Königlich WürttembergischeS @ t fl Ht $5 und Rcgtcrungs - Blatt vom Z a h r i 8 2 3. nWuumü* Stuttgart, gedruckt b c i G o t t l i e b Ha s s c l b ri n k. L/B 6p 3 Nro. *. Königlich - WürttemöergischeS Staats - und Regierungs-Blatt. Montag, den »3. Januar 1823. I. Unmittelbare K ö n i g l i ch e Dekret e. Dienst - Nachrichten. eine Königliche Majestät haben vermöge Entschließung vom 3i. v. M. die erledigte Stelle eines Garnisons-- Prcdigers zu Stuttgart dem Pfarrer Seu- bcrt zu Freudenthal, die erledigte Pfarrei Roßwaag, im De- kanat Dürmenz, dem Pfarrer Schmid zu Darmsheim, im Dekanat Böblingen, die erledigte Pfarrei Gruppcnbach, De- kanats Besigheim, dem Pfarrer Haas zu Hochdorf, Dekanats Baihingen, und die erledigte Pfarrei Dußlingen, im De- kanat Tübingen, dem Pfarrer Ade zu Schömberg, Dekanats Wildbad, gnädigst übertragen. Sodann haben Höchst dieselben ver- möge höchster Dekrete vom 3. d. M. die beiden Cameral-Berwalter, Bilfin- gcr in Urach, und Scholl in Pfullingen, wegen Alters in den Pensionsftand ver- setzt; auch das erledigte Cameralamt Münsingen dem bisherigen Oberzoller unb Ober-Acciser Luz in Mergentheim, und das erledigte Cameralamt Wiernsheim dem bisherigen Oekonomie-Berwaltungs- Amtsverwtser in Manlbrpnw vormaligen Forst-Kassier Sch oder, zu übertragen^ ge- ruht. Ferner haben Höchstdiesclben ver- möge höchster Dekrete von demselben Tage dem 'Geheimen Cabincts - Kanzellistcn Schmidt und dem Kanzellistcn der Gehei- mcn Kriegs-Kanzlei, Friker, den Titel und , Rang eines Sekretärs zu erthei'lcn; glich den quiescirten Baurath Beurlin auf sei,: Ansuchen in den Pensionsstand zu versetzen geruht. Endlich haben Se. Königl. Majestät vermöge höchster Entschließung vom den Ober-Eonsistorial- und Studienrath Flatt zur Erleichterung in seinen Berufs- geschaftcn von der von ihm zugleich beklei- , deten Stelle eineö Stifts - Predigers zu Stuttgart gnädigst entbunden und ihm dabei zum Beweise HöchstIhrer Zufrie- denheit den Titel eines Prälaten nebst dem Prälaten - Kreutzo ertheilt ; die erledigte Stifts - Predigers - Stelle dem bisherigen Stadt-Dekan Köstlin dahier, neben der kürzlich verliehenen Stelle eines Astestors bei dem Consistorium, mit dem Charakter und Rang eines Ober- Con'sistvrial - Raths, übertragen; auf das erledigte Stadt - Dekanat den bisherigen Diakon an der hiesigen Hospital- Kirche, Dutten Hofer, und auf das Diakonat bei der letztcrn Kirche den bisherigen Diakon an der hiesigen St. Leonhards - Kirche, Köstlin, gnädigst befördert. Unterm 5. d.'M. wurde der Haüptmann zweiter Klasse im sechsten Infanterie-Re- giment, v. Kurz, auf fein Ansuchen pcn- sionirt, und dagegen der Oberlieutcnant v. Moll, des achten Infanterie-Regiments, zum Hauptmann zweiter Klasse im sechsten Infanterie - Regiment ernannt. Unterm 2. d. M.' erhielt der auf die ka- tholische Pfarrei Attenweiler, Oberamts und Dekanats Biberach, ernannte Pfarrer Gebel, von Villingcndorf, Dekanats Rottweil, die Königliche Bestätigung. 1l. Verfügungen der Departements. A.) Des Departements des Innern: Des Ministerium des Innern. a) Erth-ilung eines Privilegiums für di- Fabrikation von chiv-f-l - Säur-, Soda und g-r-inigt-m Holz-Essig. Durch höchst.« Dekret vom 3.. Decem- Friedrich Rundschcn Fabrik H-ilbrom, her v. 3- ist bei Jmchchem der Georg für die Anwendung der von ihnen vorgeleg- 3 wir neuen Fabrikations-Art der Schwefel- Saure, der Soda und des gereinigten Holz- Essigs ein ausschließliches Privilegium auf die Dauer von zehen Jahren, welche vom Tage der Verleihung des Privilegiums an zu rechnen sind, mit der Bedingung ertheilt worden, daß sie nach der'Erlöschung des Privilegiums auf die Geheimhaltung ihrer Fabrikations - Methode, deren Beschrei- bung hei der Central-Stelle des landwirth- schaftlichen Vereins hinterlegt bleibt,, kei- nen weiteren Anspruch zu machen haben sollen. Stuttgart den 5. Januar i6r5. Schmidlin. b) Den Besuch der Landes'-Universität Tübingen betreffend- Zn Anfang des gegenwärtigen Winter-Halbjahrs befanden sich auf der Universität Tübingen: I.) Studirende der protestantischen Theologie... 189 ' IT.) — —- — kacholisichen ............ 66 in.) — — — Rechts - Wissenschaft v 5 4 IV. ), — — — Medicin und Chirurgie.. 116 V. ) — — — Philosophie. 196 VI. ) — — 7— Staatswirthschaft 7.4 zusammen. 789 nämlich ....... 656 Inländer, und 1.35 < Ausländer. Stuttgart den /«.Januar 1825. Schmidlin. D) Des Departements der Finanzen: Des Königs. Steuer-Collegium. Die Erhebung der Straßenbau-Abgabe Es ist zur Keuntniß gekommen, daß-die Straßenbau-Llbgabe von reisenden Auö- ländern im Lande auf verschiedene Weise behandelt und erhoben, und daß sogar das von reisenden Ausländern betreffend. neuere Gesetz, welches in dieser Beziehung mit der altern Straßenban-Abgaben-Ord- nung vom Jahr 1810 nichts gemein hat, aus dieser dahin zu erklären gesucht wird. % daß dem im Lande reisenden Ausländer das Straßen-Geld, ohne Unterschied ob er mit ausländischen oder inländischen Pfer- den reist, abgefordert worden ist. Man sieht sich daher veranlaßt, lediglich auf das neuere Straßenbau-Abgacen-Ge- setz §. 7. und 8. Zn verweisen, welchem gemäs die Straßenbau-Abgabe vom aus- ländischen Vieh, (Pferden ic.) ohne Rücksicht auf die Person des Reisenden, immer also in deni Fall zu erheben ist, wenn Zn-oder Ausländer mit auslän- dischen Pferden reisen. Bei Retour-Reisen findet übrigens nach der klaren Bestimmung des §. 7. des Ge- setzes nur in dem Fall eine weitere Abgabe Statt, wenn die ausländischen Pferde nicht an dem Tage des Eintritts, oder am fol- genden Tag, über die nämliche Gränzstätte zurückkehrcn. Stuttgart den 7. Januar 1825. Süökind. * Dienst-Erledigungen. Durch die Pensionirung der Cameral- Verwalter Bilfinger und Scholl sind die beiden Cameralämter Urach und Pful- lingen, wovon jenes in der ersten, dieses in der zweiten Besoldungs-Klasse steht, und durch den Tod des Buchhalters Ai g st er ist eine normalmäßige Buchhalters-Stelle bei der Königl. Staatshaupt-Kaffe in Er- ledigung gekommen. Am 3o. v. M. ist zu Eßlingen der pen- sionirte Hauptmann v. Stockmayer und am 1. d. M. zu Stuttgart der peysionirte General - Lieutenant v. Wiesen Hütten gestorben. Gedruckt bei G. Ha sselb r l n k, Buchdrucker. s Mo. 2. Königlich - WürttembergischeS I. Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete. Gesetz, die Aushebung für das Jahr 1825 betreffend. Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. ir haben nach Anhörung Unseres Geheimen Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen Stande in ihrer Sitzung vom iz.Mai 1821 die Zahl der für das Zahr 1625 auszuhebenden Rekruten auf Vier Tausend Mann in der Masie fest- gesetzt, daß die ungehorsam Abwesenden )''' 1 ■' ” /• - und die wegen Berufs Ausgenommenen, in so ferne die Aushebung sie trifft, als gestellt in die Rekrutenzahl eingerechnet werden. Demnach verordnen unb verfügen Wir, daß aus der Zahl der im Jahr 1802 ge- bornenJünglinge Vier Tausend Mann Ä in der angegebenen Art ausgehoben wer- den. Unsere Ministerien des Innern und des Kriegsweseils sind beauftragt, hiernach W i l Der provisorische Chef des Departements des Innern: Schmidlin. Der Minister des Kriegswesens: Graf v. Frqnquemont. Seine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 2. d. M. dem Oberamtsgerichts - Aktuar Pfäfflin zu Besigheim die nachgesuchte Dienst - Entlas- sung zu ertheilen, rn:d durch höchstes Dekret vom 3. d. M. den Ober-Tribunal - Sekretär O. Bezzen- b erg er zum Assessor bei dem Königlichen Gerichtshöfe in Ulm zu ernennet: geruht. Sodann haben Höchstdieselben ver- n:öge höchster Entschließuitg vom 5. d. M. den Registrator Reichenbach von der in Gemäßheit des Rekrutiruttgs - Gesetzes vom 7. August 1819 das Weitere anzu- ordnen. Gegeben, Stuttgart den ro.Ian. 1828. e l m. Auf Befehl des Königs: Der Staats-Sekretär, bisher'von ihm zugleich bekleideten Stelle eines Bibliothekars bei der hiesigen öffent- lichen Bibliothek gnädigst enthoben, und diese Stelle dagegen dem Sekretär Moser- übertragen. Ferner haben Höchstdieselben ver- möge höchster Entschließung vom 8. d. M. den Unter-Stallmeister Grafen v. Görlitz Zttn: Stallmeister bei dein Königl. Marstall und zugleich zum Mitgliede der Königs. Landgestütts-Commission zu ernennen ge- ruht. h Dienst - Nachrichten. 7 Unterm 10. d. M. wurden nachstehende Unterlicutenants der Infanterie zu Ober- lieutenantö befördert: v. Pichler, vom dritten beim achten, v. d. Planiz, des fünften, v. Molitor, des siebenten, Köhl, vom sechsten beim achten. v. Seeger, Regiments-Adjutant des siebenten, und v. Mäsfenba ch des zweiten Regiments; Unterlieutenant König vom achten zum sechsten Infanterie-Regiment versetzt, und Feldwebel Bissi ng er vomSappeur-Eorp-S zum Unterlieutenant beim dritten Infante- rie-Regiment ernannt. II. Verf ü gungen der Dch p a r t e m e n t ö. A.) Des D epartements des Innern: Des Medicinal - Collegium. Der Doktor der Medicin und Chirurgie und zur Ausübung dieser Wißenschaften Georg Michael Ludwig, von Geißlingen, ermächtigt worden. Oberamts Hall, ist in der Medicin, höhe- Stuttgart den 8. Januar i8a3. reu Chirurgie und Geburtshülfe geprüft Walther. B.) Der Departements des Innern und des Kriegs: Des Ober - Rekrutirungsraths. Vorladung der Militärpflichtigen zur Berichtigung der RekrutirungS - Listen und zur Ziehung deö Looses für die diesjährige Aushebung. Den 3. Februar d.I. wird in sämtlichen Oberamts - Bezirken die Berichtigung der Listen und die vorläufige Prüfung der Befreiungs-Gründe zürn Behuf der dies- jährigen Aushebung vorgcnommcn, und hierauf zur Ziehung des Looses geschritten. wozu die in bcn Stuttgarter Allgemeinen Anzeigen Nro. 9. und 10. benannten Militärpflichtigen, deren Aufenthaltsort außer Landes oder unbekannt ist, so wie überhaupt alle im Jahre 1802 geborne Jünglinge, denen keine besondere Ladung .zukommen sollte, hiedurch öffentlich vor- geladen werden. Für diejenigen, welche nicht erscheinen, wird das Loos durch andere gezogen, und von Jedem, der es unterlaßt, die Be- freiung von der Aushebung, die ihm zu statten kommt, entweder selbst oder*durch Lindere bei seinem Oberamt anzuführen, wird vorerst angenommen, daß er keine Vefreittng anzusprechen habe. ' Da nun die vorläufige Prüfung der , Befreiungsgründe den Zweck hat, die Militärpflichtigen über das, was ihnen zu beweisen obliegt, zu belehren, so haben die Nichtersthemenden sich selbst zuzuschrei- ben, wenn sie, ans Mangel an dieser Be- lehrung, sich an dem ihnen obliegenden Beweise versäumen würden. Stuttgart den io. Januar 1825. Kapff. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. 9 Nro. 3. Königlich - Württembergisches Staats - und Regierungs-Blatt. Mittwoch, den 22« Januar' iöi3. I. U ir m i t t e l bare K ^ n i g l i ch e D e k r e t e. Dienst- Nachrichten. eine' Königliche Majestät haben vermöge Entschließung vom 10. d. M.. die erledigte Pfarrei in Unterlenningen im Dekanat Kirchheim dem Pfarrer Ker- ner in Gochstn, Diöcese Neuenstadt, die erledigte Pfarrei Döffingen,■ Deka- nats Böblingen, dem Vikar Zeller zu' Knittlingen, vermöge höchster Dekrete vom m. d. M- die neu errichtete katholische Pfarrer zu Deuchelried, Ober - lind Dekanatamtö Wangen ^ dem Kaplan Müller in Wan-- gen, die' erledigte katholische Pfarrei Stettcn> Oberamtö und Dekanats Rottweil, dem Pfarrer B e isgen zuErlaheim, und unterm 12. d. M. die erledigte evange- lische Pfarrei Hegenlohe, Dekanats Schorn- dorf, dem Pfarrer Veröl zu Ochsenburg, Dekanats Brackenheim, übertragen. Sodann haben Höchstdieselben ver- möge höchsten Reskripts vom i5. d. M. dein Ephorus Hutten am Seminar in Urach die nachgesuchte Versetzung in den Penfionsstand gnädigst bewilligt. Unterm.' iS., d. M- wurde denn vorma- IO ligen Unteriieutenant Gasser die Erlaub-- schast nominirten seitherigen zweiten cvan- niß ertheilt, die Armee-Uniform zn tragen. gelischen Prediger daselbst, Schönams- Dcm auf die erledigte evangelische Stadt- gruber, ist den 14. d.M. die Königl. Be- pfarrei Jsity von der Patronat - Herr- statigung ertheilt worden. H. Verfügungen der Departements. Des Departements des Innern: 1. des Ministerium des Innern. Patent für die ausschließliche Verfertigung einer Strohschncid- Maschine. Se. Königl. Majestät haben ver- an die Zentralstelle des landwirthschaftli- mögc höchster Entschließung vom 10. d-M- chen Vcreiits eingesendeterr Strohschneid- dem Mechanikus Ehmann zu Berg für Maschine ein Patent auf die Dauer von die ausschließliche Verfertigung der von fünf Jahren gnädigst ertheilt. ihm erfundenen und unterm zZ. Dec. v. I. Stuttgart deu 11. Januar 182I. Sch midlin. 2. Des Königl. katholischen Kirchenraths, a) Die diesjährigen Prüfungen der katholischen Schul -Jncipienten und Provisoren betreffend. Die Prüfungen der Schul -Jncipienten für Provisorate, und der Provisoren für die erste Anstellung auf einen Schuldienst sind in: laufenden Jahre auf den 29. April und 2. September festgesetzt. Die Prüfungs-Candidatcn müssen sich zur ersten Prüfung vor dem 23. März, Uttd zur zweiten vor dem 27. Juli unter Beileguitg der geschlossenen Zeugnisse der Orts - Schulcommission, auch, was die Jncipienten betrifft, unter Benennung ihres Musterlehrers, mit schulinspektorat- aintlichem Beibericht bei denl Kirchenrath schriftlich melden, widrigenfalls sie nicht zugelasscit werden. Hierauf wird die wei- tere Weisung durch das Schul-Jnspcktorat au jeden ergehen. Diejenigen Prüfungs-Candidatcn, welche die Zulassung erhalten, haben sich am Vorabende bei der Prüfungs-Commission zu stellen. Die Schul-Jnspektoren und die übri- und Jnripienten unverzüglich bekannt zu gen Pfarrer haben dieses den. in ihren: machen. Pfarrsprengel vorhandenen Provisoren Stuttgart den Wi-Januar :8r3. Camerer. b) Die Prüfung, welche in diesem Jahr zu Stuttgart für die katholischen Schullehrer und Provisoren, auch Musterlehrer gehalten wird, betreffend. Diese Prüfung ist auf Montag den 29. April und die folgenden Tage fest- gesetzt: Bei derselben haben 1) zu erscheinen alle bereits früher schon, jedoch nicht in Stuttgart geprüfte Schullehrer, wenn sie zur Anstellung auf Stadtschul- dicnste, oder 1>) zur Beförderung auf bessere Stadt- und Land-Schuldienste fähig erklärt werden wollen. 2) Die Provisoren, welche ihre erste Prüfung für Schuldienste bei den hie- zu in einigen Städten ausgestellten Commissionen zu erstehen haben, dür- fen sich 311 dieser in Stuttgart abzu- haltenden Prüfung inelden, wenn sie vermöge ihrer erster: Prüfung zu Pfarr-Schuldicnsten fähig erklärt wor- den sind, und in den folgenden zwei Jahrei: noch keine Anstellung erhalte,: haben. 3) Diejenige Schullehrer, welche, um alö Musterlehrer aufgestellt zu wer- de,:, sich zur Prüfung inelden, haben die Absicht in ihrer Eingabe bestimmt anzugeben. Uebrigens beruft man sich auf die un- tern: 5. Febr. v. I. (Staats- und Re- gierungs-Blatt, Nro. 10.) gegebenen wei- teren Weisungen, und erinnert, daß sich die Prüfungs-Candidatcn den 28. April Nachmittags auf der Kanzlei des katholi- schen Kirchenraths einfinden müssen. Stuttgart den 14. Januar 1823. Camerer. 3. Des König!. Studienraths. Termin zur Prüfung der Studien-Candidaten. Unter Hinweisung auf die Verordnung dien-Candidaten am Montag und Dienstag vom Jahr 1820 (Staats- und Regierungs- den 10. und n. Februar d. Z. werde vor- Blatt Nro. 4.) wird hiemit bekannt ge- genommen werden, machte daß die nächste Prüfung der Stu- Stuttgart den 13. Januar 1823. Süskind. 4- König!.. Regierung für dem Donau-Kreis.. Milde Stiftung. Der am r^. Zuni 1822 im ledigen Stand verstorbene Bürger zu Riedlingen,. Wen- delin Kaufmann, hat vermöge der nach seinem Tod Vorgefundenen, und urkundlich eröffneten Disposition, sein Vermögen durchaus zu wohlthatigen Zwecken gestiftet, indem derselbe Eintausend Gulden als ein. unablösliches zu 4 pCt- verzinsliches Kapital dazu bestimmt, daß der jährliche Zins mit 40 fl. unter jene Arche der Stadt Riedlingen ausgetheilt werden solle, welche ahne eigenes Obdach in der Hausmiethe. Dienst - Erledigung. Die erledigte Pfarrei Freudenthah Diöcese Einkommen beträgt 65g st. nach Etats- Besigheim,, hat kein Filial, und enthält nur Preisen. Die Bewerber' haben sich inuer- 378 Seelen, neben welchen. 270 jüdischer halb drei Woche,: bei dem evangelischen Confession in dem Orte, wohnen- Das Consistorium zu melden. wohnen, den Rest seines Vermögens aber mit n 65 st. der Stadtpfarr-Kirchenpflege Riedlingen, als seiner Universal-Erbin, vermacht hat, die schon lange an einem be- deutenden Deficit leidet. — Bemerkens- wert!) ist, daß der Verstorbene sein Ver- mögen meistens durch Taglöhne und Vo- tengehen um den Lohn sich erworben hat. Diese rühmliche Handlung wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Ulm den 28. December 1822. Holzschuher. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. i3 Nro. 4* Königlich - WürttembergischeZ I. U »mittelbare K Keine.' II. Verfügungen d Des D e p a r t e m e n Des Königs. St Die Tabaks Gefall > Zn dem Gesetz über die Auflage auf den Tabakshandel vom 27. Zuni 1621 (Staats- und Regieromgs-Blatt Nro. 58.) ist unter andern §>4. verordnet: „daß das Steuer- Collegium auf den Grund des fatirten-Erlöses «) den — für die. Staatskasse zu erhe- benden reinen Ertrag von 40,000fl. b) die Kosten der Aufnahme und des Einzugs, und c) Zur Sicherstellung gegen einzelne ö n i g l i ch e Dekrete. er Departement s. t s der F i n a n z e n: uer- Collegium. Umlage betreffend. Allsfättc eineZulage von 3 Procent (der Auflage) auf sämtliche, dieser Abgabe unter- worfene Gewerbtreibende umzulegen, die vollzogene Vertheilung nach Kame- ral-Bezirken abzusondcrn, und durch den Druck öffentlich bekannt zu machen habe. ” Die Fassionen der Tabaks-Fabrikanten sind ctidlich eingekornmen und geprüft worden. Hierlach beträgt die Gesamtsumme des Verschlusses: des Erlöses: von ißjrw 9/077 Etr. 4» Pf. 223,665fl. vor: iM 5,928Ctr. Sof Pf. 1 7o,55i fl. Da jedoch die Fassionen für das Jahr i8ff so wenig befriedigend sind, daß sie der Umlage nicht zum Grund gelegt wer- den können; so ist dißfalls eine vorläufige besondere Anordnung getrosten worden, wornach die Fassionen erst nach Verfluch des Etats-Jahrs iflßZ- werden berichtigt werden, bis wohin die öffentliche Bekannt- lnachung dieser Fassionen ausgesetzt bleiben muß. Was hingegen die Fassionen von i8ff betriff, so sind die Resultate nicht nur nach Kameral - urrd Ober - Acciseämtern abge- sondert aufgeführt, sondern es ist auch in einer besondern Beilage, um eines Theils bei der sehr großen Anzahl von Tabaks- Händlern nicht allzu weitläufig zu werden, andern Theils aber doch dem Zweck der gesetzlich angeordneten Bekanntmachung, unredliche Angaben zu verhindern oder aufzudecken, nach Möglichkeit zu entspre- chen, ein Verzeichniß über die Fassionen der Fabrikanten und solcher Kaufleute, deren Tabak - Verschluß mehr als einen Centner betragt, beigefügt worden. Nach den geprüften und richtig gestell- ten Fassionen für i8§£ beträgt die Ge- sanlmtsilmlne des fatirterr Verschlusses, Erlöses, der Auflage, der Zulage derAufnahmS- der Einzugs- zusammen 2) Ctr. Pfd. fl- fl. kr. s 5pCt. Kosten, fl. kr. fl. kr. Gebühren, fl. kr. fl. kr. 9077 40 225665 40000 ■—- 1200 — 570 19 2088 28 45858 5i und zwar insbesondere im Kameral- (Ober-Acciftamts-) Bezirk 69 14 2270 4«5 58 Aalen: 12 11 16 28 21 44 456 21 25 10 677 121 5 Altenstaig: 3 58 4 9 6 26 i55 *9 40 12 i536 274 42 Backnang: 8 i5 4 58 14 24 502 18 5 2 3o 10 ,5 186 53 Balingen: 5 56 5 55 9 55 208 '9 O An m. Die halben Pfunde und die Heller sind bei diesem Abdruck durchgängig hinweggelüffcn worden. 10 Gesammtsumme des fatirtcn Verschlusses, Erlöses, der Auflage, der Zulage der Aufnahms- der Einzugs- zusammen «3pCt. Kosten, Gebühren, Ctr. Pfd. fl. fl- kr. fl. kr. Bebenhausen: fl. kr. fl- kr. fl- kr. k 89 2 2 2 3 9 45 1 11 Bcutelsbach: 4 54 2 18 48 6 11 5 462 82 56 2 28 Biberach: 55 4 24 Ö2 25 128 84 5561 656 5i 19 6 Bietigheim: 5i Ö2 34 23 722 1-5 01 55 1217 2 17 59 6 5i Blaubeuren: 4 2 1 11 26 209 58 60 83 1820 525 29 9 ■ 46 Brackenheim: 6 17 17 5 358 37 28 79 1022 182 4.7' 5 28 Cannstadt: 6 2 4 9 44 204 20 i5o3 60 25780 4253 42 127 57 Crailsheim: 5 8 219 >9 46o5 46 2 85 iqg5 34o 42 10 i3 Dornhan: 10 37 18 4 379 36 10 8 446 79 46 2 25 Ebingen: 4 i3 4 *9 90 42 40 21 i365 244 ' 7 7 19 Ehingen: 2 57 12 42 266 46 52 98 i5o4 268 59 8 4 Ellwangen: 5 7 14 6 296 16 07 42 V 1274 227 5i 6 5o Eßlingen: 1 46 11 49 248 16 68 34 2910 520 26 i5 57 2 l7 26 55 565 1a I 16 Gesammtsumme des fatirten Beschlusses, Erlöses, der Auflage, der Zulage; der Aufnahms- der Einzugs- zusammen ' a 3pCt. Kosten Gebühren, Ctr. Pfd. fl- fl- kr. fl. kr. fl. Freudenstadt: kr. fl. kr. fl. kr. 36 54 1271 227 19 6 49 6 Frendenthal: 41 12 2 252 5i r 3 37 i3g 24 52 —'44 3 Friderichshafen: 4 1 26 3o 6 11 16 4l9 74 56 2 iS 2 Gaildorf: 19 3 58 83 28 3i % 1107 i97 5g 5 56 4 Geißlingcn: 5o 10 26 219 12 36 5 1025 *72 44 6 1« 4 Gmünd 6 14 i5 299 i5 125 35 4710 842 20 2 5 16 16 Göppingen, Stadt: 40 44 12 928 28 109 42 3576' 639 32 19 10 , 6 Göppingen, Land: 5? 33 17 698 56 11 4 401 171 43 -99 M. Gröningen: 58 4 12 88 3 16 36 627 94 i5 2 49 — Güglingen: 58 4 53 102 35 11 18 347 62 3 1 5i 2 Gundelöheim: 5 3 18 69 *7 7 79 2 54 45 26 1 22 6 Hall: 6 2 3g / 55 53 93 96 3i65 566 2 16 58 4 Heiden heim: 2 a 29 25 616 48 80 86 3017 559 34 16 11 8 5i 28 14 592 5o 17 Gesammtsumme des fatirten Erlöses, der Auflage, der Zulage der Ausnahms- der Einzugs- zusammen fl. fl- a 3 pCt. Kosten kr. fl. kr. fl. r kr. Gebühren, fl. kr. fl- kr. 32 i5o 5? 49 Heilbronn: 41 172 3o 3 59 296 29 6222 2 9 1778 3i? Heiligkreuzthal: 5g 9 52 10 4i 16 55 355 1687 285 Herbrechtingen: 49 6 3i 7 5i i5 3i5 11 187 33 Herrenalb: 27 1 -— 1 7 1 46 3? 20 i883 336 Herrenberg: 46 10 6 5 55 »7 37 370 2 23r8 416 Hirsau: 21 12 29 16 28 22 16 467 34 1824 526 Horb: 12 9 48 9 32 17 16 362 48 343 61 Kaltenwesten: 21 1 60 — 52 5 12 67 1160 207 Kap fen bürg: 28 6 i3 5 52 10 58 2 3o 3s 2718 486 Kirchheim: 5' 14 34 3 58 25 »4 529 5r 414 7 4 Knittlingen: .3 2 i3 1 39 , 3 53 81 48 6767 I02() Kochendorf: 55 3o 54 8 6 55 > 26 1122 V 1 00 i3o Langenau: 12 3 54 5 28 6 52 144 27 Gcsammtsumme des fatirten Verschlusses, Erlöses,. der Auflage, der Zulage dcrAufnahmö- der Einzugs- zusammen a 3 pCt. Kosten, Gebühren, C r. Pfd. fl. fl. kr. fl. kr. Laufen: fl. kr. fl- kr. fl. kr. 21 3i 814 145 35 421 Leonberg: 4 36 7 43 162 16 ■ 3g u i55g 278 4g 822 Lorch: 5 42 14 5g 307 52 ■ 5 3 84 1416 2.53 14 7 35 Ludwigsburg: 1 55 i3 8 275 53 7 5 44 2625 46g »6 14 4 Marbach: 3 02. 24 21 Sn 23 2 1 8o 741 l32 52 3 58 Mergentheim: 4 20 7 2: 147 52 22 72 i775. 317. 26 g 52 Merklingen: 5 54 16 38 54g 11 ;277 46 7003 i3o6 5 3g 10 Murrhardt: 2 56 67 24 14 iS 34 28 33 12x4 217 6 6 5c> Mü nsingen: 6 7 11 29 241 i5 3g 18 1140 2 03 53 67 Nellingen: 2 5g 10 3g 223 3g ... 2 2 81 1147 2o5 8 6 g Neuenbürg: 2 58 10 45 224 58 2 1 80 774 >38 25 4. g Neuffen: 2. 28 7 i5 1Ö2 18 19 19 696 12 4 2 g 3 44 Oberndorf: 12 22 7 1 147 36 58 96 2345 4ig 22 12 35 20 46 22 38 475 22 *9 Gesammtsumme des fatirten Verschlusses , Erlöses, der Auflage, der Zulage derAufnahms- der Einzugs- zusammen a 3 pCt. Kosten, Gebühren, Ctr. Pfd. fl- fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl- kr. 55 ^ t>9 1135 202 Obristenfeld: 59 6 6 5 49 10 59 2 25 33 I 07 26 4617 825 Oehringen: 42' 24 46 4 3 42 45 •897 16 5o 24 1311 234 Pfullingen: 27 7 2 i5 24 12 5i 269 45 45 60 "97 249 Renthin: 5o 7 29 3 48 i3 3 274 10 i3 99 525 93 Rosenfeld: 53 2 4 g 1 38 4 55 io5 i5 75 59 2820 5o4 Roth am See: 20 i5 7 4 22 26 11 55o 53 .3 1623 290 Rottenburg: — 8 42 4 36 i5 11 5i8 54 4i 63 i873 334 Rottenmünster: 58 10 3 3 34 *7 25 366 29 4i 1069 191 Rottweil: 11 5 44 1 56 9 56 208 27 i37 21 4434 792 Schönthal: 58 23 47 10 24 4* 22 868 52 2o5 49 4128 738 Schorndorf: i5 229 4 5o 38 14 8o5 8 39 70 1281 229 Sindelfingcn: 5 6 52 i3 57 12 29 262 24 162 3 7725 i58i Stuttgart: 10 41 26 10 22 71 59 i5o4 37 20 Gesammtsumme des fatirten Verschlusses, Erlöses, der Auflage, der Zulage der Aufnahms-- ä 3 pCr. Kosten, der Einzugs-. Gebühren, zusammen Ctr. Pft>- fl. fl. .kr. fl. kr. fl. Tettnang: kr. fl. kr. fl. kr. -6 21 9'- i65 6 - 4 53 9 Tübingen: 4.1 8 53 186 34 108 2 5 7 69 674 2 20 i3' 8 Ulm: 14 35 7 -737 38 674 6 j 4-i 2 6 2626 16 70 47 12 U v a ch: 42 x3o 44 2745 3o 67 56 19.35 34 6 3 10 23 3 Vaihingen: 36 x3 — 378 2 35 oh 1192 2.13 11 6 24 4 Waiblin gen: 4 8 XX X 3 235 36 26 7 8 g3o 166 19 4 5g 12 Waldsee: 33 9 12 ig3 4 66 98 2620 468 33 x.| 2 18 iWangen: - 5o 2 5 4 626 5o 35 8 34i3 610 25 18 19 14 Werkersheim: 36 32 xo 675 28 34 85 1086 194 iS 5 49 7 Weil im Schönbuch: 35 IO 23 218 i5 5g 760 i35 55 4 5 3 Weingarten: 54 7 12 i5i 6 70 JO 2147 383 58 x1 3i 3 Weinsberg: 44 xg 58 419 12 42 16 2244 401 xg 12 2 5 Wiblingen: 28 20 57 45g 46 '9 72 671 1 20 — 3 -36 — ■— 6 u 12g 4? 21 Gesammtsumme des fatirten Verschlusses, Erlöses, der Auflage, der Zulage der Anfnahms- der Einzugs- zusammen h Z pCt. Kosten ' Gebühren, Ctr. Pfd. ' fl. fl. kr. fl. kr. Wiernsheim: fl. kr. fl. kr. fl kr. /, 2 r 20 5789 io5o 18 3i 5 ^ Wiesenftaig: 2 1 55 25 112 1 47 18 5 358 64 1 1 55 Winnenden: 2 11 3 24 71 32 H 98 860 i53 ^,8 k 37 Wurmlingen: 3 —, 8 4 169 29 60 56 238i 428 49 12 47' Zwifalten: i5 48 22 43 477 8 17 16 651 \: 116 26 5 29 6 M 6 21 i53 10 Wegen des Einzugs und einer glcichför- dem heutigen Tag zugegangene besondere migen Verrechnung desGefalls werden die Vorschrift verwiesen. Ober - Acciseämter auf die — ihnen unter Stuttgart deu 7. Januar 182Z. Süskind. Beilage. V e r z e i ch n i ß über die Tabaks-Fabrikanten und diejenigen Tabaks-Händler, welche zu der Tabaks - Auflage xro i8f§ über einen Centner jährlichen Verschlusses fatirt haben. Anmerkung. Es versteht sich von selbst, daß alle hier nicht genannten Tabakshändler solche sind, welche höchstens 1 Centner und unter r Centner fatirt haben. Obcr-Acciseamt und Ort des Fatentcn Camcralamts-Bezirk und sein Name Fatirter Verschluß. Ctr. Psd. Erlös. fl- kr. Aalen. Aalen: Gideon Bezlers, Nadlers Wittwe 2 25 95 — Daniel Böhringcr 3 70 100 Johann David Enslin — 100 Balthas Fürgang . 2 ■ * ?5 * Johann Conrad Kaufmann.... . 1 40 60. — Conrad Friedrich Kaufmann... 3 26 80 — Zoh. Leonhard Kaufmanns Wittwe. . 2 /|0 90 — Wilhelm Heinrich Koch 3 — 85 — Daniel Kraus 6 2 5 i35 — Georg Kaspar Kraus 3 5o 9° — Leonhard Kraus 2 55 100 7 Marr Pahl - • i 75 7° Georg Rieder . i 75 35 — Georg Heiirrich Winters Wittwe. - . 2 5o 90 — Essingen: 3 5o 90 — Heuchlingen: Joseph Ohnewald. 4 l3o x -3 Ober-Acciseamt Camcralamts-B Altensteig. Backnang. Balingen. und Ort des Fatcntcn Fati'rtcr Verschluß. Erlös. :zirk und sein Name Ctr. Pfd. fl- kr. Altensteig, Stadt: Kaufmamr Lieb 3 62 99 3o Blessen Söhne 5 ■— 125 — Kanditor Schönheit 7 — 140 — Backnang: Christian Friedr. Beutler jun., Conditor 3. 57 118 44 Gottlob Beutler senior, Conditor.. i 4l 60 54 Daniel Denzel, Handelsmann .... 2 5o i5o — Georg Friedrich Knglcr, Handelsmann. 2 5 0 i45 — Karl Klemm, Handelsmann .... 6^ 5o 177 3o Eberhard Schalter, Handelsmann.. 2 35 140 . — Gottlieb Thum, Conditor 3 54 113 56 Groß-Aspach: Friedrich Fischers Wittwe, jetzt deren Ehemann, I. C. Hölderlin... i 90 70 — Oppenweiler:' Jakob Schallenmüller, Krämer... l 20 26 — Leonhard Scharf/Krämer i 10 2 4 20 Unter- Weisach: Johann Ludwig Pfahler, Handelsmann. 4 5o 180 — Heinrich Friedrich Sälzlen 4 — 140 Balingen: Hartmann zum Adler 3 16 96 , 42 Vehr 2 4i 78 i5 Mayer 1 60 74 -— Wölber 2 76 71 — Tobias Roller ... - 1 v 94 76 — Friedrich Simon Nadler.... 1 1 5o 5o — Gottlieb Wiedmann ....... 1 28 4i 4o Johannes Ehinger. 2 80 100 — a4 Obcv - AccistanU und Ort des Fatcntm Fatirtcr Verschluß. Erlös. Cameralanus-Bezirk und. sein Name Ctr. Pfy. fl. kr. Balingen. Johann Jakob Mayer 2 16 48 — Werner, sen 1 24 2 5 3a Johann Roller......... 1 5o 40 — Ebingen: . Georg Philipp Beckh bei der Brück.. 4 5o 124 .— Paul Daser, Conditor 1 70 38 — Joh. Martin Engel, zugleich Gemeindcrath' 55 5g — Daniel Groz, Materialist 1 5o 5o — Johann Ludwig Hokle 9 99 33, — Jakob Krimmel zur Post.... * 6 5o 223 —. Johann Krimmel zum Eirgcl .... r 5o 60 — Johann Krimmel zum Lamm... ^ 2 75 148 — Joh. Martin Sauter, Canditor ... , 25 /,o — C. A. Jeller 1 70 67 3o Bebenhausen. Keiner über 1 Ctr. Tabak Berschlttß. Beutelsbach. Beutelöbach: Johannes Buhl' 1 55 75 — Friedrich Ruthard 1 60 62 — Groß-Heppach: Ludwig Weißmann ....... 1 7 8 70 28 Gotthilf Ruthart ......... 1?3 56 — Strümpfelbach: Heinrich Oslander. 1 4o 46 4« Biberach. Stadt Viberach: Kanditor Kechcr 4 — i5o — Kaufmann Hunolt 5 5i i3? 53 Kaitfmann Consoni * 22 — 35o — Kanditor Ostermaier zum Engel ... 1 5o 45 — Kanditor Kolcsch 1 45 46 —r Kanditor Müller ,.. 6 4» 345 58 5 / Ober-Amseamt und Ort des Fa tönten Camcralamts-Bczirk und sein Name Biberach. Kaufmann Wechßler Kanditor Sraib... Kanditor Keller... Kaufnmnn Rik... Kaufmann Heiß... Kanditor Maier... Kaufmann Lozbek... Kanditor Stükles Wittwe Kanditor Wischak... Ochsenhausen: Augustin Haisch.. , Joseph Anton Lusser.. Buchau: Jakob David Essinger. Joseph Merz .... Johannes Ieitbös.. Roth: Joseph Anton Schöllhorn Bietigheim. Bietigheim: GL F. Löfler. ... A. F. Roth .... C. D. Staib .... Besigheim: A. F. Schnell .... C. A. Ostertag... G. Dörr Bon nighcim 1 G. L. Ekart .... P. Marstallers Wittwe. Fall, tcr Verschluß. Erlös. Ctr. Pfd- fl- kr. M 78 575 —. 2 io 60 — ' 1 Co 86 . _ 3 IOO — *4 •— 260 1 55 77 -—• 1 ' 5o 5a — 2 5o 61 1 *2 .35 -— i . 7 4 2 6 ' 1 2? 65 44 2 ;—i 100 1 ?5 81 40 26 61 24 * 2 25 76 — 1 5o 75 ,—p. t 5o 90 — 2 6.0 12& — 2 .10 ,80 2 ■ 4. 78 • r—r * 1 61 60 —- 3 7° ,180 .5 _ 160 2 6 Ober-Acciscamt und Ort des Fatcntcn Cameralamrs-Bezirk und sein Name Bietigheim. G r o ß - S a r e n h e i m: W. H. Zeller ....... Horrheim: H. Gußmann Groß-Ingcrsheim: M. Uber Vlaubeuren. Blaubeuren: Kaufmann Ioh. Christoph Vreunlin Kaufmamr Zoh. Bnzhuber... Weil. Conditor Längs Töchter, i Kaufmann Ridemcr Arnegg: Joseph Wels Bermaringen: Georg Dik Feldstetten: Jakob Röker Laichingen: Gg. Christoph Nestel .... Gottlob Friedrich Steinhart.. Christoph Friedrich Rheinwald Andreas Schmid ...... Pappenlau: Carl Friedrich Mutschler... Brackenheim. Brackenheim: Kaufmann Winter ..... Kaufmanir Ruthard Kaufmann Kunze Kleingartach: Krämer Uhland Fatirter Verschluß. Erlös. Ctr. Pfd. fl. kr. 4 _ 140 l i5 4o — i 5o 55 — 4 .—. 121 »4 5.o 36o — 5 5o 85 — 3 5o 85 — i 79 5g 40 l 10 22 46 i. 25 26 40 2 90 — 3 5o io5 — 3 — i3o .— 2 25 71 40 1 18 38 — 7 240 6 25 1 O c* 2 2Ö 80 — 1 5o 45 — 27 Ober-Acciscamt und Ort des Fatcnten Fatirter Verschluß. Erlös. Cameralamts-Bezirk und sein Name Cannstadt. Cannstadt: Ctr. fl- kr. Theodor Thum 20 ?5 — Ioh. Georg Kraus .. i 64 100 Heinrich Bender, als Fabrikant. .. i5 5o 210 — Derselbe als Händler..... 5o 70 — Ioh. Georg Fleischmann... .. i 25 40 — Gebrüder Stern, Fabrikanten.. ... 145o —- 22000 — Dieselben, Detail - Händler .... - - 9 5 53o — Gottfried Wenninger .... 60 75 — Carl Wolf Fellbach: .. 5 i5o L. Greiner Unter - Türkheim: So 5o Christian Koch 5o 90 —- Ioh. Philipp Koch —. 75 — Ludwig Marz Crailsheim. Crailsheim: 5o 60 ' Georg Daniel Geier..... 40 68 — Christian Rheinhard 98 122 — Wilhelm Friedrich Reinhard.. .. 3 — 123 —. Gebrüder Most 46 60 —> Gg. Daniel Kornmann .... .. 5 5 122 —- Georg Friedrich Welz .... .. i 46 60 — Johann Samuel Most .... .. 3 5o 120 — Friedrich Welsch 18 1l8 —> Ioh. Friedrich Reinhard... • • 3 7 12 1 — Georg Engelhard 74 60 12 Christoph Wünsch ?5 70 — Christoph Reinhart .. i - 47 60 12 Georg Michael Weller .... .. i ?5 40 — 2Ö Cameralamts-Bezirk und sein Name Ctr. Pfd. ‘ st. kn Crailsheim. Joseph Pfann ......... 5 — 5r .— Gröningen: Ludwig Friedrich Müzel ..... i 25 2 5 .—1 Iagstheim:! Jakob Friedrich Leutze ...... 1 8o 5o —1 Ncidenfels: Caspar Rubendörfer..... *.. 2 25 86 i5 Satteldorf:. Gg. Michael Grub ....... i IQ 45 —< Tiefenbach: Leonhard Michael Eßlinger..... i 34 Ü2 8 .DornhaN/ Alpersbach: C.A. Alpirsbach. Kaufmann Oslander ....... 1 20 6o Kanditor Eyth ........ i 5o 60 'Kanditor Köbele. ....... i 2 1 4? 3o Dornhan: Kaufmann Wider.... Lostburg: 4 106 40 Handelsmann Schäfer.. .... i 75 6c> Ehingen. Ehingen: Constantin Zeiller ^. 6 79 182 Ernst Carl Salliet ....... i 35 94 - Franz Joseph Mauz ....... 3 5o 115 —— Joh. Baptist Man; i 5o • 60 f 3t. A. Bonzano ........ r 8o öo Conrad Hohenadel * 3 5o 90 Magdalene Mattle ....... 1 7 5 öo Alois Steinhaußer.. -.. .., <. 2 4o *1 Munderkingenr Jakob Scheible 4 — 4o 2? Ober-Acciseamt und £yt des Fatenttir Fatirker Verschluß. Erlös. Csmeralanns-Vestrk und sein Name Etr. fl- kr. Ehingen. Konrad John ........ . 2 — . 35 — Matthäus John. 2 — 35 — Nikolaus Schcible Allmendingen: 35 Sebastian Bund ....... Erbach: r 2 82 r— ■ Euseb Kachele... ~"v ,..... Griesi ngen: . 1 5o 3o “' Ulrich Vraig ........ Ober-Stadion: 10 28 — Ellwangen. Joseph Eggert ........ Ellwangen: . I IO 28 — Job. Georg Richter ...... . io — 2 0,0 — Joseph Kaifel.. , 3 5f> 151 — Ioh. Georg Fieß ....... * 4 2 5 170 Friedrich Anton Jimmerle.... . 4 — 160 — Baltas Kaifel 5 01 48 Kaspar Fuchs ........ B ühlerthann: * i 9-5' '9 i5 Anton Vogel. ....... Ne.nl er: y I c 5 4o — Eßlingen. Johann Kurz... , .... Eßlingen: „ 1 35 26 —- Gottfried Alexander Bek ... >. 1 ßo -100 — Philipp Erhardt Vojus . 2 75 1 2 5 — Ioh. Friedrich Blanner... ... , 2 2? 6" — Kanditor Dänblers Wittwe... * 2 1 2 85 — Ioh. Georg Eisenstuk..... . 5 87 116 i5 Ioh. Tobiaö Grünzweig.. • • 5 3 2 14 Ferdinand Hiemer ...... . i 58 96 4 s / Ober - Acciseamt und Ort des Fatenten Fatirter Verschluß. Erlös. Cameralamts-Bezirk und sein Name Ctr. Pfd. fl. kr. Eßlingen. Christian Koch 8 5o 35o '— Ig. Leonhard Ramminger .... . 1 5o 9» —1 Friedrich Seefried 1 64 98 8 Chr. G. Schöllkopf 5 94 3i6 45 Christian Jakob Schumanns Wittwe . 2 9° — Gottlob Friedrich Schumann... 2 5o 116 —. Zoh. Samson David Steudel... 6 —. 180 — Immanuel Steudel 4 3o x 54 — Leopold Zeyher. . i 75 48 Albrecht Zoller 25 100 — Zoh. Bernhard Studemund. .. , , 1 *7 3i 28 Plochingen: Apotheker Duttcnhofer 25 40 Hedelfingen: Friedrich Kunze ...... , . 2 25 80 — Freudenstadt, Freudenstadt: C.A. Dornstetten. Karl Kiereker. . 2 — 125 —, Glauner und Pauli 3 — 125 — Moriz Hipp ........ 6 — i5o — Christian Philipp Moser .... 3 75 loo — Georg Friedrich Weikert .... 6 — 170 Baiersbronn: Adam Ehemann. 20 40 — Dornstetten: Ioh. Friedrich Luz 25 70 — Heinrich Richter 75 90 — Srid-richchaf-n. Fridcrichshafcn- 3°M Rcttich , i# 76 3i Ober« Acciseamt und Ort des Fatcntcn Fatirter Verschluß. Erlös - Cameralamts-Bczirk und sein Name Ctr. Pf». fl- kn. Langenargen: Zoh. Baptist Bleile... , • * t 1 10 35 — Gaildorf. Gaildorf: C. W. Haas — 160 — Gottlieb Käpplinger... .... 1 6 40 — Christian Liebhardt... .... 1 82 42 44 Georg Christoph Schnmm. .... 5 85 176 40 Obersontheim: F. L. Baumann .... 23 147 — Z. M. Sengel .... .... 6 5o 240 — Geißlingen. Geistlingen: Leonhard Hofangs Wittwe. * • • » 2 91 i5o — Georg Wekherlen .... 80 75 — Friedrich Krähmer... 5o 100 — Friedrich Zinks Wittwe.. 10 io5 — Matthias Wagner... 75 65 — Eustach Algaier .... .... i 7° 80 — Heinrich Krähmer.... 75 110 — Georg Krähmer .... 73 2 85 — Daniel Friede! ..... .... i 40 60 — Hingen: . ^ .. Heinrich Heniß — 45 — Böhmenkirch: Valentin Thierer .... .... 2 — 5o — Gmünd. Gmünd: Johannes Aich 53 40 — Zoh. Andreas Bücher.. 25 45 — Christian Binder. ... 5o 25 — Franz Sebastian Doll.. • • • • 3 i5 110 — Zoh. Ferdinand Döbler.. — 5oo — 32 Ober - Acciseamt und O.et des Fateutei; Caiiieralamts-Bezirk und sein Name Gmünd. Raver Franz ...... F/Nirtcr Verschluß. Ctr. M. 2 3o ^Erlbs fl- i3o * fr. Martin Fleischmann , .. •2 ist 70 — ' Benedikt Förster ..... , ^ 1 2 0 20. 7— Joseph Holzwarth.. ,.. .. M —r 270. — Franz Anton Köhler.... .. *4 5o 600 — Dominikus Kott ..... 3 20 180 — Benedikt Killinger .... » .. i So 1 2 0 —- Ignaz Majer ...... 4 — , 2 20 — Ignaz Möhr ,4 7:5 i5o — Augustin Ncribcr ..... A. 12 170 — Carl Friedrich Reinhard , r >' 2 36 80 — Joseph Nornerio ..... 5 -r- 175 — Franz Raver Rieß .... 3 10 i3o — Joseph Anton -Storrö Wittwe .2 1.0 165 — Theodor Seiboldö Wittwe. > 7 -7- 180 — Ioh. Georg Vetter .... 70 Soo — Joseph Walter ... ... ,. 3 Äa 200 — Muth langen.: Adam Horner i 5,3 3o Unterböbingcn.: Modest Schntid. ,... i 26 55 Göppingen. Göppingen.: Christoph Friedrich Lidel.. - *9 800 Ioh. Jakob Rau.. ,.. - 2 0 >— Soo — Friedrich Eitel * 4 fytj 190 — Christian Friedrich Hermann'. .. 3 7 3 188 — Ioh. Georg Liebhardt... - i 5 2 3 — Ioh. Göttlich Bek .... - 2 — 60 — Gottlieb Helferich - 1 7S 7 5 — August Helferich 5 25 i5o — 53 Ober-Acciseamt und Ort des Fatenten Fatii'ter Verschluß. Erlös. Cameralamts-Bezirk und sein Name du. Pfd. fl- Ir- Eöppingen. Christian Bek 7... 20 — 5oo — Christoph Drrnker. r r ~ 600 — Eberspach: Zoh. 'Georg Koch Wäschenbeuren: 4 — i5o — Benedikt Schoch.. ».... 3t 58 60 Güglingen. Güglingen: Karrsinann Luz......... 6 — 200 Zaberfeld: Friedrich Uhland ........ Mundelsheim. G u n d e l s h e im: 5 ^— 7" Lazarus Hirsch - 7'5 45 5o Lauffen. Lauffcn, Stadt und Dorf: .Earl August Plebst, Kaufmann... JO — 400 Johann Ludwig Ekhardt, Kaufmann 2 1ÜO Friedrich Ludwig Nennich, Kausinann. i 20 5o — Kirchheim am Neckar: Christoph und Georg Friedrich Häker Kaufleute ......... 4 — 120 ■— Wahlheim: Viktor Friedrich Reisinger, Kaufmann. i 3o 56 ■— Leonberg. Leo nb erg: Johann Friedrich Iofenhanns, Kaufmann. 8 8o 421 — G. Heinrich Enslin, Kaufmann... 5 — i3o — Christian Heinrich Stierlen, Kaufmann. i 90 55 — David, Burkhard Daniel, Kaufmann 2 5 84 — Carl Kachlcr, Kaufmann..... 2 40 100 — Münchingen: Louis Wagner ...... r.. 5 20 94 20 Jakob Berger .......... 1 5a 47 — 34 Ober-Arciseamt und Ort des Fatenttn FatirterVcrscbluß. Erlös Cameralamts-Bezirk und sein Name Ctr. Psd. fl- kr. Leonberg. Nenningen: Georg Valtas Schaber.. . i 4 32 3o Rutesheim: Carl Krauß...... 210 Lorch. Welzheim: C. F Sommer, Kaufmann.. H Li 4i5 _ Zoh. Friedrich Kohn, Kaufmann 5 h n6 — Gottl. Friedrich Lohß, Kaufmann. . XX 7° 276 — Alfdorfs: Simon Leuze,' Kramer .... . 2 65 47 4o Friedrich Knaus, Krämer.. » . 1 4o 46 40 Lorch: Friedrich Müller, Kaufmann.. . 12 z5 3i5 Spezerei-Händler Senger.. « . 1 47 65 — Z. F. Hauber, Kaufmann... . 1 4o 5o — Ludwigsburg. Ludwigsburg: F. E. Mayer, Fabrikant... . 12 320 Gottl. Sprosser, Kaufmann.. 4 43 2l3 17 C. W. Hardegg ...... a5 i35 — F. Goll 7 o 108 — C. Mayer, jun. ...... 3 x5 76 — G. H. Rast. . 2 5o io5 — C. d'Argent, Wittwe.... 3 5o 106 40 Z. F. Strauß. . 2 25 88 2 Q Kaufmarni Knapp ...... . 2 10 80 — C. H. Lotter . 2 56 84 — 8i 74 3o C. F. Bischer 4 75 — 42 93 3o E. Mayer, Kanditor.... . 1 5o 70 36 55 Ober-Acciscamt und Ort des Fatente» Farirter Verschluß. Erlös. Cameralamts-Bczirk und sein Name Ctr. Pfv- fl. kr. Ludwigsburg. Z. H. Ruoff.. -.. . i 90 76 — ■ A. F. Aikelin . i 8o 5g — C. L. Ekardt, jun. ...... Kornwestheim: 3 125 Z. M. Aufrecht 2 72 106 — Neckarweihingen: Gräter.. . 1 25 35 20 ■ Oßweil: Schwarz 4o 55 — Zuffenhausen: Elbin, Wittwc ........ Markgröningen: 3i \ 67 5i Kaufmann Keller — i5o — Kaufmann Gräter ........ . 4 — 118 — Asperg, Dorf: Ioh. Georg Ziegler Marbach. Marbach:. 6o lOl Wilhelm Friedrich Renz, Kaufmann . 3 5o 100 — Christian Friedrich Fischer .... 3 8o “9 — Veyhingen: Friedrich Sommer, Kaufmann > • . i 5o 55 — Pleidelsheim: Ludwig Hübler, Kaufmann... Steinheim: *> ♦ " 5o 80 Kaufmann Schuster . 2 — 66 — Kaufmann Renz Mergentheim. Mergentheim: . 2 66 - Franz Michael Breitenbachs Erben. • Ö ?5 i5o — Peter Joseph Roser 8? 75 — 36 Mer-Acciseamt und Ort des Fatcnten Cumeralamts-Bezirk und sc in Name - Mergentheim. Johann Adam Hofmann. Fatirtcr Verschluß. Erlös. Ctr. Pfd. fl. kr. i 8.7 7 5 — Conrad Luz, Wittwe.... X 25 5o — Johann Franz Garivatti Erben 3 70 x5o — Franz Joseph Maier... 1 87 75 — Franz Carl Wurmherr... . 5 — 200 — Philipp Lippert ..... • Y-e. 1 25 5o — Hollenbach: Friedrich Gottlob Jlg.. 2 5o xno —- Friedrich Roth 1 87 Y5 — Markelsheim: Franz Knörzcr 1 87 ?5 Salomo» Jakob 2 5o 100 — W a ch buch: Adanr Georg I 2 5 5o David Low Manasses... 2 5o 100 — Merklingen. Merklingen: Johann Friedrich Schule.. 2 ■— 63 — Georg Friedrich Hofaker.. 1 40 01 18 Weil, die Stadt: Fabrikant, Anton Maria Gall afio — fißoo — David Frizen W. Kaufmann. 5 5o 2 00 — Johann Anton Gaudig... 1 20 45 — Murrhardt. Mnrrhardt: Eberhard Bär, Kanditor.. 3 — 120 — Carl Closs, Apotheker... ..4 5o i5o -— Conrad Fink, Kaufmann.. 4 75 x8o — Ober-Roth: Gottfried Unger - 4 • -- «4 10 Spiegelberg: Yikot.. a 2« 5> 37 Ober? Acciseamt und Ort dcs Fatcnteu Fatirter Verschluß. Erlös. Camcralamrs-Bczirk und sein Name Ctr. Pfd. fl. kr. Murrhardt. Sulzbach: Christoph Friz. 2 7° 75 — Gottlieb Friz » ... 2 25 85 — Michael, Kurr, Kanditor ..... - 4 97 129 — Münsingen. Münsingen: Carl Ludwig Hailer.. ^. 3 4o 84 — Andreas Thimotheus Schnizer.... 9 6 201 — Carl Ludwig Daur. 7 — 186 —- Buttenhausen: Seligmann Levi. .. '. ... .. .... .. i 2 0 60 — • M'ehrftetten: Ioh. Algaycr...... .. ... i 5o 40 Willman dingen: Carl Pregizer « ... ... .... .. 5 20 i55 —.. Premclau: Joseph Moser... ...... .. i 25 34 — Nellingem Köngen: C. S. Weber ..... ...... .. 2 , 8o 108 20 Birkach: Friedrich Aichele..... .... 2- — 100 — Bernhausen: Ludwig Bertsch. ....... . ,« 10 60 —- Kemnath: .Philipp Wertste.. ^ ^... 2 64 x56 L. Fried. Weber.. X 12 65 — Neuhausen: I. A.Balluff. '... ...... .. 2- 4o 92 —- Plieningen: Israel Leibold... .,.. ... 1 ■4 5o 46 40 38 Obcr-Acciseamt und Ort des Fatenten Camcralamts-Bezirk und sein Name .Neuenbürg. N e u e n b ü rg: Zoh. Michael.Bohnenberger Fatirter Verschluß. Ctr. Pfd. 3 25 •• Erlös, fl. kr. 187 3» Gebrüder Luz ...... i ° 5 — 110 — Ford. Fried. Weiß .... r — 33 — Carl Friedrich Häuflers Wittwe i — 42 — Wilhelm Göttinger .... , l — 47 — Zoh. Friedrich Bürenstem.. a 8o 5o — Wildbaad: Christoph Aberles Wittwe.. 20 '32 — Neuffen. Nürtingen: Andreas Schwarz ..... ** 5 — 100 — Canditor Bäuerlen .... » l 20 40 — Neckarthäilfing en: Georg Friedrich Weihenmaier « 2 .10 65 — Neuffen: Zoh. Christoph Burik.... .. 2 i. 5 93 36 Oberndorf. Oberndorf: Carl Kirschner ...... - 2 Z — 200 ■— Constantin Stecher.... 4 5o 200 — Zos. Anton Berronna... i 37 72 — Conrad Andre ...... 2 25 80 — Johannes Vrandegger... - 1 5o 72 — Sulz: Wilhelm Krehl...... .. l 5o 55 — Z. Carl Widmanu .... - 1 44 5o — Friedr. Kaspar. .... • 1 -5 56 — Christiarr Friedr. Vaihinger. - .3 —i 104 — Z. Gottlob Vaihinger.. « r i 45 45 — Georg Ulrich Wacherer... 2 3o 83 — C. August Würtembergcr.. ♦ 1 10 39 — Ober- Acciflamt und Ott des F'atentcn Camcralamts-Bczirk und sein Name- Oberndorf. Wilhelm Merz.. - - Fatitter Verschluß Ctr. Pfd. i5 — Erlös, fl. kr. 55c> —-- Zmanuel Vaihingcr... » - IS ?5- 65 — Wenzeln: Zohann Georg Merz. r ✓ 56- 63 — Groß-Vottwar. Groß - B o ttw ar:- Gottlieb Greiner. ;. -- 3” 2 5 97 Gottlicb Ziegler.... 4 —. 120 Carl Sutorius... i 5o 7°' — Beilslein-: Ludwig Schmidtgall .- -•. - z- . .... 66 Gottlieb Braun'.. » 3 rrr 69 45' Zlßfcld: Ernst Ludwig. *■ ». 4: —- 12 o> — Klein-Aspach: Zohann Georg. Weiß .. % % 5o- gt 40 O bersten feld:- Philipp Kaiser... .. I 5o 62 Gottlieb Kaisers- Wittwe- »- - V- 98 74:- 16- Hall. Hall:- Conditor Bär, jenseits Kochers' -■. .. 3 5o 110 -— Conditon Bär, bey der Waag.. .. 3 7-5 90 — Conditor Bar, im Milchmarkt.. 3 2 5 n 3 3o Kaufmann Vraz ..... .- .-. 4- —- 140 — Kaufmann Bonhöfer... ... 2 25 7ö' — Kaufmann Bühl, in der Straße.. 2 5o 100 — Kaufmann Cranz ......... i: 75- 60 — Kaufmann Dötschmann. .... - 5 2 5 168 45 Conditor Fink .. ...... .. 3 25 9°' — Krcmpler Gauger... .■.. i 5o 45 ' Lebküchner Henning.. 12 46 — 4<> Ort des Fatcnten Fatirter Verschluß. Erlös. Hall. .Heidenheim. :zirk und sein Name Ctr. Pfd. fl. kr. Nadler Hofmann... 1 12 36 Kaufmann Härlin. ....... 9 — 240 — Lebküchner Kazncr. 3 36 114 — Kaufmann Koch ...... ...... 5 5o 147 3o Kaufmann Kochendörfer 5 2 1 169 — Conditor Merkel 2 — 65 !—» Kaufmann Schwarz ....... .2 73 % 20 Zlzhofen: Lebküchner Wolfart...... - 8 5i 2 79 46 Vellvera:" Georg Leonhard Uhl ,..... .. i 45 84 — Westheim: Sebastian Waiblinger ....... i 43 52 — Heidenheim: Handelsmann Christoph Friedr. Ploucguet 22 — 800 — Handelsmann August Stahl .... 18 3o 45o — Handelsmann Zakob Friedrich Kuhn.. i 36 60 — Handelsmann Zoh. Friedrich Fink.. 4 5o 126 , ——v Handelsmann Christian Zipperlen.. 5 ?5 100 — Dischingen: Handelsmann Joseph Keiß ..... 3 8o 217 — Eglingen: .Krämer Sebastian Lösch - i 52 63 — Gerstettcn: Kramers Zoh. Georg Burrö Wittwe i io 31 — Schnaitheim: Krämer Zoh. Jakob Mayer .... — 90 — Krämer Johann Georg Thum .... i IO 70 — Sönstetten: Kranier Zakob Jimmermann .... 1 02 75 _ Ober - Acciscamt und Ort des Fatentcn Fatirter Verschluß. Erlös. Cameralaints-Äezirk und sein Name Ctr. Pfd- fl- kr.. Heidenheim. Johl Georg Kieinbub....... .1 52 84 — Springen oder Königsbronn: Handelsmann Ioh Christoph Honold. 3 — 15o — Handelsmann Roscher <-t Donner.. .. 2 5 12 5 — Steinheim: Handelsmann Ioh. Friedrich Ruoff.. 4 67 232 — Heilbronn. Heilbron n: Friedrich Ludwig Ankherlin Wittwe. ,. i 3o 45 12 Leopold Arnold 4 54 i58 — Carl Rud. Brükmanns Wittwe... i 35 44 20 Friedrich Betz.. i 75 80 — Dietr- August Becker....... 3 5o 189 — Ioh. Peter Döning ....... i — 40 — Ioh. Ludwig Gsell 5 54 187 10 Ioh. Gottfr. Goppelt ...... 2 0 — 700 — Christoph Hüttner ........ 2 7 5 78 — I. C. A. Herrmann X 98 55 — Ludwig Häcker ......... 3 37 81 40 Ioh. Friedrich Harsch 2 — 100 — G. L. Kubach 1 9 35 6 Ioh. Jakob Koch 3 — 100 — Christian Leiz. 4 — 335 — Eduard Müller. ...... i 7 33 — Einerich Felix Pilzcr 3 2 5 165 48 Ioh. Georg Ruß....... - 5 67 207 54 Ioh^ Ludwig Reiner - - 8 35 190 — Gebrüder Rauch ....... 5o — 800 — Georg Friedr Rund 6 33 3ig 6 Ioh. Jakob Schmid ....... 5 — 100 — Chr. Heinrich Schrnidt 5 20 175 20 LMr-Mcistamt t(«3‘ Lrt des Fatcntcm Fatirtcr Verschluß. Crlk>S. Camcralamts-Bezirk und fein Name . Ctr. Pfd. fl. Fr. Heilbronn. F. Gi Stanz .... .. .. ... 2 2 1 57' 38 Georg Seolig........ 2 32 7« —- Ernst Gottl. Zindel ...... „. 2 42 83 2 0 Zoller und Böttinger.. .... ... I 36 48 — Flein: Louise Haagiu .. ..... .. r 28 46 'zfr Neckargartach: Tabaks,Fabrikant Joh. G. Stinz'.. 4 67 116 45 Derselbe als Händler.. ... .. .. ... i 3 28 4« Sontheim: Leopold Jsak. ... ... .. ... 3 100 —. C'. W- Nieder.. ......... r 20 40 —* Tabaks-Fabrikanten August Orth et Comp. 1.100" — i5ooö •— — — — F. M. Stieler ... 85o — 12000 .Heiligkreuzthal.. Niedling e n: Giulini er Graselli. »..... 8 — 280 Theod. Ed. Miller ..... .... 6 — 170 .— Zoh. Bapt. Sez. .. .. .. ».... % — 60 —- Mengen:' Zoh. Ant. Luib. .. e ... e 3 — 12 5 Steinberg'sche Wittwe .. -.. °. u 5o 7,5 — Neufra-: Fidel Holtmaier' .. - 4 .. : .. ». r- 6 SS- — Saulgau4 Clemens' de Geneve,. Wittwe... i 90 58 Joseph Bachmann ........ l 40 40 Pischel «r Hiller........ 2 26 65 r—« Joseph Kirn.... .... , 1 20 4 5 Hcrbrechtingen.. Gien gen: Handelsmann Gottlieb Faulhaber.. 5 JO 240 45 Ober - Acciseamt und Ort des Fatenten Erlös. Herrenalb. Herrenberg, C. A. Reuthin. irr und sein Name Ctr. Pfd. fl. ■ ke. , Handelsmann Andreas Finkh.... 5 — 200 — Conditor Matthäus Mayer .... i 25 8o — Nadler Zoh. Martin Heinzelmann.. 5 75 2 45 — Nadler Zoh. Melchior Hodum... 2 — ■ 65 — Krämer und Strumpfwirker.Zohannes Barth 2 20 7° — Krämer und Kammmacher Zoh. Daniel Rößle i 63 8o — Brenz: Krämer Zohanneö Kruttschmitt... 7 — 2 00 —- Dettingen: Krämer Zohann Georg Stängle... 3 55 110 ^— Sontheim an der Brenz: Krämer Matthcns Mack ..... i 20 4o — Feldrennach: Georg Friedrich Koch ....... 2 5o 36 — Herrenalb: G. Friedrich Eisenrnann ...... 2 5o 78 :— Herrenberg: Ehr. Gottlob Berg 21 54 645 — Gottlob Klemm 6 — 225 .— Adam Fr. Khönle ....... 2 — 66 — Zoh. Zakob Ries ........ 3 — i34 — Zakob Friedrich Ries ....... 4 7 5 125 — Benjamin Ries-. ........ 4 2 5 120 — Gottlieb Rampold ........ 7 — 45o — Zmmanuel Vögele 4 2 5 i5o -r Altingen: Wendelitt Fischer i i3 60 — Bohndorf: Pregizer ^. 5 5o i34 — 44 Ober-Acciseamk und Ort des Fatenten Fatirter Verschluß. Erlös. Cameralamts-Bezirk und sein Name Ctr. Pfd. st- kr. Herrenberg- Gült st ein: Braun i 3o 62 — iDXotto? • e • * • • » » • ♦ • i i5 48 — Nufringen: Gütmann. ......... I 2 5 5o — Ober-Ocschelbronn: Fr. Gengenbach ...... ... i 6o 56 — Th ail fingen: Ginkinger.... .... - >. .. 1 2 0 66 — Hirschau-. Calw: Kaufmann Zoh. Frdr. Dreist der ältere. 2 85 100 — Kaufmann Christian Karl der jüngere. 2 90 — Kaufmann Ferdinand Georgii .... 2 90 175 — Kaufmann Immanuel Herrmann... •5 5o 120 — Kaufmann Zoh. Zakob Hutten.... 4 — 208 — Krämer Leonhard Friedrich Kupplinger. 1 25 45 —- Nadler Jos. Gottlieb Link.... 1 5o 80 — Kaufmann Wilhelm Friede. Mohl.. 8 — 400 — Kaufmann Georg- Fried.r- Reuscher.. - 1 i3 55 — Handelsmann Zoh. Frdr- Schlatterer 1 20 40 — Kaufmann Ludwig Stroh. .... - 1 ?5 100 — Conditor Zoh- Bernhard Wagner -. -- 2 ?5 206 — . Alt.hengste.tt;... Zoh. Georg Angerhofen. O.. ... .. j 10 27 — Gechingen::.. , Zoh. Georg Gehring ..... , - 1 5o 3o — Hirschau::... Chirurg' Johannes Keppler - -.. .. Liebenzell: 1 37 54 Zoh. Georg Dictlin -- - - -. - -- 1 5 45. — 45 Ober-Attiseamt und Ort des Fatentt» Fatirter Verschluß. Erlös. Cameralamts-Bezirk und sein Name Ctr. Psd. fl. kr. Horb. Horb: Franz Jos. Fischer ..... » * i ?5 58 — Zoh. Mathias Hammel .... 8 — 266 — Zos. Kramer ....... 7 — 2Z0 — Fr. Jos Reihing ...... 3 — 99 — Heinrich Schertle 3 5o u5 — Eutingen: Georg Lobmüller i l 3/, 38 Müh ringen: Jakob Hirsch -. *. l 20 41 — Jos. Levi 1 5o 76 — Vollmaringen: Klemens Feinler l 6o n 011 WM Kaltenwesten, Kalten westen: C-A.Gr.Bottwar. Ludwig Kemps. 2 20 ho Mundelsheim: Immanuel Weyser 4 — 160 — Frdr. Lud. Seeger. - .... — ?5 — Kapfenburg. N e r e s h e i m: Zoh. Hirschmann i 5 83 Benedikt Müllers Wittwe... . » 2 8 i3o 4 Anne Marie Müllerin .... « * 1 16 79 40 Bopsingen: Fried. Tobias Hahn ,..... I 4 45 — Ioh. Daniel Christian Hahn.. .. 1 56 69 — Jakob Adam Riedel ..... 1 i5 40 — Lauchheim: Ioh. Balthas Kämmerers Wittwe .. I 20 5o Waldhausen: Sebastian Schneider ..... * a 1 So 58 3» S 46 Obcr-Acciseaml und Cani erala m! S-B ez i i k Kirckheim. »id Ort bfs Fatentm Fatirter Verschluß. Erlös. >irk und sein Naine Kirchheim: Ctr. Pst. fl-' kr. Conditor Christian Einsele. .... 1 i5 5o — Geyer Nestle ..... 25 120 — Gros, Nadlers Wittwe.. .... 28 — 85o Kaufmann Hutten... 10 60 — Kauftnann Keinath... 5o 4o — Kaufmann Zoh. Közle.. — 340 — Jladler Landauer .... .... 1 25 5o — Kaufmann Zoh. Majer.. —. i3o — Bifsingen: Kaufmann Neuster... .... 5 25 i65 — -Dettingen: Krämer Vläsi — 46 — Krämer Pfeffer .... 3o 40 — . Gutenberg: Kaufmann Hunrmel... .... 4 -— 70 3 a Owen: Krämer Dürr 5o 60 — Kaufmann Schmid... 60 60 —. Steinbach: Krämer Schmid... Weilheim: Kaufmann Faber.. Kaufmann Schwarz.. Nadler Siegel.. -. Knittlingen, Knittlingen: C.A.Maulbron». Gottlieb Winter.. Lienzingen: Zoh. Chr., Hufchwadel. 5 i 3 5o 5o 75 57 i3r — /fo — 70 — 77 120 — 2 5 40 47 Ober-Acciftamt tmb Ort des Fatenten Fätkrtcr Verschluß. Erlös. Cameralamts-Bczirk und sein Name Ctr. Psd. fl. kr. Knittlingen. Ma ulb r o n n: Apotheker und Spezerei-Händler Eble . i 5r 75 — Kochendorf. Neckarsulm: Jakob Sambeth 2 go 72 4o Franz Sambeths Wittwe .... . 2 6o 70 — Marr Domino 1 9» 61 23 Anton Lang . 1 25 45 — Bonfelden: I. G. Hafner ...... I 15 38 3o Brettach: Zoh. Mich. Hilker i 70 56 — Karl Kaiser Kochendorf: 2 i5 66 Fabrikant Ludwig Müller .... 354 — i49° — G. Esewein 5 2 5 85 — Moises Isaak Neuenstadt: 1 3o 40 C. F. Hochstetter < . 4 10 142 — I. F. Fehrlen. ....... Langenau. Langenau: 4 45 146 45 Zoh. Martin Schwenk . 6 75 268 20 Zoh. Georg Schwenk 3 5 74 3o Mart. Braunwarth ...... L 87 44 5o Pfullingen. Reutlingen: Eberhard Ellwerth, sen 5g — Fezer Kurz • 40 Christian Weinmann . 1 ” 7 5 60 — Johann Jakob Mütter..... . 4 5o 160 — Zoh. Friedrich Rehm ..... . 1 40 4o — Ioh. Georg Fuchs ...... 70 — 43 Ober-Äcclsearrit und §rt des Fatenten FatirtcrVersckluß. Erlös. Camcralanits-Bezirk und sein Name Ctr. Pfd. fl- kr. Pfullingen. Jakob Melchior Göppinger . ... 4 — 120 — Philipp Ellwert .... — 260 — Ehningen:' Wepfer und Klett... 25 i3o Johann Georg Eitel... 3o 5o Oehringen. Oe h ringen: I. P. Schenk 8o 406 — W. Hasch 6o 290 >— C. Seeger ...... .... 2 io 100 — H. A. Weiler '— 5oo — F. L. Hellmuth .... 70 67 — G. Roeßle -— 100 — L. A. Greiner .... 3 5o io5 — I. F. G. Bauer .... 60 104 — F. C. Bauer ..... 20 55 F. ■ V. Bauer .. >. 2 3o 110 — F. Bauer .. 2 25 Ql —> . Nadler Junker .... ... 3 5o 68 — Ludwig Vehr 25 40 — Conditor Wagner .... 5o 102 — David Wengerts Wittwe .... » 24 28 — Adolzfurth: Ludwig Muth 5o 75 — Beutingcn: Joh. Christoph Seeger.. Forchtenberg: .... 1 / 23 5o -— 43 160 : — Kupferzell: i3 80 — Joh. Gg. Binder .... 65 75 — 49 Ober, Acciseamt und Ort des Fatenten ^-'tirter Verschluß. Erlös. Cameralamts,Bezirk und sein Name Ctr. Pfd. fl. kr. Oehringen. Martin Stubenvoll.... ^ - 1 5 5o —> Neuenstein: B. F. Brecht ......... 8 6 270 — G. Fr. Vogelfang ....... 4 — 180 — C. I. Baumaier, Sohn 3 5o i5o — Orendelsall: . 8lugust Glükherr 1 4« 5o — Pfedelbach: Gottfried Mrtth ........ 2 2 5 8c» — Ohrenbdrg: Georg Brutscher 1 48 5i —- Friedrich Voggensohn 1 60 66 — Waldenburg: Johann Michael Maier ...... 2 60 60 — Heinrich Aiger.. * 1 3o 60 — Franz Fuchs ......... i 5 60 — Reuthin. Nagold: Gottlob Sauter 6 40 i54 —- Jakob Friedrich Sauter...... 6 20 160 — Jonas Denglers Wittwe 4 60 132 — Christian Noa Sauter 4 r5 iS© —• Gottlob Schmid ........ * 5o 52 — Unterjettingen: Christian Weidlin ........ 3 — 85 -—- Wildberg: Conditor Schultheiß 4 —- i4» — Joh. Jakob Bräuning ...... 7 — 200 oo Ober-Acciscamt und des Fatentcn Fatirter Verschluß. Erlös. Cameralamts-Bczirf und sein Name Rosenfeld.. Rosenfeld: Ctr. Pso. fl. fr. Carl Ferdinand Wider mit Sohn.. 2 6o 88 52 Kaspar Jägers, Wittwe 2 io 7° — Binsdorf: Johannes Hipp ........ 2 — 5o — Roth am See. Gerabronn: Friedrich Eßlinger. 2 i5 72 16 Carl Scheu I 58 38 — Michclbach: F. Windmüllcr ........ X io 54 — Amlishagcn: Hannemann 1 i5 62 4o Blaufelden: Johann Georg Krauß. ..... 2 xo 84 — Christoph Trotscher ....... 3 — 88 20 Hausen: Georg Schinnagel ....... i 5o 5o — Kirchberg: Friedrich Strobel 2 75 86 — I. B. Binningcr 5 35 190 — Johann Müller 2 5 45 3o Carl Niederleitner Beimbach: i 5o 4o — I. M.^Eisenmann. i 25 5o — Roth am Sec: Michael Gscheidel ........ i 37 5 2 — Schmalfelden: Georg Michael Schmidt l 38 4i — Wiesenbach:' I. & Rex. i 25 5o — Ober - Acciseqmt und Ort des Fatcnten Canicralamts-Bezirk und sein Name Fatirter Verschluß. Ctr. Psd. Erlös. fl. kr. Noch am See. Bartenstein: Nikolaus Richard. >. 26 40 — A. Friks Wittwe... .... i 6o 9° — Riedbach: Leonhard Fix ..... .. V 3o 56 Langenburg: Carl Wibel ...... .. ,. 10 — 35o — Wich. Friedr. Eisenmenger » » 5 5o 192 — Oberstcinach: Z. C. Barer — 75 — Schrozberg: Johann Tresch .... IO 70 - — Michael Friedrich... 35 110 — Rottenburg. Rottenburg: Franz Joseph Bellino.. .... 8 — 260 — Johann Anton Gerbert.. ii — 3oo — Joseph Veck ► • •/ 2 — 72 — Joseph Pfeiffer.... — 25o — Clemens Sautermeister ». .... 8 — 240 — Franz Maag..... 6o 40 — Joseph Vollmer .... 75 5o — Rottenmünster. S p a i chi n g e n: Sebastian Lepold .... . 75 i85 25 Blasius Winker .... .... 3 5o i5o — Alois Hohner 78 58 28 Raveri Rees 65 85 36 Aldingen: Christian Link..... 5o 170 Martin Hengstler.... 80 75 — 52 >/ Ober- Acciscamt und Ort des Fatentm FatirterVerschluß. Erlös. Cameralamts-Bezirk und sein Name Ctr. Pfd. fl. kr. Nottenmünster. S ch w e n n i n g e n: Friedrich Osiander.. - 5 — 200 — Ober- und Unterstozingen: Johannes Meßner 2 76 140 — Jakob Schnekenburger ...... 2 — 110 — Rottweil. Nottweil: Sebastian Burkhard ...... i 20 53' — Martin Glükherr ........ 4 — 77 — Baptist Kemter 1 10 20 — Mar von Khnon 1 25 60 -■— Domin. Linsenmann ....... 3 40 194 — Nepomuk Linsenmann 4 80 i5o — Nenkir ch: Jakob Maii 1 4 34 —. Schönberg: Sebastian Seeburger. % 5 77 — Schönthal. Kunzelsan: Fabrikant Georg Heinrich Nenhöfer.. 28 — 476 —. Friedr- Ludwig Diezel 1 54 45 —> Heinrich Neuhofers Wittwe... f;. 1 20 24 — Carl Fischer 9 — 270 — Georg Friedrich Bauer 17 — 5io — I. W. Faust. i5 — 45o — G- F. Oestcrlen 7 — 221 40 Carl Bauer.... 1 76 60 .— I. F. Glok .......... - 5o 5o — Döttingen: Friedrich Waiblinger 5 5o 160 — Ingelfingen: Christian Frd. Zwek • • 1 26 3g 82 55 Ober-Aniseamt und Ort des Fatentcn CamcralamtsWczirk und sein Name - Fa kitte: Verschluß. Ckr. Pfd. Erlös. ff. kr. Schönthal.- Friedrich Terror ...... -■ 3 i5 i o5 — Johann Christian Renner - v ' 5 — 9o — Kocherstetten: Georg Rapp r 33 44 r3 Niedernhall: Michael Bauer..... - *• r 2 0 36 — Johann Ernst Greiner... r 5- 5o 1 o3 > — Dorzbach Friedrich Mühlberger. 2" 5o 98' - Joseph Kost...... V i i 40 2 Schonthal r Christian Ludwig Fontbach.. öi 190 — Mökmühlr Christoph Heinrich Brermann. < 3; 65 i85 — Christian' Biermann .... Schorndorf. S ch o r n d o rf: 2' 35 126 —* Fabrikant, Christiall Rapp xl7'o' — 5ooo — Carl August Dnibers Wittwe. 3 — 70 — Heulrich Eisenlohr.... Y i 2 0 58 — Johann Jakob Kcppelmann 3' 5o 90 — Johailn Baltas Lettcr's... 3 — 80 — Johanil Christoph Maier.. 1 2 0 60 — Christoph Friedr. Maier.. 3 — 7 5 — Christoph Friedr. Schaal.. 2' 5o 70 Jakob Friedrich Beil.. .. - 1 56 62 — Johann Beils Wittwe... 2 — 5o Christ. Heinrich Veil.... Rudersberg: 1 20 5o Philipp Friedr. Bnnzhaf.. 8 6o 3oo — Jakob Schlegel ..... ' 1 6 i5 4o — Dber-Acciseamt und Ort des Fatenten Cameralamts-Bezirk und sei» 4!ame Sindelsingen. Böblingen: Jonathan Gottlieb Ofterdinger Christoph Friedrich Stahl.. Johannes Jordan Carl Stahl Joh. Jakob Hartronft... Sindelsingen: Gottlieb Friedrich Seiz... Carl Leonhard Stuttgart. Stuttgart: Gottlob BeZold Canditor Diehm, jun.... Christian Heinrich Daiber.. Enslin und Gundert .... Friedr. Wilhelm Frölich.. Carl Frize Christian Föhr Tobias Heinrich Hartmann Christian Friedr. Hölder. > Carl Kempf Joh. Gottfried Meiderlen.. Johann Georg Mann... Jakob Friedrich Märklin.. Carl Anglist Märklin... Jmanuel Gottlob Mohr.. Johann Gottlieb Müller.. Johann Jakob Neef.... Johann Heinrich Neidhard.. Gottlob Friedrich Otto, Wittwe Johann Conrad Reihlen.. Fa tlrtcr Verschluß Clr. Psd. Erlös fl. 'kr. 2 7° J19 40 8 44 2S0 So 6 — 180 — 2 4* 77 10 2 20. 60 — 2 *7 9-3 — 2 35 9° — 1 60 100 — 2 4 o 12 0 — I 7° 100 — 1 .7i- 80 — 1 20 80 — 2 xo 91 — 1 66 lOO — 2 So IOO — /|2 1200 — X 80 IOO ■— 1 .6 90 —. 12 — . 4 00 — 2 29 120 —> 1 90 7 5 —• 2 00 iSo — 5 16 160 — 6 5o 5oo — 5 75 275 — 5 25 i5o — 2 4 1000 — 55 Obcr-Acciscamt und Ort des Fatenten FatirterVerstbluff. Erlös kr. Cameralamts-Bi 'zirk lind sein Name Ctr. Pfd. fl- Stuttgart. Carl Zmanuel Reiniger, Wittwe. -. i 125 — Gottlob Friedrich Roser... .. 3 25 i5o — Wilhelm Friedrich Reinmann • • .. 6 — 35o — August Roschüz .. i 58 7° — Johann Friedrich Sik .... .. 5 — 2 5o — Heinrich Schnabel ..... .. 11 — 4oo — Wilhelm Friedr. Schweizerbart. .. 4 — 200 — Simon Friedr. Schiele.. «. - - 4 4.7 200 — Christian Zennek ...... .. 6 5o 225 — Tettnang. Tettnang: Gabriel Spaninger o 7° io5 5o Joseph Pfänner ...... .. I 60 77 20 Johann Georg Verchtold... .. 2 9° 75 — Silvester Roppel ...... ... 2 75 9° — Bodnegg: Johann Gros ....... .. L' 56 i58 20 - Hemi kosen: Joseph Schmid. ^.... . ... 1 5 c» 43 45 Conrad Bischof...... 1 nb 55 40 Neukirch: Silvester Roker..... - 2 25 94 40 Scho m bürg: Zoh Baptist Hirschen .... .. 1 6o 56 > Benedikt Steinhäuser .... .. 1 20 27 5o Tübingen. Tübingen: Kaufmann Bauer und Schmidt - . 2 2 5o 800 Kaufmann Bessert - - 5 — 200 — Kaufmann Efferenn ,... • - - - 4 35 2g0 ■—- Kaufmarln Dahmes - , i 20 5o — 56 Ulm- nt und Ort d>:s Fateute» Jatirtcr Ver/chlufl. Erlös. -Bezirk und feilt Name Crr. Pfv. fl. kr. i. Kaufmann Fleischmann -.. .... 4 —> 2 00 —, .Kaufmann Gottlob Hennenhofer.. > i 2.5 36 —. Handelsmann Geß ........ 4 110 — Handelsmann Hauff ....... 2 '— 70 — Handelsmann Schweikhard ,.. • 2.0 8,o 5oo —. HandelÄnann Schellenberg ...... .2 2; 5 80 — Handelsmann Rueff 5 i5 180 — Ludwig Ammermüller ,. , • • , 1 r5 2 0 Eonditor Hutvmel .. .. 1 7.0 1 O nO- Conditor Krauß 2 — 70.—»- Handelsmann Fischer. , , ,. , 5 90 T- B o de ls hausen: Handelsmann Neidhard.. .. .. , j .63 55 — Dußlingen: Handelsmann Wucherer.. ^. , 3 : •75 90 — Entringen: Joh. Friedrich Lnz ........ j 10 ,3o — Moßingen: Kaufmann Kemrnler. ... .. .- - - 58 53 Kaufmann Lnz , , i .7° 6 2 E> Me.h re »: Handelsmarrn Kuhn.. r •2.5 48 — Ofrerding en: Krünter Speidel. ' 2 — 58 — Ulm: Caspar Hocheisen..... , - - * 55 67 -2^ Th. A. Kiesling 2 xo 75 — Daniel Müller ....... 6 — 80 — W- G. Maier, beim Rad 1 2 —. <,00 5? / Ober-Acciscamt uud Ort des Fatenten Cameralamrs-Vezirk und sei» Name FatirterVcrschluß. Cu. Pfv. Erlös. st- kr. Ulm. Carl Bandtlin - .. i 5o ?5 — W. E.. Leube - - 3o 75 —- Carl Hosch Wittwe ..... —' JOO — Gebrüder Wechsler .. i3o — 338» — I. M- Heugele.. 1.4 48 — C. A. Kornbeck..... -. .. 20 — 400 — G- G. Hoftnann ....... .. I •7:0 96 — G. F. L- Kispert ...... - - 10.9 — 2770 Wilhelm Daur. ...... .. 3 5o 120 — F. A. Wunderlich 80 — Albreeht Sturz. ...... . .. 6 120 .— L- L. Stritter ....... ... ■. .2 5o 1:10 — Sani. Molfenter ...... ... k. 71 ioi 36 F. C. Egelhaf ....... 5o 100 -— D. C. Weiß -. 4 — 120 — Andreas Bruker. ,. .... , .. *5 So 198 00 H. Kiesling.. ..... 5o 70 — Philipp Jakob Essig ..... 90 85 Ioh. P. Miller. . .v 2 5o 100 — I. S. Seeger «t Comp. Fabrikant .. 90 57 2170 — ' Christian Jakob Bürglen... - - 4 — 100 — W. M- Hölder - - - .. 5 — 120 — Fabrikant Bürglen..... - - 89 — i5i3 — Daniel Kindervater .. 11 — 070 -— 62 100 — Z. SDt Kleemann ...... - ♦ 4 56 120 — Gürtler Leonhard Keißling... ♦. 1 25 00 — Söflingen: Jakob Fraidel... 4. .. 6 i5o Ö^er-Acciseamt und Ort dcS Farcutc» Fatirtcr Verschluß. C Cümcralamts-Bczirk und stm Name Cu. Pfd.- fl- Urach. Urach: Kaufmann Eberhard Friedrich Scholl. 10 — 35 0 Georg Friedrich Lenz'. .... k 16 160 Conrad Ludwig Keller 2 5 80 Conditor Philipp Jakob Hauser.. - 1 5o 5o Conditor Zoh. Jakob Neuling .... 5 18 i85 Nadler Christian Friedrich Sigler.. i 55 32 Conditor Wilhelm Nau..... 2 3o 68 Conditor Johann Friedrich Burk... 5 2 5 100 Mezingen: Nadler Georg Philipp Gänsle... io -— 211 Ferdinand August Akerknecht .... Gottlob Friedrich Mezger i 10 56 5 — 120 Georg Friedrich Schwindräzheim... 8 5o i65 Vaihingen. Vaihingen: Carl Züdler 7 — 230 Gottlieb Fischer : ;..... 2 65 124 Ludwig Fischer.. ;...... 6 2 5 200 Carl Hobbhan ...... °... 5 5o 200 Christoph Seeg er. i 5o 44 Friedrich Rok... 3 5o 109 Enzweihingen: Christoph Gentner.. .. .... i 8? 4o August Erhard ■. ■ i 8o 56 Illingen: Christian Weißmann • » i 5o 5o Waiblingen. Waibliwgen. Böhringer i 8o 54 Currlcn ....... •. '.. I 26 86 Ehemann 4 5o 169 59 Ober-AcciseÄmt und Ort des Fatenten Fatirter Verschluß. Erlös. Cameralamtö-Bi ezirk und sein Name Ctr. Pfy. fl- kr. Waiblingen. Megerlin und Zager • 8o 45 — Röhn... 215 — Stüber 96 56 — Kaufmann 5 29 20 Oeffingen: Johann Caspar Tanner i 40 4o 40 Waldsee. Waldsee: Franz Joseph Kees, Sohn,... 10 56 387 44 Johann.Georg Berchtold .... . 2 8. 7 5 — Ignaz Wiedenbach 18 5? 3o , Agatha Grimm, jetzt Thaddä Bauer . 1 6 48 — Franz Raver Ehren ...... . 1 2 1 71 — Franz Joseph Berchtold 26 i5o Johann Necs 21 60 Franz Raver Bohner.... .. . 2 21 162 3o Arnach: Michael Sonntag 6 32 20 Schussenried: Geschwister Zeller 46 55 —. Wolfegg: Alois Kees 46 32 0 ' Wurz ach: Anton Ruiz 56 70 — Ignaz Lang. 1 26 55 20 Ziegelbach: 'Anton Reichle ........ .1 26 47 — Alts Hausen: \' Alois Walser ...... — 100 - „ Ebersbach: Franz Joseph Eicheler . 1 46 48 Ober-Acciseanit Cameralcnnts-! Wangen. Co und Ort des Fa teuren Fatirter' Acischlttf j. Erlös. rzirk und sein Name Lir. Pfd- fl- tr Wangen: Rudolph Salis........ 5 i3o Nikolaus Maier 4 — 200 — Raver Leib .......... i 8o 9° —— Christian Beck ........ -- 1 85 65 —. Paul Bienzer.... .... I 5o> 35 Joseph Carl von Mohr - i i3 60 Dominikus Baumeister.. .. ... 2 7-5' 82 ' 24 Johannes Knittel ....... 2 55 75 3o Ludwig Schnizer.. r /,o ^ St — Lcutkirch: Kaufmann Stör zur Traube .... 3 So ,52 Matthias Glöckler...... 5 5o 200 — Friedrich Weber, Canditor... 1 48- 90 — Kaufmann Schmid in der Kirchgasfe i 7° i,5 — Johann Jakob Webers Wittwe.. .. 2 2-3 76 22 Llndreas Hütt ........ ' l-‘ So ' 52 —- Conrad Nusbaumer ...... 1 2 5 38 — Lßny: Peter Gebhard Jüngerer.... 1 2 4 71 Johann Anton■ Kraft ..... I 2 0 37 12 Leibfried Wagner 1 6 6, 54 Johann Jakob Hiller ..... -• 1 7 41 i3 Kislegga Joseph Kneu, Kaufmann .... 6 5o 5oo Eglofs: Johann Georg Burmann. * * i 10 2 5 — Prasberg: Anton Heine ........ V i> 65 6s *T**“ / 1 6i Ober-Acciseamt und Ort des Fatenten FatirtcrVerschluß. Erlös. Camcralamrs-Bezirk und sein Name Ctr. Psd. fl. kr. Wangen. R a z e it v i e b : Johann Georg Schupp » 5o 3o — Weikeröheim. Creglingen: G- M. Burkert ........ x 70 62 20 Niederstetten: Philipp Andreas Heyl 1 25 40 — Weikersheim: Ludwig Habel 1 i5 73 — Carl Bäumlein 2 5o xo5 — Carl Wirsching. 1 60 i35 — Weil im Schönbuch. Echterdingen: Johann Friedrich Walz 1 r5 60 —. Weingarten. Ravensburg: Friedrich Luft 8 3 233 — A. C. Gradmann........ 3 — 100 — Anton Kraft ......... 7 4 i53 36 Nep. Bell 1 26 5c — Matth. Helder * 2 i5 40 — Heidenhofcr 2 — 5o —* Zoh. Hablizel ......... 4 — 102 — Andre Rhomberg 12 — 35o — Friedrich Schelkopf 6 5o r5v — Mich. Spott und Sohn ...... 2 5o 70 — David Buder ....... 1 16 61 36 Altdorff: Friedrich Anton Molt. 1 20 40 Lb.-r - Acciftamt und. Ort des Fattnten FatirterVerschluß. Erlös. Cameralamts-Bezirk und sein Name Ctr. Pfd. fl. kr. Weinsberg. Weinsberg: Carl Plnttks Wittwe - 1 4o 70 — Carl Liesching 2 5» 100 — Waldbach: August Carl Berg ....... 1 46 7« 3o Löwenstein: Johann Georg und Friedrich Schmidgall 6 — 180 — Heinrich Schmidgall ....... 5 — i5o — Wiblingen. Laupheim: Constantin Schillegger 1 9° 80 — Abraham Jakob Levi 1 1 53 — Wiernsheim. Dürrmenz Mühlaker: Jakob Friedrich Rapp 4«? — 5Zeo — Carl Fischer 2 20 5i — ' Philipp Albert Hahnlen 1 10 32 20 Philipp Schaupp ........ 1 82 ™ Enzberg: Jakob Friedrich Weiß 2 -5 45 — Weissach: C. Fr. Schnaufer.. 11 5o 53 20 Wiesenstaig. D eg gingen: Krämer Knaupp 1 26 4o - -r- Zohann Bücher 1 i5 37 — Wintlenden, Winnenden: C. A. WaiblingenJ. F. Cloß 4 62 148 — 63 Ober-Acciseamt und Ort des Fatentcn Fatirrcr Verschluß. Erlös. Cameralamts-Bezirk und fei« Name Ctr. Pfd. fl- kr. Winnenden. C. F. Fink 4 69 i65 4 F. Dorr: 3 27 120 • — C. Schübelen , 2' 98 108 5? Conditor H. Sommer 1 5o 35 — G. Dieterich.. Schweikheim: 2 »9 96 Z. B. Ulrich l 25 33 — Oppelspohn: Friedrich Rößlen r 65 4o — Wurmlingen. Tuttlingen: Kaufmann Karl Beckh *9 '75 680 — Kaufmann Jakob Geysel 6 43 23l 5o Kaufmann Aaron Stengeleir .... i i — 442 — Conditor Heinrich Bartenbach... 3 25 120 — Fridingen: Felix Bücher i 3i 63 42 Ncuhaufen: Johann Georg Lang Thalheim: 1 • 5o- 70 Mattheis Haug und Tobias Schueken- burger i a5 4o 25 Thnningcn: Johann Jakob Held i 25 46 — Johannes Schneckenburger i 2 5 45 — Zwiefalten. Zwiefalten: Max. Blumenftetter 2 60 122 T*’ 64 Ober-Acciseamt und Ort des Fatcutcn Fatirter Verschluß. Erlös. Cameralamts-Bezirk und sein Name Ctr. Pfd. fl. kr. Zwiefalten.. Haingen: Leonhard Wörz 1 -5 47 — Joseph Mohn 1 3o 3i 45 Anm. Die Obcr-Acciscämter Groß-Bottwar, Hall, Heidenhcim, Hcilbronn, Heiligkreuzthal, Herbrechtingen, Hcrrenalb, Herrenberg, Hirschau, Horb, Kaltcmvcsten, Kapfenburg, Kirch- heim, Knittlingen, Kochcndorf und Langenau sind aus Versehen nicht an der ihnen nack- alphabetischer Ordnung gebührenden Stelle, sondern nach Oberndorf eingerciht. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. M0. R Mittwoch, den 29. Januar 182Z. I> Unmittelbare Königliche Dekrete» Dienst-Nachricht.- E^eine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 19. d. M'. die in Erledigung gekommene Pfarrei Altöhansen, Oberamtö und Landkapitels Saulgau- dem Repetenten Faul Hauer im Wilhelms-Stift 311 Tübingen, vermöge höchster Dekrete vom 21. d. M. das erledigte Oberamt-Neckarsulm, dem Amtmann und Amtsschreiber Sand- bdrger in Böünigheim, das erledigte Dekanat Wildbad dem Stadtpfarrer Werner zu Altensteig, und das erledigte Forstamt Rottweil dem Revier - Amtsverweser in Bisstngen, Ober förster, Grafen von Bervldingen, gnä-- digst übertragen. Unterm 18. d. M. wurde dem zu der ■ Ca plan ei St. Peter und Paul in Buchau, Dekanats Riedlingen, - ernannten, von Marbach gebürtigen, Joseph Dürle- wan ger, Vikar in Berg, DekanatsTett-- nang, und' unterm 20. d/M. dem aüf die katho- lische Pfarrei Dieterskirch, Oberamts und' Dekanats Riedlingen, ernannten Pfar- rer Beckler, von Friedberg, Dekanats- Saülgau, die Königliche Bestätigunger-- theilt..- 66 n. Verfügungen der Departements. A.) Des Departements des Innern: des Ministerium des Innern. a) Bekanntmachung der von Sr. König!. M Reinlichkeit in den < Der Aufmerksamkeit Sr. Königlichen Majestät auf alles, was zu Beförde- rung des allgemeinen Wohlstands beitra- gen kann, ist es nicht entgangen, daß noch in vielen Orten des Königreichs die Rein- lichkeit in den Straßen und Gassen auf eine Weise vcrnachlaßigt wird, welche nicht blos beleidigend für das Auge und nachtheilig für die Gesundheit, sondern auch dem eigenen Interesse der Landbewohner zuwider ist. Dieser Unreinlichkeit und allen ihren schädlichen Folgen laßt sich mit einem be- deutenden Gewinn für den Feldbau da- durch abhelfcn, daß der Unrath, der sonst unbenutzt verloren gieng, in zweckmäßig angelegte Mistjauchen - Gruben gesam- melt und dort zu Dünger bereitet wird. Ueber die zweckmäßigste Einrichtung solcher Gruben und deren Benützung wird die Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins eine Belehrung durch den Druck bekannt machen. Um jedoch die Ortsvorstcher desto mehr zu ermuntern, ihren Einfluß auf ihre jestät aiisgesetztcu Preise zur Beförderung der traße» und Gasse». Mitbürger mit allem Eifer dahin zu ver- wenden, daß jene Belehrung möglichst allgemein benützt, daß überall in Städten, Marktflecken, Dörfern und Weilern die erforderliche Reinlichkeit in den Straßen, Gassen und Hofraithen eingeführt und der dabei zu erreichende Gewinn an Dung- Material nicht vernachläßiget werde, ha- ben Seine Königliche Majestät vier Preise, zu 20, i5, 10 und 5 Dukaten nebst einer Ehren-Medaille für diejenigen Ortsvorsteher, welche von jetzt an bis zum 1. Januar 1626 für Beförderung der Reinlichkeit und namentlich für die Anle- gung zweckmäßiger Mistjauchen - Gruben in ihrem Wohnort am meisten gewirkt haben werden, gnädigst auszusetzen, und ^ das Ministerium des Innern, unter Mit- wirkung der Centralstelle des landwirth- schaftlichen Vereins, mit den hiezu erfor- derlichen Anordnungen zu beauftragen geruht. Indem man dieses zur öffentlichen Kenntniß bringt, werden sämtliche Ober- ämter hiemit angewiesen, ohne Aufschub 6? sich von dem gegenwärtigen Zustand eines jeden Orts in ihrem Bezirke in Absicht auf Reinlichkeit und Ordnung in den Straßen, Gassen und Hofraithen über die Beschaffenheit der Dunglegen.in den- selben u.f. w. möglichst vollständige und zuverläßige Kenntniß zu verschaffen, die hierüber einzuziehenden Notizen zu den Ulkten zu nehmen und zu künftigem Ge- brauch aufzubewahren. Auf den Grund dieser Notizen haben die Königl. Oberämter den einzelnen Orrö- vorstehcrn die der Oertlichkeit angemesse- nen Vorschriften und Belehrungen zu er- theilen, und bei jeder schicklichen Gelegen- heit, insbesondere aber bei ihrem persön- lichen Aufenthalt in den einzelnen Amts- orten auf den Vollzug derselben hinzu- wirken, nach Verstuß des festgesetzten Zeit- raums aber darüber, was durch jeden Ortsvorsteher inzwischen für obige Zwecke geleistet worden, vollständige Gewißheit zu verschaffen, und das Ergebniß unter Anführung der Schwierigkeiten, welche nach den örtlichen Verhältnissen zu über- winden waren, an die Kreis - Negierung zu berichten. Die Kreis-Regierungen haben die Listen an das Ministerium des Innern mit Be- richt einzuschicken, und darin die Ortsvor- steher zu bezeichnen,, welche nach ihrer An- sicht vorzügliche Berücksichtigung verdie- nen, um hiernach nicht allein die oben festgesetzten Preise vertheilen, sondern auch wegen angemessener Belohnung derjenigen Ortsvorsteher, welche sich nächst den Preis- Empfängern besonders auszeichnen wer- den, die weitere Einleitung treffen zu kön- nen. Zu den Oberämtern versieht man sich, daß sie keine Gelegenheit versäumen wer- den, um die wohlwollenden Absichten Sr. Königlichen Majestät durch Beleh- rungen, Ermahnungen und sonstige an- gemessene Erinnerungen bestens zu unter- stützen und zu befördern. Stuttgart den 17. Januar 1823. Schmidlin. l.) Di- Preis.Aufgabe eines neuen Formulars für Gemeinde, und Stiftungs-Rechnungen betreffend. Durch das Verwaltungs - Edikt vom r. März 1822 §. 5-. hat die Regierung sich Vorbehalten, für die Einrichtung der Gemeinde - Rechnungen nähere Vorschrif- ten und Bestimmungen zu geben. Zum Behuf einer möglichst vielseitigen Behandlung dieses wichtigen Gegenstandes haben Seine König!. Majestät für angemessen erachtet, mittelst Aussetzung von Prämien das sachverständige Publi- ifttm zur Theilnahme an der Lösung jener .Aufgabe einladen zu lassen. Die Aufgabe besteht in einem zweck- mäßigen Formular für Gemeinde- und Stiftungs-Rechnungen, so wie für die Haupt-Urkunden, welche zum Beleg jener Rechnungen .die- lt ein Neben der: allgemeinst Erfordernissen, welche sich aus dem Begriff einer Rechnung überhaupt und ans dem besonder« Zweck einer Gemeinde- oder Stiftungs-Rechnung ergeben, ist hierbei das Augenmerk vor- nämlich darauf zu richten, daß durch mög- lichste Vereinfachurrg der Rechnungsfor- mendie Gemeinde - und Stiftungs - Pfle- ger in den Stand gesetzt werden, ihre Rechnungen in der Regel selbst und ohne fremde Beihülfe ztl stellen. Weder die. bisherige Form dieser Rech- nungen, -noch die verbesserte Form des -Staats-Rechnungswesens, noch die kauf- männische Buchführung kann diesem Zweck entsprechen; eine wie die andere setzt be- sondere technische Kenntnisse und Fertig- keiren voraus, welche weder von den Ge- meinde-Rechnern selbst, noch von den Ge- meinderäthen mtd Bürger - Ausschüssen, denen die Prüfung jener Rechnungell ob- liegt, zu erwarten stehen. — Soll die Form her Gemeinde - und Stiftungs-Rech nungen ihrem eigenthümlichen Zweckemud dem Geiste der neuen.Gemeinde-Verfas- sung entsprechen; so.muß sie aus dem bürgerlichen Leben. selbst genommen, auf die. individuelle Bildungs- Stufe der ver- schiedenen Genreinde - unb Stiftungspfle- ger berechnet, und .mit der gewohnten Denk- und Handlungsweise derselben in möglichsten Einklang gebracht werden. Bei der unendlichen Verschiedenheit des ökonomischen Zustandes der einzelnen Ge- rneiudcn und Stiftungen, urtd bei der nicht minder großen Verschiedet,heit der Bildungsstufe, auf welcher die Rechner und die übrigen Beamten der einzelnen Gemeinden stehen , nstrd es. kaum möglich seyn, irgend eitt' Rrchnungs-Formular Zu finden, welches für alle und jedeGemeinde- Mtd Stiftungs-Rechnungen, oder auch nur für jede dieser beiden Arten von Rechnun- gen genügte. Es wird unvermeidlich feyn «) ein eigenes Formular für diejenigen Gemeinden, welche wenig-oder gar kein Gemeinde - Eigcnthuitt besitze,!, und demnach ihre Bedürfnisse ganz oder doch zum größten Theile durch Ilmlage bestreiten, und b)j’cm oder mehrere Formulare für die- jenigen Gemeinden zu geben, wo das Gemeinde- Vermögen und dessen Vw 69 waltuug vor: mehr öder minder be- deutendem Umfang ist. Auch für die Stiftungen werden nach Verschiedenheit der Natlir und Größe ihrer Einnahmen und Ausgaben — verschiedene Rechnur.gs -.Formulare von Nutzen seyn. Je mehr übrigens diese verschiedenen Formulare — ihrer speciellen Zwecke un- beschadet — in den Grundzügen ihres Or- ganismus übereinstimmen, desto mehr wird hiedurch die Bearbeitung der Rech- nungs-Instruktion un'd die dereinstige An- wendung derselben erleichtert.. Jedes Formular hat einen wirklichen Rechnungs - Abschluß und deinnach nicht bloß die Rubriken, sondern auch die Ein- träge^ unter denselben wenigstens beispiels- weise zu enthalten; übrigens bleibt cs dem Verfasser überlassen, die'ctwa nöthi- gen Erläuterungen in einem besondern Aufsatze beizufügeit. Außer der Rechnung selbst sind ähnliche Formulare für die Haupt-Beilagen dersel- ben, z. B. für den Jahrs-Etat (Cvw.muu- Schadens-Projekt,) für die mancherlei Um- lagcn-und Einzugs-Register, für ein Llb- rechnungvbuch und dergleichen, so wie für die gewöhnlichsten Partikular-Rechnungen, beizufügen. Ist das Rechnungs-Formu lar auf die Voraussetzmig eines Grund- buchs, Prämiffenbuchs oder ähnlicher Ver- besserungen gegründet, so sind auch diese Vorschläge mit 'Muster - Formularen zu belegen. Für die Verrechnung der Kriegs- kosten und für den Fall einer abgesonder- ten Steuer-Rechnung sind die geeigneten Vorschläge anzuhängen. -Für die gelungensten Entwürfe solcher Rechnungs-Formulare werden drei Prä- mien von fünfzig, dreißig und zehn Dukaten uns ge setzt; für den Fall ei- ner nur theilweisen Lösung der Aufgabe wird eine angemessene Theilung der Prcife vorbehallert. Die Namen der Preis - Em- pfänger-und der Verfasser der nächst diesen lobenswerth gefundenen Entwürfe werden öffentlich bekannt gemacht werden. Die Preis - Bewerber werden aufgefor- dert, ihre Arbeiten.spätestens -dis zum r. Juni d. I. an das Ministerium des Innern cinzusendcn, ohne Namens-Unter- schrift, jedoch mit Beifügung eines Denk- spruchö und eines versiegelten Zettels, wel- cher (tnit dentselben Denkspruch bezeich- net) den Namen und Wohnort des Ver- fassers enthält. Stuttgart den r 4, Januar 1823. Schmidlin. 70 B) Des Departements der Finanzen: Königliche Ober-Rechnungs, Kammer. Die klefcrungcn zur Ausstands-Kasse und den Einzug der Ausstände betreffend. Da man ans den Abrechnungen und Lassen-Berichten der" Cameralämtcr erse- hen hat, daß mehrere, statt ihre Casscn- Vorräthe der Vorschrift gemäß zur Aus- stands- Lasse cinzuliefern, sie ohne Er- mächtigung zurückbehaltcn, und hierdurch die Ablösung der zum Theil verzinslichen Passiv-Neste verzögern, so werden dieje- nigen Carneralamter, bey welchen nach der letzten Abrechnung Ausstands-Cassen- Vorrathe sich befinden/aufgefordert, sol- che ohne länger» Verzug,an die Casse einzusenden, oder, wenn sic deren zur Be- richtigung dringender liquider Zahlungs- Rückstände des Ausstands-Instituts selbst bedürfen sollten, dieses anzuzeigen und nachzuweisen. Zugleich werden die Cameralämtcr wie-' verholt erinnert, den Einzug der Aus- stände auf das thätigste zu betreiben, indem man diejenigen Beamten, welche sich hi« rin ferner nachläßig bezeigen sollten, zur Verantwortung ziehen wird. Stuttgart den 18. Januar 1823. Rahk. Dienst-Erledigungen. Durch die Beförderung des Ober-Tri- bunal-Sekretärs Dr. Vezzenberger zum Assessor bei dem König!. Gerichtshöfe in Ulm ist dessen bisherige Stelle in Er- ledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe haben nun ihre Bittschriften unter Anschltlß der erforderlichen Zeugnisse inner- halb drei Wochen bei dem Königl. Ober- Tribunal einzureichen. Durch die Beförderung des Revier- Amts - Verwesers, Oberförsters Grafen von Beroldingcn, auf das Forstamt Rottweil ist das Revier Vissingcn, erster Classe, Forstamts Kirchheim, in Erledi- gung gekommen. Das erledigte Diakonat an der St. Leon- hards-Kirche zu Stuttgart ist mit einem Einkommen von 820 fl.nach Etats-Prei- sen verbunden. Die Bewerber, welche sich gefallen lassen müssen, zu einer Probe- Predigt berufen zu werden, haben ihre Bittschriften binnen drei Wochen bei dem evangelischen Consistorium einzugeben. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. Nro. 6. Königlich - Württembergisches Staats - und Regierunzs - Blatt. Freitag, den Zi. Januar 1822. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. .er ne. - XS* H. Verfügungen d^r Departements. Des Justiz- p a r t e m e n t s. Die in dem Monat Dcccmbcr 1822 von den Ecrichtshöfcu des Königreichs ausgesprochenen Erkenntniffe betreffend. Zn dem verssossenen Monat Deccmber sind von sämtlichen Gerichtshöfen des Kö- nigreichs nachstehende Erkenntnisse arMespWchen worden, wobei im Allgemeinen be- merkt wird, daß nur solche Urtlssilc.^c^ Errn^nal^ Gerichts-Stellen in das Staats- und Regierungs-Blatt mssaenomUess werden, wodurch eine längere, als dreimonat- liche Freiheitö - Strafe crHzmt, oder Mie Dienst -Entfernung eines Staats - oder Commun - Dieners verfügt rvi^d. A) O b e r t r i b u n a l. I. Criminal-Senat. _ • ... awts Böblingen, das von dem Gerichts- Den 5. D ec e mb er wurde: ^ Eßlingen, wegen Betrngs-Ber- i. in der Rekurssache des Johann Fnede- b f z' S ". rich Graf, von Unter-Eichen, Ober- st'chö nut fahchen Schuldschemen, 72 der denselben unterm 20. Aug. 2822 gefällte sin Nro. 68. S. 782. des Staats - und Regierungs - Blatts vom [ v. I. enthaltene) Straf- Erkenntniß, unter Verurtheilung des Rekurrenten in die Kosten zweiter Instanz, ledig- lich bestätigt; 2. in der Rekurssache des vormaligen Professors Friedrich List zu Stuttgart, das Straf- Erkenntniß, welches von dem Gerichtshof zu Eßlingen, wegen durch den Druck verbreiteter Ehren-Beleidi- gung und Verläumdung der Regierung, der Gerichts- und Verwaltungs-Be- hörden und Staatsdicner Württem- bergs, und des im Art. 2 5. des Ge- setzes vom 5. März 1810. vorgesehenen Staats-Verbrechens, dann wegen un- botmäßigen Benehmens gegen den un- tersuchenden Richter wider denselben un- term 6. April 1822 gefällt worden ist, (Nro. 5g. S. 57Z. des Staats- uttf? Regierungsblatts) unter Verurtheilung des Rekurrenten in die Kosten zweiter Instanz, lediglich bestätigt. Den 5. December wurde: 5. in der Rekurssache des Rechts- Consu- lenten Ioh. Jakob Fetz er, von Reut-, lingen, das von dem Criminal-Senat des Gerichtshofs für den Schwarzwald- Kreis unterm 7. Juni 1822 wider den- selben gefällte (in Nro. /,6. S. 5»g. des Staats- und Regierungs-Blatts vom vor. I. eingerückte) Straf-Erkenntniß theils abgeändert, theils bestätigt, Re- kurrent sofort wegen verbotswidrig fort- gesetzter unstatthafter Beschwerden und gegen mehrere öffentliche Stellen und Beamte dabei sich erlaubter Injurien, sodann wegen eines gesetzwidrigen und ehrenrührigen Geschenk-Anerbietens an den Referenten in einer Proccßsache, zum Behuf der Beförderung des Spruchs, endlich wegen unförmlicher und höchst nachläßiger Besorgung der ihm von Amtswegen aufgetragencn Desensi'on in einer Criminal-Untersuchung und da- durch verschuldeter Verzögerung der letz- teren, in Betracht der wegen ähnlicher Vergehen früher schon erlittenen Be- strafungen, neben der gegen ihn wegen anderweiter neuer Injurien bereits unter dem 1. März 2.619. ausgesprochenen, und in der Recurs-Instanz bestätigten, sechswöchigen Festungsstrafe zu einem weiteren Fcstungsarrest von sechs Wo- chen, so wie zum Ersatz des gestifteten Schadens und sämtlicher in erster und zweiter Instanz aufgelaufenev. Untersu- chungs-Kosten, so weit erstere nicht sei- nen Mitschuldigen bei dem Geschenk- Anerbieten zugeschieden worden sind, verurtheilt. Den 7. December wurde: k. in der Rekurssache des Johann Georg Müller, von Steinheim, das von dem Gerichtshöfe zu Ellwangen wegen Bet- telns und Vagirens mit Rücksicht auf seine vielen früher deshalb erstandenen Strafen wider denselben unterm 21. No- vember 1822 gefällte (in Nro. 86. S. 9/, 2 des Staats- und Negierungs- Blatts vom v. I. enthaltene) Straf-Er- kenntniß, unter Verurtheilung des Re- kurrenten in die Kosten zweiter Instanz, lediglich bestätigt; 5. in der Rekurssache des Kiefers, Jakob Küßner, von Ludwigsburg, das von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen wegen verübter Körperverletzung wider densel- ben unterm 18. Juni 1822 gefällte (in Nro. 46. S. 5o6 des Regierungs- Blatts vom v. Z. enthaltene) Straf-Er- kenntniß unter Verurtheilung des Re- kurrenten in die Kosten zweiter Instanz lediglich bestätigt. Den 10. December wurde: 6- in der Recurssache des Schultheißen ^eibfarth, vor: Gruorn, Obcramts Urach, das von dem Cviminal - Senate des Gerichtshofs für den Schwarzwald- Kreis unterm 8. Juli 1822, wegen Mit wissenschaft und Duldung von Neben- Rechnungen, Theilnahme an Zechen auf Gemeinde-Kosten, und wegen Theil- nahme und Beziehungsweise Mit-Ur- heberschaft bei zweien Fälschungen durch unrichtige Ausstellung von Schuldschei- nen auf die Gemeinde, so wie wegen mehrerer anderer Amtsvergehen, wider denselben gefällte (in Nro. 52. S. 586. des Staats - und Negierungs - Blatts vom v.I. eingerückte) Straf-Erkennt- niß, unter Verurtheilung des Rekur- renten in die Kosten der zweiten In- stanz, bestätigt; 7. in der Rekurssache des Schultheißen Mak, von Vergenweiler, Oberamts Heidenheim, die eingelegte Berufung gegen das von dem Gerichtshöfe zu Ell- wangen wegen falscher Einträge in ein Wanderbuch und grober Amts-Nach- läßigkeit unterm 24. Octobcr 1822 ge- fällte (in Nro. 79. S. 869 des Staats- und Regierungs - Blatts von: v. I. enthaltene) Erkenntniß wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde vcr- worfen. Den *4. December wurde: 8. in der Rekurssache des Schulthetssei, Dietelbach, von Stetten, Obcrants Kannstadt, das von dem Gerichtshof zu Eßlingen unterm 28. Mai 1822 gefällte t 74 (in Nro. 43. S. 463. des Staats- und g^egierungs-Blatts vom v. Z. ent- haltene) Straf- Erkenntniß beziehllngs- weise bestätigt und gemildert. Rekur- rent sofort wegen mit Mißbrauch seines Amts verbundener Fälschungen von sei- nem Schultheistenamt cassirt, zu Be- kleidung jeder öffentlichen Stelle für un- fähig erklärt und zu vierwöchiger Incar- cerations-Strafe, so wie zum Ersatz von £ der in erster und sämtlicher in der Recurs-Instanz erwachsener Ko- sten verurtheilt. Den in. December wurde:. 9. 'in der Rekurssache der Johanne Marie Güttinger, von Gruppenbach, Ober- amts Besigheim, die gegen das von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen wegen wieder- holten Diebstahls und Vagirens unterm 3. December 1822 gefällte Straf-Er- kenntniß, wodurch die Rekurreirtin zu zehnmonatlicher Zuchthaus-Strafe in Markgröningen, und fünfmonatlicher Recluston, neben dem Ersatz des Scha- dens, ihrer Verhafts- und Untersu- chungskostcn verurtheilt wurde, einge- legte Berufung wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde verworfen, unb die Rekurrentin in die Kosten zweiter Instanz verfällt; 10. iir der Rekurssache des sufpendirten Gemeinde-Pflegers, Anton Gläsle, von Altheim, Oberamts Riedlingcn, die eingelegte Berufung gegen das von dem Gerichtshöfe zu Ulm wegen Be- trugs mit Rcchnungs - Fälschung un- term 5. August 1822 gefällte (in Nro. 68. S. 753. des Staats - und Negie- rungs-Blatts vom v. I. enthaltene) Straf-Erkenntniß, als durch das spä- tere Betreten des Gnadenwegs von Seiten des Rekurrenten verzichtet, zu- rückgewiefen. Den 3o. December wurde: 11. in der Rekurssache des vormaligen Amtsfchreiberei - Gchülfen zu Murr- hard, Heinrich Bengel, von Leonberg, das von dem Gerichtshof zu Eßlingen unterm 27. Juni 1822. wider denselben gefüllte (in Nro. 46. S. 607. des Staats - und Regierungs - Blatts vom v. I. enthaltene) Straf-Erkenntniß im Wesentlichen bestätigt. Rekurrent sofort wegen zeitlicher Unterschlagung verschie- dener Gelder in amtlichen Verhältnis- sen, deren er für überführt anzuneh- men, dann wegen eingestandener Ver- fälschung der Kostenrechnungen in eini- gen amtlichen Urkunden und verschiede- ner sonstigen Amtsvergehen, von den Funktionen eines Substituten und je- dem andern öffentlichen Amte ausge- schlossen und neben der Verbindlichkeit zum Ersatz des gestifteten Schadens, so wie sämtlicher iti erster und zweiter In- stanz aufgelaufener Untersuchungs-Ko- sten zu einmonatlicher Festungsstrafe nrit angemessener Beschäftigung inner- halb der Festung verurtheilt. Den 3i. December wurde: 2. in der Rekurssache der Regine Veit, von Forchtenberg, das von dem Ge- richtshöfe zu Ellwangen wegen kleinen, einfachen, jedoch dritten Diebstahls wi- ll.. Civil Den 9. 25. und 3o. December wurde in den Appellations- sachen 1. von dem Civil - Senate des Gerichts- hofs zu Tübingen zwischen Johannes Brunner und Cons. zu Goßheim, Ober- amts Spaichingen, Beklagten, Appel- lanten, Wiederappellanten, und der Gemeinde Goßheim, Klägerin, Appella- tin, Wiederappellatin, eine subsidiari- sche Klage betreffend; 2. von dem Civil-Senatc des Gerichtshofs 3" Eßlingen zwischen Johannes Nebele, Gastwirth zum goldenen Adler in Ulm, Klager, Appellanten, Wiederappestan- ten, und dem Gastgeber Carl Siegele der dieselbe unterm 26. Oetober 1822 gefällte (in Nro. 79. S. 869. des Staats - und Regierungsblatts vom v. Z. enthalterrc) Straf - Erkenntniß unter Berurtheilung der Rekurrentin in die Kosten zweiter Instanz nicht nur be- stätigt, sondern dieselbe auch wegen ih- res höchst frechen Betragens vor Gericht und ausgestossener groben Injurien ge- gen die Zeugen zu einer weiteren vier- wöchigen Zuchthausstrafe verurtheilt. l Senat. - in Stuttgart, Beklagten, Appellaten, Wiederappellaten, den Ersatz abhan- den gekommener Gelder betreffend; 3. von dem Civil-Senate des Gerichtshofs zu Ellwangen, zwischen dem Herrn Grafen von Waldek Pyrmont zu Gail- dorf, Beklagten, Appellanten, und den Erben des Freiherrn von Berlichingen zu Zarthausen, Oberamts Aalen, Klä- ger , Appellaten, Wechselschuld saint Zinsen betreffend; die Berufung je wegen Versäumung der gesetzlichen Nothfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift von Amts wegen für verlassen erklärt. 7 6 Den g. December wurde ferner: 4. in der Appellationssache von dem Civil- Senate des Gerichtshofs zu Ellwangen zwischen Georg Michael Dümmler, Adlerwirth.zu Wcikersheim, Oberamts Mergentheim, Bekl., Appellanten, Wiederappellanten, und der Anne Ma- rie Frank, unter Beistand ihres Ehe- manns Johann Georg Frank, von Vorbachzimmern, desselben Oberamts, Klägerin, Appellatin, Wiederappella- tin, eine Schuldforderuug betreffend, das am 18. Januar 1822 eröffnete Ur- theil der nächst vorigen Instanz, unter Vergleichung der Kosten sämtlicher In- stanzen abgeandert. Den December wurde: 5. in der Appellationssache von dem Civil- Senate des Gerichtshofs zu Ellwangen zwischen Barbara, Ehefrau des Jakob Jung zu Münster, Oberamtö Gaildorf, Klägerin, Appellatin, nun Appellantin, und der Wittwe RegineRoller ZuWol- fenbrük, desselben Oberamts, Beklagten, Appellantin, nun Appellatin, eine Schuldforderung betreffend, der — der Klägerin, Appellantin, durch das frühere oberstrichterliche Erkenntniß von: 28. Marz d. I. nachgelassene Beweis für geführt erkannt, und sonach die Beklagte, Appellatin, neben Verfüllung in die Kosten dieser Instanz, z-ur Bezahlung der Summe von 182 fl. samt Verzugs- zinsen an die Klägerin, Appellantin, verurtheilt. Den 16. December wurde: 6. in der Appellationöfache von dem Civil- Senate zu Ulm zwischeu dem Noth- Ochsenwirth Eustach Fetzer zu Groß- Süßen, Oberamts Geißliugen, nun des- sen Erben, Beklagten, Appellanten, Wiederappellanten und Litisdcnuncian- ten, und dem Jakob MÜHlich, Stern- wirth daselbst, Kläger, Appellatcn, Wicdcrappellaten, sodann dem Königl, Steuer - Collegium, Litisdenunciaten, besondere ausschließende Wirthschafts- Rechte betreffend, das unter dem Juli 1821 eröffnete Urtheil der vorigen Instanz, unter Vergleichung der Kosten sämtlicher Instanzen , abgeändert. Den 20. December wurde: 7. in der Appellationssache von dem Civil« Senate des Gerichtshofs zu Ellwangen zwischen Mathias und Caspar Maier zu Hcrmannsfeld, Oberamts Aalen, Beklagten, Appellanten, Wiederappel- lanten, und dem Caspar Müller zu Es- si'ngen, desselben Oberamts, Kläger, Appellatcn, Wiederappellaten, Entschä- digung wegen Körper - Verletzung be- treffend, die Berufung wegen Mangels 77 an der appellabeln- Summe verwor- fen ; 6. in der Appellationssache von dem Civil- Senate des Gerichtshofs Zu Tübingen zwischen den Freiherrn Wilhelm, Fer- dinand und Benjamin von Tessin zu Kilchberg, 'Oberamts Tübingen Be- klagten, Appcllante::, und dem vorma- ligen von Tessin'schcn Rentbeainten Ri'unmelin, jetzt dessen Erben, Klägern, Appellaten, eine Entschädigungs-For- derung wegen Dienst-Entlassung betref- fend, die Berufung wegen Mangels ei- ner gegründeten Beschwerde von Amts wegen verworfen. Den s5. December wurde: S- in der Appellationssache von dem Civil- Senate des Gerichtshofs zu Tübingen zwischen dem Wolf Sohn in Roringen, Oberamts Horb, Beklagten, Appcllan- teu, Wiederappellanten, und dem Mo- ses Hirsch daselbst, Kläger, Appellaten, Wiederappellaten, die Bezahlung eines Capitals von 1000 fl. nebst Zinsen be- treffend, das am 7. September 1821 eroffnete Erkenntniß der vorige:: Instanz, unter Verurtheilung des Appellanten in die Kosten dieser Instanz, bestä- tigt. Den 5o. December wurde: 10. in der Appellationssache von dem Ci- .vil- Senate des Gerichtshofs zu Eßlin- gen zwischen dem Friederich Gscheidle, von Reichenbach, als Curator des Jo- hann Friederich Omerle, von Plochin- gen, Oberamtö Eßlingen, Beklagten, Appellanten, und dem Stadtpfarrer Glanz in Markgröningen, Oberamts Ludwigsburg, Kläger, Appellaten, Schuldforderung, jetzt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäu- mung der fünfzehntägigcn Appellations- frist betreffend, das unter dem 1/,. De- cember 1821 eroffnete Urtheil voriger Instanz, unter Vergleichung der Kosten dieser Instanz, abgeändert. Den 3i. December wurde: 11. in der Appellationssache von dem Ci- vil-Senat des Gerichtshofs zu Eßlingen zwischen den Erben des Kutschers Wolf- gang Fischer, von Wilhcrmsdorf, Klä- ger, Appellanten und der Stiftsdame von Humbracht zu Frankfurt am Mayn, Beklagten, Appellatin, Bürgschafts- Klage, nunmehr Zinse betreffend, das unterm 4. April 1822 cröffnetcErkennt- niß voriger Instanz, unter Vergleichung der Kosten beider Instanzen, beziehungs- weise bestätigt und abgeändert. 78 B) Kreis- Gerichtshöfe. I. Gerichtshof für den Neckar-Kreis. i. Criminal - Senat. Am 3. December wurden ver- urthcilt: 1. Lrnse Beckcrt, von Stuttgart, wegen thätlicher Mißhandlung ihrer Mutter und wegen wiederholter Unzucht, neben Bezahlung sämtlicher Untersuchungs-Ko- sten zu sechsmonatlicher Zuchthaus- strafe ; 2. auf den Grund einer von dein Ober- amtsgcrichte Neckarsulm geführten Un- tersuchung : a) Elisabeth?, Ehefrau des Schneiders Johann Michael Bauer, von Roig- heim, wegen wiederholter und ausge- zeichneter Betrügereien zu sieben mo- natlicher Zuchthausstrafe und nach- heriger Einsperrung in ein Zwangs- Arbeitshaus auf wenigstens vier Mo- nate ; V) Magdalene Schreiweis, von Roig- heim, wegen ausgezeichneter Betrüge- reien, zu fünfmonatlicher Zucht- hausstrafe. Dabei wurden jeder ihre Arrest - und Azungs- so wie die Hälfte der Unter- suchungs-Kosten zugeschieden, und der Ersatz des Schadens inner solidarischer Verbindlichkeit 'auferlegt; 5. die zu Weinsberg in Untersuchung ge- kommene Johanne Marie Güttinger, von Gruppenbach, Oberamts Besig- heim, wegen wiederholten Diebstahls und Vagirens, neben der Verbindlich- keit zum Ersätze des Schadens und zu Bezahlung ihrer Arrest - Azungs - und Untersuchungs-Kosten zu zehenmo- natlicher Zuchthausstrafe und nachhe- riger Einsperrung in ein Zwangs - Ar- beitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf fünf Monate. Am 5. December wurde: 4. der zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommenen Catharine Keidel, von Ernsbach, Oberamts Oehringen, we- gen verübter Betrügereien und wegen eines Hausdiebstahls, neben dem Er- sätze des Schadens und Bezahlung der Untersuchungs-Kosten eine viermo- natliche Zuchthausstrafe zuerkannt. Am 7. December wurden ver- urtheilt: 5. David Reinhard, vonKlein-Heppach 2 79 Äbcramts Waiblingen, wegen betrüg- lichen Schuldenmachens durch Fälschun- gen und doppelte Verpfändung von Güterstücken, über die ihm unterm 20. April 1822 zuerkannte zweijährigeZucht- haussirafe (Staats - und Regierungs- Blatt S. 3?5.) zu weiterer einjähri- ger Zuchthausstrafe, auch zum Ersätze des Schadens und zur Bezahlung sämt- licher Untersuchungs - Kosten; 6. die zu Stuttgart in Untersuchung ge- kommene Margarethe B ullingcr, von Winnenden, Oberamts Waiblingen, wegen wiederholten Vagircns, neben Bezahlung ihrer Arrest - Azungs - und Untersuchungs-Kosten zu viermonat- licher Zwangs - Arbeitshausstrafe; 7. Rosine Stein, von Lachweiler, Ober- arms, Weinsberg, wegen Entweichung aus dem Zwangs-Arbeitshause, wieder- holter: Vagircns, wiederholter Unzucht, namentlich in der Residenzstadt Ludwigs- burg , und wegen vielfacher Lügen vor Gericht, neben Bezahlung ihrer Arrest- Azungs - und Untersuchungs '- Kosten zu se ch s m 0 n a t li ch er Zuchthausstrafe, und nachherigcr Einschließttng irr ein Zwangs - Arbeitshaus auf wenigstens drei Monate; 8. Johann Georg Metzger, von Denken- dorf, Oberamts Eßlingen , wegen wie derholten großen und ausgezeichneten Diebstahls, wegen theils versuchter, theils vollbrachter Urkun.den-Fälschung, wegen Vagircns und Vettelns, auch Entweichens aus dem Zwangs-Arbeits- haus und der Hast, zu einer körperli- chen Züchtigung mit fünf und zwan- zig Stockstreichen, dann zu zwei- jähriger Festungsstrafe und nachhe- riger Einsperrung in ein Zwangs - Ar- beitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf ein Jahr, auch zu Bezahlung seiner Arrest - Azungs- und | der Untersuchungs - Kosten. Am 10. December wurde: g. der zu Ludwigsburg in Verhaft gekom- • mene Ernst Leopold V l um e, von Berlin, -wegen gefährlicher Verwundung, neben der Verbindlichkeit zu Bezahlung der Heilungs- so wie seiner Arrest-Azungs- und Untersuchungs-Kosten mit fünf- monatlicher Festungßstrafe belegt. An demselben Tage wurde: ic>. der zu Eßlingen in Untersuchung ge- kommene Georg Friedrich Scheurlen, von Oedernhardt, Oberamts Waiblin- gen, wegen wiederholten Vagircns, ne- ben dem Ersätze seiner Arrest- undUn- , tersuchungs - Kostcn zu drei m o.n a t l i - eher Zuchthausstrafe und nachherigcr Eiigperrung in ein Zwangs - Arbeits- t Üö Haus bis zu erprobter Besserung, wenig- stens aber auf die Dauer von drei M o n a t e n verurtheilt. Am 12. December wurden ver- urtheilt: 11. Christine Magdalenc, Wittwe des Konrad Arnold, von Kirchheim, Ober- amts Besigheim, wegen wiederholter, zum Theil ausgezeichneter Diebstähle, neben dem Kosten - und Schadens-Er- sätze zu fünfmonatlicher Zuchthaus- strafe und nachheriger Einfperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprob- ter Besserung, wenigstens aber auf drei Monate; 12. Eberhard Friederich Burkhardt, von Stuttgart, wegen wiederholten Va- girens und wegen Veruntreuung, neben dem Ersätze des Schadens und Bezah- lung seiner Arrest -, Azungs - und Un- tersuchungs-Kosten zu einer körperlichen Züchtigung mit fünfzehn Stockstrei- chen und zu dreimonatlicher Zwangs- Arbeitshausstrafe. Am ig. December wurde: 13. der zu Stuttgart in Untersuchung ge- kommenen Marie Agnes Binder, von Holzgerlingen, Oberamts Böblingen, wegen fortgesetzter Hausdiebstähle und zweier kleiner Entwendungen neben dem Kosten - und Schadens-Ersätze eine vier- monatliche Zuchthausstrafe zuerkannt. Am 23. December wurden ver- urtheilt: 14. die bei dem Oberamtsgerichte Stutt- gart in Untersuchung gekommene Caro- line Judith Heeß, von Reichenbach, Oberamts Göppingen, wegen wieder- holten Diebstahls und Betrugs, neben Bezahlung ihrer Arrest-, Azungs- und Untersuchungs-Kosten zu scchsmonat- licher Zuchthausstrafe und nachheriger Einfperrung in ein Zwangs-Arbeits- haus bis zu erprobter Besserung, wenig- stens aber auf drei Monate; 15. auf den Grund einer vom Oberamts- gerichte Leonbcrg geführten Untersu- chung : a) Martin Albrecht, Zimmermann von Hösi'ngen, wegen qualisicirter, zum Theil in Genossenschaft verübter Dieb-- stähle, wegen Begünstigung eines Fa- milien-Diebstahls und wegen Drohun- gen , neben Bezahlung seiner Arrest- Azungs - lind t5? der Untersuchungs- Kosten, so wie neben dem Ersätze des Schadens, beziehungsweise unter soli- darischer Verbindlichkeit mit seinem Genossen, zu fünfmonatlicher Fe- stullgsstrafe; b) Johannes Reith, von Höstngen) 8i wegen zweier qualisicirtcr Diebstähle und eines ähnlichen Diebstahlsversuchs- neben Bezahlung seiner Arrest-Azuugs- und |V der Untersuchungs-Kosten, auch neben dem Ersähe des Schadens, be- ziehungsweise unter solidarischer Ver- bindlichkeit mit Albrccht, zu drei und einhalbmonatlicher Festungs- strafe ; 16. die zu Heilbronn in Untersuchung ge- kommene Rosine Hägele, von Mar- bächle, Oberamts Gaildorf, wegen wie- derholten mit Entweichung aus ihrem Consinations - Orte verbundenen Vagi- rens, ferner wegen gewerbsmäßiger, Zum The'rl in einer Königl. Residenz- stadt verübter Unzucht, und frecher Lü- gen vor Gericht, neben dem Ersähe sämtlicher Untersuchungs - Kosten zu fünfm onatlich er Zuchthausstrafe und nachherigerEinsperrung in ein Zwangs- Arbeitshaus bis zcr erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von drei Monaten. Am 24. December wurden ver- urteilt: *7- Friedrich Konzi, von Hohenaker, Oberamts Waiblingen, wegen aberma- liger Überschreitung der Confination und wiederholten Vagirens, neben Be- zahlung seiner Arresi-Azungs - und Uir- tersuchnngs-Kosten zu sechömonatli- ch e r Zwangs- Arbcitshausstrafe; 18. der Gemeinde-Rath Christian E b l en, von Hedelsingen, Oberamts Eannstadt, wegen Verderbens eines auf der All- mand gestandenen alten Apfelbaums in böslicher Absicht, neben der Entsehung von seiner Gemeinderaths - Stelle, und neben Auferlegung des Schadens - Er- satzes nach Maßgabe des §. 1. Lit. c., des Gesetzes über die Bestrafung der Baum-Verderber vom 25. Juni 1808, so wie neben Zuscheidung sämtlicher Un- tersuchungs-Kosten, zu halbjähriger Festungsstrafe; 19. der zu Neckarsulm in Untersuchung gekommene Johann Friedrich Bis- wanger, von Morstein, Oberamts Gerabronn, wegen Fälschung und wie- derholten Diebstahls, neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung seiner Arrest-AZungö- und Untersuchungs-Ko- sten zu drei und einhalbmonatli- cher Festungssirafe. Am 28. December wurde: 20. gegen den zu Backnang in Untersu- chung gekommenen Heinrich Buchtel, Weber von Bönnigheim, Oberamts Besigheim, wegen wiederholten Dieb- stahls, neben dem Kosten- und Scha- dens - Ersätze eine zehenmonatliche 6- Auchthausstrafe und nachherige Ein- sperrung in ein Zwangs - Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von fünf Mona- ten erkannt. Am 3i. Dccember wurden vcr- urthcilt: 21. Jung Andreas Arnold, Bauer von Hagenbach, Obcramts Neckarsulm, we- gen Pstegschafts-Kassenrests und wegen fälschlicher Angabe eines erlittenen Raubs zum Behuf der Verdeckung die- ses Restes, "auch wegen versuchter Be- stechung öffentlicher Diener, neben dem Ersäße seines RcsteS samt Zinsen, und neben Bezahlung der Untersuchungö- 2. Eivi i. In der Appellationssache von demOber- amtsgerichte Cannstadt zwischen dem Steinhauer^ Göttlich Veyhl daselbst, Vorklager, Nachbeklagten, Nten, und den Erben des Zimmcrmcisters Heinrich Veyhl von da, Vorbeklagten, Nach- klägern, Atcn, Zurückforderung einer bezahlten Nichtschuld in der Vorklage , und Anlehcns-Forderung in der Nach- klage betreffend, wurde der Vorkläger, Nachbeklagte, Appellant, durch Urtheil vom 12. November, ins. 5. December, Kosten zu neun monatlicher Fcstungs- strafc; die Vestechüngs - Surnme von 2 2 ss. 12 kr. aber wurde als demArmen- Fonds zu Ncckarsulm verfallen erklärt. 22. Dorothea Aigner, von Illingen, Oberamts Maulbronn, wegen Uebcr- schreitung der Confination, wegen wie- derholten Vagirens und Bettelns, auch Lügens vor Gericht, neben Bezahlung ihrer Arrest - Azungs- und Untersu- chungs-Kosten zu zweimonatlicher Zuchthausstrafe und nachheriger Ein- schließung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von zwei Mona- ten. - S e n a t. in der Vorklage wegen Mangels an der appellabeln Summe, in der Nach- klage aber wegen versäumter Nochfrist zu Einreichung seiner Beschwerdeschrift mit seiner Berufung unter Verurthei- lung in die Kosten dieser Instanz abge- wiesen. 2. In der Appellationssache von dem Stadt- gerichte Stuttgart zwischen dem Kauf- mann Christian Fischer daselbst, Bekl., Anten, und dessen Gattin Eatharina, gebornc Fleischhauer, Kl.', Atin, Rei- chung von Alimenten, Tauf- und Wo- chenbett-Kosten betreffend, wurde durch Erkenntniß vom 12. November, ins. 18. December, das erstrichterliche Urtheil tbcilö bestätigt, theils tmd zwar rück- sichtlich des von dem Bekl., Anten Zn leistenden täglichen Alimenten-Betrags abgeändert , unter Eompensation der Kosten beider Instanzen. 3. In der Appellationssacho von dem Ober- amtsgerichte Heilbronn zwisihen der Wittwe des Rentamtmanns Speidel zu Assumstadt, cum curatore, Lut in, Ntin, und dem Bauer Johannes Weiß zu Hüttlingen, Mit-Lntcn, Atcn, Re- greß - Vorbehalt in dem im Rent- Am 4. December wurden ge- schieden: 1. Jakob Goppinger, Rothgerber zu Böb- lingen, Kl., von Auguste Margarethe, geb. Beker, Bekl.; wegen Widerspen- stigkeit in Fortsetzung der Ehe, unter Verurcheilung der Beklagten in die Pro- zeßkosten; 2- Johann Christian Bernhard, Weber zu Sindelsingcn, Oberamts Böblingen, K!., von Rebekka, geb. Renff, Bekl.., ans gleichem Grunde, unter Verglei- chung der Kosten; amtymnn Speidel'schen Gant gefällten Erstigkeits-Urchell betreffend, wurde un- term 5i. Oktober, ins. 20. November und 5. December, non devolutorie er- kannt, und die Ntin in die Kosten dieser Instanz verurcheilt. k. In der Wechsel- Klagsache deS Schutz- juden Lazarustmd Sohns zu Eßlingen, Kl., gegen den Ober- Postmeister, Obri- sten von Majer. daselbst, Bekl., eine Wechselforderung von 69 st. samt Zin- sen betreffend, wurde unterm 20. Decem- ber der Bekl. in Contumaciam in die ein- gerlagte Forderung und zu Bezahlung aller Kosten verurcheilt. Senat. . Gottlieb Mögle, Schreiner-Meister zu Birkach, Oberamtö Stuttgart, Kl., von Christiane, geb. Stoll, Bekl.^aus dem .nämlichen Grunde, unter Verglei- chung der Kosten. Am itt. December wurde: 4. Gottlieb Bregler, Bauer zu Bitten- feld, Oberamts Waiblingen, Kl., von Anna Maria, geb. Gassert, Bekl., we- gen beharrlicher Weigerung, die Ehe fortzusetzen, geschieden; unter Verglei- chung der Prozeßkosten. 84 Am 18. December wurde: '). in der Ehestreitigkeit zwischen Johann Jakob Guoth zu Herdmansweiler, Obcr- amtö Waiblingen, Kl., und Catharine, geb. Danniker, Bekl., die Ehe dieser Personen wegen Betrugs als nichtig er- klärt, unter Vcrurtheilung der Bekl. in die Prozeßkosten. H. Gerichtshof für den I. C r i m i n a Den 5. December wurden: i. auf den Grund der bei dem Obcramts- gerichte Oberndorf geführten Untersu- chung : a) der suspendirte Schultheis Frey, von Hochmössingen, und b) der suspendirte Gemeinde-Pfleger Hengst daselbst, wegen Unterschlagung verschiedener Ge- meinde-Gelder und Verwendung dersel- ben zu Zechen, sodann wegen betrüge- rischer Taglohns-Anrechnung, ferner wegen Nebenrechnung und mehrerer Fälschungen, so wie wegen vieler an- derer zum Theil sehr grober Eigenmäch- tigkeiten und Dienstnachläßigkeiten be- sonders bei Verwaltung des Gemeinde- Vermögens, neben Entsetzung von ihren Aemtern und Unfähigkeits - Erklärung An demselben Tage wurde: . Johannes Lofler, Sattlcrmeister zu Eßlingen, Kl. von Maria, geb. Fuchs- locher, Bekl., wegen beharrlicher Wei- gerung, die Ehe fortzusetzen, geschieden, und die Beklagte in die Kosten verur- theilt. Schwarzwald - Kreis. - Senat. zu Bekleidung eines öffentlichen Amts, je- der zu einer seinenGesundheitöumständen angemessenen sechsmonatlichen Zucht- hausstrafe in Markgröningen, so wie zum Ersatz des gestifteter: Schadens und sämtlicher Untersuchungs - Kosten verur- theilt. Den 6. December wurde: r. der bei dem Oberamtsgerichte Tübingen in Untersuchung gekommene Gottlitb S ch mid, vonMezingen, O.Amts Urach, wegen eines durch Einsteigen qualifizirten und mehrerer anderen kleinen, zum Theil ausgezeichneten Diebstähle und Verun- treuungen, in mildernder Berücksichti- gung seiner Jugend, zu einer sechsmo- natlichen Zwangsarbeitshaus - Strafe in Rottenburg und einer Ruthen-Züch- tigung von -ö Streichen, so wie zum 1 85 Ersatz des Schadens und sämtlicher Un- tersuchungs - Kosten verurtheilt. Den 9. December ist: 3. der reflgnirte Gemeindepfleger, Clemens Stoß, von Kleinengstingen, wegen eines theils durch Kassen-Eingriffe, theils durch grobe Nachlaßigkeit gesetzten Kas- senrests von 691 fl. 2 kr., ferner wegen Verwendung von Commungeldern zu unerlaubten Zechen und Geschenken, un- ordentlicher Rechnungsführung und an- derer Dienstnachlaßigkeiten, sodann we- gen Veruntreuung einiger mit Einwil- ligung des Schultheißen auf den Namen der Gemeinde aufgenommenen Capita- lien, neben der Verbindlichkeit zum Er- satz des verursachten Schadens und der sämtlichen Untersuchungs - Kosten zu ei- ner sechs und einhalbmonatlichen Zuchthausstrafe in Markgröningen ver- urtheilt lind zu Bekleidung eines öffent- lichen Amtes für unfähig erklärt wor- den. Den ir. December wurden ver- urtheilt: k- die ledige Anne Barbara Baumann, von Zainingen, Qberamts Urach, we- gen wiederholter kleinen Betrügereien und eines kleinen Diebstahls, sodann wegen wiederholten Vagirens und Bet- tzeluö, ferner wegen grober Verbal-In jurien gegen ihre Mutter und endlich wegen unverschämten Läugnens und Lü- gens vor Gericht, zu einer viermonat- lichen Zuchthausstrafe in Ludwigs- burg, so wie zum Ersatz des gestifteten Schadens und zur Bezahlung ihrer Haft- und sämtlicher Untersuchungs-Kosten; 5. Ernst Friedrich L u z, von Kirchentel- linsfurt, Oberamts Tübingen, wegen wiederholter Diebstähle und Vagirens, neben der Verbindlichkeit zum SchadenS- Ersatz und zu Bezahlung seiner Haft- uud llntersuchungs-Kosten, zn einjäh- riger Zuchthausstrafe in Markgrönin- gen und nachheriger Einschließung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf ein Jahr. Den i3. December wurden ver- urtheilt: 6. Wilhelm Seybold, von Stein- bach, Oberamts Eßlingen, auf den Grund der von dem Oberamtsgerichte Calw geführten Untersuchung, wegen wiederholter, gewerbsmäßig getriebenen BeMigereien, neben der Verbindlichkeit zum Schadens-Ersatz und zu Bezahlung seiner Haft- und Untersuchungs-Kosten zu siebenmonatlicher Festungs-Ar- beitsstrafe ; 7. die bei dem Oberamtsgerichte Rottweil 86 in Untersuchung gckornmene Cacilie Staller, von Wellendingen, wegen wiederholter unerlaubter Entfernung aus ihrem Wohnort und wegen wie- derholten Vagirens zu einer sechs mo- u a t li ch en Zwangs - Arbeitshausstrafe in Rottenburg, so wie zum Ersatz ihrer Haft - und sämtlicher Untersuchungs- Kosten. Den 19. December ist: 8. der Schultheiß Rohm, von Feldren- nach, Oberamts Neuenbürg, wegen. Mit- urheberschaft an Nebenrechnungen und einiger anderen, jedoch geringen Dienst- Vergehen, mit Verwerfung der im Ver- lauf dcrUntersuchung eingelegten Dienst- Resignation, von seinen öffentlichen Aemtern entlassen und zu der Geld- buße einer großen Frevel, desglei- chen zu Bezahlung £ der Untersuchungs- Kosten verurtheilt worden. Den 20. December wurde: 9. der Gemeinderarh und Frucht - Vor- raths-Psieger Zakob Eitel, von Eh- ningen, wegen unordentlicher Verwal- tung der Frncht-Vorraths-Pstege und dabei gesetzten Fruchtrcsts, sodann we- gen Pflegschafts-Kassenrests und ver- suchter Verdeckung eines Theils dessel- ben durch eine erdichtete Schuld - Ur- kunde, neben der Verbindlichkeit zum I Ersatz des gestifteten Schadens und sämt- licher Untersuchungs-Kosten, von den bisher bekleideten Aemtern entsetzt, für unfähig zü Bekleidung irgend eines öffentlichen Amtes erklärt, und zu fünfwöchiger Festungsstrafe mit angemessener Beschäftigung innerhalb der Festung verurtheilt. Den 23. December wurde: 10. Barbara Funk, von Neusten, Obcr- antts Herrenberg, wegen dr e i er, zwar kleinen, jedoch durch Einst eigen aus- gezeichneten Diebstähle, so wie wegen eines Markt-Diebstahls, welche Verge- hen zugleich durch das Moment des er- sten Rückfalls erschwert sind, neben der Verbindlichkeit zum Schadens-Er- satz und zur Bezahlung ihrer Haft- und sämtlicher Untersuchungs-Kosten, zu ei- ner fü n fm 0 n a t l i ch en Zuchthausstrafe in Markgröningen verurtheilt. An demselben Tage wurde: n. der suspendirte Gemeinde-PflegerJo- hannes Vogt, von Nehren, wegen ei- nes theils durch Kassen - Eingriffe cnt- standenen, theils durch Fahrlaßigkeit und Unordnung bei der ihm anvertraut gewesenen Verwaltung des Gemeinde- Vermögens verschuldeten Kaffenresisim Betrag von 267 fl, 5z. kr. 3 hl., seines Amtes entsetzt, zu Bekleidung eines I «7 jeden öffentlichen Amtes für unfähig erklärt und zu v i er wöchig er Festungs- ArbeitSfträfe innerhalb der Festung so wie zum Ersatz des Schadens und sämt- licher Untersuchungs-Kosten verurtheilt. An demselben Tage wurde: 12. der suspendirte Gemeinderath und Waldmeister Gottlieb Fuchs, von Reuttlingen, wegen verschuldeten Kassen- rests, Nebenrechnungen und anderer Dienstvergehen von den bisher bekleide- ten Acmtern entlassen, zu einer Strafe von fünfzehn Reichöthalcrn, so wie zum Ersatz des Schadens und der Untersuchungs - Kosten, verurtheilt. Den 5o. December wurde: i?. Anton Bissinger, von Oberndorf, wegen dritten Diebstahls, sodann wegen wiederholter Realinjurien) neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des Scha- dens, seiner Haft-und sämtlicher Un- tersuchungs-Kosten, zu scchömonat- licher Festungs-Arbeitsstrafe auf Ho» henasperg verurtheilt. An demselben Tage wurden: U. auf den Grund der von dem Obcr- 2. Civil Den 3. December wurde: i. in der Appellationssache von dem Ober- amtsgerichte Calw zwischen Christoph amtsgerichte Reutlingen geführten Un- tersuchung : a) der suspendirte Gemeinde - Pfleger Wendel Betz, von Erpflngen, wegen Miturheberschaft und beziehungsweise Theilnahme an betrügerischer Hinweg- schaffung von Jehentfrüchten zu sechs- wöchiger Festungs-Arbeitsstrafe auf Hohenasperg; d) der suspendirte Gemeinderath und Gemeinde-Pfleger Michael Niesch, von Erpfingcn, wegen unerlaubter Theilnahme am Zehentpacht, sodann wegen eines dem Zehentknecht Dreher gegebenen Auftrags zur Hinwegschaf- fung von Zehenthaber und nachgefolg- ter Theilnahme an dem Betrug hin- sichtlich anderer der Herrschaft hinter- haltener Früchte zu vier zehen tägi- ger Gefängnißstrafe verurtheilt und beide Angeschuldigten ihrer Aemter entsetzt, zu Bekleidung eines jeden andern Amtes für unfähig erklärt, auch in einen angemessenen Theil der Untersuchungs-Kosten und zum Scha- dens-Ersatz verurtheilt. - Senat. David Rau in Calmbach, Bekl., Nten, und der Ehefrau des Johannes Hcuge- lin, Philippine, daselbst, Kl.,Atin, 5 88 Wiederkaufsrecht betreffend, erkannt, daß cö nach dem von der Kl., Atin, abgefchworenen Hauptcide bei dem erst- richterlichen Urtheil vom 26. Februar 1821, in so weit es sich auf die Klägerin, Atin, bezieht, unbedingt sein Bewenden habe und jede Parthie die von ihr seit dem am 19. April d. I. eröff- neten Urtheil zweiter Instanz weiter auf- gewandten Kosten, mit Ausnahme der durch das Zeugen-Beweis-Verfahren veranlassen, welche der Nt allein zu tragen hat, ohne Ersah zu leiden habe. An demselben Tage ist: 2. in der Appellationssachc von dem Ober- amts - Gerichte Nagold zwischen Jakob Dietsch, von Altensteig, Vekl., Nten, und Ioh. Martin Fuchsstadt von da. Kl., Aten, eine Bürgschafts - Verbind- lichkeit betreffend, die ergriffene Beru- fung wegen Versäumung der neunzig- tägigen Nothfrist zu Einreichung der Befchwerdefchrift für verlassen erkannt und der Nt in die Kosten verurtheilt worden. Den 6. December wurde: 2. in der Nichtigkeitsklage und Appella- tionssache von dem Oberamtsgerichte zu Rottenburg zwischen Anna Katharina Süsser zu Deckenpfronn, Kl-, O.ntin, Amin, und Anna Maria Däuble zu Remmingsheim und Eonsorten, Bckl., Qaten, Aten, die Gültigkeit eines Erb- vertrags betreffend, das unter den; 18. Februar d. I. eröffnete llrtheil erster Instanz unter Vergleichung der Kosten beider Instanzen abgeändert. An demselben Tage wurde: 4. in der Ationssache von dein Oberamts- gerichte Sulz, zwischen Christine Schaib- le, verehelichten Aberlc 311 Witterhau- sen, Kl-, Ntin, uiid Johannes Bischoff und Eons, von Sigmarswangcn, Bckl., Aten, Erbschafts-Ansprüche betreffend, das unterm 17. Juni 1820. eröffnete erstrichterliche Erkenntnis; unter Ver- gleichung der Kosten theils bestätigt, theils abgeändcrt. An demselben Tage wurde: 5. in der Appellationssachc vo>; dein Obcr- amtsgerichte Rotteliburg, zwischcir Jo- hannes Ncth, voii Möfsingcn, Bckl., Nten, und der Wittwe des Eiscnhänd- lcrs Wagner, von Meinmingen, Kl-, Aten, eine Bürgschaftsschuld betreffend, die ergriffene Berufung wegen Versäu- mrmg der neunzigtägigen Nothfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift für verlassen erkairnt und der Nt irr die Ko- sten verurtheilt. Am io. December ist: 6. in der Appellationssache von dem Ober- 8s amtsgcrichte Oberndorf zwischen dem gewesenen Platzmeister, Johann Baptist Rapp zu Schrantberg, Vorbekl., Nach- kl-, Anten, und dem Baron von Uech- teriß daselbst, Vorkl., Nachbekl-, Aren, Ersatz zuviel bezogener Besoldung und anderer Forderungen in der Vor - und eine Entschädigungs-Forderung wegen Kostrcichung in der Nachklage betreffend, das erstrichterliche Urtheil mit einer Mo- difikation bestätigt und der Nt in die Kosten zweiter Instanz verurtheilt worden. Den ii. Dccember ist: -> in der Appellationssache von dem Ober- anttsgcricht Nürtingen zwischen Maria Katharina, geb. Stoll, von Aich, Kl., Nti,i und ihrem abgeschiedenen Ehmann, Johann David Hiemer von da, Vekl., Aten, Ansprüche auf den vierten Theil des Vermögens des letztern wegen des- seit Widerspenstigkeit in Fortsetzung der Ehe betreffend , das erstrichterliche Ur- theil unter Vergleichung der Kosten ab- geändert worden. Den i5. Decomber wurde: 8- in der Appellationssache von dem Ober- amtsgerichte Rottenburg zwischen Mi- chael Sattler daselbst, Inten, Nten, und Joseph Blumenschein, ebendaselbst, Iren, Aren, das Eigenthurn einer Wein stätte betreffend, das unterm i3. No- vember iöi8. eroffnete Urtheil zweiter Instanz bestätigt und der Ant in die Ko- sten der dritten Instanz verurtheilt. An demselben Tage wurde: 9. in der Appellationsfache von dem Obcr- amtsgerichte Rottcnburg zwischen den Erben des Fidel Hingher, von Hemmen- dorf, Bekl., Nten, und der K. Camcral- Verwaltung Rottenburg, Kl., Atin, eine Schuldklage betreffend, die ergrif- fene Berufung wegen Versäumung der neunzigtägigen Nothfrist zu Einreichung der Beschwcrdcnschrift für vcrlaffcn er- kannt und der Appellant in die Kosten verurtheilt. Den 17. December wurden: jo. auf die Bitte der Andreas Gesslerfchen Kinder zu Horb die in ihrer Rechtssache gegen die Apotheker Christian Hafncr- schen Kinder daselbst von dem vormali- gen Ober-Justiz-Collegium unter dem i3. Juni itti- und 21. Oktober ,U»5 ausgesprochenen Erkenntniffe erläutert. An demselben Tage wurde: 11. in der Appellationssache von dem Ober- anttsgerichre Nagold zwischen AltSchult- heiß Dürr, von Bernek, als Pfleger der Andreas Kochschen Kinder in Rus- sisch Polen, Lgdanten, Nten, und Jo- hann Georg Sceger, von Zumweiler, 90 und Cons. Mitlqdarrten, Aten, Vorzug in dem Gant des weil- Johann Frie- derich Roh zu Bernek betreffend, die er- grifferre Berufung wegen Versäumung der neurrzigtägigen Nothfrist zu Einrei- chung der Veschwerdefthrift für verlafferr erkannt und der Ant in die Kosten ver- urtheilt. An demselben Tage wurde: 12. die Appellationsfache von dem Ober- amtsgerichte Horb zwischen dem Frei- herrn von Mürrch zu Mühringen, Lqdn- ten, Nten und mehreren Gläubigern des Joseph Angster, von Gündringen, Mitliquidanten, Aten, Vorzug im Gannt desselben betreffend, nach bereits gefälltem Definitiv-Urtheil vom 17. De- cember 1822 durch Verzicht des Anten in Erledigtutg gebracht. Den 19. December ist: i Z. in der Appellationssache von dem Ober- amtsgerichte Horb zwischen Johann Sin- ger und Eonsorten, vor: Salzstetten, Kl., Nter:, und der Stiftungsverwaltung zu Horb, im Namen des dortigen Hospi- tals, Bekl-, Atin, Holzfuhr-Frohnen betreffend, das am 20. Marz 1822 cr- vffuete Urtheil erster Instanz bestätigt und der Ant in die Kosten zweiter In- stanz verurtheilt worden. Den 20. December wurde: 14. in der Debitsache des verstorbenen Frei- hern, Heinrich von Rassler zu Weiten- burg , gegen diejenigen Gläubiger, wel- che ihre Forderungen bis dahin nicht an- gemeldet hatten , das Präklusiv - Er- kennt» iß ausgesprochen. , An demselben Tage wurde: 15. in der Rechtssache erster Instanz zwi- schen dem Dreikön igwirth, Pau l Schümm zu Heilbronn, Kl., und dem Rogicrungs- rath HauffzuReuttlingen, Bekl-, eine Kostgelds-Forderung betreffend, gegen den Beklagten, unter Berurtheilung des- selben in die Kosten, entschieden. Den 2/,. December wurde: 16. in der Appellationssache von dem Obcr- arntsgerichte Tübingen zwischen den vier Bestandmüllern, Johannes Mik und Eonsorten daselbst. Kl., Nten, und der Stadtgemeinde Tübingen, Bekl., Atin, Entschädigung aus einem Mühle-Pacht betreffend, das am 21. März 1822 er- öffnet-! Urtheil erster Instanz un^er Ver- gleichung der Kosten Zweiter Instanz ab- geändcrt. Den 28. December wurde: 17. in der Appellationssache von dem Ober- amtögerichte zu Calw zwischen dein re- fignirten Ober - Institz - Prokurator Hoch daselbst, Itcn, Nten, und der Ober- amtspflege Rottenburg, Intin, Atin, die Leistung eines Theils einer größeren Zah- lung in Scheide-Münze betreffend, die ergriffene Berufung wegen Mangels an der appellablen Summe abgcwiesen und der Nt in die Kosten dieser Instanz ver- urteilt. An demselben Tage wurde: 8. in der Appellationssache von dein Oberamtsgerichte in Nagold zwischen Stadt und Amt" Herrenberg, Bell., Nachkl., Aten und Produkten, und den Erben des verstorbenen LandsthaftS- Cassi'ers Neef in Schramberg, Vorkl., Nachbckl., Aten, und Producenten, eine Abrechnuugs - Streitigkeit wegen geleisteten Militär - Fuhrwesens betref- fend/ das untern: 17. Juli mit einem Beweis-Vorbehalt für die Ante:: und für die Aten ausgesprochene Erkennt- >üß purificirt. Den 3o. December wurde: 9. in der Appellationssache von dem Ober- amtsgerichte zu Herrenberg zwischen Anne Barbara Bnlmcr, zu Emmingen, Kl., Ntin, und Johann Bernhard Junger, zu Haslach, Bekl., Aten, Privat-Ge- uugthuung wegen unehelicher Schwän- gerung, den Ersatz von Kindbettkosten und die Ernährung eines unehelichen Kindes betreffend, das erstrichterliche Erkenntnis unter Vergleichung der Ko- sten zweiter Instanz abgeändert. An demselben Tage wurde: 20. in der Appellationssache von dein Obcr- amtögerichte Nagold Wischen der Ehe- frau des gewesenen Rößlenswirths Jo- hann Ferdinand Gansle in Nagold, Liquidantin, Ntin, und den Gläubigern ihres Ehemannes, Mit-Liquidanten, Aten, bestrittene Mitverbindlichkeit der Ntin, zu Bezahlung von Schulden ih- res Ehemannes betreffend, die ergrif- fene Berufung wegen Versäumung der neunzigtägigen Nothfrist Zu Einreichung der Peschwerdeschrift für verlassen er- kannt und die Ntin in die Kosten die- ser Instanz vcrurrheilt. Den 3i. December wurde: 21. in der Appellationssache von dem Ober- amtsgerichte Calw zwischen der Wittwe des Hofmedikus Kaiser in Calw, Bekl., Ntin, und der Wittwe Marie Catharine Greiß von da, Kl., Atin, die Forde- rung eines jährlichen Legats betreffend, das erstrichterliche Urtheil bestätigt, und die Ntin in die Kosten zweiter Instanz verurteilt. An demselben Tage wurde: 22. in der Dcbitsache des Frciherrn Thad- däus von Freiberg zu Wellendingen, der Professor Klcinschmid zu Heidelberg 92 gegen die wider ihn in dem Prioritäts- Urtheile den 19. April 1822 ausgespro- chene Präklusion in den vorigen,Stand wieder eingesetzt und mit seiner Forde- rung in die dritte Abtheilung der dritten Elaste locirt. 2. Ehegerichtlicher Senat. Geschieden wurden am 4. De- cember: 1. Anna Maria, geb. Burkhard, von Bieselsberg, Oberamts Neuenbürg, Kl., von Johann Philipp Klotz daselbst, Bekl., wegen beharrlicher Weigerung in Fortsetzung der Ehe, unter Verglei- chung der Kosten; 2. Gabriel Rumpp in Ehningen, Obcr- amts Urach, Kl., von Christine geb.' Wik von da, Bekl., wegen beharrli- cher Weigerung in Fortsetzung der Ehe, unter Vergleichung der Kosten; 3. Elisabetha, geb. Huber, von Darms- heim, Obcramts Böblingen, Kl., von dem Weber Jakob Schneider in Strei- chen , Oberamts Balingen, Bekl., we- gen beharrlicher Weigerung in Fort- setzung der Ehe, unter Verurtheilung des Beklagten in die Kosten; 4. Christina Barbara geb. Stoz, von Mühlheim, Oberamts Sulz, Kl., von Johann Martin Basler von Ncnfrkz- hausen, desselben Oberamts, Bekl., ' wegen beharrlicher Widerspenstigkeit des Bekl. in Fortsetzung der Ehe, unter Vergleichung der Kosten; Den 18. Deeember: 5. Rosina Kemmler, geb. Staiger, von Brvnnweiler, Oberamts Reutlingen, Kl., von Zung Martin Kemmler von da, Bekl., wegen vermutheten Ehe- bruchs, unter Verurtheilung des Beklag- ten in die Kosten; 6. Catharina Barbara, geb. Buhler, von Neusten, Oberamts Herrenberg, Kl., von Johann Martin Buhler daselbst, Bekl., wegen beharrlicher Weigerung in Fortsetzung der Ehe, unter Verglei- chung der Kosten. III. Gerichtshof für den Jaxt-KreiS. 1. E rim in a l- Senat. Unterm 5. December wurde: bronn in Verhaft und Untersuchung ge- ». der bei dem Oberamtsgerichte Gera- konnncnc Johann Philipp Hansel- jitanti aus Hornberg, wegen Neal- Znjurie und dadurch verschuldeter Tod- tung, neben Bezahlung der sämtli- cherl Arrest - Azuugs - Untersnchungö - Le- gal -Inspections - und der versuchten Heil-Kosten, zu zweijähriger Fe- stungsstrafe vcrnrcheilt; 2. gegen die bei dein Oberamtsgerichte Schorndorf in Untersuchung gekommene Christiane Th udium, von Beutelsbach, über die ihr unterm 7. November 1822. wegen dritten Diebstahls zuerkannte acht- monatliche Zuchthaus - und achtmonat- liche Zwangs- Arbcitöhausstrafe, we- gen wiederholten Vagirens und wieder- holten verbotenen Betretens der Resi- denz - Stadt, neberr Bezahlung der sämtlichen Untersilchungö - Kosten eine weitere viermonatliche Zuchthaus- strafe und viermonatliche Reclusi'on in einem Zwangsarbeitshaus erkannt. Am 5. December wurden vcr- urtheilt: 3. Georg Carl Kaltdorf, von Charlot- tenberg, Oberamts Oehringen, auf den Grund einer vor dem Oberamsge- richte Oehringen geführten llntersuchung wegen wiederholten Bcttelnö und Va- girens, zu einer sechs monatlichen Zwangs - Arbeitshausstrafe; 4* auf den Grund einer vor dem Ober- aintsgcrichte Hall verhandelten Unter- suchung, Christine Huber von Dürr- nast, Oberamts Weinsberg, wegen gro- ßen und ausgezeichneten Diebstahls und Scortation, zu fünfmonatlicher Zuchthausstrafe; 5. die bei dem Oberamtsgerichte Welzheim, in Untersuchung gekommene Dicnstrnagd, Catharine Müller von Heldis, we- gen abgelegten falschen Zeugnisses und abgeschwornen Meineides, zu sechsmo- natlicher Zuchthausstrafe; >6. auf den Grund einer bei dem Ober- amtsgcrichte Crailsheim verhandelten Untersuchungssache, Barbara Hof- mann von Lautenbach, wegen Theil- nahme und Mitwissenschaft an Dieb- stählen, so wie wegen wiederholten Va- girens mit lüderlichcm Gesindel, zu sechsmonatlicher Zwangs- ArbcitS- hausstrafe. Den g. December wurde: 7. auf den Grund einer vor dem Ober- amtsgcrichte Welzheim verhandelten Un- tersuchung, Louise Würger, von Lorch, wegen wiederholter Betrügereien, Va- girens und Führung eines falschen Na- mens, zu ein und einhalbjähriger Zuchthausstrafe und neu »monatli- ch er Rcclusion in einem Zwangsarbeits- haus, verurtheilt; 8» L. auf den Grund einer bei dem Ober- amtsgerichte Hall verhandelten Unter- suchung, gegen den jüdischen Gauner, Abraham Isaak, von Sondersleben, ini Herzogthum Anhalt, sonst unter dem Namen Abraham Isaak, von Mez, oder Mayer Levi, von Bischen, bekannt, wegen wiederholter, gewerbsmäßig ver- übten Taschen-Diebstähle, Bagirens, Lügens und verbotener Wieberbctrctung der königlichen Staaten, eine ein und einhalbjährige Zuchthausstrafe mit derbem Willkomm und Abschied, und nnrer Bedrohung schärferer Ahndung auf den WiederbetretungSfall die wieder- holte Ausweisung aus dem Königreich nach erstandener Strafe, erkannt; 9. Joseph Ha zig, Metzgerknecht, von Mögglingen, welcher von dein Ober- amtsgerichte Gmünd in Untersuchung gezogen worden, wegen fortgesetzter Be- trügereien an seinem Dienstherr!! und ei- genmächtiger Verlassung seines Diensts, neben dem Ersatz des Schadens und Be- zahlung sämtlicher Arrest-, Azungs- und Untersuchungs-Kosten, zu vier in 0 n a t- -licher Festungsstrafe verurtheilt. Den 10. Deccmber ist: 10. in der vor dein Oberamtsgerichte Ge- rabronn verhandelten Untersuchung ge- gen Leonhard Michael Strauß, von Brettenfeld, wegen im rechtlichen Siyns Zweiten Diebstahls eine viermonatli- che Festungs-Arbeitsstrafe ausgespro- chen worden. Unterm 12. De.cembcr wurde: 11. der bei dem Oberamtsgerichte Mer- gentheim in Verhaft und Untersuchung gekommene Bernhard Krauß, von Stuppach, wegen eines kleinen qualist- zirten, und eines einfachen großen Dieb- stahls, ferner wegen Bagirens und Bet- telns, neben Bezahlung seiner Arrest-, Azungs- und Untersuchungs-Kosten, zu neunmonarlicher Zuchthausstrafe verurtheilt: 12. der bei dem Oberamtsgerichte Welz- heim iu Ilntersuchung gekoinnteue Schuh- macher - Zunft - Obermeister, Johann Jakob Gr ein er von da, wegen eines durch Eingriffe in die Zunft-Caffe ge- setzten Nestes, von seiner Stelle als Oberrneister kaffirt, zu Bekleidung ei- / nes öffentlichen Amts für unfähig er- klärt, und zn sechswöchiger seinen kränklichen Umständen angemeffenen Fe- stungsstrafe, so wie zu Bezahlung der Untersuchungs - Kosten verurtheilt. Am i/,. December ist: ,3. in der vor dem Oberamtsgerichte Welzheinr verhandelten Untersuchung^ sache: 95 a) der gewesene Gensd'arme und nun- mehr bei der großherzoglich Hessischen Saline in Ludwigshall als Sieder an- gestellte Johann Friedrich Hahn, von Maulbronn, wegen schwerer Körper- Verletzung, so wie wegen Bestechung, neben seiner, schon von der Militär- Behörde ausgesprochenen Entlassung von der Gensd'armerie, zu vier mo- natlicher, und b) Mathäus Stiefel, von Alfdorf, Oberamts Welzheim, wegen gegen den Ortsschulthcißenausgestossener Ver- bal-Injurien, thätlicher Widersetzlich- keit bei der deßwegen gegen ihn erkann- ten Zncarceration, und nachgefolgter gewaltsamer Befreiung eines zu ver- haftenden Orts-Bürgers durch Miß- handlung und Entwaffnung des Gens- d'armen und des Polizeidieners, so wie wegen anderwärtiger Verbal - und Real-Injurien, zu einjähriger Fc- stungsstrafe verurtheilt worden. An demselben Tage wurde: *4. gegen den bei dem Oberamtsgerichte Ellwangen, in Untersuchung gekomme- nen Leonhard Dauser, von Schneid- heim, Oberamts Ellwangen, wegen Raubs und Unterschlagung, so wie we- gen verbotenen Spiclens, neben Ersatz des Schadens und der Bezahlung der Arrest - Azungs - nnd .Untersuchungs- Kosten unter Berücksichtigung der vor- liegenden mildernden Momente, eine zwei und einhalbjährige Festungs- strafe erkannt. Den 17. December wurde: i5. auf den Grund einer vor dem Ober- amtsgerichtc Oehringen verhandelten Un- suchung der Ortssteuer-Einnehmcr Lldam Keim, von Buchorn, wegen unordent- licher Rechnungsführung, und dadurch vcranlaßten Cassen-Rests, von seiner Stelle entlassen, und zu vierzehntä- giger Gefängnißstrafe verurtheilt; »6. gegen den vor dem Oberamtsgerichte Oehringen in Untersuchung gestande- nen Leonhard Stubmann, von Kir- chensall, wegen grober Körper - Verle- gung eine einjährige Festungsstrafe und fünfundzwanzig Stockstrei- chen erkannt. Den 19. December wurde: 17. auf den Grund der von dem Ober- amtsgcrichte Mergentheim verhandelten Untersuchungssache gegen Johann Georg Köbcr, von Wachbach, Oberamts Mer- gentheim , wegen mehrerer wiederholter zum The.il großer und ausgezeichneter Diebstähle, so wie wegen mehrerer Ve- trugshandlungeN, eine neunmonatli- che Zuchthausstrafe erkannt; h j8. auf den Grund der von 'dem Ober- amtsgerichte Künzelsau verhandelten Untersuchungssache, der vormalige Ge- meiudepfleger, Jakob Rübmann, von Hohebach, Oberamts Künzelsau, we- gen durch unordentliche Rechnungsfüh- rung gesetzten Cassenrests und wegen Vermengung der Privatgelder mit den öffentlichen Geldern, neben Ersatz des Schadens und Zahlung der Untersu- chungskosten, von seiner Stelle als Ge- meindepfleger entlassen, zur Bekleidung einer verrechnenden Stelle für unfähig erklärt und zu vierwöchiger Gefäng- nißstrafe verurtheilt. Den 2 3. December wurde: 9. gegen die bei dem Oberamtsgerichte Aalen in Untersuchung gekommene Anne Marie Schniepp, von Waldhausen, wegen eines kleinen einfachen — zum Theil restituirtcn — aber im rechtlichen Sinne dritten Diebstahls, ein Zusatz von einer einmonatlichen Zuchthausstrafe zu der gegen sie unterm 19. September d. I. wegen dritten Diebstahls, Amc- tion rc. ausgesprochenen sechözehnmonat- lichen Zuchthausstrafe und achtmonat- lichen Reclusion in einem Zwangs-Ar- beitshaus, erkannt; 0. die bei dem Oberamtsgerichte Aalen in Untersuchung gekommene Catharine Anti fuhr, von Münster, Oberamts Gaildorf, wegen kleinen einfachen und restituirten Diebstahls, in Betracht, daß dieses Diebstahls-Vergehen den vierten Rückfall bildet, neben Bezahlung sämt- licher Kosten, zu zweijähriger Zucht- hausstrafe mit Willkomm und Abschied, und nachheriger neunmonatlicher Reclusion in einem Zwangs - Arbeits- hause, verurtheilt; 21. gegen die bei dem Oberamtsgerichte Ellwangen in Untersuchung gekommene Bernhardine Schnellinger, von Lei- nenfürst, wegen falscher Anklage ein ' Strafzusatz von zweimonatlicher Zwangs - Arbeitshausstrafe über die gegen sie durch Erkenntniß vom 14. Juni 1821 ausgesprochene einjährigeZucht- hausstrafe und nachherige einjährige Reklusion in einem Zwangs-Arbeits- haus, erkannt; — ferner: 1 32. auf den Grund einer vor dem Ober- amtsgerichte Neresheiin verhandelten Untersuchungsfache, der Amtssubstitut Gottlieb Friederich Buttersack zu Bopsingen, Oberamts Neresheim, we- gen Erschleichung der Unterschrift eines von ihm selbst aufgenommencn — theil- weise wahrheitswidrigcn Zeugrlisses, we- gen verschiedener betrügerischer und höchst übertriebener Verdienst-Anrechnungen, 97 wegen Fälschung und Verba! - Injurien gegen den Communrechnungs - Revisor, so wie wegen eigenmächtiger gesetzwidri- ger Ausdehnung eines ihm aufgetrage- nen Steuerregulirungs-Geschäfts, ne- ben Bezahlung der sämtlichen Untersu- chunskosten, von seiner Stelle als Aints- -.Subsiitur cassirr, zu Bekleidung eines öffentlichen Amts für unfähig erklärt und zu einer Festungsstrafe von sechs Wochen mit angemessener Beschäfti- gung verurtheilt. Den 27,. December sind: rZ. auf den Grund einer vor dem Ober- amtsgerichte Crailsheim verhandelten -Untersuchung, a) der Krämer Leonhard Lindle, von Deufstetten, Oberamts Crailsheim, wegen ehebrecherischen Concubinats, Zu viermonatlicher Festungsstrafe, — und b) dessen Zuhälterin, Catharine Fischer von da, wegen gleichen Vergehens, zu viermonatlicher Zuchthaus-Srafe verurtheilt worden, — sodann 2/t- auf den Grund einer vor dem Obcr- amtsgcrichte zu Gmünd verhandelten Untersuchung der gewesene Gemeinde- pfleger Joseph Nuding, wegen durch unordentliche Rechnungsführung veran- laßtcn Cassenrests, neben der Verbind lichkeit zum Ersatz des Restes, so weit solcher nicht schon geleistet worden, und neben Bezahlung der Untersuchungsko- sten , von seinen Aemtern als Gemein- depfleger und GemcindeMh entlassen, zur Versehung einer verrechnenden Be- amtnng als unfähig erklärt, und in Rücksicht auf seine schwächliche Leibes- Constitution zu sechswöchiger Zucht- hausstrafe verurtheilt. Am 28. December wurdet 26. auf den Grund der von dem Ober- amtsgerichte Welzheim geführten Un- tersuchung, der gewesene Gemeindcpfle- ger, Johann Georg Lcttcnmaier, von Walkersbach, Oberamts Welzheini, we- - gen durch Lassen-Eingriffe gesetzten Cas- senrests, neben Verfüllung in die Un- tcrsuchungskostett, von seiner Stelle als Gemeindepfleger cassirt, zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes für unfähig er- klärt, und zu viermonatlicher Zucht- hausstrafe verurtheilt; 26. der bei dein Oberaantsgerichte Mer- gentheim in Untersuchung gekommene Gemeindepfleger Georg Abendschein, von Nenbronn, wegen grober Nach- läßigkeit im Amte neben Bezahlung ei- ner Geldstrafe von vierzehn Gul- den, von seiner Stelle entlassen; — endlich 98 -7- gegen den bei dem Oberamtsgerichte Gerabronn in Untersuchung gekommenen Leonhard Göhring, von Herperts- hausen, wegen ersten großen durch Fäl- r. Den 2. December wurde: 1. in der Appellationssache von dem Ober- amtsgerichte zu Gmünd zwischen Moses Levi Ellinger, von Pflaumloch, Klä- ger, Anten, und der Wittwe des Georg Köhler in St. Bartholomäi, Bekl., Atin, eine Reukaufsforderung von Zoo fl. betreffend, das erstrichtcrliche Erkcnnt- niß unter Verfallung des Anten in die Kosten zweiter Instanz, bestätigt; 2. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Gaildorf zwischen David Stölle, von Ober-Sontheim, Bekl., Anten, und Matthäus Maier, von Gaildorf, als Mandatar der Jakob Friederich Müllcrschen Kinder, Kläger, Appella- teu, Guterkaufschillings - Forderung be- treffend, die von dem Oberamtsgerichte vorgenommene Eröffnung des Erkennt- nisses erster Instanz, unter Verurthei- lung des Oberamtsgcrichts-Personals in die Kosten, als unförmlich aufgeho- ben und eine neue ordnungsmäßige Er- öffnung angeordnet. schuttg verübten Betrugs, neben Be- zahlung sämtlicher Untersuchungskosten, eine fünfmonatliche Festungsstrafe erkannt. Unterm 7. December wurde: 3. in der Ationssache von dem vormaligen Oberamtsgerichte Künzelsau zwischen der Gemeinde Sindeldorf, Klägerin, Atin und Antin, und der Gemeinde Ebersthal, Bekl., Antin und Atin, Concurrenz zu der; Sindeldorfer Kir- chen-Baukosten betreffend, das unterm 19. April 1819 eröffn cte Urtheil erster Instanz theils bestätigt, theils abgeän- dert unter Vergleichung der Kosten zwei- ter Instanz. Den n. December wurde: ff. in der Rechtssache des Stiftungsraths zu Steinbach, Kl., gegen den Herrn Fürsten zu Hohenlohe- Waldenburg- Bartenstein, Beklagten, eine Kapital- und Ainsforderung betreffend, der Klä- ger unter Verurtheilung in die Kosten, mit seiner Klage ohne Verhandlung ab- gewiesen. Den i3. December wurde: 5. in der Rechtssache zwischen dem Schnei- dermeister Waker zu Stuttgart, Klä- Civil- Senat. <)9 ger, und dem Obristkrcutenant von Gaupp zu Comburg, Beklagten, eine Bürgschaftsforderung betreffend, - der Kläger unter Vernrtheilmig in die Ko- sten , mit seiner Klage angewiesen; 6. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Hall Zwischen der Ehefrau des Heinrich Ruth zu Hall, »8s. curat. Klä- gerin , Antin, gegen die Besitzer des Würtembcrgcr Hofes, Conrad Küber und Consorten, Bekl., Ilten, eine For- derung wegen angeblich überwiesener Kriegskosten betreffend, die ergriffene Berufung wegen versäumter gotägiger Nothfrist zu Einreichung der Beschwcr- dcschrift für verlassen erklärt, und An- tin in die Kosten verurtheilt; 7. in der Nichtigkeits-Klagsache der Ge- meinde-Mitglieder von Ekardtsweiler, Bekl., Qnten, gegen die ehemalig fürst- lich Hohenlohe - Neuensteinische Aemter Neuenstein, Michelbach, und Bcutin- gen, Kl., Querulatcn, Theilnahmean dem Ersatz der sogenannten Nenenstei- ner Landes - Prozeßkosten betreffend, das gerichtliche Verfahren des Oberamtsgc- Achts Oehringen thcilwcisc, und das Erkenntniß desselben vom 10. Juni d. I. als nichtig aufgehoben, lu'.d der Kosten wegen das Notlüge verfügt; 8. die in der Ationssache von dem Qber- amtsgerichte Crailsheim zwischen Johann Georg Söldner, von Billingsbach, Kl., Anten, und Lazarus Salomon, von Crailsheim, Bekl., Aten, die Gültig- keit eines Vergleichs bcteffettd, ergrif- fene Berufung wegen versäumter 90 tä- giger Nothfrist zn Einreichung der Be- schwerdeschrift, für verlassen erklärt; 9. das in der Ationssache von denr Ober- amtsgerichte Küttzclsau, zwischen Gott- lieb Kuhn, Bekl., Anten, und Georg Klenk von da, Kl., Aten, eine Ausge- dings- Forderung betreffend, unter dem i5. November 1821. rröffnete Urtheil unter Verurtheilung des Anten in die Kosten der gegenwärtigen Instanz le- diglich bestätigt; ro. die xu der Ationssache von dem Ober- amtsgerichte Welzheim, zwischen Bar- bara , Jakob Knödlcrs Ehefrau zu Pfalbronn, unter Beistand ihres Kriegs- Vogts, Klägerin, Produccntiu, Re- productin, Antin, und Johannes Hin- derer, zu Alfdorf, Vekl., Prodncten, Reproducenten, Llppellaten, Ausge- gcdlngsstreitigkcit betreffend, ergriffene Berufung wegen Mangels einer gegrün- deten Beschwerde verworfen. Den i/|. Deccmber wurde: ji. dir von dem vormaligen Oberforstmei- ster in Frendenstadt, Grafen Friederich lOO von Pükler'-Limpurg, gegen den König- lichen Fiscus angcsieilte Klage, auf Wiedereinsetzung in den Genuß des ihm angeblich widerrechtlich entzogenen Amts- . gehalts, wegen Incompetenz deS Ge- richtshofes, weggewiefen; 12. in der Ationssache von dem Oberaints- gerichte Oehringen, zwischen Nlichael Lenz, von der Untermühle, Liqnidanten, Anten, und Martin Hörle, von Wal- denburg, als Güterpfleger der Gant- masse des Leonhard Mögerle, von der Fasanenmühle,. Liquidaten - Appella- tcn, die Liquidität einer Forderung im Gant des Letzter« betreffend, die Ation wegen Versältmung der 90 tägigen Noth- frist unter Verurtheilung des Anten in die Kosten; 13. in der Ationssache von dem Ober- amtsgerichte Oehringen, zwischen Fried. Frank, LNten, Anten, und den Con- curs - Gläubigern des Müllers Mö- gerle, Liquidaten, Aten, angesproche- nes Absonderungs-Recht im Gante des Letzteren betreffend, die Appellation we- gen Mangels einer gegründeten Be- schwerde, unter Verurtheilung des An- ten in die Kosten, verworfen; 14. in der AtionS - und Nichtigkeitsklag- sache von dem Oberamtsgerichte Neres- heim zwischen dem Haudelsjuden Sala- monDavid Zli Pflaumloch, LNtcü, Qnten, Anteir, undRathanHayunt zuOberndorf, LAten, QAten, Aten, Beitritt zu einem Vorgvcrgleich und Abschworung eines Manifestations-Eides betreffend, das in erster Instanz ausgesprochene Erkennt- «iß, unter Verurtheilung des Oberamts- gerichts-Verwesers in die den Parthien verursachte Kosten, als nichtig aufgeho- ben, und eine neue ordnungsmäßige Verhandlung und Entscheidung dieser Rechtssache dem Oberamtsgerichte auf- getragen. Am 16. Dccember wurde: *5. in der Ationssache von dem vormali- gen Oberamtsgerichte Neresheim, zwi- schen den Erben des verstorbenen fürst- lich Oettingen Wallerstein'schen Kammer- raths Schweigländer, in Ncresheim, Bckl., Nachkläger, Anten, und Johann Nepomuck Schmid, in Gundelfingen, Kl., Nachbekl-, Aten, Schadens-Er- satz in der Vor - und Injurien in der Nachklage betreffend, das unterm 29. April 1818. eröffncte Unheil erster In- stanz unter Vergleichung der Kosten theils bestätigt' theils abgeändert, jedoch Be- weis nachgelassen; 16. in der Ationssache von dem vormali- gen Ober'amtsgerichte Aalen, zwischen der Gemeindepflege zu Dewangen, Liquü dantin, Antin, und derKönigl. Came- ral- Verwaltung zu Aalen, der Schul- derrtilgungs - Casse Elkwangen und der Geistlichen Verwaltung daselbst, Mit- Liq ui danken, Aten, Priorität im Mi- chael Baiermeisterschen Gant zu Aus- hof betreffend, das unterm 5. Oktober 1818. eroffnete Urtheil voriger Instanz unter Vergleichung der Kosten, theils bestätigt, theils abgeändert; 7. in der Ationssache von dem vormali- gen Oberamtsgerichte Aalen, zwischen der Schuldentilgungs-Casse des vorma- ligen Fürstenthums (l llwa-gen, LNtin, Antin, und der Königl. Cameral-Ver- waltung zu Aalen, LNtin, Lltin, Prio- rität in vorstehendem Gant betreffend, das unter dem 5. Oktober 1818. eröff- nete Urtheil voriger Instanz unter Ver- gleichung der Kosten theils bestätigt, theils abgeändert, jedoch Beweis nach- gelassen ; 8. in der Ationssache von dem Ober- amtsgcrichte Künzelsau zwischen Georg Michael Schalk, von Herrenthierbach, Kl., Anten, und Johann Georg Schalk, von Ettenhausen, Bekl., Aten, eine Schuldforderung betreffend, das unterm »5. September 1821. diesseits ausge- sprochene Erkenntniß für purificirt an- genommen. Den 17. December ist: 19. die in der Ationssache von dem Ober- amtsgerichte Hall zwischen dem Revierför- ster Schelling, Bekl., Anten, und den Er- ben der verstorbenen Wittwe Juliane Hiller, von Hall, Kl., Aten , eine Schuldforderung von io5 fl. aus einer geführten Verwaltung betreffend, er- griffene Berufung wegen versäumter Nothfristzu Einreichung der Veschwerde- schrift für verlassen erklärt worden. An demselben Tage wurde: 20. in der Ationssache von den: Oberamtö- gerichte Künzelsau zwischen den in den Akte;: genannten Peter Münsterscheu Privat-Pfand-Glaubigern, Lnten, Pro- ducenten, Anten, und Franz Peter Specht als Pfleger der Münsterschen Kinder zu Berlichingen, Mit-Liquidan- ten, Pdcten, Aten, die Llcchtheit der Michael Bekschen Güter-Vcrtheilungs- Urkunde vom 24. Januar 1798 betref- fend , das Urtheil erster Instanz unter Verurtheilung der Anten in die Kosten bestätigt; 2*. die in der Ationssache von dem'Ober- amtsgerichte Welzheim zwischen Chri- stian Müller, von Lorch, Kl., Adcitan- ten, Anten, und Matthäus Hoheusle von da, Bekl., und Johann Georg Hoheusle daselbst, Adcitaten, Aten, 102 die Haltung eines Kauf-Kontrakts be- treffend , ergriffene Berufung wegen versäumter Nochfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift für verlassen er- klärt; 2.2. die Ationssache von dein Oberamts- gerichte Hall zwischen Georg Hofmann, vom Gliemcnhof, Bekl., Anten, und Stephan Dambach zu Hall, Kl., Aten, Erfüllung eineö Vergleichs betreffend, nicht für anher erwachsen erklärt, jedoch Beweis nachgelassen. Den i3. December wurde: ao. in der Ationösachc von dem Oberamts- gerichte Gerabronn zwischen Michael Bartelmeß, von Hausen, Bekl., An- ten, und Johann Bernhard Glenk zu Standorf, Kl-, Ater:, Schuldforderttng betreffend, der Akt der Urtheils - Pub- likation vom 2. November 1820 und die darauf gegründeten Verhandlungen, so wie das unterrichterliche Erkenntniß vom 3. Mai d. I. als nichtig, unter Verurtheilung des Oberamtsgerichts in die Kosten, aufgehoben. Unterm 20. December wurde: 14. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Gmünd zwischen Bernhard Wa- genblast, von Straßdorf, Bekl-, Anten, und Carl Erhardt, Kaufmann von Gmünd, Kl., Men, Schuldforderung betreffend, das des 26. August 1820 er- öffnte unterrichterliche Erkenntniß be- stätigt, und Anr in die Kosten verur- theilt; 25. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Crailsheim zwischen Friedrich Brehm zu Waldthann, Bekl., Anteil, und Georg Michael Stimpfich von da. Kl., Aten, Forderungen aus einem Mandats-Vertrage betreffend, das von dein Oberamtsgerichte gefällte Erkennt- niß theils bestätigt, theils abgcändet, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten dieser Instanz; 26. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte zu Neresheim zwischen Joseph Maier in Kapfenburg, Bekl., Anten, und Michael Herdtlen, von Holzkirch, Kl., Aten, eilte Entschadigungsforde- rung von roc» st. betreffend, der durch das Erkenntniß vom 3i. August d. I. dem Anten nachgelassene Beweis für desert erklärt, und jenes Erkenntniß für purificirt angenommen; 27. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Crailsheitn zwischen der königl. Ausstands-Commission, nun der königst Finanz - Kamnter in Ellwangen, LNtin, Ant.ii, und der Curatel der Gantmaffe des Johann Thomas Hirschmann,' von Bergbronn, Satin, Atin, die Forderurrg io3 einer Zoll - Dcfraudationsstrafe betreff fcnd, der Mt der Publikation des nn- tcrrichterlichen Erkenntnisses vom 2. De- cember 1820 als nichtig aufgehoben, und eine nochmalige Eröffnung desselben un- ter Beobachtung der bestehenden gesetz- lichen Vorschriften ungeordnet, unter Verurtheilung der betreffenden Gerichts- Mitglieder in die durch dieses Versehen den Partheien verursachten Kosten; 8. kn der Ationsfache von dem Oberamts- gerichte zu Oehringen zwischen Gottlieb Mugele, voir Verrenberg, LNtcn, Anten, und dem Metzger Christian Carle zu Oehringen und Consorten, LNten, Aten, Priorität einer Forderung im Gante des Johann Michael Hohbach zu Verrenberg betreffend, die Berufung wegen Mangels cm einer gegründeten Beschwerde, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten dieser Instanz, ver- worfen.. Den 23. December wurde: r 9. in der Ationsfache von dem Oberamts- gerichte zu Künzelsau zwischen der Ge- meinde Hollenbach, Kl., Antin, und dem vormaligen Schäferei - Beständer Lu Roth, Johann Michael Rum, nun zu Dörzbach, Bckb, Alten, eitle Ent- schädigungsklage betreffend, die Beru- fung wegen unterlassener Einreichung der Beschwerdeschrift binnen der gesetz- lichen Nachfrist, für verlassen erklärt, und die Antin in die Kosten zweiter Instanz verurthcilt; 30. in der Ationsfache von dem Ober- amtsgerichte Künzelsau zwischen Jakob Wittmann, von Hohebach, Berl., Anten, und Oscr Bär, von Mulsingen, Kl., Aten, Schuldforderung betreffend, die stattgehabte Urtheils- Eröffnung un- ter Verurtheilung des betreffenden Ober- amtsgerichts-Personals in die Kosten, als nichtig aufgehoben, und eine neue ord- nungsmäßige Publikatictl angcordnct. Den 24. December wurde: 31, in der Ationsfache von dem vorma- ligen Rabbineramt in Niederstetten zwi- schen Isaak Jakob von da, Bckl., Aten, Pdcnten, und Nathan Barnch Gutt- mann, von Veitshöheim, Kl., Anten, Pdctcn, Kuppelgelds - Forderung be- treffend, erkannt, daß Bckl., At, Pcnt das, was ihm nach einem Er- kenntnisse der vormaligen fürstlich Würz- burgischen Landesregierung vom 18. Ja- nuar 1802. zu beweisen obgelegen, zu Recht erwiesen habe, und er dem zu Folge unter Verurtheilung des Klägers, Anten, Pdcten in die Prozeßlosten, von der gegen ihn angestelltcn Klage entbunden; — ferner 5 32. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Künzelsau Zwischen den Ge- meinden Alt-Krautheim, Ober- und Unter-Gaisbach, Ebersthal, Sindel- dorf, Diebach und Morlach, Bell., Anten, Adhafen, und dem fürstlich Salm-Krautheimischen Rentamt zu Krautheim, Kl., Aten, Adhärenten, Frohnen und Gefalle betreffend, unter Verwerfung der unstatthaften Adhäsion, das unter dem -7. Mai :8ig von dein Richter erster Instanz eröffnet Urtheil unter Vergleichung der Kosten der ge- genwärtigen Instanz, bestätigt. Den 28. December wurde: 35. in der Ationssache von dern Oberamts- gericht zu Hall zwischen Metzger Stig- lers Wittwe von da, LNtin, Antin, und der Martin Wielandschen Gant- masse, von Sanzenbach, Latin, Atin, Liquidität und Priorität einer Schuld- fordcrung betreffend, der am 29. März ißig vorgegangene Publikations-Akt des Lokations-Erkenntnisses, samt den darauf gefolgten Verhandlungen, we- gen mangelhaft besetzten Gerichts, als nichtig aufgehoben, unter Berurthei- lung der betreffenden Mitglieder des vor- maligen Oberamtsgerichts in die Kosten; 3'4. in der Ationssache vom Oberamtsge- richt Gerabronn zwischen Johann Georg Kurz, von Enzenweiler, Kl., Anten, QNten, und dem Juden Levi Jakob, von Niederstetten, Bell., Aten, O.ten, einen Kauf vor: Staatspapiereit betref- fend, die erhobene Nichtigkeitsklage und Beschwerdeführung unter Verurtheilung des Klägers, Anten, Querulanten itt die Kosten, als grundlos verworfen; An demselben Tage wurdet 35. in der Gsintsache des Joseph Ekardt Zu Oberzell der ergriffene Rekurs gegen das von dem Oberamtsgerichte zu Elb Wangen unterm -0. December dieses Jahrs wider ihn ausgesprochene Gant/ Erkenntniß verworfen. Den 3i. December wurde: 36. in der Ationssache von dem Oberanus- gerichte zu Oehringen zwischen Christoph Wurst, Aiegler zu Nenenstein, Luten, Anten, und der Friederich Ludwig 3utt- mannischen Ganntrnaffe von da, Latin, Atin, verschiedene Forderungen betref- fend, das unterrichterliche Erkenntniß, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten, bestätiget; 37. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte zu Künzelsau zwischen Christian Gottlieb Werner, Handelsmann A Vaihingen an der Enz, setzt dessen: Er- ben, Kläger, Aten, Lntcn, nun An- ten, und den: Juden Abraham Häiiff Zu Braunsbach, Bckl., Anten, Laten, nun Aten, Entschädigung wegen eines nicht erfüllten Kauf-Eontrakts betref- fend, in der Hauptsache der Beweis für verlassen erklärt, und das von dem vor- maligen Appellations- Gerichtshöfe zu Ulm unterm So. December 1818 bedingt ausgesprochene Erkenntnis für purifizirt angenommen; rücksichtlich des Neben- punkts aber, die angesprochene Entschä- digung für Reisekosten betreffend, wurde Beklagter, Ant, nun At, von der Klage entbunden, und Klager Aten, nun Anten, in die Prozeßkosten der zweiten Instanz verurtheilt 58. die Nichtigkeits - Klagsache von dem Oberamksgerichte zu Welzheim zwischen Johannes Leins, vom Straubenhose, Bekl., Qnten, und Johann Michael Gohringer von da. Kl», O.aten, Eigen- thums - Au spräche auf^ Viertel 9 •§ Ru then Forstboden betreffend, unter Ver- urtheilung des Querulanten in die Ko- sten, als unstatthaft von Amtswegen ohne weitere Verhandlung weggewiesen; ferner 5g. in der Rechtssache zwischen der von Bcrneg'schcn Stiftl-ng zu Oehringen, Klägerin, und den: fürstl. Hohenlohe- Bartensteinschen Ober - Rentamt zu Vartenstein, Bckl., Schadens - Ersatz- betreffend- die Klage angebrachtermaßen als unstatthaft verworfen, unter Ver- «rtheilung des Klägers in die Kosten; 4<>. in der Ationösache von dem Oberamts- gerichte zit Künzclsau zwischen Leonhard Keller, von Klepsau, Kl., Anten, und Friederich Bader, von Heimhausen, Bekl-, Aten, eine Kaufschillings-For- derung betreffend, desertorisch erkannt, unter Verurrheilung des Appellauren in die Kosten der zweiten Instanz» 5. Ehegerichtlicher Senat. Geschieden wurden den 6. De- cember: 5- der Ober - Justiz - Registrator Faber zu Ellwangen, Kl. von Ottilie, gebornen Gundlach, von Blaufeldcu, Oberamts Gerabronn, Bekl., wegen beharrlicher Widerspenstigkeit in Fortsetzung der Ehe, unter Vergleichung der Kosten; 3. Susanne, geb. HmnMel, von Bins- wangen, Oberamts Göppingen, Kl., von Johann Adam Hund, Bürger und .Weingärtner zu Schnaith, Oberamtö Schorndorf, Bckl., wegen beharrlicher Widerspenstigkeit in Fortsetzung der Ehe, unter Verurtheilung des Bekl. in die Kosten; 3. Johann Ade, Schäfer zu Mittelschlecht- bach,' Oberamts Welzheim, Kl. von Anne Marie, gcb. Schäfer von da, Bekl., wegen beharrlicher Widerspen- stigkeit in Fortsetzung der Ehe, unter Verurtheilung der Bekl. in die Kosten; sodann wurde : 4. die Ehe des Michael Maier, Korbma- chers zu Unterroth. Oberamts Gail- dorf, Kl. gegen Anne Marie, geborne Appinger von da, Bekl., wegen Biga- mie unter Verurtheilung der Bekl. in die Kosten, als nichtig aufgehoben. IV. Gerichtshof für den Donau - Kreis, i. Criminal - Senat. Am 5. December wurde: i. Therese Annesch, von Schaiblishau- sen, Oberamtö Ehingen, wegen wieder- holter Landstreicherei und Bettelns neben Verfällung in sämtliche Untersuchungs- Kosten zu eiuer Einsperrung in das Zwangs-Arbeitshaus zu Ulm, bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von acht Monaten verurtheilt, mit der Bestimmung, daß sie nach der Entlassung aus diesem In- stitute unter strenge ortspolizeiche Auf- sicht zu stellen sey. Den 7. December wurden ver- urtheilt: r. auf den Grund der von dem Oberamts- gerichte Ulm geführten Untersuchung, Johann Georg Hezler, von Ueberkin- gen, wegen kleinen und einfachen, aber im rechtlichen Sinne dritten Diebstahls, auch polizeiwidrigenHerumlaufens,neben Verfällung in sämtliche Arrest-Azungs- und Untersuchungs - Kosten zu einer sechsmonatlichen Festungs - Ar- beit s strafe und nachheriger ReclU- sion in dem Zwangs - Arbeitshause zu Ulm auf die Dauer von drei Mo- naten ; 3. auf den Grund der von dem Oberamts- gerichteSaulgaugeführtenUntersuchung, Mathias Nell, von Bollstern, we- gen auf öffentlicher Straße rind zur Nachtzeit, an Jakob Britsch, von Win- tersulgen , verübter Gewaltthätigkcit, neben Verfällung in sämtliche Unter- suchungs-Kosten zu einer viermonat- lichen Festungs-Arbeitsstrafc; 4- in der vor dem Oberamtsgerichtt Viberach verhandelten Untersuchung^ sache: ) Franz Joseph Schuster, vou Schau, im Fürstenthum Lichtenstein, wegen meh- rerer theils großer, theils erschwerter Diebstähle, die den zweiten Rückfall in daö Diebstahls-Werbrechen bilden, we- gen intellectuellcr Urheberschaft bei Fäl- schung öffentlicher Urkunden, dann we- gen Eoncubiitats und wiederholter Land- streicherci, neben dem Ersätze deS gestif- teten Schadens und unter Versällung in einen Theil feiner Untersuchungs- Kosten, zu einer zweijährigen Fe- stungs-Arbeitsstrafe, mit einfachem Willkomm und Abschied und nachheriger Ausweisung aus dem Königreich, unter Strafbedrohung auf den Wiederbetrc- tungsfall; V) Maria Ursula Rosen stok, von Gu- tenzell, wegen intellectneller llrheber- schast bei Fälschung öffentlicher Urkun- den, Concubinats, Vagirens und nachgefolgter Diebstahls - Thcilnahme unter Versällung in einen Theil der Untersuchungs-Kosten, zu einer drei und einhalbmonatlichen Zucht- hausstrafe zu Markgröningen; c) Franz Joseph Hirrling er, von Och- ffnhausen, wegen Fälschung öffentli- cher Urkunden, welche den vierten Rückfall in dieses Verbrechen consti- tuirt, unter Versällung in einen Theil der Untersuchungs-Kosten, zu einer' achtmonatlichen F estungs - Ar- beitsstrafe und nachheriger sechs- monatlicher Reclusion in dem Zwangs-Arbeitshaus zu Ulm; und d) Anna Maria Schuster, angeblich von Arnach, wegen fortgesetzter Land- streicherei und anderer Vergehen, ne- stelt Versällung in eilten Theil der Uu- tersuchungs- Kosten, zu einer vier- m o n a t l i ch e it Einsperrung in dem Zwangs - Arbeitshause zu Ulm. Den 12. December wurde: .'5. die bei dem Oberamtsgerichte Ravens- burg in Untersuchung gekommene Jo- hanne Singer, von Frittlingcn, Ober- amts Spaichingen, wegen eines gro- ßen und qualificirten, dann wegen ei- nes kleinen und eiltfachen Diebstahls, wegen Diebstahls-Versuchs und wieder- holter Unzuchts-Vergehen neben Ver- füllung in sämtliche Arrest - Azungs-- und Untersuchungs-Kosten, und in den Ersatz des gestifteten Schadens, unten Eiurechnung eines Theils des erstande- nen Arrests, noch zu einer zehen- m o n a t li ch e n Zuchthausftrafezu Mark- gröningen verurtheilt. Den i/,. Deeember wurde: 6. der bei dem Oberamtsgerichte Ulm 'in Untersuchnttg gekommene Johann Georg io3 Vächle, von Langenau, wegen Ehe- bruchs, neben Entlassung von seiner Stelle als Gemeinde-Pfleger und Un- fähigkeits - Erklärung zu Beklei- dung eines öffentlichen Amts zu einer dreimonatlichen Festungsstrafe ver- urtheilr und rücksichtlich der Kosten das Angernessene verfügt; 7. auf den Grund der vor dem Oberamts- gerichte Münsingen gepflogenen Unter- suchung der suspendiere Schultheiß und vormalige Heiligen- Pfleger Andreas Harter, von Zndelhausen, wegen ver- schiedener Kassenreste und Fälschung, neben Verfüllung in den Schaden- und Kosten - Ersatz mit Entsetzung von seinen Acmterri und Unfähigkeits- Erklärung zu Bekleidung jeden öffent- lichen Anrtes bestraft unb zugleich mit einer fünfmonatlichen Zuchthaus- strafe zn Markgröningen belegt. Am 16. December wurde: 8. auf den Grund der von dem Obcramts- gerichte Ehingen geführten Untersuchung Joseph Lupold, von Griesingen, wegen im rechtlichen Sinne dritten Diebstahls zu sechsmonatlicher Festungsstrafe undnachheriger dreimonatlicher Ein- sperrung in das Zwangs - Arbeitshaus zu Ulm, neben Verfüllung in cmen angemessenen Theil der Untersuchungs- Kosten verurtheilt. Den 18. December wurden ver- - urtheilt: 9. der bei dem Oberamtsgerichke Ehingen in Untersuchung gewesene Johann Ko- cher, von Wcilersteußlingen, wegen sieben zwar kleiner, aber theils unter erschwerenden Umständen verübter, theils ausgezeichneter Diebstähle, und wegen Verletzung eines abgelegten Handge- lübds zu einer sechsmonatlichen Fe- stungs - Arbeitsstrafe, und zum Ersatz des gestifteten Schadens und sämtlicher Untersuchungs-Kosten; ro. Johann Georg Rau, von Sulpach, der bei dem Oberamtsgerichte Kirch- heim ilt Untersuchung gewesen, wegen gefährlicher Mißhandlung des Jakob Schurr, von Sulpach, und wegen Ver- suchs thäklicher Widersetzlichkeit gegen eine obrigkeitliche Anordnung, zu einer drei und einhalbmonatlichen Fe- stungsstrafe, wie auch zum Ersatz der Arrest - Azungs - Untersuchungs - unb Kurkosten; 11. auf den Grund der von dem Ober- Amtsgerichte Blaubeuren geführten Un- tersuchung der Glaser Zoh. Michael Geig ep, vvn Blaubeuren, wegen wie- derholter Asotie, neben Verfällung in sämtliche Kosten zu einer viermonat- lichen Zwangs - Arbeitshausstrafe zu Ulm, und %■%. die bei dem Oberamtsgexichte Lcut- kirch in Untersuchung gekommene Mag- Halene Kramer, von Illereichen im Königreiche Baiern, wegen wiederholten -verbotswidrigen Betretens des König- reichs und wiederholter Landstreicherei, so wie wegen Lügen vor Gericht, neben dem Ersätze sämtlicher Kosten zu einer fünfmonatlichen Zuchthausstrafe zu Markgröningen nebst Willkomm und - Abschied und nachheriger Ausweisung aus dem Königreich unter Androhung geschärfter Strafe auf den Wjederbetre- tungsfall. Den 2«. De ce mb er wurde: *3, auf den Grund der vor dem Ober- amtsgerichte Tettnang gepflogenen Un- tersuchung: u) Andreas Hauser, von Oberzell, we- ^ gen Unterschlagung, neben dem Ersatz des Schadens, seiner Arrest - Azungs- und ß- der Unterst!chungs - Kosten zu vi erm o u a tli ch er Festungs-iilrbeitS- strafe; dessen Sohn, Johann Hauser, we- gen wiederholten Pferde - Diebstahls, neben dem Ersatz des gestifteten Scha- dens, seiner Arrest-Azungs- und •§■ der Uutersuchungs - Kosten zu einer vier und einhalb monatlichen Fc- stungs - Arbeitsstrafe verurtheilt. An demselben Tage wurden verurtheilt: r/,. Anne Marie Drescher, von Saul- gau, wegen ersten Unzuchts-Vergehens, Verheimlichung ihrer Schwangerschaft und Entbindung, neben dem Ersätze ihrer Arrest - und Azungs- und ^ der Untersuchungs-Kosten zu einer vier- m o n a t li ch c n Zuchthausstrafe zu Mark- gröningen ; 15. Gcnofeva Gsch w c n b, von Upfiainör, Oberamts Riedlingen, welche bei dem Oberamtsgerichte Saulgau in Untersu- chung gekommen, wegen eines großen und im rechtlichen Sinne zweiten Dieb- stahls, wegen S'cortations - Vergehens, nachgefolgter Theilnahme an einem klei- nen Diebstahl und zweiten Rückfalles in das Vergehen des Vagirens und Bettelns, neben Verfettung in ihre Ar- rest - Azungs - und einen Thcil der Un- tersuchungs-Kosten, so wie in den Ersatz des gestifteten Schadens, unter Einrech- nung eines Theils des erstandenen Ar- rests/ ZU fünfmonatlicher Zucht- hausstrafe zu Markgröningen und nach- heriger Einsperrung in das Zwangs- Arbeitshaus zu Ulm bis zu erprobter 1 IC Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von vier Monaten, mit der Bestimmung, daß dieselbe nach ihrer Freilassung wiederholt unter strenge ortspolizeiliche Aufsicht zu stellen fei?.; 16. Genofeva Singer, von Böttingen, Oberamts Blaubeuren, wegen wieder- holter Landstreicherei und Bettelns, ne- ben Verfüllung in ihre Arrest - Azungs- und Untersuchungskosten zur Reclusion in das Zwangs-Arbeitshaus zu Ulm, bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von acht M o n a- ten, und dabei verfügt, daß sie nach ihrer Entlassung wiederholt unter strenge ortspolizeiliche Aufsicht gestellt werde. Den 3o. December wurde: 17. der bei dem Oberamtsgerichte Bibe- rach in Untersuchung gekommene Kon- rad B 0 llinger, von Obersulmctingen, wegen thätlichcr Widersetzlichkeit gegen die Obrigkeit und schwerer öffentlicher , Injurien, unter Verfüllung in sämt- liche Kosten zu vier monatlicher Festungsstrafe verurtheilt; ,8. auf den Grund der von denr Ober- amtsgerichte Ravensburg gepflogenen Untersuchung: ») gegen Joseph Adler, von Unter- wolfsberg, wegen versuch:- n Verge- hens der Abtreibung der Leibesfrucht und wegen Scortation eine se chsm o- n a t l i ch e Festungs-Arbeitsstrafe, und b) gegen Iosepha Frey, von der Burg- muhle, wegen versiichter Abtreibung ihrer Leibesfrucht und wegen Scortation eine sechs monatliche Zuchthaus- strafe in Markgröningen, erkannt und wider Beide rucksichtlich der Kosten das Angemessene verfügt. An demselben Tage wurde: »9. der bei dem Oberamtsgericht Ehingen in Untersuchung gekommene Joseph Schenz, von Oggelöbeuren, wegen Körper-Verletzung, neben Verfüllung in sämtliche Kosten zu viermonat- l i ch e r Fcstuugs - Arbeitsstrafe, ferner 20. der bei dem Oberamtsgericht Riedlin- gcn in Verhaft und Untersuchung be- sindlich gewesene Schneidergeselle, Jacob W ö s n e r, von Schömberg, Oberamts Freudenstadt, wegen dritten Diebstahls llnter Verfüllung in den Kostenersatz zu se ch s m 0 n a t l i ch e r Festungs-Arbeits- strafe verurtheilt; -I. auf den Grund der von dem Ober- amtsgerichte Leutkirch gepflogenen Un- tersuchung : s) Augustin Geister, von Walperts- hofen, wegen wiederholter Landstrei- cherei, gotteslästerlicher Aeußerung und beleidigenden Bonehmens gegen das 3 11 Nntersnchungs- Gericht zu einer Züch- tigung mir f ü n f u n d zwanzig Stockstreichen, zu vier n n d e i n h a l b- monatlicher Festungö-Arbeitsftrafe und nachheriger Reolusion bis zu er- probter Besserung, wenigstens aber auf ein Kahr; b) Waldbnrga Schwendi, von Ober- marchthal, wegen Mitwissenschast und nachgefolgter Diebstahls-Theilnahme, , wiederholter Landstreicherei und Inju- rien , neben Verfüllung in den Scha- den - Ersatz Alt vier m onatliche r Zuchthausstrafe in Markgröningen, und nachheriger Recluston bis zu er- probter ÜZefferung, wenigstens aber auf vier Monate vcrurtheilt und wider beide Angeschuldigte hinsichtlich' der Kosten das Angemessene verfügt; -2. gegen den bei den, Oberamtsgerichte Wiblingen in Untersuchung gekommenen suspendirten Schultheisen Franz Jo- seph Walter, von Mietingen, wegen betrügerischen Schulde,mtachens mithelft Fälschung öffentlicher Urkunden, neben Entsetzung von seiner Schultheisenstelle und Unfähigkeits - Erklärung zu Beklei- drmg eines öffentlichen Amts unter Ver- füllung in den Schaden - und Kosten- Ersatz eine vicrmon atli che Zucht- hausstrafe m Markgröningen erkannt. D e n Ä i, D e c e m b e r w urde: 2 3. auf den Grund der von dein Ober- amtsgericht Ulm geführten Untersuchung Friederike Renz, von Aichelberg, Oberamts Kirchheim, wegen wiederhol- ten Unzuchrs - Vergehens, dann wegen Verheimlichung und Verläugnung ih- rer Schwangerschaft und Entbindung, unter Verstellung in sämtliche Unter- suchungskosten zu einer fünfmonat- lichen Zuchthausstrafe zu Markgrö- ningen ; 2/,. auf den Grund der von den. Ober-' amtsgerichte Viberach geführten Unter- suchung, Anton Rap p, von Mettenberg, wegen Unterschlagung, gebrochenen Handgclübdes und wiederholter Land- streichers, „eben Verfüllung in seine Älrrest - Azungs - und die Halste der Untersuchungskosten zu einer ein mo- natlichen Festuugsstrafe und nachhe- riger sechsmonatlicher Einsperrnng in das Awangsarbeitshaus zu,Ulm ver- urtheilt. An demselben Tage wurden: 25. auf die von idem Oberamtsgerichte Wiblingen gegen den Schultheisen En- gelhard, von Steinberg,. und Con- sorten geführte Untersuchung : a) der Schultheis Engelhard wegen ' Führung von Nebenrechnungen mit 6 1 1 2 Fälschung einer Rechnungs - Urkunde, auch Nachlässigkeit bei Verurk ml ung der Rechnung, neben Entsetzung von sei- nem Amte und Unfähigkeits-Erklärung zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes zu einer dreiwöchigen Gefängniß- strafe verurtheilt; b) der Gemeinde - Pfleger Johannes Bauer von da, wegen der ihm als Erkenntnisse in *6. in der von Amts wegen zur Revision vorgelegten vor dem Oberamtsgerichte Waldsee verhandelten Untersnchungs- sache gegen Franz Joseph Engel, von Maderhäusle, Oberamts Ravensburg, erkannte der Criminal-Senat des Königl. Ober-Tribunals unterm l ä. December gegen den Angcschuldigten wegen Raubs und vielfacher wiederholter und gewerbs- mäßig verübter, theils gualisicirter, thcils erschwerter und theils großer Diebstähle unb weiterer Vergehen, ne- ben dem Ersatz des gestifteten Schadens und unter Verfällung iit sämtliche Ko- sten , eine neunjährige Zuchthaus- strafe zu Gotteszell mit eiitfachem Willkomm und nachherige Reklüfton in einem Zwangs - Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von zwei Jahren; vormaligem Mitglied des Gemeinde? raths zur Last fallenden Einwilligung in eine Nebenrechnung und Theilnahme an der hiermit konkurrirenden Fäl- schung von seiner Stelle entsetzt, zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes für unfähig erklärt und zu einer achttägigen Gefängnißstrafe verur- theilt. evisions - Fallen. 27. in der gleichfalls von Amts wegen zur Revision vorgelegten, vor dem Ober- amtsgerichte Ehingen verhandelten Un- tersuchurlgssache gegen die ledige Fe- licitas Rueß, von Hausen, Oberamts Ehingen, erkannte unterm 5. Novem- ber 1822 der Criminal - Senat des Königl. Ober - Tribunals, daß die An- geschuldigte wegen des an ihrem fünf Tage alten unehelichen Kinde verübten Mords mit dem Schwert vom Le- ben zum Tode zu bringen und hiernächst ihr Kopf auf den Spieß zu stccken scy; auch daß sämtliche Arrest - Azungs- Untersuchung^-- Vcr- theidigungs - und Hinrichtungs - Kosten aus dem Vermögen der Jnquisitin, so weit dieses zureicht, zu bezahlen seyen- Seine Königl. Majestät haben jedoch vermöge höchster Eritschließung vom 6. December das'vorstehende Er- kenntniß dahin gemildert, daß dcrVer- urtheilten die Todesstrafe ans Gnaden erlassen seyn und an die Stelle der- selben eine Freiheitsstrafe von fünf und zwanzig Jahren in dem Zucht- hause zu Ludwigsburg treten soll; 28. Gegen nachbenannte bei dem Ober- amtsgerichte Riedlingen in Untersuchung gekommene Personen hat der Criminal- senat des königlichen Obertribunals auf die von Amtswegen-geschehene Vorle- gung zur Revision unterm 27. August 1822 nachbemerkte Strafen erkannt, welche von Seiner Königlichen Ma- jestät nach höchster Entschließung vom 6. December nicht gemildert worden sind: a) gegen Gottlieb Schempp, von Er- kenbrechtsweiler, wegen vier im Com- plott und theilweise unter erschweren- den Umständen verübter Raub-Ver- brechen, wegen wiederholter ebenfalls in Genossenschaft verübter zum Theil qualifizirter Diebstähle, gewaltsamer Widersetzlichkeit, Landstreicherei und weiterer Vergehen, neben Verfällung in seine Arrest-, Azungs- und einen angemessenen Theil der Untersuchungs- und Wnheidigungskostcn, eine zwan- zigjährige Zuchthausstrafe in Got teszell, mit der Bestimmung, daß nach Verfluß von. 18 Jahren über das Be- tragen des Znquisiten vom Zuchthaus- Pstegamt wegen etwaiger Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus nach er- standener Strafe, Bericht zu erstatten fty; b) gegen Joseph Schaich, von Straß, königlich Baicrschen Landgerichts Un- tergünzburg, wegen drei im Complott und theilweise unter erschwerenden Um- ständen verübter Raubverbrechcn, we- gen mehrfacher großentheils qualifizir- ter und ebenfalls in Genossenschaft be- gangener Diebstähle, Landstreichcrei und weiterer Vergehen, unter Verfällung in seine Arrest-, Azungs- und einen Theil der Untersuchungs - und Verthei- digungskosten, eine siebenzehnjäh- rige Zuchthausstrafe zu Gotteszell, und nachherige Ausweisung aus dem Königreiche unter Bedrohung mit empsindlicher Strafe auf den Wieder- betretungsfall ; c) gegen Eustach Maier, von Magen- buch , im Fürstenthum Sigmaringen, wegen zwei im Complott uttfc» theilweise unter weiter erschwerenden Umständen verübter Raubverbrechen, wegen wie- derholter, theils qualifizirter, unter erschwerenden Umständet, und Genossenschaft ausgeführter Diebstähle und Diebstahlsversuche, wegen Land- streicherei und weiterer Vergehen, ne- ben Verfallung in seine Arrest- Azüngs- und einen Theil der Untersmhungs- und Vertheidigungskosten, eine drei zehnjährige Zuchthausstrafe zu Got- teszell, und nachherige, mit Andro- hung empfindlicher Strafe auf den W iederb etrc t u n g s fa l l verbtmdene Aü s- wcisung aus dem Königreich. 2. C ftv i l - S e n a t. Am 3. D e c e m be r wurde: i. itt der Ationssache von Göppingen zwischen Christian Schloß, von Otten- bach, Bekl-, Anten, nebst Leonhard Grieb, von Maitis, Adeitatcn, und den: Bevollmächtigten des nach Ame- rika Ausgewanderten Christian Zeller, Kl., Aten, Bczahlurig eines Kaufschil- lings-Rests, nebst Verzugs-Zinsen be- treffend, der Ant mit der eingewandtcn Berufung wegen versäumter Nothfrift zur Ations - Anmeldung, unter Verur- theilung in die Kosten dieser Instanz ab- gewiesen. Den 6. Deccmber wurde: 2. in der Rechtssache erster Instanz zwi- schen Matthäus Gaub, von Stadion, und Genossen, Kl., und dem Herrn Grafen Johann Philipp von Stadion- Thannhausen, Vekl., Ersaß vonWaisen- kassc-Geldern betreffend, durch Beweis- Nachlaß bedingt absolutorisch, unter Vergleichung der Prozeß - Kosten, er- kannt ; 2. die Ationssache von dem Oberamtsge- gerichte Sangen zwischen dem Wechscl- haus Hcyder und Comp, zu Frankfurt a. M., Kl., Anten, und Franz Xaver Zengerle, von Riedhanuner, Bck'b, Aten, eine Forderung von /chs i Reichs- thaler betreffend, wegen versäumter Nothfrist zur Anzeige der Bertlsung, unter Verurtheilung der Anten in die Kosten, für verlassen erklärt. Den i3. Deccmber wurde: h. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Münstngen zwischen dem Kauf- mann Johann Georg Stellwag, von Rothenburg an der -Zauber, Kl., An- ten , und Simson Samuel, jetzt Hoch- stctter, voll Buttenhausen, Bekl., Aten, eine Saaren- Forderung betreffend, die Berufung wegen Versäumung der Noth- frist .zu Einreichung der Noschwerdc- sch r ist für verlassen erklärt und Aut in die Kosten dieser Instanz verurtheilt. Den 20. D ec e mb er wurde: 5. die Ationssache von dem Oberamtsge- gerichts Geißlingen Zwischen dem Stadt- schreibereiverweser, Revisor Böhm, zu Geißlingen, Bekl-, Anten, und dem Scribenten Penzing zu Großsüsseir, Kl., Aten, Dienstcntlasslrng des leßtern betreffend, durch Ordination erledigt; 6. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Göppingen zwischen Johann Georg Kielnrann, Fuhrmann daselbst, Bekl., Anten, und den Handelsleuten Werner und Beygel in Giengen, Ober- amts Heidenheim, eine Entschädigungs- Forderung aus einem Waareu - Trans- port betreffend, das den 7. Januard. I. eröffnete Urtheil erster Instanz bestäti- get, und ÄNt in die Kosten dieser In- stanz verurtheilt; 7. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Ravensburg zwischen Heinrich Mißle, Wirth zum Waldbad, Bekl., Anten, und Baptist Krist in Alrdorf, Kl. , Aten, die Herstellung einer Woh- nung betreffend, das den 6. Marz d. I. eröffnete Urtheil erster Instanz bestätigt, und Ant in die Kosten dieser Instanz condcnmirt. An demselben Tage wurde: 6. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Riedlingeil zwischen Untoi: Brei- maier in Binzwangen, Bekl-, Wiederkl,, Anten, rrnd Peter Kcttcnecker jnSaul- ' gau. Kl., Wiederbekl., Uten, gegen- seitige Forderungen betreffend, die Berufung wegen versäumter Nothsrist zu Einreichung der Besthwerdeschrlft, unter Berurtheilung des Anteil in die Kosten für verlassen erklärt. Ebenso wurde erkannt: 9- in der Ationssache von demselben Ober- amtsgerichte zwischen Laver Bauknecht, von Urllingen, Kl,, Anten, und der OberaintskörperschastRiedlittgen, Bekl,, Atin, Entschädigung betreffend. An demselben Tage wurde: 10. in der Nichtigkeits - Klagsache von dem Oberamtsgerichte Geißlingen zwi- schen Georg Wittlinger, von Aichhöfen, Inten, Qnten, und Jeremias Sautcr in Ulm, Jäten, O.aten, Arrest auf Gü- ter- Zieler betreffend, das Erkenntniß er- ster Itlstailz unter Berurtheilung des Qnten in die Kosten dieser Instanz stätigt. Den 2z. December wurde: 11. der Rekurs des Johann Georg ter, von Brech, gegen das vo Oberamtsgerichte Göppingen ausgespro- chene Ganterkcnntniß wegen Verspä- tung verworfen-- Den 28. December wurde: 2. in der Ationssache von dem Ober- amtsgerichte Blaubeuren zwischen Ba- ruch Maier, von Laupheim, Oberamts Wiblingen, Kl., Anten, und den Er- ben des Georg Haueisen, von Wippin- gen,Oberamts Vlanbeuren, Bekl., Aten, Forderung von 110 fl. betreffend, die Berufung wegen Mangels an einer Be- schwerde , unter Verurteilung des An- ten in die Kosten, verworfen. An demselben Tage wurde: i3. in der Rechtssache erster Instanz zwi- schen dem Handlungshaus Giulini und Grasselli zu Riedlingen, Kl., und dem Freiherr« von Speth - Schültzburg, Bekl., Waarenforderung betreffend, kondemnatorisch unter Veweisvorbehalt erkannt. Am 3o. December wurde: 14. in der Ationssache von dem Ober- amtszerichte Ecisilingcn zwischen Bar- bara Harzer in Wiesensteig, Bekl, , Antin, und Waldburga, Joseph Anton ofelcns Ehefrau daselbst. Kl-, Atin, btheilung betreffend, theils consir- risch, theils reformatorisch erkannt, Vergleichung der Kosten; i5. in der Ationssache von demselben Ober- amtsgerichte zwischen Johann Frey, von Altenstädt, Vekl., Anten, nun Pro- ducenten, und Leonhard Maurer, von Ettlenschiest, Kl., Aten, nun Produ- cten, Hofguts - Kaufschillingsrest betref- fend , das angezeigte Beweismittel ver- worfen, sonach die Sentenz vom -.Juni d. I. als purisizirt erkannt; 16. in der Rechtssache erster Instanz zwi- schen der Königl. Finanzkammer für den Donaukreis, Kl., Wicderbekl., und dem Herrn Fürsten von Salm - Reifer- schcid-Dyk auf Baindt, Bekl., Wie- derkläger, Pachtgeldsrückstands - For- derung in den Vor - und verschiedene Reklamationen in der Nachklage betref- fend , die Wiederklage unter Aussetzung des Kostenpunkts auf die Entscheidung der Hauptklage, abgcwiescn. Am 3i. December wurde: 17. in der Ationssache von dem Obcr- amtsgerichte Kirchheim zwischen Johann Georg Ziegler, von Bissingcn, Bekl., Anten, und Christian Schempp, von Holzmaden, Kläger, Aten, Entschädi- gung für zu Grund gegangene Schaafe betreffend, wegen versäumter Nothfrist zu Einreichlmg der Beschwerdeschrift die Ation für verlassen erklärt, unter Verur- urtheilung des Anten in die Kosten; 117 Eben so wurde erkannt: »6. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Saulgau zwischen Pfarrer M. Klinger, von Gechingen, und Förster Oehlmaier zu Feuerbach, Lnten, Anten, gegen die Amtmann von Haubert'fchen Erben zu Constanz, Mit - Lnten, Aten, Vorzug in den: Conkurs des verstor- benen Handelsmann Gabriel von Stcin- berg zu Mengen betreffend. An demselben Tage wurde ferner: 19. in der Ationssache von dem Oberamts- gerichte Geislingen zwischen der Ge- meinde-Pffege Gingen, Kl., Antin, und Ulrich Verthelins Wittwe, Vekl., Atin, eine Wagen-Ersatz - Rückvergütung be- treffend, das Urtheil erster Instanz aus neuen faktischen Gründen reformirt, und die Atin zur Rückzahlung schuldig er- kannt, jedoch unter Veweisnachlaß und unter Vergleichung der Koster:; 20. in der Ationssache von dem vormaligen Oberamtsgerichte Blaubeurerr zwischen Georg Urbar:, von Themenhause::, Klä- ger, Anten, Producentcn, und der Ge- meinde Bermaringen, Vekl., Atir:, Pro- ductir:, die Besteurung des Ant'schen Rattenhofs-Antheils betreffend, der dem Anten nachgelassene Beweis als rechts- genügend geführt, und hiernach refor- matorisch erkannt, daß der Gutsbesitzer nach Themenhausen und nicht nach Ber- maringen diese Steuer zu entrichten habe, unter Vergleichung der Kosten; r 1. in der Rechtssache erster Instanz zwi- schen dem Mohre,:wirth Hasenmaule zu Ochsenhausen, Klager, und dem Herrn Fürsten von Metterrrich-Winnc- burg - Ochsenhauser:, Vekl., Einquarti- rungs- und sonstige Forderungen betref- fend, der Beklagte von der Klage ent- bunden, und Kläger in die Kosten die- ses Rechtsstreits condemnirt; 22. in der Rechtsstreitigkeit erster Instanz zwischen der Gemeinde Eglofs, Klä- gerir:, und dem Herrn Fürsten Alfred 'vor: Wendischgräz, Bekl., das Eigen- thum des sogenannten Waibelguts be- treffend , der Beklagte vor: der Klage, unter Vergleichung der Prozeß - Kosten entbunden; 2 3. in der Ationssache von dem Ober amtsgerichte Waldsee zwischen Jakob Schräge zu Reuthi, Bekl-, Anten, und dem Herrn Fürsten von Waldburg- Wolfegg zu Waldsee, Kläger, Aten, das Recht der Verpfändung eines Grundstücks betreffend, das Urtheil ster Znstar:z abgeändert, unter chung der Prozeß-Kosten; 3 4. in der Ationösache von dem - gerechte Riedlingen zwischen Jakob Völ- ker, von Dietersweiler, Oberamts Freu- denstadt, Kl-, Anten, nun Inten, utxb dem Stadtschreiber Kobel zu Riedlin- gcn, Bekl., Äten, nun Jäten, Bezah- lung einer ccdirt erhaltenen Forderung betreffend, der Ant gegen das wegen Ablauf der Nochfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift gefällte desertori- sche Erkenntniß in den vorigen Stand wieder eingesetzt, und weitere Verhand- lung zugelassen. Eben so wurde erkannt: 20. in der Ationssachc von dem Oberamts- gcrichte Wiblingen zwistl^en Johann Eble, Kronenwirth von Laupheim, Bekl., An- ten, nun Inten, und der freiherrl. von Welden'schen Gutsherrschast zu Groß- Laupheim, Kl., Lltin, nun Itcn> Bier- stcdgclds - Forderung betreffend ; desgleichen wurde: 26. Zn der Ationssachc von dem Oberamts- gerichte Waldsee zwischen Elisabethe Evtinger, von Mittel - Urbach > Lntin, Antin, nun Zntin, und Leonhard Nold, von Ärisheim, Mit - Lnten, Aten, nun Jäten, Bezahlung einer angeblichen Social - Schuld betreffend, btc Antin gegen die Purifikations - Sentenz vom 3s.März d. Z. restituirt, und zu Führung des ihr unterm 3*. Oktober 1821 nach- gelassenen Beweises zugelassen. Endlich wurde: 2-7- In der Ationssachc von dem Oberamts- gerichte Wiblingen zwischen Antonie Frank, von Dietenheim, Kl., Wieder- bekl., Antin, und Magdalenc Vogt, von da, Bekl., Wicdcrkl., Atin, gegenseitige Forderungen betreffend, die Ation wegen versäumter Nachfrist zu Eigreichung der Veschwcrdcschrist für. verlassen erklärt, und die Antin in die Prozeßkosieu ver- urtheilt. Stuttgart den 5o. Januar 182^ M a u cl e r. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. Nro. 7- Staats - und Regierungs-Blatt. I. Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete. Dienst-Instruktion für die König!. Kreis-Finanz-Kammer'». Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. ach dem Wir den Wirkungs-Kreis" der in den organischen Edikten vom *8. No- vember 1817 angeordneten Kreis-Finanz- Kammern durch verschiedene nachgefolgte Verfügungen näher bestimmt haben; so finden Wir Uns bewogen, zu Sicherung eines geordneten und gleichförmigen Ge- schö.ftSgangs,denselbengegenwärtlge.Disnst- Znsiruktion zu ertheilen, uud verordnen daher, nach Anhörung Unfers Geheimen Raths, wie folgt: 1. Abschnitt. Goschästsumfaiig. der Kreis-Finanz-Kammern. §. i.' Die Finanzkammern haben die unmit- telbare Leitung der Verwaltung des eigent- lichen Staatöeinkommens innerhalb des jeder derselben angewiesenen Kreisbezirks. Außer ihrem Geschäftsnmfange liegt die Leitung der direkten und indirekten Anfla- gen und der Verwaltung der Berg- Hütten- und Salz-Werke, welche bezie- 'hungsweise dem Steuerkollegrum rund Bergrath übertragen ist. Zn den Wirkungskreis der Finanzkam- mern fällt daher die Verwaltung aller nicht unter dieser Ausnahme begriffenen Zweige der Staatseinnahmen, ,und.vornämlich. der zum Kammergut gehörigen Domairren uüd . Rechte. Sie stehen unmittelbar unter dem Fi- nanzministerium, als'dessen vollziehende Organe, und sind den Eameral-. und Forst- -ämtern zunächst vorgesctzt. " §- 2. Im Allgemeinen äußert sich die A.Mts- thätigkeit der Finanzkarnrnerrr s) in der Sorge für die Anwendung der auf die Verwaltungsgegenstände der- selben sich beziehenden Gesetze, und Ver- ordnungen ; L) durch zweckmäßige Verfügungen in .Absicht auf die Erhaltung, Benützung und Verbesserung der ihrer Aufsicht an- vertrauten Einkommensguellen; c) durch die Sorge für die Erfüllung.der auf letzteren haftenden Lasten.und Ver- bindlichkeiten ; <1) durch Anwendung einer zweckmäßigen Sparsamkeit in den von ihr wahrzu- nehmenden Ausgaben; e) durch genaue Aufsicht auf die unter- . geordneten Beamten, eauch Belehrung und Zurechtweisung derselben; 5) durch Ausführung der von den geeig- neten höheren Behörden ergehenden Weisungen und Befehle. §.3. Zm Besonderen gdhören zu dem Ge- schäftskreis der Finanzkammern: A) Alle Verfügungen in Beziehung auf „die Erhaltung >des ihrer Verwaltung . anvertrauten Staatsguts in seinem we- sentlichen Bestände, namentlich: !.) Sorge für Herstellung und fortwäh- rende Ergänzung der angeordneten .Amtsgrundbücher und der einzelnen Znventarien nach Anleitung der Rech- nungs-Instruktion vom 3i. Mai 1819, so wie für Erhaltung und sorg- fältige Aufbewahrung der Lagerbü- cher und sonstigen Grund-Doku- mente. 2. ) Anordnung der Erneuerung un- brauchbar gewordener Beschreibungen über Besitzungen, Rechte und Gefälle, und zwar, wenn der Beamte nicht hiezu verbunden, sondern der Auf- wand auf die Amtskasse zu überneh- men ist, nur nach vorgangiger Ge- nehmigung des Finanzministeriums. 3. ) Sorge für Erhaltung des dem Staate gehörigen Eigenthums an Ge- bäuden, Gütern, Forsten rc. in gu- tein Anstande und für Sicherstellung ihrer Gränzen; deßgleichcnfür Liquid- Erhaltüng der Rechte und Gefälle. 4.)'; Wahrung der Rechte des Fiscus überhaupt; Verfolgung streitiger An- sprüche auf dem Rechtswege, in den nach! der Verordnung vom 7-Rovem- - ber 1818 (Regierungs-Blatt S. 609) für die Finanzkammern geeigneten Fällen, Einführung der Appellation bei dem höheren-Gerichte ,, Abschlie- stung von Vergleichen in zweifelhaften Fällen; alles dieses jedoch unter be- sonderer Genehmigung des. Finanz- - Ministeriums. Die Wahl der Rechts- Anwälde und die Ergreifung der Ap- -- pellation bleibt den Kammern über- lassen ; sie haben aber über den Stand • der anhängigen Prozesse dem Finanz- Ministerium vierteljährliche Ueb ersieh- - ten worzulegeim- §> 4« - L) Die unmittelbare Leitung der Auf-' sicht über die Benützung des Staats- guts, namerttlich: ; i.j der Domainen an Gebäuden, ge-- sihlossenen Malereien' oder einzelnen Feldgütern, Seen und Fischwassern, , Schäfereien, Bädern und Gesund- bronnen > Keltern, Fruchtkästen,. Aehcnd - Schemen, Bierbrauereien - ■ Branntwein - Brennereien, Mühlen, Iiegelhütten ic., soweit 'sie nicht an- dern Behörden ausdrücklich zugewie- sen sind, wie z. B. einzelne Augchö- rungen der Salinen, Eisenwerke rc. insbesondere: a) Anordnung und Leitung der Ver- pachtungen und Genehmigung der im Aufstreiche und in der gesetzli- chen - Form abgeschlossenen Pacht- verträge.. 8) Beurtheilüng und Behandlling der •’ Nachgebote nach der Verordnung vom 8. Zanuar 1821.. 0). Verlängerung der Pachtverträge ■ mit den vorherigen Pächtern, nach den noch zu ertheilenden besonderen - Vorschriften. 8) Prüfung der neua'üsgefertigten ° Pachtbriefe und Sorge für Einle- gung und Aufbewahrung der Pacht- Cautidncn. e) Leitung und Aufsicht über die mit' Genehmigung des Ministeriums an- geordneten Selbst - Administrationen 5 von Staatsgütern, und t) Leitung der ungeordneten unmittel- - baren Domainen-Inspektion.'. ; §- 5. 2) Der Forste und Jagden nach Maß- I gäbe der Verordnung vom 26. Fe- bruar 1622. Insbesondere a} Anlegung der Holzschläge und Lei- tung der Holzfällungen nach den ,' durch den Forstrach ausgestellten Nutzungs-Planen, in so fern sich keine Anstande hiebei ergeben. Letz- tere sind durch Rücksprache mit den: Forstrache zu erledigen, oder, im Falle sich die Kammer mit ihm nicht vereinigen konnte, dem Finanz-Mi- nisterium vorzulegen- b) Bestimmung der Verwendung des. erhaneuen Holzeö und der sämtli- chen Forst-Erzeugnisse; namentlich Verwerthung des Materials und Regulirung der Preise des Holzes und der Forst -Neben- Nutzungen; Erkenntnis; über die dießfallsi'gen Verkaufe und Verleihungen. c) Ausführung der Wald - Eulturen und Abschließung der deßhalb erfor- derlichen Accorde. d) Bestimmung der bei Wald - Aus- flockungen anzusetzcnden Surrogat- Gelder für entgehende Wildfuhr und Ackerich - Nutzung. e) Aufsicht und Leitung des Betriebs und der Verwaltting der Flößereien, Holzgarten, Torfgruben; Reguli- rung der Verkaufs-Preise rc. rc.' £) Aussicht über die Verwaltung der Jagden, Genehmigung der Jagd- Pacht - Accorde, Erkennung über Iagdgerechtigkeiten der Gemeinden, Korporationen , Privaten rc., Erle- digung der Anstande bei Koppel- jagderr; Regulirung der Surrogat- Gelder für Hunde - Ausflockung und Genehmigung der Ablösungs - Ver- trage hierüber nach Maßgabe der gesetzlichen Normen; Verwendung tind Bcrwerchung der Jagd-Nutzun- gen rc. rc. . §. 6. 3.) Der Zehnten und Theilgebühren an Frucht, Wein, Heu und Oehmd, namentlich: s) Anordnung und Genehmigung der Zehent- Verleihungs-Accorde, und zwar in Ansehung der Fruchtgcfälle auf ein oder mehrere Jahre, in An- sehung der Weingefälle aber in der Regel nur auf längere Zeit und an die Gemeinden nach den dißfalls be- stehenden besonder» Vorschriften, b) Genehmigung des Selbst-Einzugs von Frucht-rc. Zehnten, wenn solche nicht in angemessenen Preisen ver- pachtet werde;:, 'und besonders wenn 123 gegrüttdeter Verdacht einer Collusion gegen die Zehentherrschaft vorliegt; Leitung des Selbst - Einzuges der Wein-Zehnten, welcher bei diesen in der Regel eintritt, wenn sie nicht durch mehrjährige Verpachtung um den Werth des vorherigen Ertrags nntergebracht werden. «) Erkennung- über gesetzlich erlaubte Ablösung einzelner Zehent-Gefälle nach den in dem Gesetze hierüber gegebenen Bestimmungen, unter vierteljähriger Berichts - Erstattung hierüber an das Finanz - Ministc- tium, d) Erkenttting über Anstandsfalle bei den nach der Verordnung vom 21. No- vember 1821 von den Cameraläm- tern abhängigen Concessions-Erthei- lungen zu Cultur - Veränderungen von Gärten, Ländern, Ackern und Wiesen, deßgleichen über Austands- fälle wegen des Ansatzes eines Ablö- sungs-Capitals für den entgehenden Zehenten bei Aufführung neuer Ge- bäude auf geballten oder ungebautcn Grundstücken, Corrcessions - Erthei- lung zu Anlegung neuer Weinberge, wenn erhebliche Gründe dafür spre- chen. ' §♦ 7* 4.) Gefalle aus Lehens - und Zinögü- tern, als: s) Regulirung der Laudemien, so weit sie nicht drirch Lagerbücher oder Her- kommen auf gewisse Summen festge- stellt — und daher durch die Camc- ral-Verwalter für sich anzuseßen sind. b) Aufsicht auf die Benützung der Froh- nen und Regulirung der Gegenlei- stungen an die Frohnpsiichtigen, wenn solche nach Lagerbüchern oder Obser- vanz Statt finden, und dabei An- stände vorwaltcn. c) Erkennung über Verträge wegen Verwandlung angemessener Frohnen .in gemessene, oder der Natural-Froh- nen in Geld-Surrogate. 6) Erkennung über Vertrage wegen Verwandlung unständiger Abgabcu und der Laudemien in jährliche stän- dige Abgaben. e) Erkennung über die Ablösungs-Ver- träge wegen der gesetzlich ablösbaren Grund-Abgaben an Laudemien, Frohnen und Frohngeldern, Gülten und Geldzinsen; über Gesuche um Ablösung anderer als der gesetzlich ablösbaren Grundgefälle ist, wenn besondere Umstände dafür sprechen, an das Finanz - Ministerium zu be- richten, auch sind diesem vierteljähr- liche Uebersichten über die genehmig- ten Ablösungs-Verträge vorznlegen. f) Erkennung über die Anstände bei Falllehen - Vertragen und über die ■ Verwandlung der Falllehen in freies Eigenthum ( Allodisication ) nach. Maßgabe, der, dißfalls bestehenden, gesetzlichen Vorschriften und unter Rücksprache mitder betreffenden, Kreis-Negierung in,den, hiefür ge-, eigneten Fällen.. §. 8. C) Die Mitaufsi'cht auf die Erhaltung der - Ho hei t s - R e ch t e und Wahrung der, hieraus fließenden Einkünfte, nament- lich : i.) Sorge für die Ausübung der ver- schiedenen Finanz - Regalien, als: Ansetzung des Neubruchs-Zehenten, der. hergebrachten- Forsizinse, Einzie- hung der lagerbüchlichcn Weg- und B ücken -Gelder, so weit solche noch ■ beste! eu, der Wasserzinse u. s. w.,, desgleichen für die Anwendung des, fiskalischen Heimfall - Rechts,, Erb- rechts rc. in vorkommenden Fällen; , Aufsicht auf den richtigen Einzug, und Verrechnung der Abzugsgebüh- ren,,. in so weit sie noch anwendbar sind, derKrden-Aufnahine und Schutz- Gelder,, der Schutz - und Schirm- gelder von Ausländern, der Gebüh- ren für Privilegien und die von den Kreis - Regierungen zu crtheilenden verschiedenen Concessionen, abgesehen jedoch von den Concessionen zu Wirth- schaften und dcrgl. hinsichtlich wel- cher.das,Steuer-Collegium die Ver- rechnung der Conccssions - Gebühren wahrzunehmen hat; Aufsicht auf den Bezug der Gebühren für Anlegung neuer Feuerwerk - Stätten und Auf- führung neuer Gebäude, wo solche lagerdüchlich oder durch eine rcchts- beständige Observanz begründet sind; 3.),. Sorge für den Einzug und die Ver- rechnung der, von den Oberamtsge- richten und, höher» Gerichtöstellen, desgleichen von den Regierungs-Fi- nanz- und Forst-Behörden, so wie von den Oberämtern-erkannten Con- fiskationen und Geldstrafen,, jedoch mit Ausnahme derjenigen, welche in die Verrechnung der indirekten Steu- ren gehören, und mit. Rücksicht auf die in. dem,Verwaltungs-Edikt, vom i. Marz 1822. §. 107. enthaltene Bestimmung, nach welcher die von Oberamts wegen angesetzten Disci- plinar - und Polizei - (einschließlich 120 der Mühl-) Strafen, wenn sie zehn Thaler nicht übersteigen, den Amts- Pflegen zufallen; 4.) Sorge für die richtige Verrechnung der Amts- und Gerichts-Sporteln. §. 9- D) Die Aufsicht auf die ordnungsmäßige Erhebung und Behandlung der Frucht- und Wein-Gefälle, und auf die an- gemessene Verwendung 'und Verwer- thung der Vorräthe. s) Erhebung und Behandlung. 1. ) Aufsicht über den richtigen Einzug der Frucht- und Wcingefälle in gu- ter Qualität, und über zweckmäßige Absonderung der Vorräthe von un- gleicher Beschaffenheit; 2. ) Erkennung über Gesuche um Ver- wechslung von Frucht- Gefäll- Schul- digkeiten einer Sorte in eine andere, z. B. Rocken in Dinkel rc. 3. ) Erhaltung fortwährender Uebersicht über die Frucht- und Weinvorräthe auf den Grund jährlicher Ertrags- Tabellen, und genaue Controlirung des Erfunds bei dem jährlichen Nach- messen (Sturz); in beiderlei Bezie- hungen, sowohl über den jährlichen Ertrag als die Sturzvorräthe, sind dem Finanzministerium zur geeigne ten Zeit jährliche Uebersichten vor- zulegen. 4.) Aufsicht auf zweckmäßige Behand- lung und Erhaltung der Vorräthe durch sorgfältiges Aufspeichern der Früchte, Reinhaltung der Speicher u. s. w. §. r». ü) Verwendung und Verwerthung, ein- vernehmlich mit der Staatshauptkas- sen-Verwaltung, insofern von dieser die allgemeinen Verfügungen wegen : des Verkaufs ausgehen. (Verordnung vom 19. August 1822.) aa) Hinsichtlich der Früchte: 1. ) Aufsicht über die gehörige Abrei- chung der als Elementar -Aufwand von den Finanzkammern selbst an- zuweiscnden Fruchtbesoldungen so- wohl, als der von der Staatshaupt- kasse an die Cameralämter unmit- telbar anzuweisenden und von die- sen den Finanzkammern in den son- stigen periodischen Berichten anzu- zeigenden übrigen Besoldungen, der Pensionen und Gratialien an Früchten. 2. ) Sorge für die angemessene Be- friedigung des Früchtenbedarfs der Civilliste, des Militairs, der Land- Beschäler- und Gestütts-Anstal- xs6 teil; namentlich Unter - Anweisung desselben nach den von der Staats- Hauptkassen-Berwaltung den Kreis- Finanzkammern halbjährig mitzu- theilendcn Hauptanweisungen und Verfügung dißfallsiger Abänderun- gen im Laufe des Halbjahrs hin- sichtlich der abgebenden Beamtun- gen auf das von den empfangenden Behörden an die betreffende Kreis- Finanzkammcr unmittelbar zu rich- tende Ansinnen. 3.) Einziehung monatlicher Ueber- sichten von den Cameral-Aemtern über die verkauften und vorräthi- gen Fruchte, mit Anzeige des eige- nen Erfordernisses und des dispo- niblen Ueberrests, der laufenden Preise, der Brodta.rcn, der Aus- sichten auf künftige Erndten, und anderer auf den Fruchthandel ein- wirkenden Verhältnisse. 4-) Schleunige Mittheilung des Er- gebnisses der monatlichen Ucber- si'chten ( 3 ) an die Staatshaupt- kassen - Verwaltung , welche den Finanz-Kammern die Anordnun- gen des Finanz-Ministeriums we- gen des Frucht-Verkaufs im Allge- meinen von Zeit zu Zeit zugehen läßt, und zwar in der Art, daß jede Finanz-Kammer auch von den in den übrigen Kreisen angeordne- ten Verkäufen Kenntniß erhält. 5.) Anordnung der Frucht-Verkäufe im Einzelnen, je nach Umständen, entweder aus freier Hand, oder im Aufstreiche, und zweckmäßige Lei- tung derselben mit umsichtiger Be- achtung der Verhältnisse und unter genauer Aufsicht auf die aussühren- - den Beamten. §. dir) Hinsichtlich des Weins: 1. ) Zeitliche Einziehung der sogenann- ten Vorherbst - Berichte, oder der Schätzungen der muthmaßlichcn Ein- nahmen an Wein und der davon zu bestreitenden Ausgaben von den be- treffenden Cameralämtern. 2. ) Vorlegung der Ergebnisse dieser Berichte an das Finanz-Ministerium einige Wochen vor dem Eintritt der Weinlese, mit Berechnung des zu er- wartenden Ueberschusses, oder des er- forderlichen Zuschusses für Ausgaben, in Ansehung welcher die Weingegend, wo sie angesprochen werden können, zu bezeichnen ist. 3. ) Ausführung der hierauf ergehenden allgemeinen Anordnungen des Finanz- Ministeriums wegen der Abgaben an Besoldungen rc. und der Verkäufe unter den Keltern, deßgleichen wegen der etwaigen Einkellerungen. 4. ) Sammlung und gleichbaldige Prü- fung der von den Camcralämtcrn nach Maßgabe der Verordnung vom 17. Oktober 1822 einzusendenden Herbst-Rechnungen, und Vorlegung des Ergebnisses derselben an das Finanz - Ministerium. 5. ) Leitung der Verwendung und des Verkaufs der eingekellerten Weine rc. nach den durch die Staatshaupt-Kas- sen - Verwaltung den Finanz - Kam- mern dißfalls zukommenden Eröfnnn- gen. 6. ) Einziehung vierteljährlicher Berichte über die außer dem Herbst verkauften und vorräthigen Weine, mit Anzeige der auf die Preise einwirkenden Ver- hältnisse, von den Cameralämtern, und 7. ) Mittheilung des Ergebnisses dieser Ueberstchten an die Staatöhauptkas- sen - Verwaltung. §. *2. E) Die Prüfung, Ermäßigung und Zah- lungs - Verfügung des gesummten Elementar-Aufwands bei den, den Fi- nanz-Kammern untergebenen Aemtern innerhalb der in den Special-Etats festgesetzten Summen, jedoch mit Aus- nahme neuer fortwährender Ausgaben, welche jedenfalls höherer Genehmigung bedürfen. Zu dem Elementar - Aufwand gehö- ren, neben den auf dem Eigenthum des Staats Haftendxu Grundlasten und gewissen Besoldungen, folgende einzelne Ausgaben: 1. ) Diäten und Reisekosten in Verwal- tungs - Angelegenheiten der einzelnen Aemrer, 2. ) Prozeßkosten, 3. ) Natural - Verwaltungskosten, 4. ) Verleihungs - oder Selbstverwal- tungs - Erhaltungs - und Besserungsf Kosten der Güter rc. 6.) Keltern - und Herbstkosten, 6. ) Zehent-Verleihungs - und Einzugs- Kosten, 7. ) Gült-Erhebungs-Kosten, Abgaben an Frohn- und Gültpflichtige, 8. ) Kosten von den, mit höherer Ge- nehmigung ungeordneten Renova- tionen und Registratur - Einrichtun- gen, so wie Steinsatz - und Unter- gangs - Kosten; ferner in Ansehung der Forst- und Jagd - Verwaltung: 9. ) Wald - Culturkosten, welche einer vorgängigen Prüfung des Forstraths unterliegen, 128 10. ) Holzhauer - Löhne - 11. ) Kosten der Wegarbeiten, der Wild- sulzen, Sohlen, Richtstätten rc. 12. ) Forstgerechtigkeits - Abgaben für Mühlen, Jagd-Deputate rc. 13. ) Kosten wegen Ausübung der Forst- gerichtsbarkeit. §. i3- ■ F) Die Sorge für Erledigung der Activ- Auöstände fowohl, als der Passiv- Rükstände, welche sich auf die — der Aufsicht der Kammern anvertrauten Verwaltungs - Gegenstände beziehen, insbesondere: 1. ) Prüfung der Ausstands - Verzeich- nisse und Ertheilung der ndthigcn Weisungen an die Beamten. 2. ) Bewilligung von Vorgfristen oder Zerschlagung der Schuldigkeiten in Zieler gegen Leistung vollständiger Sicherheit, wenn die Schuld nicht über 3oo st. beträgt; Borgfristgesuche von größerem Belange sind dem Fi- nanz - Ministerium vorzulegen. 3. ) Bewilligung von Nachlässen, wenn es sich hiebei bloß um Anwendung von Verträgen oder von Bestimmun- gen der Lagerbücher und eines rechts- bestandigen Herkommens handelt. 4. ) Begutachtung der an das Finanz- Ministerium zu bringenden Nachlaß- Gesuche, wenn die Anwendung jener Bestimmungen zweifelhaft ist, oder ein Nachlaß bloß aus Gründen der Billigkeit oder aus Gnade nachgefucht wird. Gesuche um Nachlaß von Inqui^ sitions- und Azungs-Kosten sind bei den Justiz stellen anzubringen, von welchen sie dem Justiz - Ministerium vorgelegt werden, das sodann mit dem Finanz-Ministerium Rücksprache darüber nimmt. 5. ) Erkennung üft'er Abverdienung von Ausftänden an Strafen und Inquisi- tions-Kosten, welche in Geld nicht einzubringen, gleichwohl aber zur Niederschlagung nicht geeignet sind. 6. ) Genehmigtmg der Accorde über theilweise, baare oder zielerweise Be- zahlung von Ausständen an Strafen, Inquisitions-Kosten und dergl. gegen Nachlaß des Ueberrests, wenn zu vollständiger Erhebung keine nahe Aussicht vorhanden ist, und für accor- dirte Zieler Sicherheit geleistet wird. Erkennung über Abgangs-Verrech- nung von Ausständen, deren Bezah- lung auf keine Weife mehr zu hoffen, und auf deren bald möglichste Entfer- nung aus den Ausstands - Verzeich- nissen aller Bedacht zu nehmen ist. 129 L.) Erkennung und Verfügung in Fäl- len, wo die Uneinbringlichkeit eines Gefälls oder Ausstands einem Ver- säumnisse des Beamten zuzuschreiben ist. §- *4. G) Die Leitung und Controle des Etats- Kassen - und Rechnungswesens bei den, den Kammern untergeordneten Verwal- tern und ihren Untcrrechnern, vorbe- haltlich' der der OberrechNungs - Kam- mer durch die Verordnung vom i5. De- cember 1818 übertragenen Oberaufsicht; namentlich 1.) Prüsimg der von den Beamten ge- fertigten Jahrs-Etats und Sorge für die Beobachtung derselben nach erfolg- ter Richtigstellung dllrch die Qberrech- nungö-Kammer; Aufsicht gegen Ueber- schreitungen der Etatssätze durch Buch- führuilg über die angewiesenen Aus- gaben; Berichts - Erstattung an das Fillanz - Ministerium in Fällen, wo durch unvermeidliche Ausgaben die Etatssätze überschritten werden müssen; a0 Ausübung der unmittelbaren Casscn- Cvntrole gegen die Verwalter, mittelst Prüfling ihrer periodischen Cassen- Berichte und Beobachtung des Ganges der Cassen- Verwaltung während des Rechnungs - Laufs; 3. ) Abnahme der Rechnungen nach dem Zahresschlüß; Sorge für jährliche Re- vision der Cassen nach der: Resultaten des Abschliisses, und für Einhaltung des zur Rechnungs - Einsendung gege- benen Termins; Erkennung über Frist- verlängerungs-Gesuche, und Ahndung unerlaubter Verzögerungen; 4. ) Sorge für »»verweilte nnd zweck- mäßige Prüfutlg der Rechnungen, so wohl nach dem Calcul als nach all- gemeinen und besonders vorgeschrie- bencn VcrwaltungS - Grundsätzen ; 5. ) Ertheilung der nöthigen Rezesse und Erledigung der Rechner; Verfügung der Ausfolge der Cantionen von abgc- kommenen und absolvirterr Bealilten; 6. ) Jedesmalige Allzeige von entdekten Kassenresten und Veruntreuungen der Rechner an das Finanz- Ministerium und halbjährliche Berichts - Erstattilng über solche bei bcti Gerichten zur Erle- digung anhängige Fälle. §. i5. H) Zn Beziehung auf Ausgaben für all- gemeine Staatszwecke: 1.) Die Leitung des gesummten Hoch- bauwesens an Staatsgebäuden, ohne Rücksicht auf ihre Bestimmung zu all- gelneinen oder besondern Zwecken der Verwaltung, nach den dießfallstgen Bestimmungen, namentlich: a) Sorge für terminmäßige Einsendung und Prüfling der Bauübcrschläge (Voranschläge) mit Hinsicht auf die Verbindlichkeiten der Nutznießer rc. L) Herstellung der jährlichen Bau-Etats und Genehmigung der Ueberschläge, m so weit sie nicht neue Bauten, oder einzelne über 1000 fl. kostende Re- parationen betreffen. c) Prüfung der Kostenverzeichnisse über die ausgeführten Bau-Reparationen und neuen Bauten (Vau - Constgna- tioncn) und Genehmigung derselben, so weit sie den Etat nicht übersteigen. Dem Finanzministerium sind vor- zulegen : die jährlichen Bau - Etats, die Vau - Ueberschläge von Rcpara-' tionen, die einzeln mehr als 1000 ff. kosten, und die über neue Bauten ohne Ausnahme, so wie diejenigen Fälle, wo die prinzipale oder subsi- diäre Bauverbindlichkeit zweifelhaft ist; die Kostenverzeichniffe, welche Etats - Ueberschreitungen enthalten; jährliche Ueberstchten über die durch die Kammern genehmigten Bauko- sten, und besondere Verzeichnisse über den jährlichen Aufwand für die Apa- nage - Schlösser. §. *6, 2.) Die Leitung der Verrechnung der bei der Staatskasse nur summarisch, bei den Cameralämtern aber speziell in Verrechnung kommenden Besoldungen für Geistliche uild Schullehrer, wegen deren Veränderung und Anweisung die Vorgesetzten Dienst-Behörden (das evangelische Conststorium, der katho- lische Kirchenrath und der Studien- rath) das Erforderliche den Fiuanz- kammern zur Weisung an die Eame- ralämter mitzutheilen haben. Uebcr die vorgcgangencn Verande- rungen in der Größe der Gehalte sind durch die Kammern mit dem Schlüsse jeden Etats -Jahrs Ueberstchten an die Oberrechnungskammer einzusenden. §. *7- 3) Die Sammlung und Einsendung der Verzeichnisse über denjenigen Auf- wand, welcher durch das Finanzmini- sterium auf dicStaatshauptkasse artzu- weisen ist, und zwar: a) über Kanzleikosten und Postgelder vierteljährlich; d) über .das Brennholz für die Kanzlei jährlich; sodann c) im Einzeliren die Rechnungen über Umzugskosten, Diäten und Reiseko- ftcn rc. , insofern diese nicht zum Ele- mentar- Aufwand gehören. Uebrigens sind Diäten und Reise- kosten-rc. Rechnungen von Collegial- Mitgliedern der Finanzkammern je- denfalls dem Finanzministerium zur Genehmigung vorzulegen. §..'8. 1) Einwirkung und Aufsicht auf die unter- geordneten Organe der Finanzverwal- tung , insbesondere i.) Disciplinar- Aufsicht auf die unter- gebenen Beamten und Diener im All- gemeinen, und zwar unmittelbar auf die Cameralverwaltcr, Oberförster und Holzverwalter, und mittelbar durch diese auf die denselben nachgesetzten Diener, als Eameralamts- Buchhal- ter, Cameral-Kastenknechte und Kü- fer, Unterpsteger, Gefäll - Einbringer, Güter - Aufseher, Haus - Verwalter, Amtsdienerrc., deßgleichen Forst-As- sistenten, Förster, Forstwarthe, Wald- schützen rc. Holz- und Torf-Inspekto- ren, Holzmesser rc. 2.) Beschleunigte Berichtserstattung an das Finanzministerium über die Be- setzung erledigter Stellen, mit alleini- . ger Ausnahme jener der Camcralamts- Buchhalter und Forst - Assistenten, welche von den Beamten dem Mini sterium unmittelbar vorgeschlagen wer- den , übrigens bei eigentlichen Staats- Diensten in Gemäßheit der §§. 45. und 44- der Verfassungs - Urkunde. 5.) Verpflichtung der neuangestellten Cameralverwaltcr und Cameralamts- Buchhalter, der Oberförster und Forst- Assistenten. Die Verpflichtung der übrigen un- tergeordneten Beamten und Diener ist durch die Cameralverwaltcr und Ober- förster vorzunehmen. 4. ) Sorge für ordnungsmäßige Ueber- gabe und Uebcrnahme der Aemter, für Ordnung und Erhaltung der Amts- Registraturen, und für Einlegung und Verwahrung der Dienst-Cautionen. 5. ) Bestellung der Amtsverweser in den eintretenden Fällen, jedoch mit Aus- nahme derjenigen für Cameral-Ver- walter und Oberförster auf eine Dauer von mehr als 4 Wochen; Anzeige an das Ministerium von alten denjenigen Amtsverwesereien, welche neben der gewöhnlichen Besoldung mit einem be- sondern Aufwand für die Anuskasse verbunden sind, oder über 5 Monate dauern; Vorschläge wegen Bestellung von Amtsverwesern für Cameral- Verwalter und Oberförster auf eine Dauer von mehr als 4 Wochen. i5* 6. ) Verfügung der periodischen Aemter- Visitationen bei den Camera! - und Forstamtern nach Maaßgabe der be- stehenden Verordnungen; Berichtser- stattung über den Erfund an das Fi- nanz-Ministerium; Anordnung außer- ordentlicher Untersuchungen, wo solche als nöthig erscheinen, und alsbaldige Anzeige hievon an das Finanz-Mini- sterium. 7. ) Belehrung und Zurechtweisung der Beamten, Beilegung und Entscheidung von Streitigkeiten unter ihnen, Rü- gung von Versäumnissen und Bestra- fung von Dienstverfehlungcn innerhalb der Granzen der den Kammern im All- gemeinen eingerauinten Strafbefugniß. Gefängnißstrafen können jedoch von den Finanzkammern nur gegen Amts- diener, Aufwärter und andere derglei- chen geringere Diener verfügt werden. 8) Aufsicht gegen unbefugte nnd über- mäßige Anrechnungen der Beamten, gegen das verbotene Geschenk-Geben und Nehmen, und gegen unbefugten Emolumenten - Bezug. Uebertretun- gen dieser Verbote, so wie wahrheits- widrige Angaben in den Kostenzetteln sind dem betreffenden Gerichtshöfe zu Einleitung der Untersuchung und zur Bestrafung zu überweisen. 9.) Anträge an das Finanzministerium wegen Suspension, Versetzung, Zurück- setzung, Entlassung oder Pensionirung der untergeordneten Beamten und Die- ner, und, wenn Gefahr auf dein Ver- zug haftet, einstweilige Untersagung der Amtsverrichtungen, wovon aber dem Finanzminister'unn sogleich An- zeige zu machen ist. io) Schätzung der Beamten in der ge- setzlichen Ausübung ihres Berufs und der Burger gegen Beeinträchtigungen und Bedrückungen der Beamten, so- wohl auf Anrufen der Bcthciligten als von Amtslvcgen, wenn die Kammern auf eine glaubhafte Art Kunde hievon erhalten. 11.) Jedesmalige Anzeige von Todes- fällen der Beamten sowohl, als gerin- gerer Diener an das Finanz-Mini- sterium; jährliche Einsendung einer kurzen Uebcrsicht der in den Personal- und Conduite-Verhältnissen der Ca- mera!- und Forstbeamten sich ergeben- den Veränderungen, als Beilage zu dem gewöhnlichen Zahrsberichte, um hienach die Personal-Listen bei dem Ministerium zu ergänzen. §. *9* K) Ausübung der den Finanz-Kammern (durch.die Verordnung von: 8. Mai i33 1818) eingeräumten Strafgewalt in- nerhalb der gesetzlichen Gränzen von 20 Reichsthalern Geld oder 14 Tagen Gefängniß, und zwar 1-) Ahndung der Uebertretungen der von den Finanz - Kammern respicirten Fi- nanz- und Forstgesetze, in so weit die durch dieselben verwirkten Strafen das den Oberamtmännern und Oberför- stern zukommcnde Strafmaß überstei- gen, oder in so weit sie wegen zweifel- hafter Beurthcilung des Falls von den angeführten Lokal-Stellen zur höheren Entscheidung vorgelegt werden; r.) Erkennung über die Rekurse gegen die von den Oberamtern und Forstam- tern wegen Vergehen der gedachten Art angesetzten Strafen, auch Entschei- dung über die Verwandlung solcher Strafen; 3.) Vorlegung derjenigen Fälle an das Finanz-Ministerium, in welchen die mildernde Abänderung einer solchen Strafe zwar nicht nach strengem Rechte begründet erscheint, welche sich aber gleichwohl aus Billigkeits - Gründen zur Empfehlung im Wege der Gnade eignen; 4-) Verweisung der das Strafmaß der Finanz-Kammern übersteigenden Fälle an die Gerichtsbehörden. In Ansehirng der den Beamten Unse- rer Hof-Domainen-Kammer, des stan- desherrlichen und ritterschaftlichen Adels eingeräumten Ausübung der Forstgerichts- barkeit bilden die Finanz-Kammern eben- falls die höhere Straf- und Rekurs - Be- hörde in der Punkt 1. und 2. angegebe- nen Weise. §. 20. Ausgeschlossen von der Amts-Vefugnifi der Finanz-Kammern ist im Allgemeinen die eigene Erlassung neuer gesetzlicher Vor- schriften und organischer Anordnungen, so wie die Festsetzung neuer Verwaltungö- Grundsätze. Es steht ihnen aber frei, begründete Anträge und Vorschläge Zu neuen Anordnungen und Einrichtungen, und zur Verbesserung der bestehenden in Beziehung auf Gegenstände ihres Wir- kungs-Kreises an die Vorgesetzte Behörde zu bringen. §. 2 1. Außerdem unterliegen, neben den bei Abhandlung der einzelnen Amtsbcfugnisse der Kammern bereits oben vorbehaltenen Fällen, noch insbesondere der höheren Ge- nehmigung : 1. ) Die Ertheilung neuer Dienst-In- struktionen und allgemeiner Weisun- gen für die Beamten. 2. ) Die Erledigung von Anständen bei i34 Anwendung zweifelhafter, einer au- thentischen Erklärung bedürfenden Ge- setze, Verordnungen und Vorschriften. 3. ) Ausnahmen von bestehenden Gesetzen und Vorschriften, so wie von den an- genommenen Verwaltungs - Grund- sätzen, namentlich auch die als Aus- nahme von letzter» anzusehende Selbst- • Verwaltung von Staatsgütern und Gewerben. 4. ) Privilegien und Gnadcnsachen, na- mentlich Ertheilung von ständigen oder unständigen Gratialien, Unterstützun- gen an Verunglückte durch Nach- lässe rc. 5. ) Bewilligung von Dienstgchalten und Pensionen, Vermehrung, Verminde- rung oder andere Veränderung der- selben ; deßgleichen Ertheilung von Be- lohnungen und Gratifikationen an Angestellte. 6. ) Alle Grundstocks - Veränderungen» als: Vertauschungen, Verkäufe, und andere Veräußerungen von Bestand- thcilcn des Staatsguts, Uebernahme neuer Lasten auf dieselbe, desgleichen Ankäufe und andere Erwerbungen, Ablösung von Lasten, mit bedeutendem Aufwand verbundene Einrichtungen für eine andere Benüzungsart eines Staatsguts. Ausgenommen sind allein die den Finanz-Kammern ausdrücklich einge- räumten, gesetzlichen Gefäll- rc. Ablö- sungen und die denselben übertragene Abkaufung von Pasfivgülten bis zum Betrag von 10 fl. einschließlich, worü- ber dem Finanz-Ministerium blos pe- riodische Anzeigen vorzulegen find; auch bleibt den Kammern die Aufsicht über den Einzug und die Auszahlung von Grundstocksgeldern. 7. ) Gegenstände, welche die Gesamtheit des Königreichs angehen, und deswe- gen eine in das ganze Land zu erlas- sende Verfügung erfordern, z. B. Erndte- und Herbst-Generalien. 8. ) Gegenstände, die zwar an sich in der Competenz der Finanz-Kammer eines Kreises liegen, jedoch zugleich noch an- dere Kreise berühren , und durch ge- genseitige Vereinigung der betreffenden Kammern nicht erledigt werden können. 9. ) Gegenstände, welche sich auf Ver- hältnisse gegen das Ausland beziehen, in so fern von einer Veränderung die- ser Verhältnisse die Frage entsteht, oder in so fern die Umstände eine höhe- re Einschreitung oder die Anwendung von Maßregeln, wozu die Finanz- Kammern nicht beftigt sind, nothwen- dig machen. i35 Die Finanz- Kammern können aber auch in Fällen, welche höhere Geneh- migung erfordern, nöthigenfalls pro- visorische Maßregeln ergreifen, nur haben sie dem Finanz - Ministerium davon unverzügliche Anzeige zu ma- chen. §. 22. Die Knüs - Finanz - ^Kammern haben überdieß, wenn auch eine besondere Ver- fügung der höheren Stelle nicht nothwen- dig ist, dem Ministerium alle Vorfälle und Ereignisse anzuzeigen, deren Kenntniß demselben von Wichtigkeit seyn nnrß; zum Beispiel: alle bemerkenswertste Ereignisse und Erfahrungen im Gebiete der Land- wirthschaft und der Gewerbe, Verheerun- gen der Feldfrüchte durch Hagel, Ueber- schwemmung, Frost rc., Beschädigungen des Staats - Eigenthums durch Brands Überschwemmung rc rc- ss. Abschnitt. Geschäfts-Behandlung und Verhältnisse des Col- legial- Personals.. §. >3. Die oberste Leitung der Geschäfte, des Ganges und der Formen derselben bei den Finanz-Kammern steht dem Director zu. Ihn vertritt in Verhinderungsfällen der älteste Rath, wenn über die Amts- Verweserei nicht anders verfügt wird. Von Verhinderungen des Directors, die langer als vierzehn Tage dauern, ist jedesmal dem Ministerium Anzeige zu machen. §. 2 4. Die an die Kammer entlaufenden Ge- genstände werden auf der Registratur in das Geschäfts-Diarium eingetragen, und, mit den Voracten versehen, dem Director vorgelegt. §. -5. Zum Behuf der Vertheilung der Ge- schäfts-Gegenstände unter die Referenten hat der Director eitle Norm nach Mate- rien festzusetzen, wovon dem jährlichen Verwaltungs-Berichte an das Ministe- rium eitle Uebersicht beizulegen ist- Nach dieser Norm (Geschäfts-Theiler) werden die entkommenden Gegenstände chell Collcgial-Mitgliedcrn zur Bearbeitung zugewiesen; im Jweifelsfalle bestimmt der Director den Referenten- Indessen ist der Director befugt, nicht ltur in ein- zelncn Fallen eine Ausnahme von der festgesetzten Geschäfts - Vertheilung eintre- teil zu lassen,, sondern auch diese nach Er- forderniß der Umstände abzuändern. 5 iöo Jedes Collegia!-Mitglied hat sich daher auch mit den Geschäfts-Zweigen außer sei- ncm gewöhnlichen Referat-Theile so viel möglich bekannt zu machen. §. 26. Die Geschäfts - Behandlung ist in der Regel collegialisch. Zur Erleichterung des Geschäftsgangs wollen Wir jedoch gestatten, daß folgende Gegenstände vom Direktor allein, oder mit Zuziehung des ordentlichen Referenten (bureaumäßig) erledigt werden können, als: 1. ) Anzeigen und Berichte an das Mi- nisterium, welche kein Gutachten, son- dern nur die Mittheilung historischer oder aktenmäßiger Notizen zum Ge- genstände haben; s.) Vollziehung der Entschließungen der höheren Stellen durch. Erlasse an die untergeordneten Aemtcr, in so fcvit nicht zum Behuf der Vollziehung noch nähere Bestimmungen festzusctzen sind; 2. ) Mittheilungen an coordinirte Stellen, die entweder aktenmäßige Notizen, oder das Ersuchen um Aeußcrung enthal- ten; 4.) Einforderung von Berichten 'und Gutachten von untergeordneten Stel- len ;. 5. ) Weisungen an untergeordnete Stellen auf Anfragen und Berichte oder von Amts wegen, wenn solche die Vollzie- hung klarer Gesetze oder unzweifelhaf- ter Verwaltungs - Normen betreffen; 6. ) überhaupt die blos einleitenden und vorbereitenden Verfügungen, bei wel- chen die Art der Einleitung selbst nicht auf die definitive Entscheidung einen wesentlichen Einfluß hat, oder deren Bestimmung nicht eine vollständige Beurtheilung der Sache voraussetzt. Es ist jedoch in den angezeigten Fällen dann eine Ausnahme von dieser Behand- lungswcise zu machen, und sind dieselben ebenfalls einer collcgialischcn Berathung zu unterwerfen, wenn der Gegenstand oder die Ausführung wichtig und schwierig, oder es von Interesse ist, daß das ganze Colle- gium sogleich davon Kenntniß erhalte. §. 27. Uebcr die nicht collegialisch behandelten Gegenstände hat der Sekretär, der den Bureau-Dienst hat, an jedem Tage ein besonderes Protokoll auszufertigen, in welchem §) die Nummer des Haupt-Diariums, d) die Rubrik des Aktenstücks, c) der Inhalt der getroffenen Verfügung kurz angegeben ist. io? Die Einsicht dieses Protokolls uno der dazu gehörigen Akten steht zu jeder Zeit den Mitgliedern des Collegiums offen. §. 2». In Fällen, in welchen Gefahr auf dem Verzug haftet, oder wo der Erfolg einer Maßregel von Bewahrung eines Geheim- nisses abhängt, hat der Director sogleich auf seine Verantwortlichkeit, entweder allein, oder mit Beiziehung des ordentlichen Referenten die gccigtteten gesetzmäßigen Verfügungen zu treffen. Er hat aber neben dem, daß ein solcher Gegenstand, so bald cs thunlich, in das Bureau-Protokoll aufzunehmen ist, in der nächsten Sitzung, so fern die Bewah- rung des Geheimnisses nicht lungern Auf- schub fordert, die Sache unter Vorlegung der Akten dem Collegiurn vorzutragen. §- 29. Der Direktor und die einzelnen Räche sind besonders dafür verantwortlich, daß kein Gegenstand, bei welchem nach den vorstehenden Bestimmungen die bureau- mäßige Behandlung nicht eintreten kann, der collegialischen Berathung und Ent- scheidung entzogen werde. §. 3o. Der Referent ist für zeitige Bearber- trrng der Geschäfte, genatie aktenmäßige Darstellung der Thatsachcn und Verhalt nisse, wohlerwogene Würdigung und ge- setzmäßige Anträge verantwortlich. Sachen, die keinen Aufschtlb leiden, hat er vor andern ,zu bearbeiten, und. wo möglich in der nächsten Sitzung nach'der Zutheilung vorzutragen. Wenn derselbe in seinem Geschäfts fache, zu Sicherung der Verwaltung und Ein- haltung gleicher Grundsätze oder zu Ab- stellung von Mißbräuchen, Anordnungen nothwendig findet, so hat er solche, auch ohne höhere Veranlassung, von Amts m wegen in Antrag zu bringen. §. 3*. Die Anträge der Referenten sind von diesen schriftlich und mit Ausnahme der Fälle, in welchen die Art der Erledigung sehr zweifelhaft ist, sogleich in der Form der nachherigen Ausfertigung zu verfas- sen ; sie werden zu den Acten über den einzelnen Fall rcgistrirt. Zu wichtigereu Fällen und bei allen Gegenständen, bei welchen cs auf eine rechtliche Würdigung der Sache ankommt, sind dem Anträge förmliche schriftliche Vortrage mit Anführung des Faktums und der Entfcheidungs- Gründe vorauö- zufchicken- § - 02. Zur Controle der Räche hat der Dire- ctor vor: den Akten, wenigstens bei Aus- i38 theikung derselben, Einsicht zu nehmen, und sich von ihrem Inhalte zu unterrichten. Bei wichtigeren Gegenständen bestellt derselbe, neben-dem Referenten, noch einen Correferenten, welchem jener, so bald er mit dem Vortrage gefaßt ist, die Akten nebst seinem Votum zuftndet; auch sind nach Beschaffenheit des Falls, vor dessen Vortrage im Collegium, die Akten unter den übrigen Collegial-Mitgliederi: cirkuli- rcn zu lassen. Der Director wird jedoch » darauf sehen, dafi nicht durch Verwendung mehrerer Collegial - Mitglieder zu Bear- beitung eines und desselben Gegenstands Geschäfts - Rückstände entstehen. §. 35. Diejenigen Gegenstände, welche einer besonder!: rechtlichen Würdigung bedür- fet:, sind durch den Justitiar zu bearbei- ten. Uebrigens bleibt cs m Ansehung wich- tigerer Gegenstände, bei welchen solche rechtliche Anstände erntreten, die das Col- legium auf das alleinige Gutachter: des Justitiars zu erledigen sich nicht für geeig- net hält, namentlich der in der Verord- nung vom 13. September 1818 berührten Streitigkeiten über die Anwendung der für die Ablösung der Grund-Abgaben er- theilten Normen, der: Kammern überlassen, über den Rechtspunkt mit der betreffenden Kreisregierung amtliche Rücksprache zu nehmen. §. 3*. Dem Rrvisorate dürfen nur Gegen- stände, welche ir: das Rechnungswesen ein- schlagen, und auch diese nur dann, wenn umständlichere Berechnungen oder Rech- nungsauszüge erforderlich sind, zur Bear- beitung in den eben gedachte:: Beziehungen Zugewiesen werden. Außerdem sind auch Rechnyngssachen durchaus von dem ordentlichen Referenten zu bearbeiten, welcher nöthigen Falls von den Akte,: des Revisorats Einsicht zu neh- met: har. §. 35. Die besonderen Obliegenheiten des Rech- nungs-Referenten sind in dem Edikte vom i3. Decembcr 1818 vorgczeichnet. Es wird ihm besonders eine genauc und strenge Aufsicht über die Thatigkeit der Revisoren zur Pflicht gemacht. §. 36. Der Kreisbaurath hat nur bei Gegen- ständen feines Faches eine zahlende Stim- me, und auch nur denjenigen Sitzungen, bei welchen solche Gegenstände in Vortrag kommen, anzuwohnen. §. 37. Dem Director steht es zu, die Zahl der Sitzungen und die Zeit derselben zu be- stimmen. Ordentlicher Weise sind drei Sitzungen in jeder Woche zu halten. Zn dringenden Fällen ordriet der Dire- ctor außerordentliche Sitzungen an, oder er holt die Abstimmung der Mitglieder des Collegiums schriftlich ein; in letzterem Falle ist der Beschluß in der nächsten Si- zung nachzuweisen, und irr das Protokoll aufzunehmcn. §. 38. - Ohne hinlängliche Entschuldigrrng bei dem Director und ohne dessen Erlaubniß darf kein Mitglied eine Sitzung ver- säumen. §. 39- Jedes Mitglied deö Collegrrrms hat die in Berathung kommenden Anträge reiflich zu erwägen , und über dieselben seine Stim- me abzugeben, für deren Gesetzmäßigkeit es verarrtwortlich ist. Ist ein Collegial-Mitglied oder ein Ver- wandter' desselben bis zum dritten Grad der Blutsfreundschaft oder • Schwäger- schaft einschließlich (nach bürgerlicher Be- rechnungs-Weise) bei dein der Berathung unterliegenderr Gegenstände bctheiligt, so kann dasselbe weder an der Berathung noch an der Abstnmnung Theil nehmen. Tritt eirr solcher Fall irr Beziehung auf den Director ein; so übernimmt auf so lange der nächste Rath dessen Stelle. §. 40. Die Abstimmungen geschehen nach der Sitzordnung der Mitglieder des Colle- giurns. Der Director, oder sein Stell- vertreter, hat nrrr im Falle einer Stirn- men-Gleichheit eine entscheidende Stimme. Zu einem gültigen Collegia! - Beschlüsse wird die Gegenwart deö Vorstands und von wenigstens drei Mitgliedern, Räthen oder.Assessoren, erfordert. Die Stimmen werden von dem Vor- stand eirrgesammelt und der Beschluß wird von ihm zu Protokoll gegeben. Ueber jede Sitzung wird durch einen Sekretär ein besonderes Protokoll mit möglichster Genauigkeit geführt, irr wel- chem, unter Beziehung aufden Aufsatz des Referenten, die Rümmer und die Rubrik des Gegenstandes, und der darüber durch Mehrheit oder Einhelligkeit der Stimmen gefaßte Beschluß, so wie die abweichenden Stimmen angegeben werden. Jedes Mitglied deö Collegiums kann außerdem auch eine schriftliche Ausführung seiner Ansicht zum Protokoll geben. Das Protokoll wird von dem Vorstande und dem Sekretär unterschrieben. §- 42. Der Director hat in Gemäßheit der vom Collegium gefaßten Beschlüße die Ausfer- tigungen besorgen zu lassen. Doch ist er in Fallen, in welchen nach seiner Ueberzeugung ein Beschluß den Ge- setzen oder Verordnungen entgegen steht, oder wo er von der Vollziehung einen un- ersetzlichen Schaden befürchtet, nicht nur befugt, sondern auch verpflichtet, unter Benachrichtigung des Collegiums und Be- merkung im Protokolle die Vollziehung einzustellen und dem Ministerium unver- züglich Anzeige zu machen. § 45. Die Entwürfe der Ausfertigungen, wel- che jedenfalls der Referent zu verfassen hat, sind von dem Vorstände mit dem „expediatur u ZU versehen, ohne welches keine Ausfertigung Statt finden darf. ' Die Referenten sind für die genaue Ue- bereinstinrmung der Concepte mit den Be- schlüssen streng verantwortlich. §. 44- Die Reinschriften werden durch einen Sekretär collationirt, und in Absicht auf ihre Uebereinstimmung mit dem geneh- migten Concept contrasignirt, lind sodann von dem Vorstarlde unterzeichnet. Bei Anbringen und Berichten an die höhere Stelle sind die Namen der Mit glieder des Collegiums, welche der Sitzung beigewohnt haben, zu bemerken, und die Refereutell gu bezeichnen. §. 45. Jede Kammer hat vierteljährlich elnen Geschäfts-Bericht, uud am Ende jeden Etatsjahrs einen VerwNtungs - Bericht ari das Ministerium zu erstatten. Zn dem erstcren sind die Arbeiten jedes einzelnen Mitglieds des Collegiums und seine Rückstände anzugeben, in dem letzte- ren aber die Leistungen der Kammer im Ganzen und der Zustand der ihr über- tragenen Verwaltung in allen ihren Zwei- gen vorschriftmäßig nachzuweisen. Zn Ansehung der an die Ober - Rech- nungs - Kammer alle Vierteljahre einzu- sendendcn Uebersichten über den Zustand des Rechnungswesens bleibt es bei der bis- herigen Einrichtung. §. 46. Außerordentliche Aufträge an Mitglie- der des Collegiums, insbesondere zu Vor- nahme commissarischer Untersuchungen können in der Regel nur auf vorangcgan- gene Genehmigung des Finanz-Ministe- riums erfolgen. Zn dringenden Fällen kann zwar auch die Kammer die Versen- dung eines Collegial-Mitglieds verfügen, es ist jedoch sogleich dem Finanz-Ministe- rium Anzeige hievon zu machen. Den: Director oder Vorstand liegt ins- besondere ob, sich fortwährend in der Uc- bersicht der ganzen Verwaltung zu- erhal- ten, den Gang derselben zu verfolgen, und seine Aufmerksamkeit darauf zu richten, daß die Verordnungen und Befehle im Wirkungs - Kreise der Kammer vollzogen werden. Er hat für den ordnungsmäßigen Gang der Collegialverhandlungen und für zeitige Erledigung aller Angelegenheiten, so wie für Beseitigung der etwa aufgckommenen Rückstände zu sorgen. Er führt die allgemeine Aufsicht über das ganze Personal der Finanzkammer und über die Geschaftsthätigkeit der Ein- zelnen ; wobei er auf möglichste Einfach- heit in der Geschäftsbehandlung und Ab- schneidung aller unnöthigen Weitläufigkei- ten seine besondere Aufmerksamkeit richten, und in dieser Hinsicht namentlich auch sich angelegen seyn lassen wird, die schriftlichen Communikationen unter den einzelnen Col- legial - Mitgliedern und Abtheilungcn der Kammer durch Anordnung mündlicher Rücksprache und gegenseitiger Einsicht- nahme von den Akten zu beseitigen. Wenn Krankheit oder legale Abwesen- heit eines Kanzlei-Angehörigen die Auf- stellung eines außerordentlichen Arbeiters auf Rechnung der Staatskasse unumgäng- lich nothwcndig machen sollte; so kann der Dircctor einen solchen auf 14 Tage gegen das gewöhnliche Taggeld annehmen. Bei längerer Dauer ist dem Finanz-Ministe- rium Anzeige zu machen, ohne dessen Ge- nehmigung der weitere Aufwand hiefür nicht Statt findet. Die Beeidigung der Collegial-Mitglie- der und Kanzlei - Angehörigen gesthicht durch den Director vor dem Collegium. Zn Ansehung der Urlaubs-Bewilligung sind die Vorstände der Kammern befugt, zu Reisen innerhalb des Königreichs und mit Ausschluß Unserer Residenzstadt sowohl für Mitglieder und Subalternen des Collegiums als für Landbeamte, bis ans vierzehn Tage einschließlich Urlaub zu ertheilcn. Die übrigeir Urlaubs - Gesuche haben sie dem Ministerium vorzulegeu. Auch dürfen sie selbst ohne Urlaub des Ministeriums sich nicht über Nacht aus dem Kreise entfernen. Ihre Diseiplinar - Befugnisse sind in Unserer Verordnung vorn 3o. Oktober 1821 bcstinunt. §. 48. Ueber die polizeiliche Ordnung in den Kanzlei-Gebäuden hat der Director die Oberaufsicht zu führen und insbesondere auch wegen Flüchtling der Akten bei Feuers- gefahr rc. Vorsorge zu treffen. Hl. Abschnitt. Verhältnisse der Kreis-Finanz-Kammern zu an- dern amtlichen Stellen. §. 49- -Die Finanz - Kammern können in Ge- genständen ihres Geschäfts - Kreises mit den benachbarten auswärtigen Stellen, je- doch nur mit solchen, die mit ihnen in glei- cher Kategorie stehen, in unmittelbare Communikation treten. (Verordnung vom 2. Mai 1817.) §. 5o. Weisungen und Befehle, welche den Fi- nanz-Kammern von einem andern, als dem ihnen zunächst Vorgesetzten Departe- ments-Chef zukommen, haben dieselben nach Maßgabe der in dem organischen Edikte vom 18. November 1817. Nro. 5. §. 16. enthaltenen Vorschrift zu befolgen, im Falle eines Anstands aber dem Finanz- Ministerium Anzeige zu machen. §. 5i. Die Finanz-Kammern erlassen ihre Mit- theilungen an alle, den verschiedenen Mi- nisterien nachgesctzte Landesstellen im Er- suchungs-Style, (durch Noten). §. Ihre Erlasse an untergeordnete Stellen geschehen in befehlender Schreibart, und haben folgende Form: Die König!. Württembergische Finanz- Kammer des dl. Kreises an das Cameralamt N. N. Inhalt. Schluß t Ort und Zeit; sodann, wenn die Verfügung beziehungs- weise von Fl ns unmittelbar, oder von dem Ministerium erfolgt ist, den Beisatz: auf Befehl des Königs, oder auf besondern Befehl. §. 55. An untergeordnete Stellen eines andern Kreises kann eine Finanz-Kammer nur in Gegenständen, welche derselben auch über den Umfang des Kreises hinaus zur Be- sorgung besonders aufgetragen sind, so wie überhaupt in dringenden Fällen, verfügen. Sie hat jedoch in einem Falle der letz- teren Art der betreffenden Kreis-Finanz- Kammer sogleich Nachricht zu geben. Unter eben diesen Umständen haben auch untergeordnete Stellen an die Finanz- Kammer eines andern Kreises zu be- richten. IV. Abschnitt. Bestimmungen für die Kanzleien der Finanz- Kammern. §. 5/,. Sämtliche Angestellte bei der Kanzlei sind verbunden, die ihnen übertragenen Geschäfte ohne Aufenthalt und mit Fleiß zu bearbeiten, den Weisungen und Befehlen, welche ihnen der Direktor in Beziehung auf ihre amtlichen Obliegenheiten ertheilt, Gehorsam ju leisten, insbesondere die Ge- setze und Verordnungen in Absicht auf unbefugte Mittheilung amtlicher Gegen- stände und Annahme von Geschenken ge- wissenhaft zu beobachten. Sie haben, so oft es der Dienst erfor- dert, nach der Bestimmung des Directory einander gegenseitig Aushülfe zu leisten. §. 55. Die nähere Aufsicht über das Personale' des Sekretariats, der Registratur und des Schreibtisches und dessen Thätigkeit, über , Beobachtung der Kanzleistunden, Ver- theilung der Arbeiten und möglichste Be- förderung derselben kommt demjenigen Er- peditor zu, welchen der Direktor damit zu. beauftragen für gut findet.. §. 56. Den Sekretären liegt es ob, sowohl bei kollegial- Sitzungen , als bei der bureau mäßigen Erledigung von Geschäften, das- Prvtokoll zu führen, und hierin' regel- mäßig unter sich zu wechseln, die beschlos- senen Ausfertigungen, so fern sie hiezu beauftragt werden, 311 entwerfen, die Reinschriften zu collationiren und zu con- tra sigltiren, die Erledigung der in einem Bureau- oder Collegial- Protokoll enthal- tenen Gegenstände in dem Haupt-Dia- rium der Registratur noch an dem Tage des Vortrags zu bemerken, und die Pro- tokolle mit den Akten nach geschehener Ausfertigung an die Registratur ordnungs- mäsig zu. übergeben.. §. 67.. Die Registratur hat die einkoinmendenr Gegenstände in das Diarium einzutragen,, die Vorakten denselben beizulegen, und, wenn Gefahr auf dem Verzug haftet, jene sogleich, außerdem aber längstens in- nerhalb 2/, Stunden nach dem Einlaufe dem Direktor vorzulegen. Ebenso sind die von den Referenten von Amts wegen in Antrag gebrachten Verfügungen (§. 3o.) vor der Ausfertigung in das Diarium auf- zunehmen. Die Registratoren sind, jeder in seinem' Theil, für genaue Beobachtung des Re- gistratur ».Planes, für Sammlung, Ord- nung und Auseiuanderhaltung der Akten,. 4 für geordnete Aufbewahrung und Ueber- sr'cht in der Registratur überhaupt und in den dabei zu führenden Büchern streng verantwortlich. Ueber die eingekommenen, die erledig- ten und die noch im Rückstände bei den Referenten sowohl als andern Stellen be- findlichen Gegenstände hat die Registratur von 3 zu 5 Monaten dem Director Nach- Weisungen zu übergeben. §. 58. Die Revisoren haben nach einer durch den Director zu bestimmenden Geschasts- Austheilung die abgelegten Rechnungen (Hauptbücher) und die dazu gehörigen Berechnungen, Kostenverzeichnisse rc. von den unter Aufsicht der Kammer stehenden Beamtungen mit Genauigkeit und gewis- senhaft zu prüfen, und alle Unrichtigkei- ten, Abweichuitgen von Gesetzen und Vor- schriften, Mangel und Anstände zu be- merken. Andere auf das Rechnungswesen sich beziehende Arbeiten können ihnen nur durch das Collegium oder den Director aufgetragen werden. Bei ihren Arbeiten haben sie insbeson- dere auch den mündlichen Weisungen des Rechnungs-Referenten nachzukommen, in sofern sie nicht wesentliche Anstände hiebei finden, zu deren Anzeige an das Colle- gium sie dann verpflichtet sind. Ueber die Einhaltung der Etatssätze in Ansehung der unständigen Ausgaben sind bei dem Revisorat besondere Bücher zu führen, in welchen die genehmigten Sum- men jedesmal vorgetragen werden. Auch wird bei dem Revisorate ein all- gemeines Diarium über die sämtlichen Rechnungen gehalten, in welchen der Tag der Uebergabe, so wie die geschehene Re- vision und Zustisikation vorzumerken ist. Zeder Revisor hat über den Stand seiner Geschäfte der Kammer vierteljähr- lich Bericht zu erstatten. §. 5g. Der Director bestinunt die tauglichsten vor: den Expeditoren zu den Buchführun- gen über Normalien, angesetzte Termine, Conferenden, Strafen, Taxen, Kanzlei- Kosten; über Dienst-Competenten rc. Er wird jedoch dabei eine billige Austheilung unter sämtliche Expeditoren treffen. §. 66. Die Kanzlisten sind für jede nicht ent- schuldigte Zögerung bei ihren Arbeiten verantwortlich. Bevor die Concepte der Ausfertigungen durch den Vorstand signirt worden, sind sie nicht zur Reinschrift anznnehmen. §. 6i. Die entlaßbaren Kanzlei-Assistenten und Copisten sind denselben Vorschriften, wie ' das Kanzlei-Personal, dem sie beigegeben, unterworfen. Ihre Annahme sowohl, als Entlassung im Fall der Entbehrlichkeit oder unbefrie- digender Dienstleistung ist von dem Dire- ctor bei dem Ministerium in Antrag zu bringen. §. 62. Bei einem in den Kanzlei - Gebäuden, oder unweit derselben entstandenen Brande haben sich die sämtlichen Kanzlei-Angehö- rigen und Diener, mit Ausnahme der jenigen , deren eigene W.ohnung in naher Gefahr steht, in die Kanzlei zu begeben, um nöthigen Falls, besonders zu Rettung der Akten, Beistand zu leisten. Wir versehen Uns zu Unseren Kreis- Finanz-Kammern, daß sie durch sorgfäl- tige und gewissenhafte Erfüllung ihrer Pstichten das Vertrauert, das Wir in sie setzen, rechtfertigen, und durch genaue Be- obachtung und Anwendung vorstehender Verordnung zu Beförderung des Staats- wohls mit regem Eifer Mitwirken werden. Gegeben Stuttgart den 17. Januar 1823. Wilhelm. Der Finanz - Minister: von Weckherlin. Auf Befehl des Königs: Der Staats-Sekretär, Vellnagel. x46 II» Verf u Zungen der D e p arte m e n t s» Oes Justiz-Departements: Des Justiz Das Resultat der Cvncurs-Prüfung der Rechts Zu der in Gemäßheit der für das Justiz- Departement erlassenen Dienst-Prüfungs- Jnstruktion vom 3o. November 1820 (Regierungs - Blatt von 1820 S. 62 4 ff.) im Monat Decembcr 1822 Statt gehabten Concurs-Prüfung haben sich eilfRechts- Candidaten angemcldet. Von diesen mußte Einer zu weiterer Fortsetzung seiner Studieir nach Maaß- gabe des Art. XXVI. der gedachten In- struktion angewiesen werden. Dagegen wurden zehn für befähigt er- kannt, die praktische Dienstlaufbahn atö Referendare zweiter Classe anzutreten und ' zwar haben erhalten: I. ) das Zeugniß zweiter Classe. 1. ) Ludwig Christoph Kober, von Pful lingen ; 2. ) Gustav Abel, von Tübingen; 3. ) Julius Friderich Sattler, vonEß-- lingen II. ) das Zeugniß dritter Classe, erster Abtheilung. August Strauß, von Heilbronn; Gedruckt bei G. Ha s ^Ministerium. Caiividaten im Monat Decembcr 1822 betreffend. III. ) das Zeugniß dritter Classe> zweiter Abtheilung. 1. ) Georg Emil Schott-von Vaihingen; 2. ) Johann Martin Wünsch, von Mer gentheim ; 3. ) Johann Friederich Nagel, von Eß lingen ; 4. ) Ludwig Heinrich Preßel,. vonStutt- gart; IV. ) das Zeugniß dritter Classe,. dritter Abtheilung, r.) Johann Adam Bazl eu, von Mezin- gen; 2.) Joseph Buz0rini, von Scheer. Den kaum genannten zehn Rechts-Can- didaterl, welche um Atlfnahme als Re- ferendare zweiter Classe etwa bitten möch- ten, wird nunmehr überlassen, ihre dieß- falligen Gesuche binnen acht Tagen bei dem Konigl.. Justiz-Ministerium einzu- reichen. Stuttgart den i. Februar 1823- Maucler.. lbrink, Buchdrucker,. Nro. s. Königlich- Württembergisches s-und Regierungs - I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst - Nachrichten. ^2eine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom -3. v. M. den Förster Haupt, von Enzklösterle, Forsts Altensteig, auf das Revier Freu- denstadt gnädigst befördert, und den Förster Stock, von St.Johann, auf das erledigte Revier Metzingen im Uracher Forst, seinem Ansuchen gemäß, versetzt. Sodann haben Höchstdieselben ver- möge Entschließung vorn 2 5. v. M. die erledigte Pfarrei Ober - Jfflingen, im De- kanat Freudenstadt, dem Pfarr - Vikar B eckh zu Heldenstngen, Dekanats Heiden- heim, vermöge Entschließung vom 27. v. M. die erledigte Pfarrei Enzweihingen, im Dekanat Vaihingen, dem Pfarrer Geiger zu Erligheim, Dekanats Besigheim, und vermöge höchster Entschließung vom 3o, v. M- die erledigte Pfarrei Döffingen, Dekanats Böblingen, dem Pfarr-Berwe- scr an der hiesigen Garnisons - Kirche, Triebig, gnädigst crtheilt. Ferner haben Höchstdieselben ver- möge höchster Entschließung vom 1. d-M- der Bitte des Regierungs-Raths Heige- !i n dahier um Versetzung in den Pensions- Stand in Berücksichtigung seiner leidenden Gesundheit in Gnaden Statt gegeben, und vermöge höchster Entschließung vom 2. d. M. den beiden Gcnsd'armerie-Bezirkö- Commandantcn, Oberlieutenant v. W a l l- brunn und Lieutenant v. Endrcß, den Charakter und Rang vrn Hauptlcuten zu verleihen geruht. Endlich haben Se. König!. Majestät vermöge höchsten Dekrets vom 2. d. M. dem bei dem Finanz - Archiv als Registrator angestellten vormaligen Bibliothekar Rei chend ach den Tirel eines Archivars zu ertheilcn geruht. Unter dem 24. v. M. ist dem zu dem erledigten Diakonat und Präceptorat Jn- gelsi'ngen von der Patronatherrschaft no- minirten Vikar M. Pahl, unter dein 28. v. M. dem zu der Ca- tharina - Caplanei in Kißlegg, Dekanats Wangen, ernannten Caplan P send er, von Bärcnweiler, und rritter dem 1. d. M. dem zu der katho- lischen Pfarrei Wellendingen, ObcramtS Rottweil, ernannten Kaplan Schaaf in Neckarsulm, die Königliche Bestätigung crtheilt worden. H. Verfügungender Departements. A.) Des Departements des Innern: r. des Ministerium des Innern. Aufforderung an Erkapitulantcn, zur Bewerbung um den Eintritt ins Gensd'armerie-Corps. Da mehrere Stellen im Gensd'armerie- Corpö bereits erledigt sind und noch eine größere Anzahl derselben im Laufe dieses Jahrs erledigt wird; so ergehetati diejenigen Erkapitulantcn, welche Lust zum Eintritt ins Corps haben, die Aufforderung, sich bei den ihnen zunächst gelegcnett Bezirks- Commandanten der Königl. Gensd'armerie, in Stuttgart, Reutlingen, Ellwangen und Ulm einzufinden, ihren Abschied und ein oberamtlich beurkundetes Zeugniß über ihre Aufführung vorzulcgen, und, sich so- dann des Weiteren zu gewärtigen. Stuttgart den 2o. Januar 1825. ' ; vi Schmidlin. *49 ». Königl. Land-Gestüts -Commission. Brkanntmachung, die Aufnahme einer Anzahl Hengstfohlen, welche künftig znr Zucht verwendet werden wollen, auf die Sommer - Weide zu St. Johann betreffend. Da den Privat-Personen, welche vor- zügliche Fohlen zu Zucht-Hengsten erziehen wollen, dadurch ein wesentliches Hinder- niß im Wege steht, daß es ihnen an Ge- legenheit fehlt, solche Fohlen bis ins vierte Jahr auf einer Weide zweckmäßig ju er- ziehen ; so haben Seine Königliche Majestät zur Beförderung einer veredel- tet Land-Pfcrde-Zucht gnädigst genehmigt, daß auf den Hengstfohlen-Hof zu St.Io- hann künftig eine Anzahl solcher Fohlen von Privat - Eigenthümern ausgenommen und dieselben durchaus wie die dem Land- Gestüt ungehörigen behandelt werdet, sol- len. Der Aufenthalt der Fohlen zu St. Johann ist auf die Zeit vom r.Mai bis *5. Oktober und der Kosten - Ersatz auf »oft. für ein Fohlen bestimmt. Als nähere Bedingungen der Aufnahme sind festgesetzt, daß ».) die aufzunehmenden Fohlen erweis- licher Maßen von Land-Veschal-Hcng- sten, oder von andern cdlcit Hengsten abstamtycn; r.) ihre Aufnahme schon. nach zurück- gclegtem ersten Jahre nachgesucht und zugleich dargethan werde, daß sie nicht nur gesilnd seyeit, sondern auch eine vorthtzilhafte Entwicklung versprechen, und 3.) der Eigenthümer sich verbindlich mache, dieselben wenigstens drei Sommer hindurch auf der Weide in St. Johann laufen zu lassen, und sodann, wenn sie sich nach zurückge- legtem fünften Jahre zu tüchtigen Zucht-Hengsten entwickelt haben, we- nigstens drei Jahre lang zu Be- deckung fremder Stuten zu gebrau- chen. Diejenige Personen nun, die ihre Foh- let» unter diesen Bedingungen im künftigen Frühjahr auf die Weide nach St. Johann geben wollen, haben sich in einer Eingabe mit den erforderlichen Zeugnissen von Sach- verständigen und einem oberamtlichcn Bei- bcricht versehen, innerhalb zwei Monaten an die Unterzeichnete Stelle zu wenden. Stuttgart den 27. Januar 1823. Knapp. 1QO B.) Der Departements des Innern und der Finanzen: der Ministerien des Innern und der Finanzen. Verordnung) wonach ein Aufwand bei de».Reisen des Königs, der Königl. Familie oder des Hof- staats nur aus Bestellung der hiezu berufenen Personen zu machen ist. Seine Königliche Majestät haben aus Veranlassung eines neuerlich bei Höchstdero Reisen vorgekommenen Auf- wands unter dem 20. Januar i8r3 wieder- holt gnädigst befohlen: Daß bei Reifen von Seiner König- lichen Majestät, der Königs. Fami- lie und dem Königl- Hofstaat schlechter- dings nur auf Bestellung durch die hiezu berufenen Personen von Hof etwas, sey es von Beam tungen, Corporationen oder Privaten- abgegeben werden solle; indem die dawider handelnden für ihre Abgaben durchaus keine Vergütung zu erwar- ten hätten. Diese höchste Verfügung wird hienzit unter Beziehung auf die dißfällige'frühere Ver- ordnung vom i2. September 1817 (Re- gierungs-Blatt vom Jahr 1817, S. 45o.) zur allgemeinen Kcuntniß gebracht. Stuttgart den 5i. Januar 182.3. S ch midlin. W e ck h erlin. 6.) Des Kriegs-Departements. Des Kriegs - Ministerillm. Termin zur Prüfung derjenigen Jünglinge, welche in die Anstalt für Offizierö-Züglingc aufgenommeu werden wollen. Unter Beziehung auf die Bekanntma- chung vom 21. Deccinber 1822 (Staats- und Regierungs - Blatt Nro. 8/,.) wird hiemit zur össcntlichen Kermtuiß gebracht, daß die Prüfung der um Aufnahme in die Anstalt für Offiziers-Zöglinge sich meldenden Jünglinge Dienstag den 11. März d.I. beginnen wird. Die Bewerber haben Tags zuvor, Morgens 9 Uhr, m der-Kanz- lci des Kriegs - Ministeriums die vorge- schr'iebenen Dokumente persönlich zu über- geben. Stuttgart den 6. Februar 182.Z. Franquemon t. Dienst- Erledigungen. Durch die Beförderung des Försters Haupt ist das Revier Enzklösterle, zwei- ter Klaffe, im Forst Altensteig, und durch die Versetzung des Försters S t o ck, von St. Johann nach Metzingen, das Revier St. Johann, Uracher Forsts, in der Zweiten Besoldungs - Klaffe, in Erle- digung gekommen. Die erledigte Pfarrei Darmshcim, Diö- ' cefe Böblingen, bei welcher kein Filial ist, hat 891 Seelen, lind ist mit einem Einkommen von 697 fl. 24 kr. nach Etats- Preisen verbunden. Da diesmal der Uni- versität Tübingen das Nominationsrecht zu- steht, so haben diejenigen, welche sich um diese Pfarrei bewerben wollen', ihre Bitt- schriften an den akademischen Senat, be- gleitet von den Zeugnissen des Königs.' evangelischen Consistoriums in Beziehung auf die Wahlfähigkeit zu dieser Stelle, innerhalb der nächsten sechs Wochen bei dem Rectorat-Amt der Universität Tü- bingen einzureichen. Da durch die Beförderung des Präzep- tors Gailer das Prazeptorat in Nagold, dessen Einkommen mit Einschluß eines Hauszinses von 100 fl. auf 547 fl. berech- net ist, erledigt worden; so jhaben dieje- nigen, welche sich um diese Stelle bewer ben wollen, innerhalb 3—4 Wochen ihre Eingaben an den Königl. Studienrath einzustndcn. Durch die Pensionirung des Ephor us Hutten ist das Ephorat des evangelischen Seminars in Urach erledigt worden. Der fixe Gehalt dieser Stelle besteht (neben freier Wohnung) in r-4« ff. (wovon 44» ff. Naturalien nach Etats - Preist« sind.) Die Emolumente sind nach der gegenwär- tigen Anzahl der Zöglinge auf 070$. be- rechnet, können aber auch weniger betra- gen. Die Bewerber haben innerhalb vier- zehen Tagen ihre Bittschriften bei dein Königl. Studienrath eiuzugeben. Die erledigte Pfarrei Birkenfeld, Diö- cese Wildbad, enthält 946 Seelen und ist mit einem Einkommen von 744 ff. nach Etats - Preisen verbunden. Der neue Pfar- rer hat sich gefallen 31t lassen, daß die Pfarr - Zehenten durch das Cameralamt, jedoch unter seiner Beistimmung, noch we- nigstens drei Jahre lang verliehen werden, um sodann die Verwandlung in ein Ac- guivalent einleiten zu können. Die Be- werber haben sich innerhalb drei Wochen bei dem evangelischen Consi'storium zu melden. Die erledigte. Pfarrei Erligheim, Diöcese Besigheim, enthalt 664 Seelen, und ist mit einem Einkommen von 609 fl. nach Etats- Preisen verbunden. Die Bewerber haben sich binnen drei-Wochen bei dem evange- lischen Consistoriüm zu melden. Die katholische Pfarrei Langenargen, Oberamts und Dekanats Tettnang, wird besetzt werden. Sie begreift denPfarrort samtMühle mitkl^o, sodann dasFilial Ober- dorf samt Thuniswald, Mikle und Gießen- bruck, mit 2-8 7 Seelen, welchen Filialsprengel der dermalige alte Kaplan nicht versehen kann; ferner den Filialsprengel Thunau samt Gohren, Kochermühle, Reiche und Schnaidt mit 128 Seelen. Zm Pfarrsitz und in Oberdorf sind Schulen. Das Einkom- men belauft sich an Gütern, Zehentgel- dern, Capitalzinsen, Besoldungen und Ge- bühren auf 760 si. Die Geistlichen, welche sich um diese Pfarrstelle insbesondere be- werben wollen, haben ihre Bittschrift vor- schriftsmäßig binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrath einzugeben. Gedruckt bei G. Hüsselbrink, Buchdrucker. !Or> Nro. 9 Königlich - Württembergisches Staats - und Regierungs,- Blatt. Freitag den i4- Februar 1823. I* Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst - Nachrichten. ^eine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 5. d.M. dem D. Schabell zuEllwangen den Un- terricht in der Mathematik an den unte- ren Abtheilungen des oberen Gymnasiums allda mit dem Charakter als Professor, ferner vermöge höchster Entschließung vom 6. d.M. die erledigte Stelle eines Professors am oberen Gymnasium in Ellwangen dem Ober-Präzeptor Kolb an der lateinischen Schule in Gmünd, die erledigte Stelle an der obersten Klasse des untereit Gymnasiums allda dem bis- herigen Präzeptorats-Verweser der vierten Klasse dieses Gymnasiums, M. Bohnen- berger, mit Charakter eines Professors, und die erledigte Stelle eines Lehrers der i54 vierten Klasse dein bisherigen Lehrer der dritten Klasse am unteren Gymnasium, Präzeptor Zack er, gnädigst übertragen. Sodann haben Hoch st di es elb cn durch höchste Dekrete vom 7. d. M. den Oberamtsrichter Wollaib zu Geis- lingen, auf sein Ansuchen wegen Kränk- lichkeit, den Oberamtmann Schott, von Besig- heim, auf sein Ansuchen, und den Regierungs-Kanzlisten Vech stein, von Ludwigsburg, wegen seiner durch Krankheit herbeigeführten Untauglichkeit zu fernerer Dienstleistung in den Pensions-Stand zu versetzen geruht. Ferner haben Höchstdieselben durch höchste Entschließungen von demselben Tage den seitherigen Assessor bei dem Gerichts- höfe des Donau-Kreises, vr. Scheurlen, zum ordentlichen Professor der Rechte bei der Universität Tübingen gnädigst ernannt, das erledigte Oberamt Biberach dem gewesenen Oberamts - Verweser zu Heil- bronn, Regierungs-Assessor v. Reuß, und das erledigte Dekanat Ereglingen den: Dekan Ziegler in Münsingen, gnädigst übertragen. Vermöge höchster Entschließung vom 8. d. M. ist der Forst-Candidat v. Seuttcr als Forst - Reserendär bei der Finanz- Kammer für den Neckar-Kreis ausgenom- men worden. Unterm 5. d. M. wurde dem Oberlieu- tenant Eduard v. Reischach, im vierten Reiter-Regiment, der Titel als Stallmei- ster verliehen, und dem Oberlicutenant Hauff, vom achten Infanterie - Regiment, die gebetene Ent- lassung aus dem Militär ertheilt; auch sind untern: 7. d. M. die Unterlic'atenants v. Sartorius, von den Garnisons-Eom- pagnien, und v. Landauer, vom dritten Infanterie-Regiment, zu Oberlieutenants, letzterer beim achten Infanterie-Regiment, ernannt worden. Unterm 6. d. M. wurde 311 der katholi- schen Pfarrei Friesenhofen, Dekanats Wangen, dem Pfarrer Pfeiffer, von Zöny, die Königliche Bestätigung ertheilt. 155 II. V e r fü g u n g e n der Departements. A.) Des Justiz - Departements: Des Justiz - Ministerium. Die Bestellung von zehn geprüften Rechts-Eandidattu zu Rcfcrendärcn zweiter Klasse. Diejenigen zehn Rechts - Kandidaten, welche die letzteCoucurs-Prüfuug genügend erstanden haben, (Regierungs-Blatt von 182?,, S. 146.) sind ihrem Ansuchen ge- mäß als Referendare zweiter Klasse zuge- theilt worden, und zwar I. dem König!. Gerichtshöfe zu Eßlingen: 1. Abel. 2. Sattler. 3. Nagel. - II. dem Königs. Gerichtshöfe zu Tübingen: - 1. Kober. 2. Presse!. 3. Bazlem III. demKönigl.GerichtshofezuEllwangen: 1. Schott. - 2. Wünsch. IV. dem König!. Gerichtshöfe zu Ulnt: 1. Strauß. 2. Buzorini. Die vorbenannten Referendare haben sich nunmehr bei den bezeichneten Gerichts- höfen zur Dienstleistung anzumelden, und von den Letzteren wird die gewöhnliche Anzeige über die Statt gehabte Beeidi- gung erwartet. Stuttgart den 11. Februar 1823. Maucler. B) Des Departements des Innern: Des Eönigl. Consistorium. ») Empfttlung einer Schulschrist. Man sindet sich veranlaßt, auf die Nütz- lichkeit der Schrift des Pfarrers Daniel in Dürrwangen: Deutscher Volks - Schullehrer Meister unter hundert Schülern rc. die Geistlichen aufmerksam zu machen, und insbesondere den Schul-Couferenz-Direkto- ren die Berücksichtigung und Benutzung derselben bei ihren Verhandlungen mit den Schullehrern ihres Bezirks zu empfeh- len. Stuttgart den 3». Januar 1823. Auf besoudern Befehl. Wächter. 1>) Schul- Conferenz- Direktoren betreffend. Die erledigte Schullehrer-Conferenz-Di- Wurm zu Laufen übertragen, und zum rektors-Stelle des obern Bezirks der Diö- Conferenz-Ort Besigheim bestimmt, cese Besigheim wurde dem Diakonus iVl. Stuttgart fccn 3i. Januar 1825. Wächter. Dienst-Erledigungen. Durch die Versetzung des Oberamts- richters Wollaib in den Pensionsstand ist die Stelle eines Oberamtsrichters zu Geißlingen in Erledigung gekommen. -Die Bewerber um solche haben sich innerhalb drei Wochen bei dem Königl. Gerichtshöfe in Ulm zu melden. Durch die Ernennung des Ober-Iustiz- Assessors, D. Scheurlen, in Ulm zum ordentlichen Professor der Rechte an der Universität Tübingen ist eine Asteffors- Stelle bei dem Königl. Gerichtshöfe für den Donau - Kreis in Erledigung gekom- men. Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb vierzehn Tagen bei dem Königl. Ober-Tribunal zu melden. Das erledigte Diakonat Liebenzell, Diö- cese Wildbad, ist mit einem Einkommen von 687 fl. nach Etats-Preisen verbunden. Der Diakon hat in der Stadt an Festtagen und je an dem zweiten Sonntage die Abend-Predigt, alle Vorbereitungs-Pre- digten, je an dem zweiten Sonntag und Freitag Kinderlehre, und die Betstunden zu halte«, Trauungen und Taufen mit Einschluß der Haustaufen, so wie die Lei- chen seiner Beichtkinder, in der Stadt und auf den Filialien zu besorgen, und in dem f Stunden entfernten Filial Monakam jährlich neun Predigten, neun Kinderleh- ren, und alle Gottesdienste bei Leichen und Hochzeiten zu versehen. Die Bewer- ber haben sich binnen drei Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu melden- Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. Rro. 10. Königlich - WürttembergischO Staats - und Regierungs-Blatt. Samstag, den i5. Februar 1823. 1. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen der Departements. Der Departements des Innern und des Kriegs: Des Ober - Rekrutirungsraths. a) Vorladung der Militärpflichtigen zur diesjährigen Aushebung. ie Rekruten-Aushebung für das gcgcn- wärtigeIahr wird in den verschiedenen Ober- amtö-Bezirkeu des Königreichs an hienach benrerkten Tagen vorgenommen, als; Den 26. Februar in Waiblingen, Backnang, Herrenberg, Balingen, Hall, Nereöheim, Gerstlingen, Urberach. Den 4. März in Naunstadt, Marbach, Freudenstadt, Tuttlingen, Oehr'mgen, Heidenheim, Göppingen, Waldsee. Den 7. März in Eßlingen, Besigheim, Nagold, Spai- chingcn, KünzelSml, Aalen, Kirchheim, Leutkirch. Den ii. März - in dem Ämts-Oberantt Stuttgart, Bracken^ heim, Neuenbürg, Rottweil, Mergent- heim, Gmünd, Münsingen, Wangen. Den 14. März in der Residenzstadt Stuttgart, Böblingen, Heilbronn, Calw, Oberirdorf, Gerabronn, Schorndorf, Ehingen, Tettnang. *58 Den 18. März in Leonberg, Neckarsulm, Tübingen, Sulz, Crailsheim, Welzheim, Blaubeuren, Ravensburg. Den 2i. Marz in Vaihingen, Weinsberg, Nürtingen, Horb, Ellwangen, Gaildorf, Wiblingen, Saulgau. Den 24. Marz in Maulbronn, Ludwigsburg, Urach, Rot- tenburg, Ulm, Riedlingen. Den 26. Marz ijt Reutlingen. Hierzu werden die Militärpflichtigen, an deren Altersklasse in gegenwärtigem Jahre die Reihe der Aushebung ist, nämlich die im Jahr 1802 geboruen Jünglinge, unter den im Rekrutirungs-Geseß vom 7. August 1819 angedrohten Rechtsnachtheilen hier- durch vorgeladen,, wobei zu ihrer Belehrung folgendes bemerkt wird: 1. ) Jeder Militärpflichtige hat sich an dem Tage der Aushebung in dem Hauptorte desjenigen Oberamtsbe- zirks, dem er nach den Bestimmun- gen des Art. 6. des Rekrutirungs- Gesetzes angehört, einzusinden. 2. ) Diejenigen, welche eine Befreiung wegen Familien-Verhältnisse (als ein- zige oder älteste Söhne u. s. w.) oder wegen Berufs (als Stüdirende, Schul- cprovisoren u. f. w.) ansprechen, kön- nen solche durch ihre Eltern, Vor- münder oder sonstige Bevollmächtigte geltend machen; dagegen 3. ) wird jeder, welcher bei der Aus- hebung nicht erscheint, für diensttüch- tig angenommen, in so ferne seine Dienstuntüchtigkeit nicht notorisch ist. 4. ) Wer einen Befreiungsgrund bei der Aushebung anzuführenverfäumt, kann solchen späterhin nicht mehr geltend machen; alich hat 5. ) absichtliches oder verschuldetes Weg- bleibeir von der Aushebung die weitere nachtheilige Folge, daß der Nichter- schcinende, in so ferne ihr: die Reihe trifft, und keine Befreiung für ihn machgewiesen wird, unwiderruflich zum Contingent bezeichnet, und seiner Zeit mit verlängerter Dienstzeit eingereiht, in so ferne ihn aber die Reihe nicht trifft, mit Gefängnisstrafe belegt wird. 6. ) Gegenwärtiger Aufrufgilt allen Mili- tärpflichtigen, denen keine besondere Ladung zugekommen seyn sollte, be- sonders aber denen, welche als abwe- send in Nummer 27 der Stuttgar- ter allgemeinen Anzeigen von diesem Jahre namentlich angeführt sind. Stuttgart, den i3. Februar 1823. Kapff. b) Rcpartitioil der Contingenke von der diesjährigen Rekruten- Aushebung. Die nach dem Gesetz vom 10.Januar 1823 in diesem Jahre auszuhebenden /, 000 Rekru- ten sind unter dieKreis- u.Oberamts-Bezirke I. Neckar-Kreis. Zahl 'Oberamt. 1 der tMilitarpflich- | tigen. der Rekruten. Backnang 206 61 Besigheim 25 1 74 Böblingen 2 2 3 66 Vrackenheim.... 188 56 'Cannstadt 160 49 Eßlingen 190 56 Heilbronn 2 18 64 Leonberg...... 2 25 66 Ludwigsburg.... 2Ö1 74 • Marbach...... 2 68 79 Maulbronn .... 194 ■ 57 Neckarsulm .... 2 45 72 Stuttgart, Stadt. 226 67 Stuttgart, Amt.. 200 5g Vaihingen • 2 12 63 Waiblingen .... 227 ’ 67 Weinsberg 238 70 Summe. 3727 1100 nach Verhältnis der in den RekrutirungS- Listen verzeichneten Anzahl von Militär- pflichtigen folgendermaßen vertheilt worden. II. S ch w a r z w a l d - K r c i s.- Zahl Oberamt. : der Militärpflich tigen. der Rekruten. Balingen co vQ e-, 76 Calw i59 kJ Freudenstadt... 216 64 Herrenberg .... 209 62 Horb. 187 55 Nagold 206 61 Neuenbürg.... 200 5 g Nürtingen.... 237 70 Oberndorf .... 215 85 Reutlingen .... 261 77 Rottenburg... 285 84 Rottweil i85 55 Spaichingen... *9* 56 Sulz 142 42 Tübingen. - 234 69 Tuttlittgcn .... 218 64 Ilrach 268 79 Summe. 3671 io83 m. Faxt-Kreis. i6o Gesamtzahl aller vier Kreise. | x3553 Ob er amt. Zahl >. Oberamt. Zahl. der Milit-trpflich- tigen. der Rekruten. der Militärpflich tigen. der Rekruten. LCtT » « « \ 195 5? Biberach 21 i 62 Crailsheim 1 206 61 Blaubeuren... 12 5 37 Ellwangen..... \99 bg Ehingen 2 11 02 Gaildorf...... 2 02 Geislingen .... 240 73 Gerabrontt..... 2 03 75 Göppingen .... 277 8- Gmünd ...... 178 62 Kirchheim 2l8 64' Hall i36 ./,0 Leutkirch iÖ5 49 Heldenheim. ..... 2Z2 74 Mün singen.... iG5 49 Künzelsau 280 85 Ravensburg... i8g 56 Mergentheim... 2/jo 71 Riedlingcn .... 216 64 Neresheim..... 19 3 67 Saulgan ..... 182 54 Oehringen..... 2 53 75 Tcttnang 168 5o Schorndorf.... J 2 36 70 Ulm 2 66 78 Welzheim 1 166 4.9 Waldsee 171 5o Summe. 1 2987 882 Wangen ..... 167 46 Wiblingen .... 2 02 60 Summe. 3168 g 35 R c k a p i t tl l a 1 i 0 n. I. Neckar-Kreiö. 5727 X loo II. Sckwarzwald - Kreis ........ 8 5671 1 o85 rn. Zart -Kreis.. 2987 882 IV. Donau - Kreis. 3168 955 IV. Donau - Kreis. jOOO Stuttgart den i3. Februar ^826. Kapff. Gedruckt bei G. Hasselhrink, Buchdrucker. Mo. ii. Königlich - WürttembergischeS Staats - und Regierungs - Blatt. Dienstag, den 18. Februar 1828. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen d e r Departement s.' Des Departements des Innern: des Ministerium des Innern. Rechenschaft über die Verwaltung der allgemeinen VrandversichcrungSkasse für das Jahr 18%. Ueber die Verwaltang der allgemeinen und 10. December 182, (Staats- und 8?randversicherungskasse in dein Zeiträume Regierungs-Blatt von 1821. Rro. 5/,. von ihrer Errichtung im Jahr 1772 bis S. 542 und 3ero. 92 1^.900) hingewie- zum i. Juli 1821 ist bereits in den beiden' sim hat... Druckschriften des Brandversichcrungs- Da man sich nun veranlaßt gefunden Hauptcassiers Schweizer öffentliche Re- hat, für die folgenden Jahre diese Rechen- chcnschast abgelegt worden, worauf man schaft in das Staats- und Regicrungs- in den Bekanntmachungen vom rL. Juli Blatt einznrücken: so wird in den Anlagen I. ) eine Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben der Brandschadcns- Versicherungskasse vom i.Juli i8K^. II. ) eine Uebersicht über den Aktiv- und Passiv-Stand dieser Kasse auf den 3o. Juni 1822. und NI.) eine Uebersicht über die in dem Rechnungsjahre i8§£ geleisteten Brand - Entschädigungen, wie solche aus der jnstisi'zirten Rechnung des Cassiers sich ergeben, mit der Bemer- kung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Ergebniß der durch die Verord- nung vom Juni 1822 (Staats - und Regierungs-Blatt von 1822 Nro 40. S. 439) verfügten neuen Brandschadens- Umlage erst im, Rechnungsjahre vom 1. Juli ,8M erscheinen kann. Stuttgart den 23. Januar 1823. Schmidlin. I.) Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben der Brandschadens - Ver- sicherungs-Kasse vom 1. Jul. i85i% Einnahmen: Baares Kassen-Remanet. Solches betrug nach der Darstellung der Verwaltung der Kasse vom 1. Juli i8§£ am 1. Juli 1821.. 2,248 fl. 57 kr. 4hlr. Rückständige Brandschadens-Beiträge ...... 59,826 fl. 49 kr. — Ueberschuß und Nachträge von früher« Umlagen.. — — 55 kr. — Ersatz - Posten, baar 17 58 fl. 1 kr. zur Vergleichung der abgängigen Ver- rechnung mehrerer Posten .... '2667 fl. 8 kr. 4,425 ft. g kr. — Heimbezahlte Capitalien .... - - •. >. 29,000 ss. ,— — Capital-Zinse...... ♦... ,. ^ ,.^213 fl. 5i fr. — ZusanlMen 97/7*4 ft. 41 kr. 4 hl. i63 Ausgaben. Brand - Entschädigungen. - 66,472 ft. 26 kr. — Dergleichen, welche an die Kasse zurückbezahlt und dann wieder erstattet worden sind 3oo fl. — — Um Verzinnsung hingeliehen 20,000 ft. — — Verwaltungskosten ............ 2,807 ft. 42 kr. — Capital-Steuer auf 2 Zahre.. • "» 406 ft. 40 kr. — Abgegangen, einschlieslich der oben unter der Rubrik „Ersatz-Posten" zur Vergleichung vereinnahmten 2,667 ss- 8 kr... 2,668 ft. 36 kr. — Zusammen 92,655 fl. 24 kr. Folglich ergiebt sich ein baares Kassen-Remanet von 5,069 st- *7 kr. 4 hlr. II.) Uebersicht über den Aktiv- und Passiv-Stand der Brandversicherungs- Kasse ans den Zo.Iuni 1822. Aktiv - ©'tan d. Baares Kassen - Remanet (nach Nro. I.) ...... .5,05g st. 17 kr. 4 hlr. Ersatz-Posten, bei a) Brandstiftern. 9,331 ft. 21 kr. deren Ersatz theils auf dem Ausgange der eingeleiteten Prozesse, theils auf Ver- mögens-Anfall beruht. b) solchen durch Brand Verunglückten, welche die verwilligten Brand-Entschä- digungen erhalten, aber nicht gebaut, und daher die Entschädigungsgelder wieder zu ersetzen haben i5o ft. — 9,48t ft. 2i kr. — 14,540 ft. 38 kr. 4 hlr. 1 164 Ausstehende Beiträge: Solche be!a fcn sich nach der Darstellung 'der Verwaltung der Kasse vom 1. Jul. i8§§ am 1. Jul. 1821. auf 61,527 fl. 42,fr. 5 hlr. Hieran giengen ein bis zun: 3o. Zuni 1822. (nach Abzug 5 hlr. Ueberschuß) .... 69,826 fl. 48 kr. 3 hlr. Folglich haften noch im Rückstand 1,701 ss. 54 kr. Hiezu rückständige Nachträge von früheren Brandschadens- Umlagen 22 ss. 8 kr. j { 1,724 ff. 2 kr. Verzinnsliche Capitalien bei der Hofbank: Dieselben betrugen nach der erwähnten Dar- stellung vom 1. Jul. 1821 62,000 ss. von iLKz- wurden (nach Nro. I.) angeliehen , 20,000 ss. 72,000 ss. Hieran wurden abgelost (nach Nro. I.).. 29,000 ss. Es ist also das Guthaben noch. 43,000 fT. ' 44,724 ss. 2 kr. 69,264 ss. 4o kr. 4 hlr. Passiv - Stand. • 'y Die bereits dekretirten, hingegen bis zum 3o. Juni 1822 nicht erhobenen Brand - Entschädigungen betragen.. 27,061 ss. 41 kr. 5 hlr. An zuviel bezahlten Brandschadens-Beiträgen ist zu vergüten ' 5 ss. 40 kr. — 27,066 fr. 21 kr. 3 hlr- lieber deren Abzug verbleiben noch an Ueberschuß 32,209 fl. 19 fr. 1 hlr- 165 III.) UebcrsichL der von der Brandverßcherungs-Kasse in dem Verivaltungs- jahr iß-H geleisteten Entschavigungen. Obcramt. Gemeinde. | Jahr der | Anweisung. ^ Entschädigung. ^ Summe für jedes Oberamt. s 1 fl." kr h! N e ck a r - K r e i s. Backnang, l Oberhöchberg, Eßlingen, Eßlingen, Kannstadt, Kannsiadt, Nekarsulm, Jüttlingcn, Stuttgart, Stadt, Stuttgart, Waiblingen, Hochberg, Balingen, I S ch w a r z Thieringen, Baliitgen, Frcudenstadt, Göttelfingen, Herrenberg, Hildrizhausen, Horb, Nordstetten, Nagold, Neuenbürg, Oberndorf, I Haiterbach, Rothensol, Bernbach, Gaisthal, Harthausen, Äichhalden, Röthenbach', Schramberg, Mariazell, >8H- 1 i?5 — — [ *w 260 — — 1 I , o 2 r 2 /| 0 O — — | — — — | 2400 — 18^0 U2I 229 1« — 1 iOS I 1 729 I 0 229 j 729 10 — rijc^ 00 54t> — - — -— 540 lN o Ltz JO i s. i8f? iooo — 1 i8|f. 2 i85 — — 5i85 833 20 853 0 0 — 168 55 3 168 55 3 — 848 42 3 848 47 3» — 4 - — — 1 47 3o — 18}? I!.}-} 2o5l 5i — 18H 452 .35 3 — 416 4o — — — —! 2921 6 3 i87f 216 i5 —1 iß-ll'u.fl 645 5o -f — — 1,862 5o i m 533 20 — l3f* 260! —. — 3007 55 166 Obcramt. Reuttliügen, Nottweil, Spaichingen , Tuttlingen, Viberach, Vlaubcurcn, Ehingen, Geißlingen, Kirchheim Münsingcn, Ravensburg, Riedlingen, Gemeinde. Jahr der Entschädigung. Summe für jedes Anweisung. Oberamt. ! fl- sir.ihl. fl. sir-Ihl, S ch w a r z w a l d -Kreis. D o n a u - Hirschbronn, Heggbach, Bermaringen, Bollingen, Obergriesingen, Stetten, Holzmaden, Kreis. ,(Jäi l8L° Jli5I 1('22 Gauingen, Laichingen, Hohengundelsingen, Waldburg, Brunnenhaus, Miggenhausen, Menschen, Sulpach, Grostissen, Dettenberg, Erringen, lu3I i8^i iuS2 j82-° 18^- , »I 8 1ÖT? 18^°. ,us 1 x8^i Unterhausen, 18LL 2 1 52 3 — — 21 5 2 Deißlingen, 6270 5o — Feckenha-usen, 3 4 6 4 — — ——— — — 9734 5o Frittlingen, lg_2O >549 4 — Deilingen, lg2L. 1100 — — Durchhausen, — — — 2649 4 524 12 3 Schwenningen, 935 8 5 145? 21 225 — 541 40 — 766 40 1472 i3 3 5oo — — — — — 1972 i5 5 128 7 3 — — 128 7 3 485 2 0 — — ,— 483 :i Ö -— 16 .24 3 1 16 24 3 2 10 — — ' i3 7 — 41 5 264 7 5 1100 — 354 10 — — 383 20 — 583 20 — 1100 — - 55eo «00 2Ö0 — —i 600 100 — —; : i2 1,014 5o 5 Obcramt. Gemeinde. Jahr der Anweisung. Entschädigung. Summe für jedes L7bcrgmt. fl- jtt.jhl. fl- !kr.>hl Donau - Kreis. Riedlingen, Unlingen, 858 20 Neufra, 100 — — 1908 Saulgau, Heudorf, —- 12 00 — : #'. Zettkofen, — i35o — — Oelkofen, 416 40 Meirgen, — io5o — — Fulgenstadt, — 102t) 1 0 — Altshausen, — /|00 — — Hohentheugen, —> 6oo — — 6045 Tettnang, St. Georgen, — 45 — Ernestruhe — Hof, —, 100 — — x 45 Ulm, Bissingen, — 662 — — Langenau, — 35 oo *7 — Waldsee, — — 5962 17 — Mittelurbach, — 291 4o — Gaisbeuren, -— 519 IO — 810 5o Wangen, Goppertshofen, _ 333 20 Pfärrich, — 768 27 — Siggen, —' 4?5 — 1676 47 Wiblingen, Hüttisheim, l820 AUfiI 449 10 — Steinberg, 4öo — — 699 .' — — — 10 — Aalen, Zapt - Kreis. Adelmannsfelden, tfiXl AOI 9 216 7 3 Reichenbach, lo22 386 i5 — 602 Z Crailsheim, Oberspeltach, — ■ 537 3o — 3o «J 557 Ellwangen, Beerspach, U ig5 — Dalkingen, 800 — — 990 Gmünd, Spraitbach, 2 5o 17,483 6\ 5 ( i68 Obeiamt. Ecm ei» de. Iakr der Anweisung. ^Entschädigung ^ Imrat Gmünd, Zart - K Heselschwang, reis. 835 2 0 Gmünd,, 680 — — Hall, Westheim, 77 46 3 Heidenheim, Fleinheim, i8o| 80 __ Nattheim, 116 iO Herdenheim, i8|§ 4800 — Mergentheim, Herbsthausen, — 1408 . 5 r Neresheim, Trochtelfingen, -srr 789 io 5 Hofen, 2 2 q ! 0 — Simisweiler, l8?r 166 40 — Oehringen, Oehringen, i635 4- — Welzheim, Schmalenberg, lg 14 lui«; 3oo Kleindembach, i8ff 43 45 Waldenstein, lfiZA lü22 69 28 — Lorch, h57 42 3 Summe für jedes Oberamr. fl. Ifr.11)1. x763 77 4996 U08 n85 i635 20 — 46 3 40 45 öo 42 55 3 r570 12,838 [39! 3 Summe sämtlicher im Verwaltungsjahre x8Kz geleisteten Entschädigungen - ;. 66, 4 7 2 fl. 26 kr. Gedruckt bei G. Hasselb rin f, Buchdrucker. Rro. 12. Königlich - Württembergisches Staats - und Mgiermgs - Blatt. Donnerstag, den 20.. Februar 1823. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine°- 11^ Verfügungen der' D e p a r t e m e n t s. Des Departements des Innern:' Des Ministerium des Innern. Verordnung , die'erneuerte'Medizinal-Tare betreffend. Bei den großen und vielfachen Verän- durch einzelne seitherige Verordnungen öerungen, welche sich in dem Umfange der abgeänderten Medizinal - Taxe fühlbar Wissenschaft, in den Preisen der Dinge, geworden- und in den Verhältnissen des ärztlichen Nachdem nun dieser Gegenstand sowohl Personals seit mehr als 60 Jahren zuge- von dem Königs Medizinal - Collegium tragen Haben, ist schon längere Zeit das als von der medizinischen Fakultät der Bedürfnis einer allgemeinen Nevision und Landes-Universität naher berathen worden Ergänzung der zuletzt am 16. Oktober »755 ist,: so wird in Gemäßheit Königl. Ent- festgesetzten und nur in wenigen Punkten schließung vom 3o. V-M- die beigefügte \ erneuerte Medizinal-Taxe zur all- gemeinen Nachachtung bekannt gemacht, und in Absicht auf die Anwendung der- selben noch folgende nähere Vorschrift er- theilt: r. ) Wenn ärztliche Verrichtungen, na- mentlich neue oder außergewöhnliche Operationen, Vorkommen, die in der Taxe nicht aufgeführt sind, so bleibt der oberaufsehendeu ärztli- chen Behörde Vorbehalten, die An- rechnungen unter Jugrundlegüng der genau zu beschreibenden Umstände und der in der Taxe überhaupt be- folgten Grundsätze nach pflichtmäßi-. gern Ermessen zu ermäßigen. s. ) Wo die Taxe nur die Grenz- Punkte bezeichnet, innerhalb welcher die An.rechnung im einzelnen Falle sich zu halten hat: da tritt die Er- mäßigung des Ansatzes nach der grö- ßeren oder geringeren Schwierigkeit des Falles, ein, so wie solche aus den näheren gewissenhaft auseinander zu setzenden Umständen jedesmal her- vorgeht. 3.) Eine Erhöhung der in der Taxe gestatteten Anrechnung findet dann, wann die Hülfeleistung bei Nacht zur Schlafzeit geschieht, und zwar in der Maße Statt, daß so oft die taxmäßige Belohnung nicht über ifl. beträgt, das Doppelte dieses Ansatzes, im entgegengesetzten Falle aber neben dem einfachen Betrage des Tax-An- satzes auch noch die Belohnung für einen gewöhnlichen Kranken - Besuch gerechnet werden darf. O Die Anrechnung eines Taggelds neben der Belohnung für eine ausserhalb Wohnorts vorgenommene Üxztliche Verrichtung ist nur dann zuläßig, wenn die taxmäßige Beloh- nung für diese Verrichtung nicht den doppelten Betrag des Taggelds er- reicht. L.) Zn denjenigen Fällen von Opera- tionen, in welchen die Taxe keine be- sondere Bestimmungen für die Be- zahlung der nach der Operation ein- trctenden weiteren Behandlung bis zur Heilung angibt, ist die Belohnung für die Nachbehandlung schon in der Taxe für die Operation in so weit mitbegrissen, daß eine Anrech- nung für die nachherigcn Besuche nur wie für gewöhnliche Kranken- besuche Statt finden darf. 6.) Die Anrechnung der Taxe für einen Krankenbesuch neben der besonderen Taxe für die ein- zelne zugleich vorgenommene 171 ärztliche Verrichtung ist nicht Mäßig. Den Wundärzten ist jedoch gestat- tet- die Taxe eines Krankenbe- suchs statt der Taxe der ein- zelnen Verrichtung anzurechnen, so oft die letztere niedriger als der erstere und nicht nach Wochen oder in einer für die ganze Behandlung bestimmten Summe tarirt ist. 7-) Gehört der Hülfeleistende ver- schiedenen Klassen des ärztli- chen Personals zugleich an, ist er z. B. zugleich Arzt, Wund - Arzt und Geburtshelfer: so kommt bei Anrechnungen, welche für jede dieser Klassen tarirt sind, die Taxe derje- nigen Klasse in Anwendung, in deren Bereich die einzelne Verrichtung zu- nächst sich eignet. 8.) Sollte eine Hebamme wegen Ab- wesenheit eines Geburtshelfers und unzweideutig auf jeder längeren Zögerung haftenden Lebensgefahr der Mutter oder des Kindes nothgedrun- gen, eine weitere Hülfeleistung über- nehmen müssen, als ihr für den ge- wöhnlichen Fall zusteht: so hat sie Gtel der Belohnung des Heb- Arztes zu fordern, z.B. eine Wen- dung zu machen, die Nachgeburt wegen Vltttung abzulößen. Dasselbe gilt von erwiesen nothwendigen, lange dauernden und beschwerlichen Ret- tungs - Versuchen an der Entbunde- nen, oder den: neugebornen Kinde. 9.) Wenn eine Operation von der Art ist, daß sie den Beistand eines kunstgeübten Gehülfen als we- sentliche Bedingung ihres Gelingens fordert, und derselbe wegen Man- gels eines solchen am Ort der Ope- ration aus einem andern herbeige- rufen oder mitgebracht wird: so ge- bühren ihm die Anrechnungen eines Wuud-Arztes zweiter Klasse. Wird von einem Geburtshelfer ein zweiter zu seiner Unterstützung bei Beendigung einer Entbindung verlangt, so hat der Erstere die tax- mäßige Belohnung mit Letzterem zu theilen. iv.) Auslagen für Heilmittel zum - äußerlichen oder innerlichen Gebrau- che, wie Arzneien, Pflaster, Salben, Blutigel, desgleichen für Werkzeuge, die durch ihre Anwendung nothwen- dig unbrauchbar werden, wie Bougie, elastische Katheter, Mutter- kränze, so wie für Leinwand zum Verband und zur Charpie, sind in den Tax - Ansätzen nicht begriffen. 172 vielmehr besonders zu vergüten: es wäre denn, daß für Epidemiefälle die Tape ausdrücklich eine entgegen- gesetzte Bestimmung enthielte. 11. ) Die gestattete Anrechnung eines Pferds begreift theils den Roßlohn, der nur bei Angestellten, die eine Pferds-Nation beziehen, hinwegfällt, theils die Fütterung, die Stallmiethe und das Stalltrinkgeld, die gestattete Anrechnung einer Chaise, die Auslage für diese und für den Kutscher, in sich, so wie ihr Betrag durch die all- gemeiner! Normen und durch die je- weiligen magistratischen Taren regu- lirt ist. 12. ) Wahrheitswidrige Angaben in den Kosten-Berechnungen werden nach den Bestimmungen -des fünften Edikts vom Ii.December 1818. §- 20., ein etwaiges Uebermaß in der Hülfelei- siung selbst aber mindestens durch den Durchstrich der disfallsigen An- rechnung geahndet. i3.) Wo durch Anstellungs - Dekrete oder besondere Vertrage über die Belohnung und Entschädigung des ärztlichen Personals etwas anderes bestimmt ist oder künftig bestimmt wird, da hat es hiebei auch ferner mit Ausschluß der Tape sein Verbleiben. Was insbesondere die besoldeten Ober- mnd Unteramts- und Lokal-Aerzte betrifft: so bleibt es in Beziehung auf das, was sie gegen ihre Besoldung zu verrichten haben, so lange, bis im Allgemeinen we- gen derselben etwas Anderes festgesetzt werden wird, bei der General-Verordnung und Instruktion vom £§. März 181/, und nur in Hinsicht der s. g. Legalfälle tritt die neue. Tape (I. A. 1 «. 2. B. 1 u' 2. und II. A. 1 u. 9.) vorläufig in die Stelle der Commun - Ordnung, auf welche jene -zurückweisen. Stuttgart den 3. Februar i8-Z. Schmidlin. X Erneuerte Medizinal -Taxe. k.) Auläsiige Anrechnungen der verschiedenen Klassen des ärztlichen Personals für solche Verrichtungen, die sowohl auf Auftrag des Staats als auf Ersuchen der Privaten Vorkommen können. A.) Der A e r Z t e. 5-) Für die Leitung einer Leichen -Oeffnung, wenn.sie mit der bei gerichtlichen Leichen -Oeffnungen erforderlichen Gründlichkeit geschieht, a) vor eingetretener Verwesung. 3 fl. — kr. b) nach eingetreteuer Verwesung. 6 fl. — kr. 2 ) Für die bloße Besichtigung eines Leichnams, mit der Gründlichkeit, wie sie in gerichtlichen Fallen erfordert wird, a) vor eingetretener Verwesung i ft. 5o kr. b) nach eingetrctener Verwesung ........... 3 si. — kr. Aumerkung. Für eine minder in das Einzelne gehende Oeffnung oder Besichtigung eines Leichnams findet eine mehr oder weniger an- nähernde Anrechnung Statt. 3. ) Für die Anordnung von Wiederbelebungs-Versuchen bei muthmaß- lich Schein tobten 3 fl. — kr. 4. ) Für genaue Besichtigung (fnspecLion) eines schwer Verwundeten, so wie für die Untersuchung solcher Personen, welche an äußeren Gebrechen oder inncrn Krankheiten zu leiden vorgeben, oder in Verdacht stehen... fl. 3o kr. 5. ) Für die Untersuchung eines Gemüthskranken a) bei dem ersten Besuche s fl. 3o kr. lj) bei jedem folgenden fl. — kr. 0') Für Kranken - Besuche überhaupt für den ersten — fl. 36 kr. *0 für jeden folgenden mit oder ohne Recept. —fl. 2/, kr. 7.) Für ein Recept oder eine einfache Verathung des Kranken im Hause des Arztes s) das erstemal..... .. —fl. 2/, kr. b) bei Wiederholungen — ft. i5 Fr. 6.) Für Schutzpocken -Impfung a) für eine einfache —fl. 12 kr. b) wenn sie einmal wiederholt werden muß, im Ganzen... —fl. 18 kr. c) wenn sie zweimal wiederholt werden muß, im Ganzen... —fl. 2/» kr. 9.) Für die mündliche Verathung eines Arztes mit einem andern Arzte oder Wundärzte, dem Arzte. ■ 2 fl. 42 kr. 0. ) Für die schriftliche Darstellung und Begutachtung eines Krankheits falls 4 fl. — kr- x.) Für Besuche rc. außerhalb Wohnorts Taggeld auf einen ganzen Tag fl. 3o kr. neben dem Ersatz der Zehrung und Reisekosten. B,) Wundärzte. 1. ) Für eine Leichenöffnung mit der für gerichtliche Fälle vorgeschrie- bcnen Gründlichkeit a) vor eingetretener Verwesung und ohne. das Daseyn besonderer Umstande ^. 5 fl. — kr. b) nach eingetretener Verwesung, desgleichen wenn der Wund-Arzt einer Gefahr durch Ansteckung oder durch sonstige schädliche Ein- flüsse ausgesetzt ist .............. 8 fl. — kr. 2.) Für die bloße Besichtigung eines Leichnams, wenn sie mit der bei gerichtlichen Besichtigungen nothwendigcn Gründlichkeit geschieht, a) vor eingetretener Verwesung fl. 3o kr. h) nach eingetretener Verwesung fl. — kr. Anmerkung. Geht die Ocffiinng oder Besichtigung eines Leichnams weniger in das Einzelne, so tritt eine mehr oder minder an- nähernde Anrechnung ein. 3.) Für Anwendung der Rettungs - Mittel bei muthmaßlich Schein- todten, wenn kein Arzt zugegen ist, und der Wund-Arzt sie aus diesem Grunde leitet. 2 fl. 42 kr. Anmerkung. Einzelne niedere chirurgische Verrichtungen hiebei, wie Aderlässen, Klystiers rc. dürfen besonders angcrechnet werden. 4.) Für die 'Behandlung citicö von einem tollen oder der Wuth ver dächtigen 'Thiere gebissenen Menschen «) für die erste Behandlung 2 fl. 42 jfv*. *0 für jeden nachherigen Verband —fl. 24 kr. 5.) Für Kranken - Besuche im Allgemeinen a) der Wund - Aerzte erster Klasse aa) für den ersten — fl. Z» kr. bl>) für jeden folgenden — fl. i5 kr. b) der Wund - Aerzte zweiter Klasse aa) für den ersten — fL 2 4 Fe. bb) für jeden folgeirden — fl. i5 kr. c) der Wund - Aerzte dritter und vierter Klasse —fl. 12 kr. 6. ) Für die mündliche Berathung eines Wund-Arztes erster Klasse mit einem andern gleichen Ranges oder mit einem Arzte über einen „ chirurgischen Krankheitsfall, dem Wund-Arzt..... 1 fl. 3okr. 7. ) Für den von einem oder mehreren Wundärzten irr schweren Fällen einem anderen Wundarzt geleisteten Beistand jedem.. ,. 1 fl. 3o kr. 3.) Für die beständige Anwesenheit eines Wundarztes bei einem ge- fährlich chirurgischen Krarrken rrach Verschiedenheit seiner Bemü- hung, täglich 1 fl- 5» kr. bis 3 fl. — kr. 9-) Für die erste ausführliche schriftliche Darstellung eines chirurgischen Krankheitsfalls a) von einem Wundarzt erster Klasse. - - •, 2 fl. 42 kr. *0 von einem zweiter Klasse. • • • 1 fl- 3° kr. G) von einem dritter und vierter Klasse —fl. kr. ro.) Für weitere schriftliche Krankenberichte a) von einem Wundarzt erster Klasse.... — fl. 45 kr. bis 1 fl. — kr. b) voll einem zweiter Klasse —fl. 24 kr. c) von Wund - Aerzten dritter und vierter Klasse —fl. rr kr- / 176 11. ) Für ein Haarsail zu ziehen. 4 fl. — kr. 12. ) Für ein Fontanelle auf irgend eine Art zu machen ..... 2 fl. —kr. 13. ) Für die Anwendung des glühenden Eisens. 12 fl. — kr. 14. ) Für jede Anwendung des Brenn - Cylinders (moxa) .... 2 fl. —kr. Anmerkung. Für jeden nachhengen.Verband beiNro. 11. i2. i3.und 14. wird ein Kranken-Besuch berechnet.. 15. ) Für die Eröffnung einer Schlagader, namentlich der Schlaf-Puls- Ader. 3 fl. —kr. 16. ) Für jeden Verband eines bedeutend großen, faulen, krebsigen, an steckenden und hiedurch gefährlichen Geschwürs..... — fl. 35 kr. 17. ) Für die Behandlung eines großen, aber nicht gefährlichen Ge schwürs, wöchentlich überhaupt.. 2 fl. 42 kr. 18. ) Für die Behandlung eines einfachen Geschwürs, das einen ganz, einfachen Verband erfordert, mit Einschluß des täglichen Verbands, wöchentlich. .. 1 fl. 3o kr. 19. ) Für die Behandlung eines gewöhnlichen Furunkels bis zur Hei lung ............. i fl. 3o kr. .20.) Für die Behandlung a) eines gewöhnlichen größeren Abscesses samt der Oeffnung auf je- ' den Gang......... ... .,.... —fl. i5 kr.' , b) bei einem Psoas-Abscesse und sehr tief unter den Muskeln liegen- den Abscessen «) für die kunstmäßige Oeffnung derselben ... 2 fl. bis 5 fl. — kr. D) für jedes spätere wiederholte Oeffnen - 1 fl. — kr. 31.) Bei Quetschungen und leichten Verwundungen, a) für den ersten Gang —fl. 24 kr. b) für jeden weiteren gleich einem Kranken--Besuche. 22.) Bei Verbrennungen a) wenn sie unbedeutend sind, für die ganze Behandlung .. .. 1 fl. _ kr. b) ivenn sie bedeutend sind. für den ersten Verband.. r fl. - kr. ß) im Ifebvtgcit nach Berhältnrß des Umfangs und der Tiefe für jeden Verband. — fl. i5 kr. bis z/t kr. 20.) Bei. größeren Verletzungen der weichen Theile, seyen sie gerissen, gehauen oder geschossen, u. s. w. je nachdem weitere Bemühungen damit verknüpft sind, z. B. fremde Körper auszuzichen, Anwen- dung der Naht, beschwerliches Rasiren re. welches jedesmal be- stimmt anzugeben ist; a) für den ersten Verband 5 fl. 06-kr. b) für jeden weiteren —fl. 5» kr. 24.) Für die Ausrottung einer Balggeschwulst <>) einer kleineren, so wie für die eines Ueberbeins.. 5 fl. bis 5 fl. —kr. ]>) einer größeren/ je nach dein aus ihrer Größe, aus der Wichtig- keit der Theile, auf welchen sie aufsi'tzt, und aus ihrer sonstigen Beschaffenheit, hervorgehenden Werth der Operation 5 fl. 3o kr. bis 35- fl. 2o.) Für die Operation der Trepanation, ohne Rücksicht auf die Zahl der angcfetzten Kronen... ......... -.. r/»fl.— Ft*. Anmerkung. Für die Behandlung wie bei gefährlichen Verwundungen. 26. ) Für die Tremmng zusammengewachsener Augenlieder an einem Auge (nncbyloblepliaion) .............. /»fl. — kt- 27. ) Für diese Operation, wenn die Augenlieder zugleich mit dem Aug apfel verwachsen sind (symblepharon), an einem Auge... 8 fl. — kr. 28. ) Für die Behandlung der einwärts gekrümmten Augenwimper ('lü-übiE) «) für die palliative * 1 ff* bis 2 fl. b) für die radikale..... < - • • fl. kr. 2 9-) Für die Operation der wuchernden Ausstülpung des AugliedS (b'Lil-vpium) und der Einstülpung desselben (Entropium).. »2 fl. —kr. 5o-) Für die Operation der Thrünenflstel nur Durchbohrung dcsThränenbeins oder sehr mühsamer Eröffnung ^es Thränen - Kanals.. b) wenn der Fall leichter ist... 12 fl. — fr. c) für die nachherige Behandlung wöchentlich 2 fl. — kr, 31. ) Für die Ausrottung des Augapfels 2/, st. —kr. 32. ) Für die Herausnahme eines eingesprengten Metall- oder andern «Splitters aus der Cornea, nach der verschiedenen Schwierig-' fett 1 fl. bis 2 fl. 24 kr. 33. ) Für die Operation des Traubenaugs (aapb)lvma Cnnne«), des Flügelfalls (pterygium) und sonstige Wegnahme größerer Parthieen -einer entarteten Conjunktiva... n fl. —kr. 3/,.) Für die Eröffnung der Hornhaut bei einem Eiterauge re... 5 ff. 3o kr. 35. ) Für die Operation des grauen Staars an einem Auge, nach wel cher Methode sie .auch geschehe. 16 fl. 5» kr. 36. ) Für die Bildung .eines künstlichen Augensterns (Pupillenbildung) 22 ff. —kr. 37. ) Für die Oeffnung eines verschlossenen Ohrgangs, nebst Offenhaltung desselben 8 fl. —kr. 38. ) Für die Ausziehung eines fremden Körpers aus dem Ohr 1 ff. 3o kr. bis 3 ff. $9.) Für die Durchbohrung des Trommelfells samt der etwa nöthigen Wiederholung 5 ff. 3o kr. 40. ) Für die Ausrottung eines Polypen aus dem Ohr je nach der Tiefe seines Sitzes. 2 ff. bis 6 ff. 41. ) Für die Oeffnung eines Naselochs.und Offenhaltung desselben 5 fl. 5o kr. bis 11 ff. 42. ) Für die Ausziehung eines fremden Körpers aus der Nase.. 1 ff. bis 4 ff- ,3.) Für die Ausrottung a) eines einfachen Nasen - Polypen, ohne besondere Schwierigkeiten 2 ff. bis 4 ff- b) wo aber bedeutende Schwierigkeiten und sonstige Mithülfen, An- wendung des glühenden Eisens rc. damit verbunden sind, je nach der Ausdehnung und des Sitzes desselben, ohne Nachbehandlung uff. bis 22 ff. A n m e r k u n g. Dic Nachbehandlung gleich Behandlung g> vßerer Geschwüre. 44.) Für die Oeffnung der Ober-Kinnhaken-Höhle, um sie einer krank- haften Flüssigkeit Zu entleeren. - 6 ff. — kr. 45.) Für die Ausrottung irgend eines After - Gewächses in der Ober- Kinnbaken -Höhle («arcvma sntti Higlmiori) oder eines steatoms dieses Knochen 2 2 fl. bis 33 fl. - 46.) Für die Operation einer Speichelfistel.. 16 ff. — kr. 4?.) Für die Ausrottung einer verhärteten Ohr--Speichel-Drüse 2 2fl. bis 35fl. 48.) Für die Operation eines Lippen-Krebses... .... 12fl. bis 24fl. 49-) Für die-Operation einer Hasenscharte ■ a) einer einfachen. ..... 12 fl. —kr. b) einer doppelten. ... ... i6fl. bis 24fl. 50. ) Für Scarilicationen, namentlich der Mandeln, Einschneidungen der Zunge, des Hodenfaks, auch für Oeffnung von Hals-Abscessen 3 fl. — kr.. 51. ) Für die Abschneidung des Zäpfchens-..... .... 5 fl. So Fr. 62.) Für Ausrottung einer Mandel... ........ nfl. —kr. 53.) Für die Ausrottung eines Thcils der Zunge' ..... .•. .. 16 fl. 3o kr. 5/,.) Für die Lösung des Zungcnbands.. 1 fl. 3o kr.. 55. ) Für die Operation der Frbschleins--Geschwulst (ranula) oder Aus schneidung eines Steines aus den Speichelgangen' ..... 4 fl. bis 6 fl. 56. ) Für die Entfernung eines fremden Körpers aus dem Schlund a) durch Ausziehung.... .-.......:. .. 6fl. —kr.. It) durch das Hinunterstoßen desselben......... 4 fl. —kr. c) durch künstliche Einfchncidung des Schlundes (oesopUagoiomie) .. 33fl. —kr. 5?.) Für die Erössnung der Luftröhre durch Einfchneidung' (la^ngotomle> Und tracheotömie)..... ..... • - - - - - 22 fl. —kr. 58.) Für die Ausschälung eines Kropfes oder eines verhärteten Theils der Schild-Drüfe.. •• 22 fl. bis 33 fl. 5g-) Für das Durchziehen eines Haarseils durch den Kropf... 7 fl. 3 0 kr. Für den täglichen Verband ....... - ■ • •.. —fl. 20 kr. 60.) Für die Durchschneidung des Kopfnikcrs.. > -.. -.. 11 fl.. —kr.. A n m c r k u n g. Die Behandlung wird wie. bei jeder bedeutenden Wunde' gerechnet.- Li.) Für die Ausrottung a) eines größeren Knotens der Vrufl oder der ganze» Brust (scm-hus) rr fl, dis 24 ff, Jj) einer Brust samt Achseldrüsen ....... , 55 fl. — kr, 62,) Für die Eröffnung der Brusthöhle hei Anhäufung von Eiter, Bürt oder Wasser (operatio eropyemalis) , , ...... , 22 fl, .— kr. 65 ) Für das chirurgische Verfahren bei einer verletzten Rippen-Dchlag- adcr, ohne die Behandlung der dabei entstandenen geringen Brust- wunde , i6 fl. 5o kr, 64. ) Für die Trepanation des Brustbeins, wie für die des Schädels. 65. ) Für den Banchstich , > , , ,.. 5 fl. 5o kr, 66, ) Für das unblutige Verfahren zur Iurükbringung eingeklemmter Brüche (.taxis) ,. , , , ,. , , , 5 fl. bis 6 fl, 67, ) Für den Bruchschiiitt 55 fl. bis 44 fl, 6fl,) Für die Ab- oder Unterbindung eines Nabelbruchs ,.. , 5 fl. 5» kr. 69, ) Für den Blascustich 11 ft, v~ kr, 7,0.) Für den Blase nschintt bei Blasen steinen (litNotoMio) e) beim männlichen Geschlecht , 55 fl. bis 44 fl. b) beim weiblichen. ,. ?2 fl. -r-ft, •71,) Für die Entfernung eines Steins aus der Harnröhre a) durch Ausziehuug 5 fl. 5n kr. b) durch Auöschn.eidnng , , , , , , , ,. , , , , 11 fl, — kr. 72.) Für die Anwendung des Katheters <0 beim männlichen Geschlecht aa) das erstemal 1 fl, 30 kr, bb) für jede folgende ...... —fl. 45 kr. 1») beirn weiblichen Geschlecht 56 kx. bis 1 fl, 75.) Für die Oeffnung einer verschlossenen Harnröhre, eines verschlosse- nen Afters, einer verschlossenen Scheide.... 5 fl, .5« k.r, bis r 6 fl..5oft, 74.) Für die Erbringung einer Kerze (bongle) in die Harnröhre 5o kr, bis r fl». 70. ) Für die Operation der verengerten Vorhaut (phymtfsis )t>id para- phymösiO 7 fl. 5o kr. i8i 76.) Für die Abnahme -deö männlichen Glieds 16 ff. 00 ft. U »i’ievfu :i q. Die Behandlung der Harufistel, welche hieher gehört, muß nach den verschiedenen einzelnen Operations-Mtcn beurtheilt werden, welche im Verlauf derselben nöthig werden, und für welche entweder nach dem, was die Taxe ausdrücklich hierüber enthält, oder.nach der Analogie ähnlicher anzurechnen ist. "?.) Für die Heilung deö Wasserbruchs s) palliative durch Auzäpfttng 3 fl. — kr. b) durch die Radikal - Kur 22 st. —kr. 78.) Für die Ausrottung eines krankhaften Hoden... ,.. 22 st. —kr. 7SO Für dis Zurüokbringung eines Gebar-Mutter-Vorfalls. ,. 5 fl. 3o kr. 8p.) Für die Zurückbringung eines Scheide - Vorfalls. .... , 1 fl, bis 2 fl. Hi.) Für die Beibringung eines Mutter-Kränzchens , 2 fl, 42 kr. 82. ) Für die chirurgische Behandlung der Umbeugnng der Gebärmutter 11 fl. —kr. 83. ) Für die Entfernung cimS Gebär-Mutter-Polypen. ,. tost, bis 35 si. 84. ) Für den Kaiserschnitt «) bei einer Lebenden ,. ,... .... ,. ,.. ^4 st. — kr. B) nach dem Tode ,.. 16 fl. 5o kr. 85. ) Für die Zurückbringung eines vorgefallcnen eingeklemmten Mast- darms 5 fl» 00 kr. 86. ) Für die Ausrottung von Hämorrhoidal-Knoten a) eines groß«).. ,. ».'. ,. , n st. bis 22 st, B) mehrerer kleinerer zu gleicher Zeit... •.. • • • • n ff. — kr. 87. ) Für die Abschneidung großer Feigwarzeu ü fl. — kr, 88. ) Für die Operation einer Mastdarmfisiel durch Schnitt oder Unter bindung 16 fl, bis 33 fl. Für die beschwerliche ArrSziehung fremder Körper aus dem Mast- darm 1 st. bis 8 si. Hp.) Für die Behandlung des zerrissen eit Mittel-Fleisches durch die blutige Naht »ist.— kr. 9i.) Für die Behandlung einer Schlagader-Geschwulst, so wie für dieselbe' Behandlung großer Schlagadern wegen anderer organischer Ver- letzungen derselben a) durch Druck mittelst Maschinen und Einwicklung des ganzen Glie- des,- ist-wie bei der Behandlung eines bedeutenden Knochenbruchö anzurechnen. d) durch die Operation, und zwar aa): an der Kopf- Achsel- oder dem- ober» Theile der Schenkel- Schlagader.. .. .-.... 44 fl. —kr. Wo an andern Stellen im weiterem Verlauf dieser Schlagadern' an den betreffenden Gliedern... ... .. ..... Zo fl. —kr. 920 Für Heilung von Blut-Aderkröpfen (varix) durch Operation. 5 fl. 3o kr. 93. ) Für Trennung zusammengewachsener Finger oder" Zehen, je für eine. ..... .......... ,.... 4 fl. —kr. 94. ) Für die Abnahme des-Oberarms aus dem Schulter-Gelenke 35 fl. bis 44 fl. 96.) Für die Abnahme des Schenkels aus dem. Hüft-Gelenk .. 44 fl. bis 5o fl. 96. ) Für die Amputation des Ober-'und Vorder-Arms, Ober- und Unterschenkels, wenn, sie ohne besondere Schwierigkeit ist, auch für Abnahme aus. dem. Knie-, Ellenbogen-, und Hand-Gelenke 22 fl. bis 33 fl. 97. ) Für die Abnahme des Vorderfußes auLder Fuß-Wurzel (larsus). 24 fl. —kr. 96.) Für die Abnahme eines jeden Fingers und Zehen oder seiner Glie- der, im Zusammenhang des Knochens oder aus dem Gelenk. 8 fl. bis 12 fl. 99.) Für die Ausschneidung beweglicher krankhafter Concremenie ans den größeren Gelenken... n fl. — kr. ioo.) Beinbrüche, welche ganz einfach sind, und eines seltenen Verbandes bedürfen,' werden im Allgemeinen so angerechnet, daß die Mühe des jedesmaligen Verbands, den Ansatz für jeden Beinbruch haupt- sächlich bestimmt: Der Nasenbeinbruch, Brust-, Rippen-Veinbruch, bedürfen als Bruch, keiner großen Mühe beim Verband, daher kann für ihre Heilung gerechnet werden-....... .. 8 fl. —kr. i83 101. ) Für den Bruch der untern Kinnlade, des Schlüsselbeins, der Knie- scheibe, für die Zerreissnng der Achillessehne, des dreiekigten Bandes der Kniescheibe, den Bruch des Fersenbeins i5 ft. bis 22 fl. 102. ) Für einen Bruch des Oberarmknochen oder beider Vorderarm- knochen ... 16 fl. — kr. 103. ) Für einen Bruch des Schenkel-Beinhalses, des Oberschenkels oder beeder Unterschenkel - Knochen........ -.. 35 sl. —kr. ] 0/,.) Für die Behandlung des Bruchs der Bakenknochcn.. -. 11 sl. —kr. io3.) Für den Bruch der Spaiche, Ellenbogenröhre, des Wadenbeins oder Schienbeins allein 10 fl.—kr. A » merk u n g. Sehe venvickcltc Beinbrüche (Nro. 102 bis io5) wo Kno- chcnsplitter abgesagt werden müssen, wo große Einschnitte zu machen, und wo durch sehr aufmerksame Behandlung der dro- hende Brand abzuhalten ist, werden »ach den Umstanden bis zum anderhalbsachcn Betrage der Belohnung für den einfachen Knochenbruch belohnt. 106.) Für die Einrichtung einer unvollkommenen Verrenkung eines.Kno- chen , ,. .... \... 5 fl. bis 9 fl. *07.) Für die Einrichtung der Verrenkung der untern Kinnlade auf einer oder beeden Seiten..... .. ........ 11 fl. —kr. 108.) Für die Einrichtung der Verrenkung irgend eines Theils der Wir- belsäule.. •.... 11 fl. bis 22 fl. »09.) Für die Einrichtung der ^Verrenkung des Oberarms mtö dem Achsel- gelenk, «) in leichten Fällen a) wenn die Verrenkung habituell ist, für jedes Mahl.. 4fl. —kr. ßj wenn sie es nicht ist 12 fl. — kr. b) in schwerer» Fällen, wenn sie nach Umstanden mittelst Maschine geschehen muß. a 4 ft. —kr. n°.) Für die vollkommene Einrichtung der Ausrenkung der Knochen des Vorderarms ans dem Ellenbogen - Gelenk, a) nach hinten * .... 2 4 ff. — kr.' L) auf die Seite - ff. — kr. 111. ) Für die Einrichtung der vollkommenen Verrenkung des Unterfußes aus dem Kniegelenk nach hinten 24fl. —kr. 112. ) Für die Einrichtung der Verrenkung der Kniescheibe... .. 3 fl. —kr. 113. ) Für die Einrichtung der vollkommenen Auslenkung der Hand oder des Vorderfußes 10 fl. bis 16 fl. n4.) Für die vollkommene Einrichtung des Schenkelkopfs.. .. 24 fl. bis 53 fl. Anmerkung. Sollte bei irgend einer Verrenkung ein Bruch damit ver- bunden seyn, so wird dieser besonders gerechnet. Bei der Ein- richtung einer schon veralteten Verrenkung, wird die Vorberei tungs-Kur nach Umstanden besonders bezahlt. n5.) Für eine Schutzpocken - Impfung , gleich den Acrzken. 116. ) Für einen Zahn auszuziehen ............ —fl. 24 kr-. 117. ) Für Brennen mnd Plombiren, je für einen Zahn ..... 1 ff. — kr. 118. ) Für Aderlässen a) auf dem Lande, wie für einen Kranksnbefuch, b) in der Stadt ................ — fl. 2 4 kr. e) an gefährlichen Orten ............. 5« kr. bis 40 kr. cl) mit der Lanzette, wenn nämlich solches ausdrücklich verlangt wird 1 fl. — kr. 119. ) Bei Einspritzungen in die Ohren, Nase und den Hals für jeden Gang samt der Bemühung, wie für einen Krankenbesuch. 120. ) Für Einspritzung in die Mutter-Scheide, bei Krankheiten der weib lichen Gefchlechtstheile fl. 2 4 kr. 121. ) Für ein Klystier zu setzen —fl. 24 kr. 122. ) Für Seidelbast zu fetzen, und zu verbinden wöchentlich ... 1 fl. — kch. 1-5.) Für ein Blafeupflaster zu setzen, so wie für den jedesmaligen Ver- baird, gleich einem Krankenbesuche, bei ansteckenden Krankheiten —fl. 24 kr. 124) Für Senfpflaster zu setzen a) für eines, gleich einem Krankenbesuchs, ii) für jedes weitere zu gleicher Zeit — fl. 4 kr. i85 i2Ö.) Für Blutigel zu sehen a) bis zu 6 Stücke, je nach der Zeit - Versäumniß.... 18 kr. bis 56 kr- b) für jeden weiteren — fl. 2 kr. 126.) Für Schröpfen -») bis zu 6 Köpfen —fl. 56 kr. b) für jeden weiteren Kopf ff. 4 fr. 127.) Für die Heilung des Erbgrinds mit Pechpflaster, für jeden Gang nebst Bemühung gleich einem Krankenbesuche. 128.) Für Verrichtungen außerhalb Wohnorts Taggeld auf einen ganzen Tag a) einem Wund - Arzt erster Klasse. 1 fl. — kr. b) einem zweiter Klasse. • • — fl. 48 kr. c) Wund - Aerztcn dritter und vierter Klasse — fl. 5« kr. je neben dem Ersätze der Jehrungs- und Reise-Kosten. 6.) Der H e b -- A e r z t e. 1. ) Für den vollständigen gründlichen Unterricht von wenigstens sechs Wochen a) einer einzelnen Hebamme..... 2 7 fl. 5o kr. b) mehrerer Hebammen zugleich, von jeder 16 fl. 5o kr. 2. ) Für die Untersuchung einer Person, welche im Verdachte steht, schwanger zu seyn, oder geboren zu haben, u. dgl. ..... 3 fl. — kr. 5.) Für geforderte Anwohnung bei einer Geburt ohne Hnlfeleistung, je nach der Zeitversäumniß. 5 fl. bis 6 fl. 4.) Für die Hülfe bei Gefahr drohender Blutung, wobei der Geburts- helfer sich lange bei der Patientin verweilen muß -... 5 fl. bis n ss. 5- ) Für künstliche Beendigung der Steiß- und Fuß-Geburten.. 11 fl. — kr. 6- ) Für eine Wendung ^ in schwierigen durch vorliegenden Arm, Rücken, Nabelschnur, iang abgeflosscnes Wasser, bereits stark zusammengezogene Ge- bärmutter und dergleichen veranlaßten Fällen 55fl. —kr. L i86 b) Für eine leichte Wendung. i r fl. — kr. c) Für die Wendung beider Zwillinge hat der Geburtshelfer die Hälfte mehr, als für eine einfache Wendung zu fordern. 7. ) Für die Zangen-Entbindung a) für eine leichte im Ausgang des BekeuZ....... 12 fl. — kr. b) für eine schwere bei höherem Stand des Kopfes oder stärkerer Einkeilung desselben .22 fl. bis 35 fl. 8. ) Für die künstliche Beendigung einer Geburt durch die nach den Um ständen unvermeidlich angewandte Anbohrung des Kopfes (j>er- foratioi ) 33 fl. — kr. 9. ) Für eine Entbindung durch Zerstücklung des Kindes (3mbriuku) 44 fl. —kr. 10. ) Für eine schlimme Geburt, in welcher das Zusammentreffen meh rerer Komplikationen die Vornahme verschiedener der oben aufge- führten Hülfeleistungen oder Operationen von Wichtigkeit fordert 44 il. — kr. 11. ) Für die Entwicklung eines durch einen andern abgerissenen, in dem Becken zurückgebliebenen Kopfs eines nicht faulen Kindes.. 2 2 fl. kr. 12. ) Für die Einschneidung des nicht erweiterten Muttermunds zur Vol lendung einer Geburt. n fl. bis 2« fl. 13. ) Für Lösung einer eingesackten oder angewachfenen Nachgeburt. 10 fl. —kr. 14. ) Für beschwerliche lang daurende Wiederbelebungs-Versuche an einem neugeborneu Kind 5 fl. 3o kr. 15. ) Reife - Entschädigung bei Verrichtungen außerhalb Wohnorts, gleich der eines Wundarztes erster Klasse (oben B. 128 ) D.) Der Hebamme». 1.) Für die Untersuchung einer der Schwangerschaft oder der Geburt eines Kindes verdächtigen Person.. -........ 1 fl. — kr. 2 ) Für außerordentliche Berufung zu einerVerathuug..... —fl. 12 fr. 3.) Für die gewöhnliche Hülfeleistuug bei einer Geburt und die ge- wöhnliche Besorgung der Kindbetterin und des Kindes in den er- sten Tagen nach der Entbindung, je nachdem sie längere oder kür- zere Zeit mit der Gebährenden zubrachte >6? s) in Dörfern i fl. bis - fl. b) in Städten fl. bis 5 fl. /,.) Für das nöthige Wachen bei einer Entbundenen für jede Nacht —fl. 3» kr. 5. ) Für ein Klystier zu setzen —fl. 24 kr. 6. ) Für Anlegung der Blutigcl, wie der Chirurg. 7. ) Für Einspritzung in die Mutterscheide ebenso. 8. ) Für Beibringung eines Mutterkranzcs. ..... ... —fl. 45 kr. E.) Der höheren Th i erärzt e. 1. ) Für die Oeffnung eines todten Thiers mit der in gerichtlichen Fäl len erforderlichen Gründlichkeit nebst schriftlichem Gutachten. i fl. 56 kr. 2. ) Für die Besichtigung und Untersuchung eines todten Thiers unter gleicher Voraussetzung » fl. 12 kr. 5.) Für gewöhnliche Krankenbesuche, a) für den ersten —fl. 2/, kr. b) für jeden folgenden — fl. 15 kr. a».) Für ein Haarseil zu ziehen. Lederstecken, nach Verschiedenheit der Stelle und des. Umfangs samt Gang 24 kr. bis 48 kr. 5. ) Für die Behandlung deshalb, so wie für Behandlung, jedes einfa chen Geschwürs, wöchentlich 56 kr. bis 48 kr. 6. ) Bei größern Verletzungen durch Riß, Schnitt, Stich oder Schuß, je nach Verschiedenheit der erforderlichen Bemühung, «) für den ersten Gang 48 kr. bis 1 fl. 12 kr. b) für jeden zur Besorgung der Verletzung nachher erforderlichen Gang —fl. Er. 7. ) Für Anwendung des glühenden Eisens, je nach Stelle und Um fang kr. bis ifl. 12 kr. 8. ) Für Aderlässen, den Gang eingerechnet. >. - * • .•. —fl. 24 kr. 8-) Für ein Klystier einzubringen r ohne die dazu erforderlichen Arznei- mittel nebst Gang c — fl. 20 kr« i°.) Bei Verrichtungen außerhalb desWohnorts, gleich dem Wundärzte erster Klasse (oben 8. 128,) i88 II.) Zuläßige Anrechnungen des ärztlichen Personals, die nur bei Aufträgen von Seite des Staats Vorkommen. A.) Der A e r z t e. 1. ) Für einen Bericht an eine amtliche Behörde, a) für einen einfachen. «.. —fl. 46 kr. b) für einen nebst Gutachten fl. — kr. 2. ) Für Besichtigung und Anwohnung bei der Oeffnung eines der Wuth verdächtigen Thiers - fl. 3o kr. 3. ) Für die Kranken - Besuche in Epidemiefällen, *0 wenn die Zahl der Kranken fünfzehn oder weniger beträgt, täglich 1 fl. 30 kr. b) wenn sie sich über fünfzehn belauft, täglich 5 fl. __ xr. 4. ) Für ein außer der Zeit der ordentlichen Kranken - Besuche zu Haus verschriebenes Rezept für einen epidemisch Kranken..... —fl. 10kr. 5. ) Für die schriftliche Beantwortung des Krankenberichts eines Wund- arztes in Epidemien —ff. x5fv- 6.) Für Prüfung einer Hebamme. 1 fl. 5o kr. 70 Für ein schriftliches Gutachten über die Tüchtigkeit einer Frau zur Hebammen - Stelle.. ...... —ft. 45 ft. L) Für das Anwohnen bei der Medizinal-Visitation täglich s) die angestellten Aerzte... — fl. 45 kr. b) die nichtangeftellten Aerzte » fl. kr. 9.) Reise - Entschädigung der angestellten Aerzte, und wenn nichts An- deres bestimmt worden, ihrer Stell-Vertreter, bei Verrichtungen außerhalb des Wohnorts, jedoch innerhalb des Amts-Bezirks, für alles und alles täglich 5 fl. — kr. bei Versäumniß eines halben Tags 3 fl. — kr. B.) Der Wundärzte. 1.) Für einen Bericht eines Wundarzts erster Klafle an eine amtliche Behörde für einen einfachen —fl. 45 kr. b> für einen mit Gutachten ............. 1 fl. 3o kr. 2. ) Für die Anwesenheit bei der Oeffnung eines der Wuth verdächtigen Thiers. ....... — 3. ) Für jeden Krankenbesuch eines niederen Chirurgen in Epidemie fallen. — 4-) Für einen schriftlichen Bericht an den die Behandlung der Epidemie leitenden Arzt 1 — 5. ) Für Blasen zu ziehen bei epidemisch Kranken samt Ausheilung im Ganzen a) bei einer Blase.. — b) bei zwei 1 6. ) Für das Sezen eines Blutigels nebst Anschaffung desselben bei epidemisch Kranken «) zur Winterszeit. — b) int Sommer • — 7. ) Für einen Senstaig aufzulegen nebst Zugehörde 8. ) Für eine -Hals - Einsprizung bei denselben samt Jugehörde.. — 9. ) Für Sezung eines Klystiers mit Einschluß der Lieferung der ge wöhnlichen Kräuter, bei Epidemieri. — 10.) Für Besorgung eines Wundaufgelegencn (an Decubitus Leidende«) in gleichen Fällen, wöchentlich u.) Für eine mineralsaure Räucherung 4 kr. 12. ) Für das Anwohnen bei einer Medizinal-Visitation täglich a) einem Oberamts-Wundarzt, desgl. jedem Wundarzt ersterKlasse. — b) bei den übrigen — 13. ) Reise - Entschädigung bei Verrichtungen außerhalb des Wohnorts a) Taggeld wie oben I. 8. 128. b) Diätett oder Ersatz der persönlichen Auslagen täglich aa) einem Wund-Arzt erster Klasse 1 bb) einem der zweiten, dritten oder vierten Klasse .... i c) Reise - Aufwand fl. /,5kr. fl. 2 kr. fl. 6 kr. fl. 45 kr. fl. — kr. fl. 8 kr. fl. 6 kr. fl. 6 kr. fl. 6 kr. fl. i5kr. fl. 3o kr. bis 6 kr. fl. 3»kr. fl. 24 fr. fl. 5o kr. fl. — kr. igo ao) eines Wund-Arztes erster Klasse... ein Pferd ohne Reitkirecht. Wenn jedoch die Operation nothwendig das Mitbringen eines Gehülfen und das Mitführen von Maschinen, größerer Bandagen, vieler Instrumente fordert, — eine Chaise mit zwei Pferden, bb) eines Wund - Arztes der übrigen Klassen <-) bei einer Entfernung von nicht mehr als zwei Stunden. o ß) bei einer größeren Entfernung... ein Pferd ohne Reitknecht. 6.) Der H e b a r z t e. Für Anwohnung bei der Medizinal-Visitation gleich dem Wund-Arzt erster Klasse. D.) Der H eba m m e n. Für diese Anwohnung täglich a) im Wohnort. —st. 20 kr. t>) außerhalb desselben für alles und alles —st. 43 kr. E.) Der höheren Thier ärztc. I.) Für einen ausführlichen Bericht..... ,. '—fl. 45kr. 2.1 Für die Besorgung der kranken Thierc eines oder mehrerer Orte in Epizootiefällen auf einen ganzen Tag 2 st. — kr. 3. ) Für einen Seuch - Bericht an das Oberamt —ft. i5 Fr. 4. ) Für das Anwohnen bei der Medizinal- Visitation, und 5. ) Reise-Entschädigung bei Verrichtungen außerhalb des Wohnorts, gleich dein Wund-Arzte erster Klasse. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. Nrö. i5. Königlich - Württembergisches Staats - und Regierungs-Blatt Samstag, den 22. Februar 182.3. I U n m i t t e l b a r e K ö n i g l i ch e D e k k e L e. Dienst - Nachrichten'. ^eine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 10. d. M. dem Ober-Zustiz-Registrator Fr ick in Ulm den Titel eines Kanzlei-Raths zu ertheilen- geruht, und vermöge Entschließung' von demselben Tage dem Gesuch des Pfarrers Müller' zu Ingoldingen, im Landkapitel Waldsee,, um Versetzung in den Ruhestand gnädigst entsprochen. Sodann haben Höchst dieselben ver-' möge höchster Entschließung vom i-.d.M. den Referendär erster Elaste, Erath, aus Rottenburg, in die Zahl der Rechts- Consulenten aufzunehmen geruht... Der selbe hat Rotten bürg zu seinem Wohn- ort gewählt. Ferner haben Höchstdieselben ver- möge höchster Dekrete von demselben Tage die Referendäre erster Elaste, Orplich, aus Wcickershcim, Oberamts Mergent- heim, und Ti tot aus Heilbronn, 311: Oberamtsgerichts - Aktuaren, jenen irr Weinsberg', diesen in Heilbronn, zu er- • nennen, und dein in dem Quiescenzstand befindlichen,. zu Tübingen wohnenden, Justiz-Assessor' Z 0 r e r die Erlaubniß 31t Ausübung der • Rechts-Praxis für die Dauer seiner Quies- ^ cenz zu ertheilen gerüht. 19 * II, Verfügungen der Departements. A.) Des Justiz- Departements: Des Justiz-Ministerium. Da der Rechts - Consulent Keppler, rn Biberach, seinen Wohnsitz verändert und zu seinem künftigen Aufenthaltsorte A ltd o rf, Oberamts Ravensburg, gewählt hat, so wird solches zu öffentlicher Kennt-- niß gebracht. Stuttgart den 16. Februar 182Z. Maucler. 13.) Des Departements des Innern: des Ministerium des Innern. s) Bekanntmachung, die Einrichtung der Taubstumme» -Ansialr ZU Gmünd und der mit derselbe» zu vereinig,ctibe» Blinden - Anstalt betreffend. Seine Königliche Majestät haben Ihre besondere Aufmerksamkeit auf eine der bedauernswürdigsten Menfchenklassen, die Taubstummen und Blinden, gerichtet, die bei dm cigenthümlichcn Hindernissen, welche ihnen in der Ausbildung und dem Gebrauch ihrer geistigen und körperlichen Fähigkeiten von der Natur selbst in den Weg gelegt sind, und bei der hieraus für sie entstehenden Abhängigkeit von fremder Hülfe, die öffentliche Fürsorge in ausge- zeichnetem Grade in Anspruch nehmen. Die Zahl dieser Unglücklichen im König- reich ist aufgenommen, über ihre Verhält- nisse, die Unterstützung/ die sie genießen, die Bildungsfähigkeit der Jüngeren unter ihnen sind ins Einzelne gehende Notizen eingezygcn worden. Ucberraschend groß zeigte sich hiebei sowohl die Zahl derselben im Allgemeinen als insbesondere auch die Zahl derjenigen unter ihnen, die, selbst mittelloß, ganz auf die Unterstützung, die ihnen fremdes Mitleid Znkonuncn läßt, angewiesen sind. Als die kräftigste Unterstützung, die die- sen bedauernswürdigen Menschen von Seite des Staats zu Theil, werden könne, stellte sich bei der deshalb angestellten Erwägung die Sorge für ihre Erziehung und Bil- dung durch einen auf ihren Zustand be- rechneten methodischen Unterricht dar. Durch eine Anstalt, welche diesen Unter- richt sich zur eigcnthümlichen Aufgabe machte und ihn theils unmittelbar bei den ihr anvertrankcn Taubstummen riud Blinden, theils mittelbar bei den übri- gen durch die Bildung von Lehrern für dieselbe in Anwendung brachte, schien der Zweck, dieser Menschenklasse auf die an-. gegebene Art zu Hülfe zu kommen, am einfachsten und sichersten erreicht werden zu können. Bereits besteht mit Unter- stützung des Staats eine Anstalt für den Unterricht von Taubstummen zu Gmünd. " Seine Königliche Majestät haben beschlossen, durch die Verbindung einer Blinden - Schule mit dieser Anstalt und durch -Anordnungen, welche ihre Benutzung als Bildungs-Anstalt für Tanbsinmmen- und Blinden-Lehrer zum Gegenstand ha- ben, ihr diejenige erweiterte Wirksamkeit zu geben, in welcher sie deur im Vorste- henden angedeuteten Zwecke entsprechen könnte. Durch den Ankauf eines Hanfes, zu dessen Ausstattung Seine König- liche Majestät ein huldreiches Geschenk ans AllerhöchstZhrer Privatkasse verliehen haben, ist eine der äußeren Bedingungen, von welchen die Erweiterung der Anstalt in dem angegebenen Sinne abhicng, erfüllt worden. Die Einrichtung der Anstalt gelbst haben Seine Königliche Maje- stät auf das Gutachten der betreffenden Behörden und den Vortrag des Ministe riums deö Innern durch nachstehendes Statut allergnädigst festgesetzt. Art. i. Die zu Gmünd bestehende Taubstum- men- und Blinden-Anstalt hat die ge- doppelte Bestimmung, einmal Einzelnen ans der Klasse der Taubstummen und Blinden beiderlei Geschlechts dir Wohlthar einer planmäßigen Erziehung und eines methodischen Unterrichts zu gewähren, so- dann aber als Normal-Schule für dieje- nigen zu dienen, welche für den Unter- richt der Taubstummen und Blinden sich ansznbilden geneigt oder verpflichtet sind. Art. 2. Zu Bestreitung des mit der Anstalt verbundenen Kosten-Aufwands ist die in dem Etat des Ministeriums deö Innern festgesetzte Summe bei der Staatskasse angewiesen. Außerdem haben die einzelnen Zöglinge, wenn sie nicht vermöge besonderer Vcr- willigung in Ermanglung anderer Hülfs- mittel ganz oder zum Theil auf Kosten der Anstalt unterhalten werden, ein jähr- liches Kostgeld an die Instituts-Kasse zu entrichten. Art. 5. Die Aufsicht und Leitung der Anstalt innerhalb der Gränzen, die eine besondere. >9, Instruktion bezeichnet, ich einem eigenen Vorsteher, der zugleich der erste Haupt- Lehrer der Anstalt ist, .übertragen. Ihm werden nach dem sich ergebenden Bedürft niste Gehülfen für die Aufsicht und den Unterricht beigegeben, für einzelne Unter- richts-Fächer aber, als für den Unterricht in der Religion, im Zeichnen, in der Musik und in Hand-Arbeiten besondere Lehrer außer der Anstalt bestellt und belohnt. Die ganze Anstalt mit ihren Lehrern und Zöglingen steht zunächst unter der beständigen Aufsicht einer eigenen Orts- behörde, die aus dem Oberamtmann und den Stadtpfarrern beider Konfessionen zu Gmünd gebildet wird. Diese Behörde ist berechtigt, die Vorsteher, wie einzelne Lehrer der Anstalt in ihre Sitzungen zu berufen, so oft sie es nöthig sindet, und ihre Ansichten zu vernehmen. Die Ober-Aufsicht und Leitung der An- stalt wird von dem Ministerium des Innern und des Kirchen - und Schulwesens und zwar zunächst durch eine aus Delegirten desselben gebildete Kommission, bei welcher sich jederzeit Mitglieder des evangelischen Consistoriums und des katholischen Kir- chenraths befinden werden, ausgeübt. Die örtliche Aufsichtsbehörde erhält den. Namen Aufsichts-Commission, die mit der Ober-Aufsicht beauftragte Stelle den Namen Oberaufsichts-Commission für die Taubstummen - und Blinden - Anstalt. Art. 4.. Die allgemeinen Bedingungen der Auft nahme eines Zöglings in das Institut sind folgende: 1. ) Derselbe muß das siebente Jahr zu rückgelegt und darf das zwölfte noch nicht angetreten haben. Ausnahmen von dieser Regel können nur durch ganz besonders dringende Gründe gerechtfertigt werden. 2. ) Der Aufzunehmende muß die Schü'z- pocken-Impfung erstanden haben, und darf mit keinem ansteckenden oder ekelhaften Nebel behaftet seyn; über- haupt wird ein Gesundheitszustand vorausgesetzt, der dem Zweck der Aufnahme, der geistigen Bildung der Zöglinge, außer dein Mangel des Gesichts oder des Gehörs und der Sprache, keine weiteren Hindernisse in den Weg lege. 3. ) Der Mangel des Gesichts oder des Gehörs und der Sprache darf nicht blos vorübergehend, sondern muß für unheilbar erkannt seyn, überhaupt können /,.) nur bildungsfähige Kinder ausge- nommen werden, weshalb man sich vorbehält, nach Verfluf; der ersten i95 Jahreshälfte, als der , eigentlichen Probezeit, diejenigen, bei welchen die Hoffnung auf angemessene Förderung ihrer Bildung anfgcgcbcn werden muß, wieder zu entlassen. Art. 5, Bei den auf freinde Kosten zu unterhal- tenden Zöglingen insbesondere setzt die Aufnahme eine Bescheinigung über die Unterstützungen, die ihnen aus Lokalkassen oder durch Privat - Beiträge zugesichert sind, oder, wenn ihnen keine solche Unter- stützungen zu Theil werden können, eine Nachweisung hierüber voraus. Art. 6. Die Aufnahme wird bei der im Art. 3. angeordneten Oberanssichts - Commission nachgesucht. Ueber die im Art. 4. vorge- schriebenen Bedingungen hat sich der Bitt- steller durch die Vorlegung eines Tauf- scheins, eines Impfscheins, eines obcramts- ärztlichen Zeugnisses über seinen Gesund- heitszustand auszuweisen. Zugleich ist eine Aeußerung des betreffenden Pfarramts über die natürlichen Anlagen des Bitt- stellers beizubringen, die Mittellosigkeit der Unvcrmöglichen aber durch ein ge- mcinderäthliches Zcugniß zu bescheinigen. Dem gemeinschaftlichen Oberamt, welches jedes Aufnahme- Gesuch mit seinem Bei- bericht zu begleiten hat, liegt ob, die An sprüche der Vermögenslosen auf ander- wärtige Unterstützung zu erörtern und geltend zn machen, und die Resultate hie- von seinem Bericht urkultdlich beizulegcn. Art. 7. Die Zahl der auf fremde Kosten in der Anstalt zu verpffegenden Zöglinge wird durch die hiefür vorhandenen Mittel be- stimmt; bei denen, die auf eigene Kosten die Anstalt benutzen, findet keine andere Beschränkung Statt, als die der Raum des Hauses und die Zahl der Lehrer ge- bietet. Art. 8. Der Eintritt neuer Zöglinge geschieht in der Regel jährlich einmal mit dem Be- ginnen eines neuen Lehrkursus in den er- sten Tagen des Monats September. Die Bittschriften um Aufnahme müssen daher noch vor dem i5. Julius bei der Ober- aufsichts - Commission eingereicht werden. Art. 9. .Die Zöglinge erhalten in der Anstalt außer der Wohnung und dem Unterricht auch ihre Verpflegung. Der Betrag der für Kost, Wohnung und Kleidung, insoweit letztere von der Anstalt besorgt wird, jährlich zu bezahlen- den Stimme wird jedes Jahr vor dem Aufnahme-Termin öffentlich bekannt ge- tüncht. Zöglingen, die keine Unterstützung von öffentlichen Kassen erhalten, ist gestattet, Kost und Wohnung außerhalb der An- stalt zu nehmen, jedoch hangt auch in die- sem Fall ihre Theilnahme an dem Unter- richt in der Anstalt von der Zulassung der Centralstelle ab, der sie den über Kost und Wohnung geschlossenen Vertrag anzuzei- gen haben. Uebrigcns sind sie den Gesetzen der Anstalt, namentlich hinsichtlich des pünktlichen Besuchs der Unterrichtsstun- den und der Disziplin, so wie der Aufsicht der Vorsteher «nb der örtlichen Aufsichts- Commission unterworfen. Sämtliche in der Anstalt verpflegte Zög- linge, sie mögen von eigenen Mitteln oder von öffentlicher Unterstützung leben, er- halten, so weit nicht besondere körperliche Umstände eine Ausnahme begründen, die gleiche Kost, die einfach, aber nahrhaft und gesund uitd mit den gehörigen Ab- wechslungen gereicht wird. Zu den Obliegenheiten der Lokalauf- sichts-Commission gehört insbesondere auch die Aufsicht über die vorschriftmäßige Kost- reichung, so wie überhaupt über die Be- handlung der Zöglinge in Hinsicht auf Ge- sundheitspflege, namentlich über die Be- obachtung der erforderlichen Reinlichkeit in Bett und Kleidung und über die zu Erhaltung der Gcsimdheit erforderlichen körperlichen Ucbungen. Art. 10. Einer der zu Gmünd befindlichen Acrzte ist Arzt der Anstalt. Wegen seiner Be- lohnung , so wie wegen Bestreitung der Arznei- und sonstigen Krankheitskostcn ist durch besondere Bestimmungen verfügt. Die Kranken werden von den übrigen Zög- lingen und nach den Geschlechtern abge- sondert in eignen Zimmern verpflegt. Art. ii. Die eigenthümliche Aufgabe der Anstalt besteht in der Auffindung und Anwendung der geeigneten Mittel, um die Schwürig- keiten zu besiegen, welche die Mitthcilung von Vorstellungen und Begriffen itt den organischen Mängeln der Zöglinge findet. Das nächste Ziel ihres Wirkens ist die Befähigung dieser Zöglinge, Unterricht zu .empfangen und sich selbst zu unterrich- ten. Der in der Anstalt ertheilte Unterricht umfaßt außer den gewöhnlichen Schulfä- chern, so weit sie auf jede der beiden Klas- sen von Zöglingen anwendbar sind, eine Auswahl von Realkenntnissen, und über- dieß werden die hiezu fähigen Taubstum- men im Zeichnen, die Blinden in der sik, sämtliche Zöglinge aber in nützlichen »97 und für sie passenden Handarbeiten un- terrichtet. Als höchstes Ziel ihres Strebens in Er- ziehung und Unterricht setzt sich die Anstalt die sittlich religiöse Bildung ihrer Zöglinge. Zeder Zögling erhalt den Religionsunter- richt von einem Geistlichen seiner Kon- fession. Art. 12. Ausführliche Vorschriften für die Haus- ordnung , die Verpflegung der Zöglinge und den ganzen Erziehungs - und Unter- richtsplan werden durch eine besondere In- struktion ertheilt. Art. i3. Zm Monat Julius jeden Jahrs wird von der örtlichen Aufsichts-Commission eine Prüfung vorgenommen, zu welcher außer den von Amtswegcn anwesenden auch andere Personen, die sich für die An- stalt interessircn, der Zutritt gestattet ist. Das Ergebnis derselben wird der Ober- aufschts- Commission oinberichtet. Von drei zu drei Jahren wird durch ein — von dem Ministerium des Innern zu bezeichnendes Mitglied der Oberaufsichts- Commission eine Visitation der Anstalt, verbunden mit einer Hauptprüfung und mrt Preisevertheiluug, vorgenommen. Art. i/<. Unmittelbar auf die Zahrsprüfung fol gen vierwöchige Schulferien. Den Wes- tern oder Pflegern der Zöglinge bleibt cS freigestellt, dieselben über diese Zeit nach Hause zu nehmen, oder in der Anstalt zu lassen, wo für ihre Verpflegung, Beauf- sichtigung und Beschäftigung auch wäh- rend der Ferien gesorgt ist. Art. i5. Zeder auf Staatskosten in die Allstalt aufgenommene Zögling soll, den Fall aus- genommen, wenn eine der Bedingungeil seiner Befähigung für die Anstalt (Art. 4. 5.) unerfüllt bliebe, zum welligsten sechs Jahre in derselben beibehalten wer- den. Sein Austritt erfordert die Geneh- migullg der Oberaufsichts - Commission, welche den Zeitpunkt derselben, von dem angegebenen Anhaltspunkt ausgehend, nach dem Verhältnis des Bildungs-Be- dürfnisses des Zöglings zu deil Fortschrit- ten, die er in der Anstalt gemacht hat, bestimmen wird. Den auf eiglle Kosteu voll Privatuuter- stützung oder auf Rechnung einzelner Ge- meindelr lebendm Zöglingen ist der Aus- tritt auf Verlangen ihrer Aeltern, Vor- münder oder Wohlthäter nach vorheriger Anzeige bei der Oberaufstchts-Cornnlission zu jeder Zeit gestattet, wenn anders nicht schon bei der Aufnahme etwas Näheres bestimmt worden ist, oder bei denjenigen, i98 Bereit Unterhalt auf freiwilligen Privat- beitragen beruht, die zur Fortsetzung ihres Aufenthalts im Institut erforderlichen Hülfsquellen anderwärts ausgemittelt wer- den können. Auch hat der Vormund, der seinen auf eigene Kosten in der Anstalt lebenden Pflegling vor dem Zeitpunkt, den die Oberaufsichts-Commission für den ange- messenen halt, aus der Anstalt zurückneh- men will, hiezu die Genehmigung der Vormundschafts-Behörde nöthig. Art. 16. Die Oberaufsichts- C ommission wird, so weit sie die Mittel dazu besitzt, auch die fernere Laufbahn der aus der Anstalt tretenden von öffentlicher Unterstützung abhängenden Zöglinge zum Gegenstand ihrer Fürsorge machen.. Um dieses zu erleichtern, wird verord- net, daß die in diese Klasse gehörigen Knaben, wenn sie ein zünftiges Gewerbe' erlernen wollen, eben so wie die Zöglinge der Waisenhäuser als Lehrjungen unent- geldlich bei den Laden ein - und ausge- schrieben, und die Meister, welche einen solchen Knaben in die Lehre nehmen wol- len, an keine Wartzeit gebunden werden, sollen. Art. 17., In Hinsicht auf die im Eingang er wähnte weitere Bestimmung der Anstalt, als Normal-Schule für' den Unterricht.der Taubstummen und Blinden zu dienen, ist dem Vorsteher und den übrigen Lehrern derselben die Verpflichtung aufgelegt, den- jenigen, welche in der Absicht, sich für diesen Unterricht auszubilden, die Anstalt besuchen wollen, und die Ermächtigung der Oberaufsichts-Commission hiezu er- halten haben, den Zutritt zu derselben, namentlich zu allen Unterrichtsstunden, zu gestatten, und ihnen mit Belehrung und Unterweisung, so weit ihr sonstiger Beruf es erlaubt, an die Hand zu gehen. Weitere Bestimmungen, welche die Be- nutzung der Anstalt in diesem Sinne und die dadurch bezweckte allgemeine Verbrei- tung eines methodischen Taubstummen- und Blinden-Unterrichts Zum Gegenstände haben, sind einer besonderen Verordnung Vorbehalten. Art. 18. Besuche' von Fremden in der Anstalt sind, um allzuhäusige Störungen des Un- terrichts zu verhüten , in der Regel auf bestimmte Tagsstunden einzuschränken. Art. 19. Die Erweiterung der Anstalt, die bis jetzt nur für einen sehr geringen Theil der-Bedürftigen ausreicht, hängt von dem Umfang der für sie disponibeln Mittel ab. 2 r99 Es wird dahin gearbeitet werden, ihre Existenz durch einen ihr eigenthümlichen Fond zu sichern. Geschenke und Ver- mächtnisse, die ihr zufließen, werden vor- zugsweise zu diesem Zweck verwendet wer- den, so fern der jedenfalls gewissenhaft zu erfüllende Wille der Geber nicht etwas anderes bestimmt hat. Die örtliche Auf- sichts-Commission, welcher die Verwaltung solcher milden Gaben obliegt, wird hierü ber jedes Jahr öffentliche Rechnung ab- legen. Art. 20. Die Anstalt genießt vermöge ihrer Be- stimmung die Rechte der milden Stiftun- gen. Die an sie ankommenden und von ihr ausgehenden Briefe, sind vom Post- porto befreit. Stuttgart den -8. Januar 1823. Schmidlin. Verordnung, die Verbreitung eines methodischen Taubstummen-und Blinden-Unterrichts betreffend. In Beziehung auf die — dem Taubstum- men- und Blinden - Institut zu Gmünd durch das Statut desselben ertheilte Be- stimmung, als Normal-Schule für den Unterricht der Taubstummen und Blinden zu dienen, und in der Absicht, so viel möglich allen Bildungsfähigen jener Klasse die Wohlthar eines, auf ihren besonderen Zustand berechneten methodischen Unter- richts zu verschaffen, haben Seine Kö- nigliche Majestät durch Entschließung vom heutigen Tage verordnet, wie folgt t Art. 1. Zu den Fächern, in welchen die Zög- linge des Schullehrer-Standes unterrich- tet werden, gehört in Zukunft auch die Methode des Taubstummen - und Blinden - Unterrichts. Art. 2. Diese Methode wird in dem Schulleh- rer-Seminar zu Eßlingen von einem der bei demselben angestelltcn Lehrer, welcher nöthigenfalls auf Staats-Kosten für diese seine Bestimmung in der Anstalt zu Gmünd sich vorzubereiten hat, gelehrt. Um neben dem theoretischen Unterricht die Methode auch in der Anwendung zei- gen zu können, werden in der mit dem Seminar verbundenen Normal - Schule einige Taubstumme und Blinde unter- richtet. Finden sich 311 Eßlingen selbst keine Schüler vor, und wird auch von vermöglichen Taubstummen aus andern Orten die dort eröffnete Unterrichts-Gele- genheit nicht benutzt, so wird ein Theil der vom Staat für Zöglinge des Gmünder 200 Instituts ausgcsetzten Summe zur Unter- haltung von Taubstummen und Blinden, die in der Normalschule zu Eßlingen Un- terricht empfangen, verwendet. Eben diese Bestimmungen werden seiner Zeit auch in dem katholischen Schullehrer- Seminar zur Ausführung gebracht wer- den. Art. 5. Die Seminaristen, bei welchen der Unterricht in der Methode mit ausgezeich- netem Erfolg verknüpft gewesen ist, wer- den vorzugsweise auf Provisorate in Orten oder in der Nähe von Orten versetzt wer- den, wo sich Privat - Schullehrer - Semi- narien befinden, damit sie Gelegenheit erhalten, die Zöglinge dieser Seminarien mit der Methode bekannt zu machen. Bei der Ertheilung der Erlaubniß zu Errichtung eines Privat-Schullehrer-Se- minars wird auch die theoretische und praktische Befähigung für den Taubstum- men - Unterricht berücksichtigt werden. Art. 4. Die Schul - Incipienten, welche sich bei dem evangelischen Consistorium oder dem katholischen Kirchenrath zur Prüfung mel- den , ohne sich ausweisen zu können, daß sie die Methode erlernt haben, sind zu erinnern, während ihrer künftigen Lauf bahn sich noch damit bekannt zu machen, weshalb bei der Auswahl von Provisora- ten für sie auf Orte Rücksicht zu nehmen ist, wo sie hiezu Gelegenheit finden. Art. 5. Die bereits angestellten Provisoren, die sich mit der Methode bekannt zu machen wünschen, können die hiezu eröffnete Ge- legenheit in der Anstalt zu Gmünd oder in den Schüllehrer-Seminarien benutzen. Bei Dienst-Besetzungen wird die Er- lernung der Methode, über welche sich die Bewerber durch Prüfungs-Zeugnisse aus- zuweisen haben/nach Umständen besonders berücksichtigt werden. Art. 6. Von den Schul -Conferenz- Direktoren und Schul - Inspektoren wird erwartet, daß sie nicht nur selbst mit den Grund- sätzen der Methode sich vertraut machen, sondern auch die Bekanntschaft mit der- selben unter den Schullehrern und Pro- visoren ihrer Bezirke zu verbreiten sich bemühen werden. Tritt der Fall der Anwendung der Methode in ihren Bezirken ein, so haben sie den Schullehrern der Orte, wo sich ein taubstummer oder blinder Schüler be- findet, mit spezieller Unterweisung an die Hand zu gehen. Art. 7. Die Eröffnung besonderer Lehrkurse über die Methode des Taubstummen- und Blin- den - Unterrichts soll besonders in Bezir- ken, wo sich eine größere Zahl von Un- terrichts-Bedürftigen vorsi'ndet, auf alle Weise befördert werden. Wegen der Be- lohnung des Geistlichen, der den Lehrkur- sus hält, und der Reise-Entschädigung für die an demselben theilnehmcnden Schul- lehrer und Provisoren wird von der Ober- aufsichts-Commission für die Taubstum- men - und Blinden-Anstalt, zu deren Be- ruf auch die Aufmerksamkeit auf die Ver- breitung des methodischen Taubstummeu- und Blinden-Unterrichts gehört, das Er- forderliche verfügt werden. Art. 8. Auf der Universität Tübingen und in dem Priester-Seminar zu Rottenburg werden die Vorlesungen über Pädagogik dazu benützt werden, um die Kandidaten des geistlichen Standes mit der Methode des Taubstummen - und Blinden-Unter- richts bekannt zu machen. Die Lehrer der Pädagogik an diesen Instituten erhalten zu diesen, Ende Reisegeld, Um die Anstalt zu Gmünd zu besuchen, und da durch prak- tische Anschauung sich mit der Methode vertraut zu machen. Es wird darauf Be- dacht genommen werden, daß durch Lehrer an den Elementarschulen 311 Tübingen und Rottcnburg, welchen der Unterricht taub- stun,mer und blinder Kinder an vertraut werden kann,, den Studierend.n die Gele- genheit eröffnet werde, die Methode,,, der Anwendung kennen zu lernen. Zu gleichem Ende werden einzelnen Kan- didaten der Theologie, die mit besonderem Eifer und Erfolg mit diesen, Z,neige der Pädagogik sich beschäftigen, Unterstützun- gen verwilligt werden, um die Anstalt zu Gmünd oder auch eine der mit den Schul- lehrer - Seminarien verbundenen Filial- Anstalten zum Behuf ihrer weitern practi- schen Ausbildung auf eine Jeitlang besu- chen zu können. Art. 9. Den Geistlichen ist durch ihren Beruf, vermöge dessen sie den Schulunterricht in ihren Gemeinden zu beaufsichtigen und zu leiten, und den Religionsunterricht theils in den Schulen, theils bei der Vorberei- tung für die Conft'rrnation persönlich zu ertheilen haben, die Verpflichtung aufge- legt, die Bildung der taubstummen und blinden Kinder in ihren Gemen,den zum Gegenstand ihrer Fürsorge und Thätigkeit zu machen. Sie werde, daher nicht ver- säumen, die Hülfsmittel zu benützen, die sich ihnen hiezu in einer eigens auf den Zu- stand dieser Unglücklichen berechneten, durch Erfahrung ausgebildeten Methode dar- bieten, und mit derselben nicht nur sich selbst, sondern auch diejenigen, welchen der Elementarunterricht des> Taubstum- men oder Blinden obliegt, bekannt ma- chen- Der Anwendung der Methode von Seiten der Schullehrer werden sie ihre unausgesetzte Aufmerksamkeit widmen, und überhaupt mit allem Ernste dahin ar- beiten, daß den Unglücklichen, von denen es hier sich handelt, alle Erleichterung zu Theil werde, die ein zweckmäßig ertheil- ter methodischer Unterricht ihnen gewäh- ren kann. Art. io. Den Dekanen sind jedes Jahr von den Pfarrern derjenigen Gemeinden, wo sich Taubstumme und Blinde im Alter von 6 bis i5 Jahren befinden, Berichte über den Unterricht, dsn diese Kinder empfangen, und über die Resultate, die derselbe gelie- fert hat, in tabellarischer Form zu erstat- ten, welche der Dekan nach vorheriger Prüfung der darin enthaltenen Angaben an die Oberaufsichts-Commission einzu- —senden hat. Diese hat, wenn sich das Be- dürfniß einer Unterstützung der mit dem Unterrichtsgefchäst beauftragten Schulleh- rer und Geistlichen ergiebt, deshalb durch Rücksprache mit den betreffenden Staats- Behörden das Weitere einzuleiten. Art. m. Zn Beziehung auf die Belohnung für die außerordentliche Bemühung der Geist- lichen und Schullehrer wegen des Unter- richts von Taubstummen und Blinden wird in den vorkommenden einzelnen Fal- len angemessene Verfügung getroffen werden. Seine Königliche Majestät behal- ten sich übrigens vor, die besonder» Ver- dienste, welche einzelne Geistliche und Schullehrer um die Bildung «m Taub- stummen und Blinden sich erwerben, durch öffentliche Auszeichnungen und Belohnun- gen anzuerkennen. Stuttgart den 28. Januar 182Z. Schmidlin. Anzeige von Fehlern in der Nnmer 7 des Reg. Blatts, die Dienst-Instruktion der Kreis-Finanz-Kammern betreffend. S. 120. Spalt 1. Lin. § von unten: statt ihr'zu lesen: ihnen. *€>-•121.. Spalt 1. Lin. 8 von unten: statt Leitung der Aufsicht, zu lesen: Leitung und Aufsicht. , S 123. Spalt 2. Lin. 1 imch 4) einzu schalten: Der. S. 126. Spalt 1. Lin.4 statt: halbjährig zu setzen: halbjährlich. «.129. Spalt2. Li,' i5 statt: Erledigung zu lesen: Entledigung. Gedruckt bei GHasselbriuk. Buchdrucker, 203 Rro. 4» Königlich - Württemöergisches Staats - und Reaierunas - Blatt. Freitag, den 28. Februar 1828. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Kein e. II. Verfügungen d e r Departements. Des Justiz - Departements. Die in dem Monat Januar 182L von den Gerichtshöfe» des Königreichs ausgesprochenen Erkenntniffr betreffend. In dem verflossene,: Monat Zanuar sind von sämtlichen Gerichtshöfen des Kö- nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen be- merkt wird, daß nur solche Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Staars- und Negierungs-Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche Freiheits-Strafe erkannt, oder die Dienst-Entfernung eines Staats- oder Commun- Dieners verfügt wird. A) Obertribunal. I. Criminal- Senat. Den Januar wurde: von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen un- j. in der Rekurssache des Gürtler-Gesellen term 10. December 1822 wegen gesahrli- Ernst Leopold B l u m c, aus Berlin, das cher Verwundung des Nikolaus Schon,:, 204 wider denselben gefällte (S. 79 des Reg. Blatts vom Z. 1820 eingerückte) Straf- Erkenntniß unter Verurtheilung des Rekurrenten in die Kosten zweiter In- stanz bestätigt; 2. in der Rekurssache des Zieglers Georg Heinrich Frosch, von Weiler, O-A. Weinsberg, das von dem Gerichts- höfe zu Eßlingen unterm 17. Oktober 1822 wider ihn gefällte (S. 85/» des Reg. Blatts vom I. 1822 eingerückte) Straf - Erkcnntniß abgeändert, Re- kurrent sofort wegen gewaltsamer, mit thatlicher Mißhandlung verübter Wider- setzlichkeit und Verwundung einer obrig- keitlichen Person zu einjähriger Fe- stungsstrafe, zum Ersatz der Heilungs- Kosterr des Verwundeter: und zu Be- zahlung der Verhafts - ur:d der Unter- suchungs - Kosten verurtheilt. Den 11. Januar wurde: 3. in der Rekurssache des suspendirten Schultheißen Iunginger, von Zang, O.A. Heidenheim, das von dem Ge- richtshöfe für den Zart - Kreis unterm 25. Mai 1822 wegen theils durch un- ordentliche und nachläßige Rechnungs- Führung, theils durch Kasten-Eingriffe gesetzten Kafsen-Restcs, desgleichen we- gen grober Nachlaßigkeit bei Beurkun- durrgcn von Schußgelds - Zetteln und wegen anderer Dienst - Vergehen wider denselben gefällte (S. des Reg. Blatts vom 1.1822 eingerückte) Straf- Erkenntniß unter Verurthcilung des Rekurrenten in die Kosten zweiter In- stanz bestätigt. Den Januar wurde: 4. in der Rekurssache des Schultheißen Gottfried Henzler, von Neidwangen, O.A. Nürtingen, das von den: Ge- richtshöfe für den Schwarzwald - Kreis unterm 5- Oktober 1822 wegen doppel- ter Verpfändung einiger Theile seines Wohnhauses und hiernach verübter Verfälschung des Unterpfandsbuchs zur Verdeckung jenes Verbrechens, beides mit gröblicher Verletzung seiner Amts- pflicht, sodann wegen mannichfaltiger und bedeutender Dienst-Nachlaßigkeiten und grober Willkühr im Amte, wider denselben gefällte (S- 860 des Reg. 'Blatts vomI. 1822 eingerückte)Straf- Erkenntniß unter Verurtheilung des Rekurrenten in die Kosten zweiter In- stanz lediglich bestätigt. Den 18. Januar wurde: 5. in der Rekurssache des Georg Kirch- ner, Mezgers von Forchtenberg, O.A- Oehringen, das von dem Gerichts- höfe für den Iart - Kreis untern: 10. Oktober 1822 wider denselben ge- ao5 fällte (S- 8G7 des Reg. Blatts vom I./822 eiugeruckte) Straf - Erkennt- niß abgeändert, Rekurrent sofort we- gen thatlicher Mißhandlung und wört- licher Injurien, so wie wegen Wider- setzlichkeit gegen die Ortsobrigkeit zu dreimonatlicher Festungsstrafe, zu Erstattung der Kurkosten des Beschä- digten, und Zu Bezahlung von f der Untersuchungs-Kosten erster, unfe samt- - licher Kosten zweiter Instanz vernrtheilt; 6. in der Rekurssachc derCatharine Friz, von Wüstenrieth, Ö..9L Welzheim, das von dem Gerichtshöfe für den Zart- Kreis unterm r8. November 182%. we- gen vierten Diebstahls, Veruntreuung, Unzucht und Vagirens wider dieselbe gefällte (S. 943 des Reg.. Blatts vom «3/1822 eingerückte) Straf-Erkenntniß unter' Berurtheilckng, der Rekurrcn- tin in die Kosten zweiter' Instanz le- diglich bestätigt z 7- in der Rekurssache des OrtövÄstands und Steuer-Einbringers Johann Georg Ferna u er, 'vönSchwarzenweiler, O.A» Dehringen, die gegen das von dem Ge- richtshöfe für - den Zart - Kreis unterm 2Z. September 1822 wegen Kassen- rests wider ihn gefällte (S. 799 des Reg. Blatts vom Z. 1622 eingerück- te) Straf - Erkenntniß eingelegte Be rufung wegen Mangels einer Beschwer- de unter Verurteilung des Rekurren- ten in die Kosten zweiter Instanz ver- worferr; 8. in der Rekurssache des Amts-Substi- tuten Jakob Friedrich Roth, von Eber- stadt, O.A. Weinsberg, das von dem Gerichtshöfe für den Neckar-Kreis un- term 2/,. September 1822 wider ihn gefällte (S. 786 des Reg. Blatts vom Z. 1822 eingerückte) Straf - Erkennt- niß abgeändert. Rekurrent sofort we- gen zwar vorsätzlicher, jedoch unter den vorgelegeuen Verhältnissen min- der zurechenbaren Mitwirkung zu Ver- heimlichung eines Kassenrestes und Fälschung zu Verdeckung desselben von seiner Substituten - Stelle entlassen, und zu fechswöchige m Festungs - Ar- rest, desgleichen zu Bezahlung von § der in der Untersuchung gegen den vor- maligen Gemeinde - Pstcgcr Bäuerlen aufgegangenen Prozeß-Kosten und zur subsidiarischen Verbindlichkeit für die Zinsen aus dem Bäuerlen'schen Reste vernrtheilt. Den 26. Januar wurde: 9. in der Rekurssache des Bäckers Jung Jakob Friedrich N 0 t h a k e r zu Sindelfingcn, O.A. Böblingen, das von dem Gerichtshöfe für den Neckar - Kreis unterm 22. Oktober v. Z. wider ihn gefällte (S. 855 oes Reg. Blatts vom I. 1822 eingcrück- te) Straf - Erkenntniß abgeändert. Rekurrent sonach wegen Urrbotmäßig- keit gegen das ihm Vorgesetzte Schult- heißen - Amt, wegen wörtlicher und H. Civil Den *3. Januar wurde: 1. in der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Ulm zwischen dem Fürstlich Metternich'schen Ober - Rentbeamten Kirn zu Ochsenhausen, O.A. Biberach, Vorbekl., Nachksi, Anten und Pnten, Wiederanten, und den Erben des Anton Geiß, von Alberweiler, O.A. Ehingen, Vorkl., Nachbekl., Wen und Pcten, Wiederaten, Ersatz eines Eapitals be- treffend, das unterm i3. Januar 182» eröffnete Erkenntniß voriger Ir:stanz bestätigt, und Aut in die Kosten dieser Instanz verurtheilt; s. in der Ationssache von demselben Ge- richtshöfe zwischen den Söldnern zu Reuthi, O.A. Waldsee, Kl., Anten, Wiederanten, und den Bauern daselbst, Bekl., Aten, Wiederaten, Beholzungs- recht betreffend, die Berufung wegen Nichtbeobachtung der fünfzehntägigen thätlicher Injurien gegen einen obrig- keitlichen Diener während der Aus- übung seines Amtes, und gegen andere Personen, zu vierwöchig er Gefangniß- strafe und 31t Erstattung seiner Berhafts- desgleichen der Untersuchungs-Kosten verurtheilt. - Senat. Nothfrist zur Ations- Einlegung von Amts wegen verworfen. Den 20. Januar wurde: 3. in der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Ellwangen zwischen den Guts- besitzern des Obernhofs, Michael Eberle und Consorten, Kl., Aten, nun Anten, und den Gemeinden Haag und Gais- bach, O.A. Oehringen, Bekl., Anten, nun Aten, Schäferei - Gerechtigkeit be- treffend, das unter dem 10. November 1821 cröffnete Urtheil voriger Instanz unter Vergleichung der Kosten dieser Instanz bestätigt; 4- in der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Tübingen zwischen Anne Marie, Catharine Barbara und Elisabeth Kienzle zu Gültstein, O.A. Herrenberg, unter Beistand ihrer gerichtlich bestellten Kriegsvögte, Qntinnen, Antinnen, Wiederantinnen, und dem Johann Georg 207 Ko pp, als Güterpfleger der Gantmaffe der verstorbenen Anne Marie Binder, so wie den: Bäcker Johannes Rößle, von Herrenberg, O.aten, Aten, Wieder- aten , ^ die Revision eines väterlichen Erbguts rc., jetzt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend, das Restitu- tions-Gesuch der Antinncn gegen das desertorische Erkenntnis des Ober-Tri- bunals vom i. Dccember 1821 unter Verurtheilung derselben in die Kosten dieser Instanz abgcwiesen. Den 2/,. Januar wurde: 5. in der Wechselklagsache des Leopold Weil zu Randegg, Kl., gegen den Wolf Maier, von Hechingeu, Vekl., letzterer zu Bezahlung des eingeklagten Wechsels nebst Interessen und Kosten verurtheilt; 6- in der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Eßlingen zwischen dem Christoph stuithard und Consorten, als Besitzer des Zillhardhofs, O.A. Waiblingen, L) Kreis- G I. Gerichtshof für i. C r i m i n Am 4. Januar wurde: 1. der Zu Heilbronn in Untersitchüng ge- kommenen Rosine Hägele, von Mar- Kl., Anten, Wiederanten, und der Ge- meinde Hohenacker, desselben O.A. Bekl., Atin, Wiedcratin, Schaf-Waid- gang betreffend, das am 2 Z. November 1621 eröffnete Erkenntniß voriger In- stanz unter Vergleichung der Kosten dieser Instanz theils bestätigt, theils abgeändert. Den 3i. Januar wurde: 7. in der AtionSsachc von dem Gerichts- höfe Zu Tübinger: zwischen Andreas Fauler, vor: Schömberg, Q.A. Rott- weil, Kl., Anten, Wiederanten und den Erben der Wittwe des Matthäus Feyrer daselbst, Bekl. , Aren, Wieder- aten, Entschädigung wegen entzog etter Nutznießung von Wiesen betreffend, die Berufung wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde unter Vcrur- thcilrrng des Anten in die Kosten die- ser Instanz von Anrts wegen verwor- fett, r i ch t s h ö f e. den Neckar - Kreis, a l - S e n a t. bächle, O.A. Gaildorf, wegen Wider- setzlichkeit urrd Jrrjurier: gegen den Schultheißen, wegen Verläumdung und 2 0& grundloser Bezüchte gegen einen Gens- darm en und wegen unanständigen Be- tragens vor Gericht, zu der wegen wie- derholt en Vagireus rc. unterm 2 3. De- cember 1822. gegen sie ausgesprochenen fünfmonatlichen Zuchthausstrafe ein Zu- satz von zwei Monaten, neben Zu- scheidung der weitern. Untersuchungsko- sten zuerkannt. '. , Am 7. Januar? wurde: 2. der zu Eßlingen in Untersuchung ge- kommene Jude, Isaak Levi, angeblich von Hagenau, wegen wiederholten und allsgezeichneten Diebstahls und wieder- holten Vagireus, auch wegen Injurien und Lügens, neben der Verbindlichkeit zu Bezahlung seiner Haft- und Unter- suchungskosten zu viermonatlicher Zuchthausstrafe mit Abschied verür- theilt. Am 9. Januar wurde: Z. Andreas Saum, Hafner von Veil- stein, O.A. Marbach, wegen Fälschung, Vagireus und Concubinats, neben Ver-^ fälluug in seine Haft- und die Hälfte der Untersuchungs-Kosten mit vier- monatlicher Zuchthausstrafe belegt; 4. der Festungs-Sträfling Franz Joseph Pfarr, voll Oggelshausen, O-A. Ried- kingerl, wegen Entweichung vom Straf- vlatze zu einer zwei Tage hinter einan der von ihm zu erstehenden körperlichen Züchtigung mit je vierzig Stock- streichen, und zu einer weitern ein- jährigen Festungsstrafe, auch zu Be- zahlung der Untersuchungs-Kosten, ver- urtheilt. Seine Königliche Majestät Ha- ben jedoch die dem Pfarr zuerkanntd Strafe im Wege der Gnade auf vier- zig Stockstreiche und sechsmonat- liche Festungs-Arbeit herabzusetzen geruht. Am 9. Januar wurden, ferner verurtheilt: 5„ auf den Grund einer von dem D.A., Gerichte Waiblingen geführten Untersu- chung : «) Thomas Nicker, von Hebsack,, we- gen gewerbsmäßiger Diebshehkerei, Begünstigung eitles großen und aus- gezeichneten Diebstahls, mtb wegen frecher Lügen vor Gericht zu sechs- monatlicher Festungsstrafe b) defleir Ehefrau Elisabeth, wegen glei- cher Diebshehlerei und Diebstahls -Be- günstigung zu vierm 0 natliche rZucht- hausstrafe; «:) Martin Harkmann, von Aalen, wegen großer, ausgezeichneter, im rechtlichen' Sinne dritter Diebstähle 209 und wegen wiederholten Vagirens zu achtzchenmonatlicher Festuttgs- strafe, und zu einer vor. Abführung auf die Festung zu ersichendeu körper- lichen Züchtigung mit fünf und zwanzig Stockstreichen, auch zu nachheriger Einspcrrung in einIwangs- . Arbeitshaus bis zu^crprobter Besse- rung, wenigstens aber auf neun Monate;. 6) Christoph Sigmund, von Sindel- Waen, Ö.U Böblingen, wegen eines in verabredeter Verbindung mit Ande- ren verübten großen und ausgezeichne- ten Diebstahls, und wegen Vagirens Zu achtmonatlicher Festungsstrafe; «) Michael Wahl, von Laufen, O-A. Besigheim, wegen eines in verabredeter Verbindung mit Anderen begangenen großen und ausgezeichneten Diebstahls, und wegen Vagirens zu siebenmo- natlicher Festungsstrafe; 0 Johannes Müller, von Mittelstadt, OLsi Urach, wegen eines in verabre- deter Verbindung mit Andern verüb- ten großen und ausgezeichneten Dieb- stahls, welcher im rechtlichen Sinne ber dritte ist, und. wegen Vagirens zu einer vor Abführung an den Strafort zu erstehenden Züchtigung mit fünf und zwanzig'Stockstreichen, so, dann.zu einjähriger -Festungsstrafe und nachherigen Einsperrung in ein -Zwangs-Arbeitshaus bis.zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Monaten. Außerdem wurden Jedem seine Arrest- i-rnd Azungs - so wie ein angemessener Thcil der Untersuchungs - Kosten und der Ersatz des Schadens, beziehungs- weise unter solidarischer Verbindlichkeit, zugeschieden. Am Januar wurden verur- theilt: 6. der zu Marbach in Untersuchung ge- kommene Jude, Jakob Isaak, angeb- lich von Wolfenhausen, im Nassaui- schen, wegen ausgezeichneten Diebstahls, fortgesetzten Vagirens und Lügen zu dreimonatlicher Zuchthausstrafe mit Abschied, und zu Bezahlung seiner -Arrest - und UntersuchungSkosten; 7. Elisabeth Catharine Friederike B-cm telspacher, von Stuttgart, wegen wiederholten gewerbsmäßigen Bettelns und wiederholten Betrugs, neben Be- zahlung ihrer Arrest, und Untersu- chnngsko.sten zu fünfmonatlicher Zuchthausstrafe und nachheriger Ein- .sperrung in ein Zwangsarbeitshauö bis .zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf drei. Mo nasse; SIO 8. Marie Magdalcnc Mulfinger, von Stuttgart, wegen fortgesetzten afotischen Lebenswandels, wiederholten Bcttelns, wegen Betrugs und Injurien, neben dem Ersätze des Schadens und Bezah- lung ihrer Arrest- Azungs- und Unter- suchungskosten zu vrermonatlicher Zuchthausstrafe und nachheriger Ein- sperrung in ein Zwangsarbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf acht Monate. Am 16. Januar wurde: 9. der zu Stuttgart in Untersuchung ge- kommenen Anna Marie Habel, von Sindelstngen, O.A. Böblingen, wegen wiederholter Unterschlagungen, wieder- holten Lügcns vor der Obrigkeit und wegen Bagircns und Bettelns, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze deS Schadens und zu Bezahlung ihrer Ar- rest- Azungs - und Untersuchungs-Ko- sten eine sechs monatliche Zuchthaus- strafe zuerkannt. Am 18. Januar wurde: To, Jakob Friedrich Gruis, Conditor zu Heilbronn, wegen zeitlicher großer und zum Theil dtrrch Mißbrauch des öffentlichen Zutrauens erschwerter Un- terschlagungen und Betrugs, auch Bre- chung eines Handgelübdes und Lügens vor Gericht, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des Schadens und zu Be- zahlung sämtlicher Untersuchungs - Ko- sten mit einjähriger Festungsstrafe belegt. Am 21. Januar wurden verur- theilt: ,1. auf den G^und einer von dem O.A. Gerichte Weinsbcrg geführten Unter- suchung : a) Johann Georg L uz, Kübler vor: Neu- fürstenhütten, O.A. Backnang, wegen wiederholten Diebstahls zu e i n j ä h r i - gcr Festungsstrafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs - Arbeits- haus bis zu erprobter Besserung, we- nigstens aber auf sechs Monate; d) Christoph Sinn, von Neufürsten- hütten, wegen wiederholten Diebstahls zu viermonatlicher Fcstungsstrafe; ferner Jeder zum Ersätze des Schadens unter solidarischer Haftung und zu Be- zahlung seiner Arrest - Azungs - und je { der Untersuchungs - Kosten; i2. die zu Waiblingen in Untersuchung gekommene Eve Catharine Halmj von Sindelfingcn, O.A. Böblingen, wegen wiederholter gewerbsmäßiger Unzucht in der Residenzstadt Stuttgart, fortge- setzten Ehebruchs, wiederholten Dieb- stahls, Vagirenö und Angabe eines falschen Namens, neben der Verbind- lichkeit zum Ersätze des Schadens und Bezahlung ihrer Veifahungö- Arrest- und Untersuchungö-Kostcn zu dreijäh- riger Zuchthausstrafe und nachherigcr Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf achtzehen Monate. Am 2Z. Januar wurden verur- thcilt: r3. Johannes Stangle, von Benningen, O.A. Ludwigsburg, tvegen wiederholten großen und ausgezeichneten Diebstahls, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des Schadens und zu Bezahlung seiner Arrest - Azungs - und Untersuchungs- Kosten zu dreijähriger Zuchthaus- strafe mit Willkomm und nachheri- ger Einsperrung in ein Zwangs - Ar- beitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Datier von achtzehen Monaten; *4. die zu Vaihingen in Untersuchung gekommene Christiane Hafner, von Lomersheim, O.A. Maulbronn, wegen dritten Diebstahls, neben der Verbind- lichreit zum Ersätze des Schadens, so wie ihrer Arrest - Azungs - und H der Untersuchungs-Kosten zu einjähriger Zuchthausstrafe und nachherigcr Ein- sperrung in ein Zwangs - Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf sechs Monate'; 15. Conrad Ga um er, von Gündelbach, O.A. Maulbronn, wcgsn wiiHrrholken, - an seinem Dienstherrn begang;»;*r Dieb- stahls, neben dem Ersatze.stiL.cr Arrest- Azungs- und der Hälfte der Unter st>- chungs-Kosten zu fünfmonatlicher Festungsstrafe. Am -8. Januar wurden vernr- rhcilt: 16. Jean Pierre Talsxon, von Serres, O.A. Maulbrontt, «egen Ehebruchs, wiederholter Betrügereien, Bc> Kirens und Lögen vor Gericht, neben der Ver- bindlichkeit zu Bezahlung seinrr Haft- uud § der Uutc° fuchmrgs - Kesten zu sechsmonatlicher FeftunKSMafe; »7. die bei dem EriminKl«mts Stuttgart in Untersuchung gefomn.ene Marie Barbara Weimar, vsu Thailstngen, O-A. Herrenberg, wegen verübter Dieb- stähle, worurtter ein großer begriffen ist, und wegen Lügen vor Gericht, ne- ben dem Ersätze des Schadens und Be- zahlung ihrer Arrest - Azungs - und r9s der Untersuchungs-Kosten zu fünf- monatlicher Zuchthausstrafe; 18. Johann Gottlieb Bouwetsch, Tuch- macher-Geselle von Eßlingen, wegen wiederholten Bagirens und Bettelnö, neben Bezahlung feiner Arrest - und Untersnchungs - Kosten zu viermo- «. Civi l r. In der Rechtssache erster Instanz zwi- schen dem Cameralamt zu Eßlingen, Kl., und dem Ober-Postmeister Obristen von Wajer daselbst, Bekl., eine Ersatz- Forderung betreffend, wurde durch ein Erkenntniß vorn 19. November, ins. den 2. und 3. December ist??, der Bekl, zu Bezahlung der eingeklagten Summe und zuin Ersätze der Kosten verurtheilt. 2, In der Ationssache von dein vormali- gen Stadtgerichte zu Stuttgart zwischen David Friedrich Spaz, Mehlhändler, daselbst, jetzt dessen Wittwe und Erbin, mit ihrem Geschlechts-Vormunde, Kl., O.atin, Antin, und dem Stadt - Pffeg- Amtsdiener, Johann Christian Roscher allda, Bekl., Quteu, Aten, das Eigen- thum eines Hausöhrns betreffend, wurde mittelst Urtheils vom 21. November, eröffnet den 19, und 20, December 1832, die Berufung wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde nicht angenom- men, und der Antische Theil in die Ko- sten verurtheilt. 3. In der Ationssache von dem O.A. Ge- richte zu Stuttgart zwischen Anne Ca- natlichcr Zwangs - Arbeitshaus- strafe- - Senat, tharine, Ehefrau des Johann Georg Stäbler zu Echtcrdingen, Kl., Antin, und Johannes Grauer und Margarethe, Johann Georg Walkers Ehefrau da- selbst, Bekl., Aten, Zurückforderung väterlicher Güter betreffend, wurde ver- möge Beschlusses vom 14. November, ins. den 19. December 1822, das Urtheil erster Instanz unter Beweis - Nachlaß für die Kl., Antin, bestätigt. A- In der Ationssache von dem Ochl.Ge- richte Weinsberg zwischen dem Schul- lehrer Kuttruffzu Ellhofen, Ästen, An- ten, und dem Verwalter des Consuleut Kißling'schcn Vermögens zu Heilbronn, Wider, Mit-Luten, Aten, Vorzugs- recht in dem Gante des Lorenz Krumm, -von Affaltrach, betreffend, wurde ver- möge Beschlusses vom 6, ins. 29. De- cember -822, die Berufung wegen ver- säumter Ztochfrist der Ations-Einwen- dung unter Verwerfung des angebrach- ten RestitÄivns - Gesuches nicht ange- nommen, daher der Ant unter Berur- theilung in die Kosten dieser Instanz damit abgewiesen. 10 5. In der Llcionösache von dem O-A-Ge- richte Cannstadt zwischen Johann Adarn Bader, Adam Koller, und Johann Georg Zoller, sämtlich vouSchanbach, Bekl., Anten, und Johannes Müller, von Gros-Bettlingen, O.A- Nürtin- gen, Kl., Aten, Schadensersatz und Curkosten-Forderung betreffend, wrirde das erstrichterliche Urtheil unterm 5. De- , ccmber 1822, ins. 10. Januar 1823,. unter Berurtheilung der Bekl., Anton in die Kosten, lediglich bestätigt- 6- Irr der Atioussache von dem O.?l.Ge- 3- Ehegerichtliche Geschieden wurden am 8. Ja- nuar: wegen Verweigerung der Fortsetzung der Ehe: 1. Louise, geh. Weiffert, von Heilbronn, Kl., vom dem- Oberpostamts-Sekretär Carl Luz daselbst, Bekl., unter Ver- urtheilung des Bekl. in die Kosten, und -• Rosine Carharine, geh. Eiselin, Kl., von Christian Fri'ederich Felder, Zeugmacher Zu Böblingen, Bekl., gleichfalls' unter'x Berurtheilung des Bekl. in die Kosten;, lodann wegen Ehebruchs: 5. Anna Maria, geb. Philipp, Kl-, von Johannes Berr.er zu Rutesheim, O.A- i- richte Waiblingen zwischen Jakob Frie- derich Hofer, Küfer zu Winnenden, Bekl. , Anten, und Wilhelm Friederich Sprosser daselbst, nunmehr dessen Er- ben , Kl., Aten, eine Kellerzinnsforde- rung, nunmehr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen neuer Beweise be- treffend, wurde wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde unter Verur- theilung des Bekl., Anten irr die Ko- sten dieser Instanz, am 3o. Deeember 1822., ins. 18. Januar 1823, rejckto- risch erkannt- r Senat.- Leonberg, Bekl., unter Berurtheilung des Letztern in die Kosten. Am r5. Januar: 4% Ludwig Schneider, Weingärtner zu Wahlheim, O.A. Besigheim, Kl., von- Elifabethe, geb. Schlayer, Bekl., we- gen Weigerung, die Ehe fortzusetzen, unter -Verurtheilung der Bekl. in die Kosten; 5. Margarethe, geborne Kolb, Kl-, von Georg Adam Straub, zu Biberach O.A. Heilbronn, Bekl., wegen vermu- thetcn Ehebruchs, unter Berurtheilung des Bekl. in die Kostens 214 Am 22. Januar: 6. Elisabethe, geb. Kraft, Kl. , von Jo- hann Christoph Beuerle, Bäcker zu Willspach, O-A. Weinsbcrg, Bekl., wegen böslicher Verlassung, unter Ver- urtheilung des Letzteren in die Kosten; 7- Christoph Gaisdörfer, Bauer von Mau- bach, O-A. Backnang, Kl., von Mag- dalene, geb. Däubler, Bekl., wegen verweigerter Fortsetzung der Ehe, unter Vergleichung dsr Kosten. II. Gerichtshof für r i. E r i m i t Den 4- Januar wurde: *. die Ehefrau des Johann Georg Sä- mann zu Bergfelden, O-A. Sulz, Barbara, geb. Michel, wegen versuchter . Vergiftung ihres Ehemannes zu vier- jähriger Zuchthausstrafe in Ludwigs- burg und zu Bezahlung sämtlicher Un- tersuchungs-Kosten verurtheilt.' Den io. Januar wurde: 2. durch Erkenntniß des Königl. Gerichts- hofs der Oberamtsgerichts - Aktuar Panzer in Reutlingen, wegen Untüch- tigkeit zu Versehung eines Richteramts von der bis jetzt bekleideten Oberamts- gerichts-Aktuars-Stelle entlassen. Am 29. Januar: 8. Johannes Bihlmaier, Bauer zu Win- nenden, O.A. Waiblingen, Kl., von Ursula, geb. Lamlin, Bekl., wegen Weigerung, die Ehe fortzusetzen, unter Verurtheilung der Bekl. in die Ko- sten ; 9. Carl Deining er, von Dcnnhof, O-A. Weinsberg, Kl., von Rosine Cläre, geb. Scholl, Bekl., aus gleichem Grun- de, unter Vergleichung der Kosten. Schwarzwald - KreiS. l - S e n a t. Den i3. Januar wurden vcr- urtheilt: 3. Christian Bippus, von Rotheuzim- mern, wegen mehrerer im rechtlichen Sinne dritter Diebstähle, auch wegen betrüglichen Schuldcnmachcns, neben der Verbindlichkeit zum Schadens-Ersatz und zu Erstattung der Haft- und Un- tersuchungs-Kosten zu sieben monat- lich er Festungs-Arbeit und nachheriger Einschließung in ein Zwangs-Arbeits- haus, wenigstens auf die Dauer von fünf Monaten; 4- Michel Adrion, von Schopfloch, wegen der seit seiner Entweichung aus den: Ge- 2l5 fängniß verübten Diebstähle und Prel- lereien , auch eines schon zuvor began- genen Betrugs, so wie wegen frechen Lügcns vor Gericht, neben der ihm schon früher wegen mehrerer Diebstähle zuer- kannten, aber noch nicht vollzogenen zweimonatlichen Festuygs-Arbeits- strafe zu einem Zusatz von einem und einem halben Monat und zu -5 Stockstreichen, so wie zum Ersatz des Schadens, seiner Haft- und sämtlicher Untersuchungs - Kosten. Den 25. Januar wurden ver- urtheilt: 5. auf den Grund der von dem O.A.Ge- richte Freudenstadt geführten Untersu- chung, Michael Roth fuß, von Sim- mersfeld, O.A. Nagold, wegen mehre- rer gewerbsmäßig verübten, durch Fäl- schung erschwerten Betrügereien und Betrugs-Versuche, neben der Verbind- lichkeit zum Ersatz des verursachten Schadens und zu Bezahlung seiner Haft - und sämtlicher Untersuchungs- Kosten zu v i e r m o n a t l i ch e r Fe- stungS - Arbeitsstrafe; h’ Michael Wucht er, von Ofterdingen, D.A. Rottenburg, wegen thätlicher und wörtlicher Injurien gegen seinen Vater, sodann wegen Widersetzlichkeit gegen obrigkeitliche Diener, auch grober Be schimpfung und Drohung gegen seine Vorgesetzte, insbesondere gegen seinen Ortsvorstand, endlich wegen Conku- binatö, welche Verbrechen jedoch in formeller Beziehung zum Theil als ge- mildert erscheinen, neben der Verbind- lichkeit zu Bezahlung seiner Haft- und § der Untersuchungs-Kosten Zu drei und einhalbmonatlicher Festungö- Arbeits strafe; 7. Martin Leyh, von Rübgartcn, O.A. Tübingen, auf den Grund der von dein O.A.Gerichte Rottenburg geführten Un- tersuchung wegen eines großen und wiederholten, im rechtlichen Sinn fünften Diebstahls, neben der Verbindlichkeit zu Bezahlung seiner Hast - und sämtli- cher Untersuchungs-Kosten zu fünf- zehenmonatlicher Zuchthausstrafe in Markgröningen und nachhcriger Ein- schließung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer eines Jahrs; 8. Catharine Stephan, von Oberboi- hingen, O.A. Nürtingen, auf den Grund der von dem O.A.Gerichte Tübingen ge- führten Untersuchung, wegen wiederhol- ten Vagircns und unzüchtigen Lebens, sodann wegen verbotswidrigen Wieder- eintritts in die Residenz und Angabe eines falschen Namens, auch wegen Lü- 2l6 gens vor Gericht, neben der Verbind- lichkeit zn Bezahlung ihrer Haft - und D-der Untersuchungs-Kosten zu sieben- monatlicher Zuchthausstrafe in Lud- wigshurg und nachheriger Einschließung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu er- probter Besserung, jedoch wenigstens auf die gleiche Dauer von sieben Mo- naten. Den 27. Januar wurde: 9. Friedrich Weiß, von Altenrieth, O-A. Tübingen, wegen mehrjährig sorgesetz- ter Familien - Diebstähle , in Rücksicht auf seine Zugend, zu scchsmonatli- cher Zwangs - Arbeitshausftrafe in Rottenburg, nebst einer Züchtigung von 2. Civil Den 4.- Januar wurde: 1. in der Rechtssache erster Instanz zwi- schen dem Müller Jakob Schüssler zu Hemmcndorf, O.A. Rottenburg, Kl., und der Königl. Finanz-Kammer für den Schwarzwald-Kreis in Reutlingen, Vekl., eine jährliche Frucht-Gült-Ab- gabe betreffend, die bekb Stelle von der gegen sie erhobenen Klage entbunden und der Kl. in die Prozeßkostcn verur- theilt. dreißig Ruthenstreichen, so wie zun: Schadens-Ersatz und zu Bezahlung seiner Haft- und % der Untersuchungs- Kosten verurtheilt. Den 00. Januar ist: 10. gegen Joseph Singer, von Altheim, O.A. Horb, auf den Grund der von dem O.A.Gerichte Rottenburg geführ- ten Untersuchung, wegen nächsten Noth- zuchts-Versuchs und nachgefolgter gro- ben Mißhandlung der Genothzüchtigten, neben der Verbindlichkeit zu Bezahlung feiner Haft- und Untersuchungs-Kosten eine drei und einhalbjährige Zuchthausstrafe irr Gotteszell erkannt worden. - S e n a t. Den 7. Zanar wurde: 2. in der Arion.Ssäche von dem O.A.Ge- richte Nagold zwischen dem Kronen- wirth Christian Friedrich Lauch ach zu Altensteig, Luten, Anten und den übri- gen Gläubigern der Wittwe des ver- storbenen Kronenwirths Johann Georg Lambach zu Altensteig, Mit-Lnten, Ater:, Vorzug im Gant betreffend, die ergrif- fene Berufung wegen Versäumung der neunzigtägigen Nothfrist zu Einreichung der Befchwerdeschrift für verlassen er- kannt und der Attt in die Kosten der zweiten Instanz verurtheilt. Den 9. Januar wurde: 3. in der Ationssache von dem O-A.Ge- richte Balingen zwischen der Gemeinde Unterdigisheim, Bekl., Anten, und der Freiherr!. von Ulmscheir Renntbe- amtung zu Werenwag,Kl., Atin, Bau- holz-Abgabe zum grilndherrlichen Mühl- deichbauwesen betreffend, die ergriffene Berufung wegen Versäumung der neun- zigtägigen Nothfrist zu Einreichung der Beschwcrdeschrifr für verlassen erkannt und die Antin in die Kosten zweiter In- stanz verurtheilt. An demselben Tage wurde: />. in der Ationssache zwischen dem Vogt Martin Adrion, von Schömberg, Bekl., Anten und der Lindenwirth Haas'schcn Gantmasse zu Freudenstadt, Kl., Atin, MitAntiy, peto aei. pÄuliAnss. den: Ge- suche der Mit-Antin um Wiederein- setzung in den vorigen Stand wegen ver- säumter Nochfrist 51t Einreichung der Veschwerdeschrift entsprochen. Den 1^. Januar wurde: 5. in der Ationssache von dem O-A.Ge- richte Neuenbürg zwischen David Al- brecht Kappelmann, von Wildbad, Lnten, Anten, und den ihm Vorgesetzten Gläubigern in dein Gante des Zakob Friedrich Proß von da, Vorzugsrecht in diesem Gant betreffend, das von den Anten vorgebrachte Restitutions-Gesuch gegen das desertorische Erkcnntniß vom rä. November 1822 abgeschlagen und der Aut in die Kosten verurtheilt. Den 20. Januar wurde: ff. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Fxeudenstadt zwischen Jakob Boh- nct in Glatten, für sich und für seinen unmündigen Sohn, Johann Adam, Kl-, Anten, und Friedrich Hofer in Obermußbach, Bekl., Atens eine Hei- rathguts - Forderung betreffend, mit- telst Bescheides erkannt, daß der Bekl. auf die Eides -Auschiebung der Kl. sich Lmzulasseu schuldig sey. Den 4s Januar wurde: -7. m der Ationssache von dem O.A Ge- richte Balingen zwischen dem suspendir- ten Amtsschreiber Gußmann, von Ebin- gen, Kl., Qntcn, Anten, und der Debit- masse des ehemaligen Substituten Fisch- haber zu Balingen, Bekl., O.tin, Atin, verschiedene Entschädigungs - Ansprüche des ersteren an die letztere betreffend, die erhobene Nichtigkeits - Klage und Berufung wegen Mangels an einem hinreichenden Grunde verworfen, und , der Ant in die Kosten zweiter Instanz verurtheilt. Den 27. Januar wurde: 8. in.der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Nagold zwischen dem Lindenwirth Ruof, von Llltensteig, Laten, Anten, und den ihm in dem Gante des Jakob Sengle daselbst Vorgesetzten Gläubigern, Mit-Lnten, Aten, Vorzug-im Conkurö betreffend, die ergriffene Berufung we- gen versäumter Nachfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift für verlaßen er- klärt, und der Ant in die Kosten zwei- ter Instanz verurtheilt. Den 3o. Januar wurde: in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Oberndorf zwischen der Eiw rau des Rabenwirths Wörner zu Alpirspach, Ln'in in dem Gante ihres Ehemannes, Llntin, und 9. dem Kaufmann Fink, von Schiltach, Mit-Lnten, Aten, solidarifthe Verbind- lichkeit für eine Schuld betreffend, jo. dem Pfarrer Pregizer, in Peterzell/ Mit-Lnten, Aten, Socialität einer Schuld betreffend, Gottlieb Caspar, von Sulz, alsPfle- ger der Elisabeth Friedrike Lang von da, Mit-Lnten, Aten, ordentliches Ab- sonderungsrecht betreffend, 12. Marie Catharine, Matthias Köbele, Rothgerbers Ehefrau, in Alpirspach, Mit-Lntin, Atin, ordentliches Abson- derungsrecht betreffend, endlich 13. der Gemeinde-Pflege Alpirspach, Mit- Lntin, Atin, außerordentliches Abson- derungsrecht betreffend, das unterm 22. Februar 1822 eröffnete erstrichterliche Urtheil unter Verurthei- lung der Antin in die Kosten zweiter Instanz bestätigt. Ehegerichtlicher Senat. 3. Geschieden wurden den 8. Ja- nuar : 1. Jung Johannes Feiler, von Balzhofen, O.A- Nürtingen, Kl., von Dorothea, gcb. Kirchner vo > da, Bekl., wegen beharrlicher Weigerung der Bekl. zu Fortsetzung der Ehe, unter Verurthei- lung derselben in die Kosten. Den 22. Januar: -. Matthäus Faaß zu Grünbach, O.A. Neuenbürg, Kl., von Anna Maria, gcb. Schwarz daselbst, Bekl., wegen Ehebruchs von Seite der Bekl. , unter Verurtheilung derselben in die Kosten. 3. Conrad Blind, Strumpfweber in Beu- ren, O.A. Nürtingen, Kl., von Anna 3 Barbara , geb. Klein von da, Bekl., wegen beharrlicher Weigerung der Bekl. in Fortsetzung der Ehe, unter Verur- teilung derselben in die Kosten; 4- Catharina Barbara, geb. Friz, von Neuenhaus, O.A. Nürtingen , Kl., von Ludwig Ernst Bauer daselbst, Bekl., wegen verweigerter Fortsetzung, der Ehe vor: Seiten des Bekl., unter Verurthei» lung desselben in die Kosten. IH. Gerichtshof für dm Jaxt- Kreis« i. Criminal -Senat. Den 7. Januar ist: r. auf den Grund einer vor dem O.A.Gc- richte Schorndorf verhandelten Untcr- suchungssache, Patriz Maier, von Pfau neu stieb, O.A. Aalen, wegen klei- nen und eirtfachen, jedoch im rechtlichen Sinne dritten Diebstahls, zu sechs- monatlicher Festungsstrafe und nach- heriger dreimonatlicher Rcklusion in das Zwangs-Arbeitshaus zu Ellwan- gen verurtheilt worden. Den 9. Januar wurden: >• auf den Grund einer vor dem O.A.Ge- richte Schorndorf verhandelten Unter, suchungssache, Jakob Friedrich S ch m i d, von Grimbach, wegen wiederholten Bettelus, in Rücksicht auf die vielen, früher deshalb gegen denselben erkann- ten Strafen, zu sechsmonatlicher Festungsstrafe; Z. der bei oem O A. Gerichte zu Crailsheim in Untersuchung gekommene Zohann Leonhard U l m, von' Ellrich Shausen, wegen Ehebruchs und versuchter Abtrei- bung der Leibesfrucht der von ihm. ge- schwängerten Weibsperson, zu sechS- monatlicher Festungsstrafe; 4. in der vor dem O.A.Gerichte zu Oeh- ringen verhandelten Untersuchungssache, die Rost'na Gaufer, von Niedernhall, wegen großen, ausgezeichneten, in Genos- senschaft verübten und im rechtlichen Sinne dritten Diebstahls, neben Ersatz des Schadens und der Kosten, zu zehn- monatlicher Zuchthausstrafe, und nachherigcr fünfmonatlicher Rekln» sion in einem Iwangsarbeitshaus; 5. der bei dem O.A.Gerichte Ellwangen in Untersuchung gekommene Jakob Bal- le, Bauer von Rothenbach, wegen Ehe- bruchs, Mißhandlung seiner Ehefrau, und mehrerer kleiner Unterschlagungen, zu viermonatlicher Festuugsstrafe verurtheilt. 220 Unterm 29. Oktober vor. uud 11, Januar d. I. wurde: 6. -auf den Grund einer vor dem O.A. Ge- richte Ellwangen verhandelten Unter- suchung der Amtspfleger Waizmann, von Ellwangen, wegen fortgesetzter Fäl- schung von Rechnungen, so wie wegen Fälschung eines Protokolls, von seinem Amte kassirt, und zu Bekleidung einer öffentlichen Stelle für unfähig erklärt, dagegen in Rücksicht der beinahe abge- laufenen Verjährungszeit und der Ge- ringfügigkeit des Gegenstandes dieser Vergehen, mit einer weitern Strafe ver- schont. Am 16. Januar wurde: 7. gegen den vor dem O.A.Gerichte zu Ellwangen in Ur'.tersuchung gekommenen Müller Joseph Sichert, von Hohlbach, O.A. Ellwangen, wegen nahen Ver- suchs der Nothzucht, eine zweijäh- rige Festungsstrafe erkannt. Den 16. Januar ist : 6. auf den Grund einer vor dem O.A. Gerichte Welzheim verhandelten Unter- * suchung, der Gemeinde-Pfleger Johann Georg Schwenger, von Pfahlbronn, wegen Kasseneingriffs von seiner Stelle cassirt, zu Bekleidung eines öffentlichen Amts für unfähig erklärt, und zu drei monatlicher Zuchthausstrafe verur- theild worden. Unterm 18. Januar wurden: 9. der vor dem O-A.Gerichte Gmünd in Untersuchung gekommene Antog Junk, von Leinzell, wegen wiederhol- ten Bettelns, unter Berücksichtigung der früher schon mehrfältig gegen den- selben erkannten Strafen, zu viermo- n a t l ich e r Zwangs - Arbeitshausstrafe; 1 o. in der vor dem O. A.Gerichte Künzelsau verhandelten Untersuchungssache, Wil- helm Kneller, von Grisbach, wegen Scortation und wiederholten Diebstahls, zu sechsmonatlicher Festungsstrafe; 11. auf den Grund einer vor dem O.A, Gerichte Aalen verhandelten Untersu- chung, Jakob Sturm, von Hangcn- denbach, wegen Betrugs, großen und ausgezeichneten Diebstahls und Scor- tation, zu sechsmonatlicher stungsstrafe nnd zu einer Züchtigung von fünf und zwanzig Stockstrei- chen vor der Abführung deffelben an den Strafort, verurtheilt. Den 21. Januar ist: 2 2. gegen den von dem O.A.Gerichte Künzelsau in Unterfuchung gezogenen Banernknecht Andreas Gehrig, von Hopfengarten, wegen mit Mißhandlung verbundener Widersetzlichkeit gegen eine öffentliche Person, wegen verschuldeter Körper--Verletzung, und wegen unter erschwerenden Umständen vollbrachten Ausbruchs aus dem Gefängnisse, eine viermonatliche Festungsstrafe er- kannt; ferner 13. auf den Grund einer vor dem O-A. Gerichte Mergentheim verhandelten Un- tersuchung, der TaglöhncrJohann Georg Hek, von Stuppach, wegen kleinen, jedoch im rechtlichen Sinne vierten und ausgezeichneten Diebstahls, neben Er- satz des Schadens, der Verhaft - und Untersuchungs-Kosten, Zu achtmonat- licher Festungsstrafe und nachheriger vier monatlich er Reklusion in einem Zwangs - Arbeitshaus verurtheilt wor- den. Den 25. Januar wurde: 14. der gegen den Zuchthausstrafling Carl Friedrich- Schubart, von Oehringen, unterm 11. September 1821 erkannte Abschied aus den, Zuchthause in Rück- sicht seiner schwächlichen Korperbeschaf- fcnheit in eine einmonatliche weitere Zuchthausstrafe verwandelt. Unterm 2Z. December 1822 und 7. 9. II. 16. 18. 21. 23. 25. Januar 1625 wurde: 15. ist der vor dem O.A-Gerichte zu Gmünd verhandelten Untersirchungssache, der suspendirte Weg-Inspektor und städtische Bau-Inspektor, Johann Lembek, zu Gmünd, wegen vieler der Summe nach zumTheil sehr bedeutender Fälschungen, ferner wegen Theilnahme an Betrüge- reien mehrerer Handwerksleute ,, wegen vernachlästigter Aufsicht über die städti- schen Arbeiter, so wie über die städtischen Magazine, desgleichen wegen höchst unordentlicher Kassen- und Rechnungs- führung, so wie wegen vieler weiterer grober Nachlaßigkcitcn und Eigenmäch- tigkeiten in seiner ganzen Amtsführung, auch wegen einer Geschenk - Annahme, von seinen beiden Stellen kassi'rt, zu Bekleidung eines öffentlichen Amts für unfähig erklärt, und neben dem Ersätze des durch seine schlechte Amtsführung gestifteten Schadens, zu einer seinem hohen Alter angemessenen Zuchthaus- strafe von zwei Jahren verurtheilt, so wie wegen des Kostenpunkts das Geeignete verfügt. Unterm 3o. Januar wurde: 16. in der vor dem O.A.Gerichte Kün- zelsau geführten Untersuchung gegen Heinrich Schmid, vonHohbach, wegen Entfernung gegen sein eidliches Ange- loben, wiederholten Vagirens und Lü- gen vor der Obrigkeit, ein Zusatz von einer vierwöchigen Fcstungsstrafe zn der unterm 5. Septen:bcr v- Z. gegen -ihn erkannten viermonatlichen Festungs- 2. Civil Den i5. Januar wurde: i. in der Ationssache von dem O-A.Ge- richte Mcrgenthein: zwischen Elisabeth Barbara Dorr, von Wlarkelsheim, Kl-, Antin, und dem Kaufmann Philipp -Lippert, von Mergentheim, Bekl-, Aten, eine Forderung von 1000 fl. be- treffend, die Kl-, Antin wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde mit ihrer Klage abgewiesen, unter Berurtheilung in die Kosten. Unterm 18. Januar wurde: a. in der Ationssache von dem O.A. Ge- richte Hall zwischen Caspar Präger, von Mathesherlebach, Bekl., Anten, unb dem Schultheiß Horlacher und Consorten von Walpertsdorf, Kl., Aten, Erpronnß- Ansprüche betreffend, die Ation wegen versäumter neunzigtägiger Nothfrist tln- ter Berurtheilur'.g des Anten in die Ko- sten als verlassen erklärt; 3. in der Ationssache von den: O.A^Ge- richte Neresheim zwischen Jos. Maier und Anton Hopfensitz, vonKapftnburg, Bekl., Anten, und Alois Appert, von Kirchheirn, Kl., Aten, Entschädigung strafe und nachheriger wenigstens vier- monatlicher Reklasion in einen: Zwangs- Arbeitshaus ausgesprochen. - Senat. aus einem Kaufkontrakt betreffend, die Ation wegen Mangels in den Formalien, unter Berurtheilung der Anten in die Kosten, als unstatthaft verworfen; 1i. in der Ationssache von dem O.A-Gerichte Künzelöau zwischen den: Traubenwirth Ziegler, von Kupferzell, Kl., Anten, und dem Geometer Haag, von Künzelsau, Bekl., Aten, Schuldforderung beiref- fend, das in erster Instanz gefällte Ur- theil als nichtig aufgehoben. Den 20. Januar wurde: 5. in der Ationssache von den: vormaligen O.A-Gerichte zu Oehringen zwischen Sophie Barbara, Gottlieb Wägelcns Wittwe zu Neuenstein, Antin, und der. Gantmasse des Franz Meisner daselbst, Atin, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend, das unterrichterliche Erkenntniß vom 3. September 1817 theils bestätigt, theils abgeändert, un- ter Vergleichung der Kosten; 6. in der Ationssache von dem vormaligen O.A-Gerichte Künzelsau zwischen der Gemeinde Bicringen, Kl-, Antin, und der Geineinde Aschhausen, Bekl., Atin, Markungs - Streitigkeit betreffend, das unterrichterliche Erkenntniß vom 21. November 1814 bestätiget, unter Bor- urtheilung der Antin in die Kosten. Am 22. Januar wurde : 7. in der Rechtssache der Erben des ver- storbenen Hoffaktors Götsch Moses Zu Ludwigsburg, Kl., gegen den Obevforst- nreister von Steube zu Heidenheim, Bekl., eine Schuldforderung betreffend, die Klage wegen Jncompetenz des Ge- richtshofs zurückgewicsen. Den -5. Januar ist: 8. in der Revist'onssache von dem O-A-Ge- richte Oehringen zwischen Friedrich Köh- ler, von Michelbach, Hofagenren Hayum Hänle, von Braunsbach, und Ochsen- wirth Happolds Wittwe von da, gegen Johann Georg Ebcrt, von der Beingasse, das von der vormaligen fürstlichen Re- gierung zu Waldenburg ungeordnete Liquidations - Verfahren, so wie der hierauf erfolgte Bescheid vom 27. Sep- tember 1804 als nichtig aufgehoben, und ein ordnungsmäßiges gesetzliches Ver- fahren eingelcitet; 9. in der Ationssache von den: O-A.Gerichte Gmünd zwischen demRechts-Consulenten und Stadtpsteger Herlikofer in Gmund, Bekl., Anten, und Anton Zimmcrmatln, von Unterböbingen, Kl., Aten, die Auf hebung. eines Güterkaufs betreffend, die ergriffene Berufung wegen unterlas- - fener Einreichung der Beschwerdeschrift binnen der neunzigtägigen Nothfrist, . unter Verurthcilung des Anteil in die Kosten dieser Instanz, für verlasseil er- kannt ; io. in der Ationssache von dem vormali- gen O.A.Gerichte Oehringen zwischen der Gemeinde Keffelfeld, Kl., Antin, und Martin Wagner, vom Rebbigs- hof, Bekl., Aten, Schaastrieb betref- fend, das unter dem 6. Juli 1818 er- öffnte unterrichterliche Urtheil bestätigt, und Ant in die Kosten dieser Instanz verurtheilt worden. Am 27. Januar wurde: i i. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Hall zwischen den Erben des vorma- ligen Oberamtögerichts-Beisitzers Glok von da, Bekl., Anten, und der dortigeil Schulden - Tilgungs - Kasse, Kl., Atin, Ersatz eines Rechnungs-Rests betref- fend, das unterm 9. Mai 1620 in erster Jilstanz gefällte Erkenntniß unter Ver- urtheilung der Bekl., Anten in die Ko- sten der zweiten Instanz bestätigt; 12. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Kunzelsau zwischen Albrecht Herr- mann, von Berndshofen, Bekl., Anten, und deil Erben des Wirths Johann 224 Georg Nenner, zu Nizenhausen, Kk.«. Zen Inhalte nach bestätigt,, und Vckl-, Aten, eine Schuldforderung betreffend,. Ant in. die Kosten dieser Instanz ver- das unterm 15.. März 1811 in erster urtheilt. Instanz gefällte Erkenntuiß seinem gan- IV. Gerichtshof für dm Donau - Kreis, i. Cr im ina l - Senat. Den 8. Januar wurde: . der suspendirte Amtspfleger Glanz,, von Heiligenkreuzthal, wegen eines durch große Nachlässigkeit und Unordnung in seinem Rechnungswesen gesetzten sehr bedeutenden Kassenrests, unter Verfäl- lung in sämtliche Arrest-Azungs- Un- tersuchungs - und Verwachungskosten, so wie zum Ersätze der berechneten Rest- summe nebst Zinsen, neben Entlassung von seinem Amte, und Unfähigkeitser- klärung zu Bekleidung eines verrech- nenden Amts zu einer einjährigen Festungsstrafe mit einer seiner krankhaf- ten Körperbeschaffenheit angemessenen Beschäftigung innerhalb der Festung verurtheilt, dagegen der gegen ihn vor- gekonnnene Verdacht gemachter Kas- sen-Eingriffe wegen mangelnden Be-, weises auf sich beruhen gelassen.. Am ii. Januar wurde:. 3. auf den Grund der von dem O.A-Ge- richtc Wiblingen geführten Untersu- chung , Joseph Schoch, von Laup- heim, wegen eines qualistzirten und eines unter erschwerenden Umständen und in Genossenschaft verübten Dieb- stahls neben der Verbindlichkeit zum Er- sätze des Schadens und sämtlicher Ko- sten zu einer fünfmonatlichen Fe- stungs-Arbeitsstrafe verurtheilt. Den i5. Januar wurde: Z. auf den Grund der von dem O.A.Ge- richte Ulm geführten Untersuchung ge- gen Barbara Hartmann, angeblich von Bcchingen, Königl. Bairischen Land- gerichts Lamngen, wegen Landstreiche- rei, Bettelns, Ehebruchs und Eonku- binats neben Verfüllung in ihre Arrest- Azungö- und einen Theil der Untersu- chungs-Kosten eine fünfmonatliche Zuchthausstrafe erkannt, und 4. der bei demselben O.A.Gerichte in Un- tersuchung gekommene Anton Blu- mentritt, aus Pöliz in Böhmen, we- gen wiederholten verbotener, Wicder- Eintritts jn das Königreich, abermali- ger Landstreicherei und Fälschung unter Verfüllung in sämtliche Kosten zu einer viermonatlichen Festungs-Arbeits- strafe nebst Abschied und nachheriger wiederholter Ausweisung aus dem Kö- nigreiche unter Androhung geschärfter, Strafe auf den Fall des Wieder-Ein- tritts verurtheilt. Den 20. Januar wurden ferner verurtheilt: 5. auf die von dem O.A.Gerichte Biberach gepstogene Untersuchung - a) Caroline Reiser, von Buchau, O.A. Riedlingen, wegen nächsten Versuchs der Abtreibung ihrer Leibesfrucht und begangenen Fleisches-Vergehens, un- ter Einrechnung eines Theils des er- standenen Arrestes zu achtmonatli- cher 'Zuchthausstrafe zu Marggrö- mingen, b) Christiane Gerster, von Birkendorf, wegen wiederholten Versuchs der Ab- treibung der Leibesfrucht und Beihülfe für ihre Schwester zu demselben Ver- brechen, dann wegen Fleisches-Ver- gehens zu scchsmonatli'cher Zucht- hausstrafe zu Marggröningen, 0) Anna Maria K olesch, von Biberach, wegen dreimaligen Versuchs desselben Verbrechens und wegen Fleisches-Ver- gehens zu achtmonatlicher Zucht- hausstrafe zu Marggröningen, und cl) Eleonore Kirchweger, von da, we- gen gewerbsmäßig betriebener Vei- hülfe zu dem Verbrechen der Leibes- frucht-Abtreibung durch Zubereitung und Abgabe abtreibendcr Arzneien ge- gen Belohnung, dann wegen polizei- widrigen Kartenschlagens und Medi- kastrirens unter Einrechnung eines Theils des erstandenen Arrestes zu dreijühriger Zuchthausstrafe zuLud- wigsburg. Auch wurde wegen Bezahlung der Ar- rest-und Azungs- so wie der Untcrsu- chungskostcn das Angemessene verfügt. Den 22. Januar wurde: x L. Maria Anna Knödel, von Wiesen- staig, auf die von dem QA.Gerichte Gerstlingen geführte Untersuchung we- gen wiederholten Ehebruchs neben Zu- schcidung der Hälfte der Untersuchungs- kosteu zu einer zwanzigwöchigen Zuchthausstrafe zu Marggröningen, mit Rücksichtnahme auf ihre körperliche Be- schaffenheit , verurtheilt. Den -5. Januar wurden: 7. auf die vom O.A.Gerichte Leutkirch ge- pstogene Untersuchung Martin Kolb', von Herlazhofen, wegen großen und un- ter erschwerenden Umstanden verübten, jedoch größtentheils ersetzten Dieb- stahls, neben Verfüllung in seine Arrest- Aznngs- und llntersuchtmgskosten so wie in den Ersatz des gestifteten Scha- dens, zu einer sechsmonatlichen Fe- stungs-Ärbeitsstrafe;' 8. auf die von dein O.A.Gerichte Göppin- gen geführte Untersuchung der Weber, Georg Walter, von Uhingen, wegen wiederholten Vagircns und Vettelns neben der Verbindlichkeit zum Ersätze sämtlicher Kosten zu einer Entsperrung in das Zwangs-Arbeitshaus zu Ulm, bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Mona- ten und nach erfolgter Entlassung zu Stellung unter strenge ortspolizeiliche Aufsicht verurtheilt. Den 27. Januar wurde verur- theilt: 9. Christian FriederichKübler, vonKirch- heim, wegen wiederholter Landstreiche- rei zu einer Zwangs-Arbeitshausstrafe zu Ulm bis zu erprobter Besserung, we- nigstens aber aus die Dauer von fünf Monaten neben Verfüllung in sämt- liche Kosten; 10. Carl Friedcrich App, von Blaubeu- ren, wegen wiederholten asotischen Le- bens, neben Verfallung in sämtliche Kosten, zu Einsperrung in das Zwangs- Arbeitshaus zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Monaten^ 11. Margarethe Buk, von Voll, wegen zum fünsteinnalc wiederholten Dieb- stahls, such wiederholter Landstreicherei, ' neben Verfallung in sämtliche Kosten, zu einer vierzehenmonatlichen Zucht- hausstrafe in Ludwigsburg und nach- heriger Einfperrung ’ in dem Zwangs- Arbeitshaus zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von zehen Monaten; 12. Innocens Gengcnbach, von Ochsen- Hausen, wegen großen Betrugs und damit concurrirendcr fortgesetzter Fäl- schung öffentlicher Urkunden, neben Verfüllung in sämtliche Kosten, auch neben der Verbindlichkeit zum Ersatz des gestifteten Schadens, unter Einrcch- nung eines Theils des erstandenen Arrests zu einer ein und einhalb- jährigen Festungs - Arbeitsstrafe. Endlich wurde den 29. Januar: *3. Franz Anton Gionnuttin, von Reams, CantonS Graubündten, auf den Grund der von dem O.A.Gerichte Blaubcureu geführten Untersuchung wegen eines dürft) Einsteigen qualisicirten Diebstahls, neben dem Ersätze sämtlicher Kosten, zu einer drei und einhalbmonatlicheU Festungs - Arboitsstrafe und nachheriger Ausweisung aus dem Königreich mit Straf-Androhung auf den Wiederbezft tretungsfall verurtheilt. 2 27 Revisions - Erkennt»iß. Ir: der von Amts wegen znr Revision vorgelegten, von dem O.A.Gerichte Tettnang geführten UntersuchungSsachc würde am 17. Januar: der Jauner, Joseph Psister, von Willisaü, Cantons Luzern, wegen acht seit dem (im Reg. Matt von 1822. S. 481 eingerückten) Erkenntnisse vom 26. März v. I. weiter erhobener, im Königreiche in Genossenschaft ver- übter, größtentheils durch Einbruch und Einsteigen qualisizirter, zum Theil auch großer Diebstähle, nachträg- lich zu jenem Erkenntnisse zu einer weiteren dreijährigen Zuchthaus- strafe, zum Ersatz des gestifteten Scha- dens, soweit derselbe noch nicht ge- leistet ist, unter solidarischer Verbind- lichkeit, und zu Erstattung seiner wei- teren Verhaft- so wie der weiter auf- gegangenen Prozeßkosten verurtheilt. 2. Civil- Senat. Am 7. Januar wurde: v. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Tettnang zwischen Veronika Vet- ter, von Gattnau, Lntin, Antin, und den Matthäus Vetter'schen Gant-Gläu- bigcrn, Mit-Lnten, Aten, Lokation be- treffend, die Berufung wegen versäum- ter Nothfrist zu Einreichung der Be- schwerdeschrift, unter Verurtheilung der Antin in die Kosten dieser Instanz, für verlassen erklärt; 2. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Ravensburg zwischen Benedikt Langenberger, von Weziörcuthe, Kl., Anten, und Anton Fischer von da, , Bekl., Aten, Kaufvertrags - Erfüllung betreffend, das den 26. Januar v. I. eröffnete Urtheil erster Instanz theils abgeändert, theils bestätigt, unter Ver- gleichung der Kosten. Den 10. Januar wurde: ■3.. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Ravensburg zwischen den Martin Längle'schen Eheleuten zu Richlisreute, Bekl., Anten, und dem Stadtrath Erb zu Ravensburg, als Curator dcrLängle- schen Gantmasse, Kl., Aten, das von Letzterm angesprochene Recht zur,Allo- disikation des Längle'schen Schupstehcns betreffend, unter Vergleichung der Ko- sten abändernd erkannt. Den 2i. Januar wurde: 4. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Ulm zwischen der Stadtkasse da- 4 selbst, Lntin, 21min, und den Mezger Lazarus Röbelen'schen Gläubigern, Mit- Lnten, Aten, Priorität im Coukurse betreffend, die Berufung wegen ver- säumter Nothfrist zu Einreichung des Beschwerde-Libellö, unter Verurtheilung der Antin in die Kosten für verlassen erklärt. Ebenso wurde erkannt: 5. in der Ationssache vom O.A.Gerichte Wangen zwischen den Raver Dezelschen Erben, von Röthenbach,. Kl., An- ten, und der Wittwe des Johann Volk, von Reute, Bekl., Atin, Bürgschafts- Forderung betreffende Am 24. Januar wurde: 6. die Sattelpflege Wangen wegen ver- säumter Nothfrist zur Einreichung der Beschwcrdeschrift in ihrer Ationssache gegen die Alois Reichffche Gantmasse daselbst, Location betreffend, in den vorigen Stand wieder eingesetzt, und weitere Verhandlung zugelassen; in der Ationssache von dem O.A.Ge- richtc Tettnang zwischen dem Commun- rechnungs-Revisorat - Amts-Verweser Ganser zu Ravensburg, Lnten, Anten, und dem Güterpfleger der Joseph An- ton Schmid'schen Gantmasse zu Holz- häusern, Laten, Aten, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen das Loca- tionserkenntniß betreffend, die Berufung wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde verworfen und Ant in die Kosten, dieser Instanz verurtheilt. Den 28. Januar wurde: 6. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Riedlingen zwischen der Heiligen- Pflege Offlngen, Lntin, Antin, und der Ehefrau des Raver Iaun, zu Beu- ren , Mit - Lntin, Atin, Bezahlung ei- ner gemeinschaftlichen Schuld betreffend, die Berufung wegen Mangels an der appellabeln Summe verworfen; und 9. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Kirchheim zwischen dem Schmid Jakob Kantter, von Bissingen, Kl., Anten, und dem Mezger Christoph Gott daselbst, Bekl., Aten, Entschädigungs- Ansprüche betreffend, die Berufung we- gen versäumter Nothfrist zu Einrei- chung des Beschwerde - Libetts, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten für verlaffen erklärt. 3. Ehegerichtlicher Senat. Den 9. Januar wurde: Vollmer daselbst, Bekl., unter Ver- Die Ehe der Margarethe, geb. Dürner, gleichung der Kosten für nichtig erklärt, von Ebersbach, Kl., und des Sigmund Stuttgart den 26. Februar 182& Maucler. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. 22g Nro. i5. Königlich - Württembergisches Staats - und Regierungs-Blatt. Dienstag, den 4• Marz 182Z. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst -- Nachrichten. ^eine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 23. v. M. die erledigte Pfarrei Rieth, Dekanats Vaihingen, dem Vikar H ak er zu Eltin- gen, Dekanats Leonberg, die erledigte Pfarrei Ostelsheim, kanars- Cglw',, dem Pfarrer Frank zu Haubersbronn , Dekanats Schorndorf, die erlevigte Pfarrei Kusterdingen, im Dekanat Tübingen, dem Pfarrer Dizin- g er zu Nufringen, Dekanats Herrenberg,. die erledigte Pfarrei Westgartshaufen, Dekanats Crailsheim, dem Pfarr-Verwefer Stau den map er irr Oberndorf, Deka-. nats Sulz, und die in Erlcdigmrg gekommene Diakonats- Stelle zu Mökmühl, im Dekanat Ncuen- stadt, dem Pfarr - Verweser Heller zu Böttingen, Dekanats Munstngen, gnä- digst übertragen. Sodann haben Höchstdiqsclbcn durch höchstes Dekret vom 2^. v. M. denObcr- Tribunalrath Weber zu Stuttgart als zweiten Vorstand des Königl. Gerichtshofs für dcrr Schwarzwald - Kreis mit dem Titel eines Vice - Direktors nach Tübin- gen, und dagegen ■ v. 2ZO den bisherigen zweiten Vorstand des Gerichtshofs zu Tübingen, Ober-Tribu- nalrath Bauer, zu dem Königl. Ober- Tribunal nach Stuttgart in Gnaden zu versetzen geruht. Ferner haben Höchst dieselben ver- möge höchster Entschließung von demselben Tage gnädigst geruht: die erledigte Sekretärs-Stelle bei der Königlichen Ober-Rcchnungs-Kammer dem bisherigen Staats - Kasten - Buchhalter Härlin zu übertragen, und dagegen den seither bei dem Rechnungs-Bureau des Königl. Steuer-Collegiums angestcll- ten Revisor Hauff zum Buchhalter bei der Königl. Staats - Hauptkaste zu er- nennen, auch vermöge höchster Entschließung vom 27. v. M. die erledigte Buchhalters-Stelle bei der Staats - Hauptkaste dein bei der vor- maligen Tabaks-Gefäll-Verwaltung an- gestellt gewesenen und nach deren Auflö- sung in den Quieszenten-Stand getretenen Hauptbuchhalter Hofmann zu übertra- gen. Unterm 23. v. M. wurde dem Weg- Inspektor, Oberlicutenant Bäumlein, die Erlaubniß, die Armee-Uniform tragen Zu dürfen, crtheilt. II, Verfügungen d e r D e p a r t e m e n t ö. Des Departements des Innern: 1. Des Königl. evangelischen Consistorium. 0) Schul - Conferenz - Direktoren betreffend. Die erledigte Direktion der Schullehrer- dem Pfarrer Mohr in Ensingen über- Confererrzen in der Vaihinger Diöcese ist tragen worden. Stuttgart den 18. Februar 1823. Wächter. b) Die diesjährige Feier des Tags Mariä Verkündigung betreffend. Da im gegenwärtigen Jahr der 26. März in die Charwoche fällt, so ist in Gemäß- heit der bestehenden Verordnungen der Feiertag Maria Verkündigung am Frei tag der vorhergehenden Woche, also den 21. März, in der evangelischen Kirche dcs Königreichs zu begehen. Stuttgart den 21. Februar 1823. Wächter. iS i ?. Des König!, katholischen Kirchenraths. Die diesjährige Dienst-Prüfung der katholischen Geistlichen betreffend. Die Dienstprüfung der katholischen Geist« lichen für Kirchenstellen wird im laufcn- dcn Jahre auf den 10. Juni und die fol- genden Tage festgesetzt, ohne daß zu einer andern Zeit oder in einem andern Orte eine außerordentliche Prüfung Statt fin- det. Dabei werden nur diejenigen Geistlichen zugelassen, welche im Jahre 1820 und früher Priester geworden sind. Die Candidaten haben sich vier Wochen vorher schriftlich dahier zu melden, urtd, wenn keine Abweisung erfolgt, am Montag den 9. Juni Nachmittags um vier Uhr auf der diesseitigen Kanzlei zum Einschrei- ben zu erscheinen. Uebrigens bezieht man sich auf die im Staats - rind Regierungs - Blatt vom 16. Februar 1819 S. m. bekannt ge- rn a ch ten A n 0 rd n u ng en. Stuttgart den i5. Februar r8-3. Camerer, 3. Des Königl. Studienraths. a) Die Bestimmung der nächsten Aufsichts-Behörde über die lateinischen Schulen des Königreich- betreffend. Man sieht sich durch mehrere Anfragen wegen der Scholarchate, welchen die Auf- sicht über die lateinischen Ortsschulen zu- stche, zu der Bekanntmachung veranlaßt, daß nach der gesetzlichen Bestimmung des Verwaltungs-Edikts vom n.März 1822 (Staats- und Regierungs - Blatt 1822 Nro. 17.) der Kirchen - Convent eben so für die lateiitischen Lehr - Anstalten, (mit Ausnahme der, dem Königl. Studienrath unmittelbar untergeordneten höher» An- stalten) wie ssir die deutschen Schulen das Scholarchat bilde., Bei den Schulvisitationen haben nur diejenigen Mitglieder des Kirchen - Con- vents, welche bisher die durch dieCommun- Ordnung festgesetzten Taggclder bezogen haben, diese Taggelder auch künftig zu beziehen. Noch will man verordnet haben, daß künftig nicht nur diejenigen Rektoren, welche nach dem Rcscript vom 25. Deecm- ber 1812 zu Mitgliedern der Scholarchate ernannt worden, aber jetzt nach der neuesten Bestimmung des angeführten Verwal- tungs-Edikts es zu seyn aufhören, sondern a3a auch überall die ersten, oder wo nur ein Lehrer bei einer lateinischen Schule ange- stellt ist, die einzigen Lehrer der lateini- schen Lehr-Anstalten zu Berathungen des Kirchen - Convents über die Angelegenhei- ten derselben, so oft es nöthig oder zwecks mäßig ist, zugezogen und gehört werden. wie es bereits in der General-Verordnung für die lateinischen Schulen vom n. Marz 1793 §. 73. für die nach der Schulvisita- tion zu haltende Sitzung des Kirchen- Convents angeordnet ist. Stuttgart den 19. Februar i8-3. Süskind. b) Bekanntmachung der zum akadmüscbe» Studium höherer Wissenschaften legitimirten Jünglinge. In Folge der am 10. und n. d. M. vor- genommenen Prüfung derjenigen Jüng- linge, welche die Legitimation zu dem aka- demischen Studium höherer Wissenschaften nachgesucht haben, sind von den dabei er- schienenen 43 Individuen wegen unzurei- chender Kenntnisse. 2 vom Studium der Theologie, 6 vom Studium der Rechts- wissenschaft, 8 von dem der Medizin und höher» Chirürgie und 1 von dem der Cameralwissenschaft vor der Hand zurück- gewiesen, 26 aber zu akademischen Studien legitimirt worden, nämlich A.) 'zum Studium der evange- lischen Theologie (außerhalb des Seminars): O Christoph Friedrich Wild, Sohn des Pfarrers in Oppelspohn; B0 zum Studium der Rechts- wissenschaft: 2) Friedrich Wilhelm Ammermüller, Sohn des Universitäts-Cameral-Ver- walters in Tübingen, 3) Ludwig August Autenrieth, Sohn des^Kaufmanns in Neuenstadt, 3) Carl Friedrich B unz, Sohn des Ober- amtsrichters in Ludwigsburg, 5) Georg Michael Fischer, Sohn des Heuwaegmeisters in Ulm, 6) Carl Eugen v. Hügel, Sohn des General-Lieutenants und Kriegöraths- Präsidenten in Stuttgart, 7) Theodor von der Lühe, Sohn des Staats-Ministers in Stuttgart, 8) Georg Mann, Sohn des verstorbenen Kasten-Dieners in Stuttgart, 9) Johannes Müller, Sohn des verstor- benen Papierfabrikanten in Reutlingen, 10) Leo v. Reischach, Sohn des Kam- merherrn und Majors in Stuttgart, vO Ludwig Schmid, Sohn des Stadt- raths in Neuenstadt, 233 12) Carl Wilhelm Spittler, Sohn des Ober-Finanzraths in Reutlingen, 13) Franz Stapf, Sohn des Cameral- Verwalters in Wangen, U) Christian August Walther, Sohn des verstorbenen Oberamtmanns in Aalen; 0.) zum Studium der Medizin und höher« Chirurgie: i5) Friedrich Wilhelm Fehleisen, Sohn des Apothekers in Reutlingen, »6) Carl Franz Christian Fraas, Sohn des Revisors in Weinöberg, 17) Aloys Hohl, Sohn des Zeugmachers in Lauchheim, 18) Sebastian Ludwig Martini, Sohn des verstorbenen Chirurgen in Bibcrach, 19) Jakob Stiegele, Sohn des Bäckers in Engstetten, 20) Herrmann Gerold Emil Wunder- lich, Sohn des Kreis-Medizinal-Rathö in Ludwigsburg; D.) zum Studium der Came- ralwissenschaft: 21) Carl Ignatz Buzzorini, Sohn des fürstl. Thnrn- und Taxis'schen Hofkam- merraths in Schcer, 22) Carl Jakob Dietriche Sohn des Schuhmachers in Tübingen, 23) Carl Friedrich Gottschick, Sohn des verstorbenen Försters in Warm- bronn, 24) Carl Ludwig Höring, Sohn des Amtsschultheißen in Willspach, 26) Paul Christian Albert Rümelin, Sohn des verstorbenen Stadtschreibers in Blaubeuren, 26) Christian Friedrich Wagner, Sohn deö verstorbenen Stadtschreibers in Sindelstngen, 27. Christian Wilhelm Wucherer, Sohn des Pfarrers in Zwerenberg, 28) August Zoller, Sohn des RectorS und Schul-Jufpectors in Stuttgart. Stuttgart den 19- Februar 1823. Süskind. 4. Rectoratamt der Universität Tübingen. Bekanntmachung der für das Sommer-Halbjahr i823 angckündigten Vorlesungen. Theologie. a) Evangelische Faknltat. Den Einfluß und die Wichtigkeit des Inhalts der christlichen Lehre in Bezug auf die ächte Bildung des jugendlichen Geistes wird D. Steudel in öffentlichen Vorträgen für die Studirenden evangelischer Confessi'on 234 aus allen Fakultäten Donnerstags 11—12 Uhr zu entwickeln fortfahren. Zu Privat-Vorlesungen über Enzy- klopädie der theologischen Wissen- schaften in wöchentlichen zwei Stunden ist Prof. Schmid erbötig. Religions-Philosophie in Verbin- dung mit Apologetik des Christen- thums wird Iicpetent Klaiber, der Aeltere, um 11 Uhr vortragen. Die öffentlichen Vorlesungen über christ- liche Dogmatik wird D. Wurm um 3 Uhr fortsetzen. Die Lehr-Systeme der verschiede- nen christlichen Kirchen seit der Reformation wird nach Planks Abriß einer historischen und vergleichenden Dar- stellung der dogmatischen Systeme rc. Prä- lat D. Bengel privatim um 6 Uhr vor- tragen. Ueber die Lehrsätze und die Ge- schichte der symbolischen Bücher der protestantischen Kirche erbietet sich zu Privat - Vorlesungen in wöchentli- chen zwei Stunden Prof. Schmid. Den speciellen Theil der christli- chen Moral wird um 4 Uhr Repetent Klaiber, der Aeltere, vortragen. Eine historisch-kritische Einlei- Istng in die Bücher des N. T. wird 0. Wurm Morgens um 7 Uhr privatim geben. Die Weissagungen des Jesajas wird Prof. Jäger um 10 Uhr privatim erklären. Die Psalmen fährt D. Steudel fort, öffentlich Abends um 5 Uhr zu er- klären. Zu Privat-Vorlesuugen über die Apo- stelgeschichte um 8 Uhr erbietet sich Prälat D. Bengel. v. Steudel wird privatim um 9Uhr die Apocalypse erklären, und eine Ein- leitung in alle Johanneische Schrif- ten geben. Die evangelischen Pericopen erläu- tert privatim um 10 Uhr Prof. Schmid. Die öffentlichen Vorlesungen überKir- chengeschichte wird Prälat D. Bengel fortsetzcn um 11 Uhr. Decan und Prof. Münch wird die Württembergischen Kirchen- und Sch ul-Gesetze erläutern. Die Grundsätze der Pädagogik und Didaktik wird Pros. Schmid um 3 Uhr öffentlich entwickeln. Ebenderselbe wird die homileti- schen und katcchetischen Uebungett der Mitglieder des Prediger-Instituts zu leiten fortfahren. l 235 Die Nebungen der theologischen Gesellschaft werden in einigen Stun- den der Woche nach Verschiedenheit der Fächer leiten Prälat v. Bengel, D. Wurm, D. Stendel, Prof. Schmid, Repetent Klaiber, der Acltere. b) Katholische Fakultät. Für die Liebhaber der arabischen Litera- tur fährt D. Herbst wöchentlich zwei Stunden Abdolatiphs Denkwürdig- keiten von Aegypten zu erklären fort. Derselbe trägt wöchentlich dreimal die biblische Alterthums-Kunde in Verbindung mit der Geschichte des jüdischen Volkes vor. Derselbe erklärt wöchentlich zweimal cursorisch den gesetzlichen Theil des Pentateuchs. Ebenderselbe fährt wöchentlich drei Stunden mit der Erklärung der Psal- men fort. Die allgemeine Einleitung in die Bücher des neuen Bundes trägt D. Feilmoser wöchentlich zwei Stun- den, »ud die besondere Einleitung in dieselben Bücher drei Stunden vor. Derselbe erklärt wöchentlich drei Stun- den das Evangelium des Markus, und eben so oft den ersten Brief an die Korinther. Die Grundsätze der apologeti- schen Rheologie trägt D. Drey vier- mal in der Woche vor. Derselbe setzt die Vorlesungen der Dogmatik in sieben wöchentlichen Stun- den fort. Mit dem Vortrage der christlichen Moral fährt D. Hirsch er in fünf wö- chentlichen Stunden fort. Derselbe trägt in ebenso vielen Stun- den die Homiletik, Katecherik und Liturgik, in Verbindung mit prakti- schen Uebungen vor. Die Vorlesungen zur Fortsetzung der Kirchengcschichte, und über das Ka- tholische Kirchen recht werden seiner Zeit angekündigt werden. Rechtswissenschaft. Encyklopädie und Methodologie wird Prof. D. Cloßius nach Eisenhart, von. 10—11 fünfmal wöchentlich vortra- geu. Methodologie Prof. D. Gmelin, nach seinem Compendium öffentlich. Institutionen des Römischen Rechts Prof. D. Wächter, nach Mackeldcy /,te Ausg. von iv—ii. Pandecten wird Prof. O. von Mal- blank um 9 und 11 fortsetzen, Prof. O. Schräder nach Günther, in a36 denselben Stunden (Donnerstags von 1 8—9) anfangen. Römisches Erb - Recht Pros D„ Wächter,. nach Schweppe 5te Ausg. fünfmal wöchentlich von 10—11 oder in einer andern den Zuhörern bequemen Stunde lehren. Römische Rechts-Geschichte Prof. V. Schräder, nach Hugo, von 3—4, Donnerstags von 10—n.. Hermeneutik des Römischen Rechts, mit disputatoristhen Uebungen verbunden, Pros. 0.. Cloßius fünfmal wöchentlich, um 3 oder zu einer andern den Zuhörern bequemen Stunde.. Deutsches Privat-Recht Prof. D.. Gmelin, nach Runde, von 10—n. in Verbindung mit dem Prrvat-Cameral- Rechte Pros 0.. Michaelis nach sei- ncin Grundriß und Rundes Compendium von 5—6 oder 10—11. Lehn-Recht Derselbe, nach Pätz, von ro—11 oder 5—6.. Handels - und Wechsel-Recht, ge- meines und Wurttcmbergisch.es, derselbe, nach v.. Martens, dreimal wöchentlich, in einer den Zuhörern bequemen Stunde. Kirchen-Recht der Katholiken und Evangelischen, sowohl das in Deutschland gemeinrechtliche als das württembergische, derselbe,, nach Böhmer 7te Ausgabe, von. 8—9' Strafrecht, gemeines und württem- bergisches, Pros 6. Wächter, nach sei- nenr Grundriß eines Systems des gemei- nen deutschen Strafrechts, welcher im An- fang Aprils erscheinen wird, mit Zuzie- hung von Grolmanns Compendium, 6mal wöchentlich, von 4—5, Donnerstags von 9—10.. Civil-Proceß, gemeinen und würt- tembergischen, Pros ll. v. Malblanc, von 7 — 8 Morgens. Concurs - Proceß, gemeinen und württcrnbergischen, Prof. D. Cloßius, nach Danz, 2 oder 3mal wöchentlich, in einer noch zu bestimmenden Stunde. Prucessual- Practicum wird Pros D., Gmelin halten, 4mal wöchentlich, von 6—9.. Vorlesungen über zweckmäßige Besor- gung der gewöhnlichcrn Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird in einer noch zu bestimmenden Stunde Pupillen-Rath Zeitter 4 bis. 5mal wö- chentlich halten. Pros. D. Schcurlen wird seine Vor- lesungen nächstens anzeigen. Dasselbe behält sich Vice - Director v.. Weber zu thun bevor. Heilkunde. Mlnerakogie, allgemeine Chemie und Botanik, siehe Naturwissenschaften. % 2öj: Encvklopadie der Heilkunde bietet Prof. >). Hofacker an. Anatomie wird Morgens von 6—7 Uhr Prof. D. B a u r vertragen. Parhol.o gische Anatomie Prof. O. Rapp. - , Zum Vortrag der Physiologie ist Prof. D. Hofacker bereit. Pharmacevtifche Chemie verbun- den mit Waarenkünde liest Prof. D- E. G m e l i n. IVIateriu medica Prof. D, F. Gm elin. Die Lehre von den Giften, durch Versuche an Thieren erläutert, trägt Prost D. Rapp, die allgemeine Pathologie Kanz- ler v. Autenrieth vor. Zu Vorlesungen über Kinder- und Frauenzimmer - Krankheiten erbie- tet sich D. Weber; so wie zu medici- nischen Repetitionen. Die gesamte Wundarzneikunst liest Prost D. Ri ecke, Ueber ebendieselbe Prof. O. v. Gärt- ner, der auch zu Privatwiederholungen darinn erbörig ist. Materia cJiirurgica wird Prof. D. v, Gärtner vortragen. Geburrshulfe lehrt Prof. V, Riccke, und Prof. D. v. Gärtner, mit dem Er- bieten zur Wiederholung für Einzelne. Die innere Heilkunde im Clini- kum besorgt Kanzler D. v, Autenrieth, Die äußere darin, und die Geburts- hülfc Prost D. Ri ecke. Die Nosologie der Hausrhiero wird Prof, D. Hofacker vortragen- Philosophische Wissenschaften. Prof. Schott lehrt öffentlich die Me- taphysik von 7—8-Uhr; privatim wird er in einer noch zu bestimmenden Stunde auf Verlangen entweder die allgemeine Geschichte neuer Philosophie oder auch Eneyklopädio der philosophischen Wissenschaften vortragen, Prof. D. v. Eschenmayer lehrt öffent- lich von 8—9 das Naturrecht und wirtz privatim die philosophische Lehre des Reiches Gottes nach Anleitung des Buchs: Kern der Lehre vom Reiche Gottes von O. Heß, Antistes der Kirche, Zürich 1819, von 10—11 Uhr oder in einer andern beliebigen Stunde vortragen. Prost Sigwart lehrt die Logik von 7 8 Uhr und wird den zweiten Theil der Geschichte der Philosophie (von der Mitte des sechszehnten Jahrhunderts bis auf unsere Zeiten) in der Frühstunde von 6—7 Uhr oder einer andern noch zu bestimmenden Stunde vortragen. 238 Mathematik und Naturwissenschaften« Prof. v. Bohnenberger wird die theoretische und Erperimental-Phy- sik am Dienstag, Mittwoch und Freitag von 5—6 Uhr vortragen und auf Ver- langen den mathematischen Theil derselben am Montag und Donnerstag erklären. Auch ist er zu Vorlesungen über Algebra oder analytische Geometrie und Tri- gonometrie erbötig?, Repetent Ri ecke wird die Encyklo- padie und Methodologie der Mathe- matik, wie auch eine Einleitung in die Analysis des Unendlichen vor- tragen. Auch ist er zu Vorlesungen über ebene und sphärische Trigonometrie erbötig. Prof. D. F. Gmelin ist erbötig, Mineralogie vorzutragen. Prof. v. G. Sigwart liest über den chemischen Prozeß, und die specielle Chemie, mit Versuchen begleitet. Pros. v. Sch üble r tragt die Anfangs- gründe der Botanik mit Vorzeigen der für die Heilkunde, Forst- und Landwirth- schaft wichtigen Pstanzen in der Stunde von 2—3 Uhr, Pflanze «Physiologie mit Untersu- chung seltenerer und cryptogamischer Ge- wächse als zweiter! Theil der Botanik von 4—5 Uhr vor. Botanische Ercursro- nen stellt er ain Donnerstag an. Geschichte. Prof. Hang wird den zweiten Theil der Universal - Geschichte von 9—10 Uhr öffentlich vortragen. D. Eifenbach tragt zweimal wöchent- lich den ersten Theil der allgemeinen Weltgeschichte vor. Schöne Wissenschaften, alte nnd neue Sprachen nnd Literatur« D. ©freu bei wird auf Verlangen aus- erlesene Stücke aus dem Coran und andern arabischen Schriften erklären. Prof. Conz wird zwei Stunden in der Woche von 4 — 5 Uhr nach Beendigung des ersten Buchs der Sermonen des Horaz, das zweite auslegen, und die Erklärung einiger Satyren des Juve- nals oder Persius beifügen, zwei an- dere Stunden von 4—5 Uhr wird er den Philotect des Sophocles und am Donnerstag von 9—10 Uhr entweder den Platonischen Dialog Euthyphron oder Lykurgs Rede an'Leocrates nach vorallsgeschickter Einleitung in die Redekunst der Griechen erläutern. Prof. Tafel wird von 3—4 Uhr die Encyklopadie der römischen Poe- ten, Geschichtschreiber und Redner 2Z9 vortragen. Die Eumeniden, und, wenn es die Zeit gestattet, eine andere Tra- gödie des Ae sch plus wird er erläutern. Auch ist er zu Vorlesungen über die An- nalen des Tacitus oder zu lateinischen Stylübungen in noch zu bestimmenden Stunden erbötig. Prof. Emmert wird in einer noch zu bestimmenden Stunde öffentlich sein Buch: History of Greal Britain erklären; pri- vatirn erbietet er sich zu Vorlesungen über italienische und englische Sprache. Prof. Scherer wird die Erklärung des Siede de Louis XIV. in Verbindung mit Rede- und Styl - Hebungen, privatim seine Vorlesungen über französische Spra- che fortsetzen. Prof. Ger lach wird von 5 — 6 Uhr Lafontaine's Fabeln öffentlich erklä- ren, privatim erbietet er sich zu Vorlesun- gen über englische tmd französische Sprache. Oo. Eisenbach erklärt Shahespeare’s Julius Caesar, Staatswirthschaft. Prof. Fulda lehrt die Encyklopädie der K am er alwissen schäften von nr— Uhr. Der,elbe wird dreimal in der Woche von 9 io Uhr die Grundsätze der Fi- nanz w i fst n sch a ft vortragen. Landwirthschaftslehre trägt Prof, v. Forstner fünfmal in der Woche von 8—9 Uhr vor. Derselbe erbietet sich zu Vorlesungen über Landwirthschafts- Polizei, wöchentlich 3 Stunden. Prof. Poppe lehrt fünfmal in der Wo- che von io—ii Uhr die spezielle Tech- nologie nach seinem „Lehrbuche der spe- ziellen Technologie. Stuttgart und Tü- bingen 1819." Die Steuerwissenschaft wird Prof. Krehl in der gewöhnlichen Stunde fünf- mal in der Woche vortragcn. Privatdoccnt Wid enmann lehrt drei- mal in der Woche von 7—8 Uhr Morgens die Forstbotanik öffentlich. Auch er- bietet er sich privatim viermal in der Woche die Forstwirthschaftölehre vorzu- tragen. PrivatdocentHeigelin wird drei Stun- den in der Woche ökonomische und bür- gerliche Baukunst, in zwei andern Stunden Perspectiv Vorträgen, in Ver- bindung mit Exkursionen zu praktischer Anwendung der Perspectiv - Zeich- nung. Oekonomische Botanik von 2—3 Uhr; siehe Naturwissenschaften. Privat -Cameralrecht; siehe Rechts- wissenschaft. Der Anfang ist auf den gten April fest- gesetzt. Tübingen den 2/,. Februar 1823. Dr. Stendel. Dienst-Erledigungen. Durch die Beförderung des bisherigen Ober-Präceptors Kolb in Gmünd ist die Lehrstelle an der dritten oder obersten Classc der lateinischen Schule daselbst in Erledigung gekommen. Der Lehrer dieser Elaste hat den Charakter eines Ober-Prä- ccptors, und fährt die unmittelbare Auf- sicht über die Lehranstalt. Auf den Un- terricht in der griechischen, lateinischen und hebräischen Sprache und den Realien hat er wöchentlich 28 Stunden Zu verwenden. Dem Ober-Präceptor liegt zugleich die Leitung des Gottesdienstes an der zweiten katholischen Stadtkirche und abwechselnd Mit drei anderen Geistlichen die Besorgung desselben ob. Mit de'.n Gottesdienste sind jedoch, außer einer Frühpredigt an Sonn-' und Festtagen, Und der täglichen Früh- Und Spät-Messe keine pfarrlicheN Ver- richtungen, Wohl aber die unentgeldliche Lesung der Stiftungsmessen verbunden. Das Einkommen dieser Stelle betragt 65o st., wovon ■§ in Geld und in Na- turalien bestehen, nebst freier Wohnung, Gartengenuß Und dem dritten Theil am Schulgelde. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre Bittschriften innerhalb drei Wochen dem Königlichen Studienrath vorznlegen. Das erledigte Dekanat Münsingen ent- hält 19 Diocesan-Orte mit 10,9.62 Seelem Und gehört unter die Dekanate dritter Klasse, deren Einkommen auf 1000 st. nach Etats - Preisen berechnet ist. Als Stadt-Pfarrer hat der Dekan die Gottes- dienste in der Stadt nach der bestehenden Abtheilung mit dem Diakon zu besorgen. Die. Bewerber haben sich innerhalb vier Wochen bei dein evangelischen Consistorium zu melden. Die erledigte Pfarrei Schömberg, Diö- cese Wildbad, enthalt mit Einschluß von fünf Filialien, wovon vier eigene Schulen, zwei aber, Igelsloch und Bieselsberg, (beide eine Stunde entfernt) eigene Kir- chen haben, 1Z98 Seelen, und ist mit ei- nem Einkommen voit 960 st. nach Etats- Preisen verbunden. In den Kirchen zu Igclsloch und Bieselsberg ist neben den Easuckl-Gottesdiensten, je eine Kinderlehre Monatlich zn halten. Die Bewerber ha- ben sich binnen vier Wochen bei dem evan- gelischen Consistorium zu melden. In der Numek h des Rcg. Blatts S. Litt. 6 von ttntett ist unter dcn Tabaköhandlern ZU Biberach, statt: Kechcr zu lesen: Stecher. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. 241 Rro. 16. Königlich - WürttembergischeS Laats - und Negierungs - Blatt. Samstag, den i5. Marz 182A. I. u n m i t t e l b a r e K ö n i g l i ch t D e k r e t e. Dienst-Nachrichten. eine' Königliche Majestät hasten durch höchstes Dekret vom -7. v. M. dem Ober-Zustiz-AHessor N i eg er zu Tübingen die nachgesuchte Entlassung von seiner Stelle mit Vorbehalt des Titels eines Ober-Justiz-Assessors und der Erlaustniß, die Uniform eines solchen tragen zu dür- fen, zu ertheilcn geruht. Sodann hasten Hdchstdicselben ver- möge höchster Entschließung vom 6. d.M. die erledigte Diakons-Stelle bei der Leon- hardskirche in Stuttgart dem Professor Hofmann, Hofmeister bei des Prinzen Al er an der von Württemberg Durch- laucht, vermöge höchster Entschließung vom 7. d.M. das erledigte evangelische Dekanat Knittlingen dem Diakon Osiander zu Balingen, verm öge höchster Resoltition vom 8. d. M. die erledigte Pfarrei Birkenfeld, Dekanats Wildbad, den: Prazeptorats - Verweser und S'mdtpfarr- Vikar Ehristsieb, zu .Murrhardt, Dekanats Backnang, und die erledigte Pfarrei Freudenthal im Dekanat Besigheim, dem Seminaristen und bisherigen Prediger für die Sträflinge zu Stuttgart, Fleischmann, gnädigst übertragen- Vermöge weiterer höchster Entschließung vom 7. d. M. haben Seine Koni gl. Majestät die Versetzung des Pfarrers Maier in Kehlen, Dekanats Tettnang, auf die Pfarrei Allmendingen, Dekanats Ehingen, und dagegen des Pfarrers Lezgus, von Allmendingen, auf die Pfar- rei Kehlen verfügt. Ferner haben Höchstdieselben ver- möge höchster Entschließung vom 7. d. M. gnädigst geruht, das erledigte Cameralamt Urach dem Cameral - Verwalter. Werner, von Ell- wangen, II. V e k f ü g u n g e n der D e p a r t e m e n t ö. A.) Des Departements des Innern: 1. des Ministerium des Innern. Nicdersetzung der Oberaufsichts-Commission für die Taubstummen- und Blinde»-Anstalt. Nachdem Seine Königliche Maje- den Oberhofprediger Prälaten d'Autel, star vermöge höchster Entschließung vom den Ober-Kirchenrath Sch edler, und d. M. den Ober-Confi'storialrath Sc eg er das erledigte Eamgralamt Wiblingen dem Rcgiments-O.uartiermeister v. Cloß in Ulm, das erledigte Cameralamt Neuenbürg den: Ober-Nevisor bei dem Steuer-Colle- gium, Schöll, und das erledigte Cameralamt Gundelsheim dem Regiments - Quartiermeister Mitt- ler in Stuttgart, zu übertragen. Endlich haben Höchstdieselben ver- möge höchster Entschließung vom 8. d.M. dem bisherigen Oberamts-Verweser Hör- ner zu Neuenbürg das dortige Oberamt definitiv zu übertragen geruht. Den 7. d.M. ist die patronathcrrschaft- liche Nomination des Vikars M. Wolfs zu Zartheim auf die erledigte Pfarrei da- selbst bestätigt worden. zu Mitgliedern der durch das Statut vom 28. Januar d. I. (Art. 3.) angeordneten Ober«ufsich ts - Commissi0n für die Taubstummen-- und Blinden-An- stalt Zu Gmünd ernannt haben, so ist dieselbe nunmehr in ihre durch das ge- dachte Statut bestimmte Funktionen ein- getreten. Stuttgart den März 1823. Schmidlin. 2. Des Königs. evangelischen Consistorium. &) Übersicht über den St-nid der cvangel. geistlichen Wittwen-Kasse auf Martini ,821. Unter Bezug auf die, in Nro. 60. des Staats - unb Regicrungs - Blatts vom vorigen Jahr gegebene, Rechenschaft über den Stand der evangel. geistlichen Wittwen- Kasse wird dem Publikum aus der Rech- nung von Martini i8ff das Ergebniß der, in diesem Jahr Statt gehabten, Ver- waltung mit Nachstehendem vorgelegt. I. Berechnung der Vermögens-Zunahme von Martini i8§f. Das Vermögen bestand an Martini 1820 und an Martini 1821 Capitalien.. 194,962 st. 26 fr. — 193,273 st. 5i kr. Ausstände 3,341 fl. 23 kr. — 3,555 st. 52 kr. Bei der Ulmer Wittwen-Kasse... 1,267 st. 20 kr. — 2,064 st. 21 kr. Kassen - Bestand ........ 1,357 st. 25 kr. — 5,667 si- 28 kr. 200,918 st. 34 kr. — 204,261 st. 32 kr. Dasselbe hat sich also in diesem Jahre vermehrt um 3,332 fl. 58 kr. ^tcfe Summe ist nachgewiesen, in der Berechnung über Etats-Einnahmen und Ausgaben. « 343 st. 10 kr. in der Berechnung über die dem Grundstock ungehörigen Ein- nahmen unb Ausgaben...... •„ 2,989 ff. 48 kr. 3,332 st. 58 kr. •2 44 IT. Rechnung über die Einnahmen t:nd Ausgaben von Martini 18ZZ, /V.) Etats-Einnahmen und Ausgaben. Einkünfte: Aufwand: Capital - Zinse. ,. 10,02 8 ff. 14 kr. Wittwen-Pensionen 21,444 si 5okr, Zinse aus Vorschüssen. 2oösi, 40 kr. Waisen - Pensionen ,. 806 st. — kr. Jährl. Beiträge der Mit- Gratialien.. , , 1^2 89 st, 2 4 kr. glieder ..... 6,616 fl, — kr. Auf Stiftungen. , , 2 70 st. —kr. Von erledigten Stellen .. 6,2 42si. 1 kr. Zins - Raten von einge- Vom Gnadcn-Quartal. 262 si. 9 kr. lösten Eapitalien. , i35st. 21 kr. Freiwillige Beiträge 3 4 st. j5 kr. Besoldungen. ,. , 4 26 st. —kr. Ertrag der Bücher-Ver- Vikariats - Kosten , , i,o65fl, —kr. lags-Rechte.. .. 2,99°^—^*. Belohnungen.... 77si —kr. Insgemein... , i53ft. 46 kr. .Rcchnungs - Kosten ,. 2 33 fl. 40 kr. 2 6,53osi. 5kr. Insgemein , , , , .44oft, 4«kr. Wird Hievon der Aufwand abgezogen mit 2 6,186 fl. 55 kr, so ergibt sich ein ,343 si. Ueberschuß von jo kr. -6,186 st. 55kx, E.) Dem Grundst0et angechdri ge Ciimahmcn :ind Ausg aben, >. in Beziehung auf Zuwachs und Abgang. Einnahmen : Ausgaben: Einlagen in den.Fundus. 2,^93 st. 16 kr. An Capitalien, Einlagen und Ausständen Vermächtnisse... , 5>6fl. 4bkr. 3,110 fl, 6 kr. giengen verloren.. . rrofl. i8kr. -cs ergibt sieh also ein Zuwachs von 2,969 si . 48 kr. 2/j5 itt Beziehung auf Fonds-Bestände. Einnahmen: Kassen- Bestand. ,. 1,367 fl. -5kr. Guthaben bei der Ulmer Wittwen - Kasse auf Martini 1820.. * 1,267fl. *9kr. Ausstände auf Martini 1820 3,341 fl. 23kr. Von heimbezahlten Capi- Lalien i2,73»fl. 36kr. 18,696 fl. 45 kr. Ausgaben: Vorschüsse an die Ulmer , Wittwen - Kasse nach Abzug der für dieselbe erhobenen Zinse 2,»64fl. 21 kr. Ausstände auf Martini 1821 3,255fl. 52 kr. Auögeliehene Capitalien. 11,062 fl.—kr. 16,57 2 fl. i3kr. Zusarnmenstellung der Einnahmen und Ausgaben. Einnahmen: Ausgaben: Einkünfte .... 26,53ofl. 6kr. Aufwand 26,i86fl. 55kr. Für den Grundstock.. 3,nofl. 6kr. Abgang am Grundstock. i2ofl. i8kr. Von Fonds-Beständen - 18,696fl. /,5kr. An Fonds-Beständen , i6,372fl. i3kr. 48,336fl. 54kr. 42,679fl. 26kr. Nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen beträgt der Kassen-Be stand auf Martini 1821 ..... 6,667 fl. 26 kr. Stuttgart den 28. Februar 1626. Wächter. 1» M. Prüfung * e#L.ßM.UM*m n» d.- m S-mln« Eßlingen nehmende» Jünglinge. Unter Beziehung auf die Mnigl. V-r- sich t>«»«W s-mäß im vrdnung vom 2 4. März v.I. (Regierungs- d. Z. um Zulassung zum deutschen cyt. Blatt Nro. 27. von 1822) wird hiemit stand bei der Unterzeichneten Ste e geme, verfügt, daß diejenigen Jünglinge, welche det haben werden, und in Privat, Semr. narien ober bei hi/zu lcg'uimirten Schul- meistern ihre Lehrzeit zu bringen wollen, den 2. und 5. April d. I. im Schullehrer- Seminar zu Eßlingen die Prüfung ihrer Vorkenntnisse, und ihrer Fähigkeiten für diesen Beruf zu erstehen haben. Der 4- und 5. April wird zur Vorprüfung der- jenigen Jünglinge bestimmt, welche um Aufnahme in dasEßlinger Seminar selbst gebeten haben. Sämtliche Dekanat- und Pfarrämter werden hiemit angewiesen, nicht nur dafür besorgt zu seyn, daß die Bittschriften um Zulassung zürn Schul- stand wie um Aufnahme in das Seminar unter genauer Beobachtung der vorge- schriebenen Form unfehlbar im Monat März bei der Unterzeichneten Stelle cin- laufen, indem jede später einlaufende Bitte .dieser Art für das gegenwärtige Zahr ohne Wirkung bleibt, sondern auch die genann- ten Prüfungs-Tage den in ihrem Bezirk befindlichen Bittstellern genau und mit dem Anhang bekannt zu machen, daß sie, ohne auf besondere Erlasse zu warten, sich den Tag vor dem festgesetzten Termin in Eßlingen einzufinden, und der gesetzlichen Prüfung zu unterwerfen haben, von de- ren Erfolg erst die Entscheidung über ihre Bitte abhängk. Wer diese Prüfungs- Termine versäumt, wird für dieses Jahr nicht mehr zugelassen. Stuttgart den 28. Februar »823.. Wächter. B.) Der Departements des Innern und der Finanzen: der Ministerien des Innern und der Finanzen. Anerkennung der Rheinisch - Westindischen Handels-Kompagnie und Schutz für dieselbe «m K Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom n. v. M. der Rheinisch-Westindischen Han- dels-Kompagnie zn Elberfeld, deren Plan kaufmännische Geschäfte nach Westindien, igreich. Nord - und Süd - Amerika oder auch nach anderen Weltgegenden bezweckt, und zwar, was die Ausfuhr betrifft, ausschließlich mit deutschen Kunst- und Natur-Erzeug- nissen, theils für eigene Rechnung, theils 247 consignationsweife für Rechnung Dritter mit oder ohne Vorschuß, in ihrer unter- thänigsten Bitte um Anerkennung und SchuL im Königreich gnädigst Zu willfah ren geruht; welches hiermit zur öffentli- chen Kenntniß gebracht wird. Stuttgart den 3. Marz 1823. Schmidlin. Weckh erlin. Dienst-Erledigungen. Die erledigte Pfarrei Hausen an der Würm, Diöcese Leonberg, enthält 256 Seelen, und ist mit einem Einkommen von 648 fl. nach Etats - Preisen verbun- den. Die erledigte Pfarrei Vothnang, Diö- cese Stuttgart, hat kein Filial, 1000 See- len, und ein Einkommen von 677 fl. nach Etats-Preisen. Der künftige Pfarrer hat sich die Verwandlung der Pfarr-Zehentcn in ein Aeguivalent und einstweilen auf 6 Jahre die Anordnung gefallen zu lassen, daß das Cameralamt die Zehenten unter Rücksprache mit ihm jährlich verleihe. Die erledigte Pfarrei Haubersbronn, Diöcese Schorndorf, hat kein Filial, 819 Seelen, und ein Einkommen von 65g st. nach Etats-Preisen. Die erledigte Pfarrei Schnaitheim, Diö- cese Heidenhcim, enthält mit Einschluß von 172 Seelen in dem, eine halbe Stunde von dem Mutterort entfernten, Filial Aufhausen, ohne Kirche, jedoch mit einer eigenen Schule, i365 Seelen. Das Ein- kommen, wovon die Zehenten auf 9 Jahre an die Genieinden verpachtet sind, berech- net sich nach Abzug von 85 fl. zum Besten des geistlichen Besoldungs-Verbefferungs- Fonds, auf 1096fl. nach Etats-Preisen. Die erledigte Pfarrei Reinsberg, Diöcese Hall, enthält mit Einschluß von sechs Fi- lialien, wovon aber keines eigene Gottes- dienste, und nur Kröpfelbach, eine halbe Stunde entfernt, eine eigene Schule hat, 797 Seelen, und das Einkommen bestehet nach einem Abzug von 60 fl. in Geld, und nachdem die Pfarr- Zehenten beziehungs- weise auf 6, 9 und 12 Jahre an die Ge- meinden verpachtet sind, in 889 fl. nach Etats - Preisen. Die Bewerber um vorstehende fünf Pfarreien haben je innerhalb drei Wochen ihre Bittschriften bei dein evangelischen Eonsistorium einzureichen. Die katholische Pfarrei Oeffingen, Ober- amts Cannstadt und Dekanats Stuttgart, wird besetzt werden. Sie begreift das Pfarrdorf samt einem Hofe, 789 Seelen. Das Einkommen belauft sich, hauptsäch- lich an Besoldungen, auf 700(L Die Geistlichen, welche sich um diese Stelle insbesondere bewerben wollen, haben ihre Bittschrift vorschriftmäßig binnen vier Wochen bei dem Königl. katholischen Kir- chenrath einzureichen r müssen aber int Stande sepn, nicht nur die in der Gegend zerstreuten außerordentlichen Filialisten zu versehen, sondern auch einige. Zeit lang zugleich in einem benachbarten Orte den Gottesdienst, Schul- undKranken-Besuch nebst den übrigen psarrlichcn Obliegenhei- ten gegen eine angemessene Belohnung zu besorgen. Den 2. d. M. ist der pcnsionirte Oberst Graf v..Seckendorf zu Göppingen ge- storben. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. Nro. 17. Königlich - WürttewöergischeS Staats - und Regierungs - Blatt. Samstag, den 22. Marz 1823. Unmittelbare Königliche Dekrete. A.) Ordens - Verleihungen. ^eine Königliche Majestät haben vermöge gnädigsten Dekrets vom 21. b. M. an den Vice-Ordens-Kanzler dem Fürsten Georg Ludwig v. Hohen- lohe- Kirchberg in Kirchberg das Groß- kreuz des Ordens der Württembergischen Krone, dem Staatsrath v. Schmidlin, provi- sorischen Chef vorn Departement des Zn< nern, dem Ober - Tribunal - Präsidenten v. Georgir, dem Staatsrath v. Gremp, Königl. Gesandten in Wien, das Commenthur - Kreuzt des Kron- Qrdens zu verleihen, sodann folgende Ritter dieses Ordens zu ernennen geruht: Staatsrath v. Heyd, Major, Ober-Kriegsrath' v. Römer, Major, Ober - Kriegsrath! v. Kaufmann, Prälat, Ober-Cousistorial- rath v. d'Autel, Staatsrath v. Trott, bisherige Ritter des Civil- Ver- dienst- Ordens, Direktor des Bergraths, v.Herda, Prälat, Professor v. Bengel in Tü bingen, Prälat,Ober-Consistorialrath v. Flatt, Vice,Director v. Weber, zweiter Vor- stand des Gerichtshofes für den Schwarz- wald - Kreis, Professor Ferdinand Gmelin in Tü bingen, Medicinalrath, Leibarzt Ludwig, Professor Drei) in Tübingen. sao B.) Dienst - Nachrichterr. Seine Königliche Majestät haben unterm 20. d,M. Sr. Hoheit dem Prin- zen Friedrich von Württemberg, älte- sten Sohn des Prinzen Paul Königl. Hoheit, die Erlaubmß ertheilt, die Uni- form der Reiterei, mit der Auszeichnung eines Rittmeisters, zu tragen, und den Gouverneur desselben, Hauptmann zweiter Klasse im General-Quartiermeister- stab, v. Baer, zürn Hauptmann erster Klasse ernannt. Verrnöge höchster Resolution vonr rr-.. d. M. haben H ochst d i esc l b e n die bei dem Königs.. Steuer - Collegium er- ledigte etatsmaßige Revisorösiolle dein quiescirenden Revisor Heinzmann zu übertragen, auch durch höchste Dekrete vom d. M. dem- Resercudär erster Klasse, Reust, dieStelle eines Sekretärs bei dem Königs. Ober-Tribunal zu übertragen, und den Referendar erster Klasse, Hart- mann,: zum Stadtgerichts - Actuar in Stuttgart zu ernennen geruht. Dem vormaligen Ober- Lieutenant und jetzigen Oberzoller Weinland zu Neuen- bürg haben Seine Königliche Maje- stät unter dem >5. d. M. die Erlaubmß ertheilt, die Armee-Uniform zu tragen. Unter dem d. M. ist die erledigte Rrgirncnts-Quartiermeistersstelle im drit- ten Iufanterie-Reginrente dem quiesciren- dcn Sekretär der Assentirnngs-Connnisslon, S ch l o z e r, übertragen, der Regiments-Quartiermeistcr Ra User vom fünften Infanterie-Regimente zum vstrten Reiter - Regimente versetzt, und an dessen Stelle der Zeugfchreiber Schweizer zumRegimerlts-Quartiermei- ster beim fünften Infanterie - Regimente ernannt worden.. —- — f • ©ebnscft bei ©. Ha sselbrink, Buchdrucker. Nrv. 18. Königlich - Württembergisches Staats - und Regierungs-Blatt. Donnerstag, den 27. Marz 182Z. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst - Nachrichten. ^eine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom i5- d. M.- dem General - Superintendenten Prälaten v. Sartorius die uachgesuchte Dienst - Entlastung mit Pension gnädigst bewilligt. Sodann haben Höchst dieselben ver- möge Entschließung vom ,16. d. M. die in Erledigung gekommene katholische Pfarrei Langenargen, Ober - und Dekanatamts Tettnang, dem Schul-Inspcctor und Pfar- rer Hund in Tettpang gnädigst übertra- gen, und vermöge höchster Entschließung vom 17. d. M. den Stadt- und Amtschreiber Klctt zu O b e r n d 0 r f in die Zahl der Rechts-Cori- sulenten aufzunehmen geruht. Ferner haben Höchstdieselbcn ver- möge höchster Dekrete vom 22. d. M. dem bei der Kanzlei des Finanz-Mini- sterium angestellten Sekretär König den Titel eines Canzleiraths, und dem Doktor der Rechte Camercr den Titel eines Königl. Hofrathö gnädigst zu ertheilen geruht. 2Ö2 Unterm 23. d. M. wurde der Oberlieu- der in der Offiziers-Bildungö-Anstalt tenant im vierten Reiter-Regiment, Stall- befindliche Wachtmeister v. Taubenheim meister Eduard v. Reischach, der Feld- zum Unterlieutenant ernannt und der Leib- jäger - Schwadron zugetheilt, und garde zu Pferd zugethellt. II. Verfügungen der Departements. A.) Des Justiz - Departements : Des Justiz - Ministerium. Der Rechts - Consulent und vormalige daher in der Advokaten-Matrikel gelöscht Forst-Cassier Majer zu Ludwigsburg ist worden; was hierdurch zur öffentlichen durch rechtskräftiges Erkenntniß vom Kenntniß gebracht wird, i. Marz d.Z. von der Stelle eines öffent- Stuttgart den i5. März 182Z. lichen Anwalts casst'rt, und sein Name Maucler. L.) Des Departements des Innern: i. Des König!, evangelischen Consistorium. Schul- Conferenz - Direktoren betreffend. Die Leitung der Schullehrer-Conferenzen rer Wiedersheim in Walddorf Über- im Nagolder Bezirk hat man dem Pfar- tragen. Stuttgart den 14. März 1823. Wächter. 2. Des Königl. katholischen Kirchenraths. Außerordentliche Aufnahme in das Wilhelms-Stift zu Tübingen. Zn Rücksicht auf das dringende Bedürft dieses Jahrs folgende Jünglinge, welche niß'der katholischen Kirche werden neben sich für das künftige Studium der Thco- der im Herbste jedes Jahrs stattsindenden logie befähigt haben, in das Wilhelmsstift Atrfnahme ausnahmsweise auch aufOstern zu Tübingen ausgenommen: Johann Belser, von Airheim, -Obcr- anlts Spaichingcn,-. Sohn deö ver- storbenen Bauers; Joseph Anton Biggel, von Herzmanz, Oberamts Wangen, Sohn des ver- storbenen Bauers; Leopold Braun, von Spaichingen, Sohn des OberamtsarzteS; Thomas Burkart, von Rottweil, Sohn des Wirths; Martin Dicm, vonUnterstadion, Ober- amts Ehingen, Sohn des verstorbe- nen Müllers; Alois Geiger, von Ellwangen, Sohn des verstorbenen Schloßthorwarts; Cornel Haslach, von Thal, Oberamts Wangen, Sohn des Bauevs; Johann Holz, von Lautern, Oberamts Gmünd, Sohn des Wirths; Johann Klein, von Gmünd, Sohn des verstorbenen Schuhmachers; Joseph Mack, von Mergentheim, Sohn des Gutsbestanders; Wendelin Mayrhöfer, von Nöttin- gen, Obcramts Neresheim, Sohn des verstorbenen Schulmeisters; Anton Möhler, von Jgersheim, Ober- amts Mergentheim, Sohn des ver- dorbenen Wirths; Alois Neß, von Waldsee, Sohn des , Glasers; Matthäus Raff, von Wiesenstetten, Oberamts Horb, Sohn des Webers; Joseph Ni eg er, von Hüttlingcn, Ober- amts Aalen, Sohn des Schneiders; Johann Saier, von Rottenburg, Sohn des verstorbenen Feldschützen; Johann Schefold, von Bibcrach,Sohn des vormalig Fürstlich Buchauischen Geheimen Raths; Rudolph Schwarz, von Wangen,Sohn des Rathsschreibcrs; Ferdinand Stahl, von Gmünd, Sohn des Handelsmanns; Balthasar Stürm, von Hüttlingcn, Oberamts Aalen, Sohn des Bauers; Mar Joseph Wirt h, von Ravensburg; Joseph Zimmerle, von Ellwangen, Sohn des Salzfaktors. Die neuaufgenommenen sowohl als die altern Zöglinge haben sich am Dienstag den 8. April im Wilhelms-Stift einzu- sinden, und die vorgeschriebenen Erforder- nisse mitzubringen. Stuttgart den 22. Marz 1825. Camerer. 2 5-4 Dienst - Erledigungen. Das erledigte Dekanat Ludwigsburg umfaßt 21 Diöcesan - Orte mit 2 5,o58 Seelen, und hat als eur Dekanat zweiter Klasse ein Einkommen von noofL nach Etats-Preisen. Der Dekan hat als Stadt- Pfarrer an allen Sonn-Fest- und Buß- tagen die Vormittags-Predigt so wie die Beicht - Reden für seine Beicht - Kinder zu halten. Die Bewerber haben sich inner- halb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu melden. Die erledigte Pfarrei Mahringcn, Diö- cese Tübingen, enthält io/,8 Seelen, wo- von 3il in dem eine Viertelstunde ent- fernten Filmt Zmmenhausen, 202 aber zu Zcttenburg, eine halbe Stunde entfernt, wohnen.' Beide Filialien haben eigene Kirchen und Schulen, beide in ihren Kir- chen die Taufen und Trauungen und je am dritten Sonntage Kinderlehre, Zm- menhausen aber noch alle 14 Tage Mitt- wochs abwechslend eine Predigt oder Kin- derlehre- Die Pfarr-Zehenten sind auf- 9 Jahre verliehen, und das Einkommen berechnet sich , nach Abzug der Abgabe von 60 ss. in Geld an den geistl. Befol- dungs-Verbesserungs-Fonds auf ioi5 jT. nach Etats-Preisen. Die Bewerber ha- ben sich innerhalb drei Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu melden. Die katholische Pfarrei Epsendorf, Oberamts und Dekanats Oberndorf, wird besetzt werden. Sie begreift das Pfarr- dorf, mit 6/,5, zwei Aushöfe, mit 18, und die fünf Brüderhauser, mit 3o Seelen. Das Einkommen belauft sich an Gütern, .'Klein - rc. Zehenten, Besoldungen und Gebühren auf ic»5ofs. Die Geistlichen, welche sich um diese Stelle insbesondere bewerben wollen, haben ihre Bittschrift vorschriftmäßig binnen vier Wochen bei dem Konigl. katholischen Kirchenrath ein- zureichen. Der pensiomrte Oberst v. Hoven ist am 17. d. M> zu Stuttgart gestorben. Gedruckt bei G. H a sse l b r i II k, Buchdrucker. 255 Nro. 19. Königlich-Württembergisches Staats - und Regierungs - Blatt. Mittwoch, den 2. April 1823. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen der Departements. Des Justiz - Departements. Die in dem Monat Februar 1823 von den Gerichtshöfen deS Königreichs ausgesprochenen Erkenntnisse betreffend. In dem verflossenen Monat Februar sind von sämtlichen Gerichtshöfen des Kö- nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei in: Allgemeinen be- merkt wird, daß nur solche llrtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Staats- und Regierungs-Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche Freiheits-Strafe erkannt, oder die Dienst-Entfernung eines Staats- oder Commun- Dieners verfügt wird. A) Obertribunal. I Criminal - Senat. Den 8. Februar wurde: in der Rekurssache des vormaligen Apotheker-Gehülfen, Adolph Friedrich Theodor Rath mann aus Alt-Strc- litz, im Großherzogthum Meklenburg- Srrelitz, das von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen, wegen Landsireicherci, großer wiederholter, gewerbsmäßig getriebener, ausgezeichneter Betrügereien, versuchter Bigamie und grober Lügen vor Gericht, wider denselben unterm 2». November v, Z. gefüllte (S. gac». des Reg. Blatts v. Z. enthaltene) Straf - Erkenntniß, unter Verurcheilung des Rekurrenten in die Kosten zweiter Instanz, lediglich bestätigt. Den n. Februar wurdet 2. in der Rekurssache des Johann Georg Biswanger, von Morstein, O-A. Gerabronn, das von dem Gerichtshöfe Zu Eßlingen .wegen Fälschung .und wie- derholten Diebstahls wider ihn unterm 24. Dccember v. I. gefällte (S. 81. des Reg. Blatts vom Jahr 1822 eingerückte) StrastErkenntniß, unter Verurtheilung des Rekurrenten in die Kosten Zweiter Instanz, lediglich bestätigt; 5. in der Rekurssache der Rosine Hägcle, von Marbächle, O.A. Gaildorf, der eingelegte Rekurs gegen das wider sie von dem Gerichtshöfe zn Eßlingen, we- sten Widersetzlichkeit und Injurien ge- sten den Schultheißen, wegen Berläu'm- dung und grundloser Bezüchte.gegen einen Gensdarmev, untern, 4.. Januar d. I. nachträglich ausgesprochene (S. 2 07. des Reg. Blatts von 1825 enthaltene) Straf-Erkenntnifi wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde verworfen. Den i5. Februar.wurde: 4. in der Rekurssache des Johann Philipp .Hauselmanu, von Hornberg, O,A. Gerabronn, das vor: dem Gerichtshöfe Zu Ellwangen wegen Real - Injurien und dadurch unvorsätzlich verschuldeter Tödtung, wider denselben unterm 2. De- zember v.I. gefällte (S. 92. des Reg. Blatts vor: 182.2 enthaltene) Straf- Erken.ntniß, unter Verurtheilung des Rekurrenten in die Kosten zweiter In- stanz, lediglich bestätigt. Den 28. Februar Werder 5. in der Rekurssache des Joseph E i ch e rt, von Hohlbach, O.A. Ellwangen, das von den, Gerichtshöfe für den Iart- Kreis unterm 16. Januar d. I. gefällte fS. 220. des Reg. Blatts von 1822 enthaltene) Straf-Erkcnntniß abgeän- dert. Rekurrent sofort wegen versuchter Nothzucht zu einer einjährigen Fe- stungsstrafe und-zu Bezahlung der Kosten erster und zweiter -Instanz verurcheilt. Den 22. Februar wurde: 6. in der Nekursfache der Catharine Bek, von Dettingen, O.A. Urach, das von dem Gerichtshöfe zn Ulm, wegen Ehe- bruchs und wegen eines verübten gro- ßen Betrugs, ferner wegen eines wei- 2 57 teren theils versuchten, theils vollbrach- ten Betrugs, wider dieselbe unterm November v. I. gefällte (S- 947. des" Reg.Blatts vom Jahr 1-822 ent- haltene) Straf-Erkenntniß, unter Ver- urtheilung der Rekurrentin in die Ko- sten zweiter Instanz, lediglich bestätigt; 7/in der Rekurssache der Ca tharine Mül- ler, von Holdis, O.A. Welzheim, das von dem Gerichtshöfe zu Ellwangen II, Civil Den 5. Februar wurde: f. in der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Eßlingen zwischen den Erben - der Elisabethe Sophie Dillettius zu Lud- wigsburg, Bekl., Anten, und den Erben der Maria Christina Rappolt zu Oehrin- gcn, Kl., Atcn, Nichtigkeit eines Testa- ments betreffend, das unterm 5«. März, 1822 eroffuete Erkenntnis; erster Instanz unter Vergleichung der Kosten dieser In- stanz abgeändert. Den 7. Februar wurdet 2- in der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Ulm zwischen den Erben der Johann David Lausterer'schen Eheleute zu Stetten im Remsthale, O.A. Cann- stadt, Bekl., Anten, Mimten, und der König!. Hof-Donmiuen- Kammer, Kl., unterm 5. Decemberv.I. gefällte (S. 9$« des Reg. Blatts von 182.2 eingerückte) Straf-Erkenntniß abgeändert, und die Rekurrentin wegen abgelegten, jedoch bald darauf zurückgenommenen falsthm eidlichen Zeugnisses zu sechswöchiger Zuchthausstrafe und Bezahlung der Ko- sten erster und zweiter Instanz verur- theilt. - Senat- Atin, Mitaurin, herrschaftliche Abzugs^ Forderung betreffend, das am ssff Ja- nuar 1822 eröffnete Erkenntniß voriger Instanz unter Vergleichung der Kosten dieser Instanz theils bestätigt, theils abgeändert. Den to. Februar wurde: 5. in der Ationssache vop dem Gerichtshöfe zu Ellwangen zwischen dem vormaligen freiherrl. von Vubenhoveu'schen Rent- beamten Dangelmaier in Douzdorf, O.A. Geißlingen, Luten, Anken, und der Debirmasse-Ctlratel des verstorbenen König!. Bayerischen General - Wiajors v. Bubenhoven zu Winzingen, O.A. Gmünd, Latin, Atin, Vorzugsrecht im Gant betreffend, erkannt, daß diese Ationssache zur Zeit nicht anzunehmen. s58 vielmehr dieselbe an den Richter voriger Instanz zurückzuweisen und der Ant in die Kosten dieser Instanz zu verurthei- len sey; . in der Ationssache von dem Gerichtshose zn Ulm zwischen den Erben der Lukretia Kneff zu Würzburg, Lnten, Anten, lind der Debitmasse-Curatel des verstorbenen Königl. Baierischen General-Majors von Bubcnhoven zu Winzingen, O.A. Gmünd, Latin,'Atin, Vorzugsrecht im Gant betreffend, die Berufung wegen Versäumung der gesetzlichen Nothsrist zu Einreichung der Veschwerdeschrift > unter Verurtheilung der Anten in die Kosten dieser Instanz von Amts wegen verworfen. Den 1/,. Februar wurde: 5. in der Ationösache von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen zwischen den Post-Expedi- toren Ottmann tlnd Kiefer zu Stras- burg, Kl., Aten, nun Anten, und dem Gottlieb Körner, Kannenwirth in Lud- wigsburg, Vekl., Anten, nun Aten, Ansprüche aus einem Hinterlegungs- Contrakt betreffend, das unter dem 5. Oktober 1821 gefällte reformatorische oberstrichterliche Erkenntniß unter Ver- gleichung der Kosten dieser Instanz für purificirt erkannt; 6. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Ellwangen zwischen der Armen-Ver- waltung daselbst, Lntin, Antin, Wieder- antin, und der Barbara, Ehefrau des Aloys Abele, von Bühlerthann, O.A. Ellwangen, Lntin, Atin, Wiedcratin, Vorzugsrecht in dem Gant ihres Ehe- manns betreffend, die Berufung wegen Mangels an der appellabeln Summe verworfen. Den 17. Februar wurde: 7. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe Zu Ellwangen zwischen dem Stadtrath Stephan Ziegler in Mergentheim, Kl., Anten, Wiederanten, und der Wittwe des Kaufmanns Martin Schwarz da- selbst, unter Beistand ihres Ehemanns, als gesetzlichen Kriegs-Vogts, Bekl., Atin, Wiederatin, die Vindikation ei- ner contributionsamtlichen Obligation von 5oc> st. betreffend, die Berufung wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde unter Verurtheilung des Anten in die Kosten dieser Instanz von Amts wegen verworfen. Den 21. Februar wurde: 6. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen zwischen der Gemeinde Bittcnfeld, O.A. Waiblingen, Bekl., Antin, Wiederantin, unb mehreren in den 'Akten genannten Güter-- Besitzern zu Wolfsölden, Kl., Aten, Wiederaten, Chaussee - Baukosten betreffend, die Be- rufung wegen versäumter Nothfristen zur Ations - Anmeldung und Einrei- chung der Beschwcrdeschrift unter Ver- urtheilung der Antin in die Kosten die- ser Instanz verworfen. Den 28. Februar wurde: 9. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Ellwangcn zwischen dem Johann Gottlieb Bullinger, von Rappoltshau- sen, O.A. Gerabrouu, als Cessivnar des Georg Andreas Bauer allda. Inten, Ateu, nun Anten, und dem Elias Alexander Gunzenhäuser 31t Schlüchtern, Jäten, Anten, nun Aten, Pfand - An- sprüche auf eine Obligation betreffend, und 10. in der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Eßlingen zwischen den Erben der Sternwirth Pregizerischen Wittwe zu Murrhard, O.A. Backnang, Bekl., Aten, nun Anten, und bcn Kindern der verstorbenen Oberamtmännin Andler B) K r e i s - G I. Gerichtshof für 1. Cr imin 1. Februar wurden verur- teilt: die bei dem O.A.Gerichtc Stuttgart zu Ebingen, O.A. Balingen, Kl., An- ten, nun Aten, Erbtheilung betreffend, die Berufung je (9 und 10) wegen Versäumung der gesetzlichen Nothfrist zu Einreichung der Bcschwerdeschrift von Amts wegen für verlassen erklärt. An demselben Tage wurde fer- ner : 11. in der Ationssache von dem Gerichts- höfe in Ellwangen zwischen demMezger- meister Philipp Goppelt zu Crailsheim, Laten, Anten, Wiederanten, und dem Senior Lödel daselbst, Luten, Aten, Wiederaten, verschiedene Forderungen betreffend, unter Vergleichung der Ko- sten auf Abschwörung der dem Luten, Aten, von dem Laten, Anten angetra- genen Eide erkannt, und unter dieser Voraussetzung das Erkenntniß voriger Instanz vom 27. Oktober 1821 abgeän- dert, int übrigen aber solches unbedingt bestätigt. ! r i ch t s Höf e. den Neckar-Kreis. , a l - Senat. in Untersuchung gekommene Friderike Fvrstner, von Ludwigsburg, wegen wiederholten-Diebstahls, wegen Verun- 26» treuung und Vagirens, neben dem Ko- sten- und Schadens-Ersatz zu dritt- halbjähriger Zuchthausstrafe mit Wi l l ko m m, und nachherigcr Einsper- rung in ein Zwangs - Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von zwei Jahren; 2. der Amts-Substitut und Schultheiß zn Bökingen, O.A. Heilbronn, Johann Ehrenreich Bender, von Urach, wegen vielfältiger unerlaubter, zum Theil übertriebener Kosten - Anrechnungen, häufiger Nichtbefolgung der in Betreff der Kosten - Anrechnungen lind deren Revision bestehenden gesetzlichen Vor- schriften , betrüglicher Erschleichung durchstrichener Theilungs - Gebühren, und eigenmächtiger Erhebung durchstri- chener Anrechnuitgen, auch wegen eigen- mächtiger und nachläßigcr Geschäftsfüh- rung überhaupt, neben Zuscheidung sämtlicher Unterstichungs - Kosten und Rückerstattung aller ungebührlich bezo- genen Posten, auch neben Entlassung von seinem Amte und Verlust der Ei- genschaft eines Substituten zu dreiwö- chiger Festungs - Arreststrafe; 5. der suspendirte Gemeinde-Psteger Leo>l- hard Luz, von Rothenberg, O.A. Cann- stadt, wegen eines durch nachlaßige und unordentliche Rechnungs-Führung her beigeführten Cassen-Rests, neben der Verbindlichkeit zu dessen Ersätze, nebst Zinsen, so wie zu Bezahlung sämtlicher Untersuchungs-Kosten, zu Entlassung von seiner Stelle als Gemeinde-Psteger, Unfähigkeits-Erklärung zu ferne- rer Bekleidung eines verrechnenden Am- tcs und zn sechswöchiger Festungs- strafe mit angemessener Beschäftigung innerhalb der Festung. Am 4- Februar wurden verur- theilt r 4. Christian Gottfried Vaihinger, von Backnang, wegen großen Betrugs, ne- benBezahlung der Untersuchungs-Kosten zu einer seiner körperlichen Beschaffen- heit angemessenen scchsmonatlichen Festungsstrafe; 5. 3ung Jakob Renkend erg er, von Schwieberdingen, O.A. Ludwigsburg, wegen zweier großer Diebstähle, und frecher Lügen vor Gericht, neben Be- zahlung seiner Haft- und sämtlicher Untersuchungs-Kosten zu sechömonal- l ich er Festungsstrafe. Am 6. Februar wurde: 6. auf eine von dem Criminalamte Stutt- gart vorgenommene Untersuchung: s) dem Christian Klein dien st, ^ Äuenstein, O.A. Marbach, wegen mehrerer größtentheils in Genossen- Mast und unter erschwerenden Um« ständen verübter Diebstahle, neben der Verbindlichkeit zu Vergütung des Schadens, beziehungsweise unter soli« dorischer Verbindlichkeit mit seinen Genossen, und Zur Bezahlung seiner Haft- so wie eines angemessenen Theils der Untersuchungs - Kosten unter Be- rücksichtigung seines lange angedauer- ten Arrestes eine viermonatliche Festungsstrafe; $a) der Barbara Ru cs, von Urach, we- gen gewerbsmäßiger Begünstigung von Diebstählen, neben solidarischer Ver- bindlichkeit zum Ersätze des Schadens und zu Bezahlung ihrer Hast- so wie eines angemessenen Theils der Unter- suchungs-Kosten eine v ie rm o n a tl i ch e Zuchthausstrafe zuerkauut. Am fl. Februar wurde: 7.gegen Christiane Hafner, von Lomers- heim, O.A. Maulbronn, wegen Eidcö- bruchs, ein Ansatz von sechs Wochen zu der am 25. Januar d. I. wider sie erkannten einjährigen Zuchthausstrafe 9. in der Ationssache von dem.vormaligen O.A-Gerichte Ochringen zwischen dein ehemaligen Fürstlich Hohenlohe- Schil- lingsfürstischeu Hof- und Justiz-Rath Herwig, vom Fasanenhof, Kl., Wie- dcrbekl., Anten,-und dem Rößlenswirth Lang zu Adolzfurth- Bekl., Wiederkl-, Aten, Forderung und Gegenforderung betreffend, das Erkenntniß voriger In- stanz bestätiget, und Ant in die Kosten dieser Instanz verurtheilt. Den 26. Februar wurde: 20. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Oehriugen zwischen Carl Jakob, in Windischenbach, Bekl., Anten, unt> Johann Bort daselbst, als Pffeger der Stabsschultheiß Mez'schen Kinder von da. Kl., Aten, eine Schuldforderung betreffend, die Berufung wegen Der- 4 2 79 säumung der Nothfrist zu Einreichung der Bechwcrdcschrift als verlassen er- klärt, unter Vernrtheilung des Anten in die Kosten-dieser Instanz. Am 27. Februar wurde: 21. in der Rechtssache der Heiligen-Pflsge zu Unterwilflingen, Intin, Atin, und dem Hoskammerrath Schäfer zu Nord- lingen, Jäten, Anten, Vorzugsrecht in der Gantsache des Clemens Zaumann, von Unterwilflingen, nun Wiederein- setzung gegen das in diesem Concurö ausgesprochene Locations - Erkenntniß betreffend, die ergriffene Berufung we- gen Mangels der Appellations-Summe als unzulaßig, unter Vernrtheilung des Anten in sämtliche Kosten, verworfen; 2 2V in der Rechtssache des Pächters Pfann- kuch zu Erdach, Kl., Anten, un.d Joseph Zeller, von Roch, Bell., Atcn, die er-, griffene Berufung wegen unterlassener Einreichung des Gravatorial - Libells binnen der neunZigrägigen Nothfrist, für deserr erklärt, und der Kl. Ant in die Kosten der zweiten Instanz verur- kheilt; -3. in der Ationssache des Quartier - und Bürgermeisteramts Ellwangcn, Luten, Anten, und der geistlichen Verwaltung, und Schuldentilgungs - Kasse daselbst, Latin, Atin, Vorzugsrecht im Gante des verstorbenen Stabs - Amtmanns Wöhr zu Röthlcn betreffend, das Pu- rifications-Erkenntniß ausgesprochen.. 3. E'hegerichtl Geschieden wurde den iz. Fe- bruar r Johann Georg Spor zu Niederrlmmbach, O.A. Mergentheim, Kl., von Anne ich er Senat. Marie, ged. Kieöeker, von der Rhein- hardsmühle, Bekl., wegen beharrlicher Weigerung der Bekl. in Fortsetzung der Ehe jedoch unter Vergleichung der Kosten.. IV, Genchtshof für den Donau - Kreis. *. Er i m i n a l Den Z. Februar wurde: . aus den Grund der von dein Q.A.Ge- richte Geislingen geführten Untersuchung Johann Georg Zeit er, von Steinheim, O.A.- -Heidcnheim, wegen kleinen, aber wiederholten Diebstahls, und wiederhol- - e n a t.. reu Vagircns, neben Vcrfallang in den Ersaß sämtlicher Kosten zu dreimo- natlicher Festnngs-Arbeitö strafe und nachheriger dreimonatlicher Reklu- st'on in einem Zwangs-Arbeitshause ver- urtheilt. An demselben Tage wurde: 2. auf den Grund der von dem O.A.Ge- richte Saulgau geführten Untersuchung: a) Johann Georg Grosbaier, von Heiligkreuzthal, wegen gebrochener eid- licher Zusicherung, Concubinats, und anderer Vergehen, neben 5cm Ersätze seiner Verhafts- und der Halste der Untersuchungs - Kosten zu zweimo- natlicher Fostungs-Arbeitsstrafe, und nachheriger Einsperrung in einem Zwangs-Arbeitshause bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von drei Monaten ; b) Erescentia Schwende, von Nied- Hausen, wegen gebrochener eidlicher Zusicherung, Concubinats und fort- gesetzter Landstreicherei guter Einrech- nung der ihr wegen wiederholten Va- girens und Vettelns und eines Un- zuchts-Vergehens den 26. September v. Z. Anerkannten fünfmonatlichen Reklusion und neben dem Ersätze ih- rer Verhafts - unb der Halste der Untersuchungs - Kosten zu zweimo- natlicher Zuchthausstrafe in Mark- gröningen und nachheriger Entsper- rung in einem Zwangs - Arbeitshause bis zu erprobter Besserung, wenigstens auf die Dauer von acht -Monaten, verurtheilt, und dabei verordnet, daß beideInquisiten nach erstandener Strafe unter strenge polizeiliche Aufsicht ge- stellt werden sollen. Den 12. Februar wurde: 3. Johann Heinrich Rohn er, von Au, Schweizer-Cantons Sct. Gallen, wegen eines zwar kleinen, einfachen und größ- tentheils ersetzten, aber im rechtlichen Sinne vierten Diebstahls, wiederholter Fälschung einer öffentlichen Urkunde, verbotenen Wiedereintritts in das Kö- nigreich, und Vagirens und Vettelns, neben Verfüllung in sämtliche Kosten zu einjähriger Zuchthausstrafe in Markgröningen verurtheilt, und zu- gleich bestimmt, daß Znquisit nach Er- stehung seiner Strafe aus dem König- reiche ausgewiefen, und an seine Hei- maths-Vehörde abgeliefert werden soll. Den 17. Februar wurde: 4. Andreas Schmid, von Reichenbach, auf den Grund der von dem O.A.Ge- richte Göppingen geführten Untersu- chung, wegen eines unter erschwerenden Umstanden verübten kleinen Diebstahls und eines Diebstahls - Versuchs, neben Verfallung in den Ersatz seiner Ver- chafts-Kosten, f der Kosten der ersten und sämtlicher Kosten der letzten Unter- suchung zu fünfmonatlicher Fe- stungs-Arbeitöstrafe verurtheilt. 2Ö1 An demselben Tage wurde: 5. der bei dein O.A.Gerichte Kirchheim in Untersuchung gekommene Johann Georg Zlg, von. Notzingen, wegen wiederholter Betrügereien, Führung eines falschen Namens und anderer Vergehen, neben dem Kosten-Ersatz zu se ch s m o n a t l i ch e r Zuchthaus strafe in Markgröningen mit derbem Willkomm und nachheriger EiNspcrrung in einem Zwangs - Arbeitshause ans sechs Mo- nate verurthcilt. Endlich wurde an demselben Tage auch: 6. Matthäus Krön, von Bergenweiler, auf den Grund der vor dem O.A.Ge- richte Blaubeuren verhandelten Unter- suchung wegen dritten Diebstahls, wie- derholten Vagirens, frecher Lügen und Unbotmäßigkeit vor Gericht, neben dem ' Ersätze seiner Verhafts» und ■§ der Un- tersuchungs-Kosten zu einer körperlichen Züchtigung von 15 Ruthenstreichen, so- dann zu einer s e ch s m o n at li ch e n Zuchthausstrafe in Markgröningen, und nachheriger Einsperrung in einem Zwangs-Arbeitshause bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von acht Monaten v'erur- theilt., Unter dem 20. Februar würde. 7. der bei dem O.A.Gerichte Münssngen in Untersuchung gekommene Chirurg Johannes Mohn, zu Feldstetten, we- gen fortgesetzten Diebstahls und dreier Diebstahls-Versuche, neben Verfüllung in den Ersatz des Schadens und sämtli- cher Kosten zu sechs m 0 n a t l i ch e r Zuchthausstrafe, und 8. Jakob Wagner, von Obcr-Eistsheim, O.A. Heilbronn, welcher bei dem O.A. Gerichte Wangen tu Untersuchung ge- kommen, wegen dreier kleiner und zum Theil ersetzter Diebstähle, von denen jedoch zwei als Hausdiebstähle ausge- zeichnet sind, und einer unter erschwe- renden Umständen verübt wurde, und welche den ersten Rückfall des Znquisi- tcn in das Verbrechen des Diebstahls begründen, ferner wegen wiederholten Vagirens und Lügen vor Gericht, neben Verfällung in den Schadens - und Ko- sten-Ersatz zu sechsmonatlicher Fe- stungs-Arbeitsstrafe, nebst Willkomm verurthcilt. Am 22. Februar wurde: 9. der bei dem O.A.Gerichte Ulm in Ver- haft und Untersuchung gekommene Rai- mund Fetzer, von Ober - Thailsingen, wegen wiederholten Vagirens, neben Verfällung in den Kosten - Ersatz zu ,2-8 2 vrevmonatlicher Einsperrung in dem Zwangs - Arbeitshaus: zu Ulm verur- theilt. Endlich wurde den 26. Februar: 10. auf den Grund der vor demO.U.Ge- richte Saulgau geführten Untersuchung Michael Moriz, von Weißenau, O.A, Ravensburg, wegen eines unter er- Erkenntnisse in 11. In der von Amts wegen zur Revision vorgelegten, vor dem O.A.Gerichte Wangen verhandelten Untersuchungssa- che gegen Alois Föhrnbach, von Wan- gen, erkannte unterm 22. Februar d. I. der Crimiual - Senat des K. Ober- Tribunals gegen den Angeschuldigten wegen Raubs, einiger in Genossenschaft und gewerbsmäßig verübter, theils qua- lificirter, theils erschwerter Diebstähle, und einiger weiteren Vergehen, unter 'Eiurechuung einer unterm 22. Februar *819 gegen den Angeschuldigten wegen Vagircns und anderer Vergehen aus- gesprochenen, wegen seines damaligen Austritts noch nicht vollstreckten, vier- monatlichen Festungsstrafe, neben dem Ersatz des Schadens und rmter Verfallung -in seine Verhafts - die Halste der Vertheidigungs - und ein Dritthcil der Untersuchungs - Kosten eine acht schwerendcn Umstanden verübten Geld- Diebstahls, und fünf weiterer Dieb- stähle, so wie wegen eines Scortationö- Vergehens, neben dem Schadens- und -Kosten-Ersatz mit Rücksicht auf die we- gen Diebstahls bereits erstandene Strafe ,zu viermonatlicher Festungs-Ar- beitöstrafe vedlirtheilt. und 'einhalbjährige Zuchthausstrafe zu Gotteszell mit derbem Willkomm, und uachhcrige Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung., wenigstens aber auf die Dauer von einem Jahr. ,12. In der von Amts wegen zur Revision vorgelegtcn, vor.dern O.A.Gerichte Ehm- .geu verhandelten Untersuch'angssache gegen Bernhard Heilig, von Rechberg- chansen, O.A. Göppingen, und Mat- thäus Volrcnauer, von Zizenhauscn, im Großherzogthurn Baden, erkannte der Criminal-Scnat des K.Ober-Tribu- nals unterm 22. Februar: ;a) gegen Bernhard Heilig wegen Mit- urheberschaft an einem Raube, neben dem Ersatz des Schadens, seiner Ver- ^haftö - und eines Theils der Untersu- .chungs - Kosten eine sechsjährige Auchthalisstrafe in Gotteozcll, und Revisions - Fallen.- 265 b) gegen Matthäus Voltenauer, we- gen Miturheberschaft an einem Raube, mehrerer in Genossenschaft verübter, theils gualift'cirter, theils erschwerter Entwendungen, die den dritten Dieb- stahl im rechtlichen Sinne ausmachen, und einiger weiteren Vergehen, neben dem Ersaß des Schadens, seiner Ver- hafts - und eines Theils der Unterstu chungs-Kosten, tnrter Einrechnung einer Am 7> Februar wurde: i. der Rekurs der Sebastian Schneider- schen Ehefrau, von Wangen, gegen das Gant - Erkenntnifi des O.A.Gerichts Saulgau vom 19. Dccember .1822 als unbegründet verworfen. Am 11. F e b r u a r w urd e: 2° in der Ältionssache von dem O.A.Gc- richte'j ^Ravensburg zwischen Joseph Stibe, von Kofcld, Vekl., Anten, und der ledigen Therese Stohr, vo>: Friedach, unter Beistand ihres Geschlechts - Vor- munds, Kl., Atin, Abfindung wegen Kindes- Ernährung betreffend, die Be- rufung wegen Mangels an, einer ge- gründeten Beschwerde unter Verurthei- lung des Anten in die Kosten verworfen. Am 14. Februar wurde: 3. das Gesuch der Nachkommen des Sir- ihm wegen Diebstahls und wegen Wi- dersetzlichkeit früher angesetzten, noch nicht an ihm vollstreckten andert- halbjährigen Festungöstrase, eine neunjährige Zuchthausstrafe zuGot- teszell, und nachherige Ausweisung des Angeschuldigtcn aus den: König- reiche unter Straf-Androhung für den Wiederbetret ungsfall. - Senat. tus Ruß, zu Grienmgen, um Wieder- einsetzung in der: vorigen Stand gegen bas desertorifche Erkenntnis; in ihrer Ationssache wider das Freiherrlich von Hornsteinsche Rentamt 31t Grieir.ingen, Sterbfall betreffend, unter Versallung der Bittsteller in die Kosten, als unstatt- haft verworfen. Am 21. Februar wurde: 4, in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Ravensburg zwischen der Wittwe des Aloys Heimpel daselbst, Bckl., Llntin, und Georg Scheuch, von Güllen, Kl., Aken, Abrechnungsstreit betreffend, unter Vergleichung der Koster: abän- dernd auf Absolution der Bekl., Antin erkannt. Endlich wurde der: 28, Februar: 5. in der Ationssache von den: O.A.Gc- 284 richte Tettnang zwischen der Ehefrau des Willibald Martin, von Bernried, unter Beistand ihres Geschlechts - Vor- munds, Lntin, Antin, und dem Güter- pfleger der Gantmasse ihres Ehemanns, Franz König von da. Laten, Aten, Zu- rückforderung des eingebrachten Ver- mögens betreffend, die Appellation we- gen Mangels an einer gegründeten Be- schwerde, unter VerurtheiluNg der Antin in die Kosten dieser Instanz verworfen, und 6. der Cameral-Verwalter Kuttncr, in Ravensburg, mit seiner Klage gegen die Königl. Staats-Kassen-Verwaltung auf Reichung einer seinem früheren Dicnstverhältniß gleichen Besoldung als nicht zur gerichtlichen Verhandlung ge- eignet abgewiesen. 5. Ehegerichtlicher Senat. Geschieden wurden den 6. Fe- bruar: 1. Canditor Werner in Ulm, Kl., von Sybille, geb-Magirus daselbst, Bekl., wegen beharrlicher Widerspenstigkeit in Fortsetzung der Ehe, unter Verglei- chung der Kosten; 2. der Leonhard Ehninger zu Oethlingen, Kl., von Margarethe, geb. Haag da- selbst, wegen Ehebruchs, unter Vcrur- thcilung der Letzteren in die Kosten. Stuttgart den 29. Marz 182Z. Mauclcr. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. M0. 20 Samstag, den 5. April 182Z. I. Unmittelbare Königliche Dekrete» Dienst - Nachrichten. teilte Königliche Majestät haben durch höchste Dekrete vom 24. v. M. den bisherigen Oberamtsgerichtö- Ver- weser in Lcntkirch, Ober - Justiz - Assessor Schaffer, zum Oberanrtsrichter daselbst zu ernennen, and den Referendar erster Elaste, Gau pp, aus Calw, in die Zahl der Rechts-Con- fulenten aufzunehmen geruht. Der Letztere hat Göppinge n zu seinem Wohnorte ge- wählt. Sodann haben Höchst dieselben durch höchstes Dekret vom 27. v. M. den Qber- Iusnz-Astessor O Wächter znEllwangen in derselben Eigensihaft zu dem Königs- Gerichtshöfe in Tübingen, seinem Ansuchen gemäß, zu versetzen geruht. Dem zum Collaborator zu Herrenberg ernannten seitherigen Famulus Dürr am theologischen Seminar Zu Tübingen ist vermöge höchster Entschließung vom 16. v. M. der Titel eines Präceptors gnä- digst bewilligt worden- Die Oberamtsarzts-Stelle in Horb ist unter dem 24. v. M. dem ausübenden Arzt Tr. Haffner in Rottenbnrg übertragen worden. Dem vormaligen Hauptmann, jetzigen 286 Oekonomie - Verwalter des evangelischen Seminars und des Wilhelms-Stifts zu Tübingen, v. Aelin, ist unterm ao.v.M. die Erlaubniß ertheilt worden, den Cha- rakter als Hauptmann fernerhin beibehal- ten, und die Armee-Uniform tragen zu dürfen. Unter demselben Tage wurden die Eg- lings vierter Claffe der Ofsiziers-Bjldungs- Anstalt, Unterlieutenants Hämmerlen und Starkloff in die Linie versetzt, und ist Ersterer beim dritten Infanterie - Re- giments, Letzterer vorerst bei den Garnisons- Kompagnien eingetheilt. Dagegen rücken die bisher in der dritten Claffe befindlichen Zöglinge, Oberfeldwe- bel : Lindauer, v. Reizenstein, v. Schrai sh non, Wilhelm v. Hügel und v. Eyb in die vierte Classe vor, und sind zu Unterlieutenants ernannt. II. Verfügungen der Departements. Des Departements des Innern: i. des Ministerium des Innern. «0 Die Vollziehung dee König!. Deklaration über die staatsrechtlichen Verhältnisse des vormals reichsunmittelbaren Adels betreffend. (Mit einer Beilage) Zu Vollziehung der Königl. Deklara- tion vom 8. Decctnber 1821, die staats- rechtlichen Verhältnisse des vormals rcichs- unmittelbaren Adels betreffend, (Staats- und Regierungs-Blatt S. 879. ff.) sind nicht allein die über die Annahme jener Bestinmnmgen ausgestellten Urkunden, son- dern auch die, von den Verhciligteu zu Folge des §. 43. der Königl. Deklaration abgegebenen Erklärungen über die wirk- liche Ausübung der Patrimonial-Gerichts- barkeit, Forst-Gerichtsbarkeit und Orts- Polizei einer genauen Prüfung unterwor fen, und zu Erledigung der hiebei Vorge- fundenen Anstände die geeigneten Einlei- tungen getroffen worden. Um jedoch durch die wenigen, jetzt noch vorliegenden Anstände die Vollziehung des Ganzen nicht länger aufzuhaltcn, hat ma» für angemessen erachtet, einstweilen die in der Beilage verzeichneten Mitglieder des vormals reichsunmittelbaren Adels in die ihnen durch die gedachte Deklaration vom 8. December 1821 eingeräumten Rechts auf ihren namentlich beigefügtcn Besttzlin- gen wirklich einzuweisen. 287 Indem man solches ihnen sowohl, als den hiebei betheiligten Behörden zur Kenntniß und Nachachtung eröffnet, will man sich in Absicht auf die übrigen, in dem beiliegenden Verzeichnisse nicht auf- geführten Ritterguts-Besitzer das Weitere Vorbehalten. Zn etwaigen Anstandsfällen haben sich die Betheiligten an das Ministerium des Innern zu wenden. Stuttgart den 26. März 1820. Schmidlin. L) Die Benennung des Gensdarmerie-Corps betreffend. Seine Königliche Majestät haben Sich bewogen gefunden, zu verordnen, daß das bisherige Gensdarmerie-Corps künftig den Namen Landjäger-Corps führen soll. Welches hiemit zur Nachachtung be- kannt gemacht wird. Stuttgart den 26. März 1825. Schmidlin. <0 Die Brief-Pvstporto-Tarc betreffend. Die in dem Brief - Post - Tarif vom 2. Juni 181z enthaltene Bestimmung des Gewichts für einfache Briefe ist in Folge besonderer, jedoch mit ausdrücklichem Vor- behalt des Widerrufes verbundener Ver- willigung des Erb - Land - Postmeisters bei solchen Briefen, die im Königreich aufgegcben werden und in demselben blei- ben, dahin abgeändert worden, daß alle Briefe ohne Ausnahme bis zum Gewicht eines vollen Lochs einschließlich als einfache Briefe behandelt werden sollen. Hiedurch tritt für die Correspondenz innerhalb der Königl. Württembergischen Grenzen mit dem 1. April d.Z. eine Er- mäßigung der Porto-Taxe in der Art ein, daß von jedem Brief, dessen Gewicht nicht mehr als ein Loth einschließlich beträgt, nur die in obgedachtem Tarif für einen einfachen Brief festgesetzte Porto-Taxe be- zalt werden darf. Stuttgart den 27. Marz *825. Schmidlin. 2 88 2. Des Medicinal- Collegium. , Bckanllknrachling, bis Prüfungen der Wundärzte erster, zweiter und dritter Klasse, der Geburtshelfer . und der Apotheker aus dem Neckar- und Zart-Kreise betreffend. Au zweckmäßigerer Einrichtung der bei dem Medicinal - Collegium vorznnehmen- den Prüfungen der Wundärzte erster. Zweiter und dritter Klasse, der Geburts- helfer und der Apotheker ans dem-Neckar- und Zart-Kreise ist vorläufig verfügt wor- den, daß diese Prüfungen künftig nur viermal im Jahre, je in der zweiten Halste der Monate März, Iunius, September und December, Statt finden., und daß dabei mehrere Candidaten des nämlichen Faches zusammen genommen werden- Diejenigen, die zu Ausübung dieser Künste befähigt werden wollen, haben deswegen sich jedesmal vor dem ersten Tage der Monate März, Inmus, Sep- tember und December bei dem Medicinal- CollegLum um Zulassung zur Prüfung zu melden, die nöthigen Zeugnisse beizulegen und sodann die besondere Einberufung auf einen bestimmten Tag zu erwarten. Die Wundärzte aber haben in ihrer Bittschrift auch gnztlgeben, ob sie für die erste. Zweite oder dritte Klasse legitimirt zu seyn wünschen. Wer mit der Anmeldung sich verspätet, oder die Erfordernisse nicht gehörig bei- bringt, wird von der nächsten Prüfung ausgeschlossen und aus die folgende ver- wiesen werden- Zugleich wird bekannt gemacht, daß der Vormittag des Prüfungs-Tages künf- tig zu schriftlicher Beantwortung ange- messener, schriftlich aufgegebener Fragen bestimmt ist. Bei der bisherigen Prüfungs-Weife der Doktoren der Arznei- und der Wundarznel- Kunde tritt vorerst keine Acudcrnng ein. Stuttgart den 18. März 1825. Walther, Dienst- Erledigungen. Durch die Versetzung des Ober - Justiz- Assessors Dr. Wächter zu dem Königl. Gerichtshöfe in Tübingen ist bei dem Königl. Gerichtshöfe in Ellwangen eine Assessors-Stelle in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe haben sich in nerhalb vierzehn Tagen bei bem Königl. Ober-Tribunal zu melden. Am 16. v. M- ist zu Stuttgart der örechts- Consulent Haßcnmajcr, und am 16. v. M. der Ober-Zustiz-Canzellist KemMeter in Ulm gestorben. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. Beilage zu Nro. 20. des Staats- und Regierungs-Blatts von 182.3, E t. st e s V er z e i ch n i st e1 i ( n i g ( » Rittcrgu t s - B e s i h e r, aus welchem die Königliche Deklaration vom 8. December 1821: Anwendung findet. ago Familien. Besitzungen. i.) Freiherr v. Bautz, genannt Kappler. I.) Neckar LMLch"'! Neckars. 2.) v. Berlichingen-Iarthaufeu. Iarthaufen, Olnhausen, Ober- und Unter-Pfizenhof, Stolzenhof, Edel- «V mannshof, Lautersthaler-Hof, 2.) Freiherr v. Berlichingen-Rosfach. S Db-mmtS R-cka-ftl.w 4.) Freiherr v. Bouwinghausen. Antheil an Hclfcnberg, Oberamts Marbach. 5.) Freiherr v. EllrichShauscn - As- sumstadt. Astumstadt und Maisenhalden, Oberamts sulm. 6.) Freiherr v.Gaisbcrg-Helfcnberg. Antheil an Helfenberg, Oberamtö Marbach. 7.) Freiherr v. Gemmingen-Vonfeld. Bonfeld und Thalheim, Oberamts Heilbrontt- 8.) Freiherr v. Gemmingen-Bürg. , ./ Bürg, Oberamts Neckarsulm. Antheil an Maienfels, Oberaints Weinsberg- 2gt Innhaber. Bemerkungen ^ r e i s. a) Johann Gottfried, K. Baierischer Ge neral-Major, b) Christian Wolfgang, vormals K.Würt- tcmbergifcher Hauptmann, c) Gottfried Carl, Johann Wolfgang. a) Graf Joseph Friedrich Anton v.Ber- lichingen, Kammerherr und Staats- rath, 0) Freiherr Götz v. Berlichingen. Marimilian Ludwig, b) Gustav Immanuel Friedrich, c) Reinhardt Friedrich. Carl Christian Friedrich, K. Thierarzt. a) Wilhelm Julius Ludwig, *0 Friedrich Ernst Carl Julius, c) Ernst Carl Julius. Carl Franz Benjamin, , Ludwig Albert Benjamin, Komgl. Hauptmann, Caroline Johanne Wilhelmine, geb. und verwittwete v. Gaisberg. Carl Philipp, K. Preußischer Dom- herr, b) Ludwig Eberhard, Großherzogl. Badi scher Kammerherr, c) Carl Reinhard. a) Friedrich Carl Gustav Casimir, König! Kammerherr zu Bürg, b) Lndwig Eberhard, Großherzogl. Ba discher Kammcrherr zu Prestenek. Hat auf die Ausübung der Patrimonial - Gerichts- barkeit und Orts - Polizei, nicht aber auf die Forst- Gerichtsbarkeit verzichtet, und demnach neben der letztern die in den §.§. 3o. und 41» der Deklaration eingeraumten Rechte auszuüben. Hat sich für die Ausübung der Orts - Polizei und Forst-Gerichtsbarkeit unter Verzichtleistung auf die Patrimonial - Gerichtsbarkeit erklärt, und demnach statt der letztern die in dem §. 5o. bezeichnten Rechte anzusprechen. tWie voriger. Hat auf die Ausübung der Patrimonial - Gerichts- barkeit, Orts-Polizei und Forst-Gerichtsbarkeit ver- zichtet, und hiernach die in den §,§. 5o. und 41. der Deklaration zugesicherten Rechte zu genießen. Wie Freiherr v. Bautz (oben Nro. 1.) Wie Freiherr v. Bouwinghausen (oben Nro. 4.) Wie Freiherr v. Bautz (oben Nro. 1.) Wie voriger. *92 Familien. 9.) Freiherr v. Gemmingen-Fürfeld io.) Freiherr v. Gemmingen - Horn berg. 11.) Freiherr v. Gemmingen-Steinsl feld. 12. ) Freiherr v. Harling. 13. ) Freiherr v. Kniestedt-Schaubek. 1 4.) Freiherr v. Leutrum - Ertingen- Unterrieringen. i5.) Freiherr v. Massenbach. Besitzungen. I.) Neck«'' Antheil an Fürseld, Oberamts Heilbronn. ) ) Ein zum Rittergut Treschklingen tnt Badeuschc"^,, mals gehöriges Maiereigut im Pfarrdorf^ >) selb, Oberamts Heilbronn. Ein Gut im Pfarrdorf Veyhingen am Neckar, amts Ludwigsburg. ^ Steinsfeld und Lehren, Oberamts Weinsberg' Schloßgut Münchingen, Oberamts Leonberg- «0 Kleinbottwar mit dem i Schloß Schaubek. Z Oberamts Marbach- Unterrieringen, Oberamts Vaihingen. Massenbach, Oberamts Brakenheim. Jnnhabcr. Bemerkungen. stteis. ^ Carl Philipp Friedrich Dieterich, pen- sionirter französischer Capitan zu Strasburg, Mar Rudolph Dieterich zu Fürfeld, ^ Heinrich August Otto, pensionirtc. Badenscher Lieutenant, ^ Carl Ludwig Dieterich, Regierungs Direktor in Reutlingen, Carl Franz Ludwig Dieterich, K. Krcis- Ober-Forstmeistcr in Ellwangen. f) Ludwig, Großherzogl. Badenscher Kam jji Merherr, zu Michclfeld, Ernst zu Neckarzimmern. Die Freiherr v. Bouwinghauscn (oben Nro. K) Desgleichen. ^uise Dorothee, geb. v. Gemmingen, Wittwe des Kaisers. Oestreichischer Kämmerers und Majors Franz Car> Friedrich v. Gemmingen-Hornberg ^ (nunmehr ihre Erben). Kiedrich Ernst Ludwig, K. Major. ^ Christiane Dorothee Friederike, ver- wittwcte v. Kniestedt-Schaubek, geb v. Gaisberg, H Earl Franz Eberhard Wilhelm, K. Kammerherr, H Ludwig, K. Kammerherr. olph Friedrich Philipp Balduin. Hat bis jetzt nur auf die Ortspolizei unbedingt ver- achtet, und demnach vorläufig nur die in dem §. 41. der Deklaration angebotenen Surrogate derselben anzusprechen. Wie Freiherr v. Bouwinghausen (oben Nro. /,.) Hat auf die Ausübung der Patrimonial - Gerichts- barkeit unbedingt, auf die Ortspolizei aber nur be- dingungsweise verzichtet, und in Absicht auf bie ,Forstgerichtsbarkeit für die Ausübung derselben sich Erklärt, wornach neben der letzter,, die Gutsherr- schaft vor der Hand nur die im§.5o. bezeichnetenSur- rogate der Patrimonial-Gerichtsbarkeit anzusprechen hat. ^^ie Freiherr v. Bouwinghausen (oben Nro. /,) l’) Von der Linie des obern Schlosses. r) Christian Carl August Ludwig, vormals K. Preussischer Oberst, Desgleichen. ( »6.) Freiherr v. Palm-Mühlhausen. ! i Mühlhausen am Neckar, Oberamts Cam'i^'h 17.) Freiherr v. Palm-Steinbach. Steinbach und Bodelöhofen, Oberamts iS.) Freiherr v. Phull-Rippur. Schloßgut Ober-Mönsheim mit dem Lerch^^' dem Burgstall Unter-Mönsheim. rg.) Gräfin v. Pükker. Antheil an Helfenberg, Oberamts Marbach' 1|; rv.) Freiherr v. Reischach - Nußdorf. Antheil an Ebcrdingen und Nußdorf, ^' Vaihingen. j ri.) Graf v. Reischach-Rieth, Antheil an Eberdingen und Nußdorf, Vaihingen. 22.) Freiherr v. Tessin. < Hochdorf, Oberamts Vaihingen. -3.) Freiherr v.Uerküll-Gyllenband. Eschenau, Oberamts Weinsberg. i 29Z Inuhabe r- Bemerkungen. ^eis. Dorotheus Friedrich Ferdinand Eber- hard, K. Staatsrach, Eeorg Friedrich Wilhelm Silvius, Herzogl- Nassauischer Kammerherr und Ober - Forstmeister. 1 ^ott der Linie des untern Schlosses. Christoph Julius, K. Major. ^ Hann Eberhard Christian Jonathan. '^Jonathan, Herzogl. Sachsen-Mci- uingischer Geheimer Rath. Hat sich für die Ausübung der Forstgerichtsbarkeit erklärt, und auf die Ausübung der Patrimonial- Gerichtsbarkeit und Orts-Polizei nicht unbedingt verzichtet, weshalb ihm die im §. 3o. und 41. be- zeichnctcn Rechte vor der Hand noch nicht eingcräumt werden können. 0 , ,...e Charlotte Franziske Friederike geb. v. Rippur, verehlicht mit dem Staats-Minister, Freiherrn Ernst Leopold August Gotthelf v. Phull. che, verwittwete Gräfin v. Pükler, , 3eb. v. Gaisberg. i ^ann Carl Friedrich, K. Major. 11 ^arl Friedrich Philipp Heinrich, Ko- uigl. Staatsminister, Friedrich Wilhelm Ernst, ^arl Gustav Adolph. Christian Wilhelm, Emmanuel Ferdinand, Benjamin Franz. ^arl Friedrich Emich, August Heinrich Friedrich, nun dessen Erben.' Wie Freiherr v. Bautz (oben Nro. 1.) Die Freiherr' '-'ghausen (oben Nro. 4.) Desgleichen. iDesgleichen. Desgleichen. Desgleichen. Desgleichen. -96 X Familien. K Bcsitzunge n. I.) Ne ckfl 24.) Freiherr, v. Varnbüler - Hem-Das Schloßgut Hemmingen, Oberamts Leon^ mingen. >F 26.) Freiherr v. Weiler. 26. ) Freiherr v. Gaisberg - Neunt hausen. 27. ) Freiherr v. Zfflinger. 28. ) Freiherr v. Kechler. C Weiler und Antheil an Maienfels, Oberamts ^ ^ berg.. n.) Schwarz »e Antheil an Neunkhausen,. Oberamts Sulz> i>>v Lakcndorf, Oberamts Rottweil. sep ..5 Schloßgut Schwandorf und Theil der Dörfer''' ^ und Unterthalheim^ Oberamts Nagold- , X\ In, 29. ) Freiherr v. Linden. 30. ) Freiherr v. Münch. 31. ) Freiherr v. O w - F e l l d 0 r f. 2--) Freiherr v. Ow- Wachendorf. Antheil an. Neunkhausen,. Oberamts SulZ- J'ü Mühringen, Wiesenstetten, Mühlen, Ah. . Gündrittgen, Dürrenhard, Oberamts Felldorf, Oberamts Horb. Mcrib!gE! Oberamrö Horb. >ly c ki -97 Inn haben Bemerkungen. Jr- — — {Kid* (ij! Ferdinand Friedrich Gottlob, K. Gene- ra! - Major und General - Quartier- Meister, ^arl Eberhard Friedrich. Johann Friedrich,. Christoph Friedrich. /c 1 s. Kg Carl Sigmund Wilhelm, König! ^annnerhcrr uudObcr-Tribunalrarh Uph. Gustav Ernst Carl Wilhelm Wie Vorige. Desgleichen. Wie Freiherr v. Vantz (oben Nro. I.) Wie Freiherr v. Bouwinghausen (oben Nro. 4-) Wie Voriger. i Ernst Carl Adolph, K. Oberst-Lieute- nant und Commandeur dcrGarnisons- Eompagnien, ^vhann Carl Christoph, Oberst und Regiments - Commandeur, ^arl Maximilian Ferdinand, Oberst Lieutenant und Platz-Major in Ulm ^nrl Wilhelm Ludwig, König!. Ober Lieutenant, Theodor Earl Adolph. ^^Zosepd, Regierungs - Präsident in Reutlingen. -/j^hian (nunmehr dessen Erben). H.I Hbr, K. Baiern'scher Kanunerherr und Älinistcrialrath. tilian, vormals K. Regicrungörath,, Kaiser!. östreichisther Kämmerer. I Wie Freiherr v. Bautz (oben Nro. ,.) Wie Freiherr v. Bouwinghatiftn (oben Nro. 4.) Desgleichen. Desgleichen. 298 igamt.lt eit Besitzungen. 33.) Freiherr v. Raffler. i!.) SchwarZE^ Sulzan, Vörstingen, Bieringen, Bittclbronn, ^ Obcramts Horb. 34.) Freiherr v. Saint-Andrö. Wankheim, Oberamts Tübingen. 35.) Graf Schenk v. Stauffenberg. Geislittgey, Lautlingen mit MargarethenhauiÄ den Höfen Thierberg und Ochsenberg/ y‘ amtö Balingen. 36. ) Freiherr Schott v. Schortenstein, 'genannt Hopsser. 37. ) Freiherr v. Stain zum Rechten- stein. Freiherr v. Tessin. (S. Neckar-Kreis Nro. 22.) is;ä! &*. j Schloßgut Bläsiberg, Oberamts Tübingen, " * es Allodium ist. Harthaufen, Oberamts Oberndorf. 1^ Kilchberg, Oberamts Tübingen. 4- ^ C 38.) Freiherr v. Thumb. Hammctweil und Unterboihingen, Obcranttv t'mam. e hu H« 3g.) Grafv. Adelmann. fMtn'"'' 1' |l 40. ) Freiherr v. Adelsheim - Hengst- feld. 41. ) Freiherr v. A d e l s h e i m-W achba ch. Antheil an Hengstfeld, Oberamts GerabroiU'' ^ Wachbach, Oberamts Mergentheim. 4 '■ ■ ■' ■ je ' d v. Berlichingen-Zarthausen. (S. Neckar-Kreis Nro. 2.) : e f C Antheil an Berlichittgen, Oberamts , pb Möglingen und Antheil an.Baumerlenbacy/ amts Oehringen. -99 Zn «Hab er. A Bemerk un gen. ^reis. Joseph, K. Obrist - Lieutenant. Ernst Philipp, Kaiser!. Oestreichischer Rittmeister. jElemens Wenzeslaust. Friedrich Wilhelm. ^ranz Leopold, Königlicher Kammerherr Desgleichen, und vormaliger Landvogt. V Christian Wilhelm, Wie oben > Immanuel Ferdinand, g) Benjamin Franz. ^arl Conrad, Königl. Kammerherr. Wie vorige^ Wie Freiherr v. Bautz (oben Nro. 1.) Wie Freiherr v. Bonwinghausen (oben Nro. 4.) |:!Deg0{eid)etu ^Wie oben (Nro. -r.) >Wie Freiherr v. Bautz (oben Nro. 1.) ^reis. e?;Kf Gemens Wcnzeslaus, K. Kammerherr. ^Malie, geb. v. Verlichingen. ^ Carl Max. Wilhelm Christian Ernst vx Königl. Kreis-Vaurath, \ J Kranz, Friedrich,! ) August, K. Baiern'scher Major und Kammerherr, ^ ^odrich Ernst, pensionirter Königl. Vmern scher Rittmeister, ) Carl Iosevb. Königl. Rittmeister. Wie voriger. jWie Freiherr v. Bonwinghausen (oben Nro. 4.) Wie Freiherr v. Bautz (.oben Nro. 1.) ; Baiern'scher Rittmeister, ) Carl Joseph, Königl. Rittmeister. Craf Joseph Friedrich Anton, Königl. Wie oben (Nro. r.i ^ Staatsrath, ^ j Freiherr -Götz v. Verlichingen. 5oo Familie«. Freiherr v. Berlichinaen-Nosfach. (S. Äicckar - Kreis Nro. 5.) -r.) Graf v. Veroldingen, 45.) Freiherr v. C r a i l s h e i m - He rr g st- feld. 44.) Freiherrv.Crailöheim- Rügland. BefitzungL». in.) r* Antheil an MecherAexg, Oberamts Crailsheii»' W. Horn, Oberarms Gmünd. Antheil an Hcngsifeld, Oberamts Gerabro»"' Hornberg and Morstein,, Oberamts Gerab^^ m Er *0 t) 4) ») 45.) Graf v. Degenfeld-Schomburg-Antheil an Essi'ngen, Oberamts Aalen. jb) E y b ach. c) 46. ) Gräfin v. Degcnfeld - Schow-Antheil an Rechenberg, Oberamts Crailshei^ bürg - Rechenberg. j'' ^ 47. ) Freiherr v-Ellrichshaufen-Zart-Zartheim, Oberamts Crailsheim, heim, ,/*) Medersteinach, Altenberg and Forst, b) iGerabronn. Lc) Freiherr v. Gemmingen-Bonfeld (S. Neckar - Kreis ,Nro. 7.) 46.) Freiherr v. Gemmingen - Neu- bronn. Antheil an Neubronn and Leinroden, Ob^ Aalen. 49.) Graf v. Hatzfefd-Wildenburg. jWaldmannshofen, Oberamts Mergentheim- Ed 5c>.) Freiherr Hofer v. Loben st ein. 5r.) Freiherr vom Holz. 52. ) Freifrau v. Killinger. 53. ) Freiherr v. Lang. m Antheil an Wildenstein und Neustadtlein/ aintK Crailsheim. Alfdorf, Oberamts Welzheim, und Wisg^ ldiiE -Oberamts Gmünd. Eh Antheil an Hengsifeld, Oberamts GerabrottN- ^0 Leinzett, Oberaints Gmünd. 54.) Freifrau v. Plessen-Rechenberg. Antheil an Nechenberg, Oberamts CrailsheiM- hc Sunt) ab er. Bemerkungen. 4oi > ^ Maximilian Ludwig, Gustav Imntanuel Friedrich- P Reinhard Friedrich. i'&Vut Joseph, Obersthofmeister der Köni _ gm Majestät. st-'rnestine, gebornc von Verlichingen- Ernst Ludwig Sebastian, vormaliger , Churtrier'scher Geheimerrath, ) Albrecht Wilhelm Ernst, 2?anz Georg, Earl Ernst Philipp. Christoph Martin, b) Ferdinand Christoph, c) Göz Christoph. , ^erwittwete Gräfin Mariane, geborne v. Verlichingen. ^arl Gottfried Wilhelm, Hauptmann Wie Freiherr v. Bouwinghausen (oben Nro. 4 ) Wie Freiherr v. Bautz (oben Nro. i.y Wie Freiherr v. Bouwinghausen (oben Nro. 4) Hat sich für die Ausübung der Orts-Polizei unter Verzichtleistung auf die Patrimonial- und Forst- gerichtsbarkeit erklärt, und demnach neben der Orts-Polizei die in dem §. 3o. bezcichneten Rechte anzusprechen. ^Hat sich für die Ausübung der Orts-Polizei und Forst- gerichtsbarkeit erklärt, auf die Patrimonial-Ge- richtsbarkeit hingegen verzichtet, und hienach die im §. 5o augebotcnen Surrogate der letzter« anzu- sprechen. jWie Freiherr v. Bouwinghausen (oben Nro. 4.) H Carl Philipp, K. Preussischer Domherr, i Ludwig Eberhard, Großherzogl. Badi- . scher Kammerherr, ^ Carl Reinhard. ^ ^RlippineMagdalene, geb. v.Wöllwarth, Wittwe des Kaiserl. Oestreichischen » Geheimenraths. ,! Friedrich Reinhard v. Gemmingen zu Anspach. I Edmund Gottfried Wilhelm Cornelius Maria Hugo, zu Calcum bei Düssel- >. dorf. .Kried Wie Freiherr v. Bautz (oben Nro. r.) Wie oben (Nro. 7.) jWie Freiherr v. Bautz (oben Nro. 1.) Wie Voriger. ,-^iedr'ich' Carl, K. Preussischer Major zu Wie Graf Degenfeld - Schomburg - Eybach (oben (t Potsdam. ,c>^verhard Gottfried. Aarlo.tte,geb.v.Berlichingen,zuOchringen. ^^hann Franz Joseph,.vormals K. Nitt- k. , Meister. Lciene, geh. Gräfin v-Degenfeld-Schom- burg. Nro. 45.) ,Wie Freiherr v. Bautz (oben Nro. 1.) Wie Freiherr v. Bouwinghausen (oben Nro. 4.) Desgleichen. Desgleichen. 3or Fa m i l ir n. 55. ) Freiherr v. Sekendorf-Aberdar. 56. ) Freiherr v. Sekendorf-Gutend- 67.) Graf v. Soden. 58.) v. Uechtriz. 5 9.) Freih. v. Varnbüler - Fachsenfeld. 6<>.) Freiherr v. Wernek. 61.) Freiherr v. Wollwarth - Essin- gen - Lauterbnrg. 6r.) Freiherr v. Wöllwarth-Laubach. Bcsitznngen. A in.) ,?4v Erkenbchchtshallsen, Qberamts Crailsheim- fax Unrerdeufsietten, Oberamts Crailsheim. ^ Neidenfels und Satteldorf, Oberamts Crailö^Kul Antheil an Nenbronn und Lcinroden, Ob^h^t Aalen. Fachsenfeld, Oberamts Aalen. Antheil an Nenbronn n. Leinroden, Oberamts * Antheil An Essingen, ( M .. Slälen.' Pfarrdorf Lauterburg ( •Jöcraim6 ^aien Antheil an Lautern, Qberamts Gmünd. ■> ) K Laubach, Oberamts Aalen. m m 63.) Frfr.v.Wollwarth-Rechenberg. Antheil an Rechenberg, Oberamts Crarlsh^.^ IV.) y Ratzenried, Oberamts Wangen. Graf v. Beroldingen. (S> Zart - Kreis Nro. 42.) Graf v. Degenfeld-Schomburg-Ey ba ch. D - ^ (S. Zart-Kreis Nro. ä 5.) 6/,.) Freiherr v. Lieben st ein. Freiherr v. Münch. (S. Schwarzwald-Kreis Nro. 3c,.) Graf Schenk v. Stauffenberg. (S. Schwarzwald-Kreis Nro. 35.) Freiherr v. Stain zum Rechtenstein. (S. Schwarzwald-Kreis Nro. 37.) Hohen-Eybach, Oberamts Geislingen. — mit Salach, Antheil an Groß-Eislingen, sen, Dürnau n.Gammelhausen, OberarntsGbpr ^ Jebenhausen, Oberamtö Göppingen. h Schloßgut Filsek, Charlottenhof, O.2l.^ Pfarrdorf Buttcnhausen, Oberamts Münp b Wilstingen, Oberamts Riedlingen. Rißdissen, Oberamts Ehingen. Antheil an Niederstotzingen, Oberamts UM I k 3o3 Jnnhaber. 4t et EftV s. Bemerkung e n. ^rl August Gottfried,vortnal-Oberhostnci- ster des LoIleAii illustris in Tübingen. ^ Ernst Earl Johann, P Eduard Christoph Ludwig Carl. Julius, K. Preufsischer Geheimerrath und ,,:l Kamme'rherr. ^Nriette ged. v. Wernek, verehlicht mir dem K. Sächsischen Geheimenrath - und Gesandten zu Paris, von Uechtriz jtM Eberhard Friedrich, sstcl, K. Kammerherr u. Ober-Fitranzrath. ■> Carl Ludwig Georg, Württembergi- i., scher Staats - Minister, Carl Friedrich Eugen, vormals K. Preußischer Haupttnanu, Eugen Heinrich Christian, vormals ^ Churtrier'scher Kamrnerherr, ^ August Friedrich Wilhelm, K. Gene- ral - Lieutenant, ' Carl Ludwig Christian Wilhelm, K. L Lieutenant, i? Wilhelm Ludwig Christian, pdwig Carl. Friedrike, geb. v. Verlichingcn. ^eis. ^. ^ul Joseph, Obersthofmeister der Königin [4n Christoph Martin, M Ferdinand Christoph, \{ Eoz Christoph. / Maximilian Wilhelm Friedrich, vor Desgleichen. Wie Graf Degenfeld -- Schomburg - Eybach (oben Nro. 45.) ^Wie Freiherr v. Vouwinghausen (oben Nro. 4.) Wie Freiherr v. Baust (oben Nro. 1.) Wie Freiherr v. Bouwinghauscn (oben Nro. 4.) 1935« Freiherr v. Baust (oben Nro. 1.) tttdi✓ V2}crm)i.yuuntiv- mu/«> uuvw.^^v „ wornach auch die in denr §. 5o. angcbotenen Sur- rogate der letzter« dieser Familie vor der Hand nicht eingeräumt werden können. Mic Freiherr v. Bautz (oben Nro. t.) ^Wic Freiherr v. Bouwinghausen (oben Nro. 4.) ^Wie oben (Nro. 42.) Wie oben (Nro. 45.) Göz Christoph 1 ÄdaxitN'.l'an W gutnuu; > mals französischer Hauptmann, A Ludwig Friedrich, penstvnirtcr Ober- 1 Forstmeister (nun seine Erben.) ^^ristiau (nun seine Erben). Wie Freiherr v. Bouwinghausen (oben Nro. 4.) bl '^btenö Wenzeslaus. ^Wie oben (Nro. 5o.) lWie oben (Nro. 55.) Leopold, K. Kammerherr und vor-^Wie oben (Nro. 5?.) waliger Landvogt. v V- 'V Nro. 22; Donnerstag, den 17. April 1823. k n m i t L e l b « re K ö n i s l i ch e D e k re t e, . Dienst - Nachrichten. ^eine Königliche Majestät haben Unter demselben Tage haben Höchst- vermöge höchster Entschließung vom r. dieselben die bei dem Steuer-Collegium d. M. die erledigte Stelle des Ephorus erledigte etatsmäßige Revisors-Stelle dem an dem Seminar zu Urach dem Pfarrer bisher als Canzlei -- Assistenten bei dem Krauß, in Neuhausen, im Oberamt Urach, Finanz-Ministerium angestellten Revisor und Knapp gnädigst übertragen. durch höchstes Dekret vom 5. d, M.' Sodann haben Se. Königl. Majestät das Oberamtsgericht - Akruariat zu Waib- durch höchste Entschließung vom 6. d. M. lingen dem Referendar erster Claffe, Van- die Bitte des unter dem -3. Jan. d. Z. del, zu übertragen geruht. auf das Forst-Revier Freudenstadt beför- 3x0 betten Försters Haupt, zu Enzklösterlen, Altensteiger Forsts , ihn auf seiner bishe- rigen Stelle zu belassen, gewährt, dagegen aus die Försters - Stelle in Freudenstadt den seitherigen Förster Schmid, von Tuttlingen, und auf die hiedurch erledigte Försters-Stelle in Tuttlingen den Forstwarth, Unterför- ster Hüußler, von Stammheim, Forsts Wildberg, befördert, sodann auf die erledigte Försters - Stelle in St. Johann, Uracher Forsts, den Förster Schlotte, von Wittlingen, versetzt, und die Försters - Stelle in Wittlingen dem Forstwarth, Unterförster Straub, von Urach, gnädigst übertragen. Durch höchste Lntschließungvom 9. d.M. haben Seine König!. Majestät dem außerordentlichen Professor D. CloßiuS, zu Tübingen, den Charakter und Rang eines ordentlichen Professors der Rechte zu verleihen geruht. - Unterm 4- d..M- wurde die erledigte Brigade-Lldjutanteu-Stelle der Artillerie dem O.öerlieutenant' Mundorff, dieser Waffe, übertragen, und unter dem 10. d. M. der nach dem neuen Normal - Etat überzählig gewordene Se- kretär Auberlen als etatsmäßiger Se- kretär bei dem Kriegsrathe eingetheilt. Unter dem 12. d. M. ist der bisherige Verweser der Oberamts-Arzt-Stelle im Oberamt Wiblingen, Unteramts - Arzt D. Fricker, zu Laupheim, zum wirklichen Oberaxnts-Arzt dieses Oberamts ernannt worden. II. Vers ü g u n g e n der D epar te m e n t s. Des Departements des Innern: Des König!, evangelischen Consistorium. <0 Schul - Conferenz - Direktoren betreffend. Binder, zu Beilstein, zum Schul-Consta An die Stelle des Stadtpfarrers Sälz- lin, zu Beilstein, der auf sein Gesuch der Leitung der Schullehrer-Conferenzen jenes Bezirks enthoben ward, ist der Diakon renz-Direktor ernaimt worden. Stuttgart den 4. April 1823. , Süskind. .11 i I>) Tic Preist des Lehrbuchs der deutschen Sprache von Krause und seines Handbuchs berreffeuv. Unter Beziehung auf die General- Sy- nodal - Rezesse vom 17. December w I. punct. 3. wird hiemit bekannt gemacht, daß von dem Lehrbuch der deutschen Sprache für Schulen von dem Pfar- rer Krause in Zorndorf und von des- sen methodischem Handbuch zur Er- Des Lehrbuchs erster Theil um 11 kr. zweiter — — 14 kr. dritter — — 14 kr. vierter — — 14 kr. Das Ganze um 55 kr. Die Dekane.und Schul-Conserenz- Di- rektoren haben nun das Bedürfnis für die. evangelischen Schulen ihrer Bezirke auszu- mitteln, und nach dem Erfund parthieen- läuterung des Lehrbuchs eine Nie- derlage in der Mezlerischen Buchhandlung dahier Statt findet, von welcher sie um fvlgen.de Preise franko hier und gegen baare Zahlung parthieenweise .abgegeben werden: Des Handbuchs erster Thl. um 5okr. zweiter — — i st- - kr. dritter — — 56 kr. Das Ganze um 2 fl. 48 kr. weise die erforderlichen Bestellungen zu machen. Stuttgart den 8. April i8-5. Süskind, Dienst - Erlediglmge». Mit dem erledigten Diakonate Balin- gen, welches unter die zunächst den Repe- tenten des theologischen Seminars zu Tü- bingen bestimmten Stellen gehört, und ein Einkommen von 745 fl. nach Etats-Preisen abwirft, ist die f Stunden entfernte Pfar rei Hesselwangen mit 45« Seelen verbun- den. Der Diakon hat zu Balingen neben den Wochen- Gottesdiensten, eine Kinder- lehre ftn Sonn - und Feiertagen, die Vor- bereitungs-Predigt und an Fest - und Com- muniontagcn eine Nachmittags-Predigt, ru'Hessekwangeir aber an allen Fest - und Am 5. d. M. ist der beim Kriegörath Communiontagen abwechselnd eine Predige angestellt gewesene Sekretär Föhr ge- oder Kinderlehre zu halten. Die Bewerber storben. haben sich innerhalb u Tagen zu melden. Berichtigung. I», Nro. 18. des Regierungs-Blattes S. 25i ist auf der ersten Spalte und Linie 2 von nnren statt „in Tettnang" zu lesen: in Hohenberg, Oberamts Ellwangen. / (. 3i5 Nro. - U|*V sj'RUiV^UHWV "" ev'****** Donnerstag den 24. April 18^3* I. Unmittelbare K öni.gliche Dekrete. Dienst - Nachrichten. ^eine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 21. v.M. den Holz-Verwalter He yd in Vissingen in den Ruhestand versetzt, und durch höchste Entschließung vom 10. d.M. die hierdurch erledigte Stelle eines Holz- Verwalters daselbst dem Holz - Verwal- tungs-Amts-Verweser Pickel in Berg gnädigst übertragen. Durch höchstes Dekret vom 11. d. M.. haben Höchstdieselben den vormaligen Gerichts-Aktuar Pfäfflin, von Rosen- feld, Oberamts Sulz, in die Zahl der Rechts-Consulenten aufzunehmen geruht. Derselbe hat Sulz zu seinem Wohnort gewählt. Sodann haben Höchstdieselben un- term i5. d. M. das erledigte Cameralamt Pfullingen dem Cameral - Verwalter Zimmer in Bietigheim, und das erledigte Cameralamt Heiligkreuz- thal dem Finanz - Kammer-Revisor En- chelmaier, von Ulm, gnädigst übertra- gen. Ferner haben Seine Königliche Ma- jestät durch höchstes Dekret von demsel- ben Tage Sli 'den Ober-Justiz - Rath Dayv in Ulm auf sen Ansuchen, unter Bezeugung der höchsten Zufriedenheit mit feiner bisheri- gen Dienstleistung, -in den Pcnsionsstand zu versetzen, und den Ober-Iustiz-Assessor v. Hämlern in Eßlingen, zum Ober-Justiz-Rath bei dem Königl. Gerichtshöfe in Ellwangen zu befördern, auch durch höchstes Dekret vom 17. d. M. die bei dem Königl. Gerichtshöfe in Ulm erledigte Raths-Stelle dem Ober-Iustiz- Assessor Herwig daselbst, und die bei dem Königl. Gerichtshöfe in Eßlingen in Erledigung gekommene etats- mäßige Assessorsstellc dem — gedachtem -Gerichte bisher Zugetheilten Ober-Justiz- Assessor D. Hoffacker zu übertragen geruht. Unterm i5. d. M. wurde der Comman- cheur des siebenten Infanterie-Regiments, Oberst v. Hohorst, auf sein Ansuchen in den Ruhestand versetzt, dagegen der bisherige Bataillons -Commandeur in diesem Regiment, Oberst v. S e y b 0- th en, zum Regiments - Commandeur er- nannt, und als Bataillons- Commandeur bei dem- selben der dem dritten Infanterie-Regi- ment bisher aggregirte Oberstv. Koseriß eingetheilt. Zufolge höchsten Dekrets vom 19. d.M. rückt in die im vierten Reiter-Regimente erledigte Ober-Lieutenantsstelle der Unter- Lieutenant Stockmayer, des dritten Reiter - Regiments, ein, und ist dagegen zum Unter-Lieutenant in diesem Regimente der Wachtmeister v. Schlümbach, des ersten Reiter-Regiments, ernannt. Unter demselben Tage wurde dem zur Caplanei in Oepsingen, Dekanats Ehin- gen, ernannten bisherigenCaplan Schön- weiler in Rottweil die Königl. Bestäti- gung ertheilt. TI. V e rfügung e n der Depa rte m e n t s. ,A.) Des Justiz - Departements : Des Justiz - Ministerium. Bekanntmachung, die bevorstehende Semester-Prüfung bei dem K. Ober-Tribüne' betreffend? Alle Rcchts-Candidaten, welche sich um Prüfungs-Instruction für das K. Ober- Zulassung zu der nach Art. I. der Dienst- Tribunal vom 5o. Nov. i»20 (Staats- 3 ib und Negierungs-Blatt S. 626) im Monat Juni d. I. bei dem K. Ober - Tribunal Starr findenden Semester-Prüfung mel- den wollen, werden in Gemäßheit der Anordnung des so eben erwähnten Artikels hiermit aufgefordert, ihre dieöfalligen Ge- suche, welche genau nach den ertheilten Vorschriften.eingerichtet seyn müssen, bis zum 20. Mai d. I. bei der Unterzeichneten Stelle um so gewisser einzureichen, als im Falle der Nicht-Einhaltung dieses Termins der Nachtheil des Ausschlusses von der nächsten Semester - Prüfung für die Säu- migen unfehlbar eintrcten würde. Stuttgart den 16. April 1823. Mancher. B,) Des Departements des Innern: 1, des Ministerium des Innern. a) Verordnung, die Zeit der Erneuerung der Bürger-Ausschüsse betreffend. In dem Verwaltungs-Edikte vom 1. März 1822. §. 49 ist verordnet, daß all- jährlich die Hälfte des Bürger-Ausschusses jeder Gemeinde auszutreten habe. Da zu bemerken gewesen ist, daß es mit der Zeit dieses Austritts und mit der Wahl neuer Ausschuß-Mitglieder sehr verschieden gehalten werde; so wird, um hierin Gleich- förmigkeit herzustellen, unter Hinweisung auf die Verordnung vom 1. Juli 1819 (Staats - und Regierungs-Blatt S. 56g) die erläuternde Bestimmung gegeben, daß die Ergänzungs-Wahl überall vor denr Ablaufe des Rechnungs-Jahres vorzuuch- men sey, damit der- Austritt der Halste des Bürger-Ausschusses mit dem Schlüsse des ablaufendeu, und der Eintritt der ncn- gewahlten Hälfte mit dein Arssange des neuen Rechnungs-Jahres vollzogen wer- den könne. Stuttgart den 14. April 1623. Schund lim ) Verordnung, die von den Zöglingen des evangelischen Schullehrer-Seminars bei ihrer Aufnahme zu übernehmende Verpflichtung betreffend. Um für die Ankunft jedem Zweifel über die Verpflichtung der in dem evangelischen Schullehrer - Seminar für den deutschen Schulstand gebildeten Zöglinge zu begeg- nen, wird hiemit folgendes verordnet: / §. *. Jeder Zögling des evangelisch deutschen Schullehrer - Seminars übernimmt mit der Aufnahme in diese Anstalt die Ver- bindlichkeit, sich dem deutschen Schullehrer- Stande zu widmen und nach erlangter Ausbildung auf Verlangen in den Diensi der vaterländischen Schulen einzutreten.. Ohne besondere höhere Erlaubniß darf daher derselbe diesen Beruf nicht wieder verlassen. §- 2. Wenn ein Zögling diese Verbindlichkeit unerfüllt läßt, sey cs nun,, daß er eigen- mächtig aus dem Seminar austritt, oder wegen seines ungeordneten Betragens aus demselben entfernt wird, oder daß er auf feilt Ansuchen von der Verpflichtung eines Seminaristen entbunden wird, ohne durch außer seiner Verschuldung liegende Zufälle unfähig geworden zu seyn, oder daß er endlich sich eigenmächtig der Verwendung für das vaterländische deutsche Schulwestn entzieht; so hat derselbe die während sti* nes Aufenthalts im Seminar vom Staate genossene Unterstützung der Staats-Kasse zu erstatten. §. 3. Boi: der Leistung des vorstehenden Er- satzes sind jedoch diejenigen Zöglinge be- freit, welche in den ersten 6 Monaten ihres Aufenthalts im Seminar aus Mangel ail zureichenden Fähigkeiten zu dem Beruf eilles Schullehrers, aus diesem Stande wieder austretcn. Stuttgart den »8. April iS-Z. Schmidlin. r-.. Des evangelischen Consistorium. Schul - Consirenz - Direktoren, betreffend. An die Stelle des von Darmsheim nach Bezirks im Dekanat Böblingen ernannt Noßwaag beförderten Pfarrers Schmid worden. ist der Pfarrer Triebig, von Döffingen, Stuttgart den *5. April 1823. zum Schullehrer-Conferenz-Direktor jenes Wächter. Dienst-Erledigungen. Bei dem König!. Gerichtshöfe in Ulm ist eine Assessors - Stelle bei dem Eivil- Senate erledigt. Die Bewerber um die- selbe haben sich innerhalb vierzehn Tagen bei dem Königl. Ober-Tribunal zu melden. Durch die mittelst richterlichen Erkennt nisses verfügte Entlassung des Oberarnt- manns v. Bühler ist das Oberamt Hall erledigt worden. Gedruckt bei G. Hasselbrink. Buchdrucker. Nro. 24. Königlich Württembergisches StllüLs - und Regierung^ - Blatt. Samstag den 3. Mai 1823* I, Unmittelbare Königlich e Dekrete. Dienst - Nachrichten. ^eine Königliche Majestät haben vermöge Entschließung vom 21. v.-M. die in Erledigung gekommene Pfarrei Both- nang, im Dekanat Stuttgart, dem gegen- wärtigen Vikar, M. Georgii daselbst; vermöge Entschließung vom 22. v. M. die erledigte evangelische Pfarrei Hausen an der Würm, Dekanats Lconberg, dem Repetenten des evangelischen Seminars zu Tübingen, M. Denk, die erledigte evangelische Pfarrei Hau- bersbronn, Dekanats Schorndorf, dem Pfarramts-Verweser zu Friederichshafen, im Dekanat Viberach, iVl. Stüber, die erledigte katholische Pfarrei Oeffin- gen, Dekanats StMtgart, dem Pfarrer Steimle, in Dätzingen; vermöge Entschließung vom 26. v. M. das erledigte Dekanat Münst'ngcn dem Pfarrer Hafner, in Steinenbronn, und vermöge Entschließung vom 26. v. M- bie erledigte evangelische Pfarrei Schnait- heim, nn Dekanat Heidenhcim, dem Pfar- rer Klein, zu Frikenhofen, Dekanats Gaildorf, gnädigst übertragen., ^ Sodann haben Höchsidieselben ver- möge höchsten Dekrets vom 2 5. v. M. die erledigte Assessors-Stelle bei dem K.Gs- 5i8 richtshofe in Ellwangeu dem Oderamts- gerichts - Aktuar Herbort zu übertragen geruht. Der auf die erledigte Pfarrei Darms- heim, Dekanats Böblingen, von Patronats wegen nominirte Vikar, M. Gmelin, von Ehningen, ist am 18. v. M. auf diese Stelle bestätigt worden. Unter dem 2Z. v. M- ist die erledigte Oberamts-Arzts-Stelle in Heilbronn dem Stadt-Arzt Dr. Seyffer daselbst, und die erledigte Oberamts-Arzts-Stelle in Besigheim den: bisherigen Unteramts-Arzt Oe. Laib len, in Pfullingen, Oberamts Reutlingen, übertragen worden. Unterm 24. v. M. wurde dem zu der katholischen Pfarrei Lonthal, Dekanats Ulm, ernannten bisherigen Caplan Zink, in Aulendorf, und unterm 26. v. M. dem zur katholischen Pfarrei Friedberg , Dekanats Saulgau, ernannten Pfarrer Konrad, in Obcr^ sulmentingen, Dekanats Viberach, die Königliche Bestätigung crthcilt. II. V e k f ü g u n g e n der Departements. A.) Der Departements der Justiz, der auswärtigen Angelegenheit ten und des Innern: der Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern. In Betreff des Verbots unmittelbarer Kommunikation der Königlichen Stellen mit den Ge- sandtschaften. Es haben sich schon öfters Unterbehör- den, wenn sie zu Dienst-Geschäften die Mit- wirkung auswärtiger Skelleit zu bedürfen geglaubt haben, unmittelbar an Königs. Gesandtschaften bei auswärtigen Höfen oder an die an dem König!. Hofe beglau- bigten fremden Gesandtschaften gewendet. Da eine solche unmittelbare Mittheilung von Seite untergeordneter Behörden an sich unzuläßig erscheint, namentlich zu zögerungen und unnützen Kosten Anlast giebt; so wird sämtlichen UntcrbehördeN jede unmittelbare amtliche Corrcsponden) mit den Königs Gesandtschaften im lande, so wie mit den am Königs beglaubigten fremden Gesandtschaften wll der Weisung untersagt, sich in Fällen- welche eine amtliche Mitthcilung an sandtfchaftcn erforderlich machen, an die geeignete Vorgesetzte Behörde zu wenden. Auf gleiche Weife haben sich übrigens auch die Mittelbehörden, (Kreis - und Central- Stellen) denen gleichfalls eine unmittel bare amtliche Communikation mit Ge- sandtschaften nicht zusteht, in vorkommen- den Fällen zu benehmen. Stuttgart den 10. April 182Z. Wintzingerode. Maucler-Schmidlin. B.) Des Departements des Innern: 1. des Ministerium des Innern. die Behandlung der Amts-Corporatious- Gemeinde- und StistungS-Bauten betreffend. nähme von Gemeinde - und Stiftungs- Verfügung , Durch das Verwaltungs - Edikt vom 1. Marz 2822 §. 3i. und i53. ist den Gemeinde - und Stiftungs-Behörden die Verpflichtung auferlegt, bei neuem oder sonst bedeutendem Bauwesen vor dem Angriff der Arbeit ordentlichen Riß und Ueberschlag fertigen, solche jedesmal durch einen von der Staats-Behörde hiezu er- mächtigten Kunstverständigen prüfen zu lassen, und die — von diesem nach tech- nischen Rücksichten crtheilten Vorschriften genau zu befolgen. Durch diese gesetzliche Bestimmung sind die älteren Vorschriften der Commun- Ordnung (Kap. in. Abschn. 2. §. 1-6) und der Verordnung vom 12. April 1819 (Staats - und Regierungs-Blatt S. 161.) in der Art aufgehoben, daß zur Vor- Bauten, so wie zur Verrechnung der Ko- sten derselben eine besondere Genehmigung der Staats - Behörden nicht mehr erfor- dert wird, es wäre denn, daß hiebei gleich- zeitig einer derjenigen Falle eintrete, welche nach dem Verwaltungs-Edikt §.65. 66. 146. und 148. zur besonder» Kenntniß- nahme der Aufsichts - Behörden geeignet sind. Dieselbe Erweiterung ihres Wirkungs- Kreises ist auch den Amtsversammlungen zu Theil geworden, indem die Bau-Ge- genstände der Amtskörperschaften unter denjenigen Beschlüssen der Amtsversamm- lungen, welche nach dem Verwaltungs- Edikt §. 89. einer höhern Genehmigung bedürfen, nicht mehr aufgezahlt, und durch / 5ßo -den §. 74. des gedachten Edikts die Ober- ämter nur im Allgemeinen angewiesen sind, für das Hochbanwesen rc. in den geeigneten wichtigeren Fällen Rath und Hülfe bei den Kunstverständigen zu suchen, welche hiezu von Staatswegen augestcllt oder ermächtigt find. Zu Vollziehung der angeführten Gesetze findet man sich veranlaßt, folgendes zu verordnen t §. *. Die Besorgung der gewöhnlichen Aus- besserungen oder laufenden Vau-Arbeiten an den Gemeinde-Stiftungs- und Cor- giorations-Gebäuden bleibt dm Gemeindc- und Stistungsräthcn, beziehungsweise den Kirchenkonventen und Amtöversamml.un- gen überlassen, welche die hiezu erforder- liche Summe in den Jahrs-Etat aufzu- nehmen, und über die zweckmäßigste Ver- wendung derselben zu erkennen haben. Die Prüfung der diessallfigen Ueber- schläge, die Genehmigung der Akkorde, die Moderation und Dekretur der Kosten- Verzeichnisse geschieht durch die Amts- Bersanualungen, Gemeinde- und Stis- tungsräthe oder die gesetzlichen Ausschüsse derselben (nöthigenfalls mit Zuziehung eines Sachverständigen) ohne Zuthun der Staatsbehörden, vorbehaltlich des Rechts der letztcrn, die bei der Prüfung der Jahrs- Rechnungen oder sonst erscheinenden Man- gel zu rügen, und zu Verbesserung dersel- ben das Geeignete vorzukehren. Auch bei neuen oder sonst bedeutenden Bauwesen bleibt cs dem freien Ermessen der Amtsversammlung, des Gemeinde- pder Stiftungsraths überlassen, wem sie die Fertigung der für diesen Fall er- forderlichen Risse und Ueberschlage über- tragen wollen. Es sind jedoch diese Risse und Ueber- schläge vor dem Angriff der Arbeit einem der. hiezu besonders ermächtigten Bau- Verständigen zur Prüfung mitzuthei- len. §. 5. Zu dieser Ermächtigung, welche das Ministerium des Innern nach vorgängi- ger Prüfung ertheilt, wird derselbe Grab von wissenschaftlicher Allsbildung erfor- dert, welcher zur Anstellung als Bau- Inspektor-im unmittelbaren Staatsdienst befähigt. Unter dem Vorbehalt einer weitern "" demnächst vorzunehmcnden Conkurs-Prü- fliug wird einstweilen den in der Beilage verzeichneten Vanverständigon diese mächtigung.ertheilt. §G 4* Dem freien Ermessen der Anatsver- sammluugen, Gemeirrde - und Stiftungs- räthe bleibt es anheimgegebelk, welchen der hiezu ermächtigten Bauverständigen sie für jeden einzelnen Fall, oder für eine ganze Reihe von Fällen zur Prü- fung ihrer Risse und (Überschläge erwäh- len wollen. Ausgeschlossen sind nur diejenigen, wel- che in demselben Oberamtsbezirk sin zünf- tiges Ban - Gewerbe treiben, ° $. 5, Die Mittheilung der Risse und Ueber- fchläge an den zur Prüfung ermächtigten (§. 3.) und erwählten (§. 4.) Vanver- ständigen geschieht durch das Oberamt (in Stifrungssachen durch das gemein- schaftliche Oberamt) unter Beifügung der nöthigen Erläuterungen oder sonstigen Be- merkungen, Die Revisions - Bemerkungen werden sowohl in den Riß oder Ueberschlag selbst, -als in das Begleitungs-Schreiben einge- tragen , mit welchem der Revident die Akten an das Oberamt, (gcmeinschaftl, O.Amt) zurückgiedt. §. 6. Sollte der Revident den ihm zur Prü- fung mitgetheilten Riß und Ueberschlag für dorr vorliegenden Zweck ganz unbrauch- bar erachten ; so hat er die Gründe dieses Urtheils dem (gemeinschaftlichen) Oberamt mit dem Anträge mitzutheilen, die Ferti- gung eines neuen Riffes und Ueberschlags zu veranlassen. Findet das (gemeinschaftliche) Oberanrt den Antrag hinreichend begründet, so hat dasselbe in dessen Gemäßheit die Amtsver- sammlung, den Gemeinde- oder Stiftungs- rath zu bescheiden, und den hiernach nm- gearbeitctcn Riß und kleberschlag nochmals demselben Revidenten zur Prüfung mit- zuth eilen. §. 7- Will eine Amtsversammlung, ein Ge- meinde - oder Stiftungsrath in dieftm oder irgend einem andern Falle nicht blos die Prüfung, sondern die Fertigung des Risses und Ueberschlags einem der von Staats wegen ermächtigten Bauverstäudi- gcn übertragen; so bleibt es ihrem Ermes- sen anheimgestellt, ob sie denselben einer Nach- Prüfung durch einen zweiten hiezu ermächtigten Techniker unterwerfen will. §. 8. Wenn das (gemeinschaftliche) Oberamt bei den Bemerkungen des Revidenten nichts weiter, zu erinnern findet; so hat es den revidirten Riß und Ueberschlag der 322 Amtsversammlung, dem Gemeinde- oder Stiftungsrath mit einem — die techni- schen Vorschriften des Revidenten aus- drücklich wiederholenden Erlasse zurück- zugeben, und die genaue Befolgung der letzter» einzuschärfen. §- 9- Unter der gesetzmäßigen Verantwort- lichkeit für die Beobachtung der — nach technischen Rücksichten erthcilten Vorschrif- ten des Bau-Revidenten bleibt die Aus- führung des Bauwesens, namentlich die Wahl der Handwerker, die Abschlicßnng und Genehmigung der Akkorde, die Be- stellung der Aufseher und die ganze öko- nomische Leitung der Arbeiten den Amts- Versammlungen, Gemeinde - und Stif- tungsräthen oder deren Ausschüssen über- lassen. §. 10. Dem Revidenten der Risse und Uebcr- schlage ist cs zwar jederzeit unbenommen, auch in der letzter« (administrativen) Be- ziehung seine Ansichten und Vorschläge beizufügen- Es sind jedoch solche nicht technische Be- merkungen nicht als bindende Vorschrift für dieCommunal-Behörden, sondern als Rath eines Sachverständigen zu betrach- ten, und pstichtmäßig zu benützen. §. y. De»izzenigcn Bauverständigen, welcher den Ueberschlag geprüft oder — ohne anderwärtige Nach-Prüfung (§. 7.) selbst gefertigt hat, bleibt jede Theilnahme am Akkord oder sonstigen Bauverdienst bei Verlust seiner Ermächtigung verboten. §. 12. Was die Ucbernahme der Arbeit und die Revision der Kosten-Verzeichnisse (Bau- Consianation, Verdicnstzettel) anbelangt; so hat der Vau - Revident schon bei der Prüfung des Ueberschlags (§. 5.) zu be- merken, ob und warum er eine gleichnia- ßigc Revision der Kosten-Verzeichnisse und allenfalls eine förmliche Uebernahme durch einen höher» Bauverständigen für noth- wendig halte. Das (gemeinschaftliche) Oberamt hat hierüber — unter Vernehmung der Amtö- versammlung, des Gemeinde- oder Stif- tungsraths zu erkennen, und hiernach das Weitere zu verfügen. §. i3. Ausser dem so eben (§. 12*) bezeichne- tcn Falle wird die Prüfung und Ermäßi- gung, so wie jedenfalls die Dekretur der Kosten-Verzeichnisse den Amtsversammlun- gen, den Gemeinde- oder Stiftungsrathen oder deren Ausschüssen (nöthigenfalls mit Zr5 Zuziehung eines oder mehrerer Sachver- ständigen) überlassen. §••14. Den (gemeinschaftlichen) Oberamkcrn liegt es ob, nicht allein vor dem Eingriff und im Laufe der Arbeiten sich der Befol- gung der technischen Vorschriften so wie der zweckmäßigen Behandlung der Sache überhaupt (so weit es ohne Kosten - Ver- mehrung geschehen kann) zu versichern, sondern auch bei der Revision und Abhlr der Rechnungen jede Abweichung von obigen Vorschriften, jedes Uebermaß in dem Kosten - Aufwande oder sonstige Un- gebühr mit Strenge zu ahnden. §. *5. Sollte das Oberamt zu der Ausübung seines Aufsichts - Rechtes der Mitwirkung eines Kunstverständigen bedürfen; so hat sich dasselbe hiezu jedenfalls eines von Staats wegen ermächtigten und in der Regel desjenigen Technikers zu bedienen, welchem die Prüfung des Ueberschlags übertragen war. (Verw. Edikt. §. 74.) §. 16. Für die — in gegenwärtiger Verord- nung aufgczählten Verrichtungen haben die von Staatswegcn ermächtigten Bau- Verständigen (ohne Unterschied ihres Dienstgrades oder sonstiger Verhältnisse) folgende Belohnung aus den betreffenden Amtspfleg - Gemeinde - oder Stiftungs- Kassen anzusprechen: 1. ) Für die Prüfung der Risse und Ueberschläge % Procent der Ueber- schlags-Sunnne — (je zwanzig Kreu- zer von *öo fl.) ; 2. ) für die Fertigung eines neuen Ue- berfchlags, im Falle solche von ihm besonders erbeten wird, f Procent der Ueberschlags - Summe (je dreißig Kreuzer von 10» fl.); 2.) für die Prüfung der Kosten-Ver- zeichnisse •§• Procent des Verrags derselben (je zwanzig Kreuzer von 100 fl.); 4.) für Verrichtungen außerhalb des Wohnorts täglich fünf Gulden für die Reisetage, und drei Gulden für die übrigen Tage. §. »7- Ausser den hier festgesetzten Gebühren und einer den Umständen angemessenen Belohnung für die Fertigung neuer Bau- Risse ist keine Neben - Anrechnung für Correspondenz, Schreibmaterialien, Reise- kosten oder sonstige Auslagen gestattet. §. 18. Au Verminderung der Kosten hat der Techniker, die ihm übertragenen Geschäfte in der Regel zu Hause vorzunehmen, und nur auf besonderes Verlangen sich , an 324 Ort und Stelle zu begeben, auch in diesem Falle aber seine Neise so viel möglich mit sonstigen Geschäfts - Reisen in derselben Gegend in Verbindung zu setzen, und letz- teres bei der Kosten-Anrechnung zu berück- sichtigen. §. 19. Sollten einzelne — oder sämtliche in einem Oberamte vereinigte Gemeinden ihrem Vortheil angemessen finden, einem der hiezu ermächtigten Bauverständigeu die Besorgung sämtlicher bei ihnen vor- kommenden Bau - Geschäfte gegen eine Aversak- Belohnung zu übertragen; so ist die dicsfallfige ilebereinkunft unter mög- lichst deutlicher Bezeichnung der gegensei- tigen Leistungen der Kreis-Negierung zur $3 e i Erstes Verzeichn ist derjenigen Bai der Gemeinde- und Sti-ftu' Abel, Baurath zu Ludwigsburg. v. Brukmann, Baurath zu Reutlingen. -Buhler, Weg-Inspektor zu Weingarten. Dillen ius, Ban - Inspektor zu Calw. Fischer, Baurath zu Ellwangen.- Glaser, Baurath zu Ulm. Groß, Baurath zu Stuttgart. Groß, Bau-Inspektor zu Besigheufi.- Hartung, Bau-Inspektor zu Weingarten'. Heigelin, Privatlehrer der Baukunst zu Tübingen. Genehmigung vorzulegen. (Verw. Edikt §. 66. 74 und 148.) §. 20. Die Belohnung der übrigen Vauver- ständigen, welche die Gemeinden und Kör- perschaften nach der ihnen zustehendeu Befugniß (§. 1. -. 9. und i3.) zur Ferti- gung der Ueberschläge, zur Aufsicht über die Arbeiten und zur Prüfung der Ver- dienst-Zettel verwenden, bleibt dem Er- messen der Amts - Versammlungen, Ge- meinde- und Stiftungsräthe Vorbehalten. Es darf jedoch dieselbe in keinem Falls den oben (§- ^6. 17.) für die von Staats wegcir ermächtigten Techniker festgesetzten Maßstab übersteigen.- Stuttgart den 19. April 1823.. Schmidlin.- f a g t lv er stau di gen, wekchc zur Prüfung igs-Bauten ermächtigt sind. Klinsky, Ober-Hofbaumeister, Baurath zu Ulrn. Manz, Bau-Inspektor zu Gmünd. Nell m an n, Bau-Inspsktor 31t HeilbrottN' Nieffer, Bau-Inspektor zu Nottweil. Roth, Hochbaurath zu Reutlingen. Stok, Bau - Inspektor und Salinen- Baumeister 31t Hall. S utor, Bau - Inspektor zuKirchheinn v. Thouret, Professor und Hofbaumeist»^' zu Stuttgart. 2 3i5 r- Des Königs. katholischen Kirchcnraths. Die diesjährige Prüfung für die Zulassung zum deutschen Schulstande betreffend. Da man für Zweckmäßig gefunden hat, das; diejenigen Jünglinge, welche sich dem deutschen Schulstande widmen wollen, vor ihrer Aufnahme einer Prüfung über ihre Vorkcnntniffe und Fähigkeiten unter- worfen werden, so haben Alle, welche sich im vcrgangeitcn Monat März um die Erlaubniß, als Lehrlinge des Schulwesens eintreten zu dürfen, vorschriftmäßig ge- meldet haben, und nicht bereits abgewie- sen worden sind, sich bei der betreffenden Prü- fnngs - Commission am Mittwoch den 21. Mai Abends zur Prüfung zu stellen, und zwar: die Bittsteller aus den Schulinspektorats- Bezirken Biberach, Ehingen, Laupheim, Mundereingen, .Riedlingen, Uttenweiler, Wiblingen und Zwiefalten, bei der Prü- fungs-Commission in Riedlingen; die aus den Znspektoraten Leutkirch, Ravensburg, Saulgau, Schussenried, Tett- nang, Waldsee und Wangen, bei der Prüfungs-Commission in Ravensburg; die ans den Znspektoraten Ellwangen, Eybach, Gmünd, Lauchheim, Neresheim und Uutcrkochen, bei der Prüfungs-Com- mission in Ellwangen; die ans den Znspektoraten Amrichshan- sen, Mergentheim und Stuttgart bei 'der Prüfungs-Commission m Neckarsulrn; die aus den Znspektoraten Horb, Obern- dorf, Roiteuburg, Rotttveil, Spaichingen und Wurmlingen bei der Prüfultgö-Com- nüssion in Rottweil. Die Prüfung selbst wird am 22. und 2 3. Mai vorgrnommen werden.' Die Schulinspektoren haben nun auf diese Anordnung alle in ihrem Schul- inspektoratc 'befindliche Zndividuen, welche sich der obgedachten Prüfung unterwerfen sollen, unverzüglich aufmerksam zu machen, und ihnen zugleich zu eröffnen, daß, da ihre Bittschriften mit den Beilagen der angewiesenen Prüfungs - Commission von hier ans mitgetheilt werden, sie kein weitere Zeugnisse deßfalls vorzulegen brau- chen. " Stuttgart den 26. April 1625. Camerer. Dienst - Erledigungen. Die -erledigte Pfarrei Gochsen , Diöcese Reuenstadt, hat kein Filiah 680 Seelen, und ein Einkommen von 886 fl.. nach Etats - Preisen.. Die Bewerber haben sich innerhalb drei Wochen bei dem evan- gelischen Consistorium zu melden. Die katholische Pfarrei Aüfhausen, Ober- amts und Dekanats Neresheim, welche im gegenwärtigen Erledigungssalle von der Negierung besetzt wird, begreift das Pfarrdorf samt vier Mühlen, 449 Seelen. Das Einkommen belauft sich an Ertrag von Garten und Wiesen, an Zinsen, Besol- dungen und Gebühren auf 400 fl. wozu für die Person und Dienstzeit des neuen Pfarrers eine jährliche Geldzulage mit 200 fl. kommt. Die katholische Pfarrei Leinzell, Ober- amts und Dekanats Gmünd, wird im gegenwärtigen Erledigungsfalle von der Regierung besetzt werden. Sie begreift das Pfarrdorf samt einem einzelnen Haus mit 769, dm katholischen Theil des Dor- fes Göggingen mit i65, das Dorf Horn samtMühlhölzle mit 269, dasHausKop- penkreut mit 6, und die Katholiken in Tä- ferroth und Utzstettcn mit10, zusammen 1217 Seelen. ■ Ziicht nur im Pfarrdorfe, sondern auch in Horn sind Schulen. Nach der berichtigten Beschreibung belauft sich das beständige Einkommen, hauptsächlich an Kleinzehenten, Besoldungen und Ge- bühren, nicht höher als auf 400 fl. Der neue Pfarrer erhält aber für seine Per- son und- Dienstzeit aus dem Interkalar- Fonds eine Zulage von 270 fl. Die Geistlichen, • welche sich um diese zwei Stellen insbesondere bewerben wollen, haben ihre Bittschriften, vorschriftsmäßig binnen vier Wochen bei dem K. katholi- schen Kirchcnrath einzgreichen-. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. 3^7 Nrv. 25. Königlich Württembergisches Staats - und Regierungs - Blatt. Dienstag, den 6. Mai i8L3. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen der Departements. Des Justiz - Departements. Die in dem Monat März »SoZ von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnisse betreffend. Zn dem verflossenen Monat März sind von sämtlichen Gerichtshöfen des Kö- nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei in, Allgemeinen be- merkt wird, daß nur solche Urtheile der Criminal- Gerichts -Stellen in das Staats- und Regierungs-Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche Freiheits-Strafe erkannt, oder die Dienst-Entfernung eines Staats - oder Commun- Dicnerö verfügt wird. A) Okertribunal. I Criminal-Senat. Den i. März wurde: Johann Christoph Mayer, zuLudwigs- i. in der Rekurssache des Rechts -Con- bürg, das von dem Gerichtshöfe zu sulenten und vormaligen Forst-Cassi'ers, Eßlingen unter dem 18. Juli rgrr wider 3 »8 denselben gefällte (S. 677. des Neg. Blatts v.I. 1822 eingerückte) Straft Erkenntniß abgeändert/ und Rekurrent wegen durch Cassen - Eingriffe gesetzten Restes, welcher jedoch vor der Unter- suchung wieder ersetzt worden, auch wegen höchst unordentlicher Amts - und Caffen-Führung und Bedrückungen von Cassen-Gläubigern von der Stelle eines Forst-Cassiers und Rechts-Cvnsulenteu -cassirt, zu Bekleidung eines öffentlichen Arnis für un.fähig erklärt, unt> neben der Verbindlichkeit zum Ersatz der in erster und zweiter Instanz aufgegange- nen Kosten zu se ch s m 0 n a t l i ch e r Zucht- hausstrafe in Markgröningen verur- theilt. Den 4. März wurde: 2. in der Rekurssache des Schultheißen Dieter und Consorten von Dußlingen, O.A. Tübingen, das von dem Gerichts- höfe zrr Tübingen unter dein 18. Okto- ber v.I. gefällte (S. 861. des Reg. Blatts v.I. 1822 eingerückte) Straft Erkenntniß abgeändert, somit 3) der suspendirte Schultheiß. Dieter wegen Theilnahme an der betrüglichen Vorspiegelung eines Verlusts bei dem 'Zehend - Bestand im Jahr 1818 zu Bewürkuyg geringerer Preiß- Ansätze für die nic^t gelieferten Früchte durch vorgetragene Unwahrheiten in den aus- gestellten öffentlichen Jeugniffen, dann wegen Geschenk.- Annahme unter er- schwerenden Umstanden, gesetzwidriger Gebühren - Bezüge und unstatthafter Zehrungen auf Kosten der nieder» Commun-Diener und solcher Personen, welche Ansprüche an das Gemeinde- Vermögen zu machen hatten, endlich wegen Injurirung der Gemeinde-De- putirten und wegen sonstiger Verfeh- lungen, neben der Verbindlichkeit zum Ersatz des verursachten Schadens, auch Confiskation der zum Geschenk erhaltenen 2 fl. 42 kr. der Schulthei- sten-Stelle entsetzt, zu Bekleidung ei- nes öffentlichen Anrts für unfähig er- klärt, und zu vierwöchiger Gefäng- nißstrafe verurtheilt; b) der suspendirte Gemeinde - Pfleger, Conrad Mö k, wegen heimlicher Theil- nahme an dem befragten Zehend - Be- stand und Mitwürkung bei dem aus Veranlaffung desselben versuchten Be- trug durch Mit-Ausstellung eines un- wahren öffentlichen Zeugnisses, gesetz- widriger Gebühren - Bezüge und un- statthafter Zehrungen, neben der Ver- bindlichkeit zum Schadens-Ersatz seiner Stelle entsetzt, zu Bekleidung eines öffentlichen Amts für unfähig erklärt. 3-9 und zu dreiwöchiger Gefängniß- strafe verurtheilt; sodann wurde e) der von dem suspendirten Gemeinde- rath Johann Conrad Mohl ergriffene Rekurs wegen Verzichtleistung abge- wiesen, endlich in Betreff der Kosten eines. Theils das Erkenntniß erster Instanz bestätigt, und andern Theils die Kosten der Rekurs- Irtstanz sämtlichen Rekurrenten aufer- legt 5. in der Resurssache des Gemeindcraths Gottfried Stäble, von Derdingen, O.A. Maulbronn, die gegen das von dem Gerichtshöfe in Eßlingen am 17.. December v.I. wegen fortgesetzter Fäl- schungen zu Bedeckung von Caffen-Ein- griffen und schlechter Verwaltung des ihm anvertrauten pflegschaftlicheu Ver- mögens wider ihn gefällte, die Cassation von der Gemeindcraths - Stelle, Unfa- Higkeitö-Erkläruug und vierzehentä- g ige Gefängnißstrafe aussprechende Er- kenntniß erhobene Berufung wegen Mangels einer Beschwerde unter Ver- urtheilung des Rekurrenten in die Ko- sten zweiter. Instanz verworfen. Den 11. März wurde: 4* in der Rekurssache der Cäcilia Staller, von Wellendingen, O.A. Rottweil, das von dem Gerichtshöfe in Tübingen am i3. Decensser v.I. wegen wiederholter' unerlaubter Entfernung auö ihrem Wohnort und wegen wiederholten Va- ginen s wider, sie gefällte (S- 85. des Reg. Blatts v. I. 1823 eingerückte) Straf-Erkenntniß unter Berurtheilung der Rekurrentin in die Kosten der zwei- ten Instanz lediglich bestätigt. Eben so wurde den i5. März: ■ 5. in der Reknrsfache des Conrad Bol- linger, von Ober-Sulmetingcn, OlA. Biberach, das von dem Gerichtshöfe' in Ulm unter dem So. December v.I.. wegen thätlicher Widersetzlichkeit gegen die Obrigkeit und schwerer öffentlicher Injurien wider ihn gefällte (S. no des Reg. Blatts v. I. 1823 eingerückte) Straf-Erkenntniß, und 6. in der Rekurssache der Barbara Rueß, von Urach, das von dem Gerichtshöfe in Eßlingen, unterm 6. Februar d. J. wegen gewerbsmäßiger Begünstigung von Diebstählen wider sie gefällte (S. 261 des Reg. Blatts v. I. 1823 einge- rückte)' Straf-Erkenntniß, unter Berur- theilung dyr.Rekurrenten in die Kosten der zweiten Instanz lediglich bestätigt. Den 18. März wurde: .7, in der Rekursfache des Jakob S ch ä fe r, von Eßlingen, das «von dem dortigen Gerichtshöfe am 5. November v. J. 33o Wider denselben gefällte (S. gr5 des Reg.Blatts v.J. 182 2 eingerückte)Straf- Erkenntniß abgeändert, und Rekurrent wegen Beeinträchtigung seiner Gläubi- ger durch Unterschlagungen und Verun- treuungen an seiner Gantmasse, wegen Ruhestörung, auch wegen eines uner- wiesenen gehässigen Vezüchts, neben der Verbindlichkeit zum Ersatz des Unter- schlagenen und Veruntreuten, so weit er noch nicht geleistet ist, und Bezahlung seiner Arrest- Vcrpflegungs - und £ der übrigen in erster und zweiter Instanz ausgelaufenen Kosten zu einer dreimo- natlichen Festungsstrafe verurtheilt. Den 22. März wurde: 8. in der Rekurssache des Conrad Dehn, vormaligen Gemeinde - Pflegers von II. Civil Den 3. .7. 14. und 17. März wurde: j. in der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Ulm zwischen dem Handlungs- hause Zeiler Manz Söhne in Ehingen, Bekl., Anten, Wiederanten, und der Vaumwollen-Spinnerei zu Goldach in der Schweiz, Kl., Atin, Wiederatin, eine Waarenforderung betreffend; r. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe Klein-Gartach, O.A. Brackenheim, das von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen am ro. December 1821 wider denselben ge- fällte (S. 56 des Reg. Blatts v. Z. 182 2 eingerückte) Straf-Erkenntniß abgeän- dert, und Rekurrent wegen eines wenig- stens zum Theil durch unordentliche Rechnungs - und Amts - Führung zu Schulden gebrachten Cassen-Rests, neben Entlassung von seiner Stelle und Un- fähigkeits-Erklärung zu Bekleidung ei- nes verrechnenden Amts, zu vierwö- chiger Gefängnißstrafe, zu Erstattung des Rests, samt Zinsen und zu Bezah- lung sämtlicher in erster und zweiter Instanz aufgelaufencr Untersuchungs- Kosten verurtheilt. Senat. zu Tübingen zwischen der jg. Johannes Reiser'schen Gantmasse-Curatel zu Eges- heim, O.A. Spaichingen, Latin, Atin, Antin, und der Gantmasse-Curatel des Moses Katz in Rottweil, Lntin, Antin, Atin, Absonderungs-Recht betreffend; 3. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Tübingen zwischen dem resignirten Gemeinde-Pfleger Johannes Hummel, von Altenstaig, O.A. Nagold, Bekl., Anten, Wiederanten, und der Ehefrau des Färbers Gottlieb Freythaler, von Nagold, Anna Catharina, geb.Schwarz- köpf, cum cur., Kl-, Atin, Wiederatin, die Ernährung eines unehelichen Enkels betreffend; 4. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Ellwangen zwischen den zehn Ge- meinden des vormaligen Churmainzi- schen Oberamts Krautheim, Kl., Nach- bek'l., Anten, und der K. Finanz-Kam- mer für den Zart-Kreis, Bekl., Nachkl., Atin, Beitrag zu Kriegs-Kosten be- treffend — die Berufung je (r — 4) wegen Versäu- mung der gesetzlichen Nothfrift zu Ein- reichung der Beschwerdeschrift von Amts wegen für verlassen erklärt. Den 7. März wurde ferner: 5. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Ulm zwischen der Rosine Schmid, von Donzdorf, O.A. Geißlingen, Kl-, Atin, nun Antin, und dem Unter-Acciser Hommel von da, Bekl., Anten, nun Aten, Ersatz von Wucherzinsen betref- fend, die Berufung wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde unter Vcrurtheilnng der Antin in die Kosten dieser Instanz von Amts wegen ver- worfen ; in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Tübingen zwischen der Anna Maria Kienzle, von Gültstcin, O-A. Herrenberg, Kl., Antin, Wiederantin, und dem Fer- dinand Nuofer von da, Bekl., Aten, Wiederaten, Schuldenlosung betreffend, die Berufung wegen Versäumung der gesetzlichen Nothfrist zur Ations - An- meldung unter Verurtheilung der Antin in die Kosten dieser Instanz verworfen. Den 14. März wurde: 7. in der Ationssache von den: Gerichtshöfe zu Eßlingen zwischen den Gebrüdern Levi in Eßlingen, nun Zsak Levi und Moses Levi Leopolds Sohn daselbst, Lnten, Aten, jetzt Anten, und dem Earl Friedrich Ludwig Siegliu, Canzellistcn bei dem K. Studicnrath, Lnten, Anten, jetzt Aten, Vorzug im Gant des ehema- ligen Canzellisten Daniel betreffend, auf Ableistung des dem Aten von den Anten zugeschobenen Eides unter bedingt an- gehängter End-Entscheidung erkannt; 8. in der Revisionssache von dem K. Ober- Tribunal, als Ations-Instanz, zwischen dem Stadtrath Stephan Ziegler in Mergentheirn, Kl,, Anten, Wiederanten, Revidenten, und der Wittwe des Kauf- manns Schwarz daselbst, Bekl., Atin, Wiederatin, Revisin, Vindikation einer contributionsamtlichen Obligation von 5oo fl. betreffend, die gegen ein von der 53 z dritten Instanz ausgesprochenes Erkennt- niß eingelegte Revision als unstatthaft von Amts wegen verworfen; 9. in der Ationssacho. von dem Gerichts- höfe zu Eßlingen zwischen dem Küfer- meister Erbe und Consorten zu Stutt- gart, Jäten, jetzt Inten, Anten, Qnten, und dem Küfer-Obermeister Groß da- selbst, Inten, jetzt Zaren, Aren, Qaten, Besitz des Keltern-Rechts, jetzt Wieder- einsetzung in den vorigen Stand wegen versäumter Nothfrist betreffend, das am 9. Juli '822 gefällte Erkenntniß voriger Instanz unter Verurth.eilung der Anten in die Kosten dieser Instanz bestätigt, und erkannt , daß die Anten, Qnten, mit der gegen das crstrichterliche Er- kenntniß in dritter Instanz vorgcbrach- ten Nullitäten-Klage, sowie mit ihrem Restitutions-Gesuch wegen- der in vori- ger Instanz versäumten Gemeinschaft der Ation, als jedenfalls noch-nicht hie- her geeignet, abzuweisen seyen. Den 19. März wurde: r«. in der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Tübingen zwischen der Gemeinde Gomaringen mit Hinterweiler, O.A- Reutlingen, Kl., Amin, und der K. Finanz-Kammer zu Reutlingen, Bckl., Atitt, pcto conäietioni8 inäebiti, die Berufung wegen Mangels an einer ge- gründeten Beschwerde unter - Berurthei- lung der Antin in die Kosten dieser In- stanz von Amts wegen verworfen. L) K r e i s - G e r i ch t s h ö f e. I. Gerichtshof für den Neckar - Kreis. 1. Sri min ad - Senat. Am 1. März, wurden verur- theilt: z. die bei dem Criminalamt zu. Stutt- gart in Untersuchung gekonunene Do- rothee Fischer, von Birkmannsweiler, O.A. Waiblingen, wegen eines großen und ausgezeichneten Diebstahls, wegen Unzucht und polizeiwidrigen Aufenthalts. zu Stuttgart, neben Bezahlung ihrer Arrest - Azungs - und Untersuchung^ Kosten zu viermonatlicher Zucht- hausstrafe; 2. der Weingärtner Adam Friedrich Metsch, von Hessigheim, O.A. Besig- heim, wegen Unterschlagung, Fälsch""^ und Eigenrnächtigkeit, neben, dem 6'^- 355 säße des Schadens und Bezahlung der Untersuchungs-Kosten zu sechsmonat- licher Festungsstrafe; 5. der Gemeindc-Pffeger Johannes Bo- finger, von Lomersheim, O-A. Maul- bronn, wegen Casien - Eingriffs und wegen zu dessen Bedeckung verübter Fälschungen, auch wegen unordentlicher Rechnungsführung, neben dem Ersätze des Restes samt Zinsen zu zweijäh- riger Zuchthausstrafe; auch wurde er von seiner Stelle cassirt, und zu Be- kleidung eines öffentlichen Amts für unfähig erklärt. Am 14. März wurden verur- theilt: K die zu Böblingen in Untersuchung ge- kommene Marie Magdalene Kim- mich, von Ren frizhausen, O.A. Sulz, wegen mehrerer, zum Theil ausgezeich- neter Diebstähle, wegen Betrugs und Vagireus, neben dem Ersätze des Scha- dens und Bezahlung der Untersuchungs- Kosten zu sechömonatlicher Zucht- hausstrafe ; 5. der Zimmer - Geselle Johann Georg Rueß, von Klein-Aspach, O.ArMar- bach, wegen vieljährigen Concubinats und einer Fälschung, neben Zuscheidung seiner Arrest - Azungs- und § der Un- tersuchungs - Kosten zu viermonatli- cher Festungsstrafe; 6. Johanne Maier, von Stuttgart, we- gen wiederholter Diebstähle, wegen Concubinats, wiederholter gewerbsmä- ßiger Unzucht in der Residenzstadt, und wegen wiederholter frecher Lügen vor Gericht, neben dem Ersätze des Entwendeten, auch Bezahlung ihrer Arrest- Azungs- und der Hälfte der Untersuchungs-Kosten zu zehenmo- na tli cher Zuchthausstrafe und nach- heriger Einfperrung in ein Zwangs- Arbeitshaus bis zu erprobter Besse- rung, wenigstens aber auf die Dauer von fünf Monaten. Am 7. März wurden verurs th'eilt: 7. Christoph Bader, von Ilsfeld, O.A. Besigheim, wegen vorsätzlicher Ver- wundung, neben dem Ersätze der Cur- kosten und des sonstigen Schadens, auch Bezahlung sämtlicher Untersuchungs- Kostcn zu vi ermonatlicher Festungs- straft; 6. die bei dem Criminalamte zu Stutt- gart in Untersuchung gekommene Elisa- bethe Hehl, von Backnang, wegen mehrerer Diebstähle, wegen Namens- fälschung, Vagirens, unzüchtigen Lebens und frechen Lügens vor Gericht, neben 334 dem Ersätze des Schadens und Bezah- lung sämtlicher Untersuchungs - Kosten zu se ch s m o u at l icher Zuchthausstrafe; 9. der Korbmacher Michael Schwarz, von Oberndorf, O.A. Welzheim, welcher zu Waiblingen in Verhaft gekommen ist, wegen wiederholter ausgezeichneter Diebstähle, wegen Lügen und Vagirens, neben dem Schadens - Ersäße und Be- zahlung sämtlicher Unterfttchungs-Kosten zu fünfmonatlicher Festungsstrafe. Am 6. Marz wurde: 10. der zu Lndwigsburg in Untersuchung gekommenen Zakobine Fröhlich, von Untermberg, O.A. Vaihingen, wegen wiederholten Diebstahls,Unterschlagung, wiederholten verbotswidrigen Eintritts in die Residenzstadt Stuttgart, und wie- derholten Vagirens, neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung ihrer Ar- rest- Azungs- und sämtlicher Untersu- chungs-Kosten eine einjährige Zucht- hausstrafe und nachherige Einsperrung in ein Zwangs - Arbeitshaus bis zu er- probter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Monaten, zuer- kannt. Am März wurden verur- theilt: **• David Maier, von Nellingen, O.A. Eßlingen, wegen wiederholten Vagirens und Vettelns, Angabe eines falschen Namens vor einer obrigkeitlichen Behör- de, und wegen mehrerer in dem Zwangs- Arbeitsharlse verübter Veruntreuungei: an Mitsiräflingen, neben dem Ersätze des Schadens und sämtlicher Untersu- chungs-Kosten, zu sechsmonatlichcr Zuchthausstrafe mit Willkomm, und nachherigcr Emsperrung in ein IwangS- Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung- mindestens aber auf die Dauer von drei Monaten; ir. der Jude Isaak Herrmann, von Sindolsheim, früher angeblich David Uhlmann, aus Rohan in Frank- reich, wegen Annahme eines falschen Namens und wegen grober Lügen vor Gericht, auch wegen unverschämten Be- tragens gegen fernen Inquirenten, neben der ihm am >9. September 1822 zuer- kannten zehenmonatlichen Zuchthaus- strafe mit Abschied (Reg. Blatt von »822. S- ?L5) zu einer körperlichen Züchtigung mit zwanzig Stockstrei-- chen und zu weiterer zweimonatli- cher Zuchthausstrafe. Am r3. März wurden verriß theilt: »5. der bei demCriminalamt zu Stuttgart in Untersuchung gekommene Georg Adam Epple, von Dettenhausen, O>^' Tübingen, wegen großen Tstchstahls- neben Bezahlung, der Untersuchiings- Kosten, zu zweijähriger Festungs- strafe; 1/1. die.zu Lconberg in Untersuchung ge-' komnlenej.Christiane Caroljnc. Gunz e n- häuser, von Eßlingen, wegen wieder- holter, g.eivcrbsmaßig verübter Betrü- gereien , wiederholten Vggirens und Wiederholter-frecher-Lügen vor Gericht, neben dem Ersätze des. Schgdeus und VezahlUiNg ^.sämtlicher ^ UntcrfuchuMs- Kosten zu zehechr.Nouallstcher Zucht- hausstrafe mit Willkomm, undnach- heriger Eiusperrung in ein Zwangs- Arbeitshaus bis zu erprobtere Besse- rung, wenigstens aber auf die Dauer von fünf Monaten. Am 18. Marz, wurden verur- theilr: r5. der Weisgerber - Geselle. Immanuel Gottlob Weigle, von Ludwigsburg, wegen wiederholten Vagirens, und we- gen betrügerischen Schuldenmachens, neben Zuscheidung der Untersuchungs- Kosten zu v.iermonatlicher Zwangs- Arbeitshausstrafe r6. die bei dem Criminalamt zu Stutt- gart in Verhaft gekommene Marianne Grämlich,, aus Mosbach im Groß- herzogthum Baden, wegen fortgesetzter Und wiederholter Hauödiebstähle,. und wegen frecher Lügen vor Gericht, lieben- dem Ersätze des Entwendeten und Be--' zahlung sämtlicher Untersuchungs - Ko--' stcn zu sechsmonatlicher Zuchthaus-' .strafe mit Wil-lkomm, und nachher!--' ger Wöwersung ans dem Königreich.- Ani 20. März' wurde t Hgegen Johann Ha berste, von Groß-' heppach, O.Ä. Waiblingen, wegen wicderholteri Vggireus, nebeil Zuschei- dung seiner.Arrest- und Untersuchungs- Kosten eine achtmonatliche Zucht- hausstrafe mit Willkomm und Ab- schied und nachheriger Einsparung in ein Zwängs-Ärbeitshans bis zu erprob- ter Besserung, wenigstens aber auf acht Monate, und 18. gegen Ernst Friedrich Trautweim,' von Maulbronn , wegen- wiederholten Vagirens, betrügerischen Schuldcuma- chens und asotischell Lebenswandels, ne- ben der Verbindlichkeit zum Ersätze des Schadens uub zu Bezahlung seiner Arrest - und Untersuchungs-Kosten eine einjährige Zuchthausstrafe und nach- herige Einsperrnng in ein Zwangs-Ar- beitshaus bis zu erprobter Besserung,, mindestens aber auf die Dauer vom sechs Monaten, erkannt. " 336 Am 22. März wurde: 19. Dietrich Buchwald, von Nordheim, O.A. Brackenheim, wegen Theilnahme an einer groben Körper - Verletzung, wegen Mißhandlung, und Störung der öffentlichen Sicherheit mit viermo- natlicher Festungsstrafe belegt. Am 26. März wurden verur- theilt: 20. der zu Heilbronn in Untersuchung gekommene Bierbrauer Friedrich G öz, von Mühlheim, O.A. Sulz, wegen -ritten, ausgezeichneten Diebstahls, ne- ben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung seiner Arrest - und Unter- suchungs-Kosten, zu einer körperlichen Züchtigung mit fünf und zwanzig Stockstreichen, dann zu achtmo- natlicher Festungsstrafe und nachhe- riger Einsperrung in ein Zwangs - Ar- beitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf vier Monate; 21. auf den Grund einer von dem O.A. Gerichte Weinsberg geführten Unter- suchung : a) Friedrich Ickert, von Forchtenberg, O.A. Oehringen, wegen eines in verabredeter Verbindung mit Lindern verübten großen qualificirten und wie- derholten Diebstahls zu achtzehcn- monatlicher Zuchthausstrafe; b) Aloys Walz, von Laibach, O.A. Künzclsau, wegen des gleichen Verbre- che, ts, welches aber bei ihm den drit- ten Diebstahl bildet, zu zweijähri- ger Zuchthausstrafe und nachheriger Einfperrung in ein Zwangs - Arbeits- haus bis zu erprobter Besserung, we- nigstens aber auf die Dauer von ei- nem Jahr. Daneben wurde Jedem der Ersatz des Schadens unter solidarischer Verbind- lichkeit, und die Bezahlung seiner Ar- rest- so wie der Hälfte der Untersu- chungs-Kosten auferlcgt. Am 26. März wurden verur- theilt: 22. die zu Cannstadt in Verhaft gekom- mene Catharine Müller, von Klein- Heppach, O.A. Waiblingen, wegen Ver- heinrlichung der Schwangerschaft, hülf- loserGeburt und lebensgefährlicher Aus- setzung ihres neugebornen Kindes, neben Bezahlung der Untersuchungs - Kosten, zu zweijähriger Zuchthausstrafe; 23. Aloys Würsching, von Gundels- heim, O.A. Neckarsulm, wegen ince- stuofen Ehebruchs, neben Bezahlung der Hälfte der Untersuchungs - Kosten, zu drei und ein halbmonatlicher Fe- stungsstrafe. An demselben Tage wurde: 2/,. der Kanzellist Georg Gottfried Bcr- trand, von Stuttgart, wegen Verun- treuung und Betrugs von seiner Stelle cassirt, zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes für unfähig erklärt, und zu dreiwöchiger Festungsstrafe mit an- gemessener Beschäftigung innerhalb der Festung verurtheilt, auch ihm der Er- satz des Schadens und die Bezahlung der Untersuchungs - Kosten auferlegt. r. Civil i. Zn der Ationssache von demO.A.Ge- richte Heilbronn zwischen Carl Fischer, Küfer zu Groß - Gartach, Kl., Anten, und Christian Daniel, Wundarzt da- selbst, Bekl., Aten, Schulden - Losung und Bezahlung eines Hauszinses be- treffend, wurde die Berufung wegen unterlassener Einreichung der Beschwer- deschrift binnen der gesetzlichen Nothfrist unterm 24. Januar, eröffnet den i5^Fe- bruar, für verlassen erklärt, und Kl., Ant in die Kosten dieser Instanz ver- urtheilt. Zn der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Brackenheim zwischen Johann Friedrich Nestle, von Ochsenbach, Bekl., Am 2g. März wurde: 26. gegen Elisabeth Magdalene Trunk, von-Obristenfeld, O.A- Marbach, we- gen verbotswidrigen und geschaftslosen Aufenthalts in den Residenzstädten Stuttgart und Ludwigsburg, neben Zu- scheidung der Untersuchungs-Kosten eine zweimonatliche Zuchthausstrafe und nachherige Einsperrung in ein Zwangs- Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von zwei Monaten, erkannt. -Senat. Anten, und Elisabethe Wößner, von Pfaffenhofen, cum curat., Kl., Atin, Abrechnungs - Streitigkeit betreffend, wurde die Berufung unterm 24. De- cember 1822, inst'n. 11. Februar 1825, wegen mangelnder Ations-Summe nicht angenommen, und der Ant unter Ber- urtheilung in die Kosten dieser Instanz damit abgewiesen. 3. In der Debitsache des verstorbenen Ober-Lieutenants v. Paillon wurde das unterm 20. Oktober 1821 eröffnete Er- stigkeits-Urtheil durch das am 10. Sep- tember 1822 erlassene und am 11. Ja- nuar 1820 insinuirte Purifikations-Er- kenntnis, zur Erledigung gebracht. 338 k- Zn der Ationssache ?vM Lern D/A-Ge- richte Besigheim zwischen Johannes Kek, von Löchgau, Bekl., Anten, und dem Schutzjuden .Liebmann Maier, von Freudenthal, Kl., Aten, Ansprüche aus einer Bürgschaft betreffend, wurde ver- möge Beschlusses vom 20. Februar, insin. 5. März, das unterrichterliche Erkenntniß untep Vergleichung der Prozeß - Kosten .abgeändert, und der Bekl., Ant. von der gegen ihn ange- stellten Klage entbunden. 5. Zn der Ationssache von dem Stadt- gerichte Stuttgart zwischen den Erben des Küfer-Obermeisters Weiß daselbst, Bekl., Anten, und dein pensionirtcn Major von Brecht, ebendaselbst,. Kl-, Aten, Ansprüche ans einem Mieth- Vertrage betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 51. Januar, insinuirt 27. Februar, das unterrichterliche Er- kenntniß unter Berurtheilung der An- ten in die Prozeß-Kosten dieser Instanz bestätigt. 6. Zn der Rechtssache zwischen dem Staats- rath von Kauffmann zu Stuttgart, Kl., und seiner Ehegattin, Charlotte gcb. Storr, Bekl., Ansprüche auf die Benützung und Verwaltung der väter- lichen Erbschaft der Bekl. betreffend/ wurde durch Erkenntniß vom *3, Fe bruar der Mager mit seiner ganz un- statthaften Klage abgewiesen, und zu alleiniger Bezahlung der Gerichts-Spor- . teln vcrurtheilt. 7. Zn der Rechtssache erster. Instanz zwi- schen der Hoffaktor Mayer Löw'schen • Verlassenschaftsmasse-Curatel zu Sont- heim, Kl., Pntin, und der Vormund- schaft des Freiherrn Christoph Friedrich von Weiler, zu Weiler, Bekl. - Petin, Schnldfordcruug betreffend, wurde ver- möge Beschlusses vom *8. Februar, ins. 6. März, die Kl., Pntin unter Ver- urthestung in die Prozeß-Kosten dieser Instanz mit ihrer aufBezahlung zweier Schuldforderungen im Betrag von 6269 fl. angestellten Klage abgewiesen. 8. In der Ationssache von dem O.A. Ge- richte Backnang zwischen Conrad Rap- ■ pold, von Spiegelberg, Bekl., Anten, und Georg Friedrich Unterzuber, von Roßsteig, Kl., Aten, Räumung eines Haustheils betreffend, würde vermöge Erkenntnisses vom 18. Februar, ins- 8. März/ die von dem Bekl. gegen das erstrichtetliche Urtheil' ergriffene Beru- fung wegen Vorsäi'imung der Nothfrist zu Einreichung der Beschweröeschrift für vevlassen 'drklärt, und der Kckl., " Ant zu Bezahlung der Prozeß-Kosten '..-Kiefer -Arstanz verMchoikt?'' 339 S- An der Ationssache von dem O-A-Ge- richte Maulbronn zwischen Rosine Schund, von Köngen, O.A. Eßlingen, cum curat., Kl., Anten, und dem Schäfer Johann Georg Richter, von Dürrmenz, Bekl., Aten, Ansprüche aus unehelicher Schwängerung betreffend, wurde unterm 20. December 1822, er- öffnet am 51. Januar 1823, die Be- rufung wegen Versäumung der Noch- frist zu Einreichung der Beschwerde- schrift von Amts wegen für verlassen erklärt, und die Kl., Antin in die Ko- sten zweiter Instanz verurtheilt. 10. Zn der Ationssache Von dem ehemaligen hoch- und deutschorden'schen und frei- herrlich v. Gemmingen'schen Amte zu Thalheim zwischen den Erben des Jo- hann Philipp Hahn» zu Zttlingen und des Anwalts Rapp, von Mühlbach, Anten, und den Erben des Schultheißen Dallmus, zu Hüffenhardt, des Jagers Günzer, von Guttcnbcrg, und des Gott- fried Schiemer, zu Gundelsheim, Aten, ein auf dem Gute des Freifräuleins Ju- liane von Gemmingen-Guttenberg, zu ^.halheim, angesprocheneö öffentliches Unterpfand betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 19. December 1822, insi'n. 5. Marz 1820, unter Aufhebung des unterrichterlichen Erkenntnisses und unter Vergleichung der Prozeß-Kosten bestimmt, daß die Aten aus dem Grunde eines öffentlichen Pfandrechtes kein Vor- zugsrecht gegen die Anten anzusprechen haben. n. An der Rechtssache erster Anstanz zwi- schen Christian Hornung, zu Neuhütten, Kl., und den Gebrüdern Freiherren Frie- drich und Ludwig von Gemmingen, zu Bürg, Vekl., wurde vermöge Beschlusses vom i/,. Februar das am 17. Septem- ber 1822 gefällte Erkeuntniß dahin pu, riffcirt, daß Kl. mit seiner Klage unbe- dingt abgewiesen und in die Kosten des Prozesses verurtheilt seyn solle. i2. An derAtionssache von dem O.A.Ge- richte Neckarsulm zwischen Albrecht Osterstok, von Olnhausen, Kl., Anten, und Johann Michael Osterstok, von Vötigheim, in: Großherzogthmn Baden, für sich und die übrigen Miterben der Susanne Osterstok, von Olnhausen, Bekl., Aten, Zinsfordcrung aus einem mütterlichen Erbtheile betreffend, wurde unterm 4. März wegen Mangels an der appellabeln Summe nichtdevoluto- risch erkannt, und der Kl., Ant in die Prozeß - Kosten verurtheilt. i3. Zn der Ationssache von demO-A.Ge- richte Weinsberg zwischen Michael Pfor- stch, von Aichelberg, Kl-, Anten, und Friedrich Herrmann, von Weiler, Bekl., Aten, Evictions - Ansprüche betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom ä-Marz die Berufung wegen versäumter Noth- frist zu Einreichung der Beschwerdeschrift für verlassen erklärt, und der Ant in die Prozeß-Kosten dieser Instanz verur- theilt. Zn der Ationösache von demO.A.Ge- richte Marbach zwischen Zosias Pft'zen- mayer. Kl., Anten, und den Erben der Gattin des Schullehrers Staudenmayer, Bekl., Aten, sämtlich von Kirchberg, verschiedene Forderungen betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 20. Fe bruar, infin. 21. März, das Erkennt- niß erster Instanz unter Verurtheilung des Anten in die Kosten zweiter Instanz theilweise bestätigt. i5. In der Ationssache von dem O.A-Ge- richte Brackenheim zwischen der Gemein- de Nordheim, Bekl., Antin, und Gott- fried Frank und Philipp Zeller daselbst, Kl-, Aten, Entschädigung betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom -5. Ok- tober 1822, ittstn. 11. März 1822, daö Erkenntniß erster Instanz unter Vcrur- theilung der Antin zum Ersatz der den Aten in gegenwärtiger Instanz verur- sachten Kosten lediglich bestätigt. Ehcgcrichtlicher Senat. 3. Geschieden wurden am 5. März: 1. Johann Georg Lorenz, Weber zu Hoch- dorf, O-A. Waiblingen, Kl., von Mar- garethe, geb. Wiß.mann, Bekl., wegen Widerspenstigkeit in Fortsetzung der Ehe, unter Vergleichung der Kosten. Am 12. März: 2. Georg Friedrich Eitel, Seiler zu Cann- stadt, Kl., von Friedrike, geb. Friedrich, Bekl., aus gleichem Grunde, unter Ver- urtheilung der Bekl. in die Kosten. Am 19. Marz': 3. Johanne, geb. Bihl, Kl., von Philipp Carl Bergheimer, Bäcker zu Dürren- zimmern, O.A. Brackenheim, Bekl., wegen böslicher Verlassung, unter Ver- urtheilung des Bekl. in die Kosten; 4. Regine Catharine, geb. Stoker, Kl., von Benjamin Kolb, zu Diefenbach, O.A. Maulbronn, Bekl., wegen beharr- licher Weigerung, die Ehe fortzufetzen, unter Verurtheilung des Bekl. in die Kosten. II. Gerichtshof für den Schwarzwald - Kreis. 1. Criminal- Senat. Den 3. März wurde: i. Christian Friedrich Kächelen, von Grabenstetten, O.A. Nürtingen, auf den Grund der von dem O.A. Gerichte Freudcilstadt geführten Untersuchung, wegen mehrfacher ausgezeichneter Geld- Unterschlagungen, auch muthwilligen Schuldenmachcns, zu einer vier- und einhalbmonatlichen Festungs- Ar- beitsstrafe so wie zum Ersatz des Scha- dens, seiner Hast - und sämtlicher Un- icrsuchungs - Kosten verurtheilt. Den 6. März wurde: r. Jakob Friedrich Schweikart, von Walddorf, O.A. Tübingen, wegen zweier wiederholten Diebstähle, von welchen der eine dem Betrag nach ein großer und dabei in Genossenschaft verübt und ausgezeichnet ist, dann wegen Wander- buchs - Fälschung, Vagirens und Bet- relns, neben der Verbindlichkeit zum Ersatz des Schadens, seiner Haft - und 4 der Untersuchungs-Kosten zu neun- monatlicher Festungs - Arbeitöstrafe verurtheilt. Den 8. März wurden: 5. auf den Grund der von dem O.A.Ge- richte Rottenburg verhandelten Unter- suchmlgssache gegen mehrere in dem dortigen Zwangs - Arbeitshaus befind- liche Correctionare, a) Johann Martin Weis, von Alt- hengstett, wegen gefährlicher und mit bewaffneter Hand verübter Widersetz- lichkeit gegen seinen Vorgcsetzteit und dessen Diener zu fünfmonatlicher Zuchthausstrafe in Markgröningen und zu 2 5 Stockstreichcn; b) Johannes Rall, von Ehningen, we- gen des in Genossenschaft des Weis, jedoch auf eine minder beschwerende Weife verübten Verbrechens der Wider- setzlichkeit und anderer Ercesse zu drei- monatlicher Festungsarbeit und zu i5 Stockstreichen verurtheilt und jedem der Vcrurtheilten seine Verhaft- und ein angemessener Theil der Untersu- chungs - Kosten zugeschieden. An demselben Tage wurde: 4. Friedrich Zugschwert von DieterS- weiler, O.A. Freudenstadt, wegen eines wiederholten und durch Einsteigen qua, lificirten Diebstahls, neben der Ver- bindlichkeit zum Ersatz seiner Haft - und Untersuchungs-Kosten zn vicrm onatli- cher Festungs-Arbcitsstrafc verurtheilt. Den 10. März wurde: 5. Johannes Ru o ff, von Schwenningen,- O-A. Tuttlingen, wegen wiederholten Vagirens, mit Rücksicht auf die diß-. falls schon früher erstandenen Strafen, nebst der Verbindlichkeit zum Ersatz sämtlicher Untersuchungs-Kosten-zu ei- ner einjährigen Zuchthausstrafe in Markgröningen und nachheriger Re- kluston in ein Zwangs - Arbeitshaus wenigstens auf die Dauer eines Jahrs verurtheilt. Den 17. März wurde: 6. auf den Grund der von dem O. ^Ge- richte Calw geführten Untersuchung, Jo- hannes Vellnagel, von Gärtringe«, O.A. Herrenberg, wegen dreier Diebstähle,- wovon der eine als ein im rechtlichen Sinn wiederholter anzusehen tmb zu- gleich durch Entsteigen urtd Erbrechen qualificirt ist, neben der Verbindlichkeit zum Schadens-Ersatz und zu Bezahlung seiner Haft- und Untersuchungs-Kosten zu se ch s m 0 n atlicher Festungs - Ar-- - . r- .- Civil Den 14. März wurde:' 1. in der Ationssache von dem O.A.Ge-v richte Oberndorf zwischen Johann Mar- tin Wößner^ von Aach, und Consorteu, beitsstrafe und nachheriger -dreimo- natlicher Rcl'lusion in ein Zwangs- Arbeitshaus verurtheilt. An demselben Tage wurde: 7'. der Schäfer Eiria-klts Merz, von Voll,' O.A. Göppingen, auf den Grund der von dein O.A.Gerichtc Tuttlingen ge- führten Untersuchung, wegen zweier ausgezeichneten Diebstahle und wegen Scortation zu einer sechsmonatli- chert FestUngs-ArbeitSstrafe, so wiezmn ^ Ersatz des Schadens, seiner Haft - und sämtlicher Untersuchungs - Kosten verur- theilt. - Den 20. März wurde:' 6. Anna Barbara Zeeb, von FrcudeN- stadt, wegen verübter Markt-Diebstahle und Betrügereien, auch wegen Unzucht- Vergehen zu drei und einhalbmo- natlicher Zuchthausstrafe in Ludwigs- burg urtd zum Ersatz des gestifteten , Schadens, ihrer Haft- und sämtlicher Untersuchungs-Kosten verurtheilt.- - S e n a t:- Kl., Anten, uttd Bernhard Vek, vo>' Bezweiler, jetzt dessen Erben, Bekl./ Aten, Erbs-Ansprüche und die Nichtige teil eines Vertrags betreffend, das utt- 345 terrichterliche Erkenntniß bestätigt, un- ter Verurtheilung der Anten in die Kosten zweiter Instanz. Den 18. März wurde: r. der von dem Schäfer Joseph Zink, zu Oberthalheim, ergriffene Rekurs gegen das wider ihn von dem O.A.Gerichte Nagold auSgefprocheneGant-Erkcnntniß verworfen. Den -o. Marz wurde: - 5. in der Ationssache von dem O-A.Ge- richtc Oberndorf zwischen der Ehefrau des Stadtschreibers Hugarth, zu Stau- fen in Baden, und Consortcn, Kl., Anten, und der verwittweten Bären- wirthin Haas, zu Oberndorf, Bekl., ' Atin, Nichtigkeit eines Testaments be- treffend, das unterrichterliche Erkennt- niß theilö bestätigt, theils abgeänvert, unter Vergleichung der Kosten erster und zweiter Instanz. Den 22. März wurde: 4- in der Ationssache von demselben O-A. Gerichte zwischen dem Fabrikanten Isen- biehl, zu Schramberg, Kl., Anten, und seiner von ihm getrennt lebenden Gattin, Catharinc, geb. Eggstein, Bekl., Atin, eine Klage auf Alimente, so wie die Gültigkeit eines Ehevertrags und eines sogenannten Ehetrennungs - Vergleichs betreffend, das erstrichterliche Urtheil unter Vergleichung der Kosten beider Instanzen bestätigt. Den -5. März wurde: 5. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Spaichingen zwischen dem Kauf- mann Zoh. Jakob Köhler daselbst, Kl., Pnten, Anten, unb der Gantmasse des Vranntweinhändlers Joseph Reeß, eben- daselbst, Bekl., Pctin, Atin, die Erfül- lung eines Branntweitt-Lieferungs-Ver- trags betreffend, das erstrichterliche Ur- theil unter Verurtheilung des Anten in die Kosten zweiter Instanz und unter Vorbehalt eines Beweises für den An- ten bestätigt. An demselben Tage wurde: 6. in der Nichtigkeits - und Ationssache von dem O.A.Gerichtc Freudenstadt zwi- schen der Ehefrau des Jakob Ergcnzin- ger von da, Bekl., Qntin, Antin, und den Erben des verstorbenen Georg Phi- lipp Moser ebendaselbst, Kl., Qten, Aten, eine Schuldforderung betreffend die angebrachte Nichtigkeits-Klage und Ation als unbegründet verworfen, und die Qntin, Antin, in die Kosten zweiter Instanz verurtherlt. An demselben Tage wurde: •j. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Tübingen zwischen Johann Mar- tin Weber in Rommelsbach, Bek!.^ 5 Anten, und Catharina Schäfer, von Rkte-nburg, Kl.,Atjn, uneheliche Schwän- gerung betreffend, -die ergriffene Beru- fung wegen versäumter Nothfrist zn Einreichung der Beschwerdeschrift für verlassen erklärt, und Am in dje Kosten Zweiter Instanz verurtheilt. Dev 26. März wurde: 6. in der Restitutio ns - und Nichtigkeits- .Klagfache von dem O-A, Gerichte Reut- Lingey zwischen den Erben des Kam- mer - Raths Wucherer, zu Halle in Preußen, Inten, Qnten, und den Erben der Wittwe des Georg Philipp Wuche- rer, zu Reutlingen, Jäten, Qten, Loka- tion im Gant des Letzteren intb Entschä- digung betreffend, dgs angebrachte Rc- stitutions-Gesuch, so wie die Nichtigkeits- Klage als unstatthast verworfen, uytcr Verurtheilung der Inten irr die Kosten zweiter Instanz. Den 29. März wurdet 9, in der Ationssache von dem O.A.Ge- Z. Eh eg er ich Den 19. März wurde geschie- den: der Mezgcr Johann Jakob .Schuh, zu Tübingen, .Kl., von Anna Maria Härt- richte Freudenstadt zwischen dem Post- haltex Lutz daselbst und Eons, Luten, Anten, und der Wittwe des verstorbe- nen Alt David Haas ebendaselbst, Mit- lntiu, Atin, Vorzugsrecht im Gant des Letzteren betreffend , die ergriffene Be- rufung wegen Mangels an einer ge- gründeten Beschwerde verworfen, unter Verurtheilung der Amen ju die Kosten Zweiter Instanz. An demselben Tage wurde: io. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Oberndorfzwischeu Theresia Haas, von Aichhaldeu, Kl., Piuin, Antin, und Johannes Günter daselbst, Vekl., Pcten, Aten, die Anerkennung der Vaterschaft zu einem unehelichen Kinde und die Leistung der aus diesem Verhältnisse .fließenden Verbindlichkeiten betreffend, unter Abänderung des erstrichterlichen Erkenntnisses, die Antin zu Abschwörung des Erfüllungs-Eides Zugelassen, i.cher Senat, ner daselbst, Bekl., wegen beharrlicher Weigerung der Beklagten in Fortsetzung der Ehe, unter Vergleichung der stell. III, Gerichtshof für den Iaxt- Kreis. i. C r i m inal - S e tr a t. Den 20, 27, Februar, 1, und Marz wurden verurtheiltr 1, in der bei dem O.A Gerichte zu Aalen anhängigen Untersuchungssache gegen Zling Johann Pattsrrnann, von Pfan- ncnstiel, und Consorten, a) Zoaver Ba i er, von Zarthauson, we- gen in Genossenschaft und gewerbs- mäßig verübter mehrfacher, zmn Theilc gualisicirter und großer, und zugleich wiederholter Diebstähle, so wie wegen wiederholten Vagirens, über Einrech- ttung eines Theils des erstandenen langen Arrestes, noch zu vierjähri- ger Zuchthausstrafe und ein und e i n h a l b j ä h r i g e r Rekluston in einem' Zwangs - Arbeitshause; V) Marianne Ein öder, von Westcr- stcttcn gebürtig und in Lautenbach wohnhaft, wegen wiederholten Vagi- rcns und Vettelns, auch Concubinats, sodann wegen intellectueller Urheber- schaft an einem verübten Diebstahle, so wie wegen nachgefolgtcr Theilnahme' an mehreren Diebstählen, und wegen ihres Verkehrs mit Diebsgestndel, über Einrechnung eines Theils des erstandenen langen Arrestes, noch zu vi ermonatlicher Zuchthausstrafe, und nachheriger Stellung unter strerige polizeiliche Aufsicht; o) Johann Georg Ohr, vor; Schon- bronn bei Schillingsfürst im Bairi- schen gebürtig, aber provisorisch nach Hertershofen, O.A. Gcrabronn, ge- wiesen, wegen Concubinats, Vagirens, und mehrerer zum Theil gualisicirter und großer in Genossenschaft gewerbs- mäßig verübter Diebstähle, unter Ein- . rechnung eines Theils feines erstande- nen Arrestes, noch zu zweijähriger Festungsstrafe und nachheriger Aus- weisung aus den König!,Landen (wenn er von Seite der Regierung nicht als Landes - Unterthan anerkannt werden sollte) cf) Christine Wieland von der obcrn Mühle bei Gaildorf, wegen wieder- holten Concubinats, wiederholten Va- girens, itnb wegen vieler theils allein theils in Genossenschaft und gewerbs- mäßig verübter, zum Theil qualisicir- tcr Diebstähle, welche im rechtlichen Sinne als ihr fünfter Diebstahl er- scheinen,- unter Einrechnung eines Theils des erstandenen Arrestes, noch 346 zu einer zwei und ein halbjähri- gen Zuchthausstrafe und nachher zu einjähriger Reklusion in einem Iwangs-Aroeitshause, sodann zu Stel- lung unter strenge polizeiliche Auf- . sicht ; e) Barbara Strobel, Ehefrau des Franz Joseph Strobel, von Fachsen- feld, wegen in Genossenschaft verübter Marktdiebstähle, die ihr viertes Dieb- stahls-Verbrechen constituiren, unter Einrechnung eines Theils des erstan- denen Arrestes, noch zu einer z eh en - monatlichen Zuchthausstrafe und nachhcriger fünfmonatlicher Re- klusion in einem Zwangs-Arbeitshaus, sodann zu nachhcriger Stellung unter strenge polizeiliche Aufsicht; f) Johann Eiberger, von Deufstetten, wegen vieler in Genossenschaft verüb- ter, zwar erster und kleiner, aber zum Theil qualisicirter Diebstähle, zu ein- jähriger Festungsstrafc; g) Ottmar Lindle, gebürtig- von Zei- hertshofen bei Grombach im Bairi- schen und wohnhaft zu Unterdeufstet- tcn, wegen mehrerer in Genossenschaft verübter, zwar kleiner aber zum Theil gualificirter und zugleich wiederholter Diebstähle, zu einjähriger Festungs- strafe. Am 4. Marz wurde: 2. auf den Grund der bei dem O.A.Gr- richte in Hall verhandelten Untersu- chung : a) Friedrich Barfuß, von Vellberg, wegen Widersetzlichkeit gegen obrigkeit- liche Diener durch ernstliche Andro- hung von Gewalt, so wie wegen gro- ber wörtlichen Injurien gegen den ihm Vorgesetzten Gemeinde-Rath, zu drei-und einhalbmonatlicher Fe- stungsstrafe, und b) dessen Ehefrau Sophie Catharine, wegen gleicher Vergehen, zu drei- und einhalbmonatlicher Zucht- hausstrafe verurtheilt. Unterm 6. Marz ist: 3. auf den Grund einer bei dem O.A. Ge- richte Ellwangcn geführten Untersu- chung : .a) Johann Bonat, von Schwenningen, wegen theils ehebrecherischen theils ausserehelichen Zncess mit seiner Stief- tochter, neben Bezahlung seiner Arrest- Azungs - und der Hälfte der Unterfu- chungs - Kosten, zu zweijähriger Zuchthausstrafe; b) dessen Stieftochter,^Catharine Abel, wegen gleichen Verbrechens, und we- gen eines zu Schulden gebrachten Scor- tations-Vergehens, neben Bezahlung U^VCt Azungs i utib bet #M|tc der Untersuchungs-Kosten zu ein- und einhalbjähriger Zuchthausstrafe verurtheilt worden. Den L. Marz wurde: 4. auf den Grund einer vor dem O.A.Ge- richte Hall verhandelten Untersuchung, Eva Catharine Knödler, von Untcr- li'-nburg, O.A. Hall, wegen Ehebruchs, und ersten kleinen, jedoch ausgezeichne- ten Diebstahls, zu viermonatlicher Zuchthausstrafe verurteilt. Unterm n. Marz ist: 5. -in der vor dem O.A.Gerichte Aalen verhandelten Untersuchungssache gegen Conrad Friedrich Kaufmann, von Aalen, wegen Ehebruchs, verbunden mit topischem Znceste, neben Bezah- lung der Hälfte der Untersuchungs-Ko- sten, eine drei- und einhalbmonat- liche Festungsstrafe mit angemessener Beschäftigung erkannt worden. Unter dem i3. März wurde: 6. auf den Grund der von dem O.A.Ge- richte Künzelsau geführten Untersuchung, Georg Michael Abel, von Crispenho- fen, wegen mehrfacher grober Verbal- Injurien gegen das ihm Vorgesetzte K. O.A.Gericht Künzelsau, so, wie gegen den Orts-Schultheißen und die übrigen Gemeinde - Vorsteher zu Crispenhofen, desgleichen wegen wiederholter gegen das Leben anderer gerichteter Drohun- gen, uud wegen Drohung einer Brand- stiftung, mit Rücksicht auf die schon früher wegen ähnlicher Vergehen erlit- tenen Bestrafungen, zu fünfmonat- licher Festllngsstrafe verurtheilt. An demselben Tage wurde: 7. auf den Grund der vor dem O.A.Ge- richte Aaleir geführten Untersuchung, Victoria Vogel, vor» Pfannenstiel, Obcramts Aalen, wegen mehrerer in Genossenschaft verübten Marktdiebstah- lc, auch wegen verübten kleinen, aber ausgezeichneten und im rechtlichen Sinne zweiten Diebstahls, sodann wegen wie- derholten Vagircns und gewerbsmäßi- gen BetrelnS, auch unzüchtigen Lebens, mit einer zchenmonatlichen Zucht- hausstrafe und nachheriger viermo- narlichen Neklusion in einem Zwangs- Arbeitshause, belegt. Den io. Marz wurde: 8. auf den Grund der von dem O.A.Ge- richte Schorndorf geführten Untersu- chung, der Weber Anton Schundter, von Bcutelsbach, wegen wiederholten Bettelns, in Rücksicht auf die vielen deshalb schon erstandenen Strafen, zu se ch s ni 0 n a t l i ch er Zwangs - Arbeits- hausstrafe, so wie zu Bezahlung sämt- 348 licher Arrest - Azungs- und Untersu- ch,mgs - Kosten verurtheilt; 9. auf die von dem O.A.Gcrichte Kün- zelsau geführte Untersuchung, der Zucht- haussträfling Johann Matt, von Lai- bach, wegen mehrjährigen ehebrecheri- schen Concubinats, und wegen Entwei- chung aus dem Zuchthause zu Ludwigs- burg als Hofschaffer, über die ihm durch Erkenntniß des vormaligen Criminal- Tribunals vom 4. September ,816 we- gen Bigamie und Vagirens zuerkannte zweijährige Iuchrhausstrafe zu einem Strafzusatze von acht Monaten Zuchthaus in Gotteszell verurtheilt, der Verdacht des wiederholten Vagirens aber als unerwiesen auf sich beruhen gelassen; 10. auf den Grund der vor demO-A.Gc- richte in Hall verhandelten Untersu- chung, Georg Michael Feuchter, von Vrachbach, wegen unterlassener An- zeige eines bei ihm als Knecht in Dien- sten gestandenen Deserteurs von dem K. Württembergischen Militär, des- gleichen wegen mehrerer de,„selben ge- machter verbrecherischer Ansinnen, zu fünfmonatlicher Festungsstrafe ver- urtheilt. Unter dem 18. März wurde: 11. in der vor den, O.A.Gcrichte Ochrin- gen verhandelten Untersuchungssache, der Orts-Borfteher und Gemeinderath Albrecht Rnpp irr dem zu dem Unter- steinbacher Gemeinde - Verband gehöri- gen Ort Harsberg, wegen Fälschung und Betrugs,- so wie wegen Eigenmäch- tigkeit, Unordnung und Nachläsiigkeit in der ihm übertragenen Verwaltung des Gemeinde-Vermögens, neben dem Ersäße des gestifteten Schadens und der aufgegangenen Unterfuchungs - Ko- sten, von feiner Orts-Vorstehers- und Gemeinde-Raths-Stelle kassirt, zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes für u n fä h i g erklärt, und zu einer Festungs- strafe von sechs Wochen verurtheilt. Unterm 6. und 18. März wurde: 12. ln der vor dem O.A.Gcrichte Ellwan- gcn verhandelten Untersuchungssache, die Barbara Akermann, von Altcri- Münster, O.A. Crailsheim, wegen vcr- läumderischen Ehebruchs-Bezüchts, An- gabe falscher persönlicher Verhältnisse, und wegen wiederholter Betrügereien, zu viermonatlicher Zuchthausstrafe verurtheilt. Nevisions - Erkenntniß. T)ctt 24. September und 5, No- vember 1822 wurde: 10. in der demK. Ober-Tribunal zur Revi- sicnr vorgelegten, von dem O.A.Gerichte Hall geführten Untersuchungssache ge- gen Johann Leonhard David Maihö- fer, voi: Biberöfcld, der Angeschnl- digte wegen des mit seinen beiden leib- lichen Töchtern unter erschwerenden Uni ständen thcils versuchten, thcils vollbrachten Verbrechens der chebre- 2. Ci vis Den 1. März wurdet *, in der Ationssache von dem O.A-Ge- richtc Heidenheim zwischen Johannes Vaier in Königsbronn, B.ekl., Llnten, und seinem Sohn Friedrich Vaier .von da. Kl., Atcn, Aussolge von Erbgü- tern betreffend, der llrtheils-Publika- tions-Akt vom 21. Mai 1821 als nich- tig aufgehoben und eine neue ordnungs- mäßige Eröffnung angeordnet. Den März wurde: 2. in der Ationssache von dem O.2l.Ge- richte Aalen zwischen dem Stadtschrei- ber Ruef in Heidenheim, Anten, und dem Oberamtmann Sandbcrgcr in Ell- wangen, Aten, die Bezahlung einer chcrischen Blutschande, desgleichen auch wegen Verleitung seiner Ehefrau und Töchter zu kleinen Diebereien und beziehungsweise deren Begünstigung, unter Anrechnung eines Theils des erstandenen Arrests, zu elfjähri- ger Zuchthausstrafe verurtheilt, wel- ches Erkenntniß von Seiner König- lichen Majestät vermöge Entschlie- ßung vom 7. März d. I. nicht gemil- dert worden ist. Pension betreffend, das Urthell erster Instanz unter Vergleichung der Kosten erster und zweiter Instanz abgeändert. Deu 5. März wurde : 5. die Klagsache des Georg Knödler tmb Consortcn, von Laugenbcrg, Kl., gegen die K. Finanz-Kammer des Iart-Krei- ses und die Gemeinden Hundsberg und Tanbenhof, Bekl., Ersatz auögelcgten Geldes betreffend, wegen eingetretener Incompetenz des K. Kreis-Gerichtshofes dahier hinweg, und an die competeute Gerichtsstelle verwiesen. Den ro. März wurde: 4. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Mergentheim zwischen derWittwe 35o des Gassenwirths Christian Friedrich . Volkmar zu Reinsbronu, Bekl., Anten,, und dem Adlerwirth Friedrich Volkmar zu Neuenstein, Kl.,. Vtten, Erbschafts- Ansprüche betreffend, das in erster In- stanz ausgesprochene Erkenntniß vom 2.4. April 1822 abgeändert, unter Ver-^ gleichung der Kosten; 5. in der Ationssache von dem Q-A.Ge- richt Hall zwischen Jakob^ Knapp, von Ziegelbronn, Kl., Anten, und Leonhard Kircher, von Bubenorbich Bekl., Aten, Heurathgutsforderung betreffend, das untergerichtliche Erkemttniß bestätiget, jedoch dem Aten Beweis nachgelassen. Den i3. März wurde: 6. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Gerabronn zwischen Leonhard Deeg, von Hilgartshausen, Litten, An- ten, und der Ehefrau des Johann Georg Riegcr, von Roth am See, Lntin, Atin, Vorzugsrecht im Gante des Letzteren betreffend, das unterm /.. Oktober 1814 ausgesprochene untergerichtliche Erkennt-, niß bestätigt; 7. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Welzheim zwischen der Stistungs- Verwaltung zu Gmünd, Kl., Antin,, und Joseph Singer, zu.Wäschenbeuren, Bekl., Aten, eine Pfandschuld samt Zinsen betreffend, das in erster Instanz ausgesprochene Erkenntniß vom -9- Marz 1821 bestätigt. Am i5. März wurde: 8. in der Ationssache von dem vormaligen O.A. Gericht Hall zwischen Georg Friedrich Ziegler, von Haßfelden, Kl./ Anten, und dem Juden Moses Lö;§ Marx, von Hall,. Bekl., Aten, Erfül- lung eines Kaufs betreffend, non devo- lutorie erkannt, unter Verurtheilung des Anten in die sämtliche Kosten die- ser Instanz.; 9.. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richt Hall zwischen Johann Georg Feuchter, von Steinsberg, Bekl., An- ten, und der Caspar Hornschen Pstöff schaft von da, Kl., Atin, Schuldfor- derung betreffend, das untergerichtliche Erkenntniß bestätigt, und Ant in die Kosten dieser Instanz, verurtheilt. Den 22. Marz wurde: ro. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richt Oehringen zwischen Michael Han- selmann, Acciser zu Sindringen, Kl./ Anten, und Adam Hanselmann von da, Bekli, Aten, eine Schuldforderung betreffend, das untergerichtliche Erkennt- niß unter Beifügung einer Modifikation bestätigt, und Kl., Ant in die Kost^ dieser Instanz verurtheilt; 11. in der Rechtssache des Ober - Justiz- 35 r Prokurators Capoll in Ulm, Kl., gegen, den Herrn Fürsten von Oettingen-Wal- Icrftcin, Bekl., die Erfüllung eines Ver- gleichs betreffend, die augestellte Klage wegen mangelnder Contpetenz zurück- gewiesen. Den 24. März wurde: »2. in der Ationssache von dem O.A-Ge- richte zu Mergentheim zwischen dev Beneficium-Pflegezu Krautheim, Lntin, Pctin, Antin, und der Pflegschaft der alt Adam Dörr'schen Kinder zu Roth,. Lntin, Pntin, Atin, Vorzugsrecht im Gante des Martin Dörr zu Roth be- treffend, die ergriffene Berufung wegen Versäumung der Nothfrift zu Einrei- chung des Gravatorial - Libells, unter Verurtheilung der Antin in die Kosten der zweiten Instanz für verlassen er-" klart; *3. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Ellwangen zwischen dem vormali- gen Gemeinde-Pfleger Freybler, zu Lauchheim, Vorkl., Nachbekl., Anten, und dem Stadtrath allda, Vorbekl., Nachkl., Aten, Entschädigungs - An- sprüche betreffend, die ergriffene Beru- fung wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde verworfen, und der Ant in alle durch seine Ation entstandene Kosten verurtheilt. Den 26. März wurde: 14 „ in der Ationssache von dem vormaligen O.A-Gericht Oehringen zwischen dev Wittwe Rosine Dorothea Kollmar, zu Oehringen, Lntin, Antin, und der Stadtallmofen - Pflege daselbst, und Consorten, Mitlntin, Aten, Vorzug inr Gante des Georg Michael Blinzinger von Oehringen betreffend, die Ation we- gen Mangels einer gegründeten Be- schwerde verworfen »5v in der Ationssache von demselben vor- maligen O.A-Gcrichte zwischen der Witt- we Rosine Dorothea Kollmar allda, Lntin, Antin, und der Stadtallmoscn- Pflege, der Dorothea Eleonore Marga- rethe Graf, von Oehringen, und Johann Christian Weippert, von Weinsbach, Aten, Vorzug im Gante feer Dorothea Blinzinger betreffend, das Urtheil er- ster Instanz bestätigt, jedoch unter Ver- gleichung der in dieser Instanz'ausge- laufenen Kosten; r6. in der Ationssache von dem vormaligen O.A.Gerichte Nercsheim zwischen den Erben des verstorbenen Fürstll Oettm- gen Wallersteinschen Kammer - Raths Schwciglander in Nercsheim, Bekl., Anten, und Johann Nepomuk Schmid, Schneider in Gnndolfingen, Kl., Aken, Schadens-Ersatz betreffend, das unterm 4 352 i6. December v. I. ausgesprochene be- dingte Urtheil purificirt; 17- in der Ationssache von dem vorma- ligen O-A.Gerichte Gmünd zwischen der Ignaz Stahlschen Stiftung daselbst, Lntin, Anti», und Franz Stahl allda, Mit-Lnten, Aten, Vorzugsrecht im Gante der Salome, Raver Stahls Wittwe von da, betreffend, die Beru- fung angebrachtermaßeu als unstatthaft verworfen. Den 2Z. März wurde: 18. in der Gantsache des vormaligen Kern- müllers Johann Georg Lcy, zu Grö- ningen, die von dem Gcmein-Schuldner gegen die Lokation der Forderungen des Christoph Trump, Johann Jakob Ley und Johann Michael Ley, ergriffene Berufung als unstatthaft verworfen, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten dieser Ation; 19. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richt Hall zwischen Michael Feuchter, von Rükertsbronn, Bekl., Anten, und Michael Maier, von Unterscheffach, Kl., Aten, Forderung von 200 fl. betreffend, die unterm i3. Oktober 1821 ergriffene Appellation wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde verworfen; 20. in der Ationssache von dem O.AGe- richt Ellwangen zwischen der K. Finanz- Kammer des Zart-Kreists, Namens des Kameralamts Kapfenburg, Lntin, Antin, und der Aloys Rettenmcier- schen Gantmasse von Dettenroden, La- tin, Atin, Verweisung in der Gantsache des Rettenmaier betreffend, nach vor- gängiger Restitution der K. Finanz- Kammer gegen den Nachthcil der Ver- säumung der Förmlichkeiten der Ation, die untergerichtliche Verweisung unter Compensatio» der Kosten abgeändert. 3. Ehegerichtlicher Senat. Am 7. März wurden geschie- den: . Anne Sibille, geb. Schwarz, von Hall, Kl., von Heinrich Bayersdörfer, Uhr- macher zu Hall, Bekl., wegen böslicher Verlassung, unter Verurtheilung des Bekl. in die Kosten; -. Elisabethc Dorothee, geb. Stirn, von Künzclsau, Kl., von Johannes Vehm- ber, Uhrmacher daselbst, wegen be- harrlicher Widerspenstigkeit in Fort- setzung der Ehe, unter Vergleichung der Kosten. 555 XV* Gerichtshof für den Donau - Kreis. i. Sriminal - Senat. Am i. März wurde: i. der ber dem O.A.GerichtUlm in Untersu- chung gekommene Heurrich Grieferich, von Themmenhausen, O.A. Blaubeuren, wegen dritten Diebstahls und wieder- holten Vagirens und Bettelns, neben Berfällung in sämtliche Kosten, zu sie- benmonatlicher Zuchthausstrafe zu Markgröningen und nachheriger Ein- sperrung in dem Zwangs-Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, we- nigstens aber auf die.Dcnrer von neun Monaten, verurtheilt. Den 3. März wurde: r. der bei dem O.A.Gerichte KirchhelM- in Untersuchung gekommene Stiftungs- Pfleger Jakob Walt, von Zell, wegen durch Eingriffe gefetzten Kaffenrests zur Cassation, Unfähigkeits-Erklärung zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes" und zu dreimonatlicher Zuchthaus- strafe in Markgröningen, desgleichen Zu Erstattung sämtlicher Untersuchungs- Kosten, und 3' die bei dem O.A.Gcricht Ulm in Un- tersuchung gekommene Barbara Wel- ler, von Ulm, wegen wiederholten Va- girens und Bettelns, neben Berfällung in sämtliche Kosten, zu zweimonatli- cher Zuchthausstrafe in Warkgrönüt- gen, mit einfachem Willkomm und nach- heriger Einsperrung in das Zwangs- Arbeitshaus zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Monaten, verur- theilt. Den 5. März wurde: 4. der bei dem O.A.Gerichte Ulm in Ver- haft und Untersuchung gekommene Chri- stian Uhl, von Oberstotzingen, wegen mehrerer Diebstähle und Unterschlagun- gen, neben Berfällung in den Schadens- und Kosten - Ersatz zu acht m o n a t l i - cher Fcstungs-Arbsitsstrafe verurtheilt. Den 8. Marz wurden: 5. die bei dem O.A.Gerichte Göppingen in Untersuchung gekommenen vormali- gen Gemeinde-Pstegerzu Voll, Christoph Friedrich Heim, und Bäker Friedrich Heim, wegen durch Unordnung herbei- geführten Kassenrests und wegen der zu Bedeckung desselben vorgenommenen Fälschung einer Nachrechnung zu Be- kleidung eines öffentlichen Amtes für unfähig erklärt, und jeder außerdem zu dreimonatlicher Festuugs- Arbeits- 354 strafe und zu Erstattung der Hälfte der Untersuch ungs - Kosten verurtheilt. Am co. März wurde: 6. auf den Grund der von dem O.A-Ge- richte Blaubeuren verhandelten Untersu- chung der Wundarzt Christian Schwei- zer, zu Herrlingen, wegen fortgesetzten asotischen Lebenswandels und Mißhand- lung seiner Ehefrau, neben Verfällung in sämtliche Kosten zu scchsmonatli- cher Einsperrung in das Zwangs-Ar- beitshaus zu Ulm verurtheilt. Am 17. Marz wurde: 7. der bei dem O-A-Gerichte Wiblingen in Untersuchung gekommene Johann Anton Dörig, aus Appenzett in der Schweiz, wegen uncigenllicher Sodomie mit Knaben, neben Verfällung in seine Verhafts- und sämtliche Untersuchungs- Kosten, zu viermonatlicher seiner Körperbeschaffenheit angemessener Fe- stungs-Arbeitsstrafe, und nachheriger Ausweisung aus dem Königreiche unter Strafbedrohung für den Fall des Wie- dereintritts verurtheilt. An demselben Tage wurde: 8. auf den Grund der vor dem O.A.Gc- richte Saulgau verhandelten Untersu- chung : a) Melchior Stadler, von Herbertin- gen, wegen eines in verabredeter Ge meinschaft verübten, durch Einsteigen qualificirten Diebstahls, welchcr bei diesem Angeschuldigten als der zweite Rückfall erscheint, neben Verfällung in den Erstttz des gestifteten Schadens unter solidarischer Verbindlichkeit, sei- ner Verhafts- und eines Theils der Untersuchungs-Kosten zu einjähri- ger Festungs-Arbcitsstrafe mit Will- komm, und nachheriger Einsperrung in das Zwangs-Arbeitshaus zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenig- stens aber auf die Dauer von sechs Monaten, und ib) Martin Dehm von da, wegen Mit- urheberschaft bei dem Diebstahle des Melchior Stadler und einer weitern unter erschwerenden Umständen verüb- ten Entwendung, nebelt der Verbind- lichkeit zum Ersatz des gestifteten Scha- dens, und zwar bei den: in Genossen- schaft verübten Diebstahle unter soli- darischer Verbindlichkeit, und neben Verfällung in seine Verhafts - und ei- nen Theil der Untersuchungs - Kosten zu sieben monatlicher Festungs-Ar, beitsstrafe verurtheilt. Endlich wurde an demselben Tage noch: <9. der bei dem Q.A.Gerichte Ulm in Un- tersuchung gekommene Anton V a lla n d, 555 von MvMnusen, wegen einiger klei- ner, aber als Hausdiebstähle ausge- zeichneter, und im rechtlichen Sinn wie- derholter Diebstähle, neben Verfüllung in den Schadens - und Kosten - ErsaH zu drei-und einhalbmouatlicher Festungs-Arbeitsstrafe verurtheilt. Den ,9. März wurde: »o. auf den Grund der vor dem O.A.Ge- richte Geislingen gepflogenen Uutersu- chung Johannes Hammel, von Ueber- kingen, wegen wiederholten Vagircns und Bettelns, neben Verfällung in den Kosten - Ersatz zur Einsperrung in das Zwangs- Arbeitshaus zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von neun Monaten verurtheilt. Am 22. März wurde: der bei dem O.A.Gerichte Kirchheim in Untersuchung gekomrnene Joseph Friedrich Scherzler, von Reutlingen, wegen eines Straßenraubs und wegen Vagirens unter Berücksichtigung seiner Jugend, neben einfachem Willkomm zu dreijähriger Arbeitshauöstrafe in Rottenburg und zum Ersatz sämtli- cher Kosten -verurtheilt. Den rä. März wurde: rr. der bei dem O.A.Gerichte zu Bibe- rach in Untersuchung gekommene Jo hann Georg Benner, von Bergerhau- sen, wegen nächsten Versuchs schwerer Verwundung, neben Abnahme seiner militärischen Ehrenzeichen und Verfäl- lttttg in sämtliche Untersuchungs-Kosten zu zweijähriger seiner Körperbe- schaffenheit angemessener Festungs - Ar- beitsstrafe verurtheilt. Den 26. März wurde: LZ. auf bcn Grund der von dem O.A.Ge- richte Kirchheim geführten Urrterfuchung Martin Rauscher, von Schlottstadt, wegen fortgesetzter, zum Theil mit Führung von Waffen verübter Wi- dersetzlichkeit, wegen Injurien gegen seinen Ortövorstand und gewaltsamen Ausbruchs aus dem Gcfänguiß, neben Verfällung in sämtliche Kosten und Eonsiskation des unbefugterweise von ihm besessenen Gewehrs unter Ein- vechnung eines Theils des -erstandenen Arrests noch zu drei und einhalb- monatlicher Festungsstrafe verur- theilt. Endlich wurde den 29. März: 2$. auf den Grund der vor dem O.A.Ge- richte Kirchheim geführten Untersuchung Jakob Bozler, von Unterlenningen, wegen wiederholten Vagirens und Bet- telns in Betracht der schon mehrmals wegen gleichen Vergehens fruchtlos er- I 256 standenen Strafen, neben Berfällung in sämtliche Kosten zu einer Zwangs- Arbeitshausstrafe bis zu erprobter. RevisionS- , i5. In der von Amts wegen zur Revision vorgelegten, von dem O-A.Gericht Ulm geführten Untersuchungssache gegen Ro- sine Groner, von Langenau, wurde am 22. Januar d.I. die Angeschuldigte wegen vorsätzlicher Brandstiftung unter Berfällung in den Ersatz des verursach- ten Schadens und ihrer Berhafts- Ber- t 2. Civil Den ii. März wurde: 2. in der AtionSsache von dem O.A.Ge- richte in Riedlingen zwischen Jakob Döl- ker, zu Dietersweiler, Kl., Anten, und dein Stadtschreiber Köbel, zu Riedlin- gcn, Bckl., Aten, die Bezahlung einer cedirtcn Forderung betreffend, die Be- rufung wegen unterlassener Einreichung .der Beschwerdeschrift binnen der neun- zigtägigen Rothfrist unter Berurthei- lung des Anten in die Kosten dieser In- stanz für verlassen erkannt; r. in der Wechsel - Klagsache des Ober- Justiz-Prokuratorö Wiest in Ulm als Indossatars des Handlungshauses Stahl und Federer in Stuttgart, Kl., gegen Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von fünf Monaten verur- theilt. Erkennt» iß. theidigungs- auch f der Untersuchungs- Kosten , zu zwanzigjähriger Zucht- hausstrafe in Ludwigsburg verurtheilt, welches Straf-Erkenntniß Seine Kö- nigliche Majestät nach höchster Ent- schließung vom 7.März d.I. im Gna- denwege zu mildern Sich nicht bewogen gefunden haben. -Senat. Christoph Friedrich Liedel in Göppingen, Bekl., Letzterer zu Bezahlung des ein- geklagten Wechsels, nebst Interesse und Kosten verurtheilt. Den 18. März wurde: 3. das in der Rechtssache erster Instanz zwischen dem Handlungshause Giulini und Grassellk, zu Riedlingen, Kl., und dem Freiherrn v. Speth - Schülzburg, Bekl., Waarenforderung betreffend, un- term 28. December v. I. mit Beweis- Nachlaß gefällte Erkenntniß purifizirt, und 4. in der Ationssache von den: O.A.Ge- richte Bibcrach zivischen Blasius Härle und Cvnsorten, von Schammch, Bekl., Aten und Anken, und Franz Felder, von Attenweiler, Kl., Anten und Aten, Oeffnung eines Mühlgrabens betreffend, die Berufung wegen versäumter Noth- frist zu Einreichung der Veschwerdc- schrift unter Verurtheilung der Anten in die Kosten dieser Instanz für verlassen erkannt. Am 19. März wurde: 5. in der Urkunden - Editions - Klagsache der Ehefrau des pensi'onirten Rcvierför- stcrs Herele in Ulm, Kl., gegen die v. Neubronner'sche Stiftungs-Admini- stration daselbst, Bekl., Letztere unter Kosten - Compcnsation von der Klage entbunden. Am -5. Marz wurde: 6. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Ravensburg zwischen Johann Nepomuk Feuerabeitd daselbst, Anten, und den vier unirten Stiftungen von dort, Atinnen, Priorität im Kazcnmaier- schen Conkurse betreffend, das Erkennt- niß voriger Instanz unter Verurthci- lung des Anten irr die Kosten bestätigt; 7« in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Geislingen zwischen Johannes Schlumbergcr, von Weidenstetten, Kl., Anten, und Conrad Müller, von Am- stetten, Bekl., Aten, Liedlvhnöforde- rung betreffend, die Berufung wegen Mangels an einer gegründeten Be- schwerde, unter Verurtheilung des An- ten in die Kosten verworfen; 8. das Restitutions - Gesuch der Staats- kassen - Verwaltung in der Ationssache von Münstngen gegen die Gemeinde und die Stiftungen zu Oberstetten, Lo- kation im Freudigmann'schen Gante betreffend, abgewiesen, hingegen weitere Verhandlung in Betreff der übrigen Aten zugelassen. An demselben Tage wurde: 9. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Göppingen zwischen dem Kauf- mann Christoph Friedrich Siebet da- selbst, Bekl., Inten , Anten, und der Kameral-Verwaltung Schorndorf, Kl., Iatin, Atin, Bezahlung eines Kauf- schillings, jetzt das Gesuch um Wieder- einsetzung in den vorigen Stand wegen angeblich neu aufgefundener Thatsachen betreffend, die Berufung wegen Man- gels an einer gegründeten Beschwerde unter Verurtheilung des Anten in die Kosten verworfen, und demselben we- gen muthwilligcn Streits eine Strafe von zwei kleinen Freveln zuerkannt. Den 26. März wurde: io. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richt Ehingen zwischen Abraham Jakob Levi, von Laupheim, Bekl., Anten, und 35a Johann Georg Geprägs, von Gr ö Hingen, Kl-, Aren, auch Johann Georg Leiten- bcrger daselbst, Adcktaten, Aten, und 11. in der Arionsfache vyn dem O.A.Ge- richte Riedlingen zwischen Daniel Mül- ler, Schäfer von Wurmberg, Kl-, Anten, und der Gemeinde Binzwangctt, Bekl., Atin, Entstl-adignng betreffend, je (io und n) wegen Versäumung der Moth- frist zu Einreichung der Veschwerde- schrift, und 12. in der Arionssache von dem O.A.Ge-- richte Ravensburg zwischen den Wein- gartnern Baptist, Andreas und Michael Erb, zu Ravensburg, Lnten, Anten, und dem Güterpstegcr der Baptist Schlach- ter'schenDebitmasse daselbst,Laten, Aten, die Reklamation der in dieser Masse be- findlichen Grundstücke des Franz Erb- betreffend, wegen unterlassener Erklä- rung über Appellations-Fortsetzung bin- nen der fünfzehntägigcn Nachfrist, die ergriffene Berufung unter Verurthei- 3.. Ehegerkchtl Den 8. März wurden geschie- den r i. der Bäcker Friedrich Bauhof, zu Kirche heim, Kl., von Dorothea, geb.Kugler daselbst, Bekl., wegen beharrlicher Wi- derspenstigkeit in Fortsetzung der Ehe, unter Vergleichung der Kosten; kung der Anten in die Kosten für ver- lassen erkannt. Den 29. März wurde: »3. in der Ationssache von dem O.A-Ge- richte Ricdlingen zwischen Veit Abra- ham Neuburger und Immanuel David Bernheim in Buchau, Bekl., Anten, sodann der Vereins-Kasse der ledigen Ju- den in Buchau und Kappel, Kl., Aten, Schuldforderung betreffend, die Beru- fung wegen versäumter Nothfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift unter Verurthcilung der. Anten in die Kosten für verlassen erklärt, und »4.- in Sachen erster Instanz zwischen dem penfionirten Laienbruder, Wilhelm Ca- spar, zu Ochsenhausen, Kl., und dem Herrn Fürsten von Metternich, Bekl. , Pensions-Ergänzung betreffend, gegen den beklagten Herrn Fürsten unter Ver- urtheilung desselben in die Kosten ent- schieden. ich er Senat. t.. Michael Bosch, zu Illm, Kl., von Ap- pollonia, geb. Wegscheider von dort,' Bekl. , wegen beharrlicher Widerspen- stigkeit in Fortsetzung der Ehe, unter Verurtheilung der Bekl. in die Kosten. Stuttgart den 3o. April 1823. Maucler. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. 3Uo. 264 Königlich Wütttembergisches tNls - und Regterungs - Blatt. Mittwoch den rä. Mai 1825. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst - Nachrichten. ^eine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 27. v.M. dem Medicinal-Rath D. Schel- ling die gebetene Entlassung von der Stelle eines Arztes am Stuttgarter Wai- senhause ertheilt, und dieseStelle dem guies- cirenden Medicinal-Rath D. Köstlin übertragen. Sodann haben Höchst dieselben auf die Bitte des Mimsterial-Kanzlei-Directors Renz und des Geheimen Sekretärs von Roth um Erlaubniß zu Vertauschung ihrer Stellen durch höchstes Dekret vom 5. d. M. gnädigst genehmigt, daß der Letz- tere in die Kanzlei-Dircctors- Stelle bei dem Ministerium des Innern, mit dem Titel und Rang eines Regierungs- Raths, der Kanzlei-Director Renz hin- gegen in die Stelle eines Geheimen Se- kretärs bei dem Geheimen Rache ein- trete. Ferner haben Höchstdicselben ver- möge Entschließung vom 3o. v. M. die erledigte evangelische Pfarrei Reinsberg, im Dekanat Hall, dem Pfarrer Bölz, zu Orlach, desselben Dekanats, 56o vermöge Entschließung vom 2. d. M. vermöge Entschließung vom 5. d. M- die erledigte katholische Pfarrei Epsendorf, das erledigte Diakonat Balingen dem irn Obcramt Oberndorf, dein Kaplan ältesten Repetenten und hiesigen Vikar, Gannter, in Wurmlingen, und M. Hofmann, gnädigst übertragen. H. Verfügungen der Departements. A.) Des Justiz - Departements : Des Justiz - Ministerium. Bekanntmachung cincs Verzeichnisses von Angeschuldigten und Verbrechern, welche sich flüchtig gemacht haben. etwa bekannten Aufenthalts-Ort der ge- nannten Personen den betreffenden K- Oberamts - Gerichten anzuzeigen; letztere werden hiedurch angewiesen, für die Bei-- fahung und Einlieferung der Flüchtigen an das zuständige Untersuchungs-Gericht nach Pflichten Sorge zu tragen. Stuttgart den 1. Mai 1823. Maucler. Nach den von den Criminal-Senaten der K. Kreis-Gerichtshöfe dem K. Iustiz- Ministcrium aufden Stand des i. Januar 1823 vorgelegten Procesi-Listen haben sich die in der Anlage vcrzcichncten Individuen der bereits gegen sic erkannten Strafe oder der gegen sie cingcleiteten Untersu- chung durch die Flucht entzogen. Dieses Verzeichniß wird mit der Aufforderung zu öffentlicher Kenntniß gebracht, den 361 Liste der flüchtigen Augeschuldigten und Verbrecher auf den 1. Januar 1623. Name und Wohnort des Flüchtigen. Verbrechen oder Vergehen. Tag der Entweichung oder der erfolgten Anzeige derselben. Vczcichnung des zuständigen Obcramts- I.) Neckar-Kreis. Schoch, Gottlieb. Vagabunditat und 22. Sept. 1821. Neckarsulm. Zettenbach. Concubinat. Gräber, Jakob. Vagabundität und 26. Dcc. 1821. Neckarsulm. Neckarrems. Concubinat. Küflner, Jakob. Lebensgefährliche ii. Apr. 1822. Ludwigsburg. Ludwigsbrirg. Verwundung. Limberger, Joseph. Dienstvergehen rr. Iun. 1822. Neckarsulm. Waldschütz. und Roigheim. Wilderei. Siegle, Georg ^ Friedrich. Hanheim. und Straßenraub. 3. Iun. 1822. Böblingen. Vottinge,r, Johann * Michael. ' j Ostelsheim. J •• > ). II ) Schwarz wald-Kreis -' Stoz, Jakob. Injurien gegen den 3i. Mai rL»3. Rottenburg. Mdßingen. Orts - Vorstand. Mayer, Fidel. Cassenrest 28. Dec. 1814. . Rottweil. Frucht-Vorraths- und Pfleger. Vermögens- Rottweil. Insolvenz. | Strähle, Michael. Schaaf- Diebstahl 10. Jan. 1817. Reutlingen. Balzholz. und Betrug. ■ 'S . , • • ••!' ■ Name und Wohnort des Flüchtigen. Verbrechen oder Vergehen. Tag der Entweichung oder der erfolgten Anzeige derselben. Roller, Hiob. Göttelsingen. Gäbelin, Elisabeth Dorothee. Lindach. Morlock, Bescheel- knecht. Herrenberg. Haußer, Joseph, (vulgo Bregenzer Scpple.) Bregenz. Pfundstein, An- dreas. Lauterbach. Hensler, Barbara. Berneck. Korb, Vincenz. Zrrendorf. und Widmann, Joseph. Weingarten. Welte, Marcus. Stetten. Koch, Jacob. Frommer«. Faß nacht, Anton. Salzstetten. I.) Schwarz Münzfälschung. Diebstahl. Unterschlagung und Dienstvergehen. Diebstahl und Vagabundität. Schlägerei. Fälschung einer obrig- keitlichen Urkunde. Hazardspiel. Wanderbuchs-Fäl- schung. Schlägereien. Pferde-Diebstahl. a l d - K r e i ö. 16. Nov. 1817. 19. Febr. 1819. 9. Dec. 1822. 14. Aug. 1819. 15. Zul. 1821. ro/Nov. x8x8. 1. Aug. 1819. 16. Apr. 1819. 10. März 1820. 6. Oct. 1819. Dezeichnung dc§ zuständige» Obcramtö- gerichts. Freudenstadt. Balingen. Herrenberg. Reutlingen. Oberndorf. Nagold. Tuttlingen. Tuttlingen. • Sulz. Horb. 363 Name und Wohnort des Flüchtigen. .Verbrechen oder Vergehen. Tag der Entweichung od er- ber erfolgte» Anzeige derselben. Bezeichnung des zuständigen Oberamts- gerichts. II.) Sch w a r z w a l d - K r e i s. Nestel, Jacob. Paß-Fälschung. 9. Aug. 1819. Herrenberg. Gärtringen. Muschall, Georg. Wilflingen. Diebstahl. a3. Jul. 1819. Tuttlingen. G n e u ti n g,Michael. Cassenrest 14. Jul. 18x9. Nürtingen. Stiftungs - Pfleger. und Insolvenz. Frickenhausen. Erhard, Johannes. Langenloch. Wanderbuchs - Fäl- schung und Vagiren. 4. Sept. 1819. Nagold. Schweizer, Johan- nes. Concubinat, Fäl- schungen und Betrug. 16. Sept- 1819. Balingen. Erlaheim. Mößner, Mat- thäus. Verschuldete Töd- tung. 3i. Oct. 1816. 'Herrenberg. Rodt. Dittus, Ulrich. Ehebruch. x6. Nov. 1819. Calw. Würzbach. Schmid, Sebastian. Ehebruch. 16. Aug. 1821. Valingen. Böhringen. Braun, Carl. Vagiren und 26. Mai 1820. Balingen. Goldau in der Widersetzlichkeit. Schweiz. Lieb, Samuel. Markt - Diebstahl. 5i. Mai i32o. Oberndorf. Hagenau. Müller, Mathäus. Widersetzlichkeit 4. Jul. 1822. Neuenbürg. Ober-Niebelsbach. und Injurien. Häigis,Joh. Georg. Concubinat und I a3. Dec. 1822. Sulz. ! ,ti , , Sulz. Vagiren I 564 Name und Wohnort des Flüchtigen. Verbrechen oder Vergehen. Tag der Entweichung oder der erfolgte» Anzeige derselben. Bezeichnung des zuständigen Oberamkv- gerichts. II.) S ch w a r z w a l d - K r e i s. Eck, Anna Maria. Concubinat. 25. Mai 1822. Neuenbürg. heimathlos. Bertrand, Georg. Diebstahl. 22. Zuni.1822. Spaichingen. Wellendingen. I , Glück Herr, Amts- Cassenrest. 1. Mai 1820. Rottenburg. Pfleger. • Rottenburg. III.) Zart -Kreis. Ganzenmüller, Joll - Defraudation. 7. Zuni 1819. Crailsheim. Johann. Hohen-Altheim. Straub, Martin. Gefährliche Verwun- 20. Oct. 1821. Mergentheim. Ober-Balbach. dultg. Klopfer, ..... Diebstahl. 1. März 1821. Hall. Löwenstein. Dfizer, Jacob. Concubinat. 25. Mai 1821. Crailsheim. Hössenthal. Ort, Johannes. Fälschung. i5. Nov. 1821. Künzelsau. Laibach. Nestler,, Melchior. Concubinat.. i5. Sept. 1821. Hall. Panzingen. Maier, Maria Ehebruch.. 5. Dcc. 1815. Gaildorf. Cacharina. Unterroth. Kling, Barbara. Diebstahl.. 5. Febr. 1822. Künzelsau- Bühlerchann. V Philipp. Niedernhall. IV.) Dona u -- K r e i ö. Dä übler, Crescen- tia. Landstreicherei und Diebstahl. 6. Juni 18lg. Blaubeuren. Bissingen, Qberamts Ulm. Fl scher, Cars. Substitut. Dienstvergehen. t2 rt CO u Saulgaut Saulgau. Münsingen. Braun, Franziska. Concubinat und 12. Zul. 1819. Guttenberg, Landstreichereü Oberamts Kirchheim. Enz, Maria Eva. Waldbrandstiftung. 20. Sept. 1819. Biberach. Dizenbach. Heinkel, Sebastian. Straßenraub. 14. Mai 1819. Blaubeuren. Glogau in Schlesien. 266 Name und Wohnort des j Flüchtigen. Tag der Entweichung oder der erfolgten Anzeige derselben. Bezeichnung des zuständigen Oberamts- gerichts. IV.) Donau-Kreis. Hofft etter, Johann Georg. Glems, Obcramts Urach. Müller, Catharina. Trunkelsberg, K. Baiern'schen Land- gerichts Ottobcuren. und Merkte, Franz. Belletshansen, K. Baiern'schen Landge- richts Leutershausen.' Hang, Josephe. Sonderbuch. Thum, Johann Georg. Ruith. und Hakh, Simon. Lindorf. Wühler, Anna. ^ Roßwälden, und ; Maier, Melchior. Seeburg. Diebftahl und Fälschung. Theilnahme an den Verbrechen von Jau- nern imb Räubern. 20. März 1818. 2. Jul. 1819. 8. Apr. 1820. Diebstahl und. Fälschung. Diebstahl. ^ 8. Aug. 1819. ^ i. Jan. 1817. 1 Ehebruch. ii. Juni 1821. > Viberach. Biberach. Viberach. \ Kirchheim. 24. Sept. 1816.. } Kirchhenn l 567 Name rn»d Wohnort Verbrechen Tag der Entweichung oder Bezeichnung des des Flüchtigen. oder Vergehen. der erfolgten Anzeige derselben. zuständigen Oberamts- gcrichts. IV.) Dona u - K r e i s. Vormaier, Anna Diebstahl. 8. Mai 1820. Ravensburg. Maria. Holzau, K-Oesterrei- chischen Landgerichts Ehrenburg. An ge rer, Joseph. Rettershofen,Kdnigl. Baiern'schen Landgc- Concubinat. ro. Juni 1820. Tettnang. richts Weiler. Döring, Carl Wil- helm Heinrich, vormal. Stadtschrei- Betrug. r8. Apr. 1820. Waldsee. berei - Gehülfe. Stuttgart. Colomb, Anton. Diebstahl. 12. Mai 1820. Tettnang. Ferrara. Kühner, Anton. Bigamie. 2i. Jan. 1821. Wiblingen. Laupheim. Ott, Johann Georg. Liederlicher Lebens- 16. Apr. 1821. Blaubeuren. Seiffen. wandel und Fäl- Navarr, Catharine. schung. Diebstahl. 29. Apr. 1822. Tettnang. Blumenegg. Blenk, Leonhard. Gebrazhofen. Diebstahl. 22. Sept. 1822. Leutkirch. Rau, Conrad. Ulm. Ehebruch. a. Apr. 1821. Ulm. * 368 Name uud Wohnort des Flüchtigen- Vechrechen oder Vergehe.»- Tag der Entwftchlnig oder der erfolgte» Anzeige derselben. Bezeichnung des zuständigen Oberamts- gerichts. IV.) D o n a u - K r e i s° Schreyvogel, .Jo- hann- Bregenz.. .(früher Zoh. Huber.) ^ Diebstahl. rr. StPt. 1822. Tettuang Schwende, Cres- centia. Riedhausen- Landstreicherei. 4. 'Aug. 182I. Saulgau. vdt. Der Kanzlei-Director des K. Justiz - Ministerium.r Steck. 8.) Des Departements des Jnnernr des Ministerium des Innern. Bekanntmachung, die Errichtung örtlicher Hülfskassen zur Unterstützung ärmerer WrHalter betreffend- Da die Erfahrung lehrt, daß die Land- leute, welche nicht hinlängliches Vermögen besitzen, um sich ihr Vieh aus eigenen Mitteln anschaffen zu können und sich zu Benützung der Bortheile ihres landwirth- schaftlichen Gewerbes mit sogenanntem Stellvieh behelfen, mancherlei wucherli- chen Anforderungen eigennütziger 'Vieh- verstellcr bloö gestellt sind; so haben Seine Königliche Majestät gnädigst zu befehlen geruht, daß alle zweckdienliche Einleitungen getroffen werden solle», um gedachte Landleute durch Errichtung örtli cher Hülfs- und Leihkaffen in den Stand zu setzen, durch den Ankauf eigenen Vie- hes den vollen Genuß des aus der Vieh- zucht hervorgeheuden Gewinns sich zu verschaffen, . Indem man -dieses hiemit zur öffentli- chen Kenntniß bringt, zweifelt man nicht, daß die Königl. Kreis-Regierungen und' Oberämter in Vollziehung der ihnen des- .halb zugegangenen besonderen Aufträge überall Theilnahme und Unterstützw'g sin den werden. Znsbefondere will man die Vorsteher derjenigen Orte, in welchen 36g jener Gebrauch noch rn blebung ist, hie- säumen, was zu Erreichung der wohlthä- mit anfgefordert haben, sich mit Ernst tigen Absicht Seiner Königlichen und Eifer angelegen seyu, zu lassen, so Majestät dienen kann, viel von ihnen abhängt, nichts zu vcrab- Stuttgart den *3. April 1823. , Schryidlim s. Des M»diclnal - Collegium. Der Caudidat der Medici«, Christoph nach erstandener Prüfung zur Ausübung Michael Elwert, von Reutlingen, ist der Medicin ermächtigt worden, Stuttgart den 29, April ».823, Walther, C.) Der Departements des Innern und dev Finanzen: der Ministerien des Innern und der Finanzen. Bekanntmachung, die Vornahme einer Lonkurs-Prüfung im Bau fache betreffend. Durch die Verordnung vom *9. April d. Z. (Reg. Bl. S. 319 ff.) die Behand- lung der Amts -Corporations-Gemeinde und Stiftungöbauten betreffend, ist der Grundsatz ausgesprochen worden, daß die Crmächtiguug zur gcsetzinässigcn Revision der Gemeinde- und Corporations-Bau- Plane denselben Grad von wissonfchaftli- cher Bildung voransfttze, welcher zur An- stellung als Bau-Inspektor im unmittel- baren Staats-Dienst befähigt. Auf den Grund dieser Verordnung hat man für angemessen erachtet, sämtliche — in der Beilage jener Verordnung nicht namentlich aufgeführten Architekten, wel- che entweder, deremstige Austestung im Staats-Dienste, oder die nach dem Vor- walrungs - Edikt erforderliche Ermächti- gung zur Revision der Baurisse und Uebe-r- sihläge der Gemeinden, Stiftungen und Amts-Corporationcn zu erhalten wünschen, zu einer gemeinschaftlichen am 17. Juni d. I, beginnenden Eonkurs - Prüfung ein- guladen. Die Kenntnisse, welche bey dieser Prü- fung gefordert werden, sind; Arithmetik (mit Einschluß der Behandlung der Wur- zelg.rößen) theoretische und praktische Geo- metrie, Architectur - Zeichnung, Kennt- niß der Baumaterialien, der Stein - und Holz-Consiruktion, Fertigung von Bau- Anschlägen, Kertntniß der Vau- und Feuer- 370 Polizei-Gesetze. Als minder wesentlich, doch sehr wünschenswerth erscheint einige Kenntniß der Algebra, der ebenen Tri- gonometrie, der Statik der festen Körper, der allgemeinen Naturlchre, der Perspek- tive, Planzeichnung und freien Handzeich- nung. Sollten einzelne höher gebildete Techniker noch vielseitigere Kenntnisse na- mentlich der Hydrostatik, Hydraulik, Me- chanik, Maschinenlehre und Maschinen- zeichnung, Optik, Bau-Physik,Geschichte der Baukunst rc. an den Tag zu legen wünschen, so wird denselben auch hiezu Gelegenheit verschaft, und in den Prüfungs- Zeugnissen hierauf die geeignete Rücksicht genommen werden. Die Prüfung geschieht unentgeldlich durch eine aus den technischenRäthen beider Ministerien gebildete Commission. Der Erfund der Prüfung entscheidet sowohl über die Befähigung zur Anstellung im unmittelbaren Staats-Dienste, als über die Ermächtigung zur gesezmässigen Re- vision der Bauplane der Amtspflegen, Gemeinden und Stiftungen. Diejenigen Architekten, welche sich für den einen oder den andern dieser Zwecke der ungeordneten Prüfung zu unterziehen gedenken, haben sich an» Vorabend der- selben mit einem vollständigen National, (welches neben dem Vor- und Zunamen, Wohn-und Geburts-Ort, Tag und Jahr der Geburt, insbesondere auch die Bil- dungs-Laufbahn des Candidaten enthält) auf der Kanzlei des Ministerium des In- nern zu melden. Stuttgart den 3. Mai 1823«. Weckherlin. Schmidlin. D.) Des Departements der Finanzen: Des Finanz - Ministerium. Den Rang der vormaligen Ober-Forstmeister betreffend. Durch höchste Entschließung vom -6. Stufe der neuesten Rangordnung ange- April d. I. ist den vormaligen Ober- wiesen worden. Forstmeistern der Rang auf der sechsten Stuttgart den 6. Mai 1823. Für den Minister: Weisser. Gedruckt de» G. Hasselbrink, Buchdrucker. Nro. 27. Königlich Württembergisches Staats - und Rcaterunas - Blatt. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst - Nachrichten. >^eine Königliche Majestät haben unterm 21. v.M. gnädigst geruht, dem Ober-Postmeister v. Hoff, in Tübingen, den Charakter als General-Post-Directions- Rath zu ertheilen. Sodann haben Höchstdiefelben ver- möge höchster Entschließung vom 6. d.M. den bisherigen Repetenten Möhler zum Privatlehrer an der katholisch-theologischen Fakultät der Landes - Universität ernannt, und die erledigte Pfarrei Mähringen, im Dekanat Tübingen, dem auf der, zu eben diesem Dekanat gehörigen Pfarrei Deger schlacht befindlichen Pfarrer Ehmann ver- liehen. Ferner haben Seine König!. Maje- stät vermöge höchster Entschließung vom n. d.M. dem Regierungs-Sekretär v. Schott bei der Regierung des Donau-Kreises die gebetene Entlassung von seiner gegenwär- tigen Stelle zu ertheilen, die hiedurch erledigte Sekretärsstelle bei dieser Regierung dem Registrator Walser zu übertragen, und an dessen Stelle den Regierungs-Revisor 372 Sieß zur Registratur der gedachten Kreis- Regierung zu versetzen geruht. Vermöge höchster Entschließung vom 16. d. M- haben Höchstdieselbcn das erledigte Cameralamt Waiblingen dem quiescirenden Finanzrath Jäger, von Ludwigsburg, unter Vorbehalt seines Titels und Rangs gnädigst zu übertragen, und i>en bei der Finanz-Kammer für den Schwarzwald - Kreis angestellten Ober- II. V t r f u 9 tt n 9 c n der Departements. A.) Des Justiz - Departements: Des Justiz - Ministerium. <0 Wohnsitz - Veränderung eines Rechts-Consulentcn. Da der Rechts-Consulent Philipp Franz gewählt hat, so wird solches zu öffentlicher Ferdinand Cludius, von Heilbronn, Kenntniß gebracht, seinen Wohnsitz verändert und zu seinem Stuttgart den 12. Mai 1823. künftigen Aufenthalts - Orte Oehringen Maucler. Steuerrath Hofmann auf seine Bitte wegen Kränklichkeit in den Pensi'onsstand zu versetzen geruht. Den 2. d. M. ist dem auf die erledigte Pfarrei Orendelsall, Diöcese Oehringen, von der Patronat-Herrschaft nominirten seitherigen Pfarrer in Gnadcnthal, M. Weinland, die Königl. Bestätigung er- theilt worden. t>) Die Einstndung bcr Gebühren für das Staats - und Ncgienuigs, Blatt auf das zweite Semester i6r3 betreffend. Für das mit dem 1. Juli d. I. begin- nende zweite Semester des Staats - und Negierungs-Blatts sind die Gebühren k 1 st. 3o. kr. vom Exemplar durch die mit dem Einzug in ben Oberamts-Bezirken beauftragten Stellen UH?d Personen, so wie durch die König!. Post-Aemter im Laufe des Monats Juni d. I. an die Kasse des Staats-und Regierungs-Blatts cinzusem den, von den in Stuttgart wohnenden Abonnenten aber ebendahin zu berichtigen- Sofern jedoch bei einzelnen Oberämtcrn oder Post -Aemtern der Einzug dieser bühren sich verzögern sollte; so werden die- selben aufgefordert, noch vor dem 1. SM* d. I. der Kasse wenigstens von der, mit Ausnahme der Frei - Exemplare Königli- cher Anus - Stellen, für die Obcramts- Bczirke und die Post-Expeditionen auf c) Die Aufstellung eines DollmctschcrS von Aktenstücken betreffend. Da vermöge K. Entschließung vom »5. d. M. der Professor an dem Gymnasium zu Stuttgart, Hofrath Rein deck, als Dollmetscher für die in holländischer Spra- che bey den Gerichts - Stellen des König- reichs einkommenden Urkunden aufgestellt worden ist; so werden sämtliche Gerichts- stellen hievon mit dem Verfügen in Kcnnt- niß gesetzt, daß wegen der diesfälligen das zweite Semester d. I. erforderlichen Anzahlvon Blättern Nachrichtzu ertheilen. Stuttgart den i6. Mai 1825. Maucler. die in holländischer Sprüche verfaßt sind, Geschäfts-Behandlung dieselben Vorschrif- ten eintreten, welche durch die Verfügung vom 3o. Januar 1822, die Aufstellung von Dollmetschexn für die englische und italiänische Sprache betreffend, (Staats- u. Reg. Bl. von 1822 Seite 100) ertheilt worden find. Stuttgart den 17. Mai 1825. Maucler. B.) Des Departements des Innern: 1. ves Ministerium des Innern. Patent für den ausschließlichen Verkauf sogenannter Nagel- und Schraubenschuhe und wasserdichten Leders. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 10. dem pensionirten Major v.Brecht dahier für den ausschließlichen Verkauf sogenannter Nagel - und Schraubenschuhe und wasserdichten Leders, in so weit solche Fabrikate als das Produkt der von ihm erfundenen eigönthümlichen Fabrikations- weise zu betrachten find, ein Patent auf die Dauer von zehn Jahren gnädigst zu ertheilen geruht, welches hiemit zur öffent- lichen Kenntniß gebracht wird. Stuttgart den 12. Mai 1823. Schmidlin. r. Des Medicinal-Collegium. Der v. IgnazCarl Erne, von Rotten- Ausübung derselben ermächtigt morde«, bürg, ist in der Medicin geprüft und zur Stuttgart den 5. Mai 1823. Walther. 0.) Der Departements des Innern und des Kriegs: Des Ober - Rekrutirungsraths. Bekanntmachung, die Führung der Rekrutirungs- Kasse betreffend. Da in Folge der Ernennung des bis- ments-O.uartiermeister Kümmerlin in hcrigen Rekrutirungs - Kassiers, Regi- Stuttgart übertragen worden ist; so wird ments-Quarliermeisters Mittler, zum Ca- solches zur Nachricht uud Nachachtung mcralverwalter in Gundelsheim, die Füh- hiemit öffentlich bekannt gemacht, rung der Rekrutirungs - Kasse dem Regi- Stuttgart den i3. Mai 1823. Kapff. Dienst - Erledigungen. Durch die Versetzung dcsRevisors Sieß ist eine Revisors-Stelle bei der Regierung des Donau-Kreises mit dem Gehalt zwei- ter Klasse von 800 ff. erledigt worden. Die Bewerber haben sich binnen vier- zehn Tagen bei der Kreis-Regierung zu melden. Die erledigte Pfarrei Weidenstetten, Diöcese Alpek, enthält 666 Seelen, und ist, nach Abzug von 5o ff. mit einem Ein- kommen von 865 ff. nach Etats-Preisen verbunden. Die Pfarr-Zehenten sind auf 9 Jahre an die Gemeinde verpachtet. Die Bewerber haben sich innerhalb drei Woche»» bei dem evangel. Consistorium zu melden. Die katholische Pfarrei Ailringen, Ober- amts Künzelsan und Dekanats Amrichs^ Hausen, wird besetzt werden. Sie begreift den Pfarrort mit 662 Seelen. Das Ein^ kommen an Güter-Ertrag, Zehenten, Be- soldungcn und Gebühren belauft sich auf 63o ff. Die Geistlichen, welche sich uM diese Stelle insbesondere bewerben wollen, haben «ihre Bittschrift vorschriftsmäßig binnen vier Wochen bei dem katholische»' Kirchenrath einzureichen. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. Nro. 28. Königlich Württembergisches Staats - «nd Regittlmgs - Blatt. Donnerstag den 29. Mai 1823. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst - Nachrichten. eine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 9. d. M. den Förster Stier len, von Maulbronn, in den Pensionsstand versetzt, und durch höchste Entschließung vom 14. d. M. die erledigte Förstersstelle zweiter Classe zu Schnaitheim, Forstamts Heiden- heim, dem Forstwart, vormaligen Unter- förster Krämer, zu Neidlingen, gnädigst übertragen. Sodann haben Höchstdiesel den ver- möge höchster Entschließung vom 16. d. M. die erledigte Pfarrei Schömberg, Dekanats Wildbad, dem Pfarrer Plank,zuSchopf- loch, im Dekanat Kirchheim, verliehen. Unterm 23. d. M. wurde der Unterlieu- tenant v. Linden, im General-Quartier- meisterstab, zum Oberlieutenant ernannt. Dem zur katholischen Pfarrei Stafflsn- gen, Oberamts und Dekanats Waldfee, ernannten, von Ellwangen gebürtigen, Caspar Wetten mann, bisherigen Vikar in Biberach, wurde unterm 20. d. M. die Königliche Bestätigung ertheilt. 376 A.) De- Departements des Innern: i. des Ministerium des Innern. Bekanntmachung wegen Vornahme von Baute» Zu Verhütung von Mißverständnissen findet man sich veranlaßt, unter Beziehung auf die Verordnung vom i9. v.M.(Staats- und Reg. Blatt Nro. 24.), die Behand- lung der Amts-Corporationö-Gemeinde- und Stiftungs-Bauten betreffend, bekannt zu machen, daß auch künftig noch von allen Neubauten und von bedeutenderen Erneu- rungen an Kirchen, Pfarrhäusern und an Kirchen, Pfarrhäusern und Schul-Gebäude». Schul - Gebäuden, deren Unterhaltung den Gemeinden und Stiftungen obliegt, der Vorgesetzten höheren Kirchen-oder Schul- Behörde durch das gemeinschaftliche Ober- amt unter Beilegung des geprüften Bau- risses und Uebcrfchlags Anzeige zu machen, und deren Entschließung hierauf zu erwar- ten sey. Stuttgart den 21. Mai 18-3. Schmidliu. 2. Des evangelischen Consistorium. a) Die Preis - Aufgaben für evangelische deutsche Schullehrer betreffend. Ueber die im Jahr 1820 den deutschen Schullehrern evangelischer Confessio« vor- gelegte Preis - Frage: Was kann ein Schullehrer in seinem gesetzlichen Wirkungs-Kreise zur reli- giösen Bildung seiner Schulkinder bei- tragen? sind bei der vorjährigen Synode i5 Ab- handlungen eingekommen. Obschon keine dieser Abhandlungen vollkommen erkannt und ganz frei von irrigen Altsichten erfun- den wurde, so wurden dennoch einige Ab- handlungen um ihrer einzelnen Vorzüge willen der Auszeichnung werth gehalten, und vermöge höchster Entschließung vom 12. d. M. wurde derjenigen, welche das Motte führte: Was ist Verstand, was Kenntnis, Fertigkeit, Kunst und Geschmack, und äußerer Bildung Glätte, wenn mir das Herz erstirbt? als der vergleichungsweise vorzüglichsten der erste Preis mit fünf. Species - Dukaten zuerkannt. Ihr Verfasser ist Matthäus Schwarz, her Aeltere, Mädchen - Schullehrer in Ulm. Des zweiten Preises mit drei Species- 377 Dukaten wurde die Abhandlung mit dem Motto: Lasset die Kindlein und wehret ihnen nicht, zu mir zu kommen. Matth. 9,14. welche von Georg Friedrich Ebner, Pro- visor an der Krähenschule in Stuttgart, verfaßt ist. Des dritten Preises zu zwei Svecieö- Dukatcn aber, die Abhandlung, die das Motto: Trachtet am ersten nach dem Reich Gottes. Matth. 6, 33. und den Johannes Schwarz, den Jün- gern, Lehrer an der vierten Elementarschule zu Ulm zum Verfasser hat, für würdig erkannt. Außerdem verdienen noch öffentlich be- lobt zu werden die Abhandlung mit dem Motto: Nun sucht man nicht mehr bey den Haushältern, denn daß sie treu er- funden werden. 1. Cor. 4, 2. welche von dem Schulmeister TariS zu Münster, Dekanats Cannstadt, so wie die Abhandlung, die das Motto führt: Weide meine Lämmer. Zoh- 2i,i5. und von dem Schulmeister Dillmann in Illingen, Diöcese Dürrmenz, verfaßt wor- den. Für das Jahr i8f§ wird mit höchster Genehmigung den evangelischen deutschen Schullehrern die Preisfrage zur Beant- wortung vorgelegt: Welche zweckmäßige Anwendung läßt sich von der Bell-Lancaster'schen Schul- Einrichtung auch in unfern Volks- Schulen machen? und müssen die Abhandlungen auf Zacobi 1824 an das evangelische Consistorium ein- geschickt werden. Stuttgart den 20. Mai i8r3. Wächter. b) Termine für die Concurs-Prüfungen Zur Concurs-Prüfung für die deutschen Schullehrer undZöglingcdiesesStandessittd folgendcTermine, undzwarfnrdieZncipien- ten, welche ihreLehrzeit vollendet haben, von den Generalaren Heilbronn und Maulbronn der 9. Zunius, von Urach und Tübingen der 11. und von Ulm und Oehringen der 12. drr Schullehrer und Jncipiente». Zunius; ferner für die Provisoren von den Generalaten Urach, Heilbronn und Maul- brön der 16. und für die Provisoren der übrigen Generalate der ig. Zunius, und für sämtliche Schullehrer der 23'. Zunius festgesetzt, und haben sich alle diejenigen Individuen, welche an Georg« d. Z. sich * 878 um Prüfung gemeldet haben, und nicht in der Kanzlei des König!. Conststorium durch besondere Erlasse mit ihrem Gesuch einzufinden, zurückgewiesen worden sind, an den für sie Stuttgart den 2 5. Mai 1820. bestimmten Prüfungstagen Morgens 7 Uhr Wä ch t er. B.) Des Kriegs - Departements. Des Kriegs-Raths. . Bekanntmachung, die Rechnungsführung beim Invaliden-Corps in Comburg betreffend. Da der bisherige Regiments -Quartier- meister Mittler zum Cameral-Verwal- ter in Gundelsheim ernannt worden, so wurde die bisher von ihm bekleidete Stelle eines Regiments-Quartiermeisters für das Ehren-Invaliden-Corps zu Comburg, dem bei dcm zweyten Infanterie-Regiment ste- henden Regiments-Quartiermeister Küm- merten neben seinem bisherigen Amte übertragen. DieOberamtspflegen werden nun ange- wiesen, wegen Vergütung der Verpfle gungs-Kosten für die beurlaubten EhreN- Invaliden von i8ff sich gleich mit Ende des Monats Juni an den Regiments- Quartiermeister Kümmerten zu wenden, um die diesfallsigen Abrechnungen bis da- hin unfehlbar an ihn einzusenden, auch in sonst vorkommenden Fällen, welche die Verpflegung dieser Ehren-Invaliden be- treffen möchten, sich mit demselben in Be- rührung zu setzen. Stuttgart den 23. Mai 1828.. v. Hügel. Dienst-Erledigungen. Durch die Pensi'onirung des Försters' Natthcim, zweiter Klasse, und Stierten, zu Maulbronn, Forsts Strom- durch den Tod des Försters Fab er, von berg, ist das Revier Maulbronn, erster Buhlbach, Forsts Freudenstadt, das Revier Klaffe, Buhlbach, zweiter Klasse, iu Erledigung durch den Tod des Försters Vaß, von gekommen. Nattheim, Forsts Heidenheim, das Revier Gedruckt bei G. H afselbrink, Buchdrucker. 379 Mo. 29> Königlich Württembergisches Staats - und Regierungs - Blatt. Donnerstag, den 5. Juni 1823. I. Unmittelbare K-nigliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen der Departements. Des Justiz - Departements. Die in dem Monat April 1823 von de» Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnisse betreffend. In dem verflossenen Monat April sind von sämtlichen Gerichtshöfen des Kö- nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen be- merkt wird, daß nur solche Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Staats- und Regierungs-Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimouatliche Freiheits-Strafe erkannt, oder die Dienst-Entfernung eines Staats - oder Commun- Dieners verfügt wird. A) Obertribunal. I Criminal-Senat. ©cn i2. April wurde: das von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen 1. in der Rekurssachc der Christiane Caro- unterm i3. März d. I. gefällte (S. 335 line Gunzenhäuser, von Eßlingen, des Reg. Blatts enthaltene) Erkenntniß 38o abgeändert, und die Rekurrentiir wegen wiederhvlter, gewerbsmäßig verübter Betrügereien, wiederholten Vagirens und wiederholter frecher Lügen vor Ge- richt zu einjähriger Zuchthausstrafe in Ludwigsburg mit Willkomm und nach- heriger sechsmonatlicher Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus, auch Bezah- lung sämtlicher Kosten verurtheilt. Den i5. April wurde: r. in der Rekurssache des Amtspflegers Waizmann, von Ellwangen, das von dem Gerichtshöfe unterm 29. Okt. vori- gen und 11. Januar d. I. gefällte (S. -20 des Reg. Blatts v. I. 1823 eingerückte) Erkenntnis abgeändert, der Rekurrent sofort wegen Bezüchts fort- gesetzter Fälschung von Rechnungen, so wie der Fälschung eines Protokolls von der Instanz entbunden, jedoch zu Be- zahlung der in beiden Instanzen aufge- laufenen Kosten verurtheilt; 3. in der Rekurssache des Conditors Jakob Friedrich Gruis, von Heilbronn, das von den: Gerichtshöfe in Eßlingen un- term 18. Januar d. I. gefällte (S. 210 des Reg. Blatts v. I. 1823 enthaltene) Erkenntnis theils abgeändert, theils bestätigt, der Angeschuldigte sofort wegen zeitlicher großer, jedoch größtentheils wieder ersetzter Unterschlagungen und Betrugs, auch Lügen vor Gericht, neben der Verbindlichkeit zum Ersatz des Schadens und Bezahlung der Kosten beider Instanzen zu einjähriger Fe- stungsstrafe mit angemessener Beschäfti- gung innerhalb der Festung verurtheilt. Den 19. April wurde: 4. in der Rekurssache des Vinccnz und Anton Widder, von Kappel, O.A- Riedlingen, das von dem Gerichtshöfe in Ulm unterm 21. Oktober 1622 wegen gewaltsamer und erschwerter Widersetz- lichkeit gegen die Obrigkeit und deren Diener, und resp. schwerer Verbal-In- jurien undUnbotmäßigkeit wider dieselbe gefällte (S. 874 des Reg. Blatts v. I. 1622 enthaltene) Erkenntniß unter Ver- «rtheilung der Rekurrenten in die Kosten dieser Instanz lediglich bestätigt; 5. in der Rekurssache der Johanne Mayer, von Stuttgart, das von dein Gerichtshöfe ju Eßlingen unterm f. März d. I. we- gen der neuerdings gegen sie erhobenen wiederholten Diebstähle, wegen Concu- binats, wiederholter gewerbsmäßiger Unzucht in der Residenzstadt Stuttgart und deren Umgegend, so wie wegen wie- derholter frecher Lügen vor Gericht, wi- der dieselbe gefällte (S. 555 des Reg- Blatts enthaltene) Erkenntnis unter Verurtheilung der Rekvrrentin in die Kosten dieser Instanz lediglich bestä- tigt; 6. in der Rekurssache desZoseph Singer, aus Altheim, O.A. Horb, das gegen denselben wegen nächsten Versuchs der Nothzucht, so wie wegen der nachgefolg- ten groben Mißhandlungen der Genö- thigten von dem Gerichtshöfe in Tübin- gen unterm 5o. Januar d. Z. gefällte (S. 216 des Reg. Blatts enthaltene) Erkenntniß abgeändert, und Rekurrent zu eiuer dreijährigen Zuchthausstrafe in Gotteszell und Bezahlung sämtlicher Kosten verurtheilt. Den 22. April wurde: 7. in der Rekurssache des 16jährigen Joseph Friedrich Scherzler, von Reut- lingen, das von dem Gerichtshöfe zu Ulm unterm 22. März d. I. wegen ei- nes Straßen - Raubs und wegen Vagi- renö wider denselben gefällte (S. 355 des Reg. Blatts enthaltene) Erkenntniß unter Verurtheilung des Rekurrenten in die Kosten der zweiten Instanz lediglich bestätigt; 8. in der Rckurssache der Barbara Benz, vonOsweil, O.A.Ludwigsburg, das von dem Gerichtshöfe in Eßlingen unterm i5. Octbr. v. I. wegen Betrugs, Ehebruchs, Scortation, Berläumdung Mid Lügen vor Gericht, wider dieselbe gefällte (S. 854 des Reg. Blatts v.J. 1822 enthaltene) Erkenntniß unter Ver- urtheilung der Rekuxrentin in die Kosten der zweiten Instanz lediglich bestätigt Den 26. April wurde: g. in der RekurSsache des suspendirten Schultheißen Andreas Burkhard, von Deufstetten, O.A. Crailsheim, das von dem Gerichtshöfe in Ellwangen unterm i5. April v. I. gefällte (S-82 des Reg, Blatts v. I. 1822 enthaltene) Erkennt- niß auf den Erfand der neuern Untcl'F suchung abgeändert, sofort der gegen den Angeschuldigten erhobene Bczücht eines mit Fälschung eines Rechnungs- Belegs verbundenen Betrugs beruhen gelassen; dagegen Rekurrent wegen aus- gestoßener gr«bcr wörtlicher Injurien gegen den Gemeinde-Rath und gegen den Bürger-Ausschuß zu Deufstetten, wegen thätlicher Mißhandlung mehrerer seiner Amts-Untergebenen, so wie we- gen mehrerer anderer Verfehlungen, neben der Verbindlichkeit zum Ersatz der in beiden Instanzen aufgelaufenen Kosten zu dreiwöchiger Gefängniß- strafe verurtheilt. Den 29- April wurde: 10. in der Rekurssache der Gebrüder Hein- rich und Friedrich Glück, zu Main- hard, O.A. Weinsberg, das von dem 382 Gerichtshöfe in Ellwangen unterm i. December 1821 wegen verübter gefähr- licher Körper-Verletzung, Injurien und Verleitung zu einem falschen Zeugniß wider dieselbe gefällte (S. 71 des Reg. Blatts v. I. 1822 enthaltene) Erkennt- niß, unter Verurtheilung der Rekur- renten in sämtliche, durch die eingeleitete commissarische Untersuchung verursachte und in H der übrigen in zweiter In- stanz erwachsenen Kosten, bestätigt. II. Civil-Senat. Den 4. April wurde: i; in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Tübingen zwischen den Simon Leon- hardt'schen Eheleuten zu Obernau, O.A. Rottenburg, Kl., Aten, Anten, und der Florian Stählen'schen Gantmasse- Curatel daselbst, Bekl., Antin, Atin, Abrechnung betreffend, erkannt, daß diese Sache als noch nicht hieher erwachsen, an den Richter voriger Instanz zurück- zuweisen sep. Den 7. April wurde: 2. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen zwischen den Gebrüdern Levi, nun Zsak und Moses Levi, Leo- polds Sohn, allda, Lnten, Aten, Anten, und dem Carl Friedrich Ludwig Sieglin, Kanzlisten bei dem K. Studienrathe, Mit-Lnten, Anten, Aten, Vorzugs- Recht im Gante des Kanzlisten Daniel betreffend, nach von dem Aten abge- schworenem Eide das unter dem »4. März d. I. ausgesprochene bedingt con- firmatorische oberstrichterliche Erkennt- niß für purist'cirt erkannt; 3. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Ulm zwischen Georg Wittlinger, von den Aichhöfen, O.A. Blaubeuren, Inten, Qntcn, Anten, und dem Oberzollamts- Assistenten Jeremias Sautter in Ulm, Jäten, Qatcn, Aten, Arrest auf Gü- terzieler betreffend; 4. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Tübingen zwischen dem Johannes Bischoff und Cons. von Sigmarswatt- gen, O.A. Sulz, Bekl., Aten, Anten, und der Christine Schaible, verehlichtett Aberle zu Wittershausen, desselben O.Amts, Kl., Antin, Atin, Ansprüche an die Erbschaft eines Vermißten be- treffend ; 5. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Ellwangen zwischen der Barbara Knödler von Pfalbronn, O.A. Welz« 383 heim, Kl., Antin, WAntin und Jo- hannes Hinderer von da, Bekl., Aren, WAten, Ausgedingsstreitigkeit betref- fend, und 6. in derAtionssache vondemGerichtshofezu Ellwangen zwischen dem Schultheiß Rer, von Wiesenbach, O.A. Gerabronn, und Cons., Lnten, Anten, WAntcn, utib dem K. Baierischen Stadtgerichts-Rath Rü- cker in Baireuth, Mit-Lnten, Aten, , WAten, Vorzug imGoldkofer'schenGant betreffend, die Berufung je 3—6 we- gen Versäumung der gesetzlichen Noth- frist zu Einreichung der Beschwcrdcschrift von Amts wegen für verlassen erklärt. Den rä. April wurde: 7- in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen zwischen dem Hicronimus Spröhnle, vonGundelsheim, O-A. Ne- ckärsulm, Kl., Anten, WAntcn, und dem Sebastian Diemert, allda, als Pfleger seines Kinds zweiter Ehe, Iose- pha Crescentia, Bekl., Llten, WAten, die Anrufung der weiblichen Freiheiten im Gante des Anten, jetzt Wiederein- setzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Nachfrist zur Einle- gung der Ations-Akten betreffend, die Berufung wegen Mangels an einer ge- gründeten Beschwerde unter Verurthei- lung des Anten in die Kosten dieser In- stanz von Amts wegen verworfen. Den 18. April wurde: 6. die Atiorissachc von dem Gerichts- höfe zu Ellwangen zwischen der Icannette von Bubenhoven, zu Donz- dorf, O.A. Geißlingen, Lntin, Antin, und der Debitmasse -Curatel des verstor- benen K. Baierischen General-Majors von Bubenhoven allda, Latin, Atin, Compctenz und Ausstcuerforderung be- treffend, bis zu Entscheidung einer Prä- judicialfrage an den Richter erster In- stanz zurückgewieseu; 9. die Ationssache von de>n Gerichtshöfe zu Ellwangen zwischen der Ehefrau des gewesenen Zollers Ruth zu Hall, Kl., Antin, WAntin, und den Besitzern des Württembergcr Hofs, Conrad Kübler und Cons., Bekl., Aten, WAten, For- derung überwiesener Kriegskosten, jetzt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend, als zur Zeit nicht hieher er- wachsen an den Richter voriger Instanz zurückgewiesen; 10. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Ellwangen zwischen dem Abraham Bär, von Pflaumloch, O.A. Ncresheim, Kl., Qaten, Anten, und dem Joseph Bernhard, von Kösflngcn, desselben O. Amts, Bekl., Qnten, Aten, Darlehns- 584 Forderung betreffend, die Berufung we- gen Versäumung der Nothfrist zur Ati- ons-Anmeldung unter Verrrrtheilung des Anten in die Kosten dieser Instanz von Amts wegen verworfen; r i. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zuEllwangen zwischen dem Peter Schulz von Bachlingen, und dem Johann Carl Fischer, von Söllboth, O.A. Gerabronn, Kl., Anten, WAnten, sodann dem Trau- benwirth Ziegler in Kupfcrzell, und dem Gottfried Schreiber von Ulrichsberg, - O.A. Oehringen, Vekl., Aten, WAten, Zurückgabe eines Unterpfands betref- fend, die Berufung wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde unter Vcr- urtheilung der Anten in die Kosten die- ser Instanz von Amts wegen verworfen. Den 2i. April wurde: , r. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen zwischen dem Contradictor -in der Debit - Sache des Freyhcrrn Phi- lipp Dietrich von Gemmiugen-Widdern, Laten, Nachkl., Anten, Puten, Repcten, und der Gemeinde Widdern, Lntin, Nachbekl., Atin, Pctin, Repntin, Steuer-Forderung in der Vor - und Holz- gclds-Forderung in der Nachklage be- treffend, das Erkenntniß erster Instanz vom sß. Juni v. I. auf den Fall der Abschwürung des dem Arischen Gemein de-Rath von dem Antifchen Theil zu- geschobenen Eides unter Vergleichung der Kosten dieser Instanz bedingt bestä- tigt, und i5. in der Ationssachcvondem Gerichtshöfe zu Eßlingen zwischen dem Contradictor in der Debit-Sache des Freiherrn Wil- helm Heinrich von Gemmingen - Wid- dern, Laten, Nachkl., Ante», Puten, Repcten, und der Gemeinde Widdern, Lntin, Nachbekl., Atin, Pctin, Repntin, Steuer - Forderung in der Vor - und Holzgelds-Forderung in der Nachklag» betreffend, das Erkenntniß erster Instanz vom •££. Juni v. I. auf den Fall der Abfchwörrmg des dem Atifchen Gemein- de - Rath von dem Antischen Tbeil zu- geschobenen Eides unter Vergleichung der Kosten dieser Instanz bedingt bestätigt. Den 28. April wurden: 14. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Tübingen zwischen Ulrich Strähler von.Pfalzgrafenweiler, O.A. Freuden- stadt. Kl., Anten, WAnten, und der Gemeinde Oberndorf, Vekl-, Atin, WAtin, Entschädigung aus einem Harz- pacht-Vertrag betreffend, die am i. Juni 1821 und 6. Juli 1822 eröffneten Erkenntnisse der beiden vorigen Instanzen unter Vergleichung der Kosten sämtli^ cher In staken abgeändert. 385 B} Kreis- Gerichtshöfe. h Gerichtshof für den Neckar-Kreis, i. Cr i m; n a l - Senat. Am i. April wurden verur- theilt: . die zu Ludwigsburg ttt Untersuchung gekommene Christiane Banzhaf, von Strasdorf, O.A. Gmünd, wegen drit- ten und ausgezeichneten Diebstahls, ne- ben der Verbindlichkeit zum Ersätze des Schadens, und zu Bezahlung der Un- tersuchungs-Kosten zu sieben monat- lich er Zuchthausstrafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs - Arbeits- haus bis zu erprobter Besserung, min- destens aber auf die Dauer von drei Monaten; . auf den Grund einer von dem O.A. Gerichte Heilbronn geführten Untersu- chung : a) Eva Abraham, von Amsterdam, wegen Vagirens, Concubinats, und Markt-Diebstahls zu viermonatli- cher Zuchthausstrafe und nachheriger Ausweisung aus dem Königreiche; l>) Moses Salomon, von Hildesheim im Großherzogthum Baden, wegen Vagirens, Concubinats und nachge- folgter Theilnahme an dem Markt- Diebstahl der Eva Abraham zu vier- monatlicher Zuchthausstrafe und nachheriger Ausweisung aus dem Kö- nigreiche; auch wurden Jedem seine eigenen Arrest- -uttd die Hälfte der Untersuchungs-Kosten zugeschieden. Am 3. April wurde: 3. gegen den zu Maulbronn irr Untersu- chung gekommenen Carl Weber, von Freudenthal, wegen wiederholten große» Diebstahls und wiederholten Vagirens, neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung seiner Arrest - und Untersu- chungs-Kosten eine zweijährige Zucht- hausstrafe mit Willkomm und nach- herige Einsperrung in ein Zwangs-Ar- beitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf ein Jahr, er- kannt.. Am 6. April wurde: 4. dem gewesenen Ober - Acciser Johann Samuel Sandberger, von Bietig- heim, O.A. Besigheim, wegen Fälschung und verschuldeten Vermögens-Zerfalls, neben Auferlegung des Schadens -l^r- 386 satzes und I uscheidung von •§ der Unter- suchungs-Kosten eine viermonatliche Festungsstrafe mit angemessener Be- schäftigung innerhalb der Festung zuer- kannt. Am io. April wurden verur- theilt: 5. Johann Friedrich Oehler, von Sers- Heim, O.A. Vaihingen, wegen zweier Diebstähle, wovon der eine qualificirt ist, und welche den dritten Diebstahl ausmachen, ferner wegen Bagirens und Fälschung, auch anderer minder bedeu- tender Vergehen, neben dem Ersätze des Schadens und sämtlicher Untersuchungs- Kosten zu fünf und zwanzig Stock- streichen, einjähriger Fcstungs- strafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprob- ter Besserung, mindestens aber auf die Dauer von sechs Monaten; 6. der zu Heilbronn in Untersuchung gekommene Jakob Friedrich Volz, Schäferküccht von Hohenstatt, im Groß- herzogthum Hessen, wegen wiederholter Diebstähle, wovon einer qualificirt ist, ferner wegen Vagirens und wiederhol- ter Scortations - Vergehen, neben dem Ersätze des Schadens und sämtlicher Unterfuchungs - Kosten, zu si e b e n m o- «atlicher Fcstungsstrafe; 7. auf den Grund einer von dem O.A. Gericht Eßlingen geführten Untersu- chung : a) Johann Friedrich Hahn, Ziegler von Eßlingen, wegen dritten und ausge- zeichneten Diebstahls zu siebenmo- natlicher Festungsstrafe und nachhe- rjger Einsperrung in ein Zwangs - Ar- beitshaus bis zu erprobter Besserung- wenigstens aber auf die Dauer von drei und ein halb Monaten; b) Johann Georg Hang, Weingärtner von Eßlingen, wegen in Gemeinschaft mit Hahn verübten ausgezeichneten wiederholten Diebstahls zu viermo- n atlicher Fcstungsstrafe; dabei wurde Jedem der Ersatz des Scha- dens unter solidarischer Verbindlichkeit, und die Bezahlung seiner Arrest-und Azungs- auch der Halste der Untersu- chungs-Kosten aufcrlegt;. 8. Rofina Wagner, von Endersbach, O.A. Waiblingen, wegen wiederholten Vagirens, neben Zuscheidung der Unter- suchungs-Kosten zu sechsmonatlicher Zwangs - Arbeitshäuöstrase. Am ir. April wurde: 9. auf den Grund einer von dem Criml- nal-Amt Stuttgart geführten Unter- suchung : a) der Johanne Godwein, von Scutt- gart, wegen wiederholter gewerbsmä- ßiger Unzucht in der Residenzstadt eine vierzehenmonatliche Zuchthaus- strafe; l>) der Dorothee Schwab, von Böblin- gen, wegen gleichen Vergehens und wegen verbotswidrigen Eintritts in die Residenzstadt eine fünfzehnmonat- liche Zuchthausstrafe zuerkannt, auch jeder ihre eigenen Arrest-und die Hälfte der Untersuchungs-Kosten zuge- schicden. Am i5. April wurde: o. Johannes Schwarz,Weingärtner von Bietigheim, O.A. Besigheim, wegen wiederholter Entwendung und wegen Vagirens, neben Zuscheidung derUnter- suchungs - Kosten und des Schadens - Er- satzes mit viermonatlicher Zwangs- Arbeitshausstrafe belegte Am 19. April wurden verur- theilt: Michael Brezel, von Eberstadt, O.A. Weinsberg, wegen wiederholter Diebstähle und wiederholter Scortation, neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung seiner Arrest- Azungs-und Untersuchungs - Kosten zu einjähriger Zuchthausstrafe mit Willkomm und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs- ArbeitShaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Monaten; 12. Eberhard Friedrich Burkhard, von Stuttgart, wegen wiederholter Ver- untreuung und wegen Vagirens, neben Bezahlung seiner Arrest-und Untersu- chungs-Kosten zu fünf und zwanzig Stockstreichen und dreimonatli- cher Zwangs - Arbeitshausftrafe» Am 24. April.wurde: 13. der zu Baknang in Untersuchung ge- kommene Friedrich Hin derer, von Kaiseröbach, O.A. Welzheim, wegen qualisicirten Diebstahls, neben Zuschei- dung seiner Arrest - Azungs - und Unter- suchungs-Kosten mit viermonatlicher Fcstungsstrafe belegt. Am 26. April wurde: 14* gegen die bei dem Criminal-Amt Stcrttgart in Untersuchung gekommene Susanne Margarethe Kraust, von Ober-Urbach, O.A. Schorndorf, we- gen wiederholten Vagirens, Bettelns und wiederholten verbotswidrigen Ein- tritts itt dje Residenzstadt , neben Zu- scheidung ihrer Arrest - Azungs - und' Untersuchungs-Kosten eine zweimo- tt atli ne Zuchthausstrafe und nachhe- rige Einfperrung in ein Zwangs-Ar- beitshaus bis zu erprobter Besserung, 368 wenigstens aber auf zwei Monate erkannt. Am *9. April wurden vernr, theilt: L5. der vormalige Gemeinde-Rath und Stiftungs-Pfleger Augustin Gretten- berger, von Astalterbach, O.A. Mar- bach, wegen verübter Fälschung, ge- setzter Kassenxeste und wegen durch ver- letzte Handtreue erschwerter Verheim- lichung von zur Gantmasse gehörigen Gegenständen, neben der Verbindlich- keit zum Ersgtze der Reste samt Zinsen, so wie des übrigen Schadens und sämt- licher Uutersuchungs - Kosten zu drei und eiuh alb monatlich er Festungs- ftrafe; A6. Anton Dörr, von Pfedelbach, O.A. Oehringen, wegen gewaltsanten Aus- bruchs aus dem Gefängnisse, neben Iu- scheidung seiner Arrest - und der Um lersuchungs - Kosten, über die ihm am . i3. Febr. d. Z. zuerkannte achtzehn- mouatliche Zuchthausstrafe (Reg. Bl, S. 261) zu einer weitern einmonat- li ch en Zuchthausstrafe- Am 3o. April wurden veirur- theilt: r?. der zu Besigheim in Untersuchung ge- kommene Johann Friedrich Lade, von Kirchberg, O.A. Marbach, wegen wie- derholter qualificirtxr Diebstähle, neben dem Ersätze des Schadens und der tersuchnngs-Kosten zu fünf und zwan- zig Stock streichen, achtzehn mo- natlicher Festungsstrafe und nach hö- riger Einfterrung in ein Zwangs beitshaus bis zu erprobter Besserung > wenigstens aber auf neun Monate; 18. der Kaufmann Carl Friedrich Wcä- herlin, zu Stuttgart, wegen Beem- trachtigung seiner Gantmasse durch Ve>'^ sch'weigung' und fortgesetzte Benützung eines Kapitals, neben Bezahlung säm^ lichcr Uute.rsuchungs-Kosten zu viet- monatli.cher Festnngsstrafc mit an- gemessener BeschMguyg innerhalb der' Festung; 19. die zu Ludwigsburg in Untersucht'»^ gekommene Katharina Keidel, 00» Ernsbach, O.A. Oehringen, weg^ versuchten dritten Diebstahls, Vag'" rcns, Vettelns und Lugen vor Gericht neben Bezahlung ihrer Hast-und ^ tersuchüngs-Kosten zu viermonatl^ cher Zuchthausstrafe und uachhee'g^ Eirrsperrung in ein Zwaügs-Arbeit Haus bis zu erprobter Besserung, ^c' nigffens aber auf zwei Monate. Z8A Civil t Sena r. Zn der Acionssache von Ludwigsburg zwischen Rosine Geiger, vvn Schwie- berdingen, cum Curat., Kl., Antin, und Johannes Steider von Thamm, Bekl., Aten , Ansprüche aus unehelicher Schwängerung betreffend, wurde durch Erkenntniß vom 14. Februar , in sin. 5. März, die eingewandte Berufung, wegen Vcrsümnung der Noch fr ist zu Einreichung der Beschwerdeschrift für verlassen erklärt, und die Atttin in die' Kosten dieser Instanz vcrurtheiltt 2. Zn der Rechtsstrcitigkeit zwischen denr Weißgerber - Obermeister Müller zu Backnang, Kl., und dein Ober-Lieu- tenant, jetzigen Obcrzoller v.- Wein- land zu Neuenbürg, Bekl., Ersatz- Forderung betreffend, wurde durch Er- kenntniß vom 20. Februar, ins. 10. März, die Berurtheilung oder Frei- sprechung des Bekl.-, so wie die Ent- scheidung im Kosten-Punkte, von der Verweigerung oder Ableistung des Er- gänzungs-Eides durch den Bekl. ab- hängig erklärt. 3. Zn der Nichtigkeits-Klagsache von dem O.A. Gerichte Stuttgart zwischen Mar- garethe, Ehefrau des Zohanrwö Schlecht zu Echterdingcn, unter Beistand ihres Ehemanns, Kl., O.nrin, und Anrm Dorothea, Wittwe des Christoph Wolf, zu Möhringen, cum Curat., Bekl-, Qatin, die Gültigkeit eines letzten Wil- lens betreffend, wurde das erstrichterli- che Urtheil durch Erkenntniß vom 4. März, ins. 5. April, unter Vergleichung der Kosten abgeändert. 4. Zn der Ationssache von dem O.A.Ge- richtc Ludwigsburg zwischen Johann Conrad, Dreher-Obermeister daselbst, Bekl., Anten, und Wilhelm Mcrgen- khaler,- Bierbrauer allda. Kl., Aken, die Gültigkeit einer Capitals-Abtre- tung betreffend, wurde durch Erkennt- niß vom 14. März , ins. 25. März und 5. April, der Kl., Ar des ihm durch das Urtheil vom 19. Dcc. 1822 nachgelassenen Beweises für verlustig, und dieses Urtheil für unbedingt er- klärt. 5. Zn der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Backnang zwischen dem Oberamts- Arzt Or. Keringer, zu Gmünd, Kl., An-ten, und Gottlieb Nagele, gewe- senen Kronenwirth, nun Gemeinde- Rath zu Murrhardt, Bekl., Aten, eine Kaufschillings-Forderung für Hop- fen betreffend, wurde durch ein gm ?8, 09° März gefälltes und am 3. April insi- nuirtes Erkenntniß die Berufung we- gen Mangels an einer gegründeten Be- schwerde unter Verurtheilung des Anten in die Kosten dieser Instanz nicht ange- nommen. 6. Zn der Ationssache von dem Stadtge- richte Stuttgart zwischen dem Schreiner- meister Georg Conrad, zu Ludwigs- burg, Bekl., Anten, und dem Hand- lungshause Girod Lelong, zu Paris, Kl., Aten, eine Forderung aus einem Kaufs- Vertrage betreffend, wurde durch das am 20. März gefällte und den 8. April eröffnete Erkenntniß der Bekl., Ant des ihm durch das frühere Urtheil vom 3o. Dec. v. I. nachgelassenen Beweises für verlustig und jenes Urtheil für un- bedingt erklärt. 7. In der Ationssache des Hof- und Fi- nanz-Raths Firnhaber, zu Stuttgart, Bekl., Anten, gegen die vormalige Ober- Finanz-Kammer, nun Staats-Haupt- Cassen-Verwaltung, Kl., Atin, den Er- satz eines von dem vormaligen Kirchen- raths - Sekretär Hopfenstock gesetzten Casscnrestes betreffend, wurde das Ur- theil erster Instanz durch Erkenntniß vom 7. Februar, ins. 1». April, unter Vergleichung der Proceß - Kosten abgcr ändert. L. Zn der Ationssache von dem O-A. Ge- richte Heilbronn zwischen dem Posthal- ter Franz Zmhof, zu Fürfeld, Kl., Anten, und dem Gastwirth Friedrich Rcdwiz zu Sontheim, Bekl., Aten, Aufhebung eines Liegenschafts-Kaufs wegen enormer Verletzung betreffend, wurde durch Erkenntniß vom l., ins. 17. April, die Berufung wegen Man- gels an einer gegründeten Beschwerde unter Verurtheilung des Anten in die Kosten dieser Instanz verworfen. 9. Zn der Ationssache von dem Stadt- Gerichte Stuttgart zwischen dem Grün- baumwirth Weiler, zu Göppingen, Lnten, Anten, und andern Gläubigern des Hauptmanns Anton v. Rauchhaupt, Mit-Lnten, Aten, Location im Gante betreffend, wurde durch Erkenntniß vom »3. März, ins. 7. April, die Berufung wegen Versäumung der Nachfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift für verlassen erklärt, und der Ant in, die Proceß-Kosten verurtheilt. • 10. In der Rechtssache zwischen dem Kna- ben-Schulmeister Ziegler, von LudwigS- burg> Kl., und dem ehemaligen Bür- germeister, jetzigen O.Amts - Pfleger Greiner daselbst, und dessen Streit- Genossm, Bekl., Schaderrs - Ersaß we- gen Nicht-Erfüllung eines Verspre- chcns betreffend/ wurde vermöge Be- schlusses vom 21. und 26. März, ins. i3. April, theils der Bekl. zum Ersätze des eingeklagten Capitals von 3oost. und der Proceß - Kosten verurtheilt, theils der Kl. rnit seiner Klage gegen einen der Mitbekl. unter Verurtheilung in die dadurch demselben verursachten Proceß-Kosten, jedoch mit Vorbehalt eines Beweises, abgewiesen. »i. Zn der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Weinsberg zwischen den Erben der Elisabeth Nägele, von Meinhardt, Kl., Anten, und den Erben des Chri- stian Buhler, von da, Vekl., Aten, Klage aus einem Kauf-Vertrage be- treffend, wurde unter dem 11. Februar, ins. 19. Marz, auf einen von den Kl., Anten, abzulegenden Eid erkannt, der Kosten - Punkt aber einstweilen ausge- sctzt. 12. In der Ationssache von demO.A.Ge- richtc Heilbronn zwischen Michael Hein- rich Remele, nun zu Klingenberg, Bekl., Anten, und seiner abgeschiedenen Ehe- srau, Barbara, gxb. Bauer, zu Bökin- gen. Kl., Atin, Tragung ehelicher Ein- buße und Entschädigung wegen Kindes- Ernährung betreffend, wurde die Ation unterm 20. März, ins. 11. April, für verlassen erklärt, und der Bekl., Ant in die Proceß-Kosten verurtheilt. 13. In der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Leonberg zwischen Eatharine, Eber- hard Wolfangels Ehefrau zu Eltingcn, Kl., Aurin, und Jakob Widmaier von da, Bekl., Aten, Ernährung eines un- ehelichen Enkels betreffend, wurde un- term 26. März, ins. den 26. April, das Erkenntniß erster Instanz unter Ver- gleichung der Kosten abgeändert. 14. Zn der Ationssache von dem O-A.Ge- richte Baknang zwischen Johann Reber, von Trauzenbach, Bekl., Anten, und der Ehefrau des Jakob Kübler, zu Rei- chenbcrg, Kl-, Atin, Ansprüche aus unehelicher Schwängerung betreffend, wurde durch Erkenntnißwvm i3.'März, inst'n. 26. April, das erstrichterliche Ur- theil unter Vergleichung der Proceß. Kosten aufgehoben. 15. In der Ationssache von dem O-A.Ge- richte Ludwigsburg zwischen Philipp Staib, zu Poppenweiler, Kl., Anten, und Joseph Maile daselbst, Bekl., Aten, Abrechnungs-Streitigkeiten wegen ei, nes gemeinschaftlichen Viehhandels be- treffend, wurde unterm 21. März, ins. 18. April, die gegen das erstrichterliche Urtheil eingelegte Ation für verlassen äg- erklärt, und Kl., Ant., in die Kosten vernrtheilt. »6. Zn der Anonsfache von dein O.A.Ge- richte Marbach zwischen Johann Georg Koch, auf dem Lehrhof, Bekl., Anten, «nd Magdalene, Jakob Geigers Witt- we zu Geissi'ngcn, O.A. Ludwigsburg, Kl., Atin, eine Schuldforderung be- treffend, wurde unter dem 8., instu. -5. April, das erstrichterliche Urtheil unter Vergleichung der Proceß - Kosten in beiden Instanzen abgeändert. 17. Zn der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Baknang zwischen den Erben des Gerichts-Verwandten Johannes Maier daselbst, Bekl., Anten, und der K> Ausstands - Commisston, Kl., Atin, Burgschafts - Ansprüche betreffend, wurde das erstrichterliche Urtheil durch Ordination vom 1. Oktober 1822, infitt. 26. März 1820, unter Vergleichung der Kosten aufgehoben. 3. Ehegerichtlicher Senat. Geschieden wurden wegen beharr- licher Weigerung, die Ehe fortzusetzen: Am 9. April: 1. Gottfried Wiedmann, zu Mönsheim, O.A. Leonberg, Kl., von Sophie, geb. Breuning, Bekl. ; 2° Lorenz Hirt, zu Aidlingen, O.A. Böb- lingen, Kl., von Anna Eatharina, geb. Kraft, Bekl. Zn beiden Fallen wurden die Kosten verglichen. Am 16. April: 3. Johann Georg Bierlen, von Haber- schlacht, O.A. Brackenheim, Kl., von Eatharina Friderika, geb. Wolff, Bekl., Mter Vergleichung der Kosten; 4. Barbara, geb. Krämer, von Feuerbach, Kl., von Zakob Friedrich Kräder, zu Cannstadt, Bekl., unter Verurtheiluug des Lehrern in die Kosten. Am -5. April wurde: 5. in der Ehestreitigkeit zwischen Louise, geb. Abel, zu Winnenden, Kl., und dem entwichenen Tuchmacher Ernst Otto von da, Bekl., dkese Ehe wegen Ehe- bruchs des Letzter« unter Verurtheilung desselben in die Kosten durch Rescript getrennt, und 6. die Ehe des Johannes Schwab, Ziiu- mermanns zu Degerloch, und der sabethe Margarethe, geb. Arnold, we- gen Zncestö von Amts wegen durch 9^ script für nichtig erklärt. Ll. Gerichtshof für den Schwarzwald - Kreis, i. C r i m i n a l - Senat. Den 3. April wurden verur- thcilr: L. Johann Martin Zent er, von Weil- heim, O.A. Valingen, auf den Grund der von dem O.A.Gerichte Sulz geführ- ten Untersuchung, wegen mehrerer zum Theil ausgezeichneten Diebstähle, sodann wegen Lügenö, Laugnens und sonstigen ungebührlichen Betragens vor Gericht, neben der Verbindlichkeit zum Ersatz des verursachten Schadens, seiner Haft- und 7- der Untersuchungs-Kosten, zu fünfmonatlicher Festungs-Arbeits- strafe; 2, Barbara Mök, von Dettingen, O.A. Heidenheim, auf de« Grund der von dem O.A.Gerichte Tübingen geführten Untersuchung, wegen großen und aus- gezeichneten Diebstahls, neben der Ver- bindlichkeit zum Ersatz des Schadens und zu Bezahlung der Untersuchungs- Kosten zu vi exmonatlich er Zucht- hausstrafe in Ludwigsburg; 3. Friedrich Wik, von Ehningen, O.A. Urach, cxuf ben Grund der von dem O.A. Gerichte Rottenburg geführten Untersu- chung, wegen respektwidrigcn und eh- renrührigen Benehmens gegen seinen Vater und wegen kleiner Familien- Diebstähle, so wie wegen eines verüb- ten und eines versuchten Betrugs, zrr viermonatlicher Festungs - Arbeits- strafe, so wie zum Ersatz seiner Verhaft- und Unterfuchungs - Kosten. Den 5. April ist: 4. der unterm 9. Dec. i8r- wegen Kaffen? rests zu 6| monatlicher Zuchthausstrafe in Ludwigsburg verurtheilte vormalig« Gemeinde-Pfleger Clemens Stoß, von Klein- Engstingen, wegen verschuldeten großen Vermögens - Zerfalls, neben der Verbindlichkeit zum Ersatz der ausge- laufenen weitern Untersuchungs-Kosten, zu einem Straf-Zusatz von einem hal- ben Monat Zuchthaus rondemnirt worden. Den 4. April wurde vexur- theiltr 5. auf den Grund der von dem O.A.Ge- richte Urach geführten Untersuchung: a) Gottlieb Werner, von Ober-Eß- lingen, wegen eines in Genossenschaft verübten großen Schaf - Diebstahls, sodann wegen Lügens und Läugnens vor Gericht, neben solidarischer Ver- bindlichkeit zum Schadens - Ersatz und 394 zu Bezahlung seiner Haft-und eines angemessenen Theilö der Untersuchungs- Kosten zu achtmonatlicher Festungs- . Arbeitsstrafe, und V) Anne Barbara Haas, von Urach, wegen Beihülfe zu dem eben erwähn- ten Schaf-Diebstahl, auch wegen Lü- gens und Läugnens vor Gericht, ne- ben subsidiarischer Verbindlichkeit zum Schadens-Ersatz und Bezahlung ih- rer Haft-und eines Theiks der Unter- suchungs-Kosten, zu einer viermo- n a t l i ch e n Zuchthausstrafe in Ludwigs- burg. Den 10. April wurden verur- th eilt: 6. Johann Georg Stoll, von Wenden, O.A. Nagold, auf den Grund der von dem O-A.Gerichte Calw geführten Un- tersuchung , wegen dritten qualisicirten Diebstahls, neben der Verbindlichkeit zum Ersatz seiner Haft- und Untersu- chungs-Kosten, zu einer einjährigen Zuchthausstrafe in Gotteszell, nebst ei- nem Willkomm von 2 5 Stockstreichen, und nachheriger Reklusion in ein Zwangs- Arbeitshaus, wenigstens auf die Dauer von sechs Monaten; 7-. Heinrich Kicher er, von Mezingen, O.A. Urach, auf den Grund der von dem O.A.Gerichte Reutlingen geführten Untersuchung, wegen eines großen und wiederholten Diebstahls, sodann wegen Injurien, zu zweijähriger Zucht- hausstrafe in Gottcszell, nebst einem Willkomm von 3o Srockstreichen und nachheriger Reklusion in ein Zwangs- Arbeitshaus, wenigstens auf die Dauer von i£ Jahren, so wie zum Ersatz feiner Haft - und Untersuchungs - Ko- sten. Den 14. April wurden verur- theilt: 8. Johann Ulrich Koch, von Balingen, auf den Grund der von dem O.A.Ge- richte Freudcnstadt geführten Untersu- chung, wegen wiederholten Betrugs, auch wegen Lügens vor Gericht, neben der Verbindlichkeit zum Schadens-Ersatz und zu Bezahlung seiner Haft - und Untersuchungs-Kosten zu dreimonat- licher Festungs-Arbeitsstrafc und nach- heriger Einschließung in ein Zwangs- Arbeitshaus, wenigstens auf die Dauer von sechs Wochen; '9. Catharme Neuster, von Gundel- wangen im. Badischen, auf den Grund der von dem O-A.Gerichte Oberndorf verhandelten Untersuchung, wegen wie- derholten Concubiuats und Vaairens, wiederholten verbotenen Eintritts das Königreich, und wegen Lügens vor 395 Gericht zu drei und ein halbmo- natlicher Zuchthausstrafe und nachhe- riger Ausweisung aus dem Königreich, - so wie zum Ersah ihrer Haft - und der Hälfte der Untersuchungs-Kosten; 10. Agathe Seifriz, von Schörzingen, O.A. Spaichingen, wegen eines unter erschwerenden Umstanden verübten klei- nen Diebstahls, dann wegen gebrochener Handtreue, Vagirens und Vettelns, wiederholter Unzuchts - Vergehen und endlich wegen unverschämten Lügens vor Gericht, zu drei und ein halb- monatlicher Zuchthausstrafe in Lud- wigsburg , so wie zu Bezahlung ihrer Haft- und Untersuchungs-Kosten. Den 24. April wurden verur- theilt: n. auf den Grund der von dem O.A.Ge- richte Reutlingen geführten Untersu- chung : s)derGemeinde-Pfleger Stephan Walz, von Ohmenhausen, wegen eines bei der Gemeinde und der Heiligenpflege durch unordentliche Rechnungs-Führung-ver- schuldecen Rests im Gesamtbetrag von 7>3oU fl. 30 kr., ferner wegenRechnungs- Fälschung zu Bedeckung dieses Restes, wegen Veruntreuung von Armen- Vercins-Geidern und anderer Dienst- Vergehen, neben Verbindlichkeit zum Schadens-Ersatz und zu Bezahlung seiner Haft - und § der Untersuchungs- Kosten und neben Entsetzung von sei- nen Commun-Acmtern und Unfähig- keits-Erklärung zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes, zu zwanzig mo- natlicher Zuchthausstrafe in Gottes- zell; d) der Substitut Rudolf Epp, von Go- maringen, wegen geleisteter Beihülfe zu Verdeckung des von Stephan Walz bei der Gemeinde-Pflege gesetzten Re- stes durch Verfälschung der Gemeinde- Rechnungen, sodann wegen betrüglicher Aitrechnung von Logis-Geldern und son- stiger Dienst-Vergehen, neben solidari- scher Mit-Verbindlichkeit zum Scha- dens-Ersatz und zu Bezahlung seiner Haft-und -§■ der Untersuchungs-Ko- sten und neben der Unfähigkeits-Er- klärung zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes zu d r e i m 0 n a t l i ch e r Festungs- strafe mit angemessener Beschäftigung. Den -5. April wurden verur- theilt: 12. aufdcn Grund der von dem Oberamts- Gerichte Spaichingen geführten Unter- suchung: s) der suspendirte Amtsschreiber und Amtspflegcr Bozenhard, in Spai- chinge«, wegen Veruntreuung öffent- 5 wichen Vermögens und Rechnungs-Fäl- schung, sodann wegen grober Dienst- Nachlaßigkeit und wucherlichen Ver- kehrs, neben her Cassation von seinen Amts - Stellen und Unfahigkeits ---Er- klärung zu Bekleidung eines öffeutli- , chen Amtes, zu z w e i ssä h r i g e r Zuchthausstrafe in Gotteszell, so wie zuw Ersatz des Schadens und •§• der Untersuchungs - Kosten; l>) der resignirte Amtspfleger Merkt daselbst, wegen gleicher Veruntreuung öffentlichen Vermögens zu Gunsten eines Andern und Theilnahme an einer solchen, neben der Unfähigkeits-Er- klärung zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes zu zehcnmonatlicher Fe- stungsstrafe mit angemessener Beschäf- tigung, so wie zum Ersatz des Scha- dens und ■§• der Untersuchungs - 'Ko- sten. Den 28. April wurde: i3. auf den Grund der von dem O.JsiGe- richte Tübingen und dem Zustitiariat der .Universität daselbst geführten llntersu- -chnng der Studirende der Rechte Zo- seph Steinhäuser, von Gmünd, We- ge,: Ehebruchs und versuchter Kindes- 'Abtreibung zu vier-monatlicher Fe- stungsstrafe innerhalb der Festung und -mit angemessener Beschäftigung, sodann zum Ersatz seiner Haft - und sämtlicher bei dem Universitäts-Zustitiariat ausge- laufenen Untersuchungs-Kosten verur- -theik. Den 3o. April wurde: 14. Therese Mair, von Grünmettstetten, D.A. Horb, auf den Grund der von ^dem O-A.Gerichte Nagold geführten Untersuchung wegen großen Diebstahls, auch wiederholter Scortation, neben der Verbindlichkeit zu Bezahlung ihrer Verhaft - und sämtlicher Untersuchungs- Kosten zu drei und einhalbmonat- liche r Zuchthausstrafe in Ludwigsburg verurtheilt. -2. Civil- Scnat- Den April wurde: ^ Atin, Privat-Satisfattron aus unehe- ». in der Ationssache von demD.ArGe- sicher Schwängerung und Kindes-'Er- richte Freudenftadt zwischen Adam Bcch- nährung betreffend, die ergriffenere- net in Thumlingeu, Bckl., Jütten, und rufung wegen Versäumung der Roth- Iakobiae Nestlm in Oberwaldach, K!,, fr ist zu Einreichung dev'Beschwerde- 397 sehr ist für verlassen erkannt, und der Am in die Kosten zweiter Instanz vor- urtheilt. Den 10. April wurde:' 2, in der^ Nichtigkeits-Klagsache von dem O.A.Gerichte Rvttenburg zwischen 3ca; ver Manz-in Rottenburg> Bekl-, O.nten,. und Matthäus Köhler daselbst, Kl., Qten, eine Licht-Dienstbarkeit betreffend,. die angebrachte Nichtigkeits - Klage als unbegründet verworfen, unter- Verur- theiluug des Qnten in die-Kosten zwei- ter Instanz. Den 15. A st ri l wurde: 5.. in der Rechtssache zwischen der Ge- meinde Wankheim, O.A. Tübingen, Vorkl., Widerbekl- , und dem Freiherrn von St- Andre, als Gutsherrn zu Wank- heim , Vorbekl., Widerkl., in der Vor- - klage die Zurückerstattung angeblich oh- ne Verbindlichkeit bezahlter gutsherrli- chcr Abgaben, in der Widerklage die Verbindlichkeit'zu solchen iZlbgaben be- treffend, sowohl in der Vor- als auch in der Widerklage gegen die Gemeinde Wankhenn erkannt und dieselbe auch in die Proceß - Kosten' verurtheilt. Den 17. April wurde: 4. in der 'Ationssache von dem O.A.Ge- richte'Nagold zwischen Georg Friedrich Bauer, von Mmmeröseld, Kl., Anten und Michael Rentschler daselbst, Bekl.,. Aren, die Benutzung des Schnaitbach- Waffers betreffend, das erstrichterliche Urtheil abgeandert, unter Vergleichung der Kosten beider Instanzen. An demselben Tage wurde: 5. in der Ationssache von dem O.A.Go>- richtc Freudenstadt zwischen-Jakob Woh- net in Glatten, Kl., Anten, und Frie- drich Hofer in Obermußbach, Bekl-, Aten, .eine Heirathguts-Forderung be- treffend, das erstrichterliche Urtheil un- ter Vergleichung der Kosten zweiter In- - stanz bestätigt.. Den 18. April wurde: 6. in der Ationssache von dem O-A.Gc- richte Oberndorf zwischen Philipp Küm- mich, von Aichhalden, -Kl-, Anten, und Veronika Haas daselbst, Bekl., Atin, Entschädigung wegen aufgehobenen Ehe- Vcrspruchs betreffend, die ergriffene Be- rufung wegen Versäumung der Noth- frist zu Einreichung der. Beschwcrde- schrift für verlassen erklärt nnd der Ant in die Kosten zweiter Instanzverurtheilt. ■ Den 22. April wurde: 7. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Balingen zwischen dem Maurer Alois Müller, Zu Geislingen, Kl., Anten, und dem Stistungs - Pfleger Bernhard Schädle daselbst, Bekl., Aren,, ZsS Forderungen von einem Kirchen-Bau- wesen betreffend, die ergriffene Berufung wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde verworfen und der,Aut in die Kosten zweiter Instanz verurteilt An demselben Tage wurde: 8. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Oberndorf zwischen der Wittwe des Johannes Weigold, von Achtzchen Höfen, Kl.,Antin, und Christian Schenk von Ehrenbogen und Cons., Bekl., Aten, Schadens-Ersatz, jetzt Wieder- einsetzung in den vorigen Stand betref- fend, das angebrachte Gesuch der Antin um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der zu Einrei- chung der Beschwcrdeschrift bestimmten Notfrist verworfen und die Antin in die Kosten zweiter Instanz verurteilt. Den 23. April wurde: 9. in der Nichtigkeits- Klag- und Ations- sache von dem O.A.Gerichte Neuenbürg zwischen der Stadt Liebenzell, Bekl., Qntin, Antin, und der König!. Finanz- Kammer für den Schwarzwald - Kreis, Kl., O.tin, Atin, Frohnpflichtigkeit und Ersatz für nicht geleistete Dienste be- treffend , das erstrichterliche Urtheil als nichtig aufgehoben. Die Kosten zweiter Instanz sind übrigens unter den Par- teien verglichen worden. Den 2o. April wurde: 10. in der Nichtigkeits - Klag- und Ations- sache von dem O.A.Gericht Urach zwi- schen Matthias Leutze, zu Ehningen, Bekl., Qnten, Anten, und David Rall daselbst. Kl., Qten, Aten, die Erstat- tung eines fehlenden Garten-Meffes und die Einräumung eines Gibel-Rechts, so wie die Räumung eines Platzes be- treffend, das erstrichterliche Urtheil theils als nichtig aufgehoben, teils abgeäü- dert, unter Vergleichung der Kosten zwei- ter Instanz. An demselben Tage wurde: 11. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richt Oberndorf zwischen der Wittwe des Johannes Weigold, von Achtzehett Höfen, Kl., Antin, und Michael Beil- harz und Consorten, Bekl., Aten, Vor- zugs-Recht im Gant des Johann Wci- gold, jetzt Wiedereinsetzung in den vori- gen Stand betreffend, das angebrachte Gesuch der Antin um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ab- lauf der zu Einreichung der Beschwcr- deschrift bestimmten Notfrist verwor- fen und die Antin in die Kosten zweiter Instanz verurtheilt. Den 28. April wurde: 12. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Freudenstadt zwischen Michael 299 Schmid daselbst, Bekl-, Anten, und Michael Brandle, von Wiesenstetten, Kl., Aten, die Bezahlung eines Och- senkaufschillings betreffend, das erstrich- terliche Erkenntniß abgeändert, unter Vergleichung der Kosten beider Instan- zen. 3. Ehegericl Den 3o. April wurde geschie- den: Marie Agnes, geb. Walker, von Pfron- dorf, O.A-Tübingen, Kl., vonZohan- III. Gerichtshof fü i. Cr im in Den i. April wurde: *. auf den Grund der vor dem Oberamt KünzelSau commissarisch verhandelten .Untersuchungssache: a) Georg Michael Abel, von Crispen- hofen, wegen grober Injurien gegen die ihm Vorgesetzten amtlichen Stellen, und wegen wiederholten muthwilligen und unmittelbaren Querulirens, zu der ihm unter dem i3. März d. Z. zuerkannten fünfmonatlichen Fe- stungssirafe, zu einem Strafzusatze von einem Monate, und An demselben Tage wurde: i5. der von dem Ochsenwirth Schwarz in Egenhausen ergriffene Rekurs gegen das wider ihn von dem O.A.Gerichte Na- gold ausgesprochene Gant - Erkenntniß verworfen. icher Senat. nes Nerz daselbst, Bekl., wegen Ehe- bruchs von Seite des Bekl., unter Verurtheilung desselben in die Kosten. r den Jaxt-Kreis, al - Senat. d) dessen Ehefrau Barbara wegen gro- ber Injurien gegen die ihr Vorgesetz- ten amtlichen Stellen, wegen muth- willigen Querulirens, und wiederhol- ter Unbotmäßigkeit gegen einen obrig- keitlich abgeordneten Landjäger, über die ihr unter dem i3. März d. I. zu- crkannte dreimonatliche Zuchthaus- strafe, zu einem Strafzusatze von vier- zehn Tagen verurtheilt. Den -g. März, 1. und 3. April wurde: 2. auf den Grund der vor dem O.A.Ge- 4oo vichte Gaildorf verhandelten Untersu- chung : 2) der Kaufmann Eberhard Friedrich Sandel, von Hall,, wegen mehrerer Betrügereien und grober Holz-Excesse mittelst Fällung von 200 geringen Bau- stammen zum Behuf einer zu errichten- den Holz-Rleße, sodann wegen versuch- ter Bestechung zweier Forst - Offt'cian- ^ ten, neben angemessener. Verfügung hinsichtlich der Unterfuch.ungs- Kosten und des Schadens - Ersatzes, zu sech s-: in 0 n atlich e m Festungs - Arrest mit seiner kränklichen Körper- Beschaffen- heit angemessener Beschäftigung, und ü) Jakob Trumpp,.Bäcker von Euten- dorf, Q.A. Gaildorf, wegen in Ge- nossenschaft mit Sandel verübten Be- trugs und groben Holz-Excesses, und x /wegen verübter weiterer grober Holz- Excesse, nicht weniger wegen eines an dem Eoinculpaten Sandel selbst verüb- ten Betrugs zu zehen monatlich er Festungsstrafe verurtheilt. Den 5. April wurden: 5. auf den Grund einer von demO-^l.Gerichte > Gerabronn verhandelten Untersuchung, Georg Bartholomäus und Joh. Bartho- lomäus Hörb er, von Reutsachfen, O.A. Mergentheim, wegen ^ verübter grober körperlicher Mißhandlung und Erpres sung, jeder zu fünfmonatlicher Fe- stungsstrafe,. neben ihren Arrest - so wie der Hälfte der Untersuchung^- und der Kur-Kosten, und. zwar, letztere unter solidarischer Verbindlichkeit, verurtheilt. Den 6. April wurde:, in der von dem O.A.Gcricht Hall ge- führten Untersuchung^ gegen, die Catha- rina Schenk, von Wittau, wegen ehe- brecherischen Concnbinats, eine sechs- m 0 n a t U ch e Zuchthausstrafe, und die Bezahlung ihrer Arrest - Azungs-und der Untersuchungs-Kosten erkannt. Den 10. und 12. April wurde: 5. in der vor demD.'A.Gerichte Künzessau verhandelten Untersuchungssachc: a). Albrecht Fischer, von Zngelsingen, wegen in Genossenschaft verübter, aus- gezeichneten Diebstähle, von denen der eine groß ist, zu einjähriger Fe- stungsstrafe; b) Johann Martin E h r mann, von Westernhausen, wegen eines in Genos- senschaft verübten großen und durch Einsteigen qualisicirten, eines große" und ausgezeichneten und eines kleine" Diebstahls, welche drei Diebstahle n" rechtlichen Sinne sein zweites Dieb- stahls-Verbrechen constituiren, 3" ein und cinhalbjahrigerFestu"ö^ strafe; o) Georg Michael Hofmann, Bürget und Fuhrmann zu Zngelfingen, wegen intellektueller Miturheberschaft an-ei- gnem großen und. ausgezeichneten Dieb- stahl, und wegen in Genossenschaft be- gangenen kleinen, aber ausgezeichne- ten Diebstahls, welche beide Diebstähle -im rechtlichen Sinne als sein zweites Diebstahls-Verbrechen erscheinen, zu einjähriger Festungsstrafe, und ä) Sebastian Ehrlein, von Western- hausen, wegen eines großen und aus- gezeichneten, ferner wegen eines in .Genossenschaft verübten großen und durch Einsteigen qualificirten, so wie wegen eines kleinen und einfachen Dieb- Mhls, welche Diebstähle sein drittes Diebstahls- Verbrechen begründen, zu ein und einhalbjährige, r Fe- stungsstraft und nachheriger sechs- monatlicher Reklusion in einZwaugs- Arbeitöhaus verurtheilt. Den April wurde: 6. der bei dem O.A.Gerichte Welzheim m Untersuchung gekommene Raver K laus, von Winzingen, O.A. Gmünd, Wegen wiederholten Vagirens, mit ei- nem Zusatze zu der unterm 29. März d. Z. wegen zweiten Diebstahls gegen ihn ausgesprochenen sechswöchigen Festungsstraft von weitern zwei 'Ms* naten belegt. Den *5. April wurde: 7. auf eine von dem O.A. Gericht Hei- denheim geführte Untersuchung, der Gemeinderath Ulrich,, von Königs- bronn, wegen von ihm als rormaligen Gemeinde - Psteger durch unordentliche Rechnungs-Führung gesetzten Cassen- Rests, unter Jlusschluß von einem ver- rechnenden Amte, von seiner Stelle als Gemcindcrath entlassen, und zu vier- wöchiger Gefängnißstrafe verurtheilt. Den 19. April wurde.: 8. auf die vor dem O.A. Gerichte Welz- heim verhandelte 'Untersuchung- gegen Johann Math es, Bürger und Tag- löhner von Michelbach an der Bilz, wegen.verübten kleinen nud einfachen , aber im rechtlichen Sinne dritten Dieb- stahls, eine sechsmonatliche Zucht- hausstrafe in Gotteszell und nachherige dreimonatliche Reklusion in einem Zwangs - Arbeitshaus, ausgesprochen. Den 22- April wurde: 9. aufeine von dem O.A. Gerichte Schorn- dorfgefübrte Untersuchung, Ioh. Gan- ze n m ü tl er, Maurer von. Miedelspach, wegen mehrerer wiederholter gröber Be- trügereien und Vagirens, zu fünfzc- henw0nallicher Zuchthausstrafe Md i 402 nachheriger Reklusion in einem Zwangs Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, aber wenigstens auf sieben Monate, so wie zu Bezahlung seiner Arrest- Azungs- und Untersuchungs-Kosten, verurtheilt; ». April wurde: 34. auf den Grund der theils vor demO-A- Gerichte Geißlingen, theils commissa« risch geführten Untersuchung der suspen- dirte Gemeinde-Pfleger Johannes H om- ni el, von Ueberkingen, wegen großen, durch Kasscneingriffe herbeigeführten uud durch mehrfache Fälschungen ver- deckten Kassenrests, sodann wegen Fäl- schung einer Unterpfands-Urkunde un- grober Injurien gegen seinen Orts- Vor- steher, neben Entsetzung von seiner Stelle und Unfähigkeits-Erklärung zu Bekleidung jedes öffentlichen Amtes zu vierjähriger Zuchthausstrafe in Got- teszell, und zum Ersätze seines Restes samt Zinsen von Zeit der Entstehung und, so weit solche nicht auszumittlett ist, von Zeit der Berechnung und Au< erkennung desselben, verurtheilt. An demselben Tage wurdet 35. auf den Grund der von dem O.A, Gerichte Göppingen geführten Untersu- chung Johann Aierle, der Vater, von Ursewang, wegengewaltsamer mit chät- licher Mißhandlung verbundener Wider- setzlichkeit, neben Verfüllung in einen angemessenen Theil an den Untersu- chungs-Kosten zu einer viermonat- lichen Festungsstrafe verurtheilt. Erkenntnisse in Revisions - Fallen. 36. Zu der von Amts wegen zur Revision vorgelegten Untersuchungssache gegen Ferdinand Bechthold, von Grönen- bach, im Königreich Vaiern, erkannte der Criminal - Senat des Ober - Tribunals unterm 22. Februar d. Z. gegen den Angefchuldigten wegen Miturheberschaft au einem unter erschwerenden Umstan- den verübten Raub, vieler in Genossen- schaft größtcntheils gewerbsmäßig be- gangener, theils großer, theils qualifi- cirter, theils unter,erschwerenden llin- ständen verübter Diebstähle, und ande rer Vergehen, neben dem Ersätze des Schadens, seiner Verhasts- der Hälfte, der Defensions- und eines Theils der Untersuchungs-Kosten, eine zehen jäh- rige Zuchthausstrafe in Gotteszell mit derbem Willkomm und derbem Abschied, und nachherige Ausweisung aus dem Kö- nigreiche unter Androhung empfindliches Ahndung für den Wiederbetretuugsfall '■> welchesErkeimtniß Seine Königliche Ma j e st «t im Gnadenwege nicht gemil- dert haben, 37. Zn der von Amts wegen zur Revision 4i5 vorgelegten Untcrfuchungssache gegen Raver Mehre, von Ottmannshofen, O.A. Leutkirch, erkannte der Criminal- Scnat des K.Ober-Tribunals unterm 26. April d.I. gegen den Angeschuldig- ten wegen Straßenraubs und Diebstahls, t. Civil Am 4. April wurde: l* in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Wiblingen zwischen MichaelHirsch,' von Laupheim, Bekl., Wiederkl., Anten, und Peter Manz, von Untergriesingen, Kl., Wiederbekl., Aten, Forderungen und Gegenforderungen betreffend, die ergriffene Berufung wegen Versäumung der Nochfrist zu Einreichung der Be- schwerdeschrift für verlassen erklärt, und der Appellant in die Kosten zweiter In- stanz verurtheilt. Am 24. April wurde: s. das wiederholte Gesuch der Descenden- ten des Sirtus Rues, zu Grieningen, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen das desertorische Erkennt- niß in ihrer Ationssache von dem O.A. Gerichte Riedlingen wider das Frei- herrlich von Hornstein'sche Rentamt Grieningen, Sterbfall betreffend, ver- worfen. neben dem Ersatz des Schadens, seiner Berhafts- und eines noch festzusctzcnden Theils an den Untersuchungs - Kosten unter Einrechnung eines Theils seine- erstandenen Arrests eine sechsjährige Festungs- Arbeitsstrafe. Senat. Am 29. April wurde: 3. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Göppingen zwischen der Gemeinde Groß-Eislingen, Kl., Antin, Intin, und der Gemeinde Klein-Eislingen, Bekl., Atin, Iatin, Beitrag zum Ge- halt des Schullehrers zu Klein-Eis- lingen , und der beiden Schulprovisoren zu Groß-und Klein-Eislingen betref- fend, die Berufung wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde unter Verurtheilung der Antin in die Kosten verworfen. An demselben Tage wurde: 4. die Ationssache von dem O.A.Gerichte Geißlingen zwischen Martin Stahl, von Gingen, Bekl., Qnten, und Jakob Scheufele daselbst, Kl., Qaten, Weg- dienstbarkeit betreffend, durch Ordina- tion erledigt; 5. in der Ationssache von Waldsee zwischen Elisabetha Ertinger, von Mittel-Ur- 4 16 bad), Bekl., Antin, cum curatore, und Leonhard Nold, von Arisheim, Kl., Aten, die sociale Eigenschaft einer Schuld-Forderung betreffend, nach er- folgter Restitution gegen den versäumten Beweis-Termin das frühere Urtheil nun wegen nicht hergestellten Beweises noch- mals purificirt erklärt; endlich 6. in der Ationssache von dem O.A.Ge- 3. Ehegerichtl Den 10. April wurde: die Ehe zwischen Maria Catharina, geb. Ruopp, in Auingen, O.A. Münsingcn, Kl., und dem Weber Jakob Benz da- selbst, Bekl., wegen Unvermögenheit des richte Wangen Zwischen dem Hirschwirth Naver Bernhard, zu Wangen, Bekl., Anten, und dem Stadtrath Schlatter daselbst. Kl., Aten, Schuld-Forderung betreffend, die Berufung wegen Man- gels an der appellabeln Summe unter Verurtheilung des Anten in die Kosten verworfen. icher Senat. Letzter«, unter Vergleichung der Kosten als nichtig aufgehoben. Stuttgart den 4- Juni 1825. Maucler. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. Nrv. 3o. Königlich Württembergisches - und Regterungs - Blatt. Montag den 9. Juni 1823. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst - Nachrichten. ^öeine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom -3. v. M. die erledigte Pfarrei Gusseustadt, Dekanats Heidenheim, dem Pfarrer Weikh, zu Truchtelfingen, Dekanats Balingen, gnä- digst übertragen. Sodann haben Höchstdieselben durch höchste Dekrete vom 26. v. M. die erledigte Oberamts - Richter-Stelle zu Geißlingen dein Oberamtsgcrichts-Verweser Schind- ler, in Saulgau, und die bei dem K. Gerichtshof zu Tübingen erledigte Sekretärs-Stelle dem Oberamts- gerichts-Aktuar Kapff, in Rottenburg, zu übertragen, auch den Referendär erster Classe, Vaur, aus Blaubeuern, in die Zahl der Rechts- Consulenten aufzunehmen geruht. Derselbe hat Ulm zu seinem Wohnorte gewählt. Unterm 2. d. M. wurden die beiden Ritt-' meister erster Klasse, Friedrich v. Speth, des dritten, und v. Troyff, des ersten Reiter-Regiments, gegenseitig versetzt. 4 iS II, Verfügungen der D e p a r t e m e n. t s. A.) Des Justiz - Departements : Des Justiz - Ministerium. Bekanntmachung, die Anordnung regelmäßiger Semester-Prüfungen für die zweite Dienst-Prüfung bei dem König!. Ober Da die Anordnung regelmäßiger Seme- ster-Prüfungen für die zur zweiten Dienst- Prüfung bei dem K. Ober-Tribunal zu- gelassenen Referendäre zweiter Elaste sowohl für die Ordnung des Dienstes bei dieser höchsten Gerichts-Stelle als für die Beför- derung des Prüfungs-Geschäftes erforder- lich geworden ist; so werden diejenigen Refcrendäre, welche zu Erstehung dieser Prüfung befähiget und die Zulassung zu derselben nachzusuchcn gesonnen sind, hier- durch aufgefordcrt, ihre diesfälligen Gesu- che auf die vorgeschriebene Weise und unter Angabe ihres Aufenthalts-Orts bis zum Tribunal betreffend. *5. Juli d.I. bei dem K. Justiz-Mini- sterium um so gewisser einzureichen, als im Falle des Nicht -Einhaltens dieses Ter- mins der Nachtheil des Ausschlusses von der nächsten Semester-Prüfung für die Säumigen unfehlbar eintreten würde. Den zu dieser Prüfung Zugelassencn Re- ferendären werden sodann von der Prü- fungs-Commission des K. Ober-Tribunals die zur Ausarbeitung der Probe-Relatio- nen erforderlichen Akten ohne Verzug zu- gestellt werden. Stuttgart den 6. Juni 1620. Maucler. 8.) Der Departements der Justiz, der auswärtigen Angelegenhei- ten, des Innern und der Finanzen: der Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern und der Finanzen. Die Einsendung der einer Dekretur bedürfenden Kostcnzettel über Staats-Ausgaben betreffend. Bei dem nahe bevorstehenden Termin Behörden sowohl, als die ihnen unterge- zum Rechnungs - Abschlüsse der Staats- ordneten Amtsstelleu, Oberamts-Gerichte, Haupt-Casse und der sämtlichen Special- Oberämter, Dekanatämter, Kameras- und Sassen, werden die höheren Verwaltungs- Forstämter an zeitige und genaue Vollste- hurig der K. Verordnung vom, 17. Juni düng der einer Dekretur bedürfenden Ko- 1822 (Staats- und Regierungs-Blatt sienzettcl über Staats-Ausgaben erinnert. Nro. 59. S. in Betreff der Einsen- Stuttgart den 29. Mai 1820. Wintzingerode. Maucler. Weckherlin. Schmidlin. 6.) Des Departements des Innern: r. des Ministerium des Innern. Patent-Erthcilung für die Verfertigung einer Maschine zur Bereitung crdlvftu Papiers. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 28. Mai d. I. dem Ingenieur I. Gamble, zu London, für die Verfertigung der von ihm erfundenen Maschine zur Bereitung des sogenannten endlosen Papiers eilt aus- schließendeö Patent auf die Dauer von zehn Jahren allergnädigst zu ertheilen ge- ruht. Stuttgart den 3i. Mai 1823. Schmidlin. 2. Des evangelischen Consistorium. Schul - Conftrenz-Direktoren betreffend. An die Stelle des auf sein Gesuch der Schul - Conftrenz- Direktion enthobenen Pfarrers!>».Scholl, zu Kirchen-Kirnberg, Vacknanger Diöcese, wurde der Stadt- Pfarrer M. Gundert, zu Murrhardt, mit der Leitring der Schttl - Conferegzen jenes Bezirks beauftragt. Stuttgart den 16. Mai 1823. Wächter, D.) Des Departements der Finanzen: Des Finanz - Ministerium. Die von Anstellung der Pensionärs zu erstattenden Anzeigen betreffend. Da man zu bemerken gehabt hat, daß der Staats-Lasse beauftragte Laschnbe- die K. Cameral - Verwalter und übrige amten von den eintretenden Anstelumgcn mit der Bezahlung von Pensionen Namens der bei ihnen angewiesenen Pensionäre in 420 anderen (z. B. Gemeinde-Corporations- und dergleichen) Diensten nicht immer die hinsichtlich der Bestimmung des §. 29. (zweiter Absatz) der Staats - Dienst- Prag- matik erforderlichen Anzeigen erstatten; so werden dieselben hierdurch angewiesen, von jeder solchen.Veränderung des Verhält- nisses eines Pensionärs künftig unter An- gabe des demselben ausgesetzren Dicnstge- haltes unverweilt dem Finanz - Ministe- rium Anzeige zu machen, und die von be- reits eingetretenen Fallen dieser Art bis- her etwa unterbliebenen Anzeigen binnen vier Wochen unfehlbar nachzuholen. Zm Unterlassungs- oder Verspätungs- ^ fall haben die betreffenden Beamten zu ge- wärtigen, daß der Ersatz des ungebühr- lich Bezahlten an die Casse zunächst ihnen zur Last gelegt werde. Stuttgart den 3o. Mai 1823. Weck herlitt. Dienst-Erledigungen. Die erledigte Pfarrei Ochsenburg, Diö- cese Brackenheim, enthält 462 Seelen, und ist nach Abzug von 25 fl., welche zum geistlichen Befoldungs-Vcrbesserungs- Fonds gezogen wurden, mit einem Ein- kommen von 783 ff. nach Etats-Preisen verbunden. Der Pfarv- Zehente ist auf 17 Jahre an die Gemeinde verpachtet. Die erledigte Pfarrei Sülzbach, Diöcese Weinsberg, hat mit Einschluß des Filials Grantschen, das weder Kirche noch Schule hat, 637 Seelen, und ist mit einem Ein- kommen von 585fl. nach Etats-Preisen verbunden. Die Bewerber um vorstehende zwei Stel- len haben innerhalb drei Wochen ihre Das erledigte Präzeptorat Aalen ist mit einem Einkommen von 646 fl. nach Etats- Preisen (mit Einschluß der freien Woh- nung) verbunden. Die Bewerber um diese Stelle, deren Eingaben bei dem K. Stu- dienrath bereits eingekommen sind, haben sich daher in einer neuern längstens inner- halb drei Wochen einzusendenden Eingabe zu erklären, ob sie sich mit diesem Ein- kommen begnügen, oder ihre Bitte zurück- nehmen wollen. Zugleich haben alle Be- werber anzugeben, ob sie in der franzöm scheu Sprache Unterricht zu ertheilen iM Stande seyen, und dies durch ein beglau- bigtes ZeugniZ zu beurkunden. Durch den Tod des Försters Alber ist das Revier Oberensingen erster Classe ltt1 Forst Kirchheim erledigt worden. Vittschristen bei dem evangelischen Consi- storiuM einrureicheu. G.'lUtk! bei G. Hassclbrink, Buchdrucker. Nro. 3i Samstag, den i4. Juni i8i3. l. Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete. Königliche Verordnung, die Organisation und die Dienst-Verhältnisse des Landjäger-Korps betreffend. W i l h e l m, von Gottes Gnaden König von Württember a das Institut der Gensdarmerie den Absichten, die seiner Errichtung zu Grunde lagen, nicht in-allen Beziehungen entspro- chen hat; so haben Wir beschlossen, dem- selben eine veränderte, dem bestehenden Staats-Organismus angemessene Einrich- tung zu geben- Wir verordnen daher nach Anhörung Unseres Geheimen Nathö wie folgt: Formation des Landjäger-Korp.s. §. r. Zu- Handhabung der öffentlichen Ord- nung und Sicherheit im ganzeit Utttfange des Königreichs ist statt der bisherigen Gensdarmerie ein Landjäger - Ko^pö ausgestellt. §. 2'. Als Landes-Polizei-Anstalt bildet das Landjäger-Korps ein zusammenhängendes Ganzes. Die innere Organisation desselben ist. militärisch. §. 3. Die in jedem einzelnen Oberamt statio- nirten Landjäger sind einem Stations- Kommandanten (Unteroffizier), die sämt- lichen Stations-Kommando's.eines Krei- ses einem Bezirks-Kommandanten (Offi- zier), das Ganze einem Stabs-Offizier (Kommandeur) untergeordnet. Beelegnng der Landjäger. §. ä- Die Stärke der Bezirks-Kommando'S wird durch das Ministerium des Innern , die Stärke der Stations-Kommando's durchbiebetreffende Kreis-Regierung nach Waasgabe des örtlichen Bedarfs bestimmt. §. 5. Die den einzelnen Oberamts-Bezirken zugecheilte Mannschaft wird theils in die Oberamtsstadt selbst, theils in Neben-Orte verlegt, §. 6. Die Bestimmung der Stations-Orte ge- schieht auf den Vorschlag des Oberamts duxch die Kreis-Regierung, welche hiebei die Erhaltung.einer ununterbrochenen Rei- he von Ablösungs-Stationen für Gefan- genen-Transporte, so wie das Bedürfniß der Postwagen - Begleitung vorzugsweise berücksichtigen wird. §• 7>. Die Vcrtheilung der einzelnen Landjäger erfolgt beziehungsweise durch den Kom- mandeur, die Bezirks- und Stations-Kom- mandanten. §.. 8. Bei der Verlegung ist darauf Rücksicht zu nehmen, daß kein Landjäger in einem Orte oder Bezirke stationirt werde, wo ans Familien - Verbindungen Nachtheil für den Dienst zu fürchten ist. §. 9- Den Stations-Kommandanten ist ihr Aufenthalt in der Oberamtsstadt, den Be- zirks-Kommandanten in der Regel aM Sitze der Kreis-Regierung, dem Bezirks- Kommandanten von: Nekkarkreise und dein Kommandeur in Stuttgart angewiesen. Zusamnicnziehiiiig einzelncr Abtheu l» »gen. §. i». Die Zusammcnziehung der in einem Kreist befindlichen Abtheilungcn kann (im zen oder Theilwcifc) nur ans Auftrag ^ Kreis - Regierung durch den BezirkS-Konu Mandanten, eine Aufammenzichung a"s mehreren Kreisen aber nur auf Befehl des Ministerium des Innern durch den mandeur erfolgen. §. rr- Jn dringenden Fällen sind zwar sowohl die Oberämter als die Kreiö-Regierungen ermächtigt, zu Unterstützung eines benach« barten Oberamts oder Kreises demselben eine Verstärkung zuzusenden; cs ist aber hievon auf der Stelle der Kreis-Regie/ rung und dem Bezirks-Kommandanten, beziehungsweise dem Ministerium des In- nern und dem Korps-Kommando, die An- zeige zu machen. Beistand des Linien,Militürs. >§. »2. Wenn in außerordentlichen Fallen die Veihülfe des Linien-Militärs nöthig wird, so kann die diesfallsi'ge Aufforderung an das letztere nur von der Civil-Behörde ausgchen. Zn der Regel wird das Mi- nisterium des Innern das Kriegs-Mini- sterium um die nöthigcn Befehle an die Militär-Behörde ersuchen. In dringen- den Fällen sind jedoch die Kommandanten der Garnisonen gehalten, jeder dieöfallsigen Requisition einer Kreis-Regierung oder eines Oberamts zu entsprechen. §. i3. ^'enn das Linien - Militär zu gemein- schaftlicher Dienstthätigkeit mit dem Land- jäger-Korps berufen wird, so führt das mi- litärische Kommando über gemischteAh- theilungen ohuc Unterschied der dem Dienst. grade nach höhere, und bei gleichen Dienst- graden der im Dienste altere Offizier. Verhalten Anderer gegen die Land- jäger im Dienste. §. 14. Jeder Unterthan ist schuldig, die im Dienste begriffenen Landsäger auf ihr Er- fordern in Ausübung ihrer Dienstpflichten kräftig zu unterstützen, ihnen in Allem, was darauf Bezug hat, genügende Aus- kunft zu geben, und, so viel von ihm ab- hängt. Hülfe und Vorschub zu leisten. Wer einem Landjäger sich thätli.ch wider- fctzt, ihn mißhandelt, oder auf irgend eine Werse in der Erfüllung seiner Dienstpflicht hindert, wird nach der Strenge der Ge, setze bestraft. Oeffcntlich er Glaube der Lamdjäg er. §. »5. In Anfthung des öffentlichen Glaubens der "im Dienste gemachten Anzeigen sind die Landjäger andern obrigkeitlichen Die- nern gleich zu achten. Verhältnis; des Landjäger-Korps zu den Civil- und Militär-Behörden. §. 16. An Absicht auf seine Dienstleistungen ist das Landjäger-Korps ausschließlich zur Verfügung des Ministerium des Innern, so wie die einzelnen Abtheilrrngen desselben zur Verfügung der Kreis-Regierungen und beziehungsweise der Oberämter gestellt. Zn gleicher Beziehung ist der Komman- deur dem Ministerium des Innern, der Bezirks-Kommandant der Kreis-Regie- rung, der Stations-Kommandant dem Qbcramt untergeordnet. ^ Die einzelnen Landjäger haben auch den Vorstehern der Gemeinden, in welchen sie sich befinden, Folge zu leistem §- *7.. Diejenigen Beamten, welchen das Land- jäger-Corps nicht unmittelbar untergeord- net ist, z. B. die Oberamts-Richter, kön- nen sich der Landjäger nur mittelst Requi- sition des Oberamts für ihre amtlichen Awecke bedienen. Ausnahmsweise, wenn Gefahr auf dem Verzüge haftet, können die Oberamtsrichter zwar unmittelbar über die Landjäger verfügen; sie haben jedoch den Oberamtmann von dieser Verfügung sogleich in Kenntniß zu setzen, §. i8... ./V. Au möglichster Abkürzung des Geschäfts- gangs sind die Vorstände der Kreis-Re- gierungen befugt, in Dienstsachen, so oft sie es für zweckmäßig erachten, die Bezirks- Kommandanten entweder in die Sitzung der Regierung, oder zu sich in ihre Woh- Nting zu berufen. $. '9. In Beziehung auf innere Ordnung in den einzelnen Abtheilungen, auf militärische Haltung und Disziplin sind M, Landjäger zunächst ihren Stadions- und Bezirks- Kommandanten, diese leztere aber denr Kommandeur untergeordnet, §. 2 0. Bon den Kommandanten der Militär- Garnisonen sind die in den Carnifons- Städten stationirten Landjäger mrabhäm gig-. Ai s z i p l i n u ii d G t r i ch t s b a r k c i t, > §, 2 1, Die Landjäger, deren Ober - und Unter- Offi'zicrc stehen bei Dienst-Vergehen unter militärischer, in allen anderen Fällen aber unter bürgerlicher Gerichtsbarkeit. -§. 2 2. Bei der Konkurrenz eines gemeinen Ver- gehens mit einem Dienst-Vergehen ist die militärische Gerichtsbarkeit auch für das erstere begründet. $. 2 3. Dienst-Vergehen, sie mögen sich auf das militärische Verhältnis beziehen, oder den Polizeidienst betreffen, werden nach den militärischen Strafgesetzen beurtheilt, in so ferne sie durch diese Gesetze vorgese- hen, oder die letzter» wenigstens analog anwendbar find. 425 §. 2 4. Die Disziplinar-Gewalt des Komman- deurs gegen Offiziere, Unter-Offiziere und Landjäger ist der Strafbefugmß gleich, welche die militärischen Straf-Gesetze den Regiments-Befehlshabern einräumen. Die Bezirks - Kommandanten find in dieser Beziehung den Kompagnie - Ehefs gleichgestellt. Die Stations - Kommandanten können nur vorläufigen Arrest anordncn, und ha- ben dem Bezirks - Kommandanten hievon sogleich Meldung zu machen. Von dem Arrest, der gegen einen in dem Oberamts-Vezirke stationirten Land- jäger verhängt wird, ist dem Obexamt je- desmal auf der Stelle Nachricht zu ge- ben. §. 2 5, Bei Dienst - Vergehen, welche eine au- genblickliche Ahndung erheischen, oder das Ansehen der Civil-Behörde gefährden, find die Regierungs-Vorstände ermächtigt, ge- gen die Bezirks-Kommandanten eine Zim- mer-Arrest-Strafe von vier und zwanzig Stunden zu verhängen, welche von dem Regierungs-Collegium bis auf drei Tage verlängert werden kann. Zn einem wie in dem andern Falle ist der Kommandeur von der getroffenen Strafverfügung sogleich in Kenntniß zu setzen. Unter gleicher Voraussetzung sind die Oberamtleute befugt, Unteroffiziere und Landjäger mit einfacher Gefängnißstrafe bis zu drei Tagen zu belegen, wovon sie den Vezirks-Kounnandanten auf der Stelle zu benachrichtigen haben. Auch die Gemeinde-Vorsteher find in den angezeigten Fällen berechtigt, die in ihrem Orte stationirten oder sonst dahin kommenden Landjäger vorläufig festzuhal- tcn. Sie haben jedoch dem Oberamt die weitere Verfügung anheimzustellen und deshalb ungesäumte Anzeige zu machen. §. r6, Geldstrafen wegen Dienst-Vergehen sind bei dem Landjäger - Korps nicht anwend- bar. Wird von einem Unteroffizier oder Land- jäger auf andere Weise eine Geldstrafe verwirkt werden, so kann solche nicht mit- telst Abzugs an den Dienstgebühren zum Einzug gebracht werden; es ist vielmehr in diesem Falle nach der Bestimmung der Militärischen Strafgesetze Art. 56 zu ver- fahren, §. 27. Die von den bürgerlichen Behörden ver- hängten Arrest - Strafen werden in den gewöhnlichen Polizei - Gefängnissen der Oberamtsstadt (wo möglich jedoch in ei- nem abgesonderten Arrest-Aimmer) voll- zogen. Dasselbe findet Statt bei den von den militärischen Vorgesetzten erkannten Arrest- Strafen, welche die Dauer von acht Tagen nicht übersteigen. Längere Arrest-Strafen werden am Sitze des Kommandeurs in dem dortigen Mili- tär-Arreste vollzogen, wenn nicht entweder eine andere Militär-Garnison näher gele- gen, oder in der Kreisstadt eine dazu pas- sende Einrichtung getroffen ist. §. -8. Während der Dauer des Straf-ArrcftS verlieren Unteroffiziere und Landjäger ihr Vcrpsiegungs- Entschädigungs-Geld, in- dem davon zunächst ihre Arrest-und Ver- pflegungs-Kosten berichtigt werden, der Rest aber für den Erat des Korps zurück- zubehalten ist, ans welchen dagegen auch ein etwaiger Mehrbetrag, in sofern er nicht von dein Landjäger selbst ersetzt wer- den kann, übernommen wird. Wenn aber zugleich mit einer Arrest- Strafe die Entfernung vom Korps aus- gesprochen ist, so tritt vom Tage des er- öffnten Erkenntnisses an der Verlust der Löhnung und des Verpflegungs- Entschä- digungs-Gelds ein. Die Arrest- und Ver- pstegungs-Kosten werden in diesem Falle auö dem Vermögen des Schuldigen, und im Falle der Unvermögenheit auö dem Etat des Landjäger-Korps bestritten. §. 2g. Die Untersuchung der Dienst-Vergehun- gen von Unteroffizieren und Landjägern wird durch das Oberamt geführt. Nach beendigter Untersuchung werden die Akten an den Bezirks-Kommandanten und von diesem, im Fall das Vergehen seine Strafbefugniß übersteigt, an den Kommandeur abgegeben, welcher nach Masgabe der Umstände die Strafe aus-- zusprechen, oder das kricgsrechtliche Ver- fahren einznlciten, und Ztt diesenr Vehnfe die Eittlicfernng des Angeschuldigtcn in die nächst gelegene Garnison zu verfügen hat. U u i f o r m und Bewa ff« u n g. §. Die Uniform des Landjäger-Korps K* steht in i dunkelblauen tuchenen Dienstrock mst roth tuchenem Vorstofie, schwarzen Achselbändern, Kragen und Aufsthl^ gen, i dunkelblauen tuchenen kurzen Dienste rock mit roth tuchenem Vorstoße/ schwarzen Achselbändern, Kragen Aufschlägen, * Tschako, mit Iagdschnüren und Panzer, i grautuchcnen Mantel und i Tornister. Ueberdies erhalten die Landjäger die mili- tärische Auszeichnung eines Rottenmeisters, die Rottenmeister die eines Obermanns, die Obermänner die eines Feldwebels und die Feldwebel die eines Oberfeldwebels. Bewaffnet ist die Mannschaft mit i Karabiner, i Kartouche und i Säbel. Verpflegung. §. 3». Sämtliche Kosten des Landjäger-Korps werden von der Staats-Kasse bestritten und sind auf den Etat des Ministerium des Innern gebracht. §. 3*. Waffen, Munition und große Monti- rung, letztere mit Rücksicht aufdie bestimm- te Tragzeit, werden von dem Kriegs-Rath gegen vierteljährige Abrechnung mit dem Ministerium des Innern an das Kommando abgegeben. §. 35. Lln Sold und Verpflegung erhalten täg- lich : Der Feldwebel Löhnung 20 kr. Verpflegungsgeld 24 kr. Der Obermann Löhnung »6 kr. Verpflegungsgeld..... 24 kr. Der Rottenmeister Löhnung »0 kr. Vcrpflegungsgeld 24 kr. Der Landjäger Löhnung ........ < • 6 kr. Vcrpflegungsgeld 24 kr. sodann an Ertrageldern für Anschaffung der kleinen Montirung rc. der Mann vom Feldwebel abwärts jährlich 12 fl. 55 kr. 5 hl. §. 34. Zeder der Bezirks-Kommandanten be- zieht neben freier Wohnung oder verhält- nißmäßigem Hauszins an Gage.. 900 fl. und eine Pferdsration zu Haltung eines Dienstpferdes; der Kommandeur aber Gage... 2400 fl. und zwei Pferds-Rationen. Die Rationen werden nicht in natura, sondern in einer dem Jahre nach zu bestim- menden Geldsumme abgercicht. §. 55. Außerdem werden dem Kommandeur und den Bezirks- Kommandanten angemes- sene Aversal-Summen für Schreib-Ma- teralicn ausgesetzt, womit letztere nicht nur ihren eigenen Bedarf, sondern auch den Bedarf der Stations-Kommandanten zu 42 Ö bestreiten, und die Dienstbücher der Mann- schaft anzuschaffen haben. Zur Unterstützung in denschristlichcnAus- ferrigungen werden dem Kommandeur zwei Quartiermeister beigegeben,, deren jeder täglich an Löhnung 5okr. Verpflegungsgelö.... .24 kr. neben den oben (§. 53) festgesetzten Extra- geldern , bezieht. §. 56. Für die Kosten der vorschriftmäßigen Mu- sterungs-Reisen erhalten die Offiziere-eine Entschädigung , welche bei dem Komman- deur auf eine Kommando - Zulage von täg- lichen 4 fl. nebst der doppelten Extvapost- Tare auf zwei Pferde, bei den Bezirks- Komma, tdanten aber auf ein Aversumvon täglichen 5 fl. bestimmt ist. §. 07. Außer den hier (53 — 36) festgesetzten Gebühren haben die Landjäger, deren Ober- und Unter-Offiziere weder an ihrem Stati- ons-Orte noch außerhalb desselben irgend einen Nebenbezug an Quartier, Verkösti- gung, Pferdcfutter, oder sonstigen Emo- lumenten anzusprechen. Auch bei Trans- porten in's Ausland wird keine Zulage ge- geben. Rekrut i r u n g, §. 38. Das Landjäger - Korps wird ergänzt durch Freiwillige, welche im Linien-Milst tär gedient und nach vollendeter Dienstzeit ihren Abschied erhalten haben. §. &9. Die Bedingungen der Aufnahme sind: 1) ein ehrenvoller Abschied; 2) ein Alter von nicht weniger als 20 und nicht mehr als-40 Jahren ; 5) ein gesunder kräftiger Körperbau und gute natürliche Geistes-Anlagen; 4) die Fähigkeit fertig zu lesen und ver- ständlich zu schreiben, und endlich 5) ein vom Äbcramt beglaubigtesZcug- uiß der Orts-Obrigkeit des Bewerbers über die Rechtlichkeit und sittliche Auf- führung desselben. §.40. Die Aufnahme geschieht durch den Kom- mandeur, welcher dein Ministerium des Innern für die Festhaltung obiger Bedin- gungen (§. 5g.) verantwortlich ist. §. Jeder Aufzttnehmende hat sich einer sechs- monatlichen Probezeit zu unterwerfen, während welcher ihn der Kommandeur, nach vorgängiger Vernehmung deö Bezirks- Komrnandanten, ohne alle weitere Förm- lichkeiten wieder entlassen kann. 2 429 Sollte der Fall eintrcten, daß der jähr- liche Abgang auf die hier oben (§.38— 41) erwähnte Weise nicht ergänzt werden könn- te, so wird der Kriegs-Minister die Ein- leitung treffen, daß tüchtige Leute aus dem Linien- Militär, welche sich freiwillig da- zu verstehen, zum Landjäger-Korps über- setzt werden. §. 43. In Fällen, wo der Vortheil des Landjä- ger-Dienstes es verlangt, kann ein Land- jäger, der seine Kapitulation erfüllt hat, und nach seinen sonstigen Eigenschaften zum Einstehen geeignet ist, in dem Linien-Mi- litar als Ersatzmann angenommen, und 'bei dem Lagdjäger-Korps gelassen werden. Dienstzeit. §. 44. Die Dienstzeit bei dem Landjäger-Korps ist in der Regel sechs Jahre; nach Ablauf dieser Zeit kann jedoch die Kapitulation er- neuert werden, insofern der Mann für den Dienst noch brauchbar ist. Wer in das Korps eintritt, muß sich an- heischig machen, wenigstens zwei Jahre bei demselben zu dienen. . äeit derer, welche in dem Li nien- Militär als Ersatz,nänner angenom- men und dem Landjäger-Korps überlassen Morden (§. 43), wird wie beim Linien-Mi- litär berechnet. Beeidigung. §. 45. Die Neuangestellten Mitglieder des Land- jager-Korps werden im Beiseyn des Kom- mandeurs auf die Kriegs-Artikel und die Landjäger -Instruktion verpflichtet. B e f ö r d e r u n g. §. 46. Erledigte Unterofsiziers- Stellen ersetzt der Kommandeur auf den Vorschlag der Bezirks-Kommandanten aus der Mitte des Korps. Ausnahmsweise können allsgezeichnete Unterefsiziere, welche als solche aus der Li- nie getreten sind, sogleich als Unteroffiziere im Landjäger-Korps angestellt werden. §- 47. Die Ernennung eines Landjägers zum Rottenmeister ist für die Dauer der ersten sechs Monate provisorisch. Ergibt sich in dieser Zeit seine Unfähigkeit zum Statious- - Kommandanten, so kann er durch den Kom- mandeur nach vorgängiger Vernehmung des Bezirks-Kommandanten ohne weitere Förmlichkeit zum Landjäger zurückgesetzt werden. §. 46. Die Offiziere des Landjäger - Korps werden von dem König auf den ge- meinschaftlichen Vorschlag der Ministerien des Innern und des Kriegswesens ernannt. Belohnungen. §- 49. Unteroffiziere und Landjäger, welche sich durch Entschlossenheit, Umsicht und Dienst- Eifer besonders auszeichnen, werden nach Beschaffenheit der Umstande durch öffentliche Belobung, durch Geld-Prämien, durch Beförderung oder durch die Verdienst-Medaille belohnt werden. §. 00. Zu Bestreitung der Geld - Prämien, de- ren Vertheilung dem Ministerium des In- nern überlassen bleibt, ist eine bestimmte Summe auf den Etat des Landjager-Korps angewiesen. Die auögeseßten Belohnungen werden halbjährig bekannt gemacht. §. bl. Ueberdies gewährt mehrjähriger ausge- zeichneter Dienst im Landjäger-Korps vor- züglichen Anspruch auf Anstellung oder Versorgung im Civikdienst. Die Behörden sind angewiesen, auf der- gleichen Subjekte besondere»» Bedacht zu nehmen. §. 5r. Dagegen finden bei de»n Landjäger- Korps n»it Ausnahme der cartelmäßig fest" gesetzten Fang - Gelder für ausländische De- serteurs keine Anbring- Gebühren Statt- V c r h e i r a t h u n g. §. 5Z. Die Landjäger sind in der Regel unve»'" hcirathct. Nur in außerordentlichen Fäb len kann die Erlaubniß zur Verheirath»u»5 ausnahlnsweise erthcilt werden, jedoch daß nie mehr als der zehnte Theil der Mc""^ schaft aus Verheiratheten bestehe. Bei den Unteroffizieren findet in Lfitst" hung der Zahl der Verheiratheten keine Beschränkui»g Statt. Die Heiraths - Erlaribiriß erthcilt ^ Koinmandeur unter Beobachtung der Fo§" merr, welche das rnilitärische Dienst - ^ glement für ähnliche Fälle vorschreibt. Insbesondere aber »vird ihn» zur Pffi^^ gemacht, keine Heirathö-Erlaubniß zu theiler», bis sich die Verlobten über Aufnahme in das Bürger- oder Beifch" Recht einer und derselben Geineinde ÖC/ »rügend ansgewiesen haben. Heirathsgesuchc des Kolnrnandcurs u» der Bezirks-Kommandanten werden durch das Ministerium des Innern, beziehung ^ weise unter Vernehmuirg des -Kopuna^ deurs, dein Könige vorgelegt. .. 431 Beurlaubung. §. 54. Zn der Regel findet beim Landjäger, Korps keine Beurlaubung Statt. In dringenden Fallen hat jedoch der Oberamtmann die Befugniß, einem Un- teroffizier oder Landjäger auf drei bis vier Tage Urlaub zu bewilligen. §- 55. Bei längeren Urlaubs-Gesuchen wird die Meldung des Stations-Kommandan- ten bei dem Oberamt eingereicht, und mit vberamtlichem Beibericht durch den Be- zirks - Kommandanten der Kreis - Regie- rung zur, Entscheidung vorgelegt. Ihre Entschließung wird denn Bezirks-Kom- mandanten zur Beförderung an das Ober- amt zugcftellt.' Der Beurlaubte verliert sein Verpfle- gungsgeld; die Löhnung wird ihm nicht entzogen. (§. 35.) §- 56. Urlaubs - Gesuche der Offiziere werden von der Kreis-Regierung an das Ministe- rium des Innern einbegleitet, und von dre>em nach Vernehmung des Komman- deurs erledigt. Der Kommandeur selbst wendet sich mit seinen Urlaubs-Gesuchen unmittelbar an das Ministerium des Innern. Entlassung- §. 57. Nach beendigter Dienstzeit (§. 44.) er- hält der Landjäger, wofern keine neue Kapitulation mit ihm abgeschlossen wird, seinen Abschied in der bei dem Militär hergebrachten Form. §. 53. Im Laufe der Dienstzeit findet Entlas- sung theils wegen Unbrauchbarkeit zum Dienste, theils zur Strafe Statt. §. 5g. Bei eintvetender Unbrauchbarkeit für den Landjägerdienst hat der Kommandeur bei dem Ministerium des Innern auf Entlassung anzutragen, unb im Falle kör- perlicher Untüchtigkeit diesen Antrag durch ein vorn Kriegsminister beglaubigtes Zeug- niß des General-Armee-Arztes zu bele- gen. §. 60. Die bürgerlichen und Militär - Gerichte können die Entlassung entweder als selb- ständige Strafe, oder in Verbindung mit einer andern Strafe aussprechen. Mit der Verurtheilung zur Fcstungs - oder Zuchthausstrafe muß die Entfernung von dem Landjäger-Korps in jedem Falle ver- bunden werden. §. 6i. Der Entlassene (§. 56. -r~ 60.) erhalt 432 einen Schein, in welchem der Grund der Entlassung ausdrücklich bemerkt wird. Sollte ein Landjäger, der aus dem Linien-Militär zum Landjager-Korps über- setzt (§. 42.), oder als Ersatzmann dem Landjäger-Korps überlassen worden ist, (§. 45.) von letzterein wegen verschulde- ter Unbrauchbarkeit oder zur Strafe wie- der entlassen werden, so ist derselbe auf den Rest seiner militärischen Dienstzeit zu den Garnisons-Kompagnien abzugeben, es wäre denn, daß in dem richterlichen Erkenntniß außer der Entfernung aus dem Landjäger-Korps auch die Ausstoßung aus dem Militär ausgesprochen wäre. §. 62. Die Offiziere des Landjäger-Korps kön- nen nur von dem Könige auf den moti- virten Antrag der Ministerien des Innern und des Kriegswesens entlassen werden. Pcnsioiiirri »g und Jnvalidirung. §. 63. Die Verordnung vom i3. September 1819 wegen Pensionirung der Militär- Personen und ihrer Wittwen behält auch auf die Offiziere des Landjäger-Korps ihre Anwendung. Unteroffiziere und Landjäger werden in Absicht auf Invalidirung dem Linien- Militär gleichgehalten. Dagegen wird der bei letzterm gewöhn- liche Znvaliden-Abzug a.tich bei dem Land- jäger - Korps berechnet. Die Pensionen sowohl als dieZnvaliden- Gehalte werden aus den allgemeinen Pen- si'onsfonds übernommen. K ra n k c n - Pflcg e. §- 64. Unteroffiziere und Landjäger, welche im Lauf ihrer Dienstzeit erkranken, wer- den in den nächstgelegenen Militär-Spital gebracht, und dort nach den für das Linien- Militär festgesetzteir Normen behandelt. Der diesfallsi'ge Aufwand wird nach den bei dem Linien-Militär bestehenden Taren der Kriegs-Kasse aus dem Etat des Land- jäger-Korps ersetzt, welch letzterer dagegen das Verpflegungsgeld des Kranken inne behält. Bei leichteren Krankheiten, oder wenn die Umstände den Transport in den Mili^ tär-Spital nicht gestatten, find die Unter- offiziere und Landjäger von dem besoldeten öffentlichen Arzte unentgeldlich zu behan- deln, die Arzneien und sonstige Koste" aber aus dem Korps-Etat zu bezahlen. Beerdigung. §. 65. Ein in einem Garnisons-Ort verstoß benes Mitglied des Landjäger-Korps militärisch beerdigt. 435 An andern Orten besorgt der Orts-Vor- steher die Beerdigungs-Anstalten. Der Stations - Kommandant und die übrigen im Oberamt stationirten Land- jäger haben, sofern sie nicht durch Dienst- Verrichtungen abgehaltcn werden, dem Leichen - Begangniß anzuwohnen. Die Kosten der Beerdigung werden je- denfalls dem Ministerium des Innern verrechnet. Von der gegenwärtigen Verordnung, so wie von der Dienst-Instruktion, welche die näheren Bestimmungen über die Dienst, Verrichtungen des Landjäger-Korps, über sein Verhalten im Dienste, über die innere Ordnung im Korps und die Dienst-Kon- trole enthalt, wird jedem Landjäger ein besonderer Abdruck nebst einem Auszug der militärischen Strafgesetze zugcstellt. Unsere Ministerien des Innern und des Kriegswesens sind, jedes in seinem Theile, mit der Vollziehung der gegen- wärtigen Verordnung beauftragt. Gegeben Stuttgart den 5. Juni 1825. W i l h e l nt, Der provisorische Chef des Departements des Inner»: von Schmidlin. Der Kriegs - Minister: Graf von Franquemont. Auf Befehl des Königs: Der Staats-Sekretär, Vellnagel. fl. V e r- f ü g u li g e ri der Departements. Der Departements des Innern und des Kriegs: der Ministerien des Innern und des Kriegs. Dienst-Instruktion für daL Königliche Landjäger-Wrps. Unter Beziehung auf die heute erlassene K. Verordnung über die Organisation und die Dienst - Verhältnisse des Landjäger.- Korps wird demselben folgende Dienst- Instruktion crthcilt: Erster Abschnitt. Von den Verrichtungen des Land- jäger - Korps. : Allgemeiner Zweck desselben. §. !•' Das Landjäger-Korps ist bestimmt, un- ter der Leitung der ordentlichen Polizei- Behörden über die Erhaltung der öffent- lichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung im Innern des Königreichs und über Beob- achtung der deshalb bestehenden Gesetze und Verordnungen zu wachen, die Auf- träge, die ihm in dieser Beziehung zu Theil werden, zu vollziehen, Gefahren, welche dem Einzelnen oder dem Ganzen, den Personen oder dem Eigenthum drohen, abzuwenden, Verbrechen aller Art zu ver- hüten oder avz uz eigen, die Schuldhaften oder Verdächtigen zu verfolgen, zu ergrei- fen und vor die Behörde zu führen. Ordentliche Dienst-Verrichtungen des L a n d-j ä g c r - K o r p ö. . §- Die ordentlichen Verrichtungen des Land- jäger-Korps sind a) Streifen, b) Gefangenen - Transporte und c) Postwagen - Begleitung. Streifen. §- 3. Die in den einzelnen Oberamtern statio- nirten Unteroffiziere und Landjäger find verpflichtet, den ihnen angewiesenen Be- zirk, so oft und so weit ihre Thätigkeit nicht durch besondere Aufträge in Anfpruch geuommen wird, sowohl bei Tag als zur Nachtzeit zu durchstreifen, die Haupt - und Neben-Straßen, Gehölze und Waldungen zu begehen, vorzüglich aber abgelegene Höfe, einzeln stehende Herbergen, Mühlen und Schluchten, wo gefährliches Gesindel seine Schlupfwinkel hat, zu durchsuchen- §- K In der Regel streift jeder Landjäger ein- 435 zeltt, der Marschroute gemäß, die ihm vom Obdramt vorgezeichnct ist. Wenn aber die Gegend unsicher oder die Expedition sonst gefährlich ist, so darf eine Streif-Patrouille aus nicht weniger als zwei Mann bestehen. §. 5. Die Streifzüge müssen planmäßig ge- schehen, damit eine und dieselbe Gegend nicht immer durchstreift werde, eine andere aber gFnz unbesucht bleibe. Wenn es die Umstände möglich mgchen, soll jeder Oberamts-Bezirk wenigstens alle 8 — 14 Tage ganz durchstreift werden. §. 6. Während der Streife haben die Land- jäger I. ) alles zu beachten, was die öffent- liche und Privat - Sicherheit betrifft, die nöthigen Erkundigungen hierüber bei den Orts-Vorstehern und sonsti- gen Einwohnern einzuziehen, aus ver- dächtige Personen ein wachsames Auge zu haben und über ihre Verhältnisse, ihre Beschäftigung und Verbindun- gen genaue Keimtniß sich zu verschaffet,.. §- 7- II. ) An den Landes - Gränzen sind die Eintrittspunktc möglichst genau Zn beobachten, damit sich kein gefährliches Gesindel einschleiche. Namentlich ha ben die Landjäger alle hienach be- zeichnet Personen ohne weiteres und selbst dar,!,, wenn sie mit — an sich unverdächtigen Pässen versehen sind, an der Grunze zurückzuweisen, und vor dem Wieder-Eintritt unter der Bedrohung, vor die nächste Polizei- stelle geführt zu werden, zrr verwarnen, nämlich: fremde Bettler, herumzie- hendc Marktschreier, Gaukler, Glüks- hafcnträgcr, Scholderer, Raritäten- Kastenträgcr, hausirende Medika- menten- Oel- und Farben - Händler, fremde Hafenbinder, Hcchlenspitzer, Kesselflicker, Korbmacher, Kochlössel- und Ofenrohrhändler, Riemenstecher, gemeine Spicilcute, Kollcktanten. Kamcel - und Bärenführer, Sack- zeichner, Scheerenschleifer, Sagen- feiler, Schnallen-und Wannenma- cher; alle, die kein ordentliches Heim- wesen und Gewerbe haben, auslän- dische Trödeljnden; fremde Land- Krämer , welche sich über einen festet, Wohnsitz, über ihre Berechtigung zum Handel und über einen zum Fortkom- meu'hitireichmden Maaren - Vorrath uicht auszüweisen vermögen; endlich herrenlose Bediente und Jäger, wenn sie nicht neben einem obrigkeitlichen Passe, wörinn ihre Absicht, einen Dienst zu suchen, beurkundet ist, mit einem unverdächtigen Abschiede, der nicht über ein halbes Jahr alt styn darf, versehen sind. §- 6. Die Streif- Patrouillen sind ferner an- gewiesen, HI.) die Polizei auf den Landstraßen zu erhalten, damit der freie Verkehr nir- gends gehemmt und Niemand durch unvorsichtiges Reiten oder Fahren, oder durch sonstige Nacblaßigkeiten der Kutscher und Fuhrleute beschädigt werde. §- 9- Ebenso haben diesclb n I V.) auf öffentliche Anlagen, Chausseen,, Brücken, Stege und andere Konnnu- nikationsmittel, auf die Obstbäume an den Chausseen, auf Sicherheits- Schranken Stundensteine, Ruhe- bänke , Monumente und dergleichen aufmerksam zu seyn, jeden Mangel oder muthwillige Verletzung solcher Gegenstände sogleich zur Anzeige zu bringen und die Thäter zu erforschen.. §. 10. Nicht minder sind die Landjäger ver- pflichtet, V.) Tumulte auf den Straßen und an- dere Erzesse zu verhindern, bei ent standenen oder besorglichen Sclssag- händeln dazwischen zu treten und die Unruhstifter nach Beschaffenheit der Umstände entweder anzuzeigen oder festzuhalten. §. ii. Den Landjägern liegt es ob, VI.) drohenden Unglücksfällen zu be- gegnen, wüthende Hunde oder andere gefährliche Thiere auf der Stelle zu tödten, oder insofern ihnen dies mis- lingen sollte, die nächste Orts-Obrig- keit und jeden, der ihnen begegnet, davon in Kenntnis zu setzen ; zu Ret- tung verunglückter Personen aufStra- ßen oder im Wasser schnelle Vorkeh- rung zu treffen, zu Sicherung des Leichnams Anstalt zu machen und den nächsten Orts - Vorsteher unver- züglich davon zu benachrichtigen, gc- müthskranke oder betrunkene Leute auf den Straßen außer Stand zu setzen, zu schaden; gebrechlichen und hülfloftn Personen, die sie auf der Straße finden, beizustehen und nach Umständen für deren FortschaffunL Sorge zu tragen, u. s. w. Insbesondere aber sind die Landjäger beauftragt, 3 437 VII.) auf die Entdeckung und Verfolgung von Verbrechern und andern verdäch- tigen Personen auszugehen. Zn dieser Gemäßheit werden alle hienach bezeichnete Personen ohne Rücksicht von ihnen festgehalten und vor die nächste zu- ständige Behörde geführt: 0 Verbrecher, oder andere den Landjä- gern persönlich unbekannte Gesetzes- Uebertreter, welche auf frischer That angetrosfen werden; 2) Entwichene, durch Steckbriefe ver- folgte Verbrecher, so wie Personen, welche durch Tragung blutiger Waf- fen, durch den Besitz von muthmaß- lich entwendeten oder geraubten Sa- chen, oder durch andere sichere Allzei- gen eines begangenen Verbrechens verdächtig sind; 3) in - und ausländische Deserteurs; 4) Soldaten, die mit keinem Urlaubs- passe versehen smd, oder deren Ur- laubszeit schon abgelaufen ist; 5) ungehorsame Militärpflichtige; 6) Vaganten, Bettler und herrenloses Gesindel, so wie alle oben §. 7., II. bezeichnete Personen, welche sich des Verbots ohnerachtet über die Landes- Gränzc herein geschlichen haben; nicht weniger inländische Vaganten, wel- che sich ohne Erlaubnißschein außer halb ihres Oberamts betreten lassen; 7) verdächtige Reisende und Handwerks- putsche, welche mit keinem, oder we- nigstens mit keinem ordnungsmäßigen Passe oder Wanderbuche versehen sind; 8) Confinirte, welche den ihnen ange- wiesenen Aufenthaltsort eigenmächtig verlassen haben, und endlich 9) solche, die sich dem Landjäger-Korps selbst in Ausübung seines Dienstes widersetzen, oder es sonst beleidigen. §. i3. Zn Beziehung auf Reisende wird den Landjägern besoildere Vorsicht empfohlen, damit Niemand unnöthigerweise belästigt oder aufgehalten, diejenigen aber, an de- ren Festhaltung der Justiz oder Polizei ge- legen ist, entdeckt, angehalten und dev Behörde übergeben werden. Reisende, die sich der Extrapost oder des Postwagens bedienen, dürfen von den Streif-Patrouillen nicht angehalten wer- den. Unverdächtigen Reisenden aus dem Zn- lande, oder bekannten unverdächtigen Per- sonen aus dem benachbarten Auslande darf kein Hinderniß in den Weg gelegt werden, wofern sie sich — auch ohne Reisepaß — auf irgend eine glaubhafte Weise über ihre Person und den Zweck ihrer Reise auszu- weisen vermögen. 438 Wenn aber der Reisende verdächtig er- scheint, so ist er mit Bescheidenheit nach Namen, Stand, Wohnort, nach dem Zwecke seiner Reise und seinem Passe zu befragen. Sind seine Antworten ungenü- gend, ausweichend oder widersprechend, hat er gar keinen Paß, oder ist der letztere nicht in Nichtigkeit, so daß entweder seine Dauer schon abgelaufen ist, die Personal- Beschreibung nicht übercinstimmt, die et- wa vorgeschriebene Marschroute nicht ein- gehalten worden ist, oder der Paß sichtbare Spuren der Fälschung an sich trägt, so ist der Reisende zu veranlassen, der Streif- Patrouille zum nächsten Oberamt zu fol- gen. §. 14. Die Gestaltsbezeichnungen (Signale- ments) flüchtiger Verbrecher haben sich die Landjäger möglichst genau zu bemerken, zu dem Ende von den Ortsbehörden die ihnen zukommenden Steckbriefe, öffentli- chen Blätter u. s. w. sich mittheilen zu las- sen , und hievon auf ihren Streifen sach- dienlichen Gebrauch zu machen. §. *5. Den wegen eines Verbrechens (§- 12. Nro. 1. 2.) ergriffenen Personen werden auf der Stelle alle Instrumente, die zur Wehr, so wie alle Effekten, die zur Flucht förderlich oder für den Gang der Unter suchung von Wichtigkeit seyn könnten, z. B. Waffen, Baarschaften, Schriften, Schlüssel, Haken u. dgl. vorläufig abge- nommen, wenn es die Umstände gestatten, sogleich verzeichnet und am Ablieferungs- Orte im Beiseyn des Ergriffenen an die Behörde abgegeben. §. 16. Die Einlieferung des Arretirten (§. 12.) geschieht in der Regel zu Fuß. Wenn aber sehr gefährliche Verbrecher, die mit Sicherheit nicht fortgebracht wer- den können, oder schwache kränkliche Leute, oder Personen, deren Aeußeres auf Vil- düng schließen läßt, ergriffen werden, ft sollen die Streif-Patrouillen die nächste Orts-Obrigkcit je nach Umständen entwe- der um Begleitungs-Mannschaft, oder uw einen Wagen requiriren, wobei nach Be- schaffenheit des Standes auch auf die Art des Wagens Rücksicht zu nehmen ist. Im klebrigen haben sich die Streif- Pa- trouillen bei Begleitung der aufgegriffeneN Personen an die Vorschriften zu halten, welche weiter unten über den Gefangenen-' Transport gegeben werden. §- »7* Jede von einer Streif-Patrouille auft gegriffene Person ist vor den nächsten Orts-' Vorsteher, oder nach Umständen vor den Oberamtmann zu führen, welchem allein 43g Su bestimmen zukommt, ob und in wel- ches Gefängniß der Ergriffene gebracht werden solle. §. 18. In den Orten, durch welche die Streif- Patrouillen kommen, dürfen sie sich nur so lauge aufhalten, als ihre Anwesenheit nothwendig ist, um sich beim Orts-Vor- steher zu melden, die geeigneten Erkun- digungen einzuziehen, ihre Anwesenheit beurkunden zu laffcn, und die ihnen etwa erthcilten Aufträge zu vollziehen. §. *9- Wenn sich Streif-Patrouillen begegnen, so haben sie sich gegenseitig alle Notizen mitzutheilen, die für den Dienst von In- teresse sind. Zum Behufe solcher Mittheilungen ist die Einrichtung zu treffen, daß die Streif- Patrouillen benachbarter Oberämter von Zeit zu Zeit an der Gränze ihrer Bezirke Zusammentreffen. G e f a n g e n e n - T r a n s p o r t k. §. Die Landjäger haben die ihnen überge- benen Gefangenen an den ihnen hiezu an- gewiesenen Ort zu transportiren (§. 27.) §. 21. Wenn mehrere Gefangene zugleich trans- portirt werden, so ist die Zahl der Land- jäger nach der Zahl der Gefangenen und ihrer größeren oder geringeren Gefährlich- keit zu bestimmen. Einem einzelnen Land- jäger dürfen nie mehr als zwei Gefangene, zwei Landjägern aber höchstens fünf Ge-, fangene zu gleichzeitigem Transport über- geben werden. §. Der Landjäger hat den Transport nur dann zu übernehmen, wenn ihm der Ge- fangene von dem Beamten oder vom Orts- Vorsteher in eigener Person oder von dessen gesetzlichen Stellvertreter übergeben wird. Die Uebergabe durch Amts-Diener, Ge- fangcnwärter und dgl. ist unzuläßig. Ebenso ist cs bei der Abgabe des Ge- fangenen auf den Zwischen - Stationen oder am Ablieferungs-Orte zu halten. §. -3. Der Landjäger erhält von der Behörde, welche den Transport anordnet, einen offe- nen Transportschein, den er an dem Orte, wohin er den Gefangenen geleitet, mit dem letzteren zu übergeben hat. Auf den Zwischen - Stationen wird der mit dem Gefangenen überlieferte Trans- portschein, nach Beisetzung der Zeit der Ankunft und des Wicderabgangs, so wie des Namens des neuen Begleiters, dem Landjäger, der den Transport fortsetzt, zugestellt. 44o Gleichzeitig wird der Name des Ge- fangenen , nebst dem Tag und der Stunde des Abgangs des Transports in das Dienst- journal des Landjägers (§. 64) eingetragen. §. 24. Ehe der Transport angetreten wird, hat sich der Landjäger zu überzeugen, daß der Gefangene nichts mehr bei sich trage, was ihm zur Wehr oder Flucht förderlich seyn könnte. (§. i5.) §. -5. Die ^Bestimmung, ob ein Gefangener auf dem Transporte mit Fesseln zu bele- gen sey, hängt vom Ermessen der de« Transport anordnenden Stelle ab. Glaubt jedoch der Landjäger, den Ge- fangenen nicht anders als geschlossen mit Sicherheit transportiren zu können, so hat derselbe durch eine bescheidene Vorstellung die Verantwortlichkeit von sich abzuweu- den. §. 26. Zn der Regel geschieht jeder Gefange- nen - Transport zu Fuß. DieAnordnungeinesWagen-Transports hängt von der absendenden Behörde ab. Wenn aber ein Transport zu Fusswegen eines Entweichungs-Versuchs oder Wider- setzlichkeit von Seite des Gefangenen, oder wegen eingetretener Krankheit des letzteren gar nicht, oder nicht mit Sicherheit fort gesetzt werden kann, so har der Landjäger die nächste Orts-Behörde um einen Wagen oder um Begleitungs-Mannschaft oder uw Feßlung des Gefangenen zu bitten. §. 27. Der Transport geht auf der vorgezeich- neten Straße von einer "andjäger-StatioN zur anderen, wenn nicht der Gefangene an einem zwischenliegenden Orte abgegeben werden soll. Nebenwege, wenn sie auch schneller zur Station führen, dürfen nicht eiugeschlagen werden. §. 28. Der Transport ist ununterbrochen fort- zusetzen, und so einzurichten, daß die Ab- lösungs-Station noch vor Einbruch dev Dunkelheit erreicht wird. Ueberhaupt soll einem Landjäger bei vorgerückter Tageszeit kein Transport mehr aufgetragcn werden. §. 29- Auf dem Wege hat der Landjäger den Gefangenen vor sich hergehen zu lasset und stets im Gesichte zu behalten. Er darf nicht gestatten, daß jemand sich zu dem Gefangenen geselle, oder sich mit ihm untcrrede. Bedarf der Gefangene der Ruhe, f° ist ihm solche unter Beobachtung der geeig- 44i ftetctt Sicherheit^ - Masregeln zu gestat- ten. Niemals aber darf in einem Wirths- hause oder sonst irgendwo eingekehrt wer- den. §. 5o. Zwei Landjäger, die sich auf dem Trans- porte begegnen, dürfen die Gefangenen in keinem Falle eigenmächtig gegen einander vertauschen. Wenn sie jedoch in einem Orte Zusam- mentreffen, wo die wechselseitige Ueber- gabe unter den Augen des Orts-Vorste- hers geschehen kann, so ist mit dessen Ge- nehmigung der Wechsel gestattet, und in den beiderseitigen Dienstbüchern durch den Orts - Vorsteher zu beurkunden. §. 3i. Ein auf dem Transporte entwichener Gefangener muß von dem Landjäger so lange verfolgt werden, bis bei der nächsten Ortsftcllc die Anzeige gemacht und von dieser die nöthige Anstalt zu weiterer Ver- folgung getroffen worden ist. Auf dem Rückwege hat der Landjäger in jeder Gemeinde, durch welche er kommt, von der Entweichung des Gefangenen Anzeige zu machen. §. 32. Wenn ein des Landes Verwiesener über die Gränze gebracht werden soll, so hat der Landjäger denselben nicht an der Lan- des-Granze zu entlassen, sondern bis zur nächsten ausländischen Polizeistelle zn be- gleiten. §. 33. An Sonn- und Festtagen sind die Land- jäger mit Gefangenen - Transporten zu verschonen, sehr dringende Fälle ausge- nommen, deren Ermäßigung den Lokal- stellen überlassen bleibt. §. 34. Wenn der Landjäger nach der Abgabe des Gefangenen keinen Rücktransport er- hält, so soll er den Rückweg in seine Sta- tion zum Streifen benützen und zu diesem Ende mit möglichster Vermeidung der Transport - Straße Nebenwege einschla- gen. Postwagen-Begleitung. §. 35. Die Postwagen werden, der Königl. Verordnung vom 9. September 1819 ge- mäs, ailch fernerhin durch Landjäger be- gleitet. Jedoch ist diese Begleitung auf die Nachtzeit beschränkt. Für jeden Postwagen wird nur Ein Landjäger abgegeben. §. 36. Der zu diesem Dienste berufene Land- jäger ist verblrnden, den Postwagen wäh- 442 tcitb des Umpackens zu bewachen, bei der Abfahrt den ihm auf dem Postwagen angewiesenen Sitz einzunehmen, sein Ge- wehr mit Vorsicht unterzubringen, und unterwegs auf Alles was um ihn vorgeht, zu merken. Dem Schlafe soll er sich nie überlasten. Den Rückweg in seine Station hat er zum Streifen zu benützen. WeitereVcrrichtungen des Landjäger- Korps. §. 37. Neben diesen gewöhnlichen und stets wiederkchrenden Verrichtungen kann das Landjager-Korps bei allen Vorfällen ver- wendet werden, wo bewaffneter Beistand Nvthwendig erscheint: I. ) zu Arretiruugen, welche von Zustiz- oder Polizei-Stellen verfügt werden; II. ) zu Haussuchungen, welche unter der Leitung oder aus Auftrag obrig- keitlicher Behörden geschehen; III. ) zur Unterstützung von Zahlungs- Erekutionen, jedoch nur in dem Falle, wenn Widersetzlichkeit bereits cinge- treten oder zu befürchten ist; IV. ) zur Assistenz bei größeren Streifen, welche mit aufgcbotener bürgerlicher Mannschaft veranstaltet werden; V. ) zu Gefangnißwachen, wenn die Ge- fängniffe in einem Oberamts-Bezirke überfüllt sind, oder die Gefährlichkeit eines Verbrechers die Beigebung ei- ner besonderen Wache nothwendig macht. Zn diesem Falle haben die bestellten Wächter an die besonder» Instruktionen, die ihnen gegeben wer- den, sich zu halten, im Allgemeinen aber sich wie jeder militärische Po- sten bei Gefangenen zu benehmen. Endlich VJL) zur Polizei - Wache bei Hinrich- tungen. §. 58. Bei Feuersbrünsten haben sich alle in dem Oberamts-Bezirke oder sonst in einem Umkreise von drei Stunden stationirten Landjäger, wofern sie nicht durch andere Aufträge abgehalten sind, ohne besondere Anweisung auf den Brandplatz zu bege- ben. Bei größerer Entfernung ist die Anwei- sung des Vorgesetzten Oberamts zu erwar- ten. §. 39. Auf dem Brandplatze selbst sollen die Landjäger nach den Befehlen des die Feuer- lösch-Anstalt leitenden Beamten hülfreiche Hand leisten, besonders aber für Rettung der dem Feuer ausgesetzten Personen und Sachen, so wie für Bewachung der letzte- 443 ren und für Verhütung von Diebstählen besorgt seyn. §. 4«. Gleiche Thätigkcit liegt ihnen bei Uebcr- schwemmungen, Eisgängen u. s. w. ob. §. 4i- Wenn fremde Truppen durch das Königreich marschiren, so wird das Land- jäger-Korps besondere Instruktionen er- halten , wie es sich gegen Nachzügler und andere Militär-Personen, welche sich im Quartier oder auf den Srraßen Exzesse er- lauben, zu benehmen habe. Verhältniß des Landjäger-Korps zur Orts-Polizei. §. 4-. Mit der inneren Polizei in geschlossenen Orten hat sich das Landjäger-Korps nicht zu befassen. Dagegen sind die Landjäger verbunden, nicht nur in allen Fällen, wo die Orts- Polizei-Behörde bewaffneten Beistands bedarf, mitzuwirken, bei großen Volks- Zusammenkünften, Jahrmärkten, Messen, Kirchweihen, Wallfahrten u. s. w. zur Un- terstützung bereit zu seyn, und die Anwei- sungen der Orts-Vorsteher zu befolgen, sondern auch alle Uebertretungen gegen die Orts-Polizei-Gesetze, wenn sie gele- genheitlich sonstiger Dienst-Verrichtungen zu ihrer Kenntniß kommen, zur Anzeige zu bringen. §. 43. Ucberhanpt sollen die Landjäger in ge- schlossenen Orten keine Diensthandlung ohne Anweisung oder Wissen des Orts-Vor- stehers vornehmen, so fern nicht dringen- de Gefahr auf dem Verzüge haftet. §. 44- Insbesondere ist den Landjägern streng verboten, in geschlossenen Orten ohne Er- mächtigung der zuständigen Behörde eine Hausdurchsuchung vorzunehmen oder über- haupt den Eintritt in Privat-Wohnungen (es sey bei Tag oder bei Nacht) zu ver- langen, es wäre denn, daß 1) von einem Hausbewohner um Hülfe gerufen wird, -) oder ein über der That betretener Verbrecher oder ein entsprungener Gefangener sich vor den Augen des Verfolgers in eine Privat-Wohnung geflüchtet hätte. §. 45. Dagegen kömren die Landjäger auch in geschlossenen Orten Wirthshäuser und an- dere dem Publikum offen stehende Plätze, des Tags zu jeder Stunde, und des Nachts bis zur Zeit, wo sie nach den Polizei-Ge- setzen geschloffen seyn sollen, betreten, um Verbrecher aufzusuchen, oder grobe Stö, 444 rungen der öffentlichen Ruhe, Schlaghän- del u. s- w. zu beseitigen. Es soll jedoch auch in solchen Fällen mit Schonung und Anstand verfahren, und jede unnöthige Belästigung friedlicher Gä- ste möglichst vermieden werden. §. 46. Einzeln liegende Höfe, Mühlen, Her- bergen und dergleichen ist der Landjäger jederzeit zu durchsuchen berechtigt, (oben §- 3.) Verhalten der Landjäger in Absicht auf Finanz-Vergehen. §• 47* Den Vergehungen wider die Finanz- Gesetze, Zoll- Accisc- Zehent- Veruntreuun- gen u. s. w. von Amts wegen nachzu- forschen, liegt außer dem Berufe der Land- jäger. Wenn sie jedoch bei ihren ordent- lichen Dienst-Verrichtungen dergleichen Uebertretungen wahrnehmen, oder Kunde davon erhalten, oder den Uebertreter selbst über der That antreffen, so sind sie ver- pflichtet, Anzeige zu machen, oder nach Besinden der Umstände den Angeschuldig- ten vor die Behörde zu bringen, jeden- falls aber den betreffenden Beamten unb Dienern auf Verlangen Beistand zu leisten. Gebrauch der Waffen. §. 48. Ohne ausdrücklichen Befehl der Civil- Behörden dürfen die Landjäger nur in fol- genden Fällen von ihren Waffen Gebrauch machen: r) wenn während einer Diensthandlurrg Gewalt oder Thätlichkeit gegen sie selbst verübt wird, und der Wider- stand von der Art ist, daß er nur rnst Gewalt der Waffen überwunden wer- den kann; 2) wenn sie auf keine andere Weise ih- ren Posten zu behaupten oder Per- sonen und Sachen, für die sie verant- wortlich sind, zu sichern vermögen, 3) wenn ein denselben zum Transport übergebener oder auf der That betre- tener Verbrecher oder eine andere von ihnen festgehaltene Person die Flucht ergriffen hat. §. 49. Ehe jedoch zu diesem äußersten tel geschritten wird., hat der Landjag^' zuvor noch eine letzte Warnung zu ve^ suchen. Diese geschieht in den beiden ersten len unter dem Ausrufe: „im Namen des Königs", im dritten Fall aber dadurch, daß ^ Fliehenden wenigstens einmal „Halt" bü' gerufen wird. 445 Dienst-Obliegenheiten der Offiziere und Unter-Offiziere. §. 5o. Den Offizieren deö Landjäger-Korps liegt zunächst die Verpflichtung ob, die innere Ordnung im Korps Zu erhalten, die Mann- schaft über den Umfang ihrer Dienstpflich- ten zu belehren, sie zu Erfüllung derselben anzuweisen, und ihre Dienst - Verrichtun- gen zu beobachten. §. 5i. Außerdem sind dieselben verpflichtet, bei ihren Dienst -Ncisen sowohl als bei jeder andern Gelegenheit zur Handhabung der öffentlichen Sicherheit mitzuwirken, Und alle zu ihrer Kenntniß kommende Män- gel und Störungen derselben zur KenntNiß der Civil-Behörde zu bringen. Mit der unmittelbaren Leitung der po- lizeilichen Dieitft- Verrichtungen der Land- jäger haben sich die Offiziere nur dann zu befassen, wenn ihnen bei wichtigeren Vor- fällen ein persönliches Kommando über- tragen wird. §. 5-. ^.eder Stations - Kommandant ist neben der Aufsicht auf seine untergebene Mann- schaft zu allen' der letzteren obliegenden Dienstleistungen, mit Ausnahme der ge wöhnlichen Gefangenen - Transporte und der Postwagen-Begleitung, verbunden. Insbesondere hat er jeden Tag Partiku- lar-Streife vorzunehmcn. Wenn drei oder mehrere Landjäger einen gemeinschaftlichen Aufkrag erhalten, so hat jederzeit der Stations-Kommandant das Komniando zu führen. Ueberdies ist er gehalten, jeden Mor- gen sich beim Oberamt einzufinden, dessen Befehle einzuholen und dem zufolge den Dienst an die einzelne Mannschaft auszu- theilen. Verbot des Mißbrauchs der Land- jäger. §. 53. Das Landjäger-Korps kann nur zu denjenigen Verrichtungen, welche in ge- genwärtiger Instruktion angegeben sind, angehalten, es darf also namentlich nicht zu Vollziehung richterlicher Erkenntnisse, oder zu Beitreibung von Steuren und an- dern Abgaben (die §. 57 bezeichneten Fälle ausgenommen), noch weniger zu Boten- diensten, zu Verrichtungen, welche den Amts-Dienern obliegen, zu Ordonnanzen, oder Privat-Diensten, weder von Civil- Bcamten noch von den Offizieren miß- braucht werden. 4 4 5o tions-Kommandanten mit dem letzten Tage jeden Monats geschlossen, und ohne Auf- schub an den Bezirks-Kommandanten, von diesem aber an den Kommandeur eingeschickt, welch letztererfofort den Haupt- Rapport an die Ministerien des Innern und des Kriegswesens erstattet. M c l d u n g c n. §. 72. Die gewöhnlichen Meldungen, welche den militärischen Theil des Dienstes betressen, werden nach der Reihenfolge der Dienst- ordnung je am Lr. nnd 20. Monatstag an das Bezirks-Kommando, am »5. und 25. aber an den Kommandeur erstattet , welcher nach Beschaffenheit des Gegenstan- des die Sache selbst erledigt, oder an die' höhere Stelle bringt. Meldungen von Wichtigkeit sind an keine Termine gebunden. S ch e m a' s°- §- 73- Die Schema's zu allen schriftlichen Ein- gaben werden den Bezirks-Kommandan- ten Lurch den Kommandeur zugefertigt. Muster» n' g' e II. ») Der Stütions-Kommand'aittrir. §- 74- Je am zweiten Sonntage vor oder nach dem Gottes-Dienste hat der Stations- Kommandant seine Abtheil'ung in der Oberamts-Stadt zu versammeln, die Aus- rüstung der Mannschaft, besonders die Be- schaffenheit der Gewehre zu visitiren, die Dienstbücher sorgfältig zu durchgehen, sol- che, so weites geschehen kann, mit seiner Kommandir-Liste zu vergleichen, die Vor- gefundenen Mängel zu rügen, oder nach Beschaffenheit der Umstände weiter' zu melden- Zugleich werden die Löhnung und Bcr- pstegungs - Gelder ausgezahlt (§. 66. Nro- 3.,), und die etwaigen Befehle der bürgerlichen oder Militär- Behörden aus- gegebem Auch sind die Landjäger zn veranlassen, bei dieser Gelegenheit die in der vergan- genen Woche im Dienste gesammelten No- tizen sichgegenseitig mitzukheilen, und über ihr Verhalten beim Streifen, bei Ver- folgung gefährlicher Verbrecher u. s. w- sich gemeinschaftlich zu berakhen. !>) Der Bczirko-Kommcmdantem- §> 7 5. Von drei zu drei Monaten, im Januar, April, Julius und Oktober bereifen die Bezirks-Kommandanten sämtliche Sm- tions-Kommando's des Kreises und mustern jede Abtheilung in der'Oberamts-Stakst wozu der Oberamtmann emzuladen, und 45» zu dem Ende von dem Tage der abzuhal- tenden Musterung zuvor in Kenntniß zu setzen ist. Sie untersuchen zunächst die persönliche Haltung der Mannschaft, ihre Ausrüstung, die Dienstbücher der Unteroffiziere und Langjäger, und ziehen sorgfältige Erkun- digung über ihr Benehmen in und außer dem Dienste ein. Nach Maßgabe der Zeugnisse, welche den einzelnen von dem Oberamtmann und dem Stations - Kommandanten ertheilt werden, find die Conduite - Listen zu be- richtigen. Die entdeckten Unordnungen werden so- gleich abgestellt, und nach Umständen be- straft; auch wird derjenige, dessen Aus- rüstung nicht in vorschriftsmäßigem Stan- de ist, zu deren Herstellung auf eigene Kosten ungehalten. Auch sollen die Musterungs-Reisen da, zu benützt werden, um sich mit dem Ober- amtmaun über etwaige Vorfälle im Dien- ste, über die Verlegung der Mannschaft und über etwaige Versetzung einzelner Landjäger zu besprechen. §- 76. liebe* jede Musterung wird ein kurze- Protokoll geführt. Nach beendigter Musterungs-Reise har der Bezirks - Kommandant über das Er- gebniß derselben in polizeilicher Hinsicht an die Kreis - Negierung, in Absicht auf den militärischen Theil des Dienstes und die Dienst - Controle hingegen unter Anschluß der berichtigten Conduite - Listen an den Kommandeur zu berichten. c) Des Kommandeurs. §. 77. Der Kommandeur hat alljährlich ekn< mal sämtliche Kreis - und Oberamts, Städte zu bereisen, um die Bezirks, und Stations-Kommando'- zu mustern. Er wird zunächst untersuchen, in wie weit die Bezirks - Kommandanten ihrer Dienstpflicht Genüge leisten, sodann aber förmliche Musterung über jede Abthei- lung am Sitze des Oberamts halten. lieber den Erfund dieser Musterung wird der Kommandeur an die Ministerien des Innern und beziehungsweise des Kriegswesens berichten. Stuttgart den 5. Juni »8rA. Auf besonder« Befehl des Königs: Schmidlin. Franquemont. 448 Neben-Umständen durch den Orts-Vor- steher, bei Gefangenen-Transporten die Uebergäbe des Transports und die Stun- de des Abgangs von der übsendenden Be- hörde', die richtige lleberlieferung des Ge- fangenen und die Abgabe der im Trans- portschcin spezisizirten Effekten aber nebst der Stunde der Ankunft durch die Stelle, all welche der Gefangene abgcliefert wor- > den ist, und die Postwagen - Begleitung durch das betreffende Post-Amt in dem Dienst-Journal beurkundet werden. Endlich werden in dasselbe alle Aufträge von Wichtigkeit von de» Behörden einge- tragen.- §.65. Die militärischen Vorgesetzten, denen zunächst die Prüfung der Dienst-Jour- nale obliegt, sind angewiesen, jede hiebei entdeckte Unrichtigkeit oder Nachläßigkeit unnachsichtlich zu ahnden, den Civil - Be- hörden aber von denjenigen Gegenständen, die sich etwa zu einer Verfügung derscl-' den eignen , oder sonst für sie von Interesse seyn dürften, Anzeige zu machen. Dien stb ü ch e r d c r .S t a r i o n s - K o m m a n - da n t'c n. ’ '§. 66. Außer ihren eigenen Dienst-Journalen führen die Stations-Kommandanten: 1) eine Kommandirliste (Röster) , wo nach. die Reihenfolge, in welcher die einzelnen Landjäger zu den gewöhnli- chen nnd außergewöhnlichen Verrich- tungen, den Befehlen der Civil-Be- hörden gemäß, zu verwenden sind, be- stimmt wird;' 2) eine Stations - und Sonduite- Liste, in welche die Aüfstellung der Mann- schaft an den einzelnen Stations - Or- ten, ferner alle ausgezeichnetere Dienst- leistungen' der einzelnen Landjäger, ihre Dienstfehler und die deshalb ge- gen sie — sey es von der Civil - oder Militär-Behörde erkannten Strafen, eingetragen werden; 3) eine Verpflegungs - Liste, worin sie sich die halbmonatlich für die Mann- schaft erhobenen und an sie ausge- zahlten Gebühren (§. 74.) von letzte- rer bescheinigen lassen; 4) eine Munitions - Liste, worin dev Verbrauch an Munition in ihrer Ab- theilung zu verzeichnen ist; 5) Concept-Bücher für Rapporte, Mel- dungen und andere schriftliche DM theilungen. Die erhaltenen schriftlichen Befehle wer- den von den Stations - Kommandanten numerirt, und in zeitgemäßer Ordnung in Hefte gesammelt. 449 §-67- Mit dem ersten Tage der Monate Ja- nuar , April, Julius und Oktober schicken die Stations-Kommandanten die sämt- lichen Dienst-Journale ihrer Abtheilung nebst ihrem eigenen Dienst-Journal und der Kommandir-Liste, die Munitions-Ver- rechnung aber am 20. Junius und ro. December an den Bezirks-Korn,nandanten ein. Dienstbücher der B e z i r k s - K 0 m m a n t danken. §. 63. Die Bezirks-Kommandanten führen je- der für seine Abtheilung 1) eine Stamm-Liste; 2) eine Stations- und Conduite- Liste; 3) eine Münitions - Liste; 4) Concept-Bücher für Rapporte, Mel- dungen und Berichte an die Kreis- Regierung und den Kommandeur, für ihre Mittheilkingen an die Bezirks- Beamten und für die von ihnen er- lassenen Befehle an die Stations- Kommandanten. Die bei dem Bezirks-Kommando ein- gehenden Befehle und Schreiben werden n'umcrirt und nach der Zeitfolge gesam- melt.!' u' §- 69. Die von ihnen gejnmmelten Dienst- Journale und Kommandir - Listen der Unter - Offiziere Und Landjäger werden durch die Bezirks - Commandanten, mit den etwa nöthigen Bemerkungen, je am ibten der Monate Januar, April, Julius und Oktober au den Kommandeur einge- sendet. Ebendahin wird die Munitions-Rech- nung am l. Januar und i. Julius einbe- fordcrt. - ^ Dienstbücher des Kommandeurs. §.70. Der Kommandeur führt über das ganze Korps 1) eine Stamm-Liste; 2) eine Stations - und Conduite-Liste; 3) ein Montirungs- und Waffenbuch; 4) eine Munitions-Liste; 5). Concept-Bücher für Rapporte, Mel- dungen , Berichte an die Ministerien des Innern und des Kriegswesens, für erlassene Befehle an die Bezirks- Kommandanten und für sonstige Schreiben. R a p p 0 r t e. §. 7*- Die Rapporte über Zuwachs und Ab- gang an Mannschaft werden vom Sta- Zweiter Abschnitt. Allgemeine Verhaltungs - Vor- schriftrUl für bas Landjäger-Korps. §. 54. Zm Allgemeinen haben die Landjäger sich streng an ihre Instruktion, so wie an die ihnen ertheilten brsondern Aufträge und Befehle zu halten, ihre Dienstpflicht ohne alle Neben-Rücksicht mit Ernst und Nachdruck zu erfüllen, dabei aber ein be- scheidenes, gemäßigtes Betragen zu beobach- ten, jeder Einmischung in Familien - und -andere ausserhalb ihres Berufes liegende Angelegenheiten sich zu enthalten, und das Publikum nicht unnützer Weise zu belä- stigen. Sie sollen sich bemühen, durch Anstand, durch nüchternes, gesittetes Benehmen, durch Unpartheilichkeit, durch Wachsam- keit und Entschlossenheit, überhaupt durch strenge Pflicht-Erfüllung, die Achtung und das Zutrauen der Bürger zu erwerben. §. 55. Im Dienste erscheinen Offiziere, Unter- offiziere und Landjäger nicht anders als in voller Uniform und bewaffnet mit stets scharf geladenem Gewehre. §. 56. Den Landjägern ist der Betrieb einer Wirthschaft und die gewerbsmäßige Ver- richtung von Privatdiensten füx ihre Per son verboten. Auch die Frauen derselben dürfen in dem StationS - Bezirke ihrer Ehemänner keine Wirrhfchaft treibcn. §. 57. Geschenke anzunehmen oder sich in Wirthshäusern freihalte»! zu lassen, wenn eines oder das andere auch nur in der entfernteste» Berührung mit dem Dienst- Verhältnisse stände, ist gleichfalls ver- böte»». §. 58. Jede Verletzung der Instruktion, jede Beschwerde gegen das Benehrnen eines Landjägers soll mtf der Stelle untersucht, und der Schuldige unnachst'chtlich gestraft, »vogegon dieselben in ihre»: vorschriftsmä- ßigen Verrichtungen aufs kräftigste unter- stützt, und in dem zu Erreichung ihrer Bestimmung rwthwendigeu Ansehen erhal- ten werden sollen. Dritter Abschnitt. Von der inneren Ordnung i»st Korps und der Dienst-Controle. Innere Ordnung. §. 5g. Die innere Ordnung in» Korps und den verschiedenen Abtheilungs-Stufen des- selben wird nach den Vorschriften und Grundsätze»», welche bei den» Köuigl. M'lll tär bestehen, aufrecht erhalten, so daß I 447 jede Abtheilung nt dieser Beziehung zu- nächst ihrem eigenen Abtheilungs - Kom- mandanten, dieser selbst aber seinem näch- sten Vorgesetzten für die Disziplin und das pstichtmaßige Betragen der ihm un- tergebenen Maimschaft verantwortlich ist. §, 60. Zn Krankheitö- oder bei sonstigen Ver- hinderungsfällen wird der Kommandeur durch den Bezirks - Kommandanten für den Neckar-Kreis, ein Bezirks - Komman- dant durch den in der Kreisstadt statio- nirten Unteroffizier, ein Stations - Kom- mandant aber durch den ältesten oder brauch- barsten Landjäger, der im Voraus von dem Bezirks-Kommando hicfür zu bezeich- nen ist, vertreten. Zeder Kommandirende, der seinen Wohn- sitz über Nacht verläßt, ist gehalten, wenn es ditz Umstände nur immer erlauben, den Dienst ordnungsmäßig feinem Stell-Ver- treter zu übergeben. Dienst- Csntrole. §. 6^- Die Dienst-Verrichtungen des Landjäger- Korps werden in jeder Abtheilung zunächst durch den Abtheilungs - Kommandanten, im Korps selbst aber durch den Komman- deur coutrolnt; den Civil-Behörden steht jedoch die Einsicht der für den Polizeidienss bestimmten Journale zu jeder Zeit offen. Dien st-Journale. §. 62. Feder Unter-Qfft'zicr und Landjäger ist- gehalten , ein eigenes Dienst - Zournak zu führen, welches zur Ueberficht über die Dienst - Verrichtungen bestimmt, und alle drei Monate zu erneuern ist. §. 63. Zn diesem Dienst-Journal, welches im Voraus zu paginiren, mit dem Ramen des Inhabers zrr versehen und in Absicht auf Aechtheit und Blattgehalt durch den Bezirks - Kominandanteu zu beurkunden ist, werden die Dienst-Verrichtungen des Inhabers und die erheblicheren Wahrneh- mungen desselben von Tag zu Tag ver- zeichnet , §. 64, Die einzelnen Dienst - Verrichtungen des Landjägers, die Anzeige», die im Dien- ste von ihm gemacht werden, die Hinder- nisse, die ihm bei seinen Verrichtungen zu- stoßen, die Gründe eines längeren Aufent- halts (besonders wenn er gcnöthigt ist, des Nachts außerhalb seines Stations- Orts zu verweilen) u.s. w. hat derselbe von den Behörden in dem Dienst-Journale be- scheinigen zu lassen. Insbesondere muß bei den Partikular- Stveifcn, an jedem Orte, den erbesucht hat, seine Anwesenheit mit den etwaigen 45a Dienst - Erledigungen. Mit der erledigten Pfarrei Wallhausen, Diöccse Blaufelden, ist die eine halbe Stun- de auf ebenem Wege entfernte Pfarrei Scheinbach verbunden- Erstere enthalt 400, letztere 180 Seelen. Neben allen pfarramtlichen Geschäften zu Wallhausen ist der Geistliche verbunden, in der Kirche zu Scheinbach alle Casual-Gottesdienste, jeden Sonntag abwechselnd eine Predigt oder Kinderlehre, in jeder Woche an ei- nem bestimmten Werktag oder einem cin- tretenden Feiertag eine Kinderlohre, und des Jahrs viermal das heilige Abendmahl zu halten, auch zweimal wöchentlich die Schule zu besuchen. Die Pfarr-Zehenten sind auf 12 Jahre an die Gemeinde ver- pachtet, und das Einkommen ist auf 92 6 fl. nach Etats-Preisen berechnet. Die erledigte Pfarrei Bronnweiler, Diöcesc Reutlingen, zahlt n6 Seelen, und ist mit einem Einkommen von 666 fl. nach Etats-Preisen verbunden. Die Bewerber um vorstehende zwei Steb len haben innerhalb drei Wochen ihre Bittschriften bei dem evangelischen Confl storium einzureichen. Die katholische Pfarrei SchmiecheU/ Oberamts Blaubeuren und Dekanats Ehüu gen, wird besetzt werden. Sie begreift blos das Pfarrdorf mit 297 Seelen, und hat 640 fl. Einkommen, an Güter-Ertrag, Zehenten, Grundzinsen und Gebühren. Die Geistlichen, welche sich um dieft Stelle insbesondere bewerben wollen, ha- ben ihre Bittschrift vorschriftsmäßig W nen vier Wochen an den katholischen chenrath einzuschicken. Gedruckt bei G. Haffelbriuk, Buchdrucker. 455 Nro. 3a. Württembergisches trats - und RegierungS - Donnerstag den 19- Jnni 1820. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst - Nachrichten. Eeine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 6. d. M. die erledigte General - Superintendenz Urach dem bisherigen General - Superin- tendenten von Oehringen und Vorstand des evangelischen Seminars zu Schönthal, Prälaten v. Abel, seinem Ansuchen ge- mäß gnädigst übertragen, und dem Dekan M. Köftlin, zu Urach, zum Beweis HöchstIhrer Zufriedenheit mit seinen vieljährigen treuen Diensten, den Titel und Rang eines Prälaten mit dem Prälaten - Kreuze gnädigst verliehen. Sodann haben Höchstdieselben durch höchste Dekrete vom 12. d. M. die erledigte Astestorö-Stelle bei dem K. Gerichtshöfe in Ulm dem Criminalamtö- Aktuar Pfi- zer, in Stuttgart, und das erledigte Cameralamt Ellwangcn dem Ober-Revisor bei dem Steuer-Colle- gium, Geßler, zu übertragen, auch den bei der .Finanz - Kammer für den Donau-Kreis angestellten Ober-Finanz- rath St erk auf sein Gesuch wegen Alters unter Bezeugung der höchsten Zufrieden- ^ heit mit seiner Dienstleistung, in den Ruhe- stand zu versetzen.geruht. Unterm 11. d. M. wurde der Haupt- mann Zweiter Klasse im siehenten Infan- terie - Regiment, v. Sigel, auf sein An- suchen in den Ruhestand versetzt, dagegen der Ob.crlieutenant v. Schweikher, des dritten Infanterie-Regiments, zum Haupt mann zweiter Klasse im siebenten Infan- terie-Regiment, Uttd an dessen Stelle der Unterlieutenant v. Sußdorf, des fünften Infanterie-Re- giments , zum Oberlieutenant im dritten Infanterie - Regiment ernannt; auch ist der Untcrlieutenant Haffele, des achten Infamere. Regiments, der Mi- litär-Dienste entlassen worden. II, Verfügungen der Departements. A.) Des Departements des Innern: Des Ministerium des Innern. a) Brandschadens - Umlage. Durch die seit der letzten Brandschadens- Umlage vom 14. Juni v. I. eingetretenen Brand- Urrglsscksfülle ist der Betrag jener Umlage erschöpft, und denmach das Bedürf- nis, einer neuen Umlage herbeigefüchrt wor- den. Seine Königliche Majestät haben daher in höchster Entschließung vom 6. d. M. eine neue Umlage im Betrag von 4kr. auf 100 fl. Gebäude-Anschlag mit der Bestimmung anzuordnen geruht, daß die erste Hälfte auf den 1. September d. I. und die andere Hälfte auf den 1, Januar 1624 eingetiefert werde. Die K. Oberämter iverden hiernach an- gewiesen, wegen des Vollzugs dieser Brand- schadens-Umlage nnverweilt die erforder- lichen Verfügungen zu treffen. Zugleich werden die unterm eg./MärZ 1816 (Regierungs-Blatt Nro. i5)ertheil- ten und im Staats-.und Reg. Blatt vorn v. I. Seite 439 wiederholten Vorschrift wegen Behandlung der Umlage und der deshalb auszustellenden Urkunden mit der Bestimmung eingescharft, daß das bei dein Steuersatz auf den 1. Juli d. I. sich er- gebende Brand - Versicherungs - Kataster der Umlage zum Grunde gelegt werden solle, damit die Repartitions - Urkriudeu Kasse eingeschickt werden können, längstens bis zum i. September d.Z. an Stuttgart den 10 Zum 1825. die Brandschadens-Versicherungs-Haupt- Schmidlin. b) Die Ersetzung zufällig abgehender Mitglieder der Bürger-Ausschüsse betreffend. Das Edikt über die Gemeinde-Ver- waltung vom 1. März 1822 enthält keine Bestimmung darüber, wie es niit dem Er- sätze der im Laufe des .Jahrs zufällig ab- gehenden Mitglieder der Bürger - Aus- schüsse gehalten werden soll. Um die hierüber aufgeworfenen Zweifel zuheben, wird andurchfolgendes verordnet: 1) Wenn das abgekommene Mitglied der ältern Hälfte des Ausschusses, welche am Ende desselben Jahres oh- nehin auszutreten hätte, augehörte, so ist die Ersetzung desselben bis zur nächsten Erneuerung dieser Hälfte (bis zum Ende des Verwaltungs-Jahrs) im Anstand zu lassen. 2) War hingegen das abgekommene Mitglied unter der jünger», auch für das folgende Zahr beizubehaltenden HÄste des Ausschusses begriffen, so ist zugleich mit der am Schluffe des Jahres vorzunehmenden Erneuerung der andern Hälfte ein Ersatznrann für jenes abgegangeire Mitglied zu wäh- len, welcher sodann als zur ältern Hälfte gehörig zu betrachten ist, und demnach mit dieser letzter» nach Ab- lauf des nächsten Jahres wieder aus- tritt. DieVürgcrschast ist hierüber vor der Wahlhandlung gehörig zu belehren. 3) Sollten besondere Umstände die frü- here Ersetzung eines abgekommcnen Mitglieds räthlich oder nothwendig machen, so kann, ohne Unterschied, ob der Abgekommene der nächst ans- tretenden oder der länger bleibenden Hälfte angehbrt hat. Ausnahmsweise der gleichbaldigen Wahl eines Ersatz- mannes Statt gegeben werden. Stuttgart den 1». Juni 1823. Schmidlin. c) Dir Einbildung der auf dcn 3o. Juni d. I. verfallenden Landjäger-Kosten-Verzeichnisse betreffend. Um der Staats-Kasse die zeitige Ab- rechnung mit dcn Amts - Pflegen und den Abschluß ihrer Bücher zu der festgesetz ten Zeit auch in Beziehung ans die Kosten des Landjäger-Korps möglich zu machen, erhalten die sämtlichen Amts-Pflegen den 4 56 Auftrag, die auf den So. Juni d. I. ver- fallenden Rechnungen über die Landjager- Kosien so vorzubereiten, daß sie mit dem So. Juni abgeschlossen, und an das Re- visorat des Ministerium des Innern zur Prüfung und Einleitung der Zahlungs- Anweisung unfehlbar eingeschickt werden. Dabei wird bemerkt, daß, um die Amts- Pflegen in der Ausbezahlung^der auf den So. d. M. verfallenoen Extra - Gelder nicht aufzuhalten, die Verfügung getroffen wor- den ist, daß dieselben die Quittungen über die Extra - Gelder durch die Bezirks - Korn- mandantschasten in den letzten Tagen des Monats Juni zugeschickt erhalten.' Stuttgart den n. Juni iL-2. Schmidlin. B.) Des D e p a rtements der Finanzen: Des Finanz - Ministerinm. Zutheiluug des Review Leuuiugeu zum Forst - und Camenttamt Kirchheini. Da nach höchster Entschließung vom 24. dieses bestimmt worden ist, daß das Re- vier Lenningen, nach Zuthcilnng einiger Waldungen zum Uracher und Meßinger Revier, als ein Revier dritter Classe, ohne Ration, vom Uracher Forst dem Forst-Amte und Cameral-Amte Kirchheim zugetheilt werden sott; so wird solches hiemit zur all- gemeinen Kennntniß gebracht. Stuttgart den 3o. Mai 1023. Weckh erlin. N Dienst-Erledigung. Das in der zwcyten.Bcsoldungs- Classe Tod des Oberförsters Zaiser in Erlebt stehende Forstamt Blaubeuren ist durch den gung gekommen. G. druckt bei G. HasscIbri 11 k, Buchdrucker. Nro. 55.. KbmOch «üiU-mSerglschr» Staats - und Regierungs-Blatt. Donnerstag, den 26. Juni 1828. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst - Nachrichten. >-)eine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom i3. d. M. die katholische Pfarrei Leinzell, Dekanats Gmünd, dem Vikar Schnei- der, in Hochmössingen, und die katholische Pfarrei Aufhausen, im Landkapitel Ncresheim, dem Präccpto- ratö - Vikar N eit er, in Gmünd, über- tragen. Sodann haben Höchstdieselben ver- möge höchster Entschließung vom 14. d.M. .den Pfarrer Eh mann, in Degerschlacht, von der Annahme der ihm übertragenen Pfarrei Mähringen, Dekanats Tübingen, gnädigst entbunden, und an seiner Stelle diese Pfarrei dem Pfarrer Hegelmaier, in Pfäffingen, Dekanats Herrenberg, gnä- digst übertragen. Vermöge Entschließung des K. Mini- sterial- Raths vom 17. d. M. ist der evan- gelische Pfarrer Falschebner, zu Bräu- nisheim, Dekanats Geißlingen, auf sein Ansuchen in den Ruhestand gesetzt wor- den.' II. Verfügungen d e r DeparLe m e » t s. A.) Des Departements des Innern: Des Ministerium des Innern. •*) -Das gräflich und fleiherrlich v. Berlichittgen'schc Gesamt-Patrimonialamt zu Jgrthauftri bctreffaid. Zirkcn, auf welche er sich erstreckt,, in Äe Nachdem die gräfliche und die freiherr- lichen Familien v. Berlächingen-Zart- hausen und v. Berlichingen-Nofsach sich für die Ausübung der in der Königl. Deklaration vom 4. Juli und 8. December 1621 ihnen eingeräumten Orts-Polizei erklärt haben, so wird nach Vernehmung derselben, in Gemäßheit Königl. Entschlie- ßung vom 17. d. M. zu Vollziehung der dicofallsigen Bestimmungen verfügt, wie folgt.: $. 1. Die sämtlichen ritterschaftlichen Besitzun- gen obiger Familien in den Oberamts-Be- zirken Neckarsulm, Künzelsau und Oeh- ringen werden in Betracht der besonder» bei denselben eintretenden Verhältnisse unter einem einzigen gemeinschaftlichen Patrimonialamte vereinigt, welches seinen Sitz in Jaxthausen, Obcramts Neckar- sulm, hat. §. -. Der Patrimonialamts - Bezirk Zart- hausen zerfällt, nach den Oberamts-Be- drei Vogteien: A,) Die Vogtei Ja.rthaufen, Overamts Neckarsulm; 8.) die Vogtei Berlichingen, Obcramts Künzelsau; C.) die Vogtci Möglingen, Oberamts Ochrmgen, und umfaßt folgende Gemeinde - Bezirkes A. ) In der Vogtei Ja.rthausen, r) Zarthaufen, Marktflecken.mit Edelmannshof. Hof. Leutersthalerhof, H. Pfizhof, Weiler. Stotzcnhof, H. 2) Korb, Pfd. mit Dippach, W. Hagcnbach, W.. 3) Olnhausen, Mfl. 4) Unter-Keßach, Pfd. mit Roßach, W. B. ) In der Vogtei Berlichingen, 5) Berlichingen, Pfd. 459 C.) Zn der Vogtei Möglingen,. 6) Möglingen ^ Mfl. §. 3- Der Patrimonial-irlmtmann wird je von sämtlichen an diesen Besitzungen betheilig- ten Mitgliedern obiger Familien mittelst Stimmen - Mehrheit ernannt,- und dev Ernannte wird den: Ministerium des In- nern unter Beifügung der Belege seiner- Befähigung angezeigt. §• 4i- Wcnn dieses erkennt,- daß kein Anstand vorwalte, so wird die Ernennung durch das Staats und Regierungs - Blatt be- kannt gemacht,- und die Verpflichtung des Ernannten der Regierung des Neckar- Kreises, oder auf Ansuchen, in deren Na- men, dem Oberamr Neckarsulm-übertra- gen. Die Verpflichtung selbst geschieht un- ter dem gleichen Eidesvorhalte, der bei der Beeidigung eines Königl. Oberamtmanns gebraucht wird, mit dem den Dienst-Eid gegen die Gutsherrn enthaltenden Anhan- gc, welchen der §. 28. der K. Declaration vorschreibt. Das Verpflichtungs-Proto- koll wird durch die Regierung des Neckar- Kreises dem Ministerium des Innern vor- gelegt, und Abschriften davon werden so- wohl der Regierung des Jart-Kreises und den derselben untergeordneten Oberamtern Künzelöau und Oehringen> als den Guts- herrn mitgetheilt. §. 5.- Da die den Patrimonialamts - Bezirk bildenden Orte mehr als 4000 Einwohner zählen, so wird dem Patrimonialamtmann die Besoldung- eines K. Oberamtmanns dritter Klasse ausgesetzt. Die Kanzlei-Kosten werden demselben irr den ersten drei Jahren nach- ihrem wirk-, liehen Betrage vergütet, nachher wird ihm ein unter Grundlegung des dreijährigen Durchschnitts festzusetzeudes Llvcrsum ab- gereicht.- §. 6.- Bei dem geringeren Umfange des Pa- trimonialamts-Bezirks wird zwar die Auf- stellung eines beständigen verpflichteten Aktuars zu Unterstützung des Patrimonial- amtmanns nachgcsehcn. Wenn jedoch die NothweNdigkeit einer Vertretung des Letz- teren duvch einen Amtsvcrwescr eintritt, so darf hiezu nur ein solcher verwendet werden, der zil Versehung der Stelle eines Ober- amts-Aktuars befähigt ist. §. 7- (£iit Amts -Diener wird dem Patrimo- nialamtmanu beigegeben, welcher einen sei- nen Bemühungen entsprechenden Gehalt bezieht, und von sämtlichen an den Amts- orten beteiligten Familien - Gliedern mit- telst Stimmen - Mehrheit auf Wohlver- halten gegen einvierteljährige Aufkündi- gung angenommen wird. §. 8. Die Amtsführung des Patrimonialamt- manns steht in jeder Vogtei unter der Lei- tung und Aufsicht desjenigen Oberamts, in dessen Bezirk dieselbe gelegen ist, und der diesem Oberamt Vorgesetzten Kreis-Regie- rung. Nur in Beziehung auf Beurlaubung, welche übrigens die Zustimmung der Guts- herrschaft voraussetzt, und Bestellung eines . Amtsverwesers hat ausschliessend das Ober- amt Neckarsulm und in höherer Instanz die Negierung des Neckar-Kreises untcr bloßer Nachrichts- Ertheilung an die Ober- ämter Künzelsau und Oehringen und be- ziehungsweise an die Regierung des Iart- Kreises zu verfügen. §> 9- Mit Ausnahme der Straf-,Rekurse steht der Patrimonial-Amtmann zu den betref- fenden Kreis - und Centralstellen in keiner unmittelbaren Beziehung. Seine Berich- te, so wie Beschwerden über seine Verfü- gungen gehen daher, wenn es sich nicht von einem Straf-Rekurse handelt, immer an > das einschlagende Obcramt, und diesen» liegt ob, Gegenstände, welche sich zum Erkennt- nisse eii'.er Kreis- oder Centralstelle eignen, sofort der letztern vorzulegen. Dispensa- tioncn von den gesetzlichen Normen, welche durch neuere Verordnungen in die Befuge niß der K. Oberämter gestellt sind, stehen auch bei solchen Gegenständen, welche nach §. 35. der K. Declaration von dem Pn- trimonial-Amtmann Zu verwalten sind, mit Ausschluß des Letztern nur dem betreffenden Oberamt zu. In Angelegenheiten, welche nach den be- stehenden Gesetzen zu dem Geschäftskreise des gemeinschaftlichen Obcramts gehören, bildet der Patrimonial - Amtmann in s§ weit, als ihm dieselben im §. 53. der K- Declaration zugewiesen sind, mit dem Pfa^ rer zu Iarthausen ein gemeinschaftliches Amt, dem unter der Leitung und Aussig der betreffenden gemeinschaftlichen ämter die gleichen Amts-Befugnisse, ^ den letzteren zustehen. Das Verhältnis ^ ses gemeinschaftlichen Amts Zu dein meinschaftlichen Oberamr und zu den Behörden ist dasselbe, wie das des ty&W' monial - Amtmanns zu dem Oberamt den Kreis- und den Central-Stellen. §. 1 Die K. Gesundheits-Beamten, in deren Sprengel „die einzelnen Amtsorte liegen, bleiben in ihrem bisherigen Verhältnisse Zu diesen Orten, und derjenige, in dessen Sprengel Zarthausen gelegen ist, hat sich der periodischen Visitation der bei dem Pa- trimonialamt daselbst einzurichtenden Poli- zei-Gefängnisse und der Besichtigung und ärztlichen Behandlung der darin befindli- chen Gefangenen in gleicher Art wie bei den vberamtlichen Gefängnissen und G » eige- nen zu unterziehen. §. r-. Die im §. 55. der K. Declaration den Rittergutsbesitzern eingeräumte Befugniß, ihre Polizei - Behörden mit Bericht zu vernehmen, und darauf nach Maßgabe der Königl. Gesetze und Verordnungen Entschließungen zu crtheilen, so wie das oben (§. 8.) berührte Recht der Zustim- mung zur Beurlaubung des Patrimonial- Amtmanns, kann je nur von einem einzi- gen der an dem Patrimonialamt bethcilig- ten Glieder, der gräflichen und frciherrlichcn Familien ansgeübt werden, ä Dasselbe wird von sämtlichen Familien - Gliedern aus iurer Mitte durch Stimmen-Mehrheit cr- wahlt, und dem Ministerium des Innern nahmhast gemacht. Alle das Patrimonialamt betreffenden Eröffnungen oder sonstige Erlasse der Staats - Behörden an die Gutsherrschaft werden ausschließend an das hiezu bezeich- net^ Mitglied der Familie (§.»2.) gerich- tet, zu welchenr Ende der Name desselben zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird. §. 14. Die Gutsherrn haben alle durch die Errichtung und Verwaltung des Patrimo- nialamts veranlaßten Kosten ausschließend zu tragen. Ihnen liegt ob, ohne daß ir- gend ein Anspruch deßhalb an die Staats- Casse, an die Amts-Körperschaft oder an eine Gemeinde Statt fände: die Einrich- tung und Unterhaltung des Amtslokals, der Amtswohnung des Patrimonial-Amt- manns, so wie der amtlichen Gefängnisse, deren wenigstens zwei seyn müssen, die Besoldung des Patrimonial - Amtmanns und Amtsdieners, die Belohnung des etwa nothwendig werdenden Amtsverwcsers, soweit solche nicht den Patrimonial-Amt- mann trifft, die Entrichtung der gesetzlichen Pension an ihn oder seine Hinterbliebenen unter den Bestimmungen des §. 26. her K- Declaration, die Entschädigung dessel- ben bei amtlichen Reisen, wenn sie sich nicht zur Decretur auf dieGemeinde-Casse eignet, der Aufwand auf die Kanzlei-Ko- sten , die Berichtigung der Anrechnungen 462 der K. Gesundheits - Beamten in Fallen der nieder» Polizei, wo in den unmittelba- ren K. Amts - Bezirken die Staats - Casse einzutreten hat, der Vorschuß der Unter- suchungs- Verhaft- und Straf-Vollstre- kungs - Kosten bei Vergehen, deren Rüge dem Patrimonialamt zusteht, die defini- tive Uebernahme dieser Kosten, wo sie nicht von den Schuldhaften ersetzt werden, die Bestreitung der Kosten des Transports der wegen Vergehen der niederen Polizei bei dem Patrimonialamt eingesetzten Ge- fangenen, in soferne solche gegenüber von V» K. Oberamtern künftig als Obliegen- heit der Staats-Casse erklärt werden sollte, d/e Bezahlung des Post-Porto, so weit solches nicht von den Bctheiligten zu leiden ist, und die Anschaffung des Staats - und Regierungs - Blatts. §. *5. Dieser sämtliche Aufwand, so wie die Verbindlichkeit, für die Handlungen des Beamten gleich dem Fiskus zu haften, wird für immer auf die Einkünfte des Gräflich v. Berlichingen'schen Rentamts Zazthausen angewiesen, welchem sofort überlassen bleibt, sich an die mitbetheiligten Gutsherrn nach dem zwischen ihnen ver- abredeten Theilungs-Maßstabe zu regrest siren. §. 16. Dieses Rentamt bezieht dagegen auch alle Geldstrafen , gesetzliche Taren und Sporteln, welche von dem Patrimonial- amt ,?ngesetzt werden; vorbchältlich der mit einzelnen dieser Ansätze verbundenen Waisenhaus-Gebühren, Stempel- Surro- gate und Concessions- Gelder, welche an die hiezu geeigneten Eassen urkundlich Z» übergeben sind. Geldbußen, welche die Ortsobrigkeit an- setzt, werden auch in dem Patrimonalamts- Bezirk der Gemeinde - Casse jeden Orts, und Geldstrafen oder Ta,r-Ansätze, wel- che von den unmittelbaren Behörden aus- gehcn, der Staats-Casse verrechnet. §. *7- Obige Bestimmungen treten von: i. Juli d. I. an in Wirksamkeit. Stuttgart den 20. Mai 1623. Schm id litt. 463 k) Wahl eines Vertreters der Gesammt-Familie von Berlichingen und Besetzung dcS v. BerlichiuF gen'schen PatrimonialamtS. Unter Beziehung auf die Vollziehungs- Verordnung vom 2». o. M-, das Gräflich und Freiherrlich v. Berlichingen'sche Pa- trimonialamt Zarthaufen betreffend, wird hiemit bekannt gemacht, daß 0 zum Vertreter der Gesammtfamilie v. Berlichiugcn in Hinsicht dieses Patrimonialamts sowohl gegenüber Don den Staats-Behörden als gegen- über von dem Patrimonial - Amt- 8.) Des Deparlrm, Des Könrgl. St Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 9. d. M., wegen geleisteter ausgezeichneter Dienste bei dem Landes - Verrnessungs - Geschäft dem Ober- Geometer Brigel die silberne Verdienst - Medaille zu verleihen, dem Ober-Geometer Hornung und den Gco- ■tuatm der Königs Staatsrath Graf Joseph Friedrich Anton von B erlich in gen gewählt, -) die Stelle des Patrimonial - Amt- manns dem bisherigen Oberamts- Aktuar Ioh. Friedr. Ludwig Kausler, aus Bürg, Oberarms Neckarsulm, übertragen worden ist. Stuttgart den 14. Juni »8r5. Schmidlin, nts der Finanzen: uer-Collegium. Metern Rieth, Brandtle, Erfle und Grünewald aber eine außerordentliche Belohnung in Geld zu bewilligen gnädigst geruht. Stuttgart den n. Juni 1823. Auf besonder»: Befehl. Süskind. Dienst-Erledigungen. Die erledigte Pfarrei Elringen, Diöcese Einkommen von 900 fl. nach Etatöpreisen. Leonberg, hat kein Filial, i55c> Seelen, Die Bewerber haben sich innerhalb drei und, nach Abzug von r5fl. welche dem Wochen bei dem evangelischen Consistorium geistlichen Besolduugöfondö zufließen, ein zu melden. 464 Die Catharina- Kaplanei in der Ober- amts - und Dekanats - Stadt Neckarsulm wird besetzt werden.. Nebst den gewöhnli- chen Berufs-Obliegenheiten hat der Kaplan den ordentlichen Unterricht in den Anfangs- Gründen-der Gymnasial-Gegenstände zu ertheilen. Das Einkommen an Güter- Ertrag, Grundgefällen, Kapitalzinsen und Gebühren belauft sich auf 5io fl. Die Geistlichen, welche die erforderlichen Ei genschaften besitzen, und sich um diese Ka- planet insbesondere bewerben wollen, ty* ben ihre Bittschrift vorschriftsmäßig bin- nen vier Wochen bei dem K. katholischen Kirchenrath einzureichen. , Durch den Tod desBuchhalters S chauft felin ist eine etatsmäßige Buchhaltersstel^ bei der König!. Staats-Haupt-Kaste in Erledigung gekommen. . Gedruckt bei G Hasselbrink, Buchdrucker. 465 Nto. 34«. Königlich Württemvergisches Staats - und Regierungs - Blatt. Samstag, den 28. Juni »828. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen der Departements. Des Justiz - Departements. Die ln dem Monat Mai 1823 von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnisse betreffend. Zn dem verstoffenen Monat Mai sind von sämtlichen Gerichtshöfen des Kö- nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei inr Allgemeinen be- merkt wird, daß nur solche Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Staats- und Regierungs-Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche Freiheits-Strafe erkannt, oder die Dienst-Entfernung eines Staats- oder Commun- Dieners verfügt wird. A) Obertribunal. I. Criminal - Senat. Den 6. Mai wurde: das von dem Gerichtshöfe in Tübingen 1. in der Rekurssache des Oberamtsge- unterm 10. Zan. d. Z. wider ihn gefällte richts-Aktuar Panzer, ip Reutlingen, (S. 214 des Reg. Blatts von 1823 ein- 466 gerückte) Erkenntniß, unter Verwerfung der vorgebrachtcn Nichtigkeits - Klage abgeäudert und sofort erkannt: daß Rekurrent wegen des bei mehreren amt- lichen Arbeiten bewiesenen Mangels an Fleiß und Aufmerksamkeit und wirkli- cher Rückschritte in seinen früher erprob- ten Kenntnissen, so wie wegen Uuge- bührlichkeiten gegen den ihm Vorgesetz- ten Oberamts-Richter und andere Per- sonen und Behörden von der bisher von ihm bekleideten Oberamtsgerichts - Ak- tuars-Stelle auf die Dauer eines Jahrs mit Gehaltö - Verlust zu sufpendiren, nach dessen Ablauf aber ohne Ersatz der Umzugs - Kosten auf ein anderes Oberamtsgerichts-Aktuariat zu versetzen und in sämtliche Kosten beider Instan- zen zu verurtheilen seye. Den 10. Mai wurde: in der Rckurssache des Georg Michael Abel und dessen Ehefrau Barbara,geb. Frey, von Crispenhofen, O.A. Kün- zelsau, das von dem Gerichtshöfe zu Ellwangen unterm i3. März und i. April d. Z. wegen grober Verbal - In- jurien und wiederholter gegen das Leben Anderer gerichteter Drohungen, so wie wegen Drohung einer Brandstiftung und refp. einiger anderer Vergehen ge- füllte (S. 3/|7 und S. 3gg des Reg. Blatts von 1823 eingerückte) Straf-Sr- keuntniß unter Verurtheilung der Re* kurrenten in die Kosten zweiter Instanz lediglich bestätigt. Den 10. Mai wurde: Z. in der Rekursfache des suspendirtett Schultheißen, Andreas Herter, von Zndelhausen, O.A. Münstngen, das von dem Gerichtshöfe zu Ulm unterin 14. December v. I. wider ihn gefällte (S. 108 des Reg. Blatts von 1823 ritt* gerückte) Straf-Erkenntniß abgeändcrt, Rekurrent sofort wegen verschiedener Kassen-Reste uttd Fälschung, neben Bet* fällung in den Schaden- und Kosten* Ersatz, von seinen Aemtern etttsetzt, ZU Bekleidung jedes öffentlichen Amtes für unfähig erklärt, und zu einer sechstno* natlichen Zuchthausstrafe in Markgrö- ningen verurtheilt; 4. in der Rekursfache der Margarethe Ankele, von Ebersbach, O A. Göl" pingen, das von dem Gerichtshöfe *tl Ulm unterm 16. April d. I. wegen 5'^ schung einer öffentlichen Urkunde wiederholten Vagirens wider diest^^ gefällte (S. 4»8 des Reg. Blatts ron 1823 eingerückte) Straf-Erkenntnis unter Verurtheilung der Rekurrent^ in die Kosten zweiter Instanz, siatigt. 46? Den 20. Mai wurde: 6. in der Rekurssache des Gemeinde-Pfle- gers, Elias Schuh, von Unter - Eisis- heim, O.A. Heilbronn, das von dem Gerichtshöfe za Eßlingen unterm 14. November v. I. wegen verübten Be- trugs und wegen auf Kosten der Ge- meinde bestrittener Zechen und anderer Nebenausgaben gefällte (S. 927 des Reg. Blatts von 1822 eingerückte) Straf-Erkcnntniß unter Berurtheilung des Rekurrenten in die Kosten zweiter Instanz, im Wesentlichen bestätigt. Den 24. Mai wurde: 6. in der Rekursfache des Johann Martin Ehr mann und des Sebastian Ehr- lein, von Westernhausen, O.A. Kün- zelsau, das von dem Gerichtshöfe zu Ellwangen unterm' 10. und 12. April d. Z. wegen mehrerer großer, zum Theil ausgezeichneter und qualificirter Dieb- stähle, welche bei Ehrmann im rechtli- chen Sinne als zweites, bei Ehrlein aber als drittes Diebstahls-Vergehen zu be- trachten sind, wider sie gefällte (S. 4oo und 4»i des Reg. Blatts von 1823 ein- geruckte) Straf-Erkenntniß, unter Ver- urtheilung der Rekurrenten in die Ko- sten zweiter Instanz, im Wesentlichen bestätigt; 7. in der Rerurssttche der Cathqrine Schule, von Kirchheim, das von dem Gerichtshöfe zu Ulm unterm 26. April d.Z. wegen oft wiederholten Vagirens und verbotswidrigen Eintritts in die Residenz gefällte (S. 412 des Reg.Blatts von 182a eingerückte) Straf-Erkenntniß im Allgemeinen bestätigt, jedoch die der Rekurrentin zuerkannte Strafe der Ruthen-Züchtigung, welche ihrer Ge- sundheits - Umstände wegen keine An- wendung findet, in eine einmonatliche Zwangs - Arbeitshausstrase verwandelt und die Rekurrentin in die Kosten zwei- ter Instanz verurtheilt. Den 27. Mai wurde: 8. in der Rekurssache des Weißgerber- Gesellen Emanuel Gottlob Weigle, von Ludwigsburg, das von dem Gerichts- höfe zu Eßlingen unterm 18. Märzd.I. wegen wiederholten Vagirens, und we- gen betrügerischen Schuldcnmachens wider denselben gefällte (S. 333 des Reg. Blatts von 2825 eingerückte) Straf-Erkenntniß, unter Berurtheilung des Rekurrenten in die Kosten zweiter Instanz, lediglich bestätigt; g. in der Rekurssache des Ernst Friedrich Trantwein, von Maulbronn, das von dem Gerichtshöfe in Eßlingen un- 468 term 20. März d. Z. wegen wiederholten Vagirens, betrügerischen Schuldenma- chens und asotischen Lebenswandels wi- der denselben gefällte (S. 552 des Reg. Blatts von 1823 eingerückte) Straf- Erkenntniß, unter Verurtheilung des Rekurrenten in die Kosten zweiter Zn- stanz, im Wesentlichen bestätigt. II. Civil - Senat. Den 2. Mai wurde: 1. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Tübingen zwischen dem Johann Da- vid Hiemer, von Aich, O.A. Nürtingen, Bekl. Aten, nun Anten, und seiner ab- geschiedenen Ehefrau, Catharine, geb. Stoll von da. Kl. Antin, nun Atin, Ansprüche der Kl. auf den vierten Theil des Vermögens des Bekl. betreffend, die Berufung wegen Versäumung der fünfzehentägigen Nothfrist zur Ations- Anmeldung von Amts wegen verwor- fen ; 2. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Ellwangen zwischen der Ursula Bar- bara, Ehefrau des Bäckers Johann Georg Ströbcl von Reubach, O.A. Gerabronn, Lntin, Antin, Wieder- Antin und der Gantmaffe ihres Ehe- manns, Latin, Atin, Wieder - Atin, vie Rückforderung von Zllaten betref- fend, die Berufung wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde unter Verurtheilung der Antin in die Kosten dieser Instanz von Amts wegen verwor- fen. Den 5. 12. 14. Mai wurde: 3. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Ellwangen zwischen dem Friedrich Frank von der Fasanenmühle, O.A. Oeh- ringen, Lnten, Anten, Wieder-Anten, und der Leonhard Mögcrle'schen Gant- masse daselbst, Latin, Atin, Wieder- Atin, Vorzugsrecht betreffend; 4. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Ulm zwischen dem Handlungshause Heyder Und Comp, zu Frankfurt a.M-/ Kl., Anten, Wieder-Anten, und dem Franz Xaver Zingerle zu Ricdhammer, O-A. Wangen, Bekl. Aten, Wieder- Aten, Schuldforderung betreffend; 5. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Ulm zwischen dem Mohrenwirth §«' nocenz Hasenmäule zu Ochseuhauftn^ O.A. Viberach, Kl. Anten, und dem Herrn Fürsten von Metternich, Bekl- Aten, Einquartierungs-Ersatz und som stige Forderungen betreffend; 46g 6- in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Ulm zwischen der Gemeinde Berma- ringen, O-A. Vlaubeuren, Bekl., Atin, nun Antin und Georg Urban von Them- menhausen, desselben O.A., Kl., Anten, itun Aten, Besteuerung betreffend — die Berufung je (3—6) wegen Versäu- mung der gesetzlichen Nochfrist zu Ein- reichung der Veschwerdeschrift von Amts wegen für verlassen erklärt. Den 5. Mai wurde ferner: 7- in der Ationssache von den: Gerichtshöfe zu Eßlingen zwischen dem Johann Frie- drich Seeger zu Sindelsingen, O.A. Böblingen, Kl., Anten, Wieder-Anten, und dem Georg Friedrich Oesch daselbst, Bekl., Aten, Wieder-Aten, xcw con- dictionis indebiti, unter theils beding- ter, theils unbedingter Bestätigung der am 22. Octbr. 182: und n. Juli 1822 eröffneten Erkenntnisse der beiden vori- gen Instanzen, für den Bekl., Aten auf Abschwörung des Reinigungs - Eides und eines ihm von dem Anten zugescho- benen Eides erkannt, auch Antauf den FM der Eidesleistung in die Kosten ver- urtheilt. Den 9. Mai wurde: 8. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Tübingen zwischen demPhilipp Kaupp und Eons, zu Mühlen a. N., O.A. Horb, Kl., Anten, Wieder-Anten, iinb der Gemeinde Mühlen, Bekl., Atin, Wieder-Atin, Erfüllung eines Pacht- Vertrags betreffend, die Berufung we- gen Mangels an einer gegründeten Be- schwerde unter Verurtheilung der Anten in die Kosten dieser Instanz verworfen. Den 12. Mai wurden: 9. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Ellwangen zwischen dein Lazarus Sa- lomon, zu Crailsheim, Bekl., Tinten, Wieder-Anten, und dem Andreas Prä- ger, vonMögersbronn, K. Baiernfchen Landgerichts Feuchtwangen, Kl., Aten, Wieder - Aten, Forderung aus einem Mandats-Vertrag betreffend, die Er- kenntnisse der beiden vorigen Instanzen vom 24. April 1818 und 3o. Juli 1822 in der Hauptsache unter Vergleichung der Kosten dieser Instanz bestätigt. Den 14. Mai wurde: 10. in derAtionssachcvondcm Gerichtshöfe zu Ulm zwischen dem Matthäus Gaub und Cons zu Oberstadion, O.A. Ehin- gen, Kl-, Anten, und dem Grafen Johann Philipp von Stadion-Thann- hausen, Bekl., Aten, den Ersatz der bei dem gräflichen Rentbeamten hinterleg- ten Gelder betreffend, die Sache als noch nicht hieher erwachsen, an den Richter erster Instanz zurückgewiesen. Den 16. Mai wurde: r i. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Ulm zwischen dem Freiherrn Franz Ignaz von Freybcrg-Eisenbcrg-Knörin- gen,. Kt., Anten, und dem Freiherrn Joseph von Freyberg - Hürbel, Vckl., Aten, sodann dem Grafen Cäsar von Reuttner auf Weyl, jetzt dessen Erben, und dessen Ehegattin, der Grässn Mau- ritia von Reuttner, geb. Freyin von Freyberg, Adcitaten, Aten, die Gültig- keit eines über die Güter Hürbel, Rech- tenstein rc. geschlossenen Kauf-Vertrags betreffend, das Erkeuntniß voriger In- stanz vom 28. December 1819 unter Vergleichung der Kosten dieser Instanz , bestätigt; 12. in der Ationssachevon dem Gerichtshöfe zu Eßlingen zwischen dem K.Baiernschen Kreis - und Stadtgerichts-Rath Alexan- der v. Killinger, zu Fürth/ und dem K. Baiernschen Lieutenant Wilhelm von Killinger allda, Jmpetraten, Anten, und dem Gastgeber Schwaderer, in Stuttgart, Zmpetranten, Aten, Be- schwerde gegen einen angelegten und für gerechtfertigt erkannten Arrest be- treffend, das Erkeuntniß voriger In- stanz vom 18.Januar 1822 unter Ver- urtheilung der Anten in die Kosten die- ser Instanz bestätigt. Den 21. Mai wurde: 13. in bet Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Ulm zwischen der Wittwe Sibille Regine v. Baldinger, zu Ulm, Bekl., Antin, und der Vormundschaft der Kinder des verstorbenen Stadt - Ge- richts - Direktors von Seutter, zu Re- geusburg, Kl., Atin, Alimente betref- fend, das Erkenntniß erster Instanz vom 3o. April 1822, unter Verglei- chung der Kosten dieser Instanz theils bestätigt, theils abgeändert und die In- tervention der Wittwe des Stadt - Ge- richts-Direktors v. Seutter, geb. v. Bal- dinger , ohne weitere Verhandlung ver- worfen. Den 2Z. Mai wurde: 14. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Tübingen zwischen dem Nikolaus Egle, von Wellendingen, O.A. Rott- weil, Lnten, Anten, und dem Contra- dictor in der Freiherrl. Thaddäus v. Freiberg'scheu Debitsache zu Wellett- dingen, Laten, Aten, Liedlohnsforde- rung betreffend, die Berufung in dieses noch nicht hieher erwachsenen Sache ver- worfen, und Ant zu Führung des vor- behaltenen Beweises an den Nichts voriger Instanz zurückgewiesen. Den -6. Mai wurde: 15. in der Rechtssache erster Instanz Zwt- scheu dem Silberarbeiter Hirschvogel und dessen Gantmasse-Curator, Stadt- rath Schon dahier. Kl., und der Euratel der durchlauchtigsten Kinder des Prin- zen Paul von Württemberg Königl. ^ Hoheit, Bekl., Forderungen von Durch- strichen an zwei Rechnungen für Waa>- rcu betreffend, theils absolutorisch, theilö condemnatorisch unter Zulassung des Kl. zum Erganzungseid erkannt, in Tlnsehung einer der Forderungen aber derselbe zum abgesonderten Verfahren verwiesen. X Den So. Mai wurde: 16. in der Rechtssache zwischen den Seiten- Verwandtcn des verstorbenen Theodor Lang, von Stetten, O.A. Tuttlingen, Inten,.und den Seiten - Verwandten der verstorbenen Wittwe desselben, Agatha, geb. Buschle, Jäten, Erb- schaftsstreitigkeit, jetzt Wiedereinsetzung in den vorigen. Stand wegen angeblich neuer Beweise betreffend, das Restitu- tions-Gesuch gegen das am 10. Sep- tember 1819 eröffnete oberstrichterliche Erkenntniß in der Revisions-Instanz unter Verurtheilung der Inten in die Kosten verworfen. E h e g e r i ch t l i ch e r Senat. 3. Geschieden wurden den 29. Mai: *. Christiane Kuch, geb. Beck, von Stutt- gart, Kl., von dem Weingärtner Chri- stoph Christian Kuch allda, Bekl.; r. Sophie Deyhle, geb. Zech, von Lud- wigsburg, Kl., von dem Obermann bei dem Königl. Invaliden-Eorps, Heinrich Deyhle, in Komburg, Bekl.; 3. Sophie, Freifrau v. Gültlingen, geb. Heigelin, zuStuttgart, Kl., von demFrei- herrn Carl v. Gültlingen daselbst, Bekl.; wegen beharrlicher Widerspenstigkeit in Fortsetzung der Ehe; je bei 1. unter Vergleichung der Kosten, bei 2. und 3. aber unter Verurtheilung der Bekl. in die Kosten. *72 B) Kreis- Gerichtshöfe« h Gerichtshof für den Neckar-Kreis« i. C r i m i n a l - S e n a t. Am 2. Mai wurden verurtheilt: 1. Dietrich Kayser, von Großgartach, O.A. Heilbronn, wegen eines von ihm ■ als Steuer - Einbringer gesetzten culpo- sen Kaffen - Restes, neben der Verbind- lichkeit zum Ersätze des Restes nebst Zinsen, so wie zu Bezahlung der Un- tersuchungs-Kosten, auch neben Ent- lassung von der Stelle eines Gemeinde- Raths zu sieben monatlicher Fc- stungsstrafe innerhalb der Festung; 2. der zu Vaihingen in Untersuchung ge- kommene Christian Ackermann, ven Gemrigheim, O-A. Besigheim, wegen nächsten Versuchs der Unzucht mit einem unmannbarcn Mädchen, neben Zuschei- dung seiner Arrest- Azungs- und Un- tersuchungs-Kosten zu dreijähriger Zuchthausstrafe; 5. Christian Franz Schneider,, von Lb- wensteiy, O.A. Weinsberg, wegen in- cesinosen Ehebruchs, neben Bezahlung der Hälfte der Untersuchungs - Kosten zu dreimonatlicher und einwb- chiger Festungsstrafe; 4- auf den Grund einer von demO-A.Ge richte Eßlingen geführten Unterste chung: a) der Jude Salomon Ottenheim er, von Mühringen, O.A. Horb, wegeu Anstiftung und Mitwirkung zu einelU sehr bedeutenden Diebstahl, wegen ver- brecherischer Verbindung mit einer Gaunerbande, und fortgesetzter Unter- stützung derselben bei ihren Diebstahls Versuchen, wegen weiterer Einbruchs und Diebstahls-Versuche, fortgesetzter grober, zum Theil mit Fälschung ver- bundener und zum Theil im Complott verübter Betrügereien, auch wege" ehebrecherischen Umgangs zu vier und einhalbjähriger Zuchthaus strafe und nachheriger Einsperrung ^ ein Zwangs - Arbeitshaus bis zu probier Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von zwei Jahren; b) der Jude Jakob Hirsch, von Hoch- berg, O.A. Waiblingen, wegen Wirkung zu einem sehr bedeutend^ Diebstahl, wegen fortgesetzter verbrt' cherischer Verbindung mit einer GaU' nerbande und Beihülfe zu ihren Dieb' stahls - Versuchen, wegen eines weiter versuchten Diebstahls und Einbruchs, und wegen Hülfeleistung zu einer be- absichtigten Fälschung, zu zwei und e i n h a l b j ä hriger Zuchthausstrafe und zu nachheriger Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, mindestens aber auf ein Jahr; <0 der Jude Leopold Uhlmann, von Mühringen, wegen zweier mit Fäl- schung verbundener, imComplotte be- gangener Betrügereien, unter Einrech- nung eines Theils des erstandenen Ar- restes , zu sechsmonatlicher Zucht- hausstrafe ; ä) Babette Pommer, von Stuttgart, wegen Mitwirkung zu einem sehr be- deutenden Diebstahl, wegen fortgesetz- ter thätiger Unterstützung und Begün- stigung einer Gaunerbande, Mitwir- kung zu einem Diebstahls- und Ein- bruchs - Versuche, so wie zu mehreren groben, theils mit Fälschung verbun- denen, theils im Complotte verübten Betrügereien, auch wegen ehebrecheri- schen Umgangs, zu dreijähriger Zuchthausstrafe und nachheriger Ein- sperrung in ein Zwangs - Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von achtzehen Monaten; e) Johann Ludwig Pommer, von Stutt- gart, wegen Begünstigung mehrerer Diebstähle und Betrügereien zu zehen- monatlicher Festungsstrafe. Am 6. Mai wurden verurtheilt: 5. Alt Jakob Sommer, von Bittenfeld, O.A. Waiblingen, wegen Jagd-Ercesses und Anschlägen s des Gewehrsauseinen Forst-Ofsicianten, neben Bezahlung der Untersuchungs-Kosten zu viermonat- licher Festungssirafe; 6. Christian Friedrich Schneider, Küfer und Bierbrauer von Sontheim, O.A. Heilbronn, wegen wiederholterFalschung, Bagirens und betrüglich begangenen Ehebruchs, auch Lügen vor Gericht, ne- ben Bezahlung seiner Haft- und Unter- suchungs-Kosten zu achtmonatlicher Festungsstrafe. Am Mai wurden verurtheilt: 7. der zu Backnang in Untersuchung ge- kommene Augustin Bareis, von Spiel- hof, O.A. Welzheim, wegen wiederhol- ten und qualisicirten Diebstahls, neben Bezahlung der Untersuchungs - Kosten zu dreijähriger Zuchthausstrafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs- Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, 474 wenigstens aber auf die Dauer von achtzehen Monaten; 8. Heinrich Drauz, von Heilbronn, we- gen im Affekt verübter Verwundung, und dadurch verschuldeter Tödtung, ne- ben Bezahlung seiner Arrest- Azungs- und Untersuchungs - auch der Cur - Jn- spektions- und Sektions - Kosten, zu vierjähriger Festungsstrafe; 9. auf den Grund einer von dem O.A.Ge- richte Neckarsulm geführten Untersu- chung : a) Valentin Sch edel, von Neckarsulm, wegen in verabredeter Verbindung ver- übter,, zum Theil qualificirter und ausgezeichneter Diebstähle zu fünfmo- natlicher, d) Christoph Ludmann, von Bittel- bronn, wegen beziehungsweise in Ge- nossenschaft verübter, zum Theil qua- lificirter und ausgezeichneter Diebstähle zn fünfmonatlicher, c) Friedrich Bäuerle, von Ochsenbach, O.A. Brackenheim, wegen eines in Ge- meinschaft verübten qualifizirten und ausgezeichneten Diebstahls, zu vier- monatlicher Festungsstrafe; dabei wurden Jedem seine Arrest - und -§ der Untersuchungs - Kosten, so wie der Ersatz des Schadens, beziehungsweise unter solidarischer Verbindlichkeit, ZU- geschieden. Am i3. Mai wurde: 10. der Stiftungs - Pffeger zu Schmie, O.A. Maulbronn, Johann Gottlieb Reutter, wegen injuriöser und zum Theil verläumderischer Bezüchte gegen das ihm Vorgesetzte Oberamt und gegen mehrere Personen, wegen muthwilligeN Querulirens, intellektueller Urheber- schaft eines ausgezeichneten Diebstahls, wegen eines durch Kassen-Eingriffe ge- setzten Pflegschafts-Kassen-Restes und zu dessen Verdeckung verübter fortgesetz- ter Fälschungen, von seinem Amte als Stifrungs-Pfleger cassirt, zu Beklei- dung eines öffentlichen Amtes für un- fähig erklärt, und mit einer seiner- körperlichen Beschaffenheit angemessenen fünfmonatlichen Festungsstrafe be- legt, auch ihm der Ersatz des Schadens nebst Zinsen aus der Rest - Summe . und die Bezahlung eines angemessenen Theils der Untersuchungs-Kosten zuge- schieden. Am i5. Mai wurden verurtheilt' 11. auf den Grund einer von dem O.A.Ge- richte Böblingen vorgenonnnenen Unter- suchung : a) Johannes Metzger, von Aidlingen, 4?5 wegen grober mit Mißhandlung ver- bundener Widersetzlichkeit gegen Land- jäger,, und wegen höchst frechen und drohenden Benehmens gegen seine Obrigkeit zu achtmonatlicher, b) Conrad Friedrich Rösch, von da, wegen thätlicher mit Mißhandlung ver- bundener Widersetzlichkeit gegen Land- jäger zu fünfmonatlicher, c) Johannes Vetter, von da, wegen thätlicher Widersetzlichkeit gegen Land- jäger zu viermonatlicher, d) Jakob Friedrich Gemmi daselbst, wegen thätlicher mit Mißhandlung ver- bundener Widersetzlichkeit gegen Land- jäger, auch wegen frechen und drohen- den Benehmens gegen die ihm Vorge- setzte Obrigkeit zu fünfmonatlicher, e) Johann Georg Haug von.da, wegen thätlicher mit Mißhandlung verbun- dener Widersetzlichkeit gegen Landjäger zu viermonatlicher, k) Johannes Stürner daselbst, wegen thätlicher Widersetzlichkeit gegen Land- jäger zu drei und einhalbmonat- licher Festungsstrafe. Daneben wurden den Verurtheilten ihre Arrest und ein angemessener Theil der Untcrsuchungs - Kosten zugeschieden. Am 17. Mai wurde: 12. dem zu Eßlingen in Verhaft gekom menen Juden Benjamin Aaron, von Zaberfeld, O.A. Brackenheim, wegen Mitwirkung zu einem großen Diebstahl neben Zuscheidung seiner Arrest- und eines Theils der Untersuchungs-Kosten, eine anderthalbjährige Zuchthaus- strafe zuerkannt. Am 20. Mai wurden verurtheilt: i3. der zu Marbach in Untersuchung ge- kommene I'akob Schnabel, vonWin- terbach, O.A. Schorndorf, wegen schwe- rer und gefährlicher Körper-Verletzung neben der Verbindlichkeit zu Bezahlung der Haft- rmd Mntersuchnngs - auch Heilungs-Kosten zu fünfmonatlicher Festungsstrafe und einer Züchtigung mit fünf und zwanzig Stockstreichen, unter Vorbehalt eines Strafzusatzes auf' den Fall, wenn die Verlezung einen bleibenden Schaden nach sich ziehen sollte. Am 7. und 20. Mai wurde: ,4. auf den Grund einer von dem O.A-Gc- richte Brackenheim geführten Untersu- chung : der suspendirte Schultheiß Jakob Frie- drich Strobel, von Häfnerhaslach, wegen zum Theil mittelst fortgesetzter Fälschung verübter Unterschlagungen, wegen Betrugs und Entwendung, auch Eigenmächtigkeit, und nachläßiger Amtsführung zu v i e r m 0 n a t li ch er 4?6 Festungsstrafe, mit angemessener Be- schäftigung innerhalb der Festung ver- urtheilt, von der Stelle eines Schult- heißen cassirt, Zu Bekleidung eineö öffentlichen Amtes für unfähig, und seiner Militär - Verdienst - Medaille für verlustig erklärt, auch ihm der Er- satz des verursachten Schadens und die Bezahlung der Hälfte der Untersu- chungs-Kosten auferlegt; b) der suspendirte Gemeinde - Pfleger Christoph Friedrich Hirsch daselbst, wegen zum Theil mittelst fortgesetzter Fälschung verübter Unterschlagungen, wegen Betrugs, unerlaubter Geschenk- rcichung, Eigenmächtigkeiten und nach- läßiger Amtsführung von der Stelle eines Gemeinde-Pflegers cassirt, zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes für unfähig erklärt, und neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des Scha- dens, so wie zu Bezahlung von •§. der Untersuchungs - Kosten mit zwei und einhalbmonatlicher Festungsstrafe mit angemessener Beschäftigung inner- halb der Festung belegt. Am 22. Mai wurden verurtheilt: »5. Friedrich Hander, von Stuttgart, wegen Rückfalls in einen asotischen Le- benswandel neben Zuscheidung der Un tersuchungs-Kosten, zu viermonat- licher Zwangs-Arbeitshausstrafe; 16. der Schäferknecht Jakob Friedrich Eitel, von Aurich, O.A. Vaihingen, wegen zweier Diebstähle, welche den dritten Diebstahl ausmachen, und wo- von der eine qualificirt ist, neben dcni Ersätze des Schadens und der Unter- suchungs - Kosten zu einer Züchtigung mit fünfundzwanzig Stockstrei- chen, dann zu einjähriger Festungs- strafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu er- probter Besserung, wenigstens aber auf sechs Monate; 17. der zu Stuttgart in Untersuchung ge- kommene Johann Georg Schimpf, von Schönaick,, O.A. Böblingen, we- gen wiederholten Vagirens, Bettelns und verbotenen Eintritts in die Residenz- stadt, ferner wegen Unbotmäßigkeit und Injurien gegen Polizeidiener, auch wegen ungebührlichen Betragens vor Gericht, neben Zuscheidung der Unw^ suchungs - Kosten zu neunmonatli- cher Zwangs -Arbeitshausstrafe; 18. Wilhelm Pfaff, von Heslach bep Stuttgart, wegen Veruntreuung, auch wiederholten Vagirens und Bettelns zu v i e rz e h n m 0 n a t li ch er Zuchthausstra- fe und nachheriger Einspcrrung in ein 477 Zwangs - Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf acht Monate; 19. die zu Cannstadt in Untersuchung ge- kommene Johanne Günther, von Fri- olzheim, O-A. Leonberg, wegen wie- derholten müßigen Umherziehens und Ehebruchs neben Bezahlung ihrer Arrest- und Untersuchungs-Kosten zu fünfmo- natlicher Zuchthausstrafe und nachhe- riger Einsperrung in ein Zwangs-Ar- beitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf drei Monate; 20. Christine Rosine Ziegler, vonKirch- heim, O.A. Besigheim, wegen fortge- setzten Ungehorsams und wegen Inju- rien gegen den ihr Vorgesetzten Schult- heißen, sodann wegen mit thätlicher Mißhandlung verbundener Widersetz- lichkeit gegen den Dorfschützen und einen Landjäger zu scch s m 0 n a t l i ch c r Zucht- hausstrafe und zu Bezahlung.der Halste der Untersuchungs - Kosten ; 21. der zu Stuttgart in Verhaft gekom- mene Carl Albert Menzel, aus Dres- den, wegen Annahme eines falschen Namens und darauf hin erschlichener falscher Pässe, sodann wegen mehrjäh- rigen ehebrecherischen Coneubinats und frecher Lügen vor Gericht, neben Bezah- lung sämtlicher Kosten zu sechsmonat licher Zuchthausstrafe und nachheriger Ausweisung aus dem Königreiche. Am 27. Mai wurde: 22. gegen den zn Stuttgart in Verhaft gekommenen Schumacher Johannes Kolb, von Magstadt, O-A. Böblin- gen, wegen wiederholten betrüglichen Bettelnö, neben Zuscheidnng der Unter- suchungs-Kosten eine einjährige Zucht- hausstrafe und nachherige Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu er- probter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Monaten, er- kannt. Am 2g. Mai wurden verurtheilt: 25. der zu Stuttgart in Untersuchung ge- kommene Steinhauersgeselle Michael Eisenhart, von Deufringen, O.A. Böblingen, wegen wiederholten Bagi- rens und Bettelus, auch wiederholter Namensfälschung zu z w e i m 0 n a t li ch e r Festungsstrafe und nachheriger Einsper- rurlg in ein Zwangs - Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf zwei Monate, auch zu Bezah- lung der Untersuchungs-Kosten; 24. Christian Friedrich Trautwein, von Besigheim, wegen wiederholten Vagi- rens, neben Zuscheidung seiner Hast- und Untersuchungs-Kosten zu einer Züch- tigung mit fünfundzwanzig Stock- 478 streichen, dann zu sechsmonatlicher Festungsstrafe und nachheriger Einsper- rung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf drei Monate; 5. der zu Cannstadt in Verhaft gekom- mene Johann Jakob Haupt, von Neu- sten, 2.A. Herrenberg, wegen wieder- holten Vagirens und Bettelns, auch wegen Fälschung öffentlicher Urkunden zu dreimonatlicher Festungsstrafe und nachheriger Einschliessung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf drei Monate. Am 3i. Mai wurden vcrurtheilt: Revisions - 8. Durch Erkenntniß des Criminal-Se- nats des K. Ober-Tribunals vom 20. März wurde Johann Heinrich Fosset- ta, von Stuttgart, wegeu im Affekt versuchter Tödtung seiner Ehefrau neben 2. Civil . Zn der Ationöfache von dem O.A.Ge- richte Heilbronn zwischen den Erben des Lorenz Reissg, zu Biberach, Zntin, Antin, und der Gemeinde Ober-Eises- heim, Jatin, Atin, Steuerforderung 26. Conrad Rau, von Zell, O.A. Eß- lingen, wegen mehrerer theils gualist- cirter, theils ausgezeichneter Diebstähle, neben dem Ersätze der Arrest - und Un- tersuchungs - Kosten, so wie des Seha- dcns zu achtzehenmonatlicher Fe^ stungsstrafe; 27. die zu Stuttgart in Untersuchung ge- kommene Cgtharine Sibylle Heinkel, von Dettingen, O.A. Urach, wegen vie- ler gewerbsmäßig verübter Betrügerei- en, eines Hausdiebstahls, Vagirens und frecher Lügen vor Gericht, neben den, Ersätze des Schadens, so wie ihrer Haft - und Untersuchungs-Kosten, zu einjähriger Zuchthausstrafe. Erkenntniß. der Verbindlichkeit zu Erstattung seiner Haft- so wie der Untersuchungs- und Vertheidiguugs - Kosten zu fünfjäh- ritz er Festungs - Arbeüsstrafe vernr- theilt. -Senat. betreffend, wurde das erstrichterliche Ur- thci! durch Erkenntniß vom 18. Februar, ins. 12. April, unter Vergleichung,der Kosten beider Instanzen theils bestätigt, theils abgeändert. N 479 2- In der Ätionssache von dem O.A.Ge- richte Weinsberg Zwischen Johann Frie- drich Brands von Unterhambach, Kl., Anten, und der Ehefrau des Carl Hüb- ner von da, geb. Keim, Bekl., Atin, Forderung wegen nicht gehaltenen Ehe- verspruchs betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 26. Marz, ins. 26. April, die Berufung wegen Versäu- mung der Nothfrist zu Einreichung der Beschwerdenschrift für verlassen erklärt, und Kl., Ant in die Kosten dieser In- stanz verurtheilt. 3. In der Ätionssache von dem O.A.Ge- richte Baknang zwischen Michael Acker- mann, zu Unterbrüden, Kl., Anten, und der Wittwe des Johannes Laier allda, Bekl., Atin, Haustheilung und beziehungsweise Aufhebung eines außer- gerichtlich geschlossenen Vergleichs be- treffend, wurde vermöge Beschlusses vom 7. März, ins. 3. Mai, die Berufung wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde nicht angenommen, und Kl., Ant in die Kosten dieser Instanz verur- theilt. 4. In der Ätionssache von dem Stadtge- richte Stuttgart zwischen der Gemeinde Fridingen, Lntin in dem Gante des ver- storbenen Ertraprobatorö Ströhlin, von Stuttgart, Antin, und mehreren an- dern Gläubigern des Letzter», Mit- Lnten, Aten, die Liquidität und Prio- rität einer Forderung der erster» betref- fend, wurde vermöge Beschlusses vom 11. April, ins. iS. Mai, das erstrich- terliche Urtheil unter Vergleichung der Kosten zweiter Instanz theils bestätigt, theils abgeändert. 5. In der Ätionssache von dem O.A.Ge- richte Eßlingen zwischen Thomas Friton, zu Neuhausen, Bekl, Anten, Eides- Delaten, und Georg SchipS, Müller zu Mühlhausen, O.A. Geißlingen, Kl., Aten, Eides-Deferenten, wurde nach abgelegtem Schieds-Eid das erstrichter- liche Urtheil durch Erkenntniß vom 3o. April, ins. 24. Mai, unter Verglei- chung der Kosten beider Instanzen ab- geäudert. 3. Ehegerichtlicher Senat. Geschieden wurden wegen beharr- Am 7. Mai: licher Weigerung, die Ehe fort- 1. Anna Maria, geb. Paulus, Kl., von zusetzen: Johannes Danneker, Maurer zu Aid- 48o lingen, O-A. Böblingen, Bekl., unter Verurtheilung des Letzteren in die Ko- sten ; 2. Johann Georg Naß, Schneider zu Siebeneich, O.A. Weinsberg, Kl., von Dorothea Elisabeth, geb. Kuppler, Bekl., unter Vergleichung der Kosten; Z. Christian Laier, Bäcker zu Reichen- berg, O.A. Baknang, Kl., von Eve Magdalene, geb. Trefz, Bekl., unter Verurtheilung der Letzteren in die Ko- sten; sodann wegen Ehebruchs: Am 20. Mai: /«. Rosine, geb. Buchwald, Kl., von Adam von Olnhausen zu Nordheim, O-Ä- Brackenheim, Bekl., unter Vergleichung der Kosten. H. Gerichtshof für den Schwarzwald - Km-. i. Criminal - Senat. Den 2. Mai wurde: 2. Christina Bosch, von Neuenbürg, wegen zweier Diebstähle, wovon Einer die Summe eines großen Diebstahls übersteigt, neben der Verbindlichkeit zum Schadens - Ersatz und zu Bezah- lung ihrer Haft- uitb sämtlicher Unter- suchungs-Kosten zu achtmonatlicher Zuchthausstrafe in Markgröningen ver- urtheilt. Den 5. Mai wurde: Johann Georg Fenchel, von Brei- tenberg, O.A. Calw, wegen lebensge- fährlicher Körper-Verletzung zu sechs- - monatlicher Fesiungs- Arbeitsstrafe, so wie zu Bezahlung seiner Haft - und Untersuchungs - Kosten verurtheilt. Den 9. Mai wurde: 3. der vormalige Stiftungs-Pfleger tin Braun, von Kilchberg, O.A. bingen, wegen eines zum größten Theil durch, Sassen-Eingriffe und Unterschlag Zungen entstandenen Sassen-Rests und mehrerer zu dessen Bedeckung vorgenorN- mener Fälschungen, nebenher Unfähigg keits - Erklärung zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes, zu einer vierwog natlichen Festungs-Arbeitsstrafe, wie zum Schadens-Ersatz und zu Zahlung sämtlicher Untersuchungs-Kog sten verurtheilt. Den ir. Mai wurde: 4. Johann Georg Madenschegg, &ö,t Neuhausen, O.A. Tuttlingen, wegen zweier wiederholten Diebstähle, einer Unterschlagung und eines Fund-Dieb- stahls, auch wegen höchst unanständigen Betragens vor Gericht,, neben, der Ver- bindlichkeit zum Schadens - Ersatz und zu. Bezahlung seiner Haft- und f der Untcrsuchungs- Kosten,. zu einer neun- monatlichen Zuchthausstrafe in Mark- gröningen und nachherigcn Einschlie- stungi in ein Zwangs-Arbeitshaus, wc-- nigstens auf die Dauer von sechs Mo- li a-ten, verurtheilt. D c'n 16. M a i w u r d er 5. der ftistendirte Stiftungs-Rechnungs- Revisor Weist, von Wildberg, wegen l edeutender Geschäfts-Rückstände', wel- che' zum Theil dadurch erschwert sind), dast er, derselben ungeachtet, gegen' die Vorschrift seine Besoldung fortbezog und dadurch ein beträchtlicher Iuviel- empfaug entstand, sodann wegen höchst nachläsiiger Geschäfts-Behandlung, gro- ber Eigenmächtigkeiten- und Annahme von Neujahrs - Geschenken, neben Ent- lassung von seiner bisherigen Stelle und' Unfähigkeits-Erklärung zu Bekleidung einer stlbstständigen und insbesondere einer verrechnenden Stelle zu sechs- wöchige m Festungs-Arrest so wiezmn Ersatz des gestifteten Schadens verur- theilt. Den 22. Mai wurde: 6. der Schultheiß Nikolaus Pr eher, zu Dettingen, O.A. Nottenburg, wegen einer Reihe unzüchtiger Handlungen und' des hiedurch gegebenen öffentlichen Aer- gernisseS, neben- Entlassung von seinem Amte, zu vierzehentägiger Gefäng- nißstrafe und zu Bezahlung der Unter- suchungs-Kosten verurtheilt. Den -6. Mai wurden verurtheilt: 7-. Johanna Margaretha Kost, von Tü- bingen, x»orc> lenocinli , und wegen Begünstigung eines Diebstahls zu fünf- m o n a t l i ch e r Zuchthausstrafe in Markgröningen , so wie zu Bezah- lung der Hälfte der Untersuchungs- Kosten-; 8.. Catharina Sara Fischer, von Ostels- heim, O.A. Calw, wegen wiederholter Diebstähle, wiederholten Bagircnsund wiederholter Unzucht, neben der Ver- bindlichkeit zum Schadens- Ersatz und zu Bezahlung ihrer Hast- und Untcr- suchungs - Kosten zu a'ch tz eh cn mo- natlich er Zuchthausstrafe in Ludwigs- burg, nebst Willkomm rmd nachheriger e inja h r i g e r Einsperrung in ein Zwangs - Arbeitshaus.- Den 29. Ma'i wurdet 9, der suspendirte Gemeinde - Pfleger Jo- hann Georg Gutbrod, von Mäger- köngen, O.A. Reuttlingen wegen theil- weiser Begünstigung eines an dern Reutk- linger Oberamts - Verband verübten .großen Betrugs und wirklicher Theil- nahme an den Vortheilen desselben, so wie wegen einiger unvorsichtigen Beur- kundungen, neben Entsetzung von sei- nem Amte und Unfähigkeits-Erklärung zu Bekleidung einer jeden andern öffentli- chen Stelle zu.se ch s w ö ch ig cr Festungs- Arbeitsstrafe und zu Bezahlung.eines angemessenen Theils der Untersuchungs- Kosten, so wie zum Ersatz des gestifteten Schadens verurtheilt. - Den 3o. Mai wurde: 10. Jakob Schneider, von Roth, O.A. Freudenstadt, auf den Grund der von den: O.A.Gericht Oberndorf geführten Untersuchung, wegen eines durch Ein- Erkenntnisse.in Den 5. April ist: 12. in der von Amts wegen zur Revision Vorgelegen Untersuchungssache gegen Anna Maria Haller, von Endingen, O.A. Balingen, von dem Crimin.al- Senar des Königlichen Ober-Tribu- nals erkannt worden, daß die Angeschul- digte wegen nächsten Versuchs des Mords und durch Fahrlässigkeit verschul- deter Tödtung ihres neugebohrnen Kiu- ibruch erschwerten Kircherr- Diebstahls, ferner wegen Urkunden-Falschung, Va- girens, muthwilligen Läugnens und un- gebührlichen Betragens vor Gericht zu vier und einhalbmonatlicher Fe- stungs-Arbeitsstrafe, so wie zu Eezah- lung seiner Haft- und Untersuchung^ Kosten verurtheilt. Lln demselben Tage wurde: ii. die unterm 20. März d. Z. wegen Diebstahls »und Betrugs zu drei und ei nhalb m onatlicher Zuchthausstrafe in Ludwigsburg verurtheilte Anna Bar- bara Zeeb, von Freudenstadt, wegen eines neuerlich verübten kleinen Dieb- stahls mit einem Zusatz von v i er z ch ett Tagen belegt, auch in die ausgelaufe- nen weiteren Untcrsuchungö - Kosten verfallt. Revision s- Fallen. des, neben Bezahlung ihrer Verhafts- Untersuchungs - und Vertheidigungs- Kosten zu einer fünfzehenjährigen Zuchthausstrafe in Ludwigsburg zu ver- urtheilen sey. Dieses Erkenntniß wurde auch im Gna- denwege von Seiner Königliche" Majestät vermöge höchster Entschlie- ßung vom 16. Mai 1823 nicht gewil- dert. 483 Den 17. Mai ist: »3. in der von Amts wegen zur Revision' vorgelegten Untcrsuchungssache gegen bie Indin Fradel A uerb acher, von Nord- stetten, O.2l. Horb, von dem Crimi- nal - Senat des Königlichen Ober- Tribunals erkannt worden, daß die Angeschuldigte wegen incestuosen Ehe- 2. Er v i l Den i3. Mai wurde: 1. in der Lltionssachc von dem O.Ll.Ge- Gerichte Rottenburg zwischen dem Vogt Martin: Adrion, in Schömberg, Vekl.,. Anten, und dem Güter - Pfleger der Lindenwirth Johann Georg Haas'schen Gantmasse zu Freudcnfladt, Stadtrath' Kantlehner daselbst. Kl-, Atcn und 'Mit - Anten', pcto aet. ssschl. das erst- richtcruchc Erkenntniß theils bestätigt, theils abgeändert, unter Vergleichung der Kosten zweiter Instanz.- Den i5. Mai wurde: 2; in dev' Ationssache von dem'O-2l.Ge- richte Neuenbürg zwischen Abraham Oelsthläger, zu Birkcnfeld, Kl'., Anten, und dem Schund Johannes'Regelmann daselbst, Bckl., 2lten, consiietio- ni8 burtivae^t zum Theil auf den Grund der in zweiter Instanz ausgenommenen neuen - Beweis - Mittel das erstrichter bruchs, unternommenen Kinds - Mords und jeden Falls verschuldeter Tödtung ihres neugebohrnen Kindes zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe in Lud- wigsburg, so wie zu Bezahlung ihrer Haft- Bertheidigungs- und Untcrsu- chungs - Kosten zu vcrurtheilen sey. - Senat. lichc Urthcil unter Vergleichung der' Kosten beider Instanzen abgeändert.. Den 20. Mai wurden' folgende Rekurse gegen oberamtsgericht-' liehe Gant-Erkenntnisse verworfen: 5. von Michael Weisung, zu Gomarin- gen, O.2l. Reuttlingen, 4. von Christoph Schwarz, Schmid in Egen- hausen , O.A. Nagold, und endlich 5. von Ioh. Georg Finter, in Obcrniebels- buch, O.A. Neuenbürg'. Den 21. Mai wurde: 6. in der Ationssache von dem O.A.Ge-' richte Balingen zwischen der Gemein-' de Unterdigisheim, Bekl., Antin, und der Freiherrlich v. Ulm'schon sttentbe- amtung zu Werrenwag, Kl., Atln, zu- '^ nächst Wiedereinsetzung in den' vorigen' Stand gegen das in der Sache ausge- sprochene desertorische Erkenntniß, in der Hauptsache Bauholz- Abgabe zum' grmrdherrlichen Mühlreich- Bauwesen betreffend, die Antin mit .dem ange- brachten Wiederciusetzungs - Gesuch we- gen Mangels einer gegründeten Be- schwerde in derHanptsache abgewiescn und irr die -Kosten dieser Instanz verurtheilt. Den 23. Mai wurtze: 7. die Ationssache von dem Q.A.Gerichte zu Nagold zwischen denErben dcrWittwe des Löwenwirtchs Benedikt Rudhard, von Obersettingen, Kl., Anten und Atcn, und den Erben der Georg Adam Reichevt- schen Eheleute von Wildberg, Bekl., und gleichfalls Anten und Atcn, Forderung rückständiger Zinse betreffend, durch Or- dination erledigt, unter Vergleichung der Kosten zweiter Instanz. Den 27. Mai wurden: 8. in der Ationssache von dem Q.A.Ge- richte Freudcnstadt zwischen Johannes - Vurkhardt, von Baiersbvonn, Kl., Anten, und .seinen in dm Akten benann- ten Miterben an der Hinterlassenschaft seiner Mutter, Bekl., Aten, eine Zins- Aufrechnung von 358 fl. 20 kr. bei der Erbschasts-Theilung betreffend, und 9. in der Ationssache von demselben O.A, Gerichte zwischen Carl Friedrich Burk- hardt, von Baiorsbronn, Kl., Anten, und stiNLp in den Akten benannten Mit- erbatt an der Hinterlassenschaft seiner Mutter, Bekl., Aren, eine Zins-Aus- rechnung von 49a ff- 38 kr. bei der Erb- -fchaftstheilung und eine Forderung von 55 st. für angeblich zu wenig erhaltenes Vieh betreffend, die ergriffenen Beru- fungen wegen Mangels einer gegründe- ten Beschwerde verworfen, und die Anten .iu die Kosten zweiter Instanz verurtheilt. An demselben Tage wurde: 10. in der Ationssache von dom O-A.Ge- Gerichtc Tübingen zwischen den Jakob Walker'schen Eheleuten zu Wankhcim, Kl., Anten, und Heinrich Junger, in Weilhcim, Bekl., Atcn, Erfüllung ci- .ires Vertrags und Schuldfordcrung be- treffend, das erstrichterlichc Erkcuntniff als nichtig aufgehoben und dem O.A.Ge- richte die Einleitung eines neuen ord- nungsmäßigen Perfahrenö aufgetragen. Den 2g. Mai wurde: 11, in der Rechtssache zwischen Carl Frie- drich Gauß, zu Hochberg, O.A. Spri- chingen. Kl,, und der K. Finanz-Kam- mer für den Schwarzwald-Kreis, Bekl" Entsetzung ans dem Besitze des Erble- hens zu Hochberg betreffend, die bekl- Finanz - Kammer von der gegen s-e er- hobenen Klage entbunden und Kl. in die Prozeß-Kosten verurtheilt. An demselben Tage wurde: in der Wonssache von dem O,A-C>d- 485 Lichte Balingen zwischen Andreas Schla- genhnuf, zu Oberdigisheim, Kl., Anten, aiud Johannes Pförsich daselbst, Bekl., Aten, die Bezahlung eurer Kapital- Schuld von r gr st. samt Zinsen betreffend, die ergriffet,e Berufung wegen Man- gels an .einer gegründeten Beschwerde verworfen und dex Ant in.die Kosten zweiter Instanz verurtheilt. De.« 3o. Mai wurde: *3. in der Ationssache von dem O.A.Ge« richte Neuenbürg zwischen dem Gemein- de-Rath Georg Jeltmann, von Loffenau, Bckl., Anten, und Jakob Luft von da. Kl., Aten,, .verschiedene Forderungen betrefferrd. auf gleiche Weise wie bei der vorhergehenden Numer erkannt. An demselben Tage ist: 14. in der Nichtigkeits - Klag - und Ations- sache von dem O..A.Gerichte Calw zwi- schen den, Cameralamts - Diener Johann Friedrich Reinhard, in Reuthin, Kl., Qnten, Anten, und den Erben des vor- maligen Oheramtmanns Pfizer zu Wild- berg, Bekl., Qaten, Aten, xcw Lctlo- nis tutelae subsidiariae, das erstrichter- Uche Erkenntniß unter Verurtheilung des Anten in die Kosten zweiter Instanz bestätigt worden. .3. Ehegerichtlicher Senat. Den »4. Mai wurde.geschie- den : Johann Georg Zceb, Bauer in Hagelloch, OA. He.rven.berg, Kl., von -Christiane Friedrike, geb. Hayer daselbst, Bekl-, wegen beharrlicher Weigerung der Be- klagten in Fortsetzung der Ehe, unter Verurtheilung derselben in die Kosten. IH. Gerichtshof für den Zaxt-Kreis, 1. Criminal - Senat. Den L. Mai wurde: V auf die vor dem Q.A.Gerichte Gaildorf geführte Untersuchung, der Bauern- Knecht Gottfried Sing, von Gaildorf, wegen verübter Diebstähle, Erschleichung eines falschen Zeugnisses, Bcttelns und wiederholten Vagrrcns, zu viermo- natlicher Festungsstrafe verurtheilt ; 2. in der von dem O.A.Gerichte Oehrin- gen geführte Untersuchungssache, der Zainonmacher Johann Michael Sam- met, von Heuberg, wegen eines kleinen 486 einfachen, aber imrechtlichen Sinne fünf- ten Diebstahls, Vagirens und Lügens,. mit fünfzehenmonatlicher Zucht- ' hausstrafe-, nebstWillkonnn und Abschied und nachheriger a ch t in o n a t l i ch er Rc- klustsn in einem Zwangs - Arbeitshaus belegt; 54. in der vor dem O-A.Gerichte Oehrin- gen geführten Unterfuchungssache, Lud- - -wig Michael Bauer, von Ernsbach, wegen eines kleinen ausgezeichneten, im rechtlichen Sinne vierten Diebstahls, zu z eh enm on atlich er Festungsstrafe und- nachheriger fünfmonatlicher Rc- kluston in einem Zwangs - Arbeitshaus- verurtheilt.. Unter dem 6. Mai ward er 4,. itt der theils vor dem O.A.Gerichtc Gerabronn verhandelten, theils' com- missarisch geführten Untersuchungsfache gegen Michael V l u m e n st o ck, von As- b'ach, O.A. Gerabronn, und zwar hin- sichtlich der in- die befragte Untersu- chungssache weiter verwickelten. Jncul-- paten erkannt, daß: a) die Jnquisitin Maria Margaretha' Hornung,, von Reubach, wegen Miturheberschaft an. einem früheren entfernten Versuche zur Ermordung ihres Ehemanns,, desgleichen wegen, mehrerer vermeintlich gegen das Leben: ihres Ehemannes gerichteten, auf der Anwendung abergläubischer und über- natürlicher Mittel beruhend en Unter- nehmungen, und endlich wegen meh- rere Jahre' angedauerten ehebrecheri- schen Umgangs mit Michael Blumenstok von Asbach, und wegen verübten Ehe- bruchs mit Carl Weber und Johann Georg Schöller von. Michelbach, neben Bezahlung ihrer Arrest - Azungs- und - der Untersuchungs-Kosten, über den bereits erstandenen langen Arrest noch zu zweijähriger Zuchthausstrafe z" verurtheilen — und nach Erstehung dieser Strafe unter genaue polizeiliche Aufsicht zu sscllen; b) Michael Scheu, von Reubach, we- gen intellectueller Urheberschaft und physischer Miturheberschaft an nrehre- ren angeblich und zum Theil vermeint- lich gegen das Leben des Caspar Hor- nung gerichteten, auf der Anwendung abergläubischer und übernatürliches Mittel beruhenden Anschlägen und lin- tcrnchmungen und wegen bei zweien derselben zugleich beabsichtigten großen Betrugs, desgleichen wegen unterlasse- ner Anzeige des Zu seiner Wissenschaft gekommenen Mordanfchlags gegen den getödteten Caspar Hornung, so wie we- gen, unterlassener Anzeige des früher», gleichfalls zu seiner Kenntuiß gekont- nrenen entfernten Mordversuchs gegen Hornung-, und endlich.wegen verbote- nen Besitzes eines Schießgewehrs, ne, den Consioeation des letzteren und neben Bezahlung der Arrest - AZungs- und l der ll-rtersuchungs- Kosten, unter Berücksichtigung des erstandc- nen langen Arrests, zu einjähri- ger Zuchthausstrafe zu vcrurtheilen, tind nach erstandener Strafe unter strengeortspoli/eiliche Aufsicht zu setzen fty. Den 10. Mai wurde: 5. auf den Grund der vor dem O.A.Ge- richte Gmünd verhandeltenUntersüchung, Ursula Rosler, geb. SPÄH, von .Gmünd, wegen kleinen einfachen, aber dritten Diebstahls, zu neunmonatli- cher Zuchthausstrafe .und nachheriger d r e im o n a t l i ch e r Reklusion in einem .Zwangs - Arbeitshaus verurtheilt; auf den Grund der vor dem O-A.Ge- richte Crailsheim verhandelten Unter- suchung gegen Johann Georg Ziegler, von Neidenfels, und Consorten, • a) Johann Georg Ziegler, Maurer, wegen vieljährigen Concubinats, mit vier m o n a t l i ch er Festungsstrafe, und *>) Eva Marie Span von da, wegen gleichen Vergehens, mit viermonat- l ich er Zuchthausstrafe belegt. Den i3. Mai wurde: 7. auf den Grund der von dem O.A.Ge- richteOehringen geführten Untersuchung gegen Johann Georg V c.k, von Michel- ch'ach, wegen mehrjährigen Eoncubinatö eine viermvnatliche Festungsstrafe und die Bezahlung der Hälfte der Un- tersuchungs-Kosten ausgesprochen. Den 15. Mai. w u r ö:e: 8. auf Den Grund der vor dem O.A.Ge- richt Aalen verhandelten Untersuchung Michael Wagner, von Adelmannö- felden, wegen wiederholten Vagirens und Vettelns, auch wegen verübten klei- nen Betrugs, zu fünfzeheinnonat- licher Zuchthausstrafe mit Willkomm . und Abschied, und nachheriger Reklu- sion in einem Zwangs-Arbeitshaus auf unbestimmte Zeit, wenigstens aber auf sechs Monate, und dann zur Stel- lung unter die strengste ortspolizciliche Aufsicht, so wie zu Bezahlung seiner Arrest- Azungs- und Untersuchungs- Kosten verurtheilt. Am 17. Mai wurden: 9. die bei dem O.A.Gerichte Künzelsau in Untersuchung gekommene Margarethe Burk har dt, von Niedernhall, wegen mehrjährigen ehebrecherischen Concubi- 488 nats, neben Bezahlung ihrer Arrcst- Azungs - und Untersuchungs - Kosten, mit sechsmonatlicher Zuchthausstrafe belegt; 10. der bei dem Q.A.Gerichte Crailsheim in Untersuchung gekommene a) Jakob Seeg er, von Gründelhard, wegen ehebrecherischen Concubinats, neben Bezahlung der einen Hälfte der Untcrsilchungs - Kosten, zu einer Fe- stungsstrafe von vier Monaten; und in derselben Sache l>) Johanne Seeg er von da, wegen gleichen Vergehens, neben Bezahlung der andern Halste der Untersuchungs- Kosten, zu einer viermonatlichen Zuchthausstrafe verurtheilt. Den 20. Mai wurde: it. in der vor dem O.A.Gerichtc Oehrin- gen verhandelten Untersuchung, Johann Conrad Keilbach, wegen Widersetz- lichkeit gegen einen Landjäger, so wie wegen Vagirens undBettelns, zu vier- 2. Civil Am 3. Mai wurde: i. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Crailsheim zwischen der Ehefrau des Revierförsters Vötter, zu Röthen- bach, Kl., Antin, und dem Oberamts- Pfleger Osiander, zu Rottenburg, Bekl., monatlicher FestungSstrafe verur- theilt. Den 3i. Mai wurde: ir. in der von dem O-A.Gerichte Aalen geführten Untersuchungssache, Marie Magdalene Stolzer, von Wistgoldin- gen, wegen wiederholten Vagirens, Concubinats, und Angabe eines falschen Namen vor Gericht, zu dreimonat- licher Zuchthausstrafe als Hofschäfferin und nachheriger Reklusiow in einem Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von zwei Monaten, verur- theilt; i3. auf den Grund der von dem O.A.Ge- richte Gmünd geführten Untersuchung gegen Johann Georg Zeiter, von Steinheim, wegen kleinen, einfachen, ersetzten, aber dritten Diebstahls, eine achtmonatliche Festungsstrafe und viermonatliche Reklnsion in einem Zwangs - Arbeitshaus, ausgesprochen' - Senat. Aten, Ansprüche aus geführter Vermö- gens-Verwaltung betreffend, das Ur- theil erster Instanz, jedoch mit Beweis Vorbehalt, abgeändert; 2. in der Ationssache von dem O.A.6^ richte Oehringen zwischen Magdalene, 4 Ludwig Michels Wittwe, zu Ernsbach, Jntin, Antin, und dem Güter-Pfleger des in Gant gerathenen Georg Hohrain von da, Zaren, Aterr, Pacht-Vertrag betreffend, das Gesuch der Jntin um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der gesetzlichen Nothfrist zu Einreichung des Beschwerde- Libells als unstatthaft verworfen. Unterm 5. Mai wurde: 5. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richt Hall zwischen dem Cameralamte daselbst. Luten, Anten, und Alt Joh. Friedrich Krauß, in Dörrenzimmern, Luten, Aten, Vorzug im Gant des Jung Zoh. Friedrich Krauß von da betreffend, das gedachte Cameralamt Hall gegen den Ablauf der zu Einlegung der Beru- fung gesetzlich bestimmten Nothfrist in den vorigen Stand eingesetzt. Den 10. Mai wurde: 4. in der Debitsache des verstorbenen Ge- neral-Lieutenants von Koseriz, zu Ell- wangen, das Purifications - Erkennt- niß ausgesprochen; 5. auf erhobene Beschwerde in der.Rechts- sache des Schuhmachers Hirt, zuKün- zelsau, Kl., gegen den Substituten Kloz, zu Forchtenberg, Bekl-, Schuld- forderung betreffend, das Erkenntniß desO-A.GerichtsOehringen vom i5.Ja- nuar d. Z. als nichtig aufgehoben. »» * Den 12. Mai wurde: 6. das von dem O.A.Gericht Ellwangen als Remissions-Gericht gefällte Erkennt- niß und dessen Verfahren in der Rechts- sache zwischen der Gemeinde Zarthausen Bekl., Qntin, und dem Unterförster Piöcalar, zu Stimpfach, Kl., Daten, Entschädigtnigöforderung betreffend, als nichtig aufgehoben, und daS O-A-Ge- rieht in die Kosten verurtheilt; 7. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Künzelsau zwischen der Wittwe des Nagelschntidtö Bauer, von Dörz- bach, Kl., Antin, und dem Veit Meister von da, Bekl., Aten, Entschädigungs- Forderung betreffend, unter Verwerfung des Restitutions - Gesuches wegen ver- säumter Nothfrist zu Einreichung der Veschwerdeschrift, eine neue ordnungs- mäßige Belehrung der Antin über die Berufungsförmlichkeiten ungeordnet. Den 17. Mai wurde: 8. iu der Ationssache von dem O.A.Ge- richte zu Gerabronn zwischen den Gläu- bigern des Johann Ludwig Stoll, zu Niederweiler, Kl., Anten, und der Wittwe und Tochter des Johann Gott- lieb Stoll daselbst, cum curat,, Bekl., Aten, Vertrags - Erfüllung betreffend, die Beweisantretung der Kl-, Anten, als unzuläßig abgcwiesen, und das frühere Erkenntnis zweiter Instanz vom 11. Au- gust 1821 als purificirt erkannt, unter Verurtheilung der Kl., Anten in sämt- liche Kosten dieses Verfahrens; 9. in der Provocationssache der Fürstlich Oettingen - Wallerstein'schen Domanial- Canzlei zu Wallerstein, Provocantin und Diffamatin, wider die Gemeinde zu Lippach, O.A. Ellwangen, Provo- catin, Diffamantin, eine Weidegercch- tigkeit auf dem Stokweiher bei Lippach betreffend, dieProvocation für unstatt- haft erklärt, und die Provocantin und Diffamatin damit abgewiesen; 10. in der Ationssache von dem O-A.Ge- richt Hall zwischen Jakob Strohmaier, von Marhört, Jäten, Anten, und den Kindern des Heinrich Ruth von Hall, Inten, Aten., Schuldforderung betref- fend, die Berufung wegen Versäumung der Nothfrist zu Einreichung des Gra- vatorial-Libells für desert erklärt; 11. in der Ationssache von dem O-A.Ge- richte ziO»Neresheim zwischen Joseph Maier, von Kapfenburg, Bekl., Anten, nun Inten, und Michael Hartlein, von Holzkirchen, Kl., Aten, nun Jäten, Entschädigungsscrderung betreffcn.d, der Int mit seinem Gesuch um Wiederein- setzung in den vorigen Stand gegen das unterm 20. December v. Z. gefällte de- sertorische Erkenntniß aögewiesen. An demselben Tage wurde ferner: r2. in der Ationssache voü dem O.A.Ge- richte zu Heidenheim zwischen der Ge- meinde - Pflege Königsbronn, Lntin, Antin, und der K. Hütten-Verwaltung in Unterkochen, Mit-Lntin, Atin, Vorzug im Gant des Jakob Maier be- treffend, das Restitutionsgesuch der Än- tin unter Verwerfung der eventuell an- gebrachten Nichtigkeitsklage abgeschla- gen, und die Antin in die Kosten ver- urthcilt; 13. in der Rechtssache des Amtschreibers Koller, in Tuttlingen, Lnten, Inten, gegen die Freiherrlich von Knöringen fthe Debitmasse, Latin, Zatin, Gehaltsfor- derung betreffend, die von dem Inten . erbetene Wiedereinsetzung gegen den der bezeichneten Debitsache ausgesproche- nen Präclusiv-Bescheid, unter Vernr- theilung des Inten in die Kosten, ab- geschlagen. Am 22. Mai wurde: 14. in der Ationssache von dem O-A-Ge- richte 31t Mergentheim zwischen Ge.org Speidel und Consorten von Wachbach- Bekl., Anten, und dem Freiherrlich von Adelsheim'fchen Mntamte zu Wachbach, Kl., Aren, Handlohnsfordernng betref- fend, der von den Vekl., Anten angezeigte Beweis-Antritt als irrelevant verwor- fen , das unterm 22. Juni v. I. eröffnetc Urtheil unbedingt bestätigt, und die Anten in die Kosten verfällt; 5. in der Nichtigkeitsklage und eventuel- len Ationssache von dem O.A.Gerichte zu Künzelsau zwischen Johann Caspar Haag, von Niedernhall, Bekl., Inten, Qnten, und Anten , und Georg Adam Foß, nun dessen Erben, von da. Kl., Jäten, Qatcn, Aten, eine Schuldfor- derung betreffend, die am 3. Juni 1822 erfolgte Insinuation eines Erkenntnisses vom 23. Mai desselben Jahrs als nich- tig aufgehoben, und unter Verurthei- lung der betreffenden O-A-Gerichts-Mit- glieder in die etwa erwachsenen Kosten, eine ordnungsmäßige Urtheils - Eröff- nung angeordnet; 16. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte zu Ellwangen zwischen der Ge- meinde Zöbingen, Bekl., Antin, und dem Fürst ll Wallerstem'schen Rentamte Kirchhcim, Kl., Aten, Baukosten einer Kirchhof-Mauer betreffend, die Beru- fung , da sie einen Zwischenbescheid be- trifft, als unstatthaft verworfen.. Den 28. Mai wurde: 17. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte zu Gmünd zwischen dem Rechts- Consulenteu Herlikoser, in Gmünd, In- ten, Anten, und der Wittwe Zimmer- mann, in Unter-Böbingen, Iatin, Atin, Nescission eines Kaufvertrags, setzt Wiedereinsetzrmg in den vorigen Stand betreffend, die Imploration ald unstatt- haft verworfen. Am 3i. Mai wurde: 18. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte zu Hall zwischen Georg Hofmann, vorn Gliencuhof, Kl., Anten, und Ste- phan Dambach, zu Hall, Bekl., Aten, die Erfüllung eines Vergleichs betref- fend, das unterm 14. December v. I, ausgesprochene Erkenntniß für purifieirt erklärt, und der Ant in die Kosten ver- urcheilt; 19. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte zu Gernbronn zwischen David Gundelsinger, von Michelbach, Bekss, Anten, und der Andreas Bek'fchen Gantmasse, von da. Kl., Atin, Bezah- lung eines Kaufschillings betreffend, das von dem Anten angebrachte Gesuch um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der Nothfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift vcr- §9- wovfen, und der Zat in die Kosten ver- urtheilt; 20. die Ationssache von demselben O.A.Ge- richte zwischen Johann Andreas Schnei- der, von Brettheim, Bekl., Anten, und Rosina Margaretha Strauß, von Ber- genzell, Kl., Atin, Ernährung eines unehelichen Kindes betreffend, wegen versäumter Nothfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift für verlaffen erklärt, und der Ant in die Kosten verurtheilt; 21. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte zu Oehringen zwischen Ludwig Deiß, von Laurach, Bekl., Anten, und der Barbara Kolb, von da. Kl., Atin, Ansprüche aus unehelicher Schwänge- rung betreffend, die Berufung wegen Mangels in den Ationsformlichkeiten abgewieserr; 22. in der Ationssache von dem O.A-Ge- richtezu Ellwangen zwischen dem Schuhe und Handelsjuden Lazarus Bär, von Oberdorf, Lnten, Anten, und den in den Akten genannten Gläubigern der Catharine Baizer, von Lauchheim, Lnten, Aten, das Vorzugsrecht einer Kapital - Forderung von i5o ff. samt Zinsen betreffend, und 2 3. in der Ationssache von demselben O.A- Gerichte zwischen dem Schuß - und Han- delsjuden Lazarus Bär, von Oberdorf, Lnten, Anten, und den in den Akten genannten Gläubigern des Lebküchners Joseph Baizger, von Lauchheim, Luten, Aten, das Vorzugsrecht einer Kapital Forderung von i5o fl. samt Zinsen be- treffend, unter Compensatio« der Pro- zeß-Kosten zweiter Instanz, reformato- risch erkannt. 3. Ehegerichtlicher Senat. Am 23. Mai wurden geschieden wegen beharrlicher Weigerung in Fortsetzung der Ehe: \ 1. Christine Sara, geb. Abele, Kl., von Michael Klein, Bürger zu Nudersberg, Q.A. Welzheim, Bekl., 2. Friedrike Margarethe, geb. Kopp, Kl., von Andreas Baumann, Bürger zu Asbach, O.A. Crailsheim, Bekl., 3. der Pfarrer Hassold, von Walrheim, O.A. Ellwangen, Kl., von Juliane, geb- Moßner, von Zimmern, im Königreich Baiern, Bekl., je (i — 3) unter Verurtheilung der Be- klagten in die Kosten. IV. Gerichtshof für den Donau - Kreis, i. Cr im in a l - S en a t. Am 5. Mai wurden: 1. Johann Im Hof, von Klingenstein, O.A. Blaubeuren, wegen wiederholten Vagirens und Bettelns Zur Einsper- rung im Zwangö-Arbeitshause in Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Mona- ten, mit Willkomm von fünfzehen Stockstreichen und zum Ersätze sämt- licher Untersuchungs-Kosten, und 2. Johann Stau denmaier, von Ulm, wegen eines kleinen, aber als Haus- diebstahl ausgezeichneten Diebstahls, wegen rechtswidriger Bewirkung eines falschen Eintrags in seinem Passe und Fälschung einer Privat-Urkunde, auch beharrlichen Lügen's und Läugnens vor Gericht zu einer drei- und einhalb- monatli ch c n Festungs - Arbeitsstrafe und zum Ersätze des Schadens und sämt- licher Untersuchungs-Kosten verurtheilt. Am 12. Mai wurde: c>. Theresia Zier, vom Vogelhaus bei Ruppertshofen, O.A. Ehingen, wegen wiederholter öandstreicherei, neben Zu- scheidung sämtlicher Untersuchungs-Ko- sten zu einer Jwangs-Arbeitshausstrafe in Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer eines Jahres nebst einem Willkomm von zwölf Ruthenhieben verurtheilt. An demselben Tage wurde: 4. auf den Grund der bei dem O.A-Ge- richte Saulgau verhandelten Untersu- chungssache «) Veronika Moll, von Hundersingen, O.A. Ehingen, wegen nächster Bei- hülfe zu einem mehrfach gualisicirten und großen Diebstahle, Concubinats und anderer Vergehen, neben der sub- sidiarischen Verbindlichkeit zum Ersäße des Schadens, unter Einrechnung eines Theils des erstandenen Arrests, zu viermonatlicher Zuchthausstrafe zu Markgröningen nebst Willkomm und Abschied und nachheriger Einsperrung im Zwangs - Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber apf die Dauer von einem Jahr; b) Elisabeth Pfister, von Willisau in der Schweiz, wegen Mitwissenschast von einem Kirchendiebstahle, Lügens und Angabe eines falschen Namens vor Gericht, so wie wegen Landstrei- cherei in Gemeinschaft mit berüchtigten , Zaunern,unterEinrechnung einesTheils 494 des erstandenen Arrests, zu viermo- natlicher Einsperrung im Zwangs- Arbeitshaus zu Ulm; e) Waldburg Hartmanvon Scbem- merberg, wegen nachgefolgter Theil- nahme an einem Kirchen - Diebstahle und gleicher Landstreicherei, unter Ein- rechnung eines Theils des erstandenen Arrests, zn vier monatlich er Zucht- hausstrafe in Markgröningen, endlich ä) Johann Kopf, von Rankwirth, we- gen Beherbergung von Jaunern, Theil- nahme an den Vortheilen ihrer Ver- brechen und Beihülfe zu einem Wil- derer' - Vergehen, zu einer d r e r - u rr d e i nh a l b m o n a t li ch cn Festungs-Ar- beitsstrafe verurtheilt, auch dabei (zn a> verordnet, daß Veronika Moll nach ihrer Entlassung aus der Straf--An- stalt unter strenge ortspolrzeiliche Auf- sicht gestellt werden solle, und hinsicht- lich des Kostenpunkts die angemessene Verfügung Vorbehalten. Den M. Mar wurde: 5. auf den Grund der bei dem O.A.Ge- richte Waldfee gepflogenen Untersuchung Joseph Wuher, von Schernberg, O.A. Nottwcil, und Marie Anne Winner, von Grodt, O.A. Viberach, wegen wie- derholten Vagirens und Bettelns, je zu Einsperrung in einem Zwangs- Arbeitshause bis zu erprobter Besse- rung, wenigstens aber auf die Dauer von vier Monaten, verurtheilt, auch jedem seine Verhafts- und ein The>l der Untersuchungs-Kosten zugeschiedcn- Den i5. Mai wurde: 6. der bei dem O.A. Gerichte Ravensburg in Untersuchung gekommene Anton Fel- der, von Rankwcil, K. K. Oesterreichs sehen Landgerichts Feldkirch, wegen zweier zwar kleinen und ersetzten, aber den dritten Rückfall begründenden Dic^ stähle, neben Verfällung in sämtliche Kosten, zu achtmonatlicher Zuchk- hausstrafe in Markgröningen und nacl? hcriger Ausweisung aus dem Königreiche verurtheilt. Am 17. Mar wurde: 7. Eberhard Heß, vonKirchheim, wegen wiederholter schwerer wörtlicher Inss* fielt gegen seine Eltern und wegen gesetzten asotischen Lebens, neben?li> scheidung sämtlicher Untersuchungs-K^ stcn zur Einsperrung im Zwangs - beitöhause zn Ulin bis zu erprob^ Besserung, wenigstens aber auf ^ Dauer von acht Monaten, veru^ theilt. Den 21. Mai wurde: 6. Anton Baumgärtner, von Rost^ harz, O.A. Ravensburg, ans denGrmss der von dem O.A.Gerichte Saulgau gegen ihn geführten Untersuchung we- gen zweier complottmäßig verübter, durch Einsteigen und Einbrechcn quali- ficirter und zum Theil großer Diebstähle und anderer Vergehen, neben dem Er- satz seiner Verhafts- und eines Theils an den Untersuchungs-Kosten zu zwei und einhalbjähriger Festungs-Ar- beitsstrafe, und für den Fall, daß in Folge der zu Regulirung seiner Hei- maths - Verhältnisse weiter eingeleiteten Communikationen derselbe als ein In- länder zu betrachten wäre, zu nachher!- ger a n d e r t h a l b j ä h r i g e rEinsperrung in dem Zwangs -Arbeitshause zu Ulm, im entgegengesetzten Falle aber zur Ausweisung aus dem Königreiche nach erstandener Strafe unter Straf- An- drohung für den Wiedereintritt; 9- Matthäus Speth, von Vlitzenreute, O.A. Ravensburg, wegen großen und durch die Art seiner Verübung ausge- zeichneten Betruges, zu sieben monat- licher Fcstungs - Arbeitsstrafe und zu Erstattung sämtlicher Untersuchungs- Kosten, und > :o. der stgpendirte Polizeidiener Andreas B i l d st e i n, von Saulgau, wegen Kör- per-Verletzung, neben Verfällung in seine Verhafts- sämtliche Untersuchungs und die Kur-Kosten der Verwundeten, zur Entsetzung, von seiner Stelle als Polizeidiener, Unfähigkeits - Erklärung zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes und zu sechsmonatlicher Festungö- strafe verurtheilt. Den 22. Mar wurde: n. der vormalige Gemeinde-Pfleger Jo- seph Renz, von Ochsenhausen, O.A. Biberach, wegen Unterschlagung, neben Unfähigkeits-Erklärung zu Bekleidung jedes öffentlichen Amtes und Verfül- lung in den Schadens- und Kosten- Ersatz, zu einer fünfmonatlichen Festungsstrafe verurtheilt. Den 26. Mai wurde: 12. Michael Schreivogel, von Aufho- fen, O.A. Wiblingen, wegen thätlicher Mißhandlung eines Polizeidieners, und wiederholtet: Vagirens, neben dem Ko- sten-Ersätze, zu sechsmonatlichcr Festungs - Arbeitsstrafe mit Willkomm und nachherigcr Einsperrung in das Zwangs-'Arbeitshaus zu Ulm, bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Monaten, und iS, Anna Barbara Schänzel, von Og- genhauscn, O.A. Hejdcnheim, auf den Grund der bei dem O.A.Gericht Ulm gegen sie gepflogenen Untersuchung, we- 4y6 gen zwar ersten und einfachen, aber großen Diebstahls, ferner wegen eines Hauödiebstahls, und einer weitern, klei- nen und einfachen Entwendung, auch frechen und beharrlichen Lügens und Laugnens vor Gericht zu vier und e in h a l b m o n a t li eh er Zuchthausstrafe in Heilbronn und zum Ersätze des gestif- teten Schadens und sämtlicher Kosten verurtheilt. Den 3i. Mai wurden: 14. auf den Grund der bei demO.A.Gerichte Wiblingen gepflogenen Untersuchung: a) Bernhard Hiller, von Wain, we- gen eines aliögezeichneten und im recht- lichen Sinne zweiten Diebstahls, we- gen gefährlicher Drohungen, wieder- holten incestuosen Eoncubinats, und frechen Lügens und Laugnens vor Ge- richt, neben Verfüllung in seine Ver- hafts- und § der Untersuchungs - Ko- sten, zu z e h e n in 0 n a t l i ch e r Festungs- Arbeitsstrafe nebst Willkomm und nach- heriger Einsperrung in das Zwangs-Ar- beitshaus zu Ulm bis zu erprobter" Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Monaten, und bi) Kunigunde Pfister, von Staig, we- gen wiederholten incestuosen Concub:- nats, neben Verfüllung in ihre Vcr- hasts - und § der Untersuchungs-Kosten zu fü n fm 0 n a t li ch e r Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg verurtheilt. An demselben Tage wurde end- lich noch: i5. Marie Anne Leins, von Aulendorf, O.A. Waldsce, wegen fortgesetzten ehe- brecherischen Eoncubinats und wieder- holten Vagirens, neben Verfüllung in sämtliche Kosten, zu siebenmonatli- cher Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg und nachheriger dreimonatlicher Einsperrung in dem Zwangs- Arbeits- hause zu Ulm verurtheilt. Nachtrag zu den Straf-Erkenntnissen vom Monat April. Den 21. April wurde: der vormalige Stadrschrciber, 0. Diesch, zu Saulgau, wegen verschuldeten, je- doch ersetzten Kassenrests als vormaliger rechnender Bürgermeister der Stadt Saulgau und anderer grober Dienst- vergehen, neben Entlassung von seinem bisher bekleideten Amte und Unfähig keits-Erklärung zu einer verrechnenden und überhaupt zu einer selbstständigen Stelle, zu sc ch s m ö n a t l i ch e r Festungs- strafe mit angemessener Beschäftigung innerhalb der Festung verurtheilt, auch hinsichtlich des Kostenpunkts das Ange- messene verfügt. §97 n. Civil - Sena t. Den 6. Mai wurde: 1. in der Ationösache von dem O.A-Ge- richte Saulgan zwischen dem Pfarrer M. Klingerund Förster Oelmaicr, von Feuerbach, Anten einer—und den von Haubert'schen Erben, Aten andererseits, Vorzug in dem von Steinberg'schcn Gante betreffend, dem Ant'schen Restitutionö- Gcsuchc gegen das desertorische Erkennt- niß Statt gegeben, und weitere Ver- handlung zugelassen; 2. in der Ationösache von demselben O.A. Gerichte zwischen dem Stadt-Rath zu Mengen, Adcitaten, Anten, und dem Pfarrer Klinger, nebst dem Förster Oelmaicr, Adcitanten, Aten, den Re- greß - Vorbehalt letzterer gegen erster» hinsichtlich ihrer Forderung an die voll Steinberg'sche Debitsache betreffend, die Ation wegen Versäumniß der Rothfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten, für verlassen erklärt. Aus gleichem Grunde wurde den i3. Mai: 3. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Kirchheim zwischen Ludwig Baa- der , von Sulzach, Kl., Anten, und Johann Raid, Vekl., Aten, Kaufver trag betreffend, die Berufung unter Vcr- urtheilung des Anten in die Kosten die- ser Instanz für verlassen erklärt. An demselben Tage wurde: 4. in der Ationssache von dem O.A-Ge- richte Göppingen zwischen Johann Mel- chior Weyhler, in Börtlingen, Vekl., Anten, tlnd Christine Catharme Sclnirr, in Göppingen, Kl., Atin, Schuldsorde- rung betreffend, das erstrichterliche Er- kenntniß abgeändert, und der Bekl., unter Vergleichung der Kosten, von der Klage entbunden. Den 2 3. Mai wurde: 5. in der Ationssache von dein O-A.Gc- richte Geißlingen zwischen dem Unter- Acciscr Hummel, von Donzdorf, Bekl., Anten, und der Krämerin Rosine Schmid daselbst, Kl., Atin, Ersatz von angebli- chen Wucherzinsen betreffend, das den rg. September '1822 eröffnete — der Arin Beweis nachlassende Erkenntniß unter Vergleichung der Kosten purifi- cirt. Am 3o. Mai wurde: 6. in der Rechtssache zwischeir dem Stadt- Rathe zu Biberach, Kl., und dem Freiherr» Maximilian von Ulm auf Erbach und Mittelbiberach, zu Erbach, 5 49» Bekl., Concurrenz des Letzter;: zum Stadtschadenzu Viberach wegen des s.g. Schadenshofs betreffend, der Bekl., unter Verurtheilung des Kl. in sämt- liche Kosten, von der Klage entbunden; 7. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Ulm zwischen dem Grast, von Maldeghem'fchen Rentamts zu Nieder- fiotzingcn, Lnten, Anten, und denGant- glaubigern des Wirths Joh. UlrichRoth, von Stetten, Vorzug in: Gante betref- fend, wegen Versäumung der Nothfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift^ die Berufung für verlassen erkannt. An demselben Tage wurden: 8. in der Nichtigkeitsklagsachc von dem O.A. Gerichte Riedlingen zwischen Fidel Merkle, von Uigendorf, Kl-, Qnten, und Joseph Eble daselbst, Bekk., Qa- ten, einen Abrechnungsstreit betreffend^ und 9. in der Nichtigkeitsklagsache von dem O.A.Gerichte Geißlingen zwischen dem gewesenen Löwenwirth Johann Kieser zu Altenstadt, Qnten, und Christian Frech zu Gingen, Qaten, Abrechnungs- streit betreffend. die Qnten unter Verurtheilung in sämtliche Kosten mit ihren unbegründeten Nich- tigkeitsklagen abgewiesen; sodann 10. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Waldsee zwischen Raver Multer, Handelsmann daselbst, Bekl., Anten, und seiner Ehefrau Crescentia, geb. Beck, Kl., Atin, Alimentation betref- fend, die Ation wegen versäumter Noth- frist zu Einreichung der Beschwerdeschrift für verlasse:: erkannt, endlich 11. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Ulm zwischen der Stadtpflege Ulm, Lntin im Joh. Rebelcnschcn Gante, Antin, Jntin, und der Hospital-Ver- waltung, auch weitern Rebelen'schett Gantglaubigern daselbst. Mit-Liqui- danten, Aten, Jäten, das angebrachte Gesuch um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Vcrsäumunst der Nothfrist zu Einreichung der 93c# schwerdeschrift als unbegründet ver- worfen. Stuttgart den -7. Juni 182Z. Maucler. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker Nrv. 35. Königlich Württembergisches Staats - und Regierungs-Blatt. Montag, den 3o. Juni i8r3. I. Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete. a) König!. Verordnung, die ausschließliche Vefugniß der Verwaltnngs-Behörden zur Verfügung der 5?ülfs - Vollstreckung gegen Steuerpflichtige betreffend. Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. s ist za Unserer Kenntniß gekom- men, daß in verschiedenen, die Anwendung allgemeiner Gesetze über Staats - Abga- ben betreffenden Fallen von Seite einzel- ner Gerichte die Vefugniß angesprochcn worden ist, die Frage von der Rechtmäßig- keit der Beschlüsse Unserer Finanz-Ver- waltungs-Stellen wegen Verhängung der Hülss-Vollstreckung gegen einzelne Steuer pflichtige, einer richterlichen Prüfung, un- ter einstweiliger Sistirung der Erecution, zu unterwerfen. Hiebei konnte Uns nicht entgehen, wie sehr ein solcher Grundsatz der Natur der Verhältnisse und den bestehenden gesetz- lichen Normen zuwiderlauft, und welch; nicht zu berechnende Nachtheile aus besser allgemeinerer Anwendung für die Staats- 5oo Verwaltung im Ganzen und für die Masse aller einzelnen Steuerpflichtigen entsprin- gen müßten. Die ungehemmte Erecutions - Gewalt der Adminisirativ-Vehörden bei dem ihnen obliegenden Vollzüge der Staats-Abgaben- Gesctze ist durch den höheren Zweck der Staats-Verwaltung unabweislich gebo- ten. Sie ist überdies durch altere und neuere gesetzliche Anordnungen, so wie durch die allgemeine Ausübung, mit Vorbehalt der Vefugniß der Gerichts-Beamten, die Real- Erecution gegen den Steuerpflichtigen zu beaufsichtigen und zu leiten, vollständig anerkannt. In dieser Hinsicht und in dem weitern Betrachte, daß das verfassungsmäßige Recht eines durch die Verfügung der Ver- waltungs-Behörde verletzten, in den dazu geeigneten Fallen den gerichtlicher: Weg zu Erlangung der gebührenden Schadlos- haltung zu betreten, hiedurch nicht beein- trächtigt werden kann, verordnen Wir nachAnhörung Unseres GeheimenRathS, zu Handhabung und Vollstreckung der be- stehenden Gesetze, wie folgt: §. i. Die Vollziehung allgemeiner Gesetze über Staats-'Abgaben, somit das Er- kenntniß über die Statthaftigkeit der zu diesem Zweck gegen den Steuerpflichtigen anzuordnenden Hülss-Vollstreckung, steht der Verwaltungs-Behörde zu. §. Dem Betheiligten bleibt der Rekurs im Verwaltungswege gegen die Verfügung der untergeordneten Administrativ-Stelle nach der gesetzlich bestimmten Instanzen- folge Vorbehalten. §. 3. Die Finanz - Verwaltnngs - Behörden sind bei Verhängung der Real-Erecution verbunden, zu Vermeidung jeder Collision den Beistand der zuständigen Gerichts- Beamten (Orts-Vorstande, Oberamts- Richter, Gerichtshöfe) nachzusuchen. §> 4. Den Gerichten steht hiebei eine Befug- niß nicht zu, über die Richtigkeit der An- wendung des Verwaltungs-Gesetzes eine weitere entscheidende Prüfung vorzuneh- men; vielmehr haben die Gerichts-Vor- stände blos Aufsicht zu tragen, daß bei der Real-Erecution nach rechtlicher Ord- nung verfahren werde. §, 5. Die Vollziehung eines allgemeinen Steuer-Gesetzes kann durch die Berufung des Steuerpflichtigen auf den Rechtsweg/ 5oi »um Vehttf einer in den dazu geeigneten Unsere Ministerien der Justiz und der Fällen zu erlangenden Schadloshaltung, Finanzen sind mit der Vollziehung der nicht aufgehalten werden. gegenwärtigen Verordnung beauftragt. Gegeben Stuttgart den *3. Juni 1823. Wilhelm. Der Minister der Justiz: Freiherr von Maucler. Der Minister der Finanzen: von Weckherlin. Auf Befehl des Königs: Der Staats-Sekretär, Vellnagel. König!. Verordnung, die Uuzuläßigkcit der Betretung des Rechtsweges über Entschädigungs-An- sprüche wegen entgangener Steuer - Freiheit betreffend. Wilhelm, von Gottes Gnade« König von Württemberg. Wir haben mehrfältig wahrzunehmen gehabt, daß von einzelnen Gerichts - Be- hörden Zweifel gegen die Gültigkeit des Gesetzes vom i3. December 18x2, die Aufhebung der Steuer-Befreiungen be- treffend, (Staats-und Regierungs-Blatt Seite 621. re.) erhoben worden sind, und daß Entschädigungs-Ansprüche von Bethei- ligrcn wegen entgangener Befreiung von der Steuer-Pflichtigkeit, zu gerichtlicher Erörterung und Entscheidung haben ver- wiesen werden wollen. Da jedoch jenes Gesetz durch keine spatere allgemeine gesetzliche Anordnung seine Wirksamkeit verloren, dasselbe vielmehr durch die klare Bestimmung des §. 21 der Vcrfassnngs - Urkunde, welcher alle Württemberger zu gleichen staatsbürger- lichen Pflichten und gleicher Theil- nahme an den Staats-Lasten für verbunden erklärt, seine unbedingte Be- stätigung erhalten hat; so verordnen Wir zu Handhabung und Vollstreckung dessel- ben, nach Anhörung Unseres Geheimen Raths, wie folgt: §. i- Zn Gemäßheit des Gesetzes vom i3.De- eemberx8l2 ist die Betretung des Rechts- 5c>2 weges über Entschädigungs-Ansprüche gaben jeder Art gleich anwendbar, wegen entgangener Steuer-Freiheit unter §. 3. allen Umständen unzuläßig. Die Gerichte haben jede hierüber ange- §. 2. brachte Klage sofort zurückzuweisen. Die Bestimmungen des erwähnten Ge- Unsere Ministerien der Justiz und der setzes sind nach dessen klarem Inhalte auf, Finanzen sind mit der Vollziehung der directe sowohl, als indirecte Staats - Ab- gegenwärtigen- Verordnung beauftragt. Gegeben Stuttgart den 14. Juni 1823. W i l h e l m. Der Minister der Justiz: Freiherr von Maucler. Der Minister der Finanzen: v 0 n. Weck Herl in- Auf Befehl des Königs: Der Staats-Sekretär, • Vellnagel. II. Verfügungen der Departements. Des Departements der Finanzen: Des Finanz Die der Schulden-Zahlungs-Casse für das Jahr : Da man vorläufig und bis auf erfol- gende Verabschiedung die Anordnung ge- troffen hat, daß die Schulden-Zahlungs- Casse in dem Jahre i8ff dieselben Staats-. Einkünfte beziehe, welche ihr durch die Verordnung vom 4. Juli 1821 im Staats- und Regierungs-Blatt Nro. 45 angewie- - Ministerium. >8% vorläufig zngewiescnen Einnahmen bctreffend- sen worden sind; so werden die dort ausi gezählten Special-Sassen hiedurch beausi tragt, ihre Lieferungen wie bisher und bis auf weitere Verfügung an die Staats Schulden-Zahlungs-Casse zu machen. Stuttgart den 22. Juni 1823. Für den Finanz- Minister: Weisser. Gedruckt bei G. Hasselbrink. Buchdrucker. 5oK C ,0. * * Samstag, den 5^ Juli 1828. LiinigUche Berorv>>»»§«» und unmittelbare Dekret». Kdnigt Vcrvrdmmg-, m «mtf 6« *0*6#»* *•' i» des Innern. Wilhelm, «°>» Getter Gnade" Kinig von WÜrtt-mö-rg. Ost ^ .. Srweiternna des VcrfüglMgsrechts der Kreis» <$n der Absicht, den Geschäftsgang un A.) J^n ^gensiber von dem Ministe- Departement der iNnern Verwaltung M Einklang mit den bestehenden Gesetzen/, und soweit es unbeschadet der Zwecke des Dienstes geschehen kann, zu vereinfachen, verordnenWir auf den Vortrag Unseres < rs......v r: c\r ,'r tinm des Jm,crn. um Dispensation von dm Gesetzen über den Erwerb liegender Güter vororcnen wit- aus von Vortrag unser es Gejetzen uorr urn v^>,vrvv Ministerium des Innern und nach Anhö- durch Ausländer sind künftig von den Kreis- rurg Un sere s Geheimen Raths wie folgt r Regierungen zu erledige».- 5o4 §. 2- Ebeildenselben wird die Erledigung der Gesuche ausländischer Jüdinnen um Auf- nahme in den Staats-Schutz zum Behuf der Verheirathung mit einem inländischen Juden unter Beobachtung der bestehenden Normen und mit der Bestimmung überlas- sen, daß von ihnen keiner auswärtigen israelitischen Religions-Genossin die Auf- nahme in den Staats-Schutz ertheiltwer- den darf, die sich nicht über das Einbrin- gen eines Vermögens von wenigstens 5oo fl. ausweisen kann. §. 5. Die Aufstellung von Wegknechten, in- sofern bei der Bestimmung ihrer Beloh- nung der frühere Maßstab nicht über- schritten wird, so wie die Entlassung die- ser — überhaupt nur auf Wiederruf an- zunehmenden — Arbeiter gehört zum Ge- schäfts - Kreis der Kreis - Regierungen. §- 4. Die Vorstände der Kreis-Regierungen können zu Reisen innerhalb de^ Königreichs a. ) den bei den Kreis - Regierungen angestellten Personen auf vierzehn Tage, b. ) den unter der Aufsicht der Kreis- ^eglerungen stehenden Beamten auf vier Wochen Urlaub ertheilen; sie sind jedoch gehalten. über die von ihnen ertheilten Urlaube von drei zu drei Monaten, von jedem auf eine Reise in die Residenz gerichteter» Urlaubs- Gesuch eines Regierungs-Mitglieds oder Oberamtmanns gleichzeitig mit der Be- willigung desselben dem Ministerium des Innern Anzeige zu machen. Die Bestellung von Amts-Verwesern für die der Regierung untergeordneten Beamten wird dern Regierungs - Vorstand bis auf die Dauer von vier Wochen ein- schließlich überlassen. §. 5. Die Vorschrift des §. 17 der Instruktion vom 21. December 1819, wonach die Kreis- Regierungen über die Ablösung von Grund- gcfällen der Gemeinden und Stiftungen, welche den Betrag von iss. 3okr. über- steigen, Bericht zu erstatten haben, »vird dahin erläutert, daß diejenigen Fälle, ^ die Gemeinde- und Stiftungs-Behörden, irn Weg der Uebereinkunft, der Ablösung eines Grundgefällö Statt zu geben bereit sind, nach der Vorschrift der §§. 65, 60 und 148 des Verwaltungs - Edikts vo>N i.März 1822 zu behandeln seyen, und nur über diejenigen Fälle, wo der ®cf fällpflichtige die Ablösbarkeit eines fälls, dessen Betrag iss. So kr. übersteigt, ausser dem Weg der Uebereinkunft, uns den Grund einer gesetzlichen Bestimmung 5o5 aiisprechen zu können glaubt, an das Mi- nisterium Bericht erstattet werden soll. 8.) Nähere Bestimmung des Refforts der Kreis- Regierungen gegenüber von dem Medizi- nal-Kollegium. §. 6. Die Anordnung und Leitung der poli- zeilichen Maßregeln und des Heil-Verfah- rens bei Epidemien, mögen sie als an- steckend (contagiös) erkannt seyn oder nicht, gehört, wie dies schon durch die Verord- nung vom 6. Juni 1818 vorgeschrieben ist, zum Geschäfts-Kreis des Mcdizinal- Kollegium. An diese Behörde haben die Oberämter in den gedachten Fällen unmit- telbar zu berichten, und von ihr unmittel- bar Bescheid zu empfangen. Den Kreis - Regierungen ist jedoch eben- falls von dem Ausbruch einer Epidemie unverzüglich Anzeige zu erstatten, und so wie es den Oberämtern obliegt, in solchen Fällen die erforderlichen polizeilichen Maß- regeür vorläufig ohne Verzug anzuordnen, so steht es den Kreis - Regierungen zu, wenn sie in diesen vorläufigen Maßregeln eine Lücke bemerken, deren Ergänzung nach ihrer Ansicht nicht auf die Verfügung des Medizinal-Kollegium ausgeseßr wer- den kann, den Oberämtern deshalb unter gleichzeitiger Benachrichtigung des Medizi- nal-Kollegium das Erforderliche aüfzutra- gcn. Das Letztere ist verpflichtet, die Kreis - Regierungen von der Art und dem Verlauf der' Epidemie und von den gegen dieselbe angeordneten Maßregeln in Kennt- niß zu setzen. Die Revision der Epidemie-Kostenzettel liegt ebenfalls dem Medizinal-Kollegium ob. Unter den gleichen Bestimmungen ge- hört die erforderliche höhere Kognition über das Heilverfahren und die polizeilichen Maßregeln bei andern ausserordentlichen Krankheitsfällen, die z. B. durch den Biß wüthender Thiere, den Genuß giftiger Gegenstände u. s. f. veranlaßt werden, zürn Geschäfts-Kreis des Medizinal-Kolleginm. 6.) Erweiterung des Vcrsügungsrcchts der Obcr- ämter. §. 7 - Nachfolgende Gegenstände werden den Oberämtern zur Entscheidung und bezie- hungsweise Verfügung irr der verfassungs- mäßigen Instanzen-Ordnung zugewiesen: ,.) die Setzung oder Wiederaufrichtung von Landes-Grenzsteinen, wenn über die Grenze selbst keine Irrung obwal- tet; 2.) das Erkenntniß über Vermögens- Ausfolge an Auswärtige, auch in dem Falle, wenn mit dem.Staat, in welchen das Vermögen aucgeführt So 6 Wird, kein Vertrag wegen Aufhebung des Abzugs besteht; 3.) die Ertheilung des Staats-Bürger- rechts an Frauens-Personen, die sich Mit einem Württembergischen Staats- Bürger verheurgthen wollen, wenn der Atifzunchmenden das Orts-Bür- gerrecht in einer Gemeinde zuge- sagt worden ist, und sie sich über ihre Entlassung aus dem bisherigen Un.terthanen-Verbände, so wie über die Freiheit von der Leibeigetischast ausgewiesen hat ; AO die Ertheilung von Heimathscheinen, unter den in der beifolgenden In- struktion Lit. A, enthaltenen Bestim- mungen ; ö.) Die Gesuche um Dispensation von dem Volljährigkeits-Gesetz zum Behuf der Verheurathung, wenn der Bitt- steller das drei und zwanzigste Lebens- jahr zurückgelegt hat. Das Oberamt erledigt diese Gesuche in Gemeinschaft mit dem Dekanatamt. 6,) Streitigkeiten zwischen den Ange- hörigen einer und derselben Gemeinde, oder zwischen einer Gemeinde und ihren Angehörigen über die Verthei- lung von Kriegs - Vorspanns - und Quartiers - Lasten ; 7') unter der gleichen Beschränkung in Ansichuttg der streitenden Theile, Strei- tigkeiten über die Vertheilung vov Staats-Lasten, Steuern, Frohnen, Gemeinde-Lasten, über dieFchcilnahme an Gemeinde-Nutzungen; st.) Streitigkeiten über die Aufnahme neuer Bürger und Beisitzer ; 9-) Bewilligung des Wohnsitzes an ei- nem Ort für solche, die nicht ohnehin durch das Gesetz dazu berechtigt stad; mo.) die Entlassungs-Gesuche der Orts- Vorsteher und Gemeinhe-Näthe, der letztern jedoch nur dann, wenn sie ihre Stellen zwei Jahre laug verse- hen haben; ii.) Anweisung von Wohnsitzen für Heimathlose nach den bestehenden Vor- schriften, insoferne die Gemeinde, deren Verbindlichkeit zur Aufnahme des Heimathlosey ausgesprochen wird/ dem Amts - Bezirk des erkennenden Oberamts angehört, und insofern kein Grund vorhanden ist, aus wel- chem vermuthet werden könnte, daß der Heimathlose an einen auswärti- gen Staat nähere Ansprüche Zu ma- chen habe, als an den disseitigen; iz.) die Bewilligung des Kollektirens für verunglückte Gemeinde« inner- halb des Oberamts-Bezirks; *3-) polizeiliche Baustreitigkeiteu nnd das Erkenntnis; über nochwendige De- molitionen und Sperrungen; r ä.) in Gemeinschaft mit dein Dekanat« amt die Dispensation vonr Verbot des Tanzens in der geschlossenen Zeit (mit Ausnahme der Char - und Christ- Woche) und die Dispensation vom Verbot der Haustaufen in der Zeit vorn Anfang Aprils bis Ende Sep- tembers ; s5.) Streitigkeiten, welche die Vollzie- hung einer von der Kreis-Negierung genehmigten Vertheilung von All- manden, Viehwaiden oder Gemeinde- Waldungen betreffen; *6.) Streitigkeiten über Kirchen-Pfarr- und Schul'Gebäude, über dieBaulast, über Pfarr - und Schulgründe und andere Besoldungstheile der Geistli- chen, insofern der Streit zwischen Ge- meinden, Stiftungen oder überhaupt zwischen Untergebenen des Oberamts geführt wird; *?•) Gewerbs- und Handwerks-Strei- tigkeiten ; »8.) Gesuche um Ertheilung der Krä- merei-Gerechtigkeit; *9.) die in der Verordnung vom r. Ja- nuar 1817 aufgeführten Dispensatio- nen von Vorschriften der Handwerks- Ordnungen , ohne die dort beigefügte beschränkende Bedingung, ferner Er- theilung der Dispensation von dem Minderjährigkeits-Verbot zum Be- huf der Ausübung einer zünftigen Profession, von der Beschränkung in den Handwerksstühlcn, von dem Ver- bot, zwei zünftige Handwerker zu- gleich zu treiben, und von der Ver- fertigung des Meisterstücks, desglei- chen Ertheilung der Erlaubniß, sich als Meister bei einer Zuuftlade ein- zukaufcn; 2«.) Streitigkeiten über die Benutzung öffentlicher Waffer und die Anwen- dung der Mühlordnung. Ueber die Behandlung der unter 2. •11. unb 19. zur Entscheidung der Ober- ämtcr verwiesenen Gegenstände werden denselben besondere Instruktionen ertheilt werden. §. 8. Ueber die (in der Regel mündliche) Ver- handlung und Entscheidung der im vorste- henden Artikel aufgezählten Gegenstände ist ein förmliches Protokoll zu führen, in welchem die nach den bisherigen Verwal- tungs-Normen zu ermessenden Entschei- dungs-Gründe mit möglichster Bestimmt- heit anzugeben sind. ü.) Verminderung und Vereinfachung der Ge- schäfte. §- 9- Die bisherigen periodischen Berichte und Tabellen ».) über die Mitglieder der Gemeindtt- Räthe, denen Verwandtschafts-Di- spensation gegeben worden ist, 2.) über die im Land sich aufhaltenden Fremden, 5.) über die Auswanderer, 4. ) über den Feld - Ertrag, 5. ) über den Viehstand, 1 6.) über die Vicinal-Wege, sind abgestellt. Dem Beamten liegt ob, diejenigen bis- her in diesen Berichten und Tabellen dar- gestellten Ereignisse und Resultate, die in irgend einer Beziehung die Aufmerksam- keit der höheren Behörden in Anspruch nehmen, durch besondere Berichte zur Kenntniß der letzteren zu bringen. §. *0. Die Bevölkerungölisten erhalten eine veränderte Einrichtung. Nur der Gang der Bevölkerung wird künftig alljährlich in einer summarischen Berechnung des Zu- wachses und Abgangs dargestellt. Eine nähere Uebersi'cht des Standes der Bevölkerung nach Alters-Klassen, nach dem Familienstand und nach dem kirchli cher: Verhältniß wird künftig in de^ Regel, und so ferrr nicht besondere Befehle ihre frühere Wiederholung verfügen, nur von zehn zu zehn Jahren, erstmals wieder auf den i. November »852 gefertigt. Das Nähere über die künftige Einrichtung der Tabellen ist in der beiliegenden Instruktion Lit. B. enthalten. §. ix. Das in der Verordnung vom in. De- cember 1821 vorgeschriebene Verzeichniß über die von den Kreis-Regierungen und Oberämtern verliehenen Wirthschafts-Ge- rechtigkeiten und die deshalb angesetzteN Gebühren wird künftig jährlich nur ein- mal und zwar am Schlüsse des Etatsjahrs ausgefertigt. Dasselbe ist nach dem unter Lit. C. bei- liegenden Formular abzufassen, und muß spätestens in der zweiten Woche des Monats Julius bei dem Revisorat des Steuer- Kollegium einkommen. §. x2, Die Mcdizinal-Visitation ist in Zuknnss je nach vier Jahren in einem Oberamts- Bezirk vorzunehmen. §. x2- Die Fortführung der Brand-Versiche- rungs-Kataster in den Kanzleien derKreis- Regieruugen hört auf. 5og Statt der in den §§. 12 und, i5 der Vrand - Versicherungs - Ordnung ungeord- neten Aenderungs - Tabellen hat jedes Oberamt der betreffenden Kreis-Regierung je mit dem Anfang des Verwaltungs- Jahrs eine Uebersicht der in dem Brand- Versicherungs - Kataster vorgegangenen Veränderungen in einer tabellarischen Ue- bersicht nach folgenden Rubriken: 1. ) Benennung der Orte, 2. ) Kataster-Summe des vorigen Jahrs, t) AbgaÄ 6cä l-tzw--fl°ss-n°nZahrs. 5. ) Kataster-Summe am Ende des ab- gelaufenen Jahrs, 6. ) Anzahl der Haupt- und Neben- Gebäude an demselben Termin, 7. ) Bemerkungen, vorzulegen. Dagegen sind die eintreteudcn Verän- derungen in den Orts- und Oberamts- Katastern nach Vorschrift der Brand-Ver- Gegeben Stuttgart den 28. Juni sichcrungs - Ordnung sorgfältig nachzutra- gen. Die Ober-Beamten werden für die Einhaltung dieser Vorschrift besonders verantwortlich gemacht, und dieOberamts- Visitatoren haben sich von der Beobachtung derselben durch die Einsicht der Kataster zu überzeugen. Das Oberamts-Kataster darf mit dem Kataster der Oberamtsstadt niemals in demselben Gebäude verwahrt werden. §. 14. Die Kosten-Verzeichnisse aller Art, mit Ausnahme der Verzeichnisse über Stra- ßenbau- Epidemie- undEpizootie-Kosten, werden künftig nur in einfacher Ausfer- tigung an die Kreis-Regierungen einge- sendet, wo das Tagbnch des RevisoratS die Stelle des Duplikats vertritt. Unser Ministerium des Innern ist mit der Vollziehung dieser Verordnung beauf- tragt. 1823. W i l h e l m. Der provisorische Chef des Departements des Innern: Staatsrach von Schmidlin. Auf Befehl des Königs: Der Staats-Sekretär, Vellnagel. 5x0 Beilage Lit. A. Instruktion, die Ausstellung von Heimathscheinen durch die Oberämter betreffend. Bei Ausübung der den König!. Ober- ämtern durch die Verordnung vom henti-- gen Tage ertheilten Befugniß- Inländern zum Behuf des Aufenthalts im Ausland Heimathscheine zu ertheilen, haben sich dieselben nach folgenden Bestimmungen zu achten. 1. ) Zur Ausstellung eines Heimath- scheins ist nur dasjenige Obrramd - befugt, dessen- Bezirk derjenige, der den Heimathschein begehrt, angehörk.- 2. ) Vor der Ausstellung desHcimath- , scheins hat sich das Oberamt zu ver- % sichern, daß der Nachsuchende diessei- tiger Staatsbürger sey. Zu diesem Ende hat der letztere durch ein ge-- meinderathliches Jeugniß sich darüber auszuweisen, daß er, und insofern es sich von dein Heimathschein für eine ganze Familie handelt, auch bie1' letztere einer Gemeinde des Oberamts angehöre, und daß diese Gemeinde seiner künftigen Rückkehr in ihre Mitte nichts entgegenzusetzen habe. Ohne die Vorlegung eines solchen Zeugnisses ist das Oberamt für sich nicht ermächtigt, einen Heimathschein ans- znstellen. 5.) Ergibt es sich oder liegt Grund vor, zu vermuthen- daß die Pcrson, welche unx einen Heimathschein bittet, eine der Handlungen begangen habe, die nach' §. 3'4 und 35 der Verfaß sungs - Urkunde den Verlust deS Staats-Bürgerrechts nach sich ziehen, oder daß sie sich ohne' Erlaubniß iw Ausland habe krauen lassen- so kann ihr das Oberamt ungeachtet der Bei- bringung des vorerwähnten geweinde-- räthlichcn Zeugnisses- keinen Heimath- schein ertheilen, vielmehr hat es den Fall, nach vorgängiger Untersuchung jener Thsitsachen, der höheren Behörde vorzulegen. 4.) Eben so kann das' Oberamt demft- nigen, der sich im Ausland bleibend niederlassen, oder in auswärtige Staats-Dienste eintreten will, keinen Heimathschein ertheilen, vielmehr ist das Gesuch dessen, der in einem solches Fall das Staats - Bürgerrecht st^ Vorbehalten zu sehen wünscht, durch 2 5n die Kreis - Regierung dem Ministe- rium des Innern vorzulegen. 5. ) Die oberamtlichen Heimathscheine können nur auf eine bestimmte Zeit und längstens auf sechs Jahre erthcilt werden. Nach dem Ablauf dieser Zeit kann das Oberamt deu Heimathscheiu verlängern, wobei dieselben Bestim- mungen wie bei der Ausstellung des- selben zu beobachten sind. 6. ) Keinem Rekrutirungspflichtigcn kann ein Heimathschein auf längere Zeit als bis zum ersten Januar des Jahrs, in welchem die Aushebung in seiner Alters - Klasse Statt hat, ausgestellt werden, und er hat vor dem Empfang desselben das Versprechen , sich mit dem Anfang des gedachten Jahrs im Königreich wieder einzufinden, auf die in der Verordnung vom 7. August 1819 bestimmte Art zu Protokoll zu geben- 7. ) Ueber die von ihm ausgestellten Heimathscheine hat das Oberamt ein Verzeichniß zu führen, in welches der Vor - und Zunahme des Empfän- gers des Scheins, die Gemeinde, der- er angehört, der Ort seines auswär- tigen Aufenthalts, das Jahr und der Monatstag des Heimathscheinö und die Zeit, für welche derselbe ertheilt wurde, cinzutragen, und, wenn der Schein verlängert wird, die Zeit, für welche dieses geschehen, nachträglich zu bemerken ist. 8. ) Die oberamtlichen Heimathscheine sind nach dem beiliegenden Formular auszustellen, und mit dem Siegel des Oberamts zu versehen. Stuttgart den 28. Juni 1823. Schmidlin. (Zur Beilage Sit. A. gehörig.) 012 Formular eines oberamtlichen HeimathscheiuS. Die Unterzeichnete Stelle bezeugt, daß der dl. von dl., welcher sich in dl., in der Absicht aufhalten will, Angehöriger des Württembergischen Staats und der Gemeinde dl., Oberamts dl., sey. In dieser Eigenschaft bleibt ihm die Rückkehr in sein Vaterland Vorbehalten, tvo- gegen er seine staatsbürgerlichen Pflichten fortdauernd zu erfüllen, und namentlich die nachfolgenden Bestimmungen bei Vermeidung der auf die Ueberfchreitung dersel- den gefetzten Nachtheile zu beobachten hat: 1. ) Der Württcmberger, welcher in einem auswärtigen Staat seine bleibende Wohnung nimmt, oder in auswärtige Staats-Dienste tritt, ohne zu dem einen und dem andern besondere Königliche Erlaubniß erhalten zu haben, verliert dadurch sein Staats - Bürgerrecht. 2. ) Derselbe kann sich nur mit besonderer, von der diesseitigen Staats - Behörde erhalte,rer Erlaubniß im Ausland trauen lassen, widrigenfalls die von ihn, eingegangene Ehe als nichtig betrachtet, und weder der Person, rnit der er getraut worden wäre, noch den mit ihr erzeugten Kindern ein Anspruch auf Heimathrechte im Königreich Württemberg zugestanden werden würde- 3.) Derjenige Württembergische Unterthan, in dessen Alters-Klasse die Aushebung zum Militair noch nicht Statt gehabt hat, ist bei Vermeidung der in dc>» Rekrutirungs-Gesetz angedrohten Strafen verbunden, mit dem Anfang des Jahrs, welches auf dasjenige folgt, in welchem er das Lebensalter von zwanzig Jahren erreicht hat, sich im Königreich wieder einzusinden. Gegenwärtiger Schein wird für die Dauer von Jahren ausgestellt, nach de ren Verfluß derselbe, wenn er nicht verlängert wird,, nicht mehr zum Beweise des Rechts des Innhabers, in das Königreich Württemberg zurückzukehren, dienen kau»- 5i3 Beilage LiL. B. Instruktion, die künftige Einrichtung der Bevölkerungs - Listen betreffend. Unter Beziehung auf den §. io der Kö- niglichen Verordnung vom heutigen Tage über die Vereinfachung der Geschäfte im Departement des Innern werden nachste- hende Vorschriften ertheilt. Art. Die jährlich abzufassende Tabelle über den Gang der Bevölkerung erhält folgen- de Rubriken: A. ) Anzahl der Orts- (Gemeinde-Ober amts-) Angehörigen im vorigen Jahr. B. ) Zuwachs: I) Geborne, 1. ) Eheliche, 2. ) Uneheliche. II) Hereingezogene, 1. ) aus andernOrten des Königreichs, r.) aus fremden Staaten. 6.) Abgang : I) Gestorbene. II) Hinausgezogene: *•) in andere Orte des Königreichs, 2. ) in fremde Staaten. D.) Gegenwärtige Anzahl derOrts- (Ge- meinde- Oberamts-) Angehörigem Art. 2. Die Rubriken A. mrd v., ebenso jede der unter 8. und C. angegebenen Special- Rubriken zerfallen in die Unterabtheiüm- gen: Männliche und Weibliche. Art. 5. Die Todtgebornen sind sowohl unter dem Zuwachs durch Geburt, als unter dem Abgang durch Tod zu berechnen. Art. 4. Die Zählung der abwesenden Orts - An- gehörigen und der anwesenden Fremden in einzelnen Jahren oder auch einzelnen Punkten bleibt jedesmaliger besonderer Anorditung Vorbehalten. Art. 5. Die von zehn zu zehn Jahren zu ferti- gende Tabelle über den Stand der Be- völkerung wird in folgende Rubriken ge- theilt: A. ) Anzahl der Orts - (Gemeinde - Ober amts-) Angehörigen. B. ) Alters-Klassen: i.) unter 6 Jahren, r.) vom vollendeten 6. — -4. Jahr Z.) vom — U- — 2 0, — 4. ) V0M — 20. 25. — 5. ) vom — 25. — 40. — 6. ) vom vollendeten äo. — 60. Jahr 7. ) vom — 60. — 70. — 8. ) vom — 70. — 80. — 9. ) vom — 80. — 90. — 10. ) vom — 90. — 100.— 11. ) über 100 Jahre. C. ) Familienstand: 1. ) Verehelichte, 2. ) Wittwer, 5.) Wittw'en, 4. ) Geschiedene, 5. ) Unverehelichte. D. ) Kirchliches Verhältniß: I) Christen, 1. ) Evangelische, a) Lutherische, b) Reformiere, 2. ) Katholiken, 3. ) von andern christlichen Religions- Parthicen. II) Juden. Art. 6. Die Rubrik A. und die unter B. aufge- führten Special-Rubriken zerfallen in die Unterabtheilungcn: Männliche und Weib- liche. Zn der vierten Special-Rubrik unter Lit. 6. sind auch die zu Tisch und Bett bleibend geschiedene Katholiken zu zählen. Art. 7. Die Oberamts-Tabellen mit den Orts- Tabellen werden von den Kreis - Regier rungen gesammelt, und dem Ministerium des Innern eingesender. Das statistisch topographische Bureau bearbeitet arls ihnen die Tabellen über die Bevölkerung der Kreise und des Kb- nigreichs. Erstere werden den Kreis-Ne- gierungen mitgetheilt. Art. 8. Das summarische Verzeichniß der ver- schiedenen Wohnorte wird den Bevölft- rungs - Tabellen nicht mehr beigelegt. Art. 9. Der Termin für die Berechnrrng bleibt bei der einen und der andern Tabelle der i. November, so wie überhaupt alle bi* herigcn Vorschriften über die Aufnahme der Bevölkerung, die mit der vorstehendeU Verordnung und der gegenwärtigen 3^ struktion nicht im Widerspruch stehen, Kraft behalten. Stuttgart den 28. Juni 1823. Schmidlin- Gedruckt bet G. Hasselbrink, Buchdrucker. 5i5 Beilage Lit« C, Neckar-Kreis. O b e r a m t N. N* B e r z e ichniß über verliehene Wirthschafts * Gerechtigkeiten und d i e deshalb angesetzten Gebühren. Vom i. Juli 18— bis letzten Juni 516 Zeit der ertheilten Concession. Wohnort und Namen des Berechtigten. A r t des Wirthschafts - Gewerbes. r Bemerk« ngen. 517 Co„cessi°»s- 1 Recognitions- Betrag Geld. Geld. der Jährlich. Umgelds-Auflage. ^fl. kr. > fl. kr.j fl. I kr. Nro. 3-7t Dienstag, den 8. Zuli 1828. I. U n m i t t e l b a r e K ö n i g l i ch e D e k r e t e. Dienst - Nachmchten». ^eine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 29. v, M- den bisherigen Repetenten Klaiber am evangelisch theologischen Seminar zu Tübin- gen zum wirklichen außerordentlichen Pro- fessor der evangelisch theologischen Fakultät- gnädigst ernannt, und durch höchste Entschließung vom 3o. v.M die erledigte katholische Pfarrei Ailringen, Landkapitels Amrichshausen, dem Pfarrer und Schul - Inspektor Mayer, inMa- golsheim, Oberamts Münstngea, gnädigst übertragen. Sodann haben Höchstdicselben ver- möge höchster Entschließung vom 3.d.M. das erledigte Oberamt Hall dem Oberamt- mann Geiger, zu Balingen, gnädigst zu übertragen geruht. Die erledigte Unteramts - Urztö - Stelle in Neuenstadt, Oberanrts Neckarsulni, ist unter dem 2. d. M. dem Stadt-Arzt v. Höring, in Schweigern, und 1 5io die erledigte Unteramts - Arzts - Stelle in Pfullingen, Oberamts Reutlingen, unter demselben Tage dem ausübenden Arzt D. Heinkel, in Waldenbuch, Amts- Oberamts Stuttgart, übertragen worden. Unterm 3. d. M. wurde der Unterlieu- tenant v. Greifs, vom dritten, zumachten Infanterie-Regiment, und der Unterlieutenant v. Starkloff, von den Garnisons-Compagnien, zum dritten Infanterie-Regiment versetzt; ferner • die bisherigen Bataillons - Adjutanten Bofinger, des zweiten, und Kolb, deS dritten Infanterie-Regiments, zu Ilnter- lieut.enar.tts, ersterer-beim fünften Infan- terie-Regiment, letzterer bei den Garni- sons-Compagnien, ernannt, und unterm d. M. der Oberlieutenant Müller der Garnisons'- Artillerie auf sein Ansuchen pensionirt. TL Verfügungen d e r Departements. Des Departements des Innern: i. des Ministerium des Innern. a) Die Belohnung und Belobung mehrerer Landjäger betreffend. Zn Gemäßheit der §§. 49 und 5o der K. Verordnung vom 5. Juni d. Z., die Organisation des Landjager-Korps betref- fend, sind nachstehende Landjäger wegen ihres ausgezeichneten Benehmens einer öffentlichen Belobung und beziehungsweise Belohnung würdig erkannt worden. Prämien haben erhalten die Obermänner: Maier, zu.Tübingen, Wenz, zu Saulgau, Wagner, zu Heidenheim, Haußmann, zu Tettnang, Stürzel/zu Biberach; die Rottenmeister: Feilmayer, zu Rottenburg, Reinbold, zu Marbach, Ortmann, zu Welzheim; die Landjäger: Roth und Bauer, im Obcramts-Be- zirke Tübingen, Krön er, zu Waldenbuch, AmtS-Obc^ amts Stuttgart, Gendele, im Oberamts-Bezirke Sau^ gau, Roth, im OberamtS - Bezirke Tettt nang, Diez, im Oberamts-Bezirke Welzheim 521 Gruber, im Oberamts-Bezirke Tutt- lingen. Oessentliche Belobung verdienen; der Obermann Auch, im Oberamts- Bezirke Maulbronn; die Rottenmeistcr Heid, zuOchringen, und Maier, zu Böblingen; di? Landjäger: Vlösch und Abele, im Oberamts- Bezirke Maulbronn, Sauer., Gauß und Freihofer, im Oberamts - Bezirke Böblingen, b) Um die Adels-Matrikel des Königreichs mit Sicherheit zum Abschluß bringen zu können, werden diejenigen Adelichen, wel- che Anspruch auf die Eintragung in die- selbe zu haben glauben, und mit ihren diesfallsigen Anzeigen noch im Nückstand sind, nochmals zu deren Einreichung, und Zwar längstens innerhalb zwei Monaten von heute an gerechnet, Unter Hinweisung auf die Bekanntmachungen in dem Staats- und Regierungs-Blatt vom 15. Januar 181Ü und 3. Januar 1820, und unter Androhung des Rechts-Nachtheils auf- gefordert, daß nach Ablauf dieser Frist die etwa noch nachkommenden Eingaben nicht mehr berücksichtigt werden können, Munczold, im Oberamts-Vezirke Tü- bingen, Blenk, im Qberamts-Bezirke Eßlin- gen, Baumann und Haag, imObcramts- Vezirke Freudenstadt, und Vogel, im Oberamts - Bezirke Heil- bronn. Stuttgart den 20. Juni 182Z. und daß somit das Versaumniß auch dieses letzten peremtorischen Termins den Aus- schluß von der Adels - Matrikel zur un- ausbleiblichen Folge haben werde. Die Oberämter werden angewiesen, jede, die Adels - Matrikel betreffende Eingabe, von dem Zeitpunkt des Empfangs an längstens innerhalb vierzehn Tagen, mit ihren Bemerkungen unmittelbar anher vor- zulegen. Zugleich werden diejenigen Adelichen, von welchen Erläuterungen und Ergän- zungen ihrer mangelhaft oder unvollstän- dig cingereichten Notizen und Helege be- sonders erfordert worden sind, ernstlich erinnert, solche Erläuterungen und Ergän- Schmidlin. Letzter Präjudicial-Termin zu Einreichung der noch rückständigen Anzeigen für die Adels- Matrikel. Zungen ohne längeren Zeitverlust einznsen- den, widrigen Falls man sie auf ihre Ko- sten durch Warchoten abholen lassen wird. Uebrigcns wird bei denjenigen im Kö- nigreich begüterten Adclicyen, welche sich, der in der erwähnten Bekanntmachung vom iZ. Jan. 1818 enthaltenen Vorschrift unerachtet, über ihre staatsbürgerlichen Verhältnisse, welchem Staate nämlich je- des Familien - Glied in Ansehung des Staats-Bürgerrechts angehöre, entweder gar nicht erklärt, oder auf die deßhalb an sie ergangenen Anfragen nur auswei- chende Antworten gegeben haben, Falls sie nicht innerhalb des obigen Termins von zwei Monaten noch eine bestimmte Erklärung übergeben, dafür angenommen werden, daß sie auf das Württembergisthe StaatS-Bürgerrecht keinen Anspruch ma- chen, sondern als Ausländer angesehen und behandelt seyn wollen. Stuttgart den 4. Juli 1825. Schrnidlim 2. Des evangelischen Consistorium. #) Aufstellung zweier evangelischen Sch.ulamts-Candidatcn als Lehrer bei der mit dem landwirth- schaftlichen Institut zu Hohenheim zu verbindenden Erziehungs-Anstalt für arme Knaben, Da nach einer Mitcheilung der Central- stelle des landwirthschafrlichen Vereins vom Juni d.I. Seine Königliche Majestät die Verbindung einer Erzie- hungs - Anstalt für verwahrloste arme Kinder mit dem landwirthschaftlichen In- stitut in Hohenheim angeordnet, und zu- gleich befohlen haben, daß auch vier Candi- datcn des Schullehrer-Standes, worunter zwei evangelischer Confefsion seyen, mittelst öffentlichen Aufrufs freiwilliger Bewerber ausgewählt und nach Hohenheim ausge- nommen werden sollen, um auch durch sie seiner Zeit die neueren Erfahrungen im Gebiete der Landwirthschaft und die da rauf gegründeten besseren landwirthschaft- lichen Grundsätze schneller unter dem Land- volk zu verbreiten, so fordert das evan- gelische Consistorium nun Hiemil solche be- reits auf Provisorate epaminirte Kandi- daten des Schulstands evangelischer Con- fessiou, welche unter den nachfolgenden Bedingungen nach Hohenheim ausgenom- men zu werden wünschen, auf, innerhalb acht Tagen bei demselben sich schriftlich 3U melden. Die aufzunehmenden Schulamts -§an- didaten haben für das Erstemal 16 Mo-' nate, nehmlich vom i. Juli 1822 bis Oktober 1824 in der Anstalt zu bleiben, und so viel möglich alle Vorlesungen des Hähern landwirthschastlichen Instituts zu besuchen, nebenbei jedoch zum Behuf ih- rer Fortbildung im pädagogischen Fache den Hauptlehrer der Kinder-Anstalt und den Instituts-Geistlichen ihrer Confesst'on W ihren Verrichtungen zu unterstützen. b) Errichtung einer weiteren Lehrstelle Da Seine Königliche Majestät bei der immermehr zunehmenden Anzahl der Zöglinge des Schullehrer - Seminars in Eßlingen die Errichtung einer neuen Hauptlehrerstelle an dieser Anstalt mit ei- nem Iahresgehalt von iroosi. in Geld einschließlich des Hauszinses gnädigst ge- nehmigt haben, so werden hiemit erfahrne und geübte Pädagogen aus dem geistlichen Staude aufgcfordert, sich innerhalb vier Wochen bei dem König!, evangelischen Konsistorium um diese Stelle zu melden und ihre schriftlichen Eingaben mit den er- forderlichen Zeugnissen zu unterstützen. Ausser der allgemeinenKenntniß der Päda- gogik und Didactik wird besondere Kennt- rnß der neuern Lehrmethoden, Uebung und Gewandtheit im Unterrichten und Erziehen, gründliche Kenntniß der Religion und ihrer Geschichte, der deutschen und lateinischen Sprache, und der sogenannten Realien von den Bewerbern um diese Stelle erfor- Zeder dieser Schulamts - Candidaten hat in Hohenheim Wohnung, Licht, Holz, Bett, Wäsche, Kost und in Krankheits- fällen medieinifche Hülfe, so wie den Un- terricht ganz frei zu genießen. Stuttgart den 27- Juni 162.Z. Wächter. am Schullehrer-Seminar zu Eßlingen. dert. Besonders wünschenswert!) ist es, wenn der neue Lehrer für den Unterricht in der einheimischen Pflanzenkunde und in derObstbaumzucht die erforderlichen Kennt- nisse besitzt. Die Obliegenheiten des neuen Lehrers werden in der Ucbernahme eines Theils des Unterrichts in der Religion, in der deutschen und lateinischen Sprache, und in denjenigen Realien, für welche er vor- zugsweise geeignet seyn wird, ferner'im Beaufsichtigen des Schul - Unterrichts und namentlich in Thcilnahme an dem Unter- richte in der kleinen Taubstummen- und Bünden-Anstalt, die mit dem Seminar in Verbindung gesetzt werden sott, beste- hen. Ausserdem hat er mit dem Inspektor des Seminars und den übrigen Lehrern an der Aufsicht und Erziehung der Zög- linge, so wie an dem besonder» Gottes- dienst , der im Seminar für sie gehalten wird, Antheil zu nehmen. Besonders aber ist derselbe bestimmt, den Inspektor in Verhinderungs-Fällen zu vertreten, und einen Theil ferner Verwaltungs-Geschäfte zu übernehmen. Die Aahl der von ihm wöchentlich zu übernehmenden Lehrstunden wird von einem Jahres-Cursirs zum an- dern nach dern Vcrhältniß der übernom- menen Lehrfächer bestimmt werden. Stuttgart den 1. Juli 182Z. Wächter.. 3. Des katholischen Kirchenraths, a) Den amtlichen Briefwechsel der katholische» Geistlichen in Man sieht sich veranlaßt, sämtliche ka- tholische Dekane, Kämmerer, Schul-In- spektoren und Pfarrer zu erinnern, daß sie nach Vorschrift der Verordnung vom 29. März 1822 (Staats-und Regierungs- Blatt Nro. 2 5) bei Aufgaben amtlicher Schreiben auf die Post die Bezeichnung der- selben, ob deren Inhalt Kirchen-'Schul- Stiftungö- Armen - Sachen, oder aber Pri- vat - Angelegenheiten betreffe, niemals Privat- Angelegenheiten betreffend, unterlassen, vielmehr hierin um so mehr' mit der grösten Genauigkeit verfahren, als zwar die Kirchen - Schul - Stiftungs- und Armen «Sachen die Portofreiheit genießen, hingegen für bcn amtlichen Briefwechsel in Privat-Angelegenhiten das Porto un- ter Vorbehalt des Wieder - Ersatzes ZU entrichten ist. Stuttgart den 26. Juni 1823. rc 1 Camerer. 1>) Aufstellung zweier katholischen Schulamts Kandidaten als Lehrer bei der mir dem landwirth- schaftliche» Institut zu Hohenheim zu vcibiiidcndcii Erziehungs-Anstalt für arme Knaben. Vermöge höchster Entschließung soll mit dem laudwirthschastlichcn Institut in Ho- henheim eine Erziehungs-Anstalt für ver- wahrloste arme Knaben verbunden, und für den Unterricht derselben sollen auch zwei katholische Schulamts - Eandidaten mittelst öffentlichen Aufrufs freiwilliger Bewerber ausgewählt werden. Die aufzunehmendcn Schulamts -Can- didaten, welche für das Erstemal bis October 1824 in der Anstalt zu bleiben, und so viel möglich alle Vorlesungen des höhorn landwirthschaftlichen Instituts Z" besuchen, nebenbei jedoch zum Behuf ih^' Fortbildung im pädagogischen Fache ben für die neue Anstalt ernannten Elemen- tar - Lehrer und den Instituts-Geistliche" ihrer Confesston in ihren Verrichtungen Zu unterstützen haben, müssen die Befä- higung zum Antritt eines deutschen Schul- provisorats besitzen. Jeder Schulamts-Candidat muß zwar , seine eigene Kleidung mitbringen, und auf eigene Kosten unterhalten, alles Uebrige aber, namentlich Wohnung, Licht, Holz, ^ett, Wäsche, Kost, in Krankheitsfällen wedicinische Hülfe, und den Unterricht be- kommt er frei auf Kosten des Instituts. Die. Pfarrer werden daher beauftragt, die in ihrem Bezirke befindlichen katholi- lchen Schulprovisoren auf diese höchste Entschließung aufmerksam zu machen^ und diejenigen, welche Lust haben, sich um die Aufnahme nach Hohenheim zu bewerben, anzuweisen, daß sie sich ungesäumt bei ihrem Schul-Inspektor melden. Die Schul - Inspektoren aber haben die Bittschriften mit gutächtlichem Beiberichte über die Fähigkeiten, den Fleiß und das moralische Betragen der Bewerber un- verzüglich, und spätestens innerhalb drei Wochen an den katholischen Kirchenrath einzusenden. Stuttgart den 26. Juni 1823. Camerer. 4. Des Studien rat Hs. Errichtung von Präzeptoraten zu Oberndorf, Saulgau, Spaichingen und Wangen. Vermöge höchster Entschließung vom 21. Sotnuat d. I. haben Seine Königliche 'Majestät in Betreff der Verwendung der zur Verbesserung der lateinischen Unter- richts - Anstalten in den katholischen Ober- anits-Städten ausgesetzten Summen gnä- digst genehmigt: daß in den Städten Oberndorf, Saulgau, Spaichingen und Wangen lateinische Schulen (Präcepto- rate), jede zur Zeit mit einem Lehrer, der den Titel Präceptor erhält, errichtet wer- den. Der Gehalt der anzustellenden Lehrer ist auf5uoff. für Jeden bestimmt. Aus- serdem hat derselbe noch für jeden Schüler vierteljährig rfl. 3okr. an Schulgeld, zu beziehen, und erhalt freie Wohnung, oder wo diese noch nicht sogleich ausgemittelt werden kann, einen angemessenen Haus- zins. Da mit diesen Lehrstellen keine kirchli- chen Verrichtungen verbunden sind, so be- schränken sich die Pflichten des Präceptors auf den Unterricht in den gewöhnlichen Lehrgegenstanden einer nieder,: .lateinischen Schule. 5r6 Nachdem nunmehr alle zur Eröffnung dieser Schulen erforderliche Anstalten ge- troffen worden sind, so wird dieses den zu Präceptoraten befähigten Lehramts - Can- didaten mit der Aufforderung bekannt ge- 5. Des Medki Der Doktor der Medicin und Chirurgie Christian Eisenmenger,, von Langen- burg, Oberamts Gerabronn, ist in der Medicin, höheren Chirurgie und Geburts macht, sich innerhalb vier Wochen f«* die eine oder die andere Lehrstelle bei dem K. Studienrath zu melden. Stuttgart den 3o. Juni i8r3.. Suskitt-d. al -Collegium.-' Hülfe geprüft und zur Ausübung dieser Wissenschaften ermächtigt worden.. Stuttgart den 5o. Juni 1825.. Walther: &. Ober - Aufs! chts - Commission für die' Taubstummen- u n d B l i n d en - An st al t. Die Aufnahme in die'Taubstummen - und Blinden- Anstalt- und die Kosten der Theilnahme an selben betreffend. Zn Gemäßheit des 9. Art. derBekannt- machung vom 28. Januar l.J., die Ein- richtung der Taubstummen - Anstalt zu Gmünd und der mit derselben zu ver- einigenden Blinden - Anstalt betreffend, (Staats- und Regierungs-Blatt Nro. i3. !. I.) wird hieinit zur öffentlichen Kennt- niß gebracht, daß für das nächstkünftige Lehr-Jahr vonr 1. September i8§| das Kost- und Verpstegungs-Geld für einen jeden in die Anstalt selbst aufgenommenen Zögling im Ganzen auf einhundert und fünfzig Gulden festgesetzt worden ist. Diese sind in einvierteljährigen Rate" an die Aufsicht-Commission der stummen- und Blinden-Attstalt in Gmünd zu bezahlen oder frei an dieselbe einzn^ senden. Der Zögling erhält hiefür den Unter- richt, die angeordncte Kost irnd Wohnung/ nebst Bett, freier Wäsche, so wie besserung des Weiszeugs und der übrige" Kleidung. Die vorschriftsmäßige Ausstattung "t!r Kleidungsstücken und Leibweiszeug Hube» die auf eigene Kosten in der Anstalt ^ bende Zöglinge selbst sich anzuschassen, und zu ergänzen, oder der Anstalt die Aus- lage hiefür zu ersetzen. Bei den Zöglingen aber, welche ganz oder zum Theil auf Kosten des Staats unterhalten werden, übernimmt die An- stalt die Bestreitung dieses Aufwands ge- gen ein, beim Eintritt der Zöglinge ein für allemal zu entrichtendes Kleider-Geld von fünfzehen Gulden. Diejenigen Zöglinge, welche blos den Unterricht in der Anstalt genießen, Kost und Wohnung aber ausserhalb derselben nehmen, haben für jenen die jährliche Summe von zwölf Gulden zu bezahlen. Bittschriften um die Aufnahme für das nächstkünftige Lehr-Icchr müssen mit den Berichten der betreffenden gemeinschaftli- chen Oberämter und den übrigen vorge- schriebenen Belegen versehen, längstens bis zum 3i. lauf. Monats bei der Ober - Auf- sichts-Cornmission der Taubstummen - und Blinden-Anstalt dahier cingereicht werden. Stuttgart den i. Zuli 1823. L'Antel. Dienst-Erledigungen. Die erledigte Pfarrei Nehren, Diöcese Tübingen, hat kein Filial, 1268 Seelen, und ist mit einem Einkommen von 848kl. nach Etats-Preisen verbunden. Die Pfarr- Zehenten sind auf 9 Jahre verliehen. Das erledigte Diaconat Sindelfingen, mit welchem kein Filial verbunden ist, hat ein Einkommen von 62a fl. nach Etats- Preisen. Die Stadt zählt 2565 Seelen, und fünf deutsche Schulen. Dem Diacon liegt ob, die Gottesdienste und übrigen Arbeiten mit dem Stadtpfarrer, nach den vorliegenden Bestimmungen abwechselnd, zu versehen. Die erledigte Pfarrei Steineirbronn, Stuttgarter Diöcese, hat kein Filial, 840 Seelen, und das Einkommen ist, nach Abzug von 22 fl. Geld, und drei Scheffel Rocken auf 9*7fT- nach Etats-Preisen be- rechnet. Die erledigte Pfarrei Nufringen, Diö- cese Herrenbcrg, enthält in dein Mutter- vrte 1199 und in dem -f Stunden auf ebenem und gutem Wege entfernten Filial Rohrau, welches Kirche und Schule hat, ^88 See- len. Neben allen Gottesdiensten in dem Mutterorte hat der Pfarrer in dem Filial vom Palmtag bis Michaelis jeden Sonntag 5^8 Morgens 6 Uhr, von Michaelis bis Palm- tag aber jeden zweiten Sonntag Nachmit- tags zn predigen, und eine Catechisation anzuhangen, 6mal des Jahrs Vorberei- tungs-Predigt, Beichte, Communion, so wie alle Hochzeits-Predigten und Taufen zu halten. Das Einkommen ist auf 90g st. nach Etats-Preisen berechnet, und der Pfarrer hat sich gefallen zu lassen, daß die Pfarrer-Zehenten jährlich durch das Hof- Camerasamt mit seiner Beiziehung und Genehmigung verliehen werden. Die erledigte Pfarrei Tübingen, Dio- cese Balingen, hat kein Filial, enthalt 5o8 Seelen, und hat, mit Einschluß der verwilligten Zulage von vier Scheffeln Ha- ber, und 3? fl. in Geld, ein Einkommen von 6oofl. nach Etats-Preisen. Die erledigte Pfarrei Plochingen, Diö- ccse Eßlingen, hat kein Filial, enthält 1480 Seelen, und das Einkommen ist, nach Abzug von drei Aimern Wein, zwei Schef- feln Dinkel, und 66 fl. 4« kr. in Geld, wo- von letztere aber der Pfarrei seiner Zeit wieder zurückfallen, auf 12 68 fl. nach Etats- Preisen berechnet. Die Pfarr - Zehenten sind auf 12 Jahre an die Gemeinde ver- pachtet. Die erledigte Pfarrei Braum'sheim, Diöcese Geißlingen, zahlt 232 Seelen, wovon 56 in dem £ Stunde entfernten Filial 'Sontbergcn, welches Kirche und Schule hat, wohnen. Alle Sonn- und Festrage Vormittags ist in beiden Kirchen Predigt, Nachmittags (abwechselnd in dem Filial) Kinderlehre, an Feiertagen in beiden Kirchen Vormittags Predigt; vier- mal des Jahrs in dem Filial Beichte und Communion. Das Einkommen ist einst-' weilen auf 710fl. „ach Etats-Preisen be- rechnet, es fallen aber der Pfarrei nach dem Tode des zur Ruhe gefetzten bisheri- gen Pfarrers 17 5 fl. zurück. Die Zehenten sind auf Mehrere Jahre verliehen. Die Bewerber um vorstehende sieben Stellen haben innerhalb drei Wochen ihre Bittschriften bei dein evangelischen Consi- storium einzureichen. Die katholische Pfarrei Stuppach, Ober- amts und Dekanats Mergentheim, wird besetzt werden. Sie begreift das Pfarr- dorf mit einigen Filialen, 764 Seelen, und hat 63o fl. Einkommen an Güter- Ertrag, Zehenten, Capitalzinsen, Besol- dungen und Gebühren. Die Geistlichen, welche sich um diese Stelle insbesondere bewerben wollen, haben ihre Bitte vor- schriftsmäßig binnen vier Wochen an den katholischen Kirchenrath einzuschicken. Am 4-d.M. ist der pensi'onirte Lieutenant Haug, dahier gestorben. Gedruckt bet G. Hasselbrink, Buchdrucker. 1 52 g. Nro. 33. Staats - und Regterungs - Blatt. Samstag den 19. Juli 1825. I. Unmittelbare Kö nig li ch e D ekrete. Unterm ro. d. M. wurden die bisheri- gen Unterlieutenants der Artillerie S tr a ck, Iacobi, Schöpfer und v. Grundherr, so wie' der Train- Unterlieutenant Schick zu Oberlieutenants, und der seitherige Feuerwerker v. Wall-' brunn zum Unterlieutenant der Artille- rie ernannt. Auch wurde unterm nämlichen Tage der Oberlieutenant v. Molitor, des siebenten Infanterie-Regiments, in den Ruhestand versetzt. Sodann' wurden' unterm i3. d. M. die Unterlieutenants v. Röder, des achten, und Röscheisen, des siebenten Infanterie- Regiments, zu Oberlieutenants ernannt, und ersterer zugleich zum siebenten Infan- terie- Regiment versetzt, und dagegen zum Unterlieutenant im achten Infan- terie - Regiment der bisherige Bataillons- Adjutant Herrmann, des fünften In- fanterie-Regiments, befördert. Unterm 4. d. M. haben die patronat- herrschaftlichen Nominationen des Pfarrers Wolf, von Belsenberg, 53 o auf die erledigte zweite evangelische Pfarr- stelle in Künzelsau, des M. Hofmann, seitherigen Vikars in Asiumstadt, auf die erledigte evan- gelische Pfarrei Gnadenthal, Diöcese Oehringen, und des Ludwig, seitherigen Vikars in Zell unter Aichelberg, auf die erledigte zweite evangelische Predigersstelle in Isnp die K. Bestätigung erhalten. II. V e r f ü g u n g e n der D e p ü r t e m e n t s. A.) Des Justiz - Departements: Des Justiz-Ministerium. Bekanntmachung, die Familien-Fideicommiß-Stiftung des verstorbenen Freiherr» Ernst Ludwig von B e r l i ch i ii g e n Die Seiner Königlichen Majestät vorgelegte, von dem verstorbenen Frei- herrn Ernst Ludwig von Berlichingen- Rossach in seinem Testamente vom 28. Januar 1819 über seine sämtliche, im Königreich Württemberg gelegenen Liegen- schaften errichtete Familien- Fideicommiß- Stiftung wird hiermit in Folge der K. De- klaration der staatsrechtlichen Verhältnisse der Ritterschaft vom 6. December 1821, unter Vorbehalt der Rechte jedes Dritten -Rossach betreffend. und jedes einzelnen Freiherrlich von 23^' kichingenschen Familien - Gliedes, dann ter Verwahrung aller Gerechtsame des K- Lehenhofs Mittels des hiernach stehende» Auszugs aus dem gedachten Testamente/ zur allgemeinen Kenntniß und NachachtU»§ gebracht. Stuttgart den 5. Juli 182Z. Auf Befehl des Königs: Maucler. Auszug aus dem Testamente des verstorbenen Kammerherrn, Ernst Ludwig Freiherrn von Berlichingen, d. d. Heilbronn, 28. Januar 1819. rc. ) Da meine Verkassenschast an Gütern theils aus Mannlehen, theils aus Fidei- eommiß - und alten Stammgütern, theils aus reinen Allodial - Gütern be- stehet : So ist eine Theilung mit Be- rücksichtigung dieser verschiedenen Ei- genschaften keine leichte Aufgabe, die jedoch durch meine nachfolgende Ver- ordnung sehr erleichtert wird. Es ist nämlich nach einer vielfältigen und täglichen Erfahrung bewährt, daß das Wohl und der Bestand ganzer Fa- milien nur durch die entzogene Frei- heit, über seine Güter nach Willkühr disponiren zu können, aufrecht erhal- ten wird, und daß in dieser Hinsicht sowohl das Lehens - Verband, als auch die Erbfolge in Stammgutsweise, so wie die ausdrücklichen und durch Te- stamente oder Verträge errichteten Familien--Fideicommisfe sehr nützliche Institute sind, von deren Aufrechthal- tung der Flor ganzer Generationen abhangt. Von dieser allgemeinen Erfahrung re. ausgehend, und in besonderer Betrach- tung , mit welchen Schwierigkeiten ich zu kämpfen und wie viele Kosten ich aufzuwenden hatte, bis ich das alte Stammgut Zllesheim, das wegen der Übeln Wirthschaft des letzten Zweigs desselben ganz in Gläubiger Hände ge- kommen war, wieder durch glücklich geführte Prozesse und Vergleiche und Kaufcontracte zur Familie zurückbrin- gen konnte, habe ich mich entschlossen, meine sämtlichen hinterlassenen Güter mit einem Fideicommiß - Verband gu belegen. 9.) Demnach verordne ich folgendes: a) Sämtliche Lehen, welche ich besitze, sind Mannlehen und die Erbfolge bestimmt sich darin nach Lehenrecht und Observanz der betreffenden Lehenhöfe, ohne daß von meiner Seite weitere Bestimmungen erforderlich wären. Nur alsdann, wenn in der Folge das Lehens- Verband durch irgend ein Ereigniß aufgehoben würde, findeich die ausdrückliche Bestimmung noch- üvendig, daß ein solchergestalt allodi- ftcirteö Gut, als in dem Fideicom- miß-Verband begriffen, angesehen -und in Ansehung desselben eben das Rechtens seyn solle, was kraft des Fideicommiß - Verbandes auch be.i den übrigen Gütern Rechtens seyn wird. )b) Ein anderer Theil meiner Güter sind alte Stammgüter, welche schon bei der Familie von Berlichingen waren- als sie sich noch nicht in Zagsthäuser und Rossacher Branche abgetheilt chatte. Sie kamen nach alter deutscher Erbfolge in Erbgang und wurden so in Stammgutsweise vererbt. Diese alten Stammgüter sollen durch gegen- wärtige Verordnung an ihrer Eigen- schaft nichts verlieren, und in Rück- sicht der Erbfolge soll den Ansprüchen der Zagsthäuser Branche unter Vor- aussetzung der gleichen Anerkenntniß der diesseitigen Erbfolgerechte in jen- seitigen alten Stammgütern dadurch in nichts derogirt werden. e) Indern aber, so viel mir bekannt ist, keine ausdrückliche Verträge zwischen den Familien von Berlichingen zu Rossach und Jagsthansen bestehen, und mir nur ein einziger bedeutender Fall bekannt ist, nämlich der Verkauf 'des Ritterguts Schrozberg an Hohen- lohe, wobei zwischen beiden Branchen Fine Eonvention über die Befriedig gnng der Agnatischen Ansprüche der Mossacher Branche wegen dieses Ver- kaufs in eventuni der Erlöschung des Mannsstamms in der Zagsthäuser 'Branche errichtet wurde: So will ich wegen näherer Ausbildung des Fideicommisses zwischen beiden Bran- -chen, und wie es in Ansehung des Verzichts der Töchter und anderer -weiblichen Descendenten und ihrer Befriedigung gehalten werden soll, -wenn eine von beiden Branchen im Mannsstamm erlöschen sollte, nicht -vorgreifen, sondern dieses übrigens nützliche und löbliche Werk, das ich ohnehin nicht per Testementum be- stimmen könnte, künftiger Verath- schlagung und freundschaftlicher Ueber- ainkunft sämtlicher betheiligter Agna- ten Vorbehalten. Post-- Stations-Entfernung von Hcilbronn nach Sc^h'iigeny Künzclsan und Döttingen. Die in dem Regulativ derPost-Stations-- Entfernung für die Extra-Post-Fahrten vom 19. Juni 1815 enthaltene Bestim- mung für die StationS - Entfernung zwi- schen Heilbronn und Oehringen, und zwi- shen Oehringen und Künzclöau, desgleichen zzvischen Oehringen und Döttingen ist da^ hin abgeändert worden, daß die Station^ Entfcrirung zwischen Heilbronn und Oe^ ringen auf if A zwischen Oehringen Künzelsau auf 1und zwischen Oehrin^ gen und Döttingen gleichfalls auf 1 \ @t worunter an Naturalien 33 Schessel Dinkel, 6 Scheffel Haber, 5 Aimer Wein, und 8 Klafter Holz sind. Dieje- nigen , welche sich um diese Stelle bewer- ben wollen, haben ihre Eingaben inner- halb vier Wochen beim K. Studienrath einzureichen, und zugleich auch anzugeben, ob sie in der französischen Sprache Unter- richt ertheilen können. Durch die Pensi'onirung des Förste^ Hubrich ist die Revier-Förstersstellezwei- ter Klasse zu Neuler, Forstamts Ellwan- gen, in Erledigung gekommen. Gedruckt bei G. Hasselbriuk, Buchdrucker. Nro. % Staats - und Regierungs - Blatt. Donnerstag, den 24. Juli 182Z. I. U n mittelbare Königliche Dekrete. Dienst - Nachrichten. ^etnc Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 10. d. M- dem Obcrawts-Richter Hörner, zu Bi- berach, das erledigte Oberamtsgericht Ba- lingen, und dem Oberamts - Richter Probst, zu ^ottenburg, dasOberamtögerichtBiberach gnädigst zu übertragen geruht. Sodann haben Höchst dieselben ver- möge höchster Entschließung vom 14. d. M. die erledigte evangelische Pfarrei Roigheim, Dekanats Neuenstadt, dem gegenwärtigen Pfarrverweserdaselbst, lVl. Fischer, gnä- digst übertragen. f>4* N. Verfügunge » d e r DepükiLem e -N * s. A.) Des Justiz-Departements: Des Justiz - Ministerium. ») Erküiwtmachuug einer Übersicht'über de» Stand der im Jahr röra bei den höheren K. Gerichts stellen verhandelten peinlichen Die in der Beilage enthaltenen beiden Ae- dersichten des Standes derbei dem K. Ober- Tribunal arnd den vier Kreis -Gerichtshö- fen^anhangig gewordenen und verhandelten peinlichen und bürgerlichen Rechtssachen werden andurch Mit dem Anhänge zur öffent- und bürgerlichen Rechtssachen. lichen Kenntniß gebracht, daß in Zukunst am Schluß jeden Jahrs ähnliche Ueber- sichten durch das Staats- und Regierung^ Blatt werdet: bekannt gemacht werden. Stuttgart den Juni 1825. Maucler. b) Das Resultat der Concnrs-Prüfung der Rechts- Candidaten im Monat Juni 1825 betreffend. Zu der in Gemäßheit der für das Ju- stiz - Departement erlassenen Dienst - Prü- fungs - Instruktion vom 3o. November 1820 (Reg. Blatt v. 1820 S. 62/, ff.) im Monat Juni »823 Statt gehabten Concurs - Prüfung, haben sich siebenzehn Rechts - Candidaten angemeldet. Bon diesen mußten drei zu weiterer Fortsetzung ihrer Studien nach Maßgabe des Art. XXFf. der gedachten Instruktion angewiesen und einer nach mehrmaliger Prüfung ganz abgewiosen werden. Dagegen wurden dreizehn für befähigt erkannt, .die praktische Dienst-Laufbahn als Rcftrendäre zweiter Classe anzutreten, und zwar haben erhaltene l Das Zeugniß erster Classe: PaulAchatius Pfizer, aus Stuttgart- N. Das Zeugniß zweiter Classe: 1) Mlhelm Wiest, aus Weingar- ten; .2) Christian Neid Hardt, aus Stutt- gart; 3) Carl August Lang, aus HerreM berg; 4) Herrmann Knapp, aus ITübiM gen. M Das Zeugniß dritter Klasse, erß<^ Abtheilung: .1) Gottlieb Schweizerbarth, Stuttgart; Lit. A.. Zu S- 54 a des St. u. Reg^Bl. ukbersicht der Geschäfts-Thätigkeit des Criminal-Senats des K. Ober-Tribunals und der Criminal-Senate der K. Kreis-Gerichtshöfe, im Jahr 1822. Gerichts-Stellen. Am 1. Januar »822 lagen aus dem Jahr >821 »och unerledigte Criminal- ^Prozesse vor: Im Laufe des Jahrs 1822 kamen neue hinzu: Mithin waren im Ganzen anhängig: Hievon wurden bis zum 3i.Decembcr 18,2 definitiv erledigt: Mithin giengcn unerledigt in das Jahr 1823 über: Von diesen waren an dem gedachten Termine spruchreif: in der Verhandlung begriffen: I.) Criminal-Senat des K. Ober- Tribunals. 46. 242. 288. 286. 32. 22. 10. II.) Criminal-Senat des K. Ge- richtshofs in Eßlingen. 73. 888. I 961. 862. 99- »9- 80. HI.) Eriminal-Senat des K. Ge- richishofs in Tübingen. 189. 4?8. 637. 5i6. 12 1. 7. 114. IV.) Criminal-Senat des K. Ge- richtshofs in Ellwangen. KZ7- 523. 680. 565. n5. 14. 101. V.) Criminal-Senat des K. Ge- richtshofs in Ulm. 195. 617. 812. 676. i56. ; 1 3o. 106. — > 63o. 2,748. 3,378. 2,876. 5o3. | 92. ... Kanzlei, Direction des K. Justiz-Ministerium, Steck. / Lit. r». uebersicht der Geschäfts - Thätigkeit des Civil-Senats des K. Ober-Dibui.als und der Civil-Senate der K. Gerichtshöfe, im Jahre 1622. G erichts- Stellen. Am 1. Januar 1822 Im Laufe des Jahrs 1822 kamen neue hinzu; Mithin waren im Ganzen anhängig:' Hievon wurden bis zum Zi.Dcccmber 1822 definitiv erledigt: Mithin gicngen unerledigt in das Jahr 1823 über: Von diesen waren an dem gedachten Termine ..tyvll vlll v vClll ^ul/l iü—l noch unerledigte Civil- Prozcsse vor: spruchreif: j noch in der Verhandlung begriffen: I.) Civil - Senat des K. Ober- Tribunals. i5o. 222. O72. 22 1. - x5x. 16. i35. II.) Civil-Scnat des K.Gerichts- hofs in Eßlingen. 3i3. 168. 481. 227. 264. 72. 182. Hl.) Civil-Senat des K. Gerichts- hofs in Tübingen. _____ l34. 17 a. ■ 1 307. 219. 88. 7- 81. iv.) Civil-Senat des K. Gerichts- hofs in Ellwangen. 275. 210. 485. 2x7. 268. 64- 184. V.) Civil-Scnat des K.Gerichts- hofs in Ulm. 123. x/ 187. 1 3.10, i l x83. 127. 4- 123. —;. 99 5. &60, 1^55. 1 1/067. | 888. j i83. 706. Kauzlei-Direction des K. Zustiz-Ministerium, Steck. 2) Carl Ludwig Bausch, aus Mittel- stadt, O.A. Urach. IV. DaB Zeugnist dritter Classe, zweiter Abtheilung: r) Christoph von Mayer, aus Bi- berach; s) Gustav Heinrich Firnhaber, aus Stuttgart; Z) Johann Friedrich Hezel, aus Ilz- .hofen, O.A. Halst “V. Das Jeugniß dritter Classe, dritter Abtheilung: i) Ludwig Dünger, aus Stuttgart; ,2) Amandus Wilhelm Günzler, aus Stuttgart; 3.) Heinrich Hetsch, aus Stuttgart. Muttgart den 2?. Juli »823. .Für den Justiz-Minister: .v. Otto. c) Die Bestellung von dreizehen geprüften Rechts -"CandidaNn zu Rrftre»dären zweiter Klasse. Diejenigen dreizehen Rechts-Candidaten, welche nach der obigen Verfügung die erste Dienstprüfung.genügend erstandenhaben, sind zu Keferendären Zweiter Klasse ihrem Ansuchen gemäß bestellt und den K. Ge- richtshöfen nachstehender Maßen zngetheilt /worden: t. Dem K. Gerichtshöfe Zu Eßlingen: 1) Pfizer, 2) Neidhardt^ 3) Schweizerbarth, ä) Günzler. 11 • Dem K. Gerichtshöfe zu Tübingen: Knapp, -) Bausch, 3) Hetsch. III. Dem K. Gerichtshöfe zu Ellwangett: r) Lang, ,2) Firnhaber, 3) H.ez e l- FV. Dem K. Gerichtshoft zu Ulmr 1) Wiest, 2) von Mayer^ 3) Dünger. Die vorbenannten Referendäre haben -sich nunmehr bei den bezeichneten Gerichts- höfen binnen v ie r z e he n Ta g e n zurDicnst- leistung anznmelden und von den letzteren wird die gewöhnliche Anzeige von der Statt gel-abten Beeidigung gewärtigt. Stuttgart den 22. Juli 1823. Für den Justiz-Minister: v. Otto- 544 B.) Des Departements des Innern: Des Ministerium des Innern. a) Bekanntmachung, die Formulare für die Bevölkerungs-Listen und die Heimathscheine betreffend. Behörden gedruckter Formulare zu bedie- nen, welche in der Hof- und Kanzlei- Buchdruckcrei der Gebrüder Mäntler in Stuttgart gegen portofreie Ueberfendung von zwei Kreuzern für das Stück, abge- langt werden können. Stuttgart den 17. Juli 1823. Schmidlin. b) Den Besuch der Landes-Universität betreffend. Bei dem Beginn des diesjährigen Sommer, Halbjahrs befanden sich auf der Universität Tübingen /.• Studirende I. der protestantischen Theologie. II. der katholischen — — .............. gr III. der Rechts-Wissenschaft IV. der Medizin und Chirurgie 114 V. der Philosophie i5i VI. der Staats - Wirthfchaft.. °. 70 zusammen.. 795 nämlich: Inländer 674 und Ausländer Stuttgart den 18. Juli 1823. Schmidlin. Berichtigung. In der Bekanntmachung des K. Steuer-Collegium S. 463 des St. u. Reg. Blatts, Spalt tinie i5 ist statt: Brandtlc — zu lesen: Pandtle. Zur Abfassung der Bevölkerungs-Listen nach der durch die Verordnung vom 28. Juni d. Z. (Staats- und Regierungs- Blatt Nro. 36.) für dieselben vorgefchrie- benen Einrichtungen, so wie zu Ausstel- lung der dort angeordneten oberamtlichen H.imathscheine haben sich die betreffenden Gedruckt bei G. Ha sse l br i nk, Buchdrucker. 545 Nro. 4°* Königlich Württemkergisches Staats - and Reaicmngs - Blatt. Donnerstag, den 3i. Juli i8a3. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. N. Verfügungen der Departements. Des Justiz - Departements. Die in dem Monat Juni 1823 von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnisse betreffend. Zn dem verflossenen Monat Juni, sind von sämtlichen Gerichtshöfen des Kö- nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen be- merkt wird, daß nur solche Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Staats- und Regierungs-Blatt aufgenonrmen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche Freiheits-Strafe erkannt, oder die Dienst-Entfernung eines Staats- oder Comnnm- Dieners verfügt wird. A) Obertribunal. I. Criminal - Senat. Den 7. Juni wurde: Neckarsulm, das von dem Gerichtshöfe in der Rekurssache des Jung Andreas zu Eßlingen unterm 3i. December 1822 Arnold, Bauren von Hageubach, O.A. wider ihn gefällte (S.Lr deöReg.Blattö 546 von 1823 eittgerückte) Straf-Erkenntttiß abgeändert. Rekurrent sofort wegerr des gegen ihn erhobenen Verdachts eines Pflegschafts - Cassen - Rests und wegen fälschlicher Angabe eines erlittenen Raubs zum Behuf der Verdeckung die- ses Rests, auch wegen versuchter Beste- chung öffentlicher Diener von der In- stanz entbunden; dagegen wegen zeitli- cher Verwendung kleiner, indessen wie- der ersetzter Summen pflegschaftlicher Gelder in eigenen Nutzen und verbots- widriger Geschenkreichung an Königl. Beamte, neben Bezahlung sämtlicher Kosten und Confiskation der Geschenke zum Besten des Armen-Fonds des Amts- sitzes zu vierwöchiger Gefängnißstrafe verurtheilt. Den io. Juni wurde: r. in der Rekurssache des Leonhard Küb- ler, von Heutingsheim, O.A. Ludwigs- burg, das von dem Gerichtshöfe zu Eß- H. Civil Unter dem 9. Juni wurden: i. in derAtionssache von demGerichtshofe zu Eßlingen zwischen dem Banquier Frei- herrn v. Süskind zu Augsburg, Lnten, Aten, nun Anten, sodann dem Handels- mann Uhl zu Stuttgart und andern lingen unterm 3. Oktober 1822 wegen Theilnahme an einem großen und quali- stcirten Diebstahl, wegen Verbreitung grundloser, ehrenrühriger Bezüchte ge- gen gegen den Schultheißen und wegen grober Verunglimpfung des Inquiren- ten, so wie wegen einiger weiterer Ver- gehen — wider denselben gefällte (S- 652 des Reg. Blatts von 1822 einge- gcrückte) Straf-Erkenntniß unter Ver- urtheilung des Rekurrenten in die Kosten zweiter Instanz bestätigt. Den 14. Juni wurde: 3. in der Rekurssache deö Christian Frie- drich Trautwein, von Besigheim, das von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen »«* term 29. v. M- wegen wiederholten Va- girens gefällte (S. 477 des Reg. Blatts von 1823 eingerückte) Straf- Erkennt- niß unter Verurtheilung des Rekurren- ten in die Kosten zweiter Instanz be- stätigt. Senat. Gläubigern der Kaufmann Enslinschen Wittwe allda, Mit-Lnten, Anten, nun Aten, Lokation einer Bürgschafts - derung betreffend, die Erkenntnisse der nächst vorigen Instanz vom T4T. Septem- ber 1820 und XV Juli 1822 unter Vel- 547 gleichung der Kosten dieser Instanz ab- geändert. Den 11. Juni wurde: 2. in der Ationösache von dem Gerichtshöfe zu Tübingen zwischen dem Sekretär Dicenta zu Rottenbnrg, nun dessen Er- ben, Bekl., Anten, Wiederanten, Inten, und dem gewesenen Stadt-Vogt Richler zu Waldenburg, O.A. Oehringen, Kl., Aten, Wiedcr-Aten, Jäten, Abreichung einer jährlichen Besoldungs-Rate, nun Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend, das Intische Restitutions- Gesuch gegen die versäumte Beweis- Antretung und das hierauf erfolgte Purifikations-Erkenntnißvom 19. April »822 unter Verurtheilung der Inten in die Kosten des Restitutions-Verfah- rens verworfen. An demselben Tage wurde fer- ner: 3. in der Ationösache von dem Gerichtshöfe zu Tübingen zwischen der Apollonia, Anton Klinks Wittwe zu Unterthalheim, O.A. Nagold, cum cur., Kl., Antin, Wiederantin, Zntin, und der Ehefrau des Sebastian Rottenburger daselbst, unter Beistand ihres Ehemanns, Bekl., Atin, Wiederatin, Zarin, verschiedene Erbschafts-Ansprüche, nun Wiederein- setzung in den vorigen Stand betreffend. das Restitutions-Gesuch gegen das oberst- richterliche desertorische Erkenntniß vom 1. December 1821 unter Verurtheilung der Zntin in die Kosten verworfen, und 4. in der Ationssache von demselben Ge- richtshöfe zwischen den Kindern des ver- storbenen Anton Klink, von Unterthal- heim, cum cur., Kl., Anten, Wieder- anten. Inten, und der Ehefrau des Sebastian Rotrenburger daselbst, unter Beistand ihres Ehemanns, Bekl., Atin, Wiederatin, Zatin, Erbschafts-Ansprü- che, nun Wiedereinsetzung in den vori- gen Stand betreffend, ebenso erkannt. . Unter dem i3. Juni wurde: 5. in der Rechtssache erster Instanz zwi- schen der Freifrau v. Zasmund, geb. v. Bose zu Stargardt, Kl., und des Prinzen Paulvon Württemberg, König!. Hoheit, Bekl., Pensions-Ansprüche be- treffend, in der Hauptsache sowohl, als im Kostenpunkt condcmnatorisch erkannt. Den 16. Juni wurde: 6. in der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Eßlingen zwischen dem Cameral- Verwalter, Rath Knapp zu Leonbcrg, Lnten, Anten, Pcten, Wiederanten, und dem verstorbenen Cameralamtö-Ka- stenknecht Reuff zu Sindelfingen, als Cefsi'onar der Oberamtmann Krafftischen Gantmasse daselbst, nun dem Reuffischcn 548 Gant * Gütevpfleger, Lammwirth Neust zu Sindelfingen, Laten, Aten, Pnten, Wiederaten, Absonderungs - Ansprüche betreffend, das an: 7. September 1822 eröffuete Erkenntnis voriger Instanz unter Verurtheilung des Anten in die .Kosten dieser Instanz bestätigt. Unter dem 18. Juni wurde: 7. in der Ationösache von den: Gerichtshöfe zu Eßlingen zwischen dem Großherzogl. Badischen Finanz.Departement, Lnten, Puten, jetzt Anten, und den Debitmasse- Curatelen der Freiherr» Philipp Dietrich - und Wilhelm Heinrich von Gemmingen- Widdern, Laten, Pcten, jetzt Aten, Lo- kation im Gante betreffend, das am 28. Oktober 1821 eröffnete erstrichterliche Erkenntniß unter Verurtheilung des Antischen Theils in die Kosten dieser Instanz bestätigt; 8. in der AtionSsache von dem Gerichts- höfe zu Eßlingen zwischen dem Carl Fischer zu Großgartach, O.A. Heilbronn, Kl., Anten, Wiederanten, und dem Christian Daniel, Wundarzt daselbst, Bekl., Aten, Wiederaten, Schulden- losung und Bezahlung eines Hauszinses betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 21. Juni, publicirt den 14. dessel- ben Monats, die Berufung wegen Ver- säumung der gesetzlichen Nothfrist zu Einreichung der Bcschwerdeschrift von Amts wegen für verlassen erklärt. Den 20. Juni wurde ferner: 9. in der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Tübingen zwischen der» Pfarrer Wörnhör in Mühringen, theils in eige- nem Namen, theils im Namen der Pfarrei Mühringen, Kl., Aten, Anten, und der Gemeinde Ahldorf, Bekl., An- tin, Atin, Steuer-Befreiung betreffend, das am 3i. März 1821 er öffnete 6t- kenntniß voriger Instanz unter Verglei-' chung der Kosten sämtlicher Instanzen abgeändert. Unter dem 25. Juni wurde: 10. in der Ationssache von dem Gerichts Hofe zu Eßlingen zwischen mehreren Mit-Erben der verstorbenen Louise Neust fer zu Stuttgart, Kl., Anten, Inten, und dem Geh. Hofrath Neuster zu Gail- dorf, Bekl., Aten, Jäten,, eine Testv mcntsstreitigkcit betreffend,^as Gesseh um Wiedereinsetzung in den .vorigen Stand gegen das oberstrichterliche deftt- torische Erkenntniß vom 2 5. Oktvbet v. Z. unter Verurtheilung der Intel'- in die Kosten des RestitutionS- Verfahr rens verworfen. Am 27. Juni wurde: m. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Tübingen zwischen den Erben Per 54g Kreis Direktorin Cranz zu Crailsheim, Luten, Anten, und mehreren Gläubigern der Freiherr!, v. Knöringcnschen Debit- masse, Mit-Lnten, Aten, Vorzugsrecht im Gante betreffend, das am 14. Mai 1819 eröffnete erstrichterliche^rkenntniß unter Vergleichung der Kosten dieser Instanz abgeandert. Der Schneidermeister Friedrich Ludwig Rapp in Stuttgart, Kl., von Juliane Varbare Rapp, geb. Vauerheim allda. Den 3o. Juni wurde: i2. in der Wechsel-Klagsache des Hand- lungshauses Georg Heinrich Kellers Söhne zu Stuttgart, Kl., gegen den Med. Dr. Bach daselbst, Bekl., Letzterer zu Bezahlung des eingeklagten Wech- sels nebst Interessen und Kosten verur- theilt. III. Ehegerichtlicher Senat.. Den 12. Juni wurde geschieden: Bekl., wegen beharrlicher Weigerung der Beklagten in Fortsetzung der Ehe, unter Verurtheilung derselben in die Kosten. B) Kreis- Gerichtshöfe. I. Gerichtshof für den Neckar-Kreis. 1. C r i m i n a l - S e n a t. Am 5. Juni wurden verurtheilt: der bei dem Criminal-Amt Stuttgart in Untersuchung gekommene Johann Mi- chael Moßner, von Feuerbach, A.O. Amts Stuttgart, wegen dritten Dieb- stahls Und Bagirens, «eben dem Er- sätze des Schadens und Bezahlung der Untersuchungs-Kosten zu einjähriger Zuchthausstrafe mit Willkomm und nachheriger Einsperrung itt ein Zwangs- Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf sechs Monate; 2. die zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Wilhelmine B ey er lin, von Sulz, wegen theils vollbrachten, theils versuchten Betrugs und wegen Vagi- rens , neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung ihrer Arrest- Azungs- und Untersuchungs - Kosten zu fünfmo- n a t li che r Zuchthausstrafe; 55o 3. auf den Grund einer von dem O.A. Gericht Heilbronn geführten Untersu- chung : s) der Zuchthaus - Sträfling Friedrich Braun, von Reutlingen, und d) der Zuchthaus - Sträfling Johann Georg Mayer, von Walddorf, O.A. Tübingen, wegen wiederholten in ver- abredeter Verbindung bewirkten ge- waltsamen Ausbruchs aus der Straf- Anstalt, neben dem Kosten - und Scha- dens-Ersätze Zeder zu vierzig Stock- streichen und zu dreimonatlicher Zuchthausstrafe; L. auf den Grund einer von dem Crimi- nal-Amt Stuttgart geführten Unter- suchung: s) Regine Christine Weberruß, von Stuttgart, wegen wiederholter fortge- setzter gewerbsmäßiger und größten- theils in Genossenschaft verübter Be- trügereien und Unterschlagungen zu dreijähriger Zuchthausstrafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs- Arbeitshaus bis zu erprobter Besse- rung , wenigstens aber auf die Dauer von anderthalb Zähren; V) Emilie Christiane Kreuziger, von Stuttgart, wegen gewerbsmäßiger größtentheils in Genossenschaft verüb- ter Betrügereien und Unterschlagun gen, auch wegen wiederholten Unzucht Vergehens zu zehenmonatlicher Zuchthausstrafe. Dabei wurde Zeder der Ersatz des Schcr- dcnö, beziehungsweise unter solidari- scher Verbindlichkeit, auferlegt, auch ihre Arrest- und die Hälfte der Unterste chungs - Kosten zugefchieden; 5. der Kanzlist Friedrich August KlE penbach, zu Stuttgart, wegen verüb- ter Unterschlagung neben Cassation von seiner Stelle und Unfähigkeit^ Erklärung zu Bekleidung eines össcnt- lichen Amts zu dreimonatlicher §e- stungsstrafe mit angemessener Beschäl tigung innerhalb der Festung, 3« Bezahlung der Untersuchungs - sten. Am 5. Zuni wurden verurtheiltr 6. auf den Grund einer von dem 0^" Gerichte Waiblingen geführten Unte^ suchung: s) Christoph Lang, von Winnenden- wegen wiederholter, zum Theil in ^ nossensthafrverübter, größtentheils ßer Diebstähle, worunter ein quali5- cirter begriffen ist, sodann wegen bruchs, Vagirens, Fälschung und ge- waltsamen Ausbruchs aus dem Ge- fängnisse in verabredeter Gemeinschnb- zu vier und einhalbjähriger Zuchthausstrafe und nachheriger Em- sperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf drei Jahre; b) Christoph Weiß, Strumpfweber zu Gaisthal, O.A. Neuenbürg, wegen Beherbergung des Christoph Lang, Mitwissenschaft um eine Fälschung und Miturheberschaft eines qualisi'cirten Diebstahls zu viermonatlicher Fe- siungsstrafe; v) Gottfried Adam Kull, von Gaisthal, wegen Fälschung und Miturheberschaft eines qualisicirten Diebstahls, der bei ihm ein wiederholter ist, zu fünfmo- natlicher Festungsstrafe. Dabei wurde Jedem der Ersatz des Scha- dens unter solidarischer Haftung, sowie die Bezahlung seiner Arrest - und 4- der Neuenbürger Untersuchungs-Kosten auf- erlegt; die zu Waiblingen erwachsenen Untersuchungs-Kosten aber wurden dem Lang allein zugeschieden. An demselbemTage wurden ver- urtheilt: . der suspendirte Gemeinde-Pfleger Ja- kob Striegel, von Schüzingen, O.A. Maulbronn, wegen unrichtiger Beur- kundung , Eigenmächtigkeit und mehre- rer zum Theil mit Fälschung verbun- dener Wald - Ercesse, auch unbefugten mit Drohungen verbundenen Aufbietens auf Commun-Eigenthum, neben Ent- setzung von der Stelle eines Gemeinde- Pflegers und Unfähigkeits-Erklä- rung zu Bekleidung eines öffentlichen Amts zu sechswöchiger Fcstungsstra- fe, mit angemessener Beschäftigung in- nerhalb der Festung, auch zum Ersätze des Schadens und Bezahlung sämtlicher Untersuchungs - Kosten; 8. Ernst Schönhut, von Lauffen, O.A. Besigheim, wegen bedeutenden Wald- Ercesses und wegen Unbotmäßigkeit, mit Rücksicht auf die wegen Diebstahls und Holzfrevel schon erstandenen pein- lichen Strafen, neben dem Kosten-und Schadens - Ersätze zu sechsmonatli- cher Zuchthausstrafe und nachheriger Einfperrung in ein Zwangs-Arbeits- haus bis zu erprobter Besserung, we- nigstens aber auf die Dauer von sechs Monaten. Am 7. Juni wurde: 9. der bei dem Criminal- Amt Stuttgart in Untersuchung gekommenen Friderike Back, von Schorndorf, wegen wieder- holter vielfältiger und grober Betrüge- reien und Unterschlagungen, auch An- nahme eines falschen Namens und Ba- girens, neben Zuscheidung des Scha- dens - Ersatzes, so wie ihrer Arrest- Azungs- und Untersuchungs-Kosten eine s ü n fz e h en m 0 n a t l i ch e Zuchtha usstra- 552 femit W illkomm und nachherige Eirr- sperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf acht Monate, zuerkannt. Am io. Juni wurden verurtheilt: 10. die zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Barbara Rüben, von Obcrurbach, O.A. Schorndorf, wegen verbotswidrigen Eintritts in die Residenz- Stadt, wiederholter Unzucht in derselben, und wegen Bagirens, neben Bezahlung ihrer Arrest- und Untersuchungs-Kosten zu achtmonatlicher Zuchchausstrafe; 11. auf den Grund einer von dem O.A. Gerichte Waiblingen geführten Untersu- chung : a) Christian Bauer, von Bürg, wegen thätlicher, mit Mißhandlung des Dorf- schüßen Michael Hutt verbundener Widersetzlichkeit und wegen nächtlichen Tumultuirens zu fünfmonatlicher Festungöstrafe; b) Georg Jakob Haller, von Bürg, wegen Theilnahme an der mit Wider- setzlichkeit verbundenen Körper - Ver- letzung des Hutt zu sechömonatlicher Festungsstrafe; i <0 Jakob Sch litt er von da, wegen mit Widersetzlichkeit verbundener Theil- nahme an der Körper-Verletzung des Hutt und wegen Theilnahme an einer weiter»; thätlichen Mißhandlung zu ' siebenmonatlichcr Festungsstrafe. An den Untersuchungs - Kosten tvucde Jedem ^ zugeschieden. An» 12. Juni »vurden verurtheilt: 12. die zu Ludwigsbrirg in Untersuchung gekommene Christine Auguste Heß, von Neuenbürg, wegen Bagirens, gewerbs- mäßiger Unzucht, namentlich in der Residenz - Stadt Ludwigsburg, und rve- gen wiederholten Diebstahls, neben Be- Zahlung ihrer Arrest - Azungö - und sämtlicher Untersuchungs-Kosten zu ft^ benmonatlicher Zuchthausstrafe; iZ. der Festungs-Arrestant Johann Mi- chael Motzet, von Ebcrsbach, O-Ä- Göppingen, gewesener katholischer Welt- Priester, wegen fortgesetzter grober, auf der Festurig begarrgener Betrügereiert und Betrugs-Versuche, neben der Ver- bindlichkeit znm Ersäße des Schadens und Bezahlung seiner Arrest- Azurrgs- und Untersuchungs-Kosten zu dreijäh-' riger Zuchthausstrafe. Am i4. Juni wurden verurtheilt: H- Friedrich Landmesser, von Mün- chingen, O.A. Leonberg, wegen wieder- holter Wald-Ercesse, neben dem Ersähe der Untersuchungs-Kosten und des Sch^ dens zu viermonatlicher Festung^ strafe urrd uachhcriger Einsperrung ^ 553 ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprob- ter Besserung, wenigstens aber auf zwei Monate; *5. der fufpendirte Stiftungs-Pfleger und Schulmeister Jakob Friedrich Balz, von Murrhardt, O.A. Baknang, wegen bedeutenden Lassen - Restes bei der ihm anvertrautcn Stiftungs- und Almosen- Pflege, so wie bei Verrechnung der Waisenhaus - Gefälle und bei einer Pflegschaft, sodann wegen zu thcilwci- ser Bedeckung seines Restes begangener zahlreicher Fälschungen, und wegen Un- botmäßigkeit gegen obrigkeitliche Per- sonen, neben Cassation von seinen Äemtern und Unfähigkeits-Erklä- rung zu fernerer Bekleidung eines öffentlichen Amtes, zu vierjähriger Zuchthausstrafe, auch zum Ersätze der RcstsuMmcn mit Zinsen, und zu Be- zahlung sämtlicher Untersuchungs-Ko- sten ; *6. die zu Cannstadt in Untersuchung ge- kommene Anne Marie Groß, von Ennetach, O.A. Saulgau, wegen drit- ten Diebstahls, wiederholten Concubi- nats, gewaltsamen Ausbruchs aus dem Gefängnisse, und Lügen vor Gericht, neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung sämtlicher Untersuchungs- Kosten zu achtmonatlicher Zucht hausstrafe und nachhcriger Einsperrung in ein Zwangs- Arbeitshaus bis zu er- probter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von vier Monaten. Am 17. Juni wurden verurtheiltt 17. der Fischer Joseph Eckert,, von Sont- heim, O.A. Heilbronn, wegen wieder- holten Diebstahls, neben Bezahlung seiner Arrest- Azungs - und Untersu- chungs-Kosten zu dreijähriger Zucht- hausstrafe und nachhcriger Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu er- probter Besserling, wenigstens aber auf achtzehen Monate; 18. die zu Brackeuhcim in Verhaft ge- kommene Barbara Model, von Pfe- delbach, O.A. Oehringen, wegen Con- cubinats und wiederholten Vagirens, neben Bezahlung ihrer Arrest - und Un- tcrsuchungs - Kosten, zu vier m 0 n a t- lich er Zuchthausstrafe. Am 19.. Ilini wurde: rg. der Festungs-Sträfling Gottlob H err- mann, von Münster, O.A. Cannstadt, wegen grober Widersetzlichkeit gegen verschiedene obrigkeitliche Personen, ne- ben Zuscheidung der Untersuchungs-Ko- sten mit weiterer sechsmonatlicher Festungsstrafe belegt. Am 21. Juni wurden verurtheilt: 20. der zu Marbach in Untersuchung ge- 554 kommene Schuster-Geselle Johann Jakob Schüler, von Backnang, wegen zweier ausgezeichneter Diebstahle, welche den dritten Diebstahl ausmachen, nebelt dem Kosten- und Schadens-Ersätze zu neun- monatlicher Festuugsstrafe und nach- heriger Einsperrung tn ein Zwangs- Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf vier Monate; 21. MichaelSchweizer,genanntSchmid, von Berkheim, O.A. Eßlirtgen, wegen im Affect und in einer vermeintlichen Nothwehr verübter Körper-Verletzung und dadurch verschuldeter Tödtung, ne- ben deln Ersätze der Cur-Legal-Jnspek-- tions- und Sektions- ferner seiner Ar- rest- und Vertheidigungs - auch sämt- licher Untersuchungs-Kosten zu drei- jähriger Festungsstrafe. Am 26. Juni wurden verurtheilt: 22. die bei dem Criminalamte Stuttgart in Untersuchung gekommene Christiane Friderike Werner, von Münsingen, wegen mehrerer ausgezeichneter Dieb- stähle, wegen Unterschlagung, Entwei- churlg aus einem Dienste, wiederholten Vagirens und frecher Lügen vor Gericht, neben dem Ersätze des gestifteten Scha- dens und Bezahlung sämtlicher Unter- suchungs-Kosten zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafe; 25. aufdcn Grilnd einer von dcm O.A.Ge- richte Backnang geführten Untersuchung: a) Johannes Schwinger, von Allmers- bach, wegen grober, theils versuchter, theils vollendeter Erpressungen, auch wegen Hausfriedensbruchs zu einjäh- riger, b) Johann Georg Köhler von da, we- gen in Gemeinschaft verübter grober Erpressungen urrd Hausfriedensbruchs zu fünfmonatlicher, c) Andreas Hörer, wegen derselben Vergehen, zu fünfmonatlicher, d) Jakob Weller, wegen Thciluahme an diesen Verbrechen zu viermo- n a t l i ch er, «) der Dorfschütz Weller, wegen in Gemeinschaft verübter grober Erpres- sung, neben Entsetzung von seinem Dienst, zu viermonatlicher, 0 Johannes Ackermann, wegen gro- ber Erpressung zu drei- und cin- halbmonatlicher Festungsstrafe. . Daneben wurde den Verurtheilten der Ersatz des verursachten Schadens unter solidarischer Verbindlichkeit auferlegt. An demselben Tage wurde: 2/,. die bei dem Criminalamte Stuttgart in Untersuchung gekommene Barbara Gillich, von Gerlingen, O.A.Leonberg, wegen verbotswidriger Entfernung von 555 ihr cm Wohnorte,' und wegen zweier Diebstähle, wovon der eine ausgezeichnet und der andere qualift'cirt und wiederholt ist, neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung der Untersuchungs-Ko- sten zu siebenmonatlicher Zuchthaus- strafe verurtheilt. Am 26. Juni wurden verurtheilt: 25. auf den Grund einer von dem O-A. Gerichte Maulbronn geführten Untersu- chung : ») Michael Nouvel, und b) Jean Richardon, von Pinache, we- gen thatlicher Widersetzlichkeit gegen einen Waldfchützen, wegen imComplott verübten wiederholten Wald-Er e esse s, und wegen durch Anerbieten zum Eid erschwerter Lügen vor Gericht, neben dem Ersätze des Schadens und Bezah- lung ihrer Arrest- auch der Untersu- chungs-Kosten zu gleichen Theilen, Je- der zu viermonatlicher Festungs- strafe; 26. der Löwenwirth Johann Georg Epp- ler, von Markgröningen, O.A. Lud wigsburg, wegen gewaltsamer Wider- setzlichkeit gegen einen Landjäger, Miß- handlung beorderten Militärs und da- durch verursachter Störung der öffent- lichen Ruhe, neben dem Ersätze des Schadens und Bezahlung sämtlicher Untersuchungs-Kosten zu fünfmonat- licher Festungsstrafe. Am r8. Juni wurden verurtheilt: 27. Conrad Essig, Tuchmacher von Lud- wigsburg , wegen mit thatlicher Miß- handlung verbundener Widersetzlichkeit gegen eine,: Landjäger, neben Zuschei- duug von l der Untcrsuchungs - Kosten zu vier monatlich er Festungsstrafe; 28. der zu Weinsberg in Untersuchung ge- kommene Mezger - Pursche Friedrich Vogel, von Heilbronn, wegen versuch- ter Nothzclcht, wegen Unbotmäßigkeit, Uttd frechen injuriösen Betragens vor Gericht, neben Verfüllung in seine Ar- rest- Azungs- und sämtliche Untersu- chungs-Kosten zu achtzehenmonatli- cher Zuchthausstrafe. r. Civil-Senat. j. In der Atio'nssache von dem Stadt-Ge- Kautz, von Stuttgart, Bekl., Aten, richte Stuttgart zwischen Heinrike Mänd- Ernährung eines unehelichen Enkels be- len, von Reutlingen, mit ihrem Psteger, treffend, wurde vermöge Befchluffes vom Kl., Antin, und dem Hof-Tanzmeister ri. April, ins. 3o. Mai, das am 5o. April 1822 eröffnet? Urtheil erster In- stanz unter Vergleichung der Prozeß- Kosten dieser Instanz abgeändert, und die Sache zur weitern Verhandlung an den Unterrichter zurückgewiesen (den 5. Juni). 2. Zn der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Neckarsulm zwischen der Cameral- Verwaltung Schönthal, Lntin, Antin, und dem Wundarzt Hochstctter, von Mökmühl, als Güter-Psteger der Amts- Pfleger Arnold'schen Gantmasse daselbst. Laten, Aten, Vorzugs-Recht betreffend, wurde die eingewandte Berufung wegen Versäumnisses der Nothsrist zu Einrei- chung der Beschwerdeschrist durch Er- kenntniß vom 18. Februar, publ. 20. Mai, unter Verurtheilung der Antin in die Kosten für verlassen erklärt (6. Juni). 3. In der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Waiblingen zwischen Georg Büh- ner, von Bürg, Bekl., Anten, und Anne Marie Kurrlin, von Oberweissach, O.A. Backnang, Kl-, Atin, Ansprüche aus unehelicher Schwängerung betreffend, wurde die eingelegte Berufung durch Erkenntniß vom 5o. April,ins. 3i. Mai, unter Verurtheilung des Bekl-, Anten in die Prozeß-Kosten für verlassen er- klärt (d. i3. Juni). 4. In der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Stuttgart zwischen beit Kaufleuten Jakob Jäger und Jakob Friedrich Bur- ger, zu Ehningen, jetzt statt des Letztern dem Kaufmann Lenz zu Urach, Kl., Anten, Inten, und der Wittwe des Värenwirths Gölz zu Bernhausen, mit ihrem Kriegsvogte, Kl., Atin, JatiN, einen Mehl-Kauf, jetzt Wieder-Ein- setzung in den vorigen Stand gegen ein desertorisches Erkenntniß betreffend, wurde durch' Urtheil vom 11. und April, insin. 12. Juni, den Kl., Antett, Inten die erbetene Wieder-Einsetzung in den vorigen Stand ertheilt und unter Aussetzung, der Entscheidung des Ko- sten-Punktes bis zu der der Hauptsache weitere Verhandlung des Prozesses zu- gelassen (d. 17. Juni). 5. Unter dem 28. Februar erhielt das Schuldenwesen des verstorbenen Ma- jors Carl Friedrich von Grünberg, ans Lurenburg, durch Verweisung seine rechtliche Erledigung (19. Juni). 6. In der Rechtssache erster Instanz Zwi- schen der Mezler'schen Buchhandlung zu Stuttgart, Kl., und dem Staats-Mi- nister Freiherrn von Jasmund daselbst, Bekl-, Waaren - Schuldfordcrung be- treffend , wurde durch Erkenntniß voM -5. April, ins. 5. Juni, der Bekl. in die eingeklagte Summe nebst Zinsen und zu Bezahlung der Prozeß-Kosten verurtheilt (d. 19. Juni). 7. In der Ationssache von dem O.2i.Ge- richte Wcinsberg zwischen Philipp Jakob Wöhrbach zu Wüstenrotlp, Kl., Linken, und Casimir Wöhrbach von da, Bekl., Aten, Haus-und Güter - Zins betref- fend, wurde durch Erkenrpniß vom -5. ^ April, insin. 24. Mai, die Berufung unter Verurtheilung des Kl., Anten in die Kosten des Prozesses für ver- lassen erklärt (d. 19. Juni). 8. Zn der Ationssache von dem Stadtge- richte Stuttgart zwischen dem Schuz- juden Löw Simon zu Freudenthal, Kl., Anten, und dem Bäckermeister Sebastian Weiß zu Stuttgart, Bekl., Aten, Entschädigung betreffend, wurde durch Erkenntnis vom 5o. April, insin. 14. Juni, das Urthcil erster Instanz unter Vergleichung der Kosten abgeän- dert (d. 19. Juni). 9- Zn der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Besigheim zwischen dem Schlosser- nteiftev David Pfizer zu Ludwigsburg, als Pfleger des verschollenen Sattlers Gottfried Friedrich Pfizer von da, Kl., Anten, und dem Weingärtner Johan- nes Schütz zu Groß-Jngereheim, Bekl., Aten, Schuldforderung betreffend, wur de das Urtheil erster Instanz durch Er- kenntnis vom 2. insin. 27. Mai, ^.nter Verurtheilung des Kl., Anten in die Kosten dieser Instanz lediglich bestätigt (d. 19. Juni). 10. In der Ationssache von dem Stadtge- richte Stuttgart zwischen der Wittwe des Oberamtmanns Lang zu Stuttgart, Bekl-, Putin, und der Wittwe des Re- gistrators Knapp daselbst, nachher des Advokaten Kauffmann, von Eßlingen, Kl., Atin, Erbschafts - Ansprüche be- treffend, wurde das Urtheil erster In- stanz durch Erkenntnis vom »7. April, insin. 17. Juni, unter Vergleichung der Kosten abgeandert (d. 2 3. Juni). 11. Zn der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Brackenheim zwischen Philipp Rieß in Massenbach, Bekl., Anten, und Gottlieb Gschwend allda. Kl., Aten, Gültigkeit eines Kaufs betreffend, wurde durch Erkenntnis vom 2. Mai, insin. /,. Juni, die eingelegte Berufung wegen Versäumung der Nothfrist zu Einrei- chung der Beschwerdeschrift von Amts wegen für verlassen erklärt (d. 26. Juni.) 12. Zn der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Besigheim zwischen Georg Chri- stoph Brenner zu Waldbach, Kl., An- ten, und Jakob Trcfz zu Gruppenbach, Bekl., Aten, Guts-Kauf betreffend. 553 wurde durch Erkenntniß vom 13. April, ins. 2/». Mai, die ergriffene Berufung wegen Versäumung der Nochfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift für verlassen erklärt (d. 26. Juni). 10. Zn der Nichtigkeits-Klag- undAtionS- sache von dein O-A.Gerichte Heilbronn zwischen der Königs Obcrzoll-Verwal- tung daselbst, Bekl-, Qntin, Antin, und der Wittwe des Johann Peter Balde zu Eberbach im Großherzogthum Baden, Kl., Qatin, Atin, Entschädigung be- treffend, würde durch Erkenntniß vom 3r. Mai, ins. 22. Juni, das erstrichter- liche Urtheil unter Entbindung der Beks, Qntin, Antin von der gegen sie ange- stellten Klage, und unter Vergleichung 3. Am 25. Juni wurden geschieden: 1. Christine, geb- Landenberger, Kl., von Ludwig Leitenberger, Bäcker zu Bracken- heim, Bekl., wegen Ehebruchs, un- ter Verurtheilung des Bekl. in die Ko- sten; sodann wegen beharrlicher Weige- rung, die Ehe fortzusetzen; der Kosten zweiter Instanz abgeändert, i/j. Untern: 12. Juni wurde in dcrNstl? tigkeits-Klag - und Ationssache von dem Stadtgerichte Stuttgart zwischen dem Graferi von Arnsberg zu Lieb.enzell, nun in Stuttgart sich aufhaltend, Kl., Provokaten, O.nten, Anten, und Viktor Stückle zu Stuttgart und Eons, Bekl-, Provokanten, O.aten, Aten, Forderung gen aus einem Gesellschafts-Verhältnis betreffend, das erstrichterliche Urtheil als nichtig aufgehoben, und die Sache zu nochmaliger ordnungsmäßiger Ve^ Handlung und Entscheidung an den Richter erster Instanz unter Verglcü chung der Kosten zweiter Instanz zurück gewiesen. 2. Johannes Kurz, Krämer zu Herdt-> mannsweiler, O-A. Waiblingen, Kl-< von Barbara, geb. Maier, Bekl.; 3. Christian Schwaderer, Wagner Burgstall, O.A. Marbach, Kl., voll Rosine Dorothee, geb. Aupperle, je (2 und 3) unter Vergleichung ^ Kosten- Ehegerichtlicher Senat. 55 g IL Gerichtshof für den Schwarzwald - Kreis. i. Cximin-al - Senat. Den 5. Zun: wurde: *• der Korbmacher Johann Frank, von Isenburg, auf den Grund der von dem O.A.Gericht Horb geführten Untersu- chung, wegen versuchter Unzucht mit ei- nem unmannbaren Mädchen unter er- schwerenden Umständen, zu dreijähri- ger Zuchthausstrafe in Markgröningen und zu Bezahlung seiner Haft- und Untersuchungs- Kosten verurtheilt. Den 12. Juni wurde: 2. Georg Waidlich, von Fünfbronn, O.A. Nagold, auf den Grund der von dem O.A.Gerichte Freudenstadt geführ- ten Untersuchung, wegen verübten Raubs zu einer zwei- und einhalbjährigen Festungs-Arbeitsstrafe so wie zum Er- satz seiner Haft- und Untersuchungs- Kosten verurtheilt. Den i3. Juni wurden verurtheilt: 2. auf den Grund der von demselben O.A. Gerichte geführten Untersuchung: a) Lorenz Trumm, vonLüzenhardt,we- gen dreier beziehungsweise mittelst Ein- bruchs in Genossenschaft und unter er- schwerenden Umständen verübten Dieb- stähle, dann wegen nachgefolgter Teil- nahme an Diebstählen und endlich we gen einer Unterschlagung zu achtmo- natlicher Festungs - Arbeitsstrafe, so wie zu Bezahlung seiner Haft- und § der Untersttchungs - Kosten; b) Joseph Krcidler, von Salzstädt, wegen dritten, in Genossenschaft ver? übten und dabei ausgezeichneten Dieb- stahls, ferner wegen Funddiebstahlö zu zwei und cinhalbjährigev Zuchthausstrafe in Gotteszell und nach- heriger Reklusion in ein Zwangs - Ar- beitshaus, wenigstens auf die Dauer von fünfzehen Monaten, so wie zu Bezahlung seiner Hast- und f der Untersuchungs - Kosten. Den »6. Juni wurde: 4. Agnes Catharine Graz, zu Dcken- pfronn, O.A. Calw, wegen wiederhol- ten Ehebruchs zu zwanzig wöchig er Zuchthausstrafe in Markgröningen, so wie zu Bezahlung ihrer Untersuchungs- Kosten verurtheilt. Den »9- Juni wurde: 5. Ludwig Heinrich Holder, von Gächin- gen, O-A. Urach, wegen wiederholten und ausgezeichneten Diebstahls, wegen Unterschlagung einer gefundenen Pfeift, und versuchter Verfälschung seines Wan- 56o derbuchs, neben der Verbindlichkeit zum Schadens - Ersatz und zu Bezahlung seiner Hast - und Untersuchungs-Kosten zu einer ein und einhalbjährigen Zuchthausstrafe in Gotteszell nebst Will- komm und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs - Arbeitshaus wenigstens auf die Dauer von neun Monaten verurtheilt. Den 20. Juni wurden: 6 auf den Grund der von dem O.A.Ge- richte Tübingen geführten Untersuchung gegen die Orts-Vorsteher in Mährin- gen,. a) der suspendirte Schultheiß Oberreu- ter wegen eines mittelst Urkunden- Fälschung verübten Betrugs, so wie wegen eines Betrug-Attentats, sodann wegen mehrerer Fälschungen, uner- laubter Geschenk-Annahme, geführter. Nebenrechnungen, unvorsichtiger und unrichtiger Beurkundungen, Eigeu- mächtigkeiten und anderer Dienst-Ver- gehen, neben Entsetzung von seinem Amte und Unfähigkeits-Erklärung zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes zu zwei und einhalbmonatlicher Festungs - Arbeitsstrafe innerhalb der Festung, so wie zum Schadens-Ersatz und zu Bezahlung der Halste der Un» tersuchungs- Kosten; b) der suspendirte Gemeinde - Pfleger Bauer, wegen eines mittelst Urkun- den-Fälschung verübten Betrugs, st wie wegen eines versuchten Betrugs, ferner wegen Unterschlagung von Ge- meiude-Einnahms-Posten im Gesamt- betrag von i63ff. 34 kr., wegen meh- rerer weiteren Fälschungen, geführter Nebenrechnungen, unvorsichtiger und unrichtiger Beurkundungen, Eigene Mächtigkeiten und anderer Dienst-Ver- gehen, neben Entsetzung von seinem- Amte und Unfähigkeits-Erklärung Slt Bekleidung eines öffentlichen Amtes zu dreimonatlicher Festungs-Är'- beitsstrafe innerhalb der Festung, st wie zum Ersatz des Schadens und der andern Hälfte der Untersuchungs-Ko- sten verurtheilt. Den 20.Juni wurden verurtheilt: 7. auf den Grund ddr vor dem O-^' Gericht Horb verhandelten Unterste chung :. »y Joseph Wiesenfath, von Ahldorf, wegen wiederholten Concubinats, Va- gircns und Bettelns, neben der Ver- bindlichkeit zu Erstattung seiner Hast^ und der Hälfte der Untersuchungs-Ko- sten zu sechs monatlich er Festung^ Arbeitsstrafe und nachheriger Einjchh^ ßung in ein Zwangs-Arbeitshaus, wo- 56t nigstens auf die Dauer von vier Mo- naten; 5) Adelhaid Nu pp, von Empfingen,, im Fürstenthum Hohenzollern Sigmar ringen, wegen wiederholten Concubi- nats, Vagircus und Bettelnd, so wie wegen verbotenen Wiedereintritts in die Königl. Staaten, neben der Ver- bindlichkeit zu Bezahlung ihrer Haft- und der andern Hälfte der Untersu- chungs-Kosten zu fünfmonatlicher Zuchthausstrafe in Markgröningen und nachheriger Ausweisung aus denKönigl^ Staaten; 8. Philipp Oehrle, von Freudenstadt-, auf den Grund der von dem O-A.Ge- richte Balingen geführten Untersuchung, wegen wiederholten und in Genossen- ' schuft verübten Diebstahls, neben der Verbindlichkeit zum Schadens - Ersatz und zu Bezahlung seiner Hast-und der Halste der Untersuchungs - Kosten zu vierjähriger Zuchthausstrafe in Gotteszell nebst Willkomm und nachhe- riger Einschließung in ein Zwangs-Ar- beitshaus wenigstens, auf die Dauer von zwei Jahren. Den 26. Juni wurde: 9.. die bereits wegen anderer Vergehen! auf dem. Straf-Platz befindliche Marie Agathe- S eisritz,. von Scharzingen,. OM. Spaichingen, (Erkeuntniß vom; •kk- April St. u. Reg.. Bl. S.3g3) in Folge einer von dem O.Zl.Gerichte. Var- lingen geführten frühern Untersuchung,, w eg en verfirchter Pri v ar-Eo n cu ssiau, Ver-- suchs der Schwangcrschafts-Verheimli-- chttitg, mehrjährigen. Vagirens, mehr-- fachen Concubinats,. gewerbsmäßiger Unzucht,. Amotion,, Unterschlagung-und Prellereien, ferner- wegen gewaltsamen Ausbruchs aus dem Gefängniß in Ge- nossenschaft. von Mitgefangenen: und endlich wegen: gebrochener Handtreue undLügens vor Gericht- neben der Ver- bindlichkeit zum Schadens-Ersatz und' zu Bezahlung ihrer Hast- und Unter- suchungs-Kosten, unter Berücksichtigung ihres erstandenen langen Verhasts, der ihr- zum Theil als Strafe angcrcchnet wurde, zu einer weiteren sechsmonat- l.ichen Zuchthausstrafe in Ludwigsburg nebst Willkomnt verurtheilt. Den 27. Juni wurde: to., Carl Philipp Auberle, von Böblitt- gen, auf den Grund der von dem O.A. Gericht Herrenberg geführten Untersu- chung,. wegen wiederholter Uebcrschrei- tung derConfination und wegen Bagi- rens,. unter Berücksichtigung der früher 3'i wegen der gleichen Vergehen schon er- standenen vielen Strafen zu einer ein- jährigen Zuchthausstrafe in Mark- gröningen und nachheriger Reklusion -g, Civil Don is. Juni wurde: in der Atiorrssache von dem D-A-Ge- richte Tübingen zwischen dem K. K. Oestreichischen Hoffaktor Wolf Levi und Compagnie zu Hohenems, Kl., Anten und Mit-Aten, und der Stadt Rctweil, Bekl., Atiu und Mit-Antin, eine Liefe- rung betreffend, das erstrichterliche Er- kenntniß bestätigt, unter Vcrurtheilnng dcx Anten in.die Kosten zweiter In- stanz. Den 17. Juni wurde: 2. in der Ationssache von dem D.A.Ge- richte Freudenstadt zwischen Christoph Friedrich Stöfster von da, Bekl., Anten, und den Christoph Ulrich Hering'schen Erben zu Stuttgart, Kl., Aten, For- derungen aus -einem Gesellschafts- Ver- trag betreffend., die eingelegte Ati.on wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde verworfen und der Ant in die Kosten Zweiter Instanz verurtheilt. Den 18, Juni wurde: 5. in der Ationssache von dem vormaligen in das Zwangs-Arbeitshaus wenigstvirs auf die Dauer von sechs Monaten, so wie zu Bezahlung seiner Haft- und Untersuchungs - Kosten verurtheilt. - S e u a t. O.A.Gericht in Dornstetten Zwischen den . Erben des verstorbenen Bürgermeisters Renner.daselbst, Porbekl., .Nachkl-, Afftep, und dem Freiherrn von Fellner .in Wien, Borkl., Nachbekl,, Aten, .eine Abrechmtngs-Streitigkeit betreffend, das erstrichterliche Urtheil bestätigt, unter Veruvtheilung -er Anten in -ie Kosten zweiter Instanz. Den 20. Juni wurden: 4. in der Ationssache von dem O.-A.Ge- richt Horb zwischen der Wittwe des Bin- ccnz Speiser, zu Börstingen, Kl., Antiu, und dem Schultheißen Falltna.nN daselbst, Bekl., Aten, Aufhebung eines Kauf-Vertrags betreffend, und 6. in der Ationssache von den: O-A-Ge- richte Freudenstadt zwischen Johann 'Adam Frey, von Christophsthal, Kl-, Anten, und den Erben des verstorbe- nen Ochftnwirths Johann David Haas, von Freudenstadt, BE., Aten, Zurück- forderung einer angeblichen Doppclzah^ lung von iZ5st. nebst Zinsen betreffend, 565 die ergriffenen Berufungen rvegen Un- grunds der vorgebrachten Beschwerden verworfen und die Anten in die Kosten zweiter Instanz veruMeilt. Den -6. Juni wurdet 6.. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Nagold' zwischen Raphael Hirsch und seinen drei Geschwistern von Rerin- gen, Anten, und dem Güterpfleger deS> Wendelitt Saier, von Unterthalheim,' Martin Müller daselbst, AteN, Äbson-' d'erungs-Ansprüche betreffend, das uns- term io. September 1622 in der C'on- curssache des Wendelin Saier eröffnete" Lccations - Urtheil in Beziehung'auf die Anten abgeändert, unter Vergleichnng- der Kosten Zweiter Instanz, Unter dem 27. Juni würbe: 7'. in der Ationssache von dem O-A.'Ge- richte Calw zwischen de;n dortigen Stadt- Rath, Bell., O.nten, Anten, und dem' OböraMts-Gerichts - Diener Schelling' daselbst, Bekl., O.aten, Atcn, die Ab- leitung des Wassers aus einem gemein- schaftlichen Winkel betreffend, das am 4- Zuli 1822 eröffnete unterrichtliche' Er kenntniß unter Vergleichung der Ko- sten aufgehoben und der Kl., At an die geeignete Polizei - Behörde verwiesen. An demselben Tage wurde; L. in der Ationssache von dem Ä.A.Ge- Acht Horb zwischen Loreuz Albus und Georg Albus, zu Bierlngen, Bekl., -Anten, und Stephan Hrnger daselbst,- Kl.,- Aten, die Erstattung verschiedener aus der pflegschastlichen- Vermögens,' Verwaltung ihres verstorbenen Vaters herrührenden Schuld-Posten betreffend, das am 18. Februar 1823 eröffnete Er- kenntniß erster Instanz bestätigt,- unter Verurtheilung des Anten in die-Kosten zweiter Instanz. An demselben' Tage wurde :: 9.-in der Ationssache von dem O-Ä.Ge- richte Nagold zwischen Georg Anton Beese-r ,- Rothgerbev - in Horb-, Lntett,- Anten, und der Gannt-Masse des Mar- tin Lutz, zu Oberthalheim,' Latin,. Atin, Absonderungs-Ansprüche betreffend, die eingelegte Berufung wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde verwor- fen und der Aut in die Kosten zweiter Instartz veturtheilt. An demselben Tage würde:' iv. die Ationssache von dem O.A-Ge- richte Rvttenburg zwischen' der Wittwe Marianö Hofmeister, Kl., Antin, und Joseph Holzherr daselbst, Bekl., Aten, die Errichtung eines blechernen Camm- Rvhrs betreffend, durch? Ordination er- ledigt , 564 3. Ehegerichi Den 11. Juni wurden geschieden: L. der Schuster Carl Friedrich Bott, in Wildbad, O.A. Neuenbürg, Kl-, von Marie Charlotte, geb. Eitel daselbst, , Bekl., wegen beharrlicher Weigermig der Bekl. in Fortsetzung der Ehe, unter ' Verurtheilung der Bekl. in die Kosten; r. Jg. Tobias Steimle, zu Wildberg, O.A. Nagold, Kl., von Marie Agnes, geb. Dengler daselbst, Bekl., wegen be- harrlicher Weigerung der Bekl. in Fort- setzung der Ehe, unter Verurtheilung der Bekl. in die Kosten; 2. Marie Louise, geb. Dannemann, in Tübingen, Kl., von Jakob Friedrich Bölzle daselbst, Bekl., wegen Ehebruchs licher Senat- von Seite des Letzteren, unter Verurthci- lung desselben in die Kosten. Den -5. Juni: 4. Michael Müller, von Gültlingen, O-Ä- Nagold, Kl., von Agnes Barbarc,geb- Haug daselbst, Bekl-, wegen beharrli- cher Weigerung der Bekl. in Fortsetzung der Ehe, unter Verurtheilung der Bekl. in die Kosten; 8. Jakob Wößner, von Altenstaig, O-Ä' Nagold, Kl., von Anno Marie, geb- Steiner daselbst, Bekl., wegen bcharr- lichcr Weigerung der Bekl. in Fort- setzung der Ehe, unter Verurtheilung der Bekl. in die Kosten. lll. Gerichtshof für den Jaxt-Kreis, i. Crimina! - Senat. Den 5. Juni wurde: i. auf den Grund der vor dem O-A.Ge- richt Hall verhandelten Untersuchung, Franz Xaver Sertele, von Western- hausen, O.A. Künzelsau, wegen verüb- ten kleinen einfachen und ersetzten, jedoch vierten Diebstahls, neben Bezahlung sämtlicher Kosten, zu einer dreijähri- gen Zuchthausstrafe nebst Willkomm ttnd Abschied, einjähriger Reklust^ in einem Zwangs-Arbeitshaus, u"d nachhcriger Stellung unter ortspolize^ liche Aufsicht verurtheilt. Den 6. Juni wurde: 2. in der von dem O.A.Gericht Heiden- heim geführten Untersuchung der Land^ jager-Rottenmeistcr Johannes Deeg/ von Flochbcrg, wegen vorsätzlicher Kör- 565 perverletzung und dadurch verschuldeter Tödtung/neben Degra^ati- n als Rotten- meister und Entfernung von dem Land- jäger-Corps und neben Bezahlung seiner Arrest - AznngS-so wie der übrigen Ko- sten zu vierjähriger Fcstungsstrafe verurtheilt. Den 7. Zuni wurde: 3. auf den Grund einer von demO.A.Ger richte Neresheim gegen den Johann Georg Maurer, von Oberdorf, und Consorten geführten Untersuchung die Johanna Catharina Schmid, von Oberdorf, wegen intellektueller Urhe- berschaft bey Legung eines Drohbriefs zu Erpressung einer Geldsumme, mit viermonatlicher Zuchthausstrafe be- legt. Unterm 10. Juni wurde: 4. gegen Leonhard Bozenhard, vonMcr- -gelstetteN, O.A. Heidcnheim, wegen ver- suchten ersten großen und ausgezeichne- ten Diebstahls, neben Bezahlung sämt- licher Untersuchungs-Kosten eine fünf- monatliche Festungsstrafe ausgespro- chen ; 5. auf den Grund einer von dem O-A.Ge- richte Welzheim verhandelten Untersu- chung Christian Eckert, vulgo Rau- dikel von Wengen, O.A. Gaildorf, we- gen Bagirens, Vettelns und zweier kleiner aber ausgezeichneter Diebstahl- neben Bezahlung sämtlicher Untersu- chungs - Kosten zu viermonatucher Festungsstrafe verurtheilt; 6. in der bei dem O-A.Gerichte Schorn- dorf verhandelten Untersuchungs-Sache gegen Ulrich Bareis, von der Strau- ben, O.A. Welzheim, wegen wieder- holten Bagirens eine fünfmonatliche Zuchthausstrafe, und nachherisse fünf- monatliche Reclusionin einem Zwangs- Arbeitshaus erkannt. An demselben Tage wurde: 7. Marie Catharine, geb. Apperger, nunmehr abgeschiedene Ehefrau des Korbmachers Martin Maier, zu Un- ierroth, O.A. Gaildorf, wegen Bigamie, neben Bezahlung sämtlicher Untersu- chungs-Kosten zu einjähriger Zucht- hausstrafe verurtheilt; 8. in der bei dem O-A.Gerichte Gaildorf verhandelten Untcrsuchungssache, Ludwig Glück, von Mainhard, O.A. Weins- berg, wegen gefährlicher Körper - Ver- letzung, Injurien und Verleitung zu ei- nem falschenZeugniß mit fünfmonat- licher Festungsstrafe belegt. Den Zuni wurde: g. in der vor dem O.A.Gericht Aalen verhandelten Untersuchungssache gegen 566 Melchior Waizenhöfer, vom Bezeiu- hof und Genossen, .->) der Inculpat Waizenhöfer, wegen in Genossenschaft und gewerbsmäßig verübter zum Theil qualificirter und ausgezeichneter Diebstähle, mehrfacher Concubinate, Vagirens, und in Ge- nossenschaft bewirkten Ausbruchs aus dem Gefängnist unter Einrechnung ei- nes Theils des erstandenen Verhasts- noch zu einer einjährigen Zucht-- hauöstrafe mit Willkomm ; l) Catha-rine Uhl, von Rodarnsdörsse, wegen Verkehrs mit Diebsgesind'el> mehrerer Diebstahls-Vergehen, Eon- cubinats und Vagirens, zu sechsmo- natllchcr Zuchthausstrafe; «) Mariane Uh ft von Abtsgmund, we- gen eines ausgezeichneten in Genossen- schaft begangenen Diebstahls, Concu- binats und wiederholten Vagirens zu- v i erm o n atli ch e r Zuchthausstrafe, und nachheriger zweimonatlicher Reklusion in einem Zwangs - Arbeits- hauft, und ä) FranziskeSteindel, von Balzheim, wegen eines ausgezeichneten Diebstahls, wiederholten Vagirens und Bettelns zn vi e r m o n a tli ch er Zuchthausstrafe, und nachheriger zweimonatlicher Reklusion in einem Zwxmgs - Arbeits- Haufe verurtheilt, auch nachträglich unterm 28. Juni wegen in GesellschaÜ versuchten Ansbruchs aus dem GefäE niß ein achttägiger Zusatz zu jener Zuchthausstrafe gegen sie erkannt. Den 17. Juni wurde: 10. derNagelschmid Georg David Fei- ($' von Hall, wegen vieler gewcrbsmäß^ zum Theil unter erschwerenden den verübter erster Diebstähle, worun^^ sich ein großer befindet, mit zehen natlicher Festungsstrafe belegt; 11. in der vor dem O.A.Gericht 2lab>' verhandelten hardineSchi O.A. Ellwangen, wegen eines verü^^ Straßenraubs, wegen wiederholter stähle und Vertmtreuuttgen, so wie gen EnNveichung aus dem Zwangs-- ^ beitöhaufe, wiederholten Vagirens Bettelns, Unzuchts-Vergehen und si ^ chen Betragens vor Gericht zu nttd einhalbjahrigerZ nchthaussG^ und nachheriger Neklusion in elij ( Zwangs - Arbeitshaufe bis zu Besserung, mindestens aber—l,,ltcV , lfn schluß des von ihr noch nicht erstM'd^^ Theils der durch frühere Straf"'tl' ^ gegen sie erkannten Neklusion rtU Dauer von drei Jahren vermiß Unterfiichltttgssache, 2^^' ellinae v, von Lcineufüü^ 567 An demselben Tage wurde: 'Matheus Salzmaun, von Mett- langen, O.A. Vmünd, wegen fortge- setzter Holz-Ercesse, Vagirens und Bet- telnd, so wie wegen eines vierten aus- gezeichneten Diebstahls, Zu fünfzehen- monatlichar Zuchthausstrafe mit der- bem Willkomm und Abschied, und nach- heriger neunntsnatlicher Reklusion m einem Zwangs - Arbeitshaus, auch Stelluirg unter strenge ortspoliZeiliche Aufsicht vcrurtheilt. Den 19- Juni wurde: Marie Anne Kappler, von Gtein- bach, O-A. Hall, wegen eines großen ausgezeichneten, und eines kleinen Dieb- stahls, sodann.wegen Concubinats und Angabe eines falschen Namens zu v i er- nte Uat sich er Zuchthausstrafe in Heil- bronn vcrurtheilt. ^'en L7. Mai und 19. Juni wurde-.: bb in der V0)t den: O-A. Gericht Ellwan- gen geführten Untersuchung, Stephan Köberle, von Bieringeu, wegen wie- ^ derholten Bettelns und Vagirens mit p l c rz ehen w ö.ch i ge r Zwangs-Arbeitö- b aus strafe belegt. 0 N 19' cS nui w urd e: s5, in der m dem O-A.Gericht Ellwau- Sfn geführten Untersuchung, Marie . Margarethe Gebhard, von Englerts- hausen, wegen Angabe eines falschen Namens, wiederholten Vagirens unb Bettelns zu sechömonatlicher Zucht- hausstrafe verurtheilt; 16. gegen Margarethe Hüber, von Lorch, O.A. Welzheim, wegen wiederholten Ehebruchs, versuchter Prellerei, freche« Lügenwerks vor Gericht und falschen Zeugnisses, eine siebenm0nat.liche Zuchthausstrafe erkannt. Den 26. Juni wurde: M 7. gegen den bei dem O.A.Gericht Aalen in Untersuchung gekominenen Christian Gottlieb Schilp, von Löwenstein, O.A. Oehringen, wegen im rechtlichen Sinne zweiten Diebstahls, wiederholten Vagi- rens, so wie wegen eingestandcner Fäl- schung, und frecher Lügen vor Gericht neben Ersatz des Schadens auch Bezah- lung sämtlicher Untersuchungs - Kosten eine sechsmonatlich c Festungö- Ar- beitsstrafe, und eine körperliche Züch- tigung ausgesprochen z »8. gegen den gewesenen Gemeinde-Pfle- ger Jakob Sonnend erg, von Wis- goldingen, O.A. Gmünd, wegen eines durch unordentliche Rechnungsführung gesetzten Kassenrests, neben Entlassung von seineni Amt und Unfähigkeits-Er- klärung zu Vorsehung einer verrechnen- I 568 Heu Stelle eine dreiwöchige- Gefäng- nißstrafe erkannt. Den -8. Juni wurdet r>9>. Johanne Kraus, von Kaiserbach,, O,A- Welzheim, wegen wiederholter eigenmächtiger Entfernung aus ihrem Wohnorte und wiederholter Landstreicher ? <, Eivi Unterm 4, Juni wurde: *, in der Ationssache von den: O,A,Ge- richte Mergentheim Zwischen dein gcwe- senen Oberamts-Sekretär Valneator, von Mergentheim,, Lnten, Anten,, und deir Georg Fries'schen Eheleuten daselbst, Lnten, Aken, Vorzug im Cantor Vogt-, schen Gant, betreffend, die. ergriffene Berufung, unter Verurtheilung des. Anten, in. die Kosten, als. unstatthaft, verworfen». Den. 10, Juni wurder in der Ationssache von. dem. O.A.Ge-/ richt Heidenheim, zwischen Jakob Süß-: muth,. von. Giengen, Bekl., Anten, und dessen. Vater Samuel Süsirnuth daselbst,. Kl.>. Aten., eine. Forderung-, von 5oq ff, aus einer Haus -- und Güter-. Uc Vergabe- betreffend,, das unter dem 19- November 182.1, eröffnere- Urtheil erster Instanz, bestätigt-,, und- Ant in. die. Kosten zweiter Instanz- verurtheilt;, reizn einer viermonat.lichen Zwangs Arbeitsstrafe verurtheilt; ro, Tobias Walter, von Bopffngen, O,A. Neresheim,. wegen verübter Kör- perverletzung zu viermonatlicher Fe- stungsstrafe, nebst den Untersuchung^ und Cur-Kosten, verurtheilt, l - S e n a t, 3, in der Ationssache- von dem O.A-Ge- rieht Oehringen zwischen Friedrich Lösch- Haushofmeister bei dem Prinzen Fried- rich von Preußen, zu Berlin, Kb- Antcn, und der Ehefrau des Försters Maier, geb, Landbek, von Ohrenthab Bekl-, Atin, Zurückforderung eitles öe'' leisteterl. Geld Vorschusses, betreffend- das unter dem 2, Mai 1.820 eröffnet^ Urtheil erster Instanz bestätigt, und Änt in die Kosten zweiter Instanz verurtheilt- An. demselben Tage wurdet 4°. in der Ationssache von dem richt Eklwangen zwischen der StiftnnS^ Verwaltung Giengen, Jntin, Antin- Pntin, und den Erben des verstorbene Känzellissen: vom Schiller zu Merge"^ heim, Jäten, Aten, Pcten, Arrests Anlegung betreffend, das unterm 1' September 18^9 eröffilcte Urtheil erst^ Jnstanzbestätigt,und die Antin in dieK^ stell: gegenwärtiger Instanz verurthei 569 Den i3. Juni wurde: 5- in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Schorndorf zwischen Johannes Schwarz, Bürger und Bauer, zu Aspergle, O-A. Schorndorf, Kl., Aten, nun Anten, und Georg Knaus, Wein- gartner daselbst, Bell., Anten, nun Aten, Verkeilung eines gemeinschaft- lichen Hauses betreffend, das unter dem l4. November 1821 eröffnete Erkennt- nis zweiter Instanz bestätigt, und Anr in die Kosten der gegenwärtigen dritten Instanz verurtheilt. Den 14. Juni wurde: 6. in der Ationssache von dem O-A.Ge- richte Welzheim zwischen dem Gräflich Pükler'schen Ober-Rentamte zu Gail- dorf, Kl., Anten, und den Besitzern des vormals consolidirten Koppenhöfer- schen Hofguts zu Braitenfürst, Bekl-, Aten, verweigerte Zahlung angesetzter Lehens-Gefälle betreffend, das unter- gerichtliche Erkcnntniß bestätigt, und der Aut'sche Theil in die Kosten dieser Instanz verurtheilt. Den 17. Zuni wurde: 7. die in der Ationssache von dem O.A.Ge- richt Heidenheim zwischen Johannes Baier in Königsbronn, Bekl., Anten, und Friedrich Baier allda. Kl., Aten, Herausgabe von Erbgütern betreffend. ergriffene Berufung wegen versäumter Nothfrist zu Einreichung der Beschwer- deschrift für verlassen erklärt, und Ant in die Kosten verurtheilt. Den 19. Juni wurde: 6. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte zu Künzelsau zwischen dem Bau- ern Jakob' Wittmann, von Hohbach, Bekl., Anten, und dem Handels-Ju- den Oser Bär, von Mulfingen, Kl., Aten, eine Schuldforderung betreffend, das unterm 3o. Januar d. I. eröffnete Urtheil erster Instanz unter Verglei- chung der Kosten abgeändert; 9. in der Ationssache von dem vormaligen O.AGericht Oehringcn zwischen Ludwig Kirchner, von Widdern, Kl., Puten, Repcten, nun Qnten, und Georg Kirchner, von Forchtenberg, Bekl., Pcten, Repnten, nun Qatcn, das Eigenthum eines Lohplatzes betreffend, das Verfahren des vormaligen O.A. Gerichts in Oehringen, und das unterm 2. December 1816 gefällte Beweis-Jn- terlocut unter Verurtheilung dieses O.A. Gerichts in die Kosten als nichtig auf- gehoben. Den 25. Juni wurde: 10. in der Ationssache von dem O-A.Ge- richte Mergentheim zwischen dem Stif- tungs - Rath zu Althausen, Bekl., 4 Anten, und Michael Bauer allda, Kl., Aten, die Gültigkeit eines Testaments betreffend, das unter dem 27. Februar 1822 eröffnete Urtheil erster Instanz bestätigt, und der Ant in die Kosten zweiter Instanz verfällt. An demselben Tage wurde: 11. in der Rechtssache erster Instanz des Kaiserlich Oestreich'schen Hofkriegsraths zu Wien, Namens des Fiskus, Kl., Pnten, gegen den General-Lieutenant, Freiherrn von Wöllwarth, zu Essingen, Bekl., Pcten, verschiedene Ersatz-For- derungen betreffend, das unterm 2Z. März 1821 ausgesprochene bedingte Er- kenntniß unter Verurtheilung des Klä- gers in die Kosten purisicirt. Den 27. Juni wurde: rr. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte zu Ellwangen zwischen den Ge- meinden Versbach und Grasbronn, Bekl., Anten, Inten, und den Ge- meinden Birkcnzell und Stödtlen, Kl., Aten, Jäten, Wiedereinsetzung gegen den Ablauf eines Beweis-Termins be- treffend, die nachgesuchte Restitution unter Verurtheilung der antischcn Ge- meinde Bersbach in die Kosten dieser Instanz als unstatthaft verworfen. Den 3o. Juni wurde: iZ. das in der Ationssache von dem O.A. Gerichte Mergentheim zwischen Joseph Jäger, von Mergentheim, Lntcn, Anten, und der Ehefrau des in Gant gerathe- nen Saifenst'cders Anton Jäger, Lntin, Atin, Einbringen eines Heirathguts betreffend, angebrachte Restitutions- Gesuch, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten, an den Unterrichter ver- wiesen , und diesem die Erledigung die- ser Sache aufgcgcben; M- in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte zu Crailsheim zwischen Johann Michael Zobel, von Asbach, LnteN- Anten, und Georg Michael Hübsch- als Güter - Pfleger des Johann Michas Schmieg, von Triftshausen, Laten- Aten, Schuldforderung betreffend, das Urtheil erster Instanz, unter Verglei- chung der Kosten, abgeändcrt; 15. das in der Ationssache von dem O-^> Gericht Oehringen zwischen Markus Vlezingcr, von Kappel, jetzt in ringen, Kl., Anten, und Sigmund Wiedt auf dem Streithof, Bekl., Allen- Weinkaufschillings - Forderung betrefl send, unter dem 1. April,1822 ausg^ sprochene Urtheil reformirt, und ^ At zum Ergänzungs-Eide zugelaffc"' An demselben Tage wurde: 16. das Verfahren des O.A.Gerichts wangen in der Debitsache des Rc.tst^ 5? rungs - Kanzellisten Feuerlern daselbst, von Amts wegen als unförmlich aufge- hoben, und eine neue ordnungsmäßige Verhandlung angeordnet; 17. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Künzelsau zwischen Casimir Nik- las, von Zngelsi'ngen, Luten, Anten, und den in den Akten benannten Glau- IV. Gerichtshof für 1. Cr im in Den 2. Juni würbe: x. der bei dem O.A-Gericht Ehingen in Untersuchung gekommene Georg App, vonMühlhausen, wegen mehrererMarkt- Diebstähle und frechen Lügens und Läugnens vor Gericht, unter Rücksicht- nahme auf seine Zugend, neben einer körperlichen Züchtigung von zehen Ruthenstreichen zu sechsmonatli- cher Zwangs-Arbeitshausstrafe verur- theilt und hinsichtlich des Schadens - und Kosten-Ersatzes das Angemessene ver- fügt. Den 4. Zuni wurde: 2. auf den Grund der von dem O.A.Ge- richt Ulm verhandelten Untersuchung, Michael Fischer, von Grossüßen, O.A. Geißlingen, wegen eines großen und zweier kleiner, aber ausgezeichneter Dieb- bigern des Andreas Egner, von Gries- bach, Mit-Lnten, Aten, Vorzug im Egner'schen Gante betreffend, die Be- rufung gegen das unterm 28. October 1822 eröffnete Urtheil erster Instanz, wegen Mangels einer gegründeten Be- schwerde, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten, verworfen. den Donau-Kreis, l - Senat. stähle, neben Verfällung in den Ersatz des Schadens, seiner Verhafts- und der Untersuchungs-Kosten zu fünfmonat- licher Festungsstrafe, und 3. der bei dem O.A.Gerichte Blaubeuren in Untersuchung gekommene Johann Zentner, von Haugen, wegen Ehe- bruchs, mit Rücksichtnahme auf die we- gen versuchten gleichen Vergehens früher bereits erstandene Strafe, neben dem Ersatz eines Drittheils der Untersuchungs- Kosten zu vier und einhalbmonat- licher Zuchthausstrafe als Hoffchäffer zu Ludwigsburg verurtheilt. Am 7. Zuni wurden: 4. auf den Grund der vor dem O-A. Ge- richte Münsingen verhandelten Unter- suchung : ->) StephanHinderle, von Bremdenim 572 GroßlMzögthum Baden, wegen eines durch Hinabsieigen qualisi'cirten, mit Waffen complottmäßig und unter son- stigen erschwerenden Umständen verüb- ten Diebstahls und wegen Vagirens zu zweijähriger Festungs-Arbeits- strafe undnachheriger Ausweifungaus dem Königreich unter Straf-Bedro- hung für den Wieder-Eintritt; b) Balthasar Weng er, von Schwyz, wegen derselben Verbrechen gleichfalls zu zweijähriger Festungs-Arbeits- strafe und nachheriger Ausweisung aus dein Königreich unter Straf - Bedro- hung für den Wieder- Eintritt; c) Marie Anne Maier, geb. Nestler, von Mucker, O.A. Ravensburg, we- gen fortgesetzter Landstreicherei zur Ein- sperrung in das Zwangs-Arbeitshaus in Ulm bis Zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von vier Monaten; endlich st) Benedikt Maier, Sohn der vorigen, wegen Landstreicherei und Lügen vor Gericht zur Einfperrung in das Zwangs- Arbeitshaus m Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Monaten verur- theilt, und hinsichtlich des Schadens- nnd Kosten-Ersatzes das Angemessene verfügt. An demselben Tage wurde: 5. der bei dem O.A.Gerichte Tettnang in Untersuchung gekommene Johann Hak- spiel, von Irsengrund, K. Baier'schen Landgerichts Weiler, wegen gewaltsamer Widersetzlichkeit gegen einen Landjäger, neben dem Ersatz seiner Verhafts- und 2 der Untersuchungs-Kosten zu vier- monatlicher Festungs - Arbeitsstrafe und nachheriger Atlsweisung aus dem Königreich unter Straf - Androhung für den Fall des Wieder - Eintritts ver- urtheilt. Unterm 9. Juni wurde: 6. der Adlerwirth Anton Pfister, vott Fridingen, O.A. Riedlingen, wegen thät- lichcr Widersetzlichkeit gegen einen Land- jäger und andere obrigkeitliche Diener, neben Verfüllung in sämtliche Kosten zu einer viermonatlichen Festungs- Arbeitsstrafe verurthcilt. Am 11. Juni wurde: 7. der bei dem O.A.Gerichte Biberach in Untersuchung gekommene Substitut Christoph Konrad Adam, von Bönnig^ heim. O.A. Besigheim, wegen in ferner frühcrn Eigenschaft als Gant-Aktuar zu Biberach sich zu Schuld gebrachter Unterschlagung von /,6g ff. 5c>kr. ans zwei Gantmassen, seiner Stelle ans Substitut entsetzt, zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes für unfähig erklärt und neben Verfüllung in den Schadens- und Kosten-Ersatz zu achtmonatlicher Festungsstrafe mit angemessener Beschäf- tigung innerhalb der Festung, und Johannes H aug, von Sezingen, O.A. Ulm, wegen Entweichung aus dem Ar- beitshause, wiederholten polizeiwidrigen Hcrumzichens und anderer Vergehen, ne- ben dem Kosten-Ersatz, zu einer Zwangs- Arbeitshausstrafe bis zu erprobter Besse- rung, wenigstens aber auf die Dauer von vier Monaten verurtheilt. Den 12. Zuni wurde: 9- gegen Anne Barbara Arnold, von Oethlingen, O.A. Kirchheim, wegen . verheimlichter Schwangerschaft und Ent- bindung und Aussetzung ihres neugcbohr- nen Kindes, neben Verfüllung in den Ersatz ihrer Vcrhasts- und eines ange- nicssenen Theils der Untersuchungs-Ko- sten eii'.e neunmonatliche Zuchthaus- strafe zu Ludwigsburg erkannt; 10- auf den Grund der vor dem O.A.Ge- richte Waldsee geführten Untersuchung, Michael Maier, von Hengen, wegen ciiies großen, jedoch ersetzten Diebstahls, neben Verfüllungin den Kosten-Ersatz zu vier m o na t l i ch e r Fcstungs-ArbeitS- strafe verurtheilt; der Bader,'Johann Schmid, von Baltringen, O.A. Wiblingen, wegen wiederholten, unter besonders erschwe- renden Umständen sich zu Schulden ge- brachten Medikastrirens, neben Verfül- lung in sämtliche Untersuchungs-Kosten zu einer fünfmonatlichen Festungs- Arbeitsstrafe verurtheilt und ihm die Ausübung seines Gewerbes auf die Dauer eines Jahres untersagt. An demselben Tage wurde: 12. Fidel Reichard, von Gunzenweiler, O.A. Tettnang, wegen Körper-Ver- letzung und wegen Widersetzlichkeit zu fünfmonatlicher Festungsstrafe ver- urtheilt, die Verfügung hinsichtlich der Kosten aber Vorbehalten, und 13. der rest'gnirte Schultheiß Ulrich Wid- mann, in Fulgenstadt, O.A. Saulgau, wegen betrüglicher Ueberschätzung des Vermögens des Franz Joseph Widmaun zu vierwöchiger Festungsstrafe ver- urtheilt und zu Bekleidung eines össent- liehen Amtes für unfähig erklärt. Am 14. Zuni wurde: i /,. die von Alt Anton G öppel, zu Kirch- dorf, O.A. Leutkirch, wegen Salz-Ein- fchwarzung verwirkte gesetzliche Geld- strafe wegen seiner Vermögensloßigkeit verwandelt und derselbe wegen obigen Vergehens und wegen versuchter Beste- chung eines Landjägers, neben der be- '5 7 4 rerts von dem König!. Bergrath ver- fügten Consi'scation des eingeschwärzten Salzes, soweit es noch vorhanden, zu drei- und einhalbmonatlicher Fe- stungs - Arbeitsstrafe und zum Kosten- Ersätze verurtheilt. An demselben Tage wurde: 5. Thereste Haas, vonZllerrieden, O.A. Wiblingen, wegen mehrfacher Kirchen- Diebstähle und zweiten Unzuchts-Ver- gehens, neben dem Ersäße sämtlicher Kosten Zu einer sechsmonatlichen Zuchthausstrafe in Ludwigsburg ver- urtheilt. Den 16. Juni wurde: 6. Marie Cordon, von Nenningen, O.A. Geißlingen, wegen achten Scor- tations-Bergehens, unter Verwandlung der ihr wegen fünften, sechsten und siebenten Scortations-Vergehens durch Erkenntnisse vom 12. August, 22. No- vember 1819 und 29. Merz 1821 jedes- mal angesetzten dreimonatlichenHerr- schaft-Arbeitsstrafe, nunmehr im Gan- zen zu einer vicrmonatlichen Zwangs- Arbcitshausstrafe in Ulm verurtheilt. Den 18. Juni wurde: 7. Catharina^ Ehefrau des entlassenen Amts-Pstegers Glanz, zu Heiligkreuz- ihal, O.A. Ricdlingen, wegen zum Theil durch Verletzung des Handgelüb des erschwerter, an der Schuldenmasse ihres Ehemannes verübter Unterschla- gungen, neben Verfüllung in einen Theil der Kosten, zu v i e r m 0 n a t l i ch e r Zucht- hausstrafe in Ludwigsburg verurtheilt. Den 19. Juni wnrde: »8. Raver Geiger, von Primisweilct, O.A. Tettnang, auf den Grund der vor dem O.A.Gerichte Ravensburg gepfls- genen Untersuchung wegen Diebstahles und anderer Vergehen neben Verfül- lung in den Kosten - und Schadens- Ersatz zu achtmonatlicher Einspet- rung in das Zwangs- Arbeitshaus ZN Ulm, nebst Willkomm tmi> Abschied verurtheilt und dabei zugleich verordnet, daß der Angeschuldigte nach Erstehung seiner Strafe unter strenge polizeiliche Aufsicht gestellt werden soll. Am 26. Juni wurde: 19. auf den Grund der vor dem O.A.Ge- richt Ulm gepflogenen Untersuchung' a) Johann Georg Haueisen, von IllrN, wegen mehrfacher durch Einbrecher Aufsteigen und Erbrechen erschwertes zum Theil großer Diebstähle, welche dessen ersten Rückfall in dieses Verbre- chen begründen und wegen anders Vergehen zu zweijähriger Festung^ Arbeitsstrafe nebst Willkomm und Ab" schied und nachherigcr Einsperrnng in das Zwangs - Arbeitshaus zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von einem Jahr, b) Raver Ott, von Beutelreusch, O.A. Wiblingen, wegen eines in Genossen- schaft verübten, den vierten Rückfall bildenden Markt - Diebstahls, nachge- folgter Theilnahme an einem von Jo- hann Georg Haueisen begangenen großen Geld - Diebstahle und wieder- holten frechen Lügens und Laugnens vor Gericht, zu fünfzehen monat- licher Fcstungs-Arbeitsstrafe, nebst Willkomm und Abschied und nachhe- rigcr Einsperrung in dem Zwangs- Arbeitshause zu Ulm bis zu erprob- ter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von a ch t Monaten, endlich c) Elisabetha Ott, Mutter des vorigen, wegen Begünstigung der Diebstahle des Zoh. Georg Haueisen zu fünfmo- natlicher Zuchthausstrafe in Mark- gröningen verurtheilt; zugleich wurde hinsichtlich des Kosten - und Schadens- Ersatzes das Geeignete verfügt. Am 26. Iuui wurde:' 0. Crescemia Vetter, von Zustingcn, O.A. Munsingen, wegen wiederholten Concubinats imb Bagirens, neben dem Kosten-Ersätze, zur Einsperrung in dem Zwangs - Arbcitshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sieben Monaten verurtheilt und zugleich -verordnet, daß die Angeschuldigte nach Erstehung ihrer Strafe unter strenge ortöpolizerliche Aufsicht gestellt werden soll. Den 2». Juni wurde: 21. auf den Grund der vor dem O-A.Ge- richte Saulgau geführten Untersuchung: a) Catharina Veil, von Nozingen, we- gen mehrerer Fälschungen, wieder- holter Landstreicherei, Bettelns, Con- cubinats und anderer Vergehen, zu dreimonatlicher Zuchthausstrafe in Markgröningen nnd nachheriger Ein- sperrung in dem Zwangs - Arbeits- hause zu Ulm auf die Dauer von vier Monaten, und b) Johann Martin Böhler, von Duß- lingen, wegen gleicher Vergehen, zu vier nnd einhalbmonatlicher Festungsstrafe verurtheilt und rück- sichtlich des Kosten-Punkts gegen beide Angeschuldigte das Geeignete vorge- kehrt. 2. Civil - Senat. Unterm i3. Juni wurde: von dem O.A.Gerichte Wangen zwi- . in derAtions-undNullitäten-Klagsache scheu Johann Georg Rueff, Mezgers Wittwe, nun verehelichter Schund daselbst, Vekl., Antin, Qntin, und . dem Mezger Kirncr, von Mengen,. Kl-, Aten, O.aten, Schuldforderung be- treffend, die Berufung wegen versäum- ter Nothfrist zu Einreichung der Be- schwerdeschrift, unter Verurtheilung der Antin in die Kesten für verlassen er- kannt- und die Nullitatenklage als un- begründet verworfen. Den 23. Juni wurde: 2. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Göppingen zwischen dem Rcchts- Consulenten Seeger, zu Göppingen,. Kl., Inten, und der Wittwe deö Bau- ren Christoph Heim zu Schlath, Mar- garetha, Bekl., Jatin , Palmarien-. Forderung betreffend, das Gesuch, des Inten um Restitution wegen versäumter Ations - Ergreifung unter Verurthei- lnng desselben in die Kosten verwor- fen.. Den 27. Juni wurde: 2. in der Ationssache von dem O-A.Ge- richte Geißlingen zwischen Bernhardt Rötter, von Tresselhausen, Vekl., An- ten, und Bernhardt Rötter, von Weis- senstein, Kl., Aren, Heurathguts-For- derung betreffend, die Berufung wegen versäumter Nothfrist. zu Einreichung der Beschwerdeschrift, unter Vcrurthei- lung deö Anten in die Kosten, für verlassen erkannt; 4. in der Ationssache von dem O.A.Ge- ■ richte Ravensburg zwischen dem min- derjährigen Nepomuk Straßer, Lnten, Anten, und der Creditorschaft seines Vaters, Mit-Lntin, Atin, Vorzug im Gante des Letzteren betreffend, die rufung, wegen mangelnder Beschwerde, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten, verworfen, und 5. in der Ationssache von demselben O-^- Gerichte zwischen Göttlich Kollöffel dem Jüngern, Kl., Anten, und seinem Va- ter, Göttlich Kollöffel, Bekl,, Aten, Haus-Kaufschillings-Forderung betref- fend, das Erkenntniß erster Instanz, unter Vergleichung der Kosten beider Instanzen, abgeändert. Am öv. Zni wurde: 6. in der Ationssache von dem O-A.Ge- richre Wiblingen zwischen der Gräflich von Törring'schen Grundherrschaft Gutcnzell, Intin, Antin, und Johann Georg Steinhäuser, von Huggei'lam bach, Jäten, Aten, den Besitz des Müh^ bannrechts betreffend, das Erkenntniß er- ster Instanz, unter Beweis-Nachlaß für die Antin, bestätigt. Stuttgart den 5o. Juli Mauel er- Gedruckt bet G. Hasselbrink, Buchdrucker. Nro. 4u Königlich WürttemkergischeS Staats - und Aegierungs - Blatt. Mittwoch/ den 6. August 182Z. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst - Nachrichten. ^eine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 12. v. M. das erledigte Hof-Kameralamt Stamm- Heim dem bisherigen Hof-Kammer-Revisor und Theater-Sekretär Planck gnädigst übertragen. Die von demselben bisher bekleideten Stellen sind bereits wieder besetzt. Die erledigte Stelle eines Oberamts, Arztes zu Ludwigsburg ist unter dem 26. v. M. dem ausübenden Arzte daselbst, 0. Uhland, übertragen worden. Unterm 29. v. M. wurde dem von Kie- bingen gebürtigen, zu der katholischen Pfarrei Obersulmentingen, Dekanats Bi- berach, ernannten Thaddä Kohlst etter, bisherigen Vikar in Zipplingen, Dekanats Ellwangen, die Königliche Bestätigung ertheilt. 5-8 II, Vekffügungen' d e r D e p a r t e m e n t s. ^.) Des Departements des Innern^ des Ministerium des Innern. «) Bekamitmachung, die Bezahlung eines Geld-Aversunis an die Mannschaft des Landjäger Corps für Anschaffung der Munition' betreffend. Statt der bisherigen Natural-Abgabe der Munition an das K. Landjäger-Corps ist die Anordnung getroffen worden, daß künftig der Mannschaft die Anschaffung der Munition, gegen ein jährliches Geld- Aversum von 1 fl. für den Mann, selbst überlassen werde, welche Einrichtung mit der zweiten Hälfte des laufenden Rech- nungs-Jahrs, also vom i. Januar ibr'» an, ihren Anfang nimmt. Die Amts-Pflegen werden hiernach am gewiesen, dieses Aöersum in halbjährlichen Raten, erstmals am letzten Juni i8r4, im Namen und auf Rechnung der Staats- Casse der Mannschaft auszuzahlen. Stuttgart den 24. Juli 1823. S chm id sin. b) Die Form der Anflellungs-Gesuche betreffend. Da 11m» mehrfältig zu bemerken ge- habt hat, daß die Gesuche um Anstellung oder Beförderung in dem Departement des Innern weder bei der gehörigen Stelle noch mit den erforderlichen Belegen ver- sehen eingereicht werden , so findet man sich veranlaßt, zu Herstellung eines sichern, gleichförmigen und möglichst schnellen Ge- schäftsgangs Folgendes zu verfügen: r.) Da nach der Verfassungs-Urkunde §. 43 die Ernennung der Staats- Diener auf Vorschläge der Vorgesetz ten Collegien geschieht; so sind all? Anstellungs- und Beförderungs-Ge- suche an dasjenige Collegium, chem die erledigte Stelle unmittelbar untergeordnet ist, zu richten. 2.) Jedem Gesuche dieser Art vollständige National-Liste bciznlcgcm n]ei^e ben Vor- und Zunahmen, den Geburtsort, Tag und Jahr der Ge- burt, die Confesiwn, die FamilieN- Vcrhältnisse, die Bildungs-Laufbah"- die frühere und gegenwärtige Ansial- 5?9 lung oder den Auftnthaltsort', deS Bittstellers enthält., 2.) Diejenigen Bewerber, welche noch nicht im Staats - Dienste angestellt sind, haben ausserdem noch eine be- glaubigte Abschrift des über ihre Dienstprüfung erhaltenen Zeugnisses beizuschließen. Die Beilegung wei- terer Zeugnisse, so wie die Einholung eines oberamtlichen Beiberichts bleibt dem Gutdünken jedes Einzelnen über- lassen. 4>) Bereits angestellte Staats-Diener, welche die Beförderung oder Ver- setzung auf eine — nicht zu demselben Kreise gehörige Stelle nachsuchen wollen, haben ihre diesfallsige Ein gabe (und zwar—in so fernste der Regierung, nicht unmittelbar unter- geordnet find — mit, oberamtlichcm Beibericht) an die ihnen Vorgesetzte Kreis-Regierung einzusenden, welch' letztere dieselbe mit einer pflichtmä- ßigen Aeusserung über das Prädikat und die seitherige Dienstleistung des Bewerbers an die Negierung des Kreises, wclchemdie erledigte Stelle angchört, zu befördern, hat. 5. Als äußerster Termin zur Anmeldung wird eine vierwöchige Frist — von der ■ amtlichen Bekanntmachung der Er- ledigung an zu rechnen — gegeben. Stuttgart den 25. Juli 182Z. Schmidlin. v) Bekanntmachung eines Beschlusses der deutschen Bundes-Versammlung in Beziehung auf die Einreichung und Zueignung von Druckschriften, deutscher Schriftsteller an dieselbe. Die, deutsche Bundes - Versammlung hat in Beziehung auf die Einreichung und Zueignung von Druckschriften deutscher Schriftsteller an dieselbe in ihrer 19. dies- jährigen Sitzung den Beschluß gefaßt, daß r.) die der Bundes - Versammlung zu überreichenden Druckschriften deut- scher Schriftsteller derselben künftig durch den Gesandten des Staates, wel- chem der Schriftsteller oder Verleger angehört, zu übergeben seyen, und daß r.) von. der Bundes - Versammlung keine Zueignungen angenommen oder anerkannt- werden , wozu nicht vor-' her ihre, Bewilligung nachgesucht und erlangt worden sey. Auf Ersuchen der Bundes- Versamm- lung wird dieser Beschluß an durch zur Nachricht und Nachachtung für alle die- 58o jen'gep, welcke in den Fall kommen kömi-- len, bekannt gemacht. tch , fcn: Bundes - Versammlung Druck- Stuttgart den -8. Juli i8r3. schristen überreichen oder zueignen zu wol- Sch midi in. s. Des Medicinal- Collegium. Die Doktoren der Medicin und Chirur- gie, Gustav Eisenmenger, von Langen- burg, Oberamrs Gerabronn, und Johann Anton Reiffsteck, von Weil der Stadt, Oderamts Leonberg, sind in der Medicin, höheren Chirurgie und Geburtshülfe ge- prüft und zur Ausübung dieser Wissen- schäften ermächtigt worden. Stuttgart den 22. Juli 1823. Walther. B.j Des Departements der Finanzen: K ö n i g l. F 0 r st r a t h. Termin für die Coiicurs-Prüfung der Forst-Candidaten. In Folge hohen Befehls des K. Finanz- Ministeriums wird auf den 21. August d. I. die jährliche Concurs - Prüfung für die Forst-Candidaten eröffnet werden. Diese Prüfung wird sich, nach jenem Befehle, bei den Bewerbern um Forst- warts - und Försters - Stellen, allein auf das theoretische und praktische Forstwesen beschränken, bei Bewerbern um Forst- Assistenten - und Oberförsters-Stellen aber, außer diesem, auch über das Forst - Rech- nungswesen und über die Geschäfts-Füh rung auf der Forst - Amtsstube verbrei- ten. Es haben sich nun die EraminandeN/ insbesondere auch diejenigen, welche sch"" eine Prüfung im Forstfache nachges"^ haben, den 20. August, Nachmittags, &"l dem Sekretariat der Unterzeichneten Stelle zu melden, und Zugleich ihr Nationale und ihre bisherige Laufbahn demselben anz"' zeigen. Stuttgart den 23. Juli 1823. v. Seutter- 58i Dienst-Erledigungen. Die durch den Tod des Ober - Kirchen- raths v. Werkmeister erledigte Stelle eines geistlichen Mitglieds des katholischen Kirchenraths wird nach dem bestehenden Normal - Etat durch einen Assessor mit dem etatmäßigen Gehalte von 800 fl. be- setzt werden. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrath zu melden. Die durch den Tod des Ministerial-Kan- Zellisten Wächter erledigte Stelle bei dem Schreibtisch des Ministerium des Innern wird durch einen entlaßbaren Kanzlei-As- sistenten ersetzt werden. Die Bewerber haben ihre Gesuche innerhalb vier Wochen bei dem Ministerium des Innern einzu- reichen. Die erledigte Pfarrei Münchingen, Diö- cese Leouberg, enthalt 1287 Pfarr - Ge- nossen, und das Einkommen ist nach Abzug eines schon seit dem Jahr 1817 angeordne- ten Beitrags zum geistlichen Besoldungs- Bcrbesserungs - Fonds und einer einem älteren Geistlichen statt einer Beförderung bewilligten persönlichen Besoldungs-Zulage von 66 fl. 4« kr., welch' letztere aber seiner Zeit wieder an die Pfarrei zurückfallen, auf i i-Zo.fl. berechnet. Die Pfarr-Zehen- ten sind auf 6 Jahre an die Gemeinde vet- pachtct. Die Bewerber haben sich inner- halb drei Wochen bei dem evangelischen Consi'storium zu melden. Die katholische Pfarrei Däzingen, Ober- amts Böblingen und Dekanats Stuttgart, wird wieder besetzt werden. Sie begreift das Pfarrdorf samt der Mühle, 490, und dermal ro6 Seelen in der dazu gehörigen Umgegend. Das Einkommen belauft sich an Güter-Ertrag, Besoldungen und Ge- bühren auf 7 00 fl. Die Geistlichen, welche sich um diese Stelle insbesondere bewerben wollen, haben ihre Bitte vorschriftsmäßig binnen vier Wochen an den katholischen Kirchenrath einzuschicken. Die katholische Pfarrei Dettingen, Ober- amts und Dekanats Rottcnburg, wird wieder besetzt werden. Sie begreift das Pfarrdorf mit 699 Pfarrgenossen, und hat ein Einkommen, in allen sechs Gegenstän- den, von 700 fl- Der neue Pfarrer muß im Stande seyn, als Dekanats - Verweser einzutreten, wofür er eine besondere Be- lohnung erhält. Die Geistlichen, welche sich dazu fähig finden, und bewerben wol- len, müssen ihre Bittschrift vorschrifts- mäßig binnen vier Wochen an den katho- lischen Kirchenrath einsenden. 582 Das erledigte Präzeptorat in Murr- hardt ist mit einem Einkommen von58o si. nach Etats-Preisen, worunter an Nattt- ralien 8 Scheffel Dinkel, 4 Sri. Roggen, 18 Meß buchenes Holz (von welchen 6 für die Heitzung der Schule gerechnet werden) zusammen zu berechnet sind, neben einer freyen Wohnung verbunden. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre Ein- gaben innerhalb 5—4 Wochen an den Studien - Rath einzusenden. Die in der zweiten Besoldungs - Klaffe stehende Cameral - Verwaltung Waiblin- gen ist durch den Tod des Cameral - Ver- walters, Finanzraths Jäger, in Erledi- gung gekommen. Der Oberstlieutenant und Bataillonö- Commandeur v. Gaisberg, im fünften Infanterie-Regiment, ist am r- d. mit Tod abgegangen. Gedruckt bei G. Hasfelbrink, Bnch-rncker. 585 Nr». 42. Königlich Württembergisches Staats -and Rezierunas - Blatt. Mittwoch den »3. August 1823. L. Unmittelbare Königliche Dekrete« Keine. A. Verfügunsen der Departement-. A.) De- Justiz-Departeiüentö: Des Justiz-Ministerium. ^ Da der Rechts«Consulent Hoch, von so wird solches zu öffentlicher Kmmtnist Calw, seinen Wohnsitz verändert und zu gebracht, seinem künftigen Aufenthaltsorte P lieber, Stuttgart den 4. August »623. hausen, Oberamts Welzheim, gewählt hat, Für den Justiz-Minister:' v. Otto. 58 4 8.) Des Departements des Innern: r. des Ministerium des Innern. Vorschriften, in Betreff der Pässe ausländischer Reisenden. Man findet sich veranlaßt, in Beziehung der Paß - Visirung ausnahmsweise auf die Prüfung der Reifepässe der in das. in gewissen Gränzorten von den da- Königreich kommenden Fremden folgendes selbst augestellten Unteramtmannertt bekannt zu machen:. oder Polizei -Commissairen im Na- i.) Die Visirung der Pässe der in das Men der Ober - Beamten versehen Land kommenden Fremden ist'nach werden sollte, können bei den veräw Maßgabe der Verordnungen vom 2. derten organischen Einrichtungen nicht Mai 1811 und 28. Januar 1817 die mehr zur Anwendung kommen. Obliegenheit des Oberamtmanns des- Dagegensind die Orts-Vorsteher jenigen Bezirks, welchen her Reisende -. zu Folge ihrer gesetzlichen Oblieget bei seinem Eintritt in das König- heit, nicht allem die Orts-Polizei iw reich zuerst betritt. Namen der Gemeinde, sondern auch Wenn jedoch die Straße, auf wel- die Landes-Polizei im Namen und aus cher der Fremde- in das Innere des.. > beständige Auftrag der Regierung Königreichs reist, den Sitz des Gränz- zu handhaben, ubl. den u. Juli, die Berufung wegen Versäumung der gesetzlichen Nothfrist zu Einreichung der Vcschwerdeschrift von Amts wegen für verlassen erklärt (d. 18. Juli). Unter dem 16. Juli wurde: <9. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Ellwangen zwischen den Hof-Kam- merrath Mohr'scheu Relikten, zu Würz- burg, Lutest, Anten, und dem Contra- 698 Meter in der Debitsachc des verstorbenen König!. Vaierschcn General-Majors v. Vubenhoven, zu Winzingen, Laten, Aten, Location im Eoncurs betreffend, das am 19. Scpt. 1822 eröffnete erst- richterliche Erkenntniß urrter Verglei- chung der Kosten dieser Instanz abge- ändert; 10. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe in Ellwangen zwischen dem Pfarrer Häfele, zu Pfedclbach, Kl., Anten, und dem Fürst!. Hohenlohe - Waldcnburg- schen Ober - Rentamt zu Walden- burg, Vekl., Ateu, Besoldungs-An- sprüche betreffend, wurde vermöge Beschluffes vom i3. Juni, publ. den a3. desselben Monats, die Berufung wegen Versäumung der gesetzlichen Nothfrist zu Einreichung der Beschwer- deschrift von Amts wegen für verlassen erklärt (d. 18. Juli). Unter dem 18. Juli wurde fer- ner: j 1. in der Ationssache von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen zwischen dem Müller Jo- hann Friedrich Seeger, zu Sindelsingen, Kl., Anten, Wieder-Anten, und dem Gemeinde-Rath Johann Friedrich Oesch daselbst, als Güter-Pfleger der Gant- masse des vormaligen Oberamtmamw Kraft, Vekl., Aten, Wieder-Aten, Zu rückforderung von Nichtschulden betref- fend, das unter dem 5. Mai d.I. ge- fällte bedingte confirmatorische oberst- richterliche Erkenntniß, unter Vcrur- theilung des Kl., Anten in die Kosten dieser Instanz für purificirt erklärt. 12. In der Ationssache von dem Gericht Hofe zu Tübingen zwischen dem Christof Rockenstihl, zu Reutlingen, nun dein Johann Conrad Hohloch allda. Kl-, Anten, Wicder-Anten, und dem Ph^ lipp Stechenffnger ebendaselbst, Bekl-/ Aten, Wieder - Aten, die Erfüllung eines Hauskauss betreffend, wurde ver- möge Vesthlusseö vom 27. Juni, pubb den 7. Juli, die Berufung wegen Man- gels au der appellabeln Summe ver- worfen (>. 21. Juli). Unter dem 21. Juli wurde: 13. in der Ationssache von dem Gericht Hofe zu Tübingen zwischen der Fran Fürstin von Colloredo - Mansfeld a" Sindlingen, O.A. Herrcnberg, Vekl-, Antin, und dem Herrn Fürsten Leopold von Waldburg-Zdil-Wurzach, Kl., $ten' eine Schuldforderung betreffend, das a:N 22. Juni v. I. eröffnete erstrichtcrlich^ Erkenntniß unter Berurtheilung ^ Antischen Theils in die Kosten dies^ Instanz bestätigt, und »4. in der Ationssache von dem Gericht %9 Hofe Zu Ellwangen zwischen dem Obcr- amtsgerichts - Beisitzer Glok, zu Hall, nunmehr dessen Erben, Bekl., Anten, Wiederanten, und der Schulden - Zah- lungs-Casse daselbst, Kl-, Atin, Wieder- atin, den Ersatz eines Rechnungs-Posten betreffend, diese Rechtssache mit Aufhe- bung des Erkenntnisses der nachstvorigen Instanz unter Verurtheilung der Anten in die Kosten zweiter und dritter Instanz an den Richter erster Instanz zurückge- wiesen. *5. In der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Tübingen zwischen den Erben des Jakob Hanselmann, von Simmers- feld, O.A. Nagold, Kl., Aten, nun Anten, und dem Gemeinde - Rath zu Simmersfeld, Bekl., Anten, nun Aten, eine Entschädigungs - Forde- rung betreffend, wurde vermöge Be- schlusses vom 18. Juni, publ. den u. Juli, die Berufung wegen Mangels ei- ner gegründeten Beschwerde unter Ver- urtheilung der Anten in die Kosten die- ser Instanz von Amts wegen verworfen (d- 25. Juli). ^ Unter dem ,3. Juli wurde: *6. in der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Ellwangen zwischen den Frohn- bguern zu Gebcnweiler, O-A. Welz- heim, Kl., Antert, und den Erben des verstorbenen Feldzeugmeisters Grafen von Pükler, zu Gaildorf, Bekl., Aten, Frohndicnstleistungen betreffend, das am 16. Juli 1822 cröffnete Erkenntniß vo- riger Instanz unter Vergleichung der Kosten dieser Instanz abgeändert; 17. in der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Tübingen zwischen der Stadt- Gemeinde Tuttlingen, Kl., Antin, und der Hönigl. Finanz - Kammer in Reut- lingen, Bekl., Atin, das Recht der Be- nutzung der sogenannten Wuhrwiese be- treffend, das am 14. Juli 1822 er öffnete Erkenntniß voriger Instanz unter Vor- behalt eines Beweises für die Kl.,Antm bestätigt; »8. in der Ationssache von dem Gerichts- höfe in Eßlingen zwischen dem Rechts- Consulenteu Chambon, als Eontradictor in den .Debitsachen der Freiherrn Phi- lipp Dieterich und Wilhelm Heinrich v. Gemmingen-Widdern, Laten, Nachkl., Anten, Puten, Pkten, und der Gemeinde Widdern, Lntin, Nachbckl, Atin, Pktin, Pntin, Steuer-Forderung in der Vor- und Holzgelds-Forderung in der Itach- klage betreffend , nach.pon dem Arischen Gerneinde - Rath abgeschworenem Eide das unter dem 21. April d. I. ausge- sprochene bedingt confirinatorische oberst- 6oo richterliche Erkenntniß für purificirt er- kannt. Unter dem 28. Juli wurde: 19. in der Zmplorationssache zwisihen dem Xaver Wecker, zu Kirchheim, O.A. Neresheim, Inten, und dem Matthäus ^ Maier, von Pflaumloch, desselben O-A>, B) K r e^i s - G I. Gerichtshof für r. Sri min Am 1. Juli wurden verurtheilt: . r. der bei dem O.A.Gericht Heilbronn in Untersuchung gekommene Silber- Arbeiter Rudolph S ch m i d, aus Sondershausen, wegen großer ausge- zeichneter Veruntreuung, neben dem Ersäße des Schadens unter solidarischer Verbindlichkeit mit seinen Genossen und Bezahlung seiner Arrest - Azungs- und ß der Untersuchungs-Kosten zu sieben- monatlicher Festungsstrafe und nach- heriger Ausweisung aus dem Könige reiche; ,s. die bei dem Crimknal-Amte Stuttgart in Untersuchung gekommene Dienstmagd Charlotte Hildenbrand, vonObristen- feld, O.A. Marbach, wegen im recht- lichen Sinne dritten und ausgezeichneten Jäten, Leibgeding jetzt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend, Int> wegen beigebrachtcr neuer Beweise, gen das oberstrichterlichc Erkenntnißvon« 26. Febr. und 5. Marz 1821 in de» vorigen Stand gesetzt, und solches unter 'Vergleichung der Kosten abgeändert. den Neckar-Kreis, a l - Senat. Diebstahls, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des Schadens, so wie V* Bezahlung der Haft- und sämtlich^ Untersuchungs-Kosten zu sieben«^ natlicher Zuchthausstrafe und nachh^ riger Einsperrung in ein Zwangs - beitefyauö bis zu erprobter Besserung wenigstens aber auf die Dauer von drei und einem halben Monat; 3. auf den Grund einer von dem O-Ä-^ - richte Böblingen geführten Untersucht"^, der Schullehrer Wilhelm Ulrich mann, von Döffingen, wegen betrügt chcr Capitäl-Aufnahme mittelst mehrft- cher Verpfändung von Grundstücken und Veranlassung falscher Einträge in dns Unterpfandsbuch, neben der Verbindliche keit zum Ersätze des verursachten 6oi denö,zur Cassation vonfeinerStelleals Schullehrer, zu neunmonatlicher Festungsstrafe mit angemessener Be- schäftigung innerhalb der Festung und zu Bezahlung sämtlicher Untersuchungs- Kosten. Am 3. Zull wurde verurtheilt: 4. die bei dem Crimmal-Amte Stuttgart in Untersuchung gekommene Christine Catharine Kno'll, von Böblingen, we- gen verübten großen Diebstahls, neben dem Ersatz des Schadens und Bezahlung ihrer Arrest- Azungs- und der Halste der Untersuchungs-Kosten über die ihr unterm 11. März d. I. wegen Ehebruchs zuerkannte zehenwöchige Zuchthaus- strafe noch zu weiterer viermonatli- cher Zuchthausstrafe; 5. auf den Grund einer von dem O-A.Ge- richte Leonberg geführten Untersuchung: >) Joseph Forstner, Keßler zu Rukcs- heim, wegen wiederholten Concubinats zu viermonatlicher Festungsfirafe, b) Elisabeth Allmendinger, von Stuttgart, wegen gleichen Vergehens und Herumlaufens ohne Ausweis zu viermonatlicher Zuchthausstrafe; dabei wurden jedem Theil seine eigenen Arrest- und Azungs- und die Hälfte der Untersuchung - Kosten zugeschie- den. Am 5. Juli wurde: 6. der bei dem O.A-Gerichte Stuttgart in Untersuchung gekommene Friedrich Hartmann, von Zuffenhausen, wegen fortgesetzter, theils von ihm allein, theils in Verbindung mit Andern an mehreren Bürgers-Söhnen vonFeuerbach verübter Mißhandlung undKörperverletzung,auch Eigenkhums-Beschädigung und frechen Läugnens bey der gerichtlichen Untersu- chung, neben Juscheidung der Heilungs- und -f der Untersuchungs - Kosten zu dreimonatlicher Festungsstrafe, und einer an ihm vor Ablieferung auf den Strafplatz zu vollziehenden körperlichen Züchtigung mit fünf und zwanzig Stock streichen verurtheilt. Am 8. Zuli wurde: 7. dem bei dem O.A.Gerichte Neckarsulm in Untersuchung gekommenen Paul Pfaff, von Olnhausen, wegen beab- sichtigter schwerer Körper-Verletzungen und durch überschrittene Nothwehr ver- schuldeter Tödtung, neben dem Ersätze der Legal-Znspections - und Scctions-, ferner seiner Arrest- Azungs - und sämt- licher Untersuchungs-Kosten eine vier- jährige Festungsstrafe zuerkannt. Am ic>- Juli wurden verurtheilt: 8. Zakobine Pfeiffer, von Stuttgart, wegen wiederholten großen im rechtli- 2 6o2 chm Sinne vierten Diebstahls, neben der Verbindlichkeit zn Erstattung der Hast- und UutersuchungS - Kosten zu v i er z eh e n nconatlicher Zuchthaus- strafe mit Willkomm und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs-Arbeits- haus bis zu erprobter Besserung, min- destens aber auf die Dauer von sieben Monaten; g. der bei dem O.A.Gcrichte Waiblingen in Untersuchung gekommene Martin Hartman», von Aalen, wegen in -verabredeter Verbindung verübten ge- waltsamen Ausbruchs aus den: Ge- fängnis! und wegen thätlicher mit Miß- handlung verbundener Widersetzlichkeit bei seiner Arretirung neben dem Ersatz des Schadens unter solidarischer Ver- bindlichkeit mit seinen Genossen und Bezahlung der sämtlichen neuern Ar- rest- Azungs- Untcrsuchungs-und Vei- fahungs - Kosten zu einem Zusätze zu der ihm unterm 9. Ianr. d. I. wegen DiebstahlszuerkanntenStrafe, von vier- monatlicher Festungs - Arbeit und zweimonatlicher Reklusion in ein Zwangs- Arbeitshaus. Am 12. Juli wurden verurtheilt: »o. der bei dem Criminal-Amt Stuttgart in Untersuchung gekommene Christian Friedrich Koch von da, wegen wieder holten Vagircns und Vettelns, neben Bezahlung der Untersuchungs - Kosten zu einer Züchtigung mit fünf und zwanzig Stockstreichen, dann drei- monatlicher Zwangs- Arbeitshaus- strafe; n. der Festungssträflings - Inspector Zinn, auf Hohen - Asperg, wegen Be- günstigung eines unerlaubten Verkehrs des Festungssträflings Michael Motzet, wegen grober Injurien gegen seine Vor- gesetzte und Widersetzlichkeit, wegen klei- nen Diebstahls herrschaftlichen Holzes, auch wegen unanständigen Betragens vor Gericht , neben der Verbindlichkeit zum Ersätze seiner Arrest - Azungs - und Uutcrsuchuugs-Kosten, und »eben de>N Verlust seiner Militär-Verdienst-Me- daille, Cassation von seinem Amte und Unfähigkeits-Erklärung Z>» Bekleidung irgend eines öffentliche» Amtes zu dreimonatlicher Zucht" hausstrafe. Am i5. Juli wurden verurtheilt: »2. die bei dem Criminal-Amt Stuttg»^ in Untersuchung gekommeneMargarctha Gebhardt, von Engelhartshause» - O.A. Gerabronn, wegen wiederholte» Vagirens, wiederholten verbotswidrige!: Eintritts in die Residenzstädte Stuttgart und Ludwigsburg, dann wegen wieder- 6o3 Holter gewerbsmäßiger Unzucht in der Residenzstadt und Unterschlagung, neben Zuscheidung ihrer Arrest- Azungs- und Untersuchungs-Kosten zu a cht zehen - m onatlicher Zuchthausstrafe mit Willkomm und nachheriger Einsper- rung in ein Zwangs - Arbeitshaus bis ‘ zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von neun M o n a t en; r3. die Katharine Sybille Heinkel, von Dettingen, £5,91. Urach, wegen Vagi- rens, gewerbsmäßiger Betrügereien, und wiederholter frecher Lügen vor Ge- richt, neben Bezahlung der neuerlich aufgegangenen Untersuchungs - Kosten über die ihr unterm Zr.Mai d. I. we- gen vieler Betrügereien zuerkannte ein- jährige Zuchthausstrafe noch zu weiterer fechömonatlicher Zuchthausstrafe, Am 17. Juli: *4. die zu Waiblingen in Untersuchung gekommene Friederike Zlg, von Bürg,, wegen unter erschwerenden Umständen verübten großen Betrugs, Fälschung eines obrigkeitlichen Zeugnisses, Con- cubinats und wiederholter Unzuchts-Ver- gehen^ neben der Verbindlichkeit zum Ersähe des Schadens und Bezahlung ihrer Arrest- Azungs- und Untersu- chungs-Kosten zu achtmonatlicher Zuchthausstrafe;. i5. Friedrich Kunze, von Hohnaker, O-9l. Waiblingen, wegen wiederholten Vagirens, Bcttelns, und wiederholter Ueberschreitung der Consination, neben Bezahlung sämtlicher Untersuchungs- Kosten zu neunmouatlicher Zwangs- Arbeitshausstrafe ; -6. auf den Grund einer von dem O.A.Ge- richte Maulbronn geführten Untersu- chung : a) Mathias Braun, von Oelbronn, wegen zweier ausgezeichneter Dieb- stähle, welche den dritten Diebstahl ausmachen, ferner wegen versuchten Nothzucht, wiederholten Vagirens, Angabe eines falschen Namens, wegen Vettelns, verübter kleiner Betrüge- reien , auch wegen Verlaumdung, zweier Scortations - Vergehen , und frecher Lügen vor Gericht, neben dem Kosten- und Schadens-Ersatz zu zwan- zigmonatlicher Zuchthausstrafe mit Willkomm und Abschied und nach- heriger Einsperrung in ein Zwangs- Arbeitshaus bis zu erprobter Besse- rung, wenigstens aber auf zehen M 0- nate; b) Christine Widmann, von Kleine Villars, O.9l. Maulbronn, wegen achten Scortations-Vergehens, neben i dem Ersätze ihrer Arrest - und Azungs-- 6o4 Kosten zu sechsmonatlicher Zucht- hausstrafe ; 17. der bei dem O.A.Gerichte Vracken- heim in Untersuchung gekommene Küfer- meister August Haag, von Storkheim, wegen gefährlicher Drohungen gegen seinen Stiefsohn, Injurien gegen den ihm Vorgesetzten Schultheißen und thät- licher Widersetzlichkeit gegen die zu sei- ner Verhaftung abgeordnete Personen, neben Bezahlung seiner Arrest-Azungs« und Untersuchungs-Kosten, zu vier mo- natlich er Festungsstrafe. Am »9. Juli wurden verurtheilt: »6. die Wittwe Louise Catharine Schütt- ler, von Stuttgart, wegen wieder- holten betrügerischen Bcttclns, neben dem Ersätze ihrer Haft- lind Untersu- chungs-Kosten zu viermonatlicher Zwangs - Arbeifshausstrafe; 19. die bei dem O.A.Gerichte Besigheim in Untersuchung gekommene Rosine Denn er, von Schechingcn, O.A. Aalen, wegen mehrjährigen Concubin.ats Md Herumlaufens ohne Ausweis, neben Bezahlung ihrer Arrest - und der Hälfte der Untersuchungs-Kosten zu viermv- n a tli ch er Awaugs-Arbeitshauöstrafe. Am 22. Juli: »0. der bei dem O-A-Gerichte Stuttgart in Untersuchung gekommene Johannes Auch, Taglöhner von Plieningen, we- gen eines gualisicirten Diebstahls, Zweier anderer kleiner Diebstähle, und eines kleinen Feiddiebstahls, welche sämtlich im, rechtlichen Sinne den dritten Dieb- stahl ausmachen, auch wegen Segens- sprechens, neben dem Ersätze des gestif- teten Schadens und Bezahlung sämtli- cher Untersuchungs-Kosten zu einjäh- riger Festungsstrafe, und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus dis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf sechs Monate; 2i. der fuspendirte Amtmann und Stif- tungs - Verwalter Johann Georg R ö ll, zu Weil der Stadt, OA. Leonberg, wegen bedeutenden Sassen - Rests, und zweier Unterschlagungen, deren jede die Summe .eines großen Diebstahls übersteigt, neben Cassation von seinen Aemtern.und Unfähigkeits-Erklä- rung zu fernerer Bekleidung eines öffent- lichen Amtes zu sechsmonatlicher Festungsstrafe mit angemessener Be- schäftigung innerhalb der Festung, zum Ersätze der Rest - Summen Zinsen und zu Bezahlung sämtlicher Untersuchungs - Kosten. Am 24. Juli wurden verurtheilt: .2 2. die Ehefrau des Schuhmachers We h r- stein, zu Stuttgart, wegen zwar klei- tien aber dritten Diebstahls, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze -es Scha- dens und der Untersuchungs - Kosten, zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs - Arbeitshaus auf die Dauer von drei Monaten; *3. ber bei dem O.A.Gerichte Leonberg in Untersuchung gekommene Christian Hering, zu Warmbronn, wegen durch Fälschung einer öffentlichen Urkunde verübten großen Betrugs, neben Be- zahlung von-z der Untersuchungs-Ko- sten, zu fechömonatlicher Festungs- strafe ; *4. der bei dem O.A.Gerichte Böblingen M Untersuchung gekommene Johann Martin Reinhard, Bäcker von Eh- eringen, wegen verübten großen Betrugs, neben Zuscheidung sämtlicher Untersu- chungs-Kosten zu viermonatlicher Festungsstrafe; *5. der zu Weinsberg in Untersuchung gekommene Michael Friedrich Reber, von Oehringen, wegen dreier kleiner aber wiederholter Diebstähle, wovon einer qualificirt ist, wegen Angabe eines falschen Wohnorts und wegen Herum- laufens ohne Ausweis, neben dem Er- satz des Schadens und Bezahlung seiner Arrest- Azungs- und Untersuchungs- Kosten, zu sechsmonatlicher Fe- stnngsstrafe. Am 26. Juli: 26. Jakob Würthele, Weingärtner von Wäldenbronn , O.A. Eßlingen, wegen zwar kleinen aber im rechtlichen Sinne fünften Diebstahls und wegen wieder- holten Vagirens, neben dem Ersatz des Entwendeten und Bezahlung seiner Ar, rest- Azungs- und Untersuchungs - Ko, sten zu vierzehenmonatlicher Fe, stungsstrafe und nachheriger Einsper- rung in ein Zwangs - Arbeitshaus auf die Dauer von sieben Monaten; 2 7. der bei dem Eriminal - Amte Stutt- gart in Untersuchung gekommene An- dreas Luz, Schreiner vou Neckarwei- hingen, O.A. Ludwigsburg, wegen er, sten qualificirten Diebstahls und eines kleinen Betrugs neben Bezahlung seiner Arrest - Azungs - und Untersuchungs- Kosten zu viermonatlicher Jücht- hausstrafe; 28. die bei dem O.A.Gerichte Leonberg in Untersuchuüg gekommene Agnes Dieder, von Dußlingen, O.A. Tübin- gen, wegen im rechtlichen Sinne dritten und ausgezeichneten Diebstahls, auch wegen wiederholten Vagirens und Lügen vor Gericht, neben dem Ersatz deö Scha- dens und Bezahlung ihrer Arrest- 6o 6 Azungs- und Unrersilchungs - Kosten zu fi e b e n m o n a t l i ch e v Zuchthausstrafe mit Willkomm und nachheriger Ein- sperrung in ein Zwangs - Arbeitshaus auf die Dauer von vier Monaten. Am 29. Juli wurden verurtheilt: 29. der bei dein O. A.Gerichte Waiblingen in Untersuchung gekommene beabschiedete Soldat Johann We in schenk, von Heb- sak, O.A. Schorndorf, wegen dritten und ausgezeichneten Diebstahls, Bagi- renö und Bettelns, neben Bezahlung sämtlicher Kosten zu siebenmonatli- cher Zuchthausstrafe und nachheriger . Einsperrung in ein Zwangs - Arbeits- haus auf vier Monate; 30. der bei dem O.A.Gerichte Backnang in Untersuchung gekommene Jung David Kübler, wegen dritten Diebstahls, unerlaubter Selbsthülfe und eines Fund- diebstahls, geben Bezahlung sämtlicher .Kosten zu sieben monatlich er Fe- stungsstrafe und nachheriger Einsper- rung in ein Zwangs- Arbeitshaus auf , die Dauer von vier Monaten; 31. der bei dem O.A.Gerichte Ludwigö- r. Civi *• Die Ationssache' von dem O.A.Gerichte Brackenheim zwischen der Wittwe Marie Regine Astfalk, von Altdorf, O.A. Böb- burg in Untersuchung gekommene suspem dirtc Schultheiß Matthäus Kopp, von Poppenweiler, wegen fortgesetzter wis- sentlich falscher Angaben der Steuer- Nückstände in den Unterpfands-Zetteln, Dienstnachläßigkeit und unziemlichen Betragens gegen den Unterfuchungs- Richter, in Anbetracht mildernder Um- stände, neben Cassation von allen seinen Aemtern, Unfähigkeits-Er- klärung zu Bekleidung eines öffentli- chen Amtes, Verlust seiner silbernen Verdienst-Medaille, zu viermonatli- cher Festungöstrafe mit angemessener Beschäftigung innerhalb der Festung, auch ihm der Ersatz des Schadens und die Bezahlung eines angemessenen Theils der Untersuchungs-Kosten zugeschieden. Am 01. Juli wurde: 32. die bei dem O.A.Gerichte Waiblingen in Untersuchung gekommene Margare- the Bullinger, von Winnenden, we- gen wiederholten Vagirens, neben scheidung ihrer Haft-und Untersuchungs- Kosten zu einer fünfmonatliche" Zwangs-Arbeitöhauöstrafe verurtheilt- l- S e n a t. Ungen, Lutin, Antin, und den übrigen Eoncurs - Gläubigern ihres Sohnes, Martin Llstfalk, von Nordheim, Brackenheim, Mit-Lnten, Aten, Veitritt Zu einem Nachlaß-Vergleich betreffend, wurde durch Ordination vom 5. Juli d. I. erledigt (3. Juli). - In der Rechtssache von dem Stadtge- richte Stuttgart Zwischen dem Cameral- Verwalter Scholl, zu Ludwigsburg, als Vormund der Kinder des verstorbenen General - Majors von Bischer daselbst. Kl. , O.ntcn, gegen den Regierungs- Assessor Lotter, zu Stuttgart, als Admi- nistrator eines Theils der Erbschaft des verstorbenen Geheimen Hofraths Tritsch- ler, Bekl., Qatcn, Eviktions - Leistung und zunächst Abweisung der Klage be- treffend, wurde die angebrachte Nichtig- keits-Klage unter dem i5. Mai d. I. durch Ordination unter Vergleichung der Kosten erledigt (<$. Juli). • In der Wechsel-Klagsache des Salomo Rescher, zu Höchberg, O.A. Waiblin- gen, Kl., gegen den Obristlicutcnant von Raben, zu Ludwigsburg, Bekl., eine Forderung pon nofl. samt Zinsen be- rrcsiönd, wurde durch Erkenntniß vom Juli, publ. eallem die der Bekl. in contumaciam für schuldig erkannt, die eingeklagte Forderung samt Zinsen zu 6 Proceut zu bezahlen, und dem Kl. die Proceß-Kosten zu erstatten (i. Juli). /f. In der Rechtssache zwischen dem Kanz- listen Mörike, zu Stuttgart, Kl., und dem Kammerherrn Grafen von Nor- marm-Ehreufels, zn Kaltenthal, Bekl., Kaufschilliligs - Forderung betreffend, wurde vermöge Beschlußes vom 19. Juni d. I. ins den <5. Juli d- I. der Beklagte in die Bezahlung des eingc- klagten Kaufschilliugs - Rests samt Zin- sen und in die Procest - Kosten verur- theilr (N. Juli). 5. In der Lltionssache von dem Stadtge- richte Stuttgart zwischen dem Feinschlei- fer Weberdaselbst, Bekl., Llnten, und Johann Michael Geiger, von Eberspach, Kl., Aden, Schuldforderung betreffend- wurde vermöge Beschlusses vom i3. inst den 3o. Juni d. I. die Berufung wegen Versäumung der Rothfrist zu Einrei- chung der Beschwerdeschrift für verlassen erklärt, und Vckl., Ant in die Kosten dieser Instanz verurtheilt (9. Juli). 6. In der Rechts - Streitigkeit zwischen dem Weißgerber-Obermeister Müller, zu Backnang, Kl., und dem Ober- Zoller von Wemland, zu Neuenbürg, Bekl., Ersatz - Forderung betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 26. Juli d. I. nach von dem Bekl. abge- schwornem Ergänzungs - Eid das unter 6o8 dem 20. Febr. d. Z. bedingt ausgespro- chene Erkenntniß für unbedingt erklärt (9- Juli). 7. Zn der Rechtsstreitigkeit zwischen Zsaak Levi, zu Stuttgart, Znten, und Johann Ludwig von Stettner, zu Grabcnhof bei Baireuth, Jäten, Arrest-Anlegung auf Zinsen aus einem Fideicommiß-Capital und in der Hauptsache die Realisirung einer Session betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 19., ins. den 29.Juni d. I., der verhängte Arrest unter Ver- gleichung der Kosten wieder aufgehoben (9. Juli). 8. Zn der Rechtsstreitigkeit zwischen dem Handlungshaus Beutenmüllcr u.Comp. zu Cannstadt, Kl., und dem Lcgations- Rath Thomas, zu Ludwigsburg, Bekl., Bezahlung von Fracht-Kosten betreffend, wurde vermöge Erkenntnisses t>cm 2 5. März und ins. den 25. April d. Z. der Bekl. zur Bezahlung der eingeklagren Fracht-Kosten im Betrage von 94 ss. 36 kr. nebst Zinsen, desgleichen zur Er- stattung der dem Kl. durch diesen Rechts- streit verursachten Kosten verurtheilt (9- Juli). 9. Zn der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Leonberg zwischen Magdalene Grählin, von Weil der Stadt, unter Beistand ihres verpflichteten Kricsts- Vogts, Kl., Antin, und Michael LuZ ebendaselbst, Bekl., Aten, Alimentation eines unehelichen Enkels betreffend, wurde das unterm 14. Aug. 1822 er- öffn ete Urkheil erster Zit stanz durch Er- kenntniß vom 5i. Zanr. ins. 27. Febr. d. I. unter Vergleichung der Kostet dahin abgeändert, daß die Klage anzu- nehmen, und daher der Proceß bei dew Richter erster Instanz weiter zu verhan- deln sey (9. Zuli). 10. Zn der Ationssache von dem Stadtge- richte zu Stuttgart zwischen Johann Christian Rahmer, Stadt - Uhrmacher daselbst, Bekl., Anten, und dem Stist tungs-Rath zu Neuburg, O.A. EH"U gen. Kl., Aten, die Zurückgabe einer erkauften Kirchen-Uhr betreffend, wurde vermöge Erkenntnisses vom 29. Mi und 6. Juni 182Z, ins. den 5.Zuli d-Z>- das von dem Richter voriger ZnstanZ den 19. Okt. 1821 ausgesprochene lir- theil unter Vergleichung der Koste" beider Instanzen abgeändert (n.I"li> 11. Zn der Ationssache von dem richte zu Heilbronn zwischen der Freu herrlich von Gemmingen - Hardenberg * scher, Familien - Fideicommiß- Verwal- tung zu Guttenberg, Kl., Antin, den in den Akten benanr,ten ZntcstaU Erben des verstorbenen Alt Marti" 3 Sog Sclzer, zn Bonfeld, Bekl., Aten, hypo- thekarische Klage betreffend, wurde ver- möge Beschlusses vom iS. Febr. und r3. Juni, ins- g. Juli d. I., das erst- richterliche Urtheil unter Vergleichung der Kosten beider Instanzen abgeändert (^5. Juli). rr. In der Ationssache von dem O.A.Ge- richte zu Stuttgart zwischen Anne Ca- tharine, Ehefrau des Johann Georg Stabler, zu Echterdingen, Kl., Aurin, und Johannes Grauer und Margarethe, Johann Georg Walkers Ehefrau da- selbst, Bekl., Aten, Zurückforderung väterlicher Güter betreffend, wurde das durch nachgelassenen Beweis bedingte Urtheil vom 7. Mai und 1-4. Nov. v. I. vermöge Beschlusses vom 17. Juni, ins. n. Juli d. I. für unbedingt erklärt 05. Juli). In der Ationssache von dem O.A.Ge- richte zu Leonberg zwischen Friedrich Müller, zu Eltingen, Kl., Anten, und den Seiten - Verwandten und Erben der verstorbenen Ehefrau desselben, Bckl., Aten, Beibringens-Forderung betreffend, wurde durch Erkenntniß vorn *9- 5>uni, ins. den 9. Juli d. I. unter Verurtheilung des Kl., Anten in den Ersatz der dem Bekl., Aten in zweiter .Instanz verursachten Kosten das unter dem 6. Marz 1821 eröffnete Urtheil des' ersten Richters bestätigt (iS. Juli). 1-4. In der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Neckarsulm zwischen Franz Joseph Rettenmayer und Consorten von Bins- wangen, als Erben des Joseph Retten- mayer von da, Kl., Anten, und der Wittwe des Joseph Rettenmayer da- selbst Bekl., Atin, die Uebernahme ehelicher Einbuße betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 19. Juni, ins. tcn 8. Juli d. I. die Berufung wegen Versäumung der fünfzehentägigen Noth- frist zur Ations - Anmeldung unter Ver- urtheilung der Anten in die Kosten die- ser Instanz von Amts wegen für ver- lassen erklärt (17. Juli). i5. In der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Vaihingen zwischen Gottlieb Hä- ring daselbst, Bekl., Anten, und dem Rothgerbcr Wilhelm Hummel ebenda- selbst, Kl., Aten, Erbauung einer Most- trotte betreffend, wurde vermöge Er- kenntnisses vom 2Z. Juni ins. den 9. Juli d. I. das unter dem 20. März 1817 eröffnete Urtheil erster Instanz, jedoch mit Beweis - Vorbehalt für den AnteN, unter Verurtheilung desselben in die Kosterr dieser Instanz, bestätiget (den 17. Juli). 6io »6. In der Ationssache zwischen der Ge- meinde Kocherthürn, Kl., Antin, und dem Schullehrer Gehrig allda, Bekl.. Aten, Besoldungs - Zulage von jähr- lichen 5ofl. betreffend, wurde vermöge Erkenntnisses vom r. ins. den i3. Juli d. Z. das Urtheil des O.A.Gerichtö zu Neckarsulm vom 16. Aug. 1822 unter Vergleichung der Kesten beider Instan- zen abgeändert (17. Juli). 17. Zn der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Heilbronn zwischen Johannes Spröhnle, zu Thalheim und Consorten, Kl., Anten, und der Euratel der Hoffak- tor Maier Löw'schen Verlassenschafts- Masse zu Sontheim, Vekl., Atin, Auf- hebung eines Güter-Kaufs betreffend, wurde vermöge Erkenntnisses vom 10. ins. 29. Juni d. Z. die eingelegte Be- rufung therls wegen Mangels an. der appellabcln Summe, theils wegen Ver- säumung der fünfzehentägigen Noth- frist zur Ations-Anmeldung unter Ver- urtheilung der Anten in die Kosten die- ser Instanz verworfen (17. Juli). 18. In der Ations - und Nichtigkeits-Klag- sache von dem O.A.Gerichte zu Mar- bach zwischen Georg Oetinger, zu Groß- bottwar, als Pfleger der unmündigen Magdalena Roßer allda, Luten in dem Concurse des Jakob Kucher daselbst, An ten und Qnten, und Andreas Bcrtsth als Pfleger der Jakob Kucher'schen Kin- der, Mit-Lnten, Aten «nb Qaten, das für das Rößer'sche Kind wegen seines väterlichen Erbguts angesprochene Ab- sonderungs-Recht betreffend, wurde die von den: Anten und Qnten gegen das in der Kucher'schen Gantsache den 1°* December 1821 eröffnete Erstigkeits- klrtheil versuchte Ation und Nichtigkeits- Klage vermöge Beschlusses vom. Mab ins. den 2. Juli d.I., wegen Versäum- nisses der Berufungsform und Mangels der erforderlichen Begründung unter Verurtheilung des Anten und Qnten iu die Kosten nicht angenommen (18. Juli)- 19. Unter dem 23. Mai und 6. Juni i8j5 wurde in der Ationssache von dem £.$• Gerichte zu Waiblingen zwischen David Wieger, zu Oppclspohn, Kl., Aten, nun Jäten, Qnten, Anten, und der Ge- meinde daselbst, Bekl., Antin, nun Intim Qatkn, Atin, die freie Benützung eines Gemeinde-Brunnens und des denselben umgebenden Platzes betreffend, das am Li.Nov. 1822 eröffnete unterrichteAl^e Erkenntniß unter Vergleichung der Ko- sten bestätiget. (22. Jul.) 2 o. Die Gantsache des verstorbenen Stabs' Rittmeisters von Weigelin, zu Ludwigs' bürg, wurde unter dem 9. Mai d. -ä- durch ein am 10. Juli publicirtes Puri- sications-Erkenntniß nebst Verweisung erledigt (22. Juli). 1. Zn der Nichtigkeits-Klagsache von dem O.A.Gerichte Neckarsulm zwischen der ledigen Christine Vogel, zu Büttelbronn, mit ihrem gerichtlich verpflichtetcnKriegs- vogte. Kl., Qntin, und Jakob Deinin- ger daselbst, Vekl., O.aten, Ansprüche aus unehelicher Schwängerung betref- fend, wurde vermöge Beschlusses vom 6. Juni, publ. den 9. Juli d. I., die an- gestellte Nichtigkeits-Klage wegen Man- gels an einer gegründeten Beschwerde von Amts wegen verworfen, und Kl., Qntin in die Kosten dieser Instanz ver- urtheilt (22. Juli). r. In der Ationssache von dem O.A.Ge- richte zu Böblingen zwischen Catharine Magdalene, Ehefrau des Adlerwirths Michael Rauser, zu Nagold, und dem Pfleger der Anne Marie Müller, Ober- müller Rauser von da, Kl., Anten, und Marie Agnes, Wittwe des Bier- sieders Jakob Frievrich Müller, zu Eßningcn, O.A. Böblingen, Bekl., Atin, die Uebernahme ehelicher Ein- buße betreffend, wurde unterm 2 7. Juni d.J. das am -8. Januar 1822 eröffnete erstrichterliche Erkenntniß uuter Verur- theilung der Kl., Antin in die Kosten dieser Instanz bestätigt (22. Juli). -3. In der Rechtsstreitigkeit erster Instanz zwischen Daniel Heinrich Klinger, zu Gaisburg, Kl., und dem Obristlieure- nant von Schönlin daselbst, Bekl., Zu- rückforderung von 200 fl. betreffend, wtlrde vermöge Beschlusses vom ^ Juli d. I. der Bekl-, zu Abschwörung des ihin von seinem Gegentheil zugeschobenen Eides für verbunden erkannt, und die alternative Entscheidung für den Fall der Ablegung und den der Verweigerung des Eides angehangt (29. Juli). 24. In der Ationssache von dem O.A.Ge- richte zu Heilbronn zwischen Adam Kienzle, zu Thalheim, Kl., Anten, und Peter Mylius und Consorten von da und von Horkheim, Bekl., Aten, Ko- stenbeiträge zu einem Dammbau be- treffend, wurde vermöge Beschlusses vom i3. Juni und 19. Juli 1823 die Be- rufung wegen Mangels an einer gegrün- deten Beschwerde unter Vcrurtheilung des Anten in den Ersaß der dadurch beit Aren verursachten Kosten nicht ange- nommen (2v. Juli). II. Gerichtshof füe den Schwarzwüld - Kreis, i. Criminal - Senat. Den 4. Juli wurde: . die Ehefrau des Johann Georg Wal- ter, von Sulz, wegen wiederholten Ehe> bruchs, in Betracht, daß sie ihre frü- here Strafe nicht völlig erstanden, zu einer dreizehen wöchigen Zuchthaus- strafe in Markgröningen, neben dem noch an ihrer ersten Strafe zu erstehen- den Rest von fünf Wochen Zucht- hausstrafe, fo wie zu Bezahlung ihrer Untersuchungs - Kosten verurtheilt. Den 14. Juli wurde: . dem unterm 25. Februar d. I. wegen Diebstahls zu fünfmonarlicher Festungs- Arbeitsstrafe verurtheilten Anton K 0 ch, von Gündringen, wegen Fälschung zweier Urkunden und betrüglichen Gebrauchs derselben, ein Strafzusatz von vier Wochen zuerkannt. An demselben Tage wurde: . der Jude Kusiel Jonas, von Jeben- hausen, auf den Grund der von dem O-A.Gerichte Nürtingen geführten Un- tersuchung , wegen wiederholter Betrü- gereien und wegen unverschämter Lügen vor Gericht, neben der Verbindlichkeit zum Schadens-Ersatz und zu Bezahlung seiner Haft- und Untersuchungs-Kosten, zu zwei und einhalbjährigerIucht- hauöstrafe in Markgröningen nebst Willkomm nnd nachheriger Reclusion in ein Zwangs-Arbeitshaus, wenigstens auf die Dauer von fünfzehen Mo- naten verurtheilt. Den 17 Juli ist: 4. der Ehefrau des Johann Georg Sä- ma'nn, von Vergfelden, O.A. Sulz, welche unterm 4. Januar d. Z. wegen versuchter Vergiftung ihres Ehemanns zu einer vierjährigen Zuchthausstrafe in Ludwigsburg verurtheilt wurde, W gen eines weiteren ähnlichen Versuchs ein Straf-Zusatz von sechs Mona- ten zuerkannt worden, unter Verur- theilung derselben in ihre Verhaft- und die Hälfte der Untersuchungs-Kosten- Den 21. Juli wurden: 5. auf den Grund der von dem O.A-Oe- richte Nürtingen geführten Untersu- chung: a) Wilhelm David Gänöle, von KötU gen, wegen eines im Komplott verüb- ten qualificirten, großen und wieder- holten Diebstahls, sodann wegen wie- derholten Vagirens, ferner wegen einer an seinem Vater verübten Real-Zn- 6i5 jutic und endlich wegen Lügens vor Gericht, neben der Verbindlichkeit zum Schadens - Ersah und zu Bezahlung seiner Haft-und der Hälfte der Unter- suchungs-Kosten zu zwei und ein- halbjähriger Zuchthausstrafe in Gotteszell mit Willkomm rutd nachhe- riger Einsperrung in einem Zwangs- Arbeitshaus, wenigstens aufdie Dauer von anderthalb Jahren; b) Jakob Friedrich Mezger, von Kan- stadt, wegen eines im Komplott ver- übten qualificirten, großen und wie- derholtenDiebstahls, sodann wegen wie- derholten Vagirens und wegen Lügens vor Gericht, neben der Verbindlich- keit zum Schadens-Ersah und zu Be- zahlung seiner Haft - und der Hälfte der Untersuchungs - Kosten zu drei- jähriger Zuchthausstrafe in GotteS- zell mit Willkomm und nachheriger Einsperrung in einem Zwangs- Ar- beitshaus, wenigstens aufdie Dauer von anderthalb Jahren, verurtheilt. An demselben Tage sind: 6. Stephan K änkele, von Seeburg, O.A. Urach, auf den Grund der von dem D.A.Gerichte Rottenburg geführten Un- tersuchung , wegen wiederholten Bagi- rens und Verfälschung seines Wander- scheins zu sechsmonatlicher Zwangs- Arbeiröhansstrafe in Rottenburg und zu Bezahlung sämtlicher Untersuchungs- Kosten ; 7. Carl Ferdinand Authenrieth, von Stuttgart, auf den Grund der von dem O.A.Gericht Horb geführten Untersu- chung, wegen eines großen und ausge- zeichneten Diebstahls zu fünfmonat- licher Festungs-Arbeitsstrafe, so wie zum Schadens-Ersah und zu Bezahlung seiner Haft - und Untersuchungs-Kosten verurtheilt worden. Den 24. Juli wurde: 8. Dominika Wachendörfer, von Bühl, O.A> Rottenburg, auf den Grund der von dem O-A.Gerichte Tübingen geführ- ten Untersuchung, wegen wiederholten Vagirens, gebrochenen Hand-Gelübdes, thätlicher Widersetzlichkeit gegen den Gcrichtsdicncr und wegen ihres weiteren ( ungebührlichen Benehmens im Gefäng- niß, mit Einrechnung eines Theils des erstandenen Arrests zu drei und ein- halb m 0 n a t l i ch e r Zuchthausstrafe in Markgröningen und nachheriger Re- clusion in ein Zwangs-Arbeitshaus, we- nigstens auf die Dauer von zwei Mo- naten, so wie zu Bezahlung ihrer Haft- end Untersuchungs-Kosten veruxtheilt. An demselben Tage wurde: 9. Ulrich Leins, von Hirrlingen, O.A. ö 14 Rottenburg, wegen in Genossenschaft verübter groben Mißhandlung eines herrschaftlichen Steuer-Pressers und der dadurch verursachten Körper-Verletzung, neben der Verbindlichkeit zu Bezahlung der Kur-Kosten und seiner Verhaft- und eines angemessenen Theils der Untersu- chungs-Kosten zu einer vier monatli- chen Festungs - Arbeitsstrafe verur- theilt. Den 28. Juli wurden verurtheilt: 10. Blasius Schwarz, von Nendingen, O.A. Tuttlingen, wegen mehrjährigen Concubinats und wiederholten Vagirens, mehrfacher Urkunden»Verfälschungen, Revisions Den -8. Juni ist: ir. in der von Amts wegen zur Revision vorgelegten Untersuchungssache gegen den suspendirten Oberamts - Richter Weiß^ in Balingen, von dem Criminal-Senat des K. Ober-Tribunals erkannt worden, daß der Angeschuldigte wegen der so- wohl bei der Jnquisitions-Kosten-Rech- nung des O.A.Gerichts Balingen, als bei dem ähnlichen Rechnungswesen des vormaligen Criminalamts Urach, theils durch Kasscn-Eingriff, theils sonst ver- schuldeter Reste und Fälschungen, theil- weise zu Verdeckung der letzter», ver- kleinen Diebstahls und Betrugs, neben der Verbindlichkeit zum Schadens-Er- satz und zu Bezahlung seiner Haft- und Untersuchungs-Kosten zu sechs monat- licher Festungs-Arbeitsstrafe; u. Bernhard Scheffbuch, von Mößin- gen, O-A. Rottenburg, auf den Grund der von demO.A.Gerichte Calw geführ- ten Untersuchung, wegen wiederholten ausgezeichneten Diebstahls, neben der Verbindlichkeit zum Schadens-Ersatz', Z" viermonatlicher Festungs - Arbeits- strafe und zu Bezahlung seiner Haft- und Untersuchungs-Kosten. Erkenntniß. bunden mit unordentlicher und willküh^ licher Behandlung seines Rechnungöwe- sens, auch Täuschung der aüfsehenden Behörde darüber, dann wegen zeitliches durch eine Fälschung erschwerter Unter- schlagung amtlicherGelder, neben Cas! tion von seiner Oberamts-Richtersste^ und Unfähigkeits-Erklärung zu Beklei- dung eines öffentlichen Amts zu soch^ monatlicher Zuchthausstrafe in &oU teszell mit angemessener Beschäftigt^ so wie zum Ersatz des verursachten Scha- dens und sämtlicher Untersuchungs-Ko- sten zu verurtheilen sey. Dieses Erkenntniß wurde auch im Majestät vermöge höchster Entschlie- Gnadenwege von Sr. Königlichen ßung vom io. Juli d. I. nicht gemildert. 2. Civil.-Senat. . In der Ationösache von dem O.A.Ge- richte Rottenburg zwischen der Ehefrau des Sebastian Schäfer, von Ergenzin- gen, Lntin, Antin, und den Gant- Gläubigern ihres Ehemanns, Mit- Lnten, Aten, Vorzugsrecht im Gant des Letzter» betreffend, wurde vermöge des Beschusses vom 17. Juni, publicirt den 3o. desselben Monats, die einge- legte Berufung wegen Versäumung der gesetzlichen Nothfrist zu Einreichung dev Beschwerdeschrift für verlassen erkannt und die Antin in die Kosten zweiter Instanz verurtheilt (d. 9. Juli). . In der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Tübingen zwischen Johannes Na- gel, von Degerschlacht, Kl., Anten, und den Schultheiß Knapp'schen Erben da- selbst, Bekl., Aten, Abrechnungs-Streit betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom i3. Juni, publicirt den 7. Juli, die eingelegte Berufung wegen Ver- säumung der gesetzlichen Nothfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift für verlassen erkannt und der Ant in die Kosten zweiter Instanz verurtheilt (d. 11 - SuU). 3. In der Ationssache von dem O.A.Ge- richt Horb zwischen Cosmus Truffner und Conforten, von Bieringen, Bekl., Anten, und den Erben des Freiherrn von Tessin, zu Kilchberg, Kl., Anten, eine Schuldforderung betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 20. Juni, pub- licirt den 4. Juli, die eingelegte Be- rufung wegen Versäumung der gesetz- lichen Nothfrist zu Einreichung der Be- schwerdeschrift für verlassen erklärt unter Verurtheilung der Anten in die Kosten zweiter Instanz (11. Juli). 4. Den i5. Juli wurde in der Wechsel- Klagsache des Kaufmanns Heinrich llhl, in Stuttgart, Kl., wider den vor- „ maligen Kaufmann Friedrich Braun, von Calw, derzeit in Tübingen, Bekl-, erkannt, daß der Bekl., die eingeklagte Wechsel - Forderung von 27ist. 46kr. samt Zinsen, so wie sämtliche Proceß- Kosten zu bezahlen schuldig sey und bis solches geschehen, in den gebetenen Per- sonal - Arrest gebracht und darin be- halten werden solle. 5. An demselben Tage wurde der von Jakob Friedrich Kluf, aus Bempflin- 6i6 gen, und dessen Ehefrau^ ergriffene Re- kurs gegen das wider sie von dem O.A. Gericht Urach ausgesprochene Gant-Er- kenntnis; als unbegründet verworfen. 6. Den 17. Juli wurde in der Nichtig- keits - und Resiitutions - Klagsache des Maier Auerbacher, in Nordfcktten, Kl., Qnten, Inten, gegen die Ehefrau deS Johannes Finz, in Rohrdorf, Bekl., Qatin, Zatin, eine Forderung von äoofl.. Capital nebst Zinsen betreffend, die an- gebrachte Nichtigkeits-Klage an den Zu- ständigen höhern Richter verwiesen, das Restitutions-Gesuch aber von Amts wegen verworfen, und Kl., Qnt, Int in die Kosten dieser Instanz verrrrtheilt. 7-1. An demselben Tage wurde der von dem Strumpsweber Peter Enslin, zu Eb- hauscn, ergriffene Rekurs gegen das wider ihn von dem O.A.Gericht Nagold ausgesprochene Gant - Erkenntnis als unbegründet verworfen. L In der Atronsfache von dem O.A.Ge- richt Urach zwischen Christoph Friedrich Koch> von Ehningen, Inten, Anten, und den Erben des Melchior Rall von da, Jäten, Aten, ein Arrest-Gesuch be- treffend, wurde vermöge Beschlusses vom .-0. Juni, pubb /..Juli, die ergriffene Berufung wegen Berfa umnng der ge- fttzlichen Rothfrift zu Einreichung der Veschwerdeschrift für verlassen erklärt und der Aut in die Kosten zweiter Iu- stanz verurtheilt (17. Iuli).^ 9. In der Lltionssache von dem O^Ä.G^ richte Rortweil zwischen Joseph Anton Maser von da, Kl., Anten, Inten, und dessen Kindern, Bekl., Aten, Iatcu, Vindication verschiedener Liegenschaft^ und Fahrniß- Stücke betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 27. Juni, publ. den 16. Juli, das Restitutiouö- Gesuch des Inten gegen das von dcw Civil-Senat des Gerichtshofes in bingen unterm 6. Aug. 1822 gefällt desertorische Erkenntniß als ungegrü'U det verworfen (d. 22. Juli). 19. Den 26. Juli wurde in der AtioU^ sache von dem O.A.Gericht Oberndorf Zwischen Joseph Hiss, von Saulgarn Kl., Anten, und Jakob 'Flaig, ü0" Mariazell, Vekl., Aten, Mit - Llutew Forderung für Kriegsfuhren betreffe«'^ das erstrichterliche Erkenntniß abgea'^ dert und der Aut in die Kosten zweite Instanz verurtheilt. 11. Den 29. Juli wurde in der Atio«^ fache von dem O.A.Gericht Oberndorf zwischen der Ehefrau des Christoph Fr'^ rich Länderer, in Alpirspach, " Antin, und David Vetting, von Dort^ kingen, Kl., Aten, Forderung ans einerv 617 Pacht - Auflösungs - Vertrag betreffend, das erstrichterliche Erkenntniß theils bestätigt, theils abgeändert,' unter Ver- . glcichung der Prozeß-Kosten beider In- stanzen. *2. In der Provocationssache der v. Pach- schen Erben zu Rottenburg, Provocan- ten, und der Gemeinde zu Hausen am Thann, Provocatin, rückständige Steuer- HI. Gerichtshof für 1. € x i m i n a Den 1. Juli wurde: r. in der vor dem O.AlGericht Hall ver- handelten Untersuchungssache gegen Franz Xaver Settele, von Western- hausen , der demselben durch,Erkenntniß vom 3. Juni d. I., neben einer drei- jährigen Zuchthausstrafe in Gottes- Zell und nachherigcn einjährigen Re- clusion in einem Zwangs-Llrbeitshause, zuerkannte Willkomm und Abschied in Betracht seiner körperlichen Umstände, in einen Straf-Zusatz von zwei Mo- naten Zuchthausstrafe verwandelt; 2. in der vor dem O.A.Gcrichte Welzheim verhandelten Untersuchungssache, der Schafknecht Johann Andreas Eber- wein, von Marbach, wegen eines ersten, großen, einfachen, zum größten Theil Forderung betreffend, wurde durch Be-' schluß vom 27. Juni, publ. den ro.Juli, die Provocatin mit der Klage gegen die Provocanten wegen Versäumung der ihr zu Anbringung derselben anberaum- ten peremtorischen Frist, für immer ab- und zur Ruhe gewiesen und in die den Provocanten etwa verursachten Kostens verurtheilt (3o. Juli). dm Jaxt - Kreis. l - Senat. ersetzten Diebstahls, und Unzuchts-Ver- gehens, mit viermonatlicher Fe- stungsstrafe belegt; 3. in der vor dem O.A.Gerichte Kün- zelsau verhandelten Untersuchungsfache, der Jpsmüller Gottfried Lung, von Jngelflngen, wegen eines in Genossen- schaft verübten großen und ausgezeich- neten, im rechtlichen Sinne zweiten Diebstahls zu einjähriger Festungs- strafe verurtheilt. Unterm 3. Juli wurde: 4. auf den Grund einer bei dem O.A.Ge- richte Künzelsau verhandelten Unter- suchung der Saifensieder Joseph Hug von da, wegen fortgesetzter, zum Theil mit thätlicher Mißhandlung verbun- dener Widersetzlichkeit gegen einen 4 1 6 i 8 Ortsschultheißcn und obrigkeitliche Die- ner, wegen verübter Real - Injurien, so wie wegen unanständigen Betragens vor der Obrigkeit, zu drei und ein- halbmonatlicher Festungsstrafe ver- urtheilt. Den io. Juli wurde: 5. in der vor dem O-A. Gericht Heiden- heim verhandelten Untersuchungssache, der Schreinergeselle Friedrich Matthäus Hodum, von Giengen, wegen gewerbs- mäßig verübter mehrerer Betrügereien, wegen Bagirens, so wie wegen einer begangenen Unterschlagung mit einer neunmonatlichen Festungsstrafe be- legt. Den 12. Juli wurde: 6. in der vor dem O.A.Gerichte Schorn- dorf verhandelten Untersuchung, gegen Mathias Bänder, von Baltmanns- weiler, wegen zwar kleiner, aber aus- gezeichneter und wiederholter Diebstähle, auch wiederholten Holz-Ercesses, ausser der ihm unter dem 9. Juli 1822 wegen verübter Wald-Ercesse, wegen Dieb- stahls und wegen Lügen vor Gericht zuerkannten dreimonatliche,t Festungs- strafe,noch eine weitere dreimonatliche Festungs-Arbeitsstrafe und Bezahlung sämtlicher Untersuchttttgs - Kosten aus- gesprochen. Den 10. Juli wurde: 7. auf eine von dem O.Ä.Gericht Welz- heim geführte Untersuchung: s) Ferdinand Liebler, von Eckwälde", O.A. Kirchheim, wegen wiederholte" Concubinatö und wiederholten Ba.ch rens, so wie wegen verübter, zum ausgezeichneter und im rechtlichen S>"" dritter Diebstähle, auch wegen schast und nachgefolgter Theilnahwe an mehreren Diebstählen seiner cubine Margarethe Friz zu einjäh^ riger Zuchthausstrafe in Gottes;^ und nachheriger Recluston in ein^ Zwangs - Arbeitshause auf wenigst^ sechs Monate, und nach erstände"^' Strafe zu Stellung unter strenge zeiliche Aufsicht vcrurtheilt; ferner b) gegen Margarethe Friz, von U"^ rombach, O.A. Aalen, wegen Eonc^ binats, wiederholten Bagirens, t,11& verübter mehrfacher kleiner einfach?"/ im rechtlichen Sinn erster Diebstäh^ auch wegen Wissenschaft und folgter Theilnahme an mehrere" stählen des Liebler eine sechsmo""^ liche Zuchthausstrafe und nachher"^ dreimonatliche Recluston in ei>"''' Zwangs-Arbeitshause, auch "ach fl standener Strafe Stellung unter streng polizeiliche Aufsicht erkannt. 619 An demselben Tage wurde: 8- auf eine von dem O.A.Gerichte Mer- gentheim geführte Untersuchung, Peter Leonhard Kranz, von Wachbach, we- gen eigenmächtiger Entfernung aus sei- nem Wohnort und Gerichtsbezirk, so wie wegen Angabe eines falschen Na- mens und Wohn - Orts vor der Obrig- keit zu einem Zusatz von drei Wochen, zu der den 5. Juli d. Z. wegen vieljäh- rigen Concubinats und Verleitung zu * einem falschen Jeugniß vor Gericht gegen ihn erkannten dreimonatlichen Festungsstrafe, verurtheilt. Am 24. Z uli wurde: 9. in der von dem O.A.Gerichte Gera- bronn geführten Untersuchung, gegen Georg Hassennauer, NagelschmidtS- gesell von Michelbach an der Lücke, we- gen fortgesetzten ersten grossen und zu- gleich durch die Art der Verübung aus- gezeichneten Haus - Diebstahls, neben Ersatz des Schadens und der Untersu- chungs-Kosten eine fünfmonatliche Festungsstrafe ausgesprochen; io. auf den Grund der von dem O.A.Ge- richte Gaildorf geführten Untersuchung, Christine Ulrich, von Untergröuingen, wegen mehrjährigen und wiederholten Vagirens, so wie wegen mehrjährigen unzüchtigen, zum Theil incestuosen Um- gangs mir verschiedenen Landstreichern, neben Bezahlung ihrer Arrest-Azungs- und Untersuchungs- Kosten zu zehen- monatlicher Zuchthausstrafe und nach- heriger Stellung unter strenge polizeili- che Aufsicht, verurtheilt. Den 26. Juli wurde: 11. in der vor dem O-A-Gericht Aalen verhandelten Untersuchungssache gegen Maria Catharina Mölzer, von Wis- goldingen, die Angeschuldigte wegen Brechung des Handgelübdes, und wieder- holten Vagirens und Bettclns, zu einem Strafzusatz von einem Monat Zucht- hausstrafe, zu der ihr unterm 3i. Mai d. Z. zucrkannten dreimonatlichen Zucht- hausstrafe und nachherigen Reclttsion in einem Zwangs-Arbeitshause bis zu erprobter Besserung, mindestens aber auf die Dauer von zwei Monaten verurtheilt; 12. in der vor dem O.A.GerichtGaildorf verhandelten Untersuchungssache, Georg Altvater, von Marbächle, wegen Schlaghändeln und bedeutender Körper- Verletzungen mit viermonatlicher Festungsstrafe belegt. 620 r. Civil Den 9. Juli wurde: i in der Rechtssache zwischen dem Han- delsmann Bestelmaier, in Nürnberg, Lnten, Puten, und der von Knöringen- schen Debitmasse, Latin, Pctin, eine Waarenfordcrung von 55c> ss. i8 kr. samt Verzugszinsen betreffend, der durch das in der genannten Debitsache am 14. Mai 1819 eröffnete Locations - Ur- theil vorbehaltene Beweis eines Abson- derungsrechts für verlassen erklärt, und Lnt in die Kosten verurtheilt. Unterm i2. Juli wurde: 2. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Heidenheim zwischen Johannes Baier, in Königsbronn, Bekl., Anten, und dessen Sohn Friedrich Baier da- selbst, Kl., Aten, die Herausgabe von Erbgütern betreffend, vermöge Beschlus- -Senat. ses vom 22. Juli, publicirt 28. desselben Monats, die gegen das unter dem 27. Juni d. I. ausgesprochene desertorische ErkenntnißnachgesuchteWiedereinsetzung in den vorigen Stand, als unbegründet verworfen, und Ant in die Kosten ver- urtheilt (d. 26. Juli). Unterm 28. Juli wurde: 3. in der Ationssache von dein O.A.Gc- richte in Neresheim zwischen Simon Baltas Breitenbücher, zu Bopffn- gen, Kl., Anten, und dem Stadt- Psteger Heinrich Buttersack daselbst, Bekl., Aten, eine Ersatzforderung be- treffend, das Urtheil erster Instanz, un- ter Verurthcilung des Anten in die Ko- sten, bestätigt, jedoch Beweis nachg^' lassen. IV, Gerichtshof für den Donau - Kreis. 1. Cr im in al - Senat. Den 2. Juli wurde: i. auf den Grund der von dem O.A.Ge- richte Waldsee geführten Untersuchung, Christian Senn, von Bur, Schweizer Cantons St. Gallen, wegen thätlicher Widersetzlichkeit gegen Forst - Diener mittelst Führung von Waffen, neben Verfällung in sämtliche Untersuchungs- Kosten zu viermonatlicher Festungs- Arbeitsstrafe und zu nachheriger Aus- weisung aus dem Königreiche verurtheilt- Am 5. Juli wurde: r. der bei dem O-A.Gerichte Kirchheim in Untersuchung gekommene Philipp Hack, von Visst'ngen, wegen oft wiederholten Vagirens, neben Verfällung in sämt- liche Untersuchungs-Kosten zur Einsper- ruug im Zwangs-Arbeitshause zu Ulm, bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von zehen Mo- naten verurtheilt und zugleich verord- net, daß er nach seiner Entlassung aus der Straf» Anstalt unter genaue orts- polizeiliche Aufsicht gestellt werden soll. An demselben Tage wurden weiter: 3. Johann Georg Böhringer, von Zell, auf den Grund der von dem O.A.Ge- richte Kirchheim geführten Untersuchung, wegen wiederholten Vagirens und Bet- telns, neben dem Kosten-Ersätze zur Einsperrung im Zwangs, Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von vier Monaten; 4. der bei dem O.A.Gerichte Ravensburg in Untersuchung gekommene Franz Jo- seph Haag, von Bavendorf, wegen Erwerbs gestohlener Sachen unter ver- dächtigen Umständen, ferner wegen Be- trugs und gefährlicher Drohungen, neben dem Kosten-Ersatz zu vier mo- natlicher Festungs- Arbeitsstrafe; 5. Leopold Einstein, von Buchau, auf den Grund der vor dem O.A.Gerichte Riedlingen verhandelten Untersuchung, wegen grossen Fund - Diebstahls und Lügen vor Gericht, neben Vcrfällung in einen Kostentheil zu achtmonatli- cher Festungs- Arbeitsstrafe; endlich 6. Marie Josephe Wucher, von Wald- burg, auf den Grund der von dein O.Ä.Gerichte Ravensburg geführten Untersuchung, wegen grober thatlicher Mißhandlung ihres Vaters und wegen gefährlicher Bedrohung desselben, neben dem Kosten-Ersätze zu sechsmonat- licher Zuchthausstrafe in Heilbroitn verurtheilt. Den 9. Juli wurde: 7. auf den Grund der vor dem O.A.Ge- richte Biberach gepflogenen Untersu- chung: a) Anton Jemann, von Zell bei Roth, O.A. Leutkirch, wegen unter Gewalt- Androhung und complottmäßig verüb- ter Erpressung zu viermonatlicher Festungs - Arbeitsstrafe; und b) Creöcentia Moriz, von Erolzhcim, wegen Miturheberschaft bei dem eben genannten Vergehen und wegen Ehe- bruchs zu fünfmonatlicher Zucht- hausstrafe in Heilbronn verurtheilt, und hinsichtlich des Kostenpunkts das Angemessene verfügt. Den 12. Juli wurde: & Marianne Hanger, von Ellmenau, auf den Grund der von dem O.A.Ge- 622 richte Tettnang geführten Untersuchung wegen kleinen, einfachen und ersetzten, aber vierten Diebstahls zu achtmo- natlicher Zuchthausstrafe zu Ludwigs- burg, nebst Willkomm und nachheriger Einsperrung in dem Zwangs-Arbeits- hause zu Ulm bis zu erprobter Besse- rung , wenigstens aber auf die Dauer von fünf Monaten; 9. der bei dem O.A.Gericht Ehingen in Untersuchung gekommene Anton Pfän- der, von Moosbeuren, wegen fortge- setzter, kleiner, aber dritter Diebstähle, zu achtmonatlicher Festungs - Arbeits- strafe und nachheriger Einsperrung in dem Zwangs-Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von vier Monaten verurtheilt: Am 14. Juli wurde: 10. der bei dem O.A.GerichteWiblingen in Verhaft und Untersuchung gekomme- ne Joseph Bosch er, von Hörenhausen, wegen wiederholter: Vagirens, Fälschurrg seines Wanderbuchs und ungebührlichen Benehmens vor Gericht, zu viermo- natlicher Festungs-Arbeitsstrafe und nachheriger Einsperrung im Zwangs- Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von drei Monaten verur theilt, auch rücksichrlich der Kosten ge- gen ihn das Angemessene verfügt. Am 19. Juli wurde: 11. die bei dem O.A.Gerichte Ravensburg in Untersuchung gekommene Catharine Bek, von Waldegg, wegen mehrerer kleiner Diebstähle, welche ihren ersten Rückfall in diese Art von Vergehen begründen, ferner wegen Betrrrgs und anderer geringerer Vergehen, neben ei- ner körperlichen Züchtigung von zehen Ruthenstreichen zu zweimonatlicher Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg und nachheriger Eirrsperrung im Zwangs- Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von zwei Monaten verurtheilt und hinsichtlich des Kostenpunkts das Angemessene verfügt. Den 21. Juli wurde: 12. die bei dem O.A.Gerichte Leutkirch in Verhaft und Untersuchung gckorn- mene Therese Hahn, von Käss"- gen, O.A. Heidenheim, wegen wiederholten Vagirens und anderer Vergehen, neben dem Kosten - ErsaHe zu sechsmonatlicher Zwangs - 2lr- beitshausstrafe in Ellwangcn mit Will- komm; 13. Joseph Kübler, von Altdorf, <*«f den Grund der von dem O.A.Gerichte Ravensburg geführten Untersuchung, wegen wiederholten Vagirens, schwerer wörtlicher Injurien gegen die Orts- Obrigkeit und thätlicher Widersetzlich- keit gegen das Polizei-Personal, neben Verfüllung in sämtliche Kosten zu einer drei und einhalbmonatlichen Fe- stungö - Arbeitsstrafe und nachheriger Einsperrung in dem Zwangs - Arbeits- hause zu Ulm bis zu erprobter Besse- rung , wenigstens aber auf die Dauer von vier Monaten; endlich 14. der bei dem O.A.Gerichte Saulgau in Verhaft und Untersuchung gekommene Sebastian Pfister, von Muöbach, O.A. Waldsee, wegen schwerer wört- licher Injurien und gewaltsamer Wider- setzlichkeit gegen einen Landjäger in Aus- übung seines Dienstes, nebelt dem Ko- sten- und Schadens-Ersatz zu fünf und einhalbmonatlicher Fcstungö - Ar- beitsstrafe verurtheilt. Den fi.. Juli wurde: *5. auf den Grund der vor dcmO.A.Ge- richr Ulm verhandelten Untersuchung: ») Johann Jakob Kling ler, derjüngere, von Ulm, wegen zweier kleiner und einfa- cher Familien-Diebstähle, deren einer den Rückfall des Angeschuldigten in das Verbrechen des Diebstahls begründet, ferner wegen mehrerer kleiner, -zum Theil wiederholter Betrügereien und wegen Vagirens und wiederholter Asotie zu fünfmonatlicher Fe-, stungs - Arbeitsstrafe und nachheriger Einsperrung im Zwangs - Arbeits- hause zu Ulm bis zu erprobter Besse- rung , wenigstens aber auf die Dauer von vier Monaten, und b) die Schwester desselben, Susanne Klingler, wegen incestuosen Ehe- bruchs und thätlicher Mißhandlung ihrer Mutter, ferner wegen neun klei- ner und einfacher Familien-Diebstähle, mehrerer kleiner Betrügereien, Vagi- rens , leichtsinnigen SchuldenmachenS und afotisthen Lebens zu neun mo- natlich er Zuchthausstrafe in Mark- gröningen und nachheriger Einsper- rung im Zwangs-Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenig- stens • aber auf die Dauer von vier Monaten verurtheilt. Zugleich wurde hinsichtlich desSchadens- und Kosten-Ersatzes das Angemessene verfügt. Am ff. Juli wurden: 16. auf den Grund der von dem O.A-Ge- richtc Biberach gepflogenen Untersuchung folgende Individuen verurtheilt: • a) Jakob D enn er, von Rodamsdörfle, wegen mehrerer thcilö qualiflcirter,theils ausgezeichneter oder unter erschweren- den Umständen verübter Diebstähle und Diebstahls - Versuche, welche Ver- brechen durch die vom Angeschuldigten eingegangene Diebs - Genossenschaft erschwert sind und den fünften Rück- fall desselben begründen, sodann we- gen Concubinats und frechen Beneh- mens vor Gericht unter Einrechnung der ihm schon durch das Erkenntniß vom 19. Sept. 1822' zuerkannten, aber noch nicht vollzogenen körperlichen Züchtigung von fün fzehen Stock- streichen zu vier und einhalbjäh- riger Zuchthausstrafe zu Gotteszell mit Willkomm und Abschied und nach- heriger Einsperrung im Zwangs-Ar- beitshause zu Ellwangen bis zu er- probter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von drei Jahren; b) Michael Sauter, von Laupheim, wegen mehrerer zum Theil qualistcir- ter Diebstähle und Diebstahls - Ver- suche und wegen Theilnahme und Be- günstigung hinsichtlich mehrerer von andern begangener Diebstähle, welche bei ihm den ersten Rückfall begründen und durch die vor: demselben eingegan- gene Diebs-Genossenschaft mit Gau- nern sehr erschwert sind, zu dreijäh- riger Zuchthausstrafe zu Gotteözell mit Willkomm und nachheriger 'Ein- sperrung im Zwangs - Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von anderthalb Kahren; c) Johann Bern hart, von Obcrgrie- singen, vulgo rother Schäfer, wegen theils wirklich verübter, theils ver- suchter Diebstähle, welche bei ihm den dritten Rückfall bilden, und durch die Diebsgenossenschaft, worin sie began- gen worden, ausgezeichnet sind, zu zweijähriger Zuchthausstrafe in Gotteszell und nachheriger Einsper- rung im Zwangs-Arbeitshause zu UliN bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von anderthalb Jahren; st) Konrad Grün, von Laupheim, we- gen mehrerer theils qualisicirter, theils unter erschwerenden Umständen ver- übter Diebstähle, worunter ein grosse begriffen ist und wegen eines Diebstahls Versuchs, welche Vergehen seinen er- sten Rückfall bilden und zmn durch die gefährliche Genossenschaft worinn sie verübt wurden, erschwert sind, zu zweijähriger Festungs- Arbeitsstrafe mit Willkomm und nach- heriger Einsperrung im Zwangs -Är- beitshause zu Ulm bis 3» erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von einem halben Zachr; e) Joseph Bauer, von Laupheim, we- gen vieler zum Theil in Genossenschaft mit Gaunern verübter Diebstähle, wo- runter mehrere qualisicirte, ausge- zeichnete oder unter erschwerenden Um- standen-verübte, auch mehrere in Ge-' nossenschaft begangene- Markt- Dieb-" stähle begriffen- sind und welche seinem ersten Rückfall begründen,- zu- einer Festungs - Arbeitsstrafe von einem Zahr und neun Monaten mit Willkomm und nachheriger Eiufper- rung im Zwangs - Arbeitshause- zu- Ulm bis zu erprobter Besserung, we-' nigsteus aber auf die- Dauer von ei n ein Jahr; k) Cresdentia Math eis, von Laupheim> wegen dreier in Genossenschaft verüb- ter Markt'- Diebstähle, welche ihren- vierten Rückfall' begründen,, desglei- chen wegm der ihr in Beziehung aust Diebstahls-Vergehen anderer zur Last-' fallenden Beihülfe,- Theiluahme und" Begünstigung neben einer körperlichen- Züchtigung von zehen Ruthenhieben- auf den Rücken, zü einer fechszehens monatlichen Zuchthausstrafe in LuK wigsburg und nachheriger Einsperrung ' im Zwangs -Arbeitshause zu Ulm bis zu- erprobter Besserung, wenigstens aber'auf die' Dauer von eine m Ja hr; g) Sebastian Müller, von Laupheim, wegen eines in- Genossenschaft verüb- ten Markt - Diebstahls, der seinen zweiten Rückfall begründet, neben einer körperlichen Züchtigung voll fü n f- zehen Ruthenhieben auf den Rücken zU' ne un m o n at l i cher FestungS - Ar- beitöstrafe und nachheriger Einsperrung im Zwangs- Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobtevBesserung, wenigstensaber auf die Dauer von fünf Monaten; b) Magdalenc Bauer, von Laupheim, wegen- mehrerer in Genossenschaft ver- übter,. theils als Markt - Diebstähle ausgezeichneter,, theils unter erschwe- renden- Umständen verübter Diebstähle und wegen Beihülfe und nachgefolgter Theilnahme hinsichtlich der von ihrem Ehemann und andern verübter Dieb- stähle unter Ci-urechnung der ihr unterm 20. Juli iSrv zuerkannten- noch nicht vollzogenen- fünfwöchigen Zuchthaus- strafe zu a ch t m o nat l i che r AuchthanS- strafe in Markgröningen i) Ida Boß, von Laupheim, wegen ei- nes in Genossenschaft verübten Markt- DiebstahlS zu drei und ein halb- m o n a t l i ch er Zuchthausstrafe in Heile bronn; endlich 5 10 Marianne Sauter, von Laupheim, wegen nachgefolgter Theilnahme an mehreren von ihremEhemann und al bern verübten Diebstählen, in Berück- sichtigung ihrer gefährlichen Genossen- schaft -mit Gaunern und Jbct von ihr wegen gleichen Vergehens und wirkli- cher Diebstühle erstandener Criminal- strafen, auch wegen unverschämten Läugnens und frechen Benehmens vor Gericht zu sechsmonatlicher Ar- beitsstrafe im Zwangs - Arbeitshause zu Ulm. Zugleich wurde hinsichtlich des Schadens- uild Kosten - Ersatzes das Angemessene verfügt. Den 28. Juli wurde: 17. Joseph Schramm, von Eichsteegen, O.A. Saulgau, wegen Fälschung, Ver- letzung desHandgelübds und.betrüglichen Schuldenmachells, neben Verfällung in den Kosten-Ersatz zu viermonatlicher Festungs-Arbeirsstrafe verurtheilt. Am 3o. Juli wurden: 18. der bei demO.A.GerichteMünsingen in Untersuchung gekommene Johann Fa i le n sch m i d t, von Kohlstetten, wegon wiederholten Betrugs, wiederholter Landstreicherei und Asotie, neben dem Schadens-und Kosten-Ersatz zu dreh, m 0 n a tk i ch er Zuchthausstrafe zu Mark- gröningen und nachheriger Einsperrung im Zwangs-Arbeitshaus zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sech.s Monaten, »9° der bei dem O.A.Gerichte Göppingen in Untersuchung gekommene Johann Georg Mald.en.maier, von Pliezhau- sen, wegen großer -Veruntreuung und Führung eines falschen Namens, neben dem Kosten-Ersätze zu viermonatli- cher Festungs - Arbeitsstrafe; £0. Johann Enz, von Bergenweiler, O.A. .Heidenheim, auf den Grund der vor dem O.A.Gericht Ulm verhan- delten Untersuchungs - Akten wegen grossen und ausgezeichneten Diebstahls, Fälschung.und Landstreicherei neben dein -Ersätze sämtlicher Kosten zu einer ein- jährigen Festungs - ArbeitsstrafG endlich •ai. der bei dem O.A.stlerichte Gelßlingeu .in Untersuchung gekommene Kourad Rommler, von Eybach, wegen Handlung .eines obrigkeitlichen Dieners im Amte, aus Rache wegen Mer amt- lichen .Handlung, neben dem Ersäße der Untersuchungs-Kosten zu vier mo- natlicher Festungs - Arbeitsstrafe per- girtheilt. Revisions - Erkenntniß. »r. Zn der von Amts Wegen zur Revision vorgelegten Untersuchungssache gegen Franz Anton B i t t l i n g e r, von Stetten, O.A. Ulm, hat der Cri- minal-Senat des Königl. Ober- Tri- %. Eivil *• Unter dem 8. Juli wurde inder Rechts- sache erster Instanz zwischen dem Pfar- rer Häfele, zu Ochsenhauscn, Kl., und dem Herrn Fürsten von Mettcrnich-Win- neburg-Ochsenhausen,Bekl.,Besoldungs- Julagedetreffend, erkannt: daß Kläger den.ihm durch Erkenntniß vom 24. Dec, *821 nachgelassenen Beweis nicht herge- stellt habe, und es daher bei jenem, den bekl. Herrn Fürsten vonder Reichung der eingeklagten Besoldungs-Zulage freispre- chenden nnd den Kläger in den Prozeß- Kosten-Ersatz und zur Sportel- Entrich- tung verurthejlenden Erkenntnisse sein Verbleiben habe; auch wurde vermöge Beschlusses von demselben Tage das in der vor dem O-A.Gerichte Geißlmgen verhandelten Rechtssache des K. Kameralamts Wie- senstaig,Kl., gegenIungBalthas Kneer, von Westerheim, Bekl., Allodifikations- Kaufschilling betreffend, zugleich gegen bunals gegen den Angeschuldigten, we- gen durch beabsichtigte Körper - Ver- letzung verschuldeter Tödtung, neben dem Kosten-Ersatz eine fünfjährige Festungs- Arbeitsstrafe -erkannt. S e n a t. den als Adcitaten behandelten AmtS- fchreiber, Obcramtmann Molitor, in Wiesenstaig, Anten, des Regresses we- gen eingeleitete unterrichterliche Verfah- ren und das unter dem n. Febr. 1823 -gefällte Erkenntniß von Amts wegen aufgehoben. Unter dem 11. Juli wurde: 3. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Münsingen zwischen der Heiligen- -pstege Trailsingen, O-A. Urach, Lntin, Antin, und der Ehefrau des Johannes Schuster, von Böttingen, «um curatore, Mit-Lntin, Atin, Vorzug im Schuster- schen Gante betreffend, so wie ,4. in der Ationssache von demselben O.A.Gerichte zwischen dem Stadt, Rache Gseller, in Urach, als Pfleger der Christine Gseller, Lnten, Anten, und der Schusterschen Ehefrau, Atin, Vorzug im Gant des Johannes Schuster betreffend, die eingelegte Berufung we- gen Mangels an einer gegründeten Be- schwerde, unter Verurtheilung des An- ten in die Kosten dieser Instanz, von Amts wegen verworfen. Unter dem i5. Juli wurde: 5. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richt Ehingen zwischen dem Handlungs- haus Zeiller Manz Söhne von dort, Vekl., Anten, und der mechanischen Spinnerei zu Goldach im der Schweiz,. Kl., Atin, Kauf - Vertrag betreffend. das bedingte Erkenntniß des Königli- chen Gerichtshofes vom 3t. Oktober und 2 r. November v. I. nach von König- lichem Ober - Tribunal für deftrt erklär- ter Ation dagegen, unter Verwerfung des nachherigen Beweis- Antritts, als purificirt erkannt, und somit das arn 3i. März 31821 eröffnete unterrichter- liche Erkenntniß, unter Verurtheilung dev Anten in die Kosten, lediglich be- stätigt. 3. Ehegerichtlicher Senap.- Don 3. Juli, wurden die Ehe zwischen Anna Margaretha, geb. Rapp, zu Holzheim, O-A. Göppingen^ Kl., und dem Bauern Ioh. Georg Seibold daselbst, Bekl., wegen Unver mögenheit des Lcßtern unter Verglei- chung der Kosten als nichtig, aufgeho- ben. Stuttgart den 3. September 1823. Maucler. Gedruckt bet G. Hasselbrink, Bttchdruckcr. \ 6a 9 Nro» 45. Königlich WürttembergtscheS Staats - und Regierungs - Blatt. Montag, den 8. September i8a3. I. Unmittelbare König li ch e Dekrete. Dienst - Nachrichten. ^eine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 29. v. M. den als Eleve diplomatique bei dem Ministe- rium der auswärtigen Angelegenheiten an- gestelltcn Grafen Earl von Waldburg« Wurzach zu HöchstZhrem Kammerherrn gnädigst ernannt. Vermöge höchster Entschließung von demselben Tage haben Höchstdieselbcn gnädigst geruht: die bei der Finanz - Kammer für den Schwarzwald-Kreis erledigte Assessors- Stelle dem bisher bei den: Steuer - Colle- gium angestellten Revisor Hefelitt, und die bei der Finanz - Kammer für den Donau-Kreis erledigte Revisors-Stelle dem bisherigen Cameralamts- Buchhalter Bek, in Stuttgart, zu übertragen. Sodann haben Höchstdieselbcn durch höchste Entschließung von demselben Tage die Förstersstelle zweiter Elaste im Revier Natthcim, Forsts Heidenheim, dem Forst- wart, vormaligen Unterförster, Kemm- ler, von Dankholzweiler, Forsts Ellwan- gen, die Förstersstelle zu Buhlbach, Forsts Freudenstadt, den: Forstwart, vormaligen Unterförster, Bänder, vonLangenbrand, 6-5o die Förstersstelle erster Elaste im Revier Gber-Ensingen, Forsts Kirchheim, mit dem Wohnsitz in Denkendorf, dem Förster Bi- scher, von Altheim, Forsts Alpek, die Förstersstelle erster Elaste zu Altheim dem Förster Knorr, von Ellenberg, Ell- wanger Forsts, die Förstersstelle zu Ellenberg dem För- ster v. Valdinger, von Lorch, die Förstersstelle in Bissingen, Kirchhei- mer Forsts, dem Förster Zaiser, vonSit- tenhart, Comburger Forsts, die Förstcrsstelle in Sittenhart dem Waldschützen,Unterförster D ü r r, vonBrei- tenholz, Tübinger Forsts, die Förstersstelle im Revier Maulbronn dem Förster Knapp, von Alpirsbach, Sulzer Forsts, und die Förstersstelle in Alpirsbach dem seit- herigen Revieramts-Verweser zu Obern- dorf, Sulzer Forsts, v. Blattmacher, gnädigst übertragen, auch für das Revier Oberndorf den Forst- Assistenten Gunzert, von Kirchheim, vor- erst als Amrsverweser, bestimmt. Ferner haben Se. Königl. Maje- stät vermöge höchster Entschließung vom 5o. v. M. das erledigte Cameralamt Bie- tigheim dem bisherigen Cameral-Verwal- ter in Bebenhausen, Hofrath v. Jäger, und durch höchste Entschließung von demsel- ben Tage das erledigte Präzeptorat an dcr lateinischen Schule in Aalen, dem Prä- zeptor Leyser, in Alpirsbach, gnädigst übertragen. Durch höchste Entschließung vom 3i> v. M. ist der Hofrath, Professor Kaus- ler, am Gymnasium zu Stuttgart, auf sein Ansuchen in den Ruhestand gnädigst versetzt worden. Endlich haben Se. Königs. M«je- stät durch höchste Dekrete vom i. d. Äst' dem Geschäftsträger zu Rom, Legations- Rath Koelle, den Titel und Rang eines Geheimen Legations-Raths zu ertheilen, und den Refcrendär erster Elaste, Albert Müller, von Heilbronn, unter die Iaht der Rechts-Consulenten aufzunehmen g^ ruht. Derselbe hat Heilbronn zu seines Wohnort gewählt. An die Stelle des ausgetretenen Reg^ ments - O.uartiermeisters S ch l ö sc v wurde der Obcrlieutenant und Adjutant der vierten Infanterie-Brigade, v. dllmer, zum Regiments-Quartiermeister des dritten Infanterie-Regiments unter dem ä.d. Äst- ernannt. 651 II. Verfügungen der Departements. A.) Des Departements des Innern: i. Des Ministerium des Innern. Patent für die Anwendung einer Preß-Maschine zur Verfertigung irdener Wasserleitungs-Röhre». Seine Königliche Majestät haben tigung irdener Wasserleitungs-Röhren vermöge höchster Entschließung vom 5o. ein Patent auf die Dauer von sechs Jahren v. M. dem Zieglermeister Bi hl, zuWaib- gnädigst verliehen, lingcn, für die Anwendung der von ihm Stuttgart den 4- September 1825. erfundenen Preß - Maschine zur Werfer- Schmidlin. - Des Medicinal - Collegium. a. Der Doctor der Mcdicin Johann Fidel Neubrand, von Ehingen, ist in der Medicin geprüft und zur Ausübung der- selben ermächtigt worden. Stuttgart den r5. August iL-5. Walther. h. Der Doctor der Medicin und Chirurgie Ernst Elben, von Stuttgart, ist in der Medicin und höheren Chirurgie geprüft und zur Ausübung dieser Wissenschaften ermächtigt worden. Stuttgart den 28. August 1823. Walther. 3. Behörde für die Königl. Thierarznei,Schule. Aufforderung der Lehr-Candidaten für das Schul-Jahr p. 18%. Mit Anfang kommenden Novembers wird wieder ein neuer Lehr-Cursus bei der König!. Thierarznei-Schule begin- nen. In Betress der erforderlichen Eigen- schaften, um als Zögling in die Anstalt ausgenommen zu werden, bezieht man sich auf die im vorigen Jahre ergangene Be- kanntmachung (Staats- und Reg. Blatt Nro. 53. S. 611 und 612). Zugleich ersucht man die K. Oberämter, die bei ihnen diesfalls eingehenden Gesuche in möglichster Bälde der Unterzeichnete» 632 Stelle zuzusenden, um solche dem K. Mi- nisterium des Innern vorlegen zu können. Nach erfolgter Entscheidung werden die zur Aufnahme Bestimmten durch die betreffenden Oberämter hiervon in Kennt- niß gesetzt werden. Stuttgart den 3o. August i8-3. Walz. B.) Des Departements der Finanzen: Des Finanz - Ministerium. Die Verlegung des Camcralamts-Sitzes von Bebenhausen nach Lustnau betreffend. Zu Folge höchster Entschließung vom 3o. werden; was hiemit zur öffentlichen Kennt- Aug: d. I. wird der Sitz des Cameral- niß gebracht wird, amtes Vebenhausen nach Lustnau verlegt Stuttgart den 1. September 182J. Weckherlin. Dienst-Erledigungen. Die erledigte Pfarrei Peterzell, Diöcese Sulz, enthält mit Eilsschluß von zwei — eine halbe Stunde auf ebenem Wege ent- fernten Filialien, wovon Römlinsdorf eine Kirche und Schule, und alle 14 Tage ab- wechslcnd mit dem Mutterort Kinderlehre har, 594 Pfarrgenossen und ist mit einem Einkommen von?75ff. nach Etats-Preisen verbunden. Das beschwerliche Pfarrgut ist mit Ausnahme der zu Führung einer Landhaushaltung nothwendigen Güter- stüeke verkauft/ und der Pfarrer bezieht bie Zinse aus dem Kaufschilling mit n8st. 6 kr. Die erledigte Pfarrei Pfäffingen, Di^ cese Herrenberg, hat kein Filial, 364 Pfar^ genossen, und ist mit einem Einkommen von 600st. nach Etats-Preisen verbunden- Die erledigte Pfarrei Grözingen, Dib- cese Nürtingen, hat kein Filial, 9l'° Pfarrgenossen, und ist mit einem Einkorm men von 644st. nach Etats-Preisen veV' Kunden. Die Bewerber um vorstehende drei Ste ^ len haben ihre Bittschriften innerhalb drer Wochen bei dem evangelischen Conststoü^ einzureichen. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. Nro. 46. Königlich Württembergisches taats - und Regierungs Freitag, den 12. September 1828. I. Königliche Verordnungen und'unmittelbattz Dekrete. König!. Verordnung,, die Vereinigung der Accise-Ober-Ein-bringereicn mit den Camcralamlern betreffend. Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. •On der Absicht, die Zahl der Finanz«' Beamten zu vermindern, und die Ueber« hcht der Cassen«Verwaltung zu erleichtern, haben Wir mit Hinsicht auf den §. 67 vcs Landtags«Abschiedes vom 3o. Juni *821 beschlossen, und verordnen, wie folgt: §, x. Accise« Ober-Einbringereien nebst bem Einzuge der Straßen - Abgaben und der Tabaks-Aussage werden vom Anfänge des Etats - Jahres r8^ an mit den Ea- meralämtern vereinigt. Die Leitung der Verwaltung bleibt, wie bisher, demSteuer- Collegium übertragen. §. Jedes Cameralamt hat von den Orten seines Cameral-Bezirkes die vorgcdachten iudirecten Aussagen im Großen zu erheben" und zu verrechnen. 65i §. 3. Der Einzug tm Kleinen sowohl der Accise - Gefälle mit Einschluß der Patcnt- Accise, als auch der: mit dieser zugleich einzuziehenden Tabaks-Auslage und der Straßen - Abgaben wird durch Stadt- oder Orts - Acciser besorgt. Von der Patent-Accise und Tabaks- Auflage erhalten dieselben ebenso, wie von den Straßen-Gefällen, für den Gulden i kr. Einzugsgebühr. Zn Beziehung auf die Einzugsgebühr von der übrigen Accise bleibt es bei der bisherigen Bestimmung. §. 4. An den Wohnorten der bisherigen Ober- Accise- Beamten, wo diese die Accise-Ein- nahme auch im Kleinen zu besorgen hatten, sind nun hiefür Stadt - oder Orts-Acciser, wie an anderen Orten, aufzustellen. §. 5. Die Unser-Acciseämter auf Dörfern und Gegeben Stuttgart den ?6. August Milh Der Minister der Finanzen: von Weckherlin. Weilern sind künftig mit den Cameral- UiMrpflegeu (Cameras-- Gefall - Einbrin- gereien) zu verbinden. §. 6. Die Cameral - Verivalter haben mit Rücksicht auf die ihnen durch gegenwär- tige Anordnung erwachsende Geschäfts- Vermehrung vom *. Zull d. Z. an eine Gehalts - Verbesserung zu erwarten. Die als Ober - Acciser entbehrlichen Accise-Beamten sind gegen den ihnen ohne- hin gesetzlich zu gewährenden Gehalt, und unter Vorbehalt ihres Titels einstweilen als Stadt - Acciser beizubehaltcn, oder bis zu auderwärtiger Anstellung zu quieö- ciren, in so weit nicht deren Pensioni- rung gesetzlich begründet ist oder mit ein- zelnen eine Abfindung getroffen wird. Unsex Finanz-Ministerium ist mit der Vollziehung dieser Verordnung becmft tragt. 1825. t l m. Auf Befehl des Königs: Der Staats-Sekretär, Bellnagel. Dienst - Nachrichten. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsrerEntschließungvom 3. d.M. die erledigte Pfarrei EltingeN, Dekanats Leonberg, dem Pfarrer Wolfs, zu Teuf- rmgen> Dekanats Böblingen, die erledigte Pfarrei Nufringen , Deka- nats Herrenberg, dem Helfer Bilfingen Lu Neuenstadk, die erledigte Pfarrei Tübingen, im De- kanat Balingen, dem Vikar Schnauffer> zu Essrngen, Dekanats Aalen das erledigte Diakonat Sindelfingen, Dekanats Böblingen, dem Pfarrer Ma- gi rus, zu Upfingen, im Dekanat Urach, und die erledigte Pfarrei Snlzbach, Deka- nats WeinSberg, dem Vikar und Pfarr- Verwefer W a g e m a n n,, zu Mähringen, Dekanats- Tübingen-, ferner vermöge weiterer höchster Ent- schließung vom 4. d. M- die erledigte Pfarrei Wei8enstetten>. Dekanats Alpek, dem Pfarrer Schm ol- ^r, Pflummern,. Dekanats Mün- fingen, die erledigte Pfarrei Gochsen,- De- kanats Neuenstadt, dem Pfarrer Si- 6?l, za Siglingen, desselben Dekanats, und die erledigte katholische Pfarrei Stup- pach. Ober- und Dekanatamts Mergent- heim, dem Pfarrer Maier, in Brochenzell, Oberamts Tettnang, gnädigst übertragen. Sodann haben Höchstdieselben ver- möge höchsten Dekrets vom 4. d. M. dem Oberamtsgerichts Aktuar Widmann, in Ulm, die allerunterthänigst nachgesuchte Dienst-Entlassung zu ertheileu geruht. Ferner haben Se. Königl. Maje- stät vermöge höchster Entschließung vom 6.. d. M. die erledigte Pfarrei Rudersberg, im Dekanat Schorndorf, dem Pfarrer M ög- ling, zu Nellingen, Dekanats Eßlingen, die erledigte katholische Pfarrei Abts- Gmünd, Dekanats Unterkochen, dem Vikar Mcder le^ in Dietingen bei Ulm, gnädigst übertragen, auch' den katholischen Pfarrer Schwerzl, in Sipplingen, Dekanats Ellwangen, auf sein Ansuchen in den Ruhestand gnädigst ver- setzt, und vermöge höchster Entschließung vom 7. d. M- die erledigte' Pfarrei Plochingen , im Dekanat Eßlingen, dem Pfarrer Dann, in Mössl'ttgen, Dekanats Tübingen,, die erledigte Pfarrei Bronnweiler, De- 656 kanats Reutlingen, dem Pfarrer Ehe- mann, zu Grörnbach, Dekanats Freuden- stadt, und das erledigte Ober-Praceptorat an der lateinischen Schule in Urach dein Semina- risten Schaaf, von Kirchheim, gnädigst übertragen. Unterm 9. d. M. wurde der Ober- Lieutenant v. Fromm, des achten Infan- terie-Regiments, zum Adjutanten der vierten Infanterie-Brigade, an dessen Stelle der Unterüeutcnant Glaser, des fünften Infanterie-Regiments, zum Oberlieute- naut int achten, und dagegen der bisherige Bataillons - Adjutant Geisselbrecht, des ersten Regiments, zum Unterlieutenant im fünften Regiment ernannt. Unterm 21. v. M. wurde dem zur ka- tholischen Pfarrei Großküchen, Dekanats Neresheim, ernannten (daplan Kap last) von Dischingen, die Königl. Bestätigung ertheilt. II. V e o f ü g u n g e n d e r Departements. A.) Des Departements des Innern: 1. Des Ministerium des Innern. r>) Die diesjährige Feier des landwirthschaftlicyen Hauptfestes zu Kannstadt betreffend. Zn Beziehung auf das nächstbevorsts- hende landwirthschaftliche Fest zu Kann- stadt sinder man sich veranlaßt, Folgendes bekannt zu machen: Das landwirthschaftliche Hauptfest wird in diesem Jahre Montags den 29. Sep- tember Vormittags auf dem gewöhnlichen Platze bei. Kannstadt gefeiert. §.2. Bei diesem Feste werden alle diejenigen Pferde, welche auf einem der diesjährigen Partikularfeste zu Hall, Besst'gheim, Rot- tenburg, Münsingen, Göppingen, Vibe- rach, IUcdlingen, Ulm und Ravensburg einen der für jene Feste ausgcsetzten Preist erhalten haben, so wie die Rindviehstücke und Schweine, welchen auf den gedachten Festen zu Göppingen und Besst'gheim die für diese Vieh - Gattungen bestimmten Preise zuerkannt worden sind, Vorgefühl, und zur Bewerbung um die Haupt-Preist zugelassen. §- 3- Die Eigenthümer der so eben genannten ^hiere erhalten eine Reisekosten-Entschä- digung von dreißig Kreuzern für jede stunde der Entfernung ihres Wohnorts ^on Kannstadt, und von einem Gulden für die Kosten des Aufenthalts an demletz- tern Orte. Die Entfernung von KaNn- stadt ist durch eine — von dem Oberamt ihres Wohnorts beglaubigte Urkunde nach- öuweisen. §. 4. Uebrigens bleibt es jedem Vieh- oder Pferdehaltcr dcSKönigreichs unbenommen. Mit feinen Pferden oder sonstigen Haus- thiercn, wenn solche auch auf keinem der obigen Bezirks-Feste erschienen, und für preiswürdig erkannt worden sind, sich bei ^em Hauptfeste einzusinden, und um die für das Letztere ausgesetzten Preise zu be- werben. Der Eigenthümer hat sich jedoch in diesem Falle darüber auszuweisen, daß et das Thier selbst erzogen, oder weuig- fwns schon ein Jahr lang im Besitz habe. §. 5. ^ie Hanptpreise sind wie bisher neben ^iner silbernen Medaille für die drei besten vierjährigen Hengste: ro — io — 5 Dukaten, für die drei besten vierjährigen Stuten: i5 — 8 — 4 Dukaten, für die drei besten zweijährigen Zucht- stiere: ^ io — 5 — 2 Dukaten, für die drei besten Kühe mit dem ersten Kalb ■: io — 5 — 2 Dukaten, für die drei besten feinwolligten, vier- schauflichten Widder: 6 — 4 — 2 Dtlkaten, für die drei besten feinwolligten, vicr- schauflichten Mutterschafe: 6 — 5 — - Dukaten, für die drei besten Eber: 5 — 2 — i Dukaten, für die drei besten Mutterschweine: 4 — 2 — i Dukaten. Niemand kann jedoch mehr als einen Preis für dieselbe Viehgattüng erhalten. §. 6. Sämtliche Preisbewerber haben üch am Tage vor dem Feste (den 28. Sept.) Mittags ein Uhr bei dem verordneten Schaugerichte zu Kannstadt einzufinden, und die oben (§. 3 und 4) vorgeschriebcuen Urkunden vorzulegen. §- ?. Um dieselbe Stunde haben sich die Ei- genthümer der zum Wett-Rennen bestimm- ten Pferde, namentlich aber die Eigen- thünrcr der bei den verschiedenen Partiku- lar - Festen hiezu ausgezeichneten' Pferde 638 auf dem Rennplätze einzusinden, die obrig- keitlichen Zeugnisse über die inländische Abkunft ihrer Pferde vorzulegen, und sich für das mir dem Hauptfeste verbundene Wett-Rennen einschreibcn zu lassen. §. 8. . Die Eigenchümer der Renn - Pferde er- halten die oben (§. 3.) festgesetzte Ent- schädigung für Aufenthalt und Reisekosten.. §. 9- Die Rennpreise bestehen wie im. vorigen Irchre in einer Medaille und dreißig Dukaten für den ersten,, zwanzig für den zweiten,. zehn für den dritten ,, acht für den vierten und vier Dukaten für den fünften Preis-. §.■ »o. Jeder Preisbewerber — sey es um die Rennprcife oder um die landwirthschaft- kichen Preise — hat sich bei Verlust seiner Ansprüche am Tage des Festes spätestens Vormittags neun Uhr auf der — für die betreffende Thiergattnng angewiesenen Stelle einzusinden. §. Die Zuerkennung und die feierliche Aus- theilung der Preise, der Umzug der Preise- träger u. f. w. geschieht auf die bisher übliche Weise. §> 12. Alle diejenigen Landwirthe, welche, ohne auf einen der oben bestimmten Preise An- sprach zu machen, irgend etwas Ausge- zeichnetes an Pferden, Rindvieh oder andern Hausthieren aufzuweisen vermögen/ werden eingeladen, durch die Ausstellung desselben zu Beförderung der gemeinm'rtzi- gen Zwecke des Festes mitzuwirken. §. i3. In gleicher Absicht sind zu Vorführung einiger der ausgezeichnetsten Hengste und Stutten von den König!. Privat-Gestüttt« und dem Land-Gestütte sowie der schönsten Böcke und Mutterschafe von den Königl- Schäfereien die geeigneten Befehle crtheilt worden- §. iä- Zur Ausstellung von andern Natur- oder Kunst-Produkten, welche derzeit noch minder bekannt und der besonder» Aust merksamkeit des vaterländischen PublikuN's würdig sind, werden besondere gege" Rege,: und Sturm verwahrte Buden auft geschlagen werden^. §. i5. Zum Genuß dieser Ausstellungen bleibt dem schaulustigen Publikum nicht alleiu der äußere Umkreis der Rennbahn, so>^ dern auch die Rennbahn selbst — letztere 63y §. 1T* Je mehr diese polizeilichen Anordnungen blos auf die eigene Sicherheit und mög- lichste Bequemlichkeit der Zuschauer be- rechnet sind; desto gewisser glaubt mau sich der Hoffnung überlassen zu dürfen, daß die Ordnung des Festes nicht durch unbescheidene Zudringlichkeit gestört, viel- mehr den Anweisungen und Warnungen der ausgestellten Sicherheits-Wachen vo« jedermann — ohne Unterschied des Stan- des — die gebührende Folge geleistet werde. Stuttgart den 7. September iL-Z. Schmidlin. hy Wiederholte Einscharfmig des Verbots, Milchlälbcr unter dem Mter von drei Wochen zu schlachten. Das Verbot, Milchkälber unter dem ^lter von drei Wochen zu schlachten, ^ird nach erhaltenen Anzeigen neuerdings läufig übertreten. Man sieht sich l)ict durch veranlaßt, die Verordnungen vom '0. Mai »807 und i. Sept. 1810 aufs einzuschärfen, indem man den Ober- Süchten aufträgt, nicht nur über der ^bvbqchturtg jenes Verbots im Allgemei nen zu wachen, sondern insbesondere auch die Orts-Vorsteher dasür verantwortlich zu machen, daß die Metzger ihrer Ge-, meindeu in Hinsicht auf das Alter der von ihnen zur Schlachtbank gebrachten Kälber eurer besonderen Aufsicht unterworfen, werden. Stuttgart den 9. September 1825. Schmidlin. ledoch nur bis zum Anfang der Preise- ^ertheilung geöffnet. Nur der innere — zur Aufstellung der verschiedenen Thiergattungen bestimmte ^aum bleibt zu Verhütung jeden Unfalls für die Zuschauer geschlossen. §. 16. .In gleicher Absicht ist der Zutritt zu dern Schauplatze nur Fußgängern, mit gänzlichem Ausschluß von Wagen und Pferden, gestattet. Hunde mitzuführen bleibt bei unnachsichtlichem Verluste des Hundes verboten. s. Des Studien rat Hs. ’ SScfanntmrt((;mtg fccr in das evangelische Seminar!ir Maulbronn neu ausgenommencn Iöglinge. Von .den 55 Schülern, welche bei dem diesjährigen Land-Examen erschienen sind, um in das evangelische Seminar zu Maul-. bronn ausgenommen zu werden, sind fol- gende 3-, ausgenommen worden i) Eberhard B e ch sie i n, Sohn desPost- Verwalters in Schorndorf. r) Eduard Vreitschwerdt, Sohn des Rectors der lateinischen und Real- Anstalt in Ludwigsburg. 3) Isaak August Dorn er, Sohn des Pfarrers in Neuhauscn ob Ek. ä) Eduard Eyth, Sohn des Präcep- tors in Heilbronn. 5) Johann Georg Gauß, Sohn deö Bäckers in Blaubeuren. 6) Johann Christian Ludwig Georgii,." Sohn des Stadtschultheißen in Urach. 7) August Friedrich Göz, Sohn des Vice-Präsidenten bei dem K. Kreis- Gerichtshofe in Ellwangcn. 8) Carl Theodor Griesinger, Sohn des Pfarrers in Gültstein. 9) August Friedrich Herrmann Hau- ber, Söhn des Cömmun-Rechnungs- Revisors in Herrcnberg. io) Gottfried Albert Jäger, Sohn des Pfarrers in Oberbrüden. n) Carl Zetter, Sohn des Präcech tors in Reutlingen. ir) Gustav Hermann John, ^ Soh" des Stadtfchreibcrs in Neuenstadt. 13) Carl Heinrich Krauß, Sohn des Ober-Consistorial- und Ober- S.tch, dien-Raths in Stuttgart. iä) Albert Maximilian Länderer, Sohn des Professors^ Pfarrers ^ Walddorf. 15) August Christian Läm m ert, Solch des Schulmeisters in Elpersheim- 16) Christian Carl August Lieber^ Meister, Sohn des Pfarrers in bingen. 17) Gustav Friedrich Carl Luz, des Schultheißen in Entringen- 18) Carl Friedrich Ferdinand ler, Sohn des Hof- und Kanzle Buchdruckers in Stuttgarts 19) Carl Ludwig Friedrich Mezg^r/ Sohn des verstorbenen Doctors der Medicin in Schorndorf. 2o) Ernst Philipp Paulus, Sohn ■ des Pfarrers in Thalheim. 20 Eduard Carl Pfleidcrer, Sohn des Pfarrers in Dürrenzimmern. 20 Friedrich Rau, Sohn, des Pfar- rers in Plattenhart. *3) Christian Gottlob Remppis, Sohn des Stadtschultheißen in Bie- tigheim. 2 Herrman Friedrich Reuchlin, Sohn des Decans in Heidenhcim. *5) Christian August Reuß, Sohn des verstorbenen Stadtschreibers in Neckarsulm. r6) Ernst Herrmann Roller, Sohn des Substituten in Balingen. 27) Ernst Christoph Ludwig Schöll, Sohn des Fohlenmeisters zu Güter- stein. 28) Ludwig Friedrich Staib, Sohn des Schulmeisters in Venningen. 29) Adolph Stok, Sohn des Baumei- sters in Hall. 30) Friedrich Weitbrecht, Sohn deS verstorbenen Conditors in Eßlingen. 30 Gustav Albert Werner, Sohn des Cameral-Verwalters in Urach. 3r) Carl Otto Wunderlich, Sohn des Professors in Maulbronn. Der Tag des Eintritts in das Seminar Maulbronn ist Montag der 20. Oktober. Stuttgart den 11. September 1823. Süökind. 3. Des Me dicinal - Collegium. Der Doctor der Medicin und Chirurgie Gustav Theodor Plieninger, von Stuttgart, ist in der Medicin und höheren ^turgie geprüft und zur Ausübung dieser ^ssenschafte^ ermächtigt worden. Stuttgart den 3o. August 1823. Walther. b. Der Doctor der Medicin und Chirurgie Carl Christian Bauer, von Künzelsau, ist nach erstandener Prüfung in der Mc- dicin, höheren Chirurgie unv Geburts- Hülfe zur Ausübung dieser Wissenschaften ermächtigt worden. Stuttgart den 3o. August 1823. Walther. .642 Dienst-Erledigungen. Durch den Tod des Oberamtmanns v. Becher ist das Oberamt Böblingen erledigt worden. Dasselbe ist als Ober- amt dritter Classe mit einem Gehalte von rioo fl. verbunden. Die Bewerber um das erledigte Diaco- nat Neuenstadt, mit welchem die gewöhn lichen Diaconats - Geschäfte in der St<^ von i3g4 Seelen, und ein Einkorns von 640 fl. nach Etats-Preisen verbünd^ sind, haben sich innerhalb drei Wochen W dem evangelischen Consistorium zu meldet Gedruckt bei G. chasselbrink, Buchdrucker. Nro. 4?- a Staats - und Rcaterirngs - Blatt. Samstag den 20. September 1825. 1, Unmittelbare Königliche Dekrete» Dienst-Nachrichten. Eeine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom ir. durch höchstes Dekret vom i. d. M. die d. M. die katholische Pfarrei Dätzingen, erledigteCanzellisten-Stelle bei dem Königl. Land-Kapitels Stuttgart, dem Pfarrer Gerichtshöfe in Mm dem bisher bei der Buchele, in Groß-Alln»erspann, und Organisationö - VollZiehuNgs - Commission die kacholifche Pfarrei Ahlen, im Land- angestellten Canzellisten Herzog zu über- Kapitel Viberach, dem bisherigen Direktor- trägen geruht. am Wilhelms-Stift in Tübingen, Koch, Sodann haben Höchstd'ieselben ver- mit dem Titel und Rang eines Kirchen- möge höchster Entschließung vom 9- d- M. raths, auf sein Ansuchen gnädigst über- erledigte Pfarrei Steinenbronn, Amts- tragen. Dekanats Stuttgart, dem Diakon Schmid- Ferner haben Seine Königliche lin, in Ebingen, Dekanats Balingen, Majestät vermöge höchster Resolution vom i3. d. 'JJt. Die bet derKönigl. Staats- Haupt-Kasse erledigte Buchhalters-Stelle dem bisherigen Finanz-Kammer-Revisor Köstlin, in Reutlingen, gnädigst über- tragen, und vermöge höchsten Dekrets vom rä-d.M. dem vormaligen Lieutenant, nunmehrigen Ober-Zollverwalter Veyhelmann, zu Ravensburg, die Erlaubnist ertheilt, die Uniform des Znvaliden-Korps auch ferner zu tragen. Unterm 9. d. M. wurde dem zur katho- lischen Pfarrei Erbstetten, Oberamts Mün- singen und Dekanats Zwiefalten, ernann- ten Pfarrer Arnold, zu Granheim, die König!. Bestätigung ertheilt. Die erledigte Oberamtö - Arztsstelle p Ellwangen ist unter dem 12. d. SOt.\ dem ausübenden Arzte Oi-. Bund, zu Ehingen, übertragen worden. II. Verfügungen der Departements. Des Departements des Innern; Rector-crt-Amt der Universität Tübingen. Bekanntmachung der für das Winter-Halbjahr p. 18% angekündigten Vorlesungen. Theologie. ») Evangelische Fakultät. Oeffentliche Vorträge überjReli- gion und Christenthum für die Studirenden evangelischer Confes- sion aus allen Fakultäten wird Prof. Schmid Donnerstags n—12 Uhr halten. Den ersten Theilder christlichen Dog- matik wird D. Wurm um 4 Uhr öffent- lich vortragen. Die biblische Anthropologie und Christologie wird Prof. Klaiber, gleichfalls in öffentlichen Vorlesungen, Mittwochs, Donnerstags und Samstags um 8 Uhr, erläutern. Den ersten Theil der theologischen Moral wird, in ebenderselben Stunde Montags, Dienstags und Freitags, Pr»5 Schmid öffentlich lehren. Die Weissagungen des Jesajas oder auserlesene Abschnitte des Pentateuchs wird D. Stendel öffent- lich, Abends um 6 Uhr, erklären. Das Buch Hiob erläutert Prof. ger in Privatvorlefungenvon 10—riUhr- Die im neuen Testament ange- führten messianischen Weiffagu"^ gen des Alten Testaments erklärt £>. Stendel in Privatvorlesungen um Uhr. Irgend ein apokryphisches Buch des A. T. wird Prof. Zager öffentlich von 3—4 Uhr.auslegen. Die erstere Halste der synoptischen Erklä- rung derEvangelien desMatthäus,Mar- kus und Lukas wird D. v. Bengel in Privatvorlesungen/' Dienstags, Donner- stags und Samstags, um i o Uhr, geben. Zu einer gedrängten Erklärung aller Pauli Nischen Briefe, so weit aus ihnen insbesondere der Lehrbegriff Pauli entwickelt werden kann, in Privatvorle- fangen um 5 Uhr, erbietet sich Prost Klar d er. Die katholischen Briefe wird v. Wurm um 9 Uhr erläutern. Den ersten Thcil der christlichen Kirchengeschichte wird I). v. Bengel, nach Staffdtiil's Universalgeschichte ber christlichen Kirche, 3. Ausg. 1821 Mon- tags, Mittwochs und Freitags um r» Uhr, öffentlich vortragen. Die christliche Dogmengeschichte erbietet sich ebenderselbe in Privatvor- ^sungen um 3 Uhr darzustellen. Vorlesungen über die Pa st oral-Theo- tvgie giebt Decan und Prof. Münch. Die Grundsätze, der Homiletik und Katechetik wird Prost Schmid, in Privatvorlesungen um 4 Uhr, entwickeln. Die homiletischen u. katechetischen Ueb u ngen der Mitglieder des Prediger- Instituts wird ebenderselbe zu leiten fortfahren. Die Uebungen der theologischen Gesellschaft werden in einigen Stunden der Woche nach Verschiedenheit der Facher leiten — v. v. Bengel, D. Wurm, D„ Steudel, Prost Schmid und Prost Klaiber. b) Katholische Fakultät. Die theologische Encyklopädie und Methodologie trägt v. v. Drey wöchentlich drei Stunden vor. Diesyrische Sprache lehrtV.Herbst wöchentlich drei Stunden. Die historisch-kritische Einleitung in die Bücher des alten Bundes trägt derselbe wöchentlich dreimal vor. Den gesetzlichen Theil des Penta- teuchs erklärt derselbe wöchentlich zwei- mal cursorisch. Der Erklärung der kleineren Pro- pheten widmet ebenderselbe wöchent- lich drei Stunden. Allgemeine biblische Hermeneu- tik tragt v. Feilmoser wöchentlich drei- mal vor. Das Evangelium des Lukas er- klärt derselbe wöchentlich viermal. Die katholischen Briefe erläutert derselbe in drei wöchentlichen Stunde«. lieber die .christliche Kirchcnge- schichte liest Privatdocent Möhler wö- chentlich sieben Stunden. Einleitung in das Studium der Väter der drei ersten Jahrhunder- te und Erklärung der Stromata des Clemens von Alexandrien trägt derselbe wöchentlich zweimal vor. Den ersten Thci.l der Dogmatik trägt D. v. Drey wöchentlich in sieben Stunden vor. Die christliche Moral lehrt v. Hir- sch er in fünf wöchentlichen Stunden. Die Homiletik und Katechetik in Verbindung mit praktischen Hebungen trägt derselbe wöchentlich fünfmal vor. Rechtswissenschaft. Encyklopädie und Methodologie wird Prof. D. Clo ß ins nach Eisen- hart fünfmal wöchentlich, in der Stunde von 8—9 oder io-n vortragen. Institutionen lehrt, mit Benutzung des Lehrbuchs von Makeldcy, von 4—5 Uhr, Donnerstags von 11—ia Uhr, Prof. v. Schräder. Pandekten wird Prof. v. v. Mal blank nach seinem Lehrbuch von 9—1° und ii—i2 Uhr Anfängen, Prof. U. Schräder in den gleichen Stunden und Donnerstags von 9—10 Uhr nach Günther fortsetzen; Prof. v.-Wächter wird die- selben, mit Ausnahme des Erbrechts, nach Thibaut (6te Ausgabe) Montag und Samstag von 9—10 und 11—is Uh*- Dienstag, Mittwoch und Freitag in dett gleichen Stunden und von 5—6 und Don- nerstags von 11—12 Uhr vortragen. R ö m i sch e Ne ch t sg esch i ch t e, mit mög- lichster Anschließung an Haubolds lnsM tutiones dogmatlcae (Leipz. 1821) lehrt, von 4—5 wöchentlich fünfmal, Privatdo- cent Lang. Hermeneutik des römischen Rechts wird Prof. D. Cloßius fünfmal wöchent- lich von 8—9 oder 4—5 Uhr lehren. Ueber streitige Rechtsmaterien,mit Erklärung der schwierigeren Gesetzstellett, wird von 6—9 Uhr fünfmal wöchentlich Borträge halten Privatdocent Lang. DeutscheöPrivatrecht, initEinsthM^ des Privat-Cameral-Handels- und ilLest? selrechts wird nach Runde's Lehrbuch D. Gmelin fünfmal wöchentlich t»oN 10—11 Uhr lehren. Württembergisches Privatrecht lehrt Prof. D. v. Malblank fünfmal wöchentlich von 2—5 Uhr. 647 Das Lehnrecht lehrt von 3—4 oder 4—5 Uhr, wöchentlich viermal, imch Paetz, Prof. v. Michaelis, und wird diese Vorlesung im künftige» Sommer-Semester nicht halten. Gemeines und württembergisches ^irchevrecht der Protestanten und Ka- tholiken trügt wöchentlich fünfmal von 4—5 Uhr nach Walters Lehrbuch rc. (Bonn >822) Prof. D. Scheurlen vor. Deutsches und württembergische» Staatsrecht, samt Staats - Cameral- Recht, lehrt nach seiner Uebersicht, und der im November von ihm erscheinenden Sammlung der wichtigsten Grundgesetze des deutschen Bundes fünfmal von 10—ir und Donnerstags von 8—9 Uhr Prost Michaelis. Württembergische Staats - Verfas- sung und Staats-Verwaltung wird Prof. D. Cloßius in einer zu verabreden- den Stunde zweimal wöchentlich lehren. Deutschen und württembergischen bür- sterlichen Proceß lehrt nach Martin küufmal von 5—6 und Donnerstags von *0—1» Uhr Prost D. Michaelis. Die summarischen Proceßarten b)ird Montag und Samstag von 5—6 Uhr w Fortsetzung seiner Vorlesung über deut- schen und württembergischen Proceß nach Martin Prost D. Scheurlen vortragen. Deutschen und württembergischen S tr af- proceß trügt fünfmal wöchentlich von 3—4 Uhr nach Martin's Lehrbuch (1820) Vicedirector v. Weber vor. Die Anleitung zu richtiger Ausübung der willkürlichen Gerichtsbarkeit wird, insbesondere über Pflegschafts-Ver- waltung und Rechmmgswesen, auch Ur- kunden bei Verträgen, in 4—5 wöchent- lichen noch zu beftimmerrden Stunden fortsetzen, Pupillen-Rath Zeitter. Die Praxis des bürgerlichen RechtS- Verfahrens samt Anleitung zum Bortrag aus Akten lehrt viermal wöchentlich 8—9 Uhr Prost D„ Gmelin. Derselbe wird zweimal wöchentlich in der gleichen Stunde die Regeln der a usser- gerichtlicheu Rechts - Anwendung vortragen. Zu Repetitorien über' Pandekten und Proceß erbietet sich Privat - Doceut Lang. Heilkunde. Naturgeschichte und Chemie, s. Naturwissenschaften. Thierische Chemie insbesondere mit Untersuchungen über die näheren Bestaud- theile des menschlichen Körpers trügt Prost D. Sigwart vor. Pharmaceutische Chemie ist der- selbe vorzutragen bereit. Geschichte der Medicin ließt Prof, v. Hofacker. Anatomie des menschlichen Körpers lehrt Prof. D. Rapp. Osteologie tragt Prof.D. Baur von 11—12 Uhr vor- Anleitung zum Präpariren und zu gerichtlichen Sectionen ertheilt derselbe. Zu anatomischen Repetitionen er- bietet sich derselbe. Physiologie des menschlichen Kör- pers tragt Prof. O. Ferd. v. Gmelin vor. Zu Vorlesungen über die Kunst Re- cepte zu schreiben, erbietet sich derselbe. Privat - Docent D. H. F. Autenricth wird Vorlesungen über allgemeine ,Therapie halten, so wie den medici- nischen Theik des Elinicums besorgen. Arzneimittel - Lehre der Haus- thiere ließt Prof. D. Hofacker. Chirurgische Operationen wird Prof. v. Ri ecke anstellen. Augenheilkunde wird derselbe vor- tragen. G e b u r t s h ü l fc wird Prof. O. v. G a r t- ner lesen. Chirurgie und chirurgische Arz- nei, nittel- Lehre ist derselbe zu lesen be- reu. lieber die Krankheiten der Kinder und Frauen wird v. I. S. Weber Vorträge halten. Den chirurgischen undgeburtshülf- liehen Thcil des Clinikums wird Prof- il). Ri ecke besorgen. Zu medicinischen, chirurgischeu nnd geburtshülflichen Repetitio- nen sind Prof. v. v. Gärtner und l). Weber bereit. Philosophische Wissenschaften. Prof. Schott lehrt öffentlich die Log^ von 8—9 Uhr nach Schulze; privatirN wird er in einer noch zu bestimmenden Stunde auf Verlangen entweder allge- meine Geschichte der Philosophie oder auch Encyklopädie der philoso- phischen Wissenschaften nach SchM vortragen. Prof. v. Eschenmayer lehrt öffentlich von8—9 Uhr die Moral-Philosoph'e' privatim von io—11 Uhr denjenigen Theil der Religions-Philosophie, welche^ das Leben Jesu, seine geoffenba^ ten Wahrheiten und die daraus folgende Fortschritte des göttli- chen Reichs erläutert. Prof. Sigwart wird von n—li ^h* Anthropologie nach Dictaten, von 9—io oder lo—ii Uhr die erste und zweite Periode der Geschichte der 649 Philosophie vortragen; auch wird er auf Verlangen Platon's Dialogen nach der von Schleiermacher angegebenen Ordnung aus dem philosophischen Gesichts- punkt in einer noch zu bestimmenden Stun- de zu erklären anfangen. Repetent M. Riecke erbietet sich zu Vorlesungen über die Methode des Elementar- Schul-Unterrichts, oder mrch zu einer vergleichenden Darstellung der pädagogisch-bi da krischen Grund- sätze von Rousseau, Basedow, Pesta- lozzi und Lancaster. Mathematik und Naturwissenschaften. Prof. v. Bohnenberger wird von 11—12 Uhr die Elementar-Mathe- matik vortragen; auch erbietet er sich ZU Vorlesungen über analytische Geo- metrie und Trigonometrie, nach dem Leitfaden: Versuch einer analytischen Geo- metrie von Biot, übersetzt von Ahrens. Uebcr reine Mathematik siehe fer- ner r Staatswirthschaft. Psivat - Docent M. Riecke wird die geometrische Analyse, verbunden mit g^metrischen Uebungen, dreimal in der ^oche, und in eben so viel Stunden die allgemeine Arithmetik, verbunden analytischen Uebungen, vortragen; nuch erbietet er sich denen, welche in an dern Theilcn der reinen oder ange- wandten Mathematik unterrichtet werden wollen. Repetent M. Kap ff erbietet sich zu Vorlesungen über E le m e n t ar - M a t h e- matik. Zu Vorlesungen über allgemeine Na- turgeschichte erbietet sich Prof. D. Ferix v. Gmelin. Chemie der unorganischen Kör- per durch Versuche erläutert, liest Prof. D. Chr. Gmelin von 10—11 Uhr. Allgemeine Chemie trägt Prof. Sigwart vor. Agrikultur-Chemie, s. Staats- wirthschaft. Naturgeschichte Württembergs mit Demonstrationen über die im natür- historisihen Cabmet befindlichen Natur- Produkte überhaupt trägt Prof. D. Schübler von ii—12 Uhr, oder in einer Nachmittagsstunde vor, unter zu Grundlegung von Memmingers Beschrei- bung Württembergs, -te Ausgabe, Stckt- gart 1825. Geschichte. Prof. Hang wird fünfmal in der Wo- che von 9—10 Uhr den ersten Theil der Universal-Geschichte öffentlich, und dreimal i* der Woche die württem- 65o bergksche Geschichte privatim vortra- gen. Schöne Wissenschaften^ alte und neue Sprachen und Literarur. Prof. v. Stendel ist bereit, von 2— 5 Uhr die Anfangs-Gründe der ara- bischen Sprache zu lehren. S y r isch e Sprache, s. katholische Fa- kultät. Repetent M.. Moser erbietet sich zu . Vorlesungen über das erste Buch der Könige, oder, wenn es gewünscht wer- den sollte, ein anderes Buch des A. T. mit besonderer Rücksicht aufdas Grammatische, und in Verbindung mit Compouir-Uebun- gen. Prof. Conz wird zweimal in derWoche die ersten Geschichtbücher des Taci- tus von 3—4 Uhr und viermal in der Woche in noch zu bestimmenden Stunden die Sieben von Theben und die Per- ser des Aefchylos erklären. Prof. Tafel wird viermal.in derWoche von 4—5 Uhr auserlesene Kapitel des Thucydides erläutern und fünfmal in der Woche Abends 6 Uhr die Mytho- logie vortragen. Auch wird er auf Ver- langen in einer «och zu bestimmenden Stunde lateinische oder griechische Styl-Uebungen halten. Repetent M. Kraus erbietet sich zuVor- lefungen über Sophokles Trachinie- rinnen und Elektra. Repetent ML Donner erbietet sich Vorlesungen über die Religsons - Ge- schichte der Griechen und Röm^ und über Lucans Pharfalia. Prof. Emmert wird in einer noch ^ bestimmenden Strmde öffentlich sein Buch' Collection of Voyages and Travels Ultet- pretiren ; privatim erbietet er sich zu Vor- lesungen über italienische Md fche Sprache. Prof. v. v. Scherer wird öffentlich ^ Erklärung des Buchs: Ce «iecle de Co11'3 XIV. in Verbindung mit Rede - Styl-Uebungen, privatim auf Verlad gen seine Vorlesungen über französische Sprache fortseßen. Prof. G er lach wird in einer noch ia bestimmenden Stunde Lafontaine's Fabel^ öffentlich erklären, verbunden mit der schichte der berühmtesten französisch^' Dichter. Privatdocent Heigelin trägt drrl Stunden in derWoche Kunstgrs^U ^ vor. Staats tvikthschaft. , Reine Mathematik wird PE Poppe, wöchentlich fünf Stunden, 90 9—»0 Uhr nach seinem „ Lehrbuch der *e nen Mathematik, 2te Aufl. Frankfurt wöchentlich, in noch zu bestimmenden Stun- 1820, vornämlich für Kameralisten" vor- den lehren. tragen. Maschinenlehre wirdProf.Poppe, Agrikultur-Chemie mit den Grund- wöchentlich 3 Stunden, von 10—11 Uhr sähen der auf land- und forstwirthfchaft- nach seinem „Lehrbuch der Maschinen- liche Gewerbe angewandten Chemie über- künde. Tüb. 1821" vortragen. Haupt tragt Prof. Schübler von' 2—3 - National - Oekonomie wird Prof, oder von 3—4 Uhr vor. Fulda, 5Stunden wöchentlich, von n-12 Statistik Württembergs, Eben- Uhr lehren, derselbe, s. Naturwissenschaften. Landwirthschafts - Polizei wird Pflanzen- Physi0l0gie mit beson- Prof. v. Forstner, 5 Stunden wöchent- rer Berücksichtigung der forst- und land- lieh, von 8—9 Uhr Vorträgen, wirthschaftlichen Pflanzen wird Privatdo- Kameral- oder wirthschaftlicheö eent Widenmann, 2 Stunden wöchent- Recht in Verbindung mit dem Verwal- lich, von 10—11 Uhr lehren. tungs - Recht wird Prof. Krehl, 5 Ebenderselbe wird 5 Stunden wö- Stunden Wöchentlich, von 3—4 Uhr leh- chentlich die'Encyklopädie der Forst- ren. Wissenschaft von 2—3 Uhr vortragen. Der Anfang der Vorlesungen ist auf den Straßen- und Wasser-Baukunst 24. Oktober bestimmt, wird Privatdocent Hei gelin, 2 Stunden Tübingen den rr. September 182Z. D. I. G. Herbst,- d.Z. Rector.. Dienst - Erledigungen. An dem Fönigl. ober» Gymnasium zu geben. Der Gehalt des neuen Lehrers für Stuttgart ist die erledigte Professur der diese eilf Lehrstunden wird zwar erst noch Mathematik und Physik erledigt. Der näher bestimmt werden, auf jeden Fall '^chrer hat wöchentlich eilf öffentliche Lehr- aber nicht über 1410 fl. an Geld und stunden, etwa drei in der Geographie, die Naturalien nach Etats-Preisen, und nicht übrigen in den obengenannten Fächern zu unter '1200 fl. betragen. Die Bewerber 65a um diese Stelle haben ihre Bittschriften innerhalb vierzehn Tagen bei dem Königl. Stndienrath einzugeben, und dabei zu er- klären, ob sie dieselbe auch mit dem letzter« Gehalt anzunehmen geneigt seyen. Durch den Tod des Ober - Präceptors Juzzi in Ulm, ist die mit dem Titel eines Ober - Präceptors verbundene Lehrstelle an der dritten Classe des Gymnasiums in Ulm, in welcher 10— 12 jährige Schüler in den alter, Sprachen und Realien un- terrichtet werden, erledigt worden. Das Einkommen dieser Stelle beträgt bis jetzt mit Einschluß eines Haus - Zinses von 5ofl. — 769 fl. (worunter 42#. in Frucht bestehen); es ist aber eine nicht mibe- deutende Erhöhung desselben zu erwarten. Die Bewerber haben innerhalb drei Wo- chen ihre Eingaben au den K. Studienrath einzusenden. Die erledigte Pfarrei Gönningen, Diöcese Tübingen, zählt 2132 Pfarrgenossen, und ist, nach Abzug von 85 fl. zum geistlichen Besoldungs - Verbesserungs - Fonds, mit einem Einkommen von 1115 fl. nach Etats- Preisen verbunden. Die Pfarr-Zehenten sind auf 6 Jahre verpachtet. Die Bewer- ber haben sich innerhalb drei Wochen bei dem evangelischen Eonsistorium zu mel- den. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. 655 Nro. 48. Königlich Württembergisches Freitag, den 26. September 1828. Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete. Verordnung, den Vollzug der König!. Deklaration vom 8. August 1819 über die staatsrechtlichen Verhältnisse des fürstlichen Hauses Thuru und Tariö betreffend. \ Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. l. Von den persönlichen Vorzügen des fürstlichen Hauses. Persönlicher Gerichtsstand des fürstlichen Hauses. §- >. Da die fürstlichen Besitzungen zuin größe- rett Theile im Donau-Kreise gelegen sind,der gewöhnliche Aufenthaltsort des Fürsieir und seiner Familie aber außerhalb des Nachdem der Fürst Kar! Alexander bon T h urn und Taris die Vollziehung Unserer die staatsrechtlichen Verhältnisse Wittes fürstlichen Hauses naher bestimmen- ^cnDeklaration vom 8.August 1819 bei Uu s ^Uterthänigst nachgefucht hat: so verordnen nach Vernehmung der diesfallsigen Wunsche des Fürsten und nach Erwägung hiebei eintretenden Rücksichten, wie folgt; .654 Königreichs ist, so wird der Civil-Senat des Gerichtshofs des Donau - Kreises für den allgemeinen persönlichen Gerichtsstand sowohl des Fürsten als der Mitglieder des fürstlichen Hauses erklärt. (§. 7. d. K.Dekl.) II. Von der Rechtspflege und der Po- lizei-Verwaltung in den fürstlichen Besitzungen überhaupt. A.) 1l ebernah me der Rechtspflege und Polizei-Verwaltung. i. Einthcilung dcr fürstlichen Amtsbezirke. §. Für den Zweck der Rechtspflege und Polizei-Verwaltung werden die fürstlichen Besitzungen in fünf Amtsbezirke eingctheilu Bei denjenigen dieser Amtsbezirke, deren Bestandtheile in mehreren Oberamts-Be- zirken gelegen sind, findet zur besseren Ue- bersichtund zu Erleichterung derGeschäfts- Vehandlung eine Unterabtheilung in Vog- teien in der Art Statt, daß je die zu einem und ebendemselben Oberamt gehörigen Orte eine Vogtei bilden. (§. 20. 21. 22. 40. und 4r. der K. Dekl.) Fortsetzung. §. 3. Die einzelnen Amts-Bezirke und Vog- teien und die in dieselben fallenden Mar- kungen sind in der Beilage A. aufgeführt. 2. Fürstliche Ämtsstcllen. §. 4. Jeder Amts- Bezirk erhält ein fürstliches Amts-Gericht (§. 21.) und ein fürstliches Amt (§. 32.), die ihren Sitz an demje-ü- gen Hauptorte des Bezirks nehmen, von dem derselbe feine Benennung hat. Eine Ausnahme hievon findet nur bei dem Amts-Bezirke Ober-Sulmentingen in st- ferne Statt, als der Fürst die Gerichts- barkeit innerhalb desselben dem K. Ober- amts-Gericht Viberach delegirt. (§. 3i) 3. Eintritt ihrer Thatigkeit. §. 5. Der Zeitpunkt, wann diese fürstlichen Be- hörden in Wirksamkeit treten, wird auf den 1. Juli 1823 festgesetzt. 4. Fürstliche Beamte. «) Erstmalige Ernennung. §. 6. Von der erstmaligen Ernennung der er- forderlichen Beamten (§.21. und32.) wird der Fürst vor diesem Zeitpunkte bei den betreffenden Ministerien zeitige Anzeige unter Vorlegung der Beweise ihrer Befä- higung machen, damit wegen Prüfung ^ ser Beweise, sofort wegen Verpflichtung und Einweisung derjenigen, bei denen kein Anstand vorwaltet, das Geeignete ange- ordnet werden könne. (§.27. u> 4°- Dekl.) Ii) Befähigung. §- 7 Die gedachten fürstlichenBeamten müssen ?war, um als befähigt zu erscheinen, in ^r Regel dieselbe Prüfung bei den König!.- Behörden erstanden, und dieselbe prakti- sche Vorbereitungs-Laufbahn zurückgelegt haben, welche für die Beamten der König!- Stellen gleicher Kategorie (Oberamtsge- ^chte und Oberämter) vorgeschrieben sind.- Diejenigen fürstlichen Diener jedoch, wel- che vor der Unterwerfung der fürstlichen Besitzungen unter die Württembergische Staatshoheit in denselben eincAnstellung inr Justiz- oder Polizeifache bekleideten, wer- den auch ohne jene Voraussetzungen zu ei- ner Anstellung gleicher Art im fürstlichen Dienste für fähig erklärt. (§. 27. u. ^o.-d.K.- Dekl.) <0 Erstmalige Verxfücheung und Einweisung^ §. 8. Die Verpflichtung und Einweisung der hei den fürsil. Amtsgerichten und Polizei- ^kMtern angestellteir Beamten geschieht erstemal durch König!. Kommissaricn Drr und Stelle, wobei dem Fürsten ^henommcn ist, zu dieser Verhandlung kinen Bevollmächtigten als Zeugen abzn- ^nen, wclchein eine Abschrift von dem trüber aufzunehmenden Protokoll znge- ^cllt wird. (§. 28. d. K. Dekl.) ä) Ekledigungsfällt. §. 9- Sollte in künftigen Erledigungsfällen der Fürst die Stelle eines solchen Beamten längere Zeit unbesetzt lassen, und der an denselben erlassenen Aufforderung zur Be- setzung binnen einer Frist von drei Mo- naten keine Folge leisten, ohne dafür hin- längliche Entschuldigungsgründe anfüh- ren zu können, so ruht sein Ernen- ttuttgsrecht für diesen Fall, und es wird von dem betreffenden Ministerium für die vorschriftmäßige Besetzung der, nach wie vor in den gleichen Verhältnissen zu dem Fürsten verbleibenden Stelle Fürsorge ge- troffen werden.- ey Entlassung'. §- io- Die Entlassung eines fürstlichen Justiz- oder Polizei-Beaniten kann nur unter den für die Staats-Diener verfassungsmäßig vorgeschriebenen Formen geschehen'. f> Dienst« Obliegenheit«'. §' “• Die jeweilen für die K. Beamten im Justiz-und Polizeifache bestehenden Dienst- Vorschriften, die denselben zukommendcn Normen über die Abgranzung ihrer Be- fugnisse, sowohl unter sich als gegen die Ober-Behörden und die Orts-Obrigkei- ten, die Gesetze und Verordnungen über 656 t>ie in ihren GeschäftSkrcis einschlagcnden Gegenstände und über das dabei zu beobachtende Verfahren sind auch für die fürstlichen Beamten gleicher Kategorie ver- bindend. Siehaben diegleichcn periodischen Berichte an vie Vorgesetzten Kreis - und Central-Behörden zn erstatten, und un- terliegen der gleichen periodischen Visita- tion, wie jene. (§. ist. 23. 3g. und 42. d. K. Dekl.) g) Dienst -Einkommen und Pensions-Ansprüche. §. 12. Zn Beziehung auf das Dienst-Einkom- men und die Pensions-Ansprüche sind die befragten fürstlichen Beamten den Königli- chen, mit denen sie aufgleicher Stufe stehen, im Allgemeinen dergestalt gleichgestellt, daß ihnen wenigstens der Gehalt der je- weiligen geringsten Classe derselben ge- bührt, daß sie ebendieselben Amts-Emo- lumente, Diäten und Reise- Entschadi- gungs - Gelder und ebendieselbe Pension für sich und ihre Hinterbliebenen wie jene verlangen können, wogegen der Fürst be- fugt ist, von ihrem Gehalte den gleichen Pensions-Beitrag einzuzichcn, welchem alle Staats - Diener nach den gesetzlichen Bestimmungen unterworfen sind. Auch ist die Größe dieser Pension nur nach der- jenigen Zeit zu bemessen, welche der Be- amte im Dienste des Fürsten zugcbrachtchat. Das Kanzlei - Kosten - Aversum der fürstlichen Amts-Richter undPolizei-Beaim ten wird übrigens in Berücksichtigung des geringeren Umfangs der fürstlichen Amts- Bezirke nur auf i5ofl. festgesetzt. (§- 3°' und 40. d. K- Dekl.) Jo Uniform. §. i3. Den fürstlichen Zustiz-undPolizei-BcaNp ten wird gestattet, die gleiche Uniform wie die Königlichen von ebenderselben Kategorie zu tragen, auf den Uniforms-Knöpfe" ist jedoch das fürstliche Wappen anzubrim gen. (§. 60. d. K. Dekl.) 5. Amts-Aufwand. §. 14. Alle durch die Errichtung und Verw"^ tung der fürstlichenAmts-Gerichte undAetw ter veranlaßten Kosten werden ausschließe"^ von den fürstlichen Rentämtern bestritte"' Ihnen liegt ob, ohne daß irgend ein 2t"' spruch deshalb an die Staats-Kasse- "lt die Amts - Körperschaft oder an eine meinde Statt fände: die Einrichtung "" Unterhaltung der Amts-Locale, der Wohnungen und der amtlichen Gefa"^ nisse, die Besoldung und Belohnung ber Angestellten und Dienstthuendcn, die Pen- sionirnng derjenigen, die einen rechtliche" Anspruch hierauf haben, die Entschäb^ gung bei amtlichen Reisen, so weit solche nicht nach den für die Staats-'Behörden bestehenden Normen von den Gemeinden oder Privaten zu leisten ist, die Abreichung des gebührenden Brennholzes gegen Be- zahlung, der Aufwand auf Kanzlei-Ko- sten und HeiHung der Gerichtsstube, der Vorschuß der ttnterfuchungs-Verhaftungs- Gefangenen- Azungs- und Straf- Voll- strcckungs- Kosten, die definitive Ueber- Nahme dieser Kosten, wo sie nicht von den Schuldhaften ersetzt werden, die Be- streitung der Gefangenen-Transport-Ko- sten, in soferne sie 'künftig in den unmit- telbaren K. Gerichts-und Amts-Bezir- ken als Obliegenheit der Staats-Kasse erklärt werden sollte, die Bezahlung des Postporto, wo solches nicht von den Be- theiligten zu tragen ist, und die Anschaf- fung des Staats- und Regierungs-Blatts. (§. 3i. d. K. Dckl.) 6. Fürst!. Amts -- Gefälle. §. Dagegen beziehen die fürstlichen Rentam- wr alle Geldstrafen, und die jeweiligen ä^etzlichen Taren und Sporteln, welche von den fürstlichen Amts - Gerichten und Remtern angesetzt werden, mit alleiniger Ausnahme der Taren von Dispensationen, welche sie nur vermöge ausdrücklichen Auftrags der höchsten Staats-Gewalt zu ertheilen befugt sind, und zwar die Ge- richts-Sporteln über Abzug dessen, was den Gerichts - Beisitzern davon gebührt, in Gantfachen aber über Abzug der Reise- Kosten des Amts-Richters und der gesetz- lichen Belohnung der Gemeinderaths-Glie- der. Auflagen für besondere Staats-An- stalten , deren Erhebung die gedachten Amtsstellen gleichzeitig mit jenen zu ver- fügen haben, wie die Waisenhaus-Ge- bühren, fließen den hiezu von: Gesetze be- zeichneten Kassen fortwährend zu; und reine Staats-Abgaben, welche nur zufäl- lig mit dem Tar- Ansätze verknüpft sind, wie die Stempel- Surrogate, Konzessions- Gelder, werden nach wie vor an die K. Kameralamter übergeben. Geldbußen, welche die Orts-Obrigkeit entsetzt, werden auch in den fürstlichen Amts-Bezirken der Gemeinde-Kasse jeden Orts, und Geld- strafen oder Tar - Ansätze, welche von den K. Behörden ausgehen, der Staats- Kasse verrechnet. (§. 3i. d. K. Dekl.) 7. Verhältnis; zu dcn fürstliche» Rentämter». §. *6. * Jedes fürstliche Amts-Gericht und Poli- zciamt hat sich hinsichtlich seines Amts- Aufwands jeder Art an das hiezu bezeich- nete fürstliche Rentamt zu halten, und die- sem dagegen auch die aus seiner Amts- Verwaltung fließenden Gefälle zuzuwei* 66o Kognition über die Beweise der Befähi- gung des zu Verpflichtenden Statt; und erst, wenn nach der Entscheidung des Königs. Justiz-Ministerium kein Anstand hierunter vorwaltet, wird die Verpflich- tung angeordnet. Fortsetzung. §. -5. Der Eides - Vorhalt ist der nämliche, wie bei den König!. Beamten gleicher Kategorie, jedoch mit Beifügung der Zu- sage, welche den, dern Fürsten zu leisten- den, Dienst^ Eid in sich begreift: auch alle diejenigen Verpflichtungen zu beobachten, welche dem Beamten die, die staatsrechtlichen Verhältnisse des/ fürstlichen Hauses Thurn und Taxis fest- setzende, Königliche Deklaration vom 8. August 1819. und andere König!. Gesetze und Verordnungen hinsichtlich des Patrimomal - Gerichtsherrn aufer- legen, oder in der Folge auferlcgen werden, insbesondere dem durchlauchtig hochgebornen Herrn Fürsten ic. re. je- derzeit mit geziemender Ehrerbietung ergeben zu seyn. Die geschehene Verpflichtung ist je- desmal dem Königl. Justiz-Ministerium anzuzeigen, dem Fürsten aber ist eine Ab- schrift des Berpflichtlings - Protokolls zu übersenden.^ (§. 28. d. K. Dekt.) ' 3. Gerichts - Beisitzer. §. 26. Die Gerichts - Beisitzer bei den fürstl. Arntsgerichten werden, nach Analogie der Gerichts-Beisitzer bei den Königl. Ober- amts-Gerichten, durch die Ortsvorsteher der zu dein betreffenden Amtsbezirke ge- hörigen Gemeinden unter dem Vorsitze des Königl. Oberarntmanns desjenigen Oberamts-Bezirks, in welchem der Sitz des Amtsgerichts liegt, aus der Mitte der Einwohner des letztgcdachten Orts aus zwei Jahre gewählt. Die Kosten dieser Wahlhandlung wer- den ausschließend von den fürstlichen Rent- ämtern bestritten. Fortsetzung. §. 27. In Betreff der Wählbarkeit, der An- nahme und Ablehnung der Wahl, der Thcilnahme der Gewählten an den ver- schiedenen gerichtlichen Verhandlungen, dev ihnen dafür zir reichenden Belohnung, des- gleichen der Wahl von weiteren Beisiß^'" zu Ergänzung derjenigen, die im der zwei Jahre abgehen, gilt das Gleiche was für die Oberamtögerichtö.-Beisitzer be- stimmt ist. Ihre Beeidigung wird durch dcu fürstl. Amtsrichter auf eben dieselbe Weise vorgenommen, wie sie der Königl- 2 66» Oberamts - Richter bei den Oberamtsge- richts-Veisitzern zu besorgen hat. Fortsetzung. §. 28. Sollte aus den Einwohnern des Amts- sitzes die erforderliche Zahl von Gerichts- beisitzern nicht gewählt werden können, so wird ausnahmsweise gestattet, die Feh- lenden aus den Einwohnern der nächst- gelegenen Amts-Orte zu wählen. Namentlich bei dem Amtsgerichte Ne- resheim wird die Wählbarkeit auf den nächstgelegenen fürstlichen Ort Anernheim ausgedehnt. Die Einwohner der befrag- ten Orte werden für verbindlich erklärt, gegen Entrichtung der gesetzlichen Reise- Entschädigungs-Gelder aus der fürstlichen Nentamts - Kasse, die auf sie fallende Wahl unter den gleichen Bestimmungen anzunehmen, unter welchen die Einwoh- ner des Amtssitzes hiezu gesetzlich verbun- den sind. 4. Gerichts - Dienet. §- 29- Die Gerichts - Diener bei der: fürstlichen Amtsgerichten werden von dem Fürsten *uf Wohlverhalten gegen vierteljährige Aufkündigung ernannt, und haben das gleiche Dienst-Einkommen, wie die Königli- chen Oberamtsgerichts -Diener. Die Na- men und Personalien derselben sind jedes- .mal dem Vorgesetzten Kreis - Gerichtshöfe zur Nachricht.anzuzeigen. 5. Fürstliche Amts-Gebäude. §. 3a. An jedem Sitze eines fürstlichen Amts- gerichts müssen neben einer angemessenen Amtswohnung für den Amtsrichter und den Amtsgerichts-Aktuar, desgleichen der Gerichtsstube und dem übrigen benöthig- ten Amts-Lokal, zum wenigsten drei ge- richtliche Gefängnisse, nämlich zwei Kri- minalbehältnisse und ein leichteres Arrest- zimmer, abgesondert von den polizeilichen, vorhanden seyn. Die technische und ökonomische Ausfüh- rung der hiezu erforderlichen Bauten bleibt zwar den fürstlichen Rentämtern überlas- sen; um jedoch die Zweckmäßigkeit derselben ermessen zu können, ist jedesmal vor An- griff der Bauarbeiten ein Riß über die- selben dem Vorgesetzten Königlichen Ge- richtsyofe vorzulegen. 66r 6, Delegirte Gerichtsbarkeit im Amtsbezirk Obe» Sulmentingen. §- 3r. Durch die Delegation der Gerichtsbar- keit in dem Amtsbezirk Obersulmentingen an das Königliche Oberamtsgericht Bi- berach ist die Rechtspflege in den dazu gehörigen Orten den bei diesem Oberamts- gerichte angestellten Personen in gleicher Art wie den Angestellten des Fürsten fit den übrigen Amts - Bezirken, über- tragen. Der Königliche Oberamtsrichter, Ober- amtsgerichts - Aktuar und Gerichts-No- tar werden daher hinsichtlich dieser Orte für den Fürsten ebenso, wie die fürstlichen Amtsrichter, Amtsgerichts - Aktuare und Gerichts-Notare verpflichtet, (oben §. r/,.) und führen in dieser Hinsicht die gleiche Benennung, wie die Letzter«. (§. 24. d. Königs. Dekl.) Für ihre diesfalsigen amtlichen Ver- richtungen haben sie jedoch neben dem, was sie für den unmittelbaren Staats- dienst beziehen, nichts anzusprechen, und zu denselben haben sie sich der nämlichen Lokale zu bedienen, welche ihnen für je- nen altgewiesen wird. Zeder besondere Arnts - Aufwand auf die Rechtspflege in gedachten Orten (§ r ä-) wird von der Staats-Kasse bestritten, welche dagegen auch alle Jurisdiktions- Gefälle bezieht, die in den übrigen Amts- bezirken in die fürstlichen Rentämter flie- ßen. (§. i5.) IV. Von der Polizei - Verwaltung in den fürstlichen Besitzungen insbe" sondere. i. Fürstliches Amt. §. 5-. Zu jedem fürstlichen Amte gehören r ein Amtman, ein Amts - Aktuar und ein Amtsdiener. (§. 4o. d. König!. Dekl.) 2. Fürstlicher Amtmann. ».) Ernennung. §. 33. Der Amtmann wird von dem Fürste" ernannt, und seine Ernennung jedesmal unter Anschluß der Beweise über fli"e Befähigung dem Königlichen Ministern»" des Innern angezeigt. (§. 4«. d. Königl- Dekl.) 663 Bei dem geringen Umfange des Amts- bezirks Obersülmentingen wird gestattet, daß die Stelle des dortigen Amtmanns in gleicher Art, wie solches in der Königl. Dckl. v. 4. Juli und 8. Dezember 1821, die staatsrechtlichen Verhältnisse des vor- maligen reichsunmittelbaren Adels betref- fend, den Rittergutsbesitzern zugestanden ist, den fürstlichen Rentbeamten daselbst übertragen werde. (§. 46. d. Königl. Dekl.) r>) Verpflichtung. §» 34# Waltet nach der Entscheidung des Königl. Ministerium des Innern bei der Person des Ernannten kein Anstand vor, so wird durch die Vorgesetzte Kreis-Re- gierung dem fürstl. Amtsrichter des be- treffenden Bezirks die Weisung zu Ver- pflichtung desselben ertheilt. Fortsetzung. §. 35. Bei dieser Verpflichtung ist ebenderselbe Eides - Vorhalt wie bei der Verpflich- tung eines Königlichen Oberamtmanns Zu gebrauchen, demselben jedoch die, den Dienst-Eid gegen den Fürsten enthal- tende Zusage beizufügen: „auch affe diejenigen Verpflichtungen zu beobachten, welche dem fürstlichen Amt- wann die, die staatsrechtlichen Verhält- nisse des fürstlichen Hauses Thurn und Taxis festsetzende Königliche Deklaration und namentlich deren §. 45. so wie andere Königliche Gesetze und Verord- nungen hinsichtlich des Patrimonial- Herrn auferlcgen oder in der. Folge auferlegen werden, nicht weniger dem durchlauchtig hochgebornen Herrn Für- sten rc. als seinem Dienstherrn jeder- zeit mit geziemender Ehrerbietung er- geben zu seyn." Das Verpflichtungs - Protokoll ist von dem fürstlichen Amtsrichter au die Vorgesetzte Kreis-Regierung einzusenden, welche von dessen Inhalt dem Ministe- rium des Innern Anzeige zu machen hat; eine Abschrift davon hat der fürstliche Amtsrichter dem Fürsten mit Bericht vor- zulegen. ($. 4o. d. Königl. Dekl.) 3. Amts-Aktuar. §. 36. Der für jedes fürstliche Amt erforderliche Amts-Aktuar wird von dem Fürsten be- soldet, von dem fürstlichen Amtmann vorge- sschlagev, von dem Fürsten bestätigt, und 664 von dem Amtmann' gegen einvierteljäh- rige Aufkündigung mit Gutheißen des Fürsten wieder entlassen. - Hinsichtlich seiner Befähigung, seiner amtlichen Verhältnisse und seines Dienst- Einkommens gilt das Gleiche wie bei den- Odcranits-Aktuaren^ Von seiner'Annahme ist dervorgesetz-' ten Kreis - Regierung durch den fürstlichen Amtmann unter' Beifügung' der'Belege' seiner' Befähigung Anzeige zu machen, sofort von jener über diese Belege Gut- achten an das Ministerium des Innern zu erstatten, und, wenn' dieses keinen' Anstand dabei findet, der Amtmann zu Vornahme seiner Verpflichtung anzuwci- sen, wobei derselbe den gleichen Eides-- Vorhalt wie bei den Obcramts-Aktua- ren mit eben demselben Beisatze, wie er' für die Verpflichtung der fürstlichen Amt- männer vorgeschrieben ist (§. 34.), ZU Grund zu legen, und das Verpflichtungö--- Protokolk zur eigenen' Einsicht' und zur; Anzeige bei dem Ministerium' des In-' nern an die Kreis-Regierung einzusenden,. dem Fürsten aber eine Abschrift davon' vorzulägen' hat. Auch von der Entlas- sung eines Amts- Aktuars ist jedesmal. dl'e betreffende Kreis-Regierung iir Kennt- nis zu setzen, welche hievon dem Mini- sterium des Innern: Anzeige- erstatten'' wird.. ssörtsttz'ung:. §. 3?.. Bei dem 8lint Ober-Sukmentiiigen? wird zwar um seiner geringeren Ausdeh- nung willen die Aufstellimg' eines bestän- digen verpflichteten! Amts- Aktuars' nach-' gesehen.' Wenn jedoch die' Nothwendigkeit einet' Vertretung des Amtmanns durch einen - Amts-Verweser cintritt, so darf hiezn nur ein solcher verwendet werden, der ZN der Versehung der' Stelle' eines Ober-' amts-Äktuars befähigt ist.. z.-Amtsdiener.' §.. 38.. Ser' Amtsdicner, der jedem fürstl. Amt' beizugeben ist,, wird von dem Für- sten auf Wohlverhaltem gegen einvier- teljährige Aufkündigung: ernannt,, und von demselben in' gleicher' Art, wie ein Oberamtsdiener, besoldet. Der Vorge- setzten; Kreis - Regierung, wird er je-' t 665 desmal unter Angabe feiner Personalien: Sttv Nachricht nahmhaft gemacht- 5. Fürstliche Amtsgcbaude.' ö- 39° Neben einer angemessenen Amts - Wohr nung für den Amtmann' und den Amts- Aktuar, und dem benöthigtcnAmts-Lo- kal, sind an jedem Sitze eines fürstlichen Amts wenigstens zwei Polizei-Gefäng- nisse, wovon' die Risse vor der Ausfüh- rung der Kreis-Regierung zur Prüfung : vorgelegt werden müssen, einzurichten. Sind dergleichen bereits bei der Ge- meinde des Orts vorhanden,. so bleibt dem Fürsten unbenommen,, wegen ihrer Benützung: für die Zwecke: des Amts mit der Gemeinde: eine: Ucbereinkunft' zur treffen. 6b Verhältniß'des' fürstlichen Amtmanns zu der: Amts-Versammlung: §'. 4». Eine Einwirkung auf die Oberamts-' Körperschaften, mit denen die fürstlichen Besitzungen in dem bisherigen Verbände' bleiben (§. 3g; d. K. Dekl.), liegt zwar' Nutzer dem Geschäfts-Kreise der fürstlichen' Amtmänner. Da indessen die Beschlüsse der: Amts-Versümmlüngen für dir Gemenide-' Verwaltung/- über welche den fürstli- chen Amtmännern innerhalb' ihres Be- zirks die Aufsicht anvertraut ist, von Wich- tigkeit seyn können, so wird dem Letzteren-- gestattet, den: Amts - Versammlungen,, welche: von den. Oberäintern, in deren Be-^ zirke. ihre'Amtsorte gelegen sind, veran-- stalter werden, ebenfalls in Person, jedoch ochne Stimme und auf alleinige: Kosten: des Fürsten , anzuwohnen.. (§,. 43. d. K-- Dekl.) f, Gcmeinschafrlichcs- Amt in Stifiungs-Kir-- chen- Schul- und Ehesachen.- §- 4'.. Hinsichtlich^ der Aufsicht über die Ver- waltung der' Stiftungen,- desgleichen in: Kirchen- und Schul- Angelegenheiten, so- wie in Ehesachen bildet der'fürstliche Amt- mann mit dem betreffenden Dekan, oder, wo es gesetzlich vorgeschriebe» ist, mit dem ersten Geistlichen des. Atntssitzes das ge- meinschaftliche Wut innerhalb seines Amts- Bezirks: mit gleichen Befugnissen, wie solche den" gemeinschaftlichen Oberämtern eingeräumt sind. Wo die Berichte über dergleichen Gegenstände' an die Kreis- Regierungett/ an: düs evangelische Consi-- u 668 storium, an den katholischen Kirchenrath, an den Studienrath oder an den ehege- richtlichen Senat der Gerichtshöfe von den Königlichen Oberämtern allein zu erstatten sind, da liegt auch den fürstlichen Polizei- Aemtern die Erstattung derselben ohne Beiziehung der Dekanate ob. An ihren Amtssitzen bilden die fürstlichen Amtmän- ner mit dein katholischen Schul-Znspektor, in dessen Sprengel jene liegen, unter Zu- ziehung des Orts - Pfarrers, des Orts- Vorstehers und des ersten Mitglieds des Gemeinde - Raths die örtliche katholische Schul - Commission. (§. 43, u. 48. d. K. Dekl.) 8. Verwaltung der Stiftungeu. §. 42. Sollte dem Fürsten die unmittelbare Aufsicht über die Verwaltung einer in seinen Besitzungen befindlichen milden Stif- tung durch ausdrückliche Verordnung der Stifter übertragen seyn, so bleibt ihm nach Masgabe der bestehenden Gesetze and? die Ernennung des jeweiligen Ver- walters derselben und die Leitung ihrer Verwaltung mit Ausschluß des örtlichen Stiftungsraths und des gemeinschaftli- chen Amts unter der alleinigen Ober aufsicht der betreffenden Kreis - Negie- rung unbenommen. (§. 48. der Königl. Dekl.) 9. Ernennung der Orts-Vorsteher. §. 43. Ist die Stelle eines Orts-Vorstehers in den zu den fürstlichen Amts - Bezirk ken gehörigen Gemeinden erledigt, f° hat dazu der fürstliche Amtmann un- ter seiner Leitung drei Candidaten durch die Gemeinde den gesetzlichen Bestimm mungen gemäs wählen zu lassen, und solche dem Fürsten in Vorschlag zu brin/ gen. Der Fürst wird unter der Voraus setzung, daß die vorgeschlagenen die g^ gesetzlichen Eigenschaften haben, Einen derselben zum Orts-Vorsteher ernennen, und im Falle Einer zwei Drittheile aller abgelegten Stimmen auf sich vereinigt, diesem immer den Vorzug vor den übrü gen geben. Von der erfolgten Ernennung ist le'' deömal der Vorgesetzten Kreis - Regierung zur Nachricht Anzeige zu machen. (§• der K. Dekl.) 667 'V. Von der Forst-Gerichtsbarkeit, Forst- und Jagd-Polizei und Forst- Verwaltung in den fürstlichen Be- sitzungen. *• Eincheilung der fürstlichen Forstbezirke und fürstlichen Forst-Stellen. §. 44- Die Forst - Verwaltung und die Forst- und Jagd-Polizei wird vom 1 Juli i8s5 Wt in den fürstlichen Besitzungen durch drei von dem Fürsten ernannte Forst- Verwalter und unter denselben durch sieben und zwanzig Förster ausgeübt, de- ren Ernennung ebenfalls dem Fürsten ZUsteht. So lange die Rügung der Forst- und Jagd-Frevel nicht überhaupt an die Ge- richte verwiesen wird, haben die fürstli- chen Forst-Verwalter, von dem ge- dachten Zeitpunkt an gerechnet, auch die Forst - Gerichtsbarkeit auözuüben. Sollte die Rügung der Forst- und ^agd-Frevel dereinst an die Gerichte überwiesen werden, so sind die fürstlichen Amts - Gerichte auch in dieser Beziehung Königlichen Oberamtögerichten gleich Lu stellen. Fortsetzung. §- 4b. Die 'Orts-Markungen und die eine eigene Markung bildenden eigeuthümli- chen fürstlichen Waldungen, welche je- dem fürstlichen Forst - Verwalter und Förster zugetheilt sind, so wie die Orte, wo Jeder seinen Amts-Sitz hat, sind aus der Beilage D. zu ersehen.) Ueber die im Umkreise dieser Bezirke gelegenen, in der unmittelbaren Verwal- tung der Königlichen Forstamter stehen- den Kronwaldungen erstrecken sich die Be- fugnisse der fürstlichen Forst-Behörden nicht. (§. 34. d. K. Dekl.) 2. Fürstliche Forst - Verwalter und Revier- fvrsicr. Gleichstellung mit de» Königlichen Oberförstern und Förstern im Allgemeinen. §. 46. Die fürstlichen Forst - Verwalter sind den Königlichen Oberförstern, die fürstli- chen Förster den Königlichen Förstern so- wohl in Beziehung auf Befähigung und Entlaßbarkeit, als in Beziehung auf Ge- halt, Pensions - Ansprüche und amtli- chen Wirkungskreis int Allgemeinen gleich- gestellt. (§. 54 u. 35. d. K. Dekl.) - 668 b) Ecnemning. §- 47- Von der Ernennung eines fürstlichen Forst-Verwalters oder Försters ist jedes- mal, unter Anschluß der Beweise über die Befähigung des Ernannten, der ein- schlagenden Kreis-Finanzkammer Anzeige zu machen, welche dem Königlichen Fi- nanz-Ministerium gutachtlichen Bericht darüber zu erstatten, und sofort, wenn das Königliche Finanz-Ministerium kei- nen Anstand findet, bei einem Forst-Ver- walter an den nächstgesessenen fürstlichen Amtsrichter, bei einem Förster aber an den Vorgesetzten fürstlichen Forst-Verwal- ter wegen Vornahme der Beeidigung des Ernannten das Geeignete zu erlassen hat. <0 Verpflichtung. §. 48. Erst nach dieser Cognition geschieht die Beeidigung durch die ebengcdachten fürst- lichen Behörden und zwar unter demsel- ben Eides-Vorhalte, welcher für die Kö- niglichen Forstdiencr gleicher Categorie vorgeschrieben ist, jedoch mit einem ähn- lichen den Dienst-Eid gegen den Fürsten enthaltenden Beisatze, wie solcher oben (§. 35.) für die Beeidigung der fürstli chen Amtmänner angeordnet wltrde. Das Verpflichtungs-Protokoll ist von der fürst- lichen Behörde, welche die Beeidigung vornahm, an die betreffende Kreis-Fi^ nanz-Kammer zum Behufe der Vorle- gung an das Finanz-Ministerium einzu- senden ; eine Abschrift davon hat die ge- dachte fürstliche Behörde dem Fürsten vor- zulegen. (§. 55. d. K. Dekl.) 6) Bestimmung wegen der bisher Angestellten. .§- 49- Ueber die Personen der bisher schon, jedoch blos für die Forstwirthschaft und den Forstschutz in den eigenthümlicheN fürstlichen Waldungen angeftellten fürste liehen Forst-Verwalter und Förster wird das Königliche Finanz - Ministerium ein- zeln erkennen; diejenigen derselben, welche schon vor der Unterwerfung unter die Würt- tembergische Staats-Hoheit im fürstlichen Forstdicnste angestellr waren, sind auch ohne die Prüfung, welche für die Königs chen Forstdiener gleicher Categorie vorge- schriebcn ist, als befähigt zu betrachten- Auch bei den übrigen wird, insoferue sie um Dispensation von dieser Prüfung bit- ten, auf die Zeugnisse, die sie über ibre bisherige Laufbahn beibringen, billige 3 66g Rücksicht genommen werden. Die förm- liche neue Verpflichtung derselben, so wie überhaupt die erstmalige Einsetzung in die neuen Rechte und Verbindlichkeiten wird durch einen Königlichen Commissär an Ort und Stelle vollzogen werden; dem Für- zen steht frei, einen Bevollmächtigten ^iezu als Zeugen abzuordnen. «0 Erledigungs-Falle. §. 5o. Für den Fall, daß bei künftigen Erle- digungen die Stelle eines fürstlichen Forst- Verwalters oder Försters längere Zeit un- besetzt bliebe, gilt das Gleiche, was oben (§. 9.) hinsichtlich der fürstlichen Iustiz- und Polizei - Beamten für einen solchen Fall festgesetzt worden ist. f) Entlassung. §> Si. Ihre Entlassung findet nur unter den Formen Statt, welche für die Entlassung der Staatödiener durch Verfassung und besetze vorgeschrieben sind. (§. 35. der K. Dekl.) 8) DlLNst- Einkommen. §. 5-. Was die Gehalte der fürstlichen Forst- Verwalter und Förster betriffk, so fcleu zwar dem Fürsten unbenommen, sie auf die bisher stattgehabte Weise theils in Naturalien, theils in Geld entrichten zu lassen, oder auch bei Personal-Verän- derungen oder mit Zustimmung der Be- theiligten beliebige Veränderungen hiemit vorzunehmen. Der Gesamtbetrag des ein- zelnen Gehalts und der damit verbunde- nen Beinuzungen darf jedoch, die Natu- ralien nach den Etatspreisen berechnet, nie unter dem Normal-Einkommen geringster Klasse stehen, welches der Königliche Forst- diener gleicher Categorie zu genießen hat. Auch dürfen den fürstlichen Forstdienern keine solche Amts-Emolumente eingeräumt werden, welche den Königlichen Forstdie- nern verboten sind. (§. 35. der König!. Dekl.) 10 Pensions-Ansprüche. §- 53. Die Pensionen, welche dieselben für sich oder ihre Hinterbliebenen ansprechen können, so wie die Gehalts - Abzüge, welche der Fürst ihnen dagegen zu ma- chen befugt ist, sind nach obigem Nor- mal-Gehalte zu berechnen. (§. 35. der K. Dekl.) >) Dienst - Obliegenheiten. «a. Ueberbirupt. §. 5/,. Bei Ausübung der Forst-Verwaltung, Forst- und Jagd-Polizei und Forst-Ge- richtsbarkeit haben die fürstlichen Forst- diener überhaupt die Königlichen Gesetze nd Verordnungen zu befolgen; insbe- sondere aber haben in ihrem Dienst-Ver- hältnis die fürstlichen Forst - Verwalter nach der Instruktion für die Königlichen Oberförster, die fürstlichem Förster nach der Instruktion für die Königlichen För- ster sich zu achten. (H. 54. der Königl. Dekl.) LI-. Holjberichte. §. 55. Zn Beziehung auf die Bcwirthschaftung der dem fürstlichen Hause mit Nutzen und Eigenthum zugehörigen Waldungen, welche in der Beilage D. namenlich auf- gesührt oder unter den daselbst aufge- führten Orts-Markungen begriffen sind, haben die fürstlichen Forst - Verwalter zwar keine Verbindlichkeit, die an die Stelle der vormaligen Holzberichte neuerlich getretenen Tabellen periodisch an den Kö- niglichen Forstrath einzusenden. Auf die in ihren Bezirken gelegenen Gemeinde- Stiftung6 - und Privat-Waldungen Einschluß der Falllehcn-Waldungen, wo- her sie immer zu Lehen rühren) leidet jedoch diese Bestimmung keine Ausdeh- nung, und selbst über die Bewirthsch^ tung der eigenthümlichen fürstlichen Wal- dungen , wofür die besondere Instruirung seiner Forstbehörden dem Fürsten unb^ nommen bleibt, sind sie schuldig, zu ic> der Zeit, sowohl dem Forstrathe und der einschlagcnden Kreis - Finanzkamme^ als dem von leztcrer von Zeit zu 3eli abzuordnenden Visitations-Commissär de>u jenigen Auffthluß zu ertheilen, den dl^ selben für nöthig erachten. (§. 56. dok K. Dekl.) °e. Forst, Schutz. §. 56. Bei dem geringen Umfange der liehen Forst - Reviere ist zwar die stellung besonderer beständiger 'schützen für den Zweck des Forstsih"^ nicht erforderlich; es haben jedoch D ^ fürstlichen Förster zugleich alles dasj^ nige zu verrichten, was in der Zustru' tion für die Königlichen Waldschüß^ den Letzter« zur Pflicht gemacht ist: au 67l kletttt den Vorgesetzten Kreis - Finanz- kammern unbenommen, auf den Fall, daß bei den von ihnen anzuordnenden periodischen Visitationen der fürstlichen rö'vrst - Verwaltungsbezirke die Nothwen- digkeit einer Vermehrung des Schutz- Personals sich ergeben, und die fürstli- chen Behörden nicht von selbst durch Ab- ordnung von Forstwarthen (Forst-Ge- hulfen, Forst - Praktikanten, Forst - Ele- ven oder Forst-Lehrjungen) Abhülfe treffen sollten, die Aufstellung einzelner Waldschützen auf längere oder kürzere Zeit vorzuschreiben. Das von dem Für- sten selbst oder seinen Behörden für den Forst- und Jagd-Schutz verwendete nie- dere Personal ist übrigens von den fürst- t'chen Forst-Verwaltern hiefür förmlich w Pflichten zu nehmen. (§. 34- u. 55. d> K. Dekl.) Frevel Außerhalb der fürstlichen Forstbejirke. §- 5?. Den Königlichen Forstämtern steht »war, wenn si'o keinen besonderen Auf- zug von der höheren Staats - Forstbe- hörde erhalten haben, mit Ausnahme der oben (§. 4ä.) erwähnten Krön-Wal- dungen keine Verrichtung oder amtliche Einwirkung innerhalb der fürstlichen Forst- Verwaltungs-Bezirke zu. Im Interesse des Forst-Schutzes wird jedoch festgesetzt, daß, wrnn Königliche Forstdiener gelegcnhcitlich einen Forst- oder Jagdfrevel in den fürstlichen Forsi- Verwaltungs - Bezirken entdecken, seine Bestrafung, in soferne sie nicht bereits von Seite des betreffenden fürstlichen Forst-Verwalters Statt gehabt hat, dem- jenigen Königlichen Forstamt, das jenem Königlichen Forstdieuer vorgesetzt ist, zuste- hen, dagegen aber auch die fürstlichen Forst-Verwalter befugt seyn sollen, unter gleicher Voraussetzung die Forst- und Jagdfrevel, welche die ihnen untergebene fürstlichen Forstdiener gelegenheitlich m ei- nem benachbarten Königlichen Forstamts- Bezirkc bemerken, abzustrafen. (§. 36. u. 57. der K. Dekl.) ce. Gethcllte forsteiliche Recht». §. 58. Wo nach den Anmerkungen in der Beilage D. nur einzelne Zweige der forstei- lichen Rechte dem fürstlichen Hause zu- stehen, da haben sich die fürstlichen Forst- BehöVden auf die Ausübung dieser zu 672 beschränken. Wenn dieselben sich auf einer Markung nur bis an eine gewisse Grenz-Linie erstrecken, so liegt letzteren ob, sich streng innerhalb dieser Grenz- Linie zu halten. Sind sie zwischen der Krone und dem Fürsten, ungetheilt ge- meinschaftlich, oder ist die Jagd »Polizei und das Recht, Jagdfrevel zu bestrafen, nur nach dem Begriffe der hohen und niederen Jagd zwischen beiden abgetheilt, so haben bei deren Ausübung das ein- schlagende Königliche Forstamt und der betreffende fürstliche Forst-Verwalter, so wie die ihnen untergeordneten Diener in so lange gemeinschaftlich zu handeln, als nicht eine anderweitige Ausgleichung hier- über Statt finden wird. (§. 34. der K. Ml.) r-. Uukform. §. % Den fürstlichen Forst-Verwaltern und Förstern wird gestattet, die Uniform der Königlichen Oberförster und Förster je- doch mit Knöpfen zu tragen, auf denen sich das fürstliche Wappen befindet. (§. 60. der K. Dekl.) 3. Forst-Assistenten. §. 60. Zur Unterstützung ist jedem fürstlichen Forst - Verwalter in gleicher Art wie den Königlichen Oberförstern ein Forst- Assistent bcizugeben. Derselbe muß gleiche Befähigung wie der Assistent eines Kö- niglichen Oberförsters erprobt haben; seine Annahme und Entlassung hangt von dem fürstlichen Forst-Verwalter unter Genehmigung des Fürsten ab. Vor der Verpflichtung ist der Name des Neuan- genommenen unter Anschluß der Belege seiner Befähigung der Vorgesetzten Kreis- Finanzkammer anzuzeigen, welche sofort hierüber Gutachten an das Finanz -Mi- nisterium erstattet, und, wenn dieses kei- nen Anstand dabei findet, dem betreffet den fürstlichen Forst-Verwalter die Le- gitimation zu dessen Verpflichtung er- theilt. Die Verpflichtung selbst geschieht auf denselben Eides-Vorhalt, wie die der Assistenten der Königlichen Oberförster, jedoch mit dem bei den fürstlichen Forste Verwaltern und Förstern (§. 48.) a>'- geordneten, den Dienst-Eid gegen de" Fürsten enthaltenden, Beisätze; das Pro- tokoll wird an die Kreis - Finanzkarnu^r zur Einsicht und Anzeige bei dem nanz-Ministerium eingeschickt, dem Für- sten aber eine Abschrift davon vorgelegt- Auch von der Entlassung eines Assists" ten hat der fürstliche Forst-Verwalter der Kreis - Finanzkammer schriftliche An- zeige zu machen, welche sofort an das Finanz-Ministerium mit Bericht einzu- senden ist. Ob die bisher schon den fürstlichen Forst-Verwaltern zugegebenen Forstschrei- der als Forst-Assistenten zu bestätigen seycn, hängt von dem Erkenntnisse des Fi- nanz - Ministerium im Einzelnen ab. (§• 34. der K. Dekl.) Fortsetzung. §. 61. Die amtlichen Verhältnisse dieser Forst- Assistenten sind die nämlichen, wie die der Assistenten der Königlichen Oberför- ster. Von ihrem Gehalte gilt das Glei- che, was oben (§.52.) in Beziehung auf den Gehalt der fürstlichen Forst-Verwal- ter und Förster festgesetzt worden ist. (§. 34. der K. Dekl.) 4. Forstamts-Diener. §. 62. Für die Besorgung der Geschäfte des Ämtsdieners wird der Fürst am Srtze eines jeden fürstlichen Forst - Verwalters die den Umständen nach geeignete Anord- nung treffen. (§. 34. d. K. Dekl.) 5. Forst - Gefängnisse. §. 65. Wenn die fürstlichen Forst-Verwalter eines Gefängnisses bedürfen, so sind in Ermanglung eigener forstamtlicher Arrest- zimmer die fürstlichen Amtmänner schul- dig, ihre Polizei - Gefängnisse (§. 5g.) denselben auf Ersuchen zum gleichfallst'gen Gebrauche einzuräumen. 6. Amts-Aufwand der fürstliche» Forststcllcn. §. 64. Alle Kosten, welche die Ausübung der Forst-Verwaltung, Forst - und Jagd- Polizei und Forst - Gerichtsbarkeit in den Bezirken der fürstlichen Forst-Verwalter verursacht, sind von den fürstlichen Rent- ämtern in gleicher Art, wie in den Königli- chen Forst-Bezirken von der Staatskasse, zu bestreiten. .Dahin gehören namentlich die Gehalte der fürstlichen Forstdiener, ihre Diäten und Reisekosten, ihr sonsti- ger Amts-Aufwand, die ihnen oder ih- ren Hinterbliebenen gebührenden Pensio- nen, die Einrichtung und Unterhaltung der Amts-Wohnungen, Amts-Lokale und forstamtlichen Gefängnisse, die Arrest - Azungs- und Untersuchungs-Kosten der Forst- und Jagd - Frevler. (§. 34. der K. Dekl.) t 6?4 7. Amts-Gefälle derselben. §. 65. Dagegen haben die fürstlichen Rent- Aemter nicht nur alle Geldstrafen, welche die fürstlichen Forst-Verwalter ansetzen, so weit nicht die Anbringer oder die Wald - Eigenthümer einen rechtlichen An- spruch hierauf haben, sondern auch die gesetzlichen Rugtagsgebühren, welche den Forst - und Jagd - Frevlern als Anhang der Strafen auferlegt werden, zn be- ziehen. Zn dem oben (§. 67.) bezeichneten Falle der Ausdehnung der Forst-Gerichtsbar- keit über die Grenzen des Bezirks sollen die Strafen über Abzug des Rugdrittelö demjenigen Theile zufallen, in dessen Be- zirke die Frevel begangen wurden. (§. 37' der K. Dekl.) Gegeben Stuttgart den 12. Zuni i8r3. Wilhelm. Der Minister der Justiz: - Freiherr von Maucler. Der provisorische Chef des Departements des Innern: von Schmidlin. Der Minister der Finanzen: von Weckherlin. -Auf Befehl des Königs: Der Staats, Sekretär, Vellnagel. Beil. A. uebersicht ver für die Rechtspflege und die Polizei - Verwaltung in den Besitzungen des fürstlichen Hauses Thurn und Taxis gebildeten Amts-Bezirke und der in dieselben fallenden Markungen. 676 Fürstlicher Amts- Bezirk. I. Scheer. Vogtei. (fällt weg) Orts- Markungen nach Gemeinde-Bezirken und cigenthümliche fürstliche Waldungen, die eine beson- dere Markung bilden. Kreis- und Oberamts- Bezirk. Dekanat. Schul- Jnspekto- rat. Sprengel des König!. Gesundheits- Beamten. i)Scheer,St.(Amtssitz) Donau- Kreis. Saulgau. Sanlgau Saulgau Mengen. 2) BeiHkofen, D> desgl. (mitd-Siß in Höch- bergs desgl. (mitd.Sitz in Fried- berg) desgl. desgl. 3) Plochingen, Pfd. — — — Saulgau. 4) Bollstern, Pfd.. mit Heratskirch, W. — — ' Holzmühl, M. Sägmühl, M. Mengen.- 5) Bremen, D. — — — 6) Eichen, D. — . — — Saulgau. 7) Ennentach, Pfd. ^ mit }' - — Mengen. Hipfelsberg, H. > 8) Enzkofen, D. Saulgau. - — — 9) Friedberg, Pfd.' mit - — Mengen. Wirnsweiler, H. ^ Saulgau. 10) Fulgenstadt, Pfd. — — — 11) Günzkofen, D. — — — 12) Haid, Ä). mit Bogenwciler, D. Häberlensmühle, M- — — — — Süssen, Pfr.W. ) r3) Herbertingen, Mss. — — — — mit Burg, Zghs. Mengen- iä) Hohentengen, Pfd. — — i5) Jetkofen, D. — — — ■ * 16) Lampertsweiler, D. mit Saulgau. Riden, H- 17) Mieterkingen, Pfd: > — — :— Anm 4 677 Nrstlichcr Amts bezirk. Vogtei. Oris - Markungen nach Gemeinde - Bezirken und eigenthümliche fürstliche Waldungen, die eine beson- dere Markung bilden. Kreis - und Oberamts- Vezirk. Dekanat. Schul- Jnspekto- rat. Sprengel des König!. Gesundheits- Beamten. Anmerkungen. Donau- Sch eer. desgl. Kreiö. MKtwcg) >») Oellkofen, D. ^-.ukga». HcigUsburg, W. \ 19) Urfendorf, 25- mit AltenSweiler, W. Reppernweiler, H. -0) Völlkofcu, D. mit ■' Birkhöfe, H. 21) Wolfartsweiler, D. Sämtliche, eine befon- dere Markung bildende, eigenthümliche fürstliche Waldungen aus den fürstl. Forst - Revieren: Vollstern, x Burg,/ Forst, Ver, Fulgenstatzt, Scheer, \ Süssen. Urfendorf, J aus ersterem, soweit ste nicht in die Bogteien Dürmentingen u. Ren- hardswciler, Amts-Be- zirks Buchau, fallen^ % II. uchan. Dürmen tingen. Saulgau (mit d. Sitz in Hoch- berg) deögl. Saulgau (mit d.Sitz in Fried- berg) desgl. >) Buchau, St. (Amtö-^ Riedlin- st'tz) mit Hennanhof, H. r) Alleshauscn, D. mit Brasenberg, D. Oedenaalen, H. Seekirch, Pfd. gen. Riedlin gen. Saulgan. desgl. Mengen. Saulgau. Uttenwei- ler (mit d. Sitz in Dürrnau) Buchau. S. Beilage O. und unten zu H. A. und B. / 6 7 8 Fürstlicher Amrs- Orts-Markungen nach Gemeinde-Bezirken Kreis - und Schul- Sprengel des Vogtei. nnd eigenthümliche fürstliche Oberamts- Dekanat. Jnspekto- Kvnigl. Waldungen, die eine beson- Bezirk. rat. Gesundheits- dere Markung bilden. Beamten II. Buchau. A. Dürmen- tingen. 3) Altheim, Pfd. 4) Bezenweiler, Pfd. mit Bischmannshaufen, W. Brakenhofen ) und W. Moosburg, 1 Wolfartsmühle, M. 5) Braunenweiler, Pfd.t mit ü Michelshof, H. i Ziegelhof, H. J 6) Dürmentingen, Pfde mit Fasanenhof, H. Seelenhof, H. 7) Dürnau, Pfd. 8) Göffingen, Pfd. 9) Großtissen, D. mit Kleintissen, W. 10) Hailringen, Pfd. n) Heudorf, Pfd. « mit demWürttember-' gischen Antheil anl Burgau, W. J Donau- Kreis. Riedlin den. Aiimerkuiigett- Riedlin- gen. Riedlin- gen (mit d. Sitz in An- delftngen) Uttenwei- ler. Riedlin gen. Uttenwei- ler (mit d. Sitz in Dürrnau) Ricdlin- gen. Uttenwei- ler. Riedlin gen. Riedlin gen. Raulin gen. Buchau. Ricdlin- gcn. Buchau. Zu »0 ruiu] ln jjj-eif zu den ^ Besitzungen,^^- rigenWulkl „ spKs 6?S fürstlicher Amts bezirk. Orts-Markungen nach Gemeinde-Bezirken Kreis- und Schul- Sprengel des Vogtei. und eigeuthümliche fürstliche Waldungen, die eine beson- dere Markung bilden. Obcramts- Bezirk. Dekanat. Jnspekto- rat. König!. Gesundheits- Beamten Anmerkungen. . u. Buchau. A. Dürmen- tingen. Pfd. 12) Kanzach, mit Volloch, H. (vorm. M.) i5) Kappel, D. mit Brukhof, H. Ottobeurcrhof, H. i4) Marbach, D. mit Stettberghof, H. Donau- Kreis. Riedlin- gen. j } - Von den, eine besondere Markung bildenden, ei- genthümlichen fürstli- ,ct>en Waldungen: alle aus den fürst- lichen Forst-Revie- ren: Dürmentingen, Marbach; aus dem Revier Bollstern die Waldstücke: das Ziegelhofer Hölzel; der obere und un- tere Schellen- berg, die Wasserfuhr. Ferner 'alle aus den fürst- lichen Forst-Revie- ren : Mleshausen, Buchau, Seelenhof; Riedlin- Riedlin- gen. gen. — Uttenwei-. ler. — Riedlin- gen. —r — : Buchau. S. Beil. D. S. ?'•!. 66o Fürstlicher Llmts» Bezirk. Orts-Markungen nach Gemeinde-Bezirken Kreis - und Schul- Sprengel des Vogte». und eigeuthümüche fürstliche Waldungen, die eine beson- dere Markung bilden. Oberamts, Bezirk. Dekanat. Jnspekto- rat. Kbuigl. Gesundheits- Beamteu. Anmerkuil^n II. Buchau. A. Dürmen- tingen. B. Renhards- weiler. «• s K ä e s -5. aus dem fürstli- chen Forst-Reviere Bussen die Waldstücke: die 5 Haue, Langerain, Schneckenwitt- kel, Häusleshau, Maierhau, die 3 Göfflnger Haue, Dürrenhau, Reinsenwäldchen; aus den: Revier Utten- weiler, die Waldstücke: Kügele, Fürstenhäule, Bussenhalden, Arerwäldchen. r) Renhardsweiler, Pfd° Kreis. Riedlin- gen. Riedlin- gen. Saulgau. Saulgau (mitd.Sitz in Hoch- berg) Riedlin- gen. Saulgau (mitd.Sitz in Fried berg) Buchau. Saulgau. Die,eine besondereMar- kung bildenden fürstli- chen Waldungen: die untere und obere Egg, Fürstlichen Forst - Re- viers Bollstern, Forst- Verwaltungs - Bezirks Süssen. S. Beil- p‘ 68i Anus- Bezirk. Vogtei. Orts-Markungen nach Gemeinde-Bezirken und cigenthümliche fürstliche Waldungen, die eine beson- dere Markung bilden. Kreis- und Obcramts, Bezirk. Dekanat. Schul- Jnspckto- rat. Sprengel des König!. Gesundheits- Beamten. Anmerkung«^ A. Dona u- Kreis. ^hthal. Oggels- beuren. (Amtssitz) mit Datthausen, W. Güttelhofen, W. ^ Luppenhoftu, W. | Mittenhausen, H. > 2) Frankcnhofen, Pfd.) mit? Tiefenhülen, D. 1 5) Grunzheim, Pfd. i 4) Kirchbicrlingen,PfdA mit { Sontheim, W. Weisel. 5) Oepfingen, Pfd. 6) Oggelsbeuren, Pfd.' mit Elligkofen, W. Ridenhof, H. Willcnhofen, W. 7) Ruppertshofen,Pfd/ mit > Vogelhaus, H. I 8) Untergriesingen,Pfd. mit Obergriesingen, W. Ehingen. l Von den, eine besonde, re Markung bildenden fürstlichen Waldungen alle aus den fürstlichen^ Forst - Revieren: Marchthal, Oepfingen; aus den Revieren Bremclau Grunzheim Kirchbicrlingen, i\ ?s Ehingen. Munder- kingen dere Markung bilden. Beamten. Donau- A. Oggels- diejenigen, die nicht in Kreis. Ehingen. k beuren. die Vogteien Bremelau und Schemmerberg fal- / B. len. i) Dieterskirch, Pfd.' \ Uttenwei- ler. mit Dietershaufett, D> Ricdlin- Riedlin- Uttenwei- Riedlin- Dobel, W. gen. gen. ler gen. Herlighof u. Muhles (mit d. Sitz r) Hausen, Pfd. ] in Dürnau) mit Oberwachingen, D. ^ Schupfenberg, H.! Unterwachingem [- ^— — — Pfd. J , - , 3) Reutlingendorf,Pfd. — — — — 4) Sauggart, Pfd. ^ — — _' — 5) Offingen, Pfd. f mit Buchaihof, H. Buffen, W- Dentingen, W. l ' > 6) Unlingen, Pfd. 7> Uttenweiler, Pfd. — —■ — mit Dettenberg, H. Minderreuti,. W. — — — ; Runkenmühl^ M. ' Von den, eine besonde- re Markung bildenden fürstlichen Waldungen sämtliche aus demRevier Wachingen, y Korst - Verwaltungs- Bezirks Buchau; ■ 683 sicher ^n,rs- irr. '^bets Hfmi. a, czirk. Vogtei. B. Uttenwei- ler. Orts- Markungen nach Gemeinde-Bezirken und eigentümliche fürstliche Waldungen, die eine beson- dere Markung bilden. Kreis - und Oberamts- Bezirk. Dekanat. Schul-' Jnspekto- rat. Sprengel des Kvnigl. Gesundheits- Beamten. Anmerkungen. Donau- aus den Revieren Bussen und Uttenweiler alle, die nicht in die Vogtei Dür- mentingen, Llmts- Bezirks Buchau, fall eir. C. Bremelau. IV. >en- wi. (fällt weg) ■e » S' & Z 1) Brenrelau, Pfd- mit -Heuhof, H. Folgende, eine besonde- re Markung bildende, fürstliche Waldungen aus dem Revier. Vremelau, Forst - Verwaltungs- Bezirks Buchau: Gansthale, Glasengrund, Buch, Kapuzinerhalde, die 2 Lailen, Brechthale, Bodenwinkelhalde, Bodenwinkelebene, Tiefenhülerthale, Niederhau. i) Aepfingen, Pfd. Kreis. Riedlin gen. Münsin- gen. Hausen. Biberach. Biberach. Zwiefalten (m. d.Sitzi» Magols- heim) Biberach (m. d.Sitzi» Alberwerler, Oberamks Ehingen) S. Beil. v. } Und zu oben II. A. Münst'n- gen. Biberach. S. Beil. v. Fürstlicher Amts- Bezirk. Vogtci. Orts - Markungen nach Gemeinde-Bezirken und cigenthümliche fürstliche Waldungen, die eine beson- dere Markung bilden. Kreis - und Oberamts» Bezirk. Dekanat. Schnl- Jnspekto» rat. Sprengel des Kvnigl. Gesundheits- Beamten. Anmcr IV. Qber- Sulmen- tingen. (fälltweg) 2) Altheim, Pfd. 5) Oberfulmentingen, Pfd- ^ ä) Schemmerberg, Pfd 5) Unterfulntentingen,! Pfd. I mit ' Niederkirch, K. Dona u- Kreis. Biberach. i I V. Neres heim. Von den, eine befände- re Markung bilderrden fürstlichen Waldungen alle aus dem fürstlichen Forst - Revier Sulmentingen; aus dem Revier Grunzheim: der Mittenweiler Baurenwald; aus dem Revier Kirchbierlingen: .der Groß-u.Klein- Glasgartwald. K (fälltweg) 0 Neresheim, Schloß mrdWeilercAmtssttzl mit Schafhof. Zart- Kreis. Neres heim. Biberach. Biberach (m.v.Sitziu Albcrweiler, Obcramts Ehingen) Ohmen- heim. Neres heim. Biberach. S. Peil u 5 Neres heim. 5 686 östlicher ^Mts- ^czirk. Vogtei. Orts -Marrnngcn nach Gemeinvc-Bezirken und eigenthümliche fürstliche Waldungen, die eine beson- dere Markung bilden. Kreis, und Oberamts-- Bezirk. Dekanat Schul, Inspekto ren. Sprenget des' Königs. Gesundheits- Beamten. Anmerkungen V. ^eres- veim. (fällt weg) r) Auernheim, Pfd.' mit Auernthalerhof, H. Mittelhof, H. Sägmühle, M. Steinmühle, M. ^ Steinweiler, W. Waldzierterhof, H. > Jaxt- K r e i ö.. Neres- l heim- Ohmen- heim. Neres- heim. Neres-- heim. 3)Ballmertshofen,Pfd. mit Buchmühle, M. Carlsbronnen, Hs. Eggmühle, M. Rappmühle, M. Taxis , Schl. Trugenhofen, Pfd. Aiegelstadterhof, H. 1 r. ?. • —-• — 4) Demmingeiy Pfd.' mir Duttenstein, Zgdfchl. Wagenhofen, W. - i — — — 5) Dischingen, Mfl. > mit Guldesmühl, M. Hochstätterhof, H. Obermühl, W- 1 1- 1 i- — — — - 6) Ebnath, Pfd. ] mir Affalterwang, W. I Diepertsbucherhoff n H. Niesiß, W. J I 686 Fürstlicher Amts- Bezirk. Vogtei. Orts - Markungen nach Gemeinde- Bezirken und cigenchümlichc fürstliche Waldungen, die eine beson- dere Markung bilden. Kreis - und Obcramts- Dekanat. Schul- Jnspekto- .rat. Sprengel des Kbnigl. Gesundheits- Beamten. Anmerkung^' V. Nercs- heim. (fällt weg) 7) Eglingen, Pfd. mit Baumgries, H. ^ Kruggen,Ziegelhutte. Osterhofen, W. Sturmühl, M. Zeughaus, Jagdzeug- Haus. 6) Elchingen, Pfd. 9) Groskuchen, Pfd. mit Hagenbuch, H. Hubasweiler, H. Kleinküchen, W- Nietheim, H. Rothenfohl, H. Zart- Kreis. Neres- heim- Ohmen- heim. Neres- heim. Neres- heim. 687 Beil. B. Zusammenstellung der . Zungen, auf welchen die Gerichtsbarkeit und Polizei-Gewalt früher dem fürstlichen Hause ^urn und Taxis gemischt mit andern standesherrlichen Familien zustand, mithin das ^lere in dieser Beziehung bis nach gleichmäßiger Feststellung der staatsrechtlichen Ver- hältnisse dieser Familien ausgesetzt bleibt. ' und Oberamts-Bezirk. Gemeinde - Bezirk. Orts - Markung. Kondominatherrschaft. ^ v n a u - K r e i s. Waldsee. Stafsiangen. Eichen, W. Graf von Sternberg und Fürst v, Salm-Salm. desgleichen. Michelwinnaden. 2. Hagnaufurth, W° desgleichen. ^axt-Krei s. Nereöheim. Dunstelkingen. 3. Dunstelkingeu, Pfd. Fürst v. Oettingett- Wallerstein. desgleichen. desgleichen. Hofen, W. desgleichen. desgleichen. Frikingen. ■ 5. Igenhausen, W. desgleichen. desgleichen. Dunstclkingen. 6. Schrezheim, W. desgleichen. 688 B-il. C. Z u f a in m c II st e l l u II g d er Markungen, in welchen das fürstliche Haus Thnrn und Taxis auf die Rechtspflege Polizei - Verwaltung verzichtet. # Kreis- und Oberamts-Bezirk. Gemeinde - Bezirk. Orts - Markung. > ,„«W! mmmmm mm mim Donau - Kreis. Ehingen. Untermarchthal. Allgershofen, W> desgleichen. Niederhofen. 2. Niederhofen, D. desgleichen. Dettingen. 3. Stetten, W- Vibcrach. Aßmannshardt. 4- Mittenweiler. 689 uebe x s i ch t Bei l. v. der c ^ie Forst - Vertvaltuug, Forst - und Jagd - Polizei und Forstgerichtsbarkeit in den ^'tzungeu des fürstlichen Hauses Thum und Taxis gebildeten Forst - Verwaltungs- Bezirke und der in dieselbe fallenden Markungen. fürstlicher °°^-Verwal. ""gs-Bczirk. Müssen. Fürstliches Forst » Revier. T" Burg. B. Vollstem. Orts - Markungen. 1. Eichen, D. 2. Günzkofen, D. 3. Herbertmgen,Mstc mit Burg, Ighs. (Sitz des Revier- Försters.) 4. Oelkofen, D. mit Hagelsburg, W- Eigenthümliche fürstliche Waldungen, die eine be sondere Markung bilden. Anmerkungen. i. Bronnenweiler mit Michelishof, H. Iiegelhof, H. Brenntenkau, Boschenholz, Ammannshäule, Smtenbuch. Stellhäule, Ober- und Unter- Grehbach, Eisenberg, Meisters-Acker. Burgwald, Beyrerhau, Wielandögrund, Löwenwirthshölzel, Zerglehölzel, glasashölzel, Rangelmoos. Wagenhard, Spizkau oder Furchtholz, Barensteigel, Herzogenstock, Furchtholz, Zellenberg und Haberstock, Frnnkenbuch, Ochsenstelle, bis an die Saustraße, Manzenstock. Donau- Kr e ls. Fürstlicher Forst-Verwal- tungs-Bezirk. r. i Süssen. 690 Fürstliches Forst-Revier. Orts-Markungen. B. Bollstern. Dürrmentiu- gen. 2. Lampertsweiler,D. mit Riden, H. 3. Renardtsweiler, 4. Ans dem Gemein de - Bezirk Boll- stern: Bollstern, Pfd. (Sitz des Revier- försters) mit Heratskirch, W- 5. Aus dem Gemein- de-Bezirk Haid: Haid, W. Bogenweiler, D. Eigcnthümliche fürstliche Waldungen, die eine be- sondere Markung bilden. Hasenwinkel und Wagenhart, Brandholz, im Mil- pishauser Ocsch, Obere u. untere Egg, Zregelhofer Holzel, Ober- und Unter- Schellenberg, Anmerkungen. D 0 n a u - K r e i s'. 1. Altheim, Pfd. 2. Heudorf, mit dem Wärt. Atttheil an Bur- gau, W- 3. Aus dem Gemein de-Bezirk Bezen- weiler: Theil von Wol- fartsmühl. /,.Auö dem Gemein de - Bezirk Dürr mentingen: Dürrmentingen, Pfd. (Sitz des Revier - försters) mit Fasanenhof. Äasserfuhr. Oestreicher Hau, Gurgele, Nubert, Berbersbühl, UlnmenhoferReisach, Reisinger, Kühloch, Sandgrubenhau, Hohebreite, Wildacker, Spizacker, Hölzel am Marba- cher Gatter. Zu r. AufAltheimer MaA) stehen dem fürstlichen die forsteilichen Rechte «ut ^ soweit zu, als dieselbe dem rechten Ufer der Zu 3. Der übrige Thest ^ Wolfarthsmühle fällt ui Revier Bussen- (s. unte» s II. D.) Cgi fürstliche,. ^'H-Verwal- Fürstliches Forst-Revier. Orts- Markungen. Eigenthümliche fürstliche Waldungen, die eine be- sondere Markung bilden. D. Fulgenstadt. E. Marbach. 1. Friedberg, Pfd. mit Wirnsweiler, H. 2. Fulgenstadt, Pfd. (Sitz des Revier- försters.) 3. Mieterkingen, Pfd. 4. Wolfartsweilcr,D. 5. Aus dem Gemein de - Bezirk Boll- ster» : Holzmühl, M. Sägmühl, M. 6. Aus dem Gemein de-Bezirk Haid: HäberlensmühhM. Süssen, Pfd. (Sitz des fürstlichen Forst - Verwal- ters.) r.Großtissen, D. mit Kleintissen, W. -.Marbach, D. (Sitz des Revier - försters) mit Stettberghof, H. Schnaid, Hochberg, Kreut, Vühlhalde, Erstes und zweites Holz am Schwar- zacher Rain. Holzel im Brand, Holz bei der Kloster- Schneid-Mühle. Brand bei der Och- senstelle, Manzenstock, Holz im Wolfartö- wcilcr Oesch im Hochberg. Mühlberg, Nonnenholz, Gayerwieshau, Herrenholz, Gailenwieswäldlc, Stettbergerwald, Veutenkau, Raupau, Großes und kleines Pfarrholz, Hai- lenwicfe, Buchauerhau. Annicrknngcn. Donau-Kreis. 6g 2 Fürstlicher Forst-Verwal- tungs-Bezirk Fürstliches Forst- Revier. Orts-Markungen. Eigenthümliche fürstliche lüaldungen, die eine be- sondere Markung bilden. Anmerkungen. L Süssen. F. Scheer. 1. Blochingen, Pfd.. 2. Ennentach, Pfd.. mit Hipfelsberg, H. Zunghölzel, Eggertenhau, Kornelienwald,. Menger Au, Hipfelsberg. Donau-Krei 5. Scheer, St. . (Sitz des Revier- försters.) G. Ursendorf.. r.Beizkofen, D. 2. Bremen,. D. 3. Enzkofen, D. 4. Hohentengen, Pfd. 5. Zetkofen, D. 6. Ursendorf, D. (Sitz des Revier- försters) mit Spazenwald, Obere und untere Buchen, Kohlholz^ Kazensteig, Bizine, Mühlholz,. Hämmerlinshölzel, Holz am Gemeind- Strich, Badersholz, Gertenwald, Beide Breitenloh.. ; • Altenweiler, W. Reppernweiler, H. • 7. Völlkofen, D. mit Birkhöfen, H. 6 fürstlicher ^-Derwal- '""äs Bezirk. II ^"chau. Fürstliches Forst-Revier. Ä. Alleshausen. B. Bremelau. C. Buchau. Orts-Markungen. i. Alleshausen, D. (Sitz des Revier- forsters) mit Brasenberg, W. Oedenalen, H. Seekirch, Pfd. . Alls dem Gemein- de - Bezirk Be- zenweiler: Bischmannshau- se,r, W. aadB'ffiK!' *ryxj'xn:fzi&t-T''V.ntxT?tttZT'x «tot Cigenthümlichc fürstlichc Waldungen, die eine be- sondere Markung bilden. Stumpenhau, Schäflinshau, Köhlberg, N. i. u. 2. Rehhag und Glim- merhau, Hardtle, Sandgrubenhau, Leimgrubevhau, Derlewang, Altcrweihcr. .Bremelau, Pfd. (Sitz des Revier- forsters) mit Heuhof, H. Frankenhofen, Pfd. mit Tiefenhüle. Anmerkungen. Donau-Krei s. Gansthäle, Glasengrund, Buch, KapnZinerhalde, Die zwei Lailen, Brechthale, Boden- winkelhalde, D odenwinkelebene, Tiefenhühler Thäle,) Niederhau. Schelmenthal, Berchthelhalden, Hirschhalden, Amthau, Gaisbühl, Schlatt, Hochbuch, Lampenrhale. -Großer Herrschaft- (Sitz des fürstlichen' Wald (der Kapple- Forst-Verwalters merWald genannt) u.Revierförsters) Wiese beim Forst Dem. fürstlichen Hause steht hier die Jagdpolizei nur insoweit, als sie die' niedere Jagd be- trifft, das Recht, Forst - und. Jagdfrevel zu bestrafen, gar nicht zu. ^Die Jagdpolizei und das Recht) Jagdfrevel Zu bestrafen, ist. dem fürstlichen Hause hier.' nicht zuständig. r. Buchau, St. mit Hennauhof, H. 2. Dürnau, Pfd. Ort Schachen mir Nadelholz. Fürstlicher Forst -Verwal- tungs-Bezirk. Fürstliches Forst - Revier. II. Buchau. c. Buchau. D. Bussen. E. Grunzheim. Orts - Markungen. 5. Kappel, D. init Brukhof, H. Ottobeurerhof, H. 4. Thcilvon Kauzach, Pfd. mit Volloch,H. (vorm. M.) i.Göffingen, Pfd. -.Hailtingen, Pfd. 3. Offingen, Pfd. nrit Buchaihof, H. Bussen, W. (Sitz des Revier- försters) Dentingen, W. k. Unlingen, Pfd, 5. Aus dem Ge- meinde - Bezirk Bezenweiler: Theil von Wol- fartsmühl, M. i. Grunzheim, Pfd. (Sitz des Revier - försters) -.Oggelsbeurcn,Pfd. mit Elligkofen, W. Ridenhof, H. Willcnhofen, W. jEigcnchümlichc fürstliche Waldungen, die eine be- sondere Markung bilden. Wiese beim Schönen- berg, Schöneberg. Heirnshölzle. Bussenhalden, Dürlewang, Die 5 Häue, Langenrain, Häusleshau, Schnekenwinkel, Maierhau, Oie drei Göfssnger Haue, Dürrenhau, Rainfenwäldchen. Hebern, Klosterwald, Mittenweiler Vau- renwald, Eichwald, Galgen und Krumriedhau, Anmerkungen. Donau-Kreis. ^Zu 4. Der übrige Theil A Kanzach fällt in das P ^j Seelenhof (unten zu' Zu 5. Der übrige ThH Wolfartsmühl fall: »u Revier Dürrmentiugeu k zu i., e.) Fürstliches Forst- Revier. E. I Grunzheim. F. Kirchbierlingen G. March thal. Orts - Markungen. Ei'gcnchümliche fürstliche Waldungen, die eine be- sondere Markung bilden. 3. Ruppertshofen, Pfd. mit Vogelhaus, H. ij. AuS dem Gemein- de - Bezirk Die- terskirch: Herlighof,H.u.M. 5. Aus dcnr Gemein- de - Bezirk Aß- mannöhardt: Mittenweiler, H. Laienhalden, Kolernhalden, Schachen, Kolernhau, Ziegelhalde, Dettenbergerhäule, Schatthau, Mezgerstock, Vordere und Hintere Müder, Buchhalde, Auchthau. 1. Kirchbierlingen, Pfd. (Sitz des Revier- försicrö) ^ mit Sontheim, W. Weisel, W. 2. Aus dem Gemein de - Bezirk Det- tingen : , Stetten, W. Lauhau, Grafenekerhau, Lizhau, Bluim, Keilhau, Birkhau, Mooshau, Baumgarten, Birkschopf, Sommerhalde, Sold, Groß und Klein Glasgart. r Obermarchthal,Mfl (Sitz des Revier - fdrstcrs) mit Datthausen, W. Güttelhofen, W. Luppenhofen, W. Mittenhausen, H. 2. Theil von Reut- lingendorf, Pfd. Letten und Hirnharr, Lang uird Breithau, Heiligenhaushau, Enz und Bühlhau, Dachs u.Schlaichhau, Buchau, Ermsziel, und Holzreute, Steinburgwäldchen, Wiesenhalden, Steinburghalden, Anmerkungen. Don au-Kreis. n Groß Glasgartwald ist die Forstverwaltung, die Forst- polizei und das Recht, Forst- frevel zu bestrafen, zwischen derKrone und dem fürstlichen Hause zu 4 und 4 ungetheilc gemeinschaftlich. Fürstlicher Forst -Verwal- tungs-Bezirk. Fürstliches Forst-Revier- Orts-Markungen. Eigenthümliche fürstliche Waldungen, die eine be- sondere Markung bilden. Anmerkungen, ir. G. Donau-Kreis Buchau. Marchthal. 3. Aus dem Gemein-- Kirchholz, de-Bezirk Uuter- Marchrhal: Mlgershofen, W. Bühlholz unb Unterhalden, Oberhölzle, Schloßhalde, Feh r Halden, Reifert, Ober - und Ellern- hau, Schlatthau, Hagenhaule, Hürbelhäule, Trcttenberg, Stokershau, Birkzeil. H. Oepfingen. i. Oepfingen, Pfd. Hintere Bühl, (Sitz des Revier- Einsprungbau, [ försters) Mittel Bühl, r. Untergriesmgen, Fürwanghan, Pfd. Staarcnweiher, mit Grazishölzle, Obergriesingen, Leimgrubenhau, W. Wolfcnwinkel,. Nonnenholz, Anwanderhau, Brenteuhau, Fohrenwäldchen, Schinderwasenhaü, Trinkholz, Fuchsbau und Rau- hau, Schlau und Teichhau, Unsanghau, Bainthau, Die 8. Jauchert Eich- - Wäldchen, Burrcin. 697 - ^ürstüch^. ""Ss'Vezirk. Fürstliches Forst - Revier. Orts-Markungen. Ligenthümliche fürstlich« Waldungen, die eine be- sondere Markung bilden. Anmerkungen. «Ji- ^ucyau. I. Seelenhof. 1. Aus dem Gemein- de-Bezirk Vezem Weiler: Bezenweiler, Pfd. mit Brakenhofen und Moosburg, W. 2. Aus dem Gemein- de-Bezirk Dürr- mentingen: Seelenhof. (Sitz des Revier- försters) 3- TheilvonKanzach, Pfd. Zakhau, Rest, Groß-Seclenwald, Vordere und Hintere Froschlache, Vordere und Hintere Russek, ■ Langenaker, Waibleshblzle, Engehau, Dürlehau, Dreiangelhau, Kanzacher Hau, Buchauer Ried, Dürmentinger Ried, Bühlhau. Donau-Kreis. Au 3. der übrige TheilvonKan, zach fällt in das Revier Buchau, (oben zu H. C.) K. Sulmentingen. 1. Aepfingen, Pfd. i. Altheim, Pfd. 3. Obersulmentingen, Pfd. (Sitz des Revier, försters) 4. Schenmerberg, Psd. 5. Unterfulmentin- gen, Pfd. mit Niederkirch. Pfarrholz, Kaplaneiholz, Müllerhölzle, Grafenholz, Stangenhölzle, Bokighoferholz, Vurgerholz, Klein - und Groß- Dorfchcnholzle, Triebweg bei Bokig- hofen, Ameisenberg, Mittlere Schreye, Verbrannte Schreye, Krautle, Hauchen, Nr. 1. 2 und 3. Weiherhalden, Rappenhau, Federling. 4 / 678 Fürstlicher Amts- Vogtei. Orts-Markungen nach Gemeinde-Bezirken und eigenthämliche fürstliche Kreis - und Oberamts- Dekanat. Schul- Jnfpekto- Sprengel des Königl. Bezirk. Waldungen, die eine beson- dere Markung bilden. Bezirk. rat. Gesundheits- Beamten Anmerkung^' II. Buchau. A. Dürmen- tingen. 3) Altheim, Pfd. 4) Bezenweiler, Pfd. mit Bischmannshaufen, W. Brakenhofen! und W. Moosburg, 1 Wolfartsmühle, M< 5) Vraunenweiler, Pfd.j mit 1 Michelshof, H. Ziegelhof, H. J 6) Dürmentingen, Pfd. mit Fasimenhof, H. Seelenhof, H. 7) Dürnau, Pfd. 3) Göffingen, Pfd. 9) Großtissen, D. mit Kleintissen, W- 10) Hailtingen, Pfd. n) Heudorf, Pfd. i mit demWürttenlber-? gischen Antheil ans Burgau, W. Donau- Kreis Riedlin den. J Riedlin gen. Riedlin- gen (mit d. Sitz in An- delftngen) Uttenwei- ler. Riedlin gen. Uttenwei- ler (wird. Sitz in Dürrnau) Riedlin gen. Uttenwei- ler. Riedlin- gen. Ricdlin- gen. Buchau. Riedlin- gen. Buchau. Ricdliu- gen. Zu Ä-l-' di-N-chtsK-l, funcj u> P/nrlici,cH zu Den f«»l*> Besitzung'', ngenWuUU. „ gischen A..'he-> Burgau »rno t, sorglich bis 3 -jj, l-cher Verletzung der ^ hältulssedlejes^,, 6?S Erstlich» Amts. Bezirk. Vogrci. Orts-Markungen nach Gemeinde-Bezirken und cigenthümliche fürstliche Waldungen, die eine beson- dere Markung bilden. Kreis- und Obcramts- Bezirk. Dekanat. Schul- Jnspekto- rat. Sprengel des König!. Gesundheits- Beamten l i=; A. Dürmen- tingen. 12) Kanzach, Pfd. mit Volloch, H. (vorm. M.) iS) Kappel, D. mit Brukhof, H. | Ottobeurerhof, H. 1 14) Marbach, D. > mit Stettberghof, H. ^ Donau- Kreis. Riedlin gen. - Riedlin gen. Riedlin gen. Uttenwei- ler. Riedlin- gen. Buchau. > Von den, eine besondere Markung bildenden, ei- genthümlichen fürstli- chen Waldungen: alle aus den fürst- > lichen Forft-Revie- I J: ren:^ lg Därmentingen, r 2 Marbach; f 1 aus dem Revier K Bollstern > die Waldstücke: Z das Ziegelhofer Z Mzel; Z der obere und un- tere Schellen- A, berg, > die Wasserfuhr. Ferner alle aus den fürst- > ^. lichen Forst-Revie- I •& ren: lS Alleshausen, ( g Buchau, lg Seelenhof; J <*>1 —r : 1 l : Anmerkung?». S. Beil. V. S. B- 700 Fürstlicher Forst-Verwal- tungs-Bezirk. Fürstliches Forst-Revier- Orts-Markungen. Eigenrhümliche fürstliche, Waldungen, die eine be- sondere Markung bilden. UL A. Reresheim.j Dischingen. i I B. Ebnath. i.AusdemGemeinde- Bezirk Auernheim: Theil von Auern- heim, Pfd. Auernthaler Hof, H. r.AusdemGemeinde- Bezirk Ballmerts- hofen Theile von: Ballmertsho- hofen, Pfd. Eggmühl, M. Rappmühl, 3.Aus demGemeinde- Bezirk Dischingen Theile von: Dischingen, Mfl. (Sitz des fürstl. Forst- Verwal- ters u. Revier- Försters) Guldesmühl, M. Obermühl, M. 4. Auf Fleinheinier Markung die fürstl. Waldungen: Refenhäule, Spriethäule, Steinharthäule. Ebnath, Pfd. mit Affalterwang,W. Dispertöbuch, H. Niesitz, W. ü n. Anmerkungen. I Iart-Kreis. Au i. der übrige Theil Auernheim fallt in das vier Kleinküchen, (un^ w. F.) t'^i Zu cfM . -. u. 3. die übrige« ^ dieser Markungen das Revier Trugen' (unten zu III. kl.) K# !Zu 4. im Wald SteinhaÄ'A steht der Krone das J $ Forst- Frevel zu soweit als die K. M ner, welche benfetbeu gehen unbedingt befugt' die Frevel denr K. ForstsJ «'Bergen, ebenfalls dieW^ Polizei und das Recht. Frevel zu strafe«, fchließnrd zu. aber 7oi fürstlicher Ü°'st-Vc>wal- N^Scjivf. Fürstliches Forst-Revier. Orts-Markungen. Eigenthümliche fürstliche Waldungen, die eine be- sondere Markung bilden. Anmerkungen. to W- ^resheim. C. Eglingen.. i. Demmingen, Pfd. mit Duttenstein, Zgds. Wagenhofen, W. '' Zart-Kreis. 2. Eglingen, Pfd. (Sitz des Revier - försters) mit Baumgries, H. Kruggen, Ziegel- Hütte, Osterhofen, W. Sturmühl, M. Zeughaus, Igdhs. „. • \ ...... , 1 D. Elchingen. r. Elchingen, Pfd. (Sitz des Revier - försters) 1 E. Großküchen. 1 i. Aus dem Gemein- de-Bezirk Groß- küchen : Großküchen, Pfd. Hagenbuch, H. Hubasweiler, H. Nietheim, H. (Sitz des Revier - försters) Rothensohl, H. 7 Fürstlicher Forst -Verwal- tungs-Bezirk Fürstliches Forst- Revier- Orts f Markungen. Eigenthümliche fürstliche Waldungen, die eine be- sondere Markung bilden. Anmerkungen. m. Neresheim F. Kleinküchen. r. Aus dem Gemein- de- Bezirk Auern Heim: Theil von Auern- heim, Pfd. Mittelhof, H. Steinweiler, W. Waldzierterhof. %. Aus dem Gemein- ^ de-Bezirk Groß kuchen: Kleinküchen, W. (Sitz des Revier- försters) t-Kr eis. Zu i. Der übrige Auernheim fällt in das ^ vier Dischipgen (oben ^ 3. Auf der Markung von Fleinheim: DerfürstücheWald Burg. G. Neresheim. r. Neresheim, Schl, und W- (Sitz des Revier - försters) mit Schafhof. -. Aus dem Gemeine de-Bezirk Auern- heim : Sägmühl, M. Steinmühl, M- 3. Aus den: Gemein- de-Bezirk Di- schingen: Hochstätter Hof,H. fürstliche, f^Dwwal/ ""Ss-B-zirk. Fürstliches Forst-Revier. Orts-Markungen. Eigenchümliche fürstliche Waldungen, die eine be- sondere Markung bilden. Anmerkungen» m. G. Neresheim. H. Trugenhofen. 4. Aus dem Gemein- de - Bezirk Fri- kingen: Theil von Zgen- hausen, W. i-.Aus demGemeinde- Bezirk Ballmcrtö- hoferi: Theil von Ballmertshofen, Pfd-, links der Egau. Buchmühle, M. Carlsbronnen, Hs. Theile von Eggmühl, M. l L- Rappmühl, M. Taxis, Schl. Trugenhofen, D. (Sitz des Revier- Försters) Ziegelstadterhof, H. r.AusdemGemeinde Bezirk Dischingen; Theile von Dischingen, Mfl. j K Guldesmühl, i & M. Obermühl, M. Zart-Kreis. Zu 4. Die Grenzlinie der forstei- lichen Rechte auf der Mar- kung von Igenhausen ist zwi- schen dem fürstlichen Hause und dem Fürsten von Dettin- gen - Wallerstein bestritten. Zu 1. u. 2. der Rest der Mar- kungen , welche nur links der Egau hieher gehören, fällt in das Revier Dischingen. (oben zu Hl. A.) Fürstlicher Forst-Verwal- Nings-Bezirk. Fürstliches Forst - Revier. Orts-Markungen. Eigenthümliche fürstliche Waldungen, die eine be- sondere Markung bilden. m. N eres heim. tt. Trugenhofen. 3.Aus demGemeinde- Bezirk Duustelkin- gen: Tbeile von r Dunstelkingen, Pfd. und Hofen, W. ferner Schrezheim, W. Anmerkungen, , Zart-Kreis. 0« 3. die Grenzlinie, M welche die forsteilicheu auf den Markungen von - ftelkingen unh Hoft" fürstlichen Hause Z»« ist zwischen diesem u«v i Fürsten von Dettingen lerstein streitig. I ©ebrucfr bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. Rrv. 49- Königlich Württembergisches Staats - und Regierungs - Blatt. > Dienstag den 3o. September 182Z. Unmittelbare Königliche Dekrete. Ä.) Ordens - Verleihungen. ^eine Königliche Majestät haben den Ober-Kriegs-Rath, Major v.Gö- vermöge gnädigsten Dekrets vom 2 7. d. M. r i z, «n den Ordens-Vice-Kanzler, ZU Rittern des Ordens der Württem- denOber-Tribünal-Rath, Kammerherrn bergischen Krone zu ernennen geruht- Freiherrn v. Gaiöberg, und D.) Dienst - Nachrichten. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 21. vermöge höchster Entschließung vom *3. d. M- die Stelle eines zweiten Haupt- d. M. die erledigte Pfarrei Münchingen, lehrers am Schullehrer-Seminar zu Eß- Diöcese Leonberg, dem Pfarrer M. Rast, lingen dem Prediger Hochstettcr, in in Wangen, im Dekanat Cannstadt, und Brünn, mit dem Titel und Rang eines Gymnasial - Professors gnädigst übertra- gen. Sodann haben H ö ch st d i'e se l be n ver- möge höchster Entschließung vom 2a. d.M. das erledigte Cameralamt Waiblingen dem guieöcirenden Finanzrath Spöulin, un- ter Vorbehalt seines Titels und Rangs, und vermöge höchster Entschließung vom 24. d- M. die evangelische Pfarrei Ochsenburg, Dekanatö Brackenheim, dem Pfarrer Harter, in Neckargartach, Dekanats Heilbronn, gnädigst übertragen, auch vermöge höchster Entschließung von dem- selben Tage den kathol. Pfarrer Mauch, zu Wehingen, im Dekanat Spaichingen, auf sein Ansuchen in hpn P<-ns»'«-n6stand versetzt. Unterm 25. d. M. wurde der Haupt- mann erster Klasse, der Garnisons-Com- pagnien, v. Bose, auf sein Ansuchen in Ruhestand versetzt. Ferner haben Se. Königl. Majestät vermöge höchsten Dekrets vom 27. d. M. folgende Beförderungen und Veränderun- gen in HöchstZhrem Armeekorps vorge- nommen, und zwar: I. Bei der Reiterei. Der Oberstlieutenant und Schwadronschef im vierten Reiter-Regiment, v. Batz, ist zum Adjutanten Seiner Majestät, da- gegen der Rittmeister Zweiter Klasse, v. Ran- zau, dieses Regiments, zum Rittmeister erster Klasse; sodann der Oberlieutenant und Schützen-Ofsizj^ v. d. Planitz, des Regiments, zum Ritt- meister Zweiter Klasse, und endlich der bisherige Wachtmeister v. Finckh, der Leibgarde zu Pferd, zum Oberlieute- nant im vierten Reiter-Regiment ernannt- II. Bei der Fuß-Artillerie rückt der Hauptmann zweiter Klasse von Milz zum Hauptmann erster Klasse vor- III. Bei der Infanterie, und zwar bei dem' -rften Regiment? ist der Bataillons - Kommandeur, Oberst v. Wi ese n h ü t t en, in den Ruhestand ver- setzt, und dagegen der Hauptmann v. Hügel zum Mast* und Bataillons-HWrmandeur ernannt. Bei dem sechsten Infanterie- Regimente ist der Regiments-Kommandeur, Oberst v. Franguemont in den Ruhestand ver- setzt, und dagegen der bisherige Bataillons - Kommandeur im achten Infanterie-Regimente, Oberst v. Landenberger, zum Regiments- Kommandeur; dann 7°7 v. Ehrenfeld, Arsenal - Direktor, v. Kechler, Kommandeur derGar- nisonö- Kompagnien, sind zu Obersten befördert. DerHauptmann v.D esch l e r, des fünften Infanterien Regiments, ist als Major zu den Garnisons-Kompagnien -ersetzt. H. Verfügungen der Departements. A.) Des Departements' des Innern: Des evangelischen Consistorium. s) Darstellung des Zustandes des cvangel. gcistl. Besoldungs-Verbesserungs-Fonds p. Georgii >8"/». Nachdem die Rechnung des Bcsoldungs-Verbesserungs-Fonds von Georgii i8-§£ revidirt und justificirt worden iss, wird unter Beziehung auf -dEMDP - und Re- gierungs - Blatt von 1822. Nro, 5z. folgende, aus dieser Rechnung Ach ergebende Darstellung des Zustandes dieses Fonds zur öffentlichen Kenntniß gebracht: I. Zustand des Fonds auf Georgii 1822. 1- E i n n a h m e, A. Von suppriwirtc» Pfarreien. Auf Georgii 1821 war solche nach der Specifrcatwn, Regie- rungs-Blatt 1822. S. 621.. z33z fl. 5gkr. 2^hl. bei dem achten Infanterie- Regimenter der bisherige Hauptmann v. Lefuire, des siebenten Infanterie-Regiments, zum Major und Bataillons-Kommandeur er- nannt. Die Oberstlieutenants.: 708 Dazu Neues r Entschädigung wegen der eirrgezogenen Prälatur - Besoldungen Anhausen, Hcrbrechtingen, Königsbronn und Murrhardt.. 1400 ft. 5784 fr. 59 kr. 2z hl. - L. Abzüge von Pfarr- Besoldungen. An Georgii 1821 betrugen solche nach der Specification S. 621 bis 626 ...... 7665 sl. ri kr. 5^ hl. Dazu ^ Neues: Von der Pfarr- Besoldung zu Ensingen, Diocese Vaihingen 60 fl. — Ersi'ngen, D. Biberach 40 fl. — Hildrizhausen, D. Herrenberg... s5 fl. — Hochdorf, D. Göppingen 49 si. — Holzelfingen, D. Reutlingen .... i5o fl. -- Klein-Sachsenheim, D. Vaihingen.. 5/, fl. -— Kochersteinsfeld, D. Neuenstadt.. 4« fl. — Lienzingen, D. Knittlingen .... 7° ft. — Nattheim, D. Heidenheim .... 25 ft. — Neuweiler, D. Calw 25 ft. — Obristenfeld, D. Marbach i5o fl. — Onstmettingen, D. Balingen. V • 2 5 ft. —* Plieningen, D. Stuttgart .... i5o ft. — Renningen, D. Levnberg 5o ft. — Welzheim, D. Schorndorf .... i5o fl. — Würtingen, D. Urach ...... 5o fl. -- 8778 fl. 11 kr. 5^ hl. 7<>9 Davon Abgang: Wegen Wiederaufhebung früher bestandener Abzüge von der Pfarr-Besoldung zu Gruibingen, D. Göppingen... ir5st. Hildrizhausen, D. Herrenberg. -. 48 ft. — Orlqch, D. Hall 7* ff- l5^- 2 4 4 ff. 15 kr. Rest auf Georgii 8655 ff. 56 kr. 5z hl. Summe der Einnahme-. 14,3x8 ff. 56 kr. 2 hx. ».Ausgabe. • A, Bleibende Zulagen. Auf Georgii 1821 betrugen solche laut der Speciffcation im Negierungs-Blatt 1822. S.626—629 6020 ff. 2 kr. Dazu Neues: Der Pfarrei Affaltrach, D. Weinsberg 5o ff. — Dem Dekanat Backnang 19 ff. — Balingen 16 ff. —' Besigheim 9° ff- “ Vlaubeuren 117 ff. ~ Dem Diakonat Bopfingen, D. Aalen 5o ff. *— Dem Dekanat Vrackenheim 7 ff- ^ Calw 85 ff. — Der Pfarrei Ensingen, D. Vaihingen.. - - , 20 fl. — Dem Dekanat Freudenstadt 70 fl. — Der Pfarrei Ganöloftn, D. Göppingen .... 5o fl. — Dem Dekanat Geißlingen .......... 49 fl. — Hall.. 6ifl. — Heidenheim 69 fl. — Heilbronn 69 fl. — Herrenberg i3 fl. — Leonberg .......... 7 fl. — Ludwigsburg. »09 fl. — Marbach *3o fl — Münsingen ......... 120 ft. — Nagold 66 fl. — Neuenstadt. io5 ff. — Neuffen........... 89 fl. — Reutlingen ......... 67 fl. — Der Pfarrei Spielberg, D. Nagold ..... r5 fl. — Dem Dekanat Sulz 167 ft. — Der Pfarrei Triensbach, D. Crailsheim .... 35 fl. 4 kr. Dem Dekanat Tübingen .......... 66 fl. — Tuttlingen.. 53 fl. — Urach 1 fl. — Waiblingen ........ i3ifl. — 711 Weinsberg 108 fl. — Stadt - Pfarrei Wildberg <.. 41 fl. Zo kr. ^fm Diakonat Winterbach. 75 fl. — 768 fl. 34 kr. 3 hl. 10,32g fl. 56 kr. 5 hl. Davon Abgang bei dem Dekanat Wildberg .... 179 fl. 3c> kr. Rest auf Georgii 1822. io,i5o fl. 6 kr. 5 hl. B. Temporäre Zulagen. Solche betrugen an Georgii 1821 ...'••*• • Dazu Neues Davon Abgang ‘ • « • • 2741 fl. 4 kr. 3 hl. 53o fl. 3o kr. 3271 fl. 34 kr. 3 hl. 176 fl. —■ Rest auf Georgii 1822 3og6 fl. 34 kr. 3 hl. Summe der Ausgabe.. « 15,246 fl. 41 kr. 3. Jährlicher U r b e r s ch u ß. Die Ausgabe von der Einnahme abgezogen zeigt sich bei dem Vesoldungs * Verbesserungs -- Fonds auf Georgii eine disponible Summe von 1072(1. *5 kr. r hl. 712 II," Darstellung bex Einnahmen und Ausgaben des Besoldungs- Verbesserungs-Fonds von Georgii 18KL. 1. E i u n a h m e. a) Besoldungen supprimirter geistlicher Stellen... 6712 fl. 40 kr. 2-^-hl. b) Besoldungs-Abzüge.... 8063 fs. 14 kr. 2^hl- 13,776 si. 64 kr. 5 hl- 2. A u s g a b e. a) Auf Verbesserung anderer Pfarreien ...... 9961 fl. 43 kr. b) Auf personelle Zulagen 2989 fl. 58 kr. 3 hl- 12,891 fl. 41 kr. 3 hl- 3. U e b e r s ch u ß, welcher in die Kasse des geistlichen Unterstützungs-Fonds bezahlt wird.. 684 fl. i3kr. 2 hl- Stuttgart den Z. September 1823. Mächte r. fc) Empfehlung der „Frcimüthigen Jahrbücher der allgemeinen deutschen Volksschulen." Man sieht sich veranlaßt, die evangeli- schen Geistlichen und Schullehrer auf die in\ Ue rge des Buchhändlers Oßwald i-i ^tidelberg erscheinende Zeitschrift: Freimüthlige Jahrbücher der all- gemeinen deutschen Volksschulen, dere- ""'rth die bekannten Namen der c) Schul-Confcrenz Der Pfarrer M. Römer, zu Ober- Eßlingen, istcher Mitdirektion der Schul- lehrer-Confcrenzen der Eßlinger Diöcese auf sein Gesuch enthoben, und der Pfarrer Herausgeber verbürgen, aufmerksam Zu machen, und ihtten bereu Anschaffung sonders für die Diöcesan-Lese-Vereine Z^ empfehlen. Stuttgart den 28. September iL23- Auf besondern Befehl. Wächter. Direktoren betreffend. M. Hoffman«, zu Deizisau, an se^ Stelle damit beauftragt worden. Stuttgart den 2 3. September 1823. Wächter. 7i3 B.) Des Departement- der Finanzen: Des Steuer-Collegium. Vorschrift, in Betreff der Anzeige des außerhalb des Wohnorts der Käufer eingelegten Weinmosts Da man durch vorgekommene Fälle auf die Vermuthung geleitet morden ist, '^aß das Vorgeben von Auswärtigen, welche Weine nach dem Herbst aus einem Wein- et in ihren Wohnort abführen, „der Wein sey schon im Herbst er- kauft, und bisher nurin einem Mieth- keller eingelegt worden" nicht immer richtig scy, vielmehr die Wein- Eigenthümer der Accife-Entrichtung sich hiedurch entziehen wollen: so sieht man sich zu der Anordnung veranlaßt, daß jeder Auswärtige, er sey Inn- oder Ausländer, welcher im Herbst Weinmost erkauft, und solchen in ge- miethete Keller einlegt, nachher aber erst abführt, bei der Einlage dem Orts - Aceiser die Anzeige hievon zu machen habe, widrigenfalls derselbe wegen dieser Uebertretung zur Strafe gezogen werden wird. Die Orts - A-cciser haben dergleichen Anzeigen in einem besondern Register mit Angabe des Quantums und Preises des Weins vorzumerken, und sich sofort wegen Ausstellung des Ladscheins nach Vorschrift der Accift-Ordnung §. 29 und der Ver- ordnung vom 16. Okt. 1821 (Staats- und Regierungs-Blatt S-761) zu achten. Die Ober- und Kameral - Beamten haben solches ihren Untergebenen zur Nachachtung gehörig bekannt zu machen. Stuttgart den 19. September 1823. S ü s k i n d. Dienst - Erledigungen. Die Bewerber um das erledigte Dia- konat Ebingen, Diöcese Balingen, wer- den aufgefordert, sich innerhalb dreiWochen bei dem evangelischen Consistorium zu welden. Der Diakon hat zu Ebingen, einer Stadt von 386o Pfarrgenosfen, die Abend-Predigten an Fest - und Commu- niontagen, alle Kinderlehren an Sonn- und Feiertagen, und alle Betstunden und Vesperlectionen zu halten; in dein 1 -} Stunden entfernten Filial Biz aber, welches 5o5 Inwohner hat, neben allen yx4 Casualien jeden Sonn - und Feiertag ab- wechselnd zu predigen oder Kinderlehre zu halten. Das Einkommen ist auf 700 fl. nach Etats - Preisen berechnet. Die erledigte Pfarrei Mossingen, Diö- cese Tübingen, enthält mit Einschluß von 746, welche in dem eine halbe Stunde ent- fernten Filial Belsen wohnen, 3x5oPfarr- genossen. Zn der Kirche zu Belsen wird des Jahrs zweimal geprediget, des Win- ters alle vier Wochen und des Sommers alle 14 Tage Kinderlehre, auch auf Ver- langen die Leichenpredigten gehalten. Das für den künftigen Pfarrer bestimmte Ein- kommen ist auf x33r fl. nach Etats-Preisen berechnet. Die erledigte Pfarrei Waldbach, Diö- cese Weinsberg, enthält gegen x8o»Pfarr- genossen, wovon 1200 in den dreiFilialien Dimbach, Schepbach und Rapbach woh- nen. Letztere beiden haben eigene Schulen und Rapbach auch eine Kirche, in welcher die Casual-Gottesdienste gehalten werden. Das Einkommen ist auf 609 fl. nach'Etats- Preisen berechnet. Die Bewerber um vorstehende zwei Stel- len haben ihre Bittschriften innerhalb drei Wochen bei dem evangelischen Consistorimn einzureichen. Die erledigte Stelle des Direktors. im Wilhelmsstifte und des katholischen Stadt- pfarrers zu Tübingen wird wieder besetzt werden. Nebst den Vorstands- und Pfarr- Obliegenheiten hat der Director über die Erziehungs - und Unterrichts - Lehre zu lesen, auch die Ordnung und Einrichtung der Elementarschulen des Königreichs zu erläutern. Das Einkommen belauft sich auf x376fl. Geld- und Holz-Besoldung- Die Bewerber haben sich binnen drei Wochen bei dem katholischen Kirchenrath zu melden. Die katholische Pfarrei Leimnau, Ober- amts und Dekanats Tettnang, wird wie- der besetzt werden. Sie begreift den Pfarrort und »7 Filial-Weiler undHöfr, zusammen 960 Pfarrgenoffen ohne Filial- Kirche und mit der einzigen Schule iM Pfarrsitze. Das Einkommen belauft sich an Güterertrag, Besoldungen und bühren auf 7 00 fl. Die Geistlichen, welcbr sich um diese Stelle insbesondere bewerbeU wollen, haben ihre Bittschrift Vorschrift^ mäßig binnen vier Wochen an den katho-' lischen Kirchenrath einzuschickcn. — — S — Gedruckt bei G. Hassclbrink, Buchdrucker. Nro. So. Königlich Württembergisches Dienstag den 7. Oktober 1825. I» Unmittelbare Königliche Dekrete- Dienst - Nachrichten. ^eine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 2. d. M. den Staats-Minister und Geheimen-Rath Grafen von Wintzingeroda der De- partements der Königl. Haus- und aus- wärtigen Angelegenheiten enthoben und in Pensionsstand zu versetzen, dagegen zumMinister dieserDepartements Höchst- dero bisherigen Gesandten am Kaiserlich- Russischen Hofe, General-Lieutenant Gra- fen von Veroldingen, zu ernennen geruht. Sodann haben Höchstdieselbcn ver- möge höchster Entschließung vom 2Z. v.M. dem bisherigen Regierungs-Assessor Mil- lauer, zu Ellwangen, die vierte Raths- Stelle bei dieser Regierung, und vermöge höchster Entschließung von dem- selben Tage die bei dem katholischen Kir- chenrathe erledigte Assessors-Stelle dem bisherigen Dekan und Stadtpfarrer Sinz, zu Stuttgart, unter Enthebung vom De- kanatamte , jedoch mit Beibehaltung der Stadt - und Garnisons-Pfarrei und mit dem Charakter eines Ober - Kirchenraths, auch durch höchste Entschließung vom 26. v. M. das erledigte Diakonat Liebenzell, im Dekanat Wildbad, dem Pfarr-Vikar Burk, zu Gönningen, Dekanats Tübin- gen, gnädigst übertragen. Unter dem 3. d. M. haben folgende Be- förderungen Statt gefunden: zu Hauptleuten erster Klasse sind ernannt: im siebenten Infanterie - Regiments, v. G ö tz, seither Hauptmann zweiter Klasse des vierten Regiments, im fünften Infanterie - Regimente, v. Mühlen, und im ersten Infanterie - Regimente, v. Killmaier, beide seither Hauptleute zweiter Klasse des ersten Regiments; zu Hauptleuten zweiter Klasse: im vierten Infanterie - Regimente, v. Hufuadel, seither Oberlieutenant im siebenten Regimente, im ersten Infanterie - Regiments: v. Stapff, seither Oberlieutenant im ersten — und v. Mundorff, seither Oberlieutenant im Zweiten Regimente; zu Oberlieutenants: im sechsten Infanterie - Regimente, Weisser, im ersten Infanterie - Regimente, Wagner, und im zweiten Infanterie - Regimente, Faulhaber, sämtlich seither Unterlieu- tenants in den genannten Regimentern; zu Unterlicutcnants: im ersten Infanterie - Regimente, Guide Hau sch, und im zweiten Infanterie - Regimente, der seitherige Bataillons - Adjutant deS gedachten Regiments, Steinhilber. II. V e r f ü g u n g e n der Departements. A-) Der Departements der Justiz, des Innern und der Finanzen', der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. Die Personal--Organisation in b. Königs. Fürstlich Thum und Taris'schen Amts-Bezirken betreffend. Unter Beziehung auf die Königs. Ver- zug der Königl. Deklaration über die ordmrng vom »2. Juni 1825, den Voll- staatsrechtlichen Verhältnisse des Fürstli- chm Hauses Thu.ru und Taxis betref- fend, (Staats - und Regierungs-Blatt von 102.Z. S. 655 ff.) wird hien.it be- kannt gemacht, daß die Fürstlichen Amts- stellen für die Rechtspflege, Polizei-Ver- waltung, Forsigerichtöbarkeit, Forst- und Jagd - Polizei und Forst - Verwaltung auf folgende Weise besetzt worden sind: A-) Bezirke für die Rechtspflege und Polizei - Verwaltuug in den Fürstlichen Besitzungen. I. Amts-Bezirk Scheer. 1) Amts- Richter : noch nicht definitiv besetzt. Amtsgerichts - Aktuar: desgleichen. 2) Amtmann: Carl Eberhard Mö- rike, bisher Finanz - Referm- där. II. Amts - Bezirk Bucha u. r) Amts-Richter: Scheffold, bisher quiescirtcr König!. Regierungs - Sekretär. Amtsgerichts-Aktuar: noch nicht definitiv besetzt. 2) Amtmann: Heinrich Gottlieb Mo ri k e. IH. Amts-Bezirk Ober marchthal. i) Amtsrichter: Widmann, bisher Oberamts- gerichts-Aktuar ZU Ulm. Amtsgerichts - Jlktuar: noch nicht definitiv besetzt. Amtmann: Wurth. IV. Amts-Bezirk Ober-Sulmen- tingen. 1) Amts-Richter und Amtsgerichts- Aktuar: Die richterlichen Funktionen in diesem Bezirk werden durch Delegation der Gerichtsbarkeit von den: Königl. Oberamtsgc- richts-Personal in Biberach be- sorgt. 2) Amtmann: Herdegen, bisher Kamcralamtö - Buchhalter in Ludwigsburg, zugleich Fürstli- cher Rent - Beamter. V. Amts-Bezirk N eres heim: 1) Amts - Richter: v. Keller, bisher Fürstlicher Ober-Rentmeister daselbst. Amtsgerichts - Aktuar: noch nicht definitiv besetzt. r) Amtmann: von G i m m i, bisher Königl. Rechts - Consu- lent. B.) Bezirke für die Forst-Gerichts- barkeit, Forst- und Zagd-Po- lizei und Forst-Verwaltung in den Fürstlichen Besitzungen: 718 I. Forstverwaltungs- Bezirk Süssen. Forst - Verwalter: Freiherr von Aichner-Hep- p enstein. ») Forst-Revier Burg. Förster: Oesterle. r) Forst-Revier Bollstern- Förster: Alois Schilt. 3) Forst-Revier Dürmentingen. Förster: Fidel Gönner. 4) Forst-Revier Fulgenstadt. Förster: Stropp. 5) Forst-Revier Marbach. Förster: Mavius. 6) Forst-Revier Scheer. Förster: Gern. 7) Forst-Revier Ursendorf. Förster: Franz Sales Schilt. H. Forstverwaltungs-Bezirk Buchau. Forst-Verwalter: Graf von Z'ennisson Wall- wort h. 1) Forst-Revier 'Alleshausen. Förster: Sebald. 2) Forst-Revier Bremelau. Förster: Wekerle. 5) Forst-Revier Buchau. Förster: Weiß. 4) Forst-Revier Bussen. Förster: Franz Joseph Gön- ner. 5) Forst-Revier Grunzheim. Förster: Höflingcr. 6) Forst-Revier Kirchbierlingen- Förster: Dann er. 7) Forst-Revier Marchthal. Förster: Jager. L) Forst-Revier Oepfmgen. Förster: Mayer. 2) Forst-Revier Seelenhof. Förster: Aßfalg. ,o) Forst-Revier Sulmentingen. Förster: derzeit unbesetzt, n) Forst - Revier Uttenweiler. Förster: Mell, ir) Forst-Revier Wachingen. Förster: Schrimpf. III. Forstverwaltungs-Bezirk Neres^ heim. Forst-Verwalter: G r i m m. r) Forst-Revier Dischingen. Förster: Ostler. -) Forst-Revier Ebnath. Förster: Zoller. 3) Forst - Revier Eglingen. Förster: Egg st ein. /,) Forst-Revier Elchingen Förster: Gräsle. 5) Forst-Revier Groß-Kuchen- Förster: Naver Gönner. 7*9 6) Forst - Revier Klein-Kuchen. Förster: Hochmüller. 7) Forst-Revier Neresheim. Förster: Blank. 8) Forst-Revier Trugenhofen. Förster: Munding. Stuttgart den i5. Sept. 1825. Maucler. Schmidlin. Weckherlin. L.) Des Departements -es Innern: 1. Des Studienraths. *) Bekanntmachung der zum akademischen StndinM der Rcchtswijstnschaft, Medicin, höheren Chirurgie, Camera! - Wissenschaft, Philosophie und Philologie iegilimirlen Jünglinge. In Folge der Prüfungen, welche im September d. I. .mit 5/, Jünglingen für das akademische Studium höherer Wissen- schaften vorgenommcn worden, sind, wegen Unzureichender Kenntnisse, vom Studium der Rechtswissenschaft 2, von dem der Dtedicin und höheren Chirurgie 2, von dem der höher« Chirurgie allein 6, von dem der Cameral-Wissenschaft 5 vor der Hand zurückgewiesen, folgende 3g aber Zu akademischen Studien legitimirt wor- den. Zum Studium der Rechtswissen- schaft: 0 Friedrich Dietrich, Sohn des Stadt- und Amtschreibers in Mergentheim.; Johannes Fez er, Sohn des Bäckers in Reutlingen; 5) Joseph Ferdinand Grauer, Sohn des Kaufmanns in Biberach; 4) Carl Marcels Eberhard Hermann Hessgelin, Sohn des verstorbenen Kaufmanns in Stuttgart; 5) Carl v. Hivrlinger, Sohn des Ober- amrsgerichts-Verwesers in Waldfee; 6) Ludwig Friedrich v. Za s m u n d, Sohn des pensionirten Staats-Ministers; 7) Eberhard Ludwig Friedrich Laur, Sohn desOberamtSpflegers inSchorn- dorf; 6) Eduard Albert Linsenmann, Sohn des Cameral - Verwalters in Groß- borwar ; 9) Carl Mandry, Sohn des Fürstl. Waldburg - Wolfcgg'schen Sekre- tärs ; 10) Ernst Franz v. Neubronn, Sohn des Kammerherrn und pensionirten Ober-Forstmeisters; 11) Ferdinand Friedrich Wilhelm Pi sto- 720 rius, Sohtt des Hofraths in Stutt- gart; 12) Friedrich Wilhelm Carl Rhein wald, Sohn des Pfarrers in Neckarrems; iS) Friedrich Wilhelm Schall, Sohn des verstorbenen .Dekans in Dürrmenz; 14) Carl Ludwig Friedrich Stockmaier, Sohn des General-Majors in Stutt- gart; 15) Hermann Süskind, Sohn, des Staatsraths in Stuttgart; 16) Ludwig Gottlieb Waaser, Sohn des Gastgebers in Knittlingen. Zum Studium der Me di ein und hoher» Chirurgie: 1) Joseph Anton Bodenmüller, Sohn des Bauern in Bühel; 2) Christoph Heinrich Bohnenberger, Sohn des Professors in Tübingen; 0) Johann Wilhelm Camerer, Sohn des Rektors an dem Gymnasium in Stuttgart;" 4) Georg Carl Christen, Sohn des Justiz-Assessors in Rottenburg; 5) Martin Maria Vitus Fuchsberger, Sohn des Obcramts-Wundarztes in Ellwangcn; 6) Moriz Heuchelin, Sohn des verstor- benen Staatsraths; 7) Adolph Klein, Sohn des Medicinal- raths in Stuttgart; 8) Carl August Kraus, Sohn des germeisters irr Stuttgart; 9) Hugo Mo h l, Sohn des Regierung^ Präsidenten in Ellwangcn; 10) Georg Ludwig Seeger, Sohn des Ober-Consistorialraths in Stuttgart, ri) Carl Albert Seeger, Sohn dcö Oberamts-Richters in Cannstadt; 12) Carl Christian Friedrich Wey ff?1-' Sohn des Qbcranitspflegers in lingen; 13) Christian Wunderlich, Sohn des Pfarrers in Großsüssen. Zum Studium der Cameral- Wifsenschaftcn: 1) August Ernst Friedrich Alexander' Bomhard, Sohn desOber-Nevistr'^ in Stuttgart; 2) Conrad Georg Haldenwang, des Schulmeisters und Schultheiß^ in Simmozheim; 3) Ernst Eberhard Mehl, Sohn des storbeven Bauern in Weil im buch; 4) Christoph Friedrich Schlotte, des Revierförsters in St. Johann; 5) Carl Friedrich Sick, Sohn des nomieraths in Stuttgart; 6) Johann Baptist Freiherr v. Ulm, Soh^ des Ritterguts - Besitzers in Erbach > 7) Wilhelm August Christian Vayhi"" I 721 6er, Sohn des Pfarrers in Beutel- spach ; ^ Friedrich Ferdinand Bischer, Sohn des Ober-Rechnungs-Kammern Sekre- tärs in Strirtgart. 3urn Studium der Philosophie und Philologie: r) Eberhard Zakob Bub eck, Sohn des Stiftungepflegers in Ober-Türkheim; 2) Eduard Schweickhardt, Sohn des Kaufmanns in Tübingen. ^ Stuttgart den 1. Oktober 182Z. Süskind. ^ Bekanntmachung der in das höhere evangelische Seminar zu Tübingen aufgmommcnen und zum Studium der evangelischen Theologie lcgitimirten Jünglinge. ÄN Folge der im vorigen Monat vor- ^Uommcnen Prüfungen sind von 42 Jüng- !i"9en, welche theils um Aufnahme in das höhere evangelische Seminar zu Tübingen, ^leils um Legitinration zum Studium der ^angelischen Theologie außer dem Senn- er gebeten haben, wegen unzureichender '^nntnisse, 10 vor der Hand von diesem ^üidium zurückgewiesen, von den übrigen . t. in das höhere Seminar, außer den- ^Ügen, welche in dasselbe arrs dem nie- Seminar einrücken, von 22 Bewer- folgende 8 ausgenommen worden: Gustav Fleischhauer, Sohn des Eon- sistorial - Kanzellisten, Johann Georg Fritz, Sohn des Wund- arztes in Ulm, Julius Hartmann, Sohn des Ober- amts-Arztes in Backnang, ^arcell Wilhelm Heigelin, Sohn des verstorbenen Kaufmanns in Stutt- gart , Wilhelm Friedrich Zmmanuel Hof- acker, Sohn des Amts-Dekans in Stuttgart, Johann Friedrich Ostertag, Sohn des verstorbenen Hofgürtlers, Ernst Friedrich Theodor P li en ing er, Sohn des Hofmedikus in Stuttgart, Zakob Friedrich Zimmer mann, Sohn des Rathschreibers in Ger- lingen. II. Zum Studium der evangelischen Theologie außerhalb des Seminars sind ermächtigt worden: Adolph Heinrich B ä ch l e r, Sohn des Pfarrers in , Großgartach, Christian Friedrich B r u ck m a n n, Sohn des Stadtschultheißen in Heil« bronn, Friedrich Heinrich B u r ck h a r d t, Sohn des Stadtpfarrevs in Neuen- bürg, Johannes 'Gdbel, Sohn des Tuch- machers-und Stadlraths in Reut- lingen , Carl Christian Ha in len, Sohn des Stadtraths in Ulm, Ferdinand Constantin Hcep, Sohn des Perrükenmachers in Stuttgarts Ludwig Friedrich H i l d e h r a n d, Sohn des verstorbenen Pfarrers in Ncu- stetten, Gustav Hofmann, Sohn des pen- sionirten Ober-Steuerraths in Reut- lingen , Johann Heinrich Hopf,. Sohn des Tuchfabrikanten in Lustnau, Johann Christian H orn b e rg<:r, Sohn des Schullehrers in Vergfelden, Heinrich Friedrich Kerler, Sohn des verstorbenen Pfarrers in Geistlingen, Robert Leube, Sohn des Canditors in Ulm, Carl Ludwig Friedrich Mayer, Sohn des Stiftswerkmeisters in Stutt- gart, Johannes Oesterreicher, Sohn des Gemcinderaths in Möglingen, Carl August Heinrich P e i erl e, Sohn des Pfarrers in Oetisheim, Paul Emil Pfaff, Sohn des und Finanzraths in Stuttgart, Georg Heinrich Anton Schleisti'ch Sohn des Stadtpfarrerö in Sindri^ gen, Christian Gottlob Schlotter bek, lloch/ Sohn des Schullehrers in Hage Carl Schmidlin, Sohn des . Raths, Gustav Adolph Süskind, Soh" Studienraths - Direktors, , Ernst Carl Walz, Sohn des Pfa^ in Ruirh, Heinrich Weinmann, Sohn Kaufmanns in Stuttgart, ^ Franz Ludwig Weifsert, Soh>' Stadtpstegers in Heilbronn, Ludwig Wullen, Sohn des ^ fchreibers in Geißlingen. des des Stuttgart den 3. Oktober 1826- Süskind- ' 2. Des Medicinal - Collegium- Der Doktor der Medicin Georg Klett, und zu deren Ausübung ermächtiö^ von Heilbronn, ist in der Medicin geprüft dcn. Stuttgart den 3o. September rLrZ. Walther- r 725 Dienst - Erledigungen. Bei dem König!. Gymnasium in Rott- weil sind gegenwärtig die,Stelle des Rek- tors der Anstalt, zugleich ersten Professors an den ober» Abtheilungen, so wie noch zwei weitere Professorate an diesen Aö- theilungen erledigt. Der Rektor hat neben den Obliegenheiten, welche sich auf die "Beaufsichtigung der ganzen Anstalt bezie- hen, wöchentlich r 2 öffentliche Lehrstunden zu geben, und die beiden andern Profes- sorate verbinden zu wöchentlich is bis 18 öffentlichen Lehrstunden. Mit der Stelle des Rektors und ersten Professors ist neben freier Wohnung ein Gehalt von 1000 ft. und mit den beiden andern Professoraten je ein Gehalt von 85ofl. verbunden, wozu noch bei allen drei Stollen ein übrigens nur auf jährliche ungefähr 26 fl. zu rech- nender Antheil an Unterrichts - Geldern kommt. Bei Wiederbesetzung der erledig- ten Stellen wird zwar nicht ausschließend aber doch vorzüglich auf katholische Geist- liche Rücksicht genommen, indem nicht nur in der Regel die Lehrer des Gymna- siums an der Besorgung des Gottes-Dien- steö an der zweiten Stadtkirche in Rott- weil Theil zu nehmen haben, sondern auch die oben bemerkten Gehalte zum Theil von sonstigen kirchlichen Verrichtungen abhängig sind. Die Bewerber um die fraglichen Stellen haben sich mm innerhalb drei Wochen bei dem Königl. Studienrathe zu melden, und dabei insbesondere anzu- geben, in welchen Lehrfächern sie den Unterricht zu übernehmen geneigt seyen. Die jeden: der neu zu ernennenden Lehrer zuzutheilenden Lehrfächer werden nämlich nach Beschaffenheit der Umstände noch be- sonders bestimmt werden, und es wird einstweilen nur bemerkt, daß durch die abgegangenen Lehrer noch namentlich er- ledigt seyen: die Lehrfächer der Religion, der Philosophie, der Geschichte und Geo- graphie, der hebräischen Sprache,'"auch ein Theil der Lehrstunden in der elastischen Philologie und in der deutschen Sprache. An der lateinischen Schule in Gmünd, welche die Alters-Klasse von 8-^4 Jahren umfaßt, sind sämtliche drei Lehrstellen (Präceptorate) erledigt. Zeder Lehrer hat wöchentlich 26 bis 26 Unterrichtsstun- den zu übernehmen. Der Gehalt der ersten oder obersten Stelle beträgt 55«, der mittleren 5oo und der untersten 480 Gulden. Dem ersten Lehrer wird eine freie Wohnung, welche zur Führung einer eigenen Haushaltung eingerichtet ist, über- lassen, den beiden andern werden einige Zimmer im Schulgebäude eingeräumt, an dem Schulgelde haben alle drei Lehrer einen gleichen Antheil, der bisher zu Za bis 40 il. berechnet wurde. Der erste Leh- rer, mit dem Titel eines Ober - Prä- ceptors führt die unmittelbare Aufsicht über die Lehr-Anstalt und leitet den Gottes- Dienst an der zweiten katholischen S-adt- kirche. Der Gottesdienst an dieser Kirche wird bis auf weitere Anordnung von dem ersten und zweiten Lehrer gemein- schaftlich besorgt; jeder bezieht dafür eine besondere Belohnung von 126 Gulden. Diese gottesdienstlichen Verrichtungen be- schränken sich auf das Lesen der Stiftungs- Messen, verbunden mit der Früh - und Schul-Messe an Wochentagen, ferner auf die Früh-Predigt nnd das Hochamt an Sonn - und Festtagen und auf das Beichthören in der zweiten Sradtkirche an noch zu bestimmenden wenigen Tagen im Jahr. Die Besoldung des untersten Lehrers, der keine kirchlichen Verrichtun- gen zu besorgen hat, und darum nicht nothwendig dem geistlichen Stande ange- hören muß, kann, wenn er in der Folge den Unterricht in der französischen Sprache übernimmt, noch bedeutend erhöht werceu. Ein Drittel der erwähnten Besoldungen und ausserordentlichen Belohnungen wird in Naturalien, die Frucht nach Etats- Preisen, das Holz nach dem örtlichen Anschläge berechnet, abgereicht. Die Be- werber um diese erledigten drei Lehrstellen haben ihr Gesuch innerhalb drei Wochen dem Studienrath vorzulegen. Die erledigte Pfarrei Nellingen, Diö- cese Eßlingen- zählt mit Einschluß des eine halbe Stunde entfernten Filials Berkheim, in welchem alle Gottes-Dienste, wie in dem Mutterort gehalten werdest, Pfgrrgenossen, und ist mit einen» Einkommen von 864 fT. nach Etats-Preisest verbunden. Die Bewerber haben sich innerhalb drei Wochen bei dem evangelt- scheu Conststorium zu melden. Die katholische Pfarrstelle in Bernsfel- den, Oberamts und Dekanats Mergent- heim, wird wieder besetzt werdeu. Sie begreift das Pfarrdorf samt den Hagen- höfen, mit 2Z9 Pfarrgenossen. Das Ein- kommen belauft sich an Güterertrag, Besol- dungen und Gebühren auf66ofl. DerPfat- rer muß einige Zeit lang auch noch einem benachbarten Orte gegen besondere Belohnung den Religions-Unterricht er- theilen. Die Geistlichen, welche sich utst diese Pfarrstelle insbesondere bewerben wollen, haben ihre Bittschrift vorschrifts- mäßig binnen vier Wochen an den katholi- schen Kirchenrath einzuschicken. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. Nro. 61. Königlich Württembergisches taats - und Reaierunas - Blatt. Donnerstag, den 9- Oktober 182Z« I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst-Nachrichten. ^einc Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 25. v. M. die Refcrcndäre erster Klasse: Seeger, von Neuenbürg, v. Walz, zu Stuttgart, D. Romann, von Heilbronn, Krceb, von Rietenau in die Zahl der Rechts-Consulcnten aufzu- nehmen geruht. Diebeiden ersten haben Stuttgart, Nomann Heilbronn, und Krecb Lud- wigsburg zu ihrem Wohnort gewählt. Sodann haben Höchstdieselben durch höchstes Dekret von demselben Tage den Oberamtsgerichts - Aktnar Barthol0- m ä i, zu Mergentheim, in gleicher Eigen- schaft nach Crailsheim zu versetzen, und den Rcferendär erster Elaste, P i st 0 r i u s, zum Obcramtögcrrchts - Aktuar in Mer- gentheim gnädigst zu ernennen geruhte Ferner haben So. Konigl. Majestät vermöge höchster Entschließung vom 2.. d. M. die katholische' Pfarrei Dettingen, Dekanats Rottenburg, denr Vikar und Pfarr- Verwesen Wingert in Nagels berg, übertragen. 726 u. Verfügungen der Departements, A.) Des Justiz- Departements: Des Justiz-Ministerium. Verlegung des Obcramtsgcrichts--Sitzes von Gerabronn nach Langenburg. Da der Sitz des Königl. Oberamtsge- wird solches hiemit zur öffentlichen Kennt-- richts Gerabronn am i5. d. M. von da niß gebracht. nach Langenburg verlegt worden ist; so Stuttgart den 29. September iö-5. - Maucler. L.) Des Departements des Innern: Des katholischen Kirchenraths. Die diesjährige Aufnahme in das Wilhclmssiift zu Tübingen. Marzell Binder, von Erlingen, Ober- amts Ehingen, Sohn des Schulleh- rers. Adolph Blau, von Dictenheim, Ober- amts Wiblingen, Sohn des versteh denen Kanzleiraths. Adam Braun, von Nagelsberg, Ober- amts Künzelsau, Sohn des Bürger- meisters. Michael Eberle, von Rottenburg/ Sohn des Schuhmachers. Alois Frey, von St. Christina, Ober- amts Ravensburg, Sohn des ver- storbenen Strumpfwebers. Von den Jünglingen, welche sich für das künftige Studium der katholischen Theologie bisher befähigt haben, werden in das Wilhelmsstift zu Tübingen aus- genommen : Joseph Beck, von Wangen, Sohn des Handelsmanns. Michael Bentele, von Daugendorf, Oberamts Riedlingen, Sohn deö Oelmüllers. Joseph Bestle. von Rohlingen, Qber- amrs Ellwangen, Sohn des Bauers. Carl Bestlin, von Ellwangen, Sohn des verstorbenen Tapeziers. 7 2 7 Tiberius Frey, von Mnndcrkingen, Oberamts Ehingen, Sohn des Metz- gers. Johann Fuchs, von Harthausen, Ober- amts Mergentheim, Sohn des ver- storbenen Bauers. Klemens Geist, vonAichstettcn,Ober- amts Leutkirch, Sohn des Schneiders. Ignaz Gronmayer, von Lauben, Oberarnts Leutkirch, Sohn des Bauers. Pius Güttinger, vonBallmertshofen, Oberamtö Ncresheim, Sohn des Schuhmachers. Johann Häusler, von Ringingen, Oberamts Vlaubeuren, Sohn des verstorbenen Schultheißen. Valtasar Harsch, von Marbach, Ober- amts Riedlingen, Sohn des Mez- gers. Anton Herrmann, von Ehingen,Sohn des Schuhmachers. Bernhard Herrsch, von Wuchsenhofen, Oberamts Leutkirch, Sohn des Tag- löhners. Johann Baptist Lehner, von Vibe- rach, Sohn des Taglöhners. Johann Nepomuk Liebermann, von Rottweil, Sohn des Müllers. Raver Müller, von Biberach, Sohn des verstorbenen Conditors. Vitus Nagele, von Treffelhausen, Oberamts Geislingen, Sohn des Schultheißen. Joseph Raib le, von Nordstetten, Ober- amts Horb, Sohn des Gemeinde- Pflegers. Franz R e ich in g, von Ellwangen, Sohn des verstorbenen Weg-Inspektors. Alois S ch m i d, von Abtsgmünd, Ober- amts Aalen, Sohn des Söldners. Martin Schneider, von Wiesen,Ober- amts Wangen, Sohn des verstorbe- nen Bauers. Franz Schott, von Degmarn, Ober- amts Neckarsulm, Sohn des Schul- lehrers. Anton Seifer, von Hüttlingen, Ober- amts Aalen, Sohn des Bürgermei- sters. Anton Som, von Schwarzenbach, Oberamts Tettnang. Johann Baptist St eg Herr, von Geiß- lingen, Oberamts Balingen, Sohn des verstorbenen Chirurgen. Joseph Vaccauo, von Ellwangen, Sohn des verstorbenen Kanzelljsten. Joseph Vetter, von Gmünd, Sohw des Kaufmanns. t 7^3 ferner unter besonderen Bestimmungen^ Benedikt St kehle, von Untermarch- thal, Oberamts Ehingen, Sohn des- Schultheißen. Die neu aufgenommenen sowohl, als die älteren Zöglinge haben sich am Donnern stag den 2Z. Oktober im Wilhelmsstifte einzufinden, und die vorgeschriebenen Er- fordernisse mitzubringen- Stuttgart den 4. Oktober 1823. Eamerer. Dienst-Erledigungen. Die Kaplanei in der Stadt Wiesensteig, Oberamts Geißlingen und Dekanats- Epbach, wird wieder besetzt werden. Nebst den geistlichen Obliegenheiten hat der Kaplan als Präceptor Lehrstunden zu geben. Das Einkommen an Grundge- fällen, Kapitalzinsen und Besoldungen, belauft sich auf 620 fl. Die Bewerber haben binnen vier Wochen ihre Bittschrift samt den Belegen über ihre Fähigkeit zum Praceptorat an den katholischen Kir- chenrath einzuschicken. Das in der zweiten Besoldung- Klasst stehende Camcralamt Brackenhcim ist durch den Tod des bisherigen Cameral- Verwalters-- Mögling in Erledigung, gekommen. Gedruckt bei G. Hasselbrink,lvuchvrucker. Nro. 62. Königlich Württemkergisches Staats - und Regierungs - Blatt. Samstag, den 11. Oktober 1823, L Unmittelbare König l i che Dekrete. Keine. u. Verfügungen der Departements. Des Justiz - Departements. Die in-dem Monat August 1823 von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnisse betreffend. In dem verflossenen Monat August sind von sämtlichen Gerichtshöfen des Kö- nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen be- merk: wird, daß nur solche Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Staats- und Regierungs-Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche Freiheits-Strafe erkannt, oder die Dienst-Entfernung eines Staats- oder Commun- Dieners verfügt wird A) Obe r t r i b u n a l. I. Criminal - Senat. Den 5. Aug ust wurde: gart, das von dem Gerichtshöfe zu Eß- in der Rekursfache des Kaufmanns lingen den 3o. April d Z. wegen Be- Karl Friedrich Weckh erlin, zu Statt- emträchtigang der Gantmaffe des Re- r^nvAtcn gefällte (S. 588 des Reg. Blatts eingerückte) Erkenntniß, und eben so r. in der Rckurssache des Franz Joseph Haag, von Bavendorf, O.A. Bett- nang, das von dem Gerichtshöfe zu Ulm, den 5. Juli d. I. wegen Betrugs und gefährlicher Drohungen gefällte (S. 621 des Reg. Blatts eingerückte) Erkenntniß, unter Verurtheilung der Rekurrenten in die Kosten zweiter In- stanz bestätigt. Den 8. August wurde: 3. in der Rekurssache der Margarethe Gebhard, vonEngclhardshausen.O.A. Gerabronn, das von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen den i5. Juli »8-5 wegen wiederholten BagireuS, wiederholter gewerbsmäßiger Unzucht in der Resi- denzstadt und Unterschlagung gefällte (S. 6«2 des Reg. Blatts eingerückte) Erkenntnis unter Verurtheilung der Rekurrentin in die Kosten zweiter Instanz bestätigt. Den 12. August wurde: 4- in der Rekurssache des Bandmachers Johann Georg Ri eg er, von Hohen- staufen, O-A. Göppingen, die gegen das von dem Gerichtshosezu Ulm unterm Nov. 1822 wegen Theilnahme an Widersetzlichkeit gegen gemeinderäthliche Anordnungen, grundloser und gehässiger Denunciationen und anderer Vergehen wider ihn gefällte (S. 948 des Reg- Blatts von 1622 eingerückte) Erkenn^ niß erhobene Berufung wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde unter Verurtheilung des Rekurrenten in den ihn betreffenden Theil dcr Kosten zweiter Instanz verworfen; 5. in der Rekurssache des Johannes Ar weiler, von Neusäß, O-A. Mergel heim, das von dem Gerichtshöfe Zu Wangen unterm 8. Juli 1823 wider ihn gefällte Erkenntniß abgeändert, Rekurs rent sofort wegen eines großen qualist^ cirten und im rechtlichen Sinne dritten Diebstahls, dessen er Läugnens ungeach^ tet für überwiesen angenommen wurde, ferner wegen eines kleinen und ersten Diebstahls und unerlaubter Entfernung ans Laibach gegen sein an den Gericht stab geleistetes Angelobniß, neben fällung in- seine Arrest - AZungs- und Untersuchungs - so wie in die in zwc'.t^ Instanz aufgegangenen Kosten, zu acl)^ monatlicher Festungs - Arbeitsstrn^ verurtheilt. Den r5. August wurde: 6. m der Rekurssache des vormaligen beuten Christian Friedrich W e i sse r, Stuttgart, die Berufung gegen ^ von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen unterm 2. August 1825 wegen großen und unter erschwerenden Umständen verübten Be- truges unv anderer Verbrechen gefällte (hrenqch S. ?53 eingerücktc) Erkenntniß wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde verworfen, und Rekurrent auch in die Kosten Zweiter Instanz ver- fällt. Den 22.^August wurde: 7- in der Rekurssache des alt Matthäus Schnabel, von Hebsack, O.A. Schorn- dorf, das von dem Gerichtshöfe zu Ell- wangen unterm 23. Nov. 1822 wegen Bruch's eines Handgelübdes, Betruges und mehrerer Betrugs-Versuche mit Fälschungen gefällte (S. 9/,3 deö Reg. Blattö von 1822 eingerückte) Erkennt- nis, unter Verurtheilung des Rekur- renten in die Kosten zweiter Instanz bestätigt. Den 3o. August wtlrde: 8. in der Rekurssachc des Franz Joseph Möhrle, von Ravensburg, das von dem Gerichtshöfe zu Ulm, wegen Miß- handlung seines Vaters, Unbotmäßig, keit und anderer Vergehen unterm 6. August »825 gefällte (hienach S. 7L6 eingerückte) Erkenntniß lediglich bestä- tigt, auch Rekurrent in die in zweiter Instanz erwachsenen Kosten verurtheilt; g. in der Rekurssache des Wegmeist«rs Franz Louis, von Landthurm bei Lauf- fen, die eingelegte Berufung gegen das von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen we- gen großen Betrugs unterm 23. Nov. 2822 gefällte (S. 929 des Reg. Blatts von 2822 eingerückte) Erkenntniß, un- ter Verurtheilung des Rekurrenten in die Kosten zweiter Instanz, wegen Man- gels an einer gegründeten Beschwerde verworfen; 10. in der Rekursfache des Tuchmachers Konrad Essich, von Ludwigsburg, das von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen un- term 28. Juli 2823 wegen thatlichcr Mißhandlung gefällte (S. 555 des Reg. Blatts eingerückte) Erkenntniß neben Verfällung des Rekurrenten in den ihn betreffenden Theil der Kosten zweiter Instanz bestätigt; 21. in der Rekurssache des Löwenwirths Johann Georg Eppler, von Mark- gröningen, O-A. Ludwigsburg, das von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen unterm 26. Juni 2823 wegen gewalt, sanier Widersetzlichkeit gefällte (S-555 des Reg. Blatts eingerückte) Erkennt- niß rücksichtlich der Straf-Bestimmung bestätigt und Rekurrent in die in zwei- ter Instanz erwachsenen Kosten verur- theilt. 702 II. Civil - Senat. Den i. August wurde: r. in der Ationsfache von dem Gerichtshöfe zu Ellwangen Zwischen der ledigen Eli- beth Dörr, von Markelsheim, O>A. Mergentheim, Kl., Antin, Wiederantin, und dem Kaufmann Philipp Lippert, zu Mergentheim, Vekl-, Aten, Wieder- Aten, eine Fideicommiß - Forderung betreffend, das am 5. Febr. d. I. er- öffnete Urtheil voriger Instanz abge- ändert, und der dem Bekl. deferirte Eid unter Vergleichung der Kosten die- ser Instanz für zuläßig erkannt.' 2. In der Ationsfache von dem Gerichts- höfe zu Eßlingen zwischen dem Posthal- ter Franz Imhof, zu Fürfcld, O.A. ' Heilbronn, Kl, Anten, Wieder-Anten, und dem Gastwirth Friedrich Redwitz, zu Sontheim, desselben O.A. Vekl., Aten, Wieder - Aten, die Aufhebung eines Kaufs wegen enormer Verletzung betreffend, wurde vermöge Beschlusses von: 18. Juli, publ. den 26. desselben Monats die Berufung wegen Versäu- mung der gesetzlichen Nothfrist zu Ein- reichung der Beschwerdeschrift von Amts wegen für verlassen erklärt. (den 1. August.) 3. In der Ationsfache von dem Gerichts- höfe zu Eßlingen zwischen dem Michael Heinrich Remmele, von Klingenberg, O.A. Brackenheim, Vekl., Anten, Wie- der-Anten, und seiner abgeschiedenen Ehefrau, Barbara, geb. Bauer, Z" Böckingen, O.A. Heilbronn, Kl., Atin, Wieder-Atin, die Tragung der Euu busse und die Entschädigung wegen Kinds - Ernährung betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 14. Juli und publ. den 26. desselben Monats, die Berufung wegen Versäunmng der ty* setzlichen Nothfrist Zu Einreichung der Beschwerdeschrifr von Amts wegen fü^ verlassen erklärt, (d. 1. August.) Unter dem 8. August wurde: 4. in der Ationsfache von dem Gerichts Hofe zu Ellwangen zwischen dem Michas Mack, vom SchweiZerhofe, O.A. Ell- Wangen, Kl., Anten, Wieder-Anten, und den Anton Trollmännischen Erben, zu Ellenberg, desselben O.A., Bekl-, Aten, Wieder-Aten, eine Verletzung bei einem Kauf betreffend, das aM :G' Febr. dieses Jahrs eröffnete Erkenntnss voriger Instanz unter Vergleichung ^ Kosten dieser Instanz abgeändert. Den 11. August wurde: 5. in der Ationsfache von dem Gericht Hofe zu Eßlingen zwischen dem Schu^ lchrer Kuttruff, zu Ellhofen, O-2° 735 Weinsberg, Lnten, Anten, Wieder- Anten, und dem Verwalter des Consu- lent Kießling'schen Vermögens, Wider zu Heilbronn, Mit-Lnten, Aten, Wieder- Aten, Vorzugsrecht im Gante des Lorenz Krum von Affaltrach betreffend, das unter dem 29. Decbr. 1822 eröffnete Erkenntniß voriger Instanz unter Ver- gleichung der Kosten der beiden letzten Instanzen abgeändert; 6. in der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Ellwangen zwischen der geistlichen Verwaltung zu Ellwangen, nunmehr den Stistungs - Pflegen zu Röhlingen und Halheim, Vorkl., Nachbekl., Anten, Wieder-Anten, und dem vormaligen Heiligen - Pfleger Michael Hagele, zu Rohlingen, dann dessen Wittwe, nun deren Masse - Curator, Anton Wild daselbst, Vorbckl., Nachkl., Aden, Mit- Anten, Wieder-iZlten, verschiedene For- derungen betreffend, das unter dem r 6. Decbr. 1822 eröffnete Erkenntniß voriger Instanz unter Vergleichung der Kosten dieser Instanz theils bestätigt, .theils abgcändert. 7. Zn der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Ellwangen zwischen der Wittwe Rosine Dorothee Kollmar, zu Oehrin- gen, cum cur., %itin, Antitt, Wieder- Antin, und der dortigen Stadt-All mosenpflege, dann der Dorothee Eleo- nore Grafebendaselbst, und dem Johann Christian Weippert, von Weinsbach, O. A. Oehringen, Mit-Lnten, Aten, Wieder-Aten, Vorzug im Gante der Dorothee Blinzinger betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 28. Juli, publ. den 4. August, die Berufung, so weit solche gegen die gedachte Stadt- Allmosenpflege gerichtet ist, wegen Mangels an der appellabeln Summe verworfen, (d. 16. August.) Den i5. August wurde: 6. in der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Ellwangen zwischen dem Frie- drich Vollmer, zu Neuenstein, O.A. Oehringen, Kl., Aten, nun Anten, und der Wittwe des Christian Friedrich Voll- mer, zu Reinsbronn, O.A. Mergent- heim, Bekl., Antin, nun Atin, Erb- schafts-Ansprüche betreffend, die Beru- fung als zu früh eingelegt, unter Ver- urtheilung des Anten in die Kosten die- ser Instanz verworfen; 9. in der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Tübingen zwischen der Stadt- Gemeinde Tübingen, Bekl., Atin, nun Antitt, und den Bestandmüllern Elias Schultheiß, Johann Martin Weiß und Johann Leonhard Mick allda. Kl. Anten, nun Aten, Entschädigung aus einem Pacht- Vertrag betreffend, das am Z. Januar d. I. eröffnete Erkcnutniß voriger Instanz unter Vergleichung der Kosten dieser Instanz bestätigt. Den i8. August wurde: 10. in der Ationssache vou dem Gericbrs- Hofe zu Ellwangen zwischen der Wittwe des Rosenwirths Johann Mebus, zu Dinkelöbühl, Lntin, Antin, nuu Intin, und der Debit-Masse deö verstorbenen Freiherrn Philipp Anton von Knörin- gen, zu Ellwangen, Latin, Atin, nun Jatin, Location im Gante, jetzt Wie- der - Einsetzung in den vorigen Stand betreffend, das Intische Restitutions- Gesuch gegen daö oberstrichterliche defer- torischeErkenntniß vom 21. Iaur. 1822 unter Verurthcilung der Zntin in die Kosten verworfen. 11. In der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Ellwangen zwischen dem Ziegler Christoph Wurst, 311 Neuenstein, O.A. Oehringen, Lnten, Anten, Wicder- Anten, nnd der Gantmasse - Curatel des Friedrich Ludwig Rittmann daselbst, Latin, Atin, Wieder-Atin, verschie- dene Forderungen betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 2. Juni, publ. den 22. Juli, die Berufung wegen Mangels der appellabcln Summe ver- worfen. (d. 18. August.) 12. In der Ationssache von dem Gerichts Hofe zu Ellwangen zwischen Conrad Deeg, zu HilkartsHausen, O.A. Gera- bronn, Lnten, Ante», Wieder-Anten, und der Ehefrau des Johann Georg Rieger, zu Roth am See, desselben O.A., Mit-Lntin, Atin, Wieder-Atin, Vorzugsrecht im Gante betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 18. Juli, publ- den 14. August, die Berufung wegen Versäumung der gesetzlichen Nothst'ist zu Eiureichuug der Beschwerdeschrist von Amts wegen für verlassen erklärt, (d. rr- August.) i3- Zn der Ationssache von dem Gericht Hofe zu Ellwangen zwischen dem Frie- drich Fürst, zu Garnberg, O.A. Kü»- zelsau, Bekl., Anten, Wieder - Anten, und dem Christian Pfaffle, von Laibach, desselben O.A., Kl., Aten, Wiedel Llten, Vertrags-Erfüllung betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom rZ.Inb, publ. den 19. August, die Vernf"''- wegen Versäumung der gesetzlichen 9?*^' frist zu Einreichung der Beschwerd^ schrift von Amts wegen für verlassn erklärt, (d. 29. August.) Den 2g. August wurde: 14. in der Ationssache von dem Gericht Hofe zu Eßlingen zwischen der Do^ mundschast des Georg Knaupp/ ^ Stuttgart, Bekl., Atin, nun Antin, und dem Handlungshanse Stahl und Federer daselbst. Kl., Anten, nun Aten, eine Entschädigungs -Forderung betreffend, das unter dem 10. Oktbr. v. I. eröffnete Erkenntniß voriger In- stanz, unter Zulassung des Chefs des Arischen Handlungshauses zur Ab- schwörung des ErganzungS - Eides, be, dingt bestätigt; *5. in der Ationssache von dem Gerichts höfe zu Tübingen zwischen der Stadt- Gemeinde Tuttlingen, Kl., Antin, und der K. Finanz-Kamm er für den Schwarz, wald - Kreis zu Reutlingen, Bekl., Atin, die Benützung der sogenannten Wuhrwiese betreffend, das am -5: Juli d. I. gefällte bedingte consirmatorische oberftrichterliche Erkenntniß unter Ver- urtheilung der Kl., Antnr in die Kosten dieser Instanz für purisicirt erklärt. B) Kreiö- Gerichtshöfe. l. Gerichtshof für den Neckar-Kreis. i. Criminal - Senat. Am 2. August wurden verur- ^ theilt: i. der bei dem Criminal-Amt Stuttgart in Untersuchung gekommene vormalige Stribent Christian Friedrich Wcisser, von da, wegen mehrerer theils großen, theils kleinen, durch fortgesetzte Fäl- schungen und Anmaßung öffentlicher Gewalt rc. erschwerten Betrügereien, fer- ner wegen vcrbotswidrigenMemorialien, Fertigens, in Anbetracht der von ihm wegey derselben Vergehen bereits früher erstandenen peinlichen Strafen, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des durch seine widerrechtlichen Handlungen gestif- teten Schadens, so wie sämtlicher Kosten zu zwei und oinhalbjähriger Zucht- hausstrafe in Gotteszell, und zu nach- hcriger Einsperrung in ein Zwangs-Ar- beitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf ein Jahr und drei Monate; r. der bei dem O.A-Gerichte Marbach in Untersuchung gekommene Johann Jakob Leonhardt S a i l a ch e r, Schustersgeselle von Gaildorf, wegen wiederholter Dieb- stähle, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des Schadens, so wie seiner Av» 7 36 re st - Azungs-und Untersuchungs-Kosten zu einjähriger Zuchthausstrafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs- Arbeitshaus auf die Dauer von sechs Monaten; 3. der bei dem O.A.Gerichte Stuttgart in Untersuchung gekommene Friedrich Hartman n, von Zuffenhausen, wegen der neuerlich gegen ihn erhobenen Kör- per-Verletzung, neben Bezahlung der Hälfte der Untersuchungs-Kosten zu ei- nem Zusatz von vier zehen Tagen zu der gegen ihn am 5. Juli d. Z. erkann- ten dreimonatlichen Festungsstrafe; 4. die bei dem O.A.Gerichte Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Therese Bissingcr, von Schwieberdingen, we- gen mittelst Fälschung versuchten ausge- zeichneten und wiederholten Betrugs, auch frecher Lügen vor Gericht, neben dem Ersatz des Schadens und Bezah- lung ihrer Arrest - Azungs- und § der Untersuchungs-Kosten zu einjähriger Zuchthausstrafe und nachheriger Reklu- sron in ein Zwangs-Arbeitshaus auf die' Dauer von sechs Monaten. Am 6. August wurde: 5. gegen den bei dem O-A.Gericht Eßlin- gen in Untersuchung gekommenen Jo- hann Friedrich Engelfried, Wein- gärtner von Sulzgries, O.A. Eßlingen, wegen wiederholter und fortgesetzter Ent- wendungen , asotischen Lebenswandels und Drohungen, eine vicrmonatlichk Zwangs - Arbeitshauöstrafe und' Erfaß des Schadens, so wie sämtlicher UfiteV suchungs-Kosten; 6. gegen den bei de>n O.A.Gericht Heil- bronn in Unterstichung gekommenes Conrad Bernhard Schik,(vulgoSchn^ le), Hospitalit zu Heilbronn, wegen kleinen, aber wiederholten und ausge- zeichneten Diebstahls, auch kleinen Diebstahls, neben der Verbindlichke'^ zum Ersätze des Schadens, so wie Hast- und Untersuchuugs- Kosten eine zweijährige Zuchthausstrafe und riaä? herige Einsperrung in ein Zwangs-^ beitshaus, wenigstens auf ein Zalft'/ erkannt; Johann Georg Amos, Rothgerber vo» Lausten, O.A. Besigheim, wegen griffe in die ihm anvertraute schafts-Kaste, und wegen zu Verdecke»^ seines Rests begangener Fälschungen^ auch wegen nachläßigerRechnungs-§" ^ rung neben der Verbindlichkeit zuM Er- Be sätze des Rests samt Zinsen und z" Zahlung von § der Untersuchungs-Kosten tritt sechKmonatlicher Festurrgöstrs^ belxgt. 737 Am 7. August wurde: dem bei dem O.Ä-Gcrichte Stuttgart in Untersuchung gekommenen Niaurer- gesellen Johann Jakob Hartfelder, von Steinenbronn, wegen wiederholter Fälschung und in betrüglicher Absicht vorgegebener falscher persönlicher Ver-, hältnisse, neben Zuscheidung der Arrest- und Untersuchungs-Kosten eine vier- Monatliche Festungsstrafe zuerkannt. Am 9. August wurden ferner verurthcilt: 9> auf den Grund einer von dcmO.A.Ge- richt Eßlingen geführten Untersuchung: «) Joseph Klein, von Köngen, wegen nahen Versuchs einer ehebrecherischen NothzuchtZu achtzeHeum0n a tlicher Festungsstrafe; b) Friedrike, Ehefrau des Johann Georg Spohn, wegen versuchten Ehebruchs, sodann wegen Theilnahme an der von ihrem Ehemann verübten Erpressung Und wegen Injurien vor Gericht zu drei und einhalbmonatlicher Zuchthausstrafe; e) Johann Georg Spohn, wegen der an gzstrak Erjele oerüb ten großen Erpressung zu sechsmonatlicher Fc- stungsstrafe; außerdem wurde jedem ein angemesse ner Theil der Untersuchungs- Kosten Zugeschieden; 10. auf den Grund einer beziehungsweise von den O.A.Gerichten Eßlingen und Waiblingen geführten Untersuchung: &) Gottlob Münzenmairr, von Eß- lingen, wegen zwar im rechtlichen Sinne ersten, jedoch großen, qnalificirten und in Genossenschaft verübten Diebstahls Zu se ch s m 0 n a t l i ch e r Festungsstrafe; b) Johannes Müller, von Mittelstadt, OLl. Urach, wegen eines vor Eröffnung des wider ihn am 9. Janr. d. I. wegen dritten Diebstahls gefällten Erkennt- nisses in Genossenschaft verübten gro- ßen und gualisicirten Diebstahls, so- dann wegen gewaltsamen im Complott verübten Ausbruchs aus dem Arrest, Zu einer weitern, neben der-ihm durch Erkenutniß vom 9. Janr. d. I. Zucr- kaunteu, einjährigen Festungsstrafe und sechsmonatlicher Reklnsion, zu er- stehenden siebenm onatlichen Fe-> stungsstrafe und nachheriger Einsper- rung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von drei Mo- naten; dabei wurden jedem seine Arrest - und Azuttgs-, so wie ein angemessener Theil der Untersuchungs-Kosten und bei* Ersatz ■i 738 des Schadens beziehungsweise unter so- lidarischer Verbindlichkeit zugeschieden; 11. auf den Grund einer bei dem O.A. Gerichte Maulbronn verhandelten Un- tersuchung : a) Daniel Veck, von Stetten, wegen in Genossenschaft mit Johannes Stüber unternommenen Versuchs großer Geld-Erpressungen neben Be- zahlung seiner Arrest - Azungs - und der Halste der Untersuchungs-Kosten zu a ch t m o n a t l i ch e r Zuchthausstrafe; l>) Johann Stüber, von Oswcil, O.A.^ Ludwigsburg, wegen gleichen Ver- brechens mit Rücksicht auf die wegen ähnlicher Verbrechen bereits erstande- nen peinlichen Strafen, neben dem Ersätze seiner Arrest- Azungs- und der anderen Hälfte der Untersuchungs- Kosten zu zweijähriger Zuchthaus- strafe in Gotteszell, auch zu nachheriger Einsperrung in ein Zwangs - Arbeits- haus, mindestens auf die Dauer.von einem Jahr. Am 12. August wurden verur- theilt: *2. der zu Weinsberg in Untersuchung ge- kommene Conrad Seucht, von Fronn- fals, wegen zwar kleinen, jedoch quali- sicirten Diebstahls und grober Lügen vor Gericht, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des Schadens und zu Be- zahlung seiner Haft - und Untersuchungs- Kosten zu viermonatlicher Festungs- strafe; i3. der bei dem O.A-Gerichte Maulbronn in Untersuchung gekommene Schuhknecht Johannes Mezger, von Schönaich, O.A. Böblingen, wegen fortgesetzte»-' nächster Versuche und eines »veitern Ve»'" . fuchs der Sodomie, neben Zufcheidung seiner Arrest - Azungs - und Untersu- chungs-Kosten zu vierjähriger Zucht" hausstrafe; *4. der zu Weinsbcrg in Untersuchung ge- kommene Michael Albrccht, vonBüt- telbronn, wegen ausgezeichneten, »>»» rechtlichen Sinne dritten Diebstahls, und wegen Angabe falscher Namen, neben dern Ersätze des Entwendeten und Ab- zahlung seiner Arrest - Azungs - «ud sämtlicher Untersuchungs-Kosten zu benmonatlichcr Festungsstrafe n»»t . Willkomm und nachheriger Einspew rung in ein Zwangs-Arbeitshaus, we- nigstens auf die Dauer von drei naten; i5. Rosine Stein, von Lachweiler, O-^' Weinsberg, wegen zweimaliger Entwe^ chung aus de»n ihr zum Aufenthalt a^ gewinnen Wohnort, wiederholten 2^' girenö, wiederholter gerverbsrnaßige^ 7^9 Unzucht in der Residenz, wegen eines kleinen Familien-Diebstahls' und vielfäl- tiger grober Lügen vor Gericht zu acht- monatlicher Zuchthausstrafe und nach- hcriger Einsperrung in ein Zwangs-Ar- beitshaus, mindestens auf die Dauer von sechs Monaten, so wie zur Be- zahlung ihrer Arrest - und Untersu- chungs-Kosten. Am i/,. August: *6. die zu Heilbronn in Untersuchung ge- kommene Christiane Layer, von Back- nang, wegen verübten Diebstahls, wie- derholten verbotswidrigen Eintritts in die Residenz und wiederholten Vagirens, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des Schadens und zu Bezahlung ihrer Arrest- Azungs- uud Untersuchungs- Kosten zu fünfmonatlicher Zucht- hausstrafe in Heilbronn; *7. Christian Kurz, von Oberbrüden, O.A. Backnang, wegen Injurien gegen seine Ortsobrigkeit und thätlicher, mit Mißhandlung verbundener Widersetz- lichkeit gegen den Dorfschützen, neben Be- zahlung sämtlicher Untersuchungs - Ko- sten zu viermonatlicher Zuchthaus- strafe. Am »6. August wurde verur- theilt: »8. auf den Grund der von dem Crimi- nalamte Stuttgart geführten Unter- suchung : a) Johannes Böttlen, von Glems, O.A. Urach, wegen mit mehreren Weibspersonen versuchter Bigamie, und verübten Ehebruchs, ehebrecheri- schen Concubinats, Fälschung einer öffentlichen Urkunde und Vagirens, sodann wegen fortgesetzter gewerbsmä- ßiger Betrügereien, betrüglichen Schul- denmachens, wiederholter Veruntreu- ung und großer Unterschlagung, end- lich wegen dritten Diebstahls und ver- suchter Concussion, neben dem Ersatz des Schadens und Bezahlung seiner Arrest - Azungs - und ^ der Unter- suchungs-Kosten zu einer vor Abfüh- rung an den Strafort zu erstehenden Züchtigung mit fünfundzwanzig Stockstreicheu, sodann zu drei und ein halbjähriger Festungsstrafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs- Arbeitshaus bis zu erprobter Besse- rung , wenigstens aber auf die Dauer von achtzehen Monaten; b) Friedrike Catharine Thumm, von Brackenheim, wegen Theilnahme an mehreren Betrügereien und dein Cvn- cusstons-Versuch des Böttlen, wegen Ehebruchs, Concubinats, Vagirens und Angabe eines falschen Namens, neben dem Ersäße des Schadens unter solidarischer Verbindlichkeit mit ihrem Genossen Böttlen unb Bezahlung ih- rer Arrest - Azungs - und der Un- tersuchungs - Kosten zu achtmonat- licher Zuchthausstrafe; 19. auf den Grund einer von dem O.A. Gericht Eßlingen geführten Untersu- chung : «) Franz Fay, von Pfauhausen, wegen - mit Mißhandlung verbundener thät- licher Widersetzlichkeit gegen Landjä- ger, neben Bezahlung seiner Arrest- Azungs - und j'z der Untersuchungs- Kosten zu sechsmonatlicher, b) Gabriel Fay, Maurersgesell von Pfauhausen, wegen des gleichen Ver- gehens, neben der Bezahlung seiner Arrest-Azungs - und ^ der Unter- suchungs- Kosten zu viermonatli- cher Festungsstrafe. Am 19. August wurde? ro. der zu Weinsberg in Untersuchung gekommene Michael Eisen m a n n, von Rntzenweiler, wegen eines durch Fäl- schung einer öffentlichen Urkunde ver- suchten großen Betrugs, neben dem Ersatz sämtlicher Unterst:.chungs- Kosten zu viermonatlicher Festungsstrasö verurtheilt. Am zi. August wurden: 21. Georg Friedrich Sämann, von Cannstadt, wegen zwar kleinen, aber allsgezeichneten und im rechtlichen Sinne dritten Diebstahls, auch wegen Lügend vor Gericht, neben Erstattung sämtli- cher Kosten zu achtmonatlicher Züchte hauöstrafe und nachheriger Einsperrnng in ein Zwangs - Arbeishaus auf die Dauer von vier Monaten; 22. auf den Grund der von dem O-2l> Gerichte Ludwigsburg geführten Unter- suchung, Friedrike Breuning, von Ludwigsburg, wegen wiederholten Vagi- rens unter Annahme falscher Namen und eines falschen Standes, wegen Er- schleichung eines Passes, ferner wegen wiederholter gewerbsmäßig getriebener bedeutender Betrügereien, endlich wegen wiederholter Unzucht, neben der Ver- bindlichkeit zum Ersatz des Schadens und Bezahlung ihrer Arrest- Aznngs- und der Untersuchungs-Kosten dreijähriger Zuchthausstrafe, nebst Willkomm und Abschied, und nach- heriger Einspcrruug in ein Zwangs- Arbeitshaus bis zu erprobter Ve!?e- rung, wenigstens aber auf achtzehe" Monate, verurtheilt, Am 23. August wurde: »3, dem bei dem O.A.GerichteMaulbronn 74i in Untersuchung gekommenen verabschie- deten Soldaten Mar Joseph Seebach, von München, wegen thätlichcr Wider- setzlichkeit gegen einen Landjäger und Amtsdiener, so wie wegen groben tumul- tuarischcn Betragens, neben Verfüllung in seine Haft - und Untersuchungs-Kosten eine vier monatliche Festungsstrafe zuerkannt. Am 26. August wurden verur- theilt: 24. der bei dem O-A.Gerichtc Marbach in Untersuchung gekommene rest'gnirte Stistungs-Psteger Jakob Leib old, von Höpfigheim- O.A. Marbach, wegen doloser Eingriffe in die ihm anver- traut gewesene Stiftungs-Pfleg-Cafse, und zu deren Deckung begangener Fäl- schungen, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des Rests samt Zinsen, und Be- zahlung sämtlicher Untersuchungs- Ko- sten, auch Unfähigkeits-Erklärung zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes zu zweijähriger Zuchthausstrafe;. 25. auf den Grund einer von dem O.A. Gerichte Leonberg geführten Untersu- chung : a) Johannes Frech, von Ostelsheim, wegen in Gemeinschaft mit mehreren Andorn gemachter Münzfälschungs- Versuche, neben Bezahlung seiner Ar rest-Azungs- und an den Unter- suchungs - Kosten zu zweijähriger Zuchthausstrafe; b) Joseph Hallmaier, von Ehningen, O.A. Böblingen, wegen in Gemein- schaft mit Andern unternommener ent- fernter Münzfälschungs-Versuche und wegen Unterschlagung, unter Eiurech- . ntlug eines Theils des erstandenen Ar- restes, neben Bezahlung seiner Arrest- Azuugs- und an den Untersuchungs- Kosten zu achtzehenmonatlichcr Zuchthausstrafe; e) Jakob Gienger, Zimmergcsell von Plattenhart, O.A. Stuttgart, wegen entfernter Münzfälschungs - Versuche in Gemeinschaft mit Andern, welche er zum Theil dazu verleitete, auch we- gen frecher Lügen vor Gericht, neben Bezahlung seiner Arrest- Azungs - und der Untersuchungs-Kosten zu zwei- jähriger Zuchthausstrafe; 6) Jakob Friedrich Eipperle, Glaser von Lchenweiler, O.A. Böblingen, we- gen Beihülse Zu den von Joseph Hall- maier und Consorten versuchten Münz- Verbrechen, mit Rücksicht auf die we- gen Betrugs und versuchter Münzfäl- schung bereits erstandenen Criminal- strafen, jedoch Unter Einrechnung eines Theils des erstandenen Arrests, neben 74* Bezahlung seiner Arrest - Azungs - und ^ der Untersuchungs-Kosten zu ein- jähriger Zuchthausstrafe; c) Bonaventura Nestler, von Weil der Stadt, wegen in Gemeinschaft mit An- deren versuchter Münzfälschung, Aus- sehens falschen, jedoch nicht von ihm gefertigten Geldes in bösem Glauben, sodann wegenzweier kleiner Diebstähle, einer kleinen Unterschlagung und eines Holz - Ercesses, neben dem Ersatz des verursachten Schadens und Bezahlung seiner Arrest - Azungs - und der Untersuchungs- Kosten zu zwei und ei n h a lbj ä h r ige r Zuchthausstrafe. Am 28. August wurden verur- theilt: 26. Leonhardt Zwiker, von Geisingen, O.A. Ludwigsburg, wegen fortgesetzten Querulirens,Wiederholung seinergrund- losen und verläumderischen Bezüchte ge- gen den O-A. Richter Rümelin in Heil- bronn, gegen den vormaligen Schult- heißen Hahn und andere Personen in unmittelbaren Eingaben und vor Ge- richt, so wie wegen Entweichens und Vagirens, mit Rücksicht auf die wegen Injurien und Verläumdungen bereits gegen ihn erkannten bedeutenden Stra- fen zu fünfmonatlicher Zuchthaus- strafe und zu Bezahlung seiner Arrest- und Untersuchungs - Kosten; 27. Christine Moll, Ehefrau des Wein- gärtners Friedrich Moll, von Kleingar- tach, O.A. Brackenheim, wegen meh- rerer Diebstähle, welche zum Theil als Feld-Diebstähle, zum Theil auf andere Art als ausgezeichnet erscheinen, und den dritten Diebstahl im rechtlichen Sinne ausmachen, neben Bezahlung ihrer Arrest - und Untersuchung^ Kosten, zu halbstündiger Aus- stellung auf die Schandbühne mit angeheftetem Zettel „Feld - Diebin" und siebenmonatlicher Zuchthaus- strafe, so wie zu nachheriger Reklusion in ein Zwangs-Arbeitshaus, mindestens auf die Dauer von vierthalb Mo- naten. Am 3o. August wurde: 28. Tobias Kaiser, von Groß-Ingers- Heim, O.A. Besigheim, wegen bei Verwaltung pflegschastlicher Gelder sich zu Schuld gebrachter bedeutender Kasi sen - Eingriffe, wegen zu Verdeckung derselben verübter Fälschungen, unter Berücksichtigung der ihm zur Seite stehenden mildernden Umstände, neben Bezahlung seiner Arrest- Azungs-und | der Untersuchungs - Kosten zu vier- monatlicher Festungsstrafe verur- theilt. 743 2. Civil - Senat. *• Zn der Nichtigkeits-Klagsache von dem O.A-Gerichte zu Ludwigsburg zwischen dem Curator des abwesenden Paul Stengle, von da, Bekl., Wiederkl., Qnten, und der Ehefrau -des Glaser- Meisters Preußen,- zu Idstein, im Her- zogtum Nassau, Kl., Wiederbekl., O.atin, wurde vermöge Beschlusses vom 8. Apr. ins. 28. Ianr. d. Z. das erst- richterliche Erkenntniß de publ. 6. Febr. 1821 unter Vergleichung der Kosten beider Instanzen und mit Beweis-Vor- behalt für die Kl., Wiederbekl., Qatin abgeändert. (5. August.) r. In der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Backnang zwischen den in den Akten genannten Erben des im Russi- schen Feldzüge vermißten Carl Fehleifen, von Murrhardt, Bekl., Anten, und der Ehefrau des Wundarzts Brenzin- ger, von Zell, O.A. Eßlingen, Kl., Atin, Ansprüche aus unehelicher Schwängerung betressend, wurde ver- möge Beschlusses vom 19. Juni und 5. Juli d. I. die Berufung wegen ver- säumter Nothfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift unter Verurtheilung des Anken in die Proceß-Kosten dieser Instanz für verlassen erklärt. (9. Au- gust.) 5. In der Ationssache von dem Stadtge- richte zu Stuttgart zwischen dem Re- gierungs-Rath Boger, in Reutlingen, Kl., Anten, und dem Hoffaktor Selig- mann, in Stuttgart, Bekl., Aten, Zurückforderung einer bezahlten Nicht- schuld betreffend, wurde vermöge Be- schlusses vom 18. Juli und 7. Aug. d. I. das unter dem 26. Febr. 1822 eröjssiete Urtheil erster Instanz abgeän- . dert, und auf Abschwörung des dem Kl., Anten von dem Bekl., Aten re- ferirten, und eventuell auf Abschwörung des dem Bekl., Aten von dem Kl., Anten defcrirten Eides mit angehäng- ter alternativer Definitiv - Entscheidung erkannt. (9. August.) 4. In der Ationssache von dem O.A.Ge- richte zu Brackeuheim zwischen dem Pfarrer M. Schaudt, zu Niederhofen, Bekl., Anten, und dem Juden Imma- nuel Marx, zu Freudenthal, Kl., Aten, die Gültigkeit eines abgeschlossenen Ver- gleichs betreffend, wurde vermöge Be- schlusses vom Juli d. I. das unter- richterliche Erkenntniß vom 20. Febr. 1821 dahin abgeändert, daß der unter dem *3. Ianr. 1818 geschlossene Ver- gleich als nicht geschlossen anzusehen, und die Compensatio» der durch den 744 früheren Proceß bis zum Abschluß deö^ Vergleichs in erster Instanz aufgelau- fenen Kosten aufzuheben scy, auch der K'., Ar zur Erstarrung der nachher in dem über diesen Vergleich entstandenen Rechtsstreit von dem Bekl-, Anten auf- gewandten Kosten erster und zweiter Instanz verurtheiltseyn solle.fg.August.) 5. In der Galerie - Director von Secle'- schen Gantsache von Stuttgart wurde den 22. Mai d. Z. das Puristkalionö- Erkenntniß gefällt, und anr 26. Juli d. I. von dem Stadtgerichte zu Stutt gart vi Commissionis eröffnet- (12. Au- gust.) 6. In der Ationssache von dein Stadtge- richte zu Stuttgart zwischen den: Hof- fourier Hirsch daselbst, Kl., Anten, und der Luise Wagner von da, nun deren Erben, Vekl-, Aren, Schuldforderung betreffend, wurde durch'Erkenntnis vom r. und ins. den i2.Aug. d. I. das un- term 3. Aug. 182« eröffnete Urtheil cr-^ ster Instanz unter Berurtheilung des Anten in die Kosten bestätigt. (21. Au- gust.) 3. Ehcgerichtlicher Senat. Geschieden wurden am i3. August wegen Verweigerung der Fort- setzung der Ehe: 1. die. Ehefrau des Kaufmanns Joseph Ackermann, zu Cannstadt, Magdalene, geb. Mezger, von Reutlingen, Kl., von diesem ihrem Ehemann, Bekl., und 2. Benjamin Stierle, Taglöhner zu Böb- lingen, Kl., von seiner Ehefrau, Catha- rine, geb. Kindler, Bekl.; sodann wegen Ehebruchs: 3. Johann Georg Haupt, Müllerknecht von Darmsheim, O-A. Böblingen, Kl., von Margarethe Catharine, geb. Acker- mann, Bekl.;' um 20. August: 4. Christian Heuß, Schmid zu Unter- Eisesheim, O.A. Heilbronn, Kl., voü Christine Friedrike, geb. Hunnnel, Bekl-, wegen Weigerung die Ehe fortzusttzen, 5. Andreas Krämer, Bauer zu Schwieber- dingen, Kl., von Sibylle Juliane, geb- Gommel von da, Bekl., wegen Ehe- bruchs; je (1 bis 5) unter Berurtheilung bet Bekl. ln die Kosten. 5 7 4a kl. Gerichtshof für den Schwarzwald-Kreis« I. C r i m i n a l - S e n a t. Den h- August wurden vernr- theilt: 1. Michael Schaible, von Agcnbach, O.A. Calw, auf den Grund der von dem O.A-Gericht Oberndorf geführten Untersuchung, wegen vierten Diebstahls zu a ch tm o n a 11 i ch e r Zuchthausstrafe in Markgröningen undnachherigerEin- fperrung in ein Zwangs - Llrbeitshaus, wenigstens auf die Dauer von vier Monaten, sowie zum Ersatz des ge- stifteten Schadens,, seiner Hast - und sämtlicher Untersuchungs - Kosten; 2. Catharina Wiesenfarth, von Bierin- §en, O.U. Horb, auf den Grund der von dem O.A.Gcricht Balingen geführ- ten Untersuchung, wegen Coneubinars, wiederholten Vagirens und Lügcns vor Gericht zu vier monatlicher Zucht- hausstrafe in Ludwigsburg und zu Be- zahlung ihrer Haft -- und der Hälfte, der Unterfnchungs - Kosten. Den 7. August wurden verur- theilt: Christine Schwab-, von Edelweiler,. ^-A. Freudenstadt, wegen zweier Ehe bruchs - Vergehen, neben der Verbind- lichkeit zu Bezahlung der Untersuchungs- Kosten, zu d r e i z e h e n w 0 ch i g e r Zucht- hausstrafe in Markgröningen; 4. Gottlieb Grimm eisen, von Laufen,. O.A. Besigheim, ans den Grund der von dem O.A.Gerichte Neuenbürg ge- führten Untersuchung wegen wiederhol- ter Betrügereien und wiederholten Va- girens, neben der Verbindlichkeit zum Ersatz des gestifteten Schadens, seiner Hast - und sämtlicher Unterfuchungs- ' Kosten zu sieb enmon etlicher Fe- stungs - Arbeitsstrafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs-Arbeits- haus, wenigstens auf die Dauer von vier Monaten. An demselben Tage wurdenr 5. ans den Grund der von dem O.A.Ge- richte Neuenbürg geführten Untersu- chung : a) der Schultheiß Friedrich Burkhard, 1>) der Gemeinde-Pfleger Gottlieb Zim- mermann, und e) der Gemeinde-Nach und vormalige Gemeinde-Pfleger Michael Klotz, sämtlich von Grumbach, wegen geführ- ter Nebenrechnungen, ihrer Aemter entlassen und zu Bezahlung derUn- tersuchungS- Kosten verurtheilt. Den 8. August wurde: 6. Jakob Weible, von Glems, O.A. Urach, wegen incestuosen Ehebruchs, zu vier zehenwöchiger Festungs-Ar- beitsstrafe und zu Bezahlung der Hälfte der Untersuchungs - Kosten verurtheilt. An demselben Tage wurde: 7. der Stiftungs-Pfleger Johann Michael Gutbrod, inVodelshaufen,O.A. Rot- tenburg, wegen Unordnung in seinem Rechnungswesen und dadurch verschul- deten Geld- und Frucht-Rests im Ge- 2. Civil i. Den 8. August wurde in der Ations- sachr von dem O.A-Gerichte Rottweil zwischen den neun Maiern zu Laken- dorf, Bekl., Anten, und der Freiherr!, von Zfffing'schen Debitmasse - Admini- stration, Kl., Atin, das nutzbare Ei- genthum von Leheuwaldungen betref- fend, das am »7. Decbr. 1822 eröffnete Urtheil erster Instanz bestätigt, unter Verurtheilung der Anten in die Kosten 4(> samtbetrag von i33 ff., neben der Ver- bindlichkeit zum Ersatz des Rests samt Zinsen, von seinen Aemtern entlassen zu Bekleidung einer verrechnenden Stelle für unfähig erklärt und zu einer Geldstrafe von drei kleinen Freveln verurtheilt. Den -3. August wurde: 8. dem unterm r i. Juli wegen. Diebstahls zu fünfmonatlicher Festungs - Arbeits- strafe verurtheilten Earl Ferdinand Authenrieth, aus Stuttgart, in Be- tracht der nun erwiesener Maßen wegen Eigenthums - Beeinträchtigung früher von ihm erstandenen Strafen ein Ausaß von Einem Monate zuerkannt. - Senat. zweiter Instanz. 2. In der Nichrigkeits-Klagsache von de»n O.A.Gericbte Freudenstadt zwischen Johann Georg Frey, in Göttelfinge", Bekl., Anten, Qntcn, und Friedrich Klumpv,in Besenseld, Kl., Aten, Qaten, Wässerungs - Streitigkeit betreffend, wurde durch Erkenntniß vom i- Just, publ. den 26. desselben Monats die angebrachte Nichtigkeits-Klage abgc- 747 wiesen und Qnt in die Kosten dieser Instanz verurtheilt. (8. August.) 2- In der Wechsel-Klagsache des Kauf- manns Johann Gottfried Meyderlen, zu Stuttgart, Kl., gegen den Buch- drucker Johann Jakob Fleischhauer, in Reutlingen, Bekl., eine Wechsel- Forderung von 7vost. betreffend, wurde den 9. August gegen den Bekl. auf Erecution in die paratesten Mittel er- kannt. 4- In der Aston Grche von dem O.A.Ge- richt Oberndorf zwischen der Ehefrau des Raver Jauch, von Böchingen, Latin, Antin, und der Gantmasse ihres Ehe- manns, Latin, Atin, Vorzirgsrecht be- treffend, wurde vermöge Beschlusses vom 27. Juni, publ. io. Juli die ein- gelegte Berufung wegen Versäumung der Nothfrist zu Einreichung der Ne- schwerdeschrift für verlassen erkannt, und die Antin in die Kosten zweiter Instanz verurtheilt. (12. August.) 5- In der AtionSsache von dem O-A-Ge- richte Nagold zwischen Georg Anton Veeser, in Horb, Luten, Anten, Inten, und der Gantmasse des Martin Lutz, zu Oberthalheim, Latin, Atin, Zarin, Absonderungs-Ansprüche in dem Gante des Letzter«, jetzt Wieder-Einsetzung m den vorigen Stand betreffend, wurde den i5. Aug. das angebrachte Restitu- tions-Gesuch als unbegründet verwor- fen und der Int, Ant in die durch diefts Gesuch verursachten Kosten ver- urtheilr. 6. Den 2i. August wurde in der Ations- sache von dem O.A.Gerichte Neuen- bürg zwischen dem Gipser Georg Neuner, in Stuttgart, Jäten, An- ten, und der König!. Kamera!-Ver- waltung Neuenbürg, Zntin, Atin, Ar- rest-Anlegung und Zustisication dessel- ben betreffend, die cingcwandte Berrr- fung wegen Mangels an einer gegrün- deten Beschwerde verworfen, und der , Ant in die Kosten zweiter Instanz ver- urtheilt. 7. Zn der Ationssache von dem O.A.Ge- richt Horb zwischen dem Schutz-Juden Joseph David Berlizheimer, in Müh- ringen. Kl., Anten, und Joseph und Stanislaus Angster, zu Gündringen, Bekl., Aten, eine Schuldforderung be- treffend, wurde durch Beschluß vom 26. Aug. die eingelegte Berufung wegen Mangels an einer gegründeten Beschwer- de verworfen und der Ant in die Kosten zweiter Instanz verurtheilt. 8. Zn der Ations- und Nichtigkeits-Klag- sache von dem O.A.Gerichte Freuden- siadt zwischen Alt und Jung Johannes Frey , m Göttclstngeu, Bekl., Anten, Clnten, und Friedrich Klumpp, in Besenfeld, Kl., Uten, Qaten, Scha- dens- Ersatz betreffend, wurden die Outen durch Erkenntniß vom n.Iuli, Publ. K August sowohl mit ihrer Bitte inn Wieder - Einsetzung, in den vorigen Stand gegen die versäumte Nothfrist der Ations-Eiuleguug, als auch mit der angebrachten Nichtigkeits-Klage gegen das oberamtsgerichtliche Erkenntniß 6.8. 8. Febr. 1822 wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde abgewiesen und in die Kosten zweiter Instanz verur- theilt. (»6. August.) Z. Den 27. August wurde der von dem vormaligen Schulmeister Georg Fric- J. Ehegericht Den 20. August wurden i.. Friedrich Wolf, Bauer in Hildrizhau- sen, O.A. Herrenberg, Kl., von Maria Barbara, geb. Richlin daselbst, Bekl., wegen beharrlicher Weigerung der Bekl. in Fortsetzung der Ehe; IH. Gerichtshof für 1. Sv im in « Unterm 2. August wurde: r> auf den Grund einer bei den: O.A. Gericht zu Schorndorf geführten Unter- drich Schneider in Leidringen ergriffene Rekurs gegen das wider ihn von dem O.A.Gerichte Sulz ausgesprochene Gant-Erkenntniß wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde verworfen. 10. Den 2g. August wurde in der Ations- sache von dem O.A.Gerichte Rotten-- bürg zwischen Franz Lohmüller, zu Hirrlingen, Bekl., Anten, und der Gemeinde allda, Kl., Atin, die Räu- mung eines Platzes mittelst Abbruchs einer auf demselben stehenden Schmid- Werkstätte betreffend, das unterm i3. Nov. 1822 gefällte erstrichterliche Urtheil unter Vergleichung der Kosten beider Anstanzen abgeändert. ich er Senat. zefchieden: 2. Dorothea, geb. Lorch, von Liebenzell, O.A. Neuenbürg, Kl., von Christoph Emmendörfer daselbst, Bekl., wegen Ehebruchs; je (i und 2) unter Verur- theilung der Bekl. in die Kosten. den Japt- Kreis. l - Senat. suchung Leonhard Hamann, von Murrhardt, wegen zweier Fund-Dieb- stähle, und mehrerer erster jedoch ge- wertmäßiger und zum Theil großer Diebstähle, zu f ü nfzehenmonatlicher Zuchthausstrafe verurtheilt. Am 9. August wurde: 2- Johann Georg Brand, von Kirch- bcrg, O.A. Gerabronn, wegen wieder- holten Bettelnö und Vagirens, neben Zuscheidung sämtlicher Untersuchungs- Kosteir, zu z w c i m 0 n a t l i ch e r Festungs- sirafe und nachheriger viermonatli- cher Neklusiou in einem Zwangs-Ar- beitshaus verurtheilt. Den 12. August wurde: 3. Anton Jünk, von Lcinzell, O.A. Gmünd, wegen wiederholten Bcttelns, zu sechs monatlicher Zwangs - Ar- beitshausstrafe verurtheilt; 4. auf eine von dem O.A.Gerichte Gmünd geführte Untersuchung gegen a) Johann Binder, von Unterböbin- gen, wegen Vagirens und wiederhol- ten Concubinats, eine sechsmonat- liche Festungsstrafe, und b) Barbara Ruef, von Obergrünin- gen, O.A. Gaildorf, wegen Bruchs des Handgelübds, so wie wegen fort- gesetzten Concubinats und Vagirens, neben der durch die Erkenntnisse vom 19. Juni nnd 8. Nov. 1821 gegen sie erkannten zehen- nnd vierwöchigen Zuchthausstrafe ein Strafzufatz ivon weiteren vier Wochen ausgespro- chen. Den 14. August wurde: 5. auf die von dem O.A.Gerichte zu Ell- wangen geführte Untersuchung gegen a) Johannes Felder, vonUnterschneit- heim, wegen wiederholten Concubinats, Vagirens und theilweisen Bettelns, eine vierm 0 natliche Festungsftrafe, und 8) gegen die Coinculpatm, Margaretha Schmid, angeblich von Buchhausen, wegen gleicher Vergehen, eine vier- monatliche Zuchthausstrafe erkannt; 6. Ursula Röther, von Essingen, O.A. Aalen, wegen eines verübten zweiten kleinen ausgezeichneten Diebstahls, und grober Lügen vor Gericht, zu einer v i er m 0 n a t li ch e n Zuchthausstrafe; 7.. auf den Grund der beziehungsweise vor den O.A-Gerichten Gerabronn und Gaildorf verhandelten Untersu- chung, der Webersgeselle Jakob Pfi- zer, von Hcssenthal, O.A. Hall, we- gen eines kleinen einfachen, jedoch zweiten Diebstals, wegen zweimali- gen Bruchs des Handgelübds, und wegen Unzuchts-Vergehen, zu vier- monatlicher Festungsstrafe verur- theilt. Unterm i6. August wurde: 8. in der bei dem O.A.Gerichte zu Hei- deuheim verhandelten Untersuchungs- sache «) gegen Michael Herrmann, von Niefaz, O.A. Neresheim, wegen Land- fireicherei und wiederholter vielfacher gewerbsmäßiger Betrügereien, auch wegen grober Lügen vor Gericht, eine viermonatliche Festungsstrafe und nachherige zweimonatliche Reklu- fion in einem Zwangs-Arbeitshaus, und i>) gegen Xaver Kn oll, von Leinzell, O.A. Gmünd, wegen Landstreicherei und vielfacher gewerbsmäßig verübter Betrügereien, grober Lügen vor Ge- richt, auch fortgesetzter Scortation, eine dreimonatliche Festungsstrafe und nachherige zweimonatliche Rc- kluston in einem Zwangs-Arbeitshaus ausgesprochen; g. der bei dem O.A.Gericht zu Oehringen in Untersuchung gekommene Carl Hei- nold, von Steinbruck, wegen eines aus- gezeichneten und zugleich gefährlichen, auch zweiten Diebstahls, dessen er Läug- nens ungeachtet für überwiesen ange- nommen worden ist, neben Bezahlung sämtlicher Kosten, zu zehen monatli- ch er Festungsstrafe; ro. Matthäus Berroth, von Seiferts- hofen, O.A. Gaildorf, wegen zweier ausgezeichneter Diebstähle, wovon der eine zugleich ein großer, und welche im rechtlichen Sinne sein viertes Diebstahls- Verbrechen constituiren, zu einjähri- ger Zuchthausstrafe nebst derbem Will- komm und nachhcriger sechsmonatli- cher Rekluston in einem Zwangs-2lr- beitöhauö verurtheilt; ferner ist: n. der Schultheiß Johann H o l V mann, von Kienharz, O.A. Welz- heim , wegen eines von ihm als vorma- ligen Staabs - Bürgermeister durch vernachkäßigte Aufsicht über seine Amts- Kasse gesetzten Kassenrests, so wie we- gen einer sich zu Schulden gebrachreU Eigenmächtigkeit in Benützung eines Gemeindeguts, von seiner jetzigen Stelle als Schultheiß entlassen, zu Beklei- dung eines Kassenamts für unfähig erklärt, und zu einer Gefängnißstrase von vierzehen Tagen ve'rurtheilt wo^ den. Unterm 2t. August wurde: i2. auf den Grund einer bei dem Gerichte zu Gmünd verhandelten Unter- suchung Valentin Dewald, von Wül- fingen, wegen verübter vier Dieb- stähle, von welchen drei als ausgezeich- net, und einer zugleich als groß er- schienen, zu siebenmonatlicher Fe- stungsstrafe verurtheilt; l3* gegen Georg Maier, von Bartolömä, £>•21. Gmünd, wegen wiederholten Va- girens und Bettelns, eine dreimonat- liche Zuchthausstrafe und nachherige dreimonatliche Reklusion in einem Zwangs - Arbeitshaus ausgesprochen. Den 23. August wurde: *4- gegen den Metzger Ludwig Riedel, Zu Hall, wegen seines schuldhaft her- beigeführten großen Vermögens - Zer- falls, wegen Erbietens zu Abschwö- rung eines falschen Eides, und wegen bedeutender Unterschlagungen zum Nach- theile seiner Gläubiger, eine ein und ein halbjährige Festungsstrafe er- kannt. Am 26. August ist: *5- auf den Grund der bei dem O.A. Gerichte Schorndorf geführten Unter- suchung, der gewesene Schullehrer, Wilhelm Heinrich Braun, von Balt- wannsweiler, aus Diefenbach, O.A. Ästaulbronn, gebürtig, wegen Ehebruchs und böslicher Entweichung, zu drei- monatlicher und einwochentli- cher Festungsstrafe verurtheilt worden; skrner wurde: der Schultheiß Wunderle, von Bühlerthann, O.A. Ellwangen, wegen in seiner früheren Eigenschaft als came- ralamtlicher Gefäll-Untercinbringcr und Verwalter des herrschaftlichen Frucht- Fastens zu Tannenburg, durch unor- dentliche Geschäfts - Führung gesetzten bedeutenden, jedoch zum größten Theil bereits ersetzten Kajsenrestö; ferner wegen ordnungswidriger Vermengung und nachläßiger Verwaltung verschiede- ner anderer von ihm verwalteter Kassen und dadurch schuldhafter Weise herbei- geführten bedeutenden Schadens, neben Entlassung vmi seiner Schultheißen- stelle und sämtlichen sonst noch bekleide- ten öffentlichen Aemtern, auch Unfähig- keits-Erklärung zu fernerer Verwal- tung eines verrechnenden Amtes, zu dreimonatlicher Festungsstrafe mit angemessener Beschäftigung innerhalb der Festung verurtheilt. Unterm 28. August wurde: 17. gegen Barbara Mögerle, vonOeh- ringen, wegen Gebrauchs eines fal- schen Passes, und zweier kleiner aber im rechtlichen Sinne dritter Diebstähle, neben Bezahlung sämtlicher Kosten, eine neu »monatliche Zuchthausstrafe und nachherige vier monatliche Re- klusson in einem Zwangs - Arbeitshaus erkannt; ferner ist: 7Ö2: r8. auf eine von dem O.A.Gerichte zu Welzheim geführte Untersuchung s) der vormalige Gemeinde - Pfleger, Friedrich Stegmaier, von Groß- dienbach, wegen einer Fälschung, nach- gefolgter Theilnahme an falschen Be- urkundungen, so wie wegen Nachlä- ßigkeit in seinem Amte als Gemeinde- Pfleger, zu einer Gefangnißsirafe von drei Wochen, und L) der vormalige Anwalt,. Michael Friz, von Großdienbach, wegen fal- scher Beurkundungen als vormaliger Anwalt, zu achttägiger Gefängmß- strafe verurtheilt; auch sind Beide zu Bekleidung eines öffentlichen Amts 2. Civil r. Zu der Atlonssache von dem OA.Ge- richt Hall zwischen Johann Knapp, von Bubenorbis, Inten, Anten, und dem Müller Leonhard Wurst daselbst, Jäten, Litis-Denuncianten, Aten, und der K. Finanz-Kammer für den Iart- Kreis, Litis-D/nunciatin, den jüngsten Besitz eines Waldstücks betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom g. Aug. 1823 das von dem Anten vorgebrachte Gesuch um Wiedereinsetzung in den vori- gen Stand gegen den Verzicht seines für unfähig erklärt worden.. Den 3o. August wurde: Johann Michael Trenndörfer, von Oberdorf, O.A. Reresheim, wegen ersten großen Funddiebstahls, zu zehen- monatlicher Zuchthausstrafe; sodann 2.0. der Schneidersgcselle Johann Christoph Rück, in Niedernhall, O.A. KiM- zelsau, wcgeu wiederholten Concubi- nats, Fälschung seines Wanderbuchs, und wegen Verlaumdungen, zu einer fechsmonatlichen Feftungsstrafe und nachheriger dreimonatlicher Rekln- si'on in einem Zwangs - Arbeitshaus, so wie zu Stellung unter strenge poli- zeiliche Aufsicht verurtheilt.. - Senat- vormaligen Anwalts auf die Fortsetzung der Ation und gegen den Ablauf ^ Nachfrist zu Einreichung des Gravaw- rial-Libells rc. als unstatthaft verwor- fen. %. In der Ationssache von dem O-2l.Gr- richte Gmünd zwischen den Gemeinden Ober - und Unter - Bettringen, Anten, und der Ehefrau des Johann Melber, zu Gmünd, mit ihrem Ge- schlechts-Beistand, Bekl., Wn, Gültig- keit eines Unterpfands wegen Bürg- 753 schaft betreffend, wurde vermöge Be- ' sthlusses vom i3. August d. I. das am ro. Juni 2820 eröffnete nntergericht- liche Erken ntn iß unter Verurteilung der Anten in die in der gegenwärtigen Instanz verursachten Kosten bestätigt. ^ Zn der Ätionssache von dem O.A.Ge- richte zu Aalen zwischen Johann Georg Schäfer, von Leitenbach, als Vormün- der der Jakob Schäfer'schen Kinder von Burkartshof, Kl-, Anten, und den in den Akten genannten Mitgliedern 'des Waisengerichts zu Unterrombach, O.A. Aalen, Bekl., Aten, Vermögens-Er- satzforderung betreffend, wurde vermöge 'Erkenntnisses vom 19. Aug. d. I. die Berufung wegen Mangels an einer ge- gründeten Beschwerde unter Verurthei- lung des Anten in die Kosten' verwor- fen. **•' In der Rechtssache zwischen dem Stif- tungs -Rathe zu Satteldorf, Kl., und dem Grafen Julius von Soden zu Nei- denfels, Bekl., die Wiederherstellung Und Erhaltung der Heiligen - Gebäude iu Satteldorf betreffend/ wurde vermöge Beschlusses vom 19. Aug. d. I. die ^lage, unter Verurtheilung des Kl. /u die Kosten, angebrachtermassen hin- ^eggewiesen. Zn der Ätionssache von dem O.A.Ge- richte zu Künzelsau zwischen Johann Caspar Haag, von Niedern hall, Bekl., Inten, Anten, und Georg Adam Foß, nun dessen Erben von da , Kl., Jäten, Aten, SchüldforderuUg betreffend, würde vermöge Erkenntnisses' vom 3o. Juni, eröffnet den 3o. Juli d.'J. die von dem Anten gegen das oberamtsgerichtliche Erkenntniß vom 23. Mai 1822, durch welches die gebetene Restitution abge- schlagen worden, —ergriffene Berufung wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten, verworfen, (den 19. August.) 6. In der Atiottssache von dem O A-Ge- richte zu Heidenheim zwischen Barbara Ortliebin, zu Oggenhauscn, Latin, An- tin, und dem Stadtschreiber Ruef, zu Heidenheim, nun dessen Erben, Lnten, Aten, die Eorreal-Verbindlich- keit zu Bezahlung eines Darlehens'be- treffend, wurde vermöge Erkenntnisses vom 3o. Juni, eröffnet den eff. Juli •1823, die eingewandte Berufung, als zur Zeit unstatthaft, verworfen, (i-3. August.)' > 7/ In der Wechsel - 'Klagsache ztvischen Johann Chrisostom ns Maier, zu Gmünd, 'Inten, und dem 'Kaufmann Johann Chrisostomus Wezenmaier daselbst, 4 Jäten, würbe vermöge Beschlusses vom 19. Juli, eröffnet den 7. Aug. d. I., Letzterer zu Bezahlung der eingeklagten Wechsel - Schuld nebst Verzugszinsen verurtheilt. n Go spach, O.A. Geißlingen, wegenwiederholter Lands reicheres neben dem Kosten - Ersätze, zur Einspervlmg in das Zwangs - Arbeitshaus zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Damr von zehen Mo- naten, und die bei dem O-A.Gcricht Ehingen in Untersuchung gekommene Amur Ma- ria Egle, von Burgrieden, wegen wiederholter Landstreicherei und zweiten . Scortations - Vergehens, neben dem Kosten-Ersätze zu viermonatlich er Zwangs - Arbeitshaussirass in Ulm verurtheilt. Am 20. August wurde: »5. der Schultheiß Sautcr, vou Lau- rerach, O.A. Ehingen, wegen lcichtsin- «iger Beurkundung und «rincö Betrugs- Versuchs, auch grober Injurien, neben dem Kosten-Ersätze, von feinem Amte entlassen und zn einer Geldstrafe ron einem grossen Frevel verurtheilt. Am 2r. Angnst wurde: »6. Johann Kaspar Appenzeller, von $>1* ssngen, O.A. Kirchheim, wegen mehre- rer, zum Theil unter erschwerenden Um- ständen gewerbsmässig begangener Dieb- stähle, wiederholter Landstreicherei und' anderer Vergehen, neben einer körper- lichen Züchtigung von fünfzchen Stock streichen, zu fünf und ein- halb monaklichor Festungs - Är- beitSstrafe und nachhcriger Einsperrung im Zwangs - ArbeitShaust zu Uhu b:^ zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von drei MonareM verurtheilt und zugleich hinsichtlich des Schadens- und Kosten- Ersatzes daS Angemessene verfügt'. Am 2 5. August wurde r 17.. die bei dem O.A.GerichteSaulgm> & Verhaft und Untersuchung gekommene Iostpha G eisser, von Erlingen, O-^' Riedlingen, wegen Unzuchts-Vergehe"^ und wiederholten Vagirens, neben deM Kosten - Ersätze zur Einsperrnng in Zwangs-Arbeitshaus zu Ulm bis zu er- probter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von fünf Monaten; 7 59 lß- Johann Georg Veil, vonJustingen, N'.rf den Grund der von dem Oberamte Münstugeu gepflogenen Untersuchung wegen Ueberschreitung seiner Constna- tiorr und wiederholten Vagireits, neben einer körperlichen Züchtigung von zeh en Stockstr eichen zu sechsmonatli- cher Einsperrnng im Zwangs-Arbeits- haus zu Ulm; endlich 19. Christ tan Ware n st e t n c r, von Laup- heim, O.A. Wiblingen, wegen wieder- holten Vagirens und Vettelns, Dieb- stahls und dritten Scortations-Verge- hens, neben dem Schadens - und Kosten- Ersätze, zu viermonatlicher AwangS- Arbeitshausstrafe zu Ulm verurtheilt. Unterm 3o, August wurde: J°. Joseph Anton Mohr, von Altshau- sen, O.A. Saulgau, wegen wiederhol- ten Vagirens und Vettelns, neben einer körperlichen Züchtigung von fü nfzehen Stock streichen, zur Einsperrung in das Zwmtgs - Arbeitshaus zu Ulm bis Revisions t3> In der von Amts wegen zur Revision borgelegten Untersuchungssache gegen ^tescentia Eichhorn, von Ahlen, D.A. Biberach, erkannte der Criminal- Denat des König!. Ober-Tribunals un- zu erprobter Vesftrung, wenigstens aber nuf die Dauer von neun Monaten, und ri. Johann Rust, Den Ehingen, wegen fortgesetzter. Zum Theil mit Mißhand- lung eines obrigkeitlichen Dieners ver- bundener thätlicher Widersetzlichkeit und wegen Injurien gegen seine Vorgesetzten Beamten, zu viermonatlicher Fe- stungs - Arbeitsstraft verurtheilt. An demselben Tage wurde: 22. der Gemeinde-Pfleger Jakob Fuoß, von Bernstadt, O.A. Ulm, wegen durch unordentliche Rechnungsführung herbei- geführten großen, jedoch bereits ersetz- ten Kassenresis, unter Berücksichtigung der vorliegenden Milderungö- Gründe, von seinem Amte entlassen, zu Beklei- dung einer verrechnenden Stelle für un- fähig erklärt, und neben dem Kosten- Ersätze zu zweimonatlicher Fe- stungsstraft verurtheilt. Erkenntniß. term i. Juli d. I. gegen die Angeschul- digte wegen nächsten Verftlchs des Kinds- mordes und jedenfalls verschuldeter Tödtung ihres neugebornen Kindes, neben dem Ersätze ihrer Verhafts- De- 760 fensionS- und sämtlicher Untersuchungs- ' Kosten, eine-funfz'ehenj'ähri'gö Zucht- hausstrafe nr Ludwigsburg; welches Er- ßenntniß Seine Königliche Maje- 2. Civi - Den 29. Juli und 8. August > wurde: 1. in der Ationssache von dem O.A. Ge- richte Münsr'ngen zwischen' den Erben des Friedrich Geiger, von Neckar- hausen, Kl., Anten, und Georg Rom- mel, von Zustingen, Bekl., Aten, Er- satz-Forderung betreffend, das unterm 26. Nov. 1822 eröffnete unterrichtliche Erkenntniß unter Verurtheilung der . Anten in die Kosten dieser Instanz bestätigt. stät nach höchster Entschließung vom 25. Juli d. I. im Gnadenwege z» mildern nicht geruht häbew - S e n a t. Unter dem 12. August wurde: 2. in der Ationssache von dew O.A.Ge- richte Geißlingen zwischen Johannes Mohring, von Grossüßen, Bekl., Anten, und Magdalena Wöller, von Klein- süßen, Kl., Atin, Kurkosten-Forde- rung und Entschädigung wegen ^Ver- wundung betreffend, das am 27. August 2822 eröffnete unterrichtliche Erkcnnt- uiß unter Verurtheilung des Ante» in die Kosten dieser Instanz bestätigt. Stuttgart den 10. Oktober 1825. Maucler. Gedruckt bet G. Hasselbrink, Buchdrucker 761 Nro. 55. Königlich Württembergisches - und Regierungs - Blatt. I. Unmittelbare Königliche Dekrett* Dienst - Nachrichten. eine Königliche Majestät haben vermöge, höchster Entschließung vom 5. d.M. die evangelische Pfarrei Schopfloch, im De- kanat Kirchheim, dem Pfarrverweser'Hu- suadel, zu Buchenbach, Dekanats Zügel- ungen , vermöge höchster Entschließung vom 6. d-M. die evangelische Pfarrei Neuhauftn der ErmS, Dekanats Urach, dem Pfar- Fab er, zu Ober-Ensingen, im Deka- ^Nt Nürtingen, die Katharinen-Caplanci und die Samie verbundene Präzeptorsftelle an der latei- nischen Schule zu Neckarsulm dem Vikar Gl uns, in Roth, Oberamts und kathol. Dekanats Leutkirch, und das Präzepwrat an der lateinischen Schule zu Oberndorf dem Lehramts-Can- didaten Welker, von Rotkenburg, gnä- digst übertragen. Sodann haben Hö ch st d ie se l b e n ver- möge höchsten Dekrets vom 7. d.M. den Ober - Tribunal - Nach v. Schwab zum außerordentlichen Mitglied des Geheimen Raths für das laufende Jahr zu bestim- men geruht. Ferner haben Se. Königl. Majestät durch höchste Entschließung vom 8. d. M- dem Oberamtmann Seeg er. Zu Aalen, das erledigte Oberamt Balingen gnädigst zu übertragen geruht. II. Verfügungen der Departements. A.) Des Departements des Innern: Des katholischen Kirchenraths. Bekanntmachung der katholischen Theologen, welche in diesem Jahr die Priester-Weihe erhielten- Am 20. September sind in dem Semi- nar zu Rottcnburg zu Priestern geweiht, und sonach als Gehülfen in der Seelsorge zugelassen worden: Aigner, Joseph, von Wilsi'ngen, Ober- amts Münsingen. Bader, Michael, von Gmünd. Gaul, Joseph, von Baldern, Ober- amts Neresheim. Hefele, Joseph, von Westhausen, Ober- amts Ellwangen. Herzer, Alois, von Gmünd. Jlg, Sebastian, von Saverwang, Ober- amts Ellwangen. -Kees, Franz, von Biberach. Mantel, Karl, von Rottwcil. Mezger, Joseph, von Ellwangen. Schierlc, Anton, von Kupferzell, Oberamts Oehringen. Steiner, Raver, von Rottenburg. S t r a u b 'e n m i l l e r, Johann, vo>' Gmünd. Zimmerle, Joseph, von Ellwangs Stuttgart den 4. Oktober 1820. Camerer. 763 B.) Des Departements der Finanzen: Des Steuer-Collegium. Verfügung, die Anwendung der erhöhten Zölle gegen einige E an tone der Schweiz betreffend Zu der unterm 1. Juli 1822 von dein Königs. Steuer - Collegium erlassenen In- struktion zu Vollziehung der Verordnung dom 24. Juni 1822 ist unter betrt Art. V. c. öestinunt worden: daß die in jener Verordnung ausge- sprochene» erhöhten Zölle gegen die Schweiz vorläufig nicht angewendet werden sollen, daß sich jedoch eine defi- nitive Bestimmung hierunter Vorbe- halten werde. Nachdem nun die Cantone Vasel, Getlf, Ncuschatel, Graubündten, Schwyz, Un- terwalden ob dem Wald, Tessin und Wal- lis denjenigen Maßregeln nicht beigetreten find, wodurch die Zwecke der diesseitigen Verordnung vom -4> Juni 1822 gesichert werden können; so ist nunmehr zu Folge höchster Entschließung von: -3. Sept. d.I. diese Verordnung auf jene Cantone nach Verfluß von vier Wochen, von dem unten gesetzten Tage an gerechnet, in der Art "r Anwendung zu bringen, daß die aus denselben kommenden Schweizer-Weine, Vrantweine, Liqueurö und Essige, wie die deutschen Weine rc. nach §. 4. jener Ver- ^dnung, die verschiedenen Fabrikate aber nach §. 6. derselben zu behandeln find, unter Vorbehalt jedoch der für einzelne dieser Cantone nach Verschiedenheit der bestehenden Handels-Verbindungen durch besondere Verabredung späterhin etwa er- folgenden Modifikationen. ’ In Ansehung derjenigen Cantone, welche dem — wegen der Äetorfions - Zölle ge- schlossenen Concordat beigetreten sind, wird die in der, Artikeln 4 und 6 jener Verord- nung vorgesehene Ausnahme nunmehr ausgesprochen; dagegen wird sich Vorbe- halten, die Verordnung vom 24. Juni 1822 gegen diejenigen Cantone spater noch in Wirkung zu setzen, welche von dem — wegen der Retorsions-Zölle geschlossenen Concordat zurückgetreten sind, oder noch zurücktreten werden, in welcher Hinsicht die speziellen Verfügungen Nachfolge»: wer- den. Die Ober - Zollämter haben sich nach diesen Bestimmungen zu benehmen, und in Anstands-Fällen nähere Belehrung ein- zuholen. Stuttgart den 10. Oktol er 1825. .. Auf besonder»! Bcfehl. Süökind. 7 64 Dienst-Erledigung. Durch die Beförderung des Oberamt- den. Dasselbe ist als Oberamt dritter inanns Seegcr auf das Oberamt Balm- Klasse mit einem Gehalt von nooff. ver- gen ist das Oberamt Aalen erledigt mor- bunden. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. Rro* 54* Königlich WürttemöergischeS Staats - und Regierungs - Blatt. Mittwoch, den 22. Oktober 182.3. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst-Nachrichten. ^eine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vorn 9. b-M. den Pfarrer Denk, zuHausen ander -bbkrm, Dekanats Leonberg, auf die Pfar- rei Grözingen, Dekanats Nürtingen, auf lein Ansuchen gnädigst versetzt, und die neuerrichtete katholische Pfarrei ^balheim, Oberamts Heilbronn, dem Kaplan Holdcrried, in Weisenstein, zu übertragen geruht. Sodann haben Höchstdicselben ver- möge höchster Entschließung vom i3. d.M. erledigte Professur der Mathematik und Physik am hiesigen obcrn Gymnasium dem Professor Hoch st etter, zu Hohen- heim , gnädigst verliehen. Ferner haben Se. Königl. Majestät vermöge höchster Entschließung vom 17. d.M. das erledigte Oberamt Backnang dein seitherigen Ober-Revisor Schund bei dem Ministerium des Innern gnädigst übertragen, und der Bitte des Oberamtmanns v. Taut- phöus, in Mergentheim, um Versetzung in den Ruhestand in Gnaden zu entsprechen geruht. 766 II. Verfügungen d e r D e p a r t e m e n t s. A.) Des Justiz- Departements: Des Justiz-Ministerium. a) Bekanntmachung, 'die Anwendung des Gesetzes über Bestrafung der Kassen- Reste vom 1. August 1806 auf die Lommun- Rechner betreffend. Es ist schon öfters der Fall vorgekom- men, daß Commun - Rechner, welche we- gen Kassen-Rests in Uniersnchung gekom- men, sich auf Gesetzes- Unwissenheit, na- mentlich darauf berufen haben, daß ihnen die Anwendbarkeit des Straf - Gesetzes vom 1. August 1806 -auf die Commun- Rechn er nicht bekannt gewesen sey. Um nun dergleichen Vorbringen künf- tighin abzuschneiden, sieht man sich veran- laßt, zur allgemeinen Kenntniß zu brin- gen, daß das vorgedachte Straf-Gesetz vom 1. August 1806 schon unter dem 28. November 1811 durch eine höchst? Deklaration dahin erläutert worden ist, daß solches nicht nur auf Defraudanten von Königlichen Geldern, sondern auch auf ungetreue Rechner von Commune«, Corporationen, Spitälern und andern öffentlichen Instituten dieser Art zu bezie- hen und gegen sie in Anwendung zu brin- gen sey. Stuttgart den 11. Oktober 1823 Maucle.'. d) In Betreff der Bestellung eines Dollmrischers zur Ueberschung von Urkunden, die in polnischer Sprache abgcfaßt sind. Vermöge höchster Entschließung vom 14. Okt. d. Z. ist der Bibliothekar Moser dahier, als Dollmetscher für die in pol- nischer Sprache bei den Gcrichtsstellcn des Königreichs einkommenden Urkunden aus- gestellt worden. Sämtliche Gerichtsstcllen werden hievon mit dem Beifügen in Kenntniß gesetzt,. daß wegen der dießfalligen Geschäfts-Be- handlung dieselben Vorschriften eintretc«, welche durch die ähnliche Verfügung vo>« 3o. Zanr. 1822 (St. u. Reg. Bl, v.Inlst 1822 S. aoo) ertheilt worden sind. Stuttgart den 16, Oktober xSj,3. Mauel er. ?67 <0 Bckaruttmachung, die bevorstehende erste Dienst-Prüfung bei dem K. Ober-Tribunal betreffend. Diejenigen Rechts-Candidatcn, welche Zu der nach Art. 1 der Dienst-- Prüfungs- Instruktion für das K. Ober - Tribunal dom 3o. Novbr. 1820 (Staats- u. Reg., ^k. S> 615) im Monat Decbr. d. Z. bei dein K. Ober- Tribunal Statt findenden ersten Dienst - Prüfung (Prüfung der ^ e ch t s - C a n d i d a t e n) zugelassen ztt wer- den wünschen, werden in Gemäsheit der Anordnung des so eben erwähnten Arti- kels hiermit aufgefordcrt, ihre dießfalligen Gefache, welche genau nach den hierüber bestehenden Vorschriften eingerichtet seyn müßen, bis zum i5. Novbr. d. Z. bei der Unterzeichneten Stelle um so gewisser ein- zureichen, als im Falle der Nicht-Ein- haltung dieses Termins der Nachtheil des Ausschlusses von dieser Semester-Prü- fung für die Säumigen unfehlbar eintre- ten würde. Stuttgart den 20. Oktober 182Z. Maucler. cl) Vorladung der Justiz-Referendare zur Semester-Prüfung. Diejenigen Justiz - Referendäre zweiter Classe, welche in Gemäßheit der öffentli- chen Aufforderung vom 6. Juni d. Z. (Staats- und Regierungs-Blatt S. 418) sich ZU der zweiten Dienst - Prüfung ange- meldet, und, nach erfolgter Zulassung zu derselben, ihre Probe-Arbeiten in der festgefetzten Frist übergeben haben, werden lsterdurch benachrichtiget, daß im Novem- ber d. Z. ihre Prüfung bei dem Königk. De er- Tribunal beendiget werden wird, "nd sie dabei in zwei Abtheilungen zu er- siheinen haben. Die erste Abrheilung besteht aus den ^eferendärcn: Lemppenau, Kübel, Schmid, Wohl, Landauer, Haas, Ober - Justiz - Sekretär, und Flattich; diezweite Abtheilung aus den Referen- dären: Kraus, (von Ochriugcn,) Seefried, Krauß, (vonLudwigsburg,) Finckh, Fleiner, Gentner, Hahn, Majer, v. Bagnato> Schüßler, uno Kulmbach, - Prielmaier. 7b8 Die zu der ersten Abtheilung gehörigen Neferendäre haben Montags, den 10. November, die zu der zweiten Abtheilung gehörigen Montags, den 17. November d. I. zu Stuttgart sich einzusindcn und je noch an demselben Tage (Nachmittags zwischen 3 und 5 Uhr) auf der Kanzlei des Ober-Tribunals zu erscheinen, um daselbst das Weitere zu vernehmen. Die zu der bevorstehenden Prüfung Zwar ebenfalls zugelassenen, hievor aber nicht ge- nannten Referendare, welche ihre Probe- Arbeiten binnen der anberaümten Frist nicht eingereicht haben, werden hiemir denr angedrohten Präjudiz gemäß von dieser Semester-Prüfung ausgeschlossen und auf die nächste verwiesen. Stuttgart den 20. Oktober 1820. Maucler. L) Des Departements des Innern: i. Des Ministerium des Innern. s) Vorschrift, die polizeiliche Aufsicht über Fremde, besonders über die ins Königreich kommenden fremden Juden betreffend. Neuerliche Erfahrungen haben bewiesen, daß die bestehenden gesetzlichen Vorschrif- ten und Verordnungen in Betreff der poli- zeilichen Aufsicht über Fremde, insbesondere auch über Juden, die unter der Maske von Handelsleuten herumziehen, hie und da sehr nachläßig befolgt, öfters auch nicht ihrem ganzen Sinne nach gefaßt und an- gewendet werden. Seine Königliche Majestät haben daher durch höchstes Dekret vom heutigen Tage befohlen, daß die Beobachtung die- ser Vorschriften im Allgemeinen sämtlichen Polizei-Stellen des Königreichs ernstlich eingeschärft, und zu Erneuerung und Er- läuterung einiger derselben, deren nach- läßige oder unrichtige Anwendung beson- ders häufig bemerkt worden ist. Folgendes bekannt gemacht werde: 1.) Zn Ansehung der Pässe fremder Rei- senden enthält sowohl die General- Verordnung vom n. Sept. 1807 als die vom 2. Mai 1811 die Bestimmung, daß nur solche Pässe anerkannt werden können, welche entweder von der coni- petenten Obrigkeit, d. h. von der über den Wohnort des Reisenden gesetzten Behörde, ausgestellt sepen, oder ans 769 denen sich zum wenigsten unzweifelhaft ergebe, daß der Aussteller den Nei-' senden hinlänglich gekannt, oder doch bei Ausstellung des neuen Passes die älteren vor Augen gehabt und pflicht- mäßig geprüft habe. Auf diese Be- siimmungen bezieht sich der Nro, I. der Verordnung vom r5. Juni 1814, das Einbringen fremder, die öffentliche Si- cherheit gefährdender Juden in das Königreich betreffend, und wie sie daher überhaupt in Beziehung auf fremde Reisende genau zu beobachten sind, fo ist insbesondere keinem fremden Juden das Reifen im Königreich zu gestatten, der sich über seine Ansäßigkeit nicht durch einen Paß auszuweisen vermag, welcher ihm von der Obrigkeit seines Wohnorts oder aber von einer anderen obrigkeitlichen Behörde auf den Grund eines von der Obrigkeit seines Wohn- orts ausgestellten Passes oder auf den Grund nachgewiesener eigener Bekannt- schaft mit den persönlichen Verhält- nissen des Inhabers gegeben worden ist. 2-) Der Paß muß einen gesetzlich erlaub- ten Zweck der Reise ausdrücken. Ein solcher ist durch die allgemeine Angabe, daß der Fremde reife, um Handelschaft ZU treiben, nicht nachgewiefen, da der Handelsbetrieb im Allgemeinen den Fremden verboten und nur berechtig- ten ausländischen Handelsleuten auf Jahrmärkten gestattet ist. Der in der Absicht, ein Handelsgeschäft zu treiben, ins Königreich kommende auswärtige Jude kann daher nur alsdann zuge- lassen werden, wenn ») sein Paß die Waarengattung, mit welcher, und den Jahrmarkt, auf welchem er handeln will, speciell be- zeichnet, und wenn er b) durch ein von der Obrigkeit seines Wohnorts ausgestelltes, von einer höheren obrigkeitlichen Behörde be- glaubigtes, nicht über ein Jahr altes Original-Zeugniß sich darüber aus- zuweisen vermag, daß er, oder, wenn er nicht auf eigene Rechnung, sondern im Dienste eines andern handelt, (Verordn, v. i5 Juni 1814 Nro. I.) daß sein Dienstherr in seiner Heimath mit gesetzlicher Berechtigung in offe- nem Laden oder als Landkrämer Han- del treibe. 5.) Der Paß gilt nur für die Person dessen, dem er ausgestellt ist, und es kann dem Inhaber nicht gestattet wer- den, Weib und Kinder oder andere Begleiter, die er nicht erweißlich zu seinem Handelsgeschäft nöthig hat, und 770 deren Namen, Heimath und Gestalt nicht besonders in dem Paß bezeichnet sind, mit sich zu führen. 4.) Paß und Zeugniß hat der reisende Handelsjude nicht nur dem in der Ver- ordnung vom 3. Aug. d. I. näher be- zcichneten Gränz - Oberamt, sondern auch sogleich nach seiner Ankunft in dem Jahrmarktort der Polizei - Be- Hörde dieses Orts zur Prüfung vorzu- legen. Das erstere bezeichnet ihm in seinem Paß die nachdem Jahrmarkts- ort zu nehmende Route. Findet die Polizei-Behörde des letzter» Orts, daß er die Vorlegung seiner Papiere bei dem Grenz - Oberamt unterlassen, oder von der ihm von demselben vor- gcschricbenen Route sich entfernt habe, so hat sie ihn dem Vorgesetzten Oberamt zu übergeben, das ihn, wofern er sich über die Abweichung von der Vor- schrift nicht genügend zu rechtfertigen weiß , und wenn kein weiter vorliegen- der Verdachtsgrund die Einleitung eines Untersuchungs-Verfahrens for- dert, über die Grenze zurück trans- portiren laßt. Die in Ordnung gefundenen Papiere des Handels-Juden werden gegen ein ihm einzuhändigendes Certisicat von der Polizei - Behörde des Jahrmarkt- Orts in Verwahrung genommen, und ihm erst bei seiner Weiterreise mit einer Beschreibung der Route, die er nach -der Grenze, oder wenn er noch einen weiteren Jahrmarkt besuchen will, nach dem Ort des letzteren zu nehmen hät, wieder cingehändigt. Die vorstehenden Vorschriften sind fr dann von den Polizei-Behörden aller weiteren Orte, deren Jahrmärkte der Jude besucht, genau zu beobachten, und es ist hiebei insbesondere auch darauf stets ein genaues Augenmerk zu richten, ob der Paß-Inhaber die vorgeschriebene Route eingehalten habe. Ueberhaupt liegt es jeder Polizei- Behörde, die einen solchen Reisenden außerhalb der vorgeschriebenen Route antrifft, ob, nach Maßgabe des Vor- stehenden gegen ihn zu verfahren. 5. ) Die unter Nro. 2 — 4 enthaltenen Bestimmungen finden auch auf andere ausländische Krämer, welche in das Königreich kommen, umHandelsthaft treiben; Anwendung. 6. ) Je weniger übrigens der Zweck diesig Vorschriften ohne die unausgesetzte, thätige Aufmerksamkeit der Polizei-^ Horden erreicht werden kann, u>n nachdrücklicher wird denselben blli Pflicht gemacht, nicht nur die vorge- 771 schrieben? Prüfung der Llusweise, von welchen die Zulassung fremder Reisen- den, namentlich fremder Juden, in das Königreich abhängt, mit aller Strenge vorzunehmcn, und insbesondere, wenn solche Reisende in den Fall kommen, von ihnen selbst Zeugnisse oder Passe zu verlangen, dabei mit aller Vorsicht zu Werk zu gehen, und sich genau an die gesetzliche Vorschriften, namentlich an den §. 2 der Verordnung vom n. Sept. 1807 zu halten, sondern vor- züglich auch darauf ihr Augenmerk zu richten, daß es den in das Königreich kommenden Fremden nicht gelinge, der polizeilichen Prüfung ihrer Verhält- risse ganz sich zu entziehen. Was in dieser Hinsicht dem Land- jäger-Corps obliegt, ist in der unterm 5. Juni d. I. bekannt gemachten In- struktion desselben enthalten. Mau fi n det sich aber insbesondere auch veranlaßt, den Oberämtern die Vor- schriften der §§. 12 und 2 4 der Ver- ordnung vom ii. Sept. 1807 über die Handhabung der Local - Polizei und die Beherbergung fremder Personen ins Gedächtniß zu rufin, und sie anzuwci- sen, über der Befolgung dieser Vor- schriften von Seite der Orts-Polizei- Behörden und der unnachsichtlichen Be- strafung der Uebertreter mit Strenge zu halten. Stuttgart den i3. Oktober 1823. Schmidlin. b) Vorschrift in Ansehung der Beeidigung der zur Praris lcgitimirten Aerzte. In Beziehung auf die Beeidigung der vorgängiger Prüfung zur Praxis ^gitimirten Aerzte so wie in Hinsicht auf ^ie Niederlassung der letzteren wird unter "^zsshung auf die Instruktion für das ^^dizinal - Departement vom 2 3. Juni l^°7 §. 7 Folgendes verordnet: *■) das Qberamt, welchem von dem Me- dizinal-Collegium die Uebergabe des Prüfungs - Zeugnisses an den zur Prarich lcgitimirten Arzt übertragen wird, hat denselben bei der Aushän- digung dieses Zeugnisses auf die Be- obachtung der das Medizinalwesen betreffenden Gesetze und Verordnun- gen zu beeidigen. Ueber den Beeidi- gungs- Akt wird ein Protokoll ausge- nommen, und zugleich die geschehene Beeidigung von dem Oberamt auf dem Prüfungs-Zeugnisse beurkundet. 2.) Dem Ober*mt, in dessen Bezirk ein praktischer Arzt sich zur Aus- 772 Übung seiner Wissenschaft nieder-lassen will, hat derselbe hievon schriftliche Anzeige zu machen, und die hiezu erhaltene Ermächtigung so wie die auf den Grund derselben erfolgte Be- eidigung nachzuweisen. Dem Ober- amt liegt es ob, die geschehene Nie- derlassung der Vorgesetzten Kreis- Regierung sowohl als dem K. dizinal - Collegium anzuzeigen, und hiebei namentlich auch anzugeben, von welcher Stelle und zu welcher Akit derselbe auf die vorgeschricbene beeidigt worden sey. Stuttgart den 14. Oktober 182Z. Schmidlin. 2. Des katholisch Empfehlung der „Freimüthigen Jahrbücher 'Im Verlage des Buchhändlers Oß- wald, in Heidelberg und Speier, ist be- reits das erste Heft des dritten Bandes der freimüthigen Jahrbücher der allge- meinen deutschen Volksschulen erschienen. Die Herausgabe dieser Zeitschrift wird von Männern besorgt, welche in verschie- denen Theilen Deutschlands an der Spitze der Unterrichts - und Bildungs-Anstalten 3. Des Medici Der Candidat der Medicin, Ignaz Zimmer, von Abtsgmünd, Oberamts Aalen, ist nach erstandener Prüfung in der Medicin und Geburtshülfe zur Aus- :n Kirchenraths. der allgemeinen deutschen Volksschulen." stehen. Da die bisher erschienenen Bände die hierauf gegründeten Erwartungen gau§ befriedigen, so wird den Dekanaten Verbreitung dieser vorzüglichen Zeitschrift' welche auch die katholischst Schulen rN'N faßt, und insbesondere der Ankauf derftft ben für die Landkapitels - Lesegesellschaft empfohlen. Stuttgart den 7. Oktober 1823. Camerer- al - C ol legi um. Übung dieser Wissenschaften ermäclft^ worden. Stuttgart den 10. Oktober 1820. Walther. CO Des Departements -er Finanzen: Des Finanz - Ministerium. Verfügung, die bevorstehende Weinlese betreffend. Sn Ansehung der bevorstehenden Wein- *efe sieht man sich veranlaßt, denjenigen ^önigl. Cameralämtern, welche Weinge- zu verwalten haben, unter Hinweisung ^uf die bestehenden Verordnungen im Be- >°Udern noch Folgendes zur Nachachtung Ju eröffnen: *•) Bei der in mehreren Gegenden sehr ungleichen Zeitigung der Trauben haben die Beamten nach Möglichkeit dahin zu wirken, daß die reifen Trau- ben abgesondert von den unreifen ge- lesen, und der Most von beiden in besonderen Geschirren aufbewahrt werde. Eine gleiche Absonderung ist auch so viel möglich bei dem Ein- züge der Wein-Gefälle zu beobachten, damit über den bessern und geringer« Ertrag je besonders verfügt werden könne. *0 Von dem Gefäll-Ertrageder Finanz- Verwaltung sind die derselben oblie genden Ausgaben an Besoldungen und Pensionen, nebst den etwaigen Rück- ständen je in der geeigneten Qualität und nach Maßgabe der ergehenden besonderen Anweisungen, zu gehöriger Zeit unter der Kelter abzureichen. 3.) Ueber den weitern Betrag der Wein- Gefälle wird von den Kreis-Finanz- Kammern besonders verfügt werden; Don welchen auch die Kömgl. Cameral- ämter in Anstands-Fällen Bescheid einzuholen haben. Uebrigens sind die vorläufigen Anzeigen an das Finanz-Ministerium über das Er- gebnis! der Weinlese (Staats- und Reg. Blatt von 182-. S.763) von den Cameral- amtern möglichst zu beschleunigen, auch den Finanz - Kammern die vorgeschriebenen Herbst - Rechnungen zu gehöriger Zeit abzulegen. Stuttgart den 20. Oktober 1823* Weckherlin. * 774 Dienst-Erledigungen. Durch die Beförderung des Ober - Re- visors Schmid ist eine Sekretärs-Stelle bei dem Ministerium des Innern- erledigt worden. Dieselbe ist mit dein etatsmäßi- gen Gehalte zweiter Klasse von 1000 fl. verbunden. Durch die Penffonirung des Oberamt- manns v. Tautphöus ist das Obera"" Mergentheim erledigt. Dasselbe ist Oberamt erster Klasse mit einem Gehalt von r600 fl. verbunden. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. 775 Rro. 55. Königlich Württembergisches taats - und Reaierums- Donnerstag den 23. Oktober 1823. I. Unmittelbare Königliche Dekrete« Keine. II. V e r f ü g u n g e n der Departements. A.) Des Departements des Innern: De.s Ministerium des Innern. Die neue Bezirks - Eiulhcilung der evangelisch - lutherischen Geueralatc betreffend. die kirchlichen Einrichtungen der evan- Königliche Majestät durchhöchsteEnt- Selischen Landeötheile mit der politischen schließung vom 17. d. M. den evangelisch- T^ganisaüon des Königreichs, so wie mit lutherischen Generalat-Bezirken die nächste- den örtlichen Verhältnissen in größere Ue- hende Eiutheilüng gegeben : öereinstimmung zu-bringen, haben Seine 77§ I.) Generalat Ludwigsburg: General - Superintendent: vacat. Dekanate: 1) Ludwigsburg, 2) Waiblingen, 5) Cannstadt, ^ 4) Eßlingen, , 5) Stuttgart, Stadt, 6) Stuttgart, Amt, 7) Böblingen, 8) Leonberg. II. ) Generalat Heilbronn. ^.General - Superintendent: Prälat von Märklin. Dekanate: 1) Heilbronn, 2) Neuenstadt, 3) Weinsberg, 4) Backnang, 5) Marbach, 6) Besigheim, 7) Vaihingen, 8) Dürrmenz, 9) Knittlingen, 10) Brackenheim. III. ) Generalat Reutlingen: General-Superintendent: Prälat von Abel. Dekanate: O Reutlingen, 2) Urach, 5) Nürtingen, 4) Neufen, 5) Balingen, 6) Tuttl.ngen, 7) Sulz. IV. ) Generalat Tübingen: General-Superintendent: Prälat vov Gaab. Dekanate: 1) Tübingen, 2) Herrenberg, >3) Calw, 4) Wildbad, 5) Nagold. 6) Freudenstadt. V. ) Generalat Hall. General-Superintendent: Prälat von Dapp. Dekanate: O Hall, 2) Oehringen, 5) Zngelsingen, 4) Creglingen, 5) Blaufelden, 6) Crailsheim, 7) Gaildorf, 8) Schorndorf, 9) Aalen, 10) Heidenheim. 7 7 > VI.) Generalat Uln.. General- Superintendentu Prälat'vonr Sch midi Dekanate:: 1) Ulm; 2) Alpek, 3) Geisilingen, 4) Göppinaen,. 5) , Kirchheim,, 6) Plaubcuren, 7) Münsingen,. 8) Viberach.. Die vorstehende Bezirks-Eintheilung hat'mit dem 1. Januar 1824. in Wirk- samkeit zu- treten.. Stuttgarts den 18.;. Oktober 1823. Schmidlin. B*) Des? Departements der Fina n^enn Deö^ Steuer - Soll eg i um:- Aüsschrcibung' b'cör ersten ■ Drittheils: der Jahrs > Steuer pro'' 18f f.. Se ine. Königliche Majestä t Habens ^lrch höchste Entschließung vom 17. Oct. - akrZ.zni genehmigen! geruht, daß unter: 3ttgrundlegung des neuerrichteten proviso- rischen Steuer-Catastdrs, das nach §. x 14 i Verfassungs - Urkunde fortdauernde' rrste Drittheil der Jahrs- Steuer pro i8f f :• ßfwf ausgeschrieben werde: ■ Dia in der abgelaufenen Etats-Periode' ^willigten Jahrs - Steuern betragen n ^ruud- Gebäude- und Gewerbs- Steuer: 2,/i OO,0 00 st. ^von nach dem Gesetze vonu iü..Zuliu8r 11 ^'vertheilen.sindr: auf das Grund - Eigenthum: ohne die' Gefälle .. .. .. .. 1-700,ooost. auf die Gebäude... 4oo,ooost. und die.Gewerbe .. .• 3oo,ooofl. 2,40v,000st.. sodann beträgt nach eben demselben die in- gleichem Verhältniß mit der Grund-Steuer' zu bestimmende Gefüll-Steuer nach der; vorliegenden: Catastern .. .. 104,27ist. und die - wegen übernommener Cörpora- tiöns-Lasten auf die angezeigten vier Steuer- Ouellen Ztl verth eilende Summe 100,000 st.. Es. sind: mithin: umzulegenimGanzen:: 778 0 auf das Grund- Eigcnchum, ohne die Gefälle... 1,767,884$. — kr. 2) auf die Gebäude. 415,972$. 43kr. 2) Gewerbe. 311,979$. 53kr. 4) Gefälle.. 108,434$. 44kr. 2,604,271$. —kr. thut auf das erste Drittheil des Jahrs i8Zss »ll 1).. 669,294$. 40kr. — 2).. i38,657 $.34 kr. — 3).. 105,993$. 11 kr. — 4).. 36,i 4 4$. 55 kr. 668,090$. 20kr. welche auf die — in der Beilage ersichtliche Weise auf die einzelnen Oberämter, die Königl. Hof-Domainen-Kammer und die Besitzer der — aus der Staats - Kasse zu bezahlenden ewigen Renten vertheilt wer- den. Da es für die Erhaltung der Ordnung in dem Staats - Haushalte und für die Bestreitung der Staats-Bedürfnisse von großer Wichtigkeit und dringend nothwen- big ist, daß die Steuer-Gelder zu rechter Zeit eingehen, so wird den Königl. Ober- ämtern aufgegeben, nicht nur die Austhel- lung auf die einzelnen Orte und Guts- Herrschaften nach der Grundlage des neuen provisorischen Catasters, und die Unter- Austheilung auf die einzelnen Contribuen- ten unter Beachtung der deshalb vorlie- genden Bestimmungen alsbald vornehmen zu lassen, sondern auch solche Einleitung zu treffen, daß die Oberamts - Psteger mit Ablieferung der Steuern pünktlich einznhaltcn im Stande sind. Stuttgart den 11. Oktober 1823. Süskin d. 779 V e r t h e i l u ii g des ersten Drittheils der Staats-Steuer pro i8f|. O berämt er. Grund-Steuer. Gebäude-Steuer. Gewerbe-Steuer. Eefäll-Steuer. Neckar-Kreis. fl. kr. fl. kr. fl- kr. fl. kr. Backnang. . - 8,i5i 40 2,162 20 2,114 20 146 40 Besigheim. .. 8,5/17 —' 2,833 — 1,604 20 -94 — Böblingen. 8,341 40 2,390 — 1,704 so 129 20 Brackenheim - • 8,194 20 1,987 — 1,263 — 619 40 Eannstadt. .' • 6,689 20 2,290 40 1,539 40 116 40 Eßlingen . • 7,609 — 1,910 20 1,841 — 264 — Heilbronn. • • 8,026 40 3,65o 40 3,090 — 555 — Leonberg .. 11,310 — 0,078 20 1,829 — 400 — Ludwigöburg • > 10,693 20 3,667 20 2,517 40 676 — Marbach • • 11,106 40 2,258 40 1,721 20 265 40 Maulbronn. • 8,418 — 2,i83 20 1,609 40 88 —; Neckarsulm. .. io,863 — 2,333 20 1,433 40 444 40 Stuttgart, Stadt. 2,041 ' 8,745 20 8,33g 40 17 20 Stuttgart, Amt. 8,31/, 40 2,351 20 i,53g ■— -83 40 Vaihingen. • • 7,209 — 1,960 — 1,595 — 288 so Saiblingen. 6,509 — 2,15o 20 i,717 40 60 — Meinsberg. .. 8,1.64 — 1,717 4o 1,281 20 460 so 141,928 20 j. 47,659 4» j 06,760 40 4,708 so 780 Oberamt er.-.. | Grund-Steuer. | Gebäude. Steuer. | Gewerbe-Steuer. j Gefäll-Stcucr. x*.. Schwarzwald- fl. kr- fl. kr. fl- kr. fl° kr. Kreise. • Balingen' 7/917' 20 b79l — 1,886 40 ri4 4«> Calw .. 5,3?i 20 1,953. ; — : 1/6i3 — 108 Freudenstadt: .. .. ; 77044. 20 r-595 — i,i 56 20 20 Herrenberg' .. .. 9/467 ■ — 2,327 4o 995 ' — i3'4( 20 Sjypxfa' •- ». ». ®■» • 6,835 20 17840 20 1,187 43o 4« Nagold ... .. ... 6^064 — 1,810 40 i,638 4o 179 4° Neuenbürg 4,667 40 i 1/532- 40 17070 ' — j 198 — Nürtingen- 8,072- . 20 1>999 20 1,196 20 209 Oberndorf 6; 69 2 20 i>465. — i)i o5 20 236 4P' Reutlingen: 6/7 20 27491 ' — 2,2 31 20 j 271: 201 Rottenburg .. ... j 10,077' — 2,855 — 1)354/ 4o 276 4pj Rottweil Jj 7,57o 20 17482 40 gi3: — \ 444 2 05 Spaichingen'. .. .. .. 6/345 — 963 — 534: 20 19j33 •• •» «. •• • * 77024. 20 17285. 40 77 4: 20 9.77 Tüttlingem .. ... 87040 4o ->478 — 1/444: 4o 3?6 205 Tübingen: ' 7/4-77 — 2/79i‘ i — 2,077- 20 2.61 — I^bach, 4, .. .. 8,687 20 27067.' 40: ; i>97 “ r 4p 102 1! J 1 • 12 6,o64 j 4o 1. 31>6 38 j 4p L 23,089 I 40 I ■ 3,756 j 4 o> i 781 Obcrä m t e r. ^ Grund-Steuer. Gebäude-Steuer. Gewerbe-Steuer. Gefäll-Steuer. 3- Donau-Kreis. fl- tc. fl. kr. fl. kr. f -kr. ^iberach... 14,676 20 2,897 20 -2,147 20 1,909 ,4 c» ^laubeuren... 8,022 20 i,3i8 40 i?86 , — 268 4© gingen.... I2,8i3 — 2,162 4° 1,2 38 —' 2,109 20 Weißlingen... 7,282 — 1,736 20 1,175 20 531 40 Göppingen... 11,109 40 2,662 20 2,091 40 376 —- Kirchheim.... 9,274 20 2,363 20 i,795 40 160 20 Leutkirch.. - 10,817 4° 1,721 — i,o3i 20 Z32 — Münsmgen -.. 8.685 — 1,234 — 1,001 40 565 20 Ravensburg.. 15,5 6 4 —' 2,402 40 1,862 ?o 498 — Riedlingen.. 12,663 — 2,723 20 i,366 40 1,689 2 0 Saulgau -.. 14,098 20 i,945 — 1,166 4o 866 •40 Tettuang.. - : 10,139 20 1,807 40 738 4o 4«5 40 Ulm ii,465 40 r 4,133 40 3,873 —' 1,010 40 R^albsee. ,.. .. i5,58i 20 2,534 — i,3n 7— i,5iö —• Zangen ..... 10,204 — 1,784 40 1,182 — 648 — Wiblingen. - 8,683 — 1,734 — 1,261 T • 1,267 — 179,546 i | 35,o5o 40 24,018 20 | 14,652 ro' 78j Oberämter. Grund-Steuer. Gebäude-Steuer. | Gewerbe,Steuer. Gcfäll-Steucr. 4. Zaxt - Kreis. fi. kr. fl' fr. fl. .. , kr- Aalen.. 5,770 20 , 961 20 1,118 40 52 9 — Crailsheim. 7,370 20 i,4o5 — i,4i5 4o 467 40 Ellwangen. 9,619 40 1,842 — 1,089 — 480 — Gaildorf.. 8,109 20 1,071 40 1,223 4o 428 2o Gerabronn. 17,098 4o 1,907 20 l,?»^ 40 1,042 20 Gmünd.. 6,747 20 i,Ö23 40 1,680 20 565 20 Hall... 13,298 20 2,208 20 2,069 40 613 4° Heidenheim. 9,997 20 2,163 20 1,775 — 242 — Künzelsau. 1 i,i5o 40 2,0 1 1 20 1,646 40 720 Mergentheim 13,093 40 i,99» — i,533 20 77» 40 Nereöheim. \ 8,532 40 1,281 — 1,018 — i,3-2 3 20 Oehringen. r - 16,990 40 2,35o — 1,711 20 988 4° Schorndorf. 6,748 20 2,029 20 1,219 /{O 7 3 - Welzheim. 6,280 — 1,242 20 777 4o 192 139,790 ,01 23,986 40 | 19,986 20 I s 8,44-^ 2ö Zusammen Hof-Domaiuen-Kammcr 687,3 29 1,965 20 l38,2 2Ö 40 1 10 5,855 — 31,069 40 20 431 4° j i38 20 I 5,342 Renten, welche auf der Staats-Kasse haften — -— — — — j 1,243 20 I 589,294 4° | i38,657 20 | 103,993 J 20 | 36,140! Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. 785 Ars. 56. Königlich Württembergisches Staats -und Regierungs-Blatt. Donnerstag, den 3o. Oktober 183Z. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst-Nachrichten. ^eine Königliche Majestät haben durch höchste Dekrete vom 4* und 2Z. E>ept. beziehungsweise vom 20. Okt. 1823 dei dem Personal der Oberamts - Gerichte tilgende Beförderungen und Versetzungen ^rzunehmen geruht. Zu Oberamts-Richtern wurden ernannt nachgcnannten Oberamtsgerichtö-Ver- weser ; der Ober-Justiz-Assessor Finkh, bis- her zu Besigheim, in Besigheim, der Ober - Justiz - Assessor Heyd, bis- her zu Oehringen, in Wcinöberg, der Ober-Justiz- Assessor, D. S chmid, bisher zu Backnang, in Oehringen, der Ober-Justiz-Assessor Malblanc, bisher zu Münsingen, in Spaichingen, i 784 -er Ober-Zustiz-Assessor Weinschenk, bisher zu Rottweil, in Rottweil, der Ober-Justiz-Assessor Fuchs, bis- her zu Mergentheim, in Mergentheim, der Ober-Justiz-Sekretär May, bis- her zu Oberndorf, in Oberndorf, der Ober - Justiz - Sekretär Aich, bis- her zu Spaichingen, in Saulgau, der Ober-Justiz-Sekretär Hammer, bisher zu Crailsheim, in Crailsheim, der vormaligeLandvogtei-Aktuar Reu ß, bisher zu Herrenberg, in Blaubeuren, der Rechts - Confulent Stadelmann, bisher zu Neresheim, in Aalen. Zn Folge dieser Ernennungen wurden versetzt: der Oberamts - Richter Böcklen, von Weinöberg nach Backnang, der Oberamts - Richter Fetz er, von Blaubeuren nach Herrcnberg, der Oberamts - Richter Richter, von Aalen nach Neresheim, und der Oberamts - Richter Kapff, von Gaildorf nach Münsingen. Sodann haben Höchstdieselben ver- möge höchster Entschließung vom 16. d.M- den Professorats - Verweser M. Klaiber, am hiesigen obern Gymnasium zum außer- ordentlichen Professor an demselben zu ernennen, vermöge höchster Entschließung von iV d. M. das erledigte evangelische Diakonat Neuenstadt, dem bisher bei dem Semina- rium zu Maulbronn angestellren Repeten- ten Heyd zu übertragen, und vermöge höchster Entschließung vom 19* d. M. den evangelischen Pfarrer Lechler, zu Pfeffingen, im Dekanat Balingen, auf sein Ansuchen in den Ruhestand zu versetzen geruht. Ferner haben Seine Königliche Majestät vermöge höchster Dekrete vom 21. d. M. dem Refercndär erster Classe, Schabell, von Zngelfingen, Oberamts Künzelsau, die Oberamtsgerichts-Aktuars, stelle in Neckarsulm gnädigst übertragen, und dem Oberamtsgerichts - Aktuar W i & mann, in Ludwigsburg, die nachgesuchte Dienst-Entlassung ertheilt. 785 II Verfügungen d e r D e p a r t e m e n t s. Des Departements des Innern: Des katholischen Kirchenraths. Den Stand des Jnterkalar-Fonds der katholischen Kirchenstellen an Gcorgii i8r5 betreffend. In dem Staats- und Negicrungs - Blatt vom Jahre 1821 S. 8*3 wurde das Entstehen, die Natur und die Verwaltungs-Form des Znterkalar - Fonds der katho- lischen Kirchcnstellen des Königreichs bekannt gemacht. Nachdem die Rechnung i8D geprüft und gutgeheißen worden, so werden unter Beziehung auf die nächst vorgehende Bekanntmachung im Staats- und Regierungs- Blatt vom Jahr »822. S. 766, die Ergebnisse derselben und den Stand des Fonds öffentlich hiemit dargelegt. Zum voraus kommt zu bemerken, daß auch im besagten Jahre wieder den in der Beilage verzeichneten zu gering gestellten Kirchenstellen ihre Znterkalar-Gefalle zu Ber, besscrung des Einkommens überlassen wurden, ohne daß sie zum Znterkalar-Fonds flößen. Die Znterkalar-Fonds-Rechnung liefert folgendes Resultat: I.) Grundstock. 1) Kassen - Vorrath an Georg» »822 3,355 fl. kr. r) Rückstände desgleichen ....... 2,355 fl. 56 kr. Hievon giengen ein o Als illiquid und uneinbringlich sielen in Abgang 128 fl. 48kr. Rest 2,224 fl. 48 kr. .3) Ersatz-Posten desgleichen 104 fl. —kr. Hievon giengen ein o Rest 104 ft. —kr. 4) Tischtitels-Guthaben desgleichen.... roo fl. — kr. welche eingiengen. ivofl. — kr. Rest o 786 9) Nene Gefälle: a) Jnterkalar-Gefälle, welche zum Fonds flößen 7,169 fl. 18 kr. d) wegen Regulirung des Abkurungs-Termins über Abzug der diesfallsigen Ausgabe. 1,194 fl. 48 kr. c) Beiträge von einigen Kirchenstellen.. 1,600 fl. —kr. ' 9,964 fl. 6 kr- 6) Heimbezahlte Kapitalien...... 419 fl. 27 kr. Summe. Hievon sind abzuziehen: r) Zu Kapitalien wurden angelegt 2) Neuer Rückstand entstand an Znterkalar-Gefallen... Summe. wornach 7,606 fl. 53 kr. übrig bleiben. Hievon waren a) baar vorhanden 1,947 fl. r3 kr. L) zu Deckung der laufenden Ausgaben i8f§ wurden verwendet '. 5,85g fl. 3o kr. Der Grundstock besteht also mit Georgii 1820 in O Rückständen .... , • 2,320 fl. 28 kr. 2) Kapitalien verzinsliche 123,072 ff. 5 kr. unverzinsliche. 400 fl. — kr. 123,522 fl. 5 kr. 5) Ersatz-Posten .....'. 104 fl. — kr. 4) Kassen-Dorrath .... ..... 7 1,947 fl. -3 kr. Zusammen in. 12 7,893 fl. 56 kr. An Georgii 1822 betrug der Grundstock 123,916 fl. 6 kr. Folglich hat derselbe im Rechnungs-Zahr 18L?- zugenommen um 3,970 fl. 48 kr. welche Zunahme theilö zu Sicherung der bereits angewiesenen, theils zu weiterer Ver- besserung der Pfarrgehalte, wk es an einer nähern Quelle gebricht, erforderlich und bestimmt ist. 13,836 fl. 35 kr. 5,934 fl. — kr. g 5 fl. 40 kr. 6,029 fl. 40 kr. II.) Einkünfte aus dem Grundstock. Zinse aus den Kapitalien, die baar eingiengen .... 8,966 fl. 4 kr. ... — ..ii—■ 1 - ■■■■'■ > d Hievon wurden bestritten folgendss Ausgaben: Elementar-Ausgaben: Kapitalsteuer 401 ft. 5ifr. Prozeßkosten 9 fl. 36 kr. — 4rr fl. 27 kr. r) Central-Verwaltungskostcn: «) Besoldung des Cassiers samt 12 fl. zu Schreibrnaterialien 312 fl.—. kx. I>.) Registratur - und besondere Schreibkosten 60 fl. 27 kr. c) dem Aufwärter 36 fl. 3v kr. d) Postscheine und Briefträger 6 fl. 46 kr. 0) Buchbinderkosten ......... 2 fl. 5s kr. — 418 fl. 33 kr. 3) Für den Hauptzweck der Anstalt: a) Beitrage zu dm Pfarrgehalten: aa) Jährliche 5,276 fl. 4» kr. worunter im Jahre i8fftfeu angewiesen wurden: der Pfarrstelle in Wilsingen weiter. 15o fl. — kr. Heiligenbronn weiter *> fl. —kr. Donaustetten an weiteren 160 fl. dasRatum 66 fl. 37 kr. Burgberg an 260 fl. i38 fl. 54 kr. Bollingen au r5ofl 82 fl. 36 kr. Lippach cm 200 ft 178 fl. 36 kr. Ebersberg an 200 fl....... i5i fl. 46 kr. Deuchelried an 5o fl i3fl. 58 kr. Altstadt Rottweil io» fl. —kr. Vogt an i5o fl 20 fl. 57 kr. Pflaumloch.. »5» fl. —ikr. 7.88 LL) Aversalbeiträge: an die Pfarrstelle zu Wendelsheim zu Erkaufung einer Wiese... 486 fl. 58 kr. cc) Personalzulagen ....... 286 fl. 54 kr. worunter neu: dem Pfarrer Ulsamer in Bollingen an 5o fl 17 fl. 32 kr. dem Pfarrer Weiß in Wangen we- gen Deuchelried an 5» fl.... i3 fl. 58 kr. b) Auf Tischtitel, ohne Ersatz, weil der unterstützte Vikar Böser unbemittelt starb c) Beiträge zu den Ruhegehalten für pensionirte Pfarrer. 6) Beiträge für Verweser erledigter Pfarreien, deren Ein- kommen im Jahre der Erledigung die Verweserei-Ge- bühren nicht abwarf e) Beiträge zu Haltung nothwendiger Hülfspriester... L) Nothdürstige Unterstützungen der Vikarien Pfeiffer und Dörr 4) Außerordentlicher Beitrag zu den kirchlichen Instituten in Rottenburg 6, r 56 fl. 35 ft 238 f[. — kr. VngfT. 45 kr. 20 ft. 43 ft -,394 fl. Zo kr. fl. 43 ft Soo fl. — kr. Summe. 11,825 fl. 34 kr> Diese Ausgaben-Summe übersteigt die Einnahmen « 5, §66 fl. 4 kr. um 5,85g fl. 3o kr. welche obbesagter Maßen von den zum Fonds gehörigen Interkalar-Gcfallen best"! e wurden. Stuttgart den 14. Oktober i8r3. Eamerer. 7 §9 Beilage. Berzeichniß der kl'ledigten katholischen Kirchenstcllen, welchen im Rechnungs-Jahre »8N ihre 2nterkalar-Gefalle zur Verbesserung des Einkommens überlassen wurden. Pfarrstelle in Hürbel .. - si. 2 2 kr. *— — Hornfischbach ....... 404 fl. 4 kr. —> — Harthausen bei Mergentheim 167 fl. 2 2 kr. — — Böhringen............. 312 fl. 3g kr. — — Lippach 245 fl. 53 kr. — — Weilen unter der Rennen i8ff und i8f§-... 617 fl. 1 kr. Katharina - Kaplanei in Herbertingen i8§£ 129 fl. 45 kr. Kaplanei in Ergenzingen ............. 204 fl. 5g kr. — in Warthausen 535 fl. 46 kr. Pfarrstelle in Bolstern..... 676 fl. 33 kr. — in Thanau ^ ...... 7 x ft. — Kaplanei in Mochcnwangen.. 269 fl. 25 kr. — in Reinstetten sammt Hürbel. 353 fl. 1 kr. Pfarrstelle in Heudorf bei Mengen.......... 246 fl. 8 kr. — in Meßbach 377 fl. 1 kr. Kaplanei und Pfarrftelle in Pfärrich... ...... 33g fl. 11 kr. Pfarrstelle in Iogenweiler ............. 3o5 fl. 67 kr. Kaplanei zum h. Martin in Altdorf... 190 fl. 67 kr. — v in Schwendi .". 191 fl. 45 kr. Pfarrstelle in Oberndorf bei Rothenburg. ., ■. 142 fl. 45kr. — in Neufra bei Rottweil.......... 118 fl. 43 fr. — in Steinberg 659 fl. 38 kr. — in Dietingen bei Ulm.. 100 fl. 2 4 kr. 79° Pfarrstelle in Flochberg 168 fl. 4' kr- Kaplanei in Erisdorf... 3i5 ff. 2 -1*- — zur heil. Maria in Tettnang. ... 371 ft. 4ß kr. — in Rimpach 184 st. 2/, kr. Pfarrstelle in Bavendorf samt Eschau 388 st. 22 ff. — in Unterthalheim.. 228 st. 5ikr- Kaplanei in Offingen 219 f{. 9^ Pfarrstelle Schemmerberg für die in Altheim 242 st. 54 kl« Kaplanei in Emerkingen 219 st. i5kr> — in Schörzingen 222 fl. 5 ff* — in Markelsheim 199 st. 39 kr- Pfarrstelle in Donaustetten 148 st. 16 ff* — in Wechsetsweiler 327 st. 45.fr» — in Spraitbach für Schlechtbach 45 ft. i5 kr. — in Zimmerbach desgleichen 41 st. 56 kr. — in Deuchelried 285. fl. 20 kr- — in Hausen ob Urspring .... ,■ 2 63 ff. 14 kr. Kaplanei zur heil. Maria in Friedingen an der Donau... i55fl. 55 kr- Pfarrstelle in Sechtenhausen..... 2 38 fl. 43 kr- — in Vetzenweiler 224 st. 9 kr. Kaplanei in Nusplingen i8Z2 und 476 fl. 27 kr. Pfarrsielle in Bronnen i8Z^ 143 fl. 9^' — in Schmalegg...... 126 st. 4 kr> Kaplanei in Hayingcn 171 ft. 35 kr- Pfarrstelle in Enkenhofen. 167 fl. 42 kr. Kaplanei znm heil. Geist in Biberach 80 st. 45 kr- — zum heil. Lorenz in Rottenburg. 231 st. 55 kr. Pfarrstclle in Kiebingen. 206 st. 9^' in Ettenkirch. 299 st. "kr. — in Langenargen 96 st. 24 kr- » 791 Dienst-Erledigungen. Aus Veranlassung der neuen Einther- lung der evangelisch-lutherischen Generalate haben Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 27. d. M. zu verfügen geruht, daß die Generalate Maulbronn und Oehringen (künftig Ludwigsburg und Hall) von den bisher damit verbundenen Stellen eines Semi- nar, Vorstandes zu Maulbronn und Schönthal getrennt, und für diese beiden Seminare eigene Ephoren mit demselben fixen Gehalte wie die Ephoren der beiden andern Seminare bestellt werden sollen. Dieser fixe Gehalt besteht neben freier Wohnung in 12/,»fl., worunter 4-0 fl. Naturalien nach Etats-Preisen berechnet sind. Was die mit diesen Stellen ver- bundene Einstands - und Collegien-Gelder der Seminaristen betrifft, so werden solche zwar in der Folge auch zu Maulbronn und Schönthal eben so wie zu Urach und Vlaubeuren unter den Ephorus und die beiden Professoren zu gleichen Theilen ver- theilt, und beträgt der dritte Theil, nach der Normal- Zahl von 3o—32 Seminari- sten berechnet, 280—298 st., welche Sum- me sich übrigens durch sogenannte Hospites nach Umständen noch erhöhen kann. Es ha ben sich jedoch die neuen Ephoren, wenn eS in Folge der bisherigen Einrichtung des Bezugs der Emoluinente nothwendig wer- den sollte, eine Zeitlang einen Abzug an obiger Summe der Emolumente, welcher auf 100—i5o fl., aber auch auf weniger sich belaufen kann, und voraussichtlich sich bald mindern, und in der Folge ganz auf- hören wird, gefallen zu lassen. Die Be- werber um diese Stellen haben innerhalb »4 Tagen ihre Bittschriften bei dem Srudienrath einzugcben. Die Bewerber um die erledigte evange- lische Pfarrei Teufringen, Diöcese Böb- lingen, welche 600 Pfarrgenossen ent- hält , und mit einem Einkommen von 648fl. nach Etats-Preisen verbunden ist, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu melden. Da das neu erbaute Pfarrhaus zu Böt- tingen, Diöcese Münsingen, jetzt bezo- gen werden kann, so haben sich die Bewer- ber mn diese erledigte Pfarrei innerhalb drei Wochen bei dem evangelischen Consi« storium zu melden. Die Pfarrei Böttin- gen enthält 480 Seelen, der Pfarrer ist aber zugleich Pfarrer der unirten f Stuu, den entfernten Pfarrei Magolsheirn mit 176 Pfarrgenoffen, wo er alle gewöhnliche Gottesdienste, wie in der Mutter-Kirche hält, mit der Kinderlehre jedoch an beiden Orten abwechselt. Das Einkommen ist auf 7Ä4 fl. nach Etats-Preisen berechnet. Die erledigte Pfarrei Siglingen, Diö- cese Neuenstadt, zählt, mitEinschluß der eine halbe Stunde entfernten, mit eigenen Schulen versehenen Filialien Crespach und Reichertshausen, 845 Pfarrgenoffen, und hat ein Einkommen von 8-4 fl> nach Etats- Preisen. Die Bewerber haben sich inner halb drei Wochen bei dem. evangelischen Consistorium zu melden. Die erledigte Pfarrei Deckenpfrond, Diöcese Calw, hat kein Filial, ro85 Pfarr- genossen, und das Einkommen ist, nach Abzug von zwei Scheffeln Roggen und drei- zehen Gulden Geld zum geistlichen Besol- dungs - Verbesserungs - Fonds, auf 890 ff- nach Etats-Preisen berechnet. Die Zehen- ten sind auf sechs Zahre an die Gemeinde verpachtet. Die Bewerber haben sich in- nerhalb drei Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu melden. Gedruckt bei G. Hasselbrittk, Buchdrucker. 79^ Nro. 67. Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt Montag, den 5. November »823. l. Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete Einberufung der Stande - Versammlung. W i l h c l m, von Gottes Gnaden Köuig von Württemberg. »3n Gemäßheit der Verfassungs-Urkunde §- »27 haben Wir beschlossen, eine Ver- lammlung der getreuen Stände Unseres Königreichs einzuberufen. Zur Eröffnung derselben in Unserer Haupt- und Resi denzstadt Stuttgart haben Wir den ersten December dieses Jahrs- bestimmt, und wollen demnach, daß die Mitglieder beider Kammern am 28. November sich dahier einfinden und spätestens am folgenden 794 Tage bei dem ständischen Ausschüsse sich der Bekanntmachung und Vollziehung des legitimiren. gegenwärtigen Nescripts beauftragt. Unser Ministerium deS Innern ist mit Gegeben Stuttgart den 3i. Oktober 1823. W i l h e l m. Der provisorische Chef des Departements des Innern: von Schmidlin. Auf Befehl des Königs: Der Staats - Sekretär, Vellnagcl. Dienst - Nachrichten. Seine Königliche Majestät Ha- beis durch höchstes Dekret vom 25. v. M. das erledigte Oberamtsgericht Notten- burg dem seitherigen Dirigenten bei dem K. Gerichtshof in Ellwangen, Ober-Tri- bunal-Rath Kretschmer, auf sein unter- thänigstes Ansuchen, unter Belastung seines Titels und Rangs, in Gnaden- zu übertragen geruht. Sodann haben Höchstdieselben durch höchstes Dekret vom 26. v. M. dem Refe- rcndär erster Classe, Otto, das Aktuariat bei dem Obcramtsgericht Herrenberg, und f vermöge höchster Entschließung vom 26. v. M. die erledigte evangelische Pfarrei Gönningen, im Dekanat Tübingen, dem Pfarrer Schopper, zu Göttelfingen, Dekanats Freudcnstadt, gnädigst über- tragen, auch durch höchste Entschließung vom 28. v. M- den Oberförster Landend erg er, zu Tett- nang, auf das erledigte Forstamt Blaubeu- ren zu versetzen und auf das hiedurch erle- digte Forstamt Tettnang den Revierförster Kolb, zu Blaubeuren, zu befördern geruht- Ferner haben Se. Königl. Maj^ stät vermöge höchster Dekrete vom 2^' v. M. das erledigte Cameralamt Lustucr" dem bisherigen Finanzkamurer - Assest^ Hoser, in Reutlingen, auf sein Ansuchen gnädigst zu übertragen, und den Camera!-Verwalter Kaufmanm zu Göppingen, auf sein Ansuchen in den Pensionsstand zu versetzen geruht. 795 II, Vers ü Zungen der Departements. Des Departements des Innern: Des evangelischen Consistorium. Schul-Conferenz-Direktoren betreffend. Dem Pfarrer M. Halm, zu Weil im men und dem Pfarrer Ergenzinger, zu Dorf, ist auf seine Bitte die Leitung der Gebersheim, übertragen worden. Schullehrer - Conferenzen in dem einen Stuttgart den -3. -Oktober 1820. Bezirk der Leonberger Diöccsc abgenom- Süskind. Dienst-Erledigungen. In Folge der neuen Eintheilung der evangelisch lutherischen Generalats - Be- zirke (Staats - und Regierungs - Blatt d. I. Nro. 55) wird die General-Su- perintendenz Lndwigsburg mit der ersten Predigerstelle daselbst vereinigt, und dem neu zu ernennenden General- Superintendenten, neben dem Normal- Gehalt zweiter Classe, welcher in 1800 fl. Geld besteht, das bisherige Dekanat-Haus ^selbst nebst dem dazu gehörigen Garten öur Nutznießung angewiesen. Das erste Diakonat zu Ludwigsburg wird zum Dekanat- und Stadtpfarramt erho- ben, und mit einem flren Gehalt von 888 fl. nebst den seither mit dem Dekanate verbundenen Emolumenten (im Anschlag von 112 fl.) und freier Wohnung dotirt. Der General - Superintendent hat an Sonntagen alle u Tage, so wie an allen Festtagen und bei außerordentlichen fest- lichen Gelegenheiten zu predigen, und diese Geschäfte während seiner amtlichen Abwesenheit auf seine Kosten durch einen Stellvertreter besorgen zu lassen; übri- gens keine Privat-Seelsorge zu überneh- men. Der Dekan hat an denjenigen Sonn - und Festtagen, an welchen der General- Superintendent Vormittags pre- digt , des Nachmittags, an den übrigen Sonntagen des Vormittags zu predigen, und auch die übrigen kirchlichen Geschäfte, welche bisher dem Dekan oblagen, zu übernehmen. Dem (künftig einzigen) 79® steile haben nun ihre Bittschriften inner- halb vierzehen Tagen bei dem evangelischen Consistorium einzureichen. Durch die Pensionirung des Cameral- Verwalters Kaufmann ist das in der ersten Besoldungs-Elaste stehende Cameral- amt Göppingen in Erledigung gekört men. Gedruckt bei G. Hasselbriuk, Luchdrucker. Diaconus fallen dann alle Nachmittags- Predigten an denjenigen Sonntagen, an welchen der General-Superintendent nicht predigt, alle Feiertags - so wie auch alle von beiden Diaconcn bisher versehene Wochen - Predigten, Katechisationen, Taufen und Copulationen zu. Die Bewerber um die General-Supe- rintendenten- so wie um die Dekanat 797 Donnerstag, den 6. November -825. I. U n m i t t e l b a r e Königli ch e D e k r c t c. Keine. II- Verfüg u n g e n b ei* Departe m e n t s. Des Justiz-Departements. Die irr dem Monat September i3oZ von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnisse betreffend. Zn dem verflossenen Monat September sind von sämtlichen Gerichtshöfen des Kö- nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei in- Allgemeinen be- merkt wird , daß nur solche Urtheile der Ernninal-Gerichts- Stellen in das Staats» u--d Regierungs-Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche Freiheits-Strafe erkannt, oder die Dienst-Entfernung eines Staats - oder Commurn- Dieners verfügt wird. Ä) O b e r t r i b u n a k. I Criminal-Senat. Den 2. September wurde: berg, O.A. Tübingen, die Berufung *• in der Rekurssache des gewesenen Hei- gegen das von dem Gerichtshöfe daselbst ligenpflegers Martin Braun, vonKllch- unterm 9. Mai d. Z. wegen zum größten X 798 Theite durch Kassen - Eingriffe entstan- denen Kassen-Restes wider ihn gefällte (S. 480 des Reg. Blatts eingerückte) Erkenutniß wegen Betretung des Gna- denwegs als verzichtet angenommen und daher zurückgewiesen, Rekurrent übri- gens zu Erstattung der in zweiter In- stanz aufgegangenen Kosten verurtheilt. Den 6. September wurde: 2. in der Rekurssache der Friderike Breu- ning, von Ludwiasburg, das von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen unterm 21. August d. Z. wegen wiederholter ge- werbsmäßig getriebener, bedeutender Betrügereien und anderer Verbrechen wider ste gefällte (S. 740 des Reg.Blatts eingerückte) Erkenntniß, unter Verur- theilung der Rekurrentin in die Kosten zweiter Instanz lediglich bestätigt. Den »3. September wurde: 3. in der Rekurssache der Barbara Mä- gerlitt, von Oehringen, das von dem Gerichtshöfe zu Ellwangen am 28. Au- gust d. I. wegen Gebrauchs eines fal- schen Passes und im rechtlichen Sinne dritten Diebstahls wider sie gefällte (S. 701 des Reg. Blatts eingerückte) Erkenntniß, und eben so 4- in der Rekurssache des Matthäus Bör- roth, von Seifertshofen, O.A. Gail dorf, das von dem Gerichtshöfe zu Ell- wangen am 16. August d.Z. wegen aus- gezeichneter und seinen vierten Diebstahl im rechtlichen Sinne begründender Dieb- stähle wider ihn ergangene (S. 76« des filleg. Blatts eingerückte) Erkenntniß, lediglich bestätigt, unter Verurtheilung dieser beiden Rekurrenten in die Koste" zweiter Instanz. Den 16. September wurde: 5. in der Rekurssache des Kanzlisten Fri^ drich Klappend ach, zu Stuttgart, das von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen urt* term 3. Juni d. I. wegen Unterschlag gung gegen ihn gefällte (S. 55» des Reg. Blatts eingerückte) Erkenntniß ^ diglich bestätigt, auch Rekurrent zu Er- stattung der in zweiter Instanz erwachs senen Kosten für schuldig erklärt; 6. in der Rekurssache des Matthäus 9$^ ckert, von Hohbach, O-A. Künzelsa", das von dem Gerichtshöfe 31t Ellwangc" unterm 2i. Febr. d.I. gefällte (S- 27^ des Reg. Blatts eingerückte) Erkenntniß abgeändert, Rekurrent sofort wegen fot^ gesetzter Beschimpfung und thätlich^ Mißhandlung seines Schwiegervaters, welcher Verbrechen er für überwiest" angenommen worden, und wegen ande- rer Vergehen, neben Verfällung i" sämtliche Kosten erster und zweiter §"* 79» stanz zu neunmonatlicher Festungs- Arbeitsstrafe verurtheilt. Den 20. September wurde: 7- in der Rekurssache des Zimmergesellen Anton Klingraber, aus Schrauniz in Böhmen, das von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen unterm 6. Sept. d. I. ge- fällte (hienach S. Lo5 eingerückte) Er- kenntnis abgeändert. Rekurrent sofort wegen gewaltsamer Widersetzlichkeit ge- gen obrigkeitliche Personen, neben Ver- füllung in seine Verhasts - und Unter- suchungö- so wie in die in zweiter Instanz aufgegangencn Kosten zu vierwöchi- ger Gefängnisstrafe verurtheilt; 8. in der Rekurssache der Dorothee Sanier, von Waiblingen, das von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen, wegen im rechtlichen Sinne dritten Diebstahls wider sie unterm 2. Sept. gefällte (hienach S. 3o5 eingerückte) Erkcnntniß, neben Zuscheidung der Kosten zweiter Instanz, lediglich bestätigt. Den 23. September wurde: 9> in der Rekurssache des Heinrich Beck, von Murr, O.A. Marbach, die Be- rufung gegen das von dem Gerichtshöfe zu Ellwangen, unterm 4. Sept. d. I. wegen Widersetzlichkeit gegen ihn gefällte (hienach S. 822 eingerückte) Erkennt- niß wegen Mangels an einer gegründe- ten Beschwerde verworfen, auch Rekur- rent in die Kosten zweite Instanz ver- urtheilt; 10. in der Rekurssache des Amts-Substi- tuten Gottlieb Friedrich Buttersack, von Vopsingen, das von dem Gerichs- hofe zu Ellwangen, unterm 2 3. Decbr. 1822 wegen Fälschung eines Protokolls, Erschleichung der Unterschrift eines Zeugnisses zu leichterer Begründung einer Kosten - Anrechnung und anderer Vergehen wider ihn gefällte (S. 97 des Reg. Blatts von 1823 eingerückte) Er- kenntniß im Wesentlichen sowohl in Hinsicht der Reats - Bezeichnung als der Strafe bestätigt, auch Rekurrent zu Bezahlung der in zweiter Instanz er- wachsenen Kosten verurtheilt; n > in der Rekurssache des Johann Müller, von Mittelstadt, O.A. Urach, die Be- rufung gegen das von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen, wegen großer, und quali- si'cirten Diebstahls, gewaltsamen und im Complott verübten Ausbruches ans, dem Gefängnisse und Angabe eines fal- schen Namens unterm 9. August d. I. wider ihn gefällte (S. 737 des Reg. Blatts eingerückte) Erkenntniß, unter Verfüllung des Rekurrenten in die Kosten zweiter Instanz wegen Mangels «n einer gegründeten Beschwerde ver- worfen. Den 26. September wurde: i*. in der Rekurssache einiger in die Un- tersuchungssache gegen Karoline R e i ser, von Buchau, und Genossen, wegen Ab- treibung'der Leibesfrucht verwickelten Personen das von dem Gerichtshöfe zu Ulm a) gegen Christine Gerster, von Vir- Pendorf, O.A. Viberach, wegen Ver- suchs der Abtreibung der Leibesfrucht und Beihülfe für ihre Schwester zu diesen: Verbrechen, und b) gegen Anne Marie Kolesch, von Biberach, wegen Versuchs der Ab- treibung der Leibesfrucht unterm 20. Ianr. d. I. gefällte (S. 226 des Reg. Blatts enthaltene) Erkenntniß lediglich bestätigt, auch verfügt, daß jede der Rekurrentinnen die in zweiter Instanz erwachsenen Kosten zu ihrem Theile zu tragen habe; i5. in der Rekurssache des Friedrich Vogel, von Hcilbronn, das von dein Gerichtshöfe zu Eßlingen, unterm 26, Juni d. I. wegen Nothzuchts- Versuchs und anderer Vergehen wider ihn gefällte (S. 555 des Reg. Blatts eingerückte) Erkenntniß neben Verfassung des Re kurrenten in die Kosten zweiter Instanz lediglich bestätigt; eben so wurden •14. in der Rekurssache des Friedrich Hart- man«, von Zuffenhausen, O.A. Lud- wigsburg, die von dem Gerichtshöfe Zu Eßlingen, unterm 5. Juli und 2. Aug- d- I-, wegen Mißhandlung, Körper- Verletzung und anderer Vergehen wider ihn gefällten (S- 6oi und 7«56 des Reg- Blatts eingcrückten) Erkenntnisse ledig- lich bestätigt, auch dem Rekurrenten die in zweiter Instanz erwachsenen Kosten zugeschieden. Den 3o. September wurde: *5. in der Rekurssache des Schullehrers Wilhelm Friedrich G u ß m an n, atl Döffingen, O.A. Böblingen, das VOtf dem Gerichtshöfe zu Eßlingen, unterw i. Juli d. I. wider ihn gefässte (S- des Reg. Blatts eingerückte) Erkennt- niß abgeändert. Rekurrent sofort wegen hetrüglicher Kapital-Aufnahme mittelst mehrfacher Verpfandung von Güter- siückeu und Veranlassung falscher trage in das Unterpfandö-Buch, neben Verfüllung in den Ersatz des gestifteten Schadens und sämtlicher Untersuchung^ Kosten sowie der Kosten zweiter Instanz von seinen: Amte als Schullehrer casst'rt- zu Bekleidung eines öffentlichen AmteS für unfähig erklärt und zu sechsmo- OOi treulicher Festungsstrafemitangemcsse- ver Beschäftigung innerhalb der Festung verurtheilt; ' 6. in der Rekurssache des Gemeinde-Pfle- gers Adam Friedrich Braun, von Lustnau, O.A. Tübingen, das von dem Gerichtshöfe zu Tübingen unterm 17. April d. I. wider ihn gefällte Erkennt- niß, durch welches derselbe wegen Ne, II. Civil *• Zn der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Ellwangen zwischen dem Herrn Grafen zu Waldeck-Pyrmont in Gail- dorf, Bekl., Anten, und dem vormali- gen Zager Carl Balzer, auf dem Rei- chenberg, Kl., Aren, verschiedene For- derungen betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom *6. Juni, publ. den 20. Juli, die Berufung in dem einen Punkte wegen Mangels an einer ge- gründeten Beschwerde von Amts wegen verworfen, und in dem andern Punkte wegen Mangels der appellabeln Summe nicht angenommen, auch der Antische Therl in dre Kosten dieser Instanz ver- urkheilt. (d. i.Sept.) Zn der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Ellwangen zwischen dem Stadt- t^ath Johann Friedrich Kochendörfer, benrechnung und Theilnahme an Zechen auf Rechnung der Gemeinde, neben dem Ersatz der Zechen, von dem von ihm be- kleideten Commun-Dienste entlassen, und zu Bezahlung von der Unter- suchungs-Kosten verurtheilt worden, un- ter Verfüllung des Rekurrenten in die Kosten zweiter Instanz bestätigt. Senat. zu Hall, als Pfleger der Susanne Gret- tenberger allda. Kl-, Anten, Wieder- Anten, und dein Saifenst'eder Friedrich David Holch ebendaselbst, Bekl., Aten, Wieder-Ateu, die Legitimation eines unehelicher: Kinds und Alimenten-Ersatz betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 8. August, publ. den 19. desselben Monats, die Berufung in einem Punkte wegen Mangels an der appellabeln Summe verworfen, hinsichtlich des an- dern Punkts aber wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde von Amts we- ger: unter Verurtheilung des Anten in die Kosten dieser Instanz abgewiesen, (d. 1. Sept.) 3. In der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Tübingen zwischen den Erben des Kammer-Raths Wucherer, zu Halle 8oL in Preuffcn/ Lnten, Anten, Wieder- Anten und den Erben des Georg Philipp Wucherer, zu Reutlingen, Mit-Luten, Aten, Wieder-Aten, Location einer For- derung im Gant und Entschädigung be- treffend, wurde vermöge Beschlusses vom 18. August, publ. den rg. desselben Mo- nats, die Berufung wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde unter Ver- urtheilung der Anten in die Kosten dieser Instanz von Amts wegen verworfen, (d. 5. Sept.) Den 5. September wurde: 4. in der Rechtssache erster Instanz zwi- schen dem Hofrath Döring, zu Stutt- gart, Kl., und der Curatel der durch- lauchtigsten Descendenz des Prinzen Paul von Württemberg Königl. Hoheit, Bekl., Pensions-Ansprüche betreffend, unter Vergleichung der Kosten cLndem- natorisch erkannt; 5. in der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Tübingen zwischen den Erben des Schultheißen Adam Rehfus, zu Aach, Bekl., Anten, Inten, und der K. Finanz-Kammer des Schwarzwald- Kreiscs, Kl., Atin, Zarin, die Wieder- einsetzung in den vorigen Stand gegen ein desertorisches Erkenntniß und in der Hauptsache den Ersatz doppelt empfan- gener Zahlung betreffend, nachvorgän- giger Wiedereinsetzung der Anten in den vorigen Stand gegen das oberstrichter- liche dcsertorische Erkenntniß vom 7.Mai 1821, in der Hauptsache das am *7- Jauuar desselben Jahrs eröffnete llr- theil voriger Instanz unter Vergleichung der Kosten dieser Instanz theils bestätigt, theils abgeändert. Unter dem 8. September wurdet 6. in der Ationssache von dem Gerichts Hofe zu Tübingen zwischen der Anne Marie Bäuerle, unter Beistand ihres Kriegsvogts, des Stadt-Raths H^ berle, zuRottcnburg,Provoeantin,Bekl., Atin, null Antln, und dem Kaufmann Johann Georg Knapp, zu Reutlingen, Provocaten, Kl., Anten, nun Aten, eine Schuldforderung betreffend, das am12, December 1822 eröffnete Erkenntniß voriger Instanz unter Vergleichung d^' Kosten dieser Instanz abgeändert. Den 12. September wurde: 7. in der Ationssache von dem Gericht Hofe zu Ellwangen zwischen der meinde Hollenbach, O.A. Künzelsan, Kl., Wiederbekl., Antin, Wieder-Antin, und dem Johann Michael Run,, von Dörzbach, desselben O.A., Bekl., Nach^ Aten, Wieder-Aten, eine Entschäd^ gungs - Forderung in der Vor- und Injurien-Klage in der Nachklagc bc- 8o3 treffend, diese Sache zur Zeit dahier nicht angenommen, sondern die Antin Ntit ihrem Restitutions-Gesuch gegen bas unterm 3o. Januar d. Z. eröffnete desertorische Erkenntnis voriger Instanz an den vorigen Richter verwiesen; 3- in der Nichtigkcits - und Ationösache von dem Gerichtshöfe zu Ulm zwischen 'den Hofrath Dreher'schen Erben, zu Bruchsal, Kl., Qnren, Anten, und dem Staats-Rath Freiherrn von Frey- berg, zu Ulm, Bekl-, O.aten, Aten, ein Darlehen betreffend, mit Verwer- fung der angebrachten Nichtigkeits-Klage das am 24. Februar 1822 eröffnete Er- kenntnis erster Instanz unter Verglei- chung der Kosten beider Instanzen ab- geandert. ^ 8- Zn der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Ellwangen zwischen dem K. Vaierischen Staats-Rath, General- Connnissär Freiherrn von Melden, auf Groß-Laupheim, Lnten, Anten, und dem Contradicror in der Debitsache des verstorbenen Freiherrn von Bubenhoven, zu Winzingen, Laten, Aten, Vorzug im Gant betreffend, wurde vermöge Erkenntnisses vom 18. Juli und 12^ Seyr. d. I. das von dem Richter vori- ger Instanz den 16. August 1822 aus- gesprochene Urcheil unter Vergleichung der Kosten dieser Instanz abgeandert. Den i5. September wurde: 10. in der Arionssache von dem Gerichts- höfe zu Tübingen zwischen der Königl. Hof-Domänen-Kammer, Bekl., Antin und den Wittumsbauern Zacpb Vräu- ning und Consorten zu Thailfingen, O.A. Herrenberg, Erblehengutö-Rechte betreffend, das am i3. August 1822 eröffnete Erkenntnis erster Instanz in der Hauptsache unter Vergleichung der Kosten beider Instanzen bestätigt. Den 19. September wurde: 11. in der Nichtigkeits-Klagsache von dem Gerichtshöfe zu Tübingen zwischen der Anna Maria, Ehefrau des Bauern Martin Schreiber, von Unter-Sielmin- gen, A.O.A. Stuttgart, Kl., Antin, Qntin, und dem Johann Georg Schu- macher, von Grözingen, O.A. Nürtin- gen, Bekl., Aten, Qaten, die Ungül- tigkeit einer Schenkung von Todeswegen betreffend, das am 3. und 23. Juli 1822 eröffnete Erkenntnis voriger In- stanz unter Vergleichung der Kosten sämtlicher Instanzen abgeändert. Den 26. September wurde: 12. in der Nichtigkeits-Klagsache von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen zwischen dem Dreher-Obermeister Johann Conrad, zu Ludwigsburg, Bekl., Anten, jetzt Qnten, und der Margarethn Hayrn, von Steinheim an der Murr, O.A. Marbach, Kl., Arin, jetzt Qatin, Leib- gedings - Vertrag betreffend, der Qnt mit seiner hierorts angebrachten Nich- tigkeits - Klage an den Richter voriger Inftanx verwiesen; i5. in der An on sch che von dem Gerichts- höfe zu Ellwangcn zwischen der Elisa- beth Barbara Dörr, von Markols- heirn, O.A. Mergentheim, Kl., Llntin, L) Kreis- G I. Gerichtshof für i. E r i m i n Am 2. September wurden ver- urtheilt: . der bei dem O.A. Gericht Eßlingen in Un- tersuchung gekommene Arbeitshaus-Ge- fangene ZohannGeorg August Koch, von Stuttgart, wegen versuchter Erpressung und wegen injuriöser Aeußerung gegen Zuchthaus-Ofstcianten, neben der Ver- bindlichkeit zum Ersatz der Haft- und Untersuchungs-Kosten zu viecmonat- lich er Zwangs - Arbeitshausstrafe; der bei dem Criminalamte Stuttgart in Untersuchung gekommene vormalige Wieder - Antin, und dem Kaufmann Philipp Lippert daselbst, Bekl>, Ate"- Wieder -Aten, eine Fideicommiß -- derung von 1000 st. betreffeitd, nach schwörung des dem Bekl., Llten dest^ rirten und durch das am 1. August d>^' ausgesprochene reformatorische oberch richterliche Erkenntniß für zulässig iV klärten Eides der Bekl., At von W gegen ihn angestellten Klage unter gleichung der Kosten dieser Instanz ^ bundem e r i ch t s h ö f e., den Neckar - Kreis, a l - Senat. Schullehrer Johann Gottlieb Glü^ von Gültstein, O.A. Herrenberg, wiederholter durch fortgesetzte Fälsch"'^ gen verübter, zum Theil großer gereien, betrüglichen Schuldenmach^' und Vagirens, Annahme eines falsih^ Namens, Injurien und Gebrauchs gläubischer Mittel, auch wiederholte" verbotswidrigen Einsetzens in Zahlen - Lotterien , neben der Verdi" ^ lichkeit zum Ersätze des Schadens, ss ^ der Haft- nnd Untersuchungs-Kost^ zu zwei und einhalbjährrger£#9 .. 8o5 hauSsirafe in Gotteszelkund nachheriger ^rnsperrung in ein Zwangs- Arbeits- haus bis zu erprobter Besserung, min- destens aber auf die Dauer' von fünf- Zehen Monaten; die bei dem O.A.Gerichte Leonberg in Untersuchung gekommene Wittwe Doro- thee Sauter> von Waiblingen, wegen Zweier kleiner im rechtlichen Sinne dritter Diebstähle uns Angabe eines falschen Samens, neben dem Ersätze des Scha- dens und Bezahlung ihrer Arrcst- Azungs-und der Untersuchungs-Kosten zu sech sm onatlicher Zuchthausstrafe und nachheriger Rcklust'on in ein Zwangs- Arbeitshaus auf die Dauer von drei Mona reu ; 4. Eberhard Friedrich Burkhart, von Stuttgart, wegen Entweichung aus dem Spinnhaus daselbst, und aberma- ligen Rückfalls in arbeitsloses Vagiren, auch Lügens vor der Obrigkeit, neben Zuscheidung der Untersuchungs-Kosten Zn viermonatlrcher Zwangs- Arbcits- ha.löst rase. Am 4. September wurden: 6. der bei dem Criminalamte Stuttgart in Untersuchung gekommene Scribent Philipp Pley von da, wegen mehrerer Zum Theil großer Unterschlagungen, neben Unfähigkeits-Erklärung zu Be kleidung eines öffentlichen Amtes und Erstattung sämtlicher Untersuchungs- Kosten zu einjähriger Festungsstrafc mit angemessener Beschäftigung inner- halb der Festung, und 6. die bei dem O.A.Gerichte*Waib!ingen in Untersuchung gekommene Christine Linsenmaier, von Holzmaden, O.A. Klrchheim, wegen zweier kleiner aus- gezeichneter und wiederholter Diebstähle, sodann wegen wiederholter Unzucht, Bagirens und Lügen vor Gericht, neben Bezahlung, ihrer Arrest- Azungö - und Untersuchungs- Kosten zn viermouat- licher Zuchthausstrafe verurtheilt. Am 6. September wurde: 7. gegen den bei dem Criminalamt Stutt- gart in Untersuchung gekommenen Zim- mergesellen Anton K litt grub er, aus Schraum'z in Böhmen, wegen mit Mißhandlung verbundener Widersetz- lichkeit und wegen Unbotmäßigkeit, neben Bezahlung der Hast - und Unter- such ungs - Kosten eine drei und ein- halbmonatliche Festungssirnfe er- kannt ; 8. der bei dem O.A.Gerichte Leonberg in Untersuchung gekommene suspendirte Schultheiß Johann Micha?! Schmalz- ried, vor: Münchingen, wegen fortgesttz- ter vorsätzlich falscher Angaben der 8o6 Steuer - Rückstände in den Unterpfands- Zetteln, und wegen sonstiger Dienst- Verfehlungen, neben der Verbindlich- keit zum Ersätze des verursachten Scha- dens unter solidarischer Verbindlichkeit mit seinen Genossen und Bezahlung von rg- der Untersuchungs - Kosten, von seinem Schultheißenamte cassirt, zu Bekleidung einer öffentlichen Stelle für unfähig erklärt, und zu vierwö- chiger Gefäugnißstrafe verurtheilt. Am 9. September wurden ver- urtheilt: 9. die bei dem O-A-Gerichte Waiblingen in Untersuchung gekommene Anne Marie Müller, von Haubersbronn, O-A. Schorndorf, wegen eines großen im rechtlichen Sinne zweiten Diebstahls, und wegen wiederholten Vagirens, neben dem Ersätze des Entwendeten und Bezahlung sämtlicher Kosten zu sechs- monatlicher Zuchthausstrafe; 10. die bei dem O.A.Gerichte Stuttgart in Untersuchung gewesene Johanne Ju- dith Knöll, von Nürtingen, wegen zweier im rechtlichen Sinne dritter Dieb- stahle, wovon der eine ausgezeichnet ist, sodann wegen wiederholten Vagirens und Bettelns, Angabe eines falschen Namens und wiederholten Unzuchts- Vergehens, neben dem Ersätze des Ent wendeten und Bezahlung aller Koste» zu einer zehenmonatlichen Auch^ hausstrafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus mindestens aufdie Dauer von fünf Monaten. 11 12 Am 11. September wurde: . der bei dem O-A.Gerichte Leonbk-5 in Untersuchung gekommene Zouath»" Gottfried Horak, von Waügcn, Canstadt, wegen durch einen abstchi^ cheu Steinwurf verschuldeter Töötn»^ neben der Verbindlichkeit zu Bezahl»^ seiner Haft-und Untersuchungs-, st»"' der Cur-Legal-Znspections- und ctions-Kosien zu fünfzehenmouat^' cher Festungsstrafe verurtheilt; . der Schultheiß Gottfried Ricodew»^ Ramm enstein, von Eltmgen, Leonberg, wegen fortgesetzter faO^ Angabe der Steuer-Rückstände in ll»' tcrpfands- Zetteln, in Betracht best^ ders mildernder Umstände, von Stelle als Schultheiß und schreiber entsetzt, zu Bekleidung öffentlichen Amtes für unfähig c*'t klärt, und neben Zuscheidung ü0,,'g der Untersuchungs - Kosten mit tägiger Gefängnißstrafe belegt. Am i3. September wurden r3. urtheilt: der bei dein Criminalamte Stnckga^ 807 in Untersuchung gekommene Ezechiel Friedrich Mayer, von Weil im Dorf, . wegen wiederholten Diebstahls, in An- betracht der von demselben wegen des gleichen Verbrechens schon früher er- standenen bedeutenden Criminal- Stra- fen, unter Vorbehalt eines Strafzusatzcs wegen der gegen ihn angezeigten thät- lichcn Widersetzlichkeit und Verwundung eines Polizei-Soldaten zu dreijähri- ger Zuchthausstrafe in Gotteszcll mit Willkomm und Abschied und nach- heriger Einsperrung in ein Zwangs- Arbeitshaus mindestens auf die Dauer von drei Jahren, auch zu Bezahlung der Arrest-Azungs-und Untersuchungs- Kosten ; *4. der bei dem O.A.Gerichte Marbach in Untersuchung gekommene Steinhauers- geselle Jakob Friedrich Berith, vonIls- feld, O.A. Besigheim, wegen wiederholten und ausgezeichneten Diebstahls, Dro- hung und Injurien während des Laufs der Untersuchung, neben der Verbind- lichkeit zu Vergütung des Schadens, so wie seiner Arrest - Azungs-und sämt- licher Untersuchungs-Kosten zu fünf- monatlicher Festungsstrafe; *5; der bei dem Criminalamte Stuttgart in Untersuchung gekommene Stein- Hauer-Lehrling Carl Friedrich Kirsten von da, wegen betrüglichen Schulden-- machens, mehrerer kleiner Unterschla- gungen^ Vagirens und Angabe falschen Namens, neben dem Ersätze des Scha- dens und Bezahlung sämtlicher Kosten zu viermonatlicher Festungsstrafe; 16. auf den Grund einer bei dem O-A. Gerichte Leonberg verhandelten Unter- snchung: ») Philipp Jacob Zippcrer, von Alt-' dorf, wegen mit Mißhandlung verbun- dener thätlicher Widersetzlichkeit und Injurien gegen einen Landjäger und Unbotmäßigkeit, welches als wieder- holtes Vergehen erscheint, ferner wegen wiederholten Vagirenö, wiederholten Concubinats, unerlaubten Verlastens seines Confinations - Orts und wegen Thcilnahme an einer kleinen Unterschla- gung, neben der Verbindlichkeit zu Be- zahlung seiner Arrest- Azungs -und f der Untersuchungs-Kosten, unter Ein- rechnung eines Theilsseines erstandenen Arrests als Strafe, noch zu sieben mo- natlicher Zuchthausstrafe und nach- heriger Einsperrung in ein Zwangs-Ar- beitshaus mindestens auf die Dauer von sechs Monaten; b) Elisabeth Berner, wegen wieder- holten Vagirens und Bettelus, wegen Concubinats, und wiederholten unzüch- Ilgen Lebenswandels, auch einer kleinen Unterschlagung, neben der Verbind- lichkeit zu -Bezahlung ihrer Arrest- Azungs- und § der Untersuchungs - Kosten, unter Einrechnung eines Theils ihres erstandenen Arrests als Strafe, zu viermonatlicher Zuchthausstrafe in Lltdwigs.burg, und nachheriger Sin- sperrung in ein Zwangs - Arbeitshaus mindestens auf die Dauer von drei Monaten, Am 16. SePt ember w urden: 7. auf den Grund der von dem O.A° Gerichte Cannstadt geführten Untersu- chung : ») Johann Georg Fischer, -und 1>) Daniel Zerwek, vonCanstadt, wegen in Genossenschaft verübten Lroßen und qualificirten an ihrem Dienstherrn ver- übten Diebstahls, neben der Verbind- lichkeit zum Ersatz der eigenen Haft- und der Untersuchungs-Kosten zu glei- chen Theilen, auch Vergütung des Schadens unter solidarischer Verbind- lichkeit, jeder zu neunmonatlieher Festungsstrafe; 8. die bei dem Erimiualamte Stuttgart in Untersuchung gekommene Friedrike Dorothe Nirk, von Gabsenberg, wegen wiederholter gewerbsmäßiger Unzucht in der Ncsidenzstadt Stuttgart, neben Bezahlung der Haft - Azungs - Md Untersuchungs-Kosten zu sechsmo- n a t l i cher Zuchthausstrafe; .*9, die bei dem gedachten CriminglaMt Stuttgart in Untersuchung gewesene .Elisabeth Genthner, von Altburg- O.A. Calw, wegen vieler fortgesetzter Haus-Diebstähle, deren Gesamtbetrag die Summe eines großen Diestahls üher> steigt, neben Bezahlung ihrer Haft^ Äznngs- und der Untersuchungs-Kostal zu sechsmonatsicher Zuchthausstraft; %o. die bei dem O.A.Gerichte Stuttgart in Untersuchung gekommene Varbarg Murr, von Ünterst'elmingen, wegen -verheimlichter Schwangersthast und loser Geburt, auch eingestandenen &/e> bruchs, in Anbetracht der ihr zur Seite stehenden Milderungs-Gründe, nebeg der Verbindlichkeit zu Bezahlung der sämtlichen Untersuchungs - Kosten a^ süttfui0 natlicher Zuchthausstrafe; ßj. der bei dem O.A.Gerichte Bachnaug in Untersuchung gewesene David Klittt ger, Weber von Jur, wegen mit Handlung verbundener -Widersetzlichkeit gegen einen Landsäger, neben der bindlichkeit zum Ersätze des Schadet und der Arrest - Azungs- und Untere suchungs - Kosten zu vier monat lieh et Festungssirafe verurtheilt. 8° 9 Am 18. September wurde: 2-- .auf den Grund der von dem O.A. Gerichte Ludwigsburg geführten Unter- suchung gegenZohannesSchanz, Tag- löhner von Wittlingen, O.A. Urach, wegen unter erschwerenden Umständen verübten^ im rechtlichen Sinne dritten Diebstahls, neben Bezahlung seiner Arrest - Azungö-und der Untersuchungs- Kosten, eine siebenmonatliche Fe- stungsstrafe, neben einer vor Abführung auf.die Festung zu erstehenden körperli- chen Züchtigung mit fünf und zwan- zig Stockstreichen und.eine nachherige Einsporrung in ein Zwangs - Arbeits- haus, wenigstens.auf drei und eiy- -halb Monate; r'3. gegen die bei demO. A. Gerichte Leon- berg in Untersuchung gekommene Chri- stiane Friderike Glaiß, von Calw, wegen verübter Diebstähle , und theilS versuchter, theilS vollbrachter Betrüge- reien, auch Vagirens, neben dem Ersatz .des Schadens, und Bezahlung ihrer Haft-und Untersuchungs-Kosten eine viermonatliche Zuchthausstrafe er. kannt. Am 20. September wurde: dem bei dem O.A.Gerichte Weins- dkrg in Untersuchung gekommenen Hein- rich Bäsler, von Neulautern, wegen grober Injurien gegen feine Vorgesetzte und andere Personen, eines im höchsten Grade tumultuarischeu und unbotmäßi- " gen Betragens vor dem Gemeinde-Rath, wegen mit Drohungen verbundener Wi- dersetzlichkeit, grober Ercesse in der Trunkenheit, unerwiesener Bezüchte und ungebührlicher Aetlßerungen vor Gericht, neben dem Ersätze der Untersuchungs- Kosten eine vier monatliche Festungs- strafe zuerkannt. Am -3. September wurden ver- urt heilt: -5. auf den Grund der von dem O.2l. Gerichte Eßlingen geführten Untersu- chung : a) Johann Zimmermann, wegen in verabredeter Gemeinschaft mir Johann Georg Müller verübter ausgezeichneter Diebstähle, worunter sich ein großer befindet, dann wegen von ihm allein begangener Diebstähle, worunter ein ausgezeichneter begriffen ist, und wegen Verläumdung, neben dem Ersätze des Schadens unter solidarischer Verbind- lichkeit und Bezahlung seiner Haft, und der Hälfte der Untersuchungs-Kosten zu fünfmonatlicher Zuchthausstrafe nebst einem je in fünf und zwanzig Peitschenhieben bestehenden Will- komm und Abschied; I 8io L.) Johann Georg Müller, wegen in verabredeter Gemeinschaft mit Johann Zimmermann verübter ausgezeichneter Diebstähle, worunter ein großer be- griffen ist, dann wegen von ihn: allein begangener Diebstähle, neben dem Er- säße des Schadens unter solidarischer Verbindlichkeit, und Bezahlung seiner Haft- und der anderen Halste der, Untcrsuchungs - Kosten, gleichfalls zu fünfmonatlicher Zuchthausstrafe mit einem je in fünf und Zwanzig Peitschenhieben bestehenden Will- komm und Abschied; a.6. die bei dem C'riminalämte Stuttgart in Untersuchung gekommene Caroline Fesky, von Ludwigsburg, wegen wie-. derholten verbotswidrigen Eintritts in die Residenz, wiederholten Vagircns, Unbotmäßigkeit bei ihrer Arretirung, ungestümmen mit Verwünschungen und Injurien verbuiidcnen Betragens auf der Polizei-Wache, neben der Verbind- lichkeit zu Bezahlung ihrer Haft - und Untersuchungs-Kosten zu neun monat- lich er Zuchthausstrafe in Ludwigöburg mit Willkomm und Abschied; 27. der Festungssträfling Joseph Mar- ie er, von Mauren im Fürstenthum Lichtenstein, wegen Entweichung vom Straf-Platze und eines kleinen auf dem Straf-Plaße begangenen Diebstahls zu einer zwei Tage hinter einander von ihm zu erstehenden körperlichen Züchtigung mit je vierzig Stockstrcichen, und zu einer weitern achrzeh cnmouatli- chen Festungsstrafe, auch zu Bezahl lung der Untersuchungs-Kosten. Seine Königliche Majestät ha- den jedoch die dem Marx er zuerkannte körperliche Züchtigung von achtzig Stock- streichen im Wege der Gnade nachg^ lassen. An demselben Tage wurde: 28. der bei dem O.A.Gcrichte Maulbronn in Untersuchung gekommene Conrad Seyfried, Fischer von Enzberg, wegen böslicher Baum-Beschädigung, neben dem Ersäße des Schadens und Bezah- lung der Untersuchungs - Kosten z" z e h e n m 0 n a t l i ch e r Zuchthausstrafe verurtheilt. Am 26. Sept. wurden verurtheiltt • 29. die bei dem O-A.Gerichte Ludwigs bürg in Untersuchung gekommene C'list^ beth Dorothee Wieland, von Psp- penweiler, wegen verbotswidriger Ab- tretung der Residenzstadt Stuttgart und unzüchtigen Verkehrs in derselben und in der Residenzstadt Ludwigsburg, neben Bezahlung sämtlicher Kosten 31t ach^ monatlicher Zuchthausstrafe und nach- 8n heriger Ginsperrrmg in ein Zwangs- Arbeitshaus mindestens auf vier Mo- nate; Oc». die bei dein O.A. Gerichte Marbach in Untersuchung gewesene Agnes Mich- ler, von Ottmarsheim, wegen hart- näckiger Verheimlichung der Schwan- gerschaft und beabsichtigter hilfloser Ge- burt, neben Bezahlung sämtlicher Ko- sterl zu sechsmonatlicher Zuchthaus- strafe. Am 5u. September wurden: auf den Grund der von dem O.Ä. Gerichte Besigheim geführten Untersu- chung Jakob Friedrich Berith, von Jlsfeld, wegen Gebrauchs eines falschen Wanderbuchs Zu einer weitern sechs- wöchigen Festungsßrafe als Zusatz zu der unterm i3. Sept. d. I. wegen wiederholten Diebstahls ihm zuerkann- ten fünfmonatlichen Festungsstrafe und zum Ersatz sämtlicher-Arrest - AZungs- und Untersuchungs - Kosten; 3*. die bei dem O.Ä.Gerichte Ludwigs- burg in Untersuchung gewesene Anna Maria Habel, von Sindelfingen, we- gen wiederholten Diebstahls, neben dem kosten-und Schadens-Ersatz zu sechs- wonatlicher Zuchthausstrafe; der bei dem O.A. Gerichte Leonberg ln Untersuchung gekommene Johann Georg M u n d i n g e r, von Warmbronn, wegen versuchter Nothzmht an einem uninannbarcn Mädchen, neben Juschei- dnng sämtlicher Arrest- Azungs- und Untersuchungs-Kosten zu dreijähri- ger Zuchthausstrafe in Gotteszell; 34. Dorothee Tanze ndacher, von Back- nang, wegen ausgezeichneter Diebstahle und Verläumduug, neben Zuscheidung ihrer Haft - und der Untersuchungs- Kosten zu v i e r in 0n a tli ch er Zuchthaus- strafe; • 35. die bei dem O.Ä.Gerichte Heilbronn in Untersuchung gekommene Zofephine Lang, von Kirchheim, O.A. Neres- heim, wegen mehrerer Diebstähle, wel- che den vierten Diebstahl ausmachen, neben der Verbindlichkeit zum Ersatz ihrer Arrest - Azungs- und der Unter- suchungs - Kosten zu zehen monatli- cher Zuchthausstrafe in Ludwigsburg mit Willkomm und uachheriger Re- klusion in ein Zwangs - Arbeitshaus mindestens auf die Dauer von fünf Monaten; 36. die bei dem Criminalamt Stuttgart in Untersuchung gekommene Catharine Schäfer, von Ruith, wegen eines Erpressungs-Versuchs, dessen sie für überwiesen anzunehmen, und wegen Unzucht in der Residenzstadt Stuttgart, 812 neben Bezahlung sämtlicher Arresi- Azungs-und Untersuchungs- Kosten zu Civil 1. In der Ations- und resp. Nichtigkeits- Klagsache von dem O.A.Gerichte zu Waiblingen zwischen Gottlieb Wid- mann, zu Neckarrems, Vorkl., Nach- bekl., Anten, Qnten, und den Besitzern desZrmannsweiler Hofs, Amtösthreiber Seeger, zu Tübingen, und Cons. Vor- bekl., Nachkl., Aten, O.aten, gegen- seitige Forderungen aus einem Pacht- verträge betreffend, wurde vermöge Bc- sihlnffes vom r5. und 17..Juli ins. den 2. Sept. d. I. das untcrrichtliche Er- kenntniß vom 18. Mai 1819 unter Ver- gleichung der Kosten beider Instanzen theils bestätigt, theils abgeandert. (5. Sept.) 2. In der Ationssache von dem O.A.Ge- richte zu Böblingen zwischen Joseph Klamser, Schmidt zu Däzingen, Vekl., Anten, und Abraham Bolz, Zimmer- mann zu Zavelstein, jetzt dessen Wittwe, Kl., Atin, Vergütung für Zimmer-Ar- beit betreffend, wurde vermöge Be- schlusses vom 22. August, ins. den n. September d. Z. das erstrichr erliche Erkenntniß vom 20. März 1820 nach fünfmonatlicher Zuchthausstrafe vor- urtheilt. - Senat. gepffogenem Verfahren über den durch das Urtheil vom 29. Mai 182» nachge- lassencn Beweis in Betreff der noch streitig gebliebenen Gegenstände nun- mehr unbedingt, jedoch unter Verglei- chung der Kosten, bestätigt. 3. Zn der Ationssache von dem Stadtge- richte Stuttgart als Remissionsgerichte zwischen der K. Staats -Haupt- Cast sen - Verwaltung in Vertretung des K. Cameralamts Aalen, Latin in deM Concnrse des verstorbenen Amtsschrei- bers Treu zu Laubach, Antin, und dem Kürschner Ostermayer, zu Stutt- gart, Mit.Lnten, Aten, das Vorzugö- Rccht der Antischen Forderung betref- fend, wurde vermöge Beschlusses vc>r> 22. August, ins. den 9. Sept. d- die Berufung wegen Mangels an der appellabeln Summe unter Verurtei- lung des Antischen Theils in die Koste" nicht angenommen. (16. Sept.) 4. In der Ationssache der Erben der sabeth Nagclin, von Mainhardt, O-^- Weinsberg, Kl., Anten, gegen die Erben des Christian Wühler.von du, 5 , ßi3 Bekl., ölten, Klage aus einem Kauf- Verträge betreffend, wurde das den 19. Marz d. Z. lnsmuirte Erkenn tu, ß vom 11. Febr. desselben Jahrs vermöge Be- schlusses vom 9. Aug. und 2. Sept. d.Z. purificirt. (i3. Sept.) Zn der Nichtigkeits-Klagsache von dem O.A.Gerichte Cannstadt zwischen dem Weingartner Johann Georg Oechslen daselbst, Qnten, und dem Adlerwirth Georg Friedrich Weisser ebendaselbst, O.aten, Hauskaufs - Zieler betreffend, wurde durch Erkenntniß vom 12. Aug. und insinuirt den 17. Sept. d. Z. das unter dem 2/,. December 1821 eröffnete Urtheil erster Instanz bestätigt unter Verurrheilung des Qnten in sämtliche in zweiter Instanz aufgegangenen Kosten. (23. Sept.) 6- In der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Weinsberg zwischen dem resignir- ken Schultheißen Tobias Laukhuf, zu Eschenau, Luten, Anten, nnd den in den Akten genannten Gläubigern des Ludwig Dill daselbst, Mit-Lnten, Aten, Location in dem Gante des Letzten: be- treffend, wurde vermöge Beschlusses vom 16. Aug. und 21. Sept. d. I. das unterm 3. April 1813 eröffnete Loca- '* tions-Urtheil erster Instanz unter Com- pensation der Proceß - Kosten dieser Znstanz abgeandert. (24. Sept.) 7. Zn der Rechtssache erster Instanz zwi- schen dem Kaufmann August Göttlich' Hübler, zu Ludwigsburg, Kl., Prö- ducten, und der Ehegattin des Majors v. Brunow daselbst, geb. von Oettinger, Bekl., Producentin, Hauszins - For- derung betreffend, wurde vermöge Be- schlusses vom 12. Aug. und 21. Sept. d. Z. auf Abschwörung des Ergänzungs- Eides auf Seiten der Bekl., Putin, mit eventuell angehängter alternativen Definitiv - Entscheidung erkannt. (2 4. Sept.) 8, Zn der Ationssache von dem O.A.Ge- richte zu Vaihingen als Remissions- Gericht zwischen Johann Georg Günther, zu Dizingen, Kl., Anten,, und dem Fürstlich Leiningen'schen Rentamtmann Weng, zu Hilsbach, Bekl., Aten, die Nichtigkeit des obrigkeitlicher! Verkaufs des Hofguts Catharinen -. Plaisir bei Cleebronn betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 7. Aug. und 19. Sept. das untcrrichterliche Urtheil vom 56 7T. August 1822 unter Verurtheilung des Kl., Anten in den Ersaß der dem Bekl., Aten in gegenwärtiger Instanz verur- sachten Proceß - Kosten bestätigt. (24- Sept.) Sr 4 9. Irr der Ationssache von denr Stadtge- gerichte Stuttgart zwischen den in den Akten gmavnten Erben des geheimen Hofraths Tritschler, zu Stuttgart, Bekl., Anten, und der K. Regierung für den Neckar - Kreis zu Ludwigsburg, in Vertretung der Waisenhaus - Pflege zu Stuttgart, Kl., Atin, Waisenhaus« Gebühren von einer Erbschaft betref, send, wurde das den 5. August 1823 erössnete Urtheil erster Instanz dllrch Erkenntniß vom ro? Juli und 16. Aug. publ. den ,6. Sept. d, I. unter Ver, gleichung der Kosten abgeändert, . 5. Desgleichen in der Ationssache von dem O-A.Gerichte Rottweil zwischen dem Schlosser Ignaz Schiller, von Schem- berg, Bekl., Anten, und dem Schult- heißen Heuschel von da. Kl., Aten, Klage auf Abbitte und öffentliche Be- strafung wegen ehrenrührigen Vezüchts betreffend, durch Beschluß vom 19., publicirt den 3o. August. (5. Sept.) 6. Desgleichen in der Ationssache von dem O.A.Gerichte Rottenburg zwischen Io-, seph Bäuerle, von Kiebingen, Kl-, Anten, und Johannes Stopper von dort, Bekl-, Aten, eine Schuldforderung be, treffend, durch Beschluß vom 19. August, publicirt den 5. September. (9. Sept.) 7. Desgleichen in der Ationssache von dem O.A.Gerichte Rottweil zwischen Raver Kiene, von Schömberg, Kl-, Anten, und dem Ochsenwirth Kiene daselbst, Bekl., Aten, Ansprüche aus der Ver- waltung ..-per Erbschaft betreffend, durch Beschluß vom 19., publicirt den 3o. August. (10. Sept.) 8k Den i «.September wurde in der Ations- fache von dem O.A.Gerichte Reutlingen zwischen dem Herrn Fürsten von Thurn undTaris, Kl., Wiederbekl., Anten, und dem Stadtschäfer Jakob Schäfer, in Reutlingen, Bekl., Wiederkl., Ären, rückständiges Pachtgeld in der Vor-mid verschiedene Pacht-Entschädigungs-An- spräche in der Wiederklage, jetzt Wie- dereinsetzung in den vorigen Stand be- treffend, das am -4. Januar d.I. tV öffnete erstrichterliche Erkenntniß unter Vergleichung der Kosten zweiter Instanz abgeändert. 9. Den 17. September wurde in der Ationssache von dem O.A.Gerichte Reutlingen zwischen dem Rechts-Kon- sulenten Fetzer daselbst, Vorbekl., We- derkl., Inten, Anten, und Jakob Klinge ler und Consorten, zu Buttonhaustn, O.A. Münstngen, Vorkl., Wiederbekl-, Jäten, Aten, Forderung und Gegend forderung, jetzt Wiedereinsetzung in des vorigen Stand betreffend, das erstric^ terliche Urtheil unter Verurtheilung des Anten in die Kosten zweiter Instanz •wjw der Ationssache von dem QM*®1' Johann Georg Walker, von Wankheim, Kl., Antin und dem dortigen Waisen» Gerichte, Bekl., Aten, Schadens-Ersatz betreffend, wurde durch Beschluß vom *9. August, publicirt den 6. September, die eingelegte Berufung wegen Ver« säumung der Nothfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift für verlassen er- kannt und die Antin in die Kosten zweiter Instanz verurtheilt. (17. Sept.) *r* Ebenso wurde erkannt iu der Ations- sache von dem O.A.Gerichte Nürtingen Zwischen Gottlieb Müllerschön, von Mittelstadt, Kl., Anten, und Anne Marie Kümmerlin, von Großbettlingen, Bekl., Aten, Entschädigung und Privat- Eenugthuunq wegen aufgelöster Spon- falien betreffend, durch Beschluß vom 6- Iun;^ publicirt den »4' Sept. (r3. Sept.) - Desgleichen in der Ationssache von d«n O.A.Gericht Horb zwischen Abra- um Frank, zu Nordstetten, Kl., Anten, Magdalene Beuter von da, Bekl., ^tin, eine Schuldforderung betreffend, durch Beschluß vom 9., publicirt den September. (2L. Sept.) ' Den -3. September wurde in der Ationssache von dem O.AGericht Urach Zwischen Johann Georg Rau, von ^Zlaichstetten, Bekl., Aten, und Johann Schänzle, von Döttingen, und Marie Agnes Schänzle , von Blaichstet en, Kl., Aten, eine Güterpflegrestö - For- derung betreffend, die eingelegte Beru- fung wegen Mangels an einer gegrün- deten Beschwerde verworfen, und der Ant in die Kosten zweiter Instanz ver- urtheilt. 14. Den 24. September wurde in der Ationssache von dem O.A.Gerichte Freu- denstadt zwischen dem Bäcker Georg Braun, zu Dornstetten, Bekl., Anten, und Friedrich Kehrer daselbst. Kl., Aten, Privat - Genugthuung wegen Körper »Verletzung betreffend, das erst- richterliche Urtheil unter Vergleichung der Kosten theils abgeändert, theilS bestätigt. »5. In der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Neuenbürg zwischen. Johann Georg Becht und Consorten, von Ober- -niebelsbach, Lnten , Anten, und der Gantmasse des Matthäus Roth von da, Latin, Atin, Vorzugsrecht im Gant betreffend, wurde durch Beschluß vom 17. Juli, publicirt den 16. September, die eingelegte Berufung wegen Ver- säumung der Nothfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift für verlassen er- kannt, unter Verurtheilung der Anten in die Kosten zweiter Instanz. (rö.Sept.) 16. Eben so wurde erkannt in derAtions- sache von dem O.A.Gericht Horb zwi- schen Christian Kopp, von Nagold, Lnten, Anten, und dem Güterpfleger der Ottmar Kranzler'schen Gantchasse zu Baisingen, Laten, Wen, Vorzug inr Gant betressend, durch Beschluß vom q., publicirt den 22. September. (26^ Sept.) 17. In der Ationssache von den: O.A.Ge- richt Horb zwischen Lorenz und Georg Albus, zu Bieringen, Bekl., Anten, und Stephan Henger daselbst, Kl., Aten, die Erstattung verschiedener aus der pflegschaftlichen Vermögens-Ver- waltung ihres verstorbenen Vaters her- ' rührenden Schuldpostcn betreffend, wur- de durch Beschluß vom r6., publicirt • den 22. Sept., das unterm 27. Juni gefällte bedingte Erkenntniß zweiterIn- stanz purift'cirt. (26. Sept.) 18. Den 3o. September wurde in der Ationssache von dem O.A.Gerichte Ba- lingen zwischen dem Steuer-Ernbringer Maurer, zu Ebingen, als Psieger der minderjährigen Brüder Johannes und Johann Ludwig Rehfuß daselbst, Lnten, Anten, und andern Gläubigern in der Concnrssache des verstorbenen Kauf- manns Johann Ludwig Kurz, vpn Ebin gen, Mit-Lnten, Aten, versthiebene.Be- sthwerden gegen die in gedachter Con- cursfache eröffnete Lvcatoria und Gant- Verweisung betreffend, das er strich tät- liche Locations- Urtheil, so wie die Ver- weisung theilweise abgeändert, unter Verurtheilung der Anten in die Kosten zweiter Instanz. . 19. An demselben Tage wurde in der Ationssache von dem O.A.Gerichte Zn Balingen zwischen dem Kaufmann Alt Georg Philipp Kaufmann, zu,Ebingen, als Pfleger des minderjährigen §arl Christoph Kurz daselbst, Lnten, Anten, und andern Gläubigern in derConcurs- sache des verstorbenen Kaufmanns Hann Ludwig Kurz, von Ebingen, 9^ : Lnten, Aten, verschiedene Beschwerden gegen die in gedachter Concurösach^ eröffnete Locatoria und Pnrisicatorin betreffend, das Antische Gesuch uw Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Mangels gegründeter Beschwer- den abgeschlagen und der Ant in die Kosten zweiter Instanz vcrurtheilt. so- An demselben Tage wurde in der Ationssache von demO.A.GerichtNeueN- bürg zwischen Matthäus Greuel, von Neusatz, Kl., Aten, und dessen abge- schiedener Ehefrau, Anne Marie, g^- Ö2 1 Schraft, Bekl., Atin, Einsprüche wegen liche Urtheil unter Vergleichung der Ehescheidung betreffend, das erstrichter- Kosten zweiter Instanz bestätigt. 3. Ehegerichtlicher Senat. Den 3. September wurde geschieben: Daniel Suras, zu Calw, Kl-, von Elisa, gerung der Bekl. in Fortsetzung der Ehe, beth Margarethe, geb. Schemperle unter Vergleichung der Kosten, daselbst, Bekl., wegen beharrlicher Wei- III. Gerichtshof für den Japt - Kreis. i. Criminal- Senat. Den 2. September wurde: *. Joseph Vogt, von Gmünd, wegen eines zweiten und ausgezeichneten Dieb- stahls, zu v i e r m o n a t li ch e r Festungs- strafe; 2* in der vor dem O.A.Gericht Hall ver- handelten Untersuchungssache, der Schä- fer Johann Burkhard Hofmann, von Neustädtle, wegen zwei verübter Aus- brüche aus den Polizei - Gefängnissen, wegen Scortation, wegen mehrerer gewerbsmäßig verübter Diebstähle, wo- runter drei große, ein qualificirter, auch ausgezeichneter sich bestndeu, und welche lm rechtlichen Sinne als der vierte Dieb- ffahl des Jnculpatcu erscheinet:, auch wegen Vagirens, zu zwei u n d> e i n- halbjähriger Zuchthausstrafe mit Willkomm und Abschied, so wie zu. einjähriger Reklusi'on in einem Zwangs-Arbeitshaus, auch nachheriger Stellung unter genaue polizeiliche Auf- sicht verurtheilt; 3. in der vor dem O.A.Gerichte zu Neres- heitn verhandelten Untersuchungssache, Joseph Greil, von Ebnat, wegen eines verübten nächsten Nothznchts- Attentats, so wie wegen einer sich zu Schulden gebrachten Körper-Verletzung, mit zweijähriger Festungsstrafe be- legt. Unter dem 4. September wurde: auf den Grund einer bei dem O.A.Ge- richte zu Ellwangen verhandelten Unter- suchung gegen Marie Anne Wal- ter, von Neresheim, wegen eines qualisi'cirten und ausgezeichneten großen, im rechtlichen Sinne vierten Diestahls, 4 eine achtzehenmonatlichcZuchthaus- strafe und nachherige sechsmonatliche Reklusion in einem Zwangs-Arbeits- haus ausgesprochen; $. auf den Grund einer bei dem O.A.Ge- richte zu Oehringen verhandelten Unter- suchung, Wilhelm Bek, von Murr, O-A. Marbach, wegen Widersetzlichkeit gegen einen Landjäger, zu viermonat- licher Festungsstrafe verurtheilt. Den 6. September wurde: 6. auf den Grund einer von dem O.A.Ge- richte zu Heidenheim geführten Unter- suchung, Margarethe Stek, vonOggen- haufen, wegen Vettelnö, wiederholten Vagirens, grober Lügen vor Gericht und Ehebruchs-Versuchs, neben Zahlung sämtlicher Kosten, mit scchsmonat- licher Zuchthausstrafe und nachheriger viermonatlicher Reklusion in einem Zwangs - Arbeitshaus belegt; <7., auf die von dem O.A-Gerichtc zu Ncres- heim geführte Untersuchung, gegen Christian Frank, von Affalterwang, wegen kleinen einfachen und restituirten aber im rechtlichen Sinne dritten Dieb- stahls, eine achtmonatliche Festungs- strafe und nachherige viermonatliche Reklusion in einem Zwangs - Arbeits- haus erkannt. Am 9. September wurde: 8. Marie CatharineJaus, von Bolheiin, O.A. Heidenheim, wegen wiederholten Vagirens, neben Bezahlung sämtlicher Kosten, zu achtmonatlicher Zwangs Arbeitshausstrafe verurtheilt; 9. der Stadtrath, Allmosen - Pfleger, Waisenrichter und Spital -Controlenr, auch Waisenhausgefall - Einnehmer, Stephan Ziegler, zu Mergentheim, wegen Unterschlagung von Waisenhaus- Gefällen, von seinen sämtlichen Stellet: cassirt, zu Versehnng eines öffentlichen Amts für unfähig erklärt, der Ver- dacht weiterer Unterschlagungen aber auf sich beruhen gelassen. Unter dem 11. September wurde»' »o. in der vor dem O-A.Gerichte zu Oelsi ringen verhandelten Untersuchung, der ledige Maurcrsgeselle Georg Conrad Christoph Peter Kn ab, von Heu- berg, wegen müssigen Umherlaufens, und Ungehorsams gegen seine Orts^ Obrigkeit, mit Rücksicht auf die vielen wegen Vagirens und Bettelns schon ett littenen Bestrafungen, Zu viermonat- lich er Festungsstrafe mit Willkomm verurtheilt, und nachherige strenge ortspolizeiliche Aufsicht übe».' ihn ange- ordnet; 823 *i. auf den Grund einer vor dem O.A. Gericht zu Ludwigsburg verhandelten Untersuchung, die Zuchthaussträflin- gin Regina Gauffer, von Niedern- Hall , wegen wiederholten Scortations- Vergehens, und lange unterlassener An- zeige ihrer Schwangerschaft, über die unterm 9. Januar d. I. gegen sie er- kannte zehenmonatliche Zuchthausstrafe und fünfmonatliche Neklusi'on in einem Zwangs - ArbeitShaufe, noch zu einem Strafzusatz von Einem Monat Zucht- hausstrafe verurtheilt. Unter dem 16. September wurde: »2. Carl Falkenstein, von Schorndorf, wegen grober gegen seinen Vater be- gangener Real- und Verbal-Injurien, mit einer viermonatlichen Zucht- hausstrafe belegt. Unter dem 18. September wurde: *3. auf den Grund einer bei dem O.A. Gerichte Gmünd geführten Untersuchung gegen Eleonore Gatt Hof, von Ell- wangen, wegen fortgesetzten großen Hauödiebstahls, eine viermonatliche Zuchthausstrafe ausgesprochen. Unter dem -3. September wurde: *4- auf den Grund einer bei dem O.A. Gerichte zu Oehringen verhandelten Un- tersuchung gegen Peter Frank-, von Hall, wegen wiederholten Scorta- tions-Vergehenö, und wegen eines klei- nen einfachen ersetzten Diebstahls, wel- cher im rechtlichen Sinne den fünften Diebstahl bildet, neben einer Züchtigung mit ko Stockstreichen, eine einjährige Festungsstrafe mid nachherige achtmo- natliche Reklusion in einem Zwangö- Arbeitshause erkannt; 15. auf den Grund einer bei dem O.A. Gerichte Crailsheim verhandelten Un- tersuchung, Andreas Huber, von Neidenfels, wegen versuchter Nothzucht, auch Lügen vor Gericht und wegen ver- suchter Verleitung eines Zeugen zu fal- schem Zeugnis, mit einjähriger Fe- stungs-Arbcitsstrafe belegt. Unter dem 26. September wurde: 16. auf den Grund einer von dem O.A. Gerichte zu Crailsheim geführten Unter- suchung : a) die Rosine Hanselmann, geb. Virk, von Michelbach, zu Kirchberg wohn- haft, wegen vier zum Theil großer und zum Theil in Genossenschaft ver- übter Diebstähle, welche bei ihr als fünfte Diebstähle im rechtlichen Sinne zu betrachten sind, ferner wegen nach- gefolgter Diebstahls-Theilnahme, so wie wegen zweier kleiner Betrügereien, zu einer fünfzehenmonatlichen Zucht- hausstrafe und nachherigcr si e b e n m 0 - \ 8*4 «etlichen Reklusion in einem Zwangs- Arbeitshaus ; K) der Schuhflicker, Aloys Scheuring, von Rosenberg, O-A. Ellwangen, we- gen sechs Diebstähle, welche zum Theil als qualificirt, ausgezeichnet und groß erschienen und in Genossenschaft verübt worden, auch wegen nachgefolgter Theil- nahme an einem Diebstahle, so wie we- gen wiederholten unerlaubten Gewehr- Besitzes, zu ein und einhalbjäh- riger Festungs-Arbeitsstrafe verur- theilt. Erkenntnisse in Revisions-Fallen. 17. In der von Amts wegen zur Revision vorgelegten, theils vor dem O.A.Ge- richte zu Gerabronn, theils commissa- risch verhandelten Untersuchungssache gegen Johann Michael Blumen stok, von Asbach, O-A. Gerabronn, erkannte der Criminal-Senat des K. Ober-Tri- bunals unter dem i5. Juli d. I., daß der Angeschuldigte wegen des an dem Bauern Caspar Hornung, von Neu- bach, verübten Meuchelmords, dem mehrere fruchtlose Unternehmungen ge- gen dessen Leben vorangegangen waren, dann wegen fortgesetzter ehebrecherischen Verbindung mit der Ehefrau des Getödte- ten, mit dem Rade von oben vom Leben zumTodezubringen,dessenKopfaufeinen Pfahl aufzustecken, und der Körper auf das Rad zu flechten, auch die Arrest-Ver- theidigungs - Hinrichtungs - und § der Unterfuchungs - Kosten aus dessen Ver- lassenschaft zu bezahlen seyen. Seine Königliche Majestät ha- ben vermöge höchster Entschließung vom 3o. August eine Begnadigung nur dahin eintreten lassen, daß die gegen Blumen- stok erkannte Todesstrafe anstatt durch das Rad, durch das Schwer dt vollzo- gen werden soll; was sodann auch un- ter dem n. September 1825 geschehen ist. »8. In der von Amts wegen zur Revision vorgelcgten, von dem O.A.Gericht Hall geführten Untersuchung gegen doN suspendirtcu Amtspfleger Eisenmen- ger, zu Hall, erkannte der Criminal- Senat des K. Ober - Tribunals unter' dem 13. September, daß der Inculpat wegen theils durch unordentliche Rech-' nungs-und Sassen-Führung, theils durch Cassen-Eingriffc gesetzten großen Sassen- Rests, so wie wegen anderer mehrfalti- ger grober Pflicht-Verletzungen, Eigen- mächtigkeit und Nachläßigkeit, und Ver- säumniß aller Art in seiner ganzen Amts- Rechnungs- und Cassen-Führung, nchen dem Ersätze des hiedurch verursachten Schadens und Zahlung der Arrest- Azungs - und Untersuchungs - Kosten von dem von ihm bekleiveten Amte zu cassiren, zu Bekleidung eines öffentli- chen Amtes für unfähig zu erklären, und zu einer seiner körperlichen Be- 2. Civil Am 3. September wurde: . in der Rechtssache zwischen der Curatel der Durchlauchtigsten Descendenz des Prinzen Paul Königl. Hoheit, Kl., und dem General - Lieutenat Freiherrn von Wöllwarth > zu Essingen, Bekl-, eine Schuldforderung von 3ovfl. nebst Zinsen betreffend, condemnatorisch, jedoch unter Vergleichung der Kosten, erkannt. > Zn der Ationssache von dem O-A.Ge- richte zu Ochringen zwischen dem Bedienten Müller, zu Ochringen, Lnten, Anten, und der Ehefrau des v. Bauer, von Mergentheim, und Consorten, Mit-Lnten, Aten, Vor- zug im Gante betreffend, wurde die Berufung vermöge Beschlusses vom 26. Zuli, eröffnet den 18. August, wegen Mangels der appellabeln Srrmme, von Amts wegen verworfen, und Aut in schaffettheit angemessenen achtjähri- gen Zuchthausstrafe zu Gotreszcll zu verurtheilen, dagegen hinsichtlich des Verdachcs der beabsichteten Verdeckung des von ihm gesetzten Eassen-Rests mit- telst vorsätzlich unterlassener einnähmli- cher Verrechnung vieler und bedeuten- der Einnahms-Posten von der Instanz zu entbinden scy. - Senat. die Kosten verurtheilt. (den 9. Sept.) Den 9. September wurde; 3. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte zu Mergentheim zwischen der . Wittwe des Gastwirths Christian Frie- drich Vollmer, zu Reinsbronn, unter Bei- stand ihres Kriegsvogts, Bekl., Antin, nd dem Adlerwirth Friedrich Vollmer, zuNeuenstein, Kl., Aten, Erbschafts- Ansprüche betreffend, das unter,n 10. März d. I. ausgesprochene bedingte Er- kenntniß für purificirt erklärt. Unter dem *3. September wurde: 4, in der Ationssache zwischen Friedrike Reichert, von Backnang, Kl., Antin, und Georg Wieland, von Bubenorbiö, Bekl., Aten, Ansprüche an Zinse aus einem Capital von 1000 st. betreffend, das von dem O.A.Gerichte zu Hall am 28. December 1821 und beziehungs- 6-6 weise 9. Januar 18-2 cröffnete Urthcil unter Verurtheilung der Autln in die Kosten bestätigt. Den i5. September wurde: 5. in der Ationssache von dem O.A-Gc- richte zu Ellwangen zwischen Nikolaus Stark, von Sechtenhauftn, Lnten, Anten, Puten, und Nikolaus Dckingcr, von Gcißlingen, Lnten, Aten, Pcten, Vor- zug im Gant betreffend, das unterge- richtliche Urthcil bestätigt. Den 17. September wurde: 6. in der Rechtssache zwischen dem Fürst- lich Hohenloheschen Ober-Rentamt zu Oehringen, Lnten, Anten, Aten, nun Inten, und dem Hofrath Ballheim, zu Oehringen und Cons., Mit-Lnten, Aten, Mit-Anten, nun Jäten, Vorzug im Gante, nun Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen ein rechtskräftiges Urthcil wegen neu aufgefundenen Do- kuments betreffend, das eingereichte Restitutions-Gesuch als unbegründet, unter Verurtheilung des In tischen Theilö in die Kosten, verworfen. An demselben Tage wurde: 7. in der Rechtssache der Gemeinde Zöbin- gen, Kl., und dem Herrn Fürsten zu Oettlngen Wallerstein, Bekl., die E-cecu- tion eines reichökammergerichtlichcn Ur- theilö betreffend, die Klage unter Ver- urtheilnng der Kl. in alle dadurch ver- ursachte Kosten, als unstatthaft abge- wiesen. Den 20. September wurde: 8. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte zu Ellwangen zwischen der Heiligen- Pflege Westhausen, Lntin, Antin, und der Landesnothdurfts-Caffe Ellwangen, Lntin, Atin, Vorzug im Gante betref- fend, das unterm 10. December eröffnete Urtheil voriger Instanz, untor Verurtheilung der Antin in die Koss'" zweiter Instanz, lediglich bestätigt. 9. In der Rekurssache des Johann Jörg, von Espich, würde vermöge Veschluss's vom 26. August, eröffnet den 10. Sept-, die gegen das von dem O.A.Gerichte Z" Oehringen ausgesprochene Gant - kenntniß vorgebrachte Beschwerde als unbegründet verworfen. (22. Sept.) 10. In der Ationssache von dem O.A-6^ richte zu Oehringen zwischen Carl Müller, vonVurghof,Kl.,Anten, undAntonBul- linger von da, Vckl., Aten, Grenzstreitig" keite'n und Eigenthums-Ansprüche betref- fend, wurde verinögeVeschluffes vom l6' Aug., eröffnet den 8. Sept., die eingelegt Berufung wegen Versäumung derNoth- frist zuEinreichting desBeschwerde-Libells für verlassen erklärt, und Ant in dieKoste» zweiter Instanz verurtheilt. (2/.. Sept.) 8 ri. Zn der Ationsssche von dem O.A. Gerichte zu Schorndorf zwischen Chri- stian Friedrich-Maier, Kaufmann zu Schorndorf, Bekl., Anten, und dem Metzger Daniel Krämer daselbst, Kl^ Aten, Schadens - Ersatz betreffend, wurde vermöge Vefchluffes vom 3o. August, eröffnet den 8. Sept., die ein- gelegte Berufung wegen Mangels an der appellabeln Summe, unter Ver- urtheilung des Anten in die Kosten, zurückgewiesen. (-4- Sept.) *2. Zn der Ationssache von dem O.A. Gerichte zu Ellwangen zwischen der Wittw» Franziska Truckenmüller, von Zartzell, Bekl-, Antin, und der Wittwe Carharina Funk, Kl., Atin, daselbst, Heurathguts - Forderung betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 3o. August d. I., eröffnet den n. Sept., die eingelegte Berufung wegen Versäu- mung der Nothfrist zu Einreichung des Beschwcrde-Libells für verlassen erklärt, und die Antin in die Kosten verurtheilt. (24. Sept.) Den 2/,. September wurde: *3. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte zu Oehringen zwischen Georg Bube, Rosenwirth in Heilbronn, Kl., Wiederbekl., Anten, und Georg Freier, von Windischenbach, Bekl., Wiederkl., Aten, Forderungen und Gegenforde- rungen aus einem Pacht-Vertrag be- treffend, das unter dein 19. November 18z 1 eröffuete Urtheil voriger Instanz, insoweit gegen dasselbe Beschwerde er- hoben worden, theils bestätigt, theils abgeandert, unter Vergleichung der Kosten. Unter dem 3o. September wurde: 14. in der Ationssache von dem O.A.Gc- richte zu Hall zwischen Joseph Harla- cher, von Tullau, Bekl., Anten, und der Zosepha Schwarz, von Kottspicl, cum curatoi'6, Kl., Atin, Kindbett - und Kinds - Ernährungs - Kosten betref- fend, das unterm 22. Oktober 1822 er- öffnte Urtheil erster Instanz unter Ver- gleichung der Kosten, abgeändert; 15. in der Ationssache von dem O-A.Ge- richte zu Künzelsau zwischen Johannes Kuhn, von Dörzbach, unter dem Bei- stand seines Vaters, Bekl., Anten, und der Elisabeth Wohlfarth daselbst, cum curatom, Kl., Atin, Vaterschaft, Er- nährung eines unehelichen Kindes und Privat - Genugthuung betreffend, das unter dem 5o. Mai d. Z. eröffnete Ur- theil erster Instanz unter Vergleichung der Kosten theils bestätigt, theils abge- ändert ; 16. in der Ationssache von dem Vormali- 828 gen O.A. Gerichte zu Gerabronn zwi- schen Michael Kettler, in Niederstetten, Bekl., Anten, und Eva Maria Hoff- man« allda, nun deren Erben, Kl., Aten, Schuldforderung betreffend, das unterm 20. Juli 1818 ervffnete Urtheil erster Instanz- unter Vergleichung der Kosten abgeändert. 3. Ehegerichtlicher Senat. Den i2. September wurden geschieden: i. Georg Michael Keidel, Bürger und Weingartner zu Vorbachzimmern, O.A. Mergentheim, Kl., von Eva Barbara, geb. Balbach, von Oberstetten, Bekl., wegen beharrlicher Weigerung der Bekl. in Fortsetzung der Ehe, unter Verur- theilung derselben in die Kosten; s. Maria Margaretha Kern, geb. Früh, von Waldthann, O.A. Crailsheim, Kl., von Johann Georg Kern daselbst, Bekl., wegen Ehebruchs von Seite des Letztern, unter Verurtheilrmg desselben in die Kosten; 3. Christine Schramm, von Stembach, O-A. Welzheim, Kl., von Georg AdaM Schramm, Bekl., wegen Ehebruchs von Seite des Letzter», unter Verurthejluttg desselben in die Kosten; 4- Sebastian Flatt, Wagnermeister zn Edelsingen, O.A. Mergentheim, Kl., von Eva Maria, geb. Bullinger da» selbst, Bekl., wegen beharrlicher Wei» gerung der Bekl. in Fortsetzung der Ehe, unter Verurtheilung derselben in die Kosten. IV. Gerichtshof für den Donau - Kreis« i. Criminal - Senat. Den i. September wurde: i. der Mezger Johann Walz, von Ju- stingen, O.A. Münsmgen, wegen ge- waltsamer Widersetzlichkeit gegen seine Obrigkeit, welches Verbrechen bei ihm als der zweite Rückfall erscheint, neben dem Ersätze sämtlicher Kosten zu acht monatlicher Festungs - Arbeitsstraft vcrurtheilt. Den 6. September wurde: 2. Gottlieb Schmid, von Albershausen, O.A. Göppingen, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Kosten-Ersatz zu dreijähriger Zuchthausstrafe in Gotteszell und^nachheriger Reklusi'on in dem Zwangs-Arbeitshaufe Zu Ulm bis Zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von ein und ein- halb Jahr; 3- Mathias Vachmann, von Langen- schemmern, O-A- Biberach, wegen aus- gezeichneten Diebstahls, neben dem Ko- sten - Ersätze zu dreimonatlicher Festungs-Arbeitsstrase und nachheriger Einsperrung im Zwangs - Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, we- nigstens aber auf sechs Monate; 4. die bei dem O.A.Gerichtc Leutkirch in Untersuchung gekommene Francisca Kleiner, von Lceder, K. Baierischen Land-Gerichts Vuchloe, wegen wieder- holten verbotswidrigen Eintritts in das Königreich, wiederholter Landsireicherei und Bettelns, neben dem Kosten-Er- sätze zu einjähriger Zuchthausstrafe in Ludwigsburg, mit Willkomm und Abschied und nachheriger Ausweisung aus dem Königreich unter Androhung schärferer Ahndung für den Wiederbe- lretungs - Fall verurtheilt.. An demselben Tage wurden ferner: ^ auf den Grund der von dem O.AGe- richte Göppingen geführten Untersu- chung, Barhara Hasler, aus Ulm, wegen im rechtlichen Sinne vierten Dieb- stahls und oft wiederholten Vagirens, wie auch wegen Angabe eines falschen NamenS und frecher Lügen vor Gericht, neben dem Kosten-Ersätze zu einjäh- riger Zuchthausstrafe in Ludwigsburg, nebst Willkomm und Abschied und nach- heriger Einsperrung in das Zwangs - Arbeitshaus zu Ulm bis zu erprobtem Besserung, wenigstens aber auf acht Monate, und b. der Rebstockwirth Georg Keßler, zu Mengen, O.A. Saulgau, wegen Wider- setzlichkeit und Injurien, mit Rücksicht auf die schon früher wegen ähnlicher Vergehen erstandenen Strafen, neben Verfällung in einen Theil der Unter- fuchungs-Kosten zu fünfmonatlicher Zuchthausstrafe in Markgröningen ver- urtheilt. Unterm ff September wurde: 7- der suspendirto Stadtschreiber Georg Friedrich Wullen, zu Geißlingen wegen Unterschlagung von zur Gantmasse des Johannes Hummel, von Ueberkmgen, gehörigen Gegenständen, versuchter Er- pressung, Verfehlungen gegen die Con- scriptions- Gesetze, Bezugs gesetzwidri- ger Gebühren und anderer geringerer Dienst-Vergehen seiner Stelle entsetzt, zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes 5 für unfähig erklärt und zu drei- monatlicher Festungsstrafe mit an- gemessener Beschäftigung innerhalb der Festung verurthcilt; zugleich wurde hin- siichtlich des Kosten-uud Schaden-Er- satzes das Angemessene verfügt. Den i5. September wurde: 8. auf den Grund der vor dem O.A.Ge- richte Leutkirch verhandelten Untersu- chung, Joseph N ezer, von Madels, Schweizerischen Cantons Graubündten, wegen gewaltsamer Befreiung zroeier Criminal- Gefangenen und dabei ver- übter vorsätzlichere EigcnthumS-Beschä- digung, auch unanständigen Benehmens vor Gericht über die bereits gegen den- 1 selben unterm 5o. Scpt. v. I. wegen gewaltsamer Widersetzlichkeit gegen einen Landjäger erkannte neünmonatliche Festungs- Arbeirsstrafe noch zu einer weitern achtmonatlichen Festungs- Arbcitssirafe, daneben zu einer körper- lichen Züchtigung mit fün fz ehen Stock- streichen und zunachheriger Ausweisung aus dem Königreiche verurtheilt und hinsichtlich des Schaden- und Kosten- Ersatzes das Angemessene verfügt. An demselben Tage wurde: 9. der bei dem O.A.Gericht Ulm in Un- tersuchung gekommene Joseph Dr eye r, von Weidach, wssgen wiederholter Ueber- schreitung seinerEonsinirung und anderer Vergehen, neben dem Kosten-Ersatz zur 'Einsperrung in dem Zwangs-Ar- beitshause Zu Ulm bis zu erprobter Besserung , wenigstens aber auf die Dauer von sechsMonaten verurtheilt. Den 17. September wurde: ro. Johann Michael H onecker, von Göp- pingen, wegen gewaltsamer- Widersttz- lichkeit gegen Landjäger, grober Inju- rien gegen den Oberamtmann zu GöP- pingen, ungeziemönder Aeußerungen über dessen Aktuar und wegen anderer geringerer Vergehen, zu viermonat- lich er Festungsstrafe verurtheilt und hinsichtlich des Kosten-Ersatzes das An- gemessene verfügt. Den 29. September wurde: 11. Philipp Jakob Friz, von Dalack O.A. Göppingen, wegen wiederholtet Landstreicherei nnd Bettelns, neben dem Kosten-Ersätze zu viermonat- licher Festungs - Arbeitsstrafe, nck Willkomm tlnd nachheriger Einsperrnnsi im Zwangs - Arbeitshaus zu Ulm b'^ zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von acht MoNa- ten; i r. die bei dem O-A.Gerichte Waldfee in Verhaft und Untersuchung gekommene Sabine Geiger, von Reuthe, wegen 83i wiederholter Land streich er ei und Bet- telns, neben dem Kosten-Ersätze zu viermonatlicher Zwangs - Arbeits- hausstrafe in Ulm, und *3. der bei demselben O-A.Gericht in Ver- haft und Untersuchung gekommene Joseph Lang, von Ampfelbrorru, wegen Znju- r. Civi Den 2. September wurde: i. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Wangen zwischen Georg Walter von Räder in Lindau, Kl., Anten, und Joseph Anton Gruber im Thal, Bekl., Aren, auch dem Hofrath Scharpf, zu Egloffs, Adcitaten, hypothekarische und ' Bürgschafts-Forderung betreffend, das am 10. May d. Z. eröffnete unterrich- terüche Erkcnntniß unter Verurthei-' lung deS Anteil in die Kosten bestätigt. Den 24. September wurde: 2- in der Ptionsstrche von dem O.A.Gc- richte Biberach zwischen dem Kaufmalin David Kik daselbst, Vekl.,Anten, und dem Kaufmann Joseph Brechtel, zu Stras- burg, Kl., Aten, Waarenfordermig betreffend, die eingelegte Berufung ^egen Mangels an der appellabeln Summe, uirter Verurtheilung des Bekl., rien gegen einen in Ausübung seines Amtes begriffenen Landjäger und ande- rer Vergehen, neben Verfüllung in den Kosten-Ersatz zur Einsperrung in das Zwangs-Arbeitshaus zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von fünf Mouaten verurtheilt. -Senat. Airten irr die Kosten der gegenwärtigen Instanz verworfen. Den 26. September wurde: 3. in der Debitsache des Freiherrn Earl von Speth, vormaligen Besitzers der Rittergüter Untermarchthal und Eglin- gen, nach vollendeter Liquidation der , Forderungen von neun und neunzig Gläubigern, das unter dem i3. — 24. September gefällte Locations-Urtheil publicirt. An demselben Tage wurde: 4. in der Ationssache von dem O-A.Ge- richte Geißlingen zwischen der Ehefrau des Stadtraths Müller, cum cur., Bekl., Äutin, und dem Drechsler Thomas Huth, als Psteger der Sara Bnuz, Kl., Aten, sämtlich von Geißlingen, Gewährleistung für ein im Gant durch- 832 gefallenes Kapital betreffend, die Ation Beschwerde, unter Verurtheilung der wegen Mangels an einer gegründeten Antin in die Kosten verworfen. 3. Ehegerichtlicher Senat. Den 11. September wurde geschieden: Anne, geb- Unterweger, in Nlm, Kl., von des Bekl. zu Fortsetzung der Ehe, unter Jakob Hornung, Sattlermeister daselbst, Verurtheilung desselben in die Kosten. Bekl., wegen beharrlicher Weigerung Stuttgart den 4- November i8:3. Maucle r. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker Do. 5g. I- Unmittelbar e K ö n i g. l i ch e D- e ß-r e t Dienst - Nachrichten» - eine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 28. v. M.. den Oberamtsgerichts - Aktuar Khuen, Zu Heidenheim, zum Oberamtsrichter in Wangen zn ernennen, und vermöge höchster Entschließung, vom 5r. • v- M. die in Erledigung gekommene evau- Telische Pfarrei Waldbach, Dekanats Weinsberg/ dem Pfarrer Widersheim, Zu Walddorf, im Dekanat Nagold, auch- die erledigte, mit dem Titel eines Ober- Präzeptors verbundene, Lehrstelle an der: drittem Elaste des Gymnasiums zu Ulm dem Präzeptor Ken tu er, zu Tuttlingen, zu übertragen geruht. . Sodarm haben Höchsidie selben durch höchste-Dekrete vom 1. d. M. dem Referen- dar erster Elaste, Wolßdorff, von.Göp- pingen, die Aktuarstelle bei dem K. Erimi- nalamt Stuttgart Zu übertragen, und den Referendar, erster Elaste, Dempf- lin, von Munderkingen, Oberamts Ehin- gen, zum Aktuar bei dem Oberamtsgericht Ulm zu ernennen, auch LZ 4 vermöge höchster Entschließung vom 2. d. M. den katholischen PfarrerSpindler, in Hochmöfsmgen, Oberamts Oberndorf, auf sein Ansuchen in den Ruhestand Zu versetzen, und das erledigte Präzeptorat an der latei- nischen Schule zu Waiblingen dem deut- schen Schullehrer Sirt daselbst zu über- tragen geruht. Ferner haben Se. Königl. Maje- stät vermöge höchster Entschließung vom 5. d. M, die bei der K. Ober-Rechnungs- Kammer erledigte Kanzellisten-Stelle dem als Diarist und Copist bei der vormaligen Umgelds - Rechnungs - Kammer angestellt gewesenen Canzellisteu Stcidlc, vermöge höchster Entschließung vom 6. d. M. die erledigte Stelle eitles zweiten katholischen Mitglieds im Studienrath dem Ober,Kirchenrath Sinz, und das erledigte Präzeptorat an der latei- nischen Schule in Murrhardt dem Colla- borator B e y t t e n m ü l l e r, von Weinsberg, vermöge höchster Entschließung vom 7. d. M. die erledigte Assessors-Stelle bei der Finanz-Kammer für den Donau-Kreis dem quiescirenden Assessor, Freiherrn von König, in Stuttgart, die erledigte Assessors-Stelle bei der Fi- nanz-Kammer für den Schwarzwald-Kreis dem Rechts - Consulenten Elben, von Stuttgart, und die katholische Pfarrei Leimnau, .Ober- und Dekanatamts Bettnang, dem Pfarr- Verweftr Schoeb, in Friedingen, endlich vermöge höchster Entschließung vom 9- d. M. die bei der Ministerial- Kanzlei des Innern erledigte Sekretärs-Stelle dem bis- herigen Aktuar der Organisations - Voll- zichuttgs-.Commission, Weisser, gnädigst übertragen. Unterm 1. d. M. hat der bei der Rcch- nnngs - Revision der Württembergischen Posten bisher angesiellte, für die erledigte Ober-Postmeisters-Stelle in Ulm vorge- schlagene Ober-Revisor Plessing die Königl. Bestätigung erhalten. Unterm 4. d. M. wurde dem zur Ka- planei Wolftgg, Dekanats Waldsee, er- nannten Pfarrer Gries, von Röthenbach, desselben Dekanats, dem zur Pfarrei Röthenbach ernannten Kaplan Schmid, in Wolfegg, und dem zur Kreuzkaplanei in Wurzach, Dekanats Leutkirch, ernannten Vikar Staudach er, in Reichenhofcn, die Kö- tägliche Bestätigung ertheilt. Unterm 11. d. M. wurde demLegations- Rath, Major v. F l e i sch m a n n, dee Obersts lieutenants - Charakter mit der Erlaubniß ertheilt, die Uniform des General-Quar- tiermeisierstabs zu tragen. 835 II. Verfügungen d e r Departements. A.) Des Justiz-Departements: Des Justiz- a) Wohnsitz - Veränderung des Da der Rechts-Consulent Keppler, zu Altdorf, Oberamts Ravensburg, seinen Wohnsitz verändert und zu seinem künf- tigen Aufenthaltsorte die Oberamtöstadt 1) Die Einsendung der Gebühren für das von :3H Für das erste Semester des Jahrgangs 1824 vom Regierungs - Blatt sind die Ge- bühren ä 1 fl. 3o kr. vom Exemplar durch die mit dem Einzug in den Oberamts-Be- zirken beauftragten Stellen und Personen, so wie durch die K. Postämter im Laufe des Monats December d. I. an die Kasse des Regierungs - Blatts einzusenden, von den in Stuttgart wohnenden Abonnenten aber ebendahin zu berichtigen. Sofern jedoch bei einzelnen Oberämtern oder Postämtern der Einzug dieser Gebüh- ren sich verzögern sollte; so werden diesel- Mimstmum. Rechts - Consnlentcn K e p p I c r. Riedlingen gewählt hat; so wird sol- ches zu öffentlicher Kenntniß andurch ge- bracht. Stuttgart den 3. November 1823. Maucler. Regierungs-Blatt auf das erste Semester betreffend. ben aufgefordert, noch vor dem 1. Januar 1824 dem Kaffen - Amte wenigstens von der, mit Ausnahme der Frei - Exemplare Königlicher Amts-Stellen, für die Ober- amts-Bezirke und die Post-Expeditionen erforderliche,: Anzahl von Blättern Nach- richt zn ertheilen. Zugleich wird bemerkt, daß sämtlichen Abonnenten, welche die Gebühr für den ganzen Jahrgang zumal entrichten wollen, solches zu thu» frei stehe. Stuttgart den 12. November 1823. Maucler. 836 B.) Des Departements des Innernt L. Des Ministerium des Innern. s) Verfügung, die Ablegung des Huldigungs-Eides Da man zu bemerken gehabt hat, daß die Vorschrift der Verfassungs-Urkunde 20,, wornach der Huldigungs-Eid vc?i jedem gebornen Württemberger nach zu- rückgelegtem 16. Jahre, und von jedem neu Aufgenommenen bei der Aufnahme abzulegen ist, nicht überall gleichförmig vollzogen wird; so -findet man sich ver- anlaßt, in dieser Beziehung Folgendes zu verfügen : i.) Die Abnahme des Huldigungs- Eides ist.amtliche Obliegenheit des Obcramtmanns, der die Verzeich- nisse der Huldigungspflichtigen .zu sammeln, und mit der Bemerkung, welche derselben den Huldigungs- Eid wirklich abgelegt haben, bei den Akten zu verwahren hat. r.) Zn der Regel wird der Huldigungs- Eid bei dem oberamtlichen Ruggerichte (Verw. Edikt §. 96) voy allen in der Gemeinde befindlichen Mannsperso- nen, welche seit dem letzten Rugge- richte das 16. Jahr zurückgelegt, oder das Württembergische Staats-Bür- gerrecht neu erworben, oder aus irgend einem andern Grunde den betreffend. Huldigungs - Eid noch nicht abgelegt haben, eingenommen. Die Eidesleistung geschieht vor ver- sammelter Gemeinde unmittelbar nach Verlesung der Ruggerichts-Legendew welcher demnach die Huldigungspsticlp tigen ebenso wie die älteren Bürget anzuwohnen haben. 3. ) Zn den standes-und grundherrlichett Amts - Bezirken, wo. das Ruggericht -nicht durch den Oberamtmann, son- dern durch den Patrimonial- Polizei Beamten abgehalten -wird, hat det Letztere das Verzeichniß der Huldb ^ungöpflichtigen aufzunehmen, und dem betressenden Oberamt zur weite- reu Verfügung einzufendcu. Das Oberamt hat dieselbe sofstt zu dem nächsten in der Oberamtsstadt abzuhaltenden Ruggerichte einzubern- fen, und zugleich mit den Huldigung^ pflichtigen der Oberamtsstadt 3t,v* Eidesleistung zuzulcrssen. 4. ) Der Huldigungs-Eid wird nach in der Beilage gegebenen Formel leistet. Stuttgctrt den 3. November 1823. Schm id litt. 857 Huldigungs-Eid. Ihr werdet geloben und einen leiblichen Eid zu Gott dem Allmächtigen schwören, dem Allcrdurchlauchtigsten König und Herrn, Wilhelm, König von Württemberg, und Seiner Königlichen Majestät Thronerben und Nachfolgern treu und gewärtig Zu seyn, HöchstIhren Nutzen zu fördern und Schaden zu wehren, den Königlichen besetzen und Verordnungen den verfassungsmäßigen Gehorsam zu leisten, überhaupt über alles zu thun und zu lassen, was einem getreuen rechtschaffenen Unterthanen Zu thun und zu lassen obliegt, und somit eine aufrichtige redliche Erbhuldigung zu leisten, alles getreulich und ohne Gefährde. b) Bekanntmachung, die Aufnahme von Schwangeren in das Klinikum zu Tübingen betreffend. Es ist zwar in der Bekanntmachung der Superattendenz des Klinikums zu Tübingen vom 21. Juni 1617 (StaatS- und Reg. Blatt von 1817° S. 3/,3) vor- geschrieben worden, daß jede Schwangere, welche in demselben ihre Niederkunft halten will, 8 bis 10 Wochen vor der Zeit, wo sie diese erwartet, mit dem erforderlichen Obrigkeitlichen Zeugnisse versehen tu Person im Hause sich melden solle, damit sie er- führe, ob Platz für sie seyn werde, und damit die Angabe von der Zeit ihrer Schwangerschaft als wahr erkannt werden könne. Die Erfahrung hat jedoch gelehrt, daß durch das persönliche Melden der Einzel- neu ohne vorherige schriftliche Anfrage bei dem Vorstande der Anstalt verschiedene Mißverhältnisse herbeigeführt werden. Man findet sich daher veranlaßt, hiemit zu bestimmen, daß jede Schwangere, welche die Aufnahme in das Klinikum nachsuchen will, vor allen Dingen durch ihre Orts- Obrigkeit sich deshalb schriftlich an die Superattendenz des Klinikums wenden, und erst dann, wenn sie eine schriftliche Zusicherung von Letzterer erhalten haben wird, persönlich in der Anstalt erscheinen solle. Die Orts-Vorsteher haben, wenn sie von einer solchen Schwangeren um das vorschriftsmäßige Zeugniß.angegangen wer- den, dieselbe hierüber'zu belehren, indem die Superattendenz des Klinikums streng darüber halten wird, nur solche zuzulassen, welche auf vorgängige schriftliche Anfrage 838 die schriftliche Zusicherung der Aufnahme erhalten haben, und diejenigen, welche versäumten, dieselbe zuvor auszuwirken, die Nachtheile, welche hieraus für sie ent stehen können, lediglich sich selbst MU- schreiben haben- Stuttgart den 6. November i8r5. Schmidlin. 2. Des evangelischen Consistorium. Darstellung des Zustandes des Unterstützungs-Fonds für evangelische Geistliche, von Martini Von dem Unterstützungs-Fonds für evangelische Geistliche ist die Rechnung von tini i8fi nunmehr abgehört. Die Veränderungen desselben während ^dieses Zeitraums werden daher, wie im vorigen Jahr (Staats-und Reg.Vlatt S-634ff.)hiemitbsseu^ lich dargelegt. I. Grundstock. E i n n a h m e. 1. ) Kassen - Vorrath an Martini 1821 o Bei der König!. Hofbank waren gegen einstweilige Ver- zinßung von 4 Procent niedergelegt 96 fl. i5 kr. 2. ) Rückstände an den Revenuen von vorigen Jahren.. 2,326 fl. 44 kr. Hievon waren in Abgang zu verrechnen. 1,299 fl. 4« kr. worüber noch blieben 1,027 fl. 4 kr. Daran sind eingegangen.. 897 fl. Rest 129 fl. 5i kr. 2.) Neue Revenüen: a) Abfälle von den Einkommens-Theilen des geistlichen Befoldungs - Verbesserungs- Fonds 2,i36 fl. 56 kr. Davon waren in Abgang zu verrechnen. 141 fl. 434 kr. blieben 1,996 fl. 12-4 kr. 839 l>) heimgsfallene geistliche Besoldungen oder Znterkalar-Gefälle 7,582 fl. 7^ kr. 9/577 fl. ao kr. Daran giengen ein ... 6,5oo fl. 21 kr. Rest 1,076 fl. 5g kr. <0 Abzug an einer Pfarr - Besoldung für den geistlichen Unterstützungs-Fonds ...... 5ofl. — kr. 4.) Erlös aus einer verkauftenBesoldungs-Wiese des Diaconats 'Rosenfeld, für welche dagegen ein Garten angekauft worden ... 100 fl. — kr. Hieran giengen ein r6fl. 40 kr. Rest: so in verzinslichen Jahres-Zielern zu bezahlen ........ 83 fl. 20 kr. 6.) Heimbezahlte Kapitalien' 0 Summe der Einnahme. 9,660 fl. 28z kr. ~ Ausgabe. 1.) Zahlungen von den für den Grundstock bestimmten Einnahmen, und zwar: ») zurückbezahlte Beiträge Zum geistlichen Besoldungs-Verbesserungs-Fonds. 60 fl. —kr. b) Zuschüsse zu Bestreitung der Amts - Ver- weferei-Kosten an die Local-Beamtun- gen wegen Unzulänglichkeit der Znter- kalar - Gefälle 464 fl. 27! ft:. G Amts-Berweserei- Kosten, die aus der Kasse des Unterstützungs - Fonds un- mittelbar zu bezahlen waren... 704 fl. 48 kr. 840 cf) Ersatz - Posten von Znterkalar--Gefällen - 55 fl. 2inkr. c) Ankauf eines Besoldungs - Gartens für das Diakonat Rosenfeld ..... i3i fl; 46J'fir.. 1,416 ff, 2 3z kr. 2.) Zu Kapitalien wurden angelegt ....... 1,96a fl. — kr- Summe der Ausgabe. 3,366 fl. 2.Z4kn Rest an der Einnahme. 6,194 fl. 5 kr. - Davon wurden zu Unterstützungen verwendet, und sind im nächsten Jahre von den Zinsen dem Grundstock zu er- statten '34 ft. und waren in Ermanglung, sicherer Gelegenheit, zu deren, anderwärtiger Anlegung an die Königl. Hofbank re. auf Wiederersatz hingeliehen,, welche indessen bereits für den. Grundstock zu Kapital angelegt wurden.,. 6,169 ft. i5Z kr- 6,194 fl. 5 kr> Diesem nach bestand der Grundstock an Martini 1822 in 1.) Rückständen von Einkünften t a) ältere 129 fl. öif.ft., b) neuere ...... .... .... 1,076 fl. 5g kr. e) unverfallene verzinsliche Zieler... 83 fl. 20 kr. 1,290 ft. 1 »2 ." 2.) Kapitalien: s) vom vorigen Jahre .. ..... °. 46,000 fl. — kr... b) in diesem Jahre angelegt. ... 1,960 fl.. —kr. 2. 46,960 fl. '— Z.) Auf Wiederersatz hingeliehen mit Inbegriff 54 fl. 49T kr., welche im folgenden Jahre von den Zinsen dem Grundstock zu ersetzen sind ............. 6,194 ff. 6 Zusammen. 64,464 fl. 16! kr. \ 84* II- Einkünfte aus dem Grundstock- Einnahme. *.) Kassen - Vorrath von Martini 1821....... 179 st. 4' kr. und waren bei der^ Königl. Hofbank niedergelegt... 190 fl. 23 kr. 2.) Zinse aus den Kapitalien: von 45,000 fl. *......... .... 2,260 fl. — kr. 2.) Zinse aus verzinslichen Einkommens - Theilea des geistli- chen Besoldungs-Verbesserungs-Fonds. ..... 9 fl. 44£fr. 4-) Zinse aus den auf Wiedererfaß hingeliehenen Geldern.. 33 st. — kr. Summe der Einnahme. 2,662 fl. 48^ kr. Ausgabe. 1.) Auf die Einkünfte. Kapital-Steuer für das Etats-Jahr i8f§. 5« st. __ kr. für i8§£ an 146fl. 41 fr.... 75 fl. 1 kr. für r8zz.... ,.... 53 fl. 5okr. r.) Verwaltungs-Kosten. Besoldung des Rechners in drei Procent von der Ein nahme bestehend 336 fl. 54 kr. Rechnungsstellkosten o Rechnungs - Revisions - Kosten ......... 17 fl. 12 kr. Irechnungs- Abhörkosten ........... 0 Abschrift-Gebühren. -...... > -... -6fl. 34 kr. dem Aufwärter .............. »r fl. — kr. den Postbedienten für die Ueberlieferung der eingekomme- nen Briefe, Geld-und Akten-Pakete, auch für Post scheine Zeitungs - EinrückungS, Gebühr 10 fl. »5 kr. — fl. 3o kr. 842 3.) Für die Zwecke: «) Unterstützungen an angestellte Geistliche: aa) Verwilligungen ein für allemal.. 436 fl. — kr. KK) Jährliche Zulagen statt einer Beförderung 664 fl. - 4 kr. ec) Jährliche Zulagen bis zu einer Beförderung 315 fl. — kr. dd) Beiträge zu Haltung eines Vikars. 670 fl. — kr. — 2,oo5 fl. 24 kr. b) Beiträge zu Ruhegehalten o c) Unterstützungen an Wittwen verstorbener Geistlichen und an Pfarr - Vikarien i3o fl. — kr. Summe der Ausgabe. 2,697 ff* 38 kr. Diese übersteigt mithin die Einnahme um. 34 fl. 49^ kr. welche von der Einnahme für den Grundstock bestritten wurden, und letzterem den Zinsen im nächsten Jahre zu ersetzen sind. Stuttgart den 7. November 182Z. Wächter. Dienst - Erledigungen. Die katholische Pfarrstelle in Affal- tra ch, Oberamts Weinsberg und Dekanats Neckarsulm, wird wieder besetzt werden. Sie begreift im Pfarrorte 2-94, und in der Umgegend dermal 26 Pfarrgenossen. Das Einkommen belauft sich an Garten- Ertrag, Besoldungen und Gebühren auf 66« fl. Die Geistlichen, welche sich um kiese Stelle insbesondere bewerben wollen, haben ihre Bittschrift vorschriftsmäßig binnen vier Wochen an den katholischen Kircheirrath cinzuschicken. Bei dem landwirthschaftlichen Institut zu'Hohenheim ist derzeit die Professur Gedruckt bei G. Hasse der Mathematik und Physik und die Lehr- stelle eines Thierarzts und Lehrers der Thierheilkunde erledigt. Indem man bemerkt, daß mit der er- steren ein Gehalt von jährlichen 1000 fl- in Geld und freier Wohnung, und mit letzterer ein Gehalt von 4 00 fl. nebst Kost, Wohnung, Holz und Licht verbun- den ist, werden diejenigen, welche sich diese Stellen zu melden befähigt glauben, einqeladen, sich bei der Central-Stelle des landwirthschaftlichen Vereins in schrisi' lichen, mit Zeugnissen versehenen Eingaben um solche zu melden. ^ lbrink, Buchdrucker. 843 Nrv. 60. r'A'v'. Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt. Samstag, den 22. November 182Z. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst - Nachrichten. ^eine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vorn 6. d. M. die erledigte Försters - Stelle zu Neuler, ^llwanger Forsts/ dem bisherigen Forst- Warth Sch mau d er, zu Baierek, zu Über- zügen, und ^lrrch höchstes Dekret vom'7. d. M. den ^irectorial-Secrctär bei dem K. Gerichts- in Ellwangeu, Canzleirath Reidel, Oberamtsrichter in Gaildorf zu er- E^"nen geruht. Sodann haben Höchstdiese'lben durch ^ Ochste Dekrete vom 8. d. M. den Referen- där erster Elaste, Breitling, von Stutt- gart, zum Oberamtsgerichts-Aktuar in Aalen zu ernennen, und dem zu Eltwangen wohnenden, quicS- cirten Regierungs - Sekretär Bach die Erlaubniß zu Ausübung der Rechts- Praxis für die Dauer feiner Ouiescenz 3.U ertheilen geruht, auch vermöge höchsten Dekrets vom 16, d. M. den katholischen Pfarrer Men er, in Eu- tingen, Oberamts Horb, auf die erledigte katholische Pfarrei Bernsfelden, Dekanats Mergentheim, versetzt. 844 II. Verfügungen der Departements. A0 Der Departements der Justiz, des Innern und der Finanzen! der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. De» Anfangs-Termin der Gehalte versetzter oder neu angestellter Staats-Diener betreffend. Zu gleichförmiger und möglichst einfa- cher Behandlung der Bcsoldungs - Abrech- nungen wird andurch Folgendes verfügt: 0 Neuangestellte Staatsdiener erhal- ten ihre Besoldung und Entschä- digung für Dienst-Aufwand von dem Tage des wirklichen Dienst - Antritts einschließlich. ,) Bei Beförderungen oder sonstigen Versetzungen wird der Gehalt der vorigen Stelle bis zum Abtritt von derselben, mit Einschluß der ans den Umzug zu verwendenden Tage, der Gehalt der neuen Stelle hingegen vom Tage des Antritts derselben einschließlich berechnet. 5) Wenn ein Staatsdiener ohne Ver- änderung seines Wohnorts und seiner Amts - Verrichtungen in eine höhere Dienst-Kategorie (z. B. vom Asseffor zum Rathe) oder Vesoldnngs-Elaste Lorrückt, so wird die neue Besoldung von dem Tage des die Beförderung aussprechenden K. Dekrets einschließ- lich angewiesen. 4») Die Belohnung des für die Erledi- gungs-Zeit bestellten Amts-Verwe- sers wird jedenfalls aus der Staats- Kaste bestritten. Die nachgesetzten Behörden haben sich hiernach zu achten, und in den unter Nro- J* und -. bczeichncten Fallen den Tag des Amts-Antritts dem betreffenden Mmistt- rium anzuzeigen. Stuttgart den n. November 182Z. Maucler. Schmidlin. Weckherliu- B.) Des Departements des Innern: 1. Des Ministerium des Innern. a) Rechenschaft über die Verwaltung der allgemeinen Brand-Vers,cherungs^Kasse für das Jahr 18% Nachdem die Rechnung des Brand - Versicherungs-Haupt-Kassiers für das Verwaltungs- Jahr i8§§ geprüft und abgchört worden ist: so wird das Ergebniß derselben unter' 845 Beziehung auf die Bekanntmachung vom 2?. Januar d. £5- (Staats - und Reg. Blatt Seitei61 ff.) in den Anlagen zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Stuttgart den 11. November 1823. Schmidlin. I. Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben der Brandschadens-Ver- sicherungs-Kasse vom 1. Juli Einnahme n. Baares Kassen - Remanet nach der Darstellung der Ver- waltung vom i. Juli i8§£ am 1. Juli 1822 (Staats- und Regierungs-Blatt S. i63) ►. 5,089 st. 17 kr. 4hl. Rückständige Brandschadens-Beiträge.. 1,009st-—kr. 3hl. Beiträge von der unter dem 14..Juni 1822 ausgeschriebenen Brandschadens - Umlage. Der Gesamt - Anschlag der versicherten Gebäude, der bei der letzten Umlage im Jahr 1821 auf i4o'347,o25ff> sich belaufen hatte, war um — 1* 4^487,38c> st. gestiegen, und betrug — i- i49'?84,375st- Hierauf wurden zu 4kx. von ivost. Gebäude-Anschlag umgelegt — > 99,856st. i5kr.—hl. Ueberschuß ergab sich — r* 28st. 20kr. 3hl. .Zusammen. 99,881 st. 55 kr.. 3 hl. Hievon giengen wirklich ein 98,874^ 43kr. 3hl. Rachträge, welche nach einigen reetistcirttn Umlags-Ur- kunden nachgeholt wurden...... ....... 1.47 st. 46 kr.—hl. ^rsatzposten baar 1,064 fl. 55 kx. — hl. 846 Heimbezahlte^Kapitalien 43,000 fl.—kr. — hl. Kapitalzinse. 1,668 fl. 4» kr. — hl. Von verkauftem altem Papier 3 fl. 35kr. —hl. Zusammen. 160,547fl. 25kr. 4hl Ausgaben. Brand - Entschädigungen (nach Nr. III.) 99,854fl. 56kr. —hl dergleichen, welche an die Kasse zurückbezahlt und dann wieder erstattet worden sind. 1,229fr. 16kr. 2hl An zu viel bezahlten Beitragen vergütet 5 fl. 40 kr. — hl Um Verzinsung hingeliehen 42,ooofl. — kr. —hl Verwaltungs-Kosten 2,344fl. 42kr. 3hl Kapital-Steuer i43fl. 2okr. —hl Abgegangen... 37 fr. ikr. —hl Zusammen. 145,612 fl. 36kr.—hl Folglich ergiebt sich ein baares Kassen-Remanet von — !• 4,924 fl. 69 kr. 4hl. II. Uebersicht über den Aktiv- und Passiv-Stand der Brand-Versi- cherungs-Kasse auf den 3o. Juni 182Z. Aktiv-Stand. 1. ) Baares Kassen-Remanet (nachNr.I.) 4,924fl. 69kr. 4 hl- 2. ) Ersatzposten a) bei Brandstiftern 11,883 fl. 1 kr. deren Ersatz theils auf dem Ausgange der eingeleiteten Prozesse theils auf Vermö- gens-Anfall beruht. b) bei solchen durch Brand Verunglückten, welche die Entschädigung^ - Gelder nicht verwendet und daher wieder zu ersetzen haben ioofl. —kr. — 11,983 fl. 1 kr. —hl- 3. ) Ausstehende Beiträge. Solche belaufen sieh nach der Darstellung der Verwaltung der Kasse vom T. Juli i8Z^aufden i-Zuli 1822 1,701 fl. 54 kr. — hl. hieran wurden bezahlt nach Nr. I.. 1,009 fl. —kr. 5 hl. Rest. 692 fl. 53 kr. 5 hl. An der Umlage von 1822 blieben an 99,881 fl. 55^kr. mir Einschluß des Ue- berschusses ausständig i,5o6fl. 52 kr.—hl. Thut zusammen. 1,999 fl- 45kr. 5 hl. Hiezu kommen Nachträge von frühern Umlagen ......... 2 2 fl. 8 kr.—hl. 2,021 fl. 55 kr. 5 hl. 4. ) Verzinsliche Kapitalien bei derHofbank: Dieselben betragen nach der Darstellung vom 1. Juli 1822 43,000$. von i8ff wurden nach Nr. I. angeliehen... 42,000$. — 85,ooo$. hieran abgelöst nach Nr. I. ....... 45,000 fl. Es war also das Guthaben noch am 1. Juli 1823... 42,000$. —kr. —hl. Summe. 60,939$. 5/, kr. i hl. Passiv-Stand. Die bereits dekretirten, hingegen bis 3o. Juni 1823 noch nicht erhobenen Brand - Entschädigungen betragen.... 28,828$. 67 kr.—hl. Ueber deren Abzug verbleiben an Ueberschuß 7— 3r,iiofl. 57kr. ihl. 848 Ils. Uebersicht der von der Brand-Versicherungs-Kasse in dem Ver- waltungö-Iahr von iLZZ geleisteten Entschädigrrngen. Obcrantt. Gemeinde. Neckar - Kreis. Vakriang... Spiegelberg.. Besigheim... Groß-Zngersheim Böblingen... Böblingen... Weil im Schönbuch Cannstadt... Cannstadt... Rommelshausen. Untertürkheim Cannstadt... Münster... Eßlingen... Ober-Eßlingen Deizisau... Ludwigsburg.. Ludwigsburg .. .. Marbach... Affalterbach.. Ottmarsheim.. Maulbronn .. .. Lienzingen ... .. Pinache... Vaihingen... Horrheim .... Waiblingen .. .. Winnenden.. Retterspurg.. Waiblingen. .. Wcinsberg... Weinsberg.. Summe im Neckar . Jahr der Anweisung. Entschädigung. Summe für 1 jedes Oberamt. fl. kr. hl. fl. kr. hl. 2.£ 2-3'* 5o — — 5o 2 2 23* 1,908 -— — 2 2 *2 3 * 1,407 32 34 5 — 1,908 M39, 39 2 1 2 2' - 2 2 2.T- 4,800 i,i-65 688 — — — 641 2,55.i 40 40 — 9,846 sf- i,4?5 — — 100 |||M , —— 1,57-5 28 — 28 — — — 26 34 —. —— 697 20 — 54 24 — *7 4i 5i 55 5 7 59 2,486 5 — 2,485 — — — 1,895 45«. 2,320 — — 4,160 32 32 Kreis. ...... * | 22,312 | T7l 3 Oberamt. Gemeinde. Schwarzwald- Kreis. Balingen... Geislingen.. Endingen.. Calw .... Zavelstein.. Oberweiler ^reudenstadt.. Wittlensweiler Baiersbronn. Fruetenhof.. Obermusbach. Schornbach Baiersbronn. Hutzenbach Herrenberg.. Kuppingen Nagold... Warth... Beuren... Neuenbürg.. Enzklösterlm. Rotensohl.. Gaisthal.. Kullenmühle. Ober - Niebelspacl Neusatz.. > Nürtingen.. Grözingen.. Neuffen. - -b-rndorf... Mariazell.. Reichenbächle. Jahr Summe der Entschädigung. für Anweisung jedes Oberamt. b- kr. bl. fl- kr. hi. 2 1 2 2* ■ 4?3 20 2 2 23' i93 56 — 667 16 — — 55 28 — —> 5oo — — 555 28 2 r 2 2* i5 57 3 — 4i8 45 — —. i33 20 — 2 2 2T' ",799 44 3 — 583 20 — — 200 — — ?5 — — l5,2 25 47 180 160 — 5oo — 458 20 — 958 20 Mw* 4JL. 22 291 40 — 22 23' 544 10 — 378 — — — 2 5o — -- 516 40 ' — 816 48 - Ib 2,594 18 azn — 121 3i —». — 75o —. — 871 32 583 20 ” "— 458 20 — 40 “1 l,0q 1 8 5o Oberamt. Gemeinde. Jahr der Anweisung. Entschädigung. i Summe für | jedes Oberamt. fl. r. hl. fl- kr. hl- Reutlingen.. Groß - Engstingen 22 2 3' 48 36 3 SE» 48 36 3 Rottenburg.. Hirrlingen... —■ 266 3o — / 266 3o Rottwerl... Villingendorf.. — goo — Locherhof... — 458 20 — Deißlingen... — i,5oo — — BOSIU 2,858 20 Tuttlingen.. Durchhausen.. 3,000 — — Urach .... Hülben .... — 1,766 /yO — —- 1,766 40 Summe im Schwarzwald-Kreis.. | 28,034 27 3 Donau-Kreis. Biberach... Iweifelsberg.. I 7 TTf* 260 — Risseg .... 2 I 22' 95 — — Ellmannsweiler. 5oo — — Simiöweiler.. — 166 40 — Winnedach.. — 616 40 — Erolzheim... 2 2 2 3 * 600 — Kirchberg... 583 20 — Ummendorf.. 333 20 — Rottum... — g83 20 — 4,128 20 ' E!)ingen... Enahofen... ' goo — Ehingen... — 22 i3 3 0 2 2 i3 5 Geislingen... Nenningen.. — 85o Schnittlingen.. —■ 420 5o — ' 1,270 5» '— Kirchheim... Kirchheim.. - — 4» 4« 41 40 2 85t Oberamt. Gemeinde. Leurkirch... Wurzach.. Uttenhofen Urlau... Seibranz.. Oberzell.. Ausnang.. Altmannshofen Waltenhofen. Ravensburg. - Ravensburg. Stoken... Wiggenhausen Ravensburg. Zusdorf.. Ravensburg. Riedlingen - - Dürrnau.. Dietershausen Buchau.. Oggelöhausen Uttenweiler ^aulgau... Blochingen Saulgau.. ^kttnang.. '. Tettnang.. Retterschen Schwende.. Brochenzell Ernstruhe.. '«m .... Weidenstetten. Göttingen.. Jahr Summ der j Entschädigung. für Anweisung. jedes Ober st- kr. hl- fl- 2 I L2' 675 — 555 20 — 229 10 — — 5oo — — 2 2 2 3' 566 40 — — 700 — — — 229 10 — — 1,200 — — 4,455 2 r • 2 2* 55o — — 2 2 23' 458 20 — • 66 40 — — OO i,5oo z — 85o — — 3,2 7 5 2 I 22' 43 45 “ 2 2 2 3'' 166 40 — — 177 47 — — 25 .56 .3 3o — 44* — 1,093 45 — 600 — — */vyo 2 I 22' 5o — 2 2 2 3' 10 5 7 — 5oo —1 — ' 17 7 5 —' .— 2,000 — vvmmcmtmcxi!SMKs t "MB 2,738 3JL. 22' 4,968 20 — 2 2 2^' 400 — ~j 5,558 j 65- Jahr Oberamt. Gemeinde. der Entschädigung. Anweisung. fl. fr. hl Waldsee .... Steinach.. 21 “22' x,55o — Wolfertsweiler. ft- 800 — Haidgau... —- 1,026 4o — Schussenried.. — 1,2 00 — -— Wangen -. - Isny .... r 9 20* 200 — — Friesenhofen. .. 2 I 22' 85o — — Pfärrich... 2,332 55 3 Siggen.... — 485 20 — Fronmühle. .. 2 2 2Ä' i,555 22 — Käferhofen. ,. 1Ö2 53 : Wiblingen ... Baustetten...' — 676 — — Schwende... — 187 3o — Jllerrieden.. — 229 10 — Unterweiler ... 1 533 20 — .Summe im Donau-Kreis... 1 Zart-Kreis. Aalen ^ -.. Aalen .... .. 53 5.4 Ellwangen.. Lauchheim... i-a TS* 200 —> Nordhaufen.. l 9 20* 335 — — Schönau.. 2,1 2 2' 5-5 — — Westhaufen. .. #?• i3 45 — Dankoltsweiler. '/ 18 — — Gaildorf -.. Mittelroch. ° — 5o — — Gerabronn.. Hessenau.. -° _ 600 IIUUl imm Aw.lishagen.. — 3,127 5 — Spielbach... " i35 20 Summe für jedes Oberamt. fl. 4,676 6/674 i,4-5 53 i,r4i 5o 3,860 kr hl- Uo 10 55,879 fiLi 34 45 201' 853 Jahr Summe Obcramt. Gemeinde. der Entschädigung für Anweisung. jedes Obcramt. st. kr. Hb fl- kr. hl- Gmünd... Gmünd'... 5i 22' 3^o •— — 34o Heidenheim.. Heidenheim. Brenz .... 2 f " , 685 i,551 20 35 — Hürbel ... ^. — 1 k 6 40 — Heldenfingen. .■ — 5o6 27 3 Hermaringen -. : — : 3,007 29 3 5,67,5 3 2 Mergentheim.. Herbsihausen.. jrr. 555 45 — Ober - Rimbach. — 14 4 —► — Neubrunn... , 2 2 23' 190 58 5 1 Creglingeu.. 817 OO - ■ [ 1,006 33 5 Oehringen -•. Oehringen... XL 2 2' 419 18 — Adolzsurt... XX: 2 3* i5o — — Windischeubach. 2 7 5 — — Wollmuthausen. — 6 34 — Baierbach... -— i5o — — 5" 1,0( Summe im Zart-Kreis • • • | l3,628 Ui 3 Summe sämtlicher imVerwaltungsjahre 18 - §ZelelstetenEntschadigungen ! 99/854 56 —- fc) Das Schreib - Materialien- Aversum der Stations - Commandauten des'Landjäger -Corps betreffend. Sämtliche Oberamtspflegen des König- reichs werden hiemit angewiesen, das den Stations - Cormnandanten des K. Land- jäger-Corps für Schreibmaterialien auf- gesetzte Jahrs - Aversum von i fl- in halb jährigen Raten, und zwar erstmals am i. Januar 1824, gegen Quittung auszu- bezahlen, und in das periodische Verzeich- niß der Landjäger-Kosten aufzunehmen. Stuttgart den 12. November 1823. Schmidlin. 854 c) Verfügung, die Abstellung der Gebühren bei Prüfungen der Acrzte rc. und der Vcizichung zweier Wundärzte zu den Prüfungen der Chirurgen betreffend. Da durch Königl. Entschließung vom 14. d. M. 1.) in Übereinstimmung mit den all- gemeinen Vorschriften der Verord- nung vom 1818 nunmehr auch bei dem Medicinal - Collegium, so wie bei der medicinischen Fakul- tät der Universität Tübingen, der Bezug von Gebühren für die bei den- selben verkommenden Prüfungen der Aerzte, Wundärzte, Geburtshelfer und Apotheker durchaus abgestellt, und nur dem gegenwärtigen Universi- täts-Sekretär und dem dermaligen Pedell der fernere Bezug dessen, was sie bisher von dergleichen Candidaten bezogen haben, für ihre Person noch gestattet, auch den Apothekern, welche von der medicinischen Fakultät geprüft werden, die fernere Entrichtung des bisher gewöhnlichen Ersatzes für die zur Verfügung gestellten Vorräthe und Einrichtungen an den zu ihrer Prüfung beigezogenen Apotheker zur Pflicht gemacht; -.) die in Gemäßheit der Verord- nung vom' v of 1814 bisher Statt ° 14. April' gehabte Theilnahme zweier Wund- . ärzte an den Prüfungen der nicht graduirten Chirurgen erster, Zwei- ter und dritter Classe für die Zu- kunft aufgehoben worden ist; so wird solches hiemit zur allgemeinen Kennt- niß gebracht. Stuttgart den 17. November 1823. Schmidlin. Rectoratamt der Universität Tübingen. Verkeilung von Preisen an Studirende. A»n heutigen Geburtstage des verewig- ten Königs erhielten nachstehende Studi- rende die unter der vorigen Negierung so- wohl, als die erst drrrch die Gnade Sr. jetzt- regierenden Majestät dem akademi- schen Fleiße ausgesetzte Preiße; mit wel- chen zugleich die Preiße der bischöflich Speyerischen und von Palmischen Stiftung für das katholische Kirchenrecht und das höhere Sprachstudium öffentlich bekannt gemacht werden. Zum erstenmale aber wurden die Belohnungen vertheilt, welche Se. Majestät der König Wilhelm gelungenen öffentlichen Vortragen beim 855 Predigen und Kinder-Unterricht für beide hiesige theologische Fakultäten allerhuld- ^eichsi bestimmt haben. Die goldenen Preist-Medaillen bei den Fakultäten wurden, für die evangelisch - theologische Fakultät, welche im verflossenen Jahre keine zuerkannt hatte: Christian Friedrich Walz, von Münklingen, Theol. Slud. Und Carl Heinrich Stirm, von Schorn- dorf, Theol. Stud. i» Theil; bei der juridischen Fakultät Aug. Ludwig Reyscher, von Unter- riexingen, Jur. Stud. bei der Medicinischen Fakultät, welche in gleichem Falle, wie die evange- lisch-theologische sich befand: Friedrich Dietrich, von Löwenstein, Chir. Stud. und Ludwig Buzorini, aus Buchau, Med. Stud. bei der philosophischen Fakultät, Augi Friedr. Gfröhrer, von Calw, Theol. Stud. bei der staatswirthschaftlicken Fa kultät, Eduard Friedr. v. Br eit sch wer dt, ausStUttgart, Jur. et Cameral.Stud. Den ersten Preist im Predigen erhielt bei der evangelisch-theologischen Fa- kultät : Theol. Stud. Stirm; s. oben. den zweiten Carl, Grün eisen, aus Stuttgart, Theol. Stud. Derselbe ebenfalls den ersten Preist in der Katechisation. Den zweiten Hierinn Carl Friedr. Stock map er, von Hirschlanden, Theol. Stud. Bei der katholisch - theologischen Fakultät erhielt den ersten Preist im Predigen: Ioh. Bapt. Werner, aus Gmünd, Theol. Stud. den zweiten Raver Steiner, von Rottweil, Theol. Stud. in der Katechetik den zweiten Preist Anton Schray, aus Weilderstadt, Theol. Stud. Die Preist - Medaille für die prakti- sche Chirurgie erwarb sich Stephan Steinhart, von Ried- lingen, Med. et Chir. Stud. Bei der Speyerischen Stiftung wurde der zweite Preist ertheilt 856 Joh. Georg Emmer, aus Ellwan- gen, Illkol. Stud. Der Preiß bei der von Palm'schen Stiftung wurde getheilt, und zuerkannt zu drei Fünftheilen dem Friedr. Will). Hauff, aus Mar- burg, Med. Stud. zu zwei Fünftheilen dem M. Georg Mart. Dursch, von Deg- gingen, Theol. Stud. Oeffentlicher Belobung werth wurden erklärt, von der medicinischen Fakultät: Georg Duvernoy, von Ludwigs bürg, Med. 8tud. und in Hinsicht auf praktische Chirurgie Carl Schradin, aus Reutlingen. Tübingen den 6. November ibrA. Schräder. C.) Des Kriegs-Departements. Des Ober - Rekrutirungsraths. Die Vorbereitung der Aushebung für das Jahr 1824 betreffend. Da die Zeit herannaht, wo die Aushe- bung für das Jahr 1824 vorbereitet wer- den muß, so werden die mit diesen Vorbe- reitungs-Geschäften beauftragten Behörden auf die Verfügung vom 16. Nov. 1820 (Staats - und Regierungs-Blatt von 182». S. 687) und die in derselben angeführte Instruktion verwiesen, und besonders an die genaue Beobachtung der vorgeschriebe- nen Termine erinnert. Zu dem §. n. der Instruktion von 1819, welcher in d»sem Jahr znm viertenmale zur Anwendung kommt, wird noch best»" ders bemerkt, daß zur nachträglichen Äusi nähme in die Rekrutirungs-Listen diesmal sich diejenigen Militär-Pflichtigen eignen, welche vermöge ihres Alters bei der A«sh^ bung von 1620, 1821, 1822 und 1822 hätt ten ausgezeichnet werden sollen, aber damals übergangen wurden, was mithin mm bel Jünglingen, die im Jahr 1799, l8°°' 1801 und 1802 geboren sind, der seyn kann. Stuttgart den 17. November iß-Z- Kap f5 857 Dienst-Erledigungen. Die Bewerber um das erledigte Deka- nat Aalen, welches 20 Diöcesan - Orte Zählt, haben sich, da diese Stelle noch vor den bevorstehenden Weihnachts-Feiertagen bezogen werden muß, innerhalb 14 Tagen dei dem evangelischen Consistorium zu mel- den. Da in Aalen kein Diakonat besteht, die Parochie aber gegen 3ooo Kirchenge- noffen zählt, so hat der Dekan einen be- ständigen Vikar zu halten. Nach Abzug von 565st., welche er für diesen beziehet, betragt das Einkommen noch 1016fr. nach Etats Preisen, wornach diese Stelle in die Dekanate dritter Classe gehört. Dbr neue Dekan hat vorerst eilte gemiethete Woh- nung zu beziehen, da das Dekauathaus erst im nächsten Sommer bezogen werden kann. Die erledigte Stelle eines Dekans und Stadtpfarrers in Leonberg ist als ein , Dekanat dritter Classe mit einem Einkom- men von 1000 st. verbunden. Die Ge- meinde der Stadt begreift 1860 Seelen, die Diöcese außerdem -3 Pfarrorte mit r o,485 Seelen. Als Stadtpfarrer hat der Dekan mit dem Diakon die kirchlichen Geschäfte nach der gewöhnlichen gesetzlichen -lbrheilung zu besorgen. Die Bewerber werden eingeladen, innerhalb fünf Wo chen bei de»n akademischen Senat in Tü- bingen, welchem die Ernermung des Stadtpfarrcrs und dessen Präsentation zum Dekan zukommt, ihre mit Zeugnissen des K. CsnsistoriuM in Beziehung auf ihre Wahl-und Präsentations-Fähigkeit versehenen Eingaben einzureichen. Daß nur solche Geistliche, die entweder das Dekanats-Examen bereits erstanden haben, oder dasselbe nach innerhalb des angege- benen Termins nachsuchen und erstehen würden, in Rücksicht kommen können, geht ans der allgemein geltenden Ordnung von selbst hervor. Nachdem das Pfarrhaus zu Breiten- berg, Diöcese Calw, hergestellt ist, wird diese Pfarrei wieder besetzt, und die Be- werber haben sich innerhalb drei Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu mel- den. Mit derselben ist das eine halbe Stunde entfernte Filial Ober-Kollwan- gen mit einer eigenen Schule und Kirche, in welcher alle Casual- Gottesdienste und alle 14 Tage Kinderlehre gehalten wer- den, verbunden. Die Parochie zählt 5i6 Pfarrgenoffen, und das Einkommen der Pfarrei gewährt mit Einschluß einer blei- benden Zulage von 100 st. in Geld 6c>c>st. nach Etats - Preisen. 858 Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Upfingen, Diöcese Urach, haben ihre Eingabe innerhalb drei Wochen bei dem evangelifchen Consistorium zu übergeben. Diese Pfarrei enthält mit Einschluß des gegen eine halbe Stunde auf ebenem Wege entfernten Filials Sirchingen 5-8 Kirchen- genossen, und gewährt ein Einkommen von 85ost. nach Etats - Preißen. In dem Filial wird neben Casual - Gottesdiensten je den zweiten Sonntag abwechslend mit dem Murrerort Kinderlehre und alle Jahre eine Predigt gehalten. Die Zehenten sind auf 6 Jahre verpachtet. Die Bewerber um die erledigte evange- lische Pfarrei Gerlingen, Diöcese Leon- berg, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu melden. Diese Pfarrei enthält, mit Ein- schluß des Filials Solirüde ohne Kirche und Schule, M56 Kirchengenossen, und gewährt nach Abzug von i5rst. 25kr. wovon aber 66 st. 40 kr. seiner Zeit der Pfarrei wieder zurückfallen, n3ost. nach Etats - Preißen. Die Bewerber um die erledigte Stadt- pfarrei Markgröningen, Diöcese Ludwigsburg, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu melden. Die Parochie enthält 2777 Pfarrgenossen; der Stadtpfarrer hat alle Sonn - und Festtage Vormittags die Predigt, und wenn Abend-Predigt ist, die Kinderlehre, die Bußtags - Predigten, und die übrigen Gottesdienste aber, wit Ausnahme der Vorbereitungs - Predigt und Vesper - Lcction/ mit dem Diakon nach Wochen abwechslend zu halten ; das Einkommen ist auf 72."st. nach Etats- Preisen berechnet. Das erledigte Präzeptorat Alpirs- b ach ist mit einem Einkommen von 564ss- worunter 177 st. baares Geld sind, und in welches der Genuß der freien Wohnung mit 60 st. eingerechnet ist, verknüpft. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre Eingaben innerhalb drei Wochen an den Studienrath einzusenden. Durch den Tod des Försters Häusler, ist das Revier Heimerdingen, zweiter Classe, im Leonberger Forst in Erledigung gekommen. Am 12. d. M. ist der pensi'onirte Oberst v. Hohorst, zu Ulm, gestorben. Gedruckt bei G. Hafselbrink, Buchdrucker. 859 Nro. 61. ^ s * .. i 1 ifrj; ^) die Sicherheits - und Gesundheits- Polizei, in so fern sie sich auf allge- meine Anstalten des Oberamrs-Be- zirks bezieht. §. 35. Der Fürst hat die Befugnis, seine Polizei-Behörden mit Bericht über die diesen zugewiesenen Geschäfts-Gegenstände Zu vernehmen, und darauf nach Maßgabe der Königlichen Gesetze und Verordnun- gen Entschließungen zu ertheilen, bei deren Befolgung die fürstlichen Diener für das- jenige, was von ihnen in ihrer amtlichen Eigenschaft geschieht, persönlich und den Gesetzen gemäß verantwortlich bleiben, wonebcn auch der Fürst selbst für die Handlungen seiner Beamten, gleich dem Fiskus, mit feinem Vermögen zu haften hat. , §. 36. Unter Beobachtung der in den vorstehen- den §.§. über die Dienst-Verhältnisse der fürstlichen Polizei - Beamten getrossenen Bestimmungen wird dem Fürsten gestattet, die ihm zustehende Polizei-Verwaltung mit seiner gutsherrlichen Renten - Ver- waltung in einer Person Zu vereinigen. In so fern der Fürst von dieser ihm hiemit "achgelasseu.cn Verbindung Gebrauch zu wachen beabsichtigt, bleibt cS ihm zwar un- denonunen, dieselbe später wieder aufzu- hcben, jedoch nie mit der Wirkung, daß dadurch in den Dienst - Verhältnissen der Polizei-Beamten etwas verändert, nament- lich ihr Normal - Gehalt vermindert wer- den könnte. §. 5j. Die Ernennung der Orts-Vorsteher in den fürstlichen Besitzungen wird dem Für- sten in so weit überlassen, als dieselbe ge- setzlich Unfern Königlichen Kreis-Regie- rungen. beigelegt ist, oder künftig beigelegt werden wird. §. 33. Die Annahme neuer Einwohner jeder Glaubens - Confcssion, mithin auch der Juden, in den fürstlichen Besitzungen steht dem Fürsten zu; dieselbe sitzt jedoch die Erwerbung des Staats-Bürgerrechts vor- aus , und kann nicht gegen den Willen der betreffenden Gemeinden, wenn hinreichende Gründe des Widerspruchs vorhanden sind, welche Unsere Vorgesetzte Königliche Kreis - Regierung zu bcurtheilen hat. Statt finden. §. % Die Aufnahme der fürstlichen Schlösser in die Feuer- Versicherungs-Anstalt wird auf Verlangen des Fürsten von Uns im verfassungsmäßigen Wege bewilligt wer- den. 872 W. Aufsicht in Kirchen - rmö Schul- Sachen, auch über müde Slis- tungen. §. ko. Die Ausübung.derselben wird dem Für- * steil durch seine Polizei - Beamten, nach Vorschrift der Gesetze und unter der Ober!- aufsicht Unserer Vorgesetzten Königlichen Kreis-Regierung und der geistlichen Cen- tral-Behörde, auf gleiche Weise wie Un- fern Königlichen Oberamtleuten über- lassen. Die Zwecke der Stiftungen sollen auf keine Weise verändert werden. Die Ausübung eines jeden Episkopal- Rechts ist davon völlig ausgeschlossen. §. 4«*- Dem Fürsten werden für seine Person und Familie die Privat - Trauungen, Taufen, Confirmationen rc. in seinen Schlössern im Allgemeinen, und ohne sie an jedesmalige Dispensations-Einholung zu binden, frei gegeben. §. /,2. Das Patronatrecht wird dem Fürsten, wo und wie er solches hergebracht hat, belassen. Das Kirchengebet für' den Kirchenpatron verbleibt in der hergebrachten Art. Das Recht die Schullehrer zu nominiren und zu prasentiren, wird von dem Fürsten, wo er es hergebracht l;ot, aus-geübt. Forst - Gerichtsbarkeit und Forst- Verwaltung. §. 43. Die fürstlichen Forst - Behörden haben nach Maßgabe ihrer Amts- Verhältnisse die Forst - Gerichtsbarkeit, Forst - und Jagd-Polizei und Forst-Verwaltung »nt gleichen Befugnissen wie Unsere König- lichen und in dem Umfange auszuüben, wie der Fürst dieselben zur Zeit seiner Unterwerfung unter die Staats-Hoheit rechtmäßig hergebracht hatte, sowohl itt seinen eigenthümlichen, als auch in den innerhalb seiner Besitzungen liegenden Gemeinde - Stiftungs - und Privat - Wal- dungen, wogegen der Fürst das zu Aus- übung dieser Gerechtsame erforderliche Personal, auf seine Kosten zu bestellen hat, vorbehaltlich jedoch der den Wald- Besitzern und Gemeinden in dieser Be- ziehung gesetzlich obliegenden Verbmdlich- keiten. Insbesondere sind die fürstlichen Förster- den Königlichen, und der von dem Fürsten anzustellende Forst - Verwalter einem Kö- niglichen Oberförster in Ansehung der Dienst-Befugnisse gleichgestellt. Die fürstliche Forst-Bezirks-Eintheilung enthält die Beilage II. §. 44- Sowohl bei Ausübung der vorgedachten Gerechtsame als auch in Ansehung der zum Vehufe des Waldschußes zu treffenden Vor- kehrungen haben sich die fürstlichen Forst- Behörden nach den bestehenden oder künf- ^3 zu ertheilenden Gesehen und Verord- nungen genau zu achten. Der fürstliche Forst-Verwalter und die fürstlichen Förster stehen mit den König- lichen Forst-Beamten, denen sie in Bezie- hung ihrer Dienst-Befugnisse glcichgefeßt sind, auch in völlig gleichen Dienst-Ver- hältnissen, namentlich in Ansehung der Befähigung, der Annahme und Entlas- sung, der Besoldung und Pensionirung. Dem Fürsten ist zwar gestattet, dem Forst - Verwalter auch die gutsherrliche Renten - Verwaltung zu übertragen, in- zwischen kann die Wiederaufhebung dieser Geschäfts-Verbindung keine Veränderung w den Dienst-Verhältnissen des Forst- Verwalters, namentlich in Ansehung des Gehaltes, zur Folge haben. Die Verpflichtung des fürstlichen Forst- Personals, welche namentlich auf die Lan- des - Gesetze auszudehnen ist, wird den fürstlich^,, Beamten zugegeben. Diese sind ^er gehalten, das Verpflichtungs-Proto koll hierüber an Un sere zuständige Kreis- Finanz-Kammer einzusenden, welches bei dem niederen Schuß- und Jagd-Personal nicht erforderlich ist- §. 45. Die Oberaufsicht Unserer höheren Forst-Behörden (des Forstraths und der Kreis-Finanz-Kammern) erstreckt sich auch auf die fürstlichen Forst-Behörden, welche die Verbindlichkeit haben, jenen alle ge- forderten Nachrichten pünktlich zu erthei- len. Die Einsendung der früher vorgeschrie- benen Holz-Berichte kann jedoch für die Zukunft unterbleiben. Insofern die Um se r e n höheren Forst- Behörden zustehende Oberaufsicht eine Lokal-Untersuchung in den fürstlichen eige- nen Waldungen erfordern sollte, kann die- selbe in deren Auftrag nur durch einen Königlichen Oberförster oder durch dessen gesetzlichen Stellvertreter, oder durch einen von Unseren höheren für den besonderen Fall zuständigen Behörden besonders be- auftragten Kommissär, mit Zuziehung der fürstlichen Forst-Behörden, yorgerwmmen werden. §. 46. Waldreutungen sind dem Fürsten in sei- nen eigenthümlichen Waldungen eben so wenig als andern Staats - Angehörigen 874 ohne besondere Legitimation Unseres Forstraths erlaubt' §. 4?. Die durch das fürstliche Forst-Personal entdeckten Frevel aller Art werden von der fürstlichen Forst-Verwaltung, innerhalb der Grenze der Straf-Befugniß Unserer Forstämter, den Gesetzen gemäß bestraft, und die Strafen für den Fürsten eingezo- gen, insofern nicht andere Waldbesitzer oder Gemeinden nach den Lagerbüchern oder einem anderen Nechtstitel auf den Bezug Anspruch haben. §. 48. Dem Fürsten wird gestattet, seinen Forst- Beamten dieselben Titel zu geben, die von Unseren Königliche»Dienern des entspre- chenden Dienstgrades geführt werden. VI. Eigenthums - und grundherrliche Rechte. §. 49. Dem fürstlichen Hause werden in Rück- sicht seiner mit ihm unter die Königliche Staatshoheit übcrgegangcnen Besitzungen, auf welche Unsere gegenwärtige Dekla- ration Anwendung findet, alle diejenigen Rechts und Vorzüge zugesichert, welche aus deren Eigenthum und dessen ungestörtem Genüsse herrühren, und nicht zu der Staats - Gewalt und den höher» Regie- rungs-Rechten gehören. Die Ausscheidung der landesherrlichen und der fürstlichen Gefalle und Einkünfte und die damit in Verbindung stehende Abtheilung der Schulden und Diener durch die deshalb getroffene Uebereinkunft ihre völlige und bleibende Erledigung iXf halten. Das Zehentrecht von Neubrüchen wird dem Fürsten in allen ihm zustchenden Zehent - Bezirken emgeraumt. §. 5o. Nachdem der Fürst vorgcstellt hat, daß er die durch das erste und zweite Königs Edikt vom 16. Novbr.. 1817 vorgeschri^ bene gezwungene Ablösbarkeit der darinst benannten gutsherrlichcn Rechte und Oe- falle und der Erb- und Falllehen für unver- einbar mit der ihm durch den Art. i4 ^ deutschen Bundes - Akte zngefi'cherten Anft rechthaltung seiner Eigenthums - Reeh^ halte; so haben Wir beschlossen/ ^ Frage: „ob der in den genannten Edikten gesprochene Grundsatz der gczwunge- nen Ablösbarkeit der betreffendes Rechte und Gefälle, gleich wie der Erb-und Fall-Lehen, unter Borde- halt der Bestimmung der Norm der- selben, durch ein verfassungsrnäß^ Mit Zustimmung der Stände zu er- lassendes Gesetz, mit dem Art. XlV der deutschen Bundes-Akte unverein- bar fei)?.”' der gutächtlichen Beurtheilung des deut- schen Bundes zu überlassen und diese zu veranlassen. Wir wollen dieselbe als verbindlich für dl n s zum Voraus anerkennen, gleich wie auch der Fürst sich derselben zu unterwer- fen hat. Wir ertheilen inzwischen dem Fürsten die Zusicherung , daß, ehe und bevor die erwähnte authentische Erklärung des Art. XIV der deutschen Bundes - Akte erfolgt seyn werde, der durch das erste und zweite Edikt vom 18. Novbr. 1817 aus- gesprochene Grundsatz der gezwungenen Ablösbarkeit auf die dem Fürsten zustän- digen gutsherrlichcn Rechte und Gefälle, Erb-und Falllehen, nicht angewendet, in keinem Falle aber, und welches auch immer die gutachtliche Auslegung des deutschen Bundes seyn werde, die Nor- men der Ablösung anders, als durch ein verfassungsmäßig mit Zustimmung der Stände erlassenes Gesetz, festgesetzt wer- den sollen. Was die Leib-Eigenschaft und die un- gemessenen Dienste betrisst, so hat es, da ln den fürstlichen Besitzungen erstere bereits ausgehoben und letztere in gemessene ver- wandelt worden sind, hierbei sei» Ver- bleibein §. 5i. Der Fürst kann den Ertrag seines im' Königreiche gelegenen Vermögens in Geld ungehindert und ohne Abzug ins Aus- land beziehen. §. 5-. Der Fürst hat das Recht, für die Ver-' waltung seiner Patrimonial - Einkünfte ein Kollegium unter dem Namen „Doma- nial-Kanzlei" anzuordnen, und dasselbe mit einem Direktor und her erforderlichen Anzahl von Rathen, auch dem nöthigen Unter-Personal, zu besetzen. Höhere Titel zu verleihen ist ihm nicht' erlaubt. VH. Besteurung. §. 53. Was die Besteurung anlangt, so wird dein Fürsten die Freiheit a) von der Wohnsteuer, wenn derselbe auf den ihm im Königreiche zustan-• digen Gütern sich aufhält; b) von der Besteurung der ehemals' steuerfrei gewesenen Schlösser und der, mit Ausschluß der Maierei-Gebäude, zu denselben gehörigen Gebäude, auch Schloßgärten und Parks, deren 5 876 Grenzen bei der Vollziehung genau bestimmt werden sollen, zugesichert. Im übrigen ist der Fürst in Folge des §. 21 der Verfaffungs - Urkunde zu einer gleichen Theilnahme an allen verfassungs- mäßig ausgeschriebenen und erhobenen allgemeinen Landes - Anlagen verbunden. §• Der Fürst ist allen Gesetzen in Betreff der indirekten Abgaben unterworfen; wenn derselbe jedoch in dem Königreiche wohnt, und er aus dem Auslände Consumtibilien für die Bedürfnisse seiner Oekonomie ein- führt; so soll in Ansehung der hiefür schuldigen Zoll-Abgaben eine billige Aver- sal-Uebcreinkunft mit ihm getroffen wer- den. §. 55. Der Fürst hat an allem Militär- Auf- wande, namentlich an den mit Geld aus- zugleichendcn Quartiers, und Militär- Transport - Kosten, ohne Rücksicht, ob diese ein Gegenstand einer allgemeinen Landes- oder nur einer Oberamts-Ver- gleichung sind, seinen Antheil in Gemäß- heit der jeweiligen gesetzlichen Bestimmun- gen zu übernehmen. Bei Natural-Requisitionen bleibt es seiner Willkühr überlassen, ob er seinen Antheil selbst abliefern, oder an Accorden, welche von den Oberamts - Vorstehern ge- troffen werden, Thcil nehmen will. §. 56. Der Fürst hat von seinen ehemals steuer- frei gewesenen Besitzungen weder zu den eigentlichen Amts - Körperschafts - und Gemeinde - Lasten, worunter diejenigen Lasten der Art verstanden werden, welche den Amts - Körperschaft - und Gemeinde- Verband, an dem die Standesherrn keinen Antheil nehmen, an sich betreffen, noch zu den ohne seine Theilnahme gemach- ten Amts - und Commun-Schulden einen Beitrag zn leisten. Der Antheil desselben an den hierunter nicht begriffenen, in Verbindung mit den Amts-Körperschaften zu tragenden Lei- stungen soll ihm stets besonders ausgcsthie- den und bekannt gemacht werden, ohne daß die voit den Oberamts - Vorstehern wegen der Beischaffung des Antheils der Amts - Eingesessenen getroffenen Maßre- geln, namentlich durch Anleihen, für ihn irgend eine Verbindlichkeit haben könntcn- §. 57. Die Berechnung der Steuer - Anlagen der fürstlichen Besitzungen soll dem Fürstet unmittelbar von dein betreffenden Königs Oberamte zugefertigt werden. Die Einzahlung der Steuern geschieht unmittelbar an die Königl. Oberanits- Pflege, ohne Dazwifchenkuust dcr Orts- Urheber, jedoch wird nach Befinden der imstande eine die Ablieferung der Steuern erleichternde Einrichtung, wo möglich durch Einzahlung derselben im Ganzen an irgend eine Königl. Central - Stelle, getroffen werden. VIII. Lehens-Verhältnisse. §. 58. Die Lehensherrlichkeit von Kaiser und Reich so wie von den aufgehobenen Stif- tern, oder von fremden Lehenherrn über die in, Königreiche gelegenen fürstlichen Besitzungen, ist an die Krone Württem- berg übcrgegangen, und der Fürst hat daher, in der Eigenschaft als Un ser Vasall, Unsere Lehens-Gesetze und Verordnun- gen zu beobachten. Das frühere Herkommen soll jedoch dabei r"r Norm dienen, und gegen dasselbe keine weitere Ausdehnung dcr leheuherr- lichen Rechte, oder der vafallitischen Ver- bindlichkeiten Statt finden können. §. 5g. Was dis Aktiv-Lehen betrifft, so wer- den dieselben ferner dem Fürsten belassen. Die Ritterdienste können nur für den ^suverain verlangt werden. Die übrigen Lehens-Verhältnisse werden nach Maßgabe der Gesetze, der Lehen- Briefe und Lager - Bücher, so wie des unbestrittenen, einen Rechts-Titel begrün- denden Herkommens, bei Kräften erhalten. IX. Diener-Verhältnisse. §. 60. Außer dem, was bereits im Einzelnen, hinsichtlich der. fürstlichen Diener bei der Justiz- Polizei- und Forst-Verwaltung vorgekommcn ist, wird insbesondere fest- gesetzt : 1. ) die fürstlichen Diener im Justiz- und Polizei - Fache können nur Ein- geborne oder naturalisirte Ausländer seyn. 2. ) Es wird dem Fürsten nachgelassen, seinen Dienern eine angemessene Uniform zu ertheilen, jedoch muß dieselbe zur Genehmigung bei Un- serem betreffenden Königl. Ministe- rium angezeigt, und damit das Tragen dcr Königl. Württembergi- scheu Kokarde verbunden werden. 3. ) Die fürstlichen Justiz- und Polizei- Beamten haben den Rang unmittel- bar nach Unfern König!. Beamten gleicher Kategorie. 678 Nach dieser Unserer Erklärung haben fürstlichen Hauftö Hohenlohe - Walden- sich nun alle Königl. Landesstellen und burg-Bartenstein in v ork'o mm enden Füllen Behörden in Beziehung auf die Beurthei- genau zu achten, lung der staatsrechtlichen Verhältnisse des . So geschehen in Unserer Königlichen Haupt-und Residenz-Stadt Stuttgart den 27. Oktober 1823. Wilhel nt. Der provisorische Chef des Departements des Innern r von Schmidlin. Auf Befehl des Königs Der Staats-Sekretär, Vellnggel. 879 I. Fürstlich Hohenlohe - Bartensteiu'sche Aemter - Eiutheilung. Anus- Bezirk. Vogte!. Gemeinde - Bezirke. Kreis - und Oberamts« Bezirk. I. 8 A Barten- | Herrn- steiu. jj thierbach. i.) Bartenstein, Sr. / B. Ettenhau fett. rnti Klopfhof, W. 2.) Herrnthierbach, Pfd. mit Alkertshausen, W. Erpfensweiler,W. Kottmannsweiler, W. Lentersweiler, W.^ Mittelbach, W. Oberweiler, W- Simmershausen, W. nebst Geroldshaufen, H Unterweiler, W. Wittenweiler, W. 5.) Niedbach, Pfd. mit Eichholz, W. Eichwiesen,. W. Gütbach, W. Heuchlingen, W. Hornnnghof, W. Maifenhof, H. Reichertöwiesen, W- Zollhausle, H. /».) Ettenhausen,Pfd.^ mit Gonhardshaufen, W. Hirschbronn, W- Mäusberg, W. Wittmeröklingen, W. Jart- Kreis. Gera- bronn. Kün- zelsau. Evangeli sches Dekanat. Y..r | Katholi- «LN' sch-- I Schul- Dekanat. 8 Jnspekrorat, Sprengel des Konigl. j Gesundheits- Beamten. Ingelfin gen. Blaufel- den und Zngelfin- gen. Blauftl- den und Ingelfin- gen. Zngelsin- gen. Mergent heim. Amm- richs- hausen. Mergent- j heim (mit d. Sitz in Markels- hcim.) Amm- richs- hausen (mir d. Si-;^ in Nagels- bcrg) Mergent heim. Nieder stetten. Mergent heim (mit d. Sitz wie oben.) Künzelsan. L8o Amts- Bczlrk. I. Varten- stein. II. Pfedel- .bach. Vogtei. I Gemeinde-Bezirke. C. kPsitzingen Kreis- tittb 1 Oberamts- Bezirk. Evangeli sches Dekanat. Katholi sches Dekanat. Katholi sches Schul- Sprengcl ves König'' [ Gesnndheits- Beamte». !(fällt weg) 5.) Pstßingen, Pfd.^ ^ mit Herrenzimmern, W- Rüsselhausen, W. Mergent- heim. J .) Pfcdelbach, Mktfl. nebst Charlottenburg, Hs. mit Buchohrn, W. Espich, W. Geriet!), W> Gleichen, W. Helberg, W. Oehrin- geu. I !.) Oberohrn, D. ) mit Lerche, Ziegelhütte, Thannhof, H. ^.) Schwöllbronn, \ 3>. mit [ Unterohrn, D. „j ,.) Eindringen, St.l mit Jiegelhütte und ; Traute, oder Neu -Zweiflingems > \ 5.) Verrenberg, D> I iß.) Windischeubach, i D. mir I Burghof, H. J Lindelberg, H. Stökig. H. J Creglin- gen. Oehrin- gen. Mergent- heim. Mergent- i heim !(mit d. Sitzs wie oben)." Mergent heim- Neckar- ^ Neckar- °OehringeN- silllN. | sllltN | i'Cmif d. Sitz) ä in ".iundcis-Z I hcinn) Walden burg Fcmir dem W'b kinKupftr^'^ l Oehringen- 881 Amts- Bezirk. HI. ^uv.ns Hardt. Kreis- und Evangeli- Karboli- Katholi sches Sprengel des Königl. Vogtei. Gemeinde - Bezirke. Oberamts- Bezirk. schcs Dekanat. sches Dekanat. Scvul- Znspektvrat. Gesundheics- Beamten. Kreis. (fallt weg) bcrg. l.) Mainhardt, Mktfl. mit Baad, H. Dennhof, H. Gailsbach, D. ZL-nLk"' l Wm» Hohenstraßen, D. Laukenmühle, M. Mittelmühle, M. Neusägmühle, M. Vordermühle, M.I Wiedhof, H. .) Ammcrtsweiler, D. mit Hals, W. Hasenhof, W. Rllzcnweiler, W. Weihenbronn, W,! !ä.) Geifelhard, W." mit Dürrnast, W. Frohnfals, W. Haubühl, H. Hausenbühl, H. Heumaten, H- Lachweiler, W> Neuwirthshaus bei Frohnfals, H. Rappenhof, H. Schönhardt, W. Schuppach, W. Steinbruk, W. Storchsnest, W. Streithag. W. Weins berg. Neckar- sulm. Neckar- sulm 8 Löwen stein, (mir d. Sitzl wie oben.)" Weins- berg und Oehrin- gen. 882 II. Fürstlich Hohenlohe-Bartenstein'sche Forst-Eintheilung- Fürstlicher Forst - Verwal- ruugs-Bczirk. Fürstliche Forst - Reviere. Vartenstein. (DcrK.Finanz- Kammer des Igrt-Kreises untergeordnet.) A. Bartenstein. (Sitz des För- sters.) B. Gleichen. (Siß des För- sters.) Orts - Markungen. Eigenthümliche fürstliche Waldungen, die eine besondere Mar kung bilden. Anmerkungciu Sämtliche Markun-l gen der (nach Bei-I läge I.) in den Llmts-! Bezirk Vartenstein' gehörigen Orte. Da nach $. 45. der De- klaration der Festst Gerechtsame nur in st' au-ruuA Dte Die Markungen der ui die beiden Llmts- Bezirke Pfedelbach und Mainhardt ge- hörigen Orte kungen begriffen. Untfange ra,.»s-I)at, wie er solche zur -heu Waldungen fsbPÄS',«-»» hatte; so bleibett dst V sü-stll Forst-G»< barkeit rc. früher unterworfen gewei , einzelnen Distrikte * derselben auch fct ausgenommen- Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. 883 Mo. 62. Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Matt. Samstag, den 29. November i8a3. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst - Nachrichten. eine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 17. d.M. die erledigte evangelische Pfarrei Nellin- gen, Dekanats Eßlingen, dem Pfarrer Hölder, zu Münster, im Dekanat Gail- dorf, und die erledigte evangelische Pfarrei Wall- bausen, Diöcefe Blaufelden, dem Pfarrer Schöpft in, zu Biberach, im Dekanat Heilbronn, auch vermöge höchster Entschließung vom 19. d. M. das erledigte Diakonat zu Ebingen, im Dekanat Balingen, dem Repetenten des Seminars zu Urach, Zais, gnädigst übertragen. Sodann haben Höchstbieselben ver- möge höchster Entschließung vom 19. d. M- gnädigst geruht: die erledigte Hütten-Verwaltersstelle zu Abtsgmünd dem bisherigen Amts, Ver- weser, Berg-Cadet WeberliNg, zu über- tragen, dem von Ludwigsthal nach Harras ver- setzten Hüttenschreiber Roth den Titel als Hütten - Verwalter zu ertheilen. den Salz - Verwalter Dürr, Zu Hall, in den Ruhestand zu versetzen, dagegen £ die Salz- und Materialien-Inspektors- Stelle in Hall dem bei der Salz-Gefäll- Verwaltung angestellten Revisor Groß zu übertragen, und an dessen Stelle den bisherigen Hütten - Casst'er Ber- trand, von Wasseralfingen, zum Revisor bei der Salz - Gefall - Verwaltung zu er- nennen, sofort die Hütten-Casfiers-Stelle zu Wasser- alfingen dem Handlungsbeflissenen Frie- drich Maier, von Heilbronn, zu über- tragen. Ferner haben Se. Königl. Maje stät vermöge höchster Entschließung vom 20, d. M. den Registrator Stahl bei dem evangelischen Consistorium, und vermöge höchster Entschließung vom 2^. d. M. den bei der Finanz - Kammer für den Iart-Kreis angestellten Ober-Steuer- Rath Weysser, Beide auf ihr Ansuchen/ in den Penfionöstand zu versetzen, auch vermöge höchster Entschließung von leß- terem Tage die neuerrichtete General- Superintendenten - Stelle von Ludwigs- burg nebst der Stelle des ersten Hauptpre- digers an der dortigen Stadt-Pfarrkirche dem Dekan Kap ff, zu Schorndorf, gnä- digst zu übertragen geruht. «. Verfügungen der Departements. &.) Des Justiz-Departements: Des Justiz-Ministerium. Vorschrift für die Oberamtsgerichte, die Beantwortung der bei ihnen einkommenden amtliche» »»& Privat-Eingaben betreffend. Das K. Justiz - Ministerium hat aus den über Justiz-Verzögerungs-Beschwer- den eingezogenen Berichten nicht selten zu ersehen gehabt, daß einzelne Oberamts- Gerichte sowohl auf amtliche Schreiben in - und ausländischer Behörden als auf Eingaben von Privat - Personen zwar vorläufige Verfügungen getroffen, dabei aber unterlassen haben, die betreffenden Stellen oder Personen hievon in Kennt- niß zu setzen. Diese Vernachläßigung ver- anlaßt das K. Zustiz-Ministerium, sämt- liche Oberamts - Gerichte hierdurch aufzu- fordern, in solchen Fällen die ihnen zuge- kommenen Schreiben und Eingaben, st oft darin die richterliche Thätigkeit auf 885 irgend eine Weise in Anspruch genommen wird, stets zu beantworten; wobei ange- fügt wird, daß fortgesetzte Verfehlungen gegen diesen Theil ihrer Amts-Obliegen heiten, für die Säumigen die geeigneten Ordnungsstrafen unnachst'chtlich zur Folge haben würden. Stuttgart den 7. November 1823. Maucler. B) Des Kriegs-Departements. Des Kriegs - Ministerium. Die Aufnahme von Offiziers-Zöglingen in die Regimenter betreffend. In Gemäßheit eines allerhöchsten Be- fehls vom 26. April d. I. die Bildung von Offiziers-Zöglingen in den Regimentern betreffend, sieht man sich zu folgender Bekanntma- chung veranlaßt: Es sind gegenwärtig bei den verschiede- nen Infanterie-Regimentern neun Stellen für Offiziers-Zöglinge erledigt, deren Besetzung durch junge Leute von Bildung geschehen soll, welche 1. ) durch Taufscheine beurkunden, daß sie das »8. Lebensjahr angetreten, und das 20. noch nicht vollendet haben, welche 2. ) durch militärärztliche Zeugnisse Ge- sundheit, körperliche Tüchtigkeit und Gewandtheit, und 5.) durch die Zeugnisse ihrer früher» Vorgesetzten und Lehrer Fleiß, gute ^Geistes - Anlagen und untadelhafte Aufführung Nachweisen, auch 4.) durch Vermögens - Zeugnisse dar- thun, daß sie im Stande sind, ihre erste vollständige Offiziers - Ausrü- stung aus eigenen Mitteln zu bestrei- ten. Mit jenen, welche diesen Erfordernissen entsprechen, wird sodann eine Prüfung in verschiedenen wissenschaftlichen Fächern vorgenommen. Diejenigen Jünglinge, welche als Offi- ziers - Zöglinge wirklich ausgenommen werden, haben eine sechsjährige Dienstzeit zu übernehmen und ihre Laufbahn mit dem Dienste des Soldaten zu eröffnen; könne»: aber nach Maßgabe ihrer Befähi- gung schnell in höhere Grade vorrücken. Die Untersuchung der oben bezeichneten persönlichen und ökonomischen Verhältnisse, i 886 so wie die Vornahme der Prüfung wird zu welchem Ende sich die Bewerber früh Montag den i5. December d.Z. durch eine 8 Uhr in der General - Quartiermeister- Kommission des K. General-Quartier- stabs-Kanzlei zu melden haben, meisterstabs zu Ludwigsburg Start finden, Stuttgart den 19. November 1823. ' Franquemont. Dienst-Erledigungen. Die Bewerber um das neuerrichtete De- kanat Welzheim, in Verbindung mit der dortigen Pfarrei, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem evangelischen Confi- storium zu melden. Das Dekanat bestehet aus den Pfarrorten Welzheim, Alfdorf, Kirchenkirnberg, Lorch, Plüderhaufen, Rudersperg und Taferroth, und enthält gegen 18,5cm Diöcesan - Genossen. Die Pfarrei Welzheim begreift 4,000 Pfarr- Genossen, wovon aber -,38o auf 62 Filia- len wohnen, deren nur Eines eine Kirche, in welcher jährlich vier Gottesdienste ge- halten werden, hat. Dem Dekan ist zur Pflicht gemacht, zu feiner Unterstützung bei den Pfarr-Geschäften einen beständi- gen Pfarr - Vikar zu halten, wofür die Kosten in der Competenz besonders berech- net sind. Nach Abzug derselben beträgt das Dekanat- und Pfarr-Einkommen noch r,499fl. nach Etats-Preisen; der Dekan hat aber keine Entschädigung anzuspre- chen, wenn seine persönlichen Verhältmste in der Folge einen zweiten Gehülfen noth- wendig machen. Die außerhalb des Wohn- orts zu beziehenden Zehenten sind auf zwölf Jahre in Pacht gegeben. Die erledigte Pfarrei Ober-Ensin- gen, Diöcese Nürtingen, hat mit Einschluß der Filialen Zizishausen und Hardt, wo- von aber nur ersteres eine eigene Schule hat, 1060 Pfarrgenossen, und ist mit einem Einkommen von 79» fl. nach Etats-Preise" verbunden. Die erledigte Pfarrei Wangen, Dib- cese Cannstadt, enthält io3r Pfarrgenos- sen, und das Einkommen ist auf Li? st' nach Etats-Preisen berechnet. Die Bewerber um vorstehende zwei Stel- len haben ihre Bittschriften innerhalb drei Wochen bei dem evangelischen Co.nfistorium einzurcichen. Gedruckt bei G. Hasseibrink, Buchdrucker. Ntv. 63. Königlich Württembergisches Staats - und Regierungs - Blatt. Freitag, den 5. December 1823. I. u n m i t L e l b a r e K ö n i gliche D e k k e t e> Keine. n. Verfügungen der Departements. Des Justiz - Departements. Die in dem Monat Oktober 1825 von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnisse betreffend. Zn dem verflossenen Monat Oktober sind von sämtlichen Gerichtshöfen des Kö- nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen be- merkt wird, daß nur solche Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Staats- und Regierungs-Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche Freiheits-Strafe erkannt, oder die Dienst-Entfernung eines Staats- oder Commun- Dieners verfügt wird. A) O b e r t r i b u u a l. I. Criminal-Senat. Den 4. Oktober wurde: das von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen 1; in der Rekurssache des Christian He- unterm 24. Zuli 1825 wegen Fälschung ring, zu Warmbronn, O.A. Leonberg, und Betrugs gefällte (S.6o5 des Reg° 533 Blatts eingerückte) Erkenntniß, unter Berurtheiluyg des Rekurrenten in die Kosten zweiter Instanz lediglich bestätigt. Den n. Oktober wurde: 2. in der Rekurssache des August Haag, von Stockheim, O.A. Brackenheim, das von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen un- term ^.Iulid. I. wegen Widersetzlich- keit wider ihn gefällte (S- 604 des Reg. Blatts enthaltene) Erkenntniß hinsichtlich -er.Strafbestimmung bestä- tigt, und Rekurrent zum Ersatz der in Zweiter Instanz erwachsenen Kosten für schuldig erklärt; 5. in der Rekurssache des Joseph Klein und Johann Georg Spohn, von Köngen, O.A. Eßlingen, das von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen unterm 9. August d° I. gefällte (S- 757 des Reg. Blatts eingerückte) Erkenntniß a) rücksichtlich des Joseph Klein abge- - ändert und Rekurrent sofort hinsicht- lich des ihm angeschuldigten Versuchs einer ehebrecherischen Nothzucht von der Instanz entbunden, dagegen wegen des ihm jedenfalls zur Last fallenden Versuches eines Ehebruches, neben Verfüllung in einen angemessenen Theil der Untersuchungs- so wie in hie Hülste der Kosten zweiter Instanz zu sechswöchiger Festungsstrafe ver- urtheilt; b) in Betreff des Johann Georg Spohn der gegen das obenaedachte, ihn wegen Erpressung verurtheilende Erkenntniß eingelegte Rekurs wegen der von ihm mach Eröffnung des Erkenntnisses ge- gebenen Erklärung, den Gnadenweg betreten zu wollen, als verzichtet ange- nommen und zurückgewiesen, übrigens Rekurrent zu Bezahlung der Hälfte der Kosten zweiter Instanz vcrurtheilt. Den 25. Oktoher wurde: 4* in der Rekurssache des Anton Pfister, von Friedingen, O.A. Riedlingen, das von dem Gerichtshöfe zu Ulm unterM «)- Juni d. I. wider ihn gefüllte (S. 5?r des Reg. Blatts eingerückte) Erkennt- niß abgeändert, und Rekurrent sofort wegen thätlicher Widersetzlichkeit gegen einen Landjäger und andere obrigkeit- liche Personen, neben Verfüllung in die Untersuchungs- so wie in die in zweiter Instanz erwachsenen Kosten zu einer dreimonatlichen Festungsstrafe ver- urtheilt; 5. in der Rekurssache des Johannes Bo- finger, von Lomersheim, O.A. Maul- bronn, das von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen, wegen Kassen - Eingriffs und zu Bedeckung desselben verübter Fäl- 88g schungen unterm i. März d. I- gefällte (S. 535 des Reg. Blatts enthaltene) Erkenntniß, desgleichen 6. in der Rekurssache der Magdalcne Walter, von Nürtingen, das von dem Gerichtshöfe zu Ellwangen, unterm 7> Okt. d. I. wegen wiederholten Va- girens und Bettelns gefällte (hienach S. gio enthaltene) Erkenntniß, unter Verfüllung der ;u 5 und 6 benannten Rekurrenten in die Kosten zweiter In- stanz lediglich bestätigt; 7- in der Rekurssache des Heiligenpflegers und Pförchmeisters Johann Michael Gutbrod, von Bodelshausen, O.A. Rottenburg, der Rekurs gegen das von dem Gerichtshöfe zu Tübingen wegen Rechnungs-Unordnung und dadurch ver- schuldeten Geld- und Frucht-Restes un- term 8. August d. Z. gefällte (S. 746 des Reg. Blatts eingerückte) Erkennt- niß wegen Mangels an einer gegründe- ten Beschwerde verworfen und Rekurs reut zu Erstattung der in zweiter Instanz erwachsenen Kosten für schuldig erklärt; 8. in der Rekurssache des gewesenen Stif- tungspflegers Jakob Leib old, zu Höpfigheim, O.A. Marbach, das von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen, wegen verübter Kassen-Eingriffe und zu Deckung seines Restes sich zu Schulden gebrach- ter Fälschungen unterm 26. Aug. d. Z. gefällte (S. 7/11 der Reg. Blatts einge- rückte) Erkenntniß, unter Verfüllung des Rekurrenten in die Kosten zweiter Instanz bestätigt; 9.. in der Rekurssache der Brüder Georg Bartholomäus und Johann Bartholo- mäus Hörber, von Reutsachsen, O.A. Mergentheim, das von dem Gerichtshöfe zu Ellwangen wegen körperlicher Miß- handlung und Erpressung unterm 5. April d. Z. gefällte (S- 400 des Reg. Blatts enthaltene)Erkenntniß unter Ver- urtheilung der Rekurrenten in die Kosten zweiter Instanz gleichfalls bestätigt. Civil-Senat-. l- In der Ationssache von dem Gerichts-- Hofe zu Ulm zwischen der Gemeinde Groß - Eislingen, O.A. Göppingen,. Kl., Antin, Wieder - Antin, und der Gemeinde Klein-Eislingen, desselben O.A., Bekl., Atin, Wieder-Arm, die' Schullehrers-und Schulprovisors - Be-, soldung betreffend, wurde vermöge Be- schlusses vom 22. August, publ. den 12.. Sept. die Berufung wegen Versäumung. der gesetzlichen Nothfrist zu Einreichung der Veschwerdeschrift von Amts wegen für verlassen erklärt, (d. i. Okt.) Ebenso wurde erkannt: 2. in der Ationsffche von dem Gerichts- höfe zu Ellwangen zwischen mehreren Gläubigern des Johann Ludwig Stoll, zu Niederwciler, O.A. Gerabronn, Kl-, Anten, Wieder--Anten, und der Wittwe und Tochter des Gottlieb Stoll allda, Bell., Aten, Wieder - Uten, eine Per- lrags - Erfüllung betreffend, vermöge Beschlusses vom 5. Sept., pnbl. den 26. desselben Monats, (d- 1, Okt.) ,3. Zn der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Ellwangen zwischen dem Michael Schalk, zu Herrenthierbach, O-A- Gerabronn, Bekl-, Anten, Wieder- Anten, und dem Schuz - Juden Oser Bär, zu Mulfingen, O.A. Künzelsgu, Kl-, Aten, Wieder - Aren, Schuldfor- derung betreffend, wurde vermöge Be- schlusses vom 28. Juli, pnbl. den9. Sept. die Berufung wegen Mangels einer Beschwerde unter Verurtheiluug des Anten in die Kosten dieser Instanz von Amts wegen verworfen, (d. 3. Okt.) 4. Zn der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Tübingen zwischen dein Johan- nes Regelmann, zu Birkenfeld, O.A. Neuenbürg, Bekl., Aten, nun Anten, und dem Abraham Oelschlager daselbst. Kl., Anten, nun Aten, wurde vermöge Beschlusses vom 8. Sept., publ- den rä. desselben Monats, die Berufung wegen Mangels an der appellabeln Summe von Amts wegen verworfen, (d. 3. Okt-) Den 3. Oktober wurde ferner: 5. in der Ationssache von den: Gerichts- höfe in Ellwangen zwischen den Ge- meinden des vormaligen deutschordenfchen Amts Wachbach, Kl., Aten, nun An- ten, und den Gemeinden des vormaligen heutschordenschen Amts Nizcnhanscn, Bekl., Anten, nun Aten, die Wieder- einsetzung in den vorigen Stand gegen ein desertorisches Erkenntniß und in der Hauptsache Vergütung von Kriegs- Kosten betreffend, nach vorgängiger • Wiedereinsetzung der Anten in den vori- gen Stand gegen das oberstrichterliche desertorische Erkenntniß vorn 28. Dcc. 1821., in der Hauptsache das am "3- Zuli 1821 eröffnete Urtheil voriger Instanz unter Vergleichung der Koste« dieser Instanz abgeändcrt; 6. in der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Ellwangen zwischen dem Zuden- Vorsteher Elias Gunzenhäuser, Z« Schlüchtern im Großherzogthum Baden, Inten, Anten, Wieder-Anten, und den in den Akten benannten Gläubigern des vormaligen Steuer - Sekretärs Burger zu Langerrbnrg, hypothekarische Ansprüche auf eine Obligatio» von yooofl. betreffend, das am 26. Nov. s 8 2 2 er öffnete Erkenntniß voriger Zn stanz unter Verurtherlung des Anten in die -Kosten dieser Instanz bestätigt. Den 6. Oktober wurde: 7- in der Nichtigkeits-Klagsache von dem Gerichtshöfe in Ellwangen zwischen dem Matthäus Mayer, zu Essingen, O.A. Aalen, und dem Caspar Mayer, zu Hermannsfcld, desselben O.A., Vekl., Anten, Qnten, und dem Caspar Müller, zu Essingen, Kl., Atcn, Qaten, eine Entschädigungsforderung wegen Real- Injurien betreffend, die vorgebrachte Nichtigkeits - Klage als völlig grund- los, 'unter Verurtherlung der Qnten in die Kosten dieser Instanz, abgewiesen. 8- Zn der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Tübingen zwischen dem Michael Brändle, zu Wiesenstetten, O.A. Horb, Kl., Aten, nun Anten, und dem Metzger Michael Schmidt, zu Freu- denstadt, Bekl., bluten, nun Aten, einen Ochsen - Kaufschilling betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 22. Sept., publ. den 5. Okt. die Berufung wegen Mangels an der appcllabeln Sumrne von Amts wegen nbgewiesen. (d. 10. Okt.) Unter dem *3. Oktober,,wurden: 9. in der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Tübingen zwischen den Erben des vormaligen Oberamtmanns K h u o n, zu Schramberg, Kl., Wieder - Bekl., Anten, Wieder-Anten, und den Erben des verstorbenen Löw Maier Auerbacher, zu Nordstetten, O.A. Horb, Bekl., Wiederkl., Aten, Wieder-Aten, die Herausgabe einer Urkunde in der Vor- und die Bezahlung eines Kapitals von 2000fl. samt Verzugszinsen in der Nachklage betreffend, die den 39. Juli 1815 und 29. August 1821 eröffnete Erkenntnisse der beiden vorigen Instan- zen als nichtig aufgehoben, auch wurde die Sache selbst zur Entscheidung über die Wiederklage unter Vergleichung der Kosten sämtlicher Instanzen an den Richter erster Instanz zurückgewiesen. r o. Zn der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Ellwangen zwischen dem Kro- nenwirth Speidel und Consorten, zu Wachbach, O.A. Mergentheim, Bekl., Anten, Wieder-Anten, und dem Frei- herrl. von Adelsheimschen Rentamt daselbst, Kl., Aren, Wieder-Aten, eine Handlohusforderung betreffend. öga. wurde vermöge Beschlusses vom 22. Sept., publ. den x3. Okt. die Berufung wegen Versäumung der gesetzlichen Noch- frist zu Einreichung der Beschwerde- schrift von Amts wegen für verlasse»; erklärt, (d. 17. Okt.) Den 20. Oktober wurde: xi, in der Ationssache von dem Gerichrs- hofezu Eßlingen zwischen demStistungs-. Rache daselbst. Kl., Anten, Wieder- Anten, und dem Kaufmann Imanuel Steudel allda,, Bekl., Aten, Wieder- Aten, eine Injurien-Klage betreffend, das unter dem 10. Okt., 1822, eröffnete Erkenntniß voriger Instanz unter Ver- gleichung. der Kosten sämtlicher Ins an-, zen abgeändert.. Den 2/,., Oktober wurde: xr. in der Ationssache. von dem Gerichts-^ Hofe zu Ellwangen zwischen dem Andreas Bauer, zu Rappolts.hausen, O.A. Gc- rabronn,. nun. dcm^ Gottlieb Bullinger daselbst,, Kl.,, Aten,. Anten, Inten,, und. dem Juden-Vorsteher Elias Gun-, zenhäuser, zu. Schlüchtern im Groß- herzogthum Baden, Bekl., Anten, Aten,. Jäten, die.Wiedereinsetzung in den vori- gen Stand gegen ein desertorisches Er- kenntniß und in der Hauptsache eine- Forderung von 800fl. betreffend, nach. d-xgangiger Wiedereinsetzuug des Ante»! im den vorigen Stand gegen das oberst- richterliche desertorische Erkenntnis vom 28. Febr. x32Z in.der Hauptsache das am 26. Nov. X822 eröffnete Erkenntnis vori- gerZnstanz unterVergleichung derKosten der beiden letzten Instanzen abgeändert; x.3. in der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu. Tübingen zwischen der Vauer- schaft zu Sommenhardt, O.A. Calw, Bekl., Atin, nun Antin, und dem Jakob Schwämmle, zu'Röthenbach, desselben O.A., Kl., Anten, nun Aten, eine Wcg- streitigkeit betreffend, das am 25. Febr. d.I. eröffnete Erkenntniß vorigerInstanz unter Vergleichung der Kosten dieser In- stanz theilö bestätigt, thcils abgeändert. rä. In der Ationssache von dem.Gerichts- höfe zu Eßlingen zwischen dem Johan- nes Spröhnle und Consorten, zu Thal- heim,. O.A.. Heilbronn, Kl., Enten, Wieder-Anten, und der Hoffaktor Maier LöwscheNlVerlassenschafts- Curatel, Z" Sontheim, desselben O.A.,. Bekl., Atin, Wieder - Atin,. Entschädigung wegen eines Güterkaufs betreffend, wurde ver- möge Beschlusses vom. xo. Okt., publ- den 20. desselben Monats, die Berufung wegen Versäumung der gesetzliche" Nothfrist zu Einreichung der Beschwer- deschrift von Amts wegen für verlassen, erklärt, (d. 27. Okt.). <‘8y3 III. Ehegerichtlicher Senat. Den 9. Oktober wurden geschieden: Friedrich Erps, Bürger und Fuhrmann, gen beharrlicher Weigerung in Fort- in Stuttgart, Kl., von Sarharina, geb. setzung der Ehe, -unter Vergleichung der Herrmann, von Alrenrieth, Vekl., we- -Kosten. D'i Kreis- G e r i ch t s h ö f e. I. Gerichtshof für 1. Crimin Am 2. Oktober wurden verur- theilt: 1. der bei dem O.A.Gerichte Leonberg in Untersuchung gekommene Jakob Sau- ter, von Neusten, O.A. Herrettberg, we- gen dritten Diebstahls, ferner wegen ehe- brecherischen Zuwandels und wegen ge- waltsamen Ausbruchs aus dem Orts-Ge- fängnisse zu Kuppingen, neben dem Ersatz der Arrest- Azungs- und Untersuchungs- Kosten zu achtmonatlicher Festungs- strafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs - Arbeitshaus wenigstens auf vier Monate; 2- der bei dem Criminastrmte Stuttgart in Untersuchung gekommene Weingart- ner Johann Georg Müller, von Gablenberg, wegen mehrfacher betrüg- licher Güter-Verpfändungen und Ver den Neckar-Kreis, al - Senat. schweigung derselben bei nachheriger Veräußerung der Güter, ferner wegen verschuldeten Vermögens - Zerfalls, neben der Verbindlichkeit zum Ersatz sämtlicher Kosten zu einjähriger Fe- stungsstrafe. Am ä. Oktober wurde: -3. gegen den Weber Michael Knödel, von Dürrmenz-, O-A. Maulbronn, wegen wiederholten und als Hausdieb- stahl ausgezeichneten Diebstahls, dann wegen wiederholten Vagirens, und asotischen Lebens, neben Zuscheidung seiner Arrest - Azungs - und Untersu- chungs-Kosten eine neunmonatliche Zuchthausstrafe und nachherige vier- in 0 n a t! i ch e Emsperrung in einZwangs- Ärbeitöhauöz ^ fr. gegen den bei dem O.A.GsnchteMaul- bronn in Untersuchung gekommenen Jo- hann Michael Ai g st er, von Pfaffen- hofen, O.A. Brackenheim, wegen zwei wiederholter und ausgezeichneter Dieb- stähle, wiederholten Vagirens und afo- tifchen Lebenswandels, neben dem Erfaß des Entwendeten und Bezahlung seiner . Arrest - Azungs - und Untcrfuchungs- Kosten eine achtzehenmonatliche Zuchthausstrafe mit Willkomm, und zweijährige Einsperrung in ein Zwangs - Arbeitshaus erkannte Am 7. Oktober wurden verur- theilt: 5. der bei dein Criminalamte Stuttgart in Untersuchung gekommene Schreiner Jakob Friedrich Lenz von da, wegen grober Injurien, Drohungen und Haus- friedensbruchs, sodann wegen mit Miß- handlung verbundener gewaltsamer Widersetzlichkeit und tumultuarifchen Betragens auf der Polizei - Wache, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze sämtlicher Kosten zu fün fmonatlich er Festungsstrafe; 6. der bei demselben Criminalamte in Untersuchung gestandene Ezechiel Frie- drich Maier, von Weilimdorf, wegen gewaltsamen, im Complott verübten Ausbruchs aus dem Gefängnisse und. wegen thätlicher mit Mißhandlung ver- bundener Widersetzlichkeit, neben Be- zahlung der Cur - so wie seiner Arrest- Azungs- und $ der Untersuchungs-Ko- sten zu einem Zusätze zu der ihm unterm Sept. d. I. zucrkannten dreijährigen Zuchthausstrafe von einer weitern ein- jährigen Zuchthausstrafe und sechs- monatlicher Reklusion. Am 8. Oktober wurde: 7. auf den Grund einer von dein Criminal- Amte Stuttgart gcführtenUntersuchung t a) der sufpendirte Stifts - Meßner Eber- hard Christian Jacob Benz von da, wegen verübten großen Betrugs, Fäl- schung seines Verdiensts-Negisters, meh- rerer Geld-Unterschlagungen bei dem Verwerthen von Kapitalien für Dritte, gewerbsmäßig getriebenen Wuchers und gewerbsmäßig geleisteter Beihülfe zu wucherlichen Handlungen anderer Personen, unbefugter Treibung der Mäklerei und eines hiebei zu Schuld gebrachten Uebermaßeö bei dem Bezug der Mäkler-Gebühr, neben der Ver- bindlichkeit zum Ersätze des gestifteten Schadens beziehungsweise unter soll" darifcher Verbindlichkeit und Bezah- lung von £ der Untersuchungs-Kosten von feinem Amte cassirt, zu Beklei- dung eines öffentlichen Amtes für 2 895 unfähig erklärt, und zu achtzehen- monatlicher Festungsstrafe mit an- gemessener Beschäftigung innerhalb der Festung; *>) der Jude Löw Gabriel, von Freu- denthal, wegen eines in Genossenschaft mit Benz an dem Weißgerber Neid- Hardt zu Bönnigheim verübten großen Betrugs, sodann wegen Zinswuchers, neben der Verbindlichkeit zu Vergü- tung des Schadens, auch Bezahlung von £ der Unterfuchungs - Kosten, zu si e b e n m o na t l i ch er Zuchthausstrafe verurtheilt. Den 9. Oktober wurde: 8. gegen die bei dem O.A.Gerichte Weins- berg in Untersuchung gekommene Marie Dorothee, Ehefrau des Bauern Johann Georg Stettner, von Reissach, wegen Verderbens einer großen Anzahl von Baum - Reisern in böslicher Absicht, neben dem Kosten - und Schadens-Ersatz eine sechsm 0 natliche Zuchthausstrafe,, und 9- gegen die bei dem O.A.Gerichte Heil- bronn in Untersuchung gewesene Fran- Ziske Maier, von Oeffingen, O.A. Naustadt, wegen mehrjährigen Concu- binats und Verletzung eines eidlichen Angelöbnisses mit Einrechnung der ihr Unterm 1. August 182:0 zu erkannten dreiwöchigen Zwangs - Arbeitshaus - strafe, neben Bezahlung der Hälfte der Unterfuchungs - Kosten eine vier- monatliche Zwangs-Arbeitshausstrafe erkannt. Den 11. Oktober wurden verur- theilt: io> der bei dem O.A.Gerichte Ludwigs- burg in Untersuchung gekommene Jakob Burger, von Großglattbach, O.A. Maulbronn, wegen gewerbsmäßig ver- übter Diebstähle, unter denen sich einer als groß , mtfc> zwei als unter erschwe- renden Umständen verübt, darstellen, sodann wegen Betrugs, Fälschung, ver- botswidrigen Gewehr-Besitzes, wieder- holter Unzucht und Vagirens, neben Bezahlung sämtlicher Kosten zu zehen- monarlicher Festungsstrafe, nebst fünf und zwanzig Stockstreichen; 11.. die bei dem Crimiualamte Stuttgart in Untersuchung gekommene Marie Griesinger, von Klein« Engstingen, O.A. Reutlingen, wegen Diebstahls, wiederholter Unzucht in der Residenz und Verläumdung, neben der Verbind- lichkeit zum Ersätze der Arrest- Azungs- und Unterfuchungs - Kosten zu einjäh- rige r Zuchthausstrafe mit W i l l k 0 m m; 11. der Peter Weber, von Gerlingen, O.A. Leonberg, wegen Fälschung von Schuld - Documenten und dadurch ver- schuldeter bedeutender Vermögens - Be- einträchtigung, neben Bezahlung sämt- licher Kosten zu siebenmonatlicher Festungsstrafe; i5. auf den Grund der von dem O.A.Ge- richte Brackenheim geführten Untersu- chung: a) der gewesene Gemeinde-Pfleger Frie- drich Kurz, von Dürrenzimmern, wegen verschuldet gesetzten Kassen- Rests bei der früher von ihm verwal- teten Gemeinde-Pflege, wegen Fäl- schung zum Behufe der Verdeckung desselben, sodann wegen Unterschla- gung von Zinsen aus einem heimlich mit Kassen - Geldern bestrittenen Cau- tions-Capital von 200 fl., neben dem Ersäße des Schadens, auch Bezahlung der Hälfte der Untersuchungs-Kosten, und neben der Cassation von seiner Gemeinderaths-Stelle, ündUnfähig- keits-Erklärung zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes zu zweimo- natlicher Festungsstrafe innerhalb der Festung; b) der gewesene Gemeinde-Pfleger Gott- lieb Vogel, von Dürrenzimmern, we- gen Fälschung znm Behufe der Ver- deckung des von seinem Amts-Borgän- ger Kurz gesetzten Kassen - Rests und wegen Unterschlagung von Zinsen aus einem heimlich mit Cassen-Geldern be- strittenen Camions-Kapital von 2 00fl. und wegen fälschlicherUebergabe dieses Kapitals statt baaren Geldes, neben Cassation von seinerGemeinderaths- Stelle und Unfähigkeits - Erklä- rung zu Bekleidung eines öffentlichen Amts zu einer vierwöchigen Fe- stungsstrafe innerhalb der Festung, fi* wie zum Schadens - Ersaß, auch Be- zahlung von £ der Untersuchungs-Ko- sten. Am 14. Oktober wurden ver- urtheilt: *4- der bei dem O.A.Gerichte Cannstadt in Untersuchung gekommene vormalige Provisor W 0 l b 0 l d, von Sindelft'ngen, wegen wiederholter gewerbsmäßig ver- übter Betrügereien, neben der Verbind- lichkeit zum Ersaß des Schadens und der Haft- und Untersuchungs-Kosten zu zehenmonatlicher Festungsstrafe; »5. Christiane Löffelhardt, von LäM- mersbach, Q.A. Backnang, wegen eines großen und eines kleinen Diebstahls, welche den fünften Diebstahl ausmachen, ferner wegen im rechtlichen Sinne sechs^ ten Unzuchts-Vergehens, wiederholten Vagirens, und Bettelns, Angabe eines falschen Namens, auch Lügen und 897 Injurien vor Gericht, neben dem Er- sätze des Schadens und Bezahlung ihrer Arrest- Äzungs- und f der Untersu- chungs-Kosten zu vierjähriger Zucht- hausstrafe mit Willkomm und nach- heriger Einsperrung in ein Zwangs- Arbeitshaus, wenigstens auf die Dauer von zwei Zahrem Am 16. Oktober wurden: *6. auf den Grund der von dem 0.2kGe- richte Brackenheim verhandelten Unter- suchung wider Christoph Schmalzhaf und Cons. von Massenbach: «) Johann Georg Ehrenfriev, wegen thätlicher Mißhandlung des Caspar Wehrle, verbunden mit in zusammen gerotteten Haufen begangener Wider- setzlichkeit gegen Forftbediente, zu drei- jähriger Festungsstrafe; b) Johann Georg Bökel, wegen wie- derholten Waldfrevels und thätlicher, mit Mißhandlung verbundener, in zu- sammen gerotteten Haufen begangener Widersetzlichkeit gegen Forstbediente, zu zweijähriger, e) Gottlieb Käser, wegen Mißhandlung des Waldschützen Laisle, und Mit- wirkung zu der schweren Verwundung des Dominikus Reichert, von Massen- bachhausen, und wegen der in zusam- men gerotteten Haufen gegen Forst diener begangenen Widersetzlichkeit, zu drei und einhalbjähriger, d) Jakob Ehrenfried, wegen Mit- wirkung zu der Verwundung des Rei- chert und der dabei begangenen Wider- setzlichkeit, zu dreijähriger, e) Christian Wagner, wegen entfern- ter Theilnahme an der gegen Forst- diener begangenen, mit tödtlichem Aus- gange begleiteten Widersetzlichkeit, zu neunmonatlicher, und 0 Andreas Müller, wegen Waldfre- vels und Theilnahme an der in zu- sammen gerotteten Haufen gegen Forst- diener begangenen Widersetzlichkeit zu fü n f z e h e n m o n a t l i ch e r Festungs- Arbeitsstrafe verurtheilt, und jedem der Verurtheilten feine Haft - und ein angemessener Thcil der Untersu- chungs-Kosten zugeschieden. Am 2i. Oktober wurde: 17. dem Schäfer Melchior Eichhorn, von Mökmühl, O.A. Neckarsulm , wegen tumultuarischen Betragens und dem Jakob Köhler, von Groß-Eichhölzheim, zugefügten lebensgefährlicher Körper- Verletzung, welche mit langwährenden nachtheiligen Folgen verbunden ist, auch wegen Verwundung des Jakob Hebeiß, von Reichertshausen , neben der Ver- bindlichkeit zum Ersatz des Schadens und der Heilungs - Kosten der Verwun- deren, so wie zu Bezahlung seiner Ar- rest - unb § der Untersuchungs - Kosten eine fünfmonatliche Festungsstrafe zuerkannt. Am 2Z. Oktober wurden ver- urtheilt: 18. der zu Heilbronn in Untersuchung ge- kommene Johann Carl Stauffer, von Höchst bei Frankfurt am Main, wegen großer und ausgezeichneter Geld- Unterschlagungen, neben der Verbind- lichkeit zu Bezahlung der Haft- und Untersuchungs-Kosten zu achtmonat- natlicher Festungsstrafe und nachhe- riger Ausweisung aus dem Königreiche; *9* Joseph Bechner, von Eibensbach, O-A. Brackenheim, wegen eines unter erschwerenden Umständen verübten Dieb- stahls, den er vorher in verabredeter Verbindung mit andern versucht hatte, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des Schadens und Bezahlung seiner Arrest - Azungs - und § der Untersu- chungs - Kosten zu viermonatlicher Festungsstrafe. Am -5. Oktober wurde: 2 0. Christian Mörz, von Cleversulzbach, O.A. Neckarsulm, wegen in Raufhän- deln dem Georg Kleinknecht von da zu- gefügter Körper- Verletzung, wodurch er dessen Tod mit verschuldet hat, neben der Verbindlichkeit zu Bezahlung der Legal-Znspektions- und Sektions - auch Kurkosten, so wie sämtlicher Untersu- chungs-Kosten, in Rücksicht auf die vorwaltenden mildernden Umstände, zu viermonatlicher Zuchthausstrafe; 21. der bei dem O.A.Gerichte Eßlingen wegen Concubinats in Untersuchung ge- kommene Jude Moses Salomon, an- geblich von Hildeshcim, in Betracht ei- ner früher von demselben wegen Dieb- stahls erstandenen, erst neuerlich zur Kenntniß des Gerichts gekommenen Criminal - Strafe, neben der unterm i. April d. I. wegen Concubinats, Va- girens und Diebstahls - Begünstigung zuerkanntcn viermonatlichen bereits er- standenen Zuchthausstrafe zu einer weitern vierwöchigen Zwangs-Ar- beitshausstrafe und Bezahlung der Untersuchungs - Kosten verurtheilt. Am 2g. Oktober wurden verur- theilt: 22. die bei dem O.A.Gerichte Ludwigs bürg in Untersuchung gewesene Zucht- haussträflingin Christiane Banzhaf- von Strasdorf, O.A. Gmünd, wegen eines schon vor dem am i. April d. I. gegen sie gefällten Erkenntnisse verüb- ten Diebstahls von Bettzeug, neben de« 899 letztmals gegen sie erkannten siebenmo- natlichen Zuchthausstrafe, zu einer weitern zweimonatlichen Zuchthaus- strafe und nachheriger einmonatli- chen Zwangs-Arbeitshausstrafe; 3- der Schneider Johann Friedrich Stökle, von Stuttgart, wegen meh- rerer Unterschlagungen, kleinen aber ausgezeichneten Diebstahls, der als der zweite im rechtlichen Sinne erscheint, wegen wiederholten Vagirens und Bet- telns, wiederholter Fälschung, und An- gabe eines falschen Namens, auch vox- gebrachter Lügen, neben Bezahlung sämtlicher Kosten zu sechsmonatli- ch er Festungsstrafe nebst fünf und zwanzig Stockstreichen und nach- heriger Einsperrung in ein Zwangs- Arbeitshaus wenigstens auf die Dauer von vier Monaten; 4. der bei dem Criminal-Amte Stuttgart in Untersuchung gestandene Weingart- ner, Johann Georg Sri eg er, von Bothnang, Amts-O.A. Stuttgart, we- Erkenntnisse in 6. Zn der von Amts wegen zur Revision vorgelegten, von dem O-A.Gerichte Mar- bach geführten Untersuchung gegen Mat- thäus Schlechter, von Murr, und Hein- rich Ganz, von Ottmarsheim, hat der gen wiederholter Wald - Excesse, Un- botmäßigkeit gegen obrigkeitliche Vor- ladungen und gegen den Waldschütze» Baudistel, auch unanständigen und tu- multuarischen Betragens vor Gericht, neben der Verbindlichkeit zum Schadens- Ersatz zu Bezahlung von ß der Unter- suchungs-Kosten zu viermonatlicher Festungsstrafe uud nachheriger Einsper- rung in ein Zwangs - Arbeitshaus we- nigstens auf vier Monate. Am 3o. Oktober wurde: 25. dem bei dem O.A.Gerichte Besigheim in Untersuchung gekommenen Andreas Rum old, von Geradstetten, O-A. Schorndorf, wegen fortgesetzter Betrü- gereien mittelst Gebrauchs eines Wan- derbuchs, wegen mehrerer ausgezeich- neter Diebstähle, Vagirens und frechen Läugnenö undLügens vor Gericht, neben dem Kosten- und Schadens-Ersatz eine sechsmonatliche Festungsstrafe zuer- kannt. Nevisions - Fallen^ Criminal - Senat des K. O.Tribunals nnterm 9öfjpubl‘t d. Z. das Erkenntniß dahin gefällt, daß a) Matthäus Schlechter wegen vollen- 9oa beten Verbrechens der Münzfälschung, dessen er neben einen: in Gemeinschaft mit Heinrich Ganz bewirkten gewalt- samen Ausbruch aus dem Gefängnis nachfolgender Theilnahme an einem vorausgegangenen bedeutenden Dieb- stahl des Letzter», dann einem mit eben demselben unter erschwerenden Umstanden verübten Raub, einem kleinen Fund - Diebstahl und Vagiren geständig und überwiesen ist, neben dem Ersatz des Schadens und eines Theils der Kosten zur Strafe des Stranges verurtheilt seyn solle; b) Heinrich Ganz, wegen wiederholter großer und ausgezeichneter Diebstähle und thätlicher Widersetzlichkeit gegen obrigkeitliche Personen, dann wegen in Gemeinschaft mit Schlechter bewirk- ten gewaltsamen Ausbruchs aus dem Gefängnisse, und mit eben demselben unter erschwerenden Umständen ver- übten Raubs, auch wegen Vagirens, neben dem Ersatz des Schadens und eines Theils der Kosten mit z eh en- jährig er Zuchthausstrafe in Gottes- zell zu belegen sey. Seine Königliche Majestät ha- ben jedoch vermöge höchster Entschlie- ßung vom d. I. dre gegen ■ den Inquisiten Schlechter erkannte Todesstrafe in eine sechszehenjäh- rige Zuchthausstrafe aus Gnaden verwandelt, dagegen aber bei dem Inquisiten Ganz eine Milderung der erkannten Strafe eintreten zu lasset 8»> , ,, ÄTsöTi theklwerfe für unbe. dingt, theilweise aber die Purifikation desselben als von dem Resultate der den Kl., Aten obliegenden Geltendmachung der ihnen gegen Dritte zustehenden Eigen- thums- und resp. hypothekarischen Klage abhängig erklärt, unter Vergleichung der seit jenem Urtheil erwachsenen Prozeß-Kosten, (den-3. Okt.) ,3. Zn der NichtigkeitS - Klagsache von dem O-A.Gerichte zu Marbach zwischen den Kindern erster Ehe des Georg Adam Geiger, von Pleidelsheim, Lnten, Qntcn, und dem Substituten Kraus, zu Mergentheim, Mit-Lnter^ Qateu, 3 9° 4 Socialität der Qa tischen Forderung in dem Gante des Georg Adam Geiger betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 26. Sept., ins. den ££. Dkt. die angebrachte Nichtigkeits - Klage unter Verurtheilung des Qnten in die Kosten dieser Instanz von Amts wegen ver- worfen. (den 3», Okt.) >4- In dem Conkurse über die Verlassen- schaft des zu Ludwigsburg verstorbenen Odriften Freiherrn Reinhardt von Mas- senbach, wurde unterm 3i. Okt. das den d. Z, gefällte Erstigkeits- Urtheil eröffnet. 3,. Ehegerichtlicher Senat. Den -2, Oktober wurden geschiede die Ehe so 1. der Zimm ermann Jakob Reuter-zu Schü- zingen, O.A. Marbach, Kl., von Fri- derike, geb. Kirn, Vekl., unter Verur- teilung der Leßtern in die Kosten; 2. der Maurermeister Leonhard Sauer, zu Besigheim, Kl., von Juliane, geb. Dohm, Bekl., unter gleichfallsiger Ver- urkheilung der Letztem in die Kosten; sodann l, wegen beharrlicher Weigerung tzusetzen: am nämlichen Tage, wegen ver- muthcten Ehebruchs: 3. die Ehefrau des Christian Adam Mauz, von Nellingen, O.A. Eßlingen, Johanne Sophie, geb. Schweizer, von Sielmiu- gen, Kl., von diesem ihrem Ehemann, Bekl., unter Verurtheilirng desselben in die Kosten. II. Gerichtshof für den Schwarzwald-Kreis, r. Critüinal-Senat. i. Den io. Oktober wurde Ioh. Georg Vogt, von Mösstngen, O.A. Rotten- burg, wegen rhätlicher Widersetzlichkeit gegen einen Polizeidiener, verbunden mit grober Mißhandlung desselben, so wie wegen Real-Injurien gegen den Unterförster Conradi und dessen Ehe- frau, neben der Verbindlichkeit zu Be- zahlung seiner Haft - undUntersuchuugs- und der Kur-Kosten des gemißhandelten Polizeidieners zu viermonatlicher Festungs-Arbeitsstrafe verurtheilt. 2. Den rk>. Oktober ist Marie Rosine Renz, von Reutlingen, wegen eines großen Diebstahls und zweier Betrüge- reien, so wie wegen zweier Fleischcs- Vergehen zu sieben monatlicher Zuchthausstrafe in Ludwigsöurg und zum. Ersatz des Schadens, so wie zu Bezahlung ihrer Haft- und der Unter- suchungs-Kosten verurtheilt worden. 3- Den 20. Oktober wurde Joseph Teu- fel, von Göttclftngcn, O.A. Horb, we- gen lebensgefährlicher Körper - Ver- letzung- des Zohannes Müller von da durch Messerstiche zu vier monatli- ch er Festungs-Arbeitsstrafe, so wiezum' Ersatz der Kur - und ^ der Untersu- chzrngs - Kosten verurtheilt. 4- Den 23. Oktober wurde der Schäfer Georg Seitz,. von Groß - Eislingen,. O.A. Göppingen, auf den Grund dev von dem O.A. Gericht Urach geführten. Untersuchung, wegen betrügerischen Ver- kaufs gestohlener Schafe, so wie wegen Vagirens, in Betracht der vielen vom demselben wegen Diebstahls und Be- trugs bereits erstandenen peinlichen Strafen zu viermonatlicher Fe- stungs-Arbeitsstrafe, so wie zum Scha- dens- Ersatz und zu Bezahlung seiner' Haft- und Untersuchungs-Kosten ver- urrheilt. 5. Den 24. Oktober' wurde Christoph Friedrich Bührer, von Wiernsheim, O-A. Maulbronn, auf die von dem O-A-Gerichte Rottweil geführte Unter- suchung wegen fortgesetzten Ehebruchs zu viermou.rtlicher Festungs - Ar- beitsstrafe, so wie zu Bezahlung seiner Hast- und der Hälfte der Untersuchungs- Kosten verurtheilt. ß. Den 27. Oktober wurde Johannes Boster, von Seebach, Großherzogl. Badenschen Bezirksamts Achern, auf die von dem O.A.Gcrichte Neuenbürg geführte Untersuchung wegen Wilderei- Bersuchs und verbotswidriger Wieder- betretung der König!. Staaten, in Be- tracht, daß derselbe wegen Wilderesschon öfters peinlich bestraft worden, neben der Verbindlichkeit zu Bezahlung seiner Haft-und sämtlicher Untersuchungs-Ko- sten zu einjähriger Zuchthausstrafe in Gottcszell, nebst derbem Willkomm verurtheilt. Den 3 i, Oktober wurde die ledige Catba- rine S t ol l , von Wolfschlugen, O.A. Nürtingen- wegen wiederhol-er Betrü- gereien, wiederholten Vagirens, Un- zuchts - Vergehens, und unverschämten' Lügens vor Gericht, neben der Ver- bindlichkeit zum Schadens-Ersatz und zu Bezahlung ihrer Haft- und Unters»- S«6 chungs - Kosten zu einer achtzehen- Zwangs-Arbeitshaus zu Rottenburg monatlichen Zuchthausstrafe in Lud- wenigstens auf die Dauer von neun wigsburg mir derbem Willkomm und Monaten verurtheilt. «achheriger Einschließung in dem RevisionS - Erkennt»iß.. st. Zn der von Amts weg eit zur Revision vorgelegten Untersuchungssache gegen den suspendirten Hüttenamts-Verwalter Christian Zmmanuel Ulriche zu Bee- renthal, O.A. Spaichingcn, erkannte her Criminal-Senat des K. Ober-Tri- bunals unterm i3. Sept. d. I. gegen den Angeschuldigten wegen nachlässiger Verwaltung seines Amts und unordent- licher Rechnungs- und Kassen-Führung und dadurch verschuldeten Kasten-Rests von 6,970s!. 24 kr-, neben Entlassung von seinem Amte und der Verbindlich- . keit zum Ersatz des Rests seiner Hast- und sämtlicher UntersnchungS - Kosten eine sechsmonatliche Festungsstrafe mit angemessener Beschäftigung inner« halb der Festung, welche Strafe jedoch Seine Königliche Majestät ver- möge höchster Entschließung vom M* Ok- tober d. Z. im Gnadenwege auf drei Monate herabzusetzen und dabei noch weiter zu verordnen geruht haben, daß für den Unterhalt des Ulrich und seiner Familie durch eine untergeordnete und stets widerrufliche Anstellung auf einem Eisenwerk außerhalb Beerenthal gesorgt 'werden solle. r. Civil-Senat. », Zn der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Neuenbürg zwischen Michael See- ger und Zakob Schwarz, von Schwann, Kl., Anten, und Friedrich Herr, von da, Bekl., Aren, die Gültigkeit eines Testaments betreffend, wurde durch Be- schluß vom 9. Sept., publ. den -5. des- selben MonatS, die eingelegte Berufung wegen Versäumung der Nothftist i» Einreichung der Vcschwerdeschrifr für verlassen erkannt, unter Verurtheilung der Anten in die Kosten zweiter ZnstanZ- (den 8. Okt.) 3. Ebenso wurde erkannt in der Ations- sache von dem O.A.Gerichre Balingen zwischen Johann Jakob Zetter, von 9°7 Erzingen, Bekl., Anten, und der Ge- meinde Weilen, Kl., Atin, einen rück- ständigen Schafwaid - Pachtschilling be- treffend, durch Beschluß vom »4. Sept., publ. den 4. Okt. (den 6. Okt.) 3. Desgleichen in der Ationssache von dem O.A.Gerichte Horb zwischen der Ge- . meinde Baisingen, Bekl., Antin, und dem Gräflich von Stausenberg'schen Rentamte zu Gcißlingen, Kl., Aten, dix Abreichung des. Ileps - Zehenten betreffend, durch Beschluß vom -3. Sept., publ. 6. Okt. (den 14. Okt.) ff. Den 14. Oktober wurde in der Nich- tigkeits-Klag- und Ationssache vondem ' O.A. Gericht Oberndorf zwischen der Wittwe des verstorbenen Barenwirths Joseph Haas daselbst und Consorten, Bekl., Qnten, Anten, und Aten, und Peter Brandeker daselbst und Sonst, Kl^ Laten, Aren, und Anten, einen Offen- barungs - Eid betreffend, die in dem unterrichterlichen Urtheil festgesetzte Ei- • desformel abgeändcrt, unter Verglei- chung der Kosten beider Instanzen. 3. An demselben Tage wurde der von Friedrich Stikel, in Rohrdorf ergriffene Rekurs gegen das wider ihn von dem O.A.Gerichte Nagold ausgesprochene Gant - Erkenntniß bedingt verworfen. 6- Den 14, Oktober wurde in der Ations- sache von dem O.A.Gerichte Spaichin, gen zwischen dem Kaufmann Johann Jakob Köhler daselbst, Kl., Anten, Puten, und Johannes Schmid, als Curator der Gantmasse des Brauten, weinbrenners Joseph Rees daselbst, Bekl., Aten, Pcten, die Erfüllung eincö Brantenwein - Lieferungs- Vertrags be- treffend, das unterm r5. März d. I. in zweiter Instanz mit Beweis - Vorbe- halt für den Anten ausgesprochene Er- kenntniß purisicirt und der Ant in die durch das Beweis - Verfahren verursach- ten Kosten verurtheilt. 7. An demselben Tage wurde in der Nichtigkeits-Klag - und Ationssache von dem O.A.Gericht Herrenberg zwischen Johann Georg Kuttler, und Johann Georg Grauer, von Mähringen, Lnten, Qnten, Auten, und der Gant,nasse de» Johann Georg Motteler, von Gärtrin- gen, Lutin, Qatin, Atin, Verzugs- Zinsenforderung und die Nichtigkett der eröffneten Gant - Verweisung betreffend, die angebrachte NichtigkeitS-Klage und Berufung wegen unzureichmder Gründe verworfen, unter Vcrurtheilnng der Qnten, Anten in die Kosten zweiter Instanz. 6. Den 17. Oktober wurden in der Ations- sache von dem O A.Gerichte Horb zwi- ö8 schen Michael Pfeffer und seiner Ehe- frau von Ihlingen, Lnten, Anten, und den Gantglaubigern des ersten:, Mit- Lnten, Aren, die Behandlung seines Schuldenwesens und ^ beziehungsweise Zurückforderung des Beibringens der. Letzteren aus dem Gant ihres Ehemanns betreffend, die ergriffene Berufung we- gen Mangels an einer gegründeten Be- schwerde verworfen, unter Vcrurthci- lung der Anten in die Kosten zweiter Instanz. J. Zn der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Nottweil zwischen Johannes Vögelmann, von Seelhof, Kl., Anten, und Raver Zipfeli, von Rottweil, Bekt., Aten, die Erfüllung eines Versprechens betreffend, wurde durch Beschluß vom 19. Sept., publ. den 8. Okt. die ein- gelegte Berufung wegen Mangels an der appellabeln Summe verworfen und der Ant in die Kosten zweiter Instanz verurtheilt. (den 17. Okt.) io. In der Ationssache von dem O.AGe- richt Oberndorf zwischen dem Baren- wirth Johann Georg Pleiler, von Sulz - au. Kl., Anten, und Franz Joseph Weisser, von da, Bekl., Aten, die Auf- hebung eines Tausch- Vertrags betref- fend, wurde durch Beschluß vom 24. Sept., publ. 9. Okt. die eingelegte Be-. rnfung wegen Versäumung der Noth- frist zu Einreichung der Beschwerdeschr:ft für verlassen erkannt und der Ant in die Kosten zweiter Instanz verurtheilt. (den 22. Okt.) 11. Den 22. Oktober wurde in der Ntioirs- sache von dem O-A.Gericht Urach Zwi- schen Peter Rath, von Seeburg, Jäten, Anten, und Friedrich und Samrwl Lieb, in Dettingen, Inten, Wen, Pacht-EM- fchädigungs-Anfprüche, jetzt Wiederein- setzung in den vorigen Stand aus dem Grunde neu aufgefuudener Beweismit- tel betreffend, die eingelegte Berufmig wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde verworfen und der Ant t** die Kosten zweiter Instanz verurtheilt- ir. In der Rechtssache erster Instanz Zwi- schen Anton Virkle, von Tritt fingen, , Fürstlich Sigmaringen'schen OberaM^ Haigerloch, Dorkl., Wiederbekl-, lind dem Freiherr!. Honor von Ow'fiben Rentamte zu Feldorf, Vorbekl., $*ic' öerkl., eine Abrechnungsstreitigkeit der Bor- und Verletzung aus einem Kauf- Contrakt in der Wiederklage be- treffend, wurde den So. Oktober in der Vorklage der Vorbeklagte, und i3. den 5». desselben Monats iu der besonders verhandelten Wiederklage der Wiederbeklagte von der erho- 9°9 Beiten Vor - und beziehungsweise Wie- derklage unter Vergleichung der Kosten entbunden. In der Ationssache von dem O.AGe- richte Rottweil zwischen dem Schult- heißen Steiner, von Neufra, Bekl., Anten, und dem Schmid Johannes K'utzle, von Aldingen, Kl., Aten, Schadens-Ersatz betreffend, wurde durch Beschluß vom 7. Okt., publ., io. dessel- ben Monats, die eingelegte Berufung wegen Versäumung der Nothfrist zu Einreichung der Veschwerdeschrift für verlassen erkannt, und der Aut in die Kosten zweiter Instanz verurtheilt. (den 00. Okt.) »5. Ebenso wurde erkannt in der Ations- sache von dem O-A.Gertchte Neuenbürg zwischen dem K. Kameralamt daselbst. Luten, Anten, und der Gantmaffe des Kaufmanns Wilhelm Gittinger von da. Latin, Atin, eine Schuldforderung be, treffend, durch Beschluß vom 7. Oktober, publ. den 21. desselben Monats, (den 3o. Okt.) 16. Desgleichen in der Ation-ösachevon dem O-A-Gericht Oberndorf zwischen Joseph Roth, von Seedorf, Bekl., Anten, und Conrad Haherer, von Fräulenberg, Kl., Aten, Anlehens-Forderungen betreffend, ' durch Beschluß vom 7. Okt., publ. den -0. desselben Monats, (den 3i. Okt.) 17. Desgleichen in der Ationssache von dem O.A.Gerichte Spaichingen zwischen dem Genergl - Lieutenant, Kriegsraths - Prä- sidenten Frciherrn v. Hügel, Lnten, Anten, und den ihm Vorgesetzten Gläu- bigern in der Gantsache des Joseph Fi, schinger, zu Gosheim, Mit-Lnten, Aten, Vorzug im Gant betreffend, durch Be- schluß vom 21. Okt., publ. den 24. Okt. (den 5i. Okt.) 3. Ehegerichtlicher Senat. Den 29. Oktober wurden geschieden: *■ Zohann Wolfgang Sautter, von Na, gold, Kl., von Caroline, geb. Schmid daselbst, Bekl., wegen beharrlicher Wei- gerung der Bekl. in Fortsetzung der Ehe, unter Vergleichung der Kosten. 2. Christine, geb. Vreusch, von Altdorf, O.A. Nürtingen, Kl., von Johannes Henzler daselbst, Vekl., wegen vermu, theten Ehebruchs des Letzteren, unter Verürtheilung desselben in die Kosten. An demselben Tage wurde: - wegen Impotenz des Bekl, unter Ver- 3. die Ehe zwischen Anne Marie Wid- urtheiluug desselben in die Kosten als mann, von Bergfelden, O.A. Sulz, nichtig, aufgehoben. • Kl., und Johannes Bek daselbst, Bekl., HI. Gerichtshof für den Iaxt-Kreis. i. Criminal - Senat. Unter dem 7. Oktober wurde: i. auf eine vor dem O-A.Gerichte zu Kün- zelsau geführte Untersuchung: ») Michael Ziegler, von Dörzbach, wegen wiederholten Eoncubinats, wegen eines großen in Verbindung mit An- dern verübten Betrugs, so wie wegen Verletzung des Handgelübdes, zu acht- monatlicher Festungsstrafe undnach, heriger Stellung unter polizeiliche Auf- sicht; i>) Susanne Bernhard, von Laibach, wegen fortgesetzten Eoncubinats, wegen eines in Verbindung mit Andern verüb- ten großen Betrugs und Verletzung'deö Handgelübdes, zu siebenmonatli- cher Zuchthausstrafe mit Einrechnung der ihr früher zuerkannten noch nicht erstandenen zweimonatlichen Zuchthaus, strafe und nachheriger Stellung unter polizeiliche Aufsicht; •) Johann Rudolph, von Laibach, we- gen Miturheberschaft bei einem ver übten großen Betrüge, zu viermq- natlicher Festungsstrafe verurtheilt; 2. auf den Grund einer von demselben O-^l- Gerichte verhandelten Untersuchung: ») Magdalene Walter, von Nürtin- gen, wegen wiederholten Bagirens, Bettelns, und falscher Angabe ihrer persönlichen Verhältnisse, mit Rücksicht auf die mehrfachen wegen gleicher Ver- gehen schon erlittenen Bestrafungen, mit viermonatlicher Zuchthaus- strafe und nachheriger viermonatli- cher Reklusion in einem Zwangs-,Är- beitshaufe; b) Eatharine Hofmann, von Schön- bühl, O.A. Mergentheim- 'wegen glei- cher Vergehen, so wie wegen Unzucht unter gleichmäßiger Berücksichtigung der wegen der erstern Vergehen sth^u erlittenen mehrfachen Bestrafungen, mit viermonatlicher Zuchthausstra- fe belegt, und gegen Beide nachherige strenge polizeiliche Aufsicht ungeordnet. 911 Unter dem 7. Oktober wurde: 3. der Grenzzoller Spriegel, von Ell- richshausen, O-A- Crailsheim, wegen Eingabe einer falschen Kosten-Rechnung, zU achttägiger Gefängnißstrafe ver- urtheilt, mrd des von ihm bekleideten Amts als Grenzzoller entlassen. Unter dem 9. Oktober wurder *• gegen Jakob Burr, von Heidenheim, wegen vorsätzlicher gefährlicher Körper-' Verletzung, eine sechs monatliche Fe- stungsstrafe mir einer seiner körperli- chen Beschaffenheit angemessenen' Be- schäftigung erkannt; 5. auf den Grund einer bei dem O.A.- Gerichts Gaildorf verhandelten Unter- jochung, Matthäus M ai er, von Brend, O.A. Welzheim, wegen Bettelns, wie- derholten Vagirens, und wegen einer kleinen Betrügerei zu viermonatli- cher Zwangs - Arbeitshauöstraft ver- .«rtheilk. Am n. Oktober wurde? 6- Johann Adam Mayer, von Schorn- dorf, wegen verübter zweier ansgezeich- neter Diebstähle, von denen der eine zugleich ein großer ist, so wie wegen verübter grober Mißhandlung zu z e h e n- m 0 u at l i che r Festungsstrafe verurcheilt. Unter dem 16. Oktober wurde: 7. auf den Grund einer vor dem O.Ll.Ge- richte Künzelsau geführten Untersu- chung, Barbara Kling, von Bübler- thann, O.A, Ellwaugen, wegen wieder- holter Betrügereien, wiederholten Va- girens, verübter Unzucht, und wegen eines Ehebruchs, auch ivegen Entwei- 0 chung auf dem Transport, Bettelns und Lügen vor Gericht- Über die am 5r. Januar 1822 gegen sie erkannte zehen- monatliche Zuchthausstrafe mit Will- komm, und fünfmonatliche Neklusion . in einem ZwangS-Arbeitshaufe zu einer eilfmonatkichen Zuchthausstrafe mir Abschied, .und nachheriger s ün fmchaat- - liche r Reklusion in- einem Zwangs - Ar- beitshaus, auch zu Bezahlung sämtli- cher Kosten, verurtheilt. Den rS. Oktober wurde: 8. in der vor dem O.A.Gerichte Gmünd verhandelten Untersuchung gegen Jakob Bach, von Wiesenbach, O.A. Gaildorf, wegen eines durch mehrere falsche Na- mens - Unterschriften erschwerten Be- trugs, mittelst Verkaufs Unächter Ku>'-> Scheine, wegen theils nahen, theilö entfernten Versuchs gleicher betrügeri- scher Handlungen, wegen zwei verübter Fälschungen, ft wir wegen einer wei- 4 lern kleinen Betrügerei, neben Ersatz des Schadens und Bezahlung der Kosten, . eine seinen Gesundheirs - Umstanden an- gemessene fünfmonatliche Zuchthaus- strafe ausgesprochen; 9. wider den vormaligen Postofficial Au- gust Eidenbenz, zu Schorndorf, we- gen mit thätlicher Mißhandlung der Schaar- Wache verbundener Widersetz- lichkeit, so wie wegen wörtlicher In- jurien gegen den Oberamts - Aktuar, neben Bezahlung seiner Arrest - Azungs- und | der Untersuchungs - Kosten, eine drei und einhalbmonatliche Fe- stungö - Arbeitsstrafe erkannt. - Am 2i. Oktober wurde: 10. der suspendirte Schultheiß Johann Leonhard Ritter, von Dünsbach, O-A. Gerabronn, wegen betrüg- Erkenntnisse in • i2. In der von Amts wegen zur Revision vorgelcgten, von dem O.A.Gerichte Welzheim geführten Untersuchung ge- gen Christoph Friedrich Molt, von Lorch, O-A. Welzheim, erkannte der Criminal, Senat des K. Ober- Tribunals unter dem 19. August d. Z., daß der Angeschuldigte wegen vor- licher und eigennütziger Abschließung eines Vertrags mit den zu seinem Be- zirke gehörigen Gemeinden Dünsbach . und Brachbach in Amts - Angelegenhei- ten und dardurch sich verschassten Bor- . theils von 255 st., von feinem Amte als Schultheiß cafsi'rt, zu Beklei- dung eines öffentlichen Amtes für un- fähig erklärt, und zu dreimonatli- cher Festungsstrafe so wie zu Bezahlung der Untersuchungs-Kosten verurtheilt. Unter dem 23. Oktober wurde: " der ledige Johann Georg Fink, von Gussenstadt, O.A. Heidenheim, wegen Seortation und Ehebruchs, neben Be- zahlung der Hälfte der Untersuchungs- Kosten, mit einer Festungöstrafe von drei Monaten und acht Tage« belegt. evisions- Fallen. säßlicher Tödtung seines Bruders, Tode durch das Schwerdt zu ver- urtheilen, auch sämtliche Arrest- Azungs- Untersuchungs - und Vertheidigungs- wie die Straf- Vollziehungs- Kosten aus dessen Vermögen zu bezahlen ftyen- Dieses Erkenntniß, welches Seine Kö- nigliche Majestät im Wege der Gnade nicht gemildert haben, wurde unter dem , *?. Oktober vollzogen. *3. Zn der von Amts wegen zur Revision vorgelegten, von demO-A Gericht Aalen geführten Untersuchung gegen Johann Pattermann, von Pfannenstiel, er- kannte der Criminal-Senat des K. Ober- Tribunals unter dem 18. Oktober d. I., daß der Jnculpat wegen vieler verübter Diebstähle, unter welchen sich namentlich auch ausgezeichnete und große, insbe- sondere neun qualisicirte und' drei ge- fährliche beenden, welche Diebstähle er theils allein, thcils in Genossenschaft gewerbsmäßig begangen hat; sodann wegen Versuchs eines qualificirten und gefährlichen Diebstahls, wegen Vagi- rens, Vettelns und Concubinatö und Angabe eines falschen Namens vor Ge- richt- ferner wegen versuchter Befreiung zweier Criminal-Gefangenen, und bei dieser Gelegenheit verübter thätlicher Widersetzlichkeit mit Waffen gegen den Oberamtsgerichtö-Diener Holz zu Aalen, *. Civil *• In der Ationösache von dem O.A.Ge- richt Oehringen zwischen dem Schulleh- rer Wörle, zu Baumerlenbach, Kl., und dessen ihm beistehende Ehefrau, unter Berücksichtigung eines Theils sei- nes erstandenen Arrestes, noch zu einer sechsjährigen Zuchthausstrafe und' nachheriger Reklusion in einem Zwangs- Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, mindestens aber auf die Dauer von zwei Jahren, unter Vorbehalt von weitern, nach Befinden der Umstände' mach seiner Entlassung zu treffenden Sicherheits-Maßregeln, so wie zum Er- sätze des Schadens, in so weit solcher noch nicht geschehen, unter Correal-Verbind- lichkeit mit seinen Genossen rückfichtlich der in Gemeinschaft mit diesen verübten Diebstähle, und zu Bezahlung seiner Arrest-Azungs- der Defensions - und eines noch zu bestimmenden Antheils an den Untersuchungs-Kosten zu verurthei- lcn scy, hingegen der weitere Bezücht, noch mehrere in der Untersuchung vor- gekommene Diebstähle theils verübt, theils beabsichtigt zu haben, als uner- wiesen beruhen solle. S en a t. Anten, und Michael Mögerle und Cons., zu Ohrnberg, Bekl., Aten, Läut - Garben - Surrogat betreffend. 9H' wurde vermöge Beschlusses vom 5o. August, eröffnet den i5. Sept. das unter- gerichtliche Verfahren und Erkenntrrrß > als nichtig aufgehoben. (den 4. Okt ) Zn der Nichtigkeits-Klagsache von dem - O.A.Gerichte Crailsheim zwischen dem Leonhard Bullinger, von, Krettenbach, Bekl., Qnten, und Lazarus Salomon, , zu Crailsheim, Kl., Qaten, einen Mäk- ler- Vertrag betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom Zo. August, eröffnet den >8. Sept. das untergerichtliche Er- kenntuiß vbm z7> Nov. ^8-2 unter Ver- urtheilung des Qaten in die Kosten aufgehoben, (den 4. Okt.) 3. In der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Gaildorf zwischen Lorenz Weller, von Ober-Sontheim, Bekl., Anten, und Christine Mulsi'nger, von Bändel-1 Hardt,. Kl., Atm, Privatgenugthuung und Kindes-Ernährung betreffend, wurde vermöge Beschlusses dom 3<>. August, eröffnet den 23. Sept. i8?3 die einge- legte Berufung wegen Versäumung der Nothfristzu Einreichung desVeschwerde- Libells für verlassen erklärt, und Ant in die Kosten verurtheilt. (den 8. Okt.) Unter dem r3. Oktober wurde: 4. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richt Qehringen zwischen Friedrich Dott- tieb Landbek, Gastgeber in Oehringen, «un dessen Erben, Bekl-, Anten, und Georg Mögerle, Bärenwirth daselbst, nun dessen Gammasse, Kl., Atin, Schuld- fordcrung betreffend, das unter dem 27. August 1621 eröffucte Urtheil vori- ger Znstanz bestätigt, und Bekl« Ant in die Kosten dieser Znstanz verurtheilt. 5. Zn der Rekurssache des GutSbestßcrs Christian Wirft, zu Lenglingen, wurde vermöge Beschlusses vom 11. und er- öffnet den 26. Sept. die von demselben gegen das Gant - Erkenntniß desO-2l- , Gerichts zu Welzheim erhobene Be- schwerde als unbegründet verworfen, (den ^5. Okt.) Untdr dem i5i Oktober wurde: 6. in der Ationssache zwischen dem Amt- schreiber Schulz, in Berlichingen, Bekl-, Anten, und den Juden Falk Abraham, zu Ernsbach, und Immanuel Oppen- heimer, voll Sennfeld, Kl., Aten, die Aufhebung eines Cesstonö - Vertrags betreffend, das unter dem 20. März d. Z. eröffnete Urtheil erster Instanz unter Vergleichung des Anten i« die Kosten bestätigt. Am 20. Oktober wurde: 7. die Klagsache zwischen Baruas Maier . Salomon, von Michelbach an der Lüke, Kl., und der K. Finanz - Kammer des Zart - Kreises, Bekl., die Entrichtung eines Bestehe - Handlohns betreffend, angebrachtermaffen unter Verurtheilung deö Kl. in die Kosten, hinweggewiesen. 2. In der Ationssache von dem O.A.Ge- richt Hall zwischen dem Johann Georg Eberhard, von Thüngenthal, Bekl., AnteN, und Leonhard Wagner, von Herdlenshagcn, Kl., Aten, Ochsenkauf« schillings, Forderung betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 3o. August d. I. eröffnet dm -6. Sept.,' die eingelegte Berufung wegen Mangels der appella« IV.. Gerichtshof fwi i. Cr im tu Den t. Oktober wurde: *. Conrad Fink, von Hartheim, Groß- herzoglich Badenschen BezirksamtsMös- kirch> auf eine vom O.A.Gerichte Ried- r lingen gepflogene Untersuchung, wegen» wiederholten Vagirens und verbotenen Wiedereintritts in das Königreich, neben dem Kosten-Ersatz zu viermonatlicher Festungs- Arbeitsstrafe mit Abschied und nachheriger Landes « Verweisung unter Androhung schärferer Bestrafung beln Summe von Amts wegen ver, worfen. (den r». Oft.) Unter dem r5. Oktober wurde: 9. in der Ationssache von bcm O-A.Ge- richte Künzelsau zwischen der Wittwe des Joseph Kraft, nunmehr verehelich- ten Friedrich, von Mulfingen, unter Beistand ihres Kriegsvogtö, Bekl., Antin, und Simon Kraft von da. Kl., Aten, eine Schuldforderung von ä«»fl. nebst Zinsen betreffend, das unter dem 3i. Okt. i8u eröffnete Urtheil erster Instanz unter Begleichung der ' Kosten abgeändert. ^ ■ de« Donau - Kreiö. l - S e » a t. für den Wiederbetretungs - Fall verur« theilt. Den 2. Oktober wurde: 2. auf den Grund einer vom O.A.Ge, richte Saulgau gepflogenen Untersu- chung, der Festungssträfling Johann Martin Böhler, von Dußlingen, O-A. Tübingen, wegen wiederholter Fäl- schung, »eben dem Kosten-Ersatz zu einem Strafzufatz von viermonatli- cher Festungs-Arbeit, und 3. Ioh. (Strobel; von Rißdissen/ O.'Ä. Ehingen, wegen dreier zum größer» Theile ausgezeichneter Diebstähle, die den fünften Diebstahl' im rechtlichen Sinne ausmachen- so wie wegen anderer Vergehen, neben dem Kosten - Ersatz zu- ssechszehenmonatlicher Zucht- hausstrafe in GottesZell, mit W i l l k o m m und Ab schied und nachherigÄ Einsper- rung in dem Zwangs - Arbeitshaus - zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenig- stens aber auf die Dauer von andert- halb Jahren, verurtbeilt. Am 4. Oktober wurde 4. der bei dem O.A.Gcrichte Geißlingen in. Untersuchung gekommene Johann Georg Wohlfahrt, genannt Rall, von Ehningen, wegen ehebrecherischen Concubinats, neben'Verfällung in einen Theil der Untersuchungs - Kosten zu viermonatlicher Festungsstrafe v'er- urtheilt. Den 6. Oktober wurde L. Thomas Konrad, von Offingen, O-A. Riedlingen, wegen gewaltsamer Widersetzlichkeit gegen eine oberamtliche Verfügung und schwerer öffentlicher Injurien gegen das Oberamt Niedlingen und seinen Orts - Schultheißen unter Berücksichtigung der früher bereits wegen Injurien gegen obrigkeitliche Behördeff erstündenen Strafe, .neben dem Kosten- Ersatz zu vier monatlich er Festungs- Arbeitsstrafe verurtheilt. Den n.'Oktober wurde: 6. Maria Ursula Frey, von Söflingen, O.A. Ulm, wegen mehrerer, zwar kleiner und erster , aber zum großen Theile als Pflug-Diebstahle ausgezeich- ttetcr und gewerbsmäßig verübter Dieb- stähle, desgleichen wegen frechen Lügens und Läugnens vor Gericht, neben dem Schadens - und Kosten-Ersatz zu sechs- monatlicher Zuchthausstrafe -in Heil- bronn, und 7- der bei dem O.A.Gerichte Tettnang in Untersuchung gekommeue Substitut Kraft, von Altdorf, dermaligerSteuer- Commissär zü Leutkirch, wegen eines bei einer Erbschaftö - Theilung verübten Betrugs, mehrerer durch falsche Reise" Kosten-Anrechnungen begangener Be- trugs , Handlungen und wegen über- triebener Kosten - Anrechnungen in Schreiberei - Geschäften, neben dem Er- sätze des Schadens und eines Theile der Untersuchungs-Kosten zur Entfer- nung von öffentlichen Geschäften, Un- fähigkeits - Erklärung zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes und zu vier- zehen tägig er Gefängnißsirafe verur- theilt. Den io. Oktober wurde: die bei dem O.A.Gerichte Münstngen in Untersuchung gekommene AnneMarie ' Widmanu, vcnr Drakenstein, O.A. Geißlingen, wegen verschiedener Dieb- stähle und anderer Vergehen, neben Verfällung in den Kosten- und Scha- dens-Ersatz zu sieben und einhalb- rnonatlicher Zuchthausstrafe in Hcil- bronn, und Benedikt Lußmann und seine Stief- tochter Victoria, von Wangen, wegen ehebrecherischer Blutschande, jedes neben Verfällung in die Hälfte der Untersu- chungs-Kosten zu ein und einhalbjäh- riger Zuchthausstrafe beziehungsweise zu Heilbronn und Ludwigsburg vcrur- theilt. An demselben Tage wurde: der bei dem O.A.Gerichte Kirchheim in Verhaft und Untersuchung gekommene Johann Sprandel, von Urach, wegen eines ausgezeichneten Diebstahls, welcher den zweiten Rückfall des Angejchuldig- ten in dieses Verbrechen begründet, neben dem Kosten-Ersätze zu acht- monatlicher Festungö - Ardeits- strafe und nachh'eriger viermonatli cher Eknfperrung in das Zwangs-Ar- beitöhaus zu Rottenburg veruxtheilt. Den iS. Oktober wurde: ar. der bei den: O.A.Gerichte Tettnang : in Untersuchung gekommene Grenzzoller Adolph Bommer, zu Neuhaus, wegen Beihülfe zu Wein-Einschwärzungen von seiner Stelle casssrt, und zu Bekleidung jedes öffentlichen Amts für unfähig er- : .klärt. * Am 20. Oktober wurde: 12. Bernhard Wagenblast, von Wei- ßenstein, O.A. Geißlingen, wegen aso- tischen Lebens, Fund-Diebstahls und anderer Vergehen, neben dem Kosten- Ersätze zur Einsperrung in das Zwangs- Arbeitshaus zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Monaten, und 13. der bei dem O.A.Gerichte Geißlingen in Untersuchung gekommene Johann Ludwig Ott, von Schlierbach, O.A. Göppingen, wegen eines''durch Einstei- gen qualisicirtcn und eines Haus-Dieb- stahls unter Berücksichtigung der früher von ihm wegen Diebstahls erstandenen Strafe, neben dem Kosten-Ersätze zu fünfmonatlicher Festnngs'- Arbeits- strafe verurtheilt. gx8 Den 21. Oktober wurde: 14. gegen Sophie Zik, von Dürnau, O.A. Göppingen, wegen wiederholten Vagirens und Bettelns, neben Verur, theilung in den Kosten-Ersatz eine vier» monatliche Zwangs - Arbeitshaus- strafe in Ulm erkannt. Den 17. Oktober wurde : *5. diebei demO.A.GerichtBiberachinUn» tersuchuug gekommene Barbara Stei- ner, von Zell am Hammersbach, Groß- herzoglich Badenschen Bezirksamts Gen» genbach, wegen wiederholten Vagirens «nd wiederholten verbotswidrigen Ein» trits in das Königreich, neben dem Kosten-Erfatze zu fechsmonatlicher buchthausstrafe m Markgröningen mir Abschied und nachheriger Ausweisung unter Straf-Androhung; »6. Jakob Bozler, von Unterlenningen, O.A. Kirchheim, wegen oft wiederholten Vagirens und Bettelns, neben dem Kosten - Ersätze zu sechsmonatlicher Zwangs-Arbeitshausstrafe in Ulm; 17. der bei dem O.A.Gericht Ehingen in Untersuchung gekommene Johann Georg Herrmann, von Gönnmgen, O.A. Tübingen, wegen mehrerer Diebstähle, die den fünften Rückfall des Angeschul- digten begründen, ferner wegen Verun- treuung, Fälschung, und wegen wieder- holter Vagabundität, neben dem Scha- dens - Ersatz zu zwei und einhalb* jähriger Zuchthausstrafe in Mark- gröningen und nachheriger Einsperrung in das Zwangs-Arbeitshaus zu Rotten- burg bis zu erprobter Besserung, wenige stens aber auf die Dauer von fünft zeheu Monaten, eudlich 18. Alois Wilhelm, von Achstetten, O.A. Wiblingen, wegen zum drittcN- male wiederholten Vagirens und Bet-' telns, neben dem Kosten-Erfatze zu einem Willkomm von fünfzehen Stockstreichen und zur Emsperrung in das Zwangs - Arbeitshaus zu Ubn bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber aus die Dauer von sechs Mona- ten, verurtheilt. t. Civil- Senat. Den 7. Oktober wurde: des Freiherrn Carl vonSpeth - 1. die Gant-Verweisung in der Debitsache marchthal publicirr. 9*9 r. In der Ationssache von Waldsee zwischen Joseph Hund, von Biberach, Bekl-, Anten, und der Stiftungs-Verwaltssng Waldsee, Kl., Atin, Zins-Ersatz be- treffend, wurde vermöge Beschlusses vom 2. publ. den 2 4. Sept. wegen ver- säumter Nothfrist, unter Verurthei- lung des Anten in die Kosten, die Be- rufung für verlassen erkannt; (den io. Okt.) ebenso wurde 2. in der Ationssache von dem O.A.Ge- , richte Biberach zwischen der Wittwe des Kaufmanns Friedrich Lieb, zu Biberach, Kl., Antin, und dem Wirth und Rath- schreiber Michael Gerster, voll Birken- dors, Bekl., Aten, Waaren-Forderung . betreffend, vermöge Beschlusses vom 3o. Sept., publ. den 8. Okt. d. I. (den 18. Okt.) und 4. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Tettnang zwischen dem Cameral- amt Tettnang, Lnten, Anten, und der Gantmasse - Curgtel des verstorbenen Försters Krumbacher, zu Löwenthal, Latin, Atin, Location im Gante be- treffend, vermöge Beschlusses vom 3o. Sept., publ. den 9. Okt. d. I., die eingewondete Berufung, wegen Ver- säumung der Nythfrist zu Einrei- chung der Beschwerdeschrift, unter Verurtheilung des Antischen Theils in die Kosten, für verlassen erkannt, (den 18. Okt.) Den 21. Oktober wurde: 5. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richt Ehin'gen zwischen Bernhard Fuchs, von Griesingen, O.A. Ehingen, Bekl., Anten, und dem Stadtrath Melde, in Ehingen, Kl., Aten, eine Forderung von i5ofK. betreffend, das den 5. Okt. d. I. eröffnete unterrichterliche Urtheil unter der Bedingung der vorgängigen Ab- , schwörung des Reinigungs-Eides von Seiten des Aten bestätigt und die Ko- sten verglichen. Unter dem 22. Oktober wurde: st. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Riedlingen zwischen Joseph Ki- stenfeger und Consorten, zu Offingen, Bekl., Anten, und dem Herrn Fürsten von Thurn und Taris, Kl., Aten, das Oehmdrecht im sogenannten Vaumgar- ten betreffend, das am 23. Juni d. I. eröffnete erstrichterliche Erkenntniß, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten, bestätigt. 7. In der Ationssache von dem O.A-Ge- richte Wiblingen zwischen Jakob Gugen- heimer, von Laupheim, Bekl., Anten, und Ich. Barth, von Sontheim, O.A. 5 tj 2-0! Münsingen, Kl., Ate«, Schuldforderung betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 26. Sept-, publ. den 14. Okt. die Berufung wegen versäumter Nothfrift zu Einreichung der BeschwerdeschrifL unter Verurtheilung des Anten in die Kosten für verlassen erklärt, (den 2/,. Okt.) Den 24. Okt ob er wurde: A. in der Ationssache von dem O-A.Ge- richte Geißlingen zwischen dem Pfarrer Schneider, zu Deggingen,Bekl., Nachkl-, Anten, und dem O.Appellat.Gerichts- Advokaten Löw, zu Bruchsal, Kl., Nach- bekl., Aten, Deserviten und Auslagen- I Forderung betreffend,dieBerufung wegen Mangels an einer gegründeten Be- schwerde unter Verurtheilung des Anten ' in die Kosten verworfen, und g. in der Ationssache von demselben O-A. Gerichte zwischen Joh. Michael Schule, Schenkwirt!) daselbst, Kl., Anten, und Matthäus Kentner, Sternwirth daselbst, Bekl., Aten, Kaufschillings-Forderung betreffend, das am 27. März d. Z. er- öffnete erstrichterliche Erkenntniß, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten, bestätigt.. Stuttgart den 4. December 1823^ Maucler. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. Nro. 64, Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs- Samstag, den iS, December i8a3t I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst - Nachrichten. ^eine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 21. v.M. den Oberamts-Richter Lieb, ln Nuvrnsb^jj, ruf fein Ansuchen wegen Kränklichkeit in een Pensionsstand zu versetzen, und durch höchstes Dekret vom 22. v. M. den Oberamts-Richter Pfizer, zu Wib- lingen, in gleicher Eigenschaft nach Ravens- burg zu versetzen, auch den Oberamtsgerichts - Verweser von Hirrlinger, in Waldsee, zum Oberamts- Richter in Wiblingen zu ernennen geruht. Sodann haben Höchstdieselben ver- möge höchster Entschließung vom 26. v. M. Repetenten Ri ecke, in Tübingen, die erledigte Lehrstelle der Mathematik und Physik bei dem landwirthschaftlichen In stitut zu Hohenheim gnädigst übertragen, und feem Tehrcr (ITH -• 495 fl. - kr. Von erledigten Stellen 8,öoofl. 32^kr. Besoldungen... 44» fl. — kr- Vom Gnaden-Quartal — .— Vikariats - Kosten.. 7! 4 fl. — kr. Freiwillige Beiträge. 41 fl. i5 kr. Belohnungen... 127fl. 40 kr. Ertrag der Bücher- Rechnungs-Kosten. 2 33 fl. 40 kr. Verlags-Rechte. 2,7 40 fl. — kr. Insgemein .... 88 fl. 7 £«»•• Insgemein ’,j*.. , 00 C* rs 2.5,488fl. 2 74kr. 28,ii5fl. i7^kr. wird der Aufwand abgezogen, so bleibt ein Ueberschuß von —2,626 fl. 5o kr. B.) Dem Grundstock gehörige Einnahmen und Ausgaben. 1) In Beziehung auf Zuwachs und Abgang. Einnahmen. Ausgaben. Einlagen in den fundus 1,867 fl. 28 kr. An jährlichen Beiträgen Vermächtnisse ... 2i6fl. — kr. giengen verloren.. 2,o8öfl. 38 kr. 5fl. -»kr. 5fl. -«kr. Es ergab sich also ein Zuwachs von 2,080 fl. 18 kr. 3 2 5 a) Zn Beziehung auf Fonds-Bestände. Einnahmen.' Ausgaben.' Cassen-BestandaufMar- Vorschüsse der Ulmer- tini 1821... 6,667 fl. 2 8^ kr. Wittwen-Casse. 2,1-0$. 53^h\ Vorschüsse der Ulrner Ausstände auf Martini Wittwen-Casse. 2,o64ft. 21 kr. 1822 ..... 5,961 fl. 5o^kr. Ausstände auf Martini Capitalien ausgeliehen. 6,5oofl. — kr. 1821 5,255fl. 62 kr. Heimbezahlt erhaltene Capitalien. - - 2,^77 fl. 41 kr. i3,855fL 22^kr. Zusammenstellung bet Einnahmen und Ausgaben. Einkünfte .... 28, n5fl. 17^kr. Aufwand. .... 25,488fl. 27a,kr. Für den Grundstock. 2,o85fl. 58 kr. Abgang am Grundstock 5 st. 20 kr. Von Fondsbeständen. i3,855fl. r2-;kr. An Fondsbeständen. 12,622st. 44 kr. 12,622 fl. 44 kr. 44,064fl. 18 kr. 68,114 fl. Zi^kr. Nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen beträgt der Sassen - Bestand auf Martini 1822... 6,969 st. 46^ kr. Stuttgart den 22. November 182a. Wächter. 5. Des katholischen Kirchcnraths. Die Prüfung der katholischen Schul-Jncipienten betreffend. Man sieht sich veranlaßt, außerordent- dem Schulstande zu widmen, schon auf licher Weise eine Prüfung der Schul-Znci- den 10. Februar k. Z. anzuordnen, dienten für Provisorate, bei welcher jedoch Die Prüfnngs.- Candidaten müssen sich "ur solche zugelaffen werden, die im Jahre noch vor dem 12. Januar unter Beilegung 1821 die Erlaubniß erhalten haben, sich der geschlossenen Zeugnisse der Ortsschul- I I 926 Commission und ihres Musterlehrers mit schulinspektoratamtlichem Beiberichte bei dem Kirchenrathe schriftlich melden, wi- drigenfalls sie zu dieser Prüfung nicht zu- gelassen werden. Hierauf wird Jedem die weitere Weisung zugehen. Diejenigen Prüfungs-Candidaten, wel- che die Zulassung erhalten, müssen sich am Vorabende bei der Prüfungs-Commission stellen. Die Zncipienten, welche im September d.Z. zwar die Prüfung erstanden, aber kein Fähigkeits-Dekret erhalten haben, dürfen sich noch nicht zur Wiederholung melden. Die Schul-Znfpektoren und die übrigen Pfarrer haben dieses den in ihrem Pfarr- sprengel vorhandenen Zncipienten vom Jahr 1821 unverzüglich bekannt zu ma- chen. Stuttgart den 6. December 182.3. Camere r. C.) Des Departements der Finanzen: Des Steuer-Collegium. Errichtung eines Ober-Zollamts zu Alpirsbach. Es wird hiemitzur allgemeinen Kennt- Ober-Zollamt in Alpirsbach errichtet niß gebracht, daß in Folge allerhöchster worden ist. Entschließung vom 29. August d.Z. ein Stuttgart den 27. November 1823. Süskind. Dienst-Erledigung. Die erledigte Stelle eines Pfarrers an dem Zucht - und Waifenhaufe zn Lud- wigs bürg wird, mit Vorbehalt der ihm über feine Amts-Obliegenheiten noch zu ertheilenden besonder« Vorschrift, wieder ersetzt werden. Dieselbe ist neben freier Wohnung und dazu gehörigem Gartenge- nuß mit einer jährlichen Besoldung von 1000 st. in Geld verbunden. Die Bewer- ber haben sich längstens binnen 14 Tagen fcei dem evangel. Consistorium zu melden. Durch den Tod des Försters Koch äst das Revier Rottenburg, Tübinger Forstes, in der zweiten Classe mit Pferdsration, erledigt worden. Am 2.. d. M. ist der pensionirte Major v. Reizensiein, zu Ludwigsburg, und am 5. d. M. der Adjutant der ersten Infanterie-Brigade, Oberlieutenant Er- hardt, zu Stuttgart, gestorben. Gedruckt bei G. Hasselbriuk, Buchdrucker 9^7 NlV. 65. Königlich Württembergisches Staats - und Regiermgs - Blatt. Donnerstag, den 18. December i8a3. I. Unmittelbare Königliche Dekrete« A.) Ordens - Verleihung. ^8eine Königliche Majestät haben Ritter des Ordens der Württembergischen vermöge gnädigsten Dekrets vom 14. d-M. Krone, aus Anlaß seiner Dienst-Jubelfeier, an den Ordens-Vice-Kanzler, dem Staats- in Berücksichtigung seiner treu geleisteten Rath, Direktor v. He yd, seitherigen Com- Dienste, das Cvmmenthur-Kreuz des Krön-. menthur de^ Civil-Verdienst-Ordens und Ordens zu verleihen geruht V.) Dienst-Nachrichten. Seine Königliche Majestät haben das erledigte Oberamt Aalen dem Stif- durch höchste Entschließung vom 9. d. M- tungs-Verwalter Cranz, von Crailsheim, 928 ba§ erledigte Dekanat Ludwigsburg dem Oberhelfer Binder daselbst, und vermöge höchster Entschließung vom 11. d- M- die in Erledigung gekommene evan- gelische Pfarrei Mössingen, Dekanats Tübingen, dem Pfarrer Heyd, zu Groß- Zngersheim, Dekanats Besigheim, gnä- digst übertragen. Sodann haben Höchstdieselben den Prinzen Alexander von Württem- berg, Sohn des verewigten Herzogs Louis Hoheit, unter dem 12. d.M- zum Rittmeister zweiter Klasse ernannt, und der Leibgarde als solchen zugetheilt. Unter dem i3. d. M. wurde der bishe- rige Regiments - Adjutant im fünften In- fanterie-Regiments, Oberlieutenant von Weber, zum Adjutanten der ersten In- fanterie - Brigade ernannt. Dem auf die erledigte Pfarrei Crifpen- hofen von der Patronat-Herrschaft nonn- nirten seitherigen Verweser dieser Stelle, Gottlob Theodor Bauer, ist den 2. d. M- die Königliche Bestätigung ertheilt worden. II. Verfügungen der Departements. Des Departements des Innern: Des Ministerium des Innern. Verfügung, die Besorgung der Gefangenen-Transporte und die Führung der Transport-Register an den Oberamts - Sitzen betreffend. Da man in Erfahrung gebracht hat, amts-Sitze als Abgangs-Station auS, daß es hinsichtlich der Besorgung der Ge- sondern anch die Besorgung der an dem fangenen - Transporte und der Führung Oberamts-Sitze als Jwischen-Station vor- der Transport-Register in den Oberamts- kommenden Gefangenen-Transporte, f° Städten sehr verschieden gehalten werde: wie die Führung der vorgeschriebenen Re- st) wird zu Bewirkung einer Gleichförmig- gister hierüber, mit Ausschluß des Ge- keit hiemit bestimmt, daß nicht nur die meinde-Vorstehers, dem Oberamtmann Znstradirung der oberamtsgerichtlichen und obliege; wobei es sich übrigens von selbst oberamtlichen Gefangenen von dem Ober- versteht, daß Gefangene, deren Transport 9-9 an eine andere im Oberamtö-Siße befind- liche Behörde, z. V. an ein Oberamtsge- richt, Zuchthauspflegamt u. s. w. gerichtet ist, an diese Behörde unmittelbar und ohne Dazwischenkunft des im Orte befind- lichen Oberamts abzuliefern find. Stuttgart den n. December 182Z. Schmidlin. Dienst-Erledigungen. Durch die provisorische Uebertragung des Oberamts Mergentheim an den Re- gierungs-Assessor Strölin, zu Ellwan- gen, ist bei der Negierung des Jart-Kreises eine Assessorsstelle in Erledigung gekom- men, mit welcher ein normalmäßiger Ge- halt von 800 ss. verbunden ist. Die Be- werber um diese Stelle haben sich binnen vier Wochen bei der Regierung des Jart- Kreises zu melden, und ihren dießfallfigen Eingaben die erforderlichen Zeugnisse na- mentlich über ihre Kenntnisse im Rech- nungs-Fache beizulegen. Das erledigte Dekanat Schorndorf mit einem Einkommen von iv86fi. nach Etats-Preisen, begreift nach Abzug der dem Dekanat Welzheim zugetheilten, noch *6Diöcesanorte mit etwa 26,000 Einwoh- nern, wovon 56gc> in der Stadt Schorn- dorf wohnen. Als Stadtpfarrer hat der ^ekan alle Morgen-Predigten an Sonn- und Festtagen, und Nachrnittags, wenn der Diakon eine Abend-Predigt hat, die Kinderlehre, in den Winter- Monaten die Bußtags- Predigten, und je in der zweiten Woche die Freitags - Kinderlehre zu hal- ten. Die erledigte Stadt-Pfarrei in der Stadt Altenstaig, welche 1800 Seelen, aber kein Filial hat, ist mit einem Ein- kommen von 716 fl. nach Etats - Preisen berechnet, verbunden, worunter 291 fl. Naturalien, und unter diesen 116 fl. zur Bestreitung der Kosten für fremde Aus- hülfe, sofern ein künftiger Stadt-Pfarrer derselben bisweilen bedürfen sollte, begrif- fen sind. Die Bewerber um vorstehende zwei Stel- len haben ihre Bittschriften innerhalb drei Wochen bei dem evangelischen Consistorium einzureichen. Die katholische Pfarrei Friedingen, Oberamts und Dekanats Riedlingen, wird wieder besetzt werden. Sie begreift das g3o Pfarrdorf mit 344 Einwohnern, und hat ein Einkommen von 700 st. Die gleichfalls erledigte katholischePfarr- stelle zu Airheim, Oberamts und Deka- nats Spaichingen, begreift das Pfarrdorf mit 789, und 4 Filialhöfe mit r8Pfarr- genossen. Das Einkommen belauft sich an Gütern, Zehnten, Capitalzinsen, Besol- dungen und Gebühren auf 960 fl. Die Geistlichen, welche sich um vorste hende beide Stellen insbesondere bewerben wollen, haben sich binnen vier Wochen vorschriftsmäßig bei dem katholischen Kir- chenrathe zu melden. Die Registratorsstelle bei dem evangeli- schen Consistorium mit der Besoldung der Erpeditoren zweiter Elaste von 800 ft. ist erlediget. Die Bewerber haben sich inner- halb 14 Tagen bei dem evangelischen Eo"- ststorium zu melden. Gedruckt M G. Hasselbriuk, Buchdrucker. Nro. 66 Königlich Württembergisches taats - uni Regicrungs - Blatt. Montag, den 22. December 1823. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst - Nachrichten. E>sine Königliche Majestät haben zu Waldmannshofen, Dekanats Ereglm- vermöge Dekrets vom »5. d. M. dieerle- gen, auch. digte Pfarrei Siglingen, Dekanats Neuen- vermöge höchster Entschließung vom i/>. stadt, dem Pfarrer Stang, in Kayh, d. M- die erledigte evangelifche Pfarrei Dekanats Herrenberg, und Pfäffingen, Dekanats Herrenberg, dem die erledigte Pfarrei Efcheuthal, Deka- Vikar Bantlin, von Mittelstadt, Deka- nats Oehringen, dem Pfarrer Dorsch, nats Urach, gnädigst übertragen. 9-32 II. Verfügungen d e r Departements. A.) Des Departements der auswa'rti,gen Angelegenheiten: Des Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.' Bckünntmachling, dic zwischen der Krone Württemberg und dem Großhcrzogthum Vndcn wegen Be strafung der Forstfrevel in den beiderseitigen Grenz Zwischen der Krone Württemberg und dem Großherzogthum Baden ist, zu Ab, Wendung der in den beiderseitigen Grenz- Waldungen häufig eintretcnden Verwü- stungen, eine besondere Uebereinkunft we- gen Bestrafung derjenigen, welche in diesen Waldungen Frevel begehen, getroffen worden; welche Uebereinkunft wörtlich folgende Bestimmungen enthält: §. i. Jeder der beiden Staaten läßt Ueber, tretungen der Forst - Gesetze (Forstfrevel), welche durch seine Staats-Angehörigen in dem Gebiete des andern begangen find, nach den eigenen Gesetzen aburtheilen, als wäre den letzteren in den eigenen Wal- dungen von den eigenen Angehörigen zuwider gehandelt worden. Die auf eigener sinnlicher Wahrneh- mung beruhende Angabe eines verpflich- teten Forst - Offlcianten aus dem einen Staate bewirkt gegen den — dem andern Staate ] ungehörigen Forstfrevler einen -Waldungen abgeschlossene Uebereinkunst betreffend. vollen Beweis und hat dessen Verurthei- lung zur Folge, wenn der Angeschuldigte den Beweis nicht durch Gegenbeweis za entkräften vermag. "§. 3. Das Forst, Personal ist berechtigt, den Frevler auf dem Gebiete, wo er gefrevelt, zu verhaften, und ihn an die Behörde seines Wohnorts abzuliefern: welche Ab- lieferung sogleich nach Erhebung der er- forderlichen Notizen von den persönlichen Verhältnissen des Verhafteten zu bewerk- stelligen ist. §. 4. Gegenseitig wird zur Entdeckung Hülfe geleistet, und es wcrdeu Haussuchungen auf der Stelle von den Orts - Behörden gestattet, jedoch in Gegenwart der letz- teren, welche das Entdeckte verwahren lassen, ohne für ihre Mitwirkung eine Belohnung zu empfangen. §. 5. Wenn der Forst-Erceß dergestalt Erkenntniß erledigt ist, daß die Strafe vollstreckt werden favn, so hat fctc Unter- süchungS - Behörde eine beglaubigte Ab- schrift der zu Protokoll genommenen Ver- handlung und des zu vollstreckenden Er- kenntnisses dem Angeber zuzustellen und gleiche Abschriften seiner Vorgesetzten Be- hörde zuzuscnden, beides bei einer Strafe von einem bis fünf Gulden. §. 6. Die Untersuchung und Bestrafung wird w.öglichsi beschleunigt, und namentlich ver- anlaßt die untersuchende Behörde auch die Vollstreckung des Erkenntnisses. §- 7- lieber den Schaden - Ersatz wird von den Behörden des Staats, wo die Ueber- tretnng abgeurtheilt wird, und zwar in der Regel sogleich bei der Auesprechung der Strafe erkannt. Die Behörde, welche den Forstfrevel rügt, erkennt auch über die Anzeige- Gebühr, deren Statthaftigkeit und Betrag nach den Gesetzen und Verordnungen des Staats festgesetzt werden, von dessen Be- hörde der Forstfrevel abgeurtheilt wird. Erkannte Geld - und Arbeitö - Strafen werden zum Vortheil jenes Staats voll- zogen, dessen Behörden sie verhängt Habens §. 8. Die Ucbereinkunft tritt von dem i5. December 1823 an für beide Staaten in Kraft. Nachdem Se. Königliche Majestät dieser Ucbereinkunft die Allerhöchste Ge- nehmigung ertheilt haben; so wird der Inhalt derselben andurch auf Allerhöchsten Befehl, zur Nachachtung, öffentlich be- kannt gemacht. Stuttgart den 10. December 18-5. Für den Minister: - - Maucleki. B.) Des Departements des Innern: Des evangelischen Konsistorium. Termin zur Concurs-Prüfung für die Schul-Provisoren und Jncipicnttn evangelischer Konfession. Diejenigen Schul - Incipienten und und nicht durch besondere Erlasse zurück- ^chul-Provisoren evangelischer Confessio«, gewiesen worden sind, haben sich, und zwar solche sich an Martini d.J. um Zulassung sämtliche Incipienten von allenGeneralaten 5"r Consistorial-Prüftmg gemeldet haben, auf den 5. Januar; die Provisoren von 934 fcen Generalaten Hellbronn, Oehringen gelischen Consi'storium einzusinden, wo und Maulbronn den 7. und von den übri-> ihnen das Wertere eröffnet werden wird, gen Generalaten den 11. Januar 1824, Stuttgart den 9. December 1823. Morgens' 8. Uhr, in der Kanzlei des evan- W 4 ch tcVi C) Des Departements der Finanzen: Des Steuer-Collegium. Die Zoll-Verhältnisse gegen die Schweizer-Carttone Luzern und Uri betreffend. Da nach den eingelaufenen ofsi'ciellen Nachrichten die Stände Luzern und Uri sich von dem in Betreff der Retor- si'ous - Verhältnisse bestehenden Concor- dat losgesagt haben; so ist nunmehr der Grund eingetrcten, in Gemäßheit des in der Verordnung vom 10. Oktober d. I. ausgedrückten Vorbehaltes, die Bestim- mungen dieser Verordnung auf dieselben auszudehnen. Die K. Oberzollämter haben daher nach Verstuß von vier Wochen, von dem unten gesetzter,Tage angerechnet, dieinderK.Ver- ordnung vom 24. Juni 1822. §.4. Lit. B. und §. 6 festgesetzten Retorsions-Zölle auch auf die aus den Cantouen Luzern und Uri nach Württemberg eingehenden Schweizer - Getränke und Fabrikate in Anwendung zu bringen. Stuttgart den ,8. December 1823. Auf besondern Befehl. Süskind. Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker. Staats - und Regierungs - Blatt. Montag, den 29. December 182.5. I. Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete. Gesetz über die direkten Abgaben für das Finanz-Jahr >8%. Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. o . Von Gebäuden, von Gewerben, von Gruud-Eigenrhum und Gefällen wird für ^as Jahr vom 1. Juli i8ff an direkter Steuer vorläufig die Stimme von ■—[• a'600,000 f(. Ungezogen. §- 2. Nachdem zufolge. Unserer Entschlie- ßung vom 17. Oktober d. I., als das «ach §. n4. der Verfafsungs - Urkunde fortlaufende Drittheil der Iahrssteuer, —' 868,090 fl, 40 kr., unter Zu- grundlcgung des neuen provisorischen Katasters bereits ausgeschrieben wor- den sind; so ist nunmehr der weitere Betrag von — 6 1'65,„909 fl. 20 kr. auf dieselbe Weise, jedoch mit Vorbehalt einer etwa nölhig werdenden Ausgleichung, so-- g56 fort umzulegen, und vorschriftmäßkg zum Einzug zu bringen. §. 3. Die Vesteurung der Aktiv-Capitalien, der Besoldungen und Pensionen, so wie der Apanagen findet für das Jahr i8§|- wieder auf dieselbe Weise Statt, welche in dem Gesetz vom »9. Juni 1821 vorgeschrie ben ist. Bei den Aktiv-Capitalien ent- scheidet der Besitzstand vom 1. Juli 1825 für die Steuerpflicht. Als Zahlungs- Termin wird für die Capitalsteuer der 1.Januar 1824, und für die Besoldungs- Pensions - und Apanage - Steuer der 1. April 1824 festgesetzt. Unser Finanz-Ministerium ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt. Gegeben Stuttgart den 26. December 1823. W t l Hel m. Der Minister der Finanzen : von Weckherlin.' , Auf Befehl des Königs: Der Staats > Sekretär, Vellnagel. Dienst - Nachrichten. Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 11. d.M. dem Forstwarth, Unterförster Spanna- gel, vom Revier Waldenbuch, Tübinger Forsts, das erledigte Revier Lorch gnädigst übertragen. Unterm 19. d. M. wurde der Oberlieu- tenant v. d. Planiz, im fünften Jnfan- rie-Regiment, zum Adjutanten dieses Re- giments ernannt, und an dessen Stelle derOberlieutenaut Weisser, vom sech^ ten Infanterie-Regiment, versetzt. Unterm 20. d.M. wurde dem zur katho- lischen Pfarrei Wiesenstetten, Oberamts und Dekanats Horb, ernannten Caplan Edelmann, zur heil. Maria in Leutkirch, die Königl. Bestätigung ertheilt. 937 II. Verfügungen d er Departements. A.) Des Justiz-Departements: Criminal-Senat des Gerichtshofs für den Donau-Kreis. Straf-Erkemmiiß gegen Valentin Leicht, zu Zn der vor dem Oberamtsgerichte Ra- vensburg verhandelten Untersuchungssache gegen den Redakteur des Tagblatts: der Altdorfer Landbote, Valentin Leicht, zu Altdorf, Oberamts Ravensburg, er- kannte der Criminal - Senat des K. Ge- richtshofs für den Donau-Kreis am 17. Mai d. Z., daß der Angeschuldigte wegen schwerer Verläumdung der Staatsdiener Würt- tembergs in einem von ihm verfaßten Aufsatze in Nro. 3g. des Altdorfer Land- boten, neben dem Ersätze der Untersu- chungs-Kosten zu zweimonatlichem Altdorf, als Redakteur des Altdorfer Landboten. Festungs-Arrest zu vcrurtheilen, auch die Einrückung dieses Erkenntnisses in das Königs. Staats- und Regierungs- Blatt und in den Altdorfer Landboten zu verfügen sey; welches Urtheil auf erhobene Beschwerde des Verurtheilten von dem Criminal-Senat des K. Ober - Tribunals in der Rekurs- Instanz unterm 29. Oktober d. Z. ledig- lich und unter Verurtheilung des Rekur- renten in die Kosten der zweiten Instanz bestätigt wurde. Ulm den 10. November 182Z. Pfizer. B.) Des Departements des Innern: Der Negierung für den Schwarzwald-Kreis. Belohnung der besonder» Verdienste des Schultheißen Bruklachcr, zu Bezingen. Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 28. Nov. *823 dem Schultheißen Martin Bruk- lacher, zu Bezingen, Oberamts Reut- lingen, zur Belohnung seiner ausaezeich- »eten Amtsführung und seiner Verdienste um die Gemeinde Bezingen, die goldene Eivil-Verdienst - Medaille gnädigst zu verleihen geruht, mit der Bestimmung, daß ihm dieselbe von dem Regierungs- Präsidenten in Gegenwart des Collegiums überreicht, und daß dieß unter Anfüh- rung seiner Verdienste öffentlich bekannt gemacht werde. Ersteres ist heute von dem Regierungs - Collegium und in Ge- genwart des Oberamtmanns Me ck h er l i n, von Reutlingen, welcher den Schultheißen in den Sitzungs-Saal einführte, geschehen, und letzteres geschieht durch folgende Dar- stellung der Verdienste des Bruklacher: 938 Zur Zeit seines Amts-Antrits im Jahr 1814 war die aus etwa r5o Bürgen be- stehende Gemeinde Bezingen, neben be- deutenden Steuer - Rückständen mit einer Capitalschuld von 9,747 st. belastet. Die- Zinse hiefür und ein großer Th,eil des Commun-Aufwands mußten durch alljähr- liche Umlegung eines drückenden Flecken- schadens Herbeigeschaft werden; die Eom- mun-Revenüen wurden nicht gehörig ver- waltet, Allmanden nicht ordnungsmäßig benützt, und mehr als 5» Bürger waren durch eingestelltes Bestand - Vieh einem empörenden Wucher preisgegeben. Die Vicinal-und Güterwege waren im schlechten Zustand, und die Eommunication mit benachbarten Orten durch den Echatz- stuß, über welchen keine Brücke führte, unterbrochen. Durch kluge Verwaltung und Verwen- dung des Gemeinde-Vermögens und seines Ertrags, durch vernünftige Vorstellungen, und da, wo es nöthig war, durch beson- nene Strenge sind nun die alten Steuer- Rückstände trotz der dazwischen gefallenen Theurungs - Jahre vollständig getilgt; der Betreff an der laufenden Staats- Steuer, so wie an dem Amtsschaden wird alle Monate pünktlich entrichtet; die ganze Kapitalschuld der Gemeinde ist heimbezahlt, alles Bestand - Vieh ist aus dem Orte Gedruckt bei A. Hasse verschwunden, der Wucher findet dort keinen Spielraum mehr, eine besondere Leih-Kasse sichert dem ärmeren Bürger gegen mäßige Zinse und Anberaumung sehr leidentlicher Zahlungsfristen sein Be- dürfniß an Melk- und Zugvieh. Aufdie Allmand sind im Jahr 1817 1,200 Stück Fruchtbäume gesetzt worden, welche jetzt den Bürgern einen reichen Seegen gewähr ren, ein vorher nutzloser Platz ist mit Z000 Stück Felben und Alben besetzt, und ein neuer Forchenwald von 20 Morgen ange- legt worden. Die Güter - nud Nachbarschaftswege find ordnungsmäßig hergestellt, eine schöne steinerne Brücke, aus freiem Antrieb und aus den eigenen Mitteln der Gemeinde erbaut, führt über den Echatzfluß, und jetzt wird die Erbauung eines neuen Rath- und Schulhauses vorbereitet. Alle diese Verbesserungen find für den einzelnen Bürger so wenig drückend ge- wesen, daß seit mehreren Jahren gar kein Fleckenschaden umgelegt wird, und ein verzinsliches Activ - Kapital von 5oo fl. vorhanden ist. Möchte gegenwärtige Darstellung auch für andere Orts- Vorsteher eine Trieb- feder zur Nacheiferung werden. Reutlingen den i3. December 1625. Freiherr v. Lin den. lbrink, Buchdrucker. Nro. 68. Königlich Wümembergisches Mittwoch, den 5i. December 182Z. I. U n m i t t e l b a r e K ö n i g l i ch e Dekret e. Keine. L. Verfüg tt ngen der Departement s. Des Justiz - Departements. Die kn dem Monat November 1825 von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnisse betreffend. Zn dem verflosseiren Monat November sind vom sämtlichen Gerichtshöfen des Kö- nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen be- merkt wird, daß nur solche Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Staats- llnd Regierungs-Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche Freiheits-Strafe erkannt, oder die Dienst-Entfernung eines Staats- oder Commun- Dieners verfügt wird. A) O b e r t r i ö u tt a k. I. Criminal - Senat. Den 4. November wurde: das von dem Gerichtshöfe zu Ulm nn- in der Rekurssache des Substituten term u. Zuni d. Z. gefällte (S. 5,72 Christoph Conrad Adam, zu- Biberach, des Reg. Blatts eingerückte) Erkenmniß abgeändert, Rekurrent sofort wegen der in seiner Eigenschaft als Stadtschreiberei- Assistent zu Biberach verübten Unter- schlagung von Gantmasse-Geldern, ei- genmächtig erhobener beträchtlichen Vor- schüsse aus mehreren Gantmassen und höchst übertriebener Verdienst - Anrech- nungen, neben Entziehung der Substi- tuten * Befugniß und Unfähigkeit^ - Er- klärung zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes, zu einjähriger Festungsstrafe mit angemessener Beschäftigung inner- halb der Festung und zu Erstattung alles Schadens, so wie der Untersuchungs- und der in zweiter Instanz erwachsenen Kosten verurtheilt; . in der Rekurösachc des Jakob Sauter, von Neusten, O.A. Herrenberg, der Rekurs gegen das von dem Gerichts, Hofe zu Eßlingen wegen dritten Dieb- stahls und anderer Vergehen unterm 2. Okt. d. Z. wider ihn gefällte (S.8g3 des Reg. Blatts eingerückte) Erkennt- nis unter Verfällung des Rekurrenten in die Kosten zweiter Instanz, wegen Mangels an einer gegründeten Be- schwerde verworfen. Den 8. November wurde: in der Rekurssache des jnr. stud. Joseph Steinhäusser, aus Gmünd,, das von dem Gerichtshöfe zu Tübingen unterm 28. April d. I. wegen Ehebruchs und versuchter Kinds-Abtreibung ge- fällte (S. 5g6 des Reg. Blatts enthal- tene) Erkenntniß wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde verworfen, auch Rekurrent zu Bezahlung der in zweiter Instanz erwachsenen Kosten ver- urtheilt. Den u. November wurden: 4. in der Nekurssache der Anna Barbara Sämann, von Bergfelden, O-A- Sulz, die von dem Gerichtshöfe Z" Tübingen unterm 4. Januar und 17- Iuli d.I. gegen die Angeschuldigte we- gen fortgesetzter Versuche der Vergiftung ihres Ehemanns gefällten (S. 214 und 612 des Reg. Blatts enthaltenen) Er- kenntnisse, unterVerfällung der Rekur- rentin in die Kosten zweiter Instanz, lediglich bestätigt. Den i5. November wurde: 5. in der Rekurssache der Gemeinde-P^ ger Christian Rösch und Johannes Leuze, von Suppingen, O.A. Blau- beuren, der Rekurs gegen das von dem Gerichtshöfe zu Ulm unterm 3o. Äug- d.I. wider sie gefällte, einen jeden der- selben wegen Fälschung einer öffentlichen Urkunde, neben Entsetzung von seiner Stelle und Unfähigkeits-Erklärung zu Verwaltung eines öffentlichen Amtes, 94* zu einer vierwöchigen Gefängniß- strafe, so wie zu Erstattung der Hälfte der Untersuchungs-Kosten verurtheilen- de Erkenntniß wegen des bei der Ur- theils - Publikation von ihnen bestimmt erklärten Verzichts auf dieses Rechts- Mittel zurückgewiesen, zugleich densel- ben der Ersatz der in zweiter Instanz erwachsenen Kosten zu gleichen Theilen zugeschieden. Den »8. November wurdet 6. in der Rekurssache des Tobias Walter^ von Bopstngen, O.A. Neresheim, das von t>ent* Gerichtshöfe zu Ellwangen unter dem 28. Juni d.Z. gegen den Angeschuldigten wegen Körper - Ver, letzung gefällte (S. 568 des Reg. Blatts enthaltene) Erkenntniß unter Verfällung des Rekurrenten in die Kosten zweiter Instanz bestätigt; ■7- in der Rekurssache des Gottfried Lung, von Zngelfingen, O.A. Künzelsau, das von dem Gerichtshöfe zu Ellwangen unter dem 1. Juli d. Z. gegen den Ange- schuldigten wegen eines großen und aus- gezeichneten in Genossenschaft verübten und im rechtlichen Sinne zweiten Dieb- stahls gefällte (S.617 des Reg. Blatts enthaltene) Erkenntniß nicht nur seinem ganzen Inhalte nach bestätigt, sondern auch gegen den Rekurrenten noch weiter eine sechsmonatliche Rekluston m einem Zwangs-Arbeitshaus, neben Ver- urtheilung in sämtliche Kosten zweiter Instanz, ausgesprochen; 8. in der Rekurssache des Johann Freche vonOstelsheim,O.A.Calw,und dcsJakob Gienger, vonPlattenhardt,AmtsO.A. Stuttgart, das von dem Gerichtshöfe zu Eßlingen unter dem 26. Aug. d.I. gegen die Angeschttldigten wegen in Genossenschaft mit Andern gemachter Münz - Fälschungs - Versuche gefällte (S.74* des Reg. Blatts enthaltene) Erkenntniß unter Verfällung der Rekur- renten in die Kosten zweiter Instanz bestätigt. Den 25. November wurde: g. in der Rekurssache des Jakob V ogler, von Unterlenningen, O-A. Kirchheim, der Rekurs gegen das von dem Gerichts- höfe zu Ulm unterm 27. Okt. d.I. we- gen wiederholten Vagirens undBettelns gefällte (S.9*8 des Reg.Blatts ein- gerückte) Erkenntniß wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde ver- worfen, auch Rekurrent zum Ersatz der in zweiter Instanz erwachsenen Ko- sten verurtheilt; ,o. in der Rekurssache des Johann Walz, von Iustingen, O.A. Münsingen, das von dem Gerichtshöfe zu Ulm unterm 94* i. Sept- d. I- wider ihn gefällte (S-823 des Reg. Blatts enthaltene) Erkenntniß -abgcändert, Rekurrent sofort wegen gewaltsamer zum zweitenmale wieder- holter Widersetzlichkeit gegen die Obrig keit, neben Verfüllung in seine Ber- hafts- und Untersuchungs - so wie in die in zweiter Instanz aufgegangenen Kosten zu fünfmonatlicher Festungs- Arbeitsstrafe verurtheilt. H, Civil < Senat. r. Zn der Ationösache von dem Gerichts- höfe zu Tübingen zwischen dem Essig- Fabrikanten Christoph Friderich Stöff- ler, zu Freudenstadt, Bekl., Anten, Wieder-Anten, und den Erben des Christoph Ulrich Hering, zu Stuttgart, Kl-, Aten, Wieder-Aten, Forderun- gen aus einem Gesellschafts-Vertrag betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 2 4. Oktober, publ. den 29. dcssel- beu Monats, die Berufung wegen Mangels an der appellabeln Summe von Amts wegen verworfen, (d. 3. No- vember.) . Zn der Ationösache von dem Gerichts- höfe zu Tübingen zwischen der Wittwe des Johannes Weigold, von Achtzehn Höfen, O.A. Oberndorf, Kl., Antin, Wieder - Antin, und dein Michael Beilharz nnd Consorten allda, Bekl., Aten, Wieder-Aten, Vorzugs-Recht im Gant des Johann Weigold, jetzt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend, und ferner 3. in der Ationssache von demselben Ge- richtshöfe zwischen der Wittwe des Jo- hannes Weigold, von Achtzehn Höfen, O.A. Oberndorf, Kl., Antin, Wie-, der-Antin, und dem Christian Schenk und Consorten, von Ehlenbogen, dessel- ben O.A., Bekl., Aten, Wieder-Atcn, Schadens-Ersatz, jetzt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 29. August, publ. den 22. September, die Beru- fung wegen Versäumung der gesetzt chen Nachfrist zu Einreichung der Be- schwerdeschrift von Amts wegen flw verlassen erklärt, (d. 7. November.) 4- Zn der Ationssache von dem Gerichts- höfe zu Ellwangeu zwischen dem gewe- senen fürstlich Hohenlohe-Oehriugen- schen Haushofmeister Friderich Losch, zu Oehringen, Kl., Anten, Wieder- Anten, und der Ehefrau des Försters Maier, geb. Landbek, von Ohrnberg, Bekl., Atin, Wieder-Atin, Zurück- forderung eines geleisteten Geld-Vor- schusses betreffend, wurde vermöge Be- schlusses vom 5. Oktober, publ. den 21. desselben Monats die Berufung wegen Versäumung der gesetzlichen Nothfrist zu Einreichung der Beschwer- deschrist von Amts wegen für verlassen erklärt, (d. 7. November.) Den 7. November wurde ferner: 5. in der Ationsfache von dem Gerichts- höfe zu Ellwangen Zwischen der Wittwe des verstorbenen König!. Baierischen Genera! - Majors v. Bubenhoven zu Winzingen, O.A. Gmünd, Lntin, An- tin, und- dem Contradictor in der .De- bitsache ihres Ehegatten, Laten, Aten, Priorität im Conkurs betreffend, nach Abschwörung des der Antin auferlegten Ergänzungs-Eides, das am 11. Juli d. Z. gefällte bedingte reformatorische oberstrichtcrliche Erkenntniß unter Ver- gleichung der Kosten dieser Instanz für purifieirt erklärt. 0- In.der Ationsfache von dem Gerichts- höfe zu Eßlingen zwischen der ledigen Christine Vogel, von Büttelbronn, O.A. Neckarsulm, Kl., Qutin, Antin, und dem Jakob Deininger daselbst, Vekl., Daten, Aten, Ansprüche ans unehli- cher Schwängerung betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 24. Oktober, Publ. den 12. November, die Berufung wegen Versäumung der gesetzlichen Nothfrist zu Einreichung der Beschwcr- deschrift von Amts wegen für verlassen erklärt, (d. 17. November.) Unter dem 21. November wurde: 7. in der Ationsfache von dem Gerichts- höfe zu Ulm zwischen dem Grafen von Stadion Thannhausen, Jäten, nun Anten, und dem fürstlich Mctter- «ich'schen Rentbeamtcn Kirn, zu Och- senhausen, O.A. Viberach, Jäten, nun Aten, eine urtheilsmässige Ent- schädigungs-Forderungs - Quote betref- fend, das am 23. Juni d. I. erlas- sene Dekret des Richters voriger In- stanz, unter Verurtheilung des Anti- schen Theils in die Kosten dieser In- stanz im Wesentlichen bestätigt; 8. in der Ationsfache von dem Gerichts- höfe zu Tübingen zwischen dem Johan- nes Lutz zu Altenstaig, O.A. Na- gold, Kl., Anten, Wieder-Anten, und den: Jakob Nübel daselbst, Bekl., Aten, Wieder - Aten, Entschädigung aus einem Pacht-Vertrag betreffend, das den 14. Deccmber 1821 eröffnete Erkenntnis voriger Instanz unter Ver-. gleichung der Kosten dieser Instanz be- ziehungsweise theils äbgeändert, theils aufgehoben.' 944 Den -4- November wurde: A. ln der Ationssache von dem Gerichts- höfe zn Ulm zwischen dem gewesenen Schultheissen Jakob Hagenmaier, zn Schalkstetten, O.A. Geißlingen, Inten, Ateit, und dem Juden Jakob Guggen» heimer, zu Laupheim, O.A. Wiblin- gen, Jäten, Anten, nun Aten, Ar- rests - Zustifikation, und in der Haupt- sache die Gültigkeit einer Session betref- fend, das am 10. September 182 2 er- öffnete Erkenntniß voriger Zuftanz un- ter Vergleichung der Kosten dieser In- stanz und mit Beweis-Nachlaß für Len Jäten, Aten abgeändert. Den 26. November wurde: 10. Zn der Ationssache von dem Gerichts» Hofe zu -Eßlingen zwischen der Vor- mundschaft des Georg Knaupp, iu Stuttgart, Bekl., Atin, nun Antin, und dem Handlungshause Stahl und Federer daselbst, Kl., Anten, nun Aten, eine Entschädigungs-Forderung betreffend, nach Abschwörung des dern Chef des Arischen Handlungshauses auferlegten Ergänzungs, Eides das am 29. August d. Z. gefällte bedingte con» si'rmatorische oberstrichterliche Erkennt» niß unter Vergleichung der Kosten die» ser Instanz für puriftcirt erklärt. III. Ehegerichtlicher Senat. Den 6. November wurden geschieden: r. Magdalena Häfner, geb. Scherr, von Neustadt, O.A. Waiblingen, Kl., von Jakob Häfner, wegen böslicher Ver- lassung von Seite des Letztern, unter Verurtheilung des Bekl. in die Kosten; ». Carl Warth, Registrator bei dem Königl. Finanz-Archiv in Stuttgart/ Kl., von Mathilde, geb. von Wöll» warth daselbst, Bekl., wegen beharr» licher Weigerung der Bekl. in Fort-' setzung der Ehe, unter Verurtheilung der Bekl. in die Kosten. L) KreiS^ Gerichtshöfe. I. Gerichtshof für den Neckar-Kreis. C r i m i n a l - S e n a t. Am r. November wurden ver- heim a.N., O.A. Besigheim, wegen urtheilt: Ueberschreitung der Consination, müßi» Sophie Friedrike Mönch, von Kirch- gen Umherlaufens und wiederholter Un- s4b zucht, neben der Verbindlichkeit zu Be- zahlung der Arrest - Azungs - und Un- tersuchungs-Kosten, zu viermonatli- cher Zuchthausstrafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs - Arbeits- haus auf die Dauer von wenigstens zwei Monaten; !* der Gärtner Johann Georg Lutz, von Stuttgart, wegen zweier wie- derholter Diebstähle, worunter ein großer Diebstahl ist, neben der Verbind- lichkeit zu Bezahlung seiner Arrest- Azungs - und Untersuchungs - Kosten, zu einer vier und einhalbjährigen Zuchthausstrafe und nachheriger Ein- sperrung in ein Zwangs - Arbeitshaus, mindestens auf drei Jahre. Am 6. November wurde: gegen Carl Gauß, zu Ochsenhöfle, O.A. Weinsberg, wegen mittelst wört- licher und thätlicher Mißhandlung zu Schuldgebrachter Widersetzlichkeit, neben Zuscheidung sämtlicher Untersuchungs- Kosten eine viermonatliche Festungs- strafe, und 4. gegen den bei dem O-A.Gerichte Leon- berg in Untersuchung gestandenen Phi- lipp Joch er, Keßler und Scheeren- schleifer von Böblingen, wegen mit thätlicher Mißhandlung verbundener Widersetzlichkeit gegen einen Landjäger, neben der Don ihm bereits erstandenen Gefängnißstrafe noch eine drei und einhalbmonatliche Festungsstrafe, neben dem Ersatz sämtlicher Kosten er- kannt. Am 8. November wurden ver- urtheilt: 5. der bei dem OA.Gerichte Backnang in Untersuchung gekommene Leonhard Müller, von Limbach, wegen Vagi» rens und eines kleinen aber wiederhol- ten Diebstahls, neben Zuscheidung sämt- licher Kosten, zu sechsmonatlicher Festungsstrafe; 6. MagdaleneSost, von Willsbach, O.A. Weinöberg, wegen fortgesetzter theils von ihr allein, theils in Genossenschaft und zum Theil unter erschwerenden Um- ständen verübter Entfremdungen und Boihülfe zu einem großen und ausge- zeichneten Geld - Diebstahl an ihrem Stiefvater, auch wegen fortgesetzten be- trüglichen Schuldenmachens, neben dem Ersätze des Schadens und Erstattung von § der Untersuchungs - Kosten, zu viermonatlicher Zwangs- Arbeits- hausstrafe. Am i3. November wurden ver- urthrilt: ^ aüfdenGrund einervondemO.A.Gerich- te Neckarsulm geführten Untersuchung: 946 ») Eatharine Ochs, von Oehringen, we- gen mehrerer gewerbsmäßig verübter, int rechtlichen Sinne dritter Diebstähle, wiederholten Conenbinats unb- Vagi- rens, gemeiner Unzucht und eines Be- trngo-Vcr.suchs, neben. der Verbindlich- ' keit zu Erstattung der Haft - und der Hälfte der Untersuchungs - Kosten zu vierzehnm 0 natlicher Zuchthaus- strafe mit Abschied und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs - Arbeits- haus aus die Dauer von wenigstens sieben Monaten; b) Johann Friedrich Grans, vonNap- pach, wegen durch verbrecherische Verbindung mit der Ochs zu Schuld gebrachter Theilnahme an den Dieb- stählen der Letzteren, wiederholten Con- cubinats und Vagirens, auch eines Betrugs - Versuchs, neben der Ver- bindlichkeit zu Bezahlung seiner Haft- und der andern Hälfte der Untersu- chnngs - Kosten, zu e i n j ä h r i g e r Fe- stungsstrafe- mit Mi l lkom m und nach- ur AÄluston; >6- Za-kob KngM, vom Brottach, OM. Weinsberg, wegen in Genossenschaft Und-guf- öffentlicher Staße verübter Gewalt und grober Mißhandlung an der- Eheftap, des W^ttggrtners Mil- -Helm Orrh von LehrenstWsseld, ne ben Bezahlung eines angemessenen . Theils der Untersuchungs - Kosten, zu fünfmonatlicher Festungsstrafe nut einem Willkomm von fünf und zwanzig Stockstreichen; 9. der Waldstreifer F u ch s, von Horr- heim', O.A. Vaihingen, wegen wie- derholter Wilderei, Drohungen, Dienste nachlaßigkcit, Bestechung, Holz - &P cesse, Znjurie.tr, und ungebührlicher Aeußerungen vor Gericht, ferner-wegen theils unerwiesener, theils ungegrün- deter, theils injuriöser und verlämn- derischer Bezüchte, neben Cassation von seiner Waldstreifer-Stellc und Uu- fähigkeitö-Erklärung zu Bekleb düng cipes öffentlichen Amtes, ferner neben Zuscheiduug von f sämtlicher Untersuchungs - Kosten, zu ach tm o na lieh er Festungsstrafe., Am io. November wurde: 10. gegen die ledige Elisabeth GMhgrine Friderike Beutelspachcr von Stutt- gart, wegen wiederholten gewcrbsmäß^ gen Bettelns neben Bezahlung sänitli- , chvr Untersuchungs -Kosten, eine sechü- u. m on atliche ^wangs-Arheitshansstraft erkannt, und in. der Korbmacher Zohanncs , b-örf e r, dorr Sontheim, O. A, Heilbronu, wegen- Verletzung-eines eidlich ahgeftl? 947 ten Handgelübdes' und Ueberschreitung seiner Conflnation mit einem Zusatze von v i e r W o ch e n Festungs-Arbeit zu der un- term 9. Oktober d. I. gegen ihn erkann- ten zwei und einhalbmonatlichen Fe- stungsstrafe neben Verurtheilung in die weiter erlaufenen Untersuchungs-Ko- sten, belegt. Am i5. und 18. November wurde: la* auf den Grund einer von dem O.A. Gerichte Neckarsulm geführten Un- tersuchung : ») der Schultheiß Biller, von Binswan- gen, wegen Fälschung eines Mar- kungs - Umgangs - Kostenzettels, we- gen eines bei Verrechnung der Grenz- Berichtigungs-Kosten begangenen, mit Fälschung verbundenen Betrugs, und wegen Dienstnachläßigkeit von seinen Aemtern als Schultheiß und Raths- schreiber cassirt, zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes für u n sä h i g erklärt, und zu vierwöchiger Festungöstrafe mit angemessener Beschäftigung inner- halb der Festung, auch zu Bezahlung von yö der Untersuchungs - Kosten; *0 der vormalige Bürgermeister Seba- stian Ackermann, wegenTheilnahme an der Fälschung des Markungs-Um- gangs-Kostenzettels, wegen eines bei Verrechnung der Kartoffel-Ankauf- Kosten verübten, großen mit Fälschung verbundenen Betrugs, sodann wegen unordentlicher Rechnungs - Führung und fälschlicher Verrechnungen von Zehrungen als Taglöhne zu vier mo- natlicher Festungsstrafe, so wie zu Bezahlung von der Untersuchungs- Kosten; c) der Gemeinde - Pfleger Johannes Ortwein, wegen Theilnahme an ei- nem mittelst Fälschung verübten Be- trug, und an der Fälschung des Mar- kungs - Umgangs - Kostenzettels, so wie wegen. Dienstvergehen von seiner Stelle als Gemeinde-Pfleger und Gemeinde - Rath cassirt', und zu vierzehn tägiger Gefängnißstrafe auch zum Ersätze von jgk der Untersu- chungs-Kosten verurtheilt. Am iL. November wurde: i3. der Schultheiß David Gscheidle von Abstadt, wegen gesetzwidriger und heimlicher Theilnahme an einem Ze, hent - Pacht, bei dessen Verleihung derselbe überdiß als Urkunds-Person angewohnt, wegen verbotswidriger Ge- schenk-Annahme, Begünstigung eines polizeiwidrigen Unfugs im Wirthshause, und anderer Dienstvergehen neben Ent- lassung von seiner Stelle als Schult- I 948 heiß, und Bezahlung der Hälfte der Untersuchungs-Kosten, mit einer Geld- buße von fünfzehn Reichsthalern be- legt. Am 20. November wurden ver- urtheilt: 14. der bei dem O.A. Gericht Eßlingen in Untersuchung gewesene Maurersge- selle Georg Michael Eisenhardt, von Deufringen, O.A. Herrcnberg, wegen im rechtlichen Sinne vierten ausgezeich- neten im Complott verübten Diebstahls, und nachgefolgter thätlichcr Mißhand- lung des Bestohlenen, ferner wegen Vagirens zu einer Festungsstrafe von zwanzig Monaten und nachheriger Reklusivn in ein Zwangs - Arbeitshaus mindestens auf die Dauer von zehen Monaten, auch zu einer körperlichen Züchtigung von fünf und zwanzig Stockstreichen, so wie zum Ersätze des Schadens, und zu Bezahlung sei- ner Arrest - Azungs - und der Unter- suchungs-Kosten; 15. der bei demselben O.A.Gericht in Un- tersuchung gestandene Weingärtner Wil- helm Bubek, von Winterbach, O.A. Schorndorf, wegen ausgezeichneten, im rechtlichen Sinne vierten Diebstahls zu einer neunmonatlichen Festungs- strafe und nachheriger fünfmonatli ch e n Rekluston in ein Zwangs-Arbeits- haus, so wie zur Bezahlung seiner Ar- rest- Azungs- und sämtlicher Uutersu- chungs- Kosten. Am 22. November wurden ver- urtheilt: 16. der Schlosscrgeselle Conrad Schmohl, von Stuttgart, wegen gewaltsamer, mit Mißhandlung des Polizei-Personals verbundener Widersetzlichkeit, Thätlich* keit gegen den Ober-Polizei-Commifsär, öffentlicher Injurien gegen das Polizei- Personal und den Ober - Polizei- CoM- missär, neben Berfällung in seine Haft^ und der Untersuchungs - Kosten Z" s e ch s m 0 n a t l i ch e r Festungsstrafe; 17. der bei dem O.A.Gericht Eßlingen iu Untersuchung gekommene Mezgerknecht Johann Georg Mäule, von Grossach^ senheim, wegen im Complott zu Schuld gebrachter Entweichung aus dem Zwangs - Arbeitshaus, wegen Vagü rens, Angabe eines falschen Wohm orts vor einer ausländischen Behörde, und muthwilliger Lügen vor Gericht, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze seiner Haft - und der Untersuchungs-Ko- sten, zu ne un monatlich er Jwangs- Arbeitshausstrafe, und einer körper- lichen Züchtigung von fünf und zwanzig Stockstr eichen; 9ä9 18. der bei dem O-A. Gerichte Neckar- sulm in Untersuchung gekommene cas- sirte Schullehrer Christian Runzler, von Goldburghausen, O.A. Neresheim, wegen versuchter Sodomie, unter Be- rücksichtigung der bereits wegen dieses Verbrechens früher erstandenen Strafe, zu zweijähriger Zuchthausstrafe und zu «achheriger Einfperrung in ein Zwangs - Jlrbeitshaus bis zu erprobter Besserung, mindestens aber auf die Dauer von einem Jahr, und zu Be- zahlung seiner Haft-Azungs- und der Untcrsuchungs - Kosten. Am 25. November wurde: 19. gegen Carl Hohlscheidt von Gros- sachsenheim, O.A. Vaihingen, wegen zum Theil ausgezeichneter, und im rechtlichen Sinne dritter Diebstähle, wiederholten Vagirens und Bettclns, eine achtmonatliche Zuchthausstrafe mit einer auf zweimal zu vollziehenden Züchtigung von fü n fz i g Ru th e n h i e- ben, und eine nachherige vier monat- liche Reklusion in ein Zwangs-Ar- beitshaus, so wie die Verurtheilung iu sämtliche Arrest - Azungs- und Un- tersüchüngs- Kosten; r». gegen Dorothee Aigner von Jlliü, gen, O.A. Maulbronn, wegen wieher- holter Ueberfchreitung der Confination, wiederholten Vagirens und Bettelns, auch wiederholter Angabe eines falschen Namens vor einer obrigkeitlichen Be- hörde, neben Zufcheidung sämtlicher Arrest - Azungs - und Untersuchungs- Kosten eine zweimonatliche Zucht- hausstrafe mit Willkomm und nach- herige zweimonatliche Reklusion in ein Zwangs-Arbeitshaus; \ 21. gegen Johann Friedrich Koch, von Stuttgart, wegen wiederholten Dieb- stahls, daun wegen ausgestoßener In- jurien und Drohungen, neben Zuschei- dung seiner Arrest-Azungs- und sämt- licher Untersuchungs-Kosten, eine vier- monatliche Festungsstrafe mit Will- komm und nachherige Reklusion in ein Zwangs-Arbeitshaus, mindestens auf die Dauer von zwei Monaten erkannt. Am 26. November wurde: 22. auf den Grund der von dem O.A.Ge- richte Vaihingen geführten Untersu- chung : a) der Schultheiß Gottlieb Frie- drich Deißler, von Hohenhaslach, wegen fortgesetzten verbotswidrigen ' Ankaufs verschiedener Vermögens- Theile der Gemeinde, so wie von Gantmassen und Pflegschaften, und wegen theilweisen gewaltthätigen und g5o eigennützigen Abhaltens der Bürger vom Aufstreich bei öffentlichen Ver- kaufen, ferner wegen unbefugter Erhebung von Gebühren und Tag- geldern , Fälschung der Gemeinde - Raths - Protokolle und wegen viel- fältiger anderer Dienstnachläßigkeiten, von der Stelle eines Schultheißen cassirt, zu Bekleidung eines öffent- lichen Amtes für unfähig erklärt, und zu achtmonatlicher Festungsstrafe mit angemessener Beschäftigung inner- halb der Festung und zum Ersatz sämt- licher Uuterfuchungs - Kosten; b) der Gemeinde - Pfleger Matthäus Müller, wegen fortgesetzter Fälschung bei Verrechnung von Taggeldern, wegen unstatrhaften Bezugs von Taggeldern und Gebühren, und wegen Nachläßig- keit und Sorglosigkeit bei Erkennung über Güterkäufe, neben Entlassung von seiner Gemeinde - Pflegersstelle, zu Bezahlung einer Geldbuße von fünfzehen Reichsthalern verurtheilt. Am 27. November wurde: 5. Rosine Heller, von Lämmersbach, O.A. Backnang, wegen Verheimlichung ihrer Schwangerschaft und heimlicher und hülflofer Geburt, neben Bezahlung sämtlicher Kosten mit einjähriger Zuchthausstrafe; 2/». der bei dem O.A.Gericht Eßlingen in Untersuchung gekommene Christoph Con- rad Frik, aus Stuttgart, wegen zwar kleinen aber wiederholten Betrugs, Müßiggangs und unerlaubten Umhcr- laufens, neben dem Kosten - und Sch^ dens-Ersatz mit einer sechs monatli- chen Zwangs - Arbeitshausstrafe; a5. der vormalige Gemeinde- Pfleger und Gemeinde - Rath Thomas Bay, von Erdmannshausen, O.A. Marbach, we- gen durch Nachläßigkeit verursachten Kassen-Rests, einer zu dessen Bedeckung in Gemeinschaft mit seinem Amts-Nach- folger verübten Fälschung, und wegen betrüglicher mit fortgesetzter Fälschung verbundener Verheimlichung seiner Steu- er - Rückstände, neben dem Ersätze des Rests samt Zinsen und Bezahlung sämt- licher Untersuchungs-Kosten, anch Un- fähigkeits-Erklärung zu fernerer Bekleidung eiireck öffentlichen Amtes mit viermonatlicher Festungsstrafe unter angemessener Beschäftigung inner- halb der Festung belegt. Am wurde! 6. Jakob Friedrich Lenz, Schreiner von Stuttgart, wegen wiederholten unbot- mäßigen und ungebührlichen Betragens vor Gericht zu einem Zusatze beziehungs- weise von vier;ehe« und acht Tagen zu der gegen ihn am ?.Okt. d. I. aus- gesprochenen fünfmonatlichen Festungs- strafe verurtheilt. Am 29. November wurde: 7- der suspendirte Stadt-Pfleger Chri- stoph Seyfang, zu Grossachsenheim, O.A. Vaihingen, wegen Unterschlagung von Gemeindefrucht, die er als Ge- meinde-Pfleger zu verwalten hatte, 2. Civil . In der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Weinsberg zwischen Martin Wie- land, von Willspach, Bekl., Anten, und Christine Meßer, von Neuenftein, Kl-, Atin, Ansprüche aus unehelicher Schwängerung betreffend, wurde ver- möge Erkenntnisses vom i r.Aug., insin. den i3. Sept., die Berufung wegen versäumter Nothfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift unter Verurthei- lung des Anten in die Kosten für ver- lassen erklärt, (d. 4. November.) . In der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Ludwigsburg zwischen Johann Gottlieb Mayer, Commun- Rechnungs- Revisor daselbst, Lnten in dem Con- cutfe des vormaligen BärenwirthsKlein allda, nunmehrigen Pächters zu Korn- und verübter Fälschung zur Bedeckung dieses Vergehens, ferner wegen unor- dentlicher Rechnungs-Führung und Be- günstigung eines Holz - Ercesses, von seiner Stelle als Stadt - Rath und ^Stadt-Pfleger cassirt, zu fernerer Bekleidung eines öffentlichen Amtes für unfähig erklärt, und zu sechswöchi- ger Festungsstrafe mit angemessener Beschäftigung innerhalb der Festung verurtheilt. Senat. westheim, Anten, und der Stadt-Pflege zu Ludwigsburg, Mit - Lntin, Atin, die an ein zuerkanntes Absonderungs- Recht geknüpfte Beschwerdevon Steuern und Grundzinsen betreffend, wurde das Urtheil erster Instanz vom 26. Juni 1821, durch Erkenntniß vom 2. insin. den 31. Oktober, uuter Vergleichung der Kosten bestätigt, (d. 6. November.) 3. In der Ationssache von dem Stadt- Gerichte zu Stuttgart zwischen Regine Zeller, Gattin des Oberamts-Richters, Ober-Iustiz-Raths Zeller daselbst, und . deren in den Akten genannten vier Schwestern, Provocatinnen, Autinnen, und Gegen-Provocantinnen, und Augu- ste Bosch, Gattin des Ober-Hofgärtners Bosch allda, Provocantin, Atin, und g52 Gegen - Provocatin, eine Erbschafts- Streitigkeit betreffend, wurde das unter dem 26.Juli 1822 eröffneteUrtheil erster Instanz durch Erkenntniß vom 2., ins. Z i.Okt., unter Vergleichung der Kosten theils bestätigt, theils abgeändert. (d. 6. November.) 4. In der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Ludwigsburg zwischen dem Bückssr- meister Jakob Autenrieth daselbst, Vekl., Anten, und dem K. Kriegs - Rath, Kl-, Aten, Ersaß für zu viel empfangene Brodfrüchte betreffend, wurde die Ation wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde durch Erkenntniß vom 19.. - September, ins. 4. November, unter Verurtheilung des Anten in die Prozeß- Kosten verworfen, (d. 7. November.) 5. In der Ationssache von dem O.Ä. Ge- richte Neckarsulm zwischen dem Bur- müller Leonhard Hinderer zu Gochsen, Lnten, Anten, und der Ehefrau des Georg Siegle daselbst, und den Apo- theker Walz'schen Kindern zu Stutt- gart, Mit-Lnten, Aten, Absonde- rungs-Recht in dem Gant«' des Georg Siegle betreffend, wurde die Ation durch Erkenntniß vom 7. Oktober, in- sin. den 5. November, wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten verworfen, (d. 7. November.) 6. In der Ationssache von dem O.A. Ge- richte Canstadt zwischen dem Handlungs- hause Wergo et Comp, daselbst, Vekl., Anten, und dem Kaufmann Bartho- lomäus Bouque, zu Avignon, Kl., Aten, Ansprüche aus einen: Kauf-Contract und eine Zahlung mittelst Wechsels be- treffend, wurde die Ation durch Sr- kenntniß vom September, in sin. den 1. November, unter Verurtheilung der Anten in die Kosten wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde ver- worfen. (d. 7. November.) 7. In der Ationssache von dem O.A Ge- richte Weinsberg zwischen Albrecht Stet- ter von Mainhardt, Vekl., Anten, und Albrecht Riedel von da, Kl., Aten, die Schäßung des Ertrags einer Wiest betreffend, wurde durch Urtheil vom 3. Oktober, insi'n. den 4. November-, erkannt, daß diese Prozeßsache wegen Versäumniffes der Nothfrist zu Anmcl- dung der Berufung nicht anher erwach- sen sey, und der Aut in die Kosten verurtheilt. (d. 7. November.) 8. In der Concurssache des zu Ludwigs- burg verstorbenen Polizei-Eomimffärs von Bach, wurde unterm 16. Septem- ber, insi'n. den 7. Oktober, das Pari- 953 /Kations - Erkenntniß gefällt, und am u. November die Gant-Verweisung $ gerichtlich gefertigt, auch deren Eröff- nung und Vollzug angeordnet, (d. 11. November.) 9> Zn dem über die Verlaffenschaft des verstorbenen Freifräuleins Zuliane von Gemmingen - Guttenberg ausgebroche- nen Gante wurde den 7. November das Locations - Erkenntniß eröffnet, (d. 12. November.) 10. In der Ationssache von dem O.A. Gerichte Marbach zwischen dem Ccm- mun-Rechnungs-Revisor Maier, zu Ludwigsburg, Kl., Anten, und der Alt David Wildermuth'schen Wittwe, zu Pleidelsheim, Bekl., Atin, Zah- lung einer Bürgschaftschuld betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 2. Sep- tember, publ. den 6. Oktober, die ein- gelegte Berufung wegen Mangels an der appellabeln Summe, unter Verur- theilung des Anten in die Kosten dieser Instanz verworfen, (d. i3. November.) 11. Zn der Ationssache von dem Stadt- Gerichte Stuttgart zwischen dem vor- maligen Ober-Post-Stallmeister Vo- gelweyd daselbst, Bekl., Anten, und Alexander Jordan, zu Ludwigsburg, als Cesstonar des Abraham Götsch allda. Kl., Aten, Gewährleistung für eine cedrrte Schuldforderung betreffend, wurde vermöge Beschlusscs vom 10. Oktober, insr'n. den 5. November, nach- dem Bekl. Ant den ihm durch das Urtheil vom 4. Zuli d. Z. auferlegten Eid abgeschworen hat, der Kl., At mit seiner Klage abgewiesen, unter Vergleichung der in beiden Znstanzen aufgegangenen Prozeß - Kosten, (d. 18. November.) i2. Zn der- Ationssache von dem O-A. Gerichte Ludwigsburg zwischen der Wittwe des gewesenen Ochsenwirths Wagner zu Cannstadt, nun in Ludwigs- burg, Bekl-, Antin, und dem Stadt- rathe und Lammwirth Currlen, in Waiblingen, Kl., Aten, Ersatz einer unrechtmäßigerweise eingenommenen Summe nebst Zinsen betreffend, wurde vermöge Beschlusses von: Oktober, das Erkenntniß erster Instanz unter Vergleichung der in beiden Instanzen aufgegangenen Prozeß-Kosten thcils bestätigt, theils abgeändert. (d. 18. November.) iZ. Zn der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Neckarsulm zwischen Peter Schau- der, zu Gochsen, Kl., Anten, und der Gemeinde allda, Bekl., Atin, die Füh- rung einer Wasser-Rinne betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom 10., g54' ins. den 3i. Oktober, die gegen das erst- richterliche Erkenntniß ergriffene Ation wegen Versäumung der Nothfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift unter Verurtheilung deS Anten in die Kosten dieser Instanz für verlassen erklärt, (d. i8. November.) »4. Zn der Ationssache von demO.A.Ge- richte Heilbronn zwischen den Christoph Bögner'schen Eheleuten zu Nappenau, Kl., Anten, und Ludwig Klempp, von Bonfeld, und Cons., Bekl., Aten, An- fechtung der Jakob Klempp'schen Ver- laffenschafts- Auseinandersetzung betref- fend, wurde vermöge Beschlusses vom 10. Oktober, ins. den 3. November, die eingewandte Berufung wegen Versäu- mung der Nothfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift unter Verurtheilung des Antischen Theils in die Kosten dieser Instanz für verlassen erklärt, (d. 18. November.) i5. Zn der Ationssache von dem O.A.Ge- richte zu Ludwigsburg zwischen dem von daher gebürtigen Ober-Amts-Aktuar Furch, zu Waiblingen, Bekl., Anten, und der ledigen Catharine Dorothee Schlipf, von Unterwcißach, O.A. Backnang,Kl-, Atin, Erfüllung eines Vergleichs be- treffend, wurde vermöge Beschlusses vom -4. Ok^ber, ins. den 3. und ir. No vember d.I., die wider das unterrichter- liche Erkenntniß vom i3. Juni d. Z. ergriffene Ation wegen versäumter Noth- frist zu Einreichung der Beschwerdeschrift unter Verurtheilung des Anten in die Proceß-Kosten dieser Instanz für ver- lassen erklärt, (d. 20. November.) 16. Zn der Ationssache von dem O.A-Ge- richte Ludwigsburg zwischen Carl und Gottlieb Eisenbrenner, von Aidlingen, Bekl., Aten, nun Anten, und Johann Georg Buhl von da. Kl., Anten, nun Aten, Errichtung eines Schweinstalls betreffend, wurde die Ation durch Er- kenntniß vom 24.Oktober, ins. 12. No- vember, wegen versäumter Nothfrist zn Einreichung der Beschwerdeschrift unter Verurtheilung der Anten in die dadurch verursachten Kosten für verlassen erklärt, (d. 21. November.) 17. In der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Vaihingen zwischen Gottlieb Hä- ring daselbst, Bekl., Anten, und dem Rothgerber Wilhelm Hummel ebenda- selbst, Kl., Aten, Erbauung einer Most- Trotte betreffend, wurde unter dem *6. Oktober , ins. den 21. November, das unter dem 25. Juni d.I. hierorts ge- fällte bedingte Erkenntniß nach frucht- los abgelaufenem Beweis-Termin puri- ficirt, und dadurch das am *0. Mär? §55 *817 eröffnete Urtheil erster Znstanz.be- stätigt. (d. -5. November.) *8- Zn der Ationssache von demO.A.Ge- richte Besigheim zwischen Ludwig Schwarz, zu Bönnigheim, Kl., Anten, und dem Stadt-Pfleger Mayß daselbst, als Bevollmächtigten der Christoph Heinrich Schwarz'schen Erben zu Frank- furt a. M., Bekl., Aten, Aufhebung eines Vergleichs betreffend, wurde durch Erkenntniß vom io. Oktober, ins. io. November, die Ation wegen versäumter Nothfrist zu Einreichung der Beschwer- deschrift unter Verurtheilung des Anten in die dadurch verursachten Kosten für verlassen erklärt, (d. 26. November.) 19. Zn der Ationssache von dem O.A.Ge- richt Eßlingen zwischen der geschiedenen Ehefrau des in Amerika sich aufhalten- den Mezgers Friedrich Falch von da. Kl., Wiederbekl., Antin, und diesem ihrem vormaligen Ehemanne, Bekl., Wiederkl., Aten, Vermögens-Ausein- andersetzung betreffend, wurde das erst- richterliche Urtheil vom 2. Zuli 1619 durch Erkenntniß vom 16. Oktober, ins. 2i. November, unter Verurtheilung der Antin in die Proceß-Kosten der zweiten Instanz bestätigt, (d. 26. November.) 20. Zn der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Ludwigsburg zwischen Melchior Trautwein, zu Benningen, Kl., Anten, und den in den Akten genannten Erben des Georg Adam Krauß von da, Bekl., Aten, Forderungen aus geführter Ver- mögens - Verwaltung betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom r 6. September, ms. den 26. November, das erstrichter- liche Urtheil vom 24. November 1820 unter Verurtheilung des Anten in die Proceß-Kosten dieser Znstanz bestätigt- (d. 28. November.) II. Gerichtshof für dew Schwarzwald-Kreis. 1. C r i m i n a l - S e n a k. Den 3. November wurde Andreas Hils, von Hardt, O.A. Oberndorf, wegen wiederholten Ehebruchs, zu se ch s- Monatlicher Festungs - Arbeitsstrafe, und zur Bezahlung der Hälfte der Unter- suchungs - Kosten verurtyeilt.. r. Den 6. November wurde Zohann Georg Ge ekel er, von Tuttlingen, wegen drit- ten Diebstahls, zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafe iw Markgröningen und nachheriger Reklusion in ein Zwangs- Arbeitshaus wenigstens auf die Dauer 3 von drei Monaten, so wie zur Be- zahlung seiner Haft- und Untersuchungs- Kosten verurtheilt. 3. Den 7. November wurde der su- spendirte Gemeinde r Pfleger Marx Münz, von Metzingen, O.A. Urach, wegen durch Zueignung eines ihm nicht gebührenden Holztheils verübten Be- trugs, wegen Unordnungen in seinem Rechnungswesen und Nachlässigkeit in der ihm übertragenen Baumaterialien- Verwaltung, endlich wegen Eigenmäch- tigkeit in Unterzeichnung einer an den K. Forstrath gerichteten Eingabe und anderer geringeren Dienst, Vergehen, neben der Verbindlichkeit zum Ersatz des Werthes des von ihm bctrüglicher- weise bezogenen Holztheils an die Ge- meinde-Kaste und zu Bezahlung von der außergerichtlichen und der gericht lichen Untersuchungs-Kosten von seinem Amte entsetzt, zu Bekleidung jeder öffentlichen Stelle für unfähig er- klärt und mit einer Geldstrafe von einem großen Frevel belegt. 4. Den 10. November ist der snspcndirte Gemeinde - Pfleger Jakob Schm oh l, von Unterensingen, O-A. Nürtingen, wegen der ihm bei dem Verkauf einer Eiche aus dem Gemeindewald zur Last fallenden Eigenmächtigkeit und Ver wendung des Erlöses zu «licht pafstr'si- chen, der öffentlichen Verrechllung ent- zogenen Ausgaben, so wie wegen Ver- leitung eines Amtsuntergcbcncn zu Ab- legung eines falschen Zeugnisses und endlich wegen eigenen hartnakigen Läng- nens vor Gericht von seiner Stelle ent- lassen und zu einer Geldbuße von drei kleinen Freveln, so wie zum Erfaß des Holz - Erlöses an die Gemeinde- Kasse und zu Bezahlung der sämtliche" Unterfuchungs - Kosten verurtheilt wor- den. 5. Den »5. November wurde der Wolf Icsaias Oettinger, von Müh- ringcn, O.A. Horb, wegen betrügeri- schen Schuldenmachenö, zu sechs mo- natlich er Zuchthausstrafe in Mark- gröningen und zu Bezahlung der Unter- suchungö - Kosten verurtheilt. 6. Den 17. November wurde auf de" Grund der von dem 'O.A.Gericht Horb geführten Unterfuchtrug Peter Es''" von Alt-Oberndorf, O.A. Oberndorf- wegen wiederholten Diebstahls, sod""" wegen Führung falscher Pässe, Bre- chung eines Handgelübdes, müßige" Herumzichens und Vettelns, zu vier- jähriger Zuchthausstrafe in Gottco- zell und uachheriger Einsperrung >" ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprob 95 7 ter Besserung, jedoch wenigstens auf die Dauer von zwei Jahren, so wie zur Bezahlung seiner Hast- und der sämt- lichen Untersuchungs-Kosten verurtheilt. 7- An demselben Tage ist der su sperr dirte Schultheiß Bolz, von Birkenfcld, O.A. Neuenbürg, wegen vorschriftswidrigen und unordentlichen Verfahrens bei der Verwaltung und dem Verkaufe des Gemeinde-Holzes, ferner wegen unor- dentlicher und gesetzwidriger Behand- lung des Weg-Frohn - Ausgleichungs- Geschäfts, Verleitung von Amtsunter- gebenen zu unerlaubten Geschenken, Führung von Nebenrechnungen, und unvorsichtiger Beurkundung der Gemein- de-Rechnung, so wie wegen anderer Dienst-Vergehen, neben der Verbind- lichkeit zur 'Bezahlung von •§§ der Un- Lersuchungs - Kosten s und zum Ersätze des der Gemeinde auf ungesetzliche Weise Entzogenen, unter solidarischer Verbind- lichkeit der Thcilhaber jedes einzelnen Vergehens, von seinen Aemtern als Schultheiß, Waldmeister und Raths- schrcibcr entlassen, und zu einer Geld- strafe von zwanzig Reichsthalern verurtheilt worden. Den 20. November wurde Marie Agnes Kächelin , von Graben- Ketten, O-A. Nürtingen, wegen wie derholten Bagirens, neben der Ver- bindlichkeit zur Bezahlung ihrer Haft- und der llurersuchungs-Kosten, zu drei- monatlicher Zuchthausstrafe in Lud- wigsburg, nebst Willkomm und zu nachheriger dreimonatlicher Re.klu- si'on in dem Zwangs - Arbeitshaus zu Rottenburg verurtheilt. 9. Den 2i. November: ist Friedrich Zug- schwerdt, von Dietersweiler, O.A. Freudenstadt, wegen verübten dritten Diebstahls, neben der Verbindlichkeit zum Ersätze des Schadens und zur Be- zahlung seiner Haft - und der sämtli- chen Untersuchungs-Kosten, zu sechs- monatlicher Festungs - Arbeitsstrafe und zu nachheriger Einsperrung in das Zwangs - Arbeitshaus zu Rottenburg bis zu erprobter Besserung, jedoch we- nigstens auf die Dauer von drei Mo- naten, verurtheilt worden. 10. Den 28. November wurde auf den Grund der von dem O.A.Gericht Obern- dorf geführten Untersuchung der Bau- ernknccht Matthias Häm merke, von Trichtingen, O.A. Sulz, wegen wieder- holten und großen Diebstahls, neben der Verbindlichkeit zur Bezahlung seiner Haft - und der sämtlichen Untersuchungs- Kosten zu einer einjährigen Zucht- hausstrafe in Markgröningen, nebst einfachem Willkomm und zu nachhe- riger Einsperrung in ein Zwangs - Ar- beitshaus bis zu erprobter Besserung, t. Civil t. Den 5. November wurde in der Ations- sache'von dem O.A-Gerichte Reuttlin- gen zwischen dem Kaufmann und O.A. Gerichts - Beisitzer Simon Friderich Kurz, Bekl., Anten, Wieder - Anten, und dem Apotheker Johann David Fehleisen daselbst, Kl., Ölten, Mie- der-Aten, verschiedene Bau - Streitig- keiten betreffend, die eingelegte Beru- fung wegen Mangels an einer gegrün- deten Beschwerde verworfen und der Ant nicht nur in die Kosten der dritten In- stanz, sondern auch in eine Fiskal-Strafe von zehen Reichsthalern verurtheilt. . In der Ationssache von dem O.A. Gerichte Rottweil zwischen Matthäus Manch, von Dunmngen, Kl., Anten, und dem Rathsschreiber Burkhard von Rottweil, Bekl. , Aten, Schadloshal- tung betreffend , wurde durch Beschluß vom »7. Oktober d. J., publ. den r5. desselben Monats, die eingelegte Berufung wegen Versäumung der Noth- frist zu Einreichung der Beschwerde- schrift für. verlassen erkannt, unter jedoch wenigstens auf die Dauer von sechs Monaten verurtheilt-. -Senat. Verurtheilung des Anten in die Kosten zweiter Instanz, (d. 7. November.) 3. Den 11. November wurde in der Ationssache von dem O.A.Gerichte Calw zwischen dem Kronenwirth Ferdinand Rivinius, von Hirsau, Bekl., Ater», Anten, und der Wittwe des Wald^ knechts Furthmüller, Anne Marie, jetzt verehelichten Kircher von da, Kl-, Antin, Atin, eine Baustreitigkeit be- treffend, das Erkenntniß des O.A.Ge-' richts vom 21. Februar 1822 unter Vergleichung der Kosten dieser und der beiden vorigen Instanzen abgeändert. 4. Den x3. November wurde in der Ationssache von dem O-A.Gerichte Tr" dingen zwischen dem Schultheißen Hann Martin Riekhert, in Lustnau, Bekl., Anten, und dem gewesener» Schultheißen Johann Stephan Riek^ hert daselbst, Kl., Aten, eine Scha" dens - Ersaß - Forderung betreffend, die ergriffene Berufung als unstatthaft ver- worfen, und der Ant in die Kosten die- ser Instanz verurtheilt. 5- Den i/j. November wurde ttt der Ationssache von dem O. A. Gerichte Na* gold zwischen der Gemeinde Holzspronn, Bekl., Antin, und der Gemeinde Gült- lingen, Kl., Atin, ein Schaafwaide- Rechr betreffend, das miterrichterliche Erkenntniß vom r-Z. Oktober v. I. unter Vergleichung der Kosten der vori- gen und der jetzigen Instanz abgeändert. 6- Den 17. November würde in der Ationssache von dem O-A-Gerichte Rot- tenburg zwischen der Wittwe und den Erben des Johann Michael Eberhart von Bodelshausen, Kl., Anten, und den Mitgliedern des Gemeinde- Raths zu Bodelshausen, Bekl-, Aten, Entschä- digung wegen einer für einen Mit- schuldner zu bezahlenden Schuld be- treffend, das unterrichterliche Erkennt- niß vom 21. Merz d. Z. unter Ver- gleichung der Kosten abgegndert. 7- An demselben Tage wurde in der Ationssache von dem O-A. Gerichte Rott- wcil zwischen Alois Grimm, von Zep- fenhan, Kl., Anten, und dem Müller Xaver Zipfehli, von Rottweil, Befl., Aten, Verletzung aus einem Vertrag betreffend, die ergriffene Berufung als in materieller und formeller Hinsicht unstatthaft verworfen, und Am .'in die Kosten dieser Instanz verurtheilt. 3. DeN 21. November wurde in der Ations- und Nichtigkeits - Klagsache von dem O.A.Gerichte Spaichingen zwischen dem Matthäus Wenzler, von Balgheim, Kl., Anten, Qnten, und dem gewesenen Amtspfleger Bozsn- hardt, von Spaichingen, Bekl., Aten, O.aten, eine Abrechnungsstreitigkeit be- treffend, die ergriffene Berufung als verzichtet zurückgewiesen, die erhobene Nichtigkeits - Klage aber als unbegrün- det verworfen,' und Qnt in die Kosten dieser Instanz verurtheilt. 9. Den 2 5. November wurde der von Christian Fridrich Walz, von Nagold, ergriffene Recurs gegen das wider ihn von dem O.A.Gerichte daselbst ausge- sprochene Ganterkermtniß als ungegrün- det verworfen. 10. Den 28. November wurde in der Ationssgche von dem O-Ä. Gerichte Oberndorf zwischen Anton cholzer von Hochmöfflngen, Bekl., A»>ten, und den Erben der Magdalem Baudendistel, voll Haslach, Grosherzoglich Baden- scheu Bezirksamts Oberkirch, Kl., Aten, eine Schuld - Forderung betreffend, das ; Erken.tttniß der vorigen Instanz vom *6. September v. Z. unter Verglei- chung der Kosten abgeändert. 11. In der Ationssache von dem O.A.Ge, g6o richte Freudenstadt zwischen Jakob Frie- drich Möhrlen, von da. Kl., Anten, und Jakob Kugler ebendaselbst, Bekl., Aten, Entschädigung für eitlen Hvlz- platz betreffend, wurde durch Beschluß vom 3o. vor. Mon., pubk. den n?. d.M., die ergriffene Berufung wögen versäum- ter Nothfrist zu Einreichung dev Be- schwerdenfchrjft für verlassen erkannt, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten dev zweiten Instanz. (d. -8.No- £. vember.) 12. Den 29. November wurde in derAtions- sache von dem O.A.Gerichte Tübingen zwischen dem Polizei-Commissar Groß daselbst, als Vormund der zwei Kinder des verstorbenen Poststallmeisters An- dreas Kommerell, Friedrich und Fride- rike, von Tübingen,'Kl-','Anten und Aten, und dem vormaligenBürgermei- ster Andreas Kornmerell, jetzt inStutt- '.gart, Bekl^, Aten und Anten, eine subsidiarische' Klage betreffend, das den 18. Juni' v. I. er öffnete Er- kenntniß der vorigen Instanz theils ab- geandcrt, theils bestätigt, und die Ka- sten der zweiten Instanz theils verglichen, theils dem Bekl., Aten und Aisten allein zugeschieden. Den 12. November: 1. Barbara, geb. Weimer, von Wolfen- hausen, O.A. Rottenburg, Kl., von Werner Rempp, von OeschelbromssO.A. Herrenberg , Bekl. , wegen Ehebruchs deS Letztern, unter Verurtheilung dessel- ben in die Kosten. Den 26. November: -. Jakob Schäfer, von Ehningen, O.A. - " ~ " Kbtv - m Urach, Kl., vsn Salome, geb. Ral! daselbst, Bekl., wegen beharrlicher Wei- gerung der Bekl. in Fortsetzung der Ehe- unter Vergleichung der Kosten, und 3. Paul Nestle, von Oberwaldach, Areudenstadt, Kl., von Iakobine- ged- Strähler daselbst, Bekl., wegen des von Letzterer begangenen Ehebruchs, ich" Hei Verurtheilung derselben in dieKostett- III. Gerichtshof für den Juxt - Krms. 5. Ehegerichtlicher Senat. Geschieden wurden: 1. E rim i n a l - S e na t. Den 6. November wurde : richte Künzelsau verhandelten Unterstr- 1. auf den Grund einer von dem O.A. Ge- chung: «) Johann Michael Blumen st ok, von Neidenfcls, wegen wiederholten ehebre- cherischen, mit topischem Jncest verbun- denen Umgangs mit Rosine Schlce- huber, von Jtingholzhauftn, we- gen Verheimlichung seines verheirathc- ten Standes ur'.d wegen durch leichtsin- niges Erbieten zum Eid erschwerten Laugnens bei Gericht, zu achtmo- natlicher Festungsstrafe, und b) Rdsinc Schlcehuber, wegen des genannten Verbrechens, wegen gleich- mäßig durch leichtsinniges Erbieten zum Eid erschwerten Läugnens bei Gericht, so wie wegen Scortation, zu einer sieben monatliche n Zuchthausstrafe verurtheilt. Unter dein 6. November wurde: r. agf den Grund einer bei dem O.A.Ge- richte Gmünds verhandelten Ililtersu- chung-r «) Raver Holbein, von Gmünd, wegen vier erster und einfacher Holzdiebstähle, wegen fortgesetzter und wiederholter gewerbsmäßig verübter Wald-Erecsse, ferner wegen thatlicher Widersetzlich- keit , und ausgestoßener gefährlicher und injuriöferDrohungeu gegen Forst- Ofsicianten ,, zu achtmonatlicher Zuchthausstrafe mir herbem Will- komm und Abschied; g) Ignaz Holbein v.m da, wegen ver- übter fünf einfacher und erster Holz- diebstähle, wegen fortgesetzter und wie- derholter Wald-Erc.esse, wegen mit ge- fährlichen und infuriöscn Drohungen verbundener Widersetzlichkeit gegen Forst-Bediente, zu zehenmonatli- cher Zuchthausstrafe; c) Leonhard Kott von da, wegen meh- rerer erster Holzdiebstahle, fortgesetzter und gewerbsmäßig verübter Wald- Ereesse, ferner wegen thätlicher Miß- handlung, zu achtmonatlicher Fe- stungö - Arbeitsstrafe verurtheilt. Am ii. November wurde: 3. gegen Catharine Aßfalk, vom Spiel- hof, O.Ä. Welzheim, wegen wieder-. holten Ehebruchs und verheimlichter Schwangerschaft, eine neunmonat- liche Zuchthausstrafe ausgesprochen; si. gegen Jakob Bauer, von Fachsenfeld, O.A. Aalen, wegen zum drittenmal wiederholten BagireNs eine sechsmo- natliche Zwangs - Ärbeitshaüssirafe erkannt; 5. derfufpendirte Schultheiß JohannNoe, von Barteustein, O.A-Gerabronn, wo- gest Annahme von Geschenken in Amts- sachen, wegen Restsetzung in der Ma- Zazins-Frucht-Rechuung von den Jahren 1816 und 1817; wegen sich angemaßter Cassenführung über die Magazins-Ver- waltung von den besagten Jahren,, und wegen auf jeden Fall culpos unterlasse- ner Ablieferung von Bürger-Annahms- Geldern, von seinem Amte als Schult- heiß cassirt, zu Bekleidung eines öf- fentlichen Amtes für unfähig erklärt, und zu zwei und einhakbmonatli- ch e r Zuchthausstrafe, und .6. der Küfer Friedrich Mcrkle, von Waldenburg, O.A. Oehringen, wegen Injurien und Widersetzlichkeit mit Waf- fen, zu viermonatlicher Festungs- strafe verurtheilt. Unter dem^. November wurde: 7. auf den Grund der bei dem O.A.Ge- richt Hall geführten Untersuchung Jo- hann Friedrich Mattes, vonderWalk- mühle bei Sulzbach,. O.A. Gaildorf, wegen zweier kleinen Betrügereien, we- gen groben unbotmäßigen Betragens bei seiner Arretirung, Ausstoßung von Drohungen, ferner wegen Widersetz- lichkeit gegen einen Dorffchützen und Mißhandlung desselben, wegen unge- bührlichen Betragens vor Gericht , so wie wegen Tabaks-Einfchwärzung und unbefugten Tabakhandels, zu vier und dreiviertelmonatlicher Festungs- strafe verurtheilt. Unter dem »5. November wurde: 8* auf eine bei dem O.A.Gericht Aalen verhandelte Untersuchung: ») Johannes Böhm, von Berg, O-A. Aalen, wegen mehrjährigen Concu- binats, ferner wegen fortgesetzten Va- girens, Bettelns,. und lügenhafter An- gaben vor obrigkeitlichen Behörden, zu vierm0natlicherZuchthausstrafe, und h) Elisabeth Feil, von Tullau, O.A. Hall, wegen mehrjährigen Concubinats, ferner wegen Vagirens und lügenhaf- ter Angaben vor Gericht, zu vier- monatlicher Zwangs - Arbeitshaus- straft verurtheilt.. Unter dem 18. November wurde: 9. der Bäckergeselle Stephan Köberle, von Bieringen, O-A. Künzelsau, we- gen Fälschung seines Wanderbuchs,. Vagirens und wiederholten Bettelns, Zu viermonatlicher Zwangs-Arbeits- hausstrafe verurtheilt. Den 20. November wurde: 10. gegen Eva Margarethe Nitter, von Englertshausen, O.A. Gera- hronn, wegen Markt * Diebstahls, wel- cher im rechtlichen Sinne den fünften Diebstahl bildet, eine achtmonatliche Zuchthausstrafe. in- Ludwigsburg mit Willkomm und Abschied, und nachherige wenigstens einjährige Rekluston in einem Zwangs - Arbeitshause erkannt. Unter dem 29.. November wurde: li. Johann Georg M üller, vulgo Ren- ner, von Sontheim, O.A. Heidenheim,- wegen verübten, zwar kleinen und ein- fachen, aber zweiten Diebstahls, unter Revi sions - iS. In der von Amts wegen zurRevistou vor- gelegten, von dem O.A.Gerichte Crails- heim geführten Untersuchung gegen Gertrude Seybold, von Rosenberg,. O A. Ellwangen, erkannte der Criminal- Senat des K. Ober - Tribunals unter dem 9. September d. Z., daß die An-' geschuldigte wegen vollbrachten Kinds- mordch welches Berbrechens sie, neben- wiederholten ähnlichen Unternehmungen gegen das Leben mehrerer früher von ihr geborenen unehelichen Kinder, so wie neben vielfachen Ehebrüchen und Scortationen, für schuldig zu erklären,. Rücksicht aus die früher cr-staud'ene Straf- fe, Mit einer viermonatlichen Fe-- stungsstrafe belegt; p2. bet Schullehrer Michael Bbzler, von Degenfeld,- O>Av Gmünd, wegen Fäl- schung einer öffentlichen Urkunde, zu' vierwöchiger Festungsstrafe verur- theilt, und von seiner Stelle als Schul-' lehrer cassirt.- 'rkenntniß^ zum Tode durch das Schwert' zu' verurtheilen, und der Betrag sämtlicher Arrest- Azungö- Vertheidigungs-'und Straf- Vollziehungs- dann ß-der Unter- süchungs -Kosten aus ihrem Vermögen zu ersetzen sey. Seine Königsiche Dkaj estat haben Nach höchster Entschließung vom 7. Nov. das vorstehende Erkenntniß dahin ge- mildert, daß der Vcrurthcilten die To- desstrafe aus Gnaden erlassen seyn, und an die Stelle derselben lebenöläng- l-iche Zuchthausstrafe treten soll.- si C i v i l Unter dem 6. November wurde: i. in der Ationssache von dem O-A-Ge- richt Oehringeu ,zwischen der Gemeinde Friederichsruhe, Kl., Nachbekl., Antin, S e n a t'.- und der Gemeinde Westernbach, Bekli, Nachkl., Atin, Markungsstreit und' - Schaftriebs - Gerechtigkeit betreffend, das unter dem 1. April 1L22 eröffnete 4 964 Urtheil erster Instanz, unter Verglei- chung der Kosten, bestätigt. 2. Zn der Rekursfache des Jakob Thomas Kempter, von Neitbrechts, wurde ver- möge Beschlusses vom 18., eröffnet den 29. Oktober, die von demselben gegen das Gant-Erkenntniß des O.A.Gerichts Gmünd erhobene Beschwerde als un- begründet verworfen, (d. 12. Novem- ber.) Unter dem i5. November wurdet Z. in der Ationssache von dem O-A.Ge- richte Crailsheim zwischen dem Tabaks- spinner Joseph Pfann von da, Bekl., Anten, und dem Bauern Lconhardt Michael Stümpsich, zu Roßfeld, Kl., Aten, eine Forderung von 36o ft. 3okr. aus einem Bürgschafts-Vertrag betref- fend, das am 28. Aug. 1822 eröffnete untergerichtliche Erkenntniß, unter Ver- urtheilung des Anten in die Kosten, bestätigt; 4. in der Ationssache von demselben O.A. Gerichte zwischen dem K. Camcralamte daselbst, Lnten, Anten, und der Curatel - des-Johann Thomas Hirschmann, von Vergbronn, Latin, Atin, die Forderung einer Zoll-Defraudationsstrafe betref- fend, wurde vermöge Beschlusses vom 20., eröffnet den 29. Oktober, die er- griffene Berufung gegen das unter dem 26. Februar d. I. eröffnete Locations- Erkenntniß wegen versäumter Nothfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift, unter Verurtheilung des Anten in die Kosten dieser Instanz, für verlassen er- klärt. (d. 17. November.) Unterm 19. November wurde: 5. in der Ations- und Nichtigkeits - Klag- sache von dem O.A.Gericht Aalen, zwi- schen dem Hafner Raver Hofmann, von Ellwangen, nunmehr dessen Erben, Kaufmann Friedrich Anton Zimmerle daselbst, Kl., Qnten, Anten, und dem Hammerschmidt Caspar Harlacher, von Adelmannsfelden, nun dessen Wittwe, unter Beistand ihres Kriegsvogts, Bekl., Qatin, Atin, Forderung aus einem Kauf betreffend, die vorgcbrachte Nich- tigkeits - Klage als unstatthaft verwor- fen, und das am 16. Marz 1822 cr- öffnete untergerichtliche Urtheil unter Verurtheilung des Kl. Anten in die Kosten dieser Instanz, bestätigt; 6. in der Rechtssache der steuerpflichtigen Unterihanen des vormaligen Amts- Verbandes Limpurg - Sontheim - Grö- ningen, Kl., wider die beiden fürstli- chen Häuser von Hohenlohe-Bartenstein und Colloredo- Mannsfeld, Bekl., Rück- erstattung einer bezahlten Nichtschuld betreffend, die Klage angebrachter- §65 masserr als unstatthaft zurückgewiesen,. und 7- in der Ationssache von dem O-A.Ge- richte Künzelsau, zwischen Georg Bi-- . schoss, Schmidt zu Diebach, Kl., An- ten, und dem Schultheißenamts-Ver- weser Michael Bayer von da,. Bekl., Aten, Schuldforderung betreffend, das> unter dem- 3o. Mai. d. I. eröffnete un- tergerichtliche Erkenirtniß, unter Vcrur- theilung des betheiligten Gerichts - Per- sonals in die dadurch verursachte Ko-^ sten,. als nichtig aufgehoben. &. In der Atioussäche von dem O-A.Ge- richte Gmünd zwischen den Kindern er- ster Ehe des Johann Linsenmaier vom Buch, Marie und Bernhard Linsen- maier, unter Beistand ihres Bormund-s,. Martin Funk, Lntcn, Anten, und den Gantglaubigern des Johann Linsen- maier, Mit-Lnten, Aten, Vorzugsrecht betreffend, wurde- vermöge Beschlusses, vom 26. September, publ. den /j. No- vember,, die eingelegte Berufung we- gen versäumter Nothfrist zu Einrei- chung der Beschwerdeschrift, unter Ver- urtheilung der Anten in die Kosten, für- verlassen erklärt, (d. 19. November.) Ebenso wurde erkannt 9. in der Ationssache von dem O.A.. Gerichte Gmünd zwischen Rosine Linsenmaiev von Buch, Lntin, An- tin, und den Gläubigem der Gant- masse des Johann Linseumaier von da, Mit-Lnten, Aten, Vorzugsrecht we- gen verschiedener Forderungen betref- fend, vermöge Beschlusses vom 26. September,- eröffnet den 4. November, (d. 19.. November.)- Unter dem 22. November wurde: in der Ationssache von dem O.A.Ge- richt Hall zwischen- Rosine Dcutelin, geb. Hofmann,, von dem Commenthur- hause, unter Beistand ihres Kriegs- Vogts, Bekl., Wieder-Kl., Antin,. und Heinrich- Deutelin. von dem Rollhvf, Kl., Wieder-Bekl., Aten, den Ver- lust des Heirathgutes- betreffend, das untergerichtliche Erkenntniß vom 23. August »622: unter Vergleichung der Kosten zweiter Instanz theils bestä- tiget, theils abgeändert.. Di-. Zn der Rekurssache der Friedrich Da- vid Feuchter'schen. Eheleute zu Gott- wollshausen,. wurde vermöge Beschlus- ses vom 11, und- eröffnet- den 17-. Q.k- tober d. Z., die von denselben gegen das Gant-Erkenntniß. des O.A.Ge- richts Hall erhobene- Beschwerde- als unbegründet verworfen., (d.. 22.. No- vember.)' 966 Unter dem 2/,. November wurde? 12. in der Ationssache von dem O.A-Ge- richt Heidenheim zwischen der K. Fi- nanz-Kammer des Zart-Kreises, in Vertretung des Cameralamts zu Hei- denheim. Kl., Antin, und der Wittwe des Friedrich Völker zu Zang, Mag- dalene, unter Beistand ihres Kriegs- Vogts, Bekl., Atin, solidarische Ver- bindlichkeit für eine Pachtcontrakts-For- derung zu 1018 fl. kr. betreffend, das untergerichtliche 'Erkenntniß vom 29. Juli 182s unter Vergleichung der Kosten abgeändert. An demselben Tage wurde: »3. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richt Hall zwischen dem Juden Moses Zandorf, von Hengstfeld, O.A. Gera- bronn, Bekl., Anten, und dem Pfar- rer Hallberger in Anhausen, Kl., Aten, Handlohns- und Gült-Forde- derung betreffend, das am 29. April und 5. Mai eröffncte untergerichtliche Erkenntniß unter Verurtheilung des Anten in die Kosten bestätigt. 14. In der Ationssache von dem O.A. Gericht Hall zwischen dem Metzgerober- mcisier Franz Buhler daselbst, Lnten, Anten, und dem Güterpfleger des Georg Michael Stutz zu Gottwolls- hausen. Laten, Aten, Kaufschillings- Zahlung und Location im Gante be- treffend, wurde vermöge Beschlusses vom ii, eröffnet den 31. Oktober d. Z., das untergerichtliche Verfahren und das Locations-Erkenntniß, in so weit es sich auf den Anten bezieht, un- ter Verurtheilung des betheiligten Ge- richts - Personals in die dadurch verur- sachte Kosten, gls nichtig aufgehoben, (d. 2 ix. November.) Unterm 26. November wurde: ,i5. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richt Künzelsau, als Nemissions - Ge- richt, zwischen Christian Reichert, Ober- Umgelder und Schultheißen zu Unter- ohren, O.A. Oehringen, Vorkl., Nach- bekl., Anten, und den in den Akten benannten Mitgliedern des vormaligen O.A. Gerichts zu Oehringen, nach des- sen Bestand vom Jahr i8i5, Vorbekl-, Nachkl., Aten, Schadens-Ersatz in der Vor- und Ehrenkränkung in der Nachklage betreffend, das von der vor- maligen Iustitzretardaten - Comission in Rottenburg unter dem 16. August »6-5 gefällte Erkenntniß unter Verurtheilung des Auten in die Koste«: dieser Instanz bestätigt. Unter dem 29. November wurde: 16. in der Ationssache von den: vormali- gen Patrimonialamte in Pfedelbach 9fi7 zwischen der Wittwe Knab und Consor- ten von Heubach, jetzt Friedrich Die- mantzuHall, Kl., Anten, und der Mi- chael Sinn scheu Wittwe zu Windischen- bach, Bekl., Atin, Erbschafts-An- sprache betreffend, die ergriffene Be- rufung gegen das untergerichtliche Er- kenntniß wegen Mangels an der appel- lablen Summe, unter Verurtheilung des Ante« in die Kosten, verworfen. Am nemlichen Tage wurde: »7- in der Atioussache von dein Salinen- amte zu Hall zwischen der Ehefrau des Flaschncrmeisters Ludwig David Frie- drich Schmiz daselbst, Marie Magda- lene, gcb. Thier, unter Beistand ih- res Kriegsvogts, und Consorten, In ten, Anten, und den in den Akten be- nannten Simothschen Stamms-Ver- wandten zu Hall, Jäten, Aten, An- theil an fideicommissarischen Siedens- gerechtigkeiten betreffend, das unter dem 8. Januar 1820 eröffnete Urtheil voriger Instanz mit Bewcisnachlaß re- formirt. 18. Zn der Rekursfache des Johann Adam Funk zu Michelbach, O.A. Oehringen, wurde vermöge Beschlusses vom 11, eröffnet den 27. Oktober, der gegen das von dem O.A. Gericht Oehringen aus- gesprochene Gant-Erkenntniß ergrif- fene Rekurs als unbegründet verworfen, (d. 29. November.) TV* Gerichtshof für den Donau - KreiS. 1. Criminal * Senat. Den 4. November wurde: 1. der Schultheiß Joseph Ströbele, von Alleshausen, O-A. Riedlingen, wegen Ertheilung eines falschen Zeugnisses von seinen Aemtern cafsirt und zur Ver- waltung jeder öffentlichen Stelle für unfähig erklärt. Zugleich wurde hin- sichtlich der Untersuchungs-Kosten das Angemessene verfügt. Den 10. November wurde: 2. die bei dem O.A.Gerichte Leutkirch in Verhaft und Untersuchung gekommene Elisabeth Herzberger, von Hören- Hausen, O.A. Wiblingen, wegen wieder- holten Diebstahls, oft wiederholten Ba- girens und anderer geringerer Vergehen, neben dem Schadens- und Kosten-Ersätze unter Einrechpung eines Theils des er- 968; standenen Arrests zu achtmonatlicher Zuchthausstrafe in Markgröningen mit Willkomm und nachheriger Einsper- rung in das Zwangs-Arbeitshaus zu Ulm. bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von einem Jah- re, verurtheilt.. Unterm. i2.. November wurdet 5. der Distrikts-Acciser Engelbert Breh,. von Friedberg, O.A. Saulgau, wegen Fälschung, von Accis-Zeichen und fahr, lästiger Rechnungsführung seiner Aem- ter entsetzt, zu Bekleidung einer öffent- lichen Stelle für unfähig erklärt,und» zu einer vkerzehentägigen Gefäng- nißstrafe verurtheilt; zugleich wurde in. Ansehung des Kostenpunkts das Ange-, messene verfügt;. Dem i5. November wurdet 4. Jakob Hekelem, von Iesingen, O.A.. Kirchheim, wegeu theils vollbrachter,, theils versuchter Erpressung zu fünf-- monatlichem Fcstungs - Arbeitsstrafe,, und 5. der bei den O.A.Gerichten Wiblingen: und Waldsee in Untersuchung gekomme- ne Gottfried Bischofs, von Wangen,, wegen thätlicher, mit Führung einer Waffe verbundener Widersetzlichkeit ge- gen einen Polizeidiener und dadurch be- wirkter Befreiung einer Gefangenen, sodann wegen wiederholten Vagirens und anderer geringerer Vergehen, ne- ben dem. Kosten-Ersätze zu einer kör- perlichen Züchtigung von. fünfzehen Stockstreichen undnachheriger füuf- monatlicher Festungs-Arbeitöstrafe verurtheilt- Unterm sf November wurdet 6- in. der vor dem O.A.Gerichte Riedlitt- gen geführten Unterfuchungsfache gegen Johann Georg Bek, von Dettingen, und Genossen, der Rechts - Consulent Fetz er,, in Reutlingen-, wegen durch nächste Beihülfe zu Bewirkung, einer Privat - Concussion und damit concurri- render Ehebruchs-Begünstigung-, ssch zu Schulden gebrachten Amts - Vergehens, in Betracht der wegen Verletzung seinem Amtspflicht und sonstiger Vergehen frü- her.bereits. erlittenen vielen- Bestrafun- gen,. von der Stelle eines Rechts - An- walts entlassen; zugleich wurde in Betreff des Kostenpunkts das Ange- messene verfügt.. Ferner, wurde noch am 17, No- vember 7; auf den Grund der vom O.A.Gerichte' Riedlingcn gepflogenen Untersuchung t a) Gottlieb Kr um reih er, von Böh- ringen Stadt, wegen mehrerer zum Theil großer und unter erschwerenden 9® 9 Umständen verübter Diebstähle, welche den zweiten Rückfall des Angeschuldig- ten in diese Art von Verbrechen begrün- den, wegen wiederholten Vagirens, wie- derholten Wiedereintritts in das König- reich und anderer geringerer Vergehen, zu zwei und einhalbjährigcr Fe- stungs-Arbeitsstrafe, mit Willkomm und Abschied und nachhcriger Aus- weisung aus dem Königreich unter geschärfter Straf- Androhung für den Fall der Rückkehr, und b) Maria Anna Huth, von Schwein- haufen, wegen eines großen und qua- lificirten Diebstahls, welcher den ersten Rückfall der Angeschuldigten in diese Art von Verbrechen begründet, wegen Diebstahls-Begünstigung und anderer geringerer Vergehen, zu neun mo- natlicher Zuchthausstrafe in Mark- gröningen, mit Willkomm undnach- heriger Einfperrung in das Zwangs- Arbeitshaus zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Monaten, verur- theilt; zugleich wurde hinsichtlich des Schadens- und Kosten-Ersatzes das Angemessene verfügt. Den 19. November wurde: . Barbara Jäger, von Oethlingen, O.A. Kirchheim, wegen wiederholten Vagirens und Bettelns, neben dem Kosten - Ersätze zur Einsperrung in das Zwangs-Arbeitshaus in Ulm bis zu er- probter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von neun Monaten; ferner 9. auf den Grund der -vor dem O-A-Ge- richt Ulm gepflogenen Untersuchung: «) Joseph Belstler, von Weisenstein, wegen oft wiederholten Vagirens und unzüchtigen Umgangs mit Walpurga Nagel, von Winzingen, zu fünf und einhalbmonatlicher, und b) Walpurga Nagel, wegen gleicher Vergehen und wegen Diebstahls - Be- günstigung , zu viermonatlicher Zwangs - Arbeitshausstrafe in Ulm verurtheilt; auch rück'si'chtlich der Kosten gegen beide Angeschuldigte das Ange- messene verfügt. Den 20. November wurde: 10. auf den Grund der von dem O.A.Ge- richte Münsingen geführten Untersu- chung: a) der vormalige Bürgermeister Anton Vierer, von Münzdorf, wegen gro- ßen, theils durch Kassen- Eingriffe, theils durch gesetzwidrige Ausgaben herbeigeführten Kassenrests als Bür- germeister, sodann wegen geführter Nebenrechnungen mit Theilnahme an Fälschung von Rechnungs - Urkunden 97° und wegen-eittigcrleichtcrer Dienst-Vers gehen, endlich wegen großen durchKassen-- Eingriffe herbeigeführten Pflegschafts- Rests, neben Unfähigkeits-Erklä- rung zu Bekleidung eines öffentlichen- Amtes, und neben dem Schadens-Er- satz, zu zehcnmor.atlicher Zucht-' hausstrafe in Markgröningen, h) der vormalige Bürgermeister Conrad^ Treß, zu Münzdorf, wegen gleich-- mäßig sich zu Schuld gebrachten großen thcils durch Kaffen-Eingriffe, theils aber auch durch ungesetzliche Ausgaben herbeigeführten Kasscnrests , sodann - wegen grober Verletzung seiner Amts-' Pflicht durch Theilnahme an betrügli-' chem Schuldenmachen auf den Namen der Gemeinde und weitern jedenfalls unbefugten Kapital - Aufnahmen fite' solche zu Privatzwecken, neben Un- fähigkeits-Erklärung zu Beklei- dung eines öffentlichen Amts und nebem dem Schadens - Ersatz, zu sechsmo- natlicher Zuchthausstrafe in Mark-' gröningen, «) der suspendirte Gemeinde - Pfleger' Wendelitt Rommel, von Münzdorf, wegen theils durch ungesetzliche Aus- gaben, theils durch unordentliche Rech- nungsführung herbeigeführten großen Kaffenrests, sodann wegen grober Ver- letzung seiner Amtspflicht durch Theil-' nähme an betrüglichem Schuldenma- chen auf den Namen- der Gemeinde zn- Privatzwecken und'wegen weiterer zuM Theil gröberer Dienst-Vergehen, neben Cassation von seinemAmtund Unfä- higkeits-Erklärung zu Bekleidung jeder öffentlichen Stelle, zu dreimo- natlicher Zuchthausstrafe und zn«r Schadens - Ersätze, ä) der Gemeinde-Rath, Joseph Sticrl von Münzdorf, wegen grober Ver- letzung seiner Amtspflicht durch Theil- Nahme au betrüglichem Schulden- machen auf den Namen der Gemeinde zu .Privatzwecken , Theilnahme an Nebenrechnungen mit Fälschung von Rechnungs-Urkunden, auch wegen eini- ger anderer Dienst - Vergehen, neben Cassation von seiner Stelle und Un- fähigkeits-Erklärung zu Beklei- dung jeden öffentlichen Amts zu einet sechswöchigen Gefängnißstrase, end--' lich «0 der Gemeinde - Rath Matthäus Fuchs loch, von Münzdorf, wegen Theilnahme an den von den Orts-- Vorstehern geführten Nebenrechnun- 97* gen mit1 Fälschung von Rechnungs- Urkunden , sodann wegen grober Ver- letzung seiner Amtspflicht als Ge- meinde- Dcputirter durch Theilnahme an betrüglichem Schuldenmachcn auf den Namen der Gemeinde und weiteren jedenfalls unbefugten Kapital - Auf- nahmen für solche zu Privatzweckcn, neben Cassation von seinem Amt und Unfähigkeits-Erklärung zu Be- kleidung jeder öffentlichen Stelle, zu vierwöchiger Gefangnißstrafe ver- urtheilt. Am 24. November wurde: Li. auf den Grund der vor'dem O.A.Ge- richte Ravensburg verhandelten Unter- suchung Jakob Anton Sabloner, von Hochstetten, O.A. Wiblingen, wegen wiederholter Überschreitung seiner Eon- finirung und Landstreicherei, neben dem Kosten - Ersätze, zur Einsperrung im Zwangs - Arbeitshaus zu Ulm bis zu erprobter Befferung, wenigstens aber auf die Dauer von neun Monaten verurtheilt. Den 26. November wurde: ,2. der bei dem O.A-Gerichte Leutkirch in Untersuchung gekommene Johannes Schcuffele, von Weilheim, O-A. Kirchheim, wegen zweier zwar kleiner, aber beziehungsweis? durch die Art ihrer Verübung und ihren Gegenstand aus- gezeichneter Diebstähle, welche ben zwei- ten Rückfall des Angeschuldigten in diese Art von Verbrechen begründen, des- gleichen wegen wiederholten Vagirens, neben dem Kosten-Ersatz, zu achtmo- natlicher Festungs-Arbeitsstrafe, mit Willkomm von fünf und zwanzig Stock st reichen und nachherigcr vier- monatlicher Einsperrung in dem Zwangs - Arbeitshaus zu Ulm verur- theilt. Am 27. November wurde: i3. der Gemeinde - Pfleger Conrad Geiß, von Ehrenstein, O.A. Ulm, wegen eines durch unordentliche Rechnungs- führung verschuldeten, jedoch bereits ersetzten Kaffenrests im Betrag von 208fl. 22 kr. 4 hl. von seiner Stelle als Gemeinde - Pfleger entlassen, zu Be- kleidung eines verrechnenden Amts für unfähig erklärt, und neben dem Kosten- Ersätze zu einer vierwöchigen Ge- fängnißstrafe verurtheilt; ferner ,4. der Stadtrath Jakob Dreher, von Münsingen, wegen eines sich als Güter- Pfleger durch Kaffen - Eingriffe zu Schuld gebrachten großen Kaffenrests und Fälschung zum Behuf der Ver- deckung desselben, auch unordentlicher 5 972 Verwaltung überhaupt, von seinen Aemtern cassirr, zu Bekleidung jeder öffentlichen Stelle für unfähig erklärt, r. Civr i. In der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Ravensburg zwischen dem Rechtö- Consulenten Himpel daselbst, Lnten, Anten, und den übrigen Daniel Wezel- schen Gläubigern, Mit-Lnten, Aten, Vorzug im Wezelschen Gante betreffend, wurde am r6. September, publ. den »4. Oktober, die Ation wegen Man- gels der appellabeln Summe verwor- fen. (d. 4. November.) r. Am 26. September, publ. den n. Ok- tober l. I., wurde in der Ationssache von dem O.A.Gerichte Göppingen zwi- schen dem dortigen Stadtwirth Johann Georg Schmid, Bekl., Juten, Anten, und Theodor Metzger, zu Lorch, als Pfleger des verschollenen Heinrich Friz von da, Kl., Jäten, Aten, Ansprüche auf Sicherstellung oder Rückzahlung eines Kapitals, nunmehr Wieder-Ein- setzung gegen ein rechtskräftiges Erkennt- niß betreffend, die Berufung wegen Ver- säumung der Nothfrist zu Einreichung der Veschwerdeschrifr unter Vcrurthei» luug des Anten in die Kosten für ver- und neben dem Schadens - und Kosten- Ersatz zu dreimonatlicher Festungs- Arbeitöstrafe verurtheilt. -Senat. lassen erkannt, (d. 7. November.) Ebenso wurde erkannt: 5. in dex Ationssache von dem O-Ä> Gericht Ulm zwischen Johann Nikolaus Zimmermann, Rebenwirth in Ulm, Bekl., Anten, und der Kameral-Ver- waltung daselbst, Bekl., Atin, Steuer- Rückstände betreffend, vermöge Beschlus- ses vom 3«. September, (d. 7. Novem- ber) und 4. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Göppingen zwischen Matthäus Hafner, zu Ebersbach, Vorkl., Nach- bekl., jetzt Anten, und dem Müller Leynhard Euchner, von Hochdorf, Bor- bekl., Nachkl., Aten, Forderung und Gegenforderung betreffend, vermöge Beschlusses vom 22. Oktober, publ- den 9. November, (d. 14. November.) Den 18. N ovember wurden: L. in der Ationssache von dem O.A.Gerich- te Münsingen zwischen dem Kaufmann Johann Georg Stellwag, von Rothen- burg an der Tauber, Kss., uyd Simon Samuel von Buttenhausen, Vekl., Aken, Schuldforderung, jetzt Wie- dereinsetzung in den vorigen Stand ge- gen das disseitige deftrtorische Erkenntniß vom i3. Dezember v. Z. betreffend, und 6. in der Ationssache von dem O.A,Ge- richte Göppingen zwischen dem Char- lotte Schummschen Vermögens-Admi- nistrator, Ober - Acciser Amoö von Adelberg, Kl., Anten, und dem Stadt- pfleger Ott, zu Göppingen, Bekt., Aten, Ersatz - Forderung, jetzt Wieder- einsetzung in den vorigen Stand gegen das disseitige desertorische Erkenntniß vom b. August l. I> betreffend, die Anten von Anits wegen in den vorigen Stand wieder eingesetzt und zur weitern Beschwerde - Verhandlung zugelassen. Den -6. November wurde: 7. in der Nechtsstreitigkeit erster Instanz zwischen der Gemeinde Ochsenhausen, Kl., und dem Herrn Fürsten von Met, ternich-Winneburg-Ochsenhausen, Vekl., die Reich?ug der Besoldung des Schul- Provisors in Ochsenhausen betreffend, der Herr Beklagte von der gegen ihn erhobenen Klage unter Verurtheilung der Klägerin in die Prozeßkosten fre'- * i gejpk„^>^t«» 6. In der Ationssache von dem O.A.Ge, richte Tettnang zwischen Johann Gehr- mann,von Mazcnweiler, Inten, An- ten, und Kaspar Malang von Langnau, Jäten, Aten, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend, wurde durch Erkenntniß vom 7. publ. am 19. No- vember die eingelegte Berufung wegen Versäumung der Nothfrist zu Einrei- chung der Beschwerdeschrift unter Ver- urtheilung des Anten in die Kosten für verlassen erklärt, (d. 28. Novem- ber.) Am 28. November wurde: 9.. in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte Biberach zwischen Franz Beider, von Attenweiler, Kl., Anten, und Blasius Härle, von Schammach, und Consorten, Bckl., Aten, Reinigung eines Mühlgrabens betreffend, das un, term »i. Dezember v. I. eröffnete Ur- theil erster Instanz unter Beweis-Vor- behalt für den Kl., Anten bestätigt, und »0. in der LltionSsache von dem O.A.Ge- richt Ehingen, als Remissions-Gericht, zwischen Andreas Maiser von Riedlin- gen , Kl., Anten, und dem Oberamt- mann Bäuerlen und dem Stadtpfleger Stoß daselbst, Bekl., Aten» Genu-- 974 thuungs-Anspruch betreffend, die erbe, Erkenntniß vom 18. Oktober ertheilt tene Restitution gegen das desertorische und weitere Verhandlung eingelcitet. 3. Ehegerichtlicher Senat. Den 6. November wurden geschieden: . der Conditor Ludwig Tröglen in Ulm, Kl., von Dorothee, geb. Kaufmann, Bekl., wegen beharrlicher Weigerung, die Ehe fortzusetzen, unter Verurthei- lung der Bekl. in die Kosten; 2, der Karrenmann Johannes Lohrmann iu Ulm, Kl., von Ursula, geb. Merkle, h Bekl., wegen Ehebruchs, unter Ver- urtheilung der Letzteren in die Kosten- Stuttgart den 3o. December 1823. Maucler. Gedruckt bei G. Hasselb» ink, Buchdrucker. Register über das Königlich Württembergische Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1828. I. Chronologisches Verzeichniß der im Jahre 182Z erlassenen Gesetze, Verord- nungen und Bekanntmachungen. Januar. 3. Ministerium des Innern. Ertheilung eines Privilegium für die Fabrikation von Schwefel - Saure, Soda und gereinigtem Holz-Essig. 2. 4. Desgl. Den Besuch derLandes-Universttät' Tübingen bctr. 3. 7- Steuer - Collegium. a) Die Erhebung der Straßenbau - Abgäbe von reisenden Ausländern betr. 3. b) Die Tabaks Gefäll-Umlagc betr. r3. io. König!. Dekret. Gesetz, die Aushebung für das Jahr 1823 betr. 5. Ober - Rekrutiningsrath. Vorladung der Militär-Pflichtigen zur Berichtigung der Rekrutirungs-Listen und zur Ziehung des Looses für die dicßjährige Aushebung. 7. n. Ministerium des Innern. Patent für die ausschließliche Verfertigung einer Strvh- schneid-Maschine. 10. 13. Studicnrath. Termin zur Prüfung der Studien-Kandidaten. 12. 14. Katholischer Kirchenrath. a) Die dießjahrigen Prüfungen der katho lischen Schul, Jncipienten und Provi- soren bctr. 10, b) Die Prüfung der katholischen Schul, lehrer und Provisoren, auch Muster- Lehrer bctr. 11. 17. Königl. Dekret. Dienst-Instruktion für die Königs Kreis-Finanz-Kammern. 119. — Ministerium des Innern. Bekanntmachung der von Sr. König!. Majestät ausgesetzten Preise zur Beförderung der Reinlichkeit in den Straßen und Gasse». 66. 18. Ober-Rcchnungs-Kammer. Die Lieferungen zur Ausstands-Kasse und den Einzug der Ausstände betr. 7c-. 4 a5. Ministerium des Innern. Rechenschaft über die Verwaltung der allgemeinen Brand- Versichcrungskasse für das Jahr r6i. 24. Ministerium des Innern. Die Preis-Auf- gabe eines neuen Formulars fürGcmcinde- und Stiftungs-Rechnungen bctr. 6°. 27. Land - Gestüts - Kommission. Bekanntma- chung, die Aufnahme einer Anzahl Hengst- fohlen, welche künftig znr Zucht verwendet werden wollen, auf die Sommer-Weide zu St. Johann bctr. 149- 26. Ministerium des Innern. a) Bekanntmachung, die Einrichtung der. Taubstummen-Anstalt zu Gmünd und der mit derselben zu vereinigenden Blin- den-Anstalt betr. 192. fo) Verordnung, die Verbreitung eines me- thodischen Taubstummen - und Vlinden- Unterrichts betr. 199. 5o. Justiz, Ministerium. Rechts - Erkenntnisse der Gerichtshöfe vom Monat Decembcr 1822. 71 — 118. — Ministerium des Innern. Aufforderung an Erkapitulautcn, zur Bewerbung um den Eintritt ins Gcnsd'armcrie- Corps, 146. —7 Evangcl. Consistorium. Empfehlung einer Schulschrift von Pfarrer Daniel in Dürr- wangen. i55. Zi', Ministerien des Innern und der Finanzen. Verordnung, wonach ein Aufwand bei den Reisen des Königs, der König!. Fa- milie oder des Hofstaats nur auf Bestel- lung der hiezu berufenen Personen zu ma- chen ist. 3i. Evangcl. Consistorium. Schul - Conferenz- Direktorcn bctr. -56. Februar. 1. Justiz-Ministerium. Das Resultat der Cou- kurs-Prüfung der Rechts-Candidatcn im Monat Decembcr 1822 betr. 146. 3. Ministerium des Innern. Verordnung, die erneuerte Medizinal-Taxe betr. 169. 6. Kriegs-Ministerium. Termin zur Prüfung derjenigen Jünglinge, welche in die Anstalt für Offiziers-Zöglinge ausgenommen wer- den wollen. i5o. u- Justiz - Ministerium. Bestellung von zehn geprüften Rechts-Candidatcn zu Referen- daren zweiter Klaff». i55. i3. Ober - Rckrutirungsrath. a) Vorladung der Militärpflichtigen zurdieß* jährige» Aushebung. ,57. 10 Reparation der Contnigcnte von der diesijährigen Rekrutcn-Aushcbung. i5g- i5. Katholischer Kirchenrath. Die dicßjährige Dienst-Prüfung der katholischen Geistlichen betr. 23i. »8. Evangcl. Consistorium. Schul-Confcreuz- Direktoren betr. 2Z0. 19. Studieurath. «) Bestimmung der nächsten Aufsichts-Be- hörde über die lateinischen Schulen des Königreichs. 23». b) Bekanntmachung der zum akademische" Studium höherer Wissenschaften legiti- mieten Jünglinge. 232. si. Evangcl. Consistorium. Die dicßjäbeige Feier des Tags Mariä Verkündigung betr. 23». s i. Rcktoratamt der Universitär Tübingen. Be- kanntmachung der für das Sommer-Halb, fahr 1823 augekündigteu Vorlesungen. 233. 26. Justiz - Ministerium. Rechts - Erkenntnisse der Gerichtshöfe vom Monat Januar 182Z. 2o3. — 228. 28. Evangel. Consistorium. .1) Uebersicht über den Stand der evangelisch geistlichen Wittwcn - Kasse auf Martini 1621. 2^3. 1») Termin zur Prüfung der Schulamts- Kandidaten und der in das Seminar zu Eßlingen aufzunehmenden Jünglinge. 245. März. 3. Ministerien des Innern und der Finanzen. Anerkennung der Rheinisch-Westindischen Handels-Kompagnie und Schutz für die- selbe im Königreich. 246. 4. Ministerium des Innern. Nicdcrsetzung der Oberaufsichts-Kommission für die Taub- stummen- und Blinden-Ansialt. 242. *4. Evangel. Consistorium. Schul - Confcrenz- Direktoren bctr. 262. »8. Mcdi'cinal - Kollegium. Bekanntmachung, die Prüfungen der Wundärzte erster, zwei- ter und dritter Klasse, der Geburtshelfer und der Apotheker aus dem Neckar- und Jart- Kreise betr. 288. 22. Katholischer Kirchenrath. Außerordentliche Aufnahme in das Wilhelms-Stift zu Tü- bingen. 252. , -6. Ministerium des Innern. «) Die Vollziehung der König! Deklaration über die staatsrechtlichen Verhältnisse des vormals reichsunmittelbare» Adels betr. 286. 1>) Die Benennung des Eensd'armerie»Corps betr. 287. 27. c) Die Brief - Postporto - Tare betr. 287. 29- Justiz - Ministerium. Rechts - Erkenntnisse der Gerichtshöfe vom Monat Februar. 255. — 284. April. 1. Ober-Rekrutirungsrath. Vorladung der ab- wesenden Militär-Pflichtigen zur NachauS- hebuug. 507. 4. Evangel. Consistorium. a) Schul-Conferenz-Direktoren betr. 3i». 6. 1») Die Preise des Lehrbuchs der deutschen Sprache von Krause und seines Hand» buchs betr. 3n. 10. Ministerien der Justiz, der auswärtigen An- gelegenheiten und des Innern. Verbot unmittelbarer Kommunikation der' Königl. Stellen mit den Gesandtschaften. 3r8. 14. Ministerium des Innern. Verordnung, die Zeit der Erneuerung der Bürger-Ausschüsse bctr. 3i5. 15. Evangel. Consistorium. Schul-Conferenz- Direktoren betr. 5r6. 16. Justiz-Ministerium. Bekanntmachung, die bevorstehende Semester-Prüfung bei dem K. Ober-Tribunal betr. 814. 18. Ministerium des Innern. Verordnung, die von de» Zöglingen des evangelischen Schul- lehrer - Seminars bei ihrer Aufnahme zu übernehmende Verpflichtung betr. 3i5, 6 ■ iq. Ministerium des Inner». S) Verfügung, die Behandlung der Amts- Corporations-Gemeinde- und Stiftungs- Bauten betr. 3rg. r3. k>) Bekanntmachung-, die Errichtung örtli- cher Hülfskassen zur Unterstützung ärme- rer Viehhalter betr 368. 2Ü. Katholischer Kirchenrath. Die dießjährige Prüfung für die Zulassung zum deutschen Schulstande betr. 325. Zo. Justiz-Ministerium. Rechts - Erkenntnisse der Gerichtshöfe voin Monat Marz. 327 358. Mai. 1. Justiz-Ministerium. Bekanntmachung eines Verzeichnisses von AngcschnldHten und Verbrechern, welche sich flüchtig gemacht haben. 36o. 3. Ministerien des Innern und der Finanzen- Bekanntmachung, die Vornahme einer Coukurs-Prüfung im Vaufache betr. 36g. k. Finanz-Ministerium. Rang der vormali- gcn Ober-Forstmeister. 370. »2. Ministerium des Innern.. Patent für den ausschließlichen Verkauf sogenannter Nagct- und Schraubenschuhe und wasserdichten Leders. 373. .»3. Ober-Rckrutirungsrath. Bekanntmachung, die Führung der Rckrutirungs-Kasse betr. 3?4. *6. Justiz-Ministerium. Die Einsendung der Gebühren für das Staats - und Regie- rungs-Blatt auf das zweite Semester 1828 betr. 372. 16, Evangel. Consistorium. Schul - Confercnz- Direktoren betr. /, >g. 17. Justiz-Ministerium. Die Ausstellung eines Dollmetschers von Aktenstücken, die in hol- ländischer Sprache verfaßt sind, beer. Z7Z. 20. Evangel. Coiisistvrium. Die Preis-Aufga- ben für evangelische deutsche Schullehrer betr. 876. — Ministerium des Innern. a) Das gräflich und sreiherrlich von Berlin chingen'sche Gesammt -Patrimonialanit zu Jarthauscn Herr. 453. 21. k>) Bekanntmachung wegen Vornahme von Bauten an Kirchen, Pfarrhäuser» und Schul-Gebäuden. 876. 25. Evangel. Consistorium. Termine für die Conkurö - Prüfungen der Schullehrer und Jncipicutcn. 877. — Kriegsrath. Bekanntmachung, die Rech nungsführung beim Invaliden-Corps in Comburg betr. 878. 2g. Ministerien der Justiz, der auswärtigen An- gelegenheiten, des Innern und der Finanzen- Die Einsendung der einer Dckrctur bedür- fenden Kostenzcttel über Staats-Ausgaben betr. 418. 3o. Finanz - Ministerium. a) Die von Anstellung der Pensionärs zu erstattenden Anzeigen betr. 41g. fr) Zutheilung des Reviers Lenningen zuni Forst - und CameralamtKirchhcim. 4^6- 3t. Ministerium des Innern. Patent-Erthc,'- lttug für die Verfertigung einer Maschine zu Bereitung endlosen Papiers. 4>9- 7 Juni. 4. Justiz-Ministerium. Rechts-Erkenntnisse der Gerichtshöfe vom Monat April. 379 — 416. Z. Köuigl. Verordnung, die Organisation und die Dienst-Verhältnisse des Landjäger- Eorps bctr. 421. — Ministerien des Innern und des Kriegs. Dieust-Jnstrnkcion für das Königl. Land- jäger - Corps. 434. 6. Justiz-Ministerium. Bekanntmachung, die Anordnung regelmäßiger Semester-Prü- fungen für die zweite Dienst-Prüfung bei dem Königs. Ober-Äri'bunal bctr. 418. *o. Ministerium des Inner». a) BrandfchadenS - Umlage. 454. b) Die Ersetzung zufällig abgehender Mit glieder der Bürger-Ausschüsse bctr. 455. c) Die Einsendung der auf de» 3o. Juni d. I. verfallenden Landjagcr-Kosten-Ver- zcichnisse' betr. 455. »2. Königl. Verordnung, den Vollzug derKönigl. Deklaration vom 2. August 1819 über die staatsrechtlichen Verhältnisse des fürstlichen Hauses Tl/urn und Taris bctr. 853. »3. Königl. Verordnung, die ausschließliche Be- sugniß der Vcrwaltungs - Behörden zur Verfügung der Hülfs-Vollsirccknng gegen Steuerpflichtige betr. 499. *4. Königl. Verordnung, die Unzulaßigkeit der Betretung des Rechtsweges über Entschä- digungs - Ansprüche wegen entgangener Steuer-Freiheit bctr. 5oi. — Ministerium des Innern. Wahl eines Ver- treters der Gesummt-Familie von Verli- chingc» und Besetzung des v. Berlichin- gen'schen Patrimouial- Amts. 453. 21. Steuer-Collegium. Belohnung mehrerer bei dem Landeö-Vermessnnge'-Geschäft an- gcstelltcn Geometer bctr. 453. 22. Finanz-Ministerium. Die der Schuldeu- Aahlungs- Kasse für das.Jahr 18% vor- läufig zugewiesenen Einnahmen betr. 5o2. 23. Ministerium des Innern. Belohnung und Belobung mehrerer Landjäger betr. 520. 26. Katholischer Kirchenrath. a) Den amtlichen Briefwechsel der katholi- schen Geistlichen in Privat-Angelegen- heiten bctr. 524. d) Aufstellung zweier katholischen Schulamts-. Candidaten als Lehrer bei der mit dem landwirthschaftlichen Institut zu Ho'-cu- hcim zu verbindenden Erziehungs - Am sialt für arme Knaben. , 524 27. Justiz - Ministerium. Redhts-Erkenntnisse der Gerichtshöfe vom Monat Mai. 465 — 498. — Evangel. Consistorium. Aufstellung zweier evangelischen Schulamts - Candidaten als Lehrer bei der mit dem landwirthschafrli- chcn Institut zu Hohenheim zu verbinden- den Erziehungs-Anstalt für arme Knaben. 522. 28. Königl. Verordnung in Betreff der Verein fachung des Geschäftsganges im Depar- tement deS Innern. 5o3. — Ministerium des Innern. o) Instruktion, die Ausstellung von Hci- mathscheinen durch die Oberämter betr. 5ro. 8 1>) Jnstrimnsn, Cie künftige Einrichtung der Bevölkerungs-Liste» bctr. 5i3. 3*8, Justiz-Ministerium. Bekanntmachung einer Uebersicht über den Stand der im Jahr 1822 bei den höheren K. Gerichtsstelle» verhandelten peinlichen und bürgerlichen Rechtssachen. 542. Zo, Studienrath. Errichtung von Präceptora- ten zu Oberndorf, Saulgau, Spaichinge» und Wangen. 525. Juli. *. Evangel. Consistorium. Errichtung einer weiteren Lehrstelle am Schullehrer-Semi- nar zu Eßlingen. 5a5. ?— Ober- Aufsichis- Commission für die Taub- stummen - und Blinden - Anstalt. Die Aufnahme in die Taubstummen * und Blinden.Anstalt und die Kosten der Thcil- nahme an derselben bctr. 826. 4. Ministerium des Innern. Letzter Präjudicial- Termin zu Einreichung der noch rückstän- digen Anzeigen für die Adels-Matrikel. 521. 2. Justiz-Ministerium. Bekanntmachung, die Familien-Fidcicommiß-Stiftnng des ver- siorbenen-Freiherrn Ernst Ludwig von Bcr- lichingcn-Rossach bctr. 53o. tz. Ministerium des Innern: ») Poststations-Entfernung von Heilbronn . nach Ochringen, so wie von da nach Künzclsau und Dölkiugen. 556. i-3. k>) Instruktion, die Behandlung des Abzugs bctr. 556. 17. <0 Bekanntmachung, die Formulare für die Bevölkerungs-Listen und die Heimath- schcine berr. 54 s. i3. 6) den Besuch der Landes-Universität bctr. 544. 22. Justiz/Ministerium. 0) Das Resultat der Conkurs-Prüfung der Rechts - Candidaten im Monat Juni 1825 bctr. 542. k>) Die Bestellung von dreizehn geprüften Rechts - Candidaten zu Referendaren zweiter Klasse. 54Z. 23. Forstrath. Termin für die Conkurs-Prü fung der Forst-Candidaten. 58o. 24. Ministerium des Innern. a) Bekanntmachung, die Bezahlung eines Geld-Aversum an die Mannschaft des Landjäger-Corps für Anschaffung der Munition bctr. L78. 25. I)) Die Form der Anstelluiigö-Gcsuchc bctr. 578. 28. e) Bekanntmachung eines Beschlusses der deutschen Bundes-Versammlung in Be- ziehung auf die Einreichung und Iueig- nung von Druckschriften deutscher Schrift- steller an dieselbe. 879. 3°. Justiz - Ministerium. Rechts- Erkenntnissk der Gerichtshöfe vom Monat Juni. 545.— 5-6. — Studienrath. .1) Das Land-Eramen, die Prüfung derjeni- gen Jünglinge, welche in das evange- lische Seminar in Tübingen ausgenom- K men werden, oder auf eigene Kosten die Universität für das Studium der evangelischen Theologie, oder einer der übrigen höher» Wissenschaften, beziehen, wolle», betr. 586. L) Die Prüfung für die Aufnahme in das Wilhelms-Stift ckatholifchen Convikt) betr. 687. «> Die Prüfung für die vorläufige' Legitim mation zum künftigen Studium der. katholischen Theologie betr. 58j. August. 5, Ministerium des Innern. Vorschriften itr Betreff der Pässe ausländischer Reisendem 584- 7. Finanz-Ministerium. Bekanntmachung, die Form der Anstellungs-Gesuche betr. 5gi. 8. Kriegs-Ministerium. Aufforderung an die Oberämter, zur Berichts-Erstattung über den Aufenthalt der Inhaber militärischer Orden und Ehrenzeichen. 588. 9. Negierung für den Jart-Kreis. Belobung des Dekans Eichhorn in Dehlingen und des Schultheißen Metzger in Kirchcnsall. 5gi. 15, Ministerium des Innern. Verleihung der goldenen Civil-Verdicnst-Medaillc an den Sradtschulthcißen Vogt in Ehingen. 5g». 16. Evangel. Cvnsistorium. Schul-Conferenz- Direktoren betr. 5go. — Katholischer Kirchenrath. Schulstistung des Pfarrers Sonntag in Thannhausen. 5g».. uZ. Kbnigl Verordnung, die Vereinigung der Accise Obcr-Eiubringcreicu mit deuCame-- ralamieru betr. 653. 2». Behörde für die Kbiiigl-Thierarznei-Schule: Aufforderung der Lehr-Kandidatcn für das; Schul-Jahr 18%. 654. September. i'.. Finanz-Ministerium. Verlegung des Came» ralamts - Sitzes von Bebenhausen nach Lustnau. 65o. 3. Justiz-Ministerium. Rechts-Erkenntnisse der Gerichtshöfe vom Monat Juli. 5g5. — 628. 4, Ministerium des Innern. Patent für die Anwendung einer Prcß-Maschine zur Ver- fertigung irdener Wasserleitungs-Röhren. 63i. 7. Ebcnd. Die dicsijahrigr Feier des laudwirth- schastlichen Hauptfcsies in Cannsiadt betr. 656; g.. Ebcnd. Wiederholte Einschärfung des Ver- bots, Milchkälber unter dem Alter von drei Wochen zu schlachten. 63g. — Evangel. Cousistorium. Darstellung des Zustandes des evangel. geistl. Bcso'dungs- Verbcssergngs-Fonds pro Gccrgii rL-"/,,. 707.. 1.1. Studienrath. Bekanntmachung der in das evangelische Seminar in Maulbronn neu aufgenommenen Zöglinge. 640. — Rektoratamt der Universität Tübingen. Be kanntmachung der für das Winter-Halb- jahr 18% angckündigteuVorlesungen. 644. i5. Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. Personal-Organisation in den König! Fürstlich Thurn und Taris'schen Amts-Bezirken. 716. 19, Steuer-Kollegium. Vorschrift in Betreff 1» der Anzeige des außerhalb des Wohnorts der Käufer eingelegten Wcinmosts. 713. 23. Evangcl. Consistorium. a) Empfehlung der Freymüthigen Jahrbü- cher der allgemeinen deutschen Volks- schulen. 712. h) Schul-Conferenz-Direktorcn betr. 712. 29. Justiz-Ministerium. Verlegung des Ober- amtsgerichts, Sitzes von Gerabronn nach Langcnburg. 726. Oktober. ». Studicnrath. Bekanntmachung der zum . Studium der Rechtswissenschaft, Medici», höheren Chirurgie, Kamcral-Wissenschaft, Philosophie und Philologie legitimirten Jünglinge. 719. 3. Ebcnd. Bekanntmachung der in das höhere evangelischeSeminar inTübingen aufgenom- mene» und zum Studium der evangelischen Theologie legitimirten Jünglinge. 721. 4. Katholischer Kirchenrath. Die diefijährige Aufnahme in das Wilhelmsstift in Tübin- gen. 726. — Cbend. Bekanntmachung der katholischen Theologen, welche in diesem Jahre die Priester-Weihe erhalten haben. 762. 6. Justiz-Ministerium. Rechts-Erkenntnisse der Gerichtshöfe vom Monat August. 7 29. — 760. 7. Katholischer Kirchcnrath. Empfehlung der Freimüthigen Jahrbücher der allgemeinen deutschen Volksschulen. 772. »0. Steuer-Kollegium. Verfügung, die Anwen- dung der erhöhten Jolle gegen einige Can- tone der Schweiz betr. 76S. 11. Justiz - Ministerium. Bekanntmachung, die Anwendung des Gesetzes über Bestrafung der Kasseurcste vom >. August 1806 auf die Commun-Rechncr betr. 766. i3. Ministerium des Innern. Vorschrift, die polizeiliche Aufsicht über Fremde, beson- ders über die ins Königreich kommenden fremden Juden betr. 708. 14« Ebend. Vorschrift in Ansehung der Beeidigung der zur Praris legitimirten Aerzte. 771. —» Katholischer Kirchcnrath. Stand des Inter- kalar-Fonds der katholischen Kirchenstellen an Georgii 1823. ',85. 16. Justiz-Ministerium. Bestellung eines Doll- metschcrs zu Uebcrsetzung von Urkunden, die in polnischer Sprache abgefaßt sind. 766. 18. Ministeriuin des Innern. Neue Bczirkk- Einthciluug der evangelisch - lutherischen Gcneralate. 776. 20. Justiz-Ministerium. a) Bekanntmachung, die bevorstehende erste Dienst-Prüfung bei dem König!. Ober- Tribunal betr. 767. b) Vorladung der Justiz - Referendäre zur Semester-Prüfung. 767. — Finanz -Ministerium. Verfügung, diebe- vorstehende Weinlese betr. 7^3. 21. Steuer-Collegium. Ausschreibung des erste» DrittheilsderJahrs-Steuerpro 18%. 777* 23. Evangcl. Consistorium. Schul-Conftrcnz- N Direktoren betr. 795. 27. Königl. Deklaration, die staatsrechtlichen Verhältnisse des fürstlichen Hauses Hvhen- ' lohe-Waldenburg-Bartenstein betr. 669. 11 3i. Königs. Verordnung, die Einberufung der Stände-Versammlung betr. 798. November. 2. Ministerium des Inner». Verfügung, die Ablegung des Huldigungs-Eides betr. 836. 4. Justiz-Ministerium. Rechts-Erkenntnisse der Gerichtshöfe vom Monat September. 797- ~ 65-. 6. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, die Aufnahme in das Klinikum zu Tübin- gen betr. LZ?. — Rcktoratamr der Universität Tübingen. Ver- theilung von Preisen an Studircnde. 854. 7. Evangcl. Consistorium. Darstellung des Zustandes des Unterstützungs-Fonds für evangelische Geistliche von Martini i8J‘/«. 838. — Justiz - Ministerium. Vorschrift für die Oberamts-Gerichte, die Beantwortung der bei ihnen cinkommenden amtlichen und Privat-Eingaben betr. 884. 1». Criminal-Senat dcS Gerichtshofs für den Donau-Kreis. Straf-Erkcnntniß gegen Valentin Leicht zu Altdorf, als Redakteur des Altdorfer Londbotcn. 937. .Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. Den Anfangs - Termin der Gehalte versetzter oder neu angestelltcr Staatsdiener betr. 844- — Ministerinin des Innern. Rechenschaft über die Verwaltung der allgemeinen Brand- Vcrsl'chcrungs-Kasse für das Jahr 18%. 844. »2. Justiz - Ministerium. Die Einsendung der Gebühren für das RegierungS-Blatt auf das erste Semester 1824 betrLL. 12. Ministerium des Innern. Das Schreib- Matcrialicn-Avcrsum der Stations-Kom- mandanten des Landjäger-Corps betr. 855. 17. Ebcnd. Verfügung, die Abstellung der Ge- bühren bei Prüfungen der Aerzte re. und ' der Vcizichung zweier Wund-Aerzte zu den Prüfungen der Chirurgen betr. 804. — Ober - Rekrutirungsralh. Die Vorbereitung der Aushebung für das Jahr 1824 betr. 856. ig. Kriegs-Ministerium. Die Ausnahme von Offiziers - Zöglingen in die Regimenter betr. 835. 22. Evangcl. Synode. Stand der geistlichen Wittwcn-Kasse für Martini 1822. 923. 25. Evangcl. Consistorium. Schul-Confcrenz- Direktorcn betr. 922. 27. Steuer-Collegium. Errichtung eines Ober- Zollamts in Alpirspach. 926. December. 4. Justiz-Ministerium. Rechts-Erkenntnisse der Gerichtshöfe vom Monat Oktober. 887. — 920. 6. Katholischer Kirchcnrath. Die Prüfung der katholischen Schul-Jncipi'entcn betr. 92S. 9. Evangcl. Consistorium. Termin zur Con- kurs- Prüfung für die Schul-Provisoren undJncipienren evangcl. Confcssion. 933. io. Justiz-Ministerium. Vekanntmachnng, die bei dem Königl. Ober-Tribunal bevorste- hende Semester-Prüfung der Justiz-Refc- rendäre betr. 922. — Ministerium der auswärtigen Angclcgciiher ten. Bekanntmachung, die zwischen der Krone Würtemberg und dem Grofiherzog- rhum Baden wegen Bestrafung der Forst- frevel in den beiderseitigen Grenz-Wal- dungen abgeschlossene Uebereinkunft bctr. 952. «. Ministerium des Innern. Verfügung, die Besorgung der Gefangenen-Transporte und die Führung der Transport-Register an den Oberamts-Sitzen betr. 928. i3. Regierung für den Schwarzwald- Kreis. Belohnung der' besonder» Verdienste des A lph abetisches A. Abgaben, s. Steuren. Abzug. Öberamtliches Erkenntniß in Abzugs- Fällen. 5o5. tz. 7. Z. 2. Instruction wegen der Behandlung des Abzugs. 526—539. Ac c i se. Vorschrift wegen des nicht im Wohnort eingelegte» Wcinmvsis, 718. Äccisc-Ober-Einbringereien. Deren Ver- einigung mit den Cameralämtern, 653. Adel. Theilweife Vollziehung der K. Deklaration vom 8. Dec. 1821, die staatsrechtlichen Ver- hältnisse des vormals reichsunmittelbaren Adels betreffend, 286 und 29» ff. Ueberlassuug der Orts-Polizei-Verwaltung an die v. Berli- chingensche Gesamt-Familie, 458^-462. Bildung des Patrimonial-Amts Jarthausen, 458. f. §. i/ 2. Ernennung und Verpflichtung Schultheißen Brüklacher zu Begingen 937. r3. Steuer-Collegium. Die Zoll-Verhältnisse gegen die Schweizer- Cantone Luzern und Uri betr. 984. > 26. Königliches Dekret. Gesetz über die di- rekten Abgaben für das Finanz-Jahr >8g55. 3o, Justitz-Ministerium. Rechtserkenntnisse der Gerichtshöfe vom Monat November. 989 —974- Sach - Reg i st e r. des Patrimonial-Amtmanns, 469. §. 3, 4. Besoldung und Kanzlei-Kosten desselben, 459. ' §.5. Verfügung in Betreff eines Aktuars des ^)atrimonial-Amtes, 469. §. 6. Aufstel- lung eines Amrsdieners, 4S9. tz. 7. Unter- ordnung des Patrim. Amtmanns unter die K. Behörden. Verhältnisse zu den gemein- schaftlichen Oberämtern und den Eesuub- Heits-Vcamten, 460. §. 8—11. Verhältnisse des die Gesamt - Familie repräsentircnde» Mitglieds derselben, 461. §. 12, i3. Kosten der Errichtung und Verwaltung des Patrim. Amts und Ueberweisnttg derselben auf das Rentamt zu Jarthausen, 461 f. §. i4- l5- Berechtigung dieses Rentamts und anderer Cassen zum Bezug der vom Patrim. Amt angesetzten Strafen,. Taxen, Sporteln re.. 462. H. 16. Anfangstermln für die Wirk- samkeit des errichteten Patrim. Amts, 462. ^ §. 17. Bekanntmachung der Namen deS Vertreters der Gesamt-Familie von Bcrli- chliigeii und des ernannten Patrimouial, Amtmanns, 463. Familien - Fideicommiß- Stiftulig des Freiherr» Ernst Ludwig von V e r l i ch i n g c n - R 0 ssa ch, 53o—536. Ad els-Ma trikel. Letzter Prajudicial-Termin zu Einreichung der Anzeigen für dieselbe, 621. Acrzte. Beeidigung der zurPraris legirimirten Aerzte, 771. s. auch Medici na l-Tare. Amts-Verweser. Bestellung von solchen für Eameral- und Forst-Aemter, x3x. Desgl. für die den Kreis-Regierungen untergeord- neten Beamten, 604. §.4. A11 sic l l u n g s - Gesuch e. Vorschrift für die Form derselben im Departement des In- nern, 578; im Finanz-Departement, 591. Apotheker, s. Prüfungen. Aushebung, s. Rekrutirung. A u s l a n d e r. Die von ihnen zu erhebende Straßen- bau-Abgabe betr., 3. Die Dispensation zum Erwerb liegender Güter kann denselben von den Kreis- Regierungen crtheilt werden, 5o3. tz. 1. Obcramtliches Erkcnntniß über Vermögens-Ausfolgc an Auswärtige, 5c>5. §. 7. Z- 2. Aussiands- Casse. Lieferungen an dieselbe und Betreibung des Einzugs der Ausstande, 70. B. Baden. Uebereinkunft mit Baden wegen Be- strafung der in den beiderseitigen Grenzwal- duligcn begangenen Forstfrevel, 982, Baukunst, s. Prüfungen. Bau - Streitigkeiten. Erledigung pv'xzclli- cher Bau-Strcitigkeircn durch die OberaMter, 5o6. Z. iZ. Desgl. von Bau-Streitigkeiten in Beziehung auf Kircheu-Psarr-und Schul- Gebäude, 607. §. 7. A. ,6. Bau-Wesen. Behandlung der Amts-Corpo- rations- Gemeinde - und Stiftungs-Bauten, 819. Verzeichniß der zur Prüfung solchen Corporations- Bau-Wesens ermächtigte» Bau-Verständigen, 824. Nöthigc Anzeige wegen Vornahme von Bauten au Kirche», Pfarrhäusern und Schul-Gebäuden, 876. s. auch Hochbauwesen. Beisitz-Recht. Streitigkeiten über dessen Er- theilung entscheiden die Oberämter in erster Instanz. 5o6. Z. 8. Belobungen, öffentliche, und Belohnun- gen. mehrerer Landjäger, 620. Des Stadt- Schultheißen Vogt zu Ehingen, 5gp. Des Dekans Eichhorn zu Oehringcn, und des SchulthcißenMezg er zuKirchensall.S91.Des Schultheißen Bru klachcr zu Bczingen, 9Z7 Berichte. Abstellung mehrerer periodischer Be- richte der Obcrämtcr. 5o3. §. 9. Bes 0 ldunger,, s. Gehalte. Besoldungs-Steuer, pro 18^. g’S. Besold ungs - Verbesserung s- Fonds, s. K i r ch en w e se n, evangelisches. Bevölkerungs-Listen. Veränderte Einrich- tung derselben, 5o8. §. xo. Instruktion hiefür, 5x3. Ankauf der Formulare in der Hof- und Kanzlei - Buchdruckerei. 544- ^ Blinden-Erziehung, s. Taubstummen- C rz i 0 h n ng. 14 Brand - Ver sicher ungs - Anstalt. Re- chenschaft über die Verwaltung der Kasse für i3%, 161. Desgleichen für 18%, 844- Umlage Dom 10 Juni i8r3, 454. Abstellung der bei den Kreis-Regierungen geführten Brand - Verstcherungs - Cataster.— Veränderte Einrichtung der Aenderungs-Ta, bellen, 5o8 f. §. i3. Aufbewahrung der ' Cataster, Sog. §. i3. Bundes - Versammlung, s. Deutsche B u n d e s - V e r sa m m l u n g. Bürger-Ausschüsse. Zeit ihrer Erneuerung. 3i5. Ersetzung zufällig abgehender Mit- glieder, 45S. Bürger-Recht. Streitigkeiten über dessen Erthcilung entscheiden die Obcrämtcr in er- ster Instanz. 5o6. Z. 8. C. Cameral-Acmter. Verlegung des Cameral- amts-Sitzes von Bebenhausen nach Lust- nau. 65». Vereinigung der Accifc-Obcr- einbringereien mit den Cameralämtcrn. 633. Capital-Steucr, pro i8^> g35. Cassen-Reste. Deren Bestrafung bei Com- mun -Dienern. 766. Criminal-Sa96. Art. 16. Oberamtliche Er- ledigung von Handwerks - Streitigkeiten. 507. §. 7. Z. »7. erweiterte oberamtliche i.ß' Bcsiigliiß zu Dispensationen in Handwerks- Sachen. 5'6f. §. 7. 3. >9. Haustaufen. Dispensativus - Befugniß der gemeinschaftlichen Oberämter. 607. §,. 7. Z. >4* Hebammen, s. Medicin al-Tare. . Hebärzte. s. Me di c i n a l - T ar e. H e i m'a t h l 0 se. Einweisung derselben, durch) die Oberämter. 5o6. 3- 11. H e i M.a t h sch e i ne. Ertheiluug derselben durch die Oberämter. 5o6. 3- 4- Instruktion zu deren Ausstellung. 5iu. f. Formular eines Heimathscheins. 5i2. Ankauf der Formu- lare in der Hof- und Kanzlei-Buchdruckerei. 544. Heirathen. Ertheilung der Erlaubniß durch, die gemeinschaftlichen Oberämter an Min- derjährige, die das 23. Jahr zurückgelegt haben. 5o6. 3- 5. Hochbau-Wesen. Leitung desselben bei Staats- Gebäuden durch die Finanz-Kammern. 12g. f. §. i5. Hofstaat. Aufwand bei Reisen desselben. i5o; Holz essig. s. Privilegien. Huldigungs-Eid. Dessen Abnahme betr. 836. Hülss-Kassen. Errichtung örtlicher Hülfs, Kassen zur Unterstützung ärmerer ViehHalter. 369.. Z. -Jagd-Wesen, s. Forst-und Jagd-We- sen. Innere Verwaltung. Vereinfachung des Geschäftsganges im Departement des In- nern. 5v3—217. J n.si.r u kt i 01t, für die Kreis - Finanz- Kammern- 119—145. s. übrigens Kreis-Finanz- Kammern. Jnquisiti0ns-Kosten. Nachlass-Gesuche in Bcireff derselben sind bei den Justiz - Stcl- 1 len anzubringen. ,28. ^ Inte real a r fo n d s. si. K i r ch c n w c sc n, ka- tholisches.. Invaliden - C 0 rps, Ucbertragnng der Rech- nungsführung bei demselben an den Regi- ' ments-Ouartiermeisier Küm,merken.. 378. Juden. Aufnahme ausländischer Jüdinnen in den Staatsschutz, 5o/,. §. 2. Aufsicht über fremde Juden. 768. Justiz-Pflege, s. Rechts-Pflege. K- Kassen, s. Cassen. Kirchen banwesen, s. Bauwese m Kirchen-Convent. Als Aufsichts-,Behörde (Scholarchat) über die lateinischen. Schulen- 281. Kirchenwesen, evangelisches. Disjährige Feier des Tages Mariä Verkündigung, a3o- Darstellung des 3ustandes des. geistlichen Besoldungs-Vcrbessungs - Fonds pro Geor- gii 707—712. Veränderte Cinthci- lung der Generalats-Bezirke. 77s. Er- richtung und Dvtirung der General-S»- perintendenz Ludwigsburg. 79V. Darstel- lung dcs3ustandes des Unterstützungs-Fonds1 für evangelische Geistliche pro Martini 18-'/« 838. Errichtung eines Dekanats zu Welz- heim. 836. Kirchenwesen, katholisches. Benennung der Theologen, die im Jahr 1823 die Pn»- 3 sterwcihe erhielten. 762. Nachricht über dm Stand dcs Intcrkalar-Fonds an Gcor- gii iL-Z. 76Z. Klinikum. Die Aufnahme von Schwangeren in dasselbe betr. 63?. Kollektircn. Bewilligung desselben durch dis Oberämter. 5o6. I. 12. Kosienzcttel. AbMuug der Duplikate bei den meisten der an die Kreis-Regierungen cilizusendenden Kostenzcttel. Sog. §. »4. f. Staats-Ausgaben. Königliches Haus. Den Aufwand bei Rci, scn dcs Königs, der König!. Familie oder des Hofstaats betr. iLo. Krämerci-Gerechtigkeit. Oberamtliche Er- rheiluug derselben. 5o-j. §. 7. Z. ,8. Kreis-Finanz-Kammern. Dienst-Instruk- tion für dieselben; 119—145. Geschäfts, Umfang und Befugnisse derselbe»; 119— i35. §. x—23. Geschäfts-Behandlung und Verhältnißc dcs Collcgial-Personals, ,35— 142. §. 23—48. Verhältnißc derselben zu ander» amtlichen Stellen, 142. tz. 49—53. Bestimmungen für die Kanzleien der Finanz- Kammern. >43—i/»5. §. 5*—62. Kreis-Regierungen. Erweiterung des Ver- fügungs-Rechts derselben. 5o3 und 604. §. i—5. nähere Bestimmung ihres Ressorts gegenüber vom Medicinal-Collegium. 5o5, §. 6. L. §aü des grenze. Setzung von Landes-Grenz» Steinen. 5o5. §. 7. J. 1. Landgestütc. s. Gesiütswesen. Landjäger-Corps — bisher Gcnsdarmerie- Corpö 287. K. Verordnung, die Organ«, sation und die Dienstverhältnisse desselben betr. 421 — 433. Formation dcs Corps, 421 f, §. 1—3. Verlegung der Landjäger, 422. tz. 4—9. Zusammenziehung einzelner Abtheilungcn, 412 f. §..10, 1». Beistan- des Linien-Militärs, 4-5. §. >2, ,3. Ver- halten Anderer gegen die Landjäger, 4 23. 14. Ocffcntlichcr Glaube der Landjäger, 423. §. i5. Verhältniß des Corps zu den Civil- uud Militär-Behörden, 4-3 f. tz. 16—20. Disciplin und Gerichtsbarkeit, 424' —426. §. 21—19. Uniform und Bewaffn nung, 426 f. §. 3o. Verpflegung 427 f. §. 3i—37. Rckrutirung 428 f. §.38—43. Dienstzeit, 429. §. 44, Beeidigung, 429. §. 45. Beförderungen, 429. §. 46—48. Belohnungen, 4^0. §. 49—62. Verhcira- thung, 43o. tz. 55. Beurlaubung, 45i. §. 54—56. Entlassung, 43i f. §. 5-j—62. Pensionirung und Jnvalidining, 4Z2. Z. 63- Krankcnpflege. 43a. §. 64. Beerdigung. 482. f. §. 65. — Dienst - Instruktion für das Corps. 434— 4S1. Allgemeiner Zweck des Corps, 434. §. 1. Ordentlich^ Dicnstverrichtungm desselben, 434- §. 2. Streifen und Verhalten dabei, 434—4^9. §. 3—ig. Gefangcucn-Transporte und Ver- halten dabei. 439—44,. §. 20—34. Post- wagen-Begleitung. 44» f. §. 55, 36. Wei- tere Verrichtungen dcs L. I. Corps, 44,. f. §. 37—41. Verhältniß der L. I. zur Orts-Polizei, 443. f. §• 42—46. Verhalten der L. I. in Absicht auf Finanz-Vergehen, 444. §. 47. Gebrauch der Waffen, 444' $ i8 48, 49. Dünsi-jMiegenhxiten der Offiziere und Unteroffiziere, 445. §. 5o—52. Verbot des Mißbrauchs der L. I. 442. §. 45. All- gemeine Vechaltuugs-Vorschriften für das L. I. Corps, 446. tz. 64—58. Innere Ordnung im Corps, 446 f. §. 5y, 60. Dienstkontrole, 447. §. 61. Dienst- Jour- nale , 447 f. §. 62—65. Dienstbücher der Stations-Kommandanten, 448 f. §. 66, 67. desgleichen der Bezirks-Kommandanten, 44g §. 68, 69, desgl. des Kommandeurs,. 449. §. 70. Rapporte 449 f. 5. 71. Meldun- gen , 430. §. 72. Schcma's, 460. §. 73. Musterungen, 45o f. §. 74—77. — Einsvr- dcrung der L. I. Kosten-Verzeichnisse. 455. — Belohnung und Belobung mehrerer Land- jäger, 620. Einführung eines Geld-Avcr- sum für die Mannschaft des Corps zur An- schaffung der Munition. 878. Das Schreib- materialien-Aversum für die Stations-Kom- mandanten betr. 853. Landwirthsch aft. Benutzung des Unraths in den Straßen der Städte und Dörfer zum Vorthcil des Landbaucö. 66 f. Landwirthschaftliche Anstalt. Aufnahme von 2 evangelischen und 2 katholischen Schul- amts.Candidatcn in die Anstalt. 622. 624. Lgudwirthschaftliches Hauptfest. Dessen diesjährige Feier betreffend. 636. Leder. Patent - Ertheilung für den Verkauf wasserdichten Leders. 873. m Medieinal-Collegium. Nähere Bestimmung seines Verhältnisses zu den Kreis-Regierun- gen. 5o5. §. 6. Medicinal-Tare, erneuerte; für Aerzte, 173 f. und 188. für Wundärzte, 174 f. und i89 f. für Hebärzte, i85 f. und 190. für Hebammen, 186. f. 190. für höhere Thier- ärzte. 187 und 190. Medicinal - Visitationen. Sind je in 4 Jahren einmal in einem Obcramts - Bezirk vorznnehmen. 5o8. §. 12. Milch- Kälber. Erneuertes Verbot des zu frühzeitigen Schlachtens derselben. 63g. Militär. Beistand des Linien-Militars für das Landjäger-Corps. 4-3. §. 12, ,3/ Anzeige der Obcrämter an das. Kriegs -Mlnistcrium vom Aufenthalt der Inhaber militärischer Orden und Ehrenzeichen. 586. Mühlordn« n g. Oberamtliche Entscheidung von Streitigkeiten über die Anwendung der Mühl- ordnung,'5oj. §. 7. Z. 30. : Mühlsirafen. Die oberamtlicherkannten Mühl- strafen biö auf 10 Thlr. fallen den Amts- pflegen zu. 124 f. §. 6. O. Obcramts-Gerichte. Verlegung des Ober- amts - Gerichts - Sitzes von Gcrabronn nach Langcnburg. 726. Vorschrift für die O. A. Gerichte, die Beantwortung amtlicher Schrei den und Eingaben betr. L64. Oberämter. Erweiterung ihres Verfügungs- Rechtes. 5o5—507. §. 7,8. Verminderung und Vereinfachung ihrer Geschäfte. 5o3f.§. g—’ i- Obcrforstmeistcr, vormalig e. Deren Rang. 570. Offiziers-Zöglinge. Deren Aufnahme in die Regimenter betr. 685. Orden. Anzeige an das Kriegs-Ministerium vom Aufenthalt der Inhaber militärischer Orden und Ehrenzeichen. 583. P. Papier, cndloses, s. Patettt-Erthcllungcn. Patent- E r t h e i l u » g e n : für die Verfertigung einer Strohschneid-Maschine. 10. für den. Verkauf von Nagel- und Schrauben-Schu- hen und wasserdichten Leders. 373. für die Verfertigung einer Maschine zur Bereitung endlosen Papiers. 419. für die Anwendung einer Preß-Maschine zur Verfertigung irde- ner Wasscrleitungsröhrcn. 6Z1. Patrimonial-Gerichtsbarkeit, s. Sta>t- d es her rn. Pässe, s. Reisepässe. Pensionäre. Anzeige der Cassenbeamtcn von: der Anstellung der bei ihnen angewiesenen Pensionäre in Corporations - re. Diensten. 419- Pcnsions-Stencr pro 18%. g35. Pfarrhäu scr, s. Bauwesen. Pfarr-Stellcn, erledigte. Aalen,.Dekanat 807. Abtsgmünd. 5,o. Affalrrach. 842. Ailriugen. 374. Airheim. 900. Altcnsiaig, Stadtpfarrei.' 929. Aufhausen. 3a6. Ba- kingen, Diakonat. 3n. Vernsfeldcn. 724. Birkenfeld. i-5i. Vothnang. 247. Böttin- gen. 791. VräuniSheim. 628. Breitcnberg. 607. Bronnwciler. 462. Darmsh.eim.i5i. Dazingen. 58i. Deckcnpfrond. 792. Det- tingen. 53i. Ebingen, Diakonat. 713. El- tingen. 463. Epfcndorf. 264. Erligheim. ,5i. Eschcnthal. 539. Freudenthal. ir. Frikenhofen. 53g. Friedingen. 929. Ger- lingen. 853. Gochsen. 3s6. Gbnuingen. 662. Grözingen. 632. Gnssenstadt. Zo-. Haubersbronn. 247. Hausen a.d. Wärm 247. Langenargen. 162. Leimnau. 714. Lcinzell. 326. Levnberg, Dekanat, 607. Liebenzell, Diakonat. i56. Ludwigsburg, Dekanat, 264. 795. Ludwigsburg, Pfarrei am Zucht-und Waisenhause. 926. Markgröningen, Stadt- pfarrer, 653. Mähringen. 264. Möffingen, 714. Münchingen. 53i. Münsingcn, De- kanat. 240. Nekarsulm, Kaplanei. 464. 592. Nehren. 627. Nellingen. 724. Ncuen- stadt, Diakonat. 642. Neuhausen a.d. Erms. 692. Nufringen. 027. Oberensingen. 884. Ochscnburg. 420. Oeffingen. 248. Peter- zcll. 63r. Pfäffingen. 632. Plochingen. 528. Reinsberg. 247. Rudersberg. 53g. Schmicchcn 452. Schnaitheim. 247. Schopf- loch. 591. Schorndorf, Dekanat. 929. Schömberg. 240. Siglingen. 792. Sin- dclfingcn, Diakonat. 627. Steinenbronn. 627. Stnppach. 523. Stuttgart, Diako- konat an der St- Lconhardskirchc. 70. Sülz- bach. 420. .Täbingen. 628. Tcufringcn. 791. Thalhcim. 692. Upfingen. 853. Wald, dach. 714- Wallhausen. 482. Wangen. 886. Weidenstetten. 374. Welzheim, Dekanat. 886. Wiescnsiarg, Kaplanei. 728. Pferdezucht, s. Gestütsw.esen. Polizei-Anstalten. Aussetzung von Preisen für die Beförderung der Reinlichkeit in de» Straßen und Gaffen. 66 f. s. auch Rei- sepässe. Polizen- Verwaltung. Uebcrlassung dersel- ben an die v. Bcrlichingcnschc Familie. 458 ff. fs. Adel) dcsgl. an den Fürsten von 2 fit, nt «nb XaxU-, 653ff., desgl. aride» gfti-jTe.it zu Hohe.n lohe- Bat tenstein. 867-87 >. cs. Stand eshcrrn ) P » st p v r t o - F r e t f> c i t. Der Taubstummen? und Blinden-Anstalt zu Gmünds 19g. Erinne- rung für die katholischen Geistlichen wegen genauerer Unterscheidung bei ihrem amtlichen Briefwechsel unter postporcosreien und,Pri? vatangclegenhcitcn. 5r4. Postsachen. Postporto - Tare für einfache .Briefe und Erhöhung deS Gewichts der letz- teren auf » Lorb betreffend. 287. Beglei- tung der Postwagen durch Landjäger 44t.f. §. 35, 36. Stations-Entfernung von Heil- bron» nach Oehriugen, KüuzelSau und Döt- tingen. 536. Priesterweihe, s. Kirchcnwesen, katholi- sches. Privilegien. Für die Fabrikation von Schwe- felsäure, Sode und gereinigtem Holzessig. 2. Pz-Hfungen., Vorladungen zu den Prüfungen der katholischen Schul-Jncipicntenund Provisoren. 10..926, Desgl. zu denen der katholischen Schullehrer und Provisoren, auch Muster- lehrcr 11. Termine z» den Prüfungen der Studien-Candidaten 12. 586. Refultateder Eoncurs-Prüfungen der Rechts-Candidaten 146. 542. Termin zur Prüfung der in die Anstalt für Offiziers-Zöglinge aufzunchmen- den Jünglinge. i5o. Termin zur. Dienst, Prüfung der katholischen Geistlichen. 261. Termin zur Prüfung der .evangelischen Schulamts, Candidaren und der ins Semi, nar.zu Eßlingen aufzunehmcndcn Jünglinge Anordnung periodischer Concurs-Prü- fnngen bei dem Medicinal-Collcgium für die Wundärzte, Geburtshelfer und Apotheker. r83. Termin zu der ersten Dienst-Prü-. fung bei dem Ober-Tribunal. 3,4.767. . Termin zur Prüfung der katholischen Schul- amts - Candldaten. 5o5. Anordnung einer Concurs-Prüfung im Baufache und erste. Vornahme derselben. 36! su l c n t c n. Wohnsitz-Veränderuug des R. C. Phil. Franz Ferd. Cludius Z72. Desgl. des R. C. Kepplcr. 192. 345. Rechts-Erke n n t n i f f e- a) siimmtlicher Gerichtshöfe in den Monaten: Dezember>9-»2. 71—i,8. Januar >323.2»3 —228. Februar 255—28.;. März Z27—-353. April 379—416. Mai. 465--.',98. Juni. 5,5—5^6. Juki. 593—628. August. H29 —760. September. 797—8Z2. Oktober: 887 —gt-o. November, g.39—974. !>) einzeln bekannt gemachte Straf-Eikmnt- Niffe: gegen Vaftntin Reicht, zu Altdorf. 957. Rechtspflege. Ücbcrsicht über den Stand der ich I. 1822 bei den höheren Gerichten verhandelten Rechtssachen. 642. Verwaltung ^ LLt Rechtspflege in beit Besitzungen des Yi Fürsten ZU- Hohenlohe - Bartcnsiein. 865— 867. Vorschrift für die O. A. Gerichte, die Beantwortung amtlicher Schreiben und Eingaben betreffend. 884. 11 - Regierungs - Bistt. Einsendung 'der Ge- bühren für das zweite Semester iSk5. 372. dcögl. für das erste Semester 1824. 855. Reinlichkeit, s. Polizei-Anstalten.. Reise-Pässe. Prüfung derselben bei reisenden Fremden. 58/,. 768. Rekrutirung. Aushebung von 4000 M. für »6-3. 5. Vorladung der Militär-Pflichti- ge» zur Berichtigung der Listen und zur Ziehu ig des Looses. 7. Vorladung zur Aus- hebung selbst. i5j. Reparation der Eon- tingente. >5,9. Vorladung der abwesenden Militär-Pflichtigen zur Nachaushebuug. 307. Rekrutirung des Landjäger-Corps. 428 f. §. 33—43. Vorbereitung der Aushebung für 182-4. 656. Nckrutirungs-Kassc. Deren Führung durch den Regiments-Quartiermeistcr Kümmer- ken. 374. S. Schuhe. Patent-Erthcilung für den Verkauf von Nagel-und Schrauben -Schüben. 37Z. Schulen, gelehrte. Besiinimung der näch- sten Aufsichts-Behörde über die lateinischen Schulen. r3i. Errichtung von Präzcptora- te» zu Oberndorf/ Spaichiügen, Sulgau und Wangen. 5rS. Schul-Con fcrcnz-Di rektorc n. Deren Bc- stellmig in den Diöcesen: Bakuang 4,9. Besigheim. »56. Böblingen. 3»6. Calw- 590. Eßlingen. 712. Marbach. 3»o. Na- gold. -5a. Vaihingen. 2Z0. Stuttgart. 922» Schulgebäude, s. Bauwesen. Schulwesen, evangelisches. Empfehlung der Schrift: deutscher Volksschullchrcr rc. »55. Desgl. von Krause's Lehrbuch der deutschen Sprache und des Handbuchs zur ' Erläuterung dieses Lehrbuchs, riebst Bekau nt- machung der Laden-Preise. 3>». Vcr^ pflichtnngen der Zöglinge des Schullehrer- Seminars. 3i5. Preis Anfgabc» für Schul- lehrer. 576. Errichtung einer weitern Lehr, stelle am Schullehrer-Seminar. 5.-3. Em- pfehlung der Schrift: Frcimüthige Jahr- bücher der allgemeinen deutschen Volksschu- len. 712. - 22 Schulwesen, katholisches.' Empfehlung der Schrift: Freimüthige Jahrbücher der all- gemeinen deutschen Volksschulen. 772. Schulde n - IahlungS - Kasse. Vorläufige Zuweisung von Einnahmen für das Jahr i3!3/24. 5o2.. Schwefel-Säure, s. Privilegien. Seminarien. Aufnahme von 3a Zöglingen in das Seminar zu Maulbronn. 640. Soda. s. Privilegien. Staats-Ausgaben. Einsendung der einer Dekretur bedürfenden Kvstenzettck über die- selben. 418. Staatsbürgerrecht. Ertheilung desselben an Frauenspersonen. 5«6. I. 3. Staats-und Negicrungs, Blatt- s. Re- gst e r u n g s - B l a t t. Sta nd esh crr». Vollzug der Königs. Dekla- ration vom 8. Aug. 1819 über die staats- rechtlichen Verhältnisse des fürstlichen Hau- ses Thnrn und Ta ris. 653—704. I. Persönliche Vorzüge des fürstli- chen Hauses. Gerichtsstand. 653. 4. 1. U.Rc-chtspflcgc und Polizei-Verwal- tung in den fürstlichen Besitzungen über- haupt. 654—653. §. 2—19. EinthcilunS der fürstlichen Amts-Bezirke. 664. §. 2. u. 3. Fürstliche Amtsstellcn. 654. §* 4- Eintritt ihrer Thätigkeit. 654.4.5. Erst- malige Ernennung der fürstlichen Beamten. 654- §. 6. ihre Befähigung. 655. §. 7. erstmalige Verpflichtung und Einweisung derselben. 655. §. 8. Erledigungs-Fälle. -655. §. 9. Entlassung der fürstliche» Vcam- len. 655. §. io. Deren Dienst-Obliegen heiten. 655. §. i i. Dienst - Einkommen und Pensr'ons - Ansprüche. 656. tz. 12. Uniform. 656. §. i3. Amts - Aufwand bei den fürstlichen Aemtern. 656. §. i4- Fürstliche Amts-Gefälle. 667. 4. i5. Vcr- hältniß der fürstlichen Amts-Gerichte und Polizei-Aemter zu den Rentämtern des Für- sten. 687. §. 16. Verwendung der König!* Gesundheits-Beamten. 678. 4. 17. In gemischten Orten bleibt die Frage von der Uc- bernahme der Rechtspflege und Polizei-Ver- waltung ausgesetzt. 658. §. 18. Verzicht des Fürsten auf diese Uchcrnahme in einzel- nen Orten. 653. §. 19. III. Von der Rechtspflege insbesondere. 658— 662. §. 20—3i. Zweite Gerichts-In- stanz. 653.4. 20. Erste Gerichts-Jn- stanz. Bildung der fürstlichen Amts-Ge- richre. 65g. §. 21. Ernennung der fürst- lichen Gerichts-Beamten. 65g. §. 22, 23. Verpflichtung derselben. 65g. f. §.24, s5- Gerichts- Beisitzer. 660. f. §. 26—26. Ge- richts - Diener. 661. 4. 2 j. Fürstliche Amts, Gebäude. 66i. §. So. Delegation der Gerichtsbarkeit im fürstlichen Amts-l'e- zirk Ober-Sulmentingcn an das Königl* O-A. Gericht Hstberach. 662 §. 3t. IV* Von der Polizei-Verwaltung insbe- sondere. 662^666. § 32-/,3. FürM liches Amt. 662. §, 32. Ernennung des fürstlichen Amtmanns. 662. 4. 33. Des- sen Verpflichtung. 663. 34, 35. Amts- Aktuar. 663. f. §. 36, 3?. Amtsdiencr. 664. §. 38. Fürstliche Amts- Gebäude. 665. §, 39. Verhältniß des fürstlichen Amt- manns zu bcr Amts-Versammlung. 665. §. 40. Gemeinschaftliches Amt. 665. tz. 4>. Verwaltung der Stiftungen 666. tz. 42. Ernennung der Orts-Vorsteher. 666. §. 43. V. Von der Forst-Gerichtsbar- keit, Forst-und Jagd,Polizei und Forst-Verwaltung. 667—674. §. 44 —65. Eintheilung der fürstlichen Forst- Bezirke und Forst-Stellen, und allgemeine Befugniße der Letzteren. 667. §. 44, 45. Gleichstellung der fürstlichen Forst-Verwalter und Revier - Förster mit den königlichen. 1567. §. 46. Ernennung, 668. §. 47. Ver- pflichtung der fürstlichen Forstverwalter und Förster. 663. §. .46. Bestimmung wegen der bisher Angestellten. 663. §. 49. Erle- digungs-Fälle. 669. §. 5o. Entlassung der fürstlichen Forstbcamten.' 669. §. 5i. Dienst- Einkommen. 669. §. 62. Pensions-An- sprüche. 669. §. 53. Dienst - Obliegenhei- ten derselben überhaupt. 670. §. 54. ins- besondere: Holzberichrc. 670. §.55. Forst- Schutz. 670. §. 56. Gegenseitiges Recht der Königl. und der fürstlichen Forstdiener zur Abrügung entdeckter Frevel. 670. §. 67. Gcthcilte forsteiliche Rechte. 671. §. 58. Uniform der fürstlichen Forst-Beam- ten. 672. §: 5g. Forst-Assistenten. 672. f. §.60, 61. Folstamts - Diener. 67.?. §. 62. Forst-Gefängnisse. 6;3. §. 63. Amts- Aufwand der fürstlichen Forsistellcn. 673. §. 64. Amts-Gefalle dieser Stesten. 674. §. 65. Tabellarische Ucberflcbtcn der Amts- bezirke für die Rechtspflege und die Poli- zei-Verwaltung. 673—686. Desgl. der Markungen gemischter Orte, in welchen die Uebcmahme der Gerichtsbarkeit rc. rc. aus, gesetzt bleibt. 667, Desgl. der Markun- gen, in welchen der Fürst auf die Rechts- Pflege und Polizei-Verwaltung verzichtet. 683. Desgl. der Forst-Verwaltungs-Be- zirke. 689—704. Personal-Organi- sation in den fürstlichen Amts-Bezirken. 716—719. — Königl. Deklaration vcrn 27. Oktober 1823, die staatsrechtlichen Vcrhälk- niße des fürstlichen Hauses Hohenlohe- Waldeu bürg-Barten stein bctr. 85g. ff. insbesondere: I. Persön li che Vorzü- ge, allgemeine Rechte und Verbind- lichkeiten des fürstlichen Hauses. 860— 863. Ebenbürtigkeit. — Huldigungs-Eid des Fürsten. 860. §. 1. Titulatur. 860. §. 2. Kanzlci-Ceremoniel. 860. §. 3. Kir- chengebet. Trauer. 860. §. 4. Wahl des Aufenthaltsorts. 861. §.5. Gerichts-Stand in bürgerlichen Sachen. 661. §. 6. Vor- nahme von Handlungen der freiwilligen Ge- richtsbarkeit. 861. §. 7. Gerichts-Stand in peinlichen Sachen. 862. §. 8.. Fami- lien-Verträge rc. rc. 86r. §. 9. Vormund- schaften der Familien-Glieder. 862. §. 10. Befreiung von der Militär - Pflichtigkcit, 863. §. 11. von der Truppen -Einguarti- rung. 863. §. io. Ehrenwache des Für- sten 663. §. i 3. Diensteid der fürstlichen Beam- ten. 863. §. 14. Commiinikatioiicn mit auswärtigen Regierungen. 863. §. - Wochenblätter für die fürstlichen Besitzun- gen. 363. §, 16. — H. Rechts-Pflege. 863—867. Unabhängigkeit: der Rechts- 24 Pflege in den fürstlichen Besitzungen. 863. §. 17. Fürstliche Gerichts - Bezirke. 864. §. 18. Verfügungen in Betreff der gemisch- ten Orte. 664. §. 19. Amts-Bcfugniße der fürstlichen Gerichte. 864. §. 20. Deren Benennung. 665. §. 2,. Unterordnung derselben unter die Kreis-Gerichts-Höfe. L65. §. 22. Ernennung der fürstliche» Gerichts - Beamten. 365. §. 23. Ein- rveisung und Verpflichtung derselben. 665. §. 24. Ihre Dienst-Verhältniße. 666. Z. 25. Lasten und Gefälle der Gerichtsbarkeit. 866. §. 26. Ausübung der freiwilligen Ge- richtsbarkeit. 666. §. 27. Cinsetzung des Fürsten in die Gerichtsbarkeits-Rechte. 667. Z. 28.— Hl. Polizei-Verwaltung. 867—871. Allgemeine Bestimmungen. 867. Z. 2g. Ausübung der Polizei in den fürst- lichen Bezirken. 667. §. 5o. Bildung der fürstlichen AmtS-Vezirke. — Einsetzung des Fürsten in die Ausübung der Polizei-Ver- waltung. 863. §. 3i. Amts-Bcfugniße der fürstlichen Polizei-Beamten (Amtmän- ner.) 868. §. 3a. Theilnahme derselben an den Berathungen der Amts-Versamm- lungen. 669. §. 33. Den König!. Ober- Beamten vorbehaltene Geschäfts - Gegen- stände. 86g. §. 34. Unmittelbare Theil- nahme des Fürsten an der Polizei - Verwal- tung. 871. §. 35. Vereinigung der Poli- zei-Beamtung mit der Rent-Beamtung. 87». §. 36. Ernennung der Orts-Vor- steher in dkn fürstlichen Besitzungen. 871. -.87. Annahme neuer Einwohner in den- selben. S71. 5. SS. Aufnahme der fürst lichen Schlösser in die Feuer-Versicherungs- Anstalt. 871. §. 5g. — IV. Aufsicht in Kirchen-Schul- und Stiftungs-Sa- chen. 872. §. 40—42. — V. Fvrst - Ge- richtsbarkeit und F 0 r st-V erwaltung. 872—874. Amts - Befugniße der fürstli- chen Forst-Beamten. 672. tz. 43. Dienst« Verhältniße derselben. 673. §. 44. Ober- Aufsicht der Königl. Forst-Behörden. 873. §. 45. Waldreutungcn. 878. §. 46. Ab- rügung der Forstfrevel. 874. §. 47. Titel der fürstlichen Forst-Beamten. 874 §.48. — VI, Eigenthums - und g > undhcrr- liche-Rechte. 874. f. Allgemeiner Vor- behalt in Betreff derselben. Rcvenüen- und Diener-Abtheilung. Noval-Zehenten. 8-4. §. 49. Ablösbarkeit der Gefälle und Lehen. 87.4. §. So. Geldbezug ins Ausland. 675. §. S>. Fürstliche Domanial-Kanzlei. 875. §. 5r. VII. Bcstcurung. 875—877. Direkte Steuern. 875. §. 53. Indirekte Steuer». 876. §. Z4. Militär-Auf- wand. 876. §. 55. Corporations - Lasten. 876. §. 56. Berechnung und Einzahlung des Steuerbetrcffs. 876. §. 57. — VIII. Lehens-Verhältnisse. 877. §. 58,5g. — IX. Diener - Verhältnisse. 877- §.60. — Eintheilung der fürstlichen Arm- ier. 879. Desgl. der Forst-Bcamtungcn- 88,. Stände-Versammlung. Einberufung der- selben. 795. Stellvieh. s. Viehhalter. Steuern. Ausschließliche Vefugniß der Ver- waltungs-Behörden zur Verhängung der 4 25 Ereclttion gegen Steuerpflichtige. 499. f. Unzulässigkeit der Betretung des Rechtswegs über Entschadigungs- Ansprüche wegen ent- gangener Steuerfreiheit. 5oi. f- Aus- schreibung des ersten Drittheils der Jahrs- steuer von i8^/>«. 777. Gesetz über die dirck- ten Abgaben für das Jahr 17^. g55. Stiftungen (einzelne), des Wcndclin Kauft mann zu Ricdlingen. 12. des Pfarrers So »tag zu Thannhausen. 690. Stiftungs-Verwaltung. Aussetzung von Preisen für Stiftungs-Rechnungs-Formu- lare. 6.7. ff. Behandlung des Bauwesens der Stiftungen. 319. Ablösung von Grund- gefallen der Stiftungen. 5og. §. 5. Straf-Erkcnntuiße. f. Rechts-Erkennt- n i ß e. Straf-Rechts-Pflcge. Verzeichniß geflüch- teter Angcschuldigtcn und Verbrecher. 36o —363. Straf- Sachcn. Strafbefugniße der Kreis- Finanz--Kammern. 132. §. 18. A. 7. und §. 19. s. Mühl-Strafen. Straße 11. Beförderung der Reinlichkeit in den- selbcn. 66. Straße»bau - Ab ga be. Der reisenden Aus- länder. 3. * Streifen. Deren Vornahme durch die Land- jäger. ..4,54—439. §. A—ig. Strohschncid-Maschine. s. Patent.. T. , - 'ch Tabak-Handel. Auflage auf denselben pro und Bekanntmachung der Faffionen der Tabak-Händler. i3—64. A a»i z e n. Dispensations - Erthcilung durch die - gemeinschaftlichen Obcramtcr in der geschlos- senen Zeit. 5c>7- §. 7. Z. ich Taubstumme 11 - Erziehu n gd Anstalt hiefür zu Gmünd und Vcrbinoiiiig einer Blinden- Anstalt mit derselben. Statut für, diese vereinigte Anstalt. 192—199. Verordnung wegen Verbreitung eines methodischen Taub- stummen- und Blinden-Unterrichts. 199— 202. Nicdersctzung der Hberaufsichts-Com- niission für die Anstalt zu Gmünd.. 2/, 2. Aufnahme in die Anstalt für das Lehrjahr vom 1. September 18%. und Kosten der Theiliiahmc an derselben.. 626.. Th 1 er a rzn ei-Schul e. Aufforderung de,» Lehr- Candidaten kür das Schuljahr i8^.-6Zi. Thierärzte.,s. Mcdizinaltare. } Transporte, s. Gefangene. i ;* Universität Tübingen. Besuch derselben im Winter-Halbjahr i8n/23. 3. Desgleichen . int Sommer-Halbjahr i8a3» 544. Beiicn- *111113 der zum Siudium legitimirten Jüng- linge. 23g. 719. Bekanntmachung der an- gekündigten .Vorlesungen. 23». 6,z. Be- nennung der in das Wilhelms -Stift, auf- genommcncu Jünglinge. 262.726. Bcncn- nnng der zum Studium der evangelischen Theologie in und außer dem Seminar legi-' timirten. Jünglinge. 721. Preise - Vcrthei- lnng an.Studircnde. 864. Urlaub. Beftigniß der Finauzkammcr-Direk- toren zu -dessen Erthekluug.' 141. Is 47. Desgl. der Vorstände der Kreis-Regierun- gen. 5vch §. 4.'' 26 V. Verbrecher. .Verzeichniß flüchtiger Verbrecher. 36o. Viehhalter. Errichtung örtlicher Hülfskassen zur Unterstützung ärmerer Viehhalter. 363. W. Wartzeit. s. Handwerkssachen. Wasserleitungs-Röhren, s Patent-Er- theilungen. Weg kn echte. Aufstellung und Entlassung der- selben durch die Kreis-Regierungen. 604. § 3. Weinlese. Verfügung, die dießjährige Wein- lese betr. 773. Weinmost, s Accise. Wilhelms-Stift zu Tübingen, f. Un iv er- st rät. Wirthschaftcn. Verbot des Betriebs einer Wirthschast für Hie Landjäger. 44Ö §• 2ü. Künftige Einsendung und Einrichtung der Verzeichnisse über die von den Kreis-Regie- rungen und Obcrämtern verliehenen Wirth- schafts - Gerechtigkeiten. 5. 8 §. >1. For- mular zu diesen Verzeichnissen. 615. ff. -Wittwen-Ka sse, evangel. geistliche. Ue- bcrsicht über deren Stand aufMartini 182». 243. dcsgl. auf Martini »822. 925. Wundärzte, s. Medicinal-Tare undPr'ü- fungen. Z. Zollwesen. Anwendung der erhöhten Zölle auf einzelne Cantone der Schweiz. 763. 934. Errichtung eines Oberzvllamts zu Alpirsbach. 926. . III. Personen - R e g i Aaron 4?5. 694. v. Abel 453. 776. Abel 146. i55. 524. 346. 347. 392. 399. 466. Abele 258. 49r. 521. Abendschein 97. 277. Aberle 38. 582. Abraham 385. 914. Ackermann 4^2. 479, 554.744- (2) 814. 947* Adam 572. 939. Ade 1. 106. v. Adclmann, Graf 298. 4o5. v. Adelsheim-Hcngsifeld 298. v. Adelshcim - Wachbach 298. 49.. 891. Adler 110. Adrion 214. 217. 48Z. Aich 3i. 784. Aichele 3x st e r. v. Aichner-Heppenftein 718. Aierle 4 >4- 595. Aigcr 49. Aigner 82. 762. 949. Aigsicr 4. 694. Aikclin 35. Akerknccht 53. Akermann 348. Alber 420. Albrecht 80. 402. ?38 -7 Albus 563. 820.. Alf 27,. Wgaier 3i. 37. Allmendinger 6oi. Altvater. 61g. Annnermüllcr 56. 282.. Amnivn 274. Am os 736. 975. Andler 25g. Andre 38. Angcrer 367. Angerhofe» 44- Angsier 90.?47- Ankcle 408. 466- Ankhelin 41- Anncsch 106. Antifuhr 96- App 226. 571.. Appenzeller 788.. Apperger 565; Appert 222. Appinger 106. d^Argent 54. d- Arlt 58g- Arnold 41. 80. 82. 272«. 545. 556. 5-73. 644- v. Arnsberg, Graf 553.. Arnwciler 780. Astfalk 606 (2) 961. Aßfalg 718. Attingcr 902. Auberlen 265. 3io. 56». Auch 52i. 604.. Auerbachcr 271. 48a. 616. Aufrecht 35. Aupperle 558.. d'Autel 242. 249. v. Autenrieth 237. (2) Autcnrieth 2Z2. 613. 648. 746.. 952.. Baader 497.. v; Bach 952. Bach 549. 843. Wacherer 38. Bächle 108.. Bächler 721. Bachmann 42. 82g, Back 55i. Bader io5. 333. 762. Bäder 2i3. v. Bagnato 767. Baier 48. Li. 345» 649. 56g^ 620; Baicrmcister 101^ Baitingcr 616. Baizcr 492; Baizger 492. Balbach 828.. 3grr. Balde. 558. v. Baldinger 470. 63«,. Balland 354. Balle- 2,9. Ballhcim 826. Ball»ff 37. Balneator 5684 Balz 553.. Walzer 276. 3oi. 3g,.. Wandel 3og. Bänder 618. Bandrkin 93. Banzhaf 53. 535. 898. v. Bär 2Öo. Bär 56. 3g. (3.) io5. 333. 4o6. 492. (2.) 569. 890. Bareis 473. 565. 5g4- Barenstciner 769. Barfuß 346. Bartelmeß 102. Bartenbach 63.. Barth 48'. 919. Bartholomäi 726. Bäsler 92. 3ug. Baudendistel 959. Bänder 629: Bauer 48l (4) 52. (2) 53. 55. 59. 78. 112.219. 23a. 25g. 272. 3o6. 3gi. 897. 412. 486. 489. 520. 552. 56o. 570. 625. (2.) 641. 732. 764. 825. 892. 928. g6r. Baucrhcim 54g; Bäuerlen. 58. 2o5; 474. 802. 818. 975. Bauhof' 358. Bauknccht n5. Baumaier 49. Baumann 3r. 85. 492-. 621. Baumeister 60. Baumgärtner 264. 494- Bäumlein 61. 23o. Baur 287. 4>7- 648. Bäurle 4i3i Bausch 545 (2.) v. Bautz 299. Bay 911 <)5o. Bayer 963. Bayersdörfer 352. Bayha 271. Bazlen 146. iS5. v. Becher 5o5. 642. Bechncr 898. Vechstein 164. 64 s. Becht 819. Bechthold 4 >4- Beck 5». 60. 471. 498. 726. 738. 799- Becker 4>- Becke rt 78. Veckh 24. 65. 147. Bcckler 65. Behrubcr 35s. Behr 23. 48.. 266. Behrle 817. Bellharz 3g8. 942. Beiselen 596. Beisgcn 9. Bck 29. 32. 55. 101. 2.56. 54s. 487. 491. 622. 629. L22. 910. 968. Beker 83. 266. 901. Bell 61. Bellino 5i. Belftr 255. Belstler 4«^- 969. Bender 27. 260. v. Bengel 249. 645. (3.) Bengel 74. 234. (3.) 235. Nenner 355. Beutele 726. Venz. 81. 416. 894. Benzing jx5. Berchthold 55. 5g. (2.) Berg 43. 62. Berger 33. Bcrgheimer 340. Berith 807. 8n. Berle 583. v. Berlichingen, Freyherr, 76. 290. (3.) 298. 3oc». 458. 465. 53o. Berligheimer 747. v. Berneg io5. Berner 213. 807. Bernhelm 353. Bernhard 83. 383. 416. 624. 910. Bernlöhr 764. v. Bervldingcn, Graf, 65., Zoo. 3o2. 715. Bcrronna 38. Berroth 760. 798. Berthclin 117. Bcrtrand 337. 564. 884. Bertfch 87. 610. Bcstclmaicr 620. Bcstle 726. Besilin 726. Bctsch 816. Belting 616. Betz 4»- 87. 625. Beuerle 214. Benerlin 2. Beutelspachcr 20g. 946. Beule»müllcr 608. Beuter 819. Beutler 23. (2.) Beyerlin 649. Beyltenmüller 834. Bezler 22. g63. Bczold 54. Bezzeuberger. 6. Bieg 4o3. Bienzcr 60. Vierer 969. Vicrleu 392. Biermann 53. (2.) Viggel 253. Bi hl 340. 631. Bihlmaier 214. Bildstein 49s. 694. Bilstnger i> 4. 655. Biller 947. Binder 3i. 48. 80. 207. Zie. 726. 749. 928. Binnlnger 5o. Bippus 214. Birkle go8. Wirzcle 4i3. Bischof 55. 83. 582. g65. 968. Bissiuger 7. 87. 706. Biswangcr 8i. 2L6. Bittlingcr 627. Blank 267. 719. Blast 46. v. Blatlmachcr 63». Blattncr 29. Blau 726. Blauhor» 276. 2I Blei 817, Bleile 3r. Blenk 367. 621. Blesse» 23. Blessing 757. Blezingcr 67«. Blind 218. Blinzinger 35» (2.) 75Z. Blocher 272. Blösch 621. Blume 79. 2o5. Blumenschein 8g. Blumenstetter 63- Blumenstock 48K. 824. 961. Blumentritt 224. Böcklcn 764. Bodcnmüllcr 720. Bofinger 533. 520. 888. Boger 743. Bögler 941, Bögner 964. Böhler 576. 58g. g»5. Böhm n5. 962. v. Bohnenberger 2Z8. 649. Bohnenberger 33. »53, 720. Bohner 69. Bohner go3.' Bohnet 217. 3g6. 397. Böhrrnger 22,. 58. 621. Bohrler 267. Bojus 29. Bökel 897. Bollinger 110, 329. Dölz 5g. • Bölzle S64. Bvmhard 720. Bommer 917. Bonat 346. Bonhöfcr 3g. Bonwetsch 211, Bonzano 28. Börroth 798. Bort 278. Bosch 353. 480. 96». Boschcr 622. t>. Bose 547. 706. Bosler go5. Bessert 55. Bothncr 267. Bott 664. Bortinger 36». Böttinger 4r. Böttlen 7N9. Bouque 962. b. Bouwinghause» 290. Bvzenhard 5g5. 665. g5g. Bozlcr 555. 918. 941. Braig 29. Brand 479. 749- Brandegger 38. 907. Brändle 399. 891. Brandrle 463. Braun 59. 44. 253. 265. 365. 565. -(80. 55ü. 6o3. 6i5. 726. j5i. 757. 797' 801. 816. 819. Brauning 49. 8o5. Braunwarth 47- Braz 3g. v. Brecht 533. 573. Brecht 4A- Brcchtel 83». Bregler 83. Brch 968. Brehm 102. Breimaier u5. Breitcubach 35. Brcitenbücher 62a. Breitling 843. v. Breitschwerdt 355. Breitschwerdt 5v6. 64a. Brenner 55j. Brenzingcr 743. Dreuning 3gs. 740. 798, Brcunlin 26. Brensch 909? Brezel 587. Briclmaier yS5. Brigcl 463. Brirsch 106. Bruckmann 721.' Brüter 5y. Bruklachcr 9Z7. v. Brukmann 824. Brükmann 41. Brunner 75. 410. (3 >/ v. Brunow 8i5. 903, Brutscher 49. Bube 827. Bubek 72-. 948. v. Bubenhoven 257. 253. 383. 897. 698. 60Z. 943. Buchele 643. Bücher 3i. 62, 63. Buchtel 81. 3o Duchwald 336. 480, Buder 61. Buhl 24. 964. Bühl 39., v. Buhler 316. 4- 467. Dietrich 719. 855. Dümmler 76. Ehrlich 265. Dictsch 88. Dünger 543 (2.) Ehrmann 400. 467. Diez 520. Dunker 53. Eibcrger 346. Diezel 52. Dürlcwanger 65. Eicheler 5g. Dik 26. Dürner 228. Sichert 220. 256. Dilger 413. Dürr 46. 89. 285. 5g6. <2.) Eichhorn 5g!. 759.897. Dill 8r3. 6Z0. 684. Eidenbcnz 912. Dillcniiis 267. 324. Dursch 856. Eigcldinger 272. Dillmann 377. Duttenhofer 2. 3o. Einöder 345. Dinkclackcr 3o6. Duvcrnoy 856. Einftle 46. 215. v. Dittcrich 3o6. Einstein 621. Dittus 363. Eberhard 697. 915. g5g. Eipperle 74». Dizinger 22g. Ebcrle 206. 726. Eisele 737. Döblcr 3i. Ebert 22Z. Eiscnbach 233. 23g. Dodcl 767 Eberwcin 617. Eiscnbrenner 964. Dohm 904. Eble 47- ti8. 4g8. Eisenhart 477- g-,8. Dölker 118. 356. Edlen 8,. Eisenlohr 53. Dvll Zi. Ebner 377. Elscnmann 43. 5o. 740. Domino 47. Eck 364. Eisenmenger 5i. 526. 580.824. Döning 41. Eckert 553. 565. Eiseusiuk 29. Donner 41, 65o. Edelmann g36. Eisingcr 757. Dörig 354. Effcrenn 55. Eitel 3r. 48. 86. 34«. 476. ®oring 567. 802. Egclhaaf 5j. 664. Dorn 63. Eggert 29. Ekart -5. 35. 104* Dorner 640. Eggstein 343. 718. Ekhardt 33. Ar Ekmann 2% Esewein 47- Fesky 8io. Elben 63t. 834. Essich 731. Feßler 4x1. Elbin 35. Essig 67. 555. Fetzer 72. 76. 281. 784. 6x3. Elbs 408. Essiuger 25. 968. Ellinger 98. 567. Eßlinger 28. 5o. 260. Feuchter 546. 35o. 352. 96s. t>. Ellrichs Hausen - Assumstadt. Euchner 972. Fenerabcnd 887, 290» v. Eyb 286. Feuerlein 671. v. Ellrichs Hausen- Jartheim 3oo. Eyth 28. 640. Feyrer 207. Elwert 369. Fczcr 7x9. Ellxverch 47 48. Faaß 2x8. 8x8. Fieß 29. Emmendörfer 748. Faber 46. xo5. 761. v. Finckh 706. Emmer 856. Failenschmidt 626.. Fink 36. 39. 40. 63. 2x8. 9x2. Enimcrt 239.' 65o» Falch 955. 915. Enchelinaier' 5x3. Falkenstein 62S. Finkh 43. 767. 783. v. Endrcß 148. Fallxriann 662. Finter 483. Engel 24. 112. Falschcbner 4^7. Finz 6x6. Engelfried 736. Färber 269. Firnhaber 390. 543. (2.) Engelhard 27. m. Faßnacht 362. Fischer »3 35. 43. 45. 5». 5& Enslin 22. 33. 54. §46' 616. Fauler 207. 58. (2 ) 62. 77. 82. 97. Enz 365. 626. Faulhaber 42. 65. 7x8. 227. 232. 324. 332. 337. Epp 395. Faust 5r. 365. 534. 4au. 481. 54 Epple 334. Fay 740. (2.) 548. 571. 808. Eppler 555. 73*. Federer 356. 734. 944. Fischhaber 217. Erath 191. Fehlcisen 233. 743. 968» Fischingcr 909. Erb 227. 358. Fehrlen 47. gtr 5t. Erbe 332. Feil 962. Flaig 273. 61b. Erste 463. Feilmayer 620. v. Flatt 249. Ergenzinger 343. 795. Feilmoser 235. (2.) 645. Flatt 2. 828. Erhard 53. 102. 36Z. 926. Feinauer 2o5. Flattich 767. Erne 374. Feinler 45. Fleincr 767. Erpf 8g3. Felder 749. Fleischhauer 82. 721. 747. Ertinger 118. 4x5. Felder 2x3. 267. 494. v. Fleischmann 8^4. v. Eschenmeyer 64L Fester 2x8. Fleischmann 27.32.56. 242.3o6. Escheinncyer 237. Fellner 53». Föhr 54. 3x2. Ese! g56. Fenchel 48«. Föhrenbach 282. 33 Fontbach 53. Förster 3-. v. Forstner 23g. 65i„ Forstner 25g. Goi. Fossetta 478. Fvß 491. 7 53.. Fraas 233.. Fraidel 67. Frank 76.. 100. u3. 229. 34s 468. 559. 819. 822 823. v. Franqucmont, Graf 265. v. Franqnemont 706.. Franz 3r. Frech 4g8- 7"»^- 94»-' v- Freyberg 91. 47° (3) Freihofer 521. Freircr 827. Frcudigmann 367. Frey 84. 110 116. 466. 55r. 726 737. 746. 748. 916. v. Freyberg 8o3. Freybler 351. Freythaler 531. Fr ick 191. Fricker 310. Friede! 3r. Friedrich 5i. 340. gi5. Frik 5,i. 900. Friker 2.. Friton 479. Fritsch 566. Friz 56. .27.. (2.) 3o§.. 219* 618 721. 7Ö2. 83o. 972. Frize 54. Frölich 54. 33j. ». Fromm 636. Frosch 204. Früh 828. Fuchs 29. 47. 49. 87. 727. 784. 919- 9>6. Fuchsberger 720. Fucheloch 970.. Fuchslocher 84. Fuchsstadt 38. Fulda 238. (2.) 666. Funk 86. 827.. g65. 967. Fuoß 759. Furch 954. Fürgang 22, Fürst 4©5. 734. Furthmüller 908. Fütterling 407. tz. Gaab 776» Gäbclin 302. Gabriel 8g5. v. Gaisbcrg 582. 705. v. Garsberg- Helfcnberg 290. v. Gaisbcrg -Neuuthauseir 296.. Gaisdorser 214«. Galt 36. Gamble 41g. Ganntcr 56o. Ganser 228. GanSle 53. 91. 6,2. Ganz 900. Ganzcnmüller 364- 401. Garivatti 56. v. Gärtner 287. (3.) 648. (2.) Gärttncr 3o6. Gasser 10. Gassert 63. Gaßuer 817. Gatthof 823. Gaub 114.469. Gaudig 36. Gaufcr 219. 823. Gänger 89. Gaul 762. Gaum er 3.11. Ga »pp 99. 285. Gauß 484. 521.. 640. 9,5» Ccbel 2. Gebhard 410. 411. 567. 595. ' 602. 73». Gcckelcr 955. Gehrig 220. 6io. Gehring 44. Gehrmann 978.. Geier 27. Geiger io3. >47. 253. 275. 58g. 5g2. 5175. 5.74- 607. 760. 83o. go3. Geifsilbrecht 636. Gciffcr 756. Geist 274. 727. Geister 110. Geiß 206. 971. Gemmi,475. v. Gemmingcn. - Bonfeld 290. 3oo. v. Gemminseir-Bürg2go. 35g. v. Gemmingcn Fürfcld 292. v. GemmingcwGultenbcrg g53. v. Gemmingen-Hardrnberg. üo3. 5 s. Gemmingen-Hornberg 292. v. GemmingemSteinsfcld 292. v. Gcmmiugen-Widdern 584 (2.) 548. 59g. G.ndcl 820. de Gencve 42. Geugenbach 44. 426. Gentuer 53. 767. 808. Georg 36. v. Georgii 24g. Georgii 44. 217. 64». Geprägs 553. Gerbert 5i. f Gerlach 289. 65o. Gern 718. Gerstcr 225. 800. gig. Gesslcr 89. 453. Gcß 56. Geyer 46. Geysel 63. Gfröhrer 855. Giengcr 741. 941. Gillich 554. v. Gimmi 717. ©infinger 44. Gionnuttin 226. Giulini 42. 116. 556. Glaiß 809. Glanz 77. 224, 674. 901. Glaser 324. 636.. Glasle 74. Glenk iv2. Glöckler 60. Glok 62. 2sZ. 5gg. Glück 33.. 565. 804. Glükherr 49 62. 364- Gluus 761. v. Gmelin 648. 64g. Gmclin 235. 236. (2) 287 (2.) 238. 249. 3i8. 646. 647. 649. Gnauf 275. Gneuting 363. Göbel 722. Godwcin 386. Göhring 98. Göhringcr io5. Gold 565. Goldlofer 583. 754. Goldsiüker 4o5. Goll 34. 228. Gölz 556. Gommcl 744. Gönner 718. (3.) Göppel 673. Goppelt 41. 25g.' Göppingcr 46. 83. v. 'Göriz 706. v. Görlitz, Graf 6. Götsch g53. Göttinger 33. > Gvttschik 233. v. Eötz 716. Göz 2L6. 336. 406. 640. Gräber 561. Gradmann 61. Graf 71. 35i. 733. Grählin 608. Grämlich 335. Graner 71g. Graselli 42. 116. 556. Gräsle 718. 814. Grätcr 35. (2.) Grauer 212. 609, 907. Grauf 946. Graz 529. v. Greiff 5ao. Greil 821. ©reiner 27. 3g. 48. 55. g4- 390. Greiß 91. v. Gremp 24g. Grettenberger 277. 388. 5g5. 801. Greuel 820. ©rieb 114. Gries 834.' Grieserich 353. Griesinger 640. 8g5. Grimm 5g. 718. g5g. Grimmeiscn 745. Groner 556. Gronmayer 727. Gros 46. 55. 278. Grosbaicr 280. Groß 277. 524-. (2.) 35a. 553. 8,7. 884. gro. Groz 24.; Grubcr 521. 651. Gr üb 28. Gruis 210. 38o. Grün 624. v. Grünbcrg 556. Grund 565. v. Grundherr 629. 25 Grkmeiseii 855. Grünewald 463. Grunsky 570. ©rünzweig 29. Gfcheidel 5o. ©fehridle 77. 947. .©schwend 10g. 557.' ©feil 41. ©feiler 627. ©ugenbeimer 919 944- b. Gültlingen 47r- ©uiidelfinger 491. ©midert 54- 419. ©undlach io5. Günther 263. 276. 344- 477- 813. ©nnzeuhauser 25g. 535. 379. 890. 832. Gunzcr 33g. Gunzert 83o. ©ünzler 543 (2.) Gußmann 26. 2,7. 600. 800. ©utbrvd 481. 746. 83g. ©utmann 44. io3. Gut»er 4o5. ©üttinger ?4- 78- 7-7- 9W- Haag 42. 272. 284. 491. 521. G04. 621 730. 753. 888. Haas 1. 5i. 217. 271. 345. 344. (2.) 3g4. 397. 483. 56s. S74. 767- 9«7- Habek 61. 210. 811. Haderer 909. Haberle 335. Hablizel 61. Hack 620. Häselen 277. 5g3. 627. Häffele 464. Haffner 235. Hafner 47. 89. 211. 261. 317. 922. 972. Hafner 944. Hagele 81. 207. r56. 735. Hagenmaier 944. Hagmeier 8,8. Hahn 45. (->.) g5. 267. 33g. 386. 622. 767. Hahnle 62. 104. Haigis 363. Hailer -3j. Hainlen 722. Haisch -5. Hak 265. Haler 33. 41. 229. Hakh 366. Hakmann 266. Hakfpiel 672. Haldenmang 730. Hallberger 966. Haller 270. 462. 552, Hallmaier 741. Halm 2>o. 795. Hamann 748. Hammer 784. Hämmerlen 286. 967. Hänlc 223. Hänlein 3,4. Hannemann 5o. Hanselmann 92. 256. 35o. 599. 823. Hanselmann go3. Hanfer 109. (2.) 58g. Happold 2r3. Hardegg 34. Häring 609. 954. Harlacher 827. 964. Härle 556. 97a. Härlin 40. 55o. v. Harling 292. goZ. Harsch 41. 727. Hartdorn 272. Harter 706. Hartfelder 737. Härtlein 490. Hartmann 23. 54. 208. 224. 25o. 4*2. 4g4. 601. 602. 721. 736. 800. Härtner 344. Hartronft 54. Hartung 3s4. Hasch 38. Hasenmäule 117. 468. Haslach 253. Hasler 829. Hassenauer 619. Haßenmayer 288. v. Hatzfeld-Wildenburg 3oo. Haubcr 54-. 476. 640. Haubert ,17. 497. Haueisen i>6. 674. Hauff 56. 90. 164. 23o. 856. Häufler 38. Haug 63. 238. 366. 38G. 35 475. 5a8. 564. 57Z. 649. Hanger 621. S. anpr 147. 3io. 476. 744. Hausch 716. Hauser 58. 563. Haur 267. Hay 804. Haycr /,85. Hayum lvo. Haziq 94. S: oberst 897. Hcberlc 80*. Hcep 722. Hccß 60. Hcfele 762. Heselin 6,9. Hegelmaier 4L7. Hehl 333. Heid 5-r. Heideuhoftr 61. Heigelin 148. 23g. 4.71. j?5o. 65i. 719. 7*i. goi. Heilig 282. 755. Heim 353. 576. Heimerdinger 263t Heimpel *83. Heine 60. Heinkel 365. 478- Sao. 6o3. Hcimlein 402. Heinold 700. Heinrich 270. Heiuzelmann 43; Heiltzmann s5o. 277. Heiß 25. Heister 262. Hek 21. Hekcler g63. Held 63. Helder 61. Helferich 32. (2.) Heller 239. g5o. Hellmuth 48. Henger 563. 820. Hengst 84. Hengsilcr 5i. He»iß 5i, Hennenhofer 56. Henning 3g. Hensler 36s. Henzler 204. Herbert 3i8. Herbst 235. (4.) 645. 909. v. Herda 249. Herdegen 717. Herdtlen 102. Hcrele 357. Hering 562. 6o5. 687. 942. Hcrlikvfer 223. 49,. Hermann 3a. 41. 44. 223. 3 4. 340. 529. S5Z. 727. 75-,. 893. 918. Herr 906. Herter 108. 466. Herrsch 727. Hcrzbergcr 967. Henvig 2 6. 5,4. Herzer n6. 762. Herzog 64.3. Heß .,9.. 55a. Hetsch 543 (2 ) Hettenbach 754. Heuberger 274. 40Z. Heuchelin 720. Hcugele 5j. Heugelin 87. 324. Heuschel 818. Heust 744. v. Heyd 24g. 927. Hepd 3i3. 763. 784. 928. Hepder 114. 468. Heyl 6,. Hczcl 543. (2.) Hezler >06. Hiemer 2g. 8g. 468. Hildcnbrand 600. 722. Hillcr 4-. roi. Hilv 616. g55. Hilrweiu 262. Himpel 972. Hinderle 671. Hindcrcr 99. 383. 387. 962. Hinghcr 89. Hipp 3o. 5o. v. Hirrlinger 719. 921. Hirrlinger 107. Hirsch 33. 46. 77. 4»5. 472 476. 563 694. 744. Hirscher 55. 235. (2.) 646. Hirschmaiili <5. 102. 964. Hirschvogel 471. Hirrh,27o. 3gr. 489. Hobbha» 58. Hoch 90. 583. Hoch eisen 56. 3? Hochmüller 719.. Hochstetter 47. 556. 706. 766. Hodum 44. 6.8. Hofaker 26. 227 (3.) 3.4- 6^6. (2.) 72t. Hvfang 3i. Hofclc» 1 >6. Hofer 2 7. 397. Hofer 2.3. Hofer von Lobcustein 3oo. 4o5. v. Hoff 371. Hoffmanu 7.2. 8-3. Hvfmann 36. 40. 67 98. 102. 23o. 2^1. 36o. 37s. 4».. 491. 53o. 722. 821. 910. 964. 963. Höflinger 718. Hofmeister 563. Hosstetter 366. Hohbach io3. Hohenadel 28. v.Hoheulohc-Jartbcrg, Fürst 764. v. Hohenlohe-Kirchberg, Fürst 249- t>. Hohenlohe-Sehr, ngcn, Fürst 4«5. d. Hohenlohe-Waldenburg Bar- tensicin, Fürst 98. 277. 859. 964. Hoheusle ioi (2.) Hohl 233. Hobloch 598. Hohlscheic-t 949. Hohner 5i. Hohorsi 3-4, Hohraiu 489. Hökle 24. Holbcin 96.. Os.) Hvlch 277. 801. Holder 55g. Holder 54. 57. 833. Hölderlin 23. Holdcrried 765. Hollcnbach 48. Holkmaier 42. vom Holz 3oo. Holzer 989. Holzherr 563. Holzmann 760. Holzwarth 32. Hommel 33.. 355 4,4. Honeckcr 8Z0. Honold 41. Hopf 722. Hopfensitz 222. Hopfenstok 266. 390. Hora? 806. Hbrber 400. 689. Hörer 554. Höring 233. 519. Horlacher 222. Hörle .00. Horn 35o. Hornberger 276.. 722. Hörner 3r. 2,2. 5»., v. Hornstein 28a. 4*5. Hornung 33g. 463. 466. 83?. Hvfch 67. Hofer 794. V. Hoven 264. Huber 92. g5. 56j. 6-4. Hübler 35. 8.-. 902. Hübner 262. 479. Hubrich 5,0. Hübsch 570. Hug 617. Hugarth 343. v. Hügel 232. 286. 706 909. v. Humbrachk 77. Hummel 45. 46. 55. io5. 35o. 497- 609 744 8.7. 954- Hund >o5. 25l. 919. Hunolt 24. Huschwadel 46. v. Husuadcl 716. Husuadel 761. Huth 83.. 969. Hütt f.p. Hutten 9. 44. 46. Hüttner 41. Jackcr > 64. Jacob 36. io3. 104. 27J. Jacobi 629 v. Jäger 63o. Jäger 5o. 59 23 j. 556. 67«. 582. 640. 6-,4. 645. 7.6. 969- Jandorf 966. v. Jasmund 547. 5S6. 719. Jauch 747- Jaumann 2-9. Jaun 228. Jaus 8,2. Jckert 336. 36 Jehle 7 58. Jeitter 236. 647. Jemann 621. v. Jenisson-Wallworth, Graf 718. Jenter 5g5. Jeppler 410. v. Jett 266. Jetter 640. 906. v. Jffling ?46.. v. Jfflinger 296. JIg 36. 281. 6o3. 762. Jmhof 390. 493. 702. Jocher 946. John 29. (2.) 640. Jonas 612. Jordan 54. o55. Jörg 826. Jofcnhanns 33. Jsak 42. 47. 94. 209. Jscnbühl 343. Jüdlcr 58. Jung 76. Junger 91. 484. Jüngerer 60. Jnnginger 204. Junk 220. Jüuk ?49- Junker 46. Juzzi 652 Kachele 29. 341.-4987. Kachlcr 33. Kaifel 29. (2.) Kaiser 39.(2.) 47. 91.276. 742. Kaltdorf 93. Kämmerer 45. Känkelc 613. Kantlehncr 483. Kapf 417. 649. 784. 884. , Kaplan 636. Kappelmann 217. Kappler 480. 667. Kapplinger 3i. Karl 44. Käser 897. Kaspar 36. Katz 33o. v. Kaufmann 249. 338. Kaufmann 12. 22. (3.) 59. 268. 34.7. 557. 79,. 820. 9‘4- Kausler 463. 63o. Kautter 228. Kautz 555. Kayfcr 472. Kazenmaier 357. Kazncr 40. Kccher 24. v. Kcchler 296. 707. Kees 59. (2.) 762. Kehl 597. Kehrer 268. 819. Keidel 78. 368. 626. Kcilbach 488. Keim 96. 479. 817. Keinath 46. Kciß 40. Keißling 67. Kck 333. v- Keller 717. Keller '25. 35. 58. io5. 266. 549. Keller v. Schleitheim, Freyherr 271. Kemmetcr 288. Kemmler 56. 92. 629. Kempf 45. 64. Kcmpter 964, Kemrcr 62. Kentner 833. 920. Keppclmann 53. Koppler 44. 192. 835. Keringer 389. Kerker 722. Kern 275. 628- g3o. Kerner 9. Keßler 829. Kcltenekcr n5. Kettlcr 628. Khönle 45. Khuen 353. Khuon 62. 891. Kichercr 894. Kiefer 268. Kielmann n5. Kiene 6e8. (r.) Kienzle 206. 331. 611, Kiereker 3o. Kiescler 279. Kiefer 498. Kiesling 56. 57. 733. Kik 631. v. Killinger 264. 3oo. 470- Killingcr 32. b. Killmaier 716. Kimmich 355. Kindervatcr 57. Kindler 744- Kirchcr 35o. g53. Kirchner 204. 218. 56g. Kirchweger 225. Kirn 42. 206. 904. 94-5- Kirn er 676. Kirschner 58. Kirsten 807. Kispcrt 57. Kistenfegcr 919- Kißling 2,2. Klaiber234 (2.) s55. 5»9- 644. 645. (2.) 784. Klamser 812. Klappenbach 55e. 798. Klans 401. Klecmann 67. Klein 2,9. s55. 517. 492- 720, 737. 808. g5i. Kleinbub 41- Kleindienst 260. Kleiner 829. Kleinknccht 698. Kleinschmid 91. Klinger 6n. Klingraber 799. 8o5. Klemm 25. 45. Kiew pp 964. Kleuk 99. 272. Klett 48. 281. 722. Kling 564. gu.' Klinger 117. 267. 497-C2-) 8°S- 39 Klingler 623 (2.) 818. Klink 547. (2.) Klinsky 324. Klopfer 3S4- Klotz 92. 489. 74S. Kluf 6i5. Klumpp 746. 7^8. Kn ab 822. 967. Knapp 34. 3og. 35o. 542. 543. 547. 5J7. Gi5. G3o. 722. 802 9(6. Knaupp 6!. 469. 734. 944. Knaus 34. L69. Kneer 627. Kncff 258. Kncllcr 220. Kncu 60. v. Kniestedt-Schaubek 292. Knittel 60. Knödel OgZ. Knödel 225. Knödler 99. 347. 34g. 332. Knoll 601. 75o. Knöll 806. v. Knöringen 490.54g. 620. 784. Knorr 65o. Knörzer 36. Kobel 118. 356. Köbcle 28. 218. Kober 146. i55. Kober g5. Kbbcrle 567. 962. Koch 22. 27. (3.) 3o. 33. 40. 41. 43. 89. 270. 272. 362. 392. 394. 602. 612. 616. 643. 804. 814. 926. 949- Kvchcndörfer 40. 277. 8oi. Kocher 108. Köhl 7. Köhler 343. 397. 897. 907. Köhler 32. 98. 225. 664. Kohlstetter 577. Kohn 34. Köhner 408. Kohnle 406. Kolb >53. 2 >3. 225. 266. 34». 477- 492 520. 794. Kolesch 24. 225. 800. Kölle 6Z0. Koller 490. Kollmar 35i. (2.) 733. Kollöffel 576. Kommer 26g. Kommerell 960. Könlöchner 274. v. König 834. König 7. 22. 25». 284. Konrad 5 »3. 916. Kmrzi 8». Kopf 4n. 494. Kopp 207. 492. 606. 820. Koppcnhöfer 56g. Korb 362. Kornbeck 67. Körner 253. Kornmann 27. v. Koseritz 3,4. 489. Kost 53. 4«». Köstlin 2. (2.) 35g. 453. 644. Kott 32. 961. Közle 46. Kräder 5gr. Kraft 60. 6». 214. 265. 3gr. §47. 598. 9»5. (r.) 916. Krahmer 3i (5.) Kramer 45. 109. Krämer 875. 892. ^44. 827. Kranz 619. Kranzler 820. Kraus 22. (3.) 27. 568. 65o. 720. 767. 905. Krause 5»». Krauss 34. 5o. 56. 94. 809. 587. 489. 594. 640. 767. 955. Krayl 293. Kre«b 728. Krehl 33. 289. 65». Kreidler 55g. Kretschmer 794. Kreuzigcr 55o. v. Kriegsheim 264.. Krimmel 24. (3.) Krist »»5. Krön 28». Krbncr 620. Krumbacher 919- Krumm 212. 733. Krummreihcr 409- 968. Kruttschmitt 4^. Kubach 41. Kübel 767. Kübcr 99. 40 Küblcr 226. 333. 3g». 546. 606 622. Kuch 47». Kucher 610, (2.) Kugele 27Z. Kuglcr 28. 358. 814. 960. Kuhn 40. 56. 93. 4q5. 827. Kühner 367. 755, Kull 44'- Kulmbach 767. Kümmcrlin 374.. 878. 819. Kümmich 397. Kunze 26. 3o. 6o3. Kupplinger 44. Kurr 37. Kurrli» 556. v. Kurz 2. Kurz'29. 47. 104. 558. 789. 820. (2.) 896. g58., Küßner 73. 36». Kuttler 907. Kuttner 284. Kuttruff 212. 782. Kutzle 909. Lade 338. Ladner 268. Laib 4»3. Laiblen 3 »8. Laier 479. 480. Laisle 897. Lambach 216. Lämlin 2»4. Lämmcrt 640. v. Landauer »84. Landauer 46. 767. 90». Landbek 566. 9,4. 942. v. Landenbergcr 706. Landcnberger 558. 794. Länderer 616. 6,0. Landmesser 55a. v. Lang 3oo. Lang 26. 47. §9. 63. 218. 278. 47». 642. 54Z. 550. 55/. 646. (,.) 647. 8»i. 83». Längle 227. Laukhuf 8.3. Lausterer 267. Laur 719. Layer j3g. Lazarus 83. Leber 407. Lechler 784. Lehner 727. Leib 60. Leibfarth 78. Leibold 87. 74r- 889. Leicht 9Z7. Lcidlin 7S4. Leins »o5. 496. 613. Leitenbcrgcr 262. 353. 558. Leiz 4'. Lelong 267. 890. Lembek 22». Lemxpenau 767. Lenz 58. >00. 556. 894. 960- Leonhard 54. 38». Lcpold 4». v. Lerchgcßncr 3o6. v. Lesuire 707. i 4i Lettenmaier 97. Lctters 53. Lcube §7. 72». v. Leutrum - Erringen - Ulltcrrie- ringen 292. Leutze 27. 34. 3g8. 940. Levi 37. 45. 62. 94. 208. 33i. 557. 382. 404. 562. 608. Ley 351. Lcyh 2,5. Leyser 65o. Lezgus »4». Lidel 32. 356. 357. Lieb 2Z. 363 908. 919. 921. v. Licbcnsiein 3os. Liebermann 727. Liebcrmeister 640. Licbhardt 3*. 32. Sieblev 618. Liesching 62. Limberger 36». Lindauer 286. v. Linden 296. 375. Lindle 97. 346. , Link 44. 5».. Linscnmaicr 8o5. 966. (-.) Linseumann 5t. (2.) 719. Lippcrt 36. 222. 782^ 804. List 72. Lobmüller 45. Lödel 269. Löffelhardt 896. Löffler »5. 84. Lohmüller 748, Lohr 408. Lohrmann 974. Lohst 34. Lorch 748. Lorenz 540. Lösch 4». 366. 492. Lotter 34. 607. Louis 73». Löw 353. 406. 6>o. 892. 920. Lvzbek 26. Ludmann 474. Ludwig 7. 39. 2l9. 53o. v. der Lühe 262. Luib 42. Luithardt 207. Luft 6». 485. Luug 6,7. 94,. Lupold ,o3. Lusser 25. Lußmaiin 9» 7. Lur 8»5. Luz ».3o. 33. 36. 53. 56. (2.) 85. 210. 213. 260. 278. 344. 563. 6o5. 608. 640. 747- 943. 9*5. Maag 5». Mack 43. ?3. -53. 277. 722. Madel 758. Madenschegg 480. Magerlin 798. Magirus 284. 655. Maier -5. 36. 39. 55. (2.) 66. 6». 76. 98. »o2. »06. n3. 116. 207. 219. 222. »42. 272. 353. 334. 353. 35-. 364« 366. 3g?. 4»5. 4»i. 490. (2.) 520. 52». 558. 565. 563. 572. (* > 673. 600. 655. 75,. 753. 767. 827. 884. 8g4- 695. 9,1. 943. 955. Maihöfer 349. Maii 62. Maile 591. Maiscr 978. Mair 396. v. Majcr 83. Majcr 32. 46. 212. -5». 6»4. 767. 902. Malang 973. v. Malblank -35. »36. 646. c-.) Malblank 763. v. Maldcghem, Graf 496. Manaffes 36. Mändlen 555. Man dry 7,9. Mann 54. -32. 569. Mannspergcr 5*>5. Mantel 762. Mäntler 640. Manz 28. (2.) 3a4- 33o. 897. 4»5. 628. v. Märklin 776. Märklin 54. (2.) Marstaller -5. Martin 264. Martini -33. Marr 35o. 743. Marrer 8»o. 6 42 Marz 27. v. Massenbach 7. 266. 292. 902. 904. Mast 271. Macheis 625. Mathcs 401, Matt 348. Mattes 962. Mattle 28. Manch 708. 953. Mancher 411. Maule 948. Maurer 116. 565. 820. Mauz 904. Mavius 7,8. May 7^4. t>. Mayer 5,3. (2.) Mayer 23. 24. 34. (3.) 40. 43. 227. 36i. 33o. 519. 55o. 718. 722. 807. 8g r. 911. g5i. Mayrhdfcr 253. Mayß g55. Mcbus 7Z4. Medcrle 635. Megerlin 5g. Mehl 720. Mehre 4 >5. Mcidcrlcn 54. Meisncr 222. Meister 489. Melber 762. Mener 833. Menzel 477. Mergenthaler 264. <2.) 38g. Merkel 40. Mcrkle 366. 498. 962. 974. Merkt 3g6.' Merz 25. 3g. (2.) 342. Meßcr g5i. Meßner 52. Mersch 532. v. Metternich - Winneburg - Och-- scnhauscn, Fürst 117. 258. 468. 627. 97Z. Metzger 79. 4?4. 5gi. 97?. Meyderlcn 747. Mcz -78. Mezger 58. 6r3. 640. 738.744. 762. M-zler 556. Michaelis 256. (4.) 647. (3.) Michel 489. Michler 811. Mieg 5g6. Mik 9». 753. v. Milkau 5g6, Millaucr 715. Miller 42 67. v. Milz 706. Mißle 115. Mittler 242. 874. 378. Model 553. Mögerle 100. (2.) 468. 761. 798. gi3. 914. Mbgle 83. Mögling 635. 728. Mohl 44. 829. 720. 767. Möhler 284. 871. 646. Mbhlncr 902. Mohn 64. 281. v. Mohr Co. Mohr 54. 23o. 097. 739. Möhr 32. Mehring 760. Möhrle 731. 756. gSo, Mök 028. 3g5.- Molsenter 5-j. v. Molitor 529. Molitor 7. 627. v. Moll 49^- 718. Mbll 74-. Molt 61. 912. Mölzer 619. Mönch 944. Mörike 607. 717. (2.) Moriz 262. 621. Moriok 36o. Mörz 898. Moser 6. 3o. 37. 3^3. 65». 766. Moses 226. Mossang o63. Most 27. (2 ) Mößner 3b3. 492. 649. Mottclcr 907. Motzet 55». 6or. Mugele 10 3. Müblberger 53. ^ ». Müssten 716. Mühlich 76. Mulstngcr 210. 914. Müller 9. 24. 3,. 41. 45. (2.) 47. (2.) 5o. 5,4. 56. 73. 76. g3. 98. toi. 191. 209 43 2 3. 232. ■ 257•• 267- 2r3. 336. 507. 538. 563. 366. 389. 397. 4o5. 407. 408. 5ao. 563. 664. 607. 609. 611. (2.) 625. 63o. 727. 7Z-7. 799. 806. 8io. 81. 8i5. 825. 826. 831. 891. 893. 897. 901. 9o5. 94». 960. 965. Müllerschdn 819. Müller 498. v. Münch 90. 296. 5oa. Münch 234- 645. Munding 719. Mundinger 81i* v. Mundorff 716. Mundorf 320. Mangold 321. Münster 101. Münz g56. Münzenmaicr 737. Murr 808. Muschall 363. Muth 48. 49- Murschler -26. Müzcl r8. Myliuö 611. Nadler 25. Nagel ,46. ,55. 6i5. <9. Nägele 5L9. 3gi. 727* ^12, Näher 263. Nanz 5'.)o. Nast 34. 705. N.iß 480. Nan 5 7. Navarr 367/ Neber 697. Neef 54. 91. Nces 5:j. Ncidhard 5.J. 58. 542. 543. 896. Nell 106. Ncllmann 324. Nenn ich 33. Nerz 399. Neß 253. Nestler 664. Nestel 26. 365. Nestl» 337. 960. Nestler 742. Nestln, 3g6. Ncth 88.. Neuber 32. Neubrand 6,3. v- Neubronn 719. ^ v. Ncubronnce 3:7y. Neuburger 353. Neuster 46. 268. 548. Neuhofer 52. Ncuhöfer 52. Neuling 58. Neuner 747. Nczcr 83o. Nicderlcikncr 5». Nicffer 824. Niesch 87. Nik 25. Niklas 57!. Nirk 808. Noe 961. Nold 118. 416. Noller 76. *>• Normaim-Ehrcnfcls, Graf 607. Nothaker 205. Nothwang 567. Notker 44. Nouvel 555. Nübel 945. Nu ding 97. 27 8. Nuofer 33,. Nusbaumer 60. Nusser 4,5. Oberreuter 56o. Ochs 276. 946. Oechslen 6,3. Oftcrdingcr 54. Oehler 386. Oehlmaier ,17. Oehlschlägcr 48Z. 890. Ohnewald 22. Ohr Z45. Oehrle 56,. Oelmaier 497. (2.) v. Olnhausen 480. Omcrle 77. 901. Opfert» ch 406. Oppenheimer 9,4. Orplich 19,. Orth 42. 364. 946. Ortlieb 755. Ortman» 62c-. Ortwcin 947. Oesch 469. 5g8. Oslander 24. 28. 5i. 241. 488. Oester len 5r. 718. Ostermaier 24, 812. Oesterreicher 722. Osterstok 539. Ostertag 25. 721, Ostler 718. Oetinger 840. 61 s. Ott 367. 5y5. (2.) 756. 917. 973- Ottenheimer 4?s- 5g4. v. Oettiugen-Wallerstein, Fürst 266. 351. 405. 490. 826. Oetinger g56. Ottmann 268. Otto 54. 3p,2. 794. v. Ow-Felldorf 296. 908. v. Ow-Wachendorf 296. v. Pach 617. Pahl 22. 148. v- Paillon 3Z7. v. Palm - Mühlhausen 294. v. Palm-Steinbach 294. Pandtle 544. Panzer 214. 46S. Pattermann 345. 918. Pauli 00. Paulus 479. 641. Peierle 722. Pezold 921. Pfaff 476. 6or. 722. Pfäffle 4«5. 784. Pfäfflin 6. 3i5. Pfähler 23. Pfänder 622. Pfann 28. 964. Pfänner 55. Pfannkuch 27'. Pfarr 208. Pfeffer 46. go3. Pfeiffer 5i. i54. ,6oi. Pfender 148. Pfister 227. 49Z. 496. 672. 6s3. 833. Pfizenmaycr 840. Pfizer 3j. 36z. 453. 485. 642. 543. 557. 749. 921. Pfizmaier 271. Pflanz 278. Pfleiderer 64,. Pfvrsich 33g. 465. Pfundstein 362. Philipp 2i3. v. Phull-Rippur 294. v. Pichler 7. Pickel 3iZ. Pikot 36. Pilzer 41. Piscalar 489. Pischel 42. Pistorius 719. 725. V. d. Planiz 7. 70S, g36. Plank 62. 375. .577. Plcbst 33. Pleiler 908. v. Plcssen - Rechenberg 3oo. Pleffing 834., PIeß 2o5. Plieninger 641. 721. 921. Ploucguct 40. Pommer 473. (2.) 694. Poppe 289. 65». 651. Prager 222. 469. Prcgizcr 87. 4.3. 218. s5g. Preßcl 146. i55. Preußcr 743. Preyer 481./ Prielmaier 767. Probst 541. Proß 217. v. Pükler 294. 56g. 5gg,- v. Pükler-Limpurg, - Graf 99. Raaser r5o. v. Raben 607. v. Räder 831. Raff 253. Raible 727. Raid 497. Rahmcr 608. Rall 272. 341. 3g8. 616. 96a. Rammenstein 806. Ramminger 3o. Rampold 43. v. Ranzau 706. Rapp 53. (2.) 62. 8g. m* 237. (2.) 271. 33g. 54g- 628. 648. Rappolt 207. 338. v. Rassler 90. 298. Raßmann 921. Rath 908. Rathmann 255. 45 Rau 3z. 87. ic8. 367, 478> 641. 819. Rauch 41. v. Rauchhaupt 3go. Rauser 611. Ncbeleu 496. Rcber 3g 1. 6o5. Redwij 3go. 782. Rees 5i. 343. 907. Regelmaun 483. 890. Rehfus 802. 820. Rchm 47. Reibet 843. Reich 228. Reichard 573. Reichcnbach 6. 148. Reichert 272. 464. 8r5. 897. 966. Reiching 727. Reichle 5g. 8x4. Reifsteck 58». ' Reihing 46. Reihten 54. Reinbek 372. Rcinbold 620. Reiner 41. Reinhard 27. (2.) 32. ^8. 465. 6o5. Reinhart 27. Reiniger 55. Rcinmann 55. v. Reischach x§4- 262. 282. 294. (2) Reiser 225. 33». 600. Reisig 478. Rcisinger 33. Reisser s6x. Reiter 467. Reith 80. v. Reizenstei» 286. 926. Remele 3g,. 782. Rem pp 960. Remppis 64». Renkeuberger 260. Renner 53. 224. 562. 96Z. Rentschler 397. Renz 35. <2.) 111. 35g. 4g5. 9»5. Rcscher 607. Rettenineier 352, 60g. <2.) Rettich 3». Retz 272. Reuchlin 641.' Reu ff 83. 547. Reuscher 44- 355. v. Reust x54. Reust 25». 641. 784. Neuster 3g4. Reutter 474. 904. v- Reuttner auf AZcpl, Graf 470. Rer 5o. 383. 764. Reyscher 855. Rheinhard 37. Rheinwald 26. 72». Rhomberg 61. Richard 5x. Rtchardon 555. Richter 5+7. Richlin 7,8. Richter 29. 3». 33g, 784. Rickcr 208. Ridcmer 26. Rieber 42. Riecke 237. (3.) 238. 648. (2.) 649- (2 ) 921. Riedel 45. 7S1. 962. Rieder 22. Rieger -41. 253. Z06. 35a. 73». 784. Riegger 27 x. Rickhcrt g53. Rieß 32. 43. (3.) 5&j. Rieth 4C0. Rilting 816. Ritter 912. 962. Rittmann 104. 784. Rivinius g58. Röbclen 228. Rockenstihl 5g8. v. Röder 52g, Roh 90. Rdhm 86. Röhn 5g. Rohner 280. Rok 58. Roker 55. Röker 26. Roll 604. Roller 28. 24. 362. 64r. Romann 725. v. Römer 249. Römer 712. Romerio 32. Rommel 76c». 970. Rommler 62-?. Roppcl 55. Rösch 475. 940. Rvschcisen 629. Roscher 4,. 212. Rofchüz 5.5. Rdser 55. Roser 35. Rosler 487, Rvßer 610. Nößle 43- 48. 63. 207. Röttcr 676. v. Noch 359. Roth 23. 36. 2o5, 324. 498. 520. (2.) 8:6. 819. 833. 9°C- Röthelhnber go3. Rot her 749. Roth fuß 2:5. .Rottenburger 547. (2.) Rüben 55?. Rübenborfer 28. Rübmann 96. Rück 762. Rücker 383.. Rudhard 484- Rudolph 910.. Rüdt v. Kollenberg 536. Rueff 56. 349. 675. 749. 753.. Rueß 112. 261. 629. 333. 4i5.. Ruiz 5g. Rükcr 734. Rum io3. 802. Nümclln-77. 233., Rum old 899.. 46 Rumpp 92. Rund 2. 41. Runzler 949. Ruvff 35. 4i. 218. 342. Ruopp 4 »6. Rupp 348. 56i. Ruß 41. 283. 769. Ruth 99. 383. 490. Ruthardt 24 (2.) 28. 34. Sabloncr 971. Saier -53. 563. Sailacher 735. v. Saint Andrö 298. 897. Salis 60. Sattlet 28. v. Salm - Reiscrschcid-Dyk 116. Salomon 99. 385. 4C9. 898. Ö>4- OJ Sälzlcn 23. 310. Salzmann 567. Sämann 214. 612. 740. 940. Sambeth 47. (2.) Sammet 486. Samuel 1,4. 973. Sandberger 65, 349. 235. Sande! 400, Sanzcnbachcr 811. Sapper 7.54. Sartorius ,54- 25j,. Sarwey 3o6. Sättcle 756. Sattler 89. 146. i55. Sauer 5s 1. 904. Sauerlen 274. , - Saum 208. Sauter 24. 49. (3.) n5. 33s. 624. 626. j58. 799. 8o5. SgS. 909. 940. Sautcrmeister 5i. Schaaf 148. 636. Schaal 53. Schabell j53. 784. Schaber 84. Schädle 397. Schäfer 28. ,06. 279. 829. 344- 615. 753. 8»6>3. 980. Schaffer 265. Schalle 88. 270. 332. 745. Schaich,i3. Schalk 10,. (2.) 690. Schall 720. Schalleumüllcr 25. Schaller 23. Schanz 809. Schänzel 495. Schanzlc 819. Scharf 23. Scharpf 83i. Schättler 604. Schauder 953. Schaudt 743. Schauffelin 464. Schaupp 62. Schedel 474. Schedler 242. Scheffbuch 614. Scheffold 717. Schcfold 253. Scheible 28. 29. Schelkvpf 61. Schellenderg 56. Schelliug ioi. 359. 563. Schcmperle 821. Schempp >.,3. 116. Schenk 48. 3g8. 400. 942. Schenk v. Stanffenberg 298. 3os. Schenz 110. Scherer 239. 65o. Scherr 944. Schcrtle 45. Schcrzler 355. 38i. Scheu 5o. 486. Scheuch 285. Scheufele 415. 971. Schcuring 824. Schcuerlen 79. ,54. 2Z6. 647. Schick 229. ■ Schiefer 265. Schiele 55. Schicmcr 53g. Schierke 762. Schik 736. Schilleggcr 62. v. Schiller 566. Schiller 818. Schilling 409. Schilp 567. Schilt 7 >8. (2.) Schinipp 476. Schindler 417. Schinnagel 5o. Schips 479- Schirmbrand 722. Schlachter 358. Schlagenhaus.-,85. Schlatter 416. Schlatterer 44: Schlaper 213. Schlecht 089. Schlechter 899. Schlecht,der 961. Schlegel 53. Schleicher 27Z. Schleißing 722. v. Schlcithcim 270. Schlette 310. 720. Schlipf 984. Schlirtcr 2S2. Schlotterbek 722. Schlotz 114. Schlözcr s5o. 63c». v. Schlümbach 3i'4> SchKünbcrgcr 55y. 8gy.;<)6o. Schmalzried 8o5. Schmaudcr 84.3. v. Schmio 776. Schmid 1. 26. 3a. 4'i. 46. (2.) 49. 55. 60. 84. ibö. 219. 221. 228. '252. 2.3/,. (5.) 235. 280. 3 o. 331. 339. 351. 363. 3'$>$;' 413. 497. 554. 5-fS. '6'6o: 644. (2.) 64.5. C2O 737. 749. ?L5- 767. 774. 783. 628. 834. 907.' 909. 972. v. Schmidlin 249. Schmidlin 643. 722. 932. Schmidt 2, 41. 5o. 55. 278. 891. Schmidtgall 3g. 62. 9öS. Schmieg 5)o. Schmiz 967. Schmvhl 948. 966. Schmoller 635. Schnabel 55. 475. 731, Schnaufer 62. 635. Schncidenbach 5j. Schneider 45. 92. 213. s35. 457. 472. 4'3. 482. 492.. 727. 748. 920. Schnckcnburgcr 02. 63. (2.) Schnell 25. Schncllinger 96. 566. Schniepp 96. Schnizer 3-. 6a. Schoch 35- 224. 58j. Schodcr 2. Schocb 834. Schok 405. Scholl i. 4. 53. 2i». *19. 607. Scholl 2:'}2. 641. Schöller 404. 486. Schvllhorn 25. Schöllkopf 3o. Schön 471. Schonn 2o3. Schönamsgruber Schönheit 20. Schönhut 55,. V. Schönlin 267. 61V. Schönwcller 514. Schöpfer 629- Schöpflin 883. Schopper 794. Schorndörfer 946. v. Schott 871. Schott 146. 164. i55. 237. 648. 737. Schott v. Schottenstein 298. Schüttle 278. Schräder 235. 236. 646. (2.) Schradiu 656. Schraft 821. Schräge 117. 0. Schraishuon 286. Schramm 626. 828. Schray 855. Schreiber 384. 8o3. Schreiweis 78. Schrcyvogel 368. 496. Schrimpf 718. Schrutt 268. Echubart 221. Schübcleu 63. Schübler 233. 649. 651. Schuh 344. 467. Schule 36. 412. 467. 920. Schüler 261. 554. Schultheiß 49. 268. 733. Schulz 38.. 9'4- Schumacher 8o3. Schumann Zo. (2 ) Schümm 3i. 90. 973. Schundter 347. Schupp 6i. Schurr 108. 497. Schüffler 2^6. 767. 48 Schuster 35. 107. (2.) 627. (2.) Schüttler 402. Schütz 557. v. Schwab 762.' Schwab 387. 392. 745. Schwaderer 470. 558. Schwarz 35. 33. 40. 46. 218. 253. 253. 266. 331. 333. 352. 376. 877. 387. 399. 483. 669. 6,4. 8i5. 827. 906. 955. Schwarzkopf 331. Schwarzmann 265. Schweiglander 100. 35i. Schweikart 341. Schweikhard 56. 721. v. Schweikhcr 464. Schweizer 161. 260. 354. 363. 554- 904. Schweizcrbart 55. 542. 543. Schwemmle 272. 892. Schwende 280. L67. Schwcndi 111. Schwengcr 220. Schwenk 47- (2.) Schwerzl 635. Schwindrazheim 58. Schwinger 554. Sebald 718. v. Seckendorf 248. Seebach 741. Seebyrger 5s. Scefried 3o. 767. v. Seeger 71 Seeger 45- 48. (2.) 67. 58. 89. 242. 272. 469. 488. (2.) 576. 5g6. 5g8. 720. (2.) 725. 762. 764. 3l2. 906. v. Seele 744. Seelig 42. Seibold 32. 628. Seifer 727. Seifriz 3g5. 561. Seiz 54. 277. go5, v. Seckendorf - Aberdar 802. v. Sekendorf-Gutend 3o2. Seligmann 743. Selzcr 609. Scngel 3i. Senger. 34. Sengle 218. Senn 620. Settele 564. 617. Scubert 1. Seucht 738. v. Scurter 164. 47«. Seybold 65. 96Z. v. Seybothen 814. Seyfang g5i. Scyffer 3r8. Seyfried 8,0. Sez 42. Sick 720. Siegel 46. Siegele ?5. 902. Siegle 361. 962. Siegln« 331. 38*. Sieß 372. 374. v. Sigel 454. 7 49 Sigel 635. Sigler 58. Sigmund 209. Slgwart 237. a38. 647. 648. 64g. Sik 55. Simon 557. Simvlh 967. Sing 485. Singer 90. 107. 110. 216.35o- 3Y1. Sinn 2io. 967. Sinz 715. 334. Sirt 834. v. Soden, Gras 3»2. 753. Sohn 77. Söldner 99. Som 727. Sommer 34. 35. 63. 47). Sonnenbcrg 567. Sonntag Kg. 5gs. Soft 946. Span 487. Spaninger 55. Spannagel 9Z6. Späth 467. Spaz 212. Specht 101. Speidel 56. 83. 49a- 816.891. Speiser 562. v. Speth 116.356. 4» 7.83i. 918- Spcth 4g5. Spindler 834. Spittler 233. Spitzfad 267.. Spohn 737 (».) 88.8. Spon 61. Spönlin 706. Spör 279. Sprandcl 917. Spriegel 911. Sprvhnle 363. 610. 892. Sprosser 34- 2i3. Stäblc 32g. Städler 212. 609. Stadclmann 276. 784. v. Stadion - Thannhausen, Graf 114. 46g. 943. Stadler 354. Stahl 40. 54. (2.) 253. »68. 35s. 35b. 4i5. 735. 764. 884. 944. Stählen 382. Staib 25. (2.) 3gi. 64,. Staigcr 92. v. Stai» zum Rechtenstein 298. 3k>2. Stallcr Lü. 629. Stang 9.31. Stängle 43. 21». Stanz 42. v. Stapff?l6. Stapf 235. 539. Stark 8.6. v. Starkloff 520.. Starkloff 286.. Staudacher 834. Staudcnmayer 22g.. 340. 49?. v. Staufenberg, Graf 907. Stauffer 896. Stcchenfinger 5rß, Stecher 58. 340. Steghcrr 7-7. Stcgmaicr 762. Steider 38g. Steidle 854- Stelle 817. 664. Stein 79. 738. v. Steinberg 117. 497. (»-> Stcinberg 42. Steindel 566. Steiner S64, 762. 855, 909. 918. Steinhart 26. 855. Steinhäuser 55. Steinhäusser 28. 3g6. 5j6. 940. Sreinhilber 716. Stek 822. Stellwag >i 4. 972. Stcngclcn 63, Stenglc 743. Stephan ai5. Stcrk 460, Stern 27. , Sterter 962. Stettner 8y5. Sicrrner v. Grabenhof 264. 6o3. iv. Steube 223.. Etcudel 2o. (2.) 233. 284. ($.) 2,35. 278.. 644. 645. (2.) 65o. 892, Stide 283, Stiefel g5. Sliegcle 233. Stieger 899. -r Stichle 728. Stieler 42. Stier 970. Stierlcn 33. 075. 744* Stigler 104. Stikel 907. Stimpfich 101. Stinz 42. , Stirm 855. (2.Z Stirn 552. Stock 147. v. Stockmaycr 4. Stockmayer 3»4. 720. 855. Stöfflcr 272. 562. 942. Stohr 283. Sto^ 824. 64».. Stoker 340. Stöklc 899. Stoll 85. 89. 394. 468. 489. (2.) 890. 906« Stölle 98. 4o5. Stolzer 488. Stopper 8i3. Stör 60. Storch 755. Störner 900. Storr 32. 338. Stoß 85. 3g3. 972. Stoz 92. 36i. Strack 529. Strähle 36x. Strähler 384. 960. Straßer 676. Straub 2i3. L»o. 264: 5s Straubcumüler 762. Strauß 84. 90. 146. »55. 492. Streich 269. Striegel 55,. Strikter 57. Strobel 346. 478. 916. Strobel 5o. 468. Ströbele 967. Stroh 44- Ströhlin 3o5. 479» Strohmaier 490. Strölin 929. Stropp 7,8. Stubcnvoll 49. Stüber.59. 3,7. 728. (2.) Stubmann 95. Stückle 553. Studcmund 3o. Stükle 25. Stump sich 964. Sturm 220. Stürm 253. Stürmer 3oS. Stürner 4?5. Sturz 67. Stürze! 520. , Stutz 966. Sullcr 265. v. Süskind 546. Süskiud 720. 722, Süsser 83. Sussct 265. v. Sußdorf 454. Süßmuth 568. Sutor 324. Sutorius 5g. Tafel 238, 65o. Talmon 2,1. Tauner S9. v. Taubeuheim 252. Tauch in tz 696. v. Tautphöus 762. 774. Ta.ris 577. v. Tessin, Frcyherr 77. 294. 298. 6» 5. Teufel 905. Tcrtor 53. Thier >967. 'Thiercr ou Thomas 608. -t>. Thouret 324. Th u dünn g3. Thum 23. 27. 40. 366. 739. v. Thumb 298. v. Thuru und Taris,, Fürst 404. 6^3. 9,9. Titot 19,. Tochtermaim 409. (2.) 5g5. - v. Törring 5?6. Trautwcin 4535. 467. 477. 54^ g55. Trefz 480. 557. Trcnudörfer 762. Trcsch 5i. Treß 97a. Treu 812. Triebig 147. 5»6.' Trippner 265. Tritschler 607. 8i|. Tröglcn 974. Trollmmiii 277. 732; Trotschcr 40. v. Trott 249. v. Troyff 417. Truckenmüller 827; Truffner 6x5. Trunlm 559. Trump 35s. 400; Trunk 337». Uber 26. Nebele 70. v. Uechtcritz 3a. Z02. Uhl 40. 353. 54,6. 566.. (2.) 6x5. Uhland 26. 33. 577. Uhlmann 334. 473. v. Ulm 21.7. 483. 497^ 720.'. Ulm 219.. v. Ulmcr 63o. Ulrich 63. 401. 619. 906.. Ungcr 36. 697. Unsinn 278. Untenvcger 632. j Unterzubcr 338. Urban 117. v. Uerküll-Gyllenband 294.. Vaccano 727- Vaihingcr 33. (2.) 89. 26c».. Valet 4«6. v. Varnbühler - Fachsmfeld 3o2. v. Varnbühler-Hemmingen 296. 5i Vayhingcr 720^ Vccser 563. 747. 8i5.. Veiel 9; Veil 53. (3.) 575.. 769.. Veit 75. Velber 973. Vellnagel 342. Vetter 32. 227. 269. 273. 475; 575. 727.. Weygel n5. Vcyhclmann 644»' Beyhl 62. (2;? v. Bischer 607. Bischer 34. 630. 7214 Vogel 29. 265. 347. 52*. 555; 611. 800. 896. 943., Vdgelc 43;. Vogelmann 908. Vogelsang 49. Vogelweyd 953. Voggensohu 49- Vogt 86. 118. 568. 59s. 8*1. 904« Volk 228. 265. 902; Völker 966. Vollmar 35o. 755. Vollmer 5i. 228. 733. O) 8a5. (2.) 901. Voltenauer 282, 283. Bolz 386. 812. <^7° Bormaier 367. Vvtter 4S8. Waastr 720/ Wachendörfcr 6xL Wächter 235. 2Z6. (2.) 235;. 288: 531. 646.. Wagelen 222. Wagemann 635. Wagcnblast 102. 9*7.. Wagenhals 268. Wagner 3i. 33. 44. 46. 6b; 63. 223. 233. 281. 386; 487. 5ao.; 716, 744. gi5t g55. Wahl 209. Waiblinger 40. 5s; Waidlich 559. • Waizcnhöfcr 566. Waizmann 220. 38o. Waker 98. 268. gt>3. v. Waldburg-Wolfegg, Fürst 117. v. Waldbiirg-Würzach, Graf 629. v. Waldburg-Zeil-Wurzach, Fürst 596. v. Waldek-Pyrmont, Graf 76; 276. 9oi. Waldenmaier 626. Walker 212. 5gg. 484. 609.3x5.. 819. Wall 353. v. Wallbrunn 148; 629; v. Wallerstein, Fürst 491-. Walser 5g. 371. Walter 32. m. n5. 226. 253;. 563. 612. 821, 889. 897. 9x0. 941. Walz 61. 336. 3g5. 722. 726; 628. - 855. g4i. 962. gSg, Warth 944. 5a Waßmami 276. v. Weber 256. 249. 647. 926. Weber 37. (2.) 6-,.- (2 ) 229: 237. 262. 3^5. 365. 365. 486.607.648. (2.)755.3g5. Webcrling 333.. Weberruß 55o. Wcchßler s5. 67. Wecker 600. Wcckherlin 386 729. Wegschcider 558. Wehrle 900. Wehrstcin 604. Weible 746. Weidclich 902. WeiLlin 49- Wcigelin 619. Weigle 335. 467. Weigold 3g8. (3.) 942. (2.) Weihenmoicr 38. Weihiug 48Z. Weikert 3o. Weikh 417- Weil 207. v. Weiler 266. 296. 333. Weiler 48. 3go. Weimar 211. Weimer 960. Weinland 260. 372. 33g. 607. Weinmann 47-?22- Weinschenk 606. 784. Weipperl 351. 733. Wcisser 716. 730. 735. Li3. 834- go8. g36. Wcisserr 2i3. 722. Weiß 38. 3g. §7. 62. 83. 516. 268. 333. 041. 43 *• 551. 557. 624. 718. 733. 8i5. Weißmann 24. 5ß. Wcirbrecht 641. Wekcrle 718. Wckcrt 273. 796- Wckherlcn 3i. 266. Melde 9 >9. v. Melde» 118. 8o3. Welker 761. Weller 27. 353. 554. (2.) 914- Weliinz 262. Wels 26. Welsch 27. Welke 36z. - We'z 27. v. Werrdisckgraz, Fürst 117. Weng 8i3. Wcnger 572. Wcngcrt 48. Wcnningcr 27. Wcnz 52». Wenzel 265. Wenzler 989- Wepfer 48- Werg» g5r. v. Werkmeister 53i. v. Wernck 3o2. Werner 24. 65. 104. 115. 242. 284. 3g3. 554- 64855. Wernle 37. Wettenmann 375. Weyhlcr 497- Weiser h5. Wcysser 720 884. Wezel 972. Wezenmaier 753. Wibel 5i. Widder 58o. Widenmann 239. 65i. Wider 28. So. 212. 735. Wideröheim 633. Widmaier 3g,. Widmann 38. 362. 873. 6o3. 635. 717. 784. 612. 910. 917* Wiedenbach 69. Wicdersheim 262. Wiedmann 2Z. 892. Wiedt 670. Wicger 610. Wieland 104. 346.819.825. g5i. Wiesenfarth 745. Wiesenfath 56o. ,i v. Wicsenhüttcn 4. 706. Wiest 356, 542. 5^3. Wik 92. 3g3. Wild 2Z2. 733. Wildcrmnth 406. 95V Wilhelm 268. 275. 918. Will 901. Windmüller 5o. Wingert 726, Winker 5i. Winlicr 494- Winter 22. 26. 46. v. Wintzingeroda, Graf rj\5. Wirkh 255. Wirthensohu 4"- 53 Wirfching 6l. Wirst 914. Wischak 25. Wißmann 340. Wittlinger n5. Z82. Wittmann io3. 56g. Wohlfahrt 827. g.6. Wöhr 279. Wöhrbach 557. Wölber 2Z. Wolbold 896. Wolf 27. 2|2. r63. 278. 5o6. 33g. 3g2. 629. 635. 748. 901. Wolfangel 3gi. Wvlfart 40- 4o5. Wollaib .54. Wvllcr 760. v. Wöklwarth 944. v. Wöllwarth - Essingen - Lauter- bürg 3»2. 57o. 824. v. Wöllwarth - Laubach 802. « v. Wöllwarth-Rcchenbcrg 802. Wolsidorf 833. Wörle 913. Wöruer 218. *" Wörnhör 648. Wörz 64. Wöencr »>o. 337. 3^2. S6j. Wucher 621. Wucherer 56. 235.. 344. 801. 802. Wächter 2 »5. Wuher 494. Wullen 722. 82g. Wunderle 75>. Wunderlich 57. 233. 641. 720. Wünsch 27. »46. i55- Würger g3. Wurm »56. 234. (2.) 23$. 644- 645. (2.) Wurmherr 36. Würsching 336. Wurst 104. 734. 762. 8,5. Prinz Alexander von Würtcm- berg 928. Prinz Friderich von Würtem- bcrg 260. Prinz Paul von Würtcmberg 471. 647. 802. 82$. Würtcmbergcr 3g. Würth 717- Würthele 6o5. Wurzbach 402 (2.) Wüst Z02. v. Velin 286. Zais 833. Zaiscr 456. 63». Iccb 342. 482. 435. Zech 47». Zeillcr 28. 628. Zcitbös 2$. Zeiter 279. 468. Zeller 9. 24. 26. 5g..1,4. 279. 040 9$i. Zeltmann 482. Zengerie »>4. - Zennek 55. Zentner 671. Zerwek 808.. Zevbcr 3o. Ziegler 35. 3g. 116. »54. 222 258. 331. 35o. 384. 390. 477. 487. 592. 5g6. 822. 910. Zier 493. Zik 918. Zimmer 3,3. 772. Zimmerle 29. 2Z3. S97. 762. 964.. Zimmermann 40. 22$. 269. 49,. 721. 745. 756. 809. 97-- Zindel 42. Zingerlc 468. Zink 3i. 3»8. 343. Zinn 602. Jinscr -65. Zipfcli 9»3. 959. Zjpperer 807., Zipper!«» 4v. Zobel 270. Zobel von Giebelstadt 764. Zoller 3o. 215. 233. 718. Zöller 42. Zorer 191. Zugschwert 241. 9S7. Zwek 52. Zwikcr 742. 5/. IV. O tr t - R e g i st e Aalen ich. (2.) 420. 63o. 762- 784, 812. 843- 857. 927. Abtsgmünd 540. 635. 333. Affalrrach 84.2.. Ahldorf 548. Ahlen 643. Allringen 874. 5i^ Airheim 950. Allmendingen 242. Alpirspach 218. 63o. 658. 926. Altcnsteig i5i. 929. Althausen 56g. Altheim 63o. Alt-Krauthelm 104. Alrshausen 65. Aschhaüscn 222. Attenweiler 2. Aufhauscn 326. 467. Backnang 766. ^84, Baisingen 907. Balingen 311. 36o. 54.1. 762. Bartenstein io5. Bermaringen 117. 469. Bernsfeldcn 734. 843. Bersbach 570. Besigheim 3o5. 3i8. 783. Veutingcn 99. Bezingen 987. Biberach 164. 497. 833. Dieringen 222. Bietigheim 63o. Binzwaugen 358. Birkcnftld i5i. 241. Birkenzell 670. Bissi'ngen 70. 3i3. 63o. Bittenfeld 258. Blaubeuren 456. 784. 794* Böblingen 3o5. 642. Bodelshausen g5g. Bothnang 247. 317:: Bötlingen 791. Brackenheim 728. Bräuniöhcim 467. 5a8l Breitenberg 85j. Bronnwcilcr 452. 635; Bu6)au 65. 553. Vuhlbach 378. 629-. Calw 563. Cannstatt 3o5. Crailsheim 784. 9G4J. Creglingcu i54. Crispenhofcn 928. Darmsheim i5i. 3'i8S Däzingc» 581. 643. Deckenpftonn 792. 921.' Degerschlacht 371. 467. Dettingen 58i. 72b. Deuchclricd 9. Dewangen 100.. Dicbach 104.. Dicterskirch 65. Döffingen g. 147- Dußlingen 1. Eberstbal 98. 104. Ebingen 713. 883. Eglofs 117. Ehingen 3o6. (2.) Ekartswciler 99. Ellenberg 63o. Cllwangen 101. (2.) 102. 153; (2.) 154. s56. 277. 279. 453; 644. 735, 764. 826. Eltingen 463. 655. Enzklosterle 3iv. Enzweihingen 14.7.. Epsendorf 254. 36o; Erbstetten 644. Erligheim i5i, 3o6. Eschenthal 53g. y5l. Eßlingen 212. 893. Fcldorf 908. Frcudenstadt 147. 3og. Sie. Freudemhal 12. 242/ FrickenHofen 53g. Fricdbcrg 3i8. Fricderichsruhe y63. Fridingen 479. 929. Friesenhofe» »54. Gaildorf 56g. 843. Gaisbach 206. Gebenweiler 599. Gcißlingen i56. 417. 907. Gerabronn 726. Gerlingen 858. Giengen 568. Gingen 117. Glatten 3o6. Gmünd 240. 35c>. 723.. Gnadcnthal 53o. Gocbscn 526. 635. g53. Golbach 33o. 628. Gomaringen 332. Gönningen 652. 794. Göppingen 796. Goßhcim 75. Grävcnhauscn 5g6. Griem'ngen 283. 4,6. Groß-Eißliiigcn 41.5. 63g. Groß-Jngershcim 928. Groß - Kuchen 636. Groß-Laupheim 11L. Grözingen 768. Gruppcubach 1. Gülclingen 969. Gundclsheim 242. Gussenstadt 807. 41 Gute »zell 5)6. Guttcnderg 608- Haag 206. Ha!heim 7.8Z. Hall 228. 5i6. 489. 5ig. 5gg. 884. Harras 888. Haubersbronn s/,7. 817. Hansen am Thann 617. Hausen an 'der Würm 247. 317. 765. Hegcnlohc 9. Heidenhrim 966.' Heilbronn 3‘i8. 558. Heiligkreuzthal 3i3. Heimcrdingen 858. Herrenberg 91. 285. 784. Hirrlingen 748. Höchberg 484. Hohenacker 207. Hohenheim?65. 842. Hollenbach >o3. 802« Holzsprvnn 959. Horb 90. 285. Hmldöbcrg 349. Jarthausen 489. Jarthcim 242. Ängclfinge» 148. Zsny 10. 53«. 56g. Kapfcnburg 35a. Kappel 359. Kayh 981. Kehlen 242. Kcsselfeld 228. Kirchheim 4«5. 491. Kislegg 148. Klein -Eißlingcn 416. 689. Knittlingen 241. Kocherthürn 6,o. Königsbronn 49a. m Kräutheim 104. 331. 35 t- Künzelsau 53o. Kusterdingen 229. Lakendorf 746. Langenargen 162. 251. Langcnburg 736. Lauchheim 55i. Leimnau 7,4. 8Z4. Lcinzcll 826. 467. Leonbcrg 867. Leutkirch 286. Liebenzell i56. 3g3. 716. Lippach 490. Lonthal 3r8. Lorch g36. Ludwigsburg 264. 795. 884. 926. 928. g5r. Ludwigsthäl 833. Lustnau 794. Mähringen 254. 371. 467. Markgröningen 858. go3. Maulbronn 375. 376. 63«. 791. Mengen 497. Mergentheim 765. 764. Metzingen 147. Michelbach 99. Mökmühl 2»g. Morlall) , «4- Mösfingeu 71.4- 928. Mühlen 469. Mühringcn S48. Münchingen 53,. 7«5. Münsinge» 1. 240. 317. 784. Münster 383. Murrhardt 53r. 834- Nagold i5x. Nattheim 378. 629. Ncckarsulm 65. 464. 5gs. 761. 784. Nehren 627. Nellingen 724. 883. Neresheim 404. 76.4. Neuburg 608. Neuenbürg 242. (2.) 747. 90g. Ncuenstadt 642. 784. Neiiensien« 99: Neu Hausen an der Erms 5gr 761. Neuker 54«. 843. Niederstotzingen 498. Nizenhausen 690.' Nordheim 5)o' Nufringen 627. 635. .'Ober«Bettringen 752. Ober-Eisesheim 478. Obcr-Eiistiigcn 420. ÄZo. 76t.' >686. Ober« Gaisbach 104. Ober-Jfflingen 147. Oberndorf 334. §22. 63«. 761. 78 i- Oberstetten 55j. Obersulmentingen 677. Obcr-Wilflingen 276. Ochsenbnrg 420. 706. Ochsenhaufcn 975. Offingen 228. Oeffingen 248. 817. Ochringen io5. 35,. (2 ) 406. 788. 826. 966. Ocpfingen 3,4. Oppelspohn 6l«. Orcndelsall 372. Ostelsheim 229. Peter,zell 921. Pfäffingen g31. Pfullingen 1. 4. 3i3.' Plochingen 528. 635. Ravensburg 357. 921. Reinsberg 247. 509. Reuthi 206. Reutlingen 216. 899. Riedlingen 115. Rieth 229. Rohlingen 733. Roigheim 241- Roßwaag 1. Röthenball) 6Z4. Rvttcnbmg 89. 91. 794. 926.