, neben der Ver- bindlichkeit zum Schadens - und Kosten- Ersatz, unter Einrechnung de? gegen i>e unterm 5o. Dccew.ber 1820 (Staats- und Regie rungs - Blatt v° I. , p. 58) erkannten Strafe sechs monat- liche Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg, und nachherige Einsperrung in dem Zw a n g s - Ar beit sh« use zu Ulm bis zu er- probter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von vier Monaten er^ bannt worden» Am -6. Februar wurde verurr t h e i lr r 12-. der bei dem OberamtSgrrlchte Wangen in Untersuchung gekommene Franz An- ton Heim, von Qberreulhe? Königl- Bri rischen Landgerichts Weiler^ wegen mehrerer «beils ausgezeichneter t theils mit öffentlicher Gewaltthätigkcit verübter Diebstähle und Wiedereintritts in das ^ Königreich nach vorausgegangcrer Aus- weisung, unter Slrafbedrohung für die Rückkehr, neben Verfüllung in den Er- sah des ßffufteten Schadens und sämt- licher Kosten, mit Vorbehalt einer Straferhöhung, wenn sich wegen eini- ger, durch sein bloßes Geständniß erho- oensr Diebstähle in der Folge ein hcl e- rrr Reat gegen ihn ergeben sollte, zu neunmonatlicher Festungs - ArbeitS- strafe, auch wiederholter Ausweisung aus dem Königreiche, unter Androhung geschärfter Strafe im WiederbetretungS- fall; *3) Johann Iaudas, von Aichelau, wel- cher bei dem OberamtSgerichte Münsiu- gen irr Untersuchung kam, wegen verab- redeter Störung einer öffentlichen ober- amtlichen Verhandlung, ferner wegen beleidigender Ausdrücke gegen den Ober- amtmann» den Ort-schulrhoißen und den Obmann des Bürger-Ausschusses, auch wegen Widersetzlichkeit gegen einen Po- lizeidiener, neben Zuscheidung eines an- gemessenen Theils der Untersuchungs- Kosten zu vierm on at licher Festungs- sirafe M« der bei dem Oberamtsgerichte Wangen in Untersuchung gekommene Scribent Joseph Gebhard Burge'r r von Wan- gen, wegen mittelst Verfertigung falscher Dekrete König!» Behörden theils voll- brachten, theils versuchten Betrugs, ne- ben dem Ersah, des gestifteten. Schadens und eines- angemessenen Theils der Un- tersuchungs-Kosten , zu einjähriger Fesiungssirafe mit einer seiner Körper- Beschaffenheil angemessenen Beschäfti- gung» Am 27. Februar wurde r 16. Artton Stenzel, von Espach, auf die von dem Obcramtsgerichte Sausgau gegen ihn geführte Untersuchung, wegen zweier kleiner Diebstähle, sodann wegen fortgesetzten kleinen Betrugs durch Ans maßung einer Amtsbefugniß, ferner we- gen Unterschlagung öffentlicher Gelder, Veruntreuung, versuchter Wilderei, un- erlaubten Gewehrbesitzes, ersten Unzuchts- Vergehens, Landstreicherei und Bettelns und endlich wegen frecher Lügen vor Gericht, neben Zuschciduttg sämtlicher UntersuchnngS - Kosten mit si e b e nm 0 - s >) C i v i Am 3. Februar wurde: 1. nach erfolgter gütlicher Schuldentilgung die über die Frekherrlich von Rictheimi- schen Güter, Stetten und Kaltenbnrg verhängte Sequestration und Administ.a- tion für aufgehoben erklärt. Am 6. Februar ist: r. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichre Göppingen zwischen Johann Al- ber, von Reichenbach, Kl., Anten, und dem Hof - Kameral - Verwalter Kans-- ler zu Stetten, Kl., Aten, die Erfül- lung eines Heu - Kauf - Vertrags und n a t l i ch e r Festungs - Arbeitssirafe und eines Geldbuße von 2» Pfund Heller belegt; 16. gegen den bei dem Oberamtögerichte Ulm in Untersuchung gekommenen Da- vid Eckle, von Bermaringen , wegen fortgesetzten unzüchtigen Lebens und poli- zeiwidrigen Herumstehens, so wie wegen Fälschung einer öffentlichen Urkunde und wegen Lügen vor Gericht, neben Zuschei- .dung sämtlicher Untersuchungs-Kosten eine v i e r m 0 n a t l i ch e FestungS - Ar-- .beitsstrafe erkannt» - Sen a t. Vergleichs betreffend, die eingelegte Be- rufung wegen innerer Grundlosigkeit,, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten, von Amts wegen verworfen worden. Am 6. Februar wurde: L. in der Ationssache von dun Oberamts- gerichte Ulm zwischen Dorothee Reuk, von Baimerstelten, Kl., Antkn, und Leonh. Müller, von Wittau, Brkl., Aten, Vaterschaft und Kindes-Ernährutig betreffend, die Berufung wegen Ver- säumnisses der gesetzlichen Nothsrist zn Einreichung des Beschwerde LibM, unter Verurtheilung der Amin in die Kosten, für verlassen erklärt; ebenso wurde erkannt,; 4» in der Ationssache vsn dem OberamtS- gerichte Waldfte zwischen Johannes Mül- ler , von Wolstrtsweiler, Bekl,, Anteil und Jakob Joseph Einstein» von Buchau^ Kl,, Aten, Schuldforderung betreffend^ An demselben Tage wu,rde: 5. in der Ationssache von dem Oberamts-' gerichte Blaubeuren,, als Remissionsge^ richt, zwischen den Erben des Johann Leonhard von Nachtrab, von Ulm, Kl., Anten, und der Stadt Ulm, Brkl.■# Aten; so wie 6. in der Ationssache von demselben Ober^ amtSgcrichte zwischen Matthias und Wolfgang Neubronner in Ulm, Kl., Anten, und der Stadt Ulm, Bekl.,,, Aten, Forderungen von einer Brennöl- Lieferung betreffend, die eingewandte Berufung wegen innerer Grundlosigkeit,, unter Verurtheilung der Anten in die Kosten, verworfen» Am ro. Februar ist: 7» in der Ationssache von dem OberamtS- gerichte Göppingen zwischen Leonhard Weihmüller, von Zell, Bekl., Anten, und Heinrich Nagel, von OberberkenJ K?., Aten, Bezahlung eines Kapitals nebst Zinsen betreffend, die ergriffene Berufung wegen.versäumter,Einreichung der Beschwerdeschrist für verlassen et* klärt, und Ant in die dadurch veranlaß- en Kosten ver.urtheilt; Ä. m der Rechtssache erster Instanz zwi- schen dem Königs. Forstamt Weißlingen, .Kl., und dem gräfl. .von Degenfeldi- schen Rentamt Eybach, BE., Ersatz- Forderung wegen eines gegen das Jagd- ffolgerecht sich zugeeigneten Hirsches be- treffend, unter Verurtheilung des be- klagten Theils in die Kosten., csudem- natorisch erkannt; ,'Z. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Wangen zwischen dem Mezger Joseph Burkhard, von Ratzenried, Kl»., Anten, und Alois Rummel und Ge- nossen von da, Bekl., Aten, Entschädi- gung betreffend, die Berufung wegen versäumter Nochfrist in Einreichung der Beschwerdsschrift, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten für verlassen .erklärt worden. Am 25. Februar wurde: Lü. in der Ationssache von dem Ober- amtsgerichte Biberach zwischen Alois Reusch, von Ochsenhausen, Kl., Anten, und dem gräff. von Törringenschen Com- iö4 missär Banghard, Bekl., Aten , eine Schuldforderung betreffend, die ein ge- wandte Berufung wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde, unter Verur- theilung deö Anten in die Kosten , von. Amts wegen verworfen, / Am.»7. Februar wurde? ri. in der Auonsfache von dem Oberamts> gerichre Wangen zwischen Anne Marie Salis, von Wangen, und Consortcn, Kl., Antin, und Andreas Maier daselbst und Consortcn, Bckl., Aren, die ge- meinschaftliche Benutzung einiger Theile eines Hauses betreffend, das Verfahren des Richters erster Instanz, unter Ver- mtbcilung desselben in die aufgelaufenen Kosten als nichtig aufgehoben und eine neue Verhandlung angeordnet; ir» in der Ationssache von dem Dberamts^ gerichle Göppingen zwischen 'Jakob Buk von da, Kl., Anten, und Johannes Sihler, von Klein-Eislingen, Bckl., Aken, die Erfüllung elues Kaül-Con- trakts betreffend, dis ergriffene Berufung^ wegen versäumter Norhsrist zu Einrei- chung des. Beschwerde - Libells, unter Verurrheitung des Anten in die Kosten für verlassen erklärt» Stuttgart den 16, April 1831. Maucler. Gedruckt bei G. H a sse l b r i n k, Buchdrucker. Non 2Z. Königlich-Württernbergischer Staats - und Regierungs - Blatt. Donnerstag den 19. April 1821. Königliche,Verordnung. Gesetz wegen der Umlage des letzten Drittheils der direkten Grund - Hauser- und Gewerbe-Steuer für das Etats-Jahr 18Z;. Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. an der direkten Grund - Häuser« und Gewerbe - Steuer für das laufende Etats- Jahr i8-§2 iOT Betrag von i,/|Oo,ooo ff. durch Unsere Verordnung vom r2. Juni i8ro nur das erste, und durch das Gesetz vsm 22. Juni 1810 das zweite Drittheil, zusammen mit Einer Million und sechsmal hundert tausend Gulden ausgeschrieben worden sind, ein, umfassen- des Abgaben-Gesetz für die Finanz-Periode von i8£f aber zur Zeit noch nicht erlas- sen werden kann; so verordnen und ver- fügen Wir, zu Beseittgung nachtheiliger Störung in dem Bezug der Slaats - Ein- nahmen , nach Anhörung Unseres Ge- heimen Raths und unter Zustimmung Un- serer getreuen S-ände: Daß nunmehr auch der Betrag der direkten Grund-Häuser- und Gewerbe- Steuer für die vier letzten Monate des laufenden Etats-Jahrs mit Acht- mal Hund ert tau send Gulden umgelegt und zum Einzug gebracht werden soll. Unser Finanz-Ministerium ist mit.der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt. Gegeben Stuttgart den 16. April 181t. W i l h e l m. Der provisorische Chef des Finanz - Departements: v. Weckherlin. Auf Befehl des Königs: Der Staats -- Sekretär k Vellnagel» b Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst-Nachrichten. Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom n. d.M. die erledigte katholische Pfarrer Rammin- gen, Landkapitels Ulm, dem Vikay Bo- denmüller in Haslach, und durch höchste Entschließung vom i3. fe. M. die erledigte Pfarrei Frommer», De- kanats Balingen, dem Pfarrer Lang zu Flözlingen zu übertragen geruht. Ui Verfügungen ver Departements. A.) Des Departements des Innern: des Ministerium des Innern. ^.riniNrnng an das Verbot in dem $. 1. der Brand - Vcrsi'cherungs - Drdnunz vom Zahr i8s^, >U Bestehung auf eine öffentliche Bekanntmachung der Feuer - Verffchcrungs - Bank des deutschen Handels -- Standes. In einer Beilage zu Nro. 79 des Schwä, fassung einer zu Gotha errichteten Feuer- hischen Merkurs vom 3. d.M. ist die Ver- Versicherungs-Bank des deutschen Handelsstandes, unter deren Gegen- ständen namentlich auch Wohnhäuser und andere Gebäude aufgeführt sind, Mit dem Anhang bekannt gemacht worden, daß wer von dieser Anstal? Gebrauch ma« chen wolle, sich deshalb an Louis Du vern oy, Materialiste« in Stuttgart, wenden könne. Da aber durch den 6. April gnädigst Schwenningen, welche bei der mit ihnen beruht, dis beiden Camera!, Candidaterr vorgenommenen Dienst-Prüfung das Prä- 198 dikat: Sehr gut" erhalten haben, als der Ober - Nechnungs - Kammer- anzustel- Referendare bei dem Finanz-Departement, len. mid zwar den erstercn bei dem Büreau des Stuttgart den 18. April 18*1. Finanz - Ministeriums und den zweiten bei , Weckherlin. 2. Staats-Schulden-Zahlungs- Casse. Erinnerung an die Kbnigl. Obcramts-Psicgen, betreffend die Ablieferung der Militär-CautionS- Gelde.r. Die, neuerliche Aushebung von Militär- pflichtigen und die dabei eintretende Stel- lung von Ersatz - Männern, für welche die gesetzliche Camion je h 400 fl. durch die Kbnigl. Oberamts-Pflegen einzuziehen und an die Staats - Schulden-Zahlungs - Casse abzuliefern ist, veranlaßt letztere, die sämt- lich König!. Oberamts-Pflegen, unter Be- ziehung auf das Staats - und Regierungs- Blatt von 1820. Nro. 19. hierdurch wie- derholt aufzufordern, die für eingestandene Soldaten bei ihnen hinterlegten Cautionen ungesäumt und portofrei einzusenden, in- dem nur von dem Tag an, an welchem diese Gelder bei diesseitiger Casse einkom men, die Zinse bezahlt werden, die betref- fenden Einstcher aber solche von dem Tage der CautionS - Leistung an verlangen, was hingegen bei verspäteter Ablieferung nicht statt haben kann, und wodurch sodann die Einsteher öfters in bedeutenden Schaden kommen. Sollten demungeachtet solche Fälle ver- kommen; so haben die König!. Oberamrs- Pflegen es sich selbst zuzuschrciben, wenn sie zu Erstattung der Zins-Raten in An- spruch genommen werden. Stuttgart den 12. April 1821. Steinheil. Dienst - Erledigungen. Die evangelische Pfarrei zu Weil im durch das am 4. d. M. erfolgte Ablö- Schönbuch, Dekanats Böblingen, ist durch ben des Dekans und Pfarrers Riegger ^ das am 2. d. M. erfolgte Ableben de» das Dekanat und die Stadtpfarrei zu Spa>- Pfarrers Holland, und chingeu in Erledigung gekommen. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. *99 Rrv. 24. Mittwoch den 25. April »6,i. #^!>»#» » ***'<»■ ■**»«» F,^s r> U n m i r L e! b a r r K ö n i g l i ch e D t k r r t Dienst - Nachrichten ■ r?* 'weine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom n> 8. M. den bisherigen geheimen Justiz-Mrnisterial- Kanzellisten G-reiting wegci, mehrfacher Dienst - Verfehlungen nach Maßgabe des . i.rj der Verfaffungs - Urkunde auf die Stelle eines Ober - Justiz - Kanzellisten zu- rückgesetzt. Durch höchstes Dekret vom' 16. d»- M. ist sodann der Kavzellist Gn ei titt fl bei Hm Königs. Gerichtshöfe in Ulm einge- therlt, und dagegen der seither bei letzte- rem Gerichksho-fe angestellte Kanzeüist Buob zum geheimen Kanzellisten bei dem Königs. Justiz-Ministerium gnädigst er- nannt worden. Ferner haben ch'o'chfidieselben durch höchste Entschließung vom n„. du M. den bisherigen Lebrer der dritten Klaffe an dem Gymnasium zu Ellwangen, Prozessor Hög g, auf die Lehrstelle an der vierten Klaffe befördert , durch höchste Enkschlikstnng vom nämli- chen Tage die erledigte Pfarrei GanSlosech Dekanats Göppingen, dem bisherigem Vikar Bau mann daselbst übertragen, und JOO vermöge höchster Entschließung vom 14. dieses Monats die Ernennung des Carl Wilhelm Hennenhofer, von Tübingen., zum Posthalter in Waiblingen bestä- tiget^ Sodann haben Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom zu d. M. dem Ober-Regierungsrath v. Schmkdlin den Titel und Rang eine» Staats-Raths zu erthellen geruht. II. Verfügungen der Departement-« A.) Des Justiz - Departements. Des Justiz - Ministerium. Der Rechts -- Candldat Carl Friedrich Wilhelm Wergs, von Cannstadt, welcher bei der mit ihm vorgenommenen ersten Dienst-Prüfung das Zeugniß dritter Classe erhalten hat, ist auf sein Ansuchen als Re- ferendär zweiter Classe bei dem Königlichen Gerichtshöfe zu Tübingen ausgenommen worden. Stuttgart den »7. April »8»,. Maucler. a) Bekanntmachung, die Gc>uche um Unterlassung der öffentlichen Bekanntmachung von Straf, Erkenntnisse! Da bei dem Königs. Justiz-Ministerium häufig Gesuche um Nichtbekanntmachung oon Straf-Erkenntnissen durch das Staats - und Regierungs-Blatt angebracht werden; so steht sich dasselbe, in Folge erhaltenen Be- fehls Seiner Königl. Majestät, ver- anlaßt, unter Hinweisung auf die Königl. Verordnung vom r6. Juni 1811 (Staats- und Regierungs - Blatt vom Jahr 1811 ©.340 wonach die einen Verbrecher tref- betreffend. sende Strafe nur auf Ihn allein wirken, keineswegs aber seine Verwandten an ihrer Ehre kränken soll, hiermit zur allgemeinen Kcnntniß zu bringen, daß Gesuchen der oben- erwähnten Art aus Rücksichten für die Fa- milie des Verurtheilten nicht entsprochen, und auf solche in Zukunft keine Verfügung ertheilt werden könne. Stuttgart den 18. April ,8„. Maucler. b) Bekanntmachung, die bevorstehende Semcstral-Prüfung bei dem Königlichen Ober-Tribunal betreffend. Alle Rechts-Candidaten, welche sich um Zulassung zu der nach Art. I der Dienst- Prüfungs - Instruktion für das Königliche Ober - Tribunal vom 5o. November 1820 (Staats, und Regierungs-Blatt S.6-5) im Monat Junius des laufenden Jahrs bei dem Kdnigl. Ober-Tribunal- Statt fin- denden Semestcal-Prüfung melden wollen, werden, ln Gemäßheit der Vorschrift des so eben erwähnten Artikels, hiermit aufge- fordert, ihre diesfälligen Gesuche, welche genau nach den Vorschriften der Bekannt machung vom »3. Oktober 1818 (Staats» und Regierungs-Blatt S. 597) eingerichtet seyn müssen, bis zum ,5. Mai d. I. bet der Unterzeichneten Stelle um so gewisser einjureichen, als im Falle der Nicht-Ein- haltung dieses Termins der Nachtheil des Ausschlusses von der nächsten Semestral« Prüfung für die Säumigen unfehlbar ein- treten würde. Stuttgart den »3. April »821. Maucler. B.) Des Departements des Innern: i. des Ministerium des Innern. 1 , ,, .. .. .... •. ,/ • •. Aufforderung zu Vollziehung der gegen die Thcilnahmr an auswärtigen Lotterien bcsichcnden Ver- ordnuiigen Aus Veranlassung der feit einiger Zeit in den öffentlichen Blättern erscheinenden Ankündigungen und Aufforderungen zum Lotterie - Spielen findet man sich bewogen, die gegen die Theilnahme an auswärtigen Lotterien bestehenden gesetzlichen Bestimmun- gen und namentlich die deshalb unter hem 9. Juni »607 (Staats- und Regierungs» betreffend. Blatt Nro. 42) erneuerte Verordnung hiemit wiederholt einzuschärfen, und den Polizei-Behörden aufzugeben, für den ge, nauen Vollzug der gedachten Verordnung nach ihrem ganzen Inhalte bei Vermeidung eigener Verantwortlichkeit besorgt zu seyn. Stuttgart den -3. April 1821. v. Otto» r Des Kdttigl. katholischen Kirchenraths. Die Industrie-Schulen, und die Schrift des Sekretärs Schmidlin ^ An dem ss. 2-4 der allgemeinen Schul« Ordnung vom ro» Sspt. 1808 wurde an- Heordnek, daß überall mlk den Elementar- Schulen eine Arbeitsschule verbunden wer- den soll, um die Kinder früher an eine nützliche Thärigkeid zu gewöhnen, und ste mit allerlei Hülfsmitteln der Industrie be- kannt zu machen» In der Druckschrift: „Utz.be.r dsfentlichs Kinder-Jn- „dustrle - Anstalten überhaupt, „und insbesondere ln Württem- „berg-, von Johann Gottlieb „Schmidlin, Sekretär der Een- „ tral-Leitung des Wü-rtrember- „ gischerr WohlthätigkeitS - Ver- „eiws (Stuttgart ,8*,» Preis 48 kr» bei dem Verfasser) ffnd die Erfahrungen, welche in den ver- schiedenen Arbeitsschulen hierüber bisher ge- macht wurden, gesammelt und mit neuen, Mr zweckmäßigen Vorschlägen verbunden.- Den gemewschaftlicheir Oberämtern und Schul - Jnspektoraten wird deshalb die An- schaffung dieser Schrift für die Lokal * Schul- Bibliotheken aus den Gemeinde - und Slif- SungS-Kassen nachdrücklich empfohlen.. darüber bettefferid. Zugleich wird der Auftrag erneuert, in ihren Amtsbezirken den Industrie-Schulen und Kinder-Beschäftigungs-Anstcrlten ferner alle Aufmerksamkeit zuwidmen. DieSchul- Jnspekroren haben kn ihrem VisttalionS- Berichk jährlich von einem jeden Orte ihres Bezirks bestimmt anzngeben, ob eine In- dustrie - Schule vorhanden scy; womit die Kinder in derselben beschäftigt werden; ob alle Schüler, oder nur die Kinder der Fir- men daran Theil nehmen; ob der Unterricht im Winter und Sommer gegeben werde; wie viele Stunden täglich oder wöchentlich > wer ihn ertheile, und welche Belohnung dafür ausgesetzt sey; ob keine arbeitsfähige Kinder unbeschäftigt gelassen werden;, welche Geistliche und Orts-Vorsteher sich um die Einführung ordentlicher Industrie-Schule", oder wenigstens um Beschäftigung der st' men Schüler Verdienste erwarben, oder der ihnen zu Gebot stehenden Mittel ringe' achtet , saumselig bewiesen haben» Stuttgart den u, April 1821» Auf besondern Befehl. Eamerer. . - Gedruckt bei G. Hasselbrink,, Buchdrucker. Mo. 2Z. Königlich - Württemöergisches Staats - und Regierungs - Blatt. Mo »Lag den 3a. April i8*u rf~f ,***.********•**********•* *■■***<%**? ***** ********* ********** ******** L» UnmittelNarr Königliche Dekrete, Dienst - Nachrichten. VÜ^eine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom i8. d.M» die erledigte Pfarrei Hausen, Dekanats Brackenheim., dem Pfarr - Vikar Paret zu Friedrichshafen; durch höchste Entschließung vom nämli- chen Tage die erledigte Pfarrei Wimsheim, Dekanats Leonberg, dem Pfarrer IVI. Fehl- eisen zu Lombach, Dekanats Freuden- stadt ; durch höchste Entschließung vom ro. d.M. die .erledigte Helfersstelle zu Winnenden, Dekanats Waiblingen, dem Pfarrer U* Heim zu Reicheubach, Dekanats Freuden- stadt, und durch höchste Entschließung vom x 1. d.M- Ut erledigte katholische Pfarrei Naßgen- stadt, Dekanats Ehingen, dem Pfarrer Klemmer zu Nordstetten, Oberamts Horb, übertragen. Unter dem 28. d. M. wurden die Offi- ziers - Zöglinge ».Maiersbach, Cam- merer, Bregenzer, Graf v. GronS« feld, und Wißm'er zu Unterlieuteuants ernannt. 204 ». V e rfügvnge n d e r Departement s. Des Departements des Innern: des Minist-erium des Innern. Allgemeine Bekanntmachung der Termine.für Mter Beziehung auf die Bekanntmachung vem 7. Februar d. I. die landwirthschaft- lichen Feste betreffend, (Staats- und Re- gierungs-Blatt Nro. .9) wird hicmil zur weitern öffentlichen Kenntniß.gebracht, daß. die AuScheilung der in jener Bekanntma- chung erwähnten Partikular - Preise zu Rottenburg den >9.. Juni d. I». zu Münsingen den 20. — — zu Hall den... r5. — — zu Besigheim den 29. — — zu Göppingen den ro. Aug. — die landwirthschaftlichen Partikular - Feste. zu Biberach den- 24.. Aug. d. I. und zu Riedlingen den 27. — — statt haben wird. Die zur Preis - Bewerbung bestimmten Thiere sind daher an dem für jeden Ort bezeichneten Tage, Morgens um ,0 Uhr, an Ort und Stelle zu bringen, und dem dortigen Schaugerichte zur Prüfung, vorzu- führen. Stuttgart den 17. April 1811. v. Otto. B-) Der Departements des Innern und des Krieges. Des Ober - Nekrutirungsraths. Vorladung der abwesenden. Militärpflichtigen■ zur Nachaushebung.' Diejenigen Militärpflichtigen, welche bet der heurigen Aushebung nicht erschienen sind, ohne daß für sie eine Befreiung nach-- ^gewiesen worden wäre, sind nach Maßgabe ihrer Loos - Nummer zum Cöntingenr oder zu dessen Ergänzung vorläufig bezeichnet worden. Da nun den vorläufig Bezeichneten ge- stattet ist,, sich wegen ihres Wegbleibenö von der Aushebung bei der Nachaushebung zu rechtfertigen und solchenfalls ihre etwai- gen Befreiungsgründe nachträglich auszu- führen, so werden dieselben hiemit öffentlich anfgerufcn, sich zu diesem Ende bei der Nachaushebung, welche der, i s. Mai endigt, in der betreffenden Kreisstadt einzufinden, widrigenfalls gegen sie als Ungehorsame nach Vorschrift des Rekrulirungs - Gesetzt verfahren werden wird. Stuttgart den jo, April 1821. Kapff. Gedruckt, bei G.. Hasselbrink, Buchdrucker. 2o5 Rro. 26. Königlich-WürttembergifcheS Staats - und Regierungs - Blatt. Sonntag den 6. Mai »3,r. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Kein c. kl. Verfügungen der Departements. ^.) Des Departements des Innern: 1. des Ministerium des Innern. Nachtrag zu der Bekanntmachung wegen' Verttzcilung der landwirthschaftlichen Partikular - Preise für die vorzüglicheren Hausthiere. A ^us Veranlass'ung mehrerer Anfragen Feste bestimmten sieben DberamtS - Städte wird bie-nit bekannt gemacht, daß es fedem er seine Tbiere zur Preis -- Bewerbung a^s Vieb-CigeNrtzümer frei steh« , in welche der senden wolle, für die landwirchschafrlichen Partikular- Stuttgart den 2. Mai ikl2,. y. Qtto>- 206 2. Des Königs. evangelischen Conskstorium. Die Einberufung der evangelischen Schullehrer, Provisoren und Jncipienten zur Confisiorial-Prüfung betreffend. Diejenigen deutschen Schullehrer, Pro- visoren und Jncipienten, welche um die Confistorial - Prüfung gebeten habenund Nicht durch besondere Erlasse davon zurück- gewiesen worden sind , haben sich , und zwar 1) die Jncipienten des Uracher, Ulmer und Maulbromrer Gcneralats den ,5. Mai; ») die Jncipienten des Tübinger , Heil- 3. DeS König!. Me Von dem Königs. Medicinal. Collegio wurde dem Med. et Cliir. Dr. Joleph Zimmer, von Aotsgmünd, ObecamlS Aalen, nach erstandener Prüfung in der bronner und Oehringer GeneralatS den 28. Mai; 3) die Schulprovisoren den 3o. Mai, und 4) die Schullehrer den 4. Juni d.J., Morgens « Uhr, auf der Kanzlei der Unterzeichneten Stelle zur Conkurs- Prüfung einzufinden. Stuttgart den 4. Mal 1821. Wächter. d i r k r, a l - Co l l e g i u m s. Medicin, die Erlaubniß zu Ausübung die- ser Wissenschaft ertheilr. Stuttgart den 28. April .821. M a sse n b a ch. L) Des Departements der Finanzen: Des Königs. Steuer-Collegiums. Dekret an sämtliche Oberämter wegen der Umlage des letzten Drittels der direkten Grund - Häuser- »nd Gewerbe-Steuer für In Folge des Gesetzes vom »6. d. Al. (Staats- und Regierungs Blatt Nr. *3) tvornach zu Beseictgnng nachtheiliger Stö- rung in dem Bezug der Staats - Einnah- men , und bis ein umfassendes Abgaben- Gesetz für die gan;e Finanz - Periode von erlassen werden kann, das Etats-Jahr 18??. der Betrag der direkten Grund # Häuser- und Gewerbe - Steuer für die vier ietz^ tcn Monate des laufenden Etats-Jahrs von ff mit Achtmalhundert T>"> send Gulden umgelegt und zum zug gebracht werden solle, wird den König!. Oberämtern hiemit z- *07 erkennen gegeben, daß die Amts-Corpora; tionen die in dem anliegenden VercheilungS- Plan ausgeworfenen Quoten zn übernehmen haben. Da es für die Erhaltung der Ordnung In dem Staatshaushalt und für die Be- streitung der Staats Bedürfnisse von großer Wichtigkeit und dringend nothwendig ist, daß die bereits von zwei Monaten verfal» lenen Steuer - Gelder, welche die Staats- Kasse bisher entbehren mußte, so bald wie möglich eingeliefert werden^ das übrige aber auf die VerfalllZeit richtig eingehe, beson- ders da hievon vor der Hand auch noch die Versorgung der Schulden - ZahlnngS- Kasse abhängt; so wird den Königl. Ober- Ämtern aufgegeben, nicht nur die Sübre- Partition sogleich anzuordnen, sondern auch solche Einleitungen zu treffen, daß die Ober- amtspflegcn mit Ablieferung der Steuern Pünktlich einzuhalten im Stande sind. Im übrigen werden die Konigl. Ober- Ämter auf die wegen der Umlage und des Einzugs der Steuern im Allgemeinen und insbesondere auf die unterm *». Jmii 18,9 (Staats - und Regierungs-Blatt Nr. 39) gegebenen Bestimmungen hinge? rviesen. Stuttgart den 4. Mai 1821. Auf höchsten Befehl.- Jäger» e p a r t i 1 i 0 n des nach dem höchsten Refcript d. d. 16. April 1811 für die Monate März, April, Mai und Juni 1821 auszuschreibenden letzten Drittels der Jahrs-Steuer von i8ß^ mit 800,000 fl. und zwar: Neckar « Kreis» Ob er amt Backnang Besigheim Böblingen Brackenheim.. - Eßlingen.. , Heilbronn Kannftadt Leonberg... <■ ........ fl. kr. 11,893 20 »5,436 40 i4>o3o — 15,386 40 10,000 — 73,986 40 10,600 — 17,766 40 Ob er amt ^ ^ Ludwigsburg ,5,9,6 40 Marbach. .6,093 20 Maulbronn ... *,.,gio — Neckarsulm 17,45* ,0 Stuttgart, Amt. ....... i3,63o --- Vaihingen 12,263 20 Waiblingen 13,270 — Weinsberg >3,953 20 20& Schwarzwald Oberamt Balingen. ... .. ... .. .. Calw. ... Freudenstadt Herrenberg Horb - - - Nagold. .. Neuenbürgs Nürtingen Oberndorf. Rerulingen:. , Rottenburg. Rotrweil... Spaichingen. Sulz .... Tübingen.. Tuttlingen... Urach » «... Kreis» fl. kr. ,. »4,.? ff3, 20 ,.. 8,843 20, ,. 7,893 2 0 ~ 15,356 40 .- 9,420 — . 9,706 40 • 5,8 i o - ■"" . r.2,683 20 . 7,246 4.0 . 12,023 20 . l3,286 40 . 9,5o3 20 7,5o3 20 . 9,o56 40 13,636 40 n,436 40 ir,9ü6 4o —- 180,016. 4,0. Ja xt; Krei s. Oberamt. fl. kr». Aalen... Crailsheim El! wangen. Gaildorf. Gcrabronn. Gmünd'.. Hall.... Heidenheiin Künzclsau. • • » ♦ * • *' ♦ ♦ ♦ ♦- ♦ ♦ 8,533 20 11,-783 20 12,916 40 9,280 — 17,863 20 12,170— 14,870 — '2,776 4.0, 17,74° — Obsramt Mergvltheim .... Nereöheim - -. -. Oehringen ...... Schorndorf ..... Welzheim. - .... ff. kr. 17,786 4s 10,266 40 17,686 40 11,283 20 9,796 40 — 184,253 20 D 0 n a u - K r e i s». Ober amt ff. kr. Biberach......... .. .. .... 15,900. ~ Blaubeuren ... ........ 9,880 —* Ebingen .... ... ... .... .. 12,310 •— Geißlingen. ...... ...... 11,206 40 Göppingen. .... ..... ..... 16,200 — Kirchheim ............ 12,910 —■ Leuikirch ......... 10,216 40 Münsingen ^.... '. ....... g,9oo — Ravensburg 12,986 40 Riedlingen ... ......... ... 1-5,520 — Saulgau 11,846 40 Tetrnang » .. ... ....... *. 10^403 10 Ulm ........ .6,946 40] saiin dem vormaligen O.Amt ji 5,666 40 Alpeck 9,720 —) 2l>a!dfee.. - .......... 11,460 — Wangen 11,223 20 Wiblingen. ........ n,636 40 — 197,296 40 Stuttgart, Stadt..... ... 12,753 20' Hof> Domainen » Kammer. - - 2,080 -- 800,0°0' Gedruckt bei G. Hasfelbrink, Buchdrucker. Rro. 27. M0ntag den *4» Mai 1831*. ■^rfci*"^-i^--fcrf-irtf‘r «-i^rur <~u~«r <~^~irrf-^nr«-#-^1 j I. U v mitte lb a kß K L Ni gl ich s Dekrete. Keinem K. Verfügungen der Departements Des Justiz- Departements. Die in dem Monat Marz 1821 von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnisse betreffend. In dem verflossenen Monat März sind von sämtlichen Gerichtshöfen des Kö- nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen bemerkt wird, daß nur solche Urtheile der Criminak- Gerichts-Stellen in das Staats - und Regierungs-Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längere, «I* dreimonatliche Freiheits - Strafe erkannt wird. A ) Obertribu n a tl 1, Cnminal - Senate Den 3. März wurde t' das Erkenntniß des Gerichtshofs zu?ö- 1-. In der Rek r^sache des Reoierfbrsters hingen vom 8. Juni 1820 (Stacns'- Cftvl Friedrich Koch, yy„ Waldenbuch, und Reg.ier«ngs.BlattNro. 40. S.57ö)j JJIO Hahin sbgeändert, daß der Angeschäildigte zwar wegen des BezüchteS der Erpressung und einer eigentlichen Bestechung von der Instanz zu entbinden, dagegen wegen erwiesener vielfachen, mit erschwerenden Umständen verknüpften Geschenk - An- nahmen von Amtsuntergebenen, wegen Bezugs unerlaubter Aceidenzken, ille- galer Behandlung der Holz-Abgabe-Re- gister, grober Eigenmächtigkeit und Nach- läßigkeit im Dienste, unter Aufhebung der ihm deshalb früher pberforstamtlich angesthten Geldstrafen, neben dem Ersähe des Schadens, der Geschenke und wider- rechtlich bezogenen Accidenzien, wie auch sämtlicher Untersuchung« Kosten, von seiner Stelle als Reviersdrster zu ent- lassen sty; sodann ;s, kn der Rekurssache der Marie Regine Friederike Reich mann, von Göppingen, das gegen sie wegen wiederholter Unzucht kn der Residenz und coneurrirenden topi- schen Jncestes von dem Criminal-Senate des Gerichtshofs zu Eßlingen unter dem 23. Jan. d. I. gefällte (in dem Staats- und Regierung» Blatt Nro. i >.. S. 69 vorkommende) Erkeimtniß abgeändert, und Rekurrentin zu einer viermonaili- chen Zuchtbausstrafe in Ludwigsburg, neben dem Ersätze der Kosten beider In- stanzen, verurtheilt. Den ;o. März wurde: '3. kn der Rekurssache des Georg Martin Blank, von Sontheim, OberamtüHell- bronn, das gegen ihn wegen des an sei- nem Dienstberrn verübten Betruges von dem Triminat-Senate des Gerichtshofs zu Eßlingen unter dem Febr. d. I. gefällte Erkenntniß (Staats - und Re- gierungö-Bla^ Nro. 22. (§.17») hin- sichtlich der Strafe abgeändert, und Re- kurrent zu zweimonatlicher Festungsarbeit verurrheilr, der Pul^kl des Schadens - .und .Kosten -- Ersatzes ober, neben Verfällung in die Kosten zweiter Instanz, bestätigt. Den 20. März wnrde: ,4» in der Rekurssache des A loys Walz, .von Laibach, Oberamls Küntelsau, daö von dem Criminal Senate des Gerichtshofs zu Cllwangen gegen ihn unter dem »3.. Jan. d. I. gefällte (in dem Staats- und Regie» .rungs-Blatt Nr. t.. S» -or -enthaltene) Erkemniß abgeändert, und Rekurrent rückstchtlich des ihm angefchuldigtcn großen und qualifloirten Diebstahls, wegen Man- gels an zureichendem Beweist t on der Jn-- staaz entbunden, übrigens n seine Ver- chaits-und einen von dem G rich.eh» e noch zu bestimmenden Theil der Unterst.chungs- Kosten verurtheilt; sodann 5. in der Rekurssache des Johann Mi6)ael Volker, von Bonfeld, Oberamts Heil- 2 1 1! bronn, das gegen ihn' wegen Mißhand- lung seiner Mutter: von dem Cr im mal-. Senate des Gerichtshofs zu Eßlingen unter dem 26. Jan. ö.- I. gefällte Er- kenntniß (Staats- und Regicrungs Blatt Nro. 11. S. 89), unter Verurchellünss des Rekurrenten in d-e Kosten dieser: Instanz, lediglich bestätigt. Den 2/z. März wurder 6.. in der Rellnrssache des Gottfried'Klem- mer, von Hochdorf,, das Erkennlniß des- Criminal, Senates zu Eßlingen vom 16. Noo. v. I. (Staats - und Regie-- rungs - Blatt' Nro.. 75. S. 65h) abge- ändert, und Rekurrent wegen' eines ein-, fachen, großen, aber' ersetztem Diebstahls' zu neunmonatlicher Festungsstrafe und zu Bezahlung der Kosten- beider-' Instanzen verurcheilt.- Den 3i. März wurde 7.. in der Rekurssache des Rudolph Sprin-- ger,- von Heilbronn^ das' gegen ihn we- gcN'Pffegschastsrestes von dem Criminal-. Den r..M ä r z' w'u r d e v ,v In der Appellationsfache von dem Civil-' Senate des Gerichtshofs zu Eßlingen' zwischen dem Königs. Ober-Finanz-Col- legium,. Verkläger, Widerbeklagten,. ApZ- Senate' des Gerichtshofs zu Eßlingen' unter dem 20'. Jan. d. I. gefällte (in- dem Staats '-'und' Regierungs-Blatt Nro. 11. S. 88 eingerückte) Erkenntniß abgeäudert, und Rekurrent, neben Er- klärung seiner Unfähigkeit zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes', Verurtheilung' in den Ersatz des Rests' samt Zinsen' von- Zeit des Eingriffs an, und Verfäl«' lung' in die Kosten' beider Instanzen, mit einer achtmonatlichen Zuchthaus- strafe zu Markgröningen belegtendlich 8'.-in der Rekurssache des Johann Wirth, von Ensingen, Oberamts Vaihingen,- das gegen ihm wegem gewaltthäliger Wider- setzlichkeit von dem Criminal-Senate des Gerichtshofs zu Eßlingen unter- dem' 3« Febr. d. I. gefällte (in dem Staats- und' Regieruttgs-Blatt Nro. 22. S. 171 enthaltene) Straf - Erkenntniß , unter Verurtheilung des Rekurrenten in die Kosten zweiter' Instanz ,, lediglich be- stätigt... * Senat» pellaten, nun Apellanten, und der Gc-- meinde Gronau , Oberamlö Marbach,. Vorbeklügten, Widerklägerin, nun Ap- pellatin und Mit-Appellantin, Bauholz- Ersatz in der Vor - und Entschädigungs-- Ml Forderung in der Widerklage betref- fend , die Berufung der mitappellanti- schen Gemeinde wessen Versäumnisses der Nothfrist zu Einreichung der Ve« schwerdenfchrift von Amts wegen für verlassen erklärt. Ebenso wurde den 19. und 3o. März in den Appel lations- fachen -L. von dem Civil-Senate des Gerichtshofs zu Eßlingen zwischen Johann Vollmer, von Oetlöheim, Kläger, Appellanten, und dem Bürgermeister Ade daselbst, Beklagten, Appellaren, Zehentbestands- Forderung bet: effcut*; sodann 3. von dem Civil - Senate de« Gerichts- hofs zu Tübingen zwischen den Erben der Kaufmann Wnchererschen Erben in Reutlingen, Kläger, Querulaten, Ap- pellaten, jetzt Appellanten, und dem Revisor Grözinger zu Freudenstadt, Be- iklagten, Querulanten, Appellanten, nun Appcllaten, einen Erbanchei! betreffend; endlich 4, von dem Livil-Senate des Gerichtshofs zu Tübingen zwischen Anton Hofmeister zu Rottenburg, Beklagten, Appellanten, vnd Joseph Ledermann daselbst, Kläger, Appcllaten, Benutzung eines Brunnens betreffend, je aus demselben Grunds auf gleiche Weise erkannt. Den r. Mär; wurde: 5. in der Appellationssache von dem Civil- Senate des Gerichtshofs zu Tübingen zwischen Herz und Maier Ottenheimer zu Nordstetten, Oberamts Horb , Be- klagten, Appellanten, und den Erben des Löw Auerbachers daselbst, Klägern/ Appellaten, eine Wechselschuld betreffend, das Erkenmnkß der vorigen Instanz vom 9„ Febr. 1820 unter Vergleichung der Kosten» theils bestätigt, theils abgeän- dert. Den 5. März wurde: 6. in der Nichtigkeilskiagsache von dem Civil-Senate des Gerichtshofs zu Eßlin- gen zwischen Georg Adam Geiger , von Pleidelsheim, Oberamts Marbach, Klä- ger, Appellaten, Querulanten, und Cas- par Aiperspach, von Groß-Jngeröheim, Beklagten, Appellanten, Querulaten, die Zurückforderung einer Nichtschuld betref- fend, die Klage ohne weitere Verhand- lung als unstatthaft verworfen, und das vorrichterliche Erkenntniß vom rr. Juli »Lro unter Verurkheilung des Queru- lanten in die Kosten dieser Instanz be-> stätigt. Den 1* Dec, 1820 und n» März 1821 wurde: 7. in der Appellationssache von dem Civil- Seyate des Gerichtshofs zu Tübingen zwischen dem Schutz - Juden Abraham Frank zu Nordstetten, Beklagten, Ap- pellanten und Dem Braumeister Peter Rähl zu Neu Oertingen, Klägern, Ap- pellaten, eine Kaufschillings - Forderung samt Verzugszinsen betreffend, die Be- rufung wegen Mangels an einer Be- schwerde von Amts wegen verworfen. Den i,. März wurde: 8. in der Nichtigkeitsklagsache von dem 'Civil-Senate des Gerichtshofs zu Tübin- gen zwischen dem suspendirten Advoka- ten Fetzer, von Reutlingen , Beklagten, Appellanten, nun Querulanten, und Ja- kob Melchior Kaufmann, Nadler daselbst, Kläger, Appellaten, jetzt Querulaten, Schuldforderung betreffend, die erhobene Klage, theils als hieher nicht erwachsen, theils als grundlos weggewiesen, und Querulant, neben Verfüllung in den Ersatz der Kosten, wegen seines muth» willigen Streitens in eine Fiskal-Strafe von zehn Tbalern vcrurtheilu Den i6. März wurde: 8» in der Appellationssache von dem Cioil- Senake des Gerichtshofs zu Ulm zwi- schen den Steuer-Eontribuentcn des vor- maligen Stift- Kaiscrsheimischen Pflcg- amtes .u Niederstotzingen, Beklagten, Appelanten, und den Verwalter Saut- trrschen Erben zu Genderkingen, Klägern, Appellaten, Lieferung betreffend, das Ev- kcnntniß voriger Instanz, unter Ver- werfung des appellantischen RestimtionS- Gefuches, jedoch mit Vorbehalt deS Be« weises geleisteter Zahlung für die Be- klagten bestätig:, und appellantifcher Theil in die Kosten dieser Instanz verurtheilt. Den »3« März wurden: ®°» in der Appellarionssache von'dem Eivll- Senate des Gericht-Hofs zu Eßlingen zwischen dem Weinschcnk Bayh zu Stutt- gart, Beklagten, Appellanten , und der Ehefrau des Trompeters Huber in Lud- rvigsburg, Klägerin, Appellatin, Erb- folge betreffend, die Erkenntnisse voriger Instanz vom 28. Febr. und 17. Mai 1820 unter Vergleichung sämtlicher Pro- zeß-Kosten, theils abgeändert, theils be- stätigt; sodann ji, in der Revifionssache zwischen den Seiten - Verwandten des Fidel Rheins zu Altheim, Oberamts Ehingen, Klä- gern , Appellanten, Revidemcn, und den entfernteren Collateralcn desselben, Beklagten, Appellaten, Rev> n, Erb- schafts -Ansprüche betreffend, die Revi- sion auf den Grund der provisorischen Verordnung vom 21. September 1819 (§. ,8.) ohne Verhandlung der Sache weggewiesen; endlich i2. in der Appellationssache von dem Civil- Senate? des Gerichtshofs zw Tübingen« zwischen David Schdttle- zu Ebhausen,. Qberamts-Nagold, Beklagte»,. Appellan- ten, und Jakob. Vetter daselbst,, Kläger-, Appellaten, eine-Nichtigkeitsklage betref- fend,. die? Berufung, wegen. Mangels? am der appellabeln Summe durch- Uriheil verworfen, und Appellank. in. die. Kosten- Dieser Instanz verurcheilt.. Den r6,. März- wurde:: rL. in der. Appellatio.nsfache von. dem Civil--- Senate des Gerichtshofs zu Ulm zwischen Lex-Bürgerschaft zu Wurzach und den zu- dieser Stadt lehnbaren Bauren in Wizmanns, Klägern , Appellanten, s^ dann? der Fürst!.- Waldburg -Zeil-, Wnr- zachscheu Vormundschaft,. Beklagte, Ap- pellaiin,.. Jagdfrohneu betreffend, das vom dem Richter voriger Instanz unter dem- 29.. Januar 18,9 ausgesprochene Erkenntniß,. unter Verurcheilung des appellautifchen Theils in die Kosten dle> fer.- Instanz, lediglich bestätigt«. JIll Ehegerichtlicherr Senate G e sch i e d e n- wru r.d e n r: Den- I. 8t. r5». 2 2v. u«. rg«. März:: M. Anne Marie, geb. Schnürlin,. von Ot- lcnbronn,.Oberamts Calw, Klägerin, vom Johann Georg- Wohlleber daselbst,. Be- klagten , Anne,, geb, Haer,. von Glatten ,. Ober-- amts Freudenstadt, Klägerin: von. Jakob» Wolf zn Schopfloch,. Beklagten,, Daniel Schlotz, von Weitmars, Ober- amts Welzheim, Kläger, von.Anne.Marie,, geb.-Kunlin daselbst, Beklagten,, («—") je wegen beharrlicher Wider- spcnstigk'.ir in Fortsetzung der Ehe, unter Verurcheilung. der, Beklagten in die Ko-- stcn ä- Georg Kiedrich Wagner,' Schneider' zu' Stuttgart,. Kläger, von Friederike. Chri- stine Boßler, von da',, Beklagten ,. 5«. Johann: Georg Gaugel zu Münster, Oberamts Cannstadt,, Kläger, von Marie: Barbare Bayh von da, Beklagten, 6» Ferdinand Daniel Mayer, Tranben- wirih zu Unter-Ensingen, Oberamts Nür- tingen,, Kläger,, von Marie Elisabeths,, geb..Höfelin von da,. Beklagte»',, 7- Johann Michael: Schüle zu- Magstadt, Oberamts-Böblingen,. Kläger,von Chri« siine, geb.Schmid von da, Beklagten, 8.. Johann Rub, Kübler zu Plüderhausen- Qberamts Welzheim, Klager,, von Mar- garethe, geb. Walter, von Alfdorf, Be- klagten , 9» Anne Cacharine, geb. Braun zu Bi- berach, Klägerin, von Christian Godtlieb Fieger, Saifensieder daselhst, Beklagten, (,—y) ebenfalls je wegen beharrlicher Widerspenstigkeit in Fortsetzung der Ehe, jedoch unter Vergleichung der .Kosten:; sodann rv. Jakob Knodler, von Hall, Kläger, von Anne Catbarine, geb. Weber von La, Beklagten, Marie Magareche, geb. Wolf zu Haag, Oberamts Oehringen, Klägerin, von Martin Carle, von Mainhardsall, Be- sagten, Cacharine, geb. Kengoter, zu VordW- stemenberg, Oberamts Welzheim, Klä- gerin, von Friedrich Bauer, Kübler von Alfdorf, B.klagten , ('&—12) je wegen Ehebruchs, unter Vetnrcheilung der Beklagten in die Kosten; endlich a5. Marie, geb. Wörner zu Laichingett, Oberamts Münstngen, Kläger, von Jo- hann Georg Kölle .daselbst, Beklagten, And 1.4. Marie C'lisabethe, geb. Bun; zu Nür- Lingem, Klägerin, von Johann Caspc« Schäfer daselbst, Beklagten, i(i3—je wegen böslicher Verlag jung, unter Veruriheilung der Beklag- ten in die Kosten. v) Kreis - G e r i ch t s h ö f r. /. Gerichtshof für den Neckar-Kreis. Crimin Am r. Mär; wurde? '• die zu Best heim in Untersuchung ge- kommene Maria Barbara Model, von Pfedetbach, Oberarms Oebringen, wegen dritten und qualifüirren Diebstahls, auch rviederholten Betrugs und Vagirens, a 1 » Senat. neben dem Kosten-und Schadens-Ersatz zu einjähriger Zuchthausstrafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwanak» arbeilshanö bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf rie Dauer von sechs Monaten verurcheilt. xiQ An demselben Tags wurde: der vormalige Bürgermeister Christian- Krügele, von Mundelsheim, Oberarms? Marbach, wegen zum Theil verschulde- ten Kassenrests und unordentlicher Amts- führung , zu Bekleidung eines verrechn »enden Amtes für unfähig, erklärt, mit einer Geldstrafe von dreißig ReichSthalern belegt, und ihm -f der UntersuchungS Kosten zugeschieden , auch der Ersatz des Restes auferlegt,. Am 5. Mär; wurde: 5*. Johann Georg Betsch, Schuster zm Cannsiadr, wegen chätlicher Widersetzlich--. feit gegen obrigkeitliche Diener, neben- Bezahlung seiner Arrest > Azungs - und' Untersuchungs-Küsten, zu fünfmonat- licher Zuchthausstrafe verurrheilt. Am L. März, wurden verur» theilt: L» wegen in verabredeter Verbindung- ver- übter lebensgefährlicher Mißhandlung des" Michael Kienzle, vom Klein-Hegnachcr- Hof, Oberamts Waiblingen, unter Vor- behalt eines Strafzusatzes auf den Fall,, daß Kienzle an den erlittenen Verletzun- gen sterben, oder dadurch ein bleibender Nachtheil- für seine Gesundheit entstehen sollte, folgende Personen von Hegnach,, Dberamts Waiblingen-, nämlich s) Johannes Heckel», neben Bezah lung von | der UntersuchungS - und der Heilungs Kosten des Kienzls, zu , fechsmonatlicherFestungs Arbeits- strafe und f ü n f und zw a n z i g S t o ck- streichen vor der Ablieferung an den Strafort;. b) die beiden Soldaten Daniel Döb- le r und Matthäus Dobler, neben Bezahlung von £ der Untersuchung^ und Heilungs-Kosten, jeder zu fünf- m o n a-t l ich er Festungsstrafe; «) Matthäus Herrmann, Friedrich Dobler,, Christian Ludwig und Georg Dobler, neben Bezahlung von der UntersuchungS - und Hei- lungs-Kosten, jeder zu viermonatr licher Fesiungsstrafe, Dabei wurde jedem dieser Vernr« Heilten die Bezahlung seiner Arrest- und Azungs - Kosten auferlegt, und in 'Ansehung der Heilungs - Kosten solidarische Verbindlichkeit gegen st§ ausgesprochen. An demselben Tage wurde: 5* der suspendirte Amtmann und schreiber Schliz, von Murrhardt, Ober* amts Backnang,. wegen gesetzwidrige* übertriebener Anrechnungen, betrügerl- scher zum Theil mit Fälschungen ver- bundenen Vorenthaltung durchsirichener Inventur - und Theilungs - Gebühret / L.-L 7: unerlaubter Geschenk - Annahmen, betrü- gerischer Erschleichung einer übermäßigen Belohnung für seine Bemühungen bei Ausheilung von Sustentations Früchten und' ordnungswidriger Erhebung dieser erschlichenen Summe, sodann wegen ei- genmächtiger Besorgung des khm nicht zugekommenen Früchte-AustheilungK-Gs- schäfts und ordnungswidriger Behand- lung desselben,. endlich wegen unordent- licher Rechnungs-Führung und Nach» läßigkeir im Amte durch Mangel an ge- gehöriger Aufsicht über feine Gehülfen, neben der Verbindlichkeit zu Vergütung des bei Austheilung der Sustentations« Früchte erhobenen F'ruchtresteS samt Zin- sen , so wie zum Ersätze des durch seine rechtSwidngen ^ Handlungen überhaupt entstandenen Schadens, auch zu Erstat- tung sämtlicher Untersuchung-Kosten,, von seinen Aemtern kassirt, und zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes' für- unfähig erklärt»- Am- ,0. M ärz wurde: 6» die Ehegattin des RegierungSrathö Bdi- geol,- Wilhelmine Amalie Rostme, zu Eß- lingen, wegen Ehebruchs, Verheimlichung der Schwangerschaft, heimlicher und hülf- loser Geburt, auch- lebensgefährlicher Behandlung ihres nerigeborenen Kindes, mben der Verbindlichkeit zu Bezahlung sämtlicher Untersuchungs - Arrest- und Azungs-Kosten zu z w? i j äh xi&t r Zucht- hausstrafe verurtheilt. Am r3. März wurde: 7. der zu Stuttgart in Untersuchung ge- kommene Joseph Biedermann, von Dürchhausen, Oberömts Tuttlingen, We- ngen mehrerer kleiner, aber als Haus» diebstahle ausgezeichneter Entwendungen, neben dem Ersätze des Schadens , auch der 'Arrest-- und Untersuchungs-Kosten mit viermonatlicher Festungs-Arbeits- strafe belegt; 8. Wilhelm Wagner, fuspendirker Schult- heiß in Zaberfeld, Oberamts Bracken» heim, wegen grober Fahrläßigkrit bei Führung der ihm anvertrauten Geschäfte und Pflegen, und dadurch herbeigeführ- ten Kassen-Restes, auch wegen unordent- lichen und unwürdiges Betragens, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des bei seinen verschiedenen Güterpfiegen gesetzten Restes- samt Zinsen, so wie zu Bezahlung sämtlicher Untersuchungs-Kosten von der Stelle eines Schultheißen entlassen, und zu vierwöchiger Gesängnißstrafe verurtheilt; 9» Caroline Weyhreter, von Heilbrvnn,. wegen im rechtlichen Sinne dritten Dieb- stahls, mit sechs monatlicher Zucht- hausstrafe und" nachheriger Einschließung., r- 3l8 ßn ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu.erprob- ter Besserung, mindestens aber auf die Dauer von drei Monat LG neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung ihrer Arrest Azungs - und Untersuchungs- Kosten; »o^ Dorothea Neuz, von Neckar-Gartach, Oberamls Heilbronn, wegen zweier quall- ficirter und eines ausgezeichneten Dieb- stahls, neben dem Ersähe des Endwendeten und Bezahlung ihrer Arrest - Azungs- Und Untersuchungs - Kosten mit sechs- 'ln o n a r l i ch e r Zuchchausstrafe belegt. Am ,5. März wurden verur- t beilt: n. Johann Philipp Benz, von Heslach, Stadt - Oberamtö Stuttgart, wegen im rechtlichen Sinne dritten Diebstahls neben dem Ersätze des Schadens und Bezah- lung seiner Arrest - Azmrgs- und Unter- suchungs-Kosten zu sechsmonatlicher Festungsstrase und nachhcriger Einsper- rung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von drei Monaten; ir. Eva Caroline Oberländer, vonGroß- dottwar, Oberamts Marbach, wegen wie- derholter lügenhafter und verläumderi- scher Angaben, über die am 5o, Januar d. I. gegen sie ausgesprochene fünfmonat- liche Zuchthausstrafe (Staats - und Re gierungs-Blatt S. go) zu weiterer drei- monatlicher Zuchthausstrafe; -5. der zu Brackenheim in Unters chung gekommene Maurersgeselle Johann Mi- chael Gäbele, von Neulauiern, Ober» amts Weinsberg, wegen im rechtlichen Sinne vierten Diebstahls, neben dem Er- sätze des Entwendeten und Bezahlung sämtlicher Arrest - Azungs - und Unter- suchungs-Kosten zu fiebenmonatlicher Festlmgs - Llrbeitsstrafe und nachheriger Einschließung in ein Zwangs-ArbeitshauS bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von drei Mona- ten, Am 17» März wurde r 14. dem zu Brackenheim in Untersuchung gekommenen Jakob Härle, Schafknecht von Abstadt, Oberamts Besigheim, wegen Tabaks-Einschwärzung, Vagirens, Ver- letzung eines eidlichen Versprechens und Rügens vor Gericht, neben Ersatz seiner Arrest - Azungs - u. Untersuchungs-Kosten eine sieben monatliche Festungsstrafe» ,5.» dem Carl Kögel, von Heilbronn, we- gen Conkubinats, ein Zusatz von einem Monate zu der wegen Ehebruchs und versuchter Bigamie unterm ,3. Februar d. I. gegen ihn ausgesprochenen ncun- wonatlichen Festungsstrafe, nebcnZuschel' düng feiner Arrest - und Azungs auch der Hälfte der Untersuchung- - Kosten zu- erkannt. Am sr. Dec. 1810 u. 17. März 1821 Wurden verurtheilt? r6> n) Catharina, Ehefrau des jung Chri- stian Blum er, Webers zu Knitilingen, OberamtS Maulbronn, und b) Dorothea, David Henning, Webers daselbst, Ehefrau, wegen Theilnahme an den rechtswidrigen Vortheilen der hie- nach unter den Erkenntnissen in Revi- sionsfällen Sud nr. 2. aufgeführten Ver- brechen ihrer Ehemänner, Jede neben Bezahlung von 2*4 der Untersuchungs- Kosten zu »iermonatlicher Zucht- hausstrafe ;• c) Pierre En och P 0 ue t, von Klein -Vil« larS, wegen wiederholter, in verabrede- ter Verbindung mit mehreren Personen fortgesetzter Wilderei-Vergehen, unbe- fugten Gewehr-Besitzes und Lügen vor Gericht, nebenConfiskation desGewehrS,. Ersatz des gestifteten Schadens unter solidarischer Haftung für seine Genossen, Bezahlung seiner Arrest - und Azungs-, auch- ^ der Untersuchungs-Kosten zn achtmonatlicher Festungsstrafe. ■' ". -.y') iJ W -i Am jo. Mä rz wurde r 17« Johann Friedrich Orth, gewesener Bürgermeister von Klein.Bottwar, Ober- MUL Marbach, wegen grober Fahrläßig« keit bei Besorgung von Holzverkällfere fürdieCommun, Verwendung eiinö Tbeils des Holz-Erlöses zu ungesetzlichen Zwecken^ unordentlicher Rechnungsführung tiud da- durch verschuldeten Cassenrests, von der von ihm bekleideten Stelle eines Bürger- meisters entlassen, und neben der Ver- bindlichkeit zum Schadens-Ersatz, so wie zu Bezahlung sämtlicher Unters»- chungö - Kosten mit einer Geldbuße von dreißig Reichsthalern bestraft, auch zu Bekleidung eines verrechnenden Amtes für unfähig erklärt. Am 22. Marz wurde: 18^ der zu Böblingen in Untersuchung ge- kommene Johann Marlin Weiß, von Althengstett, Oberamts Calw, wegen wie- derholter Diebstähle und Bettelns, neben dem Schadens - Ersatz^ und Bezahlung seiner Arrest - Azungs - und Untersu- chungs - Kossen zu viermonatlicher Festungsstrafe verurtheilt. Am r/i.- März wurden verur- theilt: 19. Jakob Vogel, Schusters-Geselle von Wendlingen, Oberamts Eßlingen, wogen dreier Diebstähle, worunter ein großer und ausgezeichneter ist,, neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung seiner Ar- rest - Azungs - und Untersuchungs-Kosten zu fünfmonatlicher Festungsstrafe^ 2*0 *0. der zu Besigheim in Untersuchung ge- kommene Carl Gottlieb Nampmaier, von Gemmingen im Großherzogthum Baden, wegen zweier Diebstähle, neben Bezahlung seiner Arrest - Azungö>' und Untersuchungs-Kosten zu vier monatli- ch eit Festungsstrafe und nachheriger Aus- weisung ans den Königlichen Staaten; der zu Backnang in Untersuchung ge- kommene Johann Georg Kugler, von Mannenberg, Oberamls Welzheim, wegen wiederholten Diebstahls, Asotie und Va- girens, neben dem Ersätze de§ Schadens .und Bezahlung seiner Arrest - Azungs- und Uinersuchungs - Kosten, zu viermo- natlicher Festungsstrafe. Am 27. Marz wurde: 22. gegen den zu Brackenhsim in Verhaft gekommenenPeter Dreydeny, Bäckers- gesellen aus Holwing in Frankreich, we- gen großen und ausgezeichneten Dieb- stahls, neben dem Ersätze des Schadens und der Kosten, unter Einrcchnuug eines Theils des erstandenen Arrestes eine drei und einhalbmonatliche Fe- stungs-Arbeit und nachherige Ausweisung aus dem Königreiche; ,3. gegen Johann Georg Günther, von Möhringen, Oberamts Stuttgart, wegen Wald-Erceffes, Unbormäßigkeit ?n>d thät- licher WidersehlichSeit gegen einen Gens» d'armes, neben dem Ersätze des Scha- dens und Bezahlung der Untersuchungs- Kosten, eine viermdnatliche Festungs- Arbeit; 34. gegen Jakob Geiger, von Pleidels- heim, Oberamts Marbach, wegen Wider- setzlichkeit gegen einen Gensd'armes und unerlaubten Gewehr-Besitzes, neben Con- fiskation des Gewehrs und Bezahlung seiner Arrest- Azungs-, auch j der Un- tersuchungs-Kosten, eine drei und ein- halbmonatliche Festungsstrafe; -5« gegen Johann Georg Ko'ch, gewese- nen Anwalt zu Riedenberg, Oberarms Stuttgart, wegen eigenmächtiger Anleh- ' nung eines Kapitals von 100 st., und des der Gemeinde - Kasse dadurch zuge- fuglen Schadens, sodann wegen wieder- holter Diebstähle und fortgesetzter Wald- Excesse, neben Bezahlung der Umersu- chungs - Kosten, und Ersatz der ange- liehenen 100 st. nebst Zinsen, auch des durch ‘ seine Wald -- Exceste verursachten Schadens,-eine vi^rmonatliche seiner schwachen Körper- Besch affenhci 1 angemes- sene Festungs-Arbeitsstrafe erkannt. Am 2g. März wurden yerur- theilt: 26. Jakob Kemmerling, von Ober- , Riexingen, Oberaintö Vaihingen, wegen mehrerer, theils gesetzlich ausgezeichneter. 2 21 Heils ckifacher Diebstähle, auch wegen Lügens vor Gericht, neben dem Ersätze dex UnterfuchungS - Kosten, zu viermo- natlicher Festungs-Arbeiisstcafez »7» Simon Leist, von Neckarsulm, wegen Mißhandlung seiner Ehefrau und lebens- gefährlicher Verwundung des Anton und Leonhard Holzapfel, neben Bezah- lung der Heilungs-Kosten der Verwun- deten , so wie seiner Arrest - Azungö- und sämtlicher Uniersuchungs Kosten, zu viermonatlicher -estungs - ArbeitS- strafe, unter Vorbehalt eines Straf-Zu- satzes auf den Fall, daß Anton Holz» Erkenntnisse in Am März wurde: ».i der zu Brackenheim in Verhaft gekom- mene Johann Sebastian Lindenber- ger, von Rapbach, Oberamts Weins- borg, wegen im Affekte verüb-er Lzdrper- vrrletzung und dadurch verschuldeter Töd- tnng eines Menschen, auch Verwundung zweier Anderer, neben der Verbindlich- keit zum Ersätze der Legal - Jnspektious- und Sectious -, so wie der auf di? Hei- lung der Verwundeten aufgelaufenen, dann seiner Arrest - und Azung? - auch sämtlicher Untersuchungs- und der Ber- theidigungs- Kosten, zu fünfjähriger Festungöstrafe veruriheilt» apfel durch die ihm zugefügte Mißhänd ffung einen bleibenden Schaden an seiner -Gesundheit erleiden^ sollte» Am 3i» Marz wurde: -8. der zu Marbach in Untersuchung ge- kommene Gottfried Klemmer, von Hochdorf, Oberamts Waiblingen, wegen mehrerer gegen den Schultheißen Ziegler, von Siegelhausen, und einige Leibs- Personen vorgebrachtcr verläumderischor Bezüchte, neben Verurtheilung in die Untersuchungs-Kosten, mit fünfmonat- licher FestungsArbeilsstrafe belegt- evisions - Fallen. Am ip» Februar und 17. Mär;z wurden: >. a/ David Henning und l>) Jung Christian Blum er, beide Weber, von Kniitlingen, OberamtS Maulbronn, wegen dreier Stra'ßenraubs-.Handlungen, welche durch vorangegangene Verabredung und .beziehungsweise durch Führung von Waffen und gefährlichen Schlag -In- strumenten ,; Vermummung und nicht unbedeutende Mißhandlung der Beraub- ten erschwert sind, sodann wegen eines ent- fernten Straßenraubs - Versuchs, ferner wegen vieler grdßtentheils komplottmäßig 2.2» verübtem, jimt Theil großer, qualifin'kter und ausgezeichneter Diebstähle, endlich wegen komplottmäßig verübter Wilderes jeder zu zma.nzlgjähriger Zuchthaus«, strafe, neben dem; Ersätze des Geraubten und Entwendeten,, unter solidarischer Ver- bindlichkeit in Beziehung auf diegerncin- sthafrlich verübten Verbrechen,, und Be- zahlung ihrer Arrest- Azungs- und Ver-. 2.) Civit L«. In der Uppellationssache von dem Ober- Amtsgerichte L.udwigsburg zwischen Lud- wig. Hirsch, von Neckarweihingen,. Kl.,. Anten,, und dessen Bruder. Abraham Hirsch,. und deren Schwester Christine Eachacine,. Bekl., Aren , Erbschafts- Theilungs- Streit betreffend,, wurde mitr- ttlst Erkenntnisses, vom. §., Jan. „ ins. dem i^Febr. die von dem Kl., Anten, gegen das unterrichterliche, birtheil vom , i.Juli- 1820. ergriffene Appellation wegen Man- gels an, einer gegründeten Beschwerde unter Verurtheilung des. Amen in die Prozeß Kosten dieser Instanz von Amts wegen- verworfen.. 2». In- der Rechtssache- erster Instanz zwi- schen dem Freiherrn Jonathan v. Palm zu Mühlhausen, Oberamts Cannstadt,. Bekl., Anten, und der K.bnigl. Hofbank zu. Stuttgart,, Kl.,. Atin,, eine Schuld- theidigungs-, auch je s der in der neue- ren,. und der Hälfte der in der früheren Untersuchung, aufgegangenen Kosten ver- urtheilt.. Seine Kdnigl» Majestät haben bei- der Beschaffenheit dek von den Jn- guisiten begangenen Verbrechen einer Milderung, der obigen Strafen im Wege der Gnade nicht Statt gegeben. - S e n a t. forderung betreffend, wurde vermdge Er-^ kenntnisses vom -6. Januar und publ. den 8«. Febr. der Bekl. für schuldig er- kannt, der Kl. die cingeklagte Forderung von 2 23g fl. 47 kr. samt Zinsen zu be- zahlen, und die Prozeß^Kostcn zu erstatten. 3^ In der Appellarionssache von dem Ober- amtsgerichte Ludwigsburg zwischen Con- rad Sein,. Müller zu Hohenek, Bekl., Anten, und dem Stadtrache Ludwig Gros zu Ludwigsburg, Kl., Aren, Er- füllung. eines Kaufvertrags betreffend, wurde die von dem Bekl., Anten, ge- gen das am. 29. Sept. 1820 eröffnet erstrichterliche. Unheil, eingewandte Be- rufung unterm 10». Jan.,, ins. den 20. Febr.. wegen versäumter Nothfrist Einreichung der Beschwerdeschrift unter Verurtheilung des Anten in die Kostet vom Amts, wegen für verlassen erklärt«- 2 j3 4» In der Appellationssache von dem Ober- amtsgerichte Marbach zwischen Christian Friedrich Schnell, Mezger von Besig- heim, Kl., Anten, und Philipp Adam J!g, von Stcinheim, Oberamls Mar- bach, als Gü-erpfleger in der Ganrsache des Rosenwirchs Wirth von da, sodann der Ehefrau des gedachten Wirch, Bekl., Aten, Lokation im Gante und Nachge- bot auf ein Haus betreffend, wurde die von dem Kl., Anten, gegen das am a5. April 1820 eröffnete erstrichterliche Urtheil eingewandre Berufung unterm »8. Aug. und ins. den 4. Sept. 1820 wegen versäumter Noihfrist zu Einrei- chung der Beschwerdeschrift unter Ver, «rtheilung des Anten in die Kosten von Amts wegen für verlassen erklärt. 5. In der Appellationssache von dem Ober- gerichte Böblingen zwischen Johannes Roh, Adlerwirrh von Döffingen, Kl., Anten, und Jakob Fischer, nun dessen Erbin, der Ehefrau des Bäekers Wid- mann daselbst, Bekl., Atin, einen HauS- kanf betreffend, wurde die von dem Kl., Anten, gegen das am 7. Juli 2817 eröffnete erstrichtrrliche Urtheil einge- wandte Berufung unterm rZ. Januar und ins. den ». März wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde ver- rvorfen, und der Ant in die Kosten die- ser Instanz verurtheilt. 6. In der Appellatienösache von dem Ober- amtsgrrichte Ludwigsburg zwischen Lud- wig Gehweiler, von Markgröningen, Inten, Anten, und David Zilihardt von ba, Jäten, Aten, das Eigenthum und den Besitz eines Hauses betreffend, wur- de vermöge Beschlusses vom i/.. Febr. und ins. den 6. März, das unterm rc>. Juli 1818 eröffnete Urtheil erster Instanz ledkglich bestätiget, und der Ant in den Ersatz der Prozeß - Kosten dieser Instanz verurtheilt. 7. In der Appellationssache von dem Stadt- gerichte Stuttgart zwischen dem Kauf- mann Uhl daselbst, Bekl., Anten, und Johann Michael Rau, von Roßwälden, Kl., Aten, Erfüllung eines Kaufver- trags betreffend, wurde vermöge Be- schlusses vom 7. Febr. und eröffnet den 22. Fcbr. und 5. März, die Berufung wegen Versäumung der Noihfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift unter Verurtheilung des Anten in die Kosten dieser Instanz für verlassen erklärt. 8. In der Appellationssache von dem Ober- amtsgerichte zu Neckarfulm zwischen der Ehefrau des Sebastian Meyle zu Thann, Oberamts LudwigSbr.rg, Anna Marie, -oum curatore legiti, Kl., Antitt, Und dem Sradttath Christoph Friedrich Schil- ling in Brackenheim, Bekl.,, Aten, in- Betreff, angeblich widerrechtlich erportir- ter Effekten uud des Verlustes eines Pfandrechts, wurde die Berufung »er- möge. Beschlusses vom 7. Febr., und p.ubl. den rZ. und r^.desselben Mo-nat?,, wegen Versäumnisses der Nothfrlst zu Einreichung der Beschwerdeschrist, unter Vrrurcheilung der Antin in die Kosten: dieser-Instanz für. verlassen erklärt. A. In der Appellationssache von dem Ober- annsgerichte Lconberg zwischen Franz Abis zu Weil der Stadt, Bekl., Anten, und Bernhard Stöckle daselbst, Kl., Aren, Festhaltung eines Hauskaufes be- treffend, wurde vermöge Beschlusses vom, 2r» Dec^r3;o, publ. den Febr-. >821,. dße gegen-das Erkenntniß des Oberamts- gerichts vom Zo. Aug. v. I. ergriffene- Berufung wegen Versäumung der Nolh, frist zu Einreichung der-Beschwerdeschrift,. unter VeAircheilnng des Anten in die Kosten dieser Instanz von Amts wegen, für verlassen erklärt. »o..In der Appellationssache von- dem Oberamtsgerichte Waiblingen zwifchen- Georg Beutter,, Löwenwirlh von Groß- Hrppach,, Bekl.,. Anten, und Georg. Michael Bosch, Bauer von Börtlingen^, Kl., Aten, die Vindikation eines Ochst»' betreffend, wurde vermöge Beschluss^ vom 1 Febr., ins. den 8. März, un- ter Cvmpensirung der Koste» beider In- stanzen, und mit Beweis^Vorbehalt für den Aten rcformatorisch erkannt: n« In der Appellationssache von dem Stadt- gerichte Stuttgart zwischen dem Kauf- mann Käpplcr zu Mattwyl, Kl., Anten, und dxm Mezgernieister Motz zu Stutt- gart, Bekl., Aren, Bürgschaft betref- fend , wurde vermöge Beschlusses vom 3c. Jan. und publ. den 2 -. Febr. die von dem Kl., gegen das den >8. Okt» v. I. erdssnete erstrichterkiche Crkenniniff eingewandie Berujung wessen Versäum- nisses der Noihfrist zu Einreichrmg der Beschwerdeschrift für verlassen erklärt und dev Ant in die dadurch verursachte» Kosten verurtheilt'.. 12-. In der Appellationssache von dem S>add gerichte Stuttgart zwischen dem Küker- meister. Johannes Groß daselbst, Kl«, Anten; und Aren, und dem Küfer-' Obermeister Erbe,, Küfer Diehm, und Schuhmacher Kreuziger edeudaselbsti" Bekl., Aten, und Mitanten, possesso- rium ordinarium einer Kelter - Be- nutzung betreffend, wurde vermöge Be- schlusses, vom rg.-Nov. und publ.,de» rg.. Der., v. I>. die. von, den Bekl.-» Aten, und Mit Anten, gegen das ihnen am 17. Juli v. I. eröffn ete Erkennnuß eingelegte Berufung wegen versäumter Nochfrist zu Einreichung der Beschwer- deschrift von Amts wegen für verlassen erklärt, und wurden die Bekl.., Aren , Mit-Anten, in die dadurch verursachten Kosten verurtheilt. i3. In der Appellationssache von dem Ober« amtsgerichte Neckarsulm zwischen Sabi- ne, Ehefrau des Erhard Rutscher , Müllermeisters zu Rieth, Oberamts Vaihingen, cum curat., Kl., Antin, und Christian Herrmann, Bäckermeister zu Neustadt, Bekl., Aten, eine Fidei- cowmiß-Klage auf Beschränkung der väterlichen Nutznießung des großmütter- lichen Vermögens des Kindes des Bekl. betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 20. Febr. und ins. den 8. März, die von der Antin gegen das oberomts- gerichtliche Erkenntniß vom 29. Sept. 1820 eingewandte Berufung wegen Mangels an einer gegründeten Be- schwerde verworfen, und die Anrin ln die Kosten dieser Instanz verurcheilt. M* In der Rechtssache erster Instanz zwischen dem Rittmeister Carl Sieg- fried von Scherrel zu Archshofen, Ober- amtS Mergentheim, Intenund dem Confulenten, Or. Weishaar zu Slutt- gart , als Vormund des Karl August von Scherte!, Jäten, ein spolium hin- sichtlich des Bezugs der Zinst aus dem sogenannten Geisinger Lehen-Stamms- Capital & 3o,ooo st. betreffend, wurde unterm 3» Febr. und inst den i3. Märx der Int unter Verurlheillmg in die Kosten dieses Prozesses mit seiner Spo- lienklage ab- und mit seinen Ansprüchen auf die fraglichen Zinst auf den ordent- lichen Rechtsweg verwiesen. i-5. In der Appsilationösache von dem Ober- amtsgerichte Heilbronn zwischen der Ver, kassenschastsmasse-Curalel des versterbe« nen Hoffaktors Mayer Low, von Sont- heim, Bekl.,, Antin, und der ConkurS« masse - Curatel des Advokaten Hostr zw Heilbronn, Kl., Atkn, Entschädigung' wegen nicht angezeigter HandlohnSpstich- tigkeit eines verkauften Hausts betreffend,, wurde die von der Bekl., Autln, gegen das unterm 7. Jun. v. I. eröffnet- erstrichterliche Erkenntniß eingewandte Berufung vermöge Beschlusses vom -3. Jan. und ins. den 8. März, wegen Mangels an einer gegründeten Beschwer- de unter Veruktheilung der Antin in die Kosten dieser Instanz, von Amt» wegen verworfen. 16. In der Appellarionslache von dem Ober- amtsgerichte zu Brackenheim zwischen L 226 dem Hofgärtner Richter zu Stuttgart, Kl., Anten, und dem Müller Michael Derer zu Schökittgeu, nun dessen Erben, und dem Ziegler Samuel Schmid zu Bönnigheim, Bekl., Aten, Bürgschaft betreffend, wurde unterm 3o. Jan. und ins. den io. März, das erstrichterliche Urtheil vom 7. Juli v. I. bestätigt, und der Ant in die den Aten durch seine Berufung verursachten Prozeß- Kosten verurtheilt. »7. In der Appellationssache von dem Ober- aMtsgerichte Leonberg zwischen Susanne Wellinger, von Magstadt, Oberamts Böblingen, cum curat., Jakob Schmid, Kl., Antin, und Tobias Seuferle und Georg Adam Mozer, von Ruteöheim, Bekl., Aten, Forderung eines Güter- Kaufschillings betreffend, wurde durch Beschluß vom io. Oktober, eröffnet den 22« November und ,0. December 2820 die ergriffene Berufung für desert erkannt» 18. In der Appellationssache von dem Ober- amtsgerichte Leonberg zwischen Susanne Wellinger, von Magstadt, Oberamts Böblingen, cum curatore, Matthias Widmaier, Kl., Antin, und Tobias Seuferle, Jakob Pstüger, und Georg Adam Mozer, von Rutesheim, Bekl., Aten, verschiedene Forderungen betref fend, wurde durch Beschluß vom 17* Januar, eröffnet den 20. Febr. die er- griffene Berufung für desert erkannt. rg. In der Rechtssache erster Instanz zwi- schen der Curatel der Verlassenschafts- Masse des verstorbenen Hoffaktors Mayer Löw zu Sontheim, Klägerin, Produktin, Reproducentin, und dem Freiherrn Friedrich Christoph v. Weiler zu Wei- ler, Bekl., Produccnten, Reprodukten, Schuldforderung betreffend, wurde ver- möge Beschlusses vom 2. März unter Aussetzung des Erkenntnisses über den Kostenpunkt der Bekl. von der in Be- Bctreff der Wechsel-Schuldforderungen von Nro. 2—8 incl. angestellren Klage entbunden, in Betreff der übrigen For- derungen aber weitere Verhandlung er- kannt. 20. In der Appcllationssache von dem Ober- amtsgeri-chte Eßltngen zwischen Mat- thäus Gunzcnhäuser, Schuhmacher da- selbst, Kl., Anten, und' Paul Gunzett- häuser und Consorten ebendaselbst, Bekl-, Aten, TheilungSstreit betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 20. Febr., und eröffnet den 9. März, die gegen daS oberamtsgerichtliche Erkenntniß vorv »6. Juni v. I. eingewandte Berufung wegen versäumter Nothfrist zu Einrei- chung des Beschwerde - Libeüs für ver- kaffen erklärt, und der Ant in die Kosten dieser Instanz vrrurtheilt. *1. Vermöge Beschlusses vom 17. Febr., und ins. den März, wurde in der Appellationssache von dem Oberamtöge- rlchte Heilbronn zwischen der Wittwe des Kronenwirrhs Elias Christian Moll zu Unrer - Eisisheim , cum curad., Kl., Antin, nachher Atin, und der Ehefrau des Elias Schuh von da, cum cura- tore, Bekl., Arin, nachher Aniin, Auf- hebung eines Erbschaft - Vergleichs be- treffend, das Uriheil vom »5. Aug. v. I., da die B:kl., Atin, den ihr darin auferlegten Beweis binnen der ihr be- stimmten Frist zu führen versäumt hat, für unbedingt und purificirt erklärt. rr In der Appellaüonssache von dem Stadtgerichte Stuttgart zwischen dem Buchhändler Sonnenwald daselbst, Bekl., Anten, und der Cnratel der Verlassen- schafts - Masse des Buchhändlers Uebel ebendaselbst, Kl., Alin, Klage aus einem Kaufverträge betreffend, wurde die gegen das am 1« Nov. 1820 eröffnele unterrichterliche ,Nrtheil ergriffene Be» rnfung wegen Versäumnisses der Noch- frist zu Einreichung des Beschwerde- Libells unter dem 1^. Febr., ins. den 6. März, von Amts wegen für verlas- sen erklärt, und der Ant in die Kosten dieser Instanz verurrheilt. -3. In der Appellationssache von dem Oberamtsgerichte Weinsberg zwischen Jakob Kübler, von Schönhardt, und Consor-en, als Erben des verstorbenen Jakob Kübler von da, Bekl., Anten, und Melchior Kübler zu Paris, Kl., Aten, Ausfolge des elterlichen Vermö- gens betreffend, wurde vermöge Be- schlusses vom 2i. Febr«, und ins. den 28. März, die Appellation wegen Man- gels an der appellabcln Summe nicht angenommen, unter Verurtheiluug der Anten in die Kosten dieser Instanz. //. Gerichtshof für den Schwarzwald-KreiS. i.) Criminal- Senat. Am i. März wurde: a) Martin Gißler, von Neunulfra, r. auf die zu Tuttlingen stattgehabte Un- Oberamts Freudenstadt, wegen zweier terfuchung: wiederholten in Genossenschaft mit Gau« «ern verübten Diebstähle, von welchen der eine durch Einbrechen und Einstei- gen qualificirt und dessen Gegenstand die Summe eines großen Diebstahls weit übersteigt, der andere aber ausge- zeichnet ist, dann wegen Concubinats, wiederholter Paßfälschung und wieder- holten VagirenS, neben solidarischer Mitverbindlichkeit zum Ersätze des ver- ursachten Schadens und neben Erstat- tung seiner Arrest- und eines Drit- theils sämtlicher Untersuchungs-Kosten zu zwanzigmonatlicher Zuchthaus- strafe mit derbem Willkomm und zu nachherkger wenigstens sechsmonat- licher Einschließung in ein Zwangs- Arbeitshaus verurrheilt, nach deren Er- stehung er unter besondere polizeiliche Aufsicht gestellt werden soll; d) Andreas Mayer, hekmathlos, wegen dreier in Genossenschaft mit Gaunern verübten Diebstahle, von welchen zwei qualisicirt sind, und einer die Summe eines großen Diebstahls weit übersteigt, der dritte aber ausgezeichnet ist, dann wegen wiederholten VagirenS und Bet« telnS, auch wegen vor Gericht vorge- brachter Lügen, mit Rücksichtnahme auf die wegen nachgefolgter Theilnahme an Diebstählen früher erstandene pein- liche Strafe, neben solidarischer Mit- Verbindlichkeit zum Ersätze des gestifte- ten Schadens, seiner Arrest - und eines Drittheils der Uutersuchungs - Kosten mit ein und zwanzigmonatlicher Zuchthausstrafe und derbem Willkomm belegt; a) Eoa Maria Bronn er, von Eglin- gen, Oberamrs Mäustngen, wegen nach- gefolgter Theilnahme an zweien Dieb- stählen , Concubinats und wiederholten VagirenS, auch wegen Führung eines falschen Namens und frechen LügenS vor Gericht, neben Nachholung der ihr früher zuerkannten, aber noch nicht er- standenen dreimonatlichen Zucht- hausstrafe und nachherigen wenigstens sechömonatlichen Einschließung ln ein Zwangs - Arbeitshaus, unter der Verbindlichkeit zum Ersätze des Scha- dens , so wie ihrer Arrest - und eliicS Sechstheils der Uutersuchungs - Kosten zuweiierer sicbenmonatlicher Zucht- hausstrafe verurlheilt, nach deren Er- stehung sie unter polizeiliche Aufsicht zu stellen; d) Barbara Boni, von Wurmlingen, Oberamts Tuttlingen, wegen nachgcfolg- ter Theilnahme an zweien Diebstählen, dann wegen Concubinats, wiederholter Scortation, auch wiederholten Bettelnö und VagirenS, neben der Verbindlichkeit znm Ersätze dessen, was sie von dem Gestohlenen erhalten hat, so wie ihrer Arrest- und eines Sechsthells an den Untersuchungs-Kosten mit fünf und einhalbmonatlicher Zuchthausstrafe belegt, nach deren Erstehung sie unter polizeiliche Aufsicht zu setzen. Am 5. März wurde r 2. Johann Georg Junger vom Hof Reuthin, Oberamts Herrenberg, wegen nächsten Versuchs eines großen Be- trugs , betrügerischen Schuldenmachens ' und verschuldeter Insolvenz, neben der Verbindlichkeit zum Ersähe des verur- sachten Schadens, so wie seiner Verhaft- Azungs - und sämtlicher UutersuchungS- Kosten, unter Berücksichtigung des von ihm erstandenen Arrests zu sechs und einhalbmonatlicher Festungs - Ar- beitsstrafs verurtheilt. Am 12. März ist: 3. Konrad Bek, von Dettingen, Ober- amts Urach, wegen eines in Genossen- schaft verübten, ausgezeichneten und großen Diebstahls, neben solidarischer Verbindlichkeit zum Ersätze des Scha- dens, wie auch seiner Haft - AzungS» und der hälftigen Untersuchungs-Kosten zu siebenmonatl ichcr FcstungS- Ar- beitstrafe, so wie zu Erstattung der ver- ursachten Arrest - und Untersuchungs- Kosten verurtheilt, der erhobene Ver- dacht versuchter Münzfälschung aber in Ermanglung näheren Beweises bis ds-> hin für beruhend erkannt; Christian Pf aff, von Röthenbach, Ober- amts Oberndorf, wegen eines im recht- lichen Sinne dritten, jedoch kleinen Diebstahls, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des Schadens und sämtli- cher Untersuchungs-Kosten zu sechs mo- natlich er- Festungs - Arbeitstrafe und nachherlger dreimonatlicher Ein- schließung in ein Zwangs - Arbeitshaus verurtheilt worden. Am i5. März wurde: S. auf die zu Freudenstadt vorgenommene Untersuchung: s) Alt Schultheiß Matthäus Kek, von Oberiflingen, wegen nächster Theilnah- me an den bei der Gemeinde-Verwal- tung daselbst entdeckten Nebenrechnun- gen und wegen Fälschung, so wie we- gen anderwärtiger Dienst - Vergehen , neben Entsetzung von allen seinen Aemtern und Unfähigkeits-Erklä- rung zu Versehung irgend einer öf- fentlichen Stelle zu sechswöchiger Festungs - Arbeitsstrafe; b) der gewesene Bürgermeister Matthäus Haas, von Oberiflingen, wegen Füh- rung von Nebenrechnungen und Theil- nähme an Fälschungen zu Bedeckung derselben, auch wegen anderer Dienst- Vergehen, neben Entsetzung von allen seinen Aemtern, und Unfähigkeits- Erklärung zu Versetzung irgend einer öffentlichen Stelle, zu vierwöchiger Gefängnißstrafe verurtheilk, auch wegen Erstattung des verursachten Schadens und der Untersuchungs-Kosten das An« gemessene verfügt. Am >6. März wurder 6. auf die bei dem vormaligen Criminal« amte Urach, und sofort bei dem Ober« amtsgerichte daselbst stattgehabte Unter« suchung: s) der gewesene Bürgermeister Johannes Bau mann, von Zainingen, wegen eines durch unordentliche Kassen - und Rechnungsführung entstandenen, durch Fälschungen zeitig verdeckten, jedoch noch vor Einleitung einer Untersuchung vollständig ersetzten Kassenrests, sodann wegen fortgesetzten Betrugs mittelst der von ihm und seinem Mirrechner meh- rere Jahre fortgeführten falschen Ueber- gaben, ferner wegen verschiedener Be- einträchtigungen des Gemeinde - Ver- mögens, neben Entsetzung von den durch ihn bekleideten Aemtern, auch Unfähigkeits-Erklärung zu Vcr- sehung jeden öffentlichen Amts, und neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des unliquidirten Remanets samt Zin- sen, so wie des der Gemeinde sonst ver« ursachten Schadens, auch eines ange« messenen Theils an den UntersuchungS« Kosten, mit s i e b e n m o n a t l t ch e t Zuchthausstrafe belegt; b) der Schultheiß Jakob Mutschler in Zainingen, wegen nächster Theilnahme an den durch die beiden Gemeinde-Rech» ner Baumann und Häberle verübten Fälschungen, sodann wegen Beeinträch« tigunz des Gemeinde - Vermögens und wegen Nachläßigkeit in der Aufsicht über die Gemeinde - Verwaltung über« Haupt, neben der Verbindlichkeit zu Erstattung des der Gemeinde zugefüg« ten Schadens, so wie eines angemes- senen Theils an den Untersuchungs- Kosten, von seiner Stelle entsetzt, zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes für unfähig erklärt, und zu vierwöchi- ger Gefängnißstrafe verurtheilt. Am ,Z. März ist: 7. der ledige Schneider Christian Weiß, von Bettenhausen, ObcramtS Sulz, wegen Versuchs der Unzucht mit un- mannbaren Mädchen, neben Verfällung in die aufgegangenen Untersuchungs- Arrest - Azungs - und Vertheidigungs- 201 Kosten, mit einer vierjähriger Zucht- hausstrafe belegt worden. Am ,6. März wurde: 8. Georg Bahn Holzer, von Lausten, Oberamts Rottwell, wegen mehrerer, z-um Thett grober Betrügereien, mit Rücksicht auf den hierdurch gestifteten nicht unbedeutenden, größtentheils uner- setzten Schaden, neben der Verbindlich, keit zum Ersätze desselben, so wie seiner Haft-Azungs- und Untersuchungs-Kosten, 2.) Civl Am 6. März wurden: r. in der Nichtigkeitö-Klagsache von dem Oberamtsgerichte zu Urach zwischen Ja- kob Bauer, von Sirchingen , Bekl., Omen, und Catharina Plankenhorn, von Gächingen, Kl., Qatin, Kindes - Ernäh- rung betretend, und 2. in der Nichtigkeits.-Klagsache von dem Oberamtsgerichte zu Nagold zwischen dem Kronenwirth Lambach, von Alten- siaig, Brkl., Outen, und Johann Georg G'vltenbott, von Minderspach, und Con- sorten, Kl., Qaten, rückständigen Ar« beitslohn betreffend, die Qnten wegen mangelnden NichtigkeitSgrundeS unter Verurtheilung in die Kosten dieser In- stanz abgewiesen» zu achtmonatlicher Festungs-Arbeit- strafe verurcheilt. Am 29. März ist: g. auf die zu Nürtingen stattgehabte Unter- suchung Christian Friedrich Mayer, von Kirchheim u. T., wegen wiederholter Asotie, neben der Verbindlichkeit zu Be- zahlung seiner Arrest - und Untersu- chungs-Kosten, zu einjährigerZwangS- Arbeitshausstrafe und zu nachheriger wei- terer Reclusion bis zu erprobter Besse- rung verurtheilt worden. - Senat. Am 7. März ist: 5. in der Appellationssache von dem Ober- amtsgerichte zu Tuttlingen zwischen Jo- hann Jakob Haller und Philipp Klai- ber, von Hausen ob Verena, Bekl., Anten, und dem Salzfaktor Friedrich Wenz in Tübingen, Kl., Aten, Bürg- schaft betreffend, das oberamtsgerichtliche Unheil unter einer Modifikation und unter Beweis - Nachlaß für die Bekl., Anten, bestätigt, und auf Vergleichung der Prozeß-Kosten zweiter Instanz er- kannt worden. Am 9. März wurde: 4. in der Nichtigkeitö - Klagsache von dem vormaligen Oberamtsgerichte zu Horb zwischen Johannes Gfrörer, von Wiesen- stetten, Jäten, Ctntcrr, und Tavsr Hank von da, Inten, Qaten, die Wiederher- stellung einer Dachrinne und eins Eln- fahrts - Gerechtigkeit betreffend, Queru- lant wegen mangelnden Nichligkeits- grundes abgeLiesen und in die Kosten dieser Instanz verurcheilt. Am 1-^. März ist: 6. in der Appellationssache von dem Ober- amtsgerichte zu Horb zwischen den Erben des zu Schramberg verstorbenen Ober- amtmannö von Khuon, Kl», Wieder- beki., Anten, und den Erben des ver- storbenen Ldw Maier Auerbacher zu Nordstetten , Bekl., Wiederkl., Aten, die Herausgabe einer Urkunde in der Vor - und die Bezahlung eines Kapi- tals samt Verzugszinsen ln der Nach- klage betreffend, das ersirichterliche Er- kenntniß unter Verfüllung der Anten in die Kosten dieser Instanz bestätigt wor- den^ Am 20. März wurde: 6. in der Appellationsfache von dem Ober» amtSgerichte zu Horb zwischen der Ge- meinde Ahldorf, Bekl., Anlin, und der Pfarrei Möhringen, Kl., Atin, Steuer- pflichtigkeit betreffend, das erstrichterliche Erkenntniß. abgeändert, und die Bekl., Autln, unter Vergleichung der Prozeß, Kosten beider Jnstanzey von der Kla ge, wie sie angebracht worden, entbun- den ; 7. in der Appellationssache von dem vor» maligen Oberamtsgerichte zu Rottenburg zwischen alt Johannes Kußmaus, Bauer zu Nellingsheim, Bett., Amen, und der Uuiverstiäts - KameralverValtung Tübin- gen, in Vertretung der Pfarrei Wolfen« hausen, Kl., Ätin, ein Obsizehentrecht betreffend, das erst ichterliche , Urtheil unter einer Modifikation bestätigt, und die Vergleichung der Prozeß t Kosten zweiter Instanz ausgesprochen; £.. in der Appellationssache von dem vor- maligen Oberamtsgerichte zu Balingen zwischen dem Lieutenant Christian Inder- mühle zu Uitcendorf in der Schweiz, Kl., Anten, und Jakob Höschle, Schloß« wirth zu Balingen, jetzt dessen Erben, Bekl., Mit-Anten, eine vom Gläubiger eedlrte Vürgschafts - Klage betreffend, das erstrichterliche Urrheil theils bestätigt, theils abgeändert, die Prozeß Kosten die- ser Instanz aber wurden zum Theil ver- glichen, zum Theil den Erben des Mit- Amen Hbschle auferlegt. Am 21. März sindr 9. in. der Appellationssache von dem Ober« amtsgerichte zu Neuenbürg zwischen dem Amtspfleger Eschenmayer daselbst, Bekl., Anten, und dem Bürgermeister. Siek zu- 4. Wildbad, Kl-, Aten, Ersatz eines Ab- rechnungs '-Posten betreffend; io,- in der A pellatiotssache von dem vor- maligen Oberawtsaerichte zu Balingen zwischen dem Stabevogt Jakob Schik, von Wril-Heim, Bekl., Anten, und dem Ziegler Conrad Holle daselbst, nun des, fett Erben, Kl., Aten, einen Abrcchnuugs- sire't betreffend, die oberamtsgerichtli- chen Erkenntnisse unter Versällung der Anken in die Prozeß Kosten zweiter In- stanz bestätigt worden». An demselben Tage wurde: r.i.. in der Rechtssache erster Instanz, zwi- schen dem vorinaligen Kameralvetwaltext und jetzigen Finanz Kammer-Registrator Heller zu Ludwigsburg, Kl., und dem K'onigl. Kammerherrn Grafen Carl von Leutrum , so wie dein Ober - Tribunals- Procurator O. Schott in Stuttgart, als Administrator des- gräflich Clemens txm Leutrumschen Fideicommiß - Vermögens, Bell., Ersatz von AdministrauonS-Kvsten betreffend, die Entbindung der Beklag- ten von der Klage ausgesprochen, und Kläger in die Prozeß'Kosten verurtheilr, demselben jedoch noch Beweis nachge, lassen. Am nämlichen Tage ist: r-r» in der Apxellationssache von dem Ober- amtsZerichte zu Nürtingen zwischen dem Schultheißen Carl Benz und Conf.,,von Unterboihingen, Bekl., Aten, jetzt An- ten , sodann dem Freih. von Thumb- Neuburg und Cons. daselbst, Kl., An- ten, jetzt Aten, eine Weg-Gerechtigkeit betreffend, das von der Kbingl» Justiz- Retardaren - Commission gefällte Urtbeil unter-Versällung der Anten in die Kosten zweiter Instanz bestätigt worden. Am *3. März wurde: r3. in der Appellarionssache von dem Ober« amtsgerichre zu Urach zwischen dem Chri- stoph Friedrich Kochfchen Eheleuten, von Ehningen, Bekl. , Anten, und den Erben des Melchior Rall von da, Kl., Aren, eine Darlehensforderung betref- fend, die ergriffene Berufung we-en Versäumung der gesetzlichen Nothfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift unter Versällung der Anten in die Kosten zwei- ter Instanz für verlassen erkannt;. a.<. in der Appellanonsfache von dem Qber- amtsgerichte zu Rottenburg zwischen Tho- mas Biesinger, Bäcker daselbst, Bekl.,. Anten, und dem Sradtrath Anton Horn- stein allda, Kl», Area , ästimarotische Klage wegen erlittener Injurien betref- fend , die ergriffene Berufung wegen! Mangels an einer gegründeten Beschwer-- de unter Ver-iribeilung des Anten int die Kosten dieser Instanz abgewiesen;; i5.t ti» der AppellatksnSsache von dem Ober- amts geeichte zu Rottenburg zwischen Ka- rsline Biesinger, von Oberndorf, cum cul-stors. Kl., Antin, und den Erben des Anton Schäffer, von Wendelsheim, Bekl., Aten, die ergriffene Berufung wegen Versäumung der Rochfrist zu Ein- reichung der Beschwerdeschrift, unter Verfüllung der Antin, in die dadurch verursachten Kosten für verlassen erklärt. Am 27. März ist: ss. in der Rechtssache erster Instanz zwischen Moses Judas Ochs zu Nordstetten, Kl., Pcenren, Repredukten, und dem Freih. v. Münch zu Mühringen, Bekl., Pcten, Reprvduremen, die Leistung einer ver- sprochenen Belohnung und den Ersatz yon Kosten und Schäden betreffend, über den geführten Beweis und Gegen- genbeweis , so wie die Statthaftigkeit des vom Klüger dem Beklagten eventuell angetragencn Eides erkannt worden. An demselben Tage wurde: 7. in der Nichtigkeitsklage und Appella- tionssache von dem Oberamtsgerichte zu Sulz zwischen der Ehefrau des ln Gant geralhenen Johannes Eberhard zu Voll, cum. cur,, Jatkn, O.min, Antin, und Georg Jakob Bühler daselbst, Inten, O.aten, Aten, die Verbindliclkeir zu Bezahlung einer Schuldforderung be treffend, die angebrachte Nichtigkeitsklage verworfen, und das erstrichterliche Ur» theil unter Verfällung der Antin in die Prozeß-Kosten zweiter Instanz bestätigt, der Antin jedoch noch Beweis nachge» lassen; »Z. in der Appellationssache von dem Ober- amtsgerichte zu Sulz zwischen Marlijt Danner, von Voll, Lnten, Anten, und Georg Jakob Bühler daselbst, Mit-Lnten, Aten, Lokation im Gant des Johannes Eberhard von da betreffend, das oberamts» gerichtliche Urtheil unter Vergleichung der Prozeß - Kosten zweiter Instanz ab» geändert. Am »8. März ist: ig* in der Appellationssache von dem vor» maligen Oberamtsgerichte zu Horb zrvi' schen der Gemeinde Rexingen, Bekl., Antin, Produktin, und der Königs Finanzkammer des Schwarzwald KreistS in Reutlingen, Kl., Atin, Producenti", Spolienklage wegen Pserchertrags betref» fend, reformatorisch auf Entbindung oott der Klage unter Compensation der vor dem in zweiter Instanz gefällten Beweis» bescheid aufgcgangcnen Prozeß - Koste" und unter Verfüllung der Kl., At>", Producentin, in die nachherigen Koste" erkannt worden. a35 An demselben Tage wurde: 20. in der Appellationssache von dem Ober- amtögerichte zu Reutlingen zwischen dem Handlungshaus Harpprecht und Hauei- sen zu Stuttgart, Lnten, Anten, und der Ehefrau des in Gant gerathenrn CondirsrS Johann Martin Köhler zu Tuttlingen, cum. cur., Mit - Lnten, Atin, Lokation und Vorzugsrecht im Kohlerschen Gant betreffend, das erst- richterliche Urtheil unter Verfüllung der Antl-n in die Prozeß-Kostcn zweiter In- stanz bestätigt, den Anten jedoch noch Beweis nachgelassen; r i. in der Nichtigkeitsklage und Appeüa- tionssache von' dem OberaMtSgeriäM' zn- Urach zwischen der StiftungSVerwal- tung daselbst, als Vertreterin der dorti- gen Hospitalpflege, Kl., Qntin, Amin, so- dann dem Schultheißen Vvhringer und den übrigen Gerichts-Mitgliedern und resp. deren Erben, von Wittlingen, Bell., Qaten, Aten, subsidiarische Klage betreffend, das oberamtsgerichtliche Ur- theil unter einer ausdehnenden Modisi- kation des in erster Instanz nachgelas- senen Beweises bestätigt, und auf Ver- gleichung der Prozeß-Kosten beider In- stanzen erkannt. III. Gerichtshof für den Jaxt-Kreis. i.) Criminal -Senat. Am 5. März wurden: i. in der vor dem Oberamtsgerichte Aalen verhandelten Untersuchungssache gegen Johann Georg Schmid, von Adel- mannsfelden, und Veronika Jacobln, von Fachsenfeld, a) Johann Georg Schmid wegen aus- gezeichneten, im rechtlichen Sinne drit- ten Diebstahls, wegen unbefugten Um- Herlaufens, und wegen unzüchtigen Zu- sammenlebens mit der Veronika Jaco- bin, zu einer Festungsstrafs von drei Jahren und nachheriger Reclusion in dem Zwangs- Arbeikshause zu Ellwan- gen auf Ein Jahr; b) Veronika Jacob in wegen unzüchtigen Zusammenlebens mit Johann Georg Schmid, vorangegangener Wissenschaft von dem von demselben verübten Dieb- stahle, und wegen unbefugten Umher- > laufens, mit einer Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg auf vier Monate ver> urtheilt, und jedem der Berurtheilten seine eigenen Arrest- und Aznngs - unkd 1 -56 die Hälfte der UntersuchungS - Kosten zugeschieden, auch dem Jnquiflten Schmitz der Ersatz des Schadens auserlegt. An demselben Tage wurde: *• Georg Bidlingmaier, von Lenglin- gen, der bei dem Oberamtsgerichte Welz- heim in Untersuchung stand, wegen der gegen ihn erhobenen, im Jahr 1815 at- tentirren Fälschung, neben Verurtheklung ln sämtliche Untersuchungs-Kosten, von seinen zur Zeit dieses Vergehens noch bekleideten Stellen eines Gerichts-Mit- glieds, Walsenrichters und Untrrgängers im Lenglinger Staabe, entlassen, und mir einer Geldbuße von einer großen Frevel belegt. Am 8. Mär; wurde r S. Johann Georg Zeitter, von Stein- Heim, der bei dem Oberamtsgerichte Heidenheim in Verhaft und Untersu- chung gekommen, wegen sich zu Schuld gebrachter mehrfacher Betrugshandlun- gen, so wie wegen VagirenS, Bettelns, und erster Scortation, zu zweimonat- licher Festungs-Arbeit und nachheriger zweimonatlicher Rccluflon in einem Zwangs-Arbektshause, so wie zum Scha- dens-Ersatz und zu Bezahlung sämtlicher Arrest - Azungs - und Untersuchungs- Kosten verurtheilt. Unterm i3. März ist: 4. Georg Maier, von Bartolomä, wel- cher bei dem Oberamtsgerichtc Aalen k» Verhaft und Untersuchung gekommen, ° wegen wiederholter Landstreicherei und Bettelns, neben Bezahlung seiner Ar- rest. und Azungs - Kosten, zu ein m o - n etlicher Zuchthausstrafe und nachhe- riger dreimonatlicher Recluston in -einem Zwangs - Arbeitshaufs verurtheilt worden. Am 17. März wurde: -5. in der vor dem Oberamtsgerichte Oeh« ringen verhandelten Untersuchungssache gegen den FestungS - Sträfling Jakob Friedrich Fischer , von Psedelbach i Oberamrs Oehriugen, erkannt: daß der- selbe des gebrochenen Haudgelübds für überwiesen anzunehmen, und deshalb, neben Ersah der ausgelaufenen Kosten, noch mit einem Zusätze von vier Wo» chen, zu der ihm unter dem re. Okto- ber 1819 wegen großen Diebstahls zu- erkannten drei und einhalbmonatlichen Festungs - Arbeit zu belegen sey. Unterm 20. März wurden: 6. Balthasar Schölling, von Oberstetten, Oberamts Gerabronn, und Georg Ma- thäuö Konrad, Schaft,,echt von Unter- gr'oningen, Oberamts Gaildorf, welche vor dem Oberamtsgerichte Mergentheim »Zf in Untersuchung gestanden, wegen schwe- rer Körper-Verletzung, neben Bezahlung der sämtlichen Heilkosten und S der Un- tersuchungs-Kosten mit solidarischer Ver- bindlichkeit, und zwar s) Schelling zu vier und elnhalb- monatlicher Festungsstrafe; b) Konrad aber in Rücksicht einer frü- hern wegen gleichen Vergehens erstan- dener Festungsstrafe, zu sechsmouat- sicher Festungsstrafe, und jeder der- selben in den Ersah seiner Arrest- und Azungs-Kosten verurtheilt. An demselben Tage wurde: 7* Johann Joseph Schwarz, von Stein- bach , Obecamts Hall, welcher bei dem Oberamtsgerichte Hall in Verhaft und Untersuchung gekommen, wegen zwei kleiner einfachen Diebstähle, die im recht- lichen Sinne als fünfter Diebstahl er- scheinen , neben Ersatz des gestifteten Schadens und Bezahlung der sämtlichen Arrest. Azungs - und Untcrsuchungs- Kvsten, zu zweijähriger Zuchthaus- strafe in Gottes zell und nachheriger Em- sperrung in das Zwangs Arbeitshaus in Ellwangen bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von Ei- nem Jahr verurtheilt; ferner ist 8« Salomine, Christophs Wellers Ehe- frau zu Alfdorfs Oberamts Welzheim, 'wegen nachgrfolgter Thellnahme -durch Annahme gestohlener Effekten, und we« gen Miturheberschaft an einem kleine« gualisicirten Diebstahl, neben dem Ko- sten » und Schadens-Ersätze, zu vier- monatlicher Zuchthausstrafe in Mark- gröningen verurtheilt worden» Am 22» März wurde: §» Maria Anna Walter, von Neresbeim^ welche bei dem Oberamtsgerichre zu Ne- resheim in Untersuchung stand , wegen kleinen einfachen, jedoch dritten Dieb- stahls, so rbie wegen Vagirens, neben Schadens- und Kosten-Ersatz, zu sechs- monatlicher Zuchthausstrafe in Lud- wigsburg und nachheriger dreimonat- licher Reclusion in ein Zwangs-Arbeits- haus verurtheilt. Am 3. März ist: ro» Christian Walter, von Lindach, Ober- amrs Gmünd, der bei dem ObcramtS- gerichie Ellwangen in Verhaft und Un- tersuchung gekommen, wegen des in Ge« srllschalt mir der Anne Marie Bulling, von Alfdorf, am >,. Juni iLig an Joh. Müller in Alfdorf verübten großen Diebstahls, welcher als dessen dritter Diebstahl erscheint, neben Bezahlung feiner Arrest !'und der wegen der Un- tersuchung zu Ellwangen am 26. März d. I. sich ergebenen Kosten, auch neben dem' Ersatz des Entwendeten- unter- foti* -arischer Verbindlichkeit mit der Anne Marie Bullingzu- ein er weitern Fe» stungsstrafe von drei Mo na t e nals Zusatz, zu- der unterm- 22.. Juni v. I.. ».)) Ll v i Unterm' 6'.- März wurde:- i>.. die' Konigl. Staa's - Hauptkassen-» Ver- waltung in- Stuttgart wegen- versäumter Norhfrist zu- Einlegung der Appellarion gegen das von- der König!. Justiz - Re- tardaten-Commission in Rottenburg ge- fällte Locations>Ur-lheil in der Gantsache der Franz, Knörzerschen Eheleute von Eberbach, ln integrum restiiuirt, und LaS^ Weitere- durch Ordination verfügt.. Am re.. März wurde L.. die AtkonSsache zwischen- dem Hofrath Herwig in Kupfer-zell, Bekl.., Wieder- kläger,. Revidenten ,. Querulanten,, nun Anten ,, und dem- Kaufmann Carl Frie- drich Chriftlieb,. von- Oehringen, nun dessen, Erben,, Kläger,. Wiederbeklagten,. Reoisen, Querulaten; nun Aten; Forde- rungen und Gegenforderungen,, jetzt Nichtigkeit des von der ehemaligen Re- gierung zu Waldenburg« kn der Sache eroffneten' und in Reviforlo bestätigten« Urtheils betreffend,, wegen versäumter gvtägigrr Norhfrist zu Einreichung der schon gegen ihn erkannten fünfzehttwo' iratlichen Festungsstrafe, und sechsmonatt lichen Einsperrung in einem Zwangs Arbeitshause verurtheilt worden» l - S en a t. Befchwerdeschrkft, für verlassen erklärt, und Ant in sämtliche Kosten der AtionS' Instanz verurtheilt; 3». ln der Ationösache von dem OberamtS^ gerichte Gmünd zwischen Bernhard genblast zu Straßdorf, Vorkläger und Nachbeklagter, Anten, an einem, und Joseph Schludi, Vorbekl. und Nach^ klüger, Aten, am andern Theil, Erfüll lung eines Kauf-Contrakts in der Vor* und Entschädigung wegen nicht gehörig erfüllten Kauf - ContraktS in der Nach* klage betreffenddie eingewandte BerU^ fung wegen versäumter gotägiger Noth^ frist zu Einreichung der Beschwerde schrift, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten der Ationö-Instanz verlassen erklärt; 4. ln der Ationösache von dem OberamtS* gerichle Gerabronn zwischen Johan^ Christine Hvlzlin, von Beilstein, Ober- amtS Marbach, Klägerin, Producentiu, Amin, und Philipp Braun, von am-See, Bekl., Produkten, Aten, P1'' 2 3g vatgenugthuung, Kindes.Ernährung, und Ersah von Kindbetlkosten betreffend, re- formatorisch auf Abschwbrung des 9!ei- nlgunzs - Eides und eventuell in der Hauptsache.selbst erkannt; 5. die in der Ationssache zwischen dem Rothgerber David Stblle zu Obersont- heim, Jäten, Anten, und den übrigen Erben der verwittweten Margarethe Maurer zu Gaildorr, Janten, Aten, die verweigerte Abschwbrung eines Manife- stations - Eides betreffend, eingewandte Berufung wegen versäumter 9c,tägiger Nochfrist zu Einreichung der Beschwer- beschrift für verlassen erklärt, und Ant in die Kosten dieser Instanz verurtheilt. Unterm 17. März wurde: 6. in der Ationssache von dem vormaligen Oberamtsgerichte in Gmünd zwischen dem Webermeister Johann Michael Ha- veluch zu Heubach, im Namen seiner Ehefrau und deren Kinde erster Ehe, Kläger, Anten, Produkten, und dem vormaligen Amtspfleger Jakob Schnei- der daselbst, Bekl., A.en, Producenten, Ansprüche aus einer Pflegschaft betref- fend, der dem Prnten durch Erkenntniß vom 2 5. August! 318 auferlegte Be- toels für nicht geführt angenommen, und Produkt von der Verbindlichkeit zu Be- zahlung des an ihn geforderten Aktiv- Rvmanets aus der Leonhard Schneider- schen Pflegschaft, unter Verurrheilung des Producenten in die Kosten dieser Instanz freigesprochen; 7. in der Ationssache von dem vormaligen Oberamtsgerichte in Hall zwischen dem Cameralverwalter Seiferheld in Mün- flngen und Consorten, Liquidanten, An- ten, und den Gläubigern der Gantmasse des verstorbenen Steuer. Einnehmers Ldchner in Hall, Liquldanten, Aten, die Berufung wegen Versäumung der Alions. fdrmlichkeiten von Amts wegen verwor- fen , und die Anten in die Kosten ver- urtheilt. Am r«. März ist: 8. die Ationssache von dem Oberamtsge- richte zu Gerabronn zwischen dem Juden Maier Salomon zu Michelbach an der Lücke, Kl., Eidesdelaten und Referenten, nun Anten, und der Calharina Bekin daselbst, Bell., Eidesdeferentin und Re- latin, nun Atin, einen Kaufschillings- rest von r cm fl. betreffend, wegen Man- gels an einer gegründeten Beschwerde von Amts wegen verworfen, und Ant in die Kosten der zweiten Instanz verur- theilk; 9. die Ationssache von dem Oberamtsge-. richte Hall zwischen Joseph Burkhard von Thuirgemhal, Bekl., Anten, und Hsar Bär und Mäudle ManasseS, von Mulfingen, Kl., Aren, Schuldforderung; betreffend; w. die Ationssache von dem Oberamts-, gerichte Oehringen zwischen dem Kauf«, mann Blezinger in Oehringen, Bekl.,, Anten, und dem Stadrschulrheiß Weiz- säker allda, als Kuhbachischer Masse- Curator,. Kläger/ Aten, eine Zins-Rück- siandsforderung betreffend, wegen versäum- ter Nachfrist zu Einreichung des Gravato- rial Libellö, unter Verurtheilung der An- ten in die. Kosten,, für verlassen erklärt worden.. Unterm ji. März wurver Li. Lazarus Salomon, von Crailsheim,, Ant, in seiner Ationssache wider An- dreas Pröger,, von Mögeröbronn, Aten, eiUe Schuldforderung betreffend, gegen das wegen: versäumter peremtorischer Frist zu Einreichung bet Beschwerdeschrist dies» seits ausgesprochene desertorische Erkennt- r>iß in integrum restituirt, und das Weitere durch Ordination verfügt. Den ,3. März wurde: uv in der Rechtssache erster Instanz cheS Kaiserlich Oestreichischrn Fiskus, Kläger, gegen: den Königlich Wüttembergischen General » Lieutenant von Wöllwarch,, B.ekklverschiedene Ersatzforderungen NlreUnd, rückflchtlich hex einen HarW- förderung, Beklagter von der gegen $** angestelllen Klage, jedoch.mit Beweis« Nachlaß, für den Kläger, entbunden, rück« sichtlich der anderen Forderungen aber die Klage angebrachter Maßen verwo^ frn , und Kläger dem Bekl. sämtliche von ihm aufgewandte Kosten zu ersta^ ten für schuldig erklärt. Am 28. März ist: *3. in der Ationssache von dem vormali« gen Oberamtsgerichte Gaildorf, des Gott- lieb Fahr zu Sulzbach am Kocher, Bekl" Anten,, gegen die Königs. Finanzkam« Mer des Iaxt-Kreises, Namens des^ Kameralümrs zu Gaildorf, Kl., Atin, Restitution eines ohne lehensherrliche willigung erkauften Lehens betreffend, dio gegen das von dem vormaligen ProviiU- zlal-Iustsz^Collegium zu Ulm ausgespro- chene Urtheil ergriffene Berufung wege^' Mangels einer gegründeten Beschwerde verworfen, und Bekl., Ant, in die Ko- sten verurcheilt; >4* in der Ationssache von dem vormals gen Oberamtsgerichte Künzelsau der ^ den Akten genannten Gemeinden dts vormaligen teutschordcnschen Amts Balb bach, Kl., Anten, gegen dio in den Aku- ten genannten Gemeinden des vormalb gen tentschordenschcn Amts NizenhauseU, Bekb, Aten,, Kriegskostcn- Vergütung/ betreffend, das von dem"vormaligen Pro- vinzial-Justiz-Colleglum in LudwigSburF ausgesprochene Erkennlniß, unter Ver- urtheilung der Anten in die Kosten be- stätigt ; i 5. in der Ationssache von dem Oberamts- geeichte zu Oehringen zwischen dem vor- maligen Hofrath Herwig zu Kupferzell, Kl., Anten, gegen den Bauern Mar- tin Nied, von der Tanne, Bekl., Aren, die Vindikation eines Pferdes betreffend, die Berufung unter Verwerfung der eventuell angebrachten Nichtigkeitsklage wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde von Amts wegen abgeschla- gen , und der Ant in die Kosten dieser Instanz vcrurtheilt; 16. in Sachen der Maximiliane Eyberger in Ludwigsburg, Jmpl-orantin, Liqui da» t in, diese gegen das am 16. Nov» in der Freiherrlich von Kn'oringen- schen Gantsache ausgesprochene Präklu- siv - Erkenntnis irr iriteAvurn restituirt, und das Weitere durch Ordination ver- fügt worden. Den 3o. Marz wurde: 17. in der Ationssache von dem vormali- gen Oberamtsgerichte Künzelsau, der Stadtgemeinde Mergentheim, Klägerin, Antin, gegen die in den Akten genann- ten Gemeinden des vormaligen teutschor- denschen Amts Nizenhausen, Bekl., • Aten, Kriegskosten - Vergütung betref- fend , das von dem vormaligen Provin- zial - Justiz - Collegium in Ludwigsburg ausgesprochene Erkenntniß, unter Ver- urrheilung der Antin in die Kosten der zweiten Instanz bestätigt. IK. Gerichtshof für den Donau-KreiS. r.) Criminal - Senat. Am März ist: >. der bei dem Oberamtsgerichte Saulgau ln Untersuchung gekommene Ferdinand Brändle, von Saulgau, wegen fortge- setzter Wanderbuchs - Fälschung und mehrjährigen arbeitslosen Herumziehens und Bettelns, neben Verfüllung in ei nen angemessenen Theil d^r Untersu- chungs-Kosten mit vicrMonatlicher Festungs-Arbeitsstrafe belegt worden. Am 5. März wurden verur- theilt: 2. auf den Grund der von dem OberamtS- 5 ; >42 gerichteMlaubeuxen vorgenom menen Un- tersuchung der Chirurg Schweizer, von Herrlingen, wegen grober Verlänm- dung des Wirths Hölz, von Herrlin- gen, dann wegen Mißhandlung seiner Familie und Asolie, neben Verfüllung in sämtliche Untersüchungs - Kosten zu dreimonatlicher Festungs - Arbeits- strafe mit einer seinem schwächlichen Körper angemessenen Beschäftigung und nachheriger Einsperrung in dem ZwangS- Arbeilshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf dis Dauer von drei Monaten; 3. auf die bei dem Oberamtsgerichte Mald- see geführte Untersuchung: a) Elisabeths Keßler, von Osterhofen, wegen Aussetzung ihres neugeborenen unehelichen Kindes und wegen Fleisches-. Vergehens zu sechsm onatlicher Zuchthausstrafe in Markgröningen; K) Xaver Zängerle, von Ellwangen, Oberamts Leutkirch, Vater des ausge- fttzten Kindes, wegen gleichen Vergehens, zu sechsmonatlicher, seiner körper- lichen Beschaffenheit angemessenen Fe- stungv - Arbeitsstrafe; zugleich wurde gegen beide Jnquisiten wegen der Kosten das Angemessene ver- fügt. An demselben Tage wurde: 4» gegen Joseph Abt, von Mühlhausen,, welcher bei dem Oberamtsgerichte Ehin- gen in Untersuchung war, wegen wie- derholten Diebstahls, neben Zuscheidung sämtlicher Unlersuchungs - Kosten, eine vkermonatliche Zuchthausstrafe in Markgröningen mit einer seiner körper- lichen Beschaffenheit angemessenen Be- schäftigung erkannt, und 5. auf die von dem Oberamtsgerichte Bi- berach geführte Umersilchung gegen An- ton Rapp, von Mettenberg, wegen mir thätlicher Mißhandlung verbundener Wi- dersetzlichkeit gegen den ihn arretirenden Gensd'armes, sodann wegen wiederholten unzüchtigen Lebens und Vagirens, neben Verfällung in sämtliche Kosten, vier- monatliche Festungs-Arbeitsstrafe und nachherige Einsperrung in dem Zwangs- Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von zwei Monaten ausgesprochen. Am u. Marz wurden verur- theilt: 6. der bei dem Oberamtsgerichte Saulgan in Untersuchung gekommene Martin Seyfried, von Blochingen, wegen meh- rerer Betrügereien und Conkubinats, 2^5 neben Verfällung in den Kosten - und Schadens-Ersatz zu vier monatlicher Zuchthausstrafe in Markgröningen; 7. auf die von dem Oberamtsgerichte Bi- berach geführte Untersuchung: a) Johannes Merkle, von Wolsöbuhl, Königl. Baler. Landgerichts Nördlin- gen, wegen eines nach vorhergegangener Verabredung mit einem Mitgefangenen eomplott- und planmäßig verübten ge; waltsamen Angriffs auf zwei Gehülfen des Gefangenwärters und dadurch ver« fuchter Befreiung aus dem Gefängniß, auch wegen weitern im Gefängniß be; gangenen Unfugs zu viermonatli; cher Festungs-Arbeitsstrafe und körper- licher Züchtigung mit 3o Stockstreichen; d) Joseph Zech, von Oberrieden, Kan, tons St. Gallen, wegen gleichen An- griffs auf zwei Gehülfen des Gefangen- wärters und dadurch versuchter Be; freiung aus dem Gefängniß, zu vier- monatlicher Festung» - Arbeitsstrafe und körperlicher Züchtigung von 20 Srockstreichen; zugleich wurde gegen beide Jnqulsitsn wegen des Kosten - und Schadens - Er- satzes das Angemessene verfügt und das Erkenntniß wegen der denselben angeschut- digten weitern Verbrechen Vorbehalten. An demselben Tage wurde: 3. gegen die bei dem Oberamtsgerichts Leurkirch in Untersuchung gekommene Franziska Kleiner, von Leder, Königl. Baierischen Landgerichts Vuchloe, wegen wiederholten verbotswidrigen Eintritts in die König!. Staaten, wiederholter Land- streicherei und wegen Angabe eines fal- schen Namens, in Betracht der wegen gleicher Vergehen bereits erstandener Strafen, neben dem Ersätze sämtliche« Kosten sechswöchige Zuchthausstrafe zu Markgröningen, nebst Willkomm und Abschied und nachherige Ausweisung aus dem Königreich, unter Androhung ge- schärfter Strafe auf den Wiederbetrr- tungsfall erkannt; 9« gegen den bei dem Obcramtögcrichte Münstngen in Untersuchung gekommenen Job. Al:, von Drakensiein, Oberamts Geißlingen, wegen wiederholten Betrugs und fortgesetzten liederlichen Lebenswan- dels, neben der Verbindlichkeit zmu Ko- sten- und SchadenS-Ersatz eine sechs.- monatliche Zuchthausstrafe in Gottes- zell, mit Willkomm und nachherige Ein« fperrunR in dem Zwangs - Arbeitshaus? zu Ulm bis zu erprobter Besserung, we- nigstens auf die Dauer von sechs Mo- nat. n ausgesprochen; *44 s«. Fidel Beutele, von Daugendorf, Melcher bei dem Oberamtsgerichte Ried- lingen in -Untersuchung kam, wegen ein- fachen, kleinen und ersetzten, aber im rechtlichen Sinn vierten Diebstahls, so wie wegen polizeiwidrigen Herumziehens, neben Zuscheidung eines angemessenen Theils der Untersuchrings - Kosten, zu achtmonatlicher Zuchthausstrafe zu Markgröningen, miss einer seiner körper- lichen Beschaffenheit angemessenen Be- schäftigung, und nachheriger Einsperrung in dem Zwangs - Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Mona- ten verurtheilt und verfügt, daß Beu- tele nach erstandener Strafe unter strenge polizeiliche Aufsicht gestellt werden solle. Am i5. März ist: ii. gegen Mathias Zirn, von Thalheim, welcher bei dem Oberamtsgerichte Bibe- rach in Untersuchung kam, wegen wie- derholten Diebstahls und wiederholten Vagirens, neben Verfällung in sämtliche Kosten, eine zweimonatliche Fcstungs- Arbeitsstrafe, >nd nachhewge Einsper- rung in dem Zwangs - Arbeitshause zu Ulm auf dir Dotier von zwei Mona- ten, mit der Bestimmung erkannt wor den, daß Zirn nach erstandener Strafe unter genaue ortspolizeiliche Aufsicht zu stellen seye. Am 17. März wurden verur- theilt: ir. auf den Grund der von dem Ober- amtsgerichte Tettnang geführten Unter- suchung Agatha Rueß, von Ettenkirchs wegen eines großen, jedoch größkentheils ersetzten Betrugs und wegen drei kleiner und einfacher Diebstähle, durch welche dieselbe sich des wiederholten Rückfalls in das Verbrechen des Betrugs und Diebstahls und der fortgesetzten gewerbs- mäßigen Beeinträchtigung fremden Ei- genthumö schuldig gemacht hat, so wie wegen Landstreicherei und Bettclns, ne- ben Verfällung in den Kosten - und Schadens - Ersah zu vierjähriger Zuchthausstrafe zu Ludwkgsburg, mit Willkomm und Abschied und nachheri- ger Einspcrrung in dem Zwangs Ar- beitshaus: zu Ulm bis zu erprobter Best scrung, wenigstens aber auf zwei Jah- re, mit der Bestimmung, daß dieselbe nach ihrer Entlassung aus dem Zwangs- Arbeit-sHause unter strenge polizeiliche Aufsicht gestellt werde; i3. der bei dc-m Oberamtsgerichte Ravens- 2 j5 bürg in Untersuchung gekommene Fmnz Jo ftp?' Moser, von Appenberg, wegen mehrfacher, zum Theil ausgezeichneter Diebstähle und wegen Unterschlagungen, neben dem Kosten - und Schadens Erzatz zu sie benm ouatlicher FestungS-Ar- beitsstrafe; auf die von dem Oberamtsgerichte Göp- pingen geführte Untersuchung: ») Michael Stegmaier, von Ottenbach, wegen verübter Mißhandlung, Verbal- Injurien und Privatconcussion, neben Zu-cheidung der Hälfte der Untersu- chungs- und etwaigen Heilungs Kosten zu drei und einhalbmonatlicher FestungS - Arbeite strafe mit Rücksicht- nahme auf seine körperliche Beschaffen- heit; b>) dessen Eheweib, Cäcilia, wegen gleicher Vergehen, neben Zu scheid» ng der an- dern Halste der Kosten, zu drei und einh alb m on a l lich er Zuchthausstrafe zu Markgröningen. Am 19. März wurden verur- t heilt: *■5. auf den Grund der von dem Ober- amtsgcrichte Tettnang geführten Unter- suchung : ^ u) cLaver Harrer, von Primisweiler, wegen nachgefolgter Theilnahme an mehreren Diebstählen, Begünstigung eines qualificirten Kirchen - Diebstahls und wiederbolren Beherbergung eines Jauners und flüchtigen Verbrechers zu sechsmonatlicher Festnffgs-Arbeits- straf:, und d) dessen Ehefrau, Monika, wegen glei- cher Vergehen, zu sechs IN on a tlich e r Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg; c) Franz Joseph Harrer, von Primis- weiler, wegen Theilnahme an mchrereu Diebstählen und Begünstigung eines qualificirten und großen Kirchen-Dieb- stahls zu vierm on atli che r Festungs- Arheirsstrafe; ä) Benedikt Lingg, von Ravensburg, wegen Theilnahme an zwei großen Kirchen-Diebstählen und einem andern großen Diebstahle, deren derselbe seines Läugnens ungeachtet für überwiesen an- genommen wurde, über die bereits un- term 5. Febr. d. I. in der Untersu- chungssache gegen Aaistr Schüttle und Genossen gegen denselben ausgesproche- ne zweijährige Festungs - Arbeitsstrafe zu einer weitern Festungs.Arbeiwstrafe von ein und einem halben Jahre; zugleich wurde hinsichtlich des Kosten- und SchadensErsatzes gegen sämtliche obige Itiquisiten das Angemessene m* fügt. An demselben Tage wurden ver- urtheilt: 16. auf die von dem Oberamtsgerichte Riedlingen geführte Untersuchung: a) Joseph Zinkenstein, von Pfannen« stiel, Oberamts Aalen, wegen eines qualificirten, in Genossenschaft und un- ter erschwerenden Umständen verübten Dfebstahls, über den erstandenen Arrest zu viermonatlicher FestungS - Ar- beitsstrafe ; b) Joseph Baumbast, von Eggingen, wegen Mitwkssenschaft und gewerbsmä- ßig getriebener Begünstigung und Theil» nähme an Diebstählen, sodann wegen Verbindung mit berüchtigten und gefähr- lichen Jaunern, unter Einrechnung eines Theils des erstandenen Arrests, zu zehnmonatlicher FestungS - Ar- beitsstrafe ; e) dessen Schwester, Appolonia Baum- bast, von Volkerehcim, wegen Mit- wissenschaft, gewerbsmäßig getriebener Begünstigung und nachgefolgter Theil- nahme bei verübten Diebstahlen, wo- durch sie sich des ersten Rückfalls schul- dig gemacht hat, dann wegen wieder« holten Vagirens und unzüchtigen Lebens mit einem berüchtigten Jauner, unket Einrechnung eines Theils des erstande- nen Arrests, noch zu fünfmonat- licher Zuchthausstrafe zu Markgrönin- gen, und nachheriger viermonatlichek Einsperrung in dem Zwangs - ArbeitS- haufe zu Ulm; d) Elisabeths Baumbast, von Vol- kersheim, wegen Mitwissenschaft, nach- gefolgter Theilnahme und Begünsti- gung bei einigen in Genossenschaft ver- übten Diebstählen, dann wegen wieder- holter Landstreicherei, auch wiederhol- ten Unzuchts-Vergehens, über den er- standenen Arrest noch zu fünfmonat- licher Einsperrung in dem Zwangs- Arbeitshanse zu Ulm; e) Crescentia Gaul, von Achstetten, wegen wiederholten Concubinats und VagirenS, auch nachgefolgter Dieb- stahls - Theilnahme, unter Einrechnung eines Theils des erstandenen Arrests, zu zweimonatlicher Zuchthausstrafe zu Markgröningen, und nachheriger zweimouatlicher Einsperrung in dem Zwangs-Arbeitshause zu Ulm; 5) Anna Maria An i sch, von Bertig- hofen, Oberamtö Ehingen, wegen ent- fernter Beihülfe bei einem Raube, -4? wegen Diebstahls - TheUnahine, sodann wegen' wiederholter Landstreicherei in Gesellschaft von berüchtigtem Diebsger sindel, auch fortgesetzten unzüchtigen Lcbens, über den erstandenen Arrest noch zu vier monatlicher Zuchthaus- strafe zu Markgröningen, unter Be- • rückstchtigung ihrer krankhaften Körper- Beschaffenheit, und uachheriger Einsper- rung in dem Zwangs-Arbeitshause zn Ulm, bis zu erprobter Besserung, wenig- stens aber auf die Dauer von sechs Monaten; zugleich wurde gegen sämtliche obige Jn- quisiien wegen des Kosten - und Scha- dens - Ersatzes das Angemessene verfügt» Am ,2. März ist: *7* gegen den bei dem Oberamtsgerichte Ehingen in Untersuchung gekommenen Leopold Scheuble, von Munderkingen, wegen ehebrecherischen Concubinats, neben Verfüllung in die Untersuchungs-Kosten, eins viermonatliche Festungssirafe mit Rücksichtnahme auf seine körperliche Beschaffenheit erkannt worden. Am r/,. März wurde verur- theilt: der bei dem Oberamtsgerichte Wald- fec in Untersuchung' gekommene Johan- nes Huber, von Bregenz, wegen eines zwar kleinen, aber im rechtlichen Sinne dritten Diebstahls, und wegen Wieder- betretung des Königreichs nach erkannter Landes-Verweisung, ferner wegen eines kleinen Funddiebstahls, und wegen frecher Lügen vor Gericht, neben Zuscheidung sämtlicher Kosten, zu sechsmonatll- ch er Festungs-Arbeirsstrafe mit Abschied, und nachheriger Ausweisung aus dem Königreich, unter Androhung empfind- licher Strafe auf den Wiederbetretungs- fall, auch gefänglicher Einlieferung an das Kaiserlich König!» Oesterreichische Landgericht Bregenz. •' ■ i/ Am 26. März wurden verur» theilt: rg. der bei dem Oberamtsgerichte Wiblin- gen in Untersuchung gekommene suspen- dirte Ober-Umgelder Johann Georg Mol, denhaver, von Wiblingen, wegen mehrfältiger, eine bedeutende Summe be- tragender Betrügereien an den Wirthen und Bierbrauern seines Distrikts, und zum Theil erhobener rulposer Beschädi- gung des Aerariums an den UmgecdS- Einkünfren, auch wegen anderer Dienst- Vergehen , neben Entsetzung von seinem Amte, Unfähigkeks - Erklärung zu Be- kleidung einer öffentlichen Stelle und Zuerkennung sämtlicher Untersuchungs- Kosten, unter Einrechnung eines Theils des erstandenen Arrests, zu einer Festungs- strafe von einem Jahr und acht Monaten, mit angemessener Beschäfti- gung innerhalb der Festung; xo. auf den Grund der von dem Ober- amtsgerichte Ulm geführten Untersuchung: s) Ursula Jehlin, von Rcgglisweiler, Oberamts Wiblingen, wegen drei klei- ner, ersetzter, aber in Genossenschaft ver- übter Marktdiebstähle, welche bei derselben den zweiten Rückfall begründen, dann wegen beharrlicher und frecher Lügen vor Gericht, zu einer körperlichen Züchti- gung mit zwanzig Ruthenstreichen, und einer Zuchthausstrafe in chudwigsburg von eilf Monaten, auch nachheriger Einsperrung in dem Zwangs - Arbeits- hause zu. Ulm bis zu erprobter Besse- rung , wenigstens aber auf die Dauer von fünf Monaten; V); Raver. Ott, von Beutelreusch,. Ober-' amts Wiblingen, wegen drei kleiner er- setzter, aber in Genossenschaft verübter, bei demselben den dritten Rückfall be- begründender Marktdiebstäble, dann wegen beharrlichen und frechen Läng' nens vor Gericht, zu einer körperlichen Züchtigung von zwanzig Stockstrei- chcn, und einjähriger Festungs-?lr- beitssirafe, auch nachheriger Emspcr- rung in das Zwangs - Arbeitshaus zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenig- stens aber auf die Dauer von sech§ Monaten. Am 29. März ist: ri. gegen die bei dem Oberamtsgerickste Kirchheim in Untersuchung gekommene Maria Dorothea Widmaier, von ZeH' wegen mehrerer kleiner Hausdiebstähk, von denen einer einem großen nahe koirimll neben Verfällung in einen angemessene" Theil der Untersuchungs - Kosten, den Ersatz des gestifteten Schadens, eine achtmonatliche Zuchthausstrafe ä11 Ludwigsburg ausgesprochen worden« 2.49 2.) Civil »Senat. Am »3. März wurde: i. in der Appellarionssachs von dem vorma- ligen Oberamtsgcrichte Tettnang zwischen Michael Dörler, von Saulgau, jetzt dessen Güterpfleger, Kl., Amen, und Xaver Bärnwig in Tetmang, Bell., Aten, For- derung aus einem Gerstenhandel betreffend, das von dem gedachten Oberamtsgerlchte ausgesprochene Erkenntniß unter Verglei- chung der Kosten reformirt. Am ,o. Mär; ist: r. die Appcllatlonssache von dem Oberamts- gerichte Ulm zwischen dem pensionirten Revierförster Herele daselbst, Namen- seiner Ehefrau, Kl., Anten, und der Ma- thias Küchelschen Stiftungspflege daselbst, Bekl., Aiin, Verwendung der Stiftungs- Gelder betreffend, durch Ordination er- ledigt worden. Am rZ. März wurde r 3. in der Appellalionssache von dem Ober- amtsgerichte Waldsee zwischen Franz Joseph Bdringer, von Hüttelkofen, Kl., Anten, und Joseph Maier von da, Bekl., Aten, Wohnung-- und Nutz- nießungsrecht betreffend, die Berufung unter Vcrurtheilung des Anten in die Kosten als unstatthaft, verworfen; 4. in der Rechtssache des gewesenen gräf- lich Fuggerschen Revier - Jäger- AloiS Edelmann, von Dietenheim, Janten, gegen den Justizrath Christmann in Rotten- burg, als Käufer des vvrmaligen gräf- lich Fuggerschen Guts Brandenburg und Cesstonar des größten Theils der gräf, lich Fugger - Brandenburgschen Gläubi- ger, Jäten, angebliche Besoldungs-Gut- haben--Förderung, dermalen Wiederein- setzung in den vorigen Stand betreffend, Int mit der Liquidation seiner Pensions- Ansprüche, nach der Zeit des Präklusive Erkenntnisses zugelassen, für das Ver- gangene aber mit seinem Restitutions- Gesuch unter Vergleichung der Kosten abgewiesen. Ebenso wurde ernanntr 3. in der gleichen Rechtssache der Wittwe des verstorbenen Amtsdieners Ritter zu Dietenheim, Jntln, gegen den Jusiizrath Christmann ln Rottenburg, Jäten. Am 27. März ist: 6. in der Wechsel-Klagsache des Handels- hauses Emanuel Laroche zu Basel, Kl., gegen den Handelsmann Moses Mayer zu Buchau, Bekl., eine Wechsel-For- derung von iöoo fl. betreffend, Bekl., 6 a5o zu Bezahlung der eingeklagten Forde- rung samt Zinsen, Kosten und Schäden, jedoch unter Cautions > Auflage an Klä- ger für die Widerklage verurtheilt wor- den. Am 3o. März wurde: 7. ln der Rechtssache erster Instanz zwi- schen dem Gastgeber Schwaderer in Stuttgart, Kl., und dem Freiherrn Ernst von Menzingen, Bekl., eine Schuldforderung betreffend, Kläger mir seiner Klage, als vor dem incompetenten Gericht angebracht, abgewiesen; 8. in der ältern Debitsache des verstorbe- nen Kanzellisten Grimminger in ÜlM das Prioritäts - Erkenntniß ausgespro- chen, und ein gleiches Erkenntniß er- gieng 9. in der Verlaffenschafts-Debilsache eben- desselben. Stuttgart den »4. Mal 1821. Mauel er. T Gedruckt bei G. Hasselbrink/ Buchdrucker. Nr». 28. Königlich - WurttemberglscheS - und Regierungs - Blatt. Freitag den 18. Mai lftn, I- Unmrttrkösre Königliche Dekrete. Bienst - Nachrichten eine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vsm 21. vori- gen Monats d!e erledigte katholische Pfar- rei Nasgsnsradt, Dekanats Ehingen, dem bisherigen Dekanats - Commissär, Pfarrer Klemmer zu Nordstetten, Oberamts Horb, auf seine Bitte übertragen. Sodann haben Hochstdieselben ver- möge höchster Entschließuttg vom 5. d. M. den Regierungsralh Oberamtmann Günr ler zu Nürtingen, auf sein Ansuchen ddr von ihm bisher.bekleideten Stelle Alters halber zu entheben', und der Akten » Aus- scheidungs - Commisston zuzucheilen, und vermöge höchster Entschließung vom 4c t>. M. dem WirthschaftSrath Andre in Brünn den Charakter und' Rang eines Konigl. Hvfraths zu verleihen geruht« Ferner haben Höchstdieselben durch höchstes Dekret vom nämlichen Tage den Repetenten Schmtd, den Jüngern, zum außerordentlichen Professor der evangeli- schen Theologie an der Universität Tübin- gen und vermöge höchsten Dekrelö vom 5. d»M. Ken provisorisch zum Professor an der An- stalt der Offiziers-Zöglinge zu Ludwigs- churg-berufenen Repetenten Speidel .defi- nitiv hiezu gnädigst ernannt. Unter dem 6. d. M. ist den Obersten- tenauts Hanf des vierten und v. Bau^ m a n n des achten Infanterie - Regiments die Erlaubniß ertheilt worden, ihre Stellen gegenseitig zu vertauschen: lk. Verfügungen der D epart e rn e nrs. üt-) Des Departements des Innern: L, des Mimst-erium des Innern. Verleihung der silbernen Verdienst-Medaille an de» Gensd'armerie-Obermann Hehl $u Tuttlingen. Se. Königs. Majestät haben ver, möge höchster Entschließung vom 5. d. M. ans die Allerhöchstdenselben gemachte An- zeige, von dem durch den zu Tuttlingen sta- rionirten GenSt/armerie - Obermann Hehl Lei Verfolgung eines gefährlichen Jauners und im Handgemenge mit demselben bewiese» nett Much, gedachtem Hehl als Aufmunte» rung zu Fortsetzung seines Eifers in Ver» folgung der Vaganten, die silberne Verdienst» Medaille zu ertheilen geruht. Stuttgart den 5. Mai >8,i. v. Otto. 2. Des Königl. katholischen Kirchenraths. Die von dem Taubstummen-Lehrer Alle in Gmünd hcrausgegcbenc Druckschrift über den Unterricht der Taubstummen betreffend. Da es sich aus den ekngezogenen Be- richten ergiebt, daß bei der großen Anzahl von Taubstummen in dem katholischen Theile des Königreichs Württemberg das Taubstummen - Institut in Gmünd nicht hinreichen kann, alle bildungsfähigen Taub- stummen auj^unehmen und zu unterrich ten, sondern daß auch die Lehrer ln Stäb» ten und Dörfern in der Folge an dieses Unterrichte Theil nehmen müssen, um deM Bedürfnisse jener unglücklichen Mensch^ klaffe ganz zu entsprechen; da auch bereit einige Geistliche und Lehrcr hierin glucks che Versuche gemacht haben, so wird den Schul •- InspLkloren aufgetragen, dafür zu sorgen, daß die von dem Taubstummen- Lehrer Alle in Gmünd 'herausgegebene „Anleitung taubstumme Kinder im Schreiben, Lesen, Rechnen und Reden zu.unterrichten rc. rc. in den Stadt - und Land - Schulen an ge sch afft werde. Die Schul - Inspektoren haben sodann in eigenen Conferenzen sich mit den Schul- lehrern über die zweckmäßigste Benützung dieser Schrift zu besprechen, und dadurch Versuche des Taubstummen - Unterrichts unter ihnen zu veranlassen. Stuttgart den 26. April 1821. Ca me rer. 3. De» König!, evangelischen Conslstorium. Schul - Conferenz - Direktoren betreffend. Die durch Beförderung des vormaligen Stadtpfarrers Hirzel, von Güglingen, erledigte Direktion der Schullehrer - Confe- renzen des Güglinger Distrikts ist dem Pfarrer M. Kraus zu Zaberfeld übertra gen, die Stadt Güglingen aber als Con- ferenzort beibehalten worden. Stuttgart den 4» Mai 1821. Wächter. 4. Des Königl. Medieinal-Collegium». Von dem König!. Medicinal - Collegio Erlaubnis zu Ausübung dieser Wissenschaft wurde dem iVleck. Or. Unfried in Mark- erlheilt, grdningen, Oberamts Ludwigsburg, nach Stuttgart den i5. Mai »Sri. erstandener Prüfung in der Medicin, die Massenbach. III. Staats - Sch ulden-Zahlungs- Casse. Die Vergleichung der im Etats-Jahr i8;Z bezahlten Zinse betreffend. Da das Etats-Jahr nun bald zu Camera!-Asmter, ObcramtS-Pflegen und Ende gehet, so werden diejenigen Kdnigl. Accise-Verwaltungen, welche sich wegen be- 254 zMter Zinse- aus Cantions « und ander» Staats - Krpitalisn für dtefes Etats»Jahr «och zu vergleichen haben, hiemit ersucht, diese Vergkeichungen unter Anschluß de«- Original - Zins - Quittungen noch vor Ab tauf'dieses Etats - Jahres unfehlbar rinzu- senden. Stuttgart den i6. Mai lfhi. Steinh eil. Dienst-Erledig« nge?l. > Die katholische Pfarrei Vühlenhann,. Dekanats Wwangen, ist durch- den am *5. M. erfolgten Ted des Pfarrers Heinrich Goitlieb Hest oltbaund die katholische Pfarrei Althek'm, Deka- nats Ehingen-, durch, den Tod des bis- herigen Pfarrers Wilhelm Schußler am; «Lmlichen Tage erledigt worden. Das Dekanatamt Böblingen ist durch das Ableben des Dekans M< Schmid,. und die evangelische Pfarrei Lienzingen, De- kanats Knittlingen, durch das Ableben drs- Pfarrers M. Sigel in Erledigung ge- kommen. Am 5. d. M. ist der Brigade-Auditor Braz zu- Oehringen gestorben. Unter dem 6. d. M. hat der aggrcgirtt Dberlieukenant Krdll von Grimmen^ stein- der Artillerie, die nachgefuchie Entt laffung- aus dem Militär erhalten, mit de>u Charakter als Hauptmann zweiter Klasse. Der Untcrlieutcnant Parrot, des stch^ tsn Jrlfanterie - Regiments , wurde dem ir,.. d.. W. auf sein. Ansuchen sionirt. Gedruckt bei Gi H a ssel>br int, Buchdrucker. Nk». 2K. Königlich - WürttemSergifches Staats - und Regierungs - Blatt. Mittwoch den a5. Mai 18*1. !. Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete. A.) Gesetz über die Erhebung und Verwaltung des Umgelds. Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. m die Beschwerlichkeiten zu entfernen^ welche die bisherige Erhebungsform des tlmgelds in die demselben unterworfenen bewerbe und in die Verwaltung selbst legt,, "nd um zugleich in diesen Zweig der Staats - Einnahmen mehr Sicherheit zu bringen, haben Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen Raths und unter Zustimmung Unserer geireuen Stände ,, lolgende vorläufige Abänderungen in der Erhebung und Verwaltung dieser Abgabe beschlossen, indem Wir Uns voxbchslten, die Gesetze über die indirekten Abgaben über- haupt, so wie insbesondere über die Wirth- schafts-Abgaben, einer Revision und durch- greifenden Verbesserung zu unterwerfen. Wir verordnen und verfügen daher wie folgt x fi. r. Die bisher durch die Finanz- Behörden nach den fpeciellen Vorschriften der Um- j5 6 gelds - Ordnung, im Einzelnen geführte Verwaltung des Umgeldö wird vorläufig für die Periode vom i. Juli iftai bis dahin j 8 i 4 aufgehoben. ff. r. -Es wird dagegen, mit Nücksich: auf den Ertrag des Jahres iflj-% und auf den Betrag der Etats - Sätze für die Jahre i8f^, die Aoersalsumme auf Siebenmal .Hundert, Sechs und Dreißig Tau- send, Einhundert und Fünfzig Gul- den bestimmt, welche die Dberamtö - Be- zirke, und zwar jeder für feinen Antheil,, der Staatskasse an.Umgeld, Sud- und Halbthalergeld und WirthschaftS- Accife von Wein, Bier, .Obftmost,.Efsich, Branntwein und Eiqueur,, in so «eit zu gewähren habey, .als die Aversalsumme des Bezirks bei der Verkeilung auf.die ein- zelnen WirthfchaftS-Gewerbe michl vollstän- dig umgelegr werden sollte. Für die Brauereien und übrigen Wirth- schafts - Gewerbe der. Guts- und StandeS- Herrfchaften werden besondere.Ansätze be- stimmt «erden. §. 3. 'Die für den Oderamts - Bezirk ausqe, mittelte Averfalfumme wird von der Amrs- VerfaMmlunz unter Mitwirkung des Ka- meralbeamren auf die einzelnenWirthfchafts- Gewerbe in dem OberamtS-Bezifke ausge- chellt, nachdem sie die Auschellung zuvor durch einen aus ihrer Mitte gewählte" Ausschuß hat vorbereiten lassen. Als Anhaltspunkte werden hiebei die bisherigen Leistungen derselben, wie sie aus den Rechnungen hervorgehen, und die für die Gewerbesteuer aufgenommenen Notiz«" über den Umfang der Gewerbe benützt. Die hiezu abzuordnenden Mitglieder der Gemeinde - Räche weiden sich mit diese" Notizen versehen, und ssich überhaupt vo" dem Betrieb der .einzelnen Gewerbe vokst .ständige Kenntniß zu -verschaffen .suchen. $. 4~ Diese Auscheitung wird jährlich ergäuZd erneuert und berichtigt. Den in dem Laust des Jahrs neu entstandene» Gewerben wer- den, auf den Grund eines gemeinderäthlb chen Gutachtens, von dem Oberamt unter Communlkatkon mit dem Kameralbeamte" .Zwischen - Ansätze gemacht, die gegen die Amtspflegkasse verrechnet werden, von kveb cher nach Maßgabe der im jj. enthalt nett Bestimmung die bei der VertheilunS etwa.entstandenen Ausfälle zu decken ff"»» jf. 5. Beschwerden von Seite der Abgabe-Pfi^' tigen gegen den Betrag der ihnen gema^ ten Ansätze sind nur dünn zuläßig, ein Abgabe - Pflichtiger nachzuweisen ver- mag , daß die Anhalts-Punkte, auf welche *er Ansatz? gegründet ist, unrichtig auf ihm angewendet warden sind,. Das Recht, solche Beschwerden vorzu- bringen, wird auf die. Zeit von »4 Tagen, von Bekanntmschung der: entworfenen AuS- theilring an gerechnet , beschränkt.. 3ü: Prüfung und Erledigung solcher' Beschwerden • wird in jedem QberamtS-Be? zirke eine besondere Commission niedergesetzt,. welche aus dem Ober - und Kameral-Be^- amten und fünf Mitgliedern,, wovon drei nicht zugleich Mitglieder derAmtsversamm»- lüng seyn dürfen,, besteht.. Diese Commission wird' vor- Regulirung der einzelnen Ansätze durch die - Amisverr fammlung gewählte. §.°. 6. Der Einzngvon den einzelnen WirthschaftS-' Gewerben wird in vierteljährigen Raten, durch den Kameral-Beamten besorgt, der sich hiezn der bisherigen Ober Umgelder zu be- dienen hat, so lange sie noch keine andere Bestimmung erhalten haben. Es wird dafür eine Einzugsgebühr vsn > » kr.. vom Gulden: bestimmt»- Die Erhebung- - Beamten > sind für die Anwendung der gesetzlichen Mittel und An- rufung - der oberamtSgerichrlichen > Hülfs- Vollstreckung zum ■ Behuf des Einzugs - verantwortlich.. Je auf den So. Juni wird mit der Amts- pfiege über den' wirklichen Betrag', die', nachgekommenen Zwischenansätze und die: entstandenen Ausfälle-abgerechnet, und ihr' der Mehrbetrag abgeliefert, so wie der Minderbetrag-von ihr ersetzt, den sie jedoch im nächsten Jahr wieder zur umzulegenden'- Summe- hinznzyfügen hat. 7.- DaS Recht, Cöncessiönen zu WirthschaftS- Gewerben zu ertheilen,. bleibt der Regie- rung Vorbehalten^ In vorkommenddn Fällen wird der be« treffende Gemeinderalh hierüber vernom- men,' und dessen- Aeußerung dem amtlichen' Berichte beigeschlossen. - Die gesetzlichen ConcessiönS-Gelder, so wie' die jährlichen RecognitionS - Hafen-- und Kessel-Gelder, werden neben den obenge- nannten Umgelds - Gefällen von den Ka- - meralämteru gegem die 0.-5.. bestimmte: Elnzugsgebühr erhoben.. Der- den Weinbergs-Besitzern nach' f 5.. dtr UmgeldS-Ordnung gestattete Ausschank' ihres selbst erzeugten Weins darf nicht eher eröffnet werden,, als das ■ Ober * und Ka- meralamt dafür ,. unter Einholung einer gutächtlichen Aeußerung des Gemeinderaths über den Betrag und Werth des auSzu- schenkenden Produkts die- Abgaben berech- '• n«t hat.. ,88 §. 8» fl. iie fuf die einzelneti t Oberamtsbezirke Reutlingen... i 2,706 emiitelten Aversalsummen betragen fol- Rolteuburg ... 16,919 es: Rottweil..... 6,076 fl. Spaichiugen... 2,284 Besigheim .... 9/^9 4 4 4 * * 4 5,112 Backnang «... 1 1,02t Tübingen .... ,6,465 Boblittgsv.. » 5,809 Tuttlingen.... 4,873 Brackenheim.. 8,440 HtTßCfy ♦ ♦ ♦ * ♦ ♦ , 17,883 Cannstadt .... 9,484 Aalen ..... §,586 Eßlingen .... 9,874 Crailsheim. ♦. 12,298 Heilbronn .... 24,907 Ellwangen.... 20,787 Ludwigsburg.. u,5oi Gerabronn.. ♦ 14,011 Leonberg .... 8,64» Gmünd ..... 12,724 Marbach .... 8,778 Gaildorf..... 6,96- Maulbronn... 7,a3* Jpall •♦♦♦** 17,308 Neckarsulm... 11,954 Heldenheim ♦.. 14,481 Stuttgart Sradt. 55,282 Künzelsau.... 1 i,43i — Amt. 7,°oi Mergentheim.. 12,355 Vaihingen.... 6,991 Nereöheim.... 12,196 Waiblingen... 6,554 Oehringen.... 11,678 Weinsberg ... 8,283 Schorndorf <... 7,486 Balingen .... 8,3o4 Welzheim .... 7,900 7,9°3 Biberach .... »0,592 Freudenstadt... 6,4 41 Blaubenren... 9,267 Hen'enberg ... 7,061 Ehingen ..... 10,814 Jp Oft) *♦♦♦*♦ 5,o68 Göppingen.... 18,7 2 3 Nagoid ..»♦* 8,023 Geißlingen... ♦ 12,7 3 2 Neuenbürg ♦ • ♦ 9/°73 Klrchheim .... 12,4^9 Nürtingen .... 7,640 Leulkirch..... 6,690 Oberndorf..... 6,926 Münsingen.... 15,187 ff. RavLnsburg ; t ; rS,Lo- Rkedlingen. ^.. 9,74» Sanlgar^.. .,.. 6,214 Teunang .... 9/&l5 Ulm...... 48,86g Wangen..... 8,116 Waldsee..... 5,7Z3 Wiblingen.... 8,5 rs Summe. 706, i5o Zum Behuf der Unter - Austheilungen werden den Amts - Versammlungen nicht nur die für die Bestimmung der Aversalr summen entworfenen Berechnungen, son- dern auch, in AnsiandSsällen, einzelne Rechnungen und Aktenstücke, zum Zweck einer nähern Aufklärung, mitgethellt wer- den. §'9' Die Kosten, welche durch Mitwirkung B) Dienst ©eine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 5. d. M. den bisher .hei der Regierung des Meckar-Kre-srs Angestellten Revisor Mut- hardt in gl-.chrr Eigenschaft zu der Re- gierung des Iaxt - Kreises zu versetzen ge- ruht. der Ober- und Kamera! Beamten entstehen/ werden auf die Staatskasse übernommen; die Kosten aber welche die Amtsoersamm- lung, der vorbereitende Ausschuß und die angeordnete Rekurs - Behörde verursachen, sind von der Amtöpstege zu bezahlen, wo- gegen derselben von der Staatskasse ßtel Procent der Aversalsumme als Vergütung durch das Kameralamt erstattet werden. Unser Finanz - Ministerium ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt. Gegeben Stuttgart den rg. Mai 18,1. Wilhel in. Der provisorische Chef des Finanz-Departements Weckherlin. Auf Befehl des Königs: Der Staats - Sekretär V e l l n a g e l. Nachrichten. Sodann haben Höchstdieselben ver- möge höchster Entschließung vom 10. d. M. die erledigte Pfarrei Erzingen, Deka- nats Balingen, dem Vikar M. Glöckler zu Kirchheim; vermöge höchster Entschließung vom ir. d.'M. die erledigte Stelle eines Lehrers M de?! dritten Klasse, des untern Gymna- siums in-Rsttweil! dem. karholifchsn Priester Miller allda,: mit- dem Charakter- eines - Professors,, und? die Stelle an der- zweiten Klasse' desselben; Gymnasiums dem. Priester Ha über allda, mit dem- Charakter eines, Präceplors. zu- üdirtragen geruht.. Ferner haben- Höchstdie selben, verr möge höchster Entschließung vom näm- lichen Tage, dir, Kaplanei zur heil. Maria in Rdttweil dem Professor Brander an-' dem dortigen Gymnasium seinem Wunsche gemäß wieder abgenommen , , und- dagegen dem nsuernannten Präcepsor; Hauberr «stka.mch? vermöge höchster Entschließung.vom- iZ«. d: Mr. die. erledigte,. Pfarrei Oher-- Urbach,-. Dekanats. Schorndorf,, dem Pfarrer: M.. B.ardili zu, Böttingen,,Dekanats Mün-.- singen>, übertragen». Unterm:l5.,d..M.' ist die:Stelle-eineS^ Ohersmts-Arzts zu Aalen dem, ausübenden, Arzt' Or.. Bösb ier. daselbst: übertragen, wordefl». Unter dem? >6^.d^ M.' wurde?der Unter- - kieutenant.Köhlivom. ersten;zum sechsten,, und? der, Uvterlieutenant' R M I' vom vierten , zum ersten Infanterie? Regftrient versetzt... Unterm- ;8., d: M. sind.' folgende Ver^ änderuogen und Beförderungen in. der Kö- nigliche:-; Infanterie - vorgrnommen. worden» Perrsio-nirt' sind:: Der bisherige Comman- deur- des - siebenten Infanterie,- Regiments r Oberst'v..König/,dis.Majors v. Brecht, vr.Rvtrenhof des ersten, v. Nausestek deö siebenten, und v..Trdltsch deS achten Regiments.. Versetzt - wurden:: Die. Bataillons - CoM- mandeurs,. Oberst v. Seybothen und Oberstlieutenant v..Ga!sberg in gleicher Eigenschaft,. Ersterer vom fünften zum sie« benten, Letzterer: vom sechsten zum-fünften Reglmerrte,, Oberstlieutenant v., Löffler vom.vierten:als Bataillons - Commandeur zum- sechsten-, „ Major und BataillonS- Commaudeuv- v. Flemming: als solcher vom; fünften zum siebenten Regiment, st wie.die Majors »..Sattler- vom siebenten zum fütrften,. und v. Arlt vom General« Qnartiermeisterstabe. zum sechsten Regi« ment.. Befördert ist : Dör bisherige Bataillons« Cymmandeurr Im siebenten Regiment», Oberst v. Hohorst zum Commandeur jv. ves Regiments y, f und - zum BätaiklönS - Commandeur er- nannt : Der;Major Franz v. Miller ves Mften - Regiments», 1L B e r f Ü g « n - e» d r r D e p a r tem ra r*. DeS Departements der Finanzen: Königl. Cataster - Commission. Airküirdigung, di« Errichtung einer Zcichnungs- und lithographischen Unterrichts,Anstalt -betreffend. Die Fortschritte, welche in - neueren Zei- ten die Lithographie gemacht hat, haben ihr als Kunst und als ErwerbszMig einen Werth gegeben, der die Aufmerksamkeit 'jeder Regierung in Anspruch - nehmen muß. Schon früher war mit der K'onigl. Litho- graphie in Stuttgart eine Lehr - Anstalt »erkunden, in -welcher Jünglingen aus dem hiesigen Waisenhause freier -Unterricht er» theilt, und sie vorzugsweise fürdie Cataster« Arbeiten nachgebildet wurden. Seine Königs. Majestät haben sich -entschlös- sen, diesem Institute eine größere Vollkom- menheit und eine gemeinnützigere Ausdeh- nung ln der Maße zu geben , daß nun nicht nur die Gegenstände des Unterrichts vermehrt worden sind, sondern auch ande- ren Jünglingen., welche sich diesem Kunst» zweige entweder ganz widme», oder densel- ben in anderer Beziehung näher kennen lernen, oder auch nur in einzelnen Fächern sich unterrichten wollen, die Theilnahme gestattet ist. Die Gegenstände des Unterrichts und die hiefür angestellten Lehrer sind -folgende: -») Schönschrift , Lehrer der Lichogra- ») Planzeichnen s phie: Wenng. .3) Anfangsgründe der Geometrie, woz« Mur die Zeit des-Winters und-einer -der angestellten Trigonometsr oder Ober- Geometer bestimmt wird.. /,) Freie Handzeichnnng; 'Lehrer: Eckern ann - Allssfon. 5) ^Lithographie nach ihren verschiedenen Mechoden, als durch Graviren, chemi- sche Dinte, Kreiden -Manier rr. -und zwar:: »« Geschichte und Hülfskenntnlffe; Lehrer: E k e m an n » A l l e sso lh. Praktische Anwendung -der Kreidor Manier; : Ebenderselbe. >c. Graviren Änd mit chemischer Dinte; Lehrer: Inspektor Fleischmann. Die Jünglinge, welche zum Zweck ihrer 'Ausbildung als wirkliche Lithographen den vollständigen Unterricht in allen diesen Fächern empfangen, bezahlen monatlich 3 fl. 12 kr., diejenigen, welche nur Unter- richt in der freien Handzeichnung erhalte^ monatlich - fl. nnd ssür den Unterricht kn den übrigen Lehrfächern, deren Auswahl ihnen überlassen ist, für jede Stunde 8 kr. Für die bereits in das litographifche In-, flltut ayfgenommcnen Zöglinge bleibett die bisherigen Bestimmungen bestehen. Diejenigen, welche nun an dem Unter- richt Theil zu nehmen gesonnen sind, haben sich vor dem 1. Juli d. I. bei dem S«- kretär der Cataster. Commission, Hefele, zu melden, wonach sodann die Zeit, wann der Unterricht beginnt, näher angezeigt wer- den wird. Stuttgart den 17. Mai r8ri. Jäger. Dienst - Erledigung. Die katholische Kaplanei zu St. Georg zu Allmendingen, Dekanats Ehingen, ist durch das am 7. d. M. erfolgte Ablebe» des Kaplans Boos ln Erledigung ge- kommen» Se. König!. Majestät haben ver- möge Dekrets vom 9. d. M. dem Kanzlei- Direktor Stahl in Stuttgart die wegen Kränklichkeit nachgesuchte Versetzung ln den Ruhestand in Gnaden gewährt. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. SIS) Mv. 3of- S amst 6 9' d en 26, Mai r9s 1« |. UumitrelSare Königliche Dekrets. Keine. 8& - Vers ü Zun g e n der D e p a r t e M e n L's» DeS Justiz- Departements» Drum dem Monat April 1821-von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochenen -ErkenUtlNsse betreffend. In dem verflossenen Monat April sind von sämtlichen Gerichtshöfen des- Kö- nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen bemerkt wird, daß nur solchr Urtheile der Criminal - Gerichts - Stellen- in das Staats - und Regierungs-Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längere , als- dreimonatliche Freiheits-Strafe erkannt, oder die Dienst - Entfernung eines - Staats - oder Cvmnmnu Dieners verfügt wird» - AJ Obe r t r i b u n a u - ^ Criminal - Senak' Den ,4. April wurde r' Oberndorf, das von dem Crlminak-Sermte' ». In der Nekursfache des Scribenten des Gerichtshofs in Tübingen unter dem ; Länderer W Alpirsbach, Oberamts »4, Febr. s. I» gefällte (im Staats- *64 und Regierungs-Blatt von 1820. Nro. -6. S. ^54 enthaltene) Erkenn tu iß ab- geändert, Rekurrent in Hinsicht eines Betrugs durch falsche Verrechnung von 35 Louisd'or von der Instanz entbun- den, hingegen theils eines Bestechungs- Versuchs, theils der falschen und theil- weise betrüglichen Verrechnung eines Gold - Aufwechsels von 35o fl., deren er für überwiesen angenommen worden, so wie einer weitern Unredlichkeit gegen seinen Gesellschafter während der Unter- handlungen über den Gesellschafts-Ver- trag für schuldig erkannt, und deswegen sowohl, als wegen grundlosen injuriösen Vorbringens gegen verschiedene öffentli- che Beamte, unter Berücksichtigung ei- nerseits der von ihm schon früher wegen Betrugs erstandenen Strafe, anderer- seits des während der neuen Untersu- chung schon erlittenen Arrests noch zu sechsmonatlicher Festungsstrafe,Unfä- higkeits - Erklärung zu Bekleidung eines öffentlichen Amts, und Ersatz der sämt- lichen Kosten beider Instanzen vcrur- lheilt. Den -2i. April wurde: . in der Rekurssache des Maurers Jakob Eppinger, von Oellingen, Oberamts Kirchheim, das gegen ihn wegen thätli- cher Mißhandlung seines Vaters von dem Erlminal-Senate des Gerichtshofs in Ulm unter dem iy. Jan. d. I. ge- fällte (im Staats - und Regierungs- Blatte Nro. r 1. S. ir3 vorkommende) Erkenntniß abgeändert, und Rekurrent, neben Verfällung in die Kosten zweiter Instanz, zu einer zehenmonatlichen Festungsstrafe verurtheilt; Z. in der Rekurssache des Johannes Rau, von Ulm, das gegen ihn wegen wieder- holter Betrügereien, gefährlicher Dro- hungen , Angabe eines falschen Namens, frecher Lügen vor öffentlichen Behörden und VagirenS von dem Criminal - Se- nate des Gerichtshofs in Ulm unter dem 9. Sept. 1620 gefällte (in das Staats - und Regierungs - Blatt Nro. 63. S. 573 eingerückte) Erkenntniß le- diglich bestätigt, und Rekurrent in die Kosten zweiter Instanz verurtheilt; hin- gegen 4. in der weiteren Rekurssache des vorge- nannten Rau, von Ulm, das gegen ihn unter dem 23. Jan. d. I. gefällte Er- kcnntniß (Staats - und Regierungs-Blatt Nro. 11. S. 108) dahin abgeändert, daß der Angeschuldigte wegen gewaltsa- mer Widersetzlichkeit gegen die Obrig- keit, Gotteslästerung, Drohungen, Inju- rien und höchst frechen Benehmens wäh- rend der Untersuchung, als derselben 65 Verbrechen überwiesen, neben dem Er- sätze sämtlicher Kosten und unter Ein- rechnung eines Theils des erstandenen Arrests, zu einer achtmonatlichen Festungsstrafe mit derbem Willkomm verurtheilt, dagegen wegen des Bczüchrs öffentlich ausgestoßetier injuriösen Aeuße- rungen gegen des Königs Majestät und wegen injuriösen Betragens gegen Mi- litär - Personen, von der Instanz ent- bunden seyn soll.. Den 24. April wurde 5» in der Rekurssache der Gebrüder Herr-' mann und Gottlieb B a ch e r, von Wend- lingen, Oberamts Kirchheim, das von dem Criminal-Senate des Gerichtshofs' Den 6. und g. April wurde in der Appellations-Sache: r. von dem Civil - Senate des Gerichts- hofs zu Tübingen zwischen den Johann Martin Kaz'schen Eheleuten zu Thailsin- gen , Oberamis Herrenberg, Klägern, - Avpellanten, Wieder-Appellanten, und Georg Heinrich Haug zu Reulhin, Be- klagten, Appellaten, Wieder Appellaten, 7 Abrechnung betreffend; -.-.von dem Cioil-Senate des Gerichtshofs^ ist Ellwangen zwischen dem vormaligen r in Ulm unter dem 8. Jan. d. I. ge- fällte (in dem Staats - und Regierungs- Blatt Nro. > 1. S. 108 enthaltene) Er- kenntniß abgeändert; und zwar Herr- mann Bacher, wegen Verwundung und Mißhandlung, zu einer dreimonatli- chen, Gottlieb Bacher, wegen thätli- cher Theilnahme, zu einer zweimonat- lichen Festungsstrafe verurtheilt, und' übrigens beiden der Ersatz ihrer eigenen Arrests -, sodann der Untersuchungs- und Kur-Kosten zu gleichen Theilen, in Ansehung der letzteren unter solidarischer Verbindlichkeit, endlich die Erstattung der in zweiter Instanz erwachsenen Ko- sten nach Verhältniß zugeschieden. Senat. Oberlieutenant Roschmann zu Aalend • Beklagten, Appellanten, und der ver- wittweten Bürgermeisterin Enslin allda, ^ Klägerin, Appellantin, Zinsen aus einem Rückfall betreffend; und 3. vvn dem Civil-Senate des Gerichtshofs^ zu Ulm' zwischen Mathias Kesenheimer - zu Hochberg, Oberamts Ravensburg, Kläger, Appellanten, und-Mathias Fi- scher zu Emelhofen und Consorten, Be- klagten, Appellaten, Bürgschaft betreff send, .die Berufung, je wegen VersLü--. .•twuttg der Nvthfr'st • zu Einreichung der Beschwerdenschrist von Amtöwegen für verlassen erklärt» Den 2. April wurde: 4«, |n der Appellations-Sache von dem Ci- .pil Senate des Gerichtshofs zu Eßlingen zwischen Johann Georg M.ayer und den übrigen vormaligen Beständern des Gu- tes Rübgarten, Klägern, Appellanten, und dem Grafen von Dillen zu Drin- gen, Beklagten, Appellaten, Ersatzfor- derung betreffend, das unter dein Lten May v. I. gefüllte Erkenntniß erster Jnsian-, unter Vergleichung der Kosten, abgeändert. Den April wurde r L. in der Appellations-Sache von dem Ci- vil - Senate des Gerichtshofs in Ulm zwischen Franz Joseph Holdenried ^u Ausnang, Beklagten, Appellanten, Wie- der-Appellanten, und der ViUorie Kar- ger,. verehelichten Veefcr, vor, Unterroth, Klägerin, Appellatin, Wi eder-Appeilatin, 'Privatgeuugthumig boireffend, die Be- rufung wegen Mangels an einer gegrün- deten Beschwerde verworfen; und L. in der Appellations-Sache von dem Ci- vil-Senate des -Gerichtshofs in Ellwan- ,L0n.zwischen -den Gläubigern des Küfers iKyimpfheirner zu Peulingen, Liqpidan- Len, Appellaten, nun Appellanten und dem fürstl. Hohenlohe - Oehringen'fchen Ober-Rentamt, Mitligmdanten, Appel- lanten, jetzt Appellaten, Vorzugsrecht i betr., die Berufung wegen Mangels an der appellablen Summe von Amts we- gen verworfen. Den 9. April. wu rde: 7. in der Appella.lionö Sache von.dem Ci- vil-'Senate des Gerichtshofs,zu Eßlin- gen zwischen Johannes Hauser von Plo- chsttgen, , Kläger, Appellanten, Wieher- Appellanten, und der Catharine Mar- garethe Schurr daselbst, Beklagten, Ap- pellatin, .Wieder-Appellalin, die ApS- fckge einer Erbschaft betreffend, die Be- rufung wegen Mangels an der appella» bellt Stimme für hiehcr nicht erwachsen erkannt, und Appellant in die Kosten dieser Instanz verurtheilt. D en ,7. Apri l wur-dee 8.ln der Appellations-Sache von dem Ci- vil Senate des Gerichtshofs zu Tübin- gen-zwischen Jakob.Schäfer, von Reut- lingen , Kläger, Appellanten und deck Herrn Fürsten von Thurn und Taxis, -Beklagten, Appellaten, PachtEntschädi- gung betreffend. das unter dem r-. J-"'. »6ro gefällte Erkenntniß voriger Instanz iu zwei Punkten bestätigt, in Ansehung M 267 dritten aber die Berufung für unstatt- haft «erkannt, unter Vergleichung der Kosten dieser Instanz. Den 3cr. April wurde: g» ln der AppellationS-Sache von dem Ci- vil-S-nate des Gerichtshofs zu Tübin- gen zwischen Johann Michael Kempf zu Ebhausen, Oberamts Nagold, Beklagten, Appellanten, Wicder-Appellanten, und Jakob Kempf zu Altenstaig, Kläger, Appellüten, Wieder-Appellaten, Schuld- Forderung betreffend, die Berufung we> -gen Mangels -an der -apprllabeln Sum- 'ine , -unter Verurtheilung des Appellan- ten in die Kosten , für hieher nicht er, -wachsen erklärt, und -ro. in der Appellation? - Sache von dem Moil Senate des Gerichtshofs zu Ulm, zwischen Xaver Linder, Braumeister zu -Uttemveilcr, Oberamts Riedlingm, Klä- ger, Appellanten, Wieder- Appellanten, - und Nicolaus Baumeister daselbst, Bekl,, Appellaten, Widder - Appcllaten, einen Vergleich betreffend, das unter dem r5. April ,Ä2.a gefällte Erkenntniß voriger Instanz bestätigt, und Appellant in die .-Kosten'dieser Instanz verurchrilt. Hl, Ehegerichtlicher Senat. G e sch l kd e Den 5. und n, April; 1. Anne Marie, geb. Verrsch, vonJgels- loch, Oberamts Neuenbürg, Klägerin, von Benjamin Kusterer zu Schwarzen- berg, Beklagten, r. Sophie, geb. Marquatb zu Stuttgart, Klägerin, von Christian Kasten, Kupfer- schmjd daselbst, Beklagten, 5. Michael Lang zu.Hornberg, Oberamts Gerahrsnn, Kläger, von Margarethe, geb. Defchner, Beklagten, je (i—3) wegen beharrlicher Wider- Ilpenstigkeit in Fortsetzung d„ Ehe, un- w u r'd e n r ler Verurtheilung der Beklagt«' in die Kosten; sodann-den 12. April: i\, Michael Groß zu Hilpertshausen, Ober- es Gerabronn, Kläger, von Barbara- geb. Walter, Beklagten, aus demselben .Rechtsgrunde, .jedoch unter Vergleichung der Kosten. Den 5» April: 5» Gottlob .Renner, SalzmagazlnS - Auf- -scher zu Hall, Kläger, von Rosine MaZ- dalene, geb. Stühler, Beklagten, wegen muchmaßlichen Ehebruches, und -68 8, Friedrich- Gäusle, Schuhmacher zu gen Ehebruchs, je. (5—6) unter Verur- Neuenbürg,.Kläger, von Friedrike, geb«. theilung des. Beklagten , in die Kosten. Märckl'-n, von Schwan,,Beklagten, rve-, B); K r e t s - © eri chts h ö f t. Io Gerichtshof für den Neckar-Kreis.. i.) C r imkn Am 3. April; wurden- verur-. theilt:; i,. der' zu Waiblingen kn Untersuchung ge- kommene Michael Baumeister, Keß- ler von Ebersberg, Oberamts; Baknang,, wegen mehrfälliger,, gewerbsmäßig ver- übter, wiederholter, zum Theil ausgezeich- neter und qualificirter,. auch zum Theil großer Diebstähle neben dem Ersätze des Schadens; und Bezahlung seiner. Arrest- - AzungS » und Untersuchungs - Kosten zu-, dreijähriger Zuchthausstrafe mit der- - bem Willkomm, und nachherigcr Ein- sperrnng in ein ZwangS-ArbeitshauS bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von a .ch.k z e h-n Monaten; r. .der zu Stuttgart in Untersuchung ge- kommene Michael Eisenhartst, von, Dkufringen,. Oberamts Böblingen, we- gen im rechtlichen Sinne dritter; Dieb-, stähle, , worunter ein-qualificirter. begrif-. sen Ist,, daun wegen wiederholten Vagist a r. - S e n a t°. renö, Annahme eines falschen-Namens und wegen frecher Lügen vor Gericht, neben dem Kosten- und Schadcns-Ersatze zu einer Züchtigung mit fünf und zwan- zig Stockstreichen und zu fünfzehn- monatlicher Festungsstrafe, auch nach- heriger. Einsperrung in ein Zwangs Ar- beitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens, aber auf die Dau^r von acht Mon ate n ; s.'Jakob Friedrich Silber, von Denken- dorf,. OberamtS- Eßlingen,, wegen meh- rerer zum- Theil. im Zustande der Trun- kenheit ,. aber unter sehr erschwerenden Umständen- verübter grober Ercesse; so- dann wegen, wiederholter, mit thätlicher Mißhandlung und Ausstoßung gefährli- cher-Drohungen verbundenen Widersetz- lichkeit gegen seine Orts-Obrigkeit,, z" fünfmonatlicher FestungS - Arbeits- strafe, neben Bezahlung seiner Arrest- AzungS-. und 5 der Untersuchungs-Kosten, - auch Ersatz des durch seinen Aus- bruch aus dem Gefängnisse verursachten Schadens; 4» Johannes Boßbüschel, von Bietig- heim, Oberamts Besigheim, wegen eines qualisicirten und zweier einfacher kleiner Diebstähle, auch wegen Hazard-Spielens und Unbotmäßigkeit auf dem Transporte, neben dem Kosten- und Schadens-Ersatz zu fünf und einhalbmonatlicher Festungsstrafe mit einer seiner Lcibes- Beschaffenheit angemessenen Arbeit. Am 7. April wurde: 5. dem Johann Friedrich Rester, von Eglosheim, gewesenen Heiligen - Pfleger, wegen Kassen-Rests bei der von ihm ver- walteten Heiligen Pflcg-Kasse, neben dem Ersatz des Restes samt Zinsen und Be- zahlung der Untersuchungs - Kosten eine zweimonatliche Zuchthausstrafe zuer- kannt, auch derselbe von seinem Amt entsetzt, und zu Bekleidung eines 'öf- fentlichen Amtes für unfähig erklärt. Am 10. April wurden verur- theilt: 6. der zu Stuttgart in Untersuchung ge- kommen- Mälthäus Kühnle, von En- dersbach, OberamtS Waiblingen, wegen großen Betrugs und Fälschung, auch ausgezeichneten Diebstahls, neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung seiner Arrest- AzungS - und Untersu- chungs-Kosten zu fünfzehenmonatli- cher Festungsstrafe; 7. der zu Neckarsulm in Untersuchung ge- kommene Schafknecht Jakob Friedrich Eitel, von Aurich, Oberamts Vaihin- gen, wegen mehrerer kleiner, zum Theil ausgezeichneter Diebstähle und Verun- treuungen, sodann wegen Vagirens, Bei- hülfe zu zweimaligem Salz-Elnschwärzen, und frechen Lügen vor Gericht, neben dem Kosten - und Schadens - Ersatz zu siebe nmon atlich er Festungsstrafe'; 8. der zu Stuttgart in Verhaft gekommene Caspar Heiner, von Bissingen, Ober- amts Ludwigsburg, wegen mehrerer, ausgezeichneter und wiederholter Dieb» stähle, ferner wegen eines ausgezeichne- ten und wiederholten Betrugs, auch Lü- gens vor Gericht zu siebenmonatli- chen Festungsstrafe und nachheriger Ein- schließung in ein Zwangs - Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von vier Mona- ten, neben Ersatz des verursachten Scha- dens, und Bezahlung seiner Arrest- und AzungS- auch | der Untersuchungs-Ko- sten ; 9. Heinrike Naifer, von Stuttgart, wegen dritten und ausgezeichneten Diebstahls, neben Bezahlung der Kosten zu zehen- jti.e.trat l i che r ZuchthauSftttife Md-.nach- hkrigerEhischließung in ein, Zwangs ^Ar- beitshaus bis zu, erprobter Besserung,, tvn'.iAsiens aber auf. die Dauer von..fü nf M o n,Lt.es; - A m .-12 ...A' p r i l mt rde::: 3©. gegen, den ■ suspendirten,,Bürgermeister Gottfried Blinder, von,Gruppenbach,. Oberamts Besigheim,, wegen unerlaubter Selbst!) ulfe- durch -Angriff von Kaffen-- Geldern und. wegen zu.Deckung dieses - Angriffs verübter. Fälschung öffentlicher'. Urkunden,-, auch wegen Bestechung,und' Veruntreuung.^ die.' Cassation van seiner Stelle..und .Unfähigkeit zu B>klei- düng eines öffentlichen Amtes,, ferner-'' Eonfiskation des zur Bestechung erhaltenen -- Geschenkes und eine sechs monatliche,, seiner schwachen körperlichen Beschaffen- heit angemessene Festungsstrafe erkannt, auch demselben den Ersatz des Restes samt Zinsen, so' wie die Bezahlung von-- K der Untersuchungs-Kosten auferlegt» An demselben Da ge. wurde:. r.-.der zu Waiblingen in Untersuchung' gekommene David Mayer,. , von Her-: brechtingen, Oberamts Heidenheim, we- gen mit tätlicher Mißhairdlung verbun- dener Widersetzlichkeit gegen einen Forst-, i Orfieianten mit viermon atli cher Fe- siungsstrafe,, neben Bezahsungseiner Ar rest- Azungsr und.Unterst!chungs - auch der Heilungs - Kosten. des- Verwundeten belegt». Am- r 7: April wurde: ‘ Lr. dem, zu Neckarsulm in Untersuchung' gekommener: Jakob Friedrich Bai er- von K-lingenberg- Oberamts Brackcnheim, wegen zweier Diebstähle- wovem der -eine groß- und qualiffcirb ist, neben dem Scha'' dens-Ersatz und Bezahlung der Unter- suchungs-Kosten eine se chLm errat li che- Fostungsstrafe zuerkannt- Am 18. April wurde: • 1.3. Jakob Ai ai sch, vormaliger • Wald» Meister, von Gerlingen,. Oberamts Leorr- berg, wegen theils durch vorsätzlichen Kassen Eingriff, und Verwendung öffent- licher Gelder zu seinem Privat-Gebrauch, theils durch grobe Fahrlässigkeit gesetzter Kaffen-Reste, von seiner Stelle,als Ge- meinde-Rath entsetzt, zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes für unfähiS erklärt und.zu zweijähriger Zucht- hausstrafe., mit einer seiner körperlichen Beschaffenheit angemessenen Beschäfti- gung , auch zu Bezahlung seiner- Ar- rest- Azuugs und Untersuchungs-Kosten, so. wie zum Ersatz der Kaffen-Reste samt Zinsen verurtheilt. Am 21. April wurde: - rä« gegen Johanne Rosine VogelsanS, von Brettach, Oberamts Neckarsulm, wegen thätlicher Mißhandlung ihres Ehe- mannes und verschuldeter Tödtung des- selben, in Rücksicht auf besondere, den Reat dbr Tödtung mildernde Umstünde, neben der Verbindlichkeit zum Ersatz ih- rer Arrest- und Untersuchungs-Kosten eine a ch tm on a t l i ch e Zuchthausstrafe erkannt» Am 26. April wurden verur- t h e i l t: iS» Charlotte Bauer, von Klein-Bottwar, Oberamts Marbach, wegen gewerbsmäßig verübter Marktd.iebstähle neben dem Er- sätze des Schadens und der Untersu- chungs-Kosten zu sechs monatlicher Zuchthausstrafe; 16. der zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Johann Georg Schimpf, Erkenntnisse in R 18« In der Untersuchungs-Sache gegen Catharine Hammer, von Ailmerspach, Oberamrs Backnang, hat der Criminal- Senat des Königlichen Ober-Tribunals unterm 10. März d» I. das Erkenntniß gefällt: daß die Inquisitin wegen ver- suchter Abtreibung ihrer Leibesfrucht und vollbrachten Kindsmords mit dem Schwert vom Leben zum Tode zu bringen und der Ersatz ihrer Arrest, von Schönaich, Oberamtö Böblingen, wegen vierten Diebstahls zu zehenmo- natlicher Zuchthausstrafe lind nachhe- riger Einschließung in ein Zwangs - Ar- beitshaus bis zu erprobter Befferung, mindestens aber auf die Dauer von fünf Monaten, neben dem Ersätze seiner Ar- rest- und Untersuchungs-Kosten» Am 2ck» April w urde:' 17. Christian Göz, von Schepbach, Obcr- amtö Weinsberg, wegen eines bei einer Pflegschaft gesetzten doloftn Kassen re ftes und wegen Fälschung zu Bedeckung die-- ses Restes, auch verschuldeten Vermö- gens - Zerfalls neben der Verbindlichkeit zu Bezahlung der Untersuchungs-Kosten mit achtmonatlicher Festungsstrafe belegt». evisiorrs - Fallen. Verpflegungs - Vertheidigungs- auch ß der Untersuchungs - so wie die Erstattung der Hinrichtungs-Kosten aus dem Ver- mögen der Inquisitin zu leisten sty. Seine Königliche Majestät ha- ben jedoch vermöge Dekrets nom 3<>» März der Deliquentin die erkannte Tö-- des-Strafe im Wege der Gnade erlas- sen, und dieselbe auf zw anzigjahr t'ge Zuchthausstrafe gemildert» r.) €Ui , Der AppellstionSsache von dem vormaligen Stadt - Gerichte Stuttgart zwischen Regine Gießer, geb. Drieß- lein zu Berg, Bell., Antin, und dem Sternwirth Benedikt Grimminger zu Gmünd, Kl., Aren, einen Hopfenkauf betreffend, wurde die Berufung durch Erkenntniß vom 16, Jan. und insinuirt den 5. März d. I. wegen Mangels an v'mer gegründeten Beschwerde unter Ver« urcheilnng der Antin in die Kosten der Appellations-Instanz verworfen. . In der Appellationssache der Ehefrau des Johann Georg Zügel zu Murrhardt, Marie Dorothee Elisabethe, cum cu- rat., Liquidantin, Antin, gegen den ge- richtlich constituirten Güter-Pfleger der Gantmasse ihres Ehemannes, Wilhelm Häckel, Rathsverwandten in Murrhardt, Liquidsten, Aten, Gantverweisung der Jllaten - Forderung der Lutin, Antin, betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom ic». Jan. und publicirt den r. Febr. die gegen die am 6. Aug. 1818 publicirte Schulden - Verweisung in der Zügel'schen Gantsache ergriffene Appella- tion wegen Versäumung der Nolhfrist zu Einreichung des Beschwerden-Libells unter Verurtheilung der Antin in die Kosten dieser Instanz für verlassen erklärt. - Senat. Z. In der Appellaiionksache von dem Kö- nig!. Stadtgerichte Stuttgart zwischen dem Stifts Mößner Benz dascllst, Lnten, Anten, und der Debit-Masse des Feld- Sieuslers Laißlen allda, Latin, Akin, verschiedene Forderungen betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom März und insinuirt den iS. desselben Monats, die Berufung wegen versäumter Nothfrist zu Einreichung der Beschwerde-Schrift für verlassen erklärt und der Am in die Pro« reß-Kosten dieser Instanz verurtheilt. ä. In der Rechts-Sache erster Instanz zwischen dem Königlichen Finanz Depar- tement, Kl., und der Gemeinde Groß- Gartach, Intervenientin eines, und dem Königl. Preußischen Geheimen Hofrath Cotta von Cottendorf, Bekl., andern Theils, Zehend- und resp. Markungs- Streitigkeit betreffend, wurde die Jnter- veuientin am 2Z.Zo.br., insinuirt den 20. März, mit ihrer Intervention ab- gewlesen, und in sämtliche dadurch ver- ursachten Kosten verurtheilt. L. In der Rechts-Sache erster .Instanz zwischen dem Königl. Preußischen Ge' Heimen Hosrath Corta von Cottendorf, Inten, und dem Königlichen Finanz- Departement, Jäten, Besitz einer Ze- hend-Gerechtigkeit betreffend, wurde der Int, unterm 29. December 1820, insinuirt den 19. Viärz 18- >., unwr Ecmpensirnng der Prozeß-Kosten mit seiner Bitte um Schutz in dem Besitze des Zehend-Rechts auf dem streitigen Distrikt abgewiesen, auf dem unterm i,. Mal 18*5 gerichtlich angelegten Seque- ster aber bis zu AuSgang des petitori- schen Rechtsstreits über denselben Gegen- stand beharrt. 6. In der Appellationssache von dem Stadt- gerichte Stuttgart zwischen dem Han- delsmann Abraham Gölsch zu LudwigS- burg, Kl., Anten, und dem vormaligen Ober - Post - Stallmeister Vogelwaid zu Stuttgart, Bell., Aten, Gcwährfchaft einer verhandelten Schuld betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom i3» Mürz, und insinuirt den 9. April, die Berufung wegen Mangels einer gegrün- deten Beschwerde, verworfen, unter Ver- urthellung des Anten in die in zweiter Instanz verursachten Kosten. 7. Durch Beschluß vom i3„ Febr. und insinuirt den r. März wurde in die Ap- pellanonsfache von dem Obcramtöge- richts Heilbronn zwischen dem Poschalter Franz Imhof zu FÜrfeld, Kl., Anten, und dem Gastgeber Friedrich Redwitz in Sontheim, Bekl., Alen, pet. czuereius' liresionis eliorrni6,, das unterm 11. Jul. v. I. crbffnete erstrichterliche Erkenntnlß abgcändert, und auf Verwerfung der von dem Bekl. vorgeschützten Einrede des Vergleichs, jedoch unter Verglei- chung der Prozeß-Kosten, erkannt. L. In der Appellationssache von dem Ober- amisgerichte Eßlingen zwischen dem Stadiwerkmeister Früh von Stuttgart, Inten, Anten, und dem Advokaten Dr. Römer daselbst, Rothgerber Scheller in Eßlingen, und Eberhard Friedrich Hehl, Kaufmann zu Stuttgart, Jäten, Aren, Location im Substitut Bilfingerffchen Gante betreffend, wurde vermöge Be- schlusses vom 9. Febr., und insinuirt Len n. und 14. März, die Berufung we- gen versäumter Nothsrlst zu Einreichung der Bcschwerdeschrist für verlassen er- klärt, und Ant in die durch seine Ap- pellation verursachten Kosten verurthellk. 9. In der Rechts-Sache erster Instanz zwischen dem Finanzkammer - Secretair Heller zu Reutlingen, Kl., Producenten, und den beiden Majors Moriz und Franz von Miller zu Ludwigsburg, Bekl., Pro- ducten, Bezahlung einer Nicht-Schuld betreffend, wurde durch Erkenntniß vom 9. März, insinuirt den 4» April, auf den Ergänzungs-Eid erkannt. 10. In der Appellationssache von dem vor- maligen Stadt-Gerichte Stuttgart zwk- scheu dem Hof-Thierarzt, Medic'mal- Math Hördt daselbst, Bekl., Anten, und dem Kammerherrn, Oberforstmeister von Kahldcn, allda, Kl., Aten, Entschädi- gung für ein beim Englisiren zu Grunde gegangenes Pferd betreffend, wurde das unterrichterliche Urtheil vom 24. März 1817 unter Compensation der Kosten durch Erkenntniß vom ,2. Febr., inst- nuirt den 2». und 21. März, bestätigt, jedoch dem Bekl., Anten, ein Beweis nachgelassen. ti. In der Appellationssache von dem OberamtSgerichte Böblingen zwischen Jakob Friedrich Seidel, Bauer zu Alt- dorf, Bekl., Anten, und der Ehefrau des Wagners Johann Georg Härtner, Marie Dorothee, geb. Auch zu Tübin- . gen, cum curat, legit., Kl., Alin, Vindication der Hälfte einer Behausung samt Garten und alternativ die Bezah- lung eines Kauffchillings-Rückstands be- treffend, wurde die gegen das am 27. April 1818 eröffnele Urtheil eingelegte . Appellation durch Erkenntniß vom 27. März, insinuirt den 7. und 9. April unter Vsrurtheilung des Anten in die Kosten dieser Instanz wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde »er- werfen. 12. In der untergänglichen Appellations sache von Stuttgart zwischen Aaron Pfeifer, Bekl., Anten, Wieder- Anten, und dem Medicinal - Rath und Leib- Medicus Dr, v. Jäger, Kl., Aten, Wieder » Aten, beide von Stuttgart, Dienstbarkeit betreffend, wurde unterm 27. Febr. und instnuirt den 7. April theils reformatorisch, theils conflrmato- risch erkannt, und jeder Parlhic die von ihr in diesem Rechtsstreit in sämtlichen Instanzen aufgewendeten Kosten zuge- sprochcn. 13. In der Appellationssache von dem vor- maligen Oberamtsgerichte Ludwigsburg zwischen dem Drcher-Obermeister Johan- nes Conrad daselbst, Bekl., Anten, und Margarethe Hay, von Steinheim an der Murr, cum curatore, Kl., Atin, Ent- schädigung wegen eines aufzuhebenden Leibgeding - Vertrags betreffend, wurde unterm r8. März und insinuirt den 12. April das unterm 23. Nov. 18 8 ge- fällte Urtheil unter Compensatio» der Kosten theils bestätigt, theils abgeändert. 14. In der NichtigkeitS-Klagsache des Jo- hann Georg Heygis, Bärenwirths z» Stuttgart, Kläg., Qanten, wider den Bärenwirth Gottlob Zikfeld z" Möhringen, Amts Oberamts Stuttgart, Bekl., Qaten, eine Schuldforderung betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 27. Febr!, und insmuirt den 7» April, die gegen den von dem vormaligen Oberamrsgerichte Stuttgart am 9. Nov. »8i3 eröffneten Bescheid, und das am 3. Decemöer desselben Jahrs erfolgte Urtheil erster Instanz angebrachte Nich- tigkeitsklage , unter Verurtheilung Leö Qanten in die in dieser Instanz verur- sachten Prozeß-Kosten von Amts wegen verworfen. r5. In der Appellaüonsfache von dem Oberamtsgerichre Heilbronn zwischen dem Lammwirch Herrmann, von Flein, Bekl., Anten, und dem Wagenspanner Heinrich Grumbach zu Heilbronn, als Bernerscher Pfleger, Kl., Aten, Unter- pfandsklage betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 2 7. Febr., und instnnirt den 21. März, auf Eides - Ablegung ernannt. 16. In der Appellarionssache von dem Oberamtsgerichre Stuttgart zwischen Ja- kob Murrthum, von Echterdingen, Bekl., Wiederkl., und Ludwig Murrchum von da, Intervenienten, Anten, an einem, . und dem resigmrten Schultheißen Mor^ lok, von DäzinZen., Oberamts Bölssin- .gcn, Kl., Wiederbckl., Aten , am an- dern ^hei!, verschiedene Ansprüche aus einem Pferdekauf betreffend, wurde daö ersirichterliche Urtheil vom 3. J.sti 1820 unter Verurtheilung der Anten in die Kosten dieser Instanz, durch Erkeurnruß vom 3., und insinuirt den 22^ April, bestätigt. *7- In der Appellationssache von dem vot'- mäligen Stadtgerichte Stuttgart zwischen der Kvnigl. Obcr-Finanzkammer, Vorkl., Nachbekl., Antin, und der Euratel der -Gantmaffe des Kaufmanns Weiß in Stuttgart, Vorbekl., Nachkl., Alin, Sachetergrabens-Pacht betreffend, wurde mittelst Erkenntnisses vom 7. März, und insmuirt den 5. und 6. April, der erst- richterliche Bescheid theils abgeändert, theils bestätigt, unter Vergleichung der Prozeß - Kosten. »8. In der Appellationssache von dem vor- maligen Stadtgerichte Stuttgart zwischen dem General - Major v. Theobald da- selbst, Kl., Anten, und dem vormaligen Holzmesscr, nunmehrigen Kornhaus-Jn- spektor Johann Adam Horkheimer allda, Bekl., Aten, eine Forderung aus dem Bilfingerschcn Gante betreffend, wurde durch Erkenntniß vom und insmuirt den 21. April, dle Appellation nach Abfluß der zu Einreichung der Beschwerdeschrift zersiörlich anberauwten zweiten Frist für verlassen erklärt, und Anr in die.Kosten der Appellations.'.Instanz veruriheilt. 276 //. Gerichtshof für den Schwarzwald-Kreis. L.) Crlminal-Senat. Am ». April wurde: 1. auf die zu Oberndorf statt gehabte Un- tersuchung Karl Bertrand, von Wel» lendlugen, OberamlS Rottweil, wegen wiederholter zum Theil ausgezeichneter Diebstähle, worunter ein großer begrif- fen ist, so wie wegen Vagirens unter Einrechnung eines Theils de» erstande- nen Arrests und unter Vorbehalt eines Strafzusatzes für den Fall, daß sich durch die angeordnete weitere Untersuchung eine höhere Verschuldung gegen denselben Her- ausstellen sollte, neben der Verbindlich- keit zum Ersätze des durch seine Dieb- stähle gestifteten Schadens, so weit sol- cher noch nicht geleistet ist, und neben Verfüllung in seine Haft- und f der Un- tersuchungs - Kosten zu neunmonatli- cher Zuchchausstrafe verurtheilt» Am 12. April ist: *. Johann Georg Groz, von Böhringen, Oberamts Sulz, wegen ersten und ein- fachen aber großen Diebstahls unter Be- rücksichtigung der von ihm wegen Dieb- stahls schm früher erstandenen Correcrion zn einer fünfmonatlichen Festungs- Arbeitssirafe, so wie zu Erstattung sei- ner Haft- und sämtlicher Untersuchungs- Kosten verurtheilt worden. Am iS. April wurde: 3. die zu Tübingen in Untersuchung ge- kommene ledige Dominika Wachen- dorfer, von Bühl, Oberamts Rotier bürg, wegen mehrerer zwar kleinen da- bei aber größtentheils ausgezeichneten und gewerbsmäßig verübten Diebstähle, st wie wegen zweier Unterschlagungen, auch wegen Vagirens, unzüchtigen Lebens» wandels und frecher Lügen vor Gericht, unter Berücksichtigung der früher erstan- denen polizeilichen Corrertion, neben der Verbindlichkeit zum Schadens - Ersatz, auch Verfüllung in ihre Verhaft- und sämtliche UntersuchungS Kosten zu acht- monatlicher Zuchthausstrafe mit ei- nem Willkomm von i5 Ruthenhie- ben, so wie zu nachheriger wenigstens vicrmonatlicher Einspcrrung in ein Zwangs-Arbeitshaus verurtheilt; 4» auf die zu Tuttlingen stattgehabte bln- tersuchung: s) der suspendirte Schultheiß und &ef richtsfchreiber Jehannes Sanier, von Hausen ob Verena, wegen Bewilligung und Leitung der bei der Gemeinde da- selbst geführten Neben Rechnungen, er- schwert durch wissentlich falsche Beur- kundung mehrerer Rechnungs - Belege -77 und Einträge, sodann wegen mehrerer Beeinträchtigungen der G.mcindckasse und verschiedener Dienst - Vergehen, neben Entsetzung von seinen Aemtern zu sechswöchiger F.stuugs-Arbeilö- strafe; d) der suspendirte vormalige Richter und nunmehriger Gemeindepfieger Johannes Haller daselbst wegen Milbewilligung von Neben-Rechnungen, Theilnahme an unerlaubten Zöhrungen und ande- rer Dienst - Zergehen , neben Eutse- tzung vom Amte zu zwölstägiger Ge- fängnißstrafe; c) der resiguirte Bürgermeister Friedrich Glunz wegen geführter Neben.Rech- nungen und Verwendung des seiner Verwaltung anvertrauten Commun - Vermögens zu unpaffirlichen Ausgaben, erschwert durch falsche Rechnungs-Ein- träge und den Gebrauch falscher Rech- nungsbelege zu deren Bedeckung, so wie wegen anderer Dienstvergehen, ne- ben Unfähigkeits-Erklärung zu je- dem öffentlichen Amte zu fünfwöchi- 8 e r Festungsstrafe mit angemessener Be- schäftigung verurtheilt, auch wegen deS Schaden - und Kosten - Ersatzes das Angemessene verfügt. Am 16. April ist: 5. zwar der wider den Pfarrer lVI. Harp- P recht in Kusterdingen, Oberamts Tü- bingen , vorliegende Verdacht verübter oder doch versuchter Ehebruchs Vergehen als unerwicsen, in einem Fall auch als ver- jährt für beruhend erkannt, dagegen dersel- be wegen Bestechung, so wie wegen eines geringern Dienstvergehens neben Cassa- tion von der bis jetzt bekleideten Stelle eines Orts-Geistlichen und Unfähigkeits- Erklärung für fernere Bekleidung eines öffentlichen Amtes, zu einer vierwö- chigen FesiungSstrafe mit angemessener Beschäftigung, auch zum Ersatz sämt- licher Untersuchungs - Kosten verurtheilt worden. Am 17. Avril wurden verur- theilt : 6. der zu Tübingen kn Untersuchung ge- kommene Gabriel Leuzing, von Tiger- feld , Oberamts Münstngen, wegen in Genossenschaft mit gefährlichen Hruner.i verübten großen und durch Einbruch qua- lificirten Diebstahls neben der Verbiud- lichke'» zu Erstattung seiner Arrests - Azungs - und eines angemessenen Theils an den Untersuchungs-Kosten zu einer zwanz igmonatl ich enZuchthausstrafe mit derbem Willkomm; 7. die zu Tübingen in Untersuchung gekomi- mene Katharine Einzig, von Schwall- dorf, Oberamts Rottenburg, wegen ehe. brecherkschen Concubinats, Vagkrens unb Bettelns, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze ihrer Arrest-Kosten, unter. Aus- setzung des Erkenntnisses über die Unter-. suchungs-Kssten zu vier und einhalb- monatlicher Zuchthausstrafe, nach de- ren Erstehung sie unter polizeiliche Auf», sicht, zu stellen;. ll'.. Gottlob Hartlieb, von Balzholz, Oberamts Nürtingen, wegen dritten Dieb- stahls und Obst-Entwendung, so wie we-. gen Jagd-Excesseö und unerlaubten Be- sitzes eines. Schießgewehrs , neben der ConfiZcation des letzrern, zu einer ein- jährigen Zuchthausstrafe und zu nach- höriger wenigstens sechs mon atlicher Eknsperrung in ein Zwangs.Arbeitshaus, auch zum Ersätze seiner Haft- und sämt- licher UntersuchungS - Kosten.. Am 26. April ist: g».Michael Finkbeiner, von Bakers- bronn, .Oberamts Freudensiadt, und Ja, kobina Mast von da. wegen incestuvseir Ehebruchs jedes , neben der lichkeit zu Erstattung der hälftigen Un- tersuchungs-Kosten, mit siebenm 0 nat- - ! i ch e r Zuchthausstrafe belegt; ,p. Matthäus Schuh, von Gbnningen, Oberamrs Tübingen, wegen Fund-Dieb, stahls und abermaligen Vagirens, in Be- trachtung daß derselbe wegen Diebstahls. und- Vagkrens, schon wiederholt bestraft worden, neben der Verbindlichkeit zum Ersatz seiner Arrest - so wie der Unter- suchungs-Kosten zu v.iermonatlich.er Zuchthausstrafe., und nachheriger wenig- stens zweimonatlicher Einsperrung in. ein Zwangs-Arbeitshaus verurteilt und zugleich verfügt worden, daß er nach seiner Entlassung, unter genaue ortspoli- zeiliche Aufsicht gestellt werden solle» Am 3o. April wurde: 1,. Johann Martin Riedmüller von Thailsingen,. Oberamts Herrenberg, we- gen Unbotmäßigkeit, rhätlicher Wider- setzlichkeit- gegen einen Gcnsd'armes bei seiner Arreriruug, sodann wegen mehr- fach erschwerter Schlaghändol, neben der Verbindlichkeit zu Erstattung seiner Ar- rest» und der hälftigen Untersuchungs- Kosten mit vier - und einhalbnuo- natlicher Festungö - Arbeitsstrafe be- legt; i:2. der zu Calw in Untersuchung gekom-- mene Jakob Baumann, von Jselshau- sen, Oberamts Nagold, wegen wider- holter Diebstähle auch Angabe eines f4' schen Namens und falscher persönlicher Verhältnisse, neben der Verbindlichkeit, zum Ersatz des verursachten Schadens,, so weit solcher nicht bereits statt gefun- den hat, so wie zu Erstattung seiner *79 Arrest ; und sämtlicher Nnlersuchungs- Kostrn zu dre im on atl ich er FestungS- Arbeil und' z5 Stockstreichen, auch $U' 2 -) Civil ; Ä!N April wurde: in der Ätioussache von dem Oberamts- gerichte zu Herrenbcrg zwischen den Ge- meinden Ober - und Unteröschelbronn, Bckl., Anten, und der Gemeinde Bohn- dorf, Kl., Aiin , einen MarkungSstreit betreffend, das erstrichterliche Urtheil Unter Verfüllung der Anten in die Ko- sten zweiter Instanz bestLigl;' r. in der NichtigkeitS -Klagsache von dem Oberamtsgerichte zu Urach zwischen den Gebrüder» Samuel und Friedrich Lieb, von Dettingen, > Vekl. , Querulanten, und dem Gemeinde-Rachsschreiber Peter Rath von da, Kl., Qucrulatcn, Ent- schädigungs-Forderung aus einem Pacht- Vertrag betreffend , das erstrichterliche Erkennlniß jedoch unter Vergleichung der Prozeß - Kosten dieser Instanz , und unter Beweis-Nachlaß für den Queru- lanten bestätigt. Am 6. April ist: 3. in der Atlonssache von dem Oberamts- gerichte zu Balingen zwischen dem Han- delsmann Krimmel in Ebingen, Liqui- danlen, Anten, und der Gantmaffe des uachbcriaer, wenigstens sechZwöchkge r" Einschließung in einem Zwangs - Ar- beitshause verurlheilk. Senat. verstorbenen Handelsmanns Christian' Adam Landcnbcrger daselbst, Liquidatin, Atin, eine Schuldforderung betreffend, die ergriffene Berufung wegen Versäu- mung der Nothfrist zu Einreichung der Beschwerdefchrkft als verlassen erklärt,- und Ant in die dadurch verursachten Kosten verfallt worden. Am io.April wurde auf gleiche' Weise erkannt: 4. in der Atlonssache von dem Oberamts- gerichte zu Oberndorf zwischen Ferdinand Salzgeber, von Schramberg, Bekl., Anten, und Lorenz Mbhrlin, von Ra- vensburg, Kl., Aten, eine Waarenrests- Fordcrung betreffend; 5. in der Atlonssache von dem Oberamts- gerichte zu Spaichingen zwischen dem Kdnigl. Kameralamte in Rottenmünsterz; Liquidanten, Anten, und den übrigen Gläubigern des Mathias Schneckenburger, von Aixheim, Mit - Liquidanten, Aten, Vorzugsrecht im Gante betreffend; 6. in der Arionssache von dem Oberamts- gerichte zu Balingen zwischen dem Steuer- Einnehmer Maurer, von Ebingen, Liqub- 3 2Ö0 bauten, Anten, und dem Kaufmann Hökle und Cons. von da, Mit - Liqui- danren, Aicn, Lokation im Gante be- treffend. Am n. April wurden: 7. in der Nichtigkeitsklage und Ationssache von dem Oberamtsgerichte zu Oberndorf, zwischen Johannes Rall, von Seedorf, Vorkl., Nachbekl., Querulanten, An- ten, und Johann Georg Schneider von da, Vorbekl., Nachkl., Queru laten, Alen , die Erfüllung eines Kauf - Con- trakts in der Vor und die Entrichtung eines Kaufschiliingsresis in der Nach- klage betreffend, die von dem vormaligen Provinzial - Justiz - Collegium und dcr Justiz - Rrtardctten - Commission gefällten und am i5. Sept. 1815 und ri.Aug. 1820 obekamtsgerichtlich eröffneten Er- kenntnisse unter Verfüllung des Queru- lanten, Anten, in die Kosten zweiter Instanz bestätigt. Am 18. April ist: 8. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte zu Balingen zwischen Alois Moser, von Nnterdigisheim, Bekl., An- ten, und dem Freiherrn Anton von Ulm zu Werreuwag, Kl., Aten, verschiedene guröherrliche Forderungen betreffend, das erstrichterliche Erkemttniß bestätigt, und Am. ln die Kosten zweiter Instanz ver- urtheilt worden. Am 25 April wurde: 9. in der Ationssache von dem Oberamts- geeichte zu Tuttlingen zwischen dem Hcnd- lungshause Harpprecht und Haueisen ln Stuttgart, Liquidanten, Anten, und den Handelsleuten Schelling Söhnen uid Pfister zu Schafhausen, Mit-Liquidauten, Aten, die Herausgabe eines Leinwand- Erlöses «on ib fl. 59 kr. zur Gant- maffe des Conditors Kehler in Tuttlin- gen betreffend, das oberawisgerich-liche Urtheil und die Verweisung in dem ge- dachten Gante bestätigt, und Ant in die Kosten zweiter Instanz vern theilt; »0. in der Rechtssache erster Instanz zwi- . schon der Gemeinde Nordstetten, Ober- amts Horb, Kl., und dem Freih. Chri- stian von Münch zu Mühringen, als Besitzer des Schloßguts zu Nordstetten, Bekl., Besrciung von Frohndiensten be- treffend, der Bekl. unter Verfällung in die Prozeß - Kosten für schuldig erkannt, die Klägerin von allen zum Schloßgut in Nordstetten schuldigen gemessenen und ungemessenen Frohndiensten ohne Aus- nahme auf immer und unentgeldlich los- zuzählen. An demselben Tage ist ferner: ai. in der Ationssache von dcm vormali- gen Oberamtsgerichte zu Nagold zwi'che" dem Bürgermeister Böller, von Heiter- bach, Bekl., Anten, und dem Juden- 1 i8i tSovf!eT;ev Jesalad Gidion, so wie dem Schutzjuden Moses Hirsch, von Rexin- gen, Kl., Aten, das Interesse aus einem nicht vollständig erfüllten Kauf-Kontrakt beireffend, das erstrichterlichr Urtheil be- stätigt, und Ant in die Kosten zweiter Instanz verfällt; »2. in der Nlchtigkclts-Klagsache von dem Oberamtsgerichte zu Oberndorf zwischen dem Stadt- und Aintsschrelber Klett daselbst, Provocaten, Querülanten, und der fürstl. Hohenlohe - Waldeuburg'schen Administrarions - Commission zu Oehrin- gen, Provocantin, O.uerulatin, Forderun- gen und Gegenforderungen aus einer ge- führten Verwaltung betreffend, das Ver- fahren des Oberaw.tögerichtS Oberndorf als nichtig aufgehoben und unter Ver- fällung des Oberamtsgerichts in die bis- herigen Kosten eine neue gesetzmäßige Verhandlung und Entscheidung angeord- net ; »3. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte zu Horb zwischen den Leonhard Teufelschen Eheleuten zu Rohrdorf, Kl., Anten, und Anton Müssigmann zu Voll- maringen und Consorten, Bckl., Atcn, eine Gleichsiellungs - Forderung betref- fend , die ergriffene Berufung wegen Versäumung der Notfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift unter Verfällung der Ayien in die dadurch verursachten Kosten für verlassen erkannt worden. Am 27. April wurde: 14. in der Appellationssache von dem Ober- amtsgerichte zu Rottenburg zwischen Jo, Hann und Carl Camesasca daselbst, Kl., Anten, Wieder - Anten, und Bernhard Sautermeister allda, Bckl., Aten, Wie- der-Aten, Zurücksetzung oine<-Hausecks und Eigenthums - Ansprüche an einen Winkel betreffend, das erstrichterliche Ur- theil unter Verfällung der Anten in die Prozeß-Kosten dieser Instanz bestätigtf de 1 Anten jedoch noch Beweis als Re- folmio- Bedingung nachgelassen; 15. in der Ationssache von dem vormali- gen Oberamtsgerichte zu Oberndorf zwi- schen Joseph Hils, von Hintersulgen, Liquidanten, Anten, und Ferdinand Wöl- ber , von Schrambcrg, und Consorten, Mit - Liquidanten, Aten, Absonderungs- Recht im Game des Johannes Reuter, von Fricdnchöberg betreffend, daö ober- amtsgerichtliche Urrheil unter Verfällung des Anten in die Kosten zweiter Instanz bestätigt. An demselben Tage sind: 16. in der Aiionssache von dem vormali- gen Oberamtsgerichtc zu Reutlingen 'zwi- schen dem Steinhauermeister Johann Jakob Weiß zu Stuttgart, Kl., Anten, »82 .und dem Barchent» Fabrikanten .Johann Bernhard Aikele zu Reutlingen, jert dc^n Erben, Vekl., Aten, eine cedirre Darlehens-Forderung samt Zinsen be- treffend, die Bekl., Aren, reformalo- risch zu Bezahlung der eingeklagtcn Hauptsnmme samt Zinsen verurteilt und die Prozeß Kosten beider Instanzen com- pensirt worden. UL Gerichtshof für den Iaxt-KreiS. i,) C r! nr i n a l - Senat, Den 7. April wurde: 1, in der vor dem Oberamisgerichte Crails- heim verhandelten Untersuchungs-Sache erkannt, daß Marie Margarethe Koch, Ehefrau des Carl Caspar Koch, von Spraitbach, Oberamts Gmünd, wegen eines durch Anwendung abergläubischer Mittel verübten wiederholten Betrugs, neben Bezahlung ihrer eigenen Arrcst- und AzungS-Kosten, so wie eines An- theilS an den Untersuchungs-Kosten, zu sechs monatlicher Zuchthausstrafe in Markgrdnningen zu veruriheilen scye. Am i o. April wurde: 2. der bei dem Oberamtsgerichte Gail- dorf in Untersuchung gekommene Amts- schulthelß Johann Philipp Neufel, von Sulzbach, wegen bei der im Jahr 1817 übernommenen Anscheilung von Sustentations? Früchten sich zu Schuld gebrachter unordentlicher Rech- nungsführung, eigenmächtiger Verwen dung eines Thesis dieser Früchte und deö Erlöses in seinen eigenen Nutzen, sodann wegen Benützung einer gericht- lichen, bei ihm deponirten Summe, fer- ner wegen eines durch feine Nachlässig- keil entstandenen Rests bei einer ihm au- vertrauten Straßenbau-Rechnung, neben Ersatz deö sämtlichen Interesses und sämt- licher Umersuchungö-Kesten, von seiner Stelle als Schultheiß entsetzt, zur Be- kleidung einer össentlichen Stelle für un- fähig erklärt, und zu dreimonatli- cher Festungsstrafe mit einer, seiner körperlichen Beschaffenheit angemessenen Beschäftigung verurtheilt. Unterm 14. April wurde: 5. der bei dem Oberamtögerichte Schorn» dorf in Untersuchung gekommene Kü- fer Michael Schieler, von Heb- sack , wegen der bei mehreren Pfleg- schaften durch Lassen-Eingriffe gesetzten, «ber vollständig wieder ersetzten Reste, neben Bezahlung der Untersuchung- Kosten von der Stelle eines Geme:u'v Ralhö rafftrt, ja Bekiesung eines öffentlichen Amtes für unfähig erklärt, und zu einer Aestungöstrafe von vier Wochen verurchcilt. An demselben Tag wurde: 4. der bei dem Oberamtsgerichte Crails- heim in Untersuchung gekommene ver- hekrathete Christian Hertfelder, von Schdnbrunn, wegen begangenen Ehe- bruchs mit einer Blödsinnigen, neben Bezahlung der aufgegangenen Kosten zu einer Festungöstrase von vier Monaten verurtheilt. Den ri. April wurde: die bei dem Oberawtsgerichte Gmünd verhaftet gewesene Caiharine Pat- termann, von Pfannenstiel, Ober- amtö Aalen, wegen in Gesellschaft ihrer ledigen Tochter gleichen Namens, verüb- ten, zwar kleinen und einfachen, auch restituirten, aber zweiten Diebstahls, des- sen sie Läugnens unerachtet für rechtlich überwiesen angenommen, neben der Halste der Untersuchung«-, so wie der sie be- treffenden Verpflegungs-Kosten, zu einer vier monatlichen Zuchthausstrafe in Ludwigsburg verurtheilt. Am nämlichen Tage wurde: 6. die bei dem Oberamtsgerichte Hei denheim kn Untersuchung gewesene Do- rothea Orrner, von Sclmaitheim, we >cn verübter vierter Scortaiion zu ei- nem Ctr^ftn/atz von vi.er;ebn Tagen Arbeit in cherrschastlichen .Geschäften 'zu der gegen diestlbe unterm t. März d» I. wegen dritter Scortarion erkannten dreimonatlichen Arbeit in herrschaft- lichen Geschäften verurtheilt. An demselben Tage wurde fer- ner: j. die bei dem Oberamtsgerichte Hall in Untersuchung gestandene Rosine Do- rothea Stein, von Lachweiler, Ober- amts WeinSberg, .wegen kleinen einfa- chen, aber dritten Diebstahls, wegen wie- derholten VagirenS und wegen Scorta- tion, neben Ersatz des Schadens und sämtlicher Kosten, zu einer siebenmo- n a t l i ch e n Zuchthausstrafe in Ludwigs» bürg verurtheilt. Unterm r/,. April wurde: 8. die bei dem Oberamtsgerichte Aalen kn Verhaft und Untersuchung gekommene Catharine Stadelmaier, von Heuch- lingen, wegen wiederholten VagirenS und unzüchtigen Lebenswandels zu einer vier- monatlich e n Zuchthausstrafe in Mark- gröningen und nachherigor dreimonat- licher Reclnsion in einem Zwangs-Ar, 284 beitshause, so wie zu Bezahlung sämtli- cher Untersuchungs-Kosten verurtheilt. Am 26. April wurde: 9. Johann Peter David Seiboth, Bür- ger und Salzsieder zu Hall, wegen tät- licher Widersetzlichkeit gegen einen Po- lizeidicner, welche als ein wiederholtes Vergehen dieser Art erscheint, neben Bezahlung seiner Arrest- Azungs- und sämtlicher Untersuchungs-Kosten, zu fünfmonatlicher FesiungSsirafe ver- urtheilt. Unterm ,8. April wurde: 10. in der vor dem Oberamtsgerkchte Ell- wangen verhandelten Untersuchungssache gegen Rosine Birk, von Michelbach an der Lücke, Oberamts Gerabronn, die Angeschuldigte wegen zwar einfachen und zum größten Theil restüuirten, aber gro- ßen und vierten Diebstahls, zu acht- Erkenntnifse in *2. In der vor dem Oberamtsgerichte Ell- wangen verhandelten Untersuchungssache gegen den ledigen Maurers-Gesellen Lo- renz Sing, von Forstweiler, Oberamts Ellwangen, wurde erkannt: daß der An- geschuldigte wegen des am 4. Julius 1819 an dem Zimmergesellen Andreas Spegel,' von Thannhausen, Oberamts Ellwangen, verübten vorsätzlichen Todt- monatlicher Zuchthausstrafe in Lud- wigsburg und nachheriger viernionat^ l ich er Unterbringung in das Zwangs- Arbeitshaus in Ellwangen, wie auch zum Ersatz ihrer Arrest- Azungs- und Untersuchungs-Kosten, so wie des Scha- dens, in so weit er noch nicht vergütet worden, verurtheilt. An demselben Tage ist: 11. Leonhard Bach, von Waldmannsho- fen, welcher bei dem Oberamtsgerkchte Mergentheim in Untersuchung stand, wegen eines kleinen ausgezeichneten, und mit einem Einbruchs-Versuch verbunde- nen dritten Diebstahls, neben dem Scha- dens- und Kosten-Ersatz zu achtmo- natlicher Festungs - Arbeitsstrafe und nachheriger viermonatlicher Reclu- ston in dem Zwangs-Arbeitshause in Elk- wangen, verurtheilt worden. evisions - Fällen. schlagö, zu welchem Verbrechen noch viele großen Theilö bewaffnete, qualist zirte und ausgezeichnete Diebstähle, st wie mehrere andere geringere Vergehe» hinzukommen, mit dem Schwerdt vom Leben zum Tode zu bringen, und der Ersatz des durch ihn gestifteten Schadens, so wie seiner Arrest- Aznngs- und Vertheidigungs -Kosten, ingleichen -85 der für die Heilung des Erschlagenen anfgewendcten, auch der sämtlichen Lo- kal- und der Hälfte der übrigen Unter- sychungS-, endlich noch der Hinrichtungs- Kosten, aus dem Vermögen des Jngui- stten, so weit ein solches vorhanden, zu leisten scy. Da Seine Königliche Majestät 2.) Civil Unterm 4* April wurde: i. in der Wionssache von dem Oberamts- gerichte Gerabronn zwischen dem Müller Hofmann, von Oberstätten, Oberamts Gerabronn, Kl., Anten, und dessen Bürgen, Bekl., Atcn, die Aufhebung des Verkaufs seiner Mühle betreffend, die ergriffene Appellarian als unstatthaft verworfen, und Ant in die aufgegangenen Kosten verurtheilt. Unterm 5. April wurde: r. in der At'lonssache von dem Ober- amtsgerichte Gerabronn zwischen Hein- rich Luttenberger zu Lendsiedel, An- ten, und seinen Gläubigern, Aten, die Nichtigkeit eines Haus- und Guts-Ver- kaufs betreffend, die ergriffene Berufung als unstatthaft verworfen, und Ant in die Kosten dieser Instanz verurtheilt. Den ii» April wurde: 2» in der Ationösache von dem OberamtS- nach höchster Entschließung vom 17. April 1811 im Gnadenwege vorstehen- des Urtheil nicht gemildert haben, so wurde an Lorenz Sing die Todesstrafe durch das Schwerdt am 5. Mai d. I. in der Oberamts-Stadt Ellwangen voll- zogen. Senat. gerichte Aalen zwischen den in den Akten benannten Geschwistern des zu Abls- gmünd verstorbenen Joseph Fuchs, von Mazenbach, als dessen Jntestar - Erben, Kl., Anten, und den im Joseph Fuchs'- sche» Testament ausgesührten Legatari! 11 und Besitzern des Fuchs'fchen Vermö- gens, namentlich der Stiftungs-Verwal- tung zu Ellwangen, Bekl. , Aten, die Nichtigkeit des Testaments sowohl als des Codirills betreffend, die ergriffene Berufung wegen versäumten peremtori. schen Termins zu Einreichung der Be- schwerdeschrift^sür verlassen erklärt, und die Austen in die Kosten dieser Instanz verurteilt. An demselben Tage wurde: 4. das Gesuch des Bürgers und Handels- manns Franz Stahl In Gmünd um Wie« dereinsetzung in den vorigen Stand we- gen Deserl-Erklärung seiner Ationösache v gegen' die! StaMche Gantmaffe unter Verurtheilung des Imploranten in die! diet falls. verursachten Kosten, als ur,statt-. Haft verworfen. Den ii. April'wurde:: 5.. in der Ationssache von dem vormaligen! Oberamtsgerichte Künzelsau zwischen dem vormaligen Gutspächtrr.Matthäus Rein-- Hardt, von Schloß Sieben, Bckl., An- ten, und dem Freiherrlich von Slet-en- scherrrt'.entamt in Kochersietixn, Kl., Aten,. Enftchädigung wegen'vernachläßigten Feld- baues betreffend, das Erkennlniß des? vorigen Richters, unter Verurtheilung des Auten in die Kosten bestätigt.. Unterm 16. April wurde: 6.. 1n der Ationssache von dem vormaligen- Oberamtsgerichte Gmünd - zwischen Jo- hann Aich, Handelsmann in Gmüiid-, und dem Juden.Low, von Jebenhausen,. Beklagte, Ancen, und Johannes Müller, von Täferroth, Kl., Aten, die Bezahlurg- eines Reukauf-Geldes! von- ro» fl, be- treffend, das von dem vormaligen Ober- amtsgerichtc Gmünd ausgesprochene Er- keynmiß bestätigt, und die Anten in. die- Kosten dieser Instanz verurtheilk.. D'en -L. April wurde r. 7, in der A-.imSsache von dem Oberamts- gerichte Gerabronn > zwischen. Michael l Renners Wittwe,, von Saalbach ,. cum * cnratoiv >. Kl.2$ht!r,f und' Job an»' Adam Strebe!, -^n. che-.rgstseld', B'ekl.-,- Alen,, Schnldfork e.-ung betreffend, die von der Klägerin,Antin,.ergriffene Arion wegen versäumter Nöthfrist zu Einrei- chung der' Beschwcrdcschrift für d'escrt erklärt,, unter Verurtheilung der Antin in die Kosten! dieser Instanz». A n e b e n d i es cm T ag e w u rd e: 8.. in-der-Ationssache von dem OberamtS- gerichte Gerabronn- zwischen dem Bürger- meister. Ehrltr, von B.illingsbach-,, Na- mens seiner Frau., Kl., Anten, und Johann Georg Oberdörfer- von Lentcrs- weilcr,. Bekl., Aten, ein versproch»»eS H,eirathgut betreffend, die von dem Kl-, Anten, ergriffene - Aston wegen versäum- ter Nöthftist zu Einreichung der Be- schwerdeschrift für. desert erklärt, unter Verurtheilung des AntenAn die Kosten dieser Instanz.. An demselben Tage wurde fer- ner : 9.. 1n der Ationssache von - der - vormalig Fürst-Bischöflichen. Regierung in Würft bürg zwischen dem Schutzjuden Nathan Baruch, von Vcitshbchein im Königr^^ Baiern- Kl., Anten,,uud dem Sch"^ juden Jsak' Jakob,. von Niederstetten, Bekl., Aten,. Forderung aus einem Mäckler-Vertrag betreffend, Kläger, Ant, 2.87 gegen das von der vormalig Fürst/ Bi- schöflichen Regierung in Würzburg, un- term »8. Januar 1802 ausgesprochene desertorische Erkenntniß. in ivwZrrmm re- stituirt. Am 3c>. April wurde: r-o. in der Ationssachevon dem Oberamts- gerichte in Gmünd zwischen dem dortigen Amtspfleger Reinhard, Beklagten, An- ten , und dein Juden Seligmann Hirsch zu Lehrensteinsfeld, Oberamts Weinsberg, Kl., Aten, die Bezahlung eines Capital- Rests samt Zinsen betreffend', unter Ver- werfung des angebrachten Gesuchs um Wieder-Einsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der Fatalien zu. Ein- wendung und Verfolgung des Rechts- mittels der Ation gegen das in der Sache gefällte Beweis-Erkenntniß,. das Unheil rrster Instanz bestätigt,.und Ant in die Kosten zweiter Instanz verurtheilt. An demselben Tage wurde: iL. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Ellwangen zwischen- dem Slif- tungsrathe zu Lauchheim , Imploranten, Anten, gegen die Ehefrau des Kanzli- sten von Schiller zu Mergentheim, Im- ploratin, Atin, ^cto. sn esti, die antische Parthie gegen die Versäumung der .go- tägigen I^othfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift, in den. vorigen Stand- wieder eingesetzt, und sofort die- Appella- tion als an den Gerichtshof, erwachsen, angenommen. Fe r n e r w urdr: i2.-in der Ationssache von dem Oberamts- gerlchte Gerabronn zwischen Marie.Bar, bare Franz und Cvnsörten, von Helms- hofen, Bekl., Anten, und Sophie Franz, verchlichte'Stemmler, von Ge- roldshausen, Kl., Atin, Herausgabe-des väterlichen Vermögens, jetzt Wiedcr-Em- setzung in den vorigen Stand; gegen den Bescheid vom 19. Jan. ,8,8 betreffend, die Verhandlung des Oberamtsgerichts Gerabronn vom 7. December 1820 als- nichtig aufgehoben, und durch Ordination das Ndthige verfügt; auch wurde r j-5. die Ationssache von dem Oberamtsge- richte Heidenheim zwischen dem Burg- vvgt und Kastenknecht Kinselmann zu Heidenheim, Bekl., Anken, und dem Auartiermeister Glanz zu Stuttgart, Kl., Aten, Bürgschaft betreffend, wegen Versäumung der ^tägigen Notbfrist'zu Einreichung der- Beschwerdeschrift für- verlassen erklärt; i 4.. in der Ationssache von dem vormali- gen Oberamtsgerichte Crailsbeim zwischen! Johann Cbristoph und Christian Gütner, - vom Gunzach, Bekl., AnO),, gegen die- 4- V 288 Gemeinde Gunzach, Kl., Atin, ein richterliche Verfahren als nichtig aufge-' Waidrecht betreffend, das ganze unter-' hoben, die Kosten aber verglichen. IV. Gerichtshof für den Donau-KreiS. r.) Crimin Am r. April wurden verur, theilt: r. auf den Grund der von dem ObcramtS- ger'lchte Leulkirch geführten Untersuchung: a) Marie Stephani, von Karlkchofen im Baiernschen, wegm ehebrecherischen Conkubinatö, wiederholter Landstreicherei und Wieder-Eintritts in das Königreich nach vorausgcgangener Verwarnung un- ter SiraftAndrohung, zu fünfmonat- licher Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg; d) Franz Joseph Häberle zu Leutkirch, wegen ehebrecherischen Conkubinats, zu viermonatlicher FestungS - Arbeits- strafe , und nachheriger Einsperrung in dem Zwangs - Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf zwei Monate; zugleich wurde jedem dieser beiden Jn- quisicen ein angemessener Theil der Kosten zugeschieden. 'An demselben Tage wurde: gegen Xaver Hitler, von Waln, wel- cher bei dem Oberamtsgerichte Wiblin- gen in Untersuchung kam, wegen wieder- a I - Senat. holten Ehebruchs und polizeiwidrigen HerumzlehenS, neben Verfüllung in sämt- liche Untersuchungs Kosten, eine sechs- monatliche Festungöstrafe mit einer seiner schwachen Körper - Beschaffenheit angemessenen Beschäftigung erkannt, und dabei bestimmt, daß derselbe nach erstan- dener Strafe unter genaue polizeiliche Aufsicht gestellt werden solle. Am 9. April wurden verur- theilt: 2. der bei dem Oberamtsgerichte Ravens- burg in Untersuchung gekommene i6jäh- rige Joseph Bauz von da, wegen eines großen und ausgezeichneten, aber ersetzt ten Diebstahls, neben Znscheidung sämt- licher Untersuchungs-Kosten, zu vier- monatlicher Einspcrrung in dem Zwangs - Arbeirshause zu Ulm; 4. auf die von dem OberamtSgerlchte Wib- lingen geführte Untersuchung, Caspar Bauer, von Oberbalzheim, wegen ver- schuldeter Tödtung des Küfers Johan» Georg Stark, von Main, neben 3U# fcheidung der Untersuchungs-Kosten, J“ viermonatlicher Festungsstrafe inner- halb der Festung; 5. Jakob Schwarz, von Göppingen, wel- cher bei dem dortigen Oberamtsgerichte in Untersuchung kam, wegen Unterschla- gung von Zunftgeldern, neben Entsetzung von seiner Stelle als Zunftmeister und Zuscheidung eines ■ angemessenen Theils der Kosten , zu v i e r m o n a t l i ch e r FcstungSstrafe» Am rr. April ist: 6. gegen die bei dem Obcramtsgerichte Göppingen in Untersuchung gekommene Margarethe Buk, von Boll, wegen zum viertenmal wiederholten Diebstahls und wiederholter Landstreicherei, neben Verfällung in den Kosten - und Schadens- Ersatz , einjährige Zuchthausstrafe zu Markgröningen und nachherige Einsper- rung in einem Zwangs-Arbeitshause bis zu erprobter Besserung, wenigstens über- aus die Dauer von sieben Monaten erkannt worden. Am »6. April wurden verur- theilt: 7. der bei dem Oberamtsgerichte Tettnang in Untersuchung gekommene Wachszieher Benedikt Lingg, von Ravensburg, wegen gewerbsmäßiger Theilnahme an drei großen Pferde - Diebstählen, neben Verfällung in den Kosten - und Schadens- Ersatz, über die bereits unterm 5.Febr. und ,9.März gegen ihn erkannten Stra- fen, zu weiterer Festungssirafe von sechs Monaten; 8. auf die bei demselben Oberamtsgerichte geführte Untersuchung: a) Michael Lanz, von Siggenweilcr, und Io) Baptist Veeser, von Hergensweiler, wegen komplottmäßig verübter Ver- wundung und schwerer Mißhandlung des Joseph Beutele, von Hergenswei- ler , neben solidarischer Verbindlichkeit zum Ersätze der verursachten Heilungs- Kosten, unter Einrechnung eines Theils des erstandenen Arrests, zu sechsmo- natlicher FestungS - Arbeitsstrafe; zugleich wurde jedem dieser beiden Jn- qnisiten ein angemessener Theil der Un- tersuchungS - Kosten zugeschieden. An demselben Tage wurde: g. gegen Benedikt Heinrich, von Dau- gendorf, welcher bei dem Oberamtsge- richte Tettnang in Untersuchung kam, wegen Conkubinats, kleinen und einfachen Diebstahls und Landstreicherei, neben Verfällung in einen Theil der Unter» suchungs - Kosten, zweimonatliche Zuchthausstrafe zu Markgröningen, mit Rücksichtnahme auf seine körperliche Be- schaffenheit, und nachherige Einsperrung in dem Zwangö-ArbeitShause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von zwei Mona- ten erkannt; 0. gegen die bei dem Oberamtsgerichte Wangen kn Untersuchung gekommene Johanne Knoll, von Waldsee, wegen kleinen in Genossenschaft verübten Bie- nen.-Diebstahls, wodurch sie sich des zwei- ten Diebstahls im rechtlichen Sinne schuldig gemacht Hai, ferner wegen Ver- untreuung und wegen Landstreicherek, neben Zuscheidung sämtlicher Untersu- chungs-Kosten, vier und einhalb- monatliche Zuchthausstrafe in Mark- gröningen , mit Rücksichtnahme auf ihre körperliche Beschaffenheit ausgesprochen. Am 2i. April ist: 1. der bei dem Oberamtsgerichte Tettnang in Untersuchung gekommene vormalige Posthalter und Salzfaktor, Conrad Prielmaier, von Friedrichshafen, we- gen Kassenrests und Unterschlagung von zwei ihm in der Eigenschaft als Post- halter zur Beförderung übergebenen Geld - Paqueten und Briefen , neben Cassation und Unfähigkeits-Erklärung zu Verwaltung eines öffentlichen Amtes zu vierjähriger Festungsstrafe mit ange- messener Beschäftigung, so wie zu dem Ersätze seines Kassenrests und Bezahlung sämtlicher Untersuchunge - Kosten verur- theilt worden. Am 3o. April ist; 12. auf den Grund der von dem Ober- amtsgerichte Münsingen geführten Unter- suchung gegen Jakob N u sse r, von Ulm, wegen durch Medicastriren und Segen- sprechen wiederholt verübter Betrügereien, sodann wegen Veruntreuung, wiederhol- ten leichtsinnigen Schuldenmachens und Landstreicherei, so wie wegen Unzucht« Vergehens und wiederholter falscher An- gaben über seine persönlichen Verhält- nisse, neben dem Kosten - und Schadens- Ersatz, achtmonatliche Festungs-Ar- beitsstrafe und nachherige C'insperrung in dem Zwangs - Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von fünf Monaten erkannt worden. An demselben Tage wurden fc ner verurtheilt: 13. auf den Grund der von dem Obrr- amtsgerichte Riedlingen geführten Unter« suchung: a) Barbare Moll, von Hundersinge", Oberamts Ehingen, wegen Mitwissers schüft und nachgefolgter Theilnahme bei den zu Eichen und Kerzenweiler von Gottlieb Schempp und Cons. verübten Raubverbrechen, ferner wegen nachgc- folgte» Diebstahls-Theilnahme und Be- günstigung , auch wegen Annahme ge- stohlener Effekten unter verdächtigen Um- ständen, endlich wegen wiederholten un- züchtigen Lebens und Landstreicherei in Gesellschaft von berüchtigten Jaunern, un- ter Einrechnung eines theils des erstan- denen Arrests, zu uchtzehnmonatli- cher Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg, und nachheriger dreimonatlicher Eknsperrung in dem Zwangs - Arbeits- hause zu Ulm; b) Elisabethe Hartmann, von Ga- meröwang, Oberamts Ehingen, wegen Mitwissenschaft und nachgefolgter Theil- nahme bei einem, unter erschwerenden Umständen und komplsttmäßig verübten Diebstahl, stdann wegen zum zweiten- mal wiederholten TonkubinatS und Land, streicherei, über den erstandenen Arrest, noch zu zwei und einhalbmonat- licher Zuchthausstrafe zu Markgrönin- gen, und nachheriger dreimonatli- cher Einfperrung in dem Zwangs-Ar- beitshause zu Ulm; 2.) Civil Am 6. April wurde: 1 * Ationssache von dem Oberamts gerichte Saulgau zwischen Daniel Mül- ler, von Wurmberg, Kläger, Antpn, 'zugleich wurde hinsichtlich des Schädens- -Ersatzes gegen diese beiden Jnquisiten das Angemessene verfügt, der Kosten- punkt aber noch ausgesetzt; rä» die bei dein Oberamtsgerichte Saul- gau kn Untersuchung ^gekommene Marie Magdalene Vollmer, von Ried, wegen zum drittenmal wiederholter Landstrei- cherei und Bettelns, so wie wegen Un- ; zucht - Vergehens, neben Zuscheidung sämtlicher Untersuchung- - Kosten, zur Einsperrung in dem Zwangs - Arbeits- hause zu Ulm bis zu erprobter Besse- rung, jedoch wenigstens auf die Dauer von sechs Monaten; ,5. die bei dem Oberamtsgerichte Ulm in Untersuchung gekommene Marie Kra- mer, von Asselfingen, wegen kleinen, aber in Genossenschaft verübten Bienen- Diebstahls., kleinen Funddiebstahls und dritten Scortations - Vergehens, auch wegen Lügen vor Gericht, nnter Aus- setzung des Kostenpunkts, zu vier mo- natlicher Zuchthausstrafe zu Mark- grdmngen. - S e n a t. und Johann Keßler, von Mengen, Bekl., Aten, die Erfüllung eines Kon- trakts betreffend, die Berufung wegen Versäumnisses der gesetzlichen Nolhfrist 2g2 zu Einreichung des Beschwerde * Libells, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten, für verlassen erklärt; 2. die Nullitäten - Klage des Johannes Fallscheer und Johann Georg Stabler, von Oberbehrlngen, Jäten, Qnten, ge, gen Johann Georg Preßmar daselbst, Inten, Qaten, durch Ordination Zerles dkgt. Am 10, April wurde: - 3. der Jude Harburger in Ulm mit sei, nem nach Verfluß der Nothfrist von 3o Tagen vorgebrachten Rekurs gegen das von dem Oberamtsgerichte daselbst wider ihn gefällte Gant. Erkenntniß, ab-, gewiesen j 4. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Leutkirch zwischen Anton Härle,, von Ellwangen, Kl., Anten, und Se- bastian Riß und Consorten von da, Bell., Aten, eine Schuldforderung be- treffend, die Berufung wegen Mangels an der appellablen Summe, unter Ver- uriheilung des Anten in die Kosten die-, fer Instanz verworfen; 5. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Riedlingen zwischen dem Schä- fer Michael Bester, von Dettingen, Kl., Anten, und Xaver Mühle, von Neufra, nun dessen Erben, Bekl., Aten, einen Mandats -Contrakt betreffend die Berur fung wegen Beschwerdenmangels ver- worfen. An demselben Tage wurde: 6« in der Ationssache von dem Oberamtö- gerichte Biberach zwischen den Mitglie- dern des im Jahr 18 j 4 bestandenen Magistrats zu Ehingen, Bekl., Anten, und der Waisenkassen - Administration in Obcrmarchihal, Kl., Atin, Re- greß-Ansprüche betreffend, die Beru- fung wegen versäumter Nothfrist in Ein- reichung der Beschwerdeschrift, unter Verurtheilung der Anten in die Kosten, für verlassen erklärt. Am i3. April wurde: 7. der von Sebastian Oetle, von der Neumühle, ergriffene Rekurs, gegen das von dem Oberamtsgericht Leulkirch, aus- gesprochene Gant - Erkenntniß verwer- fen, und 6. die von dem Oberamtsgerichte Tettnang im Civil - Rechtswege gefällte Sentenz, in der Zehend-Defraudations-Denuncia- tionssache des Joseph Stander, von Brandt, gegen den Schultheißen Bü- cher, vonUntermbggenbeuren, aufgehoben. Am 17. Aprkl ist: g» in der Ationssache von dem Obcrawts- gerichte Leutkirch zwischen dem vormali- gen gräflich Wartembergischen Patrimo- nlal-. Obervogt Zumtobel in Ueberlingen, im Großherzvgthum Baden, Bekl«, Jä- ten, Anten, und der Kdnigl. AusstandS- Commission, Kl., Iatin, Atin, Stem- pel-Ersatz, nun Arrests-Rechtfertigung betreffend, die eingewandte Beru>ung, unter Verurtheilung des Anteil in die Kosten, wegen Mangels einer gegründe- ten Beschwerde verworfen; 10. in der Ationssache von dem vormali- gen Oberamtsgerichte Biberach zwischen dem Müller Vincens Ott, von Wart- hausen, Kl., Anten, und der Gemeinde Rißegg, Bekl., Aten, Mühlbannstreitig- keit betreffend, die Berufung wegen ver- säumter Norhfrist, zu Einreichung der Beschwerdeschrift, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten für verlassen erklärt worden. Am n. April ist: »l. in der Ationssache von dem Ober- amtsgerichre Blaubeuren zwischen Jo- hannes Domenik, Marx Ott und Con- sorten, von Suppingen, Kl., Anten, und den Waldnutzungs - Inhabern daselbst, Bekl., Aken, Anthcil an den Wald- Nutzungen betreffend, das in erster In- stanz von der Juristen - Fakultät in Tübingen gefällte Erkenntniß, unter Verurtheilung der Anten in die Kosten, bestätigt worden; zugleich wurden die Anten mit dem erst in zweiter Instanz angesprochenen Recht, sich in die Holz- gerechtigkeiten einzukauscn, zum besonn dern Verfahren verwiesen. Am 24. April wurde: 11. in der Ationssache von dem Ober« amtsgerlchte Wangen zwischen Fidel Biggel, von Kernathen, und Joseph Fri- cker, vonSchmidberg, Kl«, Anten, und Gebhard Hensler zu Dorreute, Bekl«, Aten, die Größe und Entrichtung eines Guts - KaufschillingS betreffend, die Berufung, in Hinsicht des ersten Punkts, unter Verurtheilung der Anrcn in die Kosten zweiter Instanz, wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde verworfen, und nur noch hinsichtlich des zweiten Punkts Verhandlung zugelassen. Am 27. April wurde: 13. in der Ationssache von dem Ober- ' amtsgerlchte Wangen zwischen Anton Buschor, von Hazenweiler, Bekl., An- ten, und Johann Bruder, von Sibraz« Weiler, Kl., Aten, Schuldforderung be- treffend, das Erkenntniß erster Instanz unter Verurtheilung des Anten in die Kosten bestätigt; 14. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Riedlingen. zwischen den Cura- toren des Handlungshauses Johann Sig- mund Mayer zum Schwane in Mem- mlrigen, Anten, mrd Georg Friedrich Ostermaier dem jünger» in Biberach, Aten, Ansprüche ans letzterem cedirte Obligationen betreffend, die eingewarrdte Berufung, unter Verurtheilung des An- ten in die Kosten, wegen Mangels- einer7 gegründeten Beschwerde verworfen. Am ,7. April wnrrden: xp.. in der Ationöfache von dem QberamtS- gerichte Geißlingen- zwischen Johann Allgower, Georg. Geyer und Consorten,. von Großsüffen, -Inten, Anten, und Jo- hann Michael Billforch,. Michael Ele- ment, Joseph Foyer und Consorten, von Gingen» Inten, Aren, eine Brunnen» rtzöhr - Bauconcurrenz .Streitigkeit - betref-- send, dir Anlen gegen das desertorische Erkenntmß,. wegen versäumter yotägiger Nochfrist: zu Einreichung der Beschwer- deschrift; nach hergestelltem Beweise, daß solche durch, die Schuld ihres An- walts versäumt worden,, wieder in den vorigen Stand eingesetzt,. und. weitere Verhandlung angeordnet.. Gedruckt bei G. Ha An demselben Tage ist: iSx. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Wiblingen, zwischen Anton Ig- naz Landchaler,. von Dellmensinge», M., Anten, und den Gebrüdern von H.eider in Biberach, Bekl»., Aten, Läsion, bei einer Gesellschafts- - Auflösung und Ze- hend - Pachtung betreffenddie Beru- fung wegen Mangels an einer gegrün- deten Beschwerde, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten zweiter In» stanz verworfen; * 17. in der Rechtssache erster Instanz zwi- schen. dem Pfarrer Joseph Eggle z" Erolzheim, Kl., und dem dortigen Guts- herrn, Freiherr» von Bömmelberg, Be- klagten, den Umfang des pfarrlicheu Kleinzehend - Rechts und den Bezug des Noval - Zehenden betreffend, unter Vergleichung der Kosten, theilö abfolu- torifch, theils condemnatorifch erkannt worden. Stuttgart den r6. Mat i8rr. Waucler. elbriltk, Buchdrucker. Wo. ^ Dienstag den 29. Mai LZsr» L Ü n m it t e l b ave K ö it ig l i ch e Dekrete». Dienst-Nachrichten. kanats Brackenheim, dem Vikar W. Ries ger in Münchingen, Dekanats Leonberg, und vermöge höchster Entschließung vom näm^ lichen Tage dem Geheimen Raths - Kan- zellisten Nahm die erledigte Stadtschreiber rei - Amtsverwescrei Saulgau gnädigst zu- übertragen geruht. Am 20,. d« M. wurde die Wahl des Vikars M. Osiander zum Prä;eptor an der lateinischen Schule zu Besigheim be- stätigt» ^ i ne ^ Kö ui gliche Majestät haben durch bö'bstes Dekret vom »7. d>M. dem Kanzellisten Gneiring bei dem Kbnigl. Gerichtshöfe in Ulm und dem der König!. Ober - Rechnung? -- Kammer in Stuttgart zugecheilten K.mzellisten Kemmeter die Nachgesuchte Erlaubniß eriheilc, ihre Stel- len gegenseitig vertauschen zu dürfen» Sodann haben Höchst die selben ver- möge höchster Entschließung vom ,8. d. M. die erledigte Pfarrei Meimsheim, De- «96 II. Verfügungen der Departements. A,) Des Departements des Innern: 1. des Ministerium des Innern. Verleihung der goldenen Civil-Verdieust-Medaille an den Orts-Vorsteher Kaipf in Herbrechtingen. S e i n e K ö n i g l. Majestät haben ver- möge hdchsicr Entschließung vom »6. d.M. dem Orts - Vorsteher Kaipf in Herbrech- tingen, Oberamts Heidenheim, aus Ver- anlassung seines bevorstehenden Amts- Ju belfestes als Belohnung feines langjährigen 'treu erfüllten amtlichen Berufs die golde- ne Civil- Verdienst- Medaiöe in Gnaden verliehen. Stuttgart den 17- Mai »8n. v. Otto. b) Verleihung der silbernen Verdienst-Medaille an den.Schullehrer Maurer zu Neckarthastssugen. Seine Kduigl. Majestät haben in feiner Amts-Jubelfeier die silberne Ver- höchster Entschließung vom 18. d. M. dem dienst - Medaille zu ertheilen geruht. Schullehrer Maurer zu Reckarihailsingen, Stuttgart'den 21. Mai 1821. Dekanats .Nürtingen, aus Veranlassung v. Otto« 2. Kö nlgli che Regteruug des Neckar-Kreises. Bekanntmachung, die Einfendring der Ober-Einbringerci- Rechnungen über die Zuchthaus- Gefalle betreffend. Durch die Anzeige, daß die Ober-Ein- bringer über die Zuchthaus - Gefälle ihre Rechnungen so spät an die Zuchthaus-Pfle- gen übergeben, daß diese nicht im Stande sind, ihre Amts - Rechnung in der gefttzli- lichen Frist zu stellen, sieht man sich ver- anlaßt, den Ober-Clnbringern der Gefälle für die Zuchthäuser Ludwigsburg und Mark gröningen bei Vermeidung der in der Königl- Verordnung vom 1. März i8iä (SraatS» und RezierungS , Blatt Nro. 9-) festge- fetzten Strafe gemeftnst aufzugeben, ihre Rechnungen längstens bis zum i5. Jt'ni l. I. an die genannten beide Zuchthaus' Pflegen einzu senden. Ludwigsbu,g den ig. Mai .8,.. Bühler. »J7 B.) Des Departements der Finanzen i. Ober -Re ch nun g S - Kammer. Wegen Erledigung der Forderungen an die Staats-Kasse. In der Verordnung vom 7. Iunius 1820 '(Staats , -und Regierungs - Blatt rLra Nro. 5°) ist unter §. die Bestimmung enthalten, daß die Rechnungen über For-- derungen an die Staats-Kasse spätestens.auf den 10. Zunius 'den betheiligten Verwal» Lungs-Stellen vorgelegt werden -sollen, und es ist diesen zugleich zur Pflicht gemacht -worden- dis Prüfung und Vorlegung -der- selben an die Kdnigl. Ministerien so zu be« schlennig-tt, daß 'sie noch vor dem >5.Ju- lius auf die Staats-Kasse angewiesen -wer- den können. Die pünktliche Vollziehung dieser Vor- schrift ist unerläßlich, mm einen vollstän digen Rechnungs- Abschluss und mit diesem reinen wesentlichen Zweck der Etats- Wirth- fchaft zu erreichen, und .die Ober-Rcch- mungs - Kammer findet sich in Folge höhe- rren Auftrags veranlaßt, bei dem heran« mähenden Ende des Etais-Jahres sämtliche Stellen und Personen, welche entweder For- derungen an die Staats-Kasse zu machen, oder zur Anweisung vorzubereiten haben, auf jene Bestimmungen, mit dem Anfügen aufmerksam zu -machen, daß sie die an- der .Nichtbeachtung derselben entstehenden Rachlheile sich selbst 'beizumessen -haben. Stuttgart den r5. Mai 18*1. .R aht. 2. Des König'!. S re u e r - C 0 lle gi um s. Verordnung wegen des -letztmals vorzuirchmerrden Umgelds-Abstichs auf .den letzte» Juni d. % In Folge des -wegen künftiger Verwal- tung und Erhebung der Wirchfchafts-'Ab- gaben bekannt gemachten Gesetzes vom ,9. M. hat die bisherige ErhebungS - Art derselben mir Ende der laufenden Quartals oder mir dem letzten Juni d. I. aufzu- horen. Da nun mit diesem Termin der letzte Und End-- Aastich ein tritt, bisher aber der Quartal-Abstich in dem einen Bezirke frS- Her, in dem andern später vorgenommen und zum Theil vor dem Quartal - Schluß, zum Theil aber auch erst nach demselben 'beendigt worden, hingegen die Abgaben von diesem letzten Abstichs - Quartal vollstän- dig , aber auch nicht weiter hinaus ins künftige Quartal zu erheben sind, so wer- den den Ober - Umgeldcrn folgende Wei- fßtige-n in Beziehung auf diesen letztmals Mrzunehm enden Abst-ch ertheilt a,) Muß der Abstich bis zum letzten Tag des Quartals durchgängig vollendet styn, es darf aber damit nur um ss viele Tage früher angefangen werden, als hiezu im Tanzen unumgängliH erforderlich sind; L-) da es jedoch bei größeren Bezirken,/ oder wenn ein Obev-Umgcldor mehrere Bezirke zu besorgen hat, nicht zu ver- meiden seyn dürfte, mit dem Abstich vielleicht schon einige Wochen vor dem Quartal-Schluß zu beginnen, so ist denjenigen Wirthen, bei welchen- der, Abstich nicht erst: am Ende des Quar- tals, nämlich in den letzten drei Ttr- gen,. sondern früher vorgenommen wird, für das Umgeld, Halbthalergeld und die Accise auf die Zeit der nicht in Abstich gekommenen Tage, das Ratnm nach Maßgabe des durch den gewöhnlichen Wirthschafts - Betrieb sich' ergebenen Betrags von dem Zelt» raum der in Abstich gekommenen Tage- zu berechnen und. zur Abstichs Summe zu schlagen; 5.) ist der Abstich um so mehr mit Ge- nauigkeit und im Beiftyn der Wirthe und Brauer vorzunebmen, als nach- her keine Einwendungen mehr berück- sichtigt werden können; endlich und 4*) ist das Gefäll vollständig einmzieheu und abzuliefern, und die Rechnung/ wenn solche ja nicht in dem bestimm- ten Termin eingesendet werden könnte/ längstens in den nächsten vierzehen Tagen darauf, mithin bis zum iS»- August zu übergeben. Den Ober- und Kameralämtern wird hiebei noch angefügt, daß' ihnen hicrnächst die näheren Vorschriften sür die Vollzie- hung des Gesetzes vom 19. d. M. zu- kommen werden. Stuttgart Leu -5. Mai 1821. Jäger. Di enst - Erledignnge n. Unterm ro« d. M. wurde der Unter- Dsr Sekretär des' Königlichen Studien- Kentencmt v» Bahnscheck im siebenten raths, Hezer, ist am 21. d. M° 0e'' Infanterie - Regiment auf sein Ansuchen in storben,. Pensionsstand versetzte Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrycker. m Z Nn m L t t e l sta r e K ö n ig l i ch e Dekrets. Di e n st -> Nach n chten» Königliche Majestät haben durch Höchsts Entschließung vom r4»v. M» Me erledigte Pfarrei Kemnath, Dekanats Stuttgart, dem Pfarrer Fab er in Dach- tel, Dekanats Calw, übertragen. Sodann haben Höch^std leset den durch höchste Entschließung vom r?» v. M. den bisherigen Stadtpfarrer Schertlin in Horb zum Dekan des dortigen Landkapi» irls. ernannt» Umerm-6. v.M. wurde dem zur Pfarrei Heudorf, Landkapitels Riedlingen, ernann- ten Kaplan Mund in g, von Herbertingen, die König!. Bestätigung, ertheilt, und j unterm Z4, v. M» dir bei dem vierten Infanterie - Regiment erledigte Auditors- Stelle dem ehemaligen Ober-Lieutenant y» Mundorff übertragen»- 3oo II- Verfügungen der Departements. A.) Des Justiz-Departements. Des Justiz i. Der Referendär zweiter Classe Friedrich Herbort, von 'Stuttgart, welcherhei der mit ihm vorgenommenen ersten Dienst- Prüfung das Zeugniß dritter Classe erhal- ten und seit dem 6. September 1810 als Assistent bei dem Königl« Oberamtsgcrichte Stuttgart Dienste geleistet hat, ist auf sein Ansuchen dem Königs. Gerichtshöfe in Eß- lin en zugetheilt worden. Stuttgart den -5. Mai r8,p. Maucler. - Ministerium. 2. Der Referendär zweiter Classe Wilbelm Murschel, von Stuttgart, welcher beider mit ihm vorgenommenen ersten Dienst- Prüfung das Zeugniß dritter Classe erhal- ten und sich seit dem 7. Juni 1820 als Assistent bei dem Königl. Crimiual -- Amt Stuttgart befunden hat, ist auf sein An- suchen dem Königl. Gerichtshöfe in Eßlin* gen zugetheilt worden. Stuttgart den r5. Mai 1821. Maucler. Bekanntmachung in Betreff der Einsendung der Gebühren für das Staats- und Regierungs - Blatt auf das zweite Semester »82,,. Für das mit dem ersten Juli d. I. be- ginnende zweite Semester des Staats - und Regierungs - Blatts sind die Gebühren lr 1 ff. 3o kr. vom Exemplar durch die mit dem Einzug in den Oberamts, Bezirken beauftragten Stellen und Personen, so wie durch die Königl. Postämter im Laufe des Monats Juni 1811 an das Kassenamt des Regierungs - Blatts einzusenden, von den in Stuttgart wohnenden Abonnenten aber auf dem Bureau der erwähnten Stelle zu berichtigen. Sollten für das zweite mester dieses Jahres irgendwo mehr weniger Exemplare als im ersten Semcst^ erforderlich feyn, so ist der genannten Hörde hievon in Zeiten Nachricht zu geben, indem nach Ablauf des Monats Juni kein^ Abbestellungen mehr angenommen werbess können. Stuttgart-den rä. Mai rLr». M a u cl tft* 3o l B.) Des Departements des Innernr Des Mnlgl. evangelischen Cousistorium. a) Schul-Canferenz-.Direktoren bctrcffrnd. Die Schullehrer - Conferenz - Direktors- rer M. Busch, von Steingebronn, über- Stelle im Distrikt der hintern Alp der tragen, und der Pfarrort Gomadingen jvm Münsinger Didcese, welche durch Befdrde- Eonferenzort bestimmt worden, rung des Pfarrers Tritschler, von Kohl- Stuttgart den 22. Mai 1821. stetren, erledigt worden war, ist dem Pfar- b) Die Erledigung einiger Pfarreien betreffend. Zu den erledigten Pfarreien Oberstetten, Didcese Blaufelden, .Kohlstetten, Didcese Münsiugen, und Spielberg, Didcese Wild- berg, haben sich theilö keine , theils so we- nige Bewerber gefunden , daß man sich veranlaßt sieht, die Verhältnisse dieser Stel- len mit der Bemerkung bekannt zu ma- chen, daß weitere Bewerber ihre Eingaben innerhalb 4 Wochen bei dem evangelischen Consistorium einzureichen haben. Die Pfarrei Oberstetten enthält 720 See- len, hat keine Wal-Gottesdienste, und ist mit einem meistens in Güter - und Zehen- ten - Genuß bestehenden Einkommen von 600 fl. nach Etats-Preisen verbunden. Die Pfarrei Kohlstetten mit Einschluß des Eine Stunde entfernten Filials Klein- Engstingen hat 660 Seelen. In dem Filial wird an Sonn- Fest- und Feier- tagen , so wie in dem Mutter - Orr gepre, diget, und abwechslend Kinderlehre gehal- ten. Das Einkommen berechnet sich nach Etats -- Preisen auf 770 fl. Die Pfarrei Spielberg in Verbindung mit dem Filial Egenhausen enthält »26» Seelen. Das'Filial ist eine halbe Stui db von dem Mutter - Ort entfernt, und die Gottesdienste an Sonn. Fest- Feier - und Bußtagen werden abwechslend ln der Mutter - und Filial - Kirche gehalten. Das Einkommen ist 600 ff. nach Etats-Preisen, Stuttgart den 29. Mai 1821. Wächter, Z02 Di enst - Erledigung. Der Ober-I nstiz-Prokurator Erbe zu^ Alm ist am 19». v>. M. gestorben. Die Bevrrbsr um. die hierdurch kn Er ledigung gekommene Stelle haben sich irr» ncrhalb vier Wochen von heute an beider«? Königl» Gerichtshöfe, in Alm zu melden^. Gedruckt bei G. Hafs^lbrink, Buchdrucker. 5o5 Nro. 33. Königlich-Württembergisches Staats - und Regierungs - Blatt. Freitag den 8, Juni ,821. I. Unmittelbare Königliche Dekret e. Dienst »Nachrichten. ^elne Königliche Majestät haben und General-Superintendenten von Heil« vermöge höchsten Dekrets vom iZ. v. M. bronn dem bisherigen Dekan Märklin in den bisherigen außerordentlichen Professor Neuenstadt zu übertragen, und ihm den der Rechte an der Universität Tübingen, Titel eines Prälaten nebst dem Prälaten« Ur. Schmid, seiner Bitte gemäß in das Kreuze zu verleihen, und Justiz-Departement verseht und ihn zum vermöge höchster Entschließung vom näm« Ober - Justiz - Assessor gnädigst ernannt. lichen Tage das erledigte Dekanat Herren«. Sodann haben Hdchstdieselben vermö« berg dem Dekan der Geiölinger Diözese, ge höchster Entschließung vom i.d. M. die lVl. Gaab zu Menstadt, OberamlS Geis erledigte Stelle eines ersten Stadtgeistlichen. lingen, zu übertragen geruht. 3o4 II- Verfügungen d e r Departements. Des Departements des Innern: 1. des Ministerium des Innern. Vorläufig besetzte Rev^sorat-Stelle bei der Ans Veranlassung eingekommener Ge- suche um die durch die Versetzung des Revisors Nuthardt erledigte Revisorat- Slelle bei der Regierung des Neckar, Kreises wird bekannt gemacht, daß wegen Negierung des Neckar-Kreises betreffend. vorläufiger Besetzung dieser Stelle bereits Fürsorge getroffen worden ist. Stuttgart den 2g. Mai 1821, v. Otto. 2. Des Königs. Medicinal, Collegiums. Bekanntmachung eines vorzüglichen Mittels gegen den Bandwurm. Der Kürbiskern oder Kektenwurm (Taenia solium) ist ein in Württemberg ziemlich verbreiteieö, und i» einigen Gegenden ein- heimisches Uebel. Zu seiner Hebung scheint die Todtung des Wurmö, von welcher der Abgang sei- nes Kopfes die einige sichere Ueber;eugung gewährt, eine unumgängliche Bedingung zu sryn. Die bis jetzt bekannten zu diesem Zwecke vorgeschlagenen Mittel erreichen, den- selben häufig nicht, indem sie zwar oft große Massen von dem Körper des Wurms ausleeren, den Kopf aber zurücklassen, und die hiemit im Widerspruch stehende Erfah- rung in andern Landern, namentlich in der benachbarten Schweiz, erklärt sich zum Theil dadurch, daß dort eine ganz andere Gat- tung von Bandwurin, nämlich der soge- nannte breite Bandwurm, mir jenen Mitteln glücklich bekämpft wird. So wie aber der Ge- brauch derselben gegen die hicländische Band- wurm - Gattung, den Kettenwurm, gar oft den gewünschten Erfolg nicht gewährt, also ist. er überdies in Hinsicht auf den Zeit« Aufwand sowohl, als auch wegen des bet den Kranken gewöhnlich bald sich einstellen- den großen Ekels dagegen, für diese 0* beschwerlich. Desto mehr verdient daher ein Mittel, aselches bisher geheim gehalten, nunmehr aber von dem Besitzer gegen eine mäßige Belohnung zur öffentlichen Bekannt- machung übergeben worden ist, die Auf« 3o5 Merksamkeit der Aerzte, da dasselbe, wenn es gleich als ein in allen Fallen untrüg- liches Specisiknm sich nicht bewährt hat, vornämlich dadurch sich auszeichuet, daß es nicht nur von schneller und sehr bedeu- tender Wirksamkeit, für die Patienten in Beziehung auf lie Beschwerden, die es durch G-schmack und diätetisches Verhal- ten verursacht, nicht besonders lästig, wohl- feil und überall leicht und Lcht zu haben, sondern nuch in seinen Nebenwirkungen auf die Gesundheit der Kranken gefahrloser, als die meisten der sonst angerühmien Mit- tel ist. Es besteht nun das hier sngekündlgte Mittel, und das Verfahren bei dessen An- wendung, in folgendem: I. Von der männlichen Farrenkrautwur- zel, (R.ad. filicis mavis) welche samt den Blattansätzen im Frühjahre ge- sammelt, klein geschnitten, und vor- sichtig getrocknet wird, aber nicht Hber ein Jahr lang aufbewahrt s-yn darf, werden 2 Loch mit 5 Schoppen Was- ser in einem bedeckten Topfe eine Stunde lang gekocht. Dem heißen Absude wird «in CUiiiU zerschnittene, " cht alte Kellerhals- (Seidelbast-) Rinde (Coriex mezerei) zugesetzl» und nach etwa 10—11 Minuten wird die Flüssigkeit durch ein Tuch geseiht, worauf derselben ^Loth (für stärkere Personen 5 Quint) fein gepulverte Farrenkrautwurzel, zugemischt wird. Dieser ganze Absud wird, nachdem der Kranke Abends zuvor blos eine sehr fette Wassersuppe genossen hat, Morgens nüchtern, wo möglich auf einmal, oder wenn dies nicht gut geht, auf zwei, höchstens dreimal in Zwischenzeiten von einer Stunde genom- men, worauf sich der Kranke starke Bewegung in freier Luft machen muß. 3 T. Wenn nach 3—4 Stunden das Aus- stößen und die unangenehmen Empfin- dungen, welche das Mittel im Magen erregt, aufgehört haben, so nimmt der kranke ein Pulver aus 10 gr. Calomel und 10 gr. frisch bereitetem Eisen- Vitriol (bei Kindern und Schwachen von jedem nur 4 gr.). Sollte dieses hinweggebrochen werden, so ist die Gabe zu.wiederholen. Bis zum Ab- gänge des Wurms, welchergewöhnlich noch am Abend desselben Tags erfolgt, darf keine Speise genossen werden. Geht der Wurm nicht an demselben Tage ab, so wird Abends wiedorum 3o6 »fne fette Wassersuppe, am nächsten Morgen aber nüchtern ein Pulver au». 4» gr. Rhabarber, und eben so viel Ialappen - Wurzel (bei Kindern und schwächlicheren Personen nur i5 bis 20 gr. von jedem) genommen. Stuttgart den 19. Mai »Sri. Massenbach. Dienst - Erledigungen. Den »6. v. M. ist der Stukenmeister den -8. v. M. der Oberamts - Arzt D*- Dürr in Osserrhausen, und Reuchlin in Böblingen gestorben. Gedruckt bei G. Hafselbrink, Buchdrucker. 34. Kömglich - Württembergisches Staats - und Regierungs - Blatt Donnerstag: den i4> Juni 1821, I, U rvttvi t t e l bar e K ö n i g l i ch e D e k r e t-e^ Dienst-- Nachrichten elne KL ni gliche Majestät haben unterm 7. d. M. fdie^ erledigte Lbsr- unterm 23. v. M. den bisherigen Vikar AmtöarztS-Stelle zu Wangen dem bishe- D,I. Firnhaber in Hall zum Präeeptor rigen Unter-AmtSarzt Om Banwarth) her lateinischen Lehranstalt allda ernannm,, zz» Ißny> gnädigst übertragen.- nnd II. Verfügungen der Departements. Ä.) Des Departements des Innern und der Finanzenr der Ministerien des Innern und der Finanzen. Vorschrift-,, die Ausbezahlung nnd Verrechnung der- auf den' Etat des Ministeriums des Innen! kommenden Straßen- und Brücken-Baukosten betreffend. Um die regelmäßige Bezahlung der sichern und eine- fortlaufende genaue Ueberr ^ttaßen r und Brücken - Baukosten z»; sicht über diesen Staats-Aufwand vermit, 2o3 lelst einer geordneten Verrechnung herzu- stellen, haben Seine Königliche Ma- jestät am 5. März d. I. zu verordnen geruht, daß von dem künftigen Etats-Jahr an die auf den Etat des Ministeriums des Innern kommenden Straßen - und Brücken- Baukosten, auf Anweisung des Ministers des Innern, von den Amtspflegen auf Ab- rechnung an den Steuern unter der Auf- sicht der Oberämter bezahlt werden sollen, und über diesen Aufwand eine besondere Haupt-Rechnung zu führen sey, womit der Komptabilitäts - Beamte bei dem De- partement des Innern, Kanzleiraih Lerch, allergnädigst beauftragt worden ist. Es treten daher folgende Bestimmungen ein, deren genaue Beobachtung hiedurch vorgeschriebe» wird. ». Das Ministerium des Innern setzt die Staatskasse von Zeit zu Zeit über die Summe in Kenntniß, für welche dem Hauptrechner Credit von der Staatskasse eröffnet, und bezeichnet derselben die AmtSpflegen, auf welche der Betrag des CreditS ausgeschrie- ben werden soll. Die Staatskasse bemerkt den Betrag ln einem Vormerkungsbuch, um bei andern ZahlurrgS - Anweisungen auf die Amtspflegen stch darnach richten zu können. Der Hauptrechuer 'wird durch das Ministerium des Innern von dem ihm angewiesenen Credit und von den Amtspflcgen, auf welche er gegeben ist, ln Kenntniß gesetzt. Er bemerkt die Summe in einem besonder» rechnungsbuch, in welchem er jeder Amtspflcge den bei ihr eröffneten Credit als Soll zuschreibt. 5. Auf den Grund dieses Credits wer- den von dem Ministerium des uern Anweisungen an die Amtspflege't zu Bezahlung der einzelnen Baukosten Forderungen dem Haupt- Rechnung^ führer zugrstellt, welcher die Forde« rungen in dem Abrechnungsbuch als angewiesen einschrelbt und sowohl ^ dem Journal, unter Bemerkung der Nummer der Zahlungs-Anweisung, als auch in dem Manual unter der geeigneten Etats - Rubrik in Ausgabe fetzt, sofort die Anweisung dem ^ treffenden Obcramle zufcrtigt. 4» Dieses hat dafür zu sorgen, daß die angewiesenen Posten richtig und ohne Verzögerung bezahlt werden, und des- wegen in ein dafür zu haltendes Hest den Inhalt der Anweisung jedesmal sogleich elnzuschreiben, sodann dieselbe mit Beisetzung des Tages, an welches sie abgegeben wird, dem Amtspflrger zur Ausbezahlung zuzustcllen» 5. Nach geleisteter Bezahlung und läng- stens bis zum 10. des nächsten Mo- nats haben die Amtspflegen die ihnen zugekommenen Anweisungen, so wie die von den Empfängern qnittirten Kosten-Zettel mit deren Beilagen, irebst einem, ln Form eines Gegen- scheins airSzuferrigenden, Verzeichnisse und einer entworfenen Steuer-Quit- tung an den- Haupt- Rechnungsführer unter der Ueborschrift r „ An das Ministerium des Innern" „für dessen Rechnungsamt." zurückzufendenwelcher 6^ nicht allein die an ihn zurückkommen- den Zahlungs-Anweisungen und Kosten- Zettel, welche Belege seiner Rechnung werden, mit den Verzeichnissen zu ver- gleichen^ sondern auch die Kosten- Zettel und deren Beilagen in Bezie- hung auf Zahl, Inhalt und Empfangs- Beurkundung, zu prüfen, im Fall er Anstände findet, deren Erledigung- einzuleiten , im andern Fall aber die von den Amtspflegen bezahlten Sum- men in dem Abrechnuvgsbuch als „Hat" zu bemerken und in Ein- nahme. zu stellen, die Verzeichnisse durch feine Unterschrift als richtig zu> bezeichnen und sofort dieselben, nebst den entworfenen Steuer - Quittungen,, an die Staatskasse abzugeben hat» 7. Bei dieser wird der Belauf, als eine Steuer-Lieferung der Amtspflege, in Einnahme r dagegen als Straßen- bau - Aufwand summarisch in Aus- gabe gebracht, die Steuer - Quittung aber unterschrieben der betreffenden Amtspflege zugefertigt» 8. Der Haupt-Rechnungsführer erstat- tet dem Ministerium des Innern am Ende eines jeden Monats einen Rech- nungs - Bericht, worin nachzuweisen ist,, wie viel bei jeder Amtspflege auf den gegebenen Credit angewiesen, wie viel hieran bezahlt, auch ob und ln welcher Maße ein weiterer Credit bei einer Amtspflege ndchig ist. 9» Am Ende des EtatS-IahrS legt der- selbe eine Haupt-Rechnung ab, worin, um den gesamten Aufwand von ei- nem Etats. Jahr darzustellen, auch die am Schluffe des Jahrs etwa noch- nicht bezahlten Straßen - und Brücken- Baukosten aufzunehmen,, und als Reste nachzuführen sind. Dieselben werden ln der neuen Rechnung als Reste wieder vorgetra- gen , und als solche bei de» Anwei- sungen bezeichnet,, damit sie bei der Staats - Hauptkasse gleichermaßorr als Reste verrechnet werden, ip. Die Prüfung der Haupt-Rechnung rmd die Entlediguug des Rechners gehört zu den Obliegenheiten der Ober- Rechnungskammer. Stuttgart den 4« Jun» 1821» v. Otto» Weckherlin» L.) Des Departements des Innerer r» des Ministerium des Innern. a) Vorschrift tu Betreff des Wirkuugskreises des Obcramtmanns und der Ortobehörden bei dem Straßen-Bauwesen des Staats. Zur Erläuterung der Instruktion vom ag. Juni 1818 über die Leitung des Straßcn- Bauwesens, insbesondere in Hinsicht auf die Mitwirkung der Oberamtmänner und Ortsbehörden, wird in Gemäßheit Kdnigl» Entschließung vom 3o. v« M. und unter Beziehung auf die in Betreff der Ausbe- zahlung der Straßen-Baukosten getroffene Einrichtung folgendes verordnet: I. Allgemeine Bestimmungen über das Zusammen« sammcnwirkeu des Oberamtmanns und Wegiiu spektors bei dem Straßen-Dauwcsen des Staats. Dem Oberamtmann liegt in Gemein- schaft mit dem Weginspektor die Aufsicht über die von dem Staate zu unterhalten- den Straßen und Brücken und über deren Erhaltung ln seinem Bezirke ob« Vornämlich hat der Oberamtmann eine unausgesetzte Aufmerksamkeit darauf zu richten, daß die Straßen in ungeschmälert tem Zustande, immer gut, jedoch mit den mäßigsten Kosten, erhalten, da wo es er- forderlich ist, mit Schranken oder Schutz- dämmen versehen werden; daß der Baum- sah nach den gesetzlichen Bestimmungen her- bestellt und unterhalten, daß von allen den- jenigen, welchen in Beziehung auf Straßen, Brücken und deren Zugehörungen nach Ge- setzen, Observanz oder Verträgen, Verbind- lichkeiten obliegen, diese vollständig und 8» gehöriger Zeit erfüllt, daß der Staatskasse keine Kosten zu welchen sie nicht verbunden ist, zugeschoben; daß über die auf Rech'' nung dos Staats vorzunehmenden Straßen- bau - Arbeiten genaue Akkords geschlossen, von den Unternehmern Sicherheit geleistet, und dieselbe« von der eingegai.genen Vek' Kindlichkeit nicht eher, als bis sie derselbe» vollkoinmen Genüge geleistet haben, loö- gesprochen; daß endlich die Verzeichnisse über die vom Staate zu tragenden Kosteir sobald als möglich richtig'gestellt, zur Prü- sung und Genehmigung der Wern Behörde vorgelegt und nach erfolgter Anweisung unverzüglich ausbezahlt werden, und daß überhaupt bei diesem Verwaltungs-Zweige eine regelmäßige aber rasche Geschäftsfüh- rung eintrete. Der Oberamtmann soll daher bei seinen Reisen im Amtsbezirk immer auch den Zustand der Straßen beobachten, wenn er Mängel entdeckt, entweder hievon dem Weginspektor Nachricht ertheilen, oder der 'König!. Kreis-Regierung Bericht erstatten, oder, wenn es blos darauf ankemmt, daß einzelne, welchen etwas zu thun obliegt, z. B. Wcgknechte, Güterbesitzer, Gemein- den rc. ihre Verbindlichkeit erfüllen, hiezu dieselben anhalten. Er darf jedoch einsei- tig keine Anordnung machen, welche eine technische Beurtheilung erfordert, oder eine Auslage der Staatskasse verursacht. Eben st wenig darf der Weginspektor, der im Uebrigen auf seine Dienstes - In- struktion verwiesen wird, Verfügungen, welche einen Aufwand für die Staatskasse zur Folge haben treffen, ohne daß hievon der Oberamtmann unterrichtet sey. Viel- mehr müssen bei diesem Verwaltungszweige, welcher neben der technischen Behandlung so mancherlei rechtliche, poliMche und finanzielle Rücksichten erfordert, -die, ob sie schon dem Bau - Beamten nicht fremd seyn dürfen, doch vorzüglich zur Beachtung des Oberamtmanns gehören, beide Beamte gemeinschaftlich zusammenwirken. Es soll deswegen der Weginspektor von allen feinen Anordnungen im Straßenbau den Ober- amlmann schriftlich oder mündlich in Kennt- niß setzen, besonders die Gelegenheit, wenn er bei seinen vierteljährigen Besichtigungs- Reisen in die Oberamtsstadt kommt, zur mündlichen Rücksprache mit dem Oberamt- mann benützen, auch demselben diejenigen Gemeinden, Güterbesitzer oder Unternehmer einer Arbeit, welche etwa ihre Obliegen- heiten rücksichtlich der Straßen versäumen, benennen, damit sie zu Erfüllung jener vermocht werden. TL Besondere Bestimmungen hierüber. In Beziehung auf die Behandlung ein- zelner Geschäfte, und zwar A. bei der Unterhaltung der Straßen und Brücken wird festgesetzt e i) Der Weginspektor hat bei seinen vierteljährigen BesichtjgungS - Reifen jedesmal auch dasjenige zu bemerken und aufzuzeichnen, was er zur Auf- nahme ln den Straßenbau - Etat des Sr» nächsten Jahres für nothwendig findet» den ganzen Etat aber hat er zu der in der Verordnung vom 19. Juli 1818 bestimmten Zeit zu verfassen, und nebst den dazu gehörigen Rissen und Uebeu fchlägen und mit feinem an die Kreis- Regierung bestimmten Berichte dem Oberamtmann zu übersenden, welcher, wenn er. dabei Anstände findet, hier- über die nöthige Aufklärung sich ver- schafft, sofort seine Bemerkungen kn einem besondern Bericht an. die Kreis- Regierung aufnimmt, oder, wenn er nichts zu bemerken hat, dies in Kürze auf dem Etat beisetzt, endlich den letz,, tern mit Len Berichten und allen Bei- lagen an die Kreis ^Regierung befördert.. a) Von dieser wird der Etat, nach er- folgter Genehmigung, dem Oberamt- mann und Meginspektor zugeferligt x Jener hat davon Einsicht zu nehmen. Las Erforderliche, sich aufzuzeichnen, und sodann den Etat dem Weginspek- tor zur Ausführung zu schicken.. 2) Die gewöhnlicher Weise nur auf den Grund eines öffentlichen Aufgebots abzuschließenden Contrakte sowohl über, streckenweise. Leistung sämtlicher Unter- haltungs-Arbeiten, als auch über ein- zelne Verrichtungen, z. B. die Bei- schaffung des Unterhaltungs-Material-, welche in der Regel auf mehrere Jahre abgeschlossen werden, ferner über bedeu- tende außerordentliche Ausbesserungen sind von dem Oberawtnisnn und dem Bau-Beamten gemeinschaftlich zu tref- fen. Akkords über kleine Ausbesse- rungen aber, wovon der Anschlag nicht mehr als 3oo fl. beträgt, hat der Weginfpeklor unter Veizichung des ersten Vorstehers und eines Gemeinde- raths aus dem Orte, auf dessen Mar- knng die Baustelle liegt, oder das die- ser am nächsten ist, abzuschließen- Die Entschließung der hdhern Behörde über die getroffenen Contrakte ist nicht nur an den Weginfpeklor, sondern auch an- den Oberamtmann auSzuschrriben, damit dieser immer von der ganzen Geschäftsführung und besonders von allem, was auf Ausgaben sich bezieht,, unterrichtet fey.. 4)) Was die Untersuchung und Uebel* nähme geleisteter Straßenbau-Arbeiten anbetrifft, so werden das beigeführtt Straßen-Unterhaltungs-Material, f1’5 wie geringere Ausbesserungen und Utt, welche nicht, über Zoo fl. kosten,' von dem Meginspektor unter Beiz^ hung des Vorstehers und eines weiletN Mitglieds von dem Gemeinderache derjenigen Gemeinde, auf deren 3i3 kling die Arbeit statt gesvnde-n hat, übernommen. Der OriS » Vorsteher und der Gemeinderath erhalt für diese Ortspolizei gehörige Verrichtung innerhalb der Gemeinde-Markung aus der Staatskasse keine Belohnung. Zieht eine Straße durch ein, in keine Gemeinde eii'getheiltes Staats« Eigeinhum, z. B. Krön«Waldungen; so geschiehst die Uebernahme des Ma» lerialö in Gegenwart des Orts - Vor- stehers und eines Gemeinderaths der Nächstliegenden Gemeinde, welchen in diesem Falle ihre Zeit * Versäumniß nachdem allgemeinen gesetzlichen Maß« stabe von dem Staate vergütet wird. Der Uebernahme bedeutender Bauten hat sich der Oberamtmann selbst mit dern Ban - Beamten zu unterziehen. Ist ein Straßen - oder Brücken- bauwesen von der Erheblichkeit, daß der Aufwand dafür auf 1000 f. oder höher kommt, so ist die Untersuchung und Uebernahme des hergestellten Mer- kes nicht von ebendemselben Baube- amten, welcher die Arbeiten geleitet hat, sondern von einem andern, in der Regel von dem Kreis - Baurathe, zu vollziehen. Bei jeder Uebernahme muß ein ge- naues Protokoll geführt werden, dessen Aufnahme in denjenigen Fällen, da der Oberamtmann beiwohnt, diesem, in andern Fällen aber dem Weginspek- tor obliegt. Dasselbe ist von allen an der Ueberiiahms-Verhandlung theilneh- menden Behörden zu unterzeichnen, welche dadurch für den Inhalt de» Protokolls verantwortlich werden, da- gegen aber auch das Recht haben, Er- innerungen, welche sie auf den Grund dieser Verantwortlichkeit für nöthkg halten, zu Protokoll zu geben. 5) Die Kostenzettel über die Hergestell, len Arbeiten Hut der Weginspektor bei den vierteljährigen Besichtigungs-Rei- sen immer zu sammeln und gehörig geprüft und berichtigt, nebst den Ue- bcrnahms- Protokollen und Urkunden und unter Beilegung feines, an die Regierung bestimmten, Besichtigungs- Berichtes , sobald als möglich dem Oberamtmann zu übersenden, von wel- chem der Bericht nebst allen Beila- gen, nach eingezogener Aufklärung über etwaige Anstände, und unter Beifügung seiner Bemerkungen, wenn er deren zu machen hat, an die Krels- Regierung zu befördern ist. Da jedoch der Weginfpektor nicht immer alle Kostenzettel sogleich zur Hand bringen kann, hingegen unter Sr 4 Beobachtung vorstehender Bestimmun» gen, der Oberamtmann von allen An- ordnungen im Straßenbau vollkom- men unterrichtet ist, mithin auch wis- sen muß,. ob über irgend eine Straßen- bau-Arbeit eine Kostenrechnung noch nicht eingcgcben sey ; so hat derselbe in solchem Falle diese selbst einzufvr- dern, und dem Weginspektor zur- Prü- fung- und unmittelbaren Beförderung au die Kreis-Regierung zuzufertigen.. 8) Dis dem Oberamtmann in der Ver- ordnung in Be-reff der Ausbezahlung' der Straßen- Baukosten aufgetragene Buchführung über die zur Zahlung an- gewiesenen Posten, hat den mehrfachem Zweck, nicht allein dem Oberamtmann: ein Hülfsmittel zu Erfüllung der ihm obliegenden Sorge für richtige und' baldige Ausbezahlung jener Baukosten und eine vollständige Ueberstcht über- den jährlichen Betrag derselben, so wie eine Controls für den Fall einer zweimaligen Anrechnung oder Nach- fvrderung zu gewähren; sondern auch denselben In den Stand zu setzen, daß er durch Verbleichung dieses Buches mit dem über die eingesandten Kosten-, jettcl' zu haltenden Verzeichnisse jeder Zeit finden könne', ob und welche der- selben noch nicht zur Zahlung ange wiesen seyen^ Da es nun sehr daran gelegen ist, daß mit dem Schlüsse des Etats-.Jahrs auch alle Straßen - und Brücken - Baukosten vollkommen be- richtiget feyen> so wird dem Qberamt- mann.zur Pflicht gemacht, nicht nur von Zeit zu Zeit,, sondern auch sechs Wochen vor Ende des Etats - Jahrs eine Untersuchung in Betreff der noch unberichtigten- Kosten vorzunehmen,, und die Kreis-Regierung an alle die- jenigen Kostsnzettel zu erinnern, welche' zwar an dieselbe zur Zahlungs-Ein- leitung eingeschickt, aber noch nicht zur Zahlung angewiesen worden sind». 8. Bei Neubauten, besonders bei neuen- Straßen-Anlagen, welche immerhin eine vorherige, sorgfältige Erwägung aller Verhältnisse erfordern, hat der Ober- amtmann die verschiedenen in Vorschlag gekommenen Bau - Linien gemeinschaft- lich mit dem Baubeamten zu beaugen- scheinigen, die für. jede derselben spr^ chenden Rücksichten zu untersuchen, ne- ben dem Zwecke des Staats auch die besondern Vortheile, welche einzelne Gemeinden und Grund - Eigenthümer von dor neuen Anlage sich versprechen dürfen, und die sowohl hierauf als auf frühere Verträge re. zu gründenden An- brüche auf Vaubeiträge zu erörtern-- 3i5 kerüber an die höhere Behörde Bericht zu erstalten, die Unterhandlungen über" Baubeiträge einzuleiten, die Contrakte- über den etwa auffKosten des Staats er- forderlichen, Ankauf von Grundstücken, fo wie über die Arbeiten gemeinschaftlich mit dem Bau-Beamten abzuschließen «jcgctr der SicherhcitLeistung der Bau- Unternehmer die erforderlichen Einlei- tungen zu treffen ; während der Arbei- ten den leitenden Bau - Beamten in \ Fällen, da derselbe einer amtlichen Vei- hülfe und Einschreitung bedarf, zu un- terstützen; über Zahlungen und Ver- rechnung die Aufsicht zu führen, und seiner Zeit wegen der Uebernahme der vollendeten Bauwerke in Gemeinschaft mit dem Kreis Baurath oder demje- nigen Bau - Beamten, welcher hiezu, als vorher nicht mit der Leitung der Arbeiten beschäftiget, beauftragt werden wird, das Geeignete zu besorgen. Indem man nun von den Oberamt- männern erwartet, daß sie dem in je- der Beziehung fo wichtigen Straßen- Bauwefen eine vorzügliche Aufmerksam- keit und' Thätigkeit widmen werden, wird für diejenigen, welche zu ihrer Psiicht - Erfüllung noch eines befondern Antriebs bedürfen möchten, beigefügt, daß Seine Königliche Majestät, bei HvchsiDero , Reisen im Lande' dsn Zustand der Straßen und in wie- ferne' die Oberamtmänner den ihnen' in dieser- Beziehung neuerdings und bestimmter' auferlegten Obliegenheiten nachzukom-- men sich angelegen seyn lassen, Höchst-- Sich zum befondern Augenmerk machen- worden., III. Obliegenheiten der Ortöbehvrden. Die Ortsbehörden sind r) dafür verantwortlich,■ daß innerhalb der Orts-Markungen von den Gemein- den und Güter Besitzern dasjenige, was denselben zu Folge der Wegordnung in Ansehung der Erhaltung der Stra- ßen innerhalb Etterö und der Brücken,, des Ausschlagens der Chausseegräben' und der Reinigung der Dohlen, ferner in Beziehung auf die Sicherheits- Schranken oder Dämme, auf Wegzei- ger und auf Baumpsianzung zu' Leiden- Seiten der Straße, endlich wegen Er- Haltung der Nummern - Steine und wegen des Transports der Steinwage obliegt, immer und zu gehöriger Zeit erfüllt werde. r) Haben dieselben die ortspolizeiliche' Aufsicht darauf zu richten, daß a) die Straßen ln ihrer ganzen Breite stets für den Wandel frei erhalten/, Z~ 3i6 f’uiib dieser nirgends durch Anhäufung mit Unrath, Dung, BauMaterialien oder andern Gegenständen gehemmt ,rverde; daß ferner die Straßen we- der durch Bauwerke uud Verzäunun- gen verengt, noch durch das Abgraben der Böschungen an den Chaussee-Grä- ben geschmälert werden. Ist eine solche Schmälerung, die sich oft auffallend darin zeigt, daß stei- nerne Brücken und Dohlen, welche ursprünglich mit der Breite der Straße gleich waren, nunmehr auf der Seite über die Straße hersorstehen, einge- treten ; so haben die Ortsbehdrden durch Vermessung der Straße und durch Aufsuchung der Grenz Steine an den benachbarten Grundstücken, die wahren Grenzen der Straße aus- zumitteln und von dem Erfund an das Oberamt Bericht zu erstatten, damit dasselbe gemeinschaftlich mit dem Weg-Jnspekror zur Wiederherstellung jener die geeignete Anordnung treffe. d) Daß alle diejenigen, welche Stra- ßen-Bauarbeiten übernommen haben, ihre Verbindlichkeit vollkommen und zur gehörigen Zeit erfüllen, daß ins- besondere das Unterhaltungs-Material binnen des von dem Weg-Jnspektsr bei der Angabe bestimmten Termin» böigeführt, hievon nichts entfremdet, daß bei der Uebernahme des Materials, welcher der Ortsvorsteher und ein Mit- glied des Gemeinderaths beizuwohnen haben, nicht nur das Nachzählen der beigeführten Haufen mit Pünktlichkeit vorgenommen, sondern auch, nach ei- ner jedesmal vorher zu gebenden Er- klärung, der wie vielste (z. B. 5t« oder 6te oder -/tc) Haufen nachzuwä- gen sey, das Abwägen genau vorge- nommen und sowohl die ganze Zahl aller Material - Haufen als das G«* wicht jedes Einzelnen derjenigen, wel- che abgewogen werden, um hievon einen Durchschnitt berechnen zu kön- nen , in dem Protokoll eingeschrieben werde. Daß ferner die Wegknechte in An- sehung des EinleisenS bei geeignete« Witterung und des Reinigens de« Straße von Morast sich nicht msn, und daß der Letztere unverzüg- lich rein abgeführt werde. e) Daß endlich nicht von einzelnen Personen an Straßen, Brücken «»& deren Zugchbrden durch verboten« Handlungen, z. B. Rauhsperren, Schleifen von Baustämme» u. s» **' Schaden verursacht werde. Jfft Allgemeinen worden die OrtS> beh'orden auf die Weg-Ordnung ver- wiesen. Verschlungen gLzen dieselbe haben sie mit den gesetzlichen Strafen zu rü- gen, oder, wenn jene das Maß ihrer Strafbcfugniß übersteigen, dem Ober- amt anzuzeigen ; wie ihnen denn über- haupt obliegt, in allen Fällen, welche eins höhere Einschreitnng erfordern, an das Oberamt Bericht zu erstatten. IV. Aufforderung au die Kreis-Regierungen. Obige Vorschriften sind vom ersten des künftigen Monats an, von allen betreffen den Beh'o.'drn pünktlich zu befolgen, die Kreis - Regierungen aber, welche zunächst über die Vollziehung zu wachen haben, wer- den dabei aafgcfordert, die Erfahrungen, welche sie hinsichtlich der Vervellst-ändigung und Vereinfachung der den Geschäftsgang und die treue Pflichterfüllung der concurri- renden Behörden betreffenden Vorschriften zu machen in den Full kommen könnten, sorgfältig zu sammeln, und dem Ministe- rium des Innern vorzulegen. Stuttgart den 4» Juni 1821, y. Ott». b) Den Fourage - Vergütungs - Preis für die Geusd'armeric betreffend. Den sämtlichen Amtspflegen wird hiemit eröffnet, daß der Vergütungs-Preis für die in den Monaten April, Mai und Juni d. I. an die Gensd'armerie abgegebene Fourage auf 17 kr. für die Ration bestimmt worden ist. Stuttgart den 8. Juni i8zi. ». Ott». c) Erirtnerung wegen Einsendung der Nach den bestehenden Vorschriften sollen die Rechnungen über die Forderungen an die Staatskasse so zeitlich vorgelegt werden, daß fle noch vor dem »5. Juli auf die letz- tere angewiesen werden können. Da diese Vorschriften auch bei den Gens- d armerte - Verpflegungskosien ihre Anwen- dung flnden; so werden sämtliche Oberamts» Pflegen hierauf mit der Weisung aufmerk- Gend'armcrie - Kosten - Verzeichnisse. sam gemacht, die Einsendung der Gensd'ar- merle-Koste»-Verzeichnisse auf die Monate April, Mai und Juni d.J. so zu beschleu- nigen, daß sie längsten- in den ersten 6 Ta- gen des Monat« Juli bei der Unterzeichne- ten Stelle eingekommeu sind. Damit aber die Amtspflegen an der pünkt- lichen Befolgung dieses Auftrag» nicht »er« hindert «erde«; f» erhalten die Bezirke» 3x8 Kommandanten der Gensv'armerie die Wei- nats unfehlbar zur Verrechnung zu Mer- ffrmg,^ die Quittungen über die am 3o. d,M. gebe«. verfallenden Extra -Gelder den betreffenden Stuttgart Len 8,. Juni 1821* Amts pflegen mit dem Schluffe dieses Mo- v. Otto». 2. Des Königs, evangelischen Eonsisto r kn m» a) Die Erledigung des Dekanats der Diöccst Geißlingcn zu Altensiadt betreffend. Durch die Beförderung des Dekans Ga ab cheö mit einem Einkommen von 1000 ff* auf das Dekanat Herrenberg, ist das De-» nach Etats-Preisen verbunden ist, haben bin- Sanat der Diöcese Mißlingen, wovon der nen sechs Wochen ihre Bittschriften bei dem Wobusitz Altenstadt ist, erlediget. Die Be- evangelischen Consistorium einzugeben, werber um dieses Dekanat erster Classe,^ wel- Stuttgart den 8.. Juni r8r i. Wächter» U) Die Erledigung des Dekanats Neuensiadt betreffend. Durch Beförderung deö Dekans Märk- lli n zu Neuenstadt auf die Stelle eines' Ge- neral-Superintendenten und ersten Geistli- chen z>.r Hetlbronir ist das Dekanat Neuen- stadt erlediget. Es ist solches als ein De- kunat zweiter Classe mit einem Einkommen vsn 1100 fl. nach Etats-Preisen verbunden, und die Bewerber haben ihre Bittschriften binnen 6 Wochen bei dem evangelischen Con- fistvrium einzureichen. Stuttgart den ö» Juni 182-,.. Wäch ber». 3, Des Königs. Medicinal 1 Collegiums. Von dem Kdnigl. Medicinal- Collegiv laubniß zur Ausübung der Medicin, nach wurde dem l^leä. Or. Carl Friedrich zuvor erstandener Prüfung, ertheilt. Hopfengärtner, in Stuttgart die Er- Stuttgart den 7.. Juni 1821. Massenbach» Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. Staats - uni) Regiermigs - Blatt Freitag den 22. Juni 1821. I. Königlich« Berordnunge» und unmittelbare Dekrete. « «s-tz. di- Tagg-ld-r und R-is--K°ft-» d°, Mi,gli-d°r d-r Sräud-.V-'stmmluus und m Ausschusses, so wie der ständischen Beamtem und Diener brtreffur .. Wilhelm, «on Gottes Gnaden König «°n Württemberg. Durch di- V-M-mg- - Urkunde §. -g->. »»« Zustimmung «ns-.-' Ist die Festsetzung de, Tagg-id«, und Reise- Stinde wie soigt: Kosten der Stände - Milglieder, so wie der Jj« 3» Besoldungen der Mitglieder des Ausschusses Taggelder und Reise-Kosten. »nid der ständischen Beamten auf Verab- Von den standesherrlichen so fchiedung ausgeseht worden; Wir verord- don erblichen und-den nicht n tuttgar nen und verfugen daher in dieser Beziehung wohnenden lebenslänglichen Mitgliedern er nach Anhörung Unseres Geheimen Rarhs Kammer der Srandeöherrn haben i^en 320 gen, wrlche ihre Absicht, von dieser Befug- niß Gebrauch zu machen, erklären, dieselben Tciggelder und Reise Kosten anzusprechen, welche hiernach für die Mitglieder der Kammer der Abgeordneten festgesetzt sind. Die Taggelder aller Mitglieder der Kammer der Abgeordneten werden auf Fünf Gulden und dreißig Kreuzer festgesetzt. Die denselben gebührende Entschädigung für Reise-Kosten beträgt Einen Gulden auf jede Poststunde der Entfernung ihres Wohn- orts von Stuttgart. Außerdem haben sie je für zehn Poststnnden eine Tagsgebühr mit Fünf Gulden dreißig Kreuzer anzu, sprechen. Während der Beurlaubung eines Mit- glieds hört die Berechtigung zum Bezug von Taageldcrn auf; auch findet bei Reisen, welche im Urlaub unternommen werden, keine Kosten - Vergütung statt. Die Präsidenten beider Kammern erhal* ten als Mitglieder des Ausschusses Ent- schädigungs-Gehalte, die ihnen'auch wäh« rend der Dauer der Stände-Versammlung fortgereicht werden. j. Entschädigung der Ausschuß -Mitglieder. Die Entschädigung des Präsidenten der ersten Kammer wird mit Inbegriff der Wohnung jährlich auf Siebentausend Fünf Hundert Gulden, die des Präsidenten der zweiten Kammer gleichfalls einschlüßig der Wohnung jährlich auf Fünf Tausend Gul- den bestimmt. Eben so erhalten die übrigen vier Mit- glieder deS Ausschusses, welche nach denr §. >90. der Verfassungs-Urkunde in Stutt- gart anwesend scyn müssen, eine Entschä- digung von Eintausend Acht Hundert Gul- den. Während der Dauer eines Landtags hören diese En'schädigungS-Gehalte bei den vier letztgenannten Ausschuß-Mitgliedern auf, und diese treten dagegen für die ge- nannte Zeit in den Bezug der oben fest- gesetzten Taggeldcr ein. ss. 5. Besoldungen der ständischen Beamten. Die Jahres-Besoldungen der ständisches Beamten werden auf folgende Art regulirtt ») Für den Kassier der Schulden - Til- gung«-Kasse auf Eintausend Ackthun^ dert Gulden; demselben sind Hierliebe- zu Deckung etwaigen Kassen - Abgang dem Jahre nach Zweihundert Gulde- bewilligt; 2) für den Archivar auf Einlaufes Sechshundert Gulden; 3) für den Controleur der Schulden-Tll- gungs - Kasse auf Eintausend Viech—* dert Gulden; 4) für die zwei Registratoren der erste- 3x1 lind zweiten Kammer je auf Eintau- send Zweihundert Gulden; 5) für die Buchhalter erster Klasse bei der Schulden-TilgungS Kasse auf Ein- tausend , für die Buchhalter zweiter Klasse auf Achthundert Gulden; 6) für die zwei Kanzellisten der Kam, mern je auf Sechshundert und fünfzig Gulden. Es können jedoch die Gehalte des Kassiers, des Archivars, des Contro-- leurö, der zwei Registratoren, so wie der Buchhalter nach den ersten fünf Jahren ihrer Dienstzeit um ioo st., und nach weiteren fünf Jahren wieder um xoo fl., sodann aber nicht weiter erhöht werden. Auf gleiche Weise können auch die Gehalte der beiden Kanzellisten je um 5o fl., also nach Verfluß von zehn Jahren auf höchstens nbo fl. steigen. 7) Dem Verwalter der ständischen Su- stentationS - Kasse, wozu die Stände einen ihrer Beamten wählen mögen, ist eine jährliche Belohnung von Drei- hundert Gul-den auögesetzt. §. 4. Belohnung 6'ußerordentlicher Arbeiter und Gehülfen. Wenn nach dem Erachten des Vorstands der Stände - Versammlung, der einzelnen Kammern oder des Ausschusses, die stän- dischen Beamten oder niedern Diener einer zeitigen Aushülfe bedürfen, so sollen die hiebei verwendeten Personen durch Taggel- der belohnt werden, deren Betrag sich nach de» Bestimmungen richtet, welche in derglei- chen Fällen für den Köuigl. Dienst ertheilt sind. §. -5. Gehalte der nieder» Diener. Der Jahres-Gehalt der beiden Kanzlei- Diener der Stände-Versammlung, welche zugleich die Stelle von Hausmeistern in dem Ständehaus zu versehen haben, wird bei dem altern auf Vierhundert und fünf- zig Gulden, bei dem jüngeren auf Drei- hundert Gulden festgesetzt. Von diesem Gehalt haben sich diese bei- den Diener die in der Verordnung vom 10. Jan. 1820 (Regierungs-Blatt S. r 1) vorgeschriebene Livree selbst anzuschaffen. ss. 6. Allgemeine Bestiinmung. Wenn einem Mitglieds der zweiten Kam- mer oder des Auöschuffes, einem ständi- schen Offfcialen oder niedern Diener über deren ordentliche Gehalte oder Taggelder, eine Zulage, Gratifikation und dergleichen aus der ständischen Sustentationö - Kaffe bewilligt werden will, so kann dieses nur auf dem Wege der Verabschiedung geschehen. 52» ' "1* 1' Vorübergehende Sfitoitmutgcft. i) Der gegenwärtige Schulden Zahlungö- Kassier und die von beiden Kammern erstmals gewählten Registratoren treten von jetzt an in den höchsten Betrag des für sie bestimmten Gehalts, beziehungs.» weise von Zwei Tausend und von Vier- zehn Hundert Gulden. Eine weitere Vermehrung desselben stndec für ihre Personen nicht statt, a) Den bei der Schulden-ZahlungsKasse gegenwärtig angcstellten Buchhaltern 'bleibt der Rücktritt in den Königlichen Dienst in so lange Vorbehalten, bis über die zu Besorgung der Geschäfte ndthige Zahl derselben, endliche Uebereinkunft getroffen seyn wird. Ms zu diesem Zeitpunkte hin beziehen sie die ihnen seither ausgesctzten Ge- halts mit Ausnahme des zweiten Buch halters, dem vom u Juli iSu an, eine Zulage von Zwei Hundert Gulden verwuligt wird. 3) So lange die Stelle des ständischen Archivars unbesetzt bleibt, können dessen Geschäfte von den Ständen einem oder mehreren ihrer Beamten übertragen werden, welchen dafür eine Gefammt- EntschäLigtmg von Drei Hundert Gul- den auSgcsetzt wird. Unser Finanz Ministerium ist mit Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt. Gegeben Stuttgart den 20. Juni 1821. W i l h e l m. Der provisorische Chef des Finanz - Departements 1 v. Weckherlin» Auf Befehl des Königs: Der Staats - Sekretäre: Bellnagel. st) Gesetz,'die Einberufung der abwesenden Mitglieder des ständischen Ausschusses betreffend Will) von Gottes Gnaden K In Erwägung, daß der $. igo. der Verfassungs-Urkunde zwar km Allgemeinen festsetzt, daß die abwesenden Mitglieder des Srätide - Ausschusses von den anwesenden c l m, irig von Württemberg. Mitgliedern desselben so oft einberufen wer- den sollen, als es die Umstände erfordern, letztere aber nicht näher bezeichnet sind, fJ verordnen und verfügen Wir in gedachter 3,3 3 Beziehung nach AnlHrung Unseres Ge- Keimen R»chs und unter Zustimmung Un- serer getreuen Stände wie nächster: ß. Die anwesenden Mitglieder de? stän- dischen Ausschusses sind verbunden, die ab, wesenden Mirgü-der desselben in folgenden Fällen einzuberufen: i) @d oft die anwesenden Mitglieder da- für halten, daß die Regierung um Ein- berufung einer außerorden'ftichen St'än- de,Versammlung zu bitten seyn mochte; r) wenn nach Verfluß eines EtatS-Jahrs das Finanz.Ministerium dem ständischen Ausschüsse die richtige, der Verabschie- dung angemessene Verwendung der vor- -tvilligten Steuern in dem verssossenen Etats-Jahre nachweist, und seinen hier- auf gegründeten Etat für das folgende Jahr dem Ausschüsse zur Berathung mittheilt; 3) bei Abhbr der Jahres-Rechnung der Schulden-ZahlungS, und SustenlalionS- Kasse; ä) bei der Berathung des Rechenschof-tS- Berichts (Vrrf. ttrk. §. 19t») , > F' Sf I» Beziehtmg auf andere , in vorste- hendem ss. nicht genannte möglicher Weife eintretende Fälle bleibt die Frage von Ein- berufung der Abwesenden der verfassungs- mäßigen Beurtheilung der anwesenden Mit- glieder des ständischen. Ausschusses anheim- gegeben.. §» 3» Von jeder Einberufung der Abwesen- den hat der anwesende Theil des ständi- schen Ausschusses U n s Anzeige zu er- statten. Unser Minister des Innern ist mit Vollziehung des gegenwärtigen Gesetzes be- auftragt. Gegeben, Stuttgart den ro. Juni 18tu Wi lh e l m. Der Minister des Inner» v. Otto. Auf Befehl der .Königs: Der Staatö-Secrctärt Bell» «geh. 3*4 A.) Erlaubrriß ju ein Seine Königliche Majestät haben vermöge gnädigsten Dekrets vom io»d. M» dem General - Major und Gesandten am Großherzoglich - Badenschen Hofe, Grafen v. Bis mark, die nachgesuchte Erlaubniß ertheilt, den ihm von Sr. Königl. Hoheit B.) Dienst. Seine Könlg liche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 6. d. M. die katholische Kaplanei zum heiligen Frau» zlffkuS in Ravensburg, in Vereinigung mit der Stelle eines Lehrers an der dortigen Real-Anstalt, dem Repetenten ZipfeIt Im Convikt zu Tübingen, und vermöge höchster Entschließung vom 7«d. M.'die erledigte Sekretärs-Stelle bei dem Studicnrath dem Sekretär Reicheneker zu übertragen geruht. Sodann haben Höchstdieselben vee- möge Resolution vom n. d. M. gnädigst gruht, den provisorischen Ban-Inspektor Gabriel aus dem Bau » Inspektors- er- Ordens - Annahme. dem Kurfürsten von Hessen verliehenen Kur- hessischen Militär-Verdienst-Orden tragen zu dürfen. Stuttgart den i-3. Juni i8ai. Der Vice - Ordens - Kanzler' Staats-Minister Phull. Nachrichten^ Bezirke Gmünd ln gleicher Eigenschaft in den Bezirk Bietigheim, den Bau-Inspektor Manz, von Hall, ln den Bezirk Gmünd zu versetze», und das von letzterem seither versehene Ba"* Jnspektorat dem Saline Baumeister Stok in Hall neben seiner seitherigen Stelle gnä* dlgst zu übertragen geruht. Unterm y. d. M. wurde dem zu der planei in Seekirch, Landkapitels Riedlingen, ernannten, von Schere gebürtigen, Heim, bisherigen Vikar in Hochmösssug^^' die Königliche Bestätigung ertheilt, und unterm i i. d. M. der Ober - Lieutenant v. S l e g e l von den Garnisons-Compagnie zum dritten Infanterie - Regiment versetzt- 5s5 H* Verfügungen t> e t Departements. Des Justiz - Departements« Des Justiz - Ministerium. i» Der Nefe-endar zweuer Classe (StaatS und Regierungen Blatt von 1820. S. 681) Theodor Friedrich Becker, von Stuttgart, ist nach erstandener zweiter Dienst. Prüfung als zum Rich-cramt und zur Advokatur be- fähigt erkannt, und hiernach kn das Ver» zeichniß der Referendäre erster Classe ein» getragen worden. Stuttgart den 12. Juni 1821. Maucler. 2. Der Rechts - Candidat Gustav Lan- dauer, von Stuttgart, welcher bei der ersten Dienst - Prüfung das Zeugniß dritter Classe, gut bestanden, erhallen hat, ist arrf fein Ansuchen als Referendär zweiter Classe bei dem Kbnigl. Gerichtshöfe des Neckar- Kreises ausgenommen worden. Stuttgart den r-i. Juni »821« Maucler. 3. Der Rechts - Candidat Ferdinand Frie- drich Heyd, von Bissingen, Oberamis Ludwigsburg, welcher bei der ersten Dienst« Prüfung das Zeugniß dritter Classe erhal- len hat, ist auf sein Ansuchen als Refe, rendär zweiter Classe bei dein ,Kd»lgl. Gerichtshöfe in Ellwangen ausgenommen worden. Stuttgart den 18. Juni 182, Maucler« Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. , i ' r' WWW ' ... - >• v:;.- , > ' 327 Mo. 36. Königlich-Würltembergisches Staats - und Regierungs - Blatt. Dienstag den 26. Juni »821. ^ I. Königliche Verordn-ungen und unmittelbare Drittele. Gesetz, den Ablbsungs-Maßstab für die Grund-Abgaben betreffend. Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Um die Ablösung der dem Grund-Eigen- thümer sowohl als der Finanz-Verwaltung lästigeren Grund - Abgabe - Gattungen zu erleichtern, haben Wir für n'othig erach- tet, in dem Maßstabe der für jene Ab- lösung in dem zweiten Organisationö-Edikt vom 18. Nov«. 1817,. und in der daffelbe erläuternden Verordnung vom i3.. ©ept. »8^8 gegeben ist, in Beziehung auf die dem Sca-ate angehörigen Gefälle, einstwek- ien und bis zu einer allgemeinen Revision der früheren Gesetze, einige Abänderungen eintreten zu lassen. Wir verordnen und verfügen daher nach Anhörung Unseres Geheimen'Raths und mir Zustimmung Unsere-r getreuen Stände,, wie folgt: $. r. Für die Ablösung der Laudemien und Theilgebüpren, der Frohnen und Frohngel,- 5-8 -der, der lebendigen oder Blutzehnten, so wieder Heu- Zehnten, soll künftig statt des zwanrigfachen der Sechs'zehenfache Betrag des Gefälls als Entschädigung angenom- men werden. §. -. Die Abgabepflichtigen sind berechtigt, die Ablösung der TheilgeMe mit Ausnahme der Zehnten zu verlangen, es mag die Thsilgebühr ln einer größeren oder kleineren Quote des Ertrags bestehen. §. 5. Bei unveränderlichen oder solchen Geld« und Natural - Gefällen, welche in fest be- stimmten Summen abzutragen sind, ist die Ablösung bis zu dein Betrage von Zehen Gulden einschließlich, durchgängig im zwan- zigfachen Betrage des Gefalls gestattet. I 4. , Bei der Ablösung der vorbenannten Ge- fälle sind für die Berechnung des Geld- werths der Naturalien folgende Preise zum Grunde zu legen:. - fl- kr. i Scbfl» Kernen ......... g 36 1 Scbfl. Walzen, Erbsen, Linsen, Äbelschkvrn ». » » » 6 — i Schfi. Mühlkorn ...... 7 n j. Schfi. Roggen, Ackerbohnen. f> 34 fl. fr* 1 Schfi. Gerste und gemischtes Korn. 5 36 r. Schfi. Wicken 4 48 1 Schfi. Dinkel ........ 4 -- 1 Schfi. Einkorn und Ewer.. 5 *2 r -.Schfi. Haber. 3 s4 1 Wanne Heu ......... 8 4# 1 Fuder Stroh ........ 8 Bei Wein und Holz sind die Lokol-Preist nach einem angemessenen Durchschnitte ft berechnen. §. 5. Alle Abgaben und Kosten, welche mit der gerichtlichen Insinuation der Conlrakte verbunden zu seyn pflegen, so wie die CoN^ cessions - Taxen sind in Beziehung auf die Gefall - Ablösungs •• Verträge aufgehoben. Unser Finanz'-Ministerium ist mit der Vollziehung des gegenwärtigen Gesetzes be- auftragt. Gegeben, Stuttgart den »3. Juni rLr*- W ilh el m. .Der provisorische Chef des 'Finanz - Departements : v. 'Weckcherlin. A u f B e f e.h l des Königs- Der Staats- Sekretär - Veblnagel. II. Verfüg ung Buchdrucker.-. I 35t Nro. 37. Königlich-Württembergisches Mittwoch den 27. Juni 1821. I. Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete. Königs Bestätigungs-Urkunde der Geschäfts-Ordnung für die Kammer der Abgeordneten. Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Nachdem die Kammer der Abgeordneten der Vorstand der Kammer längstens inner, Unserer getreuen Stände den Entwurf ihrer Geschäfts^Ordnung zu Unserer Kö- niglichen Bestätigung unterthänigst vorge- legt hcrt, welcher wörtlich also lautet: Geschäfts-Ordnung der Kammer der Abgeordneten. Von Eröffnung der Kammer.. st. 1. Wenn der König den Landtag eröffnet hat (Verf. Urk. st. 160), so veranstaltet halb der nächsten drei Tage die erste Sitzung. Bon dcim Präsidium und dem Sekretariat. st. 2. Zu den ersten Geschäften gehört in der mngewählten Kammer der Bericht des Aus- fchuffes über die Legitimation der Mitglieder (Verf. Urk. st. i59)y sodann die Wahl des Präsidenten und des Vice. Präsidenten, und auf jedem Landtag die Wahl der Se» 35t eretäre. (Ebendas. ß. 16^.) Vor der Wahl der Letz-ern wird dieses Amt durch die jüng- ste» Mitglieder versehen. Die Namen der gewählten Secreräre sind de-m Könige anzu- zeigen. §. Z. Die Amtsbefugniß des Präsidenten ist im Allgemeinen durch die Vers. Urkunde (zs. 165) bezeichnet. Das gesamrme Amts, und Dienst-Per- sonal der Kammer ist ihm untergeordnet. Er verwaltet die Polizei in den Gebäuden der Kammer. Von ihm, oder nach seinem Austrag von dem Registrator, werden die an die Kammer gerichteten Schreiben er- öffnet. Von den Sitzungen. 4. Wenn beide Kammern, außer dem Fall der Kdnigl. Sitzung (Vers. Urk. jf. 160.) förmlich vereiniget sind (Ebendas. §.h. 190. 19>• ’ g3^iyfi.), so hat der Präsident der ersten Kammer die Sitzung zu eröffnen und zu schließen. Derselbe macht die Proposi- tion; er sorgt für Erkältung der Ordnung und des Anstandes. Die Leitung der Ver- handlung liegt dem Präsidenten der zweiten Kammer ob. Das Protokoll wird durch Sekretäre beider Kammern 'gemeinschaftlich geführt. §. 5. Als eine Vereinigung beider Kammern ist es nicht anzusehen, wenn die Mitglieder einer unvollzähligen Kammer den Sitzungen der andern Kammer anwohne». (Vers, Urk. §. 160. 161.) §. 6. Vor Aushebung einer Sitzung bestimmt der Präsident die Zeit der nächstfolgenden» Kann er dieselbe nicht genau angeben, st bestimmt er den äußersten Zeitpunkt, inner- halb dessen die nächste Sitzung statt finden soll. §. 7. Erhebt sich Widerspruch gegen die Zeit- Bestimmung des Präsidenten, so entschei- det der Beschluß der Kammer. Ein Mit- glied, welches Einwendung macht, muß aber von drei andern unterstützt werden. Bevor solcher Widerspruch zugelassen, und darüber entschieden ist, kann die Sitzung nicht auf- gehoben werden. Nur wenn der Präsident veranlaßt ist, wegen Um rfcnunß in der KaM* mer die Sitzung aufzuheben, so ist hiegegen keine Einwendung zulaßig. Die Unterbre- chung darf jedoch in diesem Fall nicht län-1» ger dauern, als bis zum dritten Tag. §. 8. Von der Zeit der Sitzungen wird deM König!. Geheimen Rathe durch eine an die 335 Kanzlei desselben gerichtete Mitteilung des Sekretariats der Kammer Nachricht erlheilt. §- 9' Die Sitzungs * Protokolls werden in der Regel beim Anfänge der nächstfolgenden Sitzung, oder in befondern hiezu bestimm- ten Sitzungen verlesen, und nach Erledi- gung etwaiger Erinnerungen dagegen, durch die Secretäre unterzeichnet. Diejenigen Protokolle, welche in der letzten Sitzung eines Landtags noch nicht verlesen worden sind, werden neben der Unterschrift der Secretäre durch den Präsidenten und den Vice-Präsidenten, oder in Abwesenheit des Letzteren, durch ein Mitglied des Aus- schusses beglaubigt. §. IO. Ueber die Verhandlungen in geheimer Sitzung (Vers. Urk. §. iö8.) werden abge- sonderte Protokolle geführt. Ohne aus- drückliche Genehmigung der Kammer ken- nen dieselben nicht bekannt gemacht werben. Wenn die Sitzung auf Begehren der Minister oder Königs. Commissarien geheim geworden ist, so kann nur mit Zustimmung der letztern obige Genehmigung ertheilt, oder die Berathung in öffentlicher Sitzung fortgesetzt werden. - §. .11» guv die öffentlichen Sitzungen (Verf. Urk. §. 167.) geschieht die Vercheilung der Eintritts-Karten, welche nur für Männer bestimmt sind, von der zweiten Kammer durch das Präsidium in der Art, daß eine verhälrnißmäßige Zahl der Regierung und dem Präsidenten der ersten Kammer, der übrige größere Theil aber den Mitgliedern der zweiten Kammer zugesiellt wird. §. 12. Niemand darf in der Kammer sitzend sprechen, wenn er nicht hiezu besondere Genehmigung erhält. Die Rede wird ge- gen das Präsidium gerichtet. Die Form der Vorträge ist durch den jj, 171. der Verf. Urkunde bestimmt. §. i3. Niemand darf unterbrochen werden; auch , kst es nicht erlaubt, von dem an die Tages- Ordnung gekommenen Gegenstand abzu- schweifen. Beleidigungen oder Verläumdun- gen der eigenen oder fremder Regierun- gen, des deutschen Bundes, der Stände- Versammlung oder einzelner Personen sind der Bestrafung nach den bestehenden Ge- setzen in dem ordentlichen Wege des Rechts unterworfen. ß. 1 ä» Wird irgend eine dieser Vorschriften (§ss. ir. iZ.) verletzt , und der Präsident unterläßt die Rüge, (Vers. Urk. >,85.) so hat jedes Mitglied das Recht, ihn dar- auf aufmerksam zu mache»». Von der Tages-Ordnung. jf. »5. Die Geschäfte der Kammer werden ln der- jenigen Zeitfolge vorgenommen, in welcher die Gegenstände derselben nach dem Tag- buche an die Kammer gebracht worden sind» $. 16. Eine Ausnahme findet Statt: ») Bei Vortragen der König!. Minister und Commissarien, wenn sie erklären, daß sie einen Antrag im Namen des Königs zu machen haben, in welchem Falle jene Vorträge die Verhandlung ss lange unterbrechen, bis der Antrag an eine Commission verwiesen ist. 2) Bei Königlichen Erlassen, welche in der ersten Sitzung nach ihrem Einlauf verlesen werden. 3) Bei Vorträgen über Legitimation und Beeidigung eines Mitglieds, welche zu jeder Zeit den ersten Gegenstand der Tages - Ordnung ausmachen. 4) Bei Berichten von Commissarien, wor- unter wieder denjenigen, welche König!. Anträge betreffen, der Vorzug gebührt. 5) Vermöge bessndern Beschlusses der Kammer, aus Gründen, welche entwe- der in der Wichtigkeit oder Dringlich- keit eines Geschäfts, oder in dessen Zu» sainmenhang mit einem andern liegen. §. l 7. Wie es mit der fortgesetzten Verhand- lung der in der Kammer vorgekommenen Gegenstände zu halten sty, ist bei jeder Art von Geschäften besonders bestimmt. §. 18. Wenn die Kammer in einzelnen für drin- gend oder unwichtig erkannten Fällen von der Regel abgeht, daß kein Gegenstand in derselben Sitzung, in welcher der sich auf ihn beziehende Antrag gemacht wird, zur Verhandlung und Abstimmung gebracht werden solle (Verf. Urk. $. 17S.); so ist dieses nebst der dem Beschluß zum Grunde liegenden Stimmenzahl ausdrücklich im Pro- tokoll zu bemerken. Vor dem Schlüsse der Sitzung macht der Präsident, so weit es möglich ist, die Tages - Ordnung der folgenden bekannt» Die Tages - Ordnung wird im Saale <*** geschlagen. Von den Eingaben. §. 2 0. Zur vorläufigen Prüfung der bei ^ Kammer eknlangenden Eingaben wird fut die Dauer jeden Landtags eine 'ständige Commission gewählt. Diese erhält die ein- kommenden Eingaben sogleich nach der Ein- tragung ins Tagbuch von dem Sekretariat, 335 beratschlagt darüber, und erstattet der Kam- mer ihren Vortrag. §. u. Die an einzelne Mitglieder der Kammer gelangenden Eingaben werden von densel- ben nicht in der Kammer vorgetragcn, kön- nen aber von ihnen der Registratur zur Vorlegung an das Präsidium zugesiellt wer- den. Eingaben von Ungenannten werden nicht berücksichtiget. $. rr. DaS Verzeichniß der neu eingekommenen Eingaben wird nach Erledigung des Pro- tokolls abgelesen. Jedes Mitglied hat das Recht, von diesen Eingaben auf dem Se- kretariat Einsicht zu nehmen. $. r3. Die Kammer wird die einzelnen Staats- bürger sowohl als Körperschaften von den auf deren Eingaben gefaßten Beschlüsse«, mittelst Auszug deö Protokolls, in Kennt- uiß setzen. Von den Anträgen der Mitglieder. 24» Jedes Mitglied der Kammer hat das Recht, Anträge an dieselbe zu bringen. Der Antragsteller übergiebt seinen Antrag ohne nähere Begründung oder Entwicklung schriftlich der Registratur. Derselbe muß so gefaßt seyn, daß solcher, wenn er un verändert durchgeht, den Beschluß der Kam- mer, wie dieser lauten müßte, ausdrückt. Die Registratur hat die ihr übergebenen Anträge sofort in dab Tagbuch einzutragen, und solche jedesmal in der nächsten Sitzung nach der Zeitordnung des Eintrags zugleich mit dem Verzeichniß der neu eingekomme- nen Eingaben (§. JJt) abzulesen. *5. Wenn nach der Zeit der geschehenen Ue- bergabe bei der Registratur die Tages Ord- nung (§§. 16. ,6.) auf den Antrag zu- rückführt, so wird der Antragsteller von dem Präsidenten aufgerufen. Ersterer ver, liest jetzt seinen Antrag, und läßt demsel- ben die kurze und bündige Angabe der Gründe folgen, welche der Registratur schriftlich übergeben werden, worauf die Kammer die Begutachtung des Antrags durch eine bestehende oder neu zu bestellende Commission beschließt, oder aber dessen un- mittelbare Berathung sich Vorbehalten kann. §. 26» Geschieht Letzteres, so bleibt dem Antrag sein Vorzug in der Tageö-Ordnung, jedoch in der Art, daß er nicht eher als nach Verfluß von drei Tagen zur Berathung kommt; alsdann wird er von dem Antrag- steller abermals verlesen, und nach Gefal- len schriftlich oder mündlich entwickelt, wo- mit sich die Berathung eröffnet. 336 §- 27* Dieser ordentliche Gang der Anträge kann zwar wegen Dringlichkeit oder Uri, Wichtigkeit des Gegenstandes, oder wegen dessen Zusammenhang mit einem andern, durch besondere Beschlüste der Kammer, abgekürzt werden. Wenn aber dieselbe in den durch den (J. 173. der Verfassungs^lr- kunde vorgesehenen Fällen einen Antrag in der nämlichen Sitzung, worin er zuerst vorgetragcn wurde ( Vorschlag der Regier rung begutachtet, oder 2) sich mit einem von dem Beschlüsse der zweiten Kammer abweichenden Beschluß der ersten Kammer, den Fall der Abga- l 338 ben Verwilligung ausgenommen, Haupt» sächlich beschäftigt. Desgleichen 3) wenn die Commission eine Beschwerde oder Vorstellung bei der Regierung, oder die Bitte um ein Gesetz in An» trag bringt; endlich 4) überhaupt alsdann, wenn die Kammer einem von der Commission bearbeiteten Gegenstände gleiche Wichtigkeit mit dew vorgenannten beilegt. In minder wichtigen Fällen kann ein Commissions - Gutachten in der ersten Si- tzung nach dessen Erstattung von der Kam» mer berathen. und durch einen Beschluß erlediget werden; es wäre denn, daß die Kammer sogleich zur Berathung schreiten wollte. Wird die Berathung nicht unmit- telbar nach der ersten Verlesung des Com- missions-Berichts vorgensmmen;. so ist der» selbe vor Eröffnung der Berathung noch einmal zu verlesen. ff. 43. Wenn im Laufe der Berathung sich neue Ansichten entwickeln, oder neue Zusätze und Abänderungen zur Sprache kommen, welche durch das vorliegende Commissions-Gutach- ten nicht erschöpft sind; so kann die Kam, mer dieselben zur nähern Prüfung an die Commission zurückgeben. Von der Debatte. §. 44. Wenn der Präsident die Debatte eröff- net hat, so sprechen die Mitglieder in der- jenigen Folge, in welcher sie von ihre" Sitzen aufgestanden sind. Jedoch ist der- jenige, dessen Vortrag zunächst berührt wurde, darauf zu erwiedern berechtigt. ss. 45. Der Präsident ordnet den Gang der Ver- handlung und leitet die Berathung rilid Abstimmung. (Vers. Urk. §. i65.) Er nimmt an der Debatte so weit The^ als es zu Erfüllung jener Pflicht nöthig ist. Will derselbe als Abgeordneter att der Verhandlung Antheil nehmen, so ver- läßt er den Prästdentenstuhl, und kan»r denselben hinsichtlich der Verhandlung über diesen Gegenstand so lange nicht wieder einnehmen, bis die Sache definitiv erledig ist« In solchen Fällen versieht der Vic^ Präsident die. Stelle des Präsidenten. ss. 46.. Jedes Mitglied kann darauf aufmerksam machen, daß die Debatte erschöpft Der Präsident erklärt nach vorgängiger £5C' fragung der Kammer, welche im Zweifels falle zu entscheiden hat, die Debatte fut geschloffen. 2 33g Von kr Abstimmung und de» Beschlüssen. $♦ ä?. Jeder Antrag, welcher zur Abstimmung gebracht wird, wird von dem Prä,identen in einzelne einfache Fragen aufceldst, so daß jedes Mitglied durch bloße Bejahung oder Verneinung feine Siimme abgeben kann. (Verf. Urk. st. 174.) Verbesse- rungs-Vorschläge werden in der Regel vor der Hauptfrage zur Abstimmung gebracht, st. 48* Jedem Mitglieds ist gestattet, gegen die Stellung der Fragen, sowohl im Einzelnen, als in Beziehung auf deren Reihenfolge Er- innerungen vorzubringen, welche der Präsi- dent entweder von Amts wegen berücksichti- gen, oder dem Unheil der Kammer unter- stellen wird. st. 4Z. Nach erfolgter Fragestellung findet in der Regel die Abstimmung Statt. st. 5o. Die Stimme» werden mit Ausnahme der hiernach (st. 5,. und 55.) bemerkten Fälle, auf namentlichen Aufruf des Präsi- denten oder nach dessen Auftrag eines der Secretäre in der durch § .62. der Wer- fassungs Urkunde bezeichnetrn Ordnung ab- gelegt ; dem Präsidenten gebührt im Falle der Stimmengleichheit die entscheidende Stimme, der Vice-Präfident und die Se kretäre stimmen in der ihnen als Mitglie- dern der Kammer gebührenden Ordnung. st. 5u Wenn auf die Frage des Präsidenten: ob ein von ihm abgetragener Beschluß kei- nen Anstand finde? Stillschweigen erfolgt, so wird dieser Beschluß als durch allgemeikre Zustimmung gefaßt, angesehen. Sollte je- doch bei Verkündung des Beschlusses sich ergeben, daß ein Mißverständuiß obgewal- tet, so ist namentlich umzufragen, st. 5r. Bei namentlichem Aufruf geschieht die Abstimmung durch Bejahung oder Vernei- nung. Bedingte und abweichende Abstim- mungen sind nicht zuläßig. Auch ist kein Mitglied berechtiget, die Abstimmung zu verweigern, es wäre denn, daß die Frage dessen persönliche Verhältnisse beträfe. Wer dessen ungeachtet die Abstimmung verwei- gert oder aussetzt, oder wer nicht unbedingt mit Ja oder Nein abstimmt, wird als ge- gen den Antrag stimmend gezählt. Eine bereits abgelegte Stimme darf nicht zur/ick- genommen werden. st. 53. Enthält ein GesetzesEntwurf oder irgend ein Antrag mehrere Punkte, worüber be- sonders abgestimmt wurde; so muß nach der Abstimmung über die einzelnen Punkte noch über das Ganze abgestimmt werden. 34o 0. 54. In der Regel wird blos die Zahl der bejahenden und der verneinenden Stimmen ohne die Namen der einzelnen Stimmfüh- rer im Protokoll verzeichnet. Nur bei den Fragen über Abgaben-Verwilligung (Verf. Urk. 0. 181.) und über eine Abänderung der Verfassung (Ebendas.» 0. 176.), oder in Folge eines besonderen Beschlusses der Kammer, ist die Stimme jedes einzelnen Mitglieds namentlich im Protokoll zu be- merken. Auch außerdem kann jedes Mitglied die namentliche Anführung seiner Stimme ver- langen. 0. 55. Durch geheime schriftliche Stimmgebung wird abgestimmt: 1) wenn auf den Druck eines in der Kam- mer gehaltenen Vortrags angetragen ist; ,) bei den in der Stände-Versammlung vorkommenden Wahlen. 0. 56. Sind für dieselbe Stelle mehrere Can- didaten, oder sonst zu demselben Zwecke mehrere Mitglieder zu wählen, so wird durch jedes stimmende Mitglied die erfor- derliche Zahl auf Einem Stimmzettel ver- zeichnet. Wenn jedoch zu einer Wahl meh- rerer Mitglieder absolute Stimmen-Mehr heit erfordert wird, so kann nur ein Mi^ glied nach dem andern gewählt werden. §. 5r. Die Stimmen werden in den, 0. 65- bemerkten Fällen durch die Secretäre wäh- rend derselben Sitzung gezählt, mit Zuzie- hung wenigstens eben so vieler anderer glieder, welche der Präsident, nach der Stimm-Ordnung abwechselnd, dazu bezeich- net. Bei denjenigen Wahlen, welche durch dke vereinigten Kammern geschehen (Verl- Urk. 00. rgo. »93. 196.), sind aus jeder Kammer gleich viel Scrutatoren zu nehmen. 0. 58. Finden sich auf einem Stimmzettel mehr Mitglieder verzeichnet, als zu wählen sind, so werden die zuletzt geschriebenen, insoweit durch ihre Benennung die erforderliche Zahl überschritten ist, nicht gezählt. 0. 69. Ist bei einer Wahl auf mehrere glieder die gleiche Stimwenzahl gefallen, so gibt das natürliche Alter den Vorzug' 0. 60.. Der nach der Stimmen-Mehrheit ßtf0' gene Beschluß wird der Kammer durch den Präsidenten verkündet. Erhebt Zweifel gegen die Richtigkeit der menzählung, fi> wird nochmals uroi* fragt. 34i js. 6 f 4 Die Ausfertigung der Beschlüsse geschieht iu der Regel durch das Sekretariat, oder aus Auftrag der Kammer durch die Be- dicht erstattende, oder eine neu zu bestellende Kommission. In wichtiger» Fällen oder so oft es der Präsident oder die Kammer sonst für ndthig erachtet, wird die Ausfertigung, der Kammer zur Beurtheilung vorgelegt. Von den Communicationcn der Kammern unter sich und mit der Regierung. 0. 6r. Ein Zusammentritt beider Kammern zu vertraulicher Besprechung findet, außer den in der Vers. Urkunde 00. i8u und i83. be- zcichneten Fällen, nur zufolge freiwilliger Ent- schließung beider Kammern Statt. (Eben- das. 0. 177.) Mit der Einladung zu einer solchen Besprechung ist jedesmal die An- zeige des Gegenstandes derselben und ab- schriftliche Mittheilung des betreffenden An- trags zu verbinden. Der Präsident derje- nigen Kammer, von welcher der Zusam- mentritt veranlaßt wurde, macht bei dem- selben die Proposition. 0. 63. Außerdem geschehen die Mttiheilungen der beiden Kammern schriftlich. Sie wer- den vom Präsidenten unterzeichnet, und von einem Srcretar contrasignirt. §. 64. Die Königlichen Anträge sind von der Kammer, an welche dieselben zuerst gebracht worden sind, jedesmal der andern Kammer zur gleichmäßigen Berathung mitzutheilen. Dieses muß auch dann geschehen, wenn sie die Zustimmung der Kammer nicht erhal- ten haben. (Verf. Urk. §. 179.) §. 65. Wenn durch Uebereinstimmung der Kam- mern oder in dem Falle des §. 181. der Verf. Urkunde mittelst Durchzählung ein Stäudebefchluß zu Stande gekommen ist; so wird derselbe von jeder Kammer besonders der Regierung vorgelegt. Im entgegenge-. setzten Falle wird von jeder Kammer eine Anzeige gemacht. (Verf. Urk. 0. i83.) 0. 66. Die Beraihung bestimmter Formen für die gegenseitige Mittheilungen der Kammern unter sich und Letzterer an die Regierung, soll auf dem nächstkünftigen Landtage Statt finden. 0. 67. Mit den einzelnen Ministerien commu» nicirt die Kammer durch ihr Präsidium. Von den Deputationen. 0. 63. Deputationen (Verf. Urk. 0. 170.) wer- den von dem Präsidenten ernannt, wenn 34s mcht eine förmliche Wahl durch die Kam- mer beschlossen wird. Der Präsiden! be- findet sich jedesmal «a der Spitze der Ab- ordnung. Von? Anss'chusse. §. 6g. In dem ständischen Ausschüsse, dessen Geschäfts - Verhältnisse durch die Verfas- sungs-Urkunde (§sf. 121. n5. i5g. 160. 187—?g5.) bestimmt sind, führt der Prä- sident der ersten Kammer, und wenn dieser verhindert ist, der Präsident der zweiten Kammer den Vorsitz. Außerdem führt Letzterer die erste Stimme. Dem Vor- stande gebührt nur im Falle der Stimmen- gleichheit die entscheidende Stimme. Im Uebrigen richtet sich die Geschäfts-Ordnung des Ausschusses nach den allgemeinen Re- geln der Collegial-Verhandlung. §. 70. Die Stellvertreter der Mitglieder des Ausschusses, welche jedoch bei nur vorüber- gehender Verhinderung eines Mitglieds nicht elnzuberufen sind, werden jeder Zeit aus derselben Kammer genommen, welcher das abgehendc Mitglied angchdrte. Sollte aber jedes Mitglied dieser Kammer, auf welches Stimmen für den Ausschuß gefallen sind, einzuirelen verhindert seyn, so kommt die Reihe an diejenigen Mitglieder der andern Kammer, welche Stimmen für den Ausschuß erhalten haben. §. 71. Dem Ausschuß ist nach Verschiedenheit der Fälle die Communikaiion mit dern Kö- niglichen Geheimen Rathe, oder mit den einzelnen Ministerien, niemals aber w>t andern Staatsbehörden gestattet. $. 72. Sollte die, dem Ausschuß übertragene Prüfung der Steuer - Verwendung, die Beralhung des Jahrs-Etats, oder die Er- örterung von Gesetzes - Entwüt fcn, welche dein Ausschuß von der Stände-VcrsamM- lang zu näherer Prüfung zugestellt, odet von der Regierung zur Vorberachung mit- getheilt werden, die mündliche Rücksprache mit einzelnen Ministerien wünschenswerth machen; so siicd Letztere durch den Aus- schuß zur Besprechung einzuladen. js. 7 3. In dem Rechenschafts-Berichte, welche der Ausschuß bei Wieder - Eröffnung &er Stände - Versammlung über die, von ihlU in der Zwischenzeit gepflogenen Verhand- lungen abzulcgen hat, ist jedesmal zu un- terscheiden, was in dem vollen Ausschuß oder von den zu Stuttgart anwesend^ Gliedern desselben, was zufolge der ordert lichen Amtöbefugniß des Ausschusses, oder 34-3 Kraft besondern Auftrags der Kammern, verhandelt worden ist. Der Bericht ist von sämmtlichen Mitgliedern des Ausschusses zu unterzeichnen. §. Denjenigen Mitgliedern, welche zur Neuen Stände - Versammlung nicht wieder gewählt worden sind, ist die persönliche Theilnahme am Vortrag des Berichts gleich- falls gestattet. ss. 76. Sollte die Stände - Versammlung durch den Bericht des Ausschusses sich zu irgend einer näheren Untersuchung oder sonstigen Beschlnßnahme veranlaßt finden, so sind die Anträge hierüber in abgesonderter Sitzung der einzelnen Kammern zu machen, und im ordentlichen Wege zu verhandeln. Zu näherer Aufklärung ist der Ausschuß gegen jede einzelne Kammer verpflichtet. Besondere Bcsiimmung. $. 76. Vorstehende Bestimmungen ($. 1—76.) fallen, nach allerunterthänigst nachgesuchter und erlangter Bestätigung, Seiner , jesiät des Königs vorerst auf dic Darr r der jetzigen Stände - Wahl eingeführt, so- dann aber nach Maßgabe de? inzwischen ge- sammelten Erfahrungen einer Revision un- terworfen werden. So haben Wir vorstehender Geschäfts- Ordnung der Kammer der Abgeordneten Unserer getreuen Stände, nach Anhörung' Unseres Geheimen Raths, ihrem ganzen Inhalte nach, Unsere Königs. Bestätigung ertheilt, Und die hierüber ausgefertigte ge- genwärtige Urkunde zu dem Ende eigen- händig unterzeichnet. Gegeben, Stuttgart den 23. Iunl iLri. Wilhelm» Der Minister des Innern: ». Otto. Aus Befehl des Königs: Der Staats--Secretär: Betlnagel. 344 II. Verfügungen der Departements. Des Departements des Innern: i. des Ministerium des Innern- Privilegium für den ausschließlichen Verkauf neu erfundener Getreide-Handmühlen. Sc. Königl. Majestät haben ver- möge höchster Entschließung vom 17. d. M. dem Hof-Mechanikus Eberbach dahier auf sein untcrthänigstes Ansuchen, ein Privile- gium zum ausschließlichen Verkauf einer von ihm nach einem von der privilegirten tragbaren Getreide-Handmühl^ des Justin Helfenberg er und Compagnie aus Ror- schach in der Schweiz verschiedenen Princip neu erfundenen Getreide - Handmühle, 2. Königs. Gemeinschaftli Der Bürger und Taglöhner, Menrad Schöll zu Neufra hat zur dortigen Schule ein Capital von Einhundert Gul- den gestiftet. unter dem Vorbehalt gleichmäßiger Begäu« stigung derjenigen, welche die Erfindung wesentlich verbessern würden, auf die Dauer von zehen Jahren gnädigst zu ertheilen ße'' ruht. Es wird daher solches hiedurch zur Nach' achtung öffentlich bekannt gemacht. Stuttgart den 21. Juni 182,. v. Otto. ches Ob er amt Riedl in gen. Diese edle Handlung wird andurch öst fentlich bekannt gemacht. Riedlingen, den i5. Juni 1821. Oberamtmann Bäuerlen. Dekan Strobel. Dienst - Erledigung. Den -2. d. M. ist der Justitiar des Kö- rektor der Ausstands Commission, Geheimer uiglichen Ober-Finanz-Collegiums und Di- Ober-Jusiizrath v. König gestorben. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. Fr ei tag den 29. Junt i8ji, I Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete. Gesetz,. die Aufhebung,.der bisherigen Tabaks-Gefall-Verwaltung, und die Einführung einer Auflage auf den Tabak-Handel betreffend' Will) e l w> von Gottes Gnaden König von Württemberg. a Wir Uns bewogen gefunden haben, die bisherige Verwaltung der Tabaks-Ge- fälle aufzuheben, und dafür eine Auflage auf den Tabakhandel einzuführen, so verordnen und verfügen Wir nach Anhörung Unseres Geheimen Raths und unter Zustimmung Unsrer getreuen Stände, wie folgt; $. 1. Die bisherige Verwaltung der Tabaks- Gefälle mit allen damit zusammenhängen- den Verordnungen über den Tadakbandel und Tabakbau (jefcocb unter Veidehaltung der bisherigen'Zoll - Ansätze) ist von dem^ i. Juli dieses Ltchrs an aufgehoben. 346 0. i. Für da» Finanz - Jahr i8^ erstmals und bis auf weitere Verordnung soll eine Auflage auf den Tabakhandel mit einem reinen Ertrag für die S-aats -Kasse von Vierzig Tausend Gulden erhoben werden. 0. 3. Diese Auflage wird auf sämtliche Tabak- Fabrikanten und mit Tabak handelnde Kauft leuie nach Maßgabe ihres jährlichen Ver- schlusses im inländischen Verkehr von dem Königl. Steuer - Collegium ausgrtheilr. Jeder Tabakfabrikant oder Kaufmann hat daher jährlich bei der gewöhnlichen Accift Patent C>assifikation eine eigenhändig von ihm Unterzeichnete Fassion zu Überge- ben, in welcher sein wahrscheinlicher Absatz an Schnupf- und Rauchtabak im Jnlande, sowohl nach dem Gewicht als nach dem Erlös aus demselben, angegeben wird. Diese Fassionen werden von der Pa- tent - Classisikations - Commission gesammelt und geprüft. Ergeben sich hiebei Zweifel über die Richtigkeit der Fassionen, so werden solche unverweilt durch das Oberawt unter Zu- ziehung der Commission untersucht und be- richtigt. Das Nesriltat der auf diese Weift be- richtigten Fassionen von jedem Kameral- Bezkrk wird kn einer spezificirten Liste un- ter Beischluß der Kostenzettel über die Aufnahme an das Steuer - Collegium ein- geschickt. 0. ä. Das Steuer-Collegium wird sodann aus den Grund des faiirten Erlöses: a) dco für die StaatsKasse zu erheben- den reinen Ertrag von 4o,voofl.; b) die Kosten der Aufnahme und deS Einzugs, und -c) zur Sicherstellung gegen einzelne Aus- fälle eine Zulage von Drei vom Hun- dert auf sämtliche dieser Abgabe unterworfenen Gewerbetreibenden umlegen, die vollzogene Vertheiluug nach Kameral-Bezirken atson- dern, und durch den Druck öffentlich be- kannt machen. 0. 5. Der Einzug der Tabaks; Auflage wird durch das Ober - Accift - Amt zugleich mit der Patent - Accift und unter den gleichen Bestimmungen, welche bei dieser hinsichtlich der Belohnung statt finden, besorgt. 0. 6. Wer ohne eine Fassion ekngcreicht, »nd ohne die gesetzliche Abgabe entrichtet haben, mit Tabak handelt, unterliegt, neben Nachbezahlung der nicht entrichtete» Ab- gabe, einer Strafe von zehen Rcichtthalern- welche im Wiederholungsfall geschärft und öis zur lebens änglichen Entziehung des pechig mit Tabak zu handeln, gesteigert werden kann. Betrügerische Angaben werden nach den allgemeinen gesetzlichen Grundsätzen bestraft. §- 7- Wenn ein Tabakhandel im Laufe des Etats - Jahrs eröffnet wird , so ist bei der nächsten Aufnahme der Fusionen das in der Zwischenzeit abgesetzte Quantum zugleich anzuzeigen, und der Betreff der Abgabe nachzuholen. Diejenigen Tabakshandlungen, welche im .^aufe eines Etats-Jahrs aufgelöst werden, Se. König!. Majestät haben ver- möge höchster Entschließung vom 27.d.M. den StaatSralh von Weck her lin, bisher provisorischen Chef des Finanz - Departe- ment, zum Geheimen Rach und Finanz- Minister gnädigst ernannt. Ferner haben Höchst die selben durch allerhöchstes Derret vom 21. d. M. dem Staats - Minister und Ordens - Kanzler entrichten die Abgabe nur noch für das Quartal, tu welchem die Aufibsung statt gefunden hat. Unser Finanz: Ministerium ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt. Gegeben Stuttgart den 27. Juni 18.11, Will) e l m. Der provisorische Chef des Finanz - Departements : v. Weckherlin. Auf Befehl des Königs: Der Staats- Sekretär: Bell nagel. a ch richte n. Grafen von Wintzingerode neben den von ihm bereits bekleideten Missionen auch den Gesandtschaft. Posten am Kvuigb.Sächr fischen Hose gnädigst übertragen. Unterm 26. d. M. erhielt der zur Pfarrei Behenwciler, Landkapiiels Riedlinaen, er- nannte Pfarrer M ü l lcr in Herbertingen, Landkapi'els Saulgau , die Königliche Be- stätigung. L43 II. V e r f ü g u n g e n d e r D e p a r t e ment $; Des Deparrements des: Innernr Des Königl. evangelischen Consistorlum Das erledigte Diakonat Münfmgcm betreffend. Das durch Beförderung erledigte Dia- konat Mü-singen ist mit einem Einkommen von 6rn fl. nach Etatsl Preisen verbunden,, und der Diakon hat, neben Versehung der gewöhnlichen Diakonats-Geschäfte zu Mün- singen, in dein eine halbe Stunde auf gu- tem Wege entfernten Pfarr-Orte Auingen mit 5oo Seelen je am zweiien Sonntage sine. Predigt mit. angehängter Lalechisakion, alle Casual - Gottesdisnste, und vor Communion die Vorbereitungs-Predigt ^ haltem Die Bewerber haben ihre Bittschriften hinnen vier Wochen bei dem evangelisches Eonsistorium einzugeben» Stuttgarb den 22, Juni 1811. Wächter» Gedruckt hei.G. Hasselbrink, Buchdruckern 549 Nro. 3g. Königlich - Württembergisches - und Regierungs - Blatt. Samstag den 3o, Juni 1821. I. Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete. Gesetz über die Gerichts-Sportcln. Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. ie in den bestehenden Gesetzen begrün- dete Verschiedenartigkeit des Maßstabes ver Sportel-Ansätze für gerichtliche Erkenntnisse nach dem Unterschiede der Instanzen, und die aus der Anwendung der Tax. Ordnung vom Jahr 1808 sich ergebende verhältniß- mäßige Ungleichheit dieser Abgabe in den Appellation- - Instanzen» sind Unserer Aufmerksamkeit nicht entgangen. Um daher in Ansehung dieses Gegen standes die Gesetzgebung auf möglich ein- fache Grundsätze zurückzuführen, wodurch neben Vereinfachung der Geschäfts-Be- handlung hauptsächlich eine Gleichheit der Venheilung der in Frage stehenden Ab- gabe » mit gleichzeitiger Rücksichtnahme auf das» sämtliche Steuerpflichtige mittelbar berührende Interesse der Staats-Kasse be- gründet würde, verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Gehe!» 55o men Raths, und unter Zustimmung Un- serer getreuen Stände,, wie folgt: 0. i. Durch alle Gerichts- Instanzen hindurch findet ei« Sportel-Ansatz für richterliche Er- kenntnisse in bürgerlichen RechtS- streitigkeitrn statt. 0 ♦ 2 » Der Betrag der Sportel für ein Er- kenntitiß richtet sich durchgängig nach der Größe des Streit-Gegenstandes, ohne Unterschied zwischen dem Haupt-An- sprüche und den etwaigen Neben Forde- rungen, jedoch mit Ausschluß der Prozeß- Kosten. §. 3. Bei Berechnung dieser Größe des Streit- Gegenstandes kommt es einzig auf den Werth des eingeklagten Objekts, in wie ferne solches nämlich in der Klage als streitig bezeichnet ist, an, ohne Rücksicht darauf, worin das eigentliche Interesse bei dem Streite für die Partheien bestehe, oder ob im Verfolge der Verhand- lungen ein Theil der eingeklagten For- derung von dem Beklagten zugestanden werde. 0. ä» Wenn der Streit-Gegenstand zwar nicht in Geld - Summen besteht, aber doch auf einen bestimmten Geldes-Wertb sich zurückführen läßt; fo bedient sich der Ler bei dessen Schätzung, wenn es ihm nb? chig scheint, der Hülfe von Sach - oder Kunst < Verständigen. Wird der Rechtsstreit gerade über de» Werth einer Sache geführt; so giebt die- jenige Schätzung, auf welche die Entscheid düng des Rechtsstreits selbst stch gründet, auch die Norm für den Sportel-Ansatz. Läßt aber der Streik Gegenstand seiner Natur nach eine bestimmte Schätzung nicht zu (res irisesürnsbilis): so wird doch blos zum Behufe des Sportel An- satzes, nach Maßgabe der Umstände, ei« gewisser Geld - Anschlag vom richte festgesetzt. 0. 5. Die vom Richter erster Instanz festge- fetzte Bestimmung des Streitwerthes, ist in Hinsicht auf den Sportel - Ansatz auch für die folgenden Instsuzen enlsche^ denv. Dem höheren Richter sicht ordentlich" Weise eine Abänderung derselben nicht z"' Beruht jedoch der Sportel - Ansatz dem Anschlag einer nach ihrem wahren Werche nicht zu schätzende» Suche; f° ßwtt in diesem Falle eineParrhei, welche stch dabei nicht beruhigen Will, bei dem "ächst höhern Richter eine einfache Be- schwerde erheben, welche innerhalb acht Tagen dem Richter erster Anstanz zu über- geben ist. Der Anschlag wird sodann von jenem destnitio bestimmt, und gegen dessen Ausspruch findet kein weiteret Rekurs statt» Außerd:m ist in allen Fällen, in wel- chen dem Sportel-Ansatz eine offenbare Unrichtigkeit zum Grunde liegt, die höhere Behörde nicht nur auf das Begeh- ren der Partheien, sondern, vermöge des Rechtes der Oberaufsicht, auch, von Amts wegen einzuschreiten befugt. Endlich wird bei dem Sportel - Ansatz in den höheren Instanzen, die in erster Instanz angenommene Bestimmung des Stteitwerthes nur in Hinsicht auf denjeni- gen Theil des Streit - Gegenstandes zum Maßstabe genommen, welcher auch in die höhere Instanz als streitig gebracht wurde. §. 6. Mag der Streit - Gegenstand in- einer Geldsumme bestehen, oder doch seiner Natur nach durch Schätzung auf einen bestimmten Geldeswerth sich zurückführen lassen, oder mag der Werth desselben bloß rum Behufe des Sportel-Ansatzes nach r i ch t er I ichem E r m e sse n festgesetzt seyn;- so werden die Sporteln für-' das Erkennt-- niß in folgender Abstufung berechnet. 0. 7°- Für ein Urths'l der ersten Instanz: beträgt der Sportel - Ansatz, wenn der Werth des Streit-Gegenstandes zweihun- dert Gulden oder weniger beträgt, drei Procent. Belauft sich dieser Streitwerts) auf mehr als zweihundert Gulden, so werden für die Sporteln berechnet: n) bis auf Zweihundert Gulden, drei Pssocent; b>) von da an, bis auf Fünfzehnhundert Gulden,, zwei Procent;' c) von da an, für jedes weitere Einhun- dert Gulden, ein Procent. Alle Sachen, welche im Wege des Re- kurses oder der Berufung von den Ge- meinde - Rächen an das Oberamtsgericht gelangen; werden bei diesem hinsichtlich der Sportel - Berechnung wie Sachen erster Instanz behandelt. 0. 8. Für ein Erkenntniß zweiter Instanz (erster Appellations-Instanz) werden bis auf zweihundert Gulden, wie in der ersten Instanz drei Procent, von da an, 35- bis auf dreitausend Gulden, zwei Procent, für jedes weitere Einhundert Gulden aber ein Procsnt des Strcitwerlhs als Sportel berechnet. §' 9« In der dritten Instanz (zweiter Appel- lations - Instanz) werden als Sportel bis auf zweihundert Gulden drei Procent, von da an bis auf Sechstausend Gulden, zwei Procent, für jedes weitere Ein- hundert Gulden, Ein Procenr des Streit- werths angesetzt. §. ro. Revisions-Sachen werden ln Anse- hung der Sportel = Berechnung durchaus wie Appellationssachen behandelt. Wenn demnach gegen ein von dem Ober- Tribunal in erster Instanz ausgesprochenes Erkenniniß die Revision ergriffen worden ist; so findet' für das Revifions - Urtheil eben dieselbe Sportel statt, welche für ein in der zweiten Instanz (ersten Appellations- Instanz) ausgesprochenes Erkenntnlß be- rechnet wird. (§. 8.) Ist dagegen die Revision gegen ein von dem Ober - Tribunal, als zweiter Instanz, (Gesetz vom 22. Sept. i8tg ff. ,6.) ge- fälltes Urtheil eingelegt worden; so tritt für das Revifions-Erkennt»,iß derjenige Spor tel-Ansatz ein, welcher für die Erkenntnis der dritten Instanz (zweiten Appellations- Instanz) bestimmt ist. (fi. cj.) Die nach der bisherigen Gesetzgebung, t** Ansehung dieses zweiten Falles, noch begrün' det gewesene Verbindlichkeit zu Erlegung einer Succuwbrnz Summe von Einhundert Thalern wird hiermit für aufgehoben erklärl- (Vergl. Verordn, vom 20. Juli 181 * Staats - und Regierungs - Blatt S. 357 f>) 0» 11. Der Sportel-Ansatz in einer Jnstanj darf folgende Summen nicht übersteigen: 1) Wenn der Streit-Gegenstand in einet Geld - Summe besteht, oder doch auf einen bestimmten Geldeswenh sich ^ rückführen läßt: a) in erster Instanz die Summe von Zweihundert Gulden; b) kn zweiter Instanz, die Suw^r von Zweihundert und Fünfzig Gulden» e) ln dritter Instanz die Sum^s von Dreihundert Gulden. r) Läßt aber der Streit Gegenstand solche bestimmte Schätzung zu; so kan" in jeder Instanz im höchsten Falle -ut die Hälfte der hier angegebenen Su^ me als Spvrrel berechnet werden. 535 §. ir. In einer und ebenderselben Instanz fiu- der Regel nach, nur ein Sportel- Ansatz Srait. Ist daher in einem bedingt entscheiden- den Erkenntnisse der Parthei noch Beweis Nachgelassen worden, (IV. Edict §. u/j) Und es wird in Folge dieser Beweisfüh- rung das Urtheil purificirt, oder wird aus- nahmsweise (ebendasribst ss. 66.) zuerst über den Anspruch des Klägers im All- gemeinen erkannt, nachher aber zu Bestim- mung der Größe der Forderung ein beson- deres Verfahren eingeleitet; so kann in diesen Fällen nur Einmal, bei Fällung des End-Erkenntnisses, die Sportel ange- fetzt werden. Dagegen ist bei abgesonderter Verhand- lung und Entscheidung über den ordentli- chen Besitz- und über den Rechtssiand, so Wie, wenn ausnahmsweise (§. 66.) die ver' schiedenen Streitpunkte getrennt, und div- ieln nach besonderer Verhandlung entschie- den werden, für jedes Erkonntniß der Spor« tel-Ansatz begründet. §. i3. S« Folge des eben aufgestellten Grund- satzes (§. 2.) wird insbesondere die in dk« bisherigen Gesetzen begründet gewesene Appellations - Taxe (Elnlege - Taxe) hiermit ausdrücklich für aufgehoben erklärt. ss» 14» Erkenntnisse, wodurch der Kläger, ohne Vernehmung des Beklagten, gänzlich ab- gewiesen, oder wodurch über eine Berufung von Amts wegen, ohne vorausgegangene Verhandlung in der Appellaiions - Instanz und ohne Eröffnung eines förmlichen Ur- theils, auf endliche Weise entschieden wird, (IV. Edict §. 8i; Gesetz vom Sept. »8rg. ss. 14. i5.) unterliegen dem gleichen Sportel - Ansatz, wie förmliche Uriheile. §- *5-« Eben dieses findet in Absicht auf Er- kenntnisse im Nullitäts- und im Nestitu- tionS - Prozesse alsdann statt, wenn die Nullitäts-Klage verworfen, oder die Re- stitution abgeschlagen wird; eö mag in bei- den Fällen solche« durch förmliches oder nicht förmliches Erkenntniß g schehcn. Der Sportel - Ansatz richtet sich nach der In- stanz, in welcher dergleichen Erkenntnisse ausgesprochen werden. Wird dagegen ein unterrichterliches Ver- fahren oder Erkenntniß von Amts wegen aufgehoben, so fällt ein Sportel-Ansatz hinweg. fi» »6. Der Ansatz der Sportel und die Be- 3a 4 l stimm ung der Verbivdlichkeit zu deren Entrichtung muß jederzeit auf einem Col- legia! - Beschlüsse beruhen, und ist in alten Zöllen in dem Erkenntnisse, in welcher Dorm dasselbe erlassen sey, auszudrücken. Bei förmlichen Urtheiten, und so oft über die Zuscheidung der Kosten eines Rechtsstreites überhaupt zu erkennen ist, hat sich das Gericht in Absicht, auf die Spor« tel nach ebendenselben Rechts Grundsätzen zu richten, welche über die Zuerkennung, der Prozeßkosten im Allgemeinen gültig sind. Im Falle der Compensatio« der Kosten wird daher die Sportel von beiden Par« cheien zu gleichen Theilen getragen. 5-/7» Bei Wieverklagen, welche als solche, und nicht in der Form von Einreden vsrge- bracht werden, wird der Streitwerth, worü- ber in der Wiederklage erkannt worden ist, in Beziehung auf den Sportel - Ansatz ebenfalls in Berechnung genommen. §. 18. L>ks Spottet ist sogleich zu entrichten,, wenn' schon etwa gegen das ergangene Ur- cheil ein Rechtsmittel eingelegt, oder gegen Len- Betrag des Sportel-Ansatzes (jj> 5.) eine Beschwerde erhoben worden ist, »der erhoben werden will. Dem höher» Richter bleibt es jedoch Vorbehalten, über die Erstattung der Spor'' teln, so wie über den Ersatz anderer Pro- zeß-Kosten zu erkennen. (§. >6.) §. ig. Bei Vergleichen, welche nach erfolg«, ter oder eingekömmener ersten Vernehmung der Partheien zu Stande kommen, es mag solches durch richterliche Vermittlung oder ohne dieselbe geschehen, ist mit nachstehen- der Ausnahme (ss. so.) die Hälfte der- jenigen Sportel zu entrichten, die. in der betreffenden Instanz bei Erledigung der Sache durch richterliches Unheil zu bezah- firn gewesen wäre. Eben diese Bestimmung ist auf diejeni- gen Fälle anwendbar, in wölchen der Klä- ger oder Appellant nach Vernehmung d«S Beklagten oder Appellaten auf seine Klage oder Appellation verzichtet. ff. 2 0. Für die Erledigung von Gantsachen, ohne. Unterschied, ob dieselbe durch Erkenntniß oder Vergleich 9.) erfolgt, wird nach dem Betrage der ActimMasse die Hälfte der für die Urtheile erster Instanz (ss 7') festgesetzten Sportel berechnet; so, daß diese 355 in einer Gsntsache dir Summe von Ein- hundert Gaioen niemals üderschreiien. Für die Gantverweisung, auch wenn solche ab, ges nderc von dem LocationsErkenntnisse eröffnet wird (IV. gb. §. .?ö.), findet ein Sportel-Ansatz nicht Statt. Wird gegen das Gant Erkenntniß die Appellation an das böhere Gericht eingelegt, so tritt in Ansehung des darauf erfolgen- den Erkenntnisses des höheren Richters der gewöhnliche Sportel-Ansatz ein. Eben dieses gilt von dem auf ein Gant- Erkenntniß sich beziehenden NichrigkeitS- oder RestitmionS-Verfahren, unter den im §. 15. enthaltenen Bestimmungen und Vor« ausfttzungen. f. **♦ In Wechsel-Sachen ist für jedes Erkenntniß die Hälfte der gewöhnlichen Sportel (#. 7.) anzusetzen. (Vergl. Ge- setz vom 22. Sept. tfllg. K. 27.) §. ro. Hinsichtlich der für eh eg er i Etliche Erkenntnisse anzusetzenden Sporte!» (Taren) verbleibt es einstweilen und bis zur Revi, sion der Ehe- und Ehegerichts Ordnung bet den bisherigen gesetzlichen Bestim- mungen. §» 2/,» Arme Parchcien sind von der Verbind- lichkeit zu Entrichtung der Sportel frei» $» s5. Der Betrag der Sporteln fließt ln die Staa:s>Casse mit nachstehender Ausnahme. ff. 26. Au dem Sportel-Ertragr von den durch das Oberamrsgericht selbst gesällten ordent- lichen Civil- und Gant-Erkenntnissen (vergl. I V- Edict 17g.) mit Einschluß, der bei demselben vorkommenden Fälle von Ver- gleichen oder Verzichten ($. ,9. 20.) fin- det zu Gunsten der gewählten Gerichts- Beisitzer ein Abzug in der Maße Statt, daß Ein Drittheil von dem Betrage einer jeden solchen Sportel sogleich inne» behalten, und die dadurch sich ergebende Summe bei der periodischen Uebergabe der Sportel-Einnahme an das Cameralamt ab- gerechnet wird. Die verhältnißmaßige Ver- theilung dieser Summe unter die gewähl- ten Gerichtsbeisitzer, bleibt diesen selbst lediglich überlassen. Bei Gantsachen, welche, nach oberamts- gerichtlich erkanntem Gant-Prozesse, vor den Gemeinde-Räthen verhandelt werden, wird von jenem Drittheil zunächst die Beloh- nung der bei dieser Verhandlung rrochwen- 256 feigen Gemelnderaths Glieder nach feer Im L. 28. festgesetzten Norm entrichtet, unfe feer Ueberrest sodann den OberamtSgerichts- Beisttzern ohne Rücksicht darauf, ob diese!« ben an Erledigung dieser Gantsachen durch Vergleich oder durch gerichtliche Entschei- dung Tbeil genommen haben oder nicht, jugeschieden. §. >7. Die Diäten unfe Reisekosten der Ober- amts-Richter bei den Gant-Verhandlungen übernimmt künftig die Staatö-Casse. Sol- che werden vierteljährig von dem Sportel- Betrag in Abzug gebracht, und, unter Beibehaltung der über die Decretur dieser Kosten getroffenen Einrichtung, mit der Amtspflege verrechnet. Jene Diäten und Reise-Kosten, so wie feie Belohnung der Gemeinde-Räthe wer- den jedoch in denjenigen Fällen von der Gantmaffe bestritten, in welchen sie die gesetzlich begründete Sportel Summe über- steigen. Der Sportel-Ansatz fällt alsdann hinweg. L. 28* Durch diese Bestimmung ist die Vor- schrift de»IV. Edicts vom3i. Decbr. 1818, f. 48, in Absicht auf die Belohnung der gewählten Gerichts-Beisitzer für ihre Amts- Verrichtungen in bürgerlichen'Rechtssache»', außer Wirkung gesetzt. Eö haben jedoch, neben der km §. für sämtliche gewählte Gerichts - Beisitz^ festgesetzten Belohnung, die Einzelnen der- selben auch fernerhin eine Entschädig»"^ für die Zeitversäumniß in denjenigen len anznsprechen, wo sie als ScabineN zu Criminal-Untersuchungen beige- zogen werden. Diese Entschädigung be- trägt je für zehn Stunden Eine" Gulden. Die Staats-Caffe hat hie^ subsidiarisch zu hasten. §' 2g. Bei den höheren Gerichtsstelle» ist ei" Abzug an dem Sporteln,Ertrag zu 0»"" sten irgend eines Dieners in keinem zuläßig. In allen Appellationssachen, worin ^ diesen Behörden erkannt wird, treten durch gegenwärtiges Gesetz bestimmten teln an die Stelle der für solche Rech^' Gegenstände bisher noch in Berechnung nommenen Taxen, Taxschreibgsbühren Stempel-Surrogate. fl. 2o. Außer diesen Ansätzen und den für 0"11 Inventars und Gant-Verweisungen setzten Taxen haben die Partheien für ^ schrlften, welche denselben 819. §. rr.) Die Bestimmungen des vorliegenden Ge- setzes wegen der Sportel-Ansätze bei Ver- gleichen und Verzichten (ss. 29. 20.) so wie wegen Belohnung der gewählten Bei- sitzer der Oberamtsgerichte (ss. 26. r8.) sind gleichfalls von jenem Tage an in Ausübung zu bringen. Die vor dem 1. Juli 1821 bezahlte» Einlcge-Taxen, so wie die hinterlegten Svr- rumbenz-Gelder, sind in den an diesem Tage noch unerledigten Sachen bei deren endlicher Entscheidung den Parthelen zu ersetzen. §. 33. Vom ersten Juli 1822 an sind die bis- herigen gesetzlichen Bestimmungen über den Sportel- und Tax Ansatz für gerichtliche Urtheile und für Vergleiche, mit alleiniger 358 Ausnahme der Ehesachen (§.23.) als auf- gehoben zu betrachten. .7 Insbesondere tritt dieses Gesetz für die unteren Gerichts-Instanzen an dje Stelle des V. EdictS vom 3,. Decbr. 1818. §.3o. A. llt; für die höheren Gerichts-Behörden aber beziehungsweise an die Stelle des Ge- setzes vom 22. Sept. 18i9 §. 28«, und der betreffenden Bestimmungen der Tax- ordnung vom Jahre 1808, so wie (in Hin- sicht auf das Stempel-Surrogat) der Ver, vrdnung vom 14. Jan. 1817. §. 34♦ Die Vorschriften des gegenwärtigen Ge- setzes sind auf die bei den Orts-Obrigkeiten (dem Gemeinde-Rathe) zu verhandelnden Rechtsgegenstände und auf die Mitglieder dieser Behörden nicht anwendbar. Eben so bezieht sich dasselbe nicht auf die bei Ausübung der willkührlichen Ge- richtsbarkeit rc. statlfindenden Sporteln oder Taxen« Unser Minister der Justiz ist, mit Voll- ziehung des gegenwärtigen Gesetzes beauf- ^rügt. Gegeben, Stuttgart den26. Juni i8ri' Wilhelm. Der Minister der Justiz: Freiherr v. Maucler. Auf Befehl des Königs: Der" Staats-Secretär: Bellnagel. q 359 II. Verfügungen der Departements. Des Departements, der Finanzen: des Finanz-Ministerium. Verordnung an sämtliche Cameral-- und Ober - Acciscamter, Veränderungen in den indirekten Abgaben betreffend. Da in Gemäßheit der Verabschiedung Über den Haupt Finanz -. Etat für die Etats- Periode 1820 bis 1823 vom 1. Jul. 1821 an folgende indirekte Abgaben nicht mehr erhoben werden sollen, nämlich: s) die Accife vom Viehhandel, wie sie im §. 45. der Accife - Ordnung vom 18. Mai 1808 enthalten ist; b) die Accife von Feld- und Gar- ten - Früchten, nach dem sechsten Abschnitte der Accife - Ordnung §. 41. mit Einschluß des Repses und der übrigen Sämereien im neunten Ab- schnitte 6i.; c) die Accife von dem im Herbst und noch vor Martini durch die Weingärt- . ner oder Güter - Besitzer selbst abgesetz- ten Weinmost und Obstmost; cl) das in §.17. der Accisc-Ordnung be- stimmte Markttaggeld inländischer Kauf- und Handwerksleute, und e) die durch das Gesetz vom Februar 1817 2. Artikel 10. auf amtliche und gerichtliche Obligationen, Schuld- und Bürgscheins gelegte Stempel-Ab- gabe; so werden die Camera!- und Ober - Accife- ämter hievon zu ihrer Nachachtung und weitern Verfügung bis zur Erscheinung des allgemeinen Finanz - Gesetzes für die Etats-Periode iLW vorläufig in Kenntniß gesetzt. Stuttgart den -7. Juni ,8ri. Weckher lin. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. « ;. •; ■ ;. • ■ r. :• 75 - ■ r r' :5 • •• ü ; ' N:: • } f; Al .. * / :. tu/ ly.t'fr: ■ fl ;: U' •''/*' -V - '•> ■ ■.V'ii'iv ’ ■ u' *: •». • ' ; Ir 1 . y ;7' ■-.*.£ 7 i ;.Vi'. •ilf.‘ .. - ..' - ...... : - , ^. ;•/! : y y - v. ; '' > 'l - : i;,. ■■:' , ■; : > (iüO. i‘7' .iäx :!% \i)$ * . ... j : tir: ■j.-o ■ Ij) ■ 5 - 0> i r ^ <7 ß*Ui ■ •!" '' 3 >-? 1. f.5 f' -fi :v. ■ ••*":' ■'! r • -! '*• •• -: - '. /V* - * i. * ..v». -» ’<*>' *«'»4 v. * . v. >. L-' ., ■ * (fHjfi’ö : ••• •■ ’ ■ •;. I ‘ - *'. - - JJ *• ’aJ tfi )■ ^..-v • -]' - t? ‘ v *r ■ * ’ ■ • t' • • ; c y ^ f -v , • . ; • •• .... > no!.' i ... .. . t> i ’. ff* 7 h, in:/' ■i (;• r I / i'j ($. it'J : 36i Nkv. 4o. Königlich - Württembergisches Staats - und Regierungs - Blatt. Sonntag den i. Juli 1821. I. Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete. Gesetz über die Straßenbau-Abgaben. Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. ir haben Uns bewogen gefunden, dle bisherige Straßenbau - Abgaben > Ordnung vom Jahr 1810 einer Revision Unterwer- ke Zu lassen, in deren Folge Wir nach Anhörung Unseres Geheimen Rachs und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände hinsichtlich der Erhebung der Staats - Straßen - Abgaben verfügen und verordnen wie folgt: I. Allgemeine Bestimmungen. §. 1. Die bisher im Innern des Königreichs aufgehobenen (für Rechnung der Staats» Kasse früher unterhaltene) Chaussee Weg- und Brücken Geldsiäue, und die mit denselben zuvor verbunden gewesenen Ge- bühren bleiben aufgehoben; ebenso unter- bleiben auch künftig die von einzelnen Ge- meinden zur allgemeinen Straßenbau Kasse geleisteten besonderen Straßenbau - UrUer- halcungs - Beiträge. Zugleich werden die von den Gemeinden und Amts - Körperschaften auf Vrcinal» Straßen bisher erhobenen Weg - Gelder gegen eine denselben aus der Staats-Kasse zu leistende Entschädigung aufgehoben; die örtlichen Thorsperr - Pflaster - und Brücken- Gelder aber bleiben wie bisher bestehen. II. Künftige Straßen - Abgäben. A. Vom inländischen Vieh. §. r. Von dem Vieh der Inländer besteht künftig für den Gebrauch der Staats, und Vicinal-Straßen nur eine Patent-Abgabe nach folgenden Elasten, deren Festsetzung nicht von dem Gewerbe der Pferde - Be- sitzer, sondern von dem Gebrauch abhangt, der von den einzelnen Pferden gemacht wird: I. Classc mit einem Ansatz von jährlichen zwölf Gulden für jedes Pferd. In diese kommen diejenige Pferde der Frachtfahrer, welche zu dem Betrieb eines anhaltenden Fuhrwerks bestimmt sind. II. Classe mit jährlichen acht Gul- den für jedes Pferd. In diese kommen: a) Die Pferde, welche die Lohnkutscher für das eigentliche Hauderer - Gewerbe verwenden; b) dis Pferde der Landboten, welche wö- chentlich 16 Poststunden und darüber (sey es auf einmal oder mehrmal, je» doch ohne Einrechnung des Rückwegs) auf den Staats - oder Vicinal-Straßen fahren; c) alle diejenige Pferde, welche nur zum Vergnügen, zur Bequemlichkeit, oder um des Ranges und Standes willen ge- halten werden. IN. Claffe mit jährlichen vier Gul- den für jedes Pferd. In diese Classe gehören: s) Die Pferde der Landboten, welche wö- chentlich 6—-i5 Poststunden (einschließ- lich wie oben II. Classe b) auf Staats- und Virtual - Straßen zurücklegeri; b) die Pferde, welche von den Besitzern bedeutender Mahlmühlen zum Trans- port der Früchte und des Mehls außer- halb der Orts - Markung, unter Be- nützung der Staats - und Vicinal- Straßen verwendet werden; c) die Pferde, welche die Eigenthümer vorzüglich zum Reiten, Fahren oder Vorspann vermiethen, oder zu AccordS- Fuhren auf jenen Straßen verwenden; 363 6) diejenigen Pferde, welche von den im Civil - oder Militär-.Dienst Angestellten wegen des Amtes oder Dienstes gehal- ten werden, jedoch soll jedem Subaltern- Offizier, nämlich: Rittmeister, Haupt- mann und von diesem Grade abwärts, ein Dienst-Pferd von der Steuer frei bleiben. IV. Classe mit jährlichen ein Gulden zwdlf Kreuzer von jedem Pferde. Hieher gehören nunmehr alle in den vor- hergehenden drei Classen nicht genannten Pferde über zwei Jahre im Alter, ohne Ausnahme. ff. 3. Eben diesen Bestimmungen unterliegen a-uch die Pferde der Post-Srallmeister und Posthalter; Wir behalten Uns jedoch vor, entweder mit der General-Post-Kasse über ein angemessenes Aversum einen Ver, gleich abzuschließen, oder die Straßenbau- Abgabe von den Post-Beamren nach Maß- gabe ihres Gewerbes und der vorstehenden Classification im Einzelnen einziehen zu lassen. ff» 4. Von den übrigen Viehgattungen soll fol- gende Abgabe erhoben werden, von Zug-Ockfen oder Zug-Stieren 36 fr. ] 2. Eseln oder Maulchieren. 24?r, &§ Schafen...... Fohlen (unter r Jahren), Kühe und Rinder, so wie Ziegen, Kälber, Lämmer und Schweine bleiben frei. ff. 5. Derjenige, welcher mit inländischem Vieh vom Auslande hereinkommt, oder durch das Königreich durchreist, oder ins Ausland sich beglebt, hat sich bei dem Grenz - Zoll- amts mit dem für das laufende Etats-Jahr gelösten -Straßen - Abgabe - Patent zu legi« timiren, widrigenfalls aber das für aus- ländisches Vieh hienach (ff. 7.) bestimmte Straßengeld besonders zu entrichten, ff. 6. Von der Straßen-Patent »Abgabe blei- ben frei: Die Pferde und übrigen Zug- und Trag- Thiere des Königs, der Königl. Familie, der fremden Gesandten und diejenigen Dienstpferde der Snbaltern-Offizkere, welche oben ff. 2. in. Classe lit. ä. ausgenommen sind. B. Vom ausländischen Vieh, ff. 7. Von dem ausländischen Vieh, welches her- ein, hinaus, oder durch das Land geht, wird folgende nach der Weile des Wegs (von der Grenze an bis zu dem Bestimmungs- Ort oder von diesem bis zur Grenze) be- rechnete Straßen - Abgabe erhoben; näm- lich auf eine Stunde; 364 Vs» einem Pferd oder Fohlen ohne Unterschied, drei Kreuzer, von einem Ochsen, Stier, Esel, einer Kuh, so wie von zwei Kälbern, zwei Schufen, zwei Ziegen, zwei Schweinen, vier Lämmern, vier jungen Ziegen, vier Milch-Schwei, neu, ein Kreuzer, in der Muße, daß, wenn an der Grenz« .Zollstätte eine geringere als die zurückge- legte oder noch zu benützende Straßen- strecke angegeben oder verweggeldet werden würde, bei dem nächstgelegenen Accrse Amt der betreffende weitere .Straßenschein, bei Strafe des fünffachen Ersatzes des weiter betreffenden Straßen-Geldes, zu lösen ist. Wenn das Vieh an demselben oder an dem folgenden Tage wieder über die näm- liche Grenzstätte zurückkehrt, so darf wegen des Rückwegs keine weitere Abgabe ent- richtet werden. Wobeb übrigens bemerkt wird, daß von dem durch einen Ausländer im Lande erkauften Vieh die ausländische Straßen - Abgabe von dem Orte an, wo dieses steht, zu bezahlen ist. §. 8. Hinsichtlich der ausländischen Vorspanns- Pferde, welche der Reisende oder Fuhr- mann neben seinen eigenen Pferden gebraucht, wird bestimmt, daß von den Vorspanns- Pferden bas Straßen Geld nur bis zudem Orte von welchem sie wieder in das Aus- land zurückkehren, zu bezahlen, und hiesük ein besonderer Schein zu lösen ist, welcher dem Aceiser des Ortö, von weichem die Vorspanns Pferde zurückgehen, vsrzulegen, und von diesem der zurückgelegte Weg atw- stiren zu lassen, sofort mit dem eigentliche" Eingangs - Schein dem Acciser desjenigen Orts, bis zu welchem der Reifende oder Fuhrmann fährt, oder beim Durchreisen, dem Grenz-Zollamte zugestellt werden soll« §. 9' Frei von dieser Abgabe sind: Königliche Estaffcttcn und Kuriere, regie- rende Fürsten und Gesandte, und diejeni- gen ausländischen Grenz Nachbarn, welche Feldgüter auf diesseiitgem Gebiete- besitzen, und um ihres Baues und der Erndte wil- len über die Grenze gehen messen; voraus- gesetzt, daß auch der Nachbar-Staat gleiche Rücksicht Statt finden läßt. §. 10. Wir behalten Uns vor, für Fuhrwerke mit breiten Felgen eine weitere Ermäßigung, so wie für diejenigen Fuhrwerke, welche hervorsteher.de Rad-Nägel führen, eine Er- höhung der Abgabe im verfassungsmäßigen Wege einlreten zu lassen. » 265 III, Administrative Vorschriften. 0. i r. Am I. Julius jeden Jahrs läßt der Gemeinde-Rath jeden Orts durch die ver- pflichteten Vicl'. e auer unter Begebung eines Aktuars das in ff. ». und 3. genannte Vieh eines jeden einzelnen Einwohners ver- zeichnen; dieses Verzeichnis wird dem Ge- meindeR-nb ooraelegt, welcher bei den Pfer- den insbesondere die nach der be-cichneten Eigenschaft derselben betreffende Klasse ge- wissenhaft beischreibt, und den Ansatz regu- lirk. Aus dieser Liste, welche in der Orts- Registratur aufzubcwahren ist, fertigt der Magistrat dasjenige Verzeichniß, welches dem Obsr-Accuer des Distrikts zu überge- ben ist, in welchem die Pferde je nach den Klassen und ihrer Anzahl mit dem Namen ihrer Eigenthümer, und hernach die Stiere, Esel und Maulthiere unter Bemerkung der Eigenthümer aufzuführen sind. Die Ab- gabenfreien Stücke atzer bleiben ganz weg. ff. rr. Sobald der Ober-Acciser die Orts Listen erhalten hat, revidirt er sie in Gemeinschaft mir dem Cameral-Verwalcer; sie beide be- richtigen die etwa sich ergebenen Anstände, und machen hierauf gemeinschaftliche An- zeige an die Accise-RechnungS-Kammer darüber, wie viele Patent-Fsrmularien für den ganzen Distrikt erforderlich seyen, nur Bemerkung n) des Total-Velaufs des Gefalls, b) der Pferde, je nach den 4 Classen, c) der Ochsen, Stiere, Esel, Vtaulthiere. ff. i3. Nach Einlangung der Patent-Formula- rien fertigt der Ober-Acciser solche unter se'.nem Namen aus, läßt sogleich den vier- ten Theil des Velaufö einziehen, und ver- rechnet ihn unter Beischluß eines von dem Cameral-Verwalter beglaubigten summari- schen Auszugs aus den specisiken OrtS-Li- sien in seiner nächsten Quartal-Rechnung über die Straßen-Abgaben unter der Rubrik „von Straßen-Geld-- Patenten" und liefert das eingegangene Geld unter der ausdrück- lichen Benennung „Straßen-Abgaben^ an die Staats-Kasse vollständig ein. Mit diesem Einzug, der Verrechnung und Lieferung wird von Quartal zu Quar- tal fortgesahren, und in der letzten Quartal- Rechnung de» Jahres werden sodann die specisiken Orts Register beigeschlossen. 0. 14. Die einzelnen Abgabe-Pflichtigen werden von den Orts-Accisern auf den Patenten bescheinigt; es wird durchaus kein Auö- stand geduldet, und es muß daher das, was vier Wochen vor dem Eintritt des 266 nächstfolgenden Quartals nicht bezahlt ist, mittelst Execution beigetrieben werden. §. i5. Der Viehstand vom ersten Julius jeden Jahres bestimmt die unveränderliche Schul- digkeit für das ganze Jahr, obgleich die, selbe in vier Quartal-Fristen abgetragen werden darf, oder im Laufe des Jahres Veränderungen im Viehstand oder Besitzer Vorgehen. Geht dieser letztere zwischen dem Jahr mit Tod ab, so ist der Rückstand an dem gan- zen Jahres - Betrag vor der Erbs-Abthei- lung einzuziehen. ss. -k. Die Kosten der jährlichen Vieh-Auf- nahme und Classification, so wie der Ver- zeichnisse, fallen auf die Gemeinde-Kassen und sind nach Vorschrift der Commun- Ordnung zu berechnen; hingegen erhalten die Arciser von dem, was sie im Detail rinziehen, eine Einzugs-Gebühr von i kr. vom Gulden, und die Ober-Acciser von dem, was durch die OrtS-Accifer an sie ge- liefert wird, einen halben Kreuzer vom Gulden von dem Straßenbau - Gefäll. ss. 17. Das Straßen-Geld vom ausländischen Vieh wird künftig unter dieser Rubrik ver- rechnet und elngeliefert. Die Acciser und Grenz-Zoller führen hierüber eigene Journalien oder Register nach der Zeitfolge, sie nummeriren die Po'- sten, so wie die dagegen ausgegebenen Scheine, wozu sie die Formularien von der Accife - Rechnungskammer erhalten. Sie werden hiefür die bisherige Belohnung beziehen. ss. 18. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem ersten Julius »82» in Wirksamkeit. Unser Finanz-Ministerium ist mit der Vollziehung desselben beauftragt. Gegeben, Stuttgart den »8. Jun. i8ji« Wilhelm. Der Finanz-Minister: Weckherlin. Auf Befehl des Königs: Der Staats-Sccretar r Vellnagel. 367 Gesetz, betreffend die Aufhebung des Ausfuhrzolls von Lebensmitteln. Will) ÄON E) otteö 0 n c t> c tt Um dir Freibeil des Verkehrs, und ins- besondere den Absatz der landwirthschaftli- chen Erzeugnisse zu befördern, verordnen und verfügen Wir, »lach Anhörung Un- ser s Geheimen Raths und unter Zustim- mung Unserer getreuen Stände, in Be« jiehung auf den Ausfuhrzoll von Lebens Mitteln, wie folgt: $. i* Von dem i. Juli 1821 an, bis auf weitere Verordnung ist der Ausfuhrzoll, den der gegenwärtig bestehende Zoll; Tarif auf nachstehende Artikel gelegt hat, aufge- hoben, nämlich: Getreide, (glatte und rauhe Früchte) Hülsen - Früchte, Grüze, gerändelte Gerste, Kartoffeln, Brod und Mehl, (besonders auch so- genanntes Ulmer-Brod) grünes und gedörrtes Obst, Spreu, Malz. Bier und Bierhefe, Branntwein und Essig, Schlachtvieh, elm, nig von Württemberg. Federvieh, frisches und dürres Fleisch, Butter und Schmalz, Eier, Garten - Gemüse. §. 2. Alle diese Artikel kömien auf sämtlichen Zollstätten des Landes ungehindert auögehcn, jedoch sind die einzelnen Artikel und die Menge derselben jedesmal an der Grenz« Zollstä te, bei Vermeidung einer Strafe von drei Gulden fünfzehn Kreuzer für jeden Unterlassungsfall, genau a-nzugeben« ff. 3. Unser Finanz-Ministerium ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt. Gegeben, Stuttgart den 29. Juni 16, r. W i l h e l m. Der Finanz-Minister: Weckherlin. Auf Befehl des Königs: Der Staats - Sekretär; Veli nagel. 368 Dienst - Nachrichten. Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom ix. v.M, die erledigte katholische Pfarrei Gündrkngen. Landkapitels Horb, dem Vikar Glökler zu Unterthalheim gnädigst zu übertragen geruht. Sodann haben Hoch st dieselben ver- möge höchsten Dekrets vom rr. v. M. den Oberamtsgerichts - Aktuar Panzer, von Leonberg, in gleicher Eigenschaft zu dem Oberamtsgerichte Reutlingen versetzt. Ferner haben Höchstdieselben ver- möge Resolution vom' 27. v. M- erledigte herrschaftliche Waagmeisterö-Ste^ in Ulm dem bisherigen Gensd'armerst- Lieutenant Gärtner, und durch höchstes Dekret vom 28. v. den Geheimen Sekretär Weisser Assessor bei dem Civil- Senat des Könige lichen Ober Tribunals mit dem Titel und Rang eines Ober Iustizraihs ernannt, und demselben zugleich die Kanzlei - Direktion bei dem Ober - Tribunal übertragen. II. Verfügungen der Departements. ' Des Departements des Innern: Des König l. evangelischen Consisiorium. Die erledigte Pfarrei Dachtel betreffend. Die durch Beförderung erledigte Pfarrei Die Bewerber haben ihre Bittschrift Dachtel, Diöcese Calw, hat kein Filial, binnen vier Wochen bei dem evangelisch^ 36o Seelen, und ein Einkommen von Consistorium einzngeben. 760 st. nach Etats-Preisen. Stuttgart den rb.Iuni 1821. Wächter. Dienst- Erledigung. Durch das Ableben des Kaplans Deggingen, Landkapitels Eybach, erledig Schweitzer ist dis katholische Kaplanei worden. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. Rro. 4»* Königlich-Württembergisches Siüaiös utit) Dienstag delt 3. Juli » 8 21, Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete-. Gesetz in Betreff der Straf-Necurft. Wilhelm,, von Gottes Gnaden König von Württembergs 05' ;'' ^n Unserer organischen Verordnung vom den allgemeinen Wunsch nach möglichster' 8. Mai 1818 haben W ir die näheren Vor- Abkürzung und Vereinfachung des Recurs- fchrlften über die im gerichtlichen Wege zu Ganges veranlaßt,, die'bisherigen Normen ergreifenden Rechtsmittel gegen Erkennt« der Straf Recurse überhaupt einer vorläu« niffe der Crimlnal > Gerichte, der neuen figen Revision zu unterwerfen.. Straf.Proceß - Ordnung Vorbehalten. Wir verordnen und verfügen daher, nach Inzwischen finden Wir Un S eines TheilS Anhörung Unse r e S Geheimen Rathes und'' Lurch die bisherige Unbestimmrheit in dis- unter Zustimmung Unserer getreuen Stätte fem Theile des gerichtlichen Verfahrens, de, bis zur Erscheinung der allgemeinem andern TheilS aber und vornehmlich durch' Straf - Proceß - Ordnung,, wie folgt;. I. Abschnitt. Von den gerichtlichen Rccursen ür Strafsache». ss. i. Der Recurs in gerichtlichen Strafsa- chen, als eigentliches Rechtsmittel mit Sur speusiv-Wirkung, kann, außer den Fällen, wo die Straf-Erkenntnisse der Kreis-Ge- -vichtöhdfe nach Vorschrift der bestehenden Gesetze an das Ober-Tribunal zur Re- vision von Amts wegen einzusenden sind, von dem Angeschuldigten oder in des- sen Namen von den hiernach genannten Personen gegen ein Erkenntniß eines Ober- amtsgerichts (OberamtSgerichtS-Collegium) oder eines Kreis-Gerichtshofs ergriffen wer- den, wenn jener aus irgend einem rechtli- chen Grunde dadurch für beschwert erach- tet wird. ss. 2. Dieses Rechtsmittel findet nur Statt: 1) gegen jedes definitive Erkenntniß, er mag dasselbe ein verurtheilendeö, oder ein blos von der Instanz entbindendes styn; *) gegen Zwischen.Erkenntnisse, welche die Wirkung eines Endurtheils haben, (Er- kenntnisse auf Zwangsmittel zu Erfor- schung der Wahrheit und N dieser Abzug, nebst. Zinsen aus der öffentlichen Kasse vollständig ersetzt werden, ss. 5- Bei Ergreifung und Verfolgung des Re- kurses kann der Angeschuldigte von seinem Vercheidiger, Vater, Vormund oder Ehe- gatten vertreten werden, und auch ohne be- sonder» Auftrag können dieselben an seiner Statt den Recurs- anmelden und auS- führen.. f. 4. In allen für die Ergreifung des erwähn- ten Rechssmittels geeigneten Fällen, findet nur Ein Recurs Statt. Es entscheidet daher der Kreis-GerichtS- Hof über einen Recurs gegen ein obcramtS« gerichtliches Erkenntniß in letzter Instanz. Eben so entscheidet das Ober-Tribunal ln letzter Instanz über Recurs« von den durch die Kreis-Gerichtshöfe in erster In- stanz ausgesprochenen Erkenntnissen» §. 5. 3» beiden vorbemerkten Fällen steht der Recurs-Jnstanz zu, das Straf Erkenntnhß der ersten Instanz nach Beschaffenheit der Umstände zu bestätigen, zu mildern oder zu schärfen. §. 6». Unmittelbar nach Eröffnung' des Crkennt-- nisses, die immer in Gegenward bcö Oberamtsrichters und zweier Ge- richrs - Beisitzer geschehen muß,, ist der Angeschuldigte, es mag das OberamtSge- richt (OberamtsgsrichlS - Collegium)' erken- ncnder oder blos untersuchender Richter ge> wesen seyn, üb«» das chm zustehende Rechts- mittel des Rekurses, dessen Fristen , und die möglicherweise (§. 5.) günstigen oder ungünstigen Folgen desselben deutlich zu un. terrichten, und zu befragen, ob er sich des Rechtsmittels bedienen wolle oder nicht. Diese Belehrung und die Zuziehung zweier Ge- richts-Beisitzer gehört zur wesentlichen Form des Verfahrens, und muß daher zu den Akten beurkundet werden. Zugleich ist dem Angefchuldigten selbst, oder der ihn vertretenden Person, bei der Eröffnung des Urcheils zu erklären, daß ihnen, wenn sie es verlangen, eine uner- streckliche Bedenkzeit von zweimal vier und zwanzig Stunden, binnen welcher ihnen das Recht der Recurs - Einlegung offen bleibt, gestattet fey. §. 7. Wird der Recurs binnen dieser gesetzli- chen Bedenkzeit nicht ausdrücklich eingelegt, vd«r wird demselben entsagt; so geht das Erkenntniß unmittelbar nach Ablauf solcher Frist, so wie im Augenblicke des Verzich- tes , in Rechtskraft über; d. h. das Er- rennlniß kann jetzt vollzogen werden, wenn Der Vernrtheilte den Weg der Gnade nicht betreten will. $. 8. Im Falle der Rerurs - Einlegung kann der Anaeschuldigte, oder wer dessen Stelle vertritt, (§. ">.) die Gründe, aus w-lchen da« Erkenntniß erster Instanz für beschwe- re 'd erachtet wird, entweder sogleich bei Eröffnung desselben, oder wenn auf Ver- langen ($. 6.) die gesetzliche Bedenkzeit verstattet worden, zugleich mit der Einle- gung des Rechtsmittels innerhalb derselben vor dem Oberamtsgerichte mündlich zu Pro- kok ll ausführen. Es ist aber binnen dieser Frist auch ge- stattet, eine besondere Ausführung sich vor- zubebaltcn; für welchen Fall zur Einsicht der Akten, die jedoch nur im Gerichrshause umer Anfst n; (allenfalls in dem Wohnorte des Veo heidigrrs) zuläßig ist, zur Verfer- tigung und zur Einreichung der Beschwerde- schrifr, ci'-e weitere unerstreckliche Frist von fünfzehn Tagen, wenn das ObcramtSge- r'lcht felgst, und von dreißig Tagen, wenn der K eit - Gerichtshof das Erkennt- niß gefällt l,atte, hiermit festgesetzt wird. §♦ 9* Die Versäumung dieser gesetzlichen Frist, welche von Anmeldung des RecurftS an lauft, übrigens nach der Vorschrift des vierten EdikcS vom Zi.Dec. 18 8. §. 6g« zu berechnen ist, macht zwar nicht des er- griffenen Rechtsmittels selbst, wohl aber der Befugniß zu noch besonderer Aussüh- rung der Beschwerden verlustig, soferne da- gegen keine Wiedereinsetzung in den vott- gen Stand aus rechtsgültigen Gründen rmchgesucht und erlangt wird. ff. /,.) bezeichneten Fälle der Angeschuldigte um Nachlaß, Verminderung oder Verwandlung der Strafe ans rechtlichen Gründen ansu- chen will; so hat er hievon derjenigen Be, Hörde, welche das Erkenntniß ihm-eröffnet hat, längstens binnen zweimal vier und zwanzig Stunden (von jener Eröff- nung an zu rechnen) die Anzeige zu ma- chen. §. i6. Zu Ausführung seiner Beschwerde wird dem Gestraften 1) wenn es sich von der Straf-Verfü- gung einer Gemeinde-Obrigkeit handelt, eine wlltere Frist von acht Tagen; r) wenn die B.schwerde gegen das Ek- kenntniß eines Oberamtsgerichts, eines Oberamk? oder ForstaiukS gerichtet ist, eiue Frist von f ünf zehsn Tc gen; 3)' wenn das Erkenntniß von einer hohern, Gerichts'- oder- Verwaltungs-Stelle ge- hallt worden- ist,, eine Frist von drei» stig Tagen- von- der Anmeldung deS- Recursts (§.. »5.) an- zu- rechnen,, ge- ffarrr-.. 17 - Binnen der so eben (§. r 6.), angezrig- tcn Frist- hat- der/ Angeschulvigte,. wenn er sich- durch die Straf-Verfügung einer Ge- meinde-Obrigkeit beschwert erachtet, (jj->6.. Nr: >.)- sich unmittelbar an das der Ge- meinde Vorgesetzte Oberamt oder Oberarms- gericht zu wenden, und- diesem- seine' Be- schwerde mündlich oder schriftlich vorzutra-. Wn, worauf das» Weitere von Anus wegen nach Maßgabe der Gesetze verfügt wird. ü> i8v. Ist' hingegen die Beschwerde gegen ein/ Straf-Erkenntniß. des Oberamtsgerichts, des Oberarms, des Forstamts,, oder einer höhrrn Behörde gerichtet,. so hat der Ge- strafte binnen der oben (ss. 16.. Nr. r. und 3.) festgesetzten Frist,., eine schriftliche: Beschwerde-Ausführung. derjenigen AmtS- stelle, welche das Erkenntniß ihm eröffnet hat,, zu übergeben,, welch' letztere diese Ein-, gäbe längstens binnen fünfzehn Tagen, unr. trr Anschluß der bei ihr vorliegenden Ak-. ten, an die zuständige Recurö-Behörde ei»-- insendrn hat.. Die zur Anmeldung und Aüsßührunss des Rekurses festgesetzten Fristen (§. 16.) sind umrstrecklich; die Versäumniß derselben, so wie die Umgehung derjenigen Amtsstelle, welche das Erkenntniß eröffnet hat, (ss. 18.) zieht den Verlust des Be- schwerde-Rechts nach sich. Eins Wieden einseHung in den vorigen Stand ist nur im Falle unverschuldeter Verhinderung zu- lästig. Die Versäumniß des zu Einsendung der Recursschrift vorgeschriebenen Termins C9” ,8.) wird mit Ordnungs-Strafe gegen- den Beamren geahndet. 0. 20. Die RecurS/Behörde ist nach der Lage der Sache- zu Bestätigung, Milderung: oder Schärfung der an sie gebrachten Straf Er- kenntnisse und- Straf - Verfügungen, berech- tigte ss. 2 I., Ueber die Noihfrist zu Anmeldung des Recurses (§. i5.) ist der Gestrafte bei der Eröffnung des Straf-Erkenntnisses, über die weitern Förmlichkeiten (§., 16.—18.) hingegen,. so wie über die Folgen einer dieß' fälligen Versäumniß ($. j9.) bei der An- meldung desselben zu belehren, und daß sol- ches geschehen sey, durch seine Unterschrift bekräftigen zu lassen. Die hierüber aufzunehmende Urkunde dem amtlichen Berichte (ff.>8.) bei- geschlossen, die Zeit der Einreichung der RecurSschrift aber auf der Vorderseite der- selben von Amts wegen beglaubigt, ff. -r. Durch den in gesetzlicher Ordnung (ff. ,4. ,5.) eingelegten R-curS wird die Voll« zicbung der Strafe bis zum Ablauf des zu Ausführung desselben bestimmten Termins (ff. »6.), durch die Wahrung des Letzter« aber, bis zur Entscheidung der Rekurs- Behörde gehemmt, unbeschadet jedoch der Sicherheitsleistung in den gesetzlich hiezu geeigneten Fällen. Nur wenn es sich von Aufrechthaltung des obrigkeitlichen Ansehens handelt, kann, des ergriffenen Recurfes ungeachtet, eine Einthürmung von der Gemeinde.Obrigkeil bis auf vier und zwanzig StunDen, von dem Oberamr-Sgelicht oder Oberamt aber bis auf dreimal vier und zwan- zig Stunden vollzogen werden. Dem Gestraften bleibt' jedoch auch in diesem Falle die Beschwerde-Führung nach erstandener Strafe «ährend der gesetzlichen Recursfrist (ff. l6.) 0flctt< ff. ,3. Degen die Entscheidung der Reeurs-Bs' Hörde ist kein weiterer RecurS an eine höhere Stelle gestattet. ff. -4. An allen übrigen durch das gegenwärtige Gesetz nichc abgeänderten Punklen hat e» bei den, die Ordnung der Stras-Reeurse betreffenden Bestimmungen der Ediere vrm k. Mai, rn. Nov. und 2». Dec. 18.6, auch »i. Juli und rr. Nov. »s,g bis zu verfassungsmäßiger Revision derselben, ncch fernerhin sein Verbleiben. Unsere Minister der Justiz und des In- nern sind mir BollstehuKg des gegenwärti- gen Gesetzes beauftragt. Gegeben, Stuttgart den 26. Juni »Lri. W r l h e l m. Der Minister der Justiz: Freiherr v. Maucler. Der Minister dcö Innern: v. Otto. Auf Befehl des Königs: Der Staats < Secretär: Bellnagel» ■ ■ ; .. *(: v, , / ■ • %i*. - > : • . s;ü1> ■. • . 'r ü , 't. sj-j; 1 Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg Nachdem die direkte Steuer für das Etatö- Jahr iö|f durch die Gesetze vom 22. Juni »82« (Staats und Negierungs - Blatt S. 3«>6) und 6. April 1621 (Staats- und Regierungs- Blatt S. 19b) bereits festgesetzt worden, fo verfügen und vervrd- nen Wir sowohl in Bestehung auf die direkte Steuer für die Etots- Jahre i8Z^ und tLßz als auch auf die übrigen in der Etats-Periode 1820 bis 182Z zu eutrich tenden Abgaben, nach Anhörung Unse- res Geheimen Raths und unter Zustim- mung Unserer getreuen Stände» wie folgt;. Ä) Direkte Steuern. §. 1. Die direkte Steuer auf Gebäude» Ge- .Sv werbe und das Grund * Eigenthum ist fü-r die Etats - Jahre und iL§^ auf jährliche Zwei Millionen, Viermalhundert Tausend Gulden bestimmt. §. 2. Wegen der auf die Staats - Kasse von den Amts - Csrporationen übernommenen Lasten im Betrag von io/,,335 fl. wird die Summe von Einmalhundert Tausend Gulden für die EtatS-Jahre i8-§4 und i8f| nach dem Maßstabe der direkten Steuer umge- legt und erhoben. 0. 5. Für die Etats .Jahre iLß?, iSH und 18f| sollen die Apanagen, die Aktiv-Ca- pitalien , die Grund - Gefälle und Renten, so wie die Besoldungen und Pensionen unter folgenden näheren Bestimmungen in die Besteurung gezogen werden: I. Apanagen. 0. ii. Die Apanagen unterliegen in der Art der Besteurung, daß von einem Bezug von jährlichen Viertausend Achthundert Gul- den ..... 211 fl. von jedem weiteren Hundert Gulden aber... 6 fl.\o kr. zu entrichten sind. II. Aktiv- Capitalie». 0. 6. Von jedem Hundert Gulden Capital werden ohne Rücksicht auf den höheren oder niederer« Zinsfuß Zwanzig Kreuzer Steuer erhoben. Von selbst versteht sich jedoch, daß die bei der Staats - Schulden - Caffs stehende» halbzinfenden Capltalicn auch nur zur Hälfte ihres ursprünglichen Nennwcrthes ln Be> rechnung genommen werden. 0. §. Dieser Steuer sind alle verzinsliche Ca> pitalien der Privaten, so wie der Commn- nen, Corporarionen, der öffentlichen und Familien-Stiftungen, der Zunftkassen und anderer öffentlicher und Privat - Anstalten in der Maße unterworfen, daß die diessei- tigen Staatsbürger ihre sämtlichen Kapi- talien in und außer den Königs. Staaten, diejenigen Württcmberger aber, welche si^ im Auslande aufhalten, m,d denen da? Unterthanen - Recht öder der Regreß, ins Vaterland Vorbehalten worden ist, nur ihre im Lande angelegte Capitalien zu ver- steuern haben. 379 Diejenigen, welche in verschiedenen Staa- ten domicilirt sind, haben die Capitalien, welche sie in den andern Staaten besitzen, Worin sie zugleich domicilirt sind, nicht zu versteuern. §. 7' Zu den verzinslichen Capitalien gehören auch nicht nur die verzinslichen, sondern selbst die unverzinslichen Zieler. Jedoch werden die letztem nur nach Abzug des darunter enthaltenen Zwischenzinses nach ihrem wahren Capitalwerthe, die erster» aber nach ihrem Nennwerche versteuert. Was übrigens die Steuer; Reste betrifft, welche Gemeinden oder Amiöpfleg - Caffen zu fordern haben, sie seyen verzinslich oder unverzinslich, so sind dieselben der Be» stcuerung nicht unterworfen. §. 8. Frei von der Besteurung sind : i) die Zucht - Waisen- und Irrenhäu- ser ;' r) die Universität Tübingen mit ihren Instituten; 5) der geistliche und weltliche Witlwen- Fisküs i so wie die Wittsven - Caffe in Ellwangcn und die dortige geistliche Verwaltung; 4) diejenigen Kirchen - und Heiligenpfle- ßsn, so wie die übrigen unter öffentli- cher Verwaltung stehenden milden Stif tungen, welche erweislich, d. h., nach ihrer letzten bereise gestellten Rechnung an einem Deficit leiden; ß) die allgemeine Spar - Caffe und die Hülfö Caffe in Stuttgart; 6) die Schullehrer - Wittwen-Caffen und die Schulfonds; 7) diejenigen Winwcn, Waisen und ge- brechlichen Personen, welche nicht über Zwei Tausend Gulden Capitalien be- sitzen, und deren Haupt-NahrungSquelle in den Zinsen aus diesen Capitalien be- steht. Wobei jedoch eine Absonderung der eigenen und der in der Benützung stehenden Capitalien nicht Statt findet. 8) die Aktiv-Capitalien der Gant-Massen. Ueber die einzelnen Fälle hat das Ober- aml nach gewissenhafter Prüfung aller Ver- hältnisse zu erkennen, und sämtliche Er- kenntnisse dem Sterrer - Collegium einzusen- den, inAnstandöfällen aber solche der Ent- scheidung desselben zu unterwerfen. Wenn von den im Auslande stehenden Capitalien einige aukwär:s mit einer Steuer belegt seyn sollten, so find zwar dieselben nach darüber geführtem Beweise ganz oder zum Theiie frei zu lassen, je nachdem der auswärtige Steuer - Ansitz den diessritgen erreicht oder nicht; es ist aber solches bei 58o der Capitalien - Angabe anzuzekgen, damit die im Königreichs stehenden Capitalien der Einwohner der auswärtigen Staaten auf die gleiche Weise behandelt werden können, ss. 10. Die Passte * Capitalien dürfen von den Akiiv-Eapitalieu nicht abgezogen werden, jf. ii. Bei der Capitalien - Steuer entscheidet für das Etats-Jahr i8ß2 Besitzstand vom i. Juli 1820; für das Ekus-Jahr 18^-Z- der Besitzstand vom 1. Juli 1821, und für das Etats-Jahr i8ßh der Besitzstand vom i. Juli 1822« Wird ein Capital innerhalb dieses und des zur Steuer-Zahlung festgesetzten Ter- mins in Ablösung gebracht, so bleibt es dessen ungeachtet für den Lauf des Ecats- Jahrs der ganzen Besteurung unterworfen. $. 12. Von allen bei öffentlichen Cassen ange- legten Capitalien ist die Steuer von den Cassen für die Gläubiger auf den in ss. 56. bestimmten Zahlung-,Termin vorzuschießen, und bei der nächsten Zins - Zahlung abzu- ziehen. Die verschiedenen Haupt - Casstere ln Stuttgart haben den Steuerbetrug unmit- telbar an die Staats-Hanpt-Casse, die Cas- sen * Beamten auf dem Lande aber an die betreffenden AmtSpstegen mit den erforder- lichen Urkunden abzuliefern. i5. Hebet alle nicht bei öffentlichen Cassen angelegten Capitalien, wozu die verzinslichen Privat - Aktio - Forderungen, so wie die im Auslande stehenden Capitalien, in gleichern alle Zieler nach ihrem wahren Capitalwerthe gehören, haben die Besitzer derselben für das Etats - Jahr iS§° gleich nach Bekanntmachung des gegen- wärtigen Gesetzes eine summarische Anzeige nach dem Besitzstand vom i. Juli 1L20 der Obrigkeit des Orts zu übergeben. In den zwei künftigen EtatS-Jahren ist diese Anzeige je zwischen dem i5. Juki und 1. August zu machen. Von Personen, welche einen prioilegir- ten Gerichtsstand haben, wird die Anzeige den Oberämtern übergeben, welche vermöge dieses Auftrags das Erforderliche zu beso^ gen haben. ss. 14» Wenn ein der Besteurung unterworfenes Capital ganz oder zum Theil unangezekgt gelassen wird, so ist ordentlichcrweise der fünfzehnfache Betrag der zurückgebliebenen Steuer Unserem Fiickus als Strafe ver- fallen, und diese Strafe findet Statt, ob- schön die Thatsache, durch welche sie be> 38» ßtfmbst wird, erst nach dem Tode des Be- Iltzeps bekannt wird. $. iS. Vormünder und andere Verwalter von fremdem Vermögen, so wie die Nutznießer von solchen Lapitalicn, worüber das Eigen- tum Andern zusteht, haben für die rich- tige Angabe zu haften. Fällt ihnen eine Verheimlichung zur Last, so werden sie mit der im ss. 14. bestimmten Strafe belegt, an deren Stelle, wenn sie solche nicht ent- richten kbnnen, eine verhältnißmäßige Frei- heitsstrafe tritt. §. 16. Da, wo in einer Gemeinde der Fall ver- kommt, daß die Capitalien schon nach dem Maßstabe, welcher von früheren Zelten her bei der AuStheilung der Jahrssteuer ange- wendet wird, entweder unter dem Gesamt« vermögen, oder für sich besteuert werden, muß dessen ungeachtet die Aufnahme der Capitaiicn nach allen Punkten des gegen« wärt!gen Gesetzes geschehen, der Steuer- Betrag davon berechnet und der Gesamt- Belauf von der Gemeinde-Casse an die Amtspsicge abgeliefert werden; es sind aber in einem solchen Falle zur Gleichstellung der Capiml-Besitzer mit den übrigen Sreuer- Pflichtigen diejenigen Maßregeln anzuwen- den^ welche zu eben diesem Zwecke bei den früher» allgemeinen Ca Mal-Steuern äuge- ordnet worden sind. Uebrigens kann neben dieser für de« Staat angeordneten Besteurung der Capft talien der Einzug 1>er in der Commuu- Ordnung regulirten Capital- Steuer nicht zugleich Statt haben, und muß letztere für dir Jahre i8|-| unterbleiben. §' 17. Kein Besitzer eines Capitals ist berech- tigt, von dem Schuldner sich die Capital- steusr vergüten zu lassen. Verletzungen dieses Gesetzes werden nicht nur mit der Strafe des fünfzehnfachen Betrags geahn- det, sondern dem Schuldner bleibt auch überlassen, auf Zurückforderung der vergü- teten Steuer zu klagen, oder dieselbe künf- tig von seiner Zinsen- oder Capilal-Schus- digk it in Abzug zu bringen. Auch werden frühere Verträge, durch welche dem Schuldner die Uebernahme der Capitalsteuer zur Bedingung gemau-r w«rde, außer Wirkung gesetzt. III. Aruird-Gefälle und Renten. 0. 18. Der Gefälft und ReiuenSteuer sind un- terworfen : 1 a) alle auf dem Grund-Eia-nchuw haf- tende Abgaben, als Zehnte«, Z'ufe, Gülten , Landachteu u. s. w.tz in so weit sie entweder jährlich, oder' nach 382 bestimmtem Zeit-Umlauf zu beziehen sind; b) die auf Grund-Eigentbum -'der be- stimmte Gefälle fundirten jährlichen Renten, sie werden bei der Staats- Casse, bei Corporationen oder Privaten erhoben; hierunter geboren nicht nur die durch den Reichs-Deputationüschluß von i8o3 bestimmren ewigen Renten, sondern auch jene Entschädigungs-Sum- men, welche verschiedenen Standes - und Grund-Herrschaften und Corporationen für den verlorenen Umgelds - Bezug, oder aus andern prioatrechelichen Ti- teln, in Folge der abgeschlossenen Re- venüen-AuSscheidungs-Verträge gereicht werden. §. 19. Frei von der Besieurung sind: a) die sämtlichen Gefälle und Renten der StaatS-Caffe; b) die Renten und Gefälle der Universi- tät Tübingen, und der damit verbunde- nen Institute; desgleichen der geistli- chen Verwaltung Ellwangen und der- jenigen Kirchen- And Heiligen-Pflegcn und übrigen unter öffentlicher Verwal- tung stehenden milden Stiftungen, wel- che erweislich, d. h. nach der letzten bereits gestellten Rechnung an einem Deficit leiden; c) die Nutzungen der Gerichtsherrlichkeil und n-edersn Polizei Gewalt, nament- lich also: die Strafen, Taxen, teln-Einkünfte rr.; d) die Laudemien und F,ll-Gebühren; e) die Gefälle der diesseiligen Staatsbü^ ger in auswärtigen Staaten. ff. ro. Alle km ff. 18. genannten Einkäufe sind in dem Betrage einer jährlichen i^»' tzung kn der Maße zu besteuern, daß 1* auf fünf Gülden Ertrag ein Capital vo» Hundert Gulden angenommen, und dave» ein Steuer-Betrag von Zwanzig Kreuzer» entrichtet wird. ff. ti. Diejenigen Einkünfte, deren Betrag i$r' lich voraus bestimmt ist, werden in diesen^ und die Naturalien in folgenden Preise» in Berechnung genommen: » Sckfl. glatte Frucht... 5 fi' 1 Sch ff« Dünkel .... 3 1 Sch ff. Haber. .... 3 5' i Eimer Mein..... ,5 fi' Di- übrigen Naturalien werden in den la»> senden örtlichen Preisen angeschlagen. Solche Einkünfte aber, deren Betrag entweder wandelbar ist, wie Zehenten und Theil-Gebühren, oder welche nur nach 0{/ wissen Rotationen, wie z. B. Landachte»' zu beziehen sind, werden einer Durchsch»!"^ 535 Berechnung unterworfen, wozu die drei Jahre 1817, 1818 und 1819 zu wählen sind. Die darunter begriffenen Naturalien wer- den in obigen Preisen zu Geld berechnet. ff. Von dem auf diese Weise berechneten jährlichen Betrage der Gefälle finden fol- gende Abzüge Statt: a) Die auf den Gefällen haften- den Leistungen, wie dieses der Fall seyn kann, wenn auf einem Zehenten die Baulast einer Kirche, die Besoldung eines Geistlichen oder eine ändere Vör- bindlichkeit ruht, welche Leistungen nach den bei der Finanz-Verwaltung beste- henden Normen zu berechnen sind. - Der jährliche Betrag solcher Leistun-- gen wird auf die gleiche Weise, wie'der: jährliche Betrag der Gefälle angeschla- gen. Leistungen, wozu eine Grund-Herr- ' schaft nur im Allgemeinen ohne beson- dere Beziehung auf die ihr zustehenden Gefälle verbunden ist, so wie die Zinse von auf den Gefällen hastenden Passiv- CapitalieN, sind vom Abzüge ausge-i schlossen. ■' ■ b) Die Erhebungs-Kosten, wofür ohne Rücksicht auf die Person des Be- ' sihers durchaus ein Zchmhri! in Mig zu bringen ist. Bei Zehenten, deren Ertrag nach Selbsi-Ein.ügen in Be- rechnung genommen ist, sind die wirk- lichen Erhebungs-Kosten abzuziehen. Lehenbare Gefälle werden übrigens wie die eigenen besteuert. ff. 2 5. Die Aufnahme der steuerpflichtigen Ge- fälle und Renten wird den König!. Ober- ämtern in der Maße übertragen, daß sie von sämtlichen GofälftBesitzern in ihrem Bezirke vollständige Verzeichnisse und Be- rechnungen nach .dem zu ertheilenden For- mular einzufordern, solche zu prüfen und besonders die Beweise dafür, daß die in Abzug gebrachten Leistungen auf den Ge- fällen haften, : sich in Anstündöfällen vorle- gen zu: lassen haben. ff. , Die Gefälle werden ln der Rege! ort- rö'Hfe' ausgenommen und in Verzeichnisse gebracht; es wird jedoch denjenigen Stan- des- und Grund-Herrschaften, welche kn mehreren Orten und Oberarms-Bezirken Gefälle beziehen, zugestanden, solche in dem Oberamts-Bezirk ihres Aufenthalts zur Be- steurung anzuzsigen; dieses'Oberamt hat aber in einem solchen Falle wegen der Rich- tigstellung der Gefäll Verzeichnisse mit de» betreffenden Oberämtern zu rommunici'ren. §. 25 ♦ Die Verheimlichung steuerbarer Gefälle und Renten wird auf dieselbe Welse ge- ahndet, welche bei der Capital-Steuer $♦ 14. bestimmt ist. IV. Besoldungen «»d Pensionen. §. 26. Der Besoldungs - Steuer sind unter- ,' '*$•!;• *>' '»fi;*' *• •/ «Werfen: a) Die Gehalte derjenigen, welche ein Hof- oder Sraatsamd- bekleiden , der Militär - Personen bis auf den Grad eines' Lieutenants einschließlich, der Geistlichen, der Lehrer an Unköersitären und andern höhern und nieder« Lehr» Anstalten, ingleichem der Communal» und Srifrungs - Beamten; b) defl Gehalten dieser Diener wird itt Beziehung auf die gegenwärtige Steuer gleich gestellt: das Einkommen guts- herrschaftlicher Beamten, der Angestell, ten bei der Hofbank, der ausübenden Aerzte, der Advokaten, Aktuaricn, Buchhalter, Substitulen und Hand- lungs-Commis, so wie der besoldeten Künstler. ss. 27. Frei sind: ») Diejenigen, deren jährliches Einkom- men den Be rag von Einhundert Gul- den nicht übersteigt £ b) diejenigen Schullehrer, deren jährlk- cheö Einkommen den Betrag von Drel- hundert Gulden nicht übersteigt; fr dann werden c) Getreide - Besoldungen bis auf de» Betrag von Zweihundert Gulden hfl gesetzlichen Anschläge frei gelassen, fß daß kn Hinsicht auf die §. 5r. enthalt tene Stufenfolge der Steuer - Ansätze diese rot» si. an den ersten 600 ss't welche ein Besoldeter bezieht, in Abzug kommen. t i.5r:u n' * ''-l' 1 ; ss» zB» Steuerbar ist das ganze Amts- Eknkoru- men, es mag aus öffentlichen Cassen oder andern Quellen fließen, es mag in voraus bestimmten Summen cm Geld oder Natu- ralien oder in veräuderlichcn Summen, z, B. aus dem Ertrage, von Gütern und Zehenten, in Gülten oder in gesetzlich^ Sporteln, Einzugögebübren, Schreiboer- dienst oder andern zufälligen Einncbnien bestehen, ferner der Genuß der Amtd- Wohuungen. Uebrigens können die unter den &ef soldungen begriffenen Capitalien und Ge- fälle, nicht neben der Besoldungs - Ste '^^ „och zu den auf jene Objekte gelegten Steuern gezogen werden. §. 2g. Die Naturalien werben ln denselben z 385 Preisen und b!e veränderlichen Rhette des Einkommens nach denselben Grundsätzen berechnet,, welche bei den Gefällen und Renten in ß, 2 ■. vorgescbrieben sind. Der Güter - Genuß wird nach örtlichen Pacht- Werlhen eingesetzt.. Wenn der Zebent» Ertrag nach Selbst- Einzügen berechnet wird, so werden die Erhebungs-Kosten davon abgezogen, außer- dem findet bei den Gefällen überhaupt der Abzug jenes Zebenttheils seine Anwendung^ welcher bei der Gefallsteuer $. rr. bestimmt ist. Die Wohnungen der Staatsdiener unter- liegen nur in so weit der Bcsieurung, als sie als ein wirklicher BesoldungSiheil verlie- hen sind, und als solcher auch in Fällen der Versetzung, Quiescirung und Pensioni- rung in den Gehalt gesetzlich eingerechnet werden. In der Regel werden dieselbe in dem Anschlag versteuert, in welchem sie in die Besoldung eingerechnet sind. Wo aber die- ses nicht der Fall ist, oder wo die Staats- Kassen und Gemeinden aus einer gemithe- ten Wohnung selbst nicht einen geringeren Hauszins bezahlen, finden folgende Ansätze Statt Die Wohnungen ber Präsidenten- der' Kollegien werde» & ^.fl , bie Di- rektoren zu 3oo fl.,, bieder Vorsteher.und Professoren an der.Universität, dem Gym- nasium in Stuttgart, und der Geistlichen daselbst zu 2go fl., die der Professoren und der Geistlichen in den Landstädten, der Dberamts-Aerzte und der Stiftungs-Ver- walter zn ioo fl., die der Präceptoren in den (Städten, der Geistlichen auf dem Lande, der gutsherrschaftlichen und' der Eommunal-Beamten zu 5o fl., die- der deutschen Schullehrer zu aß fl. ange- schlagen^ ss. 3o» Das, was ein Diener als Ersatz von Auslagen für Gehülfen oder Dienstboten, Canzleikosten, oder in Pferds-Rationen re. bezieht, wird nicht in Berechnung genommen. Eben so wird jenen Besoldeten, welchen zwar für Gehülfen kein besonderer Gehalt ausgesetzt ist, die aber gleichwohl um ihres Amtes willen solche zu halten- haben, ge- stattet, dafür einen angemessenen Betrag in Abzug' zu bringen, dessen Größe die Oberämter ;»• beuriheileu haben'. Auf gleiche Weise sind die A-erzte uwb Advvka, tsn rc. nur zu Versteurung ihrer reinen Ein- künfte nach Abzug des- mit der Ausübung ihrer Wissenschaft' verbundenen Aufwandes verpflichtete ss. 5i«* Von dem nach vorstehenden: Bestim- mungen- ausgemiireiten Gehalt und Ein- 526 kommen wird eine Classen - Steuer mit folgendem Tarif entrichtet: Ein Dienst - Einkommen das mehr als 100 fl. beträgt, entrichtet bis auf 600 fl. von jedem lvn fl.... » fl. 2 0 kr» von jedem weirern hundert Gulden bis auf noo fl.... r fl. 40 fr. — — 1800 fl. ♦ » » 4 fl. — — j4oo fl.... 4 fl. 40 kr. — — 56oo fl.... 5 fl. 20 kr. — — 4800 fl.... 6 fl. sodann von jedem weitern 100 fl. 6 fl. 40 kr. $. 5*. Gleicher Steuer sind unterworfen alle Pensionen, deren Betrag die Summe von Einhundert Gulden übersteigt. Bestehen dieselbe ganz oder zum Theil kn Naturalien, so sind sie nach den im §. 27. 38. bis 3o. ercheilten Vorschriften zu behandeln. 0. 23. Die Angabe des Einkommen« und der Pensionen bleibt zwar in der Regel jedem Steuerpflichtigen überlassen, jedoch werden in dieser Beziehung folgende nähere Be- stimmungen erlheilt: ,) Wer sein gesammtes Einkommen aus der Staats Casse bezieht, von dem wird die Steuer durch Abzug an der Be- soldung oder Pension in der Maße er« hoben, daß die unter verschiedenen Ti teln stehenden Empfänge, als z. ^5' Besoldungen und Ekgänzungs - Pen' sionen, auf eine Hanpisumme gerech- net werden, daß zu denselben der Ve- trag der Amts Wohnungen nach ss- *9' gelegt wird, und daß solche Empfänge, welche ein Besoideier aus einer Neben- Casse bezieht, von dieser derjenigen Casse angezeigt werden, welche demHauptch^ des Einkommens abzureichen und die Steuer zu erheben hat. 2) Auf die gleiche Weife wird es in An- sehung derjenigen Individuen gehalten, welche ihren Gehalt oder Pension nicht unmittelbar aus der StaatS-Haupl-Cass^ sondern entweder aus Hof- oder aus Sp^ cial-Cassen in Stuttgart beziehen. De* Steuer - Betrag wird von den Casse»- Beamten an die Staats-Haupt-Cass§ mit einer Urkunde abgeliefert, und ei» Verzeichniß darüber an das Steuer Collegium eingesendet.. 3) Diejenigen Staats-Diener, welche ih^e Besoldungen und Gehalte aus den cial-Cassen auf dem Lande in der Ei- genschaft von Elementar-Verwaltuug^ Ausgaben beziehen, so wie die Kirche und Schul-Diener, die höheren und deren Forst-Beamten, die Comniunal und Stiftungs-Diener, haben ihr strirl^' und zufälliges Einkommen, letzteres nach 23? gewissenhafter Schätzung, nach einem vorzuschreibenden Formular in Ver- zeichnisse zu bringen, und diese den Ob-ramtern ihrer Bezirke zu über- geben. Dasselbe haben auch diejenigen Personen zu beobachten, welche zu der im ß. r6. unter Lit. b. bezeichnet«, Classe von Be- steuerten geboren. Die in Stuttgart sich aufhaltcnden In- dividuen dieser Classe haben diese Ter eich- nisse der Stadt-Direktion zu übergeben. §« 5 /,. Die Verheimlichung eines Einkommen- Theils, oder eine zu geringe Angabe dessel- ben wird nach der bei der Capital-Steuer §. >4. gemachten Bestimmung geahndet. V. Für die Aufnahme und den Einzug der Apana- gen- Capital- Gefall- und Besoldungs-Steuer wird noch insbesondere verordnet: Die Art und Weise der Aufnahme, so wie die formelle Geschäfts-Behandlung wer- den in einer von dem Königs. Steuer-Col- legium zu erlassenden Vollziehungs-Instruk- tion unter Anwendung der hierüber im Ge- setze vom 2j, Juni 1820. §. 33. bis 55. enthaltenen Anordnungen näher bestimmt werden. §. 3fi. Die Capitalren- und Gefäll-Steuer ist: Füx das Etats-Jahr »8ßs auf den 20. August 182i sl,m Einzug zu bringen; sodann für das Etats-Jahr zur Hälfte den i5. November ,8:1 und zur Hälfte den ,5. Februar 1822; endlich: für das Etats-Jahr 18M zur Hälfte den iü» November 1822 und zur Hälfte Len ,5. Februar 1823 zu entrichten. Die B-soldungs- und Pensions-Steuer, so wie die Steuer von Apanagen ist für das Etars-Jahr i8§f auf den Termin Ja- cob! 18» 1, für die zwei folgenden EtatS- Jahre aber je auf den 2. Februar zu be- richtigen. Die Capiral-Steuer erheben, so weit sie nicht von den öffentlichen Lassen nach §.12« abgeliefert wird, die Gemeinden, und lie- fern sie an die Amtspflcgen; die Gefäll- und Besoldungs-Steuer, letztere so weit sie nicht von den Cassen-Beamten nach $. 33. der Sraats-Haupt-Casse übergeben wird, wird von den Amtspflegen unmittelbar einge- zogen. ss. 3ss. Zur Belohnung für den Einzug und die Lieferung der Steuer dürfen im Ganzen Z88 »fet Heller vom Gulden in Abzug ge- bracht werden, wovon bei der Capitalsteuer dem Steuer Einbringer 2^ Heller und dem Amispfleger Heller gebühren. Die Kosten der Aufnahme werden nach dem von dem Steuer » Collegium unterm 16* August ittro (Staats - und Regie- rungs'Blatt Seite 46) erlheilten Regu- lativ berechnet, und von den Oberämtern geprüft und dekrekirt. Jede unrichlige Angabe in Absicht auf den Zeitaufwand wird in Gemäßheit des V. Edikrs vom 5i. Dezember 1.818 als eine Fälschung bestraft werden«. B) Indirekte Steuern §. 38. In dem Accise-Gesctz vom 1,8Mai 1808 treten vom i.Juli 1821 an folgende Ver- änderungen ein: Es soll nämlich von diesem Tage an nicht mehr erhoben werden, a) die Accise vom Viehhandel wie sie km 46. der Accise - Ordnung enthalten ist; b) die Accise von Feld« und Gartenfrüchr tLN nach dem 6. Abschnitt der Accise- Ordnung §. l»'. mit Einschluß, des Repses und der übrigen Sämereien; *) die Accise von dem im Herbst und noch vor Martini durch die Weingärt ner oder Güterbesitzer selbst abgesetztrn Weinmost und Obstmost nach f* -7' der Accise - Ordnung; endlich das im ff. 17. jener Ordnung bestimmt? Markttaggeld inländischer Kauf - Handwerksleute. §« 3g«. Die durch das Gesetz vom ». Febrva? 1817 ( Staats - und Regierungs Blatt Seite k-q) fj, 2. Art. 10. auf amtlich? und gerichtliche Ovligaiionen, Schuld - Ulst Bürgfcheine gelegte Stempel Abgabe $ vom 1. Juli 1821 an aufgehoben. §. ^0. Die Aufhebung des Ausfuhr - Zolls von Lebensmitteln, so wie die Auflösung de? Tabaks ■- Verwaltung und die Bestimmung einer Auflage auf den Tabakhandel Dd durch besondere Gesetze ausgesprochen, weich? vom i.Juli 182c an, in Wirkung treten« Unser Finanz-Ministerium ist mit d?? Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt. Gegeben, Stuttgart den ,9. Juni iß*1' Wilhelm. Der Finanz-Minister: Weckherlin» Auf Befehl des Königs: Der Staats - Sckrctäl « Veblnagel. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. Nrv. 43. Königlich-Württemöergisches Staats - und Regterungs - Blatt. Freitag den 6. Juli 162r. I. Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete. Gesetz wegcrr weiterer von de» neuen. Landestheilen zu. übernehmenden Staatsschnldeir. Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Nachdem durch die zu Folge des Gesetzes vom 14. März d. I. fortgesetzten Unter- handlungen wegen der von den neuen Lan- deslheilen zu übernehmenden Staatsschuld den wieder mehrere Vergleiche erzielt wor- den sind, so verordnen und verfügen Wir nach Anhörung Unseres Geheimen Raths vnd unter Zustimmung Unserer getreuen Stände: §. 1. Von den in dem angeschlossenen Verzeich nisse genannten 11 Cassen vormalig reichs ständischer Gebiete und ehemaliger Reichs städte, werden unter den beigefügten besonder! Bestimmungen, Achtmal Hundert Sie ben und Fünfzig Tausend Fünf ««' Achtzig Gulden Passiv - Schulden zu Staatsschuld übernommen, und die übe 3go Abzug der in den beiden Finanz - Jahren von denselben vorläufig geleisteten Un- terstützungen von 22,800 fi. noch übrigen 854,i85 st- als eine vom 1« Juli j8jo mit 5 vom 100 verzinsliche Capitalschuld auf die Staats-Schulden-Zahlung»-Lasse angewiesen. ss. 2. Die in dem Gesetze vom 14. März d. I. 3. 4. 5. 6. 7. und 3. mlsgespro- chenen Bestimmungen finden auch hier An- wendung, in sofern die einzelnen Vergleiche vicht abweichende Bedingungen enthalten. §. 3. Für die nun emtretende weitere Ver» mehrung der Staatsschuld um 834,285 fl. werden der Staats - Schulden - Zahlungs- Casse neue Deckungs-Mittel in der Maße zngewicsen, daß der nach §. 4. des Staats- Schulden - Statuts anzuweisende jährliche Beitrag um die jener Capital - Vermehr rung entsprechende Zinssumme mit einem Zehenttheil Zulage erhöht wird. Gegeben, Stuttgart den 29. Juni ,8-r» Wilhelm. Der Minister des Innern: v. Otto. Der Minister der Finanzen: v. Weckherlin. Auf Befehl des Königs: Der Staats - Sekretär: Vellnagel. Beilage zu dem Gesetze wegen weiter zu übernehmender Staatsschulden. Weiteres Vcr z cich n i ß der von den Steuer- Contributions- und Landschaft - Cassen vormals reichs- und kreiestündischer Gebiete und von ehemaligen Reichsstädten im Wege der Ucbcreinkunft auf die Staats - Schulden- Iahlungs- Casse zu übernehmenden, und vom i. Juli 1820 an zu verzinsenden Passiven. Namen der betveiliqtcn Land- schaften und Städte. Grundherrschaft. Avers,U- summe der, auf den Gesamtstaat zu übernch, wenden Passiven. Vorläufig erhaltene Un- terstützung. Bleibt ru übernehmen. Besondere Bestimmungen. I a r t - K r c i s. fl. fl. fl. Ellwaugeii. Universal - Steuer - Casse und Contributions-Casse des vormal.Zürstcuthums. Der Staat. 35o,ooo 11,000 339,000 Reben dieser Summe Wer- ren die unverzinslichen For- derungen-es Staats an die beiden Cassen mit -7,653 fl. äo kr. nachgelassen. Oehringen mit Neucnstcin; Contributions - Casse. Der Fürst von Hohenlohe-Oeh- ringen. 95,000 4,5oo 90,500 Die Contributions - Casse bat die Ansprüche wegen der rüher auf sie angewiesenen Gehalte verschiedener Die- ner, in sofern sie gegründet ind, zu vertrete», wogegen der Staat die wegen der vormals Mainziscten Be- itzungen zu leistenden Su- ientativns - Beitrage be, streitet. Durch die Avcrsalsumnie ist namentlich auch eine ver- meintliche Forderung wegen, zu viel bezahlter Steuern an den Staat mit iö,-S6 fl. ausgeglichen. Langenburg, Contributions-Casse. Der Fürst von- Hohenlohe -Lan- gcuburg. 37,800 800 1 37,000 Die Contributions - Casse vertritt die Ansprüche we- gen der früber auf sie an- gewiesenen Gehalte, in so fern sie gegründet sind. 482,800 i6,3oo j 466,500 Namen der beteiligten Land, schäfte» und Städte, j I.Gruudherrschast, Äversal- sumnie der auf den Gesamkstaal zu überneh- menden Passiven. Vorläufig erhaltene Un- terstützung. Bleibt zu übernehmen. Besondere Bestimmungen- I- art - KreIs. st. st. st. Waldei,bürg, Contributions - Casse. Der Fürst von Hohenlohe - Wal- deiihnrg-Walden- burg, 70,000 2,000 66,000 Die Staats - Casse macht wegen der UebernahM< einiger zum Tbeil aus best Contributions Casse besoU der gewesenen Diener an die ContributionS - Casse keinen Anspruch, wogegen letztere die weiter» Gehalts- Ansprüche, in sofern l,e gegründet sind, zu vertreten hat. Egliligei,, ^andschafts, Casse. Der Fürst von Thur» und Taris. 8,5oo — 8,»oo Hievon wird zunächst ein älterer Steuer - Rückstand der Landschaft an die Aus, standS-Casse bezahlt- Bopsingen, vormalige Reichsstadt. Der Staat. 74,000 4,Zso 6g,5oo Die besonder» Bestimm««, ge» sind in dem über dte Ansprüche der Stadt abgs, schlvssenen Vergleich «»ge, geben. S ch w a r z w a l d- Kr eis. Rvttweil, vormalige Reichsstadt. Der Staat. 40,000 40,00» Neben den bei der Schul, de» - Zahlungs » Casse be, reils eingewiesenen 60,00" Gulden Capital; die weiter» Bestimmungen sind in de> über die Ansprüche »er Stadt geschlossene» best«, der» Vergleich enthalte«» 192/600 ß,5vo 186,voo Namen der beteiligten Land- schaften und Städte. Grmidherrschast. Aversal- sunnne der auf den Gesamtstaat zn überneh- menden Passiven. Vorläufig erhaltene Un- terstützung. Bleibt zu übernehmen. Besondere Bestimmungen. Donau-Kreis. fl. fl. fl. Gundelfingcn, Neufta, Landschaft, Lasse. Der Fürst von Färstenberg. 8,000 8,000 Neben Verftchtleistnng des Staats auf die von der vormaligen Central • Land- schaft - Caffe in Donau- Eschingen herrührenden, noch fl. 1,0 fr. erlau fenden Rückstände derLand- schafr an die Ausstands, Caffe. Justiugen, Contributtous - Cassc. Der Staat. 6,000 — 6,000 Außer den bereits na», gelassenen unverzinslichen Rückständen zur Staats- Casse und Kriegs - Casse mir --z,5S5 fl. kr. , keutkirch, bormalkge Reichsstadt. Der Staat. 45,ooo — 48,000 Reben der bereits bei der Staats - Schulden - Zah- umgs-Caffe eingetvieseuen Capital - Summe von 6«,OVO fl. Die nähern Bestimmungen enthält der über die An- sprüche der Stadt über- haupt geschlossene Wer, gleich. 59,000 " i 29,000 Namen der betheiligten Land- schaften und Städte. f Grundherrschafc. Äversal- summe der auf den Gesamtstaal zu überneh- menden Passiven. Vorläufig erhaltene Un- terstützung. Bleibt r» übernehmen. Besondere Bestimmungen- Donau-Kreis. fi. fi. fi. Ravensburg, vormalige Reichsstadt mir Gebiet. Der Staat. 122,785 122,785 Neben der für die Stadt* Casse und die Schulde"* Lilgungs - Casse bei der Staats - Scbulben - £‘11!* lungs - Casse bereits eingt* wiesenen Capital - SulNl"^ von i8-,-i5fi., wovon""" definitiv der Stadt - Cafld 56,000 fl. und der Rave»»* bukger Schulden,Tilgungo» Casse neben der neuen tle* bernahme 144,3 >5 fl. j"0f? schrieben werden, so das letztere Casse überhäuft -67,000 fl. erhält. Die nähern Bestimmungen sind in dem getroffenen Ve" gleich enthalten. 122,786 — 122,785 Summe 857,o85 22,800 85,s,285 / 5g5 II. Verfügungen der Departements. A.) Des Justiz - Departements. Des Justiz - Ministerium. Da S-. König!. Majestät vermöge höchsten Dekreis vom 28. Juni dem Ober, amrs-Rich er Richter zu Aalen, zur An- nahme der auf ihn gefallenen Wahl eines ständischen stellvertretenden Mitglieds des Staats - Gerichtshofs , HöchftIhre Geneh migung zu ertheilen geruht haben; so roird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht. Stuttgart den 3o. Juni 1821. Für den Justiz, Minister r v. Otto. 8.) Des Departements des Innern: des Ministerium des Innern. Privilegium für eine neu erfundene Hand - Gcrbmüble, nebst Verlängerung eines Privilegiums für eine Hand-Mahlmühle. Se. König!. Majestät haben ver- möge höchster Entschließung vom -j. des Rufenden Monats, dem Justin Helfend er- 8er und Compagnie aus Rorfchach im Can- St. Gallen, auf ihr Ansuchen ein Pri- vilegium für den ausschließlichen Verkauf öer von ihnen neu erfundenen HandGerb- Nruhle auf die Dauer von zehen Jahren, Unrer dem Vorbehalt gleichmäßiger Be- günstigung derjenigen, welche die Erfin- dung wesentlich verbessern würden, gnädigst zu ertheilen, auch das ihnen bereits unter dem 23. April »8,0 verliehene Privilegium für die von ihnen erfundene Hand - Mahl- mühle (Staats - und Regierungs - Blatt Seite iy6) von sechs auf gleichfalls zehen Jahre, somit bis zum 23. April i83o zu erstrecken geruht; welches zur Nachricht und Nachachtung hierdurch öffentlich be- kannt gemacht wird. Stuttgart den 3«. Juni 182t. v. Otto. 3g 6 Dienst - Erledigungen. Se. Königs. Majestät haben ver- möge höchster Entschließung vom ,5. v. M. den Amtmann Volz zu Willmandim- gen, Ooeramts Reutlingen, auf sein Ge- such mit Belastung seines Gehaltes in den Ruhestand zu versetzen geruht. Den d.M. ist der Oberst und Low- mandeur des ersten Reiter - Regiments, v. Reinhardt, gestorben. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker/ 297 Nro. 44♦ Königlich - Württembergisches Staats - und Rcgierunas - Blatt. Samstag den 7. Juli 1821. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst - Nachrichten. e. Königs. Majestät haben ver-- wöge allerhöchster Entschließung vom 29.. v. M. den Rektor des Gymnasiums ln. Stuttgart, Franz, auf seine allerunter- thänigsie Bille, mit Beibehaltung der Stelle eines Päda-gogarchen, und mit Pension,, seines Amtes an dieser Lehranstalt zu ent» heben und ihm den Charakter und Rang nebst der Dekoration eines Prälaten zn verleihen geruht, und durch allerhöchste Entschließung von eben diesem ^.age ist die Stelle eines Rektors am Gymnasium in Stuttgart dem an die-, stm. Lehr - Institut angesiellten äliesten Professor Cammerer gnädigst übertragen' worden.. Sodann haben Höchstdieselbe» ver» möge Entschließung vom nämlichen Tage die erledigte P-'arrei Heimerdingen, De« kanals Leonberg,, dem vormaligen Pfarrer zu Gruiblngen,. Christmann, das erledigte Dekanat Böblingen dem Pfarrer Kies zn Deizisau,. Dekanats Eß. lingen,. und das katholische Dekanat und Stadtpfarr- amt Spaichingen dem Schul - Inspektor und Pfarrer Biedermann zu Bußmanns- hausen, Landkapitels Wibling-rn, zu-übertra- gen geruht.. 5g8 H. Verfügungen d e r Departements. A.) Des Justiz-Departements. .. ^ i. Cr im inal - Senat des König!. Gerichtshofs für den Schwarzwal^ Kreis« Straf-Erkenntniß. In der vor dem Oberamtsgerichte Spak- chingen verhandelten Untersuchungs - Sache gegen den Akütsjchreiber Bozenhard in Spaichingen und Conforten erkennt der Criminal-Senat des Gerichtshofs für den Schwarzwald - Kreis :- Daß 1) der Angeschuldigte, Amtöschrel« der Bozenhard, wegen des im Ver- kehr mit seinen Amts - Angehörigen sich schuldig gemachten Wuchers, dann wegen Besorgung wuchorlicher Darle- hen und der hiefür unter Benutzung des Nolhstands der Hilfsbedürftigen bezogenen übermäßigen Provisionen, neben der Verbindlichkeit zum Ersatz von § der UntersuchungS - Kosten,»so wie zur Zurück-Erstattung des wu- cherlichen Interesse und der bezogenen Provisionen, so weit solche nicht be- reits erfolgt ist, von seinen bisher be- kleideten Stellen auf 'ein anderes, je- nen gleich zu achtendes, jedoch nicht selbstständiges Amt auf feine Kosten zu versetzen und überdies mit eii^r Geldstrafe von Fünfzig Reichsthalern zu belegen, auch der Betrag der von ihm gegen wucherliches Interesse geliehenen Summe von 686 st. 3o kr» zu confisziren; sodann r) der Stiftungs - Verwaltungs - Dienet Kupferschmid zu Spaichinge11 wegen Wuchers, geleisteter hülfe zu wucherlichen Geschäften des Bezugs übermäßiger, übriges bereits zurück erstatteter Provisionen neben der Verbindlichkeit züm Ersatz von £ der Untersuchungs-Kosten, 1,110 neben der Constskation des Betragt der von ihm wucherlich auSgeliehe«^' Summe von 5^8 fl. mit vierwöchiger Gefängnißflraft zu belegen sty. Tübingen den r6. April i8*i. Bauer. 399 », Criminal - Senat des König!. Gerichtshof« für dem Jsxt- Krebs. Rechts - Erkenntniß. a Unterm Heutigen wurde auf den Grund Verdachtsgründe als völlig grundlos erfun- einer vor dem Oberamtsgerichte Neresheim de» worden, vermöge Erkenntnisses des verhandelten Untersuchungs -Sache Anton Criminal - Senats des König!. Gerichts: Netchherzer, Wirih von Aufhausen, Hofs für den Jaxt-Kreis, vollkommen frei-, von dem Bezüchte der Ermordung des gesprochen, was zu dessen Ehrenrettung Jtaliäsers Santo Zanantoni, (vulgo hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht Saferbub, wohnhaft in Eilwangen,) nach- wird, dem, abgesehen von der hohen Wahrschein- lichkeit des Lebens des angeblich Ermorde- ® Wangen den is, Juni i8ai* tsn, alle gegen Reichherzer vorgebrachten Göz. L.) Der Departements der Justiz und des Innern: der Mmisterierr der Justiz und des Innern. Verordnung der Miirisiericn der Justiz und des Innern, in Betreff der Controlc über die Vornahme der Zubringens - Inventuren und der Theilungcn bei außer ihrem Wohnorte getrauten oder gestorbenen Personen. Da der Fall sich häufig ereignet, daß Men an einem andern als dem von den Getrauten gewählten Wohnorte geschloffen werden, oder daß Personen an dem Orte eines bloö zeitlichen Aufenthalts versterben, und es in solchen Fällen darum zu thun ist, daß das Waisengericht des Wohnorts, oder überhaupt diejenige zuständige Stelle, welcher die Inventur - oder Theiiungs Ge- schäfte obliegen, bei Zeiten und auf zuver. läßige Art von der Verehelichung oder dem Todesfälle in Kenntniß gesetzt werde: so wird zu Begründung einer sicheren Con- trols über die Nicht - Unterlassung der in Beziehung auf auswärts getraute oder ver- storbene Personen nothwendig werdenden tvaisengerichtlichen Geschäfte, namentlich der Vornahme der ZubringenS-Inventuren und Eventual - Theilungen, hiermit verordnet, daß jedes Pfarramt verbunden feyn soll, von Vierteljahr zu Vierteljahr, vom ersten Januar jeden Jahres an gerechnet, dis 4oo Tümnmgs - und Todten) Register durchztl'. gehen, und, wenn in gedachtem Zeiträume ein Fall der befragten Art vorgekommen, dem Oberamtsgerichte, in dessen Bezirk das Pfarramt sich befindet, hierüber eine Anzeige zu erstatten; wo sodann von dem Oberamtsgerichte unverzüglich derjenigen waisengerichrlichcn oder sonst zuständigen Theilungs - Behörde, in deren Bezirk die getrauten Personen ihre Niederlassung 0e'' nommen, oder der Gestorbene wohnhaft g^ wesen, Nachricht hiervon zu ertheilen ist, damit diese Stellen hinsichtlich der nach den Gesetzen diesfalls vorzunehmenden GeschO das Erforderliche elnzuleiten oder zu best*' gen im Stande seyn mögen» Stuttgart den 3o. Juni 1621. v. Maucler. v. Otto- G.) Des Departements des Jnnerrrr des Ministerium des Innern. die bei Erthciluug der polizeilichen Erlaubiüß zum Besitz von Feuer-Gewehre» lir Beziehung auf Abschraub-Gewehre zu machende Bedingung betreffend. Verordnung, Da man kn Erfahrung gebracht hat, daß Personen, welche in Folge der Ver- ordnung vom 23. Jan. 1817 von ihrem Vorgesetztem Oberamt zum Besitze eines Feuer-Gewehrs ermächtigt worden sind, dasselbe hie und da mißbrauchen, und um diesen Mißbrauch desto eher verbergen zu können, sich eines Abschraub - Gewehres bedienenso werden in Folge Königlicher Entschließung vom 23. d. M. sämtliche Qberämter hiemit angewiesen, für die Zu-. kunft die Erlaubniß zum Gewehr-Besitz^ welcho sie einem Oberarms - Eingesessenen zur Sicherheit wegen der einsamen und abgesonderten Lage seiner Wohnung, wegen seines Gewerbs, oder wegen ein^ Maaren - Lagc-rS ertheilen, jedesmal an^ drücklich an die Bedingung zu knüp^"' daß von derselben Abschraub - GeN)k^ ausgenommen seyen. Stuttgart den 28, Juni 1821. v. Otto. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. 4«rt Mo. 4*>> I; Unmitt elbare Königliche Dekrete. Kein e. ffi. V e r. f u g u n g e n d e r Departement s. Des Departements der Finanzen: des Finanz-Ministerium. Verordnung des Finanz-Ministeriums, die der Staats-Schulden-Zahlungs-Cüffe für das Jahr i8fi zugewicsencn Einnahmen betreffend. % Gemäßheit des Staats - Schulden- Statuts §.4. ist der Schulden-Zahlungs« Caffe Ibr: etatmäßiger Fonds für das Jahr vom i.JuliiNZ^ mit 1,376,600 st. durch geme nschafllichr Uebereinkunft von folgen- den Staats-Einkünften angewiesen worden ♦ 1) von den Salz.Gefällen , 400,000fU 3) von dem Fonds der Dispo- sitions-Laffe , * ♦ ♦ ♦. « 110,000— 3) von der Capital-Steuer « 68,000 ff. L) von der Accise ..... 260,000 — 5) von den Umgelds-Gefällen 5oo,ooo— 6) von der direkten Steuer auf Gebäude, Gewerbe und Grund - Eigenthum. ♦. -60,000— 1,375,000 — Die Summen 1 und - sind von den betreffenden Haupt - Lassen in monatlichen 4os Rctt-e-ri an die Schulden-Zahlungö Tasse ab- zutragen; und die Summe 3 wird von le§tertT; miitclft des Einzugs der Capital- Sreuer von den Staats-Gläubigern, selbst erhoben» Die Suchmen von 4, 5 und 6 hingegen tverdln der StaarS- Sibulden - ZahlungS- Casse zum unmlt'elbaren Bezüge von den einzelnen Erhebe Cassen auf folgende Weise angewiesen: a) Bei den nachstehenden Ober Accise, Aemtern , der ganze muchmaßliche Jahrs-Ertrag, und zwar: Neckar -- K^reis. Bietigheim 3,600 st. Eßlingen 6,000 — Großbottwar.... 4,600 — Güglingen 2,200 — Kochendorf 3,8oo — Gundelsheim.... 1,200 — Ludwigsburg.... 9,000 — Marbach ...... 5,ooo — Markgröningen... 2,200 —- Maulbronn 3,600 — Merklingen..... 1,600 — Mnrrhardt..... 2,400 —— Nellingen..... 900 — Sindelfingen.... 5,000 Vaihingen ..... 3,5oo — Waiblingen .... 2,800 — Weil im Schönbuch 2(8uo — Weinsberg ..... 4i4o° Wiernsheim .... 3,800 ■— Frendenthal .... 1,400 K l enwesten .... .1,4« o Laufen 3,200 — Winnenden .... 3,600 —' Schwarzwaid «Kreis. Aliensteig ..... 1,600 —' Balingen 1,200 —' Bebenhausen... 1,000 Dornhan 6,400 — Ebingen 1,400 — Freudenstadt .... 2,200 — Herrenalb ..... 1,000 Hirsau 2,800 — Horb 5,ooo — Neusen 5,100 — Oberndorf 3,5oo — Pfullingen 0,100 — Reuchin ...... 1,400 — Roscnfeld 1,100 —' Rottenburg .... 5,800 •— Rottenmünster... 1,800 —' Iaxt» Kreis. Aalen ....... jj|6oo — Beutelsbach .... 3,200 —\ Crailsheim..... 3,800 Ellwangen, Stadt. 1,000 — Ellwangen, Land.. doo — Gaildorf...... 1,800 — Gmünd 3mqo -77: Hall ........ 7,Soo fl» Neckar-Kreis. Herbrechtingen... 2,5go —- Backnang ...... Kapfenburg .... 5,6oo — Böblingen Künzelsau 8,800 — Brackenhelm.... Lorch 3,200 Kannstadt Oehringen ..... 5, 3 00 Heilbronn .... Rath am See.. • 4,200 Stuttgart, Stadt. Schbnthal ... - - 2,400 Schwarzwald -Kreis. Schorndorf .... 6,600 Weikersheim.... 8,000 — Calw... Herreuberg.... u - Kreis. Nagold Blaubeuren .... 3,6oo — Neuenbürg...... Frledrichshafen.. 2,000 —- Rottweil Geißlingen 5,8oo — Tuttlingen Heiligire.uzthal. • Langenau... - Münsingen.... Tettnang..... Ulm Wangen Weingarten... Wiblingen .... Wiescnfteig.... Zwiefalten.... Alrshausen.... 3(^00 6,200 2,600 >,4vO 1,200 12,600 5.200 6,400 2,600 1,800 1.200 1,000 280,000 1») Bei den betreffenden Cameralämtern die Umgeld« -.'Gefälle nachstehende OberaMtS > Bejitte r Urach .... Iaxt - Kreis. Gmünd... Hall Heidenheim. Oehringen. > Mergentheim Donau - Kreis. Biberach... Ehingen... Leutkirch... Ravensburg. Saulgau... Tettnang.. 11,02 1 5,809 6,44o 9,464 24,907 35,282 7,902 7,o5i 8,oj3 9,o?3 17,883 12 >7 24 17,3o8 14,481 12,678 12,355 io,592 10,814 6,690 i3,2o8 6,214 g,5<5 Wangen an 8,216 fl. 7,690 3oo,ooo 4o4 c) Bei den-nachstehenden OberamtsHssegen. die bireSfe- Steuer, und zwÄr ;. Neckar - Kreis.. Leonberg.. .... L^Zoo fl». Stuttgart, Amt.. 4p,öyo— Schwa rzwald- Kre-!s°. Tübingen.. ... - 40,910 — Donau -Kreis. ©bpp.higcn ön 48,600^41,7 90 — Kirchheim. ... ... 38,73o —- Waldsee ........ 54,-38o — 2‘5o ,000 Die Akcise und direkte Steuer sind so ©ilet möglich in gleichen einmonatlichen, die Umgelds» Gefälle aber in dreimonarli« chen Raten an die Schulden- Zahlungs- Lasse abzulkefern; und die betreffenden Ober/-Einbringer, sind dafür verantwortlich, daß sie die der Schulden - Zahlungs - Lasse angewiesenen Gelder unter keinem Vorwände an eine andere, als die Schulden-Zahlungs- Lasse, oder auf eins von derselben im ge- setzlichen Wege ausgestellte Anweisung ver- abfolgen.. < Für die Bezahlung der nach einer neueren Verordnung in der Regel durch die AmtS- pflegen: auszuzahlenden Straßenbau-Kosten wird in denjenigen Oberamts,Bezirken, wo die Steuersummen ganz der Schulden-Zah- lungs - Lasse zugewiesen sind/ von bcr: Staats -Haupt« Lasse durch anderwürtige Anweisungen gesorgt werden. Sollten aber demungeachtet diese Amtspflegen in den Fall kommen,, für die Staats-Haupt. Lasse Zahlungen zu fc-sten; so. wird diese den Betrag jeder mal besonders erstatten: st wie auch die mit der Erhebung der Uw** gelds •- Gefälle verbundenen Kosten den Cameralämtern, welche jenes Gefäll an die Schulden - Zahlungs - Lasse abzuliefern haben, werden vergütet werden. Uebrigens haben die an die Schulden« ZahlungS-Casse abliefernden Obereinbringer ihre Verrechnung auf die bisherige Weist fortzuführcn, ihre monatlichen Caffenbe« richte ferner an die Ober-RcchnungS KaM« mer zu erstatten, und dasjenige/ was sie an dis Staats- Schulden-Zahlungs-Lasse abliefern, der Staats-Haupt-Casse als mit« telbare Lieferungen aufzurechuen. Von der Staats-. SchuldemZahlungs, Lasse werden die von ihr unterfertigten Quittun- gen für die einzelnen Zahlungen jedesmal ungesäumt der StaaiS-Haupt-Casse überge« ben, damit bei dieser die Zahlungen eben« falls auf die Bücher gebracht, daß dieses geschehen auf den.Quittungen bemerkt, «ud letztere sodann erst den liefernden BeaM« tuugen zugesrnbet werden... Stuttgart den 4. Juli.> rStr«. - Weck Herl in. Gedruckt bei G, Hassclbrink, Buchdrucker. 4,0 5* D o n n e r st a g den 12. I u l i 1821. I. , U n m iLt e lb a r t K ö n r g l L> ch e Dekrete. Kein e., II. V- e r f ü g u n g e n d e r D c p a r L e ment s. Des- I u stiz, - D e p arte m ents. Die. m dem Monat: Mai 182^ von.- den, Ecrichtshbfew des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnisse betreffend. In dem verfloffenew Monar Mai sind von sämtlichen« Gerichtshöfen de» Kö- nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden,, wobei im Allgemeinen bemerkt wird, daß nur solche Unheils der Criminal- Gerichts --Stellen- in- das Staats - und Regierung- - Blatt ausgenommen werden,, wodurch eine längere, als dreimonatliche Freiheits-Strafe erkannt,, oder die DienstrEntfernung eines Staats-oder Commun- Dieners verfügt wird.. A) O b c x t x i buna l. Z Criminal-Senat. Den 3. Maiwurder Riedllngen,daSvondemCriminal-Senate r.. Irr «-er Rekurssache des UnterfdrstrrS! des Gerichtshofs in Tübingen unter dem Arnold zu Hundersingen, OberarM 4, Decemb-r v. I. fitfdHtc (in Um. /jo6 Staats mid Regierungs-Blatte 1820. Nro« 7.« ©. 38 enthaltene) Straf - Er- kenntniß ab geändert, der Angeschuldigks hinsichtlich des Verdachts der Bestechung von der Instanz entbunden, dabei aber | ir Versetzung van seiner bisherigen auf eine andere Stelle gleicher Kategorie, jedsch ohne Vergütung der Umzugs- Kosten, und wegen Annahme einer Be- wachung van AmtS-Untergebenen zu ei- ner Strafe von zehn Reichstha lern, übrigens zum Ersätze sämtlicher in bei« den Instanzen erwachsenen Prozeßkoste« verurtheilt; sodann 2. in der Rekurssache des Adam Stütz« t e in und Adam Röslein, von Archs« Hofen, Oberamts Mergentheim, das von dem Criminal-Senate des Gerichtshofs zu Ellwangen unter dem 5r. Okt. v.J» gefällte (in dem Staats - und Regie« rungs- Blatte Nro. 67. S. 610 elnge- rückte) Straf - Erkenmniß abgeäudert, die Rekurrenten rücksichtlich des Ver- dachts der Mißhandlung eines Gensd'ar- .mes von der Instanz entbunden, hinge- gen wegen thätlicher Widersetzlichkeit ge- gen denselben, Stützlcin zu dreim onat- licher Festungsarbeit, Röslein zu d r ei- monatlicher Zuchthausstrafe in Mark- gröningen , beide zum Ersätze ihrer Ar, rest- sodann eines Viercheils der in er ster Instanz, und sämtlicher in der Re- kurs-Instanz erwachsenen Prozeßkosien verurtheilt, übrigens der GenSd'armcS mit Verfolgung feiner Ansprüche an die Rekurrenten wegen des ihm zugegange- nen Schadens und der etwaigen Kurke- sten an den Civil - Richter verwiesen. Den ig. Mai wurde: I. in der Rekurssache des Gottfried Klrnm mer, von Hochdorf, Oberamts Waib- lingen , das von dem Criminal - Senate des Gerichtshofs zu Eßlingen unter dem 3. März d. I. gefällte (in dem Staats- und Regierungs.Blatte Nro. 27. S. 2*1 enthaltene) Straf - Erkenntniß dahin be- stätigt, daß Rekurrent wegen versuchte« Betrugs an dem Schultheißen Ziegler, dessen er für überfährt anzusehen, sodann wegen calumniöser Bezüchte gegen den- selben und einige Weibs-Personen, ttt'' ben Bezahlung der in beiden Instanz« erwachsenen Kosten, zu einer fünfte» tätlichen Festungsstrafe zu verurtheile« sey; ferner 4» in der Rekurssache des MezgermeisterS Jakob Schuh zu Tübingen das geg^ ihn wegen entfernten ehebrecherische Nachzucht - Versuches und anderer 23^ gehen von dem Criminal. Senate des Gerichtshofs zu Tübingen unter der» So. Oktober I. gefällte (in W* SLaatS - und RegierungS-Blatt Nro. 67. S. 6c>3 eingerückte) Straf « Erkenntniß, unter Verurrheilung des Rekurrenten kn dke Kosten zweiter Instanz, lediglich be- stätigt. Endlich wurde: 5. in der Rckursfache des Johann Man- nes, von Z'ang, Oberamts Heidrnheim, das von dem Criminal -Senate des Ge- richtshofs zu Ellwangen unter dem 27. April 1820 gefällt (in dem Staats- und Regierungs-Blatte Nro. -8. S. 261 enthaltene) Straf- Erkenntnis dahin be stätigt, daß Rekurrent wegen Erneurung seiner längst untersuchten und grundlos erfundenen D'emmcialivnen, und der da- bei sich schuldig gern schien tülumnidfen und injurivfcn Ausfälle gegen suue grsetzte, ingleichen wegen der wahrend der Verhandlung seine? Üb vrv Rekurs-Instanz in zwei Eingaben wie- derholten Schmähungen gegen mehrere Stellen, zu siebenmonatlichtzr Zucht- hausstrafe in Markgröningen, und zn Bezahlung sämtlicher Proreßkosten beider Instanzen zu verurcheilcn fe.i). II. Civil - Senat,. Den k. und 28. Mal wurde die Appellationssache: r. von dem Civil-Senate des Gerichtshofs zu Tübingen zwischen der Freiherrlich v. Raßler'schen Guksherrschaft zu Weiten- burg, Beklagten, Appellantin, und dem Joseph Fallmann zu Bdrstingen, 'Klä- gern, AppeUaten, Entschädigung betref- fend ; 2.. von demselben Gerichtshöfe zwischen den Erben des Schultheißen Rehfus zu Aach, Oberamts Freudenstadt, Beklag- ten, Appellanten, und der vormaligen Finanz - Retardaten - Commisston , Klä- gerin, Appellatin, Ersah angeblich dop- prlt erhaltener Zahlung betreffend; 2. von demselben Gerichtshöfe zwischen dem Polizei - Inspektor Wihmaun zu Bal'n- gen, Beklagten , Appellanten, und seiner Ehefrau Anne, geb. Wagner, Klägerin, Appellalin, Alimente betreffend; 4, von demselben Gerichtshöfe zwischen der Ehefrau des alt Johann Georg Fcmpcl zu Unter - Ensingen, 'Betzagten, Appel- fantin, und dem Ochfenwirth Siumpp' zu Kdngrn, Klägern , Appeilaten, die Anfechtung eines Vergleichs betreffend; 5. von demselben Gerichtshöfe zwischen der Gemeinde B'vrstingen, Beklagten, Ap- pellatin, jetzt Appellantin, und der Freiherrlich von Roßlerffchen Gutsherr- schaft zu Weitenburg, Klägerin, Appel- lautkn, nun Appellatin, Waidgang be« treffend; 6. von dem Civil Senate des Gerichishols zu Ellwangen zwischen den Seiten-Ver- wandken der Anne Barbarc Busch zu Scheinbach, Oberamrs Gerabronn, Klä- gern, Appellgmen, Wleder-Appellanten, und der Marie Barbare Wirth zu Aö- bach, Beklagten, Appellarin, Wieder- Appellarin, Erbansprüche betreffend; 7^ von dem Civil - Senate des Gerichts- hofs zu Tübingen zwischen dem Bürger- meister Schertlin zu Horb und Confer- ten, Beklagten, Appellaten, Appellan- ten , und der Gemeinde Nordstetten, Klägerin, Appellantin, Appellatin, Ver- steuerung eines Waldes betreffend, und 8. von demselben Gerichtshöfe zwischen dem Maurer Carl Stoll und Consorten zu Tübingen, Beklagten, Appellaten, nun Appellanten, sodann dem Kdnigl. Fis- kus und der Stadc-Gemeiude Tübingen, Klägern, Appellanten, jetzt Appellaten, Zurück-Erstattung von Brücken-Bau- kosten betreffend, die Berufung (<—je wegen Ver- säumniffes der Nachfrist zu Einreichung der Beschwerdenschrift von Amts wegen für verlassen erklärt. Den ä- Mai wurde: g. in der Appeklationssache von dem Civil- Senate des Gerichtshofs zu Tübingen zwischen Joseph Adam Wagner zu Mbff singen, Beklagten, Appellanten, und der Gantmasse des Johann Marlin Kehlers zu Tuttlingen, Klägerin, 24* pellatin, Entschädigung betreffend, das Erkenntniß der vorigen Instanz vom »L*.Januar 1819, unter Vergleichung der Kosten dieser Instanz bestätigt; 10. in der Nichtigkeitrcklagsache von dem Civil - Senate des Gerichtshofs in Ulm zwischen Georg Jakob und Consorten zu Blaubeuren, Beklagten, Appellanten, Querulanten, und Johann Jakob Wälde in Freudenstadt, Klägern, Appellaten, Quernlaten, Entschädigung betreffend, die Klage von Amts wegen verworfen- Den 14. Mai wurde: 11. in der Appellatiorissache von dem Civil* Senate des Gerichtshofs zu Tübingen zwischen dem suspendirteu Advokaten Fetzer zu Reutlingen, Beklagten, 0>vti rulqnfen, Appellanten, und Christoph Friedrich Koch in Ehningen, Klägern, Querulaten, Appellaten, Rechnung und Ersatz wegen empfangener Gelder j" Besorgung eines Schuld-Akkords betreff fend, die Berufung und beziehungsweise Nichtigkeitsklage, ohne weitere Verhäng lung weggewiesen, und Appellant in die Kosten dieser Instanz, wie auch, «egen seiner muthwilligen Streitsucht, in eine Fiskalstrafe von zehn Thalern verurcheilr. Den -8. Mai wurde : in der Appellationssache von dem Civil-. Senate des Gerichtshofs zu Ulm zwi- schen dem Handelsmann Sartori zu Endingen im G oßher;ogthum Baden, Proookaten, Imploranten, Appellanten, und dem Apotheker Schmid zu Ehingen, Provokanten, Jmploraten, Appcllaren, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend, das Erkenntniß vom 20. Juni 18jo dahin sbgeäudert, daß Appellant wider die Desert - Erklärung seiner Ap- pellation gegen das Urtheil erster In- stanz zu restituiren sey. Den iu Mai wurde: i3, in der Apoellationssache von dem Civil- Senate des Gerichtshofs zu Tübingen zwischen der Stadrgcmeinde Tübingen, Klägerin, Litis - Denunciantin, Appel- latin, nun Appellantin, und der Finanz- Kammer zu Reutlingen, Litis - Denun- riatin, Mit-Appellantin, sodann der Dorf- Gemeinde Weilheim, Beklagten, Appei- lantin, jetzt Appellatin, Mühlbannrecht bekrsKend, das Urtheil der nächstvorigen Instanz, unter Vergleichung der Prozeß- Kosten bestätigt. Den i3. Mai wurde: »4. inder Appeliationsfache von dem Civil« Senate des Gerichtshofs zu EllwanUen zwischen dem Johann Georg Kbhler zu Oshalten, Oberamrs Crailsheim, Klä- gern, Appellaten, nun Appellanten, so- dann Martin Kkhnlein daselbst und Con- sorten, Beklagten, Appellanten , jetzt Appellaten, Rückgabe erkaufter Güter betreffend, das von dem Richter voriger Instanz unter dem is. Januar 1820 ausgesprochene Erkenntniß, unter Ver- gleichung der Kosten bestätigt. Den 28. Mai wurde: iS. in der Appellationssache von dem Civil- Senate des Gerichtshofs zu Ulm zwi- schen der Josephe Lauterwein, geb. Sterk zu Airdorf, Oberamts Ravensburg, Be- klagten, Appellantin, und Johann An- dreas Christoph Vollrath zu Altdorf bei Nürnberg, Klägern, Appellaten, eine Schuldforderung betreffend, die Appella- tion wegen Mangels an einer Beschwerde von Amts wegen verworfen; uud 16. in der Appellationssache von dem Civil- Senate des Gerichtshofs zu Tübingen zwischen Johann Georg Hummel zu Eh- ningen , Klägern, Appellanten, und Mathäus Leuze daselbst, Beklagten, Ap- pellaten , Schadens-Ersatz betreffend, die Berufung wegen Mangels an der ap- prllablen Summe wrggewiesen. III. Ehegenchllicher Senatz. Geschi c den Den 7'.. ro» ij. und 2.4. Makr i< Adam Brenner zu Molpertöhausen, Oberamts Hall, Kläger, von Anne Katharine, geb. Karle, Beklagten, 1. Georg Stribel, Weber zu Rotenacker, Obermnts Ehingen, Kläger, von Anne- Marie, geb. App, Beklagten, 5., Johann Werchrrt zu Hanweiler, Ober? amts Waiblingen, Kläger, von Anne Marke, geb. Schneider, Beklagten, und 4» Ernestine Louise Regine,, geb. Bauer -aus Stuttgart, Klägerin, von dem Schul- provisor Huzel zu Balingen,. Beklagten,. je (l—4) wegen beharrlicher Wider- spenstigkeit in Fortsetzung der Ehe, un- ter Verurtheilung der Beklagten in die Kostenz sodann Z. Johann Gottfried Kuder zu Neckargar, 'tach, Oberamts Heilbronn, Klagör, von Rosine, geb.. Weinläder, Beklagten, 6. der Metzger Fahrion in Stuttgart, Kläger, von Christiane Friederike, geb» Rieger, Beklagten, 7. August Landbek, Weißochsenwirth zu Kirchhei« u. T., Kläger, von Friederike,, geb. Mörnle, Beklagten,. und wurden:. 8. Johann Jakob Maier in Münkliug^ Oberamrs Leonberg, Kläger, von rine, geb. Lauer, Beklagten, je (5—8) aus demselben gründe unter Vergleichung der Kosten ferner 9. Catharine, geb. Eöz aus Oberamts Neckarsulm, Klägerin, Philipp Riebt auf dem Kreüzlen, ^c( amts Weinsberg, Beklagten,, und 10. Johanne Marie, gcb. Kull aus bach,. Oberamts Neuenbürg, Kläger'"' von Johann Friedrich Geckle zu bronn, Beklagten, je (9—jo) wegen böslicher stmg, unter Verurtheklung der ten ln die Kosten; aus Klä- endlich n. Johanne Louise,, gcb. Käufern Thatlfingen, Oberamts Herrenberg, Serin, von dem Chirurgen Jakob Frieds Genkinger, Beklagten, wegen Lebe»^ Nachstellung, unter Verurtheilung p(S Beklagten in die Prozeß - Kosten» B| Kreis- Gerichtshöfe. /, Gerichtshof für den i.) C r i m i n « l Am 5* Mai wurde: r der Johanne Godwein, von Stuttgart, wegen wiederholter Unzucht in der Resi- denzstadt, neben dem Ersatz ihrer Arreste und Untersuchungs-Kosten eine einjäh- rige Zuchthausstrafe zuerkannl. Am 5. Mai wurden verurtheilt; s. der zu Heilbronn in Untersuchung ge- kommeneSchneidersgeselle Ludw.B au er, von Ernsbach, Oberamts Oehringen, we- gen wiederholten, großen und ausgezeich- neten Diebstahls, neben Bezahlung sei- ner Arrest- Azuugs ^ und Untersuchungs- Kosten, zu sechsmonatlich^er Festungs- strafe ; 5. auf die von dem Oberamtsgerichte Be- sigheim geführte Untersuchung: «) Jonathan Weber, von Freudenthal, wegen versuchter Münzfälschung, neben Bezahlung seiner Arrest - Azungs - und der Hälfte der UntersuchungS - Kosten, zu einjähriger Festungsstrafe; k) Anne Marie, Ehefrau des JaEob Haug, Salp-tersieders zu Rosenfeld, Oberamts Sulz, wegen Verheimlichung des Falschmünz Versuchs des Jonathan Mrber und-wegen einer an diesem verr Neckar - Kreis» Senat. übten Cvncusston in Beziehung auf de« gedachten Falschmünz, Versuch, neben Bezahlung ihrer Arrest - Azungs - und ts der Unlersuchungs-Kosten zu scchs- m onat l i ch e r Zuchthausstrafe; o) der Ehemann der Vorigen, Jakod Haug, wogen Verheimlichung desMünz- fälfchungs - Versuchs des Weber, und wegen einer an diesem begangenen Er- pressung, neben Bezahlung seiner Brrrst- Azungs - und der Untersuchungs- Kosten, unter Einrechnung eines Thells feines erstandenen Arrests zu viermo- natlicher Festungsstrafe. Am 8. Mai wurde: 4. gegen Elisabeths Dorothee Hemmknr ger, von Eßlingen, wegen wiederholten Diebstahls eine se ch S monatliche Zucht- hausftrafe und nachherige Einschließung in ein Zwangs - Arbeitshaus auf d r ei M o n a te erkannt. Am io. Mai wurden: 5. wegen einer versuchten Testaments -Z"- «lchtung in gewinnsüchtiger Absicht mit- telst Gewaltthärigkeit gegen den in Aus- übung seines Amtes begriffene» OberamtS- Richler: 4ifc a) Johannes Fried-, von Neustadt, Ober« ßnitf Waiblingen, neben Be: alstung fei;; ne* Arreste und f der Untersuchung-,; Kosten mit ein jährig er;: b) I Hann Georg F r i e b von da, neben- Bezahlung seiner Arrest; und ß- ter Untersuch«ngs-Kvsten- mit a-chLm.vnat«> licher Festuugüstraft belegt.. Am 17..M'ai wurden- v-erurtheilt:: 6.. Jakob Maier, Weber, von Mtdorf, ObcramtS Böblingen, wegen vierten und qualificirten Diebstahls, neben Bezahlung, seiner- Arrest:;; AzungS ; und Unters«; chnngs; Kosten zu- achtzehenmonatlm. chcvZuchthauSstrafe und nachheriger Ein; fpermng: in ein Zwangs-Arbeitshaus bis., zu. erprobter Besserung, mindestens aber, auf die Dauer vom me u m Monaten; 7.. auf die von dem Oberamtsgerichte Eß- lingen geführte Untersuchung a) Wilhelm Friedrich Wullen, von Geiß« singen, wegen-verübter Fälschungen öf;; fentlicher Urkunden und wegen versuch«, ten Betrugs, zu. zehemmonatlicher; b) Matthäus Schönhaar, Zimmermann zm Eßlingem, wegen gleicher Vergehen- zu achtmonatlicher;: o) Friedrich Kalter, Zimmermanm vom Ncckarhauftn, Oberamts Nürtingen,, wegen Theilnahme an dem versuchten; Betrug zu sechömonatlicher;. cl) Andreas Feldmaker, Weber vö>t Meckarbausen,. wegen gleichen Vergeb^'^ zu sechsmonatlicher Festungsstrast' Dabei wurden. Jedem seine eigenen re st; undAzu.-gs an den Untersuchung^ Kosten aber de», Wullen ss, dem 04)ll,/ haar ■£, stda -n dem Falter und. Sc^ ma'er jedem £ zugvsesi den; 8. auf die von dem Oberamte gerichte sulm. geführte Untersuchung: g) Heinrich Ca«;, Hirschwirst) undÄcci- ser von Lampoldthauscn, wegen bedeut lenden AntheilS am der im CoMpl^ verübten lebensgefährlichen lung des Soldaten Wagner zu viel monatlicher Festungsstrafe mit aag^ messener Beschäftigung Innerhalb- fce< Festung j; b) Christian Mitterer von da,. n>eg^ sehr bedeutenden physischen Antheils jener Mißhandlung zu fünf.monntl^ cher Festungsstrafe.. Dabei wurden Jedem ^ der chung»; Kosten zugeschieden,, und bei^ nebst, ihren Mitgenossen, zu der. Heilung»; Kosten des Wagner l * solidarisch verbunden erklärt. Am 19.. Mai wurde:: g. der zu Stuttgart in Untersuchung kommeneni Christine Magdalene Gral'' von: Alldingen,, Oberamts LudwigsburS" wegen mehrerer kleiner, aber wiederholter und zürn Theil ausgezeichneter Diebstähle, ferner wegen einer kleinen Veruntreuung und Annahme eines falschen Namens, neben dem Ersatz des Entwendeten und Bezahlung ihrer Arrest - Azungs- und Unterfuchungs - Kosten eine viermonat- liche Zuchthausstrafe zuerkannt. Am 22. Mai wurde: 10. der Schullehrer Reuth er, von Gemnz« righeim, OberamtS Besigheim, vormali- ger Unter; flegcr und Kelternschrciber, we- gen durch Caffen-E'mgriffe gesetzten Restes und grober Fahrlaßigkeit in Führung seines Amtes, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des Restes samt Zinsen, auch zu Bezahlung der Unterfuchungs - Kosten von seiner Schullehrers-Stette entsetzt, zu Bekleidung eines vffrr.wichen Amtes für unfähig erklärt, und zu zehen- wdchiger Zuchthausstrafe verm heilt. A u d e m se l b e n Tage wurde: i,. David Bögcr, von Bittelbroun, Ober- amtö Neckarsulm, wegen >ebensg.fährli- cher, mit bleibenden Nachteilen verbun- dener Mißhandlung des Le nhard Ring- wald, neben solidarischer Verbindlichkeit zum Ersätze der Heilungs - Kosten und neben Bezahlung von | der Untersu- chungs - Kosten mit achtmonatlicher Festungsstrase belegt. An demselben Tage wurde ferner: 12. Philipp Hü b n er, von Rappoch, Ober, amts Weinsberg, wegen eines mit Ver- > fälschungen verbundenen dolosen Psieg» schafts-Kafsen-Rests von seiner Stelle als Frohnmeister und Gemeinderath entsetzt/ zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes für unfähig erklärt, und neben dem Ersah des Restes samt Zinsen, auch Be- zahlung der Unterfuchungs - Kosten zu fünfmonatlicher Festungsstrase verur- theilt. Am 2). Mai wurden verurtheilt: 13. die zu Ludwigsbnrg in Untersuchung gekommene Margarethe Lämmlin, von Laupheim, Oberamts Wiblingen, wegen dritten und ausgezeichneten Diebstahls, neben Bezahlung ihrer Arrest - und Untersuchungs-Kosten zu sicbenmo- nat'licher Zuchthausstrafe und nachher!» ger Einsperrung in ein Zwangs-Arbeils. Haus auf wenigstens drei Monate; Jakobine Pfeiffer, von Stuttgart, wegen wiederholten und ausgezeichneten D'.ebstahls, auch wiederholten Betrugs, neben dem Ersatz des Schodens und Be- zahlung ihrer Arrest - und Untersuchungs- Kosten zu dreimonatlicher Zuchthaus- strafe und nachher! er Einfperrting in em Zwangs - Arbeitshaus auf zwei Mo- nate. 4i4 Am 26. Mai wurden folgende Strafen erkannt: «5» gegen Carl Weber, von Freudenthal, Oberamks Besigheim, wegen eines voll', brachten ausgezeichneten und eines ver- suchten Diebstahls, auch wegen wieder- holten müßigen Umherlaufens, neben dem Kosten-Ersatz eine zweimonat- liche Zuchtbausstrafe und nachherige zweimonatliche Einschließung in ein Zwangs - Arbeitshaus; »6. gegen Melchior Weigele, Steuer-Ein- bringer und Gemeinderath zu Derdingen, Oberamtö Maulbronn, wegen Ehcbrt chs und Beihülfe zum Versuch der Frucht- Abtreibung, neben Entsetzung von seiner öffentlichen Stelle, und Verurcheiiung in die Hä fie der Untersuchungs-Kosten, eine viermoualliche Festungsstrafe; »7. gegen Maie Caiharine Geisel, von Eßlingen, wegen sechsten Diebstahls, neben dem Ersatz ihrer Arrest- Azungs- vnd Uwersuchungs Kosten, eine sechs- zehnmonarliche Zuchthausstrafe und pachherige Eiusperrung in ein Zwangs- arbei-'sbaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer, voq rinem Jahr; »8. gegen dlr zu Lu^wigshürg in Unter« suchung gekommene Margarethe Caroline Hessel, von Kün.elsau, wegen wieder« holten Vagirens und verbotswidriges Eintritts in die Residenzstadt Ludwigs« bürg, neben Bezahlung ihrer Arrest' AzungS - und Untersuchung« Kosten, eine zweimonatliche Zuchlhausst-afe und nachherige Einsperrung in ein Zwangs' Arbeitshaus auf wengigstens zwei na te. Am rc). Mai wurde: lg. der zu Brackenheim in Untersuchung gekommene Christian Gottleb SesseN« heimer, von Bietigheim, Oberamts Besigheim, wegen vierten Diebstahls, neben Bezahlung der Untersuchmigs« Kosten, zu sechs monatlicher Z->6)t« hausstrafe und nffchheriger Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprob« ter Besserung, wenigstens aber auf ^ Dauer von acht Monaten vcruriheilt« An demselben Tage wtrrde: ,0. der Rosine Friederike Münziug,' ssN Böcklngen, Oberamts Heilbronn, wegen wiederholten Ehebruchs, neben theilung in die Unlersuchnngs - Kosten, eine zwanzig wöchige Zuchthausstrafe zuerkannt. 2.) Civil • In der Appellatlonssache von dem Ober- anusgerichte Necknrsulm zwischen Friedrich Carlsbcrger und den Erben des Adam Carlsberger zu Kochendorf, Bctt>, Wie- derklager, Anten, und dem Schullehrer Gebhard daselbst, Äl., Wiederbeklagten, Aten, wechselweise Ansprüche aus einem Pachtverträge betreffend, wurde die gegen das erstrichleriiche Erkenntniß vom >6. Sept. 8 8 ergriffene Berufung durch Erkenntniß vom 20. Marz, ins. den 8. u d 9. April, beziehungsweise für ver- lassen erklärt, und wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde, unter Ver- urtheilung der Anten in die Kosten, ver- worfen. In der Appellationssache von dem Ober- awtsgerickue Ludroigsbiirg zwischen dem Tagl'odncr Friedrich Mak, von Alldin- gen, Kl., Anten, und dem Schultheißen Thumm dsseibst, Bekl., Atcn, Abrech- nung betreffend, wurde vermöge Be- schlusses vom 11. April, und ins. den k. Mai, die einaewend e Berufung we- gen versäumter Rochsrist zu Einreichung der Beschwerdeschnfr, unter Verurlhei- lung des Anten in die Kosten dieser In- stanz von Amts wegen für verlassen er- klärt. 3. In der Appellationssache von dem Stadt- Senat. gerlchte Stuttgart zwischen dem Schuh- wacher Gottlieb Kühner daselbst, Bekl., Anten, und den Schuhmachern Jakob Neuz und Jakob Fuß zu Neckargarrach, Oberamts Heilbronn, Kl., Aten, An- sprüche aus einem Lieferungs - Akkorde betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom u. April, und ins. den 28. April und 2. Mai, die gegen das Unheil er- ster Instanz vom io. Nov. v. I. ein- gewandte Berufung wegen Versäumnis- ses der Nochfrist zu Einreichung der Be- schwerdesch'.ist von Av ts wegen für ver- lassen erklärt, und der Aut in die Kosten dieser Instanz vernrcheilt. h* In der Appellationssache von dem vor- maligen Oberamtsgenchle Backnang zwi- schen Christoph Gottlied Zoll, Mezger in Sulzbach, Bekl., Anten, und Christine Zügel allda, cum curatore, Klägerin, Ai.,, Entschädigung wegen eines aufge» lösten Ehev rlöbnisses betreffend, wurde durch Erkennmiß vom i3., und ins. den ,6. April, die Appellation wegen zu später Jnterpesilion als versäumt für nicht anher erwachsen erklärt, und Ant in die in dieser Instanz aufgewendeten Kosten verurthcilk» k>. In der Appellaiionssache von dem Stadt- gerichte zu Stuttgart zwischen Gottlieb 416 Kühner, Schuster daselbst, Bekl., An- ten, und Christian Vollmer, Rothgerber in Möckmühl, Oberamrs Neckarsulm, nun dessen Erben, Kl., Aten, Schuld- forderung betreffend, wurde vermöge Be- schlusses vom i3., und ins. den ,6. April, die Appellation wegen Versäumung der Nothfrist zu Einreichung der Beschwerde- schrift für verlassen erklärt, und Ant ln die Kosten dieser Instanz verurtheilt. In den Appellationssachen von dem Ober- amtsgerichte Brackenheim: 6. zwischen Adam von Olnhauscn zu Nord- helm , Bekl., Anten, und Eva Rosine Mägle, Kl., Arin, Kinds-Ernährung betreffend; 7. zwischen Johann Georg Müller, Oel- müllcr zu Schwaigern, Bekl., Anten, und dessen abgeschiedener Ehefrau, Rosine, geb. Reinwald, Kl., Atin, Vermögens- Verlust wegen Scheidung ex capite adul- terii betreffend; 8. zwischen Matthäus Reinwald ln Schwai, gern, Kl., Anten, und Wilhelm Hechler und Jakob Reinwald daselbst, Bekl., Aten, Acker - Meß betreffend, wurde ver- mittelst der den 4. April gefällten und den 3. Mai eröffneten Erkenntnisse die Berufung wegen Versäumnisses der Noch- frist zu Einreichung der Beschwerden- schrlft unter Verurtheilung der Appellan ten in die Prozeßkcsten für verlassen er> klart. 9. In der Appellarionssache von dem Ober- amtsgerichte Lecnberg zwischen dem Schu^' der Georg Schüle zu Merklingen und Consorten, Bell., Anten, und Melcher Dürr daselbst und Consorten, Kl., Ale", Ersatz gestohlener Früchte betreffend, wurde das von der Königs. Justiz - $e< tardaten - Commission gefäll'e Erkenntnis mittelst Urtheils vom iZ. April, eröffnt den »i. Mai, in der Hauptsache unter Vergleichung der Prozeßkosten, jedoch mit der Bestimmung bestätigt, daß über die in erster Instanz noch weiter ange« brachten, aber unentschieden gebliebenen Klagen annoch von dem Oberamtsgerichte erkannt werden solle. ro. In der Appellationlsache von dem Ober- amkSgerlchte Backnang zwischen Gottlieb Müller zu Hüttenbühl, Bekl., Anten, und Marie Greiner, von Alfdorf, Kl-, Atin, Prlvat-Genugthuung wegen unehr» licher Schwängerung und Kinds - Ernähr rung betreffend, ist mittelst des am 4. Apr^ gefällten und den ,8. desselben Monats eröffneten Erkenntnisses die Berufuuü wegen Versäumnisses der Nothfrist 3Ü Einreichung der Beschwerdenschrift unter Verurtheilung des Anten in die Koste» für verlassen erklärt worden. **• In der Appellationsssche von dem Ober- amrsgerkchte Hcilbronn zwischen Heinrich Schober daselbst, Bekl., Anten, und Wieder - Anten , und Johann Michael Kallenberger allda, Kl., A'en, und Wieder - Aten , eine Wasserleitung be- treffend, wurde mittelst de» den -7. März gefällten, und den 22. und 24. April erdffneten Erkenntnisses das Uriheil nächst- voriger Instanz unter Verurtheilung des Anten in die Kosten bestätigt. rr. In der Appellationssache von dem Stadtgerichte Stuttgart zwischen Georg Friedrich Landauers Söhnen daselbst, Bekl., Nachkl., Anten, und der Stadt- und Amtsgemeinheit Herrenberg, Kl., Nachbekl., Akin , eine Abrechnungs- Streitigkeit betreffend, wurde die von den Anten gegen das von der König!. Justiz- Retardaten - Commission gefällte Urtheil eingewandte Berufung mittelst des a,n ,4. April gefällten und den 5. Mai er- öffnten Erkenntnisses wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde unter Verurtheilung der Amen in dir Kosten von Amis wegen verworfen. In der Rechts-Streitigkeit erster In- stanz zwischen den hinterlassenen Söhnen des Hessendarmstädtischen Hof. und Jagd- Junkers von Reischach, nunmehr dem Freiherrn Johann Carl Friedrich von Reischach zu Nußdorf, Kl., und der Gattin des König!. Staats - Ministers Freiherrn von Phull * Riep pur, Philip- pine Charlotte Frauziske Friderike, geb. Frciin von Rieppur, unter dem Beistand ihres Gatten, als gesetzlichen GeschlechtS- Vormunds, Bekl., Vindikation des Le- hens Ober - Mönsheim betreffend, wurde durch Erkenulniß vom g., ins. den 20. Mai unter Vergleichung der Prozeßkosien, jedoch mit Vorbehalt eines besseren Be- weises, die Bekl. für schuldig erkannt, das fragliche Lehengnt samt Zugehör nebst den bezogenen und noch vorhandenen Nutzungen, soweit sie solche nicht durch Verjährung erworben hat, und nach Ab- zug der auf den Bezug dieser Nutzun- gen verwendeten Kosten dem Kl. abzu- treten. 14. In der Appellationsfache von dem Oberamtsgcrichte Vaihingen zwischen der König!. Finanz-Kammer deS Neckar-Krei- se zu Ludwigsburg, Klägerin, Phvdnk.in, Antin, und Johann Franz Zundel, Be- sitzer der Mahlmühle zu Mühlhausen an der Enz, Bekl., Prvducenten, Ären, das Onus fabricae an der Flozaasse daselbst betreffend, wurde die Appellation gegen das am i2» August -819 eröffr-ete bir- theil durch Erkenntniß vom vo. April, ins. den und 26. Mai, unter Mr- urtheifung der Antkn kn dke Kosten die- ser Instanz wegen Mangels einer ge- gründeten Beschwerde verworfen. »5. In der Appellationssache von dem OberamtZ wrichte Marbach zwischen Gott- fried Stegmaier und seiner Ehefrau Barbara zu Kornwestheim, Be?l., An- ten, und Augustin Grattenberger, Hirsch- wirth zu Affolterbach, und seiner Ehe- frau, Bekl., Aten, Heirathguts - Forde- rung betreffend, wurde vermöge Beschlus- ses vom 27. März und publ. den 3o. April, 'die Berufung wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde von Amts wegen verworfen, und der antische Theil in die Kosten dieser Instanz verurtheilt. 16. In der Appellationssache von dem vor- maligen Stadtgerichte Stuttgart zwischen den Schuhmachern Johann Wagner und Friedrich Sezer daselbst, jetzt des letzte- ren Erben, Bekl., Anten, und dem Schuhmacher Jobann Friedrich Bulling zu Ludwigöburg, Bekl , Aten, eine For- derung ans einem Schuh - Lieferungs- Akkord betreffend, wurde vermöge Be- schlusses vom 17. April, und ins. den 17. Mak, der von den Anten versuchte Beweis von Amts wegen als unerheblich verworfen, und kn dessen Folge das frü- here Erkenntniß vom 4* Sept. 1810 für bereinigt und unbedingt erklärt. 17. In der Rechtssache erster Instanz scheu den Gebrüdern Lcoi zu Eß,^nge>^ Kl., und dem Freiherr» Maximi^" von Wurmscr ln Ludwigsburg, 35^-' Schuldforderung betreffend, wurde -cr' möge Beschlusses vom 28. Nov- ins. den i*. Dcc. t8so der Bckl» Bezahlung der eingeklagten Summe v»" 553 fi. nebstZinsen vom »o.August ^^ an, und zu Erstattung sämtlicher Proz^' kosten, verurtheilt. be- 18. In der Apxellationösache von dc>n vormaligen Stadtgerichte Stuttgart scheu David Seligmann, nun von Eichthal zu Carlsruhe, Kl., Ante"/ und der abgeschiedenen Ehefrau des delsmanns Carl Benjamin Rast, ßine, gcb. Blezinger zu Oberrowba^ Bekl., Atin, eine Schuldforderung treffend, wurde vermöge Beschlusses von' i i. April und ins. den 16. Ma' ^ Erkenntniß erster Instanz vom r5- 3^'' nuar lSirj, unter Vergleichung der fielt des Prozesses in beiden Instand lediglich bestätigt. ig. In der Appellations- und refp- tigkeits-Klagsache von dem Sladtg"'^ zu Stuttgart zwischen dem Mezger " - - Car» ■ *"-rr>r'l(>|I, KI., Nachkkl., «n««- >'teu, und dem Substituten Spindler von da, Bekl., Nachkl., Aten, Qnte", 4*9 verschiedene Forderungen in Feige einer Schnitzen - Losung betreffend, wurde ver- möge Beschlusses vom 2/,. April und ins. den ro. Mai unter Verwerfung der gegen das stadtgerichtlkche Urtherl vom IX- Gerichtshof für den i.) Crimin, Am 2. Mai ist: 1. der Bürgermeister Buhler, von Mühl» heim, Oberamts Sulz, wegen eines durch unordentliche Kaffenführung ent- standenen jedoch bereits ersetzten Kassen» rests, und eines mittelst falscher Liqui- dalion seines Remanets verübten Betrugs, dessen er für überwiesen angenommen wurde, neben der Verbindlichkeit zu Er» statrung der UmersuchungS Kosten, von der Stelle eines Bürgermeisters ent- setzt, zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes für unfähig erklärt, und zu , dreiwöchiger FrsiungS » Arbeitssirafe vcrurtheilt worden. Am Z. Mai wurdet r« Crtharine Rebmann, von Altingen, Oberamts Herrenberg, wegen Verheim- lichung ibrer Schwangerschaft, heimli- cher und hülfloser Niederk -nfr, und Hier- durch grob verschuldeter Verwahrlost ng ihres neügebornen Kindes, Neben Ber- 7. August 1817 erhobenen Richtigkeits- Klage das Uriheil vom 3». Aug. *63 unter Vergleichung der Kosten lediglich bestätigt. Schwarzwald - Kreis. l - Senat. «rtheilung in ihre Verhaft - und die Uw tersuchungs - Kosten , zu u e u n m 0 n a t l i- cher Zuchthausstrafe vcrurtheilt. Am 7. Mai ist: 5. Christiane Margarethe, Jakob Kalb- fells Ehefrau von Tübingen, wegen wiederholten und ausgezeichneten Dieb- stahls, zu vier und einhalbmonat- licher Zuchthausstrafe, so wie zum Er- sätze des Schadens und sämtlicher Kosten vcrurtheilt worden. Am *v. Mai wurde: 4. Nikolaus Bü sch le, von Stetten, Ober- amts Tuttlingen, wegen Fälschung einer öffentlichen Urkunde und eines damit verübten bedeutenden Betrugs, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des Schedens und sämtlicher Unlersuchunfs- Kosten, mit vier monatlicher FcstuugS, Arbeitsstrafe belegt. Am ,. Mai ist: L. Jakeb'Gehrrng, von Gcchlngen, Ober» 420 cmt* C-lw, wegen incestuosen Ehebruchs, zu einer F.-stung- Ar>eiusir->-e von dr > Monden und eine —Wache, und zu Bezahlung der hälnigen klntersu- chungs Kesten verurrh. ilt worden. A m i 4. M a i w u rdeu : 6. auf die zu Reutlingen stattgehabte Un- tersuchung: u) der gewesene Bürgermeister und nun- mehrige Gemeinderast) Matthäus Herr- mann, von Geukingen, und d) der Geiueindepfleger Johannes Herr- mann von da, wegen vieljährign Füh- rung von Nebenrechnungen, auch wegen anderer Unordnungen ftn Dienst, so wie c) der seitherige Schultheißen - Amtevcr- westr und Rathsschreibcr Johannes Rein, von Genkingen, wegen Theil- nahme an jenen Vergehen, vr> ihren bisher bekleideten Stellen entsetzt, und zu jeder öffentlichen Anstellung für un- fähig erklärt, auch wegen des Scha- dens- und Untersuchungs - Kosten-Er- satzes die angemessenen Verfügungen ge- troffen. Am' 7. Mai ist - 7. der sechzehenjährige Hubert Kessel- ring, von Dettingen, Oberamrs Rot- tenburg, «egen mehrerer zwar kleinen und einfachen, aber gewerbsmäßig ver- übten Diebstähle, sodann wegen eines qualifl-irten Diebstahls Attentats, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des Schadens, so wie der Hast - Azungs- und Untersuchungs-Kosten mit vier- monatlicher Zwangs-Arbeitsstrafe nebst einem Willkomm von 3o Ruthenstreiche" in zwei Portionen belegt worden. Am 21. Mai wurde: 8. s) Anne Marie Hornung, von menhausen, Oberamts Reutlingen, *x?e> gen wiederholten und incesiuoscn bruchs zu ein und zwanzigwöch^ ger Zuchthausstrafe, und b) Martin Digel von da, wegen i"^ stnosen Ehebruchs zu einer Festung^ Arbeuostrafe von drei Monaten und einer Woche vrrurlheilt, auch jede>" derselben die Erstattung der hälftige" Untersuchungs - Kosten auferlegt; 9. der gewesene Bürgermeister Hölle, "d" Leibungen, Oberamts Sulz, wegen hei"''' licher Verwendnng der Gelder der $|T\ anvertraulcn Commun- Kaffe zu gesttz^^^ drigen Ausgaben und eines nebenbei noch durch Unordnung verschuldeten >vei' teren KassemRcsis, dann wegen eines Z" Bedeckung seiner gesetzwidrigen Ausgabe" und unordentlichen Rechnnngö - Führ""^ gespielten Betrugs durch einbekam'le thellweise Liquidation des ihm bei einer früher» Rechnungö » Abhör gezogene" Remanets mit entlehntem Gelds, neben Entsetzung von seinem Amte und Um fahigkeits-.Erklärung zu jeder öffent- lichen Stelle mit sechswöchiger ^c- stungs - Arbeitsstrafe belegt r auch z">n Ersätze des Rests und sonstigen Scha- dens , so wie der Untersuchungs- Kosten verurtheilt. An demselben Tage ist: Lo. gegen den zu- Oberndorf in Untersu« chnng gekommenen und am 2. April d. I. (Staats - und Regierungs - Blatt S. 276) zu neunmonatlicher Zuchthaus- strafe verurtheilten Karl Bertrand, von Wellendingen, Oberamts Rottweil, auf die weiter gepflogene Untersuchung, nach welcher der von ihm in dem Hause des Johannes Sanier zu Epsendorf verübte Diebstahl sich als qualificirt herausgestellt hat, mit einer weitern Zuchthausstrafe von einem Monat belegt und zu Erstattung der weitern Untersuchungs - Kosten vsrurtheilr wor- den. Am 2-5. Mai wurde: der suspendlrtr Zoller und Acciser Sulz,, von Ofterdingen, Oberamts Rottenburg., we6en verschiedener Amts- ^crö^cn und wegen Betrugs von sei- nen Aemtern entsetzt & Bekleidung einer öffentlichen Stelle für unfähig erklärt und neben Verfüllung in sämtli- che Untersuchungs-Kosten mit dreimo- natlicher Festungs-Arbeitsstrafe be- legt und zugleich die Werths - Confiska- tion der von ihm verkauften, aber nicht veraccisirten Gegenstände und die Ver- bindlichkeit zum Ersätze des verursachten Schadens ausgesprochen. Am j8. Mai ist x rr. Michael Griesinger, von Apftlstet- ren, Oberamts Urach, wegen fortgesetzten Haus - Diebstahls, dann wegen zweier kleinen Diebstähle, wovon jedoch der eine als ausgezeichnet und noch durch ver- suchtes Einsteigen erschwert erscheint f neben Verfüllung in seine Verhaft - und sämtliche Untersuchungs-Kosten zu fünf- monatlicher Festungs - Arbeitsstra.fe unter Vorbehalt eines Straf - Zusatzes für den Fall, daß sich durch die noch ausstehende Verificate ein weiterer Rest Herausstellen sollte, verunheilt; i3. Johann Georg Gutekunst, von Ober- schwandorf, Oberamts Nagold, wegen- lebensgefährlicher Mißhandlung des- Jo. Hannes Graf, von Haiterbach, so wie- wegen der an Ludwig Marquard von da- verübten Mißhandlung unter Einrech- nung eines Theils des erstandenen lan- gen Arrests zu achtmonatlicher Fe« stungs; Arbeltöstrafe und zum Ersätze seiner Verhaft - Kosten verurtheilt, das Erksnntnkß hinsichtlich der Unterst-- chungs - Kosten aber noch ausgeftHt worden. 2.) C l v i l , S e n a t. Am 6. Mai ist: . in der Nichtigkeits-Klagsache von dem Oberamtsgerichte zu Reutlingen zwischen Salomon Wekler daselbst, Bekl., Que- rulanten, und Daniel Lumpp von da, Kl., Querulaten, Schadens - Ersatz be- treffend, das erstrichterliche Urtheil unter einer Modifikation hinsichtlich des Be- trags und der Ausmittlung der Entschä- digungs-Summe bestätiget, auch Queru- lant in zwei Drittheile der Prozeß Kosten zweiter Instanz verurtheilt, bei dem wei- tern Kostenbetrag aber die Compensalion ausgesprochen worden. Am g. Mai wurde: . in der Nichtigkeit-Klagsache von dem Oberamlsgerichte zu Freudenstadt zwi- schen Sophie Köhler und Catharine Nestle, unter Beistand ihrer Ehemänner, Bekl., Querulanten, sodann dem Gerichts-Ver- wandten Christian Baldenbofer, und der Wittwe des Johannes Baldenhofer, cum curutore, Kl., Querulaten, sämtlich von Freudenstadt, eine Schuldforderung betreffend, das erstrkchterlkche Erkennt--^ unter Verfüllung der Anten in die zweiter Instanz bestätigt; 3. in der Ationsfache von dem Obera-n^ gerichte zu Horb zwischen Maier $llC{/ bacher, von Nordstetten, Kl., #"£cw und Jakob Schweizer und Cons. Rohrdorf, Bekl., Aten, eine Klage betreffend, Ant mit der cr0r^c nen Berufung wegen Mangels an e'1!^ gegründeten Beschwerde, unter Verb lung in die Kosten dieser Instanz ^ wiesen; 4» in der Ationssache von dem Oberarn^ gerichte zu Rotlenburg zwischen Franz' Johannes Orgeldinger daselbst, ^ Anten, und Joseph Ulmcr von Bekl., Aten , die Einrichtung einer 0 ^ meinschaftlichen Scheuer betreffend, ^ erstrichterliche Urtheil bestätigt, und in die Kosten zweiter Instanz verurthe- 5. in der Ationssache von dem Obera^^ gerichte Freudenstadt zwischen 3")^ ^ Georg Kopp, von Schnaiterthal,. 4*3 Anten, und Martin Adrio», Vogt in Schömberg, Bekl., Aten, Losung betref« send, dke ergriffene Berufung wegen Versäumung der Nothfrist zu Einrei- chung der Beschwerdefchrlft für verlas- sen erkannt, und Ant ln die hierdurch veranlaßten Kosten verfällt» Am i». Mal ist: 6. in der Ationssache von dem OberamtS- gerichte zu Nürtingen zwischen Georg Rommel, von Justingen, Kl., Auren, sodann dem Schultheißen und Gemeinde- Rath zu Balzholz, Bekl., Aten, Schad- loshaltung wegen unrichtigen Vermögens- Zeugnisses betreffend , Ant mit der er- griffenen Berufung wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde unter Ver> urtheilung in die Kosten dieser Instanz, abgewiesen worden. Am >6. Mai wurde: 7» in der Ationssache von dem vormaligen Oberamtsgerichle zu Rottenburg zwischen dem Pfarrer Leopold Kern zu Äi-rlin- gen, Kl., Anten, und der Gemeinde Frommenhausen, Bekl», Atin, den kleinen Zehnten betreffend, das erstrich- terliche Erkenntniß unter Compeusation der in beiden Instanzen aufgewendeten Prozeß-Kosten abgeändert; 8» in der Nichtigkeits-Klage- und Ationssache von dem Oberamtsgerichte zu Sulz zwi- schen der Amtspflege daselbst, Bekl», O.uerulantin, Antin, und dem Oberzol- ler Vollmer von da, Kl., Querulaten, Aren, pro. condict. indebiti zwar auf Verwerfung der grundlosen Nichtigkeits- Beschwerden erkannt, das Erkenntniß er- ster Instanz aber dennoch, unter Com- pensatio» der Proceß-Kosten, abgeändert. An demselben Tage sind: g» in der AtionSsache von dem Oberamts- gerichte zu Reutlingen zwischen dem Oberförster Kemmler zu Winnenthal, Kl», Anten, und Joseph Beutel, von Pfullingen, als Pffeger des Friedrich Kemmler von da, Bekl., Aten, eine Bürgschafts-Forderung betreffend, und io. in der Ationssache von dem OberamtS- gcrlchte zu Tuttlingen zwischen dem Came- ralamt Wurmlingen, Liquidanten, An- ten, und den demselben in der Gamfache des Michael Ganter, von Seitingen, gleichgesetzten und vorgefetzten Gläubi- gern, Mit-Liquidanten, Aten, die ergrif- fenen Berufungen 'wegen Versäumung der Nothfrist zu Einreichung der Be- schwerdeschriften, für verlassen erkannt und die Anten in die hierdurch verur- sachten Kosten verfällt worden». 4*4 An demselben Tage wurde fer- ner: *i. in der Ationssache von dem vormali- gen O'oeramtSgerichie zu Rottcnburg zwi- schen Johann TamesaSca, Gastgeber zum römischen Kaiser daselbst, jetzt dessen Er- ben, Bell., Anten, und Longin Buh- müller zu Iungingen im Fürstenthnm Hechingcn, jetzt dessen Erben, Kl., A-en, Forderungen aus einem Gesellschafts-Ver- trag und andere Rechts-Geschäfte betref- fend, reformatorisch auf einen von anti- scher Seite abznschwörenden Editions-Eid erkannt und für den Fall der EidcZlei- leistung die weitere Entscheidung Vorbe- halten, auf den Fall der Eides-Verrvei- gernng aber den Beklagten, Nten, die Bezahlung der geforderten Summe fs tvie die Erstattung der Proceß-Kosten beider Instanzen aufcrlegt. A m 2 r. Mai wurde: *»« in der Ationssache von dem vormali- gen Oberamtsgerichte zu Nagold zwischen dem Juden Salomon IsaiaS, von Müh- ringen, Liquidanten, Anten, und dem Güterpfleger nebst ver übrigen Creditor- schaft des Johann Michael Greis, gewe- senen Maierei-Beständers zu Reuthin, Liquidaten, Aten, Liquidität und Priori, rät im ConcurS betreffend, das erstriä? tcrliche Uriheil theils bestätigt, theils ao- geüudert, unter Vergleichung der Process Kosten beider Instanzen. Am So. Mai wurde: rZ. in der Ationssache von dem vornialb gen OberamtSgerichte zu Nagold zwilch^ Johannes Waidelich, von EttmanuS^" ler, Vorbekl., Nachkl., Anten, und &c' Curatel des Soldaten Johann Wurster zu Wbrnersperg, jetzt deffe" Erben, Vorkl., Rachbekl., Aten, , rung aus einem Militair-Einstehungs' Contrakt in der Vor- und die Austss' bung dieses Contraklö in der Nachkla^ betreffend, das erjirichterliche Erkcnnw^ bestätigt und Ant in die Kosten zrveit^' Instanz verurtheilt; 14. in der Ationssache von dem Oberarnts- gerichte zu Tübingen zwischen der srau des Jakob Digsl, von Mahr ins Kl., Antin, und der verwimveten gareihe Digel daselbst, cuna cur-, Atin, LeibgedingS-Forderung betresst die ergriffene Berufung wegen Mangkld an einer gegründeten Beschwerde abg^ wiesen und die Antin in die Kosten 3WC*' ter Instanz verfällt. 4i5 III. Gerichtshof fük den JaxL-Kreis, i.) Lriminal Den 3. Mai wurde: r. in der vor dem OberSmrSgerrchte Schorn- dorf geführten Untersuchung erkannt, daß der Auwald und Bürgermeister Johan- nes W a lb enm aier, von MsnolzwMer, wegen vorsätzlichen Kasscn-RestS, neben Bezahlung sämtlicher Untersuchungs-Ko- sten, von den von ihm bekleideten Grel- len entsetzt, zur Bekleidung einer öf- fentlichen Stelle für unfähig erklärt, und zu zweimonatlicher Zuchthausstrafe in Markg öningen zu verurtheilen, da- gegen rück,sichtlich des Verdachts einer Rechnungs-Verfälschung von der Instanz zu entbinden seye. An demselben Tage wurde: 2. der von dem Oberamtsgerichte Hei- denheim in Untersuchung gezogene, we^en AmtSnachläß'gkcic unterm 5. Mai 1809 von seiner Stelle als Schultheiß entlas- sene, und am 11. Mürz 1815 wegen doppelter Verpfändungen u-R unrichtiger Führung des Unterpfands-Buchs, von der ihm vorbehaltenen Stelle als erster Richter cassirre, und -mit vierwöchi- ger Gefängnißstrafe belegte Johannes Fez er, von Sönstetten, wegen vor S e n a t. dem gegen ihn ergangenen letzten Er- kenntnisse verübten, erst neuerlich aber entdeckten und zur Untersuchung gekom- menen , mittelst Fälschung einer öffentli- chen Urkunde verübten groben Betrugs, neben Ersatz des gestifteten Schadens und der sämtlichen Untersuchungs-Kosten, zur Bekleidung einer öffentlichen Stelle für unfähig erklärt, und zu dreimo- natlicher Zuchthausstrafe in Mark- gröningen , mit einer seiner körperlichen Beschaffenheit angemessenen Beschäfti- gung verurtheilt. Unterm 5. Mai wurde: 3. die zu Heidenheim in Untersuchung ge- kommene Friederike Kallenberg er, von Königsbronn, wegen wiederholten Vagi- rcns und Betrugs mittelst Kartenschla- gens, so wie wegen Lügen vor Gericht, neben Bezahlung der Arrest- Azungs- und UnrersuchungS-Kosten, mit einer fechsmonatlichen Zuchthausstrafe in Ludwigsburg und uachheriger dreimo- natlicher Reclusion in dem ZmangS- Arbeitshause zu Ellwangen belegt; 4. der bei dem Oberawwgerichre Welchekm m Untersuchung gestandene Johannes 4*6 Krauß, von Lorch, wegen begangenen Ehebruchs und verübter Real-Injurien gegen seine Ehefrau, zu einer drei und einhalbmonarlicher Festungsstrafe verurtheilt. Am ,o. Mal wurde: 5. gegen den bei demOeberamtsgerichte Oeh- ringen kn Untersuchung gekommenen An- ton Dürr, von Pfedelbach, wegen wie- derholt begangener betrügerischer Hand- lungen, neben dem Ersatz des Schadens, fo weit solcher noch nicht geleistet ist, so wie sämtlicher Arrest- AzmigS- und Un- tersuchungs-Kosten, eine seiner körperli- chen Beschaffenheil angemessene Festungs- strafe von Einem Jahre erkannt. Unterm l7ken Mal wurde: 6. auf den Grund einer von dem vorma- ligen Criminal-Amt Göppingen geführ- ten Untersuchung, Christine Ulmer, von Plüderhausen, wegen wiederholten Versuchs der Abtreibung ihrer Leibes- frucht, unter Berücksichtigung der bei ihr verminderten Zurechenbarkeit, neben Anfcheidung des sie treffenden Theils der Untersuchungs-Kosten, zu viermonat- licher Zuchthausstrafe in Ludwigsburg verurtheilt. An demselben Tage wurde: Anne Marie Weidmann, von Gmünd, welche bei dem dortigen Ober- amtSgerichte in Untersuchung gekommen war, wegen fortgesetzten unzüchtigen Le- bens, zweiten kleinen Diebstahls, und Lügen vor Gericht, neben dem Ersaht des gestifteten Schadens, auch Zahlung ihrer Arrest- Azungs- und sämtlicher Un- tersuchungs-Kosten- mit sechsmonal« licher Zuchthausstrafe in Ludwigsburg belegt. Am 8. und ig. Mai wurdet 8. in der vor dem Oberamtsgerichte Hri- denheim verhandelten Untersuchungs-Sa* che gegen Carl Hammer, von Ochsenberg, und Consorlen: a) Johann Mänrer, von Kvnkgsbronn, wegen theils versuchter, theils vollbrach' ter Wildereien, neben einer Geldstrafe von6oPfund Heller, zu drei un^ einhalbmonatlicher, b) Johann Georg Bog, von Izelberg» wegen gleicher Vergehen, so wie wegen Anschlagens mit einem ungeladenen Gewehre gegen einen Forstbedienten, ne- ben einer Geldstrafe von r o Pf'"^ Heller, zu fechsmonatlicher, ""d e) Carl Hammer, von Ochfenberg, ^ gen gleichmäßiger, theils attentirtek, theils vollbrachter Wildereien, und 7* 4*7 gen Anschlägen» eine» geladene'» Ge- webes auf einen Forstbedienten, neben einer Geldstrafe von 20 Pfund Hel- ler, zu neunmonatlicher FestungS« strafe verurtheilt, und ihnen neben dem Ersatz des erlegten Wilds ein angemes- sener Antheil an den Untersuchungs-Ko- sten zugeschieden. Unter dem 2 r. Mai wurde: 9. gegen Jakob Kel ler, vormaligen Baie- rischen Oberlieutenant aus Günzburg, auf deu Grund einer von dem Oberamtsge- richte Heidenheim gegen denselben gepflo- genen Untersuchung, wegen großen mit- telst Fälschung verübten Betrug», neben Ersatz des gestifteten Schaden», der Ar- rest- Aznng»- und Uniersuchungs-Kosten eine viermonatliche Festungs-Arrests- strafe mit angemessener Beschäftigung unter der Bestimmung erkannt, daß derselbe nach erstandener Strafe aus den Königlichen Staaten ausgewiesen wer- den solle. Am r4. Mai wurde: 10. der vor dem Oberamtsgerichte Aalen in Untersuchung.gekommene Beisitzer und Uhrenmacher, Franz Seidel zu Aalen, wegen Unterschlagung und Betrug», zu viermonatlicher Festung»arbeit, ne- ben Ersatz de» Schadens, auch Zahlung seiner Arrest- Aznng»- und sämtlicher Untersuchungs-Kosten verurtheilt. Untem 26« Mal wurde:. »»♦ auf den Grund einer von dem Ober- amtsgerichte Oehringen geführten Unter- suchung der Gauner, angeblich Anton Hag, von Aussäß im Königreich Bai- ern, und dessen angebliches Eheweib, Theresie, und zwar ersterer wegen eines ssualisicirten großen und mehrerer kleiner Diebstähle, verbotenen Wiederbetreten» der Königl. Staaten, wiederholten Va- girens und grober Lügen vor Gericht, mit ein und ein halb jähriger Zucht- hausstrafe in Gotte-szell, mir Willkomm und Abschied; letztere aber wegen Mit- urheberschaft an obbenannren Diebstählen, Vagirenö und gerichtlicher Lüge mit ein, jähriger Zuchthausstrafe in Ludwigs- bürg , neben Ersatz des gestifteten Scha- dens, belegt, sich auf den Fall der Erhe- bung einer schwereren Verschuldung bei der, besonders wegen Ausmittlung ihrer Hei- maths-Verhältnisse zu pflegenden weitern Untersuchung, ein Straf-Zusah Vorbehal- ten, und rückstchüich der Kosten das Aö- thige verfügt. An demselben Tage wurde: »2. Johanne Kolb, von Efstngen, auf die bei dem Oberamtsgerichte Aalen ge- 428 ' führte Untersuchung wegen wiederholten VagirenS, dessen sie für überwiesen ange- nommen,, zu Reclusion in einem Zwangs- Arbeitshause bis zu erprobter Besserung 2.) C i v i Am 7. Mai wurde: L., in der Ationsfache von dem Oberamts« gerichte- Neresheim zwischen Friedrich Weiller, von Ober-Urbach, Oberamts Schorndorf, Kläger, Appellanten, und dem Magistrat in Bopstngen, Bekl., Aten, eine Regreß-Klage betreffend, die eingewandte Appellation wegen der ver- säumten Nachfrist zu Einreichung der Be- schwerdeschrift für verlassen erklärt und Appellant in die etwaigen Kosten dieser Instanz verurtheilt. An demselben Tage wurde: x.. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichteCrailsheim zwischen Christian Hof- mann, von Waldthann, Beklagten/ Ap- pellanten, und Michael Schmelser und Consorten, von Volkershausen, Kläger, Appellaten, eine Gültforderung betreffend, die eingewandte Appellation wegen' des versäumten peremtorischen Termins' zu Einreichung der Bcfchwerdeschrift, für desert erklärt, und Appellant in die. Ko- sten dieser Instanz verurthelü». und wenigsten- auf die Dauer von a chi Monaten, neben Bezahlung der Ar- rest- Azungg- und UntersuchungS-Ksst^' verurtheilt». - S s n a t* Am 7. Mai wurder 3. in der vor dem Oberamtsgerichte Schorn- dorf verhandelten Appellationsfache zwi* schen der verwirtweten Juliane Wolf Jl* Beutelsbach, Klägerin, Appellantin, und Johann Friedrich Lutz daselbst, Beklag- ten, Appellaten,. Aufhebung einer VM mögenS-Uebergabe betreffend, das unter dem Fcbr. 1810 er'offnete. erstrichter- liche Urtbeil unter Verurtheilnng der Appellantin in die Kosten gegenwärtiger Instanz bestätigt, der Antin aber be- weis nachgelassen» Den 1^. Mai wurde: H* in der Ationssache von dem Oberamts- gerichle Gerabronn des Conrad Hopf, ^ Oberstetten, Beklagten, Anten, gegen Jacob Leoi, von Niederstetten, Kläger, Aten, Schuld-Forderung betreffend, gegen das von der Kbnigl. Justiz-Retar- daten-Commission irr Rottenburg ft^te Er kennt!, iß eingelegte Berufung wsgen Mangels einer gegründeten f^eschrver^' 4*9 iwstes Veruriheilung des Anten in die Kesten dieser Instanz, verworfen; 5. die Nichtigkeits-Klage des Simon L'ow Raphael, von Mdnchsroth, wider den in der Gantsache des Franz Neubauer in Schneidheim von dem Oberamtsgerichte Ellwangen er'offneten PurificationS-Be- scheid verworfen, und Querulant in die Kosten verurcheilt. Am 19. Mai wurde: 6. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Welzheim zwischen Catharine Marx zu Ober-Urbach, cum curat., Kläg., Appellantin, und Johann Georg Strauß zu Alfdorf, Beklagten, Appel- laten, Vaterschaft und Kinds-Ernährung betreffend, die Antin mit ihrer Beru- fung wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde, unter V-rurtheilung in die Kosten dieser Instanz, abgcwiescn; 7. in. der Ationssache von dem Oberarms- geeichte Aalen zwischen dem Salz-Fak- tor Friedrich Debler, von Schwäbisch- Gmünd, Liquidanken, Appellanten, gegen die Gläubiger der fünften Klaffe im Gante des Georg Hohl, von Dewangen, Liqui- dalen, Äppellaten, Location betreffend, in Folge eines anferlegten Beweises im Pul>kte der Beobachtung der Appellae rions Formalien, erkannt, daß gegenwär- stige Appellationssache als anher erwachs sen zu betrachten, und daher anzuneh- men scy. Unterm 2 6, Mai wurde: 8« dem von Michael Feuchter, von Rü- kertsbronn, ergriffenen Recurö gegen den außergerichtlichen Zahlungs-Bescheid des Oberamtsgerichts Hall in Sachen, der verwittweten Assessorin Bonhdser zu Hall gegen Michael Feuchter zu RükertS- bronn, Forderung von ,7, ff. 4. kr. be- treffend , Stall gegeben, sofort der Zah- lungs-Bescheid des Oberamtsgerichts Hall aufgehoben, und durch Ordination das Nöthige verfügt. Am 26. Mai wurde: 9. der Recurs des Caspar Höpensitz, von Meistersiall, gegen daS von dem Ober- amtsgerichte Neresheim wider ihn ausge- sprochene Gant Erkenntniß wegen Man- gels an einer gegründeten Beschwerde verworfen; 10. in der Ationssache von dem vormali- gen Oberamtsgerichte Neresheim zwischen dem Hof-Faktor Jonas Schwab, von Oettingen, nun dessen Relikten, Beklag- ten, Appellanten, und der Fürstlich-Oet- tingen-Wallersteinischen mütterlichen Pri- vat-Vermvgens-Administratkon, Klägerin, Appellatin, Forderung von Zinsen au» zwei cedirten Capitalicn betreffend, das unterrichterliche Verfahren wegen In. 4 4 So Kompetenz als nichtig aufgehoben, und das vormalige Oberamtsgericht Neres- heim in die Kosten verurtheilt. Den 3o, Mai Wurde: u. in der Atiorrs fache zwischen Christian Kühner, von Neuenstadt, Klager, Pro- duc ten, Appellanten, und Peter Die;, -von Langenbeutingen, Beklagten, Prsdu« centen, Aten, eine Schuld-Forderung von 35o fl. betreffend, die ergriffene Berufung wegen versäumter Notfrist zu Einrei- chung des Beschwerden - Libells unter Verurtheilung des Appellanten in die Ko- sten dieser Instanz, für verlassen erklärt. IV. Gerichtshof für den Donau-Kreis. i.) Crimknal - Senat. Am 7. Mai wurden verur- theilt: 1. die bei dem Oberamtsgerichte Göppingen in Untersuchung gekommene Katharina Götz, von Ulm, wegen Urkunden-Fäl, schung, wiederholter Landstreicherei und zweier einfacher, den dritten Rückfall be- gründender Diebstähle, neben Zuschei- dung eines angemessenen Theils der Un- tersuchungs-Kosten zu zehenmonakli- cher Zuchthausstrafe zu Markgrönin- gen, und nachheriger Einsperrung in dem Zwangs-Arbcitshause zu Ulm bis zu er- probter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sieben Monaten; 7, auf die von dem OberamtSgerkchte Ulm geführte Untersuchung, Franz Xaver Späh, von Scheer, wegen mehrerer zum Theil erschwerter Betrügereien und Diebstähle, ferner wegen polizeiwidrigen Herumziehens, leichtsinnigen Schulden» machens, auch muthwillkger und freche Lügen vor Gericht, neben Verfällung in den Ersatz des gestifteten Schadens u»d sämtlicher Kosten zu viermonatlrche* Festungs-Arbeitüstrafe. Am 14. Mai ist: 3. auf den Grund der von dem Oberamts- gerichte Kirchheim geführten Untersuchung gegen Eva Haag, von Feiiiau, Obel- amts Hall, wegen wiederholten großen Diebstahls, Begünstigung eines großen Kirchen-Diebstahls, und mehrerer rer theils kleiner, theils ausgezeichnetes Diebstähle, planmäßig mit dem quisiten Ferdinand Liebler zu Sta»^^ gebrachter Entweichung auf dem Trans' port, auch wegen Fälschung, Concubinats und wiederholter Landstrelcherei, neben Perurtheilung zum Schadens-Ersatz n>^ Zuscheidung eines angemessenen Thei^ der Untersuchungs-Kosten, eine Zuch^ hausstrafe zu LudwigZburg von zwei Jahren und drei Monaten und nachhcrige Einsperrung in dam AwangS- ArbeitShauft zu Ellwangen bis zu er- probter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von einem Jah^e erkannt worden- An demselben Tage wurden verurtheiltr . auf den Grund der von dem Oberamtsge- richte Riedlingen geführten Untersuchung: 2) Agatha Wallinger, auch Scharpf genannt, von Zell am Hammersbach, im Groß-Herzogth-um Baden, weg-en Mitwissenschaft und nachgefplgter Diebe stahls-Thcilnahme unter Berücksichtigung der wegen Diebstahls bereits erstande- nen Strafen, sodann wegen ihres bei Strafe verbotenen Wiedereintritts in das Königreich, wegen wiederholten Va- girenö und falscher Angaben vor Ge- richt, zu fechsmonatlicher Zucht- hausstrafe in Markgröningen und ein» fachem Abschiede; k) Barbara Steiner, von Zell am Hammeröbach, wegen Beihülfc Mid nachgesolgter Theilnahme bei großen Diebstählen, wegen wiederholter Ueber- tretnng des Verbots des Wlederelntriits !rr das Königreich, wegen Bettelns und Landstreicherei, auch falscher Angaben vor Gericht,, zu fechsmonatlicher Zuchthausstrafe jti Markgröningen; e> Gottlieb Kr ummraier wegen nach- gefolgter Diebstahls-Theilnahme, Land- streicherei, Fälschung, öffentlicher Ur- kunden und Lügen vor Gericht zu drei und einhalbmönatlicher FestungS- Arbeitsstrnfe. Zugleich wurde, unter Aussetzung des Erkenntnisses über den Kostenpunkt, we- gen des Schadens-Ersatzes das Ange- messene verfügt, und verordnet, daß nach crstandener Strafe die Jnguisitinnen Wallinger und Steiner unter Be- drohung mit strengerer Ahndung auf den Wiederbetretungs-Fall aus dem Kö- nigreichs aus gewiesen werden sollen, In- quisit Krumm rarer aber unter ge- naue polizeiliche Aufsicht zu stellen seye» Am 1 6. Mai wurde: 5. gegen den bei dem Oberamksgerichte Ravensburg in Untersuchung gekomme- nen Caspar Schubiger, von Ga- niöwald im Schweizer Cantsn St. Gal- len, wegen Fälschungen,' Betrugs und wegen Unzucht-Vergehens, neben Verfül- lung in sämtliche Untersuchungs-Kosten unter Errechnung eines Theils des er- standenen Arrests noch sieben monat- liche Festungs-Arbeitöstrafe und nach- hörige Ausweisung aus dem Königreiche unter Straf-Androhung auf den Wie- dorbctretiingS-Fall erkannt; 6. der bei dem Oberamtsgerichte Göppin- gen in Untersuchung gekommene Jacob 4 Würdele, von Wäldenbronn, wegen zwar kleinen aber als Felddiebstahl aus- gezeichneten und im rechtlichen Sinn vierten Diebstahls, so wie wegen An- gabe eines falschen Namens, neben Ver- füllung in den Kosten- und Schadens- Ersatz zu halbstündiger Ausstellung auf der Schandbühne mit angeheftetem Zettel „Felddieb", zehenmonatlicher Fe- stungs-Arbeitsstrafe und nachheriger Ein- fpcrrung in dem Zwangs-Arbeitshause des Neckar-Kreises bis zu erprobter Bes- serung, wenigstens aber auf die Dauer von fünf Monaten yerurtheilt. A m 21. Mai ist: 7. die bei dem Oberamtsgerichte Ulm ln Untersuchung gekommene Wittwe des vormaligen Forst-CafsierS Nast zu Ulm, wegen Ehebruch?, Verletzung des Hand- gelübds und falscher Angaben bei der Vermögens - Untersuchung , und theilS vollbrachten, theils versuchten großen Be- trugs durch Unterschlagung, neben Ver- füllung in einen angemessenen Theil der Untersuchungs-Kosten, so wie zum Ersatz des Unterschlagenen mit zehen monat- lich er Zuchthausstrafe in Markgröni- gen belegt worden. An demselben Tage wurde: 8. gegen den bei dem Oberamtsgerichte Göp- pingen in Untersuchung gekommenen I»? Hann Georg End riß, von Weilheim, wegen zwei unter erschwerenden Umstäm den verübter Diebstähle, wovon der eine die Summe eines großen Diebstahls über- steigt, und als vierter Diebstahl im recht' lichen Sinne anzusthen ist, sodann gen zum zweitenmal wiederholter Land- streicherei neben Verfüllung in den Ko- sten- und Schadens-Ersatz eine ein und einhalbjährige Festungs-Arbeitöstrafe und nachherige Einsperrung in dem Zwangs-Arbeitshaus zu Ulm bis zu er- probter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von ein und einem hal- ben Jahre erkannt. Am -2. Mai wurden verur- theilt: 9. auf den Grund der von dem Oberamts- gerichte Münsingen geführten Unterste chung Magdalena S che ff old, von Sopderbuch, wegen vierten Unzuchts-Ver- gehens, neben Zuscheidung der Unterste chungS-Kosten zu viermonatlicher beit in herrschaftlichen Geschäften; 10. der bei dem Oberamtsgerichte Ravens bürg in Untersuchung gekommene Lorenz Schneider, von Hochweiher, wegen versuchter Wilderei und Widersetzlichkeit gegen einen Forstdiener, verbunden mit 433 gefährlichen Drohungen, neben Confis- calion seines Gewehrs und Zuscheidung sämtlicher Kosten, unter Einrechnung der gegen denselben am i3. April »8io we- gen anderer Vergehen ausgesprochenen Strafe, im Ganzen zu sechs monatli- cher Festungs-Arbeit mit 2luckstchtnahme auf seine Körperbeschaffenheit und zu ei- ner Geldbuße von zwanzig Pfund Hellern; ii, auf den Grund der von dem Ober- amlsgerichte Wiblingen geführten Unter- suchung Johann S ch e u f e l e, von Weilheim, Oberamts Kirchheim, wegen großen, jedoch grbßtencheils ersetzten, im rechtlichen Sinne zweiten Diebstahls, ferner wegen Landstreicherei und Bet- telns, neben Verfällung in den Kosien- und Schadens-Ersatz zu fünfmonat- licher Festungs-Arbetlsstrafe. Am 28. Mai wurden verur- theilt: u. die bei dem Oberamtsgerichte Kirch-. heim in Untersuchung gekommenen Anne Catharine Rehkugler, von Unterlen- ningen, wegen unehelicher Schwängerung, verheimlichter Schwangerschaft und Ge- burt , sn wie wegen der während ihrer Schwangerschaft bewiesenen Vernachläßi- gung ihrer Mutterpflichten, unter Zuschck« düng eines angemessenen TheilS der Unter- suchungs-Kosten zu achtmonatlicher Zuchthausstrafe zu Markgröningen; i3. der bei dem Oberamtsgerichte Geißllnr gen in Untersuchung gekommene Johan- nes Frey, von Iggingen, Oberamt» Gmünd, wegen zweier kleiner und ein- facher, aber wiederholter Diebstähle und eines Diebstahls-Versuchs, neben Ver- fällung in den Kosten- und Schadens- Ersatz zu drei und einhalbmonak- licher Fesiungs-Arbeitssirafe: »4. der Klein-Almosen-Pfleger Jacob Schmid, von Jßny, welcher bei dem Oberamtsgerichte Wangen -in Untersu- chung kam, wegen durch wirkliche Cas- sen-Eingriffe bewirkten, jedoch wieder ersetzten Cassenrests von i5r fl. 1* kr., neben Zuscheidung sämtlicher Kosten, Cassation von seiner Stelle und Un- fähigkeits-Erklärung zu Bekleidung eines öffentlichen Amts, mit Rücksichtnahme auf mehrere ihm zur Seite stehende Mil- derungs-Gründe zu viermonatlicher Zuchthausstrafe zu Markgröningen, mit einer seiner körperlichen Beschaffenheit angemessenen Beschäftigung. 434 Erkenntniß in Revisions-Fallen. Am aß. Mai ist; i5. auf den Grund der von dem Ober- amtsgerichte Ulm geführten Untersuchung, Christian Gay er, von Aichelberg, Oberamts Kirchheim, wegen eines unter schwerer und gefährlicher Mißhandlung sn Jacob Stahl, von Waldenbuch, ver- 2.) Civi Am Z. Mal wurde: r. in der Appellationssache von dem Ober- amtsgerichte Tettnang zwischen dem Ca- meralamt daselbst, Lntin, Antin, und den Gant - Gläubigern des Pfarrers Kempter, von Goppertsweile», Mlt-Li- quidanlen, Aten, die eingewandte Beru- fung wegen versäumter gotägkger Noth- Oist zu Einreichung der Beschwerdeschrift für verlassen erklärt, und antifcher Theil !n die Kosten verurtheilt; av l» der Appellationssachs von Geißlin- gen zwischen dem Ziegler Johann Georg Bühler, von Hohenstaufen, Anten, und feiner Ehefrau, Atin, wurde die eingelegte Berufung des Bühler gegen einen Be- schluß des OberamtSgerichts vom i8. März d. I» in Betreff der nachgefuch- ten Wiedereinsetzung in die Selbst-Ad- ministration seines, seiner Frau und seiner Stiefkinder Vermögen, als unstatt- haft verworfen übten Straßenraubs, ferner wegen meh" rerer Diebstähle und Landstreicherei, »ie' ben Verurtheilung ln den Kosten" lind Schadens-Ersatz mit neunjähriges Zuchthausstrafe zu Gotteszell belegt, da- gegen wegen Verdachts eines versucht Mords von der Instanz entbunden werde»' - Senat. Am 11. Mai ist: Z. auf den von dem Handelsmann Norö, von Wangen, ergriffenen RccutS, gegen das von dem Oberamtsgerichte da" selbst wider ihn ausgesprochene Ga»^ Erkenntniß, letzteres wieder aufgehobe», und wegen Behandlung des Schuldes wefens des Recurrenten die erforderliche Einleitung getroffen worden. Am rMai wurde: 4. in der Appellationssache von dem amtsgerichte. Göppingen daö fo betitelt Gesuch um Wiedereinsetzung in den rkgen Stand gegen die versäumte frist der Berufung von Seilen des Hannes Ayerle, von Ursenwangen, Bek»-, Jaulen, gegen Friedrich Binder zu llru terböhringen, als Johann Kurzischen Psi^ ger, Kläger, Jäten, Compensaiion ver^ schiedener Forderungen betreffend, durch Ordination erledigt» 455 Am 19. Mal ist: 5. die Appellationösache von dem Ober» amtsgerichtr Göppingen zwischen Johan- nes Schwarz und Genossen, von Braach, Kl., Anten, gegen Anwalt Friz und Ge- nossen daselbst, Bekl., Ateu, FahrwegS- Dienstbarkeit betreffend, die eingewandte Berufung wegen versäumter Nothfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift un- ter Verurtheilung des Anten in die Kosten dieser Instanz, für verlassen erklärt worden. Am 22. Mai wurde: 6» der von Anton Raith, von Gebrazho- fen, gegen ein von dem Oberamtsgerichte Leutkirch wider ihn gefälltes Gant-Er- kenntniß ergriffene Recurs verworfen; 7. in der Appellationssache von dem Ober- amtsgerichte Terrnang zwischen den vier Töchtern des verstorbenen Johann Georg Hutter, Müllers in Amtzell, Liq., Anten, und mehreren Gläubigern der Eduard Fiker- schen Gantmasse, Mit-Liquidanten, Aten, Bezahlung einer angeblichen ehelichen ge- meinschaftlichen Schuld betreffend, das von dem vormaligen Justiz-Collegium in Ulm ge- fällte Vorzugs-Urtheil unter Vergleichung der Kosten zweiter Instanz abgeändert; 8. in der Nichtigkeits-Klagsache von dem vormaligen Oberamtsgerichte zu Geißlin- gen zwischen dem Becker Gustav Schöl- köpf daselbst, Querulanten, und der Anne Christine Seylin, unter Beistand ihres gerichtlich bestellten Kriegs-Vogts, Match. Scheppacher, Querulatiu, die Verwei- sung der Gantmasse des Holz - Dreher» Christian Erhard Oßmann betreffend, gedachte Gant-Verweisung in Absicht auf die Schdlkopffsche und beziehungsweise auf die Seylinsche Forderung, uMer Verur- theilung des vormaligen Oberamtsge- rlchts in die durch die begangene Nich- tigkeit verursachten Kosten, abgeändert. Ferner wurde: g. in der Nichtigkeits-Klagsache zwischen demselben Querulanten und der Barbara Zink allda c. cur., Querulaten, die Nich- tigkeit der Erhard Oßmannschen Gant« Verweisung betreffend, Querulant mir seiner Klage unter Verurtheilung in die Kosten, als zur Zeit voreilig, ab^ewiesen. Eben so wurde erkannt: ro. in der Nichtigkeits-Klagsache zwischen demselben Querulanten und der Hospital- Pflege zu Geißlingen, Querulaten. Am *25. Mai wurde: r i. in der Appellationssache von dem Ober- amtsgerichte Mangen zwischen der Königs. Cameral-Verwaltung daselbst, Kl., An- tin, und Michael Krenkel, von KehlingS, Bekl., Aten, Drittheiligkeits-Gebühr au» dem Vermögen der Katharine Krenkel betreffend, die eingewaudte Berufung, wegen versäumter Nothfrist zu Einrei- chung der Beschwerdeschrift, unter Ver- 436 urtheilung drr Antin in die Kosten, für verlassen erklärt; rr. in der Appellationssache von dem vor- maligen Oberamtsgerichte Göppingen zwi- schen Michael Brandseff, Oehlmüller zu Gruibingen, Kl., Anten, sodann Veit Bäuerlen und Genossen allda, Bekl., Aken, eine Wässerungs-Gerechtigkeit be- treffend, das Erkenntniß des gedachten Oberamtsgerichts, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten, bestätigt; i3. in der Appellationssache von dem Ober- amtSgerichte Tettnang zwischen Gebhard Lachenmaier aus Kreßbronn, Bekl., An- ten, so wie dessen Eheweib, Catharine, mit ihrem gerichtlich bestellten Kriegs» Vogt Alois Schäfler, Intervenientin, Mit-Amin, und den Gebrüdern Förster in Nonnenhorn, Kl., Aten, Schulden- Uebernahme betreffend, die eingewandte Berufung wegen Mangels einer gegrün- deten Beschwerde, unter Verurtheilung der Anten in die Kosten, verworfen. Am xg. Mai wurde: 14* in der Appellationssache von dem Ober« Amtsgerichte Wangen zwischen Theresie Widmann, geb. Sterk, von Siglisberg, Bekl., Antin, und Joseph Sterk von da, Kl., Aten, Verletzung in einem Erb- vertrag betreffend, das Erkenntniß erster Instanz, unter Vergleichung der Kosten abgeändert, und Antin von der gegen sie erhobenen Klage entbunden; 15. in der Appellationssache,von dem Obel' amtSgerichte Göppingen zwischen J°^^ neö Ayerle, von Ursenwangen, Beki-, Anten, und Heinrich Kirschner, 00,1 Deizisau, auch Jacob Friedrich $3^' von Oberböhringen , Kl., Aten , For^ rung und Gegenforderung betreffend, ^ eingewandte Berufung wegen Verfä"' mung der Nothfrist zu Einreichung der #e' schwerdeschrift, unter Verurtheilung ^ Anten kn die Kosten, für verlassen erklär!, 16. in der Rechtssache erster Instanz l®'1' schen der Grundherrschaft Balzheim, Kl«' und Kbnigl. Finanzkammer für den nau-Kreis, Bekl., so betitelte Nachts sung des privatrechtlichen Klaggrund^ von Kl. Seite betreffend, klägerischer mit seiner wiederholten Klage unter Vß**' urtheilung kn die Kosten, abgewiesen» 17. in der Appellationssache von dem amtSgerichte Biber ach zwischen der ^e meinde Hagenbuch, Kl., Antin, und de^ Stadt-und Amts-Psteger von Pffummel^ zu Biberach, Bekl., Aten, Wiesen- ^ sogenannten Oehmd-ZinS betreffend, die er^ griffene Berufung wegen Mangels eine gegründeten Beschwerde, unter Verl lung der Antin in die Kosten, verworfen Siuttgart den ir. Juli 1821. Mau^ler^^- Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. 43-, Nro. 47. Königlich-Württembergisches i Staats - und Regierungs - Blatt. Samstag den Juli 1821. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst- Nachricht. Unterm 5. d. M. wurde dem auf die Kaplan in Sindlingen die Königs. Be- kacholische Kaplanei in Dischingen, Ober- stärigung ertheilt. amtS Neresheim, ernannten Priester Anton II. Verfügungen der Departements. Des Departements des Innern: 1. des Ministerium des Innern. a) Gesetzliche Bestimmung wegen der künftig zn entrichtenden Beschäl-Gebühr. Zn der Beschäl - Ordnung vom 18. Fr- 1 ff. 3o kr. von einer durch die Hengste br ar 1818. §.4. ist die Befchäl-Gebühr des Landbeschäler < Stalls bedeckten Stute auf den Beschälplatten im Königreiche auf ln der Maße festgesetzt worden, daß von dieser Gebühr beim Einschreiben der Stute in das Beschäl - Register nur 3o kr., der weitere 1 fl. aber erst dann bezahlt werden solle, wenn die Stute ein lebendes Fohlen gebracht hat, und dieses einen Tag lang am Leben geblieben ist. Da die bisherigen Erfahrungen bewiesen haben, daß der Einzug der Beschäl-Gebühr in hohem Grade erschwert und unsicher ge- macht wird, wenn erst nach Verfluß eines Jabrs untersucht werden soll, ob eine von einem Laudbeschäl - Hengste bedeckte Stute ein Fohlen gebracht habe, und dieses einen Tag lang am Leben geblieben, ob also von dem Eigeuthümer der Sture der Rest der Beschäl - Gebühr mit r fl. einzuziehen sey, so hockon Se. König!. Majestät nach vorqängiger Verabschiedung mit den Land- ständen verordnet, daß künftig für jede, in- ländische Stute, welche bei der jährlichen Anordnung des Beschälwesens in das Be- schäl - Register eingeschrieben wird, damit sie von einem Hengste aus dem Landbe- schäler - Stalle bedeckt werde, sogleich beim Einschreiben, und auf einmal, ein Gulden als Beschäl, Gebühr an das betreffende Kameralamt bezahlt, und daß die bezahlte Gebühr nur in dem Falle dem Eigeuthümer der Srute zurückerstattet werden solle, wenn er durch ein Zeugniß des Gemeiuderaths beweisen kann, daß die Stute krepirt sey, 433 ehe sie auf die Beschälplatte gebracht den ist, oder wenn der auf der Beschs platte bestellte Aufseher bezeugt, daß die dahin gebrachte Stute den Hengst nicht zugelassen habe. Die gasche Gebühr ist von denjenigen Stuten zu entrichten, weiche noch nach ^ Aufnahme des Beschäl-Registers, zufolge 6. zugelassen werden dürfen; wohingegen es bei der nach dem 5. ß. der Beschs Ordnung von Ausländern zu bezahlenden Beschäl-Gebühr von ,c>fl. nachdem ersten Sprung sein unverändertes Verbleiben b^' Indem man nun vorstehende Best""' mulogen zur allgemeinen Nachricht t!»d Nachachtung Hiemil bekannt macht, zugleich angefügt, daß denjenigen Pferds Besitzern, welche in Gemäßheit der »0» der Königs. Landgestüts-Commission ün ter>n a» 2.3. Febr. d. I. durch Ausschreiben die Kameralämter getroffenen provisori!^ Anordnung die ganze Beschäl-.Gebühr 1 fl. 3o kr. entrichtet haben, hievon aus te“ Fall, wenn sie durch ein Zeugniß des ^ meinderaths beweisen würden, daß die bedeckte Stute kein lebendiges u? .. »ucrt len gebracht, oder daß dieses nich- Tag überlebt habe, ein Gulden werde ^ rück erstattet werden. Stuttgart den 9. Juli „Sri. v. Otto. 439 t») Verordnung wegen Bezahlung der Löhnung und VerpflegungS-Entschädigungs-Gelder an die Gendarmerie. Da kn Betreff des Aufwandes für die Gendarmerie bei Festsetzung der Staats- Ausgaben für die laufende Finanz-Periode mit den Ständen verabschiedet worden ist, daß die Kosten dieser Anstalt künftig ganz von der Staats - Kasse bestritten werden sollen, so wird zu Vollziehung dieser Be- stimmung den Oberämtern und Amtspflegen vorläufig folgende Weisung ertheilt: i) Vom Anfänge dieses Etats - Jahrs an sind die Kosten, welche bisher dis Amis - Körperschaften für die Gen- darmerie, als Entschädigung wegen entbehrter Natural» Verpflegung, zu leisten hatten, da von diesem Zeitpunkte an in den Amtspflege - Rechnungen keine solche Ausgabe mehr pafsirt, ge- gen die Staats Kasse zu verrechnen. r) Die Amtspflegen haben den Gen- darmen auch künftig die ihnen gebüh- renden Gehalte, Namens der Staats- Kaffe und auf Abrechnung mit dersel- ben, zu bezahlen, und darüber viertel- jährige Verzeichnisse an das Reviforat der Unterzeichneten Stelle zur Prüfung und ^ahlungs - Einleitung, je späte sten« vierzehn Tage nach der Verfall- zeit, einzusenden. 3) Von dem i. bis zum i5. d. M» einschließlich ist jedem Gendarme sein Gehalt in dem bisherigen Betrage ab- zugeben. Vom 16. d. M. hingegen ist dem Obermann an Löhnung, täglich. ;... 16fr.' — Verpflegungs-Geld, täglich 24— dem Rottenmeister Löhnung, täglich ...... 10 — VerpflegungS - Geld, täglich 24— und dem Gendarme Löhnung, täglich ...... 6— VerpflegungS - Geld, täglich -4 — abzureichen. Die Obermänner und Rottenmeister ha- ben sich jedoch vor Ausbezahluug dieser neuen Gehalte darüber, daß sie in dem neu- gebildeten Gendarmerie-CorpS in der an- gegebenen Eigenschaft -«gestellt seyen, mit Zeugnissen des CommandeurS auszuweifen- Stuttgart den 9. Juli rör». v. Otto. 44o , Des König!, evangelischen Consistorlum. «) Die erledigte Pfarrer Die erledigte Pfarrei Oberstenfeld,' Di'o- rese Marbach, enthält i34L Seelen, wovon in dem i| Stunde entfernten Filial Kur- jach 84, und zu Lichtenberg, ^ Stunde von dem Mutterort entfernt, n wohnen. Keines dieser Filialien hat Gottesdienste, und nur Kurzach eine Schule. Das Dienst-Einkommen» unter welchem keine Zehenten stnd, beträgt nach Abzug der zu dem geistlichen Besoldungs - Ver-- b) Die erledigte Pfarrer Die durch die Beförderung des Pfar- rers M. Kies erledigte Pfarrei Deizisau, D.iöcese Eßlingen, enthält 83o Seelen, hat außer dem Skrnauer Hof kein Filial, und ist mit einem Einkommen von LLo fl. nach Etats - Preisen verbunden. Obersteufcid betreffend. besserungs - Fonds gezogenen i5o fi. noch 112 - st. nach Etats Preisen.- Die Bewerber haben ihre Bittschriften innerhalb vier Wochen bei dem evangeli- schen Consistorium einzureichen, so wie den- jenigen, welche sich schon gemeldet haben, und w gen des Abzugs zurückrreten wollen, die Zurücknahme innerhalb dieses Termins überlassen ist. Stuttgart den 3o. Juni 1821. Wächter. Deizisau betreffend. Die Bewerber haben ihre Bittschriften binnen sechs Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu übergeben. Stuttgart den 6. Juli 1821. Wächter. 3. Des Königl. Medicinal - Collegiums. Von dem Königl. Medicinal - Collegio wurde dem Med. Dr. Hermann Friedrich Autenrieth, von Tübingen, nach erstande- ner Prüfung die Erlaubniß zur Ausübung der Medicin, und dem quiescirenden Regiments-Arzt Meck. et Chir. Dr. Johann Jakob Ruthardt, von Altdorf, Oberamis B'oblingen, nach erstandener Prüfung, die Erlaubniß zur Aus- übung der Medicin und Chirurgie erlheilt. Stuttgart den iv. Juli i8.s>. Massenbach. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. Ars. 48. - § Samstag den Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete Gesetz über die /Verhältnisse der Civil- Staats - Diener. W i l h e l VdN Gottes Gnaden König von Württemberg: dem IV. Kapitel der Verfassungs-Ur- künde sind sowohl über die Anstellung der SraatöDiener, als über deren Entsetzung- Entlassung und Versetzung Grundsätze aus- gestellt, deren weitere Entwickeümg, so weit' solche in Beziehung auf Verschuldungen.j *er Staats - Diener nvchwrndig ist, der künftige» Straf-Gesetzgebung y„belMen Reibt. Es bestehen aber noch andere Verhält- nisse. der Civil - Staats Diener, besonders in Ansehung der Gehalte und Pensionen,, welche zunächst eine genauere gesetzliche' Bestimmung erfordern- In dieser Hinsicht verordnen und verfüs gen Wir,, nach Anhörung Unseres' Geheimen Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt;• Erstes Kapitel. Allgemeine Besiimnruiigc» in Beziehung auf den ..Stand.-der Staats-Diener. f> i* Die Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes sind anwendbar auf diejenigen Staats - Diener, welche bei dem Staats» Sekretariat und dem Schelmen .Rache, in den Departements der Justiz, der auswär- tigen Angelegenheiten, des Innern und de» Finanzen angesiellt sind. h Eben dieselben treten in Hinsicht des ständischen Amts - Personals ein. Unter den Dienern , von welchen dieses Gesetz handelt, sind nicht begriffen die Kirchen- und Schul. Diener , ingleichem die bei Unserem Hof und dem Militär Angestellten. Die Verhältnisse derselben richten sich nach denjenigen besonder» Vor- schriften, welche Wir für die eine oder die andere Gattung solcher Diener bereits gegeben haben, und weiter zu ercheilen Uns Vorbehalten. Auf die Diener Der Gemeinden und Körperschaften findet das vorliegende Gesetz gleichfalls kein« Anwendung. ff. 2. Die Verhältnisse Unserer Minister röder Departements - Chefs und der Mit« glirdsr Unseres Geheimen Raths, in der Hier in Frage stehenden Beziehung, sind durch die Verfassungs-Urkunde ff. 67 festgesetzt. ff. 3. StrE - Diener, in dem Sinne und nach den Bestimmungen der ff.ff. 46—5o der Verfassungs - Urkunde, sind: , 1) Die bei den Collegien uudKanzleien *>etr im.ff. 1 genannten Departements, fo wie die bei den Collegien und Kanzleien des Departements dcö Kir- chen - und Schulwesens angestellren Diener bis zu den Kanzellistcn ein- schließlich ; desgleichen die von U n s bei auswärtigen Regierungen beglau- bigten Gesandten und anderen diplo- matischen Agenten. r) Nachstehende, bei der Bezirks - oder besondern Verwaltung .a «gestellten Diener: 3) Die OberamtSrichrer und ObsramtS- gcrichtö - Aktuare; b) die OberamtmZnner, die Verwalter und Kassen - Beamten der Zucht- Waisen - und Irrenhäuser; die vom Staate ernannten und besoldeten Acrzte; die über die Land - Gestüt gesetzten Verwalter ; die für den Hoch - Straßen - und Wasserbau angestellten Beamten; c) die Kameral. Verwalter, Oberförster und Förster; die Ober - Zoil - 445- walter unV 04«'. Arcise Verwalter; die Holz - Verwalter; die leitenden Beamten und Kassiere frei dem Berg- HSlten - und Münzweftn und bel. den Salinen«. ss« 4» 2lis Staats - Diener in feenr zuvor:er- wähnten Sinne der Verfassvngs - Urkunde sind., nicht' zu betrachten r i) Die Ober - Einbringer der indirekten! Steuern, als. Oberzoller, Ober - Accl- se'r-, Ober.- Umgeldcr,. desgleichen die Eöntroleurs der genau sten Steuern c, so wie die Hüttenschreiber;; r) die Unter- Einbringer der- indirekten Steuern, als Unter-Zoller, Acciser, Umgelder, Wagmeister, Zoll- und Accise - Schreiber , Thorschreiber, und» Salz - Faktore; - L) die Kameral-Kasten-Knechte, Käme-- ral-Küfer, Unterpfleger und Gefäll- Einbringer, Holz - Inspektoren und Holzmesser, Waldschützen,. Güter-Auf- seher und Haus - Verwalter; 4) die Unter. « Aufseher bei den hm §» 3. lit. b. erwähnten Anstalten und» den verschiedenen Gewerben des» Staats, hie Werkmeister, Fabrikanten! und Arbeiter;-, 5) 'alle Diener und Aufwärter bei den, Kanzleien und Aemtern, Polizsi- Bes- disnte- Gefangenwärter,-. Scharfrichter und Wsfenmrister, Wegknechte, Th^rs- warte, Nachtwächter- und andere- ganz untergeordnete Diener«. Sämtlich- vorgenannte Diener können auf vorgängig erfordertes Collsgial-Gutach- ten, nach vorheriger einvierteljähriger Aufe kündigungdes Dienstes - entlassen werden. Diese Aufkündigung wird bei denjenigen Dienern, welche Wir Selbst ernannt ha« ben, von UnS auf den Vortrag des De- partements - Chefs, bei andern aber durch den letztern ohne Gestattung eines Rekur- ses, verfügt:. Vergehen gröberer Art können jedoch eine' gleichbaldige Entlassung begründen, welche nach der- eben erwähnten Verschie- denheit des Verhältnisses von Uns, oter von dem Departements - Chef ausgesprochen wird«. Bel- Dienst-Versetzungen treten übrigens auch in Ansehung dieser Diener die Bestimmungen der- Verordnung vom ,8. Februar 18l8 wegen Vergütung der Umzugs - Kosten ein». f 5.. Auf die im js.' 4 unter-Nummer i ge, nannten, in jener^Eigenfchaft gegenwär- tig angestellten» Diener finden jedoch vor- stehende Bestimmungen keine Anwendung» Sie. sind» vielmehr! für ihre Person den 444 Sm ss. 3 genannten Dienern in den hieher geeigneten Beziehungen gleich zu achten. §. 6. AmtSgebölfen, welche von Beamten un» ker Genehmigung der zuständigen Staats- Behörde ausgestellt werden, namentlich die Oberamts-Akmare, die Kameralamis Buch- halter und die Assistenten bei den Forstärru tern, können gleichsalls nur gegen eiuvier- teljährige Aufkündigung von ihren Princi- palen mit Gutheißen jener Staats.Behörde, wieder entlassen werden. Besonders Aufträge, Amts - Verwese- reien rc. können zu jeder Zeit zurückgenom- men werden, und ein Entschädigung--An» spruch wegen dieser Zurücknahme findet nie- mals Statt. F. 7- Den im ss. 3 bezekchneten Dienern ist, so lange sie im aktiven Dienste stehen, der persönliche Betrieb eines Gewerbs, einer Fabrik oder Handlung, unbedingt unter- sagt» Eine Theilnahme an dergleichen Un- ternehmungen aber bleibt ihnen in so weit unbenommen, als dieselbe dem Interesse drS Staats - Dienstes keinen Eintrag thut. Fremde Privat-Geschäfte dürfen sie nur dann übernehmen, wenn solche mit ihren Dienst-Pflichten vereinbar sind, und nur in dem Maße, daß dadurch dem amtlichen Berufe kein Abbruch geschieht. Den bei der Orts«. und Bezirks - Ver- waltung angestellten Beamten insbesondere ist die Erwerbung liegender Gründe inner- halb ihres Amtsbezirks verboten, mit Aus- nahme eines Wohnhaufts und eines Gar- tens zum eigenen Bedarf, wovon jedsH der Beamte Anzeige zu machen hat. Die - f. 4 aufgeführten Diener könne» sich neben ihrem Dienste jedem bürgerli- chen Gewerbe widmen, welches mir jenem überhaupt verträglich, und ihnen nicht durch besondere Dienst»Instruktion untersagt ist. Keiner der ss. 2—5 genannten Diener, es mag sich ein solcher im aktiven Dienste oder im QuieScenz - Stande (Kap. Ill ) befinden, darf ohne vorgängige Anzeige und hierauf erfolgte Entschließung sich in eine eheliche Verbindung einlassen. Letztere wird nur alsdann nicht zugegeben werden, wen» solche entweder aus Rücksichten für die Ehre des Staats - Dienstes oder nach der Lage der ökonomischen Verhältnisse des be- treffenden Dieners als unzuläßig erscheint. Bei einzelnen im §. 4 genannten Klas- sen von Dienern finden jedoch -nach beson- dern Verordnungen von vorstehender Re- gel Ausnahmen Statt. 445 0. io. Jeder Diener kann mit Verzichtleistung auf Gehalt, Titel und Rang den Dienst auflandigen. Er darf jedoch vor Ablauf eine-s Vier- teljahr« naä> geschehener Aufkündigung sei- ne Stelle nicht verlassen. Auch kann kein Diener, er mag seine Entlassung selbst nachgesucht, oder solche gegen seinen Willen erhalten haben, außer Landes ziehen, bevor er wegen der geführ- ten Amts - Verwaltung Rechenschaft abge- legt, und die verfassungsmäßigen Bedin- gungen 'der Auswanderung erfüllt hat. Mit Ablegung dieser Rechenschaft soll übrigens kein Diener länger als ein Jahr aufgehalten werden, und selbst vor abgeleg- ter Rechnung soll einem solchen gestattet seyn, das Land zu verlassen, wenn er des- halb genügende Sicherheit zu leisten vor- wag. Hat der freiwillig austretende Diener zu seiner Ausbildung ans Staats-Mitteln besondere Unte'stützung erhalten, so ist er verbunden, dafür Ersatz zu leisten. 0. n. Besoldungen, QuieSccnz-.Gedalte, Pen- fionen der Diener sowohl als ihrer Hinter- bliebenen , so wie andere Unterstützungen aus der Staats -Lasse, dürfen nicht über den dritten Theil zu Gunsten von Gläu- bigern in Beschlag genommen werden» Zweites Kapitel. Von den Besoldungen. 0. 12. Zu der Besoldung eines Dieners gehört dasjenige nicht, was derselbe als Ersatz für Dienst - Aufwand, oder als Bedarf für dis Amts - Führung erhält. Mithin sind in die Besoldung nicht einzurechnen: r) Die Pferds-Rationen, die Kanzlei- Kosten, die Gehalte für Gehül'en und die Gebühren für Schreib - Materia- lien, die Diäten oder Entschädigungs- Gelder für Amts-Reis n, die Ent- schädigung der Lassen - Beamten für Lassen - Abgang, und was sonst un- ter ähnlichen Titeln als Ersah ge- reicht wird. •3) Die Amts - Wohnungen oder Haus- zinse bei Dienern, welche für ihre Amis - Verrichtungen eines eigenen Locals bedürfen, so wie die Amts- .Emolumente oder Dienst -Nutzungen überhaupt. Dergleichen zur Besoldung nicht gehö- rige Bezüge sind von der Bekleidung'^es Amtes unzertrennlich; sie hören mit ihm von selbst auf und können daher weder bei einer Dienst-Veränderung, noch bei der BvKscsnmg- oder. Wnstönirung (Käp. NN. !> .), in Mischlag gebracht werden«. Diese Bestimmung tritt: jedoch: alsdann ■ nicht ein,, wenn eine Nutzung der einen oder andern Akt, oder, gewisse Gebähren dem. Diener vermöge feines Anstellungs- Dekrets entweder, als Brsoldungs - Theil,. oder statt: der. .Besoldung ausdrücklich aus- gesetzt worden sind«. §. i3., Die Dienst - Einnahme- der von- U n S' bei auswärtige» Regierungen beglaubigten' Gesandten und andern diplomatischen Agen- ten theilt sich ab: in den eigentlichen per- sönlichen Gehaltr derselben,, und, in die Entschädigung für den mit ihrem Amte: nothwendig verbundenen RepräsentationS-. Aufwand'. Jener besteht: in der Besol- dung derjenigen Stelle, die ein- solcher/ Diener im Staats-Dienste überhaupt,, nach Maßgabe der Dienst-Kategorie, in, welche er eingereiht ist, bekleidet.. Was nach. Abzug dieses eigentlichen!? Amts -Gehalts von dem. Gesamt.- Betrage der Dienst- Einnahme, zu obigem Zweck übrig bleibt, ist' als Ersatz für Amts- Ausivaud in dem Sinne des ss. ,2 zu, betrachten, und mithin nichtr alSr Besok dung zu.behandeln.. ss.. 14». In Beziehung auf diejenigen- Gchalis- Theile, welche., zur Ergänzung einer pori früheren Dienst Verhältnissen her.ühr-n^ Besoldung dienen (Ergänzung» Pensionen) werden nachstehende Bestimmungen ertheiku r) Dergleichen ErgänzungS-Gchalte st>^ mit den verschiedenen Wirkung-en i'' dir eigentliche Besoldung einzurechnen, wenn sie aus Veranlassung.einer, erst feit dem Erscheinen des Besoldung^ Edikts- vom 18. Nov. 1817 eingetre- tenen Verminderung der durch dlcst§ bestimmten Normal - Gehalte Ergälizvn-g. derselben- ausgesetzt worden sind, oder: aus gleicher Ursache tt$9 in der Folge werden aufgesetzt werden« 1) Nicht eingerechnet in dle Besoldung werden diejenigen Gehalts - Thelle ter gedachten Art, welche zu Ergänzung der. vor' dem l8. Nov. 1817 denen Gehalte bestimmt worden st"d«- Eine Ausnahme, von dieser: Neg^ findet im Falle der Quiescirung eJnC§ Dieners Statt ($. 21)». 3> Wo durch Verträge besondere Be- stimmungen begründet find, , H fc«bct fein Verbleiben«. §. i5.. Wird’ ein Diener seines Dienste»' "dek^ Gehalts, für: verlustig erkannt,, oder/ wenn1 et feine Entlassung freiwillig nimmt ohne e*11en rechtlichen Anspruch auf Pension zu öübe« i3.), so verliert er damit im- ^er auch die außer dem AklioilälS-Etat ^u^nden GehaltS Ergänzungen. ss. >6. Die Besoldung eines Dieners kann Eeb de>, erleiden, wenn er an der Ver- sehung seines ordentlichen Amtes durch Onderwärlige 2lusträge von Seite der Re- gierung gehindert, und dadurch die Auf- stellung und Belohnung eines AmtS-Ver- lvesers nöthig wird. Vielmehr sind in einem solchen Falle die kosten der Amts - Verwessrei von der Staats - .Kasse zu übernehmen. Dagegen hat der Diener diese Kosten M bestreiten, wenn und so weit derselbe län- ger als vier Wochen in Urlaub abwesend, »der länger als sechs Monate durch Krank, ^eit von Vorsehung seines Amtes abgshal- ten ist. Zu den Kosten einer Amts - Verweserei KranHeits-Fällen kann jedoch von dem behalte des Dieners höchstens ein Drit- cheil verwendet werden. §. r?. Wenn einem Diener neben Versrhung seines ordentlichen Amtes die Besorgung anderweiter Aufträge oder die Ausrichtung besonderer Geschäfte übertragen wird, so kann er deshalb außer dem mit seinem or- dentlichen Dienste verbundenen Normal. Gchalt keine weitere Belohnung, sondern nur den Ersatz des durch jene Verrichtung etwa verursachten Aufwandes ansprcchcn. Wir behalten Uns jedoch vor, die be- sonderen Verdienste solcher, in dem einen oder andern Fache vorzugsweise brauchba- ren Staats - Diener, zumal wenn keine Gelegenheit zu sonstiger Beförderung oder zum Vorrücken in eine höhere Besoldungö- Klasse vorhanden ist, zur Aufmunterung Anderer und Anerkennung der verhaltniß- mäßlg größeren Anstrengung, durch Ver- willigung von Gratifikationen zu belohnen. 'Drittes Kapitel. Von der Quieöcirung oder zeitlichen Enthebung vom Dienste. §. i8» Die zeitliche Enthebung vom Dienste (Quiescirung) findet bei den im §.5 be- zeichneten Staats Dienern, und zwar nur dann statt, wenn die im Wege der Ge- setzgebung oder auf Anträge der Stände für immer veränderte Einrichtung eines Staats Verwaltungs-Zweigs ihre Dienst- leistung entbehrlich macht. In diesem Falle leidet ein solcher Die- ner bis zu seiner anderwärtkgen Anstellung einen Abzug von seinem Gehalte; so wie 443: such die mit der Bekleidung seiner biSherl, gen Amts-Stelle verbundenen Bezüge (§» ;2) von selbst für ihn aufhören. §. ig. Jener Abzug beträgt, wenn der Diener das vierzigste Lebens-Jahr noch nicht zu- rückgelegt hat, dreißig Procent von dem Gehalte ; für jedes weitere Alters - Jahr vermindert sich derselbe um Ein Procent» Wer daher, wenn er in den QuieScenten- Srand versetzt wird, das stebenzigste Jahr bereits zurückzelegt hat, behält ohne Abzug seinen ganzen Gehalt. Der Abzug wird nach dem Lebens-Alter zur Zeit der Quies- cirung berechnet, wobei es dann für dis ganze Dauer derselben sein Verbleiben hat. Jedoch bleiben die auf besondern Rechts- titeln beruhenden Ansprüche der jetzt ange- stellten Diener in Hinsicht eines höheren Qulescenz-GehaltS denselben Vorbehalten, und soll durch die Qulescenz kein Einkom- men unter die Summe von Sechshundert. Gulden herabgesetzt werden; ebenso soll von einem Einkommen, welches weniger als Sechshundert Gulden-beträgt-, kein. Quies» renz-Abzug Statt finden.. 20*. Wenn ein Diener mehrere Aemter zcu gleich bekleidet,, und nur eines oder einiger derselben im Wege der Quiescirung entho- ben wird; so ist zu unterscheiden, ob er- bisher für jede dieser Stellen einen bestimm Len Gehalt, oder für alle einen Gesi"^ Gehalt bezogen hatte. Im ersteren Falle verbleibt ihm die gaE Besoldung des Amtes oder der Aemtet, deren er nicht enthoben wird, und er *v hält den Quiescenz-Gehalt ($. *9) in sehung derjenigen Stelle oder Sl-ellen, ^ che entbehrlich geworden. Im zweiten Fall dagegen wird mit $ll(^ sicht auf die Erheblichkeit jedes der verei- nigte» Aemrcr und mit Erwägung der gen Verhältnisse, der Antheil des eingeh^^ den Amtes an dem Gesamt-.Gehalt avsgt- miltelt, und hierauf nach dem vorstehendes Grundsätze der theilweise Q.uiescenz-Geh^^ berechnet». §. 2 t» Tritt die Quiescirung eines Dieners ein, so werden die Ergänzungs-Gebalte (§- welche derselbe etwa bezieht, in Absicht a» die Berechnung des Quieocen; Gehalt-, t'et wirklichen Besoldung ohne Unterschieb geachtet. §'. 22. Ein Qniescent kann zu jeder Zeit neue Anstellung in einem seiner Eeru> Bildung angemessenen, und vonfcilt* frühern Dienstgrade nicht zu entfernt sit henden Amte wieder zum activen elnberufen werden.. Geschieht diese', so erhält er, vom An- tritte des neuen Amtes an, seine vorige Besoldung, oder, wenn der Amts Gehalt der neuen Stelle diese nicht erreicht, eine entsprechende Ergänzungs-Pension. Für die Kosten des Zugs von dem Orte, wo er sich mit seinem Hauswesen aufge, halten, in den Orl der neuen Anstellung, werden ihm die gesetzlichen Umzugs-Ge- bühren vergütet, bei deren Berechnung seine vorige Besoldung zum Grund zu legen ist. Außer diesen hat er irgend eine weitere Entschädigung, unter was immer für einem Titel, eben so wenig als der ak- tioe Diener, im Falle einer Versetzung, anzusprechen. Auch ist er die ihm angewiesene Stelle erst nach drei Nlouaten, von dem Tage an anzutreten verbunden, an welchem ihm feine Wieder-Anstellung augekündigt wurde. Viertes Kapitel'. Von der Pensionirung.. i3. Nach neun vollendeten Dienst Jahren steht jedem der im ss. 5 bezei-chneten Slaats- Dkner^ ein Anspruch auf Pension zu. Oicfelbe kann, vorausgxsthr daß ein sol- cher Staats-Diener nicht in Untersuchung: befangen ist, in folgenden Fällen auf das Gesuch des Dieners nicht verweigert wer- den: a) Wenn derselbe das vierzigste Dienst- odrr das fünf und sechzigste Lebens- Jahr vollendet hat; d) wenn er wegen körperlicher Gebrechen,' ohne seine Schuld, dienstuntauglich ge- worden ist; c) wenn er durch Krankheit länger als ein Jahr von Versehung seines Amtes abgehalten wird. Dagegen hat auch ihrerseits die Staats - Regierung das Recht, ln den ebengenannten Fällen den Diener ohne sein Ansuchen in den PenstonS-Star.d zu versetzen. Tritt hiernach die Pensionirung ein, so hat der zur Ruhe gesetzte Diener seine: Pension lebenslänglich zu genießen, f. Die Grundlage der Berechnung für die' Größe der Pension bildet der jährliche DurchschnittS-Betrag der Besoldungs-Be- züge, welche der Diener in den seiner Pen- stonirung zunächst vorausgetzangenen fünf Jahren genossen hat. Bei quieScirten Dienern- wird die Besoldung, welche sie in den ihrer QvieScirung vorangeaangeven fünf Jahren bezogen haben,, auf gleiche: Weife zu Grund gelegt. 45o ss. 2 5. Unter dieser Voraussetzung beträgt im Falle der Pensionirung (§. ,2.) der Ruhe- Gehalt für denjenigen, welcher das zehnte Dienst Jahr angetreten, vierzig Pro- csnt der Besoldung. (§ss. 14.) Mit jedem weiteren Dienst Jahr steigt die Pension um zwei Procenr, so daß, wer das vierzigste Dienst-Jahr angetreten, oder noch langer gedient hat, seinen ganzen Ge- halt als Pension erhält. Es darf jedoch die jährliche Pension ei- nes der erwähnten Diener (ss. 3.) die Summe von Drei Tausend Gulden nie- mals übersteigen. Neben der Pension kann eine Ergän- zungs-Pension (ff* 14.) nicht bezogen wer- den. $. 26. Wir behalten Uns übrigens vor, den- jenigen im Jahres, oder auch, wenn dieselben durch nnemgeloliche Aufnahme in eine Staats Anstalt, oder durch Herrath noch vor jenem Termin eine Besorgung erhalten; 3) bei Bcioen in dem Falle des $. 56. Sollten hinrerlassene Kinder eines Siaatö- Dieners auch nach zurückgelcgtem achtzehn- ten Jahre gsn; gewerbsunfähig und durch andere Mittel nicht noihdürflig beratben seyn, so behalten Wir UnS die solchen außerordentlichen Uinständen entsprechende Rücksichtnahme vor. §. 38. Wenn nach den Resultaten einer zur Zeit des AbsterbenS des Dieners anhängi- gen und bereits spruchreifen Untersuchung, demselben solche Dienst-Verfeh'ungen oder gemeine Vergehen zur Last fallen, wodurch er Amt und Gehalk (Qukseenz - Gehalt. Pension), oder eine Zurücksetzung verwirkt haben würde, so hat darüber die verfassungs- mäßig zuständige Behörde zu erkennen. Ist die Entscheidung auf das Erste ge^ richtet, so werden die Hiurerbliebenen dcS Pansions - Anspruchs verlujtig, wird aber auf das Zw.ice erka»l-t, so ist der Berech- 454 „urig der Pension für dis Hinterbliebenen nur der Gehalt derjenigen Stelle zu Grund zu legen, auf welche der Diener zu Folge der Entscheidung zurückzusetzen gewesen wäre. Entzieht sich der Diener einer gegen ihn wegen Dienst - oder gemeiner Vergehen an- hängigen Untersuchung durch Selbst * Ent- keibung, so sind dessen Hinterbliebene eben- falls der Pension verlustig. §. 3g. Was in Beziehung auf die Pensionen und eine außerordentliche Unterstützung der Staats - Diener selbst im §. -6 bestimmt worden ist, findet auch bei Wittwen und Waisen solcher Diener, nach Bewandtniß der besonderen Umstände, Statt» §. 4o« Die gegenwärtigen Bestimmungen kn Ansehung der Pensionen für Wittwen und Kinder sind auch auf die Hinterbliebenen der Mitglieder Unseres Geheimen Raths in dem Maße anwendbar, daß, außer dem Falle «iner besondererr Zusicherung die in der Ver- fassungs-Urkunde (§. 67) festgesetzten PeN- sions-Summen, ohne Rücksicht auf das Dienst - Alter, auch der Berechnung der Pensionen für die Wittwen und Kinder zu Grunde gelegt werde»;. ss. 4 r» Zu Bildung eines eigenen PensionS- Fonds für die Wittwen und Waisen der Diener wird von allen PensionS - Berechn tigten folgendes entrichtet: 1) Als Surrogat des bei den Witttven- Kassen gewöhnlichen Eintritts - Geldes.» von den künftig anzustellenden Dienet bei der ersten Anstellung, desgleichen von bereits Angestellten in Absicht auf Besoldungs-Erhöhungen, ein Vienhell der erhaltenen Besoldung oder Besold dungS, Erhöhung und zwar in vier vierteljährige» Raten; wogegen die bisherigen Tax - Schreib * und SteM§ pel - Gebühren erlassen werden. 3) Als jährliche Beiträge zahlen alle Staats - Diener von Besoldungen/ O.uiescenz - Gehalten und Pensionen durchaus zwei Procent, welche zurück* behalten werden. Eine Rückzahlung der hier fcflöcs setzten Abzüge findet unter keinen Um-i ständen Statt. Ueberdies wird 3) zum Vortheil der Kasse folgender Abzug an der Wittwen - Pension SCi macht: Es erhält nämlich eine Witt«--/ welche nicht mehr als achtzehn 3«^ jünger ist, als ihr verstorbener Ehemann war, die ganze Wittwen - Pension. 455 Ist aber die Wittwe achtzehn bis zwei und zwanzig Jahre (immer von dem Antritt des Jah- res an zu zählen) jünger, so wird ihr Ein SechSlheil, zwei und zwanzig bis sechs und zwan- zig Jahre zwei Sechötheile, sechs und zwanzig bis dreißig Jahre drei Sechötheile, dreißig bis vier und dreißig Jahre vier Sechötheile, vier und dreißig bis acht und dreißig Jahre fünf Sechötheile abgezogen. Ist sie mehr als acht und dreißig Jahre jünger, so erhält fle ganz keine Pen- sion.' Auf die Pensionen der Waisen hat der der Wittwe gemachte Abzug keinen Einfluß. 4) Wenn ein Pensionär seine Pension im Auslände verzehrt, so fällt der Abzug von zehn Procent (0. 29) der Staats, Kasse zu. Wenn aber eine Wittwe oder wenn Waisen ihre Pen- sion im Auslande verzehren, wohin jedoch bei Letzteren der Besuch aus- wärtiger Schulen und Lehr-Anstalten nicht zu zählen Ist, so fällt der gleiche Abzug (§. 44) in die Mittwen - und Waisen-Kasse. 0. 42» Aus der Hälfte der hiernach sich erge- benden Einnahme wird ein Capital gebil- det, dessen Zins-Ertrag wieder zum Capi- tal zu schlagen ist. Die andere Hälfte wird zu Bestreitung der durch das Institut begründeten Aus- gaben verwendet. Für den zu Deckung dieser Ausgabe» weiter erforderlichen Beitrag tritt die Staats« Kasse in so lange ein, bis seiner Zeit dir Anstalt diejmige Selbstständigkeit gewon- nen haben wird, daß sie die ihr obliegenden Ausgaben ganz aus eigenen jährlichen Ein- nahmen bestreiten kann. 0. 43. Die auf die Wittwen-Pensto>ns - Anstalt sich beziehenden Einnahmen und Ausgaben nach ihrem ganzen Umfange werden bei der Staats - Haupt - Kasse in abgesonderte Verrechnung genommen, deren Resultat von Jahr zu Jahr öffentlich bekannt zu machen ist. §. 44. Auch die Pensionen der Wittwen und Waisen können nur mit besonderer Erlaub- niß im Auslande, verzehrt werden, und unterliegen in diesem Falle, wo nicht Ver- träge eine Ausnahme begründen, einem Abzug von zehn Ptocent. (0»4r.) 466 §. 46. Vorstehende Bestimmungen finden nur auf Wittwen und Waisen der Diener An- wendung, welche seit der Organisation vom Nov. iör? entweder in Folge dersel- ben , oder vermöge späterer Verfügungen, dicnstchäeig find, vorbehäitüch jedoch der Rechte derjenigen, weichen besondere Zusi- cherungen zur Seite st-hen. (f. 46«. In Beziehung auf die Hinterbliebenen der im $. 4 bezeichnten Diener, findet nach Beschassenheit des Falles, dasjenige Statt, was hinsichtlich dieser Diener selbst im §. 3a festgesetzt worden ist. §. 47* Die Betheillgten an den von der Staats-^ Kasse zn vertretenden beiden vormaligen Diener-Wittwen-Anstalten zu Ellwangen,. haben, in so- ferne ste auch vermöge ihrer dermaligen Dienst - Eigenschaft pensionsbe- rechtigt sind, die (ss., Nummer 2) be- stimmten Beiträge zum Pensions - Fond» nach Abzug desjenigen zu leisten, was sie jährlich zn jenen Anstalten bezahlen;, wo- gegen ihren künftigen Wittwen und Wai- sen , wenn die aus letzteren zu empfangen- den Pensions-Summen die ihnen vermöge dieses Gesetzes gebührenden Pensionen nicht erreichen,. der zu Ergänzung der festeren fehlende Betrag aus der Staats Kasse be- bezahlt wird. ss. 48. Die Wittwen - Portionen aus den in Stuttgart bestandenen, auch für Privaten zugänglich gewesenen weltlichen Wittwen- Kassen können an den vermöge dieses ©** setzes abzureichendcn Pensionen nicht abg^ zogen werden. Indem Wir die Ministerien der Inst^k und der Finanzen mit den näheren An- ordnungen zu Vollziehung des gegenwärtig gen Gesetzes beauftragen, bestimmen Wik zugleich, daß dasselbe vom Tage seiner Be- kanntmachung an Wirksamkeit erhalten, und an die Stelle des IX. EdiklS vorn »8. Nov. 1817 treten soll. Gegeben, Stuttgart den r8.Iuni iLi»» Wilhelm. Der Minister der Justizr Freiherr v. Maucler. Der Minister der Finanzen r v. Weckhcrlin. Auf Befehl de» Königs: Der Staats-Selretät' Gedruckt bei G. Ha sselbrink, Buchdrucker. Rrv. 4g- Königlich-Württembergisches Staats - und Regierungs - Blatt. Montag den 25. Juli »821. J* Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete. Gesetz, die Herstellung eines provisorischen Steuer-Cadasiers betreffend' Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. daß für jede jener drei Steuer- Quellen besondere, ihrer verschiedenen Natur ent- sprechende Steuer- Cadaster ausgenommen werden. Um nun sobald als möglich wenigsten» eine annähernde Gleichstellung zn errei- chen, haben Wir vorerst die Herstellung eines Steuer - Provisoriums beschlossen, dessen Erfahrungen mit um so größerem Nutzen für das veßnilioe Cadaster benützt Äachdem Wir durch vielfache Vorstel- lungen die Ueberzeugung erlangt haben, wie wenig der bisher in Unferm König- reiche bestandene Maßstab für die Ausrhei- lung de, direkten Grund; Häuser- und Gewerbe - Sleuer den Forderungen des Rechts und der Gleichheit entspreche; so haben Wir schon früher eine vollständige Steuer-Rektifikation angesrdnet, und in dieser Beziehung di? Einleitung getroffen » 458 werden können, als durch die der Pareellar- .Einschätzung vorangehende Festsetzung der Grundsteuer - Quoten in den Gemeinden jene Einschätzung selbst eine größere Si- cherheit gewinnt. W i r verfügen und verordnen daher, nach Anhörung Unseres Geheimen Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: Erstes Kapital. Allgemeine Bestimmung rtt. Umfang des Steuer - Provisoriums. f* '* Die bisherige direkte Steuer auf Ge- bäude, Gewerbe und das Grund Eigen- thum wird einer provisorischen Rektifikation in der Art unterworfen, daß dadurch die Steuer-Quoten für die Oberamts - Bezirke lind Gemeinden richtig gestellt werden, während die Unter - AuSiheilung auf die einzelnen Steuer - Pflichtigen nach örtlichen Normen durch die Gemeinden vorgenom- men wird. Allgemeinheit der Steuer-Pflicht. fi. 2. Die Steuer-Pflicht ist allgemein, und nur diejenigen Steuer - Freiheiten., welche die Regierung auf einen gewissen Zeitraum bewilligt hat, finden noch bis zum Ablauf dieses Zeitraums Statt, wogegen die von den '.Amts - Corporationen und Gemeinden zugelassenen Befreiungen dem Staate ge- genüber von dem Zeitpunkt an auftörei-i, als das vorliegende Gesetz in Ausübung tritt. Aichnahmen davon, ch 3. Von der Allgemeinheit der Steuer- Pflicht sind ausgenommen: a) Das Eigenthum des Staats an Ge- bäuden, Grundstücken und Gefällen, eS mag bisher steuerbar oder steuerfrei ge- wesen seyn; b) desgleichen das Grund - Eigenthum (an Gebäuden, Gütern und Gefällen) der auf Kosten des Staats bestehenden Anstalten, namentlich der Universität Tübingen.; o) das Grund Eigcnthuni anderer Staa- ten, mit denen eine reciproke Steuer- Freiheit besteht; ,d) diejenigen Gebäude der inländischen Stiftungen, Gemeinden und anderer Corporationen und Privaten, welche öffentlichen Zwecken bestimmt sind, ohne denselben einen ökonomischen Nutzen abzuwerfen; e) die der Hof- Domänen - Kammer, dem .vormaligen reichsständischen und dem rltterschaftlichen Adel cigenthümlich oder als Lehen zustehen-en, bis zur allge- meinen Einführung der Besteurung steuerfrei gewesenen Schloßgebäude Schloßgärten und Parks, letztere jedoch unter Vorbehalt einer genauen Aus- scheidung ; k) sämtliche als Besoldung verliehene Grundstücke und Gefälle der für den Staats-Dienst angestellten Beamten, so wie der Kirchen - und Schul - Die- ner ; g) die Wege, Straßen, Markt- und an- dere öffentliche Plätze, Spaziergänge, Begräbniß» Plätze rc. Die bisher auf einzelnen der hier aufge- fübrten Besitzungen gelegene Beitrags- Pfliä't zur Staats - Steuer hört von dem Zeitpunkt an auf, als die Steuer auf den Grund des gegenwärtigen Gesetzes ausge- thetlr wird. Dagegen dauert jene Verbindlichkeit fort, welcher einzelne dieser Nealitäien zur Tbeilnahme an den Amts - oder Commun- Anlagen bisher unterworfen waren. Behandlung der Ausländer. Sjos Grund - Eigenthum der Ausländer wird im Allgemeinen nach denselben Grund- sätzen behandelt,, wie das Eigemhum der Inländer. Eine Ausnahme von' dieser Re^ge! ist in dem Fall zuläßig, wenn düs Cigemhum diesseitiger Staats-Bürger und Corpora tivnen in einem auswärtigen Staate nach besonderen- von der allgemeinen Steuer- Gesetzgebung desselben Staates abweichen- den Bestimmungen irr der Besteurung be- handelt wird. In diesem Falle tritt die Beobachtung der Reciprocität ein r worüber jedoch die Entscheidung der höheren Behörde einzu- holen ist. Mgcsonderte Bcsieurung der drei Steuer- Quellen. §. 5. Für jede der drei Steuer-Quellen, also für Gebäude, Gewerbe und Gri ndstücle, werden besondere, der Natur dieser ver- schiedenen Objekte angemessene Normen festgesetzt. Bis auf weitere Verordnung sollen zu einer Summe von 2,/,00,000 fl. beitragen: Gebäude.. » 400,000 fi. Cie Gewerbe... 2oo,ooo st. und das Grund - Eigenthum ohne die Ge- fälle. .. ». ,,700,- 00 st. Die Gewerbe sind außer jener Steuer- Quote noch der Patent- Accife nach den Bestimmungen der Accisc.-Ordnüng im er- sten uno dritten Abschnitt unterworfen. 46« Sobald es ausführbar ist, soll für jede der drei Steuern ein gleichartiges Capital ausgestellt werde», welches als Maßstab zur Reparticio» dienen, und mit gleiche» Procemen besteuert werden kann. Zweites Capitel. Besondere B e st i m m u n g e u, A. Gebäude - Steuer. Gegenstände der Gebäude - Steuer. §. 6. Die Besteurung der Gebäude umfaßt alle Haupt - und Neben. Gebäude in oder außerhalb Etters, nicht minder solche Gar» tenhäuser, welche gewöhnlich immer oder wenigstens über drei Monate bewohnt wer- den, jedoch mit Ausnahme der Feld - oder Schüyenhäuschen und der Ställe und Schopfe», welche kein ausgemauertes Fun- dament haben. Zn den Gebäuden wird auch der damit verbundene Hofraum oder die Hofrairhe gerechnet, einzelne nicht überbaute Hofstät- ten aber sind Gegenstände der Grund- steuer. Ebenso bleiben die km Innern der Ge- bäude angebrachten, den Betrieb von Ge. werben bezweckenden Einrichtungen der Ge- werbe - Steuer Vorbehalten» Die Einschätzung, ß. 7. Zum Maßstab für die Einschätzung der Gebäude wird der volle Capital.Werch der- selben angenommen, d. h. derjenige Werch, um welchen ein Gebäude nach seinem Um- fange, seiner nutzbaren Loge, seinem B-»^ Zustande, und nach den darauf haftende» Beschwerden, zur Zeit der Einschätzung von dem Besitzer abgelaffeu, und eine» Käufer finden würde. Diese Einschätzung nimmt zu AnhaltS- Punkten: s) Die Aenntniß der Kauf«Preise; b) die Ksiinmiß des Mietd * Ertrags; c) die Classisikation nach dem lausende» Capital Werth. Sie wird nach einer durch die Vollste- hungS'Jnstruknon zu bestimmenden Elasten- Tafel vollzogen. Die Vergleichung des Brand-, Versicherungs- Anschlags. st. 8» Mit dem Ergebniß dieser Einschätz»'^ wird in jeder Gemeinde der Brand > Ver- sicherungs-Anschlag verglichen, und als ei» weiterer Haupt-Anhaltspunkt zur endliche» Bestimmung des Gebäude-Steuer-Capi^ls der Gemeinde benützt. Real - Beschwerden. §» 9» Die auf der Area oder auf dem Ge- bäude selbst haftenden Real- Beschwerden, Wie sie ff. bei der Grundsteuer bezeich- net werden, sind bei der Einschätzung nach laufenden Capital-Werihen nur in so weit zu berücksichtigen, als durch sie der Merch eines Gebäudes um eine ganze Llassen-Ab- thcilüng herabgedrückt wird. Real - Berechtigungen. §. io. D*e den Gebäuden anklebenden Real- Berechtigungen werden, in so weit sie nicht Gegenstände der Gewerbe - Steuer sind, (wie z. B. Wttchschafts-Gerechtigkeiten), oder der Grundsteuer, (wie z. B. ausge- theilre Gemeinde-Güter) bei dem Anschlag der Gebäude berücksichtigt, indem sie a) als Gegen-Nutzungen von Beschwer- den von diesen abgezogen, oder wenn ihnen d) keine Beschwerde zur Seite steht, zu dem Werth des Gebäudes zugelegt wer- den. Gerechtigkeiten, welche auf nicht ausge- theiltrn Gemeinde-Gütern beruhen, werden nicht mit den Gebäuden angeschlagen, son- dern jene Güter der Grund-Steuer unter- worfen. Vollziehung. 0. n. Die zufolge der Anordnung vomZ.Nov. »8,8 aufgenommenen Gebäude - Cadaster werden dem jetzigen Geschäfte zu Grunde gelegt, es bleibt aber der Vollziehung über- lassen, da eine vollständige Revision der früheren Aufnahme etntreten zu lassen, ws eine unrichlige Anwendung der Normen Statt gefunden und di« Schätzung tritt befriedigendes Resultat gewährt hak. Drittes Kapitel. 8. Gewerbe-Steuer. Gegenstand der Gewerbe-Steuer. 0. n. Die Gewerbe-Steuer ruht a) auf dem Capital Gewinn der Gewerbe treibenden; d) auf dem Arbeits-Verdienst derselben, wie er theils aus ihrer eigene«, zheils aus der Arbeit ihrer Gehülfen, theil» aus dem Betriebe von Maschinen ent- steht. Unter dem GrwerhS-KapiLal ist begriffen der Werch von Maaren, Gcrälhschaften, und das Geld-Kapital, w/ches der Gewerbtreibende für den Bs- trieb Hasten auf dem Gewerbs-Kapital Schul- de!, , so werden sie so wenig in Abzug ge- bracht, als die Schulden der Guts Be- sitzer., EintMliing der Gewerbe: ss. i3. Die- Gewerbe werden nach ter Verschie- denhei: ihrer Verbältniffe iw vier Haupt- Adiheilnngen gebracht, wovon die erste dir Handwerker und Klcin- händ'.r, die zweite die Handlungen und Fa- briken, die dritte die Mühlen und andere Werke, und' die vierte die Wirthschafts-Gewerbe umfaßt. Ausnahmen von der Gewerbe-Steuer. st. Von der Gewerbe Steuer sind ausge- nommen : ,) Diejenigen Personen, welche einem Kunsizweig als wahre: Künstler betrei» len. r) F id Arbeiter, Dienstlichen, Lohnbe- t ien: c, tan löhnende Näherinnen, und Wäscherinnen; eben so ist 3): der Handel mit Produkten von eige- nen oder gepachteten Gütern, so wie mit den davon ernährten Thieren und deren Erzeugnissen, sey es nun, daß die Produkte roh oder in einem andern Zu- stande verkauft werden, der Besteurung nicht unterworfen; nicht, minder sind 4) davon ausgenommen: Die Wein- und Holz-Händler, so wie die Hopfen- und Oel-Händler, diese, in so fern ihr Gewerb sich nur auf diese Artikel be- schrankt., und sie nicht überhaupt Kaufmannschaft treiben. Dieselben sind dagegen der gesetzlichen Aocise, wie bis- her, unterworfen. Unter diesen Ausnahmen sind jedoch die- jenigen Frucht- und Vieh Händler nicht begriffen, welche mit sufgekauften Produk- ten einen Handel treiben. Dieselben werden in der Abthcilung der Handlungen nach der Große ihres Wr- lag^.Capitalö und Arbeite Verdiensts be- steuert. Vollziehung-. $. >5. Die A»S-mitlelung der Capital, und Al' beitS-bstnie bei den verschiedenen Ge-ret- den, so wie die Feststellung relativer Steuer Ansätze werden einer besonderen Hungs-Instrukiion Vorbehalten. 463 Auf den Grund derselben wird das Ge- wer-be-Zleuer Cadaster in sämtlichen Go« feinden und Oberamts Bezirken gebildet, und die Umlage der im 5 bcjlunuvten 3oo,oiao sl. darauf vollzogen» Viertes Kapitcl. Die Grund- S teile r. Gegenstände der Besteurung. §. >6. Der reine Erlrag der DictS-lBUrkungen im Ganzen, abgefchäht nach Fluren und Gewänden, bildet die Grundlage der Be- stem ung. Es soll insbesondere bei den Aeckern die Mittelzahl zwischen dem Anschlag und dein wirklichen Ertrag deö Zehenten, so weit dieses Moment zu erheben ist, als ein An- halts Punkt benutzt werden. Die Größe der Grundfläche wird erho- ben, entweder aus bereits vorliegenden Vermessun- gen , oder b) aus Beschreibungen, welche eine be- stimmte Große der Fläche Anzeigen, oder c) in Ermangelung dieser beiden Hülss- Mittel, aus annähernden geometrischen Abschätzungen nach Bezirken und Ge- wänden. Grundlage derselben. Die Abschätzung nach Fluren und Ge- wänden schließt in sich a) die Untersuchung des Roh-ErtragS^l b) den Abzug der Luitür-Kosten, und somit e) die Bestimmung des reinen Ertrags, von welchem ä) die Real-Lasten abgezogen werden. Untersuchung des Roh -Ertrags. rL. Bei der Untersuchung des Roh.Ertrags wird derjenige Cultur Zustand, so wie die- jenige Benutzungs-Art zum Grund gelegt, welche nach den bestehenden örtlichen Ver- hältnissen zur Zeit der Abschätzung a!s die gewöhnliche und regelmäßige erscheinen; es ist daher auch der,^rflch-Einbau in dem Grade zu berücksichtigen, in welchem er auf der Markung statt findet. Nähere Bestimmungen darüber. f* »9> Für die Einschätzung selbst -wenden fol gende nähere Vorschriften eriheikt: aj Die Früchte werden in Normal-Prei- sen angeschlagen, nemlich glatte Früchte, in einander gerechnet i Schst. zu.. - -' ö fl. 464 J Schfi. Dinkel zu ;. 3 fi. 1 Schsi. Haber zu... - fi. Heu, pr. Centner, nach der Verschiedenheit der örtli- chen Verhältnisse... 3o bis 4o kr. Wein, pr. Eimer, nach der Verschiedenheit der örtli- chen Verhältnisse.. » 6 bis 32 fi. Der Preis anderer hier nicht aufge- zählter Produkte ist in verkommenden Fällen mit diesen in ein angemessenes Verhältniß zu setzen. Sollten sich in einer einzelnen Ge- meinde besonders nachkheilige Umstände zeigen, welche entweder ln der QualitLe der Produkte, oder in der Beschwerlich- Leit ihres Absatzes liegen, so bleibt es der Entscheidung der Cadaster - Com- mission Vorbehalten, für solche Fälle ge- ringere Preise, als die allgemeinen Landes - Preise, anwenden zu lassen. i>) Die Waldungen unterliegen mit ihren Haupt- und Neben - Nutzungen der Besteurung. Ihr Anschlag wird unter Zuziehung Ser betreffenden Forst - Beamten mit Rücksicht auf die Nachhaltigkeit ihres Ertrags und die örtlichen Holz - Preise in angomessenem Verhältniß mit den zu a. bestimmten Preisen der übrigen Produkte festgesetzt. c) Die Gärten und Länder rc. werden mit den Aeckern und Wiesen in Verhältniß gefetzt, wobei sowohl der gegenseitige Stand des Pacht - als auch des Kauf - Werths zum Anhalt dient» ck) Die vom Rindvieh rc. benutzten Weide" werden mir der geringsten Classe der Wiesen in ein Verhältniß gebracht. Weide - Nutzungen für das Schafvieß werden ohne Rücksicht auf ein bestirnt tes Areal besonders radastrtrt, so daß je von einem Schaf, zu dem eine Q*'' meinde oder ein Prrvat-Befitzer berechn kigt ist, ein Ertrag von 6 bis 3o kr« nach Beschaffenheit der Weide berechn net wird. e) Die Steinbrüche, Erz- Thon-Sa"^ und Mergel-Gruben, sodann die Weiher und Seen werden nach Pacht Werthe" mit den übrigen Objekten in ein hältniß gesetzt. Cultur-Aufwand.. ss. io. Der Cnltur - Aufwand schließt in 5$' Die Kosten der Unterhaltung, der Düug^E und der jährlichen Bebauung des Feldes, die der Aussaat, so wie der Bestockung und Verjüngung der Weinberge, die der Einführung, der Magazknlrung und W* AuSdreschenS der Produkte» Der Cultur-Aufwand wird in Quotienten des rohen Ertrags abgezogen, welche be- tragen nach der Verschiedenheit des Bo- dens , des Clima, des Bedarfs an Saat- Frucht und Dünger: bei den Aeckern .»*•♦♦?. bis •§ Lei den Wiesen und Baumgütern f — $ bei den Weinbergen, Gärten und Landern ».»...»^ -g- Bei den Waldungen werde» unter dem Cultur - Aufwand begriffen: a) Die Cultur-Kosten im engern Sinne, b) der Aufwand für den Forst - Schutz, und c) der Aufwand für die Fällung des Holzes. Derselbe wird bei den einzelnen Wald- Distrikten nach ihren eigenthümlichen Ver- hältnissen ausgemittelt. Abzug der Real-Lastern. ff. n* Der Abzug der Real-Lasten umfaßt aste diejenigen Leistungen an Abgaben, Dienst- barkeiten xc. welche in jährlichen oder nach gewissen Rvtatiouen wicderkehrenden, be- stimmten oder wandelbaren Summen,, sie n^ogen auf dem Roh oder Rein - Ertrag haf.en, von dem Guts-Ertrag abgehen» Handldhne und Laudemial-Gebühren sind von dem Abzug ausgeschlossen. Die Real-Lasten werden in den ff. 19 bestimmten Preisen zu Geld gerechnet, und mit vier Fünftheilen des Geld-Belaufs von dem Grund - Ertrag abgezogen. Gefäll - Steuer. ff» »2. Die von dem Grund-Ertrag abgezogenen Gefälle werden, in so weit sie nicht nach ff. 5 von der Steuer ausgenommen sind, als ergänzender Theil der Grund - Steuer der Bestcurung unterworfen» Den Grund«Gefällen gleich sind in die- ser Hinsicht zu rechnen, die auf Gruich- Eigenthum und Gefalle fundirren ewigen Renten, in so weil sie von der Staatö- Kaffe oder steuerfreien Instituten gereicht werden; sie werden ohne Rücksicht, ob In- oder Ausländer sie beziehen, ln die Steuer gelegt» Dagegen sind nicht zur Gefäll - Steuer zu ziehen r > a) Die Nutzungen der Gerichtsberrlich- keit und niedern Polizei-Gewalt; b) die Umgelds-Emschädigungen z. e) die Handlöhne und Laudtmien. 466 Abzüge vom Gefall-Cadastcr. §. 23. Von dem Gefäll - Cadastcr findet in fol- genden Fällen ein Abzug statt: a) Wenn auf einem bestimmten Gefälle eine besondere Leistung erweislich ge- gründet ist; der Geldwenh dieser Lei- stung wird nach den gleichen Vorschrif- ten , wie daö Gefäll selbst, berechnet, und von dem Steuer - Anschlag abge- zogen. b) Für die Verwaltung und Erhebung der Zehent - Theil - und Zins - Gefälle wird aa) in so ferne sie von Aeckern und Wiesen zu erheben sind, ein Zehentheil; bb) in so ferne sie von Weinbergen erhoben werden, ein Achltheil abgezogen. Behandlung der Leistungen, welche auf einer vereinigten Besitzung haften. $. j4. Leistungen, von denen nicht nachgewiese» werden kann, daß sie auf einem speciellen Vermdgens-Theile haften, sind vom Abzug an dem Grund - und Gefäll-Cadaster aus- geschlossen, jedoch wird in Ansehung der, auf verschiedenen Besitzungen gutS - und standesherrllcher Familien radicirten, ewigen Reinen ausnahmsweise gestattet, daß der Renten» Besitzer zur Steuer derselben ver- hältnißmäßig bekgezogen werde. Diese Concurrenz tritt auch in dem Fall ein, wenn ein solcher Güter-Besitzer an Mitglieder seiner Familie Apanagen, Wit- thum, Alimente rc. zu geben hat. Dir Festsetzung derselben ist von der ZU'' stimmung der betreffenden Regierungs-Be- hörde abhängig. Ausführung des Steuer-Provisoriums. $. r5. Das Steuer-Provisorium wird unter der unmittelbaren Leitung der Cadaster-Con^ "misston vollzogen, welche die dafür nöthigen Vorschriften erlassen wird. Es wird für jeden Kreis s) ein Commissarius aufgestellt, unter welchem b) ln jedem Oberamts-Bezirk ein \a$( kundiger Mann als Unter-Commis mit den Vorarbeiten beschäftigt wird, wozu die AmtS-Versammlung der §aJ daster-Commlssion drei tüchtige Jndivi' duen in Vorschlag zu bringen hat. Diesem wird c) ein Bezirks.Schätzer und eine Sch^ tzungs.Deputation von vier Mitgliedern beigegeben, welche zur Hälfte auS der Gemeinde, zur Hälfte aus de« benach- barten Orten genommen wird. Die Schätz Leure dürfen jedoch nicht gegen- seitig von eii.er Gemeinde zur andern genommen werden. Die Resultate sämtlicher, von dem Kreis- Csmmissär richtiggestellten GemelndS Ca- dastcr werden zur Kenntniß und Berathung der Amts-Versammlung gebracht, welcher zugleich die Ergebnisse der Einschätzung in andern Oberämtern mitgecheilt werden. Es werden Bezirk: Versammlungen je von drei bis vier Oberämtern gehalten wer den, welche aus Mitgliedern der Amts- Versammlungs-Deputalionen zusammenge- setzt, und wobei die Cadaster der einander begrenzenden Oberamtcr zur Vergleichung und Berathung vorgelegt werden. Gegeben, Stuttgart den i5. Juli 1821. W i l h e l tu» Der Finanz-Minister: Weckherlin. Auf Befehl des Königs: Der Staats-Sekretär: Vellnagel. Dienst * Nachrichten. Se. König!. Majestät haben durch allerhöchste Entschließung vom ,5. d. M. der Bitte des Pfarrers M. Gralianus zu Hengen, Dekanats Urach, um Velas- snng auf seiner bisherigen Pfarrei und um Enthebung von der Annahme der Pfarrei Malmsheim, Dekanats Leonberg, entspro- chen , letztere hingegen dem Pfarrer M. 3!) afer in Onstmettingen, Dekanats Ba- lingen, und durch höchste Entschließung vom nämli- chen Tage die erledigte katholische Pfarrei Zimmerbach, Dekanats Gmünd, dem Vikar Hascher in Spraitbach übertragen. Unter dem 16. d. M. wurde das erle- digte Kommando des ersten Reiter - Regi- ments dem bisherigen Stabs - Offi ier im zweiten Reiter - Regimente, Obersten von Schröder, übertragen, und dagegen der dem ersten Reiter Regiments bisher aggregirte Oberste von Mundorff als Stabs-Offizier bei dem zweiten Reirer- Regimente eingetheilt. 468 H. Verfügungen der Departements. Des Departements des Innern: I. Des Königl. katholischen Kirchenraths. Eine Stiftung von 400 fl. betreffend- Der katholisch? Pfarrer Mancher zu Diese rühmliche Handlung wird hiem^ Eberhardrzell, Oberamts Waldsee, hat zum öffentlich bekannt gemacht. Besten der Ortsschnle die Summe von Stuttgart den 1.2. Juli 1821. Vierhundert Gulden gestiftet. Camerer. 2. König!. Regierung des Donau-Kreises. x Belohnung für den Entdecker boshafter Brandstifter. Aus Veranlassung der neuerdings in den würde-, nochmals eine Belohnung von Oberämtern Biberach und Leutkirch muth- 200 fl. ausgcsetzt; was hierdurch zur öst maßlich versuchten Brandstiftungen haben femlichen Kenntniß gebracht wird. Seine Königliche Majestät für den, Ulm den »3. Juli 1821. jenigen, welcher einen solchen Brandstifter entdecken und seine Festsetzung veranlassen. v. Frei herg. Dienst-Erledigung. Die katholische Pfarrei Reichenbach, De- d. M. erfolgte Ableben des Pfarrers Joseph karrats Spaichingen, ist durch das am 7. Gallus Daigele erledigt worden. Druckfehler. In einigen Abdrücken des Gesetzes über die Absatz des §. 23 statt „ tritt hernach" zu-lcse«: Verhältnisse der Civil-Staats--Diener, Staats- „tritt hiernach"., und Regierungs -- Blatt Nro. 48. , ist im letzten. Gedruckt bei G. Hasselb renk, Buchdrucker. 4% Mo- 5a. Donnerstag den 26. Juli ,821. Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete. Abschied, die Organisation der Gemeinde-Verfassung, der Oberamts-Verfassung, die Rechtspfsea-, daö Notariats-Edikt und die Kreis--Stellen betreffend, s Wilhelm, von Gottes Gmaden König von Württemberg. ri. April r8ri an Uns haben gelangen lassen, und dieser wichtige Gegenstand so- wohl ln Unserer höchsten Entschließung vom i6.Juni d. I. als in einem weite» reu ständischen Anbringen vom 36. dcssel, bcn Monats und in der hierauf erfolgten Resolution von eben diesem Tage umstände ^lachdem Unsere getreuen Stände in Beziehung auf die Edikte vom - Novem- ber u' 7 und vom 5». December ^8,8, durch- welche, mehrfache, westntüche Anord- nungen -n h* Staars Verwaltung getrof- fen. oerfchirdene Bitten und Wün sche Mittels untrrchänigster Eingabe vom licher verhandelt werden: so ercheilen Wir auf jene Eingabe Unserer getreuen Stande vom u. April 1821 nach Anhörung Un- seres Geheimen Raths nachstehenden Abschied. A. Gemeinde - Verfassung. jj. 1. Die Bitte, daß in Fallen, in welchen ein Beschluß eines Gemeinde - Raihs der Zustimmung des Bürger - Ausschusses be- darf, bei einer Meinungs-Verschiedenheit dieser Coilegien, die Stimmen durch beide Stellen durchgezählt werden, vermögen Wir nicht zu gewähren. Wir gestalten jedoch, daß in solchen Fällen die Sache entweder in ihrem vori- gen Zustande bleibe, oder Nichts geschehe; es wäre denn, daß: a) eine Verbindlichkeit der Gemeinde, oder der Gemeinde - Vorsteher gegen die Gemeinde unerfüllt bleiben müßte, wo alsdann das Oberamt verfügend einzu- schreiten hat, oder b) die Frage, über welche verschiedene An- sichten herrschen, die Abweichung von einer gesetzlichen Verwaltungs - Norm beträfe, in welchem Falle immer das Gesetz in Anwendung zu bringen ist. Dabei versteht eS sich übrigens von selbst, daß a) Angelegenheiten, welche überhaupt Jlir Keuntnißnahme brv Staats Behörde sich eignen, auch ln den vorbemerktt" Fällen an solche zu bringen sind, und b) bei einer Meinung^ - Verschiedenhrb des Gemeinde-Raths und des Bürget Ausschusses über die Frage: Ob e*n einzelner Fall unter die gesetzliche Reg^ zu subsumiren sey, jedem Theile der Rekurs an das Oberamt Vorbehalte" bleibt. jf. j. W i r genehmigen die Bitte um Abä>u derung verschiedener Bestimmungen in de>" §.79 des l. Edikts vom 3i. Der. und wollen, daß die Beschlüsse der meindc - Räche der Genehmigung einer gierungö - Behörde in nachgenannten Fallr" nicht mehr unterliegen sollen: r) wenn eine illiquide oder inepiglö1 Forderung der Gemeinde ln Abg""^ gebracht, oder dem Gemeinde- auf den Rest gelegt; 2) wenn eine liquide und exigible rung dem Schuldner ohne rcchtlb^" Grund ganz oder zum Theile werden soll; 3) wenn ln dem Falle der lit* *■ fr* tt §' 79 des vorgenannten Edikts sich von andern ak Real'Abgaben delt. §. Z. Das Gesuch um Abänderung in den §§. 80 und 81 des I. Edikts vom 3i.De- cember i8>6 gewähren Wir dahin, daß: A. der vorgedachte ss. Lo nachstehende Fassung erhalten soll: „In allen so eben (§. und 79) „aufgezählten Fällen wird der Be. „schluß des Gemeinde - Raths dem „Oberamte zur Prüfung vorgelegt, „von diesem aber entweder von Amts „wegen genehmigt, oder der betreffen- „den Kreis-- Regierung mit gulächtli-. „chem Bericht vorgetragen. „Letzteres geschieht nochwendig: r) „wenn der Oberamlmann, ein Ge- „hülfe desselben, oder ein anderer „Sracns-Beamrer, ein Kirchen - oder „ein Corporcuions Diener bei der „Sache persönlich interessirt ist; 2) „wenn einem Mitgliede des Gemeinde- „ Raths eine neue oder erhöhte Be- „soldung oder Pension vcrwilligt wird; 5) „wenn das Grund - Eigenthum einer „Gemeinde ganz oder zum Theile mit „dem Eigenthums oder Nntznießungs- ,,Rechte unter die Gemeinde-Glieder „venheilt — 4) „wenn ein Grundstück oder irgend ^ein Real-Recht der Gemeinde ver^ „äußert werden soll, dessen Caprtal- „ Werth die Summe von Ein Tau- chend Gulden in der ersten, Fünf „Hundert Gulden in der zweiten, „oder Zwei Hundert fünfzig Gulden „in der dritten Classe der Gemeinden „übersteigt; 5) „wenn eine bleibend» Verbindlichkeit "auf die Gemeinde übernommen, eine „neue, die Schulden-Masse der Ge- „meinde vermehrende Capital-Schuld „contrahirt — 6) „ wenn ein zum Grundstock des Ge- „meinde Vermögens gehöriges Aktiv« „Capital zu Deckung der laufenden „Ausgaben verwendet werden soll, und 7) „in allen unter dem ff. 79 (lit. m. n. „und o.) aufgeführten Fällen.^ Sodann werden Wir L. zu dem §. 8r desselben Edikts, van Selbst Bedacht darauf nehmen, alle unnöthige, überflüssige und zu Weitläu«- figkeiten führende Anfragen der UnlSr- Behdrden abzustellen. §. 4. Die Bitte, wornach die Mitglieder des Bürger - Ausschusses zu einem Gemeinde- Amt wählbar, jedoch in dem entsprechen- den Falle verbunden seyn sollen, aus dem Bürger - Ausschüsse auszutreten, wollen Wir gnädigst gewährt haben. «7* §. 5. Eben so wollen Wir die in dem (f. 71 b:3 i. EdikiS vom Z,. December 8 8 ent- haltene Beschränkung der Zusammenkünfte der Bürger - Ausschüsse aufgehoben wissen, und den Obmännern der Letzteren frei stel- len, die Bürger Ausschüsse zu jeder Zeit zu- sammen zu berufen, von welchem Vorha- ben jedoch, so wie von dem Gegenstände der Verhandlung, sie den OrtS Vorsteher im« mer vorgängig in Kennlniß zu setzen haben. : 6. Wir ertheilen "dem Anträge gleichfalls Unsere höchste Genehmigung, wonach in den Stiftnngs - Rächen : a) txrö Direktorium dem weltlichen und geistlichen Vorsteher gemeinschaftlich zu- stehen —, • b) dem weltlichen Orts - Vorsteher die erste ordentliche Stimme, und c) dem geistlichen Vorsteher im Falle der Stimmen - Gleichheit die entscheidende Stimme eingeräumt werden soll. Dagegen wissen W i r 0. 7. her Bitte, die Wahl der Ort« Vorsteher den Gemeinden unbeschränkt und nur mit Vorbehalt der landesherrlichen Bestätigung zu überlassen, nicht zu entsprechen. Wir wollen jedoch bet dem jj. u in dem benannten l Edikt nachstehende abäur dcrnde Bestimmungen eintreten lassen: a) Zur Gültigkeit der Wahlhandlung wird die Theilnahme von wenigstens zwei Drittheilen sämtlicher Smum-Be/ rechiigren erfordert; b) der StaatS-Regierling sind drei Canbb baten vorzuschlagen, unter welchen sie, vorausgesetzt daß dieselben die ge ctz!>' chen Eigenschaften haben, den Eine» zum OrtS - Vorsteher ernennen wird» «) im Fall einer der Vorgeschlagenen zwei Drittheile sämtlicher abgelegter Stim- men auf sich vereinigt, so wird d>e Regierung diesem immer den Vorzug vor den übrigen geben. §. 8. Wir bewilligen die Bitte, die Bestimm mung des ss. l» des l. Edikts abzuändern, nach welcher der Orts. Vorsteher nur ouS der Milte des Gemeinde Raths gewählt werden kann; und es soll diese Wahl, unter der Voraussetzung frei gegeben wer- den, daß, wenn der Ernannte nicht sch^ Gemeinde Bürger ist, er durch diesen jedoch unter Vorbehalt der zu entrichtend«" Gebühren,, das Gemeinde ^ Bürger - Re^ ohne weitere Nachfuchung desselben erlan- gen soll. ß. 9' Der hier gemachte Antrag : die Gültigkeit der Wahl eines OrtS- VorsteberS dadurch ;u bedingen, daß zwei Driktheile der Sli-nm - Berech- tigten abgestimmt haben, und daß ein Dr'ttbeil der Stimmen auf Einen Mann gefallen fty, ist durch Unsere Entschließung zu §. 7 bereits erledigt. Eben so hat ss. IO. der Antrag, die zu ausgedehnte Zeit zum Rekurs von den durch die Orrs-Vor- steher ausgesprochenen S>raf Erkenntnissen iu beschränken, durch das inzwischen be- kannt gemachte Gesetz über die Straf Re- kurse seine Erledigung erhalten. ß. Dem Gesuche, die Gemeinde Räche perio- disch cheilweise erneuern zu lassen, und zwar in der Art, daß je von drei zu drei fahren ein Dritcheil des Gemeinde Raths "eu ,cintrete, die austrelendcn Mitglieder aber sogleich wieder wählbar seyn sollten, wissen Wir Unsere höchste Genehmigung nicht zu ercheilen, sondern lassen eS bei den de-halb bestehenden gesetzlichen Bestimmun- gen und namentlich bei dem Inhalte deö §«des I. Edikt- bewenden. ß. 12. Durch die vorstehende Entschließung '■($• i -ist zugleich der weitere Antrags den periodischen Wechsel auch auf die vor Erlassung des I. Edikts vom 3>. Der» »6>8 eingesetzten Magistrate anzuwenden, als erledigt zu betrachten. jf. > 5. a. Wir genehmigen die Bitte, es dem Ermessen Der kompetenten Gemeinde- Be- hörden zu überlassen, Die Wahl eines Ge- meinde- RechnerS entweder auf dessen Lebensdauer, oder auf eine bestimmte Zeit und letzteren Falls wenigstens auf die Zeit von drei Jahren vor^tehmen. ♦ 13 ♦ 1) ♦ Der weitere Antrag, gesetzlich zu bestim- men , daß der Gemeinde - Rath nicht be- schließen könne, denjenigen Gemeinde Rech- ner, welcher durch den periodischen Wech- sel ans dem Gemeinde Rath zu treten haben würde, seine Funktionen als Rech- ner gleichwohl fortsetzcn zu lassen, findet seine Erledigung in Unserer zu dem r r ge,ebenen Entschließung, ss. l/,.. Wir genehmigen, daß die Mitglieder des Bürger - AuSsä)uffeS künftig durch den Orrs - Vorsteher in dem zu den Geineinde- Zufammenküuften bestimmten Gebäude be- 'Ndigt werden. §. i5. Ebenso genehmigen Wir den Antrag, wonach den Orrs - Vorstehern die Einbe- rufung aller Mitglieder des Gemeinde- Raths zu den Verhandlungen desselben unter S.'rafbedrohung zur Pflicht gemacht werden, die Vrrsäumniß der letzteren je- doch die Nichtigkeit eines gcmeiuderäthli- chen Beschlusses nicht zur Folge haben soll. §. 16. Was die Bitte um Abänderung des bestehenden RechnungS - Termins der Ge- meinden betrifft, so kann diese ohne gleich- zeitige Verlegung des für dis Staats-.Rech- nungen «»geordneten^ Termins nicht Statt finden; ob letztere räthlich scy, werden Wir in weitere Beralhung ziehen lassen. 0. 17. Unter Abänderung der §. s9- Mm Rn trage gemäß,, sollen die Ober- amts-A^uare nicht als Staats-Diener und von Staats wegen angestellt morden.. Es finden vielmehr hinsichtlich ihrer Anstellung B i)' Entlastung, dieselben Bestimmungen Statt, die bei den KameralamtL-Buchhal- trrn bereits, erthellt worden, find. st.. 3o. Die Strafbefngniß der Q.beramtmZnner wollen. Wir bei Legal-Strasen bis auf Fünfzig Gulden erhöhen,, unbeschadet der Verpfiichsung dieser- Beamten, bei Aus« Übung dieses Rechts die Grenzen der Ad- min ist rativ-Strafbefugniß nicht zu über« schreiten.. st. 3i., Der Antrag auf Abkürzung der Rekurs« Fristen bei St rast Erkennt nisten der Regie- rungs-Beamten ist durch Erscheinung des Gesetzes über StrastRekurse erledigt worden., stst 3r.. Wir find der Bitte nicht abgeneigt, bei den Amts-Versammlungen die Amts Ange- hörigen auf eine, dem Institute der Bürger- Ausschüsse analoge Weise vertreten zu lassen.. Da aber die zweckmäßige Einrichtung ei- ner solchen Anstalt noch weiterer Berar chung bedarf, so setzen Wir auf das Re- sultat der letzteren Unsere endliche Ent- schließung'ans. st. 33 «• Ebenso genehmigen Wir den Antrag» die. Gehalte der össcntlichen, künftig von Uns zu ernennenden Aerzte auf die Staats Kasse zu. übernehmen.^. Bei Festsetzung der denselben alsdai'N Lbzureichenden Besoldungen, behalten Uns vor, aus die seitherigen Beiträge bet Stiftungen, so wie derjenigen Gemeinde»/ in welchen jene Aerzte ihren Wohnsitz bcn,. angemessene. Rücksicht zu nehmen. In Ansehung der Oberamts-Wunb- Aerzte setzen Wir Unsere Entschließung in so lange noch auS> bis die bereits erfor- derte umständlichere Uebersicht der hältnlsse derselben Un S vorgelegt seyn wird, wie Wir denn sowohl in- Betreff der, der Staats- Kasse anzuweisenden Mittel, als hinsichtlich der einstweilen bei diesem genstand überhaupt zu treffenden vordere^ lenden Maßregeln Uns auf die bei ***** st. aß gefaßte Entschließung beziehet,. Wir bewilligen ferner, daß Wünsche welche bei Besetzung solcher Stellen durch die Amtü-Versammlni'.gen vorgetragen w**' den möchten, von der vorschlagenden ^ Hörde immer begutachtet werden sollen. st. 34. Die Revision der bestehenden Elnihe' Hing der Amtsbezirke wird rin Gegenst»"^ Unserer landesherrlichen Fürsorge 2 Und Wir werden Unsere dlcsfälllgen Propositionen an Unsete getreuen Stände so bald aelanZen lassen, alö dieses thunlich k«yn wird. 6. Rechts-Pflege. §. 55. Der Bitte, den Gemeinde-Rächen das Recht einzuräumen, in allen streitigen CK vil-Rechcssachen einen Spruch ,n geben, der nicht kn Rechts-Kraft übergienge, son- dern nur, wenn keine Par-Hei ihre Absicht, den ordentlichen Rechtsweg zu betreten, er- klärte, nach Verfluß einer bestimmten Zeit als Vertrag rechtliche Gültigkeit erhaltet, würde, vermöge» W r nicht zu entspre- chen. Cs ftll vielmehr hinsichtlich der richter- lichen Befugnisse der Gemri-.-de-Räthe fir Untergangs und geringfügigen Sachen bei den diesfälligen Anordnungen des I V. Edikts vom 5>. Deo. N §.5 sein Verblei- ben haben. Dagegen gestatten Wir, bei Streit-G genstäaden von anderem oder höherem Belange den Partheicn, ohne weitere Beschränkung, auf den Gemeinde- Rath des besagten Tbeils, vorbkhältiich der B rufung an das ronchesente Oberamtkge- richc, zu rvmprvmirtirrw, und legen dabei dem betreffenden Gememde-Rach die Ver« pfl-chkurg auf, das an ge ruft ne schiedsrich- terliche Amt zu vergalten. §. 36. Was die vorgerragencu Wünsche hin- sichtlich der Befttzung der OberamlsgerichtS» Callegien bctriffr, so genehmigen Wir, a) daß künftig zu jedem Gerichtstag alle G.richrs-Beisitzer in der Art vorgeladn werden, daß sämtlich Erschienenen ein Sümm-Recht zustehen soll;' wissen aber ft) dem Anträge, die Anzahl der gewähl- ten Beisitzer, welche bei der Fcststel- lting des Streitpunktes, oder bei der Erstattung des faktischen Thetis der richterliche» Relation, fs wie bei der Fällung oder Eröffnung eines Erkennt- nisses anwesend seyn müssen, wenigstens auf fünf festzusetzen, zur Zeit nicht zn willfahren. Wir belasse» es vielmebr bei den Be- stimmungen der ssss b und 6 des I V Edikts, werden aber genaues Au, genmcrk auf die Wirkungen des vvrbe- merkten Zugeständnisses (Tvt. a) halte« lassen, um nach Verlauf einiger Zeit bcurtheilen zu können, in wie ferne Wir auf den »bgcdachten Antrag zurückzn- kommen, gegrü de,e Ursache haben; c) bewilligen Wir die B'"e, daß bes der Fällung des Ur heile, wo möglich, dieselben Gerichts B-Mcr anwesend seyn sollen, welche de, Verhanolmg des Prozesses angewohnl haben, ohne daß jedoch ein dkesfällkger Dlsttgel die - Richtigkeit der Handlung zu bewirken vermöchte. Der Bitte um Erhöhung der Gerichts- Sporteln haben Wir bereits durch Erlass sung des diesfälligen Gesetzes gnädigst ent- sprochen. §. 38. Hinsichtlich des Antrags auf Aufhebung aller Exemtionen, welche nicht auf staats- rechtlichen Verträgen beruhen, behalten Wir Uns vor, bei Entwerfung der bür- gerlichen Gerichts ordnung eine umfassende Entschließung zu ercheilen. Inzwischen genehmigen Wir aber schon jetzt, daß: a) jeder Staatsbürger in Beziehung auf die verschiedenen Attributionen der Ju- stiz-Verwaltung (Lriminal- Civil- und sogenannte willkührliche Gerichtsbarkeit mit Einschluß des Pupillenwesenö) ei- ner und derselben Gerichts- Stelle unterworfen seyn soll; daß: b>) von den Staats - Beamten nur die wirklichen Collegial-.Räihe und diejenigen Diener, die in gleicher oder höherer Kategorie stehen, ihren Gerichts-Stand bei den Königs. Gerichtshöfen, alle übrigen Staats-Diener aber solchen bei den Oberamtsgerichten in erster Instanz haben sollen. jf. 3g. Den Anträgen in Betreff einiger M»- dlfikationen bei dem gerichtlichen Verfah- ren vor den Oberamtsgerichten ercheilen Wir in ihren wesentlichen Beziehung"' Unsere Bcisiimmung. Insbesondere soll a) zwar das mündliche Verfahren fernerhin stets die Grundlage der ty*0'' zeß Instruktion bilden. Es soll jedoch die Anwesenheit der Parlheien oder rer Anwälte nicht ohne Noth erfordert und die Wiederholung der Reisen fo viel als möglich vermieden, überhaupt aber der Einreichung von Schrift-Sätzen eine weitere Ausdehnung, als in denr IV. Edikt vom 3i. Der. 1818 0es schehen, gegeben werden, und daher den Partheien nicht nur der schriftliche trag von Klage und Antwort, sonder" auch, nach Erforderniß der Umstände eine schriftliche Replik und Duplik ge- stattet seyn. Doch soll nie eine thei durch die anders, welche ihr schriftlich vertheidigt, zu gleichmäßig^ schriftlicher Verhandlung genöthigt t»et/ den. Auch soll ln keinem Fall Eine müt) Ebenso genehmigen Wir die Aufhe- bung der in dem §. 76 des IV. Edikt» enthaltenen Beschränkungen, hinsichtlich der Zuerkennung von AdvokatemKosten und der Beiziehung von Advokaten zum Vergleichs-Versuche. Desgleichen gewähren Wir c) die möglich durchgreifende Ausführung des Grundsatzes, daß alle Verhandlung gen, vom Anfänge des Rechts- StreilS an bis zu dessen Ende, in Gegenwart beider Parlheien vor- genommen werden sollen; jedoch mit Vorbehalt der Ausnahmen, welche nach den Umständen und nach dem Ermes- sen des Gerichts einlreten müssen. Dem weiteren Anträge, wegen Ver- nehmung der Zeugen in Gegenwart der Parcheien, mit der Bsfugniß der letz- teren, dutch den Richter .Fragen an die Zeugen zu stellen, geben Wir Un sere Beistimmung, womit sodann die Gegenüberstellung der Zeugen und der Parlheien nach abgelegtem Zeugnisse als überflüssig htnwegfällt. d) W i r genehmigen ferner, daß cö ei- ner besondern Uebersicht über die Streit- Verhältnisse nicht bedürfen soll, wenn die Verhandlungen nur in kurzen Pro- tokollen bestehen, worin die von den Parlheien zugestandenen und widerspro- chenen Thatumstände bestimmt bezeich. net sind. Auch soll das bloße Schweigen der Parcheien über die ihnen vorgelegte Ue<^ bersicht und selbst eine allgemeine Aner- kennung, dieselben nicht hindern, die ln diesem Akten - Auszuge sich findenden Unrichtigkeiten, sowohl in der höheren Instanz, als bei dem künftigen Ver- fahren in gleicher Instanz noch nach» zuweisen« Ein Vergleichs-Versuch soll nach Festsetzung deö Streitpunktes veranstal- tet oder erneuert werden. Sodann kann der bei dem Haupt- Vortrage im Gerichte der rechtlichen Ausführung zum Grund gelegte fakti- sche Theil der Relation, den Partheien neben den Entscheidungs Gründen voll- ständig bekannt gemacht werden. e) Wir genehmigen auf gleiche Weise 48 o itn weitere« Antra», daß, (abgesehen von dem in dem i V Edikt (J. 104 am Schlüsse bereits vorgesehenen Falle,) wenn bei ungenügend geführtem Beweise durch die Entwicklung des Beweis-Verfahrens selbst in dem Stande der Sache eine Unvorhergesehene Veränderung ein- getreten ist, die Parthei, welcher zufolge aller gepflogenen Verhandlungen der Be- weis obliegt, vor Fällung des EndUr- theits gefragt werden soll, ob sie außer Len etwa bereits beigebrachten Beweis- Mirteln, noch weiterer (allenfalls durch Eroes-Antrag) sich zu bedien»» gemeint siy? In Gemäßheit dieses Grundsatzes erleiden die betreffenden ff. ff. des IV. Edikts eine a-gemessene Abänderung. 5) Wir genehmigen endlich den Antrag, daß in allen Fällen eines Rechts-Nach- theils des stillschweigenden Zugeständ- nisses, nicht bloS dem Anwälte, son- dern, wenn die Parchel sich im Laude befindet, dieser selbst, das Präj >di; angedroht seyn müsse. Dagegen wissen Wir dem weiteren Anträge, daß in Absicht auf ein Präjudiz der erwähuten Ar> der erste Termin niemals peremto, rlsd seyn soll, in seiner Allge- m k' b e > t Unscs > Bestimmung nicht zu ercheiien. In Gemäßheit vorstehender B'wlllignn- gen werden Wir nunmehr die neue Re- Lektion der hierüber bestehenden gesetzliches Vorschriften anordnen und solche vor de« ren Verkündung dem ständischen Aus- schuffe zur Einsicht und etwaigen Er-nne« rung mittheilen lassen. Wir wollen hiebei gnädigst genehmigt haben, daß zu diesem Behufs die ab- wesenden Mitglieder der Ausschusses einbe« rufen werden. ff. 40» In Ansehung des Gant-Verfahrens iss a) die Zulassung eines ContradiktorS und die Aufstellung .eines Ausschuss«'» der Gläubiger in bedeutenderen Concurssa- chen schon nach den seither bestandene« gesetzlichen Bestimmungen ganz keinen« A-stände unterworfen gewesen; W^r gestatten aber auch, b) daß, wenn vor der Liguidatlons - Ver- handlung und vor dem Versuche eines Borg oder Nachlaß > Vergleichs tet Verkauf der die Gantmaffe bildenden Gegenstände angevrdnet wird, dabei, ln soferne es ohne wesentliche« Nachtheil geschehe» kann, nicht ««* die Genehmigung der Gläubiger oorbe« halten, sondern für den Fall des Ungens eines Vergleichs,, auch mir *eta -8» Grmeinschuldnsr selbst Rücksprache ge« uommeu werden soll; nicht weniger c) daß bei Gant-Massen unter Fünfhun- dert Gulden eine schriftliche Ausführung zur vollständigen RechtS-Vercheidigung nach Bewaudkniß der Umstände zuläßig seyn soll; desgleichen ä) daß die Einreichung eines schriftlichen Recesse» nicht blos am Liquidations- Tage zuläßig fryn, und überhaupt For- derungen der Gläubiger, welche ans den GerichtS-Bnchern bekannt sind, be- achtet, und auch wegen dieser in Hin- sicht auf d>as Beweis - Verfahren die Vorschriften der §§. 17» und 179 des IV. Edikts mit der Beschränkung an- gewendet werden sollen, daß der saum- selige Gläubiger die der Gant-Masse durch feine Saumseligkeit zugehenden Kosten und Schäden vergüte, und daß er bei Borg - oder Nachlaß-Vergleichen, als der Mehrheit der Gläubiger seiner Kategorie beikretend angesehen werde; daß ferner dir Edikral-Vorladungen zu der Liquidationö - Handlung wenigstens vier Wochen vor der hiezu bestimmten Tagft,hrt erlassen werden; endlich: e) daß die >71 und ng deS IV» 3 kn der Art abgeändert werden, daß in Fällen, in welchen das Priori- tälö Erkeuntniß vichr sogleich »ach der Liquidation an Ort und Stelle ausge- sprochen werden kann, die Fällung des- selben vor dem auf die gewöhnliche Weise besetzten OberamtZgerichre ge- schehen soll. ss» 4». Wir gewähren die Bitte um Zuziehung von Kaufleuten bei schwierigen Handels- Streitigkelten ln der Art, daß, wenn beide Partheien sich über die Person des Kunst - Verständigen vereinigen , dieser an der Verhandlung mit Stimm-Recht Theik nehmen, im 'Entstehung» - Falle aber ein solcher zu gleicher Theilnahme an der Ent- scheidung des Rechts - Streits, von dem erkennenden Gerichte bestellt werden soll. §. 4-. Den Antrag auf Trennung der vier Kreis-Gerichtshöfe in zwei Crimlnal - und zwei Civil - Gerichtshöfe wissen Wir nicht zu genehmigen. Dagegen soll, sobald es nur füglich ge- schehen kann, die seither bestandene Abson- derung der Crin inal - und Civil - Senate bei Unserem Ober-Tribunale und den Kreis ■ Gerichtshöfen sufhören. Wir wollen, daß alsdann minder be- deutende Gegenstände in zwei abgesonder- ten Sectioi'.en behandelt, wichtigere aber iu Pleuo des Gerichtshofs berathen wer- den. Auch'soll die Behandlung der ehegericht- kichen Prozesse, so ferne sie nicht Bewoh- ner der Haupt - Stadl betreffen, den ver- schiedenen Kreis - Gerichtshöfen zugewiefen «erden. §. 43. Mas die Bitte um Verweisung der Preß » Vergehen an Gefchwörnen-Gerichte betrifft, so werden Wir solche in weitere Ueberlegung ziehen. Wir genehmigen übrigens, daß diejeni- gen Staats-Verbrechen und Staats-Ver-^ gehen, welche nach den hierüber bestehen- den Gesetzen durch eine mehr als einjäh- rige Freiheitö Strafe geahndet werden, nie anders als im Plenum der Kreis-Ge- richtshöfe in dem Sinne des 0. 58 der provisorischen Instructiotr für die letzteren, abgeurtheilt werden sollen. Ueber die Frage, ob diese Bestimmung auch bei geringeren Vergehungen der ge- nannten Art zur Anwendung kommen könne, werden Wir vorerst die oberste Gerichts- Stelle mit Gutachten vernehmen lassen. 0. 44. Sb viel die Bitte um gesetzliche Bestim- mung des Wirkungskreises des Ober - Tri- bunals betrifft, so ist solcher durch die beste, henden processualischen Vorschriften bezeich- net und wird auch in den künftigen Proceß- Ordnungen genau angegeben werden. Anordnungen für den inneren Dienst desselben sind entweder schon getroffen, oder werden künftig noch ertheilt werden. 0. 4b» Den Antrag, das Verfahren in den hb- Heren Gerichts - Instanzen in größere Ue- bereinstimmung mit demjenigen zu bringen, was in den untern Instanzen festgesetzt ist, oder noch festgesetzt werden soll, finden Will angemessen uizd behalten Uns vor, die deshalb erforderlichen gesetzlichen Bestie mungen im verfassungsmäßigen Wege an Unsere getreuen Stände gelangen zu lassen« 0. .46* > Wir werden die Anordnung treffen, daß auf die Bitte um Ocffentlichkeil der bür- gerlichen und peinlichen Rechtspflege bei Abfassung der Entwürfe neuer Proceß- Ordnungen Bedacht genommen werde. ■ 0. 47. In Betreff des Antrags auf gesetzliche Bestimmung der Amts - Befugnisse des Justiz-Ministers, haben Wir zu bemerken, daß der Grundsatz der Unabhängigkeit sälnt- licher Gerichte durch die Verfassungs - Ur- kunde unumwunden anerkannt, dadurch dem verantwortlichen Justiz - Minister Theilnahme an den gerichtlichen Entschei- dungen ,fey sie direkt oder indirekt, untere sagt ist. Was aber die ihm von Uns anvcrttam 485 ten Aufsichts-Rechte belangt, so können diese ' eben so wenig als bei andern DepartementS- Ehefs Gegenstand gemeinschaftlicher Ver- abschiedung seyn. §. 48» Der Bitte, die Srelle de« Ober-Präsi- denten des Ober - Tribunals von der des Justiz Ministers zu trennen, ^vollen Wir gnädigst entsprechen, und die Vollziehung dieser Verfügung sobald eiutreten lassen, als durch die dem Ober-Tribunal zu erthei- lende Dienst Instruction die Verhältnisse der Vorstände der höchsten Justiz - Stelle geregelt styn werden. D. Notariats - Edikt. - §. 49. Dem Antrag auf Trennung der Ver- waltung- - Geschäfte der Gemeinden und OberamtS - Distrikte von den Rechts - Ge- schäften ertheilen Wir Unsere Genehmi- gung, gestatten jedoch den gegenwärtig- a n g e st e l l t e n S t a d t - u n d A m 1- Schreibern, beiderlei Geschäfte zu über- nehmen , wenn die Gemeinden ihre Ver- waltungs Geschäfte durch dieselben besorgen lassen wollen, und Letztere hiezu die Ein- willigung des Justiz Ministerium erhalten. 5o. Wir wollen es gnädigst gestattet haben, daß die weitere Berathung der Königliche» Proxo- filiou in Betreff der Ernennung der Ge richts - Notare und der Verwaltung« - Ak» tuare bis auf den nächsten Landtag auSge- setzt bleibe. Bis dahin werden Wir, wenn, nach der von Uns vorzunehmenden ersten Be- setzung dieser Stellen, von Letzteren welche erledigt würden, die Versetzung derselben durch Amts-Verweser besorgen lassen» §' 5r. Der Antrag, die Gerichts - Notare auf fixe Besoldungen zu setzen, erhält Unsere höchste Genehmigung. Die definitive Regulirung dieser Gehalte behalten Wir Uns jedoch zur Zeit noch vor, indem zunächst für die Unterbringung der gegenwärtig noch angestellten Stadt» und Amt -• Schreiber gesorgt werden muß, deren eigenthümliche Verhältnisse ohnehin besondere Vorkehrungen »»öthig machen (§.56). js. 6*. Wir genehmigen den Antrag, wonach die Geschäfte der Gerichts - Notare nach Procenten bezahlt werden, und die hiedurch erzielte Einnahme in die Staats-Kasse stießen soll. Bei Berechnung der gedachten Procente wird der Bestand des Actlv - Vermögens, von welchem die Schulden nicht abgezogen werden dürfen, zu Grund gelegt. 484 Hinsichtlich 1. des Maßes dieser Abgabe treffen Wir ei» st weilen folgende Anordnungen, Es ist zu entrichten: r) von Beibringens-Jnventarien, von den die Stelle derselben vertretenden Ehe - Vertrügen, von Gant'Jnventa-- rien, auf welche ($. B. wegen Ver- gleich?) keine Gant Verweisung folgt, von Sch ilden V-rweisungen, welcherr kri!," Vermögens - Aufnahme voran- gieng: s) bei einem Vermögen von Zehn Tausend Gulden und darunter Ein Viertel Procent; ch) von der, diesen Betrag übersteigen- den Summe bis auf Zwanzig Tau- send Gulden Ein Sechstel Procent; c) von dem weiteren Betrag bis auf Dreißig Tausend Gulden Ein Achtel Proc^t; ä) von jeden weiteren Einhundert ©trf» den Ein Sechs zehntel Procent« Wenn jedoch bei Ebc Vertrügen der Ge- richts N rar kein Be-bringens Inventar zu fertigen hat, so wird nur die Hülfre der vor- stehenden Tare von den Betheiligren bezahlt, r) Von Gant - Jnventarien, die mit Gant. Verweisungen verbunden sind: a) ^ Zehn Tausend Gulden «nd darunter Ein halbes Procent; b) von einem böberen Betrag bis Zwanzig Tausend Gulden ' Ein Drittel Procent; c) von dem weiteren bis auf DreiD Tauftnd Gulden Ein Viertel Procent; Z) von jeden weiteren Einhundert Gulden Ein Achtel Procent; 3) von Eventual - Theilungen r a) bei Zwei Tausend Gulden und dat* unter Ein halbes Procent; b) von einem höheren Betrag bis »"f Sechs Tausend Gulden Drei Achtel Procent; e) von Sechs Tausend Gulden ^ Zehn Tausend Gulden Ein Drittel Procent; ä) von Zehn Tausend Gulden ^ Dreißig Tausend Gulden Ein Viertel Procent; e) von jeden weiteren Ein Gulden Ein Achtel Procent; 4) von Real-Abthetlungen, Vermöa^^ Uebergaben und Vermögens derungs Vertragen, Erb-Abfertlg""^ 485 Verträgen, welchen eine Vermögens« -Untersuchung vorangicng: a) bei Zwei Tausend Gulden und darunter . Drei Viertel Procent; b) von einem höheren Betrage bis auf Sechs Tausend Gulden Fünf Achtel Procent ; c) voll Sechs Tausend Gulden bis Zehn Tausend Gulden Ein halbes Procent; d) von Zehn Tausend Gulden bis Dreißig Tausend Gulden Drei Achtel Procent; e) von jeden weiteren Ein Hundert Gulden Ein Viertel Procent; 5) von Abfertigungs , Verträgen ohne vorgängige Vermögens Untersuchung: a) wenn von dem Gerichts.Notar eine Urkunde hierüber zu fertigen ist Ein Procent; d) wenn dieses nicht geschieht Ein halbes Procent; je von der Summe der Absin- düng. 6) In Dispensati n» - Fällen soll unter Abänderung der dieöjMgen Bestim mungen des §. ÄS im NotatiätS- Edikte , durchgehends dis Hälfte der für die gleichartigen Geschäfte vor- stehend bestimmten Taxen entrichtet werden. V)ir behalten Uns vor, bei der Voll- ziehung des gegenwärtigen Abschied» TU. über die Art und Weise der Berech- nung, des Einzugs und der'Rechnungs- Ablage nähere Vorschriften zu erlheir len, und setzen in Beziehung auf den vorliegenden Gegenstand noch folgende» fest: ») Für Reise-Kosten der Theilungs-Be- amten haben die Parteien keine Ver- gütung zu leisten, die Mittels einer Aversal.Entfchädigung aus'der Staats- Kasse Jenen gewährt wird. Hingegen liegt r) den Betheiligten neben Entrichtung der vorbemerkien Taxen die Beloh- nung der Waisen Richter ob. 3) Wenn und in so weit bei den mit Ver- mögen» - Ausnahme verbundenen Ge- sa ästen die Inventarisation durch da» Waisengericht vvrgenommen, würde, so sollen nur drei Vier heile der für die ganze Arbeit vvrgeschricbenen TaM bezahlt werden. 3 V 4.86 Phiere wird jedoch bei GantrJnventarien^, welche der Gerichts Notar bearbeitet, chne Abzugs entrichtet, wenn gleich die Waisen- Gerichte an der Begreifung derselben vor-, bereitend Theil genommen hätten. §., 53. Wir werden in nähere Berarhung zle-^ Heu lassen, ob die Gerichts-Notare auf- hören sollen, von Amts wegen OberamtS- GerichiS - Beisitzer zu. feyn, und nach dem Resultate derselben Unseren getreuenStän-. den Unsere weitere. Entschließung zugcheni lassen«. §. 64. Die Bitte,, festzusetzen,, daß die Ver- waltungs - Geschäfte der Gemeinden und des OberamtS»Bezirks für eine durch Vertrag bestimmte Belohnung, die nach geleisteter Arbeit zu bezahlen ist, verrichtet «erden sollen, erhält Unsere höchste Ge- nehmigung.. Diese ercheilen Wir auch) §; 55. $em. Anträge, den ln einem OberamtSr Bezirke vereinigten Gemeinden freizustellen,. »b für die Besorgung ihrer VerwaltungS, Wfchäste-. ein »der. mehrere: Beamte, ver wendet werden sollen. Zn Beziehung auf die Wahl der. Letzteren bleibt. Unsere Entschließung auf die endliche Erledigung des im $. 5o berührten Gegenstands -— mithin vorerst, noch ansgcsetzt.. §. 56. Zu möglichst baldiger Ausführung Un- serer in den §§. 49—55 ausgesprochene" Willens-Meinung, werden Wir unge- säumt die^ angemessenen Einleitungen tref- fen lassen.. So viel aber insbesondere die künftigen Verhälmisse der bisher angestellten Stadt - und Amtsch reiber betrkffk, st setzen Wir deshalb folgende nur auf ihre Personen anwendbare Bestimmun- gen fest'r u) das reine Dienst - Einkommen der bisherigen Stadl - und Amtschreiber wird in einen fixen Gehalt verwandelt, der seinem höchsten Betrage nach ^ fünf Classen zu Fünfhundert Gülden , Achthundert Gulden, Zwölfhundert Gulden,. Sechszehnhundert Gulden: Ziveltausend Gulden, regplirtwird.. 487 t>) Von der also gewährten Summe wird ein angemessener Thei-l als Dienst-Ge- halt ausgeschieden, der übrige -als Er- gänzungs - Pension angesehen. c) Die Einweisung jedes Einzelnen in die ihm gebührende Classe geschieht un- ter Zugrundlegung seines bisherigen rechtmäßigen Einkommens, unter Be- rücksichtigung der hierin unabhängig von der neuen Organisation durch die Zeitverhältnisse und durch die Verord- nungen vom 2v. August, 5. und 10. September 1817 bewirkten Vereinfa- chungen, vorbehältlich der wohlerwor- benen Rechte auf eine höhere (den Ge- halt seiner Classe übersteigende) Summe. ä) Im Fall die Ansprüche der Bethei- ligten auf letztere (die wohlerworbenen Rechte) von der niederzusetzenLen Voll- ziehungs-Commission nicht berücksichtigt würden, so steht jenen ein Rekurs und zwar an Unfern Geheimen-Rath offen. e) Um den hiernach festzusetzenden Ge- halt ist jeder der bisherigen Stadt - und Amtschreiber verpflichtet, die im §.8. Nro. »—7 des Notariats - Edikts auf- gezählten Amts - Verrichtungen der künftigen Gerichts-Notare, so wie die Lhnen etwa übertragenen Verwaltungs- Geschäfte , so weit solche die Kräfte Eines Mannes nicht übersteigen, in seinem bisherigen, oder jedem andern ihm künftig anzuweisenden Bezirke zu besorgen. In diesen Gehalt wird auch dasjenige eingerechnet, was er aus Gemeinde-Lassen für jene Verwal- tungs« Geschäfte erhalten wird. f) Sollte in dem ihm angewiesenen Be- zirke die Besorgung der ihm zu gecheck- ten Geschäfte die Kräfte Eines Man- nes übersteigen, so erhält derselbe für die hiezu erforderlichen Gehülfen und jedenfalls für Reisekosten und sonstigen Amts - Aufwand eine angemessene Ent- schädigung, welche mit Rücksicht auf den ihm angewiesenen Bezirk in einer jährlichen Aversal - Summe festgesetzt wird. g) Der den künftigen Gerichts - Notaren gestattete Nebenverdienst (§. 9 des No- tar. Edikts) bleibt unter denselben Be- stimmungen auch den bisherigen Stadt- und Amtschreibern überlassen; es wird aber hierauf bei der Festsetzung ihrer Gehalte (ick. c.) die geeignete Rück- sicht genommen. so wie die oben (lit.. f.) bestimmten Entschädigungen für amtlichen Aufwand werden auf die Staats-Kasse über- nommen, und so weit der Ertrag der Sporteln (js.5r) nicht zureicht, durch außerordentliche Mittel gedeckt., k) Die bisher vom Staate, von den Amtspflegen, Gemeinden und Stif- tungen abgereichken Besoldungs-Theile,. so wie alle sonstigen Emolumente der Stadt - und Amtschreiber (Wohnungen, Hauszinse, Gäter, Genüß e bürgerliche.: Beneficien u. s. w.) sollen mit der Ein- weisung in die fixen Gehalte aufhören, und der Kasse, von welcher sie bisher bestritten worden, anheim fallen. Die diesfätligen Bestimmungen des V. Edikts vom 5r. Dec. iL>8. jf. 21, so wie die weitern Vorschriften desselben Edikts si; ,2—27 finden auch auf die bisheri- gen Stadt- und Amtschreiber, wie auf die künftigen Gerichts-Notare ihre Anwendung. l) Die dermalige Bezirks - Eincheilung der Stadt , und Amrschrekbereien wird der Regel nach vorläufig bciichalren- Es bleibt jedoch der Regierung unbe- nommen , durch Verihsilung größerer oder Vereinigung allzu kleiner Bezirke, so wie durch Anweisung von Schreiber- Gehalten oder durch Zutheilung anderer Geschäfte, das Dienst.Einkommen w" der wirklichen Dienst - Leistung in ein angemessenes Verhältniß zu setzen^ m) Diejenigen Stadt - und Amtschreiber, welche zu Folge vorstehender Anordnun- gen und ohne ihr Ansuchen in einen andern Bezirk verseht werden, erhalte» die für Staats - Diener gesetzlich be- stimmten Umzugs-. Kosten nach ^ Maßstabe des ihnen angewiesenen Die>'!^ Gehaltes. Auf die von einzelnen der- selben bekleideten Neben - Aemter wird, in so ferne Ihnen solche zugleich mit de"' Hauptamt und unwiderruflich übertra- gen worden, im Fall ihrer Verletzung die geeignete. Rücksicht genommen. n). Die Entschädigung derjenigen 489 fchreiber, deren Gehalts - Ansprüche die niedrigste Klasse von Fünfhundert Gul- den nicht erreichen, wird in Gemäßheit vorstehender Grundsätze besonders aus- gemittelt und mir Berücksichtigung rhrer sonstigen Verhältnisse durch anderwartige Anstellung, Quiescirung oder Pensioni- rung vollzogen werden» tt) Diejenigen Amts - Substituten, welche nicht von den Stadt- und Amt- schreibern, sondern ausnahmsweise von Len Amts - Versammlungen oder von der Regierung auf unwiderrufliche Weise angestellt worden, sind den wirklichen. Amtfchreiöern gleich zu achten» ss. 87». Das an Uns gebrachte Gesuch, die durch, die Organisation vom 18. Nov. »4^7 errichteten vier Kreis - Regierungen und vier Kreis - Finanz - Kammern aufzuheben, und für die Verwaltungs- Departements des Innern und der Finan- zen je eine Central-Stelle niederzusetzen,, vermögen Wir nicht zu bewilligen. Wir belaßen es vielmehr in der Hauptsache bei ^-er gesetzlich bestehenden Einrichtung, ge- denken hiebei jedoch alle diejenigen Erspar- nisse rin treten zu lassen, welche durch Auslö-. sung zetlucher Commissionen, durch Lju^k- Gedruckt bei G. H a hung. entbehrlicher Stellen und andere admi- nistrative Vereinfachungen erzielt werden können. Endlich wollen Wir dem auf Aufhebung der bisher abgesonderten Regierung für die Residenzstadt Stuttgart gerichteten Anträge entsprechen. Zu Vollziehung der nach gegenwärtigem Abschied zu treffenden Anordnungen und Verfügungen werden Wir hiernächftenS eine eigene Commission riedersctzen, wes- halb Unsere Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen die erforderlichen- Einleitungen zu besorgen haben. Gegeben,. Stuttgart den Lo.Iurü 1831. Wilhel m;. Der'Ministor der Justiz:' Freiherr v. Maueler» Der Minister des Innern : v. Otto. Der Minister der Finanzen; v. Weckherlin» Auf Befehl des Königs; Der Staats-Sekretär; Bell nagel.. e l b r i nk, Buchdrucker.. §9» Nro. Königttch-WüMembergisches Staats - md Regterungs - Blatt. Samstag den 28. Juli 1821. «s ...... I. Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete. Königliche Declaration in Betreff der gegenseitigen Aufhebung des zwischen der Krone Württemberg und dem fürstl. Hause Fürsrenberg bestandenen Lehen, Verbands-- Wir W i l h e l m < '■[ von Gottes Gnaden König von Württemberg, thun hiemit kund, daß nachdem bei Uns Aktiv »Lehen des fürstl.Hauses Bezug htk* de, Fürst Karl Egon von Fürstenberg benden Verhältnisse nachgesucht hat, Wir um gegenseitige Aufhebung des seit frühern nach darüber mit dem Fürsten gepflogener Jahren zwischen der Krone Württemberg Verhandlung und erfolgter Zustimmung dem und dem fürstl. Hause Fürstenberg bestan- Agnaten des fürstl. Hauses, auch nachAn- denen Lehen-.Verbands und der darauf be- hdrung Unseres Geheimen-Raths Un» ruhendcn Rechte und Ansprüche, so wie um se r e höchste Entschließung ertheilt habe,^ gleichzeitige Feststellung verschiedener auf die wie folgt 4g2 §. «• Aller zwi-'chcn der Krone Württemberg und dem fürstl. Hause Fürstenberg von fcühern Jahren her bestandene LcheuS- Verband ist mit sämtlichen davon abhän- genden Rechten und Ansprüchen, so weit selche gegenwärtig noch als fortbestebeud bedachter werden konnten, gegenseitig voll- kommen verzichtet und aufgehoben. 0. r. Wa? die anderwärligen, dem fürstl. Hause angehdrigen Aktiv Lehen betrifft, so können die Ritterdienste nur für den Souverain verlangt werden. D'e übrigen LehenS-Ver- halinisse werden nach Viaßgabe der Gesetze, der Lehenbriefe und Lagerbücher, sowie deS unbestrittenen, einen Rechts-Titel begrün- denden Herkommens bei Kräften erhalten. Jnbesondere wird dem fürstl. Hause gö- flattet, die demselben über seine Aktiv Lehen zukommenden Rechte des Obereigel,thums, wie Mulhungen, Consense, Heimfall rc. durch eine eigene Behörde als Lchenhof, welches auch der fürstl. Fürstenbergifche Le- henhof zu Donaueschingen seyn kann, mit Unterordnung unter die Gesetze und Behör- den des Königreichs ausüben zu lassen, ff. 5. Nachdem der Fürst vorgestellt hat, daß er die durch das erste und zweire Königl. Edikt vom 18, Nov. 1817 vorgeschrtebene gezwungene Ablösbarkeit der darin benann- ten guisherrliche» Liechte und Gefälle für unvereinbar mit der ihm durch den Art. XIV. der deutschen Buntes - Akte zuge« sicherten Aufrechihalrung selr.er Eigenthums- Rechte halte; so haben Wir beschlossen, die Frage: „Ob der in den genannten Edikten „ausgesprochene Grundsatz der ge- ^zwungenen Ablösbarkeit der beiref- „senden Rechte und Gefälle, unter „Vorbehalt der Bestimmung der Norm „derselben, durch ein verfassungmäßig, „mit Zustimmung bet Stände zu er- fassendes Gesetz, mit dem Art. XIV* „der deutschen Bundeö-Akte unoerein- „bar feyd" der gutächllichen Bcurtheilung des deut- schen Bundes zu überlassen und diese iü veranlassen. Wir wollen dieselbe als ver- bindlich für Uns zum Voraus anerkennen, gleich wie auch der Fürst sich derselben 1" unterwerfen hat. Wir erihUle« inzwischen dem Fürsten die Zusicherung, daß ehe und bevor die er^ wähnte authentische Erklärung deS XIV. der deutschen Bundes - Akte erfolgt ftyn werde, der durch das erste und Edikt vom 18. Nov. 1817 ausgesprochene Grundsatz der gezwungenen Ablösbarkeit auf die dem Fürsten zuständigen gutsherr 4gä üchen Rechts und Gefälle nicht angewender, §. in keinem Falle aber und welches auch im- In so ferne der- Fürst an einem oder wer die gulLchtliche Auslegung des deulschen hem andern Ort auf die gursherrliche @e>- Bundes styn werde, die Normen der Ab- richisdarkeit verzichten sollte , so werden- lösung anders, als durch ein Verfassung^ demselben die durch das Adels - Statut mäßige mit Zustimmung der Stände erlas- ^ 5, eingeraumten Befugnisse hinsichtlich senes Gesetz festgesttzr werden sollen-; dage-. ter Beitreibung der liquiden Gefälle zuge gen. wird die Aufhebung der Leibeigenschaft und die Verwandlung der ungemessenen- Frohnen in gemessene , schon jetzt, jedoch unter Vorbehalt der mit der Zustimmung des Fürsten wegen der Entschädigung und andern Bestimmungen näher festzusetzenden. Modalitäten, einlreten können« 5- 4- Dem Fürsten wird gestattet, auf die fürstl. Fürstenbergischen Patronat - Dienste im Königreiche auch Subjekte aus den fürstl. Fürstenbergischen Besitzungen in Baden und Sigmaringen zu ernennen , jedoch unter der Bedingung, daß dieselben vor ihrer Präsentation zu diesen geistlichen Diensten- die im Königreiche angeordneten Conkurs- Prüftmgen erstehen, und in das Landes- Umerchanen - Recht ausgenommen werden». Nach dieser Unserer Erklärung haben- sich nun alle Kbnigl. Landes - Stellen und- Behörd^n in Beziehung auf die dadurch bestilnmten. Verhältnisse des fürstl. Hauses Fürstenberg in vorkommenden Fallen ge, nau zu achten. Gegeben, Stuttgart den »5. Juli r8ri. W i l h el m. In Abwesenheit des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten der mit dem Portefeuille beauf- tragte Staats - Sekretär: Vellnagel. Dienst-Nachricht. Seine Königliche Majestät haben- Oberstetten, Dekanat» Blaukelden,, dem durch allerhöchste Entschließung vom 17.. Vikar Bonhöfer zu Buchenbach,. De- die erledigte, evangelische Pfarrei. kanalL Ingelfingen, übertragen» n. Verfügungen d e r Departement-. A.) Des Justiz - Departements. Des Justiz - Ministerium. Der Rechts.Candidat Gotthold Friedrich MZilhelm Fez er, von Reutlingen, welcher bei der ersten Dienst; Prüfung das Zeugniß dritter Classe erhalten hat, ist auf sein Ansuchen als Referendär zweiter Classe bei dem Königl. Gerichtshöfe in Tübingen auf' genommen worden. Stuttgart den 20. Juli «821. Für den Justiz, Minister! v. Otto. 8.) Des Departements des Innern: Des Königl. evangelischen Consistorlum. Schul - Conferenz - Direktoren betreffend. Dem Dekan Lenz zu Dürrmenz wurde auf seine Bitte die Direktion der Schul- lehrer Conferenzen seiner Diöcese abgenom- men, und dem Pfarrer Hirzel zu Jptin» gen übertragen; so wie der Pfarrer Gö z, von Affolterbach, Marbacher Dekanats, wegen Kränklichkeit der Leitung der Schul- lehrer - Conferenzen entbunden, und an fei- ner Stelle der Pfarrer Sattler zu Burg- stall damit beauftragt wurde. Stuttgart den 17. Juli 18,1. Wächter. C.) Des Departements der Finanzeu: Des Königl. Steuer-Collegiums. <) Dekret a» sämtliche Kameral- und Ober-Accis-Aemter, die Veränderung des Termins zu Voruab^ der Patent - Accise - Clasnfikstion. Durch die veränderte Einrichtung in Er- hebung der indirekten Abgaben fleht man sich veranlaßt, den bisher bestandenen Ter- min für die Regulirung der Patent - Accise (>. Oktober) »ult dem Etat» - Jahr ln Ue- bereinstimmung zu setzen» Es wird daher solches den sämtliche" Kameral. und Ober-Accise Aemrern ^ dem Anfügen eröffnet, daß dieses für das gegenwärtige Etats - Jahr fä* gleich, künftig aber jedesmal im Monat Junius vorzunehmen fty. Dir bei der Patent-Accise-Classisikation vom i. Oktober, v. I. regulirten Ansätze dürfen nur noch bis zum letztrn JuniuS b.J. erhoben werden ; dagegen ist mit dem Einzug der ersten Rate der jetzt für das Etats- Jahr iSzz zu normirenden Ansätze In Folge des neuen Straßen>Abgaben- Gefetzes vom 28. Juni d. I., Staats-und Regierungs-Blatt Nro. 40. 0.5, haben diejenigen Inländer, welche mit Vieh vom Auslande hereinkommen, oder ins Ausland sich begeben, bei dem ^renz-Zollamt mit dem für das laufende Etats-Jahr gelbsten Straßen * Abgaben Patent sich zu legiti- miren. Damit nun die Vieh-Besitzer im Stande sind, dieser Forderung Genüge zu leisten, auf den letzten September d. I. der An- fang zu machen, und auf die gleiche Weise in den künftigen Etats - Jahren fortzufahren. Stuttgart den ro. Juli 18*1. Jäger. die Ausstellung der Straßen - Abgaben- so haben die Kameral - und Ober - Accise- Aemter durch Beschleunigung der in dem 0. 12 des erwähnten Gesetzes bezeichnen»?. Geftz-äfte dafür zn sorgen, daß Erstere so bald als möglich die Patente erhalten, zugleich aber ihnen bekannt zn mache», daß bei früher vorkommenden Reifen ins Ausland die Patente vom vorgehenden Jahr vorzuweisen seyen. Stuttgart dey ,4. Juli »6,i. Jäger. h) An sämtliche Kameral, und Ober - Accise - Aemtcr, Patente betreffend. <0 Dekret an sämtliche Ober - und Kamcralämtcr, Verwaltung bestimmte« Unter Hinweisung auf das Gesetz vom »g.Mai d. I., betreffend die veränderte Verwaltung und Erhebung der Wirthschafts» Abgaben, werden zu möglichster Verein- fachung der hierauf sich beziehenden Ge- schäfte folgende Anordnungen gemacht: ») Die künftige Verwaltung wird ohne Rücksicht auf die bisherige Eintheiluug die Bezeichnung der für die künftige Umgelds. Beamten betreffend. in Kameral - Bezirke «ach Oberamts- Bezirken geführt. 2) Die den Kameral - Verwaltern oblie- genden Verrichtungen, so wie überhaupt alle das Jahr über vorkommenden ver, wandten Geschäfte, und namentlich auch die in Gemeinschaft mit den Oberäm- tern zu erstattenden Berichte über I MEsHaltS:Gesuche werden im ganzen Oberan tS Bezirke nur von einem Ka- . liberal.-Beamten, und zwar von dem-, jenigen besorgt, welcher hienach bezeichr. net Ist., -5) Die Erhebung der WirthschaftS-- Ab-- gaben und die Besorgung des Kgffen- Ulid Ieechnungs> Wesens wird vorläufig, den am Ende bezeichnet«:,, bisherigen Ober - Umgeldern , bis zu ihrer- ander- wär ritzen Besiimchning, gegen die Im Gesetz bestimmte Einzugs - Gebühr, von i kr. vom Gulden, und unter der Fort- dauer der von ihnen eingelegten Amts- Cautionen übertragen, und ihnen zu- gleich zur Pflicht gemacht, den. Kame rad - Verwaltern« mit ihren Ansicht und Erfahrungen bei dem Austheilung^ Entwurf der Aversal - Summe, an d>l Hand zu gehen. Ästit diesen Anordnungen' habem nun ^ Oberamler ihre Amts - Angehörigen, bi^ Kameral - Verwalter aber die betreffenden Obev-Umgelder bekannt zu machen, und iss die Aupcheilung und Umlage der Umgeld^ Aoerfal. - Summen für da. laufende 3a^{ so lange noch, im Anstande zu lassen, ^ .'hnen hiernächst die VollziehungL - Jnsiru^ tion zukommen wird. Stuttgart dsu 2,4.,Juls 1821. Jäger.. V e r z: e i ch n i ß über die für die künftige Verwaltung und Erhebung her- WirthschaftS" Abgaben bestimmten Kameral - Beamten und Ober - Umgelder. O b c r a m t. 1) Aalen., r) Balingen.. 5) Backnang.. 4) Besigheim. L) Biberach. 6) Blaubeuren.. '1) Böblingen. 6) Brackenheim-. Kameralamt. Aalen.. Balingen. Backnang., Bietigheim.. Biberach. Blaubeuren«, Sindelfingen«. Bkackenheim«. O der - Um gelber. Haas in Aalen. Heiler in Balingen. Staudenmaier in Backnang». Remppis in Bietigheim. Bux in Biberach« Zaiger in Blaubeuren. Kreußer in Böblingen. Schillingrr in Brackenheim« 497 O b er am t. Kam eralamt. t) Calw. Hirsm. ,0) Cannstadt. Can -stadt. ll) Ehingen. Ehingen. »0 Ellwangen. Ellwangen. r ) Eßlingen. Eßlingen. Freud-enstadt. Dornftriten. »5) G-'ildorf. G-ildorf. 16) Geißtingen. Gcißilngen. »7) Gerabronn. ^ Roch am See. r8) Gmünd. Gmünd. »9) Göppingen. Göppingen. »v) Hall. Hall. »0 Heidercheim. Heidenheim. *2) Heilbronn. Heilbronn. r3) Herreuberg. Reu hin. 24) Horb. Horb. r5) Kirchheim. " K-rchbeim. 26) Krailsheim. Krailsheim. »7) Künzelsau. Schdnthal. 28) Leonberg. Leonberg. *9) Ludwigsburg. Ludwigsburg. 2») Leutkirch. Wangen. 3>) Marbach. Marbach. 32) Maulbronn. Maulbronn. 33) Mergentheim. Mergentheim. 34) Münsingen. Münsingen» 35) Nagold. Altcnfieig. 3ü) Neuenbürg. Neuenbürg. ^7) NeckaMm. Kochendorf. - Ober - Umgelder. Laiblin in Calw. Rulhardt in Eßlingen. S: einer in Ehingen. Aimmerle in Ellwmgen. Rurhardt in Eßlingen. Stüb in Freudenstadk. Hak in Gaildorf. Flatt in Geißlingen. Walz in Roch am See. Bühl er in Gmünd. Jung in Göppingen. Rupprecht in Hall. Weißmaun in Heidenheim. Gdz in Heilbronn. Berg in Herrenberg. Slds'ler in Herrenberg. Luz in Kirchheim. Hergenrdtber in Krailsheim. Müller in Ingelfingen. Erlenmaier in Mönsheim. Naft in LndwigSburg. Spärh in Leutkirch. Daser in Marbach. Gönner in Güglingen. Weiß mann in Mergentheim. Schramm in Urach. SauUer in Herrenberg. Schäfer in Nmenbürg. ' K l e'm m in NeueMavt. Oder amt. Kameralamt. Ober (Umgelder. SS) NereSheim. Kapfenburg. Haas in Aalen. 39) Nürtingen. Neuffen. Luz in Klrchheim. 40) Oberndorf.. Oberndorf. Reiffer in Oberndorf. 4») Oehringen. Oehringen. Reichert ln Oehringen» 4») Ravensburg. Weingarten. Steiner in Weingarten. 43) Reutlingen. Pfullingen. Keppler ln Pfullingen. 44) Riedlingen. Heiligkreuzthal. Barth in Heiligkreuzthal. 45) Rotrenburg. Rottenburg. Müller in Rottenburg. 46) Rottweil. Rottweil. Spring in Rottweil. 47) Stuttgart,Stadt Stuttgart. Hausmann in Stuttgart. 48) Stuttgart, Amt. Stuttgart. Derselbe. 4g) Saulgau. Heiligkreuzthal. Barth in Heiligkreuzthal. 5o) Schorndorf. Schorndorf. Stierle in Schorndorf. 51) Spaichingen» Rottenmünster. Weiß i« Tuttlingen. 8,) Sulz. Oberndorf. Relsser ln Oberndorf. 53) Tettnang. Tettnang» Futscher in Wangen. 54) Tübingen. Tübingen. Heerbrand in Tübingen. 55) Tuttlingen. Tuttlingen. Weiß in Tuttlingen. 56) Urach. Urach. Schramm in Urach. 5?) Ulm. Ulm. Mittler in Ulm. 58) Vaihingen. Vaihingen. Nast in Vaihingen. 5g) Waiblingen. Waiblingen. Breuning in Winnenden. 60) Wakdsee. Waldsee. Huber ln Wakdsee. 6t) Wangen. Wangen. Futscher in Wangen. 6r) Weinsberg. Weinsberg. Klemm ln Neuenstadt. « provisorisch der bisherige AmtS-Ve^ Weber in Wiblingen. 63) Wiblingen» Wiblingen. 64) Welzheim» Lorch. Metsch in Welzheim. “Sr Gedruckt bei G. Hasselbrink,Buchdrucker. '499 Nrv. 62 Staats - und Regierungs Montag den 3o. Juli 1821. I. Unmittel bar e Königliche Dekrete. Dienst - Nachrichten. ^e. Königl. Majestät haben durch durch höchste Entschließung vom ,r. d. höchste Entschließung vom 10. d. M. die M. die erledigte katholische Pfarrei erledigte Pfarrei Weil im Schönbuch, Svraitbach, Dekanats Gmünd , dem Dekanats Böblingen, dem Diakonus M. Vikar Dreher in Sontheim ju übertra- Schlichter in Blaubeuren, und gen geruht. II. Verfügungen der Departements. Des Departements der Finanzen: Des König!. Steuer-Collegiums. Dokret an sämtliche Dberamler, -wegen der Umlage der direkten Grund -Hauser - und Gewerbe- Steuer, und der auf die Staats-Kasse übernommenenrAmtö-Eorporations-^astcu für das Etale -Jahr io§5- In Folge des Gesetzes vom ,9. Juni .8,» „für das Etats-Jahr Hi an 6lrcfj (Staats« und Regierungs-Blatt Nro. 4,) „ter Grund -Gebäude- und Gewerbe. Dörnach „Steuer. ■* * ■* 2,400,000 ff. i 5oo „und rpegen der auf die Staats ,9'9 35 47,989 35 Herb ....... ... ... 28,260 »,.'77' 3o 29,437 5o Nagold.. .. .. .. >.. .. • • 29,29° 1,2.2 0 a5 3o,510 r5 Neuenbürg.... ....... 17,430 726 i5 18,156 16 Nürtingen .. ....... .. 38,o5o 1,585 r5 39,665 r5 Oberndorf ... ... •' • .. - ‘ s 1,740 g°5 5o 22,645 5* Reutlingen 36,070 1,5o 2 65 37,572 56 Rvtienburg 3c),85o 1,660 25 4>,5io 16 Rottweil ........... a8,5io 1,187 55 29,697 55 Spalchlngen. .... .... 21,910 912 55 22,812 56 ©ulj ... • ..... -. 27,170 I,l32 5 28,302 6 Tübingen^ - - - ♦ - • •- 40,910 117 0 4 35 42,614 35 Tuttlingen^. .• • - • ..... 34,3io J ,4*9 35 35,759 36 Urach- • • • 35,870 ',494 35 37,564 35 Ö4p,,o3o. 22,501 .5 56i,.651 i5 5o3 Steuer - Be t r e f f HI.. Jaxt - Kreis.. nach dem bisherigen Umfang. wegen cec auf die Staats - Kaffe über- nommenen Amts- Corporativns-Lasten. Z u f a m m e tt. Oberamt.. fl. fi. kr. fl- kr. Aalen J5,600 1,066 4o »6,566 4o Crailsheim ........ .. 36,35o i,4?r 55 36,822 55 EMvangen..... ... ... 38,7 00 1,614 55 40,364 35 Gaildorf ..... .... 27,840 1,160 . — 2 9,,000 ■ Gerabronn. ........ 53,690 2,r3r 55 55,82 2 55 Gmünd 36,5oo 1,620 5o 38,020 So, Hall... 43, HO a,79^ i5 44|9o6 i5 Heldenheim ....... 38,53o r,597 5 59,9-7 5 Künzelsau ......... 53,2 jo -,,17 3o 55,437 3o Mergentheim ........ 55,36o 2,2,5 20 55,585 20 Neresheim. ........ 3o,8oo i,r 85 20 5i,d85 20 Behringen. 53,o6o 2,21° 5o 55,270 5o Schorndorf.. • * - « 33,8oo 1,4 l 0 25 35,260 2 5 Welzheim.... '* ■'' & -Sil, j 29,39° 1,2» 4 35 3o,6i 4 35 552,760. ,3,o3i »5 1 576,781 i5 5o4 IV. Donau-Kreis» nach dem bisherigen Umfang. Steuer - Be wegen der auf der Staats-Kasse über- nommenen Aints- Corporations-Lasten. treff Infam m c n- Oberamt. si. - fi. kr. si. kr. Biberach 47,700 1,9^7 3o 49,687 50 Blaubeuren 29,640 i,»35 — 30,87^ Ehingen 36,g3o i,538 45 58,466 46 Geißlingen 33,7 Io 1,404 55 55,i 14 35 Göppingen 48,600 2,0,5 — 60,626 Kirchheim 38,73o I,6i5 45 4o,343 46 Leutkirch. 3o,65o i,r?7 5 3', 9-7 5 Münsingen ,9,700 1,-37 5o 3o,937 3a Ravensburg 28,960 1,6,5 20 4o,585 2 0 Riedlingen ......... 4o,55o 1,689 35 42,,39 3S Saulgau. 35,54o 1,480 5o 37,020 5o Tettnang 3i,no i,3oo ,5 32,5io 36 Ulm 1 17,840 74L 20 18,583 10 Albeck | 29,160 1,2l5 — 30,376 Waldsee „.. 34,33o 1,43, 3o 35,8i2 io * Wangen 33,65o 1,402 6 35,o5* 0 Wiblingen 34,910 1,454 35 36,364 Stuttgart, Stadt 38,260 ',694 10 39,854_ Kvnigl. Hof-Domainen-Kammer. 6, r 40 rbo — 6,5oo 636,36o ,6,5i5 — 662,876 2,400,000 100,000 — s,5oo,ooo Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. 5o5 Nro. 53. Kßn iglich -Wün tem berg isches Staats - und Regterungs - Blatt. Dienstag den 3». Juli 1821, I. U n m i t t e. l b a r e K ö n f g 1 i ch e D e k r e t e. Keine» II. V e r f u g u n g e n d e r D e p a r t e m e n t s. Des Juftiz - De p artements. Die in dem Monat Juni 1821. von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnisse betreffend. In dem verflossenen Monate Juni' flnd von sämtlichen Gerichtshöfen des Kö- nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen'worden ,, wobei im Allgemeinem bemerkt wird, daß nur solche Urtheile der Criminal - Gerichts- Stellen in das Staats - und Regierungs-Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längere,. als dreimonatliche FreibeitS - Strafe erkannt, oder-die Dienst -Entfernung- eines-- Staats - oder Commun- Dieners verfügt wird» A) Ob ertr i b u n a l. I Crimmal-Senat. Den'r6..Juni wurde: und des Georg Adam Ritter- von- 1..In' der Rekurssache des Jsbann Mi- EnglertShausen-, Oberamts Gerabronn- chqeli Holzmann, von^ Crallshausen, da«: von dem. Criminal - Senate der- \ 5o§ Gerichtshofs in Ellwangen unter dem i6» Noo. v. I. gefällte, (in dem StaStS- und Regierungs Blair Nr« 7Z. S. 66g eingerückce) Erkenntniß, in Hinsicht auf die Bezeichnung des ReatS-- sowohl, als rauch in Ansehung der Strafe, bestätigt, hingegen die solidarische Verpflichtung der Rekurrenten zu Bezahlung der Um- tersuchungskosten aufgehoben. An demselben Tage wurde; der Rekurs des durch das Erkenntniß des Criminal'-Senats des Gerichtshofs Ui Ulm vom 26. März d. I. (Staats- und Regierungs Blatt Nr. 27. S. 248) wegen vierten Diebstahls zu einjähri- ger Festung«-Arbeitsstrafe und nachheri- ger sechsmonatlicher Einschließung -verurtheilten Franz Faver Ott, von Beutelreusch^ Oberamts Wiblingen, 4heils wegen Unzulänglichkeit des für Die nachgesuchte Restitution gegen den ZI. Civil Den 28» ^8. r5 Juni wurde in der Appellativ ns sa ch e: vso dem Cioil-Senare des Gerichtshofs zu Tübingen zwischen Anne Schmid, von Böhringen, nun verehelichten Bit- ger zu Sigmarstvangen, Klägerin, Apr ^eüautlir, WiederrAppeüantln, uud An- frflhettn Verzicht auf dieses Rechts, mittel angeführten Grundes, tbeils wer gen Mangels an einer Beschwerde fük den Bittsteller, unter Verfüllung dessel- ben in die Kosten zweiter Instarzz, ver- worfen. 'Eben so wurde: , die Beschwerde des durch das Erkenn^ niß desselben Gerichtshofes vom 3o. Ape^ d. I. (Staats- und Regierungs Blatt Nr- 2o« S. igo) wegen wiederholtet! Betrugs und anderer Vergehen zu a cht^ monatlicher Festungsstrafe und nach* hrriger Einsperrung kn ein Zwangs beitöhaus auf wenigstens fünf Monate verurtheilten Jakob Nufser, von Ulm, gegen diesen letzteren Tbeil des Erkenut- nisses als unbegründet verworfen, u»d Rekurrent in die Kosten dieser J>'-ff^ «erurtheilt. Senat. dreas Wegenast zu Hslzhause», Beklag tcn, Appellaren, Wieder Appellaten, vat-Genugthuung und Kindes-Ernähr"'^ betreffend; . von dem Civil-Senate des Gericht^^^ zu Ulm zwischen Joseph Burkhard J* Razenried, Oberamts Wangen, zrr, Appellanten, und Alois Rom- mel und Consorten daselbst, Beklagten, Appellaten, Entschädigung betreffend, und 3. von demselben Gerichtshöfe zwischen Xaver Bärnwig zu Tettnang, Beklag- ten , Appellaten, nun Appellanten, und Michael Dörler, jetzt dessen Masse-Tura- tel zu Saulgau, Klägerin, Appellaruin, jetzt Appellatkn, eine Schuldforderung, betreffend, die Berufung je (i—■ 3) wegen Vers fäumung der Nschfrist zu Einreichung . der Befchwerdenfchrift von Amts wegen für verlassen erklärt. Den i. Juni wurden: 4- in der Appellatronsfache von dem Civil- Senate des Gerichtshofs zu Eßlingen zwischen Jung Jacob Luithard zu Bit- tenfeld, Beklagten, Appellanten, Wieder- Appellanten, und Alt Michael Laible daselbst, Kläger, Appellaten, Wieder- Appcllaten, Entschädigung betreffend, die Erkenntnisse voriger Instanzen vom 17.. Novbr. 1817 und 5. Ndvbr. rLig un- ter Vergleichung sämtlicher Prozeß:-Ko-' sten, abgeLndert. Den Juni wurde: 5. in der Appellarionssache von demselben Gerichtshöfe zwischen der Gmsherrschaft von Hirrlingen, Klägerin, Appellamin, mch der von Michendorf, Beklagten,. Appellatkn, den gemeknschaftlichrn Zcssttr ton arn letzteren Orte betreffend, das den. 4. Juli 1R20 erbffnete Unheil erster In- stanz unter. Vergleichung der.Kosten,, ab- geändert- Dmi 8. Juni wurder 5. in der Appellationssache von dem Civild- Senate des Gerichtshofs zu Ellwangen zwischen Wilhelm Rühle zu Hürden, Be- klagten,. Appellaten, nun Appellanten, und der Anne Barbare Lindenmann da- selbst, Klägerin, Appellamin, jetzt Ap- pellatrn, KindeS-Ernährung und Kosten- Ersatz. betreffend, das am 20, Octbr» 1820 ausgesprochene Erkenntniß, unter Vergleichung der Kosten dieser Instanz,, bestätigt. Den »5. Juni wurde: 7. in der Appellationssache von dem Civil» Senate deö Gerichtshofs zu Eßlingen zwischen Marie Agnes, geb. Mühleisen, zu Renningen, Klägerin, Appellamin, Wieder-Appellantin, und ihrem abgeschie- denen Ehemann, Handelsmann Härlin daselbst, Heirathgut betreffend, das in voriger Instanz unter dem ,4. Mai »820 gefällte Erkenmniß, unter Verglei» chung der Kosten, abgeändert; sodann 6. in der Appellationssache zwischen densel- ben Partht-ien,. Alimente betreffend, das Erkenntnlß vom 24. Mai 1820 unter 5^8 Vergleichung der Kosten, cheils bestätig', -Heils abgeändert. Den 28. Juni wurde: 9. in der Appellationssache von dem Civil- Senate des Gerichtshofs zu Tübingen zwischen dem Kaufmann Christoph Mar- tin Dörtenbach in Calw, Beklagten, Ap- pellaken, nun Appellanten, und Christine Sophie Friederike, Ehefrau des Apothe- kers Epting daselbst, Klägerin, Appellan- tin, jetzt Appellatin, Erbrheilung betref- fend, das in der vorigen Instanz den 7. Juni 18,0 gefällte Unheil, unter Vergleichung sämtlicher Prozeß-Kosten abgeändert. Den 5o. Itlni w urde: 10. in der Appellationssache von dem vit-Senate des Gerichtshofs zu gen zwischen der Ulrich von Gaisberg'- fchen Stiftungs-Administration, Beklage ten, Appellantkn, und dem Staats-Rath von Breirschwcrt zu Stuttgart, Kläger, Appellaten, den Genuß jener Stiftung betreffend, das Erkenutniß erster Jnsianj vom ro. Septbr. 1819 unter Verglei- chung der Kosten beider Instanzen, «b- geändert. III. Ehegerichtlicher Senat. G e s ch i e d e n Den 7. ,4. und 18. Juni: 1. Anne, geb. Gdlz, von Zillhausen, Ober- amts Balingen, Klägerin, von Johann Schmid, Küfer daselbst, Beklagten; ». Johann Georg Herz, von Bonlanden, Amts-Oberamts Stuttgart, Kläger, von Eve Barbare, geb. Baiha, von Obers Srelmingen, Beklagten; 5. Kaufmann Georg Landauer ln Stutt- gart, Kläger, von Luise, geb. von St» Andre', Beklagten , und 4. Michael Statger, von Grabenstetkrn, Oberamls Nürtingen, Kläger, von Di* wurden: fine , geb. Lamparter aus Eckenbrechtö- weiter, Beklagten; je (»—4) wegen beharrlicher Wider- fpenstigkekt in Fortsetzung der Ehe, unter Verurtheilung der Beklagten in die sten. Sodann den »4. r 1. und Juni: 8. Carl Gottfried Kenngott zu Heilbronn, Kläger, von Magdalene, geb. Rohrbach daselbst, Beklagten; 6. Jakob Friderkch Gradolf, von Stetten, ÄberchitS Brackenheim, Kläger, Julians, geb. Nothler von da, Beklag- ten ; Jakob Nufer zu Ober-Jesingen, Obc,- amtö Herrenberg, Kläger, von Christiane Dorothee, geb. Oefch auö Slndelfingen, Beklagten; 8. Michael Rau, von Eberöhardt, Ober- amts Nagold, Kläger, von Cacharine, geb. Prägel daselbst, Beklagten, und 9. Christian Schäle in Stuttgart, Kläger, von Elifabethe, geb. Springer, Beklagten; je (5—9) aus demselben Rechtsgrun- de, jedoch unter Vergleichung der Kosten. Den 7. Juni: so. Anne Marie, geb. Straub, von Aid- lingen, Oberamrs Böblingen, Klägerin, von Johann Walz daselbst, Beklagten, wegen bdslicher Verlassung, unter Ver- urtheilung des Beklagten in die Kosten ; endlich den i 4. Juni: r»» Johann Gotilieb Eppler, von Weil- heim, Oberamts Balingen, Kläger, von Barbare, geb. Jecter base'.bst, Beklag- ten, wegen Ehebruchs, unter Verurtei- lung der Letzter« in die Kosten. L) Kreis- Ger i ch t s Höf e. I. Gerichtshof für den Neckar - Kreis. iO C r i mli» a l - Senat. Am i. Juni wurden verurtheilt: Johann Christian Fischer, von Stutt- gart , wegen mehrerer Betrügereien und Diebstähle, auch müßigen und verschwen- derischen Lebenswandels, neben dem Ko- sten.. und Schadens-Ersatz zu viermo» natlicher Festungsstrase; a) Johanne Mayer, "von Stuttgart, wegen mehrerer gewerbsmäßig verübter, im rechtlichen Sinne dritter Diebstähle, neben dem Ersätze des Entwendeten und Bezahlung der Hälfte der Untersuchungs- Kosten zu zeheNmonatllcher Zucht- hausstrafe mit Willkomm und nach- heriger Einschließung in ein Zwangs« Arbeitshaus bis zu erprobter Besse- rung, wenigstens aber auf die Dauer von fünf Monaten; d) Regine Bastian, von Stuttgart, wegen Betrugs und nachgesolgterTheil- nahme an den Diebstählen der Johanne Mayer, auch Lügen» vor Gericht, ne- ben solidarischer Verbindlichkeit zum Ersätze des Entwendeten und Bezsh- lung der Hälfte der Untersuchungs- Kosten - ,u viermonatlicher Zucht-, her s strafe; 3. Johannes Tränkle, Weber von All- mersbach, Oberamrs Marbach, wegen betrügerischen SchuldenmachenS und dop- pelter Verpfändung seiner Güter, neben dem Ersaye de? Schadens, wofür er mit. seinen- Genossen solidarisch zu haften hat, und Bezahlung von -f der Untersuchungs- Kosten zu sechsmonatlicher Festuugs- strafe:. Anr r. Juni' wurde i: 4». ) gegen den zu Cannstadt in Untersu- chung gekommenen- Johann Hegel, von. Waiblingen, wegen zweier kleiner rn verabredeter Gemeinschaft unter er- schwerenden Umständen begangener Dieb, stähle und eines gualifleirten kleinem Diebst chls, neben Ersatz seiner Arrest- Azungs- und f der Unterftichungö Ko- sten, auch des Schadens unter solidari- scher- Verbindlichkeit mit seinem Genos- sen eine viermsn a tl i che ; d)-gegen Ferdinand Schwarz, Küfer- knecht in Münster, Oberamts Cannstadt,. wegen mehrerer kleiner aber im recht- lichen Sinne dritter Diebstähle, wovon einer quakisicirt und zwei unter erschwe- renden Umständen verübt worden sind, neben dem Ersätze seiner Arrest- Aznngs- Lind ß der Untersuchungs-Kosten, st ^ des durch die gemeinschaftlich verübten Diebstähle verursachten Schadens unter solidarischer Haftung eine achtmonat^ liche Festungsstrafe und nachherige sperruug in ein Zwangs-Arbeitshaus ^ zu erprobter Besserung, wenigstens ^ auf vier Monate, erkannt» Am 5. Juni wurde: 5. der zu Stuttgart in Untersuchung ßr' kommene Joseph Heuberger, Wachbach, Oberamts Mergentheim, gen- kheils vollbrachter, theils: versucht Betrügereien und wegen Fälschungen neben dem Kosten- und Schadens-^' satze mit fünfmonatlicher Festung strafe belegt». Am 7.Juni wurden verurthei^' 6» a) Carl Eberhard Siegele, Gastgk^l zu Stuttgartwegen fortgesetzter $c' brecherischer Blutschande uni) ^et1 Ehebruchs.Versuchs, neben Beza^"^ 'seiner Arrest- und 2 der Untersuchte-' Kosten zu- zweijähriger Zuchtht^ strafe; d) Caroline Endrlß, M wegen fortgesetzter eb.cbtcd)^1'' f$er Blutschande neben ZuscheidunS von ~4 der Untersuchungs -Kosten äl* sechsmonatlicher Zuchlhausstrafe; 7* der zu Cannstadt in Untersuchung. ^ Uommenc Johannes S6»wan, Wein« gärrner von Bietigheim, Oberamrs Be- stgheün, wegen dritten Diebstahls, neben .Bezahlung feiner Arrest Azungs und UnrerfuchungS - Kosten, auck Ersatz deS Schadens zu fechswonarlkcher Zucht- hausstrafe und uachberiger Einsperrung in ein Zwangs ° Arbeitshaus bis zu er- probter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von drei Monaten. Am 8. Juni wurde: 8« dem David Gänzle, von Köngen, Oberamks Eßlingen, wegen zweier Dieb- stähle, deren einer groß und ausgezeich- net ist, und welche den fünften Diebstahl im rechtlichen Sinne ausmachen, auch wegen gewaltsamen Ausbruchs aus dem Gefängnisse, neben dem Ersätze deS Schadens und Bezahlung tämiliche Ko- sten eine einjährige Z chihausstrafe mit Willkomm und nachherige Ein- sperrung in ein Zwangs - Arbeitshaus auf, sieben Monate mit Einschluß des Rests der gegen ihn schon früher ausge- sprochenen Zwangs - Arbeitshausstrafe zu- erkannt. Am Juni wurden verut- t b e i l t: O Johann Matthäus Braun, von Oel- bronn, Oberamrs Maulbronn, wegen 'wiederholten Vagirens, wegen eines Wald - EreesseS, 'unterlassener Anzeige und versuchten Verkaufs eines in feine« Besitz gekommenen, ihm nicht zugehö- reuden S-ücks Leinwand, zu frühen Bei- schlafs und Fälschung einer Unterschrift in einer unmittelbaren Birlsch.ift, auch Vorbringung unwahrer Thatsachcn in derselben, neben Bezahlung seiner Ar- rest - Azungs - und der Untersuchungs- Kosten zu viermonatlicher Zucht- hausstrafe; 10. der zu Böblingen in Untersuchung ge- kommene Conrad'Supper, von Jtufrin- gen, Oberamts Herrcnberg, wegen Wi- dersetzlichkeit gegen Gensd'armcs, neben Bezahlung von f der Untersuchungs- Kosten, zu viermonatlicher Festungs- strafe. Am l/,. Juni wurde: 11, gegen die bei dem Oberamtsge'-ichke Stuttgart in Untersuchung gekommene Anne Marie Schnip, von W dhau- scn, Oberamts Welzheim, wegen großen.' wiederholten und ausgezeichneten Dieb- stahls, müßigen Hcrumlaufens und Con« kubinats, neben dem Ersätze des Scha- dens und Bezahlung ihrer Arrest-, so wie | der Untersuchung« - Kosten , eine zehen monatliche Zuchthausstrafe er- nannt. öl.I: Mm 1.6.. Juni wurden verurs theilt: r<2«.Michael Brezel,. Zimmrrgeselle von Eberstadr, Oberamts- Weinsberg , wegen^ dritten Diebstahls/ und wegen Scortalion, neben Bezahlung seiner Arrest.- und Untersuchungs-Kosten,, zu- zehe-nmonat- U'. e r Festungsstrafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitrhau« b,is zu-erprobter. Besserung , wenigstens aber auf die. Dauer, von fünf Mona-- r.e-n i3: Barbara. Siglin,, von Hornheim,. &bi..CarlHaas, von Eßlingen, wegen, wie- derholten ausgeze!chnc-en-Diebstahls, und mehrerer- gewerbsmäßig verübter, zum- Theil mit grober Unbotmäßigkrit verbunde- ner Mcld-Exksse, neben Bezahlung seiner. Arrest- und Z der Untersuchungs-Kosten,, zu viermonatlicher. Festungsstrafe;. rp. Friedrich Spröhn.le, von. Thalhcim,, Oberamts Heikbronn , wegen eines «** seinem vormaligen Dienstherrn zu Wien verübtem großen BänkrAktien-Diebstah^' und mehrerer zum. Behufs der Verwer- thung der entwendeten Bank-Aktien &c> gangener Fälschungen,, welcher Verbre' chen er für überwiesen angenommen wurde, neben dem Ersätze des Schadet und seiner Hast- und UntersuchunS^ Kosten,, zu dreijähriger Festung^ strafe; »6». auf die vom dem Oderamtsgerichte Stuttgart vorgenommene Untersucht Carharine- Schwarzkopf, von brrg,. Oberamts Gmünd, wegen rechtlichen. Sinne vierten Diebstahl, neben-dem Ersätze des Schadens, so ihrer Haft - und Untersuchung» - Kostet zu> achtmsnetlicher Zttchrhausstra^ und? nachheriger Einschließung in Zwangs - Arbeitshaus bis zu erprob^ Besserung, wenigstens jedoch auf Dauer von-vier Monaten; 17» der zu Lndwigöburg in Unterfu^E gekommene Michael Mezge r, von ningen, Oberamts Urach, wegen ni$r**er kleiner Diebstähle, welche im rechtliu^" Sinne den vierten Diebstahl ausmache^ sodann wegen müßigen Herum lä"^ ^ und BcttelnS, Angabe, eines ^ Namens und Wohnorts bei der c c amtlichen Untersuchung, so wie wegen versuchten Ausbruchs aus dem Gefäng- nisse, neben dem Ersätze des Schadens und sämtlicher Untersuchungs-ekoicen, zu zehenmonatlicher Zuchthausstrafe mit Willkomm, und nachheriger Einsper» rung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zn erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf die Dauer von fünf Monaten. Am rr. Juni wurde: 18. der zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommenen Sophie Schenk, von Scheppach, Oberamts Weinsberg, we- gen wiederholten Diebstahls und wegen Betrugs, dann wegen Unzucht in den Residenzstädten, Vagirens und wieder- holten Entlaufens aus mehreren Dien- sten, auch Lügens, neben Zuscheidung ihrer Arrest- Azungs - und L der Un- tersuchungs - Kosten, auch Ersatz des Schadens, und neben Ausweisung aus den Residenzstädten Stuttgart und Lud- wigsburg eine sechsmonatliche Zucht- hausstrafe und nachherige Einsperrung in ein Zwangs - Arbeitshaus bis zu err probker Besserung, wenigstens aber auf dle Dauer von drei Monaten zurr-- kannr. 4m .6, Duni wurden verur» theilt ObrramtS Neckarsulm, welcher schon frü- her wegen Raubs zu lebenslänglicher Festungsstrafe verurtheilt worden ist, wegen Entweichung vom Straf - Platze, Widersetzlichkeit gegen seinen Escortanten mir thätlicher Mißhandlung desselben, und wegen Scortatlon zu dreißig Stockst reichen und zum Ersätze der Arrest - und Unterst, chungs - Kosten; ro. der zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Friedrich Assam ns, von Kleinbottwar, Oberamts Marbach, we- gen zweier ausgezeichneter Diebstähle, wovon der eine groß ist, und deren er für überwiesen angenommen w'rde, ne- ben dem Ersätze des Schädeln und Be- zahlung seiner Haft - und Untersuchungs, Kosten zu viermonatlicher Festungs- Arbeit ; zu Andreas Fink, von Oetiöheim, Ober- amts Maulbronn, wegen mehrerer Dieb- stähle, worunter ein großer und qualisi- eirter ist, und wegen Vagirens, neben Bezahlung sämtlicher Arrest- Azungs- und Untersuchungs-Kosten und Ersatz des Schadens zu einjähriger Fe- stungsstrafe. Am 28. Juni wurden verur- theilt r 11* Eatharine S ch ä fe r> von Rnilh ^ Amts - Oberamts Stuttgart, wegen großen 514 Diebstahls und vielfältiger frecher Lügen vor Gericht, neben dem Ersätze des Schadens und der Hälfte der Un.ersir- chungs-Kosten, unter Einrechnung eines Theils des erstandenen Arrests zu acht- monatlicher Zuchthausstrafe; zZ. der zu Heilbronn in Untersuchung ge- kommene Mezger < Pursche Gottlkeb Schick, von Gellmersbach, Oberamts Weinsberg, wegen zweier Diebstähle, die den dritten Diebstahl ausmachen, wegen Salz - Elnschwärzens, und trotzi- gen Benehmens vor Gericht, neben dem Ersähe seiner Arrest- und Untersuchungs- Kosten zu einer Züchtigung mit fünf 2.) Civi i. In der Appellationssache von dem Ober- amtSgerichte zu Ludwigsburg zwischen Benjamin Schlipf zu Asperg, und Wilhelm Hahn daselbst als Pfleger der Kinder des Ersteren, Kl., Anten, und Marie Christine, geb. Luz, Wittwe des verstorbenen Garnisons - Schullehrers Schlipf zu Hohen - Asperg, als Testa- ments - Erbin ihres Ehemanns, Bekl., Atin, das Vermächtniß einer fremden Sache betreffend, wurde die gegen das am ,9. August iKro eröffnete unter- richterliche Erkenntnlß ergriffene Appel- And zwanzig Stockstreichen, ein- jähriger Fesiungsstrafe und naäiheri- ger Einsperrung in ein ZwangS-Arbeits- hauS bis zu erprobter Besserung, wenige stens aber auf die Dauer von Monaten. Am 3o. Juni wurde: 34. der fufpendirte Stadt. Umgelder tü Brackenheim, Johann Jakob Strödt- deck, wegen unentgeldlichen Genu5^ von Getränken bei Gelegenheit des Wein - Abstichs und anderer amtlich^ Verrichtungen von dem Umgelder Awt entlassen, und in die Untersuchungs- Kosten verurtheilt. - Senat. lation unterm ,6. Januar, ins. den und so. März, unter Verurteilung Anten in die Kosten dieser Instanz, we' gen Mangels an einer gegründeten schwerde von Amts wegen verworfen- 2. In der Appellationssache des Hof Arztes, Medicinal - Rachs Hdedc rt Stuttgart, Bekl., Amen, gegen ^ Oberforstmeister, Kammerherrn v. •^a' den daselbst, Kl., Aten, Entschädigung für ein beim Engllsiren zu Grunde r! gangcnes Pferd betreffend, wurde <&c Ant, des ihm durch Erkennlnip von^ 5i5 rr. Februar d. I. nachgelassenem Ve^ Weises wegen versäumter Friss unter dem it. ins. 22. Mai für verlustig, und das ersiere Erkemitniß für unbedingt er- klärt. 3. Vermöge Beschlusses vom So. März, und ins. Mai, wurde die gegen das ErstigkeilS-Erkenntniß vom »4. Septem- ber 1810, in der Gantsache des Antom Binnig zu J.rrtfcld, von der Stiftungs- Verwaltung zu Mergentheim ergriffene Berufung wegen Versäumung der Norh- frist zu Einreichung der Beschwerde« schtifi, unter Verurteilung der Amin in die dadurch entstandenen Kosten für verlaffeu erklärt. 4. In der Appellationssache von dem vor-' maligen Oberamtsgerichte Backnang zwi- schen den Kindern der verstorbenen Ober- am-männin Andler zu Eblngeu, Kl.,. Anten, und dem vormaligen Sternwirih Pregizer zu Murihardt, nunmehr dem Erben seiner hinterlaffenen Witiwe, Bekl.,. Aren, Erbtheilung betreffend, wurde das unterm -.September' 1817 eröffnet? unterrichierliche Urtheil durch Erkennt« uiß vom .-. Mai, ins.' & Juri, unter Vergleichung der Kosten dieser Instanz und Vorbehalt eines: Beweisest für di? Aten abgeänderr.. ö. In der Apprllativuösache von dem vorma- ligen Ober am tö geeichte Marbach- zwtschem der Gemeinde Steinheim , Kl., Antin, und der Gemeinde Rielingshausen, Bekl.,- Assu, SchafwcideGerechtigkeit betref- fend, wurde das unter dem 6.April 18iS eröffncte erstrichterlrche Urtheil durch Er- kenntniß vom 6. März, ins. den 6. Juni,, unter Ver'urtheilung der Antin in die Kesten dieser Instanz bestätigt. 6. In der Appellationssache von dem vor- maligen Oberamtsgerichte Waiblingen zwischen der Gemeinde Bittenfelv, Bekl Antin, und resp. Atin, und mehreren ©u'tey - Besitzern von Wolfsölden , Kl.,. Aten, und Mit Anten, Chaussee - Bau betreffend, wurde das am i3.Iuli 181- etöffnete Urtheil erster Instanz durch Erkenntnis vom 17.. April, ins. den 3. Mai, unter Verurtheilung der Bekl. Antin in die Prozess. Kosten Vieser In- stanz bestätigt. 7. In der Appellatronssache vvn dem Obe?-' amtsgerich e Ludwigsburg' zwischen dem Apotheker 0r. Bischofs daselbst^. Vorbckl.,. Nachkl.,. Anten, und dem Peruqu er' Fridolin cbenfcafelbfl; Vorkl.,, Nachbekl.,. Aten, Dienstbarkeiten betreffend,, »vurd? d?s am >ü. Okt. l8o6 eröffnete unter- richterliche Urtheil durch Erkenntniß vom: 6. März , ins. >o. Juni ,, unter Vcmr- theilung des Anten in einem ^.heil. der 5:6 Kosten beider Instanzen theils bestätiget, theils abgeändert. 8. In der Appellatrsnssache von dem Ober» amlssgerichte Heilbronn zwischen Johann Adam Guttenbergrr, Kl., Anten, und Leonhard Sperling, Gypsmüller, Bekl., Aten, beide von Heilbronn, Schadens- Ersatz betreffend, wurde das am 20. Der. »8:9 eröffnete unterrichterliche Urtheil durch Erkenntniß vom 6. März, ins. %% Mai, unter Vergleichung der Proceß- Kosten beider Instanzen, und Vorbe- halt eines Beweises für den Kl., An- ten, bestätigt« Z. In der Appellationssache von dem Obcr- amtSgerichte Heilbronn zwischen den Er- ben des Georg Michael Jbseiz, Bauers zu Ober - Elsisheim, Kl., Anten, und Christoph Krebs von da, Bekl., Aren, Aufhebung eines LeibgedingS - Vertrags betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 17. April, rmd ins. 8. Mai, die Berufung wegen Mangels an einer ge- gründeten Beschwerde nicht angenommen, und wurden die Anten in die Kosten dieser Instanz verurtheilt. i v, In der Appcllationssache von dem Obcr- amtSgenchte zu Neckarsulm zwischen Jo- hanne Konz, von Lampoldshausen, Kl., Antin, und deren abgeschiedenem Ehe- mann, Christoph Leins, Bekl., Aten, beide zu Kochendorf, Rückforderung des Beibringens in die Ehe betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 6. März und 8. Mai, und ins. Zi.Mai, das unter- richterliche Erkenntniß vom -5. August 1817, unter Vergleichung der Kosten dahin abgeändert, daß die Antin von der auf Verlust ihres nicht als Heuratff gut erkannten Beibringens angestellwN Klage entbunden, dem Kl., Aten, \v' doch die Klage in Betreff des vierten Theils des Beibringens der Bekl., vorbe' halten seyn solle. n. In der Nichtkgkeits - Klagsache von dem vormaligen Oberamrsgerichte Walö- lingen zwischen David Winger, von Off pclspchn, Kl, Aten, Querulanten, und der Gemeinde Oppelspohn, Bekl., Atin» Querulatin, eine Baustreitigkeit, und das Eigenthum eines Platzes betreffend» wurde vermöge Beschlusses vom '6. F^' und 6. Mai, und ins. 5. Juni, ^ Verfahren des Untcrrichters und von demselben unterm i5. Nov. in der Hauptsache eröffnete als nichtig aufgehoben. u. In der Appellationssache von Stadtgerichte Stuttgart zwischen ^ Königs. Baicrrischen Obristen, Fre'-b^^. von Uechtriz zu Kempten, Jäten,' Producten, Anten, und dem Weinhä-' 6i 7 ler Johannes Hauser zu Plochingen, Oberamts Eßlingen, Inten, Jmploraten, Producenten, Aten, Urkunden-Diffession, jetzt Beweis durch Handschriften-Ver- gleichung betreffend, wurde der am 26. August i8jo eröffnete unterrichterliche Bescheid durch Erkenntniß vom 22 May, ins. >1. Juni, unter Vergleichung der Kosten dieser Instanz abgcffudert. -5. In der Appellationssache von dem Stadtgerichte Stuttgart zwischen dem Kaufmann Buzhuber zu Blaubeuren, U. Gerichtshof für derr 1.) Crimiu, Am i. Iuni wurde: Christian Krohmer, von Frickenhau- sen, Oberamts Nürtingen, wegen zweier zwar unbedeutender aber wiederholter Diebstähle, sodann wegen wiederholten ConcubinatS und wegen Vagirens, neben der Verbindlich?eit zum Ersätze des Ge- stohlenen, seiner Verhaft- und eines an- gemessenen Theils an den Untersuchungs- Kosten, zu einer sechs monatlichen Festungö-Arbeitsstrafe und zu nachher!- ge., wenigstens dreimonatlicher Ein- schließung in ei,, Zwang« Arbeitshaus, unter Vorbehalt eines Straf - Zusatzes , für den Fall, daß durch weitere Nachfor- Liquidauten, Appellanten, und der De- bitmasse des Handelsmanns Jakob Frie- derich Weiß zu Stuttgart, Liquidatin, Appellatin, eine Schuldforderung betref- fend, wurde vermöge Beschlusses vom 29. May, und ins. i3. Juni, die Be- rufung wegen Versäumnisses der Noth- frist zu Einreichung der Besthwerde- fchrist für verlassen erklärt, und der Ant die Bezahlung der Proreß-Kosten dieser Instanz verurthcilr. Schwarzwald - KreiS. :l - Senat, schung die verübten Diebstähle als Dritte sich Herausstellen sollten, verurtheilr. Am 8. Juni ist: 2. der zu Horb in Untersuchung gekom- mene Conrad Meß me r, von Oeffin- gen, Obcramts Riedlingen, wegen dreier im rechtlichen Sinne wiederholter, durch Einbruch qualificirter und dem Betra- ge nach bedeutender Diebstähle, wovon de? eine in Genossenschaft sehr gefährli- cher Gauner verübt wurde, sodann we- gen wiederholten ConcubinatS und wie- derholten VagirenS, auch wegen längere Zeit fortgesetzten LügenS, zu drei und einh alb jähr iger Zuchthausstrafe nebst 518 derbem Willkomm und zu. wenigstens e in- jähriger Einschließung in ein ZwangS- A>bei shaus verurlheilt, auch wegen des Scba>en- und Kosten - Ersatzes da§ Anr- gemessene verfügt, worden.. Am g«. Juni wurde:. 3», auf die zu Reutlingen stattgehabre Un- tersuchung. a). Elisabeths Carharine Martini;„ von- Honau, Oberamrs Reutlingen, wegen^ wiederholten Ehebruchs zu. zwanzig«, wöchiger-Zuchthausstrafe und zu Er- stattung von der Untersuchungs-Ko- sten verurlheilt; d) Sebastian Sauer, von Mösstngeir,. Oberamrs Rottenburg, wegen Ehe- bruchs, Unbotmäßigkeil gegen das Ge- richt: und leichtfertigen Anerbieten zur eid ichen Erhärtung seiner Unschuld, ne- ben Verfällung in § der Untersuchungs- Kosten mit einer Festungs-Arbeitsstrafe von drei Monaten und einer Wor- ch e belegte Am n4.. Juni' wurde:: 4». der zu Balingen in Untersuchung- ge- kommene , bereits vern-dge Erkenntnisses vom^ »4». August 819 (St», und Reg.. Bl., von: 1819 S.. 714): zu: drei und- ein h a l bjäh r i g tr Festung»-- Arbeits- strafe verurlhellte: Johannes Ludwig,, vvn Oberstetten',, Oberamis. Münstngen,, wegen großen und ausgezeichneten- Dreh- st hls, dessen er für überwiesen angenorm men worden ist, so wie wegen LügenS und höchst ungebührlichen Betragens vor Gericht, neben der Verbindlichkeit zu Erstattung deS gestifteien Schadens und der UnrcrsuckungS - K< sten zu weiterer dreimonatlicher Festungsarbeir und zu einer körperlicken Zücktigung von fünfzehn Ruthenhieben oder Stock-Streik chen verurtheilt; 5.. der zu Rottweil in Untersuchung gekom- mene Christian Wilmer, von From- mer», Oberamts Balingen, wegen drit- ten (jedoch dem Werth nach unbedeu- tenden und ersetzten) Diebstahls neben der Verbindlichkeit zu Erstattung seiner Verhaft - Azungs - und UiirersuchungS- Kosten zu sechsmonatlicher Zucht- hausstrafe und zu nachheriger, wenigstens dreimonatlicher Einsperrung in ein Zwangs - Arbeitshaus verurtheilt» Am i5. Juni ist:- b» Johann Martin Schmid, von Sendet fingen ,. Oberamts Urach, wegen ehebre- cherischen Jncests mir seiner @iief ter zu- ein und einhalbjährister Zuchthausstrafe verurlheilt, auch in. Verhaft Kosten verfällt, das Erkenntl'iß über, den ihn treffenden- Amheil ai- den 5:9 UntersuchungS • Kosten aber noch ausge» sttzt worden. Am iS. Juni wurde: 7* B rbara Weber, von Holzelsingen, Oberamts Reutlingen, wegen eingestan- denen incestuosen Ehebruchs unter Ver- werfung ihres unmotivirten Widerrufs neben der Verbindlichkeit zum Ersätze sämtlicher Untersuchungs-Kosten zu se ch s- monatlicher Zuchthausstrafe; 8. Johann Christian Adrion, Schlosser von Alpirspach, Oberamts Oberndorf, wegen großen und ausgezeichneten Diebstahls unter Berücksichligung der vorliegenden mildernden Umstände zu drei und ein- halbmonatlicher Zuchthausstrafe, so wie zu Erstattung der UntersuchungS, Kosten verurcheilt. Am ri. Juni ist: 9. der zu Reutlingen in Untersuchung ge kommene Jokob Planken Horn, von Upfingen, Oberamts Urach, wegen ein- bekannter dreier zwar kleiner jedoch aus- gezeichneten Diebstähle neben der Ver- bindlichkeit zum Schadens Ersätze und z» Erstattung seiner Arrest k AzungS- und sim»!ch,r Un,„s„»un,«,K°st-» mit viermonalltcher A.b-ii-. strafe belegt worden. Am er. Juni wurden verur- theilt: Io. der zu Balingen in Untersuchung ge» kommene Ernst Roth, Schmid von Harchausen, Hohenzollern - Sigmaringi- scher Herrschaft, wegen wiederholten Dieb- stahls, in Betracht, daß er wegen des gleichen Vergehens schon dreimal pein- lich bestraft worden ist, neben der Ver- bindlichkeit zu Erstattung seiner Verhaft- und sämtlicher UntersuchungS Kosten zu einer zehenmonatlichen Zuchthaus- strafe mit Abschied; ii. Johannes Kehrer, Taglvhner von Lustnau, Oberamtö Tübingen, wegen mehrerer der Baum - Culrur besonders schädlichen Wald-Excesse, in Betracht, daß er wegen ähnlicher Vergehen, so wie wegen Diebstahls schon wiedcrholi und bisher ohne Erfolg gestraft worden ist, neben dem Ersatz der Untersuchungs- Kosten zu zweimonatlicher Zucht- haus: Strafe und zu nachheriger wenig- stens zweimonatlicher Einschließung in ein Zwangs Arbeitshaus. An demselben Tage wurde: ir. der Stadrpfleger Ries zu Herren- berg wegen mehrfacher Geschenk - An- nahmen, worunter eine durch verletzte Dienst » Pflicht erschwert ist, sodann wegen Fälschung einer Rechnungs-Ur- kunde, neben Entsetzung von den durch ihn bekleideten öffentlichen Aemtern, auch Unfähigkeits-Erklärung zu jeder öffentlichen Stelle zu fünfwöchiger Am 6. Juni ist: 3, in der Arionssache von dem Oberamts- gerichte zu Nagold zwischen Conrad Sauer, von Unterchalheim, Bekl. An- ten, und Anna Klägerin daselbst, cum curatore Kl., Atin, eine Schuldforde- rung betreffend, der Ant mit der ergrif- fenen Berufung wegen Mangels an der appellabeln Summe unter Verurcheilung in die Kosten zweiter Instanz abgewie- sen worden. Am 13. Juni wurde: in der Nichtigkeitsklage- und Ationsfa- che von dem Oberamtsgerichte zu Rot- tenburg zwischen dem Oberacciser HebrL daselbst, Vorbekl., Nach!!., Qnten, An- ten, und dem restgnirten Oberjustiz-Pro- curator Hoch ebendaselbst,. Vorkl., Nach- bekl., Qaten , Aten,, ästimatorische und Widerrufsklage wegen Verbal-Jnjuriew betreffend, unter Verwerfung der erho- benen Nichtigkeitsklage das erstrichterliche U.rihril theilL bestätigt, theils abgeändert,, Festungs-Arbeitssirafe verurlheikt und in sämtliche UntersuchungS - Kosten verfällt, auch zugleich wegen der Confiscation und beziehungsweise Zurückgabe der schenke das Angemessene verfügt. 6ci!ß t. auch die Compensatio« der Prozeß Kostet ausgesprochen. Am 15. Juni wurde: 5. in der Nichtigkeitsklage- und Ationssa- che von dem Oberamtsgerichle zu H"- renberg zwischen Fidel Weiß zu See- bronn und Consorlen , Bekl., O.nten, Anten, und der Königl. Hof-Cameral- Verwaltung zu Herrenberg in Vertre- tung der Pfarrei Bohndorf, Kl., Qatin, Atin, Zehentreichung betreffend, das kenntniß erster Instanz unter Verfüllung der Anten in die Kosten zweiter Jnsta») bestätigt, den Anten jedoch noch Beweis nachgelassenz 4. in der Alionssache von dem Oberamts-' gerichte zu Tübingen zwischen Christoph Hoch von da, Bekl., Anten, und Magdalene Marquardt daselbst, cinTJ curatore, Kl., Atin, Paternität Uvd Alimente für ein uneheliches Kind treffend,, die ergriffene Berufung weg^n Versäumung der Nothfrist der Ätio»^ Sr, Anmeldung verworfen und der Ant kn die dadurch verursachten Kosten verur- theilt; §. in der AtionSsache von dem Oberamts- gerichts zu Rottenburg, zwischen der ver- wittwetrn Maria Hofmelsterin von da, cum curatore und Consorten, Vekl«, Anten, und Joseph Hofmeister, Ssifen- steder daselbst , Kl., Aken, Entschädi- gungs-Ansprüche betreffend, das erstrich- Serliche Erkenntniß unter Verfüllung der Anün in die Prozeß-Kosten zweiter Jn- stanz bestätigt. Am »o. Juni ist? in der RichtigfeitSklage- und AtionSsa- che von dem Oberamlsgerichte zu Urach zwischen den Erben des vormaligen Ober- ifchultheißrn Johann Georg Feucht zu Upfingen, B-kl., O.nten, Anten, und der Pflegschaft der Kinder des Johann Georg Feucht zu Strohwciler, Bekl., £uin, Atin, die Erfüllung eines Ver- gleichs betreffend, das erstrichterliche Er- ilenntniß theils als nichtig aufgehoben, Heils unter einer Modification bestätigt >und wegen der Prozeß - Kosten das An« gemessene verfügt,; b in der Rechtssache erster Instanz zwi- schen Margarethe Katharine Wagenlän- ^er , von Crailsheim, cum curatore, Kln und dem Hberacciser Ferdinand vo« AnhLuser zu Pfullingen, Bell., AnsprZ- che aus unehelicher Schwängerung be- treffend, Beklagter von der erhobenen Klage entbunden und Klägerin in die Prozeß - Kosten verunheilt, derselben je- doch noch Beweis Vorbehalten worden. An demselben Ta ge wu rde: L. in der AtionSsache von dem Oberamts- gerichte zu Herrenberg zwischen Anne Marie Stiles, von Unterjesingen,, cum curatore, Kl., Antin, und Johannes Marquardt von da, Bskl., Aten, Pri- vatgenugthuung und Schadens. Ersatz wegen Real-Injurien betreffend, unter Vergleichung der Prozeß - Kosten beider Instanzen reformatorlsch erkannt. Am 2 2. Juni istr Z. in der AtionSsache von dem Oberamttzs gerichte zu Rottenburg zwischen Chri- stoph Dicenta, Sekretär bei der König!» Justiz - Retardaten - Commission daselbst, Bekl., Anten, und dem gewesenen Fürst- lich Hvhenlohischen Stadtvogt und Ober- .«mtS-Actuar Franz Heinrich Richler zu Waldenburg, Kl., Aten, die Abrelchung Änes Drittels der rlhemaligen Stadwog- itei - Besoldung zu Waldenburg an den Aten auf dessen Lebenszeit betreffend, da» -erstrichterliche Erkenntniß bestätigt wor- den, unter Vergleichung der ProzeI-Kq?. sten beider Instanzen» A \ 522 Am 26. Juni Wurde: 10» in der Ationssache von dem Oberamts» geeichte zu Balingen zwischen Andreas Schlagenhauf, won Oberdlgisheim, Kl», Anten, und Johannes Pfersich, Ziegler von da, Bskl., Aten, eine Schuldforde- rung betreffend, die ergriffene Berufung wegen Versäumung der Nochfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrifc für verlassen erkannt, und Ant in die da- durch veranlaßren Kosten verfällt; u. in der Rechtssache erster Instanz zwi» schen Agnes Wernerin, von Tübingen, cum curatoro, Kl., und dem Freiherrn von Landsee in Rottenburg, Bekl., Lied« lohnöforderung betreffend, sowohl in der Hauptsache, als im Kosten-Punkt con« demnatorisch erkannt; »r. in der Ationssache von dem Oberamts» gerichte zu Calw zwischen dem Kauf- mann Friedrich Braun daselbst, Kl., Nachbekl., Anten, und dessen Gattin, Christiane, geb. Dörtenbach, cum cura- tore, Bekl., Nach«., Atln, eheliche Vermögens, Verhältnisse in der Vor» und Nachklage betreffend, das Erkennt- niß erster Instanz bestätigt und Ant in die Prozeß-Kosten zweiter Instanz ver- urtheilt. Am ,7. Juni ist: »3. in der Ationssache von dem Oberawt^ gerichte zu Tuttlingen zwischen Ioha"" Jakob Haller und Consorten, von sen ob Verena, Bekl., Anten, und ^cnt Salzfactor Friedrich Wenz in Tübingen, Kl., Aten, Bürgschaft betveffend, ^ unterm 7. März d. I. gefällte beding confirmatorische Urtheil für purificirt ef/ kannt und dem Anten die Bezahlung der inzwischen weiter aufgegangenen zeß-Kosten auferlegt; iä) in der Ationssache von dem vorm«^ gen Oberamtsgerichte zu Sulz zrvisch^ dem gewesenen Oberamtmann Renz selbst, Bekl., Anten, und dem von Enzenberg zu Singen, Kl», Schadens-Ersatz betreffend, das erste terliche Erkenntniß unter Verfüllung Anten in die Prozeß-Kosien zweiter J stanz bestätigt worden. III. Gerichtshof für den Iaxt-Kreis, r.) Cr im ist al - Senat. Am 2. Juni wurde: zelsau Erhandelten Untersuchung i. in der vor dem Oberamtsgerichte Kürz» gegen Jacob Heß, vonIgersheim, gen kleinen einfachen und restiiuirten, aber fünften Diebstahls zu einer Ei st- und einhalbjährigen Festungs-Ar- beitsstrafe,' so wie zu einer Reclusion in einem Zwangs - Arbeitshause bis zu er- probter Besserung und wenigstens auf die Dauer von neun Monaten ver- urtheilt. An demselben Tage wurde: . in der vor dem Oberamtsgerichte Hei- denheim verhandelten Untersuchungssache gegen Melchior Cteegmayer, von Herbrechlingen, erkannt, daß derselbe wegen Fälschung einer öffentlichen Ur- kunde und wegen gegen das Oberamt Heidenheim vorgebrachter falscher An- schuldigungen, so wie wegen eines began- genen weiteren ScortationS - Vergehens neben Bezahlung der Arrest- AzungS» und Umersuchungs-Kosten, über die ihm durch Erkennmiß des Crimknal-Senats des Gerichtshofs für den Neckar-Kreis vom 23. Januar dieses Jahres zuerkannte scchsmonatliche Festungsstrafe und drei- monatliche Reclusion in einem ZwangS- Arbeilshaufe, noch zu einer weiteren Fe- stungsstrafe von sechs Wochen zu ver- uriheilen sty. An demselben Tage wurde: . auf die von dem Oberamtsgerichte Oeh- ru'oen ge.ühr.e Unte.fuchu.ig J.hann Gottlieb Braun, von Langenbeutingen, wegen wiederholt begangenen Ehebruchs, unter Berücksichtigung der für das frü- here Ehebruchs-Vergehen von einer aus- wärtigen Behörde erkannten Strafe, ne- ben Bezahlung der Hälfte der Unters»- chungs - Kosten zu einer Festungsstrafe von vier Monaten verurtheilr. An demselben Tage wurde: k* auf die von dem OberamtSgerichiS Schorndorf geführte Untersuchung gegen Jacob Hottmann, von Weiler, Ober- amtsgerichts Schorndorf, weil derselbe gegen das bei seiner Arrestrelaxation ihm abgenommene Versprechen lange Zeit von Haus sich entfernt hat, ein Zusatz von acht Tagen zu der gegen ihn un- term 26. August 1820 erkannten vi-er- monatllchen Festungsstrafe erkannt, und derselbe zum Ersätze der Kosten veryr- theilt. Am 7. Juni wurde: 5, in der vor dem Oberamtsgerichte Mer- gentheim verhandelten Untersuchungssa- che gegen Calharine May, von Apfel- bach, Oberamts Mergentheim, ein gegen sie vorgebrachter Diebstahls-Bezücht als unerwiesen beruhen gelassen, und sie we- gen mehrerer rüderer von der Instanz eivbuiben, dagegen aber dieselbe wegen Diebstahls-Verhehlung und wissentlicher Verwerthung gestohlener Waaren, deren Ae für überwiesen anzunehmen, so wie «egen grober Lügen vor Gericht, in Be» kracht ihrer früher erstandenen vielen Strafen, zu einer achtmonatlichen ' Zuchthausstrafe in Ludwigsburg mit Ab- schied und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus bi- zur erprob- ter Besserung, und wenigstens auf die Dauer von vier Monaten verurcheltt, und ihr neben ihren eigenen Verhast- Kosten an den Kosten, welche durch die theils im vorigen Jahre, theils neuer- lich geführten Untersuchungen verursacht worden, 4 zugeschieden. An demselben Tage wurde: 6. gegen die vor dem OberamtSgerlchtr Schorndorf in Untersuchung gekommene Calharine Friz, von Wüstenrieth, Ober- amts Welzheim, wegen dreier verübter kleiner Diebstähle, ?von welchen einer ausgezeichnet ist, und welche zugleich im rechtlichen Sinne als zweites Dieb- stahls-Verbrechen erscheinen, so wie we» gen wiederholten Vagirens, eins fünf- monatliche Zuchthausstrafe ln Lud» wigsburg, neben Bezahlung ihrer Ar- rest - Azungs - und Untersuchung» , Ko- sten ausgesprochen. Am g. Juni wurde: 7. der bei dem Oberamtsgerichte KünzekS» au in Verhaft und Untersuchung gekom^ mene Johann Michael Staub ach er, von Neidenfels, wegen verübten großen und ausgezeichneten Diebstahls, neben dem Ersatz sämtlicher Kosten, zu einer Festungsstrafe von fünf Monaten urtheilt. An demselben Tage wurde» 8. Johann Joseph Deißler, von Ass"^ stadt im Großherzogthum Baden, wegen unzüchtigen Lebens und Herumziehen^ mit zwei Weibspersonen, wegen nähme falscher Namen und Geburt Orte, Entwendung und Gebrauchs der Wanderbücher, bsLangener Fälschung und veranlaßter falscher Einträge ^ Wanderbücher, neben einer angemessenen Kosten-Zuscheidung, zu einer Festung^ strafe von vier Monaten mit der Bestimmung vcrurtheilt, daß verseht nach erstandener Strafe an das G»o^ herzoglich Badensche Bezirksamt Vo^' berg zu Erstehung der von der Badens scheu Behörde früher gegen ihn erk». die bei dem Oberamtsgerichte AWt in Verhaft und Unterfuchurrg gekommene Brrnhardine Sch ne ll i ng e r, von Pfan- «enstiel, wegen fortgesetzten VagirenS und wiederholter Unterschlagung, zu ein- jähriger Zuchthausstrafe zu Markgrö- ningen, und nachherlger einjähriger Reklusion in dem Zwangs- Arbeitshaufe zu Ellwangen, verurcheilt. An demselben Tage wurde: u. in der bei dem Oberamtsgerkchte Ge« rabronn verhandelten U'ntersuchungSsache Christian Blinzinger, von Lendsiedel, wegen Diebstahls, unter Berücksichtigung seiner schon erstandenen mehrfachen Cor« rektionen, z« einer vier monatlichen Zuchthausstrafe zu Markgröningen und einem Abschied von fünfzehen Steckstreichen vernrtheilt. An demselben Tags wurde: ia» auf die vor dem Oberamtsgerichte Crailsheim geführte Untersuchung: a) gegen Johann Leonhard Br eiten bü- ch er, Schneider zu Crailsheim, wegen ehebrecherischen Concubir-atS, eine Fe« siungsstrafe von vier Monaten; i>) Margarethe Weller, von Crailsheim, wegen gleichen Vergehens »ine drei und ein halbmonatliche Zucht» hausstrafe zu Markgröningen, neben dem von jedem zu tragenden halben Theile der Untersuchung» - Koste», w kan nt» Den 16. Juni wurdet iZ. in der vor dem Oberamtsgerlchte Hai! verhandelten Untersuchungssache gegen de« ledigen Schafknecht Friedrich Hartnek, von Eßlingen, wegen verübten großen und einfach«,, im rechtlichen Sinne zweiten Schaf-Diebstahls, so wie wegen Veruntreuung, und wegen vierter und fünfter Scertalion, derselbe zu neun« monatlicher, seinen kränklichen Um- ständen angemessener Festungsarbeik, wie auch zum Ersatz der aufgegangene« Kosten und des Schadens, in so weit solches noch nicht geschehen, verurtheilt. An demselben Tage wurde; U» gegen Michael Schleicher, von ML- 516 schenbeuren, welcher bei dem Oberamtsge- richte Welzheim in Untersuchung gekommen war, wegen fortgesetzter Vergehen derUn- ' botmäßigkeit, Calumnie gegen seine Vorge- setzten, Und VagirenS, fo wie wegenwieder- holten Ouerulirens und gefährlicher Be- drohung seines Orts - Vorstehers, neben -Bezahlung sämtlicher Arrest- Azungs-mit) , Untersuchungs-Kosten, über die ihm un- ter dem 17. Febructt d. I. wegen ver- schiedener Vergehen zuerkannten FestungS- und Arbeitshaus-Strafe, noch ein Zu- satz von zweimonatlicher Festungs- «rbeit, und nachheriger zweimonatli- cher Einsperrung in das Arbeitshaus in Ellwangen ausgesprochen und zugleich verfügt, daß derselbe nach erstandener' Strafe juratorische Caution vor dem Oberamlsgerichle Welzheim dahin zu leisten habe, daß er seine Drohung, sich an seinem Orts-Vorgesetzten auf thät- liche Art zu rächen, nicht erfüllen wolle» An demselben Tage wurde: ,5. in der vor dem Oberamtsgerichte Welz- heim verhandelten Untersuchungssache: s) der Bürgermeister Leonhard Schwarz- 'kopf zu Reitprechts, weil er eine Bestechung eines Forstdkeners eingelei- , M, und hiezu einen Geld Beitrag ge- gegeben, so wie -. y; d) der Holzwarch Leonhard Hirzel, von Gmünd, welcher den Auftrag zur Über- gabe dieses Geld - Geschenks mit Vor- wissen des dabei zu Grund gelegenen gesetzwidrigen Zwecks übernommen, ne- ben Entlassung von ihren Stellen, zu einer Gefängnißstrafe, und zwar Schwarzkopf von vierzehn nnd Hirzel von acht Tagen verurteilt- Am 19. Innk wurde: iß. ln der vor dem OberamtSgerichle Schorndorf verhandelten Untersuchung gegen die Ehefrau des Carl Meyer- lens, von Geradstetten, Oberamts Schorndorf, wegen mehrjährigen ehebre- cherischen Umgangs mit dem ledigen Veit Schambacher von da, dessen ste ihres Läugnens unerachtet für überwiesen an- genommen, erkannt, daß sie zu einer sechsmonatlichen Zuchthausstrafe kn Markgröningen, neben Bezahlung ihrer Arrest- Azungs« und § der Unterst" chungö- Kosten, ihr Correuö, der ledige Veit Schambacher aber, unter werfung des nicht begründete» Är^er-- rufs feiner hierüber abgelegten Bekenn^ nisse, zu einer sechsmonatlichen stungsstrafe und Bezahlung seiner Ar- rest - Azungs » und f der Untersuchung^ Kosten zu verurtheilen sey. An demselben Tage wurde: 17. gegen die vor dem Oberamtögc.ich-6 Gerabronn ln Untersuchung gekommene Marie Margarethe Barbara Scher- zer, ledig, von Roch am See, Ober- amtö Gerabronn, wegen verübter meh- rerer kleiner Diebstähle, welche im recht- lichen Sinne den dritten Diebstahl aus- machen, und unter welchen sich ein aus- gezeichneter Diebstahl befindet, desglei- chen wegen verübter Betrügereien, deren die Jnculpatin theils geständig gewesen, theils für überwiesen angenommen wird, so wie ,wegen wiederholten Vagirens und wegeu Rügens vor Gericht, und endlich wegen eines von ihr einbekannten UnzuchtS - Vergehens, neben Ersatz des Schadens so weit dieser nicht bereits ge- leistet ist, Bezahlung der Arrest'Azungsr und Untersuchungs - Kosten, unter Ein- rechnung von drei Monaten an dem er- standenen langen Arreste, eine zehen- monatliche Zuchthausstrafe zu Lud- wigsburg, und nachherige Reklusion in einem Zwangs - Arbeitshause bis zu er- probter Besserung , wenigstens aber auf die Dauer von sechs Monaten, ausge- gesprochen. Den Juni wurden: 18. auf eine von dem Oberamtsgerichte Gerabronn geführte Untersuchung: u) Barbara Wa ldmann, angeblich von Braunsbach, Oberamts Künzelsau, we- ge-n ehebrecherischer Blutschande, Con- cubinats, thätlicher Widersetzlichkeit ge« gen eine öffentliche Person, vieljähriger Landstreicherei, Angabe mehrerer fal- scher Namen und Bruchs des Hand- gelübds, neben Bezahlung ihrer Arrest- Azungs - und £ der Untersuchungs- Kosten , über den früher erstandenen Arrest, wovon ihr drei Monate als Theil der Strafe «ngerechnel wurden, noch zu achtzehenmonatlicher Zucht- hausstrafe in Ludwigsburg > und nach- heriger sechsmonqtlicher Eiusper, ruüg in das Zwangs- Arbeitshaus in Ellwangen; d) Sophie Dorothee Pflaum, von Schrozberg, Oberamts Gerabronn, we- gen thätlicher Widersetzlichkeit gegen eine öffentliche Person, und mehrjähri- gen Concubiuats- neben Ersatz ihrer Ar- restAzungs- und f der Untersuchungs- Kosten , zu sechsmonatlicher Zucht- hausstrafe in Ludwigsburg, verurcheilt. Am ,3. Juni wurdet *9« gegen den vor dem Oberamtsgerichts Nerösheim in Untersuchung gekommenen Georg Baltas Musper, von Ochsen- berg , wegen verübter vieler Wilderelen, wegen Anschlägen eines Gewehrs gegen einen Forstbedienten, so wie gegen eine dritte Person, neben Confiskation feines Gewehrs, Zahlung seiner Arrest AzungS« und eines angemessenen Theils der ver- schiedenen UnterstichungS - Kosten,, auch neben dem Ersatz des durch die Wildere! gestifteten Schadens, eine neunmonat- liche Festungs-und eine Geldstrafe von 4« Pfund Heller erkannt. Unterm r8. Juni wurde; so. die vor dem Oberamtsgerichte Gera» bron ln Untersuchung gekommene Bar- bara Kling, von Bühlerthann, Ober- omtS Ellwangen, wegen eines verübten zwar rcflltuirt^n T aber großen und als Hausdiebstahl erschwerten und im recht, Eichen Sinne zweiten Diebstahls, wegen wiederholter Annahme eines falschen Na- mens , und wegen Vagirens u über den früher erstandenen, beinahe viermovalll- chen Arrest, wovon ihr zwei Monate als Strafe .angerechnet worden, noch zu zweimonatlicher Zuchthausstrafe in L^dwigsburg, als Zusatz zu der unterm Februar d. I. wegen verübter Ein- griffe in fremdes Eigenthum gegen sie er- nannten sechsmonatlichen Zuchthausstrafe, auch in den Ersatz sämtlicher Arrest- AjungS - und UnterstichungS Kosten vor« -uriheilt. , Den So. Juni wurdet 21. rin der vor dem Oberamtsgerichte C8- «angen gegsn Caspar Baaß sind sortrn, von Thannhausen, verhandeltet» UnLersuchungssache, Caspar Vaas, Ul- rich Kaufmann, und Joseph Frank, wegen der dem Franz Kohnle von d», Ouvrier unter der Königs. Artillerie, gefügten schweren Körper - Verletzvng- uud zwar jeder mit einer fünfmo- tätlichen Festungs-Arbeitssirafe nebrr» Bezahlung der UnLersuchungs- so wie der hiedurch verursachten Cur- und etwaigen übrigen Kosten, zu gleichen Theilen, un* zwar hinsichtlich letzterer, unter solidar^ scher Verbindlichkeit belegt. An demselben Tage wurdet sr. auf die von dem Oberamtsgerichte KÜN- zelöau gegen die ledige Nosine Messe» vo» da geführte Untersuchung, dieselbe wegen Mißhandlung ihrer Mutter, fö wie wegen ekiibokannlen Ehebruchs, jN einer vier und ein halbmonatlich»»' Zuchrhausstrafe in Markgröningen vek- uriheilt, und ihr ekn augem-essener Th^ der Unterfuchungs Kost n zugeschieden. An demselben Tage wurde: ,2. ln der bei dem Oberamtögerichte zolsau verhandelten UntersuchungSfach» Friedrich Ernst Trumpf, Johann G^org Matth es und Konrad Hörcher, vow Forchrenberg, Oberamts Oehrlngen, we- gen Körper-Verletzung und Störung des Hausfriedens mit einer viermenal.^ cheri FestungS - Arbeitsstrafe nebst einem noch zu bestimmenden Antheil an den 2.) Civil Den 7. Inni wurde: ». die Atkonssache zwischen den Erben der Alt Johann Georg Nuppschen Eheleute von Oberjollbach, Klägern, Nachbeklagten, Aten, und Anne Marie Rupp und de- ren Kinder daselbst, Bekl., Nachklägern, Anten, verschiedene Schuldforderungen betreffend, durch gerichtlich angeordneten und zu Stande gekommenen Vergleich erlediget. Den 9. Juni wurde: 2. in der Ationssache von Schorndorf zwi- schen Tobias Dendler, von Schnait, Klä- ger, Anten, und Michael Stitz daselbst, Beklagten, Aten, einen Abrechnungsstreir betreffend, die Berufung wegen Versäu- mung der Nothfrist zu Einreichung der Beschwerdenschrifc für verlassen erklärt, und der Ant in die Kosten zweiter In- stanz verurcheilt. An demselben Tage wurde: 3. in der Ationssache von Ellwangen zwi- schen Moses Mayer und Hirsch Feiß, von Laitchheim-, Klägern, Anten, und * der dortigen Stadtgemeinde, Beklagten, Aün, verweigerte Gemeinds-Nutzung be. Kur - und UntersuchuungS - Kosten be- legt. - Senat. treffend, die Berufung wegen versäumter Noihfrist zu Einreichung der Beschwer- denschrift für desert erklärt, unter Ver- urtheilung der Anten in die Koste» der zweiten Instanz. An demselben Tage wurde: 4. in der Ationssache von Gerabronn zwi- schen dem vormals Comburgschen Unter» thanen und Bauren zu Gaggsiadt und Mistlau, Klägern, Anten, und der Stadtgemeinde Kirchberg, Beklagten, Atin, Befreiung von der auferlegten Concurrenz zu Quartier - Kosten betref- fend , die ergriffene Berufung als un- statthaft verworfen, und die Anten in die Kosten dieser Instanz verurlheilr. An demselben Tage wurde: 5. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Ellwangen zwischen Joseph M.'.ier, von Kottspiel, Kläger, Anten, Producen- ten, gegen Hajum Israel, von Obern, dorf, Bekl., Aren, Produkten, einen Ab- rechnungs-Streit betreffend, der von dem Anten, Produccnten, innerhalb der Be- weisfrist angetreiene Beweis als irrele- vant durch Erkenntniß verworfen, uud 5 3o kn Folge dessen das von dem Unterrich- ter gefällte Erkennrniß lediglich bestätigt, unter Verurtheilung des Anken, in die durch seinen Beweis - Antritt veranlaß- reu Kosten. An demselben Tage wurde: 6. ln der Ationssache von dem Oberamts- gerichts in Gerabronn zwischen Johann Michael Schümm in Mezholz, Kläger, Anten, und Wendel Gundelfinger, von Michelbach an der Lücke, und Consorten, Beklagte, Aren, die ergriffene Berufung als unstatthaft verworfen. An demselben Tage wurde: 7. in der Ationssache.von .Künzelsau zwi- schen Johann Georg Schmetzer allda, Kläger, Anten, und-Michael Stein zu -Hodbach, Beklagten, Aren, einen Kaust kontrakt betreffend, der. Ant mit seinem Gesuche um Wieder - Einsetzung in den vorigen Stand gegen das unter dem 8. März dieses Jahres publlcirte desertori- sche Erkennrniß abgewiesen. Am »6. Juni wurde: 3. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Gerabronn zwischen Georg Mi- chael Schalk, von Herrenchierbach, Be- klagten, modo Kläger, Anten, und dem Schutzjuden Oser Baer, von Mulsin- gen , Kläger, modo Beklagten, Aten, puncto debiti, die von dem Anten er griffene Arion, wegen binnen der xotä- gigen Nachfrist nicht eingereichter Be- schwerbcschrkft, für desert erklärt und Ant in die Kosten dieser Instanz verut- theilt. Am 1 8. Juni wurde: 9, in der Ationssache von dem vormalige» Oberamtsgerichte in Lorch zwischen den Jxob Geigerschen Eheleuten zu Plüder- Hausen, Klägern, Anten, und dem Jo- hann Grdninger daselbst, Beklagte», Aten, die Ausübung der Monatslosung auf einen Schulden halber verkaufte» Weinberg betreffend, das unterrichterli- che Erkennrniß bestätigt, und die Ante» in die Kosten der zweiten Instanz vet- urrheilt. An demselben Tage wurde: 10. in dem Rechtsstreite des Oberamtsgs- richts Aktuars Modi ms, von Horb, Klä- ger, gegen den Herrn Fürsten Carl »o» Hohenlohe-Bareenstein, Beklagten, so dungSrRückstand betreffend, nach 6011 über die Größe der Forderung staktg«- fundenen Beweis-Verfahren das- 2^' Erkennrniß gefällt, auch der Herr %'c" klagte in die Kosten -des ganzen 9^$^' streits veruriheilt. An demselben Tage wurde. n. die Ationssache von dem OberamtSlss richte Mergencheim zwischen der des Juden Lazarus Seligmann zu Jgers- &eim. und Eonforten, Beklagten, Anten, und dem Juden Jakob Maler- Falk zu Merchingen, Kläger, Aten, Erbschafts- Ansprüche betreffend, wegen verfäuinter Nothfrift der 90 Tage zu Einreichung der Beschwerdeschrlft, für verlassen er- klärt. An demselben Tage wurde r n. in der Rechtssache erster Instanz des vormaligen Rentbramken Wiedmann in •• Mäzenbach, nun dessen Erbe» , Kläger, gegen die verwiktwets Maforin von Ell- richshaufen zu Crailsheim Beklagte,. E m schädi gu n guvege maufgehob enc r Die n st - Verhältnisse betreffend, der in dem- Er- - kennrniffe vom i5. Juni 18ic) beiden Thellen theils auferlegke, theils nachge- lüpene Beweis wegen Versäumung der peremtorischen Frist für verlassen erklärt,. unter Vergleichung der weiter. aufgegan.. gencn Prozeß,- Kosten. - An demselben Tage wurde:- in der Nichngkcits K'agsachr von dem' vormaligen QberamiSgerichte Aalen zwi schen Helene Holzbauer/ von Aalen, m Beistand, Lstuerulantin, und der dortige Obe,»mir. Ppg,, .CCtierutdthr. V«j° -!ral*?f Ar in , und Eraömus Seefried, von Rohlingen, Kläger, Aten und Anten, - Ersatz von Verpfiegungs - und Güterbau- Kosten betreffend', das den 2 -. März -vorigen Jahrs eröffnet Erksnntniß bestä- tigt, unter Verurtheilung der Beklagten, - Antin -und'Arin, .ln die in zweiter In- stanz aufgegangene Kosten, mit Ausnahme/ 63s derjenigen, welche durch die aecessorische Adhäsion zur Berufung von Seite des Klägers, Aren und Anten, erwachsen sind, und welche diesem zugeschiedcn wur- den. An demselben Tage wurde: 17. die kn der Alionssache von dem Ober- amtSgerichte Hall zwischen der Wittwe des Klmstwerkmetsters Honig in Hall, unter Beistand ihres KriegSvogtS, Bekl., Antln, und dem Polizeidiener Honig all- da, Kl., Aken, Erbschafts-Ansprüche be- treffend, gegen das unterm 27. März d. I. in erster Instanz ausgesprochene Urtheil ergriffene Berufung wegen Man- gels einer gegründeten Beschwerde, unter Vcrurtheilung der Antin in alle Kosten der gegenwärtigen Instanz, verworfen. Am 26. Juni wurde: »8. der auf Einleitung des Civil - Senats von dem Oberamtsgerichte zu Schorndorf zwischen der Gemeinde Hebsak, Klägerin, Amin, und der Gemeinde Geradstet- ten, Bekl., Atin, Oberamts Schorn- dorf , wegen einer streitigen Viehweide, unterm ,April d. I. zu Stande ge- brachte Vergleich genehmigt. An demselben Tage wurde: rg. auf Anrufen des Conditors Constantin Benedikt Salzmann, von Nördlingen, die von dem OberamlSgerichte Nercs- heim unförmlich geschehene Urtheils-Pub- Marion in der Gantsache des Caspar Kirschner, von Pflaumloch, kassirt, und eine neue Verkündigung angeordnct. An demselben Tage wurde: 20. Xaver MezgerS Deserta, von Gögg^ gen, Oberamts Gmünd, Bekl., Antiu, in ihrer Alionssache mit der geistlichen Verwaltung in Ellwangen, Klägerin, Atin, Schuldforderung betreffend, gegen die versäumte Einreichung der Btt schwerdeschrist innerhalb der gesetzlichen Frist in integrum restituirt. Den 3o. Juni wurde: 21. in der Ationösache von dem OberamtS- geeichte Hall zwischen den Relikten deö Dreikönigwkrths Fritzlen zu Hall, Kl., Anten, und Friedrich David Holch, Seifensieder daselbst, die Antische Par- thie als minderjährig gegen den Abla"^ der gotägigcn Frist zu Einreichung der Beschwerdeschrift, in den vorigen Stal^ eingesetzt. An demselben Tage wurde: 2 2» in der Alionssache von dem Oberawt^ gerichte Oehringen des Georg Groß, von Hall, Kläger, Anten, 0cßcrt den Bürgermeister von Olnhauseu i1* Pfedelbach, Beklagten, Aten, Fordek»U' gen aus geführter Vormundschaft bettest send, die eingelegte Berufung tvegett 555 fehlender appellablen Summe verworfen, und Kläger, Am, in die Kosten verur- theilt. An demselben Tage wurde: »3. in der At'ionssache von dem vormali- gen Oberamtsgerichte Kunzelsau der ln den Akten genannten Gemeinden des vor- maligen teuschordenschen Amts Nizen- hausen, Beklagten, Anten, gegen die tf. Gerichtshof für r.) C r i m i n Am 4. Juni wurden verur- theilt r i. auf die von dem Oberamtsgerichte Blau- benren geführte Untersuchung, Georg Adam Mangold, von Bollingen, we- gen fortgesetzter Asotie, von welcher ihn die schon mehrfällig erstandenen Strafen nicht abzuhalten vermochten, „eben Zu- scheidung sämtlicher Umersuchungs - Ko- sten r zu einer Einsperrung ln dem Zwangs - Arbeicshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von Einem Jahr; der bei dem ObcramkSgerichte Gbppin- gen in Untersuchung gekommene Johann Georg H'osch, von Wange», wegen er- sten und ersetzten , aber großen und un- ter erschwerenden Umständen auegeführ- gleichfalls in den Akten genannten Ge- meinden des vormaligen teutschordensche« Amts Wachbach, Kläg., Aren, Kriegs- Kosten - Vergütung betreffend, das von dem vormaligen Justiz - Collegium in Rottenburg den io. März 1819 ausge- sprochene Erkenntniß, unter Verglei- chung der l» zweiter Instanz aufgegan- geuen Prozeß-Kosten, abgeändert. den Donau-Kreis. a l « Senat. ten Diebstahls, neben Zuscheidung eines angemessenen Theils der Untersuchungs- Kosten zu sechsmonatlicherFestungs- Arbe'usstrafe; 3. der suspendirte Unter - Acciser Jakob Dußler, von Machtolsheim, welcher bei dem Oberamtsgerichte Blaubeuren in Untersuchung kam, wegen ordnungs- widriger und nachlässiger Amts - und Rechnungsführung und eines durch Kaffen - Eingriffe verursachten, jedoch ersetzten Kaffen - Rests , neben Caffaiion von seiner Stelle und Unfähigkeitö - Er- klärung zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes, auch Zufcheidung der Untersu- chungs-Kosten zu zwei und ein halb- monatlicher Zuchthausstrafe zu Mark- gröningen ; 63 i; 4,. öiif: bin Grund- der von dem Oberamts-, gerichte Kirchheim geführten Untersu- chung : s) Andreas Hack, von Lindorf, wegen zwei in Genossenschaft verübter Dieb- stähle,, von welchen der eine erschwert,, und durch Einsteigen und Einbruch qualificirt, der andere unter erschweren- den Umständen verübt ist, dann wegen eines einfachen und kleinen, aber der Summe eines großen sich nähernden Diebstahls und eines Wald - Frevels, unter , Einrechnung eines, Theils des er- standenen Arrestes,. noch zu zehen- monatlicher FestungS - Arbeitsstrafe; d) Adam Gänzle, von Lindorf, wegen zwei in Genossenschaft: verübter Dieb-, stähle, von welchen der eine erschwert,, und durch Einsteigen und Einbruch qualificirt, der andere unter erschweren- den Umständen verübt ist, , so wie we- gen eines kleinen und einfachen Dieb- stahls, über den erstandenen Arrest,, noch zu neu »monatlich er FestungS- Arbeitsstrafc mir einer seiner körperli- chen Beschaffenheit angemessenen Be- schäftigung ;: c) Wilhelm Vogel, von Lindorf, wegen zwei in Genossenschaft verübter Dieb- stähle, von welchen de'' eine, erschwert,, und durch Einsteigenund Einbruch qua-: liflcirt; der: andere unter, erschwerenden Umständen verübt ist, über den erstan- denen Arrest, noch zu achtmonatli- licher FestungS - Arbeitsstrafe; gleich wurde, gegen, sämtliche drei Im quisiten wegen des Kosten- und'Scha- dens-Ersatzes das Angemessene, verfügt Am g- Juni ist: 5-,gegen den bei dem OberamtSgsrichle Saulgau in Untersuchung gekownic>'k Matthäus Nakcr, von Scheer, wcge" mehrerer zum Th eil, unter, erschwerende" Umständen verübter Diebstähle, auch trüglicher Holzverkäufe, neben der bindlichkeit zum Ersatz des Schadens, ^ weit solcher noch, nicht geleistet ist, unter Verfüllung in sämtliche llnlcrs"' chungs -Kosten, sechsmonatliche Kr- stungs-Arbeilssirafe erkannt worden- Am - 4« Juni wurde verurtheilt- 6, Johann Heinrich,A mma r.n, von Geiß- li»gen, welcher bei der Kriminalcklnler- suchungs r Commission,, gegen die in den' Donau - Kreis - entdeckte Jaunerbsnde z" Biberach in Untersuchung kam, ; »UDer^fter Landstreicherei, weshalb in in dem Straf-Erk-nntnkß vom No"- v. I. ein Strafzusatz Vorbehalten n>ol- den, zur Einspcrrung kn das Zwang^- Arbektshaus big z„ erprobter Besserung- wenigstens aber auf die.Daucr vcn vie^ 535 Monaten; zugleich wurde bestimmt, daß Inquisit nach erstandener Strafe un- ter strenge po'izeiXche -Aufsicht gestellt werden.solle. An demselben Tage wurde: 7. gegen den bei dem Oberamtsgerichts Geißtingen in Untersuchung gekommenen Gsttlieb Adam Schnepf, von Bbblin- gen, wegen eines kleinen, aber ausge- zeichneten , und im rechtlichen Sinns dritten Diebstahls, auch wegen wieder- holter Landstreicherei und frecher Lügen vor Gericht, neben Verurtheilung in den Kosten- und Schadens-Ersatz, -Einjäh- rige Festungsstrafe, mit einer seiner körperlichen Beschaffenheit angemessenen Beschädigung, und nachbcrige Einsper- rvng in dem Zwangs - Arbeilchause zu Eßlingen bis z» erprobter Besserung, we- nigstens aber auf acht Monate er- kannt; 8. auf die von dem Oberamtsgerichte Blaubeurcn geführte Untersuchung gegen den gewesenen Weberzunft- Rechner, Jo- hann Georg Kraus, von Blaubeuren, wegen Umerschlagung von Zunftgeldern, und bei den ihm anvertraut gewesenen Pflegschaften gesetzten Kassen - Rests, ne- ben Verurteilung z»m Kosten - und Schadens-Ersatz und Anfähigkci:s-Erklä- rung zu Bekleidung einer öffentliche» Amtes, vier m on atliche Gefängnißr strafe, mit einer seiner Körperbeschaffen- heit angemessenen Beschäftigung ausge- sprochen. Am »6. Juni wurden verur- theilt: I. Auf den Grund der von dem OberamtS- gerichte Kirchhelm geführten Untersu- chung : a) Jakob Hägele, von Wasserstetten, -wegen inrestuosen Ehebruchs, neben Zu- fcheidung der Hälfte der Untersuchungs- Kosten, zu Einjähriger, seiner kör- perlichen Beschaffenheit angemessenen Fe- stungsstrafe; b>) Anne Marie Baisch, von Wasser- stellen, wegen gleichen Vergebens, ne- ben Verfällung kn die andere Hälfte der Untersuchungs-Kosten zu z e h e n m 0 - natlicher, ihrer Schwächlichkeit ange- messenen Zuchthausstrafe in Markgrö- ningen ; 10. der bei dem ÖberamtSgerichte Ulm in Untersuchung gewesene Johann Rüb- ling, von Langenau, wegen Ehebruchs, neben Entsetzung von seiner Stelle als Gemeinde Rath, zu zeheuwöchiger Äesängnißstrafe. 53S Am iS. Juni ist: ri. auf den Grund der von dem Ober- amrsgerichte Ehingen vorgelegten Unter- suchungs-Akten Anton Fischer, von Grunzhelm, wegen Ehebruchs mit einem unmannbaren Mädchen, dann wegen ver- suchten ehebrecherischen Jncests mit sei- ner Stieftochter, neben Verfällung ln sämtliche Untersuchungs-Kosten mit ein und drei vierteljähriger Zucht- hausstrafe zu Gotteszell belegt worden. Am 19. Juni wurde: »r der vormalige Bürgermeister Andreas Müssel, von Rißdissen, welcher bei dem OberamtSgerichce Ehingen in Unter- suchung kam, wegen höchst unordentli- cher Rechnungsführung seiner früher be- kleideten Stelle für entlassen, und zu Bekleidung irgend eines verrechnenden Amtes für unfähig erklärt, unter Zu» scheidnng sämtlicher Kosten; ferner wurde: i3. auf die von dem Oberamtsgerichte Manzen geführte Untersuchung, Leon- hard Blenk, von Gebrazhofen, wegen großen und in Genossenschaft verübten, im rechtlichen Sinne zweiten Diebstahls, neben Verfällung in einen angemessenen Theik der Untersuchungs-Kosten, und in den Ersah des gestifteten Schadens, mit sechsmonatlicher Festungs - Arbeits- strafe belegt. Am -r. Juni ist: »4. gegen die bei dem OberamtSgerlchte Ulm in Untersuchung gekommene Anne Antner, von Einsingen, wegen wieder'' holten Ehebruchs, neben Zuscheidung eines angemessenen Theils der Untersuchungs- Kosten , zwanzigwöchige Zuchthaus'' strafe zu Markgröningen erkannt worden- Am 28. Juni wurde: i5, gegen den Steuer - Einnehmer bald App, von Erklingen, welcher bei dem Oberamrsgerichte Riedlingen l'T Untersuchung kam, wegen eines durch Kassen-Eingriff gefttzten, jedoch größten' theils bereits ersetzten Kassernesis von ,5» fl. 17 kr. 3 hl., neben Cassation von seiner Stelle, und Unfähigkeits-Er- klärung zu Bekleidung eines öffentliche Amtes, eine neunmonatliche 3"$*' hausstrafe in Markgröningen, mit einer seiner Körper-Beschaffenheit angemessene Beschäftigung erkannt. Zugleich nrurde wegen Ersatz des Restes, so weit noch nicht geleistet, so wie der hieraus und der UnkersuchungS-Koste das Angemessene verfügt. 2.) Civil r Senat. Am 5. Juni wurde: i. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichle Geißlingen zwischen Jakob Nieß, von Großsüßen, Kl., Anten , und dem Renlbeamten Hauser, von Elchingen, Bekl., Aren, Ansprüche auf ein verlas- senes Flußbeet betreffend, die eingewandte Berufung wegen versäumter gotägiger Nochfrist zu Einreichung der Beschwerde« schrift, unter Verurcheilnng des Anten in die Kosten, für verlassen erklärt; » in der Ationssache von dem Oberamts« geeichte Kirchheim zwischen der Gemeinde Roßwälden, Bekl., Antin, und dem Kloster-Müller Kerner, Kl., Aten, so wie der vormaligen Kdnigl. Krön - Do- mänen - Section, als Jntervenienlin, Mühlbann Recht betreffend. die appel- lantische Gemeinde gegen das desenori- sche Erkenntniß wegen versäumter gotägi- ger Nochfrist zu Einreichung der Be- schwerdeschrift, aus dem Grund der Minderjährigkeits-Rechte, wieder in den vorigen Stand eingesetzt, und weitere Verhandlung angeordnet. Eben so wurde erkannt: 2. in der Ationssache von demselben Ober- amtsgerichte zwischen der Gemeinde Roßwälden, Bekl., Anti», unb bem Müller Kerner zu Kirchheim, Kl., Aten, Schadelis- und Kosten Ersatz betreffend. Ferner wurde: 4. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichleWangen zwischen Matthäus Rösch, von Pfärrich , Bekl., Anten , und der Wiltwe des Alphonö Heimpel, von Leim- nau, Oberamrs Tettnang, Kl., Aten, die Herausgabe zweier Obligationen betref- fend, die eingewandte Berufung wegen Mangels an einer gegründeten Beschwer- de unter Verurtheilung des Anten in die Kosten verworfen. Am 8. Juni ist: tz. in der Ationssache von dem OberamtS« gerichte Geißlingen zwischen Anna Car tharina Ehekircher, von Amstetten, Kl., Antin, und David Kehn daselbst, Bekl., Aten, Privat-Geinigthuung und Kindes- Ernährung betreffend, das Erkenntniß des Unterrichters, unter Verurtheilung der Antin in die Kosten zweiter Instanz, wegen nicht geführten BeweijeS, be- stätigt ; 6. in der Ationssache von dem OberamtS- gerichte Wangen zwischen Johann Georg Kolb, von Oberherprechts, Bekl., Anten, und Johann Georg Zwerger und Con- sorten von da, Kl., Aten, eine Schuld, 5 538 forderntig betreffend, die Berufung we- gen versäumter «^tägiger Nothfrist zu Einreichung des Beschwerdelibells, unter Verurlheilung des Anten in die Kosten, für verlassen erklärt worden. Eben so wurde erka-nnt am i5. Juni: 7, in der AüonSsache von Waldsee zwi- schen Alois Dorn, von Ehrensberg, - Bckl., Anten, und Joseph Mitbürger von da, Kl., Aten, BeholzungS-Gerech- .tigkeit betreffend. An demselben Tage ist: 8. in der Rechtssache erster Instanz zwi- schen Nathan Edenheimer, von Eßlin- gen, Kl., und dem Ober-Posirath Halber- stadt in Ulm, Bekl., eine Schuldforde- rung betreffend, Beklagter unter Zuschei- dung der Kosten zu Bezahlung der ein- geklagten Schuld verurtheilt; 8- Ignaz Landthaler, von Dellmenstngen, mit dem Rekurs gegen das von dem Oberamtsgerichte Wiblingen wider ihn gefällte Gant-Erkenntniß abgewiesen wor- den. Am 19. Juni wurde: io. in der Alionssache von dem Oberamts- gerichte Riedlingen zwischen der Gemeinde Unlingen, Bekl., Antin, und den Ge- meinden Daugendorf, Bechingen und Zell, • 'Kl., Aten, Aufhebung eines Vergleichs über erneu pactirtcn Steuer - Beürag der lederen an erstere wegen Verletzung treffestddie eingewandle Berufung We' gen Mangels einer gegründeten .&e'' schwerde unter Verfüllung der Antin iu die Kosten verworfen. Am 2r. Juni wurde: u. in der Arionösache von dem Oberam^ gerichte Geißlingen zwischen Schultheiß Nießter, von Mühlhausen, Kl., Anten, und Johann Nille, Jlgenwirth zu Ä>ie- senstaig, Bekl., Aten, Erbschaft betreft send, die eingelegte Berufung wegen ve^ saumter Nothfrist zu Einreichung des Beschwerdelibells unter Verurlheilung des Anten in die Kosten für verlasset erklärt; 12. in der Ationöfache von dem Oberawt^ gerichte Saulgau zwischen dem Fürstl^) Thurn mrd Taxischen Rent - Beenden Buzorini zu Scheer, Vorkl., Nachbeki'' Anten, und dem Rebstockwirth Keßler in . Mengen, Vorbekl., Nachkl., Aten, forderung betreffend, unter Abänderung des Urtheilö des Unterrichters erkannt, daß Änt zum ErgänzungS - Eide zugelnft fen feye, das Erkenntniß über die klage und den Kostenpunkt aber bis «l 53g Ableistung des ErgänzungS - Eides aus- gesetzt. Am 2Z. Juni wurde: »3. Johann Georg Moll, von Hepsisau, mit dem Rekurs gegen das von dem Oberamtsgerichte Kirchheim wider ihn ausgesprochene Gant - Erkenntniß abge- wiesen ; ,4. in der AtionSsache von dem Ober- amtsgerichte Ulm zwischen Johann Georg Ziegler, von Söglingen, Bekl., Anten, und Ursula Schiele, von Alt- Heim, Kl., Atin, Kindes Ernährung be- treffend, die eingelegte Berufung unter Verurtheilung des Anten in die Kosten wegen Mangels einer gegründeten Be- schwerde verworfen; »5. die AtionSsache von dem Oberamtsge- richte Wangen zwischen dem Gemeinde-, rathe von Holzleuche, Anten, und Jo- hann Michael Stiebe, von Aich, Aten, einen Gutskauf betreffend, unter Ver> gleichung der Kosten durch Ordination erledigt« Am ,6. Juni wurde: 16. in der AtionSsache von dem Oberamts- gerichte Saulgau zwischen Martin Rvk, von Herbertingen, Kl«, Anten, und Joseph Kunz daselbst, Bell., Ate», übermäßige Verletzung bei einem Mühl kauf betreffend, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten, das Erkenntniß des Unterrichters, jedoch mit Vorbehalt bes- sern Beweises, bestätigt. 17. in der AtionSsache von dem Oberamts- gerichte Göppingen zwischen Johann Georg Walter, von Breech, Vorbekl., Nachkl., Anten, und Jakob Stvkle, von Hohenstaufen, als Curator seiner blöd- sinnigen Schwägerin, des abgeschiedenen Eheweibs des Walter, Anne Marie Lang, von Lenglingen, Vorkl., Nachbckl., Aten, Rückgabe des eingebrachteu Ver- mögens und beziehungsweise Verlust deä Heirathguts betreffend, das unterrichter- liche Erkenntniß bestätigt und Ant in sämtliche Kosten veruriheilt; 18. in der AtionSsache von dem OberamtS-- gerichte Wiblingen zwischen dem Wein- Händler Jacob Wkdmer, von Altnau, Cantons Thurgau, Kl., Anten, und dem Judenvorsteher Salomon, von Laupr heim, Bekl., Aten, Bürgschaft betref- fend, die Berufung wegen Bffchwerde- Mangels, unter Verurtheilung des An- ten in die Kosten und in eine Strafe von sechs Reichsthalern, verworfen. Am 27. Juni ist: ig. in der AtionSsache von demOberamts- gepichte Wangen zwischen dem Commun- 640 Rechnung- Revisor Barth daselbst, Brkl., A en, und Herz Ollenheimer, von No dst'tten, K., Aten, eine Forderung aus einem Kaufvertrag betreffend, die eingewandte Berufung ibeils wegen Man- gels an einer ge rundeten Beschwerde, theils an der appellabten Summe, un- ter Verurtheilung des Anten in die Ko- sten abgewiesen worden. Am 3o« Juni wurde: 20. in der Debilsache des zu Machenthal verstorbenen vormaligen Rcichsprälaten von Zwiefalten, Gregor Weinuehmer, da? Prioritäts-Erkennmiß ausgesprochen; ri« in der Acionssache von dem vormali- gen Oberamrsgerichte Geißlingen zwi- schen Eustach Fetzer, Rothochsenwirth zu Großsüssen, Bekl., Anten, und Jacob Mühlich, Sternwirlb daselbst, Kl., Aten, ausschließliche Wirchschaftö-Gerechtigkeit betreffend, das von dem vormaligen Ju- stiz Collegium zu Ulin gefällte Erkennt» niß, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten, bestätigt; 22« in der Ations^ache von dem vormaligen Oberamtsgerichte Riedlingen zwischen Mi chael Hirrlinger daselbst, Bekl., Anten, und Bernhard Vollmer allda, Kl., Aten, die Anlegung einer Dunglege und Kel- lerihüre betreffend, das von gedachtem Oberamtsgerichte erlheilte Erkenntniß un- ter Vergleichung der Kosten abgeändert; desgleichen: 23. in der AtionSsache von dem Oberamt^ gerichte Biberach zwischen Johannes Wip mer, von Almau, Cantons Thurgau, Kl., Anten, gegen Anton Müller, von Biberach, Bekl., Aten, Präclusion ei- ner Kapital - und Waarenforderung be- treffend, reformatorisch erkannt. Endlich wurde: ,4« in der Arionssache von dem Vormaste gen Oberamtsgerichte Alpeck die Berufung mehrerer Gläubiger des Försters Fries, von Langenau, Lnten, Anten gegen die Ehefrau des Gemeinschuldners, Lntin, Atiu, die Zulassung der Letzteren zu den weiblichen Freiheiten, so wie die Location ihres Beibringens betreffend, für verlass sen erklärt. Stuttgart den 3i. Juli 1821. Maucler. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. Mo. 54. - ^ Unmittelbare Königliche Dekrete» Dienst - Nachrichten» ^»^eine Königliche Masestät haben vermöge höchster Entschließung vom 29.^ M. den Präsidenten des Geheimen Raths/ Staa-s -- Minister von der Lühe, unter' Bezeugung Ihres gnädigen Dankes für- die von ihm geleisteten vieljährigen Dien- ste , und unter Aussetzung der ihm für diesen Fall voraus- versicherten Pension, in den Ruhestand versetzt» Svdann haben Hdchstdieselben ver- Nlöge höchster Einschließung von demselben Tage, den Geheimen Rath und seitherigen Ministe- des Innern von Otto, unter Enthebung, von dem von ihm bisher beklei deten Ministerium, znm Präsidenten de» Geheimen Raths-Collegiums ernannt-, urctr das Portofeuille des Ministeriums des In- nern und des Kirche» - und Schulwesens- provisorisch dem Staatsrach. Sch m ihr lln übertragen. Durch höchstes Dekret vom i&. d. M. lst der StaatSrath und MinisteriatDircktor.' im Departement der auswärtigen Angele- genheiten v. Feuerbach zum außerordent- lichen Mitglied' des Geheimen Raths sup das laufende Jahr gnädigst ernannt wor^- den. ß4s Gerne Königliche Majestät haben Ferner haben H öchsidieselben durch vermöge höchster Entschließung vom 24. d. höchstes Dekret vom *5. d. M., den M. den Vice - Direktor des evangelischen bisherigen Chef-Direktor der Königs. Justiz* Consistoriums von Wächter zum Con- Retardaten - Commission in Rotteadukg, sistorial-Direktor zu ernennen geruht, und Ober - Tribunal-Rach v. Georgii, zum vermöge Entschließung vom nämlichen Direktor deö König!. Gerichtshofs für den Tage den Unter - Bibliothekar und Pri- Schwarzwald - Kreis in Tübingen zu W vatlehrer Dr. Closfius zu Tübingen nennen geruht, zum außerordentlichen Professor der Rechte gnädigst ernannt. II. Verfügungen der Departements- Des Departements deö Innern» des Ministerium des Innern. Bekanntmachung wegen Anschaffung einer Schrift über die Verwaltung des Brandschadens^^ sicherungs --Instituts. Von dem Brand-VersicherungS-Haupt- Cafsier Schweizer ist vor einiger Zeit eine öffentliche Darstellung der Verwal- tung des Brandschodens - VersichernngS- Instituts von ir-jt bis 18so in tabellari- scher Form durch den Druck herausgegeben worden. Hiedurch erhält das Publikum eine aus den Rechnungen gezogene zuverläßige Ueber- stcht über die von Gründung des Instituts an geleisteten Beiträge und deren Ver- wendung, daher von dieser Schrift- zu dem Ende öffentliche Erwähnung gethan damit die Stadt - und Amts - Vorsts hievon Veranlassung nehmen können, ei>"^ Exemplare zur Verbreitung unter die £^f, amts - Gemeinden snzufchaffen, wovon gebundene Exemplar bei dem Verfaß' 3 ff. 18 kr. zu haben ist. Da derselbe ferner gesonnen ist, J ^ spccificirtes Verzeichniff aller, seit der richtung des Instituts ausbezahltsn &*** f entschädigungs, Beiträge mit namesttli ) Anzeige der Empfänger herauszugebe^ 543 Mnn ex sich einen ergiebigen Absatz ver- sprechen darf, und da in diesem Fall das Exemplar nicht höher, als auf s4—3c> kr. Zu srehen kommen würde, sc» stnb von den D i e» st - E r Den i5. d. M. ist der Oberamtsgerichts- Aktuar von Cannstadl, Gottfried Wo cher, gestorben. Durch allerhöchste Resolution vom -r5« d. M. haben Sein^ Königliche Majo» Amtspflegen hierauf in Zeiten die Bestel- lungen bei ihm zu machen. Stuttgart den rL, Juli i8n. v» Otto. edigutigeir. stät dem bei dem Departement der aus- wärtigen Angelegenheiten angestellren Ge» Heimen Kanzlisten, Sekretär Cesar, die nachgesuchte Entlassung aus Kvaigl. Staats?' Diensten gnädigst ertheilr^ birdruckt bei <&, Hasselbrink, Buchdrucker. -■ ' ,. ■* • 1'. ■ ,'. • - ~ .: .ML - >< '4 ;v’v' ; ; *./ i 'fv-' ■ • 0. -' r.*« ‘' - ■r~t ..... -. '■ >' ' ■■ ■ -' ffcj :: - ■.' -■ • *■ ... V ~>-r~LD' : ■ , . • • 1. : •: ■ - -i: .4 ■ ■ • • ■ v -t%..... w r,. v- L- ^' ■ .' /l 5»» Nrv. 55. Königlich -Württembergisches Staats - und Regierungs - Blatt. Dienstag den 7. August 1821. ! L Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst - Nachrichten. we. Königs. Majestät haben durch höchste Entschließung vom 28. v. M. die erledigte katholische Pfarrei Dellmensingen, Landkapitels Wiblingen, dem Schul - In- spektor und Pfarrer Hugger in Harthau- sen, Landkapitels Ulm; durch höchste Entschließung vom 29. v. M. die erledigte evangelische Pfarrei Kohl- steuen, Dekanats Münsingen, dem Vikar Geyer in Friedrichshafen; die erledigte evangelische Pfarrei Alten- staig, Dorf,/ Dekanats Wildberg, dem Vikar Rüdiger ju Thieringen; Dekanats Balingen; die erledigte evangelische Pfarrei Spie- grlberg, Dekanats Wildberg, dem Pfarrer Maisch in Roigheim, Dekanats Neuen- stadt, und das erledigte Diakonat zu Münsingen dem Vikar Andraffy zu Oppelfpohn, Dekanats Waiblingen, gnädigst übertragen. Sodann haben Höchst diese lben ver, möge Dekrets vom f£. v. M. den Haupt, mann erster Klaffe, v. Auer, vom achten Infanterie Regiments zum zweiten, und den Hauptmann zweiter Klasse, v. Horn- stein, vom fünften zum achten Infanterie- Regimente versetzt , auch 846 den Hauptmann zweiter Klasse, v. Mols-. berg, deS letzrern Regiments, zum Harrpt- mann erster Klasse in demselben befördert; und unterm 3i. v. M. dem Fürsten und Alt- Grafen Franz zu Salm Reyfferscheid- Dyk zu Baindt der Charakter als General- Zstaior erthoilr« LI. Verfügungen der Departements- Des Departements des Innern: des Ministerium des Innern. Den Besuch der Landes In dem gegenwärtigen Sommer-Halbjahr befinden sich auf der Landes -> Universität Tübingen r I. Studkrende der protestantischen Theo logie, r) Inländer, s) im Seminar ..... 84 d) in der Stadt..... 3o 2) Ausländer. ....... 60 — 174 II. Smdirende der katholischen Theologie/ 1) Inländer im Convikt. « 87 2) Ausländer ....... 5 — 4« HI. Sludirende der Rechte, 1) Inländer «.».»»» »56 ») Ausländerro 166 Universität betreffend. IV. Sludirende der Arznei und Wund? Arznei - Kunde, 1) Inländer ........ 65 2) Ausländer ....... 19 Höhere Chirurgie | • • • • < * Niedere Chirurgie I »3 — 99 V. Smdirende der Philosophie/ ») Inländer, s) im Seminar. 1. * * 9® i>) Im Convikt ^5 c) in der Sradt»... ♦ 3} Ausländer. * * * * * * 4 j5j 547 VI. Srudirende Vev Camersl - Wissen- schaft, L) Inländer ,. s) Ausländer .*■++■*■* * I * 3 — 102 Die Zahl der Sindirenden beträgt demnach an Inländern ».»»»» 63v an Ausländern.... > 7 35 Stuttgart den r8, Juli i8,r» y. Otts. r. Des Kbnigl. katholischen K Ur chenra th ö Dienst-Prüfung der katholischen Schullehrer und Schul-Provisoren betreffend. Unter Beziehung auf die am r i. Ja» nuar l. I. (Staats- und Rsgierungs Blatt S- ro) erlassenen Bestimmungen wird -be» kannt gemacht, daß man sich veranlaßt fin- det, in diesem Jahre noch eine Dienstprä- sung der katholischen Schullehrer und Schul- Provijsren dahier abzuhalten, wozu die uichr abgeroiesenen Candidaren am Montag den 17. September, Abends 4 Uhr, auf der diesseitigen Kanzlei erscheinen sollen. Stuttgart den *3. Juli 183 r» Carrier er« 3» Des König!, ev angeli scheu Cvnsistorium, Die erledigte Pfarrei Onstmettingen betreffend. I' ,7, Dis erledigte Pfarrei Onstmettingen, Dldcefe Balingen, hat kein Filial, enchält iltQo Seelen, und ist mit einem Einkom- men von 8o5 fi. nach Etats - Preisen ver- bunden. Die Bewerber haben sich binnen sechs Wochen bei dem evangelischen Consir storium schriftlich zu melden. Stuttgart den -4« Juli 1821* Wächter. 4» DeS Königs. StuhieilHathH» Bekanntmachung, betreffend die Prüfung derjenigen Jünglinge, welche 1) die Universität für daß Studium einer höher» Wissenschaft beziehen, 2) in eine der bereits bestehenden Promotionen in die evangelischen Semmarim ausgenommen werden wollen. Die Prüfung Studium der Rechte, der Mediein, ») derjenigen Jünglinge, welche auf den der höbern CHUurie oder der Käme- nächsten Herbst dre Universität für da» rai ^ Wissenschaften beziehen, oder von 54» der Kamera! - Wissenschaft zum Stu» Llum der Rechts - Wissenschaft, wie auch von der nieder» zur hdhern Chirurgie oder von der Chirurgie zur Medicin übertreten wollen, wird Lerr ,7. und 28. August dieses Jahrs,, und die Prüfung r) derjenigen, welche in eine der bereit» bestehenden Promotionen in den evanr gelifchen Seminarien zu Tübingen,, Urach,, Maulbronn oder Schönihal aufgenommen werden, oder auf eigene Kosten die Universität für das Studium der evangelischen Theologie beziehen 5. Des König l. Von- dem Königs. Medicinal-Collegio. wurde dem Hauptmann zweiter Klasse, Neck. Dr. Philipp Karl Krbll v. Grim- M Lnstein nach erstandener Prüfung in der wollen, am 3. September und den folgenden Tagen in dem hiesigen Königs Gymnasium vorgenommen werden. Es haben sich daher diejenigen, welche auf ihre Gesuche um Zulassung zu dieses Prüfungen nicht durch besondere Erlasse zurückgewiesen worden sind, oder noch lü'' rückgewiesen werden, bei denselben an den hlezu bestimmten Tagen, je Morgens 7 Uhr, einzufinden, und Tags zuvor bei dem Rektor des Gymnasiums zu melden» Stuttgart den 5«. Juli r3n. Wissenschaft erlheilt.. Stuttgart Len 3. Augnst ,821. Massenbach- Süskind» Medicinal * Collegiums. Medicin, die Erlaubnis zur Ausübung dieser Dienst-Erledigung. Seine- Königliche Majestät haben len, vom zweiten Infanterie-- Regiment,, vermöge allerhöchsten Dekrets vom 18. v. auf sein Ansuchen Kränklichkeit» wegen ^ M» Leu Hauptmann. erster Klasse, v. Dilr. den- Peusionsstand verletzt- D r u ck f e h l e r- In Nro. /,F. S- U9- 2- b- find die Absatzes. — S. 453. Sp. 2. Z. »2- ib Worte:. „ Dagegen hat" der AltfanK eines neuen. „gewerbsunfähig " erwerbsunfähig Z« lest»-- Gedruckt bei G. Hasselbriuk, Buchdrucker. 54g Mo. 56. Königlich - Württembergisches Staats - und Regierungs - Blatt. Freitag den io. August 1821. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. K e i n e. LI. Verfügungen d e r Departements. Des Departements der Finanzen: Des Kbnigl. Steuer-Collegiums. Vorschrift für die Vollziehung des Abgaben - Gesetzes vom 29. Juni 182»,. in Beziehung auf die durch dasselbe angeordnetc Steuer von Apa-nagcn, Aktiv-Kapitalien., Gefällen und Renten, Besol- dungen und Pensionen. In Gemäßheit des 35. (j. des Abgaben- für die Vollziehung desselben hierdurch fol- Gesetzes vom rg. vorigen Monats werden gende nähere Vorschriften ertheilt: 65o I. Für die Aufnahme der steuerbaren Ob- jekte, die Fertigung und Einsendung der Verzeichnisse hierüber, und über den Steuer-Betrag. A. Apanagen. ff* »• Da unter den Apanagen, welche nach $. 4 des Gesetzes der Besteurung unterlie- gen, nur diejenigen verstanden sind, die von der Staats- Kaffe abgereicht werden; so ist es auch einzig die Königl. Staats- Haupt-Kasse, welche ein Berzekchniß über den Betrag der in jedem der Etat , Jahre i8§f, :8f|unfc i8§4 abgereichten Apanagen und der hievon erhobenen Steuer, dem Kö- niglichen Steuer - Collegium zu übergeben hat. Die Vorlegung dieses Verzeichnisses wird jeden Jahrs, längstens inner 8 Tagen nach Ablauf des im ff. 36 des Gesetzes für den Einzug festgesetzten Termins, erwartet. li. Kapitalien. ff. 2. Die Angabe der Kapitalien geschieht nach dem ff. »3 des Gesetzes: a) von solchen Personen, welche einen privilcgirrcn Gerichtsstand haben, und die in dem — unterm 5r. December »3i8 ausgegangenen, und durch Landtags-Abschied vom 3o. Juni iß*1 sub ff. 38. modificirten Edikt über die Rechtspflege in den untern 3,r' stanzen sub ff. %, n. benannt sind, bei dem Oberamt, b) von allen übrigen Steuerpflichtig" aber bei der Obrigkeit des OrtS, in welchem der Steuerpflichtige wohnt' ff. 3. Nicht zur Angabe bei den im nächst^" gehenden ff. genannten Behörden sind 6^ eignet: alle bei öffentlichen Kassen ^ gelegten Kapitalien, da der Steuer- Be"^ hievon, in Gemäßheit des ff. iz des Gesetzt von den Kaffen erhoben und dem Besitzt des Kapitals am nächst verfallenden abgezogen wird. Äst hingegen ein Kapital inner der Zelt vom r. Juli 1820, dem Normaltag für ^ ©teilet von i8|° an, bis zur Bekannt")^ düng des Gesetzes von einer öffentliche" Kasse heimbezahlt worden, und also der i?*"' r«8 der Steuer durch die Kasse mittelst Abzugs vom Zins, nicht mehr möglich^ 55i hat der Gläubiger ein solches Kapital, je uach seinem Stande, entweder bei dem Ober? anu, oder bei der OrtS-.Obrigkeit, und zwar namentlich zur Besteurung anzuzeigen» Bei den Zinszahlungen ist jedesmal zu be. werfen, für welches Jahr die Steuer ab. gezogen werde, so daß z. B. bei den Zins- zahlungen, welche im Laufe des Jahrs r8-z geleistet werden, gesetzt wird: „mit abgerechneter Kapital? „Steuer für das Etat-Jahr i ktLL “ Bei Kapitalien, welche erst nach dem i. Juli 1820 bei öffentlichen Kaffen ange, legt worden sind, ist die Steuer zwar gleich- falls von den Zinszahlungen i8§^ abzu- ziehen, irr diesem Falle aber zu hemerken, baß die Steuer für das Etat * Jahr i8§£ abgezogen werde» Bei den Steuer- Lieferungen, welche die öffentlichen Kassen machen, ist sodann genau zu unterscheiden: wie viel für das Etat- Jahr Etz und wie viel für das Etat - Jahr i8f£ geliefert werde. §. 4. öffentliche Kassen sind zu betrachten r Die Staats - Haupt - Kaffe, die Ansstands - und Dispositions-Kasse, die Staats - Schulden- Zahlungs- Kasse, die Ober-Hof Kasse, die Kriegs - Kasse, die Land- Gestütts- Kasse, die Brand-VersicherungS'- Kasse, die Waisen - und Zuchthaus - Kassen, die sämtlichen König!» Special-Kassen, die neuwürttembergischen Landschafts- Kassen , die Oberamtspflege-Kassen, die Gemeinde - Kassen , die Spital - Heiligen - und' StiftungS« Kassen, überhaupt alle diejenigen Kassen , welche unter der Aufsicht von Staats» Behörden stehen. Dagegen sind die Rentamts - Kassen der Standesherrn und des ritterschaftlichen Adels, so wie die Hofband und ausnahms- weise auch die Spar-Kasse als Privat-Kaffen anzusehen, und müssen also alle diejenigen Steuerpflichtigen, welche bei diesen letztge- nannten Kassen Kapitalien stehen haben, diese Kapitalien , so wie ihre bei Privaten stehenden Kapitalien, je nach ihrem Stande, entweder bei dem Oberamt, oder bei der Orts - Obrigkeit zur Besteurung anzeigen. §. 5» Die zur Klasse der Privilegirten gehörigen Steuerpflichtigen werden von dem Oberamt zur Anzeige ihrer Kapitalien, unter Anbe- raumung eines Termins von längstens vier- 55 a zehn Tagen, namentlich ankgefordert, die hierauf erfolgenden Angaben in ein beson» deres Protokoll ausgenommen, welches acht Tage nach abge'aufenem Termin geschlossen, und nach welchem sodann eine Urkunde über den Betrag der angezeigten steuerbaren Ka- pitalien und der Steuer hievon, nach dem unter Ziffer l. beiliegenden Formular, so wie ein Verzeichnlß derjenigen, welche etwa in Gemäßheit des Gesetzes ss. 6. per. 7. auf Freilassung von der Bestenrung Anspruch gemacht haben, nach dem unter Ziffer I. beigeschlossenen Fomular, ausgefertigt wird. Urber den hiernach einzuzichendcn Steuer- Betrag hat das Oberamt dem Oberamcs- Pfieger ein Verzeichriiß zuzustellen. Angaben, welche erst nach abgeschlossenem Protokoll gemacht werden, hat das Oberamt jedesmal besonders dem Königs. Steuer- Collegium, unter Beifügung der Umstände, berichrlich anzuzeigen, worauf sodann das Weitere wird verfügt werden. §. 6. Unter der Obrigkeit, bei welcher, nach dem §. r dieser Vorschrift, alle nicht zur Klasse der Privilegirten geh'origeu Orrs-Einwohner ihre Kapitalien anzuzeigen haben, ist eine in der Regel aus dem ersten Orts-Vor- fHvr und zwei Gemeinderäthen bestghende Demuaiion verst mden. Der Orts Vorsteher hat hiebei die Leitung, führt das Protokoll, und besorgt die erfor- derlichen Ausfertigungen. Ausnahmsweise ist jedoch dem Oberanrt gestaltet, in Orten, wo nach seinem (§r> kennrniß der erste V-rstcher, oder auch dek Rathsschreiber, entweder die erforderliche Fähigkeit zur Besorgung deö GeschäfiS nichl haben, oder sollst verhindert sind, das Ge> schäft vorzunehmen, den Amlsschreiber, oder dessen beeidigten Gehüifen, damit beauftragen. Diese Befugniß darf jedoch auf kleine Dörfer, auf Weiler und Höfe, wo daS Geschäft voraussichtlich von geringem Be- lang ist, nicht angewendel werden; in diesen ist vielmehr, wenn der Vorsteher verhindert seyn sollte, einem andern lüchftgen, deS Schreibens kundigen Mann der Auftrag zur Vornahme des Geschäfts zu ertheilen; auch genügt es, wenn in solch kleinen Orten nur eine Urkundsperson zugezogen wird; diese darf aber alsdann nicht der Steuer Einbringer des Orts seyn. §- 7- Die auf diese Weise zusammengesetzte Aufnahme - Deputation beruft die Einwoh* nersch-rft des Orcs auf das Rathhaus oder den sonst gewöhnlichen öffentlichen Ver- sammlungS - Ort zusammen , verliest und erläutert ihr das Gesetz, und erlaßt sodan" an dieselbe die Aufforderung, d«ß diejeni- 553 Ken, welche selbst Aktiv - Kapitalien besitzen, so wie diejenigen, welche dergleichen für andere verwalten, z. B. die Gemeinde- Pfleger, Heiligen- und Stiftungs - Pfleger, Vormünder rc. dieselben anzeigen. lieber die Angaben, die hieraus geschehen, wird ein Protokoll geführt, in welches auch diejenigen Corporationen und Privaten, welche nach dem §. 8. des Gesetzes, auf Freilassung von der Besieurung Anspruch zu machen haben, mit ihren gesamten sowohl bei Privaten als bei öffentlichen Kassen flehen- den Aktiv-Kapitalien, und unter Anfüh- rung aller — die Befreiung begründenden Umstände aufzunehmen sind. Nach Verfluß von acht Tagen in Städten und großen Dörfern, und nach Umfluß von drei Tagen in kleinen Dörfern, welche Frist für die nachträgliche Anzeige von Kapita- lien bei der Aufnahme Deputation, gestat- tet wird, wud das Protokoll geschlossen, von der Aufnahme - Deputation unterzeich- net, hierauf aus demselben durch den Pro- tokollführer a) eine Urkunde über den Betrag der — v"r Anzeige gekommenen steuerbaren Kapitalien und der Steuer hievon, nach dem unter Ziffer 111. beiliegenden Formular, b) ein Einzugs - Register für den St-uer- Einbringsr, und c) ein Verzeichniß derjenigen, welche auf Freilassung Anspruch gemacht haben, nach dem unter Ziffer II. vorgeschriebe» nen Formular, ausgefertigt und von der Deputation unter- zeichnet, sofort aber samt dem Protokoll- an das Oberamt eingeschickt. Glaubt die Aufnahme-Deputation, daß ein oder der andere Kapital-Besitzer seinen Kapital-Besitz entweder ganz unangezeigt gelassen, oder zu gering angegeben habe, oder sind nach Verfluß jenes Termins nach- trägliche Anzeigen geschehen; so ist hievon dem Oörramt fpeclcHe Anzeige zu machen, welches, je nach den Umständen, entweder selbst cinschreiten, oder dem Königs. Steuer- Collegium vorherige Anzeige machen wird. §. 8. Das Oberamt prüft die ihm nach dem nächstvsrhergehenden §. zukommenden Ur- kunden, erkennt über die Statthaftigkeit der angesprochenen Befreiungen nach den vorliegenden gesetzlichen Bestimmungen, be- richtigt hiernach die Urkunde über die steuer- baren Kapitalien und den Stcuer-Berrag, so wie das Einzugs-Register, und sendet sofort letzteres sogleich an den Octs-Vorsteher mit der Weisung zurück, nach demselben nun durch den Orts Steuer Einbringer die Steuer auf die im Gesetze vorgcschriebenen Termine zum Einzug und zur Elnlkeftrung an die Oberamtspflege, bringen zu lassen. 9» Die Verwalter öffentlicher Kassen haben über den Betrag der Passiv * Kapi- talien ihrer Kassen nach dem im Q. u des Gesetzes für jedes Jahr festgesetzten Nor- mallag, und über de» hievon fallenden Steuer Betrag , eine Urkunde nach dem unter Ziffer I V. beigefügten Formular zu fertigen. Diese Urkunde wird a) von den Verwaltern öffentlicher Kas- sen auf dem Lande dem betreffenden Ober amt, V) von den verschiedenen Haupt - Kassen in Stuttgart aber unmittelbar dem Königlichen Steuer - Collegium, «nd zwar spätestens am i5. August jeden Jahrs, übergeben. Die Ablieferung des Steuer - Betrags von diesen Kassen geschiehet nach der Be- stimmung des ss. 11 des Gesetzes. Da von solchen Kapitalien, welche inner der Zeit vom 1. Juli 1820, als dem Normaltag für die Steuer von >8ßf an, bis zur Bekanntwerdung des Gesetzes von öffentlichen Kassen heimbezahlt worden sind, der Einzug der Steuer durch die Kasse mit- telst Abzugs am Zins, nicht mehr möglich ist, der baare Einzug aber für die Kasse höchst beschwerlich wäre; so ist oben unter dem §.5 die Anordnung getroffen worden, daß dergleichen Kapitalien von dem Gläu- biger, je nach seinem Stande, entweder bei Oberamt oder der Orts - Obrigkeit, glelch den bei Privaten stehenden Kap'ta- Heit, zur Bestenrung angezeigt und, da- mit kein dergleichen Kapital wegbleiben kann, solche namentlich aufgeführt werden« Den Verwaltern öffentlicher Kassen wird daher zur Pflicht gemacht, über derlei Kapitalien den betreffenden Obcrämtern und Orts-Vorstehern in Bälde, und späte' steuS bis zum äl.Juli, Verzeichnisse Jll> zusenden, damit diese hiernach die Ar>0^' ben der Kapital-Besitzer controliren können- ss. l'O. Da nicht nur der — für die Steuer von i8ff, sondern auch der für die Steuer von i8§^ im ss. i i des Gesetzes festgesetzte 2lor- maltag verflossen sind; so ist die Aufnah"^ der Kapital - Steuer für diese beiden &tat Jahre, zu Ersparung von Kosten, einmal in der Art vorznuchmen, dass das Protokoll, welches über die Angabe^ nach Anleitung der ssss. 5 und 7 ^ele* Vorschrift r beziehungsweise durch ^ Oberamt und die Ort» - Deputationen 0C führt wird, der Kapitalstand eines jetcl Steuer - Pflichtigen au den beiden Maltägsn, lind zwar auf den Falz zur lin- ken Seite der Kapitalstaud vom Juli r8r», auf den Falz zur rechten Seite aber der Besitzstand am 1. Juli 1821, ausge- nommen wird. Die Urkunden über den Betrag der steuerbaren Kapitalien und der Steuer hie- von , die Einzugs - Register, so wie die Verzeichnisse über die Exemren aber, sind, für jedes Etat - Jahr abgesondert, auszusertigen, so wie auch die Lieferungen an diesen Steuern so wohl zur Oberamrs- pflege, als von dieser zur Staats - Haupt- Kasse nach den Erat-Iahren genau ausein- ander zu halten sind. $. 11. Da hie und da der Fall vorhanden seyn wird, daß Kapitalien - Besitzer inner der Zeit vom ». Juli 182a (dem Normaltag für dir Steuer von l8-s) ^ Jur Be- kaimrwerdung des Gesetzes gestorben siech, und der Kapital - Besitz derselben vererbt ist, die Entrichtung der Kapital.- Steuer von ig|ö «her der Verlassenschaftö - Masse obliegt; so werben die Aufnahme r Depu- tationen hierauf aufmerksam gemacht, und angewiesen, diesfalls die Theilungen nach- zuschlagen, und wenn solche Vererbungen vorgrkommen seyn sollten, die — am 1. Juli 1820 vorhanden gewesenen Kapitalien pro i8ff noch zur Bestrurung zu ziehen, und für den Einzug der Steuer von den be- treffenden Erben, Sorge zu tragen. $. 12* Den Oberämtern wird zur Pflicht ge- macht , dafür zu sorgen, daß die Auf- nahme der Steuer für die beiden Etat- Jahre i8ff und 18§£ sogleich, die —für das EtatS-Jahr igzz aber auf die — im i3 des Gesetzes vorgeschriebcne Zeit vor- genommen und hiebei nach der Vorschrift verfahren werde. Sie werden besonders sich selbst der Prüfung der Exemten - Verzeichnisse unter- ziehen, und da, wo die Eremtions-Gründe nicht gehörig ausgesührt sind, von den be- treffenden Lokal - Stellen nähere Erkundi- gung einziehen, überhaupt aber solche Vor- kehrungen treffen, wodurch sie in den Stand gesetzt werden, die Resultate der Aufnahme von jedem Etats Jahr, in einer — nach dem unter Ziffer V angeschlossenen Formular zu fertigenden Uebersicht, aus welcher der Oberamts Pflege zum Behuf des Einzugs ein Auszug über den Betrag der Steuer und der Kosten zuzustellen ist, längstens bis zum 2o. September jeden Jahrs dem Kvnigl. Steuer - Collegium in einem um- fassenden Bericht vorzulegen, in welchem besonders auch die — im js. y des Gesetzes erwähnten Verhältnisse anzuzeigen sind. 556 c. Gefälle und Renten. $. i3. Da nach dem vorliegenden Gesetz dke Besteurung der Gefälle und Renten für die Etat-Jahre i8ff, i8fi und i8|f nach denselben Grundsätzen zu geschehen hat, nach welchen sie in Folge des Gesetzes vom 3i. Juni v. I. für das Etat - Jahr besteuert worden, und namentlich dieselben Getreide Preise und dieselben Jahre für die Durchschnitts-Berechnung des Er- trags der wandelbaren Einkünfte festgesetzt worden sind: so bedarf es keiner neuen specificirten Fassionen; es genügt vielmehr, wenn die Gefäll - Besitzer, unter Zugrund- legung der für die Steuer von gefer- tigten, und diesseits rektificirten Fassionen, denjenigen Abgang und Zuwachs den Königs, Oberämtern specificirt anzeigen, welcher im nächst vorher gegangenen Jahr entweder in Folge der diesseitigen Entscheidungen und Marginalien auf jenen alten Fassionen, oder in Folge vorgekommener Ablösungen, oder neuer Erwerbungen von steuerbaren Ge- fällen und Renten, sich ergeben hat, so daß also für dke Steuer i8f§- der Besitzstand vom i.Juli -820, für die Steuer von i8j-§ der Besitz vom i.Julk 1821, und für die Steuer von 18ff der Besitzstand vom 1. Juli 1822, als Normaltag gilt. Zu jenem Endzweck werden die Fassionen für die Steuer pro ,842 den Oberämtern von hier aus, und durch diese sodann den betreffenden Gefäll- «nd Renten Besitzern mitgetheilt werden. ff. *4. Die Oberämter haben die Vorkehr treffen, daß die —im nächst vorhergehenden ff. erwähnten berichtlichen Anzeigen über Abgang und Zuwachs, von allen Gefäll- und Renten - Besitzern im Oberamts - Be- zirk, jeden Jahrs längstens am 16. Augufl übergeben werden; ste haben solche hierauf ln Gemäßheit des ff. -3 des Gesetzes, lif prüfen und richtig zu stellen, sodann jeden Jahrs eine Uebersicht über den Betrag der Gefälle und Renten, deren Kapitalwerth und die Steuer hievon, vom ganzen Ober- amtö-Bezirk, nach dem — unter Ziffer VI angeschlossene» Formular zu fertigen, rin Exemplar dieser Uebersicht dem Oberawts- Pfleger zur Besorgung des Einzugs z"Z^ stellen, ein zweites aber, unter Arisch^ der vorjährigen Fassionen und der 51^^' rungS - Anzeigen, je auf den iZ.Scpt^' her, an das Steuer^ Collegium einzusenden« v. Besoldungen und Pensionen, ff. i5. Zn näherer Erläuterung der im 33. ff- deö Gesetzes unter Nummer 1 und 2 t^ ■557 baltenen Bestimmung, nach welcher von denjenigen Steuerpflichtigen, welche ihr Einkommen entweder s) aus der Staats - Kasse, sty es nun unmittelbar aus derselben, oder auf all-- gemeine oder specielle Anweisung der Staats - Hauptkasse, aus Kamera!» und sonstigen Kassen, oder d) aus Hof» oder Special-Kassen in Stuttgart beziehen, die Steuer durch die genannten Kassen, mittelst Abzugs an der Besoldung oder Pension, erhoben werden muß, wird hier- durch verfügt, daß diejenigen von diesen Steuerpflichtigen, die neben dem aus den genannten Kassen zu beziehenden Gehalt noch ein weiteres, nach r8 des Ge- setzes der Steuer unterworfenes Einkommen genießen, wie z. B. die aus der Staats, Kaffe besoldeten Aerzte rc. zur Uebergabe der vorgeschriebenen Fassion über ihr wei- tercö Einkommen von dem betreffenden Oberami, erforderlichen Falls durch die öffentlichen Lokal-Blätter, aufgefordert wer- den, welches sofort die Fassion zu prüfen und das steuerbare Einkommen nach der- t-lben, der betreffenden Kasse jeden Jahrs jo zeitlich anzuzeigen har, damit dieselbe die Steuer aus dem, auf solche Meise auf c^ue Summe zu bringenden Gesamt-Ein- kommen des Besoldeten oder Pensionärs, auf den vorgeschriebenen Termin zum Ein- zug bringen kann. Auf dieselbe Weise sind diejenigen zu behandeln, welche ihren Gehalt aus der Ober-KnegS-Kaffe, sty es unmittelbar, oder aus den Regiments-Kassen rc. beziehen, da auch von diesen die Steuer durch den Kas- sier, mittelst Abzugs am Gehalt, eiugezo- gen wird. §. 16. Alle übrige in einem Oberamts-Bezirke sich aufhallende, !m nächstvorgohenden ss. nicht genannte Steuerpflichtigen, nament- lich alle die im $. 33 des Gesetzes unter Nummer 3 aufgezählten, sind durch das Oberamt jeden Jahrs je vierzehn Tage vor Ablauf des im §. 36 des Gesetzes für den Einzug der Besoldungs-Steuer festgesetzten Termin» (des s. Febr.), für das Etat- Jahr rößtz aber sogleich, unter Anbe- raumung eines Termins von höchstens zehn Tagen, aufzufordern, ihr gesamtes nach §. ,8 des Gesetzes steuerbares Einkommen vom betreffenden Etat-Jahr, ans welcher Kaffe oder Quelle es auch fließen mag, auf die in der Beilage VH. bezeichnete Weist zur Besteurung auznzet- gen. Bei solchen Besoldeten, deren Einkom- men ganz oder zum Theil in Zehenten und Theil-Gebühren bestehet, wie z. B. bei Pfarreien re., kann dieser Theil des Ein' kommrns unter Zugrundlegung der im vorigen Jahre für die Steuer von ,8^A ein- gegebenen speciellen Berechnungen, summa- risch in dir Fassion ausgenommen und eine Wiederholung der Specification um so eher vermiede» werden, als daö Gesetz vom 29. Juni d. I. dieselben Jahre für die Bilanzirung solcher Einkommenscheile vsrfchreibt, welche das vorjährige Abgaben- Grsctz diesfalls festgesetzt hat. $. 17. Das Oberamt prüft hierauf die einkom- menden Fassionen, besonders in Beziehung auf die angezeigten Naturalien-Preife, auf die Ansätze für Amts - Wohnung und auf die Abzüge, welche in Gemäßheit des ss. 3o des Gesetzes gemacht worden sind; bringt sodann sämtliche Fassionen kn eine nach der Beilage Vlll. zu fertigende Uebersicht, fertigt aus derfcl, ben für den Oberamtspfleger ein Einzugs- Register, und legt hierauf die Uebersicht mit allen Fassionen, jeden Jahrs längstens bis zum i. März, dem König!. Sieuer- Collegium mit Bericht vor. 0. 18. Heber den Steuer Betrag, welcher nach §. 16 dieser Vorschrift, durch die Staat?- Haupt-Kasse selbst und durch die Kameral und sonstigen Kassen, durch die Hof- und übrigen Special-Kassen in Stuttgart, so durch die Ober-Kriegs-Kasse, durch Abzug den Besoldungen und Pensionen erhoben wird, übergeben diese Kassen auf den -ll' Juli »8*i für in den zwei folgende" Etat-Jahren aber je am i.März, eine ta- bellarische Uebersicht nach der — unter VIII. vorgcschriebenen Form. Alle diese Kassen sind dafür verantwort' lich, daß die Naturalien und AmlSiLLoh' nungen in den — durch das Gesetz vorg"' schnebenen Preisen und Ansätzen in Bestt^ rung gezogen werden. §. ,g. Wenn im Laufe eines Etat-JahrS na"l dem — für die Uebergabr der Fasstonen stimmten Termin, ein Gehalt oder eine!P*ir' ston neu bewilligt wird, oder ein anders steeierbareS Einkommen beginnt; so ist Steuer in einer Rate für die Zeit t<:5 tzlb- sur Bezugs jenes Einkommens bis zum einzig lauf des Etat Jahrs, zu berechnen, he» und elnliefern zu lassen. Hört ein Einkommen im Laufe des Etat- Jahrs auf, nachdem schon die Steuer voll- ständig berechnet und erhoben ist; so 1,1,? terliegt die Bestimmung des Nachlasses der besonder» Entscheidung des Steuer - Eolle' giums; ist aber zufällig die Steuer »°# nicht entrichtet, auch die — nach den 0i?* 17 65g und 18 vorzulegende Uebersicht an das Treuer - Collegium noch nicht eingeschickt; st wird blos die Rate der Steuer für die Zeit des Bezugs berechnet. Ueber derlei Nachträge und Abzüge sind sodann, jeden Jahrs längstens vierzehn Tage nach Verfluß des EtatJahrs, spe- cielle Verzeichnisse dem König!. Steuer- Collegium vorzulegen, um hierauf die reine Schuldigkeit jeder Oberamtspflege oder andern Erhebekasse seststellen zu können. II. Für den Einzug und die Ei-ssieferung der verschiedenen Steuern. §. *0. Der Einzug der Steuern von Kapita- lien, Gefällen und Renten, Besoldungen nnd Pensionen re. ist auf die — im Gesetz §.56 festgesetzten Termine vorzunehmen, und so zu betreiben, daß die Oberamtspffegen längstens vierzehn Tage nach Verfluß die- se? Termine den ganzen Betrag vom Obrramts Bezirk an die Staats - Haupt- Kasse abzuliefern im Stande sind. Eben dieser Termin gilt auch allen den- jenigen Kassen, welche, nach dem l5. §. lit. a und b dieser Vorschrift, Besoldungs- und Pcnflons Steuern zu erheben und un- mittelbar an die Staats-Haupt. Kaffe ab- juliefern haben. Diesen Kassen sowohl, als den Oberamts- pflegen wird dabei nachdrücklichst empfohlen, dis Lieferungen , welche sie an derlei Steuern zur Staats Haupt-Kasse machen, nicht nur nach den verschiedenen Titeln, sondern auch nach den Etat.Jahren, für welche sie er- hoben worden sind, genau zu unterscheiden. III. Für die Berechnung und Prüfung der Kosten. §. n. Für alle die Geschäfte, welche sowohl nach dem Gesetze selbst, als nach der gegen- wärtigen Vollziehungs-Vorschrift den Ober- Ämtern zugewiesen sind, dürfen diese weder selbst Verdiensts - Anrechnungen machen, noch die Stadt- und Amtsfchreibereien mit deren Besorgung auf Kosten irgend einer Kasse beauftragt werden; sie sind Amts- Obliegenheit des Oberbeamten. Es finden daher nur Verdiensts Anrech- nungen für die — im §. 7 dieser Instruktion erwähnte Aufnahme der Aktiv - Kapitalien solcher Personen, welche feinen privilcgirten Gerichtsstand haben, nach dem — durch das Staats- und Regierungs Blatt vom Jahr 1820 Seite 4<6 bekannt gemachten Regu- lativ Statt. §. Den Oberämtern wird zur Pflicht ge- 56s macht, bei der Prüfung dieser Anrechnun- gen jede mit dem Umfang des Geschäfts nicht im Verhältniß stehende Anrechnung zu ermäßigen und erforderlichen Falls noch weiter zu rügen, besonders aber jede Am rrchnung für die Versäumniß mit dem Durchgehen der Rapiare der Gemelnde- und Heiligen-Psteger, so wie der Vormün- der rc. zu durchstreichen, da diese, wie je- der Private seine eigenen, die Kapitalien ihrer Verwaltungen zu fatiren, und wenn sie die erforderliche Fähigkeit zu Fertigung dieser Fasstonen nicht haben, ste selbst, oder die betreffende Verwaltung, keineswegs aber die StaarsiKasse einzurreten hat. Auch kann den — zur Aufnahme beige;»- genen Urkunds-Personen nicht die volle dem AufnahmS - Aktuar berechrvte Zelt- Versäumniß passtrt werden, da dieselben mit der Berechnung der angebenen Kapi talien, mit der Ausrechnung des Steuer Betreffs und mit der Fertigung der Steuer Urkunde nicht bemüht stnd. $. *3. Von denjenigen Steuergeldern, welche Kdnigl. Kassen.Beamte erheben und & liefern, findet die Anrechnung der — durch den §. des Gesetzes aus gefetzten zugs * Gebühr nicht Statt. Indem diese Vorschrift zur allgemeine" Kenntniß gebracht wird, erwartet man Allen und Jeden, die sie berührt, daß ^ sich darnach achten, besonders aber vo" den Königl. Ober- und Kassen - Beamte"' daß sie Alles das genau erfüllen, waS ne« zur besonder« Obliegenheit gem"^ worden ist. Stuttgart den -8. Juli »8ri. Jäger. 661 I. Formular emer Urkunde über die Capitalsteuer - Aufnahme bei Personen, welche einen privilegtrten Gerichtsstand haben. KreiS >1. Oberamt N, Nach den Fassionen der — in dem hiesigen ObexamtS-Bezirke sich befindenden Perso- nen, welche einen prioilegirten Gerichtsstand haben, beträgt die — nach dem Gesetze vom ,g.Juni 1821 steuerbare Summe ihrer Aktiv-Capitalien nach dem Besitzstände vom Juli N., jedoch mit Ausschluß derjenigen, welche bei öffentlichen Kaffen angelegt sind, und wovon also die Steuer auf die — im §. i» des Gesetzes oewbnete Weise jw entrichten ist, i) itt der Oberamts - Stadt N.... * *.. r) in der Gemeinde N, , 3) in der Gemeinde N. ic, rc. Zusammen « und die Steuer hieraus für das Etat-Jahr N, 2* 20 ft von 100 fl. welkes hierdurch unter dem Anfägen beurkundet wird, daß alle — zu der obgenannten Klasse gehdrigen — im Oberamts - Bezirke sich befindenden Personen zur Angabe ihres Kapital - Besitzes namentlich aufgefordert worden sind, den .... ♦ ♦ ♦ * Oberamtmann. - 56 r II. Formular einet* Kapital-Steuer -Epemten- Liste. (Gemeinde N.) Oberamt N. V e r z e i ch n i ß derjenigen Capitalien-Besttzer, welche ihre Befreiung von der — durch das Gesetz vom 29. Juni 1821 für das Etat-Jahr dl. angeordneten Capital-Steuer in Anspruch genommen haben. . Benennung der Ca pita lien - Befi tze r. Capital- Summe, für die eine Eremtion angcsprochen worden ist- Eremtiens-Gründe. Oberamtliches Erkenntuiß. — i5oo fl. nämlich 900 fl. bei Privaten, /.«off. beiderStaats- Schulden- Zahlungs- Casse, -00 fl. bei der Heili- genpflege Döttingen, Oberamts Münsin- gen. Dieses beurkundet den (Das Oberamt) Die Aufnahme - Deputation. Oberamt. 563 III. Formular einer summarischen Urkunde über die Aufnahme der CapitabStener in einer Gemeinde. Gemeinde N. Oberamt N. Nach dem Protokoll über die —in Folge des Gesetzes vom ,9. Juni d.I. unterm dahier statt gehabte Aufnahme des Capitalien. Besitzstandes vom 1. Juli N. beträgt die steuerbare Summe sämtlicher Aktiv. Capitalicn von Corporatio- nen und Privaten, mit Ausschluß derjenigen — bei öffentlichen Kassen angelegten, von denen die Steuer auf die — im ff. 1, des Gesetzes verordnet Weise zu entrichten ist, und die Steuer hieraus für das Etat.Jahr N. k jo kr. von 100 fl. welches beurkundet, den ........ die Aufnahme -- Deputation. IV. Formular der Urkunde einer öffentlichen Kaffe über den Betrag der Steuer von Passiv - Kapitalien. Gemeinde: Oberamt: Am i. Juli N. N. hat die verzinsliche Kapital-Schuld der (Oberamrspfiege) nach genauer Berechnung betragen, die Summe von Hievon find abzuzlehen: s) die Kapitalien, welche Ausländern , die nicht steuerpflichtig find, gehören, und zwar: Joseph Bantle von München «. 1,000 fi« Johannes Ochs von Hechingen. « 2,000 fl. Anron Rechfuß von Hagenau im Kt- nigrrich Frankreich .... 5oo fl. —*/ 3,5oo fl. b) die Kapitalien derjenigen Inländer, welche nach §.6 des fctzes frei von der Bestcurung sind, und zw«rr die Universität Tübingen .... 1,000 si. die Zucht- und Waisen-Haus-Pflege Ludwigöbmg ...... 100 fl. 585 Johanne Ludwig von Kirchheim, welche nach dem angeschlosienen— von hem Oberamt »ldimirten Zeugniß der dortigen Kapital - Steuer - Aufnahme? Deputation, als eine bezahlte WiUwe frei gesprochen worden ist, die außer diesem Kapital nichts besitzt,.. If000 ^ Die Herligenpflege Böttingen, Obers amts Münsingen, welche nach der an- liegenden — vom Oberamt Münsingen vidimirten Urkunde der Kapital-Steuer? Aufnahme-Deputation von Böttingen, an einem Defizit leidet, .... 5ov st. »,5oo fl. ——' 2,600 ss. — ^ per se Summe der Abzüge worüber noch bleiben Hievon beträgt nun die — von den Gläubigern mittelst Abzugs «n den Zinsen wieder zu erhebende Steuer für das Etat-Jahr N. N- welches beurkundet (Der Oberamtspfleger.) s 566 V. Formular eines Haupt-Verzeichnisses über die Aufnahme der Capital-Steuer in eiuem Obcramt. Kreis N. Ober amt N. H a u p t. V e r z e i ch n i ß über die — nach dem Gesetz vom 2g. Juni »82» in dem hiesigen Obcramt stattgehabte Aufnahme ^ Capitalien -Steuer für das Etat-Jahr N. Steuerbare Capitalien. Cremre- Eapitalien. Kosten der Aufnahme S'S- 3lg ys> -S £ Z s 1 V • Ä \ « 5t ^ c r- -2 s. 11 ‘£. 3 « ® !2> X 2 ZK Ä c ■ -Z H 2 E S-® ccJ^ Betrag. A) Von Aktiv-Capitalien: ,) der Personen, welche einen prrvilegircen Gerichtsstand haben, der übrigen Einwohner -) in der Oberamts-Stadt. 3) in der Gemeinde (Döttingen)... u. s. >v. L). Von Passiv-Capitalien öffentlicher Kaffen, und zwar in 1) der OberamtSftadt 2) der Amtspfiege.. d) der vormaligen Land- schastS-Kasse... c'j der Stadtpflege.. 6) der Heiiigcnpflege. O in der Gemeinde Döttin- gen : sb der Gemeindepflege 10 der Heiligenpflege.. u. s. w. rc . rc. Vo r steh er ides beu rkuni )et, den Oberamt-. 567 VI. Formular einer Übersicht über den Gefallstcuer - Ertrag. Kreis V. Oberamt N. Summarische U eb er si ch r über den Vctt-ag der Gefalle und RA»te», bereu Capitalwcrth lind S'teaeHSükag auf das Etat-Jahr 5f; Wad) dem Gesetz vom 29. Juni 1621. Fassion. Gefall und Renten? Rc zur Best st Gefall- und Rentcn- Besitzcr. Gcfall-Orte. Betrag. eurung. j Steuer- Betrag. .NachÄbzug ! des Erhebungs- Aufwands. | Fnndirte Abgaben. Gefälle. Capital I ä 5o/o 1 Nro. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl- kr. fl- kr. (inarlphabetischcr Ordnung.) 3260 — — j710 54400 — 181 [20 ) [ rc. re. rc. -' Rach den eingegebenen Fassionen znsammengetragen den von dem K. Oberamt X. 568 VIL Formular für die Fassion eines Besoldeten oder Pensionärs^ F a s s! o n ches (Rent-) Beamten IV. N. zu N, N. für die — durch das Gesetz vom 2g. Juni 162 t angeord»^ Bcsoldungs- und Pensions-Steuer für das Etat-Jahr IV. Bestand-Thci le des Einkommens. A. Fixiere: Geld. Bon der Grundherrschaft. ....... Von der Gemeinde-Kasse zu N. N. für die Besorgung der Rathsschreiber- Stelle Natural i eit. !Glatte Frucht t Schfl. k 5 f,. Dinkel 5 Schfl. ä 3 fl Haber 6 Schfl. k 3 fl. ..... Wein , Eimer \ t5 fT. Holz 10 Klftr. Buchen, nach den Revier-Preisen »s fl Aus dem Gemeknde-Wald zu dl. dl. Hölz, eine Bürgergabe ................. Geld- Betrag. fi. 3ro Zo 10 L5 »8 bo 100 19 kr. Bestand-Theile des Einkommens. L. Nicht fixirte: GLter - Genu ß. , Mrg. Garten am Amthaus, nach dem örtlichen Pachtwerch h i5 si. G r u r, d g e f a l l e. Zehenten und Theilgebühren. i am kleinen ZchenLen zu kl. welcher durch Pacht ertragen hat: f8^7 » *.. , * * 60 fl, ißi.3 ,. * t. i 4 75 jl* ^^9 4 4 4 4 4 , 4 85 jl, 2 80 ff, net , , , , , , 4 n3 ff, 10 Ctf. «b: Erhebungskosten. 7 fl. ,0 kr. Geld- betrag. fl. 3o kr. Bleibt reiner Ertrag: ...... ß am kleine» Zehendm zu N. N.., welcher ftlbst eingezogen wurde, und «ach anliegender Berechnung, nach örtlichen Preisen ertragen hat: »817. 85 fi. Zo kr. »8:8 « ».... , 5* ff. i5 kr» 1819. ♦ ♦ • » 4 , 65 ff. 45 Sr* 66 — t ad ,. * * ao3 fl. 3o Fr. » 67 fi. 5o Ff* Davon r 570 Bcsiaii d -T hc ile des Einkommens. Geld- Betrag. Davon: B; Nicht fixirte: Grund-Gefälle. Jehendcn itnb Theilgebührcn. Einzugs - Kosten nach derselben Berechnung: »817 ....... io fl. i5 fr. 1818 ....... 9 fl. 67 fr» 1819 ....... 6 |I. 3o fr. ad | ♦ ♦ * • a8 fi. /}* fr. 9 fl. 24 fr. fl- kr. Bleibt reiner Ertrag .... 58 C. Zufällige: Der Unterzeichnete ist zugleich ausübender Rcchtsgelehrter, und hat als solcher eine jährliche Einnahme, nach der Erfahrung des letzten Jahrs, von AlS Rathsschreiber bezieht er von der ihm übertragenen Stellung der Ge- meinde« und Stifts-Rechnungen ....... ... 671 ». , Gesamtbetrag des Einkommens Davon: Aufwand für die Haltung eines Gehülfen: Gehalt »»,.»». j>a fl. freie Kost...... »5o fl. * * ♦ Rest zur Besteurung Hievon beträgt die Steuer, und zwar: von —. 43 fl. Getreide-Besoldung, ba nach jj. 27 lit. c. des Gesetzes, dergleichen Besokdungen bis auf den Betrag von ,00 fl. frei sind, o. — *♦ 764 ff. 16 kr. übriger Besoldung, und zwar von — *♦ 55 7 fl. nach der Gradation k 1 fl. 20 kr. —' — *,* 107 {I. 16 kr. k 2 fl. 40 kr. —— *. ft. itr. ,007 »6 200 60 7116 m hierinnen enthaltene gewissenhafte Angabe seines Einkommens beurkundet * * * « *. Der Beamte zu N. N^. 67 a YIIL - Kreis N.. •.. * /V-, Oberamt N. Uebrrsicht über den Betrag der — durch das Gesetz vom 29. Juni 1821 angeordueten Besvldungs t und Pensions-Steuer für das Etat-Jahr N. Beilage Hachen Piro, Rahme und Charakter des Besoldeten oder Pensionärs rc. rc. Wohnort. ReineS Einkommen. Gegenstand Betrag fl. fl. kr fl. fl. fl. ». Kamera!-Verwalter N. K.. Besoldung.. 773 Ergänz. Pension 47* 1 s5o 2.6 — 12 0 ' fl.36 kr. 24 Oberförster Pf.. N.. N. 1S2G Z7 S 46 - 3? 56 _ 3. N. N. N, N. an jährl. n5oo fl. noch auf )/j Jahr rröofl. 40 - 0-* Summe. 1 ro."' ar.v.^txnx^]ijc Hievon wegen der Getreide - Be» foldung H «■» -Ä & von Steuer kr Diese Uebersicht beurkundet den «. « » » * Oberamtmann» Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. Rest der Treuer Nro. 67. Staats - und Regmungs - Blatt. Samstag den II. August 1821. I. Unmitt elbare Königlich e D ekret-e. Dienst - Nachrichten. ^e. König!. Majestät haben durch höchste Entschließung vom i. d. M. die erledigte katholische Pfarrei Wendelsheim, Landkapitels Rottenburg, dem Pfarrer Garb tu Kiebingen gnädigst übertragen. Unterm r5. v» M. wurde dem zur ka- tholischen Pfarrei Alcheim, Dekanats Ehin- gen, ernannten, von Deggingen gebürtigen Conrad Heilig, bisherigen Vikar in Ehln- «en; unterm r. d. M. der Anstellung deL Georg Waggeröhäuser als Official bei dem Postamt Ravensburg, und unterm 4. d. M. dem zur katholischen Pfarrei Burgrieden, Dekanats Wiblin- gen , ernannten, von Winnedach gebürti- gen, bisherigen Pfarr-Verweser TbaddäuS Barth in Obereiset'bach, Landkapitels Tettnang, die Königliche Bestätigung er- thellt. 574 II. Verfügungen der Departements. Des Departements des Innern: De» Königs. Studienraths. a) Bckauutmachung, die Prüfung für die vorläufige Legitimation zum Studium der katholischen Theologie betreffend. MN Beziehung auf die Verordnung vom i December 1818 , Staats - und Regierungs - Blatt Nro. j3t, wird bekannt gemacht, daß die Prüfung derjenigen Schü- ler, welche zu dem künftigen Studium der katholischen Theologie vorläufig legitimirt werden wollen, am 18. und 19. Septem- ber dieses Jahrs in den Städten Ellwan- gen, Rottweil, Ehingen und Ravensburg vorgenommen werde. Die Lehrer der lateinischen Schulen ha- ben ihre Schüler, welche die in der oben erwähnten Verordnung angedeuteten Ken"!' nisse sich erworben haben, und die Armier die Schüler, welche sich in ländischen Lehranstalten aufhalten, aujU' weisen, sich vierzehn Tage vor der Prüf"'^ bei dem katholischen Dekan, als Vorsts der Prüfuugö - Commission, schriftlich 51' melden, und am Tage vor der Prüsi»'ii unfehlbar einzufinden, indem keine ordentliche Prüfung mehr gestattet wird» Stuttgart den Zo.Juli 1821. S ü s k i n d. k») Bekanntmachung, die Prüfung für die Aufnahme in den. katholischen Couvikt zu Lühinge» betreffend. 1# Unter Hinweisung auf die Verordnung vom rg. Juli des Jahrs »819, Staats- und RegierungS-Blatt Nro. wird be- kannt gemacht, daß die Prüfung der Schü- ler, welche nach vollendetem Gymnasial- Un erricht die Aufnahme in den katholi- schen höher» Convikt zu Tübingen nachzu- suchen gedenken, den 17. August dieses Jahrs in den Städten Ellwangen Rottweil vorgenommen werde. Diejenigen Schüler, welche sich' schon an diesen beiden Orten aufhaltc"' haben sich längstens am Tage vor Prüfung bei dem Rektor zu melden. Die Kenntniffe, welche bei dieser f«»0 gefordert werden, sind in h. a ^ *0 i Verordnung vom is.August 1818, Staats- und Regierungs - Blatt Nro«. 48, angege- ben» Die katholischen Pfarr - Aemter werden angewiesen, die zur Aufnahme geeigneten. Dienst - Er Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom i. d. M. den evangelischen Pfarrer Heim zu Hochderf, Dekanats Warblingen,. auf sein Ansuchen in den Ruhestand versetzt, und durch höchste Entschließung vom 4. d«. M» den Pfarrer M. Schmid zu Ohmden-, Schüler ihre» Pfarr - Bezirks, wenn sie sich an einem ausländischen Gymnasium aufhalten, hievon sogleich zu verständigen» Stuttgart den So. Juli 1821« Süskinv. e d i g u n g e n. Dekanats Kirchheimauf den Antrag des Königlichen Geheimen Raths, mit einem erhöhten Ruhe-Gehalr von seinem Dienste entlassen«. Den 5. d. M- ist der Hauptmann zweiter Klasse,, von Kornthaler, des sechsten Infanterie - Regimentsgestorben» Gedruckt bei G. Hasselbrink,. Buchdrucker.. ö?7 Nro. 58, Königlich-Wümembergisches Staats - und Regierungs - Blatt. Montag den i3. August 1821, J- Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. H- Verfügungen der Departements. Des Departements des Innern» des Ministerium des Innern. a) Bekanntmachung, die Befähigung zur Da nach der Instruktion des Medicinal- Depanements »oM c;5. Juni 1807 (StaatS- und Regierungs-Blatt Nro. 6/,. §. 5 und 6 Nro. 1—4) unter die Bewerber um ärzt- liche Amtsstellen niemand ausgenommen werden solle, der nicht nach erstandener Prüfung einige Aufsätze über merkMdi- Bewcrbung um ärztliche AnttSstellen betreffend. gere Erscheinungen in seiner Praxis eingc- fchickt hat, um hienach fein weiteres Fort- fchreiren, Stillestehen, oder Rückwärtsge- hen in der Wissenschaft beurthcilen zu kdn- «M; so werden die Kdnlgl. Oberämter be- aufiragl, sämtliche ln ihren Bezirken be- findlichen Aerzten zur genauen Beobach- 678 tuug jener Verordnung mit dem Anfügen anzuweisen, daß hierauf, so wie auf die gründliche Bearbeitung der von den Ober- und Unteramtsärzten zu erstattenden JahrS- Berichte bei der Wiederbesetzung erlediglee Amtsstellen vorzügliche Rücksicht werde «ommen werden. Stuttgart den 7. August »8ri. Schmid lin. h) Die Brandberichte betreffend. Da man zu bemerken gehabt hat, daß dir in der Verordnung vom Novem- ber 1816 (Staats - und Regierungs-Blatt S. 356) enthaltene Vorschrift, «ornach von jeder Feuersbrunst am nächsten Post- tage oder längstens acht Tage nach gelösch- tem Brande dem Ministerium des Inner« eine ausführliche Anzeige gemacht werde" soll, nicht durchaus mit der erforderliche" Pünktlichkeit beobachtet wird, so werde" die Königl. Oberämter an die genaue folgung jener Verordnung erinnert. Stuttgart den 7. August i8*u Schmld lin. UT. Staats - Schulden-Zahlungs - Kasse. 4) Die Ablieferung der dieser Kasse angewiesenen Gefälle betreffend. In Beziehung auf die unterm ä.d.M. durch das Staats- und Regierungs-Blatt Nr. 48 ergangene Verordnung des Finanz- Ministeriums wegen der Einnahmen, wel- ch- bcx Staats - Schulden - Zahlungs - Kasse für das Etat-Jahr »8f| zugewiesen sind, werden die betreffenden Lassen - Aemter er- sucht, mit ihren Lieferungen zur gedachten Kaffe nach den Bestimmungen jeder Zeit pünktlich eirizuhalteu, und dabei Folgendes, wodurch das Geschäft dieser Kaffe erleich- tert und Irrungen und Unordnungen vor- gebrugt würde, grn.m zu beobachten: 0 Die Geld-Pakete, welche an die eingesendet werden, sind neben der ^ dresse mir dem Namen der liefernde" Stelle zu bezeichnen; auf jedem sind die darin enthaltenen Rollen an)"' zeigen, oder es ist, im Falle es hiezu "" Raum mangelt, ln dasselbe ein So^e"' Zettel elnzulegen; das Begleit"»^ Schreiben darf nie in das Paket ei»S^ legt werden, sondern es ist an dem die vorgeschriobene Art stgnirten zu befestigen, jedoch so, daß dasselbe diel' seits abgenommen werden kann, b?9 deswegen das Paket selbst öffnen zu müs- sen; und wenn dem Be^leitungS.Schrei- ben Akren beiliegen, oder wenn andere Umstände einkrekcn, welche diese Befesti- gung auf dem Paket nicht gestalten, so Ist dasselbe besonders laufen zu lassen. *) In Betreff der zu liefernden gaugba- ren Geld-Sorcen, deren Rollirung, der Ueberfchreibung und Siegelung der Rol- len werden die vorliegenden höchsten Verordnungen im Allgemeinen, insbe- sondere aber das im Staats - und Re- gierungs - Blatt von »8ri. Nr. »5 ent- haltene Refcript vom */,. Mai 1811 und hauptsächlich dessen Z. 4. 5. 7. und 8. zur genauesten Beobachtung empfohlen. 3) Da die jetzige Erhebungs-Art der Be- dürfnisses der Staatö-Schulden-ZahKings- Kasse auch in der bisherigen Behandlung derjenigen Lieferungen, welche die Kb- nigl. Kassen-Aemer nicht baar, sondern mit bezahlten Quittungen leisten, eine Abänderung nach sich zieht, so werden die betreffenden König!. Kassen-Armter davon in Kennlniff gesetzt: a) Daß zwar die Bezahlung der Zinse aus den Kautions-Kapitalien, wie bis- her, so auch künftig von den Königs. Oberamispstegen zu besorgen ist, und daß diesen die Vergütung, wie bither. zukommt; *0 daß hingegen die anderen Staats- Gläubiger, welche ihre Z'»se bei einer Königk. Kassen-Beamtung zu erheben wünschen, künftig keine besondere An- weisung von diesseitiger Kasse mehr udr thig haben; sondern diese Staats- Gläubiger wenden sich nun direkte an -eine der hieher angewiesenen Kassen, welche ihnen, nachdem sie sich über den Besitz der Kapitalien durch Vor- zeigung der Obligationen ausgewiesen haben, den Zinsen-Betrag gegen eine, auf die Staats-Schulden-Zahlungs- Kasse selbst ausgestellte Quittung zu bezahlen, und selche je vor Ende eines Quartals mit der Staats - Schulden« Zablungs-Kasse zu vergleichen hat. Stuttgart den i5. Juli 1811. S leinheil. b) Die Urkunden wegen Veftcinng von der Kapital-Steuer betreffend. Diejenigen Personen, welche nach der und RegicrungS-Blatt Nro. 4*. ss. 8) «o« die Kapiial-Steuer pro »82« betreffenden dieser Besteurung frei sind, werden in Verordnung vom -9. Juni ibu (Staats- Beziehung auf ihre besitzenden Staatö-K»- plralien hierdurch aufgefordert, bei Produ- rirunq der Zins-Quittungen zugleich ober- amtliche Zeugnisse, wodurch ihre Ansprüche auf die zugestandene Kapiral-Steuer-Frei- heit außer Zweifel gesetzt sind, der Staats- Schulden - Zahlungs - K^.sse zu übergeben, indem, wenn diese Urkunden entweder ganz fehlen oder mangelhaft ausgestellt f t); sollten, der Kapital-Steuer - Betrag ohne weiteres bei der Kasse abgezogen wer- den würde. Es wird hiebei bemerkt, daß in diesen Urkunden neben dem Tauf - und Familien - Namen des Gläubigers, die vormalige Kaffe, bei-welcher das Kapital angelihen wurde, die Nummer der Obli- gation, der Betrag des Kapitals, und der Zins-Termin anzugrben, auch darin sämt liche Sraats-Kapitalien zu benennen sind, in deren Besitze sich eine, die Kapital- Steuer - Freiheit ansprechende Person be- findet. Zugleich werden die Staats - Crediloren im Allgemeinen aufgefordert, den Kapital- Steuer - Betrag in Margine ihrer Zin^ Quittungen sogleich zu notiren. Stuttgart den 26. Juli 18, i. Steinheil. Dienst - Erledigung. Am 5. d. M. ist der Sekretär de§ Kdnigl. katholischen Kirchenraths, Lerch, gestorben. Gedruckt bei G. Hass«lbrink,«uchdru) Die erledigte .Kaplanei ZU Nottcnbiirg betreffend. Durch das am ro. Juli erfolgte Able- gung einiger Anstände besonders bekannt den des katholischen Kaplans Veit ist die gemacht, und sonach die Bewerber zu Ein' Kaplanei zu St. Lorenz in Rottenburg in reichung ihrer Gesuche aufgefordert wer- Erledigung -gekommen. den. Die Dienst- und Besoldungs - Verhält- Stuttgart den 6. August 1821. niste dieser Kaplanei werden nach Beseiti- Camerer. V*:. ( P * v ; ». 'Des Kö ni gt. ev aMe lischen ^Tonsisto riu m» a) Die erledigte.Pfarrei BÄsteiu betreffend. Vermöge höchster Entschließung soll das erledigte Diakonat in Beiistein, Diöcese Marbach, mit dem dortigen Präceptorat vereiniget werden, und das Einkommen der vereinigten Stelle ist auf jbo fl. nach Etats - Preisen bestimmt. Derjenige, welcher diese -Stelle erhält, hat neben der Verschling des Präceptorats,. als-Diakonus die Abend-Predigt alle vier zehn Tage am Sonntag, und an gest- und Communion - Tagen; alle Hochzeit und Vorbereilungs -Predigten; die Kinder- lehren an jedem Feiertage und an de" Sonntagen an welchen keine Abend-Pre- digt ist, und die Wochen-Gmtesdienste mit dem Stadtpfarrer abwcchslend -zu versehen. Die Parochie enthält i j3o Seelen, wo- runter 62v in den bis auf Eine Stunde 683 entfernte» Fitialien, worunter drei eigene- Schulen haben, wohnen. Die hierzu befähigten Bewerber haben ihre Bittschriften. binnen, vier Wochen bei b) Die erledigte: Pfarr Die gnädigste- Gewährung- der Bitte des Pfarrers >4. Heim um Versetzung ln den Ruhestand, hat die Pfarrei Hochdorf, Did- cese- Waiblingen, in Erledigung gebracht«. Sie hat- kein Filial,. nur. 27«. Seelen,, dem- evangelischem Conflsterium «inzurei- chen.. Stuttgart:'den 28° IM »8ri. Wächter». ci. Hochdorff betreffend. und ist mit einem Einkommen von- 58» fl« nach Etats-Preisen verbunden. Die Be- werber haben sich binnen sechs Wochen bei. dem evangelischen Eonsistorium zu melden. Smrtgart.d»n 7.August »8»»« Süs kind. cj Die: erledigte. Pfarrer Rvigheim: betreffend. Die Pfarrei Roigheim, Dlöcese-Neuen- stadt,. ist. erledig!. Sie hat kein Filial, enthält 700 Seelen, und ist. mit einem Einkommen von 367 fl. nach Etais-Preisen,. worunter: keine Zehenten find ,, verbunden«. Die Bewerber haben binnen- vier..Wo- chen ihre Bittschriften einzureichen.. Stuttgart-den- 7.. August »821. Süökind.. d) Nachricht vvw. den Preis- Austheilung an- di«: evangelisch- lutherischen- Schullehrer: für das I. i8»o und der neuen.Preis-Ausgabe, für das Jahr 18^.. Die im Jahr »8»8 den evangelisch-luthe-: rischen deutschen. Schullehrern yorgelegte- Prrisfrage:. In welchem Umfange- und- auf welche' Weife soll der deutsche Sprach-Unterricht. in den Volks-. Schulen-getrieben- werde», wenn er nicht blos den freien Ge- brauch der Muttersprache be- fördern, sondern vorzüglich ein Bildungs-Mittel werden soll? hatte nun sechs.- Abhandlungen zur Folge. Vermöge allerhöchster Entschließung vom -6. Juli d. I. wurde derjenigen Abhand- lung , welche das Motto führt: „Ein Gottesfürchtiger redet allezeit, „das heilsam ist; aber des Narren „Rede ist über die Maßen verdrüßlich." Jes. Sir. zr., V. u. i/t* als der vorzüglichsten und vollständigsten der Erste Preis mit Fünf Speeles- Dukaten gnädigst zuerkannt. Ihr Ver- fasser ist: Carl Heinrich Haug, Unterlehrer am Schullehrer - Seminar in Eßlingen. Der Abhandlung mit dem Motto: „Wer etwas Rechtes zu leisten gedenkt, „muß sich beschränken; wer zu viel will, „will nichts wurde der Zweite Preis mit Drei Duka- ten zugefchkedcn. Ihr Verfasser ist: Matthäus Schwarz, Mädchen Schullehrer in Ulm. Des dritten Preises mit Zwei Duka- ten wurde der Aufsatz mit dem Motto: ,, ne quid nimis! " für würdig erkannt. Ihr Verfasser ist der Knaben-Schulleh- rer Bauer zu Schorndorf. Außer diesen Abhandlungen wußte man von den übrigen Keine alö lobenswerth auszuzekchnen. Für das Jahr wird mit allerhöch- ster Genehmigung den deutschen Schulleh- rern evangelischer Confession zur Beant- wortung die Preis-Frage vorgelegt: Was kann ein Schtillehrer ^11 seinem gesrtzlichen Wirkungs- Kreise zur religiösen Bildung seiner Schulkinder beitragen? Bei der Beantwortung dieser Frage muß zunächst der Begriff von religiöser Bildung des Menschen überhaupt fcsig^ stellt, und die Mittel aufgeführt werde», die jene fördern. Rach dieser allgemeinen Einleitung wirk dann darzustellen scyu, was von diestt religiösen Bildung dem Kiudesaltcr ang^ hört, welche Mittel für ihre Entwickelt»^ und Förderung anwendbar sind, an welche" Ereignissen und Gegenständen sie sich äuß^" und üben kann, und welche Stufen sie S" durchwandern hat. Besonders wird dann darzustellen sty"' was Erziehung und Unterricht Su* religiösen Bildung der Kinder beizutratss" und wie zu diesem Zwecke Eltern und rer gemeinschaftlich zusammen zu wirke" haben. In einen: besoudern Abschnitt ist da"" iszuführen, was dem Schullehrer in d0 r Beziehung allein obliegt, welche 685 sichten er auf dis häusliche Erziehung zu nehmen hat, welche Mittel ihm zu Gebete stehen, und in welches Verhältnis; er sein Wirken für die religiöse Bildung seiner Schulkinder zu dem Wirken der Eltern und der Geistlichen zu stellen hat. Was die vaterländischen Gesetze dem Schullehrer für einen Wirkung« - Kreis in dieser Hinsicht gestatten, ist in einem eige- nen Paragraphen zusammen zu stellen, wobei, außer der General-Schul-Versrd- nung, die Synodal-Rescripte vom r6.Ja- nuar 1799 und 28. November 1809 vor- züglich zu berücksichtigen sind. Ans diesen Vorschriften ist dann der gesetzliche Wir- kungs-Kreis der Schullehrer für die reli- giöse Bildung ihrer Schul - Jugend näher zu bezeichnen und mil demjenigen Wirkungs- Kreise zu vergleichen, der ihm nach der vorangrsandteu Darstellung zugeschiedcn werden sollte. Den theoretischen Thnl der Abhand- lung wird am zweckmäßigsten schließen, das GrmLhlde einer wahrhaft christlichen religiösen Schule, welches zugleich dar- stcllt, wie nicht blos der Religions-Unter- richt , sondern jeder andere Lehr - Gegen- stand, die Schulzucht und die ganze Ein richtung der Schule diesem Gemählde zur Grundlage dienen muß. Der praktische Th-il der Abhandlung hat nicht nur den religiösen Unterrichtsstoff nach den Abstufungen der Schul - Klasse» zu zerlegen, die Lehrform zn bezeichnen und Proben derselben zu liefern, sondern auch in Beispielen anschaulich zn machen, wie andere Lehr - Gegenstände und disci- pliuarische Einrichtungen zum Fördern der religiösen Bildung der Schulkinder benutzt werden können. Die Abhandlungen müssen auf Jakobi 18 r- unmittelbar an das König!. Consi- storlum eingeschickt werden. Der Verfas- ser setzt einen Denkspruch vor, und schreibt seinen Namen aus einen Zettel, welchen er seinem Aufsatze versiegelt beilegt. Wes- sen Handschrift bekannt ist, der hat seine Abhandlung durch eine unbekannte Hand schreiben zu lassen. Wer diese Formen und obigen Termin nicht beobachtet, hat keine Berücksichtigung seiner Arbeit bei drrPrris- AuStheiluug anzufprrchen. Stuttgart den 7. August ,8-,. Griesinger. 5S6 Dienst- E r l e digung.. Seine Königliche Majestät haben- Merklingen., RaGMartin- Alter» u>'d- r«ch allerhöchste Entschließung vom 5. d. Kränklirb^eitS halber nachgesuchte M. die von dem Kameral-Verwalter zu- rung: gnädigst-bewilligt.. 'V Gedruckt dei G. Hassel-rink, Buchoruckrr 58-7 R r o. 6». Königlich - Mrttembergksches Staats - und Montag den 20. August 182^. I Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst-Nachrichten. ^eine Königliche Majestät habrn unter dem 11. d. M. der von dem Für- sten Erbland - Postmeister bewilligten Ent- lassung des Posthalters Doch ekle in Brackenhelm von seiner Stelle, und deren Uebertragung an den Carl Winter da- selbst die höchste Bestätigung ertheilt. Sodann haben Hbchstdieselben ver- möge höchster Entschließung vom i^.d.M. die erledigte katholische Pfarrei Stockheim, Landkapitels Neckarsulm, dem Kaplan Stötter zu Horb» und die erledigte katholische Stadt - Pfarrei Friedingen, Landkapitels Wurmlingen, dem Pfarrer Korntheur in Bubsheim, Ober- amts Spaichingen, übertragen. Ferner haben Hbchstdieselben ver- möge höchster Entschließung vom nämlichen Tage die Stelle eines Sekretärs, Registra- tors und Kanzlisten bei dem Medicinal- Collegium dem bisherigen Kanzlisten H e t- tich bei dem Ministerium des Innern übertragen, und zu der hiedurch in Erle- digung gekommenen Ministerial-Kanzlisten- 588 ■fu’tle den -bisherigen Kanzlisten bei dem Medicinül - Collegium, Stadelbauer, gnädigst befördert. Llnttrm i,. d. M. wrrrde dem zu der Eaiholifchen Pfarrei Schemmerberg, Land- Kapitels Bibcrach, ernannter, Pfarrer -Schmid, von Aepstngen, die Königliche Bestätigung srthellt; unterm 14. d. M» wurde der Oberlicu- tenant v. Daniel vom siebenten Infan- terie-Regiment, zum Hauptmann zweiter Classe im sechsten Infanterie-Regiment ernannt, und unterm 16. d. M. der Oberlieutena"i v. Husuadel vom achten zum siebenten Infanterie-Regiment versetzt. H. Verfügungen d e r Departements. Des Departements des Innern: 1. des Ministerium des Innern. Bekamrtmachmig, die Abstellung der von den Gcnsd'ürmes bisher bei Versendungen i» das Ausla"^ bezogenen Quartier - Entschadigungs - Gelder betreffend. Den König!. Oberämtern wird unter Be- ziehung auf die unterm 9. v. M. erlassene im Staats - und Regierungs-Blatt Nro. 47 enthaltene Verordnung in Betreff der künf- tigen Verpflegung der Gensd'armerle hiemit eröffnet, daß, da die Genöd'armeS statt der bisher gesetzlichen Natural-Verpstegung von jetzt an Verpflegungs-Entschädigungs-Gel- der erhalten, mithin der Grund, aus welchem denselben bei Vaganten-Transporten ^ Postwagen - Begleitungen in das Auslaß eine Quartiers - Entschädigung von verwilligt wurde, für die Zukunft hinweg fällt, das letztgenannte Enlschädkgungs-^ für Verschickungen ins Ausland vom 1 Juli d. I. nicht mehr abzureichen ist. Stuttgart den i5. August 1821. Schmid litt- *♦ Des Kön igl. Studlenrathr. An die evangelischen Dekanate und Vorstände der lateinischen Lehr - Anstalten des Reichs, das diesjährige Land-Examen betreffend. Bei dem diesjährigen Land-Examen ilgen Monats September in dem Hie5^ welches den 10., n., 12. und i3, künf- König!. Gymnasium vorgenommen l" 58y haben die Schüler nachstehender Lehr - An- stalten des Reichs, weiche sich dem eoan- gelischen geistlichen Stande widmen wollen, und nicht durch besondere Rescripte ;uruck-- gewiesen worden sind, in folgender Ord- nung Morgens 7 Uhr zu erscheinen.. Montag den >o. September: aus den lateinischen LehrAnstalten zu Lud- wigsburg , Besigheim, Bietigheim, Bra- ckenheim, Güglingen, Gröningen, B Sil- stein , Vaihingen , Maulbronn , Knittlin- gen, Bottwar, Heilbronn, Backnang, Marbach, Neuenstadt und Murrhardt. Dienstag den 11. September : Eßlingen, Schorndorf, Ochringen, Hall, Jngelßngen, Weikeröheim, Giengen, Göp- pingen und Leonberg. Gedruckt bei G. Ha Mittwoch den r:. September: Pfullingen, Herrenberg, Nürtingen, Böb- lingen, Reutlingen, Tübingen, Kirchheim, Ulm, Blaubeursn, Alpiröbach, Calw und Balingen. Donnerstag den i5. September: Leutkirch, Ravensburg, Tuttlingen, Ell- wangen, Crailsheim, Kirchberg, Heiden- heim und Urach. Die evangelischen Dekanate und die Vor- stände dieser Lehr-Anstalten haben nun die Lehrer derselben zur Anordnung des wei- teren hievon schleunigst in Kenntniß zu setzen. Stuttgart den :S. August i8ri- Sösktnd. fselbrink, Buchdrucker. , ' >- : \ - ' \L »' ; £ f; v' * -. ■ - >' ' t ./ 7 > , - > pn’fW' ■". , - - >' - ,' JL 5, !•... ;,-.b; i' r;.'. -. ^, ... 4 ' ■ .:•• • > » ' s- - i ;. v' ä; 5gi Mo. Ä. Königlich - Württembergisches Staats - und Regierungs - Blatt. Donnerstag den 25. August 1821. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. ll. Verfügungen der Departements. Des Departements des Innern: des Ministerium des Innern. Die Abänderung der bisherigen Medr'camenten - Taxe betreffend. Zu Vollziehung des $. i5 der Jnstruk- dem Verzeichnisse nicht aufgeführt sind, bei tion für das König!. Medicinial -Departe- den Bestimmungen der Taxen von »^55- ment vom -3. Juni 1807 , und in Be- und 181, sein Verbleiben hat. kracht der Veränderungen, welche die An- Was die Abzüge betrifft, welche die kaufspreise mehrerer gangbaren Medicamen- Apotheker an denjenigen größeren Zahlun- ten - Artikel in Folge der neueren Handels- gen sich gefallen zu lassen haben, die ihnen Verhältnisse erlitten haben, ist die zuletzt für Lieferungen in öffentliche Anstalten und bestandene Apotheker-Taxe einer genauen bei Epidemien aus öffentlichen fassen Revision unterworfen werden. zu leisten sind, so werden solche für die Indem man nun dasjenige, was an der- Medicam-nten - Abgabe in öffentliche An- fefrcn abzuLndern für uöthig erachtet wurde, stallen auf den achten, für die bei Epide- zur Nachricht und Nachachtung bekannt mien aber auf den zehnten Theil der muu TOöc^' kemerEt m"" , baß es ln Ansehung: mehr bestehenden Taxe festgesetzt, berjenigen Artste!, welche in nachstehen- Stuttgart den 16. August 1821. Schmidlin. Neue Medic a mente st - Taxe. Anm crku.ng. Bei allen hier aufgeführten Artikeln richtet sich der Preis der halben nach der Preis-Bestimmung der Unze, so wie für das halbe Pfund die Preist'M stilnitiuilg des Pfunds eintritt. Medicinal- Gewicht. S > Pfund 1 Unze 1 Drachme Gr-m Aeelurn eanipliorakim ...... »4 Er 3 Ir, — concentralnm s. Westen dorf p. spec. 1,049. Araeom. Beck 8®. — 3clr. 4 kr. —* Tubl idaei cum saccliaro Acidum phosphoricum dilutum pro usu ,4 kr. 3 fr. medico pond spec. 1,140. Araeom Beck 21— .... ... 40 fr 6 fr. Älcali minerale depur.. _. .*. 'ff- 6 kr. 1 kr« Aloe liepatica pulverisala... .* -. 1 fr. 3o fr. 9 kr. a Er. —r- succotrina pulverisala .. ... -fl «fr. 1 fr. Antimonium cruduiri pulv. girols. » 24 kr 3 Cr. — — alcoholisalum • , — 6 Ir. 1 fr. Aqua cinnamomi cydoniata ..... ' si- 6 fr. — —- simplex. .... 48 fr. 4 Ir. — -— spirituosa et vinosa • 1 st. ufr. 8 fr. Arcanum duplicalum s. lartarus vitrio|. Argentum nitricum purum .. .. .. .. 43 kr. 4 kr.- 1 fr. 44 Fr. „u 1 ft’ ! gr. 1 Baisamum Arcaei .... ... .| 2 st- 14 Fr. a fr. Copaivae' ....... 1 — 10 kr. 2 fr. — Öpodeldocii...... S t fl. 36 kr. 10 fr. — peruvianum s.’indicuihnignrm 8 — • ■ .fl. 8 Fr. ■jof?- Medici.iral-Gewicht. Borax ruffinata pulver.. - Butyrum Gacao •••■*' Camphora pulverisata. « Gantharides pulverisatae. Cardamomum minus pulver. Garicae pinqucs conc. GaryophylK aronv.. ... Gastoreum anglicum.. — moscoviticunv. Coccionella pulver... , Colla Piscium... :. Golocynlhides pulver. Cortex Alcornoque pulv. grofs. — — alkohol.. —. Anguslurae verae pulv. grofs — — — alkohol. — Au rank Gurass. pulv. grofs. — — — alkohol. — Cascarill. pulv. grofs. — — alkohol Chinas pulv. grofs... — alkohol. ..... — regiae pulv. grofs. alkohol.. — rühr, pulv. grofs. 6 6 3 ‘ Pfiend 1 Unze * Drachme «————^ Gran. 56 kr. 7 fr. 1 fr. -—. Sr fr. 4. fr. fl. 46 fr; 18 fr 3 kr. — 18 kr. 4. fr. ! — »5 kr. 4 fr: »3 fr. » kr. [ — 11 fr. » fr. — 3 fl. »4 kr. igk- 1 fr; —— -— 1 fl. 48 fr. »Skrup.;okr, , - gr. - kr. — -fl. iß fr. 20 fr. i gr. i fr» fl. 36 fr. 56 kr. 5 fr; . —. 16 kr. 2 fr. . — 4- fr. 6 fr. — »fl. 8 fr. i i — 6 kr. ifr. —- 1- kr. »fr. .. 8 fr. ifr. ! ^ . — 10 kr. »fr. . — 6 kr. ifr. E- 8 kr. ifr; i fr. zo fr 5 fr. i fl- 3o fr. 48 kr. 6 fr; fl. 36 fr. 16 kr n fr. |' —~ fl- 4 fr, ro kr- 3 fr. — 1 fl» 16 fr, 10 fr; 5q4 Medicina l -Ge w i ch t. 1 V — i Pfund 1 Unze 1 Drachme Gran Corlex Chinäe rubr. Alkohol. «.. 1 fl 2/, kr. 11 Er. — Ciimamomi sinens. pulv. grofs. 2 fl' i2 kr- 2 kr. — — — alkohol. - ff. 48 Cr. 16 kr 5 kr. — — Zeylon pulv. grofs. — 62 kr. 7 fr. — — —7 alkphol.. — -ff- 8 kr. — Quassiae pulv. gr. .... i ff. 20 kr. 8 kr. 1 kr. — — alkohol. ..... 2 fl. 12 kr. 2 kr. — Sjmarub. pulv. gr.... £0 fr. 8 kr. 1 Er. — — alkohol..... ifT. 12 kr. 2 kr. Cremor Tarlari solub — i5 kr. 2 kr. Elacosaccbarum Cinnamomi .... — 56 fr. skr. [• — Menjh. piper. ... — 12 kr. 2 kr. Elaeosacchara reliqua — 10 kr. 2 kr. Elixir. stom. Rob. Wbyll, .... -ff. 12 kr. 2 Er. Essenlia Cascarillae ....... — 10 fr. 2 kr. — Cliinae simpl. ...... — 18 Er. 5 Er. Exlraclum Calendulae ...... — — 4 kr. — Cascarillae — — 8 kr. -gr. 'kt' — Cliinae aquosum.... — — 21 kr. — Ligni Quassiae.... — — -4 kr -- — Opii aquos — — 36 kr. 3 gr- RMlianhiae — 16 kr. — Rhois toxicodendri... —— io kr. — larax. liquidum i • ■ • [ et similia — 12 kr. 2 kr. — — spissum >.... —- ,6 kr. 5 kr. %5 Medicinal-Gewicht. Perrum muriaticum .... Flores Benzoes ..... — Cassiae pulv. gr... — — alkohol.. — Salis ammoniac. martiales — stilplmr lot. .... Folia sennae alex. Integra.. — — — alkohol.’. — — parvae... Gummi ammoniac. pulverig — arabic. — — Elemi — Guttae — Mas t ich — Myrrhae — — Sandaracae —.. — Tragacantae —.. Hepar sulphur alcal — calcar. ad iisum medicum internum — — externum Herba Uvae ursi concis. lufusum laxativum vienn. l Pfund 1 Uit je 1 Drachme _ 48 kr. 8 kr. — -— 24 kr " , 22 kr. Skr. — 2 4 kr. 4 kr. — 3o kr. 4 kr. 52 kr. 6 kr. 1 kr |j ff. 24 kr. 14 kr. 2 kr [3 ff. 18 fr. Skr. i i ff. 20 kr. 8 kr. fz fl. ,8 kr. 16 kr. Skr. t fl. 5r fr. 12 kr. , kr. 3ff. 44 kr. io kr. 3 kr. 1 — 24 kr. 4 kr. 3 fl. 20 kr. Skr 13 fl. 20 kr. 3 kr. fl. 3o kr. Skr. »kr. I ~ 3o kr. 4 kr. |i fl. 12 kr. 8 kr. - 8 Cr. 2 kr. 48 kr. 6 kr. r6 kr. Skr. !»fl. 6 kr. Gran 2 gr. i kr. M cdicinal-Gcwicht. - Pfund > l!nze i Drachme . Gra» flidapium e Gainphor. acetos.... Kermes minerale .. .. ... .... Lapi9. causticHS. ... .. ....... Laudanum liquid. Sydenh. .... » .. Lignum. Quaasiae concis. — — pulv.. subtil".... Linimentum volalile .. ... .... Liquor anodynus miner. Ilflm. pond. spec.. 0,825. Araeom. Bech. 5ß° Macis pulveris .. .. .. .. .. °. .. .. Alanna ealabrin. .. .. ... ... ... — canellala. .. ... .. .. .. .. Mercurius dulcis alltoh.. V. — sublimalus pulver.. .. .. Moschus orientalis ... jNitrum depur. pidveris .. .. .. .. ... Z>iuce8 moschsta« pulver. .. .. .. ... Weurn auimale Vippvl. ,. — Gajeput;.. • • • * ... — GaryophylL arom. .. — Menthac pipcr. .. .. 5 a4.fi: 4 kr — -ff- 2 4 kr >gr. 'kk r*r 32 kr. 6 kr t f .A j 1 1 fl. 16 Sr. i2 kr. ! 5 i kr 6 kr. 1 kr. i fl. 48 kr. 1: kr. 2 kr. i fl. ao kr 8 kr. 2 fl. 24 kr. i.6 kr. 3 kr. — 40 kr. 6 kr. 54 kr. 3 kr. 12 kr^ 3r kr. 6 kr. 3 0t. J ^ — 2 4 kr. 4 kr. 4 gr. 1 U>' — 8 fl. 24 kr. , Skrup- i if. 6 kr: 1 kr. äff.. iflt. >»* — 2 4 kr. 4 kr. __ 1 fl. 36 kr. a4 kr. 2 Tpf.1 rr; .— r fl. 24 kr. l a kr. 5 Tpf. 1 fr" — 1 fl. 48 kr. 16 kr- 4 Tpf J til .— 45 kr. Tpf. 1 u'' •5 9 7 et »inul M c dILinal - Geivlch t. Oleum Ricini expr. - — Vitt-iöli anglioamim.. JNtordhusaruun —- reclificatr.m Opium depuratum pulv... , Piper alb um pulv. grofs.... — — subtil Pulpa Tamarindor. ..... Piadix Colombo pulv. grofs... — — subtil.... — Galangae minor. subtil, pulv, — Gentianae pulv. grofs. — — subtil. — Jalappae pulv. grofs.. — p. subtil.. —' Ipec&cuanh. pulv. grofs. — — p. subtil.. — Ratlianh. cOncis... — — cum cortice pulv. Krofs — — — p. subtil Rhei moscovit. pulv. grofs. — — — subtil,.. — Lalap. p. gr — — subtil... 1 Pfund ' Unze ^ - Drachme j 3 fl. 34 tr. r 4 kr. L fr. 34 kr. 3 Ft. 4o kr. 6fr. —- 8 fr. »4 kr. — 8-fr. 1 kr. -- •9 fr. .2 kr. i fl. 20 kr. 8 fr. — 8 fr. 1 fr. — 12 fr. 2 kr - — 12 kr. i fr. 4o Cr. 4 kr. - 48Fr 8kk. i fl. 35 fr. 9 kr. j kr. 1 fl. 5* Fr. »r kr. 3 fr — K6fr. 8 kr — * fl. 8ft. 10 fr — 3 2 fr. 4 Er. l fl. 4 kr. 8 Ir. > fl 6 fr. 9 fr 1 fl. 6 fr. 9 fr. —— 2 fl. 2» fr. 1 fr 2 fl. 11 fr. 2 fr * fl. 4L fr. 16 fr 3 fr. 5gr. utt 69« M edici n al - G cw i cht. ' 1 Pfund > Unje > Drachme Badix Saesaparill. conc. ..... [2 fl. 4« Er 16 kr 3 Er. — Senegae p. groß. ..... 1 fl 36 Er 10 Er 2 Er — — subtil. 3 fl. 16 kr 14 Er 3 Er. — Serpentar virg. p. gr. ... — 10 Er 2 Er. — — — p. subtil... — 14 Er 3 Er. P»esina Guajaci pulver. 22 Er 3 Er. — Jalapp. — ....... — 2 fl. xo Er. 18 Er Roob c. Saccliaro ....... — 4 Er. Sacchar. canar. pulver. ..... — 4 Er. 1 Er. Sal ammoniacum depur. pulver. »fl. -l Er. 9 Er. 3 Er. — anglicum — .... 28 Er. 4 Er. — Cornu Cervi volatil. ..... — 30 Er. 3 fr. — essent. Tarlari pulver. .... — 16 Er. 3 Er. — Frideric. pulver.. ..... 20 Er 3 Er. — volat. siccum pulv. ...... _ 20 Er. 3 kr. Secale cornutiim pulveris ..... — 24 Er. 4 Er. Semen Anisi slellat. pulv. groß... - fl. Er 8 Er. 3 Er. — — — p. subtil... ., -fl. 3» Er. 13 Er. 2 Er. — Cynae integrum ...... r fl. 2/, kr. 14 Er. 3 Er. — — pulveris.. ,. „ „ 3 fl 18 Er 3 kr. Sperma Ceti. fl 44 kr. 16 Er. 3 Er. Spiritus Corn. Cerv..... pond. spec. i;o36. Araeom. Beck 6- 56 Er. 6 Er 1 Er. — Minder. pond. spec. 1,022. Ai*. Beck 3—4a § fl. Er. 6 Er. Gran s 3 gr. i kr- 2 >99 Medicinal-Gewicht. > Pfund 8x!ritU8 xiitri dulcis.,. • • • • • • pond. spec. o,85o. Araeom. Beck ooa — Salis acidus • pond. spec. i,i'35. Araeom. Beeil 20- .— — dulcis , ........ pond. spec. 0,808. Araeom. Beck 28- — — ammon anis. ..... ..... — — — aquos. .... — — -— causlic.... pond. spec. 0,971. Araeom. Beck 6- — — — vinos. .. .. ... -— Vini alkohol. ....... pond. spec. 0,829. Araeom. Beck 53- — — camphor ..... Spongiae marin, combust. pulver.. Succus liqxiir. depur. ..... — — — pulv.... — Citri rec. expr...... Sulphur. Antimon, auralum... Syrupus Chinae ....... — Cichor. c. rkco,..... Cinnamomi ...... — Croci ........ Hollandic ■— 8e Manna. — Rhabarb. Deod. 60 kr. 1 fl. 36 kr. 4o kr. 48 Fr. 1 Unze 1 Drachme 16 kr. i 6 kr. i 16 Fr. u kr. 8 kr. 10 kr. ivkr. 5 kr. 6 kr. 3o kr. »2 kr. 16 kr. 8 kr. 3r kr. 10 kr. 10 kr. 12 kr. ir kr. r kr. 10 kr. 10 Er*] 3 kr. R kr. 3 kr. - kr. 1 kr. 2 kr. 2 kr. 1 kr. 1 kr. 4 kr. 2 kr. 3 kr. 8 kr. Gran 4 gr. 1 M e bi c i n ' '»-fr. Rbei • aquosa-. , f , .,. *— 11 fr. 2 fr. — tbebaica Londin... ... — 36 ff. 6 fr. ->— tonico-nervina BoslnschefT — 48 Er. 8 fr. .—■ Valeiianae c. liquor. anodyno — 36 fr. 6 fr. Tragaea aromatica .,.. .. ,.. — 10 ff. »fr. Unguentum ©antharidum.... ., uff. j fr Gran 4gr. »kr- / Bedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucks. 6oi Nro. 62. Königlich-Württembergisches Staat» - und Rcgierungs - Blatt. M i t t w 0 ch^ d e n 29. August 183 4 I. Unmittelbare Königliche Dekrete. K e i n e«. II. Verfügungen der D e p a r L e m e n t s. Des I u st i z - D e p a r t e m e n t s- Die nr dem. Monat JuN 182 r von den Gerichtshöfen- des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnisse-' betreffend- In dem verflossenen Monat Juli sind von sämtlichem Gerichtshöfen des Kö- nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden,- wobei im Allgemeinen bemerkt wird, daß nur solche Urcheile der Criminal - Gerichts - Stellen in das Staats - und' Rrgierungs - Blatt ausgenommen werden, wodurch- eine längere, als dreimonatliche: Fr-ffbeits - Strafe erkannt,, oder die Dienst-Entfernung- eines. Staats - oder: Commun- Dieners verfügt wird«. A) O b e r t r i b u n a l. L Cmninal-Senat. 3, Juli w urde;. daö von dem Eriminal-Senatdeö Konial« L. in der Rekurssache des Johann Fri ed,, Gerichtshofs in Eßlingen unterm .«..Mail von Neustadt-,- Oberamts. Waiblingen,, U. I.. gefällte: (In d«sr Staat»'-.' und 6oi Regierungs-Blatt Nro. 46. @.413 ein# . gerückte) Erkenntnlß unter Verfällung des Rekurrenten in die Kosten zweiter Instanz im wesentlichen bestätigt. Den 7. Juli wurde: 2. in der Rekurssache des suspendirten CameralamtS-KastcnknechtS Johann Ja- kob Unkel zu Göppingen, wegen Kassen- rests, das von dem Gerichtshöfe zu Ulm unterm »6.Jan. 1821 gefällte (in Nro. ii deS Staats-und Regierungs-BlattS S. 108 enthaltene) Erkenntniß hinsicht- lich der ReatS - Bezeichnung lediglich bestätigt, dke unterrichterliche Strafe aber noch geschärft, und der Angeschuldigte neben Entsetzung von seiner KastenknechtS- stelle und Unfähigkeits-Erklärung zu Be- kleidung eines öffentlichen Amts, dann dem Ersatz seines Kassenrestes und wei- terer Schuldigkeit im Gesamtbetrag von 4787fl. 59 kr. 4hl. mit Verzugs-Zinsen, in der Art und mit dem Vorbehalt, wie solches im Erkenntniß erster Instanz be- stimmt worden, zu zwei und einhalb- jähriger Zuchthausstrafe kn Gotleszell, und zu Erstattung aller Kosten beider Instanzen verurtheilr. Den 14. Juli wurde: 3. in der RekurSsachr des Friedrich A ssa- mus, von Klein-Bottwar, Oberamts Marbach, daö von dem Crimlnal-Senat des Königs. Gerichtshofs zu Eßlingen unterm 26. Juni l. I. gefällte (im Staats-nnd Regierungs-Blatt Nro. 53» S. 5i2 enthaltene) Straf - Erkennt«!) im wesentlichen, neben Verfällung dcS Rekurrenten in die Kosten zweiter In' stanz bestätigt; 4. kn der Rekurssache des Festungssträfli"^ Johannes Ludwig, von Oberstetten» Oberamts Münsingen, das wegen Dke^ stahlS, Lügens und ungebührlichen nehmeus vor Gericht, von dem Gericht Hofe zu Tübingen unterm 14. Juni l> I. gefällte (im Staats- und Regierung^ Blatt Nro. 53 S. 5r8 enthaltene) Straf - Erkenntniß lediglich und »nt^ Verurtheilung des Rekurrenten in &le' Kosten zweiter Instanz bestätigt; 5. in derRekurösache des vormaligen Sten^ Einnehmers Johann Michael Maiel, von Sontheim an der Brenz, Oberam^ Heidenheim, das von dem Gerichtshof zu Ellwangen unterm 3o. Oktober gefällte (in Nro. 81 des Staats - Regierungs-Blatts vom Jahr 1819* 65c» elngerückte) Straf - Erkenntniß al1 den Erfund einer angeordneten weites" Verhandlung theilweise abgeändert, Verdacht eines Kassen - Eingriffs ^ Rekurrenten beruhen gelassen, dieser ^ gegen wegen nachläßlger und unorden^ licher Rechnungsführung und dadurch verschuldeten Kassenrests, neben Entlas- sung von seinen Gemeinde-Aemtern und Ausschluß von jeder verrechnenden Stelle, zu zweimonatlicher Festungsstrafe mit angemessener Beschäftigung innerhalb der Festung, zum Ersätze des Rests samt Zinsen, und zu Bezahlung der in bei- den Instanzen erwachsenen Prozeß-Kosten verurtheilt. Den 17. Juli wurde: 6, in der Rekurssache des Taver Weber auf der Streitmühle, Oberamts Gmünd, das von dem Gerichtshöfe zu Ellwangen unterm io. Februar l. I. gefällte (im Staats-und Regierungs-Blatt Rro. rr II. Civil Den 6. Juli wurde in der Ap- pellationssache: *, von dem Cieil - Senat des Gerichtshofs zu Ellwangen zwischen den in den Akten genannten Frohnbauern zu Gebenweiler, Klägern, Appellanten, und dem Kdrügl. Wüntembergischen Feldzeugmeister, Gra- fen von Pückler, jetzt dessen Erben, Beklagten, Appellaten, angeblich wider- rechtlich angesprochene Frvhndienste be- treffend ; r. von dem Civil - Senat des Gerichtshofs zu Eßlingen zwischen Moses Abraham S. ,84 eingerückte) Erkenntniss hi'n- stchtlich der Strafe abgeändert, und Rekurrent wegen grober K'orper - Ver- letzung nun zu vierinonLtlicher Festungs- strafe, übrigens in die Kosten zweiter Instanz verunheiltt Den ri.Jull wurden 7. in der Rekurssache des Gastgebers Carll Eberhard Siegele, von Stuttgart, wegen ehebrecherischen Jncests mit seiner Stief- tochter, das von dem Gerichshofe zu Eßlin- gen unterm 7. Juni l. I. gefällte (im Staats- u. Reg. Blatt Nro. 55. S. 5,o eingerückte) Straf - Erkenntniß lediglich und unter Verurtheilung des Rekurrenten in die Kosten zweiter Instanz bestätigte - Senat.: Hochstetter zu Heinsbekm km Badischen^ Kläger, nun Appellanten, und dem Ad- lerwirth Gschwcnd zu Heilbronn,. Be- klagten , nun Appellaten, Schuldsorde- runz betreffend; ebenso den »6. Juli in der Ap- pellationssacher 3. von dem Civil-Senat des Gerichtshofs zu Tübingen zwischen Joseph Holzherr und Consorten zu Roitenburg, Klägern,• nun Appellanten, und Margaretha Holz» Herr daselbst, cum curatore;, Beklagten;, 6o4 nun Appellatm, Vindikation eines Hau- ses betreffend, die Berufung je (i—3) wegen Man- gels einer Beschwerde von Amts wegen . verworfen. Den i3. Juli wurde: 4. in der Appellaiionssache von dem Civil- Senate des Gerichtshofs zu Eßlingen zwischen Jakob Abraham Degginger zu Mühlen am Neckar, Klüger, Appel- lanten, und der Administratives Sektion des Königl. Kriegs-Departements, Be- klagten , Appcllatin, Ansprüche an den Gehalts - Rückstand des verstorbene» Majors von Grünberz, wegen einer Forderung an denselben betreffend, bas in voriger Instanz den c r. Mai 18*0 gefällte Erkenniniß, unter Vergleichung der Kosten abgeäudert. III. Ehegerichilicher Senat. Geschieden Den 5. Juli: i. Christine, geb. Rohm, , von Plüder- hausen, Oberamts Welzheim, Klägerin, von Jakob Scheurer, Weber von da, Beklagten, wegen Ehebruchs, unter Ver- urtheilung des Beklagten in die Kosten. Den 5. und ,6. Juli: t. Maria Catharina, geb. Härtkorn, von C'ckenweilcr, Oberamts Rottenburg, Klägerin, von Johann Härtkorn, von Remmingsheim, Beklagten; 3. Johann Peter Spangenberger, Caffewirth zu Ulm, Kläger, von Philippine, geb. Nusser, Beklagten; je (2 und 3) wegen beharrlicher Wi- derspenstigkeit in Fortsetzung der Ehe, unter Verurtheilung der Beklagten in die Kosten. wurden: An denselben Tagen: 4. Johann Friedrich Krauß, Kirschner v»» Herrenberg, Kläger, von Johanne blne, geb. Reichert, von Nufringe»' Beklagten; 5. Jakob Friedrich Frech, von Degerloch' Amlö-Oberamts Stuttgart, Kläger, vo» Eva Barbara, geb. Gohl von da, klagten; je (4 und 5) aus demselben 9tech^" gründe, jedoch unter Vergleichung Kosten. Endlich den 5. Juli: 6. Christine Friederike, geb. Niecker, vo" Laufen, Oberamts Besigheim, Klägerin von Gottfried Futterknecht von da, ten, wegen böslicher Verlassnng, unter ~,cl/ urtheilung des Beklagten in die Koste»- 6o5 B) Kreis-Gerichtshöfe. I. Gerichtshof für den Neckar-Kreis, i.) Crkminal - Senat. Am 3. Juli wurden Derur- tbe 111: i. auf die von dem Oberamtsgerichie Maul- bronn geführte Untersuchung! s) Gottfried Saul er , Bauernknecht von Kayh, Oberamts Herrenberg, we- gen in verabredeter Verbindung verüb- ter Eigenrhums-Verletzung und wegen versuchter Erpressung, neben dem ihn treffenden Theil des Schadens-Ersatzes, so wie seiner Arrest - und Azungs- auch i dn Untersuchungs - Kosten zu fünfmonatlicher Festungsstrafe; d) Jakob Schmidt, von Oelbronn, we- gen unter den nämlichen Verhälrniffen wie cicl n) verübter Eigcnthums - Ver- letzung, sodann wegen Fälschung seines Hausbuchs, Verletzung des Handge- lübdeS und frechen Läugnens, neben dem Ersetze seiner Arrest- AjUNgS - und J- der Untersuchungs - Kosten, zu v i e r m o n a t l i ch e r Festungsstrafe; r. Johann Gottlieb Bsley, von Ren- ninzrn, Oberamts Leonberg, wegen mit Verletzung eines Handgelübdes verbun- dene» Bettugs, neben dem Ersätze deS Schadens und der UntersuchungS-KosteN zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafe; 3. der zu Leonberg in Untersuchung gekom- mene Johannes Nb sch, von Vvllma- ringen, Oberamts Horb, wegen ver- suchter Erpressung, zum Theil unter er- schwerenden Umständen verübter Fami- lien - Diebstähle, Verletzung eines eidli- chen Handgelübdes, gefährlicher Drohun- gen, Unzucht, Hazard - Spielens, und Real-Injurien, neben der Verbindlich- keit zum Ersätze sämtlicher Arrest-und Untersuchungs-Kosten zu sechs monat- lich er Festungsstrafe. Am 5. Juli wurdet k. der Caroline Dikert, von Altbach, Oberamts Eßlingen, wegen nachgefolg- ter Theilnahme an einem kleinen Dieb- stahle , mir Rücksicht auf die früher we- gen Diebstahls erstandenen Strafen eine zweimonatliche Zuchthausstrafe und nachherige Einsperrung in ein Zwangs- Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, jedoch mindestens auf die Dauer von sechs Wochen, neben dem Ersätze der Untersuchung» - Kosten zuerkannt. 6o6 An demselben Tage wurde: 5. Jakob Heimerdinger, Müller von Kaltenwesten, Oberarms Bessigheim, we- gen mehrfacher grober Injurien und Un- bormäßigkeit , auSgestoßener gefährlicher Drohungen, grundlosen und zum Theil verläumderischen O.uerulirenS, auch wegen tnjuriösen und unbolmäßigen Betra- gens gegen seine Inquirenten, neben Zu- scheidung sämtlicher Untersuchungs-Ko- sten mit sechsmonatlcher FestungS- strafe belegt. Am nämlichen Tage wurde: 6. gegen Elisabeche Magdalene Trunk, von Obristenfeld, Oberamts Marbach, wegen wiederholten VagirenS und unzüchtigen Lebens, auch wegen wiederholter Unzucht in der Residenz - Stadt Ludwigsburg, neben Zuscheidung ihrer Arrest-Azungs- und Untersuchungs-Kosten eine acht- monatliche Zuchthausstrafe und nach- herige Einsperrung in ein Zwangs-Ar- beikshaur bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf die Dauer von vier Monaten, auch Ausweisung aus der Residenz-Stadt Ludwigsburg erkannt. An demselben Tage wurde: 7. der fuspendtrte Bürgermeister Caspar SeughaaS', von Kirchhausen, Ober- amts Heilbronn, wegen grober Fahrlä- ßigkeit in Verwaltung des Gemeinde- Vermögens , Eigenmächtigkeit, mrd un- ordentlicher Amtsführung, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze dcö Schr^ heim, Oberamts Besigheim, wegen derholter Unzucht in der Residenzstl'^ Ludwigsburg, sodann wegen gcwerb^ mäßig getriebener Unzucht und wege" Vagirens, neben Bezahlung ihrer und Untcrsuchlings Kosten zu vierzehn monat licher Zuchthausstrafe und naä)- höriger Einschließung in ein Zwang - Arbeitshaus bis zu erprobter Bessernd jedoch wenigstens auf sieben Monats 5o. Göttlich Neid Hardt, Weißg"' und Gemcknderath zu Bönnigheim, amrs Besigheim, wegen eines große" Diebstahls, dessen er für überwiesen a genommen wurde, neben Entsetzung von ^ seiner Gemelnde-Raihsstelle und Unfähig- keits-Erklärnng zu Bekleidung eines öf- fentlichen Amtes, auch Zuscheidung von f der Untersuchung- - Kosten, und des Schadens-Ersatzes, zu viermonatli- cher, seiner körperlichen Beschaffenheit angemessener Festungsstrafe; 2.) Clvi! i. Vermöge Beschlusses vom -3. Mai und ins. den r4. Juni, wurde in der Appellationssache von dem Oberamtsge- richte zu Besigheim zwischen dem ledi- gen Bauer Matthäus Ulmer, von Jls- feld, B-kl., Amen , und der ledigen Catharine Kurz von da, cum curatore, Kl., Atin, Ansprüche wegen unehelicher Schwängerung und wegen aufgehobe- nen Eheverlvbniffes betreffend, die Ap- pellation wegen versäumter Nochfrist zu Einreichung der B-schwerdeschrifk für verlassen erklärt, und Ant in die Kosten dieser Instanz veruriheilt. In der Appellaiionssache von dem vor- maligen Oberamlögerichte zu Cannsiadt, als Remiffionsgericht, zwischen den Mit- gliedern dcö vormaligen Magistrats zu Backnang und beziehungsweise deren Er- ben, Bekl., Anten, und Johann Georg Pfeil zu Maubach, Kl., Aten, Scha- dens-Ersatz betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom öl und ins. ao. Mi, 3.i. Regine, Ehefrau Lrs Iah. Schwarz, Nachtwächters kn Ludwigsburg, wegen wiederholter und ausgezeichneter Dieb- stähle, neben dem Kosten- und Schadens- ersätze zu vier monatlich er Zucht- hausstrafe« - Senar. das unterm 2/,. März 1817 eröffneke Urtheil erster Instanz unter Bernrchei- lmng der Anten in die Kosten zweiter Instanz bestätigt. 3. Unterm -3. Mai und ins. den i5.Juni wurde in der Appellationssache von dem Oberamtsgerichte Weinsberg zwischen Margaretha Barbara, Eheweib des Martin Hessinger zu Schw-bbach, cum cur., Latin, Antin, und Jakob Weidner, Bürger und Bauer allda, Mic-Lnten, Aten, verschiedene Schuld-Forderungen, deren Mitbezahlung der Antin in dem Game ihres Ehemanns auferlegt wor- den, betreffend, die Appellation wegen versäumter Nothfnst für verlaffen erklärt, und die Antin in die Kosten dieser In- stanz verurtheilt. ä. In der Wechsel-Klagsache des Obcr- ^ustiz-Prokurators Georgii zu Eßlingen, als Indossatars des Friedrich Wilhelm Fröhlich, Handelsmanns zu Srmtgart, Inten, gegen den Hauptmann Carl von 6X2 Sukow zu Ludwkgsburg, Jäten, wurde letzterer durch Erkenntniß vom xr.Juli zu Bezahlung der beiden eingeklagten Wechsel-Forderungen k 2rL si. und 17 fl. ix kr. samt Verzugs-Zinsen, wie auch zum Ersätze der Kosten und Schäden verurrheilt» 5^ In der Appellationssache von dem Ober- amtSgerichte Heilbronn zwischen Johann Andreas Pfenninger, Peter Pfenninger und Marie Elisabeths Pfenninger, cum cur., von Großgartach, Luten, Anten, und Johann Jakob Burkhard daselbst^ als gerichtlich bestellten Güterpfleger des Lorenz Pfenninger, Bürgers und Küfers ebendaselbst, Laten. Aten, betreffend, die im Gante des letzter« geforderte Bei- bringenS-Summe der verstorbenen Mut- ter der Lanken, wurde vermöge Erkennt- nisses vom 29. Mai und ins. 14. Juni, die Berufung wegen Versäumung der Nothfrist zu Einreichung der Beschwer- deschrifr für verlassen erklärt, und der appcllantische Theil in die Kosten dieser Instanz verurcheilt. 6. In der Appellationssache zwischen dem Substituten Lotter in Ludwigsburg, Kl., Lnten, Anten, und Michael Hafner, von Neustadt, Oberamts Waiblingen, als Gürerpfleger der Johannes Burger- scheu Gaptmasse, Ltin, sodann Michael Bürkle und Johann FriderichMäg"le, Kaufmann in Waiblingen, Bekl., 9)^' Liquidanten, Aten, Bürgschafts -- derung und Vorzugs - Recht im Gan" betreffend, wurde vermöge Erkenntnis vom 5. und ins. den 27. Juni, daS W' theil erster Instanz reformirt, die in ser Instanz aufssewandten Kosten gegen einander aufgehoben. 7. In der Appellationssache von demO^ amtögerichte Ludwigsburg zwischen 2^' Jlg von Neckarrems, Kl. Anten tn's den Erben des verstorbenen GerichtS-§b^ wandten Michael Krauß, von Grönkygen, Bekl., Aten, xot. Actio11** tutelae, wurde durch Erkenntniß d>e 29. Mai und ins. den ,2. Juni, Berufung wegen Versäumung der 2^ frist zu Einreichung der Beschwerde!^ für verlassen erklärt, und Ant i" 6 Kosten dieser Instanz vcrnrtheilr. Ober- 6. In der Appellationssache von dem ^7 amtSgerichte Heilbronn zwischen der NekakS^' we des Bäckers Herrmann zu de"1 -ch, cum cur., SSat$ Anti», und fff?" 3r““( k»"- und > .-Inst-d, im 7 Aten, die Gültigkeit eines HonlS" raufs betreffend, wurde durch Ur¥l ®om 'S- Mai und ins. den ,7. "uti-rm 1. Februar 1820 eröffn-^ 6»3 Urtheil erster Instanz unter Vorurlhei- lung der Antin in sämtliche Kosten der zweiten Instanz bestätigt. 9. In der Appellationssache von dem vor, maligen Stadtgerichte Stuttgart zwischey Friedrich Zoller, gewesener Gastgeber zum Kronprinzen von Württemberg da- selbst, Kl., Amen, und Heinrich Hau, eisen, Traiteur allda, Bell., Aten, einen Reukauf betreffend, wurde ver- möge Beschlusses vom 1,. Juni und ins. den 7. Juli, da« Urtheil erster In- stanz vom i.Okt. 1818 unter Verglei, chung der Prozeß-Kosten dahin abgeän- dert, daß der Bekl. dem Kl. die be, dungene Reukayfs-Summe von »bvvfi. samt Verzugs-Zinsen vom »7.Okt. 1816 zu bezahlen schuldig sey. io. In der Appellationssache von dem Oberamtsgerichte Heilbronn zwischen dem General-Lieutenant Freiherrn von Wöll- warth zu Mannheim, Kl., Anken, und der VerlassenschaftS-Masse des verstorbe- nen Hof-Faktors Maier Ldwlzn Sontheim, Bekl., Atln, Aufhebung eines wucher- lichen Vertrags betreffend, wurde das unterm »».März 182« erbffnete erst- richterliche Urtheil durch Erkenntniß vom 5. Juni, ins. den 5. Juli, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten der zweiten Instanz bestätigt. »i. In der Appellationssache vv« dem Oberamtsgerichte Leonberg zwischen Jo- hann Georg Kühnle, von Warmbrenn, Bekl., Amen, und dem vormaligen Handlungöhause Oechslin zu RuteSheim, Kl., Aten, Bürgschaft» - Forderung bo- rreffend, wurde vermöge Beschlusses vom »9« Äuni und ins. den 7.Juli, die Ap, pellation wegen Mangels einer gegrün« deren Beschwerde unter Verurtheilung des Anten in die Kosten dieser Instanz abgewiesen. u. In der Appellationssache von de« Oberamtsgerichte Stuttgart zwischen Ja, tob Hauser, von Schönaich, Kl., A«, len, und dessen abgeschiedener Ehefrau Margarethe, geb. Graft von Leinfelden, cum cur., Bekl., Ati«, Verlust de» Heirathgut» als Privatstrafe betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom »2. Mai und 6. Juli, und inst de« i3. Jul», das am 4.9?oo. 1816 eröffnete Erkennt- niß erster Instanz, unter Verurtheilung des Anten in die Prozeß-Kosten der zweiten Instanz lediglich bestätigt. l3‘ In der Wechsel - Klagsache zwischen dem Hof-Fourier Hirsch zu Stuttgart, Kl., und dem penstonlrten Kdnigl. Ober- hofmeister Frech. Maximilian v. Wurnv ser zu Ludwigsburg, Bekl., wurde unterm -7. Juli der in Urschrift vorgelegte Wech, 6i 4 felbrief in Contumaciam für anerkannt angenommen, und Bekl. in die einge- klagte Wechselforderung nebst Verzugs- Zinsen, Kosten und Schäden vernrrheilt. 14. In der Appellationssache von dem Oberamtsgerichte Brackenheim zwischen Jakob Schwarz, von Dürrenzimmern, Bekl., Anten, und Magdalena Traub in Nordheim, cum curatore, Al., Akin, und r5. in der Appellationssache von demselben Oberamtsgerichte zwischen ebendemselben, Bekl., Ant n, und Christine Kurz, von Brackenheim, cum curatore, Kl., Aiin, Ansprüche aus unehelicher Schwäne gerung betreffend, wurde die gegen die Erkenntnisse vom 27. Jan. d.J. ergriff fene Berufung wegen Versäumnisses der Nachfrist zu Einreichung der Beschwer beschrift durch Erkenntniß vom 22.Mai und ins. den 26. Juni, für verlassen W Übt, II Gerichtshof für den Schwarzwald - Kreis. 1.) Criminal-Senat. Am 2. Juli wurde: 1« der zu Herrenberg in Untersuchung ge- kommene Pelagius Schmid, von Ahl- dorf, Oberamts Horb, wegen eines mit- telst sogenannter Hackenschlüssel in dem Pfarrhause zu Mestngen versuchten Dieb- stahls, in Betracht, daß derselbe wegen consummirten Diebstahls bereits zum drit- tenmal peinlich abgestraft worden ist, so- dann wegen VagirenS, neben der Ver- bindlichkeit zum Ersätze seiner Verhaft- und sämtlicher Untersuchungs-Kosten zu ein und ein halb jährig er Zucht- hausstrafe und zu nachheriger Einschlie- ßung in ein Zwangs-Arbeitshaus auf we- nigstens ein Jahr verurtheilk. 6. Juli wurden verur- t h e i l t r Alois Amma, von Deißlingen, Ober- amts Rottweil, wegen atteniirten vierten Diebstahls, dessen er in Rechten f"* überwiesen angeriommen worden ist, ne- ben Verfällling in seine Verhaft- nnd sämtliche Untersuchung--Kosten zu drei- monatlicher Zuch hausstrafe und z" nachheriger wenigstens dreimonatli- cher Einschließung in ein Zwangs-Ar- beitshaus ; S. Johann Martin Brandstetter, von Glems, Oberamts Urah, wegen Wider- setzlichkeit, verbunden mir Verletzung dee> Gerichtsdieuers, UnbotmäßjMt «>'d Am 2. gegen hffentliUe iw Dienste begriffeire Beamte, neben der Verbinde lichkeit zum Ersätze seiner Verhak- rnd sämtlicher Unters»Hungs KostLn, -u vier- monatlicher Festung» - Arbeits strafe, und nachheriger wenigMS dreimonat- licher Einschließung in sin Zwar,gEr- beitshaus; 4. Goltlieb Raith, von Kaih, Oberamts Herrsnberg, wegen wiederholter Dieb- stahls-Vergehen, «eben der Verbindlich- keit zum Ersätze des Schadens, so wie der Verhaft - und Untersuchungs -Kosten, zu n e u n m o n a t l i ch er Festungs - Ar- beitöstrafe, unter Vorbehalt eines Siras- zusatzes für den Fall, daß durch die angeordneten weiteren Nachforschungen eine erhdhte Strafbarkeit erhoben werden sollte. An demselben Tage ist ferner: L. auf die zu Reutlingen statkgehabte Untcr- suchtneg der dortige Oberamts - Aktuar- August Friedrich Hartranft, von Böb- lingen, wegen fortgesetzter zu einer be- deutenden Summe angewachsener Unter- schlagung. 'öffentlicher, seiner amtlichen Verwahrung anvertrauter Gelder, und der zu diesem Zwecke verübten Fälschung der von ihm gefertigten Tav.Verzeich- "iffe, welcher Vergehen derselbe für über- führt angenommen wurde, da--», wegen des zu Anfang der Untersuchung ge- machten Versuchs, den mit gesehenem Gilde heimlich geleisteten cheilwftsen Er- satz , betrStzllch für einen äliern K ffen- Vorrath auszugeben, neben Entsetzung von seinem Amte, und Unfähig- keits-Erklärung zu jeder bsse ulichen Anstellung, zu zweijähriger FestungS- strafe mit angemessener Beschäftigung, und zum Ersätze deö Unterschlagenen, ft wie zu Erstattung seiner Arrest-AzungS- «nd sämtlicher Untersuchungs-Kosten ver- urtheilt worden. Am g. Juli wurde: j'6. auf die zu Tuttlingen stattgehabte Un- tersuchung zwar der gegen die Wittwe Anna Maria Weng er, von Gunningen, erhobene Verdacht eines verübten oder wenigstens verschuldeten KwdSmordS als unerwiesen für beruhend erkannt, dieselbe jedoch wegen Ehebruchs, mehrfacher Unzucht-Vergehen, Vcrläugnung ihrer Schwangerschaft, HÜIfiofer Geburt und Verbergung ihres mir Tod abgegangenekr Kindes, zu einjähriger Züchtbar,s- strafe und zum Ersatz ihrer Verhaft - so wie sämtlicher UrMrsuchungS -Kosten ver- urcherlt. Am iZ. Juli ist: 7. Johanna Abt, von Alt - Oberndorf,> Oderamrs Oberndorf, wegen wiederholten 6i6 ConkubinatS und wiederholten VagirenS, neben der Verbindlichkeit zu Erstattung ihrer Verhaft-Azungs - mid ß^der Unter- suchungs-Kosten, zu fünfmonatlicher Zuchthausstrafe und zu nachherlger wenig- stens dreimonatlicher Einschließung in ein Zwangs-ArbeitShauS; 8. Matthias Bek, Stadt - Baumeister und Färber zu Rottenburg, wegen Fäl- schung einer öffentlichen Urkunde, deren er in formeller Beziehung für überwie- sen angenommen wurde, neben Ent- setzung von der durch ihn bekleideten Stelle eines Stadt-Baumeisters, und Unfähigkeits-Erklärung zu Beklei- dung eines dffentlichen Amts, zu vier- zehntägiger Gefängnißstrafe und zum Ersatz sämtlicher Unterfuchungs, Kosten . verurthcilt worden» Am 16. Juli wurde: 2» der zu Urach in Untersuchung gekom- mme Schlosser-Geselle Andreas Christ, von Blbrrach, wegen zweier zwar ein- fachen und ersten, aber im rechtlichen Sinne großen Diebstähle, sodann wegen zweier Unterschlagungen, so wie endlich wegen Annahme «ine» falschen Namens und SmndeS, neben der Verbindlichkeit zu Erstattung der gestifl«ten Schadens, f» «eit solcher noch nicht ersetzt ist, und zum Ersatz sämtlicher Verhaft- und Un- tersuchungs - Kosten, mit Einrechnung eines Theils des erstandenen Arrests zur Strafe, zu einer zehnmonatli- chen Fesiungs - Arbeitsstrafe verurthei^ nach deren Erstehung er unter gena^ ortspolizeiliche Aufsicht gestellt «erd^ soll. An demselben Tage ist fernes io, Johann Georg Schcurer, von darf, Oberamts Herrenberg, wegen durch angelegte Gewalt ausgezeichnet Diebstähle, wovon der eine die Sun"^ eines großen übersteigt, und als Diebstahl anzusehen ist, mit Rückst auf die wegen früherer Diebstähle bereit stattgehabten Corrcktionen, unter lttng ln sämtliche Verhaft - und Untt^ fuchungs-Kosten mit achtmonatlich^ FestungS - Arbeitsstrafe belegt worden' unter Vorbehalt eines StrafxufatzeS ^ den Fall, daß sich bei der airgeordnet ferner» Untersuchung noch eine weites Verschuldung ergeben sollte» Am 18. Juli wurden »cr“r theilt r ji» der zu Oberndorf in Untersuchung ^ kommene Bauernknecht Johannes ^ linger, von Th u ml ln gen, Ober^^ Freudenstadt, wegen wiederholte» 11 ^ zugleich km rechtlichen Sinne großen t «uSgezeichneken Diebstahls, ueberr^ Verbindlichkeit zum Ersatz LeS Schadens, seiner Haft - AzungS- und Untersuchungs- Kosten zu achtmonatlicher Zuchthaus- strafe mir derbem Willkomm ; Michael Raible, von Truchtelfingen, Oberamts Balingen, wegen Ehebruchs und grober Mißhandlung seines Ehe- weibs, neben der Verbindlichkeit zu Er- starrung seiner Verhaft - AzungS - und f an den Untersuchungs-Kosten zu vier- monatlicher Festungs - Arbeitsstrafe. An demselben Tage wurde ferner: 3. Adam Srorz,Müller vvnDerendin- gen, Oberarms Tübingen, wegen schwe- rer Ehrenkränkung deS Schultheißen Ient daselbst durch einen ans gepflogene Unter- suchung unwahr erfundenen Bezücht mehrerer Fälschungen, ferner wegen Wider- setzlichkeit gegen die bei einer öffentlichen Verhandlung von dem Schultheißen zur Aufrechthaltung seines amtlichen Anse- hens wider ihn angeordnete Arrest-Ver- fügung, dann wegen grober und beharr- lich fortgesetzter sowohl schriftlicher als mündlicher Injurien gegen den Schult- heißen, Gemeinderach und andere Per- sbnen, ungebührlichen und für das Ober- amtsgerlcht beleidigenden Betragens im Laufe der Untersuchung, endlich wegen utw»le[cn.n De,Lch« u„ Acciser Ient, in -Betracht, daß derselbe die wrg-n Injurien und muchwklllgen Querulirens zrnn dfteren gegen ihn ver- fügten Correktionen sich nicht zur War- nung dienen ließ, zu drei und ein- halbmonatlicher Festungs - ArbeitS- strafe und zum Ersatz sämtlicher Unrer- suchungs- Kosten; ,4. die zu Sulz in Untersuchung gekom- mene Magdalena Hunzinger, von Tuttlingen, wegen wiederholter und dabei gewerbsmäßig verübter Diebstähle, Be- trugs und Vagirens, auch wegen «un- bekannten Ehebruchs, neben der Ver- bindlichkeit zum Ersatz des gestifteten Schadens und Verfüllung ln ihre Ver- haft- und sämtliche Untersuchungs-Ko- sten, zu einer Znch'hausstrafe von drei- Jahrcn und neun Monaten mit Willkomm, auch zu wenigstens zwei- jährig er Einschließung in einZwangs- Arbeitshaus verurlheilt, und zugleich verfügt, daß sie nach deren Erstehung unter genaue vrtSpolizeiliche Aufsicht zu stellen fey. Am ,3. Juli ist; iß« Katharine Margarethe Srelnh " lber, von Linfenhsfcn, Oberamts Nürtingen, wegen wiederholten Vagirens mit Rück- sicht auf mehrere von ihr wegen gleichen Vergehens fruchtlos erstandene Strafen, Z neben d:r Verbindlichkeit zu Erstattung ihrer Verhaft uad UnlersuchungS-Kosten zu fe ch s m o na t l ich cr ZwangS-ArbeitS- hausstrafe veruriheilt rvorden. Am tj, Juli wurde: 16. Dorothea Krumm, von Ohmenhaustn, Oberamts Reutlingen, wegen fünften Scor- tatksns-Vergehens zu viermonatlicher Zuch hausstrafe und zu Be; hlung der hälftigen Untersuchungs-Kosten; 17. Anna Maria Vogler, von Tuttlin- gen, wegen eines wiederholten und aus- gezeichneten Diebstahls, sodann wegen wiederholten Vagirens, Annahme eines falschen Namens und Führung eines fal- schen Heimathscheins, endlich wegen fort- gesetzter Lügen vor Gericht, neben der Verbindlichkeit zum Ersatz des Gestohle- nen und zu Erstattung ihrer Verhaft-und der Untersuchungs-Kosten zu sieben- monatlich er Zuchthausstrafe und nach- heriger wenigstens viermonatlicher Einschließung ln ein Zwangs - Arbeits- haus verurthsilt, auch zugleich für den Fall, daß der Thatbestand der von der Jnguisttin einbekannten weiteren Dieb«: stähle, so wie das Vergehen des Concu- hinatS, noch gehörig ronstatirt wctbcn sollte, ein Sirafzusatz Vorbehalten. Am 3o. Juli ist: 18. auf die vor dem OberamtSgerichle Nngen stattgehabte Untersuchung: a) Alois Veeser, von Äixhelm,' amtS Spaichingen, wegen mehret wiederholten, zum Theil in schaft verübten und ausgezeichnet Diebstähle, neben der in Absicht das gemeinschaftlich Gestohlene rischen Verbindlichkeit zum Ersatz ^ verursachten Schadens, so wie zu stattung seiner Verhaft - und der ligen Untersuchungs-Kosten, mit \lt' den und einhalbmonatlicher stungs - Arbeitsstrafe; d) Melchior Veeser, von Alxheim, ^ gen zweier in Genossenschaft verübt und ausgezeichneten Diebstähle, " , wiederholter Sco.tation, neben fü‘^& rischer Verbindlichkeit znm Ersatz, so wie zu Erstattung ^ Verhaft - und der hälftigen chungö-Kosten, mit flebc n n»011 a. { cher Festungs - Arbeilsstr«^ worden. 2.) Civil Am 2. Juli wurde: 1. in der Auonsfache von dem Oberamts- w v ” H #f zu Urach zwischen der GeMei^ i« Ehningen, Bekl., A-rn, nun 6rg und dem Kaufmann Ludwig Sattler da- selbst, Anten, nun Aken, die Ein- richtung mehrerer Cloahe im Schulhause z« Ehningen belresfcnd, das erstrichterli- che Erkenntniß unter Vergleichung der in dieser Instanz aufgegangenen Kosten bestätigt. Am Juli ist: r. in der Ationösache von dem OberamtS- ger'lchie zu Sulz zwischen der Ehefrau des in Gant gerarhenen Johannes Eber- Hardt zu Voll, cum curatore, Iatin, Antin, und Georg Jakob Bühler da- selbst, Inten, Aten, eine Schuldforde- rung samt Zinsen betreffend, das unterm ,7.März d. I. in der Alions-Jnstcmz gefällte Erkenntniß für purifizirt erkannt, und die Antin in die inzwischen weiter aufgegangenen Kosten veruriheilt worden. Am 17. Juli wurde: 2. in der Ationösache von dem Oberamts- gerichre zu Tuttlingen zwischen dem Handlungshause Harpprecht und Haueisen zu Stuttgart, Liquidanten, Anten, und . der Ehefrau des in Gant geralhenen Conditors Johann Martin Kehler zu Tuttlingen, cumcuratcne, Mit-LIqul- damin, Atin, Location und Vorzugsrecht im Kohlerschen Gant betreffend, dar unterm *8. März d. I. in der Ations- Jnstanz gefästte Erkenntniß unter Vcr- . .fällung der Anten in die inzwischen weiter aufgegangenen Prozeß-Kosten für purlfizirt erkannt. Am 18. Juki ist: 4» in der Ations fache von dem Oberamts- gerichre zu RoitweU zwischen Joseph Weber, Müller zu Gosheim, nunmehr dessen Gütcrpsseger, Heinrich Weber all- da, Kl., Anten, und Matthäus Herr- wann, von Wellendingen, Bekl., Aten, Bürgschaft betreffend, die elngewandte Berufung wegen Versäumung der ge- setzlichen Nothfrist zn Einreichung der Beschwerdeschrlft unter Verurtheilung des Anten kn sämtliche Kosten der AtionS- Instanz für verlassen erkannt; L. in der Rechtssache erster Instanz zwi- schen dem Stiftungs-Verwalter Reyfcher in Nürtingen, Kl., und der Adminl- stratlons - Sectlon des Königs. Kriegs- Departement , Bekl., xcto couc!itiorii5 inllebiti, die Beklagte von der angestell- ten Klage entbunden und Kläger in die Prozeß-Kosten verurthcilt, demselben je- doch noch Beweis als Resvlutlv.Bedin- gung nachgelassen worden.' Am 20. Juli wurde r i>» in der Ationösache von dem OberamtL- gerichte zu Reutlingen zwischen Friedrich Haueisen zu Stuttgart, Liquidanten, Amen, und dem OberamtS-Aktuar Klotz. I in Tuttlingen, so wie dem Kaufmann Elsässer zu Stuttgart, Mit- Liquidanten, Aten, Liquidität und Priorität der ati- scheu Forderungen an die Gantmasse des Finanzkammer - R^-'stra'.ur - Assistenten Brecht kn Reutlingen betreffend, da» erstrichterliche Prioritätö-Erkenntniß als nichtig aufgehoben, und dem OberamtS- Zeri-chte unter Verfällung desselben in die seit der Bedachung des Brechr'fchen Ls- katlonsErkenutuisscS erwachsenen Prozest- Kostcn nochmalige vorfchristmäßige Be- rachung und Eröffnung des PrioritätS- täts-UrtheilS aufgegeben. Am 24» Juli ista 7. in der Ationsfachr von dem Oberamts- gerichte zu Reutlingen zwischen der Gat- tin des Oberlieutertants von Mayer da- selbst, unter Beistand ihres Ehegatten, Kl., Anlin^ und der Wittwe des ver- dorbenen Bürgermeisters Braun von da, cmn curatore, auch den übrigen Braun'fchen Erben, B-kl., Aten, die Bezahlung einer cedirten Rechnungs- Rests-Forderung betreffend, das erstrich- terliche Urrheil unter Vergleichung der Prozeß - Kosten zweiter Instanz abgeän- dert worden. Am ,-7. Juli wurde: 6. ln der Atiottssache von dem vormaligen Oberamtsgerichte zu Reutlingen zwischen dem Buchdruck r Johannes Grötzlnger daselbst, Bekl., Anten, und dem Kaust mann Johann Al brecht Hauff zu Tü- bingen, Kl., Aken, eine Abrechnungs- Streitigkeit betreffend, auf die Absche- rung der dem Kl., Aen, von w«1 dekl., Anten, zugeschobencn Eide *** kannt und letzterer auf den Fall der Eides-Leistung zu Bezahlung der an ^ geforderten Summen und der Presst Kosten erster und zweiter Instanz vcriir- theilt, auf den Fall der Eides - Verwei- gerung aber Bekl., Aut, von -der lungs-Leistung frekgefprvchen und Kl-, At, in die- Erstattung der Prozeß-Kost^ erster und zweiter Instanz verfällt. An demselben Tage ist ferne" 9. in der AtionSsache von dem Oberamts- gerichte zu Nagold zwischen Apollonia, Amon Klinks Wittwe von Unterchalheiw, crtrn curatore, Kl., Antin, und bet Ehefrau des Sebastian Rottenburger da- selbst , unter Beistand ihres Ehemanu^^ Bekl., Atin, verschiedene Erbschal^ Ansprüche betreffend, das erstrichterli^ Ilrthcil unter Verfällung der Autln in die Prozeß - Kosien zweiter Instanz be- stätigt, und ro. in der Atkonssache von dem OberamtS- gerichte zu Nagold zwischen den Kinder" des verstorbenen Arrton Klink, von terthalheim, cum curatore, Kl., ^11^, . und Sebastian Rottenburgers Ehefrau' von da, unter Beistand ihres Ehemanns, Bekl., Arin, Erbschafts-Ansprüche be- treffend, eben so erkannt worden. Am 3. Juli wurde: ,r. 4„ der Acionöfache von demOberamtS- gerichee zu Nagold zwischen dem Inden .Salomon Jsaias von Mührkngen, Li- quidanten, Anten, und dem Güterpste- gcr nebst der übrigen Creditvrschaft des Johann Michael Greis, gewesenen Male- rei-. Beständen» zu Reuthln, Liquidsten, Aten, Liquidität und Priorität im Conkurs betreffend, der in dem diesrichterlichen Urcheil nachgelassene Beweis für ver- säumt und daher weiter erkannt, daß es bei jenem Urtheil jetzt unbedingt sei« Bewenden habe, unter Vergleichung der inzwischen aufgegangenen Prozeß - Kosten; ir. in derAÜonösache von dem Oberamts- gerichte zu Freudenstadt zwischen Adam Joos, von DreterSweiler, VeA. , Anten, und Jakob Döttling daselbst, Kl., Aken, eine Rests-Uebergabe bei der Bürgermei- steramts-Kaffe betreffend, das erstrich- terliche Erkennlniß abgeändert, dem B-k,., A.ttcn, die Aischwbnmg cEites offemriMw E«S-S „Ufetlejt, ,„,d d-r- ftlbe auf den $all t'ev Eld-rlüst,mg »™ der angestellten Klage unter Vergleichung der Prozeß-Kosten entbunden, im Fall der Eides 'Verweigerung aber sowohl in der Hauptsache als tm Kostenpunkt ver- urcheikt; i5, kn der Ationösachs von dem OberamtS- ge richte zu Freudenstadt zwischen Johantr Georg "Frey, von Gdrte'fingen, Bell., Anten, und Friderich Kl um pp, von Be- sen selb , Kl , Aten, eine Wässerungs- Gerechtigkeit betreffend, die ergriffene Berufung wegen. Versäumung der ge- setzlichen No-thfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift unter Verfällung des Anten in dis dadurch verursachten Ko- sten für verlassen erkannt. An demselben Tage ist ferner: in der AtionSfache von dem OberawtS- gerichke zu Tübingen zwischen der Ehe- frau des Kühlers Johann Christoph-Kech -daselbst, unter Beistand ihres Ehemanns, Liqnidanten, Antrn , und dem Bäcker- meister Friedrich Hekenhauer daselbst, Liquidan-tenAten., Location in dem Gante des Christoph Koch betreffend, die Antln mit der ergriffenen Berufung we- gen Mangels an einer gegründeten Ber sch werde abgewiesen, und in die Kosten dieser Instanz vermcheilt worden. III. Gerichtshof für dm Iaxt-Kreise i.) Criminal» Senat. Unltrnr 5. Inl! wurde: der ledige Carl Hammer, von Königs- bronn, wegen grober Unbormäßkgkeil ge- gen die. Polizei, die Gensd'armerie, und das Oberamt Heldenheim, über die be- reits gegen ihn wegen Wilderei re. unterm 19. Mai d. I. erkannte neun monat- liche, zu einer weitern Festungsstrafe von einem Monate, verurtheilt. Den 7. Juli wurde: in der von dem Oberamtsgerichte Gera- bronn verhandelten Untersuchungssache gegen den Substituten Emanuel Lauer zu Heubach, Oberamt- Gmünd, gegen- wärtig zu Gerabronn sich aufhaltend, ; erkannt: daß der Angeschuldigte wegen höchst übertriebener und ungebührlicher und zum Theil betrüglicher Verdienst- Anrechnung bei der Müller Göz'schen Eventual-Theilung zu Oberndorf, Ober- «mts Nererheim, welches Vergehens er für überwiesen angenommen worden, von seiner bekleideten Stelle als Sub- stitut zu cassiren, zu Bekleiduug eines öffentlichen Amtes für unfähig z» erklä- ren, «nd neben Bezahlung der Untersu- chungs-Kosten zu vierwöchiger Fe- stungsstrafe mit angemessener Beschäfti gung zu verurtheilen sey; wobei sich \ü'' gleich hinsichtlich des Ersatz-PunkleS das Weitere Vorbehalten wurde. An demselben Tage wurde: 3. in der vor dem Oberamtsgerichte denheim verhandelten Untersuchungsfa^ Barbara Bukenhdfer, von Fleinhcind Oberamts Heidenheim, wegen fortgest^ ten VagirenS und Bertelns, so wegen Bruchs des HandgelübdeS, der ihr unter dem »3. Sept. v. I. gen verschiedener Vergehen zuerkannkeN dreimonatlichen Zuchthausstrafe, nochä“ einer weitern Zuchthausstrafe von eint^ Monat als Hofschäfferkn ln Got<^ zell, und Bezahlung der eigenen Arrest' Azungs- und der Hälfte der Unterste chungs-Kosten verurtheilt. An demselben Tage wurde: 4* in der vor dem Oberamtsgerichte torf verhandelten UntersuchungS^^^ Gottfried Bohn, von Gschwend, wegen thätlicher Widersetzlichkeit gegen ®#if d'armes und Verleitung anderer hlez"' zu vkcrinouatlicher FestnngS straft verurtheilt, und ihm ein angemessener Kosten - Antheil zugeschleden. 6i3 An demselben Tage wurdenr 5. trt der gleichfalls vor dem Oberamröge- richte Gaildorf verhandelten Untersu- chungssache Philipp Horlacher und Georg Horlacher, von Hohenberg, Oberamts Gaildorf, wegen Selbstbülfe mittelst Verletzung des Hausfriedens, gewaltsamer Hinwegführung zweier Bür- ger zu Altenberg, wegen vermurhcten Diebstahls - Versuchs, und Anwendung von Folter-Instrumenten, und bedeuten- den Schlägen gegen dieselben zu Be- wirkung eines Geständnisses, neben Be- zahlung eines verbältuißmäßigen Ancheils an den Unterst!chungS-Kosten, so wie der Heilungs - Kosten, unter solidarischer Verbindlichkeit, unter Vorbehalt der weiteren Privat-Satlsfakrion für die Be- schädigten, je zu einjähriger FesiungS- AbeitSstrafe verurcheilt. Am io. Juli wurde: 6. auf den Grund der bei dem Oberamts- gerichte zu Aalen verhandelten Untersu- chung : - a) Andreas Mahler, Keßler von Affal- terricth, wegen Ehebruchs und ehebrecheri- schen Conkubinats zu einer sechs mo- natlichen Festungsstrafe, und d) die ledig- Cacharlne Winter, von Dinkelsbühl, wegen ehebrecherischen Conkubinats, sowie wegen kleinen,aber ausgezeichneten Diebstahls und Vagi- i irens, zu einer siebenmsnatlichen Zuchrbausstrafe in Ludwigsburg, und nachheriger Ausweisung aus den König- lichen Staaten, verur teilt; auch beiden ein angemessener Anthell an den Kosten zugeschieden. An demselben Tage wurden: 7. a) der bei dem Obcramrsgerichte Gmünd , in Untersuchung gekommene Anton Maier, von Zimmerbach, wegen der an Andreas Pfitzer, von Steinbach, Ober- amrs Hall, verühren schweren Körper- Verletzung zu einer achtmonatlichen Festungsstrafe, neben Bezahlung seiner Arrest- AzungS- und der Hälfte der UntersuchungS-, so wie der Hälfte der Kosten der versuchten Heilung; sodann "b) der Chirurg Cgeter, von Spreitbach, wegen unbefugter und zweckwidriger chi- rurgischer Behandlung des Verwundeten und hiedurch höchst wahrscheinlich ver- ursachten Todes desselben, neben Verlust seiner eigenen Verdienste - Anrechnung, Tragung der andern Hälfte der Umer- suchungs - und der Kosten der versuchten Heilung, auch alleiniger Bezahlung der anfgegangenen Legal - Jnspektions - und Cektions - Kosten , zu einer neun mo- natlichen F-stungssirafe verurcheilt. Den u» Aukl wurde r L. in der vor dem OberamtSgerichte Kün- zelöau. gegen den Juden Lukas Lieb- ln a n n aus LaurenSberg im KönigsPreus- flscheu Regierungs-Bezirke Aachen, u«^ Eonsorten, verhandelten Untersuchungssa- che gedachter Lukas Liebmann wegen in in Genossenschaft verübter grober Betrugs- Handlungen, deren er seines Läugnens unerachret für überwiesen angenommen worden, zu zweijähriger ZnchthauS- sirafe in Gotteszell, sofort nach erstande- ner Strafe zur Ausweisung aus den Kö- niglichen Staaten verurcheilk, und zu- gleich zu Entdeckung feiner Mitschuldigen weitere Verfügung getroffen, auch sich «egen de« Kosten - und Ersatz - Punkts das Weitere Vorbehalten» Am vk* Juli wurde: I. die bei dem OberamtögerichtoHall inUrr- terfuchung gekommene Rostna Barbara Kähnle, von Hall, wegen mit ihrem leiblichen Vater verübter ehebrecherischer Blutschande, unter Berücksichtigung der bei ihr aimreteaden verminderten Zu- rechenbarkeit, zu dreijähriger Zucht- hausstrafe in Lubwlgsburg, neben Be- zahlung ihrer eigenen Arrest - Azungs- ond VerlheidigungS - so wie der Hälfte der UntersuchungsKosten veruriheilt. An demselben Tage Äurdr: io* in der vor dem Oberamtsgerichte Käst* zelSan gegen Johann Georg ©aff^, von Steinbach, Oberamts Backnang, verhandelten Untersuchungssache, der ge- gen denselben vorgebrachre Bezächr eines an Friedrich Eberlr, von Brannsbach, «tlentirten Raubs als unerwiefcn berste Heu gelassen, er aber wegen Mißhandlung des letztrrn, ferner wegen Concubinals mir einer ledigen Dirne und einer ast derselben verübten Mißhandlung, so wie wegen Unbotmäßigkeit gegen das Sch"^ heißenamt in Braunsbach und thätlicher Widersetzlichkeit gegen die zu feiner Ver- haftnehmung beorderten Personen, neben Bezahlung seiner Arrest - Azungs- und sämtlicher Untersuchungs-Kosten, unter Vorbehalt einer höheren Strafe, wenn in der Folge eine größere Verschuldung gegen ihn erwiesen werden sollte, ia fechsmvnatlicher FrstungS - Arbeit verurtheilt. Den iq. Juli wurder 11. in der vor dem Oberamtsgerichte Mer- gentheim verhandelten Untersuchung»^* Catharine May, von Apfelbach, Ober- amtS Mergentheim, eines bezüchtigten Diebstahls für rechtlich überwiesen ange- nommen, und wegen dieses wiederholte» Verbrechen- zu de« unterm 7. Juni d. -I. gegen sie erkannten achtmonatlichen Zuchthausstrafe mit Abschied und nach- heriger Reclusion in ein Zwangs * Ar- beitshaus von wenigstens vier Monaten, noch zu einem Strafzusatz von drei ' Monaten verurtheilt, zugleich zu Aus- findigmachung ihrer Mitschuldigen dir weitere Verfügung getroffen, und die Be- stimmung des Kosten-und Ersatz Punkt» noch ausgesetzt. Den 2i. Juli wurde: in der vor dem Oberamt Nerer- heim und nachher vor dem ehemaligen Criminalamte Ellwangen verhandeltet« Untersuchung gegen den suspendirten Ober-Acriser Georg Alois Ru eff zu Bopfingen erkannt: daß zwar der gegen ihn vorliegende Verdacht, mehrere Ein- nchmSpvsten vorsätzlich und in der Ab- sicht sein Cassen - Deficit dadurch zu be- decken , nicht in Verrechnung genommen zu haben, als unerwtesen auf sich zu beruhen habe, er dagegen wegen Heil» durch Kaffen - Eingriff, Heils durch un- ordentliche und nachläßige Rechnungs». Führung gesetzten Kaffen •- Rests , so wir »egen versuchter Täuschung zu Abwen- dung der Untersuchung, neben Ersatz die- ses Rests samt Verzugszinsen, desgleichen de« Bezahlung de« Arrest. Azungsrund sämtlichen Untersuchung» « auch Rech* nungsstell- Kosten, von seiner Stelle als Ober - Accise« zu cassiren, zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes fü« unfähig zu erklären, und unter Anrechnllng eines Theils seines bereits erstandenen Arrests, zu ein. und einhalbjähriger Zucht- hausstrafe zu Gotteszell zu verurtheilen sey; wobei zugleich auf den Fall, wenn sein Real bei der noch weiter gegen ihn zu pflegenden Untersuchung sich erhöhen würde, ein Strafzusatz Vorbehalten wurde» An demselben Tage wurde; »2. in der von dem QberamtSgerichie Schorn- dorf verhandelten Unterfuchungssache die Margarecha Siegle, von Geradstetten, wegen vierten und fünften Unzuchtö>Ver- gehen» aufier der wegen dritter Scortalion unterm 2« Decembe« 1814 gegen sie er- kannten , aber noch nicht erstandenen, dreimonatlichen ArbeilSstrafe in Herr» fchaftlichen Geschäften , zu einem weiteren. Strafzusatz von Einem Monat verm--. Heilt» An demselhen Tage wurde; *4« der vor dem Oberamtsgerichte Hall irr Untersuchung gckommeno Andreas Bin- der, von Buchhorn, wegen wiederholten Ehebruchs zu sechsmonatlicher Ze- ßungsstrafe verurtheilt« 4 6r6 Den ,6. Inli wurde: ,5. in der vor dem Oberamtsgerichte Gmünd verhandelten Untersuchungssache gegen den suspendirten Post - Verwalter Georg Franz v. Stahl in Gmünd, derselbe zwar rücksichrlich des Verdachts eines in seiner Post-Kasse gesetzten Rests, von der Instanz entbunden, dagegen aber wegen Verletzung des Post-Geheimnisses durch Eröffnung eines zu spedirenden Schrei- bens seiner Vorgesetzten Behörde, in der böslichen Absicht die darin gegen ihn angerufene obrigkeitliche Hülfe zu ver- eiteln, deren er Läugnen» nnerachtet für überwiesen angenommen worden, so wie wegen Unterschlagung dieses und eines weitern gleichen Schreibens, neben Be- zahlung der aufgegangenen Untersuchungs- Kosten, von seiner Stelle als Post.Ver- walter entsetzt, und zu fernerer Be- kleidung eines öffentlichen Amts für unfähig erklärt. Erkenntniß in Am 10. Juli wurde: in der von dem Gerichtshöfe für den Jaxt- Kreis zur Revision vorgelegten Untersu- chungsfache gegen Ieh. Andreas Kühnle zu Hall, von dem Eriminal-Senat des Kdnigl. Ober-Tribunals erkannt: daß der Angeschuldigte wegen eheürecherischezr Am ,8. Juli wurde: i6. Matthias Fröhlich, von Cristgarttt« im Königl. Bairischen Landgericht N'ord- lingen, welcher bei dem Oberamtsge- richte Nereshelm in Untersuchung 6e> kommen, wegen Legung von Brand' Briefen, wegen großen wiederholte" und ausgezeichneten Diebstahls, so tf{t wegen gewaltsamer Widersetzlichkeit gegen einen Polizei Bedienten mittelst Aruvei" düng von Waffen, neben dem Erfahr des Schadens, so weit dieser nicht be< reitö geleistet ist, Bezahlung der Arreste Azungs - und Heilungs - so wie f der Untersuchung- - Kosten, zu einer drei und elnhalbjährigen FestungSstrast- nachhcriger Ausweisung aus dem Kd»^' reiche, und Ablieferung an das Königs Bairische Landgericht Nördlingen Behnfe der Erstehung der ihm von der Königl. Bairischen Behörde früher i1,4 erkannten Strafe verurlheilt. Revisions-Fallen. Jncests mit seiner leiblichen Toch^r» Rosine Barbara, zu achtjähriS^ Zuchthausstrafe in Gotteszell, und Dr zahlung seiner eigenen Arrest«Azung^ und Vertheidigungs -, ingleichem d Hälfte der Untersuchungs-Kosten, zu ve urcheilen sry. di’f 2.) Civil - Senat. Am , Juli wurde: i. in der Appellationssache von Hall zwi- schen Johann Christoph Sch'oppler, von Anhausen, Kläger, Appellanten, und der Wittwe des Müllers Layh von da, cum cur., Beklagten, Appellatin, die Vindication einiger Güterstücke betref- send, die eingelegte Appellation wegen versäumter gotägiger Nothfrist zu Ein- reichung der Beschwerdeschrifl für ver- lassen erklärt, und Appellant in die Kosten dieser Instanz verurtheilt. Den 14. Juli wurde: 3* in der Ationssache zwischen dem Bäcker- meister Michael Engelhardt, von Hall, Kläger, Anten, und der Wittwe des Sa- Nnen-Bau.Jnspektors Seifferheld allda, cum cur., Beklagten, Atin, eine Forde- rung von l86 si. 20 kr. betreffend, die er- griffene Berufung wegen versäumter Noth- frist zu Einreichnng der Beschwerde- schrift für verlassen erklärt, unter Ver- urthrilung des Anten in die Kosten die- ser Instanz. An demselben Tage wurde: 3. in der Ationssache von dem vormaligen Oberamtsgerichte Ellwangev zwischen den Gemeinden Beersbach und Grasbronn, Bekl., Appellantinnen, und den Gemein- den Birkenzsll und Stbdtlen, Kl., Appel«. latinnen, Quartiers-Kosten^Ersatz betref- fend, das unter dem 18.März 1819 erbff» nete Urthel erster Instanz, unter Verur- theilung der antischen Gemeinden in die Kosten, mit Beweis-Nachlaß bestätiget. Den 18. Juli wurde; 4. ln der Rechtssache des Buchhändlers Schweißer zu Hall, Kl., gegen den penfionirten Schloßhauptmann, Kammer- Herrn, Freiherrn von Zeppelin in Mer- gentheim, Bekl., die Berichtigung einer Deservitenforderung des verstorbenen Pro, kurators Erbe zu Ulm betreffend, Be- klagter zur Bezahlung vermrheilt. Am ,i. Juli wurde: &. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Künzelsau zwischen Johann Ca- spar Haag, von Niedernhall, Bekl., Anten, und Georg Adam Faß daselbst, als Curator der Nosenwirth Seybolh- schen Masse, nunmehr dessen Erben, Kl., Aten, Schuldforderungen aus einem Kaufverträge betreffend, das von dem vormaligen Königl. Provinzial - Justiz- Collegium zu Rottenburg gefällte Urtheil, unter Verwerfung der atischen Bitte um Vernehmung von Zeuge»', seinem ganzen Inhalte nach bestätigt, und Ant in sämt- liche Kosten verurlheist. 6i8 An demselben Tage wurde: '6. die AtionSsache von dem OberamtSge- richte Crailsheim zwischen dem Freiherr- lich von Crailsheim'schen Rentamt zu Hornberg, Liquidariten, Anten, und der Gantmasse des Johann Michael Schmieg zu Triftshausen, Liquidatin, Atin, Vor- zug einer Forderung betreffend, wegen Mangels der appellabeln Summe abge- wiesen, unter Verurtheilung des antischen Rentamts in die Kosten zweker In- stanz. Den Juli wurde: 7. kn der AtionSsache von dem vormaligen OberswtSgerichte Hall zwischen den Gold- arbeiter Bölz'schcn Erben von da, Bell., Amen, und der Traubenwirth Kraus- schen Ehefrau daselbst, cum curatore, Klägerin, Atin, eine Bürgschaftsschuld betreffend, theils confirmatorisch, theils reformatvrisch, unter Vergleichung der in beiden Instanzen aufgcgangenen Prozeß- Kosten, erkannt. IV. Gerichtshof für 1.) Crimin Am 2. Juli wurden verur- theilt: 1. der bei dem Oberamtsgerichte Ulm ln Untersuchung gekommene Leonhard Lang, Den 3o. Juli wurde t -8. in der AtionSsache vor dem Oberamtrg«' richte Schorndorf zwischen Julius Baader, von Thomashard, Kläger, Anten, un» Michael Schloz daselbst, Bell., Ate«, das Eigenlhum eines Gartens, nun die Versäumung deö Fatals zur Akten-Ei«' legung betreffend, die ergriffene Beruftmö wegen.Ungrunds der erhobenen Beschwer- de, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten de« gegenwärtigen Instanz» verworfen. An demselben Tage wurde: -9. in der At-Ionssache von demOberamtsg^ richte Crailsheim zwischen Johann GeorS Sbldner, von Billingöbach, Kläger, Ap' pellanten, und Lazarus Salomon, vo» Crailsheim, Beklagten, Appellaren, Au^ Hebung eines Güterkaufs betreffend, d>e eingewandte Berufung wegen versäumtet Nochsrist zu Einreichung der Beschwer deschrift, unter Verurtheilung des Ante" in die Kosten der zweiten Instanz, fl'r verlassen erklärte den Donau-Kreis. a l -Senat. von Eibach, wegen Diebstahls, bcharr- Ilchen Unffeißcs im Zwang» - Arbeits- Hause unh 'bewiesener Verdorbenheit, ben Verfüllung in' den Kosten - U" Schadens-Ersatz zu zweimonatlicher Festung« - Arbeitsstrafe und nachheriger Einsperrung in dem Zwang« - ArbeitS- l)cmfe, bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf sechs Monate; r. David Miller, von Unterlenningen, welcher bei dem OberamlSgerichte Kirch- heim in Untersuchung kam, wegen ge- fährlicher körperlicher Mißhandlung und dadurch verschuldeter schwerer Verletzung seines Eheweibs, so wie wegen gefähr- licher Drohungen gegen dieselbe unter Zuscheidung eines angemessenen Theils der Untersuchungs-Kosten zu fünfzehn- wöchiger Zuchthausstrafe zu Markgrö- ningen ; 3. auf die von dem Oberamtsgerichte Ulm geführte Untersuchung: a) Franz Joseph Trink ler> von Göp- pingen, wegen mittelst thLtlicher Miß- handlung eines Gend'armes, complott- mäßig und bewaffnet bewerkstelligter Be- freiung von Gefangenen, Landstrckcherei, Angabe eines falschen Namens vor der Obrigkeit, und Brechung des Hcmdgelüb- des, zu einjähriger Zuchthausstrafe zu Markgröningen; d) Juliane Trinkler, von Göppingen, wegen Landstreicherei. und BettelnS, auch falscher Angaben vor Gericht, zu vier- monatlicher Zwangs-Arbcitöhausstrafe; zugleich wurde jedem dieser beiden Jn- quisiken ein angemessener Theil der Un- tersuchungg - Kosten zugeschiedeu. Am 7. Juli ist: 4.» auf den Grund der von dem ObrramtS- gerichte Wiblingen geführten Untersu- chung gegen den Schullehrer Matthäus Henne, von Donaustetten, wegen eines durch Fälschung einer öffentlichen Urkunde verübten Betrugs, und wegen eines zwei- ten gleichfalls mittest Fälschung einer öffentlichen Urkunde begangenen, jedoch ersetzten Betrugs, wodurch sich derselbe zugleich des ersten Rückfalls in das Ver- gehen der Fälschung schuldig gemacht hat, neben Entlassung von seiner Stelle als Schullehrer, und Unfähigkeits-Er- klärung zu Bekleidung eines öffentliche« Amts, unter Zuscheidung der Untersu- chungs-Kosten , und Verbindlichkeit zum Ersätze des Schadens samt Zinsen, eine viermonatliche Zuchthausstrafe zu Markgröningen, mit Rücksichtnahme auf sein hohes Alter und seine körperliche Beschaffenheit erkannt worden. Am 9. Juli wurde: 5. der bei dem Oberamtsgerichte Ricdli»- gen in Untersuchung gekommene Johann Georg Manz, von Hundersiugen, wegen wiederholter Landstreichrrei und Coukubi- nats, neben Znftheidung sämtlicher Un- 63o terstichungs - Kosten, zur Einsperrung in dem Zwangs - Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf die Dauer von zehn Monaten verurtheilt; 6. gegen Leonhard Hafner, von Ebers- bach, welcher bei dem Oberamtsgerichte Göppingen in Untersuchung kam, «egen acht zum Theil unter erschwerenden Um- ständen verübter Diebstähle und Versuchs eines durch Einstcigen qualificirten Dieb- stahls, auch Diebst-rhls-Theilnahme, neben der Verbindlichkeit zum Schadens-Ersatz und Zuscheidung eines angemessenen Theil» der Untersuchungs-Kosten, eine sieben- monatliche Festung» - Arbeitsstrafe er- kannt. Am lt. Juli ist: 7. auf den Grund der von dem Oberamts- gerichte Geiplingen geführten Untersuchung Johann Georg Hezler, von Ueberkin- gen, wegen kleinen einfachen, aber wie- derholten Diebstahl» und wegen längere Zeit fortgesetzten ConkubinatS, neben dem Ersatz des gestifteten Schadens und Zu- scheidung eines angemessenen Theils der UnkersuchungS - Kosten mit drei und einhalbmonatlicher Festungs - Ar- beitsstrafe belegt worbe?. Am 16. Juli wurden verur- theilt: 8. der bei dem Oberamtsgerichte Münss"^" in Untersuchung gekommene Johann rin Leyh, von Rübgarten, wegen ^ kleinen und einfachen, aber den dri^e" Rückfall bildenden Diebstahls, neben ^ Kosten - und Schadens » Ersatz zu benmonatlicher Zuchthausstrafe ^ Gotteszell und nachheriger Einsperr"^ in dem Zwangs-Arbeitshause zuR"^ bürg bis zu erprobter Besserung/ wenigstens auf die Dauer von ne"" Mona ten; 9. der suspendirte Landschaft» - Kassier 3° seph Fetscher, von Kdnigsegg^' welcher bei dem Oberamtsgerichte S""' gau in Untersuchung kam, wegen unordentlicher Amts - und Rechn""^ Führung, Kassen-Rests, Fälschunge»'"" Betrugs, unter Berücksichtigung der w derungögründe, neben Kassation und fähigkeitS - Erklärung zur Perwalu^ eines öffentlichen Amts zu zwei " dreivierteljähriger Zuchthaus^ zu Gotteszell, so wie zum Ersatz Schadens u«d sämtlicher Kosten. Am ,9. Juli ist: ,.(t iv. gegen den bei dem OberamtSZe^ ^ Ravensburg in Untersuchung gekomme 63i Hornel Bergler, von Mazenhaus, we- gen mehrerer zum Theil ausgezeichneter und den zweiten Rückfall bildender Dieb- stähle, neben dem Ersatz sämtlicher Kosten und des Schadens, eine achtmonatli« che Festung» - Arbeitsstrafs und nachhe- rige Einsperrung in dem Zwangs - Ar. beitshause zu Ulm auf die Dauer von vier Monaten erkannt worden. An demselben Tage wurde: ,1. Nicolaus Durst, von Ulm, welcher bei dem OberamtSgerichte daselbst in Un- tersuchung kam, wegen ConkubinatS, Fäl- schung und falscher Angaben vor Gericht, neben Zuscheidung eines angemessenen Theils der UntersuchungS - Kosten mit drei und einhalbmonallicher Fe- stungs - Arbeitsstcafe belegt. Am 23. Juli wurden verur- thellt r 11. Jakob Ekart, von Ulm, wegen fort- gesetzten asotischen Lebenswandels, in Anbetracht der schon früher deshalb er- standenen mehrfachen Correktionen, neben Verfüllung in die Untersuchungs-Kosten zu sechsmonatlicher Einsparrung in dem Zwangs- Arbeitshause; i3. Maria Anna Haag, von Meissena», welche bei dem Oberamtsgerichte Saul- gau in Untersuchung kam, wegen wie- derholter Landstreicherei und BettelnS, in Rücksicht der fruchtlos erstandene« früher« Correktionen, zur Einsperrung in dem Zwangs-ArbeitShause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, jedoch wenig- stens auf sechs Monate, und zum Er- fatz sämtlicher Kosten; »4. Sabina Rau, von Ulm, welche bei de« Oberamtsgerichte daselbst in Untersuchung kam, wegen zweier kleiner und einfacher» aber den zweiten Rückfall bildender Diebstähle, wiederholter Landstreicherei^ auch frecher Lügen vor Gericht, neben dem Ersatz des Schadens und der Un- tersuchungs-Kosten, zu achtmonatli- cher Zuchthausstrafe zu Ludwigöburg nebst Abschied und nachheriger Einsper- rung in dem ZwangS-Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens anf vier Monate; >5. die bei dem Oberamtsgerichte Klrch- heim in Untersuchung gekommene Anna Barbara Jäger, von Oethlingen, we- gen vierten Diebstahls und wiederholten Bettelns, neben Verfällung in den Ko- sten- und Schadens-Ersatz, zu einjäh- riger Zuchthausstrafe zu Ludwlgsbnrg, mit einer ihrer Körper-Beschaffenheit angemessenen Beschäftigung und nachheri- ger Einsperrung in das Zwangs- Ar- beitshaus zu Ulm bis zu erprobter Bes- serung, jedoch wenigstens auf ein Jahr; 63t zugleich wurde verordnet, daß die Jn- qUlsiren sub I^ris. r3—15 nach ihrer Entlassung aus dem Zwangs - Arbeits- Hanse, unter strenge polizeiliche Aufsicht- gestellt werden sollen» Am r6. Juli istr rß. auf den Grund der von dem Dber- ainkSgerichte Kirchheim gefährten Un- tersuchung gegen Philipp Hakh, von Bissingen, wegen wiederholter Fälschung seines Wemderbuchs, und zum dritten- mal wiederholter Landstreicherei, neben dem Ersatz sämtlicher Kosten, eine drei- monatliche FestungS-Arbeilsstrafe rak einer seiner Kdrper-Beschaffenheit ange- messenen Beschäftigung, und nachherige Einsperrung in dem Zwang» - ArbeltS- Hause zu Ulm bis zu hinlänglich erprob«, tor Besserung, jedoch wenigstens auf die Dauer von sechs Monaten, mit der Bestimmung erkannt worden, daß Jnquiflt nach erfolgter Entlassung aus letztgedachter Anstalt, unter strenge poli- zeiliche Aufsicht gestellt, werden soll» Am 3o. Juli wurde n verur, th eilt:. ,7. Johann Georg Bausenhard, von Laupheim, welcher bei. dem OberamtSge« richte Saulgau. in. Untersuchung kam, wegen wiederholter und fortgesetzter schung seines Wanderbuchs, und zur" zweitenmal wiederholter Landstreichers neben Verfällnng in einen angemessenes Theil der Untersuchungs-Kosten, zu b e n m 0 n a t l i ch e r Festungs-Arbeitsstka- fe, und nachheriger Einsperrung in der" ZwangS-Arbeitshanse zu Ulm bis zu er- probter Besserung, jedoch wenigsten» die Dauer von vier Monaten; 18. der bei. dem Dbcramtgerichte Ulm ^ Untersuchung gekommene Michael Kurh von Herbrechtingen, wegen ersten ei"^' chen, aber großen zum Theil ersetzt" Diebstahls , neben dem Kosten - Schaden» - Ersatz , zu fünfm 0 nall l' ch e r Festungs - Arbeltsstrafe; 19. die bei dem OberamtSgerkchie LeutkirH in Untersuchung gekommene Äloni^ Widmann, von Eggingen, wege» drei in Genossenschaft vrrübter Diebstähle, nechgefe-lAr Teilnahme bei mehrere" Diebstählen, und Landstrcicherci in Gesellschaft von DiebSgesilidel, nebenbei Ersatz des Schaden«, st wie ihrer cigo"e" Arrest- und Azuiigs - Kosten, über de" erstandenen Arrest noch zu vicrmonst- licher Zuchthausstrafe zu Markgröi'i"- gen, das Erkenutniß über die Unters"' ch^ungs Kosten aber noch, auLgesttzt» 633 Am 3i. Juli wurden verurtheilrr auf die von dem Oberamtsgerichte Kirchr Helm geführte Untersuchung gegen Chri- stian Schaf, von Häringerhof, wegen thätlicher Mißhandlung zweier ^orstdre- ner aus Veranlassung einer amtlichen Handlung derselben, so wie wegen einer gegen diese ausgestoßenen wörtlichen In- jurie und einer Drohung, neben dem Ersätze sämtlicher Kosten, zu viermo- tt atlicher Festungs-Arbeite strafe; ai. die bei dem OberamtSgerichke Ulm kn Untersuchung gekommene Veronika Moll, 2.) Civil Am 10. Juli wurde: i. ln der AiionSsache von dem OberamtS- gerichte Saulgau zwischen Thaddäus Eduard Miller, von Riedlingen, Liqui- danten, Amen, und der Hospitalpflege Mengen, Mit - Liquidantin, Atin, Loka- tion der letzter» im Knoll'schen Gante betreffend, die eingewandte Berufung wegen versäumter Nachfrist von neunzig Tagen zu Einreichung der Beschwerde- schrifr unter Verurtheilung des Anten in die Kosten für verlassen erklärt. Eben so wurde am i3. Juli erkannt: ’• In dir Ailmizsachi »on d-m Ob-ramis- S-.Icht- Ulm jwlsch-,, D°«!d Kaufmann von Hundersingen, wegen wiederholter Landstreicherei, unter Berücksichtigung der von ihr mehrfach erstandenen Cor- rektionen, neben Verfüllung in die Un- tersuchungs-Kosten, zu einer bis zu er- probter Besserung, wenigstens aber acht Monate daurenden Einsperrung in dem Zwangs-Arbeitshause zu Ulm, und zu einem Abschied von fünfzehen Ruthen- streichen, wobei zugleich bestimmt wurde, daß die Jnquisitin nach ihrer Entlassung unter strenge ortspolizeiliche Aufsicht ge- stellt werden soll. - Senat. daselbst, Vorbekl., Nachkl., Anten, und Christian Peter Auer, Kaufmann allda, Vorkl., Nachbekl., Aten, eine Schuldforderung betreffend. Am *4. Juli ist: 3, in der Ationsfache von dem Oberamts- gerichte Göppingen zwischen Johann Frey, von Klein - Eißlingen, Beklagten, Anten, und seiner von ihm getrennt le- benden Ehefrau, Ursula, geb. Bühler, cum curatore , Kl., Atin, deren Ali- mentation betreffend, die eiugewandte Berufung, in Betreff der Alimenten- Bestimmung vom »9. März >8r> an, wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde abgewiesen, und nur noch 6 (554 Verhandlung über die Verbindlichkeit zur Alimenlenreichung für das erste Jahr der Trennung, vom i. März löse an, zugelafsen worden, unter Aussetzung des Kostenpunkts. Am i-8. Juli wurde: 4. kn der Ationssache von dem OberamtS- gerichte Ulm zwischen Leonhard Mak, von Söflingen, Bell., Anten, und seiner abgeschiedenen Ehefrau, Lucia Mak, ge- bornen Rdsle, cum curatore, Kl., Atin, die Erziehung eines Kindes be- treffend, die eingewandte Berufung we- gen versäumter gntägiger Nochfrist zu Einreichung des Beschwerde Liiellö, unter Verurlheilung des Anten in die Kosten für verlassen erklärt; 8. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Saulgau zwischen Anton Kieß- ling zu Ulm,, vormaligen Augsburger Fuhrmann, Kläger, Anten, und dem Fuhrmann Andreas Welte, von Men- gen, Bekl., Aten, Schadens - Ersatz- Anspruch aus einem Waaren - Transport betreffend, die Berufung gegen das von der Königl. Justiz - Retardaten - Commis- sion in erster Instanz gefällte Erkenntniß, unter Abweisung des Anten mit seinem unstatthaften Gesuch um Zulassung zum ErgänzungS - Eid, wogen Mangels an einer gegründeten Beschwerde verworfen, und Anr in sämtliche Kosten veruriheilt; 6. kn der Ationssache von dem vormalig^ Oberamtsgerichte Waldsee zwischen der Kirchenpflege Unter - Essendorf, LkHuidcM lin, Antkn, und den übrigen Gläubig"" der Pfarrer Sieber'schen Gantmassk' namentlich denen der letzten Klasse, des Landkapitels Kamerariats, Mit - quidanlen, Aten, Vorzugsrecht In dachtem Gante betreffend, das Erkennt'^ des Richters erster Instanz unter' gleichung der Koste» abgeändert. Am 3i. Iuli wurde: . die Debitsache des Obristen Grafen v»n Seckendorf durch Vergleich der Credit»^ schafr mit dessen Gattin erledigt; 8. in der Rechtssache erster Instanz i schen Lorenz Müller, Bierbrauer in UfrTl' Äanten, und dem Ober-Postrach berstadt, Jäten, eine SchuldfordernnS betreffend, Jat unter Zuscheidung *c< Kosten zu Bezahlung der eingeklagt^ Schuld veruriheilt; . in der Ationssache von dem OberawtsS^ richte Wiblingen zwischen dem vormals" Oberamtmann Bolz zu Biberach, Bekk" Anten, und Joseph Miller und Confokt^ zu Rheinstetten, Kl., Aten, ästimatorisch^ rienklage betreffend, die Berufn"S J'U'l wegen Versäumung der Nachfrist zu reichung der Beschwerdeschrift von wegen für verlassen erklärt. Stuttgart den 28. August 182». Maucler. C-in> Air1$ (scoructr vor cs. ^ a \ | c 11> 11 h t, .öucoovutfw- '6» Mo. es. Freitag den 5i. August 1821. X. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst-Nachrichten. ^^eine Königliche Maj esiät haben durch höchste Entschließung vom 16. d. M. die erledigte Pfarrei. Obristenfeld, Dekanats Marbach, dem Pfarrer gäbet zu Bssin gen, Dekanats Kirchheim, und durch höchste Entschließung vom 17. M. die erledigte Stelle eines Dekans und Stadtpfarrers in Neuenstadt, Oberamls Nockarsulm, dem Dian Gulden einzuziehen, und an den Obe^ Acciser, welcher i kr. vom Gulden als Belohnung zurückbehält, abzuliefern: i) Die Abgabe von Contrakten über li^ gende Güter, Gebäude, Gülten, HauS- und Güter - Zieler, welche in i» kr« je von ioo fl. des KaufschillingS ^ steht; i) die Abgabe bei Verpachtung des den Gemeinden und milden Stiftungen zustchenden Grund - Eigenthuws, Schafweiden und andern ähnlichen Verleihungen mit io kr. von i°° ss' ' > u Pachtgeld, so wie die Gebühren von den verliehenen Commun - und Stift tnngs - Zehenden mit 3 tv von io Schfi' Bestandfrüchten. 3) Die Gebühr, welche ein neu aufe«* nommelier Bürger mit 3o fr. und eine neu aufgen'Smmene Bürgerin m>t i5 kr. zu bezahlen hat. B. Die Kameral-Beamren haben nachste- hende Gefälle unmittelbar zu erheben, und zu verrechnen: i> Die jährlichen Abgaben von Schild- Truhen, Gastgebern, Traiteurs und Bierbrauern, welche nach drei Classen, in i, 2 , 3 fl. und von beständigen Gasseuwirthen, welche ebenfalls nach drei Classen in rö kr., 3t> kr. r-nd j fl. bestehen. So lang jedech beson- dere Umgelds - Erhebungö - Beamte aufgestellt sind, haben diese den un- mittelbaren Einzug dieser Abgaben ge- gen % fr. vom Gulden EinzugS-Gcbühr zu besorgen. -) Die jährliche Gebühr mit x fl. von jedem Schutzjuden; 3) die Gebühren von herrschaftlichen Dienst-Ersetzungen mit 3o kr., i, , bis 3 fl. /,) Die Gebühren von herrschaftlichen Zrhnd - Verleihungen mit 5 kr. von ro Schfl. Bestandfrüchte, welche von den Bestäub ern zu bezchlen sind; L) bis>uf weitere Verordnung, die Ab- gabe mit i Procent von Erbschaften und Vermächtnissen, welche von Sei- ten-Verwandten vom dritten und ent- ferntem Grade, und an ganz ftemde Personen fallen; zu welchem Ende die Thril - und Waisengerichte jedesmal dem Kameralamte die erforderlichen Ur- kunden mitzu-heilen haben. 6) Die jährlichen Beiträge der Amts- Pflegkasscn, wegen der Gemeinde- Frucht - Vorrälhe; ?) ben Zusatz bei Geldstrafen wegen fleischlicher Vergehen; 8) die Coufiskationen des Gewinns aus verbotenem Einsetzen in eine Zahlen- Lotterie. C. Die Oberamtleute haben unmittelbar einzuziehen, und mit den Sportel-Gel- dern dem Kameralamt zur Verrech- nung zu übergeben: i) Die Gebühren von Commun-Dienst- Ersetzungen mit wenigstens rb kr. für jeden Fall; O die Abgaben von den Handwerks- Zunftladen. O. Die Oberamts Richter haben in An- sehung der Vermächtnisse, welche die Waisenhäuser durch Testamente echal- ten, dafür zu sorgen, daß von den Wai, sen - Gerichten das Legat a« einen der Erben verwiesen, und demselben die unverweilte Auöbezahlung aufgegeben, auch dem Waisenhaus - Pflegamte hie- von Nachricht erlheilt werde. E. Die Dekanat-Aemter haben nach ei- 638 ucr Verordnung v. »L.^uvi i8r^ das Opfer, welches an den monatlichen B«ß- und Bet Tagen in den evangelischem und am ersten Sonntage jeden Monats in den katholischen Kirchen fällt, so wi? das Opfer bei den Taufen, und die bei Hochzeiten und Eheverlbbniffen einzusammelnden freiwilligen Gaben, unmittelbar an die Waisenhäuser ein- zusenden , wobei es auch fernerhin sein Verbleiben hat. Was sodann F, die Gebühr von 3o kr. bis > st. betrifft, welche bei jeder Prüfung eines Caudl- daten der Theologie, der Rechts Wissen- schaft, der Forst Wissenschaft und der- gleichen , so wie bei Prüfungen der Schreiber, Notarien, Architekten, Feld- messer, Apotheker, Chirurgen rc. ein- zuziehen ist, und welche in den Kauz- leien von den Prüfungs Behörden an« gesetzt, sofort mit der für die Staats- kasse einzuziehenden Taxe beziehungs- weise an die OberamtS-Richter, Ober- amtmänner und Kameral r Verwalter ausgeschrieben wird; so haben diese Be- amten jene Gebühr künftig mit der Taxe einzuziehen, und in ihren Tax- Rcchnungen vorzumerken. Cr. Die Sammlung der freiwilligen Ga- ben Lei dem gerichtlichen Erkenmniß über Contrafte, bei Verleihungen und beim Ein ‘ und Ausschreiben der jungen durch Aufstellung der sogenann- ten Waisenhaus Büchsen ist gä>tzlich nachgelassen. Hiebei wird noch angefügt : I. Die Ober-Acciser und Kameral«^' amren haben die ihnen zur Verrech- nung zugewiesenen Gssälle, welche jedesmal mit einer Urkunde an zu übergeben sind, summarisch verrechnen, und mit den übrigeil Geldern unter der Bezeichnung! v Zucht - und Waisenhaus - Gefälle" an die Staats - Hauptkaffe einzustn- den, welch festere dieselbe unter gleb cher Rubrik zu verrechnen hat. II. Da beinahe bei allen bisheriS^ Ober • Elnbringereien Ausständs ö,t den Surplus-Geldern von den, ^ gen fleischlichen Vergehen angesetz^" Strafen vorhanden sind, so werden ^ Kameral - Beamten angewiesen, diese Ausstände zum künftigen zu übernehmen, und an die Sta^' Haupt Kasse einzufenden; da fc*a. Ä«" *8^ die vom i. April bis i.Zuli iB** ,-ju erhebenden Gefälle noch von den Ober; Einbriygereieir an die Waisen- uad Zuchthäuser elnzuliosern si> d, so wird denselben ankgegeben, die >ech> nung v. ..April bis ..Juli sogleich abzuschließen, wie bisher revidiren zu lassen, und längstens innerhalb sechs Wochen die revidirte Rechnung samt dem Geldbetrag bis i. Juli berechnet, an das betressen.de Waisen- mib Zuchthaus einzusenden, die seitdem r.» Juli etwa erhobenen Gelder aber an di« nun bestimmten Erhebungs- Beamten sogleich urkundlich zu über- leben« Die Kvnigl. Beamten haben nun nach Anleitung dieser Vorschrift ungesäumt dak Geeignete ernzuleiten und zu besorgen« Stuttgart den .8. August ,82,. Für den Minister : Schmidlin. Wrisser« 8.) Des Departements des Innern: des Ministerium des Innern. 'Verleihung der goldenen Civil-Verdienst-Medaille Durch allerhöchstes Dekret vom r 1. d. M. haben Seine Kdnigl. Majestät dem Tanbstummen-Lehrer Alle zu Gmün-d wegen seiner Verdienste um den Unterricht taubstummer Kinder und insbesondere in Beziehung auf die von ihm veranstaltete an den Taubstummen - Lchrer Alle zu Gmünd- zweite Ausgabe einer Schrift über diesen 'Gegenstand , die goldene Civil - Verdienst- Medaille allergnädigst zu ertheilen geruht. Stuttgart den 2,. August 182« Schmidlin. ITT. Central - Leitung des Wohlkhmigkeits - Vereins. Aufforderung zur feiner» Teilnahme an 0tt sich ganz richtige Bemerkung, daß die Zahl und die Noch der Armen im Königreiche sich seit einigen Jahren bedeu- tend vermindert habe, scheint bei Manchen die Meinung erzeugt zu haben, ^ mm de» Zwecken des Wohlthätigkeits-Vereins. alle Noch und Armuch in diesem Lande ßehoben» und daß eine fernere Fürsorge für die Armen und eine weitere Fortdauer des Wohlthätigkeits-Vereins überflüssig sey. Dir öffentliche Rechenschaft der- unt.rl 6i» ze!chn:ten Stelle über die Resultate ihrer Wirksamkeit vom i. Januar 1810 bis 3a. Juni i8,r, welche demnächst im Drucke erscheinen wird, dürste aber leider nur zu sehr beweisen, daß diese Ansicht auf einem großen Jrrthum beruht, und daß der WohlthätigkeitS-Verein in Hinsicht auf das Armenwesen noch ein weites Feld zu be- arbeiten vor sich hat. Der wahre Men- schenfreund wird daher gewiß sehr wünschen, daß dieser im Geiste werkrhärigcr Men- schenliebe gegründete Verein nicht nur nicht aufhören, sondern vielmehr seine Wirksam- keit immer weiter ausbreiten, und seine fernere Fortdauer für alle Zeilen immer fester begründen möchte. Die Central - Leitung auf ihrer Seite wird auch nicht müde werden, diesen Zweck wie bisher unausgesetzt zu verfolgen, und sie hat erst kürzlich wieder neuen Grund und neue Aufmunterung hiezu erhalten, indem Seine Kdnigl. Majestät ihr in einem allerhöchsten Rescripte vom 37. d. M. wieder die gnädigste Zusicherung gege- ben haben, daß Allerhdchstdieselbe an diesem Verein« jederzeit das lebhafteste Interesse nehmen, zur Beförderung und Er- reichung seiner menschenfreundlichen Zwecke Alles, was von Höchstdenselben ab- hänge, beitragen, und demselben immerdar HdchstJhren besonder« Schutz angedei- hen lassen werden. Sie zweifelt auch nicht, daß die amts- und Orrs Leitungen des Wshlrh^ kekts - Vereins , von deren Thätigkeit ^ Wirksamkeit der Central - Leitung und ^ ganzen Vereins in so hohem Grade hängt, tbeils in dieser Königlichen rung, theils in der aus dem schon ber"^" ten öffentlichen Rechenschafts -Bericht '^ wlesene ist, aufs Neue lieb zu gewinn^ Sie kann übrigens hiebei nicht unbew^ lassen, daß nach allerhöchstem Befehle 37. dies in Zukunft nicht nur ^ Königlichen Majestät Bericht sondern auch das Publikum dssentliu)^ ^ Kenntniß gefetzt werden wird, in ^ die einzelnen Oberamts-und Lokal - frltuM an den Zwecken des Wohlchätigkcitö - eins thäligen Antheil genommen haben. Stuttgart den 1/,. August 18*'« Hart >ua n tu „ Gedruckt bei G. Haffelbrink, Buchdrucker. 64» Nro. 64. Königlich-WürttemvergischeS Staats - und Mgierungs - Blatt. Montag den 3» September 1821. I. UnmiLtel b are Köni g liche Dekrete. Dienst-Nachricht. ^2eine Königliche Majestät habe» einer wirklichen Pfarrei zu erheben, und Vermöge allerhöchster Entschließung vom letztere dem Vikar Geh will er zu Gmünd ,6. v. M. die erledigte Pfarr - Caplanek zu übertragen geruht. Unterb'obingen, Landkapitels Gmünd, zu II- Verfügungen der Departements. A.) Des Justiz-Departements. r. Des Justiz-Ministerium. 1. Rechts? Candidat Marens Ewald Ol t-o, von Stuttgart, welcher bei der mit ihm vorgenommenen ersten Dienst Prüfung das Zeugniß zweiter Classo ,, ^hr gut be standen" erhalten hat, ist auf fein Ansu- chen al§ Referendär zweiter Classe bei dem Königlichen Gerichtshöfe irr Eßlingen aus- genommen worden. 64r s. Der Rechts - Candidat Friedrich See- Her aus Cannstadt, welcher bek der mit Ihm vorgenommenen ersten Dienst-Prüfung das Zsugntß zweiter Classe „ sehr gut be- fanden " erhalten hat, ist auf sein Ansu, chen als Referendär zweiter Classe bei dem Königl. Gerichtshöfe zu Eßlingen ausge- nommen worden. 3. Der Rechts - Candidat Dr. Ferdinand Friedrich Walz aus Stuttgart, welcher bei der mit ihm vorgenommenen ersten Dienst- Prüfung das Zeugnlß dritter Classe erhal- ten hat, ist auf sein Ansuchen als Refe- rendär zweiter Classe bei dem Königl. Ge- richtshöfe in Ellwarigerr aufgenommen wor- den. 4. Der Rechts - Candidat Gustav Heinrich Flaltich, von Stuttgart, welcher beider mit ihm vorgenommenen ersten Dienste Prüfung das Zeugniß dritter Classe erhal- ten hat, ist auf sein Ansuchen als Refe^ rendär zweiter Classe bei tem Königl. richtshofe in Eßlingen aufgenommen ^ den. 5. Der Rechts - Candidat Christian Helm Hole aus Laufen, welcher bei der mit ihm vorgenommenen ersten Die>'!^ Prüfung das Zeugnlß dritter Classe erha^ ter har, ist auf fein Ansuchen als rendär zweiter Classe bei dem Königl. richtshofe in Eßlingen ausgenommen ^ den. Stuttgart den *g. August »8rr. Maucler. t* Criminal - Senat des Königl. Ober - Tribunals. Straf-Erkenntnis. In der auf erhobene Beschwerde des Schuliheiß Boger undConsorten zu Groß- und Klein - Jngershekm, Oberamts Besig- heim, gegen Friedrich Morlok und Con- sorten daselbst eingelekteten Untersuchung^ sache, wegen verläumderischer Ansch«^^ gungen im Volksfreund aus Schwabe» und vor Gericht, har unter dem 9. November i8io der Erimmal - Senat des Königlichen Gerichtshofs in Eßlingen fein Erkenntnis dahin ausgesprochen r 1) Daß die in dem von Friedrich Mor- r o r unterschriebenen Aufsatz in der Beilage zu N?o. 72 des Volksfreunds aus Schwaben vom Jahre 1818, S,/a 28 enthaltene Beschuldigungen gegen den Schuliheiß Voger zu Groß-Jngers- heim und den Bürgermeister Kroll zw Klein - Jngersheim, ferner die im Ver- laufe der Untersuchung gegen die besag- ten Personen und die Gemeinde - De- pulirten Met sch und Keller, von Klein-Jngersheim, noch vorgebrachten weitern Beschuldigungen von Verun- treuungen am Gemerndegut und Fäl- schungen zum Zweck der Verdeckung von jenen als gänzlich unerwiesen befunden worden seyen; ,) daß der Einsender des obenerwähnten Artikels im Volkofreund aus Schwa- ben, der Bürger und Schneidermeister Friedrich Morlvk zu Groß -Jngers- heim , wegen des durch Einsendung dieses Artikels zum Druck in einem öffentlichen Blatte verübten Preß - Ver- gehens , zu einer dreiwöchigen Fe- stungs - Arbeitsstrafc, unter Voraus- setzung seiner körperlichen Tüchtigkeitj» deren Erstehung, und Bezahlung von i der Unters«chuugs - Kosten ; 3) der vormalige Obmann der Gemeind--- Deputaten zu Klein-Jngersheim, An- dreas Kofink von La, als erster Ur- heber der in dem angezvgenen Artikek enthaltenen Anschuldigungen, und Theil- nehmer an der öffentlichen Bekannt- machung derselben durch den Druck- und wegen der weitern nachher von ihm vor Gericht vorgebrachten unerwiesenew Bezüchte gegen Boger und Eonsorten unter Entbindung von der Instanz hin- sichtlich des Verdachts einer hierdurch verübten Cülumnie, zu einer sechswö- chigen Festung»- Arbeitöstrafe, unter gleicher Voraussetzung seiner körperli- chen Tüchtigkeit zu deren Erstehung und Bezahlung von •§ der Untersuchungs- Kosten verurtheilt 4) der im Laufe der Untersuchung gegen den Bürgermeister Kroll vorgebrachte Bezücht eines vor mehreren Jahren verübten Holz-Exceffes an die compe- tente Verwaltungsstelle verwiesen seyn; 3) gegenwärtiges Erkenntniß aber durch das Staats - und Regicrungs - Blatt zur öffentlichen Kenntniß gebracht wer- den solle. Da nun vorstehendes Crkenntniß, gegen welches die Angeschuldigten Friedrich Mor- lok und Andreas Ko fink Rekurs an den Eriminal - Senat des König!« Ober-Tri- bunals ergriffen haben, in der Rekurs- Instanz unter dem g. Juni d. I. lediglich bestätiget worden ist, so wird dasselbe nun- mehr in Folge der. Bestimmung ad 5. vlt' mit öffentlich bekannt gemacht. Stuttgart den 21. August 1821. v. Wächter. 8.) Des Departements des Innern: Des König l. evangelischen Consistorkum. ) Die erledigte Pfarrei Plieningen betreffend. Die erledigte Pfarrei Plieningen, Dib- cese Stuttgart, enthält mit Einschluß von Groß-Hohenheim und dem Carlshof, wo aber weder Kirche noch Schule ist , 1960 Seelen, und gewährt nach Abzug der zum geistlichen Befoldungs-Verbesserungs-Fonds gezogenen i5o fl., ein Einkommen von 1789 fl. nach Etats-Preisen. Die Bewerber haben ihre Bittschrift binnen vier Wochen dem evangelischen £0l,/ ststorium zu übergeben, so wie jedem, ^ cher wegen des Abzugs zurückcreten frei stehet, in eben diesem Zeitraum Eingabe zurückzunehmen. Stuttgart den -i.August i8ri. Süsklnd. I') Die erledigte Pfarrei Lienzingen betreffend. Die erledigte Pfarrei Lienzingen, Did- rese Knilllingen, zählt kn dem Mutterort 700, in dem Eine halbe Stunde entfernten Filial Schmie aber, wo eine eigene Kirche und Schule ist, und alle Casual - Gottes- Dienste, die Vorbcr-itungs - und Nacht- mahls - Predigten, und je den zweiten Sonntag Kinderlehren gehalten werden, 4co Seelen. Das Einkommen beträgt nach von 60 fl. halb Geld, halb lien, welche dem geistlichen BesoldU^ Verbcsserungs - Fonds zufließen, l0^l> ^ nach Etats-Preisen. Die Bewerber haben binnen vier ^ chen ihre Bittschriften dem evangelljch^ Consist^rium zu übergeben. Stuttgart den rr. August iltn« Süskind. c") Die erledigte Pfarrei Hochdorf betreffend. Die erledigte Pfarrei Hochdorf, Diörese Göppingen, har kein Filial, 760 Seelen, und ein Einkommen von 9^5 fl. nach Elatö'. Preisen, wovon 6 Scheffel Dinkel, und 19 fl. Geld zum geistlichen Besoldvngs- Verbesserungs-Fonds eingezogen werden. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistsrium zu melden. Stuttgart den ,1.August 182,. Süskind. III .Central- Leitung des Wöhllhatigkeils -Vereins. Bericht über den Fortgang und Zustand der Württembergischen Sparkasse bis zum Ende des Etats-Jahres i8|-°. Die allgemeine Theilnahme/ deren sich die zunächst für die unbemitteltere Volks- klasse, besonders für Dienstboten, im Jahre 18»8 in Stuttgart gegründete Württem- bergische Sparkasse von dem Augen- blicke ihrer Eröffnung an zu erfreuen ge- habt hat, hat sich auch in ihrem kürzlich zu Ende gegangenen driiten Rechnungs-Jahre ,8Z2 «icht vermindert. Ohne die aus öko- nomischen Rücksichten anfänglich von Per- sonen jeden Standes angenommenen, hin- gegen durch die Statuten der Auftakt auf die Summe von 40,000 fl. beschränkten vier« procentigen .Einlagen wurden in diesem Rechnungs-Jahre wieder von 2,o5b Personen aus der ärmeren Volksklasss fl. 5? kr. imi angelegt, und am Zo.Auni d.J. hat ten ?,6o8 Personen auS eben dieser Klasse zu 5 Procent... i43,35> si. 44kr. und 246 theils bemitteltere, theils unbemit- teltere Personen zu ,, Procent 4<,,96fl. 4kr. bei der Sparkasse stehen. Mit Einschluß der bis auf eben diesen Tag berechneten Zinse und Zins-Raten mit 8,5g4 fl. ro kr. betrug am Ende des Rechnungs - Jrhres löt§ die ganze Schuld der Sparkasse 193,122 fl. ü kr. Dagegen besaß sie an Staats - Obligationen.. 17,31 fl.—kr. Wechsel Forderungen und Eommün; £apitalicn. V^'ocf. — ff* V^r,isisischen.Ziet-rn.. 646 Unverzinslichen Zielern, (nur nach den Ankaufs- Preisen berechnet) ♦. 4.,.33j fl» 23kr. Zins - Rückständen und Zins-Raten ..... 4,797V« 48kr. Bei der Königs. Hofbank einstweilen zu 4Procent angelegt 31,882 ff. 47 fr. Baar in der Kasse. ♦. 292fl. 56kr. Zusammen 204,007 fl» 5g kr. Es ist also ein iheils von erhaltenen Ge- schenken herrührender, theils durch den Um gedruckt hri G. Haf trieb der eingelegten Gelder für die Ka!l^ gewonnener Vermögens-Ueberfchuß von 10,885 fl.. 5i kr. vorhanden, so dass michin selbst im eines unerwarteten Unglücks die Gläubig^ an ihren Capitalien nichts verlieren könne"« Stuttgart den 28. August 18-1. Hartmann. Dienst - Erledigung. Der Stadtschreiber Lu z ln VaihlnS^ ist den 14. v. M. gestorben. »rink, Buchdrucker. 64? Uro. 65+ Königlich-Württembergisches Mittwoch den 5-. September 1821. I-. U n m i t t e l b a r e. K ö n i g! ich e D e k r e t e. - K e in e. Hf. V e r f ü g u n g e n d e r D e p a r t e rn e n t s» Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten^ des Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. Bekanntmachitng , den-zwischen den Kronen Württemberg und Baicrn zur Beförderung der-Justiz- Pflege rc. abgeschlossenen-Staats-Vertrag betreffend.- Zwischen den Kronen Württemberg und Baiern ist, zu Beförderung der Justiz« Pflege in den beiderseitigen Staaten, über die Feststellung der gegenseitigen Gerichts^ Verhältnisse unterm 7.. Mai iSrr zu'- München ein Staats-Vertrag abgeschlosem worden, welcher folgende wörtliche Be- stimmungen enthält §. 1. Beide eontrahirende Staaten versichern' stch gegenseitige Rechtöhulfe sowohl in bür- gerlichen als peinlichen Sachen,, in so werkt 648 mcht hierüber im gegenwärtigen Vertrage besondere Einschränkungen enthalten sind. $. 2. Jeder von den beiden contrabirenden Staaten erkennt in seinem Gebiete die Rechts - Kraft und Vollstreckbarkeit der richterlichen Erkenntnisse des andern Staa- tes, in so ferne solche Urcheile von einem nach den nähern Bestimmungen des ge- genwärtigen Staats - Vertrag- beiderseits als kompetent anerkannten Gerichte ausge- gangen sind. §. 3. Ein von einem zuständigen Gerichte er- lassenes rechtskräftiges Erkenutniß begrün- det vor den Gerichten des andern Staates die Einrede des rechtskräftigen Unheils (exceptio rei judicatae) mit denselben Wirkungen, als wenn das Urtheil von ei, twm Gerichte desjenigen Staates, in wel- chem solche Einrede geltend gemacht wird, gesprochen worden wäre; desgleichen wer- den solche Erkenntnisse an den in dem an- dern Staate gelegene» Gütern des Sach- fälligsn unweigerlich vollstrcckt, wenn ») durch gerichtliche Zeugnisse dargechan ist, daß in dem auswärtigen Staate selbst, von dessen Gerichten erkannt worden, keine, auch der Zeit und den übrigen Verhältnissen nach gleich be reite und hinreichende Vollstreckungs- Mittel vorhanden seyen, und ,) keine eigene Unterthanen mit rungen sich gemeldet haben, rücksichtl^ welcher ihnen an den zur Vollsireck"^ des fremdrichterlichen Erkenntnisses al1/ gewiesenen Sachen ein vorzügliches gleiches Recht gesetzlich zustcht. Soll daher die Hülfs - Vollstreckl»'« an der Substanz unbeweglicher Güce* schehen, so ist zusbrderst der Inhalt ^ fremdrichterlichen Erkenntnisses nebst zeige der Güter, auf welche die 4?^ Vollstreckung nachgesticht worden ist' ^ fentlich bekannt zu machen, und stad Unterthanen dieses Scaats, welche * aus dem Grunde einer Hypothek, ^ anderer Titel ein vorzügliches oder Recht an jenen Gütern zu haben unter Anberaumung eines bestiut ^ Präclnsto - Termins aufzufordern, bei einschlägigen Gerichte erster Instanj Forderungen geltend zu machen. 4‘ ,, sich Keinem Unterthanen Ist eö erla" '' t durch freiwillige Prorogation der 6)" ^ barkeit des andern Staats, dem ^ Unterthan und Staats.Bürgsr nicht h'ort, zu unterwerfen. dtl Keine Gerichts. Behörde ist 6e Ufl/ Requisition eines auf diese Weise g 649 drig prorogirten Gerichts in Stellung des Beklagten, oder Vollstreckung des Erkennt-- nisses Statt zu geben. Jedes von einem solchen Gerichte ge- brochene Erkenntniß wird in dem einen, so wie in dem andern Staate als ungül- tig betrachtet. 0. 5. Beide contrahirende Staaten erkennen gegenseitig den Grundsatz, daß der Kläger dem Gerichtsstände des Beklagten zu fol- gen habe. Es wird daher das Urtheil der fremden Gerichtsstelle nicht nur so ferne es den Beklagten, sondern auch so ferne es den Kläger, z. B. rücksichtlich der Erstattung von Gerichts - Kosten u. dgl. betriffr, in dem andern Staate als rechts- gültig anerkannt und vollzogen. 0. 6. Die Widerklage (Reconventio) begrün- det die Gerichtsbarkeit des über die Vor, klrge zuständigen Richters, jedoch nur un- ter der Voraussetzung des rechtlichen Zu- sammenhanges (Connexität) der Widerklage mit der Vorklage, 0. 7. Die Provokations-Klagen (ex lege diffa- man’ oder ex lege si contendat) werden "yoben vor dem persönlich zuständigen Ge- richte des Provokanten, oder da, wohin Ue Klage in der Hauptsache selbst gehörig ist; es wird daher von diesem Gerichte-, besonders im Falle des Ungehorsams, aus- gesprochene Sentenz von der Obrigkeit des Prooorirten als rechtskräftig und vollstreck- bar anerkannt. 0. 8. Beide Staaten erkennen den Gerichts- stand des Wohnsitzes (Domictls) dergrstalr an, daß bei persönlichen Klagsachen, welche keinen besonder« Gerichtsstand (forum speciale) begründen, der Unterthan des einen Staats von dem Unterthanen des andern nur vor dem Richter seines Wohn- sitzes belangt werden darf, und das von diesem Richter ausgesprochene rechtskräftige Erkenntniß wird aushülsöweise an den in dem andern Staate sich befindenden Gütern des Sachsälligen vollzogen. Jedoch können diejenigen, welche, ohne Staats-Bürger zu feyn, in dem einen oder dem andern Staate eine abgesonderte Hand- lung, Fabrik, oder anderes dergleichen Etablissement besitzen, wegen persönlicher Verbindlichkeiten, welche sie in Ansehung solcher Etablissements eingeganM haben, so- wohl vor den Gerichten des Landes, wo die Gewerbs - Anstalten sich befinden, als vor dem Gerichtsstände des Domirils, nach den Regeln der Prävention auch außer dem Falle der ConkurseS belangt werden. Auch können die Unterthanen des einen 65o Staates, welche tti dem andern begütert sind, von dem Fiskus sowohl, als von den Un- tcrthanen dieses Staates nicht nur in Real- sondern auch in Personal - Klagsachen vor den Gerichten desselben, wo nämlich die Güter sich befinden, belangt werden, je- doch nur in so weit, als diese Güter einen zureichenden ExecutkonsGegeustand darbis- ten, oder dafür angenommen werden wollen. Bei Auswanderungen hat der Auswan- dernde noch ein Jahr lang nach seiner Aus- wanderung vor den Gerichten des Staates, welchen er verlassen, wegen der Ansprüche, die vor der Auswanderung gegen ihn er- wachsen sind, zu Recht zu stehen. 5- 9* Erben, die wegen einer Handlung des Erblassers mit einer persönlichen Klage zu belangen sind, werden nicht vor dem Ge- richtsstände des Erblassers, sondern vor ihrem eigenen belangt, so ferne nicht bereits mir dem Erblasser selbst die StreitS-Befe- stigung geschehen ist. §. i o. Wenn der Umerthan dcS einen Staats, wo er seinen Wohnsitz hat, in dem andern begütert ist, und in Conkurs geräth, so wird von beiden Staaten das Gericht des Wohnsitzes des Schuldners als allgemei, neS Gantgericht, jedoch mit der Ein- schränkung anerkannt, daß für die Con- kurse des in beiden Staaten begüterten hohen und ritterschaftlichen Adels nach Beschoß fenheit der individuellen Umstände, mittelst wechselseitiger Communication der allgemeine Gerichtsstand durch ein besonderes, ^ den einzelnen Fall sich beschränkendes §in^ verständnkß wird regulirt werden. Sollte ein Einverständniß nicht zu kommen, so finden in.solchem Falle tikular - Conkurse statt. Außer diesen wird einem Partikular Conkurs nur in folgenden zwei Fällen gegeben: 1) Zu Gunsten der Erbschafts-Gläubige welche in Ansehung der Erbschaft ^ ihnen zustehende außerordentliche rations-Recht geltend machen; 2) wenn der Gemeinschuldner in ^ einem oder andern Staate eine abö^ sonderte Handlung, Fabrik, oder res dergleichen Etablissement besitzt, halb zum Vortheil derjeniger ®^,r ger, welche in Ansehung solche* blissements demselben besonders c*e haben, ein Partikular Conkurs erbst" werden darf. Alle Forderungen, sie seyen auf ein dkns- ches, oder persönliches Recht gegrünt >nd al ein bei dem allgemeinen Gantgerich^ e lagen, und das außerhalb kandes Endliche Vermögen des Gemeinschuldners ^vird «ach vorgängiger Veräußerung der Grundstücke und Effekten durch den Rich- ter der gelegenen Sache und nach vorgängi- ger Mittheilung des Lokations-Urtheils an dixstn dem Gantgerichte abgeliefert« §. li* Dagegen zieht der allgemeine Gerichts- stand die bereits anhängigen Rechtssachen nur rückstchtlich der Lokation an sich , so daß dergleichen Forderungen zwar vor dem Gantgerichte bei Strafe der Ausschließung anzugeben sind, und in das LokationS-Er- kenntniß am gehörigen Orte eingereiht wer- den , die Haupt Liquidation der Forderung aber vor dem Gerichte, wo sie angefangen worden, bis zum Schluffe fortgesetzt wird, wobei dem Gläubiger, oder Contradiktor unbenommen ist, zu interveniren. Ist der Streit über die besonders verhandelte For- derung zur Zeit der Abfassung des Gant- Urtheils noch nicht beendigt, so wird die- selbe in diesem eventuell locirt. iS, Rücksichtlich der Rang - Ordnung der Gläubiger entscheiden die an dem Orte des Gantgerichts gellenden Gesetze ohne irgend einen Unterschied'zwischen in - und auslän- dischen Gläubigern» Was jedoch die auf unbeweglichen Gü- tern haftenden Hypothekar - Forderungen betrifft; so werden solche nach -den Gesetze« des Gerichtsstandes der gelegenen Sache beurtheikt. Dasselbe gilt von den fürs separationis kommenden Ansprüchen auf im Besitze des Gemeinschuldners befindliche unbewegliche Güterstücke, wohin auch die Ewiggeld- Renten in München gehöre«, fo wie hin- stchtlich der Nothwendigkeit, solche Ansprü- che bei dem Conkurs-Gerichte anzumelde»« §. 14, Alle Realklagen und actiones mixtae* fie mögen eine bewegliche oder unbewegliche Sache betreffen, desgleichen alle possessori- sche Rechtsmittel , wie auch die actione» in rein scriptae werden vor dem Gerichte erhoben, in dessen Bezirk sich die Sache befindet, welche den Gegenstand der Klage ausmacht, vorbehaltlich dessen, was auf den Fall eines Conkurfes $. n und 12 be- stimmt ist. Das von dem Gerichte der gelegene« Sache gesprochene rechtskräftige Erkenntniß wird von dem Richter des Wohnsitzes des Beklagten nach allen Theilen anerkannt und an den in dem Wohnorte befindlichen Gütern in so weit vollstreckc, als dis in dem andern Staate gelegenen Güter des Sachfälligen unzureichend sind« §. i5. Erbschafisklagen werden nicht im Wohn- 65s orte de« Erben, sondern da, wo sich dke Erbschaft befindet, erbvben, und zwar der- gestalt, daß, wenn die Erbschaftsstücke zum Theile in dem andern Gebiete der conlra- hjrenden Staaten sich befinden, der Kläger seine Klage zu theilen verbünden ist , ohne Rücksicht, wo der größte iTheil der Erb, sacken sich befinden mag. Doch werden alle beweglichen ErbschaftS- Stücke angeseben, als befänden sie sich an dem Wohnorte des Erblassers. Aktiv Forderungen werden ohne Unter- schied, ob sie mir Hypothek versehen sind, oder nicht, den beweglichen Sachen gleich gezählt, jedoch mit Ausnahme der in Mün- chen begehenden sogenannten Ewiggelder, als welche den Immobilien gleich geachtet werden. 16. Der Gerichtsstand des Arrests wird in beiden Staaten anerkannt, und daher das Urtheil des Arrest - Richters, so weit die arrestirte Sache nicht zureicht, von der Obrigkeit des Wohnorts vollzogen. Jedoch darf der Arrest nur alsdann, wenn eine wirkliche Gefahr, die Forderung zu ver- lieren, eintrikt, erkannt werden. Sobald auch der Richter des Arrests von dem ausländischen Richter des Wohn- orts beurkundete Nachricht erhält, daß über den Schuldner bereits die formelle Gant erkannt worden, oder sich derselbe wenigstens im Stande des materiellen Conkurses befinde, der die Eröffnung des formellen unervermeidlich macht, so wird der Arrest aufgehoben und die Forderung des den Arrest Jmpetrirenden .an daS Gantgericht verwiesen. 0. 17. Der Gerichtsstand des Csntraktes findet nur dann seine Anwendung, wenn sich der Contrahent zur Zelt der Ladung in dem Gerichts - Bezirke anwesend findet, ln wel- chem der Contrakt geschlossen worden ist. Dieses ist besonders auf die auf öffentlichen Märkten geschlossenen Contrakie und auf Vtehhändel anwendbar. $. 18. Die Claussl in einer Wechlel-Verschrei- bung, wodurch sich der Schuldner der Ge- richtsbarkeit eines jeden WcchselgcrichtS, in dessen Gerichtszwang er zur Verfallzeit anzutreffen sey, unterworfen hat, wird von beiden Staaten als gültig, und das hier- nach elnrretende Gericht für zuständig, mit- hin dessen Erkenntniß für vollstreckbar an- erkannt. ° 0* *9» Den Gerichtsstand der geführten Ve^ waltung hat der Ausländer, der sie führt, da anzuerkennen, wo entweder die bevor- mundete Person ihren Wohnsitz hat, ^er 655 die verwalteten Gäter liegen, der Verwal- ter mag nun zur Zeit der Verwaltung ln eben dem Staate gewohnt, oder dieselbe in seinem auswärtigen Wohnsitze geführt haben. $. 20. Jede echte Intervention, die nicht eine besonders zu behandelnde Rechtssache in einem schon anhängigen Proceß einmischt, sie sty Principal, oder accessorisch, betreffe den Kläger, oder den Beklagten, sey nach vor« gängiger Streits-Verkündigung (Uri« de- nuntiatio) geschehen, oder ohne dieselbe, begründet gegen den ausländischen Inter- venienten die Gerichtsbarkeit des Staates, in welchem der Haupt-Proceß geführt wird. ff. ti. ©o bald vor irgend einem ln den vor, hergehenden ffff. dieses Staats - Vertrags bestimmten Gerichtsstände eine Sache rechts- hängig (pendent) geworden ist, f0 ist der Streit daselbst zu beendigen, ohne daß die Rechtshängigkeit durch Veränderung des Wohnsitzes oder Aufenthalts des Beklagten gestört oder aufgehoben werden könnte. Die Rechtshängigkeit (litis Eendenz) witb durch Insinuation der Ladung für be- gründet erkannt. Alle Rechtsgeschäfte unter Lebenden und auf den Todesfall werden, was die Gül tigkeit derselben rück sichtlich ihrer Ferm an- betrifft, nach den Gesetzen des Orts be.ir- theilt, wo sie eiugegangen fi; d, so ferne nicht die Handlung selbst einem verbieten- den Gesetze des einen Staates entgegen ist. Rechtsgeschäfte über Real - Rechte, als die Übertragung des Eigen hums, Bestel- lung von Hypotheken und dergleichen, rich- ten sich lediglich nach den Gesetzen des Orrs, wo die Güter liegen, welche sie zum Gegenstände haben. ff. »3. Verbrecher, oder andere Ucbertreter von Straf - Goschen werden , so weit der nach- folgende ff. »5 keine Aus: ahme macht, von dem eineu Staate dem andern nicht auö» geliefert. ff. in» Wenn der Unterthan des einen Staates in dem Gebiete Ees andern sich einer Ue« bertretung schuldig gewacht hat und daselbst ergriffen und abgeurtheÜt worden ist; so wird das Erkemmsiß dieses Gerichts von dem Staate, dem der Verurchcilte ah Un- terthan angehdrt, an den in seinem G-b'ete befindlichen Gütern desselben vollzogen. Gleiches gilt von dem Falle, wenn der Schuldige in dem Staate, dem er als Un- terthan angehdrt, verurtheilt worden ist, und 654 di dem Gebiete des andern Staates Güter besitzt». §. ,5». Unterlhanen des einen Staates, welche «egen Verbrechen und Vergehen ihr Bas terland verlassen, und in den andern Staat sich geflüchtet haben , werden auf vorgängige Requisition und Bescheinigung der verübten Th»t, wie auch gegen Ersatz der Kosten an ihren Souverän ausgeliefert. §. 26. In demselben Falle, wo der eine Staat' berechtigt ist, die Auslieferung eines Ver- brechers zu fordern, ist derselbe auch ver- bunden, die ihm von dem andern Staate angebotene Auslieferung gegen Erstattung: der Kosten anzuriehmen, §. *7* In allen Civil « und' Criminal«Fällen^- wo die: persönliche Gegenwart der Zeugen m, dem: Orte der Untersuchung nothwen- dig ist, wird die Stellung der Unterih»' nen des einen Staats vor das Untersn' chungS- Gericht des andern zur Ablegung des Zeugnisses, zur Confrontation, ober Rekognition gegen vollständige Vergütung der Reisekosten,, oder der Versäümniß verweigert. , Nachdem S eine Königl. Majest^ diesem Staats - Vertrage die- Allerhöch^ Genehmigung ertheilt haben, und die be>- derseitigen Genehmigungs - Urkunden cl. Stuttgart den »6. Juli »8»» , und M"" chen i. August »62» ausgewechselt word^ sind; so wird desselben Inhalt andurch (,tl' Allerhöchsten Befehl zur Nachachtung ^ fentlich bekannt gemacht. Stuttgart den 5». August' »8,r« Wintzingerode. i ^druckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. 655 Samstag den 8. September 1821. !. U n m i L t e l b a r e Königliche Dekrete» Dienst - Nachrichten. Unterm 5. d. M. wurden die Haupt- sechsten, «nd v. Rauchhaupt des steben- leuts zweiter Classs, v. .Stemmer des ten Infanterie, Regiments pensionirt. LI. Verfügungen der Departements,' Ä.) Des Justiz-Departements. Des Justiz - Ministerium. *• das Zeugniß dritter Classe erhalten hat, ist Der Rechts-Candidat Carl v. Decken- auf sei» Ansuchen als ReferendSr zweiter dvrff aus Stuttgart, welcher bei der mit Llaffe bei dem K'onigl. Gerichtshöfe in M- ihm vorgrnommenen ersten Dienst-Prüfung wangen ausgenommen worden. 656 2. Der Rechts- Candidat Cato PistoriuS aus Heilbronn, welcher bei der mit ihm vorgenommenen ersten Dienst-Prüfung das Zeugnis driiler Elaste erhalten hat, ist auf sein Ansuchen als Rcferendär zweiter Elaste bei dem Königl. Gerichshofe in Ellwangen ausgenommen worden. Stuttgart den 2». August i8u. 5. Der Referendar zweiter Elaste Johann Carl Friedrich Bändel, von Stuttgart, wel- cher bei der mit ihm vorgenommenen ersten Dienst-Prüfung das Zeugniß zweiter Elaste „sehr gut bestanden" erhalten hat, und seit dem 22. Mai d. I. dem König!. Ge- richtthofe in Eßlingen zugetheilt war, ist am 5. August d. I. zu dem Stadtgerichte in Stuttgart versetzt worden. Stuttgart den 3i. August i3rr. 4* Der Rechts-Candidat Friedrich Wolß- dorff aus Göppingen, welcher bei der mit ihm vorgenommeiien ersten Dienst Prüfung das Zeugniß zweiter Elaste „sehr gut be- standen" erhalten har, ist auf sein Ansu' cheu als Referendar zweiter Elaste bei dcw Königl. Gerichtshöfe in Eßlingen aufö^ nommen worden. 5. Der Rechts-Candidat Paul Eugen hard Breitling, von Stuttgart, welche bei der mit ihm vorgenvmmeneu erste" Dienst-Prüfung das Zeugniß dritter erhalten hat, ist auf fein Ansuchen Rcferendär zweiter Elaste aufgenomNie"' und dem Königl. Gerichtshöfe in Tübinge" zugetheilt worden. Stuttgart den i. September 1821. Mauel er« Die Auflösung der Justiz -Rctachaten-Kommission in Rottcnüurg betreffend. Vermöge höchster Entschließung Seiner dene Justiz-Retardaten-Commisston «M Königl. Majestät vom 28. August d. tigen Tage aufgelöst worden. I. ist die zu Rorrer.burg seither bestan- Stuttgart den r. September 'l?". Mauclcr. 65 7 B.) Des Departements dcS Innern: i. Des Königs, evangelischen Consisiorium. Die vakante Organisten - Stelle zu Reutlingen betreffend. Da die Organist-«-Stelle zu Reutlin- gen, welche ein Einkommen von 200 fl. Fixum neben den zufälligen Einnahmen von Taufen und Hochzeiten gewährt, erledigt ist, so werden alle diejenigen, welche um diese Stelle sich bewerben wollen, aufgcfordert, sich innerhalb vier Wochen bei dem Königl. evangelischen Consisiorium unter dekanatamt lichem Vcibericht und Beilegung der Zeug- nisse ihrer Geschicklichkeit zur Versetzung dieser Stelle zu melden, worauf ihnen der Termin zu der mit ihnen vorzunehmenden Prüfung bekannt gemacht werden wird. Stuttgart Len 3i. August r3rr. Süs kind. 2. Des Königl. Medieinal * Collegiums. Von dem König!. Medieinal - Collegium wurde dem Med. et Chir. Candid. Carl Böller, von Altensieig, Oberamts Nagold, nach erstandener Prüfung in der Medicin, höhern Chirurgie und Geburtshülfe, die Erlaubniß zur Ausübung dieser Wissen- schaften ertheilt. Stuttgart den 5. September i8n. Müssend ach. 3. König!. Land - Gestüts - Commission. Dekret an die König!. Oberamtcr, die Einsendung der Verzeichnisse über die präsiirten Vorspanne für die Gestüts, und Beschäl-Anstalten betreffend. Diejenigen Oberämter, welche die Ver. zeichnisse über die vom i. Juli i8£y fut die Gestüts - und Beschäl - Anstalten prä- stirten Vorspanne und Hengst-und Fohlen- Fuhren noch nicht an die Land - Gestüts- Kasse eingesendet haben, werden unter Ver weisung auf das im Staats - und Regie- rungs-Blatt vom Jahr »8ro, pag. i75 angedrohte Präjudiz nachdrücklich erinnert, diese Verzeichnisse längstens innerhalb drei Wochen unfehlbar einzusenden. Stuttgart den 4. September »Lri» Massenbach. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. I 4 *:> ; ■ ; •-v \ Mo. 67. Königlich - Württembergisches Staats - und Regierungs - Blatt. Mittwoch- den 1 r. Septemb tr 1 82 r. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst-Nachrichten. ^^elne Königliche Majestät haben Die erledigte Stelle eines- Okeramts- durch höchste Entschließung vom 28» v. M. ArztS zu Böblingen ist unter dem I. d. den Amtmann- Und Amtsschreiber Fischer M. dem Unteramts - Arzt 0. Mathieö,. tu Neuffen zum Oberamts - Verweser zu von Weil im Schönbuchübertragen! Nürtingen zu ernennen geruht. worden.. EL V t r f ü g unge n de r Depa r t e m e n 1 s.. A.) Des Justiz-Departements Des Justiz - Ministerium. Der Rechts - Candidat Joseph Br dm, sein Ansuchen als Referendär zweiter Clasft' Ellwangen,. welcher bei der mit ihm- bei dem Konkgl. Gerichtshöfe in Cllwangen, ^genommenen ersten Dienst-Prüfung das ausgenommen worden. «rugniß dritter Claffe erhalten hat, ist auf Stuttgart den 5. September ,8»,. Maucler. 6 So 8.) Des Departements des Innern: I. Des König!, katholischen Kirchenraths. Die erledigte katholische Pfarrei zu Mühlhausen betreffend. Durch das am 5. September erfolgte Ableben des katholischen Pfarrers Zihler ist-die Pfarrei Mühlhausen, Oberamts Tutt- lingen und Landkapucls Wurmungei:, in Erledigung gekommen. Die näheren Verhältnisse dieser Pfarre! werden uachgetragen werden, worauf besondern Bewerber melden können. Stuttgart den b. September 1821« Camerer» 2. Rektoratamt der Universität Tübingen. Beküimtmachuug der Vorlesungen, welche von den hiesigen öffentlichen und Privatlehrern für ^ künftige halbe Jahr 1821—1822 angekündigt sind. Theologie. ») Evangelische Fakultät. Die öffentlichen Vorträge über Religion und Christenthum für'Stu- dierende der evangelischen Confesston aus allen Fakultäten wird Prälar D. Bengel jeden Donnerstag von 10—11 Uhr halten. Den ersten Theil der christlichen Dogmatik wird D. Wurm Morgens von 8 — 9 Uhr öffentlich lehren, und wö- chentlich in zwei Stunden ein Examina- torium über eben diese Wissenschaft hal- ten. Den allgemeinen Theil der christlichen Moral wird entweder Prälat ». v.Flatt, wenn es seine Gesundhrirs - Umstände ge- stalten, oder Prof. Schinid von u —,, Uhr vortragen. Die wichtigsten Beweisstellen der christlichen Moral wird DiakonuS M* Presse! wöchentlich in 2 Stunden & läutern. Die kleinen Propheten wird 0- Steude! öffentlich von g—10 Uhr erklä- ren. Ueber eines der aporryphifeh^ Bücher A.T. wird Prof. Jäger Nach- mittags ä— 4 Uhr öffentliche, so wie über das Buch Hiob Vormittags io-—11 Privat - Vorlesungen halten. Die drei ersten Evangelien wird Prälat D. Bengel kn P:wauVorlestm§e" Nachmittags 5—4 Uhr synoptisch er Prälat O. v. Flatt wird Vormittag I> '2 Uhr feine exegetischen Vorlesungen überdie Paulinischen Briefe forcfetzrn, 'Nflfetrj ev nicht, citf den Fall daß seine Gesundheits-Umstände es erlauben, das Fach der' christlichen Woral wieder übernimmt. D. Wur m erbietet stch cxegetistyen Privat - Vorlesungen über den Brief Pauli an die Römer oder über die Offenbarung Johannis in der Abend- stunde 4—5 Uhr. Den Brief an die Hebräer wird D. Stendel privatim Abends 6—7 Uhr erklären. Eben so die evangelischen Perico- pen Prof. Schmkd Abends 5—6 Uhr, Wenn er nicht die christliche Moral wie- der vorzutragen hat. Die Kirchen ge schichte wird Prälat D. Bengel nach Stäudlins Lehrbuch öf- fentlich von 18—n Uhr vortragen. Die Pastoral-Theologie wird Dekan und Prof. Münch lehren. Die Grundsätze der Homiletik und Catechettt wird Prof. Schmid öffent- lich von 11 — 13 Uhr an denjenigen Tagen, Woran Prälat O.v.Flatt nicht liest, ver- tragen, die homiletischen und kateche- tischeu Uebungen des Prediger-Instituts leiten, rmd damit die Cenfur der in diesem Institute zu haltenden Vorträge verbinden. Zu Examinstorken über Dogmatik und Do gm enge schichte und zu Vorle sungen über die neuern dogmatische» Systeme erbietet sich Repetent Pahl» b) Katholische Fakultät. Encyklopädie und >M eth 0 d 0 l 0 gie des theologischen Studiums trägt v.Drey wöchentlich dreimal vor. Historisch-kritische Einleitung irr die Bücher des A. T. lehrt D. Herbst dreimal wöchentlich. Die allgemeine Hermeneutik des N. T. wird D. Feilmoser noch Anglers Lehrbnche in wöchentlichen 3 Stunden vor- tragen. O. Herbst wird die Weissagungen des Propheten Iesaia in drei, den legislativen Theil des Pentateuchs in zwei wöchentlichen Vorlesungen erklären. Derselbe wird die Anfangsgründe der arabischen Sprache wöchentlich dreimal lehren. D. Feilmoser wird das Evangelium Marci und die Briefe an die Galater und Hebräer erläutern, jenes viermal, diese dreimal wöchentlich. D. Drey setzt seine.Vorlesung über die Dogmatik siebenmal wöchentlich fort. Die christliche Moral lehrt 0. Hir- sch er fünfmal wöchentlich. Derselbe wird die Theorie der Seel- sorge und der Liturgie in fünf wöchent- lichen Stunden vortragen. €ßs D. v. Dresch wird ouf Verlangen über uuSgewählte Materien dev kanonische« Rechtes Vorlesungen halten. Nechtsgelehrsamkeit. Encyklopädie und Methodologie der Rechtswissenschaft nach Eisenhart, lehrt Prof. Cloßius um 6 oder g Uhr, fünfmal wöchentlich. Marurrecht, nach Gros, Prof. Christ. Heinr. Gmelin um - Uhr. Institutionen, nach Warnkönig, Prof. Schräder. Pandekten fängt an Prof. v. Mal, blank nach seinem Lehrbuche um 9 und 115 setzt fort Prof. Schräder, nach Günther, ln denselben Stunden; die gesamten Pandekten, einschließlich des Erbrechts, trägt vor Prof. Wächter von 10— ix, und 3—4, sechsmal wöchentlich. Das deutsche Staatsrecht nebst den Grundzügen des öffentlichen Cameral- rechtS Prof. Michaelis nach dem Ent- wurf einer Darstellung des öffentlichen Rechts des deutschen Bundes und der deutschen Bundesstaaten, Tü- bingen 1820, um 3 Uhr. Das Lehnrecht, nach Pätz, derselbe um 8 oder 9 Uhr. Das Kirchenrecht, nach Wiese, Prof. CH. Heinr. Gmelin um 6 Uhr, fünfmal wöchentlich. Da» Strafrecht Prof. Hofacker um 8 Uhr. Das Württembergische Privat- im echt, Prof. v. Malblank um 1 Uhr« Theorie des Civil - Prozesses, noch Martin, oder Practicum erbietet sich vorzu- tragen Prof. Ch. Heinr. Gmelin zu einer den Zuhörern bequemen Gründe; Theorie des Civil Prozesses, ebenfalls nach Martin, Prof. Michaelis um 6 oder io Uhr. Coneurs-Prozeß oder Straf-Pro- ?eß, Prof. Hofacker. Concurs-Prozeß, nach Danz, riebst Pfandrecht und praktischen Uebunge«, dreimal wöchentlich Prof. CloßiuS. Craminatorium über römisches Recht zu einer den Zuhörern bequemen Stunde wird Prof. Cloßius halten. Prof. D» v. Dresch trägt vor all- gemeines und WürttembergifcheS StaatSrech t, verglichen mit dem Baierifchen, Badenschen und He!^ sendarmstädctschen, womit er auf &er‘ langen auch das Staats recht deutschen Bundes verbinden wird« des Heilkunde. Geschichte der Medicin bietet Prob« D. H 0 facker an. Ebenderselbe Encyklopädie der Hoi^ ku nde. Prof. D. Baur liest Osteologie, 663 und qlebt Anleitung zu anatomischen Präparativnrn. In Verbindung mit allgemeiner Anatomie, wird Pros. O. Rapp die Menschliche vortragen. P of. D. Baur erbietet sich zu ana- tomischen Wiederholungen. Physiologie des Menschen liest Prof. l). F. Ä- Gmelin. Derselbe wird die Verlesungen über Arzneimittel-Lehre fortsttzen. Zum Vortrage der pharmacevlischen Chemie ist Prof. v. Sigwart ervörig. Allgemeine Therapie liest Vice- Kanzler v. v. Aulenrierh. Derselbe über die Kunst Recepte zu schreiben. Ueber venerische Krankheiten und ihre Folgen, wird viermal in der Woche D. Weber Vorlesungen halten. Ueber Augen - Heilkunde zu lesen erbietet sich Prof. D. Ricke. Ebenderselbe trägt die chirurgischen Operationen vor. Vorlesungen über Chirurgie bietet Prof. D. v. Gärtner an. Eben so über GeburkShülfe, so wie Wiederholungen der Lehre von beiden Fächern. Prof. I). Baur wird Anleitung zu ge- richtlichen Leichenöffnungen geben. Die innere Heilkunde im Cliniknm besorgt Vice Kanzler D. v. Autenrieth. Die äußere Heilkunde und die Geburtöhülfe in eben diesem Institute Prof. D. Riecke. Die gewöhnlichen Krankheiten der HauSthiere wird Prof. O. Hofacker vortragen. I». Weber ist zur Vorbereitung zu den medicinischen Prüfungen bereit, Philssophische Wissenschaften. Prof. Schott lehrt öffentlich die Logik nach Schulzeö Grundsätze der allgemeinen Logik, Gört. 18 > 7, von 8—y Uhr, privatim ln einer noch zu bestimmenden Stunde ent- weder die Encyklopädie der philoso- phischen Wissenschaften nach Schulze, oder allgemeine Geschichte der Psk- losophie. Prof. v. v. Eschenmayer lehrt öffent- lich von 8—9 Uhr die Moral-Philosophie, privatim von io—u Uhr die Psychvloglc. Prof. Sigwart wird von n—12 die Anthropologie vortragen; auch erbietet er stch zu Vorlesunaen über die Geschichte ber griechischen Philosophie von^—io Uhr. Mathematik und Natur-Wissenschaften. Die Elemente der Mathematik erklärt Prof. v. Bohnenberger von ir—i^Uhr. y 664 Derselbe ist zu Vorlesungen über den Differential- und Integral-Ca lcul erbötig. Zu Vorlesungen über die allgemeine Arithmetik ist erbötig Repetent Kap ff. Theoretische Physik lehrt Prof. v. Pfleiderer, so weit es seine Gesundheit znläßt, von 9—10 Uhr öffentlich. Eine allgemeine Uebersicht der che- mischen Erscheinungen, ihrer Gesetze und Ursachen gibt Prof. D. Sigwart. Chemie der unorganischen Kör- per, mit besonderer Rücksicht auf techni- sche Chemie wird Prof. O. C. G. Gme- lin vortragen. Zum Vortrag der thierischen Che- mie, besonders der chemischen Bestand- therle des menschlichen Körpers, ist Prof. D. Sigwart erbötig. Pharmacevtische Chemie, s. Heil- kunde. Agrikultur-Chemie, s. Staats- wirthschaft. Zoologie wird Prof. D. Schübler lehren. Ebenderselbe ist zu Vorlesungen über die Naturgeschichte Württembergs er- bötig, und wird damit Demonstrationen über die im naturhistorischen Eabinet vor- handenen Natur-Produkte verbinden. Geschichte. Prof. v. Dresch trägt vor deutsche Geschichte. Prof. D. v. Scherer ist auf Verlan- gen zu Vorlesungen über die französi^ sche Revolution in einer paßlichen Stunde bereit. Repetent Haug wird die Universale geschichte und zwar den ersten Thell derselben fünfmal in der Woche von g—l° Uhr öffentlich vortragen. D. Eisenb « ch wird auf Verlangen die Württembcrgische Geschichte drei- mal die Woche erklären, oder auch dir alte sowohl als neue Geographie» Auch erbietet er sich zu Vorlesungen über die Geschichte des russischen Rei- ches, zweimal in der Woche. Schöne Wissenschaften, alle und neue Sprachen. D. Stendel erbietet sich zu Vorles"»- gen über die arabische Sprache. Prof. Jäger wird von 5 — 4 Uhr öf- fentlich eines der apocryphischen &3l!# cher des A.T., privatim von io—n Uhr den Hiob erklären. . Prof. Conz wird drei Stunden in der Woche, Montägs und Samstags von ö-- 4 Uhr und Donnerstags von y—u> Uhr *** SSJorCe» des Aristophaneö und 665 Platonische Apologie des Sokra- tes erklären, an den übrigen Nachmittags- stunden von 5—4 Uhr wird er das zweite Und dritte Buch der Hör «zischen Epi- steln und zwar di- Poeük (ärd Pisones) zugleich ästhetisch auslegen; ist auch zu Vorlesungen über einige Abhandlungen SenekaZ mit einer vorläufigen Einleitung in das System der stoischen Philoso- phie, ihr Ei euthüi. liches in der später» Zeit, so wie ihr Verhäüniß zur Platoni- schen, bereit. Prof. Tafel wird Abends von 6— 7 Uhr die Encyklopädie der römischen Dichter, Historiker und Redner vor- tragen. Auch ist ebenderselbe auf Verlan- gen zu Vorlesungen über die Geschichte der Römer, oder zu einer Einleitung in die Platonischen Schriften erbdtig, und zwar Abends von 4 —5 Uhr. Zu Vorlesungen über hebräische Al- tertümer und persische Sprache ist Repetent Dörner erbötig. Vorlesungen über hebräisch e Sprache, verbunden mit praktischen Uebungen, bietet Repetent Süskind an. Vorlesungen über das Niehelungen Lied ist Repetent Kapff zu halten er- bötig. Prof. Emm.« «*» i» eil,„ „0* "tlHranmidm Wmd- dx-mlich fti„ Buch, History 0! Great-Britain erklären, priva- tim erbietet er sich zu Vorlesungen über italienische und englische Sprache» Prof. I). v. Scherer wird öffentlich die Voltair'sche Henri«de in Verbindung mit Rede-und Styl-Uebungen erklären. Prof. D. Gerlach wird öffentlich in einer noch zu bestimmenden Stunde die Literar-Geschichte der berühmtesten Schriftsteller Frankreichs mit einer kritischen Würdigung derselben vortragen; privatim erbietet er sich zu Vorlesungen über die französische auch englische Sprache. Auch sind dir Repetenten des evangeli- schen Scminariums und katholischen Con- vik:S bereit, über andere philologische und wisscuschaftliche Gegenstände auf Verlange» Vorlesungen zu halten. Staütswirrhschaft. National - Oekonomie lehrt Prof. Fulda von i i —12 Uhr. Landwirtschaft, Lehre trägt Prof, v. Forst»er von D—9 Uhr vor. Zum Vorträge über die Haupttheile d.er theoretisch-praktischen Forst, wirthschaft von g—io Uhr erbietet sich Pros. Hundeshagen. Allgemeine Technologie wird Prof. Poppe von iü-n Uhr dreimal wöcherrt- 666 !KH. nach seinem Lehrbuchs (ausführlichere, Anleitung zur allgemeinen Technologie, Tü- bingen >8,i) so wie auch die Maschinen- lehre dreimal wöchentlich von 4—5 Uhr (oder in einer andern bequemen Stunde) nach eigenem Lehrbuchs, (Lehrbuch der Ma- schinenkunde , Tübingen »Sri) vortragen. Seinen Vortrag über die Grundsätze, des Steuerwefens wird Prof. Krehl, da ihn im verflossenen Semester Krankheit, darin unterbrach, nun weiterhin fortfttzen. Agrikultur- Chemie mit den Grund- sätzen der Chemie überhaupt, vorzüglich in ihrer Anwendung auf forst- und landwirth- schaftlkche Gewerbe, wird Prof. S ch ü b l e r Nachmittags von ,—3 oder 2—4 Uhr fünf- mal die Woche vortragen. Der Anfang ist auf den »4. Oktober fcß* gesetzt.. Tübingen den 4, September »8n. D. Ferdinand Gmelin. Gedruckt bei G- Hasselb rin k, Buchdrucker. 6&7 Mv. 68« Königlich -Wümembergischeö Staats - uO Freilag Len 14. September 1821. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst - Nachrichten. ©eine Königliche Majestät haben durch allerhöchstes Dekret vom rr. Mai d. I. den bisher im Departement der aus- wärtigen Angelegenheiten angestellt gewese- nen Legations - Sekretär Reuß zum Lega- tions - Sekretär bei der König!. Gesandt- schaft am König!. Baierischen Hofe gnädigst ernannt. Sodarm haben Höchst diese lben durch höchstes Dekret vom -8. v. M. von den Angehörigen der seitherigen Justiz - Retar- daten-Commission in Rottenburg den Justiz-Rath Christmann, den Sekretär Hartmann, und den Kanzellisten, Sekretär Hettler, in den Penstonsstand versetzt. u. Verfügungen d A.) Des Justiz- Des Justiz 1. Der Rechts - Candidat Friedrich Ernst Romann, von Heilbronu, welcher bei der wir ihm vvrgeuommenen ersten Dienst- Prüfung das Zeugniß zweiter Elaste „sehr : r Departements. Departements. Ministerium. gut bestanden" erhalten hat, ist auf sein Ansuchen als Referendär nvolrer c bei feem König!. Gcrich »Hofe in Cilwan-- gen ausgenommen worden^ 668 *. Der Rechts - Candidat Albert M ü ller ans Heilbrsnn, .welcher bei der mit ihm vorgenommenen ersten Dienst-Prüfung das Zeugniß zweiter Classe „sehr gut bestanden" erhalten hat, ist auf fern Ansuchen unter die Zahl der Referendäre zweiter Classe auf- genommen, und dem Königl. Gerichtshöfe in Ulm zugecheilt worden. 3. Der Referendar zweiter Classe Heinrich Titot, von Heilbronn, welcher bei der mit ihm vorgenommenen ersten Dienst- Prüfung das Zeugniß dritter Classe erhal- ten, und seit dem »7. Juni 18*0 bei dem Oberamtsgerichte Heilbronn Dienste gelei- stet hat, ist auf fein Ansuchen dem Königl. .Gerichtshöfe in Eßlingen zugttheilr worden. 4. Der Rechts - Candldat Carl Friedrich Haselmaier aus Stuttgart, welcher bei der mit ihm vorgenommenen ersten Dienste Prüfung das Zeugn ß dritter Classe erhal- ten hat, ist-auf fein Ansuchen als Referen- där zwei er Classe bei dem Königl. Gerichts- hofs in Tübingen ausgenommen worden- 5. Der Rechts - Candidat Carl Leopold Dempflin aus Munderkingen, welche bei der mit ihm vorgrnommenen erste" Dienst-Prüfung das Zeugnkß dritter Classe erhalten hat, ist auf sein Ansuchen als Neferendär zweiter Classe bei dem Königl- Gerichtshöfe in Tübingen aufgenomniM worden. Stuttgart.den 3. September r8ri. M a u c l er. L.) D^s Departements des Innern: Des Mmisterinm des Innern. Bekanntmachung des am 28. Sept. d. I. zu Cairusiadt aozuüaltcndc» landwirchschastlichen Fesie's- dem Schaugcrichte verführen, und durch Da das landwirlhschaft'iche Fest zu Cann» stadt auch in diesem Jahre wieder am ,8. September abgehalren wird, so wird solches hlemic unter folgenden Anordnungen be- kanu-t gemacht: ,) Di- Vieh Halter, welche sich um einen Preis bewerben wollen, n üss-n ihr Vich schon am 27. September ueachmittags ortsobrigkeirliche Zeugnisse darthun, daß sie das zur Preis - Bewerbung ausg^ stellte Vieh schon wenigstens ein 2^ lang besitzen. 2) Die bei dem landwlrrhfthastlichen !" vertheilenden Preise für die jucht sind folgende: IZi-h" -für die drei besten Ljäbri- Suc. Duc--Duc- gen Hengste. .... 2a 10 5 für die drei besten ^jähri gen Stuten.. « « -' 15 6 4 für die drei besten -jähri gen Zuchtstiere.. • • ♦ 10 6 x für die drei zur besten Z'-cht erkannten Kühe mir dem -ersten Kalbe ..... 10 5 x für dis drei besten feinwolli- gen vierschrnfeligen Wid der ♦ ß 4 x für die drei besten feinwolli- gen vierschaufeligenMut- terschafe. ....... 6 3 2 für -die drei besten Eber b 2 1 für die drei besten Mutter- schwel,,e 4 ,! Ä^er Preis - Empfänger /erhält zugleich eine silberne Medaille. 3) Kein Bewerber dann mehr als einen Preis für dieselbe Viehgarrung erhalten. Wenn z. B. Jemand für eine Vieh- gattung der erste Preis zuertannt wor- den ist, und er bringt von derselben Viehgattung noch ein Stück, für welches er den zweiten Preis verdienen würde, so erhält er nur den ersten Preis, und der Be'lyer des nächstfolgenden schönsten -Stücks erhält den zwrüen Geld-Preis mrbst -der Medaille. 4) Diejenigen Pferde-Eigenthümer, wel- chen bei den Partikularfesten zu Biberach, Riedlingen, Münsingen, Göppingen, Hall, Besigheim und Rottenburg Preise zuerkannt worden sind, haben sich gegen die in der Verordnung vom 7. F bniar d. I. (Staats - und Regierungs-Blatt Nro. 9) zugesicherte Entschädigung zur Bewerbung um obige Hauptprcife mir ihren Pferden am -7. Sept. Mittag» in Cannstadt einzufinden. 5) Gegen dieselbe Entschädigung haben die Eigenthümer der Rindviehstücke und Schweine, welchen bei den Partikular- festen zu Göppingen und Besigheim Preise zuerkannt wurden, mit jenen Erzeugnissen am »7. September Mit- tags in Cannstadt zu erscheinen. 6) Nach der Preis-Austheilung für die besten Vieh-Gattungen wird ein Pferde- Rennen gehalten. Die Eigenthümer der Pferde, welche bei dem 'Wettrennen einen Preis erhal- ten wollen, müssen schon am 27. Sept. Nachmittags aus dem Epercier - Platze zu Cannstadt erscheinen, und sich ein- schreiben lassen, damit sie Nummern erhalten, ULch deren Ordnung sie des andern Tagö zum Wettrennen aufge- ssordert werden. Auch muß sich jeder Pferde - Eigenthümer, welcher sich um 670 den Preis im Wettrennen bewirbt, durch ein ortSobrkgkeitlicheS Zeugniß auswei- sen, daß sein Pferd im Inlands ge- zeugt und erzogen worden fty. 7) Diejenigen Pferde-Eigenrhümer, deren - Pferde bei den landwirthschastlichen Partikularfesten zu Folge der Anord- nung vom -.Febr. d. I (Staats-und Regierungs - Blatt Nro. 9) als zum Wettrennen tauglich bezeichnet, oder auch denen bei jenen Festen bereits Rennpreise zurrkannt worden sind, haben sich mir ihren Rennpferden zur Teil- nahme au dem Hauptrennen gegen die 'ihnen vorläufige zugesicherte Entschädi- gung am -. Sept. Mittags in Cann- stadl einzufiuden. 8) Für dieses Pferde - Rennen sind die Preise auf 3o Ducaten für den ersten, auf -0 Ducaten für den zweiten, und auf 10 Ducaten für den dritten Preis erhöht; zu jedem Preise wird eine silberne Medaille gegeben. 9) Es bleibt jedem Pferde -Eigenthümer überlassen, ob er sein Pferd bei dem Wettrennen selbst reiten, oder ob er Tage des landwirthschastlichen Festes zu der vorgeschriebenen Zeit, die durch das Anziehen einer Glocke wird ange- dcutet werden, an seinem Orte erschei-'.t, wirddeS ihm zugedachtenPreifes verlustig« 11) Auf die rechts von dem Königlichen Pavillon angebrachte Tribüne wird Niemand ohne Einlaß-Karte zugelassen- 12) Diejenigen Abcheilungen des Raums innerhalb der Rennbahn, welche jur Aufstellung des preiswürdigen Viehes bestimmt sind, werden durch aufgesteckts Fähnlein bezeichnet, und dürfen wäh- rend des Festes von den Zuschauern nicht betreten werden. 13) Der Viehmarkt wird am Tage vor dem Feste, also am 27., der Krämer- markt aber am 27. und rL.Sept. auf dem bisher hiezu bestimmten Platze g^ halten werden. 14) Es wird dafür gesorgt werden, daß die Zuschauer so viel mögsich bequeme Plätze finden; auch werden sonst die geeigneten Anstalten getroffen werden, um durch Handhabung der Ordnung alles entfernt zu halten, was eine sto^ Feier des Tags und die Zufriedenheit der Versammlung stören könnte. Stuttgart den 10. September iLar» einen andern hiezu aufstellen will. 10) Jeder Preis-Bewerber, der nicht am Schmidlin. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdruckers ~ ~~~ 671 Nro. 69. Königlich-Württembergisches I. Königliche Verordnungen ^ie Anordnung einer Commission zu Vollziehung d> Will) von Gottes Gnaden Kö o dem von UnS unterm Zo.Junl d. I. enheilten, die Organisation der Staats- Verwaltung betreffenden Abschiede haben Wir Uns Vorbehalten, mit der Vollzie- hung der zu Folge desselben zu treffenden Anordnungen und Verfügungen eine eigene Commission zu beauftragen; welchem gewiss Wir eine ,, Organ i sa tion ö - Vo l l zi e- hungs - Commission " niedergesetzt, und Lu Mitgliedern derselben: tnd unmittelbare Dekrete. Abschieds in Organisations - Sachen ^betreffend. l m, ig von Württemberg. Unfern Justiz-Minister, als Dirigente'-", Unsern Finanz-Minister den provisorischen Chef des Dexarte- ments des Innern r StaatSrach »o n SchmiLlin, dcn Ober-Tribunalrach von Schwab, den Ober Tribunalrath, ObcramrLrichtcr zu Waiblingen, Volley, den Ober-Negierungt-ralh Waldbaues . den Ober-Finanzrath von Herdegen, und ^ den Ober-Iustizrath Weißer berufen, auch derselben als Aktuar den Kanzlei-Direktor Un- , ferer Hof - Domänen - Kammer, Gärttner, beigegeben haben. Indem Wir hiemit die Anordnung die- ser Commission aussprechen, eriheilcn Wir sämtlichen betrcffenden Stellen den Befehl, die Nachweisungen, welche dieOrganisationS- Vollziehungs - Commission von ihnen erfor- dern wird, immer genau und ohne Verzug zu ertheilen, und den von derselben aus- gehenden Anordnungen gehörige Folge zu leisten. Gegeben Stuttgart den 17. Sept. 18*1* Wilhelm. Auf Befehl des Königs: Der Staats - Sekretär: Vellnagel. Dienst - N Seine Königliche Majestät haben durch allerhöchste Entschließung vom 8. d. M. die erledigte erste Sekretärs-Stelle bei dem katholischen Kirchenrath dem Re- gistrator Ruckgaber bei der Akten-AuS- fcheidungs - Commission übertragen. Sodann haben Höchstdieselben ver- möge DckretS vom 9. d/ M. den Gouver- neur von Stuttgart, General, Lieutenant v. Döring, auf sein allerunterchänigstes Anstichen Kränklichkeit halber in den Ruhe- stand versetzt. Ferner haben Höchstdieselben durch achrichten. höchstes Dekret vom 10, d. M. dem Stadt^ ralh l). Mühleifcn zu Gmünd die voU ihm bisher provisorisch versehene Stelle eines Oberbürgermeisters daselbst definitiv gnädigst übertragen. Vermöge höchsten Dekrets vom i3. d. M' ist der Kasernen - Verwalter All ich Ulm peufionirt, und dessen Stelle derv Anus-Verweser Henis übertragen v?or- den.^ Unterm d. M. wurde der Unter' Lieutenant Hocheisen des siebenten 3*' fanterie - Regiments pensionirt. II. Verfügungen d e r Departements. A.) Des Justiz-Departements. Des Justiz - Ministerüim. i Der Rechts - Candidat Heinrich Gent- ner aus Nürtingen, welcher bei der mit ii)m vorgenommenen Dienst-Prufung das Zeugniß dritter Claffe erhalten hat, ist auf sein Ansuchen als Referendär zweiter Classe bei dem König!. Gerichtshofs zu Tübingen ausgenommen worden. Stuttgart den 12» September 1811, Maucler. B.) DeS Departements des Innern» i. Des König!, kathol. Kirchenraths. Unterm 7. d. M. wurde das erledigte Saulgau dem Pfarrer Bekler ln Fried- katholische Kammerariat des Landkapitels berg übertragen. Stuttgart den »5. September ,821* Camerer. 1. Des König!, ev angelifchen Consistoriu m. a) Das erledigte Diakonat Blaubcurcn betreffend. Das erledigte Diakonat Blaubeuren ist mit einem Einkommen von 640 fl. nach Etats - Preisen verbunden. Neben den gewöhnlichen Diakonatö-Ge- schäften in der Stadt hat der Diakon noch die eine halbe Stunde auf gutem Wege entfernte Pfarrei Weiler zu versehen. Diese emhält -/.»Seelen, und hat eine eigene Schule und Kirche, in welcher alle Casual- Gottesdienste, und alle , 4 Tage Sonntag«- Predigten mit angehängter Kinderlrhre ge- halten werden. Die Bewerber haben ihre BittschZister» innerhalb vier Wochen einzurelchen. Stuttgart den 7. September »6,r. Wächter. 674 b) Die erledigte Pferrci Klein-Sachscnhcim betreffend. Die erledigte Pfarrei Klein-Sachsenheim, Diöcese Vaihingen, hat g5o Seelen, kein Filial, und ist mit einem Einkommen von »o^5 ff« nach Etats - Preisen verbunden, wovon 1 Einier Wein und 1/, fl. Geld zum geistlichen Besoldungs-Verbesserungs-FondS gezogen werden. C.) Des Departem Des Finanz - Am >5. d. M. ist der Cameral-Cavdi- dat Rudosth Ca me rer, von Balingen, nach erstandener Prüfung als Referendär v.) Königl. Organisations Da Seine Königliche Majestät durch hdchsteö Dekret vom i/f. Sept d.I. die unter dem 2.ö. März rttlg (Staats- und Regierungs-Blatt S. »21) nieder- gesetzte Organisations - VollzkrhungS - Ccm- misston nach Beendigung der ihr übertrage- nen Geschäfte aufzuldscn geruht haben; so wird solches hierdurch mir dem Airsügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die bisher zum Wirkungs. Kreis dieser Com- Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Conststorium zu melden, innerhalb welchen Zeitraums auch diejenige ihre bereits übergebenen But' schriften znrücknehmen können, welchen das Einkommen nicht genügt. Stuttgart den 7. September i8n. Wächter. erits der Finanzen: Ministerium. bei dem Büreau des Kö-iigl. Steuer- Collegiums ausgenommen worden. Stuttgart den iü. Seolcniber ,l!r:. Weckher l in. -Vollziehungs - Commission. missten gehörigen Gegenstände der Ver- waltung, künftig von den dafür bestehen' e" ordentlichen Behörden, an welche auch betreffenden Akten ausgefolgt worden st'^d, werden behandelt werden. Stuttgart den iö» September r3rr« Der Justiz - Minister, als Dirigent der Comwisstol>' Maucler. Georuckl bei G. Hasselbrittk, Buchdrucker. Nro. 7©4 Königlich -Württembergisches Staats - und Regierungs - Blatt. Freitag den 21. September 1821. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst-Nachrichten. ^eine Königliche Majestät haben vermöge Entschließung vom nämlichen vermöge höchster Entschließung vom »o. Tage die Erlheilung des Titels eines Posi- M. der Ueberrragung der Postverwalters- officials an den Postgehülfen Oberlen Stelle *« Gmünd au den dortigen Post- zu Hall gnädigst bestätigt. Halter Kranz, welcher den Poststall bei- behält, die Bestätigung ertheilt, und II. Verfügungen der Departement-. A.) Des Justiz-Departements. Des Justiz - Ministerium. ^Der Referendär zweiter Classe Carl der mit ihm voraenommenen ersten Dienst- x ^maier, von Wolfegg, welcher bei Prüfung das Zeugniß dritter Llasfe erhalten, 676 und seit dem 5. Okwber 1820 bei den sein Ansuchen dem Königl. Gerichtshof Oberamtsgerichten Leulkirch und Reutlingen in Ulm zugetheklt woroen. als Assistent Dienste geleistet hat, ist auf Stuttgart den r5. September 1821. Maucler. B.) Des Departements des Innern: Des Königl. Studienrath-. Bekanntmachung der zum akademischen Studium höherer Wissenschaften außer dem evangelischem Seminar legicimirten Jünglinge. A. ) Für das Studium der evan gelischen Theologie außer dem Seminar: Johann Gottlob Friedrich Bunz, Sohn des Weißgerbers in Waiblingen. Christoph Eberhard Held deck, Sohn des Pfarrers in Scharenstetten. Johann Christoph Mezger, Sohn des Gäterbesitzers kn Gochsen. Ludwig Friedrich Wetzel, Sohn deöSchul- lehrers in Bempflingen. B. ) Für das Studium der Rechts wissenschaft : Remigius Ahr, Sohn des Elsenhändlers in Altmannshofen. Christian Philipp Bockshammer, Sohn des verstorbenen Pfarrers in Buiten- hausen. Friedrich David Ca m er er, Sohn des Direktors des katholischen Kirchen raths. Albert Otto Agrikola Clemm, Sohn des Regierungs - Sekreiärs in Stuttgart. Eduard Daum er, Sohn des Kaufmanns in Ulm. Caspar Düx, Sohn des Schmidts in Mer- gentheim. Ernst Friedrich Gustav Hackh, Sohn des Ober-Revisors in Reutlingen. Carl Friedrich Haubcr, Sohn des Peo» fessors in Schönchal. Bernhard Heinrich Gustav Hohbach, Sohn des Finanzkammer-Sekretärs in Ulm. Gustav Horn, Sohn des verstorbenen Kauss mannö in Eßlingen. 677 Hermann Friedrich Jäger, Sohn d^s Direktors in Stuttgart. Franz Gottlob Dlajer, Sohn des Pfar- rers in Derendingen. Rudolph Ferdinand Movl, Svl-u des Stadt- und Amts - Schreibers in .Herrenberg. Fidel Niederhöfer, Sohn des Ober- Justiz - Prokurators in EUwangen. Carl Pfizer, Sohn des Oberamtsrichters in Wiblingen. August Reuß, Sohn des verstorbenen Kaufmanns in Stuttgart. Magnus Friedrich Roos, Sohn des De- kans in Marbach» Carl Heinrich Victor S chmid, Sohn des verdorbenen Hofgerichts - Advokaten in Schorndorf. Ernst Schreiber, Sohn des Hofraths in Heilbronn. Carl Christoph Schütz, Sohn des Ober- amtspflegerS in Tübingen. Carl Friedrich Schuster, Sohn des Pu- pillenraths in Ulm. Maximilian v. Seybothe.N, Sohn dtS Obristen in Ulm. " Wilhelm Stahl, Sohn des Salzfaktors in Böblingen. Christoph Friedrich Stählkn, Sohn des Holz-HavdlnngK-Cvmpagnie Versaaud- tea in Calw. Ferdinand Straub, Sohn des Schneider- meisters in Hcilbronn. Ernst Christian Tremel, Sohn des fürstl. Hohenloheschen Hofrachs in Langen- burg. Carl Friedrich Wilhelm Adolph und Eduard Gustav von Wächter, Söhne des Hoftheater - Direktors in Stuttgart. 6.) Für das Studium der Medi- cin und höher« Chirurgie: Johann Berg, Sohn des Apothekers in Stuttgart. Ludwig Buzorini, Sohn des verstorbenen Thurn und Toxischen Rentmeisters in Buchau. Samuel Dreifuß, Sohn des verstorbenen Kaufmanns in Stuttgart. Jakob Friedrich Köhler, Sohn des ver- storbenen Raths und Amtsschreibers in Denkendorf. Carl Friedrich Müller, Sohn des Ober- amts - Arztes und Hofmedicus i» Calw. Carl zum Tobel, Sohn des Oberamts- Arztes in Buchau. 678 Johann Bernhard Zkpperlen, Sohn des verstorbenen Oberamts - Chirurgen in Heidenheim. D.) Für das Studium der Came- ra l w i sse n sch a f t e n : Ferdinand Bürger, Sohn des verstorbe- nen Rechnungsraths in Stuttgart. Immanuel Flammer, Sohn deö Bäckers ln Tübingen. Wilhelm Friedrich Hirth, Sohn des Saifensteders In Marbach. Carl Wolfgang Jäger, Sohn des Dirck- torS in Stuttgart. Samuel Schwarzkopf, Sohn des Roth- gerbers in Nagold. E.) Für das Studium der Forst- wissenschaft : Franz Carl Benjamin Bullinger, Sohn des Sraabsamtmanns zu Bechingrn an der Brenz. Friedrich Kommerell, Sohn des ver- storbenen Post - Stallmeisters in Tü- bingen. E.) Für das Studium der lhematik und Physik: Johann Matthias Müller, Sohn des ver- storbenen Predigers und Professors in Ulm. Stuttgart den 14. September 1821. S ü s k i n d. gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. 6?S Nro. 71. Königlich-WürttembergischeS Staats - und Rcgierungs - Blatt. Mittwoch, de» 26. September rT»». I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst-Nachrichten- ^eine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 5o. v. M. den bisherigen Weg-Inspektor in Altdvrf, Pfeiffelmann, auf die Weg-Inspektion Ulm versetzt, und der Regierung des Donau- Kreists als zweiten Referenten in Straßen- bau-Sachen mit dem Charakter eines Ober- Weginfpeklors, beigegeben; sodann durch höchste Entschließung vom 1«. d. M.der Uebcrtragung der Posthalters-Stelle zu Illingen au den dortigen Postamts-Ad- junkten Grub die Bestätigung ercheilt, und durch höchste Entschließung vom »4« d. M. die erledigte Stelle eines zweiten Dia- ksns zu Ludwigsburg dem Rep.tenten und Vikar Schmid in Srutkgarr übertragen. Ferner haben Hdchstdi ese lben durch höchstes Dekret vom rL.d.M« dem Kanzlei- Direktor bei dem Justiz-Ministerium, Ober- Iustizrath Steck, neben feinem bisherigen Amte die Stelle eine» Assessor» bei dem Criminal - Senate des Ober-Tribunals, und durch höchste Entschließung vom näml'- cheu Tage das erledigte, mit der Pfarrei Alteust-dt vereinigte Dekanat Geislingrr» dem Pfarrer Fab er zu Zaisersweiher über- tragen. Vermöge höchster Entschließung vom t. d.M. ist der Kanzlist v. Lob bei der Re- gierung des Donau-Kreises in den Ruhe- stand versetzt worden./ 68o , II. Verfügungen d e r Departements. Des Departements des Innern: Des König!. Studienraths. Bekanntmachung der in die evangelischen Scminarien neu aufgcnommencn Zöglinge. In die Königl. evangelischen Seminarien sind folgende Jünglinge, die sich dem Stu- dium der Theologie widmen wollen, ausge- nommen. I. In das Seminarium zu Tübingen, unter die von Blaubeuren diesen Herbst dahin abgehende Promotion: 1) Job. Ernst Georg Christian Greis, Sohn des Pfarrers in Büchenbach. 2) Franz Carl Wilhelm Haselmaier, Sehn des verstorbenen Doktors der Rechte kn Stuttgart. 5) Jacob Kuß maul, Sohn des Bür- gers und Bäckers in Pfäffingen. 4) Friedrich Rau, Sohn des Bürgers und Webers in Urach. 5) Gustav Heinrich Rheinwald, Sohn des Kaufmanns in Laichingen. 6) Christoph Wilhelm Schott, Sohn des verstorbenen Landschafts, Commis» sarius tn Stuttgart. 7) Carl AmandiiL Schwarz mann, '•n des verstorbenen Stadlschreibers in Tübingen. L) Ludwig Friedrich August Sixt, Soh" des Schullehrers in Waiblingen. 9) Christian Weilbacher, Sobn de§ Bürgers und Bauern in Bonfeld. >0) Carl Friedrich Werner, Soh" des Ober-Präzeptors in Stuttgart. II. In das Seminar zu Blaubeuren! O Friedrich Beuerlln, Sohn de2 Bauraths in Ulm. O Gustav Binder, Sohn des Ka»^ mannS in Stuttgart. 3) Franz Stepban Bofsert, Soh" des verstorbenen Pfarrers in Ho^ maden. 4) Johann Gottlob Dierlamm, Soh" des Schuhmachers in Stuttgart. 5) Chrifostomus Heinrich E l s n e r, >soh" des pensionirren Pfarrers in D$ieV' wangen. 6) Carl Erhardt, Sohn des Kamer«^ Verwalters in Neuffen. 7) Johann Ernst Gustav Glock, Soh^ des verstorbenen Psarrers inGelbing^"' 6ui 8) Wilhelm Theodor Hartmann, Sohn des Commcrzi.nraths in Heidenheim. 9) Gustav Friedrich Hang, Sohn des Professors in Stuttgart. rv) Johann Gotclieb Friedrich Hauß- mann, Sohn des Bonenmachers in Kirchhcim u. T. u) Carl August Heinrich, Sohn des Kaufmanns in Murrhardt. i,) Heinrich Kern, Sobn des verstor- benen Ober-Justizrachs in Stuttgart. i3) Georg Friedrich Kohle, Sohn des Schultheißen in Neckarweihingen. r4) Julius Krals, Sohn des Amt- manns in Beilstein. »5) Friedrich August Theodor Kraus, Sohn des Unteramts.Arztes in Wöl- lersheim. 16) August Heinrich Lang, Sohn des verstorbenen Pfarrers in Schnairheim. 17) Carl Lohbauer, Sohn des ver- storbenen Hauptmanns in Ludwigsburg. r8) Christian Märklin, Sobn des ° General - Superintendenten in Heil- bronn. 19) Wilhelm Tobias Mehl, Sohn de« Revier - Försters in Dettenhau- sen. 20) Eberhard Ulrich Mevkh, Sohn des Oberhelfers in Reutlingen. *0 Carl Heinrich Moser, Sohn des Advokarey in Stuttgart. r.-) Christian Friedrich Nagel, Sohn des verstorbenen Kasernen Verwalters in Eßlingen. ,3) Wilhelm Nast, Sobn des verstor- benen Finanz-Raths in Stuttgart. 2/,) Carl August Nast, Sohn des ver- storbenen Pfarrers tn Lampoldöhau- sen. 26) Carl Friedrich Nenffer, Sohn des Sekretärs in Stuttgart. 26) Gustav Pfizer, Sohn des Ober- Tribunal - Direktors. 27) Georg Friedrich Pfizm aier, Sohn des pensionirlen Amtmanns in Gien- gen. 28) Carl Heinrich Rösch, Sohn deö Pfarrers in Faurndau. 29) Theodor Cbnsiian Rümmelin, Sobn des verstorbenen Stadtschreibers in Blaubeuren. 2o) Herrmann Schmidlin, Sohn des Sekretärs in Stuttgart. 3l) Ludwig Friedrich Scholl, Sobn des verstorbenen Dekans in Heidenheim» 68a 2r) Carl August Sicherer, Sohn des Studienraihs - Registrators. 33) Johann Gottlieb Spengler, Sohn des Schuhmachers in Murrhardt. 34) David Friedrich Strauß, Sohn des Kaufmanns in Ludwigsburg. 35) Eduard Süsklnd, Sohn des Studimraths - Direktors. 3 >) Friedrich Theodor Bischer, Sohn des verstorbenen Oberhelfers in Lud« wigsburg. 3 ) Emil Conrad Walther, Sohn des Ober - Regierungsrachs. 38) Ernst Reinhold Wunderlich, Sohn des Pfarrers in Groß-Süßcn. 89) Ludwig Jonathan Hermann Zel- ler, Sohn des Rent-AmtmannS in Mühlhausen. 40) Wilhelm Zimmermann, Sohu des LakierS in Stuttgart. Der Tag des Eintritts in die Semina- rien ist auf Samstag den 20. Oktober f<$; gesetzt. Stuttgart den rr. September »821. Süs kind. " bedruckt bei G. Hasselbriuk, Buchdrucker. 685 Nro. 72. Königlich - WürttemöergischeS Freitag den 28. September 1821. I. Unmittelbare Königl i ch e D e k r e t e. A.) Ordens - Verleihungen. eine Königliche Majestät haben vermöge gnädigster Dekrete vom heutigen Tage, HöchstIhrem Obersthofmeister v. Secken- dorfs das Großkreuz des Ordens der Württembergifchen Krone; dem Grafen v. Waldeck-Pyrmont, bisherigen Commandeur des Civil-, Verdienst - Ordens, und dem Ober-Wasserbau-Direktor, Obersten v. Duttenhofer, seitherigen Ritter des Krön-Ordens , bar Commenchurkreuz des Krön-Ordens zu ^"leihen; sodann folgende Ritter dieses Ordens zn ernennen geruht, den:' Direktor des katholischen Kirchcnralhs,, v. Camerer, und Geheimen Legarionsrath v. Bilfinge>,> bisherige Ritter des Civil - Verdienst- Ordens ; Staatsrath v. Naht, Direktor der Ober - Rechnungs - Kammer; Direktor des Kreis-Gerichtshofes zu Eß- lingen, v. Huber; Ober-Tribunalrath Baur; Ober - Regierungörakh Walther;, 684 Ober - Finanzrath Frisch; Ober Tribunalrath Volley, OberamtS- Richtcr zu Waiblingen; Ober - Regierungsrarh Waldbauer (beide Letztere Mitglieder der Organisa- tionS - VollzkehungS - Commission); Geheimen Hof- und Domainen - Rath R a p p; Direktor des landwirtbschaftlichen Jnst^ tuts zu Hohenheim, Schwerz; Oberamtmann Schliz zu Biberach. Stuttgart den 27. September 18*1. Vice - Ocdenskanzler, Geheimer Ratb und StratS-Min'sl^ Phull. 7Z.) Dienst-Nachrichten. Seine Königliche Majestät haben dmch allerhöchstes Dekret vom 27.. d. M. dem Kammcrherrn, Geheimen LegationS- r:th Freiherrn v. Trott, den Titel und ‘££or.0 eines Staatörachs zu ercheilen ge- ruht. Seine Königliche Majestät Hachen durch höchste Entschließung vom -o.d. M. dem Repetenten Hang zu Tübingen die Stelle eines außerordentlichen Professors der Geschichte an der dortigen Unioersität übertragen. Sodann haben Höchstdicselben durch höchste Entschließung vom r r. d. M. den Dekanat-Sitz vvns Wildberg nach Nagold zu verlegen, und in Folge dieser Verlegt das Dekanat - und Stadt-Pfarramt Nagold dem bisherigen Dekan und Stadt'' Pfarrer Harpprecht zu Wildberg, und die hiedurch in Erledigung kommende Stabt' Pfarrei Wildberg dem bisherigen Diakon^ Cotta zu Nagold zu übertragen ruht. Ferner ist durch höchste Emschli.eßustge" vom nämlichen Tage die erledigte Hausen ob Verena, Dekanats Trittlinge"' hem - Drnrrei ^ Mermeler Lang Rotrweil, und die erledigte katholische Kxp^auek St. Martin in Widers, Landkapitels vonsburg, dem Vikar Volz zu SLalvstt übertragen .morden. 685 II. Verfügungen d c r Departements. Des Departements des Innern: des Ministerium des Innern. D-e erledigte Stelle eines Obcramis-Arzts Weilhrim, Oberamts Kkchheim, überlra- zu GeißUngen ist unter dem 2 2. Sept. gen werden. dem Unteramts - Arzt O. Grund ler zu Stuttgart Len »r. September ,8ri. Schmidlin^ 2. Des Kbnigl. katholischen Kirchenraths. Unterm t5. September wurde dem Schul- Verweserei des Schul - Inspektoratö Laup, Inspektor Pfarrer Hugger in Dellmensin- heim übertragen^ gen, Oberamrs Wiblingen, zugleich die Stuttgart den i5. September »821. Camerer. Berichtigung. Zn Nro. 7c». S. 676 ist zu lesen: Kramer statt Kranz. Gedruckt bei K. .Hasselbrink, Buchdrucker. .. /CV ' 7 ■ ft' s F rr ii - ;• J 1! ■■■ v •; n • • *•'. ■. i 7! 3 rn 7 : -' . i • • 7. •; .'. :.v ;*U*j ■xn$9$$i:.% 'iCi ’ ■ - ft*.- «Ji3^:. -q - ■ 'i' ■' ‘ "- -rj.' „iS .xr n:7. ■--/iW:*r - - f'M* , .'kü -k:ljk.'7 -Ji-zJ r- ."* • • •.. ■ ■ • *• - ■? •'( ■ n is ij t $ i • -•.' ...V^JEp ■.... z- ■ " ,-v,v:v W- -' »- i-. - —- *r*ijx**-» / " l ,1 *:■ • 4: j-r?n;;l •. 'i ’: - *.* ''•?> 687 Nro. 7^4 Königltch-Württembergisches Staats - und Regierungs - Blatt. Dienstag den 2. Oktober iBsi. I. Unmittelbare K ö n i g l i che Dekrete. Dienst-Nachrichten. ^eine Königliche Majestät haben unterm 27. v. M. dey Oberstlieutenant v. Wund vom sechs- ten Infanterie-Regiment zum Ober- sten; die Majore v. Dounz vom dritten, v. Flemming vom siebenten, v. Valois vom ersten, v. K'onneriz vom zweiten Infam terie-Regiment, und ^ v. Diedel von der Artilleri-e zu Oberstlieutenants; den Hauptmann erster Classe beim Gene- ral - Quartiermeisterstab v. Baum- bach zum Major; die Hauptleute zweiter Classe, v. Mar- tens, beim General - Quarriermeister« stab, und v. Dalbenden, von der Artillerie, zu Hauptleuten erster Classe; den Oberlieutenant v. Bär, beim Gene- ral - Quarliermeisterstab, zum Haupt- mann zweiter Classe, und den Unterlieutenant v. Valdinger, beim General-Quartiermeisterstab, zum Oberlieutenant ernannt; und dem Oberststallmeister, General-Major v. Münchingen, AllerhLchstIbrem Adjutanten, Oberste« v. Wimpfen, und 638, dem Oberstlieutenant, v. Valors im ern- sten Infanterie- Regiment das goldene Chrenkreuz beS 5efoj«0S'i8i5. uachträglich ertheilt. Endlich haben Allerhöchstdleselben dem charakcerisirten Oberlkeutenant v. Bi- scher, auf sein Ansuchen, den Rittmeisters, Charakter ertheilr. II. V e r fü Zungen d A.): Des Justiz- Des Justiz - Der Rechts -Candidat Friedrich v. Rom aus Wangen, welcher bei der mit ihm vor- genommenen ersten Dienst-Prüfung das Zeugniß dritter Classe erhalten hat, ist auf Se. Königliche Majestät haben'ver- möge Refcripts vom ,3. v. M. dis Ober- Inspektors - Stelle bei der Saline Friedrichs- Hall, dem Bergrach v. Bilfinger mit sei- nem bisherigen Amts-Charakter und Range gnädigst zu übertragen, und den bei der aufgelösten Tabakögefäll-Vet- waltung angestellt gewesenen Buchhalter Clemens als Controleur zur Saline Eie- menshall in Offenau zu versetzen geruht. er D e p a r t e m e n r s. Departements». Ministerium. sein Anstichen als Referendär zweiter Claist bei dem Kdnigl. Gerichtshöfe in Ulm al^ genommen worden. Stuttgart den 26., September i8ri. Maucler» L.) Des Departements des Jnnernr Des Könkgl. evangel s) Die erledigte Pfarreien Flözllngen,. Lombach Das evangelische Consistorium ruft die Bewerber um folgende erledigte Pfarreien auf, ihre Bittschriften innerhalb drei Wo- chen einzugeben:: 1) Die Pfarrei Flözlingen, Dlöcess Balingen, ohne Filial, zählt 5a5 See« ifchen Consistorium.. .Wangen, Hansen und Reichenbach bctteffend- len, und ist mit einem EinkoM^^ von 56o st. verbunden. ,) Die Pfarrei Lombach, Dlöccse denstadt, mit 1096 Seelen, wovo^ 700 in den gegen eine Stunde vH dem Mutterort entfernten Fili^" Loßburg Und Rodt wohnen. Loßburg hat alle Sonn-- und Festtage Gottes- dienste, wie der Mutterort; Rodt aber nur Nachtmahls- und Feiertags-Pre- digten an den Aposteltagen. Das Einkommen beträgt nach Etats-Preisen 600 st» 3) Die Pfarrei Wangen, Dlöcese Göp- pingen , hat kein Filial, enthält 540 Seelen, und hat ein Einkommen von 55o st. 4) Die Pfarrer Hausen ob Lonthal, Diöcese Heidenheim, ohne Filial, mit Durch die Entlassung des Pfarrers M. Schmid mit Ruhegehalt ist die Pfarrei Ohmden, Dibcese Kirchheim, erlediget» Sie har kein Filial, 6,0 Seelen, und ist gegenwärtig mit einem Einkommen von 643 st. nach Etats-Preisen verbunden. nur 87 Seelen und einem Einkomr men von 566 st., und £>) die Pfarrei Reichenbach, Diccefr Freudenstadt, hat 1220 Seelen, und' fünf Filialien, wovon drei Schulen, zwei, Ober-Heßelbach 4 Stunde und Jgelsberg ■§ Stunden von dem Mut- terort entfernt, Kirchen- und Casual- Gottesdienste haben. Das Einkom- men beträgt 622 st. Stuttgart den 11* September 18s Wächter. Bei der Nothwrndigkeit der baldigen Wie,» derbefetzung haben die Bewerber binnen drei Wochen ihre Bittschriften bei dem evangr- lischen Consisiorium einzugeben. Stuttgart den ,5. September i8u, Wächter. b) Die erledigte Pfarrei Ohmden betreffend. Gedruckt hei G. Hasselbriuk, Buchdrucker. Nro. 74 Königlich-Württembergisches Staats - und Regierungs - Blatt. Freitag, den 5^ Oktober 1821. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst-Nachricht. Unterm 3o. v. M. wurde der bisherige Infanterie, v. Sternenfels, zum Ober- Unterlieutenant, Divistsns - Adjutant der lieutenant ernannt» II. Verfügungete der Departements. ^.) Des Justiz-Departements. Des Justiz - Ministerium. 1. Der Rechts - Candkdat Heinrich August Kübel, von Kirchheim, welcher bei der ihm vorgenommenen ersten Dienst- Prüfung das Zeuguiß dritter Klasse erhal ten hat, ist auf sein Ansuchen unter die Zahl der Referendäre zweiter Klasse aufge- nommen und dem König!» Gerichtshöfe in Ulm zugetheilt worden. Stuttgart de» September lßu. 692 si De? Rechts-Candidat Friedrich K n l nv bad) aus Heilbronn, welcher bei der mit ihm vorgenommenen ersten Dienst-Prüfung Las Zeugniß dritter Klasse erhalten hat, ist «uf fein Ansuchen unter die Zahl der Re ferendare zweiter Klasse aufgetwmmen und dem Gerichtshöfe in Eßlingen zuge'cheilk worden. Stuttgart den »5. September i8jh Maucler. B.) Des Departements des Innern: i. Des Königl. katholischen Kirchenraths. Die diesjährige Aufnahme in den katholischen Convikt z» Tübingen betreffend. Von den Jünglingen, welche sich für das künftige Studium der kacholischen Theo- logie bestimmt haben, werden in 'oen katho- lischen Convikc zu Tübingen ausgenom- men: Fidel Becker, von Rottenburg, Sohn des Schusters. Ignatz Joseph Burger, von Stuttgart, Sohn des Kanzellistsn. Johann Dangel, von Aepsingen, Ober- amts Biberach, Sohn des Wirths. Adam Dürr, von Apfelbach, Ober« amrs Mergentheim, Sohn des Bauern. Johann Baptist Frik, von Wangen, Sohn des Bauern» Carl Gerber, von Oberndorf, Sohn des verstorbenen Syndikus. August Herlikofer, von Gmünd, Sohn des Stadtpsiegerö. Bernhard Holl, von Oberbettrlngen, Oberamts Gmünd, Sohn des Sch^ lehrcr?. Anton Hu b er i ch, von Igeröheim, Obe^ amts Mergentheim, Sohn des ver^ storbenen Bauern. Joseph König, von Pfarrlch, £>W amtS Wangen, Sohn des Wirths Andreas Nekerman», von SimniriN' gen, Oberamts Mergentheim, Soh" des Bauern. Vinzenz Reuber, von Gmünd, des Kaufmanns. Theodor Reifste?, von Weilderst.^ Sohn des Bürgermeisters. Anton Scheffold, von Betzoniv^^ Oberamis Riedlkngen, Sohn Schreiners. Friede. Andreas Sekbold, von Sohn des Weißgerbers» 6g3 Thomas Antön Siegle, von Wett- dsrsiadt, Sohn des verstorbenen Chirurgen. Joseph Spät, von Hofen, Oberamts Cannstadt, Sohn des Wirths. Jakob Steimer, von Weilderstadt, Sohn des Schreiners. Anton Volz, von Ehingen, Sohn des Schullehrers. Maximilian Wocher, von Nrurravch- burg, Oberamts Wangen, Sohn des Geometers. Ferner Alois Huber, von Ehingen, Sohn des Krämers. Martin Kreufer, von Neuses, Ober- amts Mergentheim, Sohn dtt Bauern. Joseph Mil lauer, von Ellwsugen, Sohn des Ncgierungs - Assessors. Joseph Müller, von Bibrrach, Sohn des Seidenwebers. Diese vier unter besonderen Bestimmungen. Die neu aufgenommenen, so wie die älteren Convikcoren, haben unfehlbar am Damstag den 20. Oktober im Convikt ein- zutreffen. Stuttgart den 29. September 182?« Ca wer er. 2. Des Königl. evangelischen Consistorium. Nachricht von dem Untcrsiützuugs-Fonds für-evangelische Geistliche. Getrennt von der Finanz - Verwaltung, bestehen unter der Leitung des evangelischen Consistorium drei besondere Verwaltun- gen für dle evangelischen Geistliche, nämlich: Die geistuche Wiltwen - Kasse, (Fiscus charilalivus), der geistliche Besoldungk>Vcrbesserungs- Fouds, «Nh der geistliche Unterstützungs - Fonds, über welche mit höherer Genehmigung ,edeS Jahr durch das Staats- und Regierungs- Blatt öffentliche Rechenschaft abgelegt wer- den soll. Ueber die beiden ersten Verwaltungen wird diese Nachricht in Balde gegeben werden; hier folgt ste zuerst von dem geist- lichen Unterstützungs - Fonds. I.) Entstehung und Bildung desselben. Der im Jahr i8o5 errichtete Besoldungs- Veröesscrungs-Fonds, der zum Zwecke hat, aus dem Vermögen der eingezogenen geist- f;d;ett Stellen und aus den normalmäßigen auf vorübergehende und dringendere Unter- Abzügen der reichlichern Pfarr-Dotarionen stützung einzelner Kirchendiener, zum Tbe>l die geringeren Pfarr-Dienste besser zu stel- auch ihrer Wirtwen und Waisen, verwcn- len, hat zu Bildung des sogenannten Un- det werden sollten, tersiützungs - Fonds für evangelische Geist- Nach mehrfälliger Erörterung dieses An- liehe Veranlassung gegeben. trags erhielt solcher im Jahr .815 die G-- k Es war nämlich wegen der vielen nolh- mhmkgung Seiner Königlichen Maje- wendigen Vorarbeiten nicht möglich, jene stät, und so bildete sich eine besondere, »e» VermögenSlheile sogleich, wenn sie verfal- dem geistlichen Besolduugs - Verbcsscrun?,^- len waren, einer einzelnen Pfarrei zuzu- Fonds verschiedene Verwaltung unter den' weisen, und dadurch entstanden Rückstände Namen des UnterstützungS - Fot'dS fl,f bei den Kassen, aus welchen jene aufgeho- evangelische Geistliche, benen oder reichlicher besoldeten geistlichen H.) Quellen. Stellen ihre Einkünfte zu beziehen halten. Vermöge der Verordnung vom 5. N""' Da diese Rückstände aus Fonds herrührten, »8,5 wurden demselben als Quellen ang-- die einmal zu dem Unterhalt der evangeli- wiesen: scheu Geistlichkeit bestimmt waren, so sprach a) Alle bisherigen Rückstände des Veftl- auch Recht und Billigkeit dafür, daß sie dungö-VerbeßerungS - Fonds, und wieder zum Besten derselben benutzt werden. künftige Einnahme desselben bis j«"1 f Eine gleiche Rücksicht trat in Ansehung Tage der anderwärtigen Anweisung, der Jnterkalar - Gefälle, oder der Vcsol- d) Alle seit Georg» >8,4 verfallen-" Das evangelische Cousistorinm machte m.) die Verwendung der Einkünfte dics^ dungs - Ersparnisse ein, welche alsdann sick- ergeben , wenn die Wiederbefttzung einer Kirchenstelle über die Zeit des den Wiltwcn und Waisen der Geistlichen gebührenden Eknvierteljährigcn BesoldungS - Nachsitzes verschoben wird. fälle erledigter geistlicher Stellen, noch Abzug der Verwescrek-Kosten oder an- derer für kirchliche Zwecke darauf ße; legten Ausgaben. Was daher schon im Jahr >6,2 den A'ttrag, aus diesen beiden Quellen einen Hülfs- Fonds 6g5 fcen Bedürfnissen, und, wo möglich, nur fü- den Augenblick als Zweck dieses Fonds anfangs festgesetzt. Ais Beispiele werden angeführt: wenn ein mittelloser, auf einer geringen Pfarrer an gestellter, oder sonst nach seinen persön- lichen Verhältnissen einer Hülfe bedürftiger Geistlicher in eine Krankheit fällt, bei wel- cher er eines Gehülfen nicht entbehren kann; feindliche Plünderungen, Brand-Unglück, mehrjähriger Hagel ; wenn ein vermögens- loser Geistlicher bei epidemischen Krankhei- ten (vorzüglich in Ausübung seiner Amts- pflichten) oder auch wenn seine Familie angesteckt wiid; wenn die Leichkosten eines Geistlichen nicht aufgebracht werden kön- nen; wenn ganz arme Witlwen von Geist- lichen mit ihren Kindern in vorübergehende Unglucksfälle kommen, und an dem Voth- wendigsten leiden, ohne daß die örtlichen Stiftungen sie zu unterstützen vermögend wären rc. Späterhin, als der zu einer größeren Summe angewachsene Grundstock mehrere Mittel zur Unterstützung darbot, wurden diese in einzelnen Fällen mit höherer Ge- nehmigung dazu benutzt, einzelnen Geistli- chen statt der Be orderung oder bis zu solcher durch Besoldungs - Zulagen , oder auch durch Erhöhung der Ruhe - Gehalte ihre Lage erträglicher zu machen. Dil die grundberrlichen Patronats P''ar- reien wegen der bei ihnen vorlicae'den eigen- thüml-chen Vs.hä^n>ssc an dem B 'Hd-n S- Verbesserunqs - FendS we^-w chchig, noch leidend Th eil nehmen, so haben auch die auf denselben an estellten Geistlichen keinen Tbeil an dem geistlichen UnterstützungS- Fonds. IV.) Verwaltung. In Hinsicht auf die Verwaltung dieses Fonds wurde bestimmt, daß ein eigener, dem evangelischen Consistorinm untergeord- neter Verwalter mit einer besonderen In- struktion aufznsicllen sey, welcher alle drei Mouare über den Zustand der Anstalt, und (an dem Rechnungsschluß Marliyi) über die für das künftige Jahr vorhandenen Mittel an das Consistorinm zu berichten, und demselben die Jahrs-Rechnung zu übergeben hat. Dieses Collegium erstattet sodann dem König!. Ministerium des Kirchen- und Schulwesens jährlich einen Haupt- Bericht über den Zustand des Fonds , und die zu zweckgemäßer Einrichtung getrossenen oder zu treffenden Anordnungen, und legt dem- selben eitr Verzeichniß der von dem Const- siorium verwilligten Hülfsgelder vor, welche aber iin einzelnen Fall die Summe von 4v—5o fl. nicht übersteigen dürsm. Größere und besonders solche Verwilli- gungen, welche auf mehrere Jahre sich er- strecken, hängen von der höchsten Geneh- migung ab. Der bei dem evangelischen Consistorium ausgestellte Revisor problrt die Rechnungen, das Collegium besorgt die Abhör, und alle Rechnungen sind bis auf Martini 2820 ge- stellt, probirt und abgehdrt. Auch ist die Anordnung getroffen, daß die Rechnung jedes Jahr nach vollzogener Prüfung und Abhör der Synode zur Ein- sicht milgetheilt wird. V.) Rechnungs-Auszug und Bemerkun- gen hiezu. Die beigeschlossene Darstellung legt die Resultate des Rechnungs Zeitraums vom 23. Januar 1816 als dem Anfang der Verrechnung bis Martini 1820 vor, nach den verschiedenen Rücksichten auf den Grund- stock, sodann auf die Einkünfte aus solchem und deren Verwendung, auf welche mau sich hier bezi ht, und die man mir folgen- den Bemerkungen zu begleiten nöthig fin- det: 1) Z" Erhöhung des Capital-Fonds wur- de gleich Anfangs verordnet, daß alle, selbst die auf die Erhebung der Ein- künfte und auf die Verwaltung gehen- den Kosten von dem Zins-Ertrage be- stritten werden sollen; 2) die zu Unterstützungen zu verwenden de Summe bestimmt sich also immer nach der Größe des zinstragenden Grundstocks und der Größe der Vcl- waltungskosteu; 3) die letzter» selbst richte« sich nicht bjoS nach der Größe des bereits vorhande- nen zinstragenden Capitals, sondern auch nach der Größe der erst Grundstock einzuzicheuden Summe. 4) In den ersten Jahren, wo die z""' Grundstöcke gehörigen Gelder erst oim gezogen, und auf Zinse angelegt mie- den, und wo überhaupt nach Verhalt- niß des gerlngeu Capital - Fonds der Zins - Ertrag selbst noch gering «val, konnte welr weniger auf Unterstützungen verwendet werden, als es in Zukunft der Fall seyn wird; 5) aus dem bisherigen erklärt sich lxV' gleich das Mißverhästniß, das in Be- ziehung auf die ersten Jahre ftir Gründung dieser Kasse zwischen de» J" Unterstützungen verwendeten Summet und dem Verwaltungs-Aufwand aussa^ len könnte, indem letzterer größtenteils durch den Einzug der erst zum Gr'wd stock zu bringenden Summen entstand i 6) so lang« noch besser dotirte geistlich* Stellen übrig sind, von denen der malmäßige Besoldungs-Abzug nicht et- 697 höben worden ist, und so lange der Mange! an Vikarien die Nochweudig- keit herbeiführt, die KirchenstcLen län- gere Zeit! unbesetzt zu kaffen, so lange wird de» Fonds selbst, und sow.it die jährliche Unterstützung znnchmen. Dis ZnflLss» dev ersten Art gehen aber nach «nH nach ganz versiegen; ebenso werden dis weit ergiebigeren Zu- flüsse der zweiter; Ars in wenigen Jah- ren , wo die Kirchendlünstö früher wer- den besetzt werden können, sich vermin-, dern. Es kann also keineswegs darauf ge»! zählt werden, daß auch späterhin das Vermögen des geistlichen Uritersiützuugs, Fonds s» wie bisher znnehmeu werde. Endlich möchte es 7) hier an seinem Ort seyn der öfters ge- hörten irrigen Meinung zu begegnen, als ob, um diesen Fonds zu begünsti- gen, die erledigten geistlichen Stellen nun später wieder besetzt werden. Mehrere derselben müssen wegen ncth- wrndiger Herstellung der Pfarr * Gebäude, welche oft von dem Baupflichtigen Jahre lang verzögert wird, unbesetzt bleiben. Die Wiederbesetzung der meisten aber, vorzüglich solcher, welche ohne hedeuteude Vernachlässigung der religiöse,, Zwecke von benachbarten Pfarrern versehen werden können, hindert der täglich drückendere Man- gel an Vikarien. Würden die gegenwärtig erledigten 54 . geistliche Stellen sogleich ersetzt, so blieben zur Verfügung ungefähr 1© evangelische Vikars übrig, welche zur Verschung der beständigen Psarr-Vikariate und zur Unter- stützung von 55 Kirchen - Dienern, welche das 70. Lebensjahr zurückgelegt haben, und sich zum Theil auf höchst beschwerlichen Stel- len befinden, so wie zur Aushülfe wehre« rer jüngeren Geistlichen, welche sich durch allzugroße Anstrengung im Dienste lang- wierige Krankheiten zngezogen haben, kaum zum achten Theile zureichen. Selbst die nachrückenden größeren Pro- motionen heben diesen Mangel nicht sobald, denn das Wohl der Kirche gebietet die Er- richtung noch mehrerer beständiger Pfarr- Vikariate in zahlreichen, von den Mutter- kirchen allzuweit entfernten Filial-Gemein- den, und eine vechältnißmäßige Anzahl von Vikarien, um diesen es möglich zu machen, sich vor der Berufung auf ein Klrchenamt, die so nöthige Uebung und Erfahrung, vorzüglich in der Seelsorge, ju verschaffen. Stuttgart den 14. September 18,^ Wächter. 6ä8 Beilage. Darstellung der Entstehung und des gegenwärtigen Zustandes des evangelisch-geistlichen Unterstützung^ Fonds, nach den revidirten und justificirtcn Rechnungen vom 20. Januar 1816 bis Martini 182°’ I. Grrlndst 0 ck. A) Nom Januar 1816 bis Martini 181g. r) Beim Anfang der Verwaltung waren vorhanden: s) Abfälle von den EinkommenZtheilen des geistlichen Vefoldungs - Verbesserung^ Fonds ........... 10,1 jofl, 56fr. b) Von Besoldungen, welche von geistlichen Stellen erhoben worden sind, die länger als ^ Jahr nicht bezog.en wurden, oder Jnterkalar - Gefälle, von Eeorgii 1814 bis Januar 1816 i,3o8fT. 46fr. . x 1,5m. fT. 4 rkr, Hiezu kamen s) vom Januar 1816 bis Martini 18,9, s) von EinkommenSthellen des BesoldungS- Verbesserungs - Fonds ,835 fl. 8 kr. i>) von Jnterkalar - Gefällen, nach Abzug der durch die Beamtungen hievon bezahlten Amts-Verweferel - Kosten ..... r»,446fl. ikkr. ,,,28, fl. a3?f* Summe * 33,8oi ff. 5tr« Hieran find baar eingegangen: Vom Januar 1816 bis Georgii 1817 ... 6,o,2fl. ,,kr.> Von Georgik 18x7 bis Martini 1618 ... ^7,414 fl. 36 kr. Von Martini iLxL bis 16,9 ...... 6,st6c,fl. 5" kr. 3r,io6fl. 57Tr# 2 699 und waren an Marti»! 1819 noch im Rückstand: An dem ursprüngiichen Fonds ^ :,685fl. An den neuen Einkommenslheilen ..... ^ 9 st. 8 kr, »kr. 35, 8u i st» ott» Zu den eingegangenen Revenuen von .»».»». ,. 3a, ie6fl. 57fr« ist ;u rechnen: Der G-winn aus dem Ankauf von Staats - Capitalien von mir.. 668fl. zusammen. 52,97 ,fl. 67 fr. Hievon sind abzuziehen: Zahlungen von den für den Grundstock bestimmten Ein- nahmen, als: Kosten der ersten Bildung des Fonds, Pfarramts - Verwe- sereikosten, die aus der Unrerstützungs - Kaffe unmittel- bar zu bezahlen waren, Wrederabgabe etneS Theils der bezogenen Jncerkalar-Gefälle zu Erbauung eines Pfarr- hauses , zu Entschädigungen :c. rc. ...... r,454fl.5fr. Zu Capitalien wurden angelegt: Vom Januar .8.6 bis Georgii .817 8,000fl. Von Georgii 1817 bis Martini 1818 ...... i£,7oofl. Von Martini 1818 bis 1819. 7,5oofl. . 31,000 fl. 3 j, 40 4 fl. 3 fr. und waren von den zum Fonds gehörigen Einnahmen an Martini 8*9 noch vorhanden: Bei d-er K'vaigl. Hofbank gegen einstweilige Verzinsung von vier Procent niedergelegre ....... 5oo fl. haar. *.. n r »v fl. rr. fl. S4 kr» 3s,974st» 37 kr. 700 Es hatte also der Fonds an Martini 1819 bestanden, in Rückständen an den EmkommenStheilcn ...... Lapiralien Kassen - Vorrath 1,694 fl. 8 kr. 3i,goo fl. — 5ro fl. 64 kr. Zusammen. 33,2x5 ff. r kr. B) Von Martini i8£g. 1) Kassen - Borrath von Martini 1819 ....... 2) Rückstände an den Revenüen der vorigen Jahre 1,69 /, ff. L kr. 5ro fl. 54 kr. Hieran giengen ein Rest noch i,685 ff. u CO 05 3) Neue Revenüen. s) Abfälle vom Besoldungs- Verbesserungs- Fonds .......... 745 fl. ,5 kr. B) Jnterkalar- Gefälle. ♦ «. 7,835 ff. 38 kr. 8,58i ff. i kr. Hievon giengen ein Rest noch ......... 870 ff. 7 kr. O Heimbezahlte Capitalien. .......... 7,710 fT. 54 kr- 0 Summe. 8,240 fl. 56 kr. Hievon wurden bestritten: j) Zahlungen von den für den Grundstock bestimmten Ein- nahmen 2) zu Eapttali-n wurden angelegt 367 fl. 22 kr- 8,000 fl. - 8,357 ff. 2- kr. 101 Es übersteigen daher die Ausgaben die Ein- nahmen um 16 fl. ,6 kr. welche aus den Zinsen der Capitalien be- stritten wurden , nnd von den neuen Ein- nahmen des Grundstocks im folgenden Jahre dahiiz wieder zu ersetzen sind. An Martini 18:0 bestund demnach der Grundstock in j) Rückständen von Einkünften: a> a!tert - fr. ») Capitalien ♦ ♦ * • r,555 fl. 7 ft*. ♦ • * * » 3g,000 st. — ♦ ♦ 4i,555 st. 7 kr. u 6 st. 26 fr. davon abgezogtzn die dem Zinsenfonds zu ersetzenden. bleiben 41,438 st. 4,1 fr» II. Einkünfte aus dem Grundstock. A) Vom Jan. 1816 bis Martini 1819. 1) Zinse aus den Capitalien: Vom Jan. 1816 bis Gsorgii 817 aus 4,70c.fi... ,35 fl. Von Georgii 1817 bis Martini 1818 aus 3,000 fl. a JahrSzinse — 3oo fl. aus iü,5oo fi. i Jahrszins — 67b fl. Von Martini >818 blj x3lg' aus iß,100 fl« ... » 7,3,0 fl. Zusammen so baar eingegaugen ....... ,,5rofl« — 3,520 fl. — I 702 2) Zinse au» den bei der Königl. Hofbank gegen Verzinsung von vier Procent niedergelegten Geldern: sAon Martini i8s^- » « « ......... Summe. 2,56b fl. 18 fr» Es wurden nun bestritten: Ausgaben. 1) Auf die Einkünfte: Zins-Raten bei Erwerbung von Capktalien durch Cefsion ♦ 2) Verwaliungs - Kosten r Besoldung des Rechners, kn drei Procent von der Einnahme bestehend, von Georgii 1817 bis Martini 1819.. Rechnungsstell - Kosten ........... Rechnungs RevisionS - Kost«, Rechnungs - Abhbr - Kosten .......... Abschrift-Gebühren ............ Dem AuswLrrer Akten - und Geldträgerlohn den Postbedienten, und für Post- Scheine .............. Dem Buchbinder rc. ............ Für ein Amts - ^igill ........... Sensal - Gebühren bei Einlösung von Staats - Capitalien. 3) Für die Zwecke: Unterstützungen an angestcllte Geistliche: n) Verwilligungen ein für allemal ,.... 783 fl. b) Beirrag zu Haltung eines Vikars an jährli- chen 6v fl, ,.. t ^.. » ».. 13 fl» 4 6 ff. 18 kr. 476 fr. 1 tf. 617 fl. 3g kr» o 11 fl. 33 kr. o r 16 fl» 41 Fr. 53 fl. 24 kr. i3 fl. 17 kr. 10 fl. 3 kr» 6 fl. — 21 fl. 3 kr. ♦ ♦ 703 Es ergiebt sich also ein Ucberschuß der Einnahmen über die Ausgaben von 46c fl. 36 fr. welche an Martini 1L19 baar in der Kasse befindlich waren. L) Von Martini i8LI. 1) Kassen-Vorrath von ,8-9 2) Zinse aus den Capitalien: Von 3i,5oo ff.. 1,575 fr. Vorempfang auf das folgende Jahr.. 3 fl. rokr. 5) Zinfe aus den bei der König!» Hofbank nlederge- legten Geldern .......... Summe. r,i38 ff. 7 fr. 1) Auf die Einkünfte: Ausgaben. Zinsraten bei Erwerbung von Capitalien durch Cession.. Capital-Steuer an 114 fl... -». 2) VerwalrungS-Kosten: Besoldung des Rechners ........ Rechnungsstcll - Kosten ........ RechnungS - RevisionS - Kosten ...... Rechnungs - Abh'or - Kosten ....... Ad,chrift-Gebühren Dem Aufwärter .......... - und Geldträgerlohn den Post-Bedienten P°Meine ♦ * ♦ ♦ * * * ♦ , und ♦ , ♦ » ♦ ♦ für ♦ ♦ 460 fl. 36 kr. ,578 fl. 20 kr. 9a fl. 11 kr. 16» fl. 49 kr. 55 fl. — 280 fl. 44 kr. 0 9 fl. 52 kr. 0 58 fl. — 11 fl» * 5 fl. 3-> kr. 565 fl. 55 kr. 5.8 fl. 3) Für die Zwecke: a) Unterstützungen an angestelüe Geistliche: 80 fl. 78 fl. 45 ff- 577 fl. 26 ff* 1,084 fl* > • kr- 3? fl. 3o ff* t , \ 2 1 ff. 4 l ff* mmzr»WWJmiMena. 1,685 fl. 3b ff• Uaber Abzug dieser Ausgaben blieben an den Einnahmen zu künftiger Verwendung übrig 45, fl. 3i kr. Hievon wurde», wie oben ersichtlich ist, für den Grundstock verwendet, welche von neuen Einnahmen desselben hleher zu ersetzen sind....... 116 fl. 26 fr. und waren an Martini 1820 baar in der Casse .... 356 fl. 5 kr. 45, fl. Sr kr* '' ’’ 1_,_. m ... * Gedruckt bei T. Hasselbrlnk, Buchdrucker. a*) Verwilligungen ein für allemal ....... bl) jährliche Zulagen statt einer Beförderung an jährli- chen r6o fl ■cc) jährliche Zulagen bis zu einer schicklichen Beförderung an jährlichen 196 fl. cid) Beiträge zu Haltung eines Vikars ...... b) Beiträge zu Ruhe - Gehalten, an jährlichen 72 fl... 7o5 Ntv. 7Z. Könrgttch-WürttembergtscheS Staats - und Regierungs - Blatt. Dienstag den 9. Oktober 1821. I* U n m i ttelb nr a Kö n i g l i ch e Dekret e. Dienst-Nachrichten. Teine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom -ä.v.M. den Architekten Bühl er, von Oberroth, ium Weg - Inspektor für de» Bezirk Alt- dvrf im Donau - Kreis gnädigst ernannt. Sodann haben H'ochstdi ose Iben durch höchstes Dekr. t vom 4. d. M. die erle- digte Hof - Chirurgen - Stelle dem Wund- st Fricker in Stuttgart übertragen. Unterm ,5. v. M. erhielt der auf dte katholische Pfarrei Sulgen, OberamtS Obern- dorf, ernannte Pfarrer Auber, von Lau- terbach , die Königliche Bestätigung, und unterm 5. d. M. wurde der Oberlieute- nam v. Wohlfarth im dritten Infanterie- Regiment auf sein Ansuchen in den Pen- stonsstand , und dagegen der Oberlieutenartt v. Geßler vom ersten zum dritten ^nfan, terie - Jlegiment versetzt. 706 11 Verfügungen d e r D e p a r t e m e n t s. A.) DeS Departements des Innern: i. De« Königs. katholischen Kirchenraths. Den Besuch des katcchetischen Religions-Unterrichts betreffend. Die gemeinschaftlichen Oberämter werden 17. Juli d. I. mit König!. Genehmigung hiemit angewiesen, die katholischen Pfarr- getroffenen kirchliche» Anordnung zu unter« ämter und Kirchen-Conoente in Vollziehung stützen, und insbesondere zur Exekution der vom bischdflichen General-Vikariat we- erkannten Klrchenzwangömittel und Kirche« gen des Besuchs des katcchetischen Rcligions- strafen mitzuwirke». Unterrichts (der sogenannten Christenlehre) Stuttgart de» ,5. September 1811» an den Ssnntagen Nachmittags unterm Camerer. Des Königl. evangelischen Conslstorium. Die erledigte Psarrci Kohlberg betreffend. Die durch den Tod des Pfarrers M. Perrenon erledigte Pfarrei Kohlberg, Didcefe Neuffen, hat kein Filial, 700 See- len , und ist mit einem Einkommen von 786 fl. nach Etats-Preisen verbunden. Die Bewerber haben ihre Bittschrift^ innerhalb vier Wochen einzureichen. Stuttgart den r. Oktober 1811. Wächter. B.) Des Departements der Finanzen: *. (Ml* Des Finanz-Ministeriums, des Königs. Oberhofraths und der Hof-Domar- Kammer. Verordnung, die Pensions-Ansprüche der aus Hof- in Staatsdienste und umgekehrt versetzt" Diener betreffend. ^ Seine Königliche Majestät haben erlassenen allgemeinen Verordnung «,11C^ y.rrnittelst einer unterm -0. Oktober rL-o gene Pensions-Anstalt für die Dien" NbMste und der Hof Domänen-Kammer, soweit sie S-ellen bekleiden, welche nicyt wit unbedingter Entlaßbarkeir verbunden llud, gnädigst zu begründen, und dabei die Ledachren Diener in Bezug auf Pensions- Verhältnisse mir den Cioil Staatsdienern gleichzustellen geruht. Da es hiebei billig und den Gesehen angemessen erschien, daß km Falle der Ver- setzung eines pensionsfähigen Dieners der Civilliste oder der Hof-Domänen-Kammer, in die Dienste des Staates, und umgekehrt bei Versetzung eines pensisnSfähigen StaslS- bieners in die erst gedachten Dienste, die Pensions Verhältnisse des Versetzten nicht beeinträchtigt werden; so ist diesfalls ver- möge der obgedachten Verordnung folgen- des festgesetzt worden: i) Wird ein pensionsberechtkgter Diener aus den Diensten des Hofes oder der Hof - Domänen - Kammer in Staats- dienste, oder aus diesen ln jene versetzt, so werden demselben, in sofern» er wie- der in eine penflonsberechtigte Stelle tritt, gegenseitig die Dienstjahre, wel- che er in seinem vorigen Dienst-Ver- hältniss« auf pensiousberechtigten Stel- len zugebracht hat, zum Behuf seiner Pensions-Ansprüche angerechnek, obm von der einen oder andern PensionS- Casse die von dem Diener früher ge- leisteten Pensions - Beiträge auö^ufol- geu. O Geschieht hingegen die Versitzung ei- nes pensionsbercchiigiei, Dieners ohne fein Verschulden, oder gegen seinen Willen auf eine nicht pcnsi.»,ö äbige Stelle, jo bleiben ihm die erworbenen Pensionö - Ansprüche gegen diejenige Casse, zu welcher er vorher Beiträge gegeben hat, in der Maße Vorbehalten, daß sich dieselben gegen Zortreichurg der Beiträge in diese Casse mit den weiteren Dienstjahren ges tzl-ch erhö- hen. 3) Rückt ein solcher Diener ( r ) spä- ter wieder in eine pensionsberechtigte Stelle vor; so werden derjenigen Casse, gegen welche er nun hiedurch Penstons- Ansprüche erwirbt, von der andern, bei welcher dieselben dann aufh'orea, die P.nsions - Beiträge, we che die letztere von dem Tage seiner Versetzung auf eine nicht pensionssähige Stelle an bc- zog, ansgefolgt, und dadurch bei der empfangenden Casse die Peusionö - An- sprüche des Dieners nach Maßgabe der bei der Pensionlrung zu berücksichtigeu- ben früher« Dienstjahre überhaupt be- gründet. 708 Welches hiemit zur Nachachtung in vor» kommenden Fällen bekannt gemacht wird. Stuttgart den io. September i8»i. Der Finanz - Minister: Weck Herl in.- Der Präsident des König!. Obcr^ hofraths: v. Behr. Der Präsident der König!'. Hof- Domänen-Kammer : Vellnagel. Dienst - EcledigunA. Durch den am »6. v. M. erfolgten Tod des Oberamtmanns von Stokmaier ist das Oberamt Welzheim im Iaxt--Kreist erledigt worden» Gedruckt bei G. Hasselbriuk, Buckdruckro. 7°9 Mo- 76. Königlich * Württembergisches Staats * und Regierungs - Blatt. Freitag den 12. Oktober 1821, I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Kein e. II.. Verf ü gUN g e n der D e p a r t e m e n t s.. Des Justiz-Departements. Die m dem Monat'August 1821 von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnisse betreffend. In dem verflossenen Monat August sind von sämtlichen Gerichtshöfen des Kö- nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen bemerkt wird, daß nur selche Urrheile der Criminal - Gerichts - Stellen in das Staats - und Regierungs-Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche Freiheits-Strafe erkannt, oder die Dienst-Entfernung eines Staats - oder Commun- Dieners verfügt wird». A) Ober t r i b u n a I;. L Criminal-Senat. Den ä. August wurde:- des König!.- Gerichtshofs daselbst, unter' i'. in der Rekurssache der Elisabeche Rast, dem Mai l. I. gcMte (in das von Ulm,, das von dem Lriminal-Senate Staats - und Regierungs-Blatt Nro. 46.- S» 43s eingrrückte) Erkenntnis abgeän- dert , und die Reknrrentin wegen Ehe- bruchs, Verletzung des Handgelübdes, falscher Angaben bei der Vcrmdgens- Unterfuchung und iheils vollbrachten, theils versuchten großen Betrugs durch Unterschlagung, zu einer achtmonat- lichen Zuchthausstrafe und zum Ersatz des Unterschlagenen, ihrer Arrest- und Azungs-Äosten und f der Untersuchungs- Kosten, wie auch der Kosten zweiter In- stanz verurlheilt; . in der Rekurssache des Pelagku» Schmid zu Ahldorf das von dem Cri- minal-- Senate des K'onigl. Gerichtshofs in Tübingen, unter dem a. Juli d. I. gefällte (in das Staats - und Regierungs- Blatt Nro. 6r. S. 614, eingerückte) Erkenntniß abzeändert, und Rekurrent wegen versuchten Diebstahls, der als vollendet im rechtlichen Sinne der vierte gewesen wäre, sodann wegen wiederholten Vagirens, welches Verbrechens und Vergehens er für überwiesen angenom- men wurde, zu einjähriger Zucht- hausstrafeund zu nachheriger Einschließung in ein Zwangs - Arbeitshaus bis zu er- probter Besserung, und wenigstens auf die Dauer von einem Jahre, so wie zu Tragung der in beiden Instanzen er- laufenen UnterstichungS - Kosten verur- theilt, der Verdacht eines im Verlaufe der Untersuchung von ihm einbekannten, nachher widerrufenen großen Betrugs aber in Ermanglung besserer Beweise auf sich beruhen gelassen. Den 7. August wurde: 3. in der Rekurssache der wegen eines zwar kleinen und einfachen, aber dritte» Diebstahls und wegen wiederholten Be^ telns in Untersuchung gekommenen Barbara I ä g er, von Oethlingen, W* von dem Criminal- Senate des Kd»iS^ Gerichtshofs in Ulm unter dem r3.J'^ d. I. gefällte (in das Staats - und gierungs - Blatt Nro. 6a. S. 63 r el^ gerückte) Straf-Erkenntniß seinem zen Umfange nach bestätigt, und Rek»^ rentin in die Kosten der zweiten Jnsta^ verurlheilt; 4. ln der Rekurssache des wegen atteniirter, »Heils vollbrachter Wildes' so wie wegen AnschlagenS mit ei»^ geladenen Gewehr auf einen dienten, in Untersuchung gekommen^ Carl Hammer, von Ochsenberg, ^ von dem Criminal-Senate des Kö» il Gerichtshofs in Ellwangen, unter ^ 19. Mai d. I. gefäll.e (in das und Regierungs-Blatt Nro. 4b. 0*^^ eingerückte) Straf - Erkenntniß Verurtheilung des Rekurrenten in Kosten zweiter Instanz lediglich bestäti- get. Den u. August wurde: 5* in der Rekursfache des wegen großen und dritten Diebstahls in Untersuchung gekommenen Schreiners Johann Martin Barrho, von Thuningrn, das von dem Criminal-Seuate des Königs. Gerichts- hofs in Eßlingen, unter dem »§. Juli gefällte (in das Staats - und Regie- rungs-Blatt Nro. 6r. S. 6s8 einge- rückte) Straf - Erkenntniß lediglich be- stätigt, und Rekurrent in die Kosten der zweiten Instanz verurtheilt. Den ,i. August wurden: 6. in der Rekursfache der wegen vier, zwar kleiner, aber wiederholter und aus- gezeichneter Diebstähle in Untersuchung gekommenen Regine Schwarz, gebornen Kienzle, von Ludwigsburg, das von.dem Criminal- Senate des Königs. Gerichts- hofs in Eßlingen unter dem 3». Juli d. I. gefällte (in das Staats - und Re- gierungs-Blatt Nro. 62. S. 6t» ein- gerückte) Straf-Erkenntniß lediglich be- stätigt, und Rekurrentin in die Kosten der zweiten Instanz verurtheilt; In der Rekursfache des Friedrich Hein- rich Munzing, von Flein, das von dem Criminal-Senat desselben Gerichts- b-s- unt«. dem d. I. (ln Nro. 6r des Staats- und Regie- rung'; - Blatts S. 6^6 cingerückte) Scraf-Erkenntniß abgeänderl, und Re- kurrent wegen PflegschafiS-Kassen-RestS, Anlehnung eines Kapitals aus feiner Pflegschaft an sich selbst und falschen Eintrags in sein Rapiar zu einer, seiner körperlichen Beschaffenheit angemessenen dreimonatlichen Festungsstrafe, fo wie zum Ersätze des Rests samt Zinsen, und zur Bezahlung der in beiden In- stanzen erlaufenen Kosten verurtheilt. Am ,5. August wurden: 8. in der Rckurssache der Friederike,. ver- ehelichten Kl um pp, von Stuttgart, ge- gen das von dem Criminal-Senate des König!. Gerichtshofs zu Eßlingen, un- term 24. Julius 1821 wegen Diebstahls und unzüchtigen Zuwandcls, wider sie gefällte (in Nro. 62. S. 609 des StaatS- und Regierungs - Blatts enthaltene) Straf-Erkenntniß; eben so 9.. in der Rekursfache des Juden Lukeö Liebmann, von Laurensberg im Preußi- schen Regierungs-Bezirke Achen, gegen das von dem Criminal-Senate des Kö- uigl. Gerichtshofs zu Ellwangen, unterm rr. Julius d. I. wegen grober Betrü- gereien wider ihn gefällte (in Nro. 62. S. 614 des Staats - und Reg. Blatts enthaltene) Straf-Erkenntniß, und. 10. in der Rekurssache des Müllers Jakob Heimerdinger zu Kaltenwestheim, gegen das von dem Criminal - Senate des Königl. Gerichtshofs zu Eßlingen, unterm 5. Juli d. I. wider ihn wegen Injurien und Unbotmäßigkeit gefällte (in Nro. 62. S. 606 des Staats - und Re- gierungs-Blatts enthaltene) Straf-Er- kenntniß, je (3—10) die Erkenntnisse der Rich- ter ersten Instanz unter Verurthcilung der Rekurrenten in die Kosten zweiter Instanz lediglich bestätiget. Den 28. August wurde: 11. in der Rekurssache des Christian Mitterer und des Hirschwlrths C a n z, II, Civil Am 3. August wurde: i. in der Appellarionssache von dem Civil- Senat des Königl. Gerichtshofs zu Eß- lingen zwischen Adam Krepp zu Mark- gröningen, Kläger, Appellanten, Wicder- Appellanten, und Fried. Müller, Inhaber der untern Mühle daselbst, Beklagten, Ap- peuaten, Wieder - Appcllaten, Entschädi- gungs-Forderung betreffend, auf Ablegung des dem Beklagten, Avpellaten, von dem Kläger, Appellanten, zugeschobenen Eides u. eventuell in der Hauptsache selbsterkannc. v-on Lampoldshausen, Oberamts Neckar- sulm , das von dem Criminal - Senate des Königl. Gerichtshofs zu Eßlingen, unterm 17. Mai d. I. wegen romplot^ mäßig verübter gefährlicher Mißhandlung wider sie gefällte (in Nro. ,,6. S. 4lJ des Staats - und Negierungs - Blatts enthaltene) Straf-Erkennlniß Hinsicht^ des Rekurrenten Canz durchgängig, ^ Mitterer aber nur hinsichtlich der Reat^ Bezeichnung und des Schadens-Ersatz^ und Kosten-Punktes bestätigt, dagegen hinsichtlich der Straf - Bcmeffung nnl sechsmonatliche Festungs-Arbeit ße' schärft, übrigens beiden Rekurrenten die Erstattung der in zweiter Instanz gegangenen Kosten zugeschieden. : Senat. Am 10. August wurde: a. in der Appellationssache von demselben Civil-Senat zwischen dem Schultheiß £°fl rad Stein zu Hoheneck, Kläger, AppcH'1^ nun Appellanten, sodann der Stadt 111,0 dem Amt Vaihingen, Beklagten, ^ pellanten, nun Appcllaten, Förden"^ aus einem Mieth - Comrakt betreffe1'^ das Erkenntniß zweiter Instanz abgcändert, daß Kläger Appellant 0^^ den Ablauf des Gegenbeweis - in den vorigen Stand zu fetzen stv« Am 17. August wurde: 3. in der Appellationösache von dem Civil- Senat des Königl. Gerichtshofs zu Tür dingen zwischen der Eh stau des Georg Martin Schd-'Hardt, von Langende and, Liquidantin, Appcllamin, Wieder-Appel- lanria, und Michael Wankmüller allda, als G'irerpfleger der Gantmasse ihres Ehemanns, Liquidatcn, Appellaren, Wie- der-Appellaten, Ueberloos betreffend, er» kannt, daß es bei dem Erkenntniß vori» ger Instanz fein Verbleiben haben solle, unter Veruriheilung der Appellantin in die Kosten dieser Instanz. An demselben Tage wurde: 4. in der Appellationssache von dem Civil« Senat des Kvnigl. Gerichtshofs zu Ell- wangen zwischen dem Freiherrn v. Adels» heim allda, als Curalor der minorennen Kinder des Freiherrn von Stetten zu Bodenhof, Provoranten, Appellanten, und dem Inden Bärle Lämle zu Ailrin- gen, Provocaten, Appellaten, Forderun- gen aus Kauf - und Darlehens-Contrak- ten betreffend, das Erkenntniß voriger Instanz unter Beweis-Nachlaß und un- ter Vergleichung der Kosten dieser In- stanz theils bestätiget, rheils abgeändert. Am 20. August wurde: 5. in der Appellationssache von dem Civil- Senat des Kdnigl. Gerichtshofs zu Ulm zwischen Bernhard Weihmuller zu Rech- dergbausen, Beklagten, jetzt Appellanten, sodann Georg Hofele, nunmehr Johannes Scheuerle allda, Kläger, jetzt Appella- ien, und der gräsi. Degcnfeldischeu GutS- herrfchaft, Jntervenienlin, Wasserbau- Streitigkeit betreffend, die Berufung wegen Mangels einer gegründeten Be» schwerde unter Verurtheilung des Ap- pellanten in die Kosten verworfen. Am ,7. August wurde: 6. in der Appellationösache von dem Civil- Senat des Königl. Gerichtshofs zu Tü- bingen zwischen dem gewesenen Gewehr- Fabrik-Jnspektor Franz Ulrich zu Rott- weil, Beklagten, Wiedeikläger, Appel- lanten, Wieder - Appellanten, und dem Kaufmann Ludwig Friedrich Schmid zu Bern, Kläger, Wieder-Beklagten, Appel- laten, Wi-dcr-Appellaten, eine Schuld in der Vor und eine Ersatz-Forderung in der Nachklage betreffend, die Berufung wegen Mangels an der appellablen Sum- me von Amts wegen weggewiesen, und Ap- pellant in die Kosten verurtheilt» Ferner an demselben Tage: 7. in der Appellationssache von eben ge- dachtem Civil-Senat zwischen Friedrich Haid dem Litern, nun dessen Sohn gfei- chen Namens von Busenweiler, ^Lger, Appellanten , Wieder - Appellanten, und 7*4 dem resigmrten Staabsvogt Adrion zu Ehlenbogen, so wie den Erben des Alt rind Jung Johann Pfau von da, Be- klagten, Appellaten, Wieder-Appellaten, verschiedene Forderungen betreffend, ln einem Punkte der beklagte Theil von der Klage entbunden, in einem andern Punkt aber erkannt, daß die Klage angebrachter- maßen nicht statt finde, auch Kläger, Appellant, mit seinem Urkunden-Editions- Gefuch abgewiesen, demselben jedoch in Ansehung des ersten und dritten Punkts . noch Beweis nachgelassen. Am -3. August wurde: 3. in der Appellationssache von dem Civil- Senat des König!. Gerichtshofs zu Eß- lingen zwischen dem Kaufmann Schwei- zerbarlh zu Stuttgart, Beklagten, Ap- pellaten, nun Appellanten, und dem Kaufmann Ernst Bernhard Wagner zu Calw, Kläger, Appellanten, nun Appel- laten, Ansprüche auf eine Obligation be- treffend, das Urtheil der nächstvorigen Instanz unter Vergleichung der Kosten dieser Instanz bestätigt. Ferner an demselben Tage: g*. in der Appellationssache von dem vor- maligen Appellations-Gerichtshof zu Tü- bingen zwischen der Administrations- Sec ion des K'onigl.Kriegs-Depcrrtement», Adcitatin, Appellantin, und den Erben des Geheimen LegationS-Raths v. Mayer zu Heilbronn, Adcitanten, Appellaten Adcitation zu einem zwischen der Uni- versität Erlangen und den Appellaten anhängigen von einer Schenkung herrüh- renden Rechtsstreit betreffend, das Er- kenntniß voriger Instanz unter Vergle^ chung der Kosten abgeändert. Am 5-. August wurde: 10. in der Appellationssache von de>u Civil-Senate des Königs. Gerichtshofs zu Tübingen zwischen Thomas Straub und Consorten zu Schmalldsrf, Bekl-, Aten, jetzt Appellanten, und Georg Kreitmaier, Pfarrer zu Bieringen, Kl^ ger, Appellanten, jetzt Appellaten, ZeheN- den betreffend, das Urihell der nächste vorigen Instanz unter Vergleichung der Kosten dieser Instanz bestätiget. Endlich wurde am 6. 17. 2a. und 27. August in der Apps^ la t i 0 n S sa ch e: 11. von dem Civil - Senat des Königs Gerichtshofs zu Eßlingen zwischen deru Taglvhncr Mak, von Aldingen, Kläg^ Appellanten, und Schultheiß Thum d^ selbst, Beklagten, Appellaten, Abrech^ nung betreffend; ir. von dem Civil - Senat des Königs Gerichtshofs zu Tübingen zwischen Hann Rall, von Seedorf, Vorkläs^' Nachbeklagten, Querulanten, Appellan- ten , und Wieder - Appellanten, sodann Johann Georg Schneider allda r Vor- beklagten, Nachkläger, Querulaten, Ap- pellaten, Wieder-Appellaren, die Erfül- lung eines Kauf Conrrakts in der Vor- und die Entrichtung eines Kaufschillings- rests in der Nachklage betreffend; i3. von dem Civil - Senat des Königs. Gerichtshofs zu Ulm zwischen der Königl. Kameral-Verwaltung Tettnang, Liqui- dantin, Appellantin, und den Gant-Gläu- bigern des Pfarrers Kempter zu Gop- pertsweiler, Mit-Lkquidanren, Appella- ien, Lokation im Conkurs betreffend; >4. von dem Civil-Senat des Königs. Gerichtshofs zu Tübingen zwischen dem Schultheiß Benz und Consorten von Unterboihingen. Beklagten, Appellaten, Appellanten, Wieder-Appellanten, und dem Freiherrn v. Thum - Neuburg und Consorten allda, Kläger, Appellanten, Appellaten, Wieder - Appellaten, eine Weggerechtigkcit betreffend ; »5. von dem Civil - Senat des Königs. Gerichtshofs zu Ellwangen zwischen Heinrich Luttenberger zu Lendsiedel, Klä- ger , Appellanten, und dessen Creditor- schaft, Beklagte, Appellaün, Adjudica- tion des appellantischen Hofgnts betref- fend, und r6. von dem Civil - Senat des König!. Gerichtshofs zu Tübingen zwischen Georg Rommel, von Justingen, Kläger, Ap- pellanten, Wieder-Appellanten, und dem Schultheißen Blind, auch dem Gemein- derath zu Balzholz, Beklagten, Appel- laten, Wieder - Appellaten, Schadlos- haltung wegen eines unrichtigen Vermö- gens - Zeugnisses betreffend, die Berufung je (11—16) wegen Versäumung der Nachfrist zur Einrei- chung der Beschwerdenschrift von Amts wegen für verlassen erklärt. III. Ehegerichtlicher Senat. Geschieden Am 16. und 3o. August, i. Magdalene, gelu Hepting, von Metter- zimmern, Oberamks Besigheim, Klägerin, von Ludwig Eppler von da, Beklagten; wurden: Catharina Barbara, geb. Heinrich, von Geilnau, Klägerin, von Michael Klent, von Brettenfeld, Oberamrs Gerabronn, Veklagren, und 5.. Jacob Ctaff, von Großbettlingen, Ober- amt; Nürtingen, Kläger, von Dorothee, geb. Veith von da, Beklagten, je (>—5) wegen Ehebruchs, unter Verurtheilung der Beklagten in die Kosten. Am i6. ,Z. und 3o. August: 4* Johann Georg Wacker, Heiligenpfleger und Schlossermeister zu Ehningen, Ober- amrs Böblingen, Kläger, von Catharine,. geb. Schllling, von Aidlingen, Beklag- ten ; 5. Johann Georg Brenner, Bäckermeister zu Stuttgart, Kläger, von Christine Sibille, geb. Kempter von da, Beklag- ten ; 6. Georg Heinrich Bürklen,. Zimmermann von Dagersheim, Oberamts Böblingen, Kläger, von Catharine Friederike, geb. Stolpp von da, Beklagten, und 7«. Roflne, geb.Walz, von Hochdorf, Ober- LZ K r e i s - G amtS Horb. Klägerin, von Johann Mar- tin Schuh, von Remmingsheim, Ober- amts Rottenburg, Beklagten,. je (4—7) wegen beharrlicher Wider- spenstigkeit in Fortsetzung der Ehe, ainter Verurtheilung der Beklagten in die sten. Am i3. August 8. Johann Martin Raubuch, Schneids von Ludwigsburg, Kläger, von Elisabe- ths, geb. Falk von da, Beklagten, aus demselben Rechtsgrunde, jctocf; unter Vergleichung der Kosten. A m 3«. August: g. Maria Barbara, geb. Erhardt, Wlnterbach, Oberamts Schorndorf, Klä- gerin, von Matthäus Gönnewein von da, Beklagten,, wegen böslicher Verlassung, unter Verurtheilung des Beklagten ^ die Kosten. e r i ch t ö h ö f e. I. Genchtshof für den Neckar-Kreis.. i.) Crimknal m 2. August wurde: 1.. dem Friedrich August Immanuel Kel- ler, von Dürrmenz, Oberamts Maul- bronn, wegen wiederholter fortgesetzter, zum Theil mit Fälschung und Erpressung,, - Senat. zum acheil mit andern erschwerenden Ittf' ständen verbundener Betrügereien, verschwenderischen Lebenswandels, verbotenen Gewel'rbefltzeö, neben fiskation. des Gewehrs, und neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des Scha- dens , so wie zu Bezahlung seiner Ar- rest-, AzungS- und Untersuchungs-Kosten, eine einjährige FestungSstrafe zuer- kannt. Am 7. August wurden verur- th eilt: r. auf die von dem Crimiiralamte Stutt- gart geführte Untersuchung: a) Johannes Maier, von Nedwiz, we- gen wiederholten Betrugs, wiederholter Fälschung und Vagirens, auch Lügens vor Gericht, neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung seiner Arrest-, auch der Hälfte der Uutersuchungs-Ko- sten zu achtmonatlicher Zuchthaus- strafe und nachherigcr Ausweisung aus dem Königreiche; b>) Michael Fersch, von Erlenbach, wegen wiederholter Fälschung, Vagirens und Lügens vor Gericht, neben dem Ersätze seiner Arrest- und der Hälfte der Un- tersuchungs-Kosten zu fünfmonatli- cher Zuchthausstrafe und nachheriger Ausweisung aus dem Königreiche» ^ Am rr. August wurde: dem zu Baknang in Untersuchung ge- kommenen Johann Jacob Sei lach er, Schuster von Gaildorf, wegen dritten Diebstahls, wegen Funddkbstahks, unge- bührlichen Betragens gegen einen Schult heißen, und Injurien gegen das Obsramr Gaildorf, neben dem Ersätze sämtlicher Kosten, eine achtmonatliche Zucht- hausstrafe und nachherige viermönat- liche Einschließung in ein Zwangs-Ar- beitshaus zuerkannt. Am rä. August wurden verur- t h e i l t: h- Christian Hauber, von Stuttgart, wegen wiederholter Injurien und Dro, Hungen gegen seine Eltern, wegen that- licher'Widersctzlichkeit und Injurien gegen einen Polizei-Soldaten, auch wegen fortgesetzter Asotie, neben Bezahlung feiner Arrest- und der Untersuchungs- Kosten, zu viermonatlicher Zucht- hausstrafe, und nachherigcr Einschließung in ein Zwangs - Arbeitshaus bis zu er- probter Besserung, wenigstens aber auf zwei Monate; 5. auf die von dem Oberamtsgerichte Böb- lingen geführte Untersuchung: a) Arme Marie Walker, von Aidlin- gen, wegen versuchten Ehebruchs und verübter Erpressung, neben dem Ersatz- des Schadens und Bezahlung v'ou ss der Uutersuchnngs - Kosten, zu sechs mo- natlich er Zuchthausstrafe; b) Johannes Walker, Schuster von Aidlingen, wegen verübter Erpressung, neben dem Schadens-Ersatz und Be- 718 zahlung von £ der Untersuchungs - Ko- sten, ru sechsmonatlicher F^stungS- strafe; c) Johannes Rösch, Sch-ster - Geselle zu Aidlingen, wegen Erpressung, neben Ersatz des Schadens und Bezahlung von £ der Untersuchungs - Kesten , zu viermonatlicher Festungsstrafe. 6. auf die von dem Obcramtsgerichte Mar- bach geführte Untersuchung; a) Anne Rosine, Ehefrau des Gottfried Elbe, K'ifers zu Großbottwar, wegen mit Blutschande verbundenen Ehebruchs, neben Bezahlung der Hälfte der Un- tersuchungs-Kosten zu sechSmonatli« cher Zuchthausstrafe; b) Goitlieb Elbe, von Sersheim, Ober- amts Vaihingen, wegen des gleichen Vergehens, neben Bezahlung der Hälf- te der Untersuchungs-Kosten zu sechs- monatlicher Festungsstrafe; 7. auf die von dem Criminalgmte Stutt- gart geführte Untersuchung: s)J°h. Christ. Schumacher, von Ober- Eßlingen, Oberamts Eßlingen, wegen vieler fortgesetzter, in verabredeter Ge- meinschaft mir Michael Mösner verüb- ter, mit noch weiterer Eigemhums-Be« fchädigung verbundener Diebstähle und Diebstahls-Versuche, welche als wieder- holte zu betrachten sind» ferner wegen wiederholten BettelnS und VogironS, einjähriger Zuchthausstrafe niir einem seiner 'örpe-llchen Beschossen!^ angemessenen Willkomm; b) Michael MdSner, von Feuerba-b, Ob ramtö Stuttgart, wegen der Schumacher verübten Diebstähle 11 Diebst chls-Verfuche, auch zweier wei>^ rer tleiuer Diebstähle, wovon der ei>'b ausgezeichnet ist, sodann wegen und VagirenS, zu zehenmonatli^^ ZuchibauSftra'e mit einem feiner "e ’ des Beschaffenheit angemessenen D>i komm. Dabei wurde de« beiden Verurtb^ ten der Schadens - Ersatz unter sosidalb scher Haftung und die Hälfte der U>'"^ suchungs-, auch Jedem feine Arrest-"^ AzungS-Kosten zugefchiedcn. An demselben ?age wurdet b. Johann Alexander Zaiger, von K"i^ Ungen, Oberamts Maulbronn, «ege" wiederholter fortgesetzter M-ßhandlunge" feines Vaters, und grober, zum unter erschwerenden Umständen ficßeW diesen ausgestoßener Schimpfreden, fer' ner wegen Hol; - und FunddicbstoblS, Wald Exceffes, und eigenmächtiger Selbste hülfe, neben Veninheilung in fänUi'che Untersuchungs-Kosten mit fünfzehe«' monatlicher Zuchthausstrafe belegt. Am »6. August wurden verur- theilr: S. Christian Widmann, von Kftin Vil- larS, Oberanus Maulbronn, wegen sie- benten Srort'tionS-Versehe'-s zu fünf- monatlicher Zuchthausstrafe, neben Bezahlung der Untersuchungs-Kosten; 10. David Maier, von Nellingen, Ober- anus Eßlingen, wegen mehrerer, zum Theil unter erschwerenden Umständen verübter Veruntreuungen, wegen wieder- holten Va«lrenS und BettelnS, auch gro- ber Lügen vor obrigkeitlichen Stellen, neben der Verbindlichkeit zum Ersähe seiner Arrest , AzungS- und der Unter- suchungs-Kosten zu viermonatlicher Zuch haus träfe und nachherigcr Ein- schließung in ein Zwangs - Arbeirsbaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens «der auf drei Monate; 11. der zu Heilbronn in Untersuchung ge- kommene Friedrich Lang, von Grnp- penbach, Oberamts Besigheim, wogen eines in Gemein ch-ft verübten Dieb- stahls , wegen Conkubinats und Salz- Einschwärznng, neben solidari cher Ver- bindlichkeit zum Ersätze des Schadens und zur Bezahlung seiner Arrest - und Azun§S-, auch § der UntcrsuchuugS- Kostcn und neben Cvnfiskation des rin geschwärzten SalzeS zu fünfmonat- licher Fcstungsstrafe; »r. Johannes Ehe rösch, von Laufen, Oberamcs B. sigheim, wegen eines Pfleg- schafcs - Cassenrestg , neben dem Ersitze des Rests samt Zinsen und neben Be- zahlung der Untersuchungs - Kosten zu fünfmonatlicher Festungsstrafe; i3. Friedrich Vogt, von Eganenhof, Oberamts Vaihingen, wegen Fälschung, neben Bezahlung der Untersuchungs- Kosten zu viermonatlicher Festungs- strafe. Am 18. August wurde: »/,. Georg Friedrich I d l e r, Weingärt, ner zu Freudenstein, Oberamts Maul- bronn , wegen Widersetzlichkeit gegen seine Orts--Obrigkeit und gegen die zu seiner Verhaftung abgeordneten Perso- nen, thatlicher Mißhandlung seiner Ehe- frau, ausgestoßener Drohungen vor dem Gemeinde-Rath, auch wegen Drohungen und injuri'osen Benehmens gegen seinen Schwiegervater, neben Verurthülung in seine Arrest- und Untersuchungs-Kosten mit visrmonatlicher Festungsstrafe belegt. Am tu August wurden verur- theilt: »5. der zu Waiblingen in Untersuchung gekommene Philipp Ja-ob Zipperer, «Sri Altdorf, Dbe-amis Böblingen', we- gen Diebstahls und wiederholen Vagi- rens, neben Bezahlung stiner Arrest- und UntersuchnngS-Kosien zu bi er mo- natlicher FestungSstrafe itirb' nachheri- ger Einsperrung in ein Zwangs-Arbeits- haus bis zu erprobter Besserung, weirig- stens aber auf zwei Monate. >6. Johann Alexander Zai g c r, von Knitt- lingen Obsramts Maulbronn, wegen unbotmässigen Betragens' vor dem Ober- amtsgerlchte 'und' verschiedener Excesse im Gefängnis', neben dem Schadens- und Kosten-Ersatz zu einem AdÄtament von vier Wochen zu der am 14. Au- gust gegen ihn erkannten fünfzehcnmo- natlichen Zuchthausstrafe; 17. die bei dem Oberamtögsrichte Stutt- gart in Untersuchung gekommene Äoro- thee Stein, von Lachweiler, OberaintS Weknsberg, wegen dritten Diebstahls, Verletzung'eines eidlichen AngelöbnisscS, wiederholten VagirenS, wiederholter An- gabe eines falschen Namens vor Ge- richt, gewerbsmäßig getriebener Unzucht in der Residenzstadt Ludwigsburg, iind vielfältiger Lügen vor Gericht, über die ihr unterm »1. April d. I. von dem Criminal-Senate des Königl. Gcrichis- bofs zu C^lwangeü zuerkannte Strafe (Staars- und Reg. Blatt S. 280) zu weiterer dreimonatlicher ZuchthauS- strafe und nachheriger Einsperrung i" ein Zwangs-Arboiröhaus bis zu erpvob- ter Besserung, wenigstens aber auf zwe> Monate, neben dem Ersätze des Scho- dens und der Bezahlung ihrer Arreste Azungs-, so wie sämtlicher Untersuchungs- Kosten. Am a5. August wurden vevuv- t h e i l t: r8. Christoph Heinrich Nicbergall, von Stuttgart, wegen mehrerer theils voll- brachter, theils versuchter Betrügereiom neben dem Ersätze des Schadens der Bezahlung seiner Arrest-, Azungs und Untersuchungs-Kosten zu achtmo- natlicher, seiner körperlichen Beschs fenheit angemessener Festungsstrafe u»> nachheriger Einsperrung in ein Zwangs Arbeitshaus auf wenigstens vier Mo- nate; »Z. die zu Vrackei-Heim in UnterfnchuuS gekommene Anne Maris Dürr, Ehningen, Oberamts Urach, wegen vmo- derhvlten Diebstahls und wegen ßu0ctl5 vor Gericht, auch Scortation, neben dem Ersatz ihrer Arrest - und der Unterst chu 11 gS-Kosten 'zu viermonatliu)-^ - Zuchthausstrafe und nachheriger Ein- sperrting in ein ZwangS-ArberiShalis «-iS zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf zwei Monate. Am *8, August würbe: so. dem Heinrich Löch uer, von Untsrohrn, Oberamts Oehringen, wegen eines wei- tern Coneubrnals eine zweimonatli- che Feflungsstrafe zu der am Juni d.J.' wegen Vagirens und Cvnkubinats gegen ihn erkannten sechsw ö ch i g e n F. st ungS strafe, neben Verurcheilung in die Hälfte der Untersuchungs - Kosten zuerkannt. Am 3n. August wurden verur- theilt: rr. Johann Georg Kaiser, von GaiS- burg, AmtS-OberamtS Stuttgart, wegen wiederholten Felddiebstahls, neben dem Ersätze des Schadens und der Bezahlung seiner Arrest -, Azungs - und der Uuter- 2.) Civil r. In der Appellatrontzfache zwischen An- dreas Pfeuninger und Csnfortrn von Großgartach, Liquidanten, Anten, In- ten, und der Lorenz Pfenninger'schen Gantgüter Pflege daselbst, Latin, Atin, Jatin, Lokation im Lorenz Psenninger- schen Gante betreffend, sind Andreas Mnninger und seine Geschwister mittelst suchungS - Kosten zu ein ständig er Ausstellung auf der Schandbühne mit aufgeheftetem Zettel: ,,Fslddieb", ferner zu sechsmonatlicher Festungs- sirafe und nachheriger Einsperrung in ein ZwangS-Arbeitshaus auf wenigstens drei Monate; 22. die zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Josephe Ried e l e, vonWcin- ried im Königreich Baiern, wegen wie- derholten Diebstahls, neben Bezahlung der Untersuchungs-Kosten zu sechs mo- natlicher Zuchthausstrafe und nachhe- riger Ausweisung aus den Königlichen Staaten; -5. Barbara Veyhl, von Kirchhrim, Oberamts Besigheim, wegen sechsten Unzucht-Vergehens zu viermonatli- cher Zuchthausstrafe, neben Bezahlung der Untersuchungs - Kosten, - Senat, Erlasses vom u,, md ins. den rfl. Juli ■ d. I., mit ihrem Gesuch um Wieder Einsetzung in den vorigen Stand, gegen das wegen Versäumung der Nothfrist zu Einreichung der Brschwerdeschrift un- term 29. Mai gefällte desertorische Er- kenntniß abgewiesen worden. In der Rechtssache erster Instanz zwi- 7" scheu dem Stadtrach Erbe zu Stutt- gart, Kläger, und dem Staats-Mini- ster von Iasmund daselbst, Bekl., eine Schuldforderung betreffend, wurde durch Erkenntniß vom 5. Juli, und ins den 3. August, der Kläger mir seiner Klage als unbegründet abgewiesen, und in die Kosten dieses Rechtsstreits verurcheilt. 2. In der Aopell-ationssache von dem Ober- amtSgerichre Waiblingen zwischen Abra- ham Herz, von Hochberg, Bekl«, An- ten, und Löw Mayer zu Sombeim, Kl., Aten, Klage «uS dem Bevollmächti- t gungS-Vertrag betreffend, wurde unterm 6. Febr. und 6. März, und ins. den >. August, da» Erkenntniß erster Instanz, unter Vergleichung der Prozeß - Kosten der zweiten Instanz, theilS bestätigt, theisg abgeändert. 4. In der AppellatlonSsache von dem vor- maligen Oberamtsgerichre Brackenhekm zwischen dem Großberzoglich Badenfchen Fiskus, Namens des Carl Boromäus- Fonvs zu Mannheim, Liquidanten, An- ten, und Elias Alexander Gunze»chan- ser ln Schluchiern, Mit - Liqukdanten, Aten, Vorzugsrecht im Gante betref, send, wurde durch Erkenntniß vom 6. Mai, und ins. den i. August das Ur> theil erster Instanz r unter Vergleichung £ der Prozeß - Kosten, dieser Instanz be- stäugt. 5. In der Appellationss'che von dem Ober- amtsgerichte Ludwigsburg zwischen Abra- ham Eötsch daselbst. Bekl., Anten, und dem Wachtmeister Gcüninger zu Reut- lingen, Kl., Aten, eine Wette betref- fend, wurde die ergriffene Appcllatlo» durch Erkenntniß vom Z. und 2*. wegen Mangels einer gegründeten * schwerde von Amts wegen verworfen, und der Ant in die Kosten dichr 3«^ stanz verurtheilt. 6. In der AppellatlonSsache von dem Ober- «mlSgerichke Weinsberg zwischen derU Revier-Förster Renner auf dem Mönchs berg, Bekl., Amen, und dem Kau^ mann Kubbach, als Pfleger des Carl MöbeS zu Heilbronn, Kl., Aten, ein« Bürgfchafts Forderung betreffend, wurde die gegen das am 1. April d. I. erd^ trete unterrkchterliche Urrheik ergriffe"^ Appcllatfon durch Erkenntniß vom Juli, und ins. den 2. August, wegen ver- säumter Nochfrist zu Einreichnttg bek Beschwerdeschrift für verlassen erklärt, und der Ant ln die Kosten dieser Inflavj verurihellt. 7. I,, der Appellationssache von dem Obe" amtSgerichre Weinsberg zwischen Iohautk 723 Deeg, Erbbeständer des Theusser-Badcs zu L'owenstein, Bckl., Anten, und der Fürstlich - Löwenstein'schen Kellerei-Ver- waltung zu Löwenstein, Kl. -ltin, rück- ständigen Lrb-P-kbtzinS Leireffend, wurde durch Urtbeil vom -2. Mai, und ins. den 5. August, unter Vergleichung der Prozeß Kosten dicht Instanz, das Er- keiminiß erster Instanz theils bestätigt, theils abgeändert. 6. In der Appellationssache von dem Ober- amtSgerichre Weinsberg zwischen der Fürstlich -Löwenstcin'schei, Keilerei - Ver- waltung zu Löwenstein, Lntin, Antin, und den Gläubigern des in Gant ge- ratenen Johann Georg Dritiler, von Ldwenstein, Mit - Liquidanten, Aten, Vorzugsrecht im Gante betretend, wurde durch Erkenntniß vom 3., und ins. den »6. Juli, die Sache wegen nicht zu ge- Yöciger Zeit geschehener Appcliations-An- meldn"g, und wegen Mangels an der sppellabeln Summe für nicht anher er- wachsen erkannt, und die Antin in die ln dieser Instanz aufgewendeten Kosten «erurcheilt. 9. In der AppellationSsache von dem vor- maligen Oberamlsgerichte Waibli-^gen zwischen der Ehefrau des RochgerberS Carl Kaiser in Waiblingen, Iakobine Friederike, geb. Knaus, cum cur. ie^., Bell., Antin, und Philipp Friedrich Knaus, Bürgermeister zu Winnenden, Kl., Aten , Erbschaft« - Theilung betref- fend, wurde daö am 17. Nev. 1817 erdffneie Urcheil erster Instanz durch Er- kenntniß vom »r. Juni, ins. den 6. Aug., unter Vergleichung der Prozeß - Kosten zweiter Instanz abgeändert. 10. In der AppellationSsache von dem Oberamtsgerichte Besigheim zwischen Conrad Rampmaier, von Jlsfeld, Bekl», Anten, und Friedrike Repphan, Kl., Atin, Ansprüche aus unehelicher Schwän- gerung betreffend, wurde vermöge Be- schlusses vom 26. Juli, und publ. den ,8. August, die Berufung wegen Ver- säumung der Nolhfrist zu Einreichung der Beschwerdeschnft für ve-llossen er- klärt, und der Am zu Bezahlung der der Atin in zweiter Instanz verursach- ten Kosten veruttheilt. 724 II. Gerichtshof für den Schwarzwald-Kreis. i.) Criminal-Senat. Am 2. August wurde: r. der zu Tübingen in Untersuchung ge- kommene Apothekergehülfe Carl Nepomuk Manz, aus Dinkelsbühl im Königreich Bakern, wegen zweier im rechtlichen Sinne zwar kleiner und erster Diebstähle, welche aber im Gesamtbetrags die zum Begriffe eines großen Diebstahls erfor- derliche Summe übersteigen, mit Ein- rechnung eines Scortations-Vergehens, neben Verurlheilung in seine Verhaft- und sämtliche Untersuchungs - Kosten, zu drei - und einhalbmonatlicher Festungö - Arbeitöstrafe verurtheilt, und für den Fall, daß sich durch die angeord- nete fernere Untersuchung eine weitere Verschuldung ergeben sollte, ein Straf- zusatz Vorbehalten, auch zugleich die Aus- weisung aus den Königl. Staaten nach erstandener Strafe angeordnet; 2. Matthäus Schrägle, Bäcker zu Sulz, wegen Fälschung einer Privat - Urkunde und damit beabsichtigten Betrugs, sodann wegen grober Verläumduug seiner Ehe- frau, so wie wegen grober Verläumduug des ihm Vorgesetzten Dekans, auch wegen mehrerer anderer grundloser Bezüchte zu vier monatlicher Festungö - Arbeits strafe, so wie zu Bezahlung sämtlicher Untersuchungs - Kosten verurtheilt. Am 3. August ist: 3. der zu Herrenberg in Untersuchung ge- kommene Andreas Rudolf, von fürstenhütte, Oberamrö Backnang, wegen großen Betrugs und wegen einiger kleiner Diebstähle, neben der Verbindlichkeit zu Erstattung seiner Arrest - und der häh'- tigcn Untersuchungs - Kosten mit vier- monatlicher Festungö - Arbeitöstrast belegt worden, unter Vorbehalt eines Strafzusatzes für den Fall, daß der von Rudolf nach seinem eigenen Gestandniß in Gmünd verübte Diebstahl bestätigt' werden sollte. Am io. August wurde: 4. auf die zu Horb stattgehabte Untersu- chung : a) Johannes Appenzeller, von Lüzen- hardt, Oberamts Calw, wegen ehebre- cherischen Conkubinats, VagirenS und Bettelns, zu sech S m o natllcher stungs- Arbeitsstrafe, und b) Dorothee Krimmer, von Röthenbach, Oberamts Calw, wegen gleicher Ver- gehen, zu fünfmonatlicher Zucht- hausstrafe verurtheilt, und jedem dieser 7*5 beiden die Erstattung seiner Berhaft- und der haifligen Untersuchungs-Kosten auferlegt. Am 16. August ist: 5. Anne Barbara Jdelin, von Sondel- flngen, Oberamts Urach, zwar hinsicht- lich des gegen sie vorliegenden Verdachts der absichtlichen Tödrung ihres Kindes von der Instanz entbunden, dagegen wegen des ihr zur Last fallenden ehebre- cherischen JncestS mir ihrem Stiefvater, Verheimlichung ihrer Schwangerschaft, und hülfloser Geburt, so wie wegen Ver- suchs der Aussetzung ihres Kindes, und verschuldeter Tödtung desselben, neben Verfällung in ihre VerhastS- und ß-der Untersuchungs-Kesten, zu einer vier- jährigen Zuchthausstrafe verurtheilt worden. Am 20. August wurde: 6. Reginc Barbara Held, von Tuttlin- gen, weg n groß-n, zum gerkngern Theil ersetzten Betrüqs, sodann wegen weiterü Bezugs, dessen sie sich durch längere Zeit fongesetztes K-'?'.evschsagen schuldig gemachl, neben der Verbindlichkeit zu E stattung des Schadens und sämtlicher Unters chnvgs-Kosten zu viermoatli- ch e r Zuchtöo nsstrafe verutthei: t; 7* der gewesene Bürgermeister Johann Martin Kemmler, von Bronnwriler, Oberamts Reutlingen, wegen verschulde- ten Lassen Rests im Betrag von $62 fl. 5 kr. 4 hl., neben de? schon eingetretenen Abnahme seines Amtes .und der Unfähigkeits-Erklärung zu Be- kleidung eines öffentlichen Amtes zu vierzehen tägigem Gcfängniß und zu Erstattung der Untersuchungs-Kosten, so wie der Restsumme samt Zinsen, ver- urtheilt. Am r3. August ist: 8. Der Gemeinderarh Jakob Mollen- kopf, von Pfullingen, Oberamts Reut- lingen, wegen Veruntreuung' eines Simri Kewen von den uuter seiner Aussicht vermahlenen Gemeiudefrüchren und we- gen des Versuchs, die Zeugen seiner Vergehen durch Versprechungen zu fal- schen Aussagen zu verleiten, neben der Verbindlichkeit zum Erb tze des verur- sachten Schaden«, so wie zur Erstattung sämtlicher W rer such rmgs - Kosten, seiner Gemeinderachsstelle entsetzt, für unfä- hig zu Bekleidung eines öffentlichen Amts erklärt und zu vierzehen tägi- ger Gefängnisstrafe yerurtheilr worden» Am 27. August wurden verur- 1 .heilt; 9. Der ledige Oienstknechk Christoph Kr aks, vizn Tübingen, wegen ersten und einfa- chen Diebstahls, dessen Betrag aber die 3 7*6 zum gesetzlichen Begriff eines großen Diebstahls erforderliche Summe weit übersteigt , jedoch ersetzt ist , neben der Verbindlichkeit zu Erstattung der V r- Haft- und sämtlicher Untersuchungs-Ko- sten zu einjähriger Festungs-Arbeits- strafe; 10. Dorothee, Johann Georg Hangs Ehefrau von Dornhon, Oberamts Sulz, «egen Fälschung und hiemit verübten großen Betrugs, neben der Verbindlich- keit zum Ersätze sämtlicher Untersuchungs- Kosten, so wie des gestifteten Schadens, zu sieben monatlich er Zuchthaus- strafe ; 11. Anne Marie Wbrner, von Bohn- dorf, Oberamts Herrenberg, wegen ei- nes im rechtlichen Sinne dritten Dieb- stahls , neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des gestifteten Schadens, so wie sämtlicher Verhaft - und UntersuchungS- 2.) Civil - Am r. August wurde: i. in der Appellationssache von dem Ober- amlSgerichte zu Tuttlingen zwischen Gott- fried Manz, Kronenwirth in Balghcim, Bekl., Anten, und Johann Martin, Sonnenwirch in Tuttlingen, Kl., Alsn, Kosten, zu achtmonatlicher Zucht-' hausstrafe nebst Willkomm und t» nachhcriger wenigstens viermonatli- cher Einschließung in ein Zwangs-Ar- beitshaus. Am 5s. August ist: 12. Johanne Catharine, Elias Brönlen, Roßhirten Ehefrau, wegen wiederholen Ehebruchs, und gemeiner Unzucht, neben der Verbindlichkeit zu Bezahlung der hälftigen Untersuchungs-Kosten mit vier- und- zwanzigwvchiger Zuchthaus strafe belegt; 13. der Stadtkastenknecht Daniel Lumpp/ von Reutlingen, wegen nachläßiger und unordentlicher Rechnungs - Führung, ne- ben der bereits von der Administrativ Stelle verfügten Entfernung »ofI seinem Amte, zu zehentägiger Ge- fängnißsirafe und Erstattung sämtliche Untersuchungö-Kosten verurtheilt worden. S e n a 1. Ansprüche aus Handelsbetriebs -- Gefe^ schäften betreffend, das von der Königs Justiz- Retardaten- Commission gefä^^ am 17. Juni iLro »beramtsgerichtlieh erbffnece Urtheil theils bestätigt, lhei^ abgcändert, und dem Bekl., Anten, bi^ 7*7 Abschwbrung eines- ReilstgungS - TideS auferlegt, auch über den Prozeß-Kosten- Punkt erkannt. Am 8. August ist: 2. in der Appellationssache von dem vor- maligen OberamlZgerichte zu Herrenberg zwischen Johann Martin Schäberle, vor- maligem Gerichts-Mitglied zu Thailsiu- gen, Bekl., Anton, Inten, und Johann Georg Egeler daselbst, Kl., Aten, Jä- ten, eine subsidiarische Klage betreffend, das appellantische Gesuch^ um Wieder- einsetzung in den vorigen Stand gegen das unter dem L. April v. I. in appel- latorio ausgesprochene bestätigende Er- kenmniß als unbegründet verworfen, und Int in die hierdurch verursachten Kosten verfällt worden. Am jo* August wurde: 3. in der AtionSsache von dem vormaligen Oberamtsgerichte zu Rottenbnrg zwischen Margarethe Holzherr von da, cum ouratore, Bekl., Autin, und Joseph H'olzherr und Cvns. daselbst, Kl., Aten, Vindikation eines Hauses betreffend, das unterm 7. Febr. d. I. gefällte bedingte Elkenntmß purificirt, und erkannt, daß es bei demselben nunmehr unbedingt sein Verbleiben, und jede Parihie an den Gerichtöspvrteln die. Hälfte zu. bezahlen habe». Am 15. Au g ust' w u rd e n: 4» in der NichrigkeitSklag - und' Acilnsr fache von dem Obernmtsgerichte zu Hers rrnberg zwischen Anne'Marie, tzacha-' rine Barbara, und Elisabeths Kieuzlen/, von Gültstein, cum curatoribus , O.USS rulantinnen, Antinnen, und Johann! Georg Kopp, als Güterpsteger der vcrr- siorbenen Anne Barbara Binder vos: da , so wie dem Bäcker Johannes-Rbö-- len, von Herrenberg, Quernlaten, Aten,, die Revision eines großelterlichen Erb«' gutS, fidetkommissarische SicherhcitS-- Leistung und verschiedene andere Air- - spräche betreffend, die vorgebrachten Be- schwerden theils durch Bestätigung deS' erstrichrerlichen Erkenntnisses, theils durch Verwerfung wegen Mangels an einem appellablen Gegenstand, theils .durch Verweisung an den Unterrlchter erledigt, ■ unter Verfällung der Antinnen in die- Prozeß-Kosten zweiter Instanz». Am rr. August ist: 5. isi der AtionSsache von dem Oberamts- geeichte zu Horb zwischen Michael Pfef- fer, Müller von Jhltngen, Bekl», An- ten, und der Ehefrau des Schultheißen Georg Teufel, von Vollrnariugen, Kl., Aten, Zinsforderung betreffend, die Be- rufung wegen Mangels an einer gegrün- deten Beschwerde verworfen, und Ant in die Kosten dieser Instanz verurcheilt wor- den. Am rkl. August wurde: 6. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichtc zu Oberndorf, zwischen Johann Georg Trick, von Hönweiler, Bekl., Anten, und Marchias Krez zu Röthen- bach und Consorten, Kl., Aren, die Erfüllung eines emgeganacnen Holzfäl- lungS-Accords, jetzt Beweisführung be- treffend, das erstrichterliche Erkenntniß unter Cowpenfation der Prozeß - Kosten zweiter Instanz mit einer Mvdification bestätigt; 7. in der Nichtigkeitsklage - und Appella- tisnssache von dem OberamlSgerichte zu Oberndorf zwischen Wilhelm Klein und dessen Ehefrau Dorothee, von Seedorf, Kl., Querulanten, Anten , und Carl Diez von da, Bekl., Querulaten, Aten, Entschädigung aus einem Kaufsvertrag betreffend, das Uriheil erster Instanz zwar bistärigt, jedoch der Qat., At, we- gen des in der Appellations-Instanz be- wiesenen beharrlichen Ungehorsams in die Prozeßkoften dieser Instanz verfällt. Am »?. August istr 6. in der Appellationssache von dem vor- maligen Oberamtsgerichte zu Rottenburg zwischen der Gemeinde Hemmeudorf, Bekl., Nachkl., Antin, und dem ge wöhn erz Commeuthur auf der vormaligen Iohamriterordenschen Commende Hcm- me:?dorf, Grafen Victor von V»rn v d Vals-ffstna, nun dessen Erbes-Erben, Kl., N-chbekl., Aten, in der Vorklage EnckchLdigung wegen verweigerter unbe- stimmter Frshndieuste und andere Fo^ derungen in der Nachklage, Concurrenj zu Kriegs - Kosten- be.reffend, das keuntniß erster Instanz bezichungSrveist abgeäidert, aufgehoben und bestätigt, auch die Eompensation der Prozeß - Ko- sten zweiter Instanz erkannt worden. Am Zi. August wurde: 1. in der Ationssache von dem Ooeraml^ gerichte zu Nagold zwischen den Erben des Bürgermeisters Schmid von da, Bekl., Anten, und dem Bürgermeister Dctlinger zu Calw, als Pfleger ^ Wi helmine Link von da, Kl., Wiedereinsetzung in den vorigen Sla" gegen die Antretung einer Erbschaft be treffend, die ergriffene Berufung nreg^ Versäumung der Noihfrist zu E'i»^ chung der Beschwcrdeschnft für ver-" sen erkannt, und Änt in die hierdurch verursachten Kosten veruriheilr; ^0. in der Rechtssache erster Instanz 3lü scheu dem Finanz -- Kammer - Registratvr Heller in Ludwigsburg, Kl., und be> Kdnigl. Kammechrrrn Grafen Carl von 7*9 Sctttnsni, so wie dom Ober - Tribunals- ProkE'-or k>. Schott in Stuttgart, als Administrator des gräflich Clemens von L attura’: l/iii Fideikommtß- Vermögens, Btt», E.s:h von AdministraüouS-Ko- sten betreffend, der von dem Kläger cm- gru te«e Zeugen-und Urkünden Beweis cheilt ls unerheblich, theils als unzurei- chend verworfen, derselbe in die weite- ren Prozeß-Kosten verurcheilt, und ihm zu Antretung des sich vorbehaltenen Be- weises durch Eides,Zuschiebung ein perem« torischer Termin anberaumt; i i. in der Nichtigkeils-Dlagsache von dem Oberamtsgerichle zu Sulz zwischen Älat- thaus P loch er, von Holzhauseu, Adcila- ten, Qnleu, einer, und Andreas Kipp von da , Kl., so wie den Mitgliedern des dortigen Orts-Magistrats und bezie- hungsweise deren Erben, Bett., Qaten, anderer Seits, Schadensersatz betreffend, das erstrichterliche Erkenntniß als nich- tig aufgehoben und diese Sache zu noch- maliger ordnungsmäßiger Verhandlung und Entscheidung an das OLeramtsgericht zurückgewiesen, auch dasselbe in die Ko- sten erster und zweiter Instanz verm- theilt. An demselben Tage ist ferner: 12. in der Rechtssache erster Instanz zwi- schen dem Gastgeber Heinrich Speidel ln Ludwigsbura, Kl., u-d dem Justiz- Assessor Christen bei der König!. Iustiz- Rekardacen - Commission in Rorlevburg, Bett., Forderung für abgegebenen Wein betreffend, das unterm rr. Mai d. I. ausgesprochene,bedingte Unheil, nach Ab- leistung eines dem Bcttagreu von dem Kläger zugefchobenenHaup:eides, puttficirt, und Bett. von der angestellten Klage', unter Verurcheilung des Klägers in die Prozeß Kosten, unbedingt freigesprochen; i5. in der Ationssache von dem Oberamcs- gerichte zu Spaichingen zwischen Jakob Lohrer und Consorren von Aldingen, Kl., Anten, und Marlin Kleiuhanns von da , Bekl., Aten , eine Schuldfor- derung betreffend, die ergriffene Beru- fung wegen unterlassener Einreichung der Beschwerdeschrist innerhalb der gesetzli- chen Nochfrist unter Verfällung der An- ten in die hierdurch verursachten Kosten für verlassen erkannt/, i/,. in der Ationssache von dem vormaligen Oberamtsgerlchte zu Balingen zwischen Jobaun Georg Roller von da, Bekl., Anten, und Johann Martin Roller, jetzt dessen Erben daselbst, Kl., Aten, pcto act. tutelae utilis , das erstrich- terUche Erkenntniß bestätigt, und Ant in die Prozeß - Kosten zweiter Instanz ver- urthcilc; 73o »5.. ift der Aiionsstche von dem Oberarms- von da, Kl., Alen, Zahlung eines $a> geeichte- zu Horb zwischen dem Juden pitals samt Zinsen betreffend, ebenso er- Wolf, Sohn, von Rexingen, Bekl., kannt worbe Anten, und dem Juden Moses Hirsch. III. Gerichtshof für den Jaxt-Kreis» i.) Crimin Am ,» August wurde: iv in der vor dem Oberamtsgerichte El!- wangen gegen Cacharine Hauber, von Randevweiler, verhandelten Untersu- chungssache dieselbe Wegen wiederholten VagirenS, und wegen Brechung des abgelegten Handgelübdes, über die unterm i3. Juli v. I. wegen Diebstahls, wie- derholter Vagabundirät, ConkublnatS und Annahme eines falschen Namens, gegen sie erkannte, von ihr aber noch nicht er- standene achtmonatliche Zuchthaus- strafe und nachherige viermonatliche Re- klusiou in einem Zwangs - Arbeitehause, neben Bezahlung ihrer Arrest-, AzungS- uud Untersuchungs-Kosten, zu einer wei- teren einmonatlichrn Zuchthausstrafe und weiterer zweimonatlicher Ein- Irrung in einem Arbeitshanse verur- theilt. An demselben Tage wurde: ..in der vor dem Oberamtsgerichte Gera.- bronn verhandelten Unlersuchungsstche- a l - Senat. Johann Matthäus Knobel, von pferzcll, wegen mehrerer zum Thcil al>s' gezeichneter, im rechtlichen Sinne (er Diebstähle, so wie wegen Annah^^ eines falschen Namens, neben Erst? ^ Schadens, so weit derselbe noch geleistet ist, auch Zahlung seiner Arreste Azungs - und sämtlicher Untersuchung^ ^ Kosten, unter Einrechnung seines früher über die Gebühr erstandenen Arrests' noch mit einer viermonatlich en dc‘ stungsstrafe belegt. Hinsichtlich mehret weiterer ihm zur Last gelegter Diebsiäh^ aber wurde er theils von der entbunden, theils wurden solche als nn erwiesen beruhen gelassen. Den 7. August wurde: 2. in der vor dem Oberamtsgerichte gen gegen Friederike Catharioe Böhw' von Neuenstein, verharrdelten Unterst' chungöfache, dieselbe wegen Ehebruchs und versuchten Betrugs, neben Besth' lnng der sämtlichen Untkrsuchungs-Kosre^ ju einer viermonatlichen ZuchrhauS- strafe in Markgröningen verurtheilr. An demselben Tage wurde: 4> in der vor dem Oberamtsgerichte ■Scxci'. bronn verhandelten Untersuchung« j.che gegen Georg Adam Ritter, von Eng- lcrrshausen, und dessen Schwester Eva Margaretha-: a) gegen Erstern über die ihm unterm »6. Nov. v. I. wegen Versuchs eines zweiten qualificirten Diebstahls zuer- kannte und unterm ä6. Juni d. I. von der Rekurs - Behörde bestätigte drei- und sinhälhmonatliche Festungsstrafe, wegen mehrerer während der Verhand- lungen des Rekurses in Genossenschaft verübter MarktdiebstLhle, neben Be- zahlung seiner Arrest-, 2lzungs - und § der Untersuchungs-Kosten, ein Zusatz von vier mon atlicher ZuchchauS- strafe in Gotteszell mit derbem Willkomm und Abschied, und nachheriger zweimonatlicher Ein- sperrung in das Zwangs-Arbeitshaus in Ellwangcu, ausgesprochen, derselbe da- gegen rücksichtlich der Anschuldigung ei« nes weitern in gleicher Zeit verübten Diebstahls von der Instanz entbunden; b) Eva Ärargarelba Ritter aber wegen vierten, kleinen Diebstahls, neben i.) C r i m i n Am 6. August wurden verur- theilt: i. auf den Grund der von dem Oberamts- gerichte Ravensburg geführten Untersu- chung : a) Alois Hoch, von Engenreute, wegen verf.chter Wilderei, gefährlicher Wider- setzlichkeit gegen einen Forstdiener und llgen Oberamtsgerichte' Effwangen zwi- schen Joseph Köhler, Bäcker in Neuler, Bekl., Anten, und Anton Kieninger, von Neuler, Namens seiner Mutter, der Wittwe des Caspar Kkeninger allda, Kl-, Aten, AuSdrngs-Streitigkciteu betreffend, das von dem vormaligen Körügl. Prosit zial-Justiz-Collegium in Ulm gegeben« Unheil abgeändert, und die Kosten ver- glichen. Den 27. August wurde: »5. in der-AtionSsache von dem Oberamts- , genchte Mergentheim zwischen Conrad Mögel, von Kreglingen , Bekl., Anten, und Matthäus Kleider, von Oberdort, Kl., Ate», eine Schuldforderung betrest fend, das Urtheil erster Instanz unter Verurtheiluttg des Anten, in hie Kosten bestätigt. den Donau - Kreis. l - Senat« unbefugten GewehrbesttzeS, neben de« Confiskation feines Gewehrs, zu eine« vier - und einhalbmonatlich^' Festungs-Arbeitsstrafe, so wie zu e*],c* Geldbuße von 20 Pfund Heller u!’6 zwei kleinen Freveln; d) Joseph Schmidbcrger und c) Georg B andel, beide von Be'.gnch 7^7 i teilte, Wegen gleichet Wildere! und Wi- dersetzlichkeit, jeder zu vrermonatli- cher FesiungS - Arbeirsfirafe und einer Geldbuße von 20 Pfund Hellern; zu- gleich wurde jedem drcfer drei StiQuiji.i teti eilt angemessener Tpeil der Unter- fuchungs - Koste»! zugeschieden. An demselben Tage ist: . gegen den bei dem ObeeamtSgortchte Ulm in Untersuchung gekommenen Johann Michael Welt, von Schnaitheim, Ober- amts Heideuheim, wegen drei kleiner irr Genossenschaft verübter Diebstähle, von denen einer durch Einstrigen qualificirt^ ein anderer unter erschwerrrrden Umstän- den verübt ist, ferner wegen zum zwei- tenmal wiederholter Larzdstreicherei und wegen Lügen vor Gericht, mit Berück- sichtigung der von ihm wegen Diebstahls erstandener Correktisn, neben Verfüllung in einen angemessenen Theil der Unrer- suchungS - Kosten und den. SchadenS- ' Ersatz, neunmonatliche FestungS-Är- beits strafe und nachherige Einsorrrung in dem Zwaugö-Arbeitshausr zu Ellwan- g-n bis zu erprobet Besserung, wenig- stens aber auf die Dauer von vier Monaten erkannt, und zugleich verfügt worden, daß Jnquisir nach erstandener Strafe und Reklusisu unter genaue orts- pvlizeUiche Aufsicht zu stellen sty. Am Z. August wurde: 2. auf die bei dem Oberamtsgerichte Br- berach geführte Untersuchung, Friederike Heyter, von Ocpfingen, wegen fünf zum Thril ausgezeichneter, zum Theil unter er- schwerettder-:UmstälidenverübterDiebstähle, fo wie wegen eines gleichfalls erschwerten Diebstahls-Versuchs und wegen Bettelns, neben Verfüllung in den Kosten - und Schadens-Ersatz, unter Dinrechnung eines Theils des erstandenen Arrests mit viermonatlicher Zuchthausstrafe zu Markgröningen belegt. Am August ist: ü. gegen Joseph Frik, von Hoßkirch, wel- cher bei dem Oberamtögerichte Riedliy- gen in Untersuchung kam, wegen Ver- suchs der Nochzucht mit einem unmann- baren Mädchen mit leichter Körper-Ver- letzung , neben Verfüllung in sämtliche Untersuchungs-Kosten, eine dreijährige Festuugs-Arbeitsstrafe erkannt worden. Am 16. August wurde: 5. gegen die bei dem Oberarmsgerichte Ra- vensburg in Untersuchung gekommene Agathe Spengler, von Schmalegg, wegen Aienschenraubs, Ehebruchs, Un- zuchts-Vergehens, auch fortgesetzter Lügen vor Gericht, neben Verfüllung in einen angemessenen Theil der Utttersucyungs- Kosten, unter Einrechnung eines Theils 738 des erstandenen Arrests, sine vierzehn- rn onatliche ZuchlhauSstrafe zu Ludwigs- burg ausgesprochen. Am 20. August wurden verur- theilt: 6. der bei dem Oberamtsgerichte Ravens- burg in Untersuchung gekommene Jo- hannes Bikel, von Oberreute, Königs. Baierischen Landgerichts Weller, wegen eines großen, jedoch ersetzten Pferde Dieb- stahls , welcher seinen zweiten Diebstahl im rechtlichen Sinne begründet, und we- gen verbotenen Wiedereintritts in das Königreich, mit Rücksicht auf die von ihm wegen Vergehen gegen fremdes Ei- genthum bereits erstandenen Strafen» ^ben Verfüllung ln die Untersuchungs- Kosten zu zehenmonatlicher Festungs- Arbeitsstrafe mit einfachem Abschiede» wiederholter Ausweisung aus dem Kö- nigreiche, unter Androhung empfindlicher Ahndung auf den WiedÄchetretungSfall; . Melchior Faul, vonNatlheim, welcher bei dem Oberamtsgerichte Ulm in Un- tersuchung war, wegen kleinen und ein- fachen, aber dritten Diebstahls, neben dem Kosten- undSchadens Ersatz zu sieben- monatlicher FestungS-ArbektSstrafe und nachheriger Einsperrung in dem Zwangs- Arbrirshaufe zu Ellwangen bis zu ev- prebter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von vier Monaten; 8. der bei dem Obergmtögelichie Wald oe kn Untersuchung gekommene Franz Xaver Mengler, von O.uigg, wegen eines in Genossenschaft und unter erschwerenden Umständen verübten kleinen Diebstahls, wegen Begünstigung und nachgefolgter Theilnahme an mehreren anderen Theil unter erschwerenden Umständen verübten Diebstühlen, ferner wegen W'f? seitlichen Ankaufs gestohlener Sachen, Diebshehlerei und Beherbergung von Diebögestndel, neben dem Kosten - und Schadens-Ersatz zu fünfmonatlicher Festungs - Arbeitsstrafe; 9* der bei dem OberamlSgerichte UlM ln Untersuchung gekommene Johann Georg Kölle, von Ulm, wegen asolischcn W benöwandels, irr Rücksicht der von deshalb bereits erstandenen Strafen, 11 ^ ben Zufcheldung der Uiiterstichungs-^" sien, zu viermonatlicher Einfperrung in dem Zwangs - Arbeitshause daselbst) io. auf den Grund der von dem OberaMlS^ gerichte Göppingen geführten Unterst chung: a) Ferdinand Mlorkn, von Salach, llU^ b) dessen Bruder Alois Mio rin, von Krumwülden, wegen mittelst thütlicher 739 Mißhandlung verübter Widersetzlichkeit gegen den Waldschützen Christoph Fre- ier , von Albershausen, jeder, neben Verfüllung in einen angemessenen ^.heil der Untersuchungs-Kosten, zu viermo- nat l ichür FcfiungS - Arbeitsstrafe; u. Magdalene Sommer, von Hayingen, welche bei dem Oberamtsgerichte Mün- fmgen in Untersuchung kam, wegen Ehe- bruchs, wiederholten Unzuchts-Vergehens, müssigen Herumziehens und falscher An- gaben vor Gericht, neben Verfüllung in einen angemessenen Theil der Untersu- chungs-Kosten, zu vierzehnwvchiger Zuchthausstrafe in Markgröningen; »*. auf die von dem Oberamtsgerichte Blaubeuren geführte Untersuchung, An- dreas St'vhr und dessen Sstefcochter Christine Seyfang, von Gerhaustn, wegen verübten Jncests, beziehungsweise zu anderthalbjähriger FestungS-und Zuchthaus - Arbeitöstrafe; zugleich wurde jedem dieser beiden Jnquisiten die Hälfte der UnlersuchungS - Kosten zugeschieden. An demselben Tage ist: v3. gegen den bei dem OberamtSgerichke Ravensburg in Untersuchung gekommenen Johannes Mieser, von Weiler, wegen zwei kleiner Diebstühle, von denen der eine ausgezeichnet ist, sodann wegen Un- botmüßigkeit gegen obrigkeitliche Befehle und Urheberschaft bei einer Rauferei mit seinem Stiefsohn, endlich wegen aso- lischen Lebenswandels, neben Zuscheidung sämtlicher Kosten, eine ein- und ein- halbmonatliche Festungsstrafe und nachherige zweimonatliche Einsper. rung kn dem Zwangs - Arbeitshause zu Ulm erkannt worden. Am August wurden verur- theilt: , 4. auf die bei dem Oberamtsgerichte Ulm geführte Untersuchung, Sibille Etzlin, von Ulm, wegen dritter Diebstahls- Bsihülfe und Theiluahme, ferner wegen Landstreicherei in Genossenschaft mit be- rüchtigten Jaunerii, zum zweitenmal wiederholter Unterschlagung und in gleichem Maße wiederholten UnzuchtS- Vergehens, endlich wegen Angabe eines falschen Namens vor Gericht, neben dem Kosten - und Schadens - Ersatz zu ein- und einhalbjähriger Zucht- hausstrafe zu Ludwigsburg mit Will, komm und Abschied, und nachheriger Ein- sperrung in dem Zwangs-Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, we- nigstens aber auf die Dauer von einem Jahre; 15» auf den Grund der von dem Oberaiut Geißlingen geMrren UntersuchungJohan- nes Hommel, von Ueberkingen, wegen 74® wiederholten Vagirens und Bettelns, auch kleinen und ersetzten Diebstahls, neben Vsrföllung in sämtliche blnterfu- chnngs - Kosten zu einer Einsperrung in dem Zwangs - Arbenshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Monaten; zugleich wurde verfügt, daß Hommel nach seiner Freilassung unter strenge ortsr polizeiliche Aufsicht gestellt werden solle. Am 27. August wurden verur- theilt: 16. der bei dem Oberamtsgerichte Waldsee ln Untersuchung gekommene Ludwig Wiesinger, von Peterwardein, wegen Befreiung zweier Criminal - Gefangenen und Miturheberschaft an einem Pferde- Diebstahl, über die gegen ihn unterm 16. August 1819 (Staats - und Regie- rungs - Blatt von 1819, S. 7-1) er, kannte Strafe, neben Verfüllung in den Kosten - und Schadens-Ersatz, zu einer weitern Festungs-Arbeitsstrafe von neun Monaten und dreißig Stockstrei? chen; 17. Tobias Schaz, von Beznau, welcher bei dem Oberamtögerichte Tclrnang in Untersuchung kam, wegen eiues Kirchen- Diebstahls und drei theils ausgezechine» tcr, theils durch Ei steigen erschwerter und großer Diebstähle, welche dessen zweiten Rückfall in dieses Verbrecht begründen, neben dem Kosten - 1,110 Schadens - Ersatz zu ein- und ei"' halbjähriger Zuchthausstrafe z» 6)et' teözell, mit Willkomm und Abschied, uitd nachheriger Einsperrung in Zwangs - Arbeitshaus bis zu erprobt Besserung, wenigstens aber auf Monate. Am 2«. August ist: »8. gegen die bei dem OberamtSgerlch^ Ulm in Untersuchung gekommene $flr' bara Weller, von Ulm, wegen Holter Landstreicherei, neben Zuscheid"^ der Untersuchungs-Kosten, Eivsperr""Ü in das Zwangs-Arbeitshaus daselbst ^ zu erprobter Besserung, wenigstens auf vier Monate erkannt worden. An dem selben Tage wurden ve^ urtheiltr 19. auf die von dem ObcramtSgerichte berach geführte Untersuchung: n) Apollonia Grober, von Wiblinge", wegen eines in Gemeinschaft veru bien qualifieirten Diebstahls, welcher dett" dritte» Rückfall in dieses Verbrecht' begründet, so wie wegen wiederholt^ Laudstrticherei zn einjähriger hausstrafe zu Ludwigsburg, nebst komm und Abschied, Mid tu chloriger Einsperrung in einem ZwangS-ArbeitS" Haus bis zu erprobter Besserung, we- nigstens aber auf ein und ein hal- bes Jahr; t>) Ulrich Straub, von Wiescnsteig, we- gen desgleichen, auch bei ihm den drit- ten Rückfall bildenden Verbrechens, ft wie wegen Landstreicherei und frechen Betragens v,r Gericht, zu zweijäh- riger Festungö-Arbeitsstrafe, mit Will- Erkenntnisse in Am »6. Juni wurde: rv. in der vor dem Gerichtshöfe für den Donau-Kreis zur Rension vorgelegten Un tersuchungsftche gegen Joseph Ott, von Upflam'or, Oberamts Riedkingen, von dem Criminal - Senat des Königs. Ober - Tribunals erkannt, daß das un- tcrm re« Mai 1817 über den Angc- fchnidigten wegen Verdachts der Brand- stiftung ergangene freisprechende Erkennt- n!ß des vormaligen Criminal-Tribunals wegen neuaufgrfundener Beweise wieder I aufzuheben, und der Angeschuldigte we- gen zweier vorsätzlicher Brandstiftung-n, ft wie wegen mehrfacher boshafter Ei- genthemS-Beeiliträchtigungen, zu zwan- zigjähriger Zuchthausstrafe zu Gottes- zell, daneben zum Ersatz des gestifteten Schadens und sämtlicher Kosten, m!t> komm und Abschied, und nachkcn^. Einspcrrung in einem Zwangs-Arbeit Haufe bis zu erprobter Besserung, W-. nigstens aber auf ein und ein hal- bes Jahr; zugleich wurde wegen dc-> Kosten - und Schadens - Ersatzes gegen diese beiden Inquisitor, das Angemessene verfügt. Revisions - Fallen- Vorbehalt der Überweisung eines Theils der letzteren an feine in die Untersuchung mitvrrfiochtene Mutter, zu verurteilen; übrigens vor Ablauf der Strafzeit we- gen der weitern Verwahrung des Jn- quiften in einem Zwangs-Arbeitshause; nach Maßgabe seines Verhaltens big dahin, und seiner darnach zu beurihcilen- den ferneren Gefährlichkeit angemessene Verfügung zu treffen scy; welches Er- kcnntuiß im Wege der Gnade zu mil- dern Seine Königliche Majestät sich nicht bewogen gefunden haben- 17. Juli wurde: 21. der bei dem Oberamtsgerichte Göppin- gen in Verhaft und Untersuchung ge- kommene ledige Johann Schwarz, von Nwarowa, Kaiserl. Russischen Gouverne- ments Moscau, in Betreff des Ver- 5 ■ 74a da htS eurer vorsätzlichen Tbdtung der .ledigen Susanne Margarethe Breg, von Göppingen, von der Instanz enibuvden, wegen vorsätzlicher gefährlicher Verwun- dung -derselben aber, welcher er seines LäugnenS ungeachtet für überführt ange« nommen wurde, und in deren Verfolg dir Breg später gestorben, mit Rücksicht auf die mangelnde Gewißheit der Tbdt- llchkeit der befragten Verwundung, neben dem Ersatz seiner Arrest-, Azungs-, 2.) Civil Um tu Attgust wurde: i.. in der A: io i> S st che von dvm Oberamts- gerichke Deißlingen zwischen der Gemein- de Böhmenkirch, Bekl., Anten, und derSkadtgemeinde Weissenstein, Kl», Aten, den Besitz eines Schafweide-.Triebs be- treffend , das Erkennlniß erster Instanz als nichtig aufgehoben; in der Allonsstche von dem Oberamts- gerichte Ehingen zwischen Jakob Bern- heim in Lauphci'm, Kl., Anten, und den Erben des Joseph Schafhittel, Wag- uerS von Ehingen, Bekl., Aren, Schuld- forderung betreffend, dag Erkenntuiß er- ster Instanz, unter Vergleichung der Kosten, bestä-'igt; Vercheidigungs - und der ärztlichen Ko- sten zu zehnjähriger Zuchchaussiraf- zu Got-eszell und nachherigerAusweisung aus dem Königreiche, unter Androhung empfindlicher Ahndung auf den Wieder- betretungsfall, verurcheilt; bei welches Erkenntni'ß Seine Königl. Majestät eine mildernde Abänderung im $3^ der Gnede eintreten zu lassen nicht bewogen gefunden haben» - Setioi. 3» in der Atlonsfache von dem vormalig^' Obrramtsgerichre Ehingen zwischen 3^ Hann Baptist Sartcri, von EndingeU, ^ Großherzog chüm Baden, Prooocaten, ^ len, und dem Apotheker Taver von Ehingen, Provokanten, Aren, dereittsetzung in den vorigen Stand, $ gen das ein ewiges Stillschweigen erlegende Erkennlnist betreffend, die ^ rufung wegen Mangels an einer ge^ deten Beschwerde, unter Perurthel1 des Anten ln die Kosten verworfen» Am -3. August ist: ^ li» in der Ationsfache von dem Ore"4' gcrichie Ehingen zwischen Jakob von Gröhingen, Kl., Anten, und Juden Jakob Levi, von Laupheim, Bekl», Aten, das Eigertthum einiger Aecker be- treffend , die siugewandte Berufung we- gen Mangels in den Förmlichkeiten, uvter Verurteilung des Anten in die Kosten, verworfen worden» Am Z«. August wurde: 5. der in der D-bitsache deö Freiherm Lud- wig v.» Weld.cn auf Klein- Laupheim zu Stande gekommene Vergleich bestätigt ; 6. in der Ationsfache von dem Oberamts- gerichte Wangen zwischen Fidel Biggel und Genossen von Kernathen, Kl., Anten, und Gebhard Hensler, von Sorreuthe, Bekl., Aten, Gutükauffchillings-Zahlung betreffend ^ das Erkenntniß des Richters erster Instanz, unter Brweisvorbehalt, abgeändert; 7-* in der Arionssache von dem OberamtS- gerichte Ehingen zwischen dem Stadt - und Amlschreiber Blauw daselbst, Bett«, Anten, und der Großherzoglich Baden- schen Ucksersitär Freiburg, Kl», Arin, eins Zeheutstreiligkeit betreffend, das von der Justiz - Retardatrn - Commission zu Rotteuburg iu erster Instanz gefällte Erkeuntviß, unter Verurcheilung des Anten in die Kosten bestätigt; 8» kn der Rechtssache erster Instanz zwi- schen Johannes Klingler, Kreuzwirth in Ulm , Kläger, und dem Ober - Psfirath Haiberstadt daselbst, Bekl«, letzterer zu Bezahlung übernommener ZehrungS- und der Prozeß-Koste» vemrtheilt; g. die Atisnssache von dem OberamtSge- richte Geißlingen zwischen Balchas Lang, von Nenningen, Bekl., Anten, und Theresia Elselin von da, Kl., Aren, eine Ausgedingsstreitigkeit betreffend, durch Ordination erledigt. Stuttgart Leu n. Oktober i8*i» Maucler. ©vbrudft bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. Rro. 77. Do nnerstag den *8, !• Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst - Nachrichten. eins Königliche Majestät hüben durch höchste Entschließung vom 5. d. M. die erledigt Pfarrei Dachtel, Dekanats Calw, dem Repetenten am' theologischen Seminarium zu Tübingen, M- Hauff, übertragen. > Sodann haben Ho chsidie selben durch höchste Dekret vom ^o. d,M. dem Ober- Tribunal - Registrator Golther und dem Ober-Justiz-Sekretär v. Martens in Ulm die nachgesuchte Erlaubniß ertheilt, ihre Stellen gegenseitig vertauschen zu dürfen. Unterm 9. d. M. wurde dem Haupr- mann zweiter Klasse, v. Discau, der Artillerie, die nachgesuchte Entlassung aus dom König!. Militär ortheilt. 7,46 11. Be rf ü Zungen d e r Departements.^ Des Departements des Innern: i. Des K ö n i g l. k ath o lische n K i r ch e m r a t h s. s) Die erledigte katholische 'Pfarrei Harthausen betreffend. Die nettr«rid)tcte itr.b nun zu besetzende katholische Pfarrei Harthausen, Oberamts und Landkapitels Mergentheim, beoreift nebst dem Pfarrdorf;wei Weiler, zusam- men 332 Seelen, ehrre besondere Obliegen, heit, mir der Schule im Pfarrsitz, und hat b) Die erledigte katholische Durch das am r. Oktober erfolgte Able- ben des Kaplans Molitor ist die katholi- sche Kaplanei in Thunau, Oberamls und Landkapitels Tettnang, erledigt worden. Die Verhältnisse derselben werden seiner * ♦ Des Königs» evang a) Die erledigte Pfarrei Die erlebigte Pfarrei Zaisersweiher, Diö- cese Knittlingen, enthält 5tto Seelen, hat kein Iilkal, und ist mit einem Einkommen von 6-6 si. nach Etats-Preisen verbun- den. Die Bewerber um diese Stelle haben ein beständiges Einkommen von 6o« ch Die Bewerber um diese Stelle haben innerhalb drei Wochen bei dem katholljche" Kirchenrath zu melden. Stuttgart den 9. Oktober ,6r'. Ca m er er. Kaplanei Thunau betreffend. Zeit bekannt gemacht werden, worauf ^ die besonderen Bewerber melden können« Stuttgart den 9. Oktober 1811. Cam erer. e H f e n Consistorkum. Zaisersweiher betreffend. ihre Bitlschristen innerhalb vier Vaoch-" bei dem evangelischen Cousistorium einj"' reichen. Stuttgart den 5. Oktober '8m. Wächter« b) Die erledigt Pfarrei Plieningen betreffend. In der 64. Nummer diese» Blatt», P> 644 , ist durch einen Schreibfehler da» künftig bleibende Einkommen der erledigten Pfarrei Plieningen, Diöcese Stuttgart, auf 1789 ff. angegeben , da e» nur 1489 st. nach Etats - Preisen wirklich betrügt. Die Bewerber werden hierauf aufmerksam ge- macht, um, wen» ihnen dieses Einkommen nicht genügt, ihre Bittschriften binnen vier- zehn Tagen zurücknehmen za können. Stuttgart den g. Oktober 18*1. Wächter. Dienst - Erledigungen. Vermöge höchster Resolution vom 10. d. M sind die Kameral-Verwalter, Expe- ditionsrach Jäger in Brurelöbüch, und Müller in Dornhan, wegen hohen Alters in den Pensionssiand versetzt worden. Die Kamera! - Verwaltung Beutelsbach sieht in der zweiten, und die Kamera!; Verwaltung Dornhan, deren Amtssitz künf- tig in Alpiröbach ist, in der dritten Besold dungs - El affe. Den i3. d. M. ist der pensionirte Oberst Ernst Ludwig v» Röder zu Bietigheim ge- storben. I Gedruckt bei G. H a ffe l d r i« !, lküchdrvckci. Rrv. 78. Königlich-Württembergisches - und Regierungs - Blatt. Sonntag, den 21. Oktober 1821, Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete. Rangordnung.'- Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. ^urch die seit Erlassung des Rang-Re- glement vom i. August 1811 ln den ver- schiedenen Zweigen der Staats-Verwaltung eingetretenrn wesentlichen Veränderungen finden Wir Uns veranlaßt, eine neue, den jetzigen Einrichtungen und Umständen gemäße Rangordnung festzusetzen. Indem Wir daher das bisher bestandene Rang-Reglement durch gegenwärtige Ver ordnung hiemit außer Wirkung setzen, En stimmen Wir die Rang-Verhältnisse Un- serer Königs. Diener und Beamten, wie- folgt: §. i. Die Rangordnung hat zehen Stufen in der Art, daß alle auf ebendersel- ben Stufe Stehenden einander dem Range nach gleich sind, und die Rei- 75o heufolge unter ihnen nur durch das Dienst- alter in der betreffenden Dienststufe be- stimmt wird. Aus der alphabetischen Rei- henfolge in Aufzählung der zu Einer Stufe gehörigen Aemter kann in keinerlei Hinsicht irgend ein Vorzug für da; zuerst genannte Amt, oder eine Zurücksetzung der nach fpl# chem Aufgeführtcn abgeleitet werden. ff. r. Die zehen Rangstufen sind folgende: Erste Stufe. Departements - Minister. Generale der Infanterie u. der Kavallerie. Kanzler der Königlichen Orden. D brr st - H ofm elfter und Oberst-Kammerherr des Königs. Staats - Minister. Derjenige Minister, welcher das Präsi- dium des Geheimen-Rachs bekleidet, geht sämtlichen andern, in dieser Stufe stehenden Dienern unbedingt vor. Zweite Stufe. Geheime Räche. General - Lieutenants. Die kn der ersten Stufe nicht genannten Obersten Hofbeamten des Königs.. Staats. Sekretär. Bis hiehrr das Prädikat: „Excellenz". Dritte Stufe. General-Majors. Katholischer Landes - Bischof. P.'sio.n'sn der aLnde-- Cvllcgien. Staats - Räche. Vierte Stufe. Direktoren bei den Landes -Colleg'en- General-Superintendenten (Prälaten)^ .Kammerherrn. Katholischer Domdcchant. Katholischer General-Vikar. Obersten. Bis hieher Personal-Adel und Hof-Fähig^^' In Ansehung des Personals-Adels und Hof-Fähigkeit der Ritter des OrdenS Krone und des Militär-Verdiensts , so ^ des Militärs, bleibt es bei den seitherig diesfalisigen Bestimmungen und nungcn. F ü n f t e S t u f e. Kanzlei - Direktor des Geheimen Die bei den Ministerien als vertrag''^ Räche angcstelltcn Geheimen Legarlons - Räche. Ober-Regierung« - Räche. Ober-Finanz-Räche. Oberst - Lieutenants. Räthe des Ober-Tribunals. Der jeweilige Rektor und der Kanzler der Landes - Universität. Sechste Stufe, Geheime Hofräthr. Kanzle!-Direktoren br! den KbNkgl. Mi- nisterien und dem Ober -Tribunal, Kacholifchs Dom - Kapiiularrn. Majors. O-denrliche Professoren der Landes-Uni, vrrsität. Me nicht in anderen Rangsinftn bezcich- neren wirklichen Rät he bri den KEn. Ministerien und Landes - Colletzle». Rektoren der Landes - Gymnasien. Vorsteher der evangelischen und katholl* schen geistlichen Bildungs-Anstalten.. Bis hiehcr befreiter Gerichtsstands Siebente Stufe. Archivare. Assessoren der Landes-Colleglen. Außerordentliche Professoren der Landes* Universität. Dekane. Geheimen Rarhö - Expeditoren. Hof - Acrz'e. Hofräche. Hütten - Amts - Verwalter» Kamera!-Verwalter.. Kanzlei-Direktoren bei den nicht zuvor benannten Landes -Eölltgicn. Kanzlei - Räche. Kreis - Medicinal - und- Kreis - Vau- Räthe. Oberamtmänner. Obrramrsrrchter. Oberförster. Professoren der in der sechsten Stufe ge- nannten Landes -Gymnasien und seift* lichen Blldungö - Anstalten. Rittmeister und Hauptleure. Salinen - Direktoren.. Stallmeister. A cht e St u fe. Expeditoren bei den Kdnigl. Ministerien nnd Landes - Collcgien. Hof - Stabs - Sekretärs.. LegationS - Sekretärs.. Lieutenants. Oberamtsärzte. Ober - Postmeister. Ober - Tribunals - und" Ober - Justiz Prokuratoren. Pfarrer und Helfer. Professoren, dis nicht zuvor genannt sind. \ Neunte Stufe. 2* an - Salinen - und Weg - Inspektoren. Geheime und Miuisterial - Kanzlisten. ■ Gerichts - Notare. Gestüts -- Verwalter. Höhere Hof - Offizianten. Hol; - Verwalter. OberamtSgerichtS - Aktuare. Ober;oil - und Accisr - Verwalter. Oeffeniliche Rechts - Anwälte. Präzeptoren. Unteramts - Aerzte. Zehente Stufe. Förster. Kanzellisten. Postmeister. §, 3. Das Prädikat: Excellenz, welches nach vorstehendem §. % ordentlicherweife sich auf die Königlichen Diener der beiden ersten Rangstufen beschränkt, wollen Wir über- dies allen denjenigen, welchen dasselbe bis- her gebührt bat, auch, wenn sie nicht zu einer der erwähnten Stufen gehören, für ihre Personen ausdrücklich belassen haben; wie Wir denn eine außerordentliche Er- theilunq dieses Prädikats, nach Befinden der Umstände, Uns auch für die Zukunft hie.uir Vorbehalten. jf. 4» Wer durch Quicsckrung oder Pension!, rung aus dem aktiven Dienste tritt, behält die in der zuletzt bekleideten Stelle ihm angewiesenen Ehrenvorzüge bei. Ein Gleiches gilt von einem Departe- ments-Minister, welcher sodann daS Prädi- kat : „ Staats - Minister" erhält. ss. 5. Wir behalten Uns vor, auch Titel von tvirklichen Dienststellen ohne Uebek- tragung der letzteren, zu besonderer Aus- zeichnung zu verleihen, und bestimmen ^ mH allgemein, daß, wer den Titel einer wirklichen Dienststelle erlangt, ohne diese selbst zu bekleiden, dadurch den Rang in der dem Amte angewiesenen Stufe, jedoch nach den in dieser Stufe selbst Aufgesühk- ten, haben soll. §. 6. Werden außerordentlicherweise, in ein- zelnen Fällen, eigene Stellvertreter, unter Erthellung des Prädikats r Vicc-Prästdent, Vice-Direktor, Vice-Kanzler, u. dgl. er- nannt, so erhalten dieselben ebenso, wie dne Titulirten, den Rang in der — der be- treffenden Dienststelle angewiesenen Stufe, nach den in der Stufe Aufgeführten. $. 7» Wenn Königliche Diener von verschiebe' 7'53 tteit Departements und Stellen in Amrs- ^fchäfcen, in gleicher Dienst-Kategorie, zu« gleich erscheinen oder zusammen zu wir- ken haben, so richtet sich die Ordnung der- selben einzig nach der gesetzlich bestehenden Reihenfolge der Departements und Stel- len selbst, ohne Rücksicht auf den persönli- chen Rang und das Dienstalter der Indi- viduen , welche die Dienststelle bekleiden oder vertreten» Dagegen bestimmt bei sol- chen Ceremonien, wo Königl. Diener nicht CorpZweife nach eben jener Reihenfolge der Departements und Stellen zu erschei- nen haben, der persönliche Rang und das Diensialter den Bortritt der Einzelnen. §. 6. "eber die Ehrenvorzüge bei Unserem Hofe, so wie über alles, was die Verhält- nisse des hohen und nieder« Hof - Personals in dieser Hinsicht anbclangt, behalten Wir Uns vor, das Erforderliche an Unsern Ober - Hofrach ergehen zu lassen. §' 9' In Ansehung derjenigen bestehenden ÄmtSstellen, welche in gegenwärtiger Rang- Ordnung nicht namentlich aufgesührt sind, ingleichen aller, von nicht mehr bestehenden Acmtern herrührrnden und hier nicht aus- drücklich bestätigten Ehrenrechte, wollen Wir die Bccheiligten, welche über die ihnen nach der neuen Rangordnung und im Ver- hältniß zu den darin genannten Dienern gebührenden Ehrenvorzüge Gewißheit zu erlangen wünschen möchten, mit ihren dics- fallsigen Anfragen an die betreffenden De- partements - Chefs verwiesen haben, von welchen Uns Vortrag darüber zu erstatten und Unsere höchste Entschließung zu er- warten ist. Gegeben Stuttgart den 18. Oktober i8in Wilhelm. Der provisorische Chef des Departements des Innern Schmidlin- Auf Befehl des Königs: Der Staats-Sekretär: Vellnagel. 754. Disnst - Nachricht en. Seine Königliche- Majestät haben- de ch hörhstes Dekret »om jo. d. M. den bisherigen S^tionS - Vorstand der anfge- lösten Justiz-Netardaren-Commlstisn in Rottenburg., Ober-Jastftrath Kuhn, un- ter Vorbehalt seines Titels und Rangs zürn OberamkSrrchtrr in Sulz zu ernennen; durch höchstes Dekret vom i5. d. M. den Oder-Justiz-Prokurator Wiest zu Eli- wangen in gleicher Eigenschaft zu dem Kö- niglichen Gerichtshöfe, iu Ulm,.und Dienst - Er Durch die Versetzung des Ober - Justiz- PrekuratorS Wiest nach Ulm ist bei dem König!. Gerichtshöfe in Ellwangen die Stelle eines ProkuratorS erledigt. durch höchstes Dekret vom iP. d. den Oberamtsgerichts - Verweser in Suhl, Ober - Justiz - Registrator Holland, aris seine Bitte als Sekretär zu dem Königs Gerichtshofs in Tübingen zu versetzen ruht. Sodann haben Höchstdieselben durch höchste Entschließung vom i 4. d. ftst- ^ erledigte Kaplanei zu St. Johann in dem Vikar. Bez zu Borstingen übertr^ gen. edigu n g: Die Bewerber um dieselbe haben $ innerhalb zwei Monaten bei dem lichen Gerichtshöfe in Ellwangen t" ^ den. Gedruckt bei G. Hasselbrink,, Buchdrucker. 7 55 Nro. 79* Königlich-WÄrttembergisches Montag den 22. Oktober 1821. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II, Verfügungen d Des Departemei Königl. Frucht - und Weiv Herbst - General - 0 ür die Erhebung der der Könlgl. Ober- Ynanzkammer zustehenden Weingefälle sind den Königl. Kamera! ^ Beamten durch die Herbst • General -Jrestripte der frühern 2^re die erforderliche Vorschrtfren gegeben. er Departements, lts der Finanzen: - Verwaltungs-Commission. Rescript auf 1821. Da jedoch, in Folge der für die Wein- rebe durchaus ungünstigen Wirterung des leztversiosienen Sommers, die Trauben in sehr vielen Gegenden gr'oßtentheils abgel al- len, in andern Gegenden aber, wo noch 7 56 mehrere und insbesondere blaue Trauben, vorhanden sind, diese bis jezt großencheils noch nicht zur vollkommenen Zeitigung ge- kommen sind; so werden wegen des voraus- zusehenden äußerst geringen Weinertrags, in Beziehung auf die Herbst - Anstalten und die Einsammlung der Weingefälle, für die- ses Jahr folgende besondere Verordnungen ertheilt. 1. Die Kamera! - Beamten haben unter Mitwirkung der Königl. Oberbeamlen dar- auf zu sehen, daß nach örtlichen Umstän- den die Weinlese, so lange eS möglich ist, aufgeschoben wird. r. Wird der besonder» Fürsorge der Ka- mera! - Beamten gemessen empfohlen, daß die äußerst unbedeutenden Weingefälle, welche die Königl. Oberfinanzkammer für dieses Jahr zu erwarten hat, mit möglich gerin- gem Kosten - Aufwand erhoben werden, da- mit nicht die Erhebungskosten den Wcrrh der WekngefLlle aufzehren. ES haben also 2. die Königl. Kameral-Beamten nur kn sol- chen Orten die erforderlichen Kelternbäume auSrüsten zu lassen, und die möglichst kleine Zahl von Herbst- und Keliernbcdienten aw zustellen, wo das Interesse der Herrschast und der Weinberg - Besitzer diese Anstalte» durchaus nochwendig machen. Ist hingegen 4. der Herbstertrag in einzelnen Orken so 8('' ring, daß die Oeffnung der Kelter und ^ Anstellung von Herbst - Offizianten nicht e(/ fordert wird, so haben die Königl. ral-Beamten dafür zu sorgen, deß l1öC^ Umständen entweder a) zum Auspressen der wenigen Tratst^ eine Privattrotte gemiechet, oder b) das Zehent - und Theilwein - theils von den Trauben in Natur 0e; nommen, theils aber nach pflichtmäßi' ger Schätzung das ganze Gefäll i» Geld erhoben wird. Der Vorlaß und der Druck von ^ gekelterten geringen Welngesäll, so wie jenige, was in Trauben Ungezogen wirb, ist, wenn das Gefäll entweder wegen st ner geringen Qualität, zu Besoldungen w' nicht taugt, oder als in der Quantität äu unbedeutend, für diesen Zweck nicht verwes der werden kann, auf die Grundlage unp^rr theiischer Schätzungen, theils öffentl.ch V 6. verkaufen, theils den Zedent- und Theil- Pflichtigen nach billigen Mitkelprcis - Ansä- tzen für Geld zu überlassen; der Erlös so- wohl von Wein als Trauben aber in dem Nachherbst'oeriche pünktlich anzuzeigen. 5. Die jährlichen Gefälle an Beden-, B et- und Gült - Wein sind, wo es die Umstände zulassen, und die Abgabenpflich- tigen es wünschen, in Natur zu erheben. Wenn jedoch die einzelne Weinberg-Be- sitzer nicht soviel Wein erlesen, als ihre Bodenwein-Schuldigkeit beträgt, und die Tefällpflichtigen nicht zu den durchaus Un- bemittelten gehören, so sind derlei Wein- Schuldigkeiten in Mittlern Herbstpreisen ,nit Geld zu bezahlen; den Naturalbetrag der Gült Schuldigkeit von den Zahlungs- unfähigen haben die Kameralbeamte in den Russland zu schreiben, und dießfalls, der General-Verordnung vom ,6. März gemäß, das Weitere zu beobachten. Was auf diese Art für Vodenweia mit Geld bezahlt wird, ist in dem Herbst- Sachbericht unter dem übrigen Wein-Erlös aufzusühren; der in Natur eingehende Bo- denwein aber, wenn solcher wegen unge- nießbarer Qualität zu Besoldungen und andern Abgaben nicht verwendet werden kann, sogleich zu verkaufen. Die Besoldungen und Pensionen der geistlichen und weltlichen Diener auf dem Lande, Gülten und Tagweine u , sind von den genießbaren Gefällen des Kameral- Amisbezlrks mit f Vorlaß und l- Druck abzureichen. Sollten aber die Gefälle eines Kameral-Amtsbezirks zu vollständi- ger Berichtigung dieser Abgaben nicht hin- reichen, so hat das Kameralamt vorerst von dem Gefäll Gülten - und Tagweine ganz zu berichtigen und das übrige Wein- gefäll unter die Besoldeten und Pensio- närs verhältnißmäßig zu vertheilen. 7. Auf den Weingefäll- Uebcrschuß, wel- cher sich nach dem Inhalt der Vorherbsi- berich:e bei mehreren Kameralamtern erge- ben wird, werden Besoldete aus andern nächstgelegenen Kameralbezirken angewiesen werden. Wenn also die Weinlese selbst die Ueberzeugung gewährt, daß der Wein wirklich genießbar wird, so haben die be- treffenden Kameralämter der K'onigl. Frucht- und Wein-Verwaltungs-Commission schleu- nige Anzeige hievon zu machen, um hier- auf die erforderlichen Anweisungen geben zu können. 8. 53 Nach beendigtem Keltcrngeschäft wird von den K'onigl. Kameralöeamten die Einsen- dung der Nachherbstberichte in Vorschrift gemäßer Form erwartet, die Herbst-Kosten- Vkdruckt bei T. Hassclbrink, Buchdmckcr. Verzeichnisse aber sind den Königl. KrelS- Finanzkammern zur Dekretur vorzulegen. Stuttgart den 10. Oktober 1821. Süökind. 7 59 Nro. 8s. Königlich - WürttembergischeS Staats - und Regierungs - Blatt. Donnerstag den 2.5. Oktober 1821. L Unmittelbare König! iche Dekrete. Dienst - Nachrichten. ©eine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom ^.d.M. das erledigte Diakonat Blaubeuren dem Präceptor M. Moser zu Marbach; die erledigte Pfarrei Hochdorf, Dekanats Waiblingen, dem Vikar und dermaligen Verweser dieser Pfarrei Stochdorph, und die erledigte Pfarrei Deizisau, Dekanats Eßlingen, dem Pfarrer M. jjj off man« zu Weil im Dorf, Diözese Leonberg, über- tragen. Sodann haben Hvchstdieselben durch höchstes Dekret vom r8. d. M. dem Ge- heimen CabinetS - Sekretär G d s, seither Legations-Rath, den Titel eines Geheimen Legations-Ralhs gnädigst ertheilt. Ferner haben Höchsidieselben durch ein gleichzeitig mit der neuen Rangordnung jGo erlassenes Dekret an den Staats-Sekretär, zu bestimmen geruht, daß die derzeit angesiellten Geheimen Cabinets- Srkretärs in der fünften Stufe, der jeweilige Geheime Cabinets-Registra- tor in der stebenten Stufe, und dis jeweiligen Geheimen Cablnets-Karizel- listen in der neunten Stufe ihren Rang haben sollen. Unterm l6. d. M. erhielt der auf die katholische Pfarrei Beuren, Oberawts Wangen, ernannte Vikar Raver Stein- häuser in Zeil die Königliche Bestätigung» n, Verfügungen der Departements. AO Des Justiz-Departements. Des Justiz - Ministerium. Alle Rechts - Candidaten, welche sich um der Bekanntmachung vom -3. Okt. iS1** SuIölTtiiig zu der nach Art. I. der Dienst- (Staats - und Regierungs-Blatt S. 697) Prüfungs-Instruktion für das Kdnlgl. Ober- eingerichtet seyn müssen, bis zum i5. ffl0’ ^kibunal vom 3o. Nov. 1820 (Staats-- vember dieses Jahrs bei der Unterzeichneten und Regierungs-Blatt 6i5) im Monat Stelle um so gewisser einzureichen, als in> December des laufenden Jahrs bei dem Falle der Nicht-Einhaltung dieses Termins Königs. Ober-Tribunal Statt findenden der Nachtheil des Ausschlusses von der Semester-Prüfung melden wollen, werden nächsten Semester-Prüfung für die Säumi? hiermit aufgefordert, ihre diesfälligen Ge- gen unfehlbar eintreten würde, suche, welche genau nach den Vorschriften Stuttgart den -r. Oktober 182t. Maucler. B-) Des Departements des Innern: Des Königs. Studienraths. Erledigung der Stelle eines Lehrers der sechsten Klasse am hiesigen mittleren Eymnasümk. Durch die dem Professor Roth am hie- Königs. Entschließung vom 19. d. M. allök- stgen Gymnasium auf sein Ansuchen durch- gnädigst bewilligte Entlassung von seiner 761 Stell-, ist die Stelle eines Lehrers der sechsten Klasse am mittleren Gymnasium dahier erledigt worden. Da die baldige W-ed-rbefetzung dieses Lehramtes notwendig ist, so werden dir Bewerber um solches aufgefordert, ihre Gesuche innerhalb der nächsten vierzehn Tage bei dem Königl. Studirnrath einzu- reichen. Stuttgart den 20. Oktober 18-1. Süskind. 6.) Des Departements der Finanzen: Des Königl. Steuer-Collegiums. Abänderung der bestehenden Coutrole-- Anstalten, für die Erhebung der Acc'se betreffend. In Folge der veränderten Erhebung der Wirchschaftö-Abgaben findet man sich ver- anlaßt, folgendes zu verordnen: Die in der Accise - Ordnung §.29 ertheilte Vorschrift, nach welcher der Un- terkäufer zu allen Getränke - Verkäufen beigezogen, von denselben die Quantität und der Verkaufs - Preis in das zu füh- rende Buch eingelragen, und hierüber am Schlüsse jedes Quartals dem Arcise- amt ein ausführlicher Auszug zugcstellt werden soll, hat auch künftig fertzudauern. Was aber die Ausstellung gestempelter Urkunden von den Unterkäufern über Ge- tränke- Verkäufe an Wirlhe betrifft, so wird solche als zwecklos aufgehoben, dage- gen jedem Käufer von der Accife unter worfenen Getränken, er scy Wirth oder nicht, zur Verbindlichkeit gemacht, zu gle!-- cher Zeit mit der, dem Verkäufer obliegen- den Accise-Entrichtnng einen Ladschein auf die, in dem vorbemerkten (f. der Accise- Ordnung vorgeschriebene Weise von dem Orts-Acciseamt zu lösen. Es versteht sich übrigens von selbst, daß die, in der Nmgelds^ Ordnung §. r5uud i4 und der Accife - Ordnung $. 34 den Kel- terschreibern wegen Ausstellung der Ver- zeichnisse und Ladscheine über den verkauf- ten Weinmost ertheilten Vorschriften künf- tig nicht mehr zur Anwendung komme» dürfen. Stuttgart den 16. Oktober 1821. Jäger. Erdrückt hei G. Hasselbrink, Buchdrucker. ■ -"V' ■' - 7 Sä ~ Nro- 81. Königlich - Württemvergisches Staats - und Regterungs - Blatt. Montag den 29. Oktober 1821. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen der Departements. Des Justiz-Departements. Die in dem Monat September 182» von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnisse betreffend. In dem verflossenen Monat September find von sämtlichen Gerichtshöfen des Kö- nigreich» nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen bemerkt wird, daß nur solche Urtheile der Criminal - Gerichts - Stellen in das Staats - und Regierungs-Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche Freiheits - Strafe erkannt, oder die Dienst - Entfernung eines Staats - oder Cornmu«- Dieners verfügt wird. A) O b e r t r i b u n - l. /. Criminal-Senat. Den 4. September wurde: des Königl. Gerichtshofs für den Donau- ». in der Rekurssache des NicolauS Durst, Kreis unterm 19. Juli d.J. wegen Fäl- von Ulm, das von dem Criminal-Senat schung und Conkublnatö wider ihn gefällt« (in Nro.. 6j. des Staats- und Regie- rungs^Blnlts S.63r enthaltene) Straf- Erkerrntniß lediglich und unter Verur- theilung des Rekurrenten in die Kosten zweiter Instanz bestätigt. Den ii. September wurde: t* in der Rekurs fache des Georg Adam Ritter, von Englertshausen, Oberamts Gerabronn, das von dem Criminal-Senat des Königl. Gerichtshofs zu Ellwangen, unterm 7. Aug. l. I. wider den Rekur- renten wegen mehrerer Markt-Diebstähle gefällte (in Nro. 76. des Staats - und Regierungs-Blatt S. 731 eingerückle) Straf - Erkeuntniß, zwar hinsichtlich der Rears-Bezeichnung und des Kostenpunkts bestätigt, dagegen in Absicht auf die Straf- bemessung abgeäadert, und Rekurrent we- gen gedachter Verbrechen zu dreimo- natlicher Festungsstrafe vermtheilt; 3. in der Rekurssache des suspendirten Schult- heißen Riekert und deö Bürgermeisters Schaal, von Lustnau, Oberamts Tübin- gen, das von dem Criminal-Senat des Königlichen Gerichtshofs zu Tübingen unterm /,. D-c. v. I. gefällte (in Nro. 7. des Staats - und Regkrungs-Blatts vom Jahr 18s 1, S« 38 enthaltene) Straf- Erkenulniß hinsichtlich des erster» Rekur- renten lediglich bestätigt, bei dem zweiten dagegen theilweise abgeändert, und Re kurrent Schaal wegen Fälschung einer Quartiers Rechnung, Theilnahme an der Fälschung eines BrvdlieferuiigSschcinS, deren er in Rechten für überführt ange- sehen worden, ingleichen wegen Unter- schlagung von vier Scheffel Comwnn- Haber, eigenmächtiger Verfügungen über das Vermögen der Gemeinde zu deren Nachcheil, endlich wegen grober Fahr- läßigkeit in Verwaltung des Gemeinde- Vermögens , neben der Cassation und Unfähigkeits-Erklärung, zu dreimonat- licher Zuchthausstrafe in Markgrönin- gen verurtheklt, hinsichtlich des Schadens- Ersatzes uud Kostenpunkts übrigens das Erkeuntniß erster Instanz bestätigt. Den i5. September wurde: 4- in der Rekurssache des Johann Georg Kayßer,. von Gaisburg, Oberamts Stuttgart, das von dem Crkminal - nat des Königl. Gerichtshofs zu Eßlin- gen unterm 3o. August wegen wiederhol- ten Felddiebstahls wider ihn gefällte On Nro. 76. des Staats - und Regierungs- Blatts S..7H eingcrückte) Straf kennkniß lediglich und unter Verurthei- lung des Rekurrenten in die Kosten zwei- ter Instanz bestätigt; 5. in der Rekurssache der Anne Dürr, von Ehningen, Oberamts Urach, dag von dem Criminal-Senat des Königl. 765 Gerichtshofs zu Eßlingen unterm i8.Au- Lust l. I. wegen wiederholten Diebstahls und wegen Scsrtatlon wider ste gefällte (in Nro. 76. des Staats - und Regie- rungs-Blatts S- 7*0 eingerückte) Slraf- Erkenntniß lediglich und unter Verur- kheilung der Rekurrentin in die Kosten zweiter Instanz bestätigt; 6. in der Rekurssache des Johann Jakob Sailacher, von Gaildorf, das von dem Criminal - Senat des König!. Gerichts- hofs zu Eßlingen unterm u.Aug. l. I. wegen dritten Diebstahls, Funddiebstahls, Renitenz und Injurien gegen ihm Vor- gesetzte obrigkeitliche Stellen wider ihn gefüllte (in Nro. 76. des Staats - und Meglcrnngs - Blatts S. " r 7 eingerücktk) Straf-Erkenntnis; im Wesentlichen bestä- tigt, und Rekurrent in die Kosten zwei- ter Instanz verfällt; 7. in der Rekurssache des Schullehrers Reuther, von Gemrigheim, das von dem Criminal - Senat des König!« Ge- richtshofs zu Eßckngen-unterm er. Mai I. I wegen des >n seine? Eigenschaft als gewesener Unterpfleger und Kelierschrei- ber gesetzten Rests und grober Führtäßig- keic in Führung dieses Amtes wider ihn gefällte (in Nro. *6. des Staats - und Regierungs- Blatts S. 4>3 eingerückte) Straf-Ekkenntniß ledigtich bestätigt, und Rekurrent in die Kosten zweiter Instanz verurtheilt; 8. in der Rekurssache des reflgnirten Wald- meisters Höhn, von Gerlingen, das von dem Criminal-Senate des Kdnigl. Ge- richtshofs zu Eßlingen unterm 14. Juli l. I. wegen vorsätzlichen KasseruEingriffs wider ihn gefällte (in Nro. 6r. des Staats - und Regierungs-Blatt S. 609 eingerHckle) Straf-Erkenntniß hinsichtlich der Rests-Bezeichnung und des Punkts des Schadens - und Kosten - Ersatzes , auch hinsichtlich der Unfähigkeit« - Erklär rung des Rekurrenten zu Bekleidung ei- ner öffentlichen Stelle bestätigt, dagegen hinsichtlich der Strafdauer abgeändcrt, und diese auf sechsmonatliche Zucht- hausstrafe in Markgröningen herabge- setzt; 9. in der Rekurssache des David Böger, von Bittelbronn, das von dem Criminal- Senat des Königl. Gerichtshofs zu Eß- lingen unterm Mai l. I. wider ihn wegen lebensgefährlicher Mißhandlung gefällte (m Nro. 46. des Staats - und RegiernngS-BlattS S. 4>S eingerückte) Straf-Erkenntniß nicht nur bestätigt, sondern bei der Schwere der Verletzungen und des konkurrirenden Hausfriedens- bruchs, noch in Absicht auf die Straf- dauer, um zwei Monate verschärft, 766 übrigens Rekurrent anch in die Kosten zweiter Instanz verurthellt. Den »8. September wurde: 10. in der Rekurssache des Friedrich Rö- ter, von Flacht, Oberamts Leonberg, das von dem Crimknal - Senat des Kö- niglichen Gerichtshofs zu Eßlingen un- term 34. Juli l. I. wegen thätlicher Mißhandlung und dadurch verschuldeter Tödtung des Joh. Hermann, von Flacht, wider ihn gefällte (kn Nro. 6,. des Staats - und Regierungs-Blatts S.609 eingerückte) Straf-Erkenntniß lediglich und unter Verurtheilung des Rekurrenten in die Kosten zweiter Instanz bestätigt. Den 33. September wurde: ,1. kn der Rekurssache des vormaligen Ge- rkchtsschreibers Johann Gottlieb Volley, von Renningen, das von dem Criminal- Senat des Königl. Gerichtshofs zu Eß- lingen unterm 3. Juli l. I. wegen eines mit Verletzung des Handgelübdes an seinen Gantglaubigern verübten Betrugs wider ihn gefällte (ln Nro. 63. des Staats - und Regierungs.Blatts S. 6o5 eingrrückte) Straf - Erkenntniß lediglich und unter Verurtheilung des Rekurren- ten in die Kost n zweiter Instanz bestä, tißt; 13. in der Rekurssrche des Rstbgcrbers Johann Ludwig Schauweker zu Reut lingen, das von dem Crimknal-Senat des Königl. Gerichtshofs zu Tübingen unterm 9. Nov. v. I. wegen Fälschung mehrerer öffentlicher Urkunden, und da- durch beabsichtigten Betrugs-Attentat» wider ihn gefällte (in Nro. 73. de» Staats - und Regierungs - Blatt» v. 3' 1820, S- 662 eingerückte) Straf-Er- kenntniß lediglich und unter Verurthek- lung de» Rekurrenten in die Kosten zwei- ter Instanz bestätigt; »2. in der Rekurssache des Johannes Eber- bach, von Lausten, das von dem Cri- mknal - Senat des Königl. Gerichtshofs zu Eßlingen unterm 16. August l. 3' wegen vorsätzlichen Kassen-Rests bei einer ihm anvertrauten Pflegschaft wider ih« gefällte (in Nro. 76. des Staats - und Regierungs-Blatts S. 7,3 eingrrückte) Straf-Erkenntniß hinsichtlich der Sira^ dauer abgeändert, und diese auf zehe" Wochen herabgesetzt, im Uebrigen da» Urtheil erster Instanz bestätigt, und Re- kurrent in die Kosten zweiter Instanz verurtheilt. Den ,5. September wurde: »4. in der Rekurssache des wegen zweier klel^ neu Diebstähle, von denen der eine aus- gezeichnet ist, stdann wegen Unbotmäßig keit gegen obrigkeitliche Befehle, und Urhe- berschaft bei einer Raüferey mit seinem 7®7 Stiefsohn, endlich wegen asotischen Lebens- wandels in Untersuchung gekommenen, Johannes Wieser, von Weiler, Ober- amts Ravensburg, das von dem Crimi- nal - Senat des Königl. Gerichtshofs ln Ulm unterm so. August I. I. gefällte II* Civil Am 3. September wurden: i. in der Appellatkonssache von dem Civil- Senat des König!. Gerichtshofs zu Ulm zwischen dem Kaufmann Johann AloyS Gramm in Riedlingen, Liquidanten, Appellanten , Wieder - Appellanten, und den Gläubigern der fünften Klasse des Urban Diebold, von Ober - Marchlhal, Mil - Liquidanten, Appellaten, Wieder- Aten, Vorzugsrecht im Gante und be- ziehungsweise Liquidität einer Forderung betreffend; r. in der Appellationssache von dem Civil- Senat des Königs. Gerichtshofs zu Ulm zwischen Georg Friedrich Ostermaier d. j>, Kaufmann in Bibrrach, Liquidanten, Appellanten, Wieder - Appellanten, und den Gläubigern der fünften Klasse des Urban Diebold , von Ober - Marchthal, MitLiquidanten, Appellaten, Wieder- Aten, Vorzugsrecht im Gant und be- ziehungsweise Liquidität einer Forderung betreffend; (in dem Staats-und Regierungs-Blatt Nro. 76. S. 789 enthaltene) Straf- Erkenntniß lediglich bestätigt, und Rekur- rent in die Kosten zweiter Instanz ver- urcheilt. - Senat. 3. in der Appellationssache v»n dem Civil- Senat des Königl. Gerichtshofs in Ulm zwischen Giulini et Grosselli in Ried- lingen , Liquidanten, Appellanten, Mie- der-Appellanten, und den Gläubigern der fünften Klasse des Urban Diebold, von Ober-Marchthal, Mit-Liquidanten, Appellaten, Wieder-Aten, Vorzugsrecht im Gant und beziehungsweise Liquidität einer Forderung betreffend, die Erkennt- nisse voriger Instanz unter Vergleichung der Kosten abgeändert. An demselben Tage wurde: k* in der Appellalionssache von dem Civil- Senate des Königl. Gerichtshofs zu Ulm zwischen Michael Bester zu Dettingen, Kläger, Appellanten, und Xaver Miehle i» Neufra, Beklagten, Appellaten, einen Mandats - Contrakt betreffend, die Be- rufung wegen Versäumung der neunzig, tägigen Nothfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift von Amts wegen für verlassen erklärt. Am 7. September wurde: 5. lu der AppcllationSstchs von dem vor- maliger, Appellations Gerichtshofs in Ulm zwischen der Curatel des Freiherrn Franz von Thüna in Künzelsau, Bekl., Ap- psllantin, und der Christine Thüna in Stuttgart, cum cur., Klägerin, Ap- pellarin, Paternitäts-Ansprüche betref- fend, die Berufung wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde ohne wei- tere Verhandlung verworfen, und der Appellant in die Kosten verurtheilt. Am 14. September wurde: 6. in der AppellationSsache von dem Civil- Senat des K'onigl. Gerichtshofs zu Eß- lingen zwischen Augustin Mayenspcrger, als Pfleger der Wiktwe Anne Marie Dupius zu Oeffingen, Kläger, Queru- lanten, nun Appellanten, und dem Kreuz- wirth Johann Gauß daselbst, Beklagten, Querulaten, nun Appellaten, Annullirung eines Ackerkaufs betreffend, das Erkennt- niß voriger Instanz unter Verur Heilung des Appellanten in die Kosten dieser In- stanz bestätigt. Am 17. September wurde: 7. in der Appellalionssache von dem Civil- Senat des Königl. Gerichtshofs zu Ulm zwischen der Gemeinde Hagenbnch, Ober- amts Biberach, Klägerin, Appellantin, «nd dem Stadt - und Amts-Pfleger von 768 Pflummern kn Biberach, Beklagten, Appell«!cn, einen Wiesen - und Och-t'd-- zins bouessend, die Berufung wegen Versäumung der neunzigtägigen Nolhfrifi zu Einreichung der Beschwerdeschrift von Amts wegen für verlassen erklärt. A m t k. September wurde: 8. in der Appellation«fache von dem Senat des Königl. Gerichtshofs z» bllm zwischen Ignaz Landthaler. zu Delme»- singen, Oberamis Wiblingen, Beklag ten, Appellanten, und Abraham zu Laupheim, Kläger, Appellaten, Al" rechnung betreffend, die Berufung wegtp Mangels an der appellablen SuMw? unter Verurrhellung des Appellanken i" die Kosten dieser Instanz verworfen. Am 29. September wurde: «. kn der App llrtionssache von dem Cioil- Senat des Königl. Gerichtshofs für de» Neckar - Kreis zwischen Christine, fl1*' Strbhlin zu Schlittern im Großherzige thum Baden, Ehefrau des in Csnkntd gerathenen Kaufmann» KyliuS, vormals zu Berg, Liquidantin, Appellaiin, nun Appellamin, und dem Kaufmann Ne-k zu S-uttgark, und mehreren andern in den Akten genannten Gläubigern des fl§- dachten Kylius , M't Lkqnidanten Ap pellanten, jetzt Appellaten, Liquidität ?6g und Lokation einer Forderung im Gante voriger Instanz, unter Vergleichung der des Letzteren betrestend, das Erkenntnis Kosten abgeändert. ///. Ehegerichtlicher Senat. Geschieden Den ff. und i3. September: r. Cacharlne, g-b. Winkler, von Busen- weiter, Oberamls Sulz, Klägerin, von BalrhaS Staiger, von Fluor», Ober- amts Oberndorf, Beklagten; '«Georg Zaiger, Oberumgelder zu Blau- beuren , Kläger, von Friedrike, geb. Höhr, von Sindelfingen, Oberamts Böb- lingen, Beklagten; je(i u.,)wegen Ehebruchs, unter Ver- urcheilung der Beklagten in die Kosten. Denk. September: 5. Bartholomäus Bühler, von Gärtringen, Oberamts Herrenberg, Kläger, von Anne Marie, geb. Hagenlocher von da, Be- klagten; 4. Jakob Friedrich Geiger, von Neuffen, Oberamts Nürtingen, Kläger, von Agnes Rosine, geb. Schweizer von ds, Be- klagten ; je (S und /,) wegen beharrlicher Wider- spenstigkeit in Fortsetzung der Ehe, un- ter Vergleichung der Kosten. Den i3. und 20. September: 5* Kristine, geb. Freitag von Münsingen, wurden: Klägerltt, von Johann Boöler, Schnei- der von da, Beklagten; 6. Carl Ramminger, Rothgerbermeister zu Eßlingen, Kläger, von Friedrike, geb. Schüler von da, Beklagten; 7. Philipp Adam Rieker, Bäcker von Groß- gartach , Oberamts Hellbronn, Kläger, von Marie Elisabethe, geb. Flinspach von da, Beklagten; 8. Anne Barbara, geb. Walz, von Lehen- weiler , Oberamts Böblingen, Klägerin, von Johann Georg Koch, Schäfer von da, Beklagten; 9. Martin Gann, "von Münklingen, Ober- amts Leonberg, Kläger, von Magdalene, geb. Ammann, von Weil im Dorf, desselben Oberamts, Beklagten; ,v. Louise, geb. G-yer, von Car-löruhe, Klägerin, von Eduard Schani, König- licher Legationsrath zu Stuttgart, Be- klagte» ; js (5—r») Kegen beharrlicher Wider- spenstigkeit in Fortsetzung der Ehe, unter Verurtheilung der Beklagten in die Kosten. 770 B) Kreis-Gerichtshöfe. /. Gerichtshof für den Neckar-Kreis, r.) Criminal- Senat. Am r. September wurde: i. BaltaS Kemmler, von Sersheim, Oberamts Vaihingen, wegen mit vorbe- dachtem Entschlüsse zugefügter Verwun- dung , wegen gefählicher Drohung, wie- derholter schwerer Injurien, versuchter Unzucht und geleisteter Beihülfe zu ei- nem Scortarions - Vergeben, Störung des häuslichen Friedens, und mittelst nächtlichen Einsteigens versuchter Miß- handlung , neben Bezahlung sämtlicher Arrest-Azungs- und Untersuchungs-Ko- sten zu achtmonatlicher Zuchthaus» strsfe mit derbem Willkomm verur» theilt. Am 4. September wurde: a. der Elisabethe Brezler, von Neuhüt- ten , Oberamts Weinsberg, wegen meh- rerer gewerbsmäßig verübter kleiner Dieb- stähle, worunter ein ausgezeichneter be- griffen ist, neben dem Kosten- und Scha- dens-Ersatz eine viermonatliche Zucht, hausstrafe zuerkannt. Am 6. September wurden ver- urtheilt: S. auf die von dem Oberamtsgerichte Waib- lingen geführte Untersuchung; a) Eberhard Friedrich Weikh, Küfern"!- ster zu Stuttgart, wegen verübten trugs, und wegen wiederholter Thei^ nähme an Betrügereien, auch vieljähri- gen ConkubinatS, neben Bezahlung fei»" Arrest - und Azungs- auch ein xi der Unterst! chungs - Kosten zu sechs natlicher Zuchthausstrafe; ^)3»hannes Stüber, von Oßweil, 0^ amts Ludwigsburg, wegen wiederholten, ^ verabredeter Verbindung gewerbsmäß^ verübten Betrugs und Fälschung, ftV «er wegen versuchten Betrugs und weg*" Scortation, neben Bezahlung Arrest -Azungs- und f der Unterst chungs - Kosten, unter Berücksichtigung des erstandenen Arrests, zu ein und dreivlerteljähriger Zuchthaus strafe; c) Georg Peter Zorn, von ForchtenberS- OberamtS Oehringen, wegen rviederhe f ten, in verabredeter Verbindung gewerbS' mäßig verübten Betrugs und Fälsch""^ neben dem Ersätze seiner Arrest-AznngS- und -§- der Untersuchungs - Kosten i1* achtzehenmonatlicher Zuchthaus strafe. Am 8. September wurde: 4» gegen die zu Stuttgart in Untersuchung gekommene Luise Barbara Currle, v^n Uhlbach, Oberamts Cannstadt, wegen dritten, zum Theil ausgezeichneten Dieb- stahls , mehrerer, zum Theil ausgezeich- neter Betrügereien, Lügen vor Gericht, und Unzucht in der Residenzstadt, neben dem Ersätze der Arrest - Azungs - und Untersuchungs-Kosten, auch Vergütung des Schadens eine zehenmonailiehe Zuchthausstrafe und nachherige Einsper- rung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf fünf Monate, erkannt. Am ii. September wurde: 5. der Barbara Siglin, von Horrheim. Obcramts Vaihingen, wegen Diebstahls, Verheimlichung ihrer Schwangerschaft und unverschämten Betragens vor Ge- richt zu der am 16. Juni d. I. gegen sie ausgesprochenen siebenmonatlichen Zucht- hausstrafe (Staats- und Regierungs- Blatt S. 612) ein Zusatz von einem Monate nebst Abschied zuerkanntt An demselben Tage wurde: 6. Jakob Friedrich Leibfried, Mezger von Döffingen, Oberamts Böblingen, wegen thätlicher, mit Mißhandlung ver- bundener Widersetzlichkeit, und Injurien gegen die Obrigkeit, neben der Verbind lichkeit zu Erstattung seiner Haft - so wie der Untersuchungs-Kosten mit vier- monatlicher Fesiungsstrafe belegt. Am i5. September wurden ver- urtheilt: 7. Georg Friedrich Lauterwasser, von Rielingshausen, Oberamts Marbach, we- gen mittelst vor Gericht vorgebrachrcr Lüge versuchten Betrugs, neben Bezah- lung von f- der Untersuchungs-Kosten zu fünfmonatlicher Zuchthausstrafe; 6. August Bochart, Handlungs-Lehrling von Heilbronn, wegen fortgesetzter aus- gezeichneter, zum Theil großer Diebstähle, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des Schadens und zur Bezahlung seiner Arrest-AzungS- und Untersuchungs-Ko- sten zu zwanzigmonatlicher Festuugö- strafe; ... 9. Johann Andreas Kenner, von Krum- menacker, Oberamts Eßlingen, wegen un- züchtiger, mit Zwang verbundener Beta- stungen seiner Stieftochter, neben Be- zahlung der Untersuchungs - Kosten zu einjähriger Zuchthausstrafe. Am 18. Seprember wurde: 10. der vormalige Bürgermeister Jakob Klaiber, von Scheppach, Oberamts Weinsberg, wegen aus Fahrläßigkeit ge- setzten Kassen-Resis zu Bekleidung eines verrechnenden Amtes für unfähig er- 77* klärt, und zu vierwöchiger Gefäng- m'ßstrafe, neben Bezahlung der Untcrsu- chungs - Kosten und Ersatz des erweis- lichen Schadens verurtheilt. An demselben Tage wurde: »i. Georg Schraishuhn, von Iptingen, Oberamts Maulbronn, wegen Mißhand- s- lung seines Stiefvaters und Verwundung einer anderen Person, neben Bezahlung der Untersuchungs - und Heilungs - Ko- ster: mit viermonatlicher Festungs- strafe belegt. Am 21, September wurden ver- urtheilt: ir. Carl Phillipp Auberlen, Glaser-Ge- selie von Böblingen, wegen wiederholrer Uebertretung der Covfination, wiederhol- ten V.-girenö und leichtsinnigen Schul- denmacheus unter falschen Vorspiegelun- gen, nzu einjähriger Zuchthausstrafe mit Abschied, und nachheriger Einsper- rung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Monaten, auch zn Bezahlung der Untersuchungs - Kosten ; i3. Johann Friedrich Ko ch, gewesener Bürgermeister zu Güglingen, OberamtS Brackeuheim, wegen eines zum Theil vorsätzlichen Kassen-Rests bei dem Bür- germeisteramt und wegen Veruntreuun- gen bei Verwaltung von Pflegschaften, auch Fälschung, neben dem Ersetze dcS Schadens samt Zinsen und Bezahlung von r% der Untersuchungs - Kosten z" zweijähriger Zuchthausstrafe. Dabei wurde derselbe von seinem Amte cassirt, und zu Bekleidung eines öffentlichen Am- tes für unfähig erklärt. Am i5, September wurde: J4* gegen Johannes Häber.le, von Groß' hrppach, Oberamts Waiblingen, wegen wiederholten Vagirens, neben der Vcr- urtheklung zum Ersätze seiner Arrcst- AzungS- und Untersuchungs-Kosten eine viermonatliche Zuchthausstrafe mit einem derben Abschied und nachhe- rige Einschließung in ein Zwangs - Ar- beitshaus auf wenigstens zwei Monate erkannt. An demselben Tage wurden verurtheilt: 15. der zu Heilbronn in Untersuchung 0e) kommene Freiherr Carl von Killinger zu Schwabach, Oberamts Weinöberg, wegen großer Betrügereien, neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung Untersuchungs - Kosten zu einjährige"* Festung- - Arrest; 16. auf die von dem Crlminalamt Stutt- gart geführte Untersuchung: a) Johann Georg Hablizel, von Schw- alch, Oberamts Böblingen, «eg) Jakob Friedrich Bek von da, wegen ausgcsteßener Iajurien und Drohungen gegen den Dorfschützen, mit thätlicher Mißhandlung verbundener Widersetz- lichkeit gegen denselben, und wegen Wi- dersetzlichkeit gegen den Orts-Vorsteher, so wie gegen die zu seiner Arrestruug beauftragten Personen zu fünfmo- natlicher; c) Adam Pfeiffer von da, wegen aus- gestoßener Injurien gegen die Schaar- 77-4 wache und wegen zum Theil mit lhät- licher Mißhandlung verbundener Wi- dersetzlichkeit gegen seine Orts-Obrigkeic' und gegen die zu seiner Verhaftung beauftragten Personen, zu viermo- n a t l i ch e r; ö) Christoph Bek von da, wegen ausge- stoßener Injurien gegen den Dorf- schützen und mit thatlicher Mißhand- lung verbundener Widersetzlichkeit gegen denselben, auch Entweichung aus dem Orts-Gefängnisse zu viermonatli- cher; e) Jakob Schweizer von da, wegen mit thäclicher Mißhandlung verbunde- 2.) Civil . In der Appellationssache von dem Stadtgerichte zu Stuttgart zwischen den Weingärtner Johann Georg Klumpp- schen Eheleuten daselbst, Kl., Anten, und dem Dr. Lenz ebendaselbst, Bell., Aren, eine abgetretene Abfindungssumme betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom ri. August, publ. den 8. Septem, ber, das unter dem »z.Ang. i8r8erLffnete Urtheil erster Instanz unter Compcnst- rnng der Prozeß-Kosten und einem Be- weis-Vorbehalt für den Bett., Aien, dahin abgeändert, daß dieser den Kl., ner Widersetzlichkeit gegen den Dorf- \ schützen zu vier monatlicher Fe- siungsstrafe; dabei wurden Jedem seine Arrest - und Azungs- auch £ der Untersuchungs- Kosten zugeschieden. An demselben Tage wurde: ,o. der Friedcike Schäfser, von Dürr- menz, Overamrs Maulbronn, wegen ei- nes qualificirten Hausdiebstahls und zweier Betrugs-Versuche, neben Züsch--' düng der Untersuchungs-Kosten und deS Schadens-Ersatzes eine viermonatli- che Zuchthausstrafe zuepkannt. - Senat. Anten, die eingsklagten rrc.fi. nebst Vorzugs - Zinsen je von -I- des Capital seit dem r. April, ».Juli und ».Okto- ber i8»7 binnen dreißig Tagen zu &e'' zahlen verbunden sey. 2. In der Appellationssache von dem Stadt- gerichte zu Stuttgart zwischen Georg Friedrich Herrmann zu Gablenberg, Bekl., Anten, und Carharine Elisabeths Ehefrau des Lcbnkntschers Friedrich Cl- säßer zu Stuttgart, cum curat, leg-. Kl., Atin, Capital-Farderung betreffend, wurde vermöge Beschlusses cl.8. -6. Juist, inf. 5. August , bic Berufung wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde unter Verunheilung des Anten in die Prozeß-Kosten dieser Instanz von Amts wegen verworfen. 3- In der Dcbirsache des zu Ludwigsburg verstorbenen Stabs-Rittmeisters v. Wci- gelin wurde am 5. Juli das Erstiakeits- Urtheil gefällt, und den a. August er- öffnet. 4. In der Appellationssache von dem Ober- amtSgerichte zu Besigheim zwischen dem Unterförster Fischer, von Kleebronn, Bekl., Anten, und Caroline Louise von Seedach, Kl., Atin, Ansprüche aus un- ehelicher Schwängerung betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom :c>. Juli und ins. 8. August, das Urrheil erster Instanz de publ. 22. Oft. 1820, indem der Kl., Atin der Reinigungs - Eid zuerkamit wurde, abgeändert, und für den Fall der Ableistung des Eides der Bekl. in die Prozeß-Kosten veruriheilt, für den entgegengesetzten Fall aber wurden solche verglichen. 5* In der Appellationssache von dem Ober- amtügerichte zu Waiblingen zwischen Georg Beutler zu Großheppach, Bell., Anten, Pcten, und Michael Bosch z« Börtlin- gen, Kl., Aten, Puten, die Vindication eines Ochsen betreffend, wurde die durch Urtheil vom 17. Febr., ins. 8. Marz d. J. bedingt ausgesprochene Abweisung des Kl., Aten, unter Compenstrung der Ko- sten beider Instanzen nunmehr durch Erkenntniß vom 7., ins. 11. Aug. für unbedingt erklärt. 6. In der Appellationssache von dem Ober- amtSgerichte zu Backnang zwischen Georg Friedrich Schneider, Hirschwirth zu Un- terbrüden , Kl., Anten, und Friedrich Lederer, Ober-Acciser zu Backnang, Bekl., Aten , Forderungen aus einem LieferungS - Geschäfte betreffend , wurde vermöge Erkenntnisses vom 3o. August und ins. 2i» September, das unterm 28. Juni 18:0 eröffnet- Urtheil erster Instanz dahin abgeändert, daß der Kl., Ant, unter Verurtheilung desselben in die Kosten zweiter Instanz mit der an- gestellten Klage abzuweiftn sey. 7. In der Appellationssache von dem Stadtgerichte zu Stuttgart zwischen den Gebrüdern Benz, von Reutlingen, Luten, Anten, und dem Sladtrath Lotter zu Stuttgart, als Güterpfieger der Johann Friedrich Bok'schsn Gantmasss daselbst, Laten , Aten, SeparationS - Recht und Location im Gante betreffend, wurde durch Erkenntniß vom 4« und ins. 14. September, das am 6. Oktober i8rc> er- öffnte Urtheil erster Instaz unter Ver- urtheilung der Anten in die Prozeß-Ko« sten der zweiten Instanz bestätigt. 8. In der untergänglichen Appellationssa- che von dem Stadtgerichte zu Stuttgart zwischen dem Handelsmann Moses Be- nedikt daselbst, Vorbekl., Nach«., An- ten, und dem Ober-Finanz-Kammer-Se- kretär Bischer, nunmehr dessen Besitz- Nachfolger , Kaufmann Bilfinger eben-' daselbst, Vorkl., Nachbekl., Aten, Bau- fireiiigkeit betreffend, wurde durch Be- schluß vom n. und ins. 16. Sept. die Appellation wegen Mangels einer ge- gründeten Beschwerde unter Verurthed lung des Anten in die Kosten dieser Instanz von Amts wegen verworfen. II. Gerichtshof für den Schwarzwald-Kreis. i.) Criminal-Senat. Am 6. September wurde: r. Georg Vogt, Schuster von Nehren, Oberamts Tübingen, wegen Verfälschung einer öffentlichen Urkunde und damit verübten Betrugs, neben der Verbind- lichkeit zu Erstattung des verursachten Schadens und sämtlicher Untersuchungs- Kosten, zu fünfmonatlicher ZwangS- ArbeitSstrafe verurlheilt. Am 7. September ist: *. Catharlne, Christian Ralls Ehefrau, von Ehningen, Oberamtö Urach, wegen Fälschung mehrerer Prioat-Urkunden und damit versuchter Betrügereien, neben der Verbindlichkeit zu Erstattung der Unter- suchungS-Kosten, zu achtmonatlicher Zuchthausstrafe verurtheill worden. Am 10. September wurde: 3. Franz Laser Riedinger, fuspendirter Obmann des Bürger-Ausschusses zu Sfa®* dingen, Oberamts Tuttlingen, theils *»0' gen Unterschlagung, theils wegen untregung, neben der Verbindlich^ zum Ersatz des gestiftete» Schadens, »ud Zy Erstattung sämtlicher Untersuchung^ Kosten, seiner Obmannsstelle entsetzt, f11* unfähig zu Bekleidung eines öffentlich^ Amtes erklärt, und zu fünfmonatig cher Festungö-Arbeitsstrafe verurihe^' Am t4. September wurde: 4. auf die zu Neuenbürg sta (gehabte ^n' tersuchung: a) Matthäus Müller, von Oberniebe^ spach, wegen fortgesetzter, zum Theil ihäilicher Widersttzlicheit gegen die in Ausübung ihres Amts begriffenen cbrig' Zeitlichen Diener, sodann wegen mch^ facher zum Tbeil grober Injurien 777 feinen OrtS-Vorsieh«r, auch wegen eines zwar kleinen, dabei aber ausgezeichne- ten Diebstahls, und wegen anderer mehrfacher Excessc, neben Verfälluug in seine Verhaft- und einen angemesse- nen Theil an den Untersuchungs-Kosten, mit fünfzehn wöchig er Fcstmigs.Ar- beitSstrafe belegt;) b) die Wittwe Catharine Müller, von Obrrniebelspach, wegen der sich bei Ar- retirung ihres Sohnes zu Schuld ge- brachten, mit thällicher Mißhandlung verbundenen Widersetzlichkeit gegen einen in Ausübung seines Amts begriffenen obrigkeitlichen Diener, so wie wegen wiederholter grober Injurien gegen ihren Vorgesetzten Schultheißen, und wegen Injurien gegen die in einer früheren Untersuchung gegen sie abgehörten Zeu- gen, mit Rücksicht auf die von ihr wegen ähnlicher Vergehen schon früher erstandenen Strafen und unter Ein- rechnnng eines Theils des erstandenen Arrests, zu vkermonatlicher Zucht- hausstrafe verurtheilt, auch in ihre Ver- haft - und einen angemessenen Theil an den Untersuchungs-Kosten versäht. Am 17. September ist: *. auf die zu Urach stattgehabte Untersu- chung : 'O Salomen -8 au er, von Neckarhausen, Oberamts Nürtingen, wegen wiederhol- ten, ausgezeichneten, und in Genossen- schaft verübten Diebstahls, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze seiner Ver- haft- und der hälftigen Untersuchungs- Kosten, zu fechsmonatlicher Zucht« haussirafe mit Willkomm, und d) Salomo« Henzler, von Neckarhau- en , gleichfalls wegen au?ae;eicbneten, und in Genossenschaft mit Bauer ver- übten D'wbsrahlö, neben Verfüllung in feine Verhaft - und die andere Hälfte der Untersuchungs-Kosten, zu drei und einhalbmonarlicher FestungS- Arbeisstrafe verurtheilt worden. Am ,0. September wurden: 6. auf die zu Reutlingen gepflogene Unter- suchung: a) Johann Friedrich Hoch, von Pful- lingen , wegen eines ln Genossenschaft verübten, ausgezeichneten, und wieder- holten Diebstahls, neben der Verbind- lichkeit zum Ersatz des Schadens und feiner Verhaft-, so wie der hälftigen Untersuchungs-Kosten, unter C'lnrechnung eines Theils des erstandenen Arrests, zu einer dreijährigen Zuchthausstrafe, und zu nachheriger wenigstens acht- zehnmvnatlicher Einschließung in ein Zwangs-Arbeitshaus; b) Johann Gesrg Stehle, von Iefln- gen, Oberamts Sulz, wegen des in Gemeinschaft mit Hoch verübten Dieb- stahls , welcher als dritter im rechtli- chen Sinne erscheint, und wobei über- dies die weiteren wegen Diebstahls- Versuche und Beihülfe zu einem Dieb- stahl von Stehle früher erstandenen Strafen in Rücksicht kommen, so wie wegen Lügen und ungebührlichen Be- nehmens vor Gericht, neben solidari- scher Verbindlichkeit zum Ersätze des Schadens, und neben Verfüllung kn seine Haft-so wie in die andere Hälfte der Untersuchungs-Kosten, zu einer Zucht- hausstrafe von zwei Jahren und drei Monaten, nebst derbem Will- Erkenntnisse in Am »4. August wurde: ö. in der vor dem Oberamtsgerichte zu Nagold verhandelten Untersuchungs- sache gegen den Bauernknecht Jakob Friedrich Renz, von Emmingen, erkannt, daß derselbe wegen des an seiner Ehe- frau verübten Mords zur Nichtstätte ge- schleift, sodann mit dem Rade von oben herab hingerichtet, hier- nächst der Kopf von dem übrigen Kör- per getrennt, dieser auf das Rad ge- fischten und jener auf einen Spieß ge- komm und Abschied, und zu nachhe- riger Einschließung in ein Zwangs Ar- beitshaus auf wenigstens ein Zahl vcrurtheilt. Am ,6. September ist: 7. Johannes Schanz, von Wittlingen Oberamts Urach, wegen zwar einfachen, jedoch großen und wiederholten Dieb- stahls , sodann wegen kleiner Familien- Entwendung, und beziehungsweise 2>e^ untreuung, auch wegen Vagirens, nebc" der Verbindlichkeit zu Erstattung Schadens, so wie seiner Verhaft- Azung^- und sämtlicher Untersuchungs-Kesten, J11 sieben und el >1 halbm 0 natlicherZuHt- hausstrafe vcrurtheilt worden. Revisions-Fallen. steckt werden solle, auch der Ersah ausgelaufenen Verhaft - AzungS- U»te^ fuchungs - Vertheidkgungs - und 4?'”' richtungS-Kosicn aus der Hinterlasfensch^ des Verbrechers, so weit diese dazu reicht, zu leisten fty. Da nun Seine Kdnigl. nach höchster Entschließung vom 7-^ tember 1811 im Gnadenwege vorsteb^ des Urthell nur dahin zu mildern bewogen gefunden haben, daß der b rech er durch das Schwert hinget^/' 779 tet, hiernächst dessen Körper auf das, Jakob Friedrich Renz diese Todesstrafe Rad geflochten und sein Kopf auf den am :o. September d. I. kn der Ober- Spieß gesteckt werden solle, so wurde an amrsstadt Nagold vollzogen. 2.) Civil- Am i,. September wurde: r. in der Ationssache von dem OberowtS« geeichte zu Rotkenburg zwischen Johann Camesaska, Gastgeber zum römischen Kaiser von da, jetzt dessen Erben, Bek'., Anten, und Longin Buhmüller, von Jungingen im Fürstenthum Hcchingen, jetzt dessen Erben, Kl., Aten, Forderung aus einem LieferungSgesellschafts-Vertrag und andern Rechtsgeschäften betreffend, den Bett., Anten, die Abschwörung ei- nes assertorischen Eides auferlegt und für den Fall der Eidesleistung auf Freispre- chung von der Klage unter Prozeß-Kv- sten-Compensation, für den Fall der Ei- des - Verweigerung aber auf Verurthei- lung der Bekl., Anten, zu Bezahlung der eingeklagten Summe sowohl als der Prozeß-Kosten erkannt; die Nichtigkeits-Klage und AppellaüonS- sache von dem Oberamtsgerichte zu Freu- denstadt zwischen Christoph Friedrich Klumpp, Gastmeister in Reichenbach, Kl., O.nten, Anten, und Matthäus Iäkle daselbst, Bekl., Qatcn, Aken, Sen a t. Wiederlosung betreffend, wegen mangeln- der Nichtigkeits - und Beschwerdegründe unter Verfüllung des O.nten, Nten, in die Kosten zweiter Jnstnz weggewiesen. Am 14. September ist: 3. in der Nichtigkeits-Klage- und AtionS- sache von dem Oberamtsgerichte zu Obern- dorf zwischen Carl Jeggle, von Schram- berg, Kl., Inten, Qnten, Anten, und der Landschafts-Kasse daselbst, Bekl., Irin, O.atin, Aiin, eine Fuhrlohnöfor- derung jetzt Wiedereinsetzung in den vo- rigen Stand betreffend, der O.nt, Ant, wegen Mangels einer Nullität und ge- gründeten Beschwerde unter Verurthei- lung in die Kosten dieser Instanz abge» wiesen worden. Am 18. September wurde: 4» in der Ationss»che von dem vormaligen Oberamtsgerichte zu Rortenburg zwischen der Ehefrau des Anton Zug, von Hkrr- lingen, cum curatore , Latin, Antkn, und der Gaurmasse ihres Ehemanns, La in, Atin, Lokation im Gant betref- fend, eben so erkannt. 3 Am 19, September ist: 5. in der Alionssache von dem Oberamts- gerichte zu Sulz zwischen den Grrichtömit- gliedern zu Leidringen und beziehungs- weise deren Erben, Bekl., Anten, und den Erben des Salinen-Cafsiers Schmol- ler in Sulz, Kl., Aren, subsidiarische Klage betreffend, das erstrichterliche Er- kenntniß unter Vrrfällung der Anten in die Prozeß-Kosten zweiter Instanz be- stätigt worden. Am r5. September wurde: 6. in der Ationssache von dem vormaligen Oberamtsgerichte zu Reutlingen zwischen Johann Michael Eisenlohr, Bäcker da- selbst, Kl., Anten, und der Wittwe, so wie den übrigen Erben des Franz Eisen- lohr von da, Bekl., Atrn, xcw con- dict. intleMü, aus gleiche Weise erkannt; 7. in der Rechtssache erster Instanz zwischen dem gewesenen Klosterkoch Wilhelm Georg Schnaizenhöfer, zu Tübingen, Kl., und dem Königl. Studien - Rath in Stutt- gart, Bekl., EntschädigungS - Ansprüche wegen Dienst-Entlassung betreffend, Klä- ger mit der Klage in dem Maße, wie sie angebracht worden, abgewiescn und in die Prozeß-Kosten veruriheilt. Am »6. September wurden: in folgenden Ationssachen von dem Ober- amtsgerichte zu Tuttlingen: 8. zwischen Dominkcus Müller, Sonnen wirth von Durchhausen, Bekl., Anten, und der Wittwe des Hoftaths und Bau- direktors Lehmann, von Donamschmgen, cum curatore , Kl., Atin ; 9. zwischen dem Müller Joseph Honer, von Durchhausen, Bekl., Anten, und der gedachten Hofralh Lehmannsch^ Wittwe, Kl., Atin; 10. zwischen Anton Schorpp, von Durchhau sen, Bekl., Anten, und der erwähnt Hofrath Lehmannschen Wittwe, Atin; 11. zwischen Joseph Wagner, von Durch* Hausen, Bekl., Anten, und der erwähn tcn Wittwe des Hofraihs Lehmann, Atin, sämtlich hypothekarische Klage" betreffend, die in erster Instanz von w'r Königs. Justiz - Retardaten - Commissi" gefällten Urtheile unter Verfällung ** Anten in die Prozeß - Kosten zwell^ Instanz unbedingt bestätigt. An demselben Tage ist fernes rr. in der Alionssache von dem Oberaus gerichte zn Tuttlingen zwischen Iohau"^ Wenzler, von Durchhausen, Bekl., Aulen, und der Wittwe des Hofraths Lehmau", von Donauefchingen, cum curatore Kl., Atin, Pfandrechts-Klage betreffend, das in erster Instanz von der Kbn'S* Justiz - Retardaten - Commission gefällt 731 Urlheil bestätigt und A'-'.t in dis Kosten zweiter Instanz verfällt» dem Anten jedoch besserer Beweis nachgelassenund iZ. sind in der Ationösache von dem ge- dachten Oberamtögerichte zwifcyen Jo- hann Georg Grieshaber, von Durchhau- sen, Bekl., Anten, und der erwähnten Hofrath Lehmannschen Wittwe, Kl», A'.in, hypothekarische Klage betreffend, die Parthien über den Grund der Klage zur Beweisführung aufgefordert wor- den. Am r8. September wurde: 14. in der Ationösache von dem Oberamts- gerichts zu Urach zwischen dem Dr. Juris Cammerer in Stuttgart, Bekl., Anten, und David Werwag auf Achalm, Kl., Aten, Schulden-Losung, jetzt Deserviten- und Auslagen-Ersatz-Klage betreffend,, der Aut mit der ergriffenen Berufung wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde abgewiesen und in die Pro- zeß-Kosten zweiter Instanz verurtherlt; ib. in der Ationösache von dem Oberamts- gerichte zu Rottenburg zwischen Martin Hofmeisters Wittwe von da, cum cura- tore, Vorbekl», Nachkl., An rin, und Franz Hofmeisters Wittwe von da, cum curatore, Vorkl., Nachbekl., Atiu, Zurückforderung von unverzinslich über- gebenen -jooo st. in der Vor- und Erb- schafts - Theilung in der Nachklage be- treffend , das erstrichterlkche Urtheil so- wohl in der Vor - als in der Nachklage unter Berfällung der Anti« in die Pro- zeß-Kosten zweiter Instanz bestätigte I/I. Gerichtshof für den Jaz't-Kreis. i.) Crkmi Den ii. September wurde: l> in der vor dem OberamtZgerichte Crails- heim verhandelten UutersuchungSsache ge- gen JohannSpatschek, vonOnvlzheim, derselbe wegen dritten Diebstahls, dessen er rechtlich für überwiesen angenommen wurde, neben Ersatz des Schadens, und Bezahlung der Untersuchungs - Kosten, zu einer sechs monatlichen, seiner kdr- a r - Sena r. perlichen Beschaffenheit angemessenen Zuchthausstrafe und nachherrger drei- monatlichen Einsperrung in das Zwangs-Arbeitshaus zu Ellwangen ver- mtheilt. An demselben Tage wurde: in der vor dem Oberamtsgerichte Oehrkn- gen verhandelten Untersuchungssache wider. 781 Carl Friedrich Schubart, von Dehlin- gen, vnd Genossen: s) Carl Friedrich Schubart, von Oeh- ringen, wegen in Genossenschaft theils versuchten, theils wirklich verübten, großen, qualificirten, im rechtlichen Sinne dritten Diebstahls, und wegen nachgefolgtcr Theilnahme an einem Bettdiebstahl, so wie wegen wiederholten Conkubinais, mit achtzehnmonatlicher Zuchthausstrafe mit Willkomm und Abschied, und nachhrrkgc: neu n m s n atl i ch er Einsper- rung in das Zwangs - Arbeitshaus zu Ellwangen; sodann von den Miturhebern jenes theils attenrirten, theils vollbrachten, großen und qualificirten Diebstahls: b) der verheirachete Taglöhner Martin Giebler, vonMaiuhardsall, wegen hie- durch verübten wiederhollen Diebstahls mit einer cilfmonatlichen Zuchthaus- strafe ; c) der verheirachete Schafknecht Friedrich Schmid, von Neuenstein, wegen gleich- falls hiedurch zu Schulden gebrachten wiederholten, und zugleich in seiner Ei- genschaft als Diensiknecht des Damnisi- katen ausgezeichneten Diebstahls mit zehenmonatlicher Zuchthausstrafe; 6) der ledige Schafknccht Michael Hör- cher, von Bühl, wegen ganz gleicher Verschuldung, st wie wegen eines vo" ihm begangenen weitern kleinen Ha»^ dirlstahls, mit einer eilfmonatlichc" Zuchthausstrafe, sämtlich in Gotteszcll; ferner: e) die ledige Marke Catharine Specht' von Ochringen, wegen wiederholten CoU- , kubinatS mit dem gedachten Carl drich Schubart, vorgäugiger Wisse'" schaft von dem von letzterm in Genosse'" schaft verübten, qualificirten, große-' Diebstahl und nachgefolgter mehrfacher Theiluahwe an diesem und einem tern Diebstahl, mit zchenmonatlU cher Zuchthausstrafe in Ludwigsburg belegt, und jedem der bemerkten I'" quist en seine eigene Arrest- AzungS- und ein verhältnißmäßiger Antheil a" den Untersuchungs-Kosten zugcschiede". Den iZ. September wurde: 3. in der vor dem Oberamtsgerichte ringen verhandelten Denunciationsfach^ gegen den Schultheißen Welk, von Hc"' berg, derselbe wegen Mißbrauchs st'"^ Amts zu einem gewinnst chiigen ordnungswidriger Führung einer Cura'cl. und eines hiebei gefetzten Rests, durch Verwendung von Geldern in seinen tU>e* neu Nutzen, st wie wegen gesetzwidriger Behandlung einer Inquifitionösache, »o" seinem Amte kasfiot, und zn einer vret- 783 wöchigen Gefängnißsirafe, so wie neben dem Schadens-Ersatz in einen angemes- senen Theil der Untersuchungs - Kosten vcrurcheilt. Unterm 15. September wurde: 4. gegen den bei dem Oberamtsgericht Ell- wangen in Untersuchung gekommenen Johann Georg Müller, von Stein- Heim, Oberamts Heidenheim, «egen wie- derholten Vagirens, neben Bezahlung sämtlicher Untersuchungs - Kosten, eine sechsmonarliche Reklusiou in d^s Zwangs- Arbeitshaus zu Ellwangen erkannt» An demselben Tage wurde: 5. der bei dem OberamtSgrrichte Mergentheim in Untersuchung gekommene Georg Adam Hann, von Klingen, K'onizl. Bairi- schen Landgerichts Aub, wegen zweiten kleinen, einfachen, und ersetzten Dieb- stahls, neben Bezahlung sämtlicher Un- tersuchungs-Kosten, zu viermonatli- cher FestungSarveit verurteilt; und fi. gegen die bei dem Oberamt?genchte Gerabronn in Untersuchung gekommene: a) Conrad Kaufmann, und d) Anne Barbara Steinbrenner, von Diesenbach, Oberamts Gerabronn, wegen verübten ersten, großen, qualifi- cirten Diebstahls, neben Ersatz des ge- stifteten Schadens, unter solidarischer Verbindlichkeit, so wie neben Bezahlung ihrer eigenen Arrest-und Azungs-Kosten, und der Untersuchungs - Kosten zu gleichen Theilen, gegen erstem eine achtmonatliche Festungsstrafe; gegen letztern aber eine achtmonatliche Zucht- hausstrafe in Ludwigsburg ausgesprochen. Den 18. September wurde: 7» in der vor dem Oberamtsgerichte Schorn- * dorf verhandelten Untersuchuugssache ge- gen Chlistian Beiswanger, von Un- terhütt, Oberamtö Schorndorf, derselbe wegen thäilicher Mißhandlung seines Vaters und des Anwalds Dais, von Naffach, ferner wegen gewaltsamer Wi- dersetzlichkeit gegen die zu feiner Arreti- rung befehligten Personen, so wie wegen verübter mehrfacher ruhestörenden Excesse, neben Bezahlung seiner Arrest- Aznngs- und Untersuchungs-Kosten, so wie neben Ersatz des durch seinen Ausbruch aus dem Gefängniß verursachten Schadens, zu einjähriger Festungsstrafe verur- teilt, dagegen aber hinsichtlich des Ver- dachts die zu seiner spätern Verhasrnehmung abgeschickten Personen als solche erkannt und sich einer weitern gefährlichen Wider- setzlichkeit schuldig gemacht zu haben, von der Instanz entbunden. An demselben Tage wurde: 8. in der vor dcm Oberamtsgerichte Oeh- ringen verhandelten Untersuchungösache 784 wider den ledigen Christian Hansel» mann, von Sindringen, Oberamts Oeh» ringen, der Bezücht gegen den Ange- schuldigten, seinen Vater zuerst angegrif- fen zu haben, als unerwirsen auf sich beruhen gelassen, derselbe aber wegen der jedenfalls ihm zur Last fallenden, an seinem Vater verübten thätlichen Miß« Handlung, ferner wegen Fälschung einer obrigkeitlichen Urkunde und dadurch ver- übten Betrugs, so wie wegen Scorta- Üons-Vergehens, neben Bezahlung seiner Arrest - AzupgS- und Untersuchungs- Kosten, mit einer sechsmonatlichen Festungsstrafe belegt. Den 20. September wurde: §. der bei dem Oberamtsgerichte Oehrin- gen in Verhaft und Untersuchung ge- kommene Scribent Johann Ludwig Frie- drich Kraus, von Kaisersbach, Ober- amts Welzheim, wegen inkompetenter Beziehung und Unterschlagung von Stempel-Surrogat-Geldern, neben dem Ersatz der unterschlagenen Summe samt Verzugs - Zinse:,, so wie der Zahlung sämtlicher Untersuchungs-Kosten, zu Be- kleidung eines öffentlichen Amtes für unfähig erklärt, und zu viermonat- lichem Festungs-Arrest mit angemesse- uer Beschäftigung vermtheill.. Den r5. September wurde: ro. in der vor dem Oberamtsgerichte Oeh- ringen verhandelten Unterfuchungsfache gegen Wilhelm Sammet, von Heuberg, wegen wiederholten Vagirenö, Lügci's vor Gericht, so wie wegen zweier klei- nen, einfachen Diebstähle, welche de» vierten Diebstahl des Jnquisiten begrüß den, neben Schadens-Ersatz und Zuschei- düng der Arrest - Azungs - und der sämtlichen UntersuchungS - Kosten, c‘lie zehenmonalliche Zuchthausstrafe Gotteözell mit Willkomm und Ab- schied, und nachherigc fünfmouakli- che Einsperrung in das Zwangö-Arbeits- Haus zu Ellwangen ausgesprochen. Den rg. September wurde: n. in der vor dem Oberamtsgerichte Gail- dorf verhandelten Untersuchungssache, Johann Jakob Hammer, vom Laibacher Hof, Oberamts Marbach, wegen mehre- rer, zum Thril großer und qualisicirter Hausdiebstähle, welche als drittes D>e^ stahls - Verbrechen erscheinen, zu fün^ zehn monatlich er Zuchthausstrafe ln Gotteözell, mit Willkomm und Ab- schied, nachherlger Reklusion in das ZwangS-ArbeitShauS des Neckar-Kreises auf unbestimmte Zeit, wenigstens aber auf sieben Monate, und künftiger- 85 Stellung unter genaue polizeiliche Auf« licht, wie auch zum Ersätze des Scha- dens und Zahlung der aufgegangencn Untersuchung- Arrest - und Azungs- Kosten vermcheilt. An demselben Tage wurde: 12. der bei dem OberamtSgerichke Welzheim in Untersuchung gekommene Ulrich Bar- rels, von der Strauben, wegen wieder- holten Vagirens und Bettelns, zu drei- monatlicher Zuchthausstrafe in Gottes- zell, nachheriger Reklusion in das Zwangs- Arbeitshaus für den Jaxt-Kreis auf die Dauer von drei Monaten und künfti- ger Stellung unter genaue polizeiliche Aufsicht, auch zum Ersätze sämtlicher Untersuchungs - Arrests - und Azungs- Kosten, condemnirt, und »3« in der vor dem Oberamtsgerichte Kün- zelsau verhandelten Untersuchungssache, Aaron Nathan, Jude von Dörzbach, wegen Miturheberschaft zweier verübter großer Betrugshandlungen, deren- er LaugnenS unerachter für rechtlich über- wiesen angenommen worden, zu einer ein und zwanzigmonatlichen Zucht- hausstrafe in Gotteszell verurcheilt. Revisions-Falle. Ludwig Bin »Hammer, von der Gyps- blnterm r. September wurde: .1* die bei dem OberamtZgerichte Ellwan- gs» in Verhaft und Untersuchung, ge- kommene Josephe Ziegelmaier, von Hundslohe, wegen verheimIichter.Schwan- gerschast und Geburt, vorsätzlicher lebens- gefährlicher Behandlung ihres Kindes, und verschuldeter Tödtnng desselben, neben Bezahlung der Haft - Untersuchungs- und Verchrrdigungs - Kosten, zu acht- jähriger Zuchthausstrafe in Ludwigs- burg verurtheilt. Unterm 3,. Juli wurde: in der Untersuchungssache gegen Johann mühle bei Ober - Sontheim , Oberamts Gaildorf, das revisionsrichterliche Er- kenntniß dahin ausgesprochen: Daß der Angeschnldigte wegen des an der Catharine Wohlfarth, von Ehningen, OberamtS Urach, verübten vorsätzlichen Todtschlags, unter Verwerfung seines unbegründeten Widerrufs der einbekann- ten Absicht zu tödten, durch das Schwerdt vom Leben zum Tode zu bringen, und der Ersatz sämtlicher Arrest- Aznngs- Untersuchungs - Ver- theidigungs- und Hinrichtungs-Kosten, 7 06 so wie der Kosten der versuchten Heilung der Getödtetcn aus dem Ver- mögen des Jnquistten, so weit ein sol- ches vorhanden, zu leisten seye; welches Erkenntniß Seine Majestät 2.) Civil Den i. September wurde: i. in der Appellationssache von dem Ober- amtögerichre Oehringen zwischen der Friedrich Müllerschen Ehefrau zu Mit- telsteinbach, unter Beistand ihres Kriegs- vogts , Kl., Antin, und der Michael Koppenhdferschen Vormundschaft daselbst, Bekl., Atin, Schuldforderung betreffend, der durch oberrichterliche Anordnung von dem Oberamlögerichte Oehringen zu Stande gebrachte Vergleich genehmiget. Den 7. September wurde: , in der Rechtssache des vormals Fürstl. Hohenloheschen Hofraths Herwig zu Ku- pferzell, Kl., Anten, gegen Friedrich Baumann, von der Ziegelhütte, Bekl., Aten, Schuldforderung betreffend, die gegen das Urcheil des Oberamtsgerichts Oehringen ergriffene Berufung wegen Versäumung der neunzigiäglgen Noch» frist zu Einreichung der Beschwerdeschrift unter Verur,Heilung des Anten in die Prozeß-Kosten verworfen. der König im Wege der Gnade z" mildern, Sich nicht bewogen gefunden haben, und daher unterm 18. Septem ber wirklich vollzogen wurde. - Senat. Den 10. September wurde: 3. in der AtionSfache von dem Oberawts- gerichte Ellwangen zwischen Xaver Graule, von P ahlheim, Bekl., Anten, und dem Melchior Osterrieder von da, Kl., Aten, als Güterxfleger der Nikolaus Sche^ männschen Gantmasse, die Arion wegen Versäumniß der neunzigtägigen Nachfrist zu Einreichung des Beschwerde - LibellS für verlassen erklärt, und Ant in die Kosten dieser Instanz vcrurtheilt. Den ,5. September wurde: 4. in der AtionSfache zwischen den Julius Baderschen Eheleuten von Thomashard, Imploraren, Appellanten, und den in acüs benannten Gläubigern derselbe«', Imploranten, Appellaten, Jllatcnfor^ rung rr. der Julius Baderschen EheftuU betreffend, die ergriffene Berufung wege" Versäumung der neunzigtägigen No«h' frist zu Einreichung des Gravatorial- Libells, für defcrt erklärt» t 78 7 An dem selben Tage wurde:' das von Georg Michael Schalk, von Herreuthierbach, Kl., ^ntcn, in seiner Rechtssache mit Johann Georg Schals von Ettenhausen, Bekl., Aren, 'Schuldforderung betreffend, gegen das desertorische Erkenntniß vom »7. Februar d. I. eingereichre RestitutionSgesuch un- ter Verurcheilung des Anten in die Kosten, jedoch mit Beweis Nachlaß, ab- geschlagen. An demselben Tage wurde: 6. in der Berufungssache von dem Ober- amtsgerichte zu Hall zwischen dem Kupfer- schmidt Gros und Consorten allda, Kl., Anten, Producenten, und den David Mulfingerschen Erben daselbst, Bekl., Aten, Produkten, das Eigenthum eines HauftS betreffend, erkannt, daß Klüger, Ante» , Producenten , das, was ihnen zu beweisen nachgelassen worden, wie recht, nicht erwiesen haben, daher es bei dem Erkenntnisse vom »8. April 1819 sein Verbleiben haben, auch die an- tische Parchei die durch ihre BeweiS- Antretung weiter aufgegangeuen Prozeß- Kvsten allein tragen solle. Am »7. September wurde: 7. in der Berufungssache von dem vorma- ligen Oberamtsgeri lue Kü„,elsa„ zwi- schen den beiden Gemeinden Heßlachshof und Etft-nßckhSrochJatinnen, Amin- neu, und der Gemeinde Hobbach, JaMin, Alin, Störung dos Besitzes hinsichtlich des Rechts : die Conkurrenz zue Reallasten zu fördern betreffend, reformatorifch auf Ent- bindung von der Klage mir Beweis Nach- laß erkannt, und dis Kosten verglichen. Unterm ,9. September wurde: 8. in der Ationsfache von dem vormaligem Oberamtögerichte zu Crailsheim zwischen der Gemeinde Gcdningen, Bekl., Au- rin,-und dem F.-eiherr::ch von Crails- heimischen Reutamte Hornberg, Kl., Anten, verweigerten Nsvalzehnten be- treffend, das unterm ü.März 1817 er- dffnete Urtheil erster Instanz abgeändert, die in beiden Instanzen ausgelaufene Kosten aber verglichen.. Au demselben Tage wurde: 9. in der Berufungssache von dem Ober- amtsgerichk» Ellwangen zwischen Iohau- nes Brenner in Schrezheim, Bekl., Anten, und der geistlichen Verwaltung in Ellwangen , Kl., Alin, PfandrechtS- Av spräche berreffend, die eingelegte Ation wegen Versäumung der neunzigtägigen Nütbsrist zur Einreichung deo Beschwc.« dm LibeüS für verlassen erklärt, und der Appclla't in die Kosten vkrunheilt. An demselben Tage wurde: iv. in der NichtigkeitMlagsache von dem 7 88 vormaligen Oberamtsgerichte zu Oehrin, gen zwischen dem Hofrath Herwig zu Kupferzell, Querulanten, und dem Fa- sanenmüller Frank, Querulaten, Zurück- gabe oder Bezahlung eines Pferds und Pferdsgeschirrs betreffend, die gegen das unterm »3. Noo. 1818 er'offnete Urtheil erster Instanz angebrachte NichtigkeitS- Klage verworfen, und Qnt in die Kosten dieser Instanz verurcheilt. Am ,2. September wurden: i. die in Nichtigkeüsklag - und even- tuellen Ationsfache von dem vormali- gen Oberanrtsgerichte KünzelSau zwischen Georg Wecken, von Brettach, Bekl., Querulamen, Anten, und den Christoph Lamprechtschen Kindern zu Kocherstetten, Kl., Querulaten, Aten , Nichtigkeit eines Testaments betreffend, unter dem b. Januar und r6. Februar 18:8 aus- gesprochene Erkenntniß erster Instanz als nichtig aufgehoben, unter Verurthei- lung der damaligen Gerichts-Mitglieder in die durch die Spruchfällung veranlaß- ten, so wie die in z-vtziter Instanz auf- gelaufene» gerichiiich zu ermäßigende Kosten. An demselben Tage wurde: r. in der Berulungssache von dem Ober- amNgorichte Grrabronn zwischen Marga- retha Barbara Hachkel zu Mußdorf, un ter Beistand ihres Kriegöoogts, Kl-, Antin,. und Johann Georg Lryh Z" Mußdorf, Bekl., Aten, eine angebliche Verletzung in einem Kauf gontraft treffend, die Ation unter Verwerfung der antkfcher Selrs vorgebrachten Birke um Wiedereinsetzung in den vorige» Stand, wegen Mangels in den bei der Berufung zu beobachtenden Förmlichkeit ten, jedoch mit Beweis-Nachlaß abge- wiesen, und die Autln in die Kosten ii( genwärtiger Instanz verurcheilt. Den 24. September wurde: i3. in der A'.ionssache von dem OberawtSg^ richte Aalen zwischen der geistlichen 23^ waltung in Ellivangen, Liquidantin, A»'' tkn, Produktin, und Joseph Schlipf und Georg Merz in Unterkochen, dem ^ tenamtö-Verwalter Häfele in AbtZgmünd, Georg Bühr zu Reichenbach, und Hannes Schlaghauf zu Kleinküchen, Lig»^ deuten, Aten, und Produrenten, 2315*' zugSrecht in der Marquard Kicning^' scheu Gavtsache in Unterkochen, fä* ■ einen deswegen auferlcgten Beweis be tr ffend, die Aken, Producente", Verwerfung ihrer Bitte um Zulaffu»^ zum Eid wegen nicht rcchtSgehdrig 6^ führten Beweises, aus der dritten i" fünfte Klaffe versetzt, und in Bezahlung sämtlicher K- sten verurcheilt. ?89 De» ,9. September wurde: 14. in her Alionssache vop dem OberamtS- gcrichte Gerabronn zwischen Johann Georg Oberndörfer, non LenlenSBeilor,. Bekl., Producenten, Anten, und Georg Eber: von da , Kl., Produkten, Aten, Verletzung aus einem Vertrag betref- fend, das Erkenntniß erster Instanz, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten bestätigt. An demselben Tage wurde: i5. in der Ationssache von dem Ober- amtSger-ichte Gerabronn zwischen Johann j Georg Oberndorfer, von L-Ntensweiler, Kläger, Anten, und Johann Georg Ebert von da, Bekl., Aten, ein Cau- tionsgesuch betreffend, die Appellation: als unstatthaft verworfen, und Am im die Kosten verurtheilt. IV. Gerichtshof für den Donau - Kreis. i.) C r i m i n a l » S e n a t. Am Z. September wurden ver- urtheilt: ». die bei dem Oberamtsgerichte Tettnang: in Untersuchung gekommene Margareche Kammer, von Bernried, wegen wie- derholter Landstreicherei, in Betracht der bereits erstandenen Strafen, neben dem Ersatz sämtlicher Kosten und unter Ein- rechnung eines Theils des erstandenen Arrests noch zu viermsnatlicher Ein- sperrung in dem Zwangs - Arbeitshause zu Ulm; 2. auf den Grund der von dem Oberamte Kirchheim geführten Untersuchung Elisa- berhe Schmtd, von Kirchheim, wegen vierten Rückmlls in das Vergehen der Landstreicherei, neben Zufcheidung der Untersuchungs-Kosten, zu sechömonat» licher Einsperrung in dem Zwangg-Ar- beilshause zu Ulm; 2. Sophie Pächter, von Aichstctten, wel- che bei dem Oberamtsgerichte Leuikt.ch in Untersuchung kam, wegen Calumnien,, deren sie für überwiesen angenommen worden, und wegen Ehebruchs , unter Verfüllung in einen angemessenen Tbeil der Untersuchungs-Kosten zu sechs mo- natlicher Zuchthausstrafe in Markgrö- ningen. Am 6. September Ist: 4- gegen den bet dem Oberamtsgerichte: Wiblingen in Untersuchung gekommene Simon Raizle, von Bronnen, wegen gewaltsamer mit Führung einer Waffe verbundener Widersetzlichkeit und Inju- rie gegen seine Orrs-Obrigkeit eine vier- monatliche FefiungSstrafe erkannt, und wegen der Kosten das Angemessene verr fügt worden. Am 8. wurde verurrheilt: L. auf den Grund der von dem OberamtS- gerichte Kirchheim geführten Untersu- chung, der Unter-Acciser Georg Ham an, von Hepsisau, wegen eines durch Ver- wendung eingenommener Arcife- Gelder in eigenen Nutzen gesetzten Kassenrests, im Betrage von /,6 fr. Z hl. und damit kankurrircnder, durch unterlassene einnähmliche Verrechnung verübter Rech- nungs - Fälschungen, dann wegen unor- dentlicher Am:s- und Rechnungsführung überhaupt, endlich wegen versuchter Be- stechung des Inquirenten, unter Verfül- lung iu einen angemessenen Tbeil der Untersuchungs - Kosten, neben Cassation und UnfahigfritS-Erklärung zu Verwal- tung eines öffentlichen Amtes, zu zwei- jäh rtger Zuchthausstrafe zu Gotteszell, st wie zum Ersatz der Restsumme nebst Verzugs Zinsen; 6. der bei dem Obcramtsgerichte Bi- bercch in Untersuchung gekommene Franz Joseph Jäggle, von Wennedach, wegen eines zwar kleinen, aber durch Lürstügen qualisscirten Diebstahls, neben dem Kosten - und Schadens - Ersatz zu drei und einhalbmonatlicher Fr- stuugs - Arbeitsstrafe mit einer seiner körperlichen Beschaffenheit angemessenen Beschäftigung. Am i». September wurde» ver- urtherlt: 7« ans den Grund der von dem Ober- amtsgerichte Riedlingen Leführten bl»' terstchung: u) Anrre Marie Geiger, von Msos- beure-o, wegen Mtwissenschafr und nach- gefolgter Theitnahme an zwei Diebstäh- len, Betrugs, Annahme eines falschen Namens, wiederholten ConcubinatS, wiederholter Landstreicherei mit berüch- tigten Jaunern und frecher Lügen vor Gericht, zu einer ein und ei uh alb- jähriger Zuchthausstrafe zu Ludwlgs- - bürg mit Willkomm und Abschied und nachheriger Einsperrung in daS Zwaugs- Arbeirshans zu Ulm, bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber aus Dauer von | Jahren; b) Theresie Geiger, von Untersulmem tingen, wegen wiederholter Landstrei- cherei mit berüchtigten Jaunern- M/ nähme eines falschen Namens, fre' cher Lügen vor Gericht, und grobe» Benehmens gegen die Untersuchung^ Behörde, zu einjähriger Zuchthaus-' \ 791 strafe In Ludwigsburg und nachherkger Einsperrung in dem Zwangs - Arbei:§- hause zu Ulm , bis zu erprobter Bes- serung, wenigstens aber auf die Dauer von einem halben Jahr; zugleich wurde unter Aussetzung des- Kosten-Punktes bei jeder der beiden Jn- quistten, ein Strafzusatz Vorbehalten, wenn sich durch die wider ihre Genossen noch for:zusetzende Untersuchung ein höherer Reat de;selben ergeben sollte. An demselben Tags ist: L. gegen die bei dem Oberamtsgerichts Mün« singen in Untersuchung gekommene Cres- centia Vetter, von Iustingen, wegen Con- kubinats, mit Berücksichtigung der dabei konkurrirenden erschwerenden Umstände, wiederholter Landstreicherei in Gemein- schaft mit liederlichem Gesindel, ferner wegen Diebstahls, zweiten Unzuchts-Ver- gehens, und schwerer Injurien gegen ei- nen Vorgesetzten, eudlich wegen Lügens und frechen Benehmens vor Gericht, neben dem Schadens - und Kosten - Er- satz, unter Einrechnnng eines Theils des erstandenen Arrests, viermonatliche Zuchthausstrafe zu Markgröningen, und nachberige Einsperrung in dem ZwangS- Arbeilshauft zu Ulm auf gleiche Dauer erkannt worden. Am September wurde: 9* Iostph Wuer, von Schömberg, welcher bei dem Oberamrsgerichte Ravensburg in Untersuchung kam , wegen Eonkubi- natS, wiederholter Landstreicherei und fal- scher Angaben vor Gericht über sein? persönliche Verhältnis:, neben Zuscheidung eines angemessenen Tkeils der Untersu- chungs-Kosten zu sechswöchiger Fe- stungssirafe und nachherkger zweimo» natlicher Einsperrung in dem Zwangs- Arbeitshause zu Rottenburg verurtheilt., und dabei verfügt, daß Wuer nach er- standener Strafzeit unter genaue orlSpo- Nzelliche Aufsicht zu stellen sey ; 10. gegerr den bei demselben Oberamtsae- richie in Untersuchung gekommenen Jo- hannes Maier, von Besigheim, wegen nächsten Versuchs der Wsnderbuchsfäl- schung,' wiederholter Landstreicherei und Ueberschreitung seiner Consinatron, neben Verfüllung in sämtliche Untersuchungs- Kosten, eine ein und einhalbmonat- liche Festungsstrafe und nachherige Ein- sperrung in das Zwangs-Arbeitshaus zu Heilüronn, bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von zwei Monaten erkannt, und zugleich verordnet, daß Maier nach ftkner Ent- lassung un:er strenge ortspolizeiliche Auf- sicht gestellt werden solle. Am 1.7• September wurden ver-. urtheilt 1. auf dte von dem Oberamtsgerichte. M'-l-sinken geführte Untersuchung Anne Marie Bronner, von Ehlingen, wegen Ucberfchreikung der Lonfinotion, An- nahme eines falschen Namens und Wohn- orts und. wicderbolier Landstteicherei, ne- ben Zuscheidung sämtlicher Kosten, unter Einrechnung des. zuletzt erstandenen Ar- rests, zu fünfmonatlicher Einsperrung in dem Zwangs-Arbeitshause zu Ulm; 1. der bei dem Oberamtsgerichte Saul- gau in Umerftichung gekommene Bäcker Marlin Städ:le, von Herberlingen, wegen thärlicher Wißbandlung seiner Mutter und schwerer Injurie gegen die- selbe, neben Verfällung in sämtliche Un- tersuchungs-Kosten, zu einjähriger Fcstungs - Arbeitsstrafe; 2. Xaver Bruker, von Altdorf, welcher bei dem Oberamtügerichte Ravensburg in Untersuchung kam, wegen neun ein- facher und kleiner Diebstähle, von wel- chen jedoch einige der Summe des großen Drebsiahls sich »Gern, und welche als wiederholte Diebstähle zu prädiciren sind, ferner «egen kleiner Betrügereien, Con« kubiaals und Landstreicherei, neben dem Ersatz des erweislichen Schadens und Verfällung in einen angemessenen Theil der Unterst,chungs - Kosten, unter rechnung eines Tb.-ils des erstandene» Arrests, noch zu sechsmonatlicherJe- stungs -Arveirs strafe. Am 18. September wurden v?p ur theilt: 14». auf den Grund der von dem Obett amtsgerich'e Ravensburg geführten li"' tcrfuchuna: s) Joseph Stemmer, von Rhein, wsl>^ mehrerer zum Tbeil in Genossersch^^ und unter erschwerenden,Umständen Q(t> äbter wiederholter Diebstähle und gen Landstrcich-rei, zu einjährigst FestungS'Arbettsstrafe, und nachher'^ viermonatlicher Einsperrung in Zwangs - Arbeitshaus ; b) Franz Joseph Jäger, von <&&&*' «egen mehrerer in Genossenschaft zum Theil unter erschwerenden UwstäN" den verübter Diebstähle, welche deift'' ersten Rückfall bilden, so wie Landstreicherei zu neunmonatlUift Festungsstrafe; zugleich wurde wegen des Kosten« Schadens Ersatzes gegen beide JnquW" das Angemessene verfügt An demselhf,, wurde: i5. Johann Georg Laub, von Dirna", wellher bei dem Oberamtsgerkchte n»8eii in Unterstrchung kam, «egen ve»'> 79* süchter Wildere?, gewaltsame? Wider- setzlichkeit gegen einen Forstdiener und versuchter Bestechung desselben, auch unbefugten GMebr! csttzes, neben Son- st; kaciori seiner G »ehre und Verfällnng in die Kosten mir dreimonatlicher Festung- - Ärbe'tts strafe und einer Geld- buße von so Pfund Heller belegt. Am ro. September wurden ver- urtheilt: »6. auf den Grund der von dem Ober- amtsgerrchte TetLnang geführten Unter- suchung : a) Augustin Lanz, von Nozenhaus, we- gen wiederholten Wilderei Versuchs und Drohungen gegen einen Commun Wild- schützen während der Verübung dieses Versuchs, st wie wegen frechen LäugnenS vor Gericht, zu fünfmonatlicher FestungS * Arbeitsstrafe; b) Anton BiZgör, von Neuhäusern, wegen versuchter Wilderei, unter glei- chen erschwerenden Umstanden und we- gen lebensgefährlicher Drohungen gegen einen Schultheißerei - Diener, zu vier und ein halbmonatlicher FestungS- Arbeitsstrafe und einer Geldbuße von ro Pfund Hellern ; zugleich wurde wegen der Kosten gegen beide Inquistien das Angemessene ver- fügt. An demselben Tage wurde: gegen die bei dem O'seran.tsgerkchte Blaubeuren in Untersuchung gekommene Genoveva Singer, von Böuivgen, we- gen wiederholter Landstreichers; und Bet- telns, neben Verfällung in sämtliche Urr» tersuchungs-Kosten, Einsperrung in dem Zwangs Arbeitshause zu Ulm bis zu er- probter Besserung, wenigstens aber auf fünf Monate erkannt; i8. Genoveva Keller, von Dietenheim, welche bei dem OöeramlSgerichts Wib- lingen in Untersuchung kam, wegen großen Betrugs, verbunden mit Fäl- schung mehrerer öffentlicher Urkundet, neben dem Kosten »und Schadens - Ersatz mit neunmonatlicher Zuchchauöstrafe in Markgröningen belegt. Am -4. September wurde: ,9. auf die von dem Oberamtsgerichte Bi- berach geführte Untersuchung, Marie Anne Kenz, von Unterdettingen, wegen Ehebruchs, frecher Lügen und unver- schämten Betragens vor Gericht , auch wiederholter Landstreichers!, neben Zu- scheidung eines angemessenen Theils der UntersuchnngS Kosten, über den erstande- nen Arrest mit einer Züchtigung von zehen Ruthenstreichen und dreimouac, lich er Einsperrung im ZwangS-Arbeits- ha afe zu Ulm bestraft; zugleich wurde 79 k anffi'itf, daß dir Kdn; nach erstandener Strafzeit unrer ortspclizeiliche Aufsicht gestellt werden solle» Am 2-5. September wurden vcr- urrheilt: ro. der bei dem OberamtSgerichte Ravens- burg in Untersuchung gekommene Mat» thäus Hbrer, von Schnetzenhausen, we- gen eines großen, jedoch grbßtentheils er- setz cn Geld - und eines durch Einsteigen qualisicirten, jedoch restituirten Pferde- D-ebstahls, ferner wegen Landstreicherei und Fälschung seines Wanderbuchs, und endlich wegen Angabe eiucs falschen Na- mens, neben Berfällung in den Kostens. 2.) Civil Am 4. September wurde: a> In der Appellationssache von dem Obcr- amtSgerichte Biberach zwischen Johann Georg Brück, und Johann Georg Kuoll,. von Schemerberg, Bekl., Anten, und Joseph Hagel, von Altheim, Kl., Aren, Erpromlssion betreffend, die elngewandte Berufung, wegen versäumter Nachfrist von neunzig Tagen zu Einreichung der Beschwerdeschrift, unter Verurcheilung der Anten in die Kosten für verlasse« erklärt.. und SchadeuS'-Ersatz zu achtzehenmv narli cht r Festungs-Acbeitsstrafe; 2i, auf den Grund der von dem OberaMlk-- gerichtc Biberach geführten Untersuchung Hieronimus Weser, von Binsdorf, gen eines der Summe des großen Di^ stahls sehr nahe kommenden HauSdieb' stahls und wegen einiger weiterer kleiner Diebstähle und Veruntreuungen, so ^ wegen verbotenen Gcwehrbcsttzes, neben Verfällung in den Kosten - und Sch^" dens - Ersatz und Coufiskaiion der bei ih"' Vorgefundenen Pistole, zu vier "n^ einhalbmonatlicher Festungssrrast i mir angemessener Beschäftigung innerhalb der Festung. > S e n a t. Den ii. September ist: 2. in der Appellationssache von dem amtsgerichte Saulgau zwischen Mart"' Rdk, von Herbertingen, Bekl., Älnten, und Joseph Kunz von da, Kl., übermäßige Verletzung bei einem kauf bctreffei'd, wegen von dem nicht hergcstelüen Beweises, das Erkenn^ niß erster Instanz, nnier VerurcheiluuS des Anten in die Kosten, unbedingt be siätlgt worden. 5 795 Am 14. September wurde: in der Appellationssache von dem vor- maligen Oberamtsgertchte Blai-beuren zwischen Georg Urban, von hemmen« Hausen, Kl., Anten, und der Gemeinde Bermaringen. Bekl., Atin, Besteurung betreffend, das unterrichterliche Erkennt- niß, unter Aussetzung des Kostenpunkts, bedingt bestätigt. Am i5. September wurde: 4. in der Appellalionssache von dem Ober« amtsgerichte Tettnang zwischen der Gant- maffe des enthaupteten Johannes Maier, von Rudenweiler, Bekl., nun der König!. Brandschadens « Versicherungs- Kaffe, Mitbekl., Antin, und der Wittwe des gedachten Johannes Maier, Marie Anne, geb. Pfleghaar, in Rudenweiler, Kl., Atin, Zurückforderung des unter dem Namen Heirathgut in die Ehe ge- brachten Vermögens betreffend, das von der vormaligen Justiz «RetardatemCom- mission in Rottenburg gefällte Erkennt- niß, unter Beweis-Vorbehalt und Ver- gleichung der Kosten in beiden Instan- zen, abgeändert; in der ältern Debitsache des verstorbe- nen Kanzellisten Grimminger in Ulm die Verweisung eröffnet, und ein glei- ches Erkenntniß 6. in der VerlaffenschaftS Dsbitsache eben- desselben erlassen. Am 18. September ist: 7. Philipp Braigg, von Ringingen, mir dem Rekurs gegen das von dem Ober- amtsgerichte Blaubeuren wider ihn aus- gesprochene Gant - Erkennittiß abg 'wie- sen, und wegen vorgebrachter wah-heits- widriger Angaben zu dreitägiger Ge- fängnißstrafe veruriheilt worden. Am r5. September wurde: 8. in der Rechtssache erster Instanz zwi- schen dem Handlungshause Rok und Grauer in Biberach, als Ceffionar der Gebrüder Essinger, von Buchau, und Hirsch, von Laupheim, Kl., sodann dem Herrn Fürsten und Alt Grafen v. Salm- Dyk auf Baindt, Bekl,, eine Kauf, schlllings-Rare- und Interesse-Forderung betreffend, der Herr Beklagte zu Bezahlung von l»6k>fl. 4 kr. nebst Interessen und Ko- sten verurcheilt; 9. in der Appellalionssache von dem Ober- amtZgerichte Münsingen zwischen der Ge- meinde Emeringen, Jäten, Aurin, und dem Pfarrer Klein allda, Janten, Am,, eine Zehentstreitigkeit betreffend, die ein- gewar.dte Berufung unter Verurtheilung des Anten in die Koste", wegen Man- gels einer gegründeten Beschwerde, ver- worfen. 796 Den jß. September wurde: 10. in der Apprllationesache von dem Ober- amtgrrichtr Saulgau zwischendem Fürftl. Tax!l'chen Rentbeamten Buzorini, von Scheer, Vorkl, Nachbekl., Anten und Aten, und Johann Georg Keßler, Reb- stockwirlh in Mengen, Vorbekl., Nachkl., Aten und Auren, eine Kaufschillings.For- derung in der Vor- und Nichrschuld in der Nachklage betreffend, nach von Klä- ger, Anten, abgeschwornem Ergänzungö- Eide, Bekl., At, definiriv zu Bezah- lung der eingeklagten Forderung samt Verzugs-Zinsen verurtheüt, und Klä- ger, Nachbeklagter, von der gegen ihn angestellren Bachklage entbunden, die in dieser Instanz aufgegangens Kosten aber gegen einander verglichen; 11, in der Appellationssache von demO.ber- amlSgerichte Waldsee zwischen dem Pfar rer Miller zu Hochdors, vormaklgclN Stahtpfarrer zu Waldsee, Kl., Ante», und seinen vormaligen Pfarrei Angehö^ gen zu Urbach, Bekl., Aten, rückständig gen sogenannten Bersche - Haber betreff send, die elngewZndke Berufung Wcßcl1 versäumter Nothfrist zu Einreichung bcS Beschwerde - Libell«, unter Verurtheilu>'S des Anten in die Kosten, für verlasse erklärt; die Appellationssache von dem ^bc(' amtögerichte Ravensburg zwischen Hämerle, von Alldorf, Kl., Anten, ll111' Ignaz Günthner von da, Bekl., die Unterhaltung eines Gartenzauns treffend, durch Ordination erledigt. Stuttgart den rg. Oktober r3ri. Maucler. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. 797 Mo. 82. Königlich - WürttembergischeS Staats - und Regierungs - Blatt. Samstag, den 5. November 1821, I Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete. Kdiügl. Verordnung, die Disciplinar-Straf-Befugnisse der Departements- und Collcgial-Vorstände betreffend. Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. erfreulich für Uns die vielfältigen Beweise von Fleiß und Dienst - Eifer sind, welche s» manche Unserer StaatS-Diener in ihrem Berufe an den Tag legen, so haben Wir doch auch verschiedentlich wahrzuneh- men gehabt, daß andere derselben solch lor benswerchen Vorbildern nicht nachstreben und daß Ermahnungen, ja selbst Verweise ihrer Vorgesetzten es nicht vermögen, sie zu Erfüllung der Psticht zu bestimmen, die ihnen aufgetragenen Geschäfte mit möglichster Förderung zu erledigen. Je mehr eine gesetzmäßige, rasche Ver- waltung von Unsern l-lnterthanen erwartet werden kann, je mehr Wir Selbst eben deshalb Unser unabläßigeS Augenmerk ans schleunigen Betrieb derselben zu richten, Uns verbunden fühlen, desto mehr halten Wir Uns verpflichtet, kein Mittel unbe» nützt zu lassen, was die Vollstreckung und Handhabung der bestehenden Gesetze und Dienst-Vorschriften mehr sichern kann. Wir haben demnach, nach Anhörung Unseres Geheimen Raths, für dienlich er- achtet , in Betreff der Ausübung der den Verständen der Departements und Collegien' (welche Uns für Bewirkung jenes Zwecks besonders verantwortlich sind) zukommenden Disciplinar- Straf - Befugnisse , Nachste- hendes zu verordnen: Art. i. Jedem Departements - Chef sieht gegen die ihm untergeordneten Diener, ohne Un- terschied der Dienst - Kategorie, eine unter der nachfolgenden Voraussetzung auszu» übende Straf-Befugniß zu, welche sich auf Geldbußen bis zum Betrage von zwanzig Thalern, und gegen die nieder» Officianten neben diesen Geldbußen, jedoch nicht gleich- zeitig mit denselben, auf eine kurze einfache Freiheitsstrafe bis zu dreitägigem Gefäng- nis-Arreste erstreckt. Art. r. Den Collegiak - Chefs ertbeilen W i r gleichfalls eine, gegen die Kanzlei - und übrige untergeordneten Angehörige des ihrer Leitung anvertrauten Collegiums, unter den hiernach zu erwähnenden Voraussetzungen ln Anwendung zu bringende Straf-Gewalt bis auf den Belauf von zehn Thalern, und gegen die nieder« Officianten überdies das im vorigen Artikel bestimmte weitere Coer- citkons- Recht. Art. 3. Diese Befugniß der Departements- und Colleglal - Chefs kann jedoch nur bei Sßef* fehlungen im Dienste selbst kn Ausübung gebracht werden. Sie bezieht sich mithin vorzüglich auf die Fälle von Dienstnach^ läßigkeit, Nnfleiß, Verzögerlichkeit und Versäumnissen, und bei Subalternen iu^ besondere auf den Fall der Nicht-Befolgung der ihnen in Ansehung des Kanzlei-Dienst^ gesetzlich erthellten Befehle. Hierbei kann, kn sofern nicht die der Verfehlung eine Ausnahme begründet, zu Geld - und Arrest-Strafen erst alsdann geschritten werden, wenn Warnungen und Verweise fruchtlos geblieben sind. 799 Art. 4. Dem Straf - Rechte der D-parkemeniS- Ehssü unterliegen alle und /jede in dem be- treffenden Hauptsache der Staats-Verwal- tung angestellten Diener ob.'-e Ausnahme, so ofr die in Frage stehende Verletzung der Dienst - Pflicht in unmittelbarer amtlicher Berührung mit dem Chef des Departe- ments begangen worden ist. Hak derselbe aus den zu seiner Keruitniß gekommenen Verhandlungen wahrzunehmen gehabt, daß die ihm untergeordnete Behörde oder der Vorstand derselben, in einem nach seiner Ueberzeugung ahndungswürdigen Falle das der Einen oder dem Andern znsiehende Srraf-Rechc nicht ausgeübt hat, so ist der Departements - Chef befugt, hierüber be- richtliche Anzeige zu erfordern, und nach Maßgabe des Resultats das Weitere zu verfügen. Art. 5. Gegen die Gesamtheit eines Collegiums kann jedoch ein durch Ansetzung von Geld- strafen auszuübendes Straf-Recht nicht in Anwendung gebracht werden: vielmehr sin» den hier auch in Zukunft nur Zurechtwei- sungen und Verweise nach Beschaffenheit der Umstände Statt. Art. 6. Die Straf-Beftrgniß des Collegial-Cbefs (Art. r.) erstreckt sich nur ans die in dem gedachten Artikel bezeichuelen Individuen. Wenn daher bei Rächen und Assessoren der Collegien die ihnen von den Vorstän- den derselben ertheilten mündlichen und schriftlichen Verweise keine Arnderung be- wirken, oder die Verfehlung so bedeutend erscheint, daß sie mit der erwähnten Rüge nicht abgemacht werden kann, so sieht den Collegia!-Chefs kein weiteres Straf-Recht gegen jene Diener zu; allein sie sind bei eigener Verantwortlichkeit verpflichtet, hievon dem betreffenden Departements - Chef zu weiterer Maßnehmung -Anzeige zu erstatten. Eben so gebührt nicht den Collegial-Vor- ständen, sondern den Collegien stlbst die Befugniß, gegen die ihnen untergebenen Beamten Strafen innerhalb ihrer gesetzli- chen Befugnisse zu beschließen und zu ver- fügen. Art. 7, Wir machen es sämtlichen Vorgesstz- trn hiermit zur Pflicht, in allen Fälle >, wo die Merkmale der Verschuldung nicht ganz erschöpfend und untrüglich vorliegen, vor Verhängung der Strafe den Bethcilig. ie# über die solche begründende Verfehlung 8oo zu vernrhmen. Weun jedoch nach dem Erachten des Vorgesetzten letztere ganz of- fenbar ist, so kann derselbe auf seine Ver- antwortung hin sogleich mit der Slraf- Verfügung Vorgehen. Art. 8. Zu Einholung von Berichten säumiger Steilen oder Beamten durch eigene Boten auf Kosten der Berichts - Erstatter nach vorangegangener Bedrohung, sind die Colle, gial- Behörden auch fernerhin ermächtiget: die gleiche- Befugniß wollen Wir aber auch den Departements - Chefs in Fällen wo sie Brrichte verlangen, hiermit aus- drücklich eingeräumt haben. Art. g. Die Aufstellung einer Assistenz auf Ko- sten der säumigen, oder durch eigenes Ver- schulden in Geschäfts-Rückstände gerathenen Beamten, Expeditoren oder Räthe, kann ausschließlich nur durch den Chef deö De- partements, entweder auf den Antrag oder nach vorgängig eingeholtem Gutachten des betreffenden Collegiums, verfügt werden. Art« io» Um übrigens jedem möglichen Mißbrau- che der den Departements - und Collegial- Chefs eingeräumten Disciplinar - Slrafge- walt so weit vorzubeugen, als das Interesse des Dienstes und die hier eintretenden ei- genthümlichen Verhältnisse es nur immer gestatten, wollen Wir auch hier einen Rekurs unter den nachfolgenden Bestie mungon gestattet haben. Art. n. Gegen jede von einem DepartementS- Chef oder Collegial - Vorstand verhängte Geld « oder Arrest - Strafe steht dem Be< thciligten das Recht der Beschwerdeführung zu. Art. n. Es wird in der Art ausgeübt, daß der Gestrafte innerhalb acht Tagen von Eröss« nung der beschwerenden Verfügung an, de» verkündenden Stelle schriftlich seine Be- schwerde vorträgt. Letztere ist sofort mit den Gründen, welchen jene beruhte, durch den betreffenden DepartementS-Chef Unserem Geheimen Rache vorzulegen, worauf dieser nach löget Anwendung des ss. 47 der Verf^ sungs - Urkunde seine Anträge zu weiterek Entschließung an Uns gelangen läßt. Art. ,3. Die Ergreifung des Rekurses hemmt die Lar Anziehung der Strafe, mit Ausnahme der Fälle, in welchen bei verhängten Arrefi- Strafen gegen niedere Officlanten, die un- «efäumte Vollstreckung derselben zu Erhal- tung des Ansehens der Vorgesetzten, nach dem pflichrmäßigen Erachten der Letzteren erforderlich ist. Art. rä. Endlich wollen Wir noch verordnet ha- ben , daß zum Behuf einer genauen und vollständigen Ueberstcht über dis Zahl und die Gattung der Straffälle, Uns von dem Chef eines jeden Departements in dem jähr- lich zu erstattenden Geschäfts - Berichte ein Verzeichniß der in dem Departement sowohl von dessen Chef als von den Colleglal-Vor- ständen verhängten DiSciplinar... Strafen, vorgelegt werde. Sämtliche Departements-Chefs stnd mit Bekanntmachung und Vollziehung der ge genwärtigen Verordnung beauftragt. Gegeben Stuttgart den 3o, Oktober 18«, Wilhelm. Graf v. Franquemont. Graf Wintzingerode. Freiherr v. Maucler. v. Weckherlin. v. Schmidlin. Auf Befehl des Königs: Der Staats-Sekretär: Bell nagel. Dienst - Nachrichten. Seine Königliche Majestät haben dem ordentlichen Professor der Forstwirrh- lchaft an der Universität Tübingen, Hun- besh«gen, vermöge Entschließung vom rL. v. M. die von ihm nachgesuchte Ent- lassung von seiner Stelle in Gnaden zu bewilligen geruht. Sodann haben Höchstdieselben durch höchste Entschließung vom 18. v. M. die erledigte Pfarrei Klein - Sachsenheim, De kanats Vaihingen, dem Pfarrer Hopf in Zavelstein, Dekanats Calw, und durch höchste Entschließung vom 20. v.M. die erledigte Pfarrei Hochdorf, Dekanats Göppingen, dem Pfarrer M ©reiner zu Würtingen, DiLcefe Urach, übertragen. Ferner haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 27- v.M. dem Dekan Vanotti zu Ehingen den Titel und Rang eines geistlichen Kirchen-Raths, Sü2 unter dem Vorbehalt, ihn in vorkommen- deu Füller' zu Len Berat! ungen des katholi- schen Kirchen - Raths beiziehen zu lassen, in Gnaden zu erlheilen geruht. Unterm ,8. v. M. wurde der Oberlieute- när.t v. Maier Im siebenten Infanterie- Regiment in den Penstonöstand; unterm So. v. M. der Oberlieutenant v. Schreiner im ersten Infanterie-2ee- giment zum Invaliden ; CorpS, und der Unterlieutenant Graf v. Uexküll vom fünften zum siebenten Infanterie - giment versetzt. II. Verfügungen der Departements. A.) Des Justiz-Departements. Des Justiz - Ministerium. Der RechtS-Candidat Joseph v. Mayr zweiter Classe bei dem König!. Gerichtshof aus Ehingen, welcher bei der ersten Dienst- in Ulm ausgenommen worden. Prüfung das Zeugniß dritter Classe erhalten Stuttgart den rr. Oktober »8,,. hat, ist auf fein Ansuchen als Referendär Maucler. B. ) Des Departements des Jnnernr Des Kbnigl. Medicinal, Collegiums. Von dem Königl. Medicinal-Collegium Ausübung dieser Wissenschaft ertheilt ist dem Med. Doctor Johann Baptist den. Zipfehli, sotT Rottwell, nach erstandener Stuttgart den 27. Oktober »8rr. Prüfung in der Medicin die Erlaubniß zur Massenbach- C. ) Königs. Hof-D omainen-Kammer. Die Verwaltung der Waldung«, und Jagden der König!. Hof-Domainen-Kammer betreffend Durcheinevon Seiner Majestät dem dieses Jahrs genehmigte Uebercinkunft ^ König vermöge höchsten Deteers vom -.Juni schen der König!. Ober-Finanz- 8o5 Hyf - Domainen -- Kammer ist bestimmt wor- den, daß dir König!. Hof-Domainen Kam- mer die ihr airgehörigen Waldungen und Äagden, deren Vewirthschastung bioher durch ble-Staats-Forst-Behörden gegen eine an die Staats - Hauptkasse bezahlte Aversal- Emschädigung besorgt wurde, künftig in eigene Verwaltung übernehme. Zugleich ist dabei der Königs. Hof-Domainen-Kam- Mer für ihre Waldungen und Jagd-Bezirke die Forst - und Jagd - Gerichtsbarkeit in dem Maße eingeräumt worden, daß die Hof-Kamera! - Verwalter dieselbe Strafs- Gewalt ausüben, wie sie den Forstämtern rücksichtlich der oberfinanzkammerliche» Wal- dungen und Jagden zusieht; was dagegen diejenigen Straffälle, weiche außer den Grenzen der den Hof - Kamera! - Beamten zusiehendeu Srrafbefugniß liegen, und die Rekurse gegen die Straf-Verfügungen die- ser Beamten betrifft, so gehören diese auch künftig zu dem Ressort der betreffenden Kreis- Finanz- Kammern. In Gemäßheit dieser Anordnungen ist den betreffenoen Hof - Kamera! - Beamten die unmittelbare Verwaltung der hofkamwerli, chen Waldungen und Jagden Übertrag n, und zu der Bewirthschaftung und dem Schutz derselben das ndthige Personal aus dem Staats- Forftdienst hofkammerliche Dienste übernommen, und den Hof-Kame- ral - Beamten untergeordnet worden. Namentlich sind zu hofkammerlicheu För- stern ernannt: Für den Hof - KameralamtS » Bezirk Altshaufen, der bisherige Forst-Assistent Tr eitler zu Zwiefalten ; Freudenrhal, der bisherige Unterförster Fischer zu Kleebronn; Lauffen, der bisherige Unterförster Muff zu Liebenstein; Winnenden, der bisherige Unterförster Rüb zu Ehningen; Stammheim, der bisherige Unterförster Oclmaler zu Sillenbuch; Stetten, der bisherige Unterförster Schöl- ling zu Ebersberg. Stuttgart den »8. Oktober i8ji. Vellnagel. Dienst-Erledigungen. Die durch Beförderung erledigte Stadt- 6L6 leben. Nur eines dieser Filialkeu, Pfarrei Dornhan, Diöcese Sulz, enthält Z Stunden von dem Mutterort entfernt, *880 Seelen, wovon in sieben Fillalien hat alle vierzehn Tage eine Kinderlehre, 8o4 -re! e!gene Schulen, und die weiteste Ent- fernung derselben beträgt zwei Stunden. Das Einkommen bestehet in 761 fl. nach Etats Preisen. Die Bewerber haben binnen vier Wochen ihre Bittschriften zu über- leben. Die erledigte Pfarrei Gemmrkghekm, Diörese Besigheim, hat kein Filial, 800 Seelen, und ist mit einem Einkommen von 9Z8 fl. nach Etats-Preisen verbunden. Die Bewerber haben sich innerhalb sechs Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu den. Durch den Tod des Justizrathes Koch in Rottenburg ist die Stelle eines weltliäM Raihes und Kanzlei-Verwalters bei bischöflichen General - Vikariat daselbst Erledigung gekommen. Die Bewerber diese Stelle werden aufgefordert, sich ^ ihren dieöfallsigen Gesuchen innerhvlb viek Wochen an den Kdnigl. kathol. Kirche Rath zu wenden. Erdrückt Ui 9. Hasselbrink, Duchdrucktf, 8o5 Rk0. 83. Königlich - WürttembergischeS Staats - und Regierungs - Blatt. Freitag den 9. November 1821. I Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst-Nachrichten, ^eine Königliche Majestät haben durch höchste Dekrete vom 3o. v. M. die Assessorat- AmtSverweser, Referendäre erster Classe, O. v. Prieser in Eßlingen, und D. HabermaaS in Ellwangen, zu wirklichen Assessoren, jenen bei dem Gerichtshöfe für den Neckar-KreiS, diesen bei dem Gerichtshöfe lür den Jaxt- Kreis; den bisherigen Legations - Sekretär Si- gel zum Geheimen Legations - Sekretär zu ernennen, und dem französischen Sprachlehrer Hellwiss ^ie ihm bisher nur vorsorglich anvertraut gewesene Lehrstelle an der hiesigen Iteal'- Schule nunmehr für beständig zu übertra- gen geruht. Sodann haben Hdchstd re selben durch höchste Entschließung vom 1. d. M. die erledigte Pfarrei Lie zingen, Diöcese Knitt- lingen, dem Pfarrer M. Neuffer zu Ko- chersteinsfeld, Dekaua:ö Neuenstadt, gnädigst übertragen. Ferner haben Höchskdieselben vermöge Resolution vom 6. d.M. dem, dem Re-, visorate der Finanz-Kammer für den Donau- 8o6 Kreis zugetheilten Rechnungsrath Härlin die nachgesuchte Entlassung aus dem Staats- dienste zu ercheilen geruht. Die erledigte Unteramts- auch Stadt- und Spital - ArztS - Stelle zuNottweil, ist unterm i. d.M. dem bisherigen UnteramtS- Arzt O. Laib in Friedricköhafen, OberamlS Tettuang, übertragen worden. Unter dem Z. d. M ist der Oberlieute- nant v. Jan, der Garnifonö-Eompagniev, Krankheiis halber in den Pensionsstand ver- setzt worden. II. V e cf« g u n g e it d e r D e p a r t e m e n t s. A.) Des Departements des Inner«! Des Ministermm des Inner«. Patent für eine neu erfundene Se. Königliche Majestät haben ver- möge höchster Entschließung vom 28..v. M. dem Regteruugsrath Schott von Schot- ten stein zu Ulm auf sein Ansuchen ein Patent für die ausschließende Benützung einer von ihm erfundenen Methode, den Torf in geschlossenen Räumen zu verkohlen, ynd für die dabei gewonnenen Produkte Methode Torf zu verkohlen, auf die Dauer von zehn Jahren in der Maße gnädigst zu ercheilen geruhet , daß innerhalb dieses Zeitraums niemand gesta^ tet feyn soll, jene Methode ohne des Er- finders Einwilligung nachzumachen und 5“ gebrauchen; welches zur Nachachtung durch öffentlich bekannt gemacht wird. Stuttgart den 1, November 182^ Schmid lin. »■) Des D-pariemeitts der Finanj-,,: Des Finanz - Ministerium. «) Verordinirrg, die Zebeim-se..... utiogatgelder von Feldgüttrn worauf Gebäude errichtet werde-', betreffend. Da man Kenritniß erhalten hat. d-,6 mit B-st'mmu», t„ ‘"ff“” " “f Gebäude errichtet werden wollen, ungl^^ 807 öehalten wird. und solche kn einigen Kreisen von den Finanz-Kammern, in andern von bcn Kameralbeamten angesetzt werden ; so tvird hiemit verordnet, daß, um der gleich- förmigen Behandlung und Vereinfachung der Geschäfte willen , dergleichen Zchent-- Surrogatgelder durch die betreffenden Ka- Meralämrer auf den Grund geweinderäthli- chor Urkunden über die Ertrags-Fähigkeit solcher Plätze, die überbaut werden wollen, bestimmt und ihr Betrag zugleich mit dm übrigen Gebühren, welche nach Lagrrbüchern oder einer rechtsbeständigen Observanz auf neue Gebäude zu legen, übrigens sogleich mit einfachem Capital abzulösen sind, den Oberämtern in Gemäßheit der allgemein»« Verordnung vom 1. Nov. tüzo (Staats- und RegierungS- Blatt S. 5» 5 u. s. w.) zu Besorgung des weitern angezeigt werden sollen« Stuttgart den ,9. Oktober »8ri« Weckherlin. b) Verleihung der silbernen Verdienst - Medaille an den Werkmeister A l b r c ch t in Marbach. Seine Königliche Majestät haben unterm 1. November dem Werkmeister Albrecht in Marbach, wegen seiner bei dem Schleusenbau in Heilbronn geleisteten eifrigen und nützlichen Dienste, die silberne Verdienst-Medaille zu ercheilen geruht« Stuttgart dm ä. November 1811. Weckherlin» Dienst - Erledigung» Durch das am 1. d. M. erfolgte Able- ben des katholischen Pfarrers Harder ist bie Pfarrei Langenargen, Ober - und De- kanatamts Tettnang, in Erledigung gekom men. Die nähern Verhältnisse dieser Pfarrei werden nachgetragen werden, wo- rauf sich die befondern Bewerber melden können. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. ) Z ■ _ V,' Rro. 84. Königlich - Württembergisches Staats - und Regierungs - Blatt. Freitag, den 16. November 1821. J. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst-Nachrichten. ^eln« KLnkgNche Majestät haben «nd durch höchsteEntschließung vom 9.fr, durch höchste Entschließung vom 3. d.M. M. die erledigte Pfarrei Reichenbacht den Stadtpfarrer Hainlin zu Sindelfin- Diöcefe Freudenstadt, dem bisherigen Pfarr- gen, Dekanats Böblingen, auf fein Anfu» Vikar Abel, von Triensbach, Dekanats chen in den Ruhestand zu versetzen, und Krailsheim, zu übertragen geruht, das dadurch erledigte Stadt-Pfarramt zu Sindelfingen dem Diakonus R 0 m i g daselbst^ # II. Verfügungen d e r Departements. A.) Des Justiz-Departements. 1. T:s Justiz - Ministerium. «) Bekanntmachung, die provisorische Besetzung der Gerichts-Akkuariare betreffend. Durch die Verordnung der OrganisaiionS- »819 (Regierungs - Blatt S. ist in Vollziehungs-Commission vom ,6. März Ermanglung der definitiven Besetzung der Lis Gericht» - Aktuars - Stellen den OberamtS- Richtern die provisorische Annahme von dergleichen Gehülfen überlassen, und es sind zu Versehung solcher Stellen im Aögemei- nen auch diejenigen für befähigt erklärt worden, welche die gesetzmäßige Dienst- Prüfung im Departement der Justiz nicht erstanden haben. Hienach dürfen nicht nur RechtS-Candi- daten, welche die Fakultäts-Prüfung erstan- den haben, sondern auch solche Individuen, welche die Schreiberei ordnungsmäßig er- lernt und bei dem Departement des In- nern oder der Finanzen geprüft worden sind, zu Gerichts-Aktuarien provisorisch be, stvllk werden. Inzwischen sind bei einigen Oberamtsgerichten die Aktuars - Stellen gegenwärtig erledigt, und es haben sich nach der Anzeige der OberamkS-Richter z" viforifcher Uebernahme derselben keine Ee- «erber gezeigt. Das Kdnigl. Justiz-Mi- nisterium sieht sich hiedurch veranlaßt, di«' jenige Individuen, welche die erforderlich^ Eigenschaften zu Versehung einer f^“ Stelle zu besitzen glauben, hiedurch fordern, sich unter Beilegung der ndlhiö^' Zeugnisse bei demselben zu melden, bainil den Bewerbern von Erledigungsfälie" Nachricht eriheilt und ihnen dadurch legeicheit verschafft werden könne, mit den ( treffenden OberamtS-Richkern die diesen übe^ lassene nähere Uebereinkunft abzuschließeN' Stuttgart den u. November 18*1» Maucler. I)} Vekaniitmachung in Betreff der Einsendung der Gebühren für das Staats - und Regierung^ Blatt auf das erste Semester 1822. Für das mit dem ersten Januar 18a* beginnende erste Semester des Staats und Regierungs-Blatts sind die Gebühren 3» 1 fl. 3o fr. vom Exemplar durch die mit dem Einzug in den Oberamts - Bezirken beauftragten Stellen und Personen, so wie durch die Kdnigl. Post - Aemter im Laufe des Monats December i8n an das Kas- zrnamt des Negierungs-Blan« einzusendeu, von den in Stuttgart wohnenden Abonnen- Stelle zu berichtigen. Sollten für das erste Semesteri«*« W ßenbrco mehr oder weniger Exemplare att km zweiten Semester -8,r erforderlich W' f° ist der genannten Behörde hievon in Bei> ten Nachricht zu geben, indem nach ^ fccs Monats December d. I. keine Abbe- stellungen mehr angenommen werden ktnne"' Stuttgart den ,z. November >821« Maucler. 8xi Crkmlnal Senat des König!. Ober-Tribunals. Straf- Erkenntiüß. In der Rekurs fache «egf» feen Schul- lehrer Gall zu Dennach ist das von dem CRminal - Senat des Königl. Gerichtshofs in Tübingen xmterm -5« März v. I. ge« fällte (in das Staats - und Regierungs- Blatt S. *i5 eingerückte) Straf-Erkennt- niß den r6. Dee. v. I. abgeändert und der gegen den angeschuldigten erhobene Be- zücht unzüchtiger Betastungen der ihm an- vertrauten Schülerinnen, so wie einer nächt- lichen Znwandels und wirklicher UnzuchtS« Versuche bei einigen erwachsenen ledigen Weibspersonen als unerwlestn und bezie- hungsweise verjährt, beruhen gelassen, rück-- stchtlich einer weiteren Anschuldigung der letzter« Art aber Rekurrent völlig frei ge- sprochen und derselbe nur wegen des bei einem der Anschuldigungs-Punkte ihm zur Last zu legenden unanständigen Benehmens mit einer Geldbuße von zwei kleinen Fre- veln belegt, übrigens zum Ersatz der ver- anlaßren Kosten beider Instanzen für ver- buxxden erklärt worden. Stuttgart den 9. November x8r>. Majer. ®*> Des Departements deK Innern r des Ministerium des Inner»' Bekanntmachung, dm ersten Lehr-Kurs bei der Bel der König!. Thier-Arznei-Schule zu Stuttgart findet für das Schul - Jahr von .Lu bis 18,, folgender Umerrichts- Plan statt: Me.i. Dr. Ströhlin glebt die zu Ver- ständigung des Lehr - Kurses erforderliche physikalische Einleitung, zeigt, nach vorgetra- tzener Knochenlehre, unterstützt vom Wund- arzt Bopp, die für den Thier-Arzt Thier-Arznei-Schule zu Stuttgart betreffend, wichligern weichen Theile der nützlichen Haus -Thiere , setzt hiemit in Berbindung- die Darstellung der Verrichtungen derselben und giebt dann eine zusammenhängende Uebersicht sowohl in Beziehung auf gesun- den als abweichenden Zustand; praktische Anleitung zur Kennmiß der dem aus- übenden Thierarzt udchigen Pflanzen wird er währsnd der Svmmer-Monate erthcilkN' Medicinal - Assessor Haußmann trägt die äußeren Formen der nützlicher» Haus-. Ttzi re in besonderer Beziehung auf deren Brauchbarkeit und Werth, das sogenannte E- -i"ar vor, hierauf das Gesamte der Wund - Arzneikunst für Thier-Aerzte, und wird hiebei jede Gelegenheit zur Ausübung benutzen; er beschließt den Vortrag mit der thierärzrlichen Geburtshülfe. Ober-Thier-Arzt Hördt wird das zum richtigen Huf-Beschlag erforderliche über den Bau des Pferde - Fußes, so wie die hiehrr sich beziehenden Grundsätze des Be- schlags für die mannigfach gestalteten Pfer- dehüfs mit praktischer Anleitung, hierauf daS Gesamte der Viehzucht und endlich besondere Anleitung zur Ausübung der wichrigern rhierärztlichen Operationen geben. Mcdicinal-Rath Di-. Walz beginnt mit der Knochenlehre der Hausthiere, geht dann auf die anschauliche Darstellung der als Heilmittel einwirkenden Stoffe über, unv liest hierauf nach gegebener Einleitung in die Krankheirs - Lehre über die besondern Hausthier-Krankheiten und deren Behand- lung sowohl, als das für das gerichtliche und polizeiliche hiemit in Verbindung ste- hende. Von 8—9 Uhr Morgens, halb Uhr Nachmittags in den Monaten December und Januar, in den übrigen Morgens von 7 — 6 Uhr, Nachmittags von b — 6 Uhr wird uncntgeldlich thierärzilicher Rath über alle vorkommenden Krankheiten der Ha"ö- thiere auch in gerichtlicher Beziehung & thellt; kranke Thiere, deren Zustand fW fällige Beobachtung und Behandlung er- fordert, werden in den Spital a.fgenom- men, und unbemittelte Thier. Eigemhümrr rücksichtlich des Aufwands sowohl an Arj- nek, als Nahrungs-Mitteln auf dis nendsts Weife behandelt werden. Die Beschlag-Schmidts unter der best»' dern Aufsicht des Lehr^Schmidtö Groß sie^ in den Monaten December, Januar u»d Februar, Vormittags von n — u Uhl, Abends nach 3 Uhr, ln den übrigen Mon^ Len von 6—7 Uhr Morgens, Abends nach 6 Uhr für jeden Theilnehmer gegen billigt Entschädigung offen. Operationen, welche nicht schleunig vol- genommcn werden müssen, finden in tcW zum Beschläge bestimmten Stunden Zum Unterricht können wegen beding"" Raums und Zwecks der Anstalt nur die^ jsnigen zugelassen werden, welche unter der Verbindlichkeit, den ganzen Jahres -K"^ zu durchlaufen, als Zöglings für das crsie Schuljahr ausgenommen worden sind. De»- jenigen Bewerbern, deren Gesuche bei det SrZ rrsten Aufnahme nicht berücksichtiget wer- ben konnten , bleibt es überlassen, vor Er- öffnung des nächstfolgenden Lehr - Kurses 2. Rsktoratamt der Vertheilmig von Preis-M Am heutigen Tage, den 6. November, als am Geburtstage des verewigten Königes Friedrich wurden abermals die von Höchst- demselben huldreichst gestifteten Preis-Me- daillen unter mehrere Studierende, deren auf die vorgelegtrn Preis - Aufgaben über- gebenen Arbeiten gekrönt werden kennten, vom Herrn Vice-Kanzlerv.v.Autenrieth, Ritter des Königl. Kronen - Ordens , nach einer von demselben der Feier und dem Zwecke des Tages angemessenen Rede unter zahlreicher Versammlung der Lehrer sowohl als der hiesigen Studierenden öffentlich aus- getheilt. Von der evangelischckhrologischen Fakultät erhielt den Preis: kl. Julius Mohl aus Stuttgart, Theol. Stuck im Königs, evangelischen Stift. Von der katholisch - theologischen : 2« A. Zimmerle aus Ellwangen, 1heo1. Stud. im König!, katholischen Convikt. Von der juridischen: Ludwig Christoph Kober aus Pfullingen, Jur, Stud, sich um die Aufnahme für denselben zu melden. Stuttgart den 9. November 18s 1. Schmidlin. riversltät Tübingen. bauten an Studierende. Von der medicinischcn: Johann Anton Reiffsteck aus Weil der Stadt. Von der philosophischen: Karl Grün eisen aus Stuttgart, Philos. Stud im Königl. evangel. Stift. Oeffentlich belobt wurde: Georg Dursch aus Deggingen, Philo». Stud. im kathol. Convikt. Die. siaatswirthschaftliche Fakultät ertheilte den Preis an Carl Horn aus Felldorf, Cameral. Stud. Oeffentlich belobt wurden: Ludwig Heinrich Hofmann aus Aßum- stadt , Cameral. Stud., und Gottfried Heinrich Ehmann aus Lud- wigsburg, Cameral. Stud. chirurgischen Preises wurden zwei wür- dig erklärt: Gottlieb Heinrich Mößner aus Lud- wigsburg, der höheren Chirurgie Best , und Christoph Friedrich Dieterich aus Lö- wenstein, der höheren Chirurgie Befl. 8i4 Das Loos entschied für den ersten. Noch Wurde öffentlich belobt: Elias Enz ans Heimerdingen« der Mr- dicin und Chirurgie Best. In Rücksicht der Beantwortung der ver- möge der Speyerschen Stiftung aufgegebe« «en Frage erhielt den Preis r Antonius Schray aus Weil der Stadt« Iheol.Äuä. im Königs, katholischen Conpikt. Auch d^ie das erstemal im vorigen Jahre in Kr8,1. Eschenmayer» l e d! g U 17 g. Tagen, so wie je am zweiten Sonntag die Abend-Predigt, alle Hochzeit- und Vor- bereitungs-Predigten, und die Kinderlehren an den Feiertagen und denjenigen Sonn- tagen« an welchen keine Abend Predigt ist, zu halten. Das Einkommen bestehet in 547 ff- Etats-Preisen. Die Bewerber haben in- nerhalb drei Wochen ihre Bittschriften ein- zureichen. Bedruckt bei V. Hasselbrink,, Buchdrucker. 8i5 Nrv. 85. Königlich - Württemhergisches Staats - und Regierungs - Blatt. Mittwoch den 21. November »821. l. Unmittelbare Königliche Dekrete. ; Dienst-Nachricht. Königliche Majestät haben kanats Kkrchhekm, dem bisherigen Verweser durch allerhöchste Entschließung vom II. derselben, Pfarr-Vikar Partschefeld, zu d. M. die erledigte Pfarrei Ohmden, De- übertragen geruht. ll. Verfügungen der Departements. rÄ.) Des Justiz-Departements: Des Justiz - Ministerium. Seine Königliche Majestät haben ihren Rang in der siebenten Stufe der Rang- durch höchstes Dekret vom 12. d.M. ge» Ordnung vom 18. Oktober d. I. nehmen legentlich einer deshalb gestellten unterlhL- sollen. "igsten Anfrage zu bestimmen geruht, daß Vtutta-st -en »4. November 18,1. ^ ® vormaligen Provinzial - Justiz, Mhe Maucler.. 6i6 B.) Der Departements des Innern und des Kriegs: Des Ober - Nekrntirungsraths. Die Vorbereitung der Aushebung für das Jahr 1822 betreffend. Da die Zeit herannaht, wo die Aushe- bung für das Jahr rS», vorbereitet werden muß, so werden dle mit diesen Vorberei- tungsgeschäflen beauftragten Behörden auf die Verfügung vom 16. November 1820 (Staats - und RegkerungS-Blatt von 1820. pag. 687) und die in derselben angeführ- ten Instruktion verwiesen. Zudem ss. n. der Instruktion von 1819, welcher Heuer das zweitemal zur Anwendung kommt, wird noch besonders bemerkt, daß zur nachträglichen Aufnahme in dle krutkrungs - Listen diesmal sich diejenige" Militärpflichtigen eignen, welche vermöge ihres Alters bei der Aushebung von ^2° und 1821 hätten ausgezeichnet werden stl^ len, aber damals übergangen wurden, mithin nur bei Jünglingen, die im *799 und 1800 geboren sind, der Fall sty" kann. Stuttgart den 17. November ,82 t- Kapff. Dienst - Erledigungen. Die durch den Tod des Pfarrers M. Payer erledigte Pfarrei Ohmenhaufen, Didcefe Reutlingen, enthält 800 Seelen, hat kein Filial und ist mit einem Einkom- men von 594 fl. nach Etats - Preisen ver- bunden. Die Bewerber haben binnen sechs Wochen ihre Bittschriften einzugeben. Der bei der Regierung des Neckar-Krei- fes angestesste Ober - RegierungS - Sekretär Storr ist durch höchste Entschließung vom »». Nov. mit Pension entlassen worden. Den iZ. d.M. ist zu Adclmannsfekde" er Württemberg - Limpurgifchs Ol£r.:^le Prinz daselbst, den 16. d. M. zu Stuttgart der Revisor Erhard, bei derZoll-Rechuungs-Äammel/ und am nämlichen Tage in Ulm der Sekrets W ShmH,Smm, ffr en Do>,au.-Kreis, geworben. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. Nrv. 86. Königlich-WürttembergischeS Mittwoch den 28. November 1821. l Unmittelbare König! iche Dekrete. Dienst-Nachrichten. \Jeinc Königliche Majestät haben durch allerhöchste Umschließung vom ,5. d. M. die erledigte Pfarrei Lembach, Dekanats Freudenstadt, dem Pfarr - Vikar Sicgner zu Hohentwiel zu übertragen geruht. Sodann haben Höchstdicfelben durch höchste Entschließung vom 17. d. M. dem bisherigen Lehrer der fünften Classe des hiesigen Gymnasiums, Professor Holder, die erledigte Lehrstelle an der sechsten Classe zu übertragen , und dagegen dem Präceptor Klumpp zu Leonberg zum Lehrer der fünften Classe an dem Gymnasium zu ernennen geruht. Ferner haben Höchstdieselben durch höckste Entschließungen vom i3. d. M. die Erhebung der katholischen Pfarr- Caplanei zu Harthausen, Oberamts Mer- gentheim, zu einer Pfarrei zu genehmigen, und diese neue Pfarrstelle dem Vikar und Präceptorars-Amtsverweser Demmler zu Ellwangen, und die erledigte Pfarrei Kohlberg, Dekanats Neuffen, dem Pfarrer Hopfer zu Häfner- Haslach, Dekanats Brackenheim, zu über- tragen geruht. 8x8 II. Verfügungen d e r Departements. ^.) Des Departements des Jnnernr Des Königs, katholischen Kirchenraths. Bekanntmachung, den Jnterkalarfonds der katholischen Kirchenstellcn des Königreichs betreffend. I. Entstehung des Fonds und Zwecke besetzung ein; die Ober-und dekanatattU^ desselben. Schon im Jahre 1808 hat der katholi- sche Kirchenrath für nöthig und zweckmäßig gefunden, in der Pfründ - Verwaltung der in Erledigung kommenden katholischen Kir- chenstellen des Königreichs eine gleichför- mige Ordnung einzuführen, und aus den während der Erledigungszeit übrig bleiben- den (Jnterkalar-) Gefällen derselben einen besondern Fonds für außerordentliche katho- lisch - geistliche Ausgaben auf die unterm 3o. December 1808 erfolgte Zustimmung der höher» Staatsbehörde zn bilden. II. Quellen der Einnahme. Wenn eine katholische Kirchenstelle, Pfar- rei oder Kaplanei, erledigt wird, so stießt nach der Kirchenverfassung das Einkommen derselben ununterbrochen fort. Allein eben die Kirchensatzungen räumen einen viermonatlichen Termin zur Wieder- chen Berichte über die Verhältnisse, Obl>'^ gcnheiten, Einnahmen und Ausgaben ^ Stelle, so wie die Verbesserungs-Vorsch''^' müssen abgewartet werden; auch ist es zwe^ mäßig und billig, den besonderen Betreu bern um diese Kirchenstelle hinlänglich" Zeit zu lassen. Es ergiebt sich also tvä^ rend der Erledigung nach Abzug der tveserö - Gebühren ein Überschuß an W1" Pfründ - Einkommen, Jnterkalar - Gef«^"' Diese fallen in den ersten 3o Tagen M* lDekan (Dekanat- Monat) welcher als cher weder von der Kirche noch vom Sta^ te eine Besoldung erhält, für seine Geschäft ju; die weiteren bis zum Tage der derbejetzung fließen sodann in den allgem^ nen Jnterkalarfonds der katholischen chenstellen des Königreichs. Bleibt ein« Kirchenstelle länger als drei bis vier nate erlediget, so ist es die Folge eines Hindernisses; nie aber geschieht es in der Absicht, den Jnterkalarfonds zu bereichert Wenn eins Kirchensiclle das gebührende Einkommen (LonAi-ua) nicht hat, so wer- den ihre Jnterkalar-Gefälle sogleich derselben zur Verbesserung überlassen, und deswegen vorzüglich bleiben Klrchenstelle» manchmal länger erlediget. Die Anstalt des Interkalarfonds umfaßt alle katholische Kirchenstelle» im Königreiche ohne Unterschied. III. Verwendung der Einkünfte des Fonds. Durch seine Quelle und Natur unter- scheidet sich der Interkalarfonds sowohl von dem katholischen Bisthums - und allgemei- nen Kirchengut, als von allen übrigen Stiftungsfonds, und deswegen, so wie ver- möge der Kirchen - und Staats-Verfassung kann er nur zum Besten der Kirchcustcllen, nicht zu anderen, obgleich kirchlichen Zwe- cken , verwendet werden. Aber auch bei jenen tritt er nur alsdann ein, wenn es an einer nähern Quelle gebricht. Insbe- sondere trägt der Interkalarfonds bei r «> Zu Ergänzung der Pfarr-Gehalte (Congrua). Hierzu werden zuerst die näheren Q»wl- len benützt. Wenn eine andere katholische Kirchensiclle, vorzüglich die vormalige Mut- ter-Pfarrei, in dem befragten Pfarrsprengel Gürer^oder Gefälle besitzt und sie entbeh ren kann, so werden sie beigezogen. Die'. Kirchenpflegen und andere hicher geeigneten Fonds treten, so weit eö sthre siiftungs- mäßigen Bestimmungen und Kräfte erlau- ben , in das Mittel. Auch die Gemeinde muß, besonders bei der zu ihrem Vortheil neu errichteten Pfarrei beitragen. Reichen aber alle diese Zuflüsse nicht hin. so kommt der Interkalarfonds zu Hülfe. Auf solche Art erhalten in Württem- berg nach und nach die katholischen Pfar- rer, denen es »och daran gebricht, ihre Congrua, [*>) Zu Ergänzung der Pensionen für Pfarrer.. Wenn ein Pfarrer sogar mit einem Hülfspriester seiner Pfarrei nicht mehr vorstehen, und auch nicht auf eine andere Stelle versetzt werden kann, so muß er pensionirr werden. Die erste Quelle hier- zu ist das Einkommen seiner Pfarrei. Wo aber dieses über den Gehalt des nothwen- dlgen Stellvertreters nicht hinreicht, da giebr der Interkalarfonds das Fehlende. <0 Zu den Tischtiteln neuer Geistliche«: Jeder katholische Geistliche muß für stk- neu nothdürftigen Unterhalt, ehe er ange- siellt wird, auf den Fall der unverschulde- ten Unvermögenheit durch den sogenannten Tischtitel sicher gestellt werde». Diese oft: 820 sehr fühlbare Last ist nun den Gemeinden, Spitälern, Gutsbesitzern, selbst der Staats- Kaffe durch den I terkalarfonds abgLnom- m;n, und die Geistlichen schon ihr Loos so- wohl in Aufbringung eines T'schtitelgebcrS, als auf den etwaigen Unglücksfall, davon wirklich Gebrauch machen zu müssen, seht verbessert. Es versteht sich übrigens, daß diese Ausgaben von den betreffenden Geist- lichen, wenn er zu Vermögen kommt, oder aus seiner Verlassenschaft ersetzt werden müssen. 6) Zu den Kosicn der notwendigen außerordent- lichen Vikarien. Wenn ein Pfarrer für längere Zeit außer Stand kommt, seine Obliegenheiten zu er- füllen, und eines Vikars nothwendig bedarf, auch das zu Haltung desselben erforderliche Einkommen nicht hat, und nicht wohl ver- setzt werden kann, so wird ihm aus dem Jnterkalarfonds ein Beitrag gegeben. Einen befoudern Vortheil gewährt der Jnterkalarfonds den Pfarrern und Kaplä- nen, welche wegen einer außerordentlichen Ausgabe für ihre Kirchenstelle ein Provi- sorium zu übernehmen haben; indem sie allda eben so leicht das Anlehrn bekommen, als die theilweiss Abzahlung machen kön- nen. IV. Verwaltung und Rechnung^ Ablegung. Der betreffende Landkapitels-Kämmerer führt über jede erledigte Kirchenstolle unter der Controls des Dekans die Verwaltung/ theils nach den ergangenen besonderen 83»*' schriften vom 2/,. November 1810, 28. 8*' bruar, 5o. März und 4. April 1811, 2^' Januar und 20. Juni 1812, 1. und 22. April 1810, iZ. April 1815, 10. Januar, 28. Februar und 2g. August 1818, 18. S'e'' bruar 1819, 25. Januar und 11. Ap>^ 1820, theils nach den Instruktionen, welche von den Kirchenpfründuern, auch von den Stiftungs-Pflegern zu beobachten sind. ^ dem Ende des Rechnungsjahrs schickt ^ Kämmerer die Rechnung samt Belegs durch das Dekanat an den katholischen chenrath ein. Hier wird sie von dem auf' gestellten Revisor geprüft, und vom College abgehört. Mit dem Abhdr - Rezeß ergeht zugleich die vom Revisor gemachte $er' theilung des Pfründ - Einkommens ration, Abkurung) zwischen dem abgekorN menen Kirchenpfründner, dem Dekan oben) dem Jnterkalarfonds, und dem nach folgenden Kirchenpfründner, nach Tag^ Ergiebt sich kein Anstand, so wird dle A' Eurutlfl vom Landkapiielö - Kämmerer kuudlich vollzogen, und die zum Jnrerka ak 821 sonds gehörigen Gelder werden an den Verwalter desselben nach Stuttgart ringe« sandt. Eben der Verwalter des Jnterkalarfonds ist nach den bestehenden allgemeinen Vor« schriften und besonders ertheilten Weisun» gen verpflichtet. Die Aufsicht und Leitung führt der kacholische Kirchenrath, mir gänz- lichem Ausschluß der Finanz-Verwaltung. Die Rechnung wird alle Jahre geprüft und ordnungsmäßig justcfizirt, sofort samt den Belegen sowohl der höchsten Staats- stelle als dem General - Vikariat zur Ein- stcht mitgetheilt. V. Ergebnisse der bisherigen Verwal- tung, Einkünfte und Leistungen, auch neuester Zustand des Fonds. Die erste Rechnung fieng mit dem 21. Februar 1809 an, worin die seit dem Jahr 1806 eingegangenen Jnterkalargelder vereinnahmt wurden. Ohne einen Grund- stock, ohne eine Stiftung, sammelte man blog die neuen Einnahmen, und richtete das Augenmerk vorerst auf dis Anlegung eines Kapiralftnds. Aus der Beilage sind dis Ergebnisse der bisherigen Verwaltung, der Einkünfte und Leistungen, und der neueste Zustand des Fonds ersichtlich, wozu man Folgendes zu bemerken hat: 1.) Die Verwendung der Einkünfte des Fonds zu seinen fundationsmäßigen Zwecken richtet sich lediglich nach den eintretenden Bedürfnissen, und ist weder durch die Größe des Zins-Errrags aus den zu Kapital angelegten Geldern-, noch durch den Mehr- oder Minder- Betrag der übrigen ordentlichen und außerordentlichen Einkünfte bedingt. Hierbei wird auf die Erhaltung und Vermehrung des Fonds möglichster Be- dacht genommen, damit der Hauptzweck der nothwendigen Gehalts-Ergänzungen für die zu gering gestellten Pfarrer nicht gestört wird, und diesem Haupt- zwecke müssen auch die anderen Anwei- sungen nachstehen. 2, Da nach dem Mkurungs-System die den Landkapitels-Kammerern auf 5pCt. bestimmte VerwaltungS und Rechnungs- Gebühr von dem nach Abzug der Aus- gaben übrig bleibenden Pfründ-Ertrag berechnet, sofort auf diesen Grund die wirkliche Abkurung vorgenommeu, und von der dem Interkalar-Fonds gufallen» den Rate das Betreffniß der Verwese- rei Kosten abgezogen, der Rest aber an die Interkalarfonds-Verwaltung singe- ge liefert wird, so sind die in der Jnter- külarfonds-Rechnung vereinnahmten Jn- terkalar - Gefälle als reiner Ertrag zu betrachten. [ 3. Mit den Einnahmen wegen Regulk- rung des Abkurungs - Termins auf Georgii hat es folgende Bewandniß. Der Iahrs-Rechnungs- und Abkurungs - Termin bei den katholischen Kirchenstel- len war sehr verschieden, theils auf den Tag Johannis des Täufers, theils auf Martini, Johann Evangelist, Neujahr, Lichtmeß, Petri,Stuhlfeier und Georgii bestimmt. Die Einführung eines gleich- förmigen Termins, wozu der vormalige allgemeine Rechnung»- und Besoldungs- Termin Georgii nach den eigenthüm- lichrn Verhältnissen der Kirchenstellen und der damit verbundenen Einkünfte sich am angemessensten darstellte, war daher bei Errichtung des Jnterkalar- fonds aus verschiedenen Gründen nöthig^ und wurde bisher bei joder erstmaligen Vakatur einer Kirchenstelle bewirkt. Durch diese Termins-Rcgulirung ergiebt sich nun bei denjenigen Kirchenstellen, welche einen Tag des ersten Halbjahrs nach Georgii, z. B. den i.Mai oder Johannis des Täufers (-4. Juni) zum Termin hatten, ein Ueberfchnß an dem Pfründ-Einkommen desselben Jahrs ve>' Georgii bis dahin, und dieser Ueber- schuß wird zum Jnterkalarfonds be- zogen. Aus eben diesem Grunde bei denjenigen Kirchenstellen, rve^ einen Tag des letzten halben JshrS Georgii, ; B. Martini, Joh->"" Evangelist, Nenjahr, Lichtmeß, Stuhlfeier, zum Abkurungs - Terml» halten, das Betreffniß an dem Pfru»b" Einkommen für die durch die Reg"^ ung des Abkurungs-Termins aufGeorgH abgehenden Tage dem ^zeitlichen chen- Pfründner nach, dem Verhält"^ des Pfründ - Einkommens vom vorangegangenen Jahr, oder, wenn ^ wirklicher Kirchen Pfründner vorha"de" ist, dem nothwendigcn Verweser telst der. Verwesers,Gebühren vom 3^ terkalarfonds vergütet. Die aus dieser Termins - Regulirung entspringmbe" Einnahmen und Ausgaben hören gens, fo bald sie bei allen Kirchensiel' len vollends bewirkt styn wird, auf. 4. Die außerordentlichen Beiträgt 1)011 einigen Kirchenstellen wurden bisher zur Verbesserung der geringem verweb der, hören aber kn Zukunft in der &**' gel auf. Unter der Rubrikr „Kosten der Pfarr-Verweser" sind nur diejeni- gen Verweserei-Kosten zu verstehen, zu 1 deren Bestreitung die Jnterkalar-Gefälle dieser Pfarrstelle nicht zugereicht haben, und welche aus der InterkalarfondS- Kasse bestritten werden müssen. Die- jenigen Verweserei - Kosten, welche von denJnterkalar-Gefällen derPfarrei selbst bestritten werden können, pflegt man schon bei der Abkurung (vid. L. in Abzug zu bringen. Auch für die Zukunft wird jedes Iah« durch das Staats - und Regierungs-Blatt öffentliche Rechenschaft über die Verwal- tung und den Fortgang des Interkalar- fonds abgelegr werden. Stuttgart den »«.November i8ai.' Camerer. 824 Beilage, Verze'lchniß über die Einnahmen und Ausgaben des Jnterkalarfonds der ^ tholischen Kirchenftellen des Königreichs, und den Vermögens-V stand destelb^ nach den geprüften und abgehörten Rechnungen vom 21. Februar 1809 Georgii 1821. A) Vom 21. Februar 1809 bis Georgii 1820. Einnahmen: 1) Jnterkalar - Gefälle, außer den 21,>79 fl. 40 kr. 3 hl. der zu gering gestellten Kirchenstellcn, welche ihnen / zu ihrer eigenen Verbesserung sogleich überlassen wurden »••^««•«.. •*«».«..»*• 10 2,53 6 st» 4 2 kr. *■ 2) Zinse aus den ncuangclegten Kapitalien ....... 17,23b st. 47 kr. 3) Beiträge von einigen Kirchenstellcn in besondern Fällen 8,72g st. Lc» kr. 4) Gewinn aus dem Ankauf Würltembergischer Staats» Kapitalien ................... ii,g6vst. 42 kr. 5) Wegen Regulirung des Abkurungs-Termins auf Georgii über Abzug der diesfallsigen Ausgaben 23,e6i st. 26 Er. 3^' Summe 163,624st. 28kr« 2 hl. A u s, g a b e n. 1) Elementar - Kosten r a) Kosten der Pfarr - Verweser, wozu die In- terkalar - Gefälle jener Pfarreien nicht zugereichr haben ........... 5o i st. 2 kr. b) ZinS-Raten bei Erwerbung von Kapitalien durch Cesston n5ost. 18 kr. c) Prozeß-Kosten 19 st. 6 kr. 1,670 fl. 26 kr. * * 8a5 -) Central - Verwaltungs-Kosten. Einrichtung- t Kosten und Besoldung des Verwalters Revisions-Kosten der PfrLnd- Rechnungen bis 1817 Buchbinder-Kosten und Stemvelpapier-Aus- lagen ................ ^ Schreibgebuhren ....... ...... Dem Aufwärter Paket - und Geldträger-Lohn den Psstbedien» ten, und für Postscheine Verschiedene Amts - Erfordernisse..... 4oo3 fl. 3o kr. i3»7 fl. 9 kr. •! hl. 17 fl. 3o kr. 702 fl. 3© kr. 337 fl. 6 kr» Q2 fl. 25 kr. »88 fl. r3kr. 6,658 fl. 2Z kr. 3) Auf den Hauptzweck der Anstalt, Unterstützung an Geistliche: a) jährliche GehaltS - Ergänzungen für Pfarrer ............ 18,227 fl. 3g kr. 2 hl. b) Beiträge zu Ruhegehalten pensionirter Pfarrer ............ 8,-48 fl. 17 kr. — c) Beiträge zu Haltung von Vikarien »4,378 fl. 3 kr. — d) Für Geistliche auf höchste Dekrete. 980 fl. 85 kr. 3 hl. 38,778 fl. 54 kr. 4) Auf andere Zwecke der katholischen Kirche. Nach Maßgabe höherer Verfügungen ............ 5,73i fl. 22 kr. i wird jedoch hier bemerkt, daß diese Beiträge seit dem Jahre 1817 bis auf die Summe von jährlichen 800 fl., welche für die allgemeine kathol. kirchlichen Institute bezahlt wer- den, aufgehdrt haben. Srrmme 62,339 fl. 6 kr.. 1 hl. 8r6 Hiernach hat der Grundstock an Georgik r8ro belragru rro,68öfl. 2r kr. 1 hl» und zwar an Kapitalien 5 pLt ^. 93,o54 fl. -8 kr. d) unverzinslich ,<,0 fl. c) Tischtitels-Guthaben 3,, fl. ,, kr. An Ausständen... Kass^i'Vorrach, welcher sogleich größtentheils zu Kapital angelegt wurde .......... 9^,465 fl. Zo kr. ^ *'699 fl. 54 kr. - 14,5 i 9 fr. ZL kr.' -l' "o,685 fl. 22 kr. ifl B) Von Georgli 1820 bis 1821. Einnahmen: 1) Interkalar-Gefälle, außer den 358 fl. 46kr. welche den zu gering gestellten Kirchenstellen zu ihrer eigenen Verbesserung sogleich überlassen wurden. 2) Zinse aus den Kapitalien 3) Beiträge von einigen Kirchenstellen in besonderen Fäl len 4) Wegen Regulirung des AbkurungS - Termins auf Georgii Lber Abzug der Ausgaben ....... Summe 16,083 fl. 7 fr. HL-« fl. 12 fr. 3 fl' 4,768fl. 01 fr. 3 fl' Ausgaben, i) Elewentar-Koste^. L) Kosten der Pfarr-Verweser, wozu bte Jn- terkalar - Gefälle jener Pfarreien nicht zngereicht haben ...». * ,. » » » > so6 fl» 3^ fr, d) Kapitalsteuer -85 st. ,3 fr. e) Prozeßkosten 58 fl. 16 kr» . 6oo fl. 6 fr» 2) Central - Verwaltungs - Kosten- Besoldung des Kassiers... 3oo fl. — Schreibgebühren ................ 5o fl. — Dem Aufwärker .............. 36 fl. 3o kr» Buchdrucker - und Buchbinder - Kosten ..... 2 fl. 5o kr» Für Postschelne rc. .............. » 5 fl. 12 kr. 3c>4 fl. Zr kr. 3) Auf den Hauptzweck der Anstalt. Unterstützung an Geistliche r a) Jährliche GehaltS-Ergänzungen für Pfar rer 3,699 fl, 4 kr» b) Beiträge zu Ruhsgehalten penstonirter Pfarrer ',046 fl. 64 kr. €) Beiträge zu Haltung von Vikarien.. - - 1,882 fl. 18 kr» S) Für Geistliche auf hbchste Dekrete .... 8«6 fl. ß kr. ^,4o4 ^2 kr» r Le8 4) Auf andere Zwecke der katholischen Kirche. Nach Maßgab Höherer Verfügung. Beitrag tjt den allger einen kathol. kirchlichen Instituten .... 5oo fl. — Summe 8,895 fl. 2 kr. Dis Ein.iahmett übersteigen mithin die Ausgaben am 7,184 fl. 5 kr. und hat sonach der Grundstock an GeargU 1821 betragen 117,869 fl. 27 kr. 1 hl. nämlich an Kapitalien u) Mlt 5 p^t. ............... 112,421 fl. 6 kr» d) Tischritels-Gmhaben .......... 200 fl. 112,6:11 fl. 5 rr. Ausstände ................ .......... 2,353 fl» 36 kr. Kaflen t Bsrrath »»»....»..*»**.»•»«•.•» 2,894 fl. 4 6 kr. 117,869 fl. 27 kr. ß?9 ß.) Des Departements der Finanzen: Des Finanz-Ministerium. ») Die Aufbewahrung der Dicusi-Cautions-Urkunden betreffend. Da die vermöge der Verordnung vom 22. Februar i8i3. $♦ 5. (Staats- und Regierungs-Blatt Nro. 11.) bisher bei der Staars-Hauptkasse niedergelcgten Dienst- CautionS - Urkunden künftig bei denjenigen Behörden, welchen nach dem Edikt vom r3. December 1618. §. 3. (Staats - und Regierungs-Blatt Nro. 72.) die Erledi- gung der Rechnungen der caulionöpflichti- gen Beamten obliegt, also beziehungsweise bei der Ober - Rechnungs-Kammer, dem Steuer-Collegium, dem Bergrath und den Kreis-Finanz-Kammern aufbewahrt werden sollen; so wird dieses zufolge allerhöchsten Befehls hiedurch den Behörden zur Nach- achtung bekannt gemacht. Stuttgart den 19. November i8,r. Westberlin. k>) Die Gesuche um Erlaubniß zu Cultur- Veräuderrmgen bei Garte», Landern, Acckern und Wiesen betreffend. Da Se. Königliche Majestät ver- möge höchster Entschließung vom ,,. d. M. gnädigst genehmigt haben, daß zu Erleich- terung der Unterthanen und Vereinfachung des Geschäftsganges, die bisher bei den Finanz - Kammern anzubringcn gewesenen Gesuche um Erlaubniß zu Cultur-Verän- derungen bei Gärten, Ländern, Acckern und Wiesen, künftig, so fern kein polizeiliches oder privatrechtliches Hinderniß dabei ob- waltet, und die Entschädigung des Zehent- herrn keinen Anstand findet, durch die Ca- meralämter erledigt werden, welche darüber besondere von dem CameralamtS-Buchhal- ter mit Unterzeichnete Protokolle zu führen, und solche nebst den gemeinderäthlichen Zeugnissen jährlich den Kreis-Finanz Kam- mern vorzulegen haben, so daß demnach von diesen nur in Anstandsfällen über Cul- tür-Veränderungö Gesuche zu erkennen ist; ss wird solches zur Nachricht und Nach- achtung hiemit allgemein bekannt gemacht. Stuttgart den -I. November 18,i. Meckherlin. 8$o Dienst - Erledigung. Die durch den Tod des Pfarrers Weiß erledigte Pfarrei Donnstekten, Did> rese Urach, hat kein Filial, 670 Seelen, und ein Einkommen von Z7Z fl. nach Elads- Preisen. Die Bewerber haben innerh»kb sechs Wochen ihre BiL?fchriften zü über' Leben, Gedruckt bri V. Hasseldriuk, Buchdrucker. 1. , 8Zr Nrv. 87. Königlich - Württernbergisches Staats - und Regierungs - Blatt. Freitag, den 3o. November ,821 I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen der Departements. Des Justiz-Departements. Lre m dem Monat Oktober 182» von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnisse betreffend. In dem verflossenen Monat Oktober find von sämtlichen Gerichtshöfen des Kd- nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen bemerkt wird, daß nur solche Urcheile der Criminal - Gerichts - Stellen in das Staats - und Regierung« - Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche Freiheits-Strafe erkannt, oder die Dienst-Entfernung eine» Staats - oder Communr Dieners verfügt wird». A) O h e r t r i b u n a l. L Criminal-Senat. &en 16» Oktober wurde: amts Gerabronn, das- von dem Gerichts- r. in der Rekursfache der Sophie Dorv> Hofe zu Ellwangen wegen thällicher Wir ihre: Pflaum,, von Schrozberg, Ober-- dersttzlichkeit und mehrjährigen Conkubir- 85j tutis unterm ,r. Juni d. I. wider sie gefällte (in Nro. 53. S. 6-7 des Staats- und Regierungs - Blatts eingerückte) Straf Erkcnnrniß lediglich bestätigt, und Rekurrenlin in die Kosten zweiter In- stanz verfällt. Den 23. Oktober wurde: i. in der Rekursfachs der Anne Catha» riue Barbare Hasser, von Neckargar- tach. Oberarms cheilbronn, das wegen wiederbolten Markt-Diebstahls und nach- gcfolgtcb Tbeilnahme an einem anderen großen Markt. Diebsiahte von dem Ge- richtshöfe zu Eßlingen unterm Okto- ber d. I. wider sie gefällte in gegenwär- tiger Nummer des Sraars - und Regle, rungs-BlattS S. '<27 eingerückte Srraf- Erkennmiß lediglich bestätigt undRekur- rentin in die Kosten zweiter Instanz verurtheilt. Den 27. Oktober wurde: 3. in der Rekurssache des Skribenten Jo- hann Ludwig Friedrich Krauß, von Kaisersbach, Oberamrs Welzheim, das 4 von dem Criminal - Senate des Königs. Gerichtshofs Ellwangen unterm 20. S'-Piember d. I. wider ihn gefällte (in Nro. 81. des Staats - und Regierungs- Blatt« S. 7 -4 eingerückte) Straf-Er- kenniniß dabin abaeärdert, daß Rekur- rent wegen unbefugter widerrechtlicher Bestebung und Unterschlagung von Stempel-Surrogatgeldern in der me von 89 si. 4" fr. so wie wegen zwar befuglerweise bezogener ähnlicher, aber der Stempel - Easse nicht verrechnter G lder in dem Be rag von 3 fl. 5a kr. in welch' letzterer Bestehung er wegen Verdachts eiiser beabsichtigten Uns ]&a'' siung von dcr I stanz enkbunoen wo>de", fe ner wegen unbe'Upten Vorausbe-ugs seines Verdienstes für noch nicht volle»' dete Arbeiten , neben UnfLbt. kcits - &v klärung zu Bekleidung eines össentl'the» Amtes, und neben dem Ersatz der lll'; terschiagenen und nicht verrechnetcn der samt Verzugszinsen, auch sän'lli' chcr Arrest- und UnlersuchungS - Kosten erster und zweiter Instanz zu einer vier- monatlichen bei angemessener B-fch^' tigung zu erstehenden FestnngS - Stra^ innerhalb der Festung zu verurlpeilcn fty. An demselben Tage wurde: in der Rekurssache des ledigen Jako Neuffer, von Oehringen, Schus dek dortigen Pvstbalters, das von dem minal-Senate deö Königs. Gerich^^^' zu Ellwangen wider ihn unterm 3i.%ü'' gust 18:o gefällte (in N-o. 6t. Staats - und Regierungs - Blatts demselben Jahre S. 497 «nd 4ö8 e,1T“ 855 gerückte) Straf - Erkenntniß abgeändert, und Rekurrent wegen rhätlicher Wider, sehlichkelt gegen obrigkeitliche Diener und des vorausgegangenen gröberen po, lizeilichen Excesseö mit gefährlichem Rei- ten , Lärmen und Schimpfen zu zwei- monatlichem Fesiungö - Arrest mit angemessener Beschäftigung und zu Be- zahlung seiner VerbastS - so wie sämtli- cher Prozeß - Kosten beider Instanzen verurcheilt. 17. Civil Den 3. Oktober wurde: . in der Appellationssache von dem Civil- csenate des K'onigl. Gerichtshofs zu Eß- lingen zwischen Hirsch Machol zu Hork- heim, Oberamrs Heilbronn, Kläger, Ap- pellanten, Wieder-Appellanten, und Maier Lararus zu Stuttgart, Beklagten, Ap- pe!laten,Wieder-Appellaten, Abrechnungs- Streit, jetzt Wiedereinsetzung in de» vo- rigen Stand betreffend, das am 22. No- vember 1819 gefällte Erkenntniß voriger I- stanz unter Verurth ilung des Appel- lanten in die Kosten dieser Instanz br- stä igt. Den 5. Oktober wurde: in der Appellaiionösache von dem Civil- Senate des Kdnigl. Gerichtshofs zu Eß- Den 3o. Oktober wurde: 5. ln der Rekurssache des suspendirten Amtmanns und Holz-Verwalters Kapfs zu Berg das von dem Gerichtshofs zu Eßlingen wegen Dienst - Vergehen un- term 10. Juli d. I. wider ihn gefällte (in Nro. 62. des Staats - und Negie- rungS-Blattö S. 606 eingerückte) Straf, Erkenntniß lediglich und unter Verur- theilung des Rekurrenten in die Kosten zweiter Instanz bestätigt. - Senat» lingen zwischen den Post - Expeditoren Ottmann und Kiefer zu Strasburg, als Bevollmächtigten des Post - Verwalters Heslvhl zu Offenburg, vormals Post- Sekretärs zu Kehl, Kläger, Appellaten, nun Appellanten, und Gottlieb Korner, Kanncnwirth zu Ludwigsburg, gewesenen Post - Condukteur zu Kehl, Beklagten , Appellanten, nun Appellaten, Ansprüche aus einem Hinterlegungs - Contrakt be- treffend, das am, r5. März i8rv erbff- nete Erkenntniß voriger Instanz unter Vergleichung der Kosten abgeändert. Den 8. Oktober wurde: 3. in der NichrigkeitS - Klagsache von der Revisions - Behörde des Kdnigl. Ober- Tribunals zwischen dem HandiungShaus 834 Gerhard Hebenstreit in Frankfurt am Main, Kläger, Appellanten, Revidenten, nun Querulanten, nnd dem General- Major Freiherrn v. Varnbühler nnd Freiherrn Jonathan v. Palm zu Eßlin- gen, Beklagte, Appellaten, Revisen, nun Querulaten, Wechselforderung betreffend, die Nichtigkeitsklage als gegen ein oberst- richterlicheS Erkenntniß unzuläßig von Amts wegen abgewiesen. An demselben Tage wurde: 4. in der Apvellationssache von dem Civil- Senate des Königl. Gerichtshofs zu Ulm zwischen Michael Bauers, Mezger» zu Dietenheim, Relikten, Beklagte, Appel- lanten, Wieder-Appellanten, und Michael Geiger, von Heiningen, Kläger, Appel- laten, Wieder-Appellalen, Forderung aus verkauften Schafen betreffend, die Be- rufung wegen Mangels an der appel- lablen Summe unter Verurteilung der Appellanten in die Kosten dieser Instanz verworfen. Den i,. Oktober wurde; 5. ln der Apvellationssache von dem Civil- S^nate des kdnigl. Gerichiöhofs zu Ulin zwischen Joseph S-erk, von Siglisburg, Kläger, Ap^llanten, und Therese Sterk von da. Beklagte, Appellativ, Entschä- digungs Forderung betreffend, die Be- rufung wegen Versäumung der neunzig tägigen Nothfrist zu Einreichung Bcschwerdeschrlft von Amts wegen sür verlassen erklärt. Den i5, Oktober wurde: -6. kn der Appellaiionssache von dem Civil- Senate des Königl. Gerichtshofs z« Gf lingen zwischen Ober Tribunal Prokuratvt Müller allhier, Kläger, Appellai'te», Wiedcr-Appellanten, und dem Hosstuk^^ Hofmann in Stuttgart, Beklagten, ^ pcllaien, Wieder - Appellaten, Ersüllunö eines Haus - und Garieukaufs betreffe^' das am 3o. März d. I. eröffnte thell voriger I'stanz unter Verurtheilu^ des Appellanten in die Kosten die^ Instanz bestätigt. An eben diesem Tage wurde: 7. in der Appellationssache von dem &°'U Senate des Königl. Gerichtshofs 3«^ lingen zwischen Georg Friedrich ^'< dauerö Söhnen in Stuttgart, Beklagte>b Appellanten, Wieder - Appellanten, Stadt und Amt Hcrrenberg, Klägerin, Appellatiir, Wieder -- Appellatin, unngs-Streitigkeit betreffend, die Verll' fnng wegen Versäumung der neunzig tägigen Nothfrist zu Einreichung ^ Beschwerdeschrift von Amts wegen verlassen erklärt. Am 17. Oktober wurde: 3. in der Appellaiionssache von dem Clvi Senate des Königl. Gerichtshofs in Ulm zwischen der Stadt - Gemeinde Ehingen, Beklagten, Appellantin, Wieder - Appel- lantin, und der Großherzogl. Badenschen Universität Freiburg, Klägerin, Appell«- tin, Wieder-Appellatin, Noval - Zehent- Recht betreffend, das unterm i5. Juli 1820 gefällte Unheil voriger Instanz bestätiget, und Appellantin in die Kosten verurtheilt. Den 19. Oktober wurde: . in der Appellakionssache von dem Civil- Senate des Königl. Gerichtshofs zu Tü- bingen zwischen Catharine Wagenlände- rin zu Crailsheim, Klägerin, Appellantin, und Ober - Accistr von Anhäuser zu Pfullingen, Beklagten, Appellaten, An- sprüche aus unehelicher Schwängerung betreffend, die Berufung wegen Versäu- mung der neunzigtägigen Nochfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift von Amts wegen für verlassen erklärt. An demselben Tage wurde: 0. in der Appellakionssache von dem Civil- Senate des Königl. Gerichtshofs zu Tü- bingen zwischen Barbare Voursier zu Bernek, Klägerin, Appellantin, und Schultheiß Dürr und Consorten daselbst, Beklagte, Appellaten, Entschädigung be- treffend. die Berufung wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde ohne weitere Verhandlung verworfen, und die Appellantin in die Kosten dieser Instanz verurtheilt. Den 11. Oktober wurde: 11* in der Appellation»sache von dem Eivil- Senate des Königl. Gerichtshofs zu Tü- bingen zwischen Amtöpfieger Kling zu Einsiedel, Kläger, Appellaten, nun Ap- pellanten , und dem rcsiznirten Ober- Umgelder Kegele in Lustnau, Beklagten, Appellanten, nun Appellaten, Entschädi- gungs-Forderung aus einem Bevollmäch- tigungs-Vertrag betreffend, das am 10, Februar d. I. eröffnete Urtheil voriger Instanz unter Vergleichung der Kosten abgeänderk. Den 19. Oktober wurde: ir. in der Appellationssache von dem Cioil- Senate des Königl. Gerichtshofs zu Tü- bingen zwischen dem Soldaten Johannes Marquardt, von Unterjesingen, Ober- amts Herrenberg. Beklagten, Appellaten, nun Appellanten, und Anne Marie Srikel von da, unter Beistand ihres Pflegers, Jung B-nedikt Theurer da- selbst, Klägerin, Appellantin, nun Ap- pellatin, Privat,Genugthnung und Scha- dens-Ersatz für Realinjurien betreffend, dip Berufung wegen Versäumung der neunzig-Lgigen Nochfrist zur Einreichung der Beschwerdeschrift für verlassen erklärt. 826 in. Ehegerichtlicher Senat. Geschiebe Am 18. Oktober r i. der Obrist von Seidenberger beim ersten Reiter-Regiment zu Ludwigsburg, Klä- ger, von Eberhardine, geb. Rauch, von Heilbronn, Beklagten; den ,5. Oktober: r. Johann Heinrich Deutelin, Wkrth auf dem Rollhof, Oberamts Hall, Kläger, von Rosine, geb. Hofmann, von Hall, Beklagten; je (1—2) wegen beharrlicher Wider- spenstigkeit in Fortsetzung der Ehe, unter Verurtheilung der Beklagten in die Kosten. 5. Christoph Reuter, Zalnenmacher von B) Kreis - G /. Gerichtshof für 1.) Crimi 1 Am j. Oktober wurden verur- theilt: I. auf die von dem Oberamtsgerichte Vai- hingen geführte Untersuchung: a) Caspar Scheid, Bauernknecht von ' Horrheim, wegen kleinen, aber aus- gezeichneten, in Genossenschaft verübten, wurden: Niederhofen, Oberamts Brsckenhcim, Kläger, von Johanne Christine, Wagner von da, Beklagten; 4. Caroline Dorothee, geb. Laib, vonMetzl^ gen, Oberamts Urach, Klägerin, vo" Johann Georg Kromer, Mezger von da, Beklagten; je (3—4) wegen böslicher Verladung unter Verurtheilung der Beklagten ^ die Kosten. 5. Dorothee Christine Elisabeth, geb. BüW aus Gdttingen, Klägerin, von Dr. nathan Lenz, von Stuttgart, Beklagte", wegen Ehebruchs, unter VerurtheistiNs des Beklagten in die Kosten. den Neckar-Kreis. a l - Senat. fortgesetzten und wiederholten Diebstahls zu viermonatlicher Zuchthausstrafe; i,) Lorenz Straub, Fuhrk,recht von && stctthäusle, Oberamts Gmünd, >vege" wiederholten und fortgesetzten Diebstahls, Verführung seines Genossen zu diele" Piebstahl, wegen Untkrfchlaguuö 11 ^ grober Verleumdung mehrerer Perso- nen zu sechs monatlicher FestungS- strafe; dabei wurde Jedem der Ersatz des Scha- dens , beziehungsweise unter solidarischer Verbindlichkeit, so wie die Bezahlung seiner Arrest - und Azungs - euch der Hälfte der Untersuchungs-Kosten aufer- legt; a. die zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Anne Cacharine Barbare Hasser, von Neckargartach, Oberamts Heilbronn, wegen eines großen, wieder- holten Markt-Diebstahls und nachgefolgs trr Theilnahme an einem andern gro- ßen Markt - Diebstahls, neben Bezah- lung sämtlicher Uttlersuchungs - Kosten und Ersatz des erweislichen Schadens zu zwei und einhalbjähriger Zucht- hausstrafe und nachherkger Einsperrung in ein Zwangs - Arbeitshaus bis zu er- probter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von fünfzehen Monaten; 3. Johann Christoph Mergel, von Stutt- gart, wegen großer Wald - Excesse, neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung von | der Untersuchungs Kosten zu vier- monatlicher seiner schwächlichen Kör- per-Beschaffenheit angemessener FestungS- sirsfe. Am -ß. Oktober wurde: k. a) der gewesene Bürgermeister Ludwig Zimmer mann, von Weil im Schdn- buch, Oberamts Böblingen, wegen gAb schungen, zum Theil zum Behuf der Verdeckung von Kassen - Resten anderer Personen, sodann wegen eines eigenen culposen, bereits ersetzten Kassen-Restes und wegen Eigenmächtigkeit von seinen Aemtern entsetzt, zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes für unfähig erklärt und zu dreimonatlicher FestungS- sirafe innerhalb der Festung mit ange- messener Beschäftigung, auch zu Bezal- lung eines Theils der Uruerstichungs- Kosten verurtheilt; b) der gewesene Bürgermeister Nikolaus Bauer daselbst, wegen Fälschung und Theilnahme an Fälschungen zum Behuf der Verdeckung der Reste Anderer, auch wegen eigenen bereits ersetzten Kassen- Rests, von seinen Aemtern entsetzt, zu einem öffentlichen Amte für unfä- hig erklärt, und neben Bezahlung eines Theils der Untersuchungs - Kosten zu zweimonatlicher Festungsstrafe in- nerhalb der Festung mit angemessener Beschäftigung verurtheilt. Am 6. Oktober wurde: 5, gegen die zu Stuttgart in Untersuchung VZ8 gekommene Ese Margarethe Barbare Gebhard, von Engclhardshausen, Ober- amts Gerabronn, wegen wiederholter ge- werbsmäßiger Unzucht und verbotener Rückkehr in die Residenzstadt Stuttgart, neben Bezahlung ihrer Arrest- Azungs« und Untersuchungs-Kosten eine sechs- monatliche Zuchthausstrafe und nachher rige Einsperruug in ein Zwangs-ArbeilS-. Haus auf drei Monate erkannt. An demselben Tage wurde: 6. David Strifler, von Berg bei Stutt-- gart, wegen ihällicher Widersetzlichkeit gegen obrigkeitliche Personen, neben der Verbindlichkeit zu Bezahlung seiner Ar- rest- und der Untersuchungs-Kosten mit viermonatlicher Fesiungostrafe; ferner 7. a) Friedrich Schmidt, von Heiibronn, wegen in Gemeinschaft mit Eduard Gruis versuchter Nolhzüchiigung eines taubstummen Mädchens, neben Bezah- lung seiner Arrest - AzungS? und der Hälfte der Untersuchungs - Kosten mit zwei und zwanjlgmonatsicher Zuchthausstrafe b) Eduard Gruis, von Heilbronn, we- gen desselben Verbrechens, dann wegen gefährlicher Drohung und verübter Scortation, neben Bezahlung seiner Arrest - AzungS - und der Hälfte, der Untersuchungs-Kosten mit zweijähri- ger Zuchthausstrafe belegt. Am 9. Oktober wurden verur- theilt: Franz Joseph Schwänzle, von Erlcn- bach, OberamtS Neckarsulm, wegen *"rt< licher und thärlkcher Beleidigungen Großvaters, neben Bezahlung der U11' tcrsuchnngs-Kosten zu vkermonat.licht» Zuchthausstrafe; 9. der- zu Stuttgart ln Untersuchung 6e' kommene Adam Matthias Sch^^' von Sulzbach im Königreich Bai""' wegen mehrerer, zwar kleiner, zum Theil ausgezeichneter und f"tg^ sttzter Entwendungen, sodann wegen la"6" Zeit fortgesetzten und gewerbsmäßig triebenen Zinswuchers und Handwerk' Pfuscherei, neben der Verbindlichkeit Ersätze des. Schadens , so wie sein" rest- Azungs- und Untersuchungs-^"^ zu einer seiner körperlichen Beschass""^ angemessenen drei und einhalb^ natlichen Festungsstrafe ; zugleich tvur^ wegen Consiskation derjenigen Cap^a. Summen , welche von dem Jnguisite gegen wucherliche Zinse auögelichen w?or' den sind, das Rechtliche verfügt» Amu. Oktober wurde: dem Michael Melsschedel,. Me io«. 2 83g von Cannsiadt, wegen versuchten Todt- schlags und dadurch zugefügter lebensge- fährlicher Verwundung, auch unerlaubten Gcwehrbesitzeö in gefährlicher Absicht, neben der Consiskation des Gewehrs und der Verbindlichkeit zu Bezahlung fLmtli. cher Untersuchungs- so wie der Heilungs- Kosten, eine seiner Leibes-Beschaffenheit angemessene dreijährige FestungSsirafe zuerkannt. Am i3. Oktober wurden verur- theilt: »i. Carl Ludwig v. Reischach, vonRieth, Oberamrs Vaihingen, wegen wiederholter Ueberschreltung seiner ConsinationS - Be- stimmung, wiederholten müßigen Umher- streichen» und asotischen Lebenswandels, neben Bezahlung der Untersuchungs-Ko- sten zu einjähriger Zwangs - Arbcitö- hausstrafe; ir. der zu Besigheim in Untersuchung ge- kommene Johannes Hofer, von Plei- delsheim , Oberamts Marbach, wegen dreier 'Heils qua'ificirter, theila ausge- zeichneter, im rechtlichen Sinne vierter Diebstähle, wovon zwei zugleich große stnd, fodann wegen Bcihülf? zu einem kleinen ausgezeichneten Diebstahl und wegen einer kleine» Holz - Entwendung, neben dem Ersähe des Schadens und Bezahlung seiner Arrest-AzungS - auch f der Untersuchungs-Kosten zu achtze- henmonatlicher Zuchthausstrafe mit Willkomm und Abschied, und zu nachheriger Einschließung in ein Zwangs- Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf die Dauer von neun Monaten; »3. Matthäus Schneider, Weber zu Unr terheinrkech, Oberamts Weinsberg, we- gen eines Pfiegschafls-Kassen-Rests und wegen zu dessen Verdeckung verübter Fälschungen, neben dein bereits geleiste- ten Ersatz der Rest-Summe nebst Zin- sen und Bezahlung der Untersuchungs- Kosten zu viermonatlicher Zuchthaus- strafe ; auch wurde er zu Bekleidung eines dffemlichen Amtes für unfähig erklärt. Am 16. Oktober wurden verur- theilt: 14. Dorothee Schreiber, von Stuttgart, wegen grober gewerbsmäßig getriebener Betrügereien und Quaksalberei, auch Fälschung, neben Bezahlung der Arrest- und Umersuchungs-Kosten, so wie dem Ersatz des Schadens, mit Anrechnung eines Theils des erstandenen Arrests zu einjähriger Zuchthausstrafe; der zu Backnang in Untersuchung ge- kommene Christoph Heeb, von Schwaik- heim , Oberamts Waiblingen, wegen dritten, großen und ausgezeichneten Dieb- stahls, neben dem Kosten - und Schadens- Erfatzc zu neun monatlicher, seiner körperlichen Beschaffenheit angemessener Festungsstrafe und zu nachheriger Ein- schließung in ein Zwangs - Arbeitshaus auf wenigstens vier Monate. Am ,8. Oktober wurden verur- theilt: r6. auf dis von dem Criminalamt Stutt- gart geführte Untersuchung: a) Christian Friedrich Lazarus, von Stuttgart, wegen wiederholten Betrugs und Unzucht, neben dem Ersähe des Schadens und Bezahlung seiner Arrest- Aznngs - und L der Untersuchungs-Ko- sten zu zehenmonatlicher Zuchthaus- strafe mit Willkomm und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf fünf Monate; t>) Dorothee Hdh, von Mußberg, wegen Theilnahme an dem von Lazarus verüb- ten Betrug, wiederholten verbotswidri- gen Eintritts in die Residenzstadt und wiederholter Unzucht, neben dem Ersatz ihrer Arrest- Azungs- und § der Uns tersuchungs - Kosten zu viermonatli- cher Zuchthausstrafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus auf wenigstens zwei Monate; 17. der zu Leonberg in Untersuchung S(' kommene Christian Läpple, Schäfer von Steiuheim, Oberamts Marbach, weg^ großen und qualificirten, jedoch ersetzten Diebstahls, Angabe eines falschen mens und Lügen vor Gericht, neben Zahlung seiner Arrest- AzungS - und der Untersuchungs-Kosten zu viermonatlk- cher Festungsstrafe; 18. der zu Backnang kn Untersuchung S" kommene Matthäus Maier, von Vrend, Oberamts Welzheim, wegen zweier kleiner und einfacher, aber im rechtlichen Sin^ vierter Diebstähle und wegen Vagtren^ neben Bezahlung seiner Arrest- Azung^ und der Untersuckungs - Kosten zu acht- monatlicher Zuchthausstrafe und höriger Einsperrung in ein Zwangs -Ar- beitshaus bis zu erprobter Besserung' mindestens aber auf die Dauer von Monaten. 3fm jo. Oktober wurde: Joseph Lorenzi, Verweser des Ä-akd- schützen-Dkenstes zu Wimmenthal, Ober- amts Welnsberg, wegen Fälschung einer öffentlichen Urkunde, versuchter Wilderet Nachläßkgkeit in Verschung seines Dien- stes und eigenmächtigen Benehmens, von seiner bisherigen Funktion caffirt, z" Bekleidung eines öffentlichen Amtes für unfähig erklärt, und zu vicrmonat- licher Festungsstrafe vermtheilt, auch ihm die Bezahlung seiner Arrest-AzungS- und -f der Untersuchungs - Kosten, so wie der Ersah doz Schadens auferlegt» Am »5. Oktober wurden vrrur- theilt: ro. die zu Eßlingen in Untersuchung ge- kommene Barbare Veit, von Feuerbach, OberamlS Stuttgart, wegen wiederholter, im rechtlichen Sinne vierter Diebstähle, worunter ein großer und ausgezeichneter begriffen ist, dann wegen wiederholter Unzucht, Vagirens und Lügen vor Ge- richt, neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung ihrer Arrest > Azungs- und Untersuchungs - Kosten zu vierze- henmonatlicher Zuchthausstrafe nebst Abschied und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs - Arbeitshaus bis zn er- probter Besserung, wenigstens aber auf sieben Monate*r , t. LorenzLüttmann, Glaser von Schwai- gern , Oberamts Brockens eim, wegen Widersetzlichkeit gegen obrigkeitliche Per- sonen , wegen eines kleinen Diebstahls, und Injurien, neben dem Ersätze des Schadens und der Hälfte der Untersu- chungs-Kosten zu fünfmonatlicher Festungsstrafe. Am ,7. Oktober wurde: »r. dem Georg Friedrich Lauterwasser, von Rielingshausen, Oberamr» Marbach, wegen eigenmächtiger Zueignung hinter- legter Frü-chte, neben Bezahlung der Untersuchungs - Kosten zu der unierm ,5. September d. I. gegen ihn erkann- ten fünfmonatlichen Zuchthausstrafe ein« weitere vierzehentLgkge, und ,3. dem Matthäus Kühnle, von Enders- bach, Oberamts Waiblingen, wegen Fäl- schung einer öffentlichen Urkunde urd versuchten Betrugs, neben dem Ersätze der Untersuchungs-Kosten zu der unierm §§. April d. I. gegen ihn ausgesproche- nen zwölf und einhalbmonatlicher Zucht- hausstrafe eine weitere zehenwöchige Zuchthausstrafe zuerkannt. An demselben Tage wurde: »4. Wilhelm Sprandel, Jäger - Pursche von Murrhardt, Oberamts Backnang, wegen fortgesetzter, zum Theil mit kör- perlicher Mißhandlung verbundener Wi- dersetzlichkeit gegen die Obrigkeit, grober öffentlicher Injurien gegen die ihm Vor- gesetzte Beamtnng, versuchter thatlicher Mißhandlung, des Amtmanns Schliz, polizeiwidrigen und gefährlichen Schießens und dadurch verschuldeter Verwundung, auch mehrfach zu Schuld gebrachter Ruhestönwg, sodann wegen gewaltsamen Ausbrechens aus dem Gefängnisse und Verletzung eines eidlichen Angelöbnisses- neben der Verbindlichkeit zu Erstattung seiner Haft - und sämtlicher Untersuchungs- Kosten, so wie zu Vergütung des gestif- teten Schadens mit zehenmonatlicher Festungsstrafe belegt. Am 5o. Oktober wurden verur- theilk: 5. Christine Barbare Bengel, von Eh- ningen , Oberamts Bdblingen, welche zu Leonberg kn Untersuchung gekommen ist, wegen dritten Diebstahls und wie- derholten VagirenS, neben dem Ersätze ihrer Arrest-und Untersuchungs-Kosten zu siebenmonatlicher Zuchthausstrafe und nachheriger Eknsperrung in ein ZwangS- Arbeitöhaus bis zu erprobter Besserung, i.) Civil . In der Appellationssache von dem Stadtgerichte Stuttgart zwischen dem Thearer-Intendanten, Freiherrn v. Wäch- ter daselbst, Luten, Anten, und dem ge- richtlich verordneten Güterpfleger des Feldsteußlers Jakob Friedrich Laislen allda, Laten, Aren, eine Schuldforderung betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom »6. Juni und publ. den »z. Juli die Berufung wegen Versäumnisses der Nolhfrist zu Einreichung der Beschwer- wenigstens aber auf die Dauer von vier Monaten; 26. die zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Gottlrebin Wiedenmaier, von Nordheim, Oberamts Brackenheim, wegen fortgesetzter Betrügereien und dritten Unzucht-Vergehens, neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung der Untersuchungs - Kosten zu fschSM^ natlicher Zuchthausstrafe; »7. Matthäus Merkle, von Neckarsulm, wegen fortgesetzter Unterschlagungen vo» Armenbeiträgen, neben dem Ersätze teS Unterschlagenen samt Zinsen und lung der Untersuchungs - Kosten zu drei und einhalbmonatlicher Zuchthaus strafe. S e n a t. deschrift von Amts wegen für verlas erklärt, und der Ant in die Kosten dieses Instanz verurcheilt. In der Appellatkonssache von dem Amtsgerichte Marbach zwischen Pfizenmaier, Kl., Anten, und den Erben der Ehefrau des Schullehrers ScaudcM maier, Bekl., Aten, sämtlich von Kir^ berg, verschiedene Forderungen betreffend wurde unterm 4., ins. den 17. Sepk« die Berufnng zum Thell wegen Mangel 843 an der appellablen Summe für nicht anher erwachsen erkannt, und der, Ant in die Kosten dieser Instanz verurtheilt. 3. In der Appellatkonssache von dem vor- maligen Oberamtsgerichle Heilbronn zwi- schen der Kbnigl. Ober-Finanz-Kammer, Vorklägerin, Nachbekl., Antin, und Jo- hann Anton Groß und Eons, von Sont- heim, Vorbekl., Nachkl., Aten, Zehent- Bestand-Rest in der Vor - und Schad- loshaltung in der Nachklage betreffend, wurde das unterm iZ.März r8,o aus- gesprochene Urtheil wegen versäumten Beweises durch Erkenntniß vom 3., ins. 17. August 1811 unter Verurrhei- lung der Aten in die Kosten dieser In- stanz purificirt. 4» In der Appellatlonssache von dem Ober» amtSgerichte Maulbronn zwischen Gottlieb Mahler und Jakob Müller, Vorbekl., Nachkl., Anten, und Christoph Gantner, Vorkl., Nachbekl., Aten, Holz-Gerech- tigkeit in der Vor- und Zinslosung in der Nachklage betreffend, wurde unterm 4.» ins. 18. September das Urtheil er- ster Jnsta-nz unter Vergleichung der Prozeß-Kosten chcils bestätigt, theils ab- geändert. In der Appellationssache von dem vorma- ligen Oberamrsgerichte Heilbronn zwischen Friedrich Herrmann zu Groß-Gartach, Bekl., Anten, und Christoph Schumann, Chirurgen daselbst, Kl., Aten, Vindika- tion eines Ackers betreffend, wurde die Berufung von dem unterm n* Juli 1815 erdffneten Urtheil erster Instanz wegen Versäumung der zu Einreichung der Beschwerdeschrlft anberaumten zer» stdrlichen Frist unterm 8., ins» So. Au- gust, für verlassen erklärt, und der Ant in die Kosten dieser Instanz verurtheilt. 6. In der Appellationssache von dem Ober- amtögerichte Neckarsulm zwischen Jsak Manasse, von Kochendorf, Kl. , Anten, und den Erben des Schultheißen B'vh- ringer, von Jaxtfeld, Bekl., Aten, eine Schnldforderung betreffend, wurde die ergriffene Appellation durch Erkenntniß vom 6., ins. »1. September wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde von Amts wegen verworfen, und der Ant in die Kosten dieser Instanz verur- theilt. 7. In der Appellatkonssache von dem Ober» amtsgerichte Leonberg 'zwischen der Ehe- frau des Johann Georg Naß, Weber» zu Renningen, Eve Marie, cum cura- tore legit., Kl., Antin, und den Er- ben des Jakob Hassenfchwerdt daselbst, Bekl., Aten, Erfüllung eines Kaufs- Vertrags betreffend, wurde die ergriffene Appellation durch Erkenntniß vom rö. 844 Mai, Inf. bet» io. Juni, «egen Man« gels einer gegründeten Beschwerde von Amts wegen verworfen, und die Anlin in die Kosten dieser Instanz verurtheilt. L.Jn der Appellationssache von demOberamtS- gerichte Böblingen zwischen Margarethe, geb. Ziegler, Ehefrau des Georg Frie- drich Brennenstuhl zu Weil im Schbn- buch, cum cur. legit., Kl., Antln, und Joh. Kraft daselbst, Bekl., Aten, Privat- Genugthuung wegen unehelicher Schwän- gerung und Kindbett - Kosten betreffend, wurde durch Erkenntniß vom 6., ins. rr. September die Berufung theils we- gen Mangels einer gegründeten Be- schwerde von Amts wegen verworfen, »Heils wegen Mangels an der appellabeln Summe für nicht anher erwachsen er- kannt, und die Antin in die Kosten die- ser Instanz verurtheilt. 9. In der Appellatlonssache von dem Ober- amtSgerichte Eßlingen zwischen dem Feld- messer Johannes Hauser zu Plochingen, Kl., Anten, und dem Weingärlner Ehrk- siian Ratte daselbst, Bekl., Aten, Zu- rückforderung bezahlten Liedlohns betref, fend, wurde durch Erkenntniß vom 4., ins. 17. September das von dem Rich- ter erster Instanz ausgesprochene bedingte Urcheil wegen nicht geführten Beweises für unbedingt erklärt, und Kl., Ant, ka die Kosten dieser Instanz verurtheilt. >o. In der Appellation-suche von dem Ober» amlSgerichte Leonberg zwischen de« Schlosser Peter Gerstenmaier, von W-il der Stadt, Bekl., Anten, und de» übrigen Erben des David Gerstenmaier allda, Kl., Aten, Abrechnungs-Streitig- keit betreffend, wurde durch Elkeunn'iß vom 4. September, ins. 5. Oktober die Berufung theils wegen Mangels an der appellabeln Summe für nicht anher er- wachsen erkannt, theils das Urtheil vori- ger Instanz unter Verurtheilung Anten in die Kosten dieser Instanz ^ stäligt. sn Nach dem unterm So. August geM- ten und unterm 6. September fofltn'1*1*11 Erkenntniß in der Appellation- - 1,110 beziehungsweise Nichtigkeit- - von dem Oberamtsgerichte Waiblingod zwischen Jakob Friedrich Höftr, Winnenden, Bekl., Anten, Qnken, 1,n Wilhelm Friedrich Sprdsser daselbst» nunmehr dessen Erben, Kl., Aten, Keller-Zins betreffend, wurde das term 16. Oktober i8ro «öffnete Urtho erster Instanz, in sofern es als nichts angefochten werden wollte, bestätigt, d- gegen der Ant mit dem Gesuch uw Änderung des erstrichterllchen Urtheils Wegen Meineids seines Gegentheils von dieser Instanz ab - und an den Richter erster Instanz verwiesen, und dabei für schuldig erklärt, den Aten, Qaten, die ihnen in dieser Instanz verursachten Prozeß-Kosten zu erstatten, wie auch die Gerichts - Sporteln allein zu bezah- len. In der Appellationssache von dem Ober- amtSgerichte Backnang zwischen Jakob Dorn, von Grab, Bekl., Anten, und Tobias Kübler, von Fornsbach, Kl., Aken, Zurückforderung einer aus einem Kauf empfangenen Summe betreffend, wurde mittelst Beschlusses vom 14. April und 3i. Juli und ins. den »5. Septem- ber die Appellation wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde von Amts wegen verworfen, und der Am in die Erstat- tung der Kosten dieser Instanz und zur Bezahlung der Gerichts - Sporteln ver- urtheilt. 3. In der Appellationssache von dem Ober- «mtsgerichtr Heilbronn zwischen Johann Adam Gruiö, Essig-Fabrikanten ln Heil- bronn, Kl., Amen, und Jakob Friedrich Gruis, Conditor daselbst. Bell., Aten, Schuldforderung betreffend, w»»rde ver- möge Beschlusses vom ,6. September, ins. 10. Oktober unter Compensatio» der Prozeß - Kosten dieser Instanz utri> der Gerichts-Sporteln, reformatorisch er- kannt. 14. In der AppellationSsache von dem Ober-. amtSgerichte Besigheim zwischen dem Müller Jakob Heimerdinger in Kalten- westen, Vorbekl., Nachkl., Anten, und Friedrich Binder daselbst, Vorkl., Nach- bekl., Aten , wegen Bezahlung eines rückständigen Kaufschillings kn der Vor- und Entschädigung für entgehendes Mühl- bannrecht in der Nachklage, wurde ver- möge Erkenntnisses vom 5. September und ins. den 6. Oktober das unterm 3. November 1810 eröffnete Unheil er- ster Instanz lediglich bestätigt. »5. In der Appellationssache von dem Ober- amksgerichre Besigheim zwischen dem Müller Jakob Heimerdinger in Kalten- westen, Vorbekl., Nachkl., Anten, und dem Gemeinderath Johann Ludwig Bin- der, als Gütsrpfleger der Samuel Frie- drich Arnold'schen Gantmasse daselbst, Vorkl., Nachbekl., Aten, Bezahlung eines rückständigen Kaufschillings in der Vor-und Entschädigung wegen entgehen- den MühlbannrrchtS in der Nachklage betreffend, wurde vermöge Erkenntnisses v vom 5. September, ins. 6. Oktober das umerm 3. November 18 »o eröffnete Ur- theil erster Instanz lediglich bestätigt. 846 >6. In der Appellationssache von dem Ober» amtSgerichke Ludwigs bürg zwischen den Commiß,Bäckern Christian Kiesel, Chri, stian Vaihinger und Jakob Aurenrieth, sämtlich von Ludwigsburg, Bekl., Anten, und der Administrations - Sektion des Könkgl. Kriegs-Departements, Kl., Atin, Ersatz für zu viel gelieferte Vrodfrüchte betreffend, wurde das unterm rZ. Mal iLro eröffnete Urtheil erster Instanz durch Erkenntniß vom -5. September, ins. io. Oktober unter Vergleichung der Kosten cheils bestätigt, theils auf Beweis erkannt. 17. In der Appellationssache von dem vor- maligen Stadtgerichte zu Stuttgart zwi- schen dem Mezgermeister Christoph Me- ktold daselbst, Bekl., Anten, und Johann Michael Hartmann, Bauern zu Ram- spach, Kl., Aten, eine KaufschillingS- Forderung betreffend, wurde das unterm >. März 1819 erdffnete Urtheil erster Instanz durch Erkenntniß vom 11. Sep- tember, ins. 6. Okt. unter bedingter Ver- urcheilung des Bekl., Anten, in die Kosten beider Instanzen cheils bestätigt, cheils abgeändert. »8. In der Appellationssache von dem Stadtgerichte zu Stuttgart zwischen dem Schuster Gottlieb Kühner daselbst, Bekl., Anten, Inten, und dem Schuster Korn brust zu Vaihingen, Kl., Aten, Jäten, Erfüllung eines LieferungS - Akkords be- treffend, ist das unterm j Ang. d. I- von dem Inte» eingegebene Gesuch urn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die versäumte Nothsrist zu Einrei- chung der B-schwerdenschrift durch Dekret vom 29. September, ins. den ir. Okto- ber als unstatthaft verworfen, und der Int in die dadurch verursachten Koste" verurtheilt worden. »9« 2" der Appellationssache von dem Ober- amtsgerichte Stuttgart zwischen Jak«^ Stollsteiner, von Hof, Bekl., Anten, und Johannes Nagel, Gemeinderath i" Plattenhardt, Kl., Aten, Bürgst betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom ,2. August und ins. den u. Sep- tember die Berufung des Bekl. weg"' Versäumung der Nochfrist zu EinreichnnS der Bcschwerdeschrift für verlassen er- klärt, und der Ant zu Erstattung Prozeß-Kosten dieser Instanz und in die Gerichts-Sporteln verurtheilt. der Appellationssache von dem geeichte Welnöberg zwischen Brand, von Unterheimbach, Bekl-, und Rostne, Ehefrau des Carl er daselbst, Kl., Atkn, Prioat-Gr- uung wegen unehelicher Schwänge- und Kinds - Ernährung betreffend, ö47 wurde durch B-schluß^sm 10. und der Beschwerdeschrifk unter Verurthei- ins. 29. Oktober die Appellation wegen lung deS Llnten in die Kosten dieser In- versäumter Nochfrist zu Einreichung stanz für verlassen erklärte II. Gerichtshof für den Schwarzwald-Kreis. 1.) Crimku Am 1. Oktober ist: 1. Johannes Strobel, von Grünmett- stecten, Oberamts Oberndorf, wegen zweiten qualifizirten und dabei ausge- zeichneten , dem Betrage nach jedoch kleinen Diebstahls, neben der Verbind- lichkeit zum Ersatz des gestifteten Scha- dens, so wie der Verhaft - und Untersu- chungs-Kosten, zu sechsmonatlicher Festungs-Arbeitsstrafe verurtheilt wor- den. Am r. Oktober wurden verur- theilt: a. der zu Rottenburg in Untersuchung ge- kommene Joseph Utz, von Zimmern unter der Burg, Oberamts Rottweil, wegen Markt - Diebstahls, in Betracht boß er wegen gleichen Vergehens schon zum vicrtenmal peinlich bestraft worden ist, sodann wegen Vogirens, neben der Verbindlichkeit zu Erstattung seiner Ver- haft- und sämtlicher UmersuchungS-Ko- sten , zu achtzehnmonatlicher Zucht- hausstrafe , und zu nachheriger wenig- al - Senat. stenS neunmonatlicher Einschließung in ein Zwangs - Arbeitshaus ; 3. der zu Calw in Unte fuchung gekom- mene Johann Georg St oll, Bauern- knecht von Wenden, OberamlS Nagold, wegen wiederholten und großen Dieb- stahls, Betrugs und ScortationS-Ver- gehens, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des gestifteten Schadens, so wie zu Bezahlung seiner Arrest- und eines an- gemessenen Theils an den Untersuchungs- Kosten, zu vier und einhaibmonac- licher Festungs-Arbeitsstrafe. Am ti. Oktober wurde: 4. der gewesene Bürgermeister Jakob Maier, von Renfrizhausen, OberamlS Sulz, wegen unordentlicher Rechnungs- Führung und dadurch herbeigeführten Kassenrests, neben der Verbindlichkeit zum Ersatz des Rests samt Zinsen, so wie zu Erstattung sämtlicher Untersuchungs- Kosten, zu Bekleidung einer verrechnenden Stelle für unfähig erklärt, und mit vierwöchiger Gefängnißstrafe belegt. 3 848 Am ,5. Oktober ist: 5. Johannes Mang, Schmiß von Wald- dorf, Oberamts Nagold, wegen mehrerer zwar kleiner, jedoch theils ausgezeichne- ter, theils unter erschwerenden Umständen verübter und dabei im rechtlichen Sinne dritter Diebstähle, sodann wegen fortge, setzter Widersetzlichkeit, ConcubinatS und Hausfriedensbruchs mit schwerer thätli- cher Mißhandlung des Schmids Mutsch- ler von Schwarzenberg, endlich wegen rachsüchtiger Elgenthumö. Beschädigung, unter Einrechnung eines Theils des er- standenen Arrests, zu einer fünfzehn- monatlichen Zuchthausstrafe nebst der- bem Willkomm, so wie zu nachherk- ger wenigstens achtmonatlicher Ein- schließung in ein Zwangs - Arbeitshaus, neben der Verbindlichkeit zum Schadens- Ersatz, so wie zu Erstattung seiner Ver- haft- und eines angemessenen Theils an den Untersuchungs-Kosten verurtheilt; 6. Thomas Schek, von Rohrdorf, Groß- herzoglich Badischen Bezirksamts Mbs- klrch, auf die zu Tuttlingen stattgehabte Untersuchung wegen fortgesetzter, theils mit ernstlicher Androhung, theils mit wirklicher Anwendung von Gewalt ver- bundener Widersetzlichkeit gegen einen im Dienst begriffenen Gensd'armes, ne- ben Verfüllung in seine Verhaft- und sämtliche 'UfftersuchungS - Kosten, mit einer viermonatlichen Zuchthausstrafe belegt, und zugleich verfügt worden, daß derselbe nach Erstehung dieser Strafe aus dem Königreich aus gewiesen wer- den solle. An demselben Tage wurde fc,:' ner: 7. auf die zu Tuttlingen stattgehabte Unter' suchung verurtheilt: a) Fidel Kupferschmid, von Wut"" lingen, wegen groben, in Genossensch"^ verübten und durch Mißbrauch heiligt Gegenstände erschwerten Betrugs "llt Rücksicht auf einige mildernde Umst^' de zu einjähriger Festungsarbeit; b) Joseph Liebermann, von Wurnili^ gen, wegen hauptsächlicher Beihülfe J" den obengenannten Verbrechen zu ne""' monatlicher FestungSarbeit und c) Andreas Liebermann, von lingen, wegen der dabei geleisteten 4?" ^ unter Einrechnung der Strafe unbedeutenden Fund - Diebstahls unerlaubten Gewehrbesitzes z" s^ j monatlicher Festungsarbeit; ^ jedem derselben die Erstattung &' ^ - » Arrest - und eines angemessenen an den Untersuchungs-Kosten worden ist. auftrleg^ 84g An demselben Tage wurde wei- ter: 8. der Schultheiß Johannes Rukgaber, von Bieringen, Oberamts Horb, wegen Unterschlagung eines bedeutenden, ihm als verpflichteten gutsherrschaftlichen Ka- stenknecht anvertraut gewesenen Frucht- Quantums und zu deren Bedeckung be- gangener Urkundenfälschung, neben Ent- setzung von seiner Stelle, und Unfä- higkeits-Erklärung zu Versehung ei- nes öffentlichen Amtes, und neben der Verbindlichkeit zum Ersatz des gestifteten Schadens so wie zu Erstattung eines angemessenen Theils an den Untersu- chungs-Kosten, mit dreimonatlicher Festungs-Abeirsstrafe belegt. Am 18. Oktober wurden ver- urtheilt: g. der ledige Küfer Johannes Haigis, von Sulz, wegen thätlicher Widersetz/ lichkeit gegen einen Gensd'armes, und wegen Concubinatö, neben Bezahlung seiner Arrest - und sämtlicher Unterst chungs Kosten, zu viermonatlicher Festungs - Arbeitöstrafe; io. Johann Martin Schneider, von Schönbrunn, Oberamts Calw, wegen eines zwar kleinen, aber in Genossen- schafc und unter erschwerenden Umstän- den begangenen im rechtlichen Sinne drittey Diebstahls, neben Erstatung sei- ner Arrest- und der hälftigen Unter- suchungs-Kosten, zu fünfzehnmonat- licher Zuchihausstrafe mit Willkomm und Abschied, und zu nachberiger wenigstens achtmonatlicher Einschlie- ßung in ein Zwangs-ArbeitshauS. An demselben Tage ist ferner: ii. gegen die zu Urach in Untersuchung gekommene Appolonie Mich!er, von Donnstetten, welche durch Erkenntniß vom 16. August d. I. wegen wiederhol- ten Diebstahls unter Vorbehalt eines Strafzusatzes, wenn durch weitere Un- tersuchung eine größere Verfehlung ge- gen dieselbe erhoben werden sollte, zu ei- ner sechswöchigen Zuchthausstrafe ver- urtheilt wurde, in Folge der von dem Oberamtsgerichte zu Ludwigsburg gepflo- genen weitern Untersuchung, wornach der von ihr begangene Diebstahl als vierter im rechtlichen Sinne stch darstellte, ein Strafzusatz von sechs und einhalb mo- natlicher Zuchthausstrafe so wie uach» herige wenigstens viermonatliche Ein- schließung in ein Zwangs - Arbeitshaus erkannt, und ihr die Erstattung der weiteren Untersuchungs - Kosten auferlegr worden. Am Oktober wurde: 12« Ich-,IN M-«n> W-U-r, »°n Pf-°n- 85o dcrf, Oberamts Tübingen, wegen dreier zwar kleinen und einfachen, aber im rechlichen-Sinne fünften Diebstähle, ne- ben der Verbindlichkeit zu Erstattung des Schadens und feiner Verhaft- auch sämtlicher Untersuchungs Kosten, zu einer zwei und einhalbjährigenZuchthauö- strafe mit Willkomm und zu nachheriger wenigstens zweijähriger Einschließung in ein Zwangs - Arbeitshaus verurthellt. An demselben Tage ist: »5. der suspendirte Staabhalter Reu sch, von Neuhauscn, Oberamts Urach, wegen der ihm zu Schulden kommenden Unord- nung und Willkühr in Besorgung des O.uartierwesenö,so wie wegen Verfertigung unrichtiger Quartier-und Natural-Liefe- rungS-Register, in der Absicht hiemit sein Dienstvergehen zu verbergen, sodann we- gen Fälschung und hiemit versuchten Be- trugs, ferner wegen Theilnahme an un- erlaubten Zechen auf Kosten der Gemein- de-Kassen und zu deren Deckung versuch- ter Nebenrechnungen, endlich wegen an- derer Unordnungen und grober Willkühr- lichkeiten im Dienst, neben Cassation von allen bis jetzt beklci-eten dffentlichen Stellen und Unfähigkeits-Erklä rung zu fernerer Versehung eines öft fentlichen Amtes, zu einer seinem hohe» Alter und seiner Kränklichkeit angemesse- nen fünfmonatlichen Zuchthausstrafe verurtheilt, auch wegen des Kosten- und Schadens Ersatzes das Geeignete verfügt worden. Am 26. Oktober wurde: Albert D0rner, Zeugmacher von Rottenburg, wegen Fälschung einer Bürgschafts-Urkunde und dadurch verüb- ten großen Betrugs, neben der Verbind- lichkeit zu Erstattung des Schadens «»& der Untersuchungs-Kosten, mit sleben- monatlicher Festungs - Arbeitsstraft belegt; i5. der Zoller Heinrich Schäfer, von Müh- len , Oberamts Horb, wegen Concussio» und durch Rechnung» - Verfälschung er- schwerten Unterschlagung öffentlicher Gel- der, dann wegen eines im Laufe der Untersuchung versuchten Betrugs, neben Entsetzung von seiner Stelle und Un- fähigkeits-Erklärung zu jedem öf- fentlichen Amte, zu fünfmonatliches Zuchthausstrafe verurthellt, auch ihm die Erstattung des Schadens so wie sämt- licher Untersuchungs-Kosten auferlegt. 2.) Civil - Senat. Am 2, Oktober wurde: r. in der Ationssache von dem Oberamtsge- richte zu Tübingen zwischen den Kübler Johann Christoph Kochischen Eheleuten von da, Kl., Anten, und dem Weber Friedrich Süsser daselbst, Bell., Aken, Schuldenlosung betreffend, die ergriffene Berufung wegen Mangels an der ap- pellabeln Summe unter Verfüllung der Anten in die hierdurch verursachten Ko- sten verworfen; r. in der Ationssache von dem Oberamtsge- richte zu Nottenburg zwischen Gottlieb Heinrich Reif, Bäcker von Sindelfingen, Kl., Anten, und Joseph Beck, Rothger- ber von Rottenburg, Bekl., Aren, Ent- schädigung wegen eines gefallenen Pferdes betreffend, die ergriffene Berufung we- gen Versäumung der Nothfrist zu Ein- reichung der Beschwerdeschrift für ver- lassen erkannt und Aut in die dadurch verursachte» Kosten verfällt. Am 3. Oktober ist: 3, in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte zu Balingen zwischen dem ledi- gen Tobias Binder von da, Liquidanten, Anten, und der Gantmasse seines Bru- ders , des penstonirten UnterfbrsterS Er- hard Binder von da, Liquidaten, Aton, Liedlvhns - Forderung betreffend, eben f» erkannt worden. Am 5. Oktober wurde» 4. in der Ationssache von dem vormaligen Oberamtsgerichte zu Waiblingen, als Remissions-Gericht, zwischen der Gemeinde Oberboihingen, Kl., Antin, und dem Müller Jakob David Siegle, von Un- terensingen, Oberamts Nürtingen, Bekl., Aten, Mühlbannpfiichtigkeit betreffend, das erstrichterliche Erkennlniß unter Vec» urcheilung der Antin ln die Kosten zwei- ter Instanz bestätigt. Am 17. Oktober ist: 5. in der Ationssache von dem vormaligen Oberamtsgerichte zu Horb zwischen Adam Albus, von Mühringen, Bekl., Anten, und dem Amtmann Breunlin in Zwie- falten, Kl., Aten, einen KauffchillingS- Rest betreffend, das ersirichterliche Er- kenntniß theils bestätigt, theils abgeän- dert, und wegen der Prozeßkosten erster und zweiter Instanz das Angemessene verfügt worden. Am i3. Oktober wurde: 6. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte zu Oberndorf zwischen Johann Georg Jäggle, von Peterzell, Bekl., Anten, und Anne Marie Heß von da, 85i Kl., Atin, Ansprüche aus unehlichem Beischlaf betreffend, die ergriffene Be- rufung wegen Versäumung der Nachfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift unter Verfällung des Anten in die hier- durch verursachten Kosten für verlassen erkannt; 7. in der AtkonSsiche von dem OberamtS- gerichte zu Nagold, als Remissions-Ge- richt, zwischen den Gemeinden Ober-und Unterislings», Freudenstadter Oberamts, Kl., Antknnen, und der Gemeinde Dür- renmettstettcn, Sulzer Oberamts, Bekl., Atin, eine Markungsstreitigkeit betreffend, das ersirichlerliche Erkenntniß unter Ver- fällung der Antinnen in die Prozeß-Ko- sten zweiter Instanz bestätigt. Am Oktober ist: 8. in der Nichtkgkeits - Klagsache von dem vormaligen Oberamtsgerichte zu Nagold zwischen den Erben des Ldwenwirths Jo- hann Marlin Brenner, von Altenstaig, Querulanten, und dem Oelmüller Johann Georg Schwarz, von Egenhausen, und Consorten, Qaten , Kapital - und ZinS- Forderung, auch CompensalionS-Anfprüche betreffend, das erstrichterliche Urtheil un- ter Verfällung der Qnten in die Prozeß- Kosten zweiter Instanz bestätigt worden. Am So. Oktober wurde: g. in der Alionssache von dem vormaligen OberamtSgerkchte zu Nagold zwischen Johannes Renz, von Wildberg, Bckl., Anten, Wiedexanten, und Jakob Maier, Küfer daselbst, Kl., Aten, Wiederaten, UeberfahrtS - Recht betreffend, das erst- richterliche Erkenntniß unter Compenst- tion der in beiden letzten Instanzen auf- gewendeten Prozeß-Kosten abgeänd-rt, und io. in der Ationrfache von dem gedachten OberamtSgcrichte zwischen Johannes Renz, von Wildberg, Bekl., Anten, Wiederanten, und Johannes Herrmann, Hirschwlrth von da, Kl., Aten, Wieder- aren, ein UeberfahrtS - Recht betreffend, eben so erkannt, dem Kl., Aren, Wicder- aten, jedoch noch Beweis als Resolulio- Bedingung nachgelassen; ri. in der Wechsel-Klagsache des Ober- Justiz - Prokurators Kübel in Tübingen als Indossatars des HandlungS - Haustö Schill und Compagnie zu Stuttgart, Kl., gegen Salomo Ottenheimer, von Mühringen, Bckl., eine Wechsel-Forde- rung von 766 fl. samt Verzugs - Zinste betreffend; auch ir. in der Wechsel-Klagsache des Ober- Justlz-Prokurators Kübel zu Tübingen, als Indossatars des Ober - Tribunals- Prokuratorö Or. Schott zu Stuttgart, Kl., gegen Salomo Ottenheimer, von 853 Mührkngen, Bett., eine Wechsel-Forde- rung von 600 fl. samt Verzugs - Zinsen betreffend, Beklagter sowohl zu Bezah- lung der Hauptsumme und Zinse als der Prozeß - Kosten verurtheilt. An demselben Tage ist ferner: »S. das von dem Ober-Justiz-Prokurator Knapp zu Tübingen im Namen des Ober-Tribunals-ProkuratorS Dr. Schott zu Stuttgart angebrachte Gesuch um Erkennung des Wechsel - Prozesses gegen Carl Jsh. Jsenbühl zu Schramberg wegen zweier Wechselforderungen von 101 fl. r5 kr. und von o5 fl. als zur Zeit nicht begründet abgewiesen; 14. in der Rechtssache erster Instanz zwi- schen dem Königlichen Ober-Finanz-Col- legium, Inten, und dem Jur. Lt. Geß derzeit zu Calw, Jäten, Arrest- Justification betreffend, der verhängte Arrest für justificirt erkannt und Jat Geß sowohl in der Hauptsache als auch in Beziehung auf dis Prozeß - Kosten condemnirt worden. An demselben Tage wurde fer- ner : »5. in der Alionssache von dem OberamtS- gerichle zu Calw zwischen der Wittwe des Waldknechts Furthmüllsr, von Hirsau, cumou v Kl., Amin, Widerantin, und Gottlieb Ferdinand Rivintus, Papierer daselbst, Bett., Aten, Wiederater,, Schadens - Ersatz wegen einer zu nahe an die Wohnung der Avtin gebauten Scheuer betreffend, das von der aufge- lösten Königlichen Justiz - Retardaten- Commisfion gefällte und oberamtsgericht- lich erbffnete Erkenntniß per ordinatio- nem aufgehoben und dem Oberamtsge- richte Nagold aufgegeben, diesen Rechts- streit nunmehr durch Erkenntniß in der Hauptsache zu erledigen. Am 3i. Oktober sind: 16. in der Atioussache von dem Oberamts- gerichte zu Neuenbürg zwischen der Ehe- frau des Jakob Stoll, von Langenbrand, cum curatore, Liquidantin, Antin und dem Amtsschrelber Kurz zu Neuenbürg, Mitliqnidanten, Aten, Vorzugs - und andere Ansprüche im Gante des J-kob Stol! betreffend, die erstrichterlichen Er- kenntnisse vom 26. nnd 29. September 1817 theils bestätigt, theils abgeändert und wegen der Prozeß Kosten erster und zweiter Instanz die angemessenen Verfü- gungen getroffen; 17. in der Ationssacke von dem Oberamts- gerichte zu Rottweil, zwischen Andreas Wdßner, von Locherhof. Kl-, Anten und Johannes Jauch von da, Bek! , Are», eine Leibgedings-Forderung betreffend, und 18. in der Ationsiache von dem OberamlS- 854 gerlchte zu Reuttlingen, zwischen Johan- nes Baier, von Pliezhausen, Kl., Anlru, und Johannes Rupp, von Reuttlingen, Bekl., Aten, Erfüllung eines Kauf-Con- trakts betreffend, die ergriffenen Beru fungen wegen Mangels an gegründeten Beschwerden unter Verurtheilung der Anten in die Prozeß-Kosten zweiter 2"' stanz abgewiesen worden. UL Gerichtshof für den Jaxt-KreiS. i.) Crkmiin Unterm r. Oktober wurde: r. die bei dem Oberamrsgerichie Hall in Untersuchung gekommene Anne Marie Berroth, von Erlenhof, Oberamts Gaildorf, wegen verübter, mehrerer zwar kleiner und erster, aber großentheiks aus- gezeichneter Diebstähle, und wegen zweier beziehungsweise qualificirter und ausge- zeichneter Diebstahls - Attentate, desglei- chen wegen Betrugs, VagirenS und Lä- gen vor Gericht, neben Ersah des Scha- dens , so weit dieser nicht bereits gelei- stet ist, und neben Bezahlung der Arrest- Azungs - und Untersuchungs-Kosten, zn achtmonatlicher Zuchthausstrafe zu Markgröningen mit Willkomm und Abschied verur heilt. Am -A. Oktober wurden: 7 in der bei. den OberamtSgerichten Gail-, dorf und Hall verhandelten Untersuchungs- sache gegen den nach geschlossener Unter- suchung verstorbene» Christoph Fdll, von a l - Senat. Bubenorbis, und Genossen, die drei Brüder: a) Jakob Wieland; b) Adam Wieland, und c) Leonhard Wieland, von Michels, wegen komplottmäßig verübten qualiß' cirten Diebstahls, und eines im CoM- plott gemachten nächsten Versuchs eine» Raubs, je zu vierthalbjähriger; 6) Johann Georg Fad, vom Michels der Landlhurm, wegen gleicher Verbre- chen in Erwägung eines bei demselben hinzutretenden erschwerenden Umstand», zu vierjähriger; e) Jakob Erhard, von Mainhard, gen gleicher Verbrechen, so wie wegen zwei großer im Complolt verübter Be- trügereien durch Geister - Beschwörung, und eines versuchten Betrugs dieser Art, unter Anrechnung eines. Thell» des erstandenen Arrests, zu fünfthalb- jähriger; B35 f) Jakob Knapp, von Bubenorbis, ws gen eines im Con ploit gemachten rnr- ferntei-? Versuchs eines qnallficirrc-n nutz wegen eines im Complorr wirklich ver- üblen qualißcirren Diebstahls, so wie wegen compldtrmaßig gemachten nach- sien Versuchs eines Raubs, zu vier, jähriger; ferner g) Wilhelm Hofmann, von Lachweiler,, ^ und ii) der ledige Schasknecht Wilhelm Ja-" kob Wagner, von Zirgelbronn, wegen gleicher Verbrechen wie (ad f.), übri, gens in Erwägung, daß bei jenem das Diebstahls Verbrechen als ein im recht- lichen Sinne zweites erscheint, diesem aber noch ein Conknbinat und Vagsten mit der ledigen Bardare Lohrmann, von Ulm , Angabe eines falschen Na, mens vor Gericht, ein kleiner Dieb- stahl und eine Unterschlagung zur Last fällt, Ersterer zu fünfthalbjährigcr, Letzterer zu vier und einvierteljäh- riger; 1) Jakob Lieber, von Lachweiler? li) Christian Bdckle, von Ziegelbronn,, 1) Andreas Kümmerte, von der Neu- fürftenhütte, wegen im Complott ge- machten zweimaligen entfernten Versuchs eines qualificirten Diebstahls, und eines , lvmpfottmäßig wirklich verübten quali-- fickten Diebstahls, welcher bei jedem derselben tm rechtlichen Sinns ein:» zweiten csnstiruirt, so wiß wegen im Komplott gemschien nächsten Versuchs eines Raubs, je zu fün srhalbjähri« ger; und m) Georg Lang, von Crli», wegen gleicher Verbrechen wie ad i k 1, wo- bei jedoch die Diebstahls, Verbrechen als erste erscheinen, so wie wegen wei- ter ihm zur Last fallenden Begünsti- gung eines Diebstahls und Verübung eines kleinen einfachen Diebstahls-Ver- gehens, zu vier und einsierteljäfr riger Zuchthausstrafe, und zwar sämt- lich ad a—m in GotteSzell; sodann n) Jakob Weller, von der Hälden, wegen eines in Gesellschaft verübten qua- lificirten Diebstahls, ferner wegen dreier weiterer kleiner zum Theil qualificirter Diebstähle, deren er rechtlich für über- wiesen anzunehmen, sodann wegen nach- gefolgter Teilnahme an zwei Diebstäh- len, welche sämtlich als viertes Dieb- stahls - Verbrechen sich darstellen, zu zweijähriger Zuchthausstrafe in Got- teszell, und nachheriger sechs monat- licher Rekluston in dem Zwangs - Ar- beitshause zu Ellwangen; und o) Ludwig Fik, von Weisbach, wegen in Gesellschaft verübten großen und jus h, 856 mal dritten Diebstahls, unter Anrech- nung von vier Monaten des erstande- nen Arrests als Strafe, zu einer Fe- stungs - Arbeitöstrafe von fünfzehen Monaten, und gleichmäßiger sechs- monatlicher Reklusion in dem Zwangs- ArbeitLhause zu Ellwangen vcrurtheilt; auch wurde wegen des Ersatzes und des Kostenpunkts das Angemessene verfügt. Unterm 9. Oktober wurden: 2. die bei dem Obermtsgerichte Gerabronn ln Untersuchung gekommenen: a) Eve Rosine Binder, von Uhlberg, wegen zweier ausgezeichneter Diebstähle, wovon der eine groß ist, und welche zugleich den zweiten Diebstahl km recht- lichen Sinne bei ihr bilden, neben Zah, lung ihrer Arrest-Azungs- und f der Untersuchungs-Kosten, zu achtmonat- licher Zuchthausstrafe in Ludwigsburg; b) deren Sohn Johann Georg Michael Binder, wegen ersten großen und aus- gezeichneten Diebstahls, neben Zahlung seiner Arrest- Azungs- und der Unter- suchungs-Kosten, zu viermonatlicher Festungsstrafe vcrurtheilt. An demselben Tage wurde: 4. der zu Oehringen in Untersuchung ge- kommene Bauer Joh. Friedrich Schmie- rer, von EckardSweiler, wegen eines an seinem Dienstherrn verübten großen Haus- dkebstahls, wegen eines kleinen emfa- chen Diebstahls, und wegen zweier großes Betrügereien, neben Zahlung seiner Ar- rest- Azungs - und f der Untersuchungs- Kosten, auch Ersatz des Schadens, achtmonatlicher Festungssirafe mit Willkomm verurtheilt, der gegen densel- ben erhobene Verdacht eines an seinem Mitknecht begangenen Diebstahls aber als »„erwiesen auf sich beruhen gelassen. Den r5. Oktober wurde: 5. kn der vor dem Oberamtsgerichte Beh- ringen verhandelten Umersuchungssa^ Friedrich Kercher, von Ncuenstein, sichtlich des Verdachts eines verübten Schafdlebstahls von der Instanz entbun- den, derselbe aber wegen eines ihm nach zu Last fallenden Funddkebstahls 1(1 Betracht der wegen Eingriffs in fremdes Eigenthum gegen ihn schon erkannte" mehreren Strafen, zu einer viermo- uaklichen Zuchthausstrafe verurtheilt. Sodann wurde an demselb^ Tage: 6. kn der vor dem OberamtSgerkchte Schorn darf verhandelten Umersuchungssathe * a) Jakob Joachim Würtele, von Aichtl- berg, wegen verübter Blutschande M seiner leiblichen Schwester, Magdal^ Würtele, neben Bezahlung der Arrest Azungs - und der Hälfte der Unterst»- I SS? chungs - Kosten, unter Berücksichtigung der vorliegenden mildernden Umstände, zu einer einjährigen Festungsstrafe; fe) die Mitangeschuldigre, Magdalene Würtele, wegen gleichen Vergehens, neben Bezahlung ihrer Arrest-AzungS- und der übrigen Hälfte der Unters»-. chungs-Kosten, unter gleichmäßiger Rück- sicht auf die ihr zu statten kommenden Milderungsgründe, zu zehenmonat- licher Zuchthausstrafe in Markgrönin- gen verurtheilt, und zugleich die Ver- fügung getroffen, daß die genannten beiden Geschwister nach erstandener Strafe getrennt von einander leben. Unterm t6. Oktober wurde r 7. der bei dem OberamiSgerichte Nere»- heim in Untersuchung gekommene Jakob Bürstle, von Burgberg, wegen ersten unter erschwerenden Momenten begange- nen Diebstahls, neben Kosten - und Scha- dens-Ersatz, zu viermonatlicher Fe- stungsstrafe verurtheilt. An demselben Tage wurde fer- ner : 8. der bei dem Oberamtsgerichte Mergent- heim in Untersuchung gekommene Bauern- knecht Johann Walter, von BernS- felden, wegen dreier kleiner Diebstähle, wovon er bei zwei für überwiesen ange- nommen, und welche als im rechtlichen Sinne drittes Diebstahls-Verbrechen er- scheinen, ferner wegen Bettelns und Va- girens, mit achtzehn monatlicher Zuchthausstrafe zu GstteSzcll, und nach- heriger sechsmonatlicher Reklusion in ein Zwangs-Arbeitshaus, neben der Be- zahlung aller Kosten und Ersatz des Schadens belegt. Am 23. Oktober wurde: 9. gegen die bei den Oberamlögerichten Mergentheim und Ludwigsburg in Un- tersuchung gekommene, in dem Zuchthause befindliche Catharine May, von Apfel- bach, wegen eines gegen sie erhobenen weiteren Diebstahls, zu der unterm 7. Juni d. I. gegen sie erkannten achtmo- natlichen Zuchthausstrafe mit Abschied und nachheriger Reklusion in ein Arbeits- haus von wenigstens vier Monaten, und zu dem unterm 9. Juli gegen sie ausge- sprochenen Strafzusatz von drei Monaten, noch eine weitere Zuchthausstrafe von einem Monat erkannt. Unterm ,7. Oktober wurde: 10. in der vor dem Obersmtögerichte Ne- resheim verhandelten Untersuchungssache gegen den bereits cassirten Ober-Acciser Ru eff zu Bopfingen, dieser wegen ihm ferner zur Last fallender Fälschung von RechnungS - Urkunden zu Bedeckung sei- nes Kassenrestes, neben der unterm 2 r. 858 Juli d. I. gegen ihn erkannten Dienst- Entsetzung und ein und einhalbjähriger Zuchthausstrafe zu Gotteszell, noch mit einem Slrafzusatz von einem halben Jahr Zuchthausstrafe belegt, und in die weiter aufgegangeneu Untersuchungs-Ko- sten verurtheilt. An demselben Tage wurde: n. auf den Grund der von dem Ober- amtSgericht«, Gmünd geführten Untersu- chung Matthäus Salzmann, vonMuth- langen, wegen dritten ausgezeichneten Diebstahls, dessen er für überwiesen er- klärt worden, so wie wegen mehrerer Holz-Excesse, neben Ersatz des gestifteten Schadens und Bezahlung sämtlicher Ar- rest- AzungS- und Untersuchungs-Kosten zu ueunmonatlkcher Zuchthausstrafe in Gotteszell mit Willkomm und Ab- schied, und nachheriger viermonatli- cher Jiekluston in ein Zwangt-Arbeits- haus ve'rultheilt. An demselben Tage wurde: auf den Grund der von dem Obet- amlSgerichleHall gesührren Untersuchung: s) gegen Johann Friedrich MallheS, von Sulzbach, Oberamts Hall, wegen zwei kleiner in Genossenschaft verübter Diebstähle, wovon einer ausgezeichnet ist, und einem großen nahe kommt, so- dann wegen Tabaks - Einschwärzung, neben solidarischer Vrbindlichkei' zun* Ersatz des durch die Diebstähle gestiste- ten Schadens und neben Bezahlung seiner Arrest - Azungs - und T% der Un- tersuchung« - Kosten, eine viermonat- liche Festungsstrafe als Zusatz zu de» gegen ihn unterm 3o. September d. I' ausgesprochenen achtzehenmonallichen stungsstrafe, und nachherigen neunnio^ natlichen Rekluston erkannt; derselbe aber rückstchtlich de» Verdachts eine» weitern Tuch-Diebstahls von der stanz entbunden; ferner d) Cacharkne Kurz, von Dewangen, Oberamts Aalen, wegen mehrerer kn nossenfchaft verübter wiederholter Dieb' stähle, wovon zwei qualificirt, sodantt wegen nachgefolgter Theilnahme an ei- nrm ausgezeichneten, einem großen nahe kommenden Diebstahl, endlich wege" Tabaks - Einschwärzung , mehrjährigen CoukubinatS und VagirenS, neben dorischer Verbindlichkeit zum Ersatz ^ verursachten Schadens und neben Bezahl lung ihrer Arrest - Azungs- und ß der früheren und der neuern Untersm chungö-Kosten, zu einjähriger hausstrafe in Ludwlgsburg und nachher riger fechsmouatlicher Etnfp-rru in das Zwangs - Arbeitshaus in wangen, und c) Rosine Hämmerer, von Malbach, wegen zwei erster kleiner, in Genossen- schaft verübter Diebstähle, wovon der eine qualificirt, so wie wegen VagirenS und unzüchtigen Lebens zu Folge eines früheren Strafoorbehalis, neben soli- darischer Verbindlichkeit zum Ersatz des durch die Diebstähle gestifteten Scha- dens, und neben Bezahlung ihrer Ar- rest- Azungs - und ^der Untersuchungs- Kosten, über den erstandenen Arrest, wovon ihr ein Theil zur Strafe angs« rechnet wurde, zu zweimonatlicher Zuchthausstrafe in Ludwigsburg und nachheriger zweimonatlicher Einsprr- rung in ein Zwangs-Arbeitshaus ver- urtheilt. Den 3o. Oktober wurde: i5. in der vor dem Oberamtsgerichte Schorndorf verhandelten Untersuchungs- sache Johann Hornung, von Schorn- bach, wegen Vagirens, Betrugs, Wan- derbuchsfälschuug und vieler in Genossen- schaft verübten kleinen Diebstähle, zu sechsmonatlicher Festungs-Arbeit ver- urtheilt, und wegen der Kosten und des Ersatz Punkts das Angemessene verfügt. Ferner wurde an demselben Tage: *4. in der vor dem Oberamtsgerichte EL» wangen verhandelten Untersuchungssache gegen den I»den Joseph Marx, vulgo Laeser, von Laibach, wegen in Genossen- schaft verübten großen und qual'sicirten Diebstahls, dessen er als überwiesen an- genommen , desgleichen wegen Führung eines Messers in der Absicht, den ihm Nacheilenden von seiner Festmachung abzuschrecken, neben Bezahlung der Ar- rest * Azungs - und Untersuchungs - Ko- sten, eine zwei und einhalbjährige Zuchthausstrafe zu GotteSzell mit der- bem Willkomm und Abschied er- kannt. Auch wurde an demselben Tage: i5. in der vor dem Oberamlsgerichte Crails- heim verhandelten Untersuchnngssache ge- gen den Schultheißen Johann Georg Pröllochs, von Gründelhardt, Ober- amrs Crailsheim, der gegen Denselben als Steuer-Einbringer vorgebrachte Be- zücht eines Kassen - Eingriffs als uner- wiefen beruhen gelassen, dagegen der An» geschuldigte wegen durch Nachläßigkeit und unordentliche Rechnungsführung ver- ursachten Kassen-Rests, neben Ersatz des stiner Kasse zugefügten Schadens und der sämtlichen Untersuchungs-Kosten, von den von ihm bekleideten Srellen entlassen, zu Bekleidung einer verrechnenden Stecke für unfähig erklärt, und mit vier- zeh«tägiger Gefä»g"ißstrafe belegt-. 2.) Civil - Senat. Unterm i. Oktober wurde: 1. in der Ationssachs des Handelsmanns Moses Löw Marx, von Hall, Lnten, Anten, gegen die Kvnigl. Stiftungs- Verwaltung zu Hall und dem Schult- heißen Christian Scheuterlt, von Hürle- bach am Landthurm, OberamlS Hall, Mit-Lnten, Aten, Vorzug in dem Gante des Andreas Engelhard zu Hürlebach betreffend, das in dieser Sache gefällte Urtheil des vormaligen Oberamtsgerichts zu Hall mit Beweis - Nachlaß für den Anten, unter Vsrurtheilung des Letzteren in die Kosten der zweiten Instanz, be- stätigt. Den 4. Oktober wurder t, hem Rekurs des herrschaftlichen GutS- pächters Ulrich Prokopp, von Mergent- heim , statt gegeben, und das von dem ObcramiSaerichte daselbst gegen ihn aus- gesprochene Gant-Erkenntniß, jedoch un- ter Genehmigung der einstweilen bis zu Feitstcllung seines Vermögens-Zustandes ergriffenen Sicherungs - Maßregeln auf- gehoben. Den >5. Oktober wurde: 5. in der Rechtssache erster Instanz der Erben des Kaufmanns I. G. Wibel zu Hamburg, Imploranten in der Vor- und Impelranten in der Nachklage, ge gen die Gattin des Oberamts-Arzts Häusler zu Künzelsau, als Erbin ihres ersten Ehemanns, des verstorbenen Forst- meisters von Müllern, Jmplorarin in der Vor - und Impetratin in der Nachklage, Leistung einer Caution und Aufhebung eines Arrestes betreffend, die Imploratin kn der Hauptklage von der ihr aizgesor" neuen Cautions-Leistung entbunden, und in der Widerklage die Aufhebung deS angelegten Arrestes erkannt, die Koste" des Rechtsstreites aber compenstrt. Unter dem »7. Oktober wurde: 4» in der Alionösache von dem OberamtS- gerichte Künzelsau zwischen Joseph Sust fet, Franz Kuhn und Simon Diez z" Berlichingen, Bekl., Anten, Prodneen- ten, und dem Güterpfieger der Philipp Münster'schen Gantmasse, Cajetan K-il- bach allda, Intervenienten, Mil-Antcn, und Mit-Producenten, und Jakob Mun- ster in Berlichingen, Kläger, Aten, dulten, die Vindikation mehrerer Reali- täten betreffend, unter Verunheilung des Aten in die Kosten, reformatorisch iX' kannt. ®cit so» Oktober wurde: > in der Debitfache des verstorbenen Ge- neral-Lieutenants Freiherrn Carl Wil- helm von Koseriz, Stadr-Commandanteu 86i in Ellwangen, das LokationS-Erkenntniß ausgesprochen» An demselben Tage wurde: 6. in der Ationssache von dem Oberamtk- gerichre Küinelsau zwischen Andreas Kuhn, von DLrzbach, Bekl., Anten, und Elisabeths Wohlfarth, Klägerin, Atkn von da, Prioat - Genugthuung be- treffend , Ant gegen den Ablauf der Nochfrist zu Einreichung der Befchwer- ffenschrift in integrum restituirt. Den 27» Oktober wurde: 7. in der Berufungssache von dem Ober- amtsgerichte Crailsheim zwischen dem Gemeinschuldner Mezger Philipp Gop- peld zu Crailsheim, Anten, und den in den Akten benannten Gläubigern desselr ben, Aren, Cvmpensations - Ansprüche au Letztere betreffend, die Ation wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten dieser Instanz verworfen. An demselben Tage wurde: 3. ln der Rechtssache der Königs. Post- Commission zu Stuttgart, Klägerin, wi- der den Regierungs-Präsidenten, Staats- rach von Mohl zu Ellwangen, Beklag- ten , Entschädigung betreffend, auf Ab- schw'orung des dem Beklagten zugescho- benen und von demselben acceptirten Ei des erkannt, und eventuell die Endent- scheidung ausgesprochen. An demselben Tage wurde: g. in der Ationssache zwischen Rosine, Georg Kemmetcrs Ehefrau, von Dör- renzimmern, Lntin, Antin, und Chri- stian Pfäffle, als Gantgläubiger des Georg Kemmet, Mit-Liquidanten, Aken, Vorzug lm Gante betreffend, die ergrif- fene Berufung wegen versäumter Noch- frist zu Einreichung der Beschwerde- schrift unter Verurtheilung der Antin in die Kosten dieser Instanz für verlasse« erkärt. An demselben Tage wurde: 10. ln der Ationssache von dem Ober- amtsgerichte zu Gmünd zwischen Tho- mas Kemter, von Reitprechts, Ober- anus Gmünd, Kl., Ante», an einem, und Leonhard Schwarzkopf von da, Bekl., A:en, am andern Theile, Entschädigung wegen eines Gntskaufs betreffend, die ergriffene Berufung wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde verworfen, unter Verurtheilung des Anten in dke Kvsten zweiten Instanz. An demselben Tage wurde: ii. in der Berufungssache von dem Ober- amtSgerichle Oehringen zwischen der fürst- lichen Instituts-Verwaltung zu Neuen- stein, Bekl., Antin, und den Mühle- Besitzern, Friedrich Weizsäcker, von EkardtSweiler, und Conforren, Klägern, Aren, WäfferungS - Grrechligkei; betref- fend, di- ergriffene Berufung wegen versäumter nsunzigrägiger Nochfrist zu Einreichung der Befchwerdefchrift für ver- lassen erklärt, und der Ant ln die Hostem gegenwärtiger Instanz verurcheilk^ Den rg. Oktober wurde:: u» in der AtionSfache von dem vormalH gen OberamtSgerichre Oehringen zwischen- der Gemeinde Gaisbach und Hag, Bek!., Antin, und den Guts - Besitzern des Oberhofs, Michael Eberle und Consor- ren, Kl., Aten,. Schäferei-Gerechtigkeil betreffend, reformakorisch unter: Verglei- chung der Kosten der zweiten Instanz, erkannt.. An demselben Tage wurder LZ. in der Berufungssache von. dem Ober« amlSgerichte in Hall zwischen^ Friedrich. Fbrstner, von Tullau, Lnren, Anten,, und der Gantmasse des Johannes Lieble,, von Rieden, Laten, Aten, Einwendung gegen eine Vsrwcifung betreffend, durch, Ordination das Erforderliche verfügt.. Den 3o. Oktober wurde: M» in der Akionsstiche der König!. Finanz- Kammer des Neckar-Kreises, Namens der Camera! - Verwaltung Maulbronn, Klägerin, Amin, gegen den Oberawt- mann Müller in Geislingen, Bekl., Aten, Rückerstattung angeblich erhobener Amtsgelder betreffend, das von dem Ober- amrsgerichte Gmünd als Remr'fsionSgericht in erster Instanz ausgesprochene Erkennt- est oom »3. Mai 1821 als nichtig auf- gehoben,, und das Gerichts-Personal i"' die Kosten verurthellt^ An demselben Tage wurde: *£.. ln der Berufungssache von dem vor- maligen OberamtSgerichre Lorch, zwischen Jakob Zehnder, von Alfdorf, Bekl., Anten, und dessen Stiefvater Gottfried Knddler von da,, nunmehr zu Oberamts Backnang, wohnhaft, Kl-/ Aten, Lelbgedings - Forderung betreffend/ das von der vormaligen Königl. 3«^' Recardaten - Commission gefällte und den hell 1 An- i3.. November ißig erbffnete ttft jedoch mit Bewcirnachlaß für den ten, bestätigt, der letztere auch in Kosten zweiter Instanz verurrheilt 863 IV, Gerichtshof für den Donau - Kreis, i.) Srrminal - Senat. zu einer Zuchthausstrafe zu GotreszeS von zwei Jahren und vier Mona Am i. Oktober wurden verur- rheilt: i. auf den G^und der von dem Oberamt», geeichte Waldfte geführten Untersuchung; s) DismaS Iederle, von Obersulmerin- gen, wegen qualificirten dritten und in Genossenschaft verübten Diebstahls, fer- ner wegen Widersetzlichkeit und Be- freiung von Mitgefangenen, sodann we- gen gebrochenen HandgelübdeS, zum drit- tenmal wiederholter Landstreichereien und frecher Lügen vor Gericht, zu einer Festungs-Arbeitsstrafe von zwei Jah- rs« und sechs Monaten mit Will- komm und "Abschied und nachheriger Einsperrung in das Zwangs - Arbeits- haus zu Ulm, bis zu erprobter Besse, rung, wenigstens aber auf die Dauer von fünf Vierteljahren; b) Franz Joseph Kellermann, von Burgau, Oberamts Riedlingert, wegen qualisicirren, in Genossenschaft verübten Diebstahls, unter Berücksichtigung der wegen Diebstahls-Vergehen schon erstan- dener Strafen, ferner wegen wiederhol- ter Widersetzlichkeit und Befreiung von Mitgefangene«, auch wiederholter Land- streicherei und frecher Lügen vor Gericht, ten, mir Willkomm und Abschied; c) Crescenris Müller, von Achstetten, Oberamrs Wiblingen, wegen Mitwissen- fchaft und nachgefolgter Thsilnahm« an einem Diebstahl, unter! Berücksichtigung der schon dreimal wegen Diebstahls erstandenen Crimrnal - Strafen, ferner wegen Unbotmäßigkeit, verbunden mir Drohungen, ft wie wegen Fleisches- Vergehen, wiederholter Lcmdstreicherei und frecher Lägen vor Gericht zu acht.- monatlicher ZuchthausstrafeiuMarL» grdningrn und zehn ihr vor ihrer Ab- führung an den Strafplatz zujumessen» den Ruthenstreichen, auch nachheriger Einsperrung indem Zwangs - Arbeitt -. Haufe zu Ulm, bis zu erprobter Bcss rung, wenigstens aber auf die Dauer von vier Monaten; ü) Magdalens Müller, von Laupheim, wegen Milwissenschaft und nachgeftls^r Theilnahms an. einem Diebstahl, unter Berücksichtigung der wegen Diebstapls schon mehrmals erstandenen Strafen, sodann wegen Unbotmäßigkeit, v' den mit Drohungen, ft wie 5 Landstreicherei und frecher Lüge» vsr Gericht zu sieben und einhalbmo- natlicher Zuchthausstrafe in Mark- gröningen und zehn ihr vor Abführung an de» Steafplatz zuzumessenden Ru- thenstreichen, auch nachheriger Einspa- rung in dem Zwangs-Arbeitshause zu Ulm, bis zu erprobter Besserung, we- nigstens aber auf die Dauer von vier Monaten; e) Waldburge Hartmann, von Schem- merberg, OberamtS Biberach, wegen Milwissenschaft und nachgefolgtcr Theil- nähme an einem Diebstahl, in Betracht der von ihr wegen ähnlichen Vergehens schon erstandener Strafen, ferner wegen Landstreicherei mit berüchtigten Jaunern, und frecher Lügen vor Gericht, zu zweimonatlicher Zuchthausstrafe zu Markgröningen und nachheriger Ein- sperrung in dem Zwangs-Arbeitshause zu Ulm auf die Dauer von drei Mo- naten; endlich 0 Antonie Huber, von Unterkirchberg, Oberamts Wiblingen, wegen gleicher Vergehen zu ein und einhalb mo- natlicher Zuchthausstrafe zu Mark- gröningen und nachheriger Einspcrruug in dem Zwangs - Arbeitshaus- zu Ulm auf die Dauer von drei Monaten; zugleich wurde wegen des Kosten - und Schadens-Ersatzes gegen sämtliche 3"’ quisuen das Angemessene verfügt. An demselben Tage wurden fe^ ner vernriheilt r der bei dem Oberamtögerichte RavenS- bürg in Untersuchung gekommene Job«"" Baptist Mohr, von Wezisreuthe,wegen wiederholter Wildere! und unerlaubten Gewehrbcsitzes, unter Verfällung in den Ersatz des noch nicht geleisteten de ns und sämtlicher Untersuchungs - fleii, neben Confiskation des Geweht^ und der andern Schiessgeräihschasten einer Festungs - Arbeilsstrafe von viel Monaten; 2. Ludwig Friedrich Bauhof, von heim, welcher bei dem OberarntSgerich^ Ulm in Untersuchung kam, wegen derholten asonschen Lebens, und ausge- stoßener Drohungen gegen seine so wie wegen Eigenthums - Beeinträch^' gungen derselben, neben dem Kosten- und Schadens-Ersatz, zu fünfmonatlich'* Zwangs - Arbeilöhausstrafe; 4- der bei dem OberamtSgerkchte Tcltnanll in Untersuchung gekommene Johann Baptist Kleiner, von Nusplingen, 0^*' flmtö Spaichlugen, wegen eines kleinen und einfache», auch grösslenthekls ersetz' ten, aber wiederholten Diebstahls, foda»" wegen wkersrholter Landstreicherei '“*** unter 865 erschwerenden Umständen, neben dem Kesten--und Schadens-Ersatz, zu fünf- monatlicher Zuchthausstrafe zu Mark- gröningen mit einer feiner Körperbeschaf- fenheit angemessenen Beschäftigung und nachheriger Einsperrung in dem ZwangS- ArbeitShause zu Rottenburg, bis zu er- probter Besserung, aber wenigstens auf die Dauer von drei Monaten; zugleich wurde verordnet, daß Jnquisit nach sei- ner Entlassung aus dem Zwangs - Ar- beitshause noch unter strenge polizeiliche Aufsicht gestellt werden solle. Am Oktober wurden verur- theiltr 5. auf den Grund der von dem OberamtS- gerichre Lculkirch geführten Untersuchung Eresrentie Kolb, von Eisenharz, Ober- amtS Wangen, wegen dreier zwar kleiner und ersetzter aber ausgezeichneter Dieb- stähle, neben dem Kosten- und Schadens- Ersatz zu einer drei und einhalbmo- natlichen Zuchthausstrafe in Markgrö- ningen ; b» der bei dem Oberamtsgerichte Ried'in- gen iu Untersuchung gekommene Joseph Müller, von Mooswang, CantonS St. Gallen, wegen mehrerer kleiner, theils einfacher, theils unter erschwerenden Um- ständen verübter Diebstähle, welche den ersten Rückfall in das Verbrechen des Diebstahls begründen^ dann wegen ver- botenen Wieder-EintrittS in das König- reich und wegen Landstreicherei, neben dem Kosten- und Schadens-Ersatz zu fünfmonatlicher Zuchthausstrafe in Markgröningen, mit Abschied von zwan- zig Ruchenstreichen und Ausweisung aus dom Königreiche unter Androhung geschärf- ter Strafe auf den Wiederbelreturigs- fall; 7. Fidel Schneider, von Munderkingen, welcher bei dem Oberamtsgerichte Wib- lingen ln Untersuchung kam, wegen wie- derholter Landstreicherei, neben Zuschei- dung der Untersuchungs-Kosten» zu sechs- monatlicher Zwangs - Arbeitshausstrafe zu Ulm; 8. auf den Grund der von dem Oberamtsge- richke Tettnang geführten Untersuchung: a) Michael Webet, von Malekchen, Oberamts Wangen, wegen zweier großer Diebstähle, welche zum Theil unter er- schwerenden Umständen verübt, und dessen erster Rückfall in dieses Verbre- chen sind, ferner wegen wiederholten Conkubinats, Angabe eines falschen Na, mens vor Gericht und Landstreicherei in Gemeinschaft mir berüchtigten Jau- nern, neben der Verbindlichkeit zu dem Ersatz des gestifteten Schadens , zu einer ein und einhalbjährigen Fer 866 stnngs-ArbcitSstrafenebst Willkomm». Abschied und uachheriger Einsperrung in dem Zwangs - Arbeitshauss zu Ulm auf dis Dauer von vier Monaten; b) Cacharine Navarr, von Blumegg, wegen wiederholten ConkubinatS und zum drittenmal unter erschwerenden Umständen wiederholter Landstreichers!, zu viermonatlicher Zuchthausstrafe ;» Markgröningen, nebst Willkomm und trachheriger Einsperrung in dem Zwangs - ArbeitShausr zu Ulm, bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Monaten; zugleich wurde verordnet, daß beide An- geschuldigtö nach erstandener Strafe un- ter strenge polizeiliche Aufsicht gestellt werden solle«, und wegen der Kosten da- Angemessene verfügt. Am 6. Oktober ist: g, gegen Johann Walz, von Iustlngen, welcher bei dem Oberamtsgerichte Blau- beuren in Untersuchung kam, «egen be- deutender Verwundung des Joseph Gauß von da, auch wegen wiederholter gewalt- samer Widersetzlichkeit und Unbotmäßig- keit gegen obrigkeitliche Stellen, endlich wegen Injurien, neben dem Ersatz der He! »igs-und sämtlicher Untersuchungs- Kosten, sieben monatliche Festungs- Arbeirsstrafe erkannt worden, Am 8. Oktober wurde: io. die bei dem Oberamtsgerichte Gbppim gen in Untersuchung gekommene Ana« Marke Maker, von Reichenbach, wes«" km rechtlichen Sinne vierten Diebstahl und wiederholten ConkubinatS, neben dem Ersatz des Schadens, so «eit er rr^ nicht geleistet ist , und unter Verfällt kn einen angemessenen Theil der Unte^ suchungS - Kosten, mit einjährig Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg 1,110 uachheriger viermonatlicher Elnsp«" rung in dem Zwangs - Arbeilhauie Ellwangen belegt. Am ii. Oktober wurden ver"^ theilt: ii. Xaver Mack, von Allmendingen, ^ cher bei dem OberamtSgcrichte §$«0** in Untersuchung war, wegen vorsätzlich^ mit bleibenden nachthelligen Folgen *** bundener Körper-Verletzung, neben fällung in die Untersuchung» - so wie " die durch die Heilung des Verletz^ aufgegangenen Kosten, zu fünfmal licher Festungs-Arbeitsstrafe; i,. auf den Grund der vor dem «mtsgerichte Waldsee geführten suchung: a) Johann Georg Edel, von Hochd^ Oberamts Walds^ss, «egen incesiuo,- Ehebruchs, zu sech-monatlicher Fe- stung« strafe ; b) Anne Marie Zeller daselbst, Wege» gleichen Vergehen«, zu fünf und ein- halbmonatlicher Zuchthausstrafe zu Markgröningen; zugleich wurde hinsichtlich beider In- quisiten wrgen der Kosten das Angemes- sene verfügt. Am »5. Oktober wurden verur» theilt: i5. die bei dem OberamtSgerichte Wan- gen in Untersuchung gekommene Regine Dejene, von Eglofs, wegen wiederhol- ten Uuzucht-VergehenS, Verheimlichung der Schwangerschaft und hülfloser Nie« Herkunft, neben Verfüllung in einen an- gemessenen Theil der Untersuchungs-Ko- sten, zu achtmonatlicher Zuchthaus- strafe in Markgröningen; »4. Johannes TLeeber, von Albershau- sen, welcher bei dem Oberamtsgerichte Göppingen in Untersuchung kam, wegen großen zum Theil ersetzten Fund - Dieb- stahls, neben Verfällung in einen ange- messenen Theil der Untersuchungs-Kosten, so wie ln den Ersatz des gestifteten Scha- dens , zu v l e r m o n a tli cher FestungS- Arbeitsstrafe mit Rücksichtnahme auf seine körperliche Beschaffenheit. Den rr.Oktober wurden verurtheilt: 15, der bei dem Oberamtsgerichte Ulm kn Untersuchung gekommene Johann Maier, vormaliger B-ürgermeister zu Langenau, wegen eines durch nachläßige und unor- dentliche Rechnungsführung verschulde- ten großen Kaffenrests, neben der bereits ekttgetretenen Abnahme feines Amtes, und Unfähigkeit« - Erklärung zu Versehung einer verrechnenden Stelle, zu drei und einhalbmonatllcher Festungsstrafe mit angemessener Beschäftigung inner- halb der Festung, zu dem Ersatz der Restsumme und landüblichen Zinsen vom Tage der geschehenen Berechnung des Rests, und Anerkennung desselben von Seiten de« Rechners, so wie zu Er- stattung der Untersuchung« - Kosten; -v } 16. Gertruds Baier, von Klingenstein, Oberamts Blaubeuren, wegen wieder- holter Landstreicherei, neben Verfüllung h» die Untersuchung« - Kosten , zn vier- monatlicher Einsperrung in dem Zwangs-Arbeitshause zu Ulm, Am ,7« Oktober ist: »7. gegen die bei dem Oberamtsgerichte Kirchheim in Untersuchung gekommene Marie Barbare Hafenbrak, von Dettin- gen , wegen dritten Rückfalls in das Vergehen des Eonkubinalö, und wegen wiederholter Landstreicherei, neben Zu? scheldung sämtlicher UnterstichungS-Kssten, eine fünfmonatliche Zuchthausstrafe zu Markgröningen, und nachherige Ein- sperrung in dem Zwangs - Arbeitshause zu Ulm, bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von vier Monaten erkannt und zugleich bestimmt worden, daß dieselbe nach Entlassung aus dieser Anstalt unter strenge ortspoli- zeiliche Aufsicht zu stellen seye. Am So.Oktober wurden verurtheilt: i8. auf den Grund der von dem Ober- amlSgerichte Saulgau geführten Unter- suchung : s) der suspendirte Ober-Umgelder, Ober- Acciser, SkiftungS-Pfleger, Schultheiß und Rathsschreiber Zoll zu Altshau- sen, wegen eines an den Wirthen sei- nes Amts - Bezirks durch Mehrbezug an Umgeld verübten großen Betrugs, wobei er der betrügerischen Absicht für überwiesen angenommen wird, wegen Geschenk - Annahme von den Wirthen, und wegen grober Dienst-Verfehlungen, neben Cassation von allen bisher beklei- deten Aemtern , und Unfähigkeit - Er- klärung zu Verwaltung eines öffentli- chen Amtes, zu sechsmonatlicher Festungsstrafe, und dem Ersatz des ge- stifteten Schadens, so weit solcher noch nicht geleistet ist, so wie der erwiese nermaßen angenommenen Geschenke, welche für den Armenfends des Ober- amls Saulgau einzustehen sind; b) der Unter AcciferSebastian Burger, von Fleisthwangen, wegen begangener Wein - Einschwärzung und des damit concurrkrenden, durch unterlassene rechnung der schuldigen Wirths - Abga- ben in seiner Eigenschaft als Ortö-Ac- riser sich zu Schulden gebrachren Dienste Vergehens, neben Cassation und Unr fähigkeitS-Erklärung zu Verwaltung ei- nes öffentlichen Amtes, und Consiska- tion des Betrags des eingeschwärzten WeknS für die Königl. Hof>Domainen- Kammer, zu einer dreiwöchigen stungsstrafe; ferner c) der Unter-Umgelder Schultheiß Alois Gündele, von Fleischwangen, wegen verbotener Geschenk Annahme von Par- theien, und grober Dienst - Nachläße feiten von seiner Stelle als Unter Um- gelder entlassen, und verordnet, daß die von demselben erweislichermaßcn ange- nommenen Geschenke, so weit deren Geldwerlh noch berechnet werden kann, für den Armenfends des Oberamts Saulgau einzuzichen feyen. Zugleich wurde gegen sämtliche Ange- schuldigte hinsichtlich der Kosten das Angemessene verfügt. «6g 2.) Civil - S e n a t. Am 5. Oktober wurde: i. in der Debitsache des zu Mochenthal verstorbenen vormaligen Reichs-Prälaten von Zwiefalten, Gregor Weinnehmer, die Gant-Verweisung ausgesprochen. Am 6. Oktober ist: in der Appellationssache von dem Ober- amkSgerichte Wiblingen zwischen Johan- nes Eble, Krouenwirih in Laupheim, Bekl., Anten» und der Grundherrschaft GeoßLaupheim, Kl.. Atin, die Entrich- tung eines Biersudgeldes betreffend, die Berufung wegen versäumter neunziglä- giger Nachfrist zu Einreichung des Be- sthwerde-Libells für verlassen erklärt, und Ant in die Kosten dieser Instanz ver- urtheilt worden. Eben so wurde am «. Oktober erkannt: 3. in der AppcllationSsache von dem Ober- amtsgerichte Geißlingen, zwischen Joseph Nage! zu Donzdorf, Kl., Anten, und Bernhard Nagel daselbst, Bekl., Aten, HeirachgutS - Forderung betreffend. Am ,g. Oktober ist: 4. in der Appellationssache von dem Ober- amtsgerichte Ehingen zwischen Johann Georg Storr , unter Beistand seines Güterxflegers Joseph Traub, »on Dep- penhausen, Kl., O.uerulaten, Pxoducen- ten, Amen, Utid Xaver Schenz daselbst, Bekl., Qaten, Produkten, Aten, eine Fuß- weg-Dienstbarkeit, beziehungsweise Nich> tigkeit des untergangsgerichtlichen Ver- fahrens betreffend, die Berufung wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde, unter Verurtheilung des Anten in die Koster?, verworfen worden. Arn i5. Oktober wurde: 5. in der AppcllationSsache von dem Ober- amtSgerichte Riedlingen zwischen Michael Ott, Wirth in Friedingen, Kl., Anten, und der Pfarrei daselbst, Bekl., Aiin, Zchentrecht betreffend, das Erkenntniß des Richters erster Instanz unter Ver- gleichung der Kosten abgeändert. Am 3o. Oktober wurde: 6. in der Deserviten - Fordernngssache des suspendirten Advokaten Fetzer zu Reut, Ungen, Kl., gegen die mit ihrer Patri- monial-Herrschaft im Streit befangen gewesenen Lehngutsbesitzer von Oberstotzin- gen, Bekl., die Deserviten - Forderung des Klägers von rrö fl. auf 63 fl. fest- gesetzt und Kläger zur Zurückzahlung des Zuviel Empfangs von »27 fl. 4-kr. un- ter Zuscheidung der durch diesen murh- willigen Streit über die Deservitengröße verursachten Kosten verurcheilt; 7. in der Appellatiönssache von dem Ober- amtSgerichte Ravensburg zwischen Jn- noccnz Ruudel, von Alznach, Bekl,, An« len, und Crescentie Fuhrmann, von Lie- beuau, cum cur., Kl., Atin, Privat- Genuzihuung nnd Kindes-Ernährung be- treffend, die Berufung wegen versäumter neunzigtägiger Nothfrist zu Einreichung des Bcschwerde-LibellS, unter Verurthei» lung des Tinten in die Kosten, für ver- lassen erklärt ; 6. die NichiigkeitS-Klage gegen ein Erkennt- niß der OberamtSgerichtS Geißlingen von Lorenz Bulling, Wirth in Schnittlingen, Bekl., Qanten, gegen den Revier-Jäger Joseph Eger daselbst, Kl., Qaten, For- derung aus einem Darlehens « Vertrag betreffend, unter Verurcheilung des Qanten in «ins Strafe von sechs Reichsthalern und Zuscheidung der Kosten verworfen. Eben so wurde erkannt: g. in der Nichtigkeit- - Klagsache von dem Oberamtsgerichte Ravensburg zwischen Johann Wolfensberger, von Vitenhagen, Kl., Querulanten, und Joseph Burk- hard, von Untermarchthal, Bekl., Qaten, Erfüllung eines Kaufs- Vertrags oder Bezahlung des Reukaufs betreffend. Am äl. Oktober wurde» 19. in de: Appellatloussache von dem Ober- amisgcrichke Wiblingen, ein Arrest Ge- such der Wittwe des Kaufmanns Gsell zu Heilbronn, cum cur,, Jantkn, An- tin, gegen die eine Waldung in dem Wiblinger Oberamrs - Bezirk besitzende Erben des Mauhäuö Beckh, von bürg, Jäten, Aten, betreffend, durch Ordination erledigt; n. kn der Rechtssache erster Instanz Zwi- schen dem Kaiserl. König!. Oestreichisch^ Vice-Präsidenten, Freiherrn Ferdinand von Ulm zu Wien, Kl., und dem Herrn Maximilian von Ulm auf Erbach, Bekl., Appanage - Forderung betreffend, gegen den Beklagten unter Zuscheidunö der Kosten condemnatorisch erkannt; rr. in der Appellationösache von dem Ober- amtsgerichte Geißlingen zwischen den Brunnenwöhr- Interessenten zu Grossst ßen, Jtttcn, Anten, und den Interes- senten zu Giengen, Jäten, Aten, Wdhr- bau - Kosten betreffend, das Erkenntnis erster Instanz, unter Verurtheilung der Anten in die Kosten bestätigt; »2, in der Appellationösache von dem O^ amtsgerichte Waldsee zwischen Elisabeth Erringer, von Miltelmbach, Antln, und Leonhard Nolt, von Arid- heim, Mit-Liiten, Aten, die Bezahl"^ einer Social-Schuld betreffend, das Er» kenntnlß erster Instanz durch Beweis'' Nachlaß bedingt bestätigt. Stuttgart den 2o. November iLr». Maucler. Gedruckt bei G. Hastelbrink, Buchdrucker. Nr». 88. Königlich - WürttembergischeS Staats - und Regterungs - Blatt. Mittwoch den 5. December 1821. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst - Nachrichten. ©eine Königliche Majestät haben vermöge Entschließung vom 22. v.M. die erledigte Pfarrei Plieningen, Diöcese Stutt- gart, dem Professor Fischer an dem evan- gelischen Seminar in Schönrhal unter Vorbehalt seines Charakter und Ranges, und vermöge höchster Entschließung vom 25. v. M. das erledigte Oberamt Welzbeim dem bisherigen Oberamts.Verweser Günz» Ie< in Reutlingen gnädigst übertragen. Sodann haben Höchstdieselben ver- möge Resolution vom 29. v. M. den ge- wesene, Kameral - Verrvalter Zimmer- mann, von Kirchheim, in den Pensions- stand versetzt. Ferner haben Höchstdieselben ver- möge höchsten Dekrets vom 5. d. M. an den Staats - Sekretär, dem Geheimen Cabinets - Registrator B i tz e r Titel und Rang eines Legalions - Raths zu ertheste,, geruht. 872 II. Verfügungen der Departements. ^-) Des Justiz-Departements. Des Justiz-Ministerium. Der Referendär zweiter Classe (Regie- kannt, und hiernach in das Verzeichnt rungs - Blatt 00,^1821. S. ?8) August Referendäre erster Classe eingetragen t®0?' Pfäfflin, von Rostnfeld, ist nach erstan- den. denrr zweiter Dienst - Prüfung als zum Stuttgart den 26. November 18**« R-ichteramt und zur Advokatur befähigt er- Maucler. K.) D^s Departements des Jnnernr des Ministerium des Innern. «} Die Eiuftlidulch der Gcnsd'armerie, Kosten--Verzeichnisse betreffend. Durch die Verordnung vom 'g. Juli d. I. (Staats - und Regierung« - Blatt Nro.^) die Bezahlung der d'ohvung und Verpflegungs-Gelder an die Genüd'armerie betreffend, ist den 2lmrspflegen der Auf- trag ertheilt worden, dis vierteljährigen Verzeichnisse der Gensd'armeris - Kosten je spätestens vierzehn Tage nach der Vcrfall- zeit an das Revssorat des Ministerium des Innern einzusenden. Dieser Anordnung ungeachtet stnd meh- rere AmtSpstegen mit den am 5o. Septem- ber d. I. verfallenen Verzeichnissen jetzt noch im Rückstände. Indem daher diesel ben zur unverzüglichen Einsendung fcc letztcrn erinnert werden, steht man sich ^ gleich veranlaßt, die pünktlichere Elnsen^^^ dieser Verzeichnisse für die Zukunft H)i<^ holt einzufchärfen. < Uebrigens sind die FordernngLn ri,c seit dem 1. Juli d. I. abgegebei'en Four^^ Rationen in diese Verzeichnisse nich^ al ^ zu nehmen , indem wegen der diesfaula Entschädigung eine besondere Versüö" demnächst erfolgen wird. Stuttgart den 26. November »82>. Schmidll >1« b) König!. Verordnung, wodurch die bisher von dm Oderamtspflegen geschehene Abgabe der Zvr.ragc für die Pferde der Ecnsd'armerie-Offiziere abgcstellt wird. Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 25. d.M. den Genöd'armerie-Offizieren für die bisher in natura bezogene Fourage vom 1. Juli d. I. eine jährliche EntschädigungS-Sum» me von i5o fi. je für eine Ration, unter der Bestimmung zu verwilligen geruht, daß dieselben dafür sowohl in den StaiionS- orten, als auf ihren Reifen die für ihre Pferde nöthige Fourage selbst anzuschaffen haben. Den betreffenden Oberämtern und Amts- pflegen wird dies, unter Beziehung auf die Verordnung vom 26. d. M. und mit der Bemerkung eröffnet , daß den GenS- d'armerie-Ofsizieren aufgegebcn worden ist, sich wegen des Ersatzes für die von ihnen feit dem 1. Juli d. I. bei den Amtspfle» gen in natura bezogenen Fonrage-Ralionen, mit letztcrn zu berechnen. Stuttgart Len 29. November 1821. Schmidlln. 2. Des König!, evangelischen Consistorlum. Die Besetzung der Schullehrer - Confereuz - Direktors - Stellen zu Xudwigoburg und Markgröningen " betressenb. Durch Beförderung des zweiten Diako- NUS M. Schelling zu Ludwigsburg auf das Dekanat Neuenstadt ist die Schul- Conferenz-DircklorS^Stelle zu Ludwigsburg erledigt worden, welche man dem zweiten Helfer M. Schmid daselbst, so wie die . X ■;>' ^ 3. Rektoratamt der gleichfalls erledigte Schullehrer-Conferenz« Direktion zu Markgröningen, welcher vor- mals der jetzige Dekan Reuchlin zu Hei- denheim vorgestanden ist, dem dermaligen Diakon M. Hcyd daselbst übertragen hat. Stuttgart den b. November i8n. Wächter. niversität Tübingen. Nachtrag zu der Unter den diesjährigen Preisbewerbcrn bei der staatswirthschaftlichen Fokultät hat sich als Verfasser der in dem Programm vom 6. d. M. öffentlich belobten Preis- schrift, mir dem Motto: lVodessc pUiri- noch genannt: Jo- hann Jakob Wolfer, von Ebingen, schmort, h'lncl.) welches hicmit nachträglich bekannt gemacht wird. Tübingen den 29. November .8r,. Eschen mayer. Vcrtheilung von Preis-Medaillen an Studierende, tnis, neinini „ocsi'g 874 C.) Des Kriegs-Departements. Des Kriegs - Ministerium. Seine Königliche Majestät haben in Beziehung auf das Rang - Verhältniß der Tuchfabrik-Beamten vermöge Dekrets vom gestrigen Tage verordnet, daß der Fabrik - Direktor in die Kategorie der Salinen - Direktoren der siebenten Stufe; der Controleur und der Kassier derselbe" aber kn die der Bau-Salinen - und Inspektoren der neunten Stufe der neueste» Rang - Ordnung gesetzt werden sollen. Stuttgart den 3o. November i8u» Franquemonk. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. Rro. 8g. Königlich-WürttemvergischeS Staats - und RegierungS - Blatt. Samstag den 8. December 1821. I. Unmittelbare K ö n i g l iche De k r e t e. Dienst- Nachricht. lVeine Königliche Majestät haben Weil im Schbnbuch, Oberamts Böblingen, durch Höchsts Entschließung vom 3. d.M. dem ausübenden ArrtOi-. Lechler, von Aroß- die erledigte Unteramts - Arzts - Stelle in Boltwar, Oberamts Marbach, übertragen. II, Verfügungen d e r D e p a r t e m e n t s. A.) Des Justiz-Departements. Des Justiz-Ministerium. Bekanntmachung, die Besetzung der ierledigten Gerichts-Aktnariate betreffend. Unter Beziehung auf die von dem Königl. machuug vom 12. November d. I. wegen Justiz-Ministerium ausgegangeue Bekannt-. provisorischer Besetzung der Gerichts-Ak- 876 tuarkate (NegierungS-Blatt d Corporations -Verband des ritttt- schasrlichcn AvclL. 0. i. Die Eigenschaft eines Mitglieds der Rit- terschaft und der Genuß der damit verbun- denen Vorrechte gründen sich auf den Besitz eines adelichen Ritterguts und den erblichen Adelsstand des Besitzers. Beide Erforder- nisse sind unzertrennlich. §. 2. Der gesamte ritterschafiliche Adel des Königreichs bildet in Gemäßheit des 0. äg. der VcrfassungS-Urkunde in jedem der vier Kreise eine Körperschaft. Die näherem Be- stimmungen über die dem Zwecke dieser Körperschaften entsprechenden innern Ein- richeungen derselben sollen durch besondere Statuten, im Wege der Gesetzgebung fest- gesetzt werden. !l. Persönliche Vorzüge, allgemeine Rechte und Verbindlichkeiten des ritterschaftlichen Adelö. 0. S. Den Mitgliedern der Ritterschaft steht die unbeschränkte Freiheit zu, für ihre Per- son und für ihre Familie ihren Aufenthalt in jedem zu dem deutschen Bunde gehö- renden , oder mit demselben im Frieden stehenden Staate zu nehmen. Diejenigen Mitglieder der Ritterschaft,' welch? sich entweder in Unferm Dir »sie befinden, oder aus Unfern Staats.'Kassen eine Pension beziehen, haben sich nach den desfallsigen Verordnungen zu verhalten. 0. 4« Die Mitglieder der Ritterschaft könnet' so wenig , als andere Staats - Angehöu^' ohne Unsere besondere Erlaubniß, '"ben dem Württemberglschen Staats - recht, auch noch das eines fremden 94, des gcdüchten Edikts eingeräumte Befugniß zu, für sich allein auf eine Geldstrafe von zehn Reichschalern, oder eine achttägige Freiheit^. Strafe zu erkennen, dagegen kann die ebendaselbst den Qberamts - Richtern beigelegte Befugniß, tH Gemeinschaft des OberamtsgerichtS auf Geldstrafen bis zu dreißig Thalern und auf Freiheiis - Strafe bis zur Dauer von vier Wochen zu erken- nen, von den Pammonial-Richterri nur da auSgeübt werden, wo nach dem Erkennt« nisse des Vorgesetzten Kreis - Gerichtshofes das Patrkmonial - Gericht in Hinsicht auf die Besetzung Unfern Oberamtsgerichte» gleichgestellt ist» §. *1. Die Ausübung der den Patrimonlal« Richtern beigelegten Straf - B-fugniß tritt in der Regel nur bei Verfehlungen eiu? welche die zum Patrkmonial. Gerichte hörigen, oder dem Patrimonial-Rkchter «>» tergeordneten Personen sich in Beziehung auf Gegenstände der Civil-Rechtspflege 8« Schulden kommen lassen. Indessen der Patrkmonial - Richter auch die Best'S' niß, dem §. ,0,. des IV. Edikts vom $u December 1818 gemäß, geringe geweilt Vergehen, deren Untersuchung oder Be« strafung ordentlicher Weise dem ritterfch^ lichen Polizei-Beamten, oder der unterge« ordneten Gemeknds- Obrigkeit zusteht, Jl’ dem Falle zu behandeln, wenn dieselbe» aus Veranlassung eines zu felner Komp^ tenz gehörenden civilrechtllchen Gegeust^'' des zu seiner Kenntniß gelangen. Die freiwillige Gerichtsbarkeit steht ^ ritterfchaftlichen Patrkmonial Gerichte» so weit zu, als dieselbe von Unfern Ober« amkSgerichten in Folge der gegenwärtige» oder künftigen gesetzlichen Bestimmung-» «möge üb wird.' ' #85 § 3 3* Die Gerichtsbarkeit der rilterjchaftllchen Patrimonial-Gerichte erstreckt sich auf aste Bewohner der ihr unterworfenen Gemeinde^ Bezirke, insofern dieselben nicht einen be- freiten Gerichtsstand haben; Unsere inner- halb dieser Gerichts - Bezirke wohnenden Diener find jedoch in Ansehung ihrer Dienst- verhältnisse davon ausgenommen. In gemischten Orten, wo vormals neben den rirterschaftlichen auch Unsere Behör- den die Rechtspflege in ungetheiller Ge- meinschaft auSgeübt haben, steht die Aus- übung derselben ausschließlich den letzter» zu. Wo hingegen dieselbe nach einer Ein- wohner - oder Hänserzahl abgeiheilt war, soll gegenseitig der kleinere Antheil dem größeren Zuwachsen. Derselbe Grundsatz findet auf die zwischen mehreren ritterschaftlichen Gutsbesitzern ge- meinschaftliche Gerichtsbarkeit Anwendung. §. 23. Zu der Bildung eines mehrere Ortschaf- ten begreifenden Patrimonial-Gerichts wird keine zusammenhängende Besitzung erfordert, doch darf die Entlegenheit der Gerichtsorte von dem Wohnsitze des Patrimonial -Rich» rers eine Entfernung von vier Stunden Nicht überschreiten. Unter dieser Voraussetzung wird auch «) die Vereinigung der zwar in verschie denen Oberämkern,-jedoch in demselben Kreise belegenen Besitzungen eines und desselben Ritterguts-Besitzers zu einem Patrimonial - Gerichte, und b) die Vereinigung mehrerer unter ver- schiedenen Gutsherrn stehenden Ritter- guts-Besitzungen zu einem Patrimonlal- IurisdictionS - Bezirke gestattet, in sofern die Besitzungen in einem und demselben Oberamtsgerichts - Bezirke liegen. In diesem Falle haben jedoch die sich zu einem JurisdiclionS-Bezirke vereinigenden Ritterguts-Besitzer nicht nur eine bestimmte, Unserm Justizministerium zur Genehmi- gung vorzulegende Regel unter sich festzn- setzen, nach welcher die Besetzung der Stelle im Erledigungsfalls statt finden soll, son- dern sich auch weiter darüber zu vereinba- ren, damit einer der Theilhaber die Ver- antwortlichkeit für die vorschriftmäßige Ein- richtung und Unterhaltung der Gerichts- Stelle in der Art übernehme, daß Unsere oberaufsehende Stelle sich in allen Fällen an ihn, vorbehaltlich des Regresses gegen dis Mi-theilhaber, zu halten befugt sey. Die Einsetzung in die Ausübung der Ge- richtsbarkeit kann in diesem Falle nicht frü- her erfolgen, als bis alle diejenigen Be- stimmungen , welche auf der Verabredung der Theilhaber beruhen, vollständig getrof- 886 fett und von der Vorgesetzten Kbnkgl. Stelle als genügend erkannt worden sind. Die einmal geschehene Bereinigung meh- rerer Ritterguts - Besitzer zu einem Juris- dictions - Bezirke kann, ohne Unsere Ge- nehmigung, nicht mehr «-geändert werden. $. 24» Die Patrimonial-Gerichre sind der Ober- Aufsicht Unserer hdhern Landesgerichte, an welche auch der AppellatlonSftig geht, unterworfen, und haben gegen dieselben die durch die Gesetze und den Gebrauch be- stimmten Formen der untergeordneten Stel- len zn beobachten; sie werden von diesen in allen Geschäfts-Verhältnissen, gleich wie Unsere Oberamtsgerichte, denen sie in An- sehung der bürgerlichrn Rechtspflege gleich- gesetzt stnd,. behandelte ss. 25. Die ritterschaftltchen Gerichts werden be- nannt r Kbnigl.. Württemberglfches Gräflich (Freiherrllch, Adelich) von N. N- Patrimonial-Gericht." Vei der Vereinigung mehrerer Ritter- guts-Besitzer zu einem- IurisdictionS- Be- zirk- erhält das Gericht die Benennung: „ Gesamt-Patrimonial-Gericht, " welcher der Name desjenigen der theilha- Lenden Gerichtsherren- vorzusetzen ist, der die im Art. ,Z. auSgedrücklS Verantwort-, lichkeit übernimmt«. Die Richter bedienen sich des Prädikats- „ Patrimonial - Richter." ss. 26. Die Patrimonial - Richter stehen Unfern Oberamts-Richtern in völlig glei- chen Dienstverhältnissen, namentlich in schling der Befähigung, der Annahme utlCt Entlassung, der Besoldung und Pensio'^' rang und der Diäten. Dagegen ist der Anspruch des Patrim^ nial-Richters auf eine Pension allein "ö derjenigen Zell, welche er im Dienste tcö die Pension entrichtenden Herrn zugebracht hat, zu bemessen und tcr letztere ist befugt, von dem Gehalte ^ Patrimonial - Richter» einen nach den f"* die Staats - Diener im Allgemeinen bcfte' henden gesetzlichen Bestimmungen zu messenden Pensions-Abzug zurückzubehalle"' Insofern ein Patrimonial- Gericht über 4,000 Einwohner enthalten fc^ kann ausnahmsweise die Besoldung Patrimonial - Richters auf 900 fl- des Aktuars auf 400 fl. theils in @e thells in Naturalien, neben freier Wohn"" bestimmt werden.. Das Verhältnlß der Natural - i" ^ Geld-Besoldung muß stets dem gleich ft^ welches die Gesetze für Unsere Diener 0 der gleichen Kategorie fesisetzen, oder in Folgezeit festsehen werden. Die Prüfung der Patrimouial - Gerichts, Beamten geschieht nach den für die Prüfung Unserer Diener von derselben Kategorie bestehenden Vorschriften; inzwischen soll da- bei hinsichtlich der von den Patrimonial- Gerichtoherren wieder anzustellenden ehema- ligen Patrimonial - Gerichts Beamten auf deren frühere Dienstverhältnisse eine billige Rücksicht genommen werden. 27. Die Patrimonial-Richter und Gerichts- Aktuarien werden von den ritterschaftlichen Gutsbesitzern ohne Bestätigung ernannt; jedoch haben Unsere Kreis - Gerichte bei Einweisung und Verpflichtung derselben sich durch Einsicht der gesetzlichen PrüfungS- Zeugniffe zu versichern, daß dieselben die erforderlichen Eigenschaften besitzen, und den Beweis darüber zu den Akten zu brin- gen. Die Ernennungen der Patrlmonial-Rich« ter und Gerichts-Aktuarien sind unter Bei- fügung der Beweise ihrer Befähigung je- desmal Unferm Vorgesetzten Kreis-Gerichte «nzuzeigen. §. »8. Die Verpstichtung und Einweisung der Patrimonial-Richter und GerichtS-Aktuarien geschieht durch Unser vorgesetztes Kreis- Gericht, oder auf Ansuchen, Kraft beson- der« Auftrags, durch Unfern Oberamtö- Richter des betreffenden ObsramtSgerichts- Bezirks. In den ihnen abzunehmenden Dienst-Eid ist die Zusage aufzunehmen: „Alle diejenigen Verpflichtungen zu „ beobachten , welche ihnen die den „ Rechtszustand des ritterschaftlichen „ Adels festsetzende König!. Deklaration „ und andere König!. Gesetze undVer- „ ordnungen hinsichtlich des Patrimo- „ nial - Gerichtsherrn auferlegen, oder „in der Folge auferlegcn werden." $. 29. Die Ritterguts - Besitzer haben alle Laste» der ihnen überlassenen Patrimonial-GerichtS- barkeit zu übernehmen, dagegen alle gesetz- lichen Iurisdictions - Gefälle zu beziehen , welche als Ausfluß derselben zu betrachten sind. Dem Fiskus bleibt der Bezug aller der- jenigen Einnahmen Vorbehalten, welche als Ausfluß der Unfern Behörden vorbehal- tenen Gerichtsbarkeit, so wie der höher» Staatsgewalt, anzusehen sind. §. 3o* Falle der Verachtung auf die Ge- richtsbarkeit werden den dazu berechtigten ritterschaftlichen Gutsbesitzern folgende Rechte eingeräumt: a) hat jeder Besitzer eines kmmatrikulirken Ritterguts die Befugniß, gleich Unr 888 sern^Cameral- Beamten bfc mit dem Gute verbundenen liquiden Gefälle, den gegenwärtigen oder künftigen ge- setzlichen Bestimmungen gemäß, exe- kutorisch beizutreibcn; 8) die Ritterguts-Befltzer genießen in Hin- sicht dieser Gefälle die nämlichen Vor- zugsrechte, wie Unsere Cameral-Aem- ter; c) auch wird ihnen auf dem Vermögen ihrer Beamten und Verwalter wegen aller aus der Guts - Verwaltung ent- springenden Verbindlichkeiten eben daS gesetzliche Pfandrecht, welches den Ge- meinden zusteht, eingeräumt. IV. Polizei-Verwaltung. ss. 3i. An denjenigen Orten, wo die ritterschast- lichen Gutsbesitzer die Patrimouial-Gerlchts- barkeit, denen deshalb getroffenen Bestim- mungen gemäß, auszuüben das Recht ha- ben, steht ihnen auch die Orts-Polizei un- ter der Bedingung zu, dieselbe durch einen eigends dazu bestellten Beamten, welcher das Prädikat: ,, Patrimonial-Amrmann " führt, verwalten zu lassen. X In gemischten Orten sollen in Ansehung der Ausübung der Polizei dieselben Be- stimmungen zur Anwendung kommen, welche kn ss» 22. rücksichilich der Gerichtsbarkeit festgesetzt worden sind. §. 3*. D-'e Munizipal-Verwaltung kn den rin terschaftlichen Ortschaften muß der im übri- gen Theil des Königreichs stets völlig gleich ftyn ; sie bleiben den Oberamts - Bezirke» und Amtskörperschaften, zu denen sie bis- her gehörten, zugetheklt. Der gesetzliche Grundsatz der Trennung der Polizei-von der Justiz - Venvaltnug m«ß auch in den ritterschaftlkchen Besitzun- gen zur Anwendung gebracht werden. §. 33. Der ritterschaftllche Polizei-Beamte hat Anker der Leitung und Aufsicht UnsetS Oberamtmanns des betreffenden Oberamts alle diesem zustehenden Amts - Befugnisse, insofern sie die niedere Polizei betreffen, der Vorschrift der Gesetze und den Anord- nungen der Vorgesetzten Königl. Stellen gemäß, auözuübcn, namentlich: a) die Erhaltung der Gemeinde-Verfass sung, die Wahlen in den Gemeinde», die Aufsicht über die Gemeinde - &ot* steher und Offizianten, die Erledigung und resp. Vorlegung der Irrungen zwischen den Gemeinde - Räthen und Bürger - Ausschüssen , so wie der in Absicht auf die Erwerbung, den ®C/ 889 miß , oder den Verlust des Bürger - und Beisitz - Rechts sich ergebenden Anstände; r.) die Aufsicht über die Verwaltung des Gemeinde - Vermögens und die Füh- rung der Güterbüchrr von Seiten der OrlSvorsteher, die Prüfung und refp. Genehmigung der Gemeinde - Etats, der Gemeinde - Rechnungen und der Beschlüsse des Gemeinde -- Raths in den dazu geeigneten "Fällen; c) die Aufsicht über die Verwaltung der Stiftungen, die Sorge für die Erhal, tung derselben -und für die stiftungS- mäßige Verwendung ihrer Einkünfte, die Prüfung und Justifikation ihrer Rechnungen; *1) die Verkeilung und Ausgleichung der Kriegsleistungcn unter den einzelnen Mitgliedern der Gemeinden; i) die Aufsicht über die Verwaltung der Orts-Polizei und die Handhabung der Landes-Polizei, insofern die Gegen- stände derselben nicht zur hohen Polizei gehören; eS steht ihm daher insbeson- dere zu, die Fürsorge für die bestehen- den BildungS - ErziehungS- und Un- terrichts-Anstalten , für Beförderung der Sittlichkeit, des Arbeits-Fleißes, für Beschäftigung «nd Ernährung der Armen, Entfernung der Bettler und Landstreicher, die AufenthaltS-Besti'm- mung fü» Helmathlose, die SicherheitS- Gesundheits- Gewerbe - Feuer- und Straßen - Polizei rc.; M f) die Untersuchung, Bestrafung und resp. Vorlegung der Uebertretungen der Polizeihund Regiminal - Gesetze, die Aufsicht über die Polizei-Gefängnisse und Gefangenen-Transporte, die durch die §§. 20U lwd 207. des vierten Or- ganifations - Edikts vom 3i.Decew.ber 1818 Unfern Oberämtern zur Pflicht gemachte Mitwirkung zu Verhütung, Entdeckung und Bestrafung der Ver- brechen ; g) die Unterstützung UnserS Oberamt- manns bei der Ausübung der HoheitS- Rechte in den Patrimonial- Orten, gleichwie auch die Unserer Justiz- und Finanz - Beamten, Unserer Mi- litär- und übrigen Staats-Behörden in der Ausübung ihres Berufs; !') was insbesondere dessen Strafbefugnisse betrifft, so sind die Bestimmungen der §§. 3« u.s. w. des zweiten Organisa- tions-Edikts vom Zi.December 1818 in Ansehung der Unfern Oberamv leuten zustehenden Untersuchung, Be- strafung, oder Vorlegung der daselbst genannten Verfehlungen und GesetzeS- Uebertretungen, auch auf den Patri- 8go msnial - Amtmann anwendbar. Nur sind diejenigen Uebertretungen der Po- lizei-Gesetze, welche mit einer Confis- kationsstrafe verpönt sind, so wie die Uebertretungen der Finanzgesetze, und die Dienstoerfehlungeii der Beamten und Diener, die in Beziehung auf ihre Dienstverhältnisse demPatrimonial- Amtmann nicht unterworfen sind, hie- von ausgenommen. Der Rekurs von den hiernach bis auf eine Geldbuße von zehn Reichöthalern und eine Freiheitsstrafe von acht Tagen zu er- streckenden Strafverfügungen der Patrimo- «ial-Amtleute geht unmittelbar an Un- sere Vorgesetzte Kreis-Regierung. 34. Die kn die hohe Polizei und allgemeine Staats - Verwaltung einschlagenden Gegen- stände hat Unser Oberamtmann ausschlies- send und unmittelbar im ganzen Umfange seines Bezirks zu besorgen, namentlich: «) Die Wahrung der Hoheits-Rechte des Staats, die Erhaltung der Landes- Grenze und der mit den Nachbarstaaten bestehenden Verhältnisse; it) die Erhaltung des Staats-Organis- mus, insofern der Gegenstand den ganzen OberamtS - Bezirk betrifft, na- mentlich die Erhaltung der Oberamts- Verfassung, die Leitung der Wahlgs- schäfte, insofern sie den ganzen Ober- amtS - Bezirk betreffen ; c) alle öffentliche Anstalten, welche dem OberamtS-Bezirke gemeinschaftlich sind? <0 die Gegenstände der Feuer-Assekuranz; e) die Aufsicht über die Umlage der ordent- lichen und außerordentlichen Steuern und des Oberamtö'SchadenS, Aussig und Leitung des Einzugs der Steuern, Verhängung von Exekutionen, und die Behandlung der Steuer - Nachlaß^ suche; 0 die Aufsicht über die Amtökörperschaf- ten, und über die Verwaltung Ihr^ Vermögens, den Vorsitz in der Amt§- Versammlung, die Prüfung und iegung der Amts-Korporations- Etats, die Prüfung und Erledigung der AnE pflege-Rechnungen; 8) die Vertheilung und Ausgleichung de» Kriegs - Leistungen und anderer öffent- lichen Lasten, insofern sie den ganze" Oberamts - Bezirk betreffen, die Al- tung der AmtS-Vergleichung; I») die Rckrutirung, Landes-Bewaffnung und die Vorbereitungs-Geschäfte der- selben, da» Verfahren gegen die Un- gehorsamen, die Erledigung und 2?^ legung der HeirathSgesuche der dllil tär-Pflichtigen; i) die Sammlung, Redaktion und Vor- segung statistischer Notizen, Bevblke- rungs - Listen, Kultur - Tabellen, und ähnlicher periodischer Berichte; !«) die Untersuchung, Bestrafung und resp. Vorlegung der Uebertretungen der Finanz Gesetze; i) die Siraßen - Polizei, insofern es sich von der Anlegung und Erhaltung der Heerstraßen, Brücken-und Flußbauten handelt; m) Ein - und Auswanderung der Unter- thanen; n) die Sicherheit--- und Gesundheits-Po- lizei, insofern sie sich auf allge- meine Anstalten des Oberamts-Be- zirks bezieht. 0. 35. Die Ritterguts Besitzer haben die Be- fuguiß, ihre PolizeiBehdrden mit Bericht über die diesen zugewiesenen Geschäfts-Gegen- stände zu vernehmen, und darauf nach Maßgabe Unserer Gesetze und Verord- nungen , Entschließungen zu ertheilen, bei deren Befolgung die gutsherrlichen Diener für dasjenige, was von ihnen in ihrer amt- lichen Eigenschaft geschieht, persönlich und den Gesetzen gemäß, verantwortlich bleiben, woneben auch die Ritterguts-Besitzer selbst für die Handlungen ihrer Beamten gleich dem Fiskus, mit ihrem Vermögen zu haf- ten haben. 0. 36. Die Ernennung der Ortö - Vorsteher in den rikterfchaftlichen Besitzungen wird den Guts - Besitzern insoweit, als hierüber nicht im allgemeinen eine anderweitige gesetzliche Bestimmung eintritt, und in dem Ver- hältniß überlassen, wie dieselbe durch den 0. n. des ersten Edikts vom 5i. Decem- ber 1818 Unfern Kreis Regierungen bei- gelegt worden ist, und nach Maßgabe des Abschieds vom 5o. Juni 1811. 0. 7. noch näher bestimmt werden wird. 0. 37. Die ritterschaftlichen Polizei - Beamten sind in ihren Dienst-Verhältnissen, nament- lich in Ansehung der Befähigung, Annahme und Entlassung, Besoldung und Pensioni- ruug Unfern Oberamtleuren gleichgestellt; jedoch uuterliegt der Anspruch derselben auf eine Pension gleichfals den im 0. 26. für die Patrimonial-Richter getroffenen Bestim- mungen. Insofern jedoch ein ritterschaftlicher Poli- zei-Bezirk nicht über 4000 Einwohner ent- halten sollte, kann ausnahmsweise die Be- soldung ans 900 fl. theilS in Geld, thells ln Naturalien, neben freier Wohnung, be- stimmt werden. • Hinsichtlich des Verhältnisses der Natu- ral- zu der Geld-Besoldung findet dasjenige 892 gleichfalls seine Anwendung, was hierüber im $. ,6. festgesetzt worden ist. Die Prüfung, Einweisung und Verpflich- tung der ritterschaftlichen Polizei-Beamten geschieht nach den hierfür bei Unfern Die- nern von der gleichen Kategorie bestehenden Vorschriften; indessen kann auf Ansuchen die Verpflichtung im besondern Aufträge Unserer Vorgesetzten höheren Stelle, auch durch Unfern Oberamtmann des betreffen- den Oberamts vorgenommen werden. In den Dienst-Eid ist gleichfalls die im §. 2ij. angeführte Zusage^ wörtlich aufzu- nehmen. §. 38. Unter Beobachtung der im vorstehenden ss. über die Dienst - Verhältnisse der ritter- schaftlkchen Polizei-Beamten getroffenen Be- stimmungen, wird es den ritterschaftlichen Guts-Besitzern gestattet, die ihnen zuste- hende Polizei-Verwaltung mit ihrer guts- herrlichen Rentei-Verwaltung in einer Per- son zu vereinigen. Denjenigen ritterschaftlichen Guts - Be- sitzern, welche von dieser ihnen hiemit nach- gelassenen Verbindung Gebrauch machen «ollen, bleibt es zwar unbenommen, die- selbe später wieder aufzuheben, jedoch nie mit der Wirkung, daß dadurch !„ den Dienst-Verhältnissen LeS Polizei-Beamten Etwas geändert, namentlich fein Normal- Gehalt vermindert werden könnte. §. 29. Mehrere, einem und demselben ritter-- schaftlkchen Gutsherrn zustehenden Besitzt gen können zwar unter der Polizei- waltung eines einzigen Beamten vereinig wer'dcn, insofern dieselben sämtlich von dem Wohnsitze des Beamten nicht weiter als vier Stunden entfernt, und innerhalb eines und desselben Oberamts - Bezirks legen sind; dagegen kann die Vereinigung mehrerer kn verschiedenen Oberämtern 6(/ legenen Ortschaften zu einem Polizei zirke in der Regel nicht statt finden; jedo^ wird in einzelnen, zu einer Ausnahme 9P eigneten Fällen nach der Lage der Umstän^ anf die Gewährung eines deshalb angebracht ten Gesuchs, Bedacht genommen werden. ff. 40. Die Verbindung mehrerer Guts Bester zu einer gemeinschaftlichen Polizei Verwal- tung findet nicht statt. §. 4k 2m Falle der Verzichtung auf die Poli- zei - Verwaltung, werden den dazu berechn tigten ritterschaftlichen Guts - Besitzern fol- gende Rechte ekngeräumt: «) innerhalb ihrer Schlösser, und der ln dem Umkreise derselben liegenden Hoft 8S3 güler haben sie das Recht der nieder» Polizei mit der Befugnkß, Strafen bis auf eine kleine Frevel anzusetzen, und den Betrag für sich einzuziehen. Hinsichtlich der Ausübung dieses Rechrs sind sie jedoch Unserer Kreis- Regierung verantwortlich, und unmit- telbar deren Aufsicht unterworfen, und dem Gestraften steht gegen die Straf- Anfätze die Berufung an jene Stelle offen. In Beziehung auf die Feuer-Poli- zei sind ihre Wohnungen der Visita- tion der Ober-Feuerschau unterworfen, welche ihnen über die gefundenen Män- gel einen Auszug aus dem Visitations- Protokolle mitzutheilen hat, und ist, wenn denselben nicht in gehöriger Zelt abgeholfen wird, der Kreis-Regi-rung davon die Anzeige zu machen; l>) haben sie die Befugniß, den Vogt- Ruggerichten, den Kirchen- Schul- und Medizinal - Visitationen , so wie dem Abhören der Gemeinde- und Stiftungs, Rechnungen selbst, oder durch ihre Beamte, jedoch ohne einige Kosten- Aufrechnung, anzuwohncn; von allen auf die gedachten Gegenstände sich be- ziehenden Verfügungen soll ihnen, wenn sie im Orte gegenwärtig sind, oder ihren im Orte anwesenden Beam ten vor der Vollziehung Nachricht er- theilt werden; <0 steht ihnen die Ernennung denOrrs- vorstehsr, nach Maßgabe der im §.26. getroffenen Bestimmung zu; ll) bei jeder Annahme eines neuen Bür- gers oder Beisitzers ist mit dem Guts- herrn oder dessen Beamten Rücksprache zu nehmen. Auch sind die Erinne- rungen desselben gehörig zu berücksich- tigen, oder im Anstandsfalle der hö- heren Behörde zur Entscheidung vor- zulegen. Auf gleiche Weise ist Nie, mand in den Schutz aufzunehmen, ohne daß vorher der Gutsherr oder dessen Beamter um feine Erklärung vernommen wäre. V. Forst - Gerichtsbarkeit. §. /,2. Den Ritterguts-Besitzern steht gleichfalls die Ausübung der hergebrachten Forstge- richtsbarkeit in ihren Besitzungen zu, es wird ihnen verstattet, dieselbe entweder durch den Patrimonial-Richtrr, oder den Patri- monial-Amtmann, oder sonst durch einen hierzu gehörig befähigten Beamten verwal- ten zu lassen. Allgemeine Bedingungen der Ausübung der Ge- richtsbarkeit und Polizei-Verwaltung. §. 4 3 • Die ritterschaftlichen Gulö - Besitzer sind gehalten, binnen Jahresfrist von der Be- kanntmachung gegenwärtiger, ihren Rechts- Zustand festsetzenden Deklaration bei Unse- rer vorgesezten KreiS-Negierung eine Er- klärung abzugeben,- ob und in welcher Art sie den gesetzlichen Vorschriften gemäß, die Patrimonial Gerichtsbarkeit, Forst - Ge- richtsbarkeit und Orts-.Polizei, oder nur das eine, oder das andere dieser Rechte, unabhängig von den übrigen, auszuüben Willens seyen. Im Falle sie sich für die Ausübung er- klären, haben sie damit eine Nachweisung der Berechtigung, und eine Beschreibung der zu bildenden Gerichts-und Polizei-Be- zirke zu verbinden, welche nach vorgängiger Prüfung und Genehmigung der Anträge durch das Regierungs - Blatt bekannt ge- macht werden sollen. Die Unterlassung obgedachter Erklärung soll einem förmlichen Verzicht gleich geach- tet werden. $. 44» Wenn ein Ritterguts - Besitzer ein Ihm zuständiges Gericht oder Polizeiamt längere Zeit unbesetzt läßt, und der von Unserer Vorgesetzten Stelle erlassenen Aussorderung zur Besetzung binnen einem Termin von drei Monaten keine Folge leistet, ohne da- für hinlängliche Entschuldigungs-Gründe anführen zu können; so ruht das Ernen nungsrecht für diesen ErledigungSfall, unk Unser Minister der Justiz oder des Innern har für die vorschriflmäßige Besetzung der Stelle Fürsorge zu treffen. VI. Eigenthums- »nd grundherrliche Rechte- st. 4S. Den Mitgliedern der Ritterschaft werden in Rücksicht ihrer im Königreiche gelegenen Besitzungen alle diejenigen Rechte "nd Vorzüge zugesichert, welche aus ihrem Ei- genthum und dessen ungestörten herrühren. Wenn Ritterguts - Besitzer für verlorne, auf eine rechlsbesiändige Welse zuvor be- sessene nutzbare Regalien, welche nicht na^h den Organisations-Bestimmungen von den Jahren 1606» und 1807. dem Souverän gehören, die zugesicherte billige Entschädi- gung noch nicht erhalten haben sollten, f* soll ihnen solche geleistet werden. Auch wird denjenigen, welche bei der ihnen für den Verlust des Umgelds <-uS- gesetzten Vergütung verkürzt zu seyn beu , die gebührende Abhülfe nach vorherig ger Revision des Anschlags zugesichert« st. 46. In Absicht auf die Lehens - "nd herrlichen Verhältnisse der Ritterguts sitzer werden die Lehenbriefc und Lagerba- cher, so wie das unbestrittene, einen Rechts titel begründende Herkommen, insofern k( gegenwärtigen grundgesetzlichen Bestimmung gen nicht damit im Widerspruche stehen, bei Kräften «Halden. 0. ki- Uebcr sämtliche adeliche Rittergüter sott eine Matrikel errichtet werden. In diese sitst» diejenigen Güter aufzunehmen, welche entweder als der vormaligen unmittelbaren ReichSritterschaft einvcrleibke Rittergüter anerkannt, oder wenn sie landsäßig waren, als privilegirte adeliche Freigüter behandelt worden sind. 0. 48« Andere Güter, die dermalen nicht in die ritterschafrliche Matrikel ausgenommen sind, können zu jeder Zeit von UnS zu adeli- chen Gütern, mit den nach der Verfassung damit verbundenen Rechten in Hinsicht auf die Landstandschaft, zu derenAusübung in der Kammer der Abgeordneten vorausgesetzt wird, daß der Besitzer Mitglied einer der durch den 0. 3g. der Verfassungs-Urkunde festgesetzten ritterschaftlichen Corporationen ist, erhoben werden. Aber nur ein Gesetz kann ihnen die übrigen Rechte und Freiheilen ritterschast- licher Güter verleihen. §. 49. Der Bestand der immatrikulirten Güter sott nicht vermindert werden. 0. 5o. Mu dem Institute der ritterschaftlichen Matrikel ist auch eine ritterschasiliche Hy- potheken- Anstalt in Verbindung zu setzen. §. 5i. Personen vom Bürgerstande sind zwar von Erwerbung eines Ritterguts mit den damit verbundenen Real-Rechten und Real- Lasten nicht ausgeschlossen. Sie werden aber der Vorzüge eines Mitglieds der Rit- terschaft nicht thcilhast, ehe sie in den erb- lichen Adelstand, und in eine der durch den 0. 2g. der Verfassungs-Urkunde festge- setzten ritterschaftlichen Korporationen, den Bestimmungen des 0. 40. dieser Urkunde gemäß, ausgenommen worden sind. •'C 0. 5r. Den Besitzern immatrikulirter Rittergüter wird in Beziehung auf die dazu gehörenden cigenthümlichen Waldungen zugestanden, die Forst- und Jagd-Polizei und Forst-Ver- waltung durch ihre Forstbehdrde nach Vor- schrift Unserer Gesetze und Verordnungen mit gleichen Befugnissen, wie Unsere Forst- Behörden, und in dem Umfange auszuüben, wie sie dieselben zur Zeit ihrer Unterwer- fung unter die Staats-Hoheit rechtmäßig hergebracht haben, wogegen sie das zur Aus- übung dieser Gerechtsame erforderliche Per- sonal auf ihre Kosten zu bestellen habe». 0. 53. Die 00. 5, 6 und Unsers Forst- Organlsations-Edikts vom 7. Juni 18 c3 werden in ihrer Anwendbarkeit auf die rit- 8g6 terschastlichen Gutsbesitzer ausdrücklich be stätigt. Insbesondere sind die Forstbedicnten der selben verpflichtet, Unserem Forsirathe und dem mit der Oberaufsicht beauftragten Forstamte alle geforderten Nachrichten über die ihnen anvertrauten Forste pünktlich zu ertheilen, wogegen die Einsendung der bis- her vorgeschriebenen Hvlzberichie unterblei- ben kann. §. 5ä. Insofern die Unfern Forsibehörden zu- stehende Oberaufsicht eine Lokal - Untersu- chung in den ritterschafilichen Waldungen erfordern sollte, kann dieselbe nur durch den Vorgesetzten Oberförster oder dessen gesetzlichen Stellvertreter, oder einen von Unserem Forstrathe besonders beauftragten Kommis- sär, mit Zuziehung der grundherrschaftlichen Forstbeh'orden, vorgenommen werden. §. 55. Waldreutungen flnd den ritterschastlichen Wald. Etgenthümern so wenig, als andern Staats.Angehörigen, ohne besondere Legiti- mation Unsers ForstratheS, erlaubt, fl. 56. Den ritterschastlichen Wald - Elgenihü- mern wird gestattet, ihren Forst - Beamten den AmtStitel eines Forst-Verwalters oder NevierförsterS zu ertheilen. $• 5?» Werden Wald - Frevler in den rltter- schaftlichen eigenen Waldungen von Un- sern Forst-Bedienten angetrossen, so wirb zwar die Strafe von dem Forstamte an- gesetzt, der Betrag aber ist dem Wald- Eigcnthümer, insoweit eres vorher herge- bracht hat, nach Abzug der Anbringgebühr hinauszugeben. ff. 58. Für die forstamtliche Aufsicht haben die Eigenthümer der ritterschastlichen Waldun- gen unter keinem Titel etwas zu entrich- ten. fl. 5g. Das Patronat - Recht und das der Prä- sentation der Schullehrer üben die Rit^r- guts-B-sitzcr noch ferner aus, wo «n-t> sie solches hergebracht haben. VIJ. Bcstcuruilg. si. 6o. Was die Besteurung anlangt, so wirb den Mitgliedern des ritterschastlichen Adclb die Freiheit von der Wohnsteuer, wenn sich diese ben auf den ihnen im Königreiche zu ständigen Gütern aufhaltcn; b) von der ordentlichen Bcsreurling der ehemals steuerfrei gewesenen und der dazu gehörigen Gebäude, ^ Ausschluss der Malerei.Gebäude,?11 gesichert. Im ttebrigen sind die Mitglieder des "tterschafilkchcli Adels in Folge-des 0. SI« der VerfassungS Urkunde zu einer gleichen Theilnahme an allen verfassungsmäßig aus- geschriebenen^ und erhobenen allgemeinen Landes - Anlagen verbunden. Inzwischen hat es in Hinsicht auf die Katastrirung der ritterschaftlichcn Besitzun- gen bei den bisherigen gesetzlichen Vorschrif- ten in so lange bis im Wege der Gesetz- gebung etwas anders festgesetzt werden wird, sein Bewenden. 0. 6>. Mit dem, diesen Vorschriften gemäß ge- bildeten Steuer-Kataster der adelichen Rit- tergüter, haben die Besitzer an allen allge- meinen Landeö-Anlagen, es mag der Be- trag in eine Central-Kasse fließen, oder der Aufwand für eine allgemeine LandeS-Anstalt, oder sonst eine andere allgemeine Staats- Last auf die einzelnen Amts-Körperschaften gelegt werden, verhältnißmäßig beizutragen. , 0.62. Insbesondere haben dieselben an allem Militär. Aufwands, namentlich an den mit Geld auszugleichenden Quartiers - und Mi- litär- Vorspanns-Kosten, ohne Rücksicht, ob diese ein Gegenstand einer allgemeinen Landes - oder nur einer Oberamts-Verglei- chung sind, ihren Antheil z» übernehmen. 0. 65. Von der Natural s Leistung i„ Hinsicht ber Quartiers - und Vorspanns - Last ist zwar der adeliche Ritterguts-Besitzer befreit ; doch kann er sich nicht entziehen, in außev- ordentlichen Nothfällen an der Natural- Quartierölast Theil zu nehmen, und auch sonst, wenn er auf seinem Rittersitze eine eigene Haushaltung hat, den kommandiren- den Offizieren gegen Vergütung Quartier zu geben. 0. 6/,. Bei Naturalien - Requisitionen bleibt es dessen Willkühr überlassen, ob er seinen Antheil selbst abliefern, oder an Akkorden welche von den Oberamts - Vorstehern ge- troffen werden, Theil nehmen will« 0. 65. Die Mitglieder der Ritterschaft haben von ihren ehemals steuerfrei gewesenen Be- sitzungen weder zu den eigentlichen Amts- Kdrperschafts - und Gcmeindelasien , noch zu den Amts - und Kommun ; Schulden einen Beitrag zu leisten. Der Antheil an den hierunter nicht begriffenen, in Verbin- dung mit den Amrskörperschaften zu tragen- den Leistungen soll denselben stets besonders ausgeschieden und bekannt gemacht werden, ohne daß die von den Oberamts-Vorstehern wegen der Beischaffung des Antheils der Amts-Eingesessenen getroffenen Maßregeln, namentlich durch Anleihen für die Mit- glieder der Ritterschaft, irgend ein Verbind- lichkeit'haben könnten. §. 66» So wie die Berechnung dessen, was der Besitzer eines Ritterguts von seinen vor- mals steuerfreien Grundstücken nach der Neparlition der ihn betreffenden Anlagen zu entrichten hat, demselben unmittelbar von dem Oberamte zugeschickt wird; so hat er auch seine Schuldigkeit unmittelbar gi>r Oberamts-Pflege zu zahlen. Wenn wegen der den Ritterguts - Besi- tzer mitangehenden öffentlichen Lasten eine Amts-Versammlung abgehalten wird, so ist demselben hiervon jedesmal Nachricht zu ertheilen, um den Verhandlungen selbst aawohnen und sein Interesse hierbei wahren, oder einen Bevollmächckgten hierzu abordnen zu können. Auch wird ihm jederzeit ge- stattet, von den bei der Repartition, na- mentlich bei den Kriegskostens - Umlagen, zu Grunde gelegten Dokumenten Einsicht zu nehmen» f- 6?. In Ansehung der vor dem Jahre 1806 gleich andern bürgerlichen Gütern der ge- wöhnlichen Besteurung unterworfen gewe- senen Grundstücke, har der Adel in keiner Beziehung j namentlich auch nicht ln Ab- sicht auf Amts - und Commun- Schaden, Quartiers-Verbindlichkeit und andere ähn- liche Reallasten, irgend 'ein Vorrecht an« ^sprechen« §. 68. Die Mitglieder der Ritterschaft sind al- len Gesetzen in. Betreff der indirekten Ab- gaben unterworfen; doch wird mit denje- nigen, welche Besitzungen in einem an- grünzenden Staate haben, die mit denen ihnen im Königreiche zustehenden zusaw- menstoßen, wenn sie im Königreiche wohne", wegen einer jährlich zu entrichtenden Aoer- salsumme für die freie Einfuhr der zu de" Oekonomie-Bedürfnissen bestimmten Erzeugnißen aus jenen Besitzungen, eine billige Uebersinkunft getroffen werden. Nach dieser Unserer Verordnung nun kn allen verkommenden Fällen ^ staatsrechtlichen Verhältnisse der Eingang gedachten Mitglieder des im Königreich be< Merten vormals reichsunmittelbaren Adel» zu beurtheilen. ^§0 geschehen kn Unserer Haupt - Residenzstadt Stuttgart an dem achten Tagt bes Monats Dezember im Jahre ein Ta"' send acht hundert uud ein und zwanzig« Wilhelm. Der provisorische Chef des Departements des Innern; S ch m i d l i n» Auf Befehl des Königsr Der Staats - Sekretär' Vollnagel. Gedruckt bei 9. Hastelbrink, Buchdrucker. Nr s. 92 Freitag den 2r. December 1821.. l. U n m i t t e l b a r e K Dienst-R eine Königliche Majestät haben- durch höchste Entschließung vom 2. d.M. die erledigte Pfarrei Triensbach, Dekanats CrailLherw, dem Pfarrer Sü lz er zu ArchS- Hefen, Dekanats Creglingen; durch höchstes Dekret vom n. d. M. dem der König!. Gesandtschaft in Paris zugetheilken LegatWs-Sekretär Hauptmann von FleischmOnn den Titel und Rang eines Legativnsraihs, und durch höchstes Dekret vom 16. d. M°- den bisher bei dem Ministerium der aus- wärtigen Angelegenheiten als Geheimes- Kanzellisten provisorisch angestellren Heinrich ö n i g l i ch e: D e k Kt t e«. rch richten- von Marperger - AsterS definitiv als Ge- Heimen Kanzlisten anzustellen und demselben den Charakter, als Sekretär zu erchülen geruht«. Dem zur evangelischen Pfarrei Neun; kirchen , Dekanats Creglingen, ernannten Pfarrer Cranz, von Wiesenbach, Deka- nats Blaufelden, ist unterm d.M. die- Königliche Bestätigung ertheilt worden.. Unterm 10. d. M. wurde der bisherige Interims-Divisionär der Reirerei, General, Lieutenant v. Röder, zum wirklichen Di-- visionär der Reiterei ernannt; unterm ii- d. M. der Unterlieuteuanl Willmar vom ersten zum zweiten Infan- terie - Regiment versetzt, und unterm 14. d. M. wurde dem Oberlieu- tenant v. Finkh des dritten, und dem Unterlieutenant Schott des zweiten Reiter- Regiments die nachgesuchte Entlastung af* dem Militär ertheilt, und dagegen der Unterlieutenani v. Forstner, ^ vierten Reiter-Regiments,' zum Oberlic»^ nant befördert und zum dritten Reiter-^' giment versetzt. ll. Verfügungen der Departements. A.) Des Justiz-Departements. Des Justiz-Ministerium. Der Referendär zweiter Classe (Staats- befähigt erkannt und hiernach in das und RegierungS-Blatt von i«z<>. ©. i8y) zeichniß der Referendäre erster Claffe Leopold v. Steffelin aus Wurzach, ist tragen worden, nach erstandener zweiter Dienst-Prüfung Stuttgart den i3. Dccember »8»i\ als zum Richteramt und zur Advokatur Maucler- 8.) Des Departements des Innern: i. des Ministerium des Innern. Bekanntmachung wegen der Fortsetzung einer Schrift über die Verwaltung des Brand -Vc>!^ Instituts. Der Brand-VerstcherungS-Haupt-Kassier Schweizer har eure Fortsetzung seiner össeutiichen Darstellung der Verwaltung des AZürttsmbrrgischen Brandschadens - Verst- checungs - Instituts für das Jahr ,820 dis 1811 mit namentlicher Aufführung der Verunglückte^ welche in diesem Zeiträume £*'tS** c,u,tm *** ** Unter Bestehung auf die Bekanntm-- chung vom J,lk v.A. (Staats - und RegierungS-Blatt Nro.5/,. S. S40) wirb :00n ni1'^ ^er Bemerkung öffentliche §r- Mahnung gerhan, daß disstm'gc» Stadl-unb AmtSvorstrhrr, welche außer den auf Rech- nung der Brand - Versicherung» - Kasse je- dem Oberamte zugeschickten Lxemplarien noch weitere zu Verbreitung unter die OrtS gemeinden zu erhalten wünschen, das ge- bundene Exemplar um den Preis von »5 kr, bei dem Verfasser ablangen kdnnenr Stuttgart, den 10. December »8rr« Schmidlin. 2. Des König l. evangelischen Consistorium. Die Schul-Provisorate betreffeud. Sämtlichen Dekanaten wird hiemit auf- gegeben, innerhalb zehn Tagen an die Un- terzeichnete Stelle zu berichten, welche Pro- visorate in ihren Diöcesen noch unbesetzt sind. Auch wird denselben bemerkt, in Zu- kunft in den Berichten zu den Gesuchen der Provisoren um Versetzung ausdrücklich an- zugeben, ob sie ihre Stelle, wofern deren Besetzung ihrer Befugniß unterliegt, selbst Mit einem tauglichen Subjekt zu ersetzen wissen, oder deren Wiederbesetzung von dem Consistorium erwarten. In denjenigen Fäl- len aber, in welchen die Unterzeichnete Stelle sich veranlaßt sieht, einen Provisor von Amts wegen innerhalb eines Quartals auf eine andere Stelle zu versetzen oder zu berufen, wird jedesmal, um in der Schule keinen Stillstand herbeizuführen, ein Stellvertreter desselben von dem Consistorium sogleich ab- geordnet werden. Stuttgart den n. December r8ri. Wächter. 3. Des Königl. Medicknal > Collegiums. i. Von dem Königl. Medicinal-Collegium ist der voclsr meciioinLS 6t cliirurgiae Peter Anton Wen;, von Mergentheim, nach er- standener Prüfung in der Medicin, höheren Chirurgie und Hebunshülfe, zur Ausübung dieser Wissenschaften ermächtigt worden. Stuttgart den'4. December i8rr. Von dem Königs. Medicinal - Collegium ist dem in Stuttgart praktizirenden Arzt Dr. Leopold Ferdinand Hardegg, von Ludwigsburg, nach erstandener Prüfung in der höheren Chirurgie und Geburtshülfe, die Erlaubniß zur Ausübung dieser Wissenschaf- ten ertheilt worden. Stuttgart den *5. December 1821. Massenbach. Die»st - Celedigungen. Dje erledigte Pfarrei Würtingen, Diörese Urach, enthält 85o Seelen,, von welchen jp5 in drei Fjlialren wohnen. Nur Eines, derselben, Blakchsietten, eine halbe Stunde entfernt, hat eine, eigene Schule und Kirche, in welcher alle vierzehn Tage Predigt, mit an- gehängtem Kinderlehre gehalten wird. Das Einkommen derselben bestehet in g5/, fl. nach EtatS-Preiseri. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem evsngeli-. schon Consisiorium zu melden. Die erledigte Pfarrei Kochrtsteinsfeld, Diöcese Neuenstadt, enthält mit Einschluß, eines einzeln stehenden Hofs 665 Seelen,, und ist mit einem Einkommen von 900 fl. nach Etats - Preisen verbunden. Die Be- werber haben ihre Bittschriften, binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consisiorium einzureichen. Durch das am 29. v. M. erfolgte Ab-, leben des katholischen Pfarrers Merkt ist. die Pfarrei Erringen, Ober - und. Dekanat- amts Riedlingen, in Erledigung gekommen». Ueber die näheren Verhältnisse dieser Pfar- rei wird eine nachträgliche Bekanntmachung vor behalten.. Durch das am 6. d. M. erfolgte Ableben des katholischen Caplar,tz Kees ist die &a> plane! in Eriskirch, Ober- undDekanatanUs Terinang, in Erledigung gekommen.. nähern Verhältnisse dieser Caplanei werde» nachgetragen werden, worauf sich die beson- der» Bewerber, melden könne».. Die schon, seit dem. Oktober d. 2' etU'' dlgte UnioersitätS - Patronat - Pfarrei Ä?eil im Dorf, Digest Leonberg, enthält in bindung mit. dem eine halbe Stunde en^ fernten Filialort Bergheim, wo aber weder- Kirche noch Schule ist, ungefähr 1 200 <2>ces len, und ist mir einem Einkommen ^ fl., nach Etats-Preisen berechnet, ver- bunden. Diejenigen,, welche sich jetzt noch um diese Pfarrei bewerben wollen,, habe" ihre Bittschriften an den akademischen Se- nat, von den Zeugnissen des Kdnigl. evange- lischen Consistoriums in Beziehung auf Wahlfähigkeit zu dieser. Stelle begleitet, innerhalb der nächsten vier Woche» bei dem Rektoratamt der Universität Tubin^' gen. elnzureichcn. Gedruckt bei QJ. Hasselbrink, Buchdrucker. 9o3 Mo- gS-. Königlich -WürttembergischeS So.n n tag, den 3b. December 1821* I; Unmittelbare Königliche Dekrete. Kein e» II. Verfüssungen der Departements; Des Justiz-Departements. Die in dem Monat November, 1821 von dem Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochcmn Erkenntnisse betreffend. In dem verflossenen Monat November sind von sämtlichen Gerichtshöfen de» Kö- nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im. Allgemeinen bemerkt wird, daß nur solche Urtheike der Crtminal - Gerichts - Stellen in das Staats - und Regierungs-Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatlich» Freiheits-Strafe erkannt, oder die Dienst-Entfernung eines Staats - oder- Cnnmun, Dieners verfügt wird» A) O b e r t r i b u n a N L Crimmal-Senat. Den 3. November wurde:' amls Oehringen, das von dem Gerichts- i^.In der Rekurssache der Friederike Ca- hdfe zu Ellwangen unterm 7. August charine. Böhm, von Neuenstein, Ober- d.I. wider ste gefällte (in Nro. 76. g°4 S. ?3o des Staats i und Regierungs- Blatts eingerückte) Erkenntniß abgeän- dert und die Angeschuldigte wegen fal- schen in betrügerischer Absicht sich er- laubten Be.üchis zu zweimonatlicher Zuchthausstrafe in Markgröningen, so wie in die Prozeßkosten beider Instanzen vcrurcheilt. Den 6. November wurde: r. in der Rekurssache des GemeinderathS Gottlieb Neidhard zu Bdnnigheim, Oberamrs Besigheim, das von dem Ge- richtshöfe zu Eßlingen unterm 3i. Juli t. I. gefällte d Rekurrent in die Kosten zweiter I"sta"^ verfällt; 6. in der Rekurs fache des Friedrich Ernst Trumpf, I,charm Georg Matlhes unv 90 5 Conrad Horcher,, von Forchtenberg-, Oberamts Oehringen, das^ von dem Ge- richtshöfe zu Ellwangen unterm 3c>.Juni d I. wegen Körper - Versetzung und) Störung des Hausfriedens wider sie ge- fällte (in Nro. 53. S. 5,8 des Staats-, imb NegierungS t. Blatts eingerückle) Straf - Erkenntnis unter Verurtheilung, der Rekurrenten in die Kosten zweiter. Instanz,, lediglich bestätigt 7> in der Rekurssache deö Carl Ludwig? v. Reischach, von Rieth, Oberamts Vaihingen > das von dem Gerichtshofs zu Eßlingen unterm i3. Oktober d. I. wider denselben wegen wiederholter Ue- berschreitung seiner ConfinaüonS-Besiim- nrung, wiederholten müssigen Umherstrei- chens und asolischen Lebenswandels ge- fällte (in Nro. 87. S. 83g desStaats- und Regierungs - Blats eingerückre)? Straf-Erkenntniß hinsichtlich der Reats- Bezeichnung und des Kostenpunkt» be- stätigt, hinsichtlich der Sttatbemessung- aber abgeäudert und Rekurrent zu ein- jährigem Festungs-Arrest unter.genauer. Aussicht, übrigens auch in die Kostem zweiter Instanz verurtheilt.. Den ~November wurden In der Rekurssache des fufpendirtem Post-Verwalters Georg Franz v> Stahl zu Gmünddas von dem Gerichtshöfe. zu Ellwangen unterm 26.. Juli d. I.. wegen Dienst-Vergehen wider denselben! gefällte (in Nro. 6r.. S. 6-b des Staats-, und Reglerungs - Blatts eingerückte)'? Straf-Erkenntniß lediglich bestätigt, und- Rekurrent in J>ie Kosten zweiter Instanz, verfällt; sodann? g. in der Rekurssache des Friedrich Sch mid,, von Hochdorf, und des Eduard Gruis,, von Heilbronn, das von dem Gerichts- höfe zu Eßlingen unterm 6. Oktober- d. .I. wegen versuchter Nothzucht wider sie gefällte (in Nro. 87.. S. 838 des« Staats - und Regierungs - Blatts ein- gerückte) Straf-Erkenntniß unter Ver- urtheilunz der Rekurrenten in die Kosten: zweiter Instanz,, lediglich bestätig.. Dem 27. November- wurde £.0.. in der Rekurssache des Matthias Beck,. Stadtbaumeisters und Färbers zu Rot- tenburg, das von dem Gerichtshöfe zu Tübingen unterm iS..Juli: d. I. gefüll'e (in Nro. 6-.. S. 6r6 des Staats - und Regierungs - Blatts eingerückte) Straf- Erkenntniß abgeändert , und Rekurrent wegen außeramtlicher Beih'-lfe zu einer blos formellen Rechnungs - Fälschung ei; MS Dritten von feiner Stelle- eines Stadtbaumeisters entlassen,, zu vierzehn« tägiger Gefängnißstrafe verurtheilt, und in den Ersatz der Prozeß-Kosten beider Instanzen verfällt. An demselben Tage wurde: l t. In der Rekurssache des Inden Joseph Marx, vul^o Läfer, von Laibach, das von dem Gerichtshöfe zu Ellwaygen unterm 3o. Oktober d. I. wegen Dieb, stahls wider denselben gefällte (inNro.ö/. S. 85g des Staats - -und Regierungs' Blatts ekngerückte) Straf - Erkenntuiß hinsichtlich der Reats - Bezeichnung und des Kostenpunkts beharrt, in der Straft dagegen theilweise abgeändert, und Re- kurrent zu zwei und einhalbjährkger Zuchthausstrafe in Gotteszell und nach- herlger zweijähriger Reklusion in ei- tlem Zwangs-Arbeitühaufe verurtheilt- II, Civil - Senat. Den 5. November wurde: l. in der Appellationssache von dem Ci- vil Senate des Kbnigl. Gerichtshofs zu Tübingen zwischen dem Stadtrath Erbe, von Stuttgart, Kläger, Appellanten , und dem Staats-Minister v. Iasmund allda, Beklagten, Apprllaten, Schuld- forderung betreffend, die Berufung, we- gen Versäumung der neunzigtägigen Noth- frist zur Einreichung der Beschwerden- schrift, von Amts wegen für verlassen er- klärt ; sodann in der Appellationssache von dem Cioil- Senate des König!. Gerichtshofs zu Ell, wangen zwischen Catharine Räck, von Künzelsau, Klägerin, Appellatin, nun Appellantin, und Franz Doller, von Stadel, Oberamts Hall, Beklagten, Ap- pellanten, nun Apprllaten, Erfüllung ei nes Vergleichs betreffend, die Berufung wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde, ohne weitere Verhandlung verworfen. An demselben Tage wurde- a. in der Appellationssache von dem Ci- vil-Senate des König!. Gerichtshofs i“ SuNnaeit zwlfchen demSchulcheiß Benz0* Sonfortct von Unterboihingen, Oberam-s Nürtingen, Beklagten, Appellaten, Ap- pellanten, Wieder-Appcllanten, und dem Freiherrn von Thumb - Neuburg ««*> ^uftrten allda, Kläger, Appellanten, Appellaten, Wieder-Appellaten, Wegge- rechtigkcit betreffend, der appellantifthe Theit mit seinem Gesuch um Wieder' einsetzuug in den vorigen Stand gegen das unterm 29. September d. I. ** fällte defertorische Erkenntnkß abgewieftn- Den 9. November wurde: 4> in der Appellationssache von dem Ci- vil-Senate des Königl. Gerichtshofs zu Tübingen zwischen Joseph Holzherr und Consvrten zu Rsttenburg, Kläger, Ap- pellaten, nun Appellanten, und Marga- rethe Holzherr daselbst, Beklagten., Ap- pellantin, nun Appellatin, Haus-Eigen- thum betreffend, die Berufung wegen Nichtbeobachtung eines peremlorischen Termins zur Bestellung eines Anwalts, für verlassen erklärt; Ä. in der Appellationssache von dem Civil- Senate des Königl. Gerichtshofs zu Mm zwischen Walpurge Wörz, Ehefrau des gewesenen LandschaftS-CasslerS zu Wur- zach, Liquidantin, Producentin, Appellan- din, Wieder-Appellantin, und den Gant- Gläubigern ihres Ehemanns aus der ersten Classe, Mltliquidanten, Produkten, Appellaten, Wieder-Appellaten, Wieder- Einsthung in den vorigen Stand gegen den Ablauf eines Beweis-Termins be- treffend , das Urtheil voriger Instanz vom rZ. Januar 18 a 1 unter Verglei, chung der Kosten abgeändrrt; und 6. in der Appellationssache von dem Civil- Senate des Königl. Gerichtshofs zu Ulm zwischen dem Handelsmann Christian Gott- lob Werner, von Vaihingen an der Enj, jetzt dessen Erben, Kläger, Appellaten, nun Appellanten, und dem Juden Abraham Hähnle, von Braunsbach, Oberamts Künzelsau, Beklagten, Appellanten, nun Appellaten, Entschädigung aus einem Kauf- Contrakte betreffend, das Urtheil voriger Instanz vom 5o. December »8r8 theils bestätigt , chells abgeändert , unter Vergleichung der Kosten» Den 16. November wurde: 7. in der Appellationssache von dem Ci- vil-Senate des Königl. Gerichtshofs zu Eßlingen zwischen den Erben des H irsch - wirchs Christoph Mebes, von Lehren- steinsfeld, Querulaten, Interventen, Ap- pellanten, sodann Friederike Friz zu Sulz- bach und Consorlen, Querulanten, Inter- venten, Appellaten, endlich Charlotte Lud- wig zu Stuttgart, cum curatore, Jn- tervenientin, Appellatin, Nichtigkeit eines Testaments, nun Legitimation zur Sache betreffend, das Erkennrnlß voriger In- stanz vom i3. Juni 1820 unter Ver- gleichung der Kosten abgeändert. Den -9. November wurde: 8. in der Appellationssache von dem Ci- vil-Senate des Königl. Gerichtshofs zu Eßlingen zwischen Jakob Hauser, von Schönaich, Kläger, Appellanten, Wieder- Appellanten, und dessen abgeschiedener Ehefrau, Margarethe, geborne Graf, von Leinfelden , Beklagten, Appellatin, Wieder - Appellativ Privativ« des Hei- rathgutS betreffend, und A.. in der Appellationssache von dem Civil« Senate des Königl. Gerichtshofs zu Ep-, lkngen, zwischen dem Sradtrarh Deeg, von Stuttgart, Beklagten, Appellanten, Wie- der-- Appellanten,. und der Curatel der- Kaufman Helgelin - und Landauer'schen Debit-Masse allda^ Klägerin, Appellatin,. Mieder-Appellatln, Zuläßigkeit eines an-- getretenen Beweises betreffend, die Berufung zu (8 und 9) wegen- Mangels einer gegründeten Beschwerde unter Verunheilung der Appellanten in die Kosten ohne weitere Verhandlung; verworfen». An dem selben Tage wurde :* so», in der Appellationssache von dem Civil-! Senate des Königl. Gerichtshofs zu Eß- lingen zwischen dem Müller Adam Krepp,, von Markgröningen, Kläger,. Appellan- ten, WIeder-Appellanten, und dem Frie- drich Müller von da, Beklagten, Appel- laten, Wieder-Appellaten, Pacht-Contrakt betreffend,, das unterm-3 August 18, r gefällte bedingte- confirmatorische Urtheil für purificirt erkannt, unter Vergleichung- der Kosten sämtlicher Instanzen., Am -3.. November wurde: 11., in der Appellationssache von dem Civil- Senale des Königl. Gerichtshofs zu.Ulm. zwischen dem vormaligen Stadt - strate zu Wangen, Beklagten, Appella^ ten, und der Witiwe Johanne Linag selbst, Klägerin, Appellatin, Entsäädö gung wegen eines- aufgehobenen nal-Arrests betreffend, das Urihei! Instanz vom ,9. Oktober ,1819 u«tef Vergleichung- der Kosten abgeänderk! und 12^ in der Wechsel-Klagsache des Hof-P^ digers Schinz, von Stuttgart, Kläg^ gegen den Staatsrath von Maffenba^ allda, Beklagten, eine Wechsel-Forderung von- 600 fl., betreffend, der B.klagte Bezahlung der eingeklagten Hauptsuw«^ samt Zinse,,,, auch Schäden und KvflcN, verurihellt.. Am ,8« November wurde:- i3« in der Appellationssache von dem Civib Senate des Königl. Gerichtshofs zu zwischen Franz Xaver Remdold zu Dielet heim, Oberamts Wiblingen, Vorbeklagten, Nachkläger, Appellanten, Wieder pellanten, und Martin Schwärzler, veN Lingenau im Bregenzerwald,, Vorkläget' Nachbeklagier, Appellaten,. Wieder-Äp^ pellaten,, Forderung für verkaufte ren in der Vor - und Entschädigung^ Ansprüche in der- Nachklage, jetzt Ä>ie- der-Einsetzung in den vorigen Stand, gen versäumten- Beweistermin, betreffend" 9°9 das Erkenntniß voriger Instanz vom 3i. in die Kosten dieser Instanz veru?- Oktober :6io bestätigt, und Appellank theilr. III. Ehegerichtlicher Senat. Geschiebe Den !. November: ' Andreas Weißlein, Schuhmacher zu Böblingen, Kläger, von Marie Doro- lhee, gcb. Mitschelin, von Sindelfingen, Beklagten; ' Anne Marie, geb. Traub, von Balt- wannsweiler, Oberamrs Schorndorf, Klägerin, von Johann Georg Marlin Widmann, Schäfer von Rechenberg, Oberarms Craisheim, Beklagten; je (l —r) wegen böslicher Verlassung NN er Verurcheilung der Beklagten in die Kosten. * Johann Georg Lehrer, Müller von Dachtel, Oberamrs Calw, Kläger, von Marie Sara, geb. Ganzhorn von da, Beklagten, wegen beharrlicher Wider- spenstigkeit in Fortsetzung der Ehe, unter Verurteilung der Beklagten in die Kosten. ' Wurde in der EheschcidungS - Klagsache der Anne Marie, geb. Frey, von Trich- ^ngen, Oberamts Sulz, Klägerin, gegen Martin Schmid, von Kaltenthal, AmtS- Oieranus Stuttgart, Beklagten, wegen Ehebruchs, auf Beweis erkannt. wurden: Den 8. November: 5. Michael Dieterich, Hafner zu Lämmer- spach, OberamlS Backnang, Kläger, von Dorothee, geb. Eberlin, von Erbstetten, Oberamts Marbach, Beklagten; '6. Matthäus Schneck, von Hagelloch, Oberamts Herrenberg, Kläger, von Catha- rine, geb. Heller von da, Beklagten; 7. August Steck, Knopf - Fabrikant zu Ludwrgsburg, Kläger, von Friedrike, geb. Blefsing, von Nußdorf, OberamlS Vaihingen, Beklagten. Den i5. Nove mb er: 8. Marie Carharine, geb. Ernst, von Roigheim, Oderamts Neckarsulm, Klä- gerin , von Jakob Bauer von da, Be- klagten ; 9. Tobias Bosch, Zeugmacher von Onst- mettigen, Oberamrs Balingen, Kläger, von Catharine Barbare , geb. Matthe» von da, B klagten; 10. Jakob Friedrich Barth, von Prevorst, Oberamts Marbach, Kläger, von Catha- rine, geb. Wurst von da, Beklagten. Den 2 -. November: 1,. Georg Schrcyer, von B-berSfeld, Oberamts Hall, Kläger, von Anne Bar- bare, geb. Kübler von da,. Beklagten; r.r, Caroline, geb. Dillinger,. von Hall, Klägerin, von- Christoph Friedrich Bootz, von da, Beklagten, sämtlich wegen be- harrlicher Widerspenstigkeit in Fortsetzung der Ehe, und zwar:. bei 6» 7. 8. 9. und 11. unter Venmhei- lung der Beklagten in die Kosten, bei 5. 10. und i2. aber unter Vergleichung: der Kosten. iS.. Friedrich Leber, von Dappach, Ober- amts Gaildorf,. Kläger, von Marie, geb^ Käppis von da, Beklagten, wegen Ehe- bruchs, unter Verurteilung der Be- klagten in die Kosten. Dem,9. November: *4. Johannes Pfeifer, Strumpfweber zu Balingen, Kläger, von Susanne Chri- stine, geb.. Sllng von da, Beklagten; 15. Christian Widmann, von Balingen/ Kläger, von Anne,, geb. Wagner von da,. Beklagten, und 16. Philipp Jakob Vollmer zu Beutel- spach, Oberamts Schorndorf, von Ka- tharine Margarethe, geb Siegel von d«, Beklagten, wegen beharrlicher spensiigkeit in Fortsetzung der Ehe, zwar bei 14« und iS. unter Vergleichung^ Kosten, bei , 6. aber unier Verurtheilung der Beklagten in die Kosten.. JB) K r e i s - G e t i ch t s h ö f e. 1 L Gerichtshof für den Neckar-Kreis. 1.) Criminal - Senat.. Am u November wurden ver- urtheiltr r».») Johann Heinrich Brenner, von: Markgröningen, Oberamts Ludwigsburg, wegen thäklicher Widersetzlichkeit gegen' GenSd'armes, neben der Verbindlich- keit zu Bezahlung der Hälfte der Un- tersuchungS -Kostenzu viermonat- licher h) Johann Friedrich Brenner von W>' wegen mit Mißhandlung von d'armes, verbundener Beihülfe zur dersttzlichkeit seines Sohns Iehan" Heinrich Brenner, und wegen w^t^ eher Injurien gegen einen Gensd'arwe^ neben der Verbindlichkeit zu Bc'UbiuNö der Hälfte der Untersuchungs-Kosten, hi«nfmonatlicher Festungsstrafe 911 Johann Andreas Rudolph Springer, Weingärkner, von Heilbronn, wegen Pflegschafts - Kassenrests, und wegen zu Deckung seiner Kassen-Eingriffe began- gener Fälschungen, neben der Verbind- lichkeit zum Ersätze des Rests nebst Zin- sen von der Zeit der geschehenen Kassen- Eingriffe an, auch zur Bezahlung von f der Untersuchungs-Kosten, über die ihm unterm 3,. März dieses Jahrs wegen gleichen Vergehens zuerkannte achtmonat- liche Zuchthausstrafe, ( Staats - und Regierungs-Blatt S. sn) 5U weiterer achrmonatlicher Zuchthausstrafe. Am 3. November wurde: 3. dem Johann Christian N ü ß l e, Stadt- Jnvcntirrr zu Stuttgart, wegen fortge- setzter ausgezeichneter, sehr großer Ver- untreuungen, wegen einer kleinen Unter- schlagung, und versuchten groben Be- trugs, auch wegen Verschuldens an sei- nem Vermögens Zerfall, neben Bezah- lung seiner Arrest- Azungs- und | der Untersuchungs-Kosten, auch Ersatz des verursachten Schadens, eine d r e. i j L h- x 18 e Festungsstrafe zuerkannt. Am 6. November wurden ver- urtheilt: auf die von dem Ol-ramtsgerichte Neckar- sulm geführte Untersuchung: Gvttlieb Schoch, von Jettenbach, Oberamts Marbach, wegen Vegirens und ConkubinatS, zu fünfmonatli- cher Festungsstrafe; *0 Philppine Konrad, von Affaltrach, OddramlS Weinsberg, wegen gleicher Vergehen, zu viermonatlicher Zucht- hausstrafe, unter Verfüllung einer je- den dieser beiden Personen in die eige- nen Arrest- und in ^ der Untersu- chungS-Kosten; 5. auf die von dem Oberamtsgerichte Weins- berg geführte Untersuchung: a) Philipp Hasenmaier, von Altlau- tern, Soldat, wegen zweier in verab- redeter Verbindung begangener quali- fiizirter kleiner Diebstähle, und wegen eines Wald-Excesses, zu fünfmonat- licher Festungöstrafe; b) Wilhelm Hasenmaier, von Altlau- tern, Soldat, wegen eben dieser Dieb- stähle, eines einfachen kleinen Dieb- stahls, und eines Wald-Excesses, gleich- falls zu fünfmonatlicher Festungs- strafe; 0 Johann Dauchert, von Altlautern, verabschiedeter Soldat, wegen eines qualisizirten Diebstahls, und wegen nachgefolgier Theilnahme an einem Diebstähle, zu drei und ein halb- monatlicher Festungsstrafe, neben Verfällung eines Jeden dieser Verur- S" theilten in seine Arrest- Azungö - und f der Untersuchungs-Kosten, so wie in den Ersatz des verursachten Schadens, beziehungsweise unter solidarischer Ver- bindlichkeit ; 6. Jung Andreas Mannuß, gewesener Bürgermeister von Sternenfels, Ober- amts Maulbronn, wegen Verwendung pstegschaftlicher Gelder in seinen Nutzen und wegen Fälschung zum Behuf der Verdeckung Zeines TheilS dieses Restes, ferner wegen eines Commun-Kaffen-Re- stes, und nachläßiger Führung des Bür- germeister-Amtes, neben Bezahlung von •§ der Untersuchungs-Kosten, und Ersatz der noch nicht getilgten Rest-Summe nebst Zinsen, zu zweimonatlicher Festungs- strafe; auch wurde er zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes für unfähig erklärt; 7. die zu Stuttgart in Untersuchung ge- kommene Catharine Müller, von Ditzen- bach, Oberamts .Geißlingen, wegen Verheimlichung ihrer.unehelichen Schwan- gerschaft, wegen Gebährenö unter fal- schem Namen, und wegen Aussetzung ihres Kindes, neben Bezahlung ihrer Ar- rest- AzungS- und Untersuchungs-Kosten, zu viermonatlicher Zuchthausstrafe. Am g. November wurden ver- urtheilt: 9. der zu Leonberg in Untersuchung ge kommene Jakob Henne, von Plochin- gen, Oberamtö Eßlingen, wegen im rechtlichen Sinne dritten, und unter er- schwerenden Umständen begangenen Dieb- stahls, neben .der Verbindlichkeit zum Ersätze des Schadens, und zu Bezahl lung seiner Haft- so wie der Unterste chungs.Kosten, zu einjähriger Zuchthaus strafe mit Willkomm, .und zu nachhr- riger Eknsperrung in ein Zwangs-Arbeits- haus, auf wenigstens sechs Monate; 9. die zu Stuttgart in Untersuchung fle* kommene Dorothee Schwab, von Bbb- lingen, wegen wiederholter und gewerbS^ mäßig getriebener Unzucht in der denzstadt, neben der Verbindlichkeit zU Erstattung ihrer Arrest« und Unterste chungs-Kosten, zu einjähriger Zucht- hausstrafe; ao. Barbare Siglln, von Horrheim, Oberamts Vaihingen, wegen neuerlich gegen sie erhobener frecher Lügen vor richt, über die ihr unterm 16. Juni d. I. zuerkannte stebenmonatlkche Zuchthaus- strafe (Staats - und Regierungs - Blatt S. 5i,) zu weiterer einmonatlich^ Zuchthausstrafe. Am 10. November wurde: ii. der zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Johann Georg Seiz, von Groß-Eißlingen, Oberamts Göppingen- wegen in Gemeinschaft verübter fottgc^ letzter Betrügereien und Betrugs - Ver- suche, neben der. Verbindlichkeit zum Er- sätze des Schadens, so wie seiner Arrest- und ^ jjer Untersuchungs - Kosten, mit achtmonatlicher Festungssirafe belegt. An demselbe Tage wurde: i. Christian Meißner, Schultheiß zu Schwabbach, Oberarms Weinsberg, we- gen Geld -Unterschlagung, und zu deren Verbergung erstatteten unwahren Berichts,. neben Verurcheilung in die Untersuchungs- Kosten, von seiner Stelle als Schultheiß entsetzt,, zu Bekleidung eines öffentli- chen Amtes für unfähig erklärt,, und mit dreiwöchiger Gefängnißstrafe be- legt.. Am'iz. November' wurden ver- urteilt: »Z. die zu Ludwizöburz in Untersuchung' gekommene Ju-dithe Caroline Heß, von Reichenbsch,. Oberamts- Göppingen, we- gen mittelst Fälschungen thcils vollbrach- ten, ihellS versuchten Betrugs,, wegen wiederholten Vagirens, Ehebruchs und Veruntreuung, - neben dem Ersätze des' Schadens , und Bezahlung' vom | ber" Untersuchungs- fo wie ihrer Arreste und> Azungs - Kosien, zu.- n eu n m o n a l l i ch e r Zuchthausstrafe; die-'zu Stuttgart in- Untersuchung' ge kommene Margarethe Catharine Degler, von Böblingen, wegen Conkubinats und Betrügereien , neben dem Ersätze von -| der Untersuchungs- so wie ihrer Arrest- und Azungs-Kvsten, auch des'Schadens, zu' v i er m o n a t I i ch e r Zuchthausstrafe; i5. auf die vom Oberamisgerlchte Backnang geführte Untersuchung, Heinrich Buch- tel, Weber von Bdnnigheim, Oberamts Besigheim , wegen vierten Diebstahls,- und wiederholten Vagirens ,- zu acht; menotflcher-Zuchchauöstrafe, undnach- heriger Einfpcrrung in ein Zwangs-Ar- beitshaus bis zu erprobter' Besserung,, wenigstens aber auf vier Monate,- auch- zu Bezahlung seiner Arrests AzungS« und' Untersuchungs; Kosten» Am 16. November wurden r6,-dem Johann Andreas Rudolph Sprin- ger,. Welngärrner von H'eilb'rvnn,' wegen einer neuerlich gegen ihn erhobenen Fäl- schung , zu der durch zwei frühere Ur- teile gegen ihn ausgesprochenen sechs- zehenmouatlichen Zuchthausstrafe eine weitere zweimonatliche Zuchthausstrafe' zuerkännt, und die BeMerng sämtlicher' Untersuchungs-Kosten' auferlegt.'- Am 17. November - rvurddn vers- urtheilt: 1 7; der zzr Vaihingen in Untersuchung ge- kömmer^ Michael K nödel, - Weber von' Dürrmenz, Oberamts Maulbronn, wegen widerholten Betrugs, neben dem Ko- sten-und Schadens-Ersätze zn achtmo- natlicher Zuchthausstrafe und nachhe- riger Linsperrung in ein Zwangs - Ar- beitshaus auf wen igstens vier Monate; 8. Matthäus Wagner, Zimmergeselle von LZmpo-dshaustv, Oberamts Ncckar- sulm, wegen mehrerer, größteinheilS aus- gezeichneter, großer und qualifittrier Dieb- stähle , wegen wiederholten Betrugs und Scortalion, neben dem Ersätze des Scha- dens und Bezahlung seiner Arrest-Azungs- und T~ der Unrersuchungs - zKosten zu zweijähriger Zuchthausstrafe. Am tz* Noveniber wurde» ver- urtheilr: Z. die zu Stuttgart in Untersuchung ge- kommene Caroline Fesky, von Ludwigs- burg, wegen wiederholter verbotswidriger Rückkehr in die Residenzstadt Stuttgart und Lügen vor Gericht, neben Bezahlung ihrer Arrest-Azungö-und Untersuchungs- Kosten zu viermonatlicher Zuchthaus- strafe ; o. Heinrich Ganz, von Ottmarsheim, Oberamts Marbach, wegen wiederholter großer und ausgezeichneter Diebstähle, und wegen thätlicher Widersetzlichkeit, «oben der Verbindlichkeit zum Ersätze des Schadens und zur Bezahlung seiner Arrest - lind Untersuchungs - Kosten zu zweijähriger Zuchthausstrafe mic der- bem Willkomm; ri. der zu Eßlingen in Untersuchung 6et kommene Schustergeselle Johann Heinrich . Reit, von,Ulhingen, Oberamts Göpp'"* gen, wegen wiederholten qualchc-rten und großen Diebstahls, neben dem Ko- sten- und Schadens - Ersätze, zu sechs' monatlicher Festungsstrafe. Am 27. November wurde: 22. Wilhelm Sch ec rer, von Lautern» Oberamts Backnang, wegen eines große" und im rechtlichen Sinne dritten Dieb- stahls, ferner wegen V -girens und gro- ben LügenS vor Gericht, neben dem Er- sätze des verursachten Schadens, und Bezahluüg seiner Ar est- Azungs- und Unterftichungs-Kosten, zu einer körperli- chen Züchtigung mir fünf und zwan- zig Stockstreichen, und zu vierze- henmonatlicher Festungssirafc, auch nachherigor Einschließung in ein Zwangs Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung» . mindestens aber auf die Dauer von s>e- ben Monaten; 2 5. der zu Heilbronn in Untersuchung ge- kommene Christian Friedrich Babel, von Spicgelborg, Oberamts Backnang, wegen wiederholten Diebstahls, unzüchti- gen Umgangs mit einer Weibs-Person, wiederholten Vagirrns und BettelnS, ?u d-ei monatlich er ZuchLhcmssttafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs - Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von drei Monaten, auch zu Bezah- lung feiner Arrest - Azungs - und Un- tersuchungs-Kosten verurcheilt. Am rc>. November wurde: der Cacharine Frank, von Heumaden, Oberamts Slutkgart, wegen eines im rechtlichen Sinne als dritten erscheinen- den großen und .ausgezeichneten Dieb- stahls, ferner wegen Fälschung einer bst festlichen Urkunde, wegen Vagirens, Bcitelns und Scortation, neben dem Erkenntuisse in Am ,5. Oktober wurde: . in der U-mcrsuchungssache gegen Martin Nonnenmacher, Bauer von Kniltlin- gen, Oberamks Maulbronn, von dem Criminal-Senate des König!. Ober-Tri- bunals erkannt: daß der Angeschuldigte wegen dreier in verabredete? Verbindung verübter Straßenraub-Handlungen, wel- che sämtlich durch die Vereinigung der Tbeilnehmer zu einer Bande, beziehungs- weise aber durch Führung von Waffen, Ersätze des Schadens und Bezahlung ihrer Arrest- AzungS- und der Unter- fuchungö Kosten, eins einjährige Zucht- hausstrafe und nachherigs Einsperrung ln ein Zwangs - Arbeitshaus bis zu er- probter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Monaten, und 5. Elisabeths Zügel, von Murrhardt, Oberamts Backnang, wegen Vagirens, Verletzung eines eidlichen AngeldbnisseS, Diebstahls und Funddiebstahls, auch wie- derholter Verläumdung, neben der Verbindlichkeit zu Vergütung des ge- stifteten Schadens und zu Bezahlung ihrer Arrest - auch eines Theils der Un- tersuchungs - Kosten, eine viermonat- liche Zuchthausstrafe zuer'annl. Revisiorrs - Fa llen. Vermummung und erhebliche Mißhand- lung der Beraubten erschwert sind, so- dann wegen sieben complonmäßig verüb- ter kleiner, aber theils qualificirrer, rheils ausgezeichneter Diebstähle, wegen com- plottmäßig verübter Wilderei und wegen Ehebruchs-Versuchs zu achczehenjäh- riger Zuchthausstrafe in Gotteszell, zum Ersatz des Schadens, »ater solidarischer Verbindlichkeit mir seinen Genossen und zu Bezahlung seiner V-khastö- De,en- flöns - nnd der Prozeß-Kosten beider: Instanzen zu vcrurtheilen sei); welches Erkennkniß im Wege der Gbads zu raik dcrn. Seine Königliche Majestät zu Folge höchsten Referipts vom 5o. Ok- tober Sich nicht- bewogen, gefunden ha- ben.. Am 5«. November wurde 2. Ludwig Hamarrn, von Maulbronn,, wegen wiederholter, zum Theil ausge-. -.) Civil r. Die in Sachen des- Gottlieb' Neidbardt zu B'onnigheim , Kl., und des Adam Kreh zu Weinsberg,. Bell., x>mo. cke- b>ir.i. ex mutno , gegen ein von dem vormaligen OberamtSgerichte. Weinsberg ausgesprochenes Urlheil ergriffene Appel- lation. von Seite, des Klägers wurde vermöge, eines- unterm i v, und rr. Ok- tober- gefällten und am 2/i». und 29. desselben Monats instnuirten Erkenntnisses für. defert erklärt.. ,».Jn der.Rechtsstkritigkeit erster Instanz zwischen Alexander Judas zu Ludwigs^ bürg, Kl«, und dem Major Franz von Miller allda, Beklagten, Anlehens-Capk- tal - und ZsnS -Forderung betretend,, wurde der Bekl. durch das unterm 21.. August gefällte und- den Parteien un- ze.'chnerer Diebstähle,, ln Betracht der vielen von ihm wegen gleicher Verbre» chen erstandenen Crlminal Strafen, j" achtjähriger Zuchthausstrafe in &cti tcöjell, und nachheriger Rekluston in ei- nem Zwangs - Arbeitshause, wenigste"^ auf die Dauer von-drei Jahren, auch zum Ersatz, seiner Verhafte - DefenßovS- und sämtlicher Prozeß-Kosten beider- Instanzen verurtheil,.. - S e-n a t. term r. und i5. September instnuirtt Erkenntniß zu Bezahlung von Capk-l und Zinsen unter Vcrurtheilung desselben in sämtliche gerichtliche und außergerichtr llche Kosten und Sporteln für verbunden erklärt.. 3o. In der Appellatiönssache von dem Obe^ aml-Sgerlchte N'eckarfulm zwischen de" Kindern erster Ehe des Joseph Englert, von Gunde^'cheim, Kl., Anten- und der Wiitwe. des Letzteren, Elisabeths , """ verehelichten Denninger daselbst, Bckl., Atln, Zurückforderung eines angeblich Incle.bitS bezogene»: Errungcnscha^^ Drittheilö betreffend, wurde das unter»" r3. November- iO>g cröffnetc Urlhell erster Instanz. d»»rch Erkenntniß vo«" »S-.. Oktober, ins. den November, 9*7 unter Vergleichung der Prozeß-Kosten dieser Instanz bestätigt. L In der Rechtssache erster Instanz zwi- schen dem Handelsmann Wilhelm Peter Bolz zu Stuttgart, Kl., an einem und dem General-Major Freiherrn v. Varn- büler zu Ludwigsburg und dem Frei- berrn Jonathan von Palm zu Mühl- haufen, Beklagte am andern Theil, Schuldforderung betreffend, wurde der Kl. durch Erkenntniß vom Oktober, ins. den 10. November, mit seiner Klage übgewiesen, und in sämtliche Prozeß- Kosten verurtheilk. In der Appellationssache von dem Ober- amtögerichle Heilbronn zwischen der Ehe- frau des Schutz - Juden Löw Maier in Stuttgart, Jntin, Jnrerventin, Amin, dcm Juden Anschel Licbmann Dreifuß, von Grumbach, Jäten, und Martin Mayer, Leonhard Reinchardt, und Consorten von Fürfeld , Intervenienten, Aten, in der Hauptsache Arrest - Rechtfertigung und in der Intervention Vmdrcaüon eines mit Arrest belegten Frucht - Erlöses be- ikeffeud, wurde durch Erkenntniß vom *8» Septemberz ins. den rS.rind rg.Ok- lvber, die von der Jntin, Jnterventin, Segen das am So. April dieses Jahrs "öffnete erstrichterlichs Urtheil einge- wandte Berufung wegen versäumter Noth- frist zur Einreichung der Beschwerde- schrift für verlaffen erklärt. 6. In der Appellationsfache von dem Ober- amtsgerichte Weinsbrrg zwischen dem le- digen Carl Schaffert, von Scheppach^, Bekl., Anten, und Catharine, des Peter Paul Zentler in Ober-Ohrn, Oberarms Oehringen, Ehefrau, geb. Braun, .Kl., Arin, Kinds-Ernährung betreffend, wurde die von dem Bekl. gegen das am r5. April iLri eröffnte erstrichterliche Ur- theil eingewandte Berufung wegen ver- säumter Nochfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift durch Erkenntniß vom io. Oktober, ins. den r. und 5. Novem- ber, für verlaffen erklärt, und der Be- klagte , Ant, zu Erstattung der dadurch seinem Gegentheil verursachten Kosten dieser Instanz verurthellt. 7. In der Appellacionssache von dem Ober- amtsgerichte Cannftadt zwischen Daniel Bek, von Stetten, Kl., Anten, und den Erben des Ochsenwirths David Lau- sterer daselbst, Bekl., Aten, verschiedene Forderungen betreffend, wurde die von dem Kläger gegen das am 17. April 18,0 «öffnete erstrichterliche Urtheil ein- gewandte Berufung wegen versäumter Nothfrist zu Einreichung der Beschwer- deschrift durch Erkenntniß v»m ,o. Ok- .tober, ins. den 5* November, für ver- 9*8 kaffen erklärt, und der Kl., Ant. ln die dadurch seinem Gegentheil verursachten Prozeß-Kosten dieser Instanz verurtheilt. L. In der Appellationssache von dem Ober- amksgerich-e zu Heilbronn zwischen Friede- rich Beuerlen, von Flein, Kl., Anken, und der Wittwe Regine Rudolph, und den Erben der Wittwe des Hafners Kün- zer von da, Bekl., Aten, die Erfüllung eines Vertrags betreffend, wurde vor, möge Beschlusses vom 5., und ins. den Zo. Oktober, die Appellation wegen ver- säumter Nsthfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift, unter Verurtheilung des Anten in die Prozeß - Kosten dieser Instanz, für verlassen erklärt. 9. In der AppellalionSsache von dem Ober, amrsgerichte Neckarsulm zwischen Michael Krebs zu Untergriesheim, Bekl., An- ten, und der Wittwe Cordula Mann- Hardt von da, Kl., Atin, pcto. actio- nis tutelae directae, wurde vermöge Beschlusses vom 6. Oktober, unvins. den ro. November, das unterrichterliche Er- kenntniß unter Verurtheilung der Amin in die Proceß - Kosten beider Instanzen dahin abgeändert, daß Bekl. Ant, von der gegen ihn angestellten Klage entbun- den seyn solle. 10. Vermöge Erkenntnisses vom 10. Ok- tober , und ins. den i4« November, wurde in der Appellationssache von dem OberamtSgerichte Heilbronn zwischen Chri- stoph Gräsle, von R-ckar Gartach, Psteger des verschollenen Johann AdaM Ziegler von da, Bekl., Anten, und de" Erben des ZieglermeisterS Ziegler, Neustadt, Kl., Aten, pcto. debto die Appellation für descrt erklärt, 1,116 der Bekl., Aut, zu Erstattung der zeß Kosten, und Entrichtung der Gericht' Sporteln verurtheilt. 11. In der Rechtssache zwischen dem den s Schultheißen Jakob Degginger i11 Mühlheim, Oberamts Horb, Kl., u"6 dem Obrisien von Koserkz zu Stuttgarh Bekl., Bürgschafts-Ansprüche betreffend, wurde vermöge Erkenntnisses vom 3o. Lust, ins. den 12. Oktober, der Be^' für verbunden erklärt, die eingeklagte" ioo fi. samt Verzugs - Zinsen zu bezahl len, und die Prozeß-Kosten und teln zu tragen, jedoch mit Vorbei seines Regresses, an die im Urkheil ^ zeichnete Person. 12. Vermöge Erkenntnisses vom 2Z. Oktober ins. den ,6. November, wurde in del Appellationssache von dem Stadtgericht Stuttgart zwischen dem Stadt- und Gar"'° sons-Apotheker Gaupp daselbst, nun dessen Erben, Bekl, Amen, und dem Königs Ober - Finanz - Collegium, Kl., 2sten< S'9 Liquidation zu ersitzender Dohlen - Bau- kosten betreffend, das Urtheil erster In- !ianz, unter Vergleichung der Kosten beider Instanzen, theils abgeändert, theils bestätigt, jedoch beiden Partheien noch weiterer Beweis Vorbehalten. In der Rechtssache von dem Oberanns- Serichte Eßlingen zwischen dem gewese- nen Ha> delsmann Johann Jakob Kod- ^eiß daselbst, Querulanten, und den Er- ben des Zinngießers Kodweiß ebendaselbst, Äuerulaten, Schuldforderung betreffend, Wurde unterm r 6. September, ins. den 18» Oktober, Querulant mit der gegen die am 18.Juni >8;y eröffneten Urtheile erster Instanz erhobenen Nichtigkeits-Klage als unstatchaft abgswissin, in dis Koffe»; verurtheilt, und wegen muthwilligem QuerulirenS mit einer achttägigen Ge- fängnißstrafe belegt. i'4. In der Appellationssache von dem Ober-- amrsgerichte zu Waiblingen zwischen den Besitzern des Zillhardt-Hofes, Kl., An- ten, und der Gemeinde Hohenacker, Bekl., Aiin, einen Schafweidgang betreffend,' wurde durch Erkeniuniß vom 19. Okto- ber, ins. den 2Z. November, das unterm 19. Juni 1820 «öffnete ersirichterlichs Urtheil bestätigt, und wurden die Kl., Anten, zum Ersätze von £ der der Be- klagten , Atin, in dieser Instanz verur- sachten Kosten verurtheilt. II. Gerichtshof für den Schwarzwald - Kreise i.) Criminal-Senat. Am !» November wurde: *> Johann Georg Maier, von Walddorf, Dberamtö Tübingen, auf die zu Nürtin- gen stattgehabte Untersuchung wegen drit- ten und dabei großen, ausgezLichneten und in Genvffenschaft verübten, auch ^'^ch thärliche Mißhandlung des Bcstdh- kenen erschwerten Diebstahls, dann wegen ^ügirens, neben solidarischer Vcrbind- ^ichkeit zum Schadens-Ersatz und unter ^orbehrilt eines Strafzusatzes , sofertt: durch die noch anhängige fernere Unter- suchung ein weiterer Real gegen densel- ben erhoben werden sollte, zu achtze- henmonatlicher Zuchthausstrafe nebst: Willkomm und zu nachheriger wenig- stens neunmonatlicher Einschließung in ein Zwangs - Arbeitshaus, so wie zu Erstattung seiner Verhaft - Azungs - und sämtlicher Untersuchung^ - Kosten verur- cheilt. 920 Am 9. November ist: 2. Michael Schaible, von Agenbach, Ober- amts Calw, wegen mehrerer zum Theil ausgezeichneter und wiederholter Dieb- stähle , dann wegen eines mit Auszeich- nung verbundenen Diebstahls - Versuchs, so wie wegen Veruntreuung und Unter- schlagung, neben der Verbindlichkeit zum Ersatz des verursachten Schadens, auch seiner Verhaft - und sämtlicher Untersu- chungs - Kosten zu einer ihm bei dem Oberamtsgerichte zu erlheilenden Züch- tigung von fünf und zwanzig Stockstrek- chen, und zu vier und einhalbmo- natlicher FestungS-Arbeitsstrafe, nach deren Erstehung er unter besondere orts- polizeiliche Aufsicht zu stellen, verur- theilt; 3. auf die zu Rottweil stattgehabte Unter- suchung der Heiligenpfleger Matthäus Schwarz, von Zimmern unter der Burg, wegen unordentlicher Rechnungs-Führung, Verwendung von Kassengeldern in seinen Nutzen und gesetzten Rests von 7 6 fl. 5o kr. mit Rücksicht auf die ihm zur Seite ste- henden Milderungsgründs, neben der Verbindlichkeit zum Ersatz der Rest-Sum» me samt Interesse daraus, so wie sämt- licher Untersuchungs-Kosten, der Heili- genpflegerstelle entsetzt, für unfähig zu Bekleidung eines verrechnenden Am tes erklärt und mit vierzehentägiger Gefängnißstrafe belegt; ä. Johann Adam Mack, von Dettiagc"« ObcramtS Urach, wegen großen, in nossenfchaft verübten und ausgezeichnete" Frucht-Diebstahls, dann wegen Flößholz Diebstahls, welche Vergehen zugleich wiederholte Diebstähle km rechtliche Sinne erschienen, endlich wegen oerf#“1' deter Vermögens-Insolvenz über den bei dem vormaligen Criooinalamte Urach cV standenen viermonatlichen Arrest, ^ cher demselben als Strafe angerech"^ wurde, neben solidarischer Verbindlichkeit zum Schadens - Ersatz und Erstatt"^ seiner Verhaft - Azungs - auch L an d^. Untersuchungs-Kosten zu viermon«-^ licher Festungs-Arbeitsstrafe verurtheilt worden. Am iS. November wurde: 5. Johann Georg Mohl, von Grdzi-^"- Oberamts Nürtingen, wegen meheel^ zwar kleiner, aber gewerbsmäßig ter Diebstähle, sodann wegen eines gezeichneten Diebstahls, in Betracht daß derselbe wegen Diebstahls bere'^ eint Correktkons - Strafe erstanden t>ail neben der Verbindlichkeit zu Erstatt»"^ seiner Verhaft- und sämtlicher U-'te^ suchungs - Kosten, so wie zum Schabt 9-l Ersatz mit einer s e ch s m o n a t l i ch e n Zwangs - Arbeitt-Hausstrafc belegt. Am it. November ist: b' An:,..., Fischer, von Beffendorf, Obcr- vmts Oberndorf, auf eins zu Spaichin- 6kn stattgchabtö Untersuchung wegen ' wchrerer wiederholten, in Genossenschaft und gewerbsmäßig verübten ausgezeich- neten Diebstähle, sodann wegen Versuchs, b^les qualificirten Diebstahls, wie auch wegen Conkubinats und endlich wegen "un erst erhobenen früheren hartnäckigen ^äugnens und LügenS vor Gericht zu d r e i z e h en m o n a t l i ch e r Zuchthausstrafe uebst Willkomm und zu nachheriger wenigstens sechsmonatlicher Einschlie- ßung i„ ein ZwangS-ArbeilShaus, neben solidarilcher Verbindlichkeit zum Ersatz deS verursachten Schadens und zu Er- stattung seiner Verhaft- und Untersu- chungs - Kosten verurthellt, auch zugleich gegen den Angeschuldigten nicht nur für den Fall, daß er eine körperliche Züchti- gung zu erstehen als unfähig erfunden würde, sondern auch für den weiteren Fall, wenn bei Fortsetzung des Verfah- rens eine größere Verschuldung gegen ihn erhoben werden sollte, ein Slrafzusatz Vorbehalten worden. Am -9. November wurde: 7* Gottlieb Friedrich Gauß, casstrler För ster von Mössingen, Oberamtö Rotten- burg, wegen Ehebruchs, Fälschung einer öffentlichen Urkunde und damit verbun- denen entfernten Betrugs - Attentats, endlich wegen eines an dem Waldschützen Carl Gauß, von Neubulach, verübten großen und nur zum geringeren Theil ersetzten Betrugs, dessen er LaugnenS ungeachtet als überführt angenommen , wurde, in Betracht der von ihm wegen Vermögens-Beeinträchtigung schon frü- her erstandenen peinlichen Strafen und unter Vorbehalt eines Straf - Zusatzes im Fall das eine oder andere der auf- gezählten Vergehen in der Folge sich als wiederholtes, im rechtlichen Sinne dar- siellen sollte, neben der Verbindlichkeit zum Ersatz des Schadens und zu Er- stattung seiner Arrest- AjvngS - und eines angemessenen Theils an den Unter- suchung^- Kosten mit sechs und ein- halbmonatlicher Zuchthausstrafe be- legt; 8. auf die zu Calw stattgehabte Untersu- suchung: a) der gewesene Schultheiß Hertter, von MartinSmoos, wegen verübter Fäl- schung öffentlicher Urkunden zum Zweck geführter Nebenrechnungen, unter Wie- deraushebung der von dem Oberamte Calw unter dem »4. Januar 1Ö18 9^2 tiemfclben angesetzten Strafe von u fl-, der im Laufe der administrativen tim tersuchung von ihm geschehenen Abdan- lung v°u seiner Stelle unerachtet, so- wohl des Schulcheißcnamts als seiner übrigen Commundienste entsetzt und zur Bekleidung eines öffentlichen Amts für unfähig erklärt, sodann wegen Gestattung von gesetzwidriger heimlicher Zehent -PachtSgemeinschaft und anderer Vergehen noch mit einer Strafe von fünfzchen Reichsthalern belegt; 2.) Civil Am 9. November wurdenr 1. in der Ationösache von dem ObcramtS- gerichte zu Rottenburg zwischen BastliuS Eggenweiler, Bierbrauer von da, Kl., Anten, Wieder - Anten, und Xaver Schrayvogel, auch Marlin Köhler da- selbst, Bckl., Aren, Wieder-Aten, Bei- behaltung von Dunglagen betreffend, so wie 2. in der Ationösache von dem Oberamts- gerichke Tübingen zwischen dem Schul- meister Johann Jakob Knapp, von Deger- schlacht , Kl., Anten, und der Chefrau des Johann Georg Schwille, von Pful- lingen, so wie der Ehefrau des Adam. Alber, von Plieningen, cum curat, b) der Schultheiß Johann Füedrich See- ger, von Martinsmoos, wegen wissest- lichrr Beurkundung eines unrichtiges Holzverkaufs-Protokolls, in Betrach! daß er die Beurkundung bloS als Bürget und vor Urbernahme des Schultheißen amts vorgenommen, von eben gedachter Stelle entlassen, jedoch zur künftige" Bekleidung eines öffentlichen Amtes für unfähig erklärt, auch jedem der- selben ein angemessener Theil an den Untersuchungs - Kosten zugeschiedem Senat. An - und Gegenforderungen bettet send, die ergriffenen Berufungen wege" unterlassener Einreichung der Beschwerde- schrifren innerhalb der gesetzlichen No^ frist, unter Verfällung der Anten in die dadurch verursachten Kosten, für verlas fen erkannt. Am l/,. November ist: 5. in der Ationösache von dem OberaMis' gerichte zu Reutlingen zwischen LudrviS Friedrich Tröster, Seiler von Pfullingen Bekl., Anten, und den Erben des Bücket Zunftmeisters und herrschaftlichen Kaste"' knechts Johannes Mader von da, Vormunds der Marie Barbare Loscht jetzt zu Dürrwaugen, Kl., Aren, ^ Bezahlung eines Hauskaufschillings nebst Zinsen betreffend, der Ant unter Ver- fällung in die Prozeß Kosten zweiter In- stanz, mit der eingewandten Appellation wegen Mangels an der sppcllabeln Summe abgewicstn; in der Ationssache von dein Oberamts- gerichte zu Rsttwcil zwischen Simon Weber, als Güterpfleger des Müllers Joseph Weber zu Goöheim, Kl., An- ten, Inten, und Matthäus Herrmann, von Wellendingen, Bekl., Aten, Jäten, Bürgschaft betreffend, das Ivtlsche Ge- such um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen das in der Sache ausge- sprochene desertsrische Erkenntniß als un- statthaft abgewiesen, und Ant, Int, in die Prozeß - Kosten verurtheilt; Z. in der Ationssache von dem vormaligen Oberamtsgerichte zu Horb zwischen dem Freiherrn von Münch zu Mühringen, Vorkl., Nachbekl., Anten , und dem Juden Moses Ochs zu Nordstetten, nun dessen Erben Abraham Ochs, Vorbekl., Nachkl., Aten, die cond. causa data causa non secuta in der Bor - und die Erfüllung eines Versprechens in der Nachklage betreffend, das unterm 26. Juli »8»o in dieser Sache bedingt ausgespro- chene Erkenntniß nach erfolgter Abschwö- tung'des von dem Aten, dem Anten, deferirten Haupt Eide? unter Vergleichung der seither aufgegangenen Prozeß-Kosten unbedingt ausgesprochen worden. An demselben Tage wurde fer- ner: st. in der Rechtssache erster Instanz zwi- schen MoseS Judas Ochs zu Nordstetten, Kl., und dem Freiherrn von Münch zu Mühringen, Bekl., die Leistung einer versprochenen Belohnung betreffend, auf erfolgte Abschwörung des von dem Klä- ger dem Beklagten zugeschobenen Haupt- eidcS das unterm 3o. August 1820 in dieser Sache bedingt ausgesprochene Er- kennlniß unter Vergleichung der seither aufgegangenen Prozeß-Kosten unbedingt ausgesprochen. Am »6. November wurde: 7. in der Ationssache von dem vormaligen Oberamtsgerichte zu Urach, als Remis- sionsgericht, zwischen der Universität Tü- bingen, Bekl., Antin, und Ulrich Brei- tinger und Consorte» von Sonderbuch, Oberamts Blaubeuren, Kl., Aten, ein Zehentrecht betreffend, das ersirichterliche Erkenntniß iheils bestätigt, thcils abgeän- dert, unter Vergleichung der Prozeß-Ko- sten erster und zweiter Instanz. Am 20. November ist: 8. über den von Israel Hegel, Schuster zu Sondelsingen, ergriffenen Rekurs ge- gen das von dem Oberamisgerichte zu Urach wider ihn ausgesprochene Gant- Erkenntniß erkannt und das ObcramtS- gericht bedingt zur Aushebung desselben angewiesen worden. Am 21» November wurde: 9. in der Nichtigkeits-Klage-und Ations- sache von dem vormaligen OberamlS- gerichts zu Rottenburg zwischen der Ge- meinde Frommenhausen, Brkl., O.ntin, An!in, und dem Pfarrer Leopold Kern in Hirrlingcn, Kl., Qalen, Aten, den klei- nen Zehenten aus den in der Brach gebau- tenFutterkräutern und wildenGrundbirnen betreffend, die beklagte Gemeinde sowohl in der Hauptsache, als auch zu Bezah- lung der seit dem Erkenntniß vom ,5. Februar d. I. aufgewrndeten Prozeß- Kosten, verurtheilt. Am ,3. November wurdet ro. in der AtionSsache von dem Oberamts- gerichte zu Calw zwischen der Gemeinde Simmotzhrim , Bekl., Antin, und der Kdnigl. Kreis-Finanzkammer in Ludwlgö- burg in Vertretung der Pfarrei Sim- mohheim, Kl., Atin, den kleinen, insbe- sondere aber den Obsizehenten von den auf Simmotzheimer Markung außerhalb EtterS liegenden Wiesen betreffend, das ersirichterliche Erkenntniß unter näherer Bestimmung des Inhalts desselben be stätigt und die Antin, in die Prozeß- Kosten erster und zweiter Instanz ver"tt theilt; m. in der Rechtssache erster Instanz ;rvb scheu den Gemeinden Tübingen, Jestn- gen, Leidringen, Bikelöberg und Bri^' heim, Kl., und der Kdnigl. Finanz Kammer des Schwarzwald-Kreises, Bekl-, die Verpflichtung der Klägerin«« iü einer jährlichen Lieferung von Klafter" Brennholz in der Hauptsache, nun die Einrede des Spolium betreffend, die beklagte Finanz - Kammer von der £i,,! lassung auf die Klage vor Wiederherstel^ lung des Besitzstandes vom Jahr 1817, und Erstattung des durch die verweigerte Holzlieferung entstandenen Schadens freb gesprochen, unter Verfällung der Kläge' rinnen in die Prozeß-Kosten. Am ,7. November ist: n. in der Rechtssache zwischen dem Juden Salomon Isaak, von Unterschwandorf, Kl., und dem Freihrrrn von Kechler j" Schloß Schwandorf, Bekl., Ansprüche aus einem Mithvertrage betreffend, der Beklagte von der gegen ihn cthobeuen Klage unter Verurtheilung des Klägers in sämtliche Prozeß-Kosten, entbunden; i3. in der Nichtigkeitsklage, und Alion^ sache von dem Oberamisgerichte zu Rott- weil zwischen Jakob Henne auf dein Hofe BeNlinSbad, Bekl., Qnten, Anten, und Magdalene Grob, von Heiligcnhof, cum curatore, Kl., Ctatln, Atin, die Ernährung eines unehelichen Kindes, auch Tauf - und Kindbett-Kosten betref- fend , das erstrichterliche Erkenntniß be- stärigt, und O.nt, Ant, in die Prozeß- Kosten zweiter Instanz verfällt wor- den. An demselben Tage wurde fer- ner: 54» in der Nichtigkeitsklage von dem Ober- amtSgerichle Spaichingen zwischen dem Kaufmann Johann Jakob Köhler von da, Vorbekl., Wiederkl., O.nten, und dem Handlungshause Joachim Picciluga zn Mailand, Vorkl., Wieder - Bekl., O»aten, Erfüllung eines Kauf-ContraktS in der Vor - und EntschädigungS - An- sprüche in der Wiederklage betreffend, der oberamtSgcrichiliche Ausschluß - Be- scheid vom 18. Juli d. I., so weit er die Wiederklage betrifft, aufgehoben, und in Ansehung der Wiedcrkftrge weitere ge- setzliche Verhandlung, und endliche Ent- scheidung durch den Unterrichter angeord- uet, unter Compeusation der Prozeß- Kosten zweiter Instanz. Am 18. November ist: in der Appellationösache von dem Ober- annsgerichte zu Balingen zwischen Jo hannes Haug und Consorten von Ost- dorf, Kl., Anten, und dem Schulthei- ßen Christian Vössch von da, alö Bevoll- mächtigten der Gemeinde daselbst, Bekl., Aten, ein Weidrecht betreffend, die er- griffene Berufung wegen unterlassener Einreichung der Beschwerdeschrist inner- halb der gesetzlichen Nothstist, unter Verfüllung der Anten in die dadurch ver- ursachten Kosten für verlassen erkannt; 16. in der AtionSsache von dem vormali- gen Oberamtegerichte zu Horb zwischen dem Freiherrn von Münch zu Mührin- gen, Liquidanten, Anten, und der Ehe, frau des vormaligen von Münch'schen Wirthschafts-Bestanders Erath daselbst, Therese, geb. Klett, jetzt zu Horb, cum curaLore, Mit - Liquidantin, Atin, die Liquidität einer Beibringens - Forde- rung der Atin von 1000 fl. betreffend, auf die Abfchwörung des von dem An- ten der Atin zugeschobenen Haupt.Eidcs erkannt, und auf den Fall der Eideslei- stung das erstrichterliche Erkenntniß, un- ter Vergleichung der Prozeß - Kosten zweiter Instanz, bestätigt, auf den Fall der Eides - Verweigerung aber die ge- dachte Forderung der Atin, dem Anten gegenüber als nicht liquid erkannt, und die Atin in sämtliche Prozeß - Kosten zweiter Instanz verfällt worden. An demselben Tage wurde fer, ner: ij, in der Ationssache von dem OberamtS- gerichte zu Reutlingen zwischen Christoph Rokenstihl, Weingärtner daselbst, Kl,, Anten, und Philipp Jakob Stechenfinger ebendaselbst, Bekl., Aren, Erfüllung ei- nes Kauf - und Verkaufs - Vertrags be- treffend, das erstrkchrerliche Unheil be- stätigt, und Anr in die Prozeß «Kosten; zweiter. Instanz verfällt; »8. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte zu Nagold zwischen Johannes Luz, von Altenstaig, Kl., Anten, und Jakob Nübel von da, Bekl., Wen, Entschädigung aus einem Pacht-Ver- trag betreffend, die ergriffene Berufung; wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde,, unter Verfäilung des An- ten m die Prozeß-Kosten dieser Instanz abgewiesen. Am eg. November ist: 39. in der Ationssache von dem Oberamt§- gerichte zu Reutlingen zwischen Johan" Friedrich Haueisen in Stuttgart,. Liqui- danten, Anten, und dem OberamtS-Ak- tuar Klotz in Tuttlingen, so wie dern Handelsmann Elsäßer in Stuttgart, Mit-Liquidanten, Aten, Liquidität und Priorität der Arischen Forderungen au die Gantmasse des Finanz Kammer-Re- gistratur-Assistenten Brecht, von Reut- lingen, betreffend, auf gleiche Welse er- kannt worden». III. Gerichtshof für den Jaxt - Kreis». i.) C r i m i n a l - Senat. Am 3. November wurden: r. auf den Grund der von dem OöeramtS-- gerichtr zu Gaildorf geführten Untersu- chung: 2) Joseph Belstler, von Wiesenstein, we- gen in Genossenschaft verübten , ersten großen und qualificirre» Diebstahls, Annahme gestohlener Waaren, wieder- holten Vagirenö und wiederholter Un- ' zucht, neben Ersatz des Schadens untere solidarischer Verbindlichkeit, und neben Zahlung seiner Arrest-Azungs. und f6er Untersuchungs-Kosten, zu achtmonat- licher Festungssirafe und nachheriö^ viermonatlicher Reklufiofl in Zwangs - Arbeitshaus zu Ulm, und d) seine Genossin bei dem ebenbenannten großen und qualificirten Diebstahl, Wal' bürge Nagel, von Winzingen, wege" dieses Verbrechens,, sodann wegen 95 7 Übung eines weitern kleinen Diebstahls, und einer Amotion, wegen wiederholten Vagirens, und unzüchtigen Umgangs mir B'lstler, Verletzung des Handge- lübdcs, Annahme gestohlener Maaren «ls Geschenke und Angabe eines fal- schen Namens, zu achtmonatlicher Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg mit Abschied, neben Ersatz des Schadens,, unter solidarischer Verbindlichkeit und Zahlung ihrer Arrest Azungö - und f der Unterst,chungs - Kosten verurcheilt. Den 6. November wurde: ** in der vor dem Oberamtsgerichte Ne- resheim verhandelten Untersuchung wider Johannes ^erdeg, vcrheiracheten Zim- MergeseUen von Korlingen, erkannt, daß derselbe wegen Widersetzlichkeit gegen ei- nen Forst Officianten und dabei verschul- deter Tödiung desselben, so wie wegen wiederholter Wilderei, und ersten kleinen qual.ficirten Diebstahls in Berücksichli- SUag dxx sehr verminderten Zurechnungs- Fähigkeit und anderer vorliegender Mil- derungsgrüiide, neben Bezahlung feiner Azungs- VercheidigungS - Heil- ""d sämtl cher Uluersuchungö-Kosten, so neben Ersatz alles Schadens, über te» erstandenen Arrest, wovon ihm ein ^heil als Strafe anzurech-aen, noch zu ^^rjähriger Zuchthausstrafe in Got teszell verurtheilt seyn soll, wob»!' zu- gleich verordnet wurde, daß derselbe we- gen seiner ln einer angehornen Melan, cholle liegenden Gefährlichkeit, nach er*. standener Strafe unter besondere orlspo* lizeiliche Aufsicht zu stellen sey» Am 8. November wurde :: 2. in der von dem Oberamtsgerichte Elk- wangen verhandelten Untersuchung The- rese Hahn, von Kösstngen, wegen wie- derholten Vagirenö und BettelnS, unter Zuscheidung der Arrest - und Untersu- chung- - Kosten zu viermonallicher Zwangs - Arbeitshaus strafe mit Will* komm verurcheilt» , An demselben Tage wurde: in der von dem Oberamtsgerichte Gmünd? geführten Unterstichungssache r>) Johann Bender, von Unterbööingen,, eines wiederholten ConkublnatS für über- wiesen angenommen , und deshalb zu. viermonatlicher Festungsstrafe, und d) Barbare Ruef,. von Untergrvningvn^ wegen gleichen Vergehens,. Vagirenö und BettelnS, außer der bereits unterm 19. Mai d. I. gegen sie ausgesprochenem zehnwvchigen Zuchthausstrafe in Mark- gröningen, zu einem Strafzusatz von. weitern vier Wochen verurtheilt, auch» wurde beiden die Hälfte der Unterst: 4 chungs - Kosten, neben ihren eigenen Verhaft-Kosten zugeschieden. An demselben Tage wurde: 5. der von dem ObeyamtSgerichke Hall ln Untersuchung gezogene Handlungsdiener Georg Martin Plank, von Sontheim, OberamkS Heilbronn, wegen mehrerer theils versuchter, iheils vollbrachter wie- derholter Betrügereien, so wie wegen entfernten Versuchs von Fälschungen, neben Zahlung sämtlicher Kosten und Ersatz des Schadens, mit fünfmonat- licher Festungsstrafe unter angemessener Beschäftigung belegt. An demselben Tage wurde: 6» in der von dem OberamlSgerichte Oeh- ringen geführten Untersuchungssache die ledige Elisabeths Endres, von Weinsperg, wegen Vagirens und fortgesetzten Concu- binatS, neben Bezahlung der Arrest und Untersuchung? Kosten, zu rweimonat» lichcr Zuchthausstrafe und dann zu zweimonatlicher Reklusion in dem Zwangs-Arbeitshause zu Ellwangen ver- urtheilt. An demselben Tage wurde fer- ner: 7. in der vor dem Oberamtsgerichte Welz- heim verhandelten Untersuchungssache ge- gen Joseph Hirzel, von Eberhardsweiler, wegen wiederholten Ehebruchs, dessen er für überwiesen angenommen worden, eine sechsmonatliche F.stungsstrafe a»S-< gesprochen. An demselben Tage wurde: 3. in der vor dem Oberamtsgerichte Ell- wangen geführten Untersuchungssache Se- gen Victorke Traub, von Ebnat, dir Jnculpatin wegen verübter zweier kleiner und einfacher Diebstähle, welche «der im rechtlichen Sinne das fünfte Dieb- stahls-Verbrechen ausmachen, unter Vor- behalt eines Strafzusatzes, im Falle durch die fortgesetzte Untersuchung ei» weiterer Reat sich ergeben sollte, eine zwei und einhalbjährige Zuchthaus- strafe zu Markgröningen und nachheftge Reklusion in das Zwangs - Arbeitshaus zu Ellwangen auf unbestimmt« Zelt, wenigstens aber auf die Dauer von an- derthalb Jahren, wie auch die Ver- bludlichkcit zu Bezahlung isner Arrcst- Azungs - und Untersuchungs - Kosten er- kannt. An demselben Tage wurde: 9. in der von dem ObcramtSgerichre verhandelten Untersuchungs fache den Zimmergesellen Georg Andreas Hornung, von Michelbach, erkannt, daß der Angeschuldigte zwar wegen Verdacht die Zimmerhüite seines Dieustherrn diebischer Absicht erbrochen zu haben, 9*9 von der' Instanz zn abfolviren, dagegen derselbe wegen begangener Veruntreuung, ■ fo wie wegen verübten kleinen und ein- fachen Diebstahls, welcher jedoch das fünfte Diebstahls-Verbrechen im rechtli- chen Sinne ausmacht, und endlich we- Sen topischen Incests, neben Ersatz des Schadens und Bezahlung der Arrest- und U'Nersuchungs-Kostrn, zu fünfzehnmo- natlicher Festungsstrafe und achtmo- natlicher Rekluston in dem Zwangs- Arbeitöhause zu Ellwangen zu verurthei- len sey. Endlich wurde an demselben Tage: lo. in der vor dem Oberamtsgerichte Mer- gemheim verhandelten Untersuchungssache der ledige Baurenknecht Georg Michael Dürr, von Vorbachzimmern, wegen mehrerer dritter Diebstähle, worunter ein großer und auSgez-lchneter, außer der Bezahlung seiner Arrest- Azungö- und der Hälfte der Untersuchungs-Kosten, neben einer Züchtigung von zwanzig Srockstreichen vor seiner Abführung, zu einjähriger Festungssirafe, und nach- heriger sechsmonatlicher.Rekluston in ein Zwangs.Arbeitshaus verurtheilt. Unter dem io.November wurde: gegen den von dem Oberamtsgerichte Aalen in Untersuchung gezogenen Mi chael Wagner, von Adelmannsfelden, wegen wiederholten VagirenS, Betrugs und Angabe eines falschen Wohnorts, auch frecher Lügen vor Ser Obrigkeit, neben dem Ersätze sämtlicher Untersu- chungS - Arrest - und Azungs - Kosten, eine achtmonatliche Zuchthausstrafe mitWillkomm, nachherige achtmonat- liche Rekluston in das Zwangs-ArbeitS- haus zu Ellwangen, und nach feiner Entlassung Stellung unter polizeiliche Aufsicht erkannt. An demselben Tage wurde: 12. der dreizehnjährige Franz Anton Hof- mann, von Laudenbach, Oberamts Crailsheim, welcher bei dem Oberomts- gcrichte zu Gerabronn in Untersuchung gekommen war, wegen gefährlicher Kör- per-Verletzung, mehrjährigen VagirenS und BettelnS, neben Bezahlung der sämt- lichen UntersuchungS- Arrest- und Azungs- auch Heil-Kosten, zu sechs monatlich er Zwangs - Arbeilshausstrafe mit Will- komm und Abschied, von je fünf- zehn Ruchensireichen verurlheift. An demselben Tage wurde: ,3. in der vor dem Oberanusgerichte Kün- zelsau verhandelten Untersuchungssache gegen Johann Jakob Krais, von Ber- lichingen, derselbe wegen wiederholten VagirenS, Bettelns und LügenS vor Glicht, unter Verurkheilung zum Er- sätze sämtlicher UntersuchungS - ArrestS- uud Azungs - Kesten, mit zweimonat- sicher Fesiungsstrafe, und nachheriger zweimonatlicher Rekluston in das Zwangs Arbeitshaus zu Ellwangen belegt. An demselben Tage wurde: i4 der bei dem Oberamtsgerichte Aa- len in Untersuchung gestandene Martin Hartmann von da, wegen verübten, kleinen, einfachen und rcstituirten, im rechtlichen Sinne zweiten Diebstahls, zu viermonatlicher Festungsstrafe, wie auch zum Ersätze von | der Untersu- chungS - und sämtlicher Arrest - und AzungS-Koste», sodann auch der, durch die Arretirung des Jakob Schäfer, von Pfannenstiel, verursachten Arrest - und Azungs - Kosten verurtheist. Am re. November wurde: »5. auf den Grund der von dem Ober- amtSgerichte Oehringen verhandelten Un tersuchung , Georg Michael Alb recht, von Ettenhausen, Oberamts Künzelsau, wegen mehrerer im rechtlichen Sinne vier- ter Diebstähle, worunter zwei qualificirte und in Genossenschaft begangene, ein gro- ßer und drei ausgezeichnete, welch' lez- terer er für überwiesen erklärt worden, n len Ersatz des gestifteten Schadens, und zwar unter solidarischer Verbindlich keit kn Betreff der in Genossenschaft verübten, so wie neben Bezahlung bcr sämtlichen Arrest-Azungs-und Untersu- chungs-Kosten, zu zweijähriger hausstrafe in Gotteszell mit Willkomm und Abschied, und nachherigerEinsper-' rung in das Zwangs - Arbeitshaus zu Ellwangen bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf dis Dauer von ei- nem Jahr, verurtheilt, und zugleich verfügt, daß derselbe nach erstandener Strafe un'er strenge ortöpolizeiliche A»f- stcht gestellt werden soll. Unterm i5. November wurdet ,6. in der vor dem Oberamtsgcrichte Schorn- dorf verhandelten Unterfuchungssache TreS- centke Janmann, von Ellwangen, we- gen kleinen, einfiichen und rcstituirten, aber im rechtlichen S'nne fünften Dieb- stahls , neben Bezahlung der Arrest- Azungs-und Untersuchungs-Kosten rnil achtzehn monatlicher Zuchthausstrafe zu Ludwlgsburg und nachheriger Neklu- sion in dem Zwangs-Arbeitshaufe zu Ell- wangen auf unbestimmte Zeit, jedoch wenigstens auf die Dauer von neu» Monaten belegt, und die Anordnung getroffen, daß sie nach ihre» Entlassung unter ge-iaue ottspolizstliche Aufsicht ge- stillt werden soll. Unterm 16. November wrrrder 1'7* das den r6. Mai dieses Jahrs gegen den entwichenen, und nun wieder einge- slrngenen Carl Hirsch, von Aufseß im Königreich Baien,, ausgesprochene Er« kenntniß, wodurch derselbe wegen Verü- bung zweier großer qualificlrter und meh- rerer kleiner Diebstähle, wegen grober dügen vor Gericht und VagirenS, zu riner ein und einhalbjährigen Zucht- hausstrafe zu GotteS-ell verurcheilt wor- den ist, an das Oberamt-öaericht Och- ringen zur Eröffnung und Vollziehung aus geschlichen. An demselben Tage wurde: der bei dem OberamtSgerichte Schorn- dsrf in Untersuchung gekommene Joseph Js>eke.r, Schuster von Wangen, wegen Widersetzlichkeit gegen obrigkeirlrche Perso- nen, zu viermonatlicher Festungsstrafe und zu Bezahlung seiner Arrest- und AjungS -- auch sämtlicher Unrersnchungs- Kvstcn verurcheilt. Den 10. November wurde: '9. in der vor dem OberamtSgerichte Gmünd verhandelten Unt-rfuchungSsache r a) Adam Scheit, von Leinzell, Qberawts Gmünd, wegen mehrjährigen ehebreche- ' rischen Concnbinn!« , Baa'.rrnS und Vettelns, neben Bezahlung seiner Ar- vest-Ajungs - und der Hälfte der Unter suchung? - Kosten, zu sechsmona-li- cher Zuchthausstrafe in G tteezell, und bi) Marie Anne Geiger, von Unter grd- ningen, Oberamts Gaildorf, wegen glei- chen Vergehens, und conkurrirender Scortativn, neben Bezahlung ihrer eige- nen Arrest Azungs -und der Hälfte der Untersuchungs-Kosten, zu sechs monat- lich er Zuchthausstrafe in Ludwigshurg verurcheilt. An demselben Tage wurde: 20. in der vor dem OberamtSgerichte Ge- . rabronn geführten Untersuchungssachr Johann Georg Gogstetter, von Klein- bärenweiler, zwar wegen des Verdachts der Entwendung eines Radschuhes, und der versuchten Entwendung von Ketten, so wie wegen des Be.üchtS der Verü- bung dreier weiterer Diebstähle zu Wal. kersfelden, von der Instanz absolvivt, da- gegen aber weaen verübter Entwendung eines Stücks Tuch , und einer Wqgur- winde welche Diebstähle im rechtlichen Sinne das vierte Vergehen dieser Art bilden-; sodann- wegen versuchter Entwen- dung eines Stücks Tuch, und eines Stricks, und endlich wegen Funbdieb- stchls, neben Ersatz des Schaden», so weil dieser nicht berc tS geleistet ist, urd neben Bezahlung der Arrest- AzungS- und tlntekchchungö-Kosten, zu ei n jäh. 93i riger Festungs-Arbeitsstrafe, und nach- heriger Rekluston ln dem Zwangs - Ar- beitshause zu Ellwangen auf unbestimmte Zeit, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Monaten verurtheilt, wobei zu- gleich noch weiter verfügt worden, daß ihm vor seiner Abführung an den Straf- ort, eine Züchtigung von fünf und zwanzig Stockstreichen zu geben sey. An demselben Tage wurde: a1. auf den Grund der vor dem Ober- amtsgerichte Nereshekm verhandelten Un- tersuchungssache gegen Simon Geiger, von Dillingen aus Baiern, wegen wie- derholter Fälschung, wiederholten Vagi« rens, so wie wegen verübter zweier klei- ner Diebstähle, neben Ersatz des Scha- dens, auch Bezahlung seiner Arrest- AzungS - und Untersuchungs-Kosten, eine sechsmonatliche Festungsstrafe ausgesprochen, und dabei verordnet, daß derselbe nach erstandener Strafe aus dem Königreiche ausgewiesen werden soll. Am 22. November wurde: rr. der bei dem Oberamtsgerichte Kün- zelsau in Verhaft und Untersuchung ge- kommene Juden-Pursche Pfeifer Löw, von Braunsbach, wegen ottentivtev So- domie , neben dem Ersähe der Arrest- und Azungs- und Bezahlung der Un- tersuchungs - Kosten, unter Berücksichti- gung der in niinderem Grade vorhaude- nenZurechnungs-Fähigkeit zu einer acht- monatlichen Zuchthausstrafe zu Wc"k- grdningen verurtheilt. An demselben Tage wurden: -3. in der vor dem Oberamtsgerichte wangen verhandelten Untersuchungssache gegen Joseph Deeg und Consrrten von Forstweiler, vorbchältlich des Straf- kenntnisses gegen Deeg selbst: rr) Bikrorie Deeg, Ehefrau des Joseph Deeg zu Forstweiler, wegen thcils intcl- lektueller, theils physischer Miturheber schaft von mehreren rheils qualifizirte», theils ausgezeichneten Diebstählen, auch vorgängiger Wissenschaft und nachge- folgte? Theilnahme an mehreren Dieb- stählen ihres Ehemanns und Anderer, auch wegen Real - und Verbal-Jnstr rlen, zu einer achtmonatlichenZuch^ hausstrafe zu Ludwigsburg verurtheilt, der gegen sie vorliegende Verdacht der Theilnahme an der Tbdtung ihres er- sten Ehemannes -aber bei ohnehin gelndem vollständigen Beweis des Th^ bestandes als unerwieftn auf sich ber»- hen gelassen; ft) Alois Spegel, von Thannhause», wegen verübter Verbal - und Real-J»^ jurien, wegen geleisteter Beihülfe j" g35 einer versuchte« Nothzucht, und wegen begangener mehrfacher Scorlationen, mit einer FestnngSstrafe von einem Jahrs; c) die ledige Marie Anne Sing, von Fi'rstxveiler, wegen Miturheberschaft von einem qualisizirten Diebstahle, voran- Segangener Wissenschaft, und nachge- folater Theilnahme an mehreren von ihrem Bruder Lorenz Sing und andern verübten Diebstählen, auch wegen be- gangener, im rechtlichen Sinne zweiter Scortation, mit einer Zuchthausstrafe zu Markgröningen von fünf Mona- te!?; ü) die ledige Magdalene Schuster, von Forstweiler, wegen mehrerer in Genos- senschaft verübter Diebstähle, worunter ein qualifizirter und ein großer, wegen nachgefolgrer Theilnahme an mehreren von andern verübten Diebstählen, wegen eines Diebstahls^Versuchs, wegen Jvcests und Scortation, mit einer zehnmonat- lichen Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg; e) die ledige Afra Landgraf, von Forst- weiler, wogen Miturheberschaft bei ei- nem kleinen aber qualifizirten Diebstahl, und einem Diebstahls-Versuch, so wie wegen Mitwissenschaft und Theilnahme an mehreren von andern verübten Dieb- stählen, und wegen Scortation, mir einer fünfmonatlichenZuchthausstrafe zu Markgröningen belegt, und wegen des Kosten - und Schadens - Ersatzes, das Angemessene ausgesprochen. Am 24. November wurde: 24. auf den Grund der vom OberamtSge, richte zu Schorndorf verhandelten Unter# suchungösache gegen die Wittwe Marga- rethe Zeiher, vonSchnaith, wegen Be- trugs durch Fälschung mehrerer Schuld- scheine, neben Zahlung der Kosten und deö Schadens, eine viermonatliche Zuchthausstrafe zu Markgröningen mit angernessener Beschäftigung erkannt. Revision s-Erkenntniß. In der vor dcm Oberamlsgenchtc Oehrin- 6cn verhandelten Nntersuchungssache ge- gcn den Johann Jakob Schmidt, von Espich, und Ccnsortcn, wurde durch ein ^"oisions-Erkcnntniß vom »o. Novem- ber d. I., Johann Jakob Schmidt, wegen vielfacher, durch Geister-Beschwö- rung verübter Betrügereien, wegen Ver- suchs einiger weiteren ähnlichen Bettü. gereien, deren er cheils geständig, therls für überwiesen zu achten, desgleichen wegen Scortation und Vagirens, über 934 den bereit» erstandenen Arrest, wovon ihm zwei Monate als Strafe an ge- rechnet worden, zu sechsjähriger Zucht- hausstrafe in Gotteszell nebst Will- komm, und nach erstandener Strafe zur Rekluston In das Zwangs, * Arbeitshaus 2 ) C i v l I Den 3» November wurde: l«, in der Rechtssache zwischen der geistll- - chen Verwaltung Ellwangcn,, Klägerin,, und dem Herrn Fürsten Carl August von Höhenlohe Bart:.istein,. Beklagten, ZinS- forderung von 3ß,ooo st. Kapital, und Ersatz gehabter Kapital - Aufkündigungs- Kosten bet.effeud, der Herr Vekl. in die Zahlung der Zinse und Kapitals Auskün- digungs so wie der Prozeß-Kosten, ver-. urtheilt.. Den io. November wurde: r«. in der Ationssache von dem OberamlS- gerichte Gerabronn zwischen G. Michael Rummler und seiner Ehefrau zu Herren- thierbach , Kl., Producenten, Anten,, und dem Schullehrer Andreas Michael Lang, von Billingsbach^ nun dessen Er- ben, Bell. , Produkten, Aken, die Er- füllung einer Zusage betreffend, das unterm L. Juni 1818 e. öffnete Unheil erster In- stanz bestätigt, unter Verurtheilung der, Anten in dir Kosten dieser Instanz.. zu Ellwangen , bis zu gänzlich erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von zwei Jahren verurthcilt, rückM- lich der einzelnen Betrugs - Suwmea Confiskalion erkannt, und wegen der Kosten das Angemessene verfügt. - Senat. An demselben Tage wurde: 3. in der Berufungssache von dem 0^** amrsgerichte Crallpheim zwischen Joh<""' Georg Lay, von Grdningen, Kl., ten, und Johann Michael Spriegel, °OIt Hohnhardt, Bekl. , Aten, ErsütlunS eines Vergleichs betreffend,, die fang wegen versäumter ueunstgtägiö^ Nolhfrist zu Einreichung der Beschwerde schrift, unter Verurtheilung des Anre" in die Kosten, für verlassen erklärt.. An demselben Tage wurde: 4« die Ation von dem OberamtSgerith^ Nereöheim in Sachen des Xaver Ou"- derle, von Uzmemmkngen, Kl., An'e"' gegen Baltas Wunderlc von da, Aten, Sleuerrest bei einem Verkaufe treffendwegen Versäumung der neu"' zig'.ägigen Nochfrist, unter Verurlheilu"S des Anten in die Kosten dieser Jnsta^i» für desert erklärt. An demselben Tage wurde: in Sachen des Friedrich Seybold, v»n g35 Waldenburg, Kl., gegen Simon und Leonhard Rübmann, von der Hohenau, und Michael Schnell, von Löcherhslz, ^ekl., Schuldforderung betreffend, die von Seybold gegen eine Verfügung des Dberamtsgerichts Ochringen ergriffene Ation, als unstatthaft, abgewiesen. An demselben Tage wurde: 0' ur der AtionSsache von dem ObcramtS- öerrchtz Effwangen zwischen dem vormar ^gen Stadtschultheißen Emer zu Ellwan« nun dessen Erben, Bekl., Anten, Und dem Kaufmann Kayfcl von da, ^l., Aten, Entschädigung aus Amts- Verhältnissen betreffend, der in erster Instanz vorgenommene Urcheilö - Publi- kaUons - Akt als nichtig aufgehoben, und, unter Verurrheilung des Oberamtögc- richtS - Personals in die hiedurch verur- sachten Kosten, eine neue gesetzmäßige Eröffnung angeordnet. An demselben Tage wurden: '' in der Rekurssache des Bäckers G. Hautfch und des Müllers C. E. Hautsch zu Rothenburg an der Tauber ^ Königreiche Baiern, die Rekurrenten ihren Beschwerden gegen einen von OteramtSgerichte Oehringen in der ^' schafks Angelegenheit des vormaligen ^NtSverwefers Hautfch, von Neuenstein, ausgesprochenen Präklusio-Bescheid öB&ev wiesen. Den 16. November wurde: 8« in der AtionSsache der Gemeinde BernS- hansen, Bekl., Aiin, nun Antin, gegen den Freiherrn von Stetien, Kl., Anten, nun Aten, ein Zehendrecht in der Brache betreffend, das von dem vormaligen teutschordenschen Oberamte Mergentheim in zweiter Instanz ausgesprochene Itn theil nach vorgängiger Rcsiile tion der antischen Gemeinde, gegen den Nachtheil der im Punkte der Form allen durch ih- rem Anwalt eingctrctenen Säumuiß, unter Compensation der Kosten und Sporteln dieser Instanz bestätigt. Den rr. November wurde: g„ der von dem vormaligen herrschaftlichen GurSpächter Ulrich Prokopp, von Mer- gentheim, wegen des in seinem Debnweftn von dem OberamtSgrrichte Mergentheim angeordneten Verfahrens ergriffene Re- kurs wegen völliger Grundlosigkeit ferner Beschwerden verworfen. Den rä. November wurde: io, in der AtionSsache von dem Oberamts- gerichte Hall zwischen dem Buchdrucker Schweud daselbst, Beklagten, Wider- kläger, Anten, und den Buchdrucker Rvhnfelderschen Erben, Kl«, M-ider- 5 fcetf., Aten, Schadens Ersatz Forderung in der Widerklage betreffend, erkannt, daß die ergriffene Berufung wegen Man- gels an einer gegründeten Beschwerde zu verwerfen, und Ant in die Kosten dieser Instanz zu verurtheilen seye. An demselben Tage wurde: i i. in der AtionS- und NichtigkeitS-Klag- sachs dxs Hoffakcors Hechinger zu Har- burg, Anten, Querulanten , wider das fürstlich Oettingen - Wallersteinsche Rent- amt Kirchbeim, Aken, Querulaten, Vor- zug im Gante des Kbnigl. Bairischen Mauth-Inspektions-Revisors Hutter zu Augsburg, als Besitzer des Fasenhofs zu Jaxtheim betreffend, das ln gedach- ter Gantsache von dem vormaligen Ober- amtSgerkchte Neresheim unter dem n. Mal i8i5 eröffnete LskationS-Urtheil als nichtig aufgehoben, und die Sache an das dermalige Oöeramtsgerkcht Neres- heim zur ordnungsmäßigen Entscheidung zurückgewicsen. An demselben Tage wurde: »2. die in der Berufungssache von dem Ober- amtSgerichte Mergentheim zwischen der Adam Kaistr jchen Ehefrau zu Elpers- heim, Kl., Antin, und Ludwig Fug und Conforten allda, Bekl., Aten, die Vin- dikation verkaufter Grundstücke betreffend, ergriffene Berufung wegen versäumter neunziglägiger Nochfrift zu Einreichung der Beschwerdeschrift, unter Vcrurch^ lung der Antin in die Kosten dieser 2"' stanz, für verlassen erklärt. An demselben Tage wurde: r3. in der Ationssache von dem vormaligen fürstlich Hohenloheschen Obervogteiamt in Waldenburg zwischen dem Kaufmann Johann Daniel Saum In StraS^r?' Imploranten und Anten, und G-^S Friedrich Jäger, von Goldbach, rate« und Aten, Schuldforderung belreb send, das den 5. Oktober 1808 auSö«' sprochene Erkenntniß, so wie das ga^ in erster Instanz statt gefundene fahren, als nichtig kafstrt, das bei Obervogteiamt als Richter angcstellte Pel' sonal in alle Kosten verurtheilt, und weiiere gesetzmäßige Verhandlung ^ Sache bei dem Oberamtsgerichte ringen eingeleitet. Den 27. November wurde: in der Ationssache von dem Oberan'^ gcrichte Aalen zwischen Jakob Sch^^' von Leitenbach, Kl., Anten , und Mitgliedern des Walsengerichtö in Unter' rombach, Bekl., Aten, Schadens betreffend, die von Schäfer miterM 8‘ August d» I. eingelegte Ation tvegel 937 versäumter Nochfrist ;« Einreichung des Beschwerde - Libells für verlassen erklärt, und Ant in die Kosten verurtheilt. An demselben Tage wurde: l5* in der Berufungssache von dem Ober- amtsgerichte Heidenheim zwischen dem Handelsmann und OberamlSgerichkS-Bei- sttzer Stang, von Heilbronn, Kl., Anten, und dem Schmeftmeister Honold, von Königsbrenn, Bekl., Aren, Bürgschaft ^treffend, die Berufung des Klägers, Anten, wegen Versäumung der Nachfrist ju Einreichung der Beschwerdeschrift für verlassen erklärt, und Ant in die Kost«» verurtheilt. An demselben Tage wurde: 6. in der Arionssache vom OberamtSge, gerichte Oehringen der Elisabeths Mag- dalene Schule in Augsburg, Bekl., Amin, gegen die Ehefrau des Gastge- bers Glock, Marie Elisabethe, geborne Breuninger in Oehringen, und Consor- ten, Kl., Aten, die Gültigkeit eines Erb- Vertrags und die Aufhebung eines Kauf- Vertrags und zweier Testamente betref- fend, das vom vormaligen Provinzial- Justiz-Collegium in Ludwigöburg unterm 2. September 1816 gefällte Erkenniniß, seinem ganzen Inhalte nach bestätigt. An demselben Tage wurde: 7. in der Ationssache von dem Oberamts gerichte Heidenheim zwischen Anne Bar- bare Lindenmcimn, von Hürben, Kläge- rin, Antin, und Wilhelm Rühle, Wirth daselbst, Bekl., Aten, Ansprüche aus unehelicher Schwängerung betreffend, de : Beklagte, nachdem er den ihm angetra- genen Eid in rechtsgehöriger Form ab- geschworen hatte, von der gegen ihn an- gestcllten Klage, unter Vergleichung der Kosten, entbunden. Den 29. November wurde: »8. das bisherige Verfahren der vormals temschordenschen Regierung in Mergent- heim in der Rechtssache des vormaligen leuischordeuschen Raths und Amtmanns Besel zu Wachbach, nunmehrigen Obe - acciserö zu Mergentheim, Klägern, gegen die reutschordensche Hofkammer zu Mer- gentheim, nunmehr gegen die Königliche Ober-Finanz-Kammer-Ausstands-Com- mission zu Stuttgart, Bekl., als nichtig aufgehobeu» An demselben Tage wurde: ig. in der Berufungssache vomOberamtS- gerichte Gmünd der Marie Anne von Stahl in Augsburg, nun deren Erben, Llquldanten, Anten, gegen Dominikus Däbler, von Gmünd, Liquidsten, Aten, Vorzugsrecht im Gant der Achilles von Stahl'schen Witiwe betreffend, das Ur- theil erster J-'stanz, unter Verurchei- g38 jung des Anten in die Kosten, bestä- tigt. An demselben Tage wurde: so. in der AtionSsache von dem Oberamts- gerichte Mergentheim zwischen Veit Ne- kermann, von Berndsfelden, Beklagten, IV. Gerichtshof für r.) Crimin Am 5« November wurde: 1. Scholasiica Mohr, von Daugendorf, welche bei dem Oberamtsgerichte Ried» lingen in Untersuchung kam, wegen Ehe- bruchs und dritten Unzuchts-Vergehens, neben Zuscheidung der UntersuchungS» Kosten, mit viermonatlicher Zucht- hausstrafe zu Markgröningen belegt. An demselben Tage wurde: 2. die bei dem Obcramtsgcrichrc Leutkirch in Untersuchung gekommene Vieeorie Wagner, von Oggelshausen, wegen wie- derholter Landstreicherci und wiederholter falscher Namens- undHeimaths-Angabe vor der Obrigkeit, neben Zuscheidung der Kosten, zu einer körperlichen Züchtigung von zehen Iluthensircichen, dreimonat- licher Zuchthausstrafe zu Markgröningen und nachheriger Einsperrung ln dem Zwangs-Arbeitöhause zu Ulm bis zu er- Anten, und dem Peter Kemmer zu Simringen, Kläger, Aten, Kaufvertrags' Erfüllung betreffend, das Urtheil erster Instanz unter Verurtheilung des Ante» in die Kosten theils bestätigt, thells mit Beweis - Nachlaß reformkrt. den Donau-Kreis. a l - Senat. probter Besserung, wenigstens auf ^ Dauer von zwei Monaten verurthei^' zugleich wurde verordnet, daß InquWb* nach ihrer Entlassung unter strenge pe zeiliche Aufsicht gestellt werden soll« Am 8. November ist: 3. gegen den bei dem Oberamtögerich^ Wangen in Untersuchung gekommen^' Johann Baptist Burmann, von wegen zwar kleinen, aber unter erseht renden Umständen verübten Diebst»^^ Ko- und wegen Ehebruchs, neben dem ^ sten- und Schadens-Ersatz, eine fünf1110 natliche Festungsstrafe erkannt workr" Am io. November wurden oCf' urtheilt: 4. auf den Grund der von dem OberaM^ gerichte Ulm geführten Untersuchung' a) Barbare Ekart, von Bolheim, 820 zu- erkannte zehenmonailiche, noch zu einer eilfmonatlichen Zuchthausstrafe zu Markgröningen. Zugleich wurde gegen sämtliche Jn- quistten wegen deS Kosten-und Schadens- Ersatzes das Angemessene verfügt. Am 12. November wurden ver- urtheilt: 5. der bei dem Oberamrsgerichte Ravens- burg in Untersuchung gekommene Ka- 94o meralamtS - Diener Georg Forstner, von Weingarten, wegen Unterschlagung herr- schaftlicher Gelder, verübter Eigenmäch- tigkeiten und dadurch sich zu Schulden gebrachter Dienstvergehen, auch kleinen Betrugs, unter Elnrechnung eines Theils des erstandenen Arrests, neben Cassation und Unfähigkeits-Erklärung zu Verwal- tung eines öffentlichen Amtes, auch Zu- scheidung sämtlicher Kosten und Ersatz des Schadens zu sechöm onal ich er Fe- stungs - Arbeitsstrafe; 6. Joseph Pfarr, von Oggelshausen, wel- cher bei dem Oberamtsgerichte Riedlin- gen in Untersuchung kam, wegen zum sechsrenmal wiederholter Landstreicherek und Bettelns, neben Verfüllung in sämt- liche Kosten, zu d r e i m o n a t l i ch e v FestungS - Arbeitsstrafe, und nachheriger Einsperrung in dem Zwangs - Arbeits- hause zu Ulm, bis zu erprobter Besse- rung, wenigstens aber auf drei Monate. Zugleich wurde verordnet, daß Pfarr nach seiner Entlassung unter strenge orkS- pslkzeiche Aufsicht gestellt werden soll. Am 17. November ist: 7. gegen den bei dem OberamkSgerichte Saulgau in Untersuchung gekommenen Christoph Häker, von Tübingen, wegen Wanderbuchsfälschung, Lügen vor der Obrigkeit, und längere Zeit fortgesetzten arbeitslosen HerumziehenS, neben Sü‘ scheidung der UntersuchungS - Kosten/ sechswöchige Festungsstrafe, und nach- hörige zweimonatliche Einsperrung in dem ZwangS-Arbcitshause zu Rotlenbnrg erkannt worden. An demselben Tage wurdet 8. die heimathlose Calharine Bronne// welche bei demselben Oberamtsgerichte i" Untersuchung war, wegen wiederholter Landstreicherei, und wegen falscher An- gaben vor der Obrigkeit in Betreff ihr^ Geburtsorts, neben Zuscheidung ber Kosten, zur Einsperrung in dem Zwangs Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die von fünf Monaten verurtheilt. Am ig. November ist: 9. der bei dem OberamkSgerichte TettnanS in Untersuchung gekommene Franz Joseph Ehe' titelst 10 Kehle/ von Prkmisweiler, wegen buichs, und Verletzung seines m Handtreue an Eidesstatt abgelegten fprechens, neben Zuscheidung eines afl/ gemessenen Theils der Untersuchung^ fe- sten, mit drei und einhalbmonarll' cher Festungsstrafe belegt worden. An demselben Tage wurde» ver- urtheilt: . Matthäus Sterk, von Altdorf/ welcher bei dem Oberamtsgerichte %a> 9i- vensburg in Untersuchung kam, we- gen mehrerer theils unter erschweren- den Umständen /verübter, theils einfa- cher kleiner Diebstähle, ferner wegen Diebstahls-Versuchs, und Funddiebstahls, und endlich wegen hartnäckigen LäugnenS vor Gericht, neben dem Kosten - und Schadens-Ersatz, zu achtmonatlicher Festungs strafe; *1. auf den Grund der von dem Ober- arme Wiblingen geführten Untersuchung, Alois Wilhelm, von Achsietten, wegen wiederholter Landstreichsrei und Beuelns, neben Zuscheidung der UntcrsnchungS'Ko- sten, zu fünfmonatlicher Einsperrung in dem ZwangS-Arbeilshause zu Ulm. Am ,6. November wurden ver-> urtheilt: r«. der bei dem Oberamrsgerichre Tettnang in Untersuchung gekommene Ich. Bla- ser, von Schnaidt, wegen zweier klei- ner einfacher Diebstähle, welche dessen dritten Diebstahl im rechtlichen Sinne ausmachen, neben Verfüllung in einen angemessenen Theil der Kosten, und in den Ersatz des gestifteten Schadens, zu sechsmonatlrcher Festungsstrafe, und uachheriger Einsperrung in dem ZwangS- Arbeilshause zu Ulm, bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von drei Monaten; ,5. Barbare Grundgeker, von Emers- aker, Königl. Bairischen Landgerichts Wertingen, welche bei dem Oberamtöge- gerichte Ravensburg in Untersuchung kam, wegen verbotswidrigen Wiederein- tritts in das Königreich, wiederholter Landstreicherei, und frecher Lügen vor Gericht, neben Zuscheidung sämtlicher Kosten, zu fünfmonatlicher Zucht- hausstrafe zu LudwigSburg nebst Ab- schied, und nachheriger wiederholter Aus- weisung ans dem Königreiche, unter An- drohung geschärfter Ahndung auf den Wiederbetretungsfall; 14. die bei dem Oberamtsgerichte Ulm in Untersuchung gekommene Regine Kölle von da, wegen wiederholten liederlichen Lebens und gewerbsmäßiger Unzucht, was bei derselben nun den fünften Rückfall in dieses Vergehe» begründet, neben Verfüllung in sämtliche Untersuchungs- Kosten, zu sicbenmonatlicher Zucht- hausstrafe in Ludwigsburg mit Will- komm und nachheriger Einsperrung ln dem ZwangS-ArbeilShause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, aber wenigstens auf die Dauer von sechs Monaten; zugleich wurde verordnet, daß diese Jn- quisitin nach ihrer Entlassung aus dem Zwangs. Arbeitshause unter strenge poli- zeiliche Aufsicht gestellt werden soll. 942 Am 17. November wurden ver- urthrilt: r5. auf die von dem Oberamtsgerichte Ra- vensburg geführte Untersuchung: a) Melchior Uhl, von Nordhofe», wegen theils vollbrachter, theils versuchter Com- masculation und wegen uneigenrlicher so« domitischer Handlungen, unter Einrech- nung eines Theils des erstandenen Ar- rests, zu zweijähriger Festungs -lllr- beitsstrafe; b) Joseph Zech, von Oberrieden, Canr tons St. Gallen, wegen Commascula- tion und uneigentlicher Sodomie, unter Verwerfung des unstatthaften Widerrufs seines Geständnisses, neben Einrechnung eines Theils des erstandenen Arrests zu ein und einhalbjähriger Fe- stungs - Arbeitsstrafe und nachheriger Ausweisung aus dem Königreiche, un- ter Straf-Androhung auf den Wieder- betretungsfall; e) Johann Georg Schmidt, von Jll r- bachen, Oberamts Leutklrch, unter Alif- hebung des ihn von dem Bezücht einer begangegen Sodomie freisprechenden Erkenntnisses vom 28. April i8>?, we- gen nächsten Versuchs der Commaseu- lation und wegen uneigentlicher Sodo- mie zu vierzehnmonatlicher Fe- stungs - Arbeitsstrafe. Zugleich wurde wegen der Kosten das Angemessen« ve^ fügt. An demselben Tage wurde: 16. in der vor dem Oberamtsgerichte fingen verhandelten Untersuchung^ fache gegen den Krämer Anton Egle, Achstetten, wegen wiederholter Tabaks Eliischwärzung, neben dem Versust \iV net Krämerei - Befugniß und der bereits von König!. Steuer-Collegium verfügte!' Confiskalion des eingefchwärzten Tabaks, unter Einrechnung der wegen Zahlung^ Unvermögenheit desselben in Lcibesstraie verwandelten Geldbuße, eine vier mo- natliche Festungsstrafe und Ersatz bet Untersuchungs Kosten erkannt; 27. Ottilie Roth, von Fischbach, welche bei dem Oberamtsgerichte Biberach in Untersuchung kam, wegen großen und wiederholten, jedoch vollständig ersetztes Diebstahls und wegen ConkubinatS, ^ b n Verfällung in die Untersuchung^ K sten und unter Einrechnung eines Theils des erstandenen Arrests, mit fli'' benm ouatlicher Zuchthausstrafe Sl! Dtarkgrbningen belegt. Am 2g. November ist: 18. auf die von dem Oberamtsgerich^ Geißlingeu geführte Untersuchung, Anne Elisabeth: Thvmann, von JßUY, gen wiederholstr Landstreicherei und wegen 943 fortgesetzten unzüchtigen Lebens, unter Aussetzung des Kostenpunktes, zu zwei- monatlicher Zuchthausstrafe zu Mark- gröningen und nachheriger Einsperrung 2.) C! v l Am 9. November wurde: *♦ der von Johann Georg Schüler, von Neuhaus, ergriffene Rekurs gegen das von dem Oberamtsgerichte Tertnang ge- gen ihn ausgesprochene Gant-Erkenntniß mittelst Ordination verworfen. Am i3. November ist: r. ln der Appellationssache von dem Ober- amtögerichte Geißllngen zwischen Johann Jakob Nleß, von Groß-Süßen, Kl., An- ten, und dem K'onigl. Baiernschen pen- sionirten Rentbeamten Hauser zu Pst,l Landgerichts Günzburg, Bekl., Aten^ ein verlassenes Flußbeet betreffend, Ap- pellant mit seinem Gesuch um Wieder- Einsetzung in den vorigen Stand gegen das deserkorische Erkennrniß vom 5. Juni d. I., unter Verurtheilung in die da- durch verursachten Kosten abgewiesen worden. An demselben Tage wurde: ln der Appellationssache von dem Ober- amtsgerlchte Waldsee zwischen Jakob in dem Zwangs - ArbeitShauft -zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von zwei Mona, te», verurtheilt worden. - Senat. Einstein, von Buchau, Kl., Anten, und Xaver Kübele, von Ziegelbach, Bekl., Aten, einen Pferdehandel betreffend, die ergriffene Berufung wegen versäumter neunzigtägiger Nothfrist zu Einreichung des Beschwerde-Libells, unter Verurthei- lung des Anten in die Kosten, für ver- lassen erklärt, und 4. in der Rechtssache erster Instanz zwi- schen dem Knopfmacher Brunnarius zu Stuttgart, Kl., und dem Ober-Postrath Halberstadt zu Ulm, Vekl., eine Wua- renforderung von 28 fl. betreffend , der Beklagte zu Bezahlung der eingeklagten Forderung so wie der Prozeß - Kosten verurtheilt. Am 16. November wurde: 6. in der Streitsache zwischen dem Post- halter Gapp zu Wurzach, Imploran- ten, und dem Herrn Fürsten von Wald- bürg-Zell-Wurzach, Jmploraren , die fernere Reichung einer Pension betref- fend , unter Verurtheilung des Herrn 6 I-nploraten in die aufgegangenen Ko- sten, in possessorio. für den Imploran- ten erkannt; S. in der Appellationssache von dem Ober- amtSgerichte Tettnang zwischen der Königs. Brandschadens - VersicherungS - Kasse Bskl., Antin, und der Wittwe Maier, von Rudenweiler, Kl.^ Atin, Zurück- forderung des unter dem Namen Hei- rathgut in die Ehe gebrachten Vermö- gens betreffend, wegen versäumten zer- stdrlichen Termins zu Antretung des der Atin nachgelassenen Beweises » das unterm i5. September d. I. bedingt ausgesprochene reformatorische Erkennt- niß unbedingt bestätigt; ?■. in der Appellationssache von dem Ober- amtsgerichte Göppingen zwischen Chri- stoph Mohring, von Hainingen,, als Pfleger des abwesenden Leonhard Au- wbrter, von Maitis, Bekl., Anten, ge- gen Christoph Keßler-, von Adelberg,. Kl. , Aten, Entschädigungsforderung betreffend, die Berufung wegen versäum- ter neunstgrägiger Nslhfrist zn Einrei- chung des Beschwerde -Libells, unter Verurcheilung des Anten in die Kosten,, für verlassen erklärt. Am 20. November wurde; 8. die Debitsache des verstorbnen Pfarrers- Eugen von Henzler zu Danket/wciler durch Gantverweisung erledigt; 9. das Gesuch des David Kaufmann, von bllm, um Wiedereinsetzung in den vori- gen Stand gegen das desertorische kenntniß in seiner Appellationssacho 8C* ßcn den Kaufmann Peter Auer allda, eine- abgetretene Schuldforderung von betreffend, verworfen.. Am 27. November ist: 10. in der Wechsel - Klagsache des Kauf- manns Friedrich Holl, von Oberd'fcbi"' gen, Kl., gegen den Grafen Frieds von Fngger zu Kirchberg, Bekl., letz e» rer zu Bezahlung der ekugeklagten Äkrcb' selforderung nebst Interesse und Kost^ verurtheilt worden. Äm 29» November wurde: -1. in der Appellationssache von dem 0UP amtSgerichke Waldsee zwischen den sterguts Käufern zu Waldsee, Stadtra^ Widenbach und Consorten, Kl., ^ ten, und Lorenz Fimpcl, von borg, Bekl., Aten, Ersatz eines i" de«' 5faver Stropp'schen Conkurö vekloheeu gegangenen KlosiergutS-KaufschillingSrest^ betreffend, die eingewandte Beruf""« wegen Mangels einer gegründeten schwerde, unter Verurtheilung des ten in dir Kosten, verworfen; lJ« in der AppellationSsachs von dem Ober- Amtsgerichte Göppingen zwischen den Er- ben der Prälat Sprenger'schen Wittwe, Kl., Amen, und dem Ober - Acciser Hartmann zu Göppingen, Bekl., Aten, KaufsvertragS - Erfüllung betreffend, das Erkenntniß des Richters erster Instanz, unter Vergleichung der Kosten, abgeün- derl; in der Appellatiönssachr von dem Ober- amksgerichte Waldsee zwischen Johann Georg' Steinhäuser zu Huggcnlaubach, Kl., Anten, und dem Wirth Gebhard Mancher,, von Untcrschwarzach, Bett»». Aten, einen Kaufschillings - Rest betref- fend , die ergriffene Berufung wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde, unter Verurtheilung des Anken in die Kosten verworfen; eben so wurde erkannts v4«- in der Appellationssachc von dem Ober- amtSgerlchte Tettnang zwischen Richard Stark, von Rosenharz, Liquidauten, Anten, und der Amtspflege- Tettnang, Mit-Liquldantin, Atin, Vorzug in dem Gante des Joseph Knöpfler betreffend. Stuttgart drn-2v, December i3,r. Mauel er« Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. ..... ' ' ■ ■ ■ ■ ' ^. if , ■ ' ,/ »'. 7 ->£i *V ; ?»• J0‘. - 94? Nro. g4- Königlich - WürttembergischeS Staats - und Regierungs - Blatt. Montag den 5>. December 1821. l. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst-Nachrichten. elne Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 12. d. M. den seitherigen Ober-Acciser Sand- berger im Kamer>.lamtS - Bezirk Bieüg- heim nach seinem Ansuchen von dieser Stelle entlassen, und solche dem Amtmann Sand- berger zu Bdnnigheim, gnädigst zu über- ragen geruht. Sodann haben Höchstdiefelben durch Dekret vom r5. d. Ät. dem bei Ihrer Majestät der verwillweten Königin ange- stellten Geheimen Sekretär, Hofrath Tho- mas, den Titel und Rang eines Legations» Rachs zu ertheilen geruht. Unterm 27. d. M. wurde dem zu der katholischen Pfarrei Ballmertöhofen, Land- kapitels Nereüheim, ernannten Pfarrer Spöttl vom Schloß Neresheim, und dem zur katholischen Pfarrei Laurerbach, Landkapitels Oberndorf, ernannten, von Deuchelried gebürtigen Conrad Schmid, bisherigen Vikar in Bühlerchann, die Kö- nigliche Bestätigung ertheilt. Unterm 18. d. M. wurde der Wacht- meister Ferdinand Graf v. Norrmann- Ehrenfels des dritten Reiterregiments, zum Unrerlieutenant bei dem zweiten Rei- ter-Regiment ernannt. 948 II. Verfügungen d e r Departements. A.) Der Departements des Innern und der Finanzen: der Ministerien des Innern und der Finanzen. Verordnung wegen Ertheilnng Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 3o. Sept. d. I. die bisher dem Steuer ^ Kollegium übertragene Ertheilung der Wirth- schafts-Konzessionen aller Art, als einen Ausfluß der Gewerbs-Polizei, den Regie- rungs-Behörden zugewiesen haben: so wird in Gemäßheil dieser höchsten Verfü« gung Folgendes hiemit verordnet. 1. Wer eine persönliche Wirchschasts« Gerechtigkeit erlangen will, bar sich von nun an mit seinem Gesuche an das ihm Vorgesetzte Oberamt zu wenden. Wer eine dingliche Wirthschüfts- Gerechtigkeit r-ochsucht, hat seine Bilt, schrift an die betreffende Kreis-Re- gierung zu richten, und dieselbe gleich- falls dem Oberamt zu Erstattung des Beiberichts nizustellen. 2. Das Oberamt hat in beiderlei Fällen vor allen Dingen sowohl den betreffen- den Gemelnderalh über das Gesuch zu vernehmen, als mit demjenigen Kame- l ralami, welchem nach der Verordnung vom 24. Juli d.I. (Staats-und Re- Wirchschasts -Konzessionen. gierungö.Blatt Nro. 5*. S. 496 1,1,15 folg.) die Umgelds - Verwaltung i"1 Oberamtö-Distrikte übertragen ist, Rü^ spräche darüber zu pflegen. 2. Dem Gemeinderath liegt ob, über daS ihm mitgejheilte Gesuch sich gutächlli^ zu äußern, insbesondere aber nach leitung der Verordnung vom i8. gust 1809 (Staats - und Regierung^ Blatt von 809. Nro. 4 ,. S. 349^ umständlich anzugebcn: a) wie viele Einwohner der Ort zähle, und ob er für Wirthschaflk-Gewerbe gut gelegen scy; d) ob und wie viele Schild-Speist-'"^ Gassen - Winhe bereits dastlbst o*** Händen seyen, ob alle wirklich Wirth^ schaft treiben, oder wie viele von rer Konzession keinen G-brauch che» und warum nicht? auch ob die vorhandenen Wrthschafken ein Ba"N- recht für sich haben oder nicht? c) ob der Bittsteller ein gutes Prädikat habe, Vermögen besitze, und bereits ein anderes Gewerbe treibe, das if"11 einen hinlänglichen Unterhalt gewähre? ob er nicht in amtlichen Verhältnis- sen stehe, die ihn von Wirchsch»fts- Gewerbe auöschlisßen? ü) ob sein Haus zu Einrichtung einer Wirthschrft geeignet sty? ob es in- nerhalb oder außerhalb Etters stche? Das Kamcralamt hat nicht allein da, wo ähnliche WirthschaftS-Gewerbc,welche Eiaeruhum des SiaalS sich bcsindcn, dem Gesuche entgegen stehen können, das Oberamt hierauf aufmerksam zu wachen, sondern auch demselben seine Ansicht über die im Fall der Konzession anzusetzenden. Gebühren mirzutheiksn. 'J' Nach eintzelangter Aeußerung des Ge- meinderalhs und dcS KameralamtS ist es Sache des Oberamts, in Fallen,, wo es sich von einer blos persönlichen Wirtbschafts-Gerechtigkeit handelt, un- ter pflichkmäßiger Berücksichtigung der etwa entgegenstehenden rechtlichen oder polizeilichen Gründe, über das Gesuch zu erkennen, und hienach die Konzession entweder zu ertheilrn oder abzuschlagen; in Fällen aber, wo eine dingliche WlrthschaftS - Gerechtigkeit nachgesucht wird, die Bittschrift unter Anschluß jener Aeußerungen und unter Beifü- gung seines eigenen Gutachtens mit Bribericht. an die Kreis-Regierung. eiuzusinden, welche sofort das Geeignete hierauf zu verfügen hat. 6» Wird die Konzession ertheilt, so ist zugleich mit ihr auch der Ansatz der zu entrichtenden Gebühren auszuspre- chen. Zu Vermeidung von Mißver- ständnissen sind dle Zahlen hiebei stet- mit Worten auszuschreiben» 7» Diese Gebühren sind im Allgemeinen nach der Ordnung und Instruktion für die Erhebung des Umgelds und der übrigen Wirtbschafts - Gefälle vom 4. März i8t5 (Staats - und Regierungs- Blatt von ,8 »5.. Nro. 16. Beil. S. >3.ö) zu bemessen» L. Was den Betrag des Konzession-- Gelds betrifft, so wird solches nach der UmgcldS-Ordnung vom Jahr »8,5. ss. g.. und den bisherigen Vorgängen nach fol- genden Klassen und Zwischenstufen, an- gesetzt : a) bei den Schild- Wirthschaften mit dinglichem Rechte, in der ersten Klasse ivofl. bis i,ofl., Inder zweiten Klasse6v fl. 70 fl. 80fl. oder 90 fl., 4 in der dritten Klasse,5fl. 5ofl. 55 fl. 4v fl. oder 5o fl., (mit nur persönlichem Rechte durchaus die Hälfte obiger Ansätze); b) bei den Speise«Wkrthschaften, in der ersten Klasse 40 fl. bis 5v fl , in der zweiten Klasse 20 fl. 24 fl. 3o fl. oder 36 fl. , in der dritten Klasse 12 fl. i5 fl. oder i8fl.; c) bei den beständigen Weinschenken 5 fl. v fl. 8 fl. 10 fl. oder 12 fl., (bei unbeständigem Ausschank erkauften Weins oder Obst-Mostes mit Einschluß de» Rekognilions - Geldes auf 1 Eimer Wein 3c> kr., "und auf 1 Eimer Obst- Most r5 kr.); 6) bei den Bierschenken 4 fl. 6 fl. oder Lfl.; <;) bei den Brantwein- und Essig-Schen- ken, und zwar sa) Schenken im Ort 2 fl. 3 fl. oder 4 fl., bl») Hausirer eben so, ec) wenn beide Gewerbsarten mit einander verbunden wer- den 4 fl. b fl. ooer 8fl.; f) bei Obstnrost Schenken 2 fl. 3 fl. oder 4 5-; g) bei Bier- Brantwein- Esflg-Braue- reien, die im Großen und fabrik- mäßig betrieben werden- mit oder ohne Ausschank, mit dinglichem Rechte 80 fl. "0 fl. »der i5o fl., mit persönlichem Rechte die Hälfte! b) bei Bierbrauereien im Kleinen (P&* sönlich) mit oder ohne Ausschank 16 fr so f{. 26 fl. 3o fl. oder 40 fl.» l) bei Brantwein-Brcnnere.ken im Klon neu mit dem Ausschank im Ort 4 §' 6 fl. oder 8 fl., wenn aber kein Ausschank damit vett knüpft, und der Brennhafen nur vtt- miethet, und Ander» um den >ohn 8(' brannt wird, 2 fl. 5 fl. oder 4 fl. ; lr) bei Essig Siedereien im Kleinen oder ohne Ausschank ^ fl. ib fl. -6 fl. oder Sn fl., (das Recht zu Hausiren muß von de" Brennern und Essig - Siedern in jed-n1 Falle (g—U) besonders nachgesucht, dafür die obige Konzessions-Taxe (iil. e- besonders bezahlt werden); i) bei unbeständigem Weinschank, eigenem Gewächse, wenn er bis Ztveite duartal fortdaucrt, > st'- m) bei Erweiterung oder Transferir"1^ einer schon früher erlangten tkgung die in dem angeführten fe£e §. g, bestimmten Gebühren» 9» Bei Ausmittlung der Krasse 111,6 Stufe im einzelnen Falke istM1* 9Öi auf die Beschaffenheit des Orts, ob er nämlich eine Stadt, oder ein Dorf oder Weiler, wie groß sein Umfang und seine Bevölkerung sey, ob sich eine besuchte Straße hindurch ziehe, ob meh- rere Bezirks; Beamte ihren Wohnsitz darin haben, ob Jahr Märkte darin ge- halten, ob bedeutender Handel und Ger Werbe darin betrieben werden, ob ein- gepfarrte Orte dazu gehören oder nicht, theils auf die Anzahl der schon früher im Orte vorhandenen Wiris-schaften zu sehen; auch sind die von dem Steuer- Kollegium bisher unter ähnlichen Um- ständen ausgeschriebenen Ansätze als An- haltpunkte zu behandeln. rc>. Sollte hiebei die Ansicht des Ober- amts von der des Kamsralamts abwei- chen: so ist Bericht darüber an die Kreis' Regierung zu erstarren, welche, ubihigcnfalls, unter Rücksprache mit dem Steuer-Kollegium, über die Größe des anzusetzenden Konzessions Gelds zu entscheiden har. r r. Von jeder Konzession, so wie von dem Betrage der dafür angcsetzten Gebüh- ren , hat das Oberamt dem Kamerals amt schriftliche Nachricht zu geben. Die- ses ist verpflichtet, die Miltheilung dem mit der Erhebung des UmgeldS beauf tragten Beamten zuzustellen, der fle seiner Rechnung beizulegen hat. Außerdem haben die Kreis - Regie- rungen über die von ihnen ertheilten Konzessionen und augesetzten Gevühren ein namentliche« Verzeichniß nach Oberamts - B zirken zu führen, und solches nach Ablauf eines jeden Quar- tals dem Steuer-Kollegium zu überge- ben. Ein gleiches Verzeichniß haben die einzelnen Oberämrer über die Kon- zessionen, die sie selbst ercheilt haben, und über die dafür angesetzten Gebühren mit jedem Quartal an da« Steuer- Kollegium einzusenden. rr. Die Gesuche um Erlaubniß zu Auf- stellung eines Billards oder Errichtung eines Kaffeehauses sind eben so wie die Gesuche um Erthetlung einer dinglichen Wirthschafts - Gerechtigkeit unter ober- amtlichem Beiberichre bei den Kreis- Regierungen einzureichen, welche im Falle der Konzession die in der Tax- Ordnung vorgeschriebene Taxe dafür anzusetzen haben. Stuttgart den io. December i8iu Schmidlin. Weffherlin» L.) Des Departements des Innerin Des König!. Studienraths. Aufforderung zur Bewerbung um Lehrstellen an den hohem katholischen Bildungs-Anstalten des Königreichs. Bei den höheren katholischen Bildungs- Anstalten des Königreichs (Gymnasien, Lyceen, lateinischen Schulen) sind theils gegenwärtig einige Lehrstellen eröffnet, theils sollen mehrere neu errichtet werden; z. V. in Ellwangen bei dem obern Gymasium eine (hauptsächlich für Rassische Philolo- gie und hebräische Sprache) mit einem Gehalt von 65o fl., bei dem untern Gym- nasium eine an einer mittleren Klaffe mit einem Gehalt von 65o flch und die an der untersten Klasse rnkt 5->o sr. Die Unterzeichnete Stelle ist vermöge höchster Entschließung Seiner Königli- chen Majestät vom -.d. M. beauftragt, dieses öffentlich bekannt zu machen, und Candidaten katholischer Confession, welche Fähigkeit uud Neigung zu Uebernahme sol- cher Stellen haben,, aufzufordern, sich des- halb bei dem König!. Studienrath zu mel- den, wobei ausdrücklich bemerkt wird, daß zur Bewerbung auch taugliche Ausländer zugelaffen werden. In den diesfallssgen Eingaben haben die Bewerber neben ausführlicher Angabe ihrer Personalien (Geburtsort, Jahr und Tag^ seitherige Laufbahn, -gegenwärtigen haltsort, und gegenwärtige Dienst-Verh'^' nisse) insbesondere auch anzuzeigen, in K chen Fächern und für welche Stufe Schülern sie selbst sich hauptsächlich füe fähigt halten, und somit auf welche tung von Lehrstellen ihre Bewerbung richtet siy. Inländer haben ihre ben den betreffenden Dekanatämtern r Beförderung an den Studienrath mit cit*c,Tl Beiberlcht zuzustellen, Ausländer '' die ihrigen mit den erforderlichen ZeuS>^^ sen über die wesentlichen Punkfe, namens auch über ihr sittliches Verhalten beleget' Bewerber, welche nicht bereits eine fung bei der diesseitigen Behörde erstatt" haben, werden zu Erstehung einer solche" hieher einberufen werden. UebrigcnS auch solchen, mit welchen schon einmal a" diesseitige Anordnung eine Prüfung fä* ^ Lehrfach vorgenommen worden ist, und bei einer neuen Prüfung eine bessere fähigung beurkunden zu können glauben' frei, sich um eine solche zu melden. Stuttgart den 17, Hecember iLri. Süskind. S5Z Dienst - Erledigung. Der pensionirte General der Infan- dieses Monats zu Stuttgart geM, von Beulwiz, ist am 2,. ben. Berichtigung. Dir in Vorschrift wegen Abänderung bisherigen VerwalrungS - Formen bei Waisen - und ZuchchauSgefäUen vom ^-August »8ri (Staats-und Regierungs- blatt Nro. 63. S. 636 und 637) ent» ^itenen Stelle in Betreff der von neu aufgenommenen Bürgern zu bezahlenden Gebühr ist auf folgende Weife zu berichtigen: „ Die Gebühr, welche ein neu auf- „ genommener Bürger mit 1 fi., eine „ Bürgerin mit 3o kr. und ein Kind „ mit 16 kr. zu bezahlen hat. “ Gedruckt bei 0. Hasselbrink, Buchdrucker. } y; - r ri V » ■ .' ;.*v' v. '? V Register fi b er. das Königlich-Württembergische Staats - und Rcgicmngs-Blatt v o in Jahr 1821. I. Chronologisches Verzcichmß der im Jahre 1821 erlassenen Gesetze und Verordnungen. December >8rc,. *3. Regierung des Neckar-Kreises. Bekanntma- chung , die Carl von K n i e st ei t'sche Stiftung betr., 7. 27. Ministerium des Innern. Die Belobung des Gensd'armerie'-Lbermanns Hehl in Tuttlingen betr., 7. 28. Ministerien der Justiz und der auswärtigen Angelegenheiten. In Betreff einer provi- sorischen Uebereinkunsc mit der Großher- zogl. Badenschen Regierung über die Ein- richtung der höher« Civil-Gerichts-Jnsian- zen für den Condominat-Ott Widdern, 4. Januar 1811. Studienrath. Bekanntmachung in Betreff der hiernächst statt habenden Prüfung sol- cher Jünglinge, welche für das Studium einer höher» Wissenschaft die Universität beziehen wollen, i5. L. Finanz-Ministerium. Verordnung, die Nach- gebote bei öffentlichen Auf - und Abstreich- Verhandlungen über Gegenstände der Fi- nanz-Verwaltung betr., 23. 10. Ministerium des Innern. De» Besuch der Landes - Universität betr., 14. n. Kathol. Kirchenrath: a) Die Dienst - Prüfung der kathol. Geist»' lichen betr., 2». b) Die Prüfungen der kathol. Schullehrer und Schul-Candidaten betr., ibij. i5. Königl. Verordnung, die verlängerte Verta- gung der Staude-Versammlung betr., 17- — Ober-Rekrutirungsrath. Vorladung der Mi- litärpflichtigen zur Berichtigung der Ne- krutirungs - Listen und zur Ziehung des Looses für die diesjährige Aushebung, 21. 29. Justiz - Ministerium. Erkenntnisse der K önigl. Gerichtshöfe vom Monat December 1820, 25. 4 Februar. 7. Ministerium des Inner». Allgemeine Be- kanntmachung , die landwirthschaftlichcn Feste betr-, 66. 16. Kön. Verordnung. Die Einführung des Land- boten - und Güter-Fuhnvesens betr., nebst dein Verzeichn iß derjenigen Gegenstände, über welche, außer dem Briefwechsel, die Verordnung die genauere Bestimmung ent- halt, 69. 29. Studienrath. Bekanntmachung der zum aka- demischen Studium höherer Wissenschaften legitimirtcn Jünglinge betr., 128. 20. Evangelisches Consistorium. Schul-Conferenz- Direktoren betr., 124. März. 2. Kriegs - Ministerium. Bekanntmachung in Betreff der Prüfung derjenige» Jünglinge, welche in die Anstalt für Offiziers-Zöglinge aufgcnommeu werden wollen, 12N. — Kdnigl. Verordnung. Die Aushebung für das Jahr 1821. betr., 117. 3. Ober-Rekrutirungsrath. Die Vertheilung der auszuhebenden 4000 Rekruten aufdicKreis- und Oberamts-Bezirke betr., 118. — Justiz-Ministerium. Erkenntnisse der König!. Gerichtshöfe vom Monat Januar 1821,81. 5. Studicnrath. Die Anordnung der Visitation der lateinischen Lehr-Anstalten des König- reichs betr., 137. 9. Finanz-Ministerium. Bestimmung für den Kasten- und Keller- auch Achs-Abgang bei obcrfinanzkammerlichen Vorrathen, 1.12. 1.3. Ministerium des Innern. Die neue Brand- schadens-Umlage betr., 136. i3. Evangelisches Eonffstorium. Das Anschaffen einer von dem Sekretär S ch m i d l i it zu Stuttgart heransgegebcnen Schrift aus den Gemeinde- und Stiftungs-Kassen betr., U8- — Dcsgl. Die Schul-Conferenz-Dircktorcn betr-, rä9- 14. Gesetz, die Uebernahme der Staatsschulden von den neuen Landesthcilen betr., 139- — General-Direktion der König!. Württemberg- schon Posten. Bekanntmachung, die &n' führung eines neuen Postwagen - zwischen Stuttgart und Ulm, und die Einstellung des bisherigen Postwagen-Eui- ses zwischen Stuttgart und Göppiuge" betr., i52. 16. Medicinal- Collegium. Belehrung über die Klauenseuche der Schafe und hierauf stch beziehende Anordnung, 149. 17. Ministerium des Innern. Den Fourüg^ Vergütungs-Preis für die Gensh'armerie betr., 148. *9- Studienrath. Die Einsendung der.Notize» wegen der Jahr-Märkte zum Behuf der Aufnahme in den Kalender betr., i54- 20. Ministerium des Innern. Die Belobung des Oberamtmanns Deißler zu Rottciiburg betr., 148. 21. Seminar-Jnfpektorat. Die Prüfung der das Haupt-Schullchrer-Seminar ueu uus zunehmenden Jünglinge betr., i5i- 22. Katholischer Kirchenrath. Das Schul-Äuspr^ torat Munderkingen betr., i54- 26. Finanz-Ministerium. Königl. Verordiiu»S- in Betreff des statistisch,- topographische" Bureau, i55. April. *■ Rektoratamt der Universität Tübingen. Be- kanntmachung der Vorlesungen auf der Universität Tübingen, wie sie -von der akademischen Behörde für das bestehende Sommer-Halbjahr a »gekündigt sind, i58. 3' Evangelisches Consistorium. Die Einführung der gemeinnützlichen Schrift: „Die Volks- Schule" betr., -66. 3- Ministerium des Innern. Erinnerung an das Verbot in dem tz. r. der Brand-Vcrsiche- rungs-Ordnung vom Jahr 1807, in Be- ziehung aus eine öffentliche Bekanntma- chung der Feuer -Versichcrungs- Bank des deutschen Handels-Standes, 196. '2. -Katholischer Kirchenrath. Das Schul-Jnspek- torat Oberndorf betr., ,97. Staats - Schulden - Iahlungs- Kaffe. Erin- nerung an die König!. Obcramts-Pflcgen, betr. die Ablieferung der Militär-Cau- tions-Gelder, 198. ' Katholischer Kirchenrath, Die Industrie-Schu- len, und die Schrift des Sekretär Schm i d- lin darüber betr., 202. *6. Justiz -- Ministerium. Erkenntnisse der Ge- richtshöfe vom Monat Februar 1621, 167. Königl. Dekret. Gesetz wegen der Umlage des letzten Drittheils der direkten Grund- Häuser- und Gewerbe-Steuer für das Etats-Jahr 18-°/-.., isi5. Justiz-Departement. Straf-Erkenntniß gegen den Amtsschreiber Bozenhard und den Stiftungs-Verwalrungs-Dicncr K u p fe r- sch m i d, 598. Ministerium des Innern. Allgemeine Be? kanntmachung derTermine für die lanK wirthschaftlichcn Partikular - Feste, 204. 18. Justiz-Ministerium. Bekanntmachung, die Gesuche uln Unterlassung der öffentlichen Bekanntmachung von Straf-Erkcttntniffc« betr., 200. 20. Obcr-Rekrutirungsrath. Vorladung der ab- wesenden Militärpflichtigen zur Nachaus- hebung , 204. 25. Justiz-Ministerium. Bekanntmachung, d,e bevorstehende Semestral-Prüfung bei dem Königl. Ober-Tribunal betr., 201. — Ministerium des Innern. Aufforderung zur Vollziehung der gegen die Thcilnahmc au auswärtigen Lotterien bestehenden Verord- nungen betr., 201. 26, Katholischer Kirchcnrath. Die von dem Taub. stummen-Lehrer Alle in Gmünd heraus- gegebene Druckschrift über den Unterricht der Taubstummen betr., säe. Mai. 3. Ministerium des Innern. Nachtrag zu der Bekanntmachung wegen Vertheilung der , landwirthschaftlichen Partikular-Preise für die vorzüglicher» Hausthiere, 2v5. 4. Evangelisches Consistorium. Die Einberu fung der evangelischen Schullehrer, Pro- visoren und Jncipicittcu zur Consisiorial- Prüfung, 206. - — Steuer-Collegiinn.. Dekret an sämtliche Obcr- ämter wegen der Umlage des letzten Drit- tels der direkten Grund-Häuser- und Ge- werbe-Steuer, für das Etats-Jahr i8*><, betr-, 206. 6 4. Evangelisches Consistorium. Schul-Eonferenz- Direktorcn betr., 253. 5. Ministerium des Innern. Verleihung der silbernen Verdienst-Medaille an den Gens- d'armeric-Obermanii Hehl zu Tuttlingen, 252. 14, Justiz-Ministerium. Erkenntnisse der Gerichts- höfe vom Monat Mürz 1821, 209. 16. Staats-Schuldcn-Aahluiigs-Kasse. Die Ver- gleichung der im Etats-Jahr 18% be- zahlten Zinse.betr., 253. — 7. Cataster - Commission. Ankündigung, die Einrichtung einer Zcichnungs- und litho- graphischen Unterrichts-Anstalt betr., 261. — Ministerium des Innern. Verleihung der goldenen Civil-Verdienst-Medaille an den Orts-Vorsteher Kaipf in Hcrbrechtingcn, 296. 19. König!. Dekret. Das Gesetz über die Erhe- bung und Verwaltung des Umgclds betr., 255. — Regierung des Neckar-Kreises. Bekanntma chung, die Einsendung der Obcr-Einbrin- gcrei-Rechnungcn über die Zuchthaus-Ge- fälle betr., 296. — Medicinal-Collcgium. Bekanntmachung eines vorzüglichen Mittels gegen den Band- wurm , 304. 21. Ministerium des Innern. Verleihung der silbernen Verdienst-Medaille an den Schul- lehrer Maurer zu Neckarthailfingen, 296. 22. EvangelischesConsistorium. Schul-Conferenz- Direktoren und die Erledigung einiger Pfarreien betr., 3oi. r3. Ober-Rechnungs-Kammer. Wegen Erledi gung der Forderungen an die Staats-Kass 297. 26. Steuer-Collegium. Verordnung wegen des letztmals vorzunehmcnden Umgclds-Ab- stichs auf den letzten Juni d. I., -97- Justiz-Ministerium. Bekanntmachung in be- treff der Einsendung der Gebühren für das Staats- und Regierungs-Blatt auf das zweite Semester 1821, 3oo. 26. Justiz-Ministerium. Erkenntnisse der Ge- richtshöfe vom'Monat April 1821, 26a- 29. Ministerium des Innern. Vorläufig besetzte Revisorat - Stelle bei der Regierung des Neckar-Kreises betr., 3o/,. Iunk. 4- Ministerium de6 Innern und der Fl'uanZtN' Vorschrift die Ausbezahlung und Verrechn nung der auf den Etat des Ministeriums des Innern kommenden Straßen - u»b Brücken-Baukostcn bctt., 3oj. ~ Ministerium des Innern. Vorschrift in treff des Wirkungskreises des Oberam^ manns und der Orts-Behörden bei dc»> Straßen-Bauwesen des Staats, 5io. 6. Ministerium des Innern. Den Fourage^em gütungs-Preis für die Genöd'armeric &cfr'' 317. — Desgl. Erinnerung wegen Einsendung Gcnsd'armcrie-Kosteu-Vcrzeichnisse, 7' — Evangelisches Eonsistorium. Die Erledig'"^ des Dekanats der Diöcese Gcißlingc" Z" Altenstädt betr., 3,8. — Desgl. Die Erledigung des Dekanats Nun» ftadt betr., 318. 7 l2- Justiz-Departement. Rechts-Erkenntniß über R e i ch h e r z e r, von Aufhausen, 399. *8- Staats-Haupt-Kassen-Vcrwaltung. Verord- nung in Betreff des Drucks und Ver- kaufs der Kalender, 029. 20• König!. Dekret. Gesetz, die Gehalte, Tag- gelder und Reise-Kosten der Mitglieder der Stände-Versammlung und des Aus- schusses, so wie der ständischen Beamten und Diener betr., 3ig. Desgl. Gesetz, die Einberufung der abwesen- den Mitglieder des ständischen Ausschus- ses betr., 522. Sl< Ministerium des Innern. Privilegium für den ausschließlichen Verkauf neu erfunde- ner Getreide-Handmühlen, 3/,/,. 32, Frucht- und Wein-Verwaltungs-Commission. Früchte-Verkauf betr., 33o. Evangelisches Consistorium. Das erledigte Diakonat Münstngen betr-, 343. 23. König!. Dekret. Gesetz, den Ablösungs-Maß- stab für die Grund-Abgaben betr., 527. König!. Bestätigungs-Urkunde der Geschäfts- Ordnung für die Kammer der Abgeordneten, 33 r. "0. Desgl. Gesetz über die Gerichts - Sporteln, 349. Desgl. Gesetz in Betreff der Straf-Rekurse, 36g. Evangelisches Cvnsistorium. Die erledigte Pfarrei Dachtel betr., 368. 3.-- Königs. Dekret. Gesetze die Aufhebung der bisherigen Tabaks-GefÄl-Berwaltung, und die Einführung einer Auflage auf den Ta- bak-Handel betr., Z45. 27. Finanz-Ministerium. Verordnung an sämt liche Kameral - und Ober - Aeciscämter, Veränderungen in den indirekten Abgaben betr., 359. 28. König!. Dekret. Gesetz über die Straßen bau-Abgaben, 36i. — Ministerium des Jmsern. Verordnung, die bei Ertheilung der polizeilichen Erlaubniß zum Besitz vou Fcuer-Gewehre» in Bezie- hung aus Abschraub-Gewehrc zu machende Bedingung betr., 400. — Königs. Dekret. Gesetz über die Verhältnisse der Civil-Staats-Diener, 441. 29. Desgl. Gesetz, betreffend die Aufhebung dcS Ausfuhr-Zolls von Lebensmitteln, 867. — Desgl. Abgaben-Gcsetz für die Etats-Jahre 1820—1823, 377. — Desgl. Gesetz wegen weiterer von den neuen Landcsthcilen zu übernehmenden Staats- Schulden, 38g. 30. Ministerium der Justiz und des Innern. Verordnung in Betreff der Controlle über die Vornahme der Zubriiigens-Jnveuture» und der Theilungen bei außer ihrem Wohn- orte getrauten oder gestorbenen Personen, 399- — Ministerium des Innern. Privilegium für eine neu erfundene Hand - Gerbmühle, nebst Verlängerung eines Privilegiums für cineHaud-Mahlmühle, 39Z. — Königs. Dekret. Abschied, die Organisation der Gemeinde-Verfassung, der Oberamts- Verfassung, die Rechtspflege f das Nota- riats-Edikt, und die Kreis-Stellen betr., 469. 8 m. Evangelisches Conststorium. Die erledigte Pfarrei Oberstcnfcld betr., 44». Juli. 4Y Finanz - Ministerium. Verordnung die der Staats-Schulden-Zahlungs-Kasse für das Jahr r6-'/4zugewieftncn Einnahmen betr., 4oi. 6. Evangelisches Conststorium. Die erledigte Pfarrei Deizisau bcrr., 440. 9. Ministerium des Innern. Gesetzliche Be- stimmung wegen der künftig zu entrichten- den Beschäl- Gebühr, 457. — Desgl. Verordnung wegen Bezahlung der Ldhnungs- und Vcrpflegungs-Entschädi- gungs-Gelder an die Gensd'armerie, 43g. 12. Justiz - Ministerium. Erkenntnisse der Ge richtshöfe vom Monat Mai >821, 4o5. — Katholischer Kirchenrath. Eine Stiftung von 400 Gulden betr., 468. 13. Regierung des Donau - Kreises. Belohnung für den Entdecker boshafter Brandstifter, 468. , , i5, Königl. Dekret. Gesetz, bie- Herstellung» eines provisorischen Steuer-Catastcrs betr., 457.. — Desgl. Deklaration in Betress der gegcnseitft gen Aufhebung des zwischen der Krone Württemberg und dem fürstlichen Hause Für-stenbcrg bestandoncu Jehen - Verbands, , 491. 07.. Evangelisches. Consisioriuni.. Schul - Con- fcrenz-Direforen betr., 494- 2», Steuer - Colsegium, Dekret an sämtliche Kamera! - und Ober - Acciseärnter, die. Veränderung des Termins zu Vornahme der Patent-Accise-Clüsslfikatiou, 494- Desgl. Dekret an sämtliche Kamcral- und Ober - Acciscamter, die Ausstellung der Straßen-Abgaben-Patente betr., 495- Desgl. Dekret an sämtliche Ober - »«d Kamcralämtcr, die Bezeichnung der für die künftige Umgcld-Verwaltung bestimm? ten Beamten betr., 4g5. — Desgl. Dekret an sämtliche Obcramter, wegen der Umlage der direkten Grund-Häuser-uu^ Gewerbe-Steuer, lind der auf die Staats Kasse übcrnonimeiicn Aints-Corporatio"^ Lasten für das Etats-Jahr 18%, 499- — Evangelisches Conststorium. Die erledigt Pfarrei Onstmettingen betr., 547- 25. Staats-Schulden-Zahlungs - Kasse. Die ^ liefcrung der dieser Kasse angewiesenen falle betr., 578. 26. Desgl. Die Urkunden wegen Befreiung yßl1 der Kapital-Steuer betr., 579. 28. Ministerium des Innern. Bekanntmachung wegen Anschaffung einer Schrift über dm Verwaltung des 'Brandschadens-Verficht rungs-Jnsiituts , 542. 28. Ministerium des Innern. Den Bestich her Landes-Univcrsttät betr., 646. — Katholischer Kirchenrath. Dienst - Prüfung der katholischen Schullehrer und Sch"^ Provisoren betr., 547. Steuer-Collegium. Vorschrift für die Volü Ziehung des Abgaben - Gesetzes vom ty 3'hiu 1821, i„ Beziehung ans die durch dastelbe angeordnete Steuer von Llpana^ 9 3“ gen, Aktiv - Kapitalien, Gefällen und Ren- ten, Besoldungen und Pensionen, 54g. nebst Formulare, 56i. " Evangel. Consissoiium. Die erledigte Pfarrer Beilstein betr., 582. Studienrath. Bekanntmachung, betreffend die Prüfung derjenigcniJünglinge, welche O die Universität für das Studium einer höher» Wissenschaft beziehen,' 2) in eine der bereits bestehenden Promotio- nen in die evangel. Seminarieu aufge- nommen werden wollen , 5/j-/. ^ Dcsgs. Bekanntmachung, die Prüfung für die vorläufige Legitimation zum Studium der kathol. Theologie betr., 674. Studicnrath. Bekanntmachung, die Prü fung für die Ausnahme in den kathol. Convikt zu Tübingen betr., 674. Justiz-Ministerium. Erkenntnisse der' Ge- richtshöfe vom Monat Juni 182.1, 5o5» August. Kathol. Kirchenrath. Das Schul -Jufpccto- rat Wiblingen betr., 562.. 7- Ministerium des Innern. Bekanntmachung, die Befähigung zur Bewerbung um ärzt- liche Amtssteilen betr., 5-]7. Desgl. Die Brandbcrichte betr., 678? ^ Evangel. Cvnslstorium. Die erledigte Pfarrei Hochdorf betr., 583. ^ Desgl. Die erledigte Pfarrei Roigheim betr., 583. ^ Desgl. Nachricht von der Preis - Aus- theilung an die evangel. luthcr. Schulleh- w für das.Jahr »82» »nd der neuen Preis-Aufgabe für das Jahr 18^,. betr., 583. 3. Katholl Kirchcnrath. Die erledigte Kaplanci zu Rottenburg betr., 662. 14. Central-.Leitung des Wohlthätigkeits-Vercins, Aufforderung zur ferner» Theilnahme an den Zwecken des Wohlrhätigkeits-Vereins, 63g. »5. Ministerium des Innern- Bekanntmachung, die Abstellung der von den Gensd'armes bisher bei Versendung in das Ausland be- zogenen Quartier - Entfchadigungs - Gelder betr., 588. 16. Studicnrath. An die evangelischen Dekanate und Vorstände der ctcini scheu Lehr-An- stalten des Reichs, das diesjährige Land- Eramcn betr., 588. — Ministerium des Innern. Die Abänderung der bisherigen Mcdicamenten-Tare betr., 5gi. 18. Ministerium des Innern und der Finanzen. Vorschrift die Abänderung der bisherigen Verwaltungs-Formen bei den'' Waisen - und Zuchthaus-Gefallen, 636. '2 i. Evangel. Consistorium. Die erledigte Pfarrei Plieningen betr., 644. — Desgl. Die erledigte Pfarrei Licnzingen betr., 644. — Desgl. Die erledigte Pfarrei Hochdorf betr., 645. — Crimiuql, - Senat des Ober - Tribunals. Straf -Erkenntniß gegen Friedrich M 0 r- lok, und Andreas K'ofink, 642. 22. Ministerium des Innern. Verleihung der goldenen Civil-Verdicnst-Medaille an den' Tanbstummen-Lehrcr A Ile zu Gmünd, 639. - a8. Justiz -Ministsrilim. Erkenntnisse der Ge- richtshöfe für den Monat Juli 1821, 6öi. — Central - Leitung des Wohlthatigkeitö - Ver eins. Bericht über den Fortgang und Zustand der Württembergifchcu Sparkasse bis zum Ende des Etats-Jahrs 6/, 5. 3i. Evangcl. Consistorium. Die vakante Orga- nisten-Stelle zu Reutlingen betr., 657. — Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. Bekanntmachung, den zwischen den Kro- nen Württemberg und Baicrn zur Beför- derung der Justiz-Pflege rc. rc. abgeschlos- senen Staats-Vertrag betr., 647. September. r. Justiz-Ministerium. Die Auflösung dcr^Ju- stiz - Rctardaten - Commission in Rotten- burg betr., 656. 4. Land-Gestüts- Commission. Decret'an die Kvnigl. Oberämter, die Einsendung der Verzeichnisse über, die prästirte» Vorspanne für die Gestüts- und Beschäl-Anstalten betr., 657. — Rektoratamt der Universität Tübingen. Vc- kanntmachung der Vorlesungen, welche von den öffentlichen .und Privat-Lehrern für das künftige halbe Jahr »821—1822 angekündigt sind, 660. — Kathol. Kirchenrath. Di- erledigte kathol. Pfarrei zu Mühlhausen betr., 660. 7. Evangel. Cvnsistorium. Die erledigte Pfar- rei Klein-Sachsenheim bct'r., 67//. — Desgl. Das erledigte Diakonat Blaubeure» betr., 67Z. Ministerium des Innern. Bekanntmachung des am 28. Scpt. d. I. zu Canustadt ab- zuhaltenden landwirthschaftlichen Festes 663. — Finanz-Ministerium, Oberhofrath und der Hof-Domänen - Kammer. Verordnung, die Pensions-Ansprüche der aus Hof- iu Staatsdienste und umgekehrt versetzten Diener betr., 706. Evangel. Consistorium. Die erledigten reicn Flözlingen, Lombach, Wangen, $1^' fe» und Neichenbach betr., 688. U- Studienrath. Bekanntmachung der zmn fllu' demischen Studium höherer Wissenschusi^ austcr dem evangcl. Seminar legitinnch^ Jünglinge, 676. — Kathol. Kirchenrath. Die diesjährige) nähme in den kathol. Convikc zu Tüö'" gen betr., 692. i-7' Evangel. Consistorium. Nachricht von 64111 Unterstütznugs-Fonds für evangcl. liche, 6gZ. ^önigl. Verordnung. Die Anordnung Commission zn Vollziehung des Abfth'^ in Organisations-Sachen betr. 67'' 22. Studienrath. Bekanntmachung der in evangel. Seminarieii neu anfgcno"""^ dir »e» Zöglinge, sigo. Konsistorium. Die erledigte Pfar-r- Ohmden betr., 689. — Kathol. Kirche,n-ath. Den Besuch des kate- gotische,, Rcligionö, Unterricht betr-, Oktober. Evangel. Eonsistorium. Die erledigte Pfar- rei Kohlherg bctr., 706. 5- Desgl. Die erledigte Pfarrei Zaisersweiher betr., 746. 9- Kathol. Kirchenrath. Die erledigte kathol. Pfarrei Harthausen bctr., 7/,6. Desgl. Die erledigte kathol. Caplanei Thu- nau bctr., 746. Evangel. Eonsistorium. Die erledigte Pfarrei Plieningen betr., 747. '0- Frucht - und Wein-VeMältungs-Commission. Herbst- General - Nescript aus das Jahr 1821, 755. Justiz-Ministerium. Erkenntnisse der Ge- richtshöfe vom Monat August 1821, 709. >6. Steuer-Collegium. Abänderung der bcste- henden Controlc- Anstalten für die Erhe- bung der Accisc bctr., 761. 18. Königs. Verordnung. Die Rangordnung bctr., 749- Hof-Domänen-Kammer. Die Verwaltung der Waldungen und Jagden der König!. Hof - Domänen - Kammer bctr., 802. 2°. Studienrath. Erledigung der Stelle eines Lehrers der sechsten Klaffe am Stuttgar- ter mittler» Gymnasium, 760. 29- Justiz-Ministerium. Erkenntnisse der Gerichts- höfe für den Monat September 1821, 765. Finanz-Ministerium. Verordn, die Zchent- Surrogatgelder von Feldgütcrn, worauf Gebäude errichtet werden betr., L06. 3o. König!. Verordnung, die Disciplinar'-Straf- Befugnisse der Departements - und Colle- gial-Vorstande bctr., 797. November. 1. Ministerium des Innern. Patent für eine neu erfundene Methode Torf zu verkohlen, 806. 3. Finanz-Ministerium. Verleihung der silber- nen Verdienstmedaille an den Werkmeister Alb recht in Marbach, 807. 6. Rcktoratamt der Universität Tübingen. Vcr- thcilung von Preis-Medaillen an Studie- rende, 6,3. — Evangcl. Eonsistorium. Die Besetzung der Schullehrcr-Conferenz-Direktors-Stcllcn zu Ludwigsburg u. Markgröningen bctr., 873. 9. Criminal-Senat des Ober-Tribunals. Straf- Erkcuntniß gegen Schullehrer Gall zu Dennach bctr., 811. — Ministerium des Innern. Bekanntmachung, den ersten Lchr-Cnrs bei der Thicr-Arznei- Schulc zu Stuttgart betr., 811. 10. Kathol. Kirchenrath. Bekanntmachung, den Jnterkalarfonds der kathol. Kirchcnstellcn des Königreichs betr., 3l8. io. Justiz-Ministerium. Bekanntmachung, die provisorische Besetzung der Gcrichts-Aktua- riate betr., 80g. 14. Desgl. Bekanntmachung, in Betreff der Ein- sendung der Gebühren für das Staats- und Regierungsblatt auf das erste Se- mester 1822, 810. — Desgl. Rangordnung der vormaligen Pro- vinzial-Jusiiz-Nathe betr., 815. »7« Ober-Rekrutirnngsrath. Die BmchereitUW' der. Aushebung für das Jahr 1822 betr., 8.6. 19. Finanz-Ministerium. Die Aufbewahrung der Diensi-Eautions-Urkunden betr., 829. 21. DcSgl. Die Gesuche um Erlaubniß zu Cul- " tur-Veränderungen bei Garten, Landern, Aechern und Wiesen betr,, 829. 24. Kathol. Kirchenrath. Die Schul-Provisoren betr., 876. 26. Ministerium des Innern. Die Einsendung der Gensd'armcrie - Kosten ,- Verzeichnisse betr., 872. 27. C'vangel..... Consistorium. Bekanntmachung einer Stiftung für die Schule in Flözlin- gen, 876. 2g. Ministerium des Innern. König!. Verordn. , wodurch die bisher von den Obcramts- pflegeu geschehene Abgabe der Fouragc für die Pferde' der Gcnsd'armerie-Offiziere abgestellt wird, 873. — Rektoratamt der Universität Tübingen. Nach- trag zu der Verthcilung von Preis-Me- daillen an Studierende, 673. 5o. Justiz - Ministerium. Erkenntnisse der Ge- richtshöfe für den Monat Oktober r32l, 83i. —- Kriegs-Ministerium. Rangordnung der Tuch- fabrik-Beamten betr., 87.;, Dezember. 3. Justiz-Ministeriuni. Bekanntmachung, die W- setzung bei." erledigten Gerichts-Aktuariate betr., 87.2. 80 Organisatious-Vollzichungs-Commission. kanntmachung, die Einsendung der . kontmens-Berechnung der Stadt- und Awt' schreibet betr., 878. — Kvnigl. Dekret. Deklaration der staatsrecht lichen Verhältnisse des vormals reiche"^ mittelbaren Adels, 879, io. Ministerium des Innern. Bekanntmach"^ wegen der Fortsetzung .'einer Schrift übu die Verwaltung des Brand-Versicherung^ Instituts, 900. — Ministerium des Innern und der FinanK"' Verordn, wegen Erthcilung der- Wirth- schafts-Konzeffionen, 9/,3. n. Evangcl. Consistorium. Die Schul-Provis^ rate betr., 901. 17. Studienrath. Aufforderung zur Bewerbung um Lehrstellen an den höher» kathol. 23'' dungs-Anstaltcn des Königreichs, 9^2' .h.. ... Ge- 3o. Justiz - Ministerium. Erkenntlnsse de> richtshöse für den Monat Novcinber ’ 9°3. i3 II. Alphabetisches S a ch - N e g i st e r» A. Abgaben. Gesetz« den Ablösungs-Maßstab für die Grund > Abgaben bete. , 5a 7. Verände- rungen in den indirekten Abgaben, 35e, — für die Etats-Jahre r8^J, 377. Betrag der direkten Steuern auf Gebäude, Gewerbe und Grund - E.igenthum, 377, 378. §. 1. 2. Bestimmung der Besteurung vonApanagen, 378. z.4.; —von Aktiv- Kapitalien, ibid. §.5— 7 • Welche Ak- tiv-Kapitalien frei von der Besteurung sind, 3?9. §. 6. Von den in Ausland stehenden, ^ 0. Passiv - Kapitalien dürfen von den Aktiv-Kapitalien nicht abgezogen wer- den, 38o. §10. Entscheidungs-Termin bei der Kapital-Steuer ist der Besitzstand vom I.^jUli 1820, 1821 und 1822, ibid. §. 11. Termin zur Anzeige des Besitzes von Kapi- talien, ibid. §. i3. Strafe wegen Nicht- anzeigc der Kapitalien, ibid. §. 14, Vor- münder und Verwalter vom fremden Ver- mögen, so wie die Nutznießer von solche» Kapitalien, haften für die richtige Angabe, 38i. §. i5. Vorschrift für Gemeinden wo Kapitalien nach dem Maßsiabe welcher von frühen, Zeit her bei der Austhcilung der Jahrs-Steuer angewendet, entweder un- ter dem Gesamt-Vermögen, oder für sich besteuert werden, ibid. §. Die in der Commun- Ordnung regulirte Kapital-Steuer unterbleibt für die Jahre 18% ibid. Die Kapital-Steuer darf von dem Schuldner nicht vergütet'werden, und Strafe wegen Verletzung dieser Gesetzes-Vorschrift, ibid. §.17. — Gefall- und Rente n-S teuer. Welche Objekte ihr unterworfen sind, 38i. §. 18, welche frei von dieser Besteurung sind, 332. §.19. Betrag der Besteurung von voraus bestimmten und wandelbaren Einkünften in Geld oder Naturalien, ibid. ;§. 20. 2t. Welche Abzüge diesen Steuer- pflichtigen gestattet sind, 363. §.22. Die Ausnahme der steuerpflichtigen Gefälle und Renten ist den Oberämtern übertragen, ibid. §. 23. 24. Verheimlichung wird wie die bei der Kapital-Steuer geahndet, 384. §. 25. — B e- so l d u n g s - rind P e n s i 0 n s -Steuer. Welche Staatsdiener und Beamten derselben unterworfen, und welche frei davon sind- ibid. §.26. 27. Das ganze Amts-Einkom- men ist steuerbar, ibid. H. 26. Grundsätze nach welchem das Amts-Einkommen in Na- turalien, Zehenten und Wohnungen besteuert werden, ibid. §.29. Was bei dieser Be- rechnung in Abzug gebracht werden kann, 385. tz. 3o. Tarif nach welchem das aus- gemittelte Verdienst - Einkommen versteuert wird, ibid. §. 3i. — Pensi on c». Alle über Einhundert Gulden sind gleickwr Steuer unterworfen, 386. §. 32. Besiinunungen über die Angabe des Ei-nkommens und der Pen- sionen, und den Einzug dieser Steuern, ibid. *4 z. 33. Verheimlichung eines Einkommci'- theils wird rvie bei der Kapital-Steuer ge- ahndet, 337. §.34. Verordnung für die Aufnahme und den Einzug der Apana- gen - Kapitalien - Gefall - und Besoldungs- Steuer, ibid. §. 35 — 37. — Indirekte Stenern betr., 383. §. 33. — Vorschrift für die Vollziehung des Abgaben-Gcsctzcs, 649. Für die Aufnahme der steuerbaren Objekte, die Fertigung und Einsendung der Verzeich- nisse hierüber und über den' Steuer-Betrag, 55o. Für den Einzug und die Einlieferung der verschiedenen Steuern, 55g. Für die Be- rechnung und Prüfung der Kosten, -ibid. Formulare der Urkunden über die Steuer- Aufnahme, Steuer-Ertrag rc. 56i. s. Accise, Markttaggelder, Stcmpelwesen, Straßen- bau - Abgaben. Abgang. Bestimmungen für die Kasten - und Keller- auch Achs-Abgang bei oberfinanz- kammerlichen Vorräthen, r2s. Abschied. (Landtags-) Die Organisation der Gemeinde-Verfassung, die Rechtspflege, das Notariats-Edikt, und die Kreis-Stellen betr., 469. Gemeinde-Verfassung. Was geschehen soll, wenn Meinungs-Ver- schiedenheit zwischen dem Gemeinde-Rathe And dem Bürger-Ausschüsse obwalten, in Fällen wo der Beschluß des erster» die Zustimmung des letzter,, bedarf, 47s. §. i. Fälle in welchem die Beschlüsse des Gemeinde- Raths der Genehmigung der Regierungs- Behörde nicht mehr unterliege», ibid. §. 2. Fälle wo sie diese Genehmigung bedürfen, 471. §. 3. Durch das Austreten aus dem Bürger-Ausschusse sind die Mitglieder dessel- ben zu einem Gemeinde-Amt wählbar, >bid- §. 4- Die Obmänner können den Bürger- Ausschuß zu jeder Zeit zusammen berufen, 472. §. 5. Stiftungs-Rath, dessen Direk- torium und Abstimmung betr., ibid- §• 6- Die Wahl der Orts-Vorsteher bedarf der landesherrlichen Bestätigung, ibid. §• 7- Was zur Gültigkeit der Wahlhandlung er- fordert wird, und wie die Bestätigung fchieht, 472. §. 8. 475. §. 9. Die zum Recurs von den Straf-Erkenntnissen betr., 4?3. §. 10., (s. Straf-Recurs.) Pe- riodisch theilwcise Erneuerung der Gemeinde Rathe wird nicht gestattet, ibid. §• u* J?' Gemeinde-Rechner betr., ibid. ,3. a. b* 474. §• 22. Beeidigung der Mitglieder des Bürger-Ausschusses betr., 473. §. ,4. Einberufung der Mitglieder des Gemein^ Raths zu dessen Verhandlungen betr., 47^* §. r5. Der Gemeinde-Rechnungs -Ternn" bleibt vorläufig unverändert, ibid. §- 1 Elasten - Abtheilung sämtlicher Gemeinde" und Benennung ihrer Vorsteher betr., ^' §- 17- Vereinigte Gemeinden sollen »ach Thunlichkeit abgesondert werden, ibid. §'' Gemeinde-Bauten betr., ibid. §. 19- ^ Einziehung der Staats-Steuern in de" mcinde» betr., ibid. §. 20. Die Dagsgs bührcn der Orts-Vorsteher sollen durch e>" Regulativ bestimmt werden, ib«d- §- 2l’ Gemeinde - Rechnungs - Stell - Termine betr-, 475. §. 23. Ausfertigung der Schuldver- schreibungen betr., ibid. §. 24. Die ^ lung der Wahlen der Gemeinde-Rathe un i5 Gemeinde-Pfleger bctr., §• 25. Ge meinde-Versammlungen betr., ibi<]. §. 26. Die Entwersüug eines umfassenden Gesetzes über Verwaltungs-Gegenstände betr., ibid. §. 27. — O der am ts-Verfa ssung. D«e Kosten der Ober-Aussicht über die Gemeinde- Verwaltung betr., ibid. §. 28. Die Ober- amts-Aktuare sollen nicht als Staats-Die- ner a,«gestellt werden, 476. §. 29. Straf- befugniß der Ober - Amtmänner bei Legal- Strafen betr., ibid. §. 3o. RecnrS-Fristen bei Straf-Erkeuntnissc betr., ibid. tz. 3i. (st Straf-Rccurö.) Die Vertretung der Amts- angehörigen durch die Amts-Versammlungen auf eine dem Institute der' Bürger-Ausschüsse analoge Weise betr., ibid. §. 5*. Tie Ge- halte derOberamts-Aerzte betr., ibid. §.55. Die Oberamts-Wundarzte betr., ibid. Die Revision der bestehenden Einthciluug der Aintsbezirke betr., ibid. tz. 54.— Recht s- Pflege. Richterliche Befugnisse der Ge- Meinde-Rathe betr., 477. §.55. Oberamts- Gerichts-Collcgien betr., ibid. §. 36. Ge- richts-Sporteln betr., 4?0. §• 5?. Gerichts- stand der Staats-Bürger und Staats-Die- ner betr., ibid. §. 58. Gerichtliches Ver- fahren bei'den Obcramts-Gerichten betr., 478—481. §. 3cz. 40. Aüziehnug von Kauf- leuten vci schwierigen Handels-S:r?itigkeiten betr., 48t. §. 41. Die bestehende Einrich- tung der Kreis-Gerichtshöfe und des Ober- Tribunals betr., ibid. §. Behandlung der ehegerichtlichen Prozesse bc: den Krciö^ Gerichtshöfen betr., 482. §,-42. Die Preß- ^^'steheil, Staats-Verbrechen, und Staats- Vergehen betr-, ibid. §.43. WstikungskreiS des Oder-Tribunals betr., ibid. §. 44- Daö Verfahren in den hoher» Gerichts -I««- stülizcn betr., ibid. §. 45. Die Ocffentlich- fett der Rechts - Pflege betr., ibid. §. 46. Die Amtsbefugnisse des Justiz - Minister« betr., ibid. §. 47- Die Stelle des Obcd- Präsidenteu des Ober-Tribunals soll vor» der des Justiz - Ministers getrennt werden, 483. §. 48. — Notariats-Edikt. Die Treuuung der Vcrwaltungs - Geschäfte der Gemeinden und Obcramts - Distrikte von den Rechtsgeschäften betr., ibid. §. 49. Die Ernennung der Gerichts-Notaren und ihre Besoldung betr., ibid. §. 5o. 5i. Die Geschäfte der Gerichts-Aktuare sollen nach Prozenten bezahlt werden und diese Einnahme in die Staats-Kasse stießen, ibid. §. 5a. Die Berechnung dieser Prozente bei de» Notariatö-Geschäfts-Gegcnstände betr., 485 —486. §. 52. Ob die Gerichts-Notaren auf- horen sollen von Anlts wegen Oberair'.tS-Ge- richts-Bcisitzer zu seyn, bleibt noch unent- schieden, 486. §. 53. Die Belohnung für die Verwaltungs-Geschäfte der Gemeinden und des Oberamts-Bezirks betr., ibid. §.54. Die Veuvaltungsgeschäste der vereinig e.« Gemeinden in einem Oberamts-Bezirke, kön- nen von einem oder mehreren Beamten be- sorgt werden, ibid. §. 55. Bestimmung der Verhältnisse der bisher angestellteir Smdt- und Amtschreiber und Anus- Substituten, ibid. §. 56.—Kreis-Stelle». Die vier KreiS-Regierungen und vier Kreis-Finanz- Kämmern bleiben in ihrer gegenwärtigen i6 Stellung, die Regierung für die Residenz Stuttgart aber wird aufgehoben, 48g. §.57.. Beeise. Die vom Viehhandel, von Feld - und Gärten-Früchten mit Einschluß des Repses und der übrigen Sämereien, von dem im Herbst durch die Weingartner- oder Güter- Vcsitzer selbst abgcsetzten Weinmosi und Obst- most, ist aufgehoben, 333. §. 53. Die Ver- änderung des Termins zur Vornahme der Patent-Accise-Klasstfikation, 494. Abände- rung der bestehenden Controle-Anstalten für deren Erhebung , 760. Adel. Staatsrechtliches Verhältnis« des vormals ritterfchaftlichen oder rcichsunmittelbaren, 879. Begriff und Corporations-Verband desselben, 83o. §. 1—2. Persönliche ,Vor- züge , Rechte und Verbindlichkeiten, ibid. §. 3—18. Gerichtsbarkeit, 883. §. 19—30. Polizei-Verwaltung, 888. §. 3i—41. Forst- Gerichtsbarkeit, 89Z. §. 42. Allgemeine Be- dingungen der Ausübung der Gerichtsbarkeit und Polizei-Verwaltung, ibid. §. 43—/,/,. Eigcnthums- und grundherrliche Rechte, 89/,. §. 45—5g. Besteuerung, 696. §. 60—68. Merzte. Die Befähigung zur Bewerbung um ärztliche Amtssicllen betr., 677, s. Abschied., Apanagen, s. Abgaben. Apotheker. Abändcrnng der Medicamcnten- Tare, 5g i. Armcnwescn, s. Sparkasse. B. Baicrn. Staats-Vertrag zur Beförderung der. Justiz-Pflege, 647. Bandwurm. Bekanntmachung eines vorzüg- lichen Mittels dagegen, 3o/,. Belobungen. Des Gensd'armerie-Obermanns Hehl in Tuttlingen, 7; des Oberamt- manns Deisler zu Rottcnburg, i,8- Belohnungen,, für die Entdecker boshafte' Brandstifter, 468. B esch äl-Geb ü hr, s. Gestütswesen, Vorspann- Besoldungs-Steuer, f. Abgaben.' Vr a » d b er ich te. Erinnerung an die genaue Befolgung der Verordnungen hierüber, 5? V r a n d fch a d c n. Die neue Umlage betr., 10' Erinnerung an das Verbot inländische bände in keine ausländische Brandschaden^ Anstalt zu versichern, 196. Bckanntmachnng wegen Anschaffung einer Schrift über die Verwaltung des Brandschadens-Versicherung^ Instituts, 542/900.. Brandstifter, s. Belohnungen. B ü r c a u, statistisch - topographisches mung desselben und Verpflichtung eher Provinzial-Stellen und Beamt. Beförderung seines Zweckes, i55, E. C ad astcr. Steuer-Ca da st er. Gesetz. Besinn- sän-tli' für di- £>ic Herstellung eines provisorischen, 4^7- All Umfang Slll-- gemeine Bestimmungen. _ des Steuer,-Provisoriums, 453. §. - gcmcinheit der Steuerpflicht, ibid. $* Ausnahme davon, ibid. §. 3. Behandlung der Ausländer, 45y. §. 4. ( Abgcsond-^- Bestimmung der drei Steuer-Quelle», näm- lich für Gebäude, Gewerbe und Grundstücke/ ibid. §. 5. Besondere Bestimm«»- gen. Gebäude-Steuer. Gos-iistände der Gebäude-Steuer, 460. §. 6. Die C"'- schätzung, issd. §.7. Vergleichung, »nt '7 fctim Brandversicherungs - Anschlag, ibic!. §. 8. Real-Beschwerden, 461. H. 9. Real- Berechtigung, ibid. tz. 10. Vollziehung, ibid. §. n. a g d w e se n. Die Verwaltung der Waldungen und Jagden der Königk. Hof-Domänen-Kammer betr., 802. Früchte. Deren Verkauf betr., 33o G. Gebäude-Steuer, si Cadaster^ Gefälle, s. Abgaben, Cadaster, Staats-Schul- dcnwese», Waisen- und Zuchthäuser. Gefäll-Steuer, s. Abgaben, Cadaster. 5 i8 Geistlichkeit, evangelische. Nachricht von dein Unterstützungs - Fonds für die Geistli- chen, 69Z. Entstehung und Bildung dessel- ben, ibid. Quellen, 6q4- Verwendung der Einkünfte dieses Fonds, ibid. Verwaltung 6y5. RechnungS-Auszug mit Bemerkungen, 696. Darstellung der Entstehung und des gegenwärtigen Zustandes desselben, 698. Geistlichkeit, katholische. Entstehung des Jnterkalarfonds und dessen Zwecke, 8,8. Quellen der Einnahme desselben, ibid. Ver- wendung der Einkünfte dcssclben,6rg. Dessen Verwaltung und Rechnungs-Ablegung, 820. Ergebnisse der bisherigen Verwaltung, Ein- künfte und Leistungen, auchsneuesier Zustand desselben, 621. Gemeinde-Verfassung, s. Abschied. G ensd'armcrie. Heren Fourage - Vergütungs- Preis, für die Monate Januar, Februar, Marz, 148; ferner für die Monate April, Mai und Juni, 317. Einsendung deren Kosten-Verzeichnisse betr., 217, 872. Verordn, wegen Bezahlung der Löhnung und Verpflegungs-Entschädigungs-Gelder an dieselbe, 43g. Bei Versendung ins Ausland sind ihnen keine Quartier-Entschädigungs- Gelder mehr abzurcichen, 583. Die Offi- ziere erhalten eine jährliche Entschädigungs- Summe für die bisher in Natura bezogene Fourage, 673. G e st ü t s w e s e n. Gesetzliche Bestimmung we- gen der künftig zu entrichtenden Beschal- Gebühr, 43?. Gcwerb-Steuer, s. Eadaster. Gymnasien. Erledigung der Stelle eines Lehrers von der sechsten Klasse am Stutt- garter mittler» Gymnasium, 760. H. Hand - Gerb in ü h l e, s. Privilegien. Hand-Mahlmühle, s. Privilegien. H e r b st - G e n c r a l - R c sc r i p t, auf das Iaht 1821, 755. I. Jahr-Märkte. Neue oder bleibende Veräude- rungen derselben, sind zum Behuf der Auf- nahme in den Kalender dem K. Studie»- rath anzuzcigen, 164. Jnterkalarfonds der kathol. Kirche d e s K b n i g r e i ch s, s. Geistlichkeit, kathol- Inventuren und THeilungen. Verordn- in Betreff der Controle über die Vornahu^ der Zubringcns-Inventuren und der langen bei außer ihrem Wohnorte gewautc» oder gestorbenen Personen, 599. Justiz-Pflege, s. Baicrn, Prüfungen. I u st i z - R e t a r d a t c n - C 0 m m i ssi 0 n. A»b Hebung derselbe», 656. K. Kalender. Druck und Verkauf derselben bct»- 3-'9, s. Jahr-Märkte. Kapital-Steuer. Vorschrift über die weg"' der Befreiung von der Kapital-Steuer "N- zureichenden Urkunden, 579, s. Abgaben- Kirche »wese», protestantisches, reic», erledigte. Kirchcnwcsen, katholisches. Der Be, des katechetischen Religions-Unterrichts sol durch die gemeinschaftlichen Oberämter »ach *9 der getroffenen kirchlichen Anordnung unter- stützt werden , 706. Kreis-Stellen, s. Abschied. L. Landboten- und Güterfuhrwesen. Kö- nigliche Verordn, die Einführung derselben betr., 69. Land-Eramen, von 1821, 586. ^ an dstä n d e, s. Landtags-Abschied. Landes-Universität, s. Universität Tü- bingen. L a n d w i r t h sch a f t. Die landwirthschaftlichen Feste betreffend, 66. Bekanntmachung der Termine für die landwirthschaftlichen Parti- kular Feste zu Besigheim, Biberach, Göppin- gen, Hall, Münsingen, Riedlingen und Rottenburg, 20/,. Den Vieh-Eigenthümern stehet die Wahl frei, bei welchem landwirth- schaftlichen Partikular- Fest sie sich um den Preis bewerben wollen , 2o5. Bekanntma- chung das landwirthschastliche Fest inr Jahr 1821 betr., 668. ^hen. Die gegenseitige Aufhebung des zwi- schen der Krone Württemberg und dem fürstlichen Hause Fürstenberg bestandenen Lehen-Verbands, 491. ^vttorien, auswärtige. Die Vollziehung der gegen Theilnahme an denselben bestehenden Perordnungen betr., 201. M. ^ ^ e k 11 a g g e l d. Das von inländischen Kauf- und Handwerke-Leuten ist aufgehoben, 538. $•38. Medicinalwesen. Abänderung der Medica- menten-Tare, 691. N. Nach geböte, bei öffentlichen Auf- und Ab- streich-Verhandlungei, über Gegenstände der Finanz-Verwaltung betr., 23. Notariats-Edikt, s.Abschied. O. Ober am ts-Geri chts-Ak tuaria te. Be- setzung der Gerichts - Aktuariate betr., 809. 870. Oberamts-Verfass»ng, s. Abschied. Ordens-Verleihungen, an den Ober-Tri- bnnalrath Bauer, Geheimen-Legationsrath v. Bilfinger, Ober-Tribunalrath Vol- ley, Direktor v. Ca m er e r, Oberwasser- Baudirektor Oberst von Du ttenh ofer, Ober-Finanzrath Frisch, Direktor v. Hu- ber, Staatsrath v. Raht, Gehcimer-Hof- und DomänemRath Rapp, Oberamtmann S ch l i z, Direktor S ch w e r z, Obersihof- meisier v. Seckendorfs, Oderregieiungs- Rath Waldbau er, Grafen v. Waldek- Pyrmonk, Ober-Regierungsrath Wal- ther, 683, 684. O rg a n isati 0 n. Anordnung einer Commission zu Vollziehung des- Abschieds in Organisa- tions-Sachen, 671. Aufhebung- der srühern Organisations - Vollzrehungs - Commission, 67 4 > Organiften-Stelle^, vakante, zu Nentlin- gen, 667.. 20 P. Patente. Patent für eine neu erfundene Me- thode Torf zu verkohlen, 8t6. Pe nsi o neu. Die Penstons-Ansprüche der aus Hof- in Staatsdienste und umgekehrt ver- setzten Diener bctr., 706, s. Staatsdiener. P cn sio ns-Ste u er, s. Abgaben. Pfarreien, erledigte. Veilstein, 582,814. Blaubcuren, 673. Dachtel, 368. Deizisau, 440. Donnstetten, 83o. Dornhan, 8o3. Eriskirch 902. Ertingcn, ibid. Flvzlingen, 688. Decanat Grifilingc», 3,K Pf. Gemm- righeim, 804. Häfuerhüßlach, 878. Hart- hauscu,746. Haufen, 668. Hochdorf, 583, 645. Klein-Sachsenheim,674. Kochersteins- feld, 902. Kohlberg, 706. Kohlstetten, 3o>. Langenargen, 807. Lienzingen, 644. Lom- bach,663. Mühlhausen, 660. Diakonat Münsliigcn, 548. Dekanat Neucnstadt, 3i8. Pf. Oberstenfeld, 440. Oberstetten, 3oi. Ohmden, 669. Ohmeichausen, 816. Onst- mettingen, 647'. Plieningen, 644. Reichen- bach, 688- Roighcim, 583. Caplanei Rot- tcnburg, 582. Pf. Spielberg, 3oi. Thunau, 746. Wangen, 686. Weil im Dorf, 902. Würtingen, ibid. Zaiserswcihcr, 746. Postwcsen. Die Einführung eines neuen Posiwagen-Curfts zwischen Stuttgart und Ulm rc. betr., 162. Privilegien. Für den ausschließlichen Ver- kauf neu erfundener Getreidc-Handmühlen, 344. Für eine neu erfundene Hand-Gerb- mühlc, 395. Verlängerung desselben für eine Hand-Mahlmühle, ibid. P rü fu n g c«. Die Dienst-Prüfung.der katho- lischen Geistlichen, 20; der katholische» Schullehrer und Schul - Candidateu, ibul- Derjenigen Jünglinge, welche in die AnstaÜ für Offiziers-Zöglinge ausgenommen werde» wollen, 125; desgl. die in das Ha»pb Schullehrer - Seminar neu aufzunchmeude» betr., i5i. Die Semestral-Prüfung bei de>» K.Ober-Tribunal betr., 201. Den diesj»^ rigcn Conslstorial-Prüfungs-Termitt für d» cvangel. Schullehrer, Provisoren und p reute» betr., 206. Dienst-Prüfung der ka- tholischen Schullehrer und Schul-Provistu" betr., 547. Derjenigen Jünglinge, welche 1) die Universität für das Studium einer ¥' Hern Wissenschaft beziehen, i5.647. 2) in <»»( der bereits best.hcnden Promotionen in &1 cvangel. Scminarien ausgenommen werde" wollen, 547. Desgl. für die vorläufige gitimation zum Studium der kathol. Th^ logie, 574; für die Aufnahme in den ka- thol. Confikt zu Tübingen, ibid. R. d>'ö Rangordnung, 749. Bestimmung Rangs der vormaligen Provinzial-Jnstizr»khe- 8i5. Die Tuchfabrik-Beamten betr., Rechtspflege, s. Abschied. Rccnrse, s.Straf-Recurse. Regierungs-Blatt. Die Einsendung ^ Gebühren für dasselbe auf das zweite & mcster 1821 betr., 3oo; für das erste mester 1822 betr., 810. Nekt-utirung. Vst-ladung bcv MKtär-Pflich- zur Berichtigung der Rekrutirungs- Ästen und zur Ziehung des Looses für die Aushebung 1621, 21. Gesetz, die Aushebung für das Jahr 1821 betr., 117; ihre Berthe!lung auf die Kreis- und Obcr- Anitsbezirke, 118. Vorladung der Mili- tär - Pflichtigen zur Aushebung für >82i 120. Vorladung der abwesenden Militär- pflichtigen zur Nachaushebung, 204. Die Vorbereitung der Aushebung für das Jahr 1822 betr., 810. S. Schafe. Belehrung über die Klauen-Scuche der Schafe und hierauf sich beziehende Anord- nung betr., 149. Schulwesen, überhaupt. Anordnung der Visitation der lateinischen Lehranstalten betr. >57. Das Anschaffen der Schrift über öffent- liche Kittdcr-Jndustrie-Ansialte» re. vom Sekre- tarSchmidlin betr., 148. Die Einführung der gemcinnützlichcn Schrift: „die Volks- Schule" betr., 166. Die Errichtung einer Zeichnungs - und lithographischen Unterrichts- Anstalt betr., 261. protestantisches. Schul-Conferenz-Direk- torcn zu Luizhauscn 124. zu Heidenheim, iz5. s zu Wcikersheim, Zwerenberg, Schwaikheim und Wildbad, 149- zu Iptingen und Burg- stall, 494. z» Gomadingen, 3oi. zu Güg- lingen, 253. zu Lndwigsburg und Mark- gröningen, 875. Preis-Auötheilung an die Schullehrer für das Jahr 162c», 583. Neue Preis-Aufgabe für das Jahr ibid. Schul-Provtsoratc betr., 901. Schulwesen, katholisches. Das Schul-Jn- spektorat Munderkingcn, 154. Oberndorf, 197. Wiblingen betr., 582. Die Anschaffung der Druckschrift: „Anleitung taubstumme Kin- „der im Schreiben, Lesen, Rechnen und Re- „den zu unterrichten rc. von Alle" in de» kathol. Stadt- und Landschulen betr., 252. Die Schul-Provisoren betr., 876. Auffor- derung zu Bewerbung um Lehrstellen an den höher» kathol. Bildungs-Anstalten, 95-. Seminarien. Bekanntmachung der in den evangelischen Seminarien neu aufgenomme- ncn Zöglinge, 660. Sparkasse. Fortgang und Zustand derselben bis zum Ende des Etats-Jahrs 18"/.,, 646. Sporteln. Gesetz über die Gerichts-Sporteln, 549. Sportel-Ansatz, 35o. §. 1; richtet sich nach der Größe des Streitgegenstandes, ibid. §. 2. Berechnung dieser Größe, ibid. §. 5. Schatzung des Streitgegenstandes, wenn er nicht in Geldsumme besteht oder von unbe- stimmten Geldwcrth ist, ibid. §.4. Sportel- Ansatz vom Richter erster Instanz entscheidet auch für die folgenden Instanzen, 35>.§. 5; wenn bei dem höher» Richter einfache Be- schwerde erhoben werden kann, und in wel- chem Fall die höhere Behörde von Amts wegen einzuschreiten befugt ist, ibid. Sportel-Ansatz in den höhern Instanzen, ibid. Abstufung der Sporteln, ibid. §. 6; in der ersten Instanz ibid. §. 7 ; in der zweiten Instanz, ibid. §. 8; in der dritten Instanz, 352. tz. 9. Revisionssa- chen werden wie Appellationssachen behandelt, ibid. §. io; die bisherige Verbindlichkeit zu Er- legung einer Succumbenz-Summc ist aufge- 12 hoben, ibid. Höchster Sportel - Ansatz in jeglicher der drei Instanzen, ibid. §. 11; der Regel nach findet in einer und eben der- selben Instanz nur ein Sportel-Ansatz statt; Ausnahme davon, 353. §.12; die Appella- tions-Tare ist aufgehoben, ibid. §. i3; wel- che Erkenntnisse den gleichen Sportel-Ansatz, wie förmliche Urtheile unterliegen, ibid. Z. 14. i5; der Sportel-Ansatz beruht auf einem Collegial-Beschlussc, wird in dem Erkenntnisse ausgedrückt, und wie bei der Zuerkennung der Proceßkosten behandelt, 354, §. 16; wie es bei Wicderklagen zu halten, ibid. §. 17; die Sportel muß sogleich entrichtet werden, ibid. tz. 18; wegen Beschwerde dagegen ent- scheidet der höhere Richter, ibid.; bei Ver- gleichen und Verzichtlcistungen ist die Hälfte des Sportel-Ansatzes zu entrichten, ibid. 19; Sporteln-Ansatz bei Gantsachen, ibid. §. ,0. 355. §. 21; bei Wechsclsachen, ibid. §. 22; bei ehegerichtlichen Erkenntnissen, ibid. §. 23; arme Parteien sind sportelfrei, ibid. §. 24; der Betrag der Sporteln fließt in die Staats-Kasse, ibid. §. 25; Aus- nahme davon, ibid. §.26; wenn die Diä- ten und Reisekosten der Oberamts-Richtcr und der Gemeindc-Räthe von dem Sportel-Betrag in Abzug gebracht, und wenn sie, wie die Belohnung der Gemeinde-Räthe, t»ou der Gant- Masse bestritten werden, 356. §. 27; die frü- here Bestimmung wegen Belohnung der Ge- richtsbeisitzer in bürgerlichen Rechtssachen ist außer Wirkung gesetzt, nur als Scabinen zu Criminal-Untersuchungen erhalten sie Ent- schädigung, ibid. $. 28; bei ben höheren Gerichts-Stellen findet kein Abzug an der« Sporteln-Ertrag statt, ibid. §. 29; welche Abschriften von den Parteien gegen Ent- richtung der Gebühren verlangt, m>d welche ihnen uncntgcldlich mitgetheilt werde», 357. §. 3o. 3i. Termin an welchem diesig neue Sporteln-Gcsetz in Wirksamkeit tritt, ibid. §. 32. 35. Auf Rcchtsgegeiistande die "bei den Ortsobrigkciten verhandelt werde», so wie bei Ausübung der willkührliche» richtsbarkeit, ist dieses Gesetz nicht anwend- bar, 353. §. 34. Staats-Diener. Gesetz, über die Verhält- nisse der Civil-Staats-Diener, 441. Ällge- meine Bestimmung in Beziehung auf de» Stand derselben, 442. Auf welche Staats- Diener nach den Bestimmungen der V"'- sassungs-Urkunde dieses Gesetz anwendbar ist, ibid. §. 1—3. Welche Angestellte nicht als Staats-Diener zu betrachten, und nach vorhergegangener ein vierteljährigen Ä»fi kündigung entlassen werden können, 443, §.4—6. Der Betrieb eines Gewerbs, ctttci' Fabrike oder Handlung ist den aktiven Staats- Dienern untersagt, 444. §. 7. Wie ftr» ihnen Theilnahme an dergleichen Unterließ mungcn oder die Besorgung' fremder Privat- Geschäfte erlaubt ist, ibid. Die Erwerbung liegender Gründe inncrhalb ihres Ämts-Ve- zirks, mit Ausnahme eines Wohnhauses und eines Gartens zum eigenen Bedarf, ‘f1 ihnen verboten, ibid. Den aufkündbare» Dienern ist der Betrieb jedes mit ihrem Dienste vertraglichen Gewerbs erlaubt, ibbJ- Z 8. Kein Staats-Diener oder Angestellter darf ohne vorgäsigige Anzeige und darauf erfolgte Entschließung sich ehelich verbinden, ibrci. §.9. Ausnahmen hievon, ibid. Auf- kündigung des Dienstes von Seite» des Die- ners und ihre Bedingungen betr-, 445. §, i o. Besoldungen re. können nicht über den drit-' teu Thcil von Gläubigern in Beschlag ge- nommen werden, ibid. §. n. Was zu den Besoldungen eines Dieners zu rechnen ist, ibul. §.12. Was von der' Dienst-Einnahme der Gesandten und anderer diplomatischen Agenten als Gehalt zu betrachten ist, 446. §. i3. Ergänzungs - Pensionen, diesfallsige Bestimmungen, Ibid. §.14. i5. I» wie fern und wie weit der Staats-Diener die Belohnung eines Amts-Vcnvesers zu trage» hat, 447. §. 16. Bei Besorgung andcrwci- terer Aufträge kann derselbe nur den Ersatz für de» dadurch verursachten Aufwand an- sprechcn, ibid. §.17. Von der Qniesziernng und des Quieszenz-Gehalts, ibid. §. ,8. 448. §. 19 — 21. Ein Quieszent kann zu jeder Zeit zum aktiven Dienst wieder einbc- rufen werden, ibid. §. 22. Von der Pen- sionirung, wenn darauf Anspruch gemacht, und in welchen Fallen sic nicht verweigert Werden kan», 449- §- 25. Bestimmungen über den Betrag der Pensionen, ibid. §. 24. 45o. §. 26. 26. Was bei den in dieser Be- ziehung zu berechnenden Dicnsijahrcn in Ve- rachtung kommt oder nicht, ibid. §. 27. welche unter den gegenwärtigen Pensionären wieder zum aktiven Dienst berufen werden können, ibid. §.28. Bedingung unter wel- che» Pensionen im Auslande verzehrt wer den können, 45i. §. 29. Diejenigen welche auf Pensionirung keinen rechtlichen Anspruch zu machen haben, werden nach dem Grade ihrer Dürftigkeit berücksichtigt werden, ibid. §. 5o. Bestimmung wegen der vermöge des Reichs-Deputationö-SchlnffeS von i8o3 zum lebenslänglichen Fvrtgcnuft ihrer Besoldung- berechtigten Diener, ibid. §. 3i. Von der Unterstützung der Wittwcn und Waisen, ibid. §.52. Sterbe - Nachgehalt, nähere Bestimmung über denselben, 462. §.55. 54. Bestimmungen über das Aufhörcn der Witt- wen- oder Waisen-Pcnsion, 4.53. §. 55—58. In wie fern diese Bestimmungen auch in Ansehung der Pensionen für Wittwen und Kinder der Mitglieder des Geheimcn-Raths anwendbar sind, 45.,. §.40. Die Bildung eines Pension-Fonds für Wittwen und Wai- sen betr., 454. §.41. 455. §. 42.43. In wie fern die Pcnsioiicn von Wittwen u. Waisen im Auslände verzehrt werden könne», idid. §. ,44. Auf welche Wittwen und Waisen diese Be- stimmungen ihre Anwendungen finden, 456. §. 45. Die Betheiligten an den beiden vor- maligen Diener-Wittwen-Anstalten zu Eil« wangen betr., ibid. §. 46. Die Wittwen- Portionen aus den Wittwen.-Kaff-n, könne» vermöge dieses Pensions-Gesetzes nicht ab- gezogen werden, ibid. §. 46. Staats-Kasse. Die Rcchnnngen über For- derungen an die StaatS-Kasse sollen späte- stens auf de» -o. Juni den betheiligten Ver- waltungs-Stellen vorgelegt werden, 297. Staats-Schuldenwesen. Gesetz die Ueber- nahme der Staatsschuld von den neuen Lan- 4L destheilen betr., 109; tvkgcn weiterer von den neuen Landestheilen zu übernehmenden Staats-Schulden, 389. Die Kameraläm- ter, Obcramtö-Pflegen und Accise-Verwal- tungen welche sich über Zinse zu vergleichen haben, sollen diese Vergleichungen vor Ab- lauf des Etats-Jahres einsenden, 255. Ver- ordnung die der Staats-Schulden-Zahlnngs- Kasse für das Jahr 18% zugcwiesene Ein- nahme betr., 401. Vorschriften für die Ab- lieferung der Gefälle welche der Staats- Schuldcn-Zahlungs-Kasse zugewiesen sind,578. Stadt- und Amtschreibcr, ihre Einkom- men - Berechnung betr., 878. Stände. Gesetz, die Gehalte, Taggeldcr und Reise-Kosten der Mitglieder der Stände-Vcr- sammlung, des Ausschusses, der ständischen Beamten und Diener betr., 3*9; die nicht in Stuttgart wohnenden standcsherrlichcn, erblichen und lebenslänglichen Mitglieder der Kammer der Staudesherren sind befugt Tag- gelder und Reise-Kosten anzusprechcn, 319. S. 1. Taggeldcr und Entschädigung für Reise- Kosten der Mitglieder der K ammer der Abgeord- neten, 320. ibid.; wahrend der Beurlau- bung eines Mitgliedes hört der Bezug von Taggeldern auf, iLid.; die Entschädigungs- Gehalte der Präsideutcn beider Kammern werden ihnen auch während der Dauer der Staude-Versammlung gereicht, Lid.; Ent- schädigung der Ausschuß- Mitglieder, Lid. §. 2. Besoldung der ständischen Beamten, Lid. §. 3.; austerordentliche Arbeiter und Gehülfen werden durch Taggelder belohnt, L2i. $. 4. Gehalte der nieder» Diener, ibül. z. 5. Zulage, Gratifikation n- der ständischen Sustentations - Kasse können nur auf dem Wege der Beradschiedung be- williget werden, Lid. §. 6.; vorübergehende Anordnungen den Gehalt des Schulden-M' lungs - Kassiers, der Registratoren beider Kammern, der Buchhalter, des Archivars betr., 322. §. 7. Gesetz die Einbetufu»S der Mitglieder des ständischen Ausschusses betr., 522. Königl. Bestätigungs-Urkunde der Geschäfts-Ordnung für die Kammer der Abgeordneten betr., 33i. Stände-Versammlung. Königl. Verordn nung, die verlängerte Vertagung betr., 1~' Statistik, s. Vüreau, topographisch -statistisch^' Stempelwcsen. Die Stempel-Abgabe auf amtliche und gerichtliche Obligationen, Sch"^ und Vürgschcine ist aufgehoben, 383. § & St euer wessen. Gesetz wegen der Unilage ^ letzten Drittheils der direkten Steuer für das Etats-Jahr 18-°/... betr., 195. Dekret d-e Rcpartition des letzte» Drittels der direkte» Steuer für das Etats - Jahr 18%. betr-, 206. Desgl wegen der direkten Grund-Hänsi'^ und Gewerbe-Steuer und der auf die Staats Casse übernommenen Amts - Corporation^ Lasten für das Etats-Jahr 18%., L9ö' s. Abgaben. Stiftungen, (öffentliche, milde.) Die K»ti Knicstedtische betr., 7; für die Sch»^ zu Neufta, 344; des Pfarrer Mau che t zu Eberhardzell zum Besten seiner O-'t^ Schule, 468; für die Schule in gen, 876. Stiftungs-Rath, s. Landtags-Absch-ed. 8 5 i Strafbefugnis Die Disciplinar - Straf- Befugnisse der Departements- und Collegial- Vorstande betr., 797.. Straf-Erkenntnisse. Den Gesuchen um Un- terlassung ihrer öffentlichen Bekanntmachung,, kann nicht entsprochen werden, 200. Strafrechts-Pflege,, s. Straf-Rekurs. ' Straf - Recurs. Von den gerichtlichen Re- cursen in Strafsachen, 570. §. 1—12; von den außergerichtlichen Recurscn in Strafsa- chen, 373. Z. i3—24. Straßenbau-Abgaben. Allgemeine Be- skimmung, 36i. §. 1.; vom inländischen: Vieh, 362. §. 2—6.; vom ausländischen,. 363. §. 7—8. Wer von dieser Abgabe frei ist, 364. §. 9. Die für Fuhrwerke mit brei- ten Felgen werden ermäßigt, die mit her- vorstehenden Radnägcl sollen erhöht werden, ibid. §. 10. Administrative Vorschriften, 365. §. 11—18. Die Ausstellung der Stra- ßen - Abgaben -Patente betr., 496. Straßen-und Brückenbau. Vorschrift die Ausbezahlung und Verrechnung ihrer auf den Etat des Ministeriums des Innern, kommen- den Kosten, 507werden von. diesem Mini- sterium angewiesen, und von den Amtspflc- gcn auf Abrechnung von den Steuern be- zahlt, 3o8; nähere Bestimmungen für bie Kassen und ben Aechnimgsführer, 3o8. All- gemeine Bestimmungen über das Zusammen- wirken des Obcramtmanns und Weginspek- tors bei dem Straßenbanwesen, 3io; be- sondere Bestimmungen hierüber, 3n. Ob- liegenheiten der Ortsbehvrden, 3i5. Aufsicht der Kreis - Regierung und Aufforderung an dieselben, die Erfahrungen über diesen Thcil ihres Geschäftskreises sorgfältig zu sammeln, 317. T. Tabaks - Gefälle. Gesetz, die Aufhebung der bisherigen Tabaks-Gefäll-Verwaltung und die Einführung einer Auflage auf den Ta- bakhandel betr. , 3467 alle frühem Verord- nungen über Tabäkhandcl und Tabakbau mit Ausnahme der bisherigen Zoll-Ansätze, sind aufgehoben. Und. §• 1; neue Auflage auf den Tabakhandel, 346. §. 2; sie wird auf sämtliche Tabakfabrikanten: und mit Tabak handelnden Kauflcute, welche eigenhän- dig Unterzeichnete Fassionen zu übergeben haben, von dem Steuer-Collegium umge- legt, ibid. §. 3; die vollzogene Vertheilung nach Camera!-Bezirken wird öffentlich be- kannt gemacht, ibid. §.. 4; der Einzug die- ser Auflage wird durch das Ober-Aeeisamt besorgt, ibid. §. 5; Strafe gegen Contra- venienten, ibid. §.Tr; Bcstimniung über die im Laufe des Etats-Jahrs ervffneten oder aufgelösten Tabakshandlungen, 3.* 7. §.. 7. Thier - Arznei - Schule zu Stuttgart. Bekanntmachung den ersten Lehr-Curs bei derselben betr., 8n. T o r f. Patent für eine, neu erfundene Methode Torf zu verkohlen.,, 806. u. Umgeld. Die bisherige Verwaltung desselben ist vorläufig für die Periode vom 1. Juli 1821 — 1824 aufgehoben, 255.. §. 1. Da- gegen. ist die Aversalsumme, bestimmt, welche die Obcramts-Bezirke, jeder für seinen: An- 4 v tku, der Staatskasse zu gewähren haben, 256. §.2. Die Austheilung der ausgemit- relfcti Aversalsumme geschieht durch die Amts- Versammlung , ibid. §. 3. Jährlich wird diese Austheilung ergänzt, erneuert und be- richtigt, ibid. §. 4. Bedingung und Zeit- raum in welchem die Beschwerden von Seite der Abgabe-Pflichtigen zulässig sind, ibid. .§. 5; Commission Hur Prüfung und Erledi- gung solcher Beschwerden, ibid. Der Einzug von den einzelnen Wirthschafts - Gewerben geschieht in vierteljährigen Raten durch die Camera! - Beamten, 267. §.6. Das Recht Concessionen zü Wirthschafts-Gewerben er- theilt die Regierung, ibid. tz. 7. Die Colt- eessiouS - Gelder werden vvn den jCameral- Aemtern gegen bestimmte Einzugs-Gebühr erhoben, il>id. Ausschank selbst erzeugten Weins kann nur nach Berechnung der Ab- gabe für den Betrag und Werth des auszu- schcnkenden Produkts eröffnet werden, ibid. Ausgemittelte Aversalsumme für die einzel- nen Oberamts-Bezirke, 258. §.8. Die Ko- sten welche durch die Ober- und Camcral- Beamten entstehen, übernimmt die Staats- Kasse; diejenigen, welche durch die Amts- ' Versammlung re. verursacht werden zahlt die Amrspflcge gegen Vergütung, 25g. §. g. Verordnung wegen des letzten vorzunehnicn- den Umgelds-Abstichs, 297. Die Bezeichnung der für die künftige Umgelds -Verwaltung bestimmten Beamten betr., 495. Universität. Universität Tübingen. Der Besuch der Landes-Univcrfftät im Win- ter-Halbjahr 18%, , 4; int Sommer-Halb jahr 1821, 546. Bekanntmachung der zmu akademischen Studium höherer Wisscnsch»!^ ten lcgitimir^n Jünglinge, 128. 676.; der Vorlesungen im Sommer - Halbjahr i8r>, *58; tut Winter - Halbjahr 18%, 66°' Die Aufnahme in den katholischen Couvikc zu Tübingen bett., 692. Vertheilung von Preis - Medaillen an Studierende, 8l3' 873. Untcrstützungs-Fonds für die evangcl- Geistliche, s.Geistlichkeit. Werdienst-Medaille>1. Ertheilung einer fl* bernen an den. Gensd'armerie - Obermann .H e h l zu Tuttlingen, 262; einer 'goldenen an den Orts-Vorsteher Kaipf in Herbrech-' dingen 296; einer silbernen an den Sch'^ 'lehret- Maurer zu Neckarthailsingen, einer goldenen an den Taubstummen -Lehr^ Alle zu Gniünd, 6Z9; einer silberne» den Werkmeister Älbr.echt in Marbach- -807. V. der Worspann. Aufforderung zur Einsendung Verzeichnisse über geleistete Vorspanne K die Gestüts- und Bcschäl-Austalteiij 657- W. Waisenhäuser. Vorschrift über die -künff^ Verwaltungs-Formen bei den Waiseir- 1,110 Zuchthaus-Gefällen, ß56, 953. Wohlthätigkeits - Verein. Arifforder»»§ zur ferncrn Theilnahme an de» Zwecken &c* selben, 63g. / *7 Wirthsch-afts - Concession- Verordnung, Feldgütern, worauf Gebäude errichtet wer- wegeri Ertheklung. derselben, 948- ben. betiv, 806.. - . • Aollwe.sen. Gesetz über die Aufhebung des 3» Ausfuhrzolls von Lebensmitteln betr., 367» Zeh en te n. Die Zehent - Snrrogatgelder von^ Z u chthä user., s. Waisenhäuser. III. Alpha£>ctisches Persönen - Register». Abel' Zog.. Alt, ,243: Auch, 274. Abele, 52, Althammer, 52. v. Auer, 5/,5. Abt, 342. 615. Amma, 614. Auer, 54. 633. Ade, 37. 212. Ammann, 534. 769, Auerbach, 422. v- Adelshelm, 127. 71&. Ammon, 127. Aucrbacher, 212. 2Zr. Adis, 2.24,. Andler- 5i5. v. Autcmieth, ibi. 663. 8i3, Adler, 112. ii 3. Andrassy, 545. Autenrieth, 440. 846. Adrion, 4-3. 5ig. 714. Andre, 251. 5o8. Auwbrter, 944. Ahr, 676. Aich, 286. v- Anhäuser, 621. 835, Anisch, 246. Ayerle, 434. 436. Aichelmann, 177r- Antifuhr, i83. Baader, 628.. A'chrvth, 28. Atitner, 536. Babel, 914. Aikele, 282. App, 410. 536. Bach, 284. A'bcrsbach, 212... Appenzeller, 724. Bacher, 28. 108. 2651 Ackermann, 60.. v. Arlt, 260. Bader, 786. ?jfer' '92- 922. Arnold, 38. 4o5. 845- Baer, 53o. ^"brecht, 8o7. 93o. Aron, 531. & Bagnato, 877- Albus, 44. 851. Aldinger, 43. Aschenbrenuer, 5g. Bahnholzcr, s3. Aschur, 92. Bahnmaicr, 36. Alle, 63g. Assamus, 5i3. 602-. v. Bahnscheck- 298. Allgower, 294.-. Ander, 7o5. Baier, 55. 270. 854. 867.. Allich, 672.. Auberlen, 772, Baiha, 5o8.. 28 Misch, 538. Baldenhofer, 412. v. Baldinger, 687. Bändel, 656. 756. Banghard, 194* v. Bangold, 147. Banwarth, 807. v. Bär, 687. Bär, 240. 784. Bardili, 260. 635. Bareis, 46. 785. Bärlin, »3>. Bärnwig, 249. §07. Varrho, 608. 711. Barth, 49- 36. 498. 540. 90g- Baruch, 286. Basler, 170. Graf v. Bassenheim, »46- Bastian, 5 09. Bauder, 128. Bauer, 5, 58. >04. >28. »72. 2i5. 271. 288. 4,584. 777. 834- 9°9- Bäuerle, : 6. Bäuerlen, 53. 436. v. Baumann, »z». 282. Baumann, 80. 187. »gg. 278. 786. v. Baumbach, 667. Baumbast, 246. Baumeister, 167. 268. Baumgärtner, 176. 177. Bäumlcin, >3. Baur, 4». u5. 124. x6i- 662. 663. 683. Bausenhard, 63a. Bauz, 2Ö8. Beaupre, 19. Becher, 129. Beck, 63. ,80. 851. 906. Becker, 325. 692. Bcckh, 670. Becks, 81. Behringer, 29. Beil, 85. Beilharz, 4^- 42- Beiswanger, 783. 578. Bek, y4- 229. 289. *6»6. 774- 9‘9' Beker, y3. Bekin, »83. Beklcr, 673. Beller, i35. Bellino, 1S4. >29. Belstier, >o>. 41 o. Belstler, 926. 927. 337. Bcudcl, ii5. Bender, 927. Bcuedikt, 776. Bengel, >53. i5y. 660.661.84*. Beutele, 61. 244. 18g. ^s3o. Benz, 218. 233. 272. 715. 775. 9°S. v. Bequignolle, »52. Bcrbench, 5o. Bcrchthold, .63. Berg, 497- 6^7. Bergler, 631. Graf v- Berlichingen, 83 Bcrlocher, 43. Berner,' 275. Bernheim, 742. Berroth, 854. Bertrand, 170. 276. 421- Bertsch, 44. 267. Besel, 937. Bctsch, 216. Beuerlen, 918. Bcucrlin, 680. v. Beulwiz, g53. Beutel, 423. Beuter, 224. 77^- Beutler, 775. Beyerlin, ,78. Bez, 7S4. Bezler, 178. Bidlingmaier, 236. Biedermann, 217. 397. Biestnger, 27. 84. 178. a33. s34- Biggel, 2y3. 74Z. Biggdr, 793. Bikel, 736. v. Bilfinger, 683. 683. Bilstnger, 275. 776. Bilger, .60. Binder, 64. 270. 434. 6r5-^9' 727. 845. 65,. 856. Binnhammcr, 766. Blnnlg, 5l5. Birk, 28',. Bischof, 5,5. Graf v. Bismark, 3r4- Bitterling, 107. Bitzer, 871. Blank, >71. 179. 2ig. Blaser, 941. Blau, 83. Blaum, 743. Bleibel, 128. Blenk, 536. Messing, 90g. Blezinger, 240. 4'8. Blind, 7-5. Blinzinger, 525. Blumer, 219. 221. Blummeusictcr, rrg. Bvchart, 77». Bvchele, 58?. Böckle, 855. Bvckshammer, 676. Bodenmüller, 196. Bog, 4,6. Böger, 4^- 768- Boger, 642. 64b- Bdhm, 622. v- Bohnenbcrger, ^ -■ Bvhringer, 843- Bvigevl, r»7- Bvk, 775. Bvkstadt, 54- Bvler), 5»7- 6o5. Böller, 280. 667. Bvlley, 671- 664. 766. Bolz, 628. Bvmmelberg, 2<)4- Bvnhöfer, 429. 493* Bvni, 228. ^vnzelius, 127- Boos, 263. Bootz, 910. Böringer, -4g- Boromäus, 722. Bort, 734. Bvsbier, 260. Bosch, 115. 2*4- '775- 90.9- ■ Boslcr, 769. Bessert, 680. Bostlcr, 214. Bozenhard, 3g8. Braigg, 798. Brand, 47. 846. Brandcis, i*5. Brander, 3. 260. Brändle, 24»- Brandscheff, 486. Brandstetter, 6>4. Braun, 48. 53. n4- >27. 171. ai5. 238. 5n. 522. 5a3. 620. 917. Braz, 264. Brecht, 260. 620. 926. Brcg, 742. Bregenzer, soZ. Brcitenbücher, 525. Breitenschwert, 5o3. Breitingcr, g23. Breitling, 656. Brennciistuhl, 84 4• Brenner, 181. 4>o. 716. 787 852. 910. Brculin, 851. Brcuning, 498. Brcuninger, 937. Brezler, 770, ...... Brbm, 65g. Bromier, 228. Brömlen, 726. Bromier, 792. g4» Brotbek, 64. Brück, 794. Bruder, -g3. Bruker, 792. Brümmer, ?34- Brunnarius, g45- Buchelin, 149- Bücher, 292. Büchle, 82. Büchler, 46. 99. 106. 178. 234. 419. 434. 497- 6rg. 633. 705. 769. Buchtel, -913. Buck, 92. Bühl, >07. Bühlmaicr, 84. 608. Buhmüller, 4-4- 779- Buhr, 788. Buk, »gi- 269. Bukenhbfer, 622. Bulling, »o3. 207. 288. 4,8. 670. Bullinger, 678. Bunz, 2!5. 676. Buob, igg. Bup, 496- Burger, 27. 128. 191. 6i». 678. 692. 868. Burgi, 182. Burkhard, >98. a3g. 5o6.6is. 870. Burkhardt, 177.. v. Crailsheim, 628. 787. Deuber, 83. Bürkle, 6'2. Cranz, 899. Deutelin, 636. Bürklen, 716. Currle, 771. Dicenta, 621 Burmami, 926. - Diebold, 767. Bürsile, 657. Däbler, 957.. v. Diedel, 687 Busch, 106. 3oi. 408. Dahm, >97. Diegel, 420. 424,- Büschle, 4'9. Dahn, 175. Diehm, 224. Buschor, 29?. Daigele, 468. Diener, 170. Büsing, 836. Dais, 783. Dicringer, 83, Buzhubcr, 5i-j.. v. Dalbenden, 687, Dierlamm, 63o Buzorini, 538. 677.-796. Dangcl, 176. 692- Dictelbach, 83. Daniel, 586. Dietenberger,. 1 >5. v. Caminerer, 683.. Danner, »34- Dieterich, 813..90g. Cammerer, 203. Z97. 674. 676. Daser, 467. 497- Diez, 430. 728. 860. 781.. Daub, 40. Dikert, 6o5. Cämesasca, 281. 424. 779.- Dauchcrt, 911 Graf v. Dillen, 266- Canz, 412, 7 is. Daumer, 676. v. Dillen, 648- Carle, 10». 215.. David, 10,.- Dilliiigcr, 910. Carlsbergcr, 4i5,. Debler, 429.- v. Discau, 745. Cesar, 543., Deeg, g3.- 723. 908. 9Z». Doblcr, 216. Christ, 616., Graf v. Degenfeld, 61.-19Z.7r3. Döblcr, 114. Christen, 17g. 729: Degginger, 604. 916. Doller, 906. Christlich, ,36. Degler, gi5. Domcnik, 2 9Z. Christmann, 249. 397-». >667 Deißlcr, 148. 5i»4+. Dönkelacher, ,9. 36 Claß, 716. Dejene, 867. v. Döring, 672. Clemens, 688.. Dekcr, 226. Dörler, 249.507. Clement, 294.. Demmlcr, 817:. Dorn, 538. 846- Clemm, 676. Dempfli», 66L Dörner, 665. Clossius, 160. 54». 66a. Dendlcr, 529.- Dorncr, 85» Fürst Colloredo-Manusfeld,, 142;. Denner, 733. Ddrx, 96. Conrad, 56. 83. 274. Denninger, 916.- Dortenbach, 5»9. 622. Conz, 128. 162. 664.. Deuzel, 166.- Dortenmann, 59. Corrcy, §9.. D-eschucr, 267.- v. Donnz, 687.- Cotta von Cottendorf, 27,. Desselberger, 91.. Dötkling, 621. Cotta, 684.. Detlingcr, 728.- Dreher, 26. 4»- 499- 2l Dreifuß, 677. 9*7- v. Dresch, 189. -.62. 662. 66;. Drey, iS:]. 661. Dreydcuy, 220. Dreyer, 123. Drießlein, 272. Drittle.-, 723. Drukenmüller, 52 j. Dünger, 6b. Dupius, 768. Egetek, 623. Cggenmeilcr, 922. Eggle, 169. 294. Egle, 65. 9; 2. Ehekircher, 55?. Ehmann, 3.3. Ehrler, 236. v. Eichthal, 4 »8. Einstein, 193. 943. Einzig, 277. Eisele, 06. Enz, 814. Graf v. Enzberg, 622. Eppinger, n3. 264. Epple, 3o. Eppler, 509. 715. Cpting, 5o8. Erath, 925. Graf v. Erbach-Wartcnberg-Roth, >45. Erbe, 224. 802. 722. 90b. Erdlc, 48. 692. 720. 764. 855. 929. Eiselin, 740. Ercth, i.o. Durst, 61. Eisenbach, .6er. 664. Erhard, 8.6. 854. Dursch, 8.5. Eisenhard, 268. Erhardt, 97. 680.7.6. Durst, 63 >. 763. Eisenlohr, .780. Erlenmaier, 497. Dußler, 533. Eistler, 6o3. Ernst, 909. d- Dultenhofer, 683. Eitel, 269. Ertinger, 67«. Dur, 676. Ekart, 63l. 938. Ekemann- Meson, 261. v. Eschenmayer, 162. 663. Eschenmayer, 2. .26. 282. Eberbach, 619. Ekkardt, 4.- Essinger, 27. 79L. Eberhard, 60, 234- Wbe, 7.8. Eßlü.gcr, L4. Eberhardt, 619. Elkan, 735. Etzelin, 170. Eberle, 624- 862« Eberlcn, 91. v. Ellrickshauftn, 531. Elsässer, 620. 774. 926. Etzlin, 739. Eberlin, 9^9. ElSner, 680. Faber, 19. 299. 635. 679. Ebert, 789. Einer, g35. Fad, 864. Eble, 8bg. Emmcrt, .63- 665. Fahr, 2 ,0. Eckle, iy,. Edel, 86b. Endcrlc, 83. Faleh, 54. 939. Endres, 735. 928. Falk, 53,. 716. Edelmann, 249. Endriß, 482. 5^o. Füllmann, 97. 407. E'denheimer, 533. Engel, >78. Fallscheer, 29». Eg-, 62. Engelhard, 860. Falter, 4 >2. Egele, 102, Engelhardt, 627 Färber, ..6. Egeler, 7.27. . Englert, 9.6. Fast, 627. Eger, 87». Enslin, 5i. 26S. Faul, 738° > Fedcrer, 36. • Feeser, 759. Fehleise», ao3. Feilmoser, »5y. 66«; Feiß, 529. Feldmaler, 412. Fcmpcl, 98. 407., Frisch, 717. Fesch, 914. Fetscher, 6Z0. Fetzer, 44- *i3. 294. 408; 869. Feucht, 521.. Feuchter, 429. Feuerbach, 541. v. Fezer, 84., Fezer, 65. 4-5. 498.. Fieger, 214. Fik, 855.. Fiker, 435. Fink, 47. 5i3.. Finkbohner, 41. Finkbeincr, 278. v. Finkh, 900. 8'nkh, 99- Fimpel, 944/ Firnhaber, is3. 807.. v. Fischer, 2. Fischer, 3?-. 6a. ,75. 2a3. 26s. 5og. 536t 659. 8o3. 871. 921. Fißler- 86» 172. Flammer, 678. x>• Fkatt,. «58. 660. 661.. Flatt, 4Y7> 3a Flattich, 642. Fleischhauer, 829. v. Fleischmann, 899. Fleischmann, 28«. Flcispach, 769.. v. Flemming, 260^ 687,. Flurer, 7^6. Fohr, 35. Fvll, 4'5. 8S4. Fvrsincr, 662: 84vL b. Forstner, «63. 164. 665. Forstucr, 940. Frank, 38. 107. 2«3_ 5i8; 788. 915. Franz, «37. 287. 397.. Frech, 112. 604. Freitag, 171. 769. Frey> 167. 433. 6aiv 633. v. Fridolin, gi. 5i5. Fricker, 293. 705.. Fried, 4 «2. 601. Friederich, 781.. Fries, 640. Frik, 692. 789. Frikcr, 61. 189.. Frisch, 63,. Fritzlcn, 532-.. Friz, 435. 624. 907;. 2.36. Friz len, 64. 776.. Fröhlich, 35. 611. 6,67 Fröschle, 3r. 87. Frvschler, 29.. Früh, 2 7 3. Fuchs, Sg. 104. 188.. ,85. Fuck, 86. Fug, 986. Graf t>. Fugger, 944. Fuhrmann, 870. Fulda, i63. 164. 665. Fülle, 115. Fürst v. Fürstenberg, 398- 491' Fnrthmüller, 853. Faß. 4i 5. Futscher, 498' Futterknecht, 604. 900.. Fntterling, 47. 733; Ga ab, 3o3. 678. Gabele, 218. Gabriel, 324. Gailer, 65. v- Gaisbcrg, 260. 5o8. 909V Gall, 8n. Gann> 769. Gäilsle, 268. Ganter, 428. Gantncr, 843. Gänzle, 5li. 534. go4„ Ganz, 914. Ganzhorn, 909. Gapp, 943. Garb, 733. v. Gärtner, 161. 663. Gärtner, 363. 672. Gaugcl, 214. Gaul, 246. Gaupp, 9 >8. Gauß, 768. 866. 921. Gayer, 434-. Gebhard, 27. 35.. i65.. 4>5. 33 Geckle, 410. v. Gmelin, 160. Grcttenbcrger, 84, 4,9. Behring, 87. 419. Ginelin, >2.159. >6o. >61.662. Erich, 35, 87. Gehwciler, 228. 641. 663. 664. Ericshabcr, 781. böiger, 54. 58. 2>2. 220. 53o. Gneiting, 199. -95. Griesinger, 42 «• 76k). 79<,>. 624. r)31. 93 2. Gohl, 604. v- Grimmenstein, 35. Reisch 4,4. * Gogsieller, 911. Erimmingcr, 25o, 273.. 722. 795. Gcisheinicr, 36. 174. Goldwcin, 411. Gries, 905. Geiß, 62. v. Göllniz, 45. Grob, 925. Gcmming, 27. Gdlz, 27, 5o8. Gröber, 740. Gemmingen, 6. 128. 169, Golthcr, 746. Gröninger, 53o. Genkiiigcr, 410. Gdltenbott, z3t. v. Gronsfeld, ao3. Gcutner, 67Z. Gönner, 497- v. Gros, 1. b- Georgii, 54». Gonnewein, 716. Gros, 2,2. 531. 787. Gcvi-gij, 611. Goppeld, 661. Größ, 843. Gerber, 692. Graf v. Görliz, 169. Groß, 224. 267. 532. Gerlach, 65. ,62. 665. Gös, 769. Grötzinger, 620. Gerne, 610. Gdsele, 49. Groz, 276. Gerold, 17 c. Götsch, 35. 273. 722. Grözinger, 212. Gerstenmaicr, 844. Gotthard, 3. Grubcr, y>. 679. Gerster, 6». Götz, 89. 80.. 43o. Gruis, 8z9. 846. Gcß, 855. Gvz, 64. 371. 410, 497. 6aa. Grumbach, 275. Geßler, 70.5. 877. Gradolf,5v9. v- Grünbcrg, 604. Geyer, 294. 54S. 769. Graf, 27. 33. 179. 4.1a. 4»>- Grundgeier, 94 >. Gfrör, 281. 613. 907. Grundier, 665. Gidion, 281. v. Grass, >57. Grüneisen, 8>3. Gibler, 787. Gramm, 767. Gschwend, 33. 6o3. Gießer, 27... Grauer) 795. Gsell, 870. Gicßlcr 227. Gräslc, 9 >8. Gugel, 86. ^inlini et Orossoiü) 767.. Gräß, 55. Gugelhan, 176. 177. Glanz, 287. Gräter, >37. Gundelfmger, 53o. Glvck, 680. 987. Gratianus, 79. 467. Gündelc, 666. Glöckler, 2S9. Graule,. 786. Günther, 66. >7,. 2,0. 796. Glvklcr, 368. Greiner, 4>6, 80,, Günthncr, 87. 92. Glunz, 277. Greis, 424. 621. 680.. Güntner, 287. Gniehljch, 90. Grether, 56. Günzenhauscr, 226. 722- 5 34 Günzler, a5i. 871. Hamlehle, 29. Häufele, 878. Grttcklmst, 421. Hammel, 1.00. Hauff, 6.0. 74§. Gurknecht, 10:. Hammer, »»>, 571. 4s6. 622. Hang, 4>- 45. 162. 26Z. 4 Gutscher, 710. 7S4. 534. 664. 63.. 634- 9 Guttenberger, 5 t6. Hammercr, 85g. Hangs, 7-6. Hammerlc, 796. Ha>.in, 763. Haag, i3o. 627. 63,, Hank, 232. Haus, 6üs. Haakh, 904. Hannemann, ,o5. Hauser, 6,3. 84H 9»7- 9^' Haas, 37. 22g. 4g6. 498. Hanselmann, 73784. Hausmann, 498. Habermaas, 8o5. Happold, 106. Haußler, 79. Haberle, 94 • 2Z0. r68. 771. Harburger, 297. Haußmann, 68 r. Hablizcck, 772., Hardegg, 1,9, 90». Hautsch, 935. Hachtcl, 788. Harder, 807. Haur, 64. Hackel, 272. Häring, 29. Haveluth, 23g. Hackh, 6-6. Härle, 2,8. 297. Han, 274. Ha er, 214. Härlin, 806. Hebenstreit, 634- Hafele, 170. 7L6. Harpprecht, 235. »77. aSo. 619. Hechinger, 966. Haftnbrak, 667. 604- Hechler, 4:6. Hafner, 175. 612. 63o. Harr, 4'- Hcckel, 2 »6. Hafners, ,66. Harrer, 24'*. Heeb, 3Zg. Hag, 427. Hartkorn, 604. Heftle, r6-> Hagel, 79i- Hartlleb, »78. Hegel, 9?3. Hagenlocher, 76g. Hartman», 33. 124. 291. 667. Hehl, 7. 262. 2?3. Hahn, 927. 68!. 84.6. 664. 980. Heiden, 28. Hähnle, 907. 945. Heider, 294. Haid, 7,3. 7 rS. - Härtner, 274. Heigcl, g5. Haigis, 649. Hartranft, 6.5. Hcigelin, 26. 908. Hainlin, Log. Hascher, 467. Heiler, 496. Hak, 497- Hafelmaier, 668. 63o. 911. Heilig, 573. Hacker, 940. Hassenschwert, L43. Heim, 191. so3. 574. 5?5- Hakh, 54. 82. 63r. Hasser, 29. 832. 837. Hcimerdinger, 606. 712- 84 & Halbersiadt, 634. 74Z. 943. Haubcr, 5i. 26a. 676. 717. 730. Heiner, ,69. Halber, 5g. Haueisen, 60. 235. j8o. 6i3. Hcinkel, 735. Haller, 231. 277. 6-9- 9*6. Heinrich, 289. 68,. 7>5- Hamann, 790. 9 »6. Hanf, 25z Heins, 672, 2§ 35 Hc-»Z, 6o9, Henlzelmann, qq. Hachau», 62» Held, 8p. -25. Heldbeck, 676. Helfenberger, 344- 7?“' a33- 728. 909. Hellwig, 80S. -eniriiing^ ,72. 4n. Hengstelcr, 85. Heu»e, 629. 912. 92/,. Heunenhofer, roo. He»">!ig, 29. ,2l. ;9z. 74Z. ^ Henzler, 94/,. Hcpti»,,- 7,5. Herbvt, zoo. Herbst, ,59/ 661. Herdeg, 927. Herdegen, 2. 67*. Herdler, 83. Herele, 249. Hergcnröthcr, 497* He>gcr, 9". H?rlikofer, 692. Hermann, 766. Herrmann, 35. >06. ,85. 216. 2,5. 27-5- 420. 6,2. 619. [774- 843. 85a. 9s3. Herrsch,^-,-, io5. Hertfclder, 283. Hertkvrn, 181. Herttcr, 9,,. ^ Herwig, 238. 24». 786. 788. Herz, >70. 722. Hcrzbergcr, 98. Herzog, Heslöhl, 833. Hessel, 4 »4- Hessinger, 6,1. Heß, 42. >35. >70. 264. 35>. 9>3. Hettich, 587. Hettler, 667. Henbach, 33. Henmann, 53. v. Heust, ,8,. Hcyd, 3i5. 873. Heygis, 274. Heytcr, 737. Hczer, 298. Hezlcr, 63o. Hicbcr, 33. Hiedcrer, S>. Hillcr, 288. Hils, 281. v. Himbcrger, 79. Hirsch, 22». 28». 287. 6>3. 75«. 79^. 931. Hirschcr, i5g. 68 j. Hirrh, 678. Hirzel, 253. 988, Hobbhah», 147. Hoch, 736. 777. 778, Hocheiscn, 672. Hochsictter, 53. 6o3. Hodum, 170. Hof, 86- .Hofackrr, 99. >bo. r6r. 662. 663. Höfele, 61. 184. 7 >3', Hdfelin, 214. Hvft>> 84 \. Hofer, 609. L76. Hoffman», 759. Hofmann, >74. 285. 4»8. 735. 8,3. 634. 856. 855. 919. Hofmeister, 21?. 781. Hog, »iS. Högg, 199. Höh, 840. Hohbach, 676. Fürst v. Hohenlohe -Bartensiein, 9S4. * t Hohenlohe - Langcndurg, 39'. - - Hohenlohe -Oehringcn, ,42. 266. 391. -- - Hohenlohe-Waldenburg, 2S1. 39,. Hohl, 429. v. Hohorst, 769. Hölle, 280. Hvlch, 84. >85. Holdcnried, 266. Hblder, 817. Holder, >26. Hole, 642. Holl, 69,. y4i- Holland, »96. 764. Holle, 253. 420. Hblz, 86. 241. v- Holz, ,o5. Holzapfel, r»> 36 Holzherr, »*;8. 6o3. 727. 907. Hölzlen, 735. Hvlzlin, 238. Hommel, 739. Hon er, 780. Honold, 937. Hopf, 428. 8« i> Hopfengartner, 3i8, Hopfensitz, 429. Hopser, 817. Horcher, 782. 905. Horde, 274. Hörer, 794. Hdring, i5. Horkheimer, 275. Horlachcr, 87. 62Z. Horn, 676. 87z. v. Hornstein, 5j5. Hornstein, o33. Hornung, 420. 809. 9,8- Hdsch, 54. Hoschle, a3a. Hofer, 2,5. v. Huber, 683. Huber, 498. 6g3. 864. Huberich, 69'. Hübner, 33. 85. 2i3. 247. 4i3. 8,6. Hübsch, i85. Hugger, 545. 582. 685. Hurnwel, 178. 409. Hundeshagen, i63. GC5. 801. Hunsingcr, 110. Hunzinger, 617. v. Husuadel, 588. Huß, 9°- Hutmann, 170. Hutter, 61. 435. g36. Huzel, 410. Jacob, 61. $86. 408. v- Jager, 274. Jager, ,7. 29. 54. 60. 164. i58. 166. 631. 660. 664, 677. 6;8. 710. 747. 79». 936. Jaggle, 790. 85i. Jagle, 3o. Jäkle, 779. Jakobin, 235. v. Jan, 806. v Jasmund, 721. 906. Jauch, 853. JandaS, 19,. Jaumann, 930. Jbfeiz, 516. Jdelin, 725. Jdler, 719. Jedcrle, 8 )3. Jeggle, 779. Jehlin, 2 ,8. Jenifch, 45. io5. Jcnt, 6-7. Seiltet-, 170. Setter, 509. Jlg, 2,3. 612. Jmhof, 273. Jndcrmühle, 2Z2. Joos, 621. Isaak, 9,4. Jsaias^ 424. 62 >. Jsenbühl, 633. Graf v. Isenburg, '4-- Israel, io5. 187. 5 9. Judas, 9.6. Jung, i85. 497. Junger, 279. Kachler, 176. 266. Kahlden, 274. Kaipf, 196. Kaiser, 720. 7,3. g36. Kalbfell, 419. Kallenberger, 4^7. 4>5. Kammer, 769. Kämmerer, i5. Kapff, 606. 664. 665. 833. Kaplan, 169. 437. Käppis, 910. Kappler, 224. Karg, 58. Karle, 410. Karrer, 85. Käser, 169. Kasten, 267. Kastropp, 64. Käufelin, 4 >». Kaufmann, 2i3. 633. 773.'fö' 944- Kaulla, i»3. Kapsel, 935. Kapßer, 764. Kaz, 45. 160. 2Ü5. v. Kechler, 924. Keefer, 178. 3? --"s, <9. 902. Kegele, 100. 835. Kehle, g 0. Kehry, 61. ^cövtttgcr, 92. Keilbach, 860. Kcinat, 176. Kck, ,29.' Keller, ia5. 260. 4»3. 643. 7*6. 793« Kellermann, 863. Kewiner, 9)8. Kemmerling, 220. Keinmet, 861. Kennneter, 298. Kemmler, 726. 770. Kempf, 45. >79- 267. Kempter, 484. 7 >5. 7>6. 86 >. Kengeter, 2 >5. Kenner, 77». Ke»z, 794. Kcppler, 88. 498. Kerchcr, 856/ Kern, »6. 160. 422. 66>. 924. Kesenheimer, 60. 266. Kcsselring, 420. Keßler, ,42. 29». 796. 944- Kelterer, 85. Kettmann, >o3. Keuz, 794. Khnvn, s3r. Kielmanu, >38. Kieninger, 5o. 726. 786. Kienzle, 99. 2,6. 7>>. Kienjlen, 727. Kies, 397. 440. Kiesel, 846. Kießling, 634- v. Killinger, >74. 772. King, ;Z3. Kinselmann, 287. ^ Kipp, 729. Kirn, 6*. 83. Kirschncr, 436. Klaibcr, 92, r3>. 171- Klaß, 608. Kleider, 5o. 736. Klein, 728. 795. Kleiner, 243. 664. Kleinhanns, 729. Klemm, 497. 498. Klemmer, 2o3. 211. 221. s5>. 406. 816. Klenk, 42. 173. 715. Klctt, 281. 926. Kling, 60. 100. 184. 835. Klingel, 36. Klinglcr, 742. Klink, 620. Klotz, 6,9. 9-6. Kloz, ii>. Klumpp, 609. 62,. 7,,. 774. 779- 6.7. Knapp, 833. 922. Knaus, 42. 7,3. Knausler, »92. v. Kniesiedt, 7. Knobel, 730.. Knödel, 171. 9>3. Knodler, 2»5. 862. Knoll, 292. 635, 794- Knvpfler, 945. v Knöringen, 24«. Knorzer, 238. Kober, 5>, >68. 8,3. Koch, 44- 96. »09. 220. 233. 282. 408. 62z. 769. 772. 804. 85>. Kocher, >6. Kodweiß, 919. Kofink, 645. 644- Kögel, 172. 218. Köhl, 260. Köhle, 68.. Köhler, 409. 677. Köhler, 5o. 235. 280. 408. 42a. 619. 736. 922. 9-5 Kohlmus, 177. Kohnlein, 409. Kolb, 49. 5o. 98. 4,7. 865. Kölle, 2iS. 738. 94 > - Kvlz, >66. Kommerel, 678. v König, rb>- 844. König, >o5. 692. Graf v. Konigscgg - Aulcndorf, >46. t>. Könneriz, 687. Konrad, 236. 23;. 9>> Kopp, ‘87. 727- Koppcnhöscr, 786. Kornbek, 43. 877. Kornbrust, 91. 646. Korner, 55. 833. v. Kontthalcr, 575. 33 Korntheuer, 667. v. Koseriz, 66. 86s. 918. Kraft, 844. Krail, 174. Krais, 6Li. 723. 929. Kramer, m. 171. 291. 673. Kränzlcin, 186. Kraus, 128. 253. 626. 681. Krauß, 129. 426. 604. 612. 784. 832. Krauter, 182. i83. Krirzer, 607. Krebs, 918. Krccb, 581. Kreh, 916. Krchl, 164. 666. Krcidlcr, 4«. Kreitmaicr, 714. Krenkel, 435. Krepp, 7". 906. Kreufer, 129. 693. Kreußer, 496. Kreuziger, 224. Krcycr, 5-j. Krez, 728. Krimmcl, 279. Krimmer, 724. Krell v- Grimmensicin, 234. 548. Kroll, 643. Kromer, 336. Krügele, 216. Krumm, 6,8. Krummraier, 431. Kübel, 691. 852. 943. Kübler, 42. 227. 735. 845. 910. Küchel, 249. Kugler, 22«. Kuhbach, 240. 7n Kühfueß, 93. 94. Landcnberger, 279. Länderer, 263. Landgraf, 933. v. Landsee, 522. Kuhn, 5i. 735. 764. 86a. 36i. Landthaler, 294. 552. 768. Lang, 86. ioi. 174. 179. 267. 539. 607. 628. 681 ■ 684. 719. 743. 855. 943* Kühner, 91. 4i5. 416. 43o. 646. Kühnlc, 269. 6r3. 624. 626. 841. Kull, 410. Kulmbach, 692. Kümmerle, 855. Künkclin, 86. Kunlin, 214. Künzcr, 29. 918. Kupferschmid, 898. 848. Kurz, 49. 86. 829. 434. 611. 614. 632. 635. 735. 353. 855. 853. Kusicrer, 267. Kußmaul, 232. 63o. Kylius, 34. 768. Lachenmaier, 436. Laeser, 869. 905. Laib, 606. 836. Laiblen, 3i. 507. Laiblin, 497. Laislcin, 842. Laißlen, 272. Lambach, 231. Lambrecht, 788. Samte, 718. Lammlein, 413. Lamparter, 5o8. Landauer, 3(5. 93. 325. 417. 5o8. 834- 908. Lanz, 289. 795. Lapple, 840. Laroche, 249. Lau, 190. Laub, 792. Lauer, 410. 622. Lausterer, 917. Lauterwasser, 771. 841. Lauterwein, 115. 409. Layh, 627. 934. Lazarus, 833. 840. Leber, 60. Lcchlcr, 873. Lederer, 775. Ledermann, 212. Lehmann, 780. 781. Lehrer, 89. 909. Leibfried, 771. -Leidner, 877. Leins, 5i6. Leist, 221. Lenz, 46. i56. 178. 774- Leonhard, 99. Lerch, 3o8. 58o. Graf v. Lentrum, 235. 7^8- Lenze, 178. 4«9> Hing, 277. 105. 418. 428. 608. 7^3. keyh, G3o. 788. H 94. 279. sicher, 855. ^Hermann, 4<». 8^6. ^^bhtN-d', xi6. 624. 71«, ^kdeilmayer, 04. ^dle, 862. ^•Härbt, 97. Liesching, 80. ^llich, 91. fl. ^ ^'ildauer, 129. ^»denbcrger, 221. ^denmann, 5«7. 937. ^‘ubcr, 62. 267. ^Udner, x86. Hg, x83. 245. 289. 908. ^'"k, 728. ^usenmayer, «09. !' 679. ^ber, 910. Huftier, 61. Huer, t3g. 720, Löffler, 260. Hbauer, 681. p°K 729. H'Nann, 655. Hf>cr, 43. o°^»zi, 840. H)in, 922. s“tter» 6.,. 775. »25. 926. 286. 6ls. 6x5. 982. 2g Ludwig, 5x3. 907. v. d. Lühe, 541. Luithaxd, 607. Luinpp, 422. 726. Luttenbergcr, »65. 7x6. Luttnxanix, 64,. Lxx;, »x6. 428. 497. 498. 5x4- 646. 926. Maag, 93. Machet, 633. Mack, 666. 92a. Madcr, 922. Mager, 28. Magerte, 612. Magie, 4x6. Mahler, 623. 643. v. Maler, 602. Maier, 3x. 47. 4g. 5o. 65. 98. 98. io3. xo5. 106. 107. 114. 170. »89. 194. 236. 249. 410. 412. 629. 58 x. 602. 623. 717. 71g. 768. 791. 79S. 840. 847. 852, 866. 867. 9x7. 919. 944. i'. Maiersbach, 200. Mailänder, 182. Maisch, 27s. 545. Majer, 677. Mak, 44. 5o. 4i5. 634. 714* v. Malblaxik, x6o. 662. v. Matchus, 66. Malt,;, 37. Maxxasscs, 240. 843. Mang, 848. Maxxgsls, 533. Mannes, 407. Manxxhard, yx3. Maixnuß, 912. Man;, 324. 629. 724. 728. Markte, 842. Märktin, 129. 266. 3o3. 631. v. Marpcrger - AsterS, 699. Marquardt, 267.42 x. 520. 52, 835. v. Martens, 687. 745. Martin, 3g. 586. 726. Martini, 635. Martini;, 5x8. Martz, t?o. Mare, x6. 43. 429. 35g. 86». g»6. Mar;, 54. »68. v. Massenbach, go3. Mast, 178. 278. Mathes, 5 28. 858. 904^ 909. Mathias, 100. Mathies, 65g. Mattxnam«, 26. Mancher, 468. 945. Maurer, 426. Maurer, 239. 279. 296. Mauthe, 83. May, 525. 624. 657. v> Max-cr, 6x». 7,4. 8»,. Mauer, i3. 3i. 56. 42. 55- 56. 57.62.89. 187. 214. 228. 23i. 249. 266. 270. 29,3. 5og. 529. 722. 9-7. Mayerlcns, 526. I Mayenfperger, 768. Mebes, 507, Medicus, 53o. Mehl, 68 r. Meister, 149. Meißner, gxS. Melber, ?35. Mendel, Io. Menold, 846. Mcnz, i-]5. v. Menzingen, r5o. Merkh, hi. Werkle, 63. 2,3 .. Merkt, 902. Merz, 7S8. Messer, 028. Meßmer, 5> Metsch, 498. 6 .5. Fürst 0. Metternich, >45 Meurer, 27. Meylc, 223. Mezgar,'3i. 5,2. 552. 676. Mezler, 169. Michaelis, .60. 161. 662. v. Michclbcrgcr, 64. Michler, L49. Miehle, 767. Milkau, i47- Millauer, 693. ». Miller, 260. 278. 916. Miller, nr. 629. 633. 684. ^96. Miorin, 738. Mitschelin, 909. Mitterer, 4 >2. 712. 40 Mittler, 498. Mdbes, 722. Model, 65. 2 5. Mogel, 5». 786. v. Wohl, 861. Mohl, 677. 875. 920. Mohr, 65. 149. 864. 953. Mohring, 944. Mohrlin, 279. Moldcnhaver, 247. Molitor, 746. Moll, 227. 290. Mollenkopf, 725. v. Molsbcrg, 846. Moser, 129. 245. 280. 63i. 759. 8,4. Moses, 92. Mösle, 55. Mdsner, 7»3. 8i5. Morike, 2. 129. Mvrgel, 836. Morlok, 276- 642. 6^3. 644. Motz, 224. Mozer, 226. Muff, 8o3. Mühle, 292. Mühlcisen, 607. 672. Mühlich, 540. Mulfinger, 787. Mull, 55g. Müller, 62. 109. »79. 192. ig3. 237. 286. 347. 416. 497- 498. 54«. 634« 668. 677. 678. 693» 712. 747. 776. 777. 780. 783. 786I 834. 343. 862. 363. 36o 908. 912, t». Müllern, 860. v. Münch, 234. 280. Münch, »59. 6,o. 661, v. Münchingen, 687. Münchinger, i33. Mundinger, 299. v. Mundorff, 299. 476- Münster, 660. Münz, 3o. 89. 170. Munzing, 414. 606. 7»>- Murr, i\i8. Murrthum, 276. 928. 926. Murschel, 3oo. Muschel, 187. Muspcr, 527. Muffel, 536. Müssigmann, 281. Muschelknaus, 52. Mutschler, 200. 848. Mutz, 4,. Nachtrab, ig3. -Nagel, 4). 55. iy3. 66.. L4<>- 869. 926. Nahm, 2g5. Naker, 534- Nast, .34- 4»8. 43,. 497- *98' 681. 70g. Naß, 843. Nathan, 785. v. Nauscster, a60. Navarr, 866. Neber, 786. Otto, 64t. 41 9l«f/.34. 763. ^eidhard, 904, ^idhardt, 6,0. gib. Ackermann, 69s. «3?. RE, 56. Wle, 422. ^ Nestler , g6. ^ ^estlin, 17g. Neubauer, 429. 692.. ^eubert, 48. ^kubronner, ig3. ^ufcl, 282.' duffer, 661. 8o5. 83 t, ^ukam, 60. ^cuz, 2i 8. 415. H .,g.. ^'ebergall, 720. ^'ebling, 113. ^'ed, 241. ^iedcrbcrger, 49. 5o.' ^'ederhdfer- 677-- ^^ 537. 943. 538. Imhausen, 241. ^vllcr, >85. ^°It, 870. onlieumacher, gi5: ^Vftf v. Normann-EhrcufclS, 84-, s* 947- 434. ^k>sch, 6o5. • ^thdurst, 186. 928. Abling, 535.. Rufer, 5og. Nnsscr, 290. 5o6. 604, Nußle, gii- Nüßlin, >rg. Oberdörfer, «36- Oberländer,. 90. 218t Oberlcn, 6j5. Obermüllcr, 110, Oberndorfer, 78g. - Ochs, 284. 923. Oechölin, 174.' 6i3. Oelmaier, 8o3. Oesch, 5oc. Oesterreicher, 36. Oetle, 292. Fürst v. Oettiligc» - Wüllerstcin,.. 4-9. Dettingen, sg. Okerin, >01. v. Olnhauftn, 416. Orgcldinger, 422.. Orplich, «3. Orth, 219. Ortner, 263. Ostander, >8«. 295. - v- Osten, >65."' Ostermaier, 294. 767. Ostcrricdcr,. 786. Oßman», /,35. Ott, 248. 298. 5o6. Mull - Rlppur, 4*7. Picaluga, 926. Pilgram, 181. Graf v. Pückler, r«5. 142. 6«3. Pisiorius, 656. Pitzcr, 6?3. Plag, i?3. Plan?, 928. Plankenhvrn, »5i. 5ig. Graf v. Plettenberg, 146. Plocher, 729. Poppe, 177. 665. Pouet, 219. Prügel, 509. Pregizer, 515. Prcissel, >58. Presse!, 660. Preßmar, 292. Priclmaycr, 19. 290. 675. v. Priescr, 8«5. Prinz, 8 >6. Prmziug, 4ss. 5o. Prögcr, 240. Prokvpp, 660. 935.. Prollochs, 85g. Graf v. Quadt-Jßnp. 146. Nack, 906. Rabl, 2 >3. v. Naht, 683. Raible, 43. 6^7. Raile, 8^4. Raiser, 269. Raitb, 435. 6i5. Raizle, 789. Rall, 190. s3Z.'260. 714. 776. Rammeusiein, 170. Ramminger, 769. Rampmaier, 220. 723. Ranner, 116. Raphael, 429. Rapp, 128. 161. 684. v. Ra pp old, ,24. Raser, ,53. v. Raßler, 44- 97- *79- 4»7. Rath, 279. Rau, 108. 225. 264. 631. 680. Raübuch, 716. Rauchhaupt, i3o. 655. Rebmann, 419. Rcdwitz, 273. Regenbogen, 607. Rehfueß, 97. Rchfus, 407. Rehkuglcr, 4^3. Rchm, >o8. Rcichcneker, 324, Reicher, 35. Reichert, 498. 6 >4. Reichhcrzer, 3gg. Rcichmann, 89. 210. Reif, 65 >. Reifsiek, 692. 813. Reik, 9.4- Rein, 420. Reinhard, 33. 1.02. 387. v. Reinhardt, 396. Reinhardt, 286. 917. Reiniger, 149. Neinwald, 416. v. Reischach, 4,7. 63g. go5. Rcisser, 498. Reiß, 56. Rembold, 908. Rcmppis, 496. Renner, 41. 85. 267. 286. 722' Rester, 269. Reuchli», 3o6. 3/3. Renk, 192. Reule, 36. Rcnsch, ig3. 85«. ReußchO^. 677. Reuter, 281. 836. Reuther, 413. 765. Neuster, 110. Rer,! «6. Reyscher, >28. 6 9. Rhein, 2,3. Rheinwald,, 68«. Rieh rer, 3-;. 92. 226. 3g5. Riedle, 721. Niedinger, 776. Riedlinger, 6,6. Riedmann, >09. Riedmüller, 278. Riedt, 410. Riegcr, 187. jg5. Rieggcr, >98. Rieke, 16.'. 663. Rieker, 129. 769. qS 1. Riekcrt, 38. 6«j. 764. Nicscnmann, >«4., v. Riethheim, >92. Ringwald, 413. v. Rippur, 417. Riß, 292. Ritter, 187. 249. 73«. Riviuilis, 853. Renz, 52. 128. 129. 778- 770- 851. 267. 24». 663. Repphan, 733. äZ 36. 7t7. Sgg. 56. gcr, 103. Nvh, 223. Nöhm, 604. Nohuft-lder, n35. -94- 7^5. ^^".siihl, 926. 609. -66. ^öll, 260. ^ller, ^.g. ^ Nom, 638. 667. ^önicr, 2-7?. 809. ^'wmcl, 27. 4-3. 7i5. N°os, 677. ^öfch, 6;. 96. 631. 71k ^oschmann, >a. 5i. 26! ^sle, 63/,. ^^lcin, 406. Nöölen, 727. Röster, 187. Nüßlc, 85. N»th, 760. 941. Nothaker, 85. Nottenburger, 6,0. 611. Rotteuhof, 260. Nvur, 65. Nub, 21/,. 8o3. N»be, ’ 1 oG. Nübmami, q35. Rücker, >06. Ruckgal'et, 672. Rüdiger, 5 5. Rudolph, 724. 84 918 Ruef, 927. Rueff, 6s5. 857. Rueß, 244. Rühle, "9. 9?7. Rümclin, 27. Rummel, ,93. Rümmclin, 63 >. Rummler, 934. Rundel, 87«. Ru pp, 85,;. Rupprecht, 497. Ruth, >66. , Rutha rdt, 269. 497. 440. Saikacher, 766. Salis, 9,. Sallinan», '07. Fürst v. Salm-Reifferscheid-Dyk, 5,6. 796. Salomo», 2Z9. 240. 628.- Salzgcber, 279. Sälzlin, ,2 3. Salzmami, 853. 9^4. Sau'.mct, 784. Samuel, 180. Saudderger, 947. Sartori, >»4. 409. 742. v. Sattler, 260. Sattler, 79. 6,. 82. 91. 6,9. Sauer, 99. Sa ul er, 4,21. Sauter, 99. 2i3. 176. 497. Go5. Sautermcister, 281. Saum, 93 ,. Schaal, 38. 764. Schädel, 64. Schabcrle, 727. v. Schade, 66. Schaf, 633. Schäfer, 43. 170. 17S. 216. 266. 497- 8io. c;3S. Schaffer, 284. 7; 4. Schachert, 9 7. Schafhittel, 742. Schäfler, 436. Schaiölc, 920. Schalk, -86. 7Z4. 787. Schall, 273. Schanz, 778. v. Schaub, 769.1 Schaufele, 35. Schauler> 3r. Schaupp, 607. Schauwcker, 766. Schaz, 74». Scheck, 89. 6;6. v. Schcercr, 163. 664. 665. Schcerer, 914. Scheffold, 63. 432. 692. Scheit, g3 r. Schelling, 236. 287. 280. 635. 716. 773. 8o5. 67Z. Schellman», 78b. Schcmpp, ryo. Scheuz,. 669. Schcppachcr, 435. Scherer,, >6. 9«. v, Schei tel, 226. Schertli», 178. 299. 408. Scheub-le, 247. Schcuerle, (>>. 7,5. Schcufcle, 433. Scheurer, 604. 6,6. /* 4 Scheuterle, 860. Schicdingcr, 4o. Schierlen, 168. Schik, 57. 233. Schiller, 282. Schill, 852. v. Schiller, 287. Schilling, 1O4. '324. Schillinge!-, 41. 496. Schimpf, 291. Schindele, 97. Schlaghauf, 788. Schlaich, 42. Schlegel, 89. Schleicher, ,64. Schlichter, 499. Schlipf, 788. Schliz, 216. 684. Schlotz, 214- 628. Schludi, a38. Schmelser, 428. 627. Schmezer, 187. 734. v. Schmid, 90. Schmid, 19. 62. 114. i53. i§4. 169. 173. 174. 175. 180. 181. 214. 226. 235. 235. 251. 254. 3o3. 409. 433. 575. 588. 6»4- 660. 66,. 677. 679. 689. 710. 7,3. 728. 742. 782. 789. 83ü. 836. 873. 90S. 909. 947. Schmidberger, 736. Schmidcr, ?36. v. Schmidlin, 2. ,00. 041. 671. Schmidlin, 148. 681. Schmidt, Go5. 833. y33. 942. Schmieg, 628. Schmierer, ,75. 608. 656. v. Schmitz-Grollenburg, »57. Schmoller, 780. Schnabel, 62. Schnaizenhofer, 780. Schneck, 909. Schueckcnbnrgcr, 279. Schneider, 5o. s3y. 280. 410 4.32. 7»5. 775. 839. 849 865. Schnell, 107. 323, 609. 935. Schnürlin, 214. Schober, 417. Schoch, 911. Schbllkopf, 435. Scholl, 344. Scholl, 681. Schbnhaar, 412. Schönhardt, 7»3. Schönheiz, 85. Schdnhut, 87- Schöninger, i63. Schönleber, ,70. Schöppler, 617. Schornstein, ,38. Schorpp, 780. Schott v. Schottenstcin, 806. Schott, 60. ,87. 162. 233. 663;. 68c». 729. 852. 853. 877. 9°°. Schöttle, 2 >4. Schrade, 742. Schräder, ,60. 662. Schragle, ,68. 724. Schraishuhn, 772. Schramm, 497. 498. Schray, 8,4. Schrayvsgel, 922. Schreiber, 677. 839. v. Schreiner, 802. Schrcycr, yoy. v. Schröder, 467. Schubart, 781. Schubizer, 43,. ^ Dchübler, ,Li. ,63. 664. 666. . Schuh, 227. 278. 4«6. 716. Schnhmann, 843. Schule, 63. 214. 416. 9>7' Schüler, 769. 943. Schuhmacher, 62. 85. 7,8. Schurr, 266. Schuster, 47. 53. 677. 9^3. Schußler, 354. Schütterlc, ,83. Schüttle, 245. Schütz, 129. 677. Schützlcin, 406. v. Schwab, 671. Schwab, 429 912. Schwaderer, 250. Schwager, 169. Schwaibold, ,65. Schwänzle, 838. Schwarz, 3o. ,oa. 106. 168- 289. 435 534. 6)6»** 7»,. 741. 852. 9W>- Schwarzkopf, 678. 66». Schwarzler, 908. Schwarzmaiin, 680. Schweikle, 35. Schweiklin, 773. Schweizer, 242. 368. 422- ^9’ 769. 774. yoo. Schweizerbarth, 129. 7,4- 45 Schvend, 936. Schwerdt, 134. Schwerz, 684. Schwille, 922- ®raf v. Seckendorf, i3o. 634. Seckendorf, 655. 633. Seebach, 77.6. b> Sceger, i3i. .35. Seeger, 41. 43. L3, 171. ..62. 642. 922. Seibvld, 692. Seibvth, 284. Seidel, 274. 427. ^ Seidenberger, 836. Seiferfcld, 289. 627. Sailachcr, 717. Seiz, 9.,. Sekel, 5r. Selig«,ann, 418. Selmer, 57. Se»ghaas, 606. Seffcnhcimcr, 414. *• Seubert, 175. Seuferle, 226. ^^bold, .49. q34- 935. Seybvth, 627. Seybothen, 260. 677. 789. Seyfried, 242. Sn)H„, 435. Sczer, 4,6. Sicherer, 129. 682. i^er, 97. 634. ^Siegel, 324- ^egel, 9ro. Regele, 6o3. 85.. S'egle, 625. 693. Sicgner, 817. Sigel, 264. 8o5. Siglin, 771. y,r. Sigwart, 161. 162. 663. C64. Sihler, 194. Silber, 268. Sing, 284. q33. Singer, 793. Sirt, 680. Söldner, 628. Söller, .02. Sommer, 789. Sonnenwald, .74. 227. Graf v. Sontheim, 147. Späh, 43». Spangenbergcr, 6«4- Spät, 693. Späth, 82. 497. Spatscheck, 780. Specht, 52. ioi. 782. Spegel, 284. 285. 982. Speidel, 170. 179. 262. 729. Spengler, 682. 787. Sperr, 73,. Speyer, 814. Spindler, 416. v. Spittler, 97. i65. Spöttel, 947. Sprandel, 841. Sprengel, <>45. Spreter, 65. Spriegel, 934. Spring, 498. Springer, 69. »11. 911. gi5. Sprosser, 844. Sprügel, 752. Stäblcr, 292. Stadelbaner, 538. Stadelmaier, 283. Städeln, 792. Graf v. Stadion, ».6. v. Stahl, 626. qo5. 937. Stahl, 36. 186. 262. 285. 677, Stählin, 677. Staiger, 76g. Stang, 987. Stark, 288. 943. Staudenmaier, 496. 842. Stander, 292. Steck, 679. 909. Stccgmayer, 89. v. Stcffelin, 900. Stegmaicr, 245. 418. Stehle, 777. Steiger, .19. Stein, 187. 22s. r83. 712. 71». Steinbrenner, 102. 78Z. Steiner, 09. 41. 56. 43i. 497* 498. 6q3. Steinhard, 129. Steinhäuser, 129. 945° Steinhofer, i56. Stcinhülber, 617. Stek, u32. v. Stemmer, 655. Stemmer, 792. Stemmler, 287. Stenzcl, 19». Stephani, 288. Sterk, 456. 834. 940. Graf v. Sternberg, 146. v. Stcrnenfeld, 691. v. Stetten, 286. 7.3. 955. Stendel, 1L8. 660. 661. 664- 46 Stieger, 610. Stierle, 498. Stierlin, 129. Stikel, 835. Sting, 129. 910. Stochdorf, 769. Stöckle, 224. Stöckler, 112. Stöhr, 7-39. Stohrer, 18Z. i35. Stock, 32/,. v. Stokmaicr, 708. Stell, 98. 181. 408. 734. 833. Stelle, 23g. Srollsteiner, 846. Stolpp, 716. Storr, 816. 86g. Sterz, 617. 904. Stötter, 587. Straub, 44- 47- 68. 9Z. 190. 714. 741. 836. Strauß, 429. 6L2. Strchle, in. Stribel, 410. Strifler, 838. Strobel, 28. 778. 847. Strobel, 58. g5. 28b. Strbfflcr, 497. Ströhlin, 34- »29. 76g. Stropp, g44- Stüb, 4Y7- Stüber, 770- Stuckrad, 124. Stumpf, 129. Stumpp, 98. 407. Sturm, i83. , Süffel, C24. v. Sukow, 6 iQ. Sulz, 169. 421. Sülzcr, 899. Süskiud, 665. 682. Süsser, 651. Susset, L60. Truk, 97. >68. Trumpf, L28. 904. Trunk, 606. Ucbcl, 227. Graf v. Ucrküll, 602. Gräfin v. Uerküll-Gpllenband, 45^ Unfried, 253. Uhl, 171. 223. 942. - v Ulm, 280. 870. Ulmcr, 41s. 426. 611. Ulrich, 173. 713. Unkel, qo. 108. 601. Unseld, 939. Urban, 79?. Utz, 647. Vaihiuger, 147. 646. v. Valöls, 687. 688. Tafel, 162. 665. v. Tessin, 27. Teufel, 261. 727. v. Thannhaüser, 84.' 847. v. Theobald, 276. Theurer, 835. Thomann, 942. Thomas, 947. v. Thumb-Rcuburg, -33. /»5 906. Lhumm, 55. 41S. 714. v. Thüna, 768. 677. Fürst v. Thum und Taris, >43. Banotti, 601. 144. *66. 3g2. v. Barubüler, 884. 917. Graf v. Thurn und Valsassina, Vatter, s3i. 728. Vcescr, 26b. 289. 616. Littst, 663. Vcicl, 129. Tobel, 677. Veit, 129. 58r. 641. Graf v. Törring-Gutenzell, >44- Veith, 716. Lränkle, 5.o. Bester, 292. 767. Traub, 48. 614. 869. 909. 928. Vetter, 214. 791. Treitler, 8o3- Veyhl, 721. Tremel, 677. Dicker, 3. Trick, 728. Villsorth, 294. Lrmkler, 629. v. Bischer, 28. 66. 688 Tritschler, 3oi. Bischer, 682. 776. v. Tröltsch, 260. Vogel, 34- 219. 904. Tröster, 922. Vogelsang, 270. v. Trott, 684. Dogelwaid, 273.' 47 v. Wallbrnnn, 66. Wallinger, 43,. Walter, 89. 107. 113. 2,5. 2Z7. 267. 857. Walther, 682. (.33. Walz, So. 5> 102. 21®. Wsnkmüllcr, 718. Wann er, ,3. Vogler, 6>g. 32. 5q. 7,4. 776. ^dhringer, -35. Dolk, ,68. ^°'ker, 8g. Dolkt,-, 2 > 0. Doll, 85. Dollnrann, y5. Dollnier, 37; 8g. 2»s. 291. 4,6. Wecker, 170. 423. 910. - Meckert, 788. Dollrath, i,5. 409. v. Wcckherlin, 347. Do-Z, ,-6- 3 6.634.684.6g3.917. Wcckherlin, ,37. Dvmmelberger, 169. Wccbcr, 184. 867. Dötsch, q25. Weber, ?o. 3s 33. i’56. 162. Dvtteler, 63. ir5. 2,5. 411. 4M- 448. 6o3. 619. 663. 865 g»5. Vachendorf, 276. Wcgcnasi, 180. d- Wächter, 1. >8,. S42. L77. Wcichert, 410. 842. Weichmüller, 6i. Wächter, ,6o. 662. Weidclich, 4»4- wacker, 7,6. Weidmann, 426. Dragenblasi, 233. Weidner, C11. Wagenlander, 335. Weigel, 106. Dlaggcrshänser, 578. Mergele, 4M- Tagner, 214. 217. 407-408.41»-t'. Weigelin, 775. 418. 7,4. 780. 636. 855. Wciglc, 34. 91a. 9,4. 929. g38. Weigold, 41- Wahl, 18Z. Weihmüller, ,t)3. 713. SSfllbbaucr, 35. 677. 684. Wcikh, 770. Fürst 0. Waldbnrg -Acil - Wurzach, Wcilbacher, 6L0. 2,4. 943. v. Weiler, 226. Graf v Waldburg-Acil-Tranchbin-g, Weiler, 428. 66. Weinnchmer, 86g. Wälde, 61. 804. Weisschedel, 633. v- Waldek, Pyrmont, 683. Weiß, 219 23g- 276. 281. 436. Waldcnmaier, 425. 49°- 83o. Walker, 717. 849. Weißer, ,97. 3 iS. 672. Weißhaar, »r5. Weißlein, 909. Weißmaun, 104. 497. Weirler, 171. Weizsäcker, 240. 862. v. Melden, 743. Welk, 762. Welker, 4-22. Weller, 287. 740. 855. Wellinger, 226.' Welt, 737. Welte, 6.34. Weucher, ,84. Wenger, 6,5. Wengett, 49. >64. Mengler, 738. Wenkler, 99. Wenng, 261. ^ Wenz, s3>. qöi. Wcnzler, 780. \ Wergo, 200. I v. Wcrncck, 84. j Werner, 36. 4^. 99. 174. 68«. 907. Werwag, 781. Wcrz, , ,5. Weser, 79}. Wetzel, 67S. Wcyhreter, 217. Wibel, >06. 66o. Widcmann, 9-. Widmaicr, 226. 248. Widmann, «. 84. 98. ,23. 407. 406. 6)2. 7,9. 909. 9,0. Wied, 60. Wiedcnmaier, 842. Wicdcnmann, 180. 48 Wiedmann, 45. Wieland, 29. 92- »86. 854, Wieler, -06. Mieser, 789. 767, Wicsingcr, 740. Wiest, 735. 784, Wilhelm, 172. 94». Willmar, 900. v. Wimpfen, 687. Wimpfhcimcr, 26b. Windcnbach, 944- Fürst v. Wiudisch-Gräz, 146. Winkler, 769. Winter, 887. 623. Graf v. Wintzingerode, >29. Wirth, »ob. 171.. 2ii. 228. 408. Wisbeck, 170. Wißmann, 85. Wißmcr, 20Z. Wittmann, 55. 56. Wocher, 543. 79,424. 835. WLrtele, 656- 857- Zacher, 58. Zahlt, 43. Aaiger, 496. 718. 72», 769. Zaid, >49- Zanautoni, 399. Zängerle, 242. Zech, 2j3- 942. Zchender, 862. Zehrselder, 108.. Zeiher, 933. Fürst v. Zeil-Wurzach, 58. Zcittcr, s56. Zeller, 7. »27. 662. 867. Zcntlcr, 917. v. Zcpp6in, 627. Aicgelmaier, 786. Ziegler, 19. 4®, 221. 5%- 844. 918. Zihler, 660. Zikfcld, 274. Zillhardt, 22.3. Zimmer, 206. Ziinmcrle, 497. 6i5l Jimmermann, 607. 63»- ^ 871. Zindel, »65. Zink, 435. Zinkenstem, 246. Zinsmeister, 3. Zirn, 244. Zipfcli, 32/,. 802. Jippercr, 7,9. Zipperlcn, 678. Zoll,. 863. Zoller, »8». 6»£ . Zorn, 770. Zuber, 176. Zug, 779> Zügel, 272. 4>5. 915. Zumtobel, 293. Zundel, 417; Zwerger, 5L7. v. Ayllc„k-a>-dr, 6; * 7 *9 IV. Orts- Register. »d«, iS;. Bbrstingcn, 44- 4»?. Frommenhausen, »8». 4^3. 924. ^öldorf, 232. Brackenheim, r37. ^'pirsbach, i37. Brittheim, 924. Gaggsiadt, 529. ^^ensicig, 83. Buchau, 5g. 143. Gaisbach, 862. ^Ulendorf, i-45. Gebenweiler, 6o3. Calw, i37. Gcißlingc», 433. Backnang, *37. 61 iv Cannstadt, i37. Gemmrigheim, 804.. Balingen, r37. Crailsheim, i3j. Geradstetten, 682. Ballbach, 240. Giengen, i37. 87». Balzheim, 433. Daugcndorf, 533. Gmünd, i38. Balzholz, 423. 7lS. Dautmergeu, 83. Göppingen, i57. 204.. Bartholoma, >37. Deppenhausen, 62. Grasbronn, 627. Bechuige», 553. Dornhan, 747. 8o3. Gronau, 211. Beersbach, 627. Dürrenmettsicn, 852. Groningen, 787. Beilstein, ,37. 814. Dürrmentingcn, 61. Groß - Bottwar, i37. Bermaringen, 796. Groß-Engstingcn, 178. Bernshause», y35. Ebenwcilcr, 148. Groß-Gartach, 272. Besigheim, i37. 204. Eglingen, I92. Groß-Lauphcim, 8K9. Beutelsbach, 747. Egloffs, i45. Groß-Süßen, 870. Bibcrach, i37. 204. Ehingen, i37. r33. 835. Güglingen, i37. Bietigheim, i37. Ehningen, 613. Gundelfingcn, 3g3. Bikelsberg, 9-4.. Eichcnroth, io5. Eunzach, 288. Birkendorf, 60. Eisenhuthsroth, 737. Guttcnzcll, H4- Birkenzell, 627. Ellwaugen, gg>. 787. 788. 934. Bittenfeld, 5.5. Emeringcn, 795. Hag, 862. Blaubeuren, «37. Hagrnbuch, 436. 768. Böblingen, i3> Frankeuhofen, 144. Hall, r3'. 204. Bvhndorf, 279. Freiburg, 743. 93S. Hebsak, 532. Bdnnigheim, »37. Freudenffadt, r37. Heggbach, 146. Bvpfingcn, i37. 3g2. 428. Friedingeu, 869. Heideuheim, i37. 622. Heilbrou», >37. Hcmmendsrf, 728. Herreubcrg, >37. 417. 834. Hessenthal, »36. Heßlachshof, 787. Hirrlingen, 207. H»hbach, 787. Hohenacker, 91Y. Holzleuthc, 23g. Horb, ,38. Hornberg, 787. Jesinge», 924. Jngelfingen, »37. »42. Jßny, '46. Justiugen, 3g3. Kirchberg, »3?. 229. Kirchheim, »37. g33. Knittlingen, »57. Kvnigseggwald, >45. Langenburg,' »37. 091. Laufen, »37. Leidringcn, 780. 924. Leonbcrg, >37. Leulkirch, 23. 3g3. 435. Limpurg-Gaildorf, »42. Limpurg-Grbningen, 142. Limpurg-Schmidelfcld, >42. Limpurg-Solms-Affenheim, »42. Löwenstein, 723. Ludwigsburg, »3?. 924. Marbach, 5a Markgröningen, 137. Maulbronn, 862. Mengen, -33. 635. Mergentheim, »33. 2 j,-. 92 7- Mistlau, 52g. Mvckmühl, »37. Mübringeu, 23r. Munderkiugcn, 6r. Müustngcn, »87. 204. Murrhardt, »57. Nagold, >37. 664. Neuenbürg, »37. Neucnstadt, »3?. Ncuenstein, 86». Neuffen, »87. Neufra, 3g3. Ncutrauchburg, »44- Nizenhaufen, 240. 24,. 533. Nordstetten, 17S. Nürtingen, »37. Ober-Boihingen, 62'. Ober-Jlfingcn, 65a. Ober-Marchthal, »44. Ober-Oefchelbronn, 279. Ober-Stotzingen, 869. Ochsenhausen, »45. Oehringen, »37. 3g». Olnhausen, 83. Oppelspohn, 5»6. Pfullingen, »37. Ravensburg, »37. 3g4- Reutlingen, »37. Roringen, 234. Riediigcn, 62. »3/. 204. Rielingshausen, 5 »5. Rißegg, 293. Rosenfeld, ,37. Roßwälden, 537. Roth, »45. Rottenburg, »37. 204. Rottenmüuster, »42. Rottweil, »44. 392. Rübgarten, 187. 204* Scheer, »38. 144. Schemenberg, 14 5. Schorndorf, 13-. Schrambcrg, 779. Schuffenried, »45. Simmotzheim, 924. Sindclstngen, »37. Sontheim, 84. Stein heim, 5-5. Stödtlcn, 627. Stuttgart, 65. 1Z7.780. 987- Sulz, »37. 428. Tabingcu, 924. Tettnang, »38.484. 7l5- 94&- Tübingen,98. »37.4«>b. 409.93^ Tuttlingen, 107. Ulm, »87. 193. Unlingen, 238. Unter-Essendorf, 634- Untrr.Nfingen, 85?. Unler-Oeschelbronn, 2 Untn-Nombach, 9^ Urach, 1Z7. Urbach, Vaihingen, 1^7. 7li Wachbach, 553. Wachendorf, 507. Waiblingen, i3-j- Waldenburg, 892. Waldsee, i3L. 14/,. Wangen, 434. 455. gog. Weikeröheim, 5i. Weilheim, 409- Weingarten, 148. Weinsbcrg, 187. Weisscnau, 5g. >45. Weisenstein, 742. Weickersheim, 1A7. Widdern, 4- Wikdberg, r3?. 684 Winnenden, »87. Wiznianns, ai4- Wolfcgg, ,4-. Wolfsölden, 5i5. Wurmlingen, 428. Wurzach, >44 214. Aeil-Wurzach, >44- Jell, 538. Zwiefalten, i43. KslksKmM Kochhannst" 21 10249 Be-. Tel. 426 82 84 N12<136716068010 Königlich Württembergtsches Staats- X , V' " ■■ und